Environmental & Social Information • Mar 26, 2025
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1.1.1. ESRS 2 Allgemeine Angaben
1.1.2. Allgemeine Informationen
x.1.1.1. Grundlage für die Vorbereitung
Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß der CSRD erstellt.
Insbesondere folgende Datenpunkte wurden für die konsolidierte, nichtfinanzielle Erklärung des Geschäftsjahres 2024 noch nicht aufgenommen:
ESRS 2 BP-2, ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-1 bezogen auf § 53 c i, ESRS 2 IRO-1 E3, ESRS 2 IRO-1 E4, ESRS 2 IRO-2, ESRS E1- 4 bezogen auf § 34 a+b, ESRS E1-6, ESRS E5-4, ESRS E5-5 bezogen auf Abfall, ESRS S1.
(ESRS 2-BP-1.5a): Die nichtfinanzielle Erklärung der FACC AG für das Kalenderjahr 2024 wurde auf konsolidierter Basis erstellt.
(ESRS 2-BP-1.5c): Umfang der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs):
Im Rahmen der Due-Diligence-Prozesse und der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) analysierte FACC spezifische Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Diese Analyse konzentrierte sich auf:
Für die Begründung der Wesentlichkeit wird auf die ESRS 2 IRO-1 sowie themenspezifische IRO-1 Angaben verwiesen.
(ESRS 2-BP-1.5d): FACC hat sich nicht dafür entschieden, bestimmte Informationen, die geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen betreffen, gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.7 zurückzuhalten.
(ESRS 2-BP-2.9a-b): Bei der Definition der Zeithorizonte hat sich die FACC dazu entschlossen, die Definitionen des ESRS 1 (Section 6.4) zu übernehmen. Dies bedeutet:
b) für den mittelfristigen Zeithorizont: jener Zeitraum vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums gemäß Buchstabe a) bis zu fünf Jahre
c) für den langfristigen Zeithorizont: jener Zeitraum von mehr als 5 Jahren
(ESRS 2- 2.11): Schätzungen gab es bei der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts bei folgenden zwei Themen, wobei in den spezifischen ESRS genauer auf die Berechnungsmethodik eingegangen wird:
(ESRS 2-BP-2.13 a-c): Dem Umstand geschuldet, dass dies der erste Bericht basierend auf dem ESRS-Standard ist, gibt es keine Änderungen zum vorhergehenden Berichtsjahr. Dieser Bericht wird als "neue Zeitrechnung" betrachten. Jedoch ist festzuhalten, dass es für die vergangenen Berichte nach GRI ebenso keine nennenswerten Änderungen zu vermelden gäbe.
(ESRS 2-BP-2.15): FACC integriert in die nichtfinanzielle Erklärung zusätzliche Informationen aus anderen gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards. Neben den Informationen, die gemäß den ESRS vorgeschrieben sind, umfasst der Bericht auch:
EU-Taxonomie (EU VO 2020/852): Ein eigenes Kapitel im Bericht ist der EU-Taxonomie gewidmet, das die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeiten der FACC mit den Kriterien der EU-Taxonomie darstellt. Dieses Kapitel bietet detaillierte Einblicke in die Taxonomie-konformen Aktivitäten und deren Beitrag zu den Umweltzielen der EU.
GHG-Protokoll: Die FACC verwendet das Greenhouse Gas (GHG) Protokoll zur Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen. Diese Methodik wird angewendet, um die Emissionen in Scope 1 und 2 zu erfassen und zu berichten, und bietet eine umfassende Darstellung der Klimawirkungen des Unternehmens (siehe ESRS E1-6)
ILO- Menschenrechts- Standards: sind im Code of Conduct und Supplier Code of Conduct der FACC enthalten und gelebt und werden in den ESRS S-1 sowie S-2 erwähnt.
Durch die Einbeziehung dieser zusätzlichen Standards stellt FACC sicher, dass die nichtfinanzielle Erklärung umfassend und auf die relevanten regulatorischen Anforderungen abgestimmt ist. Die Anwendung dieser Standards wird in den entsprechenden Kapiteln des Berichts präzise referenziert.x.1.1.2. Governance
x.1.1.2.1. DR GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
(ESRS 2-GOV-1.21)(ESRS 2-GOV-1.21a (ESRS 2-GOV-1.21b) (ESRS 2-GOV-1.21c) (ESRS 2-GOV-1.21d) (ESRS 2-GOV-1.21e):
(ESRS 2-GOV-1.21b): Organisation und Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand der FACC AG besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Im Refferenzjahr 2024 sind es vier. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetzen, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des ÖCGK verpflichtet.
Vorstandsvorsitzender
Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2025
Aufgabenbereiche: Strategie, Customer & Government Relations, Business Development, Marketing, Personalwesen, Programm-Management, Unternehmenskommunikation, Entwicklung, Innovation & Forschung
Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: Flughafen Linz GesmbH
Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 10/2025
Aufgabenbereiche: Produktion, Einkauf, Qualität, Logistik, Liegenschaften, Investitionen, Tochtergesellschaften, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz
Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: 04/2029
Aufgabenbereiche: Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Exportkontrolle & Compliance, Investor Relations, Working Capital Management
Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: 04/2028
Aufgabenbereiche: Interne Revision, Internes Kontrollsystem & Unternehmens-Compliance, China Business Relations, Risk Management, M&A, ESG
Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Chengkuan Wang (1968) Vorsitzender Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2028 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Jian Wang (1961) Erstbestellung: 2022 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Weixi Gong (1962) Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Jiajia Dai (1978) Entsendung: 2023 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Ian Chang (1954) Erstbestellung: 2022 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Junqi Sheng (1972) Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine
Tom Williams (1952) Erstbestellung: 2020 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: Co-Verwaltungsratsvorsitzender bei der Montana Aerospace AG
Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats:
Jürgen Fischer (1981) Erstentsendung: 2021 Barbara Huber (1965) Erstentsendung: 2014 Erwin Hofinger (1965) Erstentsendung: 2024 Karin Klee (1981) Erstentsendung: 2018
Im Geschäftsjahr 2024 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats
Jing Guo sowie Tongyu Xu schieden im Geschäftsjahr 2024 aus dem Aus-sichtsrat aus.
Ulrike Reiter, die vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt wurde, schied 2024 ebenfalls pensionsbedingt aus.
Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats (100%) erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Zusätzlich müssen Aspekte der Diversität (Geschlechtervielfalt) angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotiz der FACC an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 betrug der Anteil weiblicher Mitglieder des Aufsichtsrats 27 Prozent (drei von elf).
In Aufsichtsrat, Vorstand und in weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit 16 Frauen vertreten. Keine Frau (0%) befindet sich im Vorstand. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte wie in der Vergangenheit noch gering. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, präsentiert sich FACC daher weiterhin auf Jobmessen und spricht gezielt Potenzialträgerinnen an. Darüber hinaus engagiert sich FACC in der Förderung von Mädchen in technischen Ausbildungen. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen.
FACC legt großen Wert auf die Vertretung ihrer Mitarbeiter und anderer Arbeitskräfte innerhalb des Unternehmens. Diese Vertretung erfolgt durch einen Betriebsrat (für Arbeiter, sowie Angestellte) an den österreichischen Standorten. Dieser vertritt die Interessen der Mitarbeiter und dient als Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung. Der Betriebsrat ist in Entscheidungsprozesse eingebunden und spielt eine wichtige Rolle bei der Verhandlung von Arbeitsbedingungen und -vereinbarungen.
Neben dem Betriebsrat gibt es für jeden Mitarbeiter der FACC, insbesondere bei den nicht-österreichischen Standorten ohne Betriebsrat, die Möglichkeit, sich jederzeit an die HR- Abteilung zu wenden. FACC fördert den offenen Dialog zwischen Mitarbeitern und Management durch regelmäßige Meetings, Feedback-Runden und Mitarbeiterbefragungen. Zusätzliche Kommunikationskanäle (etwa die Whistleblower- Hotline) ermöglichen es den Mitarbeitern, ihre Meinungen und Vorschläge einzubringen und aktiv an der Gestaltung des Arbeitsumfelds mitzuwirken.
Auch externe Arbeitskräfte, die im Rahmen von Projekten oder temporären Aufgaben für FACC tätig sind, werden in die Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
(ESRS 2-GOV-1.22c) (ESRS 2-GOV-1.22d): Der Vorstand, speziell der CSO (Chief Sustainability Officer) der FACC spielt eine entscheidende Rolle in den grundsätzlichen Governance-Prozessen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements obliegt grundsätzlich dem CSO. Da es sich aber um eine Querschnittsmaterie handelt, die viele Fachbereiche (das Kernteam) betrifft, ist der Gesamtvorstand in die Thematik involviert. Darüber hinaus verantworten die jeweiligen Ressortvorstände (Vice Presidents, VPs) die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Nachhaltigkeitsthemen.
Die Verantwortung für das Management wesentlicher Risiken und Auswirkungen ist an den Senior Manager CSR und Exportkontrolle delegiert, welcher in der LCIPS (Legal, Compliance, IP und Sustainability)-Abteilung unter Führung des General Counsel (Leiter der LCIPS- Abteilung) tätig ist. Der Senior Manager CSR und Exportkontrolle ist weiters für die Überwachung der CSR-Compliance-Aktivitäten und der nichtfinanziellen Risikomanagementaktivitäten zuständig und berichtet an den General Counsel, welcher wiederum in CSR-Angelegenheiten direkt an den CSO berichtet.
Gemeinsam mit dem Kernteam, bestehend aus Fachbereichsverantwortlichen der Bereiche Einkauf, Verkauf, Arbeitssicherheit, HR, Facility Management und Risikomanagement werden (unter anderem basierend auf gesammeltem Fachwissen) gemeinsam IROs bewertet und die DMA erstellt. Der General Counsel überwacht diesen Prozess und entsendet quartalsweise Steering-Committee-Einladungen an den CSO und den Senior Manager CSR und Exportkontrolle, um regelmäßig Fortschritte und Herausforderungen zu besprechen und zu diskutieren.
Ausrichtung der nichtfinanziellen strategischen Ziele und Chancen bei FACC:
Vorbereitung durch das Kernteam: Das Kernteam und der Senior Manager CSR und Exportkontrolle sowie weitere relevante Abteilungsleiter sammeln und analysieren Daten zu aktuellen Nachhaltigkeitstrends, regulatorischen Anforderungen und internen Leistungskennzahlen. Diese Informationen werden genutzt, um fundierte Vorschläge für strategische Ziele und Chancen zu entwickeln.
Entwicklung von Vorschlägen: Basierend auf der Analyse erarbeitet das Kernteam konkrete Vorschläge für die nichtfinanziellen strategischen Ziele. Diese Vorschläge beinhalten spezifische Maßnahmen, Zeitpläne und erwartete Ergebnisse, die auf die langfristigen Nachhaltigkeitsziele der FACC abgestimmt sind.
Abstimmung und Konsultation: Die erarbeiteten Vorschläge werden in einem Bottom-Up-Ansatz mit relevanten internen Stakeholdern abgestimmt. Dies umfasst Konsultationen mit verschiedenen Abteilungen, um sicherzustellen, dass die Vorschläge realistisch und umsetzbar sind und die Unterstützung der gesamten Organisation haben.
Präsentation an den Gesamtvorstand: Die abgestimmten Vorschläge werden dem Gesamtvorstand in einer formellen Sitzung präsentiert. Der General Counsel und der Senior Manager CSR und Exportkontrolle erläutern die strategischen Ziele und Chancen, die vorgeschlagenen Maßnahmen und die erwarteten Auswirkungen.
Entscheidungsfindung: Der Gesamtvorstand diskutiert die Vorschläge, berücksichtigt das Feedback und trifft eine Entscheidung über die Annahme und Umsetzung der strategischen Ziele. Dabei wird sichergestellt, dass die Entscheidungen im Einklang mit den übergeordneten Unternehmenszielen und der Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
Umsetzung und Überwachung: Nach der Genehmigung durch den Vorstand werden die strategischen Ziele in die operativen Pläne integriert. Das Kernteam überwacht die Umsetzung und berichtet regelmäßig an den Vorstand über den Fortschritt und die erzielten Ergebnisse.
Durch die erstmalige Erstellung einer DMA muss sich das Unternehmen zuerst tiefer mit den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) beschäftigen. Ziel ist es, in den nächsten ein bis drei Jahren klarere Prozesse und Zuständigkeiten zu definieren, einschließlich der Etablierung von Berichtslinien zu den administrativen Management- und Aufsichtsorganen.
Der Vorstand legt dem Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Erklärung vor.
Es gibt außer den bereits erwähnten Vorgängen keine weiteren speziellen Kontrollen und Verfahren, die auf das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen angewendet werden. Das Unternehmen befindet sich im Prozess der Entwicklung dieser Rahmenwerke und plant, sie in Zukunft gemeinsam mit anderen internen Funktionen zu integrieren.
(ESRS 2-GOV-1.23) (ESRS 2-GOV-1.23a-b): Bei FACC wird die Verfügbarkeit und Entwicklung der erforderlichen Fähigkeiten und der Expertise zur Überwachung von Nachhaltigkeitsangelegenheiten durch folgende Ansätze sichergestellt:
Personalauswahl: Gut ausgebildetes, erfahrenes Personal wird mit der Verantwortung für die Thematik beauftragt.
Weiterbildungsmöglichkeiten: FACC bietet ihren Führungskräften und Mitarbeitern Zugang zu Schulungen und Workshops, um ihre Kenntnisse in Nachhaltigkeitsthemen zu erweitern. Diese Angebote sind flexibel und orientieren sich an den aktuellen Bedürfnissen.
Einbindung externer Expertise: Bei Bedarf zieht FACC externe Berater hinzu, um spezifische Nachhaltigkeitsthemen zu adressieren. Dies ermöglicht es, auf dem neuesten Stand der Entwicklungen zu bleiben und von externem Fachwissen zu profitieren.
Feedback und Anpassung: Durch informelle Feedbacks und regelmäßige Gespräche wird sichergestellt, dass die Führungsgremien die notwendigen Fähigkeiten entwickeln, um die Nachhaltigkeitsziele effektiv zu überwachen.
Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik:
Bei FACC verfügen die Führungsgremien über eine Vielzahl von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit, die sie direkt nutzen oder durch externe Ressourcen ergänzen können.
Interne Expertise: Mehrere Mitglieder der Führungsgremien, darunter der Senior Manager CSR und Exportkontrolle, bringen fundierte Kenntnisse in Nachhaltigkeitsthemen mit. Diese Expertise wird durch regelmäßige Fortbildungen und die Teilnahme an relevanten Konferenzen und Workshops ständig erweitert.
Externe Ressourcen: FACC nutzt externe Berater und Experten, um spezifische Nachhaltigkeitsfragen zu adressieren. Diese externen Partner bringen zusätzliches Fachwissen ein und unterstützen das Unternehmen dabei, Best Practices zu implementieren.
Netzwerke und Partnerschaften: FACC ist in verschiedenen Branchenverbänden und Nachhaltigkeitsinitiativen aktiv, die Zugang zu einem breiten Spektrum an Informationen und Fachwissen bieten. Diese Netzwerke ermöglichen es dem Unternehmen, aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit zu verfolgen und zu nutzen.
Die professionelle und divers aufgestellten Vorstands- und Aufsichtsratsgremien, mit internationaler Erfahrung in Wirtschaft und Luftfahrt, tragen dazu bei, dass FACC auf einem soliden Fundament in Sachen Nachhaltigkeit steht.
Die Fähigkeiten und Erfahrungen im Management- und Aufsichtsrat der FACC qualifizieren diese Gremien, um die vorgeschlagenen Richtlinien zur Steuerung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu überprüfen und zu genehmigen.
Bei FACC sind die vorhandenen Fähigkeiten und die Expertise der Führungsgremien entscheidend für das effektive Management der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Die Expertise im Bereich Nachhaltigkeit ermöglicht es den Führungsgremien, die komplexen Zusammenhänge zwischen den Geschäftstätigkeiten der FACC und ihren ökologischen und sozialen Auswirkungen zu verstehen. Dies ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl den Unternehmenszielen als auch den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden.
Die vorhandenen Fähigkeiten helfen dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln. Dies umfasst sowohl die Einhaltung regulatorischer Anforderungen als auch die proaktive Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen. Gleichzeitig unterstützt die Expertise der Führungsgremien FACC dabei, Chancen im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren und zu nutzen, wie etwa die Entwicklung neuer, umweltfreundlicher Produkte oder die Optimierung von Prozessen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
Darüber hinaus nutzen die Führungsgremien ihre Fähigkeiten, um die strategische Ausrichtung der FACC im Hinblick auf Nachhaltigkeit kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen nicht nur auf aktuelle Herausforderungen reagiert, sondern auch langfristige Nachhaltigkeitsziele verfolgt. Durch diese gezielte Nutzung von Fähigkeiten und der Expertise stellt FACC sicher, dass sie ihre wesentlichen IROs effektiv managt und ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich umsetzen kann.
Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsennotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des ÖCGK verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Grundsätzlich überwacht der Aufsichtsrat jedoch in letzter Instanz die Compliance der FACC.
Vorstand:
Bei FACC wird Governance als Thema im Verantwortungsbereich des Gesamtvorstands gesehen.
Die Verantwortlichkeiten auf administrativer Ebene für verschiedene Fachbereiche liegen bei den Vice Presidents (E2) der FACC. Zur Ausbildung dieser bzw. zu den genauen Aufgabengebieten des Vorstandes, aber auch der Vice Presidents und des Aufsichtsrats siehe die Erläuterungen zu ESRS 2-GOV-1.23 sowie ESRS 2-GOV-1.23 a-b.
x.1.1.2.2. DR GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
(ESRS 2-GOV-2.26) (ESRS 2-GOV-2.26a): Der CSR-Manager erstellt detaillierte Berichte, die vierteljährlich an das Steering Committee, einschließlich des Vorstands, übermittelt werden. Diese Berichte umfassen aktuelle Entwicklungen und ab dem Geschäftsjahr 2025 wesentliche IROs sowie signifikante Änderungen, um sicherzustellen, dass der Vorstand regelmäßig auf dem neuesten Stand gebracht wird.
Die aktuelle Berichterstattung erfolgt vierteljährlich während der Sitzungen des Steering Committees, um eine kontinuierliche Aufsicht und Verbesserung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens sicherzustellen.
(ESRS 2-GOV-2.26b): Da FACC im Jahr 2024 erstmals wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) analysiert hat und diese noch nicht vollständig berücksichtigt sind, haben die administrativen Management- und Aufsichtsgremien noch nicht begonnen, diese Erkenntnisse schrittweise in die Unternehmensstrategie, in Entscheidungen über große Transaktionen sowie den Risikomanagementprozess zu integrieren.
Die erstmalige Analyse der IROs hat den Führungsgremien erste Einblicke in die potenziellen Herausforderungen und Chancen gegeben, die als Grundlage für die zukünftige strategische Planung und Entscheidungsfindung dienen. Obwohl die IROs noch nicht vollständig integriert sind, werden sie zukünftig bei der Überwachung der Unternehmensstrategie berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die strategischen Ziele des Unternehmens zunehmend im Einklang mit den langfristigen Nachhaltigkeitszielen stehen.
Die Führungsgremien werden beginnen, potenzielle Trade-offs zwischen kurzfristigen Gewinnen und langfristigen Auswirkungen zu bewerten. Bei großen Transaktionen werden die IROs schrittweise in die Bewertung der finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einbezogen, was den Führungsgremien hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen, die die langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit des Unternehmens fördern. Im bestehenden Risikomanagementprozess werden die nichtfinanziellen IROs in den nächsten Jahren nach und nach integriert, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt werden.
(ESRS 2-GOV-2.26c): Im Berichtszeitraum haben die administrativen, Management- und Aufsichtsgremien eine Reihe wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) behandelt. Hier sind einige der wichtigsten Themenbereiche:
• Finanzielle Stabilität und Liquidität
Die Gesamtvergütung besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Während die fixe Vergütung unabhängig vom Unternehmenserfolg gewährt wird, ist die variable Vergütung an die Erfüllung bestimmter, nachvollziehbarer Leistungskriterien geknüpft. Tatsächlich spezifische Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien, die direkt mit Nachhaltigkeitsthemen verknüpft sind :
• Fixe, erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen das Grundgehalt, Pensionszusagen, Abfertigungszusagen, Sachbezüge und Nebenleistungen.
• Variable Vergütungsbestandteile basierend auf der Erfüllung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, wobei die nichtfinanziellen Leistungskriterien jährlich vom Aufsichtsrat festgesetzt werden
Den Vorstandsmitgliedern gebührt eine variable Vergütung. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung der FACC AG undvon der Erreichung individuell vereinbarter Ziele abhängig. Die Leistungskriterien sind mit der nachhaltigen Wachstumsstrategie des Unternehmens abzustimmen, stellen eine leistungsabhängige Vergütung sicher und fördern eine verantwortungsvolle Managementkultur. Durch die Auszahlung im Folgejahr und anhand geprüfter und ausgewiesener Kriterien ist Fairness sichergestellt. Die Performance-Kriterien gewährleisten ein Gleichgewicht aus Finanz-, Effizienzund Nachhaltigkeitsindikatoren (wobei letztere in Realität noch nicht spezifisch genug sind, um Anwendung zu finden) und bilden somit die nachhaltige Wachstumsstrategie des Unternehmens ab.
Voraussetzung für die Zahlung variabler Vergütungsbestandteile ist die Ausschüttung einer Dividende. Die Höhe des maximal erreichbaren Bonus für alle Vorstandsmitglieder ist mit 70 Prozent einer Dividendenzahlung für das betroffene Geschäftsjahr limitiert. Die variable Vergütung ist mit 100 Prozent des jeweiligen Bruttogrundgehalts begrenzt. Neben quantitativen Kriterien bestehen auch qualitative Kriterien, die entsprechend der Ressortverantwortung des jeweiligen Vorstands festgelegt werden.
Wie bereits erwähnt,verfügt FACC jedoch zum Berichtszeitpunkt noch nicht über spezifische Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien, die direkt mit Nachhaltigkeitsthemen verknüpft sind. FACC prüft jedoch aktiv die Möglichkeit der Entwicklung und Implementierung solcher Anreizsysteme, die sich durch Transparenz, Fairness und Gleichheit aus-zeichnen und sicherstellen sollen, dass nachhaltigkeitsbezogene Leistungen anerkannt und belohnt werden. Derzeit werden keine spezifischen Leistungsindikatoren oder Zielvorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit zur Bewertung herangezogen. Folglich sind Nachhaltigkeitsindikatoren nicht als Leistungsmaßstäbe oder Benchmarks in den Vergütungspolitiken berücksichtigt, und die variable Vergütung hängt nicht von Nachhaltigkeitszielen oder -auswirkungen ab. In den Überlegungen zur Einführung solcher Systeme wird diskutiert, welche spezifischen Nachhaltigkeitsziele, wie die Reduktion der Treibhausgasemissionen, als Kriterien für die Bewertung in Betracht gezogen werden könnten. Auch wird erörtert, welchen Anteil nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien an der variablen Vergütung ausmachen könnten. Diese möglichen Systeme werden entwickelt, um die Unternehmensstrategie mit den Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen. Die Bedingungen für solche Anreizsysteme und ihre jährliche Evaluierung würden von der Personalabteilung durchgeführt, wobei alle Änderungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen.
(E1-GOV-3.13): Zum Berichtszeitpunkt berücksichtigte FACC zwar konkrete kurz- und langfristige Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen, jedoch wurden klimabezogene Überlegungen bis dato nicht in die Vergütung der Mitglieder der administrativen Managementund Aufsichtsgremien einbezogen. Die Leistung der Führungskräfte wurde somit nicht gegen die unter Anforderung E1-4 gemeldeten GHG-Reduktionsziele bewertet. Bei FACC gibt es keine spezifischen finanziellen Anreize oder Boni, die an die Erreichung dieser CO2-Reduktionsziele gebunden sind, und es war im aktuellen Berichtszeitraum kein Prozentsatz der Vergütung mit klimabezogenen Überlegungen verknüpft. FACC definiert klimabezogene Überlegungen als Maßnahmen zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Management von Klimarisiken sowie zum Erlangen von Umweltzertifizierungen wie ISO 14001. Während zum Stichtag keine finanziellen Anreize bestanden, prüft FACC wie bereits erwähnt aktiv die Möglichkeit, solche Überlegungen in zukünftige Vergütungsstrukturen zu integrieren, um die Klimaziele des Unternehmens besser zu unterstützen und nachhaltige Praktiken zu fördern.
(ESRS 2-GOV-4.30; 32): Um ein besseres Verständnis für die Due-Diligence-Prozesse der FACC zu gewinnen, wird auf folgende Offenlegungsverpflichtungen (DRs) und Due-Diligence-Prozesse (DPs) verwiesen:
Themen von Due Diligence in der nichtfinanziellen Erklärung:
| Kernbereiche der DUE DILIGENCE | Paragraphen in der nichtfinanziellen Erklärung |
||
|---|---|---|---|
| a) | Einbettung der Due Dili gence in Governance, Strategie und Geschäfts modell |
ESRS 2-GOV 2 26. a), b); ESRS 2-GOV 3 29., a), b), c), d), e) |
|
| b) | Einbindung der betroffe nen Stakeholder in alle wichtigen Schritte der Due Diligence |
ESRS 2-SBM 2 45. a) i.-v., S1 12., S2 9., S3 7., S4 8., ESRS 2-IRO 1, 53. b) iii., ESRS E1-2 24., ESRS E2-1 14., ESRS E5-1 14., ESRS S1-1 19., ESRS S2-1 16., ESRS S1-2 27. b)) |
|
| c) | Ermittlung und Bewer tung negativer Auswir kungen |
ESRS 2-IRO 1 53. a), e), g), E1 20. a), b) ii., c) i., 21., E2 11. a) |
|
| d) | Ergreifen von Maßnahmen zur Bewältigung dieser negativen Auswirkungen |
ESRS E1-3 28., ESRS E2-2 18., ESRS E5-2 19., ESRS S1-4, ESRS S2-4. |
|
| e) | Überwachung der Wirk samkeit dieser Bemühun gen und Kommunikation |
ESRS E1-4, ESRS S1-5. |
x.1.1.2.5. DR GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Erklärung
(ESRS 2-GOV-5.36a) (ESRS 2-GOV-5.36b) (ESRS 2-GOV-5.36c) (ESRS 2-GOV-5.36d) (ESRS 2-GOV-5.36e): Zum Berichtszeitpunkt verfügte FACC noch nicht über ein spezielles Risikomanagement- und internes Kontrollsystem, das sich explizit auf die nichtfinanzielle Erklärung bezieht. Derzeit gibt es keine formalisierten Prozesse zur Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken in diesem Bereich.
Dementsprechend wurden auch keine spezifischen Hauptrisiken identifiziert oder Minderungsstrategien entwickelt.
Trotz fehlender formalisierter Systeme besteht jedoch ein Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Prozesse. FACC arbeitet daran, künftig ein umfassendes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem zu entwickeln und zu implementieren, um die Genauigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der nichtfinanziellen Erklärung zu sichern. Diese geplanten Systeme sollen durch eine systematische Datenerfassung, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sowie durch die Nutzung moderner IT-Lösungen unterstützt werden.
Der erste Schritt in Richtung dieser Entwicklungen umfasst eine gründliche Bewertung der aktuellen Berichterstattungsprozesse und die Identifikation von Bereichen, die verbessert werden müssen. Zukünftig sollen interne Kontrollmechanismen und regelmäßige Überprüfungen integriert werden, um sicherzustellen, dass alle Nachhaltigkeitsdaten korrekt und konform erfasst und berichtet werden.
(ESRS 2-SBM-1.40a-b) (ESRS 2-SBM-1.40a i): Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und anderen Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Dabei gab es im Berichtsjahr keine zu meldenden Änderungen. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:
| 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aero structures |
Aero structures |
Engines & Nacelles |
Engines & Nacelles |
Cabin Interiors |
Cabin Interiors |
Summe | Summe | |
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Verkauf von Produkten | 257.139 | 315.737 | 117.118 | 133.675 | 319.000 | 354.292 | 693.258 | 803.704 |
| Entwicklungs- und sons tige Dienstleistungen |
15.233 | 34.369 | 12.619 | 23.952 | 15.093 | 22.497 | 42.945 | 80.819 |
| 272.372 | 350.106 | 129.737 | 157.627 | 334.093 | 376.789 | 736.202 | 884.523 | |
(ESRS 2-SBM-1.40a ii): Signifikante Märkte für das Geschäftsjahr 2024
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Deutschland | 266.863 | 323.298 |
| Kanada | 114.965 | 145.931 |
| USA | 97.615 | 138.850 |
| Großbritannien | 91.314 | 102.215 |
| China | 35.146 | 50.175 |
| Brasilien | 55.366 | 48.013 |
| Sonstige Länder | 74.935 | 76.042 |
| 736.202 | 884.523 | |
(ESRS 2-SBM-1.40a iii): Anzahl der Mitarbeiter, aufgeteilt auf alle Standorte (in "Köpfen")
| 2024 | |
|---|---|
| Gesamt | 4.039 |
| Österreich | 3.247 |
| Kanada | 80 |
| USA | 69 |
| Indien | 125 |
| China | 22 |
| Slowakei | 71 |
• Die internen SMART-Ziele der FACC konzentrieren sich auf die Verbesserung interner Prozesse und Strukturen an den österreichischen Standorten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Diese Maßnahmen können indirekt positive Effekte auf die Umweltstandards in den Hauptregionen Europa, Nordamerika und Asien haben, indem sie als Vorbild für nachhaltige Praktiken dienen (Thermoset vs. Thermoplast, CO2-neutrale Produktion bis 2040, etc.). Aktuell gelten die Ziele noch nicht konzernweit, sondern nur an den österreichischen Standorten. In Zukunft sollen diese aber ausgeweitet werden.
• FACC fokussiert sich auf die Entwicklung und Produktion von Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrtindustrie. Die Nachhaltigkeitsziele betreffen insbesondere die Implementierung energieeffizienter Produktionsverfahren und die Erhöhung des Einsatzes recycelbarer Materialien wie von Thermoplasten und biobasierten Materialien, um die Umweltbelastung zu reduzieren.
• FACC bedient hauptsächlich Flugzeughersteller und teilweise Fluggesellschaften (vor allem im Maintenance, Repair and Operations (MRO)-Bereich). Diese Kunden profitieren von einer nachhaltigeren Produktpalette, die durch innovative und umweltfreundlichere Lösungen gekennzeichnet ist, auch wenn die Nachhaltigkeitsziele nicht direkt auf spezifische Kundengruppen abzielen. Leichtere Produkte reduzieren jedoch bei allen Abnehmern den Treibstoffverbrauch.
• Die Nachhaltigkeitsziele der FACC gelten derzeit primär für den Standort in Österreich und berücksichtigen die lokalen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. FACC plant, diese Ziele schrittweise auf alle Standorte in Europa, Nordamerika und Asien auszuweiten, um eine einheitliche Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen. Ebenso werden in den nächsten Jahren die Ziele schrittweise über die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen angepasst.
• FACC fördert eine transparente und nachhaltige Zusammenarbeit mit ihren Stakeholdern, darunter Kunden, Lieferanten und lokale Gemeinschaften. Dies wird durch regelmäßige interne Audits, durch eine aktive Kommunikation und die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärungen unterstützt. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Stakeholder und binden sie in die Nachhaltigkeitsbestrebungen der FACC ein (siehe dazu auch SBM-2).
• FACC verfolgt den Fortschritt ihrer Nachhaltigkeitsziele durch interne Benchmarks und regelmäßige Bewertungen. Dies bedeutet, dass der Fortschritt der Ziele kontinuierlich überwacht wird, um Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren und sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden (siehe dazu ESRS E1-4 und E5-3).
Bewertung der aktuellen bedeutenden Produkte und Dienstleistungen:
• Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrt: Diese Produktgruppe macht mehr als 90% (für Details siehe Kapitel "Taxonomie") des Umsatzes von FACC aus und ist daher von wesentlicher Bedeutung. Die Nachhaltigkeitsziele konzentrieren sich auf die Implementierung energieeffizienter Produktionsverfahren und die Erhöhung des Einsatzes recycelbarer Materialien, um die Umweltbelastung zu reduzieren.
Nachhaltigkeitsbezogene Herausforderungen:
• Eine zentrale Herausforderung besteht darin, diese Nachhaltigkeitsziele effektiv in die gesamte Wertschöpfungskette zu integrieren. Dies erfordert kontinuierliche Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Abteilungen diese Ziele verstehen und umsetzen. Herausforderungen bzgl der Geschäftstsrategie ergeben sich, unter anderen, durch Anforderungen die CO₂-Emissionen zu reduzieren, indem leichtere und effizientere Flugzeugkomponenten entwickelt werden. Energieeffizienz ist ein zentraler Aspekt, der sowohl die Umweltbelastung verringert als auch Kosten spart. Die Integration der Kreislaufwirtschaft in die Wertschöpfungskette fördert den Einsatz recycelbarer Materialien und reduziert Abfall. Strenge regulatorische Anforderungen erfordern kontinuierliche Anpassungen und Investitionen in Compliance.
Bewertung der bedeutenden Märkte:
• Europäischer Markt: Der europäische Markt ist von besonderer Bedeutung, da er strenge regulatorische Anforderungen stellt, die FACC erfüllen muss, sowie ein prozentuell hoher Anteil des Umsatzes von FACC aus diesem Markt kommt. Der Fokus liegt hier auf der Einhaltung von Emissionswerten. Ebenso erachtet das Unternehmen hier einen Wettbewerbsvorteil, wenn es seinen Kunden den Umstieg von Thermoset auf Thermoplast anbieten kann. Den amerikanischen und asiatischen Markt sieht FACC aus diesem Blickwinkel lediglich als sekundär bzw. tertiär an.
Kritische Lösungen oder Projekte
(ESRS 2-SBM-1.42 a-c): Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette der FACC:

























FACC bezieht eine Vielzahl von hochwertigen Materialien und Technologien, die speziell für die Herstellung von Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrt entwickelt wurden. Zu den wichtigsten gehören:
Die Outputs (Eigenfertigungsteile) der FACC umfassen innovative Flugzeugkomponenten, die spezifische Vorteile für verschiedene Stakeholder bieten:
• Mitarbeiter: FACC bietet ihren Mitarbeitern ein innovatives Arbeitsumfeld mit Fokus auf nachhaltige Praktiken und kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Dies stärkt die Mitarbeiterbindung und fördert eine engagierte Belegschaft.


Hauptmerkmale der Wertschöpfungskette:
• Upstream: FACC arbeitet mit einer ausgewählten Gruppe von Rohstofflieferanten zusammen, die Materialien wie Verbundwerkstoffe und Metalle liefern. Diese Lieferanten sind strategische Partner, die durch langfristige Verträge und regelmäßige Qualitätskontrollen eingebunden sind. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit führenden Herstellern von Kohlefaserverbundstoffen (z. B. Toray Industries, Inc. oder Hexcel Corporation).
• Downstream: Die Hauptkunden (AIRBUS, EMBRAER, BOEING, etc.) der FACC sind führende Flugzeughersteller, die die Komponenten in ihre Flugzeuge integrieren. FACC entwickelt in enger Zusammenarbeit mit diesen Kunden maßgeschneiderte Lösungen, die den spezifischen Anforderungen entsprechen.
x.1.1.3.2. DR SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
(ESRS 2-SBM-2.45a)(ESRS 2-SBM-2.45a i)
| Stakeholder*innen | Themen | Kontaktformen |
|---|---|---|
| Luftfahrtbehörden | - Flugsicherheit - Fluglärmreduktion - Good Governance - Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter "innen |
- Direkte Kommunikation betreffend die Zulassung als Hersteller von Flugzeug- teilen (POA/DOA/MOA) sowie die Zulassung des Managements der FACC - Direkte Kommunikation zu spezifischen Themen wie Flight Permits (z. B. EHang) - Audits - Meetings |
| Andere Behörden (z. B. Bezirkshaupt- mannschaften, Botschaften) |
- Good Governance - Stabile und faire Arbeitsplätze |
- Aufenthaltsgenehmigungen und Antrage für Visa - Meetings - Audits |
| Betriebsrat | Regelmäßige direkte Abstimmungen | |
| Kunden | - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Mitarbeiter"innen - Flugsicherheit - Treibstoffeffizienz von Flugzeugen |
- Vertrage über alle Arbeitspakete - Regelmäßige Meetings vor Ort bei Kunden oder bei FACC - Besuch von Luftfahrtmessen - Telefonate - FACC-Serviceportal |
| Investor"innen | - Treibstoffeffizienz von Flugzeugen - Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter"innen - Good Governance |
- Hauptversammlung - Konferenzen und Roadshows - Investorengesprache - Messen - Finanzkommunikation |
| Forschungs- und Bildungseinrichtungen |
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter "innen - Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter"innen |
- Gemeinsame Forschungsprojekte - Betreuung von Diplomand"innen und Doktorand "innen |
| Lieferant "innen | - Flugsicherheit - Stabile und faire Arbeitsplätze - Soziale Auswirkungen in der Lieferkette |
- Supplier Conferences - Luftfahrtmessen - Regelmäßige Meetings bei Lieferant "innen und FACC zur Vertragserfüllung - FACC-Serviceportal - WKO-Veranstaltungen - Lieferantenaudits |
| Logistikpartner "innen und Spediteur "innen |
- Soziale Auswirkungen auf die Lieferkette - Zollabwicklung |
- Direkte Kommunikation über Vertrieb und Zollabteilung |
• Position in der Wertschöpfungskette: FACC nimmt eine zentrale Rolle in der Wertschöpfungskette ein, indem sie als Bindeglied zwischen Rohstofflieferanten und Flugzeugherstellern fungiert. Durch ihre Expertise in der Entwicklung und Produktion von Flugzeugkomponenten trägt FACC maßgeblich zur Innovationskraft und Effizienz der gesamten Kette b
| Stakeholder*innen | Themen | Kontaktformen |
|---|---|---|
| (Potenzielle) Mitarbeiter"innen |
- Stabile und faire Arbeitsplätze - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Mitarbeiter "innen - Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter"innen |
- E-Mails - Führungskräfte - Betriebsversammlungen - Management Days - Mitarbeiter-App - Unternehmensmagazin - Schwarzes Brett - Werbeflächen (Plakate, Sperrbildschirme, Screens in der Produktion) - Social Media - Sommerfest - Weihnachtsfeier - Flight Club - Jubilarfeier - FACC Leonardo - CEO-Frühstück |
| Gemeinden | Abfall und Wasserverbrauch | - E-Mails - Meetings - Telefonate |
| Zulasser"innen/Prüf- institute |
Sonderprüfungen | Beauftragung, z. B. durch CoLT |
| Dienstleister"innen | - Repair-/Maintenance-Tatigkeiten bei Kunden im Auftrag der FACC - Catering-Service für Mitarbeiter"innen |
- Vertrage - Meetings |
| Versicherungen | - Risikoanalysen - Compliance - Arbeitssicherheit |
- Verträge - E-Mails - Telefonate |
| Banken | - Verträge - E-Mails - Telefonate |
|
| Medien | - Verträge - E-Mails - Telefonate |
|
| NGOs und Interessengruppen |
- Zusammenarbeit und Dialoge mit Nichtregierungsorganisationen - Teilnahme an Netzwerken und Konferenzen, via Präsenz, Email, Telefon |
(ESRS 2-SBM-2.45a, i-iv): FACC setzt sich aktiv mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen auseinander, einschließlich Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren, Regulierungsbehörden, Gemeinschaften, und NGOs. Dieses Engagement stellt sicher, dass die Interessen und Ansichten der Stakeholder in die Unternehmensentscheidungen einfließen und fördert Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit.
Der Zweck des Stakeholder-Engagements bei FACC ist vielfältig und auf mehrere Schlüs-selaspekte ausgerichtet:
Förderung von Transparenz und Vertrauen
Ziel ist es, durch regelmäßige und offene Kommunikation das Vertrauen zwischen dem Unternehmen und seinen Stakeholdern zu stärken. Transparenz sorgt dafür, dass alle Beteiligten Zugang zu relevanten Informationen haben.
Verbesserung der Unternehmensstrategie
Durch das Einholen von Feedback und Anregungen von Stakeholdern kann FACC ihre Geschäftspraktiken und strategischen Ausrichtungen kontinuierlich verbessern und an die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder anpassen.
Erhöhung der Kundenzufriedenheit
Das Engagement mit Kunden zielt darauf ab, deren Zufriedenheit zu erhöhen, indem ihre Anforderungen und Erwartungen besser verstanden und erfüllt werden.
Förderung einer ethischen und nachhaltigen Lieferkette
Durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten wird daran gearbeitet, soziale und umweltbezogene Standards entlang der Lieferkette zu fördern und sicherzustellen, dass ethische Geschäftspraktiken eingehalten werden.
Sicherstellung der Compliance und Risikominimierung
Der Dialog mit Regulierungsbehörden hilft dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren, indem FACC stets auf dem aktuellen Stand der regulatorischen Entwicklungen bleibt.
Unterstützung der Gemeinschaften
Engagements mit Gemeinschaften und NGOs zielen darauf ab, die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens zu stärken und positive Beiträge zur sozialen und ökologischen Entwicklung zu leisten.
Förderung von Innovation und Mitarbeiterzufriedenheit
Durch die aktive Einbindung von Mitarbeitern möchte FACC deren Zufriedenheit und Motivation steigern, während gleichzeitig innovative Ideen und Verbesserungsvorschläge gefördert werden.
Durch diesen Prozess stellt FACC sicher, dass die Ergebnisse des Stakeholder-Engagements effektiv genutzt werden, um die Unternehmensstrategie zu stärken und die Beziehungen zu den Stakeholdern zu verbessern.
(ESRS 2-SBM-2.45b) (ESRS 2-SBM-2.45c) (ESRS 2-SBM-2.45c iiii): Erweiterte Offenlegung zur Verbindung zwischen Feedback und Maßnahmen
Durch die Analyse folgender Stakeholder und Themenwill FACC die Interessen und Standpunkte im Zusammenhang mit seiner Strategie und Geschäftsmodell besser nachvollziehen:
Feedback: Mitarbeiter äußerten den Wunsch nach verbesserter Weiterbildung und einem stärkeren Fokus auf die Arbeitsplatzsicherheit.
Feedback: Kunden betonten die Bedeutung von technologischen Innovationen und konsistenter Produktqualität.
Feedback: Lieferanten äußerten die Notwendigkeit einer transparenten Kommunikation und pünktlicher Zahlungen.
Feedback: Investoren fordern verstärkte Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie und die finanziellen Auswirkungen langfristiger Investitionen.
Feedback: Gemeinschaften heben die Bedeutung lokaler Unterstützung und umweltfreundlicher Produktionspraktiken hervor.
ESRS 2-SBM-2.45c)(ESRS 2-SBM-2.45c i): Die FACC hat strategische Anpassungen vorgenommen, um die Interessen und Ansichten ihrer Stakeholder zu berücksichtigen.
Mitarbeiter: Einführung eines verbesserten Weiterbildungsprogramms und von Initiativen zur Förderung der Arbeitsplatzsicherheit.
Kunden: Weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung, um die Produktqualität und Innovationsfähigkeit zu steigern.
Lieferanten: Implementierung eines Lieferantenmanagementsystems, das faire Geschäftsbedingungen und nachhaltige Praktiken fördert.
Investoren: Stärkung der nichtfinanziellen Erklärung und Transparenzmaßnahmen.
Gemeinschaften: Verstärkung der sozialen und ökologischen Initiativen, um die lokale Gemeinschaft besser zu unterstützen.
ESRS 2-SBM-2.45c ii): Geplante Schritte und Zeitrahmen:
Kurzfristig (1-2 Jahre): Einführung und Implementierung der neuen Weiterbildungsprogramme für die Mitarbeiter der FACC; Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um Kundenanforderungen im Hinblick auf die Themen der Kreislaufwirtschaft abdecken zu kön-nen.
Mittelfristig (3-5 Jahre): Ausweitung der sozialen und ökologischen Initiativen auf internationale Standorte; Verbesserung der Lieferantenmanagementsysteme.
Langfristig: Kontinuierliche Anpassung der Strategien basierend auf dem laufenden Stakehol-der-Feedback und der regulatorischen Änderungen.
ESRS 2-SBM-2.45c iii): Auswirkungen auf das Stakeholder-Verhältnis:
Positive Beeinflussung: Die geplanten und umgesetzten Schritte werden voraussichtlich das Vertrauen und die Zufriedenheit der Stakeholder weiter stärken und zu einer intensiveren Bin-dung zwischen FACC und ihren Stakeholdern führen.
Stakeholder-Feedback: Der regelmäßige Dialog mit Stakeholdern wird aufrechterhalten, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
(ESRS 2-SBM-2.45d): Bei FACC werden Aufsichtsrat, Geschäftsführung sowie das Top-Management regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die Ansichten und Interessen der betroffenen Stakeholder be-züglich der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Unternehmens informiert.
Dies geschieht durch:
(S1-SBM 2.12): FACC betrachtet ihre Belegschaft als zentralen Stakeholder und erkennt an, dass die Einbindung der Interessen und Rechte der Mitarbeiter wesentlich für den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit des Unternehmens sind. Um sicherzustellen, dass die Stimmen der Mitarbeiter gehört und ihre Interessen berücksichtigt werden, hat FACC mehrere Maßnahmen implementiert:
Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Gespräche:
Jährlich werden umfassende Umfragen durchgeführt, um die Meinungen, Bedürfnisse und Sor-gen der Mitarbeiter zu erfassen (Mitarbeitergespräche, etc.). Dies umfasst Fragen zu Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten, Chancengleichheit sowie zum allgemeinen Arbeitsumfeld.
Integration der Ergebnisse in die Strategieentwicklung:
Die Erkenntnisse aus den Mitarbeitergesprächen werden systematisch ausgewertet und fließen direkt in die strategischen Planungsprozesse der FACC ein. Zum Beispiel wurden auf Grundlage der Rückmeldungen strenge Richtlinien zur Gesundheit und Sicherheit entwickelt und durch Schulungsprogramme verstärkt. Als Resultat hat FACC seit Jahren an den österreichischen Standorten die ISO 45001-Zertifizierung.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Zufriedenheit der Mitarbeiter:
Als Reaktion auf das Feedback aus der Belegschaft hat FACC diverse Maßnahmen wie etwa flexible Arbeitszeitmodelle, Programme zur Gesundheitsförderung und Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eingeführt.
Respekt der Menschenrechte:
Die Achtung der Menschenrechte der Mitarbeiter ist fest in der Unternehmenskultur verankert. FACC hat sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte umfassend zu schützen, indem sie transparente, faire Arbeitsbedingungen sowie Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung und Mobbing bietet (weitere Details finden sich im Verhaltenskodex, dem Code of Conduct, der FACC).
Direkte Einbindung in die Entscheidungsprozesse:
In wichtigen Entscheidungsprozessen werden die Anliegen der Mitarbeiter stets berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einbindung von Arbeitnehmervertretern (etwa der Betriebsrat) in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Belegschaft betreffen.
(S2-SBM 2.9): FACC hat die Interessen, Ansichten und Rechte der Beschäftigten in ihrer Wertschöpfungskette (Value Chain Workers) umfassend analysiert und bewertet, um sicherzustellen, dass ihre Strategie und ihr Geschäftsmodell diese Aspekte berücksichtigen.
FACC setzt sich nicht nur eigene Werte (z. B. mittels des Verhaltenskodex), sondern gibt diese Werte auch an die Lieferkette weiter (über den Supplier Code of Conduct). Regelmäßige Besuche bei Lieferanten sowie Desktop-Audits und Befragungen sollen sicherstellen, dass diese Werte auch eingehalten werden.
Integration in die Strategie und das Geschäftsmodell:
FACC hat mehrere Initiativen implementiert, die direkt aus den Ergebnissen dieser Engagements resultieren:
Das C.O.M.P.E.T.E.-System von FACC umfasst Methoden und Tools zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung der Leistungsindikatoren von Lieferanten und beinhaltet zudem die Validierung nachhaltiger Praktiken bei Lieferanten (ökologische, soziale und wirtschaftliche).
x.1.1.4.1. DR IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
(ESRS 2-IRO-1.53a-h): Alle von der CSRD vorgeschlagene Punkte ((inkl Sub/Sub-Sub-Themen) wurden durch individuelle Analysen auf der niedrigsten Granularitätsebene (IROs) bewertet. Für die meisten Umweltthemen wurden differenzierte Bewertungen entlang der Wertschöpfungskette durchgeführt: eigene Betriebe / vorgelagerte / nachgelagerte Aktivitäten. Soweit solche Daten verfügbar und ausreichend genau sind, wurde eine quantitative Bewertung systematisch einer qualitativen Beurteilung vorgezogen. Die Bewertung wurde dokumentiert.
Auswirkungsmaterialität (tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt):
Das Unternehmen bewertete die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt und Menschen - z.B. Mitarbeiter, Endnutzer und lokale Gemeinschaften. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Schwere (Umfang, Reichweite, Wiedergutmachbarkeit - für negative Auswirkungen) und der Wahrscheinlichkeit solcher Auswirkungen unter Verwendung vordefinierter Bewertungsraster. Der Wesentlichkeitsschwellenwert wurde unter Berücksichtigung der damit verbundenen "Schwere vs. Wahrscheinlichkeit"-Kombinationen festgelegt, die als relevant erachtet wurden, um die Wesentlichkeit widerzuspiegeln und die Themenpriorisierung zu unterstützen. Bei Themen, die potenzielle Auswirkungen auf Menschen betreffen, überstimmte ein hoher Schweregrad ein niedriges Wahrscheinlichkeitsrating. Alle Unternehmensaktivitäten und -standorte wurden in dieser Analyse berücksichtigt, mit einem Fokus auf die Herstellung von Luftfahrzeugbauteilen. Die gesamte Wertschöpfungskette (wie der FACC bekannt und abschätzbar) wurde berücksichtigt, wobei erneut der Schwerpunkt auf den Auswirkungen im Zusammenhang mit der Produktion von Luftfahrzeugbauteilen lag, da hieraus über 90% des Konzernumsatzes generiert wird. Diese Analyse stützte sich auch auf ein Verständnis der eigenen Betriebe, der Lieferkette oder anderer Geschäftsbeziehungen des Unternehmens, da das Vorhandensein und die Schwere potenzieller oder tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie z.B.: der Art der Industrie, Produkte/Dienstleistungen, Operationen und ihrer damit verbundenen inhärenten Risiken; dem Land und dem operativen Kontext, unter Berücksichtigung beispielsweise öffentlich zugänglicher Statistiken und Indizes oder der Existenz verwandter Umwelt- oder Sozialvorschriften oder relevanter freiwilliger Standards und der damit verbundenen Schwellenwerte oder anderer relevanter wissenschaftlicher Informationsquellen (z.B. planetare Grenzen, Umweltbelastungsatlas...). Bewertungswerte wurden soweit möglich durch quantifizierte Daten untermauert, unter Verwendung einer Vielzahl von Informationsquellen. Dazu gehören interne Informationen wie:
Die Bewertung der Auswirkungsmaterialität wurde auch durch das Engagement mit Stakeholdern unterstützt, im Einklang mit dem insgesamt vorgestellten Ansatz zum Stakeholder-Engagement in der dedizierten Offenlegungsanforderung. Dies umfasst die direkte Konsultation interner und externer Experten, Informationen, die von Stakeholdern durch das kontinuierliche Stakeholder-Engagement gesammelt wurden, und von betroffenen Stakeholdern oder ihren relevanten Vertretern (z.B. Mitarbeiter durch Umfragen, Inhalte des sozialen Dialogs, Kundenfeedback...). Die Berücksichtigung regulatorischer Schwellenwerte oder thematischer Standards oder Referenzrahmen wurde auch als Darstellung der Interessen der NGO´s angesehen.
Auswirkungen auf das Unternehmen oder finanzielle Wesentlichkeit:
Die potenziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Leistung des Unternehmens wurden durch die Festlegung eines monetären Schwellenwerts bewertet. Dieser Schwellenwert dient als Maßstab, um die finanzielle Relevanz der identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen. Zusätzlich wurden gleichwertige qualitative Auswirkungstypen berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der potenziellen finanziellen Chancen und Risiken zu erhalten. Diese Bewertung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Risikomanager, um sicherzustellen, dass sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Risiken und Chancen angemessen berücksichtigt werden. Der monetäre Schwellenwert wurde so festgelegt, dass er die potenziellen finanziellen Chancen und Risiken auf den Umsatz, die Betriebskosten und andere relevante finanzielle Kennzahlen des Unternehmens widerspiegelt.
Die Prüfung der Geschäfts- und Betriebsmodellabhängigkeiten des Unternehmens mit jedem Unterthema, einschließlich durch den Austausch mit thematischen Experten unterstützte das oben erwähnte Screening. Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung wurde formell dem Exekutivausschuss und dem Board of Directors vorgestellt und genehmigt.
Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung soll zukünftig die Priorisierung der Arbeit durch die interne Kontrolle unterstützen, indem sie klare Kriterien und Schwellenwerte für die Bewertung der finanziellen und nicht-finanziellen Risiken und Chancen bereitstellt. Diese Bewertung hilft der internen Kontrolle, die wichtigsten Bereiche zu identifizieren, die überwacht und gesteuert werden müssen, um die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen. Durch die Fokussierung auf die wesentlichen Themen kann die interne Kontrolle dann ihre Ressourcen effizient einsetzen und sicherstellen, dass die größten Risiken und Chancen angemessen adressiert werden. Dies führt zu einer gezielten Überwachung und Anpassung der internen Prozesse, um die langfristige Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Hier befinden wir uns noch eher am Beginn des Prozesses.
Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sind aktuell noch nicht in das ERM-System und die Prozesse integriert, einschließlich ihrer Identifizierung, Bewertung und Verwaltung. In Zukunft sollen sie Teil des Unternehmensrisikobildes werden.
Auswirkungen werden durch die Due-Diligence-Prozesse des Unternehmens abgedeckt (etwa C.O.M.P.T.E., Audits, Risikomapping von Lieferanten, etc.), wie gegebenenfalls in den entsprechenden Offenlegungsanforderungen dargestellt. Gerade für die Themen ESRS E1-E5 müssen solche DD- Prozesse erst noch etabliert werden. Im Jahr 2024 führte die FACC seine doppelte Wesentlichkeitsbewertung das erste Mal durch. Zukünftig verfeinert man die Methodik, um sie mit den CSRD-Anforderungen weiter in Einklang zu bringen. Wie in den unverbindlichen Umsetzungshinweisen (Implementation Guidances) zur Wesentlichkeitsbewertung empfohlen, beabsichtigt das Unternehmen, seine wesentlichen Themen einmal jährlich zu bestätigen oder zu überprüfen (und zu aktualisieren), indem es berücksichtigt, ob wesentliche Änderungen in der organisatorischen und operativen Struktur des Unternehmens aufgetreten sind, ob externe Faktoren im Berichtsjahr aufgetreten sind und/oder ob wesentliche neue Informationen erhalten wurden, während das Unternehmen in seinem Verständnis von Themen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen voranschreitet. Abhängig von der Bedeutung dieser Ereignisse und Entwicklungen würde das Unternehmen entweder die bestehende DMA überprüfen oder eine vollständige DMA durchführen, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ordnungsgemäß berichtet werden. Der Überprüfungsprozess für das Geschäftsjahr 2025 wird wahrscheinlich eine Benchmark-Analyse enthalten, die aus den ersten CSRD-Berichten anderer europäischer Unternehmen abgeleitet ist.
Beschreibung der Verbindungen von Auswirkungen und Abhängigkeiten mit Risiken und Chancen:
Die FACC identifiziert systematisch die wesentlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten und die damit verbundenen Abhängigkeiten durch die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA). Diese Analyse hilft, die potenziellen Risiken und Chancen zu bewerten, indem die Wahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkungen berücksichtigt werden.
Obwohl die Erkenntnisse aus der DMA derzeit noch nicht vollständig in die strategische Planung integriert sind, dienen sie als wertvolle Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen. Die FACC AG arbeitet daran, diese Erkenntnisse schrittweise in ihre strategische Planung einzubeziehen, um proaktiv auf Herausforderungen zu reagieren und Chancen zu nutzen. Eine kontinuierliche Überwachung der identifizierten Auswirkungen und Abhängigkeiten wird es dem Unternehmen ermöglichen, die Strategie bei Bedarf anzupassen und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
(E1-IRO-1.20) (E1-IRO-1.20a): Klimarisikoanalyse
Eine Klimarisikoanalyse hat FACC bislang nicht durchgeführt, eine Durchführung ist aber im Jahr 2025 geplant.
(E2-IRO-1.11): Umweltverschmutzung
Der strukturierte Prozess der FACC zur Identifikation wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen hat ergeben, dass die Umweltbelastungen derzeit unwesentlich sind, mit Ausnahme von besorgniserregenden Stoffen (Substances of Concern, SoC) oder besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC). Diese Einschätzung basiert auf der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) und der Einbindung relevanter Stakeholder.
(E2-IRO-1.11a): Screening und Identifizierung tatsächlicher und potenzieller umweltbedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen
Mithilfe eines integrierten Umweltmanagementsystems, insbesondere des Umweltmanagementsystems (EMS) nach ISO 14001, kann FACC ein detailliertes Screening durchführen, um potenzielle Umweltprobleme zu identifizieren. Wichtige Leistungsindikatoren wie Abfallaufkommen und Schadstoffe werden systematisch verfolgt, insbesondere diejenigen, die mit der Verwendung von REACH-relevanten Stoffen – die REACH-Verordnung gilt grundsätzlich für alle Stoffe (Chemikalien), die in der EU hergestellt oder verwendet werden, und für Stoffe in Gemischen oder Erzeugnissen – verbunden sind.
Um andererseits die Einbindung und das Engagement von FACC mit Stakeholdern (einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten, Behörden und Kunden) während der Identifizierung von Umweltproblemen sicherzustellen, werden jährlich Audits, Feedback-Meetings und Bewertungen durchgeführt (z. B. ECCOS22-Audits oder Bewertungsportale wie Ecovadis/CDP), um die Genauigkeit der Daten und die Einhaltung von Umweltstandards sicherzustellen.
Das Screening folgt einem systematischen Prozess zur Erfassung und Klassifizierung aller im Betrieb verwendeten Stoffe. Jeder Stoff wird gründlich auf seine potenziellen Umweltauswirkungen untersucht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf seiner Einstufung als bedenklicher Stoff oder als besonders bedenklicher Stoff gemäß REACH liegt. Der Prozess folgt einer klar strukturierten Methodik, die aus drei Phasen besteht: Datenerfassung, Konformitätssicherung und Ergebnisse. Mithilfe des Tools für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EHS) sowie spezieller chemischer Datenbanken, die auf die REACH-Vorschriften zugeschnitten sind, führt FACC eine detaillierte Analyse der Umweltauswirkungen von Stoffen in ihrer gesamten Lieferkette durch.
FACC führt jährlich eine Desktop-Bewertung ihrer Lieferkette durch, um die Umweltpraktiken und die Konformität ihrer Lieferanten zu bewerten. Die Bewertung durch CRIF (Centrale Rischi Finanziari) umfasst die Überprüfung der Nachhaltigkeitskompromisse der Lieferanten in Bezug auf Wasser- und CO2-Fußabdruckberechnungen, bewährte Praktiken im Abfallmanagement und die Sicherstellung, dass alle erforderlichen Zertifizierungen wie ISO 14001 für das Umweltmanagement auf dem neuesten Stand sind. Am Ende werden die Ergebnisse ausgewertet und mit den Lieferanten geteilt, um mögliche Verbesserungen in Bezug auf relevante Umweltbelastungen in ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren. Ziel ist es, die Einhaltung der Mindeststandards sicherzustellen.
In Bezug auf Kundendaten sind spezifische Verfahren zur Erfassung kundenbezogener Umweltdaten zwar noch nicht offiziell öffentlich dokumentiert, FACC integriert jedoch vierteljährliche Kundenfeedbacks und Überlegungen zur Umweltleistung in die Thematik der Umweltbelastung in ihrer Lieferkette.
(E2-IRO-1.11b): Zum Berichtsstichtag hat FACC noch keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinden durchgeführt, um potenzielle umweltbelastungsbedingte Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten. In Zukunft plant FACC jedoch, solche Konsultationen durchzuführen, um potenzielle Umweltauswirkungen mit betroffenen Gemeinden besser zu verstehen und darauf basierend geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
die Datenerfassung durch spezielle Chemikaliendatenbanken und EHS-Tools, die für die REACH-Konformität entwickelt wurden. Diese Tools ermöglichen die analytische Bewertung von Umweltrisiken entlang der Lieferkette und stellen sicher, dass bedenkliche Stoffe identifiziert und effektiv gehandhabt werden.
• Darüber hinaus unterstützt das integrierte Umweltmanagementsystem (EMS) von FACC die proaktive Identifizierung beschränkter Chemikalien, sodass das Unternehmen Umweltrisiken frühzeitig mindern kann. Durch die Kombination datenbasierter Bewertungen mit Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet FACC eine strukturierte und effektive Methodik zur Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen.
In den eigenen Betrieben bergen die Verwendung und die potenzielle Freisetzung dieser Stoffe Umwelt- und Regulierungsrisiken, die durch kontinuierliche Überwachung und Klassifizierung gemanagt werden. Innerhalb des eigenen Betriebs und der Lieferkette tragen das Vorhandensein und der Umgang mit solchen Stoffen zu negativen Umweltrisiken bei, was eine engere und ständige Zusammenarbeit mit den Lieferanten erfordert, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und nicht zugelassene Materialien zu eliminieren.
Identifizierte wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Die Identifizierung von Standorten, die von Verschmutzung betroffen sind, einschließlich solcher, die mit besorgniserregenden Stoffen oder besonders besorgniserregenden Stoffen umgehen, basiert auf der DMA und internen Konsultationen, bei denen Faktoren wie das Produktionsvolumen, die Anzahl der Beschäftigten und der Umfang der Tätigkeiten berücksichtigt wurden. Standorte wie Österreich und Kroatien mit bedeutenden Produktionsaktivitäten, oder solchen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder diese lagern, wurden als besonders umweltgefährdend eingestuft. Anlagen in Kanada und den USA wurden als weniger umweltbelastend eingestuft, da sie nur in begrenztem Umfang Chemikalien verwenden und sich auf bestimmte Tätigkeiten beschränken. Im Gegensatz dazu wurden Standorte in China, Indien und der Slowakei, wo nur wenig oder gar nicht produziert wird, als unwesentlich eingestuft. Die nachstehende Tabelle enthält eine Liste der Standorte, an denen die Umweltverschmutzung von wesentlicher Bedeutung ist.
| Standort | Aktivität | Wesentlichkeit | Begründung |
|---|---|---|---|
| Österreich | Hauptsitz und primäre Produk tionsanlagen; Innovations- und F&E-Zentrum |
Nur SVHC/ SoC | Aufgrund des hohen Produktionsvolumens und der da mit verbundenen potenziellen Umweltauswirkungen unterliegen diese Standorte einer strengen Leistungs kontrolle. |
| Kroatien | Komponentenfertigung und Montagevorgänge |
Begrenzte SVHC/ SoC, unwesent lich |
Aufgrund des geringeren Umfangs im Vergleich zur ös terreichischen Einrichtung ist die Nutzung minimal. |
| Kanada | Technische Unterstützung und Aktivitäten in der Materialver sorgungskette |
Begrenzte SVHC/ SoC, unwesent lich |
Aufgrund der geringeren Belegschaft und des begrenz ten Umgangs mit Chemikalien weist dieser Standort ein geringeres Umweltrisikoprofil auf. |
| USA | Kundensupport, Komponenten lieferung und After-Sales-Ser vices |
Begrenzte SVHC/ SoC, unwesent lich |
Der Betrieb in den USA ist größtenteils serviceorien tiert und erfordert einen minimalen Einsatz von Chemi kalien – hauptsächlich beschränkt auf kleinere Repa raturen. |
| China | Partnerschaft | unwesentlich | Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den Büros |
| Indien | Unterstützung bei der techni schen Planung und bei Liefe rantenpartnerschaften |
unwesentlich | Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den Büros |
| Slowakei | Logistik- und Distributionszent rum |
unwesentlich | Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den Büros |
Liste der Geschäftsaktivitäten, die mit Auswirkungen, Risiken und Chancen von Schadstoffen verbunden sind.
F&E und Materialentwicklung: Der Umgang mit und die Freisetzung potenziell schädlicher Stoffe während der Materialentwicklung, insbesondere bei der Innovation und Erprobung neuer Produkte, tragen zu Umweltverschmutzung und Umweltrisiken bei.
(E5-IRO 1.11): (E5-IRO 1.11a): Das Unternehmen muss den Prozess zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft beschreiben
FACC hat keine dedizierte LEAP-Analyse (Locate, Evaluate, Assess und Prepare) durchgeführt, sondern stattdessen im Rahmen des Due Diligence Materiality Assessment (DMA), der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, Aspekte des Ressourcenverbrauchs und der Kreislaufwirtschaft bewertet. Bei dieser Bewertung wurden potenzielle und tatsächliche Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit von FACC sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt.
Darüber hinaus hat FACC keine Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinden, durchgeführt.
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Die Taxonomie-Verordnung ist eine Schlüsselkomponente des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Umlenkung der Kapitalströme auf eine nachhaltigere Wirtschaft. Sie stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 im Einklang mit den EU-Klimazielen dar und liefert ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Im folgenden Abschnitt stellen wir den Anteil unseres Konzernumsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) für den Berichtszeitraum 2024 im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität von FACC dar.
Mit der Veröffentlichung der Umweltziele 3-6 und der Erweiterung der Aktivitäten unter den Umweltzielen 1-2 (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) 2023, wurde das Geschäftsmodell von FACC zum größten Teil unter der Aktivität CCM 3.21 erfasst.
CCM 3.21 – Herstellung von Luftfahrzeugen unter dem Umweltziel Klimaschutz umfasst laut Beschreibung die Herstellung, Reparatur, Wartung, Instandhaltung, Nachrüstung, Konzeption, Umnutzung und Aufrüstung von Luftfahrzeugen sowie Luftfahrzeugbauteile und -ausrüstungen. Das Geschäftsmodell von FACC umfasst unter anderem die Entwicklung und Fertigung von zentralen Bauteilen wie Steuerflächen, Triebwerksverkleidungen und Kabinenausstattungen für Passagiermaschinen und Business Jets und fällt somit unter diese Tätigkeit. Dementsprechend kann 97,3% des Umsatzes von FACC als taxonomiefähig ausgewiesen werden.
Neben der Haupttätigkeit hat FACC noch die folgenden Querschnitts-Aktivitäten durch getätigte Investitionsausgaben identifiziert.
| Taxonomie Tätigkeit | FACC-Tätigkeit |
|---|---|
| CCM 6.5 Beförderung mit Mo torrädern, Personenkraftwa gen und leichten Nutzfahrzeu gen |
Unter dieser Aktivität werden die Fahrzeuge des eigenen Fuhrparks erfasst, welcher sowohl Fahrzeuge mit Ver brennungsmotoren sowie Elektrofahrzeuge umfasst. Die Ausgaben fallen unter In vestitionsausgaben. |
| CCM 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technolo gien für erneuerbare Energien |
Mit einer PV-Anlage auf einer Fläche von ca. 2.000 m² in der Produktionsstätte in Kroatien kann rund zwei Drittel des jährlichen Energieverbrauchs gedeckt werden. Die Aufwen dungen für die Installation sind im Rahmen der Investiti onsausgaben berücksichtigt |
*Alle identifizierten Wirtschaftsaktivitäten fallen unter das Umweltziel Klimaschutz
FACC kann für das Geschäftsjahr 2024 keine taxonomiekonformen Anteile ausweisen, da noch keine vollständige Klimarisikoanalyse im Einklang mit Anlage A durchgeführt wurde. Anlage A ist für alle identifizierten Wirtschaftstätigkeiten (CCM 3.21, CCM 6.5, CCM 7.6) ein Kriterium der technischen Bewertungskriterien gem. des "do no significant harm"-Prinzips (DNSH) zum Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel". Ohne die Einhaltung dieser Kriterien ist eine Konformität nicht gegeben. Eine Überprüfung des Mindestschutzes fand noch nicht statt. Dementsprechend können weder ein konformer Umsatz noch konforme Investitionen (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) ausgewiesen werden.
Eine Doppelzählung konnte vermieden werden, da die Geschäftstätigkeiten ausschließlich dem Umweltziel Klimaschutz zugeordnet worden sind.
Der Nenner des Umsatzes gem. EU-Taxonomie entspricht den Umsatzerlösen gem. Konzerngewinn- und Verlustrechung und beträgt in Summe TEUR 884.523. Ein Anteil von 97,3% kann dabei der Haupttätigkeit CCM 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen zugeordnet werden. Weitere taxonomiefähige Umsätze existieren bei FACC derzeit nicht. Der verbleibende Anteil von 2,7% ist daher als nichttaxonomiefähig auszuweisen. Taxonomiekonforme Umsätze liegen derzeit aus o.g. Gründe nicht vor.
Die Investitionsausgaben laut EU-Taxonomie umfassen die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres 2024 vor Abschreibungen und Neubewertungen und entsprechen damit den im Konzernanhang unter der Note 20 und 21 ausgewiesenen Zugängen in Höhe von TEUR 34.242. Davon ist ein Anteil von 78,1% als taxonomiefähig zu klassifizieren. Der weitaus überwiegende Anteil entfällt dabei auf die Aktivität CCM 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen. Insgesamt fallen aufgrund des Geschäftsmodells von FACC nur ein geringer Anteil von 1,9% auf Wirtschaftstätigkeiten, die nicht der Tätigkeit CCM 3.21 entsprechen. Taxonomiekonforme Investitionsausgaben können derzeit nicht ausgewiesen werden.
Die OPEX- Zuteilung erfolgte gemäß eines Schlüssels zur Umsatzkennzahl (bezuggenommen auf Note 10 des Konzernanhanges wurden "Abschreibungen" und "übrige betriebliche Aufwendungen" rausgerechnet, da diese Abschreibungen bereits im Capex berücksichtigt werden). Die Betriebsausgaben laut EU-Taxonomie umfassen bei FACC direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen. Der Nenner der Kennzahl beträgt in Summe TEUR 22.543. Davon entfällt ein Anteil von 97,3% auf taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. 2,7% ist als nicht-taxonomiefähig zu klassifizieren. Taxonomiekonforme Betriebsausgaben liegen momentan nicht vor.
Im Berichtsjahr 2024 gab es, mit Ausnahme der Verwendung des Schlüssels unter OPEX, keine signifikanten Änderungen zum Vorjahr.
FACC übt keine Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit Erdgas oder Kernenergie aus und sieht daher von der Offenlegung der Zusatztemplates für Erdgas und Kernenergie ab.
| Zeile | ||
|---|---|---|
| 1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuk learprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusam menhang mit diesen Tätigkeiten. |
NEIN |
| 2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der bes ten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zu sammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
NEIN |
| 3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert sol che Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
NEIN |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | NEIN | |
| 4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gas förmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammen hang mit diesen Tätigkeiten. |
NEIN |
| 5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
NEIN |
| 6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmege winnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
NEIN |
| Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche | Beeinträchtigung") | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Code (2) | Umsatz (3) | Anteil Umsatz, Jahr 2024 (4 ) |
Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) |
Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Klimawandel (6) Klimaschutz (5) |
Wasser (7) Anpassung an den |
Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Mindestschutz (17) | taxonomieko Umsatz 2023 A.1.) oder iger (A.2.) nformer Anteil 18) |
ermöglichen taxonomiefäh de Tätigkeit Kategorie (19) |
Ubergangst ätigkeit (20) Kategorie |
|
| TEUR | ಳಿಕ | E N |
El N |
E N |
El N |
E 11 |
E) 11 |
/N | /N | J/N N/ |
N/ C |
J/N | પ્રસ | u | |||||
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||||||||||||
| . 1. Okologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||||||||||||||||||
| lmsatz ökologisch nachhatiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0% | 0.00% | 0.00% | 0,00% | 0.00% | 0.00% | 0,00% | 0,00% | ||||||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | .00% 0 |
ш | |||||||||
| Davon Ubergangstätigkeiten | 0 | 0% | 0,00% | 0,00% | |||||||||||||||
| 4.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten, | |||||||||||||||||||
| E EL;N/ |
E EL:N/ |
E EL;N) |
El EL;N/ |
El EL;N/ |
EL;N/EL | ||||||||||||||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | 21 3. CCM |
865 860. |
3% 16 |
ET | El N |
El N |
El N |
El N |
El N |
98,8% | |||||||||
| msatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten | (A.2) | 860.865 | 97,3% | 3% 97. |
ಸ್ಕರಿ | ಸಿಂ | ಸ್ಕೆ | ಸಿದ | ಸಿಂ | 98,8% | |||||||||
| msatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1+A2) | 860.865 | ,3% 97, |
3% L 6 |
0% | 0% | 0% | 0% | 0% | 98,8% | ||||||||||
| Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||||||||||||||||||
| msatz nicht taxonomiefähiger Tatigkeiten | 23.657 | ਨੂੰ 2,7 |
|||||||||||||||||
| DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsiahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | Beeinträchtigung" | ||||||||||||||||
| Wirtschaftstätigkeit (1) | Code (2) | CapEx (3) | Anteil CapEx, Jahr 2024 (4 | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) |
Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislauf wirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Klimawandel (6) Klimaschutz (5) |
Wasser (7) Anpassung an den |
Umweltverschmutzung (8) | Kreislauf wirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Mindestschutz (17) | taxonomiefäh e Tätigkeit taxonomieko CapEx 2023 (A.1.) oder iger (A.2.) nformer Anteil (18) |
ermöglichend Kategorie (19) |
Ubergangstä tigkeit (20) Kategorie |
| TEUR | తో | N/EL | EL N/ |
EL N/ |
N/EL | N/EL | N/EL | J/N | JIN JIN |
J/N | J/N | J/N | ళ్ళా | m | - | |||
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||
| A.1. Okologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||
| CapEx ökologisch nachhatiger Tätigkeiten (taxonomieko | 0 | 0% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0.00% | = 0,00% |
T | T | 0.00% | |||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0.00% | L | ||||||||
| Davon Ubergangstätigkeiten | 0 | 0% | 0,00% | 0.00% | ||||||||||||||
| A. 2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten | ||||||||||||||||||
| EL: NIEL | EL: N/EL | NIEL EL: |
NIEL EL: |
NIEL EL: |
EL: NIEL | |||||||||||||
| Herstellung von Luftfahrzeugen | CCM 3.21 | 26.083 | 76,2% | EL | E N/ |
E N/ |
N/EL | E N/ |
N/EL | 95,9% | ||||||||
| Personenkraftwagen und leichten Beförderung mit Motorrädern, Nutzfahrzeugen |
CCM 6.5 | 412 | 1,2% | ET | E N/ |
ш NJ |
E N/ |
El N/ |
N/EL | 3,2% | ||||||||
| nstallation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien |
CCM 7.6 | 236 | 0,7% | El | N/EL | El N/ |
N/EL | EL N/ |
N/EL | 0% | ||||||||
| nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch Tätigkeiten) (A.2) |
26.731 | 78,1% | 78,1% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% | ਰੇਰੇ ਅੰ | |||||||||
| CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1+A2) | 26.731 | 78,1% | 1% 78. |
0% | 0% | 0% | 0% | 0% | අපිණ | |||||||||
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten |
||||||||||||||||||
| amintahime Interestan Curicht |
7 C11 | 00/ 21 |
| DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ieschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | Beeinträchtigung") | ||||||||||||||||
| Virtschaftstätigkeit (1) | Code (2) | OpEx (3) | Ante il O pEx, Jahr 2024 (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) |
Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreis laufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Klimawandel (6) Klimaschutz (5) |
Wasser (7) Anpassung an den |
Umweltverschmutzung (8) | Kreis laufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Mindestschutz (17) | taxonomiekon taxonomiefäh former (A.1.) OpEx 2023 iger (A.2.) Anteil oder (18) |
ermöglichende Übergangstä Tätigkeit (19) Kategorie |
tigkeit (20) Kategorie |
| TEUR | ತಿಗ | El NI |
ш N |
E N. |
m A |
ப N |
E NI |
V/ | J/N | ళం | L | |||||||
| Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||
| 1. Okologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||
| pEx ökologisch nachhatiger Tätigkeiten (taxonomiekonf | 0 | 0% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | |||||||||
| avon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0% | 0,00% | 0.00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0.00% | ப | ||||||||
| avon Ubergangstätigkeiten | 0 | 0% | 0.00% | 0.00% | ||||||||||||||
| 2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||||||||||
| EL;N/EL | EL;N/EL | EL EL:N/ |
EL;N/EL | EL;N/EL | EL:N/EL | |||||||||||||
| erstellung von Luftfahrzeugen | CCM 3.21 | 21.934 | ,3% 97. |
El | El NI |
El N. |
EL N |
El NJ |
El NJ |
97,8% | ||||||||
| icht taxonomiekonforme Tätigkeiten) kologisch nachhaltiger Tätigkeiten pEx taxonomiefähiger, aber nicht |
21.934 | 3% 97, |
3% 97, |
0.00% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 99.00% | |||||||||
| pEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A1+A2) | .934 21 |
,3% 97, |
97.3% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 0.00% | 0,00% | 99.00% | |||||||||
| Nicht taxonomiefähige atigkeiten |
||||||||||||||||||
| pEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ୧୦୨ | 2,7% |
| Umsatzanteil/Gesamtumsatz | ||
|---|---|---|
| Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | |
| CCM | 0% | 97,3% |
| CCA | 0% | 0% |
| WTR | 0% | 0% |
| CE | 0% | 0% |
| PPC | 0% | 0% |
| BIO | 0% | 0% |
| CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx | |||
|---|---|---|---|
| Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | ||
| CCM | 0% | 78,1% | |
| CCA | 0% | 0% | |
| WTR | 0% | 0% | |
| CE | 0% | 0% | |
| PPC | 0% | 0% | |
| BIO | 0% | 0% |
| OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx | |||
|---|---|---|---|
| Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | ||
| CCM | 0% | 97,3% | |
| CCA | 0% | 0% | |
| WTR | 0% | 0% | |
| CE | 0% | 0% | |
| PPC | 0% | 0% | |
| BIO | 0% | 0% |
2.1. Klimawandel
(E1-1.17) FACC verfügte zum Berichtsstichtag über keinen Übergangsplan. Im Rahmen der Dekarbonisierungsbemühungen von FACC wird in den nächsten ein bis zwei Jahren jedoch eine detaillierte Ausarbeitung eines Übergangsplans erfolgen.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)
Anpassung an den Klimawandel
Chancen
• Eigenbetrieb: Kosteneinsparungen durch verbesserte Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien.
FACC engagiert sich aktiv für die Unterstützung von Nachhaltigkeitszielen und entwickelt derzeit ein strukturiertes Konzept zur Bewältigung des Klimawandels, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit einem klaren Fokus auf kontinuierliche Verbesserung plant das Unternehmen, innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre ein umfassendes Klimakonzept zu implementieren.
x.2.5.2.2. DR E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
(E1-3.28): Dekarbonisierungshebel – Bewertung nachhaltiger Energieversorgungslösungen
Die folgende genannte Aktion soll FACC bei dem Ziel unterstützen, bis 2040 eine Produktion zu erreichen, die vollständig auf erneuerbaren Energien basiert. Es wurden bereits beträchtliche Fortschritte erzielt, indem die absoluten Produktionszahlen zeigen, dass 75 % des Reduktionsziels bis 2024 (im Vergleich zu 2015) er
reicht wurde (siehe E1-4). Um unser Ziel zu erreichen, müssen jedoch für die verbleibenden 25% umfangreiche Analysen möglicher Investitionen in weitere Emissionsreduktionsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zur Zielerreichung muss eine zentrale Herausforderung angegangen werden: der Verbrauch von Erdgas und erdgasbasierter Wärme, welche derzeit 77,5 % der Scope 1 und 2 Emissionen von FACC ausmacht. Im Jahr 2024 hat FACC begonnen, nach alternativen Lösungen zu suchen und die erste Phase eines Projekts für eine nachhaltige Energieversorgung gestartet. Dieses Projekt untersucht die Entwicklung eines neuen Industriegebiets innerhalb des Sustainable Industrial Park (SIP) in Reichersberg, mit dem Ziel, ein effizientes und umweltfreundliches Energiesystem zu etablieren, indem regionale Synergien genutzt werden. Dies beinhaltet eine strategische Zusammenarbeit zwischen den lokalen Partnern, um die vorhandenen Ressourcen und Infrastrukturen zu nutzen, die Effizienz des Energiesystems zu maximieren und ein nachhaltigeres Energienetz zu schaffen.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Initiative ist die Einbindung der bestehenden Infrastruktur der Geothermieanlage St. Martin (GTS), die bereits Teile von St. Martin i.I., Ort i.I. und die benachbarte FACC Operations GmbH mit Fernwärme versorgt.
Die Energiedaten der Projektpartner wurden gesammelt und analysiert, um den Bedarf zu ermitteln und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Verschiedene Technologien und Energieträger, die eine effiziente und erneuerbare Energieversorgung unterstützen, wurden in einer regionsspezifischen SWOT-Analyse bewertet.
Darüber hinaus wurden vier Szenarien für die zukünftige Energieversorgung entwickelt: ein Benchmark-Szenario, das die aktuelle Situation widerspiegelt, ein Business-as-usual-Szenario, ein Kooperations-Szenario, das die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern in den Vordergrund stellt, und ein Szenario für eine Industrie-Stadt-Symbiose, das eine breitere regionale Zusammenarbeit untersucht.
Die Analysen und Szenariobewertungen lieferten wertvolle Erkenntnisse über die Energiepotenziale und Herausforderungen für die Projektpartner WIPA Reichersberg, Geothermie St. Martin und FACC. Durch den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen wie PV-Anlagen, Wärmepumpen und Abwärmeintegration können erhebliche Synergien erzielt werden. Dennoch bleiben wichtige Herausforderungen bestehen, insbesondere bei der Bewältigung von Spitzenlasten für das GTS-Netz, die durch Wärmepumpen und ein zusätzliches Heizwerk angegangen werden könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Initiative ist die Einbindung der bestehenden Infrastruktur der Geothermieanlage St. Martin (GTS), die bereits Teile von St. Martin i.I., Ort i.I. und die benachbarte FACC Operations GmbH mit Fernwärme versorgt. Der Hochtemperatur-Energiebedarf von FACC könnte mit Ökostrom, Ökogas oder Hochtemperatur-Wärmepumpen gedeckt werden. Während das Szenario der gemeinsamen Biomassenutzung eine vielversprechende Option für die Spitzenlastabdeckung und die Reserveversorgung darstellt, erfordert es eine gründliche Bewertung der Lastprofilanpassungen und eine sorgfältige Prüfung der Emissionsauswirkungen, um die Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen sicherzustellen.
Um diese Bemühungen voranzutreiben, überwacht ein spezielles Projektteam die Verfolgung der Initiativen zur treibhausgasneutralen Produktion, wobei ein Projektmanagement aktiv an der Sicherstellung ihrer Wirksamkeit beteiligt ist. Darüber hinaus wird in den nächsten drei Jahren eine detaillierte technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie ausgewertet, um die Lastprofilanalysen zu verfeinern, Synergien zu erkunden und verfügbare Abwärmequellen und regionale Kooperationsmöglichkeiten zu bewerten. Diese Schritte sind von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sicherstellung einer nachhaltigen, kostengünstigen Energieversorgung.
Der Aktionsplan für den Nachhaltigen Industriepark (SIP) in Reicherberg sieht zukünftige Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien vor, wobei die Investitions- (CAPEX) und Betriebskosten (OPEX) variieren. Da diese Investition- und Kostenfaktoren noch evaluiert werden, können zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültigen Aussagen gemacht werden; sie werden jedoch in zukünftigen CSRD-Berichten in die Berichterstattung aufgenommen.
Vorläufige Bewertungen deuten darauf hin, dass Technologien wie Geothermie und Biomasse beträchtliche Anfangsinvestitionen erfordern, aber niedrigere Betriebskosten aufweisen. Auch solarthermische Systeme erfordern hohe Investitionskosten, haben aber im Laufe der Zeit niedrige Betriebskosten.
Künftige Investitionen in Wärmepumpen, elektrische Heizkessel, Wasserstoff und Biomethan erfordern eine sorgfältige Bewertung sowohl der Anfangsinvestitionen als auch der laufenden Kosten. Während Wasserstoff und Biomethan derzeit aufgrund der Beschaffung hohe Betriebskosten verursachen, können Fortschritte in der Technologie und Marktentwicklungen im Laufe der Zeit zu Kostensenkungen führen.
(E1-4.32): FACC hat sich ein klares Ziel für die Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt, um wesentliche klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu managen. Bis 2040 soll die Produktion vollständig auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Das bedeutet, dass FACC die in den Produktionsstätten verwendeten fossilen Heizenergieträger auf erneuerbare Energie umstellen will. Bei der Elektrizität bezieht FACC bereits 100 % Ökostrom.
Um den Klimawandel abzumildern, konzentriert sich FACC auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb, einschließlich der Produktion, durch Schlüsselmaßnahmen, die sich auf nachhaltige Energieversorgungslösungen konzentrieren. (siehe E1-3)
Verhältnis des Ziels zu Konzepten: FACC hat noch kein Konzept verabschiedet (siehe E1-2), daher ist auch der Bezug zu den Zielen noch nicht hergestellt.
FACC setzt bis 2040 auf die Produktion von erneuerbaren Energien in allen Bereichen (Scope 1 und Scope 2), und zwar durch eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen, die der Emissionsreduzierung Vorrang einräumen, ohne sich vollständig auf Kompensationsmaßnahmen zu verlassen. Unser Ziel für erneuerbare Energien bezieht sich insbesondere auf Emissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch, einschließlich Strom und Heizung. Dieses Ziel gilt derzeit für alle FACC-Standorte in Österreich und soll in den nächsten 1 bis 2 Jahren auf den Rest unserer Standorte ausgeweitet werden.
Fußnote: "Dies berücksichtigt den Kraftstoffverbrauch des FACC-Fuhrparks und die flüchtigen Emissionen nicht."
Definiertes Zielniveau: Primäre Metrik ist das Erreichen einer Produktion, die sich bis 2040 vollständig auf erneuerbare Energien stützt.
Zielumfang: FACC berechnet ihre Scope 1 und 2-THG-Emissionen in Übereinstimmung mit dem GHG-Protokoll, indem sie markt- und standortbezogene Emissionen verwendet.
Basiswert und Basisjahr: FACC hat 2015 als Basisjahr für die Messung des Fortschritts bei der Erreichung ihres Ziels festgelegt und so sichergestellt, dass der Basiswert von 27.305 Tonnen CO₂-Emissionen ein repräsentativer absoluter Wert ist.
Methoden und Annahmen: FACCs Ziel basiert auf einer strukturierten Methodik, die einen datengesteuerten Ansatz zur kontinuierlichen Verfolgung und Bewertung interner Leistungsindikatoren beinhaltet. Bei der Entwicklung dieses Ziels wurden die wichtigsten Emissionsbereiche, insbesondere innerhalb von Scope 1 und Scope 2, identifiziert, wobei der Prozess eine Überprüfung der Energieverbrauchszahlen, der Emissionsdaten und des Fortschritts im Vergleich zu den festgelegten Meilensteinen beinhaltete.
FACC hat sich dabei nicht auf wesentliche Annahmen verlassen, sondern sind ist einem systematischen Prozess gefolgt, der historische Daten, aktuelle Betriebspraktiken und Industriestandards berücksichtigt hat.
Wissenschaftlicher Nachweis: Die Ziele von FACC wurden intern mit Hilfe der KPIs für Energieverbrauch und CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) festgelegt und analysiert und sind daher nicht wissenschaftlich fundiert.
Einbeziehung der Stakeholder: Bei der Zielfestlegung wurde nur die Belegschaft von FACC in den Prozess einbezogen. Das interne Umweltteam spielte mit seiner Expertise und Unterstützung eine wichtige Schlüsselrolle.
Änderungen bei Zielen und Methoden: Es gab keine Änderungen bei den Zielen. Die Methoden werden regelmäßig auf Genauigkeit und Übereinstimmung mit sich entwickelnden wissenschaftlichen und regulatorischen Standards überprüft.
Leistung im Vergleich zu den Zielen:
• Energieüberwachung: FACC verfolgt monatlich ihren Energieverbrauch in allen Produktionsanlagen, um Ineffizien-
.
Die Analyse des Gesamtenergieverbrauchs aller FACC-Standorte zeigt, dass rund 93,8 % des Energieverbrauchs des Konzerns auf Österreich entfallen, während 4,7 % auf Kroatien entfallen. Der verbleibende Verbrauch verteilt sich auf andere Standorte und trägt nur geringfügig zum Gesamtenergieverbrauch und zur Treibhausgasbilanz bei. Um jedoch die Anforderungen an die Berichterstattung und Wesentlichkeit zu erfüllen und die Daten zugänglich zu machen, wurden alle Einrichtungen vollständig in die Endergebnisse einbezogen.
Die Energieverbrauchsdaten für Österreich, Kroatien, die Vereinigten Staaten, die Slowakei und Kanada wurden direkt von den Energielieferanten bezogen und über interne Systeme verwaltet, um ein hohes Maß an Genauigkeit zu gewährleisten. Für die Ingenieurbüros in China und Indien, für die keine direkten Energieverbrauchsdaten verfügbar waren, wurde eine Schätzmethode angewandt, bei der Referenzdaten aus dem slowakischen Büro von FACC verwendet wurden.
Die angegebenen Daten decken alle FACC-Standorte weltweit ab. Es wurde zwar keine externe Validierung durch Dritte durchgeführt, aber eine Überprüfung ist dennoch erforderlich, insbesondere bei den Emissionsfaktoren für geothermische Energie.
Methodik: Extrapolation auf Basis der Mitarbeiteranzahl
Zur Schätzung des Energieverbrauchs für die Büros in China und Indien wurde der Energieverbrauch der Slowakei - abgeleitet aus zen und Verbesserungsbereiche zu identifizieren. Die Überwachung der KPIs ermöglicht sofortige Korrekturmaßnahmen und stellt sicher, dass der Energieverbrauch optimiert wird, um den Zielen zur Treibhausgasreduzierung zu entsprechen.
• Überprüfungen: Der Fortschritt in Richtung des Ziels einer Treibhausgasreduzierung Produktion wird jährlich bewertet. Diese Überprfungen analysieren den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen, wobei der Schwerpunkt auf Schlüsselmaßnahmen wie der Implementierung neuer Heiz- und Stromtechnologien liegt.
Um den Fortschritt der Implementierungen zu überwachen, verfolgt FACC die Leistung neu installierter Technologien durch Echtzeitdatenerfassung zum Energieverbrauch und Vergleich mit vordefinierten Energieeinsparungszielen. Zusätzlich wird der Fortschritt durch Leistungskennzahlen (KPIs) in Bezug auf Energieeinsparungen und Emissionsreduzierung überwacht.
Leistungsanalyse: Der Fortschritt von FACC auf dem Weg zu einer Produktion mittels erneuerbarer Energien, wird anhand die Gegenüberstellung der verbrauchten MWh (pro Jahr) durch erneuerbare Energien im Vergleich zu nichterneuerbare Energien gemessen
Lieferantenrechnungen - als Referenz verwendet. Der Gesamtenergieverbrauch des slowakischen Büros wurde durch die Gesamtzahl seiner Mitarbeiter geteilt, um den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Mitarbeiter zu berechnen. Da es sich bei diesen Standorten um Ingenieurbüros und nicht um Produktionsanlagen handelt, wurde diese Kennzahl pro Mitarbeiter als der relevanteste Richtwert angesehen.
Der geschätzte Energieverbrauch pro Mitarbeiter wurde dann mit der Gesamtzahl der Mitarbeiter in den Büros in China und Indien multipliziert, um einen Näherungswert für den Gesamtenergieverbrauch zu erhalten. Diese mitarbeiterbasierte Extrapolationsmethode gewährleistet eine vernünftige Schätzung bei gleichzeitiger Wahrung der methodenbezogenen Konsistenz der FACC-Berichterstattung.
In der nachstehenden Tabelle ist der Gesamtenergieverbrauch im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 um etwa 6,13 % auf 97.367 MWh gestiegen. Dieser Anstieg könnte auf höhere Produktionsaktivitäten und die betriebliche Expansion zurückzuführen sein. Trotz des Anstiegs des Gesamtverbrauchs ist es FACC jedoch gelungen, ihren Energiemix zu verbessern, indem sie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt hat.
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Gesamtenergieverbrauch | 91.739 | 97.367 |
| Gesamter fossiler Energieverbrauch | 36.837 | 38.299 |
| Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten |
- | - |
| Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten |
2.081 | 2.479 |
| Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 29.953 | 30.723 |
| Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen |
- | - |
| Verbrauch von gekauftem oder er worbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus fossilen Quellen |
5.843 | 6.849 |
| Anteil fossiler Quellen am Gesamte nergieverbrauch |
40,15% | 39,33% |
| Verbrauch aus nuklearen Quellen | - | - |
| Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch |
- | - |
| Gesamter erneuerbarer Energiever brauch |
53.862 | 57.316 |
| Brennstoffverbrauch aus erneuerba ren Quellen |
- | - |
| Verbrauch von gekauftem oder er worbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen |
53.159 | 56.552 |
| Verbrauch selbst erzeugter erneuer barer Energie, die nicht als Brenn stoff verwendet wird |
410 | 425 |
| Anteil erneuerbarer Quellen am Ge samtenergieverbrauch |
58,71% | 58,87% |
| Erzeugung nicht erneuerbarer Ener gie |
- | - |
| Erzeugung erneuerbarer Energie | 220 | 223 |
| Gesamter Energieverbrauch aus Akti vitäten in Sektoren mit hoher Klima wirkung |
91.739 | 97.367 |
| Gesamter Energieverbrauch aus Akti vitäten in Sektoren mit hoher Klima wirkung pro Nettoumsatz aus Aktivi täten in Sektoren mit hoher Klima wirkung |
125 | 110 |
Der Ansatz von FACC zur Bestimmung ihrer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in den Allgemeinen Angaben beschrieben. Die Sorge um die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden ist aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit von FACC, die sich auf die Herstellung von Luft- und Raumfahrtprodukten konzentriert, unwesentlich. Das Unternehmen arbeitet in kontrollierten Produktionsumgebungen, wie z. B. Reinräumen und Spezialanlagen, die die direkte Freisetzung von Schadstoffen minimieren. Darüber hinaus wendet FACC ein strenges Abfallmanagement an, das eine verantwortungsvolle Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen gewährleistet. Das Unternehmen hält sich auch an die Protokolle für das Chemikalienmanagement, um die Verschmutzung der Umwelt durch schädliche Substanzen wirksam zu verhindern.
| Nettoumsatz | Unit | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Nettoumsatz aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswir kung werden zur Berechnung der Energieintensität verwendet |
MEUR | 736.2 | 884.5 |
| Nettoumsatz (Sonstige) | MEUR | - | - |
| Gesamtnettoumsatz (Finanzbe richt) |
MEUR | 736.2 | 884.5 |
FACC hat sich an die vorgegebene Methodik für die Offenlegung der Energieintensität (Gesamtenergieverbrauch pro Nettoerlös) in den Sektoren mit hoher Klimaauswirkung gehalten, in Übereinstimmung mit den im ESRS befindlichen Anforderungen. Dieser Prozess beinhaltet die Berechnung der Energieintensität, indem der Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung (gemessen in MWh) durch die Nettoeinnahmen aus diesen Aktivitäten (gemessen in Geldeinheiten, Euro) geteilt wird. Die verwendeten Nettoeinnahmen und die Ergebnisse dieser Berechnungen sind am Ende der beiden obigen Tabellen aufgeführt. Es waren keine wesentlichen Annahmen erforderlich, da die Daten direkt aus unserem integrierten SAP-System stammen.
(E1-5.42): Spezifische Sektoren mit hoher Klimaauswirkung, die zur Bestimmung der Energieintensität gemäß Absatz 40 verwendet werden.
Die Klassifizierung der Sektoren mit hoher Klimaauswirkung, die zur Bestimmung der Energieintensität verwendet wird, richtet sich nach den NACE-Kategorien C30.3.0 – Herstellung von Luft- und Raumfahrzeugen und dazugehörigen Maschinen und C33.1.6 – Reparatur und Wartung von Luft- und Raumfahrzeugen, wie in den Abschnitten A bis H und Abschnitt L der NACE dargelegt sowie wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission definiert. Folglich wird der Gesamtumsatz von FACC, wie im Konzernabschluss ausgewiesen, als gleichwertig mit den Nettoeinnahmen aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung angesehen.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)
Bei der FACC ist das Management der Auswirkungen von Gefahrstoffen sowohl im Betrieb als auch in der Lieferkette von entscheidender Bedeutung. Die Verwendung und mögliche Freisetzung solcher Stoffe bei der Herstellung kann Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich bringen und erfordert eine strikte Einhaltung der Vorschriften, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In ähnlicher Weise können Stoffe innerhalb der Lieferkette zu Umweltrisiken, einschließlich Verschmutzung, beitragen. Die FACC muss ihre Lieferkette genau überwachen, um diese Risiken zu mindern und Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Einhaltung von Vorschriften zu schaffen.
Negative Auswirkungen:
FACC hat noch keine dokumentierten Konzepte, die sich explizit mit der Vermeidung von Umweltverschmutzung und dem Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen befasst. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Wesentlichkeitsprüfung gemäß den ESRS-Anforderungen in diesem Berichtsjahr zum ersten Mal durchgeführt wurde. Infolgedessen befindet sich die Konzepte von FACC noch im Prozess der Abstimmung von Nachhaltigkeitsinitiativen mit betrieblichen Prioritäten und sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen. Nichtsdestotrotz ist sich das Unternehmen bewusst, wie wichtig es ist, die Negativen Auswirkungen der Umweltverschmutzung, insbesondere im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen, die im Betrieb verwendet werden, zu mindern, und verpflichtet sich weiterhin, diese Überlegungen in seine Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren.
Im Laufe des nächsten Jahres wird FACC eine gründliche Analyse durchführen, um festzustellen, ob eine eigene Umweltkonzept notwendig ist oder ob dieses Thema in FACC bestehende Umweltkonzept aufgenommen werden sollte. Falls erforderlich, wird diese Analyse klare Ziele für die Minimierung des Einsatzes von besonders besorgniserregenden Stoffen und die vollständige Einhaltung der Umweltvorschriften festlegen. FACC Ziel ist es, an den einschlägigen Standards Dritter zu orientieren und diese Maßnahmen in unseren Betrieb und unsere Lieferkette zu integrieren.
(E2-2.18) (ESRS 2.62): Im Berichtsjahr wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung getroffen. FACC wird in den nächsten ein bis zwei Jahren Maßnahmen durchführen.
(E2-3.20) (ESRS 2.81): FACC hat noch keine spezifischen Ziele in Bezug auf die Umweltverschmutzung festgelegt, ist sich aber bewusst, wie wichtig es ist, die Umweltverschmutzung, insbesondere besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe, als Teil ihrer umfassenderen Nachhaltigkeitsstrategie zu behandeln. Das Unternehmen bewertet derzeit seine Umweltauswirkungen und entwickelt einen umfassenden Ansatz für das Umweltmanagement. In den nächsten ein bis zwei Jahren plant FACC, messbare Ziele zu definieren, die sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Best Practices der Branche orientieren. Dieser Prozess umfasst die Auswertung von Emissionsdaten, die Identifizierung von Schlüsselbereichen für Verbesserungen und die Integration von Initiativen zur Verringerung der Umweltverschmutzung in bestehende Nachhaltigkeitsziele.
FACC überwacht systematisch die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb und die Beschaffung von besorgniserregenden Stoffen (SCs) und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in ihren Betrieben in Österreich, wo das hohe Produktionsvolumen und die potenziellen Umweltauswirkungen eine genaue Überwachung erfordern. In anderen Betrieben wird das Vorhandensein solcher Stoffe derzeit als unwesentlich angesehen, wobei eine strenge Leistungsüberwachung stattfindet, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Dieser Prozess beinhaltet eine detaillierte Analyse aller relevanten Kategorien, wobei jede einzelne gründlich untersucht wird. Es wurden relevante Annahmen getroffen, um sicherzustellen, dass alle Stoffe, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit von FACC verwendet oder erzeugt werden, berücksichtigt werden, einschließlich jener, die in Rohstoffen, Halbfertigprodukten und Endprodukten enthalten sind.
Gesamtmenge an SCs und SVHCs, die bei der Produktion oder Beschaffung erzeugt oder verwendet werden
Zur Berechnung der Gesamtmenge besorgniserregender Stoffe (SCs) und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) wurden Daten aus den Wareneinkäufen der SAP für die Jahre 2023 und 2024 herangezogen. Diese Daten spiegeln die Menge der beschafften Materialien wider. Aufgrund der REACH-Verordnung werden Materialien, die als besonders besorgniserregende Stoffe oder SVHC eingestuft sind, normalerweise im EHS-Tool ausgewählt und verwaltet. Daher wurden die Materialnummern genau identifiziert und anschließend anhand ihrer Klassifizierung aus der Liste der beschafften Waren herausgefiltert.
Das Gesamtgewicht der beschafften Materialien, die die Stoffe enthalten, wurde berechnet, indem die eingekaufte Menge mit der jeweiligen Dichte multipliziert wurde, was eine Gesamtmenge in Kilogramm ergab, die dann in Tonnen umgerechnet wurde. Diese Berechnung wurde ohne Annahmen durchgeführt, um die Genauigkeit der Daten zu gewährleisten.
Die Berechnung der Emissionen basiert auf der Annahme, dass ca. 75 - 90 % des Materials im Bauteil verbleiben, während die restlichen 10 - 25 % nicht an den Kunden gehen, sondern als Abfall entsorgt werden und somit zu den Emissionen beitragen. Diese 10% - 25% wurden in Gewicht umgerechnet, um die endgültige Zahl zu erhalten, die die Gesamtemissionen in Tonnen darstellt.
Die Bewertungen und Schätzungen erfolgten durch die Überprüfung der bestehenden Produktgruppenklassifizierungen, die Berücksichtigung der Prozessabläufe und die Erstellung von Schätzungen auf der Grundlage dieser Daten (siehe Tabelle unten).
Für Produkte, die die Anlagen verlassen, werden keine Annahmen getroffen. Stattdessen wurden SAP-Daten aus dem Warenausgang für den Versand verwendet. Diese Daten werden gefiltert, um festzustellen, wie viele Produkte Stoffe enthalten, die als SC oder SVHC eingestuft sind. Die Gesamtmenge dieser Stoffe, die das Werk als Produkte verlassen, basiert direkt auf der Menge der verarbeiteten Materialien, so dass keine Schätzungen erforderlich sind.
Diese Kategorie ähnelt der Berechnung des "Verlassens von Anlagen als Emissionen". Ungefähr 10 % bis 25 % des Materials verbleiben als Abfall im Unternehmen und tragen zu den Emissionen bei. Die restlichen 75 % bis 90 % des Gewichts werden in die Produkte integriert und verlassen die Anlagen als Teil des Endprodukts. Die Berechnung basiert auf Schätzungen und der Menge in Tonnen an Stoffen, die als Teil der Produkte das Unternehmen verlassen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
Verlassen der Anlagen als Dienstleistungen
Bei FACC gibt es keine Dienstleistungen, die SCs oder SVHCs beinhalten würden, so dass diese Kategorie nicht zutrifft.
Eine Schlüsselkomponente der Berechnung war die Schätzung, wie viel von jedem Material im Endprodukt verbleibt und wie viel bei der Verarbeitung verloren geht. In der folgenden Tabelle sind diese Annahmen für jeden Materialtyp aufgeführt. Die Daten wurden jedoch bisher nicht von einer dritten Partei überprüft.
| Material | Prozesse Materialverbrauch | % der im Endprodukt verbleibenden Materie |
% Das verwendete Nettomaterial verlässt nicht die Anlage/Abfall |
|---|---|---|---|
| PREPREG | Rollenanfang/-ende, Randbeschnitt, Nesting-Abfall, Randstreifen, Fräszugaben (z. B. Ausschnitte) |
80-75% | 20-25% |
| ADH-FILM | Rollenanfang/-ende, Randbeschnitt, Nesting-Abfall, Leiste, Fräszugaben (z. B. Ausschnitte); keine Aus richtung erforderlich, dadurch weniger Abfall |
90-85% | 10-15% |
| PAINT | Puffermaterial beim Mischen, Einstellen von Spritz geräten, Spritznebel, zusätzliches Material zum Schleifen zwischen den Schichten, Nacharbeit, abge laufene Materialchargen, Füllmaterialien (z. B. Pin Hole Filler) |
85-80% | 15-20% |
| SEALANT | Kartuschengrößen, Einstellen von Handwerkzeugen, überschüssiges Material beim Versiegeln, Auspres sen beim Fügen von Teilen, abgelaufene Material chargen |
90-85% | 10-15% |
| ADHESIVES | Puffermaterial beim Mischen, überschüssiges Mate rial beim Laminieren, Reparaturen, Ausdrücken beim Verkleben, abgelaufene Chargen |
85% | 15% |
| POTTING | Puffermaterial, Überschuss zum Auffüllen von Ker nen, Material aus Reparaturen und abgelaufenen Chargen |
80% | 20% |
| GEKOM & ROHMAT | Verwendung als Produktionshilfsmittel (außer in seltenen Fällen verbleiben sie nicht im Endprodukt) |
N/A | N/A |
Die Datenerfassung und der Berichtsprozess wurden durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit weiter unterstützt. FACC arbeitete eng mit verschiedenen Abteilungen zusammen, darunter Umwelt, Logistik, Einkauf, Produktion, Gesundheit und Sicherheit sowie Design.
Nachdem alle Daten gesammelt worden waren, wurden die Ergebnisse in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst. Während der gesamten Produktionsprozesse stellt FACC sicher, dass nahezu alle SC und SVHC gesammelt, überwacht und als Abfall unter strikter Einhaltung der internen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (FQS) behandelt werden. Diese Standards, auf die unsere Mitarbeiter über das Unternehmensnetzwerk zugreifen können, legen genaue Maßnahmen für die Handhabung, Lagerung und Entsorgung fest, um die Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten. Die interne Methodik bietet zwar einen strukturierten Ansatz, die Daten wurden jedoch noch nicht von einer dritten Partei überprüft.
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
| Tonnen | ||
|---|---|---|
| 2023 (t) | 2024 (t) | |
| Total amount of substances of concern that are generated or used during production or that are procured |
43,389 | 521,938 |
| Total amount of substances of concern that leave facilities as emissions, as products, or as part of products or services |
343,306 | 347,247 |
| Leave facilities as emissions | ಟ್ಟೆಂಟೆ ಸ | 67,051 |
| Leave facilities as products | 4,413 | 1,623 |
| Leave facilities as part of products | 274,847 | 278,573 |
| Leave facilities as services | 0 | 0 |
| Total amount of substances of very high concern that are generated or used during production or that are procured |
29,081 | 26,23 |
| Total amount of substances of very high concern that leave facilities as emissions, as products, or as part of products or services |
33,948 | 41,482 |
| Leave facilities as emissions | 5,6 | 5,52 |
| Leave facilities as products | 4,932 | 7,655 |
| Leave facilities as part of products | 23,416 | 28,307 |
| Leave facilities as services | 0 | 0 |
| oiftia |
Die Zukunft der Mobilität hängt stark von innovativen Technologien und Materialien ab. FACC geht mit der Entwicklung und dem Einsatz neuer Werkstoffe über die bisherigen Grenzen hinaus und treibt nachhaltigere, wirtschaftlichere und effizientere Produktionstechnologien für Faserverbundbauteile voran.
Um die Integration von Flugzeugteilen in eine Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, forscht FACC intensiv an neuartigen Verarbeitungs- und Fertigungstechniken. Die Produkte von FACC sind zwar für den langfristigen Einsatz konzipiert, das Ziel ist jedoch, sie oder ihre Komponenten am Ende ihrer Lebensdauer zu recyceln. In den letzten Jahren hat sich das Unternehmen verstärkt auf die Entwicklung und Umsetzung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft konzentriert, um die Nachhaltigkeit in der Luftfahrt voranzutreiben.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)
FACC hat die folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) innerhalb des ESRS E5- Standards identifiziert, um die Ressourcenzuflüsse, -abflüsse und das Abfallmanagement innerhalb des Unternehmens zu managen.
Negative Auswirkungen:
• Abfallmanagement –- Eigener Betrieb: Die Erzeugung von gefährlichen Abfällen kann zu erhöhten Entsorgungskosten und Ausgaben für die Einhaltung von Vorschriften führen.
(ESRS 2.62): FACC hat noch keine spezifische, eigenständige Kreislaufwirtschaftskonzepte entwickelt, die sich mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst, die in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Der Grund dafür ist unsere Verpflichtung, die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in die aktuellen Systeme und Prozesse des Unternehmens zu integrieren. Dieser Ansatz ermöglicht FACC ein besseres Verständnis und eine Optimierung der Ressourcennutzung und des Abfallmanagements als Grundlage. FACC wird aktiv an der Entwicklung einer strukturierteren und umfassenderen Kreislaufwirtschaftt arbeiten, die wir in den nächsten ein bis zwei Jahren formalisieren wollen.
(E5-2.19 a-b): Beschreibung der Maßnahmen
Maßnahme 1 - Übergang zu Thermoplasten
Der Übergang zu Thermoplasten ermöglicht eine Recyclingquote von 2 % bis zur nächsten Produktgeneration. Bei dieser Leitaktion spielen Bemühungen zur Bewertung der Effizienz von Thermoplasten, wie z. Bz. B. das Recycling in geschlossenen Kreisläufen, die Weiterentwicklung von Leichtbaumaterialien und die Erforschung neuer Technologien, eine entscheidende Rolle. Diese Initiative befasst sich auch mit den beiden negativen Auswirkungen, die in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Konkret zielt FACC darauf ab, den hohen Ressourcenverbrauch in der Wertschöpfungskette und im eigenen Betrieb durch die Reduktion des Rohstoffverbrauchs in den Fertigungsprozessen zu verringern.
Fußnote #: Kreislaufprozesse bei thermoplastischen Kunststoffen beinhalten das Recycling und die Wiederverwendung von Produktionsabfällen oder ausgedienten Komponenten, um Abfall und die Abhängigkeit von neuen Materialien zu reduzieren.
Maßnahme 2 - Produkttrennbarkeit und Einbettung der Kreislaufwirtschaft
FACC treibt die Entwicklung von modularen Produkten voran, um die Wiederverwendung am Ende des Lebenszyklus zu verbessern. Durch die Umsetzung von Design-for-Recycling trägt diese Leitaktion auch zur Erreichung des 2%-Recyclingziels für Thermoplaste bei, da der Fokus auf recycelbare Thermoplaste und modulare Designs die Trennbarkeit der Komponenten insgesamt erhöhen wird.
Diese Leitaktion befasst sich mit einem Risiko, das in der Wesentlichkeitsbewertung ermittelt wurde, indem sie das Aufkommen gefährlicher Abfälle durch eine verbesserte Trennbarkeit der Produkte verringert. Durch die Verbesserung der Wiederverwendung am Ende des Lebenszyklus und die Optimierung des Komponentendesigns minimiert FACC den Materialabfall, senkt die Entsorgungskosten und verringert die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Maßnahme 3 - Schulung zum Bewusstsein für Kreislaufwirtschaft
Diese Maßnahme ist eine Schlüsselmaßnahme auf freiwilliger Basis, da FACC das Bewusstsein und die Ausbildung ihrer Mitarbeiter fördern will, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die Fertigstellung der E-Learning-Plattform für Mitarbeiterschulungen bis zum Jahr 2026 ist entscheidend, um das Risiko zu verringern, dass die Mitarbeiter nicht richtig über die Bedeutung von Best Practices im Recycling und kommende Vorschriften informiert werden., um Zudem soll sicherzustellensichergestellt werden, dass sie auf zukünftige Anforderungen gut vorbereitet sind. Letztlich sollten die Schulungen spätestens 2027 beginnen und fortlaufend sein, da die Plattform für die eigene Belegschaft erreichbar sein sollte.
Alle drei, oben genannten Maßnahmen, erfordern keinen signifikanten CapEx oder OpEx.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der Schlüsselaktionen, einschließlich der Aktivitäten, der Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, der geografischen Reichweite, der betroffenen Interessengruppen und der Fortschritte der Aktionen.
| Maßnahmen | Zeithorizont | Umfang der Wertschöpfungs kette |
Geografischer Um fang |
Betroffene Interes sengruppen |
Fortschritte |
|---|---|---|---|---|---|
| Übergang zu Ther moplasten |
Eigene Betriebe: FACC AG | Österreich, Kroa tien |
Eigene Belegschaft | FACC befindet sich noch in der Forschungsphase, in der die Machbarkeit und Effizienz von Ther moplasten untersucht wird. Daher sind die er forderlichen Technolo gien und modulare Pro duktdesigns nach wie vor Bestandteil des For |
|
| Nächste Produkt generation |
Upstream | Weltweit | Lieferanten | ||
| Downstream | Globale Kunden märkte |
Kunden | |||
| Produkttrennbar keit und Einbet Nächste Produkt tung der Kreislauf generation wirtschaft |
Eigene Betriebe: FACC AG | Weltweit | Eigene Belegschaft | ||
| Downstream | Globale Kunden märkte |
Kunden, Abfallver wertungspartner |
schungsprozesses. | ||
| Schulung zum Be wusstsein für Kreislaufwirt schaft |
2027 - kontinuier lich |
Eigene Betriebe: FACC AG | Weltweit | Eigene Belegschaft | FACC befindet sich noch in der Finalisierungs phase der E-Learning Plattform für die Mitar beiterschulung, die bis 2026 abgeschlossen sein soll. |
Fußnote #: Ein konkretes Jahr für den Start der nächsten Produktgeneration kann FACC noch nicht nennen, da sich die Entwicklung von Thermoplasten und deren Integration in den Flugzeugbau noch in der Forschung befinden.
Das Ziel von FACC ist es, thermoplastische Faserverbundwerkstoffe als nachhaltigen Geschäftsstandard zu etablieren, sie von der Vorentwicklung bis zur Serienproduktion für die nächste Produktgeneration zu bringen und eine Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse zu erreichen, die die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft unterstützen.
Durch die Verringerung des Rohstoffverbrauchs in der Wertschöpfungskette und im eigenen Betrieb trägt dieses Ziel dazu bei, den Zufluss von Ressourcen zu minimieren (negative Auswirkungen). Darüber hinaus unterstützt das Erreichen einer Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und trägt dazu bei, die Entstehung gefährlicher Abfälle und die damit verbundenen Entsorgungskosten und regulatorischen Risiken zu minimieren.
Fußnote #: Geschlossene Kreislaufprozesse bei thermoplastischen Kunststoffen beinhalten das Recycling und die Wiederverwendung von Produktionsabfällen oder ausgedienten Komponenten, um Abfälle und die Abhängigkeit von neuen Materialien zu verringern.
(E5-3.23): Verhältnis des Ziels zu Konzepten: FACC hat noch kein Konzept verabschiedet (siehe (E5-1.14)), daher wurde der Bezug zum Ziel noch nicht hergestellt.
Umfang des Ziels: Das Ziel von FACC bezieht sich hauptsächlich auf die eigenen Aktivitäten und zielt darauf ab, eine Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse innerhalb der Produktion zu erreichen. Dieses Ziel gilt für die Produktionsstätten von FACC und ist in die umfassenderen Prozesse für Abfallmanagement und Ressourceneffizienz integriert. Während der Schwerpunkt auf internen Prozessen liegt, werden gegebenenfalls auch vorgelagerte Lieferanten und nachgelagerte Kunden berücksichtigt, insbesondere bei der Materialauswahl und bei Recyclinginitiativen am Ende der Lebensdauer. Geografisch umfasst das Ziel alle FACC-Produktionsstandorte, wodurch ein einheitlicher Ansatz für die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft gewährleistet wird. Durch die Verwendung leichter, recycelbarer Materialien will FACC die Produktionskosten senken, die Transportemissionen aufgrund des geringeren Materialgewichts reduzieren und die wachsende Kundennachfrage nach umweltfreundlichen Lösungen erfüllen.
Basiswert: 0%, Basisjahr: 2024, Zielzeitraum: nächste Produktgeneration
Fußnote: FACC kann noch kein konkretes Jahr für die Einführung der nächsten Produktgeneration definieren, da sich die Entwicklung von Thermoplasten und deren Integration in den Flugzeugbau noch in der Forschung befindet.
Zeitraum und Meilensteine: FACC strebt an, thermoplastische Verbundwerkstoffe als Teil der nächsten Produktgeneration von der Vorentwicklung in die Serienproduktion zu überführen (siehe Fußnote #). Im Rahmen dieses langfristigen Ziels strebt das Unternehmen weiters eine Recyclingquote von 2% durch geschlossene Kreislaufprozesse an und unterstützt damit die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.
Beschreibung der Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Festlegung des Ziels verwendet wurden: Um eine klare Grundlage für das Recyclingziel von 2% zu schaffen, rechnet FACC mit einer Ausschussquote von etwa 5%, sobald die thermoplastischen Verfahren vollständig umgesetzt sind. Allerdings können nicht alle Abfälle recycelt werden, da Beschränkungen wie Blitzschutz, Lacke oder Verunreinigungen auf Bauteilen den Anteil an recycelbarem Material reduzieren. Außerdem sind nicht alle Polymere für das Recycling geeignet. Das angenommene Recyclingpotenzial basiert auf den derzeitigen technologischen Möglichkeiten, der Materialverfügbarkeit und der Durchführbarkeit der Verarbeitung, die unter den folgenden Bedingungen zur Erreichung des realistischen 2 Prozent-Ziels beitragen können: Erstens ist die Sicherung des ersten Thermoplast-Vertrags bei FACC von wesentlicher Bedeutung, um einen konsistenten Rohstofffluss zu etablieren. Zweitens ist eine Materialqualifizierung für ein Press- oder Spritzgussmaterial mit Rezyklatanteil erforderlich, da dies noch nicht Industriestandard ist. Drittens muss bei der Einführung von rezyklatbasierten Komponenten in Flugzeugkabinen sichergestellt werden, dass die Materialeigenschaften den Leistungsstandards entsprechen. Und schließlich muss der Business Case tragfähig sein, da die Verarbeitung von Rezyklaten Kosten verursacht und nicht finanziell neutral ist.
Einbeziehung von Interessengruppen: Bei der Festlegung der Ziele waren nur die eigenen Mitarbeiter von FACC in den Prozess eingebunden. Das interne F&E-Team spielte mit seiner Expertise und Unterstützung eine wichtige Schlüsselrolle.
Leistungsbewertung im Vergleich zu den Zielen
(E5-3.24/a): Das Ziel befasst sich speziell mit der Steigerung des zirkulären Produktdesigns, da es sich auf die Integration von leichten thermoplastischen Verbundwerkstoffen als nachhaltigen Standard im Produktionsprozess der FACC konzentriert. Aufgrund ihrer inhärenten Recyclingfähigkeit und ihres Potenzials zur Wiederaufbereitung sind thermoplastische Verbundwerkstoffe ein Schlüsselmaterial für die Ermöglichung geschlossener Fertigungskreisläufe. Die Überführung dieser Materialien von der Vorentwicklungsphase in die Serienproduktion für Produkte der nächsten Generation stellt einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft dar. Durch die Einführung geschlossener Kreisläufe, die eine Recyclingquote von 2% erreichen, reduziert FACC Abfall, verwendet wertvolle Materialien wieder und verringert die Abhängigkeit von Primärressourcen. Dies steht im Einklang mit dem umweltpolitischen Ziel von FACC, die Umweltbelastung durch Begrenzung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen und die Reduzierung von Industrieabfällen zu minimieren.
(E5-3.25): Das Ziel bezieht sich auf die Hierarchieebene "Recycling"
(E5-3.27): Alle genannten Ziele in Bezug auf Ressourcennutzung, Abfall und Kreislaufwirtschaft sind auf freiwilliger Basis festgelegt.
Einer der Hauptschwerpunkte von FACC ist die Herstellung von Leichtbaukomponenten, die das "Buy- to- Fly- Ratio" verbessern und gleichzeitig Haltbarkeit und Reparierbarkeit gewährleisten. Die meisten Komponenten sind für eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren ausgelegt und entsprechen damit der typischen Lebensdauer eines Flugzeugs. Zu den After-Sales-Aktivitäten gehören der Austausch von Ersatzteilen und die Bereitstellung globaler Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienste (MRO), um die Langlebigkeit der Produkte zu unterstützen. Derzeit gibt es jedoch kein etabliertes Bewertungssystem, um die Reparierbarkeit der Produkte zu beurteilen, und ein Recycling dieser Produkte ist aufgrund der Materialzusammensetzung derzeit nicht möglich.
Recycelbare Inhalte in Produkten und Verpackungen
Derzeit verwendet FACC keine recycelten Inhalte in ihren Produkten. Der prozentuale Anteil an wiederverwertbarem Inhalt in den Produkten und deren Verpackungen beträgt daher 0%. FACC erforscht jedoch laufend die Möglichkeiten zur Integration nachhaltiger Materialien, wo dies ohne Beeinträchtigung der Leistungs- und Sicherheitsstandards möglich ist.
Schlüsselsegmente und Darstellung der Verkaufsprodukte
In Bezug auf die verkauften Produkte und Materialien konzentriert sich FACC auf drei Schlüsselsegmente, die wesentlich zum Gesamtergebnis des Unternehmens beitragen. Die Daten werden auf Basis der Gesamtzahl der verkauften serien Shipsets dargestellt, da diese die wichtigsten Produkte in Bezug auf Produktion und Marktpräsenz darstellen.
Jeder Shipset besteht aus mehreren Komponenten und Materialien, wobei die Komplexität je nach Segment variiert. Um eine klarere und genauere Darstellung der Verkaufsdaten zu ermöglichen, ist die Berichterstattung nach Shipsets und nicht nach Einzelteilen oder Werkstoffen gegliedert.
Die Aufteilung der drei Schlüsselsegmente ist wie folgt:
| Schlüsselsegmente | Menge an Serie Shipsets verkauft in 2024 |
|---|---|
| Cabin Interiors | 2.771 Stück |
| Aerostructures | 4.409 Stück |
| Engines & Nacelles | 1.635 Stück |
In den letzten Jahren hat FACC durch Forschung zur Emissionsreduzierung bei der nächsten Generation von Luft- und Raumfahrtprodukten aktiv zu einer nachhaltigen Luftfahrt beigetragen. Im Rahmen dieses Engagements beteiligte sich FACC am "Wing of Tomorrow"-Programm – einer ehrgeizigen Forschungsinitiative, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung fortschrittlicher Flügeltechnologien liegt. Im Rahmen dieses Projekts unterstützte FACC die Bereitstellung von Daten zur Durchführung von Lebenszyklusanalysen und zum besseren Verständnis der Umweltauswirkungen der Verwendung leichterer Verbundwerkstoffe und einer klappbaren Flügelspitze, die die aerodynamische Effizienz verbessert und den Treibstoffverbrauch senkt.
Darüber hinaus optimiert FACC kontinuierlich Materialien von der Forschung und Entwicklung (F&E) bis zum operativen Einsatz und integriert Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in seine Produktionsprozesse. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der fortlaufenden Optimierung des Querruders – einer schwenkbaren Flugsteuerungsfläche an den Tragflächen, die für die Steuerung der Rollbewegung eines Flugzeugs verantwortlich ist. Die Bewertung der Umweltauswirkungen verschiedener Materialien wie Duroplasten und Thermoplasten durch Lebenszyklusanalysen hilft dabei, wichtige Optimierungspotenziale zu identifizieren. Darüber hinaus bleiben Produkte für die Kabinenausstattung – wie Gepäckablagen und Kabinenwände – ein entscheidendes Segment für die Weiterentwicklung alternativer Lösungen.
Das Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum eingesetzten Materialien konnte im Rahmen des Ressourcenverbrauchs nicht genau ermittelt werden. Dies hatte zur Folge, dass die erforderliche Berechnung nicht durchgeführt werden konnte.
DR zu ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihre Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell
(S1.SBM-3.10): FACC integriert soziale Nachhaltigkeitsziele in ihre strategische Planung, indem sie Initiativen zur Förderung von Vielfalt, Inklusion und fairen Arbeitsbedingungen umsetzt. Dazu gehören Programme zur beruflichen Weiterbildung und Entwicklung (wie etwa die "Expertenkarriere"), die darauf abzielen, die Fähigkeiten der Mitarbeiter kontinuierlich zu verbessern und ihre Karrierechancen zu erweitern.
Das Unternehmen legt großen Wert auf die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds, was durch die Implementierung von Gesundheits- und Sicherheitskonzepte nach internationalen Standards wie ISO 45001 unterstützt wird. Regelmäßige Schulungen und Sicherheitsübungen sind Teil dieser Bemühungen.
Darüber hinaus fördert FACC eine offene Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter ermutigt werden, Feedback zu geben und sich aktiv an der Gestaltung des Arbeitsumfelds zu beteiligen. Dies wird durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Schleifen unterstützt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Erwartungen der Belegschaft berücksichtigt werden. Dasselbe gilt auch für die Vertreter unser Mitarbeiter (Betriebsrat).
(S1-SBM 3.13a) (S1-SBM 3.13b): FACC identifiziert und bewertet ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die eigene Belegschaft gemäß den Richtlinien in ESRS 2 IRO-1. Die folgenden Aspekte des strategischen Geschäftsmodells der FACC haben wesentlichen Einfluss auf ihre Mitarbeiter und tragen gleichzeitig zur Anpassung der Unternehmensstrategie und der Geschäftsmodelle bei.
i. Ursprung und Verbindung zu Strategie und Geschäftsmodellen
Arbeitsplatzsicherheit und Qualität an den FACC-Standorten
FACC legt großen Wert auf sichere und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze. Diese Strategie gewährleistet, dass Arbeitsplätze stabil und sicher sind, was zu einer höheren Effizienz und Motivation der Mitarbeiter führt. Sicherheitsstandards und kontinuierliche Verbesserungsprogramme gewährleisten, dass jedes Arbeitsumfeld frei von Unfällen und Verletzungen bleibt. Die jährliche, extern durchgeführte ISO 45001-Zertifizierung verdeutlich zusätzlich das Engagement von FACC.
Arbeitsbedingungen für eine höhere Flexibilität und eine bessere Work-Life-Balance:
Die Strategie von FACC zur Förderung flexibler Arbeitsmodelle erlaubt es den Mitarbeitern, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Dies umfasst (wo umsetzbar) Homeoffice-Möglichkeiten, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle. Diese Maßnahmen verbessern die Arbeitszufriedenheit und die langfristige Mitarbeiterbindung.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
FACC bietet Programme und Unterstützungsleistungen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Eltern(teil)zeitregelungen und betriebliche Kinderbetreuung. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Attraktivität als familienfreundlicher Arbeitgeber zu erhöhen und so talentierte Mitarbeiter langfristig zu halten.
ii. Informieren und Beitrag zur Anpassung der Strategie und des Geschäftsmodells:
Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Inklusion und Diversity
Die Förderung einer DIE-Kultur (Diversity, Inclusion & Equality) ist ein wichtiger Bestandteil der FACC-Unternehmensstrategie. Initiativen wie Mentoring-Programme, das International Café (ein Sprachaustauschprogramm zwischen Mitarbeitern) oder das FACC-Frauennetzwerk Wings for Women tragen zur Schaffung eines integrativen Arbeitsumfelds bei. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und angepasst, um ihre Effektivität zu maximieren.
Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch Chancengleichheit, Schulungen und Inklusion
Durch gezielte Schulungsprogramme und Initiativen zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion stärkt FACC die Kompetenzentwicklung und Karrierechancen ihrer Mitarbeiter. Diese Maßnahmen verbessern die Wettbewerbsfähigkeit von FACC und tragen dazu bei, die besten Talente zu gewinnen und zu halten.
Gleichbehandlung der Geschlechter in der Gehaltsstruktur
Gleichbehandlung und Transparenz in der Vergütungsstruktur sind zentrale Pfeiler der FACC-Unternehmenspolitik. Regelmäßige Überprüfungen der Gehaltsstrukturen stellen sicher, dass geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede beseitigt werden. Diese Bemühungen tragen zur Schaffung eines gerechten und motivierenden Arbeitsumfelds bei.
FACC analysiert und berichtet über den Zusammenhang zwischen wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des eigenen Personals ergeben, sowie deren Beziehung zur Strategie und zu den Geschäftsmodellen des Unternehmens.
Risiken und Chancen aus Impacts und Abhängigkeiten
Risiken:
• Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen: Es besteht die Möglichkeit, dass tarifliche Gehaltserhöhungen zu erheblichen Kostensteigerungen führen, die die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen können. FACC analysiert und prognostiziert derartige Risiken kontinuierlich, um proaktiv Maßnahmen zur Kostenkontrolle zu entwickeln. Gerade im zentraleuropäischen Raum war dies in den vergangenen zwei Jahren ein großes Thema.
FACC betrachtet die Auswirkungen auf ihre Belegschaft als wichtigen Bestandteil ihrer strategischen und operativen Planungen. Durch die kontinuierliche Analyse und Anpassung der Geschäftsstrategien stellt FACC sicher, dass positive Auswirkungen wie Arbeitsplatzsicherheit, Work-Life-Balance und Inklusion maximiert und Risiken minimiert werden. Gleichzeitig nutzt FACC die sich daraus ergebenden Chancen effizient, um nachhaltigen Erfolg zu erzielen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
(S1-SBM 3.14): Alle Personen in der eigenen Belegschaft des Unternehmens, die durch das Unternehmen wesentlich beeinträchtigt werden könnten, sind im Umfang der Offenlegung gemäß ESRS 2 enthalten.
(S1-SBM 3.14a): Arten von Mitarbeitern und Nicht-Mitarbeitern in der eigenen Belegschaft, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt werden könnten, umfasst (nicht abschließend):
Diese Gruppen umfassen sowohl Angestellte als auch Selbstständige sowie Personen, die von Dritten bereitgestellt werden und hauptsächlich in Beschäftigungsaktivitäten tätig sind.
(S1-SBM 3.14b): Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen im Zuge des DMA (Due Diligence Management Approach) identifiziert. Diese Einschätzung basiert auf den Ergebnissen des DMA, welcher regelmäßig durchgeführt wird, um potenzielle Risiken und Auswirkungen auf die Belegschaft zu analysieren. Im Rahmen des DMA wurden umfassende Gespräche mit Fachbereichsverantwortlichen geführt und Bewertungen vorge-nommen, die gezeigt haben, dass die bestehenden Maßnahmen und Strategien von FACC effektiv sind, um negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter zu minimieren.
Der DMA umfasst die systematische Erfassung von Daten und das Feedback von Mitarbeitern sowie die Überprüfung von Arbeitsbedingungen und Unternehmenspraktiken. Diese Prozesse haben bestätigt, dass FACC keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf ihre Belegschaft verzeichnet, was auf die proaktiven Maßnahmen und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsumgebung zurückzuführen ist.
(S1-SBM 3.14c): Beschreibung der Aktivitäten, die zu wesentlichen positiven Auswirkungen führen:
Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Mitarbeiter gesundheitliche Sicherheit erlangen:
Aktivitäten: Implementierung von umfassenden Gesundheitsund Sicherheitsprogrammen, von regelmäßigen Schulungen und Sicherheitsüberprüfungen.
Betroffene Gruppen: Health, Safety and Environment (HSE), Engineering & Technical Staff, Contractors.
Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die zu erhöhter Einbeziehung von Mitarbeitern und dadurch zu einer erhöhten Arbeitsplatzsicherheit führen:
Aktivitäten: Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und von regelmäßigen Feedback-Sitzungen.
Betroffene Gruppen: Project Management, Human Resources, Executive Management.
Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die den Mitarbeitern eine höhere Flexibilität ermöglichen:
Aktivitäten: Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Home-Office-Möglichkeiten.
Betroffene Gruppen: Information Technology, Finance & Accounting, Sales & Marketing.
Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die es den Mitarbeitern besser ermöglichen, Familie und Beruf zu kombinieren:
Aktivitäten: Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten und flexiblen Arbeitszeiten.
Betroffene Gruppen: Human Resources, Executive Management, Engineering & Technical Staff.
Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht wird:
Aktivitäten: Einführung von Mitarbeiteranerkennungsprogrammen und Verbesserung der Arbeitsumgebung.
Betroffene Gruppen: Alle Mitarbeitergruppen, insbesondere Sales & Marketing, Supply Chain and Procurement.
Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht wird:
Aktivitäten: Regelmäßige Gesundheitschecks und Sicherheitsinspektionen.
Betroffene Gruppen: Health, Safety and Environment (HSE), Engineering & Technical Staff, Contractors.
Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch Chancengleichheit, Diversität, Schulungen und Inklusion im eigenen Betrieb:
Aktivitäten: Durchführung von Schulungen zu Diversität und Inklusion, Förderung von Chancengleichheit.
Betroffene Gruppen: Human Resources, Legal & Compliance, Executive Management.
Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch eine nicht-diskriminierende Gehaltsstruktur im eigenen Betrieb:
Aktivitäten: Einführung transparenter Gehaltsstrukturen und regelmäßige Überprüfungen der Gehaltsgerechtigkeit.
Betroffene Gruppen: Finance & Accounting, Human Resources, Executive Management.
Sicherstellung des Schutzes der Privatsphäre der Mitarbeiter im eigenen Betrieb durch Einhaltung der DSGVO:
Aktivitäten: Implementierung von Datenschutzkonzepte und von regelmäßigen Schulungen zur DSGVO.
Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen
Unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen können die Betriebskosten erheblich erhöhen und die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen. Dieses Risiko betrifft insbesondere alle Mitarbeiter in tarifgebundenen Positionen. Um dieses Risiko zu mindern, überwacht das Unternehmen kontinuierlich die Tarifverhandlungen und plant entsprechende Budgetreserven ein.
Konkrete Beispiele für die proaktiven Maßnahmen, die FACC entwickelt hat, um die Risiken tariflicher Gehaltserhöhungen zu managen:
erzielen und so die gestiegenen Personalkosten teilweise zu kompensieren.
• Investitionen in Weiterbildung: Durch gezielte Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter erhöht FACC deren Produktivität, was langfristig zur Kostensenkung beiträgt.
Verbindung zum durchgeführten DMA (Due Diligence Management Approach)
FACC integriert diese Maßnahmen in ihren Due Diligence Management Approach, indem sie Risiken kontinuierlich analysiert und bewertet, die sich aus tariflichen Gehaltserhöhungen ergeben. Der DMA umfasst regelmäßige Risikoanalysen, bei denen die finanziellen Auswirkungen von Gehaltserhöhungen bewertet werden. Auf Basis dieser Analysen werden die oben genannten Maßnahmen entwickelt und implementiert, um die finanzielle Stabilität von FACC zu gewährleisten. Die Verbindung zum DMA zeigt sich in der systematischen Erfassung und Bewertung von Risiken sowie in der proaktiven Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
Beispiele für wesentliche Chancen
Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch die Ermöglichung von flexiblen Arbeitszeiten und Work-Life-Balance sowie durch die Förderung von Diversity und faire Vergütung:
Die Einführung flexibler Arbeitszeiten und die Förderung von Work-Life-Balance sowie Diversity und einer faieren Vergütung können die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen, insbesondere für Eltern und Betreuungspersonen. Dies führt zu geringeren Fluktuationsraten und senkt die Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Daher implementiert FACC flexible Arbeitszeitmodelle und fördert aktiv eine diverse und inklusive Unternehmenskultur.
Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch Aus- & Weiterbildungschancen:
Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter erhöhen deren Fähigkeiten und Zufriedenheit, was zu einer geringeren Fluktuation führt, insbesondere bei jüngeren Mitarbeitern und solchen in technischen Rollen. FACC bietet umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, um die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter zu fördern und deren Bindung an das Unternehmen zu stärken.
Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) indem der Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung ermöglicht wird (über die gesetzlichen Vorgaben hinaus):
Zusätzliche Gesundheitsleistungen verbessern die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter, was die Bindung an das Unternehmen stärkt und die Fluktuation reduziert – insbesondere von Mitarbeitern in körperlich anspruchsvollen Rollen. FACC bietet über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Gesundheitsprogramme und -leistungen an, um die Mitarbeitergesundheit zu fördern.
(S1-SBM 3.14e): FACC hat sich dem Ziel verpflichtet, ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu leisten, indem sie ihre Treibhausgasemissionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens reduziert. Diese Übergangspläne beinhalten wesentliche Maßnahmen wie die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Einführung energieeffizienter Technologien und die Optimierung der Produktionsprozesse.
Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Einführung neuer Technologien könnten eine Restrukturierung der Produktionsprozesse erfordern, was in einigen Bereichen zu einem Beschäftigungsverlust führen könnte. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Engineering & Technical Staff, Contractors und Project Management.
Gleichzeitig bieten diese Maßnahmen auch Chancen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Umschulung der bestehenden Belegschaft. Die Einführung neuer Technologien und die Umstellung auf erneuerbare Energien können zu einer höheren Arbeitsplatzsicherheit und zu neuen Karrieremöglichkeiten führen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Information Technology, Human Resources und Engineering & Technical Staff.
Um diese Chancen zu nutzen und die Risiken zu minimieren, plant FACC umfangreiche Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für die betroffenen Mitarbeiter. Dies soll sicherstellen, dass die Belegschaft die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, um in einer kohlenstoffarmen Wirtschaft erfolgreich zu sein.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen verfolgt FACC eine ganzheitliche Dekarbonisierungsstrategie, die sowohl die direkten Emissionen in den eigenen Betrieben als auch die Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette adressiert und somit den langfristigen Zielen des Unternehmens sowie den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens gerecht wird.
(S1-SBM 3.14f) (S1-SBM 3.14g): Erkennung von Hochrisiko-Betriebsstätten durch Identifizierung:
FACC verfügt unter anderem über Betriebsstätten in Südostasien. In dieser Region besteht aufgrund der schwachen Durchsetzung von Arbeitsgesetzen ein höheres Risiko für Zwangsarbeit sowie für Kinderarbeit. Jedoch handelt es sich bei allen FACC-Betriebsstätten in diesen Regionen lediglich um Büroanlage und keine Produktionsstätten. FACC überwacht diese Betriebsstätten besonders streng, um sicherzustellen, dass alle Betriebsstätten den höchsten ethischen Standards entsprechen und frei von Zwangsarbeit und Kinderarbeit sind.
Zusätzlich hat FACC Maßnahmen implementiert, um das Risiko von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in ihren Lieferketten- Betriebsstätten zu minimieren. Dies umfasst regelmäßige Audits und Überprüfungen sowie, wenn nötig, die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen, um die Einhaltung der Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass alle Betriebsstätten weltweit den höchsten ethischen Standards entsprechen und keine Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit stattfindet.
(S1-SBM 3.15): Identifikation von Risikogruppen:
Methodologie zur Identifizierung von Risiken:
Mitarbeiterbefragungen und Feedback: FACC führt regelmäßige Umfragen und Feedback-Sitzungen durch, um die Erfahrungen und Bedenken der Mitarbeiter zu erfassen.
Datenanalyse: FACC führt regelmäßig Analysen von Mitarbeiterdaten durch, um Muster und Trends zu identifizieren, die auf erhöhte Risiken hinweisen könnten.
Vorfallmeldesysteme: FACC verfügt über Systeme zur Meldung von Vorfällen, um Risiken und Probleme frühzeitig zu erkennen.
Maßnahmen zur Risikominderung:
Richtlinien und Governance: FACC hat Richtlinien zur Diversität und Inklusion sowie Anti-Diskriminierungs- und Belästigungsrichtlinien eingeführt.
Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme: FACC verfügt über Programme zur Entwicklung von Führungskräften und zur Sensibilisierung im Hinblick auf die Themen Diversität und Inklusion.
Unterstützungssysteme und Ressourcen: FACC verfügt über Mentoring- und Sponsoring-Programme zur Unterstützung gefährdeter Gruppen.
Beschwerdemechanismen und Meldesysteme: FACC verfügt über Schutzmechanismen für Whistleblower und Systeme zur Meldung von Beschwerden.
Überwachung und kontinuierliche Verbesserung:
Regelmäßige Bewertungen: FACC führt regelmäßig Arbeitsplatz-Audits und Mitarbeiterfeedback zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch.
Berichterstattung und Transparenz: FACC veröffentlicht Jahresberichte und bindet ihre Stakeholder ein, um die Fortschritte und Herausforderungen transparent zu machen.
Impact, risk and opportunity management
x.3.1.1.1. DR S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
(S1-1.19):
Policy 1 – Code of Conduct (CoC)
Policy 2 – Datenschutz-Policy
Policy 3 – Health and Safety Policy
Der Code of Conduct behandelt neben den Themen Korruption und Bestechung sowie den menschenrechtlichen Belangen (z. B. faire Arbeitsbedingungen) folgende Bereiche: allgemeines Verhalten, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Unternehmenseigentum, Interessenkonflikte, Kartellverbot, Insiderinformation, Exportkontrolle, Umweltschutz und Qualitätspolitik. Ebenso fordert das Unternehmen auch von seinen Kunden und Lieferanten gewisse Werte und Verhaltensgrundsätze ein. Dies ist wichtig, denn FACC möchte mit Partnern zusammenarbeiten, die dieselben Werte und Grundsätze vertreten wie das Unternehmen selbst.
Relevante IROS:
Die Datenschutz-Policy dient dazu, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken, indem sie Transparenz über die Datenverarbeitungspraktiken des Unternehmens bietet und sicherstellt, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll und gesetzeskonform behandelt werden.
Relevante IROS:
• Sicherstellung des Schutzes der Privatsphäre der Mitarbeiter im eigenen Betrieb durch Einhaltung der DSGVO.
Relevante IROS:
• Schaffung von Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht wird.
Umfang des Konzepts:
Der Code of Conduct von FACC gilt für alle Mitarbeiter der FACC.
Die Datenschutz-Policy hingegen gilt für alle Mitarbeiter der Standorte innerhalb der Europäischen Union.
Die Health and Safety Policy gilt ebenso für alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten.
Öffentlich zugänglich ist lediglich der Code of Conduct über u. a. die Homepage oder das Intranet von FACC. Alle weiteren erwähnten Konzepte sind nur intern für FACC-Mitarbeiter über SAP oder das unternehmenseigene Intranet jederzeit abrufbar.
Der General Counsel ist verantwortlich für die Implementierung und Umsetzung des Code of Conduct sowie der Datenschutz-Policy. Er berichtet direkt an den Finanzvorstand (CFO) und den Vertriebsvorstand (CSO) der FACC. Der Health and Safety Manager hingegen ist verantwortlich für die Health and Safety Policy. Er berichtet direkt and den Vorstand für das operative Geschäft (COO).
Die Health and Safety Policy wird regelmäßig im Zuge des externen ISO 45001-Audits überprüft.
Der Code of Conduct ist auf der FACC-Unternehmenswebsite zugänglich. FACC kommuniziert die Konzepte auch über interne Kanäle, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen. Die Health and Safety Policy ist im FACC-Intranet zugänglich, und wird mittels Schulungen so kommuniziert, dass hier alle Mitarbeiter ebenfalls über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen.
(S1-1.20): (S1-1.20a): Respekt für Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte
FACC verpflichtet sich zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte aller Mitarbeiter, wie sie in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert sind. FACC verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen. Zudem setzt sich FACC für faire Löhne, Gleichberechtigung und Diversität durch zahlreiche Initiativen ein.
So wurde FACC für ihre vielfältigen Maßnahmen in puncto Vereinbarkeit von Beruf und Familie als familienfreundliche Arbeitgeberin mit einem staatlichen Gütezeichen ausgezeichnet
Flexible Arbeitszeitmodelle oder das Angebot ganztägiger Kinderbetreuung tragen bei FACC seit Jahren wesentlich zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Mit der Gründung des Frauennetzwerkes FACC Wings for Women wurde vor zwei Jahren ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung von Frauen während ihres Berufslebens und damit verbunden auch für mehr Chancengleichheit gesetzt.
Über 300 unterschiedliche Arbeitszeitmodelle im Unternehmen unterstreichen die Flexibilität, die FACC ihren Mitarbeitern bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit bietet. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Umfelds, das besonders auf die Bedürfnisse von Familien eingeht. Dazu zählt u. a. ein Fokus auf Jobsharing – auch bei Führungspositionen. Dadurch wird in Teilzeit arbeitenden Müttern oder Vätern die lückenlose Fortsetzung ihrer Karriere ermöglicht. Neben Gleitzeit und Home-Office wird Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit auch für Produktionsmitarbeiter.
FACC als eine der attraktivsten Arbeitgebermarken Österreichs Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte spielen Maßnahmen für mehr Diversität und Familienfreundlichkeit eine große Rolle – auch angesichts des nach wie vor bestehenden Fachkräftemangels. Die erfolgreiche Positionierung von FACC als familienfreundliche Arbeitgeberin zeigt sich auch an einer groß angelegten Studie des Personaldienstleisters Randstad, innerhalb welcher FACC österreichweit zu den sechs besten Arbeitgebern zählte. In Oberösterreich wurde der erste Platz erreicht. Auch der Erhalt des Leading Employer Award 2024 unterstreicht die Position von FACC als einer der TOP-Arbeitgeber Österreichs.
(S1-1.20b): Engagement mit der eigenen Belegschaft
FACC schätzt eine offene und transparente Kommunikation mit der Belegschaft und fördert ein Umfeld des gegenseitigen Respekts und der Zusammenarbeit. FACC pflegt dahingehend offene Kommunikationswege durch regelmäßige Meetings und Feedback-Mechanismen, um die Anliegen der Belegschaft zu verstehen und anzugehen. Zudem unterstützt FACC-Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat) und fördert eine inklusive Unternehmenskultur. Die Vermeidung von Benachteiligungen einzelner Mitarbeiter – z. B. durch eine Ungleichbehandlung bei der Einstellung, der Entlohnung, den Aufstiegschancen oder bei Aus- und Weiterbildung – erhöht die Attraktivität des Arbeitsplatzes und ist daher für FACC ein zentrales Anliegen. Deshalb setzt FACC stark auf Chancengleichheit, Inklusion und gelebte Diversität.
(S1-1.20c): FACC ist bestrebt, Menschenrechtsauswirkungen, die sich aus ihren Aktivitäten ergeben, zu adressieren, wirksame Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und sicherzustellen, dass betroffene Personen angemessene Unterstützung erhalten.
FACC hat robuste Beschwerdemechanismen (Whistleblowersystem) eingerichtet, die allen Mitarbeitern zugänglich sind, um sicherzustellen, dass Beschwerden und Bedenken umgehend und fair behandelt werden. Zudem pflegt FACC eine Kultur der offenen Kommunikation, wobei jeder Mitarbeiter angehalten ist, das direkte Gespräch mit seinem Vorgesetzten zu suchen. Auch die FACC-Mitarbeitervertreter können jederzeit angesteuert werden. Sollte es zu einer Meldung (anonym oder nicht) kommen, wird diese von den
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zuständigen Mitarbeitern im Compliance Bereich behandelt und untersucht.
(S1-1.21) (S1-1.22): Ausrichtung der Richtlinien an international anerkannten Instrumenten
Die Menschenrechts- und Arbeitsrechtspolitiken von FACC sind an den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der ISO 45001-Norm ausgerichtet. Die ILO-Konventionen bilden die Grundlage für die Verpflichtung von FACC zu fairen Arbeitsbedingungen und zur Achtung der Arbeitsrechte. Die ISO 45001- Zertifizierung unterstützt FACC dabei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. FACC integriert diese Standards in ihren Richtlinien durch einen strukturierten Überprüfungsprozess, der sicherstellt, dass alle neuen Richtlinien mit den internationalen Arbeitsrechts- und Sicherheitsstandards übereinstimmen. Darüber hinaus bietet FACC-Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen an und implementiert umfassende Monitoringund Berichtssysteme, um die Einhaltung dieser Standards kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Diese Ansätze stärken das Engagement von FACC für die Sicherheit, Gesundheit und Rechte ihrer Mitarbeiter. Zudem bietet FACC-Pflichtschulungen innerhalb des Unternehmens an, um das Wissen und die Achtsamkeit für diese Themen zu erhöhen. Die Unternehmensrichtlinien adressieren explizit die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. FACC verpflichtet sich, alle Formen von Zwangs- und Kinderarbeit strikt abzulehnen und sicherzustellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette keine Praktiken des Menschenhandels vorkommen. Diese Verpflichtungen sind in den Verhaltenskodizes und Lieferantenrichtlinien von FACC verankert. Zudem führt FACC regelmäßige Audits und Schulungen durch, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten.
(S1-1.23): Gemäß der Health and Safety Policy von FACC und der ISO 45001-Norm werden Unfälle und Beinaheunfälle, sowie deren Ursachen, genau analysiert und seitens FACC wird durch einen hohen Trainings- und Schulungsaufwand an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsroutine und Sicherheit gearbeitet. So wurde in ein neues Trainingscenter investiert, um das Onboarding neuer Mitarbeiter laufend zu verbessern und auch der Internationalisierung der Belegschaft verstärkt Rechnung zu tragen. Konzernweit neu eingeführt wurden außerdem Sicherheitsvideos, worin Mitarbeiter die korrekte Anwendung des Hautschutzes sowie das richtige Verhalten im internen Werksverkehr vermittelt wird. Die Videos laufen auf den Bildschirmen am Shopfloor, sind multilingual gestaltet und somit für alle Mitarbeiter verständlich. Etablierte Instrumente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei FACC sind Prozesse, wie eine konzernweite Meldeplattform für Beinaheunfälle und unsichere Zustände, eine strukturierte Aufarbeitung und Maßnahmensetzung bei Arbeitsunfällen, Safety Walks mit einem Teilnehmerfeld von Mitarbeitern bis zum Vorstand und regelmäßige Zero Accident Gate Meetings, bei denen Maßnahmen von Führungskräften und Präventivfachkräften festgelegt und deren Umsetzung proaktiv überwacht werden.
(S1-1.24a): FACC hat spezifische Richtlinien zur Beseitigung von Diskriminierung, die im Code of Conduct verankert sind. Diese Richtlinien umfassen die Förderung von Chancengleichheit, die Verhinderung von Belästigung, Nicht-Vergeltung und Initiativen zur Vielfalt und Inklusion. Ziel von FACC ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist und gleiche Chancen für alle bietet.
(S1-1.24b): Der Code of Conduct von FACC deckt spezifisch Diskriminierungsgründe ab, darunter rassische und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Herkunft oder soziale Herkunft. Diese Richtlinien stellen sicher, dass alle Mitarbeiter fair und gerecht behandelt werden, in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und internationalen Standards. Weitere, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen werden aktuell nicht ergriffen.
(S1-1.24c): Zum Berichtsstichtag gab es bei FACC keine spezifischen Richtlinienverpflichtungen, die sich auf Inklusion oder positive Maßnahmen für besonders gefährdete Gruppen innerhalb der Belegschaft beziehen.
(S1-1.24d): Offenlegung, ob und wie diese Richtlinien durch spezifische Verfahren umgesetzt werden, um Diskriminierung zu verhindern, zu mindern und zu bekämpfen, sowie um Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen zu fördern:
Zum Berichtsstichtag gab es bei FACC keine spezifischen Verfahren zur Umsetzung solcher Richtlinien, da aktuell keine spezifischen Richtlinienverpflichtungen bestehen.
Bei der Entwicklung der Health and Safety Policy, der Datenschutz-Policy und des Code of Conduct berücksichtigte FACC die Interessen ihrer wichtigsten Stakeholder:
Interne Stakeholder: Die Bedürfnisse und Sicherheitsanforderungen der Mitarbeiter wurden durch regelmäßige Konsultationen mit Arbeitsmedizinern durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Arbeitsumgebung sicher und gesundheitsfördernd gestaltet ist. Das Feedback von Mitarbeitern wird hier selbstverständlich miteinbezogen und als sehr wichtig erachtet.
Externe Stakeholder: FACC beachtete auch die Erwartungen von Regulierungsbehörden und Kundenvorgaben, um sicherzustellen, dass die Policy den höchsten Standards entspricht.
Mitarbeiter und Kunden: Die Policy wurde unter Berücksichtigung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten entwickelt.
Regulierungsbehörden: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Schutz der Datenintegrität standen im Mittelpunkt der Policy-Entwicklung.
Mitarbeiter: Die Entwicklung des Code of Conduct erfolgte unter Einbeziehung von Mitarbeiterfeedback – in Vertretung durch den Betriebsrat, um sicherzustellen, dass die Konzepte praktikabel und verständlich sind.
Geschäftspartner: Die Erwartungen und Anforderungen von Kunden und Lieferanten wurden einbezogen, um sicherzustellen, dass der Code of Conduct auch in der Zusammenarbeit mit externen Partnern anwendbar ist.
(ESRS 2.62): Für alle, aktuell nicht in S1-1.19 erwähnten IROS, existieren bis dato noch keine Konzepte bei FACC.
FACC befindet sich in einem kontinuierlichen Prozess der Überprüfung und Anpassung ihrer Strategien und Prozesse. Im Zuge des erstmalig durchgeführten DMA wurde FACC auch auf fehlende niedergeschriebene Prozesse aufmerksam. Die entsprechenden Konzepte sollen kurz- bis mittelfristig entwickelt werden.
(S1-2.27) (S1-2.27a-e): Die Einbindung der Mitarbeiter der FACC erfolgt sowohl direkt mit der eigenen Belegschaft als auch über Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat), welche im Zuge der DMA, aber auch in anderen (teilweise externen) Audits über ihre gewonnene Sichtweise berichten. Ebenso werden Informationen, Wünsche, Anregungen, Beschwerden, teilweise direkt an HR herangetragen. Auch hier wird im Zuge der DMA, aber auch in anderen (teilweise externen) Audits, Management Reviews (etc.) über die gewonnenen Informationen berichtet. Eigene, speziell dafür abgestellte Mitarbeiter (außerhalb des Betriebsrates) gibt es aktuell dafür nicht.
Die Auswirkungen des Transformationsprozesses im Sinne von CO2- Minderungen sind aktuell noch zu gering, um tatsächliche Auswirkungen innerhalb der Belegschaft zu haben bzw. Maßnahmen implementieren zu müssen.
Die Einbindung erfolgt auf verschiedenen Stufen, einschließlich regelmäßiger Umfragen und Feedback-Sitzungen (Mitarbeitergespräche), Mitarbeiterforen und -ausschüssen sowie Veranstaltungen (z. B. FACC Wings for Women, Betriebsversammlungen), aber auch durch Schulungen und Meldesysteme. Diese Aktivitäten finden teils jährlich, vierteljährlich und anlassbezogen statt. Beispielsweise werden Mitarbeitergespräche jährlich und Wings-for-Women-Veranstaltungen quartalsweise durchgeführt.
Die Leiterin der Personalabteilung (Vice President HR), die direkt an den Vorstandsvorsitzende (CEO) berichtet, ist verantwortlich für die Überwachung dieser Einbindung und dafür, dass die Ergebnisse verwertet werden.
Der Code of Conduct der FACC, als globale Rahmenvereinbarung mit Arbeitnehmervertretern, ermöglicht es dem Unternehmen, zusätzlich zu seinen Initiativen und Plattformen, Einblicke in die Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte zu erhalten durch:
• Regelmäßige Konsultationen: Der Code of Conduct wird regelmäßige evaluiert und bei Bedarf angepasst. Dies fordert Treffen und Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern (dem Betriebsrat), bei denen Anliegen und Perspektiven der Belegschaft direkt diskutiert werden können. Diese Treffen bieten eine Plattform für den offenen Austausch und helfen, aktuelle Themen und Herausforderungen zu identifizieren.
Die Wirksamkeit der Einbindung wird durch die Analyse von Mitarbeiterfeedback aus Umfragen, Meetings, Ausschüssen, Audits und direkten Gesprächen bewertet. Das Unternehmen erarbeitet bei Bedarf Maßnahmen, basierend auf diesem Feedback, und verfolgt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um sicherzustellen, dass die Einbindung effektiv ist.
(S1-2.28): FACC identifiziert "gefährdete" Gruppen wie Frauen oder Migranten und führt maßgeschneiderte Einbindungsinitiativen durch. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern, Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme sowie spezielle Veranstaltungen, um sicherzustellen, dass die Perspektiven dieser Gruppen berücksichtigt werden.
a) FACC engagiert sich speziell für gefährdete oder marginalisierte Personen, indem das Unternehmen spezifische Ansätze verfolgt und potenziellen Barrieren besondere Aufmerksamkeit schenkt.
b) Das Unternehmen berücksichtigt potenzielle Barrieren wie sprachliche und kulturelle Unterschiede und Geschlechtergleichgewichte sowie Spaltungen innerhalb einer Gemeinschaft oder Gruppe.
c) FACC stellt sicher, dass die Informationen für die Belegschaft verständlich und zugänglich sind, indem geeignete Kommunikationskanäle in Deutsch, aber auch Englisch angeboten und genutzt werden.
d) Bei auftretenden Interessenkonflikten innerhalb der Belegschaft wird versucht, diese durch transparente Prozesse und Gespräche zu lösen.
e) Das Unternehmen achtet darauf, die Menschenrechte aller beteiligten Stakeholder zu respektieren, einschließlich ihrer Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit.
x.3.1.1.3. DR S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können
(S1-3.32): (S1-3.32a): FACC hat Prozesse implementiert, um negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu identifizieren, zu melden, zu bewerten und zu beheben.
Diese Prozesse umfassen
(S1-3.32b): FACC bietet mehrere Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern und adressieren lassen kann:
Direkte Kommunikation: Mitarbeiter können Bedenken direkt mit ihren Vorgesetzten, Abteilungsleitern oder mit benannten HR-Vertretern besprechen.
Anonyme Meldung: Es gibt eine anonyme Hotline (Whistleblower-Hotline), über die Mitarbeiter Bedenken melden können, ohne ihre Identität preiszugeben.
Offene-Tür-Politik: Führungskräfte und HR-Vertreter sowie der Betriebsrat stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung, um Bedenken und Probleme zu besprechen.
(S1-3.32c): FACC hat einen formellen Beschwerdebehandlungsmechanismus eingerichtet:
Benannte Personen: Geschulte HR- sowie Legal-Mitarbeiter überwachen den Beschwerdeprozess und stellen sicher, dass alle Beschwerden konsistent und fair behandelt werden.
Definierte Verfahren: Es gibt klare Verfahren zur Einreichung, Untersuchung und Lösung von Beschwerden in der Whistleblower Policy von FACC.
Dokumentation und Verfolgung: Alle Beschwerden werden dokumentiert und ihr Fortschritt wird von der Einreichung bis zur Lösung verfolgt, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.
(S1-3.32d): FACC unterstützt die Verfügbarkeit dieser Kanäle durch:
Schulung und Bewusstsein: Bereitstellung von Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte zur Nutzung der Beschwerdekanäle und zur Bewusstseinsschaffung der Bedeutung offener Kommunikation.
Zugänglichkeit der Kanäle: Sicherstellung, dass alle FACC-Mitarbeiter einen einfachen Zugang zu den Beschwerdekanälen haben, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Standort.
Kampagnen zur Bewusstseinsschaffung: Durch das Anbringen von Postern in den Gebäuden, durch Desktop-Notifikationen auf Arbeitsgeräten oder in der Mitarbeiter Space-App werden Mitarbeiter auf diese Möglichkeiten hingewiesen.
(S1-3.32e): FACC verwendet folgende Methoden zur Verfolgung und Überwachung von aufgeworfenen Problemen:
Verfolgungsmechanismen: Nutzung von Verfolgungssystemen, um den Fortschritt von Beschwerden von der Einreichung bis zur Lösung zu überwachen und Transparenz und Verantwortlichkeit sicherzustellen.
Feedback-Schleifen: Regelmäßige Überprüfung des Mitarbeiterfeedbacks, um die Wirksamkeit der Beschwerdekanäle zu bewerten und kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen.
(S1-3.33): Auf Basis der folgenden Themen bewertet FACC, ob die eigene Belegschaft über die Strukturen und Prozesse zur Äußerung von Bedenken informiert ist und diesen vertraut:
Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Mechanismen: Regelmäßige Umfragen und Feedback-Sitzungen, um das Bewusstsein und Vertrauen der Mitarbeiter zu bewerten.
Schulungs- und Bewusstseinsprogramme: Schulungen und Programme zur Sensibilisierung für die verfügbaren Kanäle und deren Nutzung.
Nutzung und Analyse der Kanäle: Überwachung der Nutzung der Beschwerdekanäle und Analyse der eingegangenen Beschwerden.
(S1-3.33): Im Code of Conduct der FACC wird ganz klar festgehalten, dass Meldung über die FACC-Whistleblower-Hotline erwünscht sind. Das Unternehmen erachtet Meldungen als Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und garantiert seinen Mitarbeitern, dass Meldungen keine Vergeltungsmaßnahmen folgen.
x.3.1.1.4. DR S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
(S1-4-37): Zertifizierung Beruf und Familie: FACC ist gerade in der Zertifizierungsphase für "Beruf und Familie". Die Zertifizierung "Beruf und Familie" in Österreich verbessert die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, steigert die Produktivität, stärkt die Unternehmensreputation und ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für eine bessere Work-Life-Balance.
Wings for Women: Ein Programm zur Förderung von Frauen im Unternehmen, das Mentoring und Karriereentwicklungsmöglichkeiten bietet, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Arbeitszeitmodelle: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden und die Work-Life-Balance zu verbessern.
Onboarding Journey ab Jänner 2025: Einführung eines neuen Onboarding-Prozesses, bei dem neue Mitarbeiter über die Space-App wichtige Informationen erhalten und durch Meinungsumfragen am Ende des Prozesses Feedback geben können.
Unternehmensweite Umsetzung: Alle Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter und Standorte der FACC in Österreich, mit besonderem Fokus auf die Förderung der Vielfalt und Inklusion sowie der Work-Life-Balance.
Fokus auf Vielfalt und Inklusion: Spezielle Programme wie Wings for Women und das International Café zielen darauf ab, die Diversität im Unternehmen zu stärken und eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern.
Zeithorizonte für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen
Zertifizierung Beruf und Familie: Der Zertifizierungsprozess war mit Jänner 2025 abgeschlossen. Der Maßnahmenplan wird darauffolgend in der FACC implementiert.
Wings for Women und International Café: Diese Programme sind laufend aktiv, mit regelmäßigen Evaluierungen zur Verbesserung.
Arbeitszeitmodelle: Flexibilisierungen sind bereits eingeführt und werden fortlaufend angepasst.
Onboarding Journey: Start im Januar 2025 mit kontinuierlichen Updates basierend auf dem Feedback aus den Meinungsumfragen.
(S1-4-38a-d): Gesundheit und Sicherheit: Implementierung strenger Sicherheitsprotokolle und regelmäßiger Schulungen, um die gesundheitliche Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Flexibilität und Work-Life-Balance: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.
Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: Bei Vorfällen werden sofortige Maßnahmen ergriffen, einschließlich medizinischer Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz, um zukünftige Risiken zu minimieren.
Alle bereits erwähnten Maßnahmen: Karriereentwicklung und Schulungen: Bereitstellung von Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, um die Arbeitsplatzattraktivität zu erhöhen.
Diversität und Inklusion: Förderung von Chancengleichheit und einer nicht-diskriminierenden Gehaltsstruktur.
Schutz der Privatsphäre: Einhaltung der DSGVO zur Sicherstellung des Schutzes der Mitarbeiterdaten.
Regelmäßige Überwachung: Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsinspektionen (etwa von täglichen Safety Walkthroughs und permanente Evaluierung der Arbeitsplätze durch Arbeitsmediziner) und Audits.
Mitarbeiterfeedback: Nutzung von Umfragen und Feedback-Mechanismen (z.B. Whistleblower Hotline), um die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu bewerten.
Unabhängige Audits: Durchführung unabhängiger Bewertungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Richtlinien und zur Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten.
(S1-4-39): Um die geeigneten Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu ermitteln, nutzt FACC die Einbindung von Stakeholdern. Durch die Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften erhält das Unternehmen wertvolle Einblicke in mögliche negative Auswirkungen und versteht die Perspektiven und Anliegen seiner Stakeholder. Darüber hinaus gewährleistet das Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, indem es seine internen Praktiken an relevanten Arbeitsgesetzen, Vorschriften und internationalen Menschenrechtsstandards ausrichtet.
(S1-4-40) (S1-4-40a): Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen: Um dieses Risiko zu mindern, plant FACC die Einführung langfristiger Gehaltsstrategien und regelmäßiger Marktanalysen, um Gehaltserhöhungen besser vorherzusehen und zu budgetieren. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch regelmäßige Finanzanalysen und Budgetüberprüfungen überwacht.
(S1-4-40b): Geringere Fluktuation durch flexible Arbeitszeiten und Work-Life-Balance: Um diese Chance zu nutzen, setzt FACC auf flexible Arbeitszeitmodelle und fördert die Work-Life-Balance, was zu einer höheren Mitarbeiterbindung und geringeren Recruiting-Kosten führt.
Geringere Fluktuation durch angemessene und faire Vergütung: FACC stellt sicher, dass ihre Vergütungsstrukturen wettbewerbsfähig und fair sind, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und die Fluktuation zu senken.
Geringere Fluktuation durch Chancen in der Aus- und Weiterbildung: FACC bietet umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, um die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter zu fördern und ihre Bindung an das Unternehmen zu stärken.
Geringere Fluktuation durch Zugang zu Gesundheitsversorgung: FACC bietet über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Gesundheitsleistungen an, um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu fördern und ihre Loyalität zum Unternehmen zu erhöhen.
(S1-4-41): Offenlegung, ob und wie das Unternehmen sicherstellt, dass seine eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft verursachen oder dazu beitragen:
FACC hat verschiedene Maßnahmen implementiert, um sicherzustellen, dass die eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft verursachen oder dazu beitragen. Diese Maßnahmen umfassen:
FACC hat ein umfassendes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem implementiert, das sicherstellt, dass alle Arbeitsplätze sicher und gesund sind. Dieses System umfasst Konzepte, Verfahren und Kontrollen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken.
FACC führt regelmäßige Sicherheits-Audits und Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Audits helfen dabei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
FACC bietet regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter an, um zu gewährleisten, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um sicher und effizient zu arbeiten. Diese Schulungen umfassen Themen wie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und berufliche Entwicklung.
FACC arbeitet eng mit Branchenverbänden und Regulierungsbehörden zusammen (etwa mit Verbänden wie der European Aviation Safety Agency (EASA), der International Air Transport Association (IATA)), um sicherzustellen, dass alle Praktiken den gesetzlichen Anforderungen und Branchenstandards entsprechen. Diese Zusammenarbeit hilft dabei, bewährte Verfahren zu teilen und kontinuierliche Verbesserungen zu fördern.
FACC hat Mechanismen eingerichtet, über welche Mitarbeiter Bedenken und Beschwerden äußern können. Diese Kanäle sind darauf ausgelegt, Probleme schnell zu identifizieren und zu lösen, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft zu minimieren.
FACC stellt sicher, dass alle Praktiken im Umgang mit Mitarbeiterdaten den Datenschutzgesetzen entsprechen. Dies umfasst die Implementierung von Datenschutzkonzepte und regelmäßige Schulungen zur DSGVO, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen.
Umgang mit Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und anderen geschäftlichen Zwängen:
FACC erkennt an, dass es gelegentlich Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und anderen geschäftlichen Zwängen geben kann. In solchen Fällen verfolgt FACC einen ausgewogenen Ansatz, der die folgenden Maßnahmen umfasst:
• Transparente Kommunikation: FACC fördert eine offene und transparente Kommunikation mit ihren Mitarbeitern, um sicherzustellen, dass sie über die getroffenen Entscheidungen und deren Auswirkungen informiert sind. Dies umfasst regelmäßige Meetings und Informationsveranstaltungen.
• Kompromisslösungen: FACC sucht nach Kompromisslösungen, die sowohl die Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen als auch die Erfüllung geschäftlicher Anforderungen ermöglichen. Dies kann die Anpassung von Arbeitsprozessen, die Einführung neuer Technologien oder die Umgestaltung von Arbeitsplätzen umfassen. Momentan, im ersten Berichtsjahr nach ESRS, wurden noch keine Auswertungen/Auswirkungen/Ergebnisse analysiert, wie unsere Aktivitäten sich auf die eigene Belegschaft ausgewirkt hat.
Aktuell gibt es noch kein Zusammenspiel zwischen Risikomanagement und den analysierten IROs im Bereich der eigenen Belegschaft. Dementsprechend wurden auch externe Abhängigkeiten noch nicht evaluiert.
(S1-4-43): FACC weist derzeit Ressourcen für die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter zu, um das Verständnis und das Management wesentlicher Auswirkungen zu verbessern. Im letzten Jahr wurden viele Arbeistunden unserer Mitarbeiter für Schulungen zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und beruflicher Entwicklung verwendet. Darüber hinaus investiert FACC kontinuierlich in Gesundheits- und Sicherheitsprogramme, einschließlich der Bereitstellung von Schutzausrüstung und der Durchführung regelmäßiger Sicherheitsinspektionen. Ein Team von geschulten HR-Mitarbeitern überwacht die Implementierung dieser Maßnahmen und stellt sicher, dass alle Arbeitsplätze den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Unabhängige Untersuchungsteams bearbeiten Berichte über negative Auswirkungen und Vergeltungsmaßnahmen, um Unparteilichkeit und Fairness im Lösungsprozess zu gewährleisten.
Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass die eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Belegschaft verursachen oder dazu beitragen und gleichzeitig die geschäftlichen Anforderungen erfüllt werden.
x.3.1.1.1. DR S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
(ESRS 2.62) (ESRS 2.81): Die nach ISO 45001 zertifizierte FACC verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 an ihren österreichischen Standorten eine Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR) von 11,4. Damit wurde das angestrebte Ziel von 12,0 unterschritten und eine weitere Verbesserung gegenüber dem Vorjahreswert von 12,4 erzielt. Für das Geschäftsjahr 2025 hat sich FACC das Ziel gesetzt, die LTIFR auf 10 zu senken. Die Ursa-chen für Arbeitsunfälle und Beinhae-Unfälle werden genau analysiert bei FACC und es wird durch einen hohen Trainings- und Schulungsaufwand an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeits-routine und Sicherheit gearbeitet. So wurde in ein neues Trainingscenter investiert, um das Onboarding neuer Mitarbeiter laufend zu verbessern und auch der Internationalisierung der Belegschaft verstärkt Rechnung zu tragen. Neu eingeführt wurden außerdem konzernweit Sicherheitsvideos, worin Mitarbeiter die korrekte Anwendung des Hautschutzes sowie richtiges Verhalten im internen Werksverkehr vermittelt wird. Die Videos laufen auf den Bildschirmen am Shopfloor, sind multilingual gestaltet und somit für alle Mitarbeiter verständlich. Etablierte Instrumente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei FACC sind Prozesse wie eine konzernweite Meldeplattform für Beinaheunfälle und unsichere Zustände, strukturierte Aufarbeitung und Maßnahmensetzung bei Arbeitsunfällen, Safety Walks mit einem Teilnehmerfeld von Mitarbeiter bis zum Vorstand und regelmäßige Zero Accident Gate Meetings, bei denen Maßnahmen von Führungskräften und Präventivfachkräften festgelegt und deren Umsetzung proaktiv überwacht werden.
Diese Kennzahl wird monatlich analysiert mittels einer Software (PlanRadar) und in Management- Meetings dem Vorstand in regelmäßigen Abständen übermittelt. Unfälle oder Beinahe-Unfälle warden analysiert und die Gründe nach gesprächen mit den Betroffenen beseitigt, um weitere Vorfäl-le zu verhindern.
Momentan hat die FACC dieses Ziel lediglich von Jahr zu Jahr und nicht in der Health and Safety Policy niedergeschrieben. Wir wollen dies in den nächsten 1-2 Jahren ändern, indem wir zu diesem Ziel ein "SMART_Ziel" entwickeln und es in der entsprechenden Policy verankern.
(S1-4-47a-c) Weder die Mitarbeiter der FACC, noch ihre Vertreter sind bei der Erstellung der oben genannten Ziele, oder bei der Verfolgung eben jener involviert. Jedoch werden die Ergebnisse dem Betriebsrat (Vertreter) in den mehrmals im Jahr stattfindenden Managementmeetings dargelegt, sowie in der jährlichen nichtfinanzielle Erklärung der ganzen Belegschaft.
x.3.1.1.2. DR S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
Für sämtliche Kennzahlen, berichtet hier unter ESRS S1-6 MDR-M aber in Folge auch S1-8 MDR-M, S1-9 MDR-M, S1-10 MDR-M, S1-14 MDR-M, S1-16 MDR-M, S1-17 MDR-M gilt: Die FACC AG wendet bei allen internen oder externen Mitarbeitern, unabhängig des Standortes, alle geltenden sozialen Standards an, die auch von vor Ort befindlichen Behörden überwacht und teilweise überprüft werden!(S1-6.50a): Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtmitarbeiterzahl der FACC weltweit:
| Geschlecht | Anzahl der Mitar beiter (Köpfe) zum Stichtag |
|---|---|
| Männer | 2780 |
| Frauen | 1259 |
| Andere | - |
| Nicht angegeben | - |
| Summe | 4039 |
Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Mitarbeiter, aufgeschlüsselt nach Ländern, in denen das Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, die mindestens 10 % der Gesamtzahl seiner Mitarbeiter ausmachen:
| Land | Anzhal der Mitarbei ter (Köpfe) zum Stichtag |
|
|---|---|---|
| Österreich | 3247 | |
| Kroatien | 425 |
(S1-6.50b): Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl), aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Beschäftigung, zum Stand 31.12.2024.
| Geschäftsjahr 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Frauen | Männer | Andere | Nicht ange geben |
Gesamt |
| Anzahl der Mitarbeiter (Köpfe) | ||||
| 1259 | 2780 | - | - | 4039 |
| Anzahl unbefristeter Mitarbeiter (Köpfe) | ||||
| 1259 | 2780 | - | - | 4039 |
| Anzahl befristeter Mitarbeiter (Köpfe) | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl von "non-guaranteed hours" Mitarbeiter (Köpfe) | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (*) Geschlehcterangaben wurden wie von den Mitarbeitern angegeben über |
nommen
Die Definitionen für die Tabelleninhalte ergeben sich alle aus den nationalen gesetzlichen Gegebenheiten, welche nicht abweichend voneinander sind.
(S1-6.50d-e) (S1-6.50c) (S1-6.AR.59): Für die Mitarbeiterfluktuationsberechnung verwendeten wir die Gesamtzahl der Mitarbeiter, die freiwillig oder aufgrund von Entlassung, Pensionierung oder Tod im Dienst ausscheiden. Die Mitarbeiterzahlen wurden als Kopfzahl gemeldet. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl wurde als Durchschnitt von 12 Monaten berechnet.
| Austritte 1.1.- 31.12.2024 in "Köp fen" |
Fluktuationsrate per 31.12.2024 in % |
|
|---|---|---|
| Österreich | 486 | 15% |
| Kanada | 14 | 14,89% |
| USA | 29 | 29,59% |
| Kroatien | 74 | 17,41% |
| Indien | 3 | 2,4% |
| China | 0 | 0.00% |
| Slowakei | 6 | 9,38% |
(S1-6.50f): Die Angaben zur Gesamtzahl der Mitarbeiter nach Geschlecht und Land sind identisch mit jenen im Konzernabschluss zu finden in Kapitel 9.
(S1-6.51) (S1-6.52):
Mitarbeiterinformationen aufgeschlüsselt nach Regionen
| Berichtsjahr 2024 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Österreich | Rest Europas | Mittlerer Osten und Afrika |
Rest der Welt | Gesamt |
| Summe der Mitarbeiter ("Köpfe") | ||||
| 3247 | 496 | 125 | 171 | 4039 |
| Anzahl an unbefristete Mitarbeiter ("Köpfe") | ||||
| 3247 | 496 | 125 | 171 | 4039 |
| Anzahl an befristeten Mitarbeiter ("Köpfe") | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der "non-guaranteed hours" Mitarbeiter (Köpfe) | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl an Vollzeit Mitarbeiter (Köpfe) | ||||
| 2896 | 494 | 125 | 167 | 3682 |
| Anzahl an Zeilzeit Mitarbeiter (Köpfe) | ||||
| 351 | 2 | o | 4 | 357 |
x.3.1.1.3. DR S1-7 – Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens
(S1-7.55a) (S1-7.55b): Daten zu nicht angestellten Beschäftigten ("externen Mitarbeitern") in der eigenen Belegschaft
| 2024 | |
|---|---|
| Gesamtzahl Externe Mitarbeiter in der eigenen Be legschaft |
42 |
| Gesamtzahl Externe Mitarbeiter in der eigenen Be legschaft – selbstständige Arbeitnehmer |
|
| 1 | |
| Gesamtzahl Externe Mitarbeiter in der eigenen Be legschaft – Arbeitnehmer, die von Unternehmen ge stellt werden, die hauptsächlich Beschäftigungstä tigkeiten ausüben |
|
| 4 |
Die Zahlen wurden generiert aus dem HR-Informationssystems unseres SAP´s und sind Werte in "Köpfe" zum Stichtag.
Für unsere Mitarbeiter an den "signifikanten Standorten" gemäß ESRS, namentlich in Kroatien, gibt es aktuell keinen Kollektivvertrag oder eigenen Betriebsrat. Auch gibt es keine Zusammenarbeit diesbezüglich mit der EWC oder ähnlichen lokalen Verbänden. Alle angegeben Kennzahlen wurden von keiner weiteren Stelle mehr geprüft.
(S1-8.AR 70) Alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten unterliegen dem Kollektivvertrag der "Holzindustrie." Sowohl Arbeiter, als auch Angestellte sind durch einen Betriebsrat vertreten, welcher jederzeit direkt angesprochen werden kann.
Table 56: Eigene Belegschaft in der Region (innerhalbdes EWR), die durch Tarifverträge und Vereinbarungen zum Sozialdialog abgedeckt ist, nach Abdeckungsgrad und Region:
(S1-9.66a): Alles analysierten Kennzahlen zu den Themen werden aus unserem SAP analysiert und von keiner weiteren Stelle verifiziert.
80-100% Österreich Österreich
Daten zu Top- Management
| Anzahl der Mitarbeiter im Top- Management | 2024 |
|---|---|
| Frauen | 6 |
| %- Anteil im Top- Management | 14,63 |
| Männer | 35 |
| %- Anteil im Top- Management | 85,37 |
| Andere | n.A |
| %- Anteil im Top- Management | n.A |
| Keine Daten | n.A |
| %- Anteil im Top- Management | n.A |
| Summe gesamt ("Köpfe") | 41 Personen |
(S1-9.AR 71): Die FACC hat bei der Offenlegung der Geschlechterverteilung im Top-Management folgende Ebenen berücksichtigt: Ebene 1 = Vorstand, sowie Ebene 2, welche direkt "unterhalb" der Vorstandsebene agiert.
(S1-9.66b): Beschäftigtendaten nach Altersgruppen
| Summe der Mitarbeiter | 4039 |
|---|---|
| Anzahl unter 30 Jahre ("Köpfe") | 961 |
| %- Anteil an Mitarbeiter unter 30 | 23,79% |
| Anzahl Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahre ("Köpfe") | 2445 |
| %- Anteil Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahre | 60,53% |
| Anzahl über 50 Jahre ("Köpfe") | 633 |
| %- Anteil an Mitarbeiter über 50 Jahre ("Köpfe") | 15,67% |
(S1-10.69) (S1-10.70): (S1-10.71): Die FACC stellt sicher, dass alle ihre Mitarbeiter einen angemessenen Lohn erhalten, der den geltenden Benchmarks entspricht, und bietet keine Gehälter unterhalb des lokalen gesetzlichen Mindestlohns an. Bezüglich aller Personen, die nicht direkt bei der FACC (inkl. Töchter) angetsellt sind, können wir dies nicht vollständig beurteilen. Jedoch legen wir großen Wert darauf, dass alle unsere Geschäftspartner sich an unseren Code of Conduct bzw. Lieferanten- Verhaltenskodex halten. Es wäre der FACC bis dato nichts bekannt, dass man sich nicht an Mindeststandards (der EWR sowie außerhalb der EWR) gehalten hätte.
Alle erfassten Kennzahlen zu den Themen werden aus dem SAP-System der FACC analysiert und von keiner weiteren Stelle verifiziert.
| Land | Angestellte | Arbeiter | Non employees |
|---|---|---|---|
| Österreich | |||
| (S1-11.74a): Krankheit | j | j | j |
| (S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung | j | j | j |
| (S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung | j | j | j |
| (S1-11.74d): Elternzeit | j | j | j |
| (S1-11.74e): Ruhestand | j | j | j |
| India | |||
| (S1-11.74a): Krankheit | n | n | n |
| (S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung | n | n | n |
| (S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung | j | j | j |
| (S1-11.74d): Elternzeit | j | j | n |
| (S1-11.74e): Ruhestand | n | n | n |
| Kanada | |||
| (S1-11.74a): Krankheit | j | j | j |
| (S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung | j | j | j |
| (S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung | j | j | j |
| (S1-11.74d): Elternzeit | j | j | j |
| (S1-11.74e): Ruhestand | j | j | j |
| USA | |||
| (S1-11.74a): Krankheit | j | j | N/A |
| (S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung | j | j | N/A |
| (S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung | j | j | N/A |
| (S1-11.74d): Elternzeit | n | n | N/A |
| (S1-11.74e): Ruhestand | j | j | N/A |
| Kroatien | |||
| (S1-11.74a): Krankheit | j | j | j |
| (S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung | j | j | j |
| (S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung | j | j | j |
| (S1-11.74d): Elternzeit | j | j | j |
| (S1-11.74e): Ruhestand | j | j | j |
| China | |||
| (S1-11.74a): Krankheit | j | j | j |
| (S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung | j | j | n |
| (S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung | j | j | n |
| (S1-11.74d): Elternzeit | j | j | j |
| (S1-11.74e): Ruhestand | j | j | j |
| Slowakei | |||
| (S1-11.74a): Krankheit | j | j | j |
| (S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung | j | j | j |
|---|---|---|---|
| (S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung | j | j | j |
| (S1-11.74d): Elternzeit | j | j | j |
| (S1-11.74e): Ruhestand | j | j | j |
| Menschen mit Behinderungen | Frauen % |
Männer % |
Andere % | Nicht Bekannt % |
% der gesamnten Be legschaft |
|---|---|---|---|---|---|
| 1,19 | 1,94 | n.A | n.A | 1,7% |
| Frauen 2024 |
Männer 2024 |
Andere 2024 |
Nicht Bekannt 2024 |
Gesamt 2024 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz der Mitarbeiter und (oder) Externe Mitarbeiter, die an regelmäßigen Leistungs- und Karri ereentwicklungsbeurteilungen teil genommen haben |
|||||
| 100% | 100% | n.A. | n.A. | 100% | |
| Durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden pro Mitarbeiter und (oder) Externe Mitarbeiter |
|||||
| 31,35 Stunden | 27,80 Stunden | n.A. | n.A. | 29,58 Stunden |
Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen
| Mitarbeiter | Externe Mitarbeiter | |
|---|---|---|
| 2024 | 2024 | |
| Prozentsatz der eigenen Arbeitnehmer, die durch ein Gesundheits und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher |
||
| Anforderungen und (oder) anerkannter Standards oder Richtlinien abgedeckt sind |
100% | n.A. |
| Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund von Ar beitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen |
0 | n.A. |
| Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von Ar beitsunfällen |
0 | n.A. |
| Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund arbeits bedingter Erkrankungen |
0 | n.A. |
| Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen und arbeitsbe dingten Erkrankungen anderer Arbeitnehmer, an FACC Betriebst stätten |
||
| 0 | n.A. | |
| Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen anderer Arbeit nehmer auf FACC Betriebststätten |
||
| 0 | n.A. | |
| Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen ande rer Arbeitnehmer, in FACC Betriebststätten |
0 | n.A. |
| Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft | 67 | n.A. |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft in Österreich |
2,2 | n.A. |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft in Kanada |
5 | n.A. |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft in Kroatien |
1,41 | n.A. |
| Anzahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen der ei genen Belegschaft |
4 | n.A. |
| Anzahl der verlorenen Tage durch: Arbeitsunfälle und Todesfälle (durch Arbeitsunfälle) sowei arbeits |
bedingten Erkrankungen und Todesfällen aufgrund von Erkrankun-
gen 1506 n.A.
| Anteil der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, die familienbedingte Freistellung genommen haben |
2024 |
|---|---|
| Frauen | 25,81% |
| Männer | 14,57% |
| Andere | n.A. |
| Keine Daten | n.A. |
| Summe | 18% |
Insgesamt haben die Möglichkeiten (siehe S1-15.93a) im Geschäftsjahr 2024 325 Frauen und 405 Männer über den gesamten Konzern wahrgenommen. Der in der Tabelle angegebene Prozentwert ist in geschlechterspezifischer- Relation zur Gesamtbelegschaft betrachtet worden
x.3.1.1.12. DR S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung
(S1-16.97a-c) (S1-16.AR 98): Zur Berechnung wurden die genauen Vorgaben, welche uns der ESRS vorgibt, verwendet. Die genauen Zahlen zu den Berechnungen stammen aus dem SAP-System.
Lohngefälle zwischen den Geschlechtern
| Lohngefälle zwischen Män nern und Frauen |
Lohngefälle zwischen Män nern und Frauen |
Vergütungsver hältnis nach ESRS S1-16.97b |
|
|---|---|---|---|
| Angestellte in % |
Arbeiter in % | ||
| Country | |||
| Österreich | 13,25 | 3,08 | 8,13 |
| Indien | 16,40 | n.A. | 12,61 |
| Kanada | 12,87 | 2,86 | 2,68 |
| USA | 29,1 | 12,6 | 4,64 |
| Kroatien | 7,38 | 7,17 | 7,10 |
| China | 0% | 0% | 5,21 |
| Slowakei | 15% | n.A. | 2,86 |
Weitere Details zum Verständnis der Tabelle:
• Die kanadische Regierung verlangt die Erstellung einer Studie zur Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. Diese Studie wird alle fünf Jahre durchgeführt und zielt darauf ab, Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sicherzustellen. Die aktuelle Version unserer Studie wurde im September 2024 durchgeführt. Die Studie zeigt, dass bei FACC Canada Lohngleichheit besteht. Unsere Gehälter basieren auf Berufserfahrung, Kompetenzentwicklung und spezifischer Ausbildung. Durch die aus dem ESRS herauskommende Definition könnten Verzerrungen im geschlechtsspezifischen Lohngefälle festgestellt werden, die sich dadurch erklären lassen, dass eine größere Gruppe von Frauen kürzlich eingestellt wurde und daher ihre Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Kompetenz geringer ist als die ihrer männlichen Kollegen, die über mehr Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Kompetenz verfügen.
x.3.1.1.13. DR S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
(S1-17.103a-d) (S1-17.104a-b) (S1-17.AR-103)(S1-17.AR-106):
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
| 2024 | |
|---|---|
| Anzahl der Diskriminierungsvorfälle | 0 |
| Anzahl der Beschwerden, die über Kanäle eingereicht wurden, über die die eigenen Arbeitnehmer ihre Be denken äußern konnten |
0 |
| Anzahl der bei den Nationalen Kontaktstellen für OECD-Multinationale Unternehmen eingereichten Be schwerden |
0 |
| Höhe der Geldbußen, Strafen und Schadensersatzzah lungen aufgrund von Verstößen gegen soziale und menschenrechtliche Faktoren |
0 |
| Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsverstöße und -vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Be legschaft |
0 |
| Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsverstöße und -vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Be legschaft, die gegen die Prinzipien des UN Global Com pact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unter nehmen verstoßen |
0 |
| Höhe der Geldbußen, Strafen und Entschädigungen für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Beleg schaft |
0 |
| Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsfälle, in de nen das Engagement dazu beitrug, den Betroffenen Wiedergutmachung zu verschaffen |
0 |
(S1-10.75) Das Vorhandensein von sozialen Standards und der Möglichkeit unserer Mitarbeiter diese zu nutzen, führt unserer Meinung nach zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
(S2.SBM-3.10: FACC integriert Nachhaltigkeit in ihr Geschäftsmodell, indem sie umweltfreundliche Materialien und emissionsarme Verfahren in der Produktion von Flugzeugkomponenten einsetzt. Das Unternehmen hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die auf internationalen Standards basiert und die gesamte Wertschöpfungskette umfasst. Ein zentraler Bestandteil dieser
Strategie ist die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten, um sicherzustellen, dass soziale und ökologische Kriterien eingehalten werden. Dies wird durch regelmäßige Audits und die Anwendung strenger Due-Diligence-Prozesse gewährleistet.
Intern fördert FACC eine nachhaltige Unternehmenskultur durch Schulungsprogramme, die Mitarbeiter für ESG-Themen sensibilisieren. Zudem investiert das Unternehmen in CO₂-reduzierende Technologien, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und den EU-Klimavorgaben gerecht zu werden.
Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass Nachhaltigkeit fest in ihrer Geschäftsstrategie verankert ist und kontinuierlich zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten beiträgt.
(S2-SBM 3.11): FACC hat alle Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, die wesentlich vom Unternehmen betroffen sind, im Anwendungsbereich der Offenlegung unter ESRS 2 betrachtet.
(S2-SBM 3.11a): FACC hat folgende Gruppen von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette identifiziert, die wesentlich betroffen sein könnten:
(S2-SBM 3.11b): FACC erkennt generell signifikante Risiken von Kinderarbeit in bestimmten Regionen an, insbesondere in Ländern mit schwachen Arbeitsgesetzen. Zudem ist Zwangsarbeit in Regionen wie Asien ein bekanntes Problem. FACC verfügt in diesen Regionen zwar über Standorte, hat allerdings lediglich Büros, in denen hochqualifizierte Arbeitskräfte arbeiten, und keine Produktionsstandorte.
(S2-SBM 3.12): FACC hat bisher keinen spezifischen Prozess entwickelt, um ein Verständnis dafür zu erlangen, wie Arbeitnehmer in der gesamten Wertschöpfungskette mit bestimmten Merkmalen einem größeren Risiko ausgesetzt sein könnten. Es gibt keine systematische Identifikation von Risikogruppen wie Geschlecht, Alter, Behinderung, LGBTQ+ oder ethnische Zugehörigkeit. Bei direkten Lieferanten finden Befragungen und Audits statt.
(S2-SBM 3.13): FACC hat derzeit keine spezifischen Risiken und Chancen identifiziert, die sich ausschließlich auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette beziehen, wie z. B. bestimmte Altersgruppen oder Arbeitnehmer in einer bestimmten Fabrik oder einem bestimmten Land. Alle identifizierten Risiken und Chancen werden derzeit als für die gesamte Belegschaft in der Wertschöpfungskette relevant betrachtet.
DR S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
(S2-1.16): Der Supplier Code of Conduct gibt jene Werte, welche FACC als wichtig für ihre eigene Belegschaft ansieht, verpflichtend an die direkten Lieferanten weiter und wird durch regelmäßige Lieferantenaudits überprüft.
Relevante IROS:
Die Health and Safety Policy befasst sich nach der ISO 45001 mit der Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds durch die Implementierung eines systematischen Ansatzes zum Management von Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Relevante IROS:
Der FACC Supplier Code of Conduct gilt verpflichtend für alle direkten Lieferanten der FACC.
Die Health and Safety Policy gilt für alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten.
Keinerlei Regionen werden explizit ein- oder ausgeschlossen, gleiches gilt für Stakeholder jeglicher Art.
Verantwortlichkeiten bei FACC:
Der General Counsel ist verantwortlich für die Implementierung und Umsetzung des Code of Conducts. Er berichtet direkt an den CFO und den CSO der FACC. Der Vice President Procurement ist verantwortlich für Inhalt und Einhaltung des Supplier Code of Conducts. Er berichtet direkt an den COO. Der Health and Safety Manager hingegen ist verantwortlich für die Health and Safety Policy. Er berichtet direkt and den COO.
Der Supplier Code of Conduct vertritt die Ansichten der international Labour Organization (ILO) Standards und hinterfragt, unter anderem, Arbeitssicherheitsthemen und prekäre Arbeit.
Die Health and Safety Policy wird regelmäßig im Zuge des externen ISO 45001-Audits überprüft.
Berücksichtigung der Interessen von Schlüssel-Stakeholdern
Bei der Festlegung des Supplier Code of Conduct hat FACC wichtige Anliegen und Interessen von einzelnen Stakeholdern wahrgenommen und im Dokument integriert. Dazu gehören Partner in der Wertschöpfungskette, speziell Kunden, aber auch Behörden (Gesetzgeber). Dies soll sicherstellen, dass die Konzepte die Erwartungen und Bedürfnisse der Stakeholder berücksichtigt und eine nachhaltige Zusammenarbeit fördert.
Verfügbarkeit des Konzepts für die Interessengruppen
Der Supplier Code of Conduct wird jedem Lieferanten zur Verfügung gestellt und muss unterzeichnet werden. Die Health and Safety Policy ist auf dem FACC-Intranet zugänglich, und wird mittels Schulungen so kommuniziert, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen.
(S2-1.17) (S2-1.17b): FACC engagiert sich für die Einbindung von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette durch verschiedene Methoden und Prozesse. Dazu gehört das COMPETE System, das als Plattform für den Austausch und die Weiterentwicklung dient. Zusätzlich gibt es eine Whistleblower-Hotline, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, Bedenken anonym zu melden. FACC führt regelmäßig interne und externe Audits durch, einschließlich solcher mit Kunden und Behörden, um die Einhaltung von Standards sicherzustellen. Zudem ist das Unternehmen nach ISO 45001 zertifiziert, was den Fokus auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstreicht. Audits bei Lieferanten werden ebenfalls durchgeführt, um die Einhaltung der Menschenrechts- und Arbeitskonzepte entlang der Wertschöpfungskette zu überwachen.
Durch ihren Code of Conduct verpflichten sich FACC zur Einhaltung der ILO- Standards.
(S2-1.18): FACC verfügt über einen (Lieferanten-) Verhaltenskodex, der die Einhaltung der ILO-Standards beinhaltet. Dieser Kodex verbietet ausdrücklich jede Form von moderner Sklaverei, einschließlich des Menschenhandels, der Zwangs- oder Pflichtarbeit und der Kinderarbeit.
(S2-1.AR-15) (S2-1.19): Die Konzepte der FACC in Bezug auf Arbeiter in der Wertschöpfungskette sind mit den Standards der ILO-Grundsatzerklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit abgestimmt. Zusätzlich richtet sich das Unternehmen nach den Anforderungen der ISO 45001-Norm, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entlang der eigenen Belegschaft zu fördern.
Die Umsetzung erfolgt durch den Verhaltenskodex und spezifische Managementsysteme, die eine Einhaltung dieser Standards sicherstellen. Es wurden bisher keine Fälle von Nichteinhaltung der ILO-Grundsätze in der Wertschöpfungskette gemeldet.
(S2-2.22a-d): FACC engagiert sich direkt mit Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette oder deren legitimen Vertretern, um deren Perspektiven in Entscheidungen einzubeziehen. Das reicht vom direkten Kontakt mit den eigenen Mitarbeitern oder mit dem Betriebsrat bis hin zu regelmäßigen Audits bei Lieferanten. Ebenso besteht ein regelmäßiger Austausch mit Kunden.
FACC führt ihr Engagement in Bezug auf die Entwicklung und Aktualisierung von Konzepten durch den regelmäßigen Austausch mit Kunden und Lieferanten. Obwohl keine direkte Konsultation mit den Arbeitern in der Wertschöpfungskette stattfindet, werden die Anforderungen und Anliegen dieser Stakeholder durch den kontinuierlichen Dialog mit Kunden und Lieferanten berücksichtigt und, wo nötig, in den Supplier Code of Conduct aufgenommen.
Frühe Phase der Konzept-Formulierung: In dieser Phase werden die Informationen und Rückmeldungen, die im täglichen Austausch mit Kunden und Lieferanten gesammelt werden, genutzt, um die Konzepte zu gestalten.
Regelmäßiger Austausch: Der Dialog mit Kunden und Lieferanten erfolgt kontinuierlich und informell, um sicherzustellen, dass die Konzepte den aktuellen Anforderungen und Anliegen entsprechen.
Täglicher Austausch: FACC steht in ständigem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, was eine ständige Anpassung und Aktualisierung des Konzepts gewährleistet.
Durch diesen Ansatz möchte FACC sicherstellen, dass die Konzepte die Bedürfnisse und Erwartungen der Wertschöpfungskette widerspiegeln – auch ohne direkte Konsultation der Arbeiter.
FACC hat keine Person angestellt, die explizit für dieses Thema zuständig wäre. Vielmehr ist es ein Sammeln von Informationen der verschiedensten Fachbereiche, welche das Feedback bei der Erstellung der fachspezifischen Konzepte nutzen.
FACC hatte zum Berichtsstichtag keine Global Framework Agreements mit globalen Gewerkschaftsföderationen.
DR S2-3 – Processes to remediate negative impacts and channels for value chain workers to raise concerns
(S2-3.27a-d): FACC verfolgt einen strukturierten Ansatz zur Abhilfe bei etwaigen negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette. Hierzu gehört ein vertraulicher Beschwerdemechanismus, über den Probleme gemeldet werden können (Whistleblower-Hotline). Abhilfemaßnahmen werden gezielt auf die spezifischen Beschwerden zugeschnitten und deren Wirksamkeit wird durch Nachbefragungen überprüft.
FACC stellt verschiedene Kanäle bereit, über die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen melden können, darunter:
• Eine Whistleblower-Hotline, die anonym genutzt werden kann und allen Arbeitern zugänglich ist sowie physische Vorschlagsboxen an zentralen Standorten.
FACC unterstützt die Verfügbarkeit dieser Kanäle durch:
(S2-3.28): FACC kommuniziert ihre Konzepte und Prozesse klar und transparent an ihre Lieferanten, die wiederum dafür verantwortlich sind, diese Informationen an die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette weiterzugeben. Dies geschieht durch regelmäßige Meetings und schriftliche Kommunikation. Zum Berichtsstichtag wurde gerade geprüft, ob in Zukunft auch Schulungen für Lieferanten angeboten werden.
Konzept zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen befinden sich im Code of Conduct der FACC, womit sich das Unternehmen verpflichtet, diese einzuhalten (siehe ESRS G1-1).
(S2-3.29): In den nächsten Jahren sollen die Kanäle weiter ausgeweitet werden, um sie einem noch größeren Spektrum der Wertschöpfungskette zugänglich zu machen.
DR S2-4 – Taking action on material impacts on value chain workers, and approaches to managing material risks and pursuing material opportunities related to value chain workers, and effectiveness of those actions
(ESRS 2.62): FACC hatte zum Berichtsstichtag keine spezifischen Maßnahmen in Bezug auf das betreffende Nachhaltigkeitsthema Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Wertschöpfungskette ergriffen. Der Grund dafür ist, dass FACC sich aktuell in der Evaluationsphase zu diesem Thema befindet, um die besten Ansätze zur Umsetzung effektiver und nachhaltiger Maßnahmen zu identifizieren. So wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung lediglich potenzielle negative Auswirkungen analysiert, jedoch keine tatsächlichen wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert, die eine Abhilfe erforderlich machen. FACC plant, innerhalb der nächsten 15-24 Monate eine umfassende Strategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zu implementieren, um den Anforderungen gerecht zu werden. Diese sollen bereits bestehende Prozesse als Grundgerüst verwenden. Folgende Maßnahmen sind dahingehend angedacht: ein größeres Ausmaß von bewerteten Lieferanten bzgl. des Themas CSR, Schulungen zum Thema Whistleblowing in einem größeren Ausmaß innerhalb der Wertschöpfungskette (als rein innerhalb der eigenen Belegschaft) und ein vermehrter Fokus auf das Thema CSR bei Lieferanten-Audits. Im Geschäftsjahr 2024 gab es jedoch keinerlei Anzeichen, dass es Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Wertschöpfungskette gab.
DR S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
(ESRS 2.81): FACC hatte zum Berichtsstichtag keine spezifischen Ziele in Bezug auf das betreffende Nachhaltigkeitsthema ergriffen. Der Grund dafür ist, dass sich FACC aktuell in der Evaluationsphase zu diesem Thema befindet, um die besten Ansätze zur Umsetzung effektiver und nachhaltiger Maßnahmen zu identifizieren. Wie bereits erwähnt, wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung lediglich potenzielle negative Auswirkungen analysiert, jedoch keine tatsächlichen wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert, die eine Abhilfe oder eben Ziele erforderlich machen. FACC plant, hier weiterhin umfassend und stetig zu evaluieren, jedoch, gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anzeichen auf tatsächliche Verletzungen oder Probleme zu diesem Thema innerhalb der FACC-Wertschöpfungskette.
x.4.1.1. Auswirkungen, Risiken und Chancen Management
DR G1-1 – Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
Konzepte zur Geschäftsethik und Förderung der Unternehmenskultur
Policy 1 – Code of Conduct
Der Code of Conduct von FACC verfolgt das Ziel, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption im Unternehmen zu etablieren. Dies wird durch regelmäßige Schulungen und Self-Assessments für risikobehaftete Bereiche wie den Einkauf und die Logistik unterstützt.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)
Auf Basis des Code of Conduct kommt es zu positiven Auswirkungen wie:
Als Chancen in diesem Zusammenhang werden:
• eine Umsatzsteigerung durch attraktive Arbeitsplätze betrachtet.
Zu den identifizierten Risiken zählen für FACC:
• mögliche Ausfälle durch Geschäfte mit Unternehmen, die von regulatorischen Änderungen betroffen sind.
Der Code of Conduct wird mittels Schulungen (Teil der Welcome Schulung), jährlichen Self Assessments mit unterschiedlichem Fokus und einer Whistleblower-Hotline sowie einer Lieferanten-Due-Diligence durch die Compliance Abteilung der FACC überwacht. Ab dem Jahr 2025 ist ein jährlicher interner "Compliance Newsletter" geplant, um das Bewusstsein für Korruption innerhalb der Belegschaft weiter zu schärfen.
Der Supplier Code of Conduct zielt darauf ab, die Einhaltung sozialer, ökologischer und ethischer Standards durch Geschäftspartner sicherzustellen. Dies wird durch ein Responsible-Business-Partners-Programm sowie das C.O.M.P.E.T.E.-System von FACC unterstützt.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)
Die positiven Auswirkungen, welche seitens FACC im Hinblick auf den Supplier Code of Conduct (Management von Lieferanten) erhoben wurden, sind:
• Neukundenakquise durch strenge soziale und umweltbezogene Kriterien für Lieferanten
Die Einhaltung des Supplier Code of Conduct wird durch jährliche Audits (Desktop und On-Site) und das C.O.M.P.E.T.E.-System sichergestellt, welches auf Kostenbewusstsein, operative Exzellenz, Marktkenntnis, Partnerschaftsentwicklung, Prozesseffizienz, Technologieeinsatz und Ethik fokussiert.
Der Code of Conduct gilt für alle globalen operativen Betriebseinheiten von FACC mit Fokus auf die Upstream-Aktivitäten an den Produktionsstätten – also überall da, wo Transparenz entscheidend ist.
Der Supplier Code of Conduct hingegen wird aktuell nur von allen österreichischen Standorte aus angewendet.
Das General Counsel ist für die Umsetzung des Code of Conduct verantwortlich und berichtet an den Finanzvorstand (CFO) und Vertriebsvorstand (CSO). Unterstützt wird es vom Senior Manager CSR und Exportkontrolle sowie dem Legal Counsel für Compliance. Der Vice President Procurement ist für den Supplier Code of Conduct verantwortlich und berichtet an den Vorstand für das operative Geschäft, den Chief Operational Officer (COO).
(G1-1.9): FACC hat einen strukturierten Ansatz zur Etablierung, Entwicklung, Förderung und Bewertung ihrer Unternehmenskultur, um ein positives und nachhaltiges Arbeitsumfeld zu schaffen.
Etablierung: Die Grundlage der Unternehmenskultur von FACC wird durch die Definition von Kernwerten gelegt, die im Einklang mit der Vision und Mission des Unternehmens stehen und bereits im Code of Conduct verankert sind. Dazu gehört das Engagement der Führungsebene, die als Vorbild dient und die Unternehmenswerte aktiv vorlebt.
Unsere menschlichen Werte
Die Wertschätzung unserer Kunden und Kollegen sowie unserer Arbeit und Aufgaben bildet die Grundlage unserer Unternehmensphilosophie. Der FACC-Teamgeist baut darauf auf und ist ein prägendes Merkmal des gesamten Unternehmens. Ein Teil des FACC-Teams zu sein, soll Freude machen sowie Zufriedenheit und Erfolg mit sich bringen.
Unser FACC-Wertekompass leitet uns stets zu unseren menschlichen und unternehmerischen Werten.
Unsere Kunden müssen sich voll auf uns verlassen können. Deshalb bekennen wir uns zu Leistung und Erfolg. Denn ohne Leistung kann es keinen Erfolg geben. Und kein Unternehmen kann ohne Erfolg bestehen. Als Team legen wir mehr Wert auf den gemeinsamen Erfolg als auf den Erfolg eines Einzelnen.
Nachhaltigkeit ist Teil der DNA von FACC. Seit der Herstellung unseres ersten Bauteils sorgen wir für leichtere, leisere und effizientere Flugzeuge. Wir leisten einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen von Flugzeugen und möchten unser Nachhaltigkeitsengagement unter Beweis stellen, indem wir im Einklang mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) handeln.
Ein umfassendes Onboarding-Programm gewährleistet, dass neue Mitarbeiter diese Werte von Anfang an verstehen und sich mit ihnen identifizieren können. Während der Einarbeitungsphase werden ihnen die Unternehmenswerte und -prinzipien durch verschiedene Schulungen vermittelt.
Um die Unternehmenskultur kontinuierlich weiterzuentwickeln, fördert FACC das Engagement der Mitarbeiter durch regelmäßige Trainings, Workshops und Veranstaltungen, die auf die Verbesserung der Teamarbeit und die persönliche Weiterentwicklung abzielen. Es werden Programme zur Förderung der Vielfalt und Inklusion angeboten, die sicherstellen, dass alle Mitarbeiter sich wertgeschätzt und respektiert fühlen. Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Instrumente sind wesentliche Bestandteile der FACC-Strategie, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen der Mitarbeiter in die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur einfließen.
Die Promotion der Unternehmenskultur erfolgt durch eine effektive interne Kommunikation, die die Werte und Ziele von FACC regelmäßig hervorhebt. Wichtige Kommunikationskanäle umfassen das Intranet, Newsletter, die FACC Space App und regelmäßig stattfindende Meetings. Zusätzlich werden Veranstaltungen und Aktivitäten organisiert, die den Teamgeist stärken und die Werte des Unternehmens lebendig halten.
Die Bewertung der Unternehmenskultur erfolgt durch regelmäßige Assessments und Feedback-Mechanismen (wie etwa durch die Whistleblower-Hotline), die ermöglichen, kulturelle Stärken und Schwächen zu identifizieren. Dies geschieht unter anderem durch Mitarbeiterbefragungen, regelmäßige Feedback-Runden und Leistungsmessungen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse passt FACC ihre Strategien kontinuierlich an, um sicherzustellen, dass die Kultur in allen Bereichen des Unternehmens verankert bleibt und sich weiterentwickelt.
(G1.10a) (G1.10c) (G1.10g): Mechanismen zur Identifikation, Meldung und Untersuchung von Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verhalten im Widerspruch zum Verhaltenskodex. FACC hat Mechanismen zur Identifikation, Meldung und Untersuchung von Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen den Code of Conduct etabliert. Mitarbeiter und externe Stakeholder können Verstöße über eine spezielle E-Mail-Adresse und Hotline, die von der Compliance Abteilung betreut wird, melden. Meldungen können auch anonym eingebracht werden. Erfolgen diese unter Angabe der Identität des Melders, ist ein entsprechender Schutz der Identität durch deren Geheimhaltung und die Zweckbindung sowie durch technische Maßnahmen gewährleistet. So findet grundsätzlich keine Offenlegung der Daten gegenüber Dritten statt und es sind entsprechende Zugriffsbeschränkungen implementiert. Sichergestellt ist ferner der Schutz des Melders vor Vergeltungsmaßnahmen – unter anderem auch durch entsprechende Anweisungen in unternehmensinternen Konzepten (dem Code of Conduct sowie der Whistleblower Policy).
Nach Eingang einer Meldung erfolgt eine systematische Erfassung und erste Bewertung durch den Compliance-Beauftragten, gefolgt von einer umfassenden Untersuchung in Zusammenarbeit mit relevanten Abteilungen und gegebenenfalls externen Experten. Der Compliance Abteilung wird in diesem Zusammenhang die entsprechende Weisungsfreiheit durch den Vorstand eingeräumt. Für den Fall von Interessenskonflikten ist eine Verweisungsregelung vorgesehen. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Vorstand präsentiert, die dann über entsprechende Maßnahmen – gegebenenfalls unter Beiziehung der Personalabteilung – entscheidet.
Regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen stellen sicher, dass alle FACC-Mitarbeiter über die Meldewege informiert sind. Gesetzliche Informationspflichten werden eingehalten. Ferner erfolgen regelmäßig Informationskampagnen innerhalb des Unternehmens. Diese Mechanismen bieten klare und sichere Wege für interne und externe Stakeholder, Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verstöße gegen interne Richtlinien zu melden und eine transparente Untersuchung und Kommunikation der Ergebnisse zu gewährleisten.
Der Code of Conduct wird allen Mitarbeitern bereits beim FACC Welcome Training vorgestellt und inhaltlich behandelt.
Die Schulung umfasst einen Überblick über den Code of Conduct in Bezug auf ethische Geschäftspraktiken, die Meldung von Verstößen über die Whistleblower Hotline und mögliche Auswirkungen einer unterlassenen Meldung.
(G1-1.10h) Unternehmensbereiche, bei welchen FACC die größten Risiken für Bestechung und Korruption identifiziert hat, sind folgende:
(G1 2.62): Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug
Aktuell hat die FACC noch keine dedizierte Policy, die eine Verhinderung von Zahlungsverzügen explizit beinhaltet. Wir wollen jedoch auf den bereits bestehenden, wenn auch nicht explizit niedergeschriebenen, sowie gelebten Praktiken weiter aufbauen und in den nächsten 1-2 Jahren hierzu eine Policy entwickeln.
Der FACC ist die rechtzeitige Zahlung an alle Lieferanten zu standardisieren und sicherzustellen ein großes Anliegen. Die wichtigsten Ziele umfassen die Implementierung standardisierter Zahlungsbedingungen und die Etablierung klarer und konsistenter Zahlungsbedingungen in allen Lieferantenverträgen, um rechtzeitige und vorhersehbare Zahlungen zu gewährleisten. Wie er-wähnt wird die aktuell zwar gelebt, aber wurde noch nicht in einer Policy niedergeschrieben.
(G1-3.18) (G1-3.18a): Bereits in den Geschäftsjahren 2017/2018 startete FACC eine Kommunikationsinitiative, um das Bewusstsein für den Code of Conduct, aber auch für Compliance im Allgemeinen in der ganzen Unternehmensgruppe zu stärken. Im Rahmen dieser Initiative wurde der Code of Conduct angepasst und allen weltweiten Mitarbeitern des Konzerns in einer gesonderten Aussendung des Vorstands zur Kenntnis gebracht.
Weiters werden die FACC-Mitarbeiter seither in gesonderten Trainings regelmäßig (teils jährlich, teils alle zwei Jahre, abhängig von äußeren Umständen und Anlässen) zu den übergeordneten Themen Compliance, Antikorruption, Geschenkannahmen, Geldwäsche und Terrorismusprävention, Exportkontrolle, Lieferketten-Compliance und Datenschutz geschult. Die stetige Arbeit an der Good Governance ist bei FACC eine Querschnittsdisziplin, an der diverse Organisationseinheiten wie Kommunikation, Legal, Business Strategy, Internal Audits, aber auch IT- Security und CSR beteiligt sind. Die Abteilung Legal ist dabei führend für den Code of Conduct verantwortlich und dient als zentrale Anlaufstelle für Compliance-Fragen im Unternehmen.
Die Whistleblowing-Hotline von FACC ist ein internes System, das es Meldenden ermöglicht, auf Verstöße gegen den Code of Conduct des Unternehmens hinzuweisen. Die Whistelblower können dabei auch völlig anonym bleiben, sie sind gesetzlich geschützt und können Anliegen und Bedenken vertraulich weitergeben. Das System ist seit 15. Dezember 2021 aktiv, ist rund um die Uhr nutzbar und wird in der Whistleblowing Policy von FACC beschrieben. Relevante CAPEX oder OPEX gibt es dahingehend nicht zu vermelden.
(G1-3.18b): Die Compliance Abteilung agiert im Zusammenhang mit dem Whistleblower-System der FACC weisungsfrei und unabhängig von internen Berichtslinien. Im Falle eines Interessenkonflikts eines Mitarbeiters der Compliance Abteilung besteht eine Stellvertreterregelung, wonach ein Mitarbeiter ohne Konflikt übernimmt.
(G1-3.18c): Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt ein standardisiertes Reporting an den Vorstand samt Handlungsempfehlung. Sofern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen im Raum stehen, erfolgt die Beiziehung der Personalabteilung.
Hinsichtlich der Untersuchungen zu Korruption oder Bestechungsthemen bestehen (derzeit) keine gesonderten Verfahrensregeln. Ein Reporting erfolgt im Anlassfall ebenfalls standardisiert und wie zuvor erläutert.
(G1-3.20): Die Mitarbeiter von FACC werden bereits in der Welcome-Schulung auf die Whistleblower-Hotline und deren Verfügbarkeit über das Intranet (genauso wie auf den Code of Conduct und die FACC-Schulungsunterlagen) hingewiesen. Ebenso erfolgen über das Jahr hinweg zahlreiche Informationskampagnen (über Plakate, Desktop-Schoner, etc.).
(G1-3.21 a-c): Die FACC legt großen Wert auf die Prävention von Korruption und Bestechung und hat daher Schulungsprogramme entwickelt, um ihre Mitarbeiter in diesen Bereichen zu sensibilisieren und zu schulen. Die Programme sind darauf ausgelegt, das Bewusstsein für ethische Geschäftspraktiken zu stärken und sicherzustellen, dass Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien und gesetzlichen Anforde-rungen verstehen und einhalten.
Die Schulungen decken eine Vielzahl von Themen ab (siehe Tabelle 66), darunter die Erkennung und Vermeidung von Korruption und Bestechung, die Bedeutung von Compliance und ethischem Verhalten sowie die spezifischen Richtlinien und Verfahren der FACC.
Die Schulungen sind für alle Mitarbeiter der FACC in verschiedenem Ausmaß (siehe Tabelle unten) verpflichtend, insbesondere für diejenigen in Positionen mit erhöhtem Risiko für Korruption, wie z.B. im Einkauf, Vertrieb und Management.
Die Schulungen werden regelmäßig (siehe Tabelle unten) angeboten, um sicherzustellen, dass das Wissen aktuell bleibt und neue Mitarbeiter schnell integriert werden.
Nach Abschluss der Schulungen wird das Verständnis der Teilnehmer durch Feedback-Runden bewertet, um die Effektivität der Programme sicherzustellen und kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.
Die FACC stellt sicher, dass Mitglieder der administrativen, Aufsichts- und Managementgremien regelmäßig (siehe Tabelle unten) an Schulungen zu Anti-Korruption und Anti-Bestechung teilnehmen. Diese Schulungen sind darauf ausgelegt, die Führungskräfte über die neuesten Entwicklungen, Risiken und Best Practices in diesen Bereichen zu informieren und ihre Rolle bei der Förderung einer ethi-schen Unternehmenskultur zu stärken.
Board of Directors: Diese Schulungen sollen für diesen Teilnehmerkreis die Bedeutung von Gover-nance und Compliance in der Unternehmensführung betonen.
Supervisory Board: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in den rechtlichen Rahmenbedingungen und den internen Richtlinien der FACC geschult, um ihre Aufsichtsfunktion effektiv wahrnehmen zu können.
Executive Management: Das Executive Management Team erhält Schulungen, die sich auf die prakti-sche Umsetzung von Anti-Korruptionsrichtlinien und -verfahren konzentrieren. Diese Schulungen beinhalten Praxisbeispiele und Szenarien, die den Führungskräften helfen, ethische Entscheidungen in komplexen Situationen zu treffen.
Von Schulungsprogrammen abgedeckte gefährdete Funktionen
| "At-risk functions" | Managers | AMSB | Andere Mitarbeiter | |
|---|---|---|---|---|
| Schulungsabdeckung | ||||
| Gesamt | 473 | 255 | 15 | 2515 |
| Summe von Training erhalten ("Köpfe") | 473 (100%) | 255 | 15 | 2515 |
| Art der Schulung und -Dauer | ||||
| Präsenzschulung (Stunden) | 0 | 0 | 0 | 1h |
| Computergestütztes Training (Stunden) | 0,5h | 0,5h | 0,5h | 0 |
| Freiwilliges computergestütztes Training (Stunden) Frequenz |
0 | 0 | 0 | 0 |
| Wie oft ist eine Schulung erforderlich | 12-18 Monate | jährlich | jährlich | einmalig bei Onboar ding |
| Behandelte Themen | ||||
| Definition von Korruption | Unangemessene Ge währung oder Entge gennahme von Ge schenken und Einla dungen |
Unangemessene Ge währung oder Entge gennahme von Ge schenken und Einla dungen |
Unangemessene Ge währung oder Entge gennahme von Ge schenken und Einla dungen |
Unangemessene Ge währung oder Entge gennahme von Ge schenken und Einla dungen |
| Code of Conduct | Code of Conduct | Code of Conduct | Code of Conduct |
| vom Einzelfall abhän | vom Einzelfall abhän | vom Einzelfall abhän | vom Einzelfall abhän | |
|---|---|---|---|---|
| gig, grundsätzlich | gig, grundsätzlich | gig, grundsätzlich | gig, grundsätzlich | |
| Onboarding ("Welcome Training") | "Zero Tollerance" | "Zero Tollerance" | "Zero Tollerance" | "Zero Tollerance" |
Das Zeitfenster bei Schulungen für "at-risk-functions" von 12- 18 Monate kommt basierend auf Verfügbarkeit unserer internen Trainer, sowie Aktualität des Themas selbst zustande. Ebenso erhalten Personen in "at risk functions" diese Schulungen in regelmäßigen Abständen (wenn auch in einem kürzeren Gesamtausmaß von etwa 30 Minuten), weil sie in Ausübung ihrer Tätigkeit potenziell exponierter für dieses Thema sind. "Other workers" hingen bekommen die Schulungen einmalig. Wir sehen hier keine bzw. nur geringe Berührungen mit dem Thema wodurch unserer Meinung nach eine einmalige Schulung im Zuge des Onboardings ausreichend ist.
(G1-4.24)(G1-4.24a): Anzahl der Verurteilungen: 0
-Regelungen von FACC.
(G1-6.33) (G1-6.33a): Im Durchschnitt erhalten die Lieferanten innerhalb von 52,6 Tagen ihr Geld von FACC, was innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen liegt. Diese Zahl wird vom Bereich Controlling ermittelt und ist Teil des monatlichen Reportings an den Vorstand. Der Working Capital Manager von FACC verwendet die Zahl zudem für seine internen Analysen.
Bei FACC erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie aus Entwicklungsdienstleistungen und aus sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tage, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.
(G1-6.33b): Bei FACC gibt es keine Standardzahlungsbedinung. Zahlungsbedinungen werden in der Regel mit Zahlungen zwischen 30 Tagen und 90 Tagen vereinbart (siehe unten). Es handelt sich dabei aber immer um individuelle Verhandlungspunkte, welche mit den Lieferanten ausgehandelt werden (ähnlich wie Preis und/oder Incoterms, etc.).
Als Berechnungsgrundlage für diese Werte dient die Relation des Gesamteinkaufswertes (exkl. Konsignation) von Materialien. Die restlichen Prozent ergeben sich durch kleinere Variationen bei den Zahlungsmodalitäten (etwa die Hinzugabe von 1 % – 5 % Skonto).
(G1-6.33c): Zum Bilanzstichtag gab es keine anhängigen Gerichtsverfahren bei FACC wegen verspäteter Zahlungen.
Die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Anti-Korruptionsund Anti-Bestechungsgesetze betrug im Geschäftsjahr 2024 EUR 0,00.
(G1-4.24b): Weiters gab es im Geschäftsjahr 2024 keine bekannten Verstöße gegen die Anti-Korruption
Das Jahr 2024 war für die Weltwirtschaft durch ein Zusammenspiel von herausfordernden Faktoren gekennzeichnet. Einerseits sorgten moderate Wachstumsraten in einigen Wirtschaftsräumen sowie eine rückläufige Inflation - unterstützt durch Zinssenkungen wichtiger Zentralbanken wie der US-amerikanischen Federal Reserve (FED) und der Europäischen Zentralbank (EZB) - für Optimismus. Andererseits führten regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und geopolitische Unsicherheiten zu einem ambivalenten Stimmungsbild.
Ein wichtiger Impuls ging von der rasanten Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) aus, die technologische Innovation vorantrieb und mittelfristig neue wirtschaftliche Potenziale eröffnete. Gleichzeitig prägten politische Ereignisse das Jahr: Die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten setzte neue Impulse in den USA, während China seine wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung des Wachstums verstärkte. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und die Eskalation im Nahen Osten belasteten das globale Geschäftsumfeld zusätzlich.
Im wirtschaftlichen Kern zeichnete sich jedoch gegen Ende des Jahres ein weiterer Trend im Kampf gegen die Inflation ab. Nachdem die Inflationsrate in der Europäischen Union im Oktober 2022 bei 11,5 Prozent ihren Höchststand erreicht hatte, konnte nach 2023 auch 2024 ein Rückgang verzeichnet werden. So sank die Inflationsrate im Euroraum von 2,8 Prozent zu Jahresbeginn auf 2,4 Prozent und in den USA von 3,1 Prozent auf 2,9 Prozent. Dieser Abwärtstrend unterstreicht die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen und ist grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum.
Vor diesem Hintergrund prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2024 ein stabiles Weltwirtschaftswachstum von 3,3 Prozent - ein Wert, der dem des Vorjahres entspricht. Getragen wurde dieses Wachstum vor allem von einem robusten Dienstleistungssektor und steigenden Nettoexporten, die den Welthandel ankurbeln.
Insgesamt lässt sich das Jahr 2024 als eine Mischung aus strukturellen sowie geopolitischen Herausforderungen und zukunftsweisenden Chancen beschreiben. Während regionale Disparitäten und geopolitische Risiken weiterhin für Unsicherheit sorgen, eröffnen der fortschreitende technologische Wandel und ein verstärkter Fokus auf nachhaltige Investitionen mittelfristig positive Perspektiven für die Weltwirtschaft.
Die IATA-Daten für 2024 zeigen ein Rekordjahr für die Luftfahrt: Die Passagierzahlen haben ein historisches Hoch erreicht, mit einer durchschnittlichen Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent. Ein besonders starkes Wachstum verzeichnete die Asien-Pazifik-Region. Auch die weltweite Nachfrage nach bezahlten Passagierkilometern (RPK) stieg im Vergleich zu 2023 um 8,6 Prozent, was die zunehmende Reisebegeisterung unterstreicht. Diese positiven Entwicklungen trugen dazu bei, dass Airlines ihre Gewinne weiter ausbauen konnten und die Auswirkungen der Corona-Pandemie endgültig hinter sich ließen. Vor diesem Hintergrund prognostiziert die IATA einen weiteren Anstieg der Passagierzahlen auf 5,2 Milliarden im Jahr 2025 gegenüber 4,89 Milliarden im Jahr 2024 sowie einen soliden Nettogewinn im Jahr 2024.
Gleichzeitig sieht sich die Branche mit Herausforderungen konfrontiert, die das Wachstum verlangsamen könnten. Lieferengpässe bei Flugzeugherstellern vor allem bedingt durch Lieferkettenprobleme führen zu Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Flugzeuge. Infolgedessen müssen Airlines oft ältere Flugzeuge länger im Einsatz halten, was langfristig die Effizienz beeinträchtigen kann. Auch externe Faktoren, wie steigende Treibstoffpreise und höhere Gebühren für Flughäfen und Flugsicherung, könnten das Wachstum zusätzlich dämpfen.
Insgesamt befand sich die Luftfahrtbranche 2024 in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen Rekorderfolge und eine ungebrochene Reiselust, auf der anderen Seite operative und wirtschaftliche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Dennoch überwiegt der positive Trend, der auch in den letzten Prognosen der IATA zum Ausdruck kommt.
Im Jahr 2024 verzeichnete Airbus 878 Bruttoaufträge, von denen nach Abzug von Stornierungen 826 Nettoaufträge verblieben. Insgesamt lieferte das Unternehmen 766 Flugzeuge an 86 Kunden aus, eine Steigerung gegenüber 2023, als 735 Flugzeuge übergeben wurden. Der Auftragsbestand von Airbus stieg zum Jahresende auf 8.658 Flugzeuge.
Boeing hatte im vergangenen Jahr den Fokus auf das stufenweise und kontrollierte Hochfahren der Fertigungsraten gelegt. Die Produktionsleistung wurde durch einen längeren Streik zusätzlich und deutlich beeinträchtigt. Der US-Konzern konnte im vergangenen Jahr 348 Passagier- und Frachtflugzeuge ausliefern, 180 Maschinen weniger als im Vorjahr (528). Auch die Auftragseingänge waren rückläufig: Boeing erhielt Aufträge für 569 Flugzeuge, nach Stornierungen blieben netto nur 377 Bestellungen übrig. Der Auftragsbestand belief sich zum Jahreswechsel auf insgesamt 6.245 Jets.
Embraer, der drittgrößte Flugzeughersteller der Welt, hat sich als eigenständiger Mitbewerber neben Boeing und Airbus positioniert. Im Jahr 2024 lieferte das brasilianische Unternehmen insgesamt 206 Flugzeuge in verschiedenen Geschäftsbereichen aus. Davon waren 73 Regionalflugzeuge, 130 Business Jets und 3 Transportflugzeuge.
COMAC hat 2024 seine Bemühungen verstärkt, internationale Märkte zu erschließen. Neben der Produktion des C919-Jets, der in China zunehmend an Bedeutung gewinnt, plant das Unternehmen die Expansion nach Südostasien. Laut Medienberichten liegen COMAC fast 1.000 Bestellungen für die C919-Reihe vor, was als vielversprechendes Zeichen für das angestrebte Wachstum gedeutet werden kann.
Bombardier konzentriert sich vollständig auf das Premiumsegment der Geschäftsflugzeuge und konnte 2024 von einer hohen Nachfrage nach seinen Global- und Challenger-Modellen profitieren. Besonders die Global 7500 und die neue Global 8000 finden starken Absatz bei Kunden, die Langstreckenverbindungen mit maximalem Komfort und Reichweite suchen. Die Region Nordamerika bleibt dabei der größte Markt, während der Nahost-Markt weiterhin wächst.
Die Luftfahrtindustrie steht vor einer doppelten Herausforderung: Mit steigenden Passagierzahlen wächst die Dringlichkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Eine Schlüsselrolle spielt dabei Sustainable Aviation Fuel (SAF), ein nachhaltiger Flugkraftstoff, der aus Biomasse, Abfällen oder synthetischen Quellen gewonnen wird. Der Einsatz von SAF nimmt stetig zu, auch wenn er bisher nur einen kleinen Teil des weltweit verwendeten Flugtreibstoffs ersetzt.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Flughäfen in Europa einen Mindestanteil von 2 Prozent SAF verwenden. Grund dafür ist die vom EU-Parlament beschlossene verpflichtende Beimischungsquote für SAF ("RefuelEU Aviation"-Verordnung). Bis 2030 soll der Anteil nachhaltiger Kraftstoffe auf sechs Prozent steigen, bis 2050 sollen mehr als zwei Drittel (70 Prozent) des Flugtreibstoffs aus nachhaltigen Quellen stammen.
Auch das Luftverkehrsmanagement spielt eine zentrale Rolle: Durch effizientere Flugrouten und digitale Lösungen könnten laut EU-Kommission allein in Europa bis zu zehn Prozent der Emissionen eingespart werden.
Die ambitionierten Klimaziele der Luftfahrtbranche bleiben bestehen: Bis 2050 soll der Luftverkehr klimaneutral werden. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Herstellern und Betreibern. Massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur sind unerlässlich. Während SAF, Wasserstoff und elektrische Antriebe als Schlüsseltechnologien gelten, wird eine vollständige Substitution fossiler Treibstoffe in den nächsten Jahrzehnten nur durch einen Mix verschiedener Maßnahmen und politischer Anreize realistisch sein.
Der FACC-Konzern ist ein österreichischer Flugzeugzulieferer mit Sitz in Ried im Innkreis, der sich mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Wartung von Komponenten für die zivile Luftfahrtindustrie befasst.
Das Geschäftsmodell stützt sich auf folgende Kernkompetenzen:
FACC legt großen Wert auf Forschung und Technologie (F&T), um innovative Leichtbaulösungen für die zivile Luftfahrt zu schaffen. Im Bereich F&E stehen folgende Themen im Fokus:
Prozessinnovation: Optimierung und Weiterentwicklung moderner Fertigungstechnologien.
Konstruktionslösungen: Erarbeitung von Designkonzepten, die Effizienz und Funktionalität steigern.
Digitalisierung und Automatisierung: Fertigungstechnologien für das robotergestützte Ablegen von Faserverbundwerkstoffen mittels Automated Tape Laying, Pick & Place oder Automated Fiber Placement, um den Fertigungsprozess effizienter und skalierbarer zu gestalten.
FACC hat alle nötigen Zulassungen, um seine Expertise in die frühen Entwicklungsphasen neuer Flugzeugmodelle einzubringen und um innovative Lösungen anzubieten, die perfekt auf die Anforderungen der Kunden abgestimmt sind.
Neben der technologischen Entwicklung ist die Fertigung hochwertiger Bauteile ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. FACC arbeitet eng mit führenden Flugzeug- und Triebwerksherstellern zusammen, um maßgeschneiderte Komponenten in Serie zu produzieren:
Komponentenfertigung: Herstellung von Struktur- und Triebwerksbauteilen (z. B. Flügel-, Rumpf- und Triebwerksteile) sowie Kabinenelementen (z. B. Gepäckfächer, Wandverkleidungen).
Kundenspezifische Lösungen: Anpassung von Produkten an die individuellen Spezifikationen der Kunden.
Qualitätsmanagement: Strenge und auf die jeweiligen Komponenten abgestimmte Kontrollen im gesamten Wertschöpfungsprozess, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Luftfahrtindustrie zu erfüllen.
FACC übernimmt die Verantwortung für die Konstruktion, Produktion und die Lieferung fertiger Baugruppen.
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.
Erweitert wurde das Produktangebot, divisionsübergreifend, um Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur und Instandhaltung.
Aftermarket-Services: FACC bietet Reparatur-, Wartungs- und Überholungsdienste für Luftfahrtkomponenten an, wodurch bestehende Flugzeugflotten über ihren gesamten Lebenszyklus unterstützt werden.
Ersatzteilmanagement: Schnelle und zuverlässige Bereitstellung von Ersatzteilen für Fluggesellschaften und Wartungsunternehmen, um Standzeiten zu minimieren.
Nachhaltige Lebenszyklusverlängerung: Durch innovative Reparaturtechniken und nachhaltige Materialien trägt FACC dazu bei, die Nutzungsdauer von Bauteilen zu verlängern und den Materialverbrauch zu reduzieren.
Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den Werken des Konzerns und teilweise bei strategischen Partnern gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste, Strategie, Marketing & Unternehmenskommunikation, Personalwesen, Innovation & Forschung, Einkauf, Qualität, Logistik, Gebäudemanagement, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz, Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations, Interne Revision und Risikomanagement. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Strategie 2030 der FACC zielt darauf ab, die Rolle als innovativer Anbieter von Leichtbaulösungen in der Luftfahrtindustrie kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie lassen sich wie folgt zusammenfassen.
Fokus der FACC bleibt die zivile Luftfahrt. Als langjähriger und verlässlicher Fertigungs- und Entwicklungspartner der großen Flugzeughersteller sowie Triebwerksproduzenten kann FACC nicht nur auf hochqualitative Produkte, sondern auch auf beste Kundenbeziehungen verweisen. Diese will FACC weiter vertiefen, ganz im Sinne der langfristigen Planbarkeit, die gerade in der Luftfahrtindustrie von großer Bedeutung ist. Im Fokus ist dabei insbesondere die finanzielle Stabilität sicherzustellen und die Profitabilität nachhaltig zu steigern. Im Kerngeschäft – der zivilen Luftfahrt – wächst die FACC durch:
die Erhöhung von Marktanteilen
die Erweiterung des Kunden- und Produktportfolios
den Ausbau des Kompetenzportfolios durch Bildung strategischer Partnerschaften
den Fokus auf integrierte Subsysteme wie zum Beispiel Primärstrukturen und Gesamtkabinenkonzepte
Die FACC AG setzt auf eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Innovation, Effizienz und soziale Verantwortung ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Wandel in der Luftfahrtbranche aktiv mitzugestalten und nachhaltige Werte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Die zentralen Maßnahmen sind:
Innovative und nachhaltige Produkte entwickeln: Durch den Einsatz zirkulärer Designs werden Bauteile und Materialien entwickelt, die den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen und den Lebenszyklus der Produkte verlängern.
Nachhaltige Energiequellen priorisieren: FACC plant, den Anteil nachhaltiger Energiequellen bis 2030 von derzeit 60 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen. Der Fokus liegt auf Geothermie, Wasserkraft und Photovoltaik, um die CO₂-Bilanz der Produktionsprozesse signifikant zu verbessern.
Offene und inklusive Unternehmenskultur fördern: FACC setzt auf die Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber und strebt an, bis 2025 die Auszeichnung "Beruf und Familie" zu erhalten.
Die Förderung einer Unternehmenskultur, die Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI) aktiv lebt, steht im Fokus. Über 50 Nationalitäten im Unternehmen werden durch Initiativen wie "International Cafés" unterstützt, um den internationalen Kolleginnen und Kollegen den Aufbau interner Netzwerke und die Orientierung im beruflichen und persönlichen Umfeld zu erleichtern.
Gleichberechtigung stärken: Das Frauen-Netzwerk "FACC Wings4Women" ermutigt Frauen, ihr Potenzial zu entfalten, fördert Karrierechancen und setzt sich für die Sichtbarkeit weiblicher Talente ein.
Ein robustes Compliance-System sicherstellen: Die Robustheit des Compliance Management Systems wird jährlich durch externe Audits überprüft, um ein Höchstmaß an Transparenz und Integrität zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterschulungen jährlich weiterentwickelt, um eine kontinuierliche Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme sicherzustellen.
Effizienz durch kontinuierliche Verbesserung steigern: FACC hat sich verpflichtet, die ESG-Bewertungen (derzeit EcoVadis und CDP) bis 2027, um mindestens einen Scorepunkt zu verbessern. Dieser kontinuierliche Fortschritt spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit zu fördern.
Zusätzlich wird bis 2026 eine E-Learning-Plattform eingeführt, die Schulungen zu Nachhaltigkeit und ethischen Geschäftspraktiken für alle Mitarbeitenden anbietet. Ziel ist es, das Bewusstsein, die Eigenverantwortung und das Engagement aller Mitarbeitenden zu stärken.
FACC erweitert kontinuierlich ihr Kunden- und Produktportfolio. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz will sie verstärkt in den neuen Märkten wie Advanced Air Mobility (AAM) wachsen und damit ihr Produktportfolio weiter diversifizieren.
Das Prinzip der Dekarbonisierung gilt für alle Mobilitätsanbieter, egal ob Flugzeug, Bahn oder Auto. Damit ergeben sich für FACC völlig neue Marktchancen mit potenziellem Umsatzwachstum durch Entwicklung, Fertigung und Wartung. Flugtaxis und Drohnen etwa, die in der Logistik eingesetzt werden, um Pakete auf die "letzte Meile" zu bringen oder im medizinischen Bereich zum Transport dringend benötigter Organe. In den Metropolen der Welt gewinnt diese Form der Mobilität zunehmend an Bedeutung.
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 607,0 | 736,2 | 884,5 |
| davon Produktumsatz | 545,4 | 693,3 | 803,7 |
| davon Entwicklungsumsatz | 61,5 | 42,9 | 80,8 |
| EBIT | 5,5 | 17,5 | 28,3 |
| EBIT-Marge | 0,9% | 2,4% | 3,2% |
| Ergebnis je Aktie | –0,02 | 0,20 | 0,14 |
Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 884,5 Mio. EUR und verzeichnete damit ein Umsatzwachstum in Höhe von 148,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2023: 736,2 Mio. EUR).
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Umsatz um rund 20 Prozent. Dieser Zuwachs resultierte maßgeblich aus einer konstant steigenden Anzahl an Kundenabrufen sowie einer zunehmenden Nachfrage im Zusammenhang mit neuen Projekten. Alle drei Segmente konnten von der insgesamt positiven Marktentwicklung profitieren. Die Umsatzverteilung spiegelt die allgemeine Marktnachfrage wider. Airbus ist im Bereich Aerostructures und Cabin Interiors mit der Airbus A320-Familie nach wie vor die umsatzstärkste Plattform. Ebenfalls ein Wachstum konnten die Projekte auf dem Airbus A220 sowie die Projekte für die Hersteller von Business Jets - Bombardier und Embraer verzeichnen. Im Bereich Engines & Nacelles wurden im vergangenen Jahr wesentliche Umsätze mit den Triebwerksherstellern Pratt & Whitney und Rolls Royce, dem Kunden Collins für Triebwerksverkleidungen sowie den steigenden Raten in Zusammenhang mit den AAM Projekten erzielt.
Das ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Geschäftsjahr 2024 bei 28,3 Mio. EUR (2023: 17,5 Mio. EUR) und entspricht den Erwartungen des Managements. In einigen Bereichen wirken sich Projekte in der Anlaufphase mit erhöhten Kosten aus. In anderen Segmenten belasten Einmalkosten bei Verlagerungsprojekten (Fertigungsverlagerung von Österreich nach Kroatien bzw. China) das Ergebnis. Die Einsparungseffekte aus diesen Fertigungsverlagerungen werden ab 2025 schrittweise zu einer nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft führen.
Aufgrund nach wie vor der inflationär bedingten sehr hohen Kostensteigerungen, besonders im Personal- und Materialkostenbereich, sind weitere effizienzsteigernde Maßnahmen ein äußerst wichtiger Bestandteil zur Absicherung einer nachhaltigen Ergebnisverbesserung. Skaleneffekte, Produktivitätssteigerung, Materialpreissenkungen durch die Neuordnung der Supply Chain, Sachkostenreduktion sowie das Forcieren der Auslastungssteigerung im neuen Werk 6 in Kroatien, zählen dabei zu den wesentlichen Themen.
Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.
In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, Grundsätze der Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden alle Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.
Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 39 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.
Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.
Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von TEUR 24.500) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2024 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 70.000 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.
Am 17. Februar 2023 unterzeichnete die FACC Operations GmbH die Verlängerung des Konsortialkredits über 225.443 TEUR mit fünf teilnehmenden Banken. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren als Garantiegeber. Der Konsortialkredit wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption abgeschlossen. Im Vertrag sind fünf Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert. Die im Rahmen der Coronapandemie am 26. Juni 2020 neu abgeschlossene Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) wurde zum 10. März 2023 zurückgezahlt. Im Gegenzug wurde aus dem OeKB-Programm der Beteiligungsfinanzierung ein Betrag in Höhe von 36.000 TEUR und aus jenem der Exportinvest ein Betrag in Höhe von 33.526 TEUR gezogen. Der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) mit 50.000 TEUR und ein Exportinvest in Höhe von 10.417 TEUR sind geblieben. Die revolvierende Kreditlinie hat ein Volumen von 95.500 TEUR.
Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | |
|---|---|---|
| Net Financial Debt/EBITDA | 4,25 | 3,75 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 25% | 25% |
Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (zB gilt am 30. Juni 2025 3,75 wie am 31. Dezember 2025) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5, sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent, notwendig. Zudem erwartet der Konzern, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Alle wesentlichen weiteren Regelungen aus dem ursprünglichen Konsortialkreditvertrag und den nachfolgenden Änderungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Verlängerung des Konsortialkredits übernommen.
Zum Jahresende 2024 war die revolvierende Kreditlinie mit 25.000 TEUR (Vorjahr: 45.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 24.800 TEUR (Vorjahr 30.400 TEUR) und der Exportinvest mit 25.179 TEUR (Vorjahr: 34.561 TEUR) ausgenutzt.
Aufgrund der von FACC nicht gezogenen Verlängerungsoptionen läuft der Konsortialkredit planmäßig Mitte Februar 2026 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.
Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen außerhalb des Konsortialkredites, jedoch unter Berücksichtigung der im Konsortialkredit enthaltenen Vorgaben, über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.
Zum Jahresende 2024 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt.
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Tätigkeit |
5,5 | 36,6 | 32,0 |
| Cashflow aus Investiti onstätigkeit |
–8,6 | –19,4 | –24,3 |
| Free Cashflow | –3,1 | 17,2 | 7,7 |
| Cashflow aus Finanzie rungstätigkeit |
–13,4 | –12,3 | –45,9 |
| Zahlungswirksame Ver änderung des Finanz mittelbestands |
–16,5 | 4,9 | –38,2 |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunter schieden |
4,2 | –9,0 | –1,4 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode |
115,0 | 102,7 | 98,6 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode |
102,7 | 98,6 | 59,0 |
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 70,0 | 70,0 | 69,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 72,7 | 72,1 | 74,0 |
| Sonstige Finanzverbind lichkeiten |
148,6 | 165,8 | 156,3 |
| Bruttofinanzverbindlich keiten |
291,3 | 307,9 | 299,8 |
| Abzüglich | |||
| Liquide Mittel | 102,7 | 98,6 | 59,0 |
| Nettofinanzverbindlich keiten |
188,6 | 209,3 | 240,8 |
Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2024 bei 32,0 Mio. EUR um 4,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 36,6 Mio. EUR. Die Veränderung kommt im Wesentlichen aus einem Anstieg des Working Capital bei den Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie erhöhter Vorräte, speziell im Bereich Rohmaterial, aufgrund der wesentlich höheren Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2024 auf –24,3 Mio. EUR gegenüber –19,4 Mio. EUR im Vorjahr. Zu diesem Anstieg trugen insbesondere die Auszahlungen für den Werksausbau in Kroatien bei.
Im Berichtsjahr 2024 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –45,9 Mio. EUR (2023: –12,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 emittiert. Zudem wurde ein bilaterales Darlehen über 15,0 Mio. EUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt.
Im Berichtsjahr 2024 lag der Free Cashflow bei 7,7 Mio. EUR.
Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:
| 31.12.2022 in Mio. EUR |
31.12.2023 in Mio. EUR |
31.12.2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 5,5 | 17,5 | 28,3 |
| Zuzüglich/abzüglich | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 22,8 | 23,1 | 24,0 |
| Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 16,11) | 16,0 | 14,6 |
| Wertminderung Vertragserfüllungskosten | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| EBITDA (angepasst) | 44,4 | 56,6 | 66,9 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA (angepasst) | 4,25 | 3,68 | 3,60 |
1) 31.12.2022: Amortisierung Vertragserfüllungskosten 26,1 Mio. EUR minus Einmalzahlungen im Dezember 2022 10,0 Mio. EUR
| 31.12.2022 in Mio. EUR |
31.12.2023 in Mio. EUR |
31.12.2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 298,9 | 319,2 | 320,8 |
| Kurzfristiges Vermögen | 355,1 | 387,3 | 389,7 |
| Aktiva | 654,0 | 706,5 | 710,5 |
| Eigenkapital | 203,5 | 220,6 | 215,8 |
| Langfristige Schulden | 159,1 | 182,8 | 208,1 |
| Kurzfristige Schulden | 291,4 | 303,1 | 286,6 |
| Schulden | 450,5 | 485,9 | 494,7 |
| Eigenkapital und Schulden | 654,0 | 706,5 | 710,5 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 31,1 | 31,2 | 30,4 |
Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf 320,8 Mio. EUR (Vergleichszeitraum 2023: 319,2 Mio. EUR).
Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 2,4 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich um 39,6 Mio. EUR auf 59 Mio. EUR. Die Vorräte stiegen von 158,6 Mio. EUR zu Ende des Geschäftsjahrs 2023 auf 178,3 Mio. EUR am 31. Dezember 2024. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31.12.2024 auf 80,3 Mio. EUR.
Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 215,8 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 von 30,4 Prozent (2023: 31,2 Prozent).
Innerhalb der langfristigen Schulden erhöhten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten von 50 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 auf 52,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024.
Bei den kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mio. EUR auf 99,1 Mio. EUR.
Aufgrund der teilweisen Refinanzierung des Schuldscheindarlehens vom 31. Juli 2019 mit einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR und mit Laufzeiten von 3 – 7 Jahren sind zum 31.12.2024 sämtliche Schuldscheindarlehen unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.
Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
sind weiterhin die Triebwerkshersteller Rolls Royce, Pratt & Whitney und Collins Aerospace. Das Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2023 ist jedoch insbesondere auf die steigenden Bauraten der Programme Boeing 787 und Airbus A350, sowie dem Anstieg im Bereich AAM, zurückzuführen.
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 274,6 | 334,1 | 376,8 |
| EBIT (berichtet) | 1,0 | –8,9 | –6,2 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 0,4% | –2,7% | –1,6% |
Mit einem Anteil von rund 43 Prozent am Gesamtumsatz ist die Division Cabin Interiors das umsatzstärkste Segment. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Umsatz in diesem Bereich 376,8 Mio. EUR (2023: 334,1Mio. EUR). Auch hier spiegelt sich die allgemeine Marktnachfrage wider. Neben der Airbus A320-Familie trugen vor allem die chinesischen Plattformen Comac C919 mit steigenden Raten wesentlich zum Umsatzanstieg in der Division Cabin Interiors bei. Ein leichtes Wachstum konnten auch die Business-Jet-Plattformen verzeichnen. Bei der großen Plattform Airbus A350 ist der Umsatz auf einem stabilen Niveau, mit weiterem Wachstumspotential.
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 235,1 | 272,4 | 350,1 |
| EBIT (berichtet) | 3,9 | 12,9 | 15,4 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 1,7% | 4,7% | 4,4% |
Der Umsatz im Segment Aerostructures belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 350,1 Mio. EUR (2023: 272,4 Mio. EUR). In der Umsatzverteilung auf Konzernebene, ist das Segment mit rund 40 Prozent Anteil am Gesamtumsatz nach Cabin Interiors das zweitgrößte. Die Airbus A320-Familie ist nach wie vor der größte Umsatzträger in der Division Aerostructures. Gefolgt von der Airbus A220-Plattform, welche sich auch im Jahr 2024 besonders gut entwickelte. Ebenfalls gestiegen sind auch die Auslieferungen der Airbus A350-Plattform sowie der COMAC C919-Produkte.
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 97,3 | 129,7 | 157,6 |
| EBIT (berichtet) | 0,5 | 13,5 | 19,1 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 0,5% | 10,4% | 12,1% |
Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 157,6 Mio. EUR (2023: 129,7 Mio. EUR). Die umsatzstärksten Kunden in diesem Segment
Ein effektives Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und trägt maßgeblich zur Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen – einschließlich der FACC Operations GmbH – bei. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu analysieren, sowie zu bewerten und wirksam zu steuern, um sowohl strategische als auch operative Ziele zu erreichen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Schaden abgewendet werden.
Die FACC AG hat ein umfassendes Risikomanagementsystem (ERM) implementiert, dass sich an international anerkannten Standards wie dem COSO-II-Rahmenwerk und der ISO 31000 orientiert. Dieses System gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben sowie die Integration in strategische und operative Entscheidungsprozesse. Das zentrale Risikomanagement stellt dabei die Methodenbereitstellung, Berichterstattung und Überwachung der definierten Mindeststandards sicher.
Das Risikomanagementsystem der FACC AG ist dezentral organisiert und kombiniert zentrale Steuerung mit lokaler Verantwortung. Diese Struktur ermöglicht eine effektive Risikobeurteilung und Steuerung bzw. Bewältigung von Risiken über alle Unternehmensebenen und -bereiche hinweg.
Die zentrale Risikomanagementfunktion der FACC AG ist verantwortlich für die Bereitstellung von Methoden und Tools sowie die Sicherstellung einheitlicher Mindeststandards. Sie übernimmt die Koordination und Aggregation der gemeldeten Risiken und stellt sicher, dass diese regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden.
Die Verantwortung für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken liegt dezentral bei den Risikoeignern, die innerhalb der operativen Einheiten und Tochtergesellschaften der FACC AG tätig sind. Diese Struktur schafft ein verstärktes Bewusstsein für Risiken in den operativen Bereichen. Sie trägt dazu bei, eine gelebte Risikokultur zu etablieren und sorgt dafür, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen.
Ein zentrales Element des Risikomanagementsystems der FACC AG ist das auf Vorstandsebene angesiedelte Risiko-Komitee, das regelmäßig, jedoch mindestens zweimal jährlich tagt. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands der FACC AG und wesentlichen internen Risikostakeholdern zusammen. Ziel des Risiko-Komitees ist es, die wichtigsten risikorelevanten Themen, Erkenntnisse und Ereignisse abzuwägen und mögliche Maßnahmen zu diskutieren. Die Ergebnisse dieses Gremiums fließen direkt in die strategische und operative Entscheidungsfindung des Vorstands ein.
Der Aufsichtsrat wird im Rahmen des Audit Committees regelmäßig über die Risikosituation informiert. Diese Berichterstattung
umfasst wesentliche Risiken sowie Maßnahmen zur Steuerung und Minimierung potenzieller Unsicherheiten und Gefahren.
Das zentrale Risikomanagement stellt sicher, dass alle Risiken in einem zentralen IT-gestützten System erfasst und halbjährlich aktualisiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Aggregation und Konsolidierung der Risiken auf Konzernebene und gewährleistet eine einheitliche und transparente Berichterstattung.
Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird durch kontinuierliche Überwachungs- und Verbesserungsprozesse sichergestellt. Im Rahmen dieser Prozesse werden mögliche Optimierungspotenziale identifiziert und umgesetzt, wobei sowohl interne als auch externe Anforderungen berücksichtigt werden.
Das ERM wird regelmäßig von Internal Audit geprüft, um sicherzustellen, dass die festgelegten Mindeststandards eingehalten und wirksam umgesetzt werden. Einmal jährlich erfolgt darüber hinaus eine Funktionsprüfung durch den Abschlussprüfer im Rahmen der Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Diese Überprüfung dient der Sicherstellung, dass das Risikomanagementsystem den Anforderungen an ein wirksames und angemessenes System entspricht und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung des ERM. Die Ergebnisse dieser Überwachungsund Prüfungsprozesse werden regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der FACC AG berichtet.
Anzumerken ist, dass das RMS zwar als angemessen und wirksam bewertet wird, jedoch systemimmanente Grenzen bestehen, die die Funktionsfähigkeit eines jeden Risikomanagementsystems einschränken können. Selbst ein sorgfältig ausgestaltetes und effektiv umgesetztes System kann nicht gewährleisten, dass alle Risiken rechtzeitig erkannt oder vollständig vermieden werden.
Die wesentlichen Risikofelder stellen sich wie folgt dar:
Die strategischen Risiken der FACC AG ergeben sich aus externen Einflüssen, regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Herausforderungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie, insbesondere der Strategie 2030, und die nachhaltige Geschäftsentwicklung haben können. In einem Marktumfeld mit hohen Innovations- und Kostenanforderungen ist eine frühzeitige Identifikation dieser Risiken daher unverzichtbar, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Das Risikomanagementsystem der FACC ermöglicht es, strategische Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. In den folgenden Abschnitten wird auf die wichtigsten Aspekte eingegangen, darunter die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen in der globalen Luftfahrtindustrie, die Komplexität der internationalen Lieferketten und die Herausforderungen eines zunehmend regulierten Umfelds.
Die Luftfahrtbranche ist stark von einer begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern (OEMs) geprägt, was zu einer hohen Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen führt. Änderungen bspw. in den Ratenhochlaufstrategien, Bedarfsplänen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Großkunden können unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von FACC haben. Zusätzlich erschweren die langfristigen Entwicklungszyklen der Branche sowie intensive Preisverhandlungen die Anpassungsfähigkeit an sich schnell verändernde Marktbedingungen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt FACC auf eine Diversifizierung ihrer Kundenbasis und den Ausbau neuer Geschäftsfelder. Zusätzlich werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung die von den OEMs angekündigten Bedarfe analysiert. Basierend auf Marktanalysen, externen Indikatoren und branchenspezifischen Trends werden diese Bedarfe adaptiert und im Sinne der strategischen Zielsetzungen von FACC mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen in die Planungen integriert. Dies ermöglicht es, frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren und die eigene Produktion flexibler zu steuern.
Die globalen und komplexen Lieferketten der Luftfahrtindustrie sind nicht nur anfällig für geopolitische Spannungen, Rohstoffknappheit oder externe Ereignisse wie Naturkatastrophen, sondern unterliegen auch hohen Qualitätsanforderungen und strengen Qualifizierungsprozessen. Zudem sind Lieferanten häufig durch OEMs vorgegeben, und bestimmte Bauteile oder Materialien stehen oft nur von einzelnen Herstellern (Single Source) zur Verfügung. Dies kann die Flexibilität in der Beschaffung weiter einschränken und das Risiko von Engpässen erhöhen.
FACC begegnet diesen Herausforderungen durch ein vorausschauendes Lieferkettenmanagement, das auf Diversifizierung, strategische Partnerschaften und optimierte Lagerhaltung setzt. Zudem wird die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten laufend analysiert, um frühzeitig alternative Bezugsquellen zu identifizieren und Versorgungsrisiken zu minimieren.
Die Luftfahrtbranche ist von einem streng regulierten Umfeld geprägt, das kontinuierlich neuen Anforderungen unterliegt. Verschärfte Exportkontrollen, wachsende Handelshemmnisse und strengere Umweltauflagen beeinflussen die Geschäftsabläufe entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Politische und wirtschaftliche Entwicklungen können zu Einschränkungen beim Zugang zu bestimmten Märkten, zu zusätzlichen Genehmigungspflichten oder zu erhöhten administrativen Aufwänden führen.
Für FACC ergeben sich daraus Herausforderungen in der Materialbeschaffung, der Lieferkette und der Markterschließung. Strengere Exportkontrollen können beispielsweise den Handel mit bestimmten Ländern oder den Zugang zu essenziellen Rohstoffen, Erzeugnissen und Technologien erschweren. Gleichzeitig erfordern regulatorische Änderungen eine laufende Anpassung der internen Prozesse, um die Einhaltung neuer Vorschriften sicherzustellen und Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden.
Um diesen Risiken zu begegnen, verfolgt FACC eine kontinuierliche Beobachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen und arbeitet eng mit Kunden, Zulieferern und Behörden zusammen. Durch vorausschauende Planungen und gezielte Maßnahmen stellt das Unternehmen sicher, dass es flexibel auf neue Vorgaben reagieren kann, um seine globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Die FACC operiert in einem globalen, wettbewerbsintensiven und konjunkturabhängigen Marktumfeld, das stark von der weltweiten Luftverkehrsnachfrage, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und geopolitischen Entwicklungen geprägt ist. Insbesondere ist die Geschäftstätigkeit eng mit der Ertragssituation der kommerziellen Fluggesellschaften sowie deren Bestellverhalten bei den Flugzeugherstellern verknüpft. Makroökonomische Faktoren wie beispielsweise Passagieraufkommen und Treibstoffpreise beeinflussen demnach maßgeblich die Bedarfsplanung der OEMs und damit auch die Bestellungen an FACC.
Ein spezifisches Risiko leitet sich dabei aus Änderungen der Auslieferungspläne der Flugzeughersteller ab. Reduzierte Produktionsraten oder zeitliche Verschiebungen bei den Auslieferungen können zu einer unmittelbaren Anpassung der Bestellmengen der von FACC produzierten Komponenten führen. Dies führt nicht nur zu möglichen Umsatzeinbußen, sondern kann auch zu einer verzögerten Amortisation der Entwicklungskosten führen, was die Rentabilität einzelner Programme nachhaltig beeinflussen kann. Darüber hinaus kann es infolge der nicht synchron verlaufenden Produktionszyklen und Bedarfsanpassungen zu einer Kapitalbindung aufgrund steigender Lagerbestände kommen, was das Working Capital zusätzlich belastet.
Zur Minderung und Steuerung dieser Risiken verfolgt FACC eine mehrgleisige Strategie:
Diese Maßnahmen ermöglichen es der FACC, den Herausforderungen eines volatilen Absatzmarktes aktiv zu begegnen und die langfristige Stabilität und nachhaltiges Wachstum zu sichern.
Operative Risiken umfassen sämtliche Gefahren, die direkt aus den Produktions- und Geschäftsprozessen der FACC hervorgehen. In einer Branche mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen stellt ihre systematische Erkennung und Steuerung einen zentralen Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg dar. Das InNeben technologischen und organisatorischen Aspekten können operative Risiken durch externe Faktoren wie globale Lieferengpässe oder geopolitische Einflüsse zusätzlich verstärkt werden. Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten wesentliche Risikokategorien, darunter Risiken in Bezug auf Informationssicherheit, Einkaufs- und Lieferantenrisiken, Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken sowie das Risiko von Betriebsunterbrechungen. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Gefahrenquellen und die jeweiligen Steuerungsmechanismen zu geben, die im Rahmen der täglichen Abläufe und des integrierten Risikomanagements kontinuierlich überwacht und angepasst werden.
FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse einer Vielzahl von Informations-, IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im schlimmsten Fall sowohl administrative als auch produktionstechnische Anlagen beeinträchtigen können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der steigenden Anzahl von Mitarbeitenden, die ortsunabhängig (z. B. im Homeoffice) arbeiten, vergrößert sich die Angriffsfläche für Cyberangriffe kontinuierlich.
Typische Risikofaktoren in diesem Umfeld sind Cybercrime-Attacken (z.B. Hacking, Phishing, Ransomware-Angriffe, usw.), Social-Engineering-Szenarien oder auch das unberechtigte physische Eindringen in sensible Bereiche. Zwischenfälle, die zum Verlust, zur Korrumpierung oder zur Verschlüsselung kritischer und sensibler Daten führen, bergen erhebliche Gefahren für die Reputation und die finanzielle Stabilität der FACC AG.
Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, setzt FACC auf ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. Im IT&S-Bereich werden laufend systemische Sicherheitsvorkehrungen implementiert und an neue Bedrohungsszenarien angepasst. Dies umfasst unter anderem moderne Firewall-Systeme, laufende Netzwerküberwachung, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, regelmäßige, kontrollierte Softwareupdates sowie weitere technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen. Dabei wird die Wirksamkeit durch externe Audits, Penetration Tests und Zertifizierungen regelmäßig überprüft. Ergänzend dazu finden wiederkehrende Mitarbeiterschulungen und Informationskampagnen statt, um das Bewusstsein für Betrugsversuche (z. B. Social Engineering) und Cybergefahren zu schärfen.
Die physische Sicherheit an den Produktions- und Unternehmensstandorten wird beispielsweise durch Zutrittskontrollen und weitere Schutzmaßnahmen gewährleistet. Auf diese Weise minimiert FACC das Risiko von Beeinträchtigungen sowohl im administrativen als auch im produktionstechnischen Bereich und reduziert potenzielle Reputations- und Vermögensschäden durch Cyberangriffe.
FACC führt im Einkaufsbereich systematische Risikobewertungen der Zulieferketten durch, um potenzielle Störungen wie globale Lieferengpässe, volatile Rohstoffmärkte oder geopolitische Unsicherheiten frühzeitig zu identifizieren und zu steuern. Lieferverzögerungen und Engpässe haben sich zuletzt in der gesamten Luftfahrtindustrie deutlich verstärkt und können sich in Form eines sogenannten Ripple Effekts wellenartig durch die gesamte Lieferkette ausbreiten. In der Folge kann es zu kurzzeitigen Produktionsstopps, längeren Durchlaufzeiten, erhöhten Kosten und höherem Kapitalbedarf kommen, was die Liefertreue und damit die Planungssicherheit von FACC beeinträchtigen kann.
Um diese Risiken zu minimieren, setzt FACC auf strategische Partnerschaften und regelmäßige Lieferantenaudits. Eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei Projektbeginn und bei wesentlichen Änderungen ermöglicht die frühzeitige Erkennung möglicher Produktrisiken. Die Bewertung der Lieferqualität und Liefertreue erfolgt kontinuierlich über ein systemgestütztes Verfahren. Abweichungen werden systematisch erfasst, analysiert und an das Management berichtet. Auf diese Weise stärkt FACC ihre Resilienz in der gesamten Lieferkette und gewährleistet auch unter unsicheren Rahmenbedingungen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Luftfahrt.
Als Zulieferer in der Luftfahrtindustrie entwickelt und produziert FACC Komponenten, die in Flugzeugen oder Triebwerken verbaut werden. Potenzielle Fehler oder Funktionsmängel könnten daher Eigentum, Gesundheit oder das Leben Dritter gefährden, was eine konsequente Fokussierung auf Produktsicherheit erfordert. Da FACC die Haftung gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Dritten weder vertraglich einschränken noch ausschließen kann, werden sämtliche Produkte bereits während des Herstellungsprozesses kontinuierlichen Funktions- und Qualitätskontrollen unterzogen. Abschließende Prüfungen vor Auslieferung stellen zudem sicher, dass alle vereinbarten Spezifikationen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden.
In Projekten, für die FACC die Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund möglicher Konstruktionsfehler ein erhöhtes Risiko. Dieses wird durch ein systematisches Qualitätsmanagement weitestgehend minimiert, das regelmäßige Kontrollschritte in allen Entwicklungsphasen sowie zielgerichtete Fehlermöglichkeitsund Einflussanalysen (FMEA) umfasst. Ergänzend dokumentiert und archiviert FACC alle qualitätsrelevanten Schritte (Quality Records) in einem unternehmenseigenen Archivierungssystem. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Leistungen und Produkte den festgelegten Vorgaben sowie den behördlichen Freigaben entsprechen.
Trotz angemessener Produkthaftungsversicherungen könnten sich Qualitätsmängel oder -fehler im Ernstfall negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.
Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.
Rechtliche Risiken resultieren aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, denen FACC im nationalen sowie internationalen Umfeld unterliegt. Ein effektives Compliance Management ist dabei wesentlich, um Verstöße zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus tragen präzise vertragliche Regelungen und interne Kontrollmechanismen zur Minimierung möglicher finanzieller und reputationsbezogener Folgen bei.
Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten zentrale Aspekte rechtlicher Risiken, darunter potenzielle Rechtsstreitigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Dabei wird deutlich, wie FACC auf Rechtsentwicklungen reagiert und rechtliche Anforderungen in den täglichen Geschäftsabläufen verankert, um einen integrierten und ganzheitlichen Schutz der Unternehmensinteressen zu gewährleisten.
FACC ist unregelmäßig in verschiedene Zivilgerichtsverfahren verwickelt, die aus der regulären Geschäftstätigkeit resultieren können. Für einige dieser Verfahren werden Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Die Rückstellungen basieren auf Einschätzungen von qualifizierten Fachexperten und Rechtsberatern.
Sofern bei bestimmten Verfahren ein negativer Ausgang als sehr unwahrscheinlich erachtet wird oder der mögliche Ausgang derzeit nicht quantifizierbar ist, werden keine Rückstellungen gebildet. Zusätzlich ist zu beachten, dass negative Entwicklungen in Gerichtsverfahren potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Reputation von FACC haben können. Daher werden proaktive Kommunikationsstrategien und Risikomanagementmaßnahmen ergriffen, um dem entgegenzuwirken.
Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist der Schutz des geistigen Eigentums aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. FACC nutzt hierfür unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Allerdings können Patentrechtsanfechtungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
FACC operiert in einem hochtechnologischen und stetig wachsenden Umfeld, das von einer umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen zu vermeiden, betreibt FACC umfangreiche Patentrecherchen. Ein Restrisiko bleibt jedoch bestehen.
Das operative Geschäft der FACC AG ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, darunter Währungs-, Zins-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Das Risikomanagement des Konzerns konzentriert sich daher unter anderem darauf, die Volatilität der Finanzmärkte zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um potenziell negative Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu minimieren. Die Verantwortung für die Identifizierung, Bewertung und Absicherung dieser Risiken liegt im Bereich Accounting & Treasury, der dabei eng mit den operativen Einheiten des Konzerns zusammenarbeitet. Weitere detaillierte Informationen zu diesen finanziellen Risiken und den entsprechenden Risikomanagementstrategien sind in Note 45 des Konzernanhangs enthalten.
Im Einklang mit den relevanten Vorgaben orientiert sich FACC bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dabei wird sowohl untersucht, welche wesentlichen Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen auf Umwelt-, Sozial- , Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Inside-Out-Perspektive), als auch, welche Risiken und Chancen sich aus diesen Faktoren für FACC selbst ergeben (Outside-In-Perspektive). Eine detaillierte Darstellung der dabei identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken ist dem Nachhaltigkeitsbericht der FACC AG zu entnehmen.
In die Risikosteuerung fließen zudem zunehmend auch Environmental-, Social- und Governance-(ESG)-Aspekte ein, um frühzeitig auf mögliche Auswirkungen reagieren zu können und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu sichern.
Die Gesamtrisikosituation der FACC AG ergibt sich unter anderem aus den zuvor erläuterten Risikobereichen. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen und Einschätzungen ist eine bestandsgefährdende Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 als hinreichend unwahrscheinlich einzustufen.
FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um sich mit neuartigen Anwendungen und Prozessen am Markt zu behaupten, die Anforderungen der Kunden auf immer bessere Art zu lösen und weitere Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Nicht zuletzt sollte hier ein gemeinsam mit Airbus gestartetes Forschungsunterfangen unter dem "Clean Aviation Europe EU Programm" genannt werden.
Im Geschäftsjahr 2024 wendete FACC 62,6 Mio. EUR bzw. knapp 7 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.
Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von Mitbewerbern zu unterscheiden. FACC beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion von Leichtbaukomponenten erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC.
Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen sowie Material- und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen:
2024 wurden 2 Patente zur Anmeldung gebracht und für 37 Patente hat FACC eine Patenterteilung erhalten. Per Ende Dezember 2024 hält die FACC somit 503 aufrechte Patente.
Die FACC AG wurde 2024 von EMBRAER mit dem Best Supplier Award in der Kategorie "Structures" ausgezeichnet sowie in das Supplier Advisory Council des brasilianischen Luftfahrtherstellers aufgenommen – ein strategisches Gremium, in dem gemeinsame Chancen und Strategien für die Herausforderungen der Zukunft thematisiert werden. Die hohe Exportleistung der FACC von
annähernd 100 Prozent in den letzten Jahren und die damit verbundenen wirtschaftlichen Impulse für die Region spiegelt auch der Exportpreis in Silber der österreichischen Wirtschaftskammer wider, der im Juni an die FACC vergeben wurde.
Der Fokus der FACC, für ihre Mitarbeitenden optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, zeigt sich auch an einer groß angelegten Studie des Personaldienstleisters Randstad, bei der die FACC österreichweit zu den sechs besten Arbeitgebern zählte. In Oberösterreich wurde der erste Platz erreicht. Auch der Erhalt des Leading Employer Award 2024 unterstreicht die Position der FACC als einer der TOP Arbeitgeber Österreichs. 2024 wurde FACC gemeinsam mit dem Forschungszentrum CHASE, der LIT-Factory Linz, der JKU und dem Materialhersteller VICTREX beim JEC World Innovation Award in der Kategorie "Aerospace Part" nominiert.
FACC hat im Jahr 2024 den Backbone der Composite Herstellung, faserverstärkte Duroplast Materialien und Prozesse, weiter in Richtung Ratenfähigkeit, Auslastungsoptimierung und Arbeitszeitreduktion verbessert. Es ist dabei gelungen ein kabinentaugliches weil brandbeständiges - Epoxidharz Prepreg System zu identifizieren, das eine erhebliche Verbesserung der Oberflächengüte ermöglicht. Des Weiteren wurden signifikante Fortschritte in der Auseinandersetzung mit schnell-härtenden Struktur Prepregs erzielt deren Einsatz bereits auf einem Kundenprojekt eingeplant ist.
FACC hat den bereits in den Vorjahren eingeschlagenen Entwicklungsweg für faserverstärkte thermoplastische Bauteile auch 2024 fortgesetzt. Thermoplastische Bauteile gelten als vielversprechende Technologien um eine wirtschaftliche Kombination aus Hochratenfähigkeit, Leichtgewicht und Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Die Bemühungen der letzten Jahre zeigen erste Früchte in Form von einschlägigen Anfragen für Produktionsaufträge mit besagter Technologie im Struktur-, Triebwerks- sowie im Kabinenbereich. In Zusammenarbeit mit diversen OEM's im Struktur- und Triebwerksbereich konnten fortschrittliche Fertigungsverfahren weiter erforscht werden, um den Technologiereifegrad sukzessive weiter zu erhöhen. Dazu zählt die intensive Auseinandersetzung mit thermoplastbasierter Faserablage mittels Automated Fiber Placement und Pick&Place. Weiters wurden signifikante Fortschritte im Bereich der Konsolidierung von gewichtsoptimierten Laminaten erzielt, sogenannte Tailored Banks. Zusammen mit der bereits in den Vorjahren etablierten hochtemperatur Konsolidierund Umformpresse können damit die vorrangigen Fertigungsschritte direkt bei FACC abgebildet werden.
Kreislaufwirtschaft und die Erreichung der EU-Klimaziele sind Herausforderungen, die durch intelligente Wahl der Materialien und Fertigungsprozesse unterstützt werden können. FACC beschäftigt sich hier mit Materialsystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie mit schnellaushärtenden Materialsystemen, um Prozesszeiten und Energieverbrauch im Fertigungsprozess reduzieren zu können. Weiters kann aufgrund der Wiederverwertungsmöglichkeit des thermoplastischen Verschnitts aus der Strukturfertigung ein Materialkreislauf geschlossen werden. Ziel ist es, Kabinenbauteile aus rezyklierten Hochleistungspolymer herzustellen. Die dazu notwendigen Technologien befinden sich gerade im Forschungsstadium. Erste Demonstratoren wurden bereits umgesetzt. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können beschäftigt sich FACC des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment (LCA).
Die Umsetzung von Bauteilen mit dem niedrigst möglichen Gewicht gilt für FACC als Schlüsseltechnologie für das Geschäft. Niedriges Gewicht bedeutet weniger Energieeinsatz, um das Produkt zu bewegen, was sich direkt positiv auf die Betriebsemissionen auswirkt sowie Scope-4 Emissionen reduziert. Weniger Gewicht ist außerdem für den eVTOL- und Space-Markt alternativlos um als Produkt überhaupt ökonomisch zu funktionieren.
Die Forschungs- und Innovationsanstrengungen gehen diesbezüglich daher intensiv in die Auseinandersetzung, wie die Lösungen von FACC noch leichter konzipiert werden können, ohne dafür die Wettbewerbs- und die Ratenfähigkeit zu schmälern.
Um zukünftige Flugzeuge der kommenden Generation massereduziert, robust und wettbewerbsfähig fertigen zu können, wird an fortschrittlichen Fertigungs- und Materialtechnologien geforscht. Neben der Entwicklung von Automated Fiber Placement und Pick&Place spielt die Optimierung des gesamten Wertstroms eine wesentliche Rolle, um Effizienzen gesamtheitlich zu heben. Gekoppelt werden diese Aktivitäten mit Digitalisierungsinitiativen, um Prozessdaten erheben zu können, welche für die Berechnung von Lebenzyklusanalysen benötigt werden. Weiters kann mit Aushärtegradsensorik die Zykluszeit in der Pressen- und Autoklavenfertigung reduziert werden.
Die intensive Auseinandersetzung mit Automatisierung und Digitalisierung in der Fertigung von Faserverbundwerkstoffen sichert den Wirtschaftsstandort langfristig ab.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.850 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.456 FTE).
In Österreich waren zum 31. Dezember 2024 3.059 FTE beschäftigt (FTE; Vorjahr: 2.851 FTE). Dies entspricht rund 79,5Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns (Vorjahr: 82,5 Prozent).
| Arbeiter | Angestellte | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Central Services | 310 | 483 | 793 |
| Aerostructures | 727 | 192 | 919 |
| Engines & Nacelles | 327 | 115 | 442 |
| Cabin Interiors | 630 | 159 | 789 |
| Tochtergesellschaften | 481 | 381 | 862 |
| FACC AG | 0 | 45 | 45 |
| Summe | 2 475 | 1 375 | 3 850 |
Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Staatsangehörige aus 52 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 47 Prozent der Belegschaft besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, 13 Prozent kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 30 Prozent für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Der Frauenanteil in der Lehrlingsausbildung von FACC beträgt aktuell 36 Prozent.
Eine motivierte und einsatzkräftige Belegschaft ist in Zeiten des allgemeinen Arbeitskräftemangels und generell in herausfordernden Zeiten unerlässlich. FACC hat dies schon früh erkannt und bietet mit dem bereits im Jahr 2023 neu gelaunchten LIFE Program eine Fülle von Maßnahmen. Das LIFE Program besteht aus fünf Säulen: Vital LIFE, Career LIFE, Green LIFE, Family LIFE und Social LIFE. Hinter jeder Säule findet sich eine Vielzahl von Benefits zu unterschiedlichen Themen und Aktionen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für die Mitarbeitenden:
Geboten werden vielfältige Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sowohl im physischen als auch im psychisch-mentalen Bereich. Mitarbeitende können unter anderem bei Impfaktionen gegen FSME und Grippe teilnehmen, Gesundheitsvorsorge im Rahmen von jährlichen Blutspendeaktionen oder auch jederzeit online abrufbare Fitnessvideos in Anspruch nehmen.
Career LIFE stellt die Entwicklung von Mitarbeitenden in den Mittelpunkt. So bietet etwa das Programm der Expertenkarriere Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Experten abseits der klassischen Managementkarriere. Dadurch werden Experten sichtbar im Unternehmen und erfahren gezielt Anerkennung für ihre Leistungen. In der neu eingeführten Projektkarriere wurden nun zusätzlich auch Karrierewege im Projektmanagement definiert und transparent.
Green LIFE stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Neben einer Second Hand Verkaufsplattform haben Mitarbeitende
auch die Möglichkeit Fahrräder oder E-Bikes zu leasen und so von steuerlichen Vorteilen zu profitieren:
Seit Juni 2022 bietet die FACC ihrer Belegschaft an, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. FACC will mit der Aktion "Jobrad" mehr nachhaltige Bewegung in den Berufsalltag bringen. Die Mitarbeitenden können dazu beim Fahrradhändler ein Rad ihrer Wahl aussuchen und zwischen mehreren Leasing- und Versicherungsvarianten wählen. Der Vorteil liegt darin, dass die Leasingrate bei Abzug durch FACC im Rahmen der Personalverrechnung steuermindernd abgerechnet wird.
FACC setzt nicht nur in der Luftfahrt auf nachhaltige Technologien und Mobilitätskonzepte, sondern auch beim alltäglichen Pendelverkehr unserer FACC-Crew und hat begonnen, eine eigene E-Firmenflotte für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz aufzubauen. Wer sich zu dauerhaften Fahrgemeinschaften zusammenschließt, kann diese Fahrzeuge nützen und damit nicht nur Kosten sparen, sondern auch Gutes für die Umwelt tun.
In puncto Flexibilität möchte die FACC gerade auch den berufstätigen Mitarbeitenden den Spagat zwischen Job und Familie erleichtern. Es gibt sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in den FACC Kids Clubs. Neben St. Martin i. I. besteht auch ein Kids Club in Ried i. I., um noch mehr gute Betreuungsplätze für die Kinder von Crew-Mitgliedern bereithalten zu können. Darüber hinaus beweist FACC größtmögliche Flexibilität, um persönliche und berufliche Bedürfnisse bestmöglich zu vereinbaren, dazu gehören unter anderem Elternteilzeit, Pflegekarenzen, Papamonat und der geburtstagsfreie Tag.
Immer wichtiger werden in diesem Zusammenhang auch die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. Auch hier hat FACC sehr früh erkannt, dass hochflexible Modelle attraktiv für die Belegschaft und potenzielle neue Crew-Mitglieder sind. Deshalb bietet FACC neben einer Gleitzeitregelung für Angestellte und neben der Möglichkeit zur Einarbeitung von Fenstertagen zudem bis zu zehn Gleittage oder sogar bis zu 15 Gleit-Freitage an. Zudem gilt bei FACC eine besonders flexible Homeoffice-Regelung: Arbeiten zuhause liegt allein in der Absprache zwischen Mitarbeiter und Führungskraft und unterliegt sonst, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, keiner Limitation. Im Geschäftsjahr 2024 verbrachten FACC-Mitarbeiter 32.614 Tage im Homeoffice. Darüber hinaus ermöglicht FACC eine Vielzahl an Teilzeitarbeitsmodellen, die besonders von Personen mit Kinderbetreuungsaufgaben oder zur beruflichen Weiterentwicklung genutzt werden.
Aufgrund unseres bisherigen Engagements und gleichzeitig als Weichenstellung für die Zukunft hat FACC im Herbst 2024 den Zertifizierungsprozess zur Erlangung des staatlichen Gütezeichens "berufundfamilie" durchlaufen. Unter Miteinbeziehung von Vertreter der Belegschaft sowie der Führungskräfte wurden die bestehenden Maßnahmen beleuchtet sowie Schwerpunkte für die Zukunft definiert. Im Dezember 2024 wurde seitens des Audit-Kuratoriums das Grundzertifikat "berufundfamilie" erteilt, welches von 5.12.2024 bis 04.12.2027 gültig ist.
Social LIFE
Um zu den Besten zu gehören, braucht es Engagement, Teamspirit und Innovationsgeist. FACC will mit ihren Mitarbeitenden nicht nur Erfolge erreichen, sondern diese auch gemeinsam feiern. So gibt es neben dem Teamaward Leonardo, der jährlich die besonderen Teamleistungen auszeichnet, diverse Mitarbeiterevents wie z.B. Weihnachtsfeier, Familienfest sowie Pausenbereiche und Kantinen.
Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2024 in Summe 567 interne Trainings organisierte, an denen 6.341 Beschäftigte teilnahmen. Darüber hinaus fanden 55 externe FACC-Trainings statt, in denen insgesamt 540 Mitarbeitende geschult wurden und mehr als 30 verschiedene Sprachtrainings.
Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Belegschaft verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben den bereits bestehenden E-Learnings wurde auch 2024 das Angebot weiter ausgebaut. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.
Damit sichergestellt ist, dass die Belegschaft sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllt, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte in kontinuierlicher Überarbeitung. Der sogenannte "LSO-Lerner"/ "Manager Self Service" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Crew-Mitglied zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue spezifische Ausbildungen für Vorgesetzte im Arbeiterbereich, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Angestellte.
Auch die Lernatmosphäre wurde im Zuge der neu eröffneten FACC Academy auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Vier Schulungsräume mit modernster Präsentationstechnik, ein helles Atrium und eine Videowall für Events sorgen für den perfekten Lernbetrieb. Ein hervorragend ausgebildetes Trainerteam bringt neue und bestehende Crew-Mitglieder auf die höchste Know-how Stufe. Neu eintretende Kollegen starten mit dem Onboarding direkt in der Academy und werden je nach Ausbildungszweig bis zu zwei Wochen durchgehend unterrichtet. Seit der Eröffnung im September 2024 wurden rund 200 Mitarbeitende vor Ort ausgebildet.
Für die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden ebenso wie für den Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, dass Know-how und Talente der Crew möglichst gut eingebracht und angewendet werden können. Die unterschiedlichen Qualifikationen und Stärken der Mitarbeiter werden in drei Entwicklungswegen gebündelt:
Hier kommt es vor allem auf die Führungsqualitäten, das proaktive strategische Denken, die Breite des Handlungsspielraums und den Impact auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg an.
Ein hohes Maß an Expertise, Fachwissen, Erfahrung, Eigenständigkeit und Verantwortung im jeweiligen Fachgebiet zeichnet Mitarbeitende in diesem Bereich aus.
Die Bedeutung und Größe des Projekts sowie die Rolle, die man im Projekt einnimmt, stehen hier genauso im Vordergrund wie Organisationstalent und Flexibilität.
Die Umsetzung der Entwicklungspfade und die entsprechende Zuordnung der Angestellten in die jeweiligen Stufen wurde Mitte 2022 gestartet. Aufgrund der jährlich stattfindenden Review-Gespräche ist dies ein fortlaufender Prozess.
Der Fokus im Bereich Employer Branding lag 2024 neben dem konstanten Ausbau der Arbeitgeber-Marke vor allem auf der Ansprache und dem Recruiting von Arbeitskräften im Produktionsbereich. Dabei wurden verschiedene Recruitingplattformen zum Einsatz gebracht und die Zusammenarbeit mit externen Partnern forciert.
Im Bereich Social Media kamen mit Erfolg vermehrt Video-Kampagnen auf unterschiedlichen Plattformen, wie z.B. TikTok zum Einsatz. Zusätzlich wird im Social Media-Recruiting auch auf KI-Tools gesetzt.
Im Mai 2024 fand die "Lange Nacht der Forschung" statt, bei dem sich rund 800 Besucher im Rahmen von Führungen durch einen Ausstellungsparcourt einen Einblick in die FACC-Welt verschaffen konnten und so die Präsenz von FACC als lokaler Arbeitgeber gefestigt werden konnte.
Mit der "FACC Future Crew" (Lehrlinge) setzt FACC langfristig auf Nachwuchs. Um in diesem umkämpften Markt zu bestehen sind die bewährten Anreize u.a. sieben Wochen Urlaub, Gratismittagessen, Prämien für erfolgreiche Berufsschulabschlüsse u. v. m. für Lehrlinge.
Auch das Masterprogramm für Studierende kam wieder bewährt zum Einsatz. Es bietet Masterstudenten sehr flexible Arbeitszeiten und somit die Möglichkeit Praxiserfahrung in der Luft- und Raumfahrt zu erlangen und eine enge Verbindung mit FACC aufzubauen.
Vor allem die Zusammenarbeit mit Schulen war eines der vorrangigen Employer Branding Ziele im letzten Jahr. FACC konnte die Kooperation mit Schulen weiter ausbauen und die Anzahl der Patenklassen auf drei erhöhen. Das Projekt FACC HELD Drohne geht in die nächste Phase. Im Rahmen dieses Projektes werden Schüler der HTL Ried, HTL Andorf, HTL Braunau und HTL Vöcklabruck eingeladen eine Paketdrohne zu entwickeln und zu produzieren. Die Schüler arbeiten in einem gemeinsamen schulübergreifenden Team zusammen, wobei jede Schule einen fachlichen Schwerpunkt übernimmt. Das Projekt beinhaltet zwei Praktika sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit. Im Frühjahr 2026 soll der Testflug der Drohne stattfinden. Das HELD Drohnen Projekt ist für FACC eine gute Möglichkeit die Bekanntheit in den Schulen zu festigen.
Als internationales Unternehmen mit einer Belegschaft aus 52 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.
Für unsere internationalen Mitarbeitenden wurden 2024 in regelmäßigen Abständen "International Cafés" veranstaltet, um den "Internationals" die Möglichkeit zu geben, sich mit anderen FACC Crew-Mitgliedern auszutauschen und von ihren Erfahrungen, Herausforderungen und Tipps für das Leben in Österreich zu profitieren. Zudem werden individuelle und maßgeschneiderte Informationen und Lösungen für alle Aspekte des täglichen Lebens durch eine Kooperation mit dem Verein "Initiative Lebensraum Innviertel" bereitgestellt. Der Themenschwerpunkt jeder Veranstaltung richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen unserer internationalen Belegschaft.
Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden fortgeführt, sodass FACC rasch die richtigen Personen und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.
Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2024 in Summe 42 Lehrlinge in acht verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung trägt das Unternehmen das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb", welches vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wurde.
Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metalltechnik mit Hauptmodul Zerspanungstechnik, Kunststoffverfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik, Applikationsentwicklung - Coding und Einkauf. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" an der FH Wels erstmals ein FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. 2024 wurden wieder zwei neue Studierende für diesen Studiengang gewonnen. Die Studierenden werden mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. In Summe bietet FACC nun sechs Studenten des Leichtbau- und Composite Lehrgangs der FH-Wels ein Stipendium an.
Die Bedeutung von Diversität und Internationalität als Erfolgsfaktoren in Unternehmen ist unbestreitbar. Die Vielfalt von über 50 Nationen bringt eine Fülle von unterschiedlichen Perspektiven und Anforderungen mit sich, welcher sich FACC bewusst ist.
Ein Fokus auf die Aspekte des lebensphasengerechten Arbeitens ermöglicht nicht nur Vielfalt in der Belegschaft, sondern eröffnet gleichzeitig Chancen für Wachstum in Zeiten des Fachkräftemangels. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei FACC vervielfacht: Im Vordergrund stehen Flexibilität für die Beschäftigten sowie neue Ansätze, die es auch Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, Führungspositionen zu übernehmen. Neben Gleitzeit und Home-Office wird beispielsweise Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit auch für Produktionsmitarbeitende.
Beim Jobsharing werden z.B. für Quer- bzw. Umsteiger, Karenzrückkehrer oder Personen in Weiterbildung hochflexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung angeboten. Dabei geht es auch um Ältere, um aus dem Unternehmen Ausscheidende und darum, ihr Wissen und ihre Erfahrung durch innovative Angebote und Arbeitsmodelle in der Organisation zu halten.
Das Mentoring Programm richtet sich an Schülerinnen der 4. HTL-Klassen. FACC ist nun bewährt bei diesem Programm vertreten und bietet aktuell zwei Schülerinnen der HTL Andorf einen FACC-internen Mentor, der den jungen Frauen als Sparringpartner zur Verfügung steht. Weiters bietet FACC den Teilnehmerinnen ein Praktikum im Sommer sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit.
Im September 2023 gelang der großartige Start des FACC Wings for Women Netzwerkes mit einer Auftaktveranstaltung, an der rund 130 Personen teilgenommen haben. Ziel des Wings for Women Netzwerkes ist die Förderung der Chancengleichheit, Female Empowerment und die Steigerung der Frauenquote in Führungspositionen. Im Rahmen des Netzwerkes werden pro Jahr vier Veranstaltungen angeboten, bei denen durch Impulse von Experten, Workshops und Networking-Möglichkeiten gezielte Inputs zur beruflichen Förderung von Frauen erfolgen. So wurden im Jahr 2024 neben Veranstaltungen bei FACC vorort mit Workshops und KeyNotes auch Kooperationen in der Umgebung genutzt, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu interessanten Themen (z.B. Finanzthemen speziell für Frauen) zu ermöglichen.
Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Entwicklung einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur bei, sondern stärken nachhaltig die Innovationskraft, die Positionierung des Unternehmens als attraktive Arbeitgeberin für sowohl Bewerber als auch für die bestehenden Mitarbeiter und letztlich den Erfolg auf globaler Ebene.
Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.
12.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.
Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.
Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.
Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.
Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Plan-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.
Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind mit dem Vorstand abzustimmen. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.
12.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.
Zum 31. Dezember 2024 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten.
Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2024 44,5Prozent oder 20.397.364 Stück.
Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeitende das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.
In der 9. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2023 wurde ein Beschluss zum Widerruf, der in der 5. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen, um bis zu EUR 9.000.000,00 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, unter Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Barund / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.
Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.
Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
Zum 31. Dezember 2024 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.
Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn
Die Luftfahrtbranche erlebte 2024 ein Rekordjahr: Eine historische Passagierzahl von 4,90 Milliarden Personen, eine durchschnittliche Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent und ein RPK-Anstieg von 8,6 Prozent gegenüber 2023 belegen die anhaltende Begeisterung für das Reisen – mit besonders starkem Wachstum in der Asien-Pazifik-Region. Für 2025 wird nach letzten Prognosen der IATA erwartet, dass sich dieser Trend fortsetzt. Die IATA geht von rund 5,2 Milliarden Passagieren und weiterhin soliden Nettogewinnen aus.
Die generelle, positive Entwicklung der Luftfahrtbranche bleibt bestehen und wird durch folgende Zahlen belegt.:
Für das Geschäftsjahr 2025 wird erwartet, dass die Luftfahrtbranche trotz bestehender Herausforderungen ihren Wachstumskurs fortsetzt. Die positiven Impulse aus der globalen Wirtschaft und die Zahlen aus 2024 bieten eine gute Basis für weiteres Wachstum. Gleichzeitig fordern Lieferkettenprobleme, steigende operative Kosten und bürokratische Hürden – speziell in Europa, den maximalen Fokus auf Innovation und Effizienz. Unternehmen, die frühzeitig in innovative Technologien und nachhaltige Lösungen investieren, werden langfristig im Wettbewerb bestehen und von den sich ergebenden Chancen profitieren.
Der Wirtschaftsstandort Europa und hier ganz besonders Österreich stehen weiterhin vor großen Standortherausforderungen. Die hochinflationären letzten Jahre haben für global ausgerichtete Unternehmen wie FACC einen enormen Kostendruck mit sich gebracht, der die Wettbewerbsfähigkeit deutlich beeinträchtigt hat. Dies gilt auch innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums: Die Mitbewerber der FACC sind unter anderem in Deutschland, Frankreich oder Spanien zu finden. In diesen Ländern waren die Kostensteigerungen (vor allem Personalkosten) nicht so ausgeprägt wie in Österreich. FACC muss diesen überproportionalen Standortnachteil durch die Umsetzung eines Effizienzsteigerungsprogramms kompensieren.
Die übergeordnete Zielsetzung der FACC für das Jahr 2025 ist eine weitere nachhaltige Steigerung der operativen Profitabilität sowie des Free Cashflows, um das Finanzprofil des Konzerns weiter zu verbessern.
Um diese Zielsetzung erreichen zu können und die angesprochenen Standortnachteile kompensieren zu können, hat der Vorstand im 4. Quartal 2024 ein Effizienzsteigerungsprogramm beschlossen. Dieses Programm umfasst fünf Teilprojekte, die gemeinsam bis zum Ende des Jahres 2026 zu einer deutlichen Verbesserung der operativen Profitabilität (EBIT) sowie des operativen Cashflows führen sollen. Die fünf Teilprojekte sind:
Der Ausbau des kroatischen Werkes wurde 2024 planmäßig abgeschlossen und in den Jahren 2025 und 2026 wird durch kontinuierliche Verlagerung von Projekten im Cabin Interior-Segment aus Österreich nach Kroatien die Auslastung des kroatischen Werks gesteigert. Dasselbe gilt für die Verlagerung der COMAC C919 und ARJ21 Projekte nach China. Die Steigerung der Auslastung in Kroatien und China ist nach wie vor der Schlüssel zur nachhaltigen Profitabilitätssteigerung im Segment Cabin Interior. Das Management erwartet im Verlauf des Jahres 2025 einen positiven EBIT-Beitrag des Segments.
Allgemein erwartet das FACC-Management für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin Umsatzwachstum in allen Geschäftssegmenten. Mit der starken globalen Nachfrage nach neuen Flugzeugen kämpfen die OEMs sowie die nachgelagerten Tier 1 Partner nach wie vor mit der Stabilität der Lieferketten. Die Situation hat sich im Vergleich zu 2024 und 2023 zwar verbessert, das FACC-Management geht aber auch im Jahr 2025 von Lieferengpässen aus, die den Ratenhochlauf beeinflussen können. Die Wahl von Donald Trump zum neuen US-Präsidenten und dessen Implementierung von Zöllen sowie potenziellen Gegenzöllen anderer Wirtschaftsregionen sorgt zusätzlich für derzeit noch nicht vollständig abschätzbare Komplexität in den internationalen Zulieferketten. Zusätzlich sorgen geopolitische Spannungen für Unsicherheit. Das FACC-Management reagiert auf diese Komplexitäten mit verschiedenen Maßnahmen, um die jederzeitige Lieferfähigkeit gegenüber unseren Kunden sicherzustellen (z.B. die vermehrte Local-for-Local Fertigung von Produkten).
Auf Plattform-Ebene rechnet das FACC-Management vor allem bei den Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen (allen voran Airbus A320 und COMAC C919) mit weiter steigenden Bauraten. Bei den Großraumflugzeugen sind vor allem Airbus A350 sowie Boeing 787 weiterhin die wichtigsten Plattformen für FACC. Bei beiden Flugzeugtypen werden für 2025 stabile bis leicht steigende Bauraten erwartet. Die im letzten Jahr angekündigte zeitversetzte Bauratensteigerung im Vergleich zu den Kleinraumflugzeugen ist eingetreten. Ebenfalls weiterhin stabil bis leicht steigend wird der Business Jet-Bereich eingeschätzt.
Als weiterhin stark wachsender Geschäftsbereich wird der Advanced Air Mobility-Bereich (AAM / Drohnen-Geschäft) eingeschätzt. Insgesamt arbeitet FACC weiterhin mit vier Unternehmen an AAM-Projekten, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden. Vor allem bei zwei Drohnenprojekten erwartet das FACC-Management wesentliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Laufe des Jahres. Für die FACC ist das Engagement in diesem Bereich ein wertvoller Beitrag zur Erweiterung unserer technologischen Fähigkeiten, die vor allem für die Entwicklung neuer ziviler Flugzeugtypen gegen Ende des Jahrzehnts notwendig sein werden.
Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet das Management der FACC auf Basis der allgemeinen Prognosen sowie der derzeit verfügbaren Kundenprognosen ein weiteres Umsatzwachstum im Bereich von 5 – 15 Prozent. Das operative Ergebnis soll sich durch zu erwartende Skaleneffekte sowie durch Effekte aus dem Effizienzsteigerungsprogramm weiter verbessern. Diese Prognose gilt unter der Voraussetzung, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 nicht weiter verschlechtern und die von unseren Kunden übermittelten Planungsdaten nicht geändert werden.
Ried im Innkreis, am 10. März 2025
Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands
Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands
Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands
Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands
für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024
| 2023 | 2024 | ||
|---|---|---|---|
| Note | EUR000 | EUR000 | |
| Umsatzerlöse | 8 | 736.202 | 884.523 |
| Umsatzkosten | 9 | –645.918 | –793.987 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) | 90.284 | 90.535 | |
| Forschungs- und Technologieaufwendungen | 10 | –2.248 | –2.769 |
| Vertriebsaufwendungen | 11 | –8.593 | –8.627 |
| Verwaltungsaufwendungen | 12 | –65.326 | –60.554 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 13 | 8.908 | 13.559 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14 | –5.536 | –3.811 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 17.490 | 28.332 | |
| Finanzierungsaufwendungen | 17 | –19.900 | –26.634 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 17 | 2.417 | 3.247 |
| Finanzergebnis | –17.483 | –23.387 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 7 | 4.945 | |
| Ertragsteuern | 18 | 9.099 | 1.410 |
| Ergebnis nach Steuern | 9.106 | 6.355 | |
| Unverwässertes (=Verwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) | 19 | 0,20 | 0,14 |
| Ausgegebene Aktien in Stück | 45.790.000 | 45.790.000 |
für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024
| Note | 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 9.106 | 6.355 | |
| Währungsdifferenzen aus Konsolidierung | 33 | –212 | 182 |
| Cashflow Hedges | 33 | 6.636 | –15.873 |
| Cost of Hedging | 33 | 5.146 | 1.140 |
| Steuereffekt | 18 | –2.710 | 3.389 |
| Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 8.861 | –11.163 | |
| Neubewertungseffekt Abfertigung | 35 | –1.096 | 53 |
| Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) | 33 | 21 | 10 |
| Steuereffekt | 18 | 229 | –17 |
| Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | –845 | 46 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 8.016 | –11.117 | |
| Gesamtergebnis | 17.122 | –4.762 |
zum 31. Dezember 2024
89
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | ||
|---|---|---|---|
| Note | EUR'000 | EUR'000 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 20 | 10.728 | 9.978 |
| Sachanlagen | 21 | 164.317 | 173.922 |
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 22 | 24.525 | 24.518 |
| Vertragsvermögenswerte | 23 | 6.315 | 7.045 |
| Vertragserfüllungskosten | 24 | 61.118 | 50.456 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 25 | 443 | 453 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 26, 56 | 2.964 | 0 |
| Langfristige Derivative Finanzinstrumente | 46 | 537 | 0 |
| Sonstige Forderungen | 27 | 21.510 | 21.929 |
| Latente Steuern | 18 | 26.696 | 32.496 |
| Langfristiges Vermögen | 319.152 | 320.797 | |
| Vorräte | 28 | 158.609 | 178.298 |
| Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 29 | 23.675 | 23.393 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30 | 66.003 | 80.284 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 56 | 14.819 | 24.038 |
| Forderungen aus laufenden Ertragsteuern | 682 | 740 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 46 | 7.421 | 0 |
| Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 31 | 17.474 | 23.969 |
| Liquide Mittel | 32 | 98.644 | 59.014 |
| Kurzfristiges Vermögen | 387.329 | 389.735 | |
| Bilanzsumme | 706.481 | 710.532 |
| Note | 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Grundkapital | 33 | 45.790 | 45.790 |
| Kapitalrücklagen | 33 | 221.459 | 221.459 |
| Fremdwährungsumrechnungsrücklage | 33 | –745 | –564 |
| Sonstige Rücklagen | 33 | –1.682 | –12.981 |
| Bilanzverlust | 33 | –44.218 | –37.862 |
| Eigenkapital | 220.603 | 215.842 | |
| Schuldscheindarlehen | 39 | 45.500 | 69.500 |
| Leasingverbindlichkeiten | 40 | 63.137 | 64.641 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 39 | 49.979 | 52.081 |
| Investitionszuschüsse | 34 | 6.434 | 5.263 |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 35 | 10.948 | 11.819 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 36 | 6.453 | 4.482 |
| Latente Steuerschulden | 18 | 299 | 273 |
| Langfristige Schulden | 182.751 | 208.059 | |
| Schuldscheindarlehen | 39 | 24.500 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 40 | 8.998 | 9.342 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 39 | 115.791 | 104.256 |
| Derivative Finanzinstrumente | 46 | 0 | 17.872 |
| Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 37 | 24.096 | 24.562 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.405 | 99.070 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 56 | 9.560 | 10.312 |
| Investitionszuschüsse | 34 | 1.048 | 1.229 |
| Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern | 562 | 343 | |
| Sonstige Rückstellungen | 38 | 1.278 | 2.287 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen | 41 | 22.888 | 17.358 |
| Kurzfristige Schulden | 303.127 | 286.631 | |
| Bilanzsumme | 706.481 | 710.532 |
für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Note | Grundkapital | Kapitalrücklage | Fremdwährungs umrechnungs rücklage |
||
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |||
| Stand am 1. Jänner 2023 | 45.790 | 221.459 | –533 | ||
| Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 32 | 0 | 0 | –212 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | –212 | ||
| Stand am 31. Dezember 2023 | 45.790 | 221.459 | –745 | ||
| Stand am 1. Jänner 2024 | 45.790 | 221.459 | –745 | ||
| Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 32 | 0 | 0 | 182 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 182 | ||
| Stand am 31. Dezember 2024 | 45.790 | 221.459 | –564 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
| Sonstige Rücklagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wertpapiere – Erfolgsneutral zum Bei zulegenden Zeitwert |
Rücklage für Cost of Hedging |
Rücklage für Cashflow Hedge |
Rücklage IAS 19 |
Bilanzverlust | Gesamtes Eigenkapital |
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
| –50 | –6.724 | –194 | –2.943 | –53.324 | 203.481 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 9.106 | 9.106 |
| 17 | 3.963 | 5.110 | –861 | 0 | 8.016 |
| 17 | 3.963 | 5.110 | –861 | 9.106 | 17.122 |
| –34 | –2.761 | 4.917 | –3.804 | –44.218 | 220.603 |
| –34 | –2.761 | 4.917 | –3.804 | –44.218 | 220.603 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 6.355 | 6.355 |
| 8 | 878 | –12.223 | 38 | 2 | –11.117 |
| 8 | 878 | –12.223 | 38 | 6.355 | –4.762 |
| –26 | –1.883 | –7.306 | –3.766 | –37.862 | 215.842 |
für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024
| Note | 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 7 | 4.945 | |
| Zuzüglich Finanzergebnis | 17 | 17.483 | 23.387 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 17.490 | 28.332 | |
| zuzüglich/abzüglich | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 16 | 23.077 | 24.008 |
| Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 24 | 16.007 | 14.561 |
| Zugänge Vertragserfüllungskosten | –5.876 | –3.899 | |
| Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen | 34 | –345 | –121 |
| Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 35 | 573 | 923 |
| Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge | 42 | 2.713 | 4.052 |
| Cashflow aus dem Ergebnis | 53.638 | 67.856 | |
| Veränderungen im Working Capital | |||
| Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 28, 29 | –54.363 | –18.491 |
| Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten |
27, 30, 31 | 12.029 | –21.860 |
| Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 36, 37, 41 | 35.099 | 3.343 |
| Veränderung kurzfristige Rückstellungen | 38 | –10.143 | 1.009 |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 36.261 | 31.857 | |
| Erhaltene Zinsen | 44 | 798 | 1.502 |
| Gezahlte Steuern | 44, 18 | –491 | –1.339 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 36.568 | 32.020 | |
| Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte | 20, 21, 45 | –19.379 | –24.811 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 20, 21, 45 | 0 | 476 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | –19.379 | –24.335 | |
| Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten | 39 | 114.203 | 47.778 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten | 39 | –96.988 | –58.698 |
| Abflüsse aus Leasingvereinbarungen | 40 | –9.331 | –10.570 |
| Gezahlte Zinsen | 44 | –20.155 | –24.443 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –12.272 | –45.932 | |
| Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | 4.917 | –38.247 | |
| Liquide Mittel am Beginn der Periode | 102.691 | 98.644 | |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | –8.964 | –1.383 | |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 98.644 | 59.014 |
94
Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in 4910 Ried im Innkreis, Fischerstraße 9, Österreich, ist ein Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden Großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.
Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).
Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2202A, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811.
Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2024 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.
Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember 2024. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 54 – Auswirkungen neuer und geänderter Standards) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 53 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.
Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2024 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 nicht geändert. Der Konzern umfasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen.
Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2024 bzw. zum 31. Dezember 2023 folgende Tochtergesellschaften:
| Gesellschaft | Sitz | Ausgegebenes und voll einbezahltes Nominalkapital |
Währung | Anteilsquote | Hauptaktivitäten |
|---|---|---|---|---|---|
| FACC Operations GmbH | Ried im Innkreis, Österreich | 127.000.000 | EUR | 100% | Entwicklung und Produktion von Luftfahrtbauteilen; Kundendienst & Reparatur |
| FACC Solutions (Canada) Inc. | Montreal, Kanada | 10.000 | CAD | 100% | Produktion; Kundendienst und Reparatur |
| FACC Solutions Croatia d.o.o. | Jakovlje, Kroatien | 2.717 | EUR | 100% | Produktion |
| FACC Solutions Inc. | Wichita, Kansas, USA | 10.000 | USD | 100% | Kundendienst und Reparatur |
| FACC Solutions s.r.o. | Bratislava, Slowakei | 6.639 | EUR | 100% | Design und Engineering |
| FACC (Shanghai) Co., Ltd | Shanghai, China | 2.000.000 | RMB | 100% | Design und Engineering |
| FACC Solutions Private Limited | Pune, Indien | 20.420.530 | INR | 100% | Design und Engineering |
| CoLT Prüf und Test GmbH | St. Martin, Österreich | 35.000 | EUR | 100% | Design und Engineering |
Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden gemäß IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse im kurz- und langfristigen Vermögen werden eliminiert.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.
Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Kürzel | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 2023 | 2024 |
| Kanadische Dollar | CAD | 1,4642 | 1,4948 | 1,4595 | 1,4821 |
| Indische Rupie | INR | 91,9045 | 88,9335 | 89,3001 | 90,5563 |
| Chinesischer Renminbi Yuan | CNY | 7,8509 | 7,5833 | 7,6600 | 7,7875 |
| US-Dollar | USD | 1,1050 | 1,0389 | 1,0813 | 1,0824 |
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen in Bezug auf die Zukunft inklusive klimabezogener Chancen und Risiken getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Sensitivitäten werden dort dargestellt, wo wesentliche Schätzungen und Ermessensspielräume vorhanden sind, insbesondere bei Vertragserfüllungskosten.
Schätzungen und zugrunde liegende Ermessensentscheidungen werden laufend überprüft und stehen somit in Einklang mit der Risikoberichterstattung und den klimabezogenen Verpflichtungen des FACC-Konzerns. Sollten Anpassungen von Schätzungen notwendig werden, werden diese prospektiv erfasst.
Die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen können Auswirkungen auf die Bilanzierung haben. Dies kann insbesondere bei der Beurteilung von Triggering Events nach IAS 36, bei Annahmen zu Impairmenttests nach IAS 36 bzw. IFRS 15, bei der Berechnung von Rückstellungen sowie der Beurteilung von latenten Steuern eine Auswirkung haben.
Der FACC-Konzern ist als Luftfahrtzulieferer stark abhängig von Bestellungen der Flugzeughersteller, die wiederum von Airlines abhängig sind. Aktuell befindet sich diese Industrie in einem starken Hochlauf.
Generell ist anzuführen, dass die Luftfahrtindustrie von weiterem Wachstum ausgeht. Sowohl Airbus als auch Boeing rechnen mit einem stetigen Aufwärtstrend des Flugaufkommens, besonders in den asiatischen Märkten, der den Bedarf nach neuen Flugzeugen untermauert. Boeing und Airbus etwa gehen bis 2043 von einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs der Passagierkilometer um 3,6 Prozent aus, die Flotten dürften im selben Zeitraum jährlich um 4,4 Prozent erweitert werden.
Weitere Informationen zum wirtschaftlichen Umfeld des FACC-Konzerns finden sich auch im Konzernlagebericht.
Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen. Wesentliche Zielsetzungen sind die Verringerung des Treibstoffverbrauchs durch Gewichtsreduktion, Kreislaufwirtschaft und Einsatz von ökologisch recyclebaren Materialien. Dies sind langfristige Themen an denen die FACC-Gruppe laufend arbeitet. Absatzseitig werden derartige Themen mit den größten Kunden diskutiert und haben zunehmend Einfluss bei der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Bauteilen und Toolings. Beschaffungsseitig haben diese Themen Relevanz bei der Auswahl von Lieferanten. Im Produktionsprozess wirkt dieses Thema auf neue Verfahren und Methoden in der Produktion. Auch im Produktentstehungs- und entwicklungsprozess fließt das Thema Nachhaltigkeit mit ein.
Klimabezogene Auswirkungen und deren Chancen und Risiken werden im FACC-Konzern laufend evaluiert und im Konzernabschluss berücksichtigt.
In Anlehnung an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde auch eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, in der unter anderem Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet werden. Diese ist in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht zu finden.
FACC bekennt sich zum Klimaschutz und zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Für die notwendige Maßnahmen wurden die Nachhaltigkeitsziele in die FACC-Konzernstrategie integriert.
Um dem Risiko klimabedingter Lieferschwierigkeiten bestimmter Rohstoffe zu vermeiden, werden die physischen Bestände der Vorräte laufend überwacht und bei Bedarf auch strategische Reserven aufgebaut.
Die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz werden auch im Hinblick auf ihre bilanziellen Auswirkungen im FACC-Konzern laufend evaluiert. Dabei wurden insbesondere die folgenden Aspekte analysiert:
Zur Umsetzung der FACC-Nachhaltigkeitsziele, werden diverse Investitionen in moderne Neubauten, Modernisierungen von bestehenden Produktionsanlagen sowie Gebäuden notwendig werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist geplant, bestehende Anlagen möglichst bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer zu nutzen. Im Rahmen der jährlichen Nutzungsdaueranalyse konnte daher aus heutiger Sicht keine signifikante Verkürzung der Nutzungsdauer bestehender Anlagen abgeleitet werden. Bei Neuinvestitionen werden klimabezogene Aspekte (reduzierter CO2-Ausstoß, etc.) berücksichtigt.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 53 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.
Das Thema Nachhaltigkeit spiegelt sich insbesondere im Marktwachstum bzw. den Chancen wider und ist in den Markterwartungen bzw. Kundenforecasts enthalten. Dieses Thema findet sich insbesondere bei Annahmen zu Impairmenttests nach IAS 36 bzw. IFRS 15 wieder.
In den Unternehmensplanungen, welche als Basis für die Wertminderungstests dienen, sind die klimarelevanten Chancen und Risiken anhand der zum Bilanzstichtag verfügbaren Erkenntnisse mittels bestmöglicher Einschätzung berücksichtigt.
Klimabezogene Aspekte gehen auch in die Zahlungsstromplanungen dadurch ein, dass diese umsatzseitig auf den Ratenplanungen der Kunden, sowie Markt- und Kundenforecasts basieren, welche natürlich auch kundenseitige Erwartungen über den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf die Luftfahrtindustrie mitberücksichtigen. Darüber hinaus reflektiert FACC klimabezogene Unsicherheiten auch dadurch, dass der Vorstand in regelmäßigen Marktgesprächen mit den Divisionsleitern diese bespricht, die Marktdaten und Kundenforecasts zusammenfasst und die Planraten pro Flugzeugplattform einschätzt, welche dann letztlich in die Budget- und Mittelfristplanungen einfließen.
Im Rahmen der Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs unterscheidet das Unternehmen zwischen Impairmenttests nach IFRS 15 für Vertragserfüllungskosten, wobei hier auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte (gleicher Flugzeugtyp, etc.) getestet wird, bzw. Impairmenttests nach IAS 36 auf Ebene der Cash-Generating Units (Segmente).
Aus den derzeitigen Entwicklungen und Maßnahmen wurden keine Indikatoren für potenzielle Wertminderungen bestehender Anlagen [auf Ebene der Cash-Generating Units (Segmente)] identifiziert.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Entwicklungsprojekte basiert auf der Discounted-Cashflow-Methode. Die ermittelten Cashflows für die zukünftigen Geschäftsjahre auf Projektebene werden mit dem WACC abgezinst und den projektbezogenen aktivierten Kosten gegenübergestellt. Das Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte inklusive der damit verbundenen Serienlieferungen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen (insbesondere Material- und Personalkostenentwicklungen), über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Einschätzungen des Managements, die auf externen Marktanalysen bzw. Kunden-Forecasts aufbauen. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise. Veränderte Schätzungen betreffend zukünftiger Zahlungseingänge können die Wertberichtigung erheblich beeinflussen.
Um die Auswirkungen von sich verändernden Parameterm bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung darzustellen, wird beim Impairmenttest nach IFRS 15 für Vertragserfüllungskosten eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse wird in Note 24 - Vertragserfüllungskosten erläutert.
Ein Wertminderungstest wird im aktuellen Geschäftsjahr nur für Vertragserfüllungskosten durchgeführt. Ebenso wird nur für Vertragserfüllungskosten eine Sensitivitätsanalyse offengelegt.
Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten (nach IFRS 9) erfolgt auf Basis einer Einzelbetrachtung unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Zahlungseingänge. Schätzungsunsicherheiten resultieren in diesem Zusammenhang aus Änderungen der Schätzungen zukünftiger Zahlungseingänge, welche zu erheblichen Veränderungen der Wertberichtigung führen können.
Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten, konnten zum Bilanzstichtag nicht identifiziert werden. Im Zusammenhang mit personalbezogenen Rückstellungen wurden vergütungsrelevante nicht finanzielle Ziele, wie zum Beispiel spezifische CO2-Emissionen, in den entsprechenden Bonusrückstellungen bewertet und berücksichtigt.
Physische Klimarisiken wie. Hochwasser, Starkregen, Sturm, Dürre, Hitze- bzw Kältewellen und andere extreme Wettereignisse sowie dauerhaft erhöhte Temperaturen oder auch chronische Hitzewellen werden laufend evaluiert, bilanzielle Vorsorgen waren dafür aber zum Abschlussstichtag nicht zu bilden.
Die Auswirkungen des Inflations- und Zinsanstieges wurden in der Bewertung der personalbezogenen Rückstellungen und den Zinssätzen zur Diskontierung zukünftiger Cash-Flows im Rahmen der Bewertung langfristiger Vermögenswerte berücksichtigt. Wir verweisen auf die Erläuterungen in den jeweiligen Notes.
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Verteilung der Shipsets auf die zukünftigen Jahre auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr sowie der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre erfolgt. Basis der internen Planungen sind dabei die Einschätzungen des Managements die auf externen Marktanalysen bzw. Kunden-Forecasts aufbauen. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.
Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.
Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.
Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohnund Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 35 – Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer angeführt.
Gewährleistungsrückstellungen werden nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.
Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse über einen Zeitraum von 5 Jahren (Mittelfristplanung) übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.
Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Einschätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinung vorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestätigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesentlicher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von eingeholten Rechtsmeinungen.
FACC war im Geschäftsjahr 2024 in keine passiven Klagen involviert oder Klagsdrohungen ausgesetzt. Es bestehen jedoch außergerichtliche Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten, deren Ausgang Einschätzungen des Managements unterliegen. Basis für diese Einschätzungen sind externe Rechtsanwaltsschreiben und die Beurteilung der internen Rechtsabteilung.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (gemäß IFRS). Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.
| Aerostructures EUR'000 |
Engines & Nacelles EUR'000 |
Cabin Interiors EUR'000 |
Summe EUR'000 |
|
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2023 | ||||
| Umsatzerlöse | 272.372 | 129.737 | 334.093 | 736.202 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 12.887 | 13.522 | –8.919 | 17.490 |
| Investitionen | 3.847 | 2.171 | 13.361 | 19.379 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | –10.462 | –4.811 | –7.805 | –23.077 |
| Vermögenswerte am 31. Dezember 2023 | 279.452 | 121.838 | 305.190 | 706.481 |
| davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2023 | 127.422 | 39.110 | 100.470 | 267.003 |
| Aerostructures EUR'000 |
Engines & Nacelles EUR'000 |
Cabin Interiors EUR'000 |
Summe EUR'000 |
|
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2024 | ||||
| Umsatzerlöse | 350.106 | 157.627 | 376.789 | 884.523 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 15.423 | 19.122 | –6.212 | 28.332 |
| Investitionen | 12.161 | 2.556 | 10.093 | 24.811 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | –10.835 | –4.940 | –8.233 | –24.008 |
| Vermögenswerte am 31. Dezember 2024 | 284.395 | 115.292 | 310.845 | 710.532 |
| davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2024 | 121.983 | 37.806 | 106.129 | 265.919 |
Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 8 – Umsatzerlöse dargestellt.
Für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit einem Kunden Umsatzerlöse, die 10 Prozent der Gesamtumsatzerlöse überschritten, und zwar im Ausmaß von 428.145 TEUR (Vorjahr: 424.840 TEUR mit zwei Kunden). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.
Die langfristigen Vermögenswerte (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland. Ein Teil befindet sich in Kroatien.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und anderen Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:
| 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aero structures |
Aero structures |
Engines & Nacelles |
Engines & Nacelles |
Cabin Interiors |
Cabin Interiors |
Summe | Summe | |
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Verkauf von Produkten | 257.139 | 315.737 | 117.118 | 133.675 | 319.000 | 354.292 | 693.258 | 803.704 |
| Entwicklungs- und sons tige Dienstleistungen |
15.233 | 34.369 | 12.619 | 23.952 | 15.093 | 22.497 | 42.945 | 80.819 |
| 272.372 | 350.106 | 129.737 | 157.627 | 334.093 | 376.789 | 736.202 | 884.523 |
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Deutschland | 266.863 | 323.298 |
| Kanada | 114.965 | 145.931 |
| USA | 97.615 | 138.850 |
| Großbritannien | 91.314 | 102.215 |
| China | 35.146 | 50.175 |
| Brasilien | 55.366 | 48.013 |
| Sonstige Länder | 74.935 | 76.042 |
| 736.202 | 884.523 |
Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.
Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen.
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Materialaufwendungen | –430.711 | –540.522 |
| Personalaufwendungen | –183.974 | –218.275 |
| Abschreibungen | –17.171 | –17.428 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | –14.062 | –17.761 |
| –645.918 | –793.987 |
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Materialaufwendungen | –400 | –423 |
| Personalaufwendungen | –1.349 | –1.796 |
| Abschreibungen | –241 | –272 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | –259 | –278 |
| –2.248 | –2.769 |
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Materialaufwendungen | –495 | –631 |
| Personalaufwendungen | –4.917 | –5.869 |
| Abschreibungen | –134 | –137 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | –3.048 | –1.991 |
| –8.593 | –8.627 |
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Materialaufwendungen | –1.536 | –1.601 |
| Personalaufwendungen | –25.864 | –27.814 |
| Abschreibungen | –5.532 | –6.171 |
| Fremdwährungseffekte | –9.757 | 1.161 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | –22.637 | –26.129 |
| –65.326 | –60.554 |
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen |
7.162 | 9.287 |
| Erträge aus Schadensvergütungen | 656 | 649 |
| Erträge aus Vorperioden | 38 | 495 |
| Sonstige | 1.052 | 3.129 |
| 8.908 | 13.559 |
Die Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen betreffen im Wesentlichen die Forschungsprämie.
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen aus öffentlichen Zuwendungen |
–3.100 | –825 |
| Ausbuchung Anlagenabgänge | 0 | –1.165 |
| Aufwendungen aus Schadensfällen | –1.150 | –224 |
| Sonstige | –1.286 | –1.596 |
| –5.536 | –3.811 |
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | –166.812 | –200.266 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie bene Sozialabgaben und Leistungen |
–37.436 | –45.464 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor sorgekassen |
–2.627 | –3.055 |
| Aufwendungen für Pensionen | –1.063 | –1.146 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | –8.166 | –3.822 |
| –216.103 | –253.754 | |
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 2.405 TEUR (Vorjahr: 1.962 TEUR) enthalten.
Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | |
| Arbeiter | 2.187 | 2.475 |
| Angestellte | 1.268 | 1.375 |
| 3.456 | 3.850 | |
| davon Österreich | 2.851 | 3.059 |
| davon Ausland | 605 | 791 |
| 2023 | 2024 |
|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 |
| –1.929 | –2.055 |
| –21.148 | –21.953 |
| –23.077 | –24.008 |
Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 20 – Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 21 – Sachanlagen verwiesen.
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Zinserträge aus Bankguthaben | 674 | 1.350 |
| Bewertung von finanziellen Vermögenswerten |
9 | 11 |
| Sonstige Finanzerträge | 114 | 141 |
| Aufzinsungen | 1.619 | 1.745 |
| Finanzierungserträge | 2.417 | 3.247 |
| Zinsaufwand aus Bankkrediten | –11.267 | –13.077 |
| Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | –1.943 | –2.138 |
| Abzinsungen | 255 | –1.205 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
–6.946 | –10.214 |
| Finanzierungsaufwendungen | –19.900 | –26.634 |
| Finanzergebnis | –17.483 | –23.387 |
In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind vor allem Factoringkosten in Höhe von 6.972 TEUR (Vorjahr: 4.225 TEUR), Bearbeitungsgebühren der Banken, Kreditbereitstellungsprovisionen und Garantie- bzw. Haftungsentgelte in Höhe von 2.300 TEUR (Vorjahr: 2.634 TEUR) enthalten.
Das Nettoergebnis setzt sich gemäß den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2023 | Operatives Ergebnis | Finanzergebnis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wert berichtigung |
Währungs umrechnung |
Derivate bewertung |
Zinsen | Ergebnis aus FV-Bewertung |
Nettoergebnis | |
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
3.514 | –59.111 | 0 | 1.874 | 0 | –53.723 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden |
0 | 36.301 | 0 | –11.267 | 0 | 25.034 |
| Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | 9.724 | 0 | 0 | 9.724 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | 0 | 9 | 0 | 9 |
| 31. Dezember 2024 | Operatives Ergebnis | Finanzergebnis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wert berichtigung |
Währungs umrechnung |
Derivate bewertung |
Zinsen | Ergebnis aus FV-Bewertung |
Nettoergebnis | |
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
–837 | –11.851 | 0 | 539 | 0 | –12.148 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden |
0 | 15.992 | 0 | –13.077 | 0 | 2.915 |
| Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | –11.097 | 0 | 0 | –11.097 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | 0 | 11 | 0 | 11 |
Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Laufender Steueraufwand | –948 | –1.044 |
| Latenter Steuerertrag | 10.046 | 2.454 |
| 9.099 | 1.410 |
Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Zuge der sogenannten ökosozialen Steuerreform der österreichischen Bundesregierung eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes beschlossen. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes erfolgt in zwei Etappen: Beginnend mit dem Jahr 2023 wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 24 Prozent reduziert. Ab dem Jahr 2024 beträgt der Körperschaftsteuersatz 23 Prozent.
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2024 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent (Vorjahr: 24 Prozent) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 7 | 4.945 |
| Rechnerischer Ertragsteueraufwand 23 % (Vorjahr: 24 %) |
–2 | –1.137 |
| Abweichende ausländische Steuersätze | –215 | –2 |
| Nachholung von bisher nicht steuerlich an gesetzten Verlusten |
8.351 | –28 |
| Steuerfreie Einnahmen | 1.260 | 1.650 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
–252 | –208 |
| Steuereffekt aus Vorjahren | –219 | 1.065 |
| Veränderung permanente Differenz | 139 | 110 |
| Sonstige Effekte | 36 | –39 |
| Effektivsteuerbelastung/-entlastung | 9.099 | 1.410 |
| Effektivsteuerquote in % | –130058,9% | –28,5% |
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2024 zwischen 24,5 Prozent und 28 Prozent (Vorjahr: 5 Prozent und 28 Prozent).
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar Two) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsvorschriften gemäß Pillar Two eingeführt. Von jenen Ländern, in denen Tochterunternehmen der FACC ihren Sitz haben, wurden nur in China und USA noch keine spezifischen Umsetzungsmaßnahmen getätigt.
Entsprechend der Mindestbesteuerungsregeln ist die oberste Muttergesellschaft der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen die Aviation Industry Corporation of China Cabin Systems Co. Limited (AVIC) mit Sitz in Hong Kong. Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerungsregeln auf den FACC-Konzern werden laufend evaluiert. Für das Geschäftsjahr 2024 ergeben sich aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen, basierend auf einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2024, keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des FACC-Konzerns. Laufende Steuern aus den Mindestbesteuerungsvorschriften werden als laufende Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
Die vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, wurde vom Konzern angewandt.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar:
| 2023 | 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vor Steuern EUR'000 |
Steuerertrag/ -aufwand EUR'000 |
Nach Steuern EUR'000 |
Vor Steuern EUR'000 |
Steuerertrag/ -aufwand EUR'000 |
Nach Steuern EUR'000 |
|
| Fair-Value-Bewertung Wertpapiere | 21 | –5 | 17 | 10 | –2 | 8 |
| Cashflow Hedges | 6.636 | –1.526 | 5.110 | –15.873 | 3.651 | –12.223 |
| Cost of Hedging | 5.146 | –1.184 | 3.963 | 1.140 | –262 | 878 |
| Neubewertungseffekt Abfertigung | –1.096 | 234 | –861 | 53 | –15 | 38 |
| 10.709 | –2.481 | 8.228 | –14.670 | 3.372 | –11.299 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Stand am 31. Dezember 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2023 EUR'000 |
Erfasst im Gewinn oder Verlust EUR'000 |
Erfasst im sonstigen Ergebnis EUR'000 |
Netto EUR'000 |
Latente Steueran sprüche EUR'000 |
Latente Steuer schulden EUR'000 |
|
| Immaterielle Vermögenswerte | –129 | 35 | 0 | –94 | 0 | –94 |
| Sachanlagen | –12.700 | 127 | 0 | –12.573 | 0 | –12.573 |
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | –3.410 | –2.587 | 0 | –5.997 | 0 | –5.997 |
| Vertragsvermögenswerte | –763 | –689 | 0 | –1.452 | 0 | –1.452 |
| Vertragserfüllungskosten | –16.387 | 2.330 | 0 | –14.057 | 0 | –14.057 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 334 | 0 | –5 | 329 | 329 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorräte | 1.869 | 2.637 | 0 | 4.505 | 4.505 | 0 |
| Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | –1.096 | 986 | 0 | –110 | 0 | –110 |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 425 | 42 | 234 | 702 | 702 | 0 |
| Rückstellungen | 0 | –127 | 0 | –127 | 0 | –127 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 762 | –1.873 | 0 | –1.111 | 0 | –1.111 |
| Finanzverbindlichkeiten | 16.361 | 123 | 0 | 16.483 | 16.483 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 3.116 | –406 | –2.710 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Liquider Mittel) | –300 | –80 | 0 | –380 | 0 | –380 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | –59 | –119 | 0 | –177 | 0 | –177 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 30.809 | 9.648 | 0 | 40.457 | 40.457 | 0 |
| Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung | 18.831 | 10.046 | –2.481 | 26.397 | 62.476 | –36.079 |
| Verrechnung der Steuern | –35.780 | 35.780 | ||||
| Steueransprüche/ -schulden netto | 18.831 | 10.046 | –2.481 | 26.397 | 26.696 | –299 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2024 |
Erfasst im Gewinn oder Verlust |
Erfasst im sonstigen Ergebnis |
Netto | Latente Steueran sprüche |
Latente Steuer schulden |
|
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | –94 | 88 | 0 | –6 | 0 | –6 |
| Sachanlagen | –12.573 | –640 | 0 | –13.213 | 0 | –13.213 |
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | –5.997 | –273 | 0 | –6.270 | 0 | –6.270 |
| Vertragsvermögenswerte | –1.452 | –168 | 0 | –1.620 | 0 | –1.620 |
| Vertragserfüllungskosten | –14.057 | 2.452 | 0 | –11.605 | 0 | –11.605 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 329 | 146 | –2 | 473 | 473 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 12 | 0 | 12 | 12 | 0 |
| Vorräte | 4.505 | 1.054 | 0 | 5.559 | 5.559 | 0 |
| Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | –110 | –2.986 | 0 | –3.096 | 0 | –3.096 |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 702 | 58 | –15 | 745 | 745 | 0 |
| Rückstellungen | –127 | 127 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –1.111 | 2.035 | 0 | 923 | 923 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 16.483 | 681 | 0 | 17.164 | 17.164 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 722 | 3.389 | 4.110 | 4.110 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Liquider Mittel) | –380 | 428 | 0 | 48 | 48 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | –177 | 321 | 0 | 144 | 144 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 40.457 | –1.601 | 0 | 38.856 | 38.856 | 0 |
| Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung | 26.397 | 2.454 | 3.372 | 32.222 | 68.034 | –35.811 |
| Verrechnung der Steuern | –35.538 | 35.538 | ||||
| Steueransprüche/ -schulden netto | 26.397 | 2.454 | 3.372 | 32.222 | 32.496 | –273 |
Die aktivierten Verlustvorträge stammen aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 31. Dezember 2024 160.487 TEUR (Vorjahr: 164.625 TEUR), von der FACC AG stammen weitere 8.453 TEUR (Vorjahr: 11.275 TEUR). Aufgrund der Steuerplanungsrechnung wurden im Geschäftsjahr 2024 für die gesamten Verlustvorträge aktive latente Steuern angesetzt. Die Realisierung der aktivierten Verlustvorträge kann aufgrund der Mittelfristplanung als hinreichend sicher betrachtet werden.
Für Verluste der ausländischen Tochtergesellschaften in Höhe von 158 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.
Zum 31. Dezember 2024 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 3.687 TEUR (Vorjahr: 2.963 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.
Die passiven latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden.
Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Das Ergebnis je Aktie von 0,14 EUR (Vorjahr: 0,20 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.
In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung den Hedging-Reserven sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert". Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| Software | Rechte | Entwicklungskosten | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermö gensgegenstände |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand am 1. Jänner 2023 | 25.437 | 3.172 | 2.823 | 0 | 31.431 |
| Währungsdifferenzen | –28 | 0 | 0 | 0 | –28 |
| Zugänge | 618 | 6.165 | 96 | 751 | 7.631 |
| Umbuchungen | 751 | 0 | 0 | –751 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2023 | 26.778 | 9.337 | 2.919 | 0 | 39.034 |
| Währungsdifferenzen | 22 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| Zugänge | 558 | 24 | 120 | 599 | 1.301 |
| Umbuchungen | 206 | 0 | 0 | –206 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | 27.563 | 9.361 | 3.039 | 393 | 40.356 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand am 1. Jänner 2023 | 23.829 | 2.334 | 238 | 0 | 26.401 |
| Währungsdifferenzen | –24 | 0 | 0 | 0 | –24 |
| Laufende Abschreibungen | 1.218 | 224 | 486 | 0 | 1.929 |
| Stand am 31. Dezember 2023 | 25.024 | 2.558 | 724 | 0 | 28.306 |
| Währungsdifferenzen | 17 | 0 | 0 | 0 | 17 |
| Laufende Abschreibungen | 943 | 671 | 440 | 0 | 2.055 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | 25.985 | 3.229 | 1.164 | 0 | 30.378 |
| Buchwert am 31. Dezember 2023 | 1.754 | 6.779 | 2.195 | 0 | 10.728 |
| Buchwert am 31. Dezember 2024 | 1.578 | 6.132 | 1.875 | 393 | 9.978 |
Die Forschungs- und Technologieaufwendungen, die unternehmensbezogenen Forschungsleistungen und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhalten, betrugen im Geschäftsjahr 2024 62.607 TEUR (Vorjahr: 69.419 TEUR).
In den immateriellen Vermögensgegenständen sind keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten.
| Grundstücke und Gebäude |
Technische Anlagen |
Betriebs- und Ge schäftsausstattung |
Anlagen in Bau | Nutzungs rechte |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
| Anschaffungskosten | ||||||
| Stand am 1. Jänner 2023 | 94.478 | 124.669 | 43.540 | 4.087 | 105.366 | 372.141 |
| Währungsdifferenzen | –49 | 0 | –128 | 0 | –61 | –238 |
| Zugänge | 832 | 2.196 | 3.818 | 14.293 | 8.393 | 29.532 |
| Abgänge | 0 | –81 | –875 | 0 | –12 | –969 |
| Umbuchungen | 816 | 332 | 427 | –1.575 | 0 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2023 | 96.078 | 127.116 | 46.782 | 16.804 | 113.686 | 400.466 |
| Währungsdifferenzen | 76 | 0 | 156 | 0 | 116 | 349 |
| Zugänge | 7.032 | 6.688 | 4.325 | 2.735 | 12.553 | 33.334 |
| Abgänge | –420 | –1.705 | –1.330 | 0 | –420 | –3.875 |
| Umbuchungen | 11.536 | 2.986 | 398 | –14.920 | 0 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | 114.303 | 135.085 | 50.331 | 4.620 | 125.935 | 430.274 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| Stand am 1. Jänner 2023 | 41.098 | 105.415 | 33.599 | 0 | 35.996 | 216.107 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | –102 | 0 | –39 | –141 |
| Laufende Abschreibungen | 2.727 | 5.289 | 3.760 | 0 | 9.372 | 21.148 |
| Abgänge | 0 | –81 | –875 | 0 | –8 | –965 |
| Stand am 31. Dezember 2023 | 43.825 | 110.623 | 36.381 | 0 | 45.320 | 236.150 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 152 | 0 | 76 | 228 |
| Laufende Abschreibungen | 2.813 | 4.653 | 3.976 | 0 | 10.512 | 21.953 |
| Abgänge | 0 | –540 | –1.189 | 0 | –250 | –1.979 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | 46.638 | 114.736 | 39.320 | 0 | 55.658 | 256.352 |
| Buchwert am 31. Dezember 2023 | 52.253 | 16.493 | 10.400 | 16.804 | 68.366 | 164.317 |
| Buchwert am 31. Dezember 2024 | 67.665 | 20.349 | 11.011 | 4.620 | 70.277 | 173.922 |
In den Positionen "Grundstücke und Gebäude" sowie in den "Nutzungsrechten" sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 7.558 TEUR (Vorjahr: 7.626 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 39 – Finanzverbindlichkeiten).
Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 3.582 TEUR (Vorjahr: 3.298 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 52.216 TEUR (Vorjahr: 29.405 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben.
Zum 31. Dezember 2024 wurden die Anhaltpunkte nach IAS 36 hinsichtlich der Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung für Cash-Generating-Units geprüft, auch klimabezogene Aspekte fließen bei der Beurteilung mit ein. Es ergab sich kein Erfordernis für die Durchführung eines Impairment Tests zum 31. Dezember 2024, womit in der Folge lediglich die Zahlen der Bewertung zum 31. Dezember 2023 angeführt werden. Die Grundlage für die Prüfung erfolgt auf Basis der CGUs, die bei FACC den Segmenten entsprechen.
Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewertungsparameter stellten sich wie folgt dar:
| Detailplanungszeitraum (fünf Jahre) | |
|---|---|
| Umsatzwachstum | 3,69% - 16,52% |
| EBIT-Marge | 3,48% - 10,39% |
| Wechselkurs EUR zu USD | 1,18 |
| Wachstumsrate nach Detailplanungszeitraum für alle CGUs |
1,00% |
| Diskontierungszins für alle CGUs (WACC vor Steu ern) |
11,86% |
31.12.2023
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 22 | 9 |
| Zuführung | 0 | 0 |
| Verwendung/Auflösung | –13 | –3 |
| 9 | 6 |
Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2023 hatte ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter keine Wertminderungen ergeben hätten:
| Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 |
Aerostruc tures EUR'000 |
Engines & Nacelles EUR'000 |
Cabin Interiors EUR'000 |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Diskontierungs zinssatzes um 100 Basispunkte |
0 | 0 | 0 |
| Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,10 |
0 | 0 | 0 |
| Verringerung des EBIT um 10,0 % |
0 | 0 | 0 |
Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen stellt sich wie folgt dar:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 27.427 | 24.525 |
| Schätzungsänderungen | 619 | 64 |
| Teilabrechnungen | –4.543 | –3.143 |
| Wertberichtigung | 13 | 3 |
| Verzinsung | 735 | 790 |
| Umgliederung | 1.354 | 867 |
| Währungsumrechnung | –1.078 | 1.411 |
| 24.525 | 24.518 |
Die Wertminderung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Entwicklungsprojekte (zeitraumbezogen) | 0 | 0 |
| Zahlungen an den Kunden | 6.315 | 7.045 |
| 6.315 | 7.045 |
Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 3.318 | 6.315 |
| Zugang und Teilgewinn | 4.495 | 205 |
| Teilabrechnungen | –247 | –114 |
| Verzinsung | 6 | 225 |
| Umgliederung | –1.429 | 0 |
| Währungsumrechnung | 171 | 414 |
| 6.315 | 7.045 |
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2023 betrafen im Wesentlichen eine Zahlung an einen Kunden, die vertragsgemäß rückvergütet wird.
Die Vertragserfüllungskosten stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Stand am 1. Jänner | 71.248 | 61.118 |
| Zugänge | 5.876 | 3.899 |
| Amortisierung Vertragserfüllungskosten | –16.007 | –14.561 |
| 61.118 | 50.456 |
Zugänge betreffen ausschließlich laufende Entwicklungsprojekte und stammen nicht aus Vertragsanbahnungen.
Die Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter folgende Änderungen ergeben hätten:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Erhöhung des Diskontierungs zinssatzes um 100 Basispunkte |
–58 | –1 |
| Erhöhung der Personalkosten um 50 Basis punkte |
–79 | 0 |
| Erhöhung der Materialkosten um 50 Basis punkte |
–316 | 0 |
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|---|---|
| 372 | 382 |
| 71 | 71 |
| 443 | 453 |
Die Beteiligung betrifft die 3,01 Prozent Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis und 18 Prozent an der AIRlabs Austria GmbH, Graz.
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Langfristige Forderungen gegenüber Ge meinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist: |
2.964 | 0 |
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Sonstige finanzielle Forderungen | 10.650 | 11.069 |
| Sonstige nicht finanzielle Forderungen | 10.860 | 10.860 |
| 21.510 | 21.929 |
Der Posten Sonstige finanzielle Forderungen setzt sich überwiegend aus Kautionen in Höhe von 11.069 TEUR (Vorjahr: 10.650 TEUR) zusammen.
Der Posten Sonstige nicht finanzielle Forderungen enthält die Forderung aus dem Fake President Incident.
Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden.
Im Mai 2019 erfolgte die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenbaren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich.
FACC stellte in der Folge den Antrag auf Ausfolgung der Gelder. Diesem Antrag wurde in 1. Instanz auch stattgegeben, allerdings erfolgte plötzlich ein Einspruch gegen die Ausfolgung. In 2. Instanz wurde letztlich der Antrag auf Ausfolgung der Gelder aufgehoben.
Im Strafverfahren gegen einen der Beteiligten am Betrugsvorfall tritt FACC als Opfer und Privatbeteiligter auf. Im Urteil wurde zwar nicht über den Privatbeteiligtenanspruch der FACC entschieden, aber es wurde klargestellt, dass die FACC Rechtsansprüche an den sichergestellten Vermögenswerten hat bzw. Opfer eines Verbrechens war.
Gegen das Urteil wurde seitens des Angeklagten Berufung eingelegt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Berufung stattgegeben und das Verfahren an das ursprüngliche Gericht zurückgegeben.
Im zweiten Rechtsgang fanden zwei Hauptverhandlungstermine im März und Mai 2024 statt, wobei die Hauptverhandlung im Mai geschlossen und das Urteil erging. Das Urteil ging zu Gunsten FACC aus. Die Rechtsansprüche seitens FACC an den sichergestellten Vermögenswerten bestehen somit unverändert. Über den Ausfolgungsantrag von FACC wurde mit dem Urteil aber nicht entschieden. Der Angeklagte hat wiederum Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt, sodass weiterhin keine Zahlungen an FACC getätigt werden.
Aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024) in Bezug auf Ausfolgungen wurde seitens FACC im Jänner 2025 ein entsprechender Ausfolgungsantrag eingebracht. Eine positive Entscheidung über diesen Ausfolgungsantrag ist im Bilanzerstellungszeitraum ergangen, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Da auf diese Gelder entsprechend der eingeholten Rechtsmeinungen, sowie eines externen Gutachtens eines Strafrechtsexperten ein Rechtsanspruch besteht, und zwar in den möglichen gesetzlichen Konstellationen, geht das Management der FACC AG davon aus, dass die Gelder als "so gut wie sicher" zur FACC zurückfließen werden, womit der Ansatz einer nicht-finanziellen Forderung gemäß IAS 37.33 unverändert sachgerecht ist.
Trotz der Entwicklungen im Geschäftsjahr 2024 und 2025 werden die Forderungen seitens des Managements unverändert langfristig eingeschätzt, da sich in der Vergangenheit immer wieder beträchtliche Hürden für FACC und seine Anwälte in der unverändert klaren Rechtsangelegenheit aufgetan haben.
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 86.119 | 99.523 |
| Unfertige Erzeugnisse | 50.176 | 57.878 |
| Fertige Erzeugnisse | 21.831 | 20.269 |
| Geleistete Anzahlungen | 483 | 628 |
| 158.609 | 178.298 | |
| Vorratsbestand, brutto | 166.622 | 186.559 |
| Wertberichtigung | 8.013 | 8.262 |
| Vorratsbestand, netto | 158.609 | 178.298 |
Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 474.518 TEUR (Vorjahr: 367.527 TEUR).
Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Stand am 1. Jänner | 11.487 | 23.675 |
| Zugänge | 24.468 | 22.759 |
| Abgänge | –12.280 | –23.041 |
| 23.675 | 23.393 |
Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 12.692 TEUR (Vorjahr: 15.852 TEUR).
Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 3.661 TEUR (Vorjahr: 3.661 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.
Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto |
68.096 | 80.635 |
| Abzüglich Wertberichtigung | –2.093 | –351 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto |
66.003 | 80.284 |
| davon kurzfristig | 66.003 | 72.389 |
| davon langfristig | 0 | 7.895 |
FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber einigen Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit zwei Finanzinstituten. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 134.098 TEUR (Vorjahr: 101.934 TEUR) an Dritte verkauft.
Bei dem einen Vertrag gehen die verbundenen Chancen und Risiken weder zur Gänze über noch werden sie zurückbehalten. Das anhaltende Engagement, das sich aus den maximalen Spätzahlerzinskosten ergibt, beträgt 1.882 TEUR (Vorjahr: 1.313 TEUR). In diesem Umfang konnten die verkauften Forderungen somit nicht ausgebucht werden bzw. die kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöht werden.
Bei dem anderen Vertrag geht die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Forderungen auf den Käufer über.
Im Allgemeinen betreffen die verkauften Forderungen Kunden mit geringen Ausfallswahrscheinlichkeiten, womit der Verlust aus der Ausfallsgarantie einen Betrag von 26 TEUR (Vorjahr: 48 TEUR) ergab. Die durchschnittliche Zahlungsmoral entspricht im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen, womit der Verlust aus der Spätzahlergarantie einen Wert von 960 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) ergab.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 6.092 | 2.011 |
| Zuführung | 1.928 | 1.234 |
| Auflösung | –766 | –2.413 |
| Verbrauch | –5.243 | –577 |
| 2.011 | 255 |
Der Verbrauch 2023 in Höhe von 5.243 betrifft im Wesentlichen die Ausbuchung von Forderungen gegenüber einem Kunden. Die Auflösung der Wertberichtigung im Geschäftsjahr 2024 betrifft Forderungen gegenüber einem anderen Kunden.
Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt:
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Stand am 1. Jänner | 185 | 81 |
| Zuführung | 19 | 26 |
| Auflösung | –123 | –11 |
| 81 | 96 | |
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) stellt sich wie folgt dar:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) |
85.879 | 104.672 |
| davon nicht überfällig und nicht wertge mindert |
51.428 | 71.799 |
| davon überfällig und nicht wertgemindert | 31.327 | 30.299 |
| 1 bis 60 Tage | 22.010 | 24.741 |
| 61 bis 150 Tage | 1.862 | 2.610 |
| 151 bis 365 Tage | 1.667 | 801 |
| über 365 Tage | 5.789 | 2.147 |
| davon wertgemindert | 3.124 | 2.574 |
Die Buchwerte der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie folgt dar:
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Buchwert vor Einzelwertberichtigung | 5.135 | 2.828 |
| abzüglich Einzelwertberichtung | –2.011 | –255 |
| Buchwert nach Einzelwertberichtigung | 3.124 | 2.574 |
Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.
Die sonstigen Forderungen enthalten:
| 31.12.2023 | 31.12.2024 |
|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 |
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermö-
| genswerte | ||
|---|---|---|
| Sonstige | 814 | 801 |
| 814 | 801 | |
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte |
||
| Forderungen aus sonstigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) |
9.880 | 16.620 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4.950 | 4.243 |
| Sonstige | 1.830 | 2.306 |
| 16.661 | 23.169 | |
| 17.474 | 23.969 | |
Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 98.636 | 59.010 |
| Kassenbestand | 8 | 3 |
| 98.644 | 59.014 |
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2023 und 2024 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.
Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem vorjährigen Bilanzstichtag, 221.459 TEUR.
In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst.
sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).
• Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).
Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital gemäß IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 Prozent angestrebt.
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Eigenkapital | 220.603 | 215.842 |
| Bilanzsumme | 706.481 | 710.532 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 31,2% | 30,4% |
Kreditverträge im Konzern enthalten einen Financial Covenant hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden – wie im Vorjahr – alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 39 – Finanzverbindlichkeiten).
| Gesamt EUR'000 |
Anzahl der Aktien |
Dividende je Aktie |
|
|---|---|---|---|
| Vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2023 (Hauptver sammlung am 17. Mai 2024) |
0 | 45.790.000 | 0,00 |
| Vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2024 (Hauptver sammlung am 6. Mai 2025) |
0 | 45.790.000 | 0,00 |
Grundlage für den Vorschlag für die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres ist der nach den Vorschriften des österreichischen UGB aufgestellte Einzelabschluss der Gesellschaft.
In der Hauptversammlung für des Geschäftsjahr 2024 am 6. Mai 2025 wird eine Dividende von 0,00 EUR vorgeschlagen.
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Investitionszuschüsse, kurzfristig | 1.048 | 1.229 |
| Investitionszuschüsse, langfristig | 6.434 | 5.263 |
| 7.483 | 6.492 | |
Investitionszuschüsse sind teilweise an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Auflagen, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.
Aus derzeitiger Sicht werden die Auflagen erfüllt und die Auflösung der Position erfolgt ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung (Position Umsatzkosten).
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Abfertigungen | 8.139 | 8.393 |
| Jubiläumsgelder | 2.810 | 3.426 |
| 10.948 | 11.819 | |
Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmer betragen im Geschäftsjahr 2025 0 TEUR bzw. 60 TEUR.
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 7.144 | 8.139 |
| Dienstzeitaufwand | 226 | 269 |
| Zinsaufwand | 223 | 219 |
| Erfolgte Zahlungen | –519 | –289 |
| Neubewertung in der Periode | 1.095 | –53 |
| Sonstige Effekte | –30 | 108 |
| 8.139 | 8.393 | |
| Duration in Jahren | 12,76 | 11,85 |
Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Änderung von Erwartungswerten | 482 | 247 |
| Änderung demografischer Annahmen | 0 | 0 |
| Änderung finanzieller Annahmen | 613 | –300 |
| 1.095 | –53 |
Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Technologieaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.
Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 3,00% | 3,35% |
| Gehaltssteigerungen | 3,50% | 3,50% |
| Fluktuation Angestellte/Arbeiter | 0%/0% | 0%/0% |
| Pensionseintrittsalter Frauen/Männer | 65/individuell | 65/individuell |
| Lebenserwartung | AVÖ 2018-P | AVÖ 2018-P |
Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes bzw. Gehaltssteigerung um 0,5 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:
| Diskontierungszinssatz | Verringerung um 0,5 Pro zentpunkte EUR'000 |
Erhöhung um 0,5 Pro zentpunkte EUR'000 |
|---|---|---|
| Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2023 |
468 | –431 |
| Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2024 |
454 | –420 |
| Gehaltssteigerungen | Verringerung um 0,5 Pro zentpunkte EUR'000 |
Erhöhung um 0,5 Pro zentpunkte EUR'000 |
|---|---|---|
| Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2023 |
–446 | 479 |
| Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2024 |
–466 | 467 |
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 2.136 | 2.810 |
| Dienstzeitaufwand | 220 | 318 |
| Zinsaufwand | 96 | 101 |
| Erfolgte Zahlungen | –32 | –50 |
| Neubewertung in der Periode | 389 | 247 |
| 2.810 | 3.426 |
Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Technologieaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" erfasst.
Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2024 3.244 TEUR (Vorjahr: 2.695 TEUR) gezahlt.
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Sonstige langfristige finanzielle Verbind lichkeiten |
||
| Tilgungsvereinbarungen mit Kunden und Lieferanten |
6.453 | 4.482 |
| 6.453 | 4.482 | |
| Sonstige langfristige nicht finanzielle Ver bindlichkeiten |
||
| Sonstige | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| 6.453 | 4.482 |
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner | 19.350 | 24.096 |
| Erhöhung | 37.185 | 44.049 |
| Reduktion | –32.439 | –43.584 |
| 24.096 | 24.562 |
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen erhaltene Anzahlungen von Kunden für Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten, deren Kosten im Rahmen der kundenbezogenen Entwicklungsleistungen aktiviert werden. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 24.096 TEUR (Vorjahr: 19.350 TEUR) wurde im Geschäftsjahr 2024 mit 43.584 TEUR (Vorjahr: 32.439 TEUR) als Umsatzerlöse erfasst.
| Fristigkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am | Zuführung | Verbrauch | Auflösung | Stand am | Unter | Über | |
| 01.01.2023 EUR'000 |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | 31.12.2023 EUR'000 |
1 Jahr EUR'000 |
1 Jahr EUR'000 |
|
| Gewährleistungen | 470 | 0 | –470 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten |
10.212 | 0 | –8.587 | –1.592 | 32 | 32 | 0 |
| Sonstige | 739 | 1.755 | –1.239 | –9 | 1.246 | 1.246 | 0 |
| 11.421 | 1.755 | –10.297 | –1.601 | 1.278 | 1.278 | 0 | |
| Fristigkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2024 EUR'000 |
Zuführung EUR'000 |
Verbrauch EUR'000 |
Auflösung EUR'000 |
Stand am 31.12.2024 EUR'000 |
Unter 1 Jahr EUR'000 |
Über 1 Jahr EUR'000 |
|
| Gewährleistungen | 0 | 489 | 0 | 0 | 489 | 489 | 0 |
| Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten |
32 | 280 | 0 | –31 | 280 | 280 | 0 |
| Sonstige | 1.246 | 1.414 | –980 | –163 | 1.518 | 1.518 | 0 |
| 1.278 | 2.183 | –980 | –195 | 2.287 | 2.287 | 0 |
In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.
| Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2023 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2023 EUR'000 |
1 bis 2 Jahre 31.12.2023 EUR'000 |
3 bis 5 Jahre 31.12.2023 EUR'000 |
Über 5 Jahre 31.12.2023 EUR'000 |
Nominal verzinsung in % |
|
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) | 29.500 | 16.500 | 0 | 10.500 | 2.500 | 1,60 bis 2.148 |
| Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) | 40.500 | 8.000 | 0 | 32.500 | 0 | 6M-Euribor + 1,60 bis 1,80 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 6.250 | 4.167 | 2.083 | 0 | 0 | 3,207 |
| Variable Verzinsung | 153.711 | 105.815 | 10.815 | 37.081 | 0 | OeKB Zinssatz, 3M-Euribor + 1,80 bis 3,39 |
| Leasingverbindlichkeiten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 56.366 | 8.427 | 7.836 | 16.370 | 23.733 | 3,015 bis 4,83 |
| Variable Verzinsung | 15.770 | 571 | 580 | 1.798 | 12.821 | 6M-Euribor + 1,95 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 5.809 | 5.809 | 0 | 0 | 0 | 1,00 bis 1.507 |
| 307.905 | 149.289 | 21.314 | 98.248 | 39.054 |
114
| Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2024 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2024 EUR'000 |
1 bis 2 Jahre 31.12.2024 EUR'000 |
3 bis 5 Jahre 31.12.2024 EUR'000 |
Über 5 Jahre 31.12.2024 EUR'000 |
Nominal-verzin sung in % |
|
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) | 29.000 | 0 | 10.500 | 13.500 | 5.000 | 1,30 bis 5.473 |
| Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) | 40.500 | 0 | 32.500 | 8.000 | 0 | 6M-Euribor + 1,30 bis 2,50 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 2.083 | 2.083 | 0 | 0 | 0 | 2,907 |
| Variable Verzinsung | 137.896 | 85.815 | 10.815 | 41.265 | 0 | OeKB Zinssatz bzw. Euribor + 1,70 bis 3,19 |
| Leasingverbindlichkeiten | ||||||
| Fixe Verzinsung | 58.784 | 8.762 | 9.739 | 15.762 | 24.522 | 3.015 bis 4.828 |
| Variable Verzinsung | 15.199 | 580 | 589 | 1.827 | 12.202 | 6M-Euribor + 1,95 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 16.358 | 16.358 | 0 | 0 | 0 | 1,00 bis 1.507 |
| 299.820 | 113.598 | 64.143 | 80.355 | 41.723 | ||
Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, sowie durch Bundeshaftungen für Kredite besichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 Prozent des ausstehenden Kreditvertrages besichert. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).
Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.
Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von TEUR 24.500) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2024 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 70.000 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.
Am 17. Februar 2023 unterzeichnete die FACC Operations GmbH die Verlängerung des Konsortialkredits über 225.443 TEUR mit fünf teilnehmenden Banken. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren als Garantiegeber. Der Konsortialkredit wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption abgeschlossen. Im Vertrag sind fünf Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert. Die im Rahmen der Coronapandemie am 26. Juni 2020 neu abgeschlossene Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) wurde zum 10. März 2023 zurückgezahlt. Im Gegenzug wurde aus dem OeKB-Programm der Beteiligungsfinanzierung ein Betrag in Höhe von 36.000 TEUR und aus jenem der Exportinvest ein Betrag in Höhe von 33.526 TEUR gezogen. Der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) mit 50.000 TEUR und ein Exportinvest in Höhe von 10.417 TEUR sind geblieben. Die revolvierende Kreditlinie hat ein Volumen von 95.500 TEUR.
Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | |
|---|---|---|
| Net Financial Debt/EBITDA | 4,25 | 3,75 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 25% | 25% |
Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (zB gilt am 30. Juni 2025 3,75 wie am 31. Dezember 2025) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5, sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent, notwendig. Zudem erwartet der Konzern, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Alle wesentlichen weiteren Regelungen aus dem ursprünglichen Konsortialkreditvertrag und den nachfolgenden Änderungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Verlängerung des Konsortialkredits übernommen.
Zum Jahresende 2024 war die revolvierende Kreditlinie mit 25.000 TEUR (Vorjahr: 45.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 24.800 TEUR (Vorjahr 30.400 TEUR) und der Exportinvest mit 25.179 TEUR (Vorjahr: 34.561 TEUR) ausgenutzt.
Aufgrund der von FACC nicht gezogenen Verlängerungsoptionen läuft der Konsortialkredit planmäßig Mitte Februar 2026 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.
Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen außerhalb des Konsortialkredites, jedoch unter Berücksichtigung der im Konsortialkredit enthaltenen Vorgaben, über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.
Zum Jahresende 2024 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt.
Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte sind in der Bilanz unter den Sachanlagen (siehe Note 21 – Sachanlagen) ausgewiesen.
Die Leasingverbindlichkeiten sind in der Bilanz als selbstständige Position in den lang- und kurzfristigen Schulden ausgewiesen.
Die Buchwerte der Nutzungsrechte haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt:
| Grundstücke und Gebäude EUR'000 |
Technische Anlage und Fahrzeuge EUR'000 |
EDV EUR'000 |
Gesamt EUR'000 |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Jänner 2023 | 58.756 | 7.981 | 2.634 | 69.370 |
| Währungsdifferenzen | –22 | 0 | 0 | –22 |
| Zugänge | 4.294 | 1.376 | 2.723 | 8.393 |
| Abgänge | 0 | –4 | 0 | –4 |
| Abschreibungen | –5.030 | –2.482 | –1.860 | –9.372 |
| Stand am 31. Dezember 2023 | 57.998 | 6.871 | 3.497 | 68.366 |
| Währungsdifferenzen | 40 | 0 | 0 | 40 |
| Zugänge | 9.354 | 802 | 2.398 | 12.553 |
| Abgänge | –101 | –70 | 0 | –170 |
| Abschreibungen | –5.896 | –2.372 | –2.244 | –10.512 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | 61.395 | 5.231 | 3.651 | 70.277 |
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust Rechnung enthält folgende Beträge aus Leasingverhältnissen:
| Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag | –12.824 | –14.685 |
|---|---|---|
| Erträge aus Unterleasing von Nutzungs rechten |
0 | 0 |
| Aufwand für variable Leasingzahlungen, die in der Berechnung der Leasingverbind lichkeiten nicht enthalten sind |
0 | 0 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse von ge ringem Wert |
–60 | –67 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhält nisse (in den Umsatzkosten enthalten) |
–1.449 | –1.968 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlich keiten |
–1.943 | –2.138 |
| Abschreibungsaufwand für Nutzungs rechte |
–9.372 | –10.512 |
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2024 12.609 TEUR (Vorjahr: 10.841 TEUR).
Der FACC-Konzern tritt insbesondere als Leasingnehmer für Produktions- und Lagerhallen, Maschinen, Gabelstapler, EDV-Equipment und Fahrzeuge auf.
Die Leasingverhältnisse von geringem Wert betreffen insbesondere die Kategorie EDV.
Der FACC-Konzern hat keine Leasingverträge mit Verlängerungsoptionen.
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | ||
|---|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | ||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
|||
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern |
11.060 | 10.111 | |
| Sonstige | 148 | 139 | |
| 11.208 | 10.251 | ||
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbind lichkeiten |
|||
| Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit | 4.488 | 5.139 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt |
571 | 528 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.380 | 968 | |
| Sonstige | 5.241 | 473 | |
| 11.679 | 7.107 | ||
| 22.888 | 17.358 |
Der Anstieg bei den Sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten – Sonstige im Geschäftsjahr 2023 betraf im Wesentlichen Aufwendungen aus öffentlichen Zuwendungen.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die liquiden Mittel im Lauf des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die liquiden Mittel enthalten Kassabestände und jederzeit verfügbare Bankguthaben.
In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
||
|---|---|---|---|
| Fremdwährungseffekte | 12.380 | –5.604 | |
| Bewertung Derivate im betrieblichen Ergebnis (Hedging) |
–9.724 | 11.097 | |
| Bildung aktiv/passiv latenter Steuern | –457 | –73 | |
| Wertberichtigung auf Vorräte | –109 | 249 | |
| Wertberichtigung auf Forderungen | 741 | –1.745 | |
| Schätzungsänderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis tungen |
–619 | 64 | |
| Sonstige übrige unbare Aufwendungen/Er träge |
500 | 64 | |
| 2.713 | 4.052 |
| Zahlungswirksame Veränderung |
Zahlungsunwirksame Veränderung |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.01.2023 EUR'000 |
Veränderung EUR'000 |
Leasingverbind lichkeiten EUR'000 |
Transaktions kosten EUR'000 |
Sonstige EUR'000 |
Buchwert 31.12.2023 EUR'000 |
|
| Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) |
70.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 70.000 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) |
148.556 | 17.214 | 0 | 0 | 0 | 165.770 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurz- und lang fristig) |
72.738 | –9.331 | 8.389 | 0 | 340 | 72.135 |
| 291.294 | 7.883 | 8.389 | 0 | 340 | 307.905 |
| Zahlungswirksame Veränderung |
Zahlungsunwirksame Veränderung |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.01.2024 EUR'000 |
Veränderung EUR'000 |
Leasingverbind lichkeiten EUR'000 |
Transaktions kosten EUR'000 |
Sonstige EUR'000 |
Buchwert 31.12.2024 EUR'000 |
|
| Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) |
70.000 | –500 | 0 | 0 | 0 | 69.500 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) |
165.770 | –9.433 | 0 | 0 | 0 | 156.337 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurz- und lang fristig) |
72.135 | –10.570 | 12.383 | 0 | 35 | 73.983 |
| 307.905 | –20.503 | 12.383 | 0 | 35 | 299.820 |
Die Ausbuchung der Forderungen in Zusammenhang mit Factoring-Programmen reduziert den Stand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im operativen Cashflow. Eine Reduktion des Factoring-Programmes wird in der Bilanz als kurzfristige Finanzverbindlichkeit dargestellt und wird somit dem Finanzierungs-Cashflow zugeordnet. Eine Erhöhung des Factoring-Programmes wird in der Bilanz als liquide Mittel dargestellt und ist somit direkt im Stand der liquiden Mittel enthalten. Siehe auch Note 30 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
FACC stellt die Position der "Erhaltenen Zinsen" im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dar. "Gezahlte Zinsen" werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt.
Gezahlte Steuern werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt.
Gezahlte bzw. Erhaltene Dividenden werden bei Vorliegen eines solchen Sachverhalts im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten dargestellt.
Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahr 2024 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, die bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand verringerten im Geschäftsjahr 2024 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 186 TEUR (Vorjahr: Erhöhung um 3.674 TEUR).
Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, die die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:
Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument
Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind
Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind.
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
| Art | Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht be obachtbare Inputfaktoren |
Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht be obachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum bei zulegenden Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Zum beizulegenden Zeitwert be wertete Finanzinstrumente |
|||
| Wertpapiere (notiert) | Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Devisentermingeschäfte | Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen. |
Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) |
Buchwert als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
|||
| Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten | Diskontierung der Cashflows | Risikoaufschlag für eigenes Bonitätsrisiko |
Nicht anwendbar |
Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie.
Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| Beizulegender Zeitwert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2023 EUR'000 |
Gesamt 31.12.2023 EUR'000 |
Stufe 1 31.12.2023 EUR'000 |
Stufe 2 31.12.2023 EUR'000 |
Stufe 3 31.12.2023 EUR'000 |
||
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||||
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||||
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 24.525 | |||||
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig |
2.964 | |||||
| Sonstige finanzielle Forderungen | 10.650 | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 66.003 | |||||
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig |
14.819 | |||||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 814 | |||||
| Liquide Mittel | 98.644 | |||||
| 218.419 | ||||||
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | ||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) | 372 | 372 | 372 | |||
| 372 | ||||||
| FINANZIELLE SCHULDEN | ||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) | 71 | 68 | 68 | |||
| Derivative Finanzinstrumente | 7.958 | 7.958 | 7.958 | |||
| 8.029 | ||||||
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||||
| Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) | 70.000 | 68.110 | 68.110 | |||
| Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) | 72.135 | |||||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 165.770 | 165.770 | 165.770 | |||
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 10.948 | |||||
| Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 24.096 | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.405 | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 9.560 | |||||
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.453 | |||||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.208 | |||||
| 464.576 |
| Beizulegender Zeitwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2024 EUR'000 |
Gesamt 31.12.2024 EUR'000 |
Stufe 1 31.12.2024 EUR'000 |
Stufe 2 31.12.2024 EUR'000 |
Stufe 3 31.12.2024 EUR'000 |
|
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 24.518 | ||||
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig |
0 | ||||
| Sonstige finanzielle Forderungen | 11.069 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 80.284 | ||||
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig |
24.038 | ||||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 801 | ||||
| Liquide Mittel | 59.014 | ||||
| 199.722 | |||||
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert) | 382 | 382 | 382 | ||
| 382 | |||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) | 71 | 123 | 123 | ||
| 71 | |||||
| FINANZIELLE SCHULDEN | |||||
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) | 69.500 | 69.282 | 69.282 | ||
| Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) | 73.983 | ||||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 156.337 | 156.337 | 156.337 | ||
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 11.819 | ||||
| Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 24.562 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 99.070 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 10.312 | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.482 | ||||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.251 | ||||
| 460.316 | |||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | 17.872 | 17.872 | 17.872 | ||
| 17.872 |
Für Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig, Sonstige finanzielle Vermögenswerte, Liquide Mittel, Leasingverbindlichkeiten, Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern, Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten stellt der Buchwert nur einen Approximation zum Fair Value dar.
Die Sicherungsstrategien der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 Prozent zu besichern. Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken.
Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet.
Im Rahmen des Hedge Accountings werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert.
Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren – entweder Sensitivitätsanalysen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.
Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität.
Zur Absicherung des Währungsrisikos wird das Spotelement der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen Devisentermingeschäfte designiert, während die Terminelemente von der Designation als Sicherungsinstrument ausgeschlossen und als Cost of Hedging gesondert bilanziert und im Eigenkapital in einer gesonderten Rücklage ausgewiesen werden. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts.
Zudem wurden unterjährig als Fair Value Hedges Devisentermingeschäfte in US-Dollar (Volumen: 25.000 TUSD, Vorjahr: 25.000 TUSD) zur Wechselkursabsicherung von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen abgeschlossen, die jedoch zum Ende des Bilanzstichtags wieder aufgelöst wurden.
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2023 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2023 EUR'000 |
Über 1 Jahr 31.12.2023 EUR'000 |
||
| Derivative Finanzinstru mente (positiver Markt wert) |
7.958 | 7.421 | 537 |
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2024 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2024 EUR'000 |
Über 1 Jahr 31.12.2024 EUR'000 |
||
| Derivative Finanzinstru mente (positiver Markt wert) |
0 | 0 | 0 |
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2023 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2023 EUR'000 |
Über 1 Jahr 31.12.2023 EUR'000 |
||
| Derivative Finanzinstru mente (negativer Markt wert) |
0 | 0 | 0 | |
| Restlaufzeit | ||||
| Buchwert 31.12.2024 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2024 EUR'000 |
Über 1 Jahr 31.12.2024 EUR'000 |
||
| Derivative Finanzinstru mente (negativer Markt wert) |
17.872 | 17.872 | 0 |
122
Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich, gegliedert nach Fälligkeiten, wie folgt zusammen:
| Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Volumen in Tausend |
Unter 1 Jahr in Tausend |
1 bis 2 Jahre in Tausend |
3 bis 5 Jahre in Tausend |
|
| Stand am 31. Dezember 2023: Devisentermingeschäfte |
USD | 396.000 | 336.000 | 60.000 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2024: Devisentermingeschäfte |
USD | 405.000 | 405.000 | 0 | 0 |
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermingeschäften:
| Cashflow Hedges (OCI) 31. Dezember 2023 |
Instrument | Durchschnittlicher Terminkurs |
Nominalwert in Fremdwährung |
Nominalwert in lokaler Währung |
Änderung des beizulegenden Zeitwerts - Berechnung der Hedge-Ineffektivität |
|---|---|---|---|---|---|
| USD'000 | EUR'000 | EUR'000 | |||
| Verkauf USD, Kauf EUR | FX Forward | 1,1066 | 312.000 | 281.947 | 2.799 |
| Cashflow Hedges (OCI) 31. Dezember 2024 |
Instrument | Durchschnittlicher Terminkurs |
Nominalwert in Fremdwährung |
Nominalwert in lokaler Währung |
Änderung des beizulegenden Zeitwerts - Berechnung der Hedge-Ineffektivität |
| USD'000 | EUR'000 | EUR'000 | |||
| Verkauf USD, Kauf EUR | FX Forward | 1,0978 | 300.000 | 273.283 | –11.934 |
| Wertänderung bei der Berechnung der Hedge-Ineffektivität | Buchwert Cashflow Hedges-Rücklage | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
||
| Verkauf USD, Kauf EUR | –2.799 | 11.934 | 2.155 | –9.189 |
Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten bzw. direkt erfassten Beträge:
| Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste im OCI |
In die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliederter Betrag |
Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Um gliederungskorrektur enthalten ist |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
||
| Verkauf USD, Kauf EUR | 2.799 | –11.934 | 9.724 | –11.097 | Umsatzerlöse |
Aufgrund von 100 Prozent Effektivität ist die Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung beim Grundgeschäft und beim Sicherungsgeschäft ident.
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit des FACC-Konzerns entstehen unterschiedliche finanzielle Risiken und Chancen, die sowohl die Ertrags-, Finanz- als auch Vermögenslage des Konzerns beeinflussen können. Zu den wesentlichen Gefahrenpotenzialen zählen Marktpreis-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Das Finanzrisikomanagement zielt darauf ab, mögliche Beeinträchtigungen durch diese Faktoren frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Gleichzeitig werden zur langfristigen Sicherung der Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sich bietende finanzielle Chancen gezielt genutzt.
Die Grundsätze und Verantwortlichkeiten für das Management und die Steuerung finanzieller Risiken werden vom Gesamtvorstand festgelegt und kontinuierlich vom Aufsichtsrat, sowie durch interne Kontrollmechanismen, überwacht. Die FACC AG hat hierfür interne Richtlinien definiert, die die Prozesse des Risikomanagements und den Einsatz von Finanzinstrumenten regeln. Die Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil der Kontrollmechanismen dar. Finanzgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung bestehender Risiken durchgeführt und richten sich dabei strikt nach dem tatsächlichen Bedarf des operativen Geschäfts. Spekulative Geschäfte sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns identifiziert, bewertet und steuert finanzielle Risiken in enger Abstimmung mit den operativen Einheiten. Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig an sich verändernde Marktbedingungen angepasst, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Der Einsatz von Finanzinstrumenten und die Anwendung von Hedge Accounting erfolgen gezielt zur Absicherung finanzieller Risiken gemäß den geltenden Bilanzierungsstandards. Absicherungsgeschäfte werden auf Basis definierter interner Richtlinien abgeschlossen und regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz überprüft.
Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen kommen insbesondere Devisentermingeschäfte zum Einsatz. Der Umfang der Sicherungsgeschäfte wird kontinuierlich an den tatsächlichen Bedarf angepasst, um eine effektive wirtschaftliche Absicherung zu gewährleisten. Alle Finanzgeschäfte werden ausschließlich mit Kontrahenten durchgeführt, die den internen Standards entsprechen. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern erfolgt auf Grundlage standardisierter Richtlinien und unterliegt einer laufenden Überwachung.
Zur Absicherung finanzieller Risiken wird auch das Kontrahentenrisiko einbezogen, da Zahlungsausfälle seitens der Geschäftspartner die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Um dieses Risiko zu minimieren, erfolgen Transaktionen ausschließlich mit geprüften und zugelassenen Kontrahenten innerhalb definierter Limits.
Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse der FACC-Konzerngesellschaften wird in US-Dollar (USD) erzielt, während ein erheblicher Teil der Aufwendungen in Euro (EUR) anfällt. Diese Diskrepanz zwischen Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen begründet ein Fremdwährungsrisiko, dass das operative Geschäft sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FACC-Konzerns unmittelbar beeinflussen kann. Natural Hedging, das aus dem teilweisen Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen in USD und EUR entsteht, reduziert dieses Risiko zwar, schließt es jedoch nicht vollständig aus.
Zur Begrenzung der Wechselkursrisiken, insbesondere im Verhältnis zwischen USD und EUR, setzt der FACC-Konzern derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte ein. Diese Instrumente dienen der Absicherung künftiger Zahlungsströme in Fremdwährungen und sollen potenzielle negative Effekte von Wechselkursänderungen auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Finanzlage des Konzerns verringern.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Forderungen, sonstigen Vermögenswerte sowie der Verbindlichkeiten nach Währungen. Auf dieser Basis werden die Währungsrisiken analysiert und bewertet.
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus kundenbezogenen Ent wicklungsleistungen |
24.525 | 24.518 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 443 | 453 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig |
2.964 | 0 |
| Sonstige finanzielle Forderungen | 10.650 | 11.069 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistun gen |
66.003 | 80.284 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig |
14.819 | 24.038 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermö genswerte |
814 | 801 |
| Liquide Mittel | 98.644 | 59.014 |
| 218.862 | 200.176 | |
| US-Dollar | 177.760 | 170.497 |
| Euro | 41.103 | 29.678 |
| 218.862 | 200.176 |
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Schuldscheindarlehen (lang- und kurzfris tig) |
70.000 | 69.500 |
| Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurz fristig) |
72.135 | 73.983 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz und langfristig) |
165.770 | 156.337 |
| Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 10.948 | 11.819 |
| Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezo genen Entwicklungsleistungen |
24.096 | 24.562 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
94.405 | 99.070 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen den Unternehmen |
9.560 | 10.312 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbind lichkeiten |
6.453 | 4.482 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbind lichkeiten |
11.208 | 10.251 |
| 464.576 | 460.316 | |
| US-Dollar | 114.607 | 122.217 |
| Euro | 349.969 | 338.098 |
| 464.576 | 460.316 |
Zur Beurteilung der Währungsrisiken wurden in Übereinstimmung mit den IFRS 7 Vorgaben Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dabei wurden sämtliche monetären Finanzinstrumente berücksichtigt, sofern sie in einer von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichenden Währung ausgewiesen sind. Dies betrifft insbesondere Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente sowie Fremdwährungsderivate.
Die Sensitivität des Eigenkapitals berücksichtigt zudem Bewertungseffekte aus den im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow-Hedges für Fremdwährungsrisiken. Translationsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung von Abschlüssen in anderen als der Konzernwährung ergeben, bleiben von den Analysen unberührt.
Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 Prozent hätte nachfolgende Auswirkungen
| Erhöhung (+)/Verminderung (–) Abwertung um 5 % |
Aufwertung um 5 % | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
|
| Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 1.450 | 878 | –1.312 | –795 |
| Veränderung im Sonstigen Ergebnis | –14.067 | –15.450 | 12.751 | 13.980 |
| Veränderung im Eigenkapital | –12.618 | –14.572 | 11.439 | 13.185 |
Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen und der jeweiligen Verzinsungsstruktur. Bei festverzinslichen Finanzierungen besteht das Risiko in fallenden Zinssätzen, während bei variabel verzinslichen Finanzierungen ein Risiko aus steigenden Zinssätzen resultiert.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 2.275 TEUR (Vorjahr: 1.799 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 2.275 TEUR (Vorjahr: 1.799 TEUR) ergeben.
Die Sensitivitätsberechnung basiert auf den variabel verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Zur Finanzierung setzt der Konzern auf verschiedene Finanzierungsinstrumente (Konsortialkredite bzw. Schuldscheindarlehen). Die Fazilitäten im Rahmen des Konsortialkredits weisen unterschiedliche Sicherheiten, Laufzeiten und Tilgungsstrukturen auf, wodurch auch das Zinsrisiko gesteuert wird. Beim Schuldscheindarlehen erfolgt die Steuerung des Zinsrisikos durch eine Kombination aus variablen und festen Verzinsungen sowie unterschiedlichen Laufzeiten.
Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.
Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.
Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 70.500 TEUR (Vorjahr: 50.700 TEUR) zur Verfügung.
Im Rahmen der Factoring-Programme können Forderungen in Höhe von 163.100 TUSD (Vorjahr: 117.100 TUSD) verkauft werden. Zum 31.12.2024 wurden Forderungen in Höhe von 139.315 TUSD (Vorjahr: 112.985 TUSD) verkauft.
Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| Zahlungsverpflichtungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2023 EUR'000 |
Gesamt 31.12.2023 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2023 EUR'000 |
1 bis 5 Jahre 31.12.2023 EUR'000 |
Über 5 Jahre 31.12.2023 EUR'000 |
|
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Schuldscheindarlehen | 70.000 | 77.317 | 27.367 | 47.397 | 2.554 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 159.961 | 174.400 | 116.270 | 58.130 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 72.135 | 83.278 | 10.199 | 26.498 | 46.582 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 5.809 | 5.809 | 5.809 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 307.905 | 340.805 | 159.645 | 132.025 | 49.135 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94.405 | 94.405 | 94.405 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 9.560 | 9.560 | 9.560 | 0 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.452 | 6.452 | 1.642 | 4.380 | 430 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.208 | 11.208 | 11.208 | 0 | 0 |
| 429.531 | 462.431 | 276.460 | 136.405 | 49.565 | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Buchwerte/Vertragliche Cashflows | 429.531 | 462.431 | 276.460 | 136.405 | 49.565 |
| 126 |
|---|
| ----- |
| Zahlungsverpflichtungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 31.12.2024 EUR'000 |
Gesamt 31.12.2024 EUR'000 |
Unter 1 Jahr 31.12.2024 EUR'000 |
1 bis 5 Jahre 31.12.2024 EUR'000 |
Über 5 Jahre 31.12.2024 EUR'000 |
|
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
| Schuldscheindarlehen | 69.500 | 78.912 | 2.919 | 70.445 | 5.547 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 139.979 | 149.853 | 92.634 | 57.218 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 73.983 | 80.327 | 10.492 | 27.748 | 42.087 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 16.358 | 16.358 | 16.358 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 299.820 | 325.450 | 122.403 | 155.412 | 47.634 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 99.070 | 99.070 | 99.070 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 10.312 | 10.312 | 10.312 | 0 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.482 | 4.482 | 638 | 3.613 | 231 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.251 | 10.251 | 10.251 | 0 | 0 |
| 423.935 | 449.565 | 242.674 | 159.025 | 47.866 | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | 17.872 | 17.872 | 17.872 | 0 | 0 |
| Buchwerte/Vertragliche Cashflows | 441.806 | 467.436 | 260.546 | 159.025 | 47.866 |
Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenstehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.
Der hohe Anteil an kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrifft im Wesentlichen zwei Fazilitäten aus dem Konsortialkredit die aufgrund des Regelwerks laufend immer wieder neu gezogen werden müssen. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden.
Der Konzern bedient im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in der Luftfahrtindustrie im Wesentlichen die am Markt tätigen OEMs. Trotz der Diversifikation ist die FACC AG aufgrund der begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern einem gewissen Konzentrationsrisiko im Kreditgeschäft ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 entfiel ein Forderungsvolumen von 131.361 TEUR auf den größten Kunden. Aufgrund der geringen Ausfallswahrscheinlichkeit und der Option, ausgewählte Forderungen mittels Factoringprogrammen zu veräußern, reduziert sich dieses Risiko deutlich.
Ebenfalls besteht das allgemeine Risiko eines Forderungsausfalls seitens der Vertragspartner. Um dieses Risiko zu begrenzen, gelten im Konzern strenge Vorgaben zur Bonitätsprüfung: Bereits bei der Neukundenakquise wird die finanzielle Situation überprüft, und auch bestehende Kunden werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit bewertet. Ab einem festgelegten Schwellenwert werden Kundenforderungen zusätzlich gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus liquiden Mitteln, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.
Die Höhe des maximalen Kreditrisikos entspricht in jedem Fall dem Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
| Software und Rechte | Abschreibung über drei bis vier Jahre (linear) |
|---|---|
| Entwicklungskosten | Abschreibung zwei bis zehn Jahre |
Die Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten erfolgt wenn wahrscheinlich ist, dass FACC der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.
Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.
Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:
| Gebäude | Zehn bis 50 Jahre | ||
|---|---|---|---|
| Investitionen in fremde Gebäude | 33 bis 50 Jahre | ||
| Technische Anlagen und Maschinen | Drei bis 33 Jahre | ||
| Geschäftsausstattung | Fünf bis 14 Jahre | ||
| Fahrzeuge | Fünf bis acht Jahre |
Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.
Für Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit erfolgt die Festlegung der Nutzungsdauer analog zu den Bestimmungen der im Anlagevermögen aktivierter Vermögenswerte, welche nicht geleast, sondern sich im Eigentum der FACC befinden.
Der FACC-Konzern kann den aus dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.
Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16.
Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Bereitstellungsdatum. Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeit aktiviert - gegebenenfalls angepasst um anfängliche direkte Kosten sowie Leasingzahlungen, die am oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasinggeber geleistet wurden, abzüglich jeglicher vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize.
Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet.
Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, abgezinst.
Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder einer Rate ändert oder wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, ändert.
Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buchwert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abgeschrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei Leasingverhältnisse von geringem Wert oder mit einer Laufzeit unter 12 Monaten werden die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Leasingverträge können sowohl Leasing-, als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der FACC-Konzern hat sich entschieden, diese Komponenten voneinander getrennt darzustellen.
Die Leasingraten sind typischerweise fix. In geringem Umfang liegen auch auf Marktzinssätzen/-indexes basierte Leasingraten vor, die in der Bestimmung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.
Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungsund Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.
Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lagerdauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.
Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.
Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.
Aufwandszuschüsse, die im Konzern überwiegend Förderungen in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten betreffen, werden in derselben Periode ertragswirksam erfasst, in der der korrespondierende Aufwand anfällt.
Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.
Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.
Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.
Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.
Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.
Die Verträge werden dahingehend geprüft, ob die Energie aus vertraglich festgelegten oder implizit bestimmbaren Erzeugungsanlagen des Energielieferanten bezogen werden. Fällt ein Vertrag (mangels Erfüllung des "Identified Asset" Kriteriums) nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16, ist eine Abbildung als Leasingverhältnis ausgeschlossen.
Zudem ist zu prüfen, ob bei Terminsicherungen eine Bilanzierung von Derivaten erforderlich ist. Kann nachgewiesen werden, dass die preisgesicherten Energiemengen vom Unternehmen verbraucht werden und nicht kurzfristig nach Erhalt weiterveräußerst wurden, gelangt die Own Use Ausnahme zur Anwendung und die geschlossenen Terminprodukte sind von der Bilanzierung nach IFRS 9 ausgenommen. Andernfalls müssten die Terminprodukte als finanzielles Derivat ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Fallen Energielieferverträge weder in den Anwendungsbereich des IFRS 16 noch in jenen des IFRS 9, sind sie als schwebender Vertrag abzubilden. Derartige Verträge sind grundsätzlich nicht zu bilanzieren, soweit nicht der Ansatz einer Drohverlustrückstellung erforderlich wird.
Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.
Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.
Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.
Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.
IFRS 9 enthält einen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten derivativen Finanzinstrumenten werden nach IFRS 9 nicht getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert.
Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für elf ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio sind nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair Value Through Other Comprehensive Income" bewertet.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.
Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.
Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.
Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.
Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.
Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsenkurs).
Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in die die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.
Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.
Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt:
Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.
Für die Kunden des Konzerns sind Großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden.
Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herangezogen.
Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.
Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet.
Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.
Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.
Zudem schließt der Konzern zur Wechselkursabsicherung von bestimmten Bilanzpositionen "Devisentermingeschäfte" ab.
Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme – einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen.
Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge.
Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraumoder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.
IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden.
Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und die variablen Vergütungen gemäß IFRS 15.50ff als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst.
In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch eine laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert.
Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, wann die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch eine variable Vergütung nach IFRS 15.50ff dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.
Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden mit dem Barwert angesetzt und entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst.
Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte.
Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzungen hinsichtlich der Verteilung der Mengen über den zukünftigen Zeitraum ein.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt bzw. aufgrund des Vertrags kein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall
Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird.
Die Umsatzerlöse werden nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.
Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist.
Mit einzelnen Kunden werden im Rahmen der Lieferung von Serienprodukten Bill and Hold Vereinbarungen geschlossen. Damit wird der Übergang der Verfügungsgewalt entsprechend IFRS 15.38 dokumentiert und eine Realisierung der Umsatzerlöse bzw. Ausbuchung der Vorräte kann erfolgen.
Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.
Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2024 erstmals anzuwenden:
| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht lt. IASB für Ge schäftsjahre ab |
Übernahme durch EU zum 31.12.2024 |
|
|---|---|---|---|
| IAS 1 (Änderung) |
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | 01.01.2024 | Ja |
| IAS 1 (Änderung) |
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig - Verschiebung des Stichtags | 01.01.2024 | Ja |
| IAS 1 (Änderung) |
Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | 01.01.2024 | Ja |
| IFRS 16 (Änderung) |
Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit bei Sale and Leaseback | 01.01.2024 | Ja |
| IAS 7 IFRS 7 (Änderung) |
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 01.01.2024 | Ja |
Aus den genannten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr, sie haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des FACC-Konzerns.
Informationen zu den Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) finden sich in Note 18 - Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden.
Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2025 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:
| Standard/Interpretation | Veröffentli chung durch das IASB |
Anwendungs pflicht lt. IASB |
Übernahme durch EU zum 31.12.2024 |
Auswirkungen auf den Konzern abschluss |
|
|---|---|---|---|---|---|
| IFRS 18 | Darstellung und Angaben im Abschluss | 09.04.2024 | 01.01.2027 | Nein | Ja |
| IFRS 19 | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben |
09.05.2024 | 01.01.2027 | Nein | Nein |
| IFRS 7 / IFRS 9 (Änderung) |
Verträge über naturabhängige Stromversorgung | 18.12.2024 | 01.01.2026 | Nein | Nein |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen Vol. 11 | 18.07.2024 | 01.01.2026 | Nein | Nein |
| IFRS 9 / IFRS 7 (Änderung) |
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten |
30.05.2024 | 01.01.2026 | Nein | Nein |
| IAS 21 (Änderung) |
Fehlende Umtauschbarkeit | 15.08.2023 | 01.01.2025 | Ja | Nein |
IFRS 18 ersetzt die vorhandenen Regelungen des IAS 1 zu den allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung, sowie Folgeänderungen des IAS 7, IAS 33, IAS 34 und IAS 8.
Der Standard wird zukünftig eine nützliche strukturierte Zusammenfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, des Eigenkapitals, der Erträge, Aufwendungen und Cashflows bieten. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden fix definierte Zwischensummen eingeführt. Zusätzlich soll durch die Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu einzelnen Bereichen (Operativ, Investitionen oder Finanzierungen) eine weitestgehend einheitliche Struktur geschaffen werden, die die Vergleichbarkeit von Finanzberichten erhöht. In der Kapitalflussrechnung fallen zukünftig Ausweis-Wahlrechte für erhaltene bzw. gezahlten Dividenden und Zinsen weg. Auch müssen zukünftig unternehmensspezifische Leistungskennzahlen im Anhang beschrieben werden.
Somit kann IFRS 18 Auswirkungen auf die Darstellung und Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung des FACC-Konzerns haben. Neue oder geänderte Anhangsangaben können nötig werden. Die konkreten Auswirkungen werden derzeit noch analysiert.
Der Standard ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, von FACC aber nicht geplant.
Die erstmalige Anwendung der übrigen neuen bzw. überarbeiteten Standards hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
| Name | Erfolgsunabhängig 2023 EUR'000 |
Erfolgsabhängig 2023 EUR'000 |
Abfertigung 2023 EUR'000 |
Pensionsvorsorge 2023 EUR'000 |
Summe 2023 EUR'000 |
|---|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 440 | 0 | 26 | 170 | 635 |
| Andreas Ockel | 402 | 0 | 53 | 100 | 554 |
| Aleš Stárek (bis 31.12.2023) | 327 | 0 | 140 | 60 | 527 |
| Zhen Pang | 365 | 0 | 46 | 0 | 410 |
| 1.532 | 0 | 264 | 330 | 2.126 |
| Name | Erfolgsunabhängig 2024 EUR'000 |
Erfolgsabhängig 2024 EUR'000 |
Abfertigung 2024 EUR'000 |
Pensionsvorsorge 2024 EUR'000 |
Summe 2024 EUR'000 |
|---|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 440 | 0 | 7 | 170 | 617 |
| Andreas Ockel | 421 | 0 | 24 | 100 | 545 |
| Florian Heindl (ab 01.05.2024) | 237 | 0 | 36 | 0 | 273 |
| Zhen Pang (bis 14.05.2024) | 143 1) | 0 | 31 | 0 | 31 |
| Tongyu Xu (ab 15.05.2024) | 232 | 0 | 32 | 0 | 264 |
| 1.330 | 0 | 130 | 270 | 1.730 |
1) enthält Aufrollungen aus Vorjahr
Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 565 TEUR (Vorjahr: 505 TEUR).
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.
Die FACC AG ist das Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH (100 Prozent Anteile). Die AVIC Cabin System Co., Limited hält 55,45 Prozent der Anteile an der FACC AG. Die Aviation Industry Corporation of China, Ltd (AVIC) hält 100 Prozent der Anteile an der AVIC Cabin Systems Co. Limited.
Die Aviation Industry Corporation of China, Ltd. (AVIC) gehört ihrerseits zur SASAC (Stateowned Assets Supervision and Administration Commission of the State Council), welche eine staatliche Aufsichtsbehörde darstellt und eine öffentliche Stelle im Sinne des IAS 24.9 ist.
Des Weiteren gehört auch die Commercial Aircraft Corporation of China, Ltd. (COMAC) zur SASAC. Unternehmen aus dem Konzern der FACC AG haben eine Geschäftsbeziehung zur Shanghai Aircraft Manufacturing Co. Ltd, welche unter der COMAC eingegliedert ist. Diese Geschäftsbeziehung wird von FACC freiwillig und aus Transparenzgründen unter den Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen ausgewiesen, obwohl IAS 24.25 lit. a diesbezüglich eine Befreiung vorsehen würde. Die Forderungen belaufen sich auf 18.404 TEUR (Vorjahr: 12.755 TEUR).
Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024, wie auch im Vorjahr, zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der beteiligten Unternehmen zuzurechnen.
Geschäftsvorfälle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen konsolidierten Unternehmen wurden im Zuge der Konzernberichterstattung eliminiert und werden entsprechend in dieser Anhangsangabe nicht erläutert.
| Forderungen | Verbindlichkeiten | Umsatzerlöse und sonstige Erträge |
Aufwendungen | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2023 EUR'000 |
2023 EUR'000 |
2023 EUR'000 |
|
| Mutterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 12.755 | 463 | 33.356 | 20.528 |
| Unternehmen, über die das Mutterunternehmen Beherrschung ausübt | 5.028 | 9.097 | 503 | 1.031 |
| 17.783 | 9.560 | 33.859 | 21.560 |
| Forderungen | Verbindlichkeiten | Umsatzerlöse und sonstige Erträge |
Aufwendungen | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 EUR'000 |
31.12.2024 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
2024 EUR'000 |
|
| Mutterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 18.404 | 0 | 43.519 | 30.774 |
| Unternehmen, über die das Mutterunternehmen Beherrschung ausübt | 5.633 | 10.312 | 8.484 | 8.364 |
| 24.038 | 10.312 | 52.003 | 39.137 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Verlagerung der Produktion von Strukturbauteilen und Bauteilen für die Kabinenausstattung für den Flugzeugtyp C919 (Kunde: COMAC) zu einem chinesischen Schwesterunternehmen stark vorangetrieben und soll in 2025 abgeschlossen werden. Ziel ist es den Kunden ausschließlich aus China bedienen zu können. Im Rahmen der Vertragserstellung wird im Besonderen darauf geachtet, dass diese zu marktüblichen Bedingungen erfolgt.
Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen für Wertberichtigungen. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.
Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr 2024 bzw. 2023 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR'000 | |
| Konzern- und Jahresabschlussprüfung | 218 | 255 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 110 |
| Andere Beratungsleistungen | 1 | 53 |
| 219 | 418 |
Mit Ausnahme der positiven Entscheidung über den Ausfolgungsantrag der zurechenbaren Gelder aus dem Betrugsvorfall (siehe Note 27 – Sonstige Forderungen) gab es nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 keine weiteren angabepflichtigen Ereignisse.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und wird voraussichtlich am 25. März 2025 vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. In der Folge wird der Konzernabschluss der Hauptversammlung zur Freigabe vorgelegt. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.
Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Florian Heindl, CFO (seit 1. Mai 2024) Zhen Pang, CCO (bis 14. Mai 2024) Tongyu Xu, CCO (seit 15.Mai 2024)
Chengkuan Wang (Vorsitzender) (seit 17. Mai 2024) Jian Wang (Vorsitzender)(bis 17. Mai 2024) Tongyu Xu (Stellvertreter des Vorsitzenden) (bis 22. April 2024) Jian Wang (seit 17. Mai 2024) Ian Chang Weixi Gong Jing Guo (bis 22. März 2024) Jiajia Dai Junqi Sheng Tom Williams Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter) Erwin Hofinger (Arbeitnehmervertreter) (seit 20. Juni 2024) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) (bis 20. Mai 2024) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin)
Ried im Innkreis, am 10. März 2025
Der Vorstand
Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands
Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands
Gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der Konzernabschluss, der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und die wesentlichen Risiken sowie Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Darüber hinaus bestätigen wir, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens auch für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich sind, die im Lagebericht inkludiert ist. Diese Erklärung umfasst die Identifizierung und Beurteilung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der damit verbundenen IROS´s des Konzerns.
Ebenso bestätigen wir, dass der Jahresabschluss des Mutterunternehmens, der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Der Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt. Auch hier wurden Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf die Risiken und Chancen für die kurz-, mittel- und langfristige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens berücksichtigt.
Ried im Innkreis, am 10. März 2025
Der Vorstand
Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands
Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt"Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Siehe Anhang im Kapitel "6. Schätzungen und Ermessensspielräume" und Note 24.
Im Konzernabschluss der FACC AG sind zum 31. Dezember 2024 langfristige Vertragserfüllungskosten in Höhe von 50,5 Mio. EUR ausgewiesen.
Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 15.101 erfordern die erfolgswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwands, wenn der Buchwert der angesetzten Kosten unter der zukünftigen Nettogegenleistung, deren Realisierung im Zusammenhang mit den Vertragserfüllungskosten noch erwartet wird, liegt. Für die Vertragserfüllungskosten werden Werthaltigkeitstests auf Projektebene erstellt. Die Ermittlung der erzielbaren Beträge, die den Wertmaßstab im Rahmen des Werthaltigkeitstests darstellen, erfolgt auf Basis abgezinster künftiger Zahlungsmittelüberschüsse unter Zugrundelegung eines risikoadäquaten Zinssatzes ermittelt.
Das Ergebnis der Werthaltigkeitstests der jeweiligen Projekte ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig, insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolgedessen eine erforderliche Wertminderung für Vertragserfüllungskosten nicht oder nicht in entsprechender Höhe im Konzernabschluss erfasst wird.
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Vertragserfüllungskosten haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
o Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess und der Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung und Detailunterlagen zu den darüber hinaus vorgenommenen Adaptierungen sowie den vertraglichen Grundlagen abgeglichen.
Siehe Anhang im Kapitel "53. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Note 8.
Im Konzernabschluss der FACC AG sind zum 31. Dezember 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 884,5 Mio. EUR ausgewiesen, die sich aus zwei wesentlichen Umsatzströmen (Lieferung von Serienprodukten einerseits und Erbringung von Entwicklungsleistungen inklusive kundenspezifischer Werkzeugentwicklungen andererseits) zusammensetzen.
Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 15 erfordern eine Umsatzrealisierung entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen, sobald ein Kunde die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt. Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt bei FACC AG insbesondere sofern beauftragte Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch für die bereits erbrachte Leistung darstellen.
FACC AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenverträge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass zeitpunktbezogene Umsatzrealisierungen nicht erfasst werden, wenn die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies kann dazu führen, dass Umsatzerlöse in der falschen Rechnungslegungsperiode erfasst werden.
Bei der Prüfung der Umsatzrealisierung haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.Hin- reichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 11. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.
Salzburg, am 10. März 2025
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Gerold Stelzmüller Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fas- sungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
143
| Technologie | |||
|---|---|---|---|
| Autoklav | Gasdicht verschließbarer Heißluftofen für die Aushärtung von Faserverbundstoffen | ||
| Composites | Verbundwerkstoff aus zwei oder mehreren Materialien, der andere Eigenschaften besitzt als seine einzelnen Komponenten | ||
| Faserverbundstoff | Werkstoff aus Verstärkungsfasern und einer Kunststoffmatrix | ||
| OEM | Original Equipment Manufacturer – Hersteller von Komponenten, der diese in seinen eigenen Werken produziert, sie aber nicht selbst in den Einzelhandel bringt |
||
| Primärstruktur | Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs | ||
| Retrofit | Modernisierung oder Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Modelle | ||
| Sekundärstruktur | Anbauten an die Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs | ||
| Shipset | Liefereinheit, Komplettpaket für ein Flugzeug | ||
| Thermoplast | Kunststoff, der sich in einem bestimmten Temperaturbereich verformen lässt | ||
| Tier-1-Lieferant | Lieferant, der größere Baugruppen und Systeme direkt an den OEM liefert | ||
| Winglet/Sharklet | Nach oben und seltener nach oben und unten verlängerte Außenflügel an den Enden der Tragflächen von Flugzeugen | ||
| Financials | |||
| APAC | Asiatisch-pazifischer Wirtschaftsraum | ||
| ATX | Austrian Traded Index – wichtigster Aktienindex in Österreich, der die Kursentwicklung der 20 größten österreichischen Unternehmen mit Börsennotierung anzeigt |
||
| Book-to-bill-Ratio | Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz innerhalb eines definierten Zeitraums | ||
| CAD | Kanadische Dollar | ||
| Cashflow | Geldfluss – Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums | ||
| CGU | Cash Generating Unit – zahlungsmittelgenerierende Einheit | ||
| D&O-Versicherung | Directors-and-Officers-Versicherung – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unterneh mens |
||
| EBIT | Betriebserfolg – Ergebnis vor Zinsen und steuern | ||
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Bilanzsumme in Prozent | ||
| FTE | Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten | ||
| IAS | International Accounting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze | ||
| IFRS | International Financial Reporting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze, umfassen auch IAS-Grundsätze | ||
| INR | Indische Rupie | ||
| Investitionen | Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | ||
| ISIN | International Securities Identification Number – eindeutige Wertpapier-Kennnummer | ||
| RMB | Renminbi/Yuan – chinesische Währung | ||
| TEUR | Tausend Euro | ||
| USD | US-Dollar |
INVESTOR RELATIONS Michael Steirer [email protected] Telefon +43 59 616 1468 www.facc.com
Hinweise Hinweis zur Sprachregelung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Haftungsausschluss
Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, und sämtliche enthaltenen Daten wurden sorgfältig überprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rundungs- , Satz- oder Druckfehler auftreten. Bei der Summierung wurden automatische Rechenhilfen verwendet, wodurch rundungsbedingte Differenzen bei Beträgen und Prozentangaben entstehen können.
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Einschätzungen, die auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen sind in der Regel durch Begriffe wie "erwarten", "planen", "rechnen", "schätzen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass tatsächliche Entwicklungen und Ergebnisse aufgrund verschiedener Einflussfaktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.
Dieser Geschäftsbericht ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Redaktionsschluss: 10. März 2025
Medieninhaber und Herausgeber: FACC AG, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis, Österreich
Projektleiter: Michael Steirer, Patrick Doppler
Projektteam: Tanja Maisenberger, Elisabeth Murauer, Robert Briewasser, Paola Tatiana Trespalacios Guerrero
Konzept, Redaktion, Layout, Grafik: Projektagentur Weixelbaumer KG, Linz (Imageteil); UKcom Finance, restliche Teile produziert Inhouse mit www.firesys.de
Fotos: Robert Maybach, Getty Images, unsplash, iStock, GeTiFo GesbR, Rambossek photo / graphics, ARCHER AVIATION, FACC AG
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Siehe Anhang im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. Dezember 2024.
Im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2024 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 267,8 Mio. EUR und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 26,7 Mio. EUR ausgewiesen.
Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile. Dabei wird überprüft, ob einerseits eine wesentliche statische Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital des verbundenen Unternehmens zum Bewertungsstichtag vorliegt und ob andererseits externe und interne Einflussfaktoren bestehen, die eine erhebliche Wertveränderung auslösen können.
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewertung durchgeführt und der beizulegende Wert der Anteile auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen ermittelt. Ist der beizulegende Wert geringer als der aktuelle Buchwert, erfolgt die Abschreibung der Anteile auf den beizulegenden Wert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurden Abschreibungen in Höhe von 0,0 Mio. EUR durchgeführt.
Das Ergebnis der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig, insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten (Cash-Flows, Kapitalkosten) und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolgedessen erforderliche Abschreibungen für Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Wertberichtigungen der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht oder nicht in entsprechender Höhe im Jahresabschluss erfasst werden.
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung einesJahresabschlusseszu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümernist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 11. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.
Salzburg
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Gerold Stelzmüller Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe desJahresabschlussesmit unserem Bestätigungsvermerk darf nurin der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschlusssamt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
152
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie abgeleitete Lizenzen, Konzessionen |
10 | 3.397,47 |
| 10 | 3.397,47 | |
| II. Finanzanlagen: |
||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 267.823 | 267.822.715,00 |
| 267.823 | 267.822.715,00 | |
| 267.833 | 267.826.112,47 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: | ||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 26.808 | 26.675.115,39 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 9.606 | 9.736.827,75 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| 36.414 | 36.411.943,14 | |
| II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten | 348 | 1.561.001,03 |
| 36.762 | 37.972.944,17 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 708 | 783.918,38 |
| D. Aktive latente Steuern | 40.572 | 38.966.451,55 |
| SUMME AKTIVA | 345.875 | 345.549.426,57 |
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Eingefordertes, übernommenes und eingezahltes Grundkapital | 45.790 | 45.790.000,00 |
| II. Kapitalrücklagen: |
||
| 1. Gebundene | 134.215 | 134.215.000,00 |
| 2. Nicht gebundene | 95.041 | 95.041.250,00 |
| 229.256 | 229.256.250,00 | |
| III. Bilanzgewinn (davon Gewinnvortrag EUR 20.095.948,14; Vorjahr TEUR 16.715) |
20.096 | 20.722.130,64 |
| 295.142 | 295.768.380,64 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 998 | 906.007,00 |
| 2. Steuerrückstellungen | 37.696 | 36.430.995,44 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 820 | 748.219,70 |
| 39.514 | 38.085.222,14 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.453 | 1.815.118,33 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.453 | 1.815.118,33 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.615 | 9.724.231,31 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 9.615 | 9.724.231,31 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 151 | 156.474,15 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 151 | 156.474,15 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | 14 | 11.965,04 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 14 | 11.965,04 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 94 | 99.616,78 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 94 | 99.616,78 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| Summe Verbindlichkeiten | 11.219 | 11.695.823,79 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 11.219 | 11.695.823,79 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| SUMME PASSIVA | 345.875 | 345.549.426,57 |
für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| EUR'000 | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 11.583 | 10.851.199,90 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 0 | 0 |
| b) Übrige | 158 | 299.257,17 |
| 158 | 299.257,17 | |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | –4.724 | –4.719.136,21 |
| b) Soziale Aufwendungen | –1.567 | –1.541.598,51 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | –373 | –316.839,69 |
| aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | –217 | –193.032,10 |
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
–936 | –994.112,47 |
| –6.291 | –6.260.734,72 | |
| 4. Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | –13 | –12.671,28 |
| –13 | –12.671,28 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Übrige | –4.920 | –4.434.001,39 |
| 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) | 517 | 443.049,68 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 419 | 1.511.492,61 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 418 | 1.509.960,16 |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0 | –23.330,14 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| 9. Zwischensumme aus Z 7 bis 8 (Finanzergebnis) | 419 | 1.488.162,47 |
| 10. Ergebnis vor Steuern |
936 | 1.931.212,15 |
| 11. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) |
2.446 | –1.305.029,65 |
| davon latente Steuern | 2.495 | –653.811,82 |
| Körperschaftssteuer aus Gruppenbesteuerung | –325 | –632.260,90 |
| davon weiterbelastet an Gruppenmitglied | 276 | –18.956,93 |
| 12. Ergebnis nach Steuern |
3.382 | 626.182,50 |
| 13. Jahresüberschuss |
3.382 | 626.182,50 |
| 14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
16.715 | 20.095.948,14 |
| 15. Bilanzgewinn |
20.096 | 20.722.130,64 |
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.
Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.
Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis veröffentlicht wird.
Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2202A, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811.
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.
Die bisherige Form der Darstellung sowie die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßige Abschreibung vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung der Software erfolgt linear und über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Der beizulegende Wert wird nach KFS/BW 1 mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis eines Körperschaftsteuersatzes von 23 % (Vorjahr: 23 %) gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird.
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit" Methode gemäß IAS 19. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG §607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3), eines Rechnungszinssatzes von 3,45 % (Vorjahr: 3,60 %) und geplanten Gehaltserhöhungen von 3,50 % (Vorjahr: 3,50 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 3,40 % (Vorjahr: 3,10 %) und einer Gehaltssteigerung von 3,50 % pro Jahr (Vorjahr: 3,50 %) durchgeführt. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG § 607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3). Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 12,07 % (Vorjahr: 12,07 %) berücksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation wird betriebsspezifisch ermittelt.
Die Rückstellung für ähnliche Verpflichtungen betrifft die kollektivvertragliche Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern.
Die Verteilung des Dienstzeitaufwands erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.
Der Rechnungszinssatz für Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsgeldrückstellungen wird aus dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität und entsprechend der jeweiligen Restlaufzeiten abgeleitet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen für die Sterbetafel AVÖ-2018-P zugrunde gelegt.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz ("MinBestG") wurden die OECD-Mustervorschriften sowie die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar Two) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsvorschriften gemäß Pillar Two eingeführt. Von jenen Ländern, in denen Tochterunternehmen der FACC ihren Sitz haben, wurden nur in China und USA noch keine spezifischen Umsetzungsmaßnahmen getätigt.
Entsprechend der Mindestbesteuerungsregeln ist die oberste Muttergesellschaft der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen die A-VIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong.
Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerungsregeln auf den FACC AG Konzern werden laufend evaluiert. Für das Geschäftsjahr 2024 ergeben sich aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen basierend auf einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Effekte auf die Ertragssteuern des FACC AG Konzerns. Laufende Steuern aus den Mindestbesteuerungsvorschriften werden als laufende Steuer erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.
Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (§ 189a Z 2 UGB):
| Beteiligungsunternehmen | Kapitalanteil % |
Wäh rung |
Eigenkapital EUR |
Jahresüber schuss EUR |
Bilanzstichtag | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis | 100 | EUR | 154.458.979,93 | 14.148.866,06 | 31.12.2024 |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Höhe von EUR 20.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 20.300), aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 1.269.123,95 (Vorjahr: TEUR 1.383), sowie aus der Steuerumlage in Höhe von EUR 5.105.991,44 (Vorjahr: TEUR 5.125).
Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 783.918,38 (Vorjahr TEUR: 708) in die Bilanz einzustellen.
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Personalbezogene Rückstellungen | 492 | 487.652,43 |
| Geldbeschaffungskosten | 8 | 2.862,97 |
| Folgewirkung aus der Betriebsprüfung | 0 | –11.141,14 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 175.901 | 168.939.980,30 |
| 176.401 | 169.419.354,56 | |
| Daraus resultierende aktive latente Steuern | 40.572 | 38.966.451,55 |
| Stand am 01. Jänner 2024 | 40.572.165,13 |
|---|---|
| Erfolgswirksame Veränderung | –653.811,82 |
| Erfolgsneutrale Veränderung (Steuerliche Verlustvorträge FACC Operations GmbH) | –951.901,76 |
| Stand am 31. Dezember 2024 | 38.966.451,55 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 169.939.980,30 aktive latenten Steuern angesetzt. Der Ansatz der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da für deren Verwertung aufgrund der Ergebnisse der Steuerplanungsrechnung ausreichend positive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind.
Der für die Berechnung der latenten Steuern gewählte Steuersatz beträgt 23 % (Vorjahr: 23 %).
Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.
In der Hauptversammlung vom 08. Mai 2023 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, binnen fünf Jahren nach Eintragung der am 08. Mai 2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei der Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgesetzt werden.
Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, oder (ii)zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023 ergeben, zu beschließen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Rückstellungen für Abfertigungen | 998 | 906.007,00 |
| Steuerrückstellungen | 37.696 | 36.430.995,44 |
| Sonstige Rückstellungen | ||
| Sonstige Personalrückstellungen | 594 | 471.112,69 |
| Übrige | 226 | 277.107,01 |
| 39.514 | 38.085.222,14 |
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für nicht konsumierte Urlaube, offene Honorare und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. größer als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 9.724.231,31 besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 9.615).
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber der Gebietskrankenkasse | 94 | 99.616,78 |
| 94 | 99.616,78 | |
| 31.12.2023 EUR'000 |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Haftungsverhältnisse (Garantien) | 159.961 | 209.479.022,25 |
| 159.961 | 209.479.022,25 | |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 159.961 | 209.479.022,25 |
Die Gesellschaft hat Garantien für Kredite in Höhe von EUR 139.979.022,25 (VJ TEUR 159.961) sowie für Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 69.500.000,00 (Vorjahr TEUR 70.000) der FACC Operations GmbH übernommen.
folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 266.523,02 (Vorjahr: TEUR 249). Davon entfallen EUR 108.683,16 (Vorjahr: TEUR 92) auf das nächste Jahr.
Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die
Umsatzerlöse
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Erlöse Inland | ||
| Erlöse aus Managementtätigkeit | 11.583 | 10.851.199,90 |
| 11.583 | 10.851.199,90 |
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung.
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen:
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Leitende Angestellte | 155 | 141.415,45 |
| Sonstige Arbeitnehmer | 62 | 51.616,65 |
| 217 | 193.032,10 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
| 2023 EUR'000 |
2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Leitende Angestellte | 350 | 292.346,58 |
| Sonstige Arbeitnehmer | 23 | 24.493,11 |
| 373 | 316.839,69 |
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Höhe von EUR 122.130,79 (Vorjahr: TEUR 148) und Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 70.901,31 (Vorjahr: TEUR 69).
In den Gehältern sind Aufwendungen in Höhe von EUR 9.797,00 (Vorjahr: TEUR 2) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten.
Erfolgswirksame Veränderungen bei den Personalrückstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubiläumsgeldrückstellungen und sonstige Personalrückstellungen im Posten Gehälter, Abfertigungsrückstellungen im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.
Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, sowie Aufwendungen für Versicherungen.
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB wird von der Befreiung aufgrund der Veröffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vermindern das Ergebnis vor Steuern um EUR -1.305.029,65 (Vorjahr: TEUR 2.446). Aufgrund der Steuerumlagevereinbarung wurde an den Gruppenträger im Geschäftsjahr 2024 eine Steuer in Höhe von EUR -18.956,93 übergerechnet (Vorjahr: TEUR 276). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwände aus der Bildung von aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR -653.811,82 (Vorjahr: TEUR 2.495) enthalten.
Mit 13. bzw. 15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9
KStG abgeschlossen. Mit 28. Februar 2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen der FACC AG und der FACC Operations GmbH abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde per Nachtrag zum Gruppenvertrag vom 28. Februar 2017 die CoLT Prüf und Test GmbH in die Gruppe aufgenommen.
Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für den Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage in Höhe von 23 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitglieds ist mit evident gehaltenem negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen, ist eine negative Steuerumlage in Höhe von 23 % zu leisten, insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechneten Verlustvorträgen des Gruppenmitglieds wurde getroffen.
Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.
Bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt fielen keine wesentlichen, berichtspflichtigen Ereignisse an, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage haben.
Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des § 243b Abs. 7 UGB betreffend die Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website www.facc.com abrufbar.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 20.722.130,64 eine Dividende von EUR 0,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremdüblichen Bedingungen statt.
| 2023 Köpfe |
2024 Köpfe |
|
|---|---|---|
| Angestellte | 42 | 43 |
| 42 | 43 |
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: Robert Machtlinger, Hohenzell Andreas Ockel, St. Florian am Inn Zhen Pang, Neuhofen im Innkreis (bis 14. Mai 2024) Tongyu Xu, Ried im Innkreis (seit 15. Mai 2024) Florian Heindl, Krenglbach (seit 01. Mai 2024)
Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 stellen sich wie folgt dar:
| Erfolgsunab hängig 2024 EUR |
Erfolgsab hängig 2024 EUR |
Abfertigung 2024 EUR |
Pensionsvor sorge 2024 EUR |
Summe 2024 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Robert Machtlinger | 439.868,80 | 0,00 | 6.727,68 | 170.000,00 | 616.596,48 |
| Andreas Ockel | 421.519,94 | 0,00 | 23.591,26 | 100.000,00 | 545.111,20 |
| Florian Heindl (seit 01.05.2024) | 236.878,27 | 0,00 | 36.089,67 | 0,00 | 272.967,94 |
| Tongyu Xu (seit 15.05.2024) | 231.936,42 | 0,00 | 32.534,30 | 0,00 | 264.470,72 |
| Zhen Pang (bis 14.05.2024) | * 143.027,35 | 0,00 | 31.192,12 | 0,00 | 174.219,47 |
| 1.473.230,78 | 0,00 | 130.135,03 | 270.000,00 | 1.873.365,81 |
*enthält Aufrollungen aus dem Vorjahr
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:
Chengkuan Wang (Vorsitzender) (seit 17. Mai 2024) Jian Wang (Vorsitzender) (bis 17. Mai 2024)
Jian Wang (seit 17. Mai 2024) Tongyu Xu (Stellvertreter des Vorsitzenden) (bis 22. April 2024) Ian Chang Weixi Gong Jing Guo (bis 22. März 2024) Jiajia Dai Junqi Sheng
Tom Williams Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) (bis 20. Mai 2024) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Erwin Hofinger (Arbeitnehmervertreter) (seit 20. Juni 2024)
Die im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen EUR 564.637,58 (Vorjahr: TEUR 505).
Ried im lnnkreis, am 10. März 2025
Robert Machtlinger e.h. Andreas Ockel e.h. Tongyu Xu e.h. Florian Heindl e.h. Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Anlagen zum Anhang: Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel
zum 31. Dezember 2024
165
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand am | ||
| 01.01.2024 | 31.12.2024 | |||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie abgeleitete |
||||||
| Lizenzen, Konzessionen | 27.179,74 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 27.179,74 | |
| 27.179,74 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 27.179,74 | ||
| II. Sachanlagen: |
||||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||
| davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 13 EStG |
0,00 | 5.876,35 | 0,00 | 5.876,35 | 0,00 | |
| 0,00 | 5.876,35 | 0,00 | 5.876,35 | 0,00 | ||
| III. Finanzanlagen: | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 267.822.715,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 267.822.715,00 | |
| 267.822.715,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 267.822.715,00 | ||
| 267.849.894,74 | 5.876,35 | 0,00 | 5.876,35 | 267.849.894,74 |
| kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am | Zugänge | Abgänge | Stand am | Buchwert | Buchwert |
| 01.01.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| 16.987,34 | 6.794,93 | 0,00 | 23.782,27 | 3.397,47 | 10.192,40 |
| 16.987,34 | 6.794,93 | 0,00 | 23.782,27 | 3.397,47 | 10.192,40 |
| 0,00 | 5.876,35 | 5.876,35 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 5.876,35 | 5.876,35 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 267.822.715,00 | 267.822.715,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 267.822.715,00 | 267.822.715,00 |
| 16.987,34 | 12.671,28 | 5.876,35 | 23.782,27 | 267.826.112,47 | 267.832.907,40 |
166
Das Jahr 2024 war für die Weltwirtschaft durch ein Zusammenspiel von herausfordernden Faktoren gekennzeichnet. Einerseits sorgten moderate Wachstumsraten in einigen Wirtschaftsräumen sowie eine rückläufige Inflation - unterstützt durch Zinssenkungen wichtiger Zentralbanken wie der US-amerikanischen Federal Reserve (FED) und der Europäischen Zentralbank (EZB) - für Optimismus. Andererseits führten regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und geopolitische Unsicherheiten zu einem ambivalenten Stimmungsbild.
Ein wichtiger Impuls ging von der rasanten Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) aus, die technologische Innovation vorantrieb und mittelfristig neue wirtschaftliche Potenziale eröffnete. Gleichzeitig prägten politische Ereignisse das Jahr: Die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten setzte neue Impulse in den USA, während China seine wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung des Wachstums verstärkte. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und die Eskalation im Nahen Osten belasteten das globale Geschäftsumfeld zusätzlich.
Im wirtschaftlichen Kern zeichnete sich jedoch gegen Ende des Jahres ein weiterer Trend im Kampf gegen die Inflation ab. Nachdem die Inflationsrate in der Europäischen Union im Oktober 2022 bei 11,5 Prozent ihren Höchststand erreicht hatte, konnte nach 2023 auch 2024 ein Rückgang verzeichnet werden. So sank die Inflationsrate im Euroraum von 2,8 Prozent zu Jahresbeginn auf 2,4 Prozent und in den USA von 3,1 Prozent auf 2,9 Prozent. Dieser Abwärtstrend unterstreicht die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen und ist grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum.
Vor diesem Hintergrund prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2024 ein stabiles Weltwirtschaftswachstum von 3,3 Prozent - ein Wert, der dem des Vorjahres entspricht. Getragen wurde dieses Wachstum vor allem von einem robusten Dienstleistungssektor und steigenden Nettoexporten, die den Welthandel ankurbeln.
Insgesamt lässt sich das Jahr 2024 als eine Mischung aus strukturellen sowie geopolitischen Herausforderungen und zukunftsweisenden Chancen beschreiben. Während regionale Disparitäten und geopolitische Risiken weiterhin für Unsicherheit sorgen, eröffnen der fortschreitende technologische Wandel und ein verstärkter Fokus auf nachhaltige Investitionen mittelfristig positive Perspektiven für die Weltwirtschaft.
Die IATA-Daten für 2024 zeigen ein Rekordjahr für die Luftfahrt: Die Passagierzahlen haben ein historisches Hoch erreicht, mit einer durchschnittlichen Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent. Ein besonders starkes Wachstum verzeichnete die Asien-Pazifik-Region. Auch die weltweite Nachfrage nach bezahlten Passagierkilometern (RPK) stieg im Vergleich zu 2023 um 8,6 Prozent, was die zunehmende Reisebegeisterung unterstreicht. Diese positiven Entwicklungen trugen dazu bei, dass Airlines ihre Gewinne weiter ausbauen konnten und die Auswirkungen der Corona-Pandemie endgültig hinter sich ließen. Vor diesem Hintergrund prognostiziert die IATA einen weiteren Anstieg der Passagierzahlen auf 5,2 Milliarden im Jahr 2025 gegenüber 4,89 Milliarden im Jahr 2024 sowie einen soliden Nettogewinn im Jahr 2024.
Gleichzeitig sieht sich die Branche mit Herausforderungen konfrontiert, die das Wachstum verlangsamen könnten. Lieferengpässe bei Flugzeugherstellern vor allem bedingt durch Lieferkettenprobleme führen zu Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Flugzeuge. Infolgedessen müssen Airlines oft ältere Flugzeuge länger im Einsatz halten, was langfristig die Effizienz beeinträchtigen kann. Auch externe Faktoren, wie steigende Treibstoffpreise und höhere Gebühren für Flughäfen und Flugsicherung, könnten das Wachstum zusätzlich dämpfen.
Insgesamt befand sich die Luftfahrtbranche 2024 in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen Rekorderfolge und eine ungebrochene Reiselust, auf der anderen Seite operative und wirtschaftliche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Dennoch überwiegt der positive Trend, der auch in den letzten Prognosen der IATA zum Ausdruck kommt.
Im Jahr 2024 verzeichnete Airbus 878 Bruttoaufträge, von denen nach Abzug von Stornierungen 826 Nettoaufträge verblieben. Insgesamt lieferte das Unternehmen 766 Flugzeuge an 86 Kunden aus, eine Steigerung gegenüber 2023, als 735 Flugzeuge übergeben wurden. Der Auftragsbestand von Airbus stieg zum Jahresende auf 8.658 Flugzeuge.
Boeing hatte im vergangenen Jahr den Fokus auf das stufenweise und kontrollierte Hochfahren der Fertigungsraten gelegt. Die Produktionsleistung wurde durch einen längeren Streik zusätzlich und deutlich beeinträchtigt. Der US-Konzern konnte im vergangenen Jahr 348 Passagier- und Frachtflugzeuge ausliefern, 180 Maschinen weniger als im Vorjahr (528). Auch die Auftragseingänge waren rückläufig: Boeing erhielt Aufträge für 569 Flugzeuge, nach Stornierungen blieben netto nur 377 Bestellungen übrig. Der Auftragsbestand belief sich zum Jahreswechsel auf insgesamt 6.245 Jets.
Embraer, der drittgrößte Flugzeughersteller der Welt, hat sich als eigenständiger Mitbewerber neben Boeing und Airbus positioniert. Im Jahr 2024 lieferte das brasilianische Unternehmen insgesamt 206 Flugzeuge in verschiedenen Geschäftsbereichen aus. Davon waren 73 Regionalflugzeuge, 130 Business Jets und 3 Transportflugzeuge.
COMAC hat 2024 seine Bemühungen verstärkt, internationale Märkte zu erschließen. Neben der Produktion des C919-Jets, der in China zunehmend an Bedeutung gewinnt, plant das Unternehmen die Expansion nach Südostasien. Laut Medienberichten liegen COMAC fast 1.000 Bestellungen für die C919-Reihe vor, was als vielversprechendes Zeichen für das angestrebte Wachstum gedeutet werden kann.
Bombardier konzentriert sich vollständig auf das Premiumsegment der Geschäftsflugzeuge und konnte 2024 von einer hohen Nachfrage nach seinen Global- und Challenger-Modellen profitieren. Besonders die Global 7500 und die neue Global 8000 finden starken Absatz bei Kunden, die Langstreckenverbindungen mit maximalem Komfort und Reichweite suchen. Die Region Nordamerika bleibt dabei der größte Markt, während der Nahost-Markt weiterhin wächst.
Die Luftfahrtindustrie steht vor einer doppelten Herausforderung: Mit steigenden Passagierzahlen wächst die Dringlichkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Eine Schlüsselrolle spielt dabei Sustainable Aviation Fuel (SAF), ein nachhaltiger Flugkraftstoff, der aus Biomasse, Abfällen oder synthetischen Quellen gewonnen wird. Der Einsatz von SAF nimmt stetig zu, auch wenn er bisher nur einen kleinen Teil des weltweit verwendeten Flugtreibstoffs ersetzt.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Flughäfen in Europa einen Mindestanteil von 2 Prozent SAF verwenden. Grund dafür ist die vom EU-Parlament beschlossene verpflichtende Beimischungsquote für SAF ("RefuelEU Aviation"-Verordnung). Bis 2030 soll der Anteil nachhaltiger Kraftstoffe auf sechs Prozent steigen, bis 2050 sollen mehr als zwei Drittel (70 Prozent) des Flugtreibstoffs aus nachhaltigen Quellen stammen.
Auch das Luftverkehrsmanagement spielt eine zentrale Rolle: Durch effizientere Flugrouten und digitale Lösungen könnten laut EU-Kommission allein in Europa bis zu zehn Prozent der Emissionen eingespart werden.
Die ambitionierten Klimaziele der Luftfahrtbranche bleiben bestehen: Bis 2050 soll der Luftverkehr klimaneutral werden. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Herstellern und Betreibern. Massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur sind unerlässlich. Während SAF, Wasserstoff und elektrische Antriebe als Schlüsseltechnologien gelten, wird eine vollständige Substitution fossiler Treibstoffe in den nächsten Jahrzehnten nur durch einen Mix verschiedener Maßnahmen und politischer Anreize realistisch sein.
Der FACC-Konzern ist ein österreichischer Flugzeugzulieferer mit Sitz in Ried im Innkreis, der sich mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Wartung von Komponenten für die zivile Luftfahrtindustrie befasst.
Das Geschäftsmodell stützt sich auf folgende Kernkompetenzen:
FACC legt großen Wert auf Forschung und Technologie (F&T), um innovative Leichtbaulösungen für die zivile Luftfahrt zu schaffen. Im Bereich F&E stehen folgende Themen im Fokus:
Prozessinnovation: Optimierung und Weiterentwicklung moderner Fertigungstechnologien.
Konstruktionslösungen: Erarbeitung von Designkonzepten, die Effizienz und Funktionalität steigern.
Digitalisierung und Automatisierung: Fertigungstechnologien für das robotergestützte Ablegen von Faserverbundwerkstoffen mittels Automated Tape Laying, Pick & Place oder Automated Fiber Placement, um den Fertigungsprozess effizienter und skalierbarer zu gestalten.
FACC hat alle nötigen Zulassungen, um seine Expertise in die frühen Entwicklungsphasen neuer Flugzeugmodelle einzubringen und um innovative Lösungen anzubieten, die perfekt auf die Anforderungen der Kunden abgestimmt sind.
Neben der technologischen Entwicklung ist die Fertigung hochwertiger Bauteile ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. FACC arbeitet eng mit führenden Flugzeug- und Triebwerksherstellern zusammen, um maßgeschneiderte Komponenten in Serie zu produzieren:
Komponentenfertigung: Herstellung von Struktur- und Triebwerksbauteilen (z. B. Flügel-, Rumpf- und Triebwerksteile) sowie Kabinenelementen (z. B. Gepäckfächer, Wandverkleidungen).
Kundenspezifische Lösungen: Anpassung von Produkten an die individuellen Spezifikationen der Kunden.
Qualitätsmanagement: Strenge und auf die jeweiligen Komponenten abgestimmte Kontrollen im gesamten Wertschöpfungsprozess, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Luftfahrtindustrie zu erfüllen.
FACC übernimmt die Verantwortung für die Konstruktion, Produktion und die Lieferung fertiger Baugruppen.
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.
• Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich.
Erweitert wurde das Produktangebot, divisionsübergreifend, um Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur und Instandhaltung.
Aftermarket-Services: FACC bietet Reparatur-, Wartungs- und Überholungsdienste für Luftfahrtkomponenten an, wodurch bestehende Flugzeugflotten über ihren gesamten Lebenszyklus unterstützt werden.
Ersatzteilmanagement: Schnelle und zuverlässige Bereitstellung von Ersatzteilen für Fluggesellschaften und Wartungsunternehmen, um Standzeiten zu minimieren.
Nachhaltige Lebenszyklusverlängerung: Durch innovative Reparaturtechniken und nachhaltige Materialien trägt FACC dazu bei, die Nutzungsdauer von Bauteilen zu verlängern und den Materialverbrauch zu reduzieren.
Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den Werken des Konzerns und teilweise bei strategischen Partnern gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste, Strategie, Marketing & Unternehmenskommunikation, Personalwesen, Innovation & Forschung, Einkauf, Qualität, Logistik, Gebäudemanagement, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz, Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations, Interne Revision und Risikomanagement. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Strategie 2030 der FACC zielt darauf ab, die Rolle als innovativer Anbieter von Leichtbaulösungen in der Luftfahrtindustrie kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie lassen sich wie folgt zusammenfassen.
Fokus der FACC bleibt die zivile Luftfahrt. Als langjähriger und verlässlicher Fertigungs- und Entwicklungspartner der großen Flugzeughersteller sowie Triebwerksproduzenten kann FACC nicht nur auf hochqualitative Produkte, sondern auch auf beste Kundenbeziehungen verweisen. Diese will FACC weiter vertiefen, ganz im Sinne der langfristigen Planbarkeit, die gerade in der Luftfahrtindustrie von großer Bedeutung ist. Im Fokus ist dabei insbesondere die finanzielle Stabilität sicherzustellen und die Profitabilität nachhaltig zu steigern. Im Kerngeschäft – der zivilen Luftfahrt – wächst die FACC durch:
die Erweiterung des Kunden- und Produktportfolios
den Ausbau des Kompetenzportfolios durch Bildung strategischer Partnerschaften
den Fokus auf integrierte Subsysteme wie zum Beispiel Primärstrukturen und Gesamtkabinenkonzepte
Die FACC AG setzt auf eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Innovation, Effizienz und soziale Verantwortung ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Wandel in der Luftfahrtbranche aktiv mitzugestalten und nachhaltige Werte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Die zentralen Maßnahmen sind:
Innovative und nachhaltige Produkte entwickeln: Durch den Einsatz zirkulärer Designs werden Bauteile und Materialien entwickelt, die den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen und den Lebenszyklus der Produkte verlängern.
Nachhaltige Energiequellen priorisieren: FACC plant, den Anteil nachhaltiger Energiequellen bis 2030 von derzeit 60 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen. Der Fokus liegt auf Geothermie, Wasserkraft und Photovoltaik, um die CO₂-Bilanz der Produktionsprozesse signifikant zu verbessern.
Offene und inklusive Unternehmenskultur fördern: FACC setzt auf die Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber und strebt an, bis 2025 die Auszeichnung "Beruf und Familie" zu erhalten.
Die Förderung einer Unternehmenskultur, die Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI) aktiv lebt, steht im Fokus. Über 50 Nationalitäten im Unternehmen werden durch Initiativen wie "International Cafés" unterstützt, um den internationalen Kolleginnen und Kollegen den Aufbau interner Netzwerke und die Orientierung im beruflichen und persönlichen Umfeld zu erleichtern.
Gleichberechtigung stärken: Das Frauen-Netzwerk "FACC Wings4Women" ermutigt Frauen, ihr Potenzial zu entfalten, fördert Karrierechancen und setzt sich für die Sichtbarkeit weiblicher Talente ein.
Ein robustes Compliance-System sicherstellen: Die Robustheit des Compliance Management Systems wird jährlich durch externe Audits überprüft, um ein Höchstmaß an Transparenz und Integrität zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterschulungen jährlich weiterentwickelt, um eine kontinuierliche Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme sicherzustellen.
Effizienz durch kontinuierliche Verbesserung steigern: FACC hat sich verpflichtet, die ESG-Bewertungen (derzeit EcoVadis und CDP) bis 2027, um mindestens einen Scorepunkt zu verbessern. Dieser kontinuierliche Fortschritt spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit zu fördern.
Zusätzlich wird bis 2026 eine E-Learning-Plattform eingeführt, die Schulungen zu Nachhaltigkeit und ethischen Geschäftspraktiken für alle Mitarbeitenden anbietet. Ziel ist es, das Bewusstsein, die Eigenverantwortung und das Engagement aller Mitarbeitenden zu stärken.
FACC erweitert kontinuierlich ihr Kunden- und Produktportfolio. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz will sie verstärkt in den neuen Märkten wie Advanced Air Mobility (AAM) wachsen und damit ihr Produktportfolio weiter diversifizieren.
Das Prinzip der Dekarbonisierung gilt für alle Mobilitätsanbieter, egal ob Flugzeug, Bahn oder Auto. Damit ergeben sich für FACC völlig neue Marktchancen mit potenziellem Umsatzwachstum durch Entwicklung, Fertigung und Wartung. Flugtaxis und Drohnen etwa, die in der Logistik eingesetzt werden, um Pakete auf die "letzte Meile" zu bringen oder im medizinischen Bereich zum Transport dringend benötigter Organe. In den Metropolen der Welt gewinnt diese Form der Mobilität zunehmend an Bedeutung.
Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC-Konzern nach IFRS.
Die Umsatzerlöse von 10,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 (2023: 11,6 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen von Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH.
Das Ergebnis vor Steuern der FACC AG beläuft sich zum 31.12.2024 auf 1,9 Mio. EUR (2023: 0,9 Mio. EUR).
Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss von 0,7 Mio. EUR (2023: Jahresüberschuss von 3,4 Mio. EUR). Das Eigenkapital veränderte sich im Geschäftsjahr 2024 auf 295,8 Mio. EUR gegenüber 295,1 Mio. EUR im Vorjahr.
Die Eigenkapitalquote der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 85,6 Prozent (2023: 85,3 Prozent).
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 607,0 | 736,2 | 884,5 |
| davon Produktumsatz | 545,4 | 693,3 | 803,7 |
| davon Entwicklungsumsatz | 61,5 | 42,9 | 80,8 |
| EBIT | 5,5 | 17,5 | 28,3 |
| EBIT-Marge | 0,9% | 2,4% | 3,2% |
| Ergebnis je Aktie | –0,02 | 0,20 | 0,14 |
Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 884,5 Mio. EUR und verzeichnete damit ein Umsatzwachstum in Höhe von 148,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2023: 736,2 Mio. EUR).
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Umsatz um rund 20 Prozent. Dieser Zuwachs resultierte maßgeblich aus einer konstant steigenden Anzahl an Kundenabrufen sowie einer zunehmenden Nachfrage im Zusammenhang mit neuen Projekten. Alle drei Segmente konnten von der insgesamt positiven Marktentwicklung profitieren. Die Umsatzverteilung spiegelt die allgemeine Marktnachfrage wider. Airbus ist im Bereich Aerostructures und Cabin Interiors mit der Airbus A320-Familie nach wie vor die umsatzstärkste Plattform. Ebenfalls ein Wachstum konnten die Projekte auf dem Airbus A220 sowie die Projekte für die Hersteller von Business Jets - Bombardier und Embraer verzeichnen. Im Bereich Engines & Nacelles wurden im vergangenen Jahr wesentliche Umsätze mit den Triebwerksherstellern Pratt & Whitney und Rolls Royce, dem Kunden Collins für Triebwerksverkleidungen sowie den steigenden Raten in Zusammenhang mit den AAM Projekten erzielt.
Das ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Geschäftsjahr 2024 bei 28,3 Mio. EUR (2023: 17,5 Mio. EUR) und entspricht den Erwartungen des Managements. In einigen Bereichen wirken sich Projekte in der Anlaufphase mit erhöhten Kosten aus. In anderen Segmenten belasten Einmalkosten bei Verlagerungsprojekten (Fertigungsverlagerung von Österreich nach Kroatien bzw. China) das Ergebnis. Die Einsparungseffekte aus diesen Fertigungsverlagerungen werden ab 2025 schrittweise zu einer nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft führen.
Aufgrund nach wie vor der inflationär bedingten sehr hohen Kostensteigerungen, besonders im Personal- und Materialkostenbereich, sind weitere effizienzsteigernde Maßnahmen ein äußerst wichtiger Bestandteil zur Absicherung einer nachhaltigen Ergebnisverbesserung. Skaleneffekte, Produktivitätssteigerung, Materialpreissenkungen durch die Neuordnung der Supply Chain, Sachkostenreduktion sowie das Forcieren der Auslastungssteigerung im neuen Werk 6 in Kroatien, zählen dabei zu den wesentlichen Themen.
Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.
In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, Grundsätze der Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden alle Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.
Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 39 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.
Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.
Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von TEUR 24.500) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2024 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 70.000 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.
Am 17. Februar 2023 unterzeichnete die FACC Operations GmbH die Verlängerung des Konsortialkredits über 225.443 TEUR mit fünf teilnehmenden Banken. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren als Garantiegeber. Der Konsortialkredit wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren plus zweijähriger Verlängerungsoption abgeschlossen. Im Vertrag sind fünf Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert. Die im Rahmen der Coronapandemie am 26. Juni 2020 neu abgeschlossene Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) wurde zum 10. März 2023 zurückgezahlt. Im Gegenzug wurde aus dem OeKB-Programm der Beteiligungsfinanzierung ein Betrag in Höhe von 36.000 TEUR und aus jenem der Exportinvest ein Betrag in Höhe von 33.526 TEUR gezogen. Der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) mit 50.000 TEUR und ein Exportinvest in Höhe von 10.417 TEUR sind geblieben. Die revolvierende Kreditlinie hat ein Volumen von 95.500 TEUR.
Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | |
|---|---|---|
| Net Financial Debt/EBITDA | 4,25 | 3,75 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 25% | 25% |
Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (zB gilt am 30. Juni 2025 3,75 wie am 31. Dezember 2025) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5, sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent, notwendig. Zudem erwartet der Konzern, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.
Alle wesentlichen weiteren Regelungen aus dem ursprünglichen Konsortialkreditvertrag und den nachfolgenden Änderungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Verlängerung des Konsortialkredits übernommen.
Zum Jahresende 2024 war die revolvierende Kreditlinie mit 25.000 TEUR (Vorjahr: 45.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 24.800 TEUR (Vorjahr 30.400 TEUR) und der Exportinvest mit 25.179 TEUR (Vorjahr: 34.561 TEUR) ausgenutzt.
Aufgrund der von FACC nicht gezogenen Verlängerungsoptionen läuft der Konsortialkredit planmäßig Mitte Februar 2026 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.
Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen außerhalb des Konsortialkredites, jedoch unter Berücksichtigung der im Konsortialkredit enthaltenen Vorgaben, über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.
Zum Jahresende 2024 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt.
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Tätigkeit |
5,5 | 36,6 | 32,0 |
| Cashflow aus Investiti onstätigkeit |
–8,6 | –19,4 | –24,3 |
| Free Cashflow | –3,1 | 17,2 | 7,7 |
| Cashflow aus Finanzie rungstätigkeit |
–13,4 | –12,3 | –45,9 |
| Zahlungswirksame Ver änderung des Finanz mittelbestands |
–16,5 | 4,9 | –38,2 |
| Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunter schieden |
4,2 | –9,0 | –1,4 |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode |
115,0 | 102,7 | 98,6 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode |
102,7 | 98,6 | 59,0 |
Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2024 bei 32,0 Mio. EUR um 4,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 36,6 Mio. EUR. Die Veränderung kommt im Wesentlichen aus einem Anstieg des Working Capital bei den Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie erhöhter Vorräte, speziell im Bereich Rohmaterial, aufgrund der wesentlich höheren Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2024 auf –24,3 Mio. EUR gegenüber –19,4 Mio. EUR im Vorjahr. Zu diesem Anstieg trugen insbesondere die Auszahlungen für den Werksausbau in Kroatien bei.
Im Berichtsjahr 2024 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –45,9 Mio. EUR (2023: –12,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 emittiert. Zudem wurde ein bilaterales Darlehen über 15,0 Mio. EUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt.
Im Berichtsjahr 2024 lag der Free Cashflow bei 7,7 Mio. EUR.
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 70,0 | 70,0 | 69,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 72,7 | 72,1 | 74,0 |
| Sonstige Finanzverbind lichkeiten |
148,6 | 165,8 | 156,3 |
| Bruttofinanzverbindlich keiten |
291,3 | 307,9 | 299,8 |
| Abzüglich | |||
| Liquide Mittel | 102,7 | 98,6 | 59,0 |
| Nettofinanzverbindlich keiten |
188,6 | 209,3 | 240,8 |
Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:
| 31.12.2022 in Mio. EUR |
31.12.2023 in Mio. EUR |
31.12.2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 5,5 | 17,5 | 28,3 |
| Zuzüglich/abzüglich | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 22,8 | 23,1 | 24,0 |
| Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 16,11) | 16,0 | 14,6 |
| Wertminderung Vertragserfüllungskosten | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| EBITDA (angepasst) | 44,4 | 56,6 | 66,9 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA (angepasst) | 4,25 | 3,68 | 3,60 |
1) 31.12.2022: Amortisierung Vertragserfüllungskosten 26,1 Mio. EUR minus Einmalzahlungen im Dezember 2022 10,0 Mio. EUR
| 31.12.2022 in Mio. EUR |
31.12.2023 in Mio. EUR |
31.12.2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 298,9 | 319,2 | 320,8 |
| Kurzfristiges Vermögen | 355,1 | 387,3 | 389,7 |
| Aktiva | 654,0 | 706,5 | 710,5 |
| Eigenkapital | 203,5 | 220,6 | 215,8 |
| Langfristige Schulden | 159,1 | 182,8 | 208,1 |
| Kurzfristige Schulden | 291,4 | 303,1 | 286,6 |
| Schulden | 450,5 | 485,9 | 494,7 |
| Eigenkapital und Schulden | 654,0 | 706,5 | 710,5 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 31,1 | 31,2 | 30,4 |
Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf 320,8 Mio. EUR (Vergleichszeitraum 2023: 319,2 Mio. EUR).
Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 2,4 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich um 39,6 Mio. EUR auf 59 Mio. EUR. Die Vorräte stiegen von 158,6 Mio. EUR zu Ende des Geschäftsjahrs 2023 auf 178,3 Mio. EUR am 31. Dezember 2024. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31.12.2024 auf 80,3 Mio. EUR.
Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 215,8 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 von 30,4 Prozent (2023: 31,2 Prozent).
Innerhalb der langfristigen Schulden erhöhten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten von 50 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 auf 52,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024.
Bei den kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mio. EUR auf 99,1 Mio. EUR.
Aufgrund der teilweisen Refinanzierung des Schuldscheindarlehens vom 31. Juli 2019 mit einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR und mit Laufzeiten von 3 – 7 Jahren sind zum 31.12.2024 sämtliche Schuldscheindarlehen unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.
Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 235,1 | 272,4 | 350,1 |
| EBIT (berichtet) | 3,9 | 12,9 | 15,4 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 1,7% | 4,7% | 4,4% |
Der Umsatz im Segment Aerostructures belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 350,1 Mio. EUR (2023: 272,4 Mio. EUR). In der Umsatzverteilung auf Konzernebene, ist das Segment mit rund 40 Prozent Anteil am Gesamtumsatz nach Cabin Interiors das zweitgrößte. Die Airbus A320-Familie ist nach wie vor der größte Umsatzträger in der Division Aerostructures. Gefolgt von der Airbus A220-Plattform, welche sich auch im Jahr 2024 besonders gut entwickelte. Ebenfalls gestiegen sind auch die Auslieferungen der Airbus A350-Plattform sowie der COMAC C919-Produkte.
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 97,3 | 129,7 | 157,6 |
| EBIT (berichtet) | 0,5 | 13,5 | 19,1 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 0,5% | 10,4% | 12,1% |
Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 157,6 Mio. EUR (2023: 129,7 Mio. EUR). Die umsatzstärksten Kunden in diesem Segment sind weiterhin die Triebwerkshersteller Rolls Royce, Pratt & Whitney und Collins Aerospace. Das Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2023 ist jedoch insbesondere auf die steigenden Bauraten der Programme Boeing 787 und Airbus A350, sowie dem Anstieg im Bereich AAM, zurückzuführen.
| 2022 in Mio. EUR |
2023 in Mio. EUR |
2024 in Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 274,6 | 334,1 | 376,8 |
| EBIT (berichtet) | 1,0 | –8,9 | –6,2 |
| EBIT-Marge (berichtet) | 0,4% | –2,7% | –1,6% |
Mit einem Anteil von rund 43 Prozent am Gesamtumsatz ist die Division Cabin Interiors das umsatzstärkste Segment. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Umsatz in diesem Bereich 376,8 Mio. EUR (2023: 334,1Mio. EUR). Auch hier spiegelt sich die allgemeine Marktnachfrage wider. Neben der Airbus A320-Familie trugen vor allem die chinesischen Plattformen Comac C919 mit steigenden Raten wesentlich zum Umsatzanstieg in der Division Cabin Interiors bei. Ein leichtes Wachstum konnten auch die Business-Jet-Plattformen verzeichnen. Bei der großen Plattform Airbus A350 ist der Umsatz auf einem stabilen Niveau, mit weiterem Wachstumspotential.
Ein effektives Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und trägt maßgeblich zur Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der FACC AG bei. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu analysieren, sowie zu bewerten und wirksam zu steuern, um sowohl strategische als auch operative Ziele zu erreichen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Schaden abgewendet werden.
Die FACC AG hat ein umfassendes Risikomanagementsystem (ERM) implementiert, dass sich an international anerkannten Standards wie dem COSO-II-Rahmenwerk und der ISO 31000 orientiert. Dieses System gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben sowie die Integration in strategische und operative Entscheidungsprozesse. Das zentrale Risikomanagement stellt dabei die Methodenbereitstellung, Berichterstattung und Überwachung der definierten Mindeststandards sicher.
Das Risikomanagementsystem der FACC AG ist dezentral organisiert und kombiniert zentrale Steuerung mit lokaler Verantwortung. Diese Struktur ermöglicht eine effektive Risikobeurteilung und Steuerung bzw. Bewältigung von Risiken über alle Unternehmensebenen und -bereiche hinweg.
Die zentrale Risikomanagementfunktion der FACC AG ist verantwortlich für die Bereitstellung von Methoden und Tools sowie die Sicherstellung einheitlicher Mindeststandards. Sie übernimmt die Koordination und Aggregation der gemeldeten Risiken und stellt sicher, dass diese regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden.
Die Verantwortung für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken liegt dezentral bei den Risikoeignern, die innerhalb der operativen Einheiten und Tochtergesellschaften der FACC AG tätig sind. Diese Struktur schafft ein verstärktes Bewusstsein für Risiken in den operativen Bereichen. Sie trägt dazu bei, eine gelebte Risikokultur zu etablieren und sorgt dafür, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen.
Ein zentrales Element des Risikomanagementsystems der FACC AG ist das auf Vorstandsebene angesiedelte Risiko-Komitee, das regelmäßig, jedoch mindestens zweimal jährlich tagt. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands der FACC AG und wesentlichen internen Risikostakeholdern zusammen. Ziel des Risiko-Komitees ist es, die wichtigsten risikorelevanten Themen, Erkenntnisse und Ereignisse abzuwägen und mögliche Maßnahmen zu diskutieren. Die Ergebnisse dieses Gremiums fließen direkt in die strategische und operative Entscheidungsfindung des Vorstands ein.
Der Aufsichtsrat wird im Rahmen des Audit Committees regelmäßig über die Risikosituation informiert. Diese Berichterstattung umfasst wesentliche Risiken sowie Maßnahmen zur Steuerung und Minimierung potenzieller Unsicherheiten und Gefahren.
Das zentrale Risikomanagement stellt sicher, dass alle Risiken in einem zentralen IT-gestützten System erfasst und halbjährlich aktualisiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Aggregation und Konsolidierung der Risiken auf Konzernebene und gewährleistet eine einheitliche und transparente Berichterstattung.
Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird durch kontinuierliche Überwachungs- und Verbesserungsprozesse sichergestellt. Im Rahmen dieser Prozesse werden mögliche Optimierungspotenziale identifiziert und umgesetzt, wobei sowohl interne als auch externe Anforderungen berücksichtigt werden.
Das ERM wird regelmäßig von Internal Audit geprüft, um sicherzustellen, dass die festgelegten Mindeststandards eingehalten und wirksam umgesetzt werden. Einmal jährlich erfolgt darüber hinaus eine Funktionsprüfung durch den Abschlussprüfer im Rahmen der Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Diese Überprüfung dient der Sicherstellung, dass das Risikomanagementsystem den Anforderungen an ein wirksames und angemessenes System entspricht und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung des ERM. Die Ergebnisse dieser Überwachungsund Prüfungsprozesse werden regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der FACC AG berichtet.
Anzumerken ist, dass das RMS zwar als angemessen und wirksam bewertet wird, jedoch systemimmanente Grenzen bestehen, die die Funktionsfähigkeit eines jeden Risikomanagementsystems einschränken können. Selbst ein sorgfältig ausgestaltetes und effektiv umgesetztes System kann nicht gewährleisten, dass alle Risiken rechtzeitig erkannt oder vollständig vermieden werden.
Die wesentlichen Risikofelder stellen sich wie folgt dar:
Die strategischen Risiken der FACC AG ergeben sich aus externen Einflüssen, regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Herausforderungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie, insbesondere der Strategie 2030, und die nachhaltige Geschäftsentwicklung haben können. In einem Marktumfeld mit hohen Innovations- und Kostenanforderungen ist eine frühzeitige Identifikation dieser Risiken daher unverzichtbar, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Das Risikomanagementsystem der FACC ermöglicht es, strategische Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. In den folgenden Abschnitten wird auf die wichtigsten Aspekte eingegangen, darunter die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen in der globalen Luftfahrtindustrie, die Komplexität der internationalen Lieferketten und die Herausforderungen eines zunehmend regulierten Umfelds.
Die Luftfahrtbranche ist stark von einer begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern (OEMs) geprägt, was zu einer hohen Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen führt. Änderungen bspw. in den Ratenhochlaufstrategien, Bedarfsplänen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Großkunden können unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von FACC haben. Zusätzlich erschweren die langfristigen Entwicklungszyklen der Branche sowie intensive Preisverhandlungen die Anpassungsfähigkeit an sich schnell verändernde Marktbedingungen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt FACC auf eine Diversifizierung ihrer Kundenbasis und den Ausbau neuer Geschäftsfelder. Zusätzlich werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung die von den OEMs angekündigten Bedarfe analysiert. Basierend auf Marktanalysen, externen Indikatoren und branchenspezifischen Trends werden diese Bedarfe adaptiert und im Sinne der strategischen Zielsetzungen von FACC mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen in die Planungen integriert. Dies ermöglicht es, frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren und die eigene Produktion flexibler zu steuern.
Die globalen und komplexen Lieferketten der Luftfahrtindustrie sind nicht nur anfällig für geopolitische Spannungen, Rohstoffknappheit oder externe Ereignisse wie Naturkatastrophen, sondern unterliegen auch hohen Qualitätsanforderungen und strengen Qualifizierungsprozessen. Zudem sind Lieferanten häufig durch OEMs vorgegeben, und bestimmte Bauteile oder Materialien stehen oft nur von einzelnen Herstellern (Single Source) zur Verfügung. Dies kann die Flexibilität in der Beschaffung weiter einschränken und das Risiko von Engpässen erhöhen.
FACC begegnet diesen Herausforderungen durch ein vorausschauendes Lieferkettenmanagement, das auf Diversifizierung, strategische Partnerschaften und optimierte Lagerhaltung setzt. Zudem wird die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten laufend analysiert, um frühzeitig alternative Bezugsquellen zu identifizieren und Versorgungsrisiken zu minimieren.
Die Luftfahrtbranche ist von einem streng regulierten Umfeld geprägt, das kontinuierlich neuen Anforderungen unterliegt. Verschärfte Exportkontrollen, wachsende Handelshemmnisse und strengere Umweltauflagen beeinflussen die Geschäftsabläufe entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Politische und wirtschaftliche Entwicklungen können zu Einschränkungen beim Zugang zu bestimmten Märkten, zu zusätzlichen Genehmigungspflichten oder zu erhöhten administrativen Aufwänden führen.
Für FACC ergeben sich daraus Herausforderungen in der Materialbeschaffung, der Lieferkette und der Markterschließung. Strengere Exportkontrollen können beispielsweise den Handel mit bestimmten Ländern oder den Zugang zu essenziellen Rohstoffen, Erzeugnissen und Technologien erschweren. Gleichzeitig erfordern regulatorische Änderungen eine laufende Anpassung der internen Prozesse, um die Einhaltung neuer Vorschriften sicherzustellen und Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden.
Um diesen Risiken zu begegnen, verfolgt FACC eine kontinuierliche Beobachtung der regulatorischen Rahmenbedingungen und arbeitet eng mit Kunden, Zulieferern und Behörden zusammen. Durch vorausschauende Planungen und gezielte Maßnahmen stellt das Unternehmen sicher, dass es flexibel auf neue Vorgaben reagieren kann, um seine globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Die FACC operiert in einem globalen, wettbewerbsintensiven und konjunkturabhängigen Marktumfeld, das stark von der weltweiten Luftverkehrsnachfrage, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und geopolitischen Entwicklungen geprägt ist. Insbesondere ist die Geschäftstätigkeit eng mit der Ertragssituation der kommerziellen Fluggesellschaften sowie deren Bestellverhalten bei den Flugzeugherstellern verknüpft. Makroökonomische Faktoren wie beispielsweise Passagieraufkommen und Treibstoffpreise beeinflussen demnach maßgeblich die Bedarfsplanung der OEMs und damit auch die Bestellungen an FACC.
Ein spezifisches Risiko leitet sich dabei aus Änderungen der Auslieferungspläne der Flugzeughersteller ab. Reduzierte Produktionsraten oder zeitliche Verschiebungen bei den Auslieferungen können zu einer unmittelbaren Anpassung der Bestellmengen der von FACC produzierten Komponenten führen. Dies führt nicht nur zu möglichen Umsatzeinbußen, sondern kann auch zu einer verzögerten Amortisation der Entwicklungskosten führen, was die Rentabilität einzelner Programme nachhaltig beeinflussen kann. Darüber hinaus kann es infolge der nicht synchron verlaufenden Produktionszyklen und Bedarfsanpassungen zu einer Kapitalbindung aufgrund steigender Lagerbestände kommen, was das Working Capital zusätzlich belastet.
Zur Minderung und Steuerung dieser Risiken verfolgt FACC eine mehrgleisige Strategie:
Diese Maßnahmen ermöglichen es der FACC, den Herausforderungen eines volatilen Absatzmarktes aktiv zu begegnen und die langfristige Stabilität und nachhaltiges Wachstum zu sichern.
Operative Risiken umfassen sämtliche Gefahren, die direkt aus den Produktions- und Geschäftsprozessen der FACC hervorgehen. In einer Branche mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen stellt ihre systematische Erkennung und Steuerung einen zentralen Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg dar. Das Interne Kontrollsystem (IKS) dient dabei als wesentliches Instrument, um Prozessrisiken frühzeitig dort zu erfassen, wo sie entstehen, und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Neben technologischen und organisatorischen Aspekten können operative Risiken durch externe Faktoren wie globale Lieferengpässe oder geopolitische Einflüsse zusätzlich verstärkt werden. Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten wesentliche Risikokategorien, darunter Risiken in Bezug auf Informationssicherheit, Einkaufs- und Lieferantenrisiken, Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken sowie das Risiko von Betriebsunterbrechungen. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Gefahrenquellen und die jeweiligen Steuerungsmechanismen zu geben, die im Rahmen der täglichen Abläufe und des integrierten Risikomanagements kontinuierlich überwacht und angepasst werden.
FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse einer Vielzahl von Informations-, IT- und Systemrisiken ausgesetzt, die im schlimmsten Fall sowohl administrative als auch produktionstechnische Anlagen beeinträchtigen können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der steigenden Anzahl von Mitarbeitenden, die ortsunabhängig (z. B. im Homeoffice) arbeiten, vergrößert sich die Angriffsfläche für Cyberangriffe kontinuierlich.
Typische Risikofaktoren in diesem Umfeld sind Cybercrime-Attacken (z.B. Hacking, Phishing, Ransomware-Angriffe, usw.), Social-Engineering-Szenarien oder auch das unberechtigte physische Eindringen in sensible Bereiche. Zwischenfälle, die zum Verlust, zur Korrumpierung oder zur Verschlüsselung kritischer und sensibler Daten führen, bergen erhebliche Gefahren für die Reputation und die finanzielle Stabilität der FACC AG.
Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, setzt FACC auf ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. Im IT&S-Bereich werden laufend systemische Sicherheitsvorkehrungen implementiert und an neue Bedrohungsszenarien angepasst. Dies umfasst unter anderem moderne Firewall-Systeme, laufende Netzwerküberwachung, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, regelmäßige, kontrollierte Softwareupdates sowie weitere technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen. Dabei wird die Wirksamkeit durch externe Audits, Penetration Tests und Zertifizierungen regelmäßig überprüft. Ergänzend dazu finden wiederkehrende Mitarbeiterschulungen und Informationskampagnen statt, um das Bewusstsein für Betrugsversuche (z. B. Social Engineering) und Cybergefahren zu schärfen.
Die physische Sicherheit an den Produktions- und Unternehmensstandorten wird beispielsweise durch Zutrittskontrollen und weitere Schutzmaßnahmen gewährleistet. Auf diese Weise minimiert FACC das Risiko von Beeinträchtigungen sowohl im administrativen als auch im produktionstechnischen Bereich und reduziert potenzielle Reputations- und Vermögensschäden durch Cyberangriffe.
FACC führt im Einkaufsbereich systematische Risikobewertungen der Zulieferketten durch, um potenzielle Störungen wie globale Lieferengpässe, volatile Rohstoffmärkte oder geopolitische Unsicherheiten frühzeitig zu identifizieren und zu steuern. Lieferverzögerungen und Engpässe haben sich zuletzt in der gesamten Luftfahrtindustrie deutlich verstärkt und können sich in Form eines sogenannten Ripple Effekts wellenartig durch die gesamte Lieferkette ausbreiten. In der Folge kann es zu kurzzeitigen Produktionsstopps, längeren Durchlaufzeiten, erhöhten Kosten und höherem Kapitalbedarf kommen, was die Liefertreue und damit die Planungssicherheit von FACC beeinträchtigen kann.
Um diese Risiken zu minimieren, setzt FACC auf strategische Partnerschaften und regelmäßige Lieferantenaudits. Eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei Projektbeginn und bei wesentlichen Änderungen ermöglicht die frühzeitige Erkennung möglicher Produktrisiken. Die Bewertung der Lieferqualität und Liefertreue erfolgt kontinuierlich über ein systemgestütztes Verfahren. Abweichungen werden systematisch erfasst, analysiert und an das Management berichtet. Auf diese Weise stärkt FACC ihre Resilienz in der gesamten Lieferkette und gewährleistet auch unter unsicheren Rahmenbedingungen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Luftfahrt.
Als Zulieferer in der Luftfahrtindustrie entwickelt und produziert FACC Komponenten, die in Flugzeugen oder Triebwerken verbaut werden. Potenzielle Fehler oder Funktionsmängel könnten daher Eigentum, Gesundheit oder das Leben Dritter gefährden, was eine konsequente Fokussierung auf Produktsicherheit erfordert. Da FACC die Haftung gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Dritten weder vertraglich einschränken noch ausschließen kann, werden sämtliche Produkte bereits während des Herstellungsprozesses kontinuierlichen Funktions- und Qualitätskontrollen unterzogen. Abschließende Prüfungen vor Auslieferung stellen zudem sicher, dass alle vereinbarten Spezifikationen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden.
In Projekten, für die FACC die Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund möglicher Konstruktionsfehler ein erhöhtes Risiko. Dieses wird durch ein systematisches Qualitätsmanagement weitestgehend minimiert, das regelmäßige Kontrollschritte in allen Entwicklungsphasen sowie zielgerichtete Fehlermöglichkeitsund Einflussanalysen (FMEA) umfasst. Ergänzend dokumentiert und archiviert FACC alle qualitätsrelevanten Schritte (Quality Records) in einem unternehmenseigenen Archivierungssystem. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Leistungen und Produkte den festgelegten Vorgaben sowie den behördlichen Freigaben entsprechen.
Trotz angemessener Produkthaftungsversicherungen könnten sich Qualitätsmängel oder -fehler im Ernstfall negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.
Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.
Rechtliche Risiken resultieren aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, denen FACC im nationalen sowie internationalen Umfeld unterliegt. Ein effektives Compliance Management ist dabei wesentlich, um Verstöße zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus tragen präzise vertragliche Regelungen und interne Kontrollmechanismen zur Minimierung möglicher finanzieller und reputationsbezogener Folgen bei.
Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten zentrale Aspekte rechtlicher Risiken, darunter potenzielle Rechtsstreitigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Dabei wird deutlich, wie FACC auf Rechtsentwicklungen reagiert und rechtliche Anforderungen in den täglichen Geschäftsabläufen verankert, um einen integrierten und ganzheitlichen Schutz der Unternehmensinteressen zu gewährleisten.
FACC ist unregelmäßig in verschiedene Zivilgerichtsverfahren verwickelt, die aus der regulären Geschäftstätigkeit resultieren können. Für einige dieser Verfahren werden Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Die Rückstellungen basieren auf Einschätzungen von qualifizierten Fachexperten und Rechtsberatern.
Sofern bei bestimmten Verfahren ein negativer Ausgang als sehr unwahrscheinlich erachtet wird oder der mögliche Ausgang derzeit nicht quantifizierbar ist, werden keine Rückstellungen gebildet. Zusätzlich ist zu beachten, dass negative Entwicklungen in Gerichtsverfahren potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Reputation von FACC haben können. Daher werden proaktive Kommunikationsstrategien und Risikomanagementmaßnahmen ergriffen, um dem entgegenzuwirken.
Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist der Schutz des geistigen Eigentums aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. FACC nutzt hierfür unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Allerdings können Patentrechtsanfechtungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
FACC operiert in einem hochtechnologischen und stetig wachsenden Umfeld, das von einer umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen zu vermeiden, betreibt FACC umfangreiche Patentrecherchen. Ein Restrisiko bleibt jedoch bestehen.
Das operative Geschäft der FACC AG ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, darunter Währungs-, Zins-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Das Risikomanagement des Konzerns konzentriert sich daher unter anderem darauf, die Volatilität der Finanzmärkte zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um potenziell negative Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu minimieren. Die Verantwortung für die Identifizierung, Bewertung und Absicherung dieser Risiken liegt im Bereich Accounting & Treasury, der dabei eng mit den operativen Einheiten des Konzerns zusammenarbeitet. Weitere detaillierte Informationen zu diesen finanziellen Risiken und den entsprechenden Risikomanagementstrategien sind in Note 45 des Konzernanhangs enthalten.
Im Einklang mit den relevanten Vorgaben orientiert sich FACC bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dabei wird sowohl untersucht, welche wesentlichen Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen auf Umwelt-, Sozial- , Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Inside-Out-Perspektive), als auch, welche Risiken und Chancen sich aus diesen Faktoren für FACC selbst ergeben (Outside-In-Perspektive). Eine detaillierte Darstellung der dabei identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken ist dem Nachhaltigkeitsbericht der FACC AG zu entnehmen.
In die Risikosteuerung fließen zudem zunehmend auch Environmental-, Social- und Governance-(ESG)-Aspekte ein, um frühzeitig auf mögliche Auswirkungen reagieren zu können und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu sichern.
Die Gesamtrisikosituation der FACC AG ergibt sich unter anderem aus den zuvor erläuterten Risikobereichen. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen und Einschätzungen ist eine bestandsgefährdende Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 als hinreichend unwahrscheinlich einzustufen.
FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um sich mit neuartigen Anwendungen und Prozessen am Markt zu behaupten, die Anforderungen der Kunden auf immer bessere Art zu lösen und weitere Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Nicht zuletzt sollte hier ein gemeinsam mit Airbus gestartetes Forschungsunterfangen unter dem "Clean Aviation Europe EU Programm" genannt werden.
Im Geschäftsjahr 2024 wendete FACC 62,6 Mio. EUR bzw. knapp 7 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.
Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von Mitbewerbern zu unterscheiden. FACC beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion von Leichtbaukomponenten erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC.
Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen sowie Material- und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen:
2024 wurden 2 Patente zur Anmeldung gebracht und für 37 Patente hat FACC eine Patenterteilung erhalten. Per Ende Dezember 2024 hält die FACC somit 503 aufrechte Patente.
Die FACC AG wurde 2024 von EMBRAER mit dem Best Supplier Award in der Kategorie "Structures" ausgezeichnet sowie in das Supplier Advisory Council des brasilianischen Luftfahrtherstellers aufgenommen – ein strategisches Gremium, in dem gemeinsame Chancen und Strategien für die Herausforderungen der Zukunft thematisiert werden. Die hohe Exportleistung der FACC von annähernd 100 Prozent in den letzten Jahren und die damit verbundenen wirtschaftlichen Impulse für die Region spiegelt auch der Exportpreis in Silber der österreichischen Wirtschaftskammer wider, der im Juni an die FACC vergeben wurde.
Der Fokus der FACC, für ihre Mitarbeitenden optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, zeigt sich auch an einer groß angelegten Studie des Personaldienstleisters Randstad, bei der die FACC österreichweit zu den sechs besten Arbeitgebern zählte. In Oberösterreich wurde der erste Platz erreicht. Auch der Erhalt des Leading Employer Award 2024 unterstreicht die Position der FACC als einer der TOP Arbeitgeber Österreichs. 2024 wurde FACC gemeinsam mit dem Forschungszentrum CHASE, der LIT-Factory Linz, der JKU und dem Materialhersteller VICTREX beim JEC World Innovation Award in der Kategorie "Aerospace Part" nominiert.
FACC hat im Jahr 2024 den Backbone der Composite Herstellung, faserverstärkte Duroplast Materialien und Prozesse, weiter in Richtung Ratenfähigkeit, Auslastungsoptimierung und Arbeitszeitreduktion verbessert. Es ist dabei gelungen ein kabinentaugliches weil brandbeständiges - Epoxidharz Prepreg System zu identifizieren, das eine erhebliche Verbesserung der Oberflächengüte ermöglicht. Des Weiteren wurden signifikante Fortschritte in der Auseinandersetzung mit schnell-härtenden Struktur Prepregs erzielt deren Einsatz bereits auf einem Kundenprojekt eingeplant ist.
FACC hat den bereits in den Vorjahren eingeschlagenen Entwicklungsweg für faserverstärkte thermoplastische Bauteile auch 2024 fortgesetzt. Thermoplastische Bauteile gelten als vielversprechende Technologien um eine wirtschaftliche Kombination aus Hochratenfähigkeit, Leichtgewicht und Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Die Bemühungen der letzten Jahre zeigen erste Früchte in Form von einschlägigen Anfragen für Produktionsaufträge mit besagter Technologie im Struktur-, Triebwerks- sowie im Kabinenbereich. In Zusammenarbeit mit diversen OEM's im Struktur- und Triebwerksbereich konnten fortschrittliche Fertigungsverfahren weiter erforscht werden, um den Technologiereifegrad sukzessive weiter zu erhöhen. Dazu zählt die intensive Auseinandersetzung mit thermoplastbasierter Faserablage mittels Automated Fiber Placement und Pick&Place. Weiters wurden signifikante Fortschritte im Bereich der Konsolidierung von gewichtsoptimierten Laminaten erzielt, sogenannte Tailored Banks. Zusammen mit der bereits in den Vorjahren etablierten hochtemperatur Konsolidierund Umformpresse können damit die vorrangigen Fertigungsschritte direkt bei FACC abgebildet werden.
Kreislaufwirtschaft und die Erreichung der EU-Klimaziele sind Herausforderungen, die durch intelligente Wahl der Materialien und Fertigungsprozesse unterstützt werden können. FACC beschäftigt sich hier mit Materialsystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie mit schnellaushärtenden Materialsystemen, um Prozesszeiten und Energieverbrauch im Fertigungsprozess reduzieren zu können. Weiters kann aufgrund der Wiederverwertungsmöglichkeit des thermoplastischen Verschnitts aus der Strukturfertigung ein Materialkreislauf geschlossen werden. Ziel ist es, Kabinenbauteile aus rezyklierten Hochleistungspolymer herzustellen. Die dazu notwendigen Technologien befinden sich gerade im Forschungsstadium. Erste Demonstratoren wurden bereits umgesetzt. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können beschäftigt sich FACC des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment (LCA).
Die Umsetzung von Bauteilen mit dem niedrigst möglichen Gewicht gilt für FACC als Schlüsseltechnologie für das Geschäft. Niedriges Gewicht bedeutet weniger Energieeinsatz, um das Produkt zu bewegen, was sich direkt positiv auf die Betriebsemissionen auswirkt sowie Scope-4 Emissionen reduziert. Weniger Gewicht ist außerdem für den eVTOL- und Space-Markt alternativlos um als Produkt überhaupt ökonomisch zu funktionieren.
Die Forschungs- und Innovationsanstrengungen gehen diesbezüglich daher intensiv in die Auseinandersetzung, wie die Lösungen von FACC noch leichter konzipiert werden können, ohne dafür die Wettbewerbs- und die Ratenfähigkeit zu schmälern.
Um zukünftige Flugzeuge der kommenden Generation massereduziert, robust und wettbewerbsfähig fertigen zu können, wird an fortschrittlichen Fertigungs- und Materialtechnologien geforscht. Neben der Entwicklung von Automated Fiber Placement und Pick&Place spielt die Optimierung des gesamten Wertstroms eine wesentliche Rolle, um Effizienzen gesamtheitlich zu heben. Gekoppelt werden diese Aktivitäten mit Digitalisierungsinitiativen, um Prozessdaten erheben zu können, welche für die Berechnung von Lebenzyklusanalysen benötigt werden. Weiters kann mit Aushärtegradsensorik die Zykluszeit in der Pressen- und Autoklavenfertigung reduziert werden.
Die intensive Auseinandersetzung mit Automatisierung und Digitalisierung in der Fertigung von Faserverbundwerkstoffen sichert den Wirtschaftsstandort langfristig ab.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.850 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.456 FTE).
In Österreich waren zum 31. Dezember 2024 3.059 FTE beschäftigt (FTE; Vorjahr: 2.851 FTE). Dies entspricht rund 79,5Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns (Vorjahr: 82,5 Prozent).
| Arbeiter | Angestellte | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Central Services | 310 | 483 | 793 |
| Aerostructures | 727 | 192 | 919 |
| Engines & Nacelles | 327 | 115 | 442 |
| Cabin Interiors | 630 | 159 | 789 |
| Tochtergesellschaften | 481 | 381 | 862 |
| FACC AG | 0 | 45 | 45 |
| Summe | 2 475 | 1 375 | 3 850 |
Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Staatsangehörige aus 52 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 47 Prozent der Belegschaft besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, 13 Prozent kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 30 Prozent für ein Technologieunternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Der Frauenanteil in der Lehrlingsausbildung von FACC beträgt aktuell 36 Prozent.
Eine motivierte und einsatzkräftige Belegschaft ist in Zeiten des allgemeinen Arbeitskräftemangels und generell in herausfordernden Zeiten unerlässlich. FACC hat dies schon früh erkannt und bietet mit dem bereits im Jahr 2023 neu gelaunchten LIFE Program eine Fülle von Maßnahmen. Das LIFE Program besteht aus fünf Säulen: Vital LIFE, Career LIFE, Green LIFE, Family LIFE und Social LIFE. Hinter jeder Säule findet sich eine Vielzahl von Benefits zu unterschiedlichen Themen und Aktionen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für die Mitarbeitenden:
Geboten werden vielfältige Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sowohl im physischen als auch im psychisch-mentalen Bereich. Mitarbeitende können unter anderem bei Impfaktionen gegen FSME und Grippe teilnehmen, Gesundheitsvorsorge im Rahmen von jährlichen Blutspendeaktionen oder auch jederzeit online abrufbare Fitnessvideos in Anspruch nehmen.
Career LIFE stellt die Entwicklung von Mitarbeitenden in den Mittelpunkt. So bietet etwa das Programm der Expertenkarriere Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Experten abseits der klassischen Managementkarriere. Dadurch werden Experten sichtbar im Unternehmen und erfahren gezielt Anerkennung für ihre Leistungen. In der neu eingeführten Projektkarriere wurden nun zusätzlich auch Karrierewege im Projektmanagement definiert und transparent.
Green LIFE stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Neben einer Second Hand Verkaufsplattform haben Mitarbeitende auch die Möglichkeit Fahrräder oder E-Bikes zu leasen und so von steuerlichen Vorteilen zu profitieren:
Seit Juni 2022 bietet die FACC ihrer Belegschaft an, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. FACC will mit der Aktion "Jobrad" mehr nachhaltige Bewegung in den Berufsalltag bringen. Die Mitarbeitenden können dazu beim Fahrradhändler ein Rad ihrer Wahl aussuchen und zwischen mehreren Leasing- und Versicherungsvarianten wählen. Der Vorteil liegt darin, dass die Leasingrate bei Abzug durch FACC im Rahmen der Personalverrechnung steuermindernd abgerechnet wird.
FACC setzt nicht nur in der Luftfahrt auf nachhaltige Technologien und Mobilitätskonzepte, sondern auch beim alltäglichen Pendelverkehr unserer FACC-Crew und hat begonnen, eine eigene E-Firmenflotte für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz aufzubauen. Wer sich zu dauerhaften Fahrgemeinschaften zusammenschließt, kann diese Fahrzeuge nützen und damit nicht nur Kosten sparen, sondern auch Gutes für die Umwelt tun.
In puncto Flexibilität möchte die FACC gerade auch den berufstätigen Mitarbeitenden den Spagat zwischen Job und Familie erleichtern. Es gibt sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in den FACC Kids Clubs. Neben St. Martin i. I. besteht auch ein Kids Club in Ried i. I., um noch mehr gute Betreuungsplätze für die Kinder von Crew-Mitgliedern bereithalten zu können. Darüber hinaus beweist FACC größtmögliche Flexibilität, um persönliche und berufliche Bedürfnisse bestmöglich zu vereinbaren, dazu gehören unter anderem Elternteilzeit, Pflegekarenzen, Papamonat und der geburtstagsfreie Tag.
Immer wichtiger werden in diesem Zusammenhang auch die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. Auch hier hat FACC sehr früh erkannt, dass hochflexible Modelle attraktiv für die Belegschaft und potenzielle neue Crew-Mitglieder sind. Deshalb bietet FACC neben einer Gleitzeitregelung für Angestellte und neben der Möglichkeit zur Einarbeitung von Fenstertagen zudem bis zu zehn Gleittage oder sogar bis zu 15 Gleit-Freitage an. Zudem gilt bei FACC eine besonders flexible Homeoffice-Regelung: Arbeiten zuhause liegt allein in der Absprache zwischen Mitarbeiter und Führungskraft und unterliegt sonst, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, keiner Limitation. Im Geschäftsjahr 2024 verbrachten FACC-Mitarbeiter 32.614 Tage im Homeoffice. Darüber hinaus ermöglicht FACC eine Vielzahl an Teilzeitarbeitsmodellen, die besonders von Personen mit Kinderbetreuungsaufgaben oder zur beruflichen Weiterentwicklung genutzt werden.
Aufgrund unseres bisherigen Engagements und gleichzeitig als Weichenstellung für die Zukunft hat FACC im Herbst 2024 den Zertifizierungsprozess zur Erlangung des staatlichen Gütezeichens "berufundfamilie" durchlaufen. Unter Miteinbeziehung von Vertreter der Belegschaft sowie der Führungskräfte wurden die bestehenden Maßnahmen beleuchtet sowie Schwerpunkte für die Zukunft definiert. Im Dezember 2024 wurde seitens des Audit-Kuratoriums das Grundzertifikat "berufundfamilie" erteilt, welches von 5.12.2024 bis 04.12.2027 gültig ist.
Um zu den Besten zu gehören, braucht es Engagement, Teamspirit und Innovationsgeist. FACC will mit ihren Mitarbeitenden nicht nur Erfolge erreichen, sondern diese auch gemeinsam feiern. So gibt es neben dem Teamaward Leonardo, der jährlich die besonderen Teamleistungen auszeichnet, diverse Mitarbeiterevents wie z.B. Weihnachtsfeier, Familienfest sowie Pausenbereiche und Kantinen.
Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2024 in Summe 567 interne Trainings organisierte, an denen 6.341 Beschäftigte teilnahmen. Darüber hinaus fanden 55 externe FACC-Trainings statt, in denen insgesamt 540 Mitarbeitende geschult wurden und mehr als 30 verschiedene Sprachtrainings.
Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Belegschaft verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben den bereits bestehenden E-Learnings wurde auch 2024 das Angebot weiter ausgebaut. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.
Damit sichergestellt ist, dass die Belegschaft sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllt, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte in kontinuierlicher Überarbeitung. Der sogenannte "LSO-Lerner"/ "Manager Self Service" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Crew-Mitglied zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue spezifische Ausbildungen für Vorgesetzte im Arbeiterbereich, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Angestellte.
Auch die Lernatmosphäre wurde im Zuge der neu eröffneten FACC Academy auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Vier Schulungsräume mit modernster Präsentationstechnik, ein helles Atrium und eine Videowall für Events sorgen für den perfekten Lernbetrieb. Ein hervorragend ausgebildetes Trainerteam bringt neue und bestehende Crew-Mitglieder auf die höchste Know-how Stufe. Neu eintretende Kollegen starten mit dem Onboarding direkt in der Academy und werden je nach Ausbildungszweig bis zu zwei Wochen durchgehend unterrichtet. Seit der Eröffnung im September 2024 wurden rund 200 Mitarbeitende vor Ort ausgebildet.
Für die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden ebenso wie für den Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, dass Know-how und Talente der Crew möglichst gut eingebracht und angewendet werden können. Die unterschiedlichen Qualifikationen und Stärken der Mitarbeiter werden in drei Entwicklungswegen gebündelt:
Hier kommt es vor allem auf die Führungsqualitäten, das proaktive strategische Denken, die Breite des Handlungsspielraums und den Impact auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg an.
Ein hohes Maß an Expertise, Fachwissen, Erfahrung, Eigenständigkeit und Verantwortung im jeweiligen Fachgebiet zeichnet Mitarbeitende in diesem Bereich aus.
Die Bedeutung und Größe des Projekts sowie die Rolle, die man im Projekt einnimmt, stehen hier genauso im Vordergrund wie Organisationstalent und Flexibilität.
Die Umsetzung der Entwicklungspfade und die entsprechende Zuordnung der Angestellten in die jeweiligen Stufen wurde Mitte 2022 gestartet. Aufgrund der jährlich stattfindenden Review-Gespräche ist dies ein fortlaufender Prozess.
Der Fokus im Bereich Employer Branding lag 2024 neben dem konstanten Ausbau der Arbeitgeber-Marke vor allem auf der Ansprache und dem Recruiting von Arbeitskräften im Produktionsbereich. Dabei wurden verschiedene Recruitingplattformen zum Einsatz gebracht und die Zusammenarbeit mit externen Partnern forciert.
Im Bereich Social Media kamen mit Erfolg vermehrt Video-Kampagnen auf unterschiedlichen Plattformen, wie z.B. TikTok zum Einsatz. Zusätzlich wird im Social Media-Recruiting auch auf KI-Tools gesetzt.
Im Mai 2024 fand die "Lange Nacht der Forschung" statt, bei dem sich rund 800 Besucher im Rahmen von Führungen durch einen Ausstellungsparcourt einen Einblick in die FACC-Welt verschaffen konnten und so die Präsenz von FACC als lokaler Arbeitgeber gefestigt werden konnte.
Mit der "FACC Future Crew" (Lehrlinge) setzt FACC langfristig auf Nachwuchs. Um in diesem umkämpften Markt zu bestehen sind die bewährten Anreize u.a. sieben Wochen Urlaub, Gratismittagessen, Prämien für erfolgreiche Berufsschulabschlüsse u. v. m. für Lehrlinge.
Auch das Masterprogramm für Studierende kam wieder bewährt zum Einsatz. Es bietet Masterstudenten sehr flexible Arbeitszeiten und somit die Möglichkeit Praxiserfahrung in der Luft- und Raumfahrt zu erlangen und eine enge Verbindung mit FACC aufzubauen.
Vor allem die Zusammenarbeit mit Schulen war eines der vorrangigen Employer Branding Ziele im letzten Jahr. FACC konnte die Kooperation mit Schulen weiter ausbauen und die Anzahl der Patenklassen auf drei erhöhen. Das Projekt FACC HELD Drohne geht in die nächste Phase. Im Rahmen dieses Projektes werden Schüler der HTL Ried, HTL Andorf, HTL Braunau und HTL Vöcklabruck eingeladen eine Paketdrohne zu entwickeln und zu produzieren. Die Schüler arbeiten in einem gemeinsamen schulübergreifenden Team zusammen, wobei jede Schule einen fachlichen Schwerpunkt übernimmt. Das Projekt beinhaltet zwei Praktika sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit. Im Frühjahr 2026 soll der Testflug der Drohne stattfinden. Das HELD Drohnen Projekt ist für FACC eine gute Möglichkeit die Bekanntheit in den Schulen zu festigen.
Als internationales Unternehmen mit einer Belegschaft aus 52 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.
Für unsere internationalen Mitarbeitenden wurden 2024 in regelmäßigen Abständen "International Cafés" veranstaltet, um den "Internationals" die Möglichkeit zu geben, sich mit anderen FACC Crew-Mitgliedern auszutauschen und von ihren Erfahrungen, Herausforderungen und Tipps für das Leben in Österreich zu profitieren. Zudem werden individuelle und maßgeschneiderte Informationen und Lösungen für alle Aspekte des täglichen Lebens durch eine Kooperation mit dem Verein "Initiative Lebensraum Innviertel" bereitgestellt. Der Themenschwerpunkt jeder Veranstaltung richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen unserer internationalen Belegschaft.
Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden fortgeführt, sodass FACC rasch die richtigen Personen und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.
Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2024 in Summe 42 Lehrlinge in acht verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung trägt das Unternehmen das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb", welches vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wurde.
Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metalltechnik mit Hauptmodul Zerspanungstechnik, Kunststoffverfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik, Applikationsentwicklung - Coding und Einkauf. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" an der FH Wels erstmals ein FACC-Stipendium im Gesamtwert von rund 100.000 EUR vergeben. 2024 wurden wieder zwei neue Studierende für diesen Studiengang gewonnen. Die Studierenden werden mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. In Summe bietet FACC nun sechs Studenten des Leichtbau- und Composite Lehrgangs der FH-Wels ein Stipendium an.
Die Bedeutung von Diversität und Internationalität als Erfolgsfaktoren in Unternehmen ist unbestreitbar. Die Vielfalt von über 50 Nationen bringt eine Fülle von unterschiedlichen Perspektiven und Anforderungen mit sich, welcher sich FACC bewusst ist.
Ein Fokus auf die Aspekte des lebensphasengerechten Arbeitens ermöglicht nicht nur Vielfalt in der Belegschaft, sondern eröffnet gleichzeitig Chancen für Wachstum in Zeiten des Fachkräftemangels. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei FACC vervielfacht: Im Vordergrund stehen Flexibilität für die Beschäftigten sowie neue Ansätze, die es auch Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, Führungspositionen zu übernehmen. Neben Gleitzeit und Home-Office wird beispielsweise Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit auch für Produktionsmitarbeitende.
Beim Jobsharing werden z.B. für Quer- bzw. Umsteiger, Karenzrückkehrer oder Personen in Weiterbildung hochflexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung angeboten. Dabei geht es auch um Ältere, um aus dem Unternehmen Ausscheidende und darum, ihr Wissen und ihre Erfahrung durch innovative Angebote und Arbeitsmodelle in der Organisation zu halten.
Das Mentoring Programm richtet sich an Schülerinnen der 4. HTL-Klassen. FACC ist nun bewährt bei diesem Programm vertreten und bietet aktuell zwei Schülerinnen der HTL Andorf einen FACC-internen Mentor, der den jungen Frauen als Sparringpartner zur Verfügung steht. Weiters bietet FACC den Teilnehmerinnen ein Praktikum im Sommer sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit.
Im September 2023 gelang der großartige Start des FACC Wings for Women Netzwerkes mit einer Auftaktveranstaltung, an der rund 130 Personen teilgenommen haben. Ziel des Wings for Women Netzwerkes ist die Förderung der Chancengleichheit, Female Empowerment und die Steigerung der Frauenquote in Führungspositionen. Im Rahmen des Netzwerkes werden pro Jahr vier Veranstaltungen angeboten, bei denen durch Impulse von Experten, Workshops und Networking-Möglichkeiten gezielte Inputs zur beruflichen Förderung von Frauen erfolgen. So wurden im Jahr 2024 neben Veranstaltungen bei FACC vorort mit Workshops und KeyNotes auch Kooperationen in der Umgebung genutzt, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu interessanten Themen (z.B. Finanzthemen speziell für Frauen) zu ermöglichen.
Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Entwicklung einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur bei, sondern stärken nachhaltig die Innovationskraft, die Positionierung des Unternehmens als attraktive Arbeitgeberin für sowohl Bewerber als auch für die bestehenden Mitarbeiter und letztlich den Erfolg auf globaler Ebene.
Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.
12.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.
Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.
Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.
Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.
Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.
Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind mit dem Vorstand abzustimmen. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.
Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.
Zum 31. Dezember 2024 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten.
Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2024 44,5Prozent oder 20.397.364 Stück.
Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.
In der 9. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2023 wurde ein Beschluss zum Widerruf, der in der 5. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen, um bis zu EUR 9.000.000,00 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, unter Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Barund / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 -- durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.
Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.
Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
Zum 31. Dezember 2024 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.
Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn
Die Luftfahrtbranche erlebte 2024 ein Rekordjahr: Eine historische Passagierzahl von 4,90 Milliarden Personen, eine durchschnittliche Sitzplatzauslastung von 83,5 Prozent und ein RPK-Anstieg von 8,6 Prozent gegenüber 2023 belegen die anhaltende Begeisterung für das Reisen – mit besonders starkem Wachstum in der Asien-Pazifik-Region. Für 2025 wird nach letzten Prognosen der IATA erwartet, dass sich dieser Trend fortsetzt. Die IATA geht von rund 5,2 Milliarden Passagieren und weiterhin soliden Nettogewinnen aus.
Die generelle, positive Entwicklung der Luftfahrtbranche bleibt bestehen und wird durch folgende Zahlen belegt.:
Für das Geschäftsjahr 2025 wird erwartet, dass die Luftfahrtbranche trotz bestehender Herausforderungen ihren Wachstumskurs fortsetzt. Die positiven Impulse aus der globalen Wirtschaft und die Zahlen aus 2024 bieten eine gute Basis für weiteres Wachstum. Gleichzeitig fordern Lieferkettenprobleme, steigende operative Kosten und bürokratische Hürden – speziell in Europa, den maximalen Fokus auf Innovation und Effizienz. Unternehmen, die frühzeitig in innovative Technologien und nachhaltige Lösungen investieren, werden langfristig im Wettbewerb bestehen und von den sich ergebenden Chancen profitieren.
Der Wirtschaftsstandort Europa und hier ganz besonders Österreich stehen weiterhin vor großen Standortherausforderungen. Die hochinflationären letzten Jahre haben für global ausgerichtete Unternehmen wie FACC einen enormen Kostendruck mit sich gebracht, der die Wettbewerbsfähigkeit deutlich beeinträchtigt hat. Dies gilt auch innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums: Die Mitbewerber der FACC sind unter anderem in Deutschland, Frankreich oder Spanien zu finden. In diesen Ländern waren die Kostensteigerungen (vor allem Personalkosten) nicht so ausgeprägt wie in Österreich. FACC muss diesen überproportionalen Standortnachteil durch die Umsetzung eines Effizienzsteigerungsprogramms kompensieren.
Die übergeordnete Zielsetzung der FACC für das Jahr 2025 ist eine weitere nachhaltige Steigerung der operativen Profitabilität sowie des Free Cashflows, um das Finanzprofil des Konzerns weiter zu verbessern.
Um diese Zielsetzung erreichen zu können und die angesprochenen Standortnachteile kompensieren zu können, hat der Vorstand im 4. Quartal 2024 ein Effizienzsteigerungsprogramm beschlossen. Dieses Programm umfasst fünf Teilprojekte, die gemeinsam bis zum Ende des Jahres 2026 zu einer deutlichen Verbesserung der operativen Profitabilität (EBIT) sowie des operativen Cashflows führen sollen. Die fünf Teilprojekte sind:
Der Ausbau des kroatischen Werkes wurde 2024 planmäßig abgeschlossen und in den Jahren 2025 und 2026 wird durch kontinuierliche Verlagerung von Projekten im Cabin Interior-Segment aus Österreich nach Kroatien die Auslastung des kroatischen Werks gesteigert. Dasselbe gilt für die Verlagerung der COMAC C919 und ARJ21 Projekte nach China. Die Steigerung der Auslastung in Kroatien und China ist nach wie vor der Schlüssel zur nachhaltigen Profitabilitätssteigerung im Segment Cabin Interior. Das Management erwartet im Verlauf des Jahres 2025 einen positiven EBIT-Beitrag des Segments.
Allgemein erwartet das FACC-Management für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin Umsatzwachstum in allen Geschäftssegmenten. Mit der starken globalen Nachfrage nach neuen Flugzeugen kämpfen die OEMs sowie die nachgelagerten Tier 1 Partner nach wie vor mit der Stabilität der Lieferketten. Die Situation hat sich im Vergleich zu 2024 und 2023 zwar verbessert, das FACC-Management geht aber auch im Jahr 2025 von Lieferengpässen aus, die den Ratenhochlauf beeinflussen können. Die Wahl von Donald Trump zum neuen US-Präsidenten und dessen Implementierung von Zöllen sowie potenziellen Gegenzöllen anderer Wirtschaftsregionen sorgt zusätzlich für derzeit noch nicht vollständig abschätzbare Komplexität in den internationalen Zulieferketten. Zusätzlich sorgen geopolitische Spannungen für Unsicherheit. Das FACC-Management reagiert auf diese Komplexitäten mit verschiedenen Maßnahmen, um die jederzeitige Lieferfähigkeit gegenüber unseren Kunden sicherzustellen (z.B. die vermehrte Local-for-Local Fertigung von Produkten).
Auf Plattform-Ebene rechnet das FACC-Management vor allem bei den Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen (allen voran Airbus A320 und COMAC C919) mit weiter steigenden Bauraten. Bei den Großraumflugzeugen sind vor allem Airbus A350 sowie Boeing 787 weiterhin die wichtigsten Plattformen für FACC. Bei beiden Flugzeugtypen werden für 2025 stabile bis leicht steigende Bauraten erwartet. Die im letzten Jahr angekündigte zeitversetzte Bauratensteigerung im Vergleich zu den Kleinraumflugzeugen ist eingetreten. Ebenfalls weiterhin stabil bis leicht steigend wird der Business Jet-Bereich eingeschätzt.
Als weiterhin stark wachsender Geschäftsbereich wird der Advanced Air Mobility-Bereich (AAM / Drohnen-Geschäft) eingeschätzt. Insgesamt arbeitet FACC weiterhin mit vier Unternehmen an AAM-Projekten, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden. Vor allem bei zwei Drohnenprojekten erwartet das FACC-Management wesentliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Laufe des Jahres. Für die FACC ist das Engagement in diesem Bereich ein wertvoller Beitrag zur Erweiterung unserer technologischen Fähigkeiten, die vor allem für die Entwicklung neuer ziviler Flugzeugtypen gegen Ende des Jahrzehnts notwendig sein werden.
Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet das Management der FACC auf Basis der allgemeinen Prognosen sowie der derzeit verfügbaren Kundenprognosen ein weiteres Umsatzwachstum im Bereich von 5 – 15 Prozent. Das operative Ergebnis soll sich durch zu erwartende Skaleneffekte sowie durch Effekte aus dem Effizienzsteigerungsprogramm weiter verbessern. Diese Prognose gilt unter der Voraussetzung, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 nicht weiter verschlechtern und die von unseren Kunden übermittelten Planungsdaten nicht geändert werden.
Ried im Innkreis, am 10. März 2025
Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands
Andreas Ockel e.h. Mitglied des Vorstands
Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands
Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

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