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FACC AG Annual Report 2025

Mar 25, 2026

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Annual Report

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JAHRESFINANZBERICHT 2025

Nichtfinanzielle Erklärung

1. ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

1.1. Grundlagen für die Erstellung

1.1.1. DR BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung

Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß der CSRD erstellt. Eine Anlehnung an das Berichtsrahmenwerk der ESRS impliziert, dass weder eine vollständige methodische noch eine inhaltliche Übereinstimmung der in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommenen qualitativen und quantitativen Berichtsinhalte beabsichtigt ist. Die angeführten Datenpunkte dienen als Orientierungshilfen. Jede Erwähnung innerhalb des Berichtstextes von "ESRS" gilt als "in Anlehnung".

(ESRS 2-BP-1.5a): Die nichtfinanzielle Erklärung der FACC AG für das Kalenderjahr 2025 wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Wird in weiterer Folge dieses Berichtes von "nichtfinanziellen Erklärung" gesprochen, so ist dies immer im konsolidierten Kontext zu verstehen.

(ESRS 2-BP-1.5b i+ii): Der Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Erklärung stimmt mit jenem des Konzernabschlusses überein. Keines der Tochterunternehmen der FACC AG (fortan "FACC") ist demnach von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ausgeschlossen bzw. befreit.

(ESRS 2-BP-1.5c): Umfang der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs):

Im Rahmen der Due-Diligence-Prozesse und der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) analysierte FACC spezifische Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Diese Analyse konzentrierte sich auf:

    1. Vorgelagerte Aktivitäten
  • Rohstoffbeschaffung (ESRS E5, S2): Die Analyse der Hauptlieferanten und der Rohstoffbeschaffung wurde als wesentlich identifiziert, insbesondere im Hinblick auf die Ressourcenzuflüsse und die Einhaltung von Umweltstandards. Diese Aktivitäten wurden durch umfassende Lieferanten-Audits und

  • die Bewertung von Zertifizierungen wie ISO 14001 intensiv geprüft, um sicherzustellen, dass alle Lieferanten den sozialen und ökologischen Standards entsprechen.

  • Umwelt- und Sozialauswirkungen (ESRS E1, E2, S2): Die Einhaltung von Umweltstandards, wie die Reduktion von Emissionen (ESRS E1) und die Vermeidung von Umweltverschmutzung (ESRS E2), sowie die Sicherstellung fairer Arbeitspraktiken bei Lieferanten (ESRS S2) sind zentrale Aspekte der Due-Diligence-Prozesse.

    1. Nachgelagerte Aktivitäten
  • Produktnutzung und Entsorgung (ESRS E1, E2, E5): Die Bewertung der Verteilung, Nutzung und Entsorgung der Produkte wurde als wesentlich erachtet, um die Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus der Produkte zu verstehen. Diese Aktivitäten sind wesentlich, da sie den ökologischen Fußabdruck der Produkte beeinflussen und zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit beitragen. Hierbei spielt der effiziente Einsatz von Ressourcen (ESRS E5) ebenfalls eine Rolle.

  • Soziale Verantwortung gegenüber eigenen Arbeitskräften (ESRS S1): FACC stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft den sozialen Standards entsprechen und kontinuierlich verbessert werden. Das Wohlbefinden der Mitarbeiter ist ein wesentliches Thema, welches (u.a.) genauer unter den Angabepflichten des ESRS S1 beschrieben wird.

    1. Nicht wesentliche Aktivitäten
  • ESRS E3, E4, S3, S4: Aktivitäten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosystemen, betroffenen Gemeinschaften und Verbrauchern wurden als nicht wesentlich eingestuft, da sie keinen signifikanten Einfluss auf die strategischen Nachhaltigkeitsziele von FACC haben.

Für die Begründung der Wesentlichkeit wird auf die ESRS 2 IRO-1 sowie themenspezifische IRO-1 Angaben verwiesen.

(ESRS 2-BP-1.5d): FACC hat sich nicht dafür entschieden, bestimmte Informationen, die geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen betreffen, gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.7 zurückzuhalten.

1.1.2. DR BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

(ESRS 2-BP-2.9a-b): Bei der Definition der Zeithorizonte hat sich FACC dazu entschlossen, die Definitionen des ESRS 1 (Sektion 6.4) zu übernehmen. Dies bedeutet:

a) in Bezug auf den kurzfristigen Zeithorizont: jener Zeitraum, den das Unternehmen in seinem Abschluss als Berichtszeitraum zugrunde gelegt hat,

b) für den mittelfristigen Zeithorizont: jener Zeitraum vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums gemäß Buchstabe a) bis zu fünf Jahre

c) für den langfristigen Zeithorizont: jener Zeitraum von mehr als fünf Jahren

(ESRS 2-BP-2.10 a-c): Anbei findet sich eine Auflistung aller von FACC genutzten Metriken inklusive deren Quellen, für welche auch teilweise geschätzte Wertschöpfungsketten-Daten aus indirekten Quellen (z. B. Branchendurchschnitt, Durchschnitt Emissionsfaktoren) verwendet wurden

• a.) Verwendete Metriken

FACC erhebt und berichtet Treibhausgasemissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol (Corporate Standard). Die Offenlegung umfasst folgende Metriken:

Scope 1 – Direkte Emissionen

  • Mobile Verbrennung (z. B. Kraftstoffverbrauch von Unternehmensfahrzeugen)
  • Stationäre Verbrennung (z. B. Erdgas, Heizöl)
  • Flüchtige Emissionen (z. B. Kältemittelverluste)

Scope 2 – Indirekte energiebezogene Emissionen

  • Eingekaufter Strom
  • Sonstige eingekaufte Energie (z. B. Fernwärme, sofern zutreffend)

Die Emissionen werden in Tonnen CO₂-Äquivalenten (tCO₂e) ausgewiesen. Ergänzend sind die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten (z. B. kWh, Liter, kg) dokumentiert.

• b) Datenquellen und Berechnungsmethodik

Die Berechnung der Emissionen basiert primär auf standortbezogenen Verbrauchsdaten aller konsolidierten Gesellschaften. Zu den Datenquellen zählen insbesondere:

  • Energieabrechnungen der Versorgungsunternehmen
  • Tankkarten- und Kraftstoffabrechnungen
  • Interne Verbrauchserfassungen der Standorte
  • Technische Aufzeichnungen zu Kältemittelmengen
  • Meldungen der jeweiligen Tochtergesellschaften im Rahmen des konzernweiten Nachhaltigkeitsreportings

Die Umrechnung in CO₂-Äquivalente erfolgt unter Verwendung anerkannter Emissionsfaktoren, unter anderem aus:

  • Nationalen Umweltbehörden
  • DEFRA/UK Government GHG Conversion Factors
  • Internationalen Energie- und Emissionsdatenbanken
  • Länderspezifischen Strommix-Faktoren

Die Berechnung erfolgt konsistent nach den Vorgaben des GHG Protocol. Scope 2-Emissionen werden entsprechend der regulatorischen Anforderungen ausgewiesen.

• c) Verwendung von Schätzungen und indirekten Datenquellen

Sofern für bestimmte Emissionsquellen oder Teile der Wertschöpfungskette keine Primärdaten verfügbar sind, werden etablierte Schätzmethoden angewendet. Dabei kommen unter anderem folgende indirekte Quellen zum Einsatz:

  • Branchendurchschnittswerte
  • Durchschnittliche Emissionsfaktoren

Die verwendeten Schätzungen beruhen auf konservativen Annahmen, um das Risiko einer Untererfassung von Emissionen zu minimieren. Die Methodik wird regelmäßig überprüft und bei verbesserter Datenverfügbarkeit weiterentwickelt.

(ESRS 2-BP-2.11): Signifikante Schätzungen gab es bei der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts zu folgenden Themen, wobei in den spezifischen ESRS genauer auf die Berechnungsmethodik eingegangen wird:

• Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) (E2-5). Berichtet wurden SVHC unter Perspektive des Gesamtmaterials und nicht auf Basis der Reinstoffe. Die berichteten Gewichte sind daher die Summe des Gesamtegewichtes der Materialien und nicht die Summe der Reinstoffe, welche nach Schätzung nur etwa 10-15% des Materials sein werden. Spezifischere Berechnungsmethodiken dazu werden im Geschäftsjahr 2026 möglich sein.

(ESRS 2-BP-2.13 a-c): Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr gibt es keine berichtspflichtigen Änderungen zu vermelden.

(ESRS 2-BP-2.14 a-c): Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr gibt es keine berichtspflichtigen Fehler zu vermelden.

(ESRS 2-BP-2.15): FACC integriert in die nichtfinanzielle Erklärung zusätzliche Informationen aus anderen gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards. Neben den Informationen, die gemäß den ESRS vorgeschrieben sind, umfasst der Bericht auch:

  1. EU-Taxonomie (EU VO 2020/852): Ein eigenes Kapitel im Bericht ist der EU-Taxonomie gewidmet, das die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeiten der FACC mit den Kriterien der EU-Taxonomie darstellt.

  2. GHG-Protokoll: Die FACC verwendet das Greenhouse Gas (GHG) Protokoll zur Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen. Diese Methodik wird angewendet, um die Emissionen in Scope 1 und 2 zu erfassen und zu berichten, und bietet eine umfassende Darstellung der Klimawirkungen des Unternehmens (siehe ESRS E1-6)

  3. ILO-Menschenrechts-Standards: sind im Code of Conduct (CoC) und Supplier Code of Conduct (ScoC) der FACC enthalten und gelebt und werden in den ESRS S1 sowie S2 erwähnt. Gemeint sind in diesem Bericht unter den ILO-Menschenrechts-Standards stehts die Definition unter S2.SBM-3.10.

Durch die Einbeziehung dieser zusätzlichen Standards stellt FACC sicher, dass die nichtfinanzielle Erklärung umfassend und auf die relevanten regulatorischen Anforderungen abgestimmt ist. Die Anwendung dieser Standards wird in den entsprechenden Kapiteln des Berichts präzise referenziert.

1.2. Governance

1.2.1. DR GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

(ESRS 2-GOV-1.21) (ESRS 2-GOV-1.21a (ESRS 2-GOV-1.21b) (ESRS 2-GOV-1.21c) (ESRS 2-GOV-1.21d) (ESRS 2-GOV-1.21e):

(ESRS 2-GOV-1.21b): Organisation und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der FACC besteht gemäß ihrer Satzung aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Im Referenzjahr 2025 waren es vier. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand führt im Rahmen von Gesetz, Satzung und einer vorliegenden Geschäftsordnung die Geschäfte der FACC. Die Verteilung der Geschäfte unter den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt gemäß der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung ist auch die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Des Weiteren hat sich der Vorstand zur vollständigen Einhaltung der Regeln des ÖCGK verpflichtet.

CEO: Robert Machtlinger (1967)

Vorstandsvorsitzender

Erstbestellung: 2014

Ende der laufenden Funktionsperiode: 06/2030

Aufgabenbereiche: Vertrieb & Business Development, Produktion, Marketing, Unternehmenskommunikation, Forschung & Entwicklung, Qualität, Liegenschaften, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz.

Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: Flughafen Linz GesmbH

CFO: Florian Heindl (1982)

Mitglied des Vorstands

Erstbestellung: 2024

Ende der laufenden Funktionsperiode: 04/2029

Aufgabenbereiche: Finanzen & Buchhaltung, Controlling & Budget, Steuern, Treasury & Versicherungen, Personalwesen, IT, Recht, Exportkontrolle & Compliance, Investor Relations, Investitionen, Tochtergesellschaften, Nachhaltigkeit.

Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

CSO: Tongyu Xu (1968)

Mitglied des Vorstands Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: 04/2028 Aufgabenbereiche: Strategie, Einkauf, Logistik, Interne Revision, Internes Kontrollsystem & Unternehmenscompliance, China Business Relations, Risk Management, M&A. Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Im Geschäftsjahr 2025 ausgeschiedene Mitglieder des Vorstandes:

Andreas Ockel (1966) Erstbestellung 2017 Ende der Funktionsperiode: 06/25

Aufsichtsrat

Chengkuan Wang (1968)

Vorsitzender Erstbestellung: 2024 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2028 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Bin Wang (1972)

Stellvertretende Vorsitzende Erstbestellung: 2025 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2029 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Xu Yang (1982)

Erstbestellung: 2025 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2029 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Weixi Gong (1962)

Erstbestellung: 2014 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Jiajia Dai (1978)

Entsendung: 2023 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Ian Chang (1954)

Erstbestellung: 2022 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Junqi Sheng (1972)

Erstbestellung: 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: keine

Tom Williams (1952)

Erstbestellung: 2020 Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften: Co-Verwaltungsratsvorsitzender bei der Montana Aerospace AG

Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder des Aufsichtsrats

Jürgen Fischer (1981) Erstentsendung: 2021 Barbara Huber (1965) Erstentsendung: 2014 Erwin Hofinger (1965) Erstentsendung: 2024 Karin Klee (1981) Erstentsendung: 2018

Im Geschäftsjahr 2025 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats

Jian Wang schied im Geschäftsjahr 2025 aus dem Aussichtsrat aus.

Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Leitlinien für die Unabhängigkeit gemäß Anhang 1 des ÖCGK übernommen. Danach haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats (100 Prozent) erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig zu sein (C-Regel 53 ÖCGK).

Diversität

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Zusätzlich müssen Aspekte der Diversität (Geschlechtervielfalt) angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren. Seit der Erstnotiz der FACC an der Wiener Börse sind Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 betrug der Anteil weiblicher Mitglieder des Aufsichtsrats 33 Prozent (vier von zwölf).

In Aufsichtsrat, Vorstand und in weiteren Top-Management-Positionen von FACC sind derzeit 16 Frauen vertreten. Keine Frau (0 Prozent) befindet sich im Vorstand. In den darunterliegenden Ebenen ist der Anteil weiblicher Führungskräfte wie in der Vergangenheit noch gering. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, präsentiert sich FACC daher weiterhin auf Jobmessen und spricht gezielt Potenzialträgerinnen an. Darüber hinaus engagiert sich FACC in der Förderung von Mädchen in technischen Ausbildungen. Bei Neu- und Nachbesetzungen von Führungspositionen wird versucht, verstärkt Frauen zu gewinnen.

Vertretung der Mitarbeiter

FACC legt großen Wert auf die Vertretung ihrer Mitarbeiter und anderer Arbeitskräfte innerhalb des Unternehmens. Diese Vertretung erfolgt durch einen Betriebsrat (für Arbeiter, sowie Angestellte) an den österreichischen Standorten. Dieser vertritt die Interessen der Mitarbeiter und dient als Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung. Der Betriebsrat ist in Entscheidungsprozesse eingebunden und spielt eine wichtige Rolle bei der Verhandlung von Arbeitsbedingungen und -vereinbarungen.

Neben dem Betriebsrat gibt es für jeden Mitarbeiter der FACC, insbesondere bei den nicht-österreichischen Standorten ohne Betriebsrat, die Möglichkeit, sich jederzeit an die HR-Abteilung zu wenden. FACC fördert den offenen Dialog zwischen Mitarbeitern und Management durch regelmäßige Meetings, Feedback-Runden und Mitarbeiterbefragungen. Zusätzliche Kommunikationskanäle (etwa die Whistleblower-Hotline) ermöglichen es den Mitarbeitern, ihre Meinungen und Vorschläge einzubringen und aktiv an der Gestaltung des Arbeitsumfelds mitzuwirken.

Auch externe Arbeitskräfte, die im Rahmen von Projekten oder temporären Aufgaben für FACC tätig sind, werden in die Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

(ESRS 2-GOV-1.22c) (ESRS 2-GOV-1.22d): Der Vorstand, speziell der CSO (Chief Sustainability Officer) der FACC spielt eine entscheidende Rolle in den grundsätzlichen Governance-Prozessen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements obliegt grundsätzlich dem CSO. Da es sich aber um eine Querschnittsmaterie handelt, die viele Fachbereiche (das Kernteam) betrifft, ist der Gesamtvorstand in die Thematik involviert. Darüber hinaus verantworten die jeweiligen Ressortvorstände (Vice Presidents, VPs) die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Nachhaltigkeitsthemen.

Die Verantwortung für das Management wesentlicher Risiken und Auswirkungen ist an den Senior Manager CSR und Exportkontrolle delegiert, welcher in der LCIPS (Legal, Compliance, IP und Sustainability) -Abteilung unter Führung des General Counsel (Leiter der LCIPS-Abteilung) tätig ist. Der Senior Manager CSR und Exportkontrolle ist weiters für die Überwachung der CSR-Compliance-Aktivitäten und der nichtfinanziellen Risikomanagementaktivitäten zuständig und berichtet an den General Counsel, welcher wiederum in CSR-Angelegenheiten direkt an den CSO berichtet.

Gemeinsam mit dem Kernteam, bestehend aus Fachbereichsverantwortlichen der Bereiche Einkauf, Verkauf, Arbeitssicherheit, HR, Facility Management und Risikomanagement werden (unter anderem basierend auf gesammeltem Fachwissen) gemeinsam IROs bewertet und die DMA erstellt. Der General Counsel überwacht diesen Prozess und entsendet quartalsweise Steering-Committee-Einladungen an den CSO und den Senior Manager CSR und Exportkontrolle, um regelmäßig Fortschritte und Herausforderungen zu besprechen und zu diskutieren.

Ausrichtung der nichtfinanziellen strategischen Ziele und Chancen bei FACC:

Vorbereitung durch das Kernteam: Das Kernteam und der Senior Manager CSR und Exportkontrolle sowie weitere relevante Abteilungsleiter sammeln und analysieren Daten zu aktuellen Nachhaltigkeitstrends, regulatorischen Anforderungen und internen Leistungskennzahlen. Diese Informationen werden genutzt, um fundierte Vorschläge für strategische Ziele und Chancen zu entwickeln.

Entwicklung von Vorschlägen: Basierend auf der Analyse erarbeitet das Kernteam konkrete Vorschläge für die nichtfinanziellen strategischen Ziele. Diese Vorschläge beinhalten spezifische Maßnahmen, Zeitpläne und erwartete Ergebnisse, die auf die langfristigen Nachhaltigkeitsziele der FACC abgestimmt sind.

Abstimmung und Konsultation: Die erarbeiteten Vorschläge werden in einem Bottom-Up-Ansatz mit relevanten internen Stakeholdern abgestimmt. Dies umfasst Konsultationen mit verschiedenen Abteilungen, um sicherzustellen, dass die Vorschläge realistisch und umsetzbar sind und die Unterstützung der gesamten Organisation haben.

Präsentation an den Gesamtvorstand: Die abgestimmten Vorschläge werden dem Gesamtvorstand in einer formellen Sitzung präsentiert. Der General Counsel und der Senior Manager CSR und Exportkontrolle erläutern die strategischen Ziele und Chancen, die vorgeschlagenen Maßnahmen und die erwarteten Auswirkungen.

Entscheidungsfindung: Der Gesamtvorstand diskutiert die Vorschläge, berücksichtigt das Feedback und trifft eine Entscheidung über die Annahme und Umsetzung der strategischen Ziele. Dabei wird sichergestellt, dass die Entscheidungen im Einklang mit den übergeordneten Unternehmenszielen und der Nachhaltigkeitsstrategie stehen.

Umsetzung und Überwachung: Nach der Genehmigung durch den Vorstand werden die strategischen Ziele in die operativen Pläne integriert. Das Kernteam überwacht die Umsetzung und berichtet regelmäßig an den Vorstand über den Fortschritt und die erzielten Ergebnisse.

Durch die erstmalige Erstellung einer DMA musste sich das Unternehmen zuerst tiefer mit den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) beschäftigen. Ziel ist es, in den nächsten ein bis drei Jahren klarere Prozesse und Zuständigkeiten zu definieren, einschließlich der Etablierung von Berichtslinien zu den administrativen Management- und Aufsichtsorganen.

Der Vorstand legt dem Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Erklärung vor.

Es gibt außer den bereits erwähnten Vorgängen keine weiteren speziellen Kontrollen und Verfahren, die auf das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen angewendet werden. Das Unternehmen befindet sich im Prozess der Entwicklung dieser Rahmenwerke und plant, sie in Zukunft gemeinsam mit anderen internen Funktionen zu integrieren.

(ESRS 2-GOV-1.23) (ESRS 2-GOV-1.23a-b): Bei FACC wird die Verfügbarkeit und Entwicklung der erforderlichen Fähigkeiten und der Expertise zur Überwachung von Nachhaltigkeitsangelegenheiten durch folgende Ansätze sichergestellt:

Personalauswahl: Gut ausgebildetes, erfahrenes Personal wird mit der Verantwortung für die Thematik beauftragt.

Weiterbildungsmöglichkeiten: FACC bietet ihren Führungskräften und Mitarbeitern Zugang zu Schulungen und Workshops, um ihre Kenntnisse in Nachhaltigkeitsthemen zu erweitern. Diese Angebote sind flexibel und orientieren sich an den aktuellen Bedürfnissen.

Einbindung externer Expertise: Bei Bedarf zieht FACC externe Berater hinzu, um spezifische Nachhaltigkeitsthemen zu adressieren. Dies ermöglicht es, auf dem neuesten Stand der Entwicklungen zu bleiben und von externem Fachwissen zu profitieren.

Feedback und Anpassung: Durch informelle Feedbacks und regelmäßige Gespräche wird sichergestellt, dass die Führungsgremien die notwendigen Fähigkeiten entwickeln, um die Nachhaltigkeitsziele effektiv zu überwachen.

Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik:

Bei FACC verfügen die Führungsgremien über eine Vielzahl von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit, die sie direkt nutzen oder durch externe Ressourcen ergänzen können.

Interne Expertise: Mehrere Mitglieder der Führungsgremien, darunter der Senior Manager CSR und Exportkontrolle, bringen fundierte Kenntnisse in Nachhaltigkeitsthemen mit. Diese Expertise wird durch regelmäßige Fortbildungen und die Teilnahme an relevanten Konferenzen und Workshops ständig erweitert.

Externe Ressourcen: FACC nutzt externe Berater und Experten, um spezifische Nachhaltigkeitsfragen zu adressieren. Diese externen Partner bringen zusätzliches Fachwissen ein und unterstützen das Unternehmen dabei, Best Practices zu implementieren.

Netzwerke und Partnerschaften: FACC ist in verschiedenen Branchenverbänden und Nachhaltigkeitsinitiativen aktiv, die Zugang zu einem breiten Spektrum an Informationen und Fachwissen bieten. Diese Netzwerke ermöglichen es dem Unternehmen, aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit zu verfolgen und zu nutzen.

Die professionelle und divers aufgestellten Vorstands- und Aufsichtsratsgremien, mit internationaler Erfahrung in Wirtschaft und Luftfahrt, tragen dazu bei, dass FACC auf einem soliden Fundament in Sachen Nachhaltigkeit steht.

Die Fähigkeiten und Erfahrungen im Management- und Aufsichtsrat der FACC qualifizieren diese Gremien, um die vorgeschlagenen Richtlinien zur Steuerung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu überprüfen und zu genehmigen.

Bei FACC sind die vorhandenen Fähigkeiten und die Expertise der Führungsgremien entscheidend für das effektive Management der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Die Expertise im Bereich Nachhaltigkeit ermöglicht es den Führungsgremien, die komplexen Zusammenhänge zwischen den Geschäftstätigkeiten der FACC und ihren ökologischen und sozialen Auswirkungen zu verstehen. Dies ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl den Unternehmenszielen als auch den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden.

Die vorhandenen Fähigkeiten helfen dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln. Dies umfasst sowohl die Einhaltung regulatorischer Anforderungen als auch die proaktive Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen. Gleichzeitig unterstützt die Expertise der Führungsgremien FACC dabei, Chancen im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren und zu nutzen, wie etwa die Entwicklung neuer, umweltfreundlicher Produkte oder die Optimierung von Prozessen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.

Darüber hinaus nutzen die Führungsgremien ihre Fähigkeiten, um die strategische Ausrichtung der FACC im Hinblick auf Nachhaltigkeit kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen nicht nur auf aktuelle Herausforderungen reagiert, sondern auch langfristige Nachhaltigkeitsziele verfolgt. Durch diese gezielte Nutzung von Fähigkeiten und der Expertise stellt FACC sicher, dass sie ihre wesentlichen IROs effektiv managt und ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich umsetzen kann.

(G1-GOV 1.5) (G1-GOV 1.5a): Aufsichtsrat

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen, wie sie für in Österreich börsennotierte Gesellschaften anzuwenden sind, z. B. das Aktiengesetz und das Börsegesetz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des ÖCGK verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Grundsätzlich überwacht der Aufsichtsrat jedoch in letzter Instanz die Compliance der FACC.

Vorstand

Bei FACC wird Governance als Thema im Verantwortungsbereich des Gesamtvorstands gesehen.

Die Verantwortlichkeiten auf administrativer Ebene für verschiedene Fachbereiche liegen bei den Vice Presidents (E2) der FACC. Zur Ausbildung dieser bzw. zu den genauen Aufgabengebieten des Vorstandes, aber auch der Vice Presidents und des Aufsichtsrats siehe die Erläuterungen zu ESRS 2-GOV-1.23 sowie ESRS 2-GOV-1.23 a-b.

1.2.2. DR GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

(ESRS 2-GOV-2.26) (ESRS 2-GOV-2.26a): Der Senior Manager CSR und Exportkontrolle erstellt detaillierte Berichte, die vierteljährlich an das Steering Committee, einschließlich des Vorstands, übermittelt werden. Diese Berichte umfassen aktuelle Entwicklungen und innerhalb der nächsten zwei Geschäftsjahre durch den Fachbereich Risikomanagement wesentliche IROs sowie signifikante Änderungen, um sicherzustellen, dass der Vorstand regelmäßig auf dem neuesten Stand gebracht wird.

  • Im Geschäftsjahr 2024, als die DMA und die Betrachtung der ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen zum ersten Mal durchgeführt wurden, wurde der Vorstand durch spezielle Sitzungen und Präsentationen über die Ergebnisse informiert. Diese Sitzungen fanden statt, sobald wesentliche Ergebnisse vorlagen, um sicherzustellen, dass der Vorstand umfassend über die neuen Erkenntnisse und die notwendigen Maßnahmen informiert war. Im Jahr 2025 gab es in der DMA bzw. bei den identifizierten IROSs keine Änderungen.
  • Die Umsetzung von Due-Diligence-Praktiken im Bereich CSR wird ebenfalls vom Senior Manager CSR und Exportkontrolle überwacht und berichtet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Ergebnisse der Due-Diligence-Analysen durch gezielte Berichterstattung an den Vorstand kommuniziert, um sicherzustellen, dass die Praktiken konsequent angewendet werden. Im Jahr 2025 gab es weder in der DMA, noch bei den identifizierten IROs Änderungen.

• In den kommenden ein bis zwei Jahren hat FACC einen niedergeschriebenen Prozess zum Ziel, welcher die Wirksamkeit von Richtlinien, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen (P, A, M und T) zur Behandlung wesentlicher IROs bewertet. Diese Berichte sollen eine Bewertung beinhalten, ob die Maßnahmen ihre gewünschten Ergebnisse erzielen.

Die aktuelle Berichterstattung erfolgt vierteljährlich während der Sitzungen des Steering Committees, um eine kontinuierliche Aufsicht und Verbesserung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens sicherzustellen.

(ESRS 2-GOV-2.26b): Da FACC im Jahr 2024 erstmals wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) analysiert hat und diese noch nicht vollständig berücksichtigt sind, haben die administrativen Management- und Aufsichtsgremien noch nicht begonnen, diese Erkenntnisse schrittweise in die Unternehmensstrategie, in Entscheidungen über große Transaktionen sowie den Risikomanagementprozess zu integrieren.

Die erstmalige Analyse der IROs hat den Führungsgremien erste Einblicke in die potenziellen Herausforderungen und Chancen gegeben, die als Grundlage für die zukünftige strategische Planung und Entscheidungsfindung dienen. Obwohl die IROs noch nicht vollständig integriert sind, werden sie zukünftig bei der Überwachung der Unternehmensstrategie berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die strategischen Ziele des Unternehmens zunehmend im Einklang mit den langfristigen Nachhaltigkeitszielen stehen.

Die Führungsgremien werden beginnen, potenzielle Trade-offs zwischen kurzfristigen Gewinnen und langfristigen Auswirkungen zu bewerten. Bei großen Transaktionen ist geplant, die IROs schrittweise in die Bewertung der finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einbezogen, was den Führungsgremien hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen, die die langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit des Unternehmens fördern. Im bestehenden Risikomanagementprozess werden die nichtfinanziellen IROs in den nächsten Jahren nach und nach integriert, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt werden.

(ESRS 2-GOV-2.26c): Im Berichtszeitraum haben die administrativen, Management- und Aufsichtsgremien eine Reihe wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) behandelt. Hier sind einige der wichtigsten Themenbereiche:

Umweltauswirkungen

  • CO2-Emissionen und Maßnahmen zur Reduktion
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft

Soziale und arbeitsrechtliche Risiken

  • Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit
  • Einhaltung von Menschenrechten und von ethischen Standards
  • Förderung der Diversität und Inklusion

Finanzielle Chancen und Risiken

• Finanzielle Stabilität und Liquidität

1.2.3. DR GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

(ESRS 2-GOV-3.29 a-e): Vergütungsbestandteile

Die Gesamtvergütung besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Während die fixe Vergütung unabhängig vom Unternehmenserfolg gewährt wird, ist die variable Vergütung an die Erfüllung bestimmter, nachvollziehbarer Leistungskriterien geknüpft. Spezifische Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien, die direkt mit Nachhaltigkeitsthemen verknüpft sind:

  • Fixe, erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile: Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen das Grundgehalt, Pensionszusagen, Abfertigungszusagen, Sachbezüge und Nebenleistungen.
  • Variable Vergütungsbestandteile basierend auf der Erfüllung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, wobei die nichtfinanziellen Leistungskriterien jährlich vom Aufsichtsrat festgesetzt werden.

Den Vorstandsmitgliedern gebührt eine variable Vergütung. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung der FACC und von der Erreichung individuell vereinbarter Ziele abhängig. Die Leistungskriterien sind mit der nachhaltigen Wachstumsstrategie des Unternehmens abzustimmen, stellen eine leistungsabhängige Vergütung sicher und fördern eine verantwortungsvolle Managementkultur. Durch die Auszahlung im Folgejahr und anhand geprüfter und ausgewiesener Kriterien ist Fairness sichergestellt. Die Performance-Kriterien gewährleisten ein Gleichgewicht aus Finanz- und Effizienzindikatoren und bilden somit die nachhaltige Wachstumsstrategie des Unternehmens ab.

Voraussetzung für die Zahlung variabler Vergütungsbestandteile ist die Ausschüttung einer Dividende. Die Höhe des maximal erreichbaren Bonus für alle Vorstandsmitglieder ist mit 70 Prozent der Dividendenzahlung für das betroffene Geschäftsjahr limitiert. Die variable Vergütung ist mit 100 Prozent des jeweiligen Bruttogrundgehalts begrenzt. Neben quantitativen Kriterien bestehen auch qualitative Kriterien, die entsprechend der Ressortverantwortung des jeweiligen Vorstands festgelegt werden.

Wie bereits erwähnt, verfügt FACC jedoch zum Berichtszeitpunkt noch nicht über spezifische Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien, die direkt mit Nachhaltigkeitsthemen verknüpft sind. FACC prüft jedoch aktiv die Möglichkeit der Entwicklung und Implementierung solcher Anreizsysteme, die sich durch Transparenz, Fairness und Gleichheit auszeichnen und sicherstellen sollen, dass nachhaltigkeitsbezogene Leistungen anerkannt und belohnt werden. Derzeit werden keine spezifischen Leistungsindikatoren oder Zielvorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit zur Bewertung herangezogen. Folglich sind Nachhaltigkeitsindikatoren nicht als Leistungsmaßstäbe oder Benchmarks in den Vergütungspolitiken berücksichtigt, und die variable Vergütung hängt nicht von Nachhaltigkeitszielen oder -auswirkungen ab. In den Überlegungen zur Einführung solcher Systeme wird diskutiert, welche spezifischen Nachhaltigkeitsziele, wie die Reduktion der Treibhausgasemissionen, als Kriterien für die Bewertung in Betracht gezogen werden könnten. Auch wird erörtert, welchen Anteil nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien an der variablen Vergütung ausmachen könnten. Diese möglichen Systeme werden entwickelt, um die Unternehmensstrategie mit den Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen. Die Bedingungen für solche Anreizsysteme und ihre jährliche Evaluierung würden von der Personalabteilung durchgeführt, wobei alle Änderungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen.

(E1-GOV-3.13): Zum Berichtszeitpunkt berücksichtigte FACC zwar konkrete kurz- und langfristige Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen, jedoch wurden klimabezogene Überlegungen bis dato nicht in die Vergütung der Mitglieder der administrativen Managementund Aufsichtsgremien einbezogen. Bei FACC gibt es keine spezifischen finanziellen Anreize oder Boni, die an die Erreichung dieser CO2-Reduktionsziele gebunden sind, und es war im aktuellen Berichtszeitraum kein Prozentsatz der Vergütung mit klimabezogenen Überlegungen verknüpft. FACC definiert klimabezogene Überlegungen als Maßnahmen zur Reduktion von Kohlenstoffemissionen, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Management von Klimarisiken sowie zum Erlangen von Umweltzertifizierungen wie ISO 14001. Während zum Stichtag keine finanziellen Anreize bestanden, prüft FACC wie bereits erwähnt aktiv die Möglichkeit, solche Überlegungen in zukünftige Vergütungsstrukturen zu integrieren, um die Klimaziele des Unternehmens besser zu unterstützen und nachhaltige Praktiken zu fördern.

1.2.4. DR GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit

(ESRS 2-GOV-4.30; 32): Um ein besseres Verständnis für die Due-Diligence-Prozesse der FACC zu gewinnen, wird auf folgende Offenlegungsverpflichtungen (DRs) und Due-Diligence-Prozesse (DPs) verwiesen:

Themen von Due Diligence in der nichtfinanziellen Erklärung:

Kernbereiche der Due Dilligence Paragrafen in der nichtfinanziellenErklärung
a) Einbettung der Due Diligence inGovernance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2-GOV 2 26. a), b); ESRS 2-GOV3 29., a), b), c), d), e)
b) Einbindung der betroffenen Stakeholder in alle wichtigen Schritteder Due Diligence ESRS 2-SBM 2 45. a) i.-v., S1 12., S2 9.,S3 7., S4 8., ESRS 2-IRO 1, 53. b) iii.,ESRS E1-2 24., ESRS E2-1 14., ESRSE5-1 14., ESRS S1-1 19., ESRS S2-116., ESRS S1-2 27. b))
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2-IRO 1 53. a), e), g), E1 20. a),b) ii., c) i., 21., E2 11. a)
d) Ergreifen von Maßnahmen zur Bewältigung dieser negativen Auswirkungen ESRS E1-3 28., ESRS E2-2 18., ESRSE5-2 19., ESRS S1-4, ESRS S2-4.
e) Überwachung der Wirksamkeitdieser Bemühungen und Kommunikation ESRS E1-4, ESRS S1-5.

1.2.5. DR GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Erklärung

(ESRS 2-GOV-5.36a-e): Zum Berichtszeitpunkt wurden auch keine spezifischen Hauptrisiken identifiziert oder Minderungsstrategien entwickelt.

Allerdings baut FACC gerade ein integriertes Risikomanagementsystem auf, in dem die nichtfinanziellen Risiken und die "Enterprise-Risks" mittels desselben Systems abgebildet sind. Es wird noch an einem Feinschliff des formalisierten Prozesses zur Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken in diesem Bereich gearbeitet.

Dementsprechend wurden auch noch keine spezifischen Hauptrisiken identifiziert oder Minderungsstrategien entwickelt.

FACC arbeitet daran, künftig ein umfassendes Risikomanagementund internes Kontrollsystem zu entwickeln und zu implementieren, um die Genauigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der nichtfinanziellen Erklärung zu sichern. Diese geplanten Systeme sollen durch eine systematische Datenerfassung, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sowie durch die Nutzung moderner IT-Lösungen unterstützt werden.

Zukünftig sollen interne Kontrollmechanismen und regelmäßige Überprüfungen integriert werden, um sicherzustellen, dass alle Nachhaltigkeitsdaten korrekt und konform erfasst und berichtet werden.

1.3. Strategie

1.3.1. DR SBM-1 – Marktposition, Strategie, Geschäftsmodell(e) und Wertschöpfungskette

(ESRS 2-SBM-1.40a-b) (ESRS 2-SBM-1.40a i): Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Dabei gab es im Berichtsjahr keine zu meldenden Änderungen. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:

2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025
Aerostructures Aerostructures Engines &Nacelles Engines &Nacelles CabinInteriors CabinInteriors Summe Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf von Produkten 315.737 327.705 133.675 156.359 354.292 422.938 803.704 907.002
Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen 34.369 17.396 23.952 23.858 22.497 36.150 80.819 77.403
350.106 345.100 157.627 180.217 376.789 459.088 884.523 984.405

(ESRS 2-SBM-1.40a ii): Signifikante Märkte für das Geschäftsjahr 2025

2024EUR'000 2025EUR'000
Deutschland 323.298 354.938
Kanada 145.931 139.899
USA 138.850 149.717
Großbritannien 102.215 116.795
China 50.175 79.031
Brasilien 48.013 65.898
Sonstige Länder 76.042 78.127
884.523 984.405

(ESRS 2-SBM-1.40a iii): Anzahl der Mitarbeiter, aufgeteilt auf alle Standorte (in Köpfen) zum Stand 31. Dezember 2025

2024 2025
Gesamt 4.039 4.050
Österreich 3.247 3.218
Kroatien 425 473
Kanada 80 76
USA 69 67
Indien 125 137
China 22 22
Slowakei 71 57

(ESRS 2-SBM-1.40e-g):

Nachhaltigkeitsziele der FACC

1. Geografische Auswirkungen

Die internen SMART-Ziele der FACC konzentrieren sich auf die Verbesserung interner Prozesse und Strukturen an den österreichischen Standorten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Diese Maßnahmen können indirekt positive Effekte auf die Umweltstandards in den Hauptregionen Europa, Nordamerika und Asien haben, indem sie als Vorbild für nachhaltige Praktiken dienen (Thermoset vs. Thermoplast, CO2-neutrale Produktion bis 2040, etc.). Aktuell gelten die Ziele noch nicht konzernweit, sondern nur an den österreichischen Standorten. In Zukunft sollen diese aber ausgeweitet werden.

2. Wesentliche Produktgruppen und Dienstleistungen

FACC fokussiert sich auf die Entwicklung und Produktion von Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrtindustrie. Die Nachhaltigkeitsziele betreffen insbesondere die Implementierung energieeffizienter Produktionsverfahren und die Erhöhung des Einsatzes recycelbarer Materialien wie von Thermoplasten und biobasierten Materialien, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

3. Kundengruppen

FACC bedient hauptsächlich Flugzeughersteller und teilweise Fluggesellschaften (vor allem im Maintenance, Repair and Operations (MRO)-Bereich). Diese Kunden profitieren von einer nachhaltigeren Produktpalette, die durch innovative und umweltfreundlichere Lösungen gekennzeichnet ist, auch wenn die Nachhaltigkeitsziele nicht direkt auf spezifische Kundengruppen abzielen. Leichtere Produkte reduzieren jedoch bei allen Abnehmern den Treibstoffverbrauch.

4. Geografische Gebiete

Die Nachhaltigkeitsziele der FACC gelten derzeit primär für den Standort in Österreich und berücksichtigen die lokalen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. FACC plant, diese Ziele schrittweise auf alle Standorte in Europa, Nordamerika und Asien auszuweiten, um eine einheitliche Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen. Ebenso werden in den nächsten Jahren die Ziele schrittweise über die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen angepasst.

5. Beziehungen zu Stakeholdern

FACC fördert eine transparente und nachhaltige Zusammenarbeit mit ihren Stakeholdern, darunter Kunden, Lieferanten und lokale Gemeinschaften. Dies wird durch regelmäßige interne Audits, durch eine aktive Kommunikation und die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärungen unterstützt. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Stakeholder und binden sie in die Nachhaltigkeitsbestrebungen der FACC ein (siehe dazu auch SBM-2).

  1. Bewertung des aktuellen Status

FACC verfolgt den Fortschritt ihrer Nachhaltigkeitsziele durch interne Benchmarks und regelmäßige Bewertungen. Dies bedeutet, dass der Fortschritt der Ziele kontinuierlich überwacht wird, um Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren und sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden (siehe dazu ESRS E1-4 und E5-3).

  1. Bewertung der aktuellen bedeutenden Produkte und Dienstleitungen

Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrt: Diese Produktgruppe macht mehr als 90 Prozent (für Details siehe Kapitel "Taxonomie") des Umsatzes von FACC aus und ist daher von wesentlicher Bedeutung. Die Nachhaltigkeitsziele konzentrieren sich auf die Implementierung energieeffizienter Produktionsverfahren und die Erhöhung des Einsatzes recycelbarer Materialien, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

  1. Nachhaltigkeitsbezogene Herausforderungen

Eine zentrale Herausforderung besteht darin, diese Nachhaltigkeitsziele effektiv in die gesamte Wertschöpfungskette zu integrieren. Dies erfordert kontinuierliche Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Abteilungen diese Ziele verstehen und umsetzen. Herausforderungen bzgl. der Geschäftsstrategie ergeben sich, unter anderen, durch Anforderungen, die CO₂- Emissionen zu reduzieren, indem leichtere und effizientere Flugzeugkomponenten entwickelt werden. Energieeffizienz ist ein zentraler Aspekt, der sowohl die Umweltbelastung verringert als

auch Kosten spart. Die Integration der Kreislaufwirtschaft in die Wertschöpfungskette fördert den Einsatz recycelbarer Materialien und reduziert Abfall. Strenge regulatorische Anforderungen erfordern kontinuierliche Anpassungen und Investitionen in Compliance.

9. Bewertung der bedeutenden Märkte

Europäischer Markt: Der europäische Markt ist von besonderer Bedeutung, da er strenge regulatorische Anforderungen stellt, die FACC erfüllen muss, sowie ein prozentuell hoher Anteil des Umsatzes von FACC aus diesem Markt kommt. Der Fokus liegt hier auf der Einhaltung von Emissionswerten. Ebenso erachtet das Unternehmen hier einen Wettbewerbsvorteil, wenn es seinen Kunden den Umstieg von Thermoset auf Thermoplast anbieten kann. Den amerikanischen und asiatischen Markt sieht FACC aus diesem Blickwinkel lediglich als sekundär bzw. tertiär an.

  1. Kritische Lösungen oder Projekte
  • Schulungsprogramme: Die Initiierung von Schulungsprogrammen für Mitarbeiter soll das Bewusstsein für Nachhaltigkeit stärken.
  • Forschung und Entwicklung: Investitionen in die Forschung und Entwicklung nachhaltiger Materialien und Produktionsprozesse stehen im Fokus, um langfristig umweltfreundlichere Produkte anbieten zu können.
  • Ausbau der LCA-Projekte: Der Ausbau der Lebenszyklusanalysen (LCA) auf weitere Projekte innerhalb der FACC ist ein weiteres wichtiges Projekt.

(ESRS 2-SBM-1.42 a-c): Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette der FACC auf der nächsten Seite:

FACC bezieht eine Vielzahl von hochwertigen Materialien und Technologien, die speziell für die Herstellung von Leichtbaukomponenten für die zivile Luftfahrt entwickelt wurden. Zu den wichtigsten gehören:

  • Verbundwerkstoffe: Diese Materialien sind entscheidend für die Leichtbauweise der Flugzeugkomponenten und werden von spezialisierten Lieferanten bezogen, die strenge Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
  • Metalle: Hochwertige Metalle (wie Titan, aber auch Aluminium), die für die strukturelle Integrität der Komponenten erforderlich sind, werden ebenfalls von ausgewählten Lieferanten bereitgestellt.
  • Der Beschaffungsprozess der FACC ist durch strenge Auswahlund Bewertungsverfahren gekennzeichnet, die regelmäßige Audits und Zertifizierungen der Lieferanten beinhalten, um kontinuierliche Verbesserungen und Innovationen zu fördern.

Die Outputs (Eigenfertigungsteile) der FACC umfassen innovative Flugzeugkomponenten, die spezifische Vorteile für verschiedene Stakeholder bieten:

  • Mitarbeiter: FACC bietet ihren Mitarbeitern ein innovatives Arbeitsumfeld mit Fokus auf nachhaltige Praktiken und kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Dies stärkt die Mitarbeiterbindung und fördert eine engagierte Belegschaft.
  • Kunden (Flugzeughersteller): Die Komponenten von FACC verbessern die Treibstoffeffizienz und Gesamtleistung der Flugzeuge. Leichtbaukomponenten in den Bereichen Flügel, Leitwerk und Rumpf sind seit über 30 Jahren die Kernkompetenz des Unternehmens. FACC fertigt Flügelkomponenten unterschiedlichster Art, die sowohl zur strukturellen Festigkeit als auch Aerodynamik der jeweiligen Flugzeuge einen wichtigen Beitrag leisten. Das Portfolio reicht dabei von einfachen Sandwich-Paneelen, über treibstoffsparende Flügelspitzen bis hin zu ersten Anwendungen für technologisch hochwertige Primärstrukturen (Wing Box Prototypen).
  • Investoren: Durch die nachhaltige Wachstumsstrategie und Wettbewerbsfähigkeit will FACC attraktive Renditen anbieten. Investoren profitieren von der starken Marktposition und den kontinuierlichen Innovationen des Unternehmens.
  • Lokale Gemeinschaften: FACC trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen bei, in denen sie tätig ist, indem das Unternehmen Arbeitsplätze schafft und technologische Fortschritte fördert. Dies stärkt die lokale Wirtschaft und bietet Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Hauptmerkmale der Wertschöpfungskette:

  • Upstream: FACC arbeitet mit einer ausgewählten Gruppe von Rohstofflieferanten zusammen, die Materialien wie Verbundwerkstoffe und Metalle liefern. Diese Lieferanten sind strategische Partner, die durch langfristige Verträge und regelmäßige Qualitätskontrollen eingebunden sind. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit führenden Herstellern von Kohlefaserverbundstoffen (z. B. Toray Industries, Inc. oder Hexcel Corporation).
  • Downstream: Die Hauptkunden (AIRBUS, EMBRAER, BOEING, etc.) der FACC sind führende Flugzeughersteller, die die Komponenten in ihre Flugzeuge integrieren. FACC entwickelt in enger Zusammenarbeit mit diesen Kunden maßgeschneiderte Lösungen, die den spezifischen Anforderungen entsprechen.
  • Position in der Wertschöpfungskette: FACC nimmt eine zentrale Rolle in der Wertschöpfungskette ein, indem sie als Bindeglied zwischen Rohstofflieferanten und Flugzeugherstellern fungiert. Durch ihre Expertise in der Entwicklung und Produktion von Flugzeugkomponenten trägt FACC maßgeblich zur Innovationskraft und Effizienz der gesamten Kette bei.

1.3.2. DR SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

(ESRS 2-SBM-2.45a)(ESRS 2-SBM-2.45a i)

Stakeholder*innen Themen Kontaktformen
Luftfahrtbehörden - Flugsicherheit- Fluglärmreduktion- Good Governance- Aus- und Weiterbildung derMitarbeiter*innen - Direkte Kommunikation betreffend dieZulassung als Hersteller von Flugzeug-teilen (POA/DOA/MOA) sowie dieZulassung des Managements der FACC– Direkte Kommunikation zu spezifischenThemen wie Flight Permits(z, B. EHang)- Audits– Meetings
Andere Behörden(z. B. Bezirkshaupt-mannschaften,Botschaften) - Good Governance- Stabile und faire Arbeitsplätze - Aufenthaltsgenehmigungen undAnträge für Visa– Meetings- Audits
Betriebsrat Regelmäßige direkte Abstimmungen
Kunden - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzvon Mitarbeiter*innen- Flugsicherheit- Treibstoffeffizienz von Flugzeugen – Verträge über alle Arbeitspakete– Regelmäßige Meetings vor Ort beiKunden oder bei FACC- Besuch von Luftfahrtmessen- Telefonate– FACC-Serviceportal
Investor*innen - Treibstoffeffizienz von Flugzeugen- Aus- und Weiterbildung derMitarbeiter*innen- Good Governance - Hauptversammlung- Konferenzen und Roadshows- Investorengespräche- Messen- Finanzkommunikation
Forschungs- undBildungseinrichtungen - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzder Mitarbeiterinnen- Aus- und Weiterbildung derMitarbeiterinnen - Gemeinsame Forschungsprojekte- Betreuung von Diplomandinnen undDoktorandinnen
Lieferant*innen - Flugsicherheit- Stabile und faire Arbeitsplätze- Soziale Auswirkungen in derLieferkette - Supplier Conferences- Luftfahrtmessen- Regelmäßige Meetings beiLieferant*innen und FACC zurVertragserfüllung- FACC-Serviceportal– WKO-Veranstaltungen– Lieferantenaudits
Logistikpartnerinnenund Spediteurinnen - Soziale Auswirkungen aufdie Lieferkette– Zollabwicklung – Direkte Kommunikation überVertrieb und Zollabteilung
Stakeholder*innen Themen Kontaktformen
(Potenzielle)Mitarbeiter*innen - Stabile und faire Arbeitsplätze- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzvon Mitarbeiterinnen- Aus- und Weiterbildung derMitarbeiterinnen - E-Mails- Führungskräfte- Betriebsversammlungen- Management Days- Mitarbeiter-App- Unternehmensmagazin- Schwarzes Brett– Werbeflächen (Plakate,Sperrbildschirme, Screens inder Produktion)- Social Media- Sommerfest- Weihnachtsfeier- Flight Club- Jubilarfeier- FACC Leonardo- CEO-Frühstück
Gemeinden Abfall und Wasserverbrauch $- E$ -Mails- Meetings- Telefonate
Zulasser*innen/Prüf-institute Sonderprüfungen Beauftragung, z. B. durch CoLT
Dienstleister*innen - Repair-/Maintenance-Tätigkeitenbei Kunden im Auftrag der FACC- Catering-Service für Mitarbeiter*innen - Verträge– Meetings
Versicherungen - Risikoanalysen- Compliance- Arbeitssicherheit - Verträge- E-Mails– Telefonate
Banken – Verträge- E-Mails- Telefonate
Medien - Verträge- E-Mails- Telefonate
NGOs undInteressengruppen - Zusammenarbeit und Dialoge mitNichtregierungsorganisationen- Teilnahme an Netzwerken undKonferenzen, via Präsenz, Email.Telefon

Schlüssel-Stakeholder der FACC:

Mitarbeiter

  • Standpunkte und Interessen: Mitarbeiter legen Wert auf ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld, das Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Weiterbildung bietet. Sie sind an fairen Arbeitsbedingungen, einer gerechten Vergütung und einer offenen Unternehmenskultur interessiert.
  • Engagement der FACC: FACC fördert eine engagierte Belegschaft durch Schulungsprogramme, faire Arbeitspraktiken und Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Kunden (Flugzeughersteller und Fluggesellschaften)

  • Standpunkte und Interessen: Kunden erwarten qualitativ hochwertige, innovative und umweltfreundliche Produkte, die zur Verbesserung der Treibstoffeffizienz und zur Reduzierung der Betriebskosten beitragen. Sie sind an maßgeschneiderten Lösungen interessiert, die ihren spezifischen Anforderungen entsprechen.
  • Engagement der FACC: FACC arbeitet eng mit ihren Kunden zusammen, um innovative Flugzeugkomponenten zu entwickeln, die den höchsten Standards entsprechen und nachhaltige Vorteile bieten.

Lieferanten

  • Standpunkte und Interessen: Lieferanten sind an langfristigen Partnerschaften und fairen Geschäftsbedingungen interessiert. Sie erwarten klare Kommunikationswege und Unterstützung bei der Einhaltung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards.
  • Engagement der FACC: FACC pflegt enge Beziehungen zu ihren Lieferanten durch regelmäßige Audits, Schulungen und Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen.

Investoren

  • Standpunkte und Interessen: Investoren suchen nach stabilen Renditen und einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Sie sind an der finanziellen Leistung des Unternehmens sowie an dessen Engagement für Innovation und Nachhaltigkeit interessiert.
  • Engagement der FACC: FACC bietet durch ihre starke Marktposition und kontinuierliche Innovationen attraktive Investitionsmöglichkeiten und informiert Investoren regelmäßig über die Unternehmensentwicklung.

Gemeinschaften

• Standpunkte und Interessen: Gemeinschaften erwarten, dass FACC zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt, Arbeitsplätze schafft und soziale Verantwortung übernimmt. Sie sind an der Unterstützung lokaler Initiativen und der Minimierung negativer Umweltauswirkungen interessiert.

• Engagement der FACC: FACC engagiert sich in den Gemeinschaften, in denen sie tätig ist, durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung technologischer Fortschritte und die Unterstützung lokaler Projekte.

(ESRS 2-SBM-2.45a, i-iv): FACC setzt sich aktiv mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen auseinander, einschließlich Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren, Regulierungsbehörden, Gemeinschaften, und NGOs. Dieses Engagement stellt sicher, dass die Interessen und Ansichten der Stakeholder in die Unternehmensentscheidungen einfließen und fördert Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit.

Der Zweck des Stakeholder-Engagements bei FACC ist vielfältig und auf mehrere Schlüsselaspekte ausgerichtet:

Förderung von Transparenz und Vertrauen

Ziel ist es, durch regelmäßige und offene Kommunikation das Vertrauen zwischen dem Unternehmen und seinen Stakeholdern zu stärken. Transparenz sorgt dafür, dass alle Beteiligten Zugang zu relevanten Informationen haben.

Verbesserung der Unternehmensstrategie

Durch das Einholen von Feedback und Anregungen von Stakeholdern kann FACC ihre Geschäftspraktiken und strategischen Ausrichtungen kontinuierlich verbessern und an die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder anpassen.

Erhöhung der Kundenzufriedenheit

Das Engagement mit Kunden zielt darauf ab, deren Zufriedenheit zu erhöhen, indem ihre Anforderungen und Erwartungen besser verstanden und erfüllt werden.

Förderung einer ethischen und nachhaltigen Lieferkette

Durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten wird daran gearbeitet, soziale und umweltbezogene Standards entlang der Lieferkette zu fördern und sicherzustellen, dass ethische Geschäftspraktiken eingehalten werden.

Sicherstellung der Compliance und Risikominimierung

Der Dialog mit Regulierungsbehörden hilft dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren, indem FACC stets auf dem aktuellen Stand der regulatorischen Entwicklungen bleibt.

Unterstützung der Gemeinschaften

Engagements mit Gemeinschaften und NGOs zielen darauf ab, die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens zu stärken und positive Beiträge zur sozialen und ökologischen Entwicklung zu leisten.

Förderung von Innovation und Mitarbeiterzufriedenheit

Durch die aktive Einbindung von Mitarbeitern möchte FACC deren Zufriedenheit und Motivation steigern, während gleichzeitig innovative Ideen und Verbesserungsvorschläge gefördert werden.

(ESRS 2-SBM-2.45a v): FACC berücksichtigt die Ergebnisse des Stakeholder-Engagements durch einen strukturierten Prozess, der folgende Schritte umfasst:

  • Systematische Analyse: Die Ergebnisse des Stakeholder-Engagements werden systematisch erfasst und analysiert. Dies erfolgt durch Umfragen, Interviews, Workshops sowie die tägliche intensive Zusammenarbeit bzw. den Austausch mit relevanten Stakeholdern von FACC und führt zu einem umfassenden Verständnis der Erwartungen und Anliegen der Stakeholder.
  • Integration in die strategische Planung: Die erfassten Ergebnisse werden in die strategische Planung der FACC integriert. Dies bedeutet, dass identifizierte Themen und Prioritäten der Stakeholder in die Unternehmensstrategie einfließen und bei der Festlegung von Zielen und Maßnahmen berücksichtigt werden.
  • Umsetzung konkreter Maßnahmen: Basierend auf der Analyse werden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt und umgesetzt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder zu adressieren und die Unternehmensleistung in relevanten Bereichen zu verbessern.
  • Transparente Kommunikation: Die Ergebnisse werden mittels der jährlichen nichtfinanziellen Erklärung Berichts der FACC offengelegt.

Durch diesen Prozess stellt FACC sicher, dass die Ergebnisse des Stakeholder-Engagements effektiv genutzt werden, um die Unternehmensstrategie zu stärken und die Beziehungen zu den Stakeholdern zu verbessern.

(ESRS 2-SBM-2.45b) (ESRS 2-SBM-2.45c) (ESRS 2-SBM-2.45c iiii): Erweiterte Offenlegung zur Verbindung zwischen Feedback und Maßnahmen

Durch die Analyse folgender Stakeholder und Themen will FACC die Interessen und Standpunkte im Zusammenhang mit ihrer Strategie und ihrem Geschäftsmodell besser nachvollziehen:

Mitarbeiter

Feedback: Mitarbeiter äußerten den Wunsch nach verbesserter Weiterbildung und einem stärkeren Fokus auf die Arbeitsplatzsicherheit.

Maßnahmen

  • Eröffnung des FACC-Trainingscenters mit internen Schulungsprogrammen, welche auf technische und soziale Kompetenzen abzielen.
  • Verbesserung der Arbeitsschutzrichtlinien und Durchführung regelmäßiger externer Audits zur ISO 45001 der FACC.

Kunden

Feedback: Kunden betonten die Bedeutung von technologischen Innovationen und konsistenter Produktqualität.

Maßnahmen

  • Investitionen in F&E für neue Materialien und Fertigungstechnologien (etwa Thermoplaste).
  • Regelmäßige externe Audits zu unserer ISO 9110 sowie ISO 9100 etc.

Lieferanten

Feedback: Lieferanten äußerten die Notwendigkeit einer transparenten Kommunikation und pünktlicher Zahlungen.

Maßnahmen

  • Lieferantenportal zur besseren Nachverfolgbarkeit von Zahlungen und Kommunikationsprozessen.
  • Einführung langfristiger Verträge mit ausgewählten Lieferanten, um stabile Partnerschaften zu fördern.

Investoren

Feedback: Investoren fordern verstärkte Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie und die finanziellen Auswirkungen langfristiger Investitionen.

Maßnahmen

  • Die jährlich veröffentlichte nichtfinanzielle Erklärung von FACC, die Fortschritte im Hinblick auf ESG-Ziele (Environmental, Social, Governance) detailliert darstellt.
  • Entwicklung eines langfristigen Wachstumsplans, welcher Nachhaltigkeit als Kernelement integriert.

Gemeinschaften

Feedback: Gemeinschaften heben die Bedeutung lokaler Unterstützung und umweltfreundlicher Produktionspraktiken hervor.

Maßnahmen

  • Initiierung von lokalen Projekten, die Bildungsinitiativen oder gemeinnützige Programme fördern (FACC-Stipendienvergabe).
  • Reduktion des CO₂-Fußabdrucks durch Investitionen in erneuerbare Energien und energieeffiziente Produktionsprozesse.

(ESRS 2-SBM-2.45c) (ESRS 2-SBM-2.45c i): FACC hat strategische Anpassungen vorgenommen, um die Interessen und Ansichten ihrer Stakeholder zu berücksichtigen.

Mitarbeiter: Einführung eines verbesserten Weiterbildungsprogramms und von Initiativen zur Förderung der Arbeitsplatzsicherheit.

Kunden: Weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung, um die Produktqualität und Innovationsfähigkeit zu steigern.

Lieferanten: Implementierung eines Lieferantenmanagementsystems, das faire Geschäftsbedingungen und nachhaltige Praktiken fördert.

Investoren: Stärkung der nichtfinanziellen Erklärung und Transparenzmaßnahmen.

Gemeinschaften: Verstärkung der sozialen und ökologischen Initiativen, um die lokale Gemeinschaft besser zu unterstützen.

(ESRS 2-SBM-2.45c ii): Geplante Schritte und Zeitrahmen:

Kurzfristig (Geschäftsjahr 2026): Einführung und Implementierung der neuen Weiterbildungsprogramme für die Mitarbeiter der FACC; Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, um Kundenanforderungen im Hinblick auf die Themen der Kreislaufwirtschaft abdecken zu können.

Mittelfristig (3-5 Jahre): Ausweitung der sozialen und ökologischen Initiativen auf internationale Standorte; Verbesserung der Lieferantenmanagementsysteme.

Langfristig: Kontinuierliche Anpassung der Strategien basierend auf dem laufenden Stakeholder-Feedback und der regulatorischen Änderungen.

(ESRS 2-SBM-2.45c iii): Auswirkungen auf das Stakeholder-Verhältnis:

Positive Beeinflussung: Die geplanten und umgesetzten Schritte werden voraussichtlich das Vertrauen und die Zufriedenheit der Stakeholder weiter stärken und zu einer intensiveren Bindung zwischen FACC und ihren Stakeholdern führen.

Stakeholder-Feedback: Der regelmäßige Dialog mit Stakeholdern wird aufrechterhalten, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

(ESRS 2-SBM-2.45d): Bei FACC werden Aufsichtsrat, Geschäftsführung sowie das Top-Management regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die Ansichten und Interessen der betroffenen Stakeholder bezüglich der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Unternehmens informiert.

Dies geschieht durch:

  • Stakeholder-Befragungen und Feedback-Runden: Durch einen permanenten Informationsaustausch mit den Stakeholdern von FACC werden deren Ansichten zu den nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten des Unternehmens eingeholt. Diese Feedback-Schleifen umfassen Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Gemeinden usw. an den Standorten und werden in regelmäßigen Intervallen von der CSR-Abteilung zusammengetragen.
  • Berichterstattung an die Gremien: Die Ergebnisse der Stakeholder-Befragungen sowie weitere Erkenntnisse zu den Interessen der Stakeholder werden dem Top-Management einmal jährlich vorgestellt sowie mittels des CSR-Steering-Committees dem CSO präsentiert.
  • Austausch mit Experten und externe Beraterung: Bei Bedarf würden externe Experten hinzugezogen, um spezifische Anliegen der Stakeholder im Bereich Nachhaltigkeit zu analysieren.

(S1-SBM 2.12): FACC betrachtet ihre Belegschaft als zentralen Stakeholder und erkennt an, dass die Einbindung der Interessen und Rechte der Mitarbeiter wesentlich für den langfristigen Erfolg

und die Nachhaltigkeit des Unternehmens sind. Um sicherzustellen, dass die Stimmen der Mitarbeiter gehört und ihre Interessen berücksichtigt werden, hat FACC mehrere Maßnahmen implementiert:

Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Gespräche

Bei FACC werden Umfragen durchgeführt, um die Meinungen, Bedürfnisse und Sorgen der Mitarbeiter zu erfassen (Mitarbeitergespräche, etc.). Dies umfasst Fragen zu Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten, Chancengleichheit sowie zum allgemeinen Arbeitsumfeld.

Integration der Ergebnisse in die Strategieentwicklung

Die Erkenntnisse aus den Mitarbeitergesprächen werden systematisch ausgewertet und fließen direkt in die strategischen Planungsprozesse der FACC ein. Zum Beispiel wurden auf Grundlage der Rückmeldungen strenge Richtlinien zur Gesundheit und Sicherheit entwickelt und durch Schulungsprogramme verstärkt. Als Resultat hat FACC seit Jahren an den österreichischen Standorten die ISO 45001-Zertifizierung.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Zufriedenheit der Mitarbeiter

Als Reaktion auf das Feedback aus der Belegschaft hat FACC diverse Maßnahmen wie etwa flexible Arbeitszeitmodelle, Programme zur Gesundheitsförderung und Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eingeführt.

Respekt der Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte der Mitarbeiter ist fest in der Unternehmenskultur verankert. FACC hat sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte umfassend zu schützen, indem sie transparente, faire Arbeitsbedingungen sowie Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung und Mobbing bietet (weitere Details finden sich im CoC, der FACC).

Direkte Einbindung in die Entscheidungsprozesse

In wichtigen Entscheidungsprozessen werden die Anliegen der Mitarbeiter stets berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einbindung von Arbeitnehmervertretern (etwa der Betriebsrat) in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Belegschaft betreffen.

(S2-SBM 2.9): FACC hat die Interessen, Ansichten und Rechte der Beschäftigten in ihrer Wertschöpfungskette (Value Chain Workers) umfassend analysiert und bewertet, um sicherzustellen, dass ihre Strategie und ihr Geschäftsmodell diese Aspekte berücksichtigen.

FACC setzt sich nicht nur eigene Werte (z. B. mittels des Verhaltenskodex), sondern gibt diese Werte auch an die Lieferkette weiter (über den Supplier Code of Conduct). Regelmäßige Besuche bei Lieferanten sowie Desktop-Audits und Befragungen sollen sicherstellen, dass diese Werte auch eingehalten werden.

Integration in die Strategie und das Geschäftsmodell:

FACC hat mehrere Initiativen implementiert, die direkt aus den Ergebnissen dieser Engagements resultieren:

  • Einhaltung von Menschenrechten: Strikte Einhaltung und Überwachung von Standards gemäß internationaler Arbeitsrechtsvorschriften (z. B. ILO-Konventionen).
  • Code of Conduct: Einführung eines umfassenden Verhaltenskodex, der alle Partner in der Wertschöpfungskette zur Einhaltung sozialer und menschenrechtlicher Standards verpflichtet.
  • Audit-Prozesse: Regelmäßige Audits zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Standards und sofortiger Maßnahmen bei Abweichungen.
  • Einführung bzw. Anpassung des Lieferantenbewertungsmodells C.O.M.P.E.T.E. von FACC.

Das C.O.M.P.E.T.E.-System von FACC umfasst Methoden und Tools zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung der Leistungsindikatoren von Lieferanten und beinhaltet zudem die Validierung nachhaltiger Praktiken bei Lieferanten (ökologische, soziale und wirtschaftliche).

1.3.3. DR SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

(ESRS 2-SBM-3.48a-h): Auf Basis der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) hat die FACC wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) in den Bereichen Klimawandel, Umweltverschmutzung, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie Unternehmensführung identifiziert. Zur besseren Übersichtlichkeit werden diese IROs thematisch aggregiert dargestellt. Die detaillierten und themenspezifischen Angaben zu den einzelnen IROs, einschließlich konkreter Maßnahmen, Kennzahlen und Zielsetzungen, erfolgen in den jeweils einschlägigen thematischen ESRS (E1, E2, E5, S1, S2 und G1). Alle in der DMA analysierten und als Ergebnis in den themenspezifischen Angaben berichteten IROs haben sowohl kurz als auch mittel- und langfristige Auswirkungen auf das Unternehmen.

Im Umweltbereich wirken sich regulatorische Anforderungen zu Klimaschutz, Energieeffizienz, Emissionen, Abfall- und Chemikalienmanagement sowohl aktuell als auch künftig auf Produktionsprozesse, Investitionsentscheidungen und operative Kosten aus. Gleichzeitig ergeben sich Chancen durch Effizienzsteigerungen, Materialeinsparungen und technologische Innovationen. Kurzfristig stehen insbesondere die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und damit verbundene operative Effekte im Vordergrund, während sich mittelfristig Effizienzgewinne und eine Stabilisierung der Kostenstruktur ergeben können. Langfristig tragen Investitionen in umweltfreundliche Technologien und ressourcenschonende Prozesse zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Die wesentlichen Umwelt-IROs resultieren überwiegend aus den eigenen Geschäftstätigkeiten der FACC, insbesondere der energie- und materialintensiven Produktion, und teilweise aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Umweltaspekte werden schrittweise in operative Steuerungsprozesse, Investitionsentscheidungen und die Standortentwicklung integriert. Der Aufbau strukturierter Konzepte, wie eines Klimakonzepts, eines Übergangsplans sowie von Kreislaufwirtschaftsansätzen, ist vorgesehen und wird die strategische Ausrichtung mittelfristig ergänzen.

Im sozialen Bereich beeinflussen sichere Arbeitsbedingungen, die Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeitender sowie verantwortungsvolle Lieferketten die Produktqualität, Lieferfähigkeit und Reputation der FACC. Risiken bestehen insbesondere im Zusammenhang mit der Fachkräfteverfügbarkeit sowie möglichen Verstößen gegen soziale Standards in der Lieferkette. Diese Themen wirken sich kurz- bis mittelfristig auf die operative Leistungsfähigkeit aus und entfalten langfristig strategische Bedeutung im Hinblick auf stabile Lieferketten, Arbeitgeberattraktivität und Reputation. Die sozialen IROs betreffen sowohl die eigene Belegschaft als auch Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette. Sie sind in der Personalstrategie sowie im Lieferantenmanagement verankert und werden durch Richtlinien, Audits, Schulungen und kontinuierliche Verbesserungsprozesse adressiert. Die konkreten Ausgestaltungen werden in den thematischen Angaben zu ESRS S1 und ESRS S2 dargestellt.

Eine funktionierende Unternehmensführung ist eine grundlegende Voraussetzung für regulatorische Konformität, stabile Kundenbeziehungen und langfristige Programmverträge in der Luftfahrtindustrie. Governance-bezogene IROs wirken sich kurzfristig insbesondere auf die Sicherstellung der Compliance aus und sind mittelbis langfristig für die strategische und finanzielle Stabilität des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Governance-Strukturen, Compliance-Systeme und Risikomanagementprozesse bilden den Rahmen für die Steuerung aller identifizierten IROs und sind integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Detaillierte Angaben erfolgen im thematischen Standard ESRS G1.

Zum Berichtszeitpunkt führen die identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen nicht zu unmittelbaren, eindeutig quantifizierbaren Anpassungen der in den Finanzabschlüssen ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden. Gleichwohl ist wohl davon auszugehen, dass sich mittel- bis langfristig finanzielle Effekte ergeben können, insbesondere durch Investitionen in Energieeffizienz, Umwelt- und Compliance-Maßnahmen sowie durch Aufwendungen zur Sicherung von Fachkräften und zur Stabilisierung der Lieferkette. Diese Effekte können sich auf die Kostenstruktur, Investitionsentscheidungen und die langfristige Ertragskraft der FACC auswirken. Eine weitergehende Quantifizierung erfolgt im Zuge der fortschreitenden strategischen Ausarbeitung und Integration in die Unternehmensplanung.

Geplante Investitionen betreffen insbesondere die Produktionsinfrastruktur, Effizienzmaßnahmen sowie organisatorische Weiterentwicklungen und werden im Rahmen der bestehenden Finanzierungsstruktur umgesetzt. Die Resilienz des Geschäftsmodells wird durch Compliance-Systeme und das Enterprise Risk Management unterstützt. Die qualitative Bewertung berücksichtigt kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte; eine spezifische Resilienzanalyse aus CSR-Perspektive befindet sich derzeit im Aufbau. Gegenüber dem Vorjahr wurden keine neuen wesentlichen IROs identifiziert. Die bestehenden IROs wurden bestätigt und weiter präzisiert. Die identifizierten wesentlichen IROs werden vollständig durch die entsprechenden thematischen ESRS abgedeckt; zusätzliche unternehmensspezifische Angaben sind derzeit nicht erforderlich.

1.4. Auswirkungen, Risiken, und Chancen Management

1.4.1. DR IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

(ESRS 2-IRO-1.53a-h): Alle vom ESRS vorgeschlagenen Punkte (inkl. Sub/Sub-Sub-Themen) wurden durch individuelle Analysen auf der niedrigsten Granularitätsebene (IROs) bewertet. Für die meisten Umweltthemen wurden differenzierte Bewertungen entlang der Wertschöpfungskette durchgeführt: eigene Betriebe / vorgelagerte / nachgelagerte Aktivitäten. Soweit solche Daten verfügbar und ausreichend genau sind, wurde eine quantitative Bewertung systematisch einer qualitativen Beurteilung vorgezogen. Die Bewertung wurde dokumentiert.

Auswirkungsmaterialität (tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt):

Das Unternehmen bewertete die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt und Menschen z. B. Mitarbeiter, Endnutzer und lokale Gemeinschaften. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Schwere (Umfang, Reichweite, Wiedergutmachbarkeit - für negative Auswirkungen) und der Wahrscheinlichkeit solcher Auswirkungen unter Verwendung vordefinierter Bewertungsraster. Der Wesentlichkeitsschwellenwert wurde unter Berücksichtigung der damit verbundenen "Schwere vs. Wahrscheinlichkeit"-Kombinationen festgelegt, die als relevant erachtet wurden, um die Wesentlichkeit widerzuspiegeln und die Themenpriorisierung zu unterstützen. Bei Themen, die potenzielle Auswirkungen auf Menschen betreffen, überstimmte ein hoher Schweregrad ein niedriges Wahrscheinlichkeitsrating. Alle Unternehmensaktivitäten und -standorte wurden in dieser Analyse berücksichtigt, mit einem Fokus auf die Herstellung von Luftfahrzeugbauteilen. Die gesamte Wertschöpfungskette (wie der FACC bekannt und abschätzbar) wurde berücksichtigt, wobei erneut der Schwerpunkt auf den Auswirkungen im Zusammenhang mit der Produktion von Luftfahrzeugbauteilen lag, da hieraus über 90 Prozent des Konzernumsatzes generiert wird. Diese Analyse stützte sich auch auf ein Verständnis der eigenen Betriebe, der Lieferkette oder anderer Geschäftsbeziehungen des Unternehmens, da das Vorhandensein und die Schwere potenzieller oder tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie z. B.: der Art der Industrie, Produkte/Dienstleistungen, Operationen und ihrer damit verbundenen inhärenten Risiken; dem Land und dem operativen Kontext, unter Berücksichtigung beispielsweise öffentlich zugänglicher Statistiken und Indizes oder der Existenz verwandter Umwelt- oder Sozialvorschriften oder relevanter freiwilliger Standards und der damit verbundenen Schwellenwerte oder anderer relevanter wissenschaftlicher Informationsquellen (z. B. planetare Grenzen, Umweltbelastungsatlas...). Bewertungswerte wurden soweit möglich durch quantifizierte Daten untermauert, unter Verwendung einer Vielzahl von Informationsquellen. Dazu gehören interne Informationen wie:

• Lebenszyklusanalyse, Informationen von thematischen Experten, bezogene interne Leistungskennzahlen (vergangene oder laufende Auswirkungen)

  • Ergebnisse von Due-Diligence-Dritten, interne Kontrollberichte oder Informationen, die während Besuchen von Lieferantenstandorten gesammelt wurden (siehe C.O.M.P.E.T.E.- System, welches in späteren Kapiteln näher behandelt wird)
  • Elemente aus Erkenntnissen und Warnungen von beispielsweise Desktop-Lieferanten-Nachhaltigkeitsreifebewertungen, Vor-Ort-Bewertungen (einschließlich sozialer Bewertungen) oder aus dem Beschwerdemechanismus (siehe ebenso C.O.M.P.E.T.E.- System)
  • Eingaben, die im Rahmen des Stakeholder-Engagements erhalten wurden (siehe SBM-2)
  • sowie externe Informationen wie thematische und sektorale Benchmarks oder öffentliche Berichte und regulatorische Schwellenwerte

Die Bewertung der Auswirkungsmaterialität wurde auch durch das Engagement mit Stakeholdern unterstützt, im Einklang mit dem insgesamt vorgestellten Ansatz zum Stakeholder-Engagement in der dedizierten Offenlegungsanforderung. Dies umfasst die direkte Konsultation interner und externer Experten, Informationen, die von Stakeholdern durch das kontinuierliche Stakeholder-Engagement gesammelt wurden, und von betroffenen Stakeholdern oder ihren relevanten Vertretern (z. B. Mitarbeiter durch Umfragen, Inhalte des sozialen Dialogs, Kundenfeedback...). Die Berücksichtigung regulatorischer Schwellenwerte, thematischer Standards oder Referenzrahmen wurde auch als Darstellung der Interessen der NGOs angesehen.

Auswirkungen auf das Unternehmen oder die finanzielle Wesentlichkeit:

Die potenziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Leistung des Unternehmens wurden durch die Festlegung eines monetären Schwellenwerts bewertet. Dieser Schwellenwert dient als Maßstab, um die finanzielle Relevanz der identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen. Zusätzlich wurden gleichwertige qualitative Auswirkungstypen berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der potenziellen finanziellen Chancen und Risiken zu erhalten. Diese Bewertung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Risikomanager, um sicherzustellen, dass sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Risiken und Chancen angemessen berücksichtigt werden. Der monetäre Schwellenwert wurde so festgelegt, dass er die potenziellen finanziellen Chancen und Risiken auf den Umsatz, die Betriebskosten und andere relevante finanzielle Kennzahlen des Unternehmens widerspiegelt.

Die Prüfung der Geschäfts- und Betriebsmodellabhängigkeiten des Unternehmens mit jedem Unterthema, einschließlich durch den Austausch mit thematischen Experten unterstützte das oben erwähnte Screening. Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung wurde formell dem Exekutivausschuss und dem Board of Directors vorgestellt und genehmigt.

Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung soll zukünftig die Priorisierung der Arbeit durch die interne Kontrolle unterstützen, indem sie klare Kriterien und Schwellenwerte für die Bewertung der finanziellen und nicht-finanziellen Risiken und Chancen bereitstellt. Diese Bewertung hilft der internen Kontrolle, die wichtigsten Bereiche zu identifizieren, die überwacht und gesteuert werden müssen, um die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen. Durch die Fokussierung auf die wesentlichen Themen kann die interne Kontrolle dann ihre Ressourcen effizient einsetzen und sicherstellen, dass die größten Risiken und Chancen angemessen adressiert werden. Dies führt zu einer gezielten Überwachung und Anpassung der internen Prozesse, um die langfristige Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Hier befinden wir uns noch eher am Beginn des Prozesses.

Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sind aktuell noch nicht in das ERM-System und die Prozesse integriert, einschließlich ihrer Identifizierung, Bewertung und Verwaltung. In Zukunft sollen sie Teil des Unternehmensrisikobildes werden.

Auswirkungen werden durch die Due-Diligence-Prozesse des Unternehmens abgedeckt (etwa C.O.M.P.E.T.E., Audits, Risikomapping von Lieferanten, etc.), wie gegebenenfalls in den entsprechenden Offenlegungsanforderungen dargestellt. Gerade für die Themen ESRS E1-E5 müssen solche DD- Prozesse erst noch etabliert werden. Im Jahr 2024 führte FACC ihre doppelte Wesentlichkeitsbewertung das erste Mal durch. Zukünftig verfeinert FACC die Methodik, um sie mit den CSRD-Anforderungen weiter in Einklang zu bringen. Wie in den unverbindlichen Umsetzungshinweisen (Implementation Guidances) zur Wesentlichkeitsbewertung empfohlen, beabsichtigt das Unternehmen, seine wesentlichen Themen einmal jährlich zu bestätigen oder zu überprüfen (und zu aktualisieren), indem es berücksichtigt, ob wesentliche Änderungen in der organisatorischen und operativen Struktur des Unternehmens aufgetreten sind, ob externe Faktoren im Berichtsjahr aufgetreten sind und/oder ob wesentliche neue Informationen erhalten wurden, während das Unternehmen in seinem Verständnis von Themen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen voranschreitet. Abhängig von der Bedeutung dieser Ereignisse und Entwicklungen würde das Unternehmen entweder die bestehende DMA überprüfen oder eine vollständige DMA durchführen, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ordnungsgemäß berichtet werden. Der Überprüfungsprozess für das Geschäftsjahr 2025 ergab keine notwendigen Anpassungen. Für das Geschäftsjahr 2026 wird erneut geprüft.

Beschreibung der Verbindungen von Auswirkungen und Abhängigkeiten mit Risiken und Chancen:

FACC identifiziert systematisch die wesentlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten und die damit verbundenen Abhängigkeiten durch die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA). Diese Analyse hilft, die potenziellen Risiken und Chancen zu bewerten, indem die Wahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkungen berücksichtigt werden.

Obwohl die Erkenntnisse aus der DMA derzeit noch nicht vollständig in die strategische Planung integriert sind, dienen sie als wertvolle Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen. FACC arbeitet daran, diese Erkenntnisse schrittweise in ihre strategische Planung einzubeziehen, um proaktiv auf Herausforderungen zu reagieren und Chancen zu nutzen. Eine kontinuierliche Überwachung der identifizierten Auswirkungen und Abhängigkeiten wird es dem Unternehmen ermöglichen, die Strategie bei Bedarf anzupassen und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

(ESRS 2-IRO-1.53c.i.): Die FACC berücksichtigt in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse systematisch die Zusammenhänge zwischen identifizierten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie den daraus resultierenden Risiken und Chancen. Negative oder positive Auswirkungen sowie operative und strukturelle Abhängigkeiten werden auf potenzielle finanzielle oder strategische Risiken bzw. Chancen geprüft.

Umweltbezogene Aspekte wie Energie- und Ressourceneinsatz oder Umgang mit Gefahrstoffen werden mit regulatorischen, kostenbezogenen und repuUmweltbezogene Aspekte wie Energie- und Ressourceneinsatz oder Umgang mit Gefahrstoffen werden mit regulatorischen, kostenbezogenen und repuSoziale Auswirkungen zu Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Qualifikation werden hinsichtlich Risiken für Leistungsfähigkeit, Lieferfähigkeit und Reputation sowie Chancen zur Fachkräftesicherung und stabilen Lieferketten bewertet.

Auch Abhängigkeiten von Lieferketten, regulatorischer Konformität und Governance-Strukturen fließen in die Analyse ein, um Risiken (z. B. Lieferunterbrechungen, Compliance-Verstöße) und Chancen (z. B. resiliente Geschäftsbeziehungen) konsistent zu erfassen.

(E1-IRO-1.20) (E1-IRO-1.20a): Klimarisikoanalyse

Eine Klimarisikoanalyse hat FACC bislang nicht durchgeführt, eine Durchführung ist aber im Jahr 2026 geplant.

(E2-IRO-1.11): Umweltverschmutzung

Der strukturierte Prozess der FACC zur Identifikation wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen hat ergeben, dass die Umweltbelastungen derzeit unwesentlich sind, mit Ausnahme von besorgniserregenden Stoffen (Substances of Concern, SoC) oder besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC). Diese Einschätzung basiert auf der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) und der Einbindung relevanter Stakeholder.

(E2-IRO-1.11a): Screening und Identifizierung tatsächlicher und potenzieller umweltbedingter Auswirkungen, Risiken und Chancen

Mithilfe eines integrierten Umweltmanagementsystems, insbesondere des Umweltmanagementsystems (EMS) nach ISO 14001, kann FACC ein detailliertes Screening durchführen, um potenzielle Umweltprobleme zu identifizieren. Wichtige Leistungsindikatoren wie Abfallaufkommen und Schadstoffe werden systematisch verfolgt, insbesondere diejenigen, die mit der Verwendung von REACH-relevanten Stoffen – die REACH-Verordnung gilt grundsätzlich für alle Stoffe (Chemikalien), die in der EU hergestellt oder verwendet werden, und für Stoffe in Gemischen oder Erzeugnissen – verbunden sind.

Um andererseits die Einbindung und das Engagement von FACC mit Stakeholdern (einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten, Behörden und Kunden) während der Identifizierung von Umweltproblemen sicherzustellen, werden jährlich Audits, Feedback-Meetings und Bewertungen durchgeführt (z. B. ECCOS22-Audits, Kundenaudits oder Bewertungsportale wie Ecovadis/CDP), um die Genauigkeit der Daten und die Einhaltung von Umweltstandards sicherzustellen.

Methoden und Tools

Das Screening folgt einem systematischen Prozess zur Erfassung und Klassifizierung aller im Betrieb verwendeten Stoffe. Jeder Stoff wird gründlich auf seine potenziellen Umweltauswirkungen untersucht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf seiner Einstufung als bedenklicher Stoff oder als besonders bedenklicher Stoff gemäß REACH liegt. Der Prozess folgt einer klar strukturierten Methodik, die aus drei Phasen besteht: Datenerfassung, Konformitätssicherung und Ergebnisse. Mithilfe des Tools für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EHS) sowie spezieller chemischer Datenbanken, die auf die REACH-Vorschriften zugeschnitten sind, führt FACC eine detaillierte Analyse der Umweltauswirkungen von Stoffen in ihrer gesamten Lieferkette durch.

Datenerfassung

FACC führt jährlich eine Desktop-Bewertung ihrer Lieferkette durch, um die Umweltpraktiken und die Konformität ihrer Lieferanten zu bewerten. Die Bewertung durch CRIF (Centrale Rischi Finanziari) umfasst die Überprüfung der Nachhaltigkeitskompromisse der Lieferanten in Bezug auf Wasser- und CO2-Fußabdruckberechnungen, bewährte Praktiken im Abfallmanagement und die Sicherstellung, dass alle erforderlichen Zertifizierungen wie ISO 14001 für das Umweltmanagement auf dem neuesten Stand sind. Am Ende werden die Ergebnisse ausgewertet und mit den Lieferanten geteilt, um mögliche Verbesserungen in Bezug auf relevante Umweltbelastungen in ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren. Ziel ist es, die Einhaltung der Mindeststandards sicherzustellen.

In Bezug auf Kundendaten sind spezifische Verfahren zur Erfassung kundenbezogener Umweltdaten zwar noch nicht offiziell öffentlich dokumentiert, FACC integriert jedoch vierteljährliche Kundenfeedbacks und Überlegungen zur Umweltleistung in die Thematik der Umweltbelastung in ihrer Lieferkette.

(E2-IRO-1.11b): Zum Berichtsstichtag hat FACC noch keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinden durchgeführt, um potenzielle umweltbelastungsbedingte Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten. In Zukunft plant FACC jedoch, solche Konsultationen umzusetzen, um potenzielle Umweltauswirkungen mit betroffenen Gemeinden besser zu verstehen und darauf basierend geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften

• FACC gewährleistet die Einhaltung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) durch einen strukturierten und analytischen Ansatz. Dies wird durch die Durchführung von Lieferanten-Audits und -bewertungen erreicht, bei denen die Einhaltung der REACH-Anforderungen, einschließlich Dokumentationsprüfungen für beschränkte Stoffe, überprüft wird. Darüber hinaus gibt es Überwachungsmechanismen, um nachzuverfolgen, dass Lieferanten Sicherheitsdatenblätter (SDB) und andere erforderliche Unterlagen für verwendete Chemikalien bereitstellen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Lieferanten und Kunden

innerhalb der Lieferkette die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und mindern das Risiko von Nichteinhaltung und möglichen rechtlichen Strafen.

  • FACC dokumentiert und kategorisiert alle in ihren Betrieben verwendeten Stoffe und Chemikalien systematisch anhand ihrer potenziellen Umweltauswirkungen und stellt so die Einhaltung der REACH-Vorschriften sicher. Dieser Prozess umfasst die Datenerfassung durch spezielle Chemikaliendatenbanken und EHS-Tools, die für die REACH-Konformität entwickelt wurden. Diese Tools ermöglichen die analytische Bewertung von Umweltrisiken entlang der Lieferkette und stellen sicher, dass bedenkliche Stoffe identifiziert und effektiv gehandhabt werden.
  • Darüber hinaus unterstützt das integrierte Umweltmanagementsystem (EMS) von FACC die proaktive Identifizierung beschränkter Chemikalien, sodass das Unternehmen Umweltrisiken frühzeitig mindern kann. Durch die Kombination datenbasierter Bewertungen mit Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet FACC eine strukturierte und effektive Methodik zur Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen.

Ergebnisse des Screenings und der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)

In den eigenen Betrieben bergen die Verwendung und die potenzielle Freisetzung dieser Stoffe Umwelt- und Regulierungsrisiken, die durch kontinuierliche Überwachung und Klassifizierung gemanagt werden. Innerhalb des eigenen Betriebs und der Lieferkette tragen das Vorhandensein und der Umgang mit solchen Stoffen zu negativen Umweltrisiken bei, was eine engere und ständige Zusammenarbeit mit den Lieferanten erfordert, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und nicht zugelassene Materialien zu eliminieren.

Identifizierte wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die Identifizierung von Standorten, die von Verschmutzung betroffen sind, einschließlich solcher, die mit besorgniserregenden Stoffen oder besonders besorgniserregenden Stoffen umgehen, basiert auf der DMA und internen Konsultationen, bei denen Faktoren wie das Produktionsvolumen, die Anzahl der Beschäftigten und der Umfang der Tätigkeiten berücksichtigt wurden. Standorte wie Österreich und Kroatien mit bedeutenden Produktionsaktivitäten, oder solchen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder diese lagern, wurden als besonders umweltgefährdend eingestuft. Anlagen in Kanada und den USA wurden als weniger umweltbelastend eingestuft, da sie nur in begrenztem Umfang Chemikalien verwenden und sich auf bestimmte Tätigkeiten beschränken. Im Gegensatz dazu wurden Standorte in China, Indien und der Slowakei, wo nicht produziert wird, als unwesentlich eingestuft. Die nachstehende Tabelle enthält eine Liste der Standorte, an denen die Umweltverschmutzung von wesentlicher Bedeutung ist.

Standort Aktivität Wesentlichkeit Begründung
Österreich Hauptsitz und primäre Produktionsanlagen;Innovations- und F&E-Zentrum Nur SVHC/ SoC Aufgrund des hohen Produktionsvolumens und der damit verbundenen potenziellen Umweltauswirkungen unterliegen diese Standorte einer strengen Leistungskontrolle.
Kroatien Komponentenfertigung und Montagevorgänge Begrenzte SVHC/SoC, unwesentlich Aufgrund des geringeren Umfangs im Vergleich zur österreichischen Einrichtung ist die Nutzung minimal.
Kanada Technische Unterstützung und Aktivitäten inder Materialversorgungskette Begrenzte SVHC/SoC, unwesentlich Aufgrund der geringeren Belegschaft und des begrenzten Umgangs mitChemikalien weist dieser Standort ein geringeres Umweltrisikoprofil auf.
USA Kundensupport, Komponentenlieferung undAfter-Sales-Services Begrenzte SVHC/SoC, unwesentlich Der Betrieb in den USA ist größtenteils serviceorientiert und erforderteinen minimalen Einsatz von Chemikalien – hauptsächlich beschränktauf kleinere Reparaturen.
China Partnerschaft unwesentlich Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den Büros
Indien Unterstützung bei der technischen Planungund bei Lieferantenpartnerschaften unwesentlich Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den Büros
Slowakei Logistik- und Distributionszentrum unwesentlich Keine Produktion und sehr wenige Mitarbeiter in den Büros

Liste der Geschäftsaktivitäten, die mit Auswirkungen, Risiken und Chancen von Schadstoffen verbunden sind.

Eigene Betriebsabläufe:

  • Produktion und Fertigung: Die Verwendung und potenzielle Freisetzung bedenklicher Stoffe während der Fertigungsprozesse, die zu Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken führen.
  • Abfallmanagement und -entsorgung: Unsachgemäße Entsorgung oder ineffizientes Abfallmanagement bedenklicher Stoffe während der Fertigungsprozesse kann zu Umweltverschmutzung führen.

Wertschöpfungskette:

F&E und Materialentwicklung: Der Umgang mit und die Freisetzung potenziell schädlicher Stoffe während der Materialentwicklung, insbesondere bei der Innovation und Erprobung neuer Produkte, tragen zu Umweltverschmutzung und Umweltrisiken bei.

(E5-IRO 1.11) (E5-IRO 1.11a): Das Unternehmen muss den Prozess zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft beschreiben.

FACC hat keine dedizierte LEAP-Analyse (Locate, Evaluate, Assess und Prepare) durchgeführt, sondern stattdessen im Rahmen des Due Diligence Materiality Assessment (DMA), der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, Aspekte des Ressourcenverbrauchs und der Kreislaufwirtschaft bewertet. Bei dieser Bewertung wurden potenzielle und tatsächliche Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit von FACC sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt.

(E5-IRO 1.11b): Darüber hinaus hat FACC keine Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinden, durchgeführt.

1.4.2. DR IRO-2 – In ESRS enthaltene von den Nachhaltigkeitserklärungen des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

(ESRS 2-IRO-2.54-59): Die Nachhaltigkeitserklärung der FACC wurde auf Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 Kapitel 3 erstellt und mittels Analyse einer ESRS-Datenpunktliste übergeleitet. Berichtet werden jene Disclosure Requirements der ESRS, die sich auf als wesentlich identifizierte Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen. Themen, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft wurden, werden entsprechend nicht berichtet oder nur kurz erläutert.

Die FACC stellt eine vollständige Übersicht der angewendeten Disclosure Requirements einschließlich der jeweiligen Fundstellen im Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung. Diese Übersicht umfasst auch Disclosure Requirements aus anderen EU-Rechtsakten gemäß Anhang B der ESRS. Für Themen, die als nicht wesentlich bewertet wurden, ist dies in der Übersicht explizit gekennzeichnet ("Nicht materiell").

Der Themenbereich Klimawandel (ESRS E1) wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft. Entsprechend werden ausgewählte Disclosure Requirements zu Klimaschutz, Energieverbrauch und Emissionen in Anlehnung an ESRS E1 berichtet. Eine detaillierte Klimarisikoanalyse wurde bislang nicht durchgeführt, ist jedoch für das Jahr 2026 geplant. Die Berichterstattung wird künftig auf Basis dieser Analyse weiterentwickelt.

Die Themen Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3), Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4), betroffene Gemeinschaften (ESRS S3) sowie Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4) wurden als nicht wesentlich bewertet. Diese Einschätzung basiert auf der Art der Geschäftstätigkeit der FACC, den industriellen Rahmenbedingungen sowie der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Aus diesen Gründen werden die entsprechenden Disclosure Requirements nicht berichtet.

Die Bestimmung der wesentlichen Informationen erfolgte auf Grundlage der Kriterien gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.2. Für Auswirkungen wurden insbesondere Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet; für finanzielle Risiken und Chancen wurden potenzielle Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die strategische Position berücksichtigt. Definierte Schwellenwerte und Bewertungsraster dienten der Priorisierung und Sicherstellung einer konsistenten Themenauswahl.

Content Index – Übersicht der Disclosure Requirements
ESRS Disclosure Requirements in Anlehnung an ESRS Berichtet Wesentlich (ja/nein) Verweis
ESRS2 BP-1 Grundlagen der Erstellung Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.1
ESRS2 BP-2 Spezifische Umstände Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.1.2
ESRS2 GOV-1 Rolle der Organe Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.2.1
ESRS2 GOV-2 Nachhaltigkeitsinformationen Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.2.2
ESRS2 GOV-3 Anreizsysteme Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.2.3
ESRS2 GOV-4 Due-Diligence-Erklärung Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.2.4
ESRS2 GOV-5 Risikomanagement & IKS Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.2.5
ESRS3 SBM-1 Geschäftsmodell & Wertschöpfungskette Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.3.1
ESRS2 SBM-2 Stakeholder Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.3.2
ESRS2 SBM-3 Strategie & Nachhaltigkeit Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.3
ESRS2 IRO-1 Ermittlung & Bewertung von IROs Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.4.1
ESRS2 IRO-2 Steuerung von IROs Ja Ja ESRS 2, Kap. 1.4.1
ESRS E1 Klimawandel Teilweise Ja Kap. 2.2
ESRS E2 Umweltverschmutzung Ja Ja Kap. 2.3
ESRS E3 Wasser & Meeresressourcen Nicht materiell Nein ESRS 2 – 4.1
ESRS E4 Biodiversität & Ökosysteme Nicht materiell Nein ESRS 2 – 4.1
ESRS E5 Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft Ja Ja Kap. 2.4
ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte Ja Ja Kap. 3.1
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Ja Ja Kap. 3.2
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften Nicht materiell Nein ESRS 2 – 4.1
ESRS S4 Verbraucher & Endnutzer Nicht materiell Nein ESRS 2 – 4.1
ESRS G1 Unternehmenspolitik & Governance Ja Ja Kap. 4
EU-Rechtsdatenpunkte (Appendix BESRS 2 §56)
EU-Rechtsquelle Datenpunkt Status Ja Verweis
CSRD / NaDiVeG Nichtfinanzielle Erklärung Ja Ja Gesamter NHB
EU-Taxonomie Umsätze, CapEx, OpEx Ja Ja Kap. 2.1
Lieferkettensorgfalt Soziale Mindeststandards Ja Ja ESRS S2
Wasser / Biodiversität - Nicht materiell Nein ESRS 2 – 4.1

2. UMWELTINFORMATIONEN

2.1. Taxonomie Offenlegungen

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)

Die Taxonomie-Verordnung ist eine Schlüsselkomponente des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Umlenkung der Kapitalströme auf eine nachhaltigere Wirtschaft. Sie stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 im Einklang mit den EU-Klimazielen dar und liefert ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.

Im folgenden Abschnitt stellen wir den Anteil unseres Konzernumsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) für den Berichtszeitraum 2025 im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität von FACC dar.

Änderungen durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/73

Im Zuge des Omnibus‑Vereinfachungspakets für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde im Jänner 2026 ein neuer delegierter Rechtsakt veröffentlicht, der insbesondere die Berichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie vereinfacht. Dieser brachte teils weitreichende Erleichterungen wie die Einführung von Wesentlichkeitsschwellen für Unternehmen mit sich und ist bereits auf Geschäftsjahre, die zum 31.12.2025 enden, anwendbar. Die FACC macht von diesen Erleichterungen Gebrauch und berichtet in diesem Kapitel im Einklang mit den neuen Offenlegungsvorschriften. So wurde ein Teil der CapEx, der unter der Wesentlichkeitsschwelle liegt, nicht auf Fähigkeit und Konformität überprüft. Weitere Details sind im untenstehenden Kapitel beschrieben. Ebenso werden dieses Jahr die neuen Taxonomie‑Meldebögen berichtet.

Taxonomiefähigkeit

Mit der Veröffentlichung der Umweltziele 3-6 und der Erweiterung der Aktivitäten unter den Umweltzielen 1-2 (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) 2023, wurde das Geschäftsmodell von FACC zum größten Teil unter der Aktivität CCM 3.21 erfasst.

CCM 3.21 – Herstellung von Luftfahrzeugen unter dem Umweltziel Klimaschutz umfasst laut Beschreibung die Herstellung, Reparatur, Wartung, Instandhaltung, Nachrüstung, Konzeption, Umnutzung und Aufrüstung von Luftfahrzeugen sowie Luftfahrzeugbauteile und -ausrüstungen. Das Geschäftsmodell von FACC umfasst unter anderem die Entwicklung und Fertigung von zentralen Bauteilen wie Steuerflächen, Triebwerksverkleidungen und Kabinenausstattungen für Passagiermaschinen und Business Jets und fällt somit unter diese Tätigkeit. Dementsprechend kann 96,05 Prozent (2024: 97,3%) des Umsatzes von FACC als taxonomiefähig ausgewiesen werden

Neben der Haupttätigkeit hat die FACC im Jahr 2025 geringfügige Investitionen in Querschnittsaktivitäten getätigt. Um das Geschäftsmodell in den Meldebögen nachvollziehbar darzustellen, wurden diese Investitionen, da sie keine wesentlichen Wirtschaftstätigkeiten darstellen, als unwesentlich ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2025 wurden daher 7,91 Prozent der CapEx als unwesentlich eingestuft, und der Meldebogen umfasst lediglich die getätigten Investitionskosten sowie die erwirtschafteten Umsatzerlöse aus der Haupttätigkeit CCM 3.21. Die als unwesentlich ausgewiesenen Tätigkeiten beziehen sich auf die Sektoren Verkehr sowie Baugewerbe und Immobilien.

Taxonomiekonformität

FACC kann für das Geschäftsjahr 2025 keine taxonomiekonformen Anteile ausweisen, da noch keine vollständige Klimarisikoanalyse im Einklang mit Anlage A durchgeführt wurde. Anlage A ist für CCM 3.21 ein technisches Bewertungskriterien gem. des "do no significant harm"-Prinzips (DNSH) zum Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel". Ohne die Einhaltung dieser Kriterien ist eine Konformität nicht gegeben. Dementsprechend können weder ein konformer Umsatz noch konforme Investitionen (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) ausgewiesen werden.

Leistungsindikatoren

Eine Doppelzählung unter mehreren Umweltzielen konnte vermieden werden, da die taxonomiefähige Tätigkeit CCM 3.21 ausschließlich dem Umweltziel Klimaschutz zugeordnet ist.

Umsatz

Der Nenner des Umsatzes gem. EU-Taxonomie entspricht den Umsatzerlösen gem. Konzerngewinn- und Verlustrechung (siehe Konzernanhang Note 8) und beträgt in Summe TEUR 984.405 (2024: TEUR 884.523). Ein Anteil von 96,05 Prozent (2024: 97,3%) kann dabei der Haupttätigkeit CCM 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen zugeordnet werden. Weitere taxonomiefähige Umsätze existieren bei FACC derzeit nicht. Der verbleibende Anteil von 3,95 Prozent ist daher als nicht-taxonomiefähig auszuweisen. Taxonomiekonforme Umsätze liegen derzeit aus o.g Gründe nicht vor.

CapEx

Die Investitionsausgaben laut EU-Taxonomie umfassen die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres 2025 vor Abschreibungen und Neubewertungen und entsprechen damit den im Konzernanhang unter der Note 20 und 21 ausgewiesenen Zugängen in Höhe von TEUR 24.031 (2024: TEUR 34.242). Davon ist ein Anteil von 79,17 Prozent (2024: 76,2%) als taxonomiefähig zu klassifizieren. Der weitaus überwiegende Anteil entfällt dabei auf die Aktivität CCM 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen. Insgesamt fallen aufgrund des Geschäftsmodells von FACC nur ein geringer Anteil auf Wirtschaftstätigkeiten, die nicht der Tätigkeit CCM 3.21 entsprechen und daher als unwesentlich klassifiziert wurden. Taxonomiekonforme Investitionsausgaben können derzeit nicht ausgewiesen werden.

OpEx

Die Betriebsausgaben laut EU-Taxonomie umfassen bei FACC direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen. Somit handelt es sich nach genannter Definition nur um 1,67% der betrieblichen Aufwendungen nach Konzernabschluss, die für den Nenner der OpEx-Kennzahl laut EU-Taxonomie herangezogen werden können. Aus diesem Grund wird die Kennzahl der Taxonomie als nicht wesentlich für das Geschäftsmodel der FACC eingestuft und ab dem Geschäftsjahr 2025 nicht mehr berichtet. Der taxonomiefähige und taxonomiekonforme Anteil am OpEx wird damit 2025 mit 0,0% angegeben. Der OpEx-Nenner belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf TEUR 15.929. Die Vorjahreszahl (TEUR 22.218) wurde entsprechend der präziseren Definition es OpEx-Nenners angepasst.

Änderungen zum Vorjahr

Aufgrund der Veröffentlichung der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 werden dieses Jahr die neuen TaxonomieMeldebögen verwendet, und es wird von der Wesentlichkeitsschwelle Gebrauch gemacht. Unabhängig davon wurde in diesem Zusammenhang dieses Jahr die Wesentlichkeit der OpEx-Kennzahl neu evaluiert und als unwesentlich eingestuft. Somit wird in Bezug auf diese Kennzahl in Einklang mit Abschnitt 1.1.3.1. der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nur der Nenner berichtet, und es wird angenommen, dass der gesamte OpEx nicht taxonomiefähig ist. Ebenso wurde die OpEx--Nenner- Definition- präzisiert, was zu einer Reduktion des Nenners gegenüber dem Vorjahr geführt hat. Weitere methodische Änderungen gab es keine.

Geschäftsjahr (N) 2025
KPI (1) Insgesamt (2) Anteil taxonomie-fähigerTätigkeiten (3) Tätigkeiten (4) Taxonomie-konforme Anteiltaxonomie-konformerTätigkeiten (5) Klimaschutz(6) Anpassung andenKlimawandel(7) Wasser (8) Kreislauf-wirtschaft (9) Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach UmweltzielenUmwelt-verschmutzung(10) BiologischeVielfalt (11) Anteil derermögli-chendenTätigkeitens(12) Anteil derÜbergangs-tätigkeiten(13) NichtbewertetenichtwesentlicheTätigkeiten(14) Taxonomie-konformeTätigkeiten imvorange-gangenenGeschäftsiahr$(N-1)$ (15) Anteil taxonomie-konformerTätigkeiten imvorangegangenenGeschäftsjahr (N-1)(16)
Text Währung Q6 Währung 96 $Q_{\text{f}}$ 96 96 96 96 96 Währung
Umsatz 984.405.21 96.05% 0.00 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0% 0,00 0.00%
CapEx 24.031,21 79,17% 0,00 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,08% 0,00 0,00%
OpEx 15.929.23 $096*$ 0.00 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0,00% 0,00% 0.00% 0.00% 0.00% 0% 0.00 0,00%
Da die OpEx-Kennzahl für die FACC AG nicht wesentlich ist, wird der gesamte Anteil der OpEx als nicht-fähig eingestuft. Dieses Vorgehen ist in Übereinstimmung mit dem FAO 13 C/2023/305.
Code (2) Taxonomie-fähiger KPI(Anteil destaxonomie-fähigenUmsatzes) (3) Taxonomie- former KPI(Anteil destaxonomie-konformen (6) denKlimawandel(7) Wasser (8) Kreislauf-wirtschaft (9) Umwelt-(10) BiologischeVielfalt (11) Taxonomie-konformerAnteil dertaxonomie-fähigenTätigkeiten(14)
$96 -$ Währung 96 96 96 (Ggf, E) (Ggf, T)
CCM 3.21 96,05% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0.00%
0% 0% 0% 0% 0% 0% 0,00%
96,05% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
2025 konformer KPIGeldwert desUmsatzes $(4)$0.0010,00 TaxonomiekonUmsatzes $(5)$ Klimaschutz Anpassung an Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeitenverschmutzung Ermöglichend Übergangs-e Tätigkeit (12) tätigkeit (13)
Geschäftsjahr (N) 2025
Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(2) Taxonomie-fähiger KPI(Anteil dertaxonomie-fähigen CapEx)(3) Taxonomie-konformer KPI(Geldwert der$CapEx)$ (4) Taxonomiekonformer KPI(Anteil dertaxonomie-konformen$CapEx)$ (5) Klimaschutz(6) Anpassung andenKlimawandel(7) Wasser (8) Kreislauf-wirtschaft (9) Umwelt-verschmutzung(10) BiologischeVielfalt (11) Ermöglichend Übergangs-e Tätigkeit (12) tätigkeit (13) Taxonomie-konformerAnteil dertaxonomie-fähigenTätigkeiten(14)
Text Währung 96 96 96 96 96 (Ggf, E) (Ggf, T) 96
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 79,17% 0,00% 0% 0% 0% 0% 0% 0% o $^{\circ}$ 0,00%
Summe der Konformität nach Ziel 0% 0% 0% 0% 0% 0% O u 0,00%
KPI-Gesamtwert (CapEx) 79,17% 0,00% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%

2.2. ESRS E1: Klimawandel

2.2.1. DR E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

(E1-1.17) Zum Berichtsstichtag verfügte FACC noch über keinen Übergangsplan im Sinne von ESRS E1-1.17. Die Erhebung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen erfolgte erstmals im Geschäftsjahr 2025 auf Basis der ESRS-konformen Methodik. Vor diesem Hintergrund wird FACC in den kommenden ein bis zwei Geschäftsjahren einen strukturierten Übergangsplan zur Dekarbonisierung entwickeln, der auf einer konsistenten, belastbaren Emissionsdatenbasis sowie darauf aufbauenden Zielsetzungen basiert. Der Übergangsplan wird nach seiner Finalisierung entsprechend den ESRS-Anforderungen offengelegt. Die zeitliche Staffelung ist erforderlich, um auf Basis erstmals ESRS-konform erhobener Emissionsdaten eine methodisch konsistente, realistische und steuerungsrelevante Übergangsplanung zu gewährleisten. Die Entwicklung eines Übergangsplans setzt stabile Basisjahre, belastbare Zielpfade sowie die Bewertung technischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit voraus, die erst nach Vorliegen der neuen Datengrundlage valide vorgenommen werden können.

2.2.2. DR E1-2 – Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)Negative Auswirkungen

Anpassung an den Klimawandel

  • Eigenbetrieb: Treibhausgasemissionen (THG) aus der Produktion und dem internen Transport aufgrund der Nutzung fossiler Brennstoffe.
  • Wertschöpfungskette: Treibhausgasemissionen aus der Rohstoffgewinnung, dem Transport und der Verarbeitung von Verbundwerkstoffen sowie logistikbezogene Emissionen.

Chancen

Energie

• Eigenbetrieb: Kosteneinsparungen durch verbesserte Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien.

(E1-2.24): Konzepte

FACC engagiert sich grundsätzlich für die Unterstützung von Nachhaltigkeitszielen und arbeitet an der Weiterentwicklung eines strukturierten Ansatzes zur Bewältigung klimabezogener Risiken und Chancen, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Förderung erneuerbarer Energien. Die erstmalige ESRS-konforme Erhebung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen im Geschäftsjahr 2025 bildet hierfür eine wesentliche Grundlage. Vor diesem Hintergrund plant FACC, innerhalb der nächsten zwei Geschäftsjahre ein unternehmensweites, konsistentes Klimakonzept zu entwickeln und umzusetzen, das auf einer belastbaren Datenbasis aufbaut und in die bestehenden Steuerungs- und Investitionsprozesse integriert ist.

Die zeitliche Verschiebung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Klimakonzept auf einer stabilen, ESRS-konformen Emissionsdatenbasis sowie auf abgestimmten Zielsetzungen und Maßnahmen beruht. Ein vorzeitiges Klimakonzept würde aufgrund der geänderten Methodik und fehlender Zeitreihen keine ausreichende Aussagekraft für Steuerung, Investitionsentscheidungen und langfristige Wirksamkeit entfalten.

2.2.3. DR E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

(E1-3.28): Dekarbonisierungshebel – Bewertung nachhaltiger Energieversorgungslösungen

Die folgende genannte Aktion soll FACC bei dem Ziel unterstützen, bis 2040 in Österreich eine Produktion zu erreichen, die bezogen auf Scope 1 und und Scope 2 vollständig auf erneuerbaren Energien basiert.

Zur Zielerreichung muss eine zentrale Herausforderung angegangen werden: der Verbrauch von Erdgas und erdgasbasierter Wärme, welche derzeit 75 Prozent der THG-Gesamtemissionen Scope 1- und Scope-2 (marktbezogen) der FACC (Österreich) ausmacht. Im Jahr 2024 hat FACC begonnen, nach alternativen Lösungen zu suchen und die erste Phase eines Projekts für eine nachhaltige Energieversorgung gestartet. Dieses Projekt untersucht die Entwicklung eines neuen Industriegebiets innerhalb des Sustainable Industrial Park (SIP) in Reichersberg, mit dem Ziel, ein effizientes und umweltfreundliches Energiesystem zu etablieren, indem regionale Synergien genutzt werden. Dies beinhaltet eine strategische Zusammenarbeit zwischen den lokalen Partnern, um die vorhandenen Ressourcen und Infrastrukturen zu nutzen, die Effizienz des Energiesystems zu maximieren und ein nachhaltigeres Energienetz zu schaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Initiative ist die Einbindung der bestehenden Infrastruktur der Geothermieanlage St. Martin (GTS), die bereits Teile von St. Martin i.I., Ort i.I. und die benachbarte FACC Operations GmbH mit Fernwärme versorgt.

Die Energiedaten der Projektpartner wurden gesammelt und analysiert, um den Bedarf zu ermitteln und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Verschiedene Technologien und Energieträger, die eine effiziente und erneuerbare Energieversorgung unterstützen, wurden in einer regionsspezifischen SWOT-Analyse bewertet.

Darüber hinaus wurden vier Szenarien für die zukünftige Energieversorgung entwickelt: ein Benchmark-Szenario, das die aktuelle Situation widerspiegelt, ein Business-as-usual-Szenario, ein Kooperations-Szenario, das die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern in den Vordergrund stellt, und ein Szenario für eine Industrie-Stadt-Symbiose, dass eine breitere regionale Zusammenarbeit untersucht.

Die Analysen und Szenariobewertungen lieferten wertvolle Erkenntnisse über die Energiepotenziale und Herausforderungen für die Projektpartner WIPA Reichersberg, Geothermie St. Martin und FACC. Durch den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen wie PV-Anlagen, Wärmepumpen und Abwärmeintegration können erhebliche Synergien erzielt werden. Dennoch bleiben wichtige Herausforderungen bestehen, insbesondere bei der Bewältigung von Spitzenlasten für das GTS-Netz, die durch Wärmepumpen und ein zusätzliches Heizwerk angegangen werden könnten.

Der Hochtemperatur-Energiebedarf von FACC könnte mit Ökostrom, Ökogas oder Hochtemperatur-Wärmepumpen gedeckt werden. Während das Szenario der gemeinsamen Biomassenutzung eine vielversprechende Option für die Spitzenlastabdeckung und die Reserveversorgung darstellt, erfordert es eine gründliche Bewertung der Lastprofilanpassungen und eine sorgfältige Prüfung der Emissionsauswirkungen, um die Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen sicherzustellen.

Um diese Bemühungen voranzutreiben, überwacht ein spezielles Projektteam die Verfolgung der Initiativen zur treibhausgasneutralen Produktion, wobei ein Projektmanagement aktiv an der Sicherstellung ihrer Wirksamkeit beteiligt ist. Darüber hinaus wird in den nächsten drei Jahren eine detaillierte technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie ausgewertet, um die Lastprofilanalysen zu verfeinern, Synergien zu erkunden und verfügbare Abwärmequellen und regionale Kooperationsmöglichkeiten zu bewerten. Diese Schritte sind von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sicherstellung einer nachhaltigen, kostengünstigen Energieversorgung.

Umfang der wichtigsten Maßnahmen

  • Die Umstellung umfasst die Verlagerung der Prozesswärme auf eine oder mehrere kombinierte Möglichkeiten: Biomasse, Photovoltaik- Systeme, Wärmepumpen und Abwärmenutzung.
  • Der Schwerpunkt liegt auf Regionen mit hoher betrieblicher Auswirkung, insbesondere auf den vom Geothermiekraftwerk St. Martin (GTS) versorgten Gebieten und benachbarten Regionen wie St. Martin i.I. und Ort i.I., wo die FACC Operations GmbH ihren Sitz hat. In den kommenden Jahren werden auch die Möglichkeiten zur Umsetzung ähnlicher nachhaltiger Energielösungen an anderen Standorten von FACC weltweit geprüft.
  • Die erste Forschungsphase begann im Jahr 2024, und die technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie wird voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre ausgewertet. Für die Fertigstellung des Projekts sind weitere zusätzliche Informationen zur weiteren Definition erforderlich.

OPEX und CAPEX - Dekarbonisierungshebel

Der Aktionsplan für den Nachhaltigen Industriepark (SIP) in Reicherberg sieht zukünftige Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien vor, wobei die Investitionskosten (CAPEX) und Betriebskosten (OPEX) variieren. Da diese Investition- und Kostenfaktoren noch evaluiert werden, können zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültigen Aussagen gemacht werden; sie werden jedoch in zukünftigen CSRD-Berichten in die Berichterstattung aufgenommen.

Vorläufige Bewertungen deuten darauf hin, dass Technologien wie Geothermie und Biomasse beträchtliche Anfangsinvestitionen erfordern, aber niedrigere Betriebskosten aufweisen. Auch solarthermische Systeme erfordern hohe Investitionskosten, haben aber im Laufe der Zeit niedrige Betriebskosten.

Künftige Investitionen in Wärmepumpen, elektrische Heizkessel, Wasserstoff und Biomethan erfordern eine sorgfältige Bewertung sowohl der Anfangsinvestitionen als auch der laufenden Kosten. Während Wasserstoff und Biomethan derzeit aufgrund der Beschaffung hohe Betriebskosten verursachen, können Fortschritte in der Technologie und Marktentwicklungen im Laufe der Zeit zu Kostensenkungen führen.

2.2.4. DR E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

(E1-4.32): FACC hat sich ein klares Ziel für die Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt, um wesentliche klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu managen. Bis 2040 soll die Produktion in Österreich vollständig auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Das bedeutet, dass FACC die in den Produktionsstätten verwendeten fossilen Heizenergieträger auf erneuerbare Energie umstellen will. Bei der Elektrizität bezieht FACC bereits 100 Prozent Ökostrom in Österreich.

Um den Klimawandel abzumildern, konzentriert sich FACC auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb, einschließlich der Produktion, durch Schlüsselmaßnahmen, die sich auf nachhaltige Energieversorgungslösungen konzentrieren. (siehe E1-3)

Verhältnis des Ziels zu Konzepten: FACC hat noch kein Konzept verabschiedet (siehe E1-2), daher ist auch der Bezug zu den Zielen noch nicht hergestellt.

FACC setzt bis 2040 auf die Produktion von erneuerbaren Energien in allen Bereichen (Scope 1 und Scope 2), und zwar durch eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen, die der Emissionsreduzierung Vorrang einräumen, ohne sich vollständig auf Kompensationsmaßnahmen zu verlassen. Das Ziel für erneuerbare Energien bezieht sich insbesondere auf Emissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch, einschließlich Strom und Heizung. Dieses Ziel gilt derzeit für alle FACC-Standorte in Österreich und soll in den nächsten 1 bis 2 Jahren auf den Rest unserer Standorte ausgeweitet werden. 1

1 Dies berücksichtigt den Kraftstoffverbrauch des FACC-Fuhrparks und die flüchtigen Emissionen nicht.

Definiertes Zielniveau: Nachdem Scope 1 und Scope 2 Emissionen im Geschäftsjahr 2025 das erste mal nach Vorgaben des ESRS berichtet wurden, wird die FACC sich im Geschäftsjahr 2026 neue Ziele setzen und das Basisjahr als 2025 definieren. FACC berechnet ihre Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen in Übereinstimmung mit dem GHG-Protokoll, indem sie markt- und standortbezogene Emissionen verwendet. FACC wendet für die Treibhausgasbilanzierung den Financial-Control-Ansatz gemäß GHG Protocol an.

Die primäre Metrik wird aber wohl weiterhin das Erreichen einer Produktion in Österreich sein, die sich bis 2040 vollständig auf erneuerbare Energien stützt.

In die Treibhausgasbilanz werden alle Gesellschaften einbezogen, über die FACC die finanzielle Kontrolle ausübt, d. h. Gesellschaften, die gemäß den Grundsätzen der Konzernrechnungslegung (IFRS) vollkonsolidiert werden. Für diese Gesellschaften werden die Treibhausgasemissionen mit 100 % berücksichtigt.

Die Zieldefinition wird wie bisher auch "buttom-up" erfolgen. Bedeutet, die Abteilung für CSR wird erste Überlegungen für konkrete Ziele an den Facility Manager übermitteln, um konkrete Zielvorschläge dem Vorstand präsentieren zu können. Erst wenn dieser zustimmt, werden die Ziele dem Aufsichtrat vorgelegt.

Leistung im Vergleich zu den zu setzenden Zielen

  • Energieüberwachung: FACC verfolgt monatlich den Energieverbrauch in allen österreichischen Produktionsanlagen, um Ineffizienzen und Verbesserungsbereiche zu identifizieren. Für die übrigen Produktionsstandorte wird der Energieverbrauch einmal jährlich erhoben. Die Überwachung der KPIs ermöglicht sofortige Korrekturaßnahmen und stellt sicher, dass der Energieverbrauch optimiert wird, um den Zielen zur Treibhausgasreduzierung zu entsprechen.
  • Überprüfungen: Der Fortschritt in Richtung des Ziels einer Treibhausgasreduzierung Produktion wird jährlich bewertet. Diese Überprüfung analysiert den Energieverbrauch und die CO₂e-Emissionen, wobei der Schwerpunkt auf Schlüsselmaßnahmen wie der Implementierung neuer Heiz- und Stromtechnologien liegt. Zusätzlich wird der Fortschritt durch Leistungskennzahlen (KPIs) in Bezug auf Energieeinsparungen und Emissionsreduzierung im Zuge der Managementrieviews und jährlich bei der Erstellung des nicht-finanziellen- Berichts überwacht.
  • Leistungsanalyse: Der Fortschritt von FACC auf dem Weg zu einer Produktion mittels erneuerbarer Energien, wird anhand der Gegenüberstellung der verbrauchten MWh (pro Jahr) durch erneuerbare Energien im Vergleich zu nichterneuerbaren Energien gemessen.

2.2.5. DR E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

(E1-5.37): Umfang

Die Analyse des Gesamtenergieverbrauchs aller FACC-Standorte zeigt, dass rund 90 Prozent des Energieverbrauchs des Konzerns auf Österreich entfallen, während rund 8 Prozent auf Kroatien entfallen. Der verbleibende Verbrauch verteilt sich auf andere Standorte und trägt nur geringfügig zum Gesamtenergieverbrauch und zur Treibhausgasbilanz bei. Um jedoch die Anforderungen an die Berichterstattung und Wesentlichkeit zu erfüllen und die Daten zugänglich zu machen, wurden alle Einrichtungen vollständig in die Endergebnisse einbezogen.

Die Energieverbrauchsdaten wurden direkt von den Energielieferanten bezogen und teilweise über interne Systeme, teilweise durch Jahresabrechnungen verwaltet, um ein hohes Maß an Genauigkeit zu gewährleisten.

Die angegebenen Daten decken den gesamten Konzern ab. Es wurde keine weitere externe Validierung durch Dritte durchgeführt.

Energieverbrauch (MWh)

2025
Energieverbrauch gesamt 104.622,2
Gesamtenergieverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen(fossilen Quellen) 48.546,2
Anteil nicht erneuerbarer Energiequellen (fossiler Energiequellen) am gesamten Energieverbrauch 46%
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten 0
Kraftstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten 1.930,4
Brennstoffverbrauch aus Erdgas 37.312,7
Andere fossile Energieträger 0
Verbrauch von gekauftem oder erworbenem Strom, Wärme,Dampf und Kälte aus fossilen Quellen 9.303,1
Gesamtenergieverbrauch aus Kernenergiequellen 10,7
Anteil des Verbrauchs aus Kern Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch 0%
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen 56.065,3
Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch 54%
Kraftstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen 74,4
Verbrauch von gekauftem oder erworbenem Strom, Wärme,Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen 54.300,2
Verbrauch von selbst erzeugter, nicht-brennstoffbasiertererneuerbarer Energie 1.690,7

Sämtliche Stromverbräuche, bei denen kein Produkt- oder Versorgermix festgestellt werden konnte, wurden als fossile Brennstoffe angenommen bzw. ausgewiesen. Für die "Kantine Fischer" lagen zum Berichtszeitraum noch keine Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 vor, weshalb die Daten von Jänner bis Dezember 2024 verwendet wurden. Angenommen wurde sodann eine Erhöhung von 3%.

Nettoumsatzerlös Einheit 2025
Nettoumsatzerlös aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung werdenzur Berechnung der Energieintensität verwendet Mio. EUR 984,4
Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten inSektoren mit hoher Klimabelastung MWh 104.622,2
Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten inSektoren mit hoher Klimaauswirkung imVerhältnis zum Nettoumsatz aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung MWh/MEUR 106,3
Nettoumsatzerlös (Sonstige) Mio. EUR -
Umsatz (Finanzbericht) Mio. EUR 984,4

Die Nettoumsatzerlöse für die Berechnung der THG_Intensität kommen aus dem Konzern GuV.

(E1-5.AR 36): Energieintensität

FACC hat sich an die vorgegebene Methodik für die Offenlegung der Energieintensität (Gesamtenergieverbrauch pro Nettoumsatzerlös) in den Sektoren mit hoher Klimaauswirkung gehalten, in Übereinstimmung mit den im ESRS befindlichen Anforderungen. Dieser Prozess beinhaltet die Berechnung der Energieintensität, indem der Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung (gemessen in MWh) durch den Nettoumsatzerlös aus diesen Aktivitäten (gemessen in Geldeinheiten, Euro) geteilt wird. Die verwendeten Nettoumsatzerlöse und die Ergebnisse dieser Berechnungen sind am Ende der beiden obigen Tabellen aufgeführt. Es waren keine wesentlichen Annahmen erforderlich, da die Daten direkt aus unserem integrierten SAP-System stammen.

(E1-5.42): Spezifische Sektoren mit hoher Klimaauswirkung, die zur Bestimmung der Energieintensität gemäß Absatz 40 verwendet werden.

Die Klassifizierung der Sektoren mit hoher Klimaauswirkung, die zur Bestimmung der Energieintensität verwendet wird, richtet sich nach den NACE-Kategorien C30.3.0 – Herstellung von Luft- und Raumfahrzeugen und dazugehörigen Maschinen und C33.1.6 – Reparatur und Wartung von Luft- und Raumfahrzeugen, wie in den Abschnitten A bis H und Abschnitt L der NACE dargelegt sowie wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission definiert. Folglich wird der Gesamtumsatzerlös von FACC, wie im Konzernabschluss ausgewiesen, als gleichwertig mit den Nettoeinerlösen aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung angesehen.

2.2.6. Brutto-Scope-1-, -2-, und Gesamt-Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2)

Treibhausgase - Treibhausgasemissionen (tCO2eq)

2025
Direkte Brutto-Treibhausgasemissionen (Scope 1) 8.186,0
Indirekte Brutto-Treibhausgasemissionen (Scope 2) -
Indirekte Treibhausgasemissionen standortbezogen (Scope2) 8.013,0
Marktbasierte indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 2) 2.103,0
Gesamte Treibhausgasemissionen standortbasiert 16.198,9
Gesamte Treibhausgasemissionen marktbasiert 10.289,2
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös [tCO2e / MEUR] 16,5
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös [tCO2e / MEUR] 10,5

Biogene – Nicht im Geltungsbereich der CO2-Emissionen (Scope 1) (tCO2e): 35 Biogene – Nicht im Geltungsbereich der CO2-Emissionen (Scope 2) (tCO2e): 435

In der obigen Tabelle sind Scope 3 Werte ausgenommen. Diese wurden im Geschäftsjahr 2025 noch nicht mitberechnet.

2.3. ESRS E2: Umweltverschmutzung

2.3.1. DR E2-1 - Strategie im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Der Ansatz von FACC zur Bestimmung ihrer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in den Allgemeinen Angaben beschrieben. Die Sorge um die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden ist aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit von FACC, die sich auf die Herstellung von Luft- und Raumfahrtprodukten konzentriert, unwesentlich. Das Unternehmen arbeitet in kontrollierten Produktionsumgebungen, wie z. B. Reinräumen und Spezialanlagen, die die direkte Freisetzung von Schadstoffen minimieren. Darüber hinaus wendet FACC ein strenges Abfallmanagement an, das eine verantwortungsvolle Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen gewährleistet. Das Unternehmen hält sich auch an die Protokolle für das Chemikalienmanagement, um die Verschmutzung der Umwelt durch schädliche Substanzen wirksam zu verhindern.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Bei FACC ist das Management der Auswirkungen von Gefahrstoffen sowohl im Betrieb als auch in der Lieferkette von entscheidender Bedeutung. Die Verwendung und mögliche Freisetzung solcher Stoffe bei der Herstellung kann Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich bringen und erfordert eine strikte Einhaltung der Vorschriften, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In ähnlicher Weise können Stoffe innerhalb der Lieferkette zu Umweltrisiken, einschließlich Verschmutzung, beitragen. FACC muss ihre Lieferkette genau überwachen, um diese Risiken zu mindern und Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Einhaltung von Vorschriften zu schaffen.

Negative Auswirkungen

  • Eigener Betrieb: Die Verwendung und mögliche Freisetzung bedenklicher Stoffe während der Herstellungsprozesse.
  • Wertschöpfungskette: Das Vorhandensein und der Umgang mit solchen Stoffen innerhalb der Lieferkette, was zu Umweltrisiken beiträgt.

(ESRS 2.62): Konzepte

FACC hat noch keine dokumentierten Konzepte, die sich explizit mit der Vermeidung von Umweltverschmutzung und dem Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen befasst. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Wesentlichkeitsprüfung gemäß den ESRS-Anforderungen in diesem Berichtsjahr zum ersten Mal durchgeführt wurde. Infolgedessen befinden sich die Konzepte von FACC noch im Prozess der Abstimmung von Nachhaltigkeitsinitiativen mit betrieblichen Prioritäten und sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen. Nichtsdestotrotz ist sich das Unternehmen bewusst, wie wichtig es ist, die negativen Auswirkungen der Umweltverschmutzung, insbesondere im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen, die im Betrieb verwendet werden, zu mindern, und verpflichtet sich weiterhin, diese Überlegungen in seine Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren.

In den nächsten zwei bis drei Jahren wird FACC eine gründliche Analyse durchführen, um festzustellen, ob ein eigenes Umweltkonzept notwendig ist oder ob dieses Thema in bestehende Umweltkonzepte von FACC aufgenommen werden sollte. Falls erforderlich, wird diese Analyse klare Ziele für die Minimierung des Einsatzes von besonders besorgniserregenden Stoffen und die vollständige Einhaltung der Umweltvorschriften festlegen. Ziel ist es, sich an den einschlägigen Standards Dritter zu orientieren und diese Maßnahmen in den Betrieb und die Lieferkette von FACC zu integrieren.

2.3.2. DR E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

(E2-2.18) (ESRS 2.62): Im Berichtsjahr wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung getroffen. FACC wird in den nächsten zwei bis drei Jahren Maßnahmen durchführen.

2.3.3. DR E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

(E2-3.20) (ESRS 2.81): FACC hat noch keine spezifischen Ziele in Bezug auf die Umweltverschmutzung festgelegt, ist sich aber bewusst, wie wichtig es ist, die Umweltverschmutzung, insbesondere besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe, als Teil ihrer umfassenderen Nachhaltigkeitsstrategie zu behandeln. Das Unternehmen bewertet derzeit seine Umweltauswirkungen und entwickelt einen umfassenden Ansatz für das Umweltmanagement. In den nächsten zwei bis drei Jahren plant FACC, messbare Ziele zu definieren, die sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Best Practices der Branche orientieren. Dieser Prozess umfasst die Auswertung von Emissionsdaten, die Identifizierung von Schlüsselbereichen für Verbesserungen und die Integration von Initiativen zur Verringerung der Umweltverschmutzung in bestehende Nachhaltigkeitsziele.

2.3.4. DR E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Umfang

FACC überwacht systematisch die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb und die Beschaffung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in ihren Betrieben in Österreich, wo das hohe Produktionsvolumen und die potenziellen Umweltauswirkungen eine genaue Überwachung erfordern. Momentan verwendet werden solche Produkte lediglich in den Produktionsstandorten Österreich, Kroatien und Kanada. Die Definition von SOC und SVHC ergibt sich für die FACC dieses Jahr noch aus Artikel 13 und 14 der REACH-VO und nicht nach ESRS. Somit werden durch FACC die SVHC erhoben, und nicht die SOC gem. ESRS-Angabe. Als Ergebnis werden SOC in diesem Jahr nicht berichtet. Hintergrund ist die zugrunde liegende Definition der SOC.

Methodik und Annahmen

Dieser Prozess beinhaltet eine detaillierte Analyse aller relevanten Kategorien, wobei jede einzelne gründlich untersucht wird. Es wurden relevante Annahmen getroffen, um sicherzustellen, dass alle Stoffe, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit von FACC verwendet oder erzeugt werden, berücksichtigt werden, einschließlich jener, die in Rohstoffen, Halbfertigprodukten und Endprodukten enthalten sind.

Gesamtmenge an SVHC, die bei der Produktion oder Beschaffung erzeugt oder verwendet werden

Zur Berechnung der Gesamtmenge besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) wurden Daten von den Wareneinkäufen aus SAP für das Jahr 2025 herangezogen. Diese Daten spiegeln die Menge der beschafften Materialien wider. Aufgrund der REACH-Verordnung werden Materialien, die als besonders besorgniserregende Stoffe oder SVHC eingestuft sind, normalerweise im EHS-Tool ausgewählt und verwaltet. Daher wurden die Materialnummern genau identifiziert und anschließend anhand ihrer Klassifizierung aus der Liste der beschafften Waren herausgefiltert.

Berichtet wurden SVHC unter Perspektive des Gesamtmaterials und nicht auf Basis der Reinstoffe. Die berichteten Gewichte sind daher die Summe des Gesamtgewichtes der Materialien und nicht die Summe der Reinstoffe, welche wohl nach Schätzung nur etwa 10-15% des Materials sein werden. Spezifischere Berechnungsmethodiken dazu werden im Geschäftsjahr 2026 möglich sein.

Das Gesamtgewicht der beschafften Materialien, die die Stoffe enthalten, wurde berechnet, indem die eingekaufte Menge mit der jeweiligen Dichte multipliziert wurde, was eine Gesamtmenge in Kilogramm ergab, die dann in Tonnen umgerechnet wurde. Diese Berechnung wurde ohne Annahmen durchgeführt, um die Genauigkeit der Daten zu gewährleisten.

Verlassen von Anlagen als Emissionen

Eine Schlüsselkomponente der Berechnung war die Schätzung, wie viel von jedem Material im Endprodukt verbleibt und wie viel bei der Verarbeitung verloren geht. Einige Emissionen, wie z. B. Lackierungs-Overspray, mussten geschätzt werden, da keine Datengrundlage vorhanden ist. In der unten angeführten Tabelle sind diese Annahmen für jeden Materialtyp aufgeführt. Die Daten wurden bisher nicht von einer dritten Partei überprüft.

Die Berechnung der Emissionen basiert auf der Annahme, dass ca. 75 - 90 Prozent des Materials im Bauteil verbleiben, während die restlichen 10 - 25 Prozent nicht an den Kunden gehen, sondern als Abfall entsorgt werden und somit zu den Emissionen beitragen.

Die Bewertungen und Schätzungen erfolgten durch die Überprüfung der bestehenden Produktgruppenklassifizierungen, die Berücksichtigung der Prozessabläufe und die Erstellung von Schätzungen auf der Grundlage dieser Daten.

Verlassen der Anlagen als Produkte

Für Produkte, die die Anlagen verlassen, werden keine Annahmen getroffen. Stattdessen wurden SAP-Daten aus dem Warenausgang für den Versand verwendet. Diese Daten werden gefiltert, um festzustellen, wie viele Produkte Stoffe enthalten, die als SVHC eingestuft sind. Die Gesamtmenge dieser Stoffe, die das Werk als Produkte verlassen, basiert direkt auf der Menge der verarbeiteten Materialien, so dass keine Schätzungen erforderlich sind.

Als "Produkt" im Sinne des Datenpunktes gilt ein Material, welches in den Wareneingang kommt und im gleichen Gebinde an Kunden weiterversendet wird. Als "Teil von Produkt" gilt ein Gut, welches auf FACC-Bauteilen enthalten ist (etwa Dichtmasse, Farbstoffe, Filler, Lacke, Kleber, etc).

Verlassen von Anlagen als Teil von Produkten

Diese Kategorie ähnelt der Berechnung des "Verlassens von Anlagen als Emissionen". Ungefähr 10 bis 25 Prozent des Materials verbleiben als Abfall im Unternehmen und Tragen zu den Emissionen bei. Die restlichen 75 bis 90 Prozent des Gewichts werden in die Produkte integriert und verlassen die Anlagen als Teil des Endprodukts. Die Berechnung basiert auf Schätzungen und der Menge in Tonnen an Stoffen, die als Teil der Produkte das Unternehmen verlassen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Verlassen der Anlagen als Dienstleistungen

Bei FACC gibt es keine Dienstleistungen, die SVHC beinhalten würden, so dass diese Kategorie nicht zutrifft.

Material Prozesse Materialverbrauch Prozent der imEndprodukt verbleibenden Material Prozent des verwendeten Nettomaterialsverlässt nicht dieAnlage (Abfall)
PREPREG Rollenanfang/-ende, Randbeschnitt, Nesting-Abfall, Randstreifen, Fräszugaben(z. B. Ausschnitte) 75-80% 20-25%
ADH-FILM Rollenanfang/-ende, Randbeschnitt, Nesting-Abfall, Leiste, Fräszugaben (z. B. Ausschnitte);keine Ausrichtung erforderlich, dadurch weniger Abfall 85-90% 10-15%
PAINT Puffermaterial beim Mischen, Einstellen von Spritzgeräten, Spritznebel, zusätzliches Materialzum Schleifen zwischen den Schichten, Nacharbeit, abgelaufene Materialchargen,Füllmaterialien (z. B. Pin Hole Filler) 80-85% 15-20%
SEALANT Kartuschengrößen, Einstellen von Handwerkzeugen, überschüssiges Material beim Versiegeln,Auspressen beim Fügen von Teilen, abgelaufene Materialchargen 85-90% 10-15%
ADHESIVES Puffermaterial beim Mischen, überschüssiges Material beim Laminieren, Reparaturen,Ausdrücken beim Verkleben, abgelaufene Chargen 85% 15%
POTTING Puffermaterial, Überschuss zum Auffüllen von Kernen, Material aus Reparaturen undabgelaufenen Chargen 80% 20%
GEKOM & ROHMAT Verwendung als Produktionshilfsmittel (außer in seltenen Fällen verbleiben sie nichtim Endprodukt) n.A. n.A.

Die Datenerfassung und der Berichtsprozess wurden durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit weiter unterstützt. FACC arbeitete eng mit verschiedenen Abteilungen zusammen, darunter Umwelt, Logistik, Einkauf, Produktion, Gesundheit und Sicherheit sowie Design.

Abschlussbericht und Verifizierung

Nachdem alle Daten gesammelt worden waren, wurden die Ergebnisse in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst. Während der gesamten Produktionsprozesse stellt FACC sicher, dass nahezu alle SVHC gesammelt, überwacht und als Abfall unter strikter Einhaltung der internen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (FQS) behandelt werden. Diese Standards, auf die FACC-Mitarbeiter über das Unternehmensnetzwerk zugreifen können, legen genaue Maßnahmen für die Handhabung, Lagerung und Entsorgung fest, um die Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten. Die interne Methodik bietet zwar einen strukturierten Ansatz, die Daten wurden jedoch noch nicht von einer dritten Partei überprüft.

Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

2025 (t)
Gesamtmenge an besonders besorgniserregenden Stoffen,die bei der Produktion entstehen oder verwendet werdenoder die beschafft werden 27,4
Gesamtmenge der besonders besorgniserregenden Stoffe,die die Anlage als Emissionen, als Produkte oder als Teil vonProdukten oder Dienstleistungen verlassen 27,4
Verlassen von Anlagen als Emissionen 5,2
Verlassen der Einrichtungen als Produkte 1,2
Verlassen von Anlagen als Teil von Produkten 21,0
Verlassen von Anlagen als Dienstleistungen 0,0

2.4. ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die Zukunft der Mobilität hängt stark von innovativen Technologien und Materialien ab. FACC geht mit der Entwicklung und dem Einsatz neuer Werkstoffe über die bisherigen Grenzen hinaus und treibt nachhaltigere, wirtschaftlichere und effizientere Produktionstechnologien für Faserverbundbauteile voran.

Um die Integration von Flugzeugteilen in eine Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, forscht FACC intensiv an neuartigen Verarbeitungs- und Fertigungstechniken. Die Produkte von FACC sind zwar für den langfristigen Einsatz konzipiert, das Ziel ist jedoch, sie oder ihre Komponenten am Ende ihrer Lebensdauer zu recyceln. In den letzten Jahren hat sich das Unternehmen verstärkt auf die Entwicklung und Umsetzung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft konzentriert, um die Nachhaltigkeit in der Luftfahrt voranzutreiben.

2.4.1. DR E5-1 – Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

FACC hat die folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) innerhalb des ESRS E5- Standards identifiziert, um die Ressourcenzuflüsse, -abflüsse und das Abfallmanagement innerhalb des Unternehmens zu managen.

Negative Auswirkungen:

  • Ressourcenzuflüsse Wertschöpfungskette: Auch in der Lieferkette besteht ein erheblicher Bedarf an Rohstoffen. Dies führt dazu, dass im Laufe des gesamten Produktionsprozesses immer mehr Ressourcen verbraucht werden, bis sie schließlich erschöpft sind, was zu einer Erschöpfung der Ressourcen über den gesamten Produktionszyklus hinweg beiträgt.
  • Ressourcenzuflüsse Eigener Betrieb: Die Produktionsprozesse von FACC erfordern einen erheblichen Rohstoffverbrauch, was zu einem hohen Ressourcenverbrauch führt.

Risiken:

• Abfallmanagement - Eigener Betrieb: Die Erzeugung von gefährlichen Abfällen kann zu erhöhten Entsorgungskosten und Ausgaben für die Einhaltung von Vorschriften führen.

(E5-1.14): Konzept

(ESRS 2.62): FACC hat noch keine spezifischen, eigenständigen Kreislaufwirtschaftskonzepte entwickelt, die sich mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst, die in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. FACC wird aktiv an der Entwicklung einer strukturierteren und umfassenderen Kreislaufwirtschaft arbeiten, die in den nächsten ein bis zwei Jahren formalisiert werden soll.

2.4.2. DR E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

(E5-2.19 a-b): Beschreibung der Maßnahmen

Maßnahme 1 - Übergang zu Thermoplasten

Der Übergang zu Thermoplasten ermöglicht eine Recyclingquote von 2 Prozent bis zur nächsten Produktgeneration. Bei dieser Leitaktion spielen Bemühungen zur Bewertung der Effizienz von Thermoplasten, wie z. B. das Recycling in geschlossenen Kreisläufen, die Weiterentwicklung von Leichtbaumaterialien und die Erforschung neuer Technologien, eine entscheidende Rolle. Diese Initiative befasst sich auch mit den beiden negativen Auswirkungen, die in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Konkret zielt FACC darauf ab, den hohen Ressourcenverbrauch in der Wertschöpfungskette und im eigenen Betrieb durch die Reduktion des Rohstoffverbrauchs in den Fertigungsprozessen zu verringern.2

2 Kreislaufprozesse bei thermoplastischen Kunststoffen beinhalten das Recycling und die Wiederverwendung von Produktionsabfällen oder ausgedienten Komponenten, um Abfall und die Abhängigkeit von neuen Materialien zu reduzieren.

Maßnahme 2 - Produkttrennbarkeit und Einbettung der Kreislaufwirtschaft

FACC treibt die Entwicklung von modularen Produkten voran, um die Wiederverwendung am Ende des Lebenszyklus zu verbessern. Durch die Umsetzung von Design-for-Recycling trägt diese Leitaktion auch zur Erreichung des 2 Prozent-Recyclingziels für Thermoplaste bei, da der Fokus auf recycelbare Thermoplaste und modulare Designs die Trennbarkeit der Komponenten insgesamt erhöhen wird.

Diese Leitaktion befasst sich mit einem Risiko, das in der Wesentlichkeitsbewertung ermittelt wurde, indem sie das Aufkommen gefährlicher Abfälle durch eine verbesserte Trennbarkeit der Produkte verringert. Durch die Verbesserung der Wiederverwendung am Ende des Lebenszyklus und die Optimierung des Komponentendesigns minimiert FACC den Materialabfall, senkt die Entsorgungskosten und verringert die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Maßnahme 3 - Schulung zum Bewusstsein für Kreislaufwirtschaft

Diese Maßnahme ist eine Schlüsselmaßnahme auf freiwilliger Basis, da FACC das Bewusstsein und die Ausbildung ihrer Mitarbeiter fördern will, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die Fertigstellung der E-Learning-Plattform für Mitarbeiterschulungen bis zum Jahr 2026 ist entscheidend, um das Risiko zu verringern, dass die Mitarbeiter nicht richtig über die Bedeutung von Best Practices im Recycling und kommende Vorschriften informiert werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass sie auf zukünftige Anforderungen gut vorbereitet sind. Letztlich sollten die Schulungen spätestens 2027 beginnen und fortlaufend sein, da die Plattform für die eigene Belegschaft erreichbar sein sollte.

Alle drei, oben genannten Maßnahmen, erfordern keinen signifikanten CapEx oder OpEx.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der Schlüsselaktionen, einschließlich der Aktivitäten, der Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, der geografischen Reichweite, der betroffenen Interessengruppen und der Fortschritte der Aktionen.

Maßnahmen Zeithorizont Umfang der Wertschöpfungskette Geografischer Umfang Betroffene Interessengruppen Fortschritte
Übergang zu Thermoplasten Nächste Produkt Eigene Betriebe: FACC AG Österreich, Kroatien Eigene Belegschaft FACC befindet sich noch in der
generation 3 Upstream Weltweit Lieferanten Forschungsphase, in der dieMachbarkeit und Effizienz von
Downstream Globale Kundenmärkte Kunden Thermoplasten untersuchtwird. Daher sind die erforderli
Produkttrennbarkeitund Einbettung derKreislaufwirtschaft Nächste Produktgeneration 3 Eigene Betriebe: FACC AG Weltweit Eigene Belegschaft chen Technologien und modulare Produktdesigns nach wie
Downstream Globale Kundenmärkte Kunden, Abfallverwertungspartner
Schulung zum Bewusstsein für Kreislaufwirtschaft 2027 - kontinuierlich Eigene Betriebe: FACC AG Weltweit Eigene Belegschaft FACC befindet sich noch in derFinalisierungsphase der ELearning-Plattform für dieMitarbeiterschulung, die bis2026 abgeschlossen sein soll.

3 Ein konkretes Jahr für den Start der nächsten Produktgeneration kann FACC noch nicht nennen, da sich die Entwicklung von Ther moplasten und deren Integration in den Flugzeugbau noch in der Forschung befinden.

2.4.3. DR E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Das Ziel von FACC ist es, thermoplastische Faserverbundwerkstoffe als nachhaltigen Geschäftsstandard zu etablieren, sie von der Vorentwicklung bis zur Serienproduktion für die nächste Produktgeneration zu bringen und eine Recyclingquote von 2 Prozent durch geschlossene Kreislaufprozesse zu erreichen, die die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Durch die Verringerung des Rohstoffverbrauchs in der Wertschöpfungskette und im eigenen Betrieb trägt dieses Ziel dazu bei, den Zufluss von Ressourcen zu minimieren (negative Auswirkungen). Darüber hinaus unterstützt das Erreichen einer Recyclingquote von 2 Prozent durch geschlossene Kreislaufprozesse die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und trägt dazu bei, die Entstehung gefährlicher Abfälle und die damit verbundenen Entsorgungskosten und regulatorischen Risiken zu minimieren.4

4 Geschlossene Kreislaufprozesse bei thermoplastischen Kunststoffen beinhalten das Recycling und die Wiederverwendung von Produktionsabfällen oder ausgedienten Komponenten, um Abfälle und die Abhängigkeit von neuen Materialien zu verringern.

(E5-3.23): Verhältnis des Ziels zu Konzepten: FACC hat noch kein Konzept verabschiedet (siehe (E5-1.14)), daher wurde der Bezug zum Ziel noch nicht hergestellt.

Definiertes Zielniveau

  • Überführung von thermoplastischen Verbundwerkstoffen in die Serienproduktion für die nächste Produktgeneration.
  • Erreichen einer Recyclingquote von 2 Prozent durch geschlossene Kreislaufprozesse.5

5 Eine Quantifizierung in absoluten Werten ist im vorliegenden Fall derzeit jedoch nicht möglich, da sich die Entwicklung von Thermoplasten sowie deren Integration in den Flugzeugbau noch in der Forschungs- und Entwicklungsphase befinden.

Umfang des Ziels: Das Ziel von FACC bezieht sich hauptsächlich auf die eigenen Aktivitäten und zielt darauf ab, eine Recyclingquote von 2 Prozent durch geschlossene Kreislaufprozesse innerhalb der Produktion zu erreichen. Dieses Ziel gilt für die Produktionsstätten von FACC und ist in die umfassenderen Prozesse für Abfallmanagement und Ressourceneffizienz integriert. Während der Schwerpunkt auf internen Prozessen liegt, werden gegebenenfalls auch vorgelagerte Lieferanten und nachgelagerte Kunden berücksichtigt, insbesondere bei der Materialauswahl und bei Recyclinginitiativen am Ende der Lebensdauer. Geografisch umfasst das Ziel alle FACC-Produktionsstandorte, wodurch ein einheitlicher Ansatz für die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft gewährleistet wird. Durch die Verwendung leichter, recycelbarer Materialien will FACC die Produktionskosten senken, die Transportemissionen aufgrund des geringeren Materialgewichts reduzieren und die wachsende Kundennachfrage nach umweltfreundlichen Lösungen erfüllen.

Basiswert: 0 Prozent, Basisjahr: 2024, Zielzeitraum: nächste Produktgeneration. 3

Zeitraum und Meilensteine: FACC strebt an, thermoplastische Verbundwerkstoffe als Teil der nächsten Produktgeneration von der Vorentwicklung in die Serienproduktion zu überführen. 3 Im Rahmen dieses langfristigen Ziels strebt das Unternehmen weiters eine Recyclingquote von 2 Prozent durch geschlossene Kreislaufprozesse an und unterstützt damit die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.

Beschreibung der Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Festlegung des Ziels verwendet wurden: Um eine klare Grundlage für das Recyclingziel von 2 Prozent zu schaffen, rechnet FACC mit einer Ausschussquote von etwa 5 Prozent, sobald die thermoplastischen Verfahren vollständig umgesetzt sind. Allerdings können nicht alle Abfälle recycelt werden, da Beschränkungen wie Blitzschutz, Lacke oder Verunreinigungen auf Bauteilen den Anteil an recycelbarem Material reduzieren. Außerdem sind nicht alle Polymere für das Recycling geeignet. Das angenommene Recyclingpotenzial basiert auf den derzeitigen technologischen Möglichkeiten, der Materialverfügbarkeit und der Durchführbarkeit der Verarbeitung, die unter den folgenden Bedingungen zur Erreichung des realistischen 2 Prozent-Ziels beitragen können: Erstens ist die Sicherung des ersten Thermoplast-Vertrags bei FACC von wesentlicher Bedeutung, um einen konsistenten Rohstofffluss zu etablieren. Zweitens ist eine Materialqualifizierung für ein Press- oder Spritzgussmaterial mit Rezyklatanteil erforderlich, da dies noch nicht Industriestandard ist. Drittens muss bei der Einführung von rezyklatbasierten Komponenten in Flugzeugkabinen sichergestellt werden, dass die Materialeigenschaften den Leistungsstandards entsprechen. Und schließlich muss der Business Case tragfähig sein, da die Verarbeitung von Rezyklaten Kosten verursacht und nicht finanziell neutral ist.

Wissenschaftlicher Nachweis

  • C.O.M.P.A.S.S.-Projekt: In Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie erforscht FACC die Wiederaufbereitung von thermoplastischen Werkstoffen zur Herstellung hochwertiger Second-Life-Komponenten. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Luft- und Raumfahrtkomponenten durch die Verlängerung ihres Lebenszyklus zu verbessern.
  • STEP-Projekt: Das Stamp-Forming Engagement Project (STEP) zielt darauf ab, das Produktdesign zu optimieren und die Qualität von Thermoplast-Composite-(TPC)-Bauteilen durch fortschrittliche Simulations- und Fertigungsverfahren zu verbessern. Durch die Einführung eines rechnergestützten Ansatzes zur Vorhersage von Oberflächenabweichungen sowie eines neuartigen Co-Konsolidierungs-Stanzformverfahrens ermöglicht das Projekt die effiziente Herstellung von Bauteilen mit variabler Dicke in einem einzigen Fertigungsschritt. Dies
  • STEP-Projekt: Das Stamp-Forming Engagement Project (STEP) zielt darauf ab, das Produktdesign zu optimieren und die Qualität von Thermoplast-Composite-(TPC)-Bauteilen durch fortschrittliche Simulations- und Fertigungsverfahren zu verbessern. Durch die Einführung eines rechnergestützten Ansatzes zur Vorhersage von Oberflächenabweichungen sowie eines neuartigen Co-Konsolidierungs-Stanzformverfahrens ermöglicht das Projekt die effiziente Herstellung von Bauteilen mit variabler Dicke in einem einzigen Fertigungsschritt. Diese Innovationen fördern die Nachhaltigkeit in der Luft- und Raumfahrt, indem sie den Einsatz recycelbarer TPC-Materialien unterstützen, das Bauteilgewicht, den Energieverbrauch und Materialabfall reduzieren und somit zur Dekarbonisierung von Flugzeugen beitragen.

• Das C.O.M.P.A.S.S.-Projekt und STEP-Projekt konzentrieren sich auf die Erforschung des Potenzials von thermoplastischen Verbundwerkstoffen in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Diese Projekte zielen darauf ab, Nachhaltigkeit und Effizienz zu verbessern, basieren aber nicht auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf einem potenzialorientierten Ansatz. Ihre Ergebnisse hängen von der laufenden Forschung und der Zusammenarbeit mit der Industrie ab, was sie zu vielversprechenden, aber noch nicht wissenschaftlich abgesicherten Lösungen macht.

Einbeziehung von Interessengruppen: Bei der Festlegung der Ziele waren nur die eigenen Mitarbeiter von FACC in den Prozess eingebunden. Das interne F&E-Team spielte mit seiner Expertise eine wichtige Schlüsselrolle.

Änderungen der Ziele und Methoden: An den Zielvorgaben hat sich nichts geändert. Die Methoden werden auf ihre Genauigkeit und die Anpassung an sich entwickelnde wissenschaftliche und regulatorische Standards überprüft.

Leistungsbewertung im Vergleich zu den Zielen

  • Überwachung: FACC wird das Volumen der produzierten thermoplastischen Verbundwerkstoffprodukte sowie die erzielten Recyclingquoten verfolgen. Dabei nutzt FACC integrierte Umweltmanagementsysteme zur Erfassung und Analyse der Daten.
  • Überprüfung: Jährliche Überprüfungen bewerten den Fortschritt im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele, wobei Anpassungen auf der Grundlage von Leistungstrends und betrieblichen Entwicklungen vorgenommen werden.
  • Leistungsanalyse: Da sich das Projekt noch in der Forschungsphase befindet, liegen noch keine spezifischen Leistungsdaten vor, doch das Engagement von FACC für Forschung und Entwicklung wird durch die Teilnahme an Projekten wie C.O.M.P.A.S.S. und STEP belegt.

(E5-3.24/a): Das Ziel befasst sich speziell mit der Steigerung des zirkulären Produktdesigns, da es sich auf die Integration von leichten thermoplastischen Verbundwerkstoffen als nachhaltigen Standard im Produktionsprozess der FACC konzentriert. Aufgrund ihrer inhärenten Recyclingfähigkeit und ihres Potenzials zur Wiederaufbereitung sind thermoplastische Verbundwerkstoffe ein Schlüsselmaterial für die Ermöglichung geschlossener Fertigungskreisläufe. Die Überführung dieser Materialien von der Vorentwicklungsphase in die Serienproduktion für Produkte der nächsten Generation stellt einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft dar. Durch die Einführung geschlossener Kreisläufe, die eine Recyclingquote von 2 Prozent erreichen, reduziert FACC-Abfall, verwendet wertvolle Materialien wieder und verringert die Abhängigkeit von Primärressourcen. Dies steht im Einklang mit dem umweltpolitischen Ziel von FACC, die Umweltbelastung durch Begrenzung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen und die Reduzierung von Industrieabfällen zu minimieren.

(E5-3.25): Das Ziel bezieht sich auf die Hierarchieebene "Recycling"

(E5-3.26): Bei der Festlegung der Umweltziele stützt sich das Unternehmen derzeit nicht auf ökologische Schwellenwerte oder wissenschaftlich fundierte Zielsetzungsansätze wie die Leitlinien der Science-Based Targets Initiative for Nature (SBTN). Eine mögliche zukünftige Ausrichtung an wissenschaftlich fundierten Zielsetzungsansätzen wird im Rahmen der Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements geprüft.

(E5-3.27): Alle genannten Ziele in Bezug auf Ressourcennutzung, Abfall und Kreislaufwirtschaft sind auf freiwilliger Basis festgelegt.

2.4.4. DR E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Die Angaben zu den Resourcenzuflüsse liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor und konnten daher nicht berechnet werden. Sie werden im nächsten Berichtszyklus erhoben. Dabei werden die Methodik und die zugrunde liegenden Annahmen transparent dokumentiert, um eine vollständige und konsistente Berichterstattung gemäß E5-4 sicherzustellen.

2.4.5. DR E5-5 - Ressourcenabflüsse

Langlebigkeit und Reparierbarkeit der Produkte

Einer der Hauptschwerpunkte von FACC ist die Herstellung von Leichtbaukomponenten, die das "Buy-to-Fly- Ratio" verbessern und gleichzeitig Haltbarkeit und Reparierbarkeit gewährleisten. Die meisten Komponenten sind für eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren ausgelegt und entsprechen damit der typischen Lebensdauer eines Flugzeugs. Zu den After-Sales-Aktivitäten gehören der Austausch von Ersatzteilen und die Bereitstellung globaler Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienste (MRO), um die Langlebigkeit der Produkte zu unterstützen. Derzeit gibt es jedoch kein etabliertes Bewertungssystem, um die Reparierbarkeit der Produkte zu beurteilen, und ein Recycling dieser Produkte ist aufgrund der Materialzusammensetzung derzeit nicht möglich.

Recycelbare Inhalte in Produkten und Verpackungen

Derzeit verwendet FACC keine recycelten Inhalte in ihren Produkten. Der prozentuale Anteil an wiederverwertbarem Inhalt in den Produkten und deren Verpackungen beträgt daher 0 Prozent. FACC erforscht jedoch laufend die Möglichkeiten zur Integration nachhaltiger Materialien, wo dies ohne Beeinträchtigung der Leistungsund Sicherheitsstandards möglich ist.

Schlüsselsegmente und Darstellung der Verkaufsprodukte

In Bezug auf die verkauften Produkte und Materialien konzentriert sich FACC auf drei Schlüsselsegmente, die wesentlich zum Gesamtergebnis des Unternehmens beitragen. Die Daten werden auf Basis der Gesamtzahl der verkauften Serien-Shipsets dargestellt, da diese die wichtigsten Produkte in Bezug auf Produktion und Marktpräsenz darstellen.

Jeder Shipset besteht aus mehreren Komponenten und Materialien, wobei die Komplexität je nach Segment variiert. Um eine klarere und genauere Darstellung der Verkaufsdaten zu ermöglichen, ist die Berichterstattung nach Shipsets und nicht nach Einzelteilen oder Werkstoffen gegliedert.

Die Aufteilung der drei Schlüsselsegmente ist wie folgt:

Schlüsselsegmente Menge an Serien-Shipsets verkauft in 2025
Aerostructures 8.426 Stück
Engines & Nacelles 2.308 Stück
Cabin Interiors 3.053 Stück

Zirkuläres Design und Ressourcenoptimierung

In den letzten Jahren hat FACC durch Forschung zur Emissions reduktion bei der nächsten Generation von Luft- und Raumfahrtprodukten aktiv zu einer nachhaltigen Luftfahrt beigetragen. Im Rahmen dieses Engagements beteiligte sich FACC am "Wing of Tomorrow"-Programm – einer ehrgeizigen Forschungsinitiative, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung fortschrittlicher Flügeltechnologien liegt. Im Rahmen dieses Projekts unterstützte FACC die Bereitstellung von Daten zur Durchführung von Lebenszyklusanalysen und zum besseren Verständnis der Umweltauswirkungen der Verwendung leichterer Verbundwerkstoffe und einer klappbaren Flügelspitze, die die aerodynamische Effizienz verbessert und den Treibstoffverbrauch senkt.

Darüber hinaus optimiert FACC kontinuierlich Materialien von der Forschung und Entwicklung (F&E) bis zum operativen Einsatz und integriert Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in ihre Produktionsprozesse. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der fortlaufenden Optimierung des Querruders – einer schwenkbaren Flugsteuerungsfläche an den Tragflächen, die für die Steuerung der Rollbewegung eines Flugzeugs verantwortlich ist. Die Bewertung der Umweltauswirkungen verschiedener Materialien wie Duroplasten und Thermoplasten durch Lebenszyklusanalysen hilft dabei, wichtige Optimierungspotenziale zu identifizieren. Darüber hinaus bleiben Produkte für die Kabinenausstattung – wie Gepäckablagen und Kabinenwände – ein entscheidendes Segment für die Weiterentwicklung alternativer Lösungen.

Gesamtgewicht der verkauften Produkte

(E5-5, AR27): Das Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum der verkauften Produkte konnte im Rahmen des Ressourcenabflüsse nicht genau ermittelt werden. Dies hatte zur Folge, dass die erforderliche Berechnung nicht durchgeführt werden konnte.

Abfall

(E5-5.35): In Bezug auf die Art des FACC-Geschäfts bestehen die Ressourcenabflüsse hauptsächlich aus Verbundwerkstoffen, Metallen, Verpackungsmaterialien und chemischen Abfällen wie Lösungsmitteln oder Farben. Aus diesem Grund überwachte FACC 2025 ihre gesamte Abfallerzeugung genau und konzentrierte sich dabei sowohl auf gefährliche als auch auf ungefährliche Abfallströme.

FACC ist weiterhin bestrebt, ihr Abfallmanagementsystem zu optimieren und legt dabei einen starken Schwerpunkt auf die Steigerung von Recycling- und Verwertungsvorgängen, um den Anteil des zu entsorgenden Abfalls zu reduzieren.

(E5-5.37): Daten zu Abfällen

Abfall 2025 (t)
Gesamtmenge gefährlicher Abfälle 450,0
Gefährliche Abfälle, die von der Beseitigung abgeleitet wurden 392,1
Gefährliche Abfälle, die aufgrund von Vorbereitung zur Wiederverwendung von der Beseitigung abgeleitet wurden 0,0
Gefährliche Abfälle, die aufgrund von Recycling von der Beseitigung abgeleitet wurden 1,3
Gefährliche Abfälle, die aufgrund sonstiger Verwertungsverfahren von der Beseitigung abgeleitet wurden 390,8
Gefährliche Abfälle, die der Beseitigung zugeführt wurden,nach Art der Abfallbehandlung 57,9
Gefährliche Abfälle, die der Beseitigung durch Verbrennung(thermische Beseitigung) zugeführt wurden 0,0
Gefährliche Abfälle, die der Beseitigung durch Deponierungzugeführt wurden 57,9
Gefährliche Abfälle, die sonstigen Beseitigungsverfahrenzugeführt wurden 0,0
Gesamtmenge nicht gefährlicher Abfälle 3.164,9
Nicht gefährliche Abfälle, die von der Beseitigung abgeleitetwurden 2.508,5
Nicht gefährliche Abfälle, die aufgrund von Vorbereitungzur Wiederverwendung von der Beseitigung abgeleitet wurden 0,0
Nicht gefährliche Abfälle, die aufgrund von Recycling vonder Beseitigung abgeleitet wurden 1.092,9
Nicht gefährliche Abfälle, die aufgrund sonstiger Verwertungsverfahren von der Beseitigung abgeleitet wurden 1.415,5
Nicht gefährliche Abfälle, die der Beseitigung zugeführtwurden, nach Art der Abfallbehandlung 656,5
Nicht gefährliche Abfälle, die der Beseitigung durch Verbrennung zugeführt wurden 0,0
Nicht gefährliche Abfälle, die der Beseitigung durch Deponierung zugeführt wurden 656,5
Nicht gefährliche Abfälle, die sonstigen Beseitigungsverfahren zugeführt wurden 0,0
Gesamtmenge der erzeugten Abfälle 3.614,9
Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle 2.520,7
Anteil nicht recycelter Abfälle (%) 69,73
Gesamtmenge recycelter Abfälle 1.094,2
Anteil recycelter Abfälle (%) 30,27

(E5-5.40): Datengrundlage gemäß gesetzlichen Anforderungen

Die Erfassung der Abfalldaten bei der FACC AG erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (§ 17 AWG). Dieses verpflichtet Abfallerzeuger, sammler und -behandler, jährlich fortlaufende Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle zu führen.

Die Datenerhebung stützt sich daher primär auf prüfbare Unterlagen externer Entsorgungsunternehmen, insbesondere:

  • Rechnungen
  • Begleitpapiere
  • Lieferscheine

Durch diese Vorgehensweise wird eine hohe Datenqualität sowie vollständige Rückverfolgbarkeit sichergestellt. Grundsätzlich verwendet FACC ausschließlich dokumentierte und verifizierbare Mengenangaben; Schätzungen werden nur angewendet, wenn keine gemessenen Primärdaten verfügbar sind.

Die Einhaltung branchenspezifischer Standards erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen.

Für den Standort Kanada wurden die gefährlichen Abfälle mangels vollständiger Primärdaten proportional auf Basis des Verhältnisses des kanadischen Umsatzes zur österreichischen Betriebsleistung ermittelt.

Scope Waste – Schätzmethodik

Für zwei internationale Standorte lagen im Berichtsjahr 2025 keine standortspezifisch gemessenen Abfalldaten vor. Entsprechend den Vorgaben des ESRS E5 und unter Anwendung des Grundsatzes der bestmöglichen Schätzung wurde ein benchmarkbasierter Extrapolationsansatz angewandt.

Als Referenzstandort diente das Büro der Tochtergesellschaft in der Slowakei (Bratislava), für das verifizierte Abfalldaten für das Jahr 2025 vorliegen.

Im Jahr 2025 wurden dort:

• 768 kg nicht gefährlicher Rest- bzw. Siedlungsabfall

erfasst.

Auf dieser Basis wurde ein spezifischer Abfallkennwert pro Mitarbeitenden ermittelt.

Extrapolationsansatz

Die Hochrechnung der Abfallmengen erfolgte anhand der jeweiligen Mitarbeitendenzahl der betreffenden Standorte. Für das Jahr 2025 ausschließlich Indien und China. Dieser Ansatz gewährleistet eine konsistente, nachvollziehbare und reproduzierbare Schätzung auf Basis interner Vergleichsdaten.

Berücksichtigte Abfallarten

Die Schätzung umfasst ausschließlich nicht gefährliche Abfälle im Sinne des ESRS E5, insbesondere:

  • Gemischter Siedlungsabfall / Restabfall

  • Verpackungsabfälle (z. B. Kartonagen, Holzpaletten, Kunststoffe)

  • Sperrmüll

  • Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

  • Nicht recycelte Abfälle bzw. Abfälle zur Deponierung

  • Büro- und allgemeiner Restabfall

Gefährliche Abfälle sowie standortspezifische Sonderabfallströme sind nicht Bestandteil dieses Extrapolationsmodells (mit Ausnahme der separat beschriebenen proportionalen Ableitung für Kanada).

Die dargestellte Methodik wurde einheitlich auf alle geschätzten Entsorgungsarten angewandt. Eine zusätzliche externe Validierung durch Dritte erfolgte nicht

3. SOZIALINFORMATIONEN

3.1. ESRS S1: Eigene Belegschaft

DR zu ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihre Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell

(S1.SBM-3.10): FACC integriert soziale Nachhaltigkeitsziele in ihre strategische Planung, indem sie Initiativen zur Förderung von Vielfalt, Inklusion und fairen Arbeitsbedingungen umsetzt. Dazu gehören Programme zur beruflichen Weiterbildung und Entwicklung (wie etwa die "Expertenkarriere"), die darauf abzielen, die Fähigkeiten der Mitarbeiter kontinuierlich zu verbessern und ihre Karrierechancen zu erweitern.

Das Unternehmen legt großen Wert auf die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds, was durch die Implementierung von Gesundheits- und Sicherheitskonzepten nach internationalen Standards wie ISO 45001 unterstützt wird. Regelmäßige Schulungen und Sicherheitsübungen sind Teil dieser Bemühungen.

Darüber hinaus fördert FACC eine offene Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter ermutigt werden, Feedback zu geben und sich aktiv an der Gestaltung des Arbeitsumfelds zu beteiligen. Dies wird durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Schleifen unterstützt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Erwartungen der Belegschaft berücksichtigt werden. Dasselbe gilt auch für die Vertreter der FACC-Mitarbeiter (den Betriebsrat).

(S1-SBM 3.13a) (S1-SBM 3.13b): FACC identifiziert und bewertet ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die eigene Belegschaft gemäß den Richtlinien in ESRS 2 IRO-1. Die folgenden Aspekte des strategischen Geschäftsmodells der FACC haben wesentlichen Einfluss auf ihre Mitarbeiter und tragen gleichzeitig zur Anpassung der Unternehmensstrategie und der Geschäftsmodelle bei.

i. Ursprung und Verbindung zu Strategie und Geschäftsmodellen

Eigener Betrieb (kurz-, mittel- und langfristig): Arbeitsplatzsicherheit und Qualität an den FACC-Standorten

FACC legt großen Wert auf stabile, sichere und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze. Diese Strategie gewährleistet eine höhere Effizienz und Motivation der Mitarbeiter. Sicherheitsstandards und kontinuierliche Verbesserungsprogramme sollen gewährleisten, dass jedes Arbeitsumfeld frei von Unfällen und Verletzungen bleibt. Die jährliche, extern durchgeführte ISO 45001-Zertifizierung an den österreichischen Standorten (ausgenommen das Büro Wien) verdeutlicht zusätzlich das Engagement von FACC.

Eigener Betrieb (kurz-, mittel- und langfristig): Arbeitsbedingungen für eine höhere Flexibilität und eine bessere Work-Life-Balance

Die Strategie von FACC zur Förderung flexibler Arbeitsmodelle erlaubt es den Mitarbeitern, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Dies umfasst (wo umsetzbar) Home-Office-Möglichkeiten, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle. Diese Maßnahmen verbessern die Arbeitszufriedenheit und die langfristige Mitarbeiterbindung.

Eigener Betrieb (kurz-, mittel- und langfristig): Vereinbarkeit von Familie und Beruf

FACC bietet Programme und Unterstützungsleistungen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Eltern(teil)zeitregelungen und betriebliche Kinderbetreuung. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Attraktivität als familienfreundlicher Arbeitgeber zu erhöhen und so talentierte Mitarbeiter langfristig zu halten.

ii. Informieren und Beitrag zur Anpassung der Strategie und des Geschäftsmodells:

Eigener Betrieb (kurz-, mittel- und langfristig): Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Inklusion und Diversity

Die Förderung einer DIE-Kultur (Diversity, Inclusion & Equality) ist ein wichtiger Bestandteil der FACC-Unternehmensstrategie. Initiativen wie Mentoring-Programme, das International Café (ein Sprachaustauschprogramm zwischen Mitarbeitern) oder das FACC-Frauennetzwerk Wings for Women tragen zur Schaffung eines integrativen Arbeitsumfelds bei. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und angepasst, um ihre Effektivität zu maximieren.

Eigener Betrieb (kurz-, mittel- und langfristig): Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch Chancengleichheit, Schulungen und Inklusion

Durch gezielte Schulungsprogramme und Initiativen zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion stärkt FACC die Kompetenzentwicklung und Karrierechancen ihrer Mitarbeiter. Diese Maßnahmen verbessern die Wettbewerbsfähigkeit von FACC und tragen dazu bei, die besten Talente zu gewinnen und zu halten.

Eigener Betrieb (kurz-, mittel- und langfristig): Gleichbehandlung der Geschlechter in der Gehaltsstruktur

Gleichbehandlung und Transparenz in der Vergütungsstruktur sind zentrale Pfeiler der FACC-Unternehmenspolitik. Regelmäßige Überprüfungen der Gehaltsstrukturen stellen sicher, dass geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede beseitigt werden. Diese Bemühungen tragen zur Schaffung eines gerechten und motivierenden Arbeitsumfelds bei.

FACC analysiert und berichtet über den Zusammenhang zwischen wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des eigenen Personals ergeben, sowie deren Beziehung zur Strategie und zu den Geschäftsmodellen des Unternehmens.

Risiken und Chancen aus Impacts und Abhängigkeiten

Risiken (eigener Betrieb; kurz-, mittel- und langfristig):

• Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen. Es besteht die Möglichkeit, dass tarifliche Gehaltserhöhungen zu erheblichen Kostensteigerungen führen, die die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen können. FACC analysiert und prognostiziert derartige Risiken kontinuierlich, um proaktiv Maßnahmen zur Kostenkontrolle zu entwickeln. Gerade im zentraleuropäischen Raum war dies in den vergangenen zwei bis drei Jahren ein großes Thema.

Chancen (eigener Betrieb, jeweils langfristig):

  • Geringere Fluktuation durch flexible Arbeitszeiten und Work-Life-Balance. Flexible Arbeitsmodelle und Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance reduzieren die Fluktuationsrate und führen zu erheblichen Kosteneinsparungen bei der Rekrutierung und Schulung neuer Mitarbeiter.
  • Geringere Fluktuation durch faire Vergütung. Eine faire und wettbewerbsfähige Vergütungsstruktur stärkt die Mitarbeiterbindung und senkt die Fluktuation, wodurch die Rekrutierungskosten langfristig reduziert werden.
  • Geringere Fluktuation durch Aus- und Weiterbildungschancen. Durch Investitionen in Aus- und Weiterbildungsprogramme fördert FACC die berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter, was deren Zufriedenheit und Loyalität erhöht und die Fluktuationsrate senkt.
  • Geringere Fluktuation durch Zugang zu fairer Gesundheitsversorgung. Zusätzliche Gesundheitsleistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, fördern das Wohlbefinden der Mitarbeiter und tragen zur Reduktion der Fluktuationsraten bei.
  • Geringere Fluktuation durch Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Präventive Maßnahmen und gezielte Unterstützungsprogramme schaffen ein sicheres Arbeitsumfeld, welches die Mitarbeiterbindung stärkt und die Fluktuation reduziert.
  • Geringere Fluktuation durch Vielfalt im Management und unter den Mitarbeitern. Eine vielfältige Belegschaft und Führungsebene fördert eine inklusivere Kultur, was die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter erhöht und die Fluktuationskosten senkt.

Fazit

FACC betrachtet die Auswirkungen auf ihre Belegschaft als wichtigen Bestandteil ihrer strategischen und operativen Planungen. FACC möchte mittels diverser Methoden und Prozesse (Arbeitsplatzevaluierungen, Mitarbeiterbefragungen, Audits, etc.) sicherstellen, dass positive Auswirkungen wie Arbeitsplatzsicherheit, Work-Life-Balance und Inklusion maximiert und Risiken minimiert werden. Gleichzeitig nutzt FACC die sich daraus ergebenden Chancen effizient, um nachhaltigen Erfolg zu erzielen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

(S1-SBM 3.14): Alle Personen in der eigenen Belegschaft des Unternehmens, die durch das Unternehmen wesentlich beeinträchtigt werden könnten, sind im Umfang der Offenlegung gemäß ESRS 2 enthalten.

(S1-SBM 3.14a): Arten von Mitarbeitern und Nicht-Mitarbeitern in der eigenen Belegschaft, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt werden könnten, umfasst unter anderem:

  • Allgemeine Mitarbeiter
  • Executive Management: gesamter Vorstand, etc.
  • Engineering & Technical Staff: Ingenieure, Techniker, etc.
  • Health, Safety and Environment (HSE): HSE-Manager, Umweltwissenschaftler, etc.
  • Project Management: Projektmanager, Projektkoordinatoren, etc.
  • Finance & Accounting: Finanzanalysten, Buchhalter, etc.
  • Human Resources: HR-Manager, Recruiter, etc.
  • Information Technology: IT-Spezialisten
  • Supply Chain and Procurement: Beschaffungs- und Lieferkettenmanager
  • Sales & Marketing: Vertriebs- und Marketingmitarbeiter
  • Legal & Compliance: Juristen, Compliance-Manager

Nicht-Mitarbeiter:

  • Contractors: Auftragnehmer
  • Consultants: Management- und technische Berater, etc.
  • Freelancers: Freiberufler
  • Vendors & Suppliers: Geräteanbieter, etc.
  • Joint Venture Bodies: Regierungsinspektoren, Branchenregulierer, etc.
  • Academia & Research Institutions: Akademische und Forschungseinrichtungen
  • Labor Unions: Gewerkschaften
  • Insurance Companies: Versicherungsunternehmen
  • Investors & Analysts: Institutionelle Investoren, Aktienanalysten, etc.
  • Community & Stakeholders: NGOs, Vertreter der lokalen Gemeinschaft, etc.

Diese Gruppen umfassen sowohl Angestellte als auch Selbstständige sowie Personen, die von Dritten bereitgestellt werden und hauptsächlich in Beschäftigungsaktivitäten tätig sind.

(S1-SBM 3.14b): Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen im Zuge des DMAs (Due Diligence Management Approach) identifiziert. Diese Einschätzung basiert auf den Ergebnissen des DMAs, welcher regelmäßig durchgeführt wird, um potenzielle Risiken und Auswirkungen auf die Belegschaft zu analysieren. Im Rahmen des DMAs wurden umfassende Gespräche mit Fachbereichsverantwortlichen geführt und Bewertungen vorgenommen, die gezeigt haben, dass die bestehenden Maßnahmen und Strategien von FACC effektiv sind, um negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter zu minimieren.

Der DMA umfasst die systematische Erfassung von Daten und das Feedback von Mitarbeitern sowie die Überprüfung von Arbeitsbedingungen und Unternehmenspraktiken. Diese Prozesse haben bestätigt, dass FACC keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf ihre Belegschaft verzeichnet, was auf die erwähnten proaktiven Maßnahmen und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsumgebung zurückzuführen ist.

(S1-SBM 3.14c): Beschreibung der Aktivitäten, die zu wesentlichen positiven Auswirkungen führen:

  1. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Mitarbeiter gesundheitliche Sicherheit erlangen:
  • Aktivitäten: Implementierung von umfassenden Gesundheitsund Sicherheitsprogrammen, von regelmäßigen Schulungen und Sicherheitsüberprüfungen.
  • Betroffene Gruppen: Health, Safety and Environment (HSE), Engineering & Technical Staff, Contractors.
  1. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die zu erhöhter Einbeziehung von Mitarbeitern und dadurch zu einer erhöhten Arbeitsplatzsicherheit führen:
  • Aktivitäten: Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und von regelmäßigen Feedback-Sitzungen.
  • Betroffene Gruppen: Project Management, Human Resources, Executive Management.
  1. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die den Mitarbeitern eine höhere Flexibilität ermöglichen:
  • Aktivitäten: Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Home-Office-Möglichkeiten.
  • Betroffene Gruppen: Information Technology, Finance & Accounting, Sales & Marketing.
  1. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, die es den Mitarbeitern besser ermöglichen, Familie und Beruf zu kombinieren:
  • Aktivitäten: Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten und flexiblen Arbeitszeiten.
  • Betroffene Gruppen: Human Resources, Executive Management, Engineering & Technical Staff.
  1. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht wird:
  • Aktivitäten: Einführung von Mitarbeiteranerkennungsprogrammen und Verbesserung der Arbeitsumgebung.
  • Betroffene Gruppen: Alle Mitarbeitergruppen, insbesondere Sales & Marketing, Supply Chain and Procurement.
  1. Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht wird:
  • Aktivitäten: Regelmäßige Gesundheitschecks und Sicherheitsinspektionen.
  • Betroffene Gruppen: Health, Safety and Environment (HSE), Engineering & Technical Staff, Contractors.
  1. Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch Chancengleichheit, Diversität, Schulungen und Inklusion im eigenen Betrieb:
  • Aktivitäten: Durchführung von Schulungen zu Diversität und Inklusion, Förderung von Chancengleichheit.
  • Betroffene Gruppen: Human Resources, Legal & Compliance, Executive Management.
  1. Sicherstellung des Schutzes der Privatsphäre der Mitarbeiter im eigenen Betrieb durch Einhaltung der DSGVO:
  • Aktivitäten: Implementierung von Datenschutzkonzepten und von regelmäßigen Schulungen zur DSGVO.
  • Betroffene Gruppen: Information Technology, Legal & Compliance, Human Resources.

(S1-SBM 3.14d) (S1-SBM 3.16): Beispiele für wesentliche Risiken:

Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen

Unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen können die Betriebskosten erheblich erhöhen und die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen. Dieses Risiko betrifft insbesondere alle Mitarbeiter in tarifgebundenen Positionen. Um dieses Risiko zu mindern, überwacht das Unternehmen kontinuierlich die Tarifverhandlungen und plant entsprechende Budgetreserven ein.

Konkrete Beispiele für die proaktiven Maßnahmen, die FACC entwickelt hat, um die Risiken tariflicher Gehaltserhöhungen zu managen:

  • Effizienzsteigerungsprogramme: FACC hat Programme zur Steigerung der operativen Effizienz implementiert, um Kosten zu senken und die Auswirkungen von Gehaltserhöhungen auszugleichen. Dazu gehören Prozessoptimierungen in der Produktion und der Einsatz von Automatisierungstechnologien.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Durch die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle kann FACC besser auf Produktionsschwankungen reagieren und Personalkosten effizienter steuern.
  • Verhandlungen mit Lieferanten: FACC führt regelmäßige Verhandlungen mit ihren Lieferanten, um bessere Konditionen zu

erzielen und so die gestiegenen Personalkosten teilweise zu kompensieren.

• Investitionen in Weiterbildung: Durch gezielte Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter erhöht FACC deren Produktivität, was langfristig zur Kostensenkung beiträgt.

Verbindung zum durchgeführten DMA (Due Diligence Management Approach)

FACC integriert diese Maßnahmen in ihren Due Diligence Management Approach, indem sie Risiken kontinuierlich analysiert und bewertet, die sich aus tariflichen Gehaltserhöhungen ergeben. Der DMA umfasst regelmäßige Risikoanalysen, bei denen die finanziellen Auswirkungen von Gehaltserhöhungen bewertet werden. Auf Basis dieser Analysen werden die oben genannten Maßnahmen entwickelt und implementiert, um die finanzielle Stabilität von FACC zu gewährleisten. Die Verbindung zum DMA zeigt sich in der systematischen Erfassung und Bewertung von Risiken sowie in der proaktiven Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.

Beispiele für wesentliche Chancen

Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch die Ermöglichung von flexiblen Arbeitszeiten und Work-Life-Balance sowie durch die Förderung von Diversity und faire Vergütung:

Die Einführung flexibler Arbeitszeiten und die Förderung von Work-Life-Balance sowie Diversity und einer fairen Vergütung können die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen, insbesondere für Eltern und Betreuungspersonen. Dies führt zu geringeren Fluktuationsraten und senkt die Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Daher implementiert FACC flexible Arbeitszeitmodelle und fördert aktiv eine diverse und inklusive Unternehmenskultur.

Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch Aus- & Weiterbildungschancen:

Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter erhöhen deren Fähigkeiten und Zufriedenheit, was zu einer geringeren Fluktuation führt, insbesondere bei jüngeren Mitarbeitern und solchen in technischen Rollen. FACC bietet umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, um die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter zu fördern und deren Bindung an das Unternehmen zu stärken.

Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) indem der Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung ermöglicht wird (über die gesetzlichen Vorgaben hinaus):

Zusätzliche Gesundheitsleistungen verbessern die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter, was die Bindung an das Unternehmen stärkt und die Fluktuation reduziert – insbesondere von Mitarbeitern in körperlich anspruchsvollen Rollen. FACC bietet über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Gesundheitsprogramme und -leistungen an, um die Mitarbeitergesundheit zu fördern.

(S1-SBM 3.14e): FACC hat sich dem Ziel verpflichtet, ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu leisten, indem sie ihre Treibhausgasemissionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens reduziert. Aktuell existieren jedoch noch keine konkreten Übergangspläne.

Wesentliche Risiken

Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Einführung neuer Technologien könnten eine Restrukturierung der Produktionsprozesse erfordern, was in einigen Bereichen zu einem Beschäftigungsverlust führen könnte. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Engineering & Technical Staff, Contractors und Project Management.

Wesentliche Chancen

Gleichzeitig bieten diese Maßnahmen auch Chancen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Umschulung der bestehenden Belegschaft. Die Einführung neuer Technologien und die Umstellung auf erneuerbare Energien können zu einer höheren Arbeitsplatzsicherheit und zu neuen Karrieremöglichkeiten führen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Information Technology, Human Resources und Engineering & Technical Staff.

Um diese Chancen zu nutzen und die Risiken zu minimieren, plant FACC umfangreiche Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für die betroffenen Mitarbeiter. Dies soll sicherstellen, dass die Belegschaft die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, um in einer kohlenstoffarmen Wirtschaft erfolgreich zu sein.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen verfolgt FACC eine ganzheitliche Dekarbonisierungsstrategie, die sowohl die direkten Emissionen in den eigenen Betrieben als auch die Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette adressiert und somit den langfristigen Zielen des Unternehmens sowie den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens gerecht wird.

(S1-SBM 3.14f) (S1-SBM 3.14g): Erkennung von Hochrisiko-Betriebsstätten durch Identifizierung:

    1. Geografische Risikofaktoren (regional oder auf Länderebene):
  • Regionen mit erhöhtem Risiko: Südostasien, Sub-Sahara-Afrika, Mittlerer Osten
    1. Sektorspezifische Risikofaktoren:
  • Produktionsstätten
  • Bau- und Infrastrukturentwicklung
  • Lieferketten-Betriebsstätten

FACC verfügt unter anderem über eine Tochtergesellschaft in Südostasien. In dieser Region besteht aufgrund der schwachen Durchsetzung von Arbeitsgesetzen ein höheres Risiko für Zwangs- sowie für Kinderarbeit. Jedoch handelt es sich bei dieser Tochtergesellschaft in dieser Region lediglich um Büroanlagen und keine Produktionsstätten. FACC überwacht auch diese Tochtergesellschaft streng, um sicherzustellen, dass alle ethischen Standards eingehalten werden und frei von Zwangs- und Kinderarbeit sind.

Zusätzlich hat FACC Maßnahmen implementiert, um das Risiko von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in ihren Lieferketten-Betriebsstätten zu minimieren. Dies umfasst regelmäßige Audits und Überprüfungen sowie, wenn nötig, die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen, um die Einhaltung der Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass alle Tochtergesellschaften weltweit den höchsten ethischen Standards entsprechen und keine Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit stattfindet.

(S1-SBM 3.15): Identifikation von Risikogruppen:

  • Geschlecht: Frauen könnten in bestimmten Arbeitsumgebungen einem höheren Risiko von Diskriminierung oder Belästigung ausgesetzt sein.
  • Alter: Ältere Mitarbeiter könnten bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt sein.
  • Behinderung: Mitarbeiter mit Behinderungen (gem. BEinstG in Österreich und ähnlichen, anwendbaren Gesetzen bei den anderen Standorten) könnten in bestimmten Arbeitsumgebungen oder bei bestimmten Tätigkeiten einem höheren Risiko von Unfällen oder Diskriminierung ausgesetzt sein.
  • LGBTQ+: LGBTQ+-Mitarbeiter könnten einem höheren Risiko von Diskriminierung oder Belästigung ausgesetzt sein.
  • Ethnizität: Mitarbeiter aus ethnischen Minderheiten könnten einem höheren Risiko von Diskriminierung oder Belästigung ausgesetzt sein.

Methodologie zur Identifizierung von Risiken

Mitarbeiterbefragungen und Feedback: FACC führt regelmäßige Umfragen und Feedback-Sitzungen durch, um die Erfahrungen und Bedenken der Mitarbeiter zu erfassen.

Datenanalyse: FACC führt regelmäßig Analysen von Mitarbeiterdaten durch, um Muster und Trends zu identifizieren, die auf erhöhte Risiken hinweisen könnten.

Vorfallmeldesysteme: FACC verfügt über Systeme zur Meldung von Vorfällen, um Risiken und Probleme frühzeitig zu erkennen.

Maßnahmen zur Risikominderung

Richtlinien und Governance: FACC hat Richtlinien zur Diversität und Inklusion sowie Anti-Diskriminierungs- und Belästigungsrichtlinien eingeführt.

Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme: FACC verfügt über Programme zur Entwicklung von Führungskräften und zur Sensibilisierung im Hinblick auf die Themen Diversität und Inklusion.

Unterstützungssysteme und Ressourcen: FACC verfügt über Mentoring- und Sponsoring-Programme zur Unterstützung gefährdeter Gruppen.

Beschwerdemechanismen und Meldesysteme: FACC verfügt über Schutzmechanismen für Whistleblower und Systeme zur Meldung von Beschwerden.

Überwachung und kontinuierliche Verbesserung

Regelmäßige Bewertungen: FACC führt regelmäßig Arbeitsplatz-Audits und Mitarbeiterfeedback zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch.

Berichterstattung und Transparenz: FACC veröffentlicht Jahresberichte und bindet ihre Stakeholder ein, um die Fortschritte und Herausforderungen transparent zu machen.

3.1.1. DR S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

(S1-1.19):

Policy 1 – Code of Conduct (CoC)

Policy 2 – Datenschutz-Policy

Policy 3 – Health and Safety Policy

Der Code of Conduct behandelt neben den Themen Korruption und Bestechung sowie den menschenrechtlichen Belangen (z. B. faire Arbeitsbedingungen) folgende Bereiche: allgemeines Verhalten, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Unternehmenseigentum, Interessenkonflikte, Kartellverbot, Insiderinformation, Exportkontrolle, Umweltschutz und Qualitätspolitik. Ebenso fordert das Unternehmen auch von seinen Kunden und Lieferanten gewisse Werte und Verhaltensgrundsätze ein. Dies ist wichtig, denn FACC möchte mit Partnern zusammenarbeiten, die dieselben Werte und Grundsätze vertreten wie das Unternehmen selbst.

Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

  • Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität infolge der Reduktion von Gewalt und Belästigung.
  • Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität durch eine nicht-diskriminierende Gehaltsstruktur im eigenen Betrieb.
  • Geringere Fluktuation (sinkende Recruiting-Kosten) durch Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Datenschutz-Policy dient dazu, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken, indem sie Transparenz über die Datenverarbeitungspraktiken des Unternehmens bietet und sicherstellt, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll und gesetzeskonform behandelt werden.

Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

• Sicherstellung des Schutzes der Privatsphäre der Mitarbeiter im eigenen Betrieb durch Einhaltung der DSGVO.

Die Health and Safety Policy befasst sich nach der ISO 45001 mit der Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds durch die Implementierung eines systematischen Ansatzes zum Management von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs):

• Schaffung von Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb, durch die die Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht wird.

Umfang des Konzepts:

Der Code of Conduct von FACC gilt für alle Mitarbeiter der FACC.

Die Datenschutz-Policy hingegen gilt für alle Mitarbeiter der Standorte innerhalb der Europäischen Union.

Die Health and Safety Policy gilt ebenso für alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten.

Öffentlich zugänglich ist lediglich der Code of Conduct über u. a. die Homepage oder das Intranet von FACC. Alle weiteren erwähnten Konzepte sind nur intern für FACC-Mitarbeiter über SAP oder das unternehmenseigene Intranet jederzeit abrufbar.

Verantwortungen bei FACC

Der General Counsel ist verantwortlich für die Implementierung und Umsetzung des Code of Conduct sowie der Datenschutz-Policy. Er berichtet direkt an den Finanzvorstand (CFO) und den Vertriebsvorstand (CSO) der FACC. Der Health and Safety Manager hingegen ist verantwortlich für die Health and Safety Policy. Bis einschließlich Juni 2025 berichtet er direkt an den Vorstand für das operative Geschäft (COO). Ab Juni erfolgt die Berichtslinie direkt an den Chief Executive Officer (CEO).

Die Health and Safety Policy wird regelmäßig im Zuge des externen ISO 45001-Audits überprüft.

Zugangsmöglichkeiten zum Konzept

Der Code of Conduct ist auf der FACC-Unternehmenswebsite zugänglich. FACC kommuniziert die Konzepte auch über interne Kanäle, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen. Die Health and Safety Policy ist im FACC-Intranet zugänglich, und wird mittels Schulungen so kommuniziert, dass hier alle Mitarbeiter ebenfalls über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen.

(S1-1.20) (S1-1.20a): Respekt für Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte

FACC verpflichtet sich zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte aller Mitarbeiter, wie sie in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert sind. FACC verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen. Zudem setzt sich FACC für faire Löhne, Gleichberechtigung und Diversität durch zahlreiche Initiativen ein.

So wurde FACC für ihre vielfältigen Maßnahmen in puncto Vereinbarkeit von Beruf und Familie als familienfreundliche Arbeitgeberin mit einem staatlichen Gütezeichen ausgezeichnet.

Flexible Arbeitszeitmodelle oder das Angebot ganztägiger Kinderbetreuung tragen bei FACC seit Jahren wesentlich zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Mit der Gründung des Frauennetzwerkes FACC Wings for Women wurde vor zwei Jahren ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung von Frauen während ihres Berufslebens und damit verbunden auch für mehr Chancengleichheit gesetzt.

Über 300 Arbeitszeitmodelle

Über 300 unterschiedliche Arbeitszeitmodelle im Unternehmen unterstreichen die Flexibilität, die FACC ihren Mitarbeitern bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit bietet. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Umfelds, das besonders auf die Bedürfnisse von Familien eingeht. Dazu zählt u. a. ein Fokus auf Jobsharing – auch bei Führungspositionen. Dadurch wird in Teilzeit arbeitenden Müttern oder Vätern die lückenlose Fortsetzung ihrer Karriere ermöglicht. Neben Gleitzeit und Home-Office wird Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit auch für Produktionsmitarbeiter.

FACC als eine der attraktivsten Arbeitgebermarken Österreichs

Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte spielen Maßnahmen für mehr Diversität und Familienfreundlichkeit eine große Rolle – auch angesichts des nach wie vor bestehenden Fachkräftemangels. Die erfolgreiche Positionierung von FACC als familienfreundliche Arbeitgeberin zeigt sich auch an einer groß angelegten Studie des Personaldienstleisters Randstad, innerhalb welcher FACC österreichweit zu den sechs besten Arbeitgebern zählte. In Oberösterreich wurde der erste Platz erreicht. Auch der Erhalt des Leading Employer Award 2024 unterstreicht die Position von FACC als einer der TOP-Arbeitgeber Österreichs.

(S1-1.20b): Engagement mit der eigenen Belegschaft

FACC schätzt eine offene und transparente Kommunikation mit der Belegschaft und fördert ein Umfeld des gegenseitigen Respekts und der Zusammenarbeit. FACC pflegt dahingehend offene Kommunikationswege durch regelmäßige Meetings und Feedback-Mechanismen, um die Anliegen der Belegschaft zu verstehen und anzugehen. Zudem unterstützt FACC Mitarbeitervertretungen (den Betriebsrat) und fördert eine inklusive Unternehmenskultur. Die Vermeidung von Benachteiligungen einzelner Mitarbeiter – z. B. durch eine Ungleichbehandlung bei der Einstellung, der Entlohnung, den Aufstiegschancen oder bei Aus- und Weiterbildung – erhöht die Attraktivität des Arbeitsplatzes und ist daher für FACC ein zentrales Anliegen. Deshalb setzt FACC stark auf Chancengleichheit, Inklusion und gelebte Diversität.

(S1-1.20c): FACC ist bestrebt, Menschenrechtsauswirkungen, die sich aus ihren Aktivitäten ergeben, zu adressieren, wirksame Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und sicherzustellen, dass betroffene Personen angemessene Unterstützung erhalten.

FACC hat robuste Beschwerdemechanismen (Whistleblowersystem) eingerichtet, die allen Mitarbeitern zugänglich sind, um sicherzustellen, dass Beschwerden und Bedenken umgehend und fair behandelt werden. Zudem pflegt FACC eine Kultur der offenen Kommunikation, wobei jeder Mitarbeiter angehalten ist, das direkte Gespräch mit seinem Vorgesetzten zu suchen. Auch die FACC Mitarbeitervertreter können jederzeit angesteuert werden. Sollte es zu einer Meldung (anonym oder nicht) kommen, wird diese von den zuständigen Mitarbeitern im Compliance Bereich behandelt und untersucht.

(S1-1.21) (S1-1.22): Ausrichtung der Richtlinien an international anerkannten Instrumenten

Die Menschenrechts- und Arbeitsrechtspolitiken von FACC sind an den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der ISO 45001-Norm ausgerichtet. Die ILO-Konventionen bilden die Grundlage für die Verpflichtung von FACC zu fairen Arbeitsbedingungen und zur Achtung der Arbeitsrechte. Die ISO 45001- Zertifizierung unterstützt FACC dabei an den österreichischen Standorten (ausgenommen von der Zertifizierung in Österreich ist das Büro in Wien), ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. FACC integriert diese Standards in ihren Richtlinien (Code of Conduct, Arbeitsanweisungen, etc.) durch einen strukturierten Überprüfungsprozess, der sicherstellt, dass alle neuen Versionen der Richtlinien mit den internationalen Arbeitsrechts- und Sicherheitsstandards übereinstimmen sowie inhaltlich an die UN Guiding Principles on Business and Human Rights angelehnt sind. Darüber hinaus bietet FACC Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen an und implementiert umfassende Monitoring- und Berichtssysteme, um die Einhaltung dieser Standards kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Diese Ansätze stärken das Engagement von FACC für die Sicherheit, Gesundheit und Rechte ihrer Mitarbeiter. Zudem bietet FACC Pflichtschulungen innerhalb des Unternehmens an, um das Wissen und die Achtsamkeit für diese Themen zu erhöhen. Die Unternehmensrichtlinien adressieren explizit die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. FACC verpflichtet sich, alle Formen von Zwangs- und Kinderarbeit strikt abzulehnen und sicherzustellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette keine Praktiken des Menschenhandels vorkommen. Diese Verpflichtungen sind in den Verhaltenskodizes und Lieferantenrichtlinien von FACC verankert. Zudem führt FACC regelmäßige Audits und Schulungen durch, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten.

(S1-1.23): Gemäß der Health and Safety Policy von FACC und der ISO 45001-Norm werden Unfälle und Beinaheunfälle, sowie deren Ursachen, genau analysiert und seitens FACC wird durch einen hohen Trainings- und Schulungsaufwand an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsroutine und Sicherheit gearbeitet. So wurde in ein neues Trainingscenter investiert, um das Onboarding neuer Mitarbeiter laufend zu verbessern und auch der Internationalisierung der Belegschaft verstärkt Rechnung zu tragen. Konzernweit neu eingeführt wurden außerdem Sicherheitsvideos, worin Mitarbeiter die korrekte Anwendung des Hautschutzes sowie das richtige Verhalten im internen Werksverkehr vermittelt wird. Die Videos laufen auf den Bildschirmen am Shopfloor, sind multilingual gestaltet und somit für alle Mitarbeiter verständlich. Etablierte Instrumente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei FACC sind Prozesse, wie eine konzernweite Meldeplattform für Beinaheunfälle und unsichere Zustände, eine strukturierte Aufarbeitung und Maßnahmensetzung bei Arbeitsunfällen, Safety Walks mit einem Teilnehmerfeld von Mitarbeitern bis zum Vorstand und regelmäßige Zero Accident Gate Meetings, bei denen Maßnahmen von Führungskräften und Präventivfachkräften festgelegt und deren Umsetzung proaktiv überwacht werden.

(S1-1.24a): FACC akzeptiert keine Form von Diskriminierung, die auch im Code of Conduct verankert ist. Inhaltlich umfassen der Code of Conduct unter anderem die Förderung von Chancengleichheit, die Verhinderung von Belästigung, Nicht-Vergeltung und Initiativen zur Vielfalt und Inklusion. Ziel von FACC ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist und gleiche Chancen für alle bietet.

(S1-1.24b): Der Code of Conduct von FACC deckt spezifisch Diskriminierungsgründe ab, darunter rassische und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Herkunft oder soziale Herkunft. Diese Richtlinien stellen sicher, dass alle Mitarbeiter fair und gerecht behandelt werden, in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und internationalen Standards. Weitere, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen werden aktuell nicht ergriffen.

(S1-1.24c): Zum Berichtsstichtag gab es bei FACC keine spezifischen Richtlinienverpflichtungen, die sich auf Inklusion oder positive Maßnahmen für besonders gefährdete Gruppen innerhalb der Belegschaft beziehen.

(S1-1.24d): Offenlegung, ob und wie diese Richtlinien durch spezifische Verfahren umgesetzt werden, um Diskriminierung zu verhindern, zu mindern und zu bekämpfen, sowie um Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen zu fördern:

Zum Berichtsstichtag gab es bei FACC keine spezifischen Verfahren zur Umsetzung solcher Richtlinien, da aktuell keine spezifischen Richtlinienverpflichtungen bestehen.

Bei der Entwicklung der Health and Safety Policy, der Datenschutz-Policy und des Code of Conduct berücksichtigte FACC die Interessen ihrer wichtigsten Stakeholder:

Health and Safety Policy

Interne Stakeholder: Die Bedürfnisse und Sicherheitsanforderungen der Mitarbeiter wurden durch regelmäßige Konsultationen mit Arbeitsmedizinern durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Arbeitsumgebung sicher und gesundheitsfördernd gestaltet ist. Das Feedback von Mitarbeitern wird hier selbstverständlich miteinbezogen und als sehr wichtig erachtet.

Externe Stakeholder: FACC beachtete auch die Erwartungen von Regulierungsbehörden und Kundenvorgaben, um sicherzustellen, dass die Policy den höchsten Standards entspricht.

Datenschutz-Policy

Mitarbeiter und Kunden: Die Policy wurde unter Berücksichtigung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten entwickelt

Regulierungsbehörden: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Schutz der Datenintegrität standen im Mittelpunkt der Policy-Entwicklung.

Code of Conduct (CoC)

Mitarbeiter: Die Entwicklung des Code of Conduct erfolgte unter Einbeziehung von Mitarbeiterfeedback – in Vertretung durch den Betriebsrat, um sicherzustellen, dass die Konzepte praktikabel und verständlich sind.

Geschäftspartner: Die Erwartungen und Anforderungen von Kunden und Lieferanten wurden einbezogen, um sicherzustellen, dass der Code of Conduct auch in der Zusammenarbeit mit externen Partnern anwendbar ist.

(ESRS 2.62): Für alle, aktuell nicht in S1-1.19 erwähnten IROS, existieren bis dato noch keine Konzepte bei FACC.

FACC befindet sich in einem kontinuierlichen Prozess der Überprüfung und Anpassung ihrer Strategien und Prozesse. Im Zuge des erstmalig durchgeführten DMA wurde FACC auch auf fehlende niedergeschriebene Prozesse aufmerksam. Die entsprechenden Konzepte sollen kurz- bis mittelfristig entwickelt werden. Im Geschäftsjahr 2025 gab es noch keine finalen, berichtsfähigen Inhalte.

3.1.2. DR S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

(S1-2.27) (S1-2.27a-e): Die Einbindung der Mitarbeiter der FACC erfolgt sowohl direkt mit der eigenen Belegschaft als auch über Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat), welche im Zuge der DMA aber auch in anderen (teilweise externen) Audits über ihre gewonnene Sichtweise berichten. Ebenso werden Informationen, Wünsche, Anregungen, Beschwerden, teilweise direkt an HR herangetragen. Auch hier werden im Zuge der DMA sowie in anderen – teilweise externen – Audits und Management Reviews die gewonnenen Informationen berichtet. Eigene, speziell dafür abgestellte Mitarbeiter (außerhalb des Betriebsrates) gibt es aktuell dafür nicht.

Die Auswirkungen des Transformationsprozesses im Sinne von CO2-Minderungen sind aktuell noch zu gering, um tatsächliche Auswirkungen innerhalb der Belegschaft zu haben bzw. Maßnahmen implementieren zu müssen.

Die Einbindung erfolgt auf verschiedenen Stufen, einschließlich regelmäßiger Umfragen und Feedback-Sitzungen (Mitarbeitergespräche), Mitarbeiterforen und -ausschüssen sowie Veranstaltungen (z. B. FACC Wings for Women, Betriebsversammlungen), aber auch durch Schulungen und Meldesysteme. Diese Aktivitäten finden teils jährlich, vierteljährlich und anlassbezogen statt. Beispielsweise werden Mitarbeitergespräche jährlich und Wings for Women Veranstaltungen quartalsweise durchgeführt.

Verantwortungen bei der FACC

Die Leiterin der Personalabteilung (Vice President HR), die direkt an den Vorstandsvorsitzenden (CEO) berichtet, ist verantwortlich für die Überwachung dieser Einbindung und dafür, dass die Ergebnisse verwertet werden.

Konzepte

Der Code of Conduct der FACC, als globale Rahmenvereinbarung mit Arbeitnehmervertretern, ermöglicht es dem Unternehmen, zusätzlich zu seinen Initiativen und Plattformen, Einblicke in die Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte zu erhalten:

  • Regelmäßige Konsultationen: Der Code of Conduct wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Dies fordert Treffen und Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern (dem Betriebsrat), bei denen Anliegen und Perspektiven der Belegschaft direkt diskutiert werden können. Diese Treffen bieten eine Plattform für den offenen Austausch und helfen, aktuelle Themen und Herausforderungen zu identifizieren.
  • Whistleblower-System: Ein integraler Bestandteil des Codes of Conduct ist ein Whistleblower-System, das den Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße gegen Menschenrechte oder andere Bedenken anonym zu melden. Dies trägt dazu bei, dass FACC ein

umfassendes Bild von den Herausforderungen und Bedürfnissen der Belegschaft erhält.

• Durch diese Maßnahmen stellt der Code of Conduct sicher, dass FACC kontinuierlich Einblicke in die Perspektiven ihrer Belegschaft erhält und diese in die Unternehmensstrategie und -entscheidungen einfließen lässt.

Die Wirksamkeit der Einbindung wird durch die Analyse von Mitarbeiterfeedback aus Umfragen, Meetings, Ausschüssen, Audits und direkten Gesprächen bewertet. Das Unternehmen erarbeitet bei Bedarf Maßnahmen, basierend auf diesem Feedback, und verfolgt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um sicherzustellen, dass die Einbindung effektiv ist.

(S1-2.28): FACC identifiziert "gefährdete" Gruppen wie Frauen oder Migranten und führt maßgeschneiderte Einbindungsinitiativen durch. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern, Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme sowie spezielle Veranstaltungen, um sicherzustellen, dass die Perspektiven dieser Gruppen berücksichtigt werden.

(S1-2.AR-25):

a) FACC engagiert sich speziell für gefährdete oder marginalisierte Personen, indem das Unternehmen spezifische Ansätze verfolgt und potenziellen Barrieren besondere Aufmerksamkeit schenkt.

b) Das Unternehmen berücksichtigt potenzielle Barrieren wie sprachliche und kulturelle Unterschiede und Geschlechtergleichgewichte sowie Spaltungen innerhalb einer Gemeinschaft oder Gruppe.

c) FACC stellt sicher, dass die Informationen für die Belegschaft verständlich und zugänglich sind, indem geeignete Kommunikationskanäle in Deutsch, aber auch in Englisch angeboten und genutzt werden.

d) Bei auftretenden Interessenkonflikten innerhalb der Belegschaft wird versucht, diese durch transparente Prozesse und Gespräche, eine etwaige Verschiebung innerhalb der Verantwortungskette durch Zuständigkeitsveränderungen zu lösen. 2025 gab es einen Vorfall, der wie oben beschrieben behandelt wurde.

e) FACC achtet darauf, die Menschenrechte der Arbeitskräfte des Unternehmens zu respektieren, einschließlich ihrer Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit durch Einhaltung des CoCs sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben an den jeweiligen Standorten.

3.1.3. DR S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können

(S1-3.32) (S1-3.32a): FACC hat Prozesse implementiert, um negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu identifizieren, zu melden, zu bewerten und zu beheben.

Diese Prozesse umfassen

  • Identifikation und Meldung: Mitarbeiter werden ermutigt, Probleme über verschiedene Kanäle zu melden, einschließlich direkter Vorgesetzter, der Personalabteilung oder anonym über die FACC-Hotline.
  • Bewertung und Untersuchung: Gemeldete Probleme werden von einem geschulten Team bewertet und untersucht, um die Ursache und den Umfang der negativen Auswirkungen zu bestimmen.
  • Lösung und Abhilfe: Nach der Untersuchung werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Probleme zu lösen und die negativen Auswirkungen zu beheben.
  • Nachverfolgung und Feedback: Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen wird durch die Nachverfolgung und das Feedback von Mitarbeitern überwacht, um sicherzustellen, dass ähnliche Probleme nicht erneut auftreten.
  • Bewertung der Wirksamkeit: FACC bewertet die Wirksamkeit der bereitgestellten Abhilfemaßnahmen durch die Überwachung des Mitarbeiterfeedbacks, die Verfolgung der Umsetzungsfristen und die Bewertung, ob ähnliche Probleme erneut auftreten können.

(S1-3.32b): FACC bietet mehrere Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern und adressieren kann:

Direkte Kommunikation: Mitarbeiter können Bedenken direkt mit ihren Vorgesetzten, Abteilungsleitern oder mit benannten HR-Vertretern besprechen.

Anonyme Meldung: Es gibt eine anonyme Hotline (Whistleblower-Hotline), über die Mitarbeiter Bedenken melden können, ohne ihre Identität preiszugeben.

Offene-Tür-Politik: Führungskräfte und HR-Vertreter sowie der Betriebsrat stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung, um Bedenken und Probleme zu besprechen.

(S1-3.32c): FACC hat einen formellen Beschwerdebehandlungsmechanismus eingerichtet:

Benannte Personen: Geschulte HR- sowie Legal-Mitarbeiter überwachen den Beschwerdeprozess und stellen sicher, dass alle Beschwerden konsistent und fair behandelt werden.

Definierte Verfahren: Es gibt klare Verfahren zur Einreichung, Untersuchung und Lösung von Beschwerden in der Whistleblower Policy von FACC.

Dokumentation und Verfolgung: Alle Beschwerden werden dokumentiert und ihr Fortschritt wird von der Einreichung bis zur Lösung verfolgt, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.

(S1-3.32d): FACC unterstützt die Verfügbarkeit dieser Kanäle durch:

Schulung und Bewusstsein: Bereitstellung von Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte zur Nutzung der Beschwerdekanäle und zur Bewusstseinsschaffung der Bedeutung offener Kommunikation.

Zugänglichkeit der Kanäle: Sicherstellung, dass alle FACC-Mitarbeiter einen einfachen Zugang zu den Beschwerdekanälen haben, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Standort.

Kampagnen zur Bewusstseinsschaffung: Durch das Anbringen von Postern in den Gebäuden, durch Desktop-Notifikationen auf Arbeitsgeräten oder in der Mitarbeiter Space-App werden Mitarbeiter auf diese Möglichkeiten hingewiesen.

(S1-3.32e): FACC verwendet folgende Methoden zur Verfolgung und Überwachung von aufgeworfenen Problemen:

Verfolgungsmechanismen: Nutzung von Verfolgungssystemen, um den Fortschritt von Beschwerden von der Einreichung bis zur Lösung zu überwachen und Transparenz und Verantwortlichkeit sicherzustellen.

Feedback-Schleifen: Mitarbeiter Feedback (etwa über die 2025 durchgeführte Mitarbeiterbefragung) wird gesammelt, um die Wirksamkeit der Beschwerdekanäle zu bewerten und kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen.

(S1-3.33): Auf Basis der folgenden Themen bewertet FACC, ob die eigene Belegschaft über die Strukturen und Prozesse zur Äußerung von Bedenken informiert ist und diesen vertraut:

Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Mechanismen: Regelmäßige Umfragen und Feedback-Sitzungen, um das Bewusstsein und Vertrauen der Mitarbeiter zu bewerten.

Schulungs- und Bewusstseinsprogramme: Schulungen und Programme zur Sensibilisierung über die verfügbaren Kanäle und deren Nutzung.

Nutzung und Analyse der Kanäle: Überwachung der Nutzung der Beschwerdekanäle und Analyse der eingegangenen Beschwerden.

Im Code of Conduct der FACC wird ganz klar festgehalten, dass Meldungen über die FACC-Whistleblower-Hotline erwünscht sind. Das Unternehmen erachtet Meldungen als Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und garantiert seinen Mitarbeitern, dass Meldungen keine Vergeltungsmaßnahmen folgen.

3.1.4. DR S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

(S1-4.37): Zertifizierung Beruf und Familie: FACC hat mit Ende des Geschäftsjahres 2024 bzw. Beginn des Geschäftsjahres 2025 die Zertifizierungsphase für "Beruf und Familie" positiv abgeschlossen. Die Zertifizierung "Beruf und Familie" in Österreich kann darauf hindeuten, dass Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben umgesetzt werden. Eine Zertifizierung dieser Form kann dazu beitragen, Aspekte wie Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu unterstützen, die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und die Unternehmensreputation zu stärken. Zudem kann sie Impulse für maßgeschneiderte Lösungen zur Verbesserung der Work-Life-Balance geben.

Wings for Women: Ein Programm zur Förderung von Frauen im Unternehmen, das Mentoring und Karriereentwicklungsmöglichkeiten bietet, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

International Café: Eine Initiative zur Förderung interkultureller Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen internationalen und lokalen Mitarbeitern.

Arbeitszeitmodelle: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden und die Work-Life-Balance zu verbessern.

Onboarding Journey seit Jänner 2025: Einführung eines neuen Onboarding-Prozesses, bei dem neue Mitarbeiter über die Space-App wichtige Informationen erhalten und durch Meinungsumfragen am Ende des Prozesses Feedback geben können.

Maßnahmen

Unternehmensweite Umsetzung: Alle Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter und Standorte der FACC in Österreich, mit besonderem Fokus auf die Förderung der Vielfalt und Inklusion sowie der Work-Life-Balance.

Fokus auf Vielfalt und Inklusion: Spezielle Programme wie Wings for Women und das International Café zielen darauf ab, die Diversität im Unternehmen zu stärken und eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern.

Zeithorizonte für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen

Zertifizierung Beruf und Familie: Der Zertifizierungsprozess war mit Jänner 2025 abgeschlossen. Der Maßnahmenplan wird darauffolgend in der FACC implementiert.

Wings for Women und International Café: Diese Programme sind laufend aktiv, mit regelmäßigen Evaluierungen zur Verbesserung.

Arbeitszeitmodelle: Flexibilisierungen sind bereits eingeführt und werden fortlaufend angepasst.

Onboarding Journey: Startete im Januar 2025 mit kontinuierlichen Updates basierend auf dem Feedback aus den Meinungsumfragen.

(S1-4-38a-d): Gesundheit und Sicherheit: Implementierung strenger Sicherheitsprotokolle und regelmäßiger Schulungen, um die gesundheitliche Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Flexibilität und Work-Life-Balance: Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.

Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: Bei Vorfällen werden sofortige Maßnahmen ergriffen, einschließlich medizinischer Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz, um zukünftige Risiken zu minimieren.

Alle bereits erwähnten Maßnahmen: Karriereentwicklung und Schulungen: Bereitstellung von Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, um die Arbeitsplatzattraktivität zu erhöhen.

Diversität und Inklusion: Förderung von Chancengleichheit und einer nicht-diskriminierenden Gehaltsstruktur.

Schutz der Privatsphäre: Einhaltung der DSGVO zur Sicherstellung des Schutzes der Mitarbeiterdaten.

Regelmäßige Überwachung: Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsinspektionen (etwa von täglichen Safety Walkthroughs und permanente Evaluierung der Arbeitsplätze durch Arbeitsmediziner) und Audits.

Mitarbeiterfeedback: Nutzung von Umfragen und Feedback-Mechanismen (z. B. Whistleblower Hotline), um die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu bewerten.

Unabhängige Audits: Durchführung unabhängiger Bewertungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Richtlinien und zur Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten.

(S1-4-39): Um die geeigneten Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu ermitteln, nutzt FACC die Einbindung von Stakeholdern. Durch die Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften erhält das Unternehmen wertvolle Einblicke in mögliche negative Auswirkungen und versteht die Perspektiven und Anliegen seiner Stakeholder. Darüber hinaus gewährleistet das Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, indem es seine internen Praktiken an relevanten Arbeitsgesetzen, Vorschriften und internationalen Menschenrechtsstandards ausrichtet.

(S1-4-40) (S1-4-40a): Kostensteigerungen durch unerwartet hohe tarifliche Gehaltserhöhungen: Um dieses Risiko zu mindern, plant FACC die Einführung langfristiger Gehaltsstrategien und regelmäßiger Marktanalysen, um Gehaltserhöhungen besser vorherzusehen und zu budgetieren. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch regelmäßige Finanzanalysen und Budgetüberprüfungen überwacht.

(S1-4-40b): Geringere Fluktuation durch flexible Arbeitszeiten und Work-Life-Balance: Um diese Chance zu nutzen, setzt FACC auf flexible Arbeitszeitmodelle und fördert die Work-Life-Balance, was zu einer höheren Mitarbeiterbindung und geringeren Recruiting-Kosten führt.

Geringere Fluktuation durch angemessene und faire Vergütung: FACC stellt sicher, dass ihre Vergütungsstrukturen wettbewerbsfähig und fair sind, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und die Fluktuation zu senken.

Geringere Fluktuation durch Chancen in der Aus- und Weiterbildung: FACC bietet umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, um die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter zu fördern und ihre Bindung an das Unternehmen zu stärken.

Geringere Fluktuation durch Zugang zu Gesundheitsversorgung: FACC bietet über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Gesundheitsleistungen an, um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu fördern und ihre Loyalität zum Unternehmen zu erhöhen.

(S1-4-41): Offenlegung, ob und wie das Unternehmen sicherstellt, dass seine eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft verursachen oder dazu beitragen:

FACC hat verschiedene Maßnahmen implementiert, um sicherzustellen, dass die eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft verursachen oder dazu beitragen. Diese Maßnahmen umfassen:

1. Robustes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem

FACC hat ein umfassendes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem implementiert, das sicherstellt, dass alle Arbeitsplätze sicher und gesund sind. Dieses System umfasst Konzepte, Verfahren und Kontrollen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken.

  1. Regelmäßige Sicherheits-Audits und Inspektionen

FACC führt regelmäßige Sicherheits-Audits und Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Audits helfen dabei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

3. Mitarbeiterschulung und -entwicklung

FACC bietet regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter an, um zu gewährleisten, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um sicher und effizient zu arbeiten. Diese Schulungen umfassen Themen wie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und berufliche Entwicklung.

  1. Zusammenarbeit mit der Industrie und Regulierungsbehörden

FACC arbeitet eng mit Branchenverbänden und Regulierungsbehörden zusammen (etwa mit Verbänden wie der European Aviation Safety Agency (EASA), der International Air Transport Association (IATA)), um sicherzustellen, dass alle Praktiken den gesetzlichen Anforderungen und Branchenstandards entsprechen. Diese Zusammenarbeit hilft dabei, bewährte Verfahren zu teilen und kontinuierliche Verbesserungen zu fördern.

  1. Beschwerdemechanismen und Feedback-Kanäle

FACC hat Mechanismen eingerichtet, über welche Mitarbeiter Bedenken und Beschwerden äußern können. Diese Kanäle sind darauf ausgelegt, Probleme schnell zu identifizieren und zu lösen, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft zu minimieren.

6. Datenschutz und Datennutzung

FACC stellt sicher, dass alle Praktiken im Umgang mit Mitarbeiterdaten den Datenschutzgesetzen entsprechen. Dies umfasst die Implementierung von Datenschutzkonzepten, dem Monitoring etwaiger Meldungen und Vorfällen sowie regelmäßige Schulungen zur DSGVO, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen.

Umgang mit Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und anderen geschäftlichen Zwängen:

FACC erkennt an, dass es gelegentlich Spannungen zwischen der Vermeidung oder Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und anderen geschäftlichen Zwängen geben kann. In solchen Fällen verfolgt FACC einen ausgewogenen Ansatz, der die folgenden Maßnahmen umfasst:

  • Transparente Kommunikation: FACC fördert eine offene und transparente Kommunikation mit ihren Mitarbeitern, um sicherzustellen, dass sie über die getroffenen Entscheidungen und deren Auswirkungen informiert sind. Dies umfasst regelmäßige Meetings und Informationsveranstaltungen.
  • FACC strebt nach ausgewogenen Lösungen, die sowohl die Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen als auch die Erfüllung geschäftlicher Anforderungen ermöglichen. Dazu können unter anderem die Anpassung von Arbeitsprozessen, die Einführung neuer Technologien oder die Umgestaltung von Arbeitsplätzen gehören. Derzeit erfolgt die Berichterstattung noch in Anlehnung an die ESRS-Vorgaben. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine umfassenden Auswertungen oder Ergebnisse vor, die aufzeigen, wie sich die bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten von FACC auf die eigene Belegschaft ausgewirkt haben.

Aktuell gibt es noch kein Zusammenspiel zwischen Risikomanagement und den analysierten IROs im Bereich der eigenen Belegschaft. Dementsprechend wurden auch externe Abhängigkeiten noch nicht evaluiert.

(S1-4-43): FACC weist derzeit Ressourcen für die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter zu, um das Verständnis und das Management wesentlicher Auswirkungen zu verbessern. Im letzten Jahr wurden viele Arbeistunden unserer Mitarbeiter für Schulungen zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und beruflicher Entwicklung verwendet. Darüber hinaus investiert FACC kontinuierlich in Gesundheits- und Sicherheitsprogramme, einschließlich der Bereitstellung von Schutzausrüstung und der Durchführung regelmäßiger Sicherheitsinspektionen. Ein Team von geschulten HR-Mitarbeitern überwacht die Implementierung dieser Maßnahmen und stellt sicher, dass alle Arbeitsplätze den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Unabhängige Untersuchungsteams bearbeiten Berichte über negative Auswirkungen und Vergeltungsmaßnahmen, um Unparteilichkeit und Fairness im Lösungsprozess zu gewährleisten.

Durch diese Maßnahmen stellt FACC sicher, dass die eigenen Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Belegschaft verursachen oder dazu beitragen und gleichzeitig die geschäftlichen Anforderungen erfüllt werden.

3.1.5. DR S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

(ESRS 2.62) (ESRS 2.81): Die nach ISO 45001 zertifizierte FACC verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 an ihren österreichischen Standorten eine Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR/1.000.000) von 8,4. Damit wurde das angestrebte Ziel von 10,0 klar unterschritten und eine weitere Verbesserung gegenüber dem Vorjahreswert von 11,4 erzielt.

Für das Geschäftsjahr 2026 hat sich FACC das Ziel gesetzt, die LTIFR auf 8,0 zu senken. Da das Ergebnis 2025 bereits ein sehr gutes und deutlich verbessertes Sicherheitsniveau widerspiegelt, liegt der Fokus für 2026 darauf, dieses Niveau vorrangig zu stabilisieren und nachhaltig zu halten. Vor diesem Hintergrund wurde das Ziel bewusst moderat auf 8,0 festgelegt.

Die Ursachen für Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle werden bei FACC genau analysiert und es wird durch einen hohen Trainingsund Schulungsaufwand an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsroutine und Sicherheit gearbeitet. So wurde 2024 in ein neues Trainingscenter investiert, um das Onboarding neuer Mitarbeiter laufend zu verbessern und auch der Internationalisierung der Belegschaft verstärkt Rechnung zu tragen. Neu eingeführt wurden außerdem konzernweit Sicherheitsvideos, worin Mitarbeiter die korrekte Anwendung des Hautschutzes sowie richtiges Verhalten im internen Werksverkehr vermittelt wird. Die Videos laufen auf den Bildschirmen am Shopfloor, sind multilingual gestaltet und somit für alle Mitarbeiter verständlich. Etablierte Instrumente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei FACC sind Prozesse wie: eine konzernweite Meldeplattform für Beinaheunfälle und unsichere Zustände, strukturierte Aufarbeitung und Maßnahmensetzung bei Arbeitsunfällen, Safety Walks mit einem Teilnehmerfeld von Mitarbeitern bis zum Vorstand und regelmäßige Zero Accident Gate Meetings, bei denen Maßnahmen von Führungskräften und Präventivfachkräften festgelegt und deren Umsetzung proaktiv überwacht werden.

Diese Kennzahl wird analysiert und monatlich mittels einer Software (PlanRadar) in Management-Meetings dem Vorstand in regelmäßigen Abständen übermittelt. Unfälle oder Beinaheunfälle werden analysiert und die Gründe nach Gesprächen mit den Betroffenen beseitigt, um weitere Vorfälle zu verhindern.

Momentan hat FACC dieses Ziel lediglich von Jahr zu Jahr und nicht in der Health and Safety Policy niedergeschrieben. FACC will dies in den nächsten ein bis zwei Jahren ändern, indem sie zu diesem Ziel ein "SMART-Ziel" entwickelt und es in der entsprechenden Policy verankert.

(S1-4-47a-c) Weder die Mitarbeiter der FACC, noch ihre Vertreter sind bei der Erstellung der oben genannten Ziele, oder bei der Verfolgung eben jener involviert. Jedoch werden die Ergebnisse dem Betriebsrat (Vertreter) in den mehrmals im Jahr stattfindenden Managementmeetings sowie in der jährlichen nichtfinanziellen Erklärung der ganzen Belegschaft dargelegt

3.1.6. DR S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Für sämtliche Kennzahlen, berichtet hier unter ESRS S1-6 MDR-M aber in Folge auch S1-8 MDR-M, S1-9 MDR-M, S1-10 MDR-M, S1-14 MDR-M, S1-16 MDR-M, S1-17 MDR-M gilt: FACC wendet bei allen internen oder externen Mitarbeitern, unabhängig vom Standort, alle geltenden sozialen Standards an, die auch von vor Ort befindlichen Behörden überwacht und teilweise überprüft werden.

Darüber hinaus werden alle erfassten Kennzahlen zu den Themen aus dem SAP-System von FACC analysiert und wurden von keiner anderen Stelle verifiziert.

(S1-6.50a): Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtmitarbeiterzahl der FACC weltweit:

Geschlecht Anzahl derMitarbeiter(Köpfe)zum31.12.2024 Anzahl derMitarbeiter(Köpfe)zum31.12.2025
Frauen 1.259 1.273
Männer 2.780 2.777
Andere - -
Nicht angegeben - -
Summe 4.039 4.050

Die im aktuellen Berichtsjahr dargestellten Kennzahlen beziehen sich ausschließlich auf die eigene Belegschaft und schließen Leasing-Mitarbeiter aus. Ebenso werden ruhende Dienstverhältnisse, wie beispielsweise Mitarbeitende in familienbedingten Freistellungen (z. B. Elternurlaub), nicht in den ausgewiesenen Zahlen berücksichtigt.

Leasing-Mitarbeitende werden im Abschnitt S1-7 berichtet. Weiterführende Informationen zu Mitarbeitenden in familienbedingter Freistellung können unter Punkt 3.1.15 (DR S1-15) eingesehen werden. Praktikanten sowie Ferialmitarbeitende werden nicht berichtet.

Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Mitarbeiter, aufgeschlüsselt nach Ländern, in denen das Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, die mindestens 10 Prozent der Gesamtzahl seiner Mitarbeiter ausmachen:

Land Anzahl derMitarbeiter(Köpfe) Anzahl derMitarbeiter(Köpfe)
zum31.12.2024 zum31.12.2025
Österreich 3.247 3.218
Kroatien 425 473

(S1-6.50b): Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl), aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Beschäftigung, zum 31.12.2025.

Frauen Männer Andere Nichtangegeben Gesamt
Anzahl der Mitarbeiter (Köpfe)
1.273 2.777 - - 4.050
Anzahl unbefristeter Mitarbeiter (Köpfe)
1.273 2.777 - - 4.050
Anzahl befristeter Mitarbeiter (Köpfe)
0 0 - - 0
Anzahl von "non-guaranteed hours" Mitarbeiter (Köpfe)
0 0 - - 0
nommen (*) Geschlechterangaben wurden wie von den Mitarbeitern angegeben über

Die Definitionen für die Tabelleninhalte ergeben sich alle aus den nationalen gesetzlichen Gegebenheiten, welche nicht abweichend voneinander sind.

(S1-6.50c) (S1-6.50d-e) (S1-6.AR.59): Für die Mitarbeiterfluktuationsberechnung verwendet FACC die Gesamtzahl der Mitarbeiter, die freiwillig oder aufgrund von Entlassung, Pensionierung oder Tod im Dienst ausscheiden. Die Mitarbeiterzahlen wurden als Kopfzahl gemeldet. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl wurde als Durchschnitt von 12 Monaten berechnet.

Austritte 01.01.-31.12.2024 in Köpfen Austritte 01.01.-31.12.2025 in Köpfen
Österreich 486 344
Kanada 14 16
China 0 1
Kroatien 74 106
Indien 3 6
Slowakei 6 13
USA 29 18
Fluktuationsrate per31.12.2024 in % Fluktuationsrate per31.12.2025 in %
Österreich 15,00 11,19
Kanada 14,89 20,23
China 0 4,55
Kroatien 17,41 23,66
Indien 2,40 4,58
Slowakei 9,38 20,61
USA 29,59 26,47

(S1-6.50f): Die Angaben zur Gesamtzahl der Mitarbeiter nach Geschlecht und Land sind identisch mit jenen im Konzernabschluss, zu finden unter Note 15.

(S1-6.51) (S1-6.52): Mitarbeiterinformationen aufgeschlüsselt nach Regionen

Berichtsjahr 2025
Österreich RestEuropas MittlererOsten undAfrika Rest derWelt Gesamt
Summe der Mitarbeiter (Köpfe)
3.218 530 137 165 4.050
Anzahl an unbefristeten Mitarbeitern (Köpfe)
3.218 530 137 165 4.050
Anzahl an befristeten Mitarbeitern (Köpfe)
0 0 0 0 0
Anzahl der "non-guaranteed hours" Mitarbeiter (Köpfe)
0 0 0 0 0
Anzahl an Vollzeit Mitarbeiter (Köpfe)
2.851 526 137 164 3.678
Anzahl an Teilzeit Mitarbeiter (Köpfe)
367 4 0 1 372

3.1.7. DR S1-7 – Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

(S1-7.55a) (S1-7.55b): Daten zu nicht angestellten Beschäftigten ("externen Mitarbeitern") in der eigenen Belegschaft

2025
Gesamtzahl externer Mitarbeiter in der eigenen Belegschaft – selbstständige Arbeitnehmer 1
Gesamtzahl externer Mitarbeiter in der eigenen Belegschaft – Arbeitnehmer, die von Unternehmen gestellt werden, die hauptsächlich Beschäftigungstätigkeiten ausüben 220
Gesamtzahl externer Mitarbeiter in der eigenen Belegschaft 221

Die Zahlen wurden generiert aus dem HR-Informationssystem von SAP und sind Werte in Köpfen zum 31.12.2025.

3.1.8. DR S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

(S1-8.60a-c) (S1-8.61) (S1-8.62) (S1-8.63a-b) (S1-8.63b): Für die Mitarbeiter von FACC an den "signifikanten Standorten" gemäß ESRS, namentlich in Kroatien, gibt es aktuell keinen Kollektivvertrag oder eigenen Betriebsrat. Auch gibt es keine Zusammenarbeit diesbezüglich mit der EWC oder ähnlichen lokalen Verbänden. Alle angegebenen Kennzahlen wurden von keiner weiteren Stelle geprüft.

(S1-8.AR 70): Die Mitarbeiter an den österreichischen Standorten unterliegen dem Kollektivvertrag der Holzindustrie. Für die Tochtergesellschaft CoLT Prüf und Test GmbH kommt darüber hinaus der Kollektivvertrag "Information und Consulting Österreichs" zur Anwendung. Sowohl Arbeiter als auch Angestellte sind durch einen Betriebsrat vertreten, welcher jederzeit direkt angesprochen werden kann.

Eigene Belegschaft in der Region (innerhalb des EWR), die durch Tarifverträge und Vereinbarungen zum Sozialdialog abgedeckt ist, nach Abdeckungsgrad und Region:

Tarifbindung Sozialdialog
Abdeckungsrate Mitarbeiter (EWR) Mitarbeiter(Nicht-EWR) Interessenvertreter(EWR)
0-19%
20-39%
40-59%
60-79%
80-100% Österreich, Kroatien Österreich, Kroatien

3.1.9. DR S1-9 – Diversitätsparameter

(S1-9.66a): Alle erhobenen Kennzahlen zu den Themen werden aus dem SAP der FACC generiert und von keiner weiteren Stelle verifiziert.

Daten zum Top-Management

2024 2025
Frauen 6 5
%-Anteil im Top-Management 14,63 13,51
Männer 35 32
%-Anteil im Top-Management 85,37 86,49
Andere 0 0
%-Anteil im Top-Management 0 0
Nicht angegeben 0 0
%-Anteil im Top-Management 0 0
Summe gesamt (Köpfe) 41 37

(S1-9.AR 71): FACC hat bei der Offenlegung der Geschlechterverteilung im Top-Management folgende Ebenen berücksichtigt: Ebene 1 (Vorstand) sowie Ebene 2, welche direkt unterhalb der Vorstandsebene agiert.

(S1-9.66b): Beschäftigtendaten nach Altersgruppen

2024 2025
Summe der Mitarbeiter (Köpfe) 4.039 4.050
Anzahl unter 30 Jahren (Köpfe) 961 873
%-Anteil Mitarbeiter unter 30 Jahren 23,79 21,56
Anzahl Mitarbeiter zwischen 30 und 50Jahren (Köpfe) 2.445 2.503
%-Anteil Mitarbeiter zwischen 30 und 50Jahren 60,53 61,80
Anzahl über 50 Jahren (Köpfe) 633 674
%-Anteil Mitarbeiter über 50 Jahren 15,67 16,64

3.1.10. DR S1-10 – Angemessene Entlohnung

(S1-10.69) (S1-10.70) (S1-10.71): FACC stellt sicher, dass alle ihre Mitarbeiter ein angemessenes Entgelt erhalten, welches den geltenden Benchmarks entspricht, und bietet keine Entlohnung unterhalb des lokalen gesetzlichen Mindestentgelts an. Bezüglich aller Personen, die nicht direkt bei FACC (inkl. Töchter) angestellt sind, kann dies seitens des Unternehmens nicht vollständig beurteilt werden. Jedoch legt FACC großen Wert darauf, dass alle ihre Geschäftspartner sich an den CoC bzw. SCoC von FACC halten.

Es ist FACC bis dato nicht bekannt, dass sich das Unternehmen nicht an Mindeststandards (des EWR sowie außerhalb des EWR) gehalten hätte.

Alle erfassten Kennzahlen zu den Themen werden aus dem SAP-System der FACC analysiert und von keiner weiteren Stelle verifiziert.

3.1.11. DR S1-11 – Sozialschutz

Land Angestellte Arbeiter Externe
Österreich
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j j
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
Kanada
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j j
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
China
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j n
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j n
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
Kroatien
(S1-11.74a): Krankheit j j j
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j j
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j j
(S1-11.74d): Elternzeit j j j
(S1-11.74e): Ruhestand j j j
Indien
(S1-11.74a): Krankheit n n n
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung n n n
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j n
(S1-11.74d): Elternzeit j j n
(S1-11.74e): Ruhestand j j n
Slowakei
(S1-11.74a): Krankheit j j n.A.
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j n.A.
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j n.A.
(S1-11.74d): Elternzeit j j n.A.
(S1-11.74e): Ruhestand j j n.A.
USA
(S1-11.74a): Krankheit j j n.A.
(S1-11.74b): Arbeitslosenschutz beginnend mit der Einstellung j j n.A.
(S1-11.74c): Arbeitsunfall und (erworbene) Behinderung j j n.A.
(S1-11.74d): Elternzeit n n n.A.
(S1-11.74e): Ruhestand j j n.A.

3.1.12. DR S1-12 - Menschen mit Behinderungen

(S1-12.79) (S1-12.80) (S1-12.AR 76):

Die Angaben wurden in Anlehnung mit der in ESRS S1‑12 definierten Begriffsbestimmung und Berechnungsmethodik erstellt.

Menschen mit Behinderungen Frauen% Männer% Andere% Nicht angegeben% % der gesamtenBelegschaft
2024 1,19 1,94 0 0 1,70
2025 1,49 1,87 0 0 1,75

3.1.13. DR S1-13 – Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung

(S1-13.83a-b (S1-13.84) (S1-13.85): Karriereentwicklung, Leistungsbeurteilungen und Weiterbildungsstunden

Prozentsatz der Mitarbeiter, die an regelmäßigenLeistungs- und Karriereentwicklungsbeurteilungenteilgenommen haben Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden pro Mitarbeiter
Frauen 99,76% 15,45
Männer 99,50% 14,01
Andere n.A. n.A.
Nicht angegeben n.A. n.A.
Gesamt 99,58% 14,47

3.1.14. DR S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

(S1-14.88a-e) (S1-14.89): Alle erhobenen Kennzahlen zu den Themen werden aus dem SAP oder H&S-Tool von FACC analysiert. Diese werden im Zuge der jährlichen ISO-45001-Auditierung überprüft.

Für die vorliegenden Auswertungen wird der Begriff "Mitarbeiter" auf alle arbeitsvertraglich angestellten Personen des Unternehmens angewendet, einschließlich Vollzeit, Teilzeit und befristet Beschäftigten. Nicht einbezogen sind Praktikant en oder Personen ohne aktives Dienstverhältnis. Der Begriff "externe Mitarbeiter" umfasst sämtliche nicht direkt beim Unternehmen angestellten Arbeitskräft e, die z.B. über Dienstleister oder Zeitarbeitsfirmen für das Unternehmen tätig sind. Diese Personen si nd rechtlich nicht Arbeitnehmer des Unternehmens.

Gesundheits- und SicherheitskennzahlenMitarbeiter Externe Mitarbeiter
2024 2025 2024 2025
Prozentsatz der eigenen Arbeitnehmer, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und (oder) anerkannterStandards oder Richtlinien abgedeckt sind 100% 100% n.A. n.A.
Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen 0 0 n.A. n.A.
Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen 0 0 n.A. n.A.
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 67 50 n.A. 1
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Österreich 2,2 8,40 n.A. n.A.
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Kanada 5 2,63 n.A. n.A.
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Kroatien 1,41 5,44 n.A. n.A.
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in USA n.A. 25,26 n.A. n.A.
Anzahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen (Berechnungsmethode inAnlehnung an ESRS S1-14) 4 11 n.A. n.A.
Anzahl der verlorenen Tage durch Arbeitsunfälle und Todesfälle (durch Arbeitsunfälle)sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und Todesfälle aufgrund von Erkrankungen 1.506 932,71 n.A. n.A.

3.1.15. DR S1-15 – Parameter für die Vereinbarkeit von Berufsund Privatleben

Für die vorliegende Berichterstattung definiert FACC familienbedingte Freistellungen als Abwesenheiten, die Beschäftigte aufgrund familiärer Verpflichtungen oder Betreuungsaufgaben in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere Elternkarenz, Mutterschutz‑ und Vaterschaftsfreistellungen.

Familienbezogene Freistellungen

Anteil der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, die familienbedingte Freistellunggenommen haben 2024 2025
Frauen 25,81% 31,42%
Männer 14,57% 16,24%
Andere n.A. n.A.
Nicht angegeben n.A. n.A.
Summe 18,00% 21,01%

Insgesamt haben die Möglichkeiten der familienbedingten Freistellung (siehe S1-15.93a) im Geschäftsjahr 2025 400 Frauen und 451 Männer über den gesamten Konzern wahrgenommen. Der in der Tabelle angegebene Prozentwert ist in geschlechterspezifischer Relation zur Gesamtbelegschaft (in Köpfen) betrachtet worden.

3.1.16. DR S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

(S1-16.97a-c) (S1-16.AR 98): Gehalts- und Lohngefälle zwischen den Geschlechtern in Österreich

Im Jahr 2025 beträgt das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bei Angestellten 14,60 Prozent und bei Arbeitern 2,93 Prozent.

Der Gender Pay Gap wird im aktuellen Berichtsjahr ausschließlich für Österreich offengelegt. Die Berechnung basiert auf dem Basisstundenlohn aller zum Stichtag 31.12.2025 aktiven Mitarbeiter; variable Vergütungsbestandteile wurden nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der Berichterstattung des Gender Pay Gaps wurde die Einbeziehung von Teilzeitkräften wie folgt festgelegt: Die Berücksichtigung erfolgt auf Ebene der Kopfanzahl (Headcount) und nicht auf Basis von Vollzeitäquivalenten (FTE).

Derzeit wird konzernweit eine einheitliche Methodik zur Erhebung und Berechnung des Gender Pay Gaps entwickelt, einschließlich harmonisierter Datengrundlagen und Berechnungsvorgaben gemäß ESRS S1. Ab dem kommenden Berichtsjahr wird der Gender Pay Gap für alle Tochtergesellschaften nach der neuen Standardmethodik berichtet.

3.1.17. DR S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

(S1-17.104a–b) (S1-17.AR 106):

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen

2024 2025
Anzahl der Diskriminierungsvorfälle 0 0
Anzahl der Beschwerden, die über Kanäleeingereicht wurden, über die die eigenenArbeitnehmer ihre Bedenken äußern konnten 0 2*
Anzahl der bei den Nationalen Kontaktstellen für OECD-multinationale Unternehmeneingereichten Beschwerden 0 0
Höhe der Geldbußen, Strafen und Schadensersatzzahlungen aufgrund von Verstößen gegen soziale und menschenrechtlicheFaktoren 0 0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsverstöße und -vorfälle im Zusammenhangmit der eigenen Belegschaft 0 0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsverstöße und -vorfälle im Zusammenhangmit der eigenen Belegschaft, die gegen diePrinzipien des UN Global Compact und dieOECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen 0 0
Höhe der Geldbußen, Strafen und Entschädigungen für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft 0 0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsfälle, in denen das Engagement dazu beitrug, den Betroffenen Wiedergutmachungzu verschaffen 0 0

* Darin enthalten ausschließlich Meldungen aus dem internen Beschwerdemechanismus zu arbeitsplatzbezogenen Anliegen.

(S1-10.75): Das Vorhandensein von sozialen Standards und die Möglichkeit der FACC-Mitarbeiter diese zu nutzen, führen nach Meinung des Unternehmens zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

3.2. ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

(S2.SBM-3.10): Die FACC integriert Nachhaltigkeit systematisch in ihr Geschäftsmodell und ihre Wertschöpfungskette. Dies umfasst den Einsatz umweltfreundlicher Materialien und emissionsarmer Produktionsverfahren ebenso wie die Berücksichtigung sozialer und menschenrechtlicher Anforderungen entlang der Lieferkette. Grundlage bildet eine Nachhaltigkeitsstrategie, die sich an international anerkannten Standards (etwa den UN Global Compact mit seinen zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung, ILO-Kernarbeitsnormen als Referenz für faire Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerrechte, Internationale Umwelt- und Managementstandards (z. B. ISO 14001, ISO 45001), soweit in den operativen Prozessen angewendet) orientiert und alle relevanten Stufen der Wertschöpfungskette einbezieht.

Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern, um die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere Anforderungen an Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Qualifikation der Arbeitskräfte sowie die Achtung der Menschenrechte. Die Umsetzung wird durch strukturierte Due-Diligence-Prozesse, Lieferantenbewertungen und risikobasierte Audits unterstützt.

Zur Förderung eines einheitlichen Verständnisses von ESG-Anforderungen setzt FACC auf Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die sowohl intern wirken als auch als Referenzrahmen für die Kommunikation mit Lieferanten dienen. Dadurch werden Erwartungen an verantwortungsvolle Arbeits- und Produktionsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette transparent gemacht.

Darüber hinaus tragen Investitionen in CO₂-reduzierende Technologien und nachhaltige Produktionsprozesse indirekt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette bei, etwa durch sicherere Arbeitsumfelder, effizientere Prozesse und die Stärkung langfristig stabiler Lieferantenbeziehungen. Auf diese Weise stellt die FACC sicher, dass Nachhaltigkeit fest in der Geschäftsstrategie verankert ist und kontinuierlich zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit beiträgt.

(S2-SBM 3.11): FACC hat versucht, die relevantesten Gruppen an Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, die wesentlich vom Unternehmen betroffen sind, im Anwendungsbereich der Offenlegung unter ESRS 2 zu betrachten.

(S2-SBM 3.11a): FACC hat folgende Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette identifiziert, die durch die eigenen Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen des Unternehmens potenziell wesentlich betroffen sein können, einschließlich der jeweils relevanten Auswirkungen:

  • Arbeitskräfte auf dem Unternehmensgelände, die nicht zur eigenen Belegschaft gehören (z. B. Leiharbeitnehmer, Mitarbeiter von Dienstleistungs- oder Werkvertragsunternehmen):
  • Diese Arbeitskräfte können wesentlich von Auswirkungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betroffen sein, insbesondere durch den Einsatz in produktionsnahen Bereichen, unterschiedliche Sicherheitsunterweisungen sowie begrenzte Einbindung in interne Präventions- und Schulungsmaßnahmen.
  • Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (z. B. in der Metall- oder Mineraliengewinnung sowie in materialintensiven Vorproduktionsstufen):
  • In diesen Bereichen bestehen potenziell wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten, Entlohnung sowie die Achtung von Arbeits- und Menschenrechten, insbesondere in Regionen mit erhöhtem sozialem oder regulatorischem Risiko.
  • Arbeitskräfte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette (z. B. Logistik, Transport, Lagerhaltung oder Vertrieb):
  • Diese Arbeitskräfte können durch die Anforderungen an Termintreue, Produktions- und Lieferpläne der FACC wesentlich betroffen sein, was sich in erhöhtem Arbeitsdruck, sicherheitsrelevanten Belastungen oder unregelmäßigen Arbeitszeiten äußern kann.
  • Besonders gefährdete Arbeitskräfte (z. B. Wanderarbeiter, Frauen oder junge Arbeitnehmer):

• Diese Gruppen können entlang der Wertschöpfungskette überproportional von negativen Auswirkungen wie eingeschränktem Zugang zu Arbeitsschutzmaßnahmen, Diskriminierung, unzureichender Entlohnung oder mangelnder arbeitsrechtlicher Absicherung betroffen sein.

(S2-SBM 3.11b): Die FACC erkennt, dass in bestimmten Regionen und Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere in Ländern mit schwachen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, ein erhöhtes Risiko von Kinder- und Zwangsarbeit bestehen kann. Diese Risiken betreffen vor allem Arbeitskräfte bei Zulieferern und Unterauftragnehmern, etwa in rohstoff- und materialintensiven Vorstufen der Lieferkette.

Auch wenn die eigenen Standorte der FACC in diesen Regionen überwiegend administrative Funktionen mit hochqualifizierten Arbeitskräften erfüllen und keine Produktionsaktivitäten umfassen, können die genannten Risiken mittelbar über Geschäftsbeziehungen und Beschaffungsprozesse entstehen. Entsprechend richtet FACC ihren Fokus im Rahmen von ESRS S2 auf die Identifikation und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Kinder- und Zwangsarbeit bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette.

Dies erfolgt insbesondere durch die Festlegung verbindlicher sozialer Mindestanforderungen für alle Lieferanten, risikobasierte Due-Diligence-Prozesse sowie Präventions- und Kontrollmechanismen entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette.

(S2-SBM 3.11c): Die DMA der FACC ergab folgende zwei negativen Auswirkungen (für die Wertschöpfungskette, mittelfristig):

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen führen: Diese negativen Auswirkungen sind weit verbreitet/systematisch da sie in verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette auftreten können und oft mit strukturellen Problemen im Hinblick auf die Beschäftigungssicherheit verbunden sind.
  • Systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette: Diese negativen Auswirkungen sind ebenfalls weit verbreitet/systematisch da sie auf tief verwurzelte Diskriminierung und Ungleichheiten in verschiedenen Regionen und Geschäftsbeziehungen hinweisen können.

(S2-SBM 3.11d): Die DMA der FACC ergab folgende positive Auswirkungen (für die Wertschöpfungskette, mittelfristig):

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu erhöhter Arbeitsplatzsicherheit führen.
  • Aktivitäten, die zu positiven Auswirkungen führen: Das C.O.M.P.E.T.E.-Programm der FACC verbessert die Arbeitsplatzsicherheit durch gezielte Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie das Schaffen eines gesteigerten Bewusstseins bezüglich des Themas CSR bei den Lieferanten von FACC durch Fragebögen, sowie On-Site und Desktop-Audits. Ebenso trägt die ISO 45001-Zertifizierung von FACC erheblich zu erhöhter Sicherheit am Arbeitsplatz an den österreichischen Produktionsstandorten bei, was sich indirekt positiv auf die Sicherheit von Externen und Besuchern auswirkt. Auch hat FACC eine umfangreiche Trainingsmatrix mit zahlreichen fachspezifischen Schulungen für ihre Mitarbeiter. All diese Aktivitäten zielen darauf ab, die Fähigkeiten der Mitarbeiter zu stärken und sie auf

technologische Veränderungen in einem sicheren Arbeitsumfeld vorzubereiten.

• Arten von Arbeitnehmern, die positiv betroffen sind: Besonders positiv betroffen sind Produktionsmitarbeiter und technische Fachkräfte, die direkt in den Fertigungsprozessen der FACC tätig sind. Diese Mitarbeiter profitieren von den Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die ihre berufliche Entwicklung fördern und ihre Arbeitsplatzsicherheit erhöhen.

(S2-SBM 3.11e): FACC hat folgende Risiken in ihrer DMA analysiert (für die Wertschöpfungskette, mittelfristig):

  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch arbeitsrechtliche Vorfälle von Geschäftspartnern: Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass arbeitsrechtliche Verstöße von Geschäftspartnern zu erheblichen finanziellen Belastungen von FACC führen können, einschließlich Bußgeldern und Prozesskosten. Dies kann auch das Ansehen des Unternehmens schädigen und zu Umsatzeinbußen führen.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen infolge von Vorfällen psychischer oder physischer Gesundheitsprobleme in der Wertschöpfungskette: Gesundheitsprobleme in der Wertschöpfungskette können zu rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten führen. Solche Vorfälle können die Produktivität beeinträchtigen und das Risiko von Bußgeldern und Prozesskosten erhöhen.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette: Systematische Benachteiligung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Strafen führen. Darüber hinaus kann dies das Image von FACC negativ beeinflussen und potenziell zu Umsatzeinbußen führen, wenn Kunden oder Partner das Unternehmen meiden.

(S2-SBM 3.12): FACC hat bisher keinen spezifischen Prozess entwickelt, um ein Verständnis dafür zu erlangen, wie Arbeitnehmer in der gesamten Wertschöpfungskette mit bestimmten Merkmalen einem größeren Risiko ausgesetzt sein könnten. Es gibt keine systematische Identifikation von Risikogruppen wie Geschlecht, Alter, Behinderung, LGBTQ+ oder ethnische Zugehörigkeit. Bei Erstanlage von direkten Lieferanten finden Befragungen in Form eines Fragebogens zu allgemeinen nichtfinanziellen Themen statt. Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung ist stets die Unterzeichnung des FACC-Lieferanten CoCs. Audits finden das ganze Jahr (desktop oder auch on-site) in Stichproben aus dem gesamten Lieferantenpool statt.

(S2-SBM 3.13): FACC hat derzeit keine spezifischen Risiken und Chancen identifiziert, die sich ausschließlich auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette beziehen, wie z. B. bestimmte Altersgruppen oder Arbeitnehmer in einer bestimmten Fabrik oder einem bestimmten Land. Alle identifizierten Risiken und Chancen werden derzeit als für die gesamte Belegschaft in der Wertschöpfungskette relevant betrachtet.

3.2.1. DR S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

(S2-1.16): Der SCoC gibt jene Werte, welche FACC als wichtig für ihre eigene Belegschaft ansieht, verpflichtend an die direkten Lieferanten weiter und wird durch regelmäßige Lieferantenaudits überprüft. FACC möchte damit erreichen, dass die firmeninternen Werte auch von den Geschäftspartnern eingehalten und an deren eigene Belegschaft weitergegeben werden bzw. diese im besten Fall auch davon profitiert.

Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen führen.
  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu erhöhter Arbeitsplatzsicherheit führen.
  • Systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch arbeitsrechtliche Vorfälle von Geschäftspartnern.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen infolge von Vorfällen psychischer oder physischer Gesundheitsprobleme in der Wertschöpfungskette.
  • Bußgelder/Prozesskosten/Umsatzeinbußen durch systematische Benachteiligung von Personen in der Wertschöpfungskette.

Die Health and Safety Policy befasst sich nach der ISO 45001 mit der Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds durch die Implementierung eines systematischen Ansatzes zum Management von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen führen.
  • Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette, die zu erhöhter Arbeitsplatzsicherheit führen.

Umfang des Konzepts

Der FACC SCoC gilt verpflichtend für alle direkten Lieferanten der FACC.

Die Health and Safety Policy gilt für alle Mitarbeiter an den österreichischen Standorten. Durch die Umsetzung der ISO 45001 und den dadurch gewonnenen Sicherheitsstandard an den österreichischen Standorten der FACC, wird zudem ein positiver Effekt auf jene Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erwartet, die sich als externe Mitarbeiter auf dem Firmengelände der FACC in Österreich aufhalten.

Verantwortlichkeiten bei FACC

Der General Counsel ist verantwortlich für die Implementierung und Umsetzung des CoC. Er berichtet direkt an den CFO und den CSO der FACC. Der Vice President Procurement ist verantwortlich für Inhalt und Einhaltung des SCoC. Er berichtete bis 24. Juni 2025 direkt an den COO. Nach Rücktritt des COOs nun an den CSO. Der Health and Safety Manager hingegen ist verantwortlich für die Health and Safety Policy. Er berichtet ebenso seit 24. Juni 2025 nicht mehr an den COO, sondern an den CEO.

Der Supplier Code of Conduct vertritt die Ansichten der International Labour Organization (ILO) Standards und hinterfragt, unter anderem, Arbeitssicherheitsthemen und prekäre Arbeit.

Die Health and Safety Policy wird regelmäßig im Zuge des externen ISO 45001-Audits überprüft.

Berücksichtigung der Interessen von Schlüssel-Stakeholdern

Bei der Festlegung des SoC hat FACC wichtige Anliegen und Interessen von einzelnen Stakeholdern wahrgenommen und im Dokument integriert. Dazu gehören Partner in der Wertschöpfungskette, speziell Kunden, aber auch Behörden (Gesetzgeber). Dies soll sicherstellen, dass die Konzepte die Erwartungen und Bedürfnisse der Stakeholder berücksichtigen und eine nachhaltige Zusammenarbeit fördert.

Verfügbarkeit des Konzepts für die Interessengruppen

Der SCoC wird jedem Lieferanten zur Verfügung gestellt und muss unterzeichnet werden. Die Health and Safety Policy ist auf dem FACC-Intranet zugänglich und wird mittels Schulungen so kommuniziert, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt informiert sind und ihn verstehen.

(S2-1.17a-c): Die FACC berücksichtigt Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Rahmen ihrer unternehmensweiten Richtlinien und Verfahren, insbesondere im Lieferantenmanagement und in der Beschaffungsstrategie. Zentrale Grundlage bildet dabei insbesondere der SCoC, welcher soziale Mindeststandards zu Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Menschenrechten und Nichtdiskriminierung festlegt.

Diese Anforderungen gelten für alle wesentlichen Lieferanten und Geschäftspartner entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette und sind integraler Bestandteil der Lieferantenauswahl, -bewertung und -weiterentwicklung. Die Berücksichtigung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette erfolgt dabei risikobasiert, unter Berücksichtigung von Länder-, Branchen- und Tätigkeitsrisiken.

FACC engagiert sich für die Einbindung von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette durch verschiedene Methoden und Prozesse. Dazu gehört das C.O.M.P.E.T.E.-System, das als Plattform für den Austausch und die Weiterentwicklung dient. Zusätzlich gibt es eine Whistleblower-Hotline, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, Bedenken anonym zu melden. FACC führt regelmäßig interne und externe Audits durch, einschließlich solcher mit Kunden und Behörden, um die Einhaltung von Standards sicherzustellen. Zudem ist das Unternehmen nach ISO 45001 zertifiziert, was den Fokus auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstreicht. Audits bei Lieferanten werden ebenfalls durchgeführt, um die Einhaltung der Menschenrechts- und Arbeitskonzepte entlang der Wertschöpfungskette zu überwachen.

Durch den CoC verpflichten sich FACC zur Einhaltung der ILO-Standards (Für weitere Spezifikationen zu den ILO-Standards siehe S2-SBM-3.10 sowie BP2.15).

Da die FACC in der Regel keine direkte arbeitsrechtliche Kontrolle über Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ausübt, erfolgt die Einflussnahme primär über Geschäftsbeziehungen. Diese umfasst insbesondere die vertragliche Verankerung sozialer Mindestanforderungen, die Kommunikation von Erwartungen an Lieferanten sowie die Durchführung risikobasierter Prüf- und Dialogformate.

Im Rahmen des Lieferantenmanagements nutzt die FACC unter anderem Lieferantenaudits, Selbstauskünfte sowie den regelmäßigen Austausch mit Geschäftspartnern, um die Einhaltung der definierten sozialen Standards zu fördern. Bei identifizierten Abweichungen werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet, die von Korrekturmaßnahmenplänen bis hin zu einer Überprüfung der Geschäftsbeziehung reichen können. Ziel ist es, schrittweise Verbesserungen der Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette zu unterstützen.

(S2-1.18): FACC verfügt über einen (Lieferanten-) Verhaltenskodex, der die Einhaltung der ILO-Standards beinhaltet. Dieser Kodex verbietet ausdrücklich jede Form von moderner Sklaverei, einschließlich des Menschenhandels, der Zwangs- oder Pflichtarbeit und der Kinderarbeit.

(S2-1.AR-15) (S2-1.19): Die Konzepte der FACC (SCoC) in Bezug auf Arbeiter in der Wertschöpfungskette sind mit den Standards der ILO-Grundsatzerklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit abgestimmt. Zusätzlich richtet sich das Unternehmen nach den Anforderungen der ISO 45001-Norm, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entlang der eigenen Belegschaft zu fördern, wovon indirekt auch externe Mitarbeiter aus der Wertschöpfungskette, welche sich an den Standorten der österreichischen Produktionsstätten befinden, profitieren.

Die Umsetzung erfolgt durch den Verhaltenskodex und spezifische Managementsysteme, die eine Einhaltung dieser Standards sicherstellen. Es wurden bisher keine Fälle von Nichteinhaltung der ILO-Grundsätze in der Wertschöpfungskette gemeldet.

3.2.2. DR S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

(S2-2.22a-d): FACC engagiert sich direkt mit Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette oder deren legitimen Vertretern, um deren Perspektiven in Entscheidungen einzubeziehen. Das reicht vom direkten Kontakt im Arbeitsalltag bis hin zu regelmäßigen Audits bei Lieferanten (desktop und auch on-site).

FACC führt ihr Engagement in Bezug auf die Entwicklung und Aktualisierung von Konzepten durch den regelmäßigen Austausch mit Kunden und Lieferanten. Obwohl außerhalb des Tagesgeschäftes und Audits keine direkte Konsultation mit den Arbeitern in der Wertschöpfungskette stattfindet, werden die Anforderungen und Anliegen dieser Stakeholder durch den kontinuierlichen Dialog mit Kunden und Lieferanten berücksichtigt und, wo nötig, in den Supplier Code of Conduct aufgenommen.

Stufen des Engagements:

Frühe Phase der Konzept-Formulierung: In dieser Phase werden die Informationen und Rückmeldungen, die im täglichen Austausch mit Kunden und Lieferanten gesammelt werden, genutzt, um die Konzepte zu gestalten.

Art des Engagements:

Regelmäßiger Austausch: Der Dialog mit Kunden und Lieferanten erfolgt kontinuierlich und informell, um sicherzustellen, dass die Konzepte den aktuellen Anforderungen und Anliegen entsprechen.

Häufigkeit des Engagements:

Täglicher Austausch: FACC steht in ständigem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, was eine ständige Anpassung und Aktualisierung des Konzepts gewährleistet.

Durch diesen Ansatz möchte FACC sicherstellen, dass die Konzepte die Bedürfnisse und Erwartungen der Wertschöpfungskette widerspiegeln – auch ohne direkte Konsultation der Arbeiter.

Zuständigkeiten:

FACC hat keine Person angestellt, die explizit für dieses Thema zuständig wäre. Vielmehr ist es ein Sammeln von Informationen der verschiedensten Fachbereiche, welche das Feedback bei der Erstellung der fachspezifischen Konzepte nutzen.

FACC hatte zum Berichtsstichtag keine Global Framework Agreements mit globalen Gewerkschaftsföderationen.

3.2.3. DR S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zur Äußerung von Bedenken

(S2-3.27a-d): FACC verfolgt einen strukturierten Ansatz zur Abhilfe bei etwaigen negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette. Hierzu gehört ein vertraulicher Beschwerdemechanismus, über welchen Probleme gemeldet werden können (Whistleblower-Hotline auf der Homepage der FACC). Abhilfemaßnahmen werden gezielt auf die spezifischen Beschwerden zugeschnitten und deren Wirksamkeit wird durch Nachbefragungen überprüft.

FACC stellt verschiedene Kanäle bereit, über die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen melden können, darunter:

• Eine Whistleblower-Hotline (direkt von FACC angeboten und nicht von einem Dritten), die anonym genutzt werden kann und allen Arbeitern zugänglich ist sowie physische Vorschlagsboxen an zentralen Standorten.

FACC unterstützt die Verfügbarkeit dieser Kanäle durch:

  • Schulungen und Bewusstseinsbildung: Mitarbeiter und Manager in der Belegschaft werden geschult, um die Nutzung und die Nutzbarkeit der Beschwerdekanäle zu verstehen, zu fördern und die Bedeutung offener Kommunikation auch für Lieferanten und Kunden hervorzuheben.
  • Barrierefreie Kanäle: Die Beschwerdekanäle sind einfach zugänglich, z. B. durch mehrsprachige Anleitungen und flexible Kommunikationsmöglichkeiten.

• FACC bearbeitet und überwacht durch qualifiziertes Personal den Fortschritt eingegangener Beschwerden von der Einreichung bis zur Lösung, um Transparenz sowie eine Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Feedback-Schleifen werden eingerichtet, um kontinuierliche Verbesserungen sicherzustellen, und betroffene Stakeholder werden in die Bewertung der Effektivität der Kanäle einbezogen. Die Einbeziehung betroffener Stakeholder in die Bewertung der Effektivität der Beschwerdekanäle erfolgt insbesondere durch strukturierte Rückmeldungen im Rahmen der Nachbearbeitung abgeschlossener Fälle sowie durch die Auswertung von Feedback aus Lieferantendialogen, soweit dies sachgerecht und möglich ist.

(S2-3.28): FACC kommuniziert ihre Konzepte und Prozesse klar und transparent an ihre Lieferanten, die wiederum dafür verantwortlich sind, diese Informationen an die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette weiterzugeben. Dies geschieht durch regelmäßige Meetings und schriftliche Kommunikation. Die FACC arbeitet mit dem Dienstleister CRIF zusammen, um die Einhaltung von Umwelt‑, Sozial‑ und Governance‑Standards (ESG) bei ihren Lieferanten zu überwachen. Die dabei eingesetzte ESG‑Bewertungsplattform Synesgy ermöglicht eine rechtskonforme und gültige ESG‑Bewertung, die auf den aktuellen gesetzlichen Anforderungen basiert.

Wir haben unsere Lieferanten darüber informiert, dass für die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit der FACC eine gültige ESG-Zertifizierung erforderlich ist. Noch verfügen nicht alle Lieferanten über diese Zertifizierung, allerdings arbeitet die FACC kontinuierlich daran, die Anzahl der zertifizierten Lieferanten zu erhöhen.

Im Jahr 2025 wurde erneut eine Erinnerung an die Lieferanten versendet, ihre ESG-Zertifizierung zu erneuern, sofern diese bereits abgelaufen war. Damit unterstreicht die FACC kontinuierlich die Bedeutung und Dringlichkeit dieses Themas. Eine zusätzliche Schulung ist derzeit nicht notwendig, da ESG-Anforderungen ohnehin im Rahmen der CRIF-Zertifizierung behandelt werden und zudem Bestandteil des C.O.M.P.E.T.E.-Reports sind.

FACC geht davon aus, dass dem Hinweisgebersystem vertraut wird, da es zumindest intern von der Belegschaft genutzt wird. Externe Meldungen gab es zum Berichtsstichtag keine, es wird jedoch dennoch von einer Akzeptanz auch innerhalb der Wertschöpfungskette ausgegangen.

Konzept zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen befinden sich im Code of Conduct der FACC, womit sich das Unternehmen verpflichtet, diese einzuhalten (siehe ESRS G1-1).

(S2-3.29): In den nächsten Jahren sollen die Kanäle weiter ausgeweitet werden, um sie einem noch größeren Spektrum der Wertschöpfungskette zugänglich zu machen.

3.2.4. DR S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

(ESRS 2.62): Zum Berichtsstichtag hatte die FACC keine spezifischen Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette umgesetzt. Der Hintergrund ist, dass sich das Unternehmen im Berichtsjahr noch in einer strukturierten Evaluierungsphase befand, in der bestehende Prozesse, Risiken und potenzielle Ansatzpunkte zur Prävention und Abhilfe analysiert wurden. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette untersucht; tatsächliche wesentliche negative Auswirkungen, die konkrete Abhilfemaßnahmen erforderlich gemacht hätten, wurden dabei nicht identifiziert.

Auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierung plant die FACC, innerhalb der nächsten zwölf Monate bestehende Prozesse gezielt weiterzuentwickeln und um zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Arbeitskräfteperspektive in der Wertschöpfungskette. Vorgesehen sind unter anderem eine Ausweitung der sozialen Bewertung von Lieferanten mit Blick auf Arbeits- und Menschenrechtsstandards, eine stärkere Einbindung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette in Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Whistleblowing sowie eine vertiefte Berücksichtigung sozialer Aspekte in Lieferantenaudits.

Im Geschäftsjahr 2025 lagen der FACC keine Hinweise oder Anzeichen auf tatsächliche Menschenrechtsverletzungen bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette vor. Dieses Ergebnis basiert auf den durchgeführten stichprobenartigen On-Site-Audits, Fragebögen sowie Gesprächen mit Lieferanten.

3.2.5. DR S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

(ESRS 2.81): FACC hatte zum Berichtsstichtag keine spezifischen Ziele in Bezug auf das betreffende Nachhaltigkeitsthema ergriffen. Der Grund dafür ist, dass sich FACC aktuell in der Evaluationsphase zu diesem Thema befindet, um die besten Ansätze zur Umsetzung effektiver und nachhaltiger Maßnahmen zu identifizieren. Wie bereits erwähnt, wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung lediglich potenzielle negative Auswirkungen analysiert, jedoch keine tatsächlichen wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert, die eine Abhilfe oder eben Ziele erforderlich machen. FACC plant, hier weiterhin umfassend und stetig zu evaluieren, jedoch, gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anzeichen auf tatsächliche Verletzungen oder Probleme zu diesem Thema innerhalb der FACC-Wertschöpfungskette.

4. GOVERNANCE-INFORMATIONEN

4.1. ESRS G1: Unternehmenspolitik

4.1.1. DR G1-1 – Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur

Konzepte zur Geschäftsethik und Förderung der Unternehmenskultur

(G1-1.7) (G1-1.10b):

  • Policy 1 Code of Conduct
  • Policy 2 Supplier Code of Conduct

Policy 1 – Code of Conduct

Allgemeine Ziele

Der CoC von FACC verfolgt das Ziel, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption im Unternehmen zu etablieren und ist mit dem Konzept und Vorgaben der United Nations Convention im Einklang. Dies wird durch regelmäßige Schulungen und Self-Assessments für risikobehaftete Bereiche wie den Einkauf und die Logistik unterstützt.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Auf Basis des CoC kommt es zu positiven Auswirkungen wie:

  • (Eigener Betrieb, langfristig) der Stärkung einer positiven Unternehmenskultur
  • (Wertschöpfungskette, langfristig) der stärkeren Einbindung von Shareholdern.

Als Chancen in diesem Zusammenhang werden:

• (Eigener Betrieb, langfristig) eine Umsatzsteigerung durch attraktive Arbeitsplätze betrachtet.

Zu den identifizierten Risiken zählen für FACC:

• (Wertschöpfungskette, langfristig) mögliche Ausfälle durch Geschäfte mit Unternehmen, die von regulatorischen Änderungen betroffen sind.

Überwachungsprozesse

Der CoC wird mittels Schulungen (Teil der Welcome Schulung), jährlichen Self Assessments mit unterschiedlichem Fokus und einer Whistleblower-Hotline sowie einer Lieferanten-Due-Diligence durch die Compliance Abteilung der FACC überwacht. Seit dem Jahr 2025 gibt es einen jährlichen, internern, "Compliance Newsletter", um das Bewusstsein für Korruption innerhalb der Belegschaft weiter zu schärfen.

Policy 2 – Supplier Code of Conduct

Allgemeine Ziele

Der SCoC zielt darauf ab, die Einhaltung sozialer, ökologischer und ethischer Standards durch Geschäftspartner sicherzustellen und ist mit dem Konzept und Vorgaben der United Nations Convention im Einklang. Dies wird durch ein Responsible-Business-Partners-Programm sowie das C.O.M.P.E.T.E.-System von FACC unterstützt.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Die positiven Auswirkungen, welche seitens FACC im Hinblick auf den SCoC (Management von Lieferanten) erhoben wurden, sind:

  • (Wertschöpfungskette, Kurz-, Mittel-, und langfristig) Sicherstellung der Einhaltung von sozialen und umweltbezogenen Kriterien für eigene Lieferanten
  • (Wertschöpfungskette, Kurz-, Mittel-, und langfristig) Sicherstellung der Einhaltung von sozialen und umweltbezogenen Kriterien für Unternehmen in der Wertschöpfungskette

Zu den identifizierten Chancen zählen für FACC:

  • (Wertschöpfungskette, langfristig) Planungssicherheit/Kosteneinsparungen durch langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Lieferanten
  • (Wertschöpfungskette, langfristig) Neukundenakquise durch strenge soziale und umweltbezogene Kriterien für Lieferanten
  • (Wertschöpfungskette, langfristig) Überwachungsprozesse

Die Einhaltung des SCoC wird durch jährliche Audits (Desktop und On-Site) und das C.O.M.P.E.T.E.-System sichergestellt, welches auf Kostenbewusstsein, operative Exzellenz, Marktkenntnis, Partnerschaftsentwicklung, Prozesseffizienz, Technologieeinsatz und Ethik fokussiert.

Geltungsbereich des Konzepts

Der CoC gilt für alle globalen operativen Betriebseinheiten von FACC mit Fokus auf die Upstream-Aktivitäten an den Produktionsstätten – also überall da, wo Transparenz entscheidend ist.

Der Supplier CoC hingegen wird aktuell nur von allen österreichischen Standorten aus angewendet.

Verantwortung der Thematik innerhalb der FACC

Das General Counsel ist für die Umsetzung des CoC verantwortlich und berichtet an den Finanzvorstand (CFO) und den CSO. Unterstützt wird er vom Senior Manager CSR und Exportkontrolle sowie dem Legal Counsel für Compliance. Der Vice President Procurement ist für den SCoC verantwortlich und berichtet an den CSO.

Governance-Strukturen und Entscheidungsprozesse

(G1-1.9): FACC hat einen strukturierten Ansatz zur Etablierung, Entwicklung, Förderung und Bewertung ihrer Unternehmenskultur, um ein positives und nachhaltiges Arbeitsumfeld zu schaffen.

Etablierung: Die Grundlage der Unternehmenskultur von FACC wird durch die Definition von Kernwerten gelegt, die im Einklang mit der Vision und Mission des Unternehmens stehen und bereits im Code of Conduct verankert sind. Dazu gehört das Engagement der Führungsebene, die als Vorbild dient und die Unternehmenswerte aktiv vorlebt.

Unsere menschlichen Werte

Wertschätzung und Teamgeist

Die Wertschätzung unserer Kunden und Kollegen sowie unserer Arbeit und Aufgaben bildet die Grundlage unserer Unternehmensphilosophie. Der FACC-Teamgeist baut darauf auf und ist ein prägendes Merkmal des gesamten Unternehmens. Ein Teil des FACC-Teams zu sein, soll Freude machen sowie Zufriedenheit und Erfolg mit sich bringen.

Unsere Unternehmenswerte

Leistung und Erfolg

Unser FACC-Wertekompass leitet uns stets zu unseren menschlichen und unternehmerischen Werten.

Unsere Kunden müssen sich voll auf uns verlassen können. Deshalb bekennen wir uns zu Leistung und Erfolg. Denn ohne Leistung kann es keinen Erfolg geben. Und kein Unternehmen kann ohne Erfolg bestehen. Als Team legen wir mehr Wert auf den gemeinsamen Erfolg als auf den Erfolg eines Einzelnen.

Unsere ökologischen Werte

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist Teil der DNA von FACC. Seit der Herstellung unseres ersten Bauteils sorgen wir für leichtere, leisere und effizientere Flugzeuge. Wir leisten einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen von Flugzeugen und möchten unser Nachhaltigkeitsengagement unter Beweis stellen, indem wir im Einklang mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) handeln.

Ein umfassendes Onboarding-Programm gewährleistet, dass neue Mitarbeiter diese Werte von Anfang an verstehen und sich mit ihnen identifizieren können. Während der Einarbeitungsphase werden ihnen die Unternehmenswerte und -prinzipien durch verschiedene Schulungen vermittelt.

Entwicklung

Um die Unternehmenskultur kontinuierlich weiterzuentwickeln, fördert FACC das Engagement der Mitarbeiter durch regelmäßige Trainings, Workshops und Veranstaltungen, die auf die Verbesserung der Teamarbeit und die persönliche Weiterentwicklung abzielen. Es werden Programme zur Förderung der Vielfalt und Inklusion angeboten, die sicherstellen, dass alle Mitarbeiter sich wertgeschätzt und respektiert fühlen. Mitarbeiterbefragungen und Feedback-Instrumente sind wesentliche Bestandteile der FACC-Strategie, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen der Mitarbeiter in die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur einfließen.

Förderung

Die Promotion der Unternehmenskultur erfolgt durch eine effektive interne Kommunikation, die die Werte und Ziele von FACC regelmäßig hervorhebt. Wichtige Kommunikationskanäle umfassen das Intranet, Newsletter, die FACC Space App und regelmäßig stattfindende Meetings. Zusätzlich werden Veranstaltungen und Aktivitäten organisiert, die den Teamgeist stärken und die Werte des Unternehmens lebendig halten.

Bewertung

Die Bewertung der Unternehmenskultur erfolgt durch regelmäßige Assessments und Feedback-Mechanismen (wie etwa durch die Whistleblower-Hotline), die ermöglichen, kulturelle Stärken und Schwächen zu identifizieren. Dies geschieht unter anderem durch Mitarbeiterbefragungen, regelmäßige Feedback-Runden und Leistungsmessungen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse passt FACC ihre Strategien kontinuierlich an, um sicherzustellen, dass die Kultur in allen Bereichen des Unternehmens verankert bleibt und sich weiterentwickelt.

Förderung der Unternehmenskultur und Geschäftsethik

(G1.10a) (G1.10c) (G1.10g): Mechanismen zur Identifikation, Meldung und Untersuchung von Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verhalten im Widerspruch zum Verhaltenskodex. FACC hat Mechanismen zur Identifikation, Meldung und Untersuchung von Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen den Code of Conduct etabliert. Mitarbeiter und externe Stakeholder können Verstöße über eine spezielle E-Mail-Adresse und Hotline, die von der Compliance Abteilung betreut wird, melden. Meldungen können auch anonym eingebracht werden. Erfolgen diese unter Angabe der Identität des Melders, ist ein entsprechender Schutz der Identität durch deren Geheimhaltung und die Zweckbindung sowie durch technische Maßnahmen gewährleistet. So findet grundsätzlich keine Offenlegung der Daten gegenüber Dritten statt und es sind entsprechende Zugriffsbeschränkungen implementiert. Sichergestellt ist ferner der Schutz des Melders vor Vergeltungsmaßnahmen – unter anderem auch durch entsprechende Anweisungen in unternehmensinternen Konzepten (dem Code of Conduct sowie der Whistleblower Policy).

Nach Eingang einer Meldung erfolgt eine systematische Erfassung und erste Bewertung durch den Compliance-Beauftragten, gefolgt von einer umfassenden Untersuchung in Zusammenarbeit mit relevanten Abteilungen und gegebenenfalls externen Experten. Der Compliance Abteilung wird in diesem Zusammenhang die entsprechende Weisungsfreiheit durch den Vorstand eingeräumt. Für den Fall von Interessenskonflikten ist eine Verweisungsregelung vorgesehen. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Vorstand präsentiert, die dann über entsprechende Maßnahmen – gegebenenfalls unter Beiziehung der Personalabteilung – entscheidet.

Regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen stellen sicher, dass alle FACC-Mitarbeiter über die Meldewege informiert sind. Gesetzliche Informationspflichten werden eingehalten. Ferner erfolgen regelmäßig Informationskampagnen innerhalb des Unternehmens. Diese Mechanismen bieten klare und sichere Wege für interne und externe Stakeholder, Bedenken bezüglich rechtswidrigem Verhalten oder Verstöße gegen interne Richtlinien zu melden und eine transparente Untersuchung und Kommunikation der Ergebnisse zu gewährleisten.

Der Code of Conduct wird allen Mitarbeitern bereits beim FACC Welcome Training vorgestellt und inhaltlich behandelt.

Die Schulung umfasst einen Überblick über den Code of Conduct in Bezug auf ethische Geschäftspraktiken, die Meldung von Verstößen über die Whistleblower Hotline und mögliche Auswirkungen einer unterlassenen Meldung.

(G1-1.10h) Unternehmensbereiche, bei welchen FACC die größten Risiken für Bestechung und Korruption identifiziert hat, sind folgende:

  • Einkauf (z. B. Bestechung im Austausch für günstige Konditionen oder Auftragsvergaben)
  • Verkauf (z B. Bestechung, um Geschäfte oder günstige Konditionen von Kunden zu erhalten)
  • Logistik (z. B. Bestechung, um Geschäfte oder günstige Konditionen an spezielle Speditionen zu vergeben)
  • Finanz- und Rechnungswesen (z. B. Mitarbeiter, die wichtige Finanztransaktionen abwickeln)
  • HR (z B. im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen, Vertragsverhandlungen)
  • Top-Management (z. B. könnte die Befugnis, wichtige Geschäftsentscheidungen zu treffen, zu Möglichkeiten für Bestechung und Korruption in großem Umfang führen)

4.1.2. DR G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Mechanismen zur Überwachung und Sicherstellung der Compliance

(G1 2.62): Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug

Ziele

Aktuell hat die FACC noch keine dedizierte Policy, die eine Verhinderung von Zahlungsverzügen explizit beinhaltet. FACC will jedoch auf den bereits bestehenden, wenn auch nicht explizit niedergeschriebenen, sowie gelebten Praktiken weiter aufbauen und in den nächsten ein bis zwei Jahren hierzu eine Policy entwickeln.

FACC ist die Standardisierung und Sicherstellung rechtzeitiger Zahlungen an alle Lieferanten ein großes Anliegen. Die wichtigsten Ziele umfassen die Implementierung standardisierter Zahlungsbedingungen und die Etablierung klarer und konsistenter Zahlungsbedingungen in allen Lieferantenverträgen, um rechtzeitige und vorhersehbare Zahlungen zu gewährleisten. Wie erwähnt wird das aktuell zwar gelebt, aber wurde noch nicht in einer Policy niedergeschrieben.

4.1.3. DR G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Risikomanagement und interne Kontrollsysteme

(G1-3.18) (G1-3.18a): Bereits in den Geschäftsjahren 2017/2018 startete FACC eine Kommunikationsinitiative, um das Bewusstsein für den Code of Conduct, aber auch für Compliance im Allgemeinen

in der ganzen Unternehmensgruppe zu stärken. Im Rahmen dieser Initiative wurde der Code of Conduct angepasst und allen weltweiten Mitarbeitern des Konzerns in einer gesonderten Aussendung des Vorstands zur Kenntnis gebracht.

Weiters werden die FACC-Mitarbeiter seither in gesonderten Trainings regelmäßig (teils jährlich, teils alle zwei Jahre, abhängig von äußeren Umständen und Anlässen) zu den übergeordneten Themen Compliance, Antikorruption, Geschenkannahmen, Geldwäsche und Terrorismusprävention, Exportkontrolle, Lieferketten-Compliance und Datenschutz geschult. Die stetige Arbeit an der Good Governance ist bei FACC eine Querschnittsdisziplin, an der diverse Organisationseinheiten wie Kommunikation, Legal, Business Strategy, Internal Audits, aber auch IT- Security und CSR beteiligt sind. Die Abteilung Legal ist dabei führend für den Code of Conduct verantwortlich und dient als zentrale Anlaufstelle für Compliance-Fragen im Unternehmen.

Die Whistleblowing-Hotline von FACC ist ein internes System, das es Meldenden ermöglicht, auf Verstöße gegen den Code of Conduct des Unternehmens hinzuweisen. Die Whistelblower können dabei auch völlig anonym bleiben, sie sind gesetzlich geschützt und können Anliegen und Bedenken vertraulich weitergeben. Das System ist seit 15. Dezember 2021 aktiv, ist rund um die Uhr nutzbar und wird in der Whistleblowing Policy von FACC beschrieben. Relevante CAPEX oder OPEX gibt es dahingehend nicht zu vermelden.

(G1-3.18b): Die Compliance Abteilung agiert im Zusammenhang mit dem Whistleblower-System der FACC weisungsfrei und unabhängig von internen Berichtslinien. Im Falle eines Interessenkonflikts eines Mitarbeiters der Compliance Abteilung besteht eine Stellvertreterregelung, wonach ein Mitarbeiter ohne Konflikt übernimmt.

(G1-3.18c): Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt ein standardisiertes Reporting an den Vorstand samt Handlungsempfehlung. Sofern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen im Raum stehen, erfolgt die Beiziehung der Personalabteilung.

Hinsichtlich der Untersuchungen zu Korruption oder Bestechungsthemen bestehen (derzeit) keine gesonderten Verfahrensregeln. Ein Reporting erfolgt im Anlassfall ebenfalls standardisiert und wie zuvor erläutert.

Prozesse zur Identifikation und Bewertung von Risiken

(G1-3.20): Die Mitarbeiter von FACC am österreichischen Standort werden bereits in der Welcome-Schulung auf die Whistleblower-Hotline und deren Verfügbarkeit über das Intranet (genauso wie auf den Code of Conduct und die FACC-Schulungsunterlagen) hingewiesen. Ebenso erfolgen über das Jahr hinweg zahlreiche Informationskampagnen (über Plakate, Desktop-Schoner, etc.).

Maßnahmen zur Risikominderung und Überwachung

(G1-3.21 a-c): FACC legt großen Wert auf die Prävention von Korruption und Bestechung und hat daher Schulungsprogramme entwickelt, um ihre Mitarbeiter in diesen Bereichen zu sensibilisieren und zu schulen. Die Programme sind darauf ausgelegt, das Bewusstsein für ethische Geschäftspraktiken zu stärken und sicherzustellen, dass Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien und gesetzlichen Anforderungen verstehen und einhalten.

Die Schulungen decken eine Vielzahl von Themen ab (siehe Tabelle unten für den Standort Österreich), darunter die Erkennung und Vermeidung von Korruption und Bestechung, die Bedeutung von Compliance und ethischem Verhalten sowie die spezifischen Richtlinien und Verfahren der FACC.

Die Schulungen sind für alle Mitarbeiter der FACC in Österreich in verschiedenem Ausmaß (siehe Tabelle unten) verpflichtend, insbesondere für diejenigen in Positionen mit erhöhtem Risiko für Korruption, wie z. B. im Einkauf, Vertrieb und Management.

Die Schulungen werden regelmäßig (siehe Tabelle unten) angeboten, um sicherzustellen, dass das Wissen aktuell bleibt und neue Mitarbeiter schnell integriert werden. Nach Abschluss der Schulungen wird das Verständnis der Teilnehmer durch Feedback-Runden bewertet, um die Effektivität der Programme sicherzustellen und kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.

Die FACC stellt sicher, dass Mitglieder der administrativen, Aufsichts- und Managementgremien regelmäßig (siehe Tabelle unten) an Schulungen zu Anti-Korruption und Anti-Bestechung teilnehmen. Diese Schulungen sind darauf ausgelegt, die Führungskräfte über die neuesten Entwicklungen, Risiken und Best Practices in diesen Bereichen zu informieren und ihre Rolle bei der Förderung einer ethischen Unternehmenskultur zu stärken.

Vorstand: Diese Schulungen sollen für diesen Teilnehmerkreis die Bedeutung von Governance und Compliance in der Unternehmensführung betonen.

Aufsichtsrat: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in den rechtlichen Rahmenbedingungen und den internen Richtlinien der FACC geschult, um ihre Aufsichtsfunktion effektiv wahrnehmen zu können.

Executive Management: Das Executive Management Team erhält Schulungen, die sich auf die praktische Umsetzung von Anti-Korruptionsrichtlinien und -verfahren konzentrieren. Diese Schulungen beinhalten Praxisbeispiele und Szenarien, die den Führungskräften helfen, ethische Entscheidungen in komplexen Situationen zu treffen.

"Risikobehaftete-Funktionen" Manager AMSB Andere Mitarbeiter
Schulungsabdeckung
Gesamt 369 523 15 368
Summe von Trainings erhalten(Köpfe) 0 25 (4,78%) 15 368
Art der Schulung und Dauer
Präsenzschulung (Stunden) 0 0 0 1h
Computergestütztes Training(Stunden) 0,5h 0,5h 0,5h 0
Freiwilliges computergestütztesTraining (Stunden) 0 0 0 0
Frequenz
Wie oft ist eine Schulung erforderlich 12-18 Monate jährlich jährlich einmalig bei Onboarding
Behandelte Themen
Definition von Korruption Unangemessene Gewährungoder Entgegennahme von Geschenken und Einladungen Unangemessene Gewährungoder Entgegennahme von Geschenken und Einladungen Unangemessene Gewährungoder Entgegennahme von Geschenken und Einladungen Unangemessene Gewährungoder Entgegennahme von Geschenken und Einladungen
Richtlinie Code of Conduct Code of Conduct Code of Conduct Code of Conduct
Onboarding ("Welcome Training") vom Einzelfall abhängig,grundsätzlich"Zero Tollerance" vom Einzelfall abhängig,grundsätzlich"Zero Tollerance" vom Einzelfall abhängig,grundsätzlich"Zero Tollerance" vom Einzelfall abhängig,grundsätzlich"Zero Tollerance"

Von Schulungsprogrammen abgedeckte gefährdete Funktionen

Das Zeitfenster bei Schulungen für "Risikobehaftete-Funktionen" von 12- 18 Monate kommt basierend auf Verfügbarkeit der internen Trainer, sowie Aktualität des Themas selbst zustande. Ebenso erhalten Personen in "Risikobehaftete-Funktionen" diese Schulungen in regelmäßigen Abständen (wenn auch in einem kürzeren Gesamtausmaß von etwa 30 Minuten), weil sie in Ausübung ihrer Tätigkeit potenziell exponierter für dieses Thema sind. Aktuell findet hier gerade eine Umstrukturierung des Schulungssystems statt, auch für Manager, welche in Q2 des Geschäftsjahres 2026 abgeschlossen werden soll. "Andere Mitarbeiter" hingen bekommen die Schulungen einmalig im Sinne der Welcome- Schulung. FACC sieht hier keine bzw. nur geringe Berührungen mit dem Thema wodurch nach Meinung des Unternehmens eine einmalige Schulung im Zuge des Onboardings ausreichend ist.

4.1.4. DR G1-4 – Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle

Transparenz und Berichterstattung über Governance-Praktiken

(G1-4.24) (G1-4.24a): Anzahl der Verurteilungen: 0

Die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Anti-Korruptionsund Anti-Bestechungsgesetze betrug im Geschäftsjahr 2025 EUR 0,00.

(G1-4.24b): Weiters gab es im Geschäftsjahr 2025 keine bekannten Verstöße gegen die Anti-Korruption-Regelungen von FACC.

4.1.5. DR G1-6 – Zahlungspraktiken

(G1-6.33) (G1-6.33a): Im Durchschnitt erhalten die Lieferanten innerhalb von 53,7 Tagen ihr Geld von FACC, was innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen liegt. Diese Zahl wird vom Bereich Controlling ermittelt und ist Teil des monatlichen Reportings an den Vorstand. Der Working Capital Manager von FACC verwendet die Zahl zudem für seine internen Analysen.

Bei FACC erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie aus Entwicklungsdienstleistungen und aus sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tage, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

(G1-6.33b): Bei FACC gibt es keine Standardzahlungsbedinung. Zahlungsbedinungen werden in der Regel mit Zahlungen zwischen 30 Tagen und 90 Tagen vereinbart (siehe unten). Es handelt sich dabei aber immer um individuelle Verhandlungspunkte, welche mit den Lieferanten ausgehandelt werden (ähnlich wie Preis und/oder Incoterms, etc.).

  • Knapp 7 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen
  • Knapp 47 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen.
  • Knapp 13 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 60 Tagen.
  • Knapp 11 % der Lieferanten von FACC erhalten ihre Forderungen (ohne Abzug) innerhalb von 90 Tagen.

Als Berechnungsgrundlage für diese Werte dient die Relation des Gesamteinkaufswertes (exkl. Konsignation) von Materialien. Die restlichen Prozent ergeben sich durch kleinere Variationen bei den Zahlungsmodalitäten (etwa die Hinzugabe von 1 % – 5 % Skonto).

(G1-6.33c): Zum Bilanzstichtag gab es keine anhängigen Gerichtsverfahren bei FACC wegen verspäteter Zahlungen.

5. GLOBALES UMFELD

Die Weltwirtschaft entwickelte sich 2025 insgesamt moderat, blieb jedoch hinter ihrem langfristigen Durchschnittswachstum zurück. Das globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich um rund 3,2 %, nachdem bereits 2024 eine vergleichbare Dynamik verzeichnet worden war. Damit zeigte sich die Weltkonjunktur trotz anhaltender geopolitischer Spannungen, handelspolitischer Unsicherheiten und struktureller Anpassungsprozesse insgesamt widerstandsfähig. Die globale Inflation ging weiter zurück und lag 2025 bei etwa 4,1 %. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften näherte sich die Teuerung schrittweise den Zielwerten der Notenbanken an, während sie in einigen Schwellenländern weiterhin erhöht blieb.

In den USA wuchs die Wirtschaftsleistung 2025 um rund 2,0 %. Damit verlangsamte sich die Dynamik gegenüber den außergewöhnlich starken Vorjahren, blieb jedoch im internationalen Vergleich solide. Getragen wurde das Wachstum vor allem von einer weiterhin robusten privaten Konsumnachfrage sowie von hohen Investitionen in Zukunftstechnologien, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Der Arbeitsmarkt zeigte sich stabil, wenngleich erste Anzeichen einer Normalisierung sichtbar wurden. Die Inflation ging weiter zurück, verharrte jedoch in Teilbereichen noch oberhalb des Zielwerts von 2 %, was die geldpolitische Ausrichtung weiterhin beeinflusste.

Die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone verlief 2025 deutlich verhaltener. Das reale BIP stieg um etwa 0,9 %. Während sich einzelne Mitgliedstaaten, insbesondere Spanien, vergleichsweise dynamisch entwickelten, blieb das Wachstum in den großen Volkswirtschaften wie Deutschland und Frankreich schwach. Belastend wirkten eine gedämpfte Industrieproduktion, strukturelle Wettbewerbsherausforderungen sowie eine insgesamt zurückhaltende Investitionstätigkeit. Die Inflation im Euroraum ging weiter zurück und erreichte im Jahresdurchschnitt rund 2,3 %, womit sie sich dem Zielwert der Europäische Zentralbank weiter annäherte.

In Asien blieb die wirtschaftliche Dynamik im globalen Vergleich am stärksten. China verzeichnete 2025 ein Wachstum von rund 4,6 %, wobei strukturelle Anpassungen im Immobiliensektor und eine moderatere Exportentwicklung dämpfend wirkten. Indien blieb mit einem BIP-Anstieg von etwa 6,5 % eine der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaften weltweit, getragen von einer starken Binnennachfrage und umfangreichen Infrastrukturinvestitionen. Auch zahlreiche südostasiatische Volkswirtschaften entwickelten sich robust, wenn auch mit teilweise geringerer Dynamik als in den Vorjahren. Insgesamt leistete Asien erneut den größten Beitrag zum globalen Wirtschaftswachstum.

Zusammenfassend war die Weltwirtschaft im Jahr 2025 durch ein moderates, regional differenziertes Wachstum gekennzeichnet. Während die USA eine solide Expansion aufwiesen und Asien seine Rolle als globaler Wachstumsmotor bestätigte, blieb Europa hinter den anderen großen Wirtschaftsregionen zurück. Sinkende Inflationsraten und eine schrittweise Lockerung der Geldpolitik wirkten stabilisierend, gleichzeitig blieben geopolitische Spannungen, handelspolitische Risiken sowie strukturelle Herausforderungen prägende Einflussfaktoren des globalen Umfelds.

Am Devisenmarkt wertete der Euro gegenüber dem US-Dollar spürbar auf. Zum Jahresende notierte das Währungspaar bei rund 1,17 USD je EUR, unterstützt durch die Aussicht auf ein Ende des EZB-Zinssenkungszyklus und eingepreiste stärkere Zinssenkungen der FED.

Die globalen Aktienmärkte entwickelten sich trotz der hohen geopolitischen und wirtschaftspolitischen Unsicherheit 2025 sehr positiv, wenn auch mit teils starken Schwankungen. Für 2026 zeichnet sich ein von Stabilisierung geprägtes Kapitalmarktumfeld ab: Sinkende Inflationsraten und moderatere Zinsen wirken unterstützend, während das reale Wachstum in Europa voraussichtlich verhalten bleibt.

Der Internationale Währungsfonds erwartet für die Jahre 2026 und 2027 eine Fortsetzung des robusten, wenn auch unter Trend verlaufenden Weltwirtschaftswachstums von jeweils rund 3,3 bzw. 3,2 Prozent, womit die Dynamik in etwa auf dem Niveau des Jahres 2025 verbleibt. Dieses Wachstum wird vor allem in Nordamerika und Teilen Asiens von anhaltend hohen Investitionen in neue Technologien, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, getragen und durch eine unterstützende Fiskalpolitik durch überwiegend günstige Finanzierungsbedingungen. Parallel dazu wird ein weiterer Rückgang der globalen Gesamtinflation prognostiziert: von geschätzten 4,1 Prozent im Jahr 2025 auf 3,8 Prozent im Jahr 2026 und 3,4 Prozent im Jahr 2027. Die Rückkehr zum jeweiligen Inflationsziel dürfte in den USA etwas langsamer verlaufen als in anderen großen Volkswirtschaften.

6. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die IATA-Daten für 2025 zeigen das nächste Rekordjahr für die Luftfahrt: Mit einer durchschnittlichen Sitzplatzauslastung von 83,6 Prozent erreicht man den höchsten jemals in einem Jahr verzeichneten Wert. Sowohl das inländische als auch das internationale Passagieraufkommen verzeichneten 2025 ein moderates Wachstum. Der Inlandsverkehr stieg um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während der internationale Verkehr um 7,1 Prozent wuchs.

Die Nachfrage stieg in allen Regionen. Afrikanische Fluggesellschaften verzeichneten das höchste Jahreswachstum, mit einem Anstieg der Passagiernachfrage um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Fluggesellschaften im asiatisch-pazifischen Raum belegten mit einem Anstieg der Passagierkilometer um 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr den zweiten Platz. Lateinamerika und die Karibik sowie der Nahe Osten folgten mit Wachstumsraten über dem Branchendurchschnitt. Das Verkehrsaufkommen der europäischen Fluggesellschaften stieg um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während die nordamerikanischen Fluggesellschaften mit 0,4 Prozent den geringsten Verkehrsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichneten.

Gleichzeitig sieht sich die Branche nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert. Trotz anhaltend hoher Nachfrage steht die Industrie auch im Jahr 2026 vor Lieferkettenproblemen, die eingeschränkte Verfügbarkeit kritischer Flugzeugsysteme – insbesondere von Triebwerken – sind weiterhin zentrale Themen für die zivile Luftfahrtindustrie. Solche Engpässe führen dazu, dass der geplante Raten-Hochlauf bei einzelnen Flugzeugfamilien langsamer geplant werden muss als ursprünglich angenommen. Die jüngsten Aussagen des Airbus-Managements unterstreichen, dass die Branche weiterhin mit Versorgungsengpässen umgehen muss.

Airbus und Boeing steigert Auslieferungen

Im Jahr 2025 verzeichnete Airbus 1.000 Bruttoaufträge, von denen nach Abzug von Stornierungen 889 Nettoaufträge verblieben. Insgesamt lieferte das Unternehmen 793 Flugzeuge an 91 Kunden aus (2024: 766 Flugzeuge). Airbus hat das Lieferziel für 2025 erreicht, musste die Prognose im November 2025 aber von ursprünglich 820 auf 790 Flugzeuge korrigieren. Der Auftragsbestand von Airbus stieg zum Jahresende auf 8.754 Flugzeuge.

Boeing konnte im vergangenen Jahr 600 Passagier- und Frachtflugzeuge ausliefern, 252 Maschinen mehr als im Vorjahr (348). Auch die Auftragseingänge zeigen die Erholung des Flugzeugherstellers. Boeing verzeichnete im vergangenen Jahr Nettobestellungen für 1.175 Flugzeuge und übertraf damit erstmals seit 2018 seinen europäischen Konkurrenten Airbus. Nach Stornierungen blieben netto 1.173 Bestellungen übrig. Der Auftragsbestand von Boeing belief sich zum 31.12.2025 auf 6.720 Flugzeuge, nach bilanzrechtlichen ASC‑606‑Bereinigungen weist der Konzern einen wirtschaftlich anerkannten Backlog von 6.130 Jets aus.

Embraer, der drittgrößte Flugzeughersteller der Welt, hat sich als eigenständiger Mitbewerber neben Boeing und Airbus positioniert. Im Jahr 2025 lieferte das brasilianische Unternehmen insgesamt 244 Flugzeuge in verschiedenen Geschäftsbereichen aus (2024: 206).

Im Jahr 2025 hat Comac die Auslieferungen seines Schmalrumpfflugzeugs C919 weiter gesteigert und nach Branchenschätzungen rund 15 Maschinen an Kunden übergeben, nach etwa 12 Flugzeugen im Jahr 2024. Parallel dazu nimmt der Anteil chinesischer Verkehrsflugzeuge in der heimischen Flotte kontinuierlich zu: Seit 2019 ist er von etwa 1,3 Prozent auf rund 4,7 Prozent gewachsen. COMAC hat für die C919 über 1.000 Bestellungen von Airlines im Orderbuch und verfolgt das Ziel die Fertigungsraten in den kommenden Jahren stufenweise zu erhöhen. COMAC errichtet hierfür gerade eine zweite C919 Flugzeug Montagelinie. Weiters hat COMAC mit den Entwicklungsarbeiten an seinem neuen Großraumflugzeug C929 gestartet mit dem Ziel noch vor 2030 den Erstflug zu absolvieren.

Auch 2025 ist Bombardier einer der wichtigsten Flugzeughersteller im Premiumsegment der Geschäftsflugzeuge und profitiert von der anhaltend hohen Nachfrage nach den Modellen Global und Challenger. Die Global 7500 dominiert weiterhin das Ultra-Long-Range-Segment und die neue Global 8000 tritt mit einer Reichweite von rund 8.000 nautischen Meilen in den Markt ein. Nordamerika bleibt der wichtigste Absatzmarkt, während die Nachfrage in Asien und im Nahen Osten weiter deutlich wächst.

Luftfahrt und Nachhaltigkeit

Die Luftfahrtindustrie steht vor einer doppelten Herausforderung: Mit steigenden Passagierzahlen wächst die Dringlichkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Eine Schlüsselrolle spielt dabei Sustainable Aviation Fuel (SAF), ein nachhaltiger Flugkraftstoff, der aus Biomasse, Abfällen oder synthetischen Quellen gewonnen wird. Der Einsatz von SAF nimmt stetig zu, auch wenn er bisher nur einen kleinen Teil des weltweit verwendeten Flugtreibstoffs ersetzt.

Seit dem 1. Jänner 2026 gilt die verpflichtende 2-Prozent-Beimischungsquote gemäß EU-Verordnung ReFuelEU Aviation, und die Branche hält das Ziel ein. Der SAF-Anteil steigt nur langsam, doch Produktionskapazitäten wachsen dank neuer Anlagen in Frankreich, Skandinavien und den USA. Airlines wie Air France-KLM erweitern Verträge, um die 6-Prozent-Ziele bis 2030 vorzubereiten. Bis 2030 soll der Anteil nachhaltiger Kraftstoffe auf 6 Prozent steigen, bis 2050 sollen mehr als zwei Drittel (70 Prozent) des Flugtreibstoffs aus nachhaltigen Quellen stammen.

Die ambitionierten Klimaziele der Luftfahrtbranche bleiben bestehen. Bis 2050 soll der Luftverkehr klimaneutral werden. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Herstellern und Betreibern. Massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur sind unerlässlich. Während SAF, Wasserstoff und elektrische Antriebe als Schlüsseltechnologien gelten, wird eine vollständige Substitution fossiler Treibstoffe in den nächsten Jahrzehnten nur durch einen Mix verschiedener Maßnahmen und politischer Anreize realistisch sein.

7. GESCHÄFTSMODELL

Angaben gemäß § 243 a UGB

Der FACC-Konzern ist ein österreichischer Flugzeugzulieferer mit Sitz in Ried im Innkreis, der sich mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Wartung von Komponenten für die zivile Luftfahrtindustrie befasst.

Das Geschäftsmodell stützt sich auf folgende Kernkompetenzen:

7.1. Forschung, Entwicklung und Technologiekompetenz

FACC legt großen Wert auf Forschung und Technologie (F&T), um innovative Leichtbaulösungen für die zivile Luftfahrt zu schaffen. Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) stehen folgende Themen im Fokus:

Prozessinnovation: Optimierung und Weiterentwicklung moderner Fertigungstechnologien.

Konstruktionslösungen: Erarbeitung von Designkonzepten, die Effizienz und Funktionalität steigern.

Digitalisierung und Automatisierung: Fertigungstechnologien für das robotergestützte Ablegen von Faserverbundwerkstoffen mittels Automated Tape Laying, Pick & Place oder Automated Fiber Placement, um den Fertigungsprozess effizienter und skalierbarer zu gestalten.

FACC hat alle nötigen Zulassungen, um seine Expertise in die frühen Entwicklungsphasen neuer Flugzeugmodelle einzubringen und um innovative Lösungen anzubieten, die perfekt auf die Anforderungen der Kunden abgestimmt sind.

7.2. Serienfertigung und Kundenorientierung

Neben der technologischen Entwicklung ist die Fertigung hochwertiger Bauteile ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. FACC arbeitet eng mit führenden Flugzeug- und Triebwerksherstellern zusammen, um maßgeschneiderte Komponenten in Serie zu produzieren.

Komponentenfertigung: Herstellung von Struktur- und Triebwerksbauteilen (z. B. Flügel-, Rumpf- und Triebwerksteile) sowie Kabinenelementen (z. B. Gepäckfächer, Wandverkleidungen).

Kundenspezifische Lösungen: Anpassung von Produkten an die individuellen Spezifikationen der Kunden.

Qualitätsmanagement: Strenge und auf die jeweiligen Komponenten abgestimmte Kontrollen im gesamten Wertschöpfungsprozess, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Luftfahrtindustrie zu erfüllen.

FACC übernimmt die Verantwortung für die Konstruktion, Produktion und die Lieferung fertiger Baugruppen.

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.

  • Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich.
  • Engines & Nacelles steht für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen und Triebwerksverkleidungen.
  • Cabin Interior beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Fertigung, dem Vertrieb und der Reparatur von Innenausstattungen.

7.3. Wartung, Reparatur und Instandhaltung

Erweitert wurde das Produktangebot, divisionsübergreifend, um Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur und Instandhaltung.

Aftermarket-Services: FACC bietet Reparatur-, Wartungs- und Überholungsdienste für Luftfahrtkomponenten an, wodurch bestehende Flugzeugflotten über ihren gesamten Lebenszyklus unterstützt werden.

Ersatzteilmanagement: Schnelle und zuverlässige Bereitstellung von Ersatzteilen für Fluggesellschaften und Wartungsunternehmen, um Standzeiten zu minimieren.

Nachhaltige Lebenszyklusverlängerung: Durch innovative Reparaturtechniken und nachhaltige Materialien trägt FACC dazu bei, die Nutzungsdauer von Bauteilen zu verlängern und den Materialverbrauch zu reduzieren.

Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den Werken des Konzerns und teilweise bei strategischen Partnern gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste, Strategie, Marketing & Unternehmenskommunikation, Personalwesen, Innovation & Forschung, Einkauf, Qualität, Logistik, Gebäudemanagement, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz, Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations, Interne Revision und Risikomanagement. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

8. STRATEGIE

Die Strategie 2030 der FACC zielt darauf ab, die Rolle als innovativer Anbieter von Leichtbaulösungen in der Luftfahrtindustrie kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie lassen sich wie folgt zusammenfassen.

8.1. Performance im Fokus

Fokus der FACC bleibt die zivile Luftfahrt. Als langjähriger und verlässlicher Fertigungs- und Entwicklungspartner der großen Flugzeughersteller sowie Triebwerksproduzenten kann FACC nicht nur auf hochqualitative Produkte, sondern auch auf beste Kundenbeziehungen verweisen. Diese will FACC weiter vertiefen, ganz im Sinne der langfristigen Planbarkeit, die gerade in der Luftfahrtindustrie von großer Bedeutung ist. Im Fokus ist dabei insbesondere die finanzielle Stabilität sicherzustellen und die Profitabilität nachhaltig zu steigern. Im Kerngeschäft – der zivilen Luftfahrt – wächst die FACC durch:

die Erhöhung von Marktanteilen

die Erweiterung des Kunden- und Produktportfolios

den Ausbau des Kompetenzportfolios durch Bildung strategischer Partnerschaften

den Fokus auf integrierte Subsysteme wie zum Beispiel Primärstrukturen und Gesamtkabinenkonzepte

8.2. Nachhaltige Transformation

Die FACC AG setzt auf eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Innovation, Effizienz und soziale Verantwortung ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Wandel in der Luftfahrtbranche aktiv mitzugestalten und nachhaltige Werte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Die zentralen Maßnahmen sind:

Innovative und nachhaltige Produkte entwickeln: Durch den Einsatz zirkulärer Designs werden Bauteile und Materialien entwickelt, die den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen und den Lebenszyklus der Produkte verlängern.

Nachhaltige Energiequellen priorisieren: FACC plant, den Anteil nachhaltiger Energiequellen bis 2030 von derzeit 60 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen. Der Fokus liegt auf Geothermie, Wasserkraft und Photovoltaik, um die CO₂-Bilanz der Produktionsprozesse signifikant zu verbessern.

Offene und inklusive Unternehmenskultur fördern: FACC setzt auf die Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber und hat im Jahr 2025 die Auszeichnung "Beruf und Familie" erhalten.

Die Förderung einer Unternehmenskultur, die Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI) aktiv lebt, steht im Fokus. Über 50 Nationalitäten im Unternehmen werden durch Initiativen wie "International Cafés" unterstützt, um den internationalen Kolleginnen und Kollegen den Aufbau interner Netzwerke und die Orientierung im beruflichen und persönlichen Umfeld zu erleichtern.

Gleichberechtigung stärken: Das Frauen-Netzwerk "FACC Wings for Women" ermutigt Frauen, ihr Potenzial zu entfalten, fördert Karrierechancen und setzt sich für die Sichtbarkeit weiblicher Talente ein.

Ein robustes Compliance-System sicherstellen: Die Robustheit des Compliance Management Systems wird jährlich durch externe Audits überprüft, um ein Höchstmaß an Transparenz und Integrität zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterschulungen jährlich weiterentwickelt, um eine kontinuierliche Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme sicherzustellen.

Effizienz durch kontinuierliche Verbesserung steigern: FACC hat sich verpflichtet, die ESG-Bewertungen (derzeit EcoVadis und CDP) bis 2027, um mindestens einen Score-Punkt zu verbessern. Dieser kontinuierliche Fortschritt spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit zu fördern.

Zusätzlich wird bis Ende 2026 eine E-Learning-Plattform eingeführt, die Schulungen zu Nachhaltigkeit und ethischen Geschäftspraktiken für alle Mitarbeiter anbietet. Ziel ist es, das Bewusstsein, die Eigenverantwortung und das Engagement aller Mitarbeiter zu stärken.

8.3. Neue Märkte und Diversifikation

FACC erweitert kontinuierlich ihr Kunden- und Produktportfolio. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz will sie verstärkt in den neuen Märkten wie Advanced Air Mobility (AAM) wachsen und damit ihr Produktportfolio weiter diversifizieren.

Das Prinzip der Dekarbonisierung gilt für alle Mobilitätsanbieter, egal ob Flugzeug, Bahn oder Auto. Damit ergeben sich für FACC völlig neue Marktchancen mit potenziellem Umsatzwachstum durch Entwicklung, Fertigung und Wartung. Flugtaxis und Drohnen etwa, die in der Logistik eingesetzt werden, um Pakete auf die "letzte Meile" zu bringen oder im medizinischen Bereich zum Transport dringend benötigter Organe. In den Metropolen der Welt gewinnt diese Form der Mobilität zunehmend an Bedeutung.

9. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2023 2024 2025
Umsatz 736,2 884,5 984,4
davon Produktumsatz 693,3 803,7 907,0
davon Entwicklungsumsatz 42,9 80,8 77,4
EBIT (berichtet) 17,5 28,3 42,3
EBIT-Marge (operativ) 2,4% 3,2% 4,3%
Ergebnis je Aktie 0,20 0,14 0,46

Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 984,4 Mio. EUR und verzeichnete damit ein Umsatzwachstum in Höhe von 99,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2024: 884,5 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Umsatz somit um rund 11 Prozent. Dieser Zuwachs resultiert nach wie vor maßgeblich aus einer konstant steigenden Anzahl an Kundenabrufen . Speziell die beiden

Segmente Engines & Nacelles sowie Cabin Interiors konnten von der insgesamt positiven Marktentwicklung profitieren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Division Cabin Interiors um 21,8 Prozent gewachsen. Mit einem Umsatzanteil von 46,6 Prozent am Gesamtumsatz ist sie zugleich die größte Division der FACC. Aerostructures ist mit einem Anteil von 35,1 Prozent am Gesamtumsatz die zweitgrößte Division der FACC, entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch leicht rückläufig. Ursächlich für den Rückgang sind niedrigere Entwicklungsumsätze bzw. die geringere Abrechnung von Meilensteinzahlungen aus solchen Entwicklungsaufträgen als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Division Engines & Nacelles ein Umsatzwachstum von 14,3 Prozent verzeichnen. Mit einem Umsatzanteil von 18,3 Prozent am Gesamtumsatz sind die Projekte in Zusammenhang mit Triebwerksbauteilen aber nach wie vor das kleinste Segment der FACC.

Airbus ist mit einem Anteil von 46,2 Prozent am Gesamtumsatz nach wie vor der größte Kunde der FACC. Die Projekte auf der Airbus A320 Familie sind mit über 37 Prozent Anteil am Gesamtumsatz in den Divisionen Cabin Interiors und Aerostructures die umsatzstärksten Projekte. Im Bereich Engines & Nacelles wurden im vergangenen Jahr wesentliche Umsätze mit den Triebwerksherstellern Pratt & Whitney und Rolls Royce, dem Kunden Collins für Triebwerksverkleidungen sowie den steigenden Raten in Zusammenhang mit den AAM-Projekten erzielt.

Das ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Geschäftsjahr 2025 bei 42,3 Mio. EUR (2024: 28,3 Mio. EUR) und entspricht den Erwartungen des Managements. Einen negativen Einfluss auf das Ergebnis haben Rohmaterialkostensteigerungen im Bereich der Divisionen Aerostructures. Es wurden Gegenmaßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt, diese werden ab dem ersten Quartal 2026 zu beginnen wirken und die momentanen Belastungen teilweise kompensieren. Die Einsparungseffekte aus den Fertigungsverlagerungen insbesondere in der Division Cabin Interiors trugen wesentlich zur Ergebnisverbesserung im Jahr 2025 bei. Die bis 2027 geplanten Verlagerungsaktivitäten werden schrittweise weiter zu einer nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft führen.

Aufgrund der nach wie vor hohen Standortkosten in Österreich, wo nach wie vor der größte Teil der Wertschöpfung erwirtschaftet wird, sind weitere effizienzsteigernde Maßnahmen ein äußerst wichtiger Bestandteil zur Absicherung einer nachhaltigen Ergebnisverbesserung der FACC. Skaleneffekte, Produktivitätssteigerung, Materialpreisanpassungen durch die Neuordnung der Supply Chain, Sachkostenreduktion sowie das Forcieren der Auslastungssteigerung im neuen Werk 6 in Kroatien, zählen dabei zu den wesentlichen Themen.

9.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, Grundsätze der Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden alle Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 39 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, sowie durch Bundeshaftungen für Kredite besichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 Prozent des ausstehenden Kreditvertrages besichert. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Schuldscheindarlehen

Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.

Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von 24.500 TEUR) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich zum 31. Dezember getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2025 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 45.500 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 24.000 TEUR) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Konsortialkredit

Der ursprünglich am 29. August 2018 abgeschlossene Konsortialkredit über 225.000 TEUR, wurde seitdem mehrmals abgeändert und zuletzt mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 mit fünf teilnehmenden Banken erneut angepasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bestehen vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken. Drei dieser Fazilitäten betreffen OeKB-Programme. Eine OeKB-Beteiligungsfinanzierung mit einem Betrag in Höhe von ursprünglich 36.000 TEUR und ein OeKB-Exportinvest mit einem Betrag in Höhe von ursprünglich 33.526 TEUR wurden in der Abänderung vom 17. Februar 2023 abgeschlossen. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Der OeKB-Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) in Höhe von 50.000 TEUR wurde mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 um ein Jahr bis zum 17. Februar 2027 verlängert. Ein aus dem ursprünglich am 29. August 2018 abgeschlossenen Konsortialkredit bestehender OeKB-Exportinvest in Höhe von ursprünglich 25.000 TEUR wurde am 30. Juni 2025 zurückgezahlt. Die revolvierende Kreditlinie mit einem Volumen von 95.500 TEUR wurde mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 um ein Jahr bis zum 17. Februar 2027 verlängert. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren weiterhin als Garantiegeber. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert.

Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:

31.12.2025 31.12.2026
Net Financial Debt/EBITDA  3,75  3,50
Eigenkapitalquote in Prozent 25% 25%

Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (z. B. gilt am 30. Juni 2026 3,50 wie am 31. Dezember 2026) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5 sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent notwendig.

Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Jahresende 2025 war die revolvierende Kreditlinie mit 20.000 TEUR (Vorjahr: 25.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 19.200 TEUR (Vorjahr 24.800 TEUR) und der Exportinvest mit 17.881 TEUR (Vorjahr: 25.179 TEUR) ausgenutzt.

Der Konsortialkredit läuft Mitte Februar 2027 bzw. im Dezember 2027 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.

Darlehen außerhalb des Konsortialkredites

Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.

Zum Jahresende 2025 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 15.000 TEUR) ausgenutzt.

9.1.1. Liquiditätsanalyse

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
Cashflow aus laufenderTätigkeit 36,6 32,0 80,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit –19,4 –24,3 –21,6
Free Cashflow 17,2 7,7 59,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –12,3 –45,9 –60,1
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 4,9 –38,2 –0,9
Bewertungseffekte ausFremdwährungsunterschieden –9,0 –1,4 –5,3
Finanzmittelbestand amBeginn der Periode 102,7 98,6 59,0
Finanzmittelbestand amEnde der Periode 98,6 59,0 52,7

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2025 bei 80,8 Mio. EUR und somit um 48,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 32,0 Mio. EUR. Die Veränderung kommt im Wesentlichen aus einem Anstieg des operativen Ergebnisses und der Veränderung im Working Capital. Leicht gesunkene Forderungen, reduzierte Verbindlichkeiten und Vorräte, speziell im Bereich der Halbfabrikate, unter Berücksichtigung einer wesentlich höheren Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr trugen im Wesentlichen zu der Erhöhung bei.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2025 auf –21,6 Mio. EUR gegenüber –24,3 Mio. EUR im Vorjahr. Zu dieser Reduktion trugen insbesondere die geringeren Auszahlungen für Gebäude im Allgemeinen bei.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2025 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –60,1 Mio. EUR (2024: –45,9 Mio. EUR).

Free Cashflow

Im Berichtsjahr 2025 lag der Free Cashflow bei 59,1 Mio. EUR.

9.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

2023 2024 2025
Schuldscheindarlehen 70,0 69,5 69,5
Leasingverbindlichkeiten 72,1 74,0 70,4
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 165,8 156,3 128,7
Bruttofinanzverbindlichkeiten 307,9 299,8 268,5
Abzüglich
Liquide Mittel 98,6 59,0 52,7
Nettofinanzverbindlichkeiten 209,3 240,8 215,8

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

31.12.2023in Mio. EUR 31.12.2023in Mio. EUR 31.12.2025in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 17,5 28,3 42,3
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 23,1 24,0 25,7
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 16,0 14,6 12,8
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 0,0 0,0 0,0
EBITDA (angepasst) 56,6 66,9 80,8
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA (angepasst) 3,68 3,60 2,67

9.2.

31.12.2023in Mio. EUR 31.12.2024in Mio. EUR 31.12.2025in Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 319,2 320,8 290,7
Kurzfristiges Vermögen 387,3 389,7 391,1
Aktiva 706,5 710,5 681,8
Eigenkapital 220,6 215,8 249,0
Langfristige Schulden 182,8 208,1 145,9
Kurzfristige Schulden 303,1 286,6 286,9
Schulden 485,9 494,7 432,8
Eigenkapital und Schulden 706,5 710,5 681,8
Eigenkapitalquote in Prozent 31,2 30,4 36,5

9.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 auf 290,7 Mio. EUR (Vergleichszeitraum 2024: 320,8 Mio. EUR).

Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 1,4 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich um 6,3 Mio. EUR auf 52,7 Mio. EUR. Die Vorräte sanken von 178,3 Mio. EUR zu Ende des Geschäftsjahrs 2024 auf 175,7 Mio. EUR am 31. Dezember 2025. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf 68,8 Mio. EUR.

9.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 249,0 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2025 von 36,5 Prozent (2024: 30,4 Prozent).

9.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten von 52,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 auf 41,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025.

Bei den kurzfristigen Schulden sanken die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,1 Mio. EUR auf 90,0 Mio. EUR.

Aufgrund der teilweisen Refinanzierung des Schuldscheindarlehens vom 31. Juli 2019 mit einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR und mit Laufzeiten von 3 – 7 Jahren sind zum 31. Dezember 2025 sämtliche Schuldscheindarlehen unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

10. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

10.1. Segment Aerostructures

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
Umsatzerlöse 272,4 350,1 345,1
EBIT (berichtet) 12,9 15,4 7,2
EBIT-Marge (berichtet) 4,7% 4,4% 2,1%

Der Umsatz im Segment Aerostructures belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 345,1 Mio. EUR (2024: 350,1 Mio. EUR). Die Division ist mit einem Anteil von 35,1 Prozent am Gesamtumsatz das zweitgrößte Segment der FACC, entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch leicht rückläufig. Ursächlich für den Rückgang sind niedrigere Entwicklungsumsätze bzw. die geringere Abrechnung von Meilensteinzahlungen aus solchen Entwicklungsaufträgen als im Vorjahreszeitraum. Die Airbus A320-Familie ist nach wie vor der größte Umsatzträger in der Division Aerostructures, gefolgt von der Airbus A220 und der Airbus A350-Plattform.

Einen negativen Einfluss auf das Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 haben im Bereich Aerostructures wie bereits im Geschäftsjahr 2024 deutliche Rohmaterialkostensteigerungen.

10.2. Segment Engines & Nacelles

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
Umsatzerlöse 129,7 157,6 180,2
EBIT (berichtet) 13,5 19,1 21,8
EBIT-Marge (berichtet) 10,4% 12,1% 12,1%

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2025 einen Wert von 180,2 Mio. EUR (2024: 157,6 Mio. EUR). Die umsatzstärksten Kunden in diesem Segment sind weiterhin die Triebwerkshersteller Rolls Royce, Pratt & Whitney und Collins Aerospace. Das Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2025 ist insbesondere auf die steigenden Bauraten der Programme Boeing 787 und Airbus A350 sowie den Anstieg im Bereich AAM zurückzuführen.

Mit einer EBIT-Marge von 12,1 Prozent für das Geschäftsjahr 2025 erzielte die umsatzmäßig kleinste Division den höchsten Ergebnisbeitrag.

10.3. Segment Cabin Interiors

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
Umsatzerlöse 334,1 376,8 459,1
EBIT (berichtet) –8,9 –6,2 13,3
EBIT-Marge (berichtet) –2,7% –1,6% 2,9%

Mit einem Anteil von rund 46,6 Prozent am Gesamtumsatz ist die Division Cabin Interiors das umsatzstärkste Segment. Im Geschäftsjahr 2025 betrug der Umsatz in diesem Bereich 459,1 Mio. EUR (2024: 376,8 Mio. EUR). Auch hier spiegelt sich die allgemeine Marktnachfrage wider. Die Airbus A320-Familie trug wesentlich zum Umsatzanstieg bei. Zudem konnten die Business-Jet-Plattformen sowie die chinesischen Plattformen mit steigenden Raten zum Umsatzanstieg in der Division Cabin Interiors beitragen.

Positiv auf das Ergebnis wirkt sich die Fertigungsverlagerung nach Kroatien aus. Im Geschäftsjahr 2025 manifestierten sich die zahlreichen Anstrengungen der Vergangenheit in einer positiven EBIT-Marge von 2,9 Prozent.

11. RISIKOBERICHT

11.1. Grundsätze des Risikomanagements

Ein effektives Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und trägt maßgeblich zur Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen, einschließlich der FACC Operations GmbH, bei. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu analysieren und zu bewerten sowie wirksam zu steuern. Dadurch werden sowohl strategische als auch operative Ziele unterstützt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass potenziell bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Schäden abgewendet werden.

Die FACC AG hat ein umfassendes Risikomanagementsystem (ERM) implementiert, dass sich an international anerkannten Standards wie dem COSO-II-Rahmenwerk und der ISO 31000 orientiert. Das System unterstützt die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben und ist weitgehend in strategische sowie operative Entscheidungsprozesse integriert. Das zentrale Risikomanagement stellt hierfür Methoden bereit und verantwortet die Berichterstattung sowie die Überwachung der definierten Mindeststandards.

11.2. Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements

Das ERM der FACC AG ist dezentral organisiert und kombiniert zentrale Steuerung mit lokaler Verantwortung. Diese Struktur ermöglicht eine wirksame Beurteilung und Steuerung von Risiken über alle Unternehmensebenen und Bereiche hinweg.

Die zentrale Risikomanagementfunktion ist für die Bereitstellung von Methoden und Tools sowie für die Definition und Überwachung einheitlicher Mindeststandards verantwortlich. Sie koordiniert und aggregiert die gemeldeten Risiken und stellt sicher, dass diese regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden.

Die Verantwortung für die Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken liegt bei den Risikoeignern in den operativen Einheiten und Tochtergesellschaften. Dadurch wird das Risikobewusstsein in den operativen Bereichen gestärkt, eine gelebte Risikokultur unterstützt und sichergestellt, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen.

Ein zentrales Element des ERM der FACC AG ist das auf Vorstandsebene angesiedelte Risiko-Komitee, das mindestens zweimal jährlich tagt. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands sowie wesentlichen internen Stakeholdern des Risikomanagements zusammen. Ziel des Risiko-Komitees ist es, die wichtigsten risikorelevanten Themen, Erkenntnisse und Ereignisse zu bewerten und mögliche Maßnahmen zu diskutieren. Die Ergebnisse fließen in die strategische und operative Entscheidungsfindung des Vorstands ein.

Der Aufsichtsrat wird im Rahmen des Audit Committees regelmäßig über die Risikosituation informiert. Diese Berichterstattung umfasst wesentliche Risiken sowie Maßnahmen zur Steuerung und Minimierung potenzieller Unsicherheiten und Gefahren.

Das zentrale Risikomanagement stellt sicher, dass alle Risiken in einem zentralen IT-gestützten System erfasst und halbjährlich aktualisiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Aggregation und Konsolidierung der Risiken auf Konzernebene und gewährleistet eine einheitliche und transparente Berichterstattung.

11.3. Überwachung und Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des ERM wird durch kontinuierliche Überwachungs- und Verbesserungsprozesse sichergestellt. Dabei werden Optimierungspotenziale identifiziert und umgesetzt, wobei interne und externe Anforderungen berücksichtigt werden.

Das ERM wird regelmäßig von Internal Audit geprüft, um sicherzustellen, dass die festgelegten Mindeststandards eingehalten und wirksam umgesetzt werden. Zusätzlich erfolgt einmal jährlich eine Funktionsprüfung durch den Abschlussprüfer gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Diese Prüfung dient der Beurteilung, ob das ERM wirksam und angemessen ausgestaltet ist und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Ergebnisse dieser Überwachungs- und Prüfungsprozesse werden regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der FACC AG berichtet.

Anzumerken ist, dass das ERM zwar als angemessen und wirksam bewertet wird, jedoch systemimmanente Grenzen bestehen, die die Funktionsfähigkeit eines jeden Risikomanagementsystems einschränken können. Selbst ein sorgfältig ausgestaltetes und effektiv umgesetztes System kann nicht gewährleisten, dass alle Risiken rechtzeitig erkannt oder vollständig vermieden werden.

Die wesentlichen Risikofelder stellen sich wie folgt dar:

11.4. Strategische Risiken

Die strategischen Risiken der FACC AG ergeben sich insbesondere aus externen Einflüssen, regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Herausforderungen. Sie können wesentliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie, insbesondere der Strategie 2030, sowie auf die nachhaltige Geschäftsentwicklung haben. In einem Marktumfeld mit hohen Innovations- und Kostenanforderungen ist die frühzeitige Identifikation und Steuerung strategischer Risiken daher wesentlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Das ERM ermöglicht es, strategische Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. Nachfolgend werden wesentliche Risikofelder dargestellt, darunter die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen in der globalen Luftfahrtindustrie, die Komplexität internationaler Lieferketten sowie die Herausforderungen eines zunehmend regulierten Umfelds.

Abhängigkeit von globaler Luftfahrtindustrie und Marktstrukturen

Die Luftfahrtbranche ist von einer begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern (OEMs) geprägt. Daraus ergibt sich eine hohe Abhängigkeit zu wenigen Schlüsselunternehmen. Änderungen beispielsweise in den Ratenhochlaufstrategien, Bedarfsplänen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Großkunden können unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben. Zusätzlich erschweren die langfristigen Entwicklungszyklen der Branche sowie intensive Preisverhandlungen die Anpassungsfähigkeit an sich schnell verändernde Marktbedingungen.

Zur Minderung dieser Risiken setzt FACC auf die Diversifizierung der Kundenbasis und den Ausbau neuer Geschäftsfelder. Im Rahmen der jährlichen Budgetplanung werden die von den OEMs angekündigten Bedarfe analysiert und auf Basis von Marktanalysen, externen Indikatoren sowie branchenspezifischen Trends plausibilisiert. Daraus abgeleitete Zu- oder Abschläge werden in die Planungen integriert. Dies ermöglicht es, frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren und die eigene Produktion flexibler zu steuern.

Abhängigkeit von der Lieferkette

Die globalen und komplexen Lieferketten der Luftfahrtindustrie sind anfällig für geopolitische Spannungen, Rohstoffknappheit und externe Ereignisse wie Naturkatastrophen. Gleichzeitig unterliegen sie hohen Qualitätsanforderungen und strengen Qualifizierungsprozessen. Zudem sind Lieferanten häufig durch OEMs vorgegeben. Bestimmte Bauteile oder Materialien sind oft nur von einzelnen Herstellern verfügbar (Single Source), was die Flexibilität in der Beschaffung einschränken und das Risiko von Engpässen erhöhen kann.

FACC begegnet diesen Herausforderungen mit einem vorausschauenden Lieferkettenmanagement, das auf Diversifizierung, strategische Partnerschaften und eine optimierte Lagerhaltung ausgerichtet ist. Die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten wird laufend analysiert, um frühzeitig alternative Bezugsquellen zu identifizieren und Versorgungsrisiken zu minimieren.

Regulatorisches Umfeld

Die Luftfahrtbranche ist durch ein streng reguliertes Umfeld geprägt, das laufend neuen Anforderungen unterliegt. Verschärfte Exportkontrollen, wachsende Handelshemmnisse und strengere Umweltauflagen beeinflussen Geschäftsabläufe entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Politische und wirtschaftliche Entwicklungen können den Zugang zu bestimmten Märkten einschränken, zusätzliche Genehmigungspflichten auslösen und administrative Aufwände erhöhen.

Für FACC ergeben sich daraus Herausforderungen in der Materialbeschaffung, der Lieferkette und der Markterschließung. Strengere Exportkontrollen können beispielsweise den Handel mit bestimmten Ländern oder den Zugang zu essenziellen Rohstoffen, Erzeugnissen und Technologien erschweren. Gleichzeitig erfordern regulatorische Änderungen eine laufende Anpassung der internen Prozesse, um die Einhaltung neuer Vorschriften sicherzustellen und Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden.

Zur Steuerung dieser Risiken beobachtet FACC die regulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich und arbeitet eng mit Kunden, Zulieferern und Behörden zusammen. Durch vorausschauende Planungen und gezielte Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Unternehmen flexibel auf neue Vorgaben reagieren kann, um die globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

11.5. Absatzrisiken

Die FACC AG operiert in einem globalen, wettbewerbsintensiven und konjunkturabhängigen Marktumfeld. Dieses ist wesentlich von

der weltweiten Luftverkehrsnachfrage, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und geopolitischen Entwicklungen geprägt. Die Geschäftstätigkeit ist dabei eng mit der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften und deren Bestellverhalten bei den Flugzeugherstellern verknüpft. Makroökonomische Faktoren wie Passagieraufkommen und Treibstoffpreise beeinflussen die Bedarfsplanung der OEMs und damit die Bestellungen an FACC wesentlich.

Ein spezifisches Risiko ergibt sich aus Änderungen der Auslieferungspläne der Flugzeughersteller. Reduzierte Produktionsraten oder zeitliche Verschiebungen bei Auslieferungen können zu kurzfristigen Anpassungen der Bestellmengen der von FACC produzierten Komponenten führen. Dies kann zu Umsatzeinbußen führen und die Amortisation von Entwicklungskosten verzögern, wodurch die Rentabilität einzelner Programme nachhaltig beeinträchtigt werden kann. Darüber hinaus kann es infolge der nicht synchron verlaufenden Produktionszyklen und Bedarfsanpassungen zu einer Kapitalbindung aufgrund steigender Lagerbestände kommen, was das Working Capital zusätzlich belastet.

Zur Minderung und Steuerung dieser Risiken verfolgt FACC eine mehrgleisige Strategie:

  • Agile Produktionsprozesse und ein optimiertes Bestandsmanagement ermöglichen eine zeitnahe Reaktion auf kurzfristige Bedarfsanpassungen. Eine enge Abstimmung mit Kunden unterstützt dabei, Änderungen frühzeitig zu erkennen und in die Planung zu integrieren.
  • Die Erweiterung des Produktportfolios sowie die geografische Ausweitung der Marktpräsenz, insbesondere in Schlüsselmärkten in Amerika, Europa und Asien, tragen zur Risikostreuung bei. Zusätzlich wird die Positionierung als Entwicklungspartner für bestehende Flugzeugtypen genutzt, um durch Umrüstungsaufträge die Abhängigkeit von Neubestellungen zu reduzieren. Initiativen im Bereich Advanced Air Mobility (AAM) ergänzen das bestehende Geschäftsmodell und stärken die langfristige Marktposition.

Diese Maßnahmen unterstützen FACC dabei, den Herausforderungen eines volatilen Absatzmarktes aktiv zu begegnen und die langfristige Stabilität sowie das nachhaltige Wachstum zu sichern.

11.6. Operative Risiken

Operative Risiken umfassen sämtliche Gefahren, die unmittelbar aus den Produktions- und Geschäftsprozessen der FACC AG resultieren. In einer Branche mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen ist ihre systematische Erkennung und Steuerung ein zentraler Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg. Das Interne Kontrollsystem (IKS) dient dabei als wesentliches Instrument, um Prozessrisiken frühzeitig dort zu erfassen, wo sie entstehen, und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Operative Risiken können neben technologischen und organisatorischen Aspekten auch durch externe Faktoren wie globale Lieferengpässe oder geopolitische Entwicklungen verstärkt werden. Die nachfolgenden Abschnitte beschreiben wesentliche Risikokategorien, darunter Risiken in Bezug auf Informationssicherheit, Einkaufs- und Lieferantenrisiken, Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken sowie das Risiko von Betriebsunterbrechungen. Ziel ist es, einen Überblick über relevante Gefahrenquellen und die jeweiligen Steuerungsmechanismen zu geben, die im Rahmen der operativen Abläufe und des ERM kontinuierlich überwacht und bei Bedarf angepasst werden.

Risiken in Bezug auf Informationssicherheit

FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse verschiedenen Informations-, IT- und Systemrisiken ausgesetzt. Diese können im ungünstigsten Fall sowohl administrative als auch produktionstechnische Systeme und Anlagen beeinträchtigen. Mit fortschreitender Digitalisierung und einer steigenden Anzahl von Mitarbeitenden, die ortsunabhängig, beispielsweise im Homeoffice, arbeiten, nimmt die Angriffsfläche für Cyberangriffe zu.

Typische Risikofaktoren sind Cybercrime-Attacken wie Hacking, Phishing oder Ransomware, Social-Engineering-Szenarien. Vorfälle, die zum Verlust, zur Manipulation oder zur Verschlüsselung kritischer und sensibler Daten führen, können erhebliche Auswirkungen auf die Reputation und die finanzielle Stabilität der FACC AG haben.

Zur Steuerung dieser Risiken setzt FACC ein mehrstufiges Sicherheitskonzept ein. Im Bereich IT & Security werden Sicherheitsmaßnahmen laufend implementiert und an aktuelle Bedrohungslagen angepasst. Dazu zählen unter anderem Firewall-Systeme, kontinuierliche Netzwerküberwachung, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, regelmäßige und kontrollierte Software-Updates sowie weitere technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen. Die Wirksamkeit wird regelmäßig durch externe Audits, Penetrationstests und Zertifizierungen überprüft. Ergänzend dazu finden wiederkehrende Mitarbeiterschulungen und Informationskampagnen statt, um das Bewusstsein für Betrugsversuche (z. B. Social Engineering) und Cybergefahren zu schärfen.

Die physische Sicherheit an den Produktions- und Unternehmensstandorten wird beispielsweise durch Zutrittskontrollen und weitere Schutzmaßnahmen gewährleistet. Auf diese Weise minimiert FACC das Risiko von Beeinträchtigungen sowohl im administrativen als auch im produktionstechnischen Bereich und reduziert potenzielle Reputations- und Vermögensschäden durch Cyberangriffe.

Einkaufs- und Lieferantenrisiken

FACC führt im Einkaufsbereich systematische Risikobewertungen der Zulieferketten durch, um potenzielle Störungen wie globale Lieferengpässe, volatile Rohstoffmärkte oder geopolitische Unsicherheiten frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Lieferverzögerungen und Engpässe bestehen in der Luftfahrtindustrie nach wie vor und können sich als Ripple-Effekt entlang der Lieferkette ausbreiten. In der Folge kann es zu kurzzeitigen Produktionsstopps, längeren Durchlaufzeiten, erhöhten Kosten und höherem Kapitalbedarf kommen, was die Liefertreue und damit die Planungssicherheit von FACC beeinträchtigen kann.

Zur Minderung dieser Risiken setzt FACC auf strategische Partnerschaften und regelmäßige Lieferantenaudits. Eine verpflichtende Erstmusterprüfung zu Projektbeginn sowie bei wesentlichen Änderungen unterstützt die frühzeitige Erkennung potenzieller Produktrisiken. Die Bewertung von Lieferqualität und Liefertreue erfolgt kontinuierlich über ein systemgestütztes Verfahren. Abweichungen werden systematisch erfasst, analysiert und an das Management berichtet. Auf diese Weise stärkt FACC ihre Resilienz in der gesamten Lieferkette und gewährleistet auch unter unsicheren Rahmenbedingungen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Luftfahrt.

Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken

Als Zulieferer in der Luftfahrtindustrie entwickelt und produziert FACC Komponenten, die in Flugzeugen oder Triebwerken verbaut werden. Potenzielle Fehler oder Funktionsmängel könnten daher Eigentum, Gesundheit oder das Leben Dritter gefährden, was eine konsequente Fokussierung auf Produktsicherheit erfordert. Da FACC die Haftung gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Dritten weder vertraglich einschränken noch ausschließen kann, werden sämtliche Produkte bereits während des Herstellungsprozesses kontinuierlichen Funktions- und Qualitätskontrollen unterzogen. Abschließende Prüfungen vor Auslieferung stellen zudem sicher, dass alle vereinbarten Spezifikationen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden.

In Projekten, für die FACC die Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund möglicher Konstruktionsfehler ein erhöhtes Risiko. Dieses wird durch ein systematisches Qualitätsmanagement weitestgehend minimiert, das regelmäßige Kontrollschritte in allen Entwicklungsphasen sowie zielgerichtete Fehlermöglichkeitsund Einflussanalysen (FMEA) umfasst. Ergänzend dokumentiert und archiviert FACC alle qualitätsrelevanten Schritte (Quality Records) in einem unternehmenseigenen Archivierungssystem. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Leistungen und Produkte den festgelegten Vorgaben sowie den behördlichen Freigaben entsprechen.

Trotz angemessener Produkthaftungsversicherungen könnten sich Qualitätsmängel oder -fehler im Ernstfall negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.

Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und Anlagen werden laufend instand gehalten und gewartet, um das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen zu reduzieren. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist zudem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten abgesichert.

11.7. Rechtliche Risiken

Rechtliche Risiken ergeben sich aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, denen die FACC AG im nationalen und internationalen Umfeld unterliegt. Ein wirksames Compliance-Management ist wesentlich, um Verstöße zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus tragen klare vertragliche Regelungen und interne Kontrollmechanismen dazu bei, finanzielle und reputationsbezogene Auswirkungen zu minimieren.

Die nachfolgenden Abschnitte behandeln wesentliche rechtliche Risikofelder, darunter potenzielle Rechtsstreitigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Dabei wird dargestellt, wie FACC rechtliche Entwicklungen beobachtet und Anforderungen in den Geschäftsabläufen verankert, um die Unternehmensinteressen wirksam zu schützen.

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

FACC ist unregelmäßig in Zivilgerichtsverfahren involviert, die aus der laufenden Geschäftstätigkeit entstehen können. Für einzelne Verfahren werden Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Die Bemessung der Rückstellungen basiert

auf Einschätzungen qualifizierter Fachexperten und externer Rechtsberater.

Sofern ein negativer Ausgang bei Verfahren als sehr unwahrscheinlich beurteilt wird oder der potenzielle Ausgang derzeit nicht verlässlich quantifizierbar ist, werden keine Rückstellungen gebildet. Unabhängig davon können negative Entwicklungen in Gerichtsverfahren die Reputation des Unternehmens beeinträchtigen. Zur Steuerung dieses Risikos werden geeignete Kommunikations- und Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt.

Risiken in Bezug auf geistiges Eigentum

Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist der Schutz des geistigen Eigentums aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. FACC nutzt hierfür unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Allerdings können Patentrechtsanfechtungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

FACC operiert in einem hochtechnologischen und stetig wachsenden Umfeld, das von einer umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen zu vermeiden, betreibt FACC umfangreiche Patentrecherchen. Ein Restrisiko bleibt jedoch bestehen.

11.8. Finanzielle Risiken

Das operative Geschäft der FACC AG ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, darunter Währungs-, Zins-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Das Risikomanagement des Konzerns richtet den Fokus daher unter anderem auf die Überwachung der Volatilität an den Finanzmärkten und auf Maßnahmen zur Begrenzung potenziell negativer Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität.

Die Verantwortung für die Identifikation, Bewertung und Absicherung dieser Risiken liegt im Bereich Investor Relations, Treasury &

12. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung (F&E), um sich mit neuartigen Anwendungen und Prozessen am Markt zu behaupten, die Anforderungen der Kunden auf immer bessere Art zu lösen und weitere Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Nicht zuletzt sollte hier ein gemeinsam mit Airbus gestartetes Forschungsunterfangen unter dem "Clean Aviation Europe EU Programm" genannt werden.

Im Geschäftsjahr 2025 wendete FACC 60 Mio. EUR bzw. knapp 7 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von Mitbewerbern zu unterscheiden. FACC

Insurance der dabei eng mit den operativen Einheiten des Konzerns zusammenarbeitet. Weiterführende Informationen zu finanziellen Risiken und den entsprechenden Risikomanagementstrategien sind in Note 45 des Konzernanhangs enthalten.

11.9. Nachhaltigkeitsrisiken

Im Einklang mit den relevanten Vorgaben orientiert sich FACC bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dabei wird sowohl untersucht, welche wesentlichen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen auf Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Inside-Out-Perspektive), als auch, welche Risiken und Chancen sich aus diesen Faktoren für FACC selbst ergeben (Outside-In-Perspektive). Die aus der Outside-in-Perspektive abgeleiteten Risiken sind weitestgehend über das ERM in die konzernweite Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung integriert. Eine detaillierte Darstellung der identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken ist dem Nachhaltigkeitsbericht der FACC AG zu entnehmen.

In die Risikosteuerung fließen zudem zunehmend auch Environmental-, Social- und Governance-(ESG)-Aspekte ein, um frühzeitig auf mögliche Auswirkungen reagieren zu können und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu sichern.

11.10. Zusammenfassung

Die Gesamtrisikosituation der FACC AG ergibt sich aus den dargestellten Risikofeldern und deren Wechselwirkungen sowie aus der konzernweiten Aggregation und Konsolidierung der im ERM erfassten Einzelrisiken. Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen und Einschätzungen wird eine bestandsgefährdende Entwicklung im Geschäftsjahr 2026 als hinreichend unwahrscheinlich eingestuft.

beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion von Leichtbaukomponenten erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC.

Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen sowie Material- und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen:

  • Ratenfähige Duroplast Fertigungsprozesse
  • Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse
  • Kabinenmaterialien auf Basis thermoplastischer- und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie
  • Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Patente und Preise

2025 wurden 5 Patente zur Anmeldung gebracht und für 45 Patente hat FACC eine Patenterteilung erhalten. Per Ende Dezember 2025 hielt FACC somit 571 aufrechte Patente bzw. Patentanmeldungen.

Zum bereits zweiten Mal in Folge wurde die FACC AG im Jahr 2025 von Embraer als Supplier of the Year ausgezeichnet. Auch von Comac wurde die FACC AG für den erfolgreichen Hochlauf der Produktion von C919-Komponenten mit einem Supplier of the Year Award besonders gewürdigt. Ein Meilenstein ist zudem der Aero Excellence™ Award in Bronze für das Werk 4 in Reichersberg: Damit zählt die FACC zum exklusiven Kreis von nur elf Luftfahrtunternehmen weltweit, die diesen neuen internationalen Standard für höchste Fertigungsqualität erfüllen. Auch als Arbeitgeberin setzt die FACC Maßstäbe – bestätigt durch die Auszeichnung als familienfreundliches Unternehmen sowie die Spitzenleistungen des "FACC Future Teams" beim WKO-Lehrlingswettbewerb.

Ratenfähige Thermoset Fertigungsprozesse

Auch im Jahr 2025 hat FACC den Backbone der Composite-Herstellung, faserverstärkte Duroplaste und zugehörige Prozesse, in Richtung Ratenfähigkeit, Technologieskalierung und Prozesszeitreduktion weiterentwickelt und den Technologiereifegrad weiter erhöht. Identifiziert wurde ein kabinentaugliches, brandbeständiges Epoxidharz-Prepreg-System, das die Oberflächengüte deutlich verbessert. Parallel erzielt FACC signifikante Fortschritte mit schnellhärtenden Struktur-Prepregs; deren Einsatz ist bereits in einem Kundenprojekt vorgesehen. Ergänzend wurden 2-Komponenten-RTM-Harzsysteme für Strukturbauteile weiterentwickelt, um Zykluszeiten zu verkürzen, robuste Injektions- und Aushärteprozesse sicherzustellen und die Serienfähigkeit vorzubereiten. Das Potenzial wurde im EU-Forschungsprojekt "UP-Wing" gemeinsam mit AIRBUS, DLR und HEXCEL demonstriert.

Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse

FACC hat 2025 den eingeschlagenen Entwicklungspfad für faserverstärkte Thermoplaste konsequent fortgeführt und den Technologiereifegrad (TRL) thermoplastischer Fertigungsprozesse sukzessive erhöht. Thermoplastische Bauteile ermöglichen die wirtschaftliche Verbindung von Hochratenfähigkeit, Leichtgewicht und Kreislaufwirtschaft; erste einschlägige Anfragen für Struktur-, Triebwerks- und Kabinenanwendungen belegen die wachsende Marktnähe. In Zusammenarbeit mit OEMs wurden automatisierte Prozessschritte, darunter thermoplastbasierte Faserablage via Automated Fiber Placement und Pick&Place, vertieft und Prozessfenster validiert. Signifikante Fortschritte gelangen bei der Konsolidierung gewichtsoptimierter Laminatstrukturen (Tailored Blanks). Zusammen mit der etablierten Hochtemperatur-Konsolidier- und - Umformpresse können zentrale Fertigungsschritte inhouse abgebildet werden, ein weiterer Schritt zu höherem TRL, Prozessstabilität und industrieller Skalierbarkeit.

Kabinenmaterialien auf Basis Thermoplastischer- und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe.

Im Geschäftsjahr 2025 treibt FACC Innovationen entlang der Werkstoff- und Prozesskette voran. Im Fokus stehen thermoplastische Sandwichmaterialien, deren homogener Aufbau innovative Recyclingkonzepte und geschlossene Stoffkreisläufe ermöglicht. Neue Auslegungs- und Fertigungsstrategien heben die Produktionseffizienz, verkürzen Taktzeiten und verbessern die Umweltbilanz. Parallel erweitert FACC das Portfolio an Epoxidharzen zur Anwendung in der Kabine und setzen konsequent auf REACH-konforme Materialsysteme, um regulatorische Zukunftssicherheit mit erstklassiger Performance zu verbinden. Design-to-Cost, datenbasierte Materialauswahl und prozessintegrierte Qualitätsmethoden senken die Kosten ohne Kompromisse bei Funktionalität und Sicherheit. So stärkt FACC seine Technologieführerschaft im nachhaltigen Leichtbau und übersetzt Innovation gezielt in industrielle Wertschöpfung. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können, beschäftigt sich FACC des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment (LCA).

Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie

Im Geschäftsjahr 2025 fokussiert die FACC-Forschung, Innovation und Technologie konsequent auf leistbaren Leichtbau. Als Schlüsseltechnologie ermöglicht er die Gewinnung neuer Kundenaufträge durch wettbewerbsfähige Kosten und kurze Industrialisierungszeiten. Schwerpunkte sind Design-to-Cost/-Sustainability, materialeffiziente Konstruktionen und ressourcenschonende Prozesse entlang der Wertschöpfungskette. Durch gezielte Materialeinsparung und die Nutzung hochperformanter Werkstoffe werden Gewicht, Kosten und Umweltwirkungen reduziert, ohne Leistungsanforderungen zu kompromittieren. Digitale Entwicklungsmethoden und effiziente Fertigung steigern Geschwindigkeit und Qualität von Konzept bis Serie. Strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungspartnern sichern Transfer in marktreife Lösungen und stärken FACC als Innovationspartner für nachhaltigen, kosteneffizienten Leichtbau.

Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Die F&E Aktivitäten fokussieren stark auf Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundproduktion zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Automated Fiber Placement (AFP) Prozess wird für die Fertigung komplexer Strukturbauteile benötigt und 2026 industriell skaliert, um reproduzierbare Qualität, kurze Durchlaufzeiten und effiziente Materialnutzung zu erreichen. Für kleinere Komponenten etabliert FACC Pick&Place-Lösungen mit kamerageführter Teilehandhabung zur sicheren, stabilen Serienfertigung. Die Digitalisierung der Aushärtegradmessung ermöglicht Inline-Qualitätsüberwachung, rückverfolgbare Prozessdaten und frühzeitige Fehlererkennung. Durch die Vernetzung der Daten mit weiteren Fertigungsparametern werden Stabilität, Effizienz und First-Time-Right-Quoten in der Herstellung von Faserverbundbauteilen weiter gesteigert. Diese Initiativen stärken Skalierbarkeit, Prozesssicherheit und Kostenführerschaft im Leichtbau und unterstützen eine wettbewerbsfähige Produktion.

13. MITARBEITER

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.907 Vollzeitäquivalente (FTE) (Vorjahr: 3.850 FTE).

In Österreich waren zum 31. Dezember 2025 3.074 FTE beschäftigt (Vorjahr: 3.059 FTE). Dies entspricht rund 78,7Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns (Vorjahr: 79,5 Prozent).

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 323 483 806
Aerostructures 766 183 949
Engines & Nacelles 341 112 453
Cabin Interiors 602 150 752
Tochtergesellschaften 504 400 904
FACC AG 0 43 43
Summe 2.536 1.371 3.907

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten waren zum Bilanzstichtag Staatsangehörige aus 56 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 45 Prozent der Belegschaft besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft, 14 Prozent kamen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft lag mit 30 Prozent weiterhin auf hohem Niveau. Der Frauenanteil in der Lehrlingsausbildung von FACC betrug 36 Prozent.

13.1. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiterin bei Mitarbeiterzufriedenheit

Eine motivierte und einsatzkräftige Belegschaft ist in Zeiten des allgemeinen Arbeitskräftemangels und generell in herausfordernden Zeiten unerlässlich.

Mitarbeiterbefragung

Im Zeitraum vom 30. September bis 14. Oktober 2025 wurde an allen österreichischen Standorten der FACC eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Ziel der Befragung war es, ein ehrliches und umfassendes Bild darüber zu gewinnen, wie die Mitarbeitende ihre tägliche Arbeit, die Zusammenarbeit im Unternehmen sowie die zentralen Rahmenbedingungen bei FACC wahrnehmen.

Insgesamt wurden 3.330 Mitarbeitende zur Teilnahme eingeladen, wobei eine Rücklaufquote von 38% erreicht wurde. Die Befragung wurde online in sechs Sprachen durchgeführt, um eine möglichst breite Beteiligung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Befragung werden Anfang 2026 vorliegen. Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, mit dem Ziel, die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die langfristige Bindung an FACC weiter zu stärken.

LIFE Program

Seit dem Jahr 2023 bietet FACC das Life Program an. Das LIFE Program besteht aus fünf Säulen: Vital LIFE, Career LIFE, Green LIFE, Family LIFE und Social LIFE. Hinter jeder Säule findet sich eine Vielzahl von Benefits zu unterschiedlichen Themen und Aktionen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für die Mitarbeiter:

Vital LIFE

Geboten werden vielfältige Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sowohl im physischen als auch im psychisch-mentalen Bereich. Mitarbeiter können unter anderem bei Impfaktionen gegen FSME und Grippe teilnehmen, Gesundheitsvorsorge im Rahmen von jährlichen Blutspendeaktionen oder auch jederzeit online abrufbare Fitnessvideos in Anspruch nehmen.

Career LIFE

Career LIFE stellt die Entwicklung von Mitarbeitern in den Mittelpunkt. So bietet etwa das Programm der Expertenkarriere Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Experten abseits der klassischen Managementkarriere. Dadurch werden Experten sichtbar im Unternehmen und erfahren gezielt Anerkennung für ihre Leistungen. In der Projektkarriere wurden zusätzlich auch Karrierewege im Projektmanagement definiert und transparent.

Green LIFE

Green LIFE stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Neben einer Second Hand Verkaufsplattform haben Mitarbeiter auch die Möglichkeit, Fahrräder oder E-Bikes zu leasen und so von steuerlichen Vorteilen zu profitieren:

Seit Juni 2022 bietet FACC ihrer Belegschaft an, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. FACC will mit der Aktion "Jobrad" mehr nachhaltige Bewegung in den Berufsalltag bringen. Die Mitarbeiter können dazu beim Fahrradhändler ein Rad ihrer Wahl aussuchen und zwischen mehreren Leasing- und Versicherungsvarianten wählen. Der Vorteil liegt darin, dass die Leasingrate bei Abzug durch FACC im Rahmen der Personalverrechnung steuermindernd abgerechnet wird.

FACC setzt nicht nur in der Luftfahrt auf nachhaltige Technologien und Mobilitätskonzepte, sondern auch beim alltäglichen Berufsverkehr. So wurde in Kooperation mit dem OÖV eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Firmenstandortes in St. Martin errichtet und die Abfahrzeiten mit den Schichtzeiten koordiniert, sodass Mitarbeitern die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur und von der Arbeit ermöglicht wird.

Family LIFE

In puncto Flexibilität möchte FACC gerade auch den berufstätigen Mitarbeitern den Spagat zwischen Job und Familie erleichtern. Es gibt sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in den FACC Kids Clubs. Neben St. Martin i. I. besteht auch ein Kids Club in Ried i. I., um noch mehr gute Betreuungsplätze für die Kinder von Crew-Mitgliedern bereithalten zu können. Darüber hinaus beweist FACC größtmögliche Flexibilität, um persönliche und berufliche Bedürfnisse bestmöglich zu vereinbaren, dazu gehören unter anderem die Elternteilzeit und der Papamonat sowie flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, etc.

Immer wichtiger werden in diesem Zusammenhang auch die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. Auch hier hat FACC sehr früh erkannt, dass hochflexible Modelle attraktiv für die Belegschaft und potenzielle neue Crew-Mitglieder sind. Deshalb bietet FACC neben einer Gleitzeitregelung für Angestellte und neben der Möglichkeit zur Einarbeitung von Fenstertagen bis zu zehn Gleittage oder sogar bis zu 15 Gleit-Freitage an. Zudem gilt bei FACC eine besonders flexible Home-Office-Regelung: Arbeiten zuhause liegt allein in der Absprache zwischen Mitarbeiter und Führungskraft und unterliegt sonst, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, keiner Limitation. Im Geschäftsjahr 2025 verbrachten FACC-Mitarbeiter 33.774 Tage im Home Office. Darüber hinaus ermöglicht FACC eine Vielzahl an Teilzeitarbeitsmodellen, die besonders von Personen mit Kinderbetreuungsaufgaben oder zur beruflichen Weiterentwicklung genutzt werden.

Aufgrund des bisherigen Engagements und gleichzeitig als Weichenstellung für die Zukunft hat FACC im Herbst 2024 den Zertifizierungsprozess zur Erlangung des staatlichen Gütezeichens "berufundfamilie" durchlaufen. Unter Miteinbeziehung von Vertretern der Belegschaft sowie der Führungskräfte wurden die bestehenden Maßnahmen beleuchtet sowie Schwerpunkte für die Zukunft definiert. Im Dezember 2024 wurde seitens des Audit-Kuratoriums das Grundzertifikat "berufundfamilie" erteilt, welches bis 4. Dezember 2027 gültig ist.

Social LIFE

Um zu den Besten zu gehören, braucht es Engagement, Teamspirit und Innovationsgeist. FACC will mit ihren Mitarbeitern nicht nur Erfolge erreichen, sondern diese auch gemeinsam feiern. So gibt es neben dem Team-Award Leonardo, der jährlich die besonderen Teamleistungen auszeichnet, diverse Mitarbeiter-Events wie z B. eine Weihnachtsfeier, sowie Pausenbereiche und Kantinen.

13.2. Personalentwicklung und -förderung

Academy

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2025 in Summe 746 interne Trainings organisierte, an denen 8.126 Beschäftigte teilnahmen. Darüber hinaus fanden über 50 externe FACC-Trainings statt, in denen mehr als 550 Mitarbeiter geschult wurden. Mit über 30 durchgeführten Sprachtrainings fördert FACC gezielt die Integration der internationalen Mitarbeitenden.

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Belegschaft verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben den bereits bestehenden E-Learnings wurde auch 2025 das Angebot weiter ausgebaut. Im Vergleich zum Vorjahr, konnten die online Lernstunden verdoppelt werden. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Damit sichergestellt ist, dass die Belegschaft sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllt, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte in kontinuierlicher Überarbeitung. Der sogenannte "LSO-Lerner"/ "Manager Self Service" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Crew-Mitglied zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue spezifische Ausbildungen für Vorgesetzte im Arbeiterbereich, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Angestellte.

Auch die Lernatmosphäre wurde in der neuen FACC Academy adaptiert, ausgebaut und kontinuierlich verbessert und angepasst. Vier Schulungsräume mit modernster Präsentationstechnik, ein helles Atrium und eine Videowall für Events sorgen für den perfekten Lernbetrieb. Ein hervorragend ausgebildetes Trainerteam bringt neue und bestehende Crew-Mitglieder auf die höchste Know-how Stufe. Neu eintretende Kollegen starten mit dem Onboarding direkt in der Academy und werden je nach Ausbildungszweig bis zu zwei Wochen durchgehend unterrichtet.

Entwicklungspfade

Für die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeiter ebenso wie für den Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, dass Know-how und Talente der Crew möglichst gut eingebracht und angewendet werden können. Die unterschiedlichen Qualifikationen und Stärken der Mitarbeiter werden in drei Entwicklungswegen gebündelt:

Management-Laufbahn:

Hier kommt es vor allem auf die Führungsqualitäten, das proaktive strategische Denken, die Breite des Handlungsspielraums und den Impact auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg an.

Experten-Laufbahn:

Ein hohes Maß an Expertise, Fachwissen, Erfahrung, Eigenständigkeit und Verantwortung im jeweiligen Fachgebiet zeichnet Mitarbeiter in diesem Bereich aus.

Projekt-Laufbahn:

Die Bedeutung und Größe des Projekts sowie die Rolle, die man im Projekt einnimmt, stehen hier genauso im Vordergrund wie Organisationstalent und Flexibilität.

Die Umsetzung der Entwicklungspfade und die entsprechende Zuordnung der Angestellten in die jeweiligen Stufen wurde Mitte 2022 gestartet. Aufgrund der jährlich stattfindenden Review-Gespräche ist dies ein fortlaufender Prozess.

Employer Branding

Der Fokus im Bereich Employer Branding lag 2025 neben dem konstanten Ausbau der Arbeitgeber-Marke vor allem auf der Ansprache und dem Recruiting von Arbeitskräften im Produktionsbereich. Dabei wurden verschiedene Recruitingplattformen zum Einsatz gebracht und die Zusammenarbeit mit externen Partnern forciert.

Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden fortgeführt, sodass FACC rasch die richtigen Personen und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.

Im Bereich Social Media wurden mit Erfolg die gängigsten unterschiedlichen Plattformen mit verschiedene Video-Kampagnen bespielt. Zusätzlich wird im Social Media-Recruiting auch auf KI-Tools gesetzt, die das Targeting noch präziser umsetzen.

Neue Recruiting Software

Weiters wurde eine neue Recruiting Software eingeführt und erfolgreich etabliert. Diese hat einen positiven Effekt sowohl auf die Employee Journey als auch auf die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen, die erheblich erleichtert wurde.

Das Onboarding-Programm wird laufend adaptiert. U.a. wurde eine Onboarding Journey über die interne Kommunikationsplattform Space App eingeführt, mit dem Ziel den Einstieg ins Unternehmen zur erleichtern und die Integration zu fördern.

Teamgeist

Im vergangenen Jahr wurden außerdem zahlreiche Initiativen gesetzt, um den internen Zusammenhalt zu fördern. Ein besonderer Fokus lag dabei auf Maßnahmen, die Teamgeist, kulturellen Austausch und persönliche Vernetzung unterstützen.

Als wichtige interne Veranstaltungen sind die jährliche Weihnachtsfeier und die Jubilarfeier hervorzuheben. 2025 wurden rund 270 Mitarbeiter für insgesamt 4.565 Jahre Erfahrung geehrt und gefeiert. Mit mehr als 1.300 Anmeldungen war auch die diesjährige Weihnachtsfeier wieder ein voller Erfolg. Ein Fixpunkt im Rahmenprogramm der Weihnachtsfeier ist der begehrte Leonardo-Team-Award, der bereits zum 10. Mal verliehen wurde. Anlässlich dieses Jubiläums gab es einige Neuerungen. Eine davon wurde direkt auf der Weihnachtsfeier umgesetzt. Zum ersten Mal konnten auch die Mitarbeiter im Zuge eines Live-Votings ihren Leonardo Crew-Favorit wählen.

Ein zentrales Element waren die vielfältigen Sportevents, über die via SpaceApp informiert wurde und zu deren Teilnahme die Mitarbeiter motiviert wurden. Ob gemeinsame Läufe oder andere sportliche Freizeitaktivitäten – diese Formate tragen maßgeblich dazu bei, den Teamspirit zu stärken, bereichsübergreifende Kontakte zu fördern und ein aktives, gesundheitsbewusstes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Mit diesen Maßnahmen werden klare Akzente für ein wertschätzendes, inklusives und gemeinschaftlich geprägtes Arbeitsumfeld gesetzt, das die Unternehmenskultur nachhaltig stärkt.

Young Talents

Für Kinder und Jugendliche bis 13 Jahre wird zwei Mal im Jahr in Kooperation mit der Industriellenvereinigung ein "Kindertag der Industrie" angeboten, bei dem schon die Kleinsten in die Welt der Luftfahrt, Leichtbau und MINT-Berufe eingeführt werden.

Auch das Masterprogramm für Studierende kam wieder bewährt zum Einsatz. Es bietet Masterstudenten sehr flexible Arbeitszeiten und somit die Möglichkeit, Praxiserfahrung in der Luft- und Raumfahrt zu erlangen und eine enge Verbindung mit FACC aufzubauen.

Vor allem die Zusammenarbeit mit Schulen war eines der vorrangigen Employer Branding Ziele im letzten Jahr. Weiterhin werden die 3 Patenklassen gut betreut und es werden Projekte, Diplomarbeiten und Ferialpraktika vergeben. Weiters werden verschiedene Workshops für Schüler, wie z.B. Bewerbungstrainings, SAP Training, etc. angeboten, die den Karriereeinstieg erleichtern sollen.

Im Rahmen von Exkursionen diverser Bildungseinrichtungen (Schulen, Unis, FHs, etc.) hatten wir die Gelegenheit rund 500 Besucher bei uns zu begrüßen und einen Einblick in das Unternehmen zu bieten.

Das Projekt FACC HELD Drohne geht in die Abschlussphase. Im Rahmen dieses Projektes wurden Schüler der HTL Ried, HTL Andorf, HTL Braunau und HTL Vöcklabruck eingeladen, eine Paketdrohne zu entwickeln und zu produzieren. Die Schüler arbeiten in einem gemeinsamen schulübergreifenden Team zusammen, wobei jede Schule

einen fachlichen Schwerpunkt übernimmt. Das Projekt beinhaltet zwei Praktika sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit. Im Herbst hat der Testflug der Drohne erfolgreich stattgefunden. Das HELD Drohnen Projekt ist für FACC eine gute Möglichkeit, die Bekanntheit in den Schulen zu festigen.

13.3. Global Family

Als internationales Unternehmen, mit einer Belegschaft aus 56 Ländern, legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

International Cafés

Mehrmals jährlich bietet dieses Format einen offenen, informellen Rahmen, um über kulturelle Besonderheiten in Österreich, alltagsrelevante Themen sowie Fragen rund um das Ankommen und Arbeiten im neuen Umfeld zu sprechen. Das International Café unterstützt nicht nur die soziale Integration, sondern schafft auch Raum für Austausch, Verständnis und interkulturelle Vernetzung.

Zudem werden individuelle und maßgeschneiderte Informationen und Lösungen für alle Aspekte des täglichen Lebens durch eine Kooperation mit dem Verein "Initiative Lebensraum Innviertel" bereitgestellt. Der Themenschwerpunkt jeder Veranstaltung richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen der internationalen Belegschaft.

13.4. Interne Nachwuchsvorsorge

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2025 in Summe 51 Lehrlinge in zehn verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung trägt das Unternehmen das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb", welches vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wurde.

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metalltechnik mit Hauptmodul Zerspanungstechnik, Kunststoffverfahrenstechnik, Faserverbundtechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik, Applikationsentwicklung – Coding, Einkauf und Betriebslogistik. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

Mit dem "FACC Future Team" setzt FACC langfristig auf Nachwuchs. Um in diesem umkämpften Markt zu bestehen, sind die bewährten Anreize für Lehrlinge u. a. sieben Wochen Urlaub, Gratismittagessen, Prämien für erfolgreiche Berufsschulabschlüsse, u. v. m.

13.5. FACC-Stipendium

Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" an der FH-Wels erstmals ein FACC-Stipendium vergeben. Für 2025 konnten wieder zwei neue Studierende für diesen Studiengang gewonnen werden. Die Studierenden werden mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. In Summe bietet FACC nun sechs Studenten des Leichtbau- und Composite Lehrgangs der FH-Wels ein Stipendium an.

13.6. Diversity

Die Bedeutung von Diversität und Internationalität als Erfolgsfaktoren in Unternehmen ist unbestreitbar. Die Vielfalt von über 50 Nationen bringt eine Fülle von unterschiedlichen Perspektiven und Anforderungen mit sich, welcher sich FACC bewusst ist.

Ein Fokus auf die Aspekte des lebensphasengerechten Arbeitens ermöglicht nicht nur Vielfalt in der Belegschaft, sondern eröffnet gleichzeitig Chancen für Wachstum in Zeiten des Fachkräftemangels. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei FACC vervielfacht: Im Vordergrund stehen Flexibilität für die Beschäftigten sowie neue Ansätze, die es auch Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, Führungspositionen zu übernehmen.

Neben Gleitzeit und Home Office wird beispielsweise Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit nun auch für Produktionsmitarbeiter.

Jobsharing

Beim Jobsharing werden z. B. Quer- bzw. Umsteigern, Karenzrückkehrern oder Personen in Weiterbildung hochflexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung angeboten. Dabei geht es auch um Ältere, um aus dem Unternehmen Ausscheidende und darum, ihr Wissen und ihre Erfahrung durch innovative Angebote und Arbeitsmodelle in der Organisation zu halten.

Frauenförderung

Das Mentoring Programm richtet sich an Schülerinnen der 4. HTL-Klassen. FACC ist in bewährter Weise bei diesem Programm vertreten und bietet aktuell zwei Schülerinnen der HTL Andorf einen FACC-internen Mentor, der den jungen Frauen als Sparringpartner zur Verfügung steht. Weiters bietet FACC den Teilnehmerinnen ein Praktikum im Sommer sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit.

FACC Wings for Women

Im September 2023 gelang der großartige Start des FACC Wings for Women-Netzwerkes mit einer Auftaktveranstaltung, an der rund 130 Personen teilgenommen haben. Ziel des Netzwerkes ist die Förderung der Chancengleichheit, Female Empowerment und Frauen für Führungspositionen zu begeistern. Im Rahmen des Netzwerkes werden pro Jahr mehrere Veranstaltungen angeboten, bei denen durch Impulse von Experten, Workshops und Networking-Möglichkeiten gezielte Inputs zur beruflichen Förderung von Frauen erfolgen. So wurden seit der Gründung 2024 neben Veranstaltungen bei FACC vor Ort mit Workshops und KeyNotes auch Kooperationen in der Umgebung genutzt, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu interessanten Themen (z. B. Finanzthemen speziell für Frauen) zu ermöglichen.

Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Entwicklung einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur bei, sondern stärken nachhaltig die Innovationskraft, die Positionierung des Unternehmens als attraktive Arbeitgeberin für sowohl Bewerber als auch für die bestehenden Mitarbeiter und letztlich den Erfolg auf globaler Ebene. Als besondere Auszeichnung erhielt FACC Wings for Women dafür den Preis des Landes Oberösterreich "Starke Frauen. Starkes Land".

Mit der Wingman-Kampagne wurde bewusst auf die Einbindung der Führungskräfte zur Potentialidentifikation und -förderung gesetzt. Unternehmensintern wurden männliche Role Models gewonnen, um das Thema Chancengleichheit und Potentialförderung voranzutreiben. Die Einführung von sogenannten Wingman spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Gleichstellung im Unternehmen, da sie als wertvolle Multiplikatoren und Mentoren fungieren.

14. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

15. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

15.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Plan-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind mit dem Vorstand abzustimmen. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

15.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2025 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 31. Dezember 2025 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien zum Stichtag 31. Dezember 2025 betrug 44,5 Prozent oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

15.3. Genehmigtes Kapital

In der 9. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2023 wurde ein Beschluss zum Widerruf, der in der 5. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, um bis zu 9.000.000,00 EUR zu erhöhen. Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, unter Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 8. Mai 2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinlagen um bis zu 19.895.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

15.4. Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen, welches am 29.11.2024 ausgelaufen ist. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.05.2025 wurde das bedingt genehmigte Kapitel erneut beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

15.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

15.6. Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2025 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt, zu kündigen, wenn

  • eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder
  • die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert.

16. AUSBLICK

16.1. Der zivile Luftfahrtmarkt

Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Luftfahrt

Die Luftfahrtbranche setzte 2025 ihren Wachstumskurs fort. Weltweit reisten laut IATA rund 5,2 Milliarden Passagiere, was einem neuen Allzeithoch entspricht. Die durchschnittliche Sitzplatzauslastung stieg leicht auf rund 84 Prozent, während die verkehrsbezogenen Personenkilometer (RPK) im Vergleich zu 2024 um 5,8 Prozent zunahmen. Besonders stark wuchs erneut der Verkehr in der Asien-Pazifik-Region, angetrieben durch den Ausbau internationaler Strecken.

Bis zum Jahr 2044 benötigt der Markt gemäß aktuellen Analysen der OEMs rund 43.420 neue und effiziente Flugzeuge.

Branchenausblick 2026 – Raten steigen weiter, Verfügbarkeit von Triebwerken steuert Flugzeugbauraten

Für das Geschäftsjahr 2026 wird erwartet, dass die Luftfahrtbranche ihren Wachstumskurs fortsetzt. Das anhaltende Nachfragewachstum in der gesamten Branche geht mit einem weiterhin dynamischen Umfeld einher. Die Lieferketten im Bereich Luftfahrt bleiben trotz der jüngsten Entspannung bei einigen Komponenten bis mindestens 2027 unter Druck. Engpässe gibt es aktuell insbesondere bei den Triebwerksherstellern.

Alle Kunden der FACC kommunizieren ein weiters Ansteigen der Bedarfe im Jahr 2026.

16.2. FACC-Konzern

Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2026

Das Langfrist-Orderbuch ist mit über 6 Milliarden USD auf einem historischen Höchststand und sichert eine hohe Auslastung für die kommenden Jahre. Dies ist ein starkes Fundament für die nächsten Jahre, mit dem die FACC das zukünftige Wachstum gut planen kann.

Zwar stellen die eingeschränkte Verfügbarkeit kritischer Flugzeugsysteme – insbesondere von Triebwerken – weiterhin zentrale Themen für die zivile Luftfahrtindustrie dar, die FACC-Einschätzungen für das Geschäftsjahr 2026 berücksichtige diese Effekte, die Umsatzplanung basiert auf konservativen Annahmen. Das FACC-Management beobachtet die Entwicklungen bei OEM-Bedarfen und der globalen Supply Chain genau und kann bei Bedarf frühzeitig und flexibel reagieren. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld war im Geschäftsjahr 2025 weiterhin von hoher Dynamik geprägt. Die hohen Standortkosten in Europa, insbesondere in Österreich, führten zu spürbaren Kostensteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auch die FACC blieb von diesen inflationären Effekten nicht unberührt. Durch vorausschauendes Kostenmanagement, laufende Effizienzsteigerungsmaßnahmen sowie eine konsequente Steuerung unserer Beschaffungs- und Preisstrategie konnten die Auswirkungen abgefedert werden.

Positive Effekte des Effizienzprogramms CORE

Der Vorstand hat im 4. Quartal 2024 ein Effizienzsteigerungsprogramm beschlossen. Dieses Programm umfasst fünf Teilprojekte, die gemeinsam bis zum Ende des Jahres 2026 zu einer deutlichen Verbesserung der operativen Profitabilität (EBIT) sowie des operativen Cashflows führen sollen. Die fünf Teilprojekte sind:

  • Effizienzsteigerung in der Produktion durch Nutzung der Lernkurveneffekte und die damit verbundenen Produktivitätserhöhungen, Prozessverbesserungen, Steigerung der Auslastung in Kroatien und der weiteren Stabilisierung der Supply Chain.
  • Anpassungen der Verkaufspreise zur teilweisen Kompensation von Inflationskosten.
  • Preissenkungen bei Lieferanten durch Neuvergabe von Verträgen, Nachverhandlungen bestehender Verträge, Verlagerung von Supply Chains in wettbewerbsfähige Regionen sowie Fortführung der C.O.M.P.E.T.E-Initiativen aus den Vorjahren.
  • Reduktion allgemeiner Sach- und Fixkosten durch Implementierung eines klassischen Sparprogramms.
  • Nachhaltige Reduktion der Lagerbestände durch Prozessverbesserungen im Verlauf der gesamten Wertschöpfungskette mit Unterstützung eines externen Beratungshauses.
  • Alle angesprochenen Kategorien tragen bereits zur Ergebnisverbesserung im Jahr 2025 bei. Größere Herausforderungen bestehen insbesondere noch im Bereich der Materialkosten. Hier arbeitet das Management intensiv an einer Restrukturierung der internationalen Supply-Chain, um auch hier die gesetzten Ziele erreichen zu können. Die Wirksamkeit des CORE Programms wird auch dadurch unterstrichen, dass erstmals seit mehreren Jahren alle drei Divisionen positive operative Ergebnisse (EBIT) erwirtschaftet haben.

CORE wird FACC auch das Geschäftsjahr 2026 begleiten und bestimmen. Die übergeordnete Zielsetzung der FACC ist auch für das Jahr 2026 eine weitere nachhaltige Steigerung der operativen Profitabilität in allen Divisionen sowie des Free Cashflows, um das Finanzprofil des Konzerns weiter zu verbessern.

Das FACC-Management rechnet weiterhin mit einem Umsatzanstieg in sämtlichen Geschäftssegmenten. Die anhaltend hohe weltweite Nachfrage nach neuen Flugzeugen bleibt unverändert zu den Vorjahren führt jedoch dazu, dass sowohl die OEMs als auch die nachgelagerten Tier-1-Zulieferer weiterhin mit der Stabilisierung der Lieferkettensituation beschäftigt sind. Zwar hat sich diese im Vergleich zu den letzten Jahren verbessert, das FACC Management geht jedoch auch für 2026 noch einer hohen Dynamik in der Lieferkette aus. Zusätzlich verstärken geopolitische Spannungen die allgemeine Unsicherheit. FACC begegnet dieser komplexen Lage mit agilen Organisations- und Planungsmodellen, um die Lieferfähigkeit gegenüber den Kunden jederzeit sicherzustellen, unter anderem durch eine verstärkte Local-for-Local-Produktion.

Als weiterhin stark wachsender Geschäftsbereich wird der Advanced Air Mobility-Bereich (AAM/Drohnen-Geschäft) angesehen. Insgesamt arbeitet FACC weiterhin mit vier Unternehmen an AAM-Projekten, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden.

Der Luftfahrtmarkt wächst somit und FACC wächst mit. In den nächsten fünf Jahren plant FACC:

  • Ca. 300 Mio. Euro Investitionen in Standorte, Technologien und Projekte
  • rund 1.500 neue Arbeitsplätze weltweit

Diese Investitionen müssen getätigt werden, um den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern. Es wird in die Erforschung und der Entwicklung neuer Technologien und Materialien investiert. FACC stellt so sicher seinen Kunden neue Leichtbausystem für die nächste Flugzeuggeneration anbieten zu können.

Um die Kapazitäten für das bestehende Geschäft und den Ratenhochlauf sicherzustellen, ist eine Erweiterung der Produktionsstandorte erforderlich. Im Geschäftsjahr 2026 wird ein Werkserweiterungsprojekt im Bereich Aerostructures in Österreich gestartet, um auch die bereits bestehenden Fertigungswerke, Maschinen und Testkapazitäten bestmöglich nutzen zu können. Insgesamt wird diese Investition mehr als 100 Millionen Euro betragen und sich über die Jahre 2026 bis 2029 verteilen.

Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet das Management der FACC auf Basis der allgemeinen Prognosen sowie der derzeit verfügbaren Kundenprognosen ein weiteres Umsatzwachstum im Bereich von 5 bis 15 Prozent. FACC beobachtet die Entwicklungen in der Supply-Chain genau, um etwaige negative Änderungen der Kundenabrufe frühzeitig antizipieren zu können. Das operative Ergebnis soll sich durch zu erwartende Skaleneffekte sowie durch Effekte aus dem Effizienzsteigerungsprogramm CORE weiter verbessern. Diese Prognose gilt unter der Voraussetzung, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen im Jahr 2026 nicht weiter verschlechtern und die von den FACC-Kunden übermittelten Planungsdaten nicht geändert werden.

Ried im Innkreis, am 9. März 2026

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands

Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands

Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Note 2024EUR'000 2025EUR'000
Umsatzerlöse 8 884.523 984.405
Umsatzkosten 9 –793.987 –879.208
Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) 90.535 105.197
Forschungs- und Technologieaufwendungen 10 –2.769 –2.489
Vertriebsaufwendungen 11 –8.627 –9.016
Verwaltungsaufwendungen 12 –60.554 –59.060
Sonstige betriebliche Erträge 13 13.559 9.845
Sonstige betriebliche Aufwendungen 14 –3.811 –2.152
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 28.332 42.325
Finanzierungsaufwendungen 17 –26.634 –20.191
Sonstiges Finanzergebnis 17 3.247 3.119
Finanzergebnis –23.387 –17.072
Ergebnis vor Steuern (EBT) 4.945 25.253
Ertragsteuern 18 1.410 –4.069
Ergebnis nach Steuern 6.355 21.184
Unverwässertes (=Verwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 19 0,14 0,46
Ausgegebene Aktien in Stück 45.790.000 45.790.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Note 2024EUR'000 2025EUR'000
Ergebnis nach Steuern 6.355 21.184
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung 32 182 –795
Cashflow Hedges 32 –15.873 16.078
Cost of Hedging 32 1.140 –381
Steuereffekt 18 3.389 –3.610
Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden –11.163 11.292
Neubewertungseffekt Abfertigung 34 53 858
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) 32 10 2
Steuereffekt 18 –17 –182
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 46 678
Sonstiges Ergebnis nach Steuern –11.117 11.970
Gesamtergebnis –4.762 33.154

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2025

VERMÖGENSWERTE

Note 31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte 20 9.978 8.281
Sachanlagen 21 173.922 173.424
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 22 24.518 26.418
Vertragsvermögenswerte 23 7.045 5.856
Vertragserfüllungskosten 24 50.456 38.348
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 25 453 455
Sonstige Forderungen 26 21.929 11.331
Latente Steuern 18 32.496 26.572
Langfristiges Vermögen 320.797 290.686
Vorräte 27 178.298 175.670
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen 28 23.393 22.120
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29 80.284 68.849
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 55 24.038 33.699
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 740 293
Derivative Finanzinstrumente 47 0 10.036
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen 30 23.969 27.726
Liquide Mittel 31 59.014 52.749
Kurzfristiges Vermögen 389.735 391.142
Bilanzsumme 710.532 681.828
Note 31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Grundkapital 32 45.790 45.790
Kapitalrücklagen 32 221.459 221.459
Fremdwährungsumrechnungsrücklage 32 –564 –1.359
Sonstige Rücklagen 32 –12.981 –216
Bilanzverlust 32 –37.862 –16.678
Eigenkapital 215.842 248.996
Schuldscheindarlehen 38 69.500 26.500
Leasingverbindlichkeiten 39 64.641 59.482
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 38 52.081 41.265
Investitionszuschüsse 33 5.263 4.383
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 34 11.819 10.818
Sonstige Verbindlichkeiten 35 4.482 3.337
Latente Steuerschulden 18 273 105
Langfristige Schulden 208.059 145.891
Schuldscheindarlehen 38 0 43.000
Leasingverbindlichkeiten 39 9.342 10.881
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 38 104.256 87.415
Derivative Finanzinstrumente 47 17.872 1
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 36 24.562 12.111
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.070 89.947
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 55 10.312 20.203
Investitionszuschüsse 33 1.229 969
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 343 1.481
Sonstige Rückstellungen 37 2.287 3.725
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen 40 17.358 17.207
Kurzfristige Schulden 286.631 286.940
Bilanzsumme 710.532 681.828

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Note GrundkapitalEUR'000 KapitalrücklageEUR'000 FremdwährungsumrechnungsrücklageEUR'000
Stand am 1. Jänner 2024 45.790 221.459 –745
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 32 0 0 182
Gesamtergebnis 0 0 182
Stand am 31. Dezember 2024 45.790 221.459 –564
Stand am 1. Jänner 2025 45.790 221.459 –564
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 32 0 0 –795
Gesamtergebnis 0 0 –795
Stand am 31. Dezember 2025 45.790 221.459 –1.359
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Sonstige Rücklagen
Wertpapiere –Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert Rücklage für Costof Hedging Rücklage fürCashflow Hedge RücklageIAS 19 Bilanzverlust GesamtesEigenkapital
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
–34 –2.761 4.917 –3.804 –44.218 220.603
0 0 0 0 6.355 6.355
8 878 –12.223 38 2 –11.117
8 878 –12.223 38 6.355 –4.762
–26 –1.883 –7.306 –3.766 –37.862 215.842
–26 –1.883 –7.306 –3.766 –37.862 215.842
0 0 0 0 21.184 21.184
2 –293 12.380 677 0 11.970
2 –293 12.380 677 21.184 33.154
–24 –2.176 5.074 –3.090 –16.678 248.996

Konzern-Kapitalflussrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Note 2024EUR'000 2025EUR'000
Ergebnis vor Steuern (EBT) 4.945 25.253
Zuzüglich Finanzergebnis 17 23.387 17.072
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 28.332 42.325
zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 16 24.008 25.684
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 24 14.561 12.756
Zugänge Vertragserfüllungskosten –3.899 –648
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 33 –121 –528
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 34 923 –143
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge 41 4.052 2.546
Cashflow aus dem Ergebnis 67.856 81.993
Veränderungen im Working Capital
Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen 27, 28 –18.491 4.925
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen,sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten 26, 29, 30 –21.860 –1.589
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 35, 36, 40 3.343 –6.648
Veränderung kurzfristige Rückstellungen 37 1.009 1.438
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 31.857 80.119
Erhaltene Zinsen 43 1.502 1.245
Gezahlte Steuern 43, 18 –1.339 –591
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 32.020 80.773
Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte 20, 21, 44 –24.811 –22.094
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 20, 21, 44 476 457
Cashflow aus Investitionstätigkeit –24.335 –21.637
Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten 38 47.778 30.000
Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten 38 –58.698 –57.781
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen 39 –10.570 –10.640
Gezahlte Zinsen 43 –24.443 –21.646
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –45.932 –60.066
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel –38.247 –930
Liquide Mittel am Beginn der Periode 98.644 59.014
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden –1.383 –5.335
Liquide Mittel am Ende der Periode 59.014 52.749

Konzernanhang

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. Allgemeine Information

Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in 4910 Ried im Innkreis, Fischerstraße 9, Österreich, ist ein Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Hauptbetätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflächen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Verkehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidungen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Verbundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbauteile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Montagelinien ihrer Kunden.

Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Segment Prime Market (Amtlicher Handel).

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2202A, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811.

2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2025 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, im Folgenden abgekürzt mit "IFRS" sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Gemäß § 245a UGB kommt diesem Konzernabschluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.

Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunternehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember 2025. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtlicheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Konzernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" sowie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverändert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 53 – Auswirkungen neuer und geänderter Standards) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 52 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

3. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2025 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2024 nicht geändert. Der Konzern umfasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen.

Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2025 bzw. zum 31. Dezember 2024 folgende Tochtergesellschaften:

Gesellschaft Sitz Ausgegebenes undvoll einbezahltesNominalkapital Währung Anteilsquote Hauptaktivitäten
FACC Operations GmbH Ried im Innkreis, Österreich 127.000.000 EUR 100% Entwicklung und Produktionvon Luftfahrtbauteilen;Kundendienst & Reparatur
FACC Solutions (Canada) Inc. Montreal, Kanada 10.000 CAD 100% Produktion;Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions Croatia d.o.o. Jakovlje, Kroatien 2.717 EUR 100% Produktion
FACC Solutions Inc. Wichita, Kansas, USA 10.000 USD 100% Kundendienst und Reparatur
FACC Solutions s.r.o. Bratislava, Slowakei 6.639 EUR 100% Design und Engineering
FACC (Shanghai) Co., Ltd Shanghai, China 2.000.000 RMB 100% Design und Engineering
FACC Solutions Private Limited Pune, Indien 20.420.530 INR 100% Design und Engineering
CoLT Prüf und Test GmbH St. Martin, Österreich 35.000 EUR 100% Design und Engineering

4. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu bewerteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden gemäß IFRS 3 – soweit identifizierbar – bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.

Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergebnisse werden eliminiert.

5. Währungsumrechnung

Funktionale Währung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Modifizierte Stichtagskursmethode

Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durchschnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Währung Kürzel 31.12.2024 31.12.2025 2024 2025
Kanadischer Dollar CAD 1,4948 1,6088 1,4821 1,5787
Indische Rupie INR 88,9335 105,5965 90,5563 98,5239
Chinesischer Renminbi Yuan CNY 7,5833 8,2262 7,7875 8,1185
US-Dollar USD 1,0389 1,1750 1,0824 1,1300

6. Schätzungen und Ermessensspielräume

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen in Bezug auf die Zukunft inklusive klimabezogener Chancen und Risiken getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Sensitivitäten werden dort dargestellt, wo wesentliche Schätzungen und Ermessensspielräume vorhanden sind, insbesondere bei Vertragserfüllungskosten.

Schätzungen und zugrunde liegende Ermessensentscheidungen werden laufend überprüft und stehen somit in Einklang mit der Risikoberichterstattung und den klimabezogenen Verpflichtungen des FACC-Konzerns. Sollten Anpassungen von Schätzungen notwendig werden, werden diese prospektiv erfasst.

Auswirkung makroökonomischer Entwicklungen

Die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen können Auswirkungen auf die Bilanzierung haben. Dies kann insbesondere bei der Beurteilung von Triggering Events nach IAS 36, bei Annahmen zu Impairmenttests nach IAS 36 bzw. IFRS 15, bei der Berechnung von Rückstellungen sowie der Beurteilung von latenten Steuern eine Auswirkung haben.

Der FACC-Konzern ist als Luftfahrtzulieferer stark abhängig von Bestellungen der Flugzeughersteller, die wiederum von Airlines abhängig sind. Aktuell befindet sich diese Industrie in einem starken Hochlauf.

Generell ist anzuführen, dass die Luftfahrtindustrie von weiterem Wachstum ausgeht. Sowohl Airbus als auch Boeing rechnen mit einem stetigen Aufwärtstrend des Flugaufkommens. Bis 2044 geht Airbus von einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs der Passagierkilometer von 3,6 Prozent aus, die Flotten dürften im selben Zeitraum jährlich um ca. 4,4 Prozent erweitert werden.

Weitere Informationen zum wirtschaftlichen Umfeld des FACC-Konzerns finden sich auch im Konzernlagebericht.

Klimarisiken und Auswirkungen des Klimawandels

Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökologisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und operative Einheiten eng zusammen. Wesentliche Zielsetzungen sind die Verringerung des Treibstoffverbrauchs durch Gewichtsreduktion, Kreislaufwirtschaft und Einsatz von ökologisch recyclebaren Materialien. Dies sind langfristige Themen an denen die FACC-Gruppe laufend arbeitet. Absatzseitig werden derartige Themen mit den größten Kunden diskutiert und haben zunehmend Einfluss bei der Neubzw. Weiterentwicklung von Bauteilen und Toolings. Beschaffungsseitig haben diese Themen Relevanz bei der Auswahl von Lieferanten. Im Produktionsprozess wirkt dieses Thema auf neue Verfahren und Methoden in der Produktion. Auch im Produktentstehungs- und -entwicklungsprozess fließt das Thema Nachhaltigkeit mit ein.

Klimabezogene Auswirkungen und deren Chancen und Risiken werden im FACC-Konzern laufend evaluiert und im Konzernabschluss berücksichtigt.

In Anlehnung an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde auch eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, in der unter anderem Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet werden. Diese ist in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht zu finden.

FACC bekennt sich zum Klimaschutz und zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Für die notwendigen Maßnahmen wurden die Nachhaltigkeitsziele in die FACC-Konzernstrategie integriert.

Um dem Risiko klimabedingter Lieferschwierigkeiten bestimmter Rohstoffe zu entgehen, werden die physischen Bestände der Vorräte laufend überwacht und bei Bedarf auch strategische Reserven aufgebaut.

Die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz werden auch im Hinblick auf ihre bilanziellen Auswirkungen im FACC-Konzern laufend evaluiert. Dabei wurden insbesondere die folgenden Aspekte analysiert:

Nutzungsdauer von Vermögenswerten

Zur Umsetzung der FACC-Nachhaltigkeitsziele, werden diverse Investitionen in moderne Neubauten, Modernisierungen von bestehenden Produktionsanlagen sowie Gebäuden notwendig werden. Im Rahmen der jährlichen Nutzungsdaueranalyse konnten aus heutiger Sicht keine signifikante Verkürzung der Nutzungsdauer bestehender Anlagen abgeleitet werden. Bei Neuinvestitionen werden klimabezogene Aspekte (reduzierter CO2-Ausstoß, etc.) berücksichtigt.

Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 52 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – angegeben.

Wertminderung von Vermögenswerten

Das Thema Nachhaltigkeit spiegelt sich insbesondere im Marktwachstum bzw. den Chancen wider und ist in den Markterwartungen bzw. Kundenforecasts enthalten. Dieses Thema findet sich insbesondere bei Annahmen zu Impairmenttests nach IAS 36 bzw. IFRS 15 wieder.

In den Unternehmensplanungen, welche als Basis für die Wertminderungstests dienen, sind die klimarelevanten Chancen und Risiken anhand der zum Bilanzstichtag verfügbaren Erkenntnisse mittels bestmöglicher Einschätzung berücksichtigt.

Klimabezogene Aspekte gehen in die Zahlungsstromplanungen dadurch ein, dass diese umsatzseitig auf den Ratenplanungen der Kunden, sowie Markt- und Kundenforecasts basieren, welche natürlich auch kundenseitige Erwartungen über den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf die Luftfahrtindustrie mitberücksichtigen. Darüber hinaus reflektiert FACC klimabezogene Unsicherheiten auch dadurch, dass der Vorstand in regelmäßigen Marktgesprächen mit den Divisionsleitern diese bespricht, die Marktdaten und Kundenforecasts zusammenfasst und die Planraten pro Flugzeugplattform einschätzt, welche dann letztlich in die Budget- und Mittelfristplanungen einfließen.

Im Rahmen der Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs unterscheidet das Unternehmen zwischen Impairmenttests nach IFRS 15 für Vertragserfüllungskosten, wobei hier auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte (gleicher Flugzeugtyp, etc.) getestet wird, bzw. Impairmenttests nach IAS 36 auf Ebene der Cash-Generating Units (Segmente).

Aus den derzeitigen Entwicklungen und Maßnahmen wurden keine Indikatoren für potenzielle Wertminderungen bestehender Anlagen auf Ebene der Cash-Generating Units (Segmente) identifiziert.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr, sofern Anzeichen für eine Wertminderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlustes im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Entwicklungsprojekte basiert auf der Discounted-Cashflow-Methode. Die ermittelten Cashflows für die zukünftigen Geschäftsjahre auf Projektebene werden mit dem WACC abgezinst und den projektbezogenen aktivierten Kosten gegenübergestellt. Das Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte inklusive der damit verbundenen Serienlieferungen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen (insbesondere Material- und Personalkostenentwicklungen), über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten werden die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrieben, limitiert mit den Einschätzungen des Managements, die auf externen Marktanalysen bzw. Kundenforecasts aufbauen. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise. Veränderte Schätzungen betreffend zukünftiger Zahlungseingänge können die Wertberichtigung erheblich beeinflussen.

Um die Auswirkungen von sich verändernden Parametern bei der Planungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen, wird beim Impairmenttest nach IFRS 15 für Vertragserfüllungskosten eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Planungsannahmen, die für den Wertminderungstest getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse wird in Note 24 – Vertragserfüllungskosten – erläutert.

Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten (nach IFRS 9) erfolgt auf Basis einer Einzelbetrachtung unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Zahlungseingänge. Schätzungsunsicherheiten resultieren in diesem Zusammenhang aus Änderungen der Schätzungen zukünftiger Zahlungseingänge, welche zu erheblichen Veränderungen der Wertberichtigung führen können. Zusätzlich wird das im IFRS 9 angeführte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Rückstellungen

Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten, konnten zum Bilanzstichtag nicht identifiziert werden. Im Zusammenhang mit personalbezogenen Rückstellungen wurden vergütungsrelevante nicht finanzielle Ziele, wie zum Beispiel spezifische CO2-Emissionen, in den entsprechenden Bonusrückstellungen bewertet und berücksichtigt.

Physische Klimarisken

Physische Klimarisiken wie Hochwasser, Starkregen, Sturm, Dürre, Hitze- bzw. Kältewellen und andere extreme Wetterereignisse sowie dauerhaft erhöhte Temperaturen oder auch chronische Hitzewellen, werden laufend evaluiert, bilanzielle Vorsorgen waren dafür aber zum Abschlussstichtag nicht zu bilden.

Andere Annahmen zu Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Die Auswirkungen des Inflations- und Zinsanstieges wurden in der Bewertung der personalbezogenen Rückstellungen und den Zinssätzen zur Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen der Bewertung langfristiger Vermögenswerte berücksichtigt. Wir verweisen auf die Erläuterungen in den jeweiligen Notes.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefallene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Verteilung der Shipsets auf die zukünftigen Jahre auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr sowie der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre erfolgt. Basis der internen Planungen sind dabei die Einschätzungen des Managements die auf externen Marktanalysen bzw. Kundenforecasts aufbauen. Der Barwert steigt, wenn die Shipsets laut Einschätzung künftig früher geliefert werden. Der Barwert sinkt, wenn die Shipsets laut Einschätzung künftig später geliefert werden.

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen bezüglich des künftig zu versteuernden Ergebnisses und des Zeitpunkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewertung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.

Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet.

Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohnund Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 34 – Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer – angeführt.

Gewährleistungsrückstellungen werden nach einem standardisierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksichtigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.

Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskosten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Managements hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.

Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Einschätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC von Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinung vorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestätigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesentlicher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von eingeholten Rechtsmeinungen.

FACC war im Geschäftsjahr 2025 in keine passiven Klagen involviert oder Klagedrohungen ausgesetzt. Es bestehen jedoch außergerichtliche Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten, deren Ausgang Einschätzungen des Managements unterliegen. Basis für diese Einschätzungen sind externe Rechtsanwaltsschreiben und die Beurteilung der internen Rechtsabteilung.

7. Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (gemäß IFRS). Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente identifiziert, welche zugleich die berichtspflichtigen Segmente darstellen:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zugeordnet.

AerostructuresEUR'000 Engines & NacellesEUR'000 Cabin InteriorsEUR'000 SummeEUR'000
Geschäftsjahr 2024
Umsatzerlöse 350.106 157.627 376.789 884.523
Umsatzkosten –312.699 –128.847 –352.441 –793.987
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 15.423 19.122 –6.212 28.332
Investitionen 12.161 2.556 10.093 24.811
Abschreibungen und Wertminderungen –10.835 –4.940 –8.233 –24.008
Vermögenswerte am 31. Dezember 2024 284.395 115.292 310.845 710.532
davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2024 121.983 37.806 106.129 265.919
AerostructuresEUR'000 Engines & NacellesEUR'000 Cabin InteriorsEUR'000 SummeEUR'000
Geschäftsjahr 2025
Umsatzerlöse 345.100 180.217 459.088 984.405
Umsatzkosten –317.785 –148.063 –413.360 –879.208
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 7.208 21.802 13.314 42.325
Investitionen 8.599 8.496 4.999 22.094
Abschreibungen und Wertminderungen –11.403 –5.047 –9.234 –25.684
Vermögenswerte am 31. Dezember 2025 249.563 132.250 300.015 681.828
davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2025 116.539 42.977 92.811 252.327

Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 8 – Umsatzerlöse – dargestellt.

Für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr erwirtschaftete der Konzern mit einem Kunden Umsatzerlöse, die 10 Prozent der Gesamtumsatzerlöse überschritten, und zwar im Ausmaß von 455.167 TEUR (Vorjahr: 428.145 TEUR mit einem Kunden). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.

Die langfristigen Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentlichen im Inland. Ein Teil befindet sich in Kroatien.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

8. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produktion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistungen und anderen Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nachstehend aufgeschlüsselt:

2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025
Aerostructures Aerostructures Engines &Nacelles Engines &Nacelles CabinInteriors CabinInteriors Summe Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf von Produkten 315.737 327.705 133.675 156.359 354.292 422.938 803.704 907.002
Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen 34.369 17.396 23.952 23.858 22.497 36.150 80.819 77.403
350.106 345.100 157.627 180.217 376.789 459.088 884.523 984.405
2024EUR'000 2025EUR'000
Deutschland 323.298 354.938
USA 138.850 149.717
Kanada 145.931 139.899
Großbritannien 102.215 116.795
China 50.175 79.031
Brasilien 48.013 65.898
Sonstige Länder 76.042 78.127
884.523 984.405

Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen.

9. Umsatzkosten

2024EUR'000 2025EUR'000
Materialaufwendungen –540.522 –610.592
Personalaufwendungen –218.275 –229.931
Abschreibungen –17.428 –18.940
Übrige betriebliche Aufwendungen –17.761 –19.745
–793.987 –879.208

10. Forschungs- und Technologieaufwendungen

2024EUR'000 2025EUR'000
–423 –420
–1.796 –1.392
–272 –273
–278 –404
–2.769 –2.489

11. Vertriebsaufwendungen

2024EUR'000 2025EUR'000
Materialaufwendungen –631 –1.191
Personalaufwendungen –5.869 –6.562
Abschreibungen –137 –123
Übrige betriebliche Aufwendungen –1.991 –1.140
–8.627 –9.016

12. Verwaltungsaufwendungen

2024EUR'000 2025EUR'000
Materialaufwendungen –1.601 –1.476
Personalaufwendungen –27.814 –29.768
Abschreibungen –6.171 –6.349
Fremdwährungseffekte 1.161 –2.122
Übrige betriebliche Aufwendungen –26.129 –19.345
–60.554 –59.060

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen zu einem wesentlich Teil Beratungs- und IT-Aufwendungen.

13. Sonstige betriebliche Erträge

2024EUR'000 2025EUR'000
Erträge aus Förderungen und steuerfreienZuschüssen 9.287 8.230
Erträge aus Schadensvergütungen 649 189
Sonstige 3.624 1.426
13.559 9.845

Die Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen betreffen im Wesentlichen die Forschungsprämie.

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2024EUR'000 2025EUR'000
–825 –402
–1.165 –160
–224 0
–1.596 –1.590
–3.811 –2.152

15. Personalaufwand

2024EUR'000 2025EUR'000
Löhne und Gehälter –200.266 –211.138
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben und Leistungen –45.464 –47.538
Aufwendungen für Abfertigungen undLeistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –3.055 –3.250
Aufwendungen für Pensionen –1.146 –1.140
Sonstige Sozialaufwendungen –3.822 –4.587
–253.754 –267.654

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 2.533 TEUR (Vorjahr: 2.405 TEUR) enthalten.

Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.2024Anzahl 31.12.2025Anzahl
Arbeiter 2.475 2.536
Angestellte 1.375 1.371
3.850 3.907
davon Österreich 3.059 3.074
davon Ausland 791 833

17. Finanzergebnis

2024EUR'000 2025EUR'000
Zinserträge aus Bankguthaben 1.350 920
Bewertung von finanziellenVermögenswerten 11 11
Sonstige Finanzerträge 141 315
Aufzinsungen 1.745 1.873
Finanzierungserträge 3.247 3.119
Zinsaufwand aus Bankkrediten –13.077 –9.938
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten –2.138 –2.096
Abzinsungen –1.205 1.579
Sonstige Zinsen und ähnlicheAufwendungen –10.214 –9.736
Finanzierungsaufwendungen –26.634 –20.191
Finanzergebnis –23.387 –17.072

In den "Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen" sind vor allem Factoringkosten in Höhe von 7.444 TEUR (Vorjahr: 6.972 TEUR), Bearbeitungsgebühren der Banken, Kreditbereitstellungsprovisionen und Garantie- bzw. Haftungsentgelte in Höhe von 2.173 TEUR (Vorjahr: 2.300 TEUR) enthalten.

Das Nettoergebnis setzt sich gemäß den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen:

31. Dezember 2024 Operatives Ergebnis Finanzergebnis
WertberichtigungEUR'000 WährungsumrechnungEUR'000 DerivatebewertungEUR'000 ZinsenEUR'000 Ergebnis ausFV-BewertungEUR'000 NettoergebnisEUR'000
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetefinanzielle Vermögenswerte –837 –11.851 0 539 0 –12.148
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetefinanzielle Schulden 0 15.992 0 –13.077 0 2.915
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 –11.097 0 0 –11.097
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 11 0 11
31. Dezember 2025 Operatives Ergebnis Finanzergebnis
WertberichtigungEUR'000 WährungsumrechnungEUR'000 DerivatebewertungEUR'000 ZinsenEUR'000 Ergebnis ausFV-BewertungEUR'000 NettoergebnisEUR'000
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetefinanzielle Vermögenswerte –204 –7.881 0 3.453 0 –4.632
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetefinanzielle Schulden 0 8.406 0 –9.938 0 –1.532
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 12.209 0 0 12.209
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0 11 0 11

16. Abschreibungen

2024EUR'000 2025EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte –2.055 –2.048
Sachanlagen –21.953 –23.636
–24.008 –25.684

Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 20 – Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 21 – Sachanlagen – verwiesen.

18. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden

Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

2024 2025
EUR'000
–1.044 –2.106
2.454 –1.963
1.410 –4.069
EUR'000

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2025 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent (Vorjahr: 23 Prozent) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:

2024EUR'000 2025EUR'000
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.945 25.253
Rechnerischer Ertragsteueraufwand 23 % –1.137 –5.808
Abweichende ausländische Steuersätze –2 152
Veränderung Verlustvorträge aktive Latenz –28 0
Steuerfreie Einnahmen 1.650 1.901
Steuerlich nicht abzugsfähigeAufwendungen –208 –821
Mindestkörperschaftsteuerund Quellensteuern 0 –220
Steuereffekt aus Vorjahren 1.065 458
Veränderung permanente Differenz 110 220
Sonstige Effekte –39 48
Effektivsteuerbelastung/-entlastung 1.410 –4.069
Effektivsteuerquote in % –28,5% 16,1%

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaften werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden länderspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäftsjahr 2025 zwischen 21 Prozent und 28 Prozent (Vorjahr: 24,5 Prozent und 28 Prozent).

Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar Two) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsvorschriften gemäß Pillar Two eingeführt. Von jenen Ländern, in denen Tochterunternehmen der FACC ihren Sitz haben, wurden nur in China und USA noch keine spezifischen Umsetzungsmaßnahmen getätigt.

Entsprechend der Mindestbesteuerungsregeln ist die oberste Muttergesellschaft der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen die Aviation Industry Corporation of China Cabin Systems Co. Limited (AVIC) mit Sitz in Hong Kong. Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerungsregeln auf den FACC-Konzern werden laufend evaluiert. Für das Geschäftsjahr 2025 ergeben sich aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen, basierend auf einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2025, keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des FACC-Konzerns. Laufende Steuern aus den Mindestbesteuerungsvorschriften werden als laufende Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2025 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.

Die vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, wurde vom Konzern angewandt.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar:

2024 2025
Vor Steuern Steuerertrag/-aufwand Nach Steuern Vor Steuern Steuerertrag/-aufwand Nach Steuern
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere 10 –2 8 2 0 2
Cashflow Hedges –15.873 3.651 –12.223 16.078 –3.698 12.380
Cost of Hedging 1.140 –262 878 –381 88 –293
Neubewertungseffekt Abfertigung 53 –15 38 858 –181 677
–14.670 3.372 –11.299 16.558 –3.792 12.765

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am 31. Dezember 2024
Stand am01.01.2024EUR'000 Erfasst imGewinnoder VerlustEUR'000 Erfasst imsonstigenErgebnisEUR'000 NettoEUR'000 LatenteSteueransprücheEUR'000 LatenteSteuerschuldenEUR'000
Immaterielle Vermögenswerte –94 88 0 –6 0 –6
Sachanlagen –12.573 –640 0 –13.213 0 –13.213
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –5.997 –273 0 –6.270 0 –6.270
Vertragsvermögenswerte –1.452 –168 0 –1.620 0 –1.620
Vertragserfüllungskosten –14.057 2.452 0 –11.605 0 –11.605
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 329 146 –2 473 473 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 12 0 12 12 0
Vorräte 4.505 1.054 0 5.559 5.559 0
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –110 –2.986 0 –3.096 0 –3.096
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 702 58 –15 745 745 0
Rückstellungen –127 127 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –1.111 2.035 0 923 923 0
Finanzverbindlichkeiten 16.483 681 0 17.164 17.164 0
Derivative Finanzinstrumente 0 722 3.389 4.110 4.110 0
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) –380 428 0 48 48 0
Sonstige Verbindlichkeiten –177 321 0 144 144 0
Steuerliche Verlustvorträge 40.457 –1.601 0 38.856 38.856 0
Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung 26.397 2.454 3.372 32.222 68.034 –35.811
Verrechnung der Steuern –35.538 35.538
Steueransprüche/-schulden netto 26.397 2.454 3.372 32.222 32.496 –273
Stand am 31. Dezember 2025
Stand am01.01.2025 Erfasst imGewinnoder Verlust Erfasst imsonstigenErgebnis Netto LatenteSteueransprüche LatenteSteuerschulden
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Immaterielle Vermögenswerte –6 34 0 28 28 0
Sachanlagen –13.213 499 0 –12.714 0 –12.714
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen –6.270 1.072 0 –5.198 0 –5.198
Vertragsvermögenswerte –1.620 274 0 –1.347 0 –1.347
Vertragserfüllungskosten –11.605 2.785 0 –8.820 0 –8.820
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 473 59 0 532 532 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 –12 0 0 0 0
Vorräte 5.559 –1.522 0 4.037 4.037 0
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen –3.096 1.751 0 –1.345 0 –1.345
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 745 –79 –181 484 484 0
Rückstellungen 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 923 –1.729 0 –805 0 –805
Finanzverbindlichkeiten 17.164 –707 0 16.457 16.457 0
Derivative Finanzinstrumente 4.110 –500 –3.610 0 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mittel) 48 –121 0 –74 0 –74
Sonstige Verbindlichkeiten 144 –367 0 –223 0 –223
Steuerliche Verlustvorträge 38.856 –3.401 0 35.455 35.455 0
Steueransprüche/-schulden vor Verrechnung 32.222 –1.963 –3.792 26.467 56.993 –30.526
Verrechnung der Steuern –30.421 30.421
Steueransprüche/-schulden netto 32.222 –1.963 –3.792 26.467 26.572 –105

Die aktivierten Verlustvorträge stammen aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 31. Dezember 2025 154.151 TEUR (Vorjahr: 160.487 TEUR), von der FACC AG stammen weitere 6.265 TEUR (Vorjahr: 8.453 TEUR). Aufgrund der Steuerplanungsrechnung wurden im Geschäftsjahr 2025 für die gesamten Verlustvorträge aktive latente Steuern angesetzt. Die Realisierung der aktivierten Verlustvorträge kann aufgrund der Mittelfristplanung als hinreichend sicher betrachtet werden.

Für Verluste der ausländischen Tochtergesellschaften in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Zum 31. Dezember 2025 bestanden temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 4.079 TEUR (Vorjahr: 3.687 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.

Die passiven latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden.

19. Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine verwässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie von 0,46 EUR (Vorjahr: 0,14 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEB-NIS-RECHNUNG

In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfristigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Reserven sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert". Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

20. Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Software Rechte Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungenauf immaterielle Vermö Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 gensgegenständeEUR'000 EUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 1. Jänner 2024 26.778 9.337 2.919 0 31.431
Währungsdifferenzen 22 0 0 0 22
Zugänge 558 24 120 599 1.301
Umbuchungen 206 0 0 –206 0
Stand am 31. Dezember 2024 27.563 9.361 3.039 393 40.356
Währungsdifferenzen –104 0 0 0 –104
Zugänge 61 0 16 300 377
Umbuchungen 393 0 0 –393 0
Stand am 31. Dezember 2025 27.914 9.361 3.055 300 40.630
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Jänner 2024 25.024 2.558 724 0 28.306
Währungsdifferenzen 17 0 0 0 17
Laufende Abschreibungen 943 671 440 0 2.055
Stand am 31. Dezember 2024 25.985 3.229 1.164 0 30.378
Währungsdifferenzen –78 0 0 0 –78
Laufende Abschreibungen 1.019 666 363 0 2.048
Stand am 31. Dezember 2025 26.926 3.895 1.527 0 32.348
Buchwert am 31. Dezember 2024 1.578 6.132 1.875 393 9.978
Buchwert am 31. Dezember 2025 988 5.465 1.527 300 8.281

Die Forschungs- und Technologieaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 59.984 TEUR (Vorjahr: 62.607 TEUR) und setzen sich aus unternehmensbezogenen Forschungsleistungen in Höhe von 2.489 TEUR (Vorjahr: 2.769 TEUR) und kundenbezogenen Entwicklungsleistungen in Höhe von 57.495 TEUR (Vorjahr: 59.838 TEUR) zusammen.

In den immateriellen Vermögensgegenständen sind keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten.

21. Sachanlagen

Grundstückeund GebäudeEUR'000 TechnischeAnlagenEUR'000 Betriebs- und GeschäftsausstattungEUR'000 Anlagen in BauEUR'000 NutzungsrechteEUR'000 SummeEUR'000
Anschaffungskosten
Stand am 1. Jänner 2024 96.078 127.116 46.782 16.804 113.686 400.466
Währungsdifferenzen 76 0 156 0 116 349
Zugänge 7.032 6.688 4.325 2.735 12.553 33.334
Abgänge –420 –1.705 –1.330 0 –420 –3.875
Umbuchungen 11.536 2.986 398 –14.920 0 0
Stand am 31. Dezember 2024 114.303 135.085 50.331 4.620 125.935 430.274
Währungsdifferenzen –131 0 –446 0 –255 –833
Zugänge 1.512 4.613 2.362 7.946 7.221 23.654
Abgänge 0 –3.770 –5.203 0 –1.367 –10.340
Umbuchungen 0 1.693 1.086 –2.779 0 0
Stand am 31. Dezember 2025 115.683 137.621 48.129 9.787 131.534 442.755
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Jänner 2024 43.825 110.623 36.381 0 45.320 236.150
Währungsdifferenzen 0 0 152 0 76 228
Laufende Abschreibungen 2.813 4.653 3.976 0 10.512 21.953
Abgänge 0 –540 –1.189 0 –250 –1.979
Stand am 31. Dezember 2024 46.638 114.736 39.320 0 55.658 256.352
Währungsdifferenzen –29 0 –393 0 –125 –546
Laufende Abschreibungen 3.531 5.310 3.868 0 10.927 23.636
Abgänge 0 –3.632 –5.181 0 –1.298 –10.111
Umbuchungen –643 0 643 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2025 49.497 116.414 38.257 0 65.162 269.331
Buchwert am 31. Dezember 2024 67.665 20.349 11.011 4.620 70.277 173.922
Buchwert am 31. Dezember 2025 66.186 21.207 9.872 9.787 66.372 173.423

In den Positionen "Grundstücke und Gebäude" sowie in den "Nutzungsrechten" sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 7.489 TEUR (Vorjahr: 7.558 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Note 38 – Finanzverbindlichkeiten).

Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 8.051 TEUR (Vorjahr: 3.582 TEUR). Daneben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 8.216 TEUR (Vorjahr: 52.216 TEUR), die noch zu keiner vertraglichen Verpflichtung geführt haben.

Zum 31. Dezember 2025 wurden die Anhaltpunkte nach IAS 36 hinsichtlich der Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung für Cash-Generating-Units geprüft, auch klimabezogene Aspekte fließen bei der Beurteilung mit ein. Es ergab sich kein Erfordernis für die Durchführung eines Impairment Tests zum 31. Dezember 2025.

22. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen stellt sich wie folgt dar:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 24.525 24.518
Schätzungsänderungen 64 –76
Teilabrechnungen –3.143 –3.859
Wertberichtigung 3 2
Verzinsung 790 850
Zugänge 867 8.293
Währungsumrechnung 1.411 –3.309
24.518 26.418
31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 61.118 50.456
Zugänge 3.899 648
Amortisierung Vertragserfüllungskosten –14.561 –12.756
50.456 38.348

Zugänge betreffen ausschließlich laufende Entwicklungsprojekte und stammen nicht aus Vertragsanbahnungen.

Zum 31. Dezember 2025 wurden die Anhaltpunkte nach IFRS 15.101 hinsichtlich der Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung identifiziert. Es ergab sich ein Erfordernis für die Durchführung eines Impairment Tests zum 31. Dezember 2025. Daraus ergab sich kein Impairmentbedarf.

Die Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwicklung der wesentlichen Bewertungsparameter folgende Änderungen ergeben hätten:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 100 Basispunkte –1 0
Erhöhung der Personalkosten um50 Basispunkte 0 0
Erhöhung der Materialkosten um50 Basispunkte 0 –422

25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Wertpapiere, zum Marktwert bewertet 382 384
Beteiligung 71 71
453 455

Die Beteiligung betrifft die 3,01 Prozent Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis und 18 Prozent an der AIRlabs Austria GmbH, Graz.

26. Sonstige Forderungen

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Sonstige finanzielle Forderungen 11.069 11.331
Sonstige nicht finanzielle Forderungen 10.860 0
21.929 11.331

Der Posten "Sonstige finanzielle Forderungen" setzt sich überwiegend aus Kautionen in Höhe von 11.331 TEUR (Vorjahr: 11.069 TEUR) zusammen.

Die Wertminderung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 9 6
Zuführung 0 0
Verwendung/Auflösung –3 –2
6 4

23. Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Entwicklungsprojekte (zeitraumbezogen) 0 0
Zahlungen an den Kunden 7.045 5.856
7.045 5.856

Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 6.315 7.045
Schätzungsänderungen 0 –272
Zugang und Teilgewinn 205 0
Teilabrechnungen –114 –314
Verzinsung 225 215
Währungsumrechnung 414 –818
7.045 5.856

24. Vertragserfüllungskosten

Die Vertragserfüllungskosten stellen sich wie folgt dar:

Der Posten "Sonstige nicht finanzielle Forderungen" enthält die Forderung aus dem Fake President Incident.

Im Berichtszeitraum 2015/16 sind durch einen von außen gesteuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmäßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflossen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden. Dieser Betrag wurde entsprechend IAS 37.33 als nicht-finanzielle Forderung dargestellt.

Entgegen der Einschätzung des Managements ist der Betrag nun kurzfristig eingegangen. Im März 2025 erfolgte die Überweisung der der FACC Operations GmbH zurechenbaren Gelder auf ein Konto der FACC Operations GmbH.

27. Vorräte

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 99.523 102.933
Unfertige Erzeugnisse 57.878 50.492
Fertige Erzeugnisse 20.269 21.699
Geleistete Anzahlungen 628 546
178.298 175.670
Vorratsbestand, brutto 186.559 182.907
Wertberichtigung 8.262 7.238
Vorratsbestand, netto 178.298 175.670

Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 529.534 TEUR (Vorjahr: 474.518 TEUR).

Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.

28. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 23.675 23.393
Zugänge 22.759 25.121
Abgänge –23.041 –26.394
23.393 22.120

Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 15.746 TEUR (Vorjahr: 12.692 TEUR).

Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buchwert in Höhe von 3.661 TEUR (Vorjahr: 3.661 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.

Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kundenbezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.

29. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Forderungen aus Lieferungen undLeistungen, brutto 80.635 68.970
Abzüglich Wertberichtigung –351 –122
Forderungen aus Lieferungen undLeistungen, netto 80.284 68.849
davon kurzfristig 72.389 68.849
davon langfristig 7.895 0

FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber einigen Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit zwei Finanzinstituten. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 153.856 TEUR (Vorjahr: 134.098 TEUR) an Dritte verkauft.

Bei dem einen Vertrag gehen die verbundenen Chancen und Risiken weder zur Gänze über noch werden sie zurückbehalten. Das anhaltende Engagement, das sich aus den maximalen Spätzahlerzinskosten ergibt, beträgt 1.855 TEUR (Vorjahr: 1.882 TEUR). In diesem Umfang konnten die verkauften Forderungen somit nicht ausgebucht werden bzw. die kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöht werden.

Bei dem anderen Vertrag geht die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Forderungen auf den Käufer über.

Im Allgemeinen betreffen die verkauften Forderungen Kunden mit geringen Ausfallswahrscheinlichkeiten, womit der Verlust aus der Ausfallsgarantie einen Betrag von 25 TEUR (Vorjahr: 26 TEUR) ergab. Die durchschnittliche Zahlungsmoral entspricht im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen, womit der Verlust aus der Spätzahlergarantie einen Wert von 1.086 TEUR (Vorjahr: 960 TEUR) ergab.

Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 2.011 255
Zuführung 1.234 127
Auflösung –2.413 0
Verbrauch –577 –382
255 0

Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Basis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 81 96
Zuführung 26 33
Auflösung –11 –7
96 122

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) stellt sich wie folgt dar:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungenund Forderungen gegenüber nahestehendenUnternehmen (kurz- und langfristig) 104.672 102.670
davon nicht überfällig und nicht wertgemindert 71.799 86.885
davon überfällig und nicht wertgemindert 30.299 15.784
1 bis 60 Tage 24.741 10.641
61 bis 150 Tage 2.610 3.107
151 bis 365 Tage 801 1.001
über 365 Tage 2.147 1.035
davon wertgemindert 2.574 0

Die Buchwerte der einzelwertberichtigten Forderungen stellen sich wie folgt dar:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Buchwert vor Einzelwertberichtigung 2.828 0
abzüglich Einzelwertberichtung –255 0
Buchwert nach Einzelwertberichtigung 2.574 0

Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Abschlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten bestehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

30. Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

Die sonstigen Forderungen enthalten:

31.12.2024 31.12.2025
EUR'000 EUR'000

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Sonstige 801 279
801 279
Sonstige kurzfristige nicht finanzielleVermögenswerte
Forderungen aus sonstigen Steuern(insbesondere Umsatzsteuer) 16.620 22.879
Rechnungsabgrenzungsposten 4.243 2.726
Sonstige 2.306 1.842
23.169 27.448
23.969 27.726

Die sonstigen Forderungen weisen keine Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.

31. Liquide Mittel

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Guthaben bei Kreditinstituten 59.010 52.744
Kassenbestand 3 5
59.014 52.749

32. Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Geschäftsjahre 2024 und 2025 ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.

Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem vorjährigen Bilanzstichtag, 221.459 TEUR.

In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonstigen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst.

  • Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern
  • Wertpapiere "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
  • Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmer nach IAS 19
  • Rücklage für Cost of Hedging: Forwardkomponente von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).

• Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Sicherungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwährungen (Cashflow Hedges).

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unternehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigenkapital gemäß IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 40 Prozent angestrebt.

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Eigenkapital 215.842 248.996
Bilanzsumme 710.532 681.828
Eigenkapitalquote in Prozent 30,4% 36,5%

Kreditverträge im Konzern enthalten Financial Covenants hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden – wie im Vorjahr – alle diesbezüglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 38 – Finanzverbindlichkeiten).

Dividende je Aktie

GesamtEUR'000 Anzahl derAktien Dividende jeAktie
Vorgeschlagene Dividende für dasGeschäftsjahr 2024 (Hauptversammlung am 6. Mai 2025) 0 45.790.000 0,00
Vorgeschlagene Dividende für dasGeschäftsjahr 2025 (Hauptversammlung am 28. Mai 2026) 4.579 45.790.000 0,10

Grundlage für den Vorschlag für die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres ist der nach den Vorschriften des österreichischen UGB aufgestellte Einzelabschluss der Gesellschaft.

In der Hauptversammlung für des Geschäftsjahr 2025 am 28. Mai 2026 wird eine Dividende von 0,10 EUR vorgeschlagen.

33. Investitionszuschüsse

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Investitionszuschüsse, kurzfristig 1.229 969
Investitionszuschüsse, langfristig 5.263 4.383
6.492 5.352

Investitionszuschüsse sind teilweise an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Auflagen, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.

Aus derzeitiger Sicht werden die Auflagen erfüllt und die Auflösung der Position erfolgt ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung (Position "Umsatzkosten").

34. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Abfertigungen 8.393 7.640
Jubiläumsgelder 3.426 3.178
11.819 10.818

Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Geschäftsjahr 2026 51 TEUR bzw. 203 TEUR.

Abfertigungen

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 8.139 8.393
Dienstzeitaufwand 269 275
Zinsaufwand 219 255
Erfolgte Zahlungen –289 –550
Neubewertung in der Periode –53 –858
Sonstige Effekte 108 125
8.393 7.640
Duration in Jahren 11,85 10,66

Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Änderung von Erwartungswerten 247 –264
Änderung demografischer Annahmen 0 0
Änderung finanzieller Annahmen –300 –594
–53 –858

Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Technologieaufwendungen", "Vertriebsaufwendungen", sowie "Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.

Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:

31.12.2024 31.12.2025
Diskontierungszinssatz 3,35% 4,12%
Gehaltssteigerungen 3,50% 3,50%
Fluktuation Angestellte/Arbeiter 0%/0% 0%/0%
Pensionseintrittsalter Frauen/Männer 65/individuell 65/individuell
Lebenserwartung AVÖ 2018-P AVÖ 2018-P

Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes bzw. der Gehaltssteigerung um 0,5 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflichtung:

Diskontierungszinssatz Verringerungum 0,5 ProzentpunkteEUR'000 Erhöhungum 0,5 ProzentpunkteEUR'000
Veränderung der Verpflichtungzum 31. Dezember 2024 454 –420
Veränderung der Verpflichtungzum 31. Dezember 2025 377 –351
Gehaltssteigerungen Verringerungum 0,5 ProzentpunkteEUR'000 Erhöhungum 0,5 ProzentpunkteEUR'000
Veränderung der Verpflichtungzum 31. Dezember 2024 –466 467
Veränderung der Verpflichtungzum 31. Dezember 2025 –355 377

Jubiläumsgelder

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 2.810 3.426
Dienstzeitaufwand 318 395
Zinsaufwand 101 110
Erfolgte Zahlungen –50 0
Neubewertung in der Periode 247 –753
3.426 3.178

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern werden in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Technologieaufwendungen", "Vertriebsaufwendungen", sowie "Verwaltungsaufwendungen" erfasst.

Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2025 3.420 TEUR (Vorjahr: 3.244 TEUR) gezahlt.

35. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Tilgungsvereinbarungen mit Kunden undLieferanten 4.482 3.337
4.482 3.337
Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige 0 0
0 0

36. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

4.482 3.337

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Stand am 1. Jänner 24.096 24.562
Erhöhung 44.049 15.883
Reduktion –43.584 –28.334
24.562 12.111

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen erhaltene Anzahlungen von Kunden für Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten, deren Kosten im Rahmen der kundenbezogenen Entwicklungsleistungen aktiviert werden. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 24.562 TEUR (Vorjahr: 24.096 TEUR) wurde im Geschäftsjahr 2025 mit 28.334 TEUR (Vorjahr: 43.584 TEUR) als Umsatzerlös erfasst.

37. Sonstige Rückstellungen

Fristigkeit
Stand am01.01.2024EUR'000 ZuführungEUR'000 VerbrauchEUR'000 AuflösungEUR'000 Stand am31.12.2024EUR'000 Unter1 JahrEUR'000 Über1 JahrEUR'000
Gewährleistungen 0 489 0 0 489 489 0
Rückstellungen für Rechts- und sonstigeStreitigkeiten 32 280 0 –31 280 280 0
Sonstige 1.246 1.414 –980 –163 1.518 1.518 0
1.278 2.183 –980 –195 2.287 2.287 0
Fristigkeit
Stand am01.01.2025EUR'000 ZuführungEUR'000 VerbrauchEUR'000 AuflösungEUR'000 Stand am31.12.2025EUR'000 Unter1 JahrEUR'000 Über1 JahrEUR'000
Gewährleistungen 489 0 –481 –9 0 0 0
Rückstellungen für Rechts- und sonstigeStreitigkeiten 280 0 –129 0 152 152 0
Sonstige 1.518 3.760 –1.683 –21 3.574 3.574 0
2.287 3.760 –2.292 –30 3.725 3.725 0

In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird ausschließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen vor allem personalbezogene Rückstellungen.

38. Finanzverbindlichkeiten

Restlaufzeit
Buchwert31.12.2024EUR'000 Unter 1 Jahr31.12.2024EUR'000 1 bis 2 Jahre31.12.2024EUR'000 3 bis 5 Jahre31.12.2024EUR'000 Über 5 Jahre31.12.2024EUR'000 Nominalverzinsungin %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: 29.000 TEUR) 29.000 0 10.500 13.500 5.000 1,30 bis 5.473
Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 0 32.500 8.000 0 6M-Euribor+ 1,30 bis 2,50
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 2.083 2.083 0 0 0 2,907
Variable Verzinsung 137.896 85.815 10.815 41.265 0 OeKB Zinssatzbzw. Euribor+ 1,70 bis 3,19
Leasingverbindlichkeiten
Fixe Verzinsung 58.784 8.762 9.739 15.762 24.522 3.015 bis 4.828
Variable Verzinsung 15.199 580 589 1.827 12.202 6M-Euribor + 1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 16.358 16.358 0 0 0 1,00 bis 1.507
299.820 113.598 64.143 80.355 41.723
Restlaufzeit
Buchwert31.12.2025EUR'000 Unter 1 Jahr31.12.2025EUR'000 1 bis 2 Jahre31.12.2025EUR'000 3 bis 5 Jahre31.12.2025EUR'000 Über 5 Jahre31.12.2025EUR'000 Nominalverzinsungin %
Schuldscheindarlehen
Fixe Verzinsung (Nominale: 29.000 TEUR) 29.000 10.500 1.500 12.000 5.000 1,30 bis 5.473
Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) 40.500 32.500 5.000 3.000 0 6M-Euribor+ 1,30 bis 2,50
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fixe Verzinsung 0 0 0 0 0
Variable Verzinsung 122.081 80.815 41.265 0 0 OeKB Zinssatzbzw. Euribor+ 1,70 bis 3,19
Leasingverbindlichkeiten
Fixe Verzinsung 55.744 10.292 9.351 12.871 23.230 3.015 bis 4.828
Variable Verzinsung 14.619 589 599 1.858 11.572 6M-Euribor + 1,95
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 6.600 6.600 0 0 0 1,00 bis 1.507
268.544 141.297 57.715 29.729 39.803

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, sowie durch Bundeshaftungen für Kredite besichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 Prozent des ausstehenden Kreditvertrages besichert. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Schuldscheindarlehen

Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.

Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von TEUR 24.500) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich zum 31. Dezember getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2025 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die

jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 45.500 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 24.000 TEUR) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Konsortialkredit

Der ursprünglich am 29. August 2018 abgeschlossene Konsortialkredit über 225.000 TEUR, wurde seitdem mehrmals abgeändert und zuletzt mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 mit fünf teilnehmenden Banken erneut angepasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bestehen vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken. Drei dieser Fazilitäten betreffen OeKB-Programme. Eine OeKB-Beteiligungsfinanzierung mit einem Betrag in Höhe von ursprünglich 36.000 TEUR und ein OeKB-Exportinvest mit einem Betrag in Höhe von ursprünglich 33.526 TEUR wurden in der Abänderung vom 17. Februar 2023 abgeschlossen. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Der OeKB-Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) in Höhe von 50.000 TEUR wurde mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 um ein Jahr bis zum 17. Februar 2027 verlängert. Ein aus dem ursprünglich am 29. August 2018 abgeschlossenen Konsortialkredit bestehender OeKB-Exportinvest in Höhe von ursprünglich 25.000 TEUR wurde am 30. Juni 2025 zurückgezahlt. Die revolvierende Kreditlinie mit einem Volumen von 95.500 TEUR wurde mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 um ein Jahr bis zum 17. Februar 2027 verlängert. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren weiterhin als Garantiegeber. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert.

Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:

31.12.2025 31.12.2026
Net Financial Debt/EBITDA  3,75  3,50
Eigenkapitalquote in Prozent 25% 25%

Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (z.B. gilt am 30. Juni 2026 3,50 wie am 31. Dezember 2026) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5, sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent notwendig.

Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Jahresende 2025 war die revolvierende Kreditlinie mit 20.000 TEUR (Vorjahr: 25.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 19.200 TEUR (Vorjahr 24.800 TEUR) und der Exportinvest mit 17.881 TEUR (Vorjahr: 25.179 TEUR) ausgenutzt.

Der Konsortialkredit läuft Mitte Februar 2027 bzw. im Dezember 2027 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.

Darlehen außerhalb Konsortialkredit

Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.

Zum Jahresende 2025 war dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 15.000 TEUR) ausgenutzt.

39. Leasingverhältnisse

Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte sind in der Bilanz unter den Sachanlagen (siehe Note 21 – Sachanlagen) ausgewiesen.

Die Leasingverbindlichkeiten sind in der Bilanz als selbstständige Position in den lang- und kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

Die Buchwerte der Nutzungsrechte haben sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt entwickelt:

Grundstücke undGebäude Technische Anlageund Fahrzeuge EDV Gesamt
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Stand am 1. Jänner 2024 57.998 6.871 3.497 68.366
Währungsdifferenzen 40 0 0 40
Zugänge 9.354 802 2.398 12.553
Abgänge –101 –70 0 –170
Abschreibungen –5.896 –2.372 –2.244 –10.512
Stand am 31. Dezember 2024 61.395 5.231 3.651 70.277
Währungsdifferenzen –130 0 0 –130
Zugänge 4.129 524 2.568 7.221
Abgänge 0 –69 0 –69
Abschreibungen –6.200 –2.374 –2.352 –10.927
Stand am 31. Dezember 2025 59.194 3.312 3.866 66.372

Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält folgende Beträge aus Leasingverhältnissen:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte –10.512 –10.927
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten –2.138 –2.096
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den Umsatzkosten enthalten) –1.968 –2.452
Aufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert –67 –464
Aufwand für variable Leasingzahlungen,die in der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten sind 0 0
Erträge aus Unterleasing von Nutzungsrechten 0 0
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag –14.685 –15.939

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im 31. Dezember 2025 13.556 TEUR (Vorjahr: 12.609 TEUR).

Der FACC-Konzern tritt insbesondere als Leasingnehmer für Produktions- und Lagerhallen, Maschinen, Gabelstapler, EDV-Equipment und Fahrzeuge auf.

Die Leasingverhältnisse von geringem Wert betreffen insbesondere die Kategorie EDV.

Der FACC-Konzern hat keine Leasingverträge mit Verlängerungsoptionen.

40. Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüberMitarbeitern 10.111 10.005
Sonstige 139 154
10.251 10.159
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit 5.139 5.437
Verbindlichkeiten gegenüber demFinanzamt 528 487
Rechnungsabgrenzungsposten 968 637
Sonstige 473 486
7.107 7.048
17.358 17.207

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die liquiden Mittel im Lauf des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die liquiden Mittel enthalten Kassenbestände und jederzeit verfügbare Bankguthaben.

41. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge

In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrechnung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutralisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:

2024EUR'000 2025EUR'000
Fremdwährungseffekte –5.604 15.847
Bewertung Derivate im betrieblichenErgebnis (Hedging) 11.097 –12.209
Bildung aktiv/passiv latenter Steuern –73 –244
Wertberichtigung auf Vorräte 249 –1.024
Wertberichtigung auf Forderungen –1.745 –231
Schätzungsänderungen von Forderungenaus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte 64 349
Sonstige übrige unbare Aufwendungen/Erträge 64 59
4.052 2.546
ZahlungswirksameVeränderung ZahlungsunwirksameVeränderung
Buchwert01.01.2024EUR'000 VeränderungEUR'000 LeasingverbindlichkeitenEUR'000 SonstigeEUR'000 Buchwert31.12.2024EUR'000
Schuldscheindarlehen(kurz- und langfristig) 70.000 –500 0 0 69.500
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 165.770 –9.433 0 0 156.337
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 72.135 –10.570 12.383 35 73.983
307.905 –20.503 12.383 35 299.820
ZahlungswirksameVeränderung ZahlungsunwirksameVeränderung
Buchwert01.01.2025EUR'000 VeränderungEUR'000 LeasingverbindlichkeitenEUR'000 SonstigeEUR'000 Buchwert31.12.2025EUR'000
Schuldscheindarlehen(kurz- und langfristig) 69.500 0 0 0 69.500
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 156.337 –27.656 0 0 128.681
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 73.983 –10.640 7.152 –132 70.363
299.820 –38.296 7.152 –132 268.544

42. Factoring

Die Ausbuchung der Forderungen in Zusammenhang mit Factoring-Programmen reduziert den Stand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im operativen Cashflow. Siehe auch Note 29 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

43. Erhaltene Zinsen/Dividende bzw. gezahlte Zinsen/Steuern/Dividenden

FACC stellt die Position der "Erhaltenen Zinsen" im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dar. "Gezahlte Zinsen" werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt.

Gezahlte Steuern werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt.

Gezahlte bzw. erhaltene Dividenden werden bei Vorliegen eines solchen Sachverhalts im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten dargestellt.

44. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte

Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahr 2025 Anlagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegengleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, die bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cashflow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Umstand verringerten im Geschäftsjahr 2025 den Cashflow aus Investitionstätigkeit um 2.559 TEUR (Vorjahr: verringerten um 186 TEUR).

ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

45. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermittelt, die die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:

Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument

Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind

Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbareInputfaktoren Zusammenhang zwischenwesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktorenund der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Wertpapiere (notiert) Aktueller Börsenkurs amBilanzstichtag Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Devisentermingeschäfte Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt unter Anwendungnotierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und vonNetto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen. Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Forderungen aus Lieferungen undLeistungen (im Factoring) Buchwert als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht zum beizulegenden Zeitwertbewertete Finanzinstrumente
Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten Diskontierung der Cashflows Risikoaufschlag für eigenesBonitätsrisiko Nicht anwendbar

Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.

Schulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie.

46. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Beizulegender Zeitwert
Buchwert31.12.2024EUR'000 Gesamt31.12.2024EUR'000 Stufe 131.12.2024EUR'000 Stufe 231.12.2024EUR'000 Stufe 331.12.2024EUR'000
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24.518
Sonstige finanzielle Forderungen 11.069
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.284
Forderungen gegenüber nahestehendenUnternehmen, kurzfristig 24.038
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 801
Liquide Mittel 59.014
199.722
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 382 382 382
382
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 71 123 123
71
FINANZIELLE SCHULDEN
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) 69.500 69.282 69.282
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 156.337 157.747 157.747
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.070
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 10.312
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.482
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.251
374.514
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 17.872 17.872 17.872
17.872
Beizulegender Zeitwert
Buchwert31.12.2025EUR'000 Gesamt31.12.2025EUR'000 Stufe 131.12.2025EUR'000 Stufe 231.12.2025EUR'000 Stufe 331.12.2025EUR'000
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 26.418
Sonstige finanzielle Forderungen 11.331
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 68.849
Forderungen gegenüber nahestehendenUnternehmen, kurzfristig 33.699
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 279
Liquide Mittel 52.749
193.326
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (notiert) 384 384 384
384
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere (nicht notiert) 71 60 60
Derivative Finanzinstrumente 10.036 10.036 10.036
10.107
FINANZIELLE SCHULDEN
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig) 69.500 69.808 69.808
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 128.681 129.987 129.987
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89.947
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 20.203
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.337
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.159
333.937
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 1 1 1
1

Für Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig, Sonstige finanzielle Vermögenswerte, Liquide Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten stellt der Buchwert nur einen Approximation zum Fair Value dar.

47. Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 Prozent zu besichern. Bei attraktiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken.

Zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet.

Im Rahmen des Hedge Accountings werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch-wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden – je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren – entweder Sensitivitätsanalysen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.

Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität.

Zur Absicherung des Währungsrisikos wird das Spotelement der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen Devisentermingeschäfte designiert, während die Terminelemente von der Designation als Sicherungsinstrument ausgeschlossen und als Cost of Hedging gesondert bilanziert und im Eigenkapital in einer gesonderten Rücklage ausgewiesen werden. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts.

Zudem wurden unterjährig als Fair Value Hedges Devisentermingeschäfte in US-Dollar (Volumen: 30.000 TUSD, Vorjahr: 25.000 TUSD) zur Wechselkursabsicherung von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen abgeschlossen, die jedoch zum Ende des Bilanzstichtags wieder fällig wurden.

Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert

Restlaufzeit
Buchwert31.12.2024EUR'000 Unter 1 Jahr31.12.2024EUR'000 Über 1 Jahr31.12.2024EUR'000
Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert) 0 0 0
Restlaufzeit
Buchwert31.12.2025EUR'000 Unter 1 Jahr31.12.2025EUR'000 Über 1 Jahr31.12.2025EUR'000
Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert) 10.036 10.036 0

Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert

Restlaufzeit
Buchwert31.12.2024EUR'000 Unter 1 Jahr31.12.2024EUR'000 Über 1 Jahr31.12.2024EUR'000
Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert) 17.872 17.872 0
Restlaufzeit
Buchwert31.12.2025EUR'000 Unter 1 Jahr31.12.2025EUR'000 Über 1 Jahr31.12.2025EUR'000
Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert) 1 1 0

Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich, gegliedert nach Fälligkeiten, wie folgt zusammen:

Restlaufzeit
Währung Volumenin Tausend Unter 1 Jahrin Tausend 1 bis 2 Jahrein Tausend 3 bis 5 Jahrein Tausend
Stand am 31. Dezember 2024:Devisentermingeschäfte USD 405.000 405.000 0 0
Stand am 31. Dezember 2025:Devisentermingeschäfte USD 480.000 480.000 0 0

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermingeschäften:

Cashflow Hedges (OCI)31. Dezember 2024 Instrument DurchschnittlicherTerminkurs Nominalwert inFremdwährung Nominalwert in lokaler Währung Änderung des beizulegenden Zeitwerts –Berechnung der Hedge-Ineffektivität
USD'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,0978 300.000 273.283 –11.934
Cashflow Hedges (OCI)31. Dezember 2025 Instrument DurchschnittlicherTerminkurs Nominalwert inFremdwährung Nominalwert in lokaler Währung Änderung des beizulegenden Zeitwerts –Berechnung der Hedge-Ineffektivität
USD'000 EUR'000 EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR FX Forward 1,1724 360.000 307.065 3.764
Wertänderung bei der Berechnung der Hedge-Ineffektivität Buchwert Cashflow Hedges-Rücklage
31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000 31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR 11.934 –3.764 –9.189 2.898

Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges in die Gew inn- und Verlustrechnung umgegliederten bzw. direkt erfassten Beträge:

Erfasste Sicherungsgewinne/-verlusteim OCI In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag Einzelposten in der Gewinn- undVerlustrechnung, in denen die Umgliederungskorrektur enthalten ist
31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000 31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Verkauf USD, Kauf EUR –11.934 3.764 –11.097 12.209 Umsatzerlöse

Aufgrund von 100 Prozent Effektivität ist die Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung beim Grundgeschäft und beim Sicher ungsgeschäft identisch.

FINANZIELLE RISIKEN

48. Grundsätze des Finanzrisikomanagements und Sicherungsrichtlinien

Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit des FACC-Konzerns entstehen unterschiedliche finanzielle Risiken und Chancen, die sowohl die Ertrags-, Finanz- als auch Vermögenslage des Konzerns beeinflussen können. Zu den wesentlichen Gefahrenpotenzialen zählen Marktpreis-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Das Finanzrisikomanagement zielt darauf ab, mögliche Beeinträchtigungen durch diese Faktoren frühzeitig zu erkennen und diesem mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Gleichzeitig werden zur langfristigen Sicherung der Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sich bietende finanzielle Chancen gezielt genutzt.

Die Grundsätze und Verantwortlichkeiten für das Management und die Steuerung finanzieller Risiken werden vom Gesamtvorstand festgelegt und kontinuierlich vom Aufsichtsrat, sowie durch interne Kontrollmechanismen, überwacht. Die FACC AG hat hierfür interne Richtlinien definiert, die die Prozesse des Risikomanagements und den Einsatz von Finanzinstrumenten regeln. Die Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil der Kontrollmechanismen dar. Finanzgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung bestehender Risiken durchgeführt und richten sich dabei strikt nach dem tatsächlichen Bedarf des operativen Geschäfts. Spekulative Geschäfte sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Abteilung Accounting & Treasury des Konzerns identifiziert, bewertet und steuert finanzielle Risiken in enger Abstimmung mit den operativen Einheiten. Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig an sich verändernde Marktbedingungen angepasst, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Der Einsatz von Finanzinstrumenten und die Anwendung von Hedge Accounting erfolgen gezielt zur Absicherung finanzieller Risiken gemäß den geltenden Bilanzierungsstandards. Absicherungsgeschäfte werden auf Basis definierter interner Richtlinien abgeschlossen und regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz überprüft.

Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen kommen insbesondere Devisentermingeschäfte zum Einsatz. Der Umfang der Sicherungsgeschäfte wird kontinuierlich an den tatsächlichen Bedarf angepasst, um eine effektive wirtschaftliche Absicherung zu gewährleisten. Alle Finanzgeschäfte werden ausschließlich mit Kontrahenten durchgeführt, die den internen Standards entsprechen. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern erfolgt auf Grundlage standardisierter Richtlinien und unterliegt einer laufenden Überwachung.

Zur Absicherung finanzieller Risiken wird auch das Kontrahentenrisiko einbezogen, da Zahlungsausfälle seitens der Geschäftspartner die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Um dieses Risiko zu minimieren, erfolgen Transaktionen ausschließlich mit geprüften und zugelassenen Kontrahenten innerhalb definierter Limits.

49. Marktpreisrisiko

Währungsrisiko

Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse der FACC-Konzerngesellschaften wird in US-Dollar (USD) erzielt, während ein erheblicher Teil der Aufwendungen in Euro (EUR) anfällt. Diese Diskrepanz zwischen Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen begründet ein Fremdwährungsrisiko, welches das operative Geschäft sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FACC-Konzerns unmittelbar beeinflussen kann. Natural Hedging, das aus dem teilweisen Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen in USD und EUR entsteht, reduziert dieses Risiko zwar, schließt es jedoch nicht vollständig aus.

Zur Begrenzung der Wechselkursrisiken, insbesondere im Verhältnis zwischen USD und EUR, setzt der FACC-Konzern derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte ein. Diese Instrumente dienen der Absicherung künftiger Zahlungsströme in Fremdwährungen und sollen potenzielle negative Effekte von Wechselkursänderungen auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Finanzlage des Konzerns verringern.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Forderungen, sonstigen Vermögenswerte sowie der Verbindlichkeiten nach Währungen. Auf dieser Basis werden die Währungsrisiken analysiert und bewertet.

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24.518 26.418
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 453 455
Forderungen gegenüber nahestehendenUnternehmen, langfristig 0 0
Sonstige finanzielle Forderungen 11.069 11.331
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.284 68.849
Forderungen gegenüber nahestehendenUnternehmen, kurzfristig 24.038 33.699
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 801 279
Liquide Mittel 59.014 52.749
200.176 193.781
US-Dollar 170.497 142.258
Euro 29.678 51.523
200.176 193.781
31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Schuldscheindarlehen (lang- und kurzfristig) 69.500 69.500
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 73.983 70.363
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurzund langfristig) 156.337 128.681
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern 11.819 10.818
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen 24.562 12.111
Verbindlichkeiten aus Lieferungen undLeistungen 99.070 89.947
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 10.312 20.203
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.482 3.337
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.251 10.159
460.316 415.118
US-Dollar 122.217 102.514
Euro 338.098 312.605
460.316 415.118

Zur Beurteilung der Währungsrisiken wurden in Übereinstimmung mit den IFRS 7 Vorgaben Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dabei wurden sämtliche monetären Finanzinstrumente berücksichtigt, sofern sie in einer von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichenden Währung ausgewiesen sind. Dies betrifft insbesondere Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente sowie Fremdwährungsderivate.

Die Sensitivität des Eigenkapitals berücksichtigt zudem Bewertungseffekte aus den im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow-Hedges für Fremdwährungsrisiken. Translationsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung von Abschlüssen in anderen Währungen als der Konzernwährung ergeben, bleiben von den Analysen unberührt.

Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 Prozent hätte nachfolgende Auswirkungen

Erhöhung (+)/Verminderung (–) Abwertung um 5 % Aufwertung um 5 %
31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000 31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR'000
Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 878 1.847 –795 –1.671
Veränderung im sonstigen Ergebnis –15.450 –16.229 13.980 14.708
Veränderung im Eigenkapital –14.572 –14.382 13.185 13.037

Zinsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen und der jeweiligen Verzinsungsstruktur. Bei festverzinslichen Finanzierungen besteht das Risiko in fallenden Zinssätzen, während bei variabel verzinslichen Finanzierungen ein Risiko aus steigenden Zinssätzen resultiert.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 2.422 TEUR (Vorjahr: 2.275 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 2.422 TEUR (Vorjahr: 2.275 TEUR) ergeben.

Die Sensitivitätsberechnung basiert auf den variabel verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Zur Finanzierung setzt der Konzern auf verschiedene Finanzierungsinstrumente (Konsortialkredite bzw. Schuldscheindarlehen). Die Fazilitäten im Rahmen des Konsortialkredits weisen unterschiedliche Sicherheiten, Laufzeiten und Tilgungsstrukturen auf, wodurch auch das Zinsrisiko gesteuert wird. Beim Schuldscheindarlehen erfolgt die Steuerung des Zinsrisikos durch eine Kombination aus variablen und festen Verzinsungen sowie unterschiedlichen Laufzeiten.

50. Liquiditätsrisiko

Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Verpflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen dafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensenkungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.

Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur unzureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.

Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Reserve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditlinien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige liquide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente investiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgelder, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 75.500 TEUR (Vorjahr: 70.500 TEUR) zur Verfügung.

Im Rahmen der Factoring-Programme können Forderungen in Höhe von 203.100 TUSD (Vorjahr: 163.100 TUSD) verkauft werden. Zum 31.12.2025 wurden Forderungen in Höhe von 180.781 TUSD (Vorjahr: 139.315 TUSD) verkauft.

Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

ZahlungsverpflichtungenBuchwertGesamtUnter 1 Jahr1 bis 5 Jahre31.12.202431.12.202431.12.202431.12.2024EUR'000EUR'000EUR'000EUR'000Bewertung zu fortgeführten AnschaffungskostenSchuldscheindarlehen69.50078.9122.91970.445Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten139.979149.85392.63457.218Leasingverbindlichkeiten73.98380.32710.49227.748Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten16.35816.35816.3580299.820325.450122.403155.412Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen99.07099.07099.0700Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen10.31210.31210.3120Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten4.4824.4826383.613Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten10.25110.25110.2510423.934449.565242.674159.025Erfolgswirksam zum beizulegenden ZeitwertDerivative Finanzinstrumente17.87217.87217.8720Buchwerte/Vertragliche Cashflows441.806467.436260.546159.025
Über 5 Jahre31.12.2024EUR'000
5.547
0
42.087
0
47.634
0
0
231
0
47.866
0
47.866
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert31.12.2025EUR'000 Gesamt31.12.2025EUR'000 Unter 1 Jahr31.12.2025EUR'000 1 bis 5 Jahre31.12.2025EUR'000 Über 5 Jahre31.12.2025EUR'000
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen 69.500 75.708 45.502 24.932 5.274
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 122.081 127.199 84.031 43.169 0
Leasingverbindlichkeiten 70.363 74.242 11.885 24.125 38.232
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 6.600 6.600 6.600 0 0
268.544 283.749 148.018 92.226 43.506
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89.947 89.947 89.947 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 20.203 20.203 20.203 0 0
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.337 3.337 572 2.534 231
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.159 10.159 10.159 0 0
392.189 407.394 268.897 94.761 43.737
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente 1 1 1 0 0
Buchwerte/Vertragliche Cashflows 392.190 407.396 268.899 94.761 43.737

Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in oben stehender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.

Der hohe Anteil an kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrifft im Wesentlichen zwei Fazilitäten aus dem Konsortialkredit, die aufgrund des Regelwerks laufend immer wieder neu gezogen werden müssen. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden.

51. Kreditrisiko

Der Konzern bedient im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in der Luftfahrtindustrie im Wesentlichen die am Markt tätigen OEMs. Trotz der Diversifikation ist die FACC AG aufgrund der begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern einem gewissen Konzentrationsrisiko im Kreditgeschäft ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2025 entfiel ein Forderungsvolumen von 127.201 TEUR auf den größten Kunden. Aufgrund der geringen Ausfallwahrscheinlichkeit und der Option, ausgewählte Forderungen mittels Factoringprogrammen zu veräußern, reduziert sich dieses Risiko deutlich.

Ebenfalls besteht das allgemeine Risiko eines Forderungsausfalls seitens der Vertragspartner. Um dieses Risiko zu begrenzen, gelten im Konzern strenge Vorgaben zur Bonitätsprüfung: Bereits bei der

Neukundenakquise wird die finanzielle Situation überprüft, und auch bestehende Kunden werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit bewertet. Ab einem festgelegten Schwellenwert werden Kundenforderungen zusätzlich gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken erwachsen auch aus liquiden Mitteln, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Banken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.

Die Höhe des maximalen Kreditrisikos entspricht in jedem Fall dem Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte.

RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

52. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Software und Rechte Abschreibung über drei bis vier Jahre (linear)
Entwicklungskosten Abschreibung zwei bis zehn Jahre (linear)

Die Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten erfolgt, wenn wahrscheinlich ist, dass FACC der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.

Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.

Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:

Gebäude Zehn bis 50 Jahre
Investitionen in fremde Gebäude 33 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen Drei bis 33 Jahre
Geschäftsausstattung Fünf bis 14 Jahre
Fahrzeuge Fünf bis acht Jahre

Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasing (IFRS 16)

Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.

Für Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit erfolgt die Festlegung der Nutzungsdauer analog zu den Bestimmungen der im Anlagevermögen aktivierten Vermögenswerte, welche nicht geleast, sondern sich im Eigentum der FACC befinden.

Der FACC-Konzern kann den aus dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten ihren Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.

Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16.

Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Bereitstellungsdatum. Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeit aktiviert – gegebenenfalls angepasst um anfängliche direkte Kosten sowie Leasingzahlungen, die am oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasinggeber geleistet wurden, abzüglich jeglicher vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize.

Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet.

Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst.

Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Feste Zahlungen
  • Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Kurs abhängen
  • Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind
  • Ausübungspreis für eine Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder einer Rate ändert oder wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, ändert.

Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buchwert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abgeschrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewertung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei Leasingverhältnissen von geringem Wert oder mit einer Laufzeit unter 12 Monaten werden die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Leasingverträge können sowohl Leasing-, als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der FACC-Konzern hat sich entschieden, diese Komponenten voneinander getrennt darzustellen.

Die Leasingraten sind typischerweise fix. In geringem Umfang liegen auch auf Marktzinssätzen/-indizes basierte Leasingraten vor, die in der Bestimmung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden.

Vorräte (IAS 2)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die anteiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung einbezogen.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Verkaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Erfahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungsund Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungskosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettoverkaufspreises berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Nettoveräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Warengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewertet.

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2)

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattgefunden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleistungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen.

Öffentliche Zuwendungen (IAS 20)

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermögen werden unter dem Posten "Investitionszuschüsse" innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

Aufwandszuschüsse, die im Konzern überwiegend Förderungen in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten betreffen, werden in derselben Periode ertragswirksam erfasst, in der der korrespondierende Aufwand anfällt.

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19)

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum Dezember 2002 begründet wurde.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie für einzelvertragliche Pensionsvereinbarungen.

Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.

Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monatslohns zu leisten.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Ergebnis von Zinsen und Steuern (EBIT) erfasst.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

Sonstige Rückstellungen (IAS 37)

Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.

Energielieferverträge

Die Verträge werden dahingehend geprüft, ob die Energie aus vertraglich festgelegten oder implizit bestimmbaren Erzeugungsanlagen des Energielieferanten bezogen wird. Fällt ein Vertrag (mangels Erfüllung des "Identified Asset"-Kriteriums) nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16, ist eine Abbildung als Leasingverhältnis ausgeschlossen.

Zudem ist zu prüfen, ob bei Terminsicherungen eine Bilanzierung von Derivaten erforderlich ist. Kann nachgewiesen werden, dass die preisgesicherten Energiemengen vom Unternehmen verbraucht wurden und nicht kurzfristig nach Erhalt weiterveräußerst wurden, gelangt die Own-Use-Ausnahme zur Anwendung und die geschlossenen Terminprodukte sind von der Bilanzierung nach IFRS 9 ausgenommen. Andernfalls müssten die Terminprodukte Fallen Energielieferverträge weder in den Anwendungsbereich des IFRS 16 noch in jenen des IFRS 9, sind sie als schwebender Vertrag abzubilden. Derartige Verträge sind grundsätzlich nicht zu bilanzieren, soweit nicht der Ansatz einer Drohverlustrückstellung erforderlich wird.

Ertragsteuern (IAS 12)

Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.

Der Ertragsteueraufwand bzw. der Ertragsteuerertrag umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Verbindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, herangezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (fünf Jahre) als wahrscheinlich erscheint.

Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steueraufwendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis erfasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13)

IFRS 9 enthält einen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegelt. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten derivativen Finanzinstrumenten werden nach IFRS 9 nicht getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert.

Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für elf ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio sind nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair Value Through Other Comprehensive Income" bewertet.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.

Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung vonseiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Banken berücksichtigt.

Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontierten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Handelstag erfasst.

Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsenkurs).

Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchgeführt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzelbeurteilung von Kunden, in die die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen werden zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.

Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzuwenden.

Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen ermittelt:

  • Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
  • Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments.

Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.

Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten verfügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlustes erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berechnung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit je Kunde.

Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Indexbasis) für die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit herangezogen.

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrieben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z.B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Liquide Mittel

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.

Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurzfristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, werden gemäß IFRS 9 als "Fair Value Through Profit or Loss" klassifiziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Hedge Accounting

Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimmten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.

Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswirkungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstruments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmungen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.

Zudem schließt der Konzern zur Wechselkursabsicherung von bestimmten Bilanzpositionen "Devisentermingeschäfte" ab.

Umsatzrealisierung (IFRS 15)

Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme – einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen.

Entwicklungsleistungen stellen entweder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehrkomponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Serienprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge.

Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraumoder zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.

IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Konzern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbundenen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten:

Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwicklungen werden bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz bzw. die variablen Vergütungen gemäß IFRS 15.50ff als Barwert im Umsatz und in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen erfasst. Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden im Aufwand erfasst.

In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen durch eine laufende Amortisation (Teilabrechnungen) vermindert.

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch darstellen und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.

Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, wann die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch eine variable Vergütung nach IFRS 15.50ff dar, die im Rahmen einer Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie werden mit dem Barwert angesetzt und entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzreduktion erfasst.

Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte.

Bei der Festsetzung des Transaktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zusammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (gesondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzungen hinsichtlich der Verteilung der Mengen über den zukünftigen Zeitraum ein.

Vertragserfüllungskosten:

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sofern die Entwicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt bzw. aufgrund des Vertrags kein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die erbrachten Leistungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serienteile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert (siehe Note 6 – Schätzungen und Ermessensspielräume).

Finanzierungskomponente:

Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlungen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lieferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Programms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskomponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögenswerte berücksichtigt wird.

Die Umsatzerlöse werden nur in Höhe des Barwerts der vereinbarten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag im Finanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen nicht gänzlich den Umsatzerlösen zugeordnet werden.

Bei Entwicklungsleistungen mit Milestone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungseingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentliche Finanzierungskomponente vor.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen:

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt.

Bill-and-Hold-Vereinbarungen:

Mit einzelnen Kunden werden im Rahmen der Lieferung von Serienprodukten Bill-and-Hold-Vereinbarungen geschlossen. Damit wird der Übergang der Verfügungsgewalt entsprechend IFRS 15.38 dokumentiert und eine Realisierung der Umsatzerlöse bzw. Ausbuchung der Vorräte kann erfolgen.

Aufwandsrealisierung

Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Fremdwährungsbewertung (IAS 21)

Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst.

Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS 7)

Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den kurzfristigen Finanzmitteln.

53. Auswirkungen neuer und geänderter Standards

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2025 erstmals anzuwenden:

Standard/Interpretation Anwendungspflichtlt. IASB für Geschäftsjahre ab Übernahmedurch EUzum 31.12.2025
IAS 21(Änderung) Die Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit 01.01.2025 Ja

Aus den genannten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr, sie haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des FACC-Konzerns.

Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2026 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:

Standard/Interpretation Veröffentlichung durchdas IASB Anwendungspflichtlt. IASB Übernahmedurch EUzum 31.12.2025 Auswirkungenauf den Konzernabschluss
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 09.04.2024 01.01.2027 Ja Ja
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 09.05.2024 01.01.2027 Nein Nein
IFRS 19(Änderung) Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 21.08.2025 01.01.2027 Nein Nein
IAS 21(Änderung) Die Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung ineine hyperinflationäre Darstellungswährung 13.11.2025 01.01.2027 Nein Nein
IFRS 7 /IFRS 9(Änderung) Verträge über naturabhängige Stromversorgung 18.12.2024 01.01.2026 Ja Nein
Diverse Jährliche Verbesserungen Vol. 11 18.07.2024 01.01.2026 Ja Nein
IFRS 9 /IFRS 7(Änderung) Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 30.05.2024 01.01.2026 Ja Nein

IFRS 18 ersetzt die vorhandenen Regelungen des IAS 1 zu den allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung, sowie Folgeänderungen des IAS 7, IAS 33, IAS 34 und IAS 8.

Der Standard wird zukünftig eine nützliche strukturierte Zusammenfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, des Eigenkapitals, der Erträge, Aufwendungen und Cashflows bieten. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden fix definierte Zwischensummen eingeführt. Zusätzlich soll durch die Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu einzelnen Bereichen (Operativ, Investitionen oder Finanzierungen) eine weitestgehend einheitliche Struktur geschaffen werden, die die Vergleichbarkeit von Finanzberichten erhöht.

In der Kapitalflussrechnung fallen zukünftig Ausweis-Wahlrechte für erhaltene bzw. gezahlten Dividenden und Zinsen weg. Das operative Ergebnis wird als Startpunkt bei der indirekten Kapitalflussrechnung festgelegt.

Auch müssen zukünftig unternehmensspezifische Leistungskennzahlen (sogenannte management-defined performance measures) im Anhang beschrieben werden. Ebenfalls kommt es zu fixen Regelungen wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als "Sonstige" bezeichnet werden.

Somit kann IFRS 18 Auswirkungen auf die Darstellung und Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung des FACC-Konzerns haben. Neue oder geänderte Anhangsangaben werden nötig. Einige Sachverhalte befinden sich noch in Klärung, sodass sich daraus möglicherweise wesentliche Änderungen in der Konzer-Gewinn- und Verluststruktur ergeben können.

Der Standard ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt, von FACC aber nicht geplant.

Die erstmalige Anwendung der übrigen neuen bzw. überarbeiteten Standards hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FACC.

SONSTIGE ANGABEN

54. Organbezüge

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Aufsichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2025 wie folgt dar:

Name Erfolgsunabhängig2024EUR'000 Erfolgsabhängig2024EUR'000 Abfertigung2024EUR'000 Pensionsvorsorge2024EUR'000 Summe2024EUR'000
Robert Machtlinger 440 0 7 170 617
Andreas Ockel 421 0 24 100 545
Florian Heindl (ab 01.05.2024) 237 0 36 0 273
Zhen Pang (bis 14.05.2024) 143 1) 0 31 0 31
Tongyu Xu (ab 15.05.2024) 232 0 32 0 264
1.473 0 130 270 1.730
  1. enthält Aufrollungen aus Vorjahr
Name Erfolgsunabhängig2025EUR'000 Erfolgsabhängig2025EUR'000 Abfertigung2025EUR'000 Pensionsvorsorge2025EUR'000 Summe2025EUR'000
Robert Machtlinger 459 0 35 170 664
Andreas Ockel (bis 24.06.2025) 351 0 5 83 439
Florian Heindl 355 0 55 0 410
Tongyu Xu 418 0 51 0 469
1.583 0 146 253 1.982

Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen 444 TEUR (Vorjahr: 565 TEUR).

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.

55. Geschäftsbeziehungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

Die FACC AG ist das Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH (100 Prozent Anteile). Die AVIC Cabin System Co., Limited hält 55,45 Prozent der Anteile an der FACC AG. Die Aviation Industry Corporation of China, Ltd. (AVIC) hält 100 Prozent der Anteile an der AVIC Cabin Systems Co. Limited.

Die Aviation Industry Corporation of China, Ltd. (AVIC) gehört ihrerseits zur SASAC (State-owned Assets Supervision and Administration Commission of the State Council), welche eine staatliche Aufsichtsbehörde darstellt und eine öffentliche Stelle im Sinne des IAS 24.9 ist.

Des Weiteren gehört auch die Commercial Aircraft Corporation of China, Ltd. (COMAC) zur SASAC. Unternehmen aus dem Konzern der FACC AG haben eine Geschäftsbeziehung zur Shanghai Aircraft Manufacturing Co. Ltd., welche unter der COMAC eingegliedert ist. Diese Geschäftsbeziehung wird von FACC freiwillig und aus Transparenzgründen unter den Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen ausgewiesen, obwohl IAS 24.25 lit. a diesbezüglich eine Befreiung vorsehen würde. Die Forderungen belaufen sich auf 27.502 TEUR (Vorjahr: 18.404 TEUR).

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen außerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025, wie auch im Vorjahr, zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der beteiligten Unternehmen zuzurechnen.

Geschäftsvorfälle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen konsolidierten Unternehmen wurden im Zuge der Konzernberichterstattung eliminiert und werden entsprechend in dieser Anhangsangabe nicht erläutert.

Forderungen31.12.2024EUR'000 Verbindlichkeiten31.12.2024EUR'000 Umsatzerlöse undsonstige Erträge2024EUR'000 Aufwendungen2024EUR'000
Mutterunternehmen 0 0 0 0
Sonstige nahestehende Unternehmen 18.404 0 43.519 30.774
Unternehmen, über die das Mutterunternehmen Beherrschung ausübt 5.633 10.312 8.484 8.364
24.038 10.312 52.003 39.137
Forderungen31.12.2025EUR'000 Verbindlichkeiten31.12.2025EUR'000 Umsatzerlöse undsonstige Erträge2025EUR'000 Aufwendungen2025EUR'000
Mutterunternehmen 0 0 0 0
Sonstige nahestehende Unternehmen 27.502 0 68.719 43.268
Unternehmen, über die das Mutterunternehmen Beherrschung ausübt 6.197 20.203 12.016 12.076
33.699 20.203 80.735 55.344

Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Verlagerung der Produktion von Strukturbauteilen und Bauteilen für die Kabinenausstattung für den Flugzeugtyp C919 (Kunde: COMAC) zu einem chinesischen Schwesterunternehmen abgeschlossen. Im Rahmen der Vertragserstellung wird im Besonderen darauf geachtet, dass diese zu marktüblichen Bedingungen erfolgt.

Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen für Wertberichtigungen. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.

56. Honorare des Konzernabschlussprüfers

Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr 2025 bzw. 2024 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

2024EUR'000 2025EUR'000
Konzern- und Jahresabschlussprüfung 255 246
Andere Bestätigungsleistungen 110 0
Andere Beratungsleistungen 53 51
418 297

57. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Hinsichtlich des Iran-Israel-USA Konfliktes kann FACC keine Einschätzungen zu allgemeinen Risiken (z.B. Ölpreisentwicklung etc.) bzw. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung treffen. Das direkte Risiko wird aktuell als gering eingestuft.

Ansonsten gab es keine angabepflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025.

58. Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufgestellt und wird voraussichtlich am 25. März 2025 vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. In der Folge wird der Konzernabschluss der Hauptversammlung zur Freigabe vorgelegt. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.

59. Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands

Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO (bis 24. Juni 2025) Florian Heindl, CFO Tongyu Xu, CSO

Mitglieder des Aufsichtsrats

Chengkuan Wang (Vorsitzender) Bin Wang (seit 6. März 2025) Xu Yang (seit 28. November 2025) Jian Wang (bis 31. März 2025) Ian Chang Weixi Gong Jiajia Dai Junqi Sheng Tom Williams Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter) Erwin Hofinger (Arbeitnehmervertreter) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin)

Ried im Innkreis, am 9. März 2026

Der Vorstand

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands

Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der Konzernabschluss, der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und die wesentlichen Risiken sowie Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.

Darüber hinaus bestätigen wir, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens auch für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich sind, die im Lagebericht inkludiert ist. Diese Erklärung umfasst die Identifizierung und Beurteilung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der damit verbundenen IROS´s des Konzerns.

Ebenso bestätigen wir, dass der Jahresabschluss des Mutterunternehmens, der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Der Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt. Auch hier wurden Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf die Risiken und Chancen für die kurz-, mittel- und langfristige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens berücksichtigt.

Ried im Innkreis, am 9. März 2026

Der Vorstand

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands

Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Vertragserfüllungskosten

Siehe Anhang im Kapitel "6. Schätzungen und Ermessensspielräume" und Note 24.

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der FACC AG sind zum 31. Dezember 2025 langfristige Vertragserfüllungskosten in Höhe von 38,3 Mio. € ausgewiesen.

Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 15.101 erfordern die erfolgswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwands, wenn der Buchwert der angesetzten Kosten unter der zukünftigen Nettogegenleistung, deren Realisierung im Zusammenhang mit den Vertragserfüllungskosten noch erwartet wird, liegt. Für die Vertragserfüllungskosten werden Werthaltigkeitstests auf Projektebene erstellt. Die Ermittlung der erzielbaren Beträge, die den Wertmaßstab im Rahmen des Werthaltigkeitstests darstellen, erfolgt auf Basis abgezinster künftiger Zahlungsmittelüberschüsse unter Zugrundelegung eines risikoadäquaten Zinssatzes.

Das Ergebnis der Werthaltigkeitstests der jeweiligen Projekte ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig, insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten, und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolgedessen eine erforderliche Wertminderung für Vertragserfüllungskosten nicht oder nicht in entsprechender Höhe im Konzernabschluss erfasst wird.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Vertragserfüllungskosten haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess und der Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung und Detailunterlagen zu den darüber hinaus vorgenommenen Adaptierungen sowie den vertraglichen Grundlagen abgeglichen.
  • Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den Regelungen des IFRS 15 entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
  • Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der FACC AG zu Vertragserfüllungskosten im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

Umsatzrealisierung

Siehe Anhang im Kapitel "52. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Note 8.

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der FACC AG sind zum 31. Dezember 2025 Umsatzerlöse in Höhe von 984,4 Mio. EUR ausgewiesen, die sich aus zwei wesentlichen Umsatzströmen (Lieferung von Serienprodukten einerseits und Erbringung von Entwicklungsleistungen inklusive kundenspezifischer Werkzeugentwicklungen andererseits) zusammensetzen.

Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des IFRS 15 erfordern eine Umsatzrealisierung entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen, sobald ein Kunde die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt. Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt bei FACC AG insbesondere sofern beauftragte Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werkzeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzeitig vertraglich durchsetzbarem Anspruch für die bereits erbrachte Leistung darstellen.

FACC AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenverträge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Umsatzrealisierungen nicht erfasst werden, wenn die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies kann dazu führen, dass Umsatzerlöse in der falschen Rechnungslegungsperiode erfasst werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Umsatzrealisierung haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • Wir haben uns ein Verständnis über die Erlösrealisierungsvorgänge verschafft, die gewählten Bilanzierungsmethoden erhoben und überprüft, ob die angewandten Rechnungslegungsmethoden für die Umsatzrealisierung in Einklang mit den Bestimmungen von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden stehen.
  • Wir haben die Wirksamkeit von ausgewählten Kontrollen in Bezug auf die Umsatzrealisierung geprüft.
  • Für neue Vertragsvereinbarungen bzw. Vertragsmodifikationen haben wir uns ein Verständnis der Transaktion durch Überprüfung der zugrunde liegenden Vertragsunterlagen und anderer damit zusammenhängender Dokumente sowie Erläuterungen von Mitarbeitern der FACC AG verschafft und beurteilt, ob eine zeitraum- oder zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist.
  • Die Höhe der Auflösungen (Amortisationen) von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen haben wir anhand von zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen und anderer damit zusammenhängender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der FACC AG überprüft.
  • Für eine Stichprobe von Umsatzerlösen, die anhand eines statistischen Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir beurteilt, ob die Umsatzrealisierungen vor dem Bilanzstichtag in der richtigen Periode erfasst wurden.
  • Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der FACC AG zur Umsatzrealisierung im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS-PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN-ABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungssauschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in

den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Mai 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 15. Juli 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.

Salzburg, 9. März 2025

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Gerold Stelzmüller Wirtschaftsprüfer

Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weit ergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deu tschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Prüfbericht zur nichtfinanziellen Erklärung

BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄR-UNG DER FACC AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025

Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Ab-schnitt "Lagebericht inklusive Nichtfinanzieller Erklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der FACC AG (Folgend: "Gesellschaft") für das am 31.12.2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt "Lagebericht inklusive Nichtfinanzieller Erklärung" enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB, einschließlich der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), übereinstimmt.

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmun-gen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG13) und ergänzender Stellungnahmen (KFS/PE28) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.

Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung" unseres Berichts weiter-gehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufs-rechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Berichts erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Sonstiger Sachverhalt

Die in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft angeführten Vergleichsinformationen zu Vorperioden, einschließlich jener im Abschnitt zur Berichterstattung gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-VO, waren und sind weder Teil dieser Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit noch einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2025 ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung innerhalb des Konzernlageberichts und unseren Bericht.

Den Konzernabschluss und die übrigen Teile des Konzernlageberichts, den konsolidierten Corporate Governance Bericht sowie die Erklärung der gesetzlichen Vertreter haben wir vor dem Datum unseres Berichts erlangt, die weiteren Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß den geltenden Anforderungen verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst

  • die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unter Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB,
  • die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie
  • die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nicht-finanziellen Erklärung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-losen Handlungen oder Irrtümern ist.

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.

Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unter-liegen dementsprechend Unsicherheiten.

Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanziellen Erklärung und die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören

• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben, und

• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshand-lungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von do-losen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:

  • Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
  • Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
  • Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten An-gaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
  • Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzern-lageberichts ab.
  • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
  • Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.

Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung

Bei der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.

Diesen Bericht erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.

Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.

Der Bericht über die unabhängige Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt "Lagebericht inklusive Nichtfinanzieller Erklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, 9.3.2026

BDO Assurance GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz e.h.

Wirtschaftsprüfer

Mag. Verena Wiltsche e.h.

Wirtschaftsprüferin

Glossar

Technologie/Branche

Autoklav Gasdicht verschließbarer Heißluftofen für die Aushärtung von Faserverbundstoffen
Composites Verbundwerkstoff aus zwei oder mehreren Materialien, der andere Eigenschaften besitzt als seine einzelnen Komponenten
Faserverbundstoff Werkstoff aus Verstärkungsfasern und einer Kunststoffmatrix
OEM Original Equipment Manufacturer – Hersteller von Komponenten, der diese in seinen eigenen Werken produziert, sie aber nichtselbst in den Einzelhandel bringt
Primärstruktur Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs
Retrofit Modernisierung oder Ausbau bestehender (meist älterer und nicht mehr produzierter) Modelle
Sekundärstruktur Anbauten an die Rumpfkonstruktion eines Flugzeugs
Shipset Liefereinheit, Komplettpaket für ein Flugzeug
Thermoplast Kunststoff, der sich in einem bestimmten Temperaturbereich verformen lässt
Tier-1-Lieferant Lieferant, der größere Baugruppen und Systeme direkt an den OEM liefert
Winglet/Sharklet Nach oben und seltener nach oben und unten verlängerte Außenflügel an den Enden der Tragflächen von Flugzeugen
ASC 606-Bereinigungen buchhalterische Anpassungen; Dieser Standard schreibt vor, dass Umsatzerlöse dann realisiert werden, wenn die Kontrolle überWaren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, und nicht notwendigerweise, wenn die Rechnung gestellt oder das Geldempfangen wird.
SAF Sustainable Aviation Fuels (SAF) sind nachhaltige, nicht-fossile Flugkraftstoffe, die aus Biomasse (z.B. Altspeiseölen) oder synthetisch hergestellt werden.
IATA International Air Transport Association ist der Dachverband der Fluggesellschaften(vertritt rund 360 Fluggesellschaften, rund 85 % des weltweiten Luftverkehrs)

Financials APAC Asiatisch-pazifischer Wirtschaftsraum ATX Austrian Traded Index – wichtigster Aktienindex in Österreich, der die Kursentwicklung der 20 größten österreichischen Unternehmen mit Börsennotierung anzeigt Book-to-bill-Ratio Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz innerhalb eines definierten Zeitraums CAD Kanadische Dollar Cashflow Geldfluss – Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums CGU Cash Generating Unit – zahlungsmittelgenerierende Einheit D&O-Versicherung Directors-and-Officers-Versicherung – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens EBIT Betriebserfolg – Ergebnis vor Zinsen und Steuern Eigenkapitalquote in Prozent Eigenkapital/Bilanzsumme in Prozent FTE Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten IAS International Accounting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze IFRS International Financial Reporting Standards – internationale Rechnungslegungsgrundsätze, umfassen auch IAS-Grundsätze FED Federal Reserve System ist das Zentralbank-System und die Notenbank der Vereinigten Staaten von Amerika EZB Europäische Zentralbank ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion Investitionen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ISIN International Securities Identification Number – eindeutige Wertpapier-Kennnummer INR Indische Rupie RMB Renminbi/Yuan – chinesische Währung TEUR Tausend Euro USD US-Dollar

Kontakt

INVESTOR RELATIONS Tanja Maisenberger [email protected] Telefon +43 59 616 1320 www.facc.com

Hinweise Hinweis zur Sprachregelung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Haftungsausschluss

Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, und sämtliche enthaltenen Daten wurden sorgfältig überprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rundungs- , Satz- oder Druckfehler auftreten. Bei der Summierung wurden automatische Rechenhilfen verwendet, wodurch rundungsbedingte Differenzen bei Beträgen und Prozentangaben entstehen können.

Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Einschätzungen, die auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen sind in der Regel durch Begriffe wie "erwarten", "planen", "rechnen", "schätzen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass tatsächliche Entwicklungen und Ergebnisse aufgrund verschiedener Einflussfaktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.

Dieser Geschäftsbericht ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Redaktionsschluss: 9. März 2026

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: FACC AG, Fischerstraße 9, 4910 Ried im Innkreis, Österreich

Projektleiter: Michael Steirer

Projektteam: Tanja Maisenberger, Elisabeth Murauer, Robert Briewasser, Thomas Murauer, Anna Wimmer, Patrick Doppler, Claudia Fenske

Konzept, Redaktion, Layout, Grafik: Reichl und Partner Werbeagentur Gesellschaft m. b. H. (Imageteil); Dr. Reuter Investor Relations GmbH, restliche Teile produziert Inhouse mit www.firesys.de

Fotos: Robert Maybach, Werner Bartsch, Catherine Roider, Rambossek photo / graphics, Eve Air Mobility, Druckwerkstatt Handels GmbH, Getty Images, iStock, FACC AG, Georg Tiefenthaler

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Siehe Anhang im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. Dezember 2025.

Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2025 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 267,8 Mio. EUR und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 31,3 Mio. EUR ausgewiesen.

Die relevanten Rechnungslegungsvorschriften des UGB erfordern bei Vorliegen von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile. Dabei wird überprüft, ob einerseits eine wesentliche statische Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital des verbundenen Unternehmens zum Bewertungsstichtag vorliegt und ob andererseits externe und interne Einflussfaktoren bestehen, die eine erhebliche Wertveränderung auslösen können.

Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewertung durchgeführt und der beizulegende Wert der Anteile auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen ermittelt. Ist der beizulegende Wert geringer als der aktuelle Buchwert, erfolgt die Abschreibung der Anteile auf den beizulegenden Wert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurden Abschreibungen in Höhe von 0,0 Mio. EUR durchgeführt.

Das Ergebnis der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist in bedeutendem Ausmaß von Annahmen und Schätzungen abhängig, insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten (Cash-Flows, Kapitalkosten) und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Annahmen nicht angemessen sind und infolgedessen erforderliche Abschreibungen für Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Wertberichtigungen der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht oder nicht in entsprechender Höhe im Jahresabschluss erfasst werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

• Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.

  • Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess und der Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
  • Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
  • Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
  • Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft, ob Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation der verbundenen Unternehmen gewürdigt.
  • Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der FACC AG zu Finanzanlagen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Mai 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 15. Juli 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.

Salzburg 9. März 2026

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Gerold Stelzmüller Wirtschaftsprüfer

Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Classified by FACC: TLP AMBER

Jahresabschluss und Lagebericht

zum 31. Dezember 2025

der

FACC AG, Ried im Innkreis

Bilanz zum 31. Dezember 2025

Aktiva

31.12.2024 31.12.2025
EUR'000 EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie abgeleitete Lizenzen,Konzessionen 3 0,00
3 0,00
II.Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.823 267.822.715,00
267.823 267.822.715,00
267.826 267.822.715,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 26.675 31.287.580,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 9.737 11.352.783,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
36.412 42.640.363,72
II. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 1.561 1.257.456,67
37.973 43.897.820,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 784 366.605,82
D. Aktive latente Steuern 38.966 35.583.840,42
SUMME AKTIVA 345.549 347.670.981,63
31.12.2024 31.12.2025
EUR'000 EUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, übernommenes und eingezahltes Grundkapital 45.790 45.790.000,00
II.Kapitalrücklagen:
1. Gebundene 134.215 134.215.000,00
2. Nicht gebundene 95.041 95.041.250,00
229.256 229.256.250,00
III. Bilanzgewinn (davon Gewinnvortrag EUR 20.722.130,64; Vorjahr TEUR 20.096) 20.722 22.093.603,54
295.768 297.139.853,54
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 906 692.715,00
2. Steuerrückstellungen 36.431 34.928.336,15
3. Sonstige Rückstellungen 748 2.172.504,87
38.085 37.793.556,02
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.815 1.216.580,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.815 1.000.634,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 215.945,41
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.724 11.367.787,12
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.724 11.367.787,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 156 153.204,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 156 153.204,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
davon aus Steuern 12 11.152,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12 11.152,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 100 98.619,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 100 98.619,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Verbindlichkeiten 11.696 12.737.572,07
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.696 12.521.626,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 215.945,41
SUMME PASSIVA 345.549 347.670.981,63

Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

2024 2025
EUR'000 EUR
1. Umsatzerlöse 10.851 14.099.000,00
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0 0
b) Übrige 299 820.488,94
299 820.488,94
3. Personalaufwand
a) Gehälter –4.719 –5.123.877,06
b) Soziale Aufwendungen –1.542 –1.676.330,10
davon Aufwendungen für Altersversorgung –317 –303.914,52
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –193 –217.219,97
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben undPflichtbeiträge –994 –1.043.671,96
–6.261 –6.800.207,16
4. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –13 –4.906,55
–13 –4.906,55
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Übrige –4.434 –7.521.596,11
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) 443 592.779,12
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.511 1.271.222,75
davon aus verbundenen Unternehmen 1.510 1.269.528,96
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –23 13.949,97
davon aus verbundenen Unternehmen 0 0
9. Zwischensumme aus Z 7 bis 8 (Finanzergebnis) 1.488 1.285.172,72
10.Ergebnis vor Steuern 1.931 1.877.951,84
11.Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) –1.305 –506.478,94
davon latente Steuern –654 –484.537,88
Körperschaftssteuer aus Gruppenbesteuerung –632 –1.145.788,96
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied –19 1.125.013,40
12.Ergebnis nach Steuern 626 1.371.472,90
13.Jahresüberschuss 626 1.371.472,90
14.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 20.096 20.722.130,64
15.Bilanzgewinn 20.722 22.093.603,54

Anhang für das Geschäftsjahr 2025 der FACC AG, Ried im Innkreis

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 wurde von der Geschäftsführung der Gesellschaft nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.

Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.

Die FACC AG mit Sitz in Ried im Innkreis stellt einen Konzernabschluss als Mutterunternehmen der FACC Operations GmbH auf, der beim Firmenbuchgericht in Ried im Innkreis veröffentlicht wird.

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der AVIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong (Room 2202A, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 1394811.

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.

Die bisherige Form der Darstellung sowie die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßige Abschreibung vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung der Software erfolgt linear und über einen Zeitraum von 3 Jahren.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert und die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Der beizulegende Wert wird nach KFS/BW 1 mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Langfristige unverkürzte Forderungen werden auf den Barwert abgezinst.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Aktiv latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis eines Körperschaftsteuersatzes von 23 % (Vorjahr: 23 %) gebildet. Dabei werden, falls vorhanden, latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in der Zukunft zur Verfügung stehen wird.

Rückstellungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit" Methode gemäß IAS 19. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG §607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3), eines Rechnungszinssatzes von 4,28 % (Vorjahr: 3,45 %) und geplanten Gehaltserhöhungen von 3,50 % (Vorjahr: 3,50 %). Bei der Berechnung wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt.

Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 gebildet; die Vorsorge wird unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 4,28 % (Vorjahr: 3,40 %) und einer Gehaltssteigerung von 3,50 % pro Jahr (Vorjahr: 3,50 %) durchgeführt. Als Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses fand das Alter 65 Berücksichtigung (unter Berücksichtigung der Frühpensionierungswahrscheinlichkeit gemäß den Altersgrenzen des ASVG § 607 Abs. 10 bzw. des BVG Altersgrenzen § 3). Weiters wurde ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 4,14 % (Vorjahr: 12,07 %) berücksichtigt. Die Mitarbeiterfluktuation wird betriebsspezifisch ermittelt.

Die Rückstellung für ähnliche Verpflichtungen betrifft die kollektivvertragliche Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern.

Die Verteilung des Dienstzeitaufwands erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei der Berechnung wurden die Rechnungsgrundlagen für die Sterbetafel AVÖ-2018-P zugrunde gelegt.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

Anwendung des Mindestbesteuerungsgesetzes

Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz ("MinBestG") wurden die OECD-Mustervorschriften sowie die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar Two) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsvorschriften gemäß Pillar Two eingeführt. Von jenen Ländern, in denen Tochterunternehmen der FACC ihren Sitz haben, wurden nur in China und USA noch keine spezifischen Umsetzungsmaßnahmen getätigt.

Entsprechend der Mindestbesteuerungsregeln ist die oberste Muttergesellschaft der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen die A-VIC Cabin Systems Co., Limited (ACS) mit Sitz in Hong Kong. Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerungsregeln auf den FACC AG Konzern werden laufend evaluiert. Für das Geschäftsjahr 2025 ergeben sich aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen basierend auf einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2025 keine wesentlichen Effekte auf die Ertragssteuern des FACC AG Konzerns. Laufende Steuern aus den Mindestbesteuerungsvorschriften werden als laufende Steuer erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2025 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagevermögen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (§ 189a Z 2 UGB):

Kapitalanteil% Währung EigenkapitalEUR JahresüberschussEUR Bilanzstichtag
Beteiligungsunternehmen
FACC Operations GmbH, Ried im Innkreis 100 EUR 172.786.881,10 18.327.901,17 31.12.2025

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Finanzmittelbereitstellung in Höhe von EUR 20.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 20.300), aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 4.756.575,86 (Vorjahr: TEUR 1.269), sowie aus der Steuerumlage in Höhe von EUR 6.231.004,84 (Vorjahr: TEUR 5.106).

Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind analog zum Vorjahr keine Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Zwecke der Periodenabgrenzung waren zum Bilanzstichtag Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 366.605,82 (Vorjahr TEUR: 784) in die Bilanz einzustellen.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR
Personalbezogene Rückstellungen 488 559.938,17
Geldbeschaffungskosten 3 1.097,32
Folgewirkung aus der Betriebsprüfung –11 0,00
Steuerliche Verlustvorträge 168.940 154.151.314,27
169.420 154.712.349,76
Daraus resultierende aktive latente Steuern 38.966 35.583.840,42

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am 01. Jänner 2025 38.966.451,55
Erfolgswirksame Veränderung –484.537,88
Erfolgsneutrale Veränderung (Verwertung Verlustvorträge FACC Operations GmbH) –2.898.073,25
Stand am 31. Dezember 2025 35.583.840,42

Im Geschäftsjahr 2025 wurden für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 154.151.314,27 aktive latenten Steuern angesetzt. Der Ansatz der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gerechtfertigt, da für deren Verwertung aufgrund der Ergebnisse der Steuerplanungsrechnung ausreichend positive Ergebnisse in den nächsten Geschäftsjahren zu erwarten sind.

Der für die Berechnung der latenten Steuern gewählte Steuersatz beträgt 23 % (Vorjahr: 23 %).

Eigenkapital

Das Grundkapital der an der Börse notierenden Gesellschaft beträgt EUR 45.790.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 08. Mai 2023 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, binnen fünf Jahren nach Eintragung der am 08. Mai 2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei der Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgesetzt werden.

Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, oder (ii)zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.

Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2023 ergeben, zu beschließen.

Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen, welches am 29. November 2024 ausgelaufen ist. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 06. Mai 2025 wurde das bedingt genehmigte Kapital erneut beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu einer Nominale von EUR 3.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR
Rückstellungen für Abfertigungen 906 692.715,00
Steuerrückstellungen 36.431 34.928.336,15
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Personalrückstellungen 471 477.421,70
Übrige 277 1.695.083,17
38.085 37.793.556,02

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für nicht konsumierte Urlaube, offene Honorare und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag durchwegs Restlaufzeiten von unter einem Jahr auf. Es besteht eine Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 11.367.787,12 besteht ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben des Organmitglieds FACC Operations GmbH, das aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft über die FACC AG verrechnet wird (Vorjahr: TEUR 9.724).

Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden:

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR
Verbindlichkeiten gegenüber der Gebietskrankenkasse 100 98.619,54
100 98.619,54

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.

Haftungsverhältnisse

31.12.2024EUR'000 31.12.2025EUR
Sonstige Haftungsverhältnisse (Garantien) 209.479 191.580.533,32
209.479 191.580.533,32
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 209.479 191.580.533,32

Die Gesellschaft hat Garantien für Kredite in Höhe von EUR 122.080.533,32 (VJ TEUR 139.979) sowie für Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 69.500.000,00 (Vorjahr TEUR 69.500) der FACC Operations GmbH übernommen.

folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 177.148,48 (Vorjahr: TEUR 267). Davon entfallen EUR 89.174,02 (Vorjahr: TEUR 109) auf das nächste Jahr.

Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

2024EUR'000 2025EUR
Erlöse Inland
Erlöse aus Managementtätigkeit 10.851 14.099.000,00
10.851 14.099.000,00

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie als solche Managementtätigkeiten, Finanzierungsagenden und Financial Services für den Konzern und stellt die dafür anfallenden Kosten der FACC Operations GmbH in Rechnung.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen:

2024EUR'000 2025EUR
Leitende Angestellte 141 157.538,56
Sonstige Arbeitnehmer 52 59.681,41
193 217.219,97

Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

2024EUR'000 2025EUR
Leitende Angestellte 292 275.842,73
Sonstige Arbeitnehmer 25 28.071,79
317 303.914,52

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen enthalten Abfertigungsaufwendungen in Höhe von EUR 141.136,52 (Vorjahr: TEUR 122) und Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 76.083,45 (Vorjahr: TEUR 71).

In den Gehältern sind Aufwendungen in Höhe von EUR -10.128,00 (Vorjahr: TEUR 10) aus der Veränderung der Jubiläumsgeldrückstellungen enthalten.

Erfolgswirksame Veränderungen bei den Personalrückstellungen sind in den folgenden Posten ausgewiesen: Jubiläumsgeldrückstellungen und sonstige Personalrückstellungen im Posten Gehälter, Abfertigungsrückstellungen im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen, sowie Aufwendungen für Versicherungen.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB wird von der Befreiung aufgrund der Veröffentlichung der Aufwendungen im Konzernabschluss Gebrauch gemacht.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vermindern das Ergebnis vor Steuern um EUR -506.478,94 (Vorjahr: TEUR -1.305). Aufgrund der Steuerumlagevereinbarung wurde an die Gruppenmitglieder im Geschäftsjahr 2025 eine Steuer in Höhe von EUR 1.125.013,40 übergerechnet (Vorjahr: TEUR -19). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwände aus der Bildung von aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR -484.537,88 (Vorjahr: TEUR -654) enthalten.

Mit 13. bzw. 15. Februar 2012 haben die Aerospace Innovation Investment GmbH (nunmehr FACC AG) als Gruppenträgerin und die damalige Aero Vision Holding GmbH sowie die FACC AG (nunmehr FACC Operations GmbH) als Gruppenmitglieder mit erstmaliger Wirksamkeit für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gemäß den Bestimmungen des § 9 KStG abgeschlossen. Mit 28. Februar 2017 wurde ein neuer Gruppenvertrag zwischen der FACC AG und der FACC Operations GmbH abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde per Nachtrag zum Gruppenvertrag vom 28. Februar 2017 die CoLT Prüf und Test GmbH in die Gruppe aufgenommen.

Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode, wonach für den Gruppenträger vom Gruppenmitglied zugerechnete positive Einkommen eine positive Steuerumlage in Höhe von 23 % zu leisten ist. Das positive Einkommen des Gruppenmitglieds ist mit evident gehaltenem negativen Einkommen (Verlustvortrag) des Gruppenmitgliedes auszugleichen, wobei ein eingeschränkter Verlustabzug des Gruppenträgers zu berücksichtigen ist. Erzielt das Gruppenmitglied ein negatives Einkommen, ist eine negative Steuerumlage in Höhe von 23 % zu leisten, insoweit das negative Einkommen in einem zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet. Eine Vereinbarung über den Schlussausgleich von in der Gruppe noch nicht verrechneten Verlustvorträgen des Gruppenmitglieds wurde getroffen.

Die FACC Operations GmbH und die FACC AG begründen seit Juni 2014 eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG, wobei die FACC AG als Organträger die Umsatzsteuervoranmeldungen für die umsatzsteuerliche Organschaft abgibt.

5. ERGÄNZENDE ANGABEN

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Hinsichtlich des Iran-Israel-USA Konfliktes kann FACC keine Einschätzungen zu allgemeinen Risiken (z.B. Ölpreisentwicklung etc.) bzw. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung treffen. Das direkte Risiko wird aktuell als gering eingestuft.

Ansonsten gab es keine angabepflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2025.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.093.603,54 eine Dividende von EUR 4.579.000,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Nicht finanzielle Berichterstattung

Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsbestimmung des § 243b Abs. 7 UGB betreffend die Pflicht zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinanziellen Berichts in Anspruch. Die Gesellschaft ist in den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der FACC AG einbezogen. Dieser ist auf der Website www.facc.com abrufbar.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden zu fremdüblichen Bedingungen statt.

Mitarbeiter

2024Köpfe 2025Köpfe
Angestellte 43 43
43 43

Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: Robert Machtlinger, Hohenzell Andreas Ockel, St. Florian am Inn (bis 24. Juni 2025) Florian Heindl, Krenglbach Tongyu Xu, Ried im Innkreis

Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 stellen sich wie folgt dar:

Erfolgsunabhängig2025EUR Erfolgsabhängig2025EUR Abfertigung2025EUR Pensionsvorsorge2025EUR Summe2025EUR
Robert Machtlinger 458.797,44 0,00 35.303,26 170.000,00 664.100,70
Andreas Ockel (bis 24.06.2025) 351.241,24 0,00 5.374,00 83.333,30 439.948,54
Florian Heindl 354.338,92 0,00 54.704,02 0,00 409.042,94
Tongyu Xu 418.316,72 0,00 50.400,27 0,00 468.716,99
1.582.694,32 0,00 145.781,55 253.333,30 1.981.809,17

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 wie folgt zusammen:

Chengkuan Wang (Vorsitzender) Bin Wang (Stellvertreter des Vorsitzenden) (seit 06. März 2025) Jian Wang (bis 31. März 2025) Ian Chang Weixi Gong

Jiajia Dai Junqi Sheng Tom Williams Xu Yang (seit 28. November 2025) Jürgen Fischer (Arbeitnehmervertreter) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin) Erwin Hofinger (Arbeitnehmervertreter)

Die im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 erfassten Aufwendungen für Aufsichtsratsmitglieder betrugen EUR 443.729,49 (Vorjahr: TEUR 565).

Ried im Innkreis, am 9. März 2026

Robert Machtlinger e.h. Florian Heindl e.h. Tongyu Xu e.h. Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Anlagen zum Anhang: Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel

Anlagenspiegel

zum 31. Dezember 2025

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am
01.01.2025 31.12.2025
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte undähnliche Rechte und Vorteile sowie abgeleiteteLizenzen, Konzessionen 27.179,74 0,00 0,00 0,00 27.179,74
27.179,74 0,00 0,00 0,00 27.179,74
II.Sachanlagen:
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung
davon geringwertige Vermögensgegenständegemäß § 13 EStG 0,00 1.509,08 0,00 1.509,08 0,00
0,00 1.509,08 0,00 1.509,08 0,00
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 267.822.715,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00
267.822.715,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00
267.849.894,74 1.509,08 0,00 1.509,08 267.849.894,74
kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte
Stand am Zugänge Abgänge Stand am Buchwert Buchwert
01.01.2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
23.782,27 3.397,47 0,00 27.179,74 0,00 3.397,47
23.782,27 3.397,47 0,00 27.179,74 0,00 3.397,47
0,00 1.509,08 1.509,08 0,00 0,00 0,00
0,00 1.509,08 1.509,08 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00 267.822.715,00
0,00 0,00 0,00 0,00 267.822.715,00 267.822.715,00
23.782,27 4.906,55 1.509,08 27.179,74 267.822.715,00 267.826.112,47

Lagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2025

1. GLOBALES UMFELD

Die Weltwirtschaft entwickelte sich 2025 insgesamt moderat, blieb jedoch hinter ihrem langfristigen Durchschnittswachstum zurück. Das globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich um rund 3,2 %, nachdem bereits 2024 eine vergleichbare Dynamik verzeichnet worden war. Damit zeigte sich die Weltkonjunktur trotz anhaltender geopolitischer Spannungen, handelspolitischer Unsicherheiten und struktureller Anpassungsprozesse insgesamt widerstandsfähig. Die globale Inflation ging weiter zurück und lag 2025 bei etwa 4,1 %. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften näherte sich die Teuerung schrittweise den Zielwerten der Notenbanken an, während sie in einigen Schwellenländern weiterhin erhöht blieb.

In den USA wuchs die Wirtschaftsleistung 2025 um rund 2,0 %. Damit verlangsamte sich die Dynamik gegenüber den außergewöhnlich starken Vorjahren, blieb jedoch im internationalen Vergleich solide. Getragen wurde das Wachstum vor allem von einer weiterhin robusten privaten Konsumnachfrage sowie von hohen Investitionen in Zukunftstechnologien, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Der Arbeitsmarkt zeigte sich stabil, wenngleich erste Anzeichen einer Normalisierung sichtbar wurden. Die Inflation ging weiter zurück, verharrte jedoch in Teilbereichen noch oberhalb des Zielwerts von 2 %, was die geldpolitische Ausrichtung weiterhin beeinflusste.

Die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone verlief 2025 deutlich verhaltener. Das reale BIP stieg um etwa 0,9 %. Während sich einzelne Mitgliedstaaten, insbesondere Spanien, vergleichsweise dynamisch entwickelten, blieb das Wachstum in den großen Volkswirtschaften wie Deutschland und Frankreich schwach. Belastend wirkten eine gedämpfte Industrieproduktion, strukturelle Wettbewerbsherausforderungen sowie eine insgesamt zurückhaltende Investitionstätigkeit. Die Inflation im Euroraum ging weiter zurück und erreichte im Jahresdurchschnitt rund 2,3 %, womit sie sich dem Zielwert der Europäische Zentralbank weiter annäherte.

In Asien blieb die wirtschaftliche Dynamik im globalen Vergleich am stärksten. China verzeichnete 2025 ein Wachstum von rund 4,6 %, wobei strukturelle Anpassungen im Immobiliensektor und eine moderatere Exportentwicklung dämpfend wirkten. Indien blieb mit einem BIP-Anstieg von etwa 6,5 % eine der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaften weltweit, getragen von einer starken Binnennachfrage und umfangreichen Infrastrukturinvestitionen. Auch zahlreiche südostasiatische Volkswirtschaften entwickelten sich robust, wenn auch mit teilweise geringerer Dynamik als in den Vorjahren. Insgesamt leistete Asien erneut den größten Beitrag zum globalen Wirtschaftswachstum.

Zusammenfassend war die Weltwirtschaft im Jahr 2025 durch ein moderates, regional differenziertes Wachstum gekennzeichnet. Während die USA eine solide Expansion aufwiesen und Asien seine Rolle als globaler Wachstumsmotor bestätigte, blieb Europa hinter den anderen großen Wirtschaftsregionen zurück. Sinkende Inflationsraten und eine schrittweise Lockerung der Geldpolitik wirkten stabilisierend, gleichzeitig blieben geopolitische Spannungen, handelspolitische Risiken sowie strukturelle Herausforderungen prägende Einflussfaktoren des globalen Umfelds.

Am Devisenmarkt wertete der Euro gegenüber dem US-Dollar spürbar auf. Zum Jahresende notierte das Währungspaar bei rund 1,17 USD je EUR, unterstützt durch die Aussicht auf ein Ende des EZB-Zinssenkungszyklus und eingepreiste stärkere Zinssenkungen der FED.

Die globalen Aktienmärkte entwickelten sich trotz der hohen geopolitischen und wirtschaftspolitischen Unsicherheit 2025 sehr positiv, wenn auch mit teils starken Schwankungen. Für 2026 zeichnet sich ein von Stabilisierung geprägtes Kapitalmarktumfeld ab: Sinkende Inflationsraten und moderatere Zinsen wirken unterstützend, während das reale Wachstum in Europa voraussichtlich verhalten bleibt.

Der Internationale Währungsfonds erwartet für die Jahre 2026 und 2027 eine Fortsetzung des robusten, wenn auch unter Trend verlaufenden Weltwirtschaftswachstums von jeweils rund 3,3 bzw. 3,2 Prozent, womit die Dynamik in etwa auf dem Niveau des Jahres 2025 verbleibt. Dieses Wachstum wird vor allem in Nordamerika und Teilen Asiens von anhaltend hohen Investitionen in neue Technologien, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, getragen und durch eine unterstützende Fiskalpolitik durch überwiegend günstige Finanzierungsbedingungen. Parallel dazu wird ein weiterer Rückgang der globalen Gesamtinflation prognostiziert: von geschätzten 4,1 Prozent im Jahr 2025 auf 3,8 Prozent im Jahr 2026 und 3,4 Prozent im Jahr 2027. Die Rückkehr zum jeweiligen Inflationsziel dürfte in den USA etwas langsamer verlaufen als in anderen großen Volkswirtschaften.

2. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die IATA-Daten für 2025 zeigen das nächste Rekordjahr für die Luftfahrt: Mit einer durchschnittlichen Sitzplatzauslastung von 83,6 Prozent erreicht man den höchsten jemals in einem Jahr verzeichneten Wert. Sowohl das inländische als auch das internationale Passagieraufkommen verzeichneten 2025 ein moderates Wachstum. Der Inlandsverkehr stieg um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während der internationale Verkehr um 7,1 Prozent wuchs.

Die Nachfrage stieg in allen Regionen. Afrikanische Fluggesellschaften verzeichneten das höchste Jahreswachstum, mit einem Anstieg der Passagiernachfrage um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Fluggesellschaften im asiatisch-pazifischen Raum belegten mit einem Anstieg der Passagierkilometer um 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr den zweiten Platz. Lateinamerika und die Karibik sowie der Nahe Osten folgten mit Wachstumsraten über dem Branchendurchschnitt. Das Verkehrsaufkommen der europäischen Fluggesellschaften stieg um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während die nordamerikanischen Fluggesellschaften mit 0,4 Prozent den geringsten Verkehrsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichneten.

Gleichzeitig sieht sich die Branche nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert. Trotz anhaltend hoher Nachfrage steht die Industrie auch im Jahr 2026 vor Lieferkettenproblemen, die eingeschränkte Verfügbarkeit kritischer Flugzeugsysteme – insbesondere von Triebwerken – sind weiterhin zentrale Themen für die zivile Luftfahrtindustrie. Solche Engpässe führen dazu, dass der geplante Raten-Hochlauf bei einzelnen Flugzeugfamilien langsamer geplant werden muss als ursprünglich angenommen. Die jüngsten Aussagen des Airbus-Managements unterstreichen, dass die Branche weiterhin mit Versorgungsengpässen umgehen muss.

Airbus und Boeing steigert Auslieferungen

Im Jahr 2025 verzeichnete Airbus 1.000 Bruttoaufträge, von denen nach Abzug von Stornierungen 889 Nettoaufträge verblieben. Insgesamt lieferte das Unternehmen 793 Flugzeuge an 91 Kunden aus (2024: 766 Flugzeuge). Airbus hat das Lieferziel für 2025 erreicht, musste die Prognose im November 2025 aber von ursprünglich 820 auf 790 Flugzeuge korrigieren. Der Auftragsbestand von Airbus stieg zum Jahresende auf 8.754 Flugzeuge.

Boeing konnte im vergangenen Jahr 600 Passagier- und Frachtflugzeuge ausliefern, 252 Maschinen mehr als im Vorjahr (348). Auch die Auftragseingänge zeigen die Erholung des Flugzeugherstellers. Boeing verzeichnete im vergangenen Jahr Nettobestellungen für 1.175 Flugzeuge und übertraf damit erstmals seit 2018 seinen europäischen Konkurrenten Airbus. Nach Stornierungen blieben netto 1.173 Bestellungen übrig. Der Auftragsbestand von Boeing belief sich zum 31.12.2025 auf 6.720 Flugzeuge, nach bilanzrechtlichen ASC‑606‑Bereinigungen weist der Konzern einen wirtschaftlich anerkannten Backlog von 6.130 Jets aus.

Embraer, der drittgrößte Flugzeughersteller der Welt, hat sich als eigenständiger Mitbewerber neben Boeing und Airbus positioniert. Im Jahr 2025 lieferte das brasilianische Unternehmen insgesamt 244 Flugzeuge in verschiedenen Geschäftsbereichen aus (2024: 206).

Im Jahr 2025 hat Comac die Auslieferungen seines Schmalrumpfflugzeugs C919 weiter gesteigert und nach Branchenschätzungen rund 15 Maschinen an Kunden übergeben, nach etwa 12 Flugzeugen im Jahr 2024. Parallel dazu nimmt der Anteil chinesischer Verkehrsflugzeuge in der heimischen Flotte kontinuierlich zu: Seit 2019 ist er von etwa 1,3 Prozent auf rund 4,7 Prozent gewachsen. COMAC hat für die C919 über 1.000 Bestellungen von Airlines im Orderbuch und verfolgt das Ziel die Fertigungsraten in den kommenden Jahren stufenweise zu erhöhen. COMAC errichtet hierfür gerade eine zweite C919 Flugzeug Montagelinie. Weiters hat COMAC mit den Entwicklungsarbeiten an seinem neuen Großraumflugzeug C929 gestartet mit dem Ziel noch vor 2030 den Erstflug zu absolvieren.

Auch 2025 ist Bombardier einer der wichtigsten Flugzeughersteller im Premiumsegment der Geschäftsflugzeuge und profitiert von der anhaltend hohen Nachfrage nach den Modellen Global und Challenger. Die Global 7500 dominiert weiterhin das Ultra-Long-Range-Segment und die neue Global 8000 tritt mit einer Reichweite von rund 8.000 nautischen Meilen in den Markt ein. Nordamerika bleibt der wichtigste Absatzmarkt, während die Nachfrage in Asien und im Nahen Osten weiter deutlich wächst.

Luftfahrt und Nachhaltigkeit

Die Luftfahrtindustrie steht vor einer doppelten Herausforderung: Mit steigenden Passagierzahlen wächst die Dringlichkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Eine Schlüsselrolle spielt dabei Sustainable Aviation Fuel (SAF), ein nachhaltiger Flugkraftstoff, der aus Biomasse, Abfällen oder synthetischen Quellen gewonnen wird. Der Einsatz von SAF nimmt stetig zu, auch wenn er bisher nur einen kleinen Teil des weltweit verwendeten Flugtreibstoffs ersetzt.

Seit dem 1. Jänner 2026 gilt die verpflichtende 2-Prozent-Beimischungsquote gemäß EU-Verordnung ReFuelEU Aviation, und die Branche hält das Ziel ein. Der SAF-Anteil steigt nur langsam, doch Produktionskapazitäten wachsen dank neuer Anlagen in Frankreich, Skandinavien und den USA. Airlines wie Air France-KLM erweitern Verträge, um die 6-Prozent-Ziele bis 2030 vorzubereiten. Bis 2030 soll der Anteil nachhaltiger Kraftstoffe auf 6 Prozent steigen, bis 2050 sollen mehr als zwei Drittel (70 Prozent) des Flugtreibstoffs aus nachhaltigen Quellen stammen.

Die ambitionierten Klimaziele der Luftfahrtbranche bleiben bestehen. Bis 2050 soll der Luftverkehr klimaneutral werden. Dies erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Herstellern und Betreibern. Massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur sind unerlässlich. Während SAF, Wasserstoff und elektrische Antriebe als Schlüsseltechnologien gelten, wird eine vollständige Substitution fossiler Treibstoffe in den nächsten Jahrzehnten nur durch einen Mix verschiedener Maßnahmen und politischer Anreize realistisch sein.

3. GESCHÄFTSMODELL

Angaben gemäß § 243 UGB

Der FACC-Konzern ist ein österreichischer Flugzeugzulieferer mit Sitz in Ried im Innkreis, der sich mit der Forschung, Entwicklung, Produktion und Wartung von Komponenten für die zivile Luftfahrtindustrie befasst.

Das Geschäftsmodell stützt sich auf folgende Kernkompetenzen:

3.1. Forschung, Entwicklung und Technologiekompetenz

FACC legt großen Wert auf Forschung und Technologie (F&T), um innovative Leichtbaulösungen für die zivile Luftfahrt zu schaffen. Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) stehen folgende Themen im Fokus:

Prozessinnovation: Optimierung und Weiterentwicklung moderner Fertigungstechnologien.

Konstruktionslösungen: Erarbeitung von Designkonzepten, die Effizienz und Funktionalität steigern.

Digitalisierung und Automatisierung: Fertigungstechnologien für das robotergestützte Ablegen von Faserverbundwerkstoffen mittels Automated Tape Laying, Pick & Place oder Automated Fiber Placement, um den Fertigungsprozess effizienter und skalierbarer zu gestalten.

FACC hat alle nötigen Zulassungen, um seine Expertise in die frühen Entwicklungsphasen neuer Flugzeugmodelle einzubringen und um innovative Lösungen anzubieten, die perfekt auf die Anforderungen der Kunden abgestimmt sind.

3.2. Serienfertigung und Kundenorientierung

Neben der technologischen Entwicklung ist die Fertigung hochwertiger Bauteile ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. FACC arbeitet eng mit führenden Flugzeug- und Triebwerksherstellern zusammen, um maßgeschneiderte Komponenten in Serie zu produzieren.

Komponentenfertigung: Herstellung von Struktur- und Triebwerksbauteilen (z. B. Flügel-, Rumpf- und Triebwerksteile) sowie Kabinenelementen (z. B. Gepäckfächer, Wandverkleidungen).

Kundenspezifische Lösungen: Anpassung von Produkten an die individuellen Spezifikationen der Kunden.

Qualitätsmanagement: Strenge und auf die jeweiligen Komponenten abgestimmte Kontrollen im gesamten Wertschöpfungsprozess, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Luftfahrtindustrie zu erfüllen.

FACC übernimmt die Verantwortung für die Konstruktion, Produktion und die Lieferung fertiger Baugruppen.

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte von FACC dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.

  • Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwortlich.
  • Engines & Nacelles steht für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen und Triebwerksverkleidungen.
  • Cabin Interior beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Fertigung, dem Vertrieb und der Reparatur von Innenausstattungen.

3.3. Wartung, Reparatur und Instandhaltung

Erweitert wurde das Produktangebot, divisionsübergreifend, um Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur und Instandhaltung.

Aftermarket-Services: FACC bietet Reparatur-, Wartungs- und Überholungsdienste für Luftfahrtkomponenten an, wodurch bestehende Flugzeugflotten über ihren gesamten Lebenszyklus unterstützt werden.

Ersatzteilmanagement: Schnelle und zuverlässige Bereitstellung von Ersatzteilen für Fluggesellschaften und Wartungsunternehmen, um Standzeiten zu minimieren.

Nachhaltige Lebenszyklusverlängerung: Durch innovative Reparaturtechniken und nachhaltige Materialien trägt FACC dazu bei, die Nutzungsdauer von Bauteilen zu verlängern und den Materialverbrauch zu reduzieren.

Nach Abschluss der Verträge mit den Kunden und der internen Auftragsabwicklung werden die beauftragten Teile und Komponenten in den Werken des Konzerns und teilweise bei strategischen Partnern gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste, Strategie, Marketing & Unternehmenskommunikation, Personalwesen, Innovation & Forschung, Einkauf, Qualität, Logistik, Gebäudemanagement, Umwelt, Gesundheit & Arbeitsschutz, Finanzen, Controlling, Steuern, Treasury, IT, Recht, Investor Relations, Interne Revision und Risikomanagement. Diese zentralen Dienste unterstützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4. STRATEGIE

Die Strategie 2030 der FACC zielt darauf ab, die Rolle als innovativer Anbieter von Leichtbaulösungen in der Luftfahrtindustrie kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Schwerpunkte der Strategie lassen sich wie folgt zusammenfassen.

4.1. Performance im Fokus

Fokus der FACC bleibt die zivile Luftfahrt. Als langjähriger und verlässlicher Fertigungs- und Entwicklungspartner der großen Flugzeughersteller sowie Triebwerksproduzenten kann FACC nicht nur auf hochqualitative Produkte, sondern auch auf beste Kundenbeziehungen verweisen. Diese will FACC weiter vertiefen, ganz im Sinne der langfristigen Planbarkeit, die gerade in der Luftfahrtindustrie von großer Bedeutung ist. Im Fokus ist dabei insbesondere die finanzielle Stabilität sicherzustellen und die Profitabilität nachhaltig zu steigern. Im Kerngeschäft – der zivilen Luftfahrt – wächst die FACC durch:

die Erhöhung von Marktanteilen

die Erweiterung des Kunden- und Produktportfolios

den Ausbau des Kompetenzportfolios durch Bildung strategischer Partnerschaften

den Fokus auf integrierte Subsysteme wie zum Beispiel Primärstrukturen und Gesamtkabinenkonzepte

4.2. Nachhaltige Transformation

Die FACC AG setzt auf eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Innovation, Effizienz und soziale Verantwortung ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Wandel in der Luftfahrtbranche aktiv mitzugestalten und nachhaltige Werte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Die zentralen Maßnahmen sind:

Innovative und nachhaltige Produkte entwickeln: Durch den Einsatz zirkulärer Designs werden Bauteile und Materialien entwickelt, die den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen und den Lebenszyklus der Produkte verlängern.

Nachhaltige Energiequellen priorisieren: FACC plant, den Anteil nachhaltiger Energiequellen bis 2030 von derzeit 60 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen. Der Fokus liegt auf Geothermie, Wasserkraft und Photovoltaik, um die CO₂-Bilanz der Produktionsprozesse signifikant zu verbessern.

Offene und inklusive Unternehmenskultur fördern: FACC setzt auf die Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber und hat im Jahr 2025 die Auszeichnung "Beruf und Familie" erhalten.

Die Förderung einer Unternehmenskultur, die Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI) aktiv lebt, steht im Fokus. Über 50 Nationalitäten im Unternehmen werden durch Initiativen wie "International Cafés" unterstützt, um den internationalen Kolleginnen und Kollegen den Aufbau interner Netzwerke und die Orientierung im beruflichen und persönlichen Umfeld zu erleichtern.

Gleichberechtigung stärken: Das Frauen-Netzwerk "FACC Wings for Women" ermutigt Frauen, ihr Potenzial zu entfalten, fördert Karrierechancen und setzt sich für die Sichtbarkeit weiblicher Talente ein.

Ein robustes Compliance-System sicherstellen: Die Robustheit des Compliance Management Systems wird jährlich durch externe Audits überprüft, um ein Höchstmaß an Transparenz und Integrität zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterschulungen jährlich weiterentwickelt, um eine kontinuierliche Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme sicherzustellen.

Effizienz durch kontinuierliche Verbesserung steigern: FACC hat sich verpflichtet, die ESG-Bewertungen (derzeit EcoVadis und CDP) bis 2027, um mindestens einen Score-Punkt zu verbessern. Dieser kontinuierliche Fortschritt spiegelt das Engagement des Unternehmens wider, ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeit zu fördern.

Zusätzlich wird bis Ende 2026 eine E-Learning-Plattform eingeführt, die Schulungen zu Nachhaltigkeit und ethischen Geschäftspraktiken für alle Mitarbeiter anbietet. Ziel ist es, das Bewusstsein, die Eigenverantwortung und das Engagement aller Mitarbeiter zu stärken.

4.3. Neue Märkte und Diversifikation

FACC erweitert kontinuierlich ihr Kunden- und Produktportfolio. Auf Basis ihrer Leichtbaukompetenz will sie verstärkt in den neuen Märkten wie Advanced Air Mobility (AAM) wachsen und damit ihr Produktportfolio weiter diversifizieren.

Das Prinzip der Dekarbonisierung gilt für alle Mobilitätsanbieter, egal ob Flugzeug, Bahn oder Auto. Damit ergeben sich für FACC völlig neue Marktchancen mit potenziellem Umsatzwachstum durch Entwicklung, Fertigung und Wartung. Flugtaxis und Drohnen etwa, die in der Logistik eingesetzt werden, um Pakete auf die "letzte Meile" zu bringen oder im medizinischen Bereich zum Transport dringend benötigter Organe. In den Metropolen der Welt gewinnt diese Form der Mobilität zunehmend an Bedeutung.

5. ENTWICKLUNG DER FACC AG

Der FACC AG obliegt die Holdingfunktion. Als Muttergesellschaft der FACC Operations GmbH übernimmt sie Managementtätigkeiten und Financial Services für den Konzern. Zahlenangaben für den Einzelabschluss der FACC AG erfolgen nach UGB, jene für den FACC-Konzern nach IFRS.

Die Umsatzerlöse von 14,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 (2024 10,9 Mio. EUR) resultieren aus Verrechnungen von Managementleistungen gegenüber der FACC Operations GmbH.

Das Ergebnis vor Steuern der FACC AG beläuft sich zum 31.12.2025 auf 1,9 Mio. EUR (2024: 1,9 Mio. EUR).

Die FACC AG erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss von 1,4 Mio. EUR (2024: Jahresüberschuss von 0,7 Mio. EUR). Das Eigenkapital veränderte sich im Geschäftsjahr 2025 auf 297,1 Mio. EUR gegenüber 295,8 Mio. EUR im Vorjahr.

6. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2023 2024 2025
Umsatz 736,2 884,5 984,4
davon Produktumsatz 693,3 803,7 907,0
davon Entwicklungsumsatz 42,9 80,8 77,4
EBIT (berichtet) 17,5 28,3 42,3
EBIT-Marge (operativ) 2,4% 3,2% 4,3%
Ergebnis je Aktie 0,20 0,14 0,46

Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 984,4 Mio. EUR und verzeichnete damit ein Umsatzwachstum in Höhe von 99,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2024: 884,5 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Umsatz somit um rund 11 Prozent. Dieser Zuwachs resultiert nach wie vor maßgeblich aus einer konstant steigenden Anzahl an Kundenabrufen . Speziell die beiden

Segmente Engines & Nacelles sowie Cabin Interiors konnten von der insgesamt positiven Marktentwicklung profitieren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Division Cabin Interiors um 21,8 Prozent gewachsen. Mit einem Umsatzanteil von 46,6 Prozent am Gesamtumsatz ist sie zugleich die größte Division der FACC. Aerostructures ist mit einem Anteil von 35,1 Prozent am Gesamtumsatz die zweitgrößte Division der FACC, entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch leicht rückläufig. Ursächlich für den Rückgang sind niedrigere Entwicklungsumsätze bzw. die geringere Abrechnung von Meilensteinzahlungen aus solchen Entwicklungsaufträgen als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Division Engines & Nacelles ein Umsatzwachstum von 14,3 Prozent verzeichnen. Mit einem Umsatzanteil von 18,3 Prozent am Gesamtumsatz sind die Projekte in Zusammenhang mit Triebwerksbauteilen aber nach wie vor das kleinste Segment der FACC.

Airbus ist mit einem Anteil von 46,2 Prozent am Gesamtumsatz nach wie vor der größte Kunde der FACC. Die Projekte auf der Airbus A320 Familie sind mit über 37 Prozent Anteil am Gesamtumsatz in den Divisionen Cabin Interiors und Aerostructures die umsatzstärksten Projekte. Im Bereich Engines & Nacelles wurden im vergangenen Jahr wesentliche Umsätze mit den Triebwerksherstellern Pratt & Whitney und Rolls Royce, dem Kunden Collins für Triebwerksverkleidungen sowie den steigenden Raten in Zusammenhang mit den AAM-Projekten erzielt.

Das ausgewiesene Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Geschäftsjahr 2025 bei 42,3 Mio. EUR (2024: 28,3 Mio. EUR) und entspricht den Erwartungen des Managements. Einen negativen Einfluss auf das Ergebnis haben Rohmaterialkostensteigerungen im Bereich der Divisionen Aerostructures. Es wurden Gegenmaßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt, diese werden ab dem ersten Quartal 2026 zu beginnen wirken und die momentanen Belastungen teilweise kompensieren. Die Einsparungseffekte aus den Fertigungsverlagerungen insbesondere in der Division Cabin Interiors trugen wesentlich zur Ergebnisverbesserung im Jahr 2025 bei. Die bis 2027 geplanten Verlagerungsaktivitäten werden schrittweise weiter zu einer nachhaltigen Erhöhung der Ertragskraft führen.

Aufgrund der nach wie vor hohen Standortkosten in Österreich, wo nach wie vor der größte Teil der Wertschöpfung erwirtschaftet wird, sind weitere effizienzsteigernde Maßnahmen ein äußerst wichtiger Bestandteil zur Absicherung einer nachhaltigen Ergebnisverbesserung der FACC. Skaleneffekte, Produktivitätssteigerung, Materialpreisanpassungen durch die Neuordnung der Supply Chain, Sachkostenreduktion sowie das Forcieren der Auslastungssteigerung im neuen Werk 6 in Kroatien, zählen dabei zu den wesentlichen Themen.

6.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risiken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungsquellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Konzerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zinsaufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, Grundsätze der Finanzierungsvereinbarungen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden alle Kreditlinien durch die Treasury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter Note 39 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, sowie durch Bundeshaftungen für Kredite besichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Exportforderungen in Höhe von 120 Prozent des ausstehenden Kreditvertrages besichert. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Schuldscheindarlehen

Am 31. Juli 2019 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Diese Zinserhöhungsklausel kam seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung und entfiel ab dem Geschäftsjahr 2024 wieder. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Es besteht kein Kündigungsrecht für den Gläubiger.

Am 31. Juli 2024 wurden Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 24.000 TEUR zur teilweisen Refinanzierung der abgelaufenen Schuldscheindarlehen (in Höhe von 24.500 TEUR) vom 31. Juli 2019 emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach drei, fünf und sieben Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträge enthalten eine Zinssenkungsklausel von 25 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,5 unterschreitet. Zudem besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger, sofern die Eigenkapitalquote nicht mindestens 20 Prozent beträgt. Die Kennzahlen werden jährlich zum 31. Dezember getestet. Die Financial Covenants für dieses Schuldscheindarlehen wurden zum 31. Dezember 2025 eingehalten. Der Konzern erwartet, dass die jährlich zu erfüllenden Covenants auch in den nächsten 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 war das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2019 mit 45.500 TEUR (Vorjahr: 45.500 TEUR) und das Schuldscheindarlehen vom 31. Juli 2024 mit 24.000 TEUR (Vorjahr: 24.000 TEUR) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Konsortialkredit

Der ursprünglich am 29. August 2018 abgeschlossene Konsortialkredit über 225.000 TEUR, wurde seitdem mehrmals abgeändert und zuletzt mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 mit fünf teilnehmenden Banken erneut angepasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bestehen vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken. Drei dieser Fazilitäten betreffen OeKB-Programme. Eine OeKB-Beteiligungsfinanzierung mit einem Betrag in Höhe von ursprünglich 36.000 TEUR und ein OeKB-Exportinvest mit einem Betrag in Höhe von ursprünglich 33.526 TEUR wurden in der Abänderung vom 17. Februar 2023 abgeschlossen. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Der OeKB-Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR) in Höhe von 50.000 TEUR wurde mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 um ein Jahr bis zum 17. Februar 2027 verlängert. Ein aus dem ursprünglich am 29. August 2018 abgeschlossenen Konsortialkredit bestehender OeKB-Exportinvest in Höhe von ursprünglich 25.000 TEUR wurde am 30. Juni 2025 zurückgezahlt. Die revolvierende Kreditlinie mit einem Volumen von 95.500 TEUR wurde mit Wirkung zum 23. Oktober 2025 um ein Jahr bis zum 17. Februar 2027 verlängert. Die FACC AG und die FACC Solutions Croatia d.o.o. fungieren weiterhin als Garantiegeber. Bis auf den Kontrollbankrefinanzierungsrahmen und die Beteiligungsfinanzierung, die durch Forderungen besichert sind, sind alle Fazilitäten unbesichert.

Als Financial Covenants für den Konsortialkredit wurden folgende festgelegt:

31.12.2025 31.12.2026
Net Financial Debt/EBITDA  3,75  3,50
Eigenkapitalquote in Prozent 25% 25%

Die Financial Covenants für den Konsortialkredit zum jeweiligen Jahresende gelten auch zum 30. Juni des jeweiligen Jahres (z. B. gilt am 30. Juni 2026 3,50 wie am 31. Dezember 2026) und werden halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahlen besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Für alle relevanten Stichtage nach dem 31. Dezember 2025 ist ein Net Financial Debt/EBITDA von 3,5 sowie eine Eigenkapital-Quote von mindestens 25 Prozent notwendig.

Der Konzern erwartet, dass die halbjährlich zu erfüllenden Covenants im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden.

Zum Jahresende 2025 war die revolvierende Kreditlinie mit 20.000 TEUR (Vorjahr: 25.000 TEUR), der Kontrollbankrefinanzierungsrahmen mit 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR), die Beteiligungsfinanzierung mit 19.200 TEUR (Vorjahr 24.800 TEUR) und der Exportinvest mit 17.881 TEUR (Vorjahr: 25.179 TEUR) ausgenutzt.

Der Konsortialkredit läuft Mitte Februar 2027 bzw. im Dezember 2027 aus. Aufgrund der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Planungen des FACC-Konzerns und der regelmäßig stattfindenden Bankengespräche gibt es keine Anzeichen, dass Refinanzierungen bei bestehenden Finanzierungspartnern nicht durchgeführt werden können.

Darlehen außerhalb des Konsortialkredites

Am 17. September 2024 wurde ein Darlehen über 15.000 TEUR abgeschlossen und in der Folge zur Gänze ausgenutzt. Die Tranche ist variabel und nach drei Jahren zur Rückzahlung fällig. Der Finanzierungsvertrag enthält eine Zinssenkungsklausel von 30 Basispunkten, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 3,0 unterschreitet und eine Zinserhöhungsklausel, falls das Verhältnis Net Financial Debt/EBITDA einen Wert von 4,5 überschreitet.

Zum Jahresende 2025 wurde dieses bilaterale Darlehen mit 15.000 TEUR (Vorjahr: 15.000 TEUR) ausgenutzt.

6.1.1. Liquiditätsanalyse

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
Cashflow aus laufenderTätigkeit 36,6 32,0 80,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit –19,4 –24,3 –21,6
Free Cashflow 17,2 7,7 59,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –12,3 –45,9 –60,1
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 4,9 –38,2 –0,9
Bewertungseffekte ausFremdwährungsunterschieden –9,0 –1,4 –5,3
Finanzmittelbestand amBeginn der Periode 102,7 98,6 59,0
Finanzmittelbestand amEnde der Periode 98,6 59,0 52,7

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombination der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investitionstätigkeit.

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr 2025 bei 80,8 Mio. EUR und somit um 48,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 32,0 Mio. EUR. Die Veränderung kommt im Wesentlichen aus einem Anstieg des operativen Ergebnisses und der Veränderung im Working Capital. Leicht gesunkene Forderungen, reduzierte Verbindlichkeiten und Vorräte, speziell im Bereich der Halbfabrikate, unter Berücksichtigung einer wesentlich höheren Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr trugen im Wesentlichen zu der Erhöhung bei.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2025 auf –21,6 Mio. EUR gegenüber –24,3 Mio. EUR im Vorjahr. Zu dieser Reduktion trugen insbesondere die geringeren Auszahlungen für Gebäude im Allgemeinen bei.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2025 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei –60,1 Mio. EUR (2024: –45,9 Mio. EUR).

Free Cashflow

Im Berichtsjahr 2025 lag der Free Cashflow bei 59,1 Mio. EUR.

6.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

2023 2024 2025
Schuldscheindarlehen 70,0 69,5 69,5
Leasingverbindlichkeiten 72,1 74,0 70,4
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 165,8 156,3 128,7
Bruttofinanzverbindlichkeiten 307,9 299,8 268,6
Abzüglich
Liquide Mittel 98,6 59,0 52,7
Nettofinanzverbindlichkeiten 209,3 240,8 215,8

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

31.12.2023in Mio. EUR 31.12.2023in Mio. EUR 31.12.2025in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 17,5 28,3 42,3
Zuzüglich/abzüglich
Abschreibungen und Wertminderungen 23,1 24,0 25,7
Amortisierung Vertragserfüllungskosten 16,0 14,6 12,8
Wertminderung Vertragserfüllungskosten 0,0 0,0 0,0
EBITDA (angepasst) 56,6 66,9 80,8
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA (angepasst) 3,68 3,60 2,67

6.2. Vermögenslage

31.12.2023in Mio. EUR 31.12.2024in Mio. EUR 31.12.2025in Mio. EUR
Langfristiges Vermögen 319,2 320,8 290,7
Kurzfristiges Vermögen 387,3 389,7 391,1
Aktiva 706,5 710,5 681,8
Eigenkapital 220,6 215,8 249,0
Langfristige Schulden 182,8 208,1 145,9
Kurzfristige Schulden 303,1 286,6 286,9
Schulden 485,9 494,7 432,8
Eigenkapital und Schulden 706,5 710,5 681,8
Eigenkapitalquote in Prozent 31,2 30,4 36,5

6.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 auf 290,7 Mio. EUR (Vergleichszeitraum 2024: 320,8 Mio. EUR).

Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich im Vergleichszeitraum um 1,4 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich um 6,3 Mio. EUR auf 52,7 Mio. EUR. Die Vorräte sanken von 178,3 Mio. EUR zu Ende des Geschäftsjahrs 2024 auf 175,7 Mio. EUR am 31. Dezember 2025. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf 68,8 Mio. EUR.

6.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte zum Ende des Berichtsjahres einen Wert von 249,0 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2025 von 36,5 Prozent (2024: 30,4 Prozent).

6.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Finanzverbindlichkeiten von 52,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 auf 41,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025.

Bei den kurzfristigen Schulden sanken die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,1 Mio. EUR auf 90,0 Mio. EUR.

Aufgrund der teilweisen Refinanzierung des Schuldscheindarlehens vom 31. Juli 2019 mit einer Gesamthöhe von 24,0 Mio. EUR und mit Laufzeiten von 3 – 7 Jahren sind zum 31. Dezember 2025 sämtliche Schuldscheindarlehen unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

7. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Strukturbauteilen
  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Innenausstattungen

7.1. Segment Aerostructures

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
Umsatzerlöse 272,4 350,1 345,1
EBIT (berichtet) 12,9 15,4 7,2
EBIT-Marge (berichtet) 4,7% 4,4% 2,1%

Der Umsatz im Segment Aerostructures belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 345,1 Mio. EUR (2024: 350,1 Mio. EUR). Die Division ist mit einem Anteil von 35,1 Prozent am Gesamtumsatz das zweitgrößte Segment der FACC, entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch leicht rückläufig. Ursächlich für den Rückgang sind niedrigere Entwicklungsumsätze bzw. die geringere Abrechnung von Meilensteinzahlungen aus solchen Entwicklungsaufträgen als im Vorjahreszeitraum. Die Airbus A320-Familie ist nach wie vor der größte Umsatzträger in der Division Aerostructures, gefolgt von der Airbus A220 und der Airbus A350-Plattform.

Einen negativen Einfluss auf das Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 haben im Bereich Aerostructures wie bereits im Geschäftsjahr 2024 deutliche Rohmaterialkostensteigerungen.

7.2. Segment Engines & Nacelles

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
Umsatzerlöse 129,7 157,6 180,2
EBIT (berichtet) 13,5 19,1 21,8
EBIT-Marge (berichtet) 10,4% 12,1% 12,1%

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Geschäftsjahr 2025 einen Wert von 180,2 Mio. EUR (2024: 157,6 Mio. EUR). Die umsatzstärksten Kunden in diesem Segment

sind weiterhin die Triebwerkshersteller Rolls Royce, Pratt & Whitney und Collins Aerospace. Das Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2025 ist insbesondere auf die steigenden Bauraten der Programme Boeing 787 und Airbus A350 sowie den Anstieg im Bereich AAM zurückzuführen.

Mit einer EBIT-Marge von 12,1 Prozent für das Geschäftsjahr 2025 erzielte die umsatzmäßig kleinste Division den höchsten Ergebnisbeitrag.

7.3. Segment Cabin Interiors

2023in Mio. EUR 2024in Mio. EUR 2025in Mio. EUR
334,1 376,8 459,1
–8,9 –6,2 13,3
–2,7% –1,6% 2,9%

Mit einem Anteil von rund 46,6 Prozent am Gesamtumsatz ist die Division Cabin Interiors das umsatzstärkste Segment. Im Geschäftsjahr 2025 betrug der Umsatz in diesem Bereich 459,1 Mio. EUR (2024: 376,8 Mio. EUR). Auch hier spiegelt sich die allgemeine Marktnachfrage wider. Die Airbus A320-Familie trug wesentlich zum Umsatzanstieg bei. Zudem konnten die Business-Jet-Plattformen sowie die chinesischen Plattformen mit steigenden Raten zum Umsatzanstieg in der Division Cabin Interiors beitragen.

Positiv auf das Ergebnis wirkt sich die Fertigungsverlagerung nach Kroatien aus. Im Geschäftsjahr 2025 manifestierten sich die zahlreichen Anstrengungen der Vergangenheit in einer positiven EBIT-Marge von 2,9 Prozent.

8. RISIKOBERICHT

8.1. Grundsätze des Risikomanagements

Ein effektives Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und trägt maßgeblich zur Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der FACC AG und ihrer Tochterunternehmen, einschließlich der FACC Operations GmbH, bei. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, angemessen zu analysieren und zu bewerten sowie wirksam zu steuern. Dadurch werden sowohl strategische als auch operative Ziele unterstützt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass potenziell bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Schäden abgewendet werden.

Die FACC AG hat ein umfassendes Risikomanagementsystem (ERM) implementiert, dass sich an international anerkannten Standards wie dem COSO-II-Rahmenwerk und der ISO 31000 orientiert. Das System unterstützt die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben und ist weitgehend in strategische sowie operative Entscheidungsprozesse integriert. Das zentrale Risikomanagement stellt hierfür Methoden bereit und verantwortet die Berichterstattung sowie die Überwachung der definierten Mindeststandards.

8.2. Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements

Das ERM der FACC AG ist dezentral organisiert und kombiniert zentrale Steuerung mit lokaler Verantwortung. Diese Struktur ermöglicht eine wirksame Beurteilung und Steuerung von Risiken über alle Unternehmensebenen und Bereiche hinweg.

Die zentrale Risikomanagementfunktion ist für die Bereitstellung von Methoden und Tools sowie für die Definition und Überwachung einheitlicher Mindeststandards verantwortlich. Sie koordiniert und aggregiert die gemeldeten Risiken und stellt sicher, dass diese regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden.

Die Verantwortung für die Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken liegt bei den Risikoeignern in den operativen Einheiten und Tochtergesellschaften. Dadurch wird das Risikobewusstsein in den operativen Bereichen gestärkt, eine gelebte Risikokultur unterstützt und sichergestellt, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen.

Ein zentrales Element des ERM der FACC AG ist das auf Vorstandsebene angesiedelte Risiko-Komitee, das mindestens zweimal jährlich tagt. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands sowie wesentlichen internen Stakeholdern des Risikomanagements zusammen. Ziel des Risiko-Komitees ist es, die wichtigsten risikorelevanten Themen, Erkenntnisse und Ereignisse zu bewerten und mögliche Maßnahmen zu diskutieren. Die Ergebnisse fließen in die strategische und operative Entscheidungsfindung des Vorstands ein.

Der Aufsichtsrat wird im Rahmen des Audit Committees regelmäßig über die Risikosituation informiert. Diese Berichterstattung umfasst wesentliche Risiken sowie Maßnahmen zur Steuerung und Minimierung potenzieller Unsicherheiten und Gefahren.

Das zentrale Risikomanagement stellt sicher, dass alle Risiken in einem zentralen IT-gestützten System erfasst und halbjährlich aktualisiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Aggregation

und Konsolidierung der Risiken auf Konzernebene und gewährleistet eine einheitliche und transparente Berichterstattung.

8.3. Überwachung und Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des ERM wird durch kontinuierliche Überwachungs- und Verbesserungsprozesse sichergestellt. Dabei werden Optimierungspotenziale identifiziert und umgesetzt, wobei interne und externe Anforderungen berücksichtigt werden.

Das ERM wird regelmäßig von Internal Audit geprüft, um sicherzustellen, dass die festgelegten Mindeststandards eingehalten und wirksam umgesetzt werden. Zusätzlich erfolgt einmal jährlich eine Funktionsprüfung durch den Abschlussprüfer gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Diese Prüfung dient der Beurteilung, ob das ERM wirksam und angemessen ausgestaltet ist und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Ergebnisse dieser Überwachungs- und Prüfungsprozesse werden regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der FACC AG berichtet.

Anzumerken ist, dass das ERM zwar als angemessen und wirksam bewertet wird, jedoch systemimmanente Grenzen bestehen, die die Funktionsfähigkeit eines jeden Risikomanagementsystems einschränken können. Selbst ein sorgfältig ausgestaltetes und effektiv umgesetztes System kann nicht gewährleisten, dass alle Risiken rechtzeitig erkannt oder vollständig vermieden werden.

Die wesentlichen Risikofelder stellen sich wie folgt dar:

8.4. Strategische Risiken

Die strategischen Risiken der FACC AG ergeben sich insbesondere aus externen Einflüssen, regulatorischen Anforderungen und branchenspezifischen Herausforderungen. Sie können wesentliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie, insbesondere der Strategie 2030, sowie auf die nachhaltige Geschäftsentwicklung haben. In einem Marktumfeld mit hohen Innovations- und Kostenanforderungen ist die frühzeitige Identifikation und Steuerung strategischer Risiken daher wesentlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Das ERM ermöglicht es, strategische Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. Nachfolgend werden wesentliche Risikofelder dargestellt, darunter die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselunternehmen in der globalen Luftfahrtindustrie, die Komplexität internationaler Lieferketten sowie die Herausforderungen eines zunehmend regulierten Umfelds.

Abhängigkeit von globaler Luftfahrtindustrie und Marktstrukturen

Die Luftfahrtbranche ist von einer begrenzten Anzahl an Flugzeugherstellern (OEMs) geprägt. Daraus ergibt sich eine hohe Abhängigkeit zu wenigen Schlüsselunternehmen. Änderungen beispielsweise in den Ratenhochlaufstrategien, Bedarfsplänen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Großkunden können unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben. Zusätzlich erschweren die langfristigen Entwicklungszyklen der Branche sowie intensive Preisverhandlungen die Anpassungsfähigkeit an sich schnell verändernde Marktbedingungen.

Zur Minderung dieser Risiken setzt FACC auf die Diversifizierung der Kundenbasis und den Ausbau neuer Geschäftsfelder. Im Rahmen der jährlichen Budgetplanung werden die von den OEMs angekündigten Bedarfe analysiert und auf Basis von Marktanalysen, externen Indikatoren sowie branchenspezifischen Trends plausibilisiert. Daraus abgeleitete Zu- oder Abschläge werden in die Planungen integriert. Dies ermöglicht es, frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren und die eigene Produktion flexibler zu steuern.

Abhängigkeit von der Lieferkette

Die globalen und komplexen Lieferketten der Luftfahrtindustrie sind anfällig für geopolitische Spannungen, Rohstoffknappheit und externe Ereignisse wie Naturkatastrophen. Gleichzeitig unterliegen sie hohen Qualitätsanforderungen und strengen Qualifizierungsprozessen. Zudem sind Lieferanten häufig durch OEMs vorgegeben. Bestimmte Bauteile oder Materialien sind oft nur von einzelnen Herstellern verfügbar (Single Source), was die Flexibilität in der Beschaffung einschränken und das Risiko von Engpässen erhöhen kann.

FACC begegnet diesen Herausforderungen mit einem vorausschauenden Lieferkettenmanagement, das auf Diversifizierung, strategische Partnerschaften und eine optimierte Lagerhaltung ausgerichtet ist. Die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten wird laufend analysiert, um frühzeitig alternative Bezugsquellen zu identifizieren und Versorgungsrisiken zu minimieren.

Regulatorisches Umfeld

Die Luftfahrtbranche ist durch ein streng reguliertes Umfeld geprägt, das laufend neuen Anforderungen unterliegt. Verschärfte Exportkontrollen, wachsende Handelshemmnisse und strengere Umweltauflagen beeinflussen Geschäftsabläufe entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Politische und wirtschaftliche Entwicklungen können den Zugang zu bestimmten Märkten einschränken, zusätzliche Genehmigungspflichten auslösen und administrative Aufwände erhöhen.

Für FACC ergeben sich daraus Herausforderungen in der Materialbeschaffung, der Lieferkette und der Markterschließung. Strengere Exportkontrollen können beispielsweise den Handel mit bestimmten Ländern oder den Zugang zu essenziellen Rohstoffen, Erzeugnissen und Technologien erschweren. Gleichzeitig erfordern regulatorische Änderungen eine laufende Anpassung der internen Prozesse, um die Einhaltung neuer Vorschriften sicherzustellen und Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden.

Zur Steuerung dieser Risiken beobachtet FACC die regulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich und arbeitet eng mit Kunden, Zulieferern und Behörden zusammen. Durch vorausschauende Planungen und gezielte Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Unternehmen flexibel auf neue Vorgaben reagieren kann, um die globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

8.5. Absatzrisiken

Die FACC AG operiert in einem globalen, wettbewerbsintensiven und konjunkturabhängigen Marktumfeld. Dieses ist wesentlich von der weltweiten Luftverkehrsnachfrage, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und geopolitischen Entwicklungen geprägt. Die Geschäftstätigkeit ist dabei eng mit der Ertragssituation kommerzieller Fluggesellschaften und deren Bestellverhalten bei den Flugzeugherstellern verknüpft. Makroökonomische Faktoren wie Passagieraufkommen und Treibstoffpreise beeinflussen die Bedarfsplanung der OEMs und damit die Bestellungen an FACC wesentlich.

Ein spezifisches Risiko ergibt sich aus Änderungen der Auslieferungspläne der Flugzeughersteller. Reduzierte Produktionsraten oder zeitliche Verschiebungen bei Auslieferungen können zu kurzfristigen Anpassungen der Bestellmengen der von FACC produzierten Komponenten führen. Dies kann zu Umsatzeinbußen führen und die Amortisation von Entwicklungskosten verzögern, wodurch die Rentabilität einzelner Programme nachhaltig beeinträchtigt werden kann. Darüber hinaus kann es infolge der nicht synchron verlaufenden Produktionszyklen und Bedarfsanpassungen zu einer Kapitalbindung aufgrund steigender Lagerbestände kommen, was das Working Capital zusätzlich belastet.

Zur Minderung und Steuerung dieser Risiken verfolgt FACC eine mehrgleisige Strategie:

  • Agile Produktionsprozesse und ein optimiertes Bestandsmanagement ermöglichen eine zeitnahe Reaktion auf kurzfristige Bedarfsanpassungen. Eine enge Abstimmung mit Kunden unterstützt dabei, Änderungen frühzeitig zu erkennen und in die Planung zu integrieren.
  • Die Erweiterung des Produktportfolios sowie die geografische Ausweitung der Marktpräsenz, insbesondere in Schlüsselmärkten in Amerika, Europa und Asien, tragen zur Risikostreuung bei. Zusätzlich wird die Positionierung als Entwicklungspartner für bestehende Flugzeugtypen genutzt, um durch Umrüstungsaufträge die Abhängigkeit von Neubestellungen zu reduzieren. Initiativen im Bereich Advanced Air Mobility (AAM) ergänzen das bestehende Geschäftsmodell und stärken die langfristige Marktposition.

Diese Maßnahmen unterstützen FACC dabei, den Herausforderungen eines volatilen Absatzmarktes aktiv zu begegnen und die langfristige Stabilität sowie das nachhaltige Wachstum zu sichern.

8.6. Operative Risiken

Operative Risiken umfassen sämtliche Gefahren, die unmittelbar aus den Produktions- und Geschäftsprozessen der FACC AG resultieren. In einer Branche mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen ist ihre systematische Erkennung und Steuerung ein zentraler Faktor für den langfristigen Unternehmenserfolg. Das Interne Kontrollsystem (IKS) dient dabei als wesentliches Instrument, um Prozessrisiken frühzeitig dort zu erfassen, wo sie entstehen, und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Operative Risiken können neben technologischen und organisatorischen Aspekten auch durch externe Faktoren wie globale Lieferengpässe oder geopolitische Entwicklungen verstärkt werden. Die nachfolgenden Abschnitte beschreiben wesentliche Risikokategorien, darunter Risiken in Bezug auf Informationssicherheit, Einkaufs- und Lieferantenrisiken, Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken sowie das Risiko von Betriebsunterbrechungen. Ziel ist es, einen Überblick über relevante Gefahrenquellen und die jeweiligen Steuerungsmechanismen zu geben, die im Rahmen der operativen Abläufe und des ERM kontinuierlich überwacht und bei Bedarf angepasst werden.

Risiken in Bezug auf Informationssicherheit

FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse verschiedenen Informations-, IT- und Systemrisiken ausgesetzt. Diese können im ungünstigsten Fall sowohl administrative als auch produktionstechnische Systeme und Anlagen beeinträchtigen. Mit fortschreitender Digitalisierung und einer steigenden Anzahl von Mitarbeitenden, die ortsunabhängig, beispielsweise im Homeoffice, arbeiten, nimmt die Angriffsfläche für Cyberangriffe zu.

Typische Risikofaktoren sind Cybercrime-Attacken wie Hacking, Phishing oder Ransomware, Social-Engineering-Szenarien. Vorfälle, die zum Verlust, zur Manipulation oder zur Verschlüsselung kritischer und sensibler Daten führen, können erhebliche Auswirkungen auf die Reputation und die finanzielle Stabilität der FACC AG haben.

Zur Steuerung dieser Risiken setzt FACC ein mehrstufiges Sicherheitskonzept ein. Im Bereich IT & Security werden Sicherheitsmaßnahmen laufend implementiert und an aktuelle Bedrohungslagen angepasst. Dazu zählen unter anderem Firewall-Systeme, kontinuierliche Netzwerküberwachung, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, regelmäßige und kontrollierte Software-Updates sowie weitere technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen. Die Wirksamkeit wird regelmäßig durch externe Audits, Penetrationstests und Zertifizierungen überprüft. Ergänzend dazu finden wiederkehrende Mitarbeiterschulungen und Informationskampagnen statt, um das Bewusstsein für Betrugsversuche (z. B. Social Engineering) und Cybergefahren zu schärfen.

Die physische Sicherheit an den Produktions- und Unternehmensstandorten wird beispielsweise durch Zutrittskontrollen und weitere Schutzmaßnahmen gewährleistet. Auf diese Weise minimiert FACC das Risiko von Beeinträchtigungen sowohl im administrativen als auch im produktionstechnischen Bereich und reduziert potenzielle Reputations- und Vermögensschäden durch Cyberangriffe.

Einkaufs- und Lieferantenrisiken

FACC führt im Einkaufsbereich systematische Risikobewertungen der Zulieferketten durch, um potenzielle Störungen wie globale Lieferengpässe, volatile Rohstoffmärkte oder geopolitische Unsicherheiten frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Lieferverzögerungen und Engpässe bestehen in der Luftfahrtindustrie nach wie vor und können sich als Ripple-Effekt entlang der Lieferkette ausbreiten. In der Folge kann es zu kurzzeitigen Produktionsstopps, längeren Durchlaufzeiten, erhöhten Kosten und höherem Kapitalbedarf kommen, was die Liefertreue und damit die Planungssicherheit von FACC beeinträchtigen kann.

Zur Minderung dieser Risiken setzt FACC auf strategische Partnerschaften und regelmäßige Lieferantenaudits. Eine verpflichtende Erstmusterprüfung zu Projektbeginn sowie bei wesentlichen Änderungen unterstützt die frühzeitige Erkennung potenzieller Produktrisiken. Die Bewertung von Lieferqualität und Liefertreue erfolgt kontinuierlich über ein systemgestütztes Verfahren. Abweichungen werden systematisch erfasst, analysiert und an das Management berichtet. Auf diese Weise stärkt FACC ihre Resilienz in der gesamten Lieferkette und gewährleistet auch unter unsicheren Rahmenbedingungen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Luftfahrt.

Produkthaftungs- und Qualitätsrisiken

Als Zulieferer in der Luftfahrtindustrie entwickelt und produziert FACC Komponenten, die in Flugzeugen oder Triebwerken verbaut werden. Potenzielle Fehler oder Funktionsmängel könnten daher Eigentum, Gesundheit oder das Leben Dritter gefährden, was eine konsequente Fokussierung auf Produktsicherheit erfordert. Da FACC die Haftung gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Dritten weder vertraglich einschränken noch ausschließen kann, werden sämtliche Produkte bereits während des Herstellungsprozesses kontinuierlichen Funktions- und Qualitätskontrollen unterzogen. Abschließende Prüfungen vor Auslieferung stellen zudem sicher, dass alle vereinbarten Spezifikationen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden.

In Projekten, für die FACC die Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund möglicher Konstruktionsfehler ein erhöhtes Risiko. Dieses wird durch ein systematisches Qualitätsmanagement weitestgehend minimiert, das regelmäßige Kontrollschritte in allen Entwicklungsphasen sowie zielgerichtete Fehlermöglichkeitsund Einflussanalysen (FMEA) umfasst. Ergänzend dokumentiert und archiviert FACC alle qualitätsrelevanten Schritte (Quality Records) in einem unternehmenseigenen Archivierungssystem. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Leistungen und Produkte den festgelegten Vorgaben sowie den behördlichen Freigaben entsprechen.

Trotz angemessener Produkthaftungsversicherungen könnten sich Qualitätsmängel oder -fehler im Ernstfall negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.

Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und Anlagen werden laufend instand gehalten und gewartet, um das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen zu reduzieren. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist zudem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten abgesichert.

8.7. Rechtliche Risiken

Rechtliche Risiken ergeben sich aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, denen die FACC AG im nationalen und internationalen Umfeld unterliegt. Ein wirksames Compliance-Management ist wesentlich, um Verstöße zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus tragen klare vertragliche Regelungen und interne Kontrollmechanismen dazu bei, finanzielle und reputationsbezogene Auswirkungen zu minimieren.

Die nachfolgenden Abschnitte behandeln wesentliche rechtliche Risikofelder, darunter potenzielle Rechtsstreitigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum. Dabei wird dargestellt, wie FACC rechtliche Entwicklungen beobachtet und Anforderungen in den Geschäftsabläufen verankert, um die Unternehmensinteressen wirksam zu schützen.

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

FACC ist unregelmäßig in Zivilgerichtsverfahren involviert, die aus der laufenden Geschäftstätigkeit entstehen können. Für einzelne Verfahren werden Rückstellungen gebildet, um mögliche Verbindlichkeiten abzudecken. Die Bemessung der Rückstellungen basiert

auf Einschätzungen qualifizierter Fachexperten und externer Rechtsberater.

Sofern ein negativer Ausgang bei Verfahren als sehr unwahrscheinlich beurteilt wird oder der potenzielle Ausgang derzeit nicht verlässlich quantifizierbar ist, werden keine Rückstellungen gebildet. Unabhängig davon können negative Entwicklungen in Gerichtsverfahren die Reputation des Unternehmens beeinträchtigen. Zur Steuerung dieses Risikos werden geeignete Kommunikations- und Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt.

Risiken in Bezug auf geistiges Eigentum

Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von FACC ist der Schutz des geistigen Eigentums aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, dieses Wissen gegen Missbrauch und Entwendung zu schützen. FACC nutzt hierfür unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen und Patente. Allerdings können Patentrechtsanfechtungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

FACC operiert in einem hochtechnologischen und stetig wachsenden Umfeld, das von einer umfangreichen Patentlandschaft geprägt ist. Um unbeabsichtigte Patentrechtsverletzungen zu vermeiden, betreibt FACC umfangreiche Patentrecherchen. Ein Restrisiko bleibt jedoch bestehen.

8.8. Finanzielle Risiken

Das operative Geschäft der FACC AG ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, darunter Währungs-, Zins-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Das Risikomanagement des Konzerns richtet den Fokus daher unter anderem auf die Überwachung der Volatilität an den Finanzmärkten und auf Maßnahmen zur Begrenzung potenziell negativer Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität.

Die Verantwortung für die Identifikation, Bewertung und Absicherung dieser Risiken liegt im Bereich Investor Relations, Treasury & Insurance der dabei eng mit den operativen Einheiten des Konzerns zusammenarbeitet. Weiterführende Informationen zu finanziellen Risiken und den entsprechenden Risikomanagementstrategien sind in Note 45 des Konzernanhangs enthalten.

8.9. Nachhaltigkeitsrisiken

Im Einklang mit den relevanten Vorgaben orientiert sich FACC bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dabei wird sowohl untersucht, welche wesentlichen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen auf Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben (Inside-Out-Perspektive), als auch, welche Risiken und Chancen sich aus diesen Faktoren für FACC selbst ergeben (Outside-In-Perspektive). Die aus der Outside-in-Perspektive abgeleiteten Risiken sind weitestgehend über das ERM in die konzernweite Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung integriert. Eine detaillierte Darstellung der identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken ist dem Nachhaltigkeitsbericht der FACC AG zu entnehmen.

In die Risikosteuerung fließen zudem zunehmend auch Environmental-, Social- und Governance-(ESG)-Aspekte ein, um frühzeitig auf mögliche Auswirkungen reagieren zu können und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu sichern.

8.10. Zusammenfassung

Die Gesamtrisikosituation der FACC AG ergibt sich aus den dargestellten Risikofeldern und deren Wechselwirkungen sowie aus der konzernweiten Aggregation und Konsolidierung der im ERM erfassten Einzelrisiken. Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen und Einschätzungen wird eine bestandsgefährdende Entwicklung im Geschäftsjahr 2026 als hinreichend unwahrscheinlich eingestuft.

9. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung (F&E), um sich mit neuartigen Anwendungen und Prozessen am Markt zu behaupten, die Anforderungen der Kunden auf immer bessere Art zu lösen und weitere Geschäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietärer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeitigen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Produkten eingegangen. Nicht zuletzt sollte hier ein gemeinsam mit Airbus gestartetes Forschungsunterfangen unter dem "Clean Aviation Europe EU Programm" genannt werden.

Im Geschäftsjahr 2025 wendete FACC 60 Mio. EUR bzw. knapp 7 Prozent ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unternehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Hauptansatz, um sich im Markt von Mitbewerbern zu unterscheiden. FACC beschäftigt sich intensiv mit der effizienten Fertigung von Faserverbundkomponenten sowie deren Einfluss auf die CO2-Bilanz, um die Erreichung der geforderten Klimaziele zu unterstützen. Die Auseinandersetzung mit neuen Fertigungstechnologien, die eine hochratenfähige und klimafreundliche Produktion von Leichtbaukomponenten erlauben, ist Kernaufgabe der Forschungs- und Innovationsabteilung von FACC.

Generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen sowie Material- und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf folgende wesentliche Themen:

  • Ratenfähige Duroplast Fertigungsprozesse
  • Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse
  • Kabinenmaterialien auf Basis thermoplastischer- und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie
  • Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Patente und Preise

2025 wurden 5 Patente zur Anmeldung gebracht und für 45 Patente hat FACC eine Patenterteilung erhalten. Per Ende Dezember 2025 hielt FACC somit 571 aufrechte Patente bzw. Patentanmeldungen.

Zum bereits zweiten Mal in Folge wurde die FACC AG im Jahr 2025 von Embraer als Supplier of the Year ausgezeichnet. Auch von Comac wurde die FACC AG für den erfolgreichen Hochlauf der Produktion von C919-Komponenten mit einem Supplier of the Year Award besonders gewürdigt. Ein Meilenstein ist zudem der Aero Excellence™ Award in Bronze für das Werk 4 in Reichersberg: Damit zählt die FACC zum exklusiven Kreis von nur elf Luftfahrtunternehmen weltweit, die diesen neuen internationalen Standard für höchste Fertigungsqualität erfüllen. Auch als Arbeitgeberin setzt die FACC Maßstäbe – bestätigt durch die Auszeichnung als familienfreundliches Unternehmen sowie die Spitzenleistungen des "FACC Future Teams" beim WKO-Lehrlingswettbewerb.

Ratenfähige Thermoset Fertigungsprozesse

Auch im Jahr 2025 hat FACC den Backbone der Composite-Herstellung, faserverstärkte Duroplaste und zugehörige Prozesse, in Richtung Ratenfähigkeit, Technologieskalierung und Prozesszeitreduktion weiterentwickelt und den Technologiereifegrad weiter erhöht. Identifiziert wurde ein kabinentaugliches, brandbeständiges Epoxidharz-Prepreg-System, das die Oberflächengüte deutlich verbessert. Parallel erzielt FACC signifikante Fortschritte mit schnellhärtenden Struktur-Prepregs; deren Einsatz ist bereits in einem Kundenprojekt vorgesehen. Ergänzend wurden 2-Komponenten-RTM-Harzsysteme für Strukturbauteile weiterentwickelt, um Zykluszeiten zu verkürzen, robuste Injektions- und Aushärteprozesse sicherzustellen und die Serienfähigkeit vorzubereiten. Das Potenzial wurde im EU-Forschungsprojekt "UP-Wing" gemeinsam mit AIRBUS, DLR und HEXCEL demonstriert.

Thermoplastische Materialien und Fertigungsprozesse

FACC hat 2025 den eingeschlagenen Entwicklungspfad für faserverstärkte Thermoplaste konsequent fortgeführt und den Technologiereifegrad (TRL) thermoplastischer Fertigungsprozesse sukzessive erhöht. Thermoplastische Bauteile ermöglichen die wirtschaftliche Verbindung von Hochratenfähigkeit, Leichtgewicht und Kreislaufwirtschaft; erste einschlägige Anfragen für Struktur-, Triebwerks- und Kabinenanwendungen belegen die wachsende Marktnähe. In Zusammenarbeit mit OEMs wurden automatisierte Prozessschritte, darunter thermoplastbasierte Faserablage via Automated Fiber Placement und Pick&Place, vertieft und Prozessfenster validiert. Signifikante Fortschritte gelangen bei der Konsolidierung gewichtsoptimierter Laminatstrukturen (Tailored Blanks). Zusammen mit der etablierten Hochtemperatur-Konsolidier- und - Umformpresse können zentrale Fertigungsschritte inhouse abgebildet werden, ein weiterer Schritt zu höherem TRL, Prozessstabilität und industrieller Skalierbarkeit.

Kabinenmaterialien auf Basis Thermoplastischer- und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe.

Im Geschäftsjahr 2025 treibt FACC Innovationen entlang der Werkstoff- und Prozesskette voran. Im Fokus stehen thermoplastische Sandwichmaterialien, deren homogener Aufbau innovative Recyclingkonzepte und geschlossene Stoffkreisläufe ermöglicht. Neue Auslegungs- und Fertigungsstrategien heben die Produktionseffizienz, verkürzen Taktzeiten und verbessern die Umweltbilanz. Parallel erweitert FACC das Portfolio an Epoxidharzen zur Anwendung in der Kabine und setzen konsequent auf REACH-konforme Materialsysteme, um regulatorische Zukunftssicherheit mit erstklassiger Performance zu verbinden. Design-to-Cost, datenbasierte Materialauswahl und prozessintegrierte Qualitätsmethoden senken die Kosten ohne Kompromisse bei Funktionalität und Sicherheit. So stärkt FACC seine Technologieführerschaft im nachhaltigen Leichtbau und übersetzt Innovation gezielt in industrielle Wertschöpfung. Um die angestrebte CO2-Reduktion bewerten zu können, beschäftigt sich FACC des Weiteren mit der Erfassung von Daten für das anschließende Life-Cycle Assessment (LCA).

Leistbarer Leichtbau als Schlüsseltechnologie

Im Geschäftsjahr 2025 fokussiert die FACC-Forschung, Innovation und Technologie konsequent auf leistbaren Leichtbau. Als Schlüsseltechnologie ermöglicht er die Gewinnung neuer Kundenaufträge durch wettbewerbsfähige Kosten und kurze Industrialisierungszeiten. Schwerpunkte sind Design-to-Cost/-Sustainability, materialeffiziente Konstruktionen und ressourcenschonende Prozesse entlang der Wertschöpfungskette. Durch gezielte Materialeinsparung und die Nutzung hochperformanter Werkstoffe werden Gewicht, Kosten und Umweltwirkungen reduziert, ohne Leistungsanforderungen zu kompromittieren. Digitale Entwicklungsmethoden und effiziente Fertigung steigern Geschwindigkeit und Qualität von Konzept bis Serie. Strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungspartnern sichern Transfer in marktreife Lösungen und stärken FACC als Innovationspartner für nachhaltigen, kosteneffizienten Leichtbau.

Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundfertigung

Die F&E Aktivitäten fokussieren stark auf Automatisierung und Digitalisierung der Faserverbundproduktion zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Automated Fiber Placement (AFP) Prozess wird für die Fertigung komplexer Strukturbauteile benötigt und 2026 industriell skaliert, um reproduzierbare Qualität, kurze Durchlaufzeiten und effiziente Materialnutzung zu erreichen. Für kleinere Komponenten etabliert FACC Pick&Place-Lösungen mit kamerageführter Teilehandhabung zur sicheren, stabilen Serienfertigung. Die Digitalisierung der Aushärtegradmessung ermöglicht Inline-Qualitätsüberwachung, rückverfolgbare Prozessdaten und frühzeitige Fehlererkennung. Durch die Vernetzung der Daten mit weiteren Fertigungsparametern werden Stabilität, Effizienz und First-Time-Right-Quoten in der Herstellung von Faserverbundbauteilen weiter gesteigert. Diese Initiativen stärken Skalierbarkeit, Prozesssicherheit und Kostenführerschaft im Leichtbau und unterstützen eine wettbewerbsfähige Produktion.

10. MITARBEITER

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 3.907 Vollzeitäquivalente (FTE) (Vorjahr: 3.850 FTE).

In Österreich waren zum 31. Dezember 2025 3.074 FTE beschäftigt (Vorjahr: 3.059 FTE). Dies entspricht rund 78,7Prozent der gesamten Belegschaft des Konzerns (Vorjahr: 79,5 Prozent).

Arbeiter Angestellte Gesamt
Central Services 323 483 806
Aerostructures 766 183 949
Engines & Nacelles 341 112 453
Cabin Interiors 602 150 752
Tochtergesellschaften 504 400 904
FACC AG 0 43 43
Summe 2.536 1.371 3.907

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitarbeiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten waren zum Bilanzstichtag Staatsangehörige aus 56 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 45 Prozent der Belegschaft besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft, 14 Prozent kamen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft lag mit 30 Prozent weiterhin auf hohem Niveau. Der Frauenanteil in der Lehrlingsausbildung von FACC betrug 36 Prozent.

10.1. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiterin bei Mitarbeiterzufriedenheit

Eine motivierte und einsatzkräftige Belegschaft ist in Zeiten des allgemeinen Arbeitskräftemangels und generell in herausfordernden Zeiten unerlässlich.

Mitarbeiterbefragung

Im Zeitraum vom 30. September bis 14. Oktober 2025 wurde an allen österreichischen Standorten der FACC eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Ziel der Befragung war es, ein ehrliches und umfassendes Bild darüber zu gewinnen, wie die Mitarbeitende ihre tägliche Arbeit, die Zusammenarbeit im Unternehmen sowie die zentralen Rahmenbedingungen bei FACC wahrnehmen.

Insgesamt wurden 3.330 Mitarbeitende zur Teilnahme eingeladen, wobei eine Rücklaufquote von 38% erreicht wurde. Die Befragung wurde online in sechs Sprachen durchgeführt, um eine möglichst breite Beteiligung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Befragung werden Anfang 2026 vorliegen. Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, mit dem Ziel, die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die langfristige Bindung an FACC weiter zu stärken.

LIFE Program

Seit dem Jahr 2023 bietet FACC das Life Program an. Das LIFE Program besteht aus fünf Säulen: Vital LIFE, Career LIFE, Green LIFE, Family LIFE und Social LIFE. Hinter jeder Säule findet sich eine Vielzahl von Benefits zu unterschiedlichen Themen und Aktionen zur Erhaltung und Förderung von Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit für die Mitarbeiter:

Vital LIFE

Geboten werden vielfältige Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sowohl im physischen als auch im psychisch-mentalen Bereich. Mitarbeiter können unter anderem bei Impfaktionen gegen FSME und Grippe teilnehmen, Gesundheitsvorsorge im Rahmen von jährlichen Blutspendeaktionen oder auch jederzeit online abrufbare Fitnessvideos in Anspruch nehmen.

Career LIFE

Career LIFE stellt die Entwicklung von Mitarbeitern in den Mittelpunkt. So bietet etwa das Programm der Expertenkarriere Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Experten abseits der klassischen Managementkarriere. Dadurch werden Experten sichtbar im Unternehmen und erfahren gezielt Anerkennung für ihre Leistungen. In der Projektkarriere wurden zusätzlich auch Karrierewege im Projektmanagement definiert und transparent.

Green LIFE

Green LIFE stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. Neben einer Second Hand Verkaufsplattform haben Mitarbeiter auch die Möglichkeit, Fahrräder oder E-Bikes zu leasen und so von steuerlichen Vorteilen zu profitieren:

Seit Juni 2022 bietet FACC ihrer Belegschaft an, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. FACC will mit der Aktion "Jobrad" mehr nachhaltige Bewegung in den Berufsalltag bringen. Die Mitarbeiter können dazu beim Fahrradhändler ein Rad ihrer Wahl aussuchen und zwischen mehreren Leasing- und Versicherungsvarianten wählen. Der Vorteil liegt darin, dass die Leasingrate bei Abzug durch FACC im Rahmen der Personalverrechnung steuermindernd abgerechnet wird.

FACC setzt nicht nur in der Luftfahrt auf nachhaltige Technologien und Mobilitätskonzepte, sondern auch beim alltäglichen Berufsverkehr. So wurde in Kooperation mit dem OÖV eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Firmenstandortes in St. Martin errichtet und die Abfahrzeiten mit den Schichtzeiten koordiniert, sodass Mitarbeitern die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur und von der Arbeit ermöglicht wird.

Family LIFE

In puncto Flexibilität möchte FACC gerade auch den berufstätigen Mitarbeitern den Spagat zwischen Job und Familie erleichtern. Es gibt sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze in den FACC Kids Clubs. Neben St. Martin i. I. besteht auch ein Kids Club in Ried i. I., um noch mehr gute Betreuungsplätze für die Kinder von Crew-Mitgliedern bereithalten zu können. Darüber hinaus beweist FACC größtmögliche Flexibilität, um persönliche und berufliche Bedürfnisse bestmöglich zu vereinbaren, dazu gehören unter anderem die Elternteilzeit und der Papamonat sowie flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, etc.

Immer wichtiger werden in diesem Zusammenhang auch die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. Auch hier hat FACC sehr früh erkannt, dass hochflexible Modelle attraktiv für die Belegschaft und potenzielle neue Crew-Mitglieder sind. Deshalb bietet FACC neben einer Gleitzeitregelung für Angestellte und neben der Möglichkeit zur Einarbeitung von Fenstertagen bis zu zehn Gleittage oder sogar bis zu 15 Gleit-Freitage an. Zudem gilt bei FACC eine besonders flexible Home-Office-Regelung: Arbeiten zuhause liegt allein in der Absprache zwischen Mitarbeiter und Führungskraft und unterliegt sonst, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, keiner Limitation. Im Geschäftsjahr 2025 verbrachten FACC-Mitarbeiter 33.774 Tage im Home Office. Darüber hinaus ermöglicht FACC eine Vielzahl an Teilzeitarbeitsmodellen, die besonders von Personen mit Kinderbetreuungsaufgaben oder zur beruflichen Weiterentwicklung genutzt werden.

Aufgrund des bisherigen Engagements und gleichzeitig als Weichenstellung für die Zukunft hat FACC im Herbst 2024 den Zertifizierungsprozess zur Erlangung des staatlichen Gütezeichens "berufundfamilie" durchlaufen. Unter Miteinbeziehung von Vertretern der Belegschaft sowie der Führungskräfte wurden die bestehenden Maßnahmen beleuchtet sowie Schwerpunkte für die Zukunft definiert. Im Dezember 2024 wurde seitens des Audit-Kuratoriums das Grundzertifikat "berufundfamilie" erteilt, welches bis 4. Dezember 2027 gültig ist.

Social LIFE

Um zu den Besten zu gehören, braucht es Engagement, Teamspirit und Innovationsgeist. FACC will mit ihren Mitarbeitern nicht nur Erfolge erreichen, sondern diese auch gemeinsam feiern. So gibt es neben dem Team-Award Leonardo, der jährlich die besonderen Teamleistungen auszeichnet, diverse Mitarbeiter-Events wie z B. eine Weihnachtsfeier, sowie Pausenbereiche und Kantinen.

10.2. Personalentwicklung und -förderung

Academy

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Belegschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2025 in Summe 746 interne Trainings organisierte, an denen 8.126 Beschäftigte teilnahmen. Darüber hinaus fanden über 50 externe FACC-Trainings statt, in denen mehr als 550 Mitarbeiter geschult wurden. Mit über 30 durchgeführten Sprachtrainings fördert FACC gezielt die Integration der internationalen Mitarbeitenden.

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Belegschaft verantwortungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte werden auch durch interne Entwickler erstellt, um das Spektrum gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuzuschneiden. Neben den bereits bestehenden E-Learnings wurde auch 2025 das Angebot weiter ausgebaut. Im Vergleich zum Vorjahr, konnten die online Lernstunden verdoppelt werden. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Damit sichergestellt ist, dass die Belegschaft sämtliche Anforderungen für ihren Job erfüllt, hat FACC darüber hinaus ihre Trainingsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die internationalen Standorte in kontinuierlicher Überarbeitung. Der sogenannte "LSO-Lerner"/ "Manager Self Service" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Crew-Mitglied zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht, zusätzlicher Schulungsbedarf kann jederzeit bei der FACC Academy gemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue spezifische Ausbildungen für Vorgesetzte im Arbeiterbereich, Führungskräfte oder im Projektmanagement tätige Angestellte.

Auch die Lernatmosphäre wurde in der neuen FACC Academy adaptiert, ausgebaut und kontinuierlich verbessert und angepasst. Vier Schulungsräume mit modernster Präsentationstechnik, ein helles Atrium und eine Videowall für Events sorgen für den perfekten Lernbetrieb. Ein hervorragend ausgebildetes Trainerteam bringt neue und bestehende Crew-Mitglieder auf die höchste Know-how Stufe. Neu eintretende Kollegen starten mit dem Onboarding direkt in der Academy und werden je nach Ausbildungszweig bis zu zwei Wochen durchgehend unterrichtet.

Entwicklungspfade

Für die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeiter ebenso wie für den Erfolg des Unternehmens ist es wichtig, dass Know-how und Talente der Crew möglichst gut eingebracht und angewendet werden können. Die unterschiedlichen Qualifikationen und Stärken der Mitarbeiter werden in drei Entwicklungswegen gebündelt:

Management-Laufbahn:

Hier kommt es vor allem auf die Führungsqualitäten, das proaktive strategische Denken, die Breite des Handlungsspielraums und den Impact auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg an.

Experten-Laufbahn:

Ein hohes Maß an Expertise, Fachwissen, Erfahrung, Eigenständigkeit und Verantwortung im jeweiligen Fachgebiet zeichnet Mitarbeiter in diesem Bereich aus.

Projekt-Laufbahn:

Die Bedeutung und Größe des Projekts sowie die Rolle, die man im Projekt einnimmt, stehen hier genauso im Vordergrund wie Organisationstalent und Flexibilität.

Die Umsetzung der Entwicklungspfade und die entsprechende Zuordnung der Angestellten in die jeweiligen Stufen wurde Mitte 2022 gestartet. Aufgrund der jährlich stattfindenden Review-Gespräche ist dies ein fortlaufender Prozess.

Employer Branding

Der Fokus im Bereich Employer Branding lag 2025 neben dem konstanten Ausbau der Arbeitgeber-Marke vor allem auf der Ansprache und dem Recruiting von Arbeitskräften im Produktionsbereich. Dabei wurden verschiedene Recruitingplattformen zum Einsatz gebracht und die Zusammenarbeit mit externen Partnern forciert.

Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder forschungsnahen Institutionen wurden fortgeführt, sodass FACC rasch die richtigen Personen und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.

Im Bereich Social Media wurden mit Erfolg die gängigsten unterschiedlichen Plattformen mit verschiedene Video-Kampagnen bespielt. Zusätzlich wird im Social Media-Recruiting auch auf KI-Tools gesetzt, die das Targeting noch präziser umsetzen.

Neue Recruiting Software

Weiters wurde eine neue Recruiting Software eingeführt und erfolgreich etabliert. Diese hat einen positiven Effekt sowohl auf die Employee Journey als auch auf die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen, die erheblich erleichtert wurde.

Das Onboarding-Programm wird laufend adaptiert. U.a. wurde eine Onboarding Journey über die interne Kommunikationsplattform Space App eingeführt, mit dem Ziel den Einstieg ins Unternehmen zur erleichtern und die Integration zu fördern.

Teamgeist

Im vergangenen Jahr wurden außerdem zahlreiche Initiativen gesetzt, um den internen Zusammenhalt zu fördern. Ein besonderer Fokus lag dabei auf Maßnahmen, die Teamgeist, kulturellen Austausch und persönliche Vernetzung unterstützen.

Als wichtige interne Veranstaltungen sind die jährliche Weihnachtsfeier und die Jubilarfeier hervorzuheben. 2025 wurden rund 270 Mitarbeiter für insgesamt 4.565 Jahre Erfahrung geehrt und gefeiert. Mit mehr als 1.300 Anmeldungen war auch die diesjährige Weihnachtsfeier wieder ein voller Erfolg. Ein Fixpunkt im Rahmenprogramm der Weihnachtsfeier ist der begehrte Leonardo-Team-Award, der bereits zum 10. Mal verliehen wurde. Anlässlich dieses Jubiläums gab es einige Neuerungen. Eine davon wurde direkt auf der Weihnachtsfeier umgesetzt. Zum ersten Mal konnten auch die Mitarbeiter im Zuge eines Live-Votings ihren Leonardo Crew-Favorit wählen.

Ein zentrales Element waren die vielfältigen Sportevents, über die via SpaceApp informiert wurde und zu deren Teilnahme die Mitarbeiter motiviert wurden. Ob gemeinsame Läufe oder andere sportliche Freizeitaktivitäten – diese Formate tragen maßgeblich dazu bei, den Teamspirit zu stärken, bereichsübergreifende Kontakte zu fördern und ein aktives, gesundheitsbewusstes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Mit diesen Maßnahmen werden klare Akzente für ein wertschätzendes, inklusives und gemeinschaftlich geprägtes Arbeitsumfeld gesetzt, das die Unternehmenskultur nachhaltig stärkt.

Young Talents

Für Kinder und Jugendliche bis 13 Jahre wird zwei Mal im Jahr in Kooperation mit der Industriellenvereinigung ein "Kindertag der Industrie" angeboten, bei dem schon die Kleinsten in die Welt der Luftfahrt, Leichtbau und MINT-Berufe eingeführt werden.

Auch das Masterprogramm für Studierende kam wieder bewährt zum Einsatz. Es bietet Masterstudenten sehr flexible Arbeitszeiten und somit die Möglichkeit, Praxiserfahrung in der Luft- und Raumfahrt zu erlangen und eine enge Verbindung mit FACC aufzubauen.

Vor allem die Zusammenarbeit mit Schulen war eines der vorrangigen Employer Branding Ziele im letzten Jahr. Weiterhin werden die 3 Patenklassen gut betreut und es werden Projekte, Diplomarbeiten und Ferialpraktika vergeben. Weiters werden verschiedene Workshops für Schüler, wie z.B. Bewerbungstrainings, SAP Training, etc. angeboten, die den Karriereeinstieg erleichtern sollen.

Im Rahmen von Exkursionen diverser Bildungseinrichtungen (Schulen, Unis, FHs, etc.) hatten wir die Gelegenheit rund 500 Besucher bei uns zu begrüßen und einen Einblick in das Unternehmen zu bieten.

Das Projekt FACC HELD Drohne geht in die Abschlussphase. Im Rahmen dieses Projektes wurden Schüler der HTL Ried, HTL Andorf, HTL Braunau und HTL Vöcklabruck eingeladen, eine Paketdrohne zu entwickeln und zu produzieren. Die Schüler arbeiten in einem gemeinsamen schulübergreifenden Team zusammen, wobei jede Schule einen fachlichen Schwerpunkt übernimmt. Das Projekt beinhaltet

zwei Praktika sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit. Im Herbst hat der Testflug der Drohne erfolgreich stattgefunden. Das HELD Drohnen Projekt ist für FACC eine gute Möglichkeit, die Bekanntheit in den Schulen zu festigen.

10.3. Global Family

Als internationales Unternehmen, mit einer Belegschaft aus 56 Ländern, legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, absolviert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität.

International Cafés

Mehrmals jährlich bietet dieses Format einen offenen, informellen Rahmen, um über kulturelle Besonderheiten in Österreich, alltagsrelevante Themen sowie Fragen rund um das Ankommen und Arbeiten im neuen Umfeld zu sprechen. Das International Café unterstützt nicht nur die soziale Integration, sondern schafft auch Raum für Austausch, Verständnis und interkulturelle Vernetzung.

Zudem werden individuelle und maßgeschneiderte Informationen und Lösungen für alle Aspekte des täglichen Lebens durch eine Kooperation mit dem Verein "Initiative Lebensraum Innviertel" bereitgestellt. Der Themenschwerpunkt jeder Veranstaltung richtet sich nach den Bedürfnissen und Wünschen der internationalen Belegschaft.

10.4. Interne Nachwuchsvorsorge

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrlingsausbildung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2025 in Summe 51 Lehrlinge in zehn verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehrlingsausbildung trägt das Unternehmen das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb", welches vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wurde.

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metalltechnik mit Hauptmodul Zerspanungstechnik, Kunststoffverfahrenstechnik, Faserverbundtechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik, Applikationsentwicklung – Coding, Einkauf und Betriebslogistik. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Möglichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

Mit dem "FACC Future Team" setzt FACC langfristig auf Nachwuchs. Um in diesem umkämpften Markt zu bestehen, sind die bewährten Anreize für Lehrlinge u. a. sieben Wochen Urlaub, Gratismittagessen, Prämien für erfolgreiche Berufsschulabschlüsse, u. v. m.

10.5. FACC-Stipendium

Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" an der FH-Wels erstmals ein FACC-Stipendium vergeben. Für 2025 konnten wieder zwei neue Studierende für diesen Studiengang gewonnen werden. Die Studierenden werden mit monatlichen finanziellen Zuwendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an. In Summe bietet FACC nun sechs Studenten des Leichtbau- und Composite Lehrgangs der FH-Wels ein Stipendium an.

10.6. Diversity

Die Bedeutung von Diversität und Internationalität als Erfolgsfaktoren in Unternehmen ist unbestreitbar. Die Vielfalt von über 50 Nationen bringt eine Fülle von unterschiedlichen Perspektiven und Anforderungen mit sich, welcher sich FACC bewusst ist.

Ein Fokus auf die Aspekte des lebensphasengerechten Arbeitens ermöglicht nicht nur Vielfalt in der Belegschaft, sondern eröffnet gleichzeitig Chancen für Wachstum in Zeiten des Fachkräftemangels. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei FACC vervielfacht: Im Vordergrund stehen Flexibilität für die Beschäftigten sowie neue Ansätze, die es auch Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, Führungspositionen zu übernehmen.

Neben Gleitzeit und Home Office wird beispielsweise Eltern angeboten, ihre Arbeitszeiten aufeinander abzustimmen. Mit sogenannten gegengleichen Schichten besteht diese Möglichkeit nun auch für Produktionsmitarbeiter.

Jobsharing

Beim Jobsharing werden z. B. Quer- bzw. Umsteigern, Karenzrückkehrern oder Personen in Weiterbildung hochflexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung angeboten. Dabei geht es auch um Ältere, um aus dem Unternehmen Ausscheidende und darum, ihr Wissen und ihre Erfahrung durch innovative Angebote und Arbeitsmodelle in der Organisation zu halten.

Frauenförderung

Das Mentoring Programm richtet sich an Schülerinnen der 4. HTL-Klassen. FACC ist in bewährter Weise bei diesem Programm vertreten und bietet aktuell zwei Schülerinnen der HTL Andorf einen FACC-internen Mentor, der den jungen Frauen als Sparringpartner zur Verfügung steht. Weiters bietet FACC den Teilnehmerinnen ein Praktikum im Sommer sowie die Möglichkeit einer Diplomarbeit.

FACC Wings for Women

Im September 2023 gelang der großartige Start des FACC Wings for Women-Netzwerkes mit einer Auftaktveranstaltung, an der rund 130 Personen teilgenommen haben. Ziel des Netzwerkes ist die Förderung der Chancengleichheit, Female Empowerment und Frauen für Führungspositionen zu begeistern. Im Rahmen des Netzwerkes werden pro Jahr mehrere Veranstaltungen angeboten, bei denen durch Impulse von Experten, Workshops und Networking-Möglichkeiten gezielte Inputs zur beruflichen Förderung von Frauen erfolgen. So wurden seit der Gründung 2024 neben Veranstaltungen bei FACC vor Ort mit Workshops und KeyNotes auch Kooperationen in der Umgebung genutzt, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu interessanten Themen (z. B. Finanzthemen speziell für Frauen) zu ermöglichen.

Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Entwicklung einer vielfältigen und inklusiven Unternehmenskultur bei, sondern stärken nachhaltig die Innovationskraft, die Positionierung des Unternehmens als attraktive Arbeitgeberin für sowohl Bewerber als auch für die bestehenden Mitarbeiter und letztlich den Erfolg auf globaler Ebene. Als besondere Auszeichnung erhielt FACC Wings for Women dafür den Preis des Landes Oberösterreich "Starke Frauen. Starkes Land".

Mit der Wingman-Kampagne wurde bewusst auf die Einbindung der Führungskräfte zur Potentialidentifikation und -förderung gesetzt. Unternehmensintern wurden männliche Role Models gewonnen, um das Thema Chancengleichheit und Potentialförderung voranzutreiben. Die Einführung von sogenannten Wingman spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Gleichstellung im Unternehmen, da sie als wertvolle Multiplikatoren und Mentoren fungieren.

11. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

12. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

12.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist FACC verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß § 82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten Investitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind mit dem Vorstand abzustimmen. Über das Budget hinausgehende Investitionen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

12.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital der FACC AG belief sich zum 31. Dezember 2025 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 31. Dezember 2025 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indirekt mit 55,5 Prozent an FACC beteiligt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 Prozent hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien zum Stichtag 31. Dezember 2025 betrug 44,5 Prozent oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

12.3. Genehmigtes Kapital

In der 9. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2023 wurde ein Beschluss zum Widerruf, der in der 5. ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und / oder Sacheinlagen, um bis zu EUR 9.000.000,00 zu erhöhen. Gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt, unter Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der am 08.05.2023 beschlossenen Satzungsänderung im Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Barund / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 19.895.000,00 -- durch Ausgabe von bis zu 19.895.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

12.4. Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen, welches am 29.11.2024 ausgelaufen ist. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.05.2025 wurde das bedingt genehmigte Kapitel erneut beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten bedingten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

12.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 Prozent des jeweils geltenden Grundkapitals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu einem Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

12.6. Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2025 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Aktionären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garantin (die FACC AG) erlangt, oder
  • die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kontrolliert.

13. AUSBLICK

13.1. Der zivile Luftfahrtmarkt

Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Luftfahrt

Die Luftfahrtbranche setzte 2025 ihren Wachstumskurs fort. Weltweit reisten laut IATA rund 5,2 Milliarden Passagiere, was einem neuen Allzeithoch entspricht. Die durchschnittliche Sitzplatzauslastung stieg leicht auf rund 84 Prozent, während die verkehrsbezogenen Personenkilometer (RPK) im Vergleich zu 2024 um 5,8 Prozent zunahmen. Besonders stark wuchs erneut der Verkehr in der Asien-Pazifik-Region, angetrieben durch den Ausbau internationaler Strecken. Bis zum Jahr 2044 benötigt der Markt gemäß aktuellen Analysen der OEMs rund 43.420 neue und effiziente Flugzeuge.

Branchenausblick 2026 – Raten steigen weiter, Verfügbarkeit von Triebwerken steuert Flugzeugbauraten

Für das Geschäftsjahr 2026 wird erwartet, dass die Luftfahrtbranche ihren Wachstumskurs fortsetzt. Das anhaltende Nachfragewachstum in der gesamten Branche geht mit einem weiterhin dynamischen Umfeld einher. Die Lieferketten im Bereich Luftfahrt bleiben trotz der jüngsten Entspannung bei einigen Komponenten bis mindestens 2027 unter Druck. Engpässe gibt es aktuell insbesondere bei den Triebwerksherstellern.

Alle Kunden der FACC kommunizieren ein weiters Ansteigen der Bedarfe im Jahr 2026.

13.2. FACC-Konzern

Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2026

Das Langfrist-Orderbuch ist mit über 6 Milliarden USD auf einem historischen Höchststand und sichert eine hohe Auslastung für die kommenden Jahre. Dies ist ein starkes Fundament für die nächsten Jahre, mit dem die FACC das zukünftige Wachstum gut planen kann.

Zwar stellen die eingeschränkte Verfügbarkeit kritischer Flugzeugsysteme – insbesondere von Triebwerken – weiterhin zentrale Themen für die zivile Luftfahrtindustrie dar, die FACC-Einschätzungen für das Geschäftsjahr 2026 berücksichtige diese Effekte, die Umsatzplanung basiert auf konservativen Annahmen. Das FACC-Management beobachtet die Entwicklungen bei OEM-Bedarfen und der globalen Supply Chain genau und kann bei Bedarf frühzeitig und flexibel reagieren. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld war im Geschäftsjahr 2025 weiterhin von hoher Dynamik geprägt. Die hohen Standortkosten in Europa, insbesondere in Österreich, führten zu spürbaren Kostensteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auch die FACC blieb von diesen inflationären Effekten nicht unberührt. Durch vorausschauendes Kostenmanagement, laufende Effizienzsteigerungsmaßnahmen sowie eine konsequente Steuerung unserer Beschaffungs- und Preisstrategie konnten die Auswirkungen abgefedert werden.

Positive Effekte des Effizienzprogramms CORE

Der Vorstand hat im 4. Quartal 2024 ein Effizienzsteigerungsprogramm beschlossen. Dieses Programm umfasst fünf Teilprojekte, die gemeinsam bis zum Ende des Jahres 2026 zu einer deutlichen Verbesserung der operativen Profitabilität (EBIT) sowie des operativen Cashflows führen sollen. Die fünf Teilprojekte sind:

  • Effizienzsteigerung in der Produktion durch Nutzung der Lernkurveneffekte und die damit verbundenen Produktivitätserhöhungen, Prozessverbesserungen, Steigerung der Auslastung in Kroatien und der weiteren Stabilisierung der Supply Chain.
  • Anpassungen der Verkaufspreise zur teilweisen Kompensation von Inflationskosten.
  • Preissenkungen bei Lieferanten durch Neuvergabe von Verträgen, Nachverhandlungen bestehender Verträge, Verlagerung von Supply Chains in wettbewerbsfähige Regionen sowie Fortführung der C.O.M.P.E.T.E-Initiativen aus den Vorjahren.
  • Reduktion allgemeiner Sach- und Fixkosten durch Implementierung eines klassischen Sparprogramms.
  • Nachhaltige Reduktion der Lagerbestände durch Prozessverbesserungen im Verlauf der gesamten Wertschöpfungskette mit Unterstützung eines externen Beratungshauses.
  • Alle angesprochenen Kategorien tragen bereits zur Ergebnisverbesserung im Jahr 2025 bei. Größere Herausforderungen bestehen insbesondere noch im Bereich der Materialkosten. Hier arbeitet das Management intensiv an einer Restrukturierung der internationalen Supply-Chain, um auch hier die gesetzten Ziele erreichen zu können. Die Wirksamkeit des CORE Programms wird auch dadurch unterstrichen, dass erstmals seit mehreren Jahren alle drei Divisionen positive operative Ergebnisse (EBIT) erwirtschaftet haben.

CORE wird FACC auch das Geschäftsjahr 2026 begleiten und bestimmen. Die übergeordnete Zielsetzung der FACC ist auch für das Jahr 2026 eine weitere nachhaltige Steigerung der operativen Profitabilität in allen Divisionen sowie des Free Cashflows, um das Finanzprofil des Konzerns weiter zu verbessern.

Das FACC-Management rechnet weiterhin mit einem Umsatzanstieg in sämtlichen Geschäftssegmenten. Die anhaltend hohe weltweite Nachfrage nach neuen Flugzeugen bleibt unverändert zu den Vorjahren führt jedoch dazu, dass sowohl die OEMs als auch die nachgelagerten Tier-1-Zulieferer weiterhin mit der Stabilisierung der Lieferkettensituation beschäftigt sind. Zwar hat sich diese im Vergleich zu den letzten Jahren verbessert, das FACC Management geht jedoch auch für 2026 noch einer hohen Dynamik in der Lieferkette aus. Zusätzlich verstärken geopolitische Spannungen die allgemeine Unsicherheit. FACC begegnet dieser komplexen Lage mit agilen Organisations- und Planungsmodellen, um die Lieferfähigkeit gegenüber den Kunden jederzeit sicherzustellen, unter anderem durch eine verstärkte Local-for-Local-Produktion.

Als weiterhin stark wachsender Geschäftsbereich wird der Advanced Air Mobility-Bereich (AAM/Drohnen-Geschäft) angesehen. Insgesamt arbeitet FACC weiterhin mit vier Unternehmen an AAM-Projekten, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden.

Der Luftfahrtmarkt wächst somit und FACC wächst mit. In den nächsten fünf Jahren plant FACC:

  • Ca. 300 Mio. Euro Investitionen in Standorte, Technologien und Projekte
  • rund 1.500 neue Arbeitsplätze weltweit

Diese Investitionen müssen getätigt werden, um den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern. Es wird in die Erforschung und der Entwicklung neuer Technologien und Materialien investiert. FACC stellt so sicher seinen Kunden neue Leichtbausystem für die nächste Flugzeuggeneration anbieten zu können.

Um die Kapazitäten für das bestehende Geschäft und den Ratenhochlauf sicherzustellen, ist eine Erweiterung der Produktionsstandorte erforderlich. Im Geschäftsjahr 2026 wird ein Werkserweiterungsprojekt im Bereich Aerostructures in Österreich gestartet, um auch die bereits bestehenden Fertigungswerke, Maschinen und Testkapazitäten bestmöglich nutzen zu können. Insgesamt wird diese Investition mehr als 100 Millionen Euro betragen und sich über die Jahre 2026 bis 2029 verteilen.

Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet das Management der FACC auf Basis der allgemeinen Prognosen sowie der derzeit verfügbaren Kundenprognosen ein weiteres Umsatzwachstum im Bereich von 5 bis 15 Prozent. FACC beobachtet die Entwicklungen in der Supply-Chain genau, um etwaige negative Änderungen der Kundenabrufe frühzeitig antizipieren zu können. Das operative Ergebnis soll sich durch zu erwartende Skaleneffekte sowie durch Effekte aus dem Effizienzsteigerungsprogramm CORE weiter verbessern. Diese Prognose gilt unter der Voraussetzung, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen im Jahr 2026 nicht weiter verschlechtern und die von den FACC-Kunden übermittelten Planungsdaten nicht geändert werden.

Ried im Innkreis, am 9. März 2026

Robert Machtlinger e.h. Vorsitzender des Vorstands

Florian Heindl e.h. Mitglied des Vorstands

Tongyu Xu e.h. Mitglied des Vorstands