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Fabasoft AG Audit Report / Information 2019

Jun 4, 2019

9319_10-k_2019-06-04_0166dc7d-70e1-42c7-b216-777cf2731f7f.pdf

Audit Report / Information

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Jahresfinanzbericht 2018/2019

INHALTSVERZEICHNIS

I. Konzernabschluss Fabasoft AG
Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung 4
Konzerngeldflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 6
Anhang zum Konzernabschluss 8
Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 42
Bestätigungsvermerk 64
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 70
II. Jahresabschluss Fabasoft AG
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung 72
Anhang zum Jahresabschluss 75
Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 88
Bestätigungsvermerk 110
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 114
III. Bericht des Aufsichtsrates 115

KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2019

Aktiva in TEUR AZ 31.03.2019 31.03.2018
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 5.1.1. 5.764 4.564
Immaterielle Vermögenswerte 5.1.2. 147 88
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 5.1.3. 0 169
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.1.3. 169 0
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 5.1.4. 476 0
Aktive latente Steuern 5.1.5. 460 410
7.016 5.231
Kurzfristige Vermögenswerte
Liefer- und sonstige Forderungen 5.2.1. 11.640 8.635
Ertragsteuerforderungen 5.2.1. 3 0
Liquide Mittel 5.2.2. 33.170 27.528
44.813 36.163
Summe Aktiva 51.829 41.394
Passiva in TEUR AZ 31.03.2019 31.03.2018
Eigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 5.3. 11.000 11.000
Kapitalrücklagen 5.3.1. 15.190 15.190
Eigene Aktien 5.3.2. -2.013 -2.013
Sonstige Rücklagen -818 -689
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung 346 291
Kumuliertes Ergebnis 3.165 -923
26.870 22.856
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner 936 563
27.806 23.419
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Abfertigungen 5.4.1. 3.225 2.976
Passive latente Steuern 5.1.5. 511 456
3.736 3.432
Kurzfristige Schulden
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 5.5.1. 5.673 4.132
Ertragsteuerverbindlichkeiten 1.863 1.468
Vertragsverbindlichkeiten / Abgegrenzte Erträge 5.5.2. 12.751 8.943
20.287 14.543
Summe Passiva 51.829 41.394

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

in TEUR AZ 2018/2019 2017/2018
Umsatzerlöse 6.1. 40.279 31.959
Sonstige betriebliche Erträge 6.2. 129 9
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen -1.038 -1.077
Personalaufwand 6.3. -19.524 -16.688
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 6.4. -2.580 -1.802
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.5. -8.348 -7.151
Betriebsergebnis 8.918 5.250
Finanzerträge 6.6. 23 125
Finanzaufwendungen 6.6. -2 -2
Ergebnis vor Ertragsteuern 8.939 5.373
Ertragsteuern 6.7. -2.449 -1.436
Jahresergebnis 6.490 3.937
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung 55 -38
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Neubewertungseffekte Abfertigungen abzüglich latenter Steuern -120 -59
Sonstiges Ergebnis -65 -97
Gesamtergebnis 6.425 3.840
Jahresergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 5.886 3.671
Nicht beherrschende Anteilseigner 604 266
Gesamtergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 5.821 3.574
Nicht beherrschende Anteilseigner 604 266
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis,
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)
unverwässert 9.1.1. 0,55 0,37
verwässert 9.1.2. 0,55 0,37
KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019
---------------------------------------------------------- -- -- -- -- --
in TEUR AZ 2018/2019 2017/2018
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Betriebsergebnis 8.918 5.250
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 6.4. 2.580 1.802
Effekte aus Währungsumrechnung -4 239
Veränderung von langfristigen Rückstellungen 249 302
Neubewertungseffekte Abfertigungen 2.12. -160 -79
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen
nicht-finanziellen Vermögenswerten
5.1.4. -265 0
Verluste/Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen 2 -3
11.320 7.511
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen
(ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung)
-3.005 -2.524
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten
(ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung)
1.541 418
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten / Abgegrenzten Erträgen 3.770 2.983
2.306 877
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 13.626 8.388
Vereinnahmte Zinsen 0 1
Erhaltene Förderungen Forschungsprojekte 38 38
Gezahlte Ertragsteuern -2.067 -498
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 11.597 7.929
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 5.1.1.
5.1.2.
-3.839 -2.959
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
3 4
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -3.836 -2.955
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Kauf von eigenen Aktien 5.3.2. 0 -925
Kapitalerhöhung abzüglich Kapitalerhöhungskosten 0 11.895
Dividendenausschüttung -1.930 -1.758
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner -267 -2.750
Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilseignern 0 240
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -2.197 6.702
Veränderung der liquiden Mittel 5.564 11.676
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel 27.528 16.000
Effekte aus Wechselkursänderungen 78 -148
Zunahme 5.564 11.676
Endbestand der liquiden Mittel 5.2.2. 33.170 27.528
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
in TEUR AZ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Eigene
Aktien
Sonstige
Rück
lagen
Ausgleichs
posten aus
Währungs
umrechnung
Kumu
liertes
Ergebnis
Gesamt Anteil
der nicht
beherr
schenden
Anteils
eigner
Eigen
kapital
gesamt
Stand am
am 31. März 2017*
10.000 4.295 -1.088 -630 329 -253 12.653 223 12.876
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -59 -38 0 -97 0 -97
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 3.671 3.671 266 3.937
Gesamtergebnis 0 0 0 -59 -38 3.671 3.574 266 3.840
Dividende 0 0 0 0 0 -1.758 -1.758 0 -1.758
Transaktionen mit
nicht beherrschenden
Anteilseignern
0 0 0 0 0 -2.585 -2.585 75 -2.510
Kapitalerhöhung
abzüglich
Kapitalerhöhungskosten
1.000 10.895 0 0 0 0 11.895 0 11.895
Kauf
eigener Aktien
0 0 -925 0 0 0 -925 0 -925
Stand am
31. März 2018*
5.3. 11.000 15.190 -2.013 -689 291 -923 22.856 563 23.419

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
in TEUR AZ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Eigene
Aktien
Sonstige
Rück
lagen
Ausgleichs
posten aus
Währungs
umrechnung
Kumu
liertes
Ergebnis
Gesamt Anteil
der nicht
beherr
schenden
Anteils
eigner
Eigen
kapital
gesamt
Stand am
31. März 2018*
11.000 15.190 -2.013 -689 291 -923 22.856 563 23.419
Erstanwendung
IFRS 9
2.1.1. 0 0 0 -9 0 9 0 0 0
Erstanwendung
IFRS 15
2.1.1. 0 0 0 0 0 120 120 38 158
Stand am
1. April 2018
11.000 15.190 -2.013 -698 291 -793 22.977 601 23.578
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -120 55 0 -65 0 -65
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 5.886 5.886 604 6.490
Gesamtergebnis 0 0 0 -120 55 5.886 5.821 604 6.425
Dividende,
Ausschüttungen
0 0 0 0 0 -1.930 -1.930 -267 -2.197
Stand am
am 31. März 2019
5.3. 11.000 15.190 -2.013 -818 346 3.165 26.870 936 27.806

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2019

1) Grundlegende Informationen

Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von Fabasoft sorgen für das einheitliche Erfassen, Ordnen, sichere Aufbewahren und kontextsensitive Finden aller digitalen Geschäftsunterlagen.

Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985). Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2018 bis 31. März 2019.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung

Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet werden.

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.

2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

Standard Inhalt Anzuwenden
auf neue
Geschäftsjahre ab
IFRS 9 Finanzinstrumente Januar 2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Januar 2018
IFRS 15 Klarstellung zu Erlöse aus Verträgen mit Kunden Januar 2018
IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 Januar 2018
AIP 2014-2016
(IFRS 1, IAS 28)
Änderungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards" und IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen"
Januar 2018
IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter
Vergütung
Januar 2018
IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Januar 2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen Januar 2018

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Dies hat jedoch mit Ausnahme der nachstehenden Erläuterungen zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.

IFRS 9

"Finanzinstrumente" befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Version des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" mit Ausnahme der Option, das Hedge Accounting unter IAS 39 (vorläufig) beizubehalten. Zudem wurden die Vorschriften von IFRIC 9 "Neubeurteilung eingebetteter Derivate" in IFRS 9 integriert. IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL). Die Klassifizierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich beim erstmaligen Ansatz das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes aufgrund von Änderungen des eigenen Kreditrisikos nunmehr im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. Dabei ist anzumerken, dass für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factoring verkauft werden und die Kriterien für die Ausbuchung gemäß IFRS 9 erfüllen, das Geschäftsmodel "Hold to collect" nicht angewendet werden darf. Unter diesen Umständen kann eines von zwei Geschäftsmodellen angemessen sein, abhängig von den Umständen im Einzelfall: "Hold to collect and sell" oder "Selling". Falls ein Portfolio so unterteilt werden kann, dass es erkennbar ist, welche Forderungen im Rahmen des Factoring verkauft werden und welche nicht, sind zwei Geschäftsmodelle - "Hold to collect" und "Selling" – anzuwenden. Der Konzern verkauft keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Factoring.

Basierend auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns ergaben sich folgende Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss:

Klassifizierung und Bewertung

Liquide Mittel und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Aus einer Umstellung der Ermittlung der Wertberichtigung auf das Expected Credit Loss Model ergaben sich für diese Instrumente keine Umwertungserfordernisse (siehe Verweise auf Wertminderungen unten stehend).

Investmentzertifikate, die bislang als zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere klassifiziert wurden, erfüllen das Zahlungsstromkriterium nicht und sind daher als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu klassifizieren und werden demnach als sonstige finanzielle Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen. Es wurden Beträge, die den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen waren und die bisher im sonstigen Ergebnis ausgewiesen wurden, in den Eröffnungsbestand des kumulierten Ergebnisses umgegliedert. Das kumulierte Ergebnis wurde dadurch um TEUR 9 erhöht.

Weiters ergeben sich keine Auswirkungen auf die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns, da keine Verbindlichkeiten, die zur Kategorie FVPL designiert wurden, bestehen. Nachdem die Abgangsregeln des IAS 39 in IFRS 9 fortgeführt werden, ergaben sich hier ebenfalls keine Änderungen.

Wertminderung

Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss Model) vor, welches das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt. Es gilt für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden, vertragliche Vermögenswerte nach IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen und bestimmte Finanzgarantien.

Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2019 bestand lediglich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 3. Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen Effekte. Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten.

Auch unter Berücksichtigung der zukunftsbezogenen Informationen ergeben sich betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.

Aus der Bilanzierung nach IFRS 9 ergaben sich somit insgesamt keine wesentlichen Effekte.

Der neue Standard enthält auch erweiterte Angabepflichten und Änderungen in der Darstellung, die die Art und den Umfang der Angaben des Konzerns betreffend Finanzinstrumente ändern.

Fabasoft hat den neuen Standard rückwirkend ab dem 1. April 2018 angewendet, unter Berücksichtigung der gemäß dem IFRS 9 zulässigen praktischen Erleichterungen. Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurden nicht angepasst.

IFRS 15

"Erlöse aus Verträgen mit Kunden" regelt die Erlösrealisierung und ersetzt somit IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Umsatzerlöse", SIC 31 "Umsatzerlöse – Tausch von Werbedienstleistungen", IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", IFRIC 15 "Verträge über die Errichtung von Immobilien" sowie IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden". Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor. IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen.

Fabasoft hat ein Projekt mit dem Ziel der Ermittlung der quantitativen und qualitativen Auswirkungen des IFRS 15 auf die Erlösrealisierung des Konzerns durchgeführt. Das Projekt setzte sich im Wesentlichen aus den folgenden Projektschritten zusammen:

  • Identifizierung und Analyse der wesentlichen Umsatzquellen
  • Durchführung von Workshops, Bestimmung der wesentlichen Bereiche bzw. Business Areas mit potenziellen Unterschieden zwischen den alten und neuen Grundsätzen der Erlösrealisierung
  • Review einer Stichprobe von Verträgen für jede Business Area

Die folgenden Auswirkungen auf Ansatz und Ausweis von Umsatzerlösen auf einer Business Area übergreifenden Ebene von Fabasoft wurden identifiziert:

• Vertragsgewinnungskosten:

Durch die Anwendung von IFRS 15 sind Aufwendungen in Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (sog. "Vertragsgewinnungskosten") als Vermögenswert zu aktivieren. Die Vertragsgewinnungskosten werden unter den sonstigen Vermögenswerten aktiviert und sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Vertragsgewinnungskosten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, abzuschreiben.

Im Zuge der Übernahme der neuen Regelungen von IFRS 15 war zum 1. April 2018 eine Anpassung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden erforderlich. Im Geschäftsjahr 2018/2019 ergaben sich folgende Auswirkungen aus der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

  • Der Personalaufwand sank durch die Erfassung von Vermögenswerten aus der Aktivierung von Vertragsgewinnungskosten abzüglich der planmäßigen Auflösung der aktivierten Beträge um TEUR 265.
  • Die oben genannten Effekte beeinflussten das Betriebsergebnis nach Berücksichtigung von Effekten aus der latenten Steuer positiv in einer Größenordnung von insgesamt TEUR 199.
  • Vergleicht man die nachfolgenden Bilanzpositionen zum 31. März 2019 mit ihren Werten, wie sie sich bei Verwendung der vor IFRS 15 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden darstellen würden, ergibt sich folgendes Bild:
  • Die langfristigen sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte sind aufgrund der Erfassung von Vermögenswerten aus der Aktivierung von Vertragsgewinnungskosten um TEUR 476 höher (1. April 2018: um TEUR 211 höher).
  • Das kumulierte Ergebnis ist aufgrund der erfolgsneutralen Ersterfassung der kumulierten Effekte nach Abzug latenter Steuern zum 1. April 2018 um TEUR 158 höher. Zum 31. März 2019 ist das kumulierte Ergebnis daraus um TEUR 357 höher.

Fabasoft hat vom Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung Gebrauch gemacht, d.h. die zum 1. April 2018 noch nicht vollständig erfüllten Verträge wurden so bilanziert, als wären sie von Beginn an entsprechend IFRS 15 angesetzt worden (modifizierter retrospektiver Ansatz). Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst.

2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden

Bis zum 31. März 2019 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2018/2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:

Standard Inhalt Übernommen und
anzuwenden auf neue
Geschäftsjahre ab
IFRS 16 Leasingverhältnisse Januar 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Januar 2019
IFRS 9 Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung Januar 2019
IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Januar 2019
AIP 2015-2017 Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS Januar 2019
IAS 19 Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen Januar 2019
Standard Inhalt Nicht übernommen
und anzuwenden
auf neue
Geschäftsjahre ab
IFRS 17 Versicherungsverträge Januar 2021
Rahmenwerk Änderungen an den Verweisen auf das Rahmenwerk in den IFRS Januar 2020
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3: Definition eines Unternehmens Januar 2020
IAS 1, IAS 8 Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit Januar 2020
IFRS 10, IAS 28 Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Auf unbestimmte Zeit
verschoben

Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IFRS 16

"Leasingverhältnisse": Im Januar 2016 wurde IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verabschiedet. Dieser Standard ersetzt IAS 17, IFRIC 4, SIC 15 und SIC 27 und regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen neu. IFRS 16 führt ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse, unabhängig ob es sich dabei nach den Kriterien des IAS 17 um Operating- oder Finanzierungsleasing handelt, in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst dabei ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset) auf den dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswert sowie eine Verbindlichkeit, die seine zukünftigen Verpflichtungen zur Leistung von Leasingzahlungen darstellt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse in Bezug auf Vermögenswerte von geringem Wert gibt es Ausnahmeregelungen. Hinsichtlich Bilanzierung auf Seiten eines Leasinggebers ergeben sich aufgrund von IFRS 16 keine wesentlichen Auswirkungen bzw. Änderungen.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 hat Fabasoft ein konzernweites IFRS 16 Umstellungsprojekt gestartet, welches die folgenden Projektphasen beinhaltet:

  • Umfassende Erst-Analyse und Vertragsbeurteilung gemäß den Regelungen des IFRS 16
  • Fachliche Ausarbeitungen zu verschiedenen Bilanzierungssachverhalten und maßgebliche Einschätzungen gemäß IFRS 16, wie beispielsweise Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen und Ausübung und Nicht-Ausübung von etwaigen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen
  • Einführung einer konzernweiten Systemlösung für die Erfassung und Bewertung der relevanten Verträge sowie Anpassung bestehender und Einführung neuer Prozessabläufe

Das Projekt befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase. IFRS 16 wird im Wesentlichen Auswirkungen auf die bestehenden Operating-Leasingverträge im Bereich der Anmietung von Büroräumlichkeiten an Fabasoft Standorten und KFZ haben.

Die Regelungen des IFRS 16 werden im Gegensatz zu den aktuellen Regelungen der Leasingbilanzierung zu einer Bilanzverlängerung, zu einer Reduktion der betrieblichen Aufwendungen und zu einer Erhöhung der Abschreibungen und des Zinsaufwandes (vor allem zu Beginn der Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages) führen.

Der Konzern plant die erstmalige Anwendung des IFRS 16 zum 1. April 2019 mittels des modifizierten retrospektiven Ansatzes. Im Zuge dessen plant Fabasoft das Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit anzusetzen. Es erfolgt keine Anpassung der Vorjahreswerte. Des Weiteren wendet der Konzern IFRS 16 auf alle Leasingverhältnisse an, die bereits unter IAS 17 als solche identifiziert wurden.

Für kurzfristige Leasingverhältnisse (ausgenommen KFZ) und Leasingverhältnisse, bei denen der zu Grunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, wird Fabasoft vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch machen.

Die in der Folge dargestellten Umstellungseffekte basieren auf den Ergebnissen des Umstellungsprojektes und können lediglich als Richtwerte für die tatsächlichen Auswirkungen bei der Erstanwendung herangezogen werden. Obwohl der Konzern keine wesentlichen Abweichungen von den ermittelten Umstellungseffekten erwartet, besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich im Zuge der finalen Implementierung des Umstellungsprojektes Änderungen ergeben. In den Berechnungen zu den Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten wurden bereits die entsprechenden Regelungen des IFRS 16 wie z.B. Bestimmung der Laufzeiten, berücksichtigt.

Vom Gesamtbestand der oben genannten Verpflichtungen entfallen im Geschäftsjahr 2019/2020 ca. TEUR 125 auf Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag eine Laufzeit von weniger als 12 Monate aufweisen (ausgenommen KFZ). Es bestehen zum 31. März 2019 keine Leasingverhältnisse von geringwertigen Vermögensgegenständen (Einzelpreis jeweils < TEUR 5). Da das Unternehmen das Wahlrecht zur Anwendung der Ausnahmebestimmungen bezüglich Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit (ausgenommen KFZ) und über geringwertige Vermögenswerte anwendet, ändert sich für diese Klassen von Leasingverhältnissen die Bilanzierung nicht. Auch unter IFRS 16 werden Aufwendungen aus diesen Verträgen vom Konzern erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald sie anfallen.

Für die darüberhinausgehenden Leasingverpflichtungen geht der Konzern davon aus, Nutzungsrechte iHv ca. TEUR 6.002 zum 1. April 2019 zu aktivieren und Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe zu passivieren. Zum Erstanwendungszeitpunkt ergibt sich keine Auswirkung auf das Eigenkapital.

Die aktivierten Nutzungsrechte stammen im Wesentlichen aus Grundstücken/Gebäuden (ca. TEUR 5.729) und KFZ (ca. TEUR 273).

Im Rahmen der Vertragsinventur wurden Verträge identifiziert, in denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt und welche neben einer Leasingkomponente auch jeweils eine Servicekomponente enthalten. Der Konzern plant vom Wahlrecht nach IFRS 16.15 Gebrauch zu machen und nicht den gesamten Vertrag (Leasing- und Servicekomponente) nach IFRS 16 zu bilanzieren. Die Leasingverbindlichkeit und das Nutzungsrecht sind auf Basis der dem Vertrag zugrundeliegenden zu leistenden Zahlungen zu berechnen, welche sich ausschließlich auf die Leasingkomponenten beziehen.

Der Konzern geht davon aus, dass sich durch die Erstanwendung von IFRS 16 das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2019/2020 um ca. TEUR 47 verringern wird. Betragsmäßig größer, jedoch in die entgegengesetzte Richtung, wird vermutlich die Auswirkung auf das EBITDA des Konzerns ausfallen. Dies resultiert daraus, dass nach IAS 17 die Aufwendungen aus operativen Leasingverhältnissen im EBITDA enthalten waren, die Abschreibungen auf das aktivierte Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 jedoch nicht mehr. Das EBIT wird voraussichtlich um ca. TEUR 39 sinken. Der Konzern rechnet mit einer Steigerung des EBITDA um ca. TEUR 1.345 im Geschäftsjahr 2019/2020.

Unter IAS 17 waren die Zahlungen aus operativen Leasingverhältnissen dem operativen Cashflow zugeordnet. Unter IFRS 16 sind die laufenden Tilgungszahlungen für die Leasingverbindlichkeit dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Dementsprechend wird der operative Cashflow im Geschäftsjahr 2019/2020 um ca. TEUR 1.345 steigen und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dazu korrespondierend sinken.

2.2. Konsolidierung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2019 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.

Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.

2.2.1. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.

Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2019 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

Unternehmen Sitz Art der
Geschäftstätigkeit
Unmittelbarer
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Forschung & Entwicklung 100 -
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich Operatives Geschäft
Österreich
100 -
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Information Insight
Produkte
76 24
Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am Main/
Deutschland
Operatives Geschäft
Deutschland
100 -
Fabasoft Schweiz AG Bern/Schweiz Operatives Geschäft
Schweiz
100 -
Unternehmen Sitz Art der
Geschäftstätigkeit
Mittelbarer
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Mindbreeze Corporation Chicago/USA Operatives Mindbreeze
Geschäft USA
76 24

Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab.

2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis

Die Fabasoft Corporation wurde mit Wirkung zum 24. August 2018 aufgelöst (Dissolution of Company).

2.2.3. Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

2.2.4. Währungsumrechnung

Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Posten der Bilanz die Kurse zum Bilanzstichtag, bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:

Stichtagskurs 31. März Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr
Schweizer Franken
2019 1,1190 CHF 1,14562 CHF
2018 1,1810 CHF 1,13431 CHF
US-Dollar
2019 1,1249 USD 1,16197 USD
2018 1,2302 USD 1,16954 USD

2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögenswerte 2 bis 5 Jahre
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude 5 bis 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre

Der Fabasoft Konzern hält keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist.

2.5. Forschung und Entwicklung

Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:

  • a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
  • e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
  • f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).

2.6. Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert.

Auf Basis der zugrundeliegenden Vertragsbedingungen sind die bestehenden Leasingverhältnisse als Operating-Leasing zu qualifizieren. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.7. Nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungskosten). Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Vertragsgewinnungskosten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, über den Personalaufwand abzuschreiben.

2.8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Investmentzertifikate, die hier gemäß IFRS 9 eingestuft werden.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag ergebniswirksam erfasst.

2.9. Liefer- und sonstige Forderungen

Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2019 bestand lediglich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 3 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.

Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2019 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.10. Dienstleistungsaufträge

Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn kein Vermögenswert mit alternativer Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und Fabasoft einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung der bisher erbrachten Leistung besitzt.

Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.

Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Lieferungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Ein Ausweis erfolgt unter "Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen" (abzüglich aller Forderungen), wenn das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar.

Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten "Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen" in den Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet oder fällig ist.

2.11. Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2019 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.12. Leistungen an Arbeitnehmer

2.12.1 Rückstellungen für Abfertigungen

Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.

Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.

2.12.2 Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsrückstellung für die Vorstände wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet.

Die Pensionszusage für die Vorstände wird durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.

Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) saldiert.

2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2019 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.14. Umsatzerlöse

Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird.

Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Supportdienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätigkeit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10).

2.15. Bilanzierung von Zuwendungen

Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt.

2.16. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.

Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2019 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH und (4) Mindbreeze GmbH.

Die Fabasoft Corporation ist im Geschäftsjahr 2017/2018 aus der steuerlichen Gruppe ausgeschieden und wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 aufgelöst.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.

Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.

Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:

Dienstleistungsaufträge

Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert.

Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungsgrades zum Stichtag.

Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von TEUR 350 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 444.

Rückstellungen für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.

Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 0,18% (anstatt 1,18%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2018/2019 um TEUR 240 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 3.465 (anstatt TEUR 3.225) betragen. Bei einem Zinssatz von 2,18% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2018/2019 um TEUR 202 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.023 (anstatt TEUR 3.225) betragen.

Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,5% (anstatt 3,0%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2018/2019 um TEUR 112 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 3.337 (anstatt TEUR 3.225) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,5% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2018/2019 um TEUR 103 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.122 (anstatt TEUR 3.225) betragen.

2.18. Segmentberichterstattung

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.

Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.

3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Wie in Punkt 2.2.1 dargestellt, bestehen bei der Mindbreeze GmbH wesentliche nicht beherrschende Anteile. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre im Geschäftsjahr 2017/2018 gegründete Tochtergesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Zusammengefasste Bilanz in TEUR Mindbreeze
31.03.2019 31.03.2018
Kurzfristige Vermögenswerte 8.579 5.982
Kurzfristige Verbindlichkeiten -6.922 -3.835
Kurzfristiges Nettovermögen 1.657 2.147
Langfristige Vermögenswerte 2.459 957
Langfristige Verbindlichkeiten -206 -59
Langfristiges Nettovermögen 2.253 898
Gesamtes Nettovermögen 3.910 3.045
Davon Nettovermögen, das den nicht
beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist
936 563
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR Mindbreeze
2018/2019 2017/2018
Umsatzerlöse 9.158 4.790
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.353 1.497
Ertragsteuern -837 -387
Jahresergebnis 2.516 1.110
Sonstiges Ergebnis 0 -2
Gesamtergebnis 2.516 1.108
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 604 266
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR Mindbreeze
2018/2019 2017/2018
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 6.095 2.432
Gezahlte Zinsen 0 0
Zahlungen aus Steuerumlage -381 -233
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 5.714 2.199
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -2.385 -776
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -1.813 1.000
Nettoerhöhung der liquiden Mittel 1.516 2.423

4) Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen:

Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert.

Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.

Aus den nachfolgenden Tabellen sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung der Finanzinstrumente nach IAS 39, der Klassifizierung nach IFRS 9 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich.

Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2019 wie folgt:

Bilanzposition in TEUR Kategorie nach IFRS 9 Buchwert Fair Value – Level II
(erfolgswirksam)
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Liquide Mittel Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
33.170 0 33.170
Liefer- und sonstige
Forderungen *
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
11.036 0 11.036
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
169 169 0
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten *
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
1.525 0 1.525

Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2018 wie folgt:

Bilanzposition in TEUR Kategorie nach IAS 39 Buchwert Fair Value – Level I
(ergebnisneutral)
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Liquide Mittel Kredite und Forderungen 27.528 0 27.528
Liefer- und sonstige
Forderungen *
Kredite und Forderungen 8.177 0 8.177
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
169 169 0
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten *
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
890 0 890

*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.

Die Überleitung der Kategorien und der Bewertungsanpassungen aus der Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. April 2018 stellt sich wie folgt dar:

Bilanzposition Bewertungskategorie Buchwert
in TEUR nach IAS 39 nach IFRS 9 31.03.2018
IAS 39
Umwertung 01.04.2018
IFRS 9
Liquide Mittel Kredite und Forderungen zu
fortgeführten Anschaffungskosten
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
27.528 0 27.528
Liefer- und
sonstige
Forderungen*
Kredite und Forderungen zu
fortgeführten Anschaffungskosten
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
8.177 0 8.177
Sonstige
finanzielle
Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
169 0 169
Liefer- und
sonstige
Verbindlichkeiten*
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
890 0 890

*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.

Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 17 (Vorjahr TEUR 160). Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 160) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie angegeben:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) -2 -1
Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 1 2
Fremdwährungserträge aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) 13 124
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) 9 -2
Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen -3 -160
Gesamt 18 -37

4.1. Originäre Finanzinstrumente

Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel (im Wesentlichen Bankguthaben), Forderungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

4.2. Kreditrisiko

Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitätsund Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite dargestellten originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.

Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und eine Streuung auf verschiedene Institute begegnet.

4.3. Liquiditätsrisiko

Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig.

4.4. Zinsänderungsrisiko

Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht nur bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.

4.5. Währungsänderungsrisiko

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanzund Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.

Guthaben bei Kreditinstituten

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Euro 31.684 26.635
US-Dollar 725 357
Schweizer Franken 756 532
Gesamt 33.165 27.524

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung EUR zu den Fremdwährungen.

in TEUR Kursentwicklung
2018/2019
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2018/2019
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2017/2018
US-Dollar +10% (1,23739) -66 -32
-10% (1,01241) 81 40
Schweizer Franken +10% (1,23090) -69 -48
-10% (1,00710) 84 59

Lieferforderungen in Fremdwährungen

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Euro 7.424 4.806
US-Dollar * 454 236
Schweizer Franken * 1.067 944
Gesamt 8.945 5.986

*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen im jeweiligen ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.

5) Erläuterungen zur Konzernbilanz

5.1. Langfristige Vermögenswerte

5.1.1. Sachanlagen

in TEUR Bauliche
Investitionen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Gesamt
Zum 31. März 2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.415 9.931 13.346
Kumulierte Abschreibungen -2.534 -7.385 -9.919
Buchwert netto 881 2.546 3.427
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwert netto 881 2.546 3.427
Zugänge 266 2.643 2.909
Abschreibungen -332 -1.440 -1.772
Endbuchwert netto 815 3.749 4.564
Zum 31. März 2018
Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.673 11.910 15.583
Kumulierte Abschreibungen -2.858 -8.161 -11.019
Buchwert netto 815 3.749 4.564
Geschäftsjahr 2018/2019
Eröffnungsbuchwert netto 815 3.749 4.564
Zugänge 155 3.593 3.748
Abschreibungen -353 -2.195 -2.548
Endbuchwert netto 617 5.147 5.764
Zum 31. März 2019
Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.832 13.812 17.644
Kumulierte Abschreibungen -3.215 -8.665 -11.880
Buchwert netto 617 5.147 5.764

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.

5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte

in TEUR Softwarelizenzen
und andere Rechte
Zum 31. März 2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten 399
Kumulierte Abschreibungen -330
Buchwert netto 69
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwert netto 69
Zugänge 50
Abgänge -1
Abschreibungen -30
Endbuchwert netto 88
Zum 31. März 2018
Anschaffungs- und Herstellungskosten 439
Kumulierte Abschreibungen -351
Buchwert netto 88
Geschäftsjahr 2018/2019
Eröffnungsbuchwert netto 88
Zugänge 91
Abschreibungen -32
Endbuchwert netto 147
Zum 31. März 2019
Anschaffungs- und Herstellungskosten 495
Kumulierte Abschreibungen -348
Buchwert netto 147

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).

5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Beginn des Geschäftsjahres 169 169
Zeitwertänderung 0 0
Ende des Geschäftsjahres 169 169

Die zum 31. März 2018 nach IAS 39 ausgewiesenen zur Veräußerung verfügbaren sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten und werden nach IFRS 9 als sonstige finanzielle Vermögenswerte dargestellt. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht. Wertpapiere in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr TEUR 78) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen der Pensionsvorsorge verpfändet.

Eine Überleitung der Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 9 ist unter Punkt 4 dargestellt.

5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15 gliedern sich wie folgt:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Beginn des Geschäftsjahres 211* 0
Nettoveränderung des Geschäftsjahres (Personalaufwand) 265 0
Ende des Geschäftsjahres 476 0

*Erstanwendung IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018/2019, siehe Punkt 2.1.1

5.1.5. Latente Steuern

Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:

in TEUR 01.04.2018 Konzerngesamter
gebnisrechnung
Veränderung
31.03.2019
Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen 568 100* 668
Anlagevermögen -91 -22 -113
Dienstleistungsaufträge -143 142 -1
Vertragsgewinnungskosten 0 -119* -119
Teilwertabschreibungen
gemäß § 12 KStG
298 -273 25
Verluste ausländischer Gruppenmitglieder -260 260 0
Verlustvorträge 38 -38 0
Aktive latente Steuern 410 50 460
Dienstleistungsaufträge -458 -51 -509
Anlagevermögen 0 -55 -55
Verlustvorträge 0 53 53
Sonstige Rückstellungen 2 -2 0
Passive latente Steuern -456 -55 -511
Latente Steuern gesamt -46 -5 -51

*Davon wurden TEUR -12 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen (TEUR 40) bzw. der Aktivierung von Vertragsgewinnungskosten aus der Erstanwendung von IFRS 15 (TEUR -52) saldiert.

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2019 wie folgt:

in TEUR Bestehender
Verlustvortrag
Steuersatz Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
Mindbreeze Corporation 195 27% 53 0

Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG in Höhe von TEUR 100 haben zum Ansatz von TEUR 25 aktiven latenten Steuern geführt.

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2018 wie folgt:

in TEUR Bestehender
Verlustvortrag
Steuersatz Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
Fabasoft Schweiz AG 175 22% 38 0
Mindbreeze Corporation 32 27% 0 9
38 9

Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steuerforderungen aus.

Realisierung der latenten Steuerforderungen:

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
455 804
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
5 -394
460 410

Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
-5 -70
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
-506 -386
-511 -456

Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.

5.2. Kurzfristige Vermögenswerte

5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen, Ertragsteuerforderungen

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Lieferforderungen 8.945 5.986
Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen 2.001 2.100
Sonstige Forderungen 121 112
davon Vorsteuerrückerstattung 13 6
davon Forderungen Finanzamt 5 2
davon Kautionen 33 6
davon soziale Sicherheit 13 13
davon übrige Forderungen 57 85
Abgegrenzte Kosten 576 437
Gesamt 11.643 8.635

Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen Gegenleistungen.

Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Noch nicht fällig 7.403 5.252
Überfällig und wertgemindert 3 0
Überfällig, aber nicht wertgemindert 1.539 734
Zwischen 1 und 60 Tagen 1.054 353
Zwischen 61 und 90 Tagen 29 136
Zwischen 91 und 180 Tagen 433 15
Über 180 Tage 23 230

Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 0).

5.2.2. Liquide Mittel

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Kassenbestand 5 4
Guthaben bei Kreditinstituten 33.165 27.524
Gesamt 33.170 27.528

5.3. Eigenkapital

Zum Stichtag 31. März 2019 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000. Es setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.

Das Ziel des Konzerns beim verwalteten Kapital ist die Sicherung der Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung, um für Erträge für die Aktionäre und Leistungen für andere Interessensgruppen zu sorgen und um eine optimale Kapitalstruktur zur Reduktion der Kapitalkosten zu erhalten. Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS in der Bilanz als solche ausgewiesenen Bestandteile.

Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder zu adjustieren, kann der Konzern den Betrag der an die Aktionäre zu bezahlenden Dividenden anpassen, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen, neue Aktien ausgeben oder Aktiva verkaufen, um die Schulden zu reduzieren.

Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 54% (57% zum 31. März 2018).

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 2. Juli 2018 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Für das Geschäftsjahr 2017/2018 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet.

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).

5.3.1. Rücklagen

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 15.190 (Vorjahr TEUR 15.190) betrifft Agio in Höhe von TEUR 12.850 (Vorjahr TEUR 12.850). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.027 (Vorjahr TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 313 (Vorjahr TEUR 313) aus Optionsprogrammen.

5.3.2. Eigene Aktien

Zum Stichtag 31. März 2019 werden insgesamt 277.257 Stückaktien als eigene Aktien gehalten. Die von der Gesellschaft dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von TEUR 2.013 (Vorjahr TEUR 2.013) sind in einem separaten Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen.

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft.

5.4. Langfristige Schulden

5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

2018/2019 2017/2018
Zinssatz 1,18% 1,55%
Zukünftige Gehaltssteigerungen 3,00% 3,00%
Fluktuation 3,90% 4,26%

Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Richttafeln. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden die biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P veröffentlicht und kamen erstmals im Geschäftsjahr 2018/2019 zur Anwendung. Im Vorjahr wurden die biometrischen Richttafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler der Berechnung zugrunde gelegt.

Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.

Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 11,76 Jahre.

Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Laufender Dienstzeitaufwand 137 197
Zinsaufwand 25 26
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen 138 112
Summe Abfertigungsaufwand 300 335
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demografischer Annahmen 34 0
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 79 27
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust 47 52
Summe Neubewertungseffekte (Verlust) 160 79

Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Abfertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.

Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen Rücklagen abgeschlossen.

Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR 2018/2019 2017/2018
Wert per 01.04. 2.976 2.674
Laufender Dienstzeitaufwand 137 197
Zinsaufwand 25 26
Zu leistende Abfertigungszahlungen -73 0
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demografischer Annahmen 34 0
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 79 27
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust 47 52
Wert per 31.03. 3.225 2.976

5.4.2. Rückstellungen für Pensionen

Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz saldiert sich der aktivierte Deckungswert der Pensionsversicherungsverträge (Planvermögen) mit der Pensionsverpflichtung.

Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2019 TEUR 3.511 (Vorjahr TEUR 3.020).

5.5. Kurzfristige Schulden

5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Lieferverbindlichkeiten 1.474 866
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen 51 24
Erhaltene Anzahlungen 435 536
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 729 439
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 333 281
Sonstige Verbindlichkeiten 2.651 1.986
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 2.599 1.985
davon übrige Verbindlichkeiten 52 1
Gesamt 5.673 4.132

Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.

Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen:

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Noch nicht fällig 1.412 709
Überfällig 113 181
Zwischen 1 und 60 Tagen 113 181
Zwischen 61 und 90 Tagen 0 0
Zwischen 91 und 180 Tagen 0 0
Über 180 Tage 0 0

Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2019 noch nicht fällig.

Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.

5.5.2. Vertragsverbindlichkeiten / Abgegrenzte Erträge

Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vereinnahmte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2019/2020 ergebniswirksam werden.

Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:

in TEUR 31.03.2018 01.04.2018 Auflösung
2018/2019
Zuführung
2018/2019
31.03.2019
Abgegrenzte Erträge 8.943 0 0 0 0
Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 0 8.943 -8.745 12.553 12.751

Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Bis zu einem Jahr 12.313 8.745
Über einem Jahr 438 198
Gesamt 12.751 8.943

6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

6.1. Umsatzerlöse

Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung unter Anhangsangabe 8.

6.2. Sonstige betriebliche Erträge

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 3 5
Sonstige Erträge 126 4
Gesamt 129 9

6.3. Personalaufwand

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Gehälter 15.065 12.695
Aufwendungen für Abfertigungen 300 335
Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben 3.451 2.990
Sonstige Sozialaufwendungen 287 247
Gesamt 19.524 16.688

6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Abschreibungen auf Sachanlagen 2.548 1.772
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 32 30
Gesamt 2.580 1.802

6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen 58 59
Instandhaltung 332 285
Mieten einschließlich Betriebskosten 1.657 1.450
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen 551 546
Betriebsaufwendungen 2.540 2.281
Rechts- und Beratungsaufwand 932 783
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand 233 195
Investor Relations 118 121
Versicherungsprämien 151 132
Personalsuche 533 167
Nachrichtenaufwand 237 204
Aus- und Weiterbildung 536 185
Sonstiges 414 687
Verwaltungsaufwendungen 3.154 2.474
Markenregistrierungen 121 154
Reiseaufwand 671 569
Werbeaufwand 1.746 1.594
Sonstiges 58 20
Vertriebsaufwendungen 2.596 2.337
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.348 7.151

In den sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind Wertberichtigungen aus Forderungen für Forschungsprämien in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 160) sowie Kursverluste in Höhe von TEUR 74 (Vorjahr TEUR 297) erfasst. Demgegenüber sind Kursgewinne aus liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr TEUR 124) in den Finanzerträgen erfasst (siehe Punkt 6.6).

6.6. Finanzergebnis

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Zinsen -2 -1
Fremdwährungserträge 23 124
Gesamt 21 123

Der ausgewiesene Zinsaufwand resultiert aus der im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, vorliegenden Negativzinslandschaft für Bankguthaben.

6.7. Ertragsteuern

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Österreich -1.779 -923
Ausland -678 -315
Laufende Ertragsteuern -2.457 -1.238
Österreich 102 -61
Ausland -94 -137
Latente Steuern 8 -198
Gesamt -2.449 -1.436

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Ergebnis vor Ertragsteuern 8.939 5.373
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz
2018/2019: 25% (Vorjahr: 25%)
-2.235 -1.343
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze -120 -85
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten 7 0
Währungsdifferenzen 1 -6
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -63 -49
Kapitalerhöhungskosten 0 101
Effekte aus dem Ausscheiden eines ausländischen Gruppenmitgliedes
aus der steuerlichen Gruppe
-1 -32
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen
gemäß § 12 KStG
-3 -9
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern 9 19
Aperiodische Ertragsteuer -44 -32
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -2.449 -1.436

7) Konzerngeldflussrechnung

Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.

Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

8) Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.

Geschäftsjahr 2018/2019
in TEUR
Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Länder Konzern
Bruttoumsätze 31.546 14.682 5.826 2.545 54.599
abzgl.
intersegmentärer Umsätze
-14.213 0 -94 -13 -14.320
Umsatz mit
externen Kunden
17.333 14.682 5.732 2.532 40.279
Betriebsergebnis 6.535 2.077 264 42 8.918
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
1.961 182 63 374 2.580

Überleitungsrechnung in TEUR

Betriebsergebnis Segmente 8.918
Finanzergebnis Konzern 21
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 8.939
Geschäftsjahr 2017/2018
in TEUR
Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Länder Konzern
Bruttoumsätze 25.926 12.450 5.238 246 43.860
abzgl.
intersegmentärer Umsätze
-11.771 -19 -85 -26 -11.901
Umsatz mit
externen Kunden
14.155 12.431 5.153 220 31.959
Betriebsergebnis 4.002 1.410 -61 -101 5.250
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
1.646 75 54 27 1.802

Überleitungsrechnung in TEUR

Betriebsergebnis Segmente 5.250
Finanzergebnis Konzern 123
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 5.373

Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.

Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Umsätze mit konzernfremden Kunden resultieren ebenfalls aus diesem Geschäft.

Sowohl im Geschäftsjahr 2018/2019 als auch im Vorjahr belaufen sich die Umsätze mit keinem Kunden auf über 10% des Konzernumsatzes.

Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.

Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage.

Im Segment "Sonstige Länder" sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaft der geografischen Region USA zusammengefasst.

Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.

Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Software 21.077 15.863
Dienstleistung 19.202 16.096
Gesamt 40.279 31.959

Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr – in der Berichterstattung Rechnung zu tragen, erfolgt künftig nunmehr eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatzerlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze) und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).

Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Recurring Umsätze 22.305 17.937
Non-Recurring Umsätze 17.974 14.022
davon Software 3.620 2.439
davon Professional Services 14.354 11.583
Gesamt 40.279 31.959

In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire und Fabasoft Cloud Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten.

Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Professional Services).

Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).

9) Sonstige Angaben

9.1. Ergebnis je Aktie

9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.

2018/2019 2017/2018
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 5.886 3.671
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 10.722.743 10.038.549
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,55 0,37

9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um Optionsrechte erhöht wird.

2018/2019 2017/2018
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 5.886 3.671
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl.
Optionsrechte (in Stück)
10.722.743 10.038.549
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,55 0,37

9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 9.702 (Vorjahr TEUR 8.287) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Erst kurz vor Marktreife ist die technologische Realisierbarkeit des Produktes erreicht. In der Phase bis zur technologischen Realisierbarkeit sind die Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen iterativ eng vernetzt. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nach dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit entstehen, sind unwesentlich.

9.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aufgrund von Operating-Leasingverträgen und Mietverträgen betragen:

in TEUR 31.03.2019 31.03.2018
Bis zu einem Jahr 1.612 1.463
Zwischen einem und fünf Jahre 3.486 3.721
Gesamt 5.098 5.184

Der Miet- und Leasingaufwand für das Geschäftsjahr 2018/2019 betrug TEUR 1.389 (Vorjahr TEUR 1.283). Die Leasingverpflichtungen bestehen im Wesentlichen aufgrund von KFZ-Leasingverträgen.

Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behördengenehmigungen erlangt hat. Der Kaufpreis ist abhängig von der tatsächlichen Flächenwidmung und wird sich im Falle der Rechtswirksamkeit auf mindestens TEUR 4.414 belaufen. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2019 noch nicht eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Konzernabschluss.

9.4. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer

9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

2018/2019 2017/2018
Angestellte 223 203

9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte 92 148
Andere Arbeitnehmer 208 187
Gesamt 300 335

9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Mitglieder des Vorstandes 421 421

9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au

Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2018/2019 TEUR 1.434 (Vorjahr TEUR 1.472) und setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Laufende Bezüge 946 927
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen 67 124
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Gesamt 1.434 1.472

9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG

em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender) Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2018/2019 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 76 (Vorjahr TEUR 70).

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.

Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:

em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)

9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Mehrheitsaktionär der Fabasoft AG FB Beteiligungen GmbH, Eferding, Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunternehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung Mag. a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 34, Vorjahr TEUR 30)

9.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 138 (Vorjahr TEUR 147) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Prüfung Konzernabschluss 21 17
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen
88 72
davon Fabasoft AG 21 17
davon Fabasoft R&D GmbH 14 12
davon Fabasoft International Services GmbH 6 5
davon Fabasoft Austria GmbH 14 13
davon andere Bestätigungsleistungen 33 25
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse 15 15
Sonstige Leistungen 14 43
Gesamt 138 147

9.6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 21. Mai 2019 unterfertigte die Fabasoft AG den Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb von insgesamt 60% der Geschäftsanteile an der Xpublisher GmbH mit Sitz in München.

Die Beteiligung wird zu 40% über die Zeichnung von Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung der Xpublisher GmbH und zu 20% über den Erwerb von Anteilen von den Gründern und bisherigen Gesellschaftern erfolgen. Beide Gründungsgesellschafter bleiben weiterhin mit gemeinsam 40% an der Xpublisher GmbH beteiligt und werden als Geschäftsführer die Expansion in Europa und Nordamerika vorantreiben. An der Umsetzung der Vollzugsvoraussetzungen wird gearbeitet. Aufgrund der im Kauf- und Beteiligungsvertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingungen wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses noch keine Kontrolle über die Xpublisher GmbH im Sinne des IFRS 10 erlangt.

Nach dem 31. März 2019 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.

9.7. Freigabe Konzernabschluss

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 3. Juni 2019 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

Linz, am 28. Mai 2019

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.

LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 40,3 Mio. Euro (32,0 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von TEUR 11.498 (TEUR 7.052 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei TEUR 8.918 (TEUR 5.250 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).

Dieser deutliche Anstieg bei den Umsatzerlösen (26,0% bezogen auf das Geschäftsjahr 2017/2018) reflektiert die hervorragende Entwicklung der Erlöse aus wiederkehrenden Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud-Angeboten sowie einen positiven Verlauf des Projektgeschäftes.

Das sehr starke ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 69,9% bezogen auf das Geschäftsjahr 2017/2018) stammt dabei speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken softwarebezogenen Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten sowie aus Einmallizenzen.

Mit einer Forschungsquote1) von 24,1% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 9.702) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 8.287 im Geschäftsjahr 2017/2018).

Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Software-Produkttechnologie und den damit im Zusammenhang stehenden Cloud- und Appliance-Angeboten getätigt.

Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2019) 54% (57% zum 31. März 2018).

Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 27.528 auf TEUR 33.170 im Berichtszeitraum.

Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2019 236 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (209 zum 31. März 2018).

1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2019)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100% Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 76% Österreich Linz Wien
Fabasoft Deutschland GmbH 100% Deutschland Frankfurt am Main Berlin,
Erfurt, München
Fabasoft Schweiz AG 100% Schweiz Bern

Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2019)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Mindbreeze Corporation 100% USA Chicago

Veränderungen in der Konzernstruktur

Die Fabasoft Corporation wurde mit Wirkung zum 24. August 2018 aufgelöst (Dissolution of Company).

Unternehmensakquisitionen

Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt.

Am 21. Mai 2019 unterfertigte die Fabasoft AG den Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb von insgesamt 60% der Geschäftsanteile an der Xpublisher GmbH mit Sitz in München.

Die Beteiligung wird zu 40% über die Zeichnung von Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung der Xpublisher GmbH und zu 20% über den Erwerb von Anteilen von den Gründern und bisherigen Gesellschaftern erfolgen. Beide Gründungsgesellschafter bleiben weiterhin mit gemeinsam 40% an der Xpublisher GmbH beteiligt und werden als Geschäftsführer die Expansion in Europa und Nordamerika vorantreiben. An der Umsetzung der Vollzugsvoraussetzungen wird gearbeitet.

Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Umsatzerlöse 2.816 2.467
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.773 1.978
EBIT1) -2.424 -2.948
EBITDA1) -1.235 -1.792
Jahresüberschuss 5.351 2.672
Eigenkapital 34.551 31.130
Eigenkapitalquote1) 90% 90%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 3.919 2.530
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 10.402 8.100
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 4 4

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Umsatzerlöse 40.279 31.959
Ergebnis vor Ertragsteuern 8.939 5.373
EBIT1) 8.918 5.250
EBITDA1) 11.498 7.052
Jahresergebnis 6.490 3.937
Eigenkapital 27.806 23.419
Eigenkapitalquote1) 54% 57%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 11.597 7.929
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 33.170 27.528
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 236 209

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor

Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.

Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alliance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 60 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 74 Scrum Master und 22 Product Owner beschäftigt.

Interne Kommunikation

Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Videokonferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.

Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft bereits seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichtes, als integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes.

Open-Source-Plattformen und Standards

Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.

Zertifizierungen

Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungsaudits im Juli 2017 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert. Das erste Überwachungsaudit wurde im Juli 2018 erfolgreich absolviert.

Die umfangreichen Produktzertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von Mitbewerbern ab. Dazu zählen die Prüfungen gemäß IDW GoB PS 880 Standard (Revisionssicherheit in der Cloud), das EuroCloud Star Audit Certificate sowie das Zertifikat "Certified Cloud Service" des TÜV Rheinland. Bei Letzterem wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess die Fabasoft Cloud umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen und Prüfungen geachtet.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 bewies Fabasoft erstmals mit dem C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz C5) Testat des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ihr starkes Engagement zugunsten höchster Transparenz und Sicherheit. Nachdem Fabasoft im März 2017 als erster europäischer Anbieter von Cloud-Dienstleistungen das Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5, herausgegeben vom BSI, erhalten hatte, konnte das Audit im Februar 2019 zum zweiten Mal in Folge erfolgreich wiederholt und das Testat erneut ausgestellt werden. Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Aussteller des Testates. Das C5 Testat ist für alle Fabasoft Cloud Kunden ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnissen sowie Zertifizierungen.

Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 erstmalig Mindbreeze InSpire SaaS in den Scope der C5 Prüfung aufgenommen und ein entsprechendes Testat von der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ausgestellt.

Wie auch in den vorangegangenen Geschäftsjahren erfolgte im Geschäftsjahr 2018/2019 die ISAE 3402 Type 2 Prüfung. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.

1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns

Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:

  • Nominale Umsatzveränderung
  • EBIT bzw. Betriebsergebnis
  • EBITDA
  • Eigenkapitalquote
  • Forschungsquote

Nominale Umsatzveränderung

Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.

EBIT bzw. Betriebsergebnis

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:

Überleitungsrechnung

Ergebnis vor Ertragsteuern

  • Finanzerträge
    • Finanzaufwendungen
  • = EBIT (Betriebsergebnis)

EBITDA

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.

Überleitungsrechnung

EBIT

  • / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

= EBITDA

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Eigenkapital x 100

Gesamtkapital

Forschungsquote

Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Umsatzerlöse

x 100

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Neue Produkte und Produktversionen

Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.

Mindbreeze InSpire: Wissensmanagement für Unternehmen

Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einem Index für Abfragen bereitgestellt. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt der Appliance Anbieter und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus empfehlen Analystenhäuser zunehmend Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.

Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht sowie die Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen und insbesondere Natural Language Processing ermöglicht.

Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben, wurde am 10. Januar 2018 die Mindbreeze Corporation (100% Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH) als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL, gegründet sowie am 15. Februar 2018 eine Barkapitalerhöhung in der Mindbreeze GmbH in der Höhe von 1 Mio. Euro durchgeführt. Damit soll eine solide Basis geschaffen werden, um das Mindbreeze Geschäft insbesondere in Nordamerika weiter zu entwickeln und auszubauen. Von diesem Standort aus sollen sowohl die Mindbreeze Vertriebsund Umsetzungspartner als auch bestehende Kunden betreut und neue Kunden und Partner gewonnen werden.

Das Mindbreeze Produktangebot wurde im nordamerikanischen Markt sehr gut angenommen und im Berichtszeitraum konnten Vertragsabschlüsse mit sehr prominenten Großkunden erzielt werden. Ausgehend von diesen Erfolgen ergibt sich sowohl Potenzial für die Ausweitung des Geschäftes bei diesen Kunden als auch für Neukundengewinnung auf Basis namhafter Referenzen.

Leistungsstarke Cloud-Services

Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als Standardlösung für Business-to-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg sicher zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus bietet Fabasoft fachspezifische Lösungen zum Beispiel für Digital-Asset-Management, die sofort in der Fabasoft Cloud einsatzbereit sind. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, über welches Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.

Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch Bedenken von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für Datenspeicherung am Kundenstandort und Fabasoft Secomo für durchgehende Endezu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten. Diese Angebote richten sich schwerpunktmäßig an Unternehmen mit strengen Dokumentationspflichten und hohen Compliance-Anforderungen sowie an Bereiche, die sensible Daten verarbeiten und dabei datenschutzrechtliche sowie darüber hinausgehende Vorgaben einzuhalten haben (zum Beispiel elektronische Personalakten).

Die Wahlfreiheit zwischen einem Public Cloud Modell und einem Private Cloud Modell – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.

Fabasoft Secomo

Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Cloud Enterprise Edition steht Fabasoft Secomo auch "as a Service" zur Verfügung.

Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Insbesondere die zwingende Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte zu einem weiter steigenden Marktinteresse an wirksamen Complianceund Data-Governance-Lösungen führen. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten heute bereits ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis, um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können. Ein Beispiel für eine von Fabasoft entwickelte Cloud-App ist die "EU-DSGVO Toolbox". Die Lösung ist in der Fabasoft Cloud verfügbar und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung von Dokumentationspflichten, wie dem Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten oder dem Verwalten von Vorlagen für Meldungen an Behörden.

Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards

Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.

Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebsund Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.

Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.

Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.

Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances

Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.

Vertriebswege und Partnerschaften

In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.

Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen partnerbasierten Marktzugang umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand, bilden.

Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung

Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 konnte Fabasoft drei sehr bedeutende Ausschreibungen in Deutschland – die "E-Akte Bund" für den deutschen Bund, die Einführung eines E-Akte-Basisdienstes für das Land Rheinland-Pfalz und den Zuschlag vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems mit Workflow-Engine – für sich gewinnen. Diese Projekte befinden sich nunmehr in der Umsetzungsphase.

Daher sieht sich Fabasoft als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an solchen beteiligen.

Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor

Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Beispielsweise geht im Freistaat Bayern der Rollout bei den Behörden des Freistaates zügig voran und die dortige Installation gehört mittlerweile zu einer der deutschlandweit größten und erfolgreichsten Umsetzungen der E-Akte.

Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter intensiviert. Im Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt gestartet.

In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem Betrieb und Fabasoft als Produkthersteller werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.

2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Kompetitiver Cloud-Markt

Im Geschäftsjahr 2018/2019 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen sowie die bestehenden Cloud-Angebote erweitert werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-)Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten etc.) das Risiko hoher Streuverluste.

Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum

Die Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.

In der Schweiz ist ausgehend von einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes aus dem Jahr 2015 geplant, große Teile der bestehenden umfangreichen Installation für die elektronische Dossierverwaltung basierend auf Produkten aus dem Fabasoft Konzern durch eine andere Lösung zu ersetzen. Die Geschäftsentwicklung der Fabasoft in der Schweiz hängt daher einerseits stark davon ab, wie und wann die diesbezüglichen Ablöseaktivitäten umgesetzt und finalisiert werden können, andererseits ob bzw. in welchem Umfang alternatives Neugeschäft bis dahin gewonnen werden kann.

Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa verstärkt positioniert werden.

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.

Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten gesehen.

Risiken im direkten Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.

Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.

Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft

Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden nach sich ziehen.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Subauftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.

Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produktund Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.

Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.

Mitbewerbsdruck

Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.

Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.

Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.

Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.

Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von verschiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale in den kostenfreien Versionen nicht mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.

Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen, die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten

Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerkund Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.

Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.

Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung, negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken hinsichtlich Informationssicherheit, Datenschutz und geistigen Eigentums

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.

Es wurden verschiedene organisatorische, (system)technische und physische Barrieren und Maßnahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Der Kriterienkatalog ist seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 gültig. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen. Zu den sicherheitsrelevanten Auftragnehmern der Fabasoft zählen u.a. Rechenzentren, Hardware- und Software-Lieferanten, Internet- und SMS-Provider, Online-Dienstleister, Subauftragnehmer bei der Umsetzung von Kundenprojekten, Wirtschaftsprüfer, Beratungsdienstleister sowie Personalverrechner. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.

Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel "Fake President"-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1.3 aufgelistet.

Da der Eintritt solcher Risiken, neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann – durch die Novelle des Datenschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung bestehen insbesondere erhöhte Strafdrohungen – wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.

Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden.

Personalrisiken

Es werden Risiken darin gesehen hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.

Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und damit auch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.

Finanzrisiken

Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Das Risiko von Forderungsausfällen wird im Partner- sowie im Privatkundengeschäft aktuell geringfügig höher eingeschätzt als im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern.

Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.

Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.

2.3. Prognosebericht

Den digitalen Wandel gestalten

Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren und sicheren Bearbeitung, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflows).

Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen haben unter dem Stichwort "Digitale Transformation" in der öffentlichen Berichterstattung den "Mainstream" erreicht und wurden auf den Management-Ebenen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende Handlungsfelder erkannt.

Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).

Im privaten Sektor waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie die Erschließung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit verbesserter Serviceleistung für Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.

Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorganisation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.

Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland hat Fabasoft im Geschäftsjahr 2017/2018, teilweise unter Einbeziehung leistungsfähiger Subauftragnehmer, mehrere wichtige Ausschreibungen für Großprojekte gewonnen. Diese Vorhaben befinden sich nunmehr in den Umsetzungsphasen. Dies bedingt auch einen erhöhten Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte speziell in der Phase des Flächen-Rollouts verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.

Im Berichtszeitraum wurden von öffentlichen Auftraggebern weitere umfangreiche Vergabeverfahren initiiert oder angekündigt. Hat auch die Dichte an neuen Verfahren in der Berichtsperiode abgenommen, ist dennoch zu erwarten, dass auch in den nächsten Quartalen erhebliche Aufwände im Umfeld der Angebotsleistungen für Großprojekte zu tätigen sein werden. Ebenso ist von einem sehr scharfen Wettbewerb um diese Projekte auszugehen.

Ob bzw. in welchem Umfang aus diesen laufenden oder bevorstehenden Ausschreibungen weiteres Geschäft gewonnen werden kann, kann aktuell nicht prognostiziert werden.

Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.

Transformation des Geschäftes

Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.

Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich schnell: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) nach wie vor noch überwiegend klassische On-Premises-Modelle gefordert, bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Darüber hinaus bietet die Fabasoft Cloud ein umfangreiches, sofort einsetzbares, fachlich spezialisiertes Lösungsportfolio.

Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardwarekomponenten abgeschrieben.

Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebes in den deutschsprachigen Ländern, welches auch mit einem intensiven projektseitigen Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.

Mindbreeze InSpire

Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum wiederum ganz hervorragend. Sowohl im Direktgeschäft als auch bei der Akquisition von und Zusammenarbeit mit internationalen Vertriebspartnern konnten weitere Erfolge und starkes Wachstum erzielt werden. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird die schnelle und kostengünstige Einführung – auch bei großen Installationen – gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von Industrieanalysten wie beispielsweise Gartner bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben.

Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und der strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Konzern hat die Fabasoft AG mit 15. Februar 2018 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von 65% der Unternehmensanteile auf 76% erhöht. Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben wurde im Anschluss an diese Maßnahme eine Barkapitalerhöhung bei der Mindbreeze GmbH um EUR 1 Mio. von zuvor TEUR 70 auf TEUR 1.070 beschlossen. Bei dieser Kapitalerhöhung beteiligten sich die Gesellschafter der Mindbreeze GmbH im Verhältnis ihrer Beteiligung (Fabasoft AG 76%, Mindbreeze Management 24%). Die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel sollen für die weitere Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes eingesetzt werden. Einen wichtigen Schritt dafür bildete die am 10. Januar 2018 erfolgte Gründung der Mindbreeze Corporation als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL. Die Mindbreeze Corporation ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH in Linz. Mit einem wachsenden Team sollen Vertriebspartner und Schlüsselprojekte in Nordamerika vor Ort gewonnen und unterstützt werden. Die geschäftlichen Erfolge der Mindbreeze Corporation sowie das Umsatzwachstum dieser Einheit im abgelaufenen Geschäftsjahr sind bereits sehr erfreulich und der nordamerikanische Markt wird als wichtige Säule des weiteren Wachstums angesehen.

Alle dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2.2 dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.

Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen

Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2019/2020 in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – vor allem in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.

Hinsichtlich der Forschungsquote bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2019/2020 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden ist. Vertrieb, Consulting und Marketing sollen im bevorstehenden Geschäftsjahr 2019/2020 sowohl personell ausgebaut als auch durch Beiziehung externer Dienstleistungen hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer weiterhin verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und einer zielgruppenorientierten Präsentation der Produktangebote.

Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft zunehmend in den Online-Bereich verlagern, sieht Fabasoft den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies im Besonderen, da es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten und damit letztlich um Vertrauen geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattung und die ergonomische und produktive Arbeitsumgebung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. In diesem Zusammenhang stehen die Erweiterungen und Neugestaltungen der Standorte Frankfurt am Main, Chicago und Erfurt sowie bedarfsorientierte Erweiterungen und Modernisierungen in der Zentrale in Linz an. Insbesondere aus diesen Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden baulichen Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2019/2020 von einem deutlichen Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.

Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau, in diesem Segment einher.

Fazit

Ausgehend von den weichenstellenden Erfolgen und positiven Entwicklungen im Geschäftsjahr 2018/2019 einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits, geht das Management insgesamt von einem sehr chancenreichen, aber auch herausfordernden Verlauf der nächsten Quartale aus.

Das Lizenz- und Dienstleistungsgeschäft mit Großkunden im "klassischen" Bereich wird voraussichtlich starken umsatz- und ergebnisseitigen Schwankungen zwischen den Quartalen unterliegen, speziell im Zusammenhang mit Personalwachstum, besonderen Aufwänden in den Startphasen von Großprojekten, der zeitlichen Staffelung von Lizenzabrufen bei Großprojekten und mit der Bearbeitung und dem Verlauf von Ausschreibungen. Das stark wachsende Geschäft mit Cloud-Diensten und Appliances, basierend auf wiederkehrenden Nutzungsgebühren, wird demgegenüber strukturell zunehmend als stabilisierender Umsatzfaktor wirken.

Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden. Dabei sollen auch anorganische Expansions- und Wachstumsoptionen immer wieder im Blick gehalten werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 24,1% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum" mit dem Ziel Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.

Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und deren Anwendung für konkrete Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2018/2019 ein wesentlicher Schwerpunkt. Mindbreeze InSpire ermöglicht es, benötigte Informationen entsprechend den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender der Fachbereiche bereitzustellen.

Beispielsweise das Medical Cockpit, eine spezielle Suchanwendung für das Gesundheitswesen, welches aus angebundenen Datenquellen Informationen zu Diagnosen, Symptomen und Medikamenten extrahiert und übersichtlich darstellt. Das Pflegepersonal oder die Ärztinnen/die Ärzte erhalten dadurch eine rasche Übersicht mit den aktuellen Schwerpunkten des jeweiligen Behandlungsaufenthaltes zu einer Patientin/einem Patienten. Standardkataloge wie der ICD10 oder ATC für Medikamente sowie entsprechende Synonymverzeichnisse werden bei der Abfrage einbezogen. Im Berichtszeitraum wurde das Medical Cockpit in weiteren Krankenhäusern als Erweiterung und Ergänzung zu den bestehenden Krankenhausinformationssystemen, integriert.

Darüber hinaus befasst sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema Ease of Use "des Produktes" – also der einfachen Handhabung – im Rahmen der Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.

Fabasoft Mindbreeze Enterprise

Durch die Verwendung von Suchanwendungen direkt in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio hat das Entwicklungsteam die Möglichkeiten für eine anwenderfreundliche Informationsvisualisierung im Anwendungskontext dieser Produkte weiter ausgebaut.

Fabasoft Cloud

Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2018/2019 lag in der Konzeption und Entwicklung von neuen Funktionalitäten zur automatischen Anonymisierung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie zur Erstellung von Auskünften zu gespeicherten personenbezogenen Daten. Diese Anwendungsfälle wurden unter Einbeziehung von Rechtsberatern konzipiert, um eine Umsetzung entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Umsetzung von neuen fachspezifischen Lösungen sowie der Erweiterung bereits bestehender. Die Lösung "Beschaffungsmanagement" dient zur Abbildung von internen Beschaffungsprozessen – von der Anforderung über den Wareneingang bis hin zur Eingangsrechnung. Die Weiterentwicklung für Digital-Asset-Management und Kontaktmanagement erfolgten unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen. So ist es beispielsweise nun möglich über Adobe Stock erworbene Digital Assets direkt mit dem Digital-Asset-Management in der Fabasoft Cloud zu synchronisieren.

Darüber hinaus wurden Elemente der Benutzeroberfläche wie der Home-Bereich (Einstiegsmaske) neu gestaltet oder die Darstellung von laufenden Prozessen vollkommen überarbeitet um diese barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Funktionalitäten der Fabasoft Cloud wurden auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.

Fabasoft Secomo

In Kombination mit der Fabasoft Public Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Fabasoft Secomo Appliance die Möglichkeit Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Unternehmenszertifikate können in Fabasoft Secomo sicher gespeichert und für eine gesetzeskonforme digitale Signatur von PDF-Dokumenten verwendet werden.

Fabasoft Folio

Im Geschäftsjahr 2018/2019 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus für Fabasoft Folio auf der Konzeption und Entwicklung eines neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Redesign aller Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht einen komfortablen Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.). Sie ist im Sinne der Barrierefreiheit vollständig auf die Bedienung mit assistierenden Techniken wie Screenreadern oder Vergrößerungssoftware optimiert.

Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit der Workflow-Funktionalität.

Fabasoft eGov-Suite

Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit dem Redesign der Anwendungsfälle für die Fabasoft eGov-Suite, um die Vorteile des neuen Oberflächen-Designs von Fabasoft Folio im Kontext der Government-Anwendungen voll zur Geltung zu bringen. In intensiver Abstimmung mit den Bestandskunden wurden die Bedienelemente der bestehenden Oberfläche in die neue Oberfläche überführt sowie Klickwege vereinfacht, um das Anwendererlebnis weiter zu steigern. Anwendungsfälle im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, wie das Informationsbegehren und das Löschbegehren, wurden in Abstimmung mit den Großkunden weiter optimiert. Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Rollout-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.

Fabasoft app.telemetry

Das Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteam konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf Entwicklungstätigkeiten für die automatisierte Identifikation gemeinsamer Ursachen von Performance-Auffälligkeiten und die Implementierung einer neuen Research Ansicht für das einfache Suchen und Navigieren in aufgezeichneten Zugriffen. Darüber hinaus wurden Verbesserungen im Bereich Skalierung, Performance und Hochverfügbarkeit der Fabasoft app.telemetry Komponenten adressiert sowie Anpassungen für Architekturanforderungen für Fabasoft app.telemetry Großkunden implementiert. Des Weiteren wurden die Datenquellen der Fabasoft app.telemetry Counter durch die Übergabe von Werten über die Instrumentierungsschnittstelle erweitert sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf die Fabasoft app.telemetry durch ein REST-API ergänzt.

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG

Am 17. Oktober 2017 hat der Vorstand beschlossen das Aktienrückkaufprogramm (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015) mit sofortiger Wirkung zu beenden, da das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht wurde.

Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 277.257 Stück Aktien. Die Gesamtanzahl der von der Fabasoft AG per 17. Oktober 2017 gehaltenen eigenen Aktien betrug 277.257 Stück.

Seit Beendigung dieses Aktienrückkaufprogramms, bzw. im Berichtsjahr 2018/2019 wurden keine eigenen Anteile verkauft oder erworben sowie keine neuen Aktienrückkaufprogramme gestartet. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

Per 31. März 2019 hält das Unternehmen daher 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundkapital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00.

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern

Angaben nach §243a Abs. 2 UGB

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.

Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.

Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.

Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.

Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach §243a Abs. 1 UGB

    1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
    1. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
    1. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 53,80%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
    1. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
    1. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Genehmigtes Kapital:

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Juli 2018 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 21. September 2023 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 52, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2018 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2018 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2018 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 2. Juli 2023, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

  • (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
  • (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;

(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und

(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.

    1. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
    1. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 28. Mai 2019

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

KONZERNABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

1. Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten

• Sachverhalt

Im Konzernabschluss der Fabasoft Gruppe zum 31. März 2019 sind Aufwendungen für Forschung in Höhe von 24,1% des Umsatzes ausgewiesen. Nach Einschätzung des Vorstandes liegen die Voraussetzungen für die Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen nicht vor. Im Konzernabschluss werden die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (insbesondere Personalaufwendungen) darum als Aufwand erfasst. Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Aktivierung gemäß IAS 38 gegeben sind. Da dies bei der Fabasoft Gruppe nicht der Fall ist, erfolgt keine Aktivierung der angefallenen Kosten. Die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit von Entwicklungsaufwendungen erfordert Ermessensentscheidungen und damit verbundene Beurteilungen; aus diesem Grund wird dies als ein besonders wichtiger Sachverhalt für die Prüfung betrachtet.

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben stichprobenweise die angefallenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Fabasoft Gruppe hinsichtlich einer Aktivierungspflicht gemäß IAS 38 untersucht. Dabei haben wir untersucht, ob die Kriterien für die Aktivierung der Aufwendungen für Entwicklung von immateriellen Vermögenswerten vorliegen, ob die Entwicklung technisch realisierbar, der Vorstand die Fertigstellung der Projekte auch beabsichtigt und für diesen Vermögenswert auch die wirtschaftliche Nutzbarkeit bzw. ein Markt erkennbar ist. Für diese Beurteilung haben wir die internen Dokumentationen der Fabasoft Gruppe herangezogen sowie den Vorstand hinsichtlich dieser Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten befragt. Die technische Machbarkeit einer Softwareentwicklung ist unter Berücksichtigung der Preisgestaltung und des Wettbewerbsumfeldes nicht mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar, um die Aktivierungspflicht zu begründen. Da Softwareforschung und -entwicklung zudem zyklische und iterativ eng vernetzte Prozesse sind, lassen sich Forschungs- und Entwicklungsphase auch nicht eindeutig trennen. Nach IAS 38.53 müssen daher sämtliche Aufwendungen als Forschungsaufwendungen behandelt werden und sind von einer Aktivierung ausgeschlossen. Wir können uns dem Vorgehen der Fabasoft Gruppe in diesem Bereich anschließen.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Gesellschaft legt im Konzernanhang (Kapitel 2.5. Forschung und Entwicklung sowie Kapitel 9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung) die Kriterien für die Nichtaktivierung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen offen. Weiters wird im Lagebericht (Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns) über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten informiert.

2. Erfassung der Umsatzerlöse unter IFRS 15

• Sachverhalt

Die Realisierung des Umsatzes des Konzerns erfolgt gem. IFRS 15, "Erlöse aus Verträgen mit Kunden". Abhängig von der Art der erbrachten Leistung werden die Umsätze sowohl zeitpunktbezogen (Lizenzerlöse) als auch zeitraumbezogen (Softwareaktualisierungen, Supportleistungen, Nutzungsgebühren für Appliances und Cloud Services sowie Consulting-Leistungen) erfasst. Die Erfassung der zeitraumbezogenen Umsätze erfolgt nach den Regeln des IFRS 15.35c. Im Bereich der Consulting-Leistungen wird zwischen Leistungen, die nach anfallendem Aufwand fakturiert werden (Umsatzrealisierung erfolgt nach Leistungserbringung) und Fixpreisprojekten unterschieden. Bei den Fixpreisprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt.

Der Konzern wendet IFRS 15 mit 1. April 2018 erstmalig an, wobei die modifiziert retrospektive Methode zur Anwendung kam. Auf Grund der vom Konzern gewählten Methode bei der Anwendung dieses Standards wurden die Vergleichsinformationen im vorliegenden Abschluss nicht angepasst, sondern der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 zum 1. April 2018 als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes im kumulierten Ergebnis erfasst. Dies führte zu einer Erfassung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten (Aktivierung von Vertragsgewinnungskosten) in Höhe von TEUR 211 zum 1. April 2018, woraus unter Berücksichtigung latenter Steuern eine Erhöhung des kumulierten Ergebnisses in Höhe von TEUR 158 resultierte. Zum 31. März 2019 weist der Konzern sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 476 aus.

Die Bilanzierung von Verträgen mit Kunden unter IFRS 15 unterliegt einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und ist damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben und für die Ermittlung des Leistungsfortschrittes die entsprechenden Berechnungen anzustellen sind. Die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung unter konzernweiter Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 war zudem als komplex zu betrachten.

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben:

  • im Hinblick auf die Umsetzung von IFRS 15 die Schlussfolgerungen des Managements durch die Beurteilung verschiedener Vertragsanalysen in Stichproben und die Richtigkeit der überarbeiteten Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Gegebenheiten überprüft,
  • die Angemessenheit der Bilanzierung auf Stichprobenbasis getestet und die daraus resultierenden Anpassungen in der Eröffnungsbilanz überprüft,
  • für die im Laufe des Jahres ausgewiesenen Umsätze ausgewählte Schlüsselkontrollen auf ihre Effektivität getestet und Prüfungshandlungen durchgeführt, um ausreichende Prüfungsnachweise für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung für Kundenverträge zu erhalten,
  • die in den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Kosten auf Stichprobenbasis überprüft, indem wir die Beträge mit den vertraglichen Grundlagen verglichen, die mathematische Genauigkeit der Berechnungen geprüft und die Richtigkeit der Abgrenzung getestet haben,
  • die Umsatzrealisierung aus den Fixpreisprojekten anhand einer Stichprobe mit den Grundlagen für die Ermittlung des Leistungsfortschrittes abgeglichen und die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen,
  • darüber hinaus die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nach IFRS 15 überprüft.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich Bilanzierung von Verträgen mit Kunden und der daraus resultierenden Erfassung der Umsatzerlöse unter IFRS 15 ergeben.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang unter Punkt 2.14 angeführt. Die Angaben unter Punkt 2.10 stellen die Bilanzierungsmethoden zu den Dienstleistungsaufträgen dar.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Februar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001/2002 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Anton Pichler.

Linz, den 28. Mai 2019

PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

gez.:

Mag. Dr. Anton Pichler Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.

Linz, am 28. Mai 2019 Der Vorstand der Fabasoft AG

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2019

Aktiva in EUR 31.03.2019 31.03.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
68.214,28 22.076,03
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund 313.029,84 550.828,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.805.712,81 2.063.549,16
2.118.742,65 2.614.377,16
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.792.677,42 13.792.677,42
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 156.852,66 156.864,36
13.949.530,08 13.949.541,78
16.136.487,01 16.585.994,97
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 11.257.805,56 9.198.695,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 141.798,90 77.338,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
11.399.604,46 9.276.034,59
II. Guthaben bei Kreditinstituten 10.402.066,17 8.099.832,56
21.801.670,63 17.375.867,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 115.289,70 112.359,85
D. Aktive latente Steuern 435.300,00 381.450,00
38.488.747,34 34.455.671,97
Passiva in EUR 31.03.2019 31.03.2018
A. Eigenkapital
I.
Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
11.000.000,00 11.000.000,00
Gezeichnetes Grundkapital 11.000.000,00 11.000.000,00
Nennbetrag eigener Anteile -277.257,00 -277.257,00
Ausgegebenes Kapital 10.722.743,00 10.722.743,00
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 17.677.624,48 17.677.624,48
III. Rücklage für eigene Anteile 277.257,00 277.257,00
IV. Bilanzgewinn 5.872.930,44 2.452.077,30
davon Gewinnvortrag 521.983,56 590.429,82
34.550.554,92 31.129.701,78
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 1.334.360,00 1.267.640,00
2. Steuerrückstellungen 1.567.432,00 1.397.431,00
3. Sonstige Rückstellungen 294.300,13 259.449,59
3.196.092,13 2.924.520,59
C. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 742.100,29 401.449,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 622.436,09 278.842,01
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 622.436,09 278.842,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 119.664,20 122.607,59
davon aus Steuern 111.020,63 115.562,79
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 7.920,46 7.044,80
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 119.664,20 122.607,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
742.100,29 401.449,60
38.488.747,34 34.455.671,97

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2018 BIS 31. MÄRZ 2019

in EUR 2018/2019 2017/2018
1. Umsatzerlöse 2.816.458,00 2.466.533,00
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen 2.916,38 5.037,74
b) Übrige 3.000,00 169,07
5.916,38 5.206,81
3. Personalaufwand
a)
Gehälter
-1.064.287,35 -1.043.208,98
b)
Soziale Aufwendungen
-621.038,06 -677.147,91
davon Aufwendungen für Altersversorgung -421.238,66 -421.238,66
davon Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-69.067,65 -126.417,61
davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-130.731,75 -129.491,64
-1.685.325,41 -1.720.356,89
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.189.289,82 -1.155.903,02
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.371.618,79 -2.543.048,07
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen -10.935,53 -11.835,55
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 -2.423.859,64 -2.947.568,17
7. Erträge aus Beteiligungen 7.197.437,89 4.926.082,67
davon aus verbundenen Unternehmen 7.197.437,89 4.926.082,67
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des
Finanzanlagevermögens
1.315,23 1.835,43
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 119,01 103,52
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen -11,70 -46,80
davon Abschreibungen -11,70 -46,80
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.574,91 -1.958,82
12. Zwischensumme aus Z 7 bis 11 7.197.285,52 4.926.016,00
13. Ergebnis vor Steuern
(Zwischensumme aus Z 6 und Z 12)
4.773.425,88 1.978.447,83
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 577.521,00 693.929,00
davon latente Steuern 53.850,00 41.250,00
15. Ergebnis nach Steuern 5.350.946,88 2.672.376,83
16. Jahresüberschuss 5.350.946,88 2.672.376,83
17. Auflösung von Gewinnrücklagen 0,00 107.673,00
18. Zuweisung zur Rücklage für eigene Anteile 0,00 -86.753,00
19. Aufwand aus Erwerb eigener Anteile 0,00 -831.649,35
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 521.983,56 590.429,82
21. Bilanzgewinn 5.872.930,44 2.452.077,30

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019 DER FABASOFT AG, LINZ

A Allgemeine Grundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis 211 und 222 bis 235 UGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.

Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.

B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

1) Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 400,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.

2) Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

4) Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.

Auf Grund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

5) Rückstellungen

5.1. Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.

5.2. Abfertigungsrückstellungen

Zum 31. März 2019 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.

Die Abfertigungsrückstellungen der Vorstände wurden auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.

5.3. Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

6) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

C Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Aktiva

1) Anlagevermögen

Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Beilage zum Anhang) verwiesen.

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:

in EUR im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 62.285,39 101.850,45
Verpflichtungen aus Mietverträgen 512.526,00 2.050.104,00
574.811,39 2.151.954,45

Vorjahr:

in EUR im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 96.522,68 192.247,67
Verpflichtungen aus Mietverträgen 512.526,00 2.562.630,00
609.048,68 2.754.877,67

Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum EUR 550.178,92 (Vorjahr TEUR 521).

Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behördengenehmigungen erlangt hat. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2019 noch nicht eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Jahresabschluss.

Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)

Buchwert der
Beteiligung
in EUR
31.03.2019
Anteil
in%
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital
buchmäßig
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Fabasoft Austria GmbH, Linz 2.328.602,61 100 EUR 800.000,00 EUR 2.531.783,51 EUR 1.442.875,98
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz 462.784,49 100 CHF 100.000,00 CHF 1.014.765,53 CHF 367.410,19
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18 100 EUR 52.000,00 EUR 2.198.392,37 EUR 1.278.588,99
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
35.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 49.431,66 EUR 49.155,76
Fabasoft R&D GmbH, Linz 5.062.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 3.333.414,66 EUR 2.975.588,33
Mindbreeze GmbH, Linz 3.621.357,14 76 EUR 1.070.000,00 EUR 3.422.956,84 EUR 2.221.639,61
Summe 13.792.677,42

(Vorjahr)

Buchwert der
Beteiligung
in EUR
31.03.2018
Anteil
in%
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital
buchmäßig
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Fabasoft Austria GmbH, Linz 2.328.602,61 100 EUR 800.000,00 EUR 1.887.639,16 EUR 811.931,63
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz 462.784,49 100 CHF 100.000,00 CHF 642.655,34 CHF 95.733,89
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18 100 EUR 52.000,00 EUR 1.719.803,38 EUR 673.725,05
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
35.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 275,90 -EUR 40.398,23
Fabasoft R&D GmbH, Linz 5.062.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 2.839.095,71 EUR 2.482.069,38
Mindbreeze GmbH, Linz 3.621.357,14 76 EUR 1.070.000,00 EUR 3.014.582,57 EUR 1.813.265,34
Summe 13.792.677,42

Wertpapiere des Anlagevermögens

Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 3.584.271,33 (Vorjahr TEUR 3.093) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.

Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.

2) Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen.

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe von EUR 1.755.762,67 (Vorjahr TEUR 2.000) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuerumlage in Höhe von EUR 9.502.042,89 (Vorjahr TEUR 7.199) enthalten.

3) Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuerlichen Siebentelverteilungen.

Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 429.055,63 (Vorjahr TEUR 380).

Passiva

1) Eigenkapital

1.1. Grundkapital

Zum Stichtag 31. März 2019 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).

Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.

Die Aktien notieren im Handelssegment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer (D) 922985.

1.2. Genehmigtes Kapital

Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung verwiesen.

1.3. Vorschlag Ergebnisverwendung

Aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 5.872.930,44.

Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre sowie der vom Gewinnbezugsrecht gesetzlich ausgeschlossenen Aktien den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

1.4. Ausschüttungsgesperrter Betrag

Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 435.300,00 (Vorjahr TEUR 381) ausschüttungsgesperrt.

1.5. Eigene Aktien

Anzahl in Stück Nominale je
Stück in Euro
Nominale in Euro Anteil am
Grundkapital
Bestand am 01.04.2018 =
Bestand am 31.03.2019 277.257 1,00 277.257,00 2,52%

2) Rückstellungen

2.1. Pensionsrückstellungen

Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen.

Die sich aus der unter Punkt B.5.1. beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt zum 31. März 2019 EUR 3.511.114,09 (Vorjahr TEUR 3.020). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 3.511.114,09 (Vorjahr TEUR 3.020) auf die gleiche Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.

2.2. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:

31.03.2019
EUR
Vorjahr
TEUR
Prüfungsaufwand 26.520,00 22
Boni 6.550,00 7
Noch nicht konsumierte Urlaube 97.330,00 103
Sonderzahlungen 47.300,13 46
Ausstehende Eingangsrechnungen 86.100,00 52
Jahresabschlussveröffentlichungen 29.500,00 28
Sonstiges 1.000,00 1
294.300,13 259

3) Verbindlichkeiten

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 14.318,87 (Vorjahr TEUR 12) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

D Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2.816.458,00 (Vorjahr TEUR 2.467) resultieren aus Verrechnungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.

2) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in Höhe von EUR 2.347,65 (Vorjahr TEUR 2) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.

3) Aufwendungen für Altersversorgung

Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

31.03.2019
EUR
Vorjahr
TEUR
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung 491.458,03 476
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen -491.458,03 -476
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen 421.238,66 421
421.238,66 421

4) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:

31.03.2019
EUR
Vorjahr
TEUR
Betriebsaufwand 1.087.643,64 951
Verwaltungsaufwand 1.051.226,73 1.346
Vertriebsaufwand 221.812,89 234
2.360.683,26 2.531

Im Verwaltungsaufwand sind Kapitalerhöhungskosten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 405) enthalten.

5) Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.

E Sonstige Angaben

1) Gruppenbesteuerung

Im Veranlagungsjahr 2019 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz und (4) Mindbreeze GmbH, Linz.

Die Fabasoft Corporation ist im Geschäftsjahr 2017/2018 aus der steuerlichen Gruppe ausgeschieden und wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 aufgelöst.

Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 577.521,00 (Vorjahr TEUR 694) und untergliedern sich in folgende Bereiche:

31.03.2019
EUR
Vorjahr
TEUR
Laufende Steuern -1.780.934,00 -920
Steuerumlagen 2.304.605,00 1.573
Latente Steuern 53.850,00 41
577.521,00 694

2) Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer

2.1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

2018/2019 Vorjahr
Angestellte 4 4

2.2. Organe

Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.

Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2018/2019 TEUR 1.434 (Vorjahr TEUR 1.472) und setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2018/2019 Vorjahr
Laufende Bezüge 946 927
Aufwendungen für Abfertigungen 67 124
Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Gesamt 1.434 1.472

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender) Dr. Peter Posch (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2018/2019 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 76.000,00 (Vorjahr TEUR 70).

3) Angaben zu Aktienoptionsprogrammen

Zum Stichtag 31. März 2019 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.

4) Beschlüsse der Hauptversammlung vom 2. Juli 2018

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 2. Juli 2018 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Für das Geschäftsjahr 2017/2018 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,18 pro Aktie ausgeschüttet.

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).

5) Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Am 21. Mai 2019 unterfertigte die Fabasoft AG den Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb von insgesamt 60% der Geschäftsanteile an der Xpublisher GmbH mit Sitz in München. Die Beteiligung wird zu 40% über die Zeichnung von Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung der Xpublisher GmbH und zu 20% über den Erwerb von Anteilen von den Gründern und bisherigen Gesellschaftern erfolgen. Beide Gründungsgesellschafter bleiben weiterhin mit gemeinsam 40% an der Xpublisher GmbH beteiligt und werden als Geschäftsführer die Expansion in Europa und Nordamerika vorantreiben. An der Umsetzung der Vollzugsvoraussetzungen wird gearbeitet.

Nach dem 31. März 2019 traten keine weiteren wesentlichen Ereignisse für den vorliegenden Jahresabschluss ein.

Linz, 28. Mai 2019

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2019

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Entwicklung des
Anlagevermögens in EUR
Stand
01.04.2018
Zugänge Abgänge Stand
31.03.2019
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
266.423,52 60.456,06 33.929,02 292.950,56
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
2.794.070,89 17.599,54 0,00 2.811.670,43
2. Andere Anlagen,
Betriebs
und
Geschäftsausstattung* 9.355.048,97 661.737,96 1.554.415,09 8.462.371,84
12.149.119,86 679.337,50 1.554.415,09 11.274.042,27
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
13.792.677,42 0,00 0,00 13.792.677,42
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens 156.911,16 0,00 0,00 156.911,16
13.949.588,58 0,00 0,00 13.949.588,58
26.365.131,96 739.793,56 1.588.344,11 25.516.581,41

Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB 14.504,08 14.504,08

kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
Entwicklung des
Anlagevermögens in EUR
Stand
01.04.2018
Zugänge Abgänge Stand
31.03.2019
Stand
Stand
31.03.2019
31.03.2018
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
244.347,49 14.317,81 33.929,02 224.736,28 68.214,28 22.076,03
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
2.243.242,89 255.397,70 0,00 2.498.640,59 313.029,84 550.828,00
2. Andere Anlagen,
Betriebs
und
Geschäftsausstattung* 7.291.499,81
9.534.742,70
919.574,31
1.174.972,01
1.554.415,09
1.554.415,09
6.656.659,03
9.155.299,62
1.805.712,81
2.118.742,65
2.063.549,16
2.614.377,16
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
0,00 0,00 0,00 0,00 13.792.677,42 13.792.677,42
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
46,80 11,70 0,00 58,50 156.852,66 156.864,36
46,80 11,70 0,00 58,50 13.949.530,08 13.949.541,78
9.779.136,99 1.189.301,52 1.588.344,11 9.380.094,40 16.136.487,01 16.585.994,97

*davon geringwertige

Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB 14.504,08 14.504,08

Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.

LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 40,3 Mio. Euro (32,0 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von TEUR 11.498 (TEUR 7.052 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei TEUR 8.918 (TEUR 5.250 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).

Dieser deutliche Anstieg bei den Umsatzerlösen (26,0% bezogen auf das Geschäftsjahr 2017/2018) reflektiert die hervorragende Entwicklung der Erlöse aus wiederkehrenden Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud-Angeboten sowie einen positiven Verlauf des Projektgeschäftes.

Das sehr starke ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 69,9% bezogen auf das Geschäftsjahr 2017/2018) stammt dabei speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken softwarebezogenen Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten sowie aus Einmallizenzen.

Mit einer Forschungsquote1) von 24,1% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 9.702) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 8.287 im Geschäftsjahr 2017/2018).

Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Software-Produkttechnologie und den damit im Zusammenhang stehenden Cloud- und Appliance-Angeboten getätigt.

Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2019) 54% (57% zum 31. März 2018).

Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 27.528 auf TEUR 33.170 im Berichtszeitraum.

Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2019 236 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (209 zum 31. März 2018).

1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2019)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100% Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 76% Österreich Linz Wien
Fabasoft Deutschland GmbH 100% Deutschland Frankfurt am Main Berlin,
Erfurt, München
Fabasoft Schweiz AG 100% Schweiz Bern

Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2019)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Mindbreeze Corporation 100% USA Chicago

Veränderungen in der Konzernstruktur

Die Fabasoft Corporation wurde mit Wirkung zum 24. August 2018 aufgelöst (Dissolution of Company).

Unternehmensakquisitionen

Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt.

Am 21. Mai 2019 unterfertigte die Fabasoft AG den Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb von insgesamt 60% der Geschäftsanteile an der Xpublisher GmbH mit Sitz in München.

Die Beteiligung wird zu 40% über die Zeichnung von Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung der Xpublisher GmbH und zu 20% über den Erwerb von Anteilen von den Gründern und bisherigen Gesellschaftern erfolgen. Beide Gründungsgesellschafter bleiben weiterhin mit gemeinsam 40% an der Xpublisher GmbH beteiligt und werden als Geschäftsführer die Expansion in Europa und Nordamerika vorantreiben. An der Umsetzung der Vollzugsvoraussetzungen wird gearbeitet.

Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Umsatzerlöse 2.816 2.467
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.773 1.978
EBIT1) -2.424 -2.948
EBITDA1) -1.235 -1.792
Jahresüberschuss 5.351 2.672
Eigenkapital 34.551 31.130
Eigenkapitalquote1) 90% 90%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 3.919 2.530
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 10.402 8.100
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 4 4

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Umsatzerlöse 40.279 31.959
Ergebnis vor Ertragsteuern 8.939 5.373
EBIT1) 8.918 5.250
EBITDA1) 11.498 7.052
Jahresergebnis 6.490 3.937
Eigenkapital 27.806 23.419
Eigenkapitalquote1) 54% 57%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 11.597 7.929
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 33.170 27.528
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 236 209

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor

Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.

Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alliance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 60 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 74 Scrum Master und 22 Product Owner beschäftigt.

Interne Kommunikation

Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Videokonferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.

Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft bereits seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichtes, als integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes.

Open-Source-Plattformen und Standards

Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.

Zertifizierungen

Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungsaudits im Juli 2017 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert. Das erste Überwachungsaudit wurde im Juli 2018 erfolgreich absolviert.

Die umfangreichen Produktzertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von Mitbewerbern ab. Dazu zählen die Prüfungen gemäß IDW GoB PS 880 Standard (Revisionssicherheit in der Cloud), das EuroCloud Star Audit Certificate sowie das Zertifikat "Certified Cloud Service" des TÜV Rheinland. Bei Letzterem wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess die Fabasoft Cloud umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen und Prüfungen geachtet.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 bewies Fabasoft erstmals mit dem C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz C5) Testat des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ihr starkes Engagement zugunsten höchster Transparenz und Sicherheit. Nachdem Fabasoft im März 2017 als erster europäischer Anbieter von Cloud-Dienstleistungen das Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5, herausgegeben vom BSI, erhalten hatte, konnte das Audit im Februar 2019 zum zweiten Mal in Folge erfolgreich wiederholt und das Testat erneut ausgestellt werden. Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Aussteller des Testates. Das C5 Testat ist für alle Fabasoft Cloud Kunden ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnissen sowie Zertifizierungen.

Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 erstmalig Mindbreeze InSpire SaaS in den Scope der C5 Prüfung aufgenommen und ein entsprechendes Testat von der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ausgestellt.

Wie auch in den vorangegangenen Geschäftsjahren erfolgte im Geschäftsjahr 2018/2019 die ISAE 3402 Type 2 Prüfung. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.

1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns

Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:

  • Nominale Umsatzveränderung
  • EBIT bzw. Betriebsergebnis
  • EBITDA
  • Eigenkapitalquote
  • Forschungsquote

Nominale Umsatzveränderung

Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.

EBIT bzw. Betriebsergebnis

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:

Überleitungsrechnung

Ergebnis vor Ertragsteuern

  • Finanzerträge
    • Finanzaufwendungen
  • = EBIT (Betriebsergebnis)

EBITDA

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.

Überleitungsrechnung

EBIT

  • / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

= EBITDA

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Eigenkapital x 100 Gesamtkapital

Forschungsquote

Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Umsatzerlöse

x 100

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Neue Produkte und Produktversionen

Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.

Mindbreeze InSpire: Wissensmanagement für Unternehmen

Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einem Index für Abfragen bereitgestellt. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt der Appliance Anbieter und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus empfehlen Analystenhäuser zunehmend Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.

Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht sowie die Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen und insbesondere Natural Language Processing ermöglicht.

Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben, wurde am 10. Januar 2018 die Mindbreeze Corporation (100% Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH) als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL, gegründet sowie am 15. Februar 2018 eine Barkapitalerhöhung in der Mindbreeze GmbH in der Höhe von 1 Mio. Euro durchgeführt. Damit soll eine solide Basis geschaffen werden, um das Mindbreeze Geschäft insbesondere in Nordamerika weiter zu entwickeln und auszubauen. Von diesem Standort aus sollen sowohl die Mindbreeze Vertriebsund Umsetzungspartner als auch bestehende Kunden betreut und neue Kunden und Partner gewonnen werden.

Das Mindbreeze Produktangebot wurde im nordamerikanischen Markt sehr gut angenommen und im Berichtszeitraum konnten Vertragsabschlüsse mit sehr prominenten Großkunden erzielt werden. Ausgehend von diesen Erfolgen ergibt sich sowohl Potenzial für die Ausweitung des Geschäftes bei diesen Kunden als auch für Neukundengewinnung auf Basis namhafter Referenzen.

Leistungsstarke Cloud-Services

Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als Standardlösung für Business-to-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg sicher zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus bietet Fabasoft fachspezifische Lösungen zum Beispiel für Digital-Asset-Management, die sofort in der Fabasoft Cloud einsatzbereit sind. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, über welches Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.

Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch Bedenken von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für Datenspeicherung am Kundenstandort und Fabasoft Secomo für durchgehende Endezu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten. Diese Angebote richten sich schwerpunktmäßig an Unternehmen mit strengen Dokumentationspflichten und hohen Compliance-Anforderungen sowie an Bereiche, die sensible Daten verarbeiten und dabei datenschutzrechtliche sowie darüber hinausgehende Vorgaben einzuhalten haben (zum Beispiel elektronische Personalakten).

Die Wahlfreiheit zwischen einem Public Cloud Modell und einem Private Cloud Modell – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.

Fabasoft Secomo

Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Cloud Enterprise Edition steht Fabasoft Secomo auch "as a Service" zur Verfügung.

Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Insbesondere die zwingende Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte zu einem weiter steigenden Marktinteresse an wirksamen Complianceund Data-Governance-Lösungen führen. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten heute bereits ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis, um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können. Ein Beispiel für eine von Fabasoft entwickelte Cloud-App ist die "EU-DSGVO Toolbox". Die Lösung ist in der Fabasoft Cloud verfügbar und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung von Dokumentationspflichten, wie dem Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten oder dem Verwalten von Vorlagen für Meldungen an Behörden.

Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards

Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.

Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebsund Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.

Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.

Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.

Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances

Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.

Vertriebswege und Partnerschaften

In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.

Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen partnerbasierten Marktzugang umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand, bilden.

Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung

Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 konnte Fabasoft drei sehr bedeutende Ausschreibungen in Deutschland – die "E-Akte Bund" für den deutschen Bund, die Einführung eines E-Akte-Basisdienstes für das Land Rheinland-Pfalz und den Zuschlag vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems mit Workflow-Engine – für sich gewinnen. Diese Projekte befinden sich nunmehr in der Umsetzungsphase.

Daher sieht sich Fabasoft als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an solchen beteiligen.

Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor

Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Beispielsweise geht im Freistaat Bayern der Rollout bei den Behörden des Freistaates zügig voran und die dortige Installation gehört mittlerweile zu einer der deutschlandweit größten und erfolgreichsten Umsetzungen der E-Akte.

Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter intensiviert. Im Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt gestartet.

In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem Betrieb und Fabasoft als Produkthersteller werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.

2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Kompetitiver Cloud-Markt

Im Geschäftsjahr 2018/2019 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen sowie die bestehenden Cloud-Angebote erweitert werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-)Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten etc.) das Risiko hoher Streuverluste.

Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum

Die Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.

In der Schweiz ist ausgehend von einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes aus dem Jahr 2015 geplant, große Teile der bestehenden umfangreichen Installation für die elektronische Dossierverwaltung basierend auf Produkten aus dem Fabasoft Konzern durch eine andere Lösung zu ersetzen. Die Geschäftsentwicklung der Fabasoft in der Schweiz hängt daher einerseits stark davon ab, wie und wann die diesbezüglichen Ablöseaktivitäten umgesetzt und finalisiert werden können, andererseits ob bzw. in welchem Umfang alternatives Neugeschäft bis dahin gewonnen werden kann.

Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa verstärkt positioniert werden.

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.

Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten gesehen.

Risiken im direkten Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.

Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.

Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft

Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden nach sich ziehen.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Subauftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.

Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produktund Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.

Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.

Mitbewerbsdruck

Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.

Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.

Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.

Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.

Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von verschiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale in den kostenfreien Versionen nicht mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.

Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen, die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten

Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerkund Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.

Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.

Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung, negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken hinsichtlich Informationssicherheit, Datenschutz und geistigen Eigentums

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.

Es wurden verschiedene organisatorische, (system)technische und physische Barrieren und Maßnahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Der Kriterienkatalog ist seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 gültig. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen. Zu den sicherheitsrelevanten Auftragnehmern der Fabasoft zählen u.a. Rechenzentren, Hardware- und Software-Lieferanten, Internet- und SMS-Provider, Online-Dienstleister, Subauftragnehmer bei der Umsetzung von Kundenprojekten, Wirtschaftsprüfer, Beratungsdienstleister sowie Personalverrechner. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.

Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel "Fake President"-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1.3 aufgelistet.

Da der Eintritt solcher Risiken, neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann – durch die Novelle des Datenschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung bestehen insbesondere erhöhte Strafdrohungen – wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.

Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden.

Personalrisiken

Es werden Risiken darin gesehen hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.

Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und damit auch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.

Finanzrisiken

Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Das Risiko von Forderungsausfällen wird im Partner- sowie im Privatkundengeschäft aktuell geringfügig höher eingeschätzt als im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern.

Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.

Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.

2.3. Prognosebericht

Den digitalen Wandel gestalten

Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren und sicheren Bearbeitung, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflows).

Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen haben unter dem Stichwort "Digitale Transformation" in der öffentlichen Berichterstattung den "Mainstream" erreicht und wurden auf den Management-Ebenen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende Handlungsfelder erkannt.

Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).

Im privaten Sektor waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie die Erschließung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit verbesserter Serviceleistung für Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.

Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorganisation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.

Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland hat Fabasoft im Geschäftsjahr 2017/2018, teilweise unter Einbeziehung leistungsfähiger Subauftragnehmer, mehrere wichtige Ausschreibungen für Großprojekte gewonnen. Diese Vorhaben befinden sich nunmehr in den Umsetzungsphasen. Dies bedingt auch einen erhöhten Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte speziell in der Phase des Flächen-Rollouts verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.

Im Berichtszeitraum wurden von öffentlichen Auftraggebern weitere umfangreiche Vergabeverfahren initiiert oder angekündigt. Hat auch die Dichte an neuen Verfahren in der Berichtsperiode abgenommen, ist dennoch zu erwarten, dass auch in den nächsten Quartalen erhebliche Aufwände im Umfeld der Angebotsleistungen für Großprojekte zu tätigen sein werden. Ebenso ist von einem sehr scharfen Wettbewerb um diese Projekte auszugehen.

Ob bzw. in welchem Umfang aus diesen laufenden oder bevorstehenden Ausschreibungen weiteres Geschäft gewonnen werden kann, kann aktuell nicht prognostiziert werden.

Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.

Transformation des Geschäftes

Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.

Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich schnell: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) nach wie vor noch überwiegend klassische On-Premises-Modelle gefordert, bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Darüber hinaus bietet die Fabasoft Cloud ein umfangreiches, sofort einsetzbares, fachlich spezialisiertes Lösungsportfolio.

Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardwarekomponenten abgeschrieben.

Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebes in den deutschsprachigen Ländern, welches auch mit einem intensiven projektseitigen Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.

Mindbreeze InSpire

Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum wiederum ganz hervorragend. Sowohl im Direktgeschäft als auch bei der Akquisition von und Zusammenarbeit mit internationalen Vertriebspartnern konnten weitere Erfolge und starkes Wachstum erzielt werden. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird die schnelle und kostengünstige Einführung – auch bei großen Installationen – gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von Industrieanalysten wie beispielsweise Gartner bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben.

Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und der strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Konzern hat die Fabasoft AG mit 15. Februar 2018 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von 65% der Unternehmensanteile auf 76% erhöht. Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben wurde im Anschluss an diese Maßnahme eine Barkapitalerhöhung bei der Mindbreeze GmbH um EUR 1 Mio. von zuvor TEUR 70 auf TEUR 1.070 beschlossen. Bei dieser Kapitalerhöhung beteiligten sich die Gesellschafter der Mindbreeze GmbH im Verhältnis ihrer Beteiligung (Fabasoft AG 76%, Mindbreeze Management 24%). Die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel sollen für die weitere Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes eingesetzt werden. Einen wichtigen Schritt dafür bildete die am 10. Januar 2018 erfolgte Gründung der Mindbreeze Corporation als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL. Die Mindbreeze Corporation ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH in Linz. Mit einem wachsenden Team sollen Vertriebspartner und Schlüsselprojekte in Nordamerika vor Ort gewonnen und unterstützt werden. Die geschäftlichen Erfolge der Mindbreeze Corporation sowie das Umsatzwachstum dieser Einheit im abgelaufenen Geschäftsjahr sind bereits sehr erfreulich und der nordamerikanische Markt wird als wichtige Säule des weiteren Wachstums angesehen.

Alle dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2.2 dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.

Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen

Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2019/2020 in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – vor allem in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.

Hinsichtlich der Forschungsquote bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2019/2020 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden ist. Vertrieb, Consulting und Marketing sollen im bevorstehenden Geschäftsjahr 2019/2020 sowohl personell ausgebaut als auch durch Beiziehung externer Dienstleistungen hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer weiterhin verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und einer zielgruppenorientierten Präsentation der Produktangebote.

Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft zunehmend in den Online-Bereich verlagern, sieht Fabasoft den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies im Besonderen, da es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten und damit letztlich um Vertrauen geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattung und die ergonomische und produktive Arbeitsumgebung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. In diesem Zusammenhang stehen die Erweiterungen und Neugestaltungen der Standorte Frankfurt am Main, Chicago und Erfurt sowie bedarfsorientierte Erweiterungen und Modernisierungen in der Zentrale in Linz an. Insbesondere aus diesen Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden baulichen Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2019/2020 von einem deutlichen Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.

Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau, in diesem Segment einher.

Fazit

Ausgehend von den weichenstellenden Erfolgen und positiven Entwicklungen im Geschäftsjahr 2018/2019 einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits, geht das Management insgesamt von einem sehr chancenreichen, aber auch herausfordernden Verlauf der nächsten Quartale aus.

Das Lizenz- und Dienstleistungsgeschäft mit Großkunden im "klassischen" Bereich wird voraussichtlich starken umsatz- und ergebnisseitigen Schwankungen zwischen den Quartalen unterliegen, speziell im Zusammenhang mit Personalwachstum, besonderen Aufwänden in den Startphasen von Großprojekten, der zeitlichen Staffelung von Lizenzabrufen bei Großprojekten und mit der Bearbeitung und dem Verlauf von Ausschreibungen. Das stark wachsende Geschäft mit Cloud-Diensten und Appliances, basierend auf wiederkehrenden Nutzungsgebühren, wird demgegenüber strukturell zunehmend als stabilisierender Umsatzfaktor wirken.

Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden. Dabei sollen auch anorganische Expansions- und Wachstumsoptionen immer wieder im Blick gehalten werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 24,1% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum" mit dem Ziel Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.

Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und deren Anwendung für konkrete Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2018/2019 ein wesentlicher Schwerpunkt. Mindbreeze InSpire ermöglicht es, benötigte Informationen entsprechend den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender der Fachbereiche bereitzustellen.

Beispielsweise das Medical Cockpit, eine spezielle Suchanwendung für das Gesundheitswesen, welches aus angebundenen Datenquellen Informationen zu Diagnosen, Symptomen und Medikamenten extrahiert und übersichtlich darstellt. Das Pflegepersonal oder die Ärztinnen/die Ärzte erhalten dadurch eine rasche Übersicht mit den aktuellen Schwerpunkten des jeweiligen Behandlungsaufenthaltes zu einer Patientin/einem Patienten. Standardkataloge wie der ICD10 oder ATC für Medikamente sowie entsprechende Synonymverzeichnisse werden bei der Abfrage einbezogen. Im Berichtszeitraum wurde das Medical Cockpit in weiteren Krankenhäusern als Erweiterung und Ergänzung zu den bestehenden Krankenhausinformationssystemen, integriert.

Darüber hinaus befasst sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema Ease of Use "des Produktes" – also der einfachen Handhabung – im Rahmen der Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.

Fabasoft Mindbreeze Enterprise

Durch die Verwendung von Suchanwendungen direkt in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio hat das Entwicklungsteam die Möglichkeiten für eine anwenderfreundliche Informationsvisualisierung im Anwendungskontext dieser Produkte weiter ausgebaut.

Fabasoft Cloud

Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2018/2019 lag in der Konzeption und Entwicklung von neuen Funktionalitäten zur automatischen Anonymisierung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie zur Erstellung von Auskünften zu gespeicherten personenbezogenen Daten. Diese Anwendungsfälle wurden unter Einbeziehung von Rechtsberatern konzipiert, um eine Umsetzung entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Umsetzung von neuen fachspezifischen Lösungen sowie der Erweiterung bereits bestehender. Die Lösung "Beschaffungsmanagement" dient zur Abbildung von internen Beschaffungsprozessen – von der Anforderung über den Wareneingang bis hin zur Eingangsrechnung. Die Weiterentwicklung für Digital-Asset-Management und Kontaktmanagement erfolgten unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen. So ist es beispielsweise nun möglich über Adobe Stock erworbene Digital Assets direkt mit dem Digital-Asset-Management in der Fabasoft Cloud zu synchronisieren.

Darüber hinaus wurden Elemente der Benutzeroberfläche wie der Home-Bereich (Einstiegsmaske) neu gestaltet oder die Darstellung von laufenden Prozessen vollkommen überarbeitet um diese barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Funktionalitäten der Fabasoft Cloud wurden auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.

Fabasoft Secomo

In Kombination mit der Fabasoft Public Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Fabasoft Secomo Appliance die Möglichkeit Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Unternehmenszertifikate können in Fabasoft Secomo sicher gespeichert und für eine gesetzeskonforme digitale Signatur von PDF-Dokumenten verwendet werden.

Fabasoft Folio

Im Geschäftsjahr 2018/2019 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus für Fabasoft Folio auf der Konzeption und Entwicklung eines neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Redesign aller Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht einen komfortablen Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.). Sie ist im Sinne der Barrierefreiheit vollständig auf die Bedienung mit assistierenden Techniken wie Screenreadern oder Vergrößerungssoftware optimiert.

Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit der Workflow-Funktionalität.

Fabasoft eGov-Suite

Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit dem Redesign der Anwendungsfälle für die Fabasoft eGov-Suite, um die Vorteile des neuen Oberflächen-Designs von Fabasoft Folio im Kontext der Government-Anwendungen voll zur Geltung zu bringen. In intensiver Abstimmung mit den Bestandskunden wurden die Bedienelemente der bestehenden Oberfläche in die neue Oberfläche überführt sowie Klickwege vereinfacht, um das Anwendererlebnis weiter zu steigern. Anwendungsfälle im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, wie das Informationsbegehren und das Löschbegehren, wurden in Abstimmung mit den Großkunden weiter optimiert. Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Rollout-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.

Fabasoft app.telemetry

Das Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteam konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf Entwicklungstätigkeiten für die automatisierte Identifikation gemeinsamer Ursachen von Performance-Auffälligkeiten und die Implementierung einer neuen Research Ansicht für das einfache Suchen und Navigieren in aufgezeichneten Zugriffen. Darüber hinaus wurden Verbesserungen im Bereich Skalierung, Performance und Hochverfügbarkeit der Fabasoft app.telemetry Komponenten adressiert sowie Anpassungen für Architekturanforderungen für Fabasoft app.telemetry Großkunden implementiert. Des Weiteren wurden die Datenquellen der Fabasoft app.telemetry Counter durch die Übergabe von Werten über die Instrumentierungsschnittstelle erweitert sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf die Fabasoft app.telemetry durch ein REST-API ergänzt.

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG

Am 17. Oktober 2017 hat der Vorstand beschlossen das Aktienrückkaufprogramm (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015) mit sofortiger Wirkung zu beenden, da das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht wurde.

Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 277.257 Stück Aktien. Die Gesamtanzahl der von der Fabasoft AG per 17. Oktober 2017 gehaltenen eigenen Aktien betrug 277.257 Stück.

Seit Beendigung dieses Aktienrückkaufprogramms, bzw. im Berichtsjahr 2018/2019 wurden keine eigenen Anteile verkauft oder erworben sowie keine neuen Aktienrückkaufprogramme gestartet. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

Per 31. März 2019 hält das Unternehmen daher 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundkapital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00.

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern

Angaben nach §243a Abs. 2 UGB

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.

Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.

Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.

Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.

Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach §243a Abs. 1 UGB

    1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
    1. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
    1. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 53,80%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
    1. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
    1. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Genehmigtes Kapital:

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Juli 2018 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 21. September 2023 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 52, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2018 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2018 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2018 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 2. Juli 2023, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

  • (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
  • (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;

(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und

(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.

    1. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
    1. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 28. Mai 2019

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

JAHRESABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2019, der Gewinnund Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

• Sachverhalt

Im Abschluss der Fabasoft AG, Linz, sind Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 13,79 Mio. ausgewiesen. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 11,26 Mio. Auf Basis der jeweiligen Ertragssituation der Gesellschaft hat der Vorstand unterschiedliche Werthaltigkeitsüberlegungen angestellt. Planungsrechnungen auf Grund von zukünftigen bereits abgeschlossenen oder erwarteten Geschäften wurden erstellt, um die Ertragssituation der Gesellschaften näher zu analysieren und die Werthaltigkeit von Beteiligungsansätzen und Forderungen zu testen. Die Planungsrechnungen und künftige Cashflows sind in hohem Maße von der Einschätzung und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet. Auf Grund dieser Schätzunsicherheiten wird dieser Sachverhalt als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt gesehen.

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben im Rahmen unserer Prüfung einen besonderen Fokus auf die Bewertung jener Beteiligungen gelegt, wo im Verhältnis zum Buchwert der Beteiligung ein geringeres Eigenkapital ausgewiesen wird und darum ein Abschreibungsbedarf zu untersuchen ist. Wir haben untersucht, ob Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf auf Grund der Planungen gegeben sind oder ob Ergebnisse der Gesellschaften durch besondere Ereignisse beeinflusst waren. Wir haben uns von der Angemessenheit der in der Planungsrechnung verwendeten künftigen angenommenen Cashflows unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit der vom Vorstand aufgestellten und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebrachten Planung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. Insbesondere haben wir uns von den planungsverantwortlichen Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Fabasoft AG, Linz, die Ertragserwartungen der einzelnen Gesellschaften detailliert erläutern lassen. Darüber hinaus haben wir im Zuge der Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen untersucht, ob überfällige Forderungen vorliegen bzw. das Risiko einer Uneinbringlichkeit besteht und darum eine Abwertung vorzunehmen ist. Aus den vorgelegten Planungen und den von uns durchgeführten Analysen ergeben sich keine Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf im Bereich der Beteiligungsansätze oder der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Beteiligungen sowie den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Anhang (Anlage 3/5 f.) enthalten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. März 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001/2002 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Anton Pichler.

Linz, den 28. Mai 2019

PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

gez.:

Mag. Dr. Anton Pichler Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.

Linz, am 28. Mai 2019 Der Vorstand der Fabasoft AG

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018/2019 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Sitzungen sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dabei hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft sowie der Konzernunternehmen schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben. Daneben gab es auch auf informeller Basis regelmäßige Gespräche zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.

Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in den einzelnen Quartalen inkl. Budgetvergleiche, Vertriebsaktivitäten, die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung, das Budget zum Geschäftsjahr 2019/2020 sowie die Verlängerung der Vorstandsverträge von Herrn Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Herrn Leopold Bauernfeind um eine weitere Periode ab 21. Mai 2019 für weitere 5 Jahre bis 2024.

Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum 31. März 2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht), geprüft.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2019 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von PwC Oberösterreich, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2019 der Fabasoft AG durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen.

Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2019 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Linz, im Juni 2019

Dr. Friedrich Roithmayr e.h. Vorsitzender des Aufsichtsrates