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Fabasoft AG — Annual Report 2020
Jun 3, 2020
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Annual Report
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Jahresfinanzbericht 2019/2020

INHALTSVERZEICHNIS
| I. | Konzernabschluss Fabasoft AG | |
|---|---|---|
| Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung | 4 | |
| Konzerngeldflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung | 6 | |
| Anhang zum Konzernabschluss | 8 | |
| Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 42 | ||
| Bestätigungsvermerk 68 | ||
| Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 74 | ||
| II. Jahresabschluss Fabasoft AG | ||
| Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung 76 | ||
| Anhang zum Jahresabschluss 79 | ||
| Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 92 | ||
| Bestätigungsvermerk 118 | ||
| Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 124 | ||
| III. Bericht des Aufsichtsrates 125 |
KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2020
| Aktiva in TEUR | AZ | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 5.1.1. | 11.994 | 5.764 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.1.2. | 3.777 | 147 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 5.1.3. | 169 | 169 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 5.1.4. | 515 | 476 |
| Aktive latente Steuern | 5.1.5. | 588 | 460 |
| 17.043 | 7.016 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Liefer- und sonstige Forderungen | 5.2.1. | 13.134 | 11.640 |
| Ertragsteuerforderungen | 5.2.1. | 18 | 3 |
| Liquide Mittel | 5.2.2. | 35.101 | 33.170 |
| 48.253 | 44.813 | ||
| Summe Aktiva | 65.296 | 51.829 |
| Passiva in TEUR | AZ | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital |
|||
| Grundkapital | 5.3. | 11.000 | 11.000 |
| Kapitalrücklagen | 5.3.1. | 15.190 | 15.190 |
| Eigene Aktien | 5.3.2. | -2.013 | -2.013 |
| Sonstige Rücklagen | -884 | -818 | |
| Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | 409 | 346 | |
| Kumuliertes Ergebnis | 5.513 | 3.165 | |
| 29.215 | 26.870 | ||
| Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner | 2.254 | 936 | |
| 31.469 | 27.806 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen für Abfertigungen | 5.4.1. | 3.464 | 3.225 |
| Passive latente Steuern | 5.1.5. | 444 | 511 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.4.3. | 5.636 | 0 |
| 9.544 | 3.736 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 5.5.1. | 8.586 | 5.673 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 2.989 | 1.863 | |
| Vertragsverbindlichkeiten | 5.5.2. | 12.708 | 12.751 |
| 24.283 | 20.287 | ||
| Summe Passiva | 65.296 | 51.829 |
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| in TEUR | AZ | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6.1. | 51.056 | 40.279 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6.2. | 249 | 129 |
| Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen | -2.237 | -1.038 | |
| Personalaufwand | 6.3. | -24.261 | -19.524 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 6.4. | -5.071 | -2.580 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.5. | -8.027 | -8.348 |
| Betriebsergebnis | 11.709 | 8.918 | |
| Finanzerträge | 6.6. | 4 | 23 |
| Finanzaufwendungen | 6.6. | -53 | -2 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 11.660 | 8.939 | |
| Ertragsteuern | 6.7. | -3.107 | -2.449 |
| Jahresergebnis | 8.553 | 6.490 | |
| Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis): | |||
| Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | 63 | 55 | |
| Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis): | |||
| Neubewertungseffekte Abfertigungen abzüglich latenter Steuern | -66 | -120 | |
| Sonstiges Ergebnis | -3 | -65 | |
| Gesamtergebnis | 8.550 | 6.425 | |
| Jahresergebnis davon entfallen auf: |
|||
| Anteilsinhaber des Mutterunternehmens | 7.708 | 5.886 | |
| Nicht beherrschende Anteilseigner | 845 | 604 | |
| Gesamtergebnis davon entfallen auf: |
|||
| Anteilsinhaber des Mutterunternehmens | 7.705 | 5.821 | |
| Nicht beherrschende Anteilseigner | 845 | 604 | |
| Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis, das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) |
|||
| unverwässert | 9.1.1. | 0,72 | 0,55 |
| verwässert | 9.1.2. | 0,72 | 0,55 |
KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| in TEUR | AZ | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|---|
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Betriebsergebnis | 11.709 | 8.918 | |
| Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten | |||
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 6.4. | 5.071 | 2.580 |
| Effekte aus Währungsumrechnung | -76 | -4 | |
| Veränderung von langfristigen Rückstellungen | 239 | 249 | |
| Neubewertungseffekte Abfertigungen | 5.4.1. | -88 | -160 |
| Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten | 5.1.4. | -39 | -265 |
| Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen | 16 | 2 | |
| 16.832 | 11.320 | ||
| Veränderungen im Nettoumlaufvermögen | |||
| Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen (ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung) |
-1.246 | -3.005 | |
| Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten) |
1.147 | 1.541 | |
| Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten | -286 | 3.770 | |
| -385 | 2.306 | ||
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 16.447 | 13.626 | |
| Gezahlte Zinsen | -12 | 0 | |
| Erhaltene Förderungen Forschungsprojekte | 0 | 38 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -2.328 | -2.067 | |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 14.107 | 11.597 | |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | |||
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 5.1.1. 5.1.2. |
-4.376 | -3.839 |
| Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 15 | 3 | |
| Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel | 2.2.2. | -480 | 0 |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -4.841 | -3.836 | |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Tilgung Leasingverbindlichkeit | -1.436 | 0 | |
| Dividendenausschüttung | -5.361 | -1.930 | |
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner | -480 | -267 | |
| Auszahlungen für die Rückzahlung von Darlehen | -126 | 0 | |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | -7.403 | -2.197 | |
| Veränderung der liquiden Mittel | 1.863 | 5.564 | |
| Entwicklung der liquiden Mittel | |||
| Anfangsbestand der liquiden Mittel | 33.170 | 27.528 | |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 68 | 78 | |
| Zunahme | 1.863 | 5.564 | |
| Endbestand der liquiden Mittel | 5.2.2. | 35.101 | 33.170 |
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | AZ | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Eigene Aktien |
Sonstige Rück lagen |
Ausgleichs posten aus Währungs umrechnung |
Kumu liertes Ergebnis |
Gesamt | Anteil der nicht beherr schenden Anteils eigner |
Eigen kapital gesamt |
| Stand am 31. März 2018* |
11.000 | 15.190 | -2.013 | -689 | 291 | -923 22.856 | 563 | 23.419 | ||
| Erstanwendung IFRS 9 |
0 | 0 | 0 | -9 | 0 | 9 | 0 | 0 | 0 | |
| Erstanwendung IFRS 15 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 120 | 120 | 38 | 158 | |
| Stand am 1. April 2018 |
11.000 | 15.190 | -2.013 | -698 | 291 | -793 22.977 | 601 | 23.578 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -120 | 55 | 0 | -65 | 0 | -65 | |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.886 | 5.886 | 604 | 6.490 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -120 | 55 | 5.886 | 5.821 | 604 | 6.425 | |
| Dividende, Ausschüttungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -1.930 | -1.930 | -267 | -2.197 | |
| Stand am am 31. März 2019* |
5.3. 11.000 | 15.190 | -2.013 | -818 | 346 | 3.165 26.870 | 936 | 27.806 |
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | AZ | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Eigene Aktien |
Sonstige Rück lagen |
Ausgleichs posten aus Währungs umrechnung |
Kumu liertes Ergebnis |
Gesamt | Anteil der nicht beherr schenden Anteils eigner |
Eigen kapital gesamt |
| Stand am am 31. März 2019* |
11.000 | 15.190 | -2.013 | -818 | 346 | 3.165 26.870 | 936 | 27.806 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -66 | 63 | 0 | -3 | 0 | -3 | |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7.708 | 7.708 | 845 | 8.553 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -66 | 63 | 7.708 | 7.705 | 845 | 8.550 | |
| Dividende, Ausschüttungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -5.361 | -5.361 | -480 | -5.841 | |
| Erstkonsolidierung Tochterunternehmen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 953 | 953 | |
| Stand am 31. März 2020 |
5.3. 11.000 | 15.190 | -2.013 | -884 | 409 | 5.513 29.215 | 2.254 | 31.469 |
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2020
1) Grundlegende Informationen
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von Fabasoft sorgen für das einheitliche Erfassen, Ordnen, sichere Aufbewahren und kontextsensitive Finden aller digitalen Geschäftsunterlagen sowie für medienneutrales Multi-Channel-Publishing digitaler Inhalte. Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985). Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2019 bis 31. März 2020.
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:
| Standard | Inhalt | Anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab |
|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Januar 2019 |
| IFRS 9 | Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung | Januar 2019 |
| IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | Januar 2019 |
| AIP 2015 – 2017 | Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS | Januar 2019 |
| IAS 19 | Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen | Januar 2019 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | Januar 2019 |
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Dies hat jedoch mit Ausnahme der nachstehenden Erläuterungen zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.
IFRS 16
"Leasingverhältnisse", welcher IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27 ersetzt, regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben zu Leasingverhältnissen. Das neue Modell des IFRS 16 führt bei Leasingnehmern dazu, dass Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen bilanziell zu erfassen sind. Ansatzwahlrechte bestehen für Laufzeiten von weniger als 12 Monaten sowie bei geringwertigen Vermögenswerten. Die zu Beginn eines Leasingverhältnisses angesetzten Nutzungsrechte werden im Allgemeinen linear, die Leasingverbindlichkeiten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Im Zuge der Übernahme der neuen Regelungen von IFRS 16 war somit zum 1. April 2019 eine Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erforderlich. Entsprechend der von Fabasoft gewählten Übergangsmethode gemäß IFRS 16 erfolgte keine Anpassung der Vorperioden. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 modifiziert retrospektiv. Hierbei hat der Konzern als Nutzungsrecht den Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt.
Mit Erstanwendung des IFRS 16 erfasste der Konzern Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. April 2019, bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019 angewendet wurde, beträgt 0,17%.
Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 erfasste der Konzern Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 5.942 und Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe. Davon beziehen sich TEUR 5.565 auf Nutzungsrechte bzw. Leasingverpflichtungen in Zusammenhang mit Immobilien. Die restlichen Leasingverträge in Höhe von TEUR 377 beziehen sich auf sonstiges Sachanlagevermögen.
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 bestanden keine belastenden Leasingverhältnisse, sodass eine diesbezügliche Wertberichtigung der Nutzungsrechte nicht erforderlich war.
Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat der Konzern folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:
- Die Nichtberücksichtigung von Leasingverträgen, die zum 1. April 2019 eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten aufwiesen (ausgenommen KFZ).
- Die Nichtberücksichtigung anfänglicher direkter Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.
- Die rückwirkende Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ("use of hindsight").
- Anwendung eines einzigen Abzinsungssatzes auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge.
Der Konzern hat sich dazu entschieden, für Leasingverträge, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht neu zu überprüfen, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, sondern die bisherige unter IAS 17 und IFRIC 4 getroffene Einschätzung beizubehalten.
Für kurzfristige Leasingverhältnisse (ausgenommen KFZ) und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, wird der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch machen. Der Konzern hat in seinem Portfolio Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) geringwertiger Wirtschaftsgüter nach IFRS 16 in einem unwesentlichen Umfang.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 ergaben sich folgende Auswirkungen aus der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
- Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um TEUR 1.437 während der Aufwand für planmäßige Abschreibungen um TEUR 1.468 anstieg.
- Die oben genannten Effekte beeinflussten das Periodenergebnis nach Berücksichtigung von Effekten aus der latenten Steuer negativ in einer Größenordnung von insgesamt TEUR 31.
- Vergleicht man die nachfolgenden Bilanzpositionen zum 31. März 2020 mit ihren Werten, wie sie sich bei Verwendung der vor IFRS 16 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden darstellen würden, ergibt sich folgendes Bild:
- Die Sachanlagen sind aufgrund der Erfassung von Nutzungsrechten um TEUR 5.373 höher (01.04.2019: um TEUR 5.942 höher).
- Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind aufgrund der Erfassung der Leasingverbindlichkeiten um TEUR 3.975 höher (01.04.2019: um TEUR 4.635 höher)
- Die kurzfristigen Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten sind aufgrund der Erfassung der Leasingverbindlichkeiten um TEUR 1.440 höher (01.04.2019: um TEUR 1.307 höher).
2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden
Bis zum 31. März 2020 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2019/2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:
| Standard | Inhalt | Übernommen und anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab |
|---|---|---|
| Rahmenwerk | Änderung an den Verweisen auf das Rahmenwerk in den IFRS | Januar 2020 |
| IFRS 3 | Änderungen an IFRS 3: Definition eines Unternehmens | Januar 2020 |
| IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9 |
Änderungen an IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9: Interest Rate Benchmark Reform | Januar 2020 |
| IAS 1, IAS 8 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit | Januar 2020 |
| Standard | Inhalt | Nicht übernommen und anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | Januar 2023 |
| IFRS 10, IAS 28 | Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Auf unbestimmte Zeit verschoben |
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
2.2. Konsolidierung
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2020 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.
2.2.1. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Unternehmen | Sitz | Art der Geschäftstätigkeit |
Unmittelbarer Anteil der Fabasoft AG in% |
Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in% |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | Linz/Österreich | Konzerndienstleistungen | 100 | - |
| Fabasoft R&D GmbH | Linz/Österreich | Forschung & Entwicklung | 100 | - |
| Fabasoft Austria GmbH | Linz/Österreich | Operatives Geschäft Österreich |
100 | - |
| Mindbreeze GmbH | Linz/Österreich | Information Insight Produkte |
76 | 24 |
| Fabasoft Deutschland GmbH | Frankfurt am Main/ Deutschland |
Operatives Geschäft Deutschland |
100 | - |
| Xpublisher GmbH | München/ Deutschland |
Content Editing und Publishing Produkte |
60 | 40 |
| Fabasoft Schweiz AG | Bern/Schweiz | Operatives Geschäft Schweiz |
100 | - |
| Unternehmen | Sitz | Art der Geschäftstätigkeit |
Mittelbarer An teil der Fabasoft AG in% |
Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in% |
|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | Chicago/USA | Operatives Mindbreeze Geschäft USA |
76 | 24 |
| Xpublisher Inc. | Burlington/USA | Operatives Xpublisher Geschäft USA |
60 | 40 |
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab.
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenserwerb
Die Fabasoft AG erwarb 60% der Anteile an der Xpublisher GmbH, einem Softwarehersteller mit Sitz in München, hiervon 40% durch die Zeichnung neuer Anteile und 20% durch den Erwerb von bestehenden Anteilen der Gründungsgesellschafter. Diese halten gemeinsam weiterhin 40% der Anteile an der Xpublisher GmbH.
Die bestehenden und die neu gezeichneten Anteile wurden insgesamt für einen Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.600 in bar zuzüglich einer bedingten Gegenleistung erworben. Diese Earn-Out-Komponente ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis zum 31. März 2024 abhängig. Die Erstkonsolidierung der Xpublisher Gruppe, bestehend aus der Xpublisher GmbH und der Xpublisher Inc. mit Sitz in den USA, erfolgte mit 1. Juli 2019.
Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden des Konzerns stellen sich wie folgt dar (in TEUR):
| Werte nach IFRS zum 01.07.2019 |
Zeitwert anpassung |
Zum Erwerb angesetzte Beträge |
|
|---|---|---|---|
| Immaterielles Anlagevermögen | 5 | 0 | 5 |
| Selbst erstellte Software | 0 | 541 | 541 |
| Kundenbeziehungen | 0 | 299 | 299 |
| Auftragsbestand | 0 | 5 | 5 |
| Sachanlagevermögen | 373 | 0 | 373 |
| Liefer- und sonstige Forderungen (entspricht dem Bruttowert) | 249 | 0 | 249 |
| Ertragsteuerforderungen | 6 | 0 | 6 |
| Liquide Mittel | 2.120 | 0 | 2.120 |
| Passive latente Steuern | 0 | -160 | -160 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | -252 | 0 | -252 |
| Finanzverbindlichkeiten | -126 | 0 | -126 |
| Kurzfristige Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | -397 | 0 | -397 |
| Vertragsverbindlichkeiten | -280 | 0 | -280 |
| Nettovermögen | 2.383 | ||
| Geschäfts- und Firmenwert | 2.825 | ||
| abzgl. Minderheitenanteil am Nettovermögen | -953 | ||
| Kaufpreis inkl. bedingter Gegenleistungen | 4.255 | ||
| abzgl. bedingter Gegenleistungen | -1.655 | ||
| Kaufpreis in bar | 2.600 | ||
| abzgl. erworbener Zahlungsmittel | -2.120 | ||
| Nettozahlungsmittelabfluss | 480 |
Die im Rahmen des Erwerbes angesetzten Kundenbeziehungen werden über die nächsten zehn Jahre, die selbst erstellte Software über die nächsten fünf Jahre und der Auftragsbestand im Geschäftsjahr 2019/2020 abgeschrieben.
Die nicht beherrschenden Anteile werden in Höhe ihres Anteils am erworbenen identifizierbaren Nettovermögen bilanziert. Der steuerlich nicht abzugsfähige Geschäfts- und Firmenwert ergibt sich insbesondere aus der Belegschaft und dem Potential des Unternehmens. Erworbene Vermögenswerte, welche die Ansatz- und Identifikationskriterien nicht erfüllten, wurden im Geschäfts- und Firmenwert berücksichtigt.
Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. März 2020 wurde durch die Xpublisher Gruppe ein Umsatz von TEUR 1.627, ein EBIT von TEUR -290 und ein EBITDA von TEUR -93 erwirtschaftet. Wäre die Übernahme zum 1. April 2019 erfolgt, hätte der Konzernumsatz TEUR 51.568 betragen, das Konzern-EBIT TEUR 11.675 und das Konzern-EBITDA TEUR 16.816. Diese Beträge wurden aus den konsolidierten Ergebnissen der Xpublisher Gruppe unter Berücksichtigung der zusätzlichen Abschreibungen, welche vorgenommen worden wären, falls die Anpassung der Zeitwerte bereits zum 1. April 2019 vorgenommen worden wäre, errechnet.
Die Bewertung des Zeitwertes der Kundenbeziehungen und des Auftragsbestandes erfolgten nach der MEEM-Methode (Multi-period excess earnings), die Bewertung des Zeitwertes der selbst erstellten Software nach der Lizenzpreisanalogiemethode.
Die Bewertung der Earn-Out-Komponente erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Die Wahrscheinlichkeiten für die Erreichung der für den Earn-Out erforderlichen Erfolgskennzahlen wurden gewichtet. Der undiskontierte, potenziell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in dem zum 31. März 2021 endenden Geschäftsjahr TEUR 600 und bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in einem der mit 31. März 2022, 31. März 2023 oder 31. März 2024 endenden Geschäftsjahre TEUR 1.900, wobei der gesamte Earn-Out höchstens TEUR 1.900 betragen kann. Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen erfolgt keine Earn-Out-Auszahlung.
Durch die Übernahme der Xpublisher Gruppe sind die ausgewiesenen Bilanz-, Gewinn- und Verlustwerte sowie Cashflow-Werte des Fabasoft Konzerns nur eingeschränkt mit der Vorperiode vergleichbar.
2.2.3. Konsolidierungsmethoden
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
2.2.4. Währungsumrechnung
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Posten der Bilanz die Kurse zum Bilanzstichtag, bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:
| Stichtagskurs 31. März | Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| Schweizer Franken | |||
| 2020 | 1,0550 CHF | 1,09562 CHF | |
| 2019 | 1,1190 CHF | 1,14562 CHF | |
| US-Dollar | |||
| 2020 | 1,0928 USD | 1,11004 USD | |
| 2019 | 1,1249 USD | 1,16197 USD |
2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne IFRS 16 Leasinggegenstände) liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Immaterielle Vermögenswerte | 2 bis 10 Jahre |
|---|---|
| Bauliche Investitionen in fremde Gebäude | 5 bis 10 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 15 Jahre |
Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet mindestens einmal jährlich zum 31. März sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung statt. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist. Für Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.
2.5. Forschung und Entwicklung
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:
- a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
- b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
- c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
- d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
- e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
- f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).
2.6. Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse wurden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Bei Vorliegen eines Leasingvertrages nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht und passivseitig eine damit korrespondierende Leasingverbindlichkeit angesetzt. Für eine ausführliche Erläuterung wird auf Punkt 2.1.1 verwiesen.
2.7. Nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungskosten). Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Vertragsgewinnungskosten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, über den Personalaufwand abzuschreiben.
2.8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9 eingestuft werden.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag ergebniswirksam erfasst.
2.9. Liefer- und sonstige Forderungen
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2020 bestand lediglich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 5 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2020 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.10. Dienstleistungsaufträge
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn kein Vermögenswert mit alternativer Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und Fabasoft einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung der bisher erbrachten Leistung besitzt.
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.
Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Lieferungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht und die Fälligkeit automatisch durch Zeitablauf eintritt. Ein Ausweis erfolgt unter "Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen" (abzüglich aller Forderungen), wenn das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar.
Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten "Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen" in den Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet oder fällig ist.
2.11. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2020 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.12. Leistungen an Arbeitnehmer
2.12.1 Rückstellungen für Abfertigungen
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.
Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
2.12.2 Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsrückstellung für die Vorstände wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet.
Die Pensionszusage für die Vorstände wird durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.
Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) saldiert.
2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2020 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.14. Umsatzerlöse
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird.
Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Supportdienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätigkeit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10).
2.15. Bilanzierung von Zuwendungen
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt.
2.16. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.
Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2020 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH und (4) Mindbreeze GmbH.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:
Dienstleistungsaufträge
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert.
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungsgrades zum Stichtag.
Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von TEUR 278 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 418.
Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 0,0% (anstatt 0,85%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2019/2020 um TEUR 211 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 3.675 (anstatt TEUR 3.464) betragen. Bei einem Zinssatz von 1,7% würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2019/2020 um TEUR 183 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.281 (anstatt TEUR 3.464) betragen.
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,5% (anstatt 3,0%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2019/2020 um TEUR 117 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 3.581 (anstatt TEUR 3.464) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,5% würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2019/2020 um TEUR 108 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.356 (anstatt TEUR 3.464) betragen.
Geschäfts- und Firmenwerte
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem müssen Annahmen wie zukünftige Cashflows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten hierzu sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.
2.18. Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.
Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.
3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre Tochtergesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
| Zusammengefasste Bilanz in TEUR | Mindbreeze | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.03.2020 | 31.03.2019 | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | 11.644 | 8.579 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -7.668 | -6.922 | ||
| Kurzfristiges Nettovermögen | 3.976 | 1.657 | ||
| Langfristige Vermögenswerte | 2.036 | 2.459 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | -225 | -206 | ||
| Langfristiges Nettovermögen | 1.811 | 2.253 | ||
| Gesamtes Nettovermögen | 5.787 | 3.910 | ||
| Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist |
1.389 | 936 |
| Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR | Mindbreeze | ||
|---|---|---|---|
| 2019/2020 | 2018/2019 | ||
| Umsatzerlöse | 12.402 | 9.158 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 5.025 | 3.353 | |
| Ertragsteuern | -1.139 | -837 | |
| Jahresergebnis | 3.886 | 2.516 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis | 3.886 | 2.516 | |
| Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis | 933 | 604 |
| Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR | Mindbreeze | ||
|---|---|---|---|
| 2019/2020 | 2018/2019 | ||
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 6.999 | 6.095 | |
| Gezahlte Zinsen | 0 | 0 | |
| Zahlungen aus Steuerumlage | -757 | -381 | |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 6.242 | 5.714 | |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -757 | -2.385 | |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | -2.031 | -1.813 | |
| Nettoerhöhung der liquiden Mittel | 3.454 | 1.516 |
4) Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen:
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert.
Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9 und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2020 wie folgt:
| Bilanzposition in TEUR | Kategorie nach IFRS 9 | Buchwert | Fair Value – Level II (erfolgswirksam) |
Fair Value – Level III (erfolgswirksam) |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
35.101 | 0 | 0 | 35.101 |
| Liefer- und sonstige Forderungen* |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
12.504 | 0 | 0 | 12.504 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
169 | 169 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten* | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
1.661 | 0 | 1.661 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten* |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
1.529 | 0 | 0 | 1.529 |
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2019 wie folgt:
| Bilanzposition in TEUR | Kategorie nach IFRS 9 | Buchwert | Fair Value – Level II (erfolgswirksam) |
Fortgeführte Anschaffungskosten |
|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
33.170 | 0 | 33.170 |
| Liefer- und sonstige Forderungen* |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
11.036 | 0 | 11.036 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
169 | 169 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten* |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
1.525 | 0 | 1.525 |
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 5 (Vorjahr TEUR 17). Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 3) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) | -12 | -2 |
| Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 1 | 1 |
| Fremdwährungsaufwendungen/-erträge aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) |
-25 | 13 |
| Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) | 3 | 9 |
| Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen | -2 | -3 |
| Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten | -6 | 0 |
| Gesamt | -41 | 18 |
4.1. Originäre Finanzinstrumente
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel (im Wesentlichen Bankguthaben), Forderungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
4.2. Kreditrisiko
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitätsund Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite dargestellten originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und eine Streuung auf verschiedene Institute begegnet.
4.3. Liquiditätsrisiko
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasingverbindlichkeit und die Earn-Out-Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, sind kurzfristig fällig.
4.4. Zinsänderungsrisiko
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.
4.5. Währungsänderungsrisiko
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanzund Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.
Guthaben bei Kreditinstituten
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Euro | 33.731 | 31.684 |
| US-Dollar | 407 | 725 |
| Schweizer Franken | 957 | 756 |
| Gesamt | 35.095 | 33.165 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung EUR zu den Fremdwährungen.
| in TEUR | Kursentwicklung 2019/2020 |
Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern 2019/2020 |
Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern 2018/2019 |
|---|---|---|---|
| US-Dollar | +10% (1,20208) | -37 | -66 |
| -10% (0,98352) | 45 | 81 | |
| Schweizer Franken | +10% (1,16050) | -87 | -69 |
| -10% (0,94950) | 106 | 84 |
Lieferforderungen in Fremdwährungen
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Euro | 9.476 | 7.424 |
| US-Dollar* | 909 | 454 |
| Schweizer Franken* | 786 | 1.067 |
| Gesamt | 11.171 | 8.945 |
*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen im jeweiligen ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.
5) Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1. Langfristige Vermögenswerte
5.1.1. Sachanlagen
| in TEUR | Gebäude (IFRS 16) und bauliche Investitionen |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Zum 31. März 2018 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 3.673 | 11.910 | 15.583 |
| Kumulierte Abschreibungen | -2.858 | -8.161 | -11.019 |
| Buchwert netto | 815 | 3.749 | 4.564 |
| Geschäftsjahr 2018/2019 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto | 815 | 3.749 | 4.564 |
| Zugänge | 155 | 3.593 | 3.748 |
| Abschreibungen | -353 | -2.195 | -2.548 |
| Endbuchwert netto | 617 | 5.147 | 5.764 |
| Zum 31. März 2019 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 3.832 | 13.812 | 17.644 |
| Kumulierte Abschreibungen | -3.215 | -8.665 | -11.880 |
| Buchwert netto 31. März 2019 | 617 | 5.147 | 5.764 |
| Zugang Erstanwendung IFRS 16 | 5.565 | 377 | 5.942 |
| Buchwert netto 01. April 2019 | 6.182 | 5.524 | 11.706 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto 31. März 2019 | 617 | 5.147 | 5.764 |
| Zugänge (inkl. IFRS 16) | 6.667 | 4.440 | 11.107 |
| Abschreibungen | -1.613 | -3.264 | -4.877 |
| Endbuchwert netto | 5.671 | 6.323 | 11.994 |
| Zum 31. März 2020 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 10.498 | 17.450 | 27.948 |
| Kumulierte Abschreibungen | -4.827 | -11.127 | -15.954 |
| Buchwert netto | 5.671 | 6.323 | 11.994 |
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.
5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte
| in TEUR | Firmenwert | Selbst erstellte Software |
Kunden beziehungen und Auftrags bestand |
Software lizenzen und andere Rechte |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Zum 31. März 2018 | |||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 0 | 0 | 0 | 439 | 439 |
| Kumulierte Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | -351 | -351 |
| Buchwert netto | 0 | 0 | 0 | 88 | 88 |
| Geschäftsjahr 2018/2019 | |||||
| Eröffnungsbuchwert netto | 0 | 0 | 0 | 88 | 88 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 91 | 91 |
| Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | -32 | -32 |
| Endbuchwert netto | 0 | 0 | 0 | 147 | 147 |
| Zum 31. März 2019 | |||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 0 | 0 | 0 | 495 | 495 |
| Kumulierte Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | -348 | -348 |
| Buchwert netto | 0 | 0 | 0 | 147 | 147 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |||||
| Eröffnungsbuchwert netto | 0 | 0 | 0 | 147 | 147 |
| Zugänge (davon aus Erstkonsolidierung) |
2.825 (2.825) |
541 (541) |
304 (304) |
154 (5) |
3.824 (3.675) |
| Abschreibungen | 0 | -81 | -27 | -86 | -194 |
| Endbuchwert netto | 2.825 | 460 | 277 | 215 | 3.777 |
| Zum 31. März 2020 | |||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 2.825 | 541 | 304 | 650 | 4.320 |
| Kumulierte Abschreibungen | 0 | -81 | -27 | -435 | -543 |
| Buchwert netto | 2.825 | 460 | 277 | 215 | 3.777 |
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).
In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH (siehe hierzu Punkt 2.2.2) in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.
Dieser Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) "Xpublisher GmbH", zugeordnet und wird jährlich im vierten Quartal auf dessen Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Dies erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) beträgt 8,91%, die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2% angenommen.
Aus dem durchgeführten Wertminderungstest ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert:
| Änderung Nutzungswert | ||
|---|---|---|
| Veränderung des Diskontierungssatzes um | 1% | -2.103 |
| -1% | 2.647 | |
| Veränderung des Wachstums in der ewigen Rente um | 1% | 1.947 |
| -1% | -1.455 | |
| Veränderung der jährlichen freien Cashflows um | 10% | 1.322 |
| -10% | -1.322 |
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde kein Wertberichtigungsbedarf entstehen.
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Beginn des Geschäftsjahres | 169 | 169 |
| Zeitwertänderung | 0 | 0 |
| Ende des Geschäftsjahres | 169 | 169 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht.
5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15 gliedern sich wie folgt:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Beginn des Geschäftsjahres | 476 | 211 |
| Auflösung | -218 | -102 |
| Wertberichtigung | 0 | 0 |
| Zuführung | 257 | 367 |
| Ende des Geschäftsjahres | 515 | 476 |
5.1.5. Latente Steuern
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
| in TEUR | 01.04.2019 | Erstkonsolidie rung Xpublisher |
Konzerngesamt ergebnisrechnung Veränderung |
31.03.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen |
668 | 0 | 65* | 733 |
| Anlagevermögen | -113 | 0 | -209 | -322 |
| Dienstleistungsaufträge | -1 | 0 | -1 | -2 |
| Vertragsgewinnungskosten | -119 | 0 | -10 | -129 |
| Teilwertabschreibungen gemäß § 12 KStG | 25 | 0 | -6 | 19 |
| Verlustvorträge | 0 | 0 | 289 | 289 |
| Aktive latente Steuern | 460 | 0 | 128 | 588 |
| Dienstleistungsaufträge | -509 | 0 | 147 | -362 |
| Anlagevermögen | -55 | -253 | 87 | -221 |
| Verlustvorträge | 53 | 93 | -9 | 137 |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | 0 | 2 | 2 |
| Passive latente Steuern | -511 | -160 | 227 | -444 |
| Latente Steuern gesamt | -51 | -160 | 355 | 144 |
*Davon wurden TEUR 22 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2020 wie folgt:
| in TEUR | Bestehender Verlustvortrag |
Steuersatz | Angesetzte latente Steuern |
Nicht angesetzte latente Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 1.072 | 27% | 289 | 0 |
| Xpublisher GmbH | 458 | 30% | 137 | 0 |
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergeben sich insbesondere aufgrund der steuerrechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen von Sachanlagevermögen.
Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG in Höhe von TEUR 75 haben zum Ansatz von TEUR 19 aktiven latenten Steuern geführt.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2019 wie folgt:
| in TEUR | Bestehender Verlustvortrag |
Steuersatz | Angesetzte latente Steuern |
Nicht angesetzte latente Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 195 | 27% | 53 | 0 |
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steuerforderungen aus.
Realisierung der latenten Steuerforderungen:
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden |
594 | 455 |
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden |
-6 | 5 |
| 588 | 460 |
Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden |
-41 | -5 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden |
-403 | -506 |
| -444 | -511 |
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.
5.2. Kurzfristige Vermögenswerte
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen, Ertragsteuerforderungen
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Lieferforderungen | 11.171 | 8.945 |
| Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen | 1.285 | 2.001 |
| Sonstige Forderungen | 106 | 121 |
| davon Vorsteuerrückerstattung | 9 | 13 |
| davon Forderungen Finanzamt | 18 | 5 |
| davon Kautionen | 28 | 33 |
| davon soziale Sicherheit | 31 | 13 |
| davon übrige Forderungen | 20 | 57 |
| Abgegrenzte Kosten | 590 | 576 |
| Gesamt | 13.152 | 11.643 |
Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen Gegenleistungen.
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 9.259 | 7.403 |
| Überfällig und wertgemindert | 5 | 3 |
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | 1.907 | 1.539 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 1.130 | 1.054 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 22 | 29 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 463 | 433 |
| Über 180 Tage | 292 | 23 |
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 3).
5.2.2. Liquide Mittel
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 6 | 5 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 35.095 | 33.165 |
| Gesamt | 35.101 | 33.170 |
5.3. Eigenkapital
Zum Stichtag 31. März 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000. Es setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.
Das Ziel des Konzerns beim verwalteten Kapital ist die Sicherung der Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung, um für Erträge für die Aktionäre und Leistungen für andere Interessensgruppen zu sorgen und um eine optimale Kapitalstruktur zur Reduktion der Kapitalkosten zu erhalten. Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS in der Bilanz als solche ausgewiesenen Bestandteile.
Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder zu adjustieren, kann der Konzern den Betrag der an die Aktionäre zu bezahlenden Dividenden anpassen, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen, neue Aktien ausgeben oder Aktiva verkaufen, um die Schulden zu reduzieren.
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 48% (54% zum 31. März 2019).
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 1. Juli 2019 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
5.3.1. Rücklagen
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 15.190 (Vorjahr TEUR 15.190) betrifft Agio in Höhe von TEUR 12.850 (Vorjahr TEUR 12.850). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.027 (Vorjahr TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 313 (Vorjahr TEUR 313) aus Optionsprogrammen.
5.3.2. Eigene Aktien
Zum Stichtag 31. März 2020 werden insgesamt 277.257 Stückaktien als eigene Aktien gehalten. Die von der Gesellschaft dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von TEUR 2.013 (Vorjahr TEUR 2.013) sind in einem separaten Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen.
Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft. Hinsichtlich Verkauf nach dem Bilanzstichtag siehe Punkt 9.6.
5.4. Langfristige Schulden
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| Zinssatz | 0,85% | 1,18% |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | 3,00% | 3,00% |
| Fluktuation | 3,45% | 3,90% |
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 11,29 Jahre.
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 129 | 137 |
| Zinsaufwand | 22 | 25 |
| Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen | 158 | 138 |
| Summe Abfertigungsaufwand | 309 | 300 |
| Neubewertungseffekte | ||
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demografischer Annahmen | 0 | 34 |
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen | 74 | 79 |
| -/+ Erfahrungsgewinn/-verlust | 14 | 47 |
| Summe Neubewertungseffekte (Verlust) | 88 | 160 |
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Abfertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.
Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen Rücklagen abgeschlossen.
| Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Wert per 01.04. | 3.225 | 2.976 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 129 | 137 |
| Zinsaufwand | 22 | 25 |
| Zu leistende Abfertigungszahlungen | 0 | -73 |
| Neubewertungseffekte | ||
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demografischer Annahmen | 0 | 34 |
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen | 74 | 79 |
| -/+ Erfahrungsgewinn/-verlust | 14 | 47 |
| Wert per 31.03. | 3.464 | 3.225 |
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz saldiert sich der aktivierte Deckungswert der Pensionsversicherungsverträge (Planvermögen) mit der Pensionsverpflichtung.
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2020 TEUR 4.015 (Vorjahr TEUR 3.511).
5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 3.975 | 0 |
| Verbindlichkeiten Earn-Out | 1.661 | 0 |
| Gesamt | 5.636 | 0 |
5.5. Kurzfristige Schulden
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Lieferverbindlichkeiten | 1.249 | 1.474 |
| Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen | 280 | 51 |
| Erhaltene Anzahlungen | 678 | 435 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | 1.440 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 990 | 729 |
| Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit | 382 | 333 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.567 | 2.651 |
| davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 2.943 | 2.599 |
| davon übrige Verbindlichkeiten | 624 | 52 |
| Gesamt | 8.586 | 5.673 |
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen:
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 1.335 | 1.412 |
| Überfällig | 194 | 113 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 194 | 113 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 0 | 0 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 0 | 0 |
| Über 180 Tage | 0 | 0 |
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2020 noch nicht fällig.
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
5.5.2. Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vereinnahmte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2020/2021 ergebniswirksam werden.
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:
| in TEUR | 01.04.2019 | Auflösung 2019/2020 |
Zuführung 2019/2020 |
31.03.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 | 12.751 | -11.882 | 11.838 | 12.708 |
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 12.232 | 12.313 |
| Über einem Jahr | 476 | 438 |
| Gesamt | 12.708 | 12.751 |
6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
6.1. Umsatzerlöse
Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung unter Anhangsangabe 8.
6.2. Sonstige betriebliche Erträge
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen | 15 | 3 |
| Sonstige Erträge | 234 | 126 |
| Gesamt | 249 | 129 |
6.3. Personalaufwand
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Gehälter | 18.975 | 15.065 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 309 | 300 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben | 4.209 | 3.451 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 347 | 287 |
| Gesamt | 24.261 | 19.524 |
6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 4.877* | 2.548 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 194 | 32 |
| Gesamt | 5.071 | 2.580 |
*inkl. IFRS 16 (Erstanwendung)
6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen | 107 | 58 |
| Instandhaltung | 312 | 332 |
| Mieten einschließlich Betriebskosten | 990 | 1.657 |
| Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen | 345 | 551 |
| Betriebsaufwendungen | 1.647 | 2.540 |
| Rechts- und Beratungsaufwand | 1.585 | 932 |
| Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand | 340 | 233 |
| Investor Relations | 126 | 118 |
| Versicherungsprämien | 176 | 151 |
| Personalsuche | 477 | 533 |
| Nachrichtenaufwand | 263 | 237 |
| Aus- und Weiterbildung | 235 | 536 |
| Sonstiges | 360 | 414 |
| Verwaltungsaufwendungen | 3.562 | 3.154 |
| Markenregistrierungen | 131 | 121 |
| Reiseaufwand | 783 | 671 |
| Werbeaufwand | 1.657 | 1.746 |
| Sonstiges | 140 | 58 |
| Vertriebsaufwendungen | 2.711 | 2.596 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8.027 | 8.348 |
6.6. Finanzergebnis
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Zinsen | -24 | -2 |
| Fremdwährungsaufwendungen/-erträge | -25 | 23 |
| Gesamt | -49 | 21 |
Der ausgewiesene Zinsaufwand resultiert insbesondere aus Negativzinsen sowie dem Zinseffekt aus der IFRS 16 und Earn-Out-Bilanzierung. Im Vorjahr resultierte der Zinsaufwand aus dem Negativzinsumfeld.
6.7. Ertragsteuern
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Österreich | -2.100 | -1.779 |
| Ausland | -1.338 | -678 |
| Laufende Ertragsteuern | -3.438 | -2.457 |
| Österreich | 10 | 102 |
| Ausland | 321 | -94 |
| Latente Steuern | 331 | 8 |
| Gesamt | -3.107 | -2.449 |
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 11.660 | 8.939 |
| Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2019/2020: 25% (Vorjahr: 25%) |
-2.915 | -2.235 |
| Steuerliche Auswirkungen aus: | ||
| Ausländische Steuersätze | -212 | -120 |
| Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten | 14 | 7 |
| Währungsdifferenzen | 14 | 1 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -50 | -63 |
| Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb | -29 | 0 |
| Effekte aus dem Ausscheiden eines ausländischen Gruppenmitgliedes aus der steuerlichen Gruppe |
0 | -1 |
| Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen gemäß § 12 KStG |
-7 | -3 |
| Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern | 126 | 9 |
| Aperiodische Ertragsteuer | -48 | -44 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | -3.107 | -2.449 |
7) Konzerngeldflussrechnung
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Nicht zahlungswirksame Veränderungen von Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die Bilanzierung von IFRS 16 mit TEUR 5.415 und die Earn-Out-Verbindlichkeit aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH mit TEUR 1.661.
8) Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.
| Geschäftsjahr 2019/2020 in TEUR |
Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige Länder | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttoumsätze | 36.304 | 21.753 | 5.932 | 4.955 | 68.944 |
| abzgl. intersegmentärer Umsätze |
-17.636 | -133 | -71 | -48 | -17.888 |
| Umsatz mit externen Kunden |
18.668 | 21.620 | 5.861 | 4.907 | 51.056 |
| Betriebsergebnis | 8.343 | 3.200 | 113 | 53 | 11.709 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen |
3.757 | 575 | 123 | 616 | 5.071 |
Überleitungsrechnung in TEUR
| Betriebsergebnis Segmente | 11.709 |
|---|---|
| Finanzergebnis Konzern | -49 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 11.660 |
| Geschäftsjahr 2018/2019 in TEUR |
Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige Länder | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttoumsätze | 31.546 | 14.682 | 5.826 | 2.545 | 54.599 |
| abzgl. intersegmentärer Umsätze |
-14.213 | 0 | -94 | -13 | -14.320 |
| Umsatz mit externen Kunden |
17.333 | 14.682 | 5.732 | 2.532 | 40.279 |
| Betriebsergebnis | 6.535 | 2.077 | 264 | 42 | 8.918 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen |
1.961 | 182 | 63 | 374 | 2.580 |
Überleitungsrechnung in TEUR
| Betriebsergebnis Segmente | 8.918 |
|---|---|
| Finanzergebnis Konzern | 21 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 8.939 |
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Umsätze mit konzernfremden Kunden resultieren ebenfalls aus diesem Geschäft.
Sowohl im Geschäftsjahr 2019/2020 als auch im Vorjahr belaufen sich die Umsätze mit keinem Kunden auf über 10% des Konzernumsatzes.
Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage.
Im Segment "Sonstige Länder" sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA zusammengefasst.
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.
Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Software | 25.756 | 21.077 |
| Dienstleistung | 25.300 | 19.202 |
| Gesamt | 51.056 | 40.279 |
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr – in der Berichterstattung Rechnung zu tragen, erfolgt künftig nunmehr eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatzerlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze) und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Recurring Umsätze | 26.662 | 22.305 |
| Non-Recurring Umsätze | 24.394 | 17.974 |
| davon Software | 4.268 | 3.620 |
| davon Professional Services | 20.126 | 14.354 |
| Gesamt | 51.056 | 40.279 |
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire, Fabasoft Cloud- und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten.
Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Professional Services).
Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).
9) Sonstige Angaben
9.1. Ergebnis je Aktie
9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) | 7.708 | 5.886 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) | 10.722.743 | 10.722.743 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) | 0,72 | 0,55 |
9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um Optionsrechte erhöht wird.
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) | 7.708 | 5.886 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl. Optionsrechte (in Stück) |
10.722.743 | 10.722.743 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) | 0,72 | 0,55 |
9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 12.049 (Vorjahr TEUR 9.702) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Erst kurz vor Marktreife ist die technologische Realisierbarkeit des Produktes erreicht. In der Phase bis zur technologischen Realisierbarkeit sind die Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen iterativ eng vernetzt. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nach dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit entstehen, sind unwesentlich.
9.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasinggüter) betragen:
| in TEUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 1.798 | 1.612 |
| Zwischen einem und fünf Jahre | 4.174 | 3.486 |
| Gesamt | 5.972 | 5.098 |
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behördengenehmigungen erlangt hat. Der Kaufpreis ist abhängig von der tatsächlichen Flächenwidmung und wird sich im Falle der Rechtswirksamkeit auf mindestens TEUR 4.414 belaufen. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2020 noch nicht eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Konzernabschluss.
9.4. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 284 | 223 |
9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte | 92 | 92 |
| Andere Arbeitnehmer | 217 | 208 |
| Gesamt | 309 | 300 |
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Mitglieder des Vorstandes | 421 | 421 |
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 1.434 (Vorjahr TEUR 1.434) und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Laufende Bezüge | 946 | 946 |
| Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen | 67 | 67 |
| Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Gesamt | 1.434 | 1.434 |
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender) Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2019/2020 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 76).
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.
Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Mehrheitsaktionär der Fabasoft AG FB Beteiligungen GmbH, Eferding, Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunternehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung Mag. a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 56, Vorjahr TEUR 34)
9.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 159 (Vorjahr TEUR 138) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Prüfung Konzernabschluss | 25 | 21 |
| Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen |
102 | 88 |
| davon Fabasoft AG | 24 | 21 |
| davon Fabasoft R&D GmbH | 14 | 14 |
| davon Fabasoft International Services GmbH | 6 | 6 |
| davon Fabasoft Austria GmbH | 14 | 14 |
| davon andere Bestätigungsleistungen | 44 | 33 |
| Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse | 31 | 15 |
| Sonstige Leistungen | 1 | 14 |
| Gesamt | 159 | 138 |
9.6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
Die Fabasoft AG hält seit dieser Veräußerung keine eigenen Aktien.
Nach dem 31. März 2020 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
9.7. Freigabe Konzernabschluss
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 2. Juni 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
Linz, am 26. Mai 2020
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 51,1 Mio. Euro (40,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 16.780 (TEUR 11.498 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei TEUR 11.709 (TEUR 8.918 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Dieser deutliche Anstieg bei den Umsatzerlösen (26,8% bezogen auf das Geschäftsjahr 2018/2019) reflektiert die hervorragende Entwicklung der Erlöse aus wiederkehrenden Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud Angeboten, einen sehr positiven Verlauf des Projektgeschäftes und damit einhergehende Lizenzerlöse aus Einmallizenzen im Zuge der Ausrollung speziell bei Großprojekten, sowie die Erweiterung der Unternehmensgruppe um die Xpublisher-Gesellschaften.
Das sehr starke ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 31,3% bezogen auf das Geschäftsjahr 2018/2019) stammt dabei speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken, softwarebezogenen Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten sowie aus Einmallizenzen.
Im Zuge der sich ausbildenden COVID-19 Pandemie hat der Fabasoft Konzern Mitte März 2020 weitestgehend auf Home-Office umgestellt. Erste geschäftliche Auswirkungen aus der COVID-19 Pandemie in der zweiten Hälfte des vierten Geschäftsjahresquartales 2019/2020 waren spürbar, haben das Quartal aber gering beeinflusst. In laufenden Umsetzungsprojekten kam es zu Verschiebungen speziell von Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind, jedoch konnte ein großer Teil solcher Leistungserbringungen kurzfristig auf Videokonferenzen o.Ä. verlagert werden. Einzelne Umsetzungsprojekte wurden auch gestoppt, andere wiederum zeitlich vorgezogen. Im Neugeschäft war bei potenziellen Kunden jedoch eine deutliche Zurückhaltung zu verzeichnen.
Mit einer Forschungsquote1) von 23,6% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 12.049) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 9.702 im Geschäftsjahr 2018/2019).
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Softwareprodukttechnologie und den damit im Zusammenhang stehenden Cloud- und Appliance-Angeboten getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2020) 48% (54% zum 31. März 2019).
Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 33.170 (zum 31. März 2019) auf TEUR 35.101 zum Bilanzstichtag 31. März 2020.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2020 312 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (236 zum 31. März 2019).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 12.402 (TEUR 9.158 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von TEUR 6.328 (TEUR 4.237 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.026 (TEUR 3.353 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2020)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätten |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft R&D GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Austria GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Mindbreeze GmbH | 76% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Deutschland GmbH | 100% | Deutschland | Frankfurt am Main | Berlin, Erfurt, München |
| Xpublisher GmbH | 60% | Deutschland | München | |
| Fabasoft Schweiz AG | 100% | Schweiz | Bern |
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2020)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 100% | USA | Chicago |
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2020)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Xpublisher Inc. | 100% | USA | Burlington |
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Die Fabasoft AG erwarb 60% der Anteile an der Xpublisher GmbH, einem Softwarehersteller mit Sitz in München, hiervon 40% durch die Zeichnung neuer Anteile und 20% durch den Erwerb von bestehenden Anteilen der Gründungsgesellschafter.
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Diese halten gemeinsam weiterhin 40% der Anteile an der Xpublisher GmbH. Die bestehenden und die neu gezeichneten Anteile wurden insgesamt für einen Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.600 in bar zuzüglich einer bedingten Gegenleistung erworben. Diese Earn-Out-Komponente ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis zum 31. März 2024 abhängig. Die Erstkonsolidierung der Xpublisher Gruppe, bestehend aus der Xpublisher GmbH und der Xpublisher Inc. mit Sitz in den USA, erfolgte mit 1. Juli 2019.
Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.413 | 2.816 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 7.001 | 4.773 |
| EBIT1) | -2.875 | -2.424 |
| EBITDA1) | -1.334 | -1.235 |
| Jahresüberschuss | 7.694 | 5.351 |
| Eigenkapital | 36.883 | 34.551 |
| Eigenkapitalquote1) | 86% | 90% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 6.875 | 3.919 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 7.243 | 10.402 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 3 | 4 |
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 51.056 | 40.279 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 11.660 | 8.939 |
| EBIT1) | 11.709 | 8.918 |
| EBITDA1) | 16.780 | 11.498 |
| Jahresergebnis | 8.553 | 6.490 |
| Eigenkapital | 31.469 | 27.806 |
| Eigenkapitalquote1) | 48% | 54% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 14.107 | 11.597 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 35.101 | 33.170 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 312 | 236 |
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.
Auch bei der Aus- und Weiterbildung legt Fabasoft Wert auf extern nachvollziehbare und international anerkannte Maßstäbe für den Kompetenzerwerb. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern beispielsweise 60 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 81 Scrum Master und 22 Product Owner gemäß Scrum Alliance beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Videokonferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichtes, als integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes.
Open-Source-Plattformen und Standards
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
Zertifizierungen
Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen und Prüfungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungsaudits im Juli 2017 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert. Das zweite Überwachungsaudit wurde im Oktober 2019 erfolgreich absolviert.
Dazu kommen umfangreiche Zertifizierungen und Prüfungen für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS:
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5, herausgegeben vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud und von Mindbreeze InSpire SaaS nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnissen sowie Zertifizierungen. Fabasoft und Mindbreeze haben im Februar 2020 das Audit wiederholt. Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft stellte erneut die Testate für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS aus.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.
Die SOC2-Prüfung wurde erstmals im Geschäftsjahr 2019/2020 für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Die Prüfung gestaltete sich in Form eines ISAE 3000 Typ 1 Audits (Test des Designs und der Implementierung für einen Stichtag); die Prüfungsergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC2 Typ 1 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Zusätzlich hält die Fabasoft Business Process Cloud weitere Zertifikate wie das "Certified Cloud Service" des TÜV Rheinland oder das EuroCloud Star Audit, die regelmäßig überprüft und erneuert werden und ist auch geprüft gemäß IDW GoB PS 880 Standard (Revisionssicherheit in der Cloud).
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
- Nominale Umsatzveränderung
- EBIT bzw. Betriebsergebnis
- EBITDA
- Eigenkapitalquote
- Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
| Überleitungsrechnung |
|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
| - Finanzerträge |
| + Finanzaufwendungen |
| = EBIT (Betriebsergebnis) |
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
- / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100 Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
x 100
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Umsatzerlöse
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Darüber hinaus wurde das Produktangebot durch den Erwerb der Mehrheit an der Xpublisher GmbH ausgeweitet. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einem Index für Abfragen bereitgestellt. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Analystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen Anwendungsfällen für Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen und insbesondere Natural Language Processing adressiert.
Das Mindbreeze Produktangebot wurde im nordamerikanischen Markt sehr gut angenommen und im Berichtszeitraum konnten Vertragsabschlüsse mit sehr prominenten Großkunden erzielt werden. Ausgehend von diesen Erfolgen ergibt sich sowohl Potenzial für die Ausweitung des Geschäftes bei diesen Kunden als auch für Neukundengewinnung auf Basis namhafter Referenzen.
Fabasoft Business Process Cloud
Die steigende Vernetzung über Abteilungs-, Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg stellt hohe Anforderungen an Organisationen ihre Geschäftsprozesse effizient und sicher zu gestalten. Die Fabasoft Business Process Cloud wird als Software-as-a-Service und als damit sofort einsetzbares, flexibles Standardprodukt für organisationsübergreifendes Dokumenten- und Geschäftsprozessmanagement "Made in Europe" angeboten. Der Schwerpunkt liegt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Compliance. Organisationen können die Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform nutzen, um zeitsparend und kosteneffizient unternehmens-, fachabteilungs- und projektspezifisch angepasste Anwendungen zu realisieren. Für ausgewählte Anwendungsfälle bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte wie Fabasoft Approve für die digitale Lieferantendokumentation im Maschinen- und Anlagenbau sowie Fabasoft Contracts für das revisionssichere Life-Cycle-Management von Verträgen. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln. Die Softwareprodukte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die elegante und intuitive Benutzeroberfläche führt zu einer hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Cloud Computing hat sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell entwickelt, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden. Insbesondere in Europa wird dieser Megatrend aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei cloudbasierten Produkten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch Zertifizierungen nach den höchsten europäischen Standards. Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in zwei geografisch getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung erfolgen verschlüsselt. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung am Kundenstandort.
Das steigende Bewusstsein betreffend die Vorzüge von Anbietern mit garantiert europäischer Datenhaltung in Kombination mit dem von Fabasoft laufenden Ausbau der Zertifizierungen nach höchsten europäischen Kriterien könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen. Die Produkte könnten Kundengruppen ansprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden bzw. es könnten Kundensegmente gewonnen werden, die planen zu einem europäischen Produkt zu wechseln.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud Enterprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch "as a Service" zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert die Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und fehlerfreies Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination von Inhalten für unterschiedliche Veröffentlichungskanäle sowie die Blatt- und Buchplanung. Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von den Autoren nur befüllt werden.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika ergeben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Addon in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt beispielsweise beim Verfassen von technischen Dokumentationen.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen partnerbasierten Marktzugang umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene bilden.
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an solchen beteiligen.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der Umsetzungsphase. Hier sind in Deutschland besonders die Projekte "E-Akte Bund" des deutschen Bundes und der E-Akte Basisdienst im Land Rheinland-Pfalz anzuführen. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum die Pilotphase abgeschlossen und mit dem Roll-out der E-Akte begonnen. Im Land Rheinland-Pfalz erfolgte der Abschluss des Roll-outs in allen obersten Landesbehörden.
In Österreich entschied sich das Land Kärnten im Januar 2020 den ELAK (ELektronische AKten) basierend auf der Fabasoft eGov-Suite flächendeckend einzuführen. Damit wickeln bereits sieben von den neun Bundesländern in Österreich ihre Aktenbearbeitung mit der Fabasoft eGov-Suite ab.
In der Schweiz erhielt die Fabasoft Schweiz AG vom Kanton Basel-Landschaft den Zuschlag zum Aufbau einer GEVER (elektronische GEschäftsVERwaltung)-Plattform.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter intensiviert. Im Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt gestartet. In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem Betrieb und Fabasoft als Produkthersteller werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produktoder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
In der Schweiz ist ausgehend von einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes aus dem Jahr 2015 geplant, große Teile der bestehenden umfangreichen Installation für die elektronische Dossierverwaltung basierend auf Produkten aus dem Fabasoft Konzern durch eine andere Lösung zu ersetzen. Die Geschäftsentwicklung der Fabasoft in der Schweiz hängt daher einerseits stark davon ab, wie und wann die diesbezüglichen Ablöseaktivitäten umgesetzt und finalisiert werden, andererseits ob bzw. in welchem Umfang alternatives Neugeschäft bis dahin gewonnen werden kann.
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden nach sich ziehen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Subauftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotentiale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.
Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von verschiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale in den kostenfreien Versionen nicht mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder durch Produktionsunterbrechungen beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung, negativ beeinflussen.
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken betreffend Informationssicherheit, Datenschutz und geistiges Eigentum
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, (system)technische und physische Barrieren und Maßnahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen. Zu den sicherheitsrelevanten Auftragnehmern der Fabasoft zählen u. a. Rechenzentren, Hardware- und Software-Lieferanten, Internet- und SMS-Provider, Online-Dienstleister, Subauftragnehmer bei der Umsetzung von Kundenprojekten, Wirtschaftsprüfer, Beratungsdienstleister sowie Personalverrechner. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel "Fake President"-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1.3 aufgelistet.
Da der Eintritt solcher Risiken, neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und damit auch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheitsnotstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen diesen Risiken bestmöglich entgegenzuwirken um einerseits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die Öffentlichkeit zu schützen und andererseits das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das Risiko, dass beispielsweise im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch bislang wichtig. Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit Mindbreeze InSpire Appliances bewertet.
Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatzverschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann aktuell nicht prognostiziert werden.
Die verstärkte Umstellung auf "Home-Office" bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglichkeit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammensetzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein COVID-19 bedingter, gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanzinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.
2.3. Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen und Inhalten.
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen haben unter dem Stichwort "Digitale Transformation" in der öffentlichen Berichterstattung den "Mainstream" erreicht und wurden auf den Management-Ebenen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende Handlungsfelder erkannt.
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).
Im privaten Sektor waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie die Erschließung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit verbesserter Serviceleistung für Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.
Mindbreeze InSpire
War im Vorjahr (Geschäftsjahr 2018/2019) die erfolgreiche Ablöse von Google Search Appliance (GSA)-Systemen, einer Produktlinie, die von ihrem Anbieter abgekündigt worden war, durch Mindbreeze InSpire ein wesentlicher Faktor für das Anwachsen des Mindbreeze Geschäftes, so spielte im Berichtszeitraum die GSA-Ablöse im Neugeschäft praktisch keine Rolle mehr.
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkunden und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung mit Technologien der künstlichen Intelligenz.
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von konkreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichspezifischen Suchanwendungen gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von IT-Analysten bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben.
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein erweitertes und anspruchsvolleres Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organisation als auch in der Partnerbasis.
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist weiterhin rege und es besteht eine aussichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proof of Concepts bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen Wachstumsraten von Mindbreeze werden stark sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertierung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partnerstruktur und der Erschließung neuer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika, abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote und/oder Appliances.
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich schnell: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) nach wie vor noch überwiegend klassische On-Premises-Modelle gefordert, bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechnischen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Darüber hinaus bietet Fabasoft basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud sofort einsetzbare Produkte beispielsweise für das Vertragsmanagement oder die digitale Lieferantendokumentation an.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardwarekomponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebsund Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorganisation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland befindet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
Erwerb der Mehrheit an der Xpublisher GmbH
Mit Xpublisher erweitert die Fabasoft Gruppe ihre Kompetenz und ihren Marktzugang im Feld der medienübergreifenden Generierung und Editierung sowie Multichannel-Publizierung von digitalen Inhalten.
Durch die mit dem Erwerb der Mehrheit verbundene Stärkung der Kapitalbasis von Xpublisher im Wege einer Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 die vertrieblichen und entwicklungsseitigen Aktivitäten des Unternehmens in seinem Kernsegment ausgebaut und neue Kunden im Bereich Verlagswesen oder der technischen Dokumentation gewonnen.
Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen. Im Berichtszeitraum ist dies sehr gut gelungen und der Personalstand der Fabasoft Gruppe ist von 236 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum 31. März 2019 auf 312 zum 31. März 2020 (einschließlich der Xpublisher Akquisition) angestiegen. Beschleunigtes Personalwachstum geht aber auch einher mit höheren Personalakquisitionskosten, Personal- und Einarbeitungsaufwänden, sowie nicht verrechenbaren Kapazitäten in der Ausbildungsphase.
Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau, in diesem Segment einher. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Zum Berichtszeitpunkt ist bereits ersichtlich, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Weltwirtschaft massiv sind und sein werden. War Fabasoft auch im Berichtszeitraum davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen, so ist es kaum vorstellbar, dass sich das Geschäft des Fabasoft Konzerns mittelfristig einem solch gravierend negativen Einfluss entziehen können wird. Die konkreten Auswirkungen auf das Fabasoft Geschäft in den einzelnen Ländern sind, insbesondere nachdem weder der weitere Verlauf dieser Pandemie noch Art und Umfang der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen oder Auswirkungen in den Fabasoft Kundensegmenten bekannt sind, aktuell nicht prognostizierbar oder quantifizierbar.
Fazit
Als Software- und Cloud-Unternehmen, welches mit einem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leistungsangebot Kernthemen des Digitalen Wandels erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte der Fabasoft Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19 Auswirkungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.
Große Bestandskunden bestätigen auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse jetzt ein wesentlicher Faktor für sie ist, die aktuellen Einschränkungen und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet darüber hinaus Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass ein schwerer gesamtwirtschaftlicher Schock gegebenenfalls in Verbindung mit einer dauerhaften Rezession zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigt.
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von Pandemie-bedingten Sonderausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 23,6% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum" mit dem Ziel Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und deren Anwendung für konkrete Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2019/2020 ein wesentlicher Schwerpunkt.
Ein zentraler Teil der Entwicklung galt dem Erweitern und dem einfacheren Erstellen von 360-Grad-Sichten auf Informationsobjekte eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren grafische Aufbereitung in Dashboards. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält eine konsistente Gesamtsicht auf die für den Geschäftsablauf relevanten Informationen wie beispielsweise zu einem Produkt, einem Kunden, einem Patienten oder einer Patientin. Dabei stand die Erweiterung der Search App Plattform sowie die Analyse und das Reporting aus unstrukturierten und semistrukturierten Daten im Fokus. Hier arbeitete das Team besonders an der Skalierbarkeit und an der Aussagekraft der Graphenstrukturen und deren Repräsentation. So ist es aktuell auch möglich, Verknüpfungen dynamisch aufzubauen und ohne Anpassungen neue Verbindungen zwischen Konzepten und Informationsobjekten zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung galt der Erweiterung des Verständnisses von Inhalten in natürlicher Sprache. Die damit verbundenen Ziele sind das Liefern von Antworten anstelle von Suchtreffern sowie die Verbesserung der Relevanz von Resultaten. Dabei wurden neuronale Netze entwickelt, die einen Dialog zwischen Mindbreeze InSpire und der Anwenderin und dem Anwender in natürlicher Sprache ermöglichen.
Ein wichtiges Ziel stellt das möglichst sprach-unabhängige semantische Verständnis dar, damit Algorithmen und neuronale Netzstrukturen einfach für andere Sprachen wiederverwendet werden können.
Das Team arbeitete hier beispielsweise am Einsatz fortschrittlicher KI-Verfahren für den Einsatz von Sprachmodellen für eine dialogbasierte Suchinteraktion und startete dazu erste Pilotprojekte. Wichtig war auch die Effizienz des Trainierens und Anwendens tiefer neuraler Netze zu optimieren. Dafür wurde verstärkt auch die Rechenleistung von Graphikprozessoren (GPUs) zum Einsatz gebracht.
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen war ein weiterer zentraler Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Verfahren intensiv an der sichereren und effizienten Integration weiterer Datenquellen.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Handhabung bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2019/2020 lag in der Konzeption und Entwicklung von neuen Funktionalitäten zur modellbasierten Digitalisierung von dokumentenzentrierten Geschäftsprozessen. Mit Hauptaugenmerk auf die Anforderungen in konkreten Digitalisierungsprojekten von Kunden erweiterte das Entwicklungsteam die Möglichkeiten, individuelle Geschäftsprozesse ohne Programmierung mit grafischen Werkzeugen wie dem Formular-Designer und dem BPMN-Prozesseditor zu digitalisieren. Der Formular-Designer und der BPMN-Prozesseditor bieten nun beispielsweise höhere Freiheitsgrade für Endanwenderinnen und Endanwender. Um den Einstieg in die Verwendung dieser Werkzeuge zu erleichtern, werden einfache Beispiele und entsprechende Anleitungen bereitgestellt.
Ein weiterer Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt lag darin, eine Lösung zur einfachen Erstellung, Bearbeitung, Bereitstellung und Verwendung von Vorlagen, Textbausteinen, Prozessvorlagen sowie von Ansichtseinstellungen zu konzipieren und umzusetzen. Die Lösung bietet nun die Möglichkeit einer zentralen Verwaltung und gezielten Bereitstellung solcher Vorlagen und Voreinstellungen für unterschiedliche Zielgruppen bzw. für unterschiedliche Lösungsbereiche innerhalb der Fabasoft Business Process Cloud.
Darüber hinaus erfolgte eine Weiterentwicklung der bestehenden Lösungsbereiche der Fabasoft Business Process Cloud auf Basis von Kundenrückmeldungen. Hauptaugenmerk dabei lag auf der Workflow-Funktionalität, da in diesem Bereich zahlreiche Anforderungen aus Kundenprojekten vorlagen. So wurde die Kommentier-Funktion für eine optimale Nutzung in Workflows erweitert oder der dauerhafte Anmeldeprozess insbesondere bei der Verwendung von mobilen Geräten benutzerfreundlicher gestaltet.
Unter Berücksichtigung der Anforderungen und Empfehlungen von internationalen Standards zur barrierefreien Gestaltung von Web-Anwendungen (z.B. WCAG 2.1) erfolgten Erweiterungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (Accessibility) der Bedienoberfläche. Unabhängige Auditoren prüften die Umsetzung und stellten für die Fabasoft Business Process Cloud das Web Accessibility Certificate Austria in Silber aus.
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo
Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt der Entwicklung auf kontinuierlicher Verbesserung der Betriebsprozesse.
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2019/2020 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus für Fabasoft Folio auf der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht einen noch komfortableren Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.). Sie ist im Sinne der Barrierefreiheit vollständig zugänglich.
Xpublisher
Die Entwicklungsschwerpunkte bei Xpublisher lagen im Geschäftsjahr 2019/2020 in der Optimierung der Installation des Gesamtsystems, der Anbindung von Desktop-Applikationen und der Automatisierung der Produktion.
Um die Installation von Xpublisher in die entsprechenden Systemlandschaften der Kunden zu verbessern, erfolgte die Umstellung des Deployments auf Docker. Dadurch wird der administrative Aufwand reduziert, die Qualität erhöht und die Unterstützung im Supportfall vereinfacht.
Zur Verbesserung des Zusammenspieles zwischen dem webbasierten Redaktionssystem Xpublisher und lokalen Desktop-Applikationen entwickelte das Team eine App zur Synchronisation. Als Teil des Xpublisher-Gesamtsystems bietet diese nun eine vereinfachte Bearbeitung von im Redaktionssystem abgelegten Dokumenten durch essentielle Drittanbieter-Software wie Adobe InDesign oder Adobe Photoshop. Die einfache Synchronisation sorgt für eine verbesserte Verknüpfung der beteiligten Anwendungen, zudem werden auch versionsabhängige Inkompatibilitäten vermieden und der laufende Entwicklungsaufwand für Xpublisher reduziert.
Zur weiteren Optimierung der Produktionsautomatisierung wurde die Integration von PrintCSS als Alternative zu InDesign vorangetrieben. Durch Einsatz der PrintCSS-Technologie kann die Wirtschaftlichkeit bei der Produktion nochmals erhöht werden.
Xeditor
Das Xeditor-Entwicklungsteam konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf die Weiterentwicklung des kollaborativen Arbeitens. Dieser Ansatz ermöglicht es Anwenderinnen und Anwendern die gleichzeitige Bearbeitung eines Dokumentes für eine effizientere Fertigstellung.
Entsprechend den WAI-ARIA-Standards erfolgte eine Überarbeitung der Benutzeroberfläche von Xeditor hinsichtlich Barrierefreiheit. Im nächsten Schritt wird das Augenmerk auf den Prozess der Inhaltserstellung gelegt.
Auch Xeditor wurde hinsichtlich der Installation in bestehende Systemlandschaften durch ein Deployment über Docker weiterentwickelt.
Fabasoft eGov-Suite
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit der Weiterentwicklung der Benutzeroberfläche der Fabasoft eGov-Suite. Der Fokus lag vor allem auf der weiteren Optimierung von E-Government Use-Cases. Besonders das Arbeiten im Workflow wurde als zentraler Bestandteil der Fabasoft eGov-Suite einem Redesign unterzogen. Anwenderinnen und Anwender können nun komfortabel auf alle notwendigen Prozessinformationen effizienter zugreifen. Dadurch konnte die Klickanzahl weiter reduziert und das Arbeiten auf mobilen Formfaktoren optimiert werden.
Außerdem stand die Entwicklung unter dem Fokus der Vereinfachung und Modernisierung: Die Arbeiten von dedizierten Zielgruppen wurden dahingehend optimiert, dass weniger Kontext-Switches notwendig sind und benötigte Informationen rascher ermittelt werden können.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Das Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteam konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf Entwicklungstätigkeiten für die automatisierte Identifikation gemeinsamer Ursachen von Performance-Auffälligkeiten und die Implementierung einer neuen Research Ansicht für das einfache Suchen und Navigieren in aufgezeichneten Zugriffen. Das Team erweiterte auch die Architektur der Fabasoft app.telemetry Services für den Betrieb in einem Container-Ökosystem. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum begonnen, applikationsspezifische Use-Cases auf Basis einzelner Benutzertransaktionen automatisch zu identifizieren.
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Am 17. Oktober 2017 hat der Vorstand beschlossen das Aktienrückkaufprogramm (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015) mit sofortiger Wirkung zu beenden, da das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht wurde.
Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 277.257 Stück Aktien. Die Gesamtanzahl der von der Fabasoft AG per 17. Oktober 2017 gehaltenen eigenen Aktien betrug 277.257 Stück.
Seit Beendigung dieses Aktienrückkaufprogramms wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet. Im Berichtsjahr 2019/2020 wurden keine eigenen Anteile verkauft oder erworben. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
Per 31. März 2020 hält das Unternehmen daher 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundkapital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00.
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
Die Fabasoft AG hält seit dieser Veräußerung keine eigenen Aktien.
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
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- Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
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- Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
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- Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 53,80%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
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- Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
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- Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
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- Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
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- Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 1. Juli 2019 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 18. September 2024 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 55, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 1. Juli 2024, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
- (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
- (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
- (iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
- (iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
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- Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
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- Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 26. Mai 2020
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
- Sachverhalt
- Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
- Verweis auf weitergehende Informationen
1. Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten
• Sachverhalt
Im Konzernabschluss der Fabasoft Gruppe zum 31. März 2020 sind Aufwendungen für Forschung in Höhe von 23,6% des Umsatzes ausgewiesen. Nach Einschätzung des Vorstandes liegen die Voraussetzungen für die Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen nicht vor. Im Konzernabschluss werden die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (insbesondere Personalaufwendungen) darum als Aufwand erfasst. Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Aktivierung gemäß IAS 38 gegeben sind. Da dies bei der Fabasoft Gruppe nicht der Fall ist, erfolgt keine Aktivierung der angefallenen Kosten. Die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit von Entwicklungsaufwendungen erfordert Ermessensentscheidungen und damit verbundene Beurteilungen; aus diesem Grund wird dies als ein besonders wichtiger Sachverhalt für die Prüfung betrachtet.
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben stichprobenweise die angefallenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Fabasoft Gruppe hinsichtlich einer Aktivierungspflicht gemäß IAS 38 untersucht. Dabei haben wir untersucht, ob die Kriterien für die Aktivierung der Aufwendungen für Entwicklung von immateriellen Vermögenswerten vorliegen, ob die Entwicklung technisch realisierbar, der Vorstand die Fertigstellung der Projekte auch beabsichtigt und für diesen Vermögenswert auch die wirtschaftliche Nutzbarkeit bzw. ein Markt erkennbar ist. Für diese Beurteilung haben wir die internen Dokumentationen der Fabasoft Gruppe herangezogen sowie den Vorstand hinsichtlich dieser Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten befragt. Die technische Machbarkeit einer Softwareentwicklung ist unter Berücksichtigung der Preisgestaltung und des Wettbewerbsumfeldes nicht mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar, um die Aktivierungspflicht zu begründen. Da Softwareforschung und -entwicklung zudem zyklische und iterativ eng vernetzte Prozesse sind, lassen sich Forschungs- und Entwicklungsphase auch nicht eindeutig trennen. Nach IAS 38.53 müssen daher sämtliche Aufwendungen als Forschungsaufwendungen behandelt werden und sind von einer Aktivierung ausgeschlossen. Wir können uns dem Vorgehen der Fabasoft Gruppe in diesem Bereich anschließen.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Die Gesellschaft legt im Konzernanhang (Kapitel 2.5 Forschung und Entwicklung sowie Kapitel 9.2 Aufwand für Forschung und Entwicklung) die Kriterien für die Nichtaktivierung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen offen. Weiters wird im Lagebericht (Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns) über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten informiert.
2. Werthaltigkeit von Firmenwerten
• Sachverhalt
Der Buchwert der Firmenwerte beträgt TEUR 2.825 (Buchwert zum 31. März 2019: TEUR 0).
Der Vorstand überprüft mindestens einmal jährlich, ob eine Wertminderung der Geschäfts-/Firmenwerte vorliegt. Diese Überprüfung erfolgt regelmäßig am 31. März sowie zusätzlich immer dann, wenn es Hinweise auf eine mögliche Wertminderung gibt (auslösendes Ereignis).
Bei der Überprüfung, ob eine Wertminderung der Geschäfts-/Firmenwerte vorliegt, bestimmt die Gesellschaft den erzielbaren Betrag (Nutzungswert) für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("CGUs"). Die Gesellschaft verwendet für die Berechnung der Nutzungswerte die Discounted Cash Flow-Methode. Diese Bewertungsmethode beruht in erheblichem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme. Diese künftigen Zahlungsströme basieren auf von den entsprechenden Organen genehmigten Planzahlen, zu denen erforderlichenfalls Änderungen vorgenommen werden. Der bei der Discounted Cash Flow-Methode verwendete Diskontierungszinssatz kann darüber hinaus von zukünftig sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden.
Basierend auf den oben beschriebenen Tatsachen, dass die Festlegung des Nutzungswertes ermessensbehaftet und mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist, wurde im Zuge der Abschlussprüfung der Überprüfung der Werthaltigkeit von Firmenwerten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben:
- das interne Überwachungssystem beurteilt, um sicherzustellen, dass es geeignet ist, mögliche Hinweise auf eine Wertminderung zu erkennen, und wir haben untersucht, wie die Gesellschaft objektive Hinweise auf eine Wertminderung überprüft;
- unsere Bewertungsspezialisten konsultiert, die auf der Basis unseres Branchenwissens und unserer Erfahrung die Bewertungsmethode und Annahmen im Hinblick auf Prognosen und angewandte Bewertungsparameter mit angemessenen Bezugsgrößen sowie den Bilanzierungsvorschriften von IAS 36 verglichen haben;
- die verwendete Bewertungsmethode überprüft, indem wir das Modell nachvollzogen und beurteilt haben, ob es für die genaue Bestimmung des Nutzungswerts geeignet ist und
- den Diskontierungszinssatz kritisch überprüft, indem wir die herangezogenen Zinssatzparameter durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf deren Angemessenheit hin beurteilt haben.
Zudem wurde auch der im Abschluss beinhaltete Konzernanhang im Hinblick auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stehen in Einklang mit den IFRS. Wir erachten die Annahmen und Parameter als transparent und angemessen.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben der Gesellschaft zu Änderungen im Konsolidierungskreis sind im Abschnitt 2.2.2 im Konzernanhang angeführt. Im Abschnitt 2.4 wird über das Vorgehen zur Überprüfung der Wertminderung informiert, im Abschnitt 2.17 über Ermessensspielräume und Schätzungen. Siehe weiters Abschnitt 5.1.2 zu den vom Vorstand angewandten Verfahren und Annahmen sowie Sensitivitäten bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests.
3. Erfassung der Umsatzerlöse unter IFRS 15
• Sachverhalt
Die Realisierung des Umsatzes des Konzerns erfolgt gem. IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Abhängig von der Art der erbrachten Leistung werden die Umsätze sowohl zeitpunktbezogen (Lizenzerlöse) als auch zeitraumbezogen (Softwareaktualisierungen, Supportleistungen, Nutzungsgebühren für Appliances und Cloud Services sowie Consulting-Leistungen) erfasst. Die Erfassung der zeitraumbezogenen Umsätze erfolgt nach den Regeln des IFRS 15.35c. Im Bereich der Consulting-Leistungen wird zwischen Leistungen, die nach anfallendem Aufwand fakturiert werden (Umsatzrealisierung erfolgt nach Leistungserbringung) und Fixpreisprojekten unterschieden. Bei den Fixpreisprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt.
Die Bilanzierung von Verträgen mit Kunden unter IFRS 15 unterliegt einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und ist damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben und für die Ermittlung des Leistungsfortschrittes die entsprechenden Berechnungen anzustellen sind. Die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung unter konzernweiter Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 war zudem als komplex zu betrachten.
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
- im Hinblick auf die Umsetzung von IFRS 15 die Schlussfolgerungen des Managements durch die Beurteilung verschiedener Vertragsanalysen in Stichproben und die Richtigkeit der überarbeiteten Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Gegebenheiten überprüft,
- für die im Laufe des Jahres ausgewiesenen Umsätze ausgewählte Schlüsselkontrollen auf ihre Effektivität getestet und Prüfungshandlungen durchgeführt, um ausreichende Prüfungsnachweise für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung für Kundenverträge zu erhalten,
- die Angemessenheit der Bilanzierung auf Stichprobenbasis getestet,
- die in den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Kosten auf Stichprobenbasis überprüft, indem wir die Beträge mit den vertraglichen Grundlagen verglichen, die mathematische Genauigkeit der Berechnungen geprüft und die Richtigkeit der Abgrenzung getestet haben,
- die Umsatzrealisierung aus den Fixpreisprojekten anhand einer Stichprobe mit den Grundlagen für die Ermittlung des Leistungsfortschrittes abgeglichen und die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen,
- darüber hinaus die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nach IFRS 15 überprüft.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich Bilanzierung von Verträgen mit Kunden und der daraus resultierenden Erfassung der Umsatzerlöse unter IFRS 15 ergeben.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang unter Punkt 2.14 angeführt. Die Angaben unter Punkt 2.10 stellen die Bilanzierungsmethoden zu den Dienstleistungsaufträgen dar, weiterführende Angaben zu den Dienstleistungsaufträgen sind unter Punkt 5.2.1 angeführt. Weiters berichtet die Gesellschaft unter Punkt 2.17 über Ermessensspielräume und Schätzungen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001/2002 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Anton Pichler.
Linz, den 26. Mai 2020
PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
gez.:
Mag. Dr. Anton Pichler Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 26. Mai 2020 Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes
BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2020
| Aktiva in EUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen |
118.555,71 | 68.214,28 | ||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund | 518.468,77 | 313.029,84 | ||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
2.066.675,48 | 1.805.712,81 | ||
| 2.585.144,25 | 2.118.742,65 | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.364.306,29 | 13.792.677,42 | ||
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 156.852,66 | 156.852,66 | ||
| 18.521.158,95 | 13.949.530,08 | |||
| 21.224.858,91 | 16.136.487,01 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 13.688.108,35 | 11.257.805,56 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 176.715,26 | 141.798,90 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| 13.864.823,61 | 11.399.604,46 | |||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 7.242.552,36 | 10.402.066,17 | ||
| 21.107.375,97 | 21.801.670,63 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 169.853,26 | 115.289,70 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 482.800,00 | 435.300,00 | ||
| 42.984.888,14 | 38.488.747,34 |
| Passiva in EUR | 31.03.2020 | 31.03.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital |
11.000.000,00 | 11.000.000,00 | ||
| Gezeichnetes Grundkapital | 11.000.000,00 | 11.000.000,00 | ||
| Nennbetrag eigener Anteile | -277.257,00 | -277.257,00 | ||
| Ausgegebenes Kapital | 10.722.743,00 | 10.722.743,00 | ||
| II. Kapitalrücklagen | ||||
| Gebundene | 17.677.624,48 | 17.677.624,48 | ||
| III. Rücklage für eigene Anteile | 277.257,00 | 277.257,00 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 8.205.444,79 | 5.872.930,44 | ||
| davon Gewinnvortrag | 511.558,95 | 521.983,56 | ||
| 36.883.069,27 | 34.550.554,92 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 1.401.078,00 | 1.334.360,00 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 1.869.540,00 | 1.567.432,00 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 2.377.094,50 | 294.300,13 | ||
| 5.647.712,50 | 3.196.092,13 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 454.106,37 | 742.100,29 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 221.594,68 | 622.436,09 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 221.594,68 | 622.436,09 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 232.511,69 | 119.664,20 | ||
| davon aus Steuern | 226.690,10 | 111.020,63 | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 5.821,59 | 7.920,46 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 232.511,69 | 119.664,20 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
| 454.106,37 | 742.100,29 | |||
| 42.984.888,14 | 38.488.747,34 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2019 BIS 31. MÄRZ 2020
| in EUR | 2019/2020 | 2018/2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 3.412.862,00 | 2.816.458,00 | ||
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | ||||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen |
14.616,49 | 2.916,38 | |||
| b) Übrige | 11.191,32 | 3.000,00 | |||
| 25.807,81 | 5.916,38 | ||||
| 3. | Personalaufwand | ||||
| a) Gehälter |
-1.009.183,69 | -1.064.287,35 | |||
| b) Soziale Aufwendungen |
-611.799,42 | -621.038,06 | |||
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | -421.238,66 | -421.238,66 | |||
| davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
-69.403,67 | -69.067,65 | |||
| davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
-121.157,09 | -130.731,75 | |||
| -1.620.983,11 | -1.685.325,41 | ||||
| 4. | Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-1.541.261,23 | -1.189.289,82 | ||
| 5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.151.827,53 | -2.371.618,79 | ||
| davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen | -23.397,51 | -10.935,53 | |||
| 6. | Zwischensumme aus Z 1 bis 5 | -2.875.402,06 | -2.423.859,64 | ||
| 7. | Erträge aus Beteiligungen | 9.888.000,29 | 7.197.437,89 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen | 9.888.000,29 | 7.197.437,89 | |||
| 8. | Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens |
1.246,92 | 1.315,23 | ||
| 9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 279,72 | 119,01 | ||
| 10. Aufwendungen aus Finanzanlagen | 0,00 | -11,70 | |||
| davon Abschreibungen | 0,00 | -11,70 | |||
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -13.478,11 | -1.574,91 | |||
| 12. Zwischensumme aus Z 7 bis 11 | 9.876.048,82 | 7.197.285,52 | |||
| 13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 12) |
7.000.646,76 | 4.773.425,88 | |||
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 693.239,08 | 577.521,00 | |||
| davon latente Steuern | 47.500,00 | 53.850,00 | |||
| 15. Ergebnis nach Steuern | 7.693.885,84 | 5.350.946,88 | |||
| 16. Jahresüberschuss | 7.693.885,84 | 5.350.946,88 | |||
| 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 511.558,95 | 521.983,56 | |||
| 18. Bilanzgewinn | 8.205.444,79 | 5.872.930,44 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020 DER FABASOFT AG, LINZ
A Allgemeine Grundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis 211 und 222 bis 235 UGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.
B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
1) Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 400,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
2) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
4) Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.
Auf Grund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
5) Rückstellungen
5.1. Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.
5.2. Abfertigungsrückstellungen
Zum 31. März 2020 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.
Die Abfertigungsrückstellungen der Vorstände wurden auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
5.3. Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
6) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
C Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Aktiva
1) Anlagevermögen
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Beilage zum Anhang) verwiesen.
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
| in EUR | im folgenden Geschäftsjahr | in den folgenden 5 Geschäftsjahren | |
|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 112.053,34 | 291.378,04 | |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 596.095,92 | 1.788.287,76 | |
| 708.149,26 | 2.079.665,80 |
Vorjahr:
| in EUR | im folgenden Geschäftsjahr | in den folgenden 5 Geschäftsjahren | |
|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 62.285,39 | 101.850,45 | |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 512.526,00 | 2.050.104,00 | |
| 574.811,39 | 2.151.954,45 |
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum EUR 645.490,69 (Vorjahr TEUR 550).
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behördengenehmigungen erlangt hat. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2020 noch nicht eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Jahresabschluss.
Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)
| Buchwert der Beteiligung in EUR 31.03.2020 |
Anteil in% |
Eigenkapital Nominale |
Eigenkapital buchmäßig |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Austria GmbH, Linz | 2.328.602,61 | 100 | EUR 800.000,00 | EUR 2.755.991,90 | EUR 1.638.284,37 |
| Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz | 462.784,49 | 100 | CHF 100.000,00 | CHF 980.236,21 | CHF 132.170,68 |
| Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland |
2.282.933,18 | 100 | EUR 52.000,00 | EUR 3.375.804,98 | EUR 2.456.001,60 |
| Fabasoft International Services GmbH, Linz |
35.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 192.112,76 | EUR 142.681,10 |
| Fabasoft R&D GmbH, Linz | 5.062.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 3.261.201,70 | EUR 2.767.787,04 |
| Mindbreeze GmbH, Linz | 3.621.357,14 | 76 EUR 1.070.000,00 | EUR 5.022.528,50 | EUR 3.599.571,66 | |
| Xpublisher GmbH, München, Deutschland |
4.571.628,87 | 60 | EUR 42.000,00 | EUR 1.592.297,18 | EUR 15.885,29* |
| Summe | 18.364.306,29 |
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2020
(Vorjahr)
| Buchwert der Beteiligung in EUR 31.03.2019 |
Anteil in% |
Eigenkapital Nominale |
Eigenkapital buchmäßig |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Austria GmbH, Linz | 2.328.602,61 | 100 | EUR 800.000,00 | EUR 2.531.783,51 | 1.442.875,98 |
| Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz | 462.784,49 | 100 | CHF 100.000,00 | CHF 1.014.765,53 | CHF 367.410,19 |
| Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland |
2.282.933,18 | 100 | EUR 52.000,00 | EUR 2.198.392,37 EUR 1.278.588,99 | |
| Fabasoft International Services GmbH, Linz |
35.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 49.431,66 | EUR 49.155,76 |
| Fabasoft R&D GmbH, Linz | 5.062.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 3.333.414,66 | EUR 2.975.588,33 |
| Mindbreeze GmbH, Linz | 3.621.357,14 | 76 EUR 1.070.000,00 | EUR 3.422.956,84 | EUR 2.221.639,61 | |
| Summe | 13.792.677,42 |
Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 4.087.968,17 (Vorjahr TEUR 3.584) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
2) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen.
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe von EUR 1.084.571,98 (Vorjahr TEUR 1.756) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuerumlage in Höhe von EUR 12.603.536,37 (Vorjahr TEUR 9.502) enthalten.
3) Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuerlichen Siebentelverteilungen.
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 422.778,47 (Vorjahr TEUR 429).
Passiva
1) Eigenkapital
1.1. Grundkapital
Zum Stichtag 31. März 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.
Die Aktien notieren im Handelssegment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer (D) 922985.
1.2. Genehmigtes Kapital
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung verwiesen.
1.3. Vorschlag Ergebnisverwendung
Aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 8.205.444,79.
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 eine Dividende von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre sowie der vom Gewinnbezugsrecht gesetzlich ausgeschlossenen Aktien den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
1.4. Ausschüttungsgesperrter Betrag
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 482.800,00 (Vorjahr TEUR 435) ausschüttungsgesperrt.
1.5. Eigene Aktien
| Anzahl in Stück | Nominale je Stück in Euro |
Nominale in Euro | Anteil am Grundkapital |
|
|---|---|---|---|---|
| Bestand am 01.04.2019 = | ||||
| Bestand am 31.03.2020 | 277.257 | 1,00 | 277.257,00 | 2,52% |
Zur Veräußerung der eigenen Aktien wird auf Punkt E.5 verwiesen.
2) Rückstellungen
2.1. Pensionsrückstellungen
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen.
Die sich aus der unter Punkt B.5.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt zum 31. März 2020 EUR 4.014.810,93 (Vorjahr TEUR 3.511). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 4.014.810,93 (Vorjahr TEUR 3.511) auf die gleiche Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.
2.2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:
| 31.03.2020 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Earn-Out-Komponente Erwerb Xpublisher GmbH | 1.862.470,29 | 0 |
| Prüfungsaufwand | 48.740,00 | 27 |
| Boni | 0,00 | 7 |
| Noch nicht konsumierte Urlaube | 68.770,00 | 97 |
| Sonderzahlungen | 42.314,21 | 47 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 324.300,00 | 86 |
| Jahresabschlussveröffentlichungen | 29.500,00 | 29 |
| Sonstiges | 1.000,00 | 1 |
| 2.377.094,50 | 294 |
Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, München, Deutschland, ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2024 abhängig und beträgt undiskontiert bis zu EUR 1.900.000,00.
3) Verbindlichkeiten
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 10.851,48 (Vorjahr TEUR 14) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
D Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 3.412.862,00 (Vorjahr TEUR 2.816) resultieren aus Verrechnungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.
2) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in Höhe von EUR 2.685,67 (Vorjahr TEUR 2) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.
3) Aufwendungen für Altersversorgung
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.03.2020 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung | 503.696,84 | 491 |
| Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen | -503,696,84 | -491 |
| Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen | 421.238,66 | 421 |
| 421.238,66 | 421 |
4) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:
| 31.03.2020 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Betriebsaufwand | 1.274.541,14 | 1.088 |
| Verwaltungsaufwand | 1.668.228,72 | 1.051 |
| Vertriebsaufwand | 185.660,16 | 222 |
| 3.128.430,02 | 2.361 |
5) Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.
E Sonstige Angaben
1) Gruppenbesteuerung
Im Veranlagungsjahr 2020 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz und (4) Mindbreeze GmbH, Linz.
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 693.239,08 (Vorjahr TEUR 578) und untergliedern sich in folgende Bereiche:
| 31.03.2020 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Laufende Steuern | -2.069.797,00 | -1.781 |
| Steuerumlagen | 2.715.536,08 | 2.305 |
| Latente Steuern | 47.500,00 | 54 |
| 693.239,08 | 578 |
2) Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer
2.1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
| 2019/2020 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Angestellte | 3 | 4 |
2.2. Organe
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 1.434 (Vorjahr TEUR 1.434) und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019/2020 | Vorjahr |
|---|---|---|
| Laufende Bezüge | 946 | 946 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 67 | 67 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Gesamt | 1.434 | 1.434 |
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender) Dr. Peter Posch (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2019/2020 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 80.000,00 (Vorjahr TEUR 76).
3) Angaben zu Aktienoptionsprogrammen
Zum Stichtag 31. März 2020 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.
4) Beschlüsse der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 1. Juli 2019 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
5) Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
Die Fabasoft AG hält seit dieser Veräußerung keine eigenen Aktien.
Nach dem 31. März 2020 traten keine weiteren wesentlichen Ereignisse für den vorliegenden Jahresabschluss ein.
Linz, 26. Mai 2020
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2020
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Entwicklung des Anlagevermögens in EUR |
Stand 01.04.2019 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.03.2020 |
||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen |
292.950,56 | 90.051,80 | 464,48 | 382.537,88 | ||
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund |
2.811.670,43 | 567.166,95 | 6.935,21 | 3.371.902,17 | ||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs und |
||||||
| Geschäftsausstattung* | 8.462.371,84 | 1.417.166,11 | 573.211,19 | 9.306.326,76 | ||
| 11.274.042,27 | 1.984.333,06 | 580.146,40 | 12.678.228,93 | |||
| III.Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
13.792.677,42 | 4.571.628,87 | 0,00 | 18.364.306,29 | ||
| 2. Wertpapiere | ||||||
| des Anlagevermögens | 156.911,16 | 0,00 | 0,00 | 156.911,16 | ||
| 13.949.588,58 | 4.571.628,87 | 0,00 | 18.521.217,45 | |||
| 25.516.581,41 | 6.646.013,73 | 580.610,88 | 31.581.984,26 |
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB 96.456,33 96.456,33
| kumulierte Abschreibungen | Restbuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Entwicklung des Anlagevermögens in EUR |
Stand 01.04.2019 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.03.2020 |
Stand 31.03.2020 |
Stand 31.03.2019 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen |
224.736,28 | 39.710,37 | 464,48 | 263.982,17 | 118.555,71 | 68.214,28 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund |
2.498.640,59 | 361.728,02 | 6.935,21 | 2.853.433,40 | 518.468,77 | 313.029,84 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs und |
||||||
| Geschäftsausstattung* | 6.656.659,03 | 1.139.822,84 | 556.830,59 | 7.239.651,28 | 2.066.675,48 | 1.805.712,81 |
| 9.155.299,62 | 1.501.550,86 | 563.765,80 | 10.093.084,68 | 2.585.144,25 | 2.118.742,65 | |
| III.Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.364.306,29 | 13.792.677,42 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens |
58,50 | 0,00 | 0,00 | 58,50 | 156.852,66 | 156.852,66 |
| 58,50 | 0,00 | 0,00 | 58,50 | 18.521.158,95 | 13.949.530,08 | |
| 9.380.094,40 | 1.541.261,23 | 564.230,28 | 10.357.125,35 | 21.224.858,91 | 16.136.487,01 |
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB 96.456,33 96.456,33
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 51,1 Mio. Euro (40,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 16.780 (TEUR 11.498 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei TEUR 11.709 (TEUR 8.918 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Dieser deutliche Anstieg bei den Umsatzerlösen (26,8% bezogen auf das Geschäftsjahr 2018/2019) reflektiert die hervorragende Entwicklung der Erlöse aus wiederkehrenden Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud Angeboten, einen sehr positiven Verlauf des Projektgeschäftes und damit einhergehende Lizenzerlöse aus Einmallizenzen im Zuge der Ausrollung speziell bei Großprojekten, sowie die Erweiterung der Unternehmensgruppe um die Xpublisher-Gesellschaften.
Das sehr starke ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 31,3% bezogen auf das Geschäftsjahr 2018/2019) stammt dabei speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken, softwarebezogenen Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten sowie aus Einmallizenzen.
Im Zuge der sich ausbildenden COVID-19 Pandemie hat der Fabasoft Konzern Mitte März 2020 weitestgehend auf Home-Office umgestellt. Erste geschäftliche Auswirkungen aus der COVID-19 Pandemie in der zweiten Hälfte des vierten Geschäftsjahresquartales 2019/2020 waren spürbar, haben das Quartal aber gering beeinflusst. In laufenden Umsetzungsprojekten kam es zu Verschiebungen speziell von Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind, jedoch konnte ein großer Teil solcher Leistungserbringungen kurzfristig auf Videokonferenzen o.Ä. verlagert werden. Einzelne Umsetzungsprojekte wurden auch gestoppt, andere wiederum zeitlich vorgezogen. Im Neugeschäft war bei potenziellen Kunden jedoch eine deutliche Zurückhaltung zu verzeichnen.
Mit einer Forschungsquote1) von 23,6% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 12.049) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 9.702 im Geschäftsjahr 2018/2019).
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Softwareprodukttechnologie und den damit im Zusammenhang stehenden Cloud- und Appliance-Angeboten getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2020) 48% (54% zum 31. März 2019).
Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 33.170 (zum 31. März 2019) auf TEUR 35.101 zum Bilanzstichtag 31. März 2020.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2020 312 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (236 zum 31. März 2019).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 12.402 (TEUR 9.158 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von TEUR 6.328 (TEUR 4.237 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.026 (TEUR 3.353 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2020)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätten |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft R&D GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Austria GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Mindbreeze GmbH | 76% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Deutschland GmbH | 100% | Deutschland | Frankfurt am Main | Berlin, Erfurt, München |
| Xpublisher GmbH | 60% | Deutschland | München | |
| Fabasoft Schweiz AG | 100% | Schweiz | Bern |
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2020)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 100% | USA | Chicago |
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2020)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Xpublisher Inc. | 100% | USA | Burlington |
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Die Fabasoft AG erwarb 60% der Anteile an der Xpublisher GmbH, einem Softwarehersteller mit Sitz in München, hiervon 40% durch die Zeichnung neuer Anteile und 20% durch den Erwerb von bestehenden Anteilen der Gründungsgesellschafter.
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Diese halten gemeinsam weiterhin 40% der Anteile an der Xpublisher GmbH. Die bestehenden und die neu gezeichneten Anteile wurden insgesamt für einen Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.600 in bar zuzüglich einer bedingten Gegenleistung erworben. Diese Earn-Out-Komponente ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis zum 31. März 2024 abhängig. Die Erstkonsolidierung der Xpublisher Gruppe, bestehend aus der Xpublisher GmbH und der Xpublisher Inc. mit Sitz in den USA, erfolgte mit 1. Juli 2019.
Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.413 | 2.816 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 7.001 | 4.773 |
| EBIT1) | -2.875 | -2.424 |
| EBITDA1) | -1.334 | -1.235 |
| Jahresüberschuss | 7.694 | 5.351 |
| Eigenkapital | 36.883 | 34.551 |
| Eigenkapitalquote1) | 86% | 90% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 6.875 | 3.919 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 7.243 | 10.402 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 3 | 4 |
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 51.056 | 40.279 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 11.660 | 8.939 |
| EBIT1) | 11.709 | 8.918 |
| EBITDA1) | 16.780 | 11.498 |
| Jahresergebnis | 8.553 | 6.490 |
| Eigenkapital | 31.469 | 27.806 |
| Eigenkapitalquote1) | 48% | 54% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 14.107 | 11.597 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 35.101 | 33.170 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 312 | 236 |
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.
Auch bei der Aus- und Weiterbildung legt Fabasoft Wert auf extern nachvollziehbare und international anerkannte Maßstäbe für den Kompetenzerwerb. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern beispielsweise 60 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 81 Scrum Master und 22 Product Owner gemäß Scrum Alliance beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Videokonferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichtes, als integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes.
Open-Source-Plattformen und Standards
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
Zertifizierungen
Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen und Prüfungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungsaudits im Juli 2017 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert. Das zweite Überwachungsaudit wurde im Oktober 2019 erfolgreich absolviert.
Dazu kommen umfangreiche Zertifizierungen und Prüfungen für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS:
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5, herausgegeben vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud und von Mindbreeze InSpire SaaS nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnissen sowie Zertifizierungen. Fabasoft und Mindbreeze haben im Februar 2020 das Audit wiederholt. Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft stellte erneut die Testate für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS aus.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.
Die SOC2-Prüfung wurde erstmals im Geschäftsjahr 2019/2020 für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Die Prüfung gestaltete sich in Form eines ISAE 3000 Typ 1 Audits (Test des Designs und der Implementierung für einen Stichtag); die Prüfungsergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC2 Typ 1 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Zusätzlich hält die Fabasoft Business Process Cloud weitere Zertifikate wie das "Certified Cloud Service" des TÜV Rheinland oder das EuroCloud Star Audit, die regelmäßig überprüft und erneuert werden und ist auch geprüft gemäß IDW GoB PS 880 Standard (Revisionssicherheit in der Cloud).
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
- Nominale Umsatzveränderung
- EBIT bzw. Betriebsergebnis
- EBITDA
- Eigenkapitalquote
- Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
| Überleitungsrechnung |
|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
| - Finanzerträge |
| + Finanzaufwendungen |
| = EBIT (Betriebsergebnis) |
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
- / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100 Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
x 100
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Umsatzerlöse
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Darüber hinaus wurde das Produktangebot durch den Erwerb der Mehrheit an der Xpublisher GmbH ausgeweitet. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einem Index für Abfragen bereitgestellt. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Analystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen Anwendungsfällen für Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen und insbesondere Natural Language Processing adressiert.
Das Mindbreeze Produktangebot wurde im nordamerikanischen Markt sehr gut angenommen und im Berichtszeitraum konnten Vertragsabschlüsse mit sehr prominenten Großkunden erzielt werden. Ausgehend von diesen Erfolgen ergibt sich sowohl Potenzial für die Ausweitung des Geschäftes bei diesen Kunden als auch für Neukundengewinnung auf Basis namhafter Referenzen.
Fabasoft Business Process Cloud
Die steigende Vernetzung über Abteilungs-, Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg stellt hohe Anforderungen an Organisationen ihre Geschäftsprozesse effizient und sicher zu gestalten. Die Fabasoft Business Process Cloud wird als Software-as-a-Service und als damit sofort einsetzbares, flexibles Standardprodukt für organisationsübergreifendes Dokumenten- und Geschäftsprozessmanagement "Made in Europe" angeboten. Der Schwerpunkt liegt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Compliance. Organisationen können die Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform nutzen, um zeitsparend und kosteneffizient unternehmens-, fachabteilungs- und projektspezifisch angepasste Anwendungen zu realisieren. Für ausgewählte Anwendungsfälle bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte wie Fabasoft Approve für die digitale Lieferantendokumentation im Maschinen- und Anlagenbau sowie Fabasoft Contracts für das revisionssichere Life-Cycle-Management von Verträgen. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln. Die Softwareprodukte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die elegante und intuitive Benutzeroberfläche führt zu einer hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Cloud Computing hat sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell entwickelt, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden. Insbesondere in Europa wird dieser Megatrend aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei cloudbasierten Produkten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch Zertifizierungen nach den höchsten europäischen Standards. Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in zwei geografisch getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung erfolgen verschlüsselt. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung am Kundenstandort.
Das steigende Bewusstsein betreffend die Vorzüge von Anbietern mit garantiert europäischer Datenhaltung in Kombination mit dem von Fabasoft laufenden Ausbau der Zertifizierungen nach höchsten europäischen Kriterien könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen. Die Produkte könnten Kundengruppen ansprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden bzw. es könnten Kundensegmente gewonnen werden, die planen zu einem europäischen Produkt zu wechseln.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud Enterprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch "as a Service" zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert die Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und fehlerfreies Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination von Inhalten für unterschiedliche Veröffentlichungskanäle sowie die Blatt- und Buchplanung. Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von den Autoren nur befüllt werden.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika ergeben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Addon in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt beispielsweise beim Verfassen von technischen Dokumentationen.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen partnerbasierten Marktzugang umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene bilden.
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an solchen beteiligen.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der Umsetzungsphase. Hier sind in Deutschland besonders die Projekte "E-Akte Bund" des deutschen Bundes und der E-Akte Basisdienst im Land Rheinland-Pfalz anzuführen. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum die Pilotphase abgeschlossen und mit dem Roll-out der E-Akte begonnen. Im Land Rheinland-Pfalz erfolgte der Abschluss des Roll-outs in allen obersten Landesbehörden.
In Österreich entschied sich das Land Kärnten im Januar 2020 den ELAK (ELektronische AKten) basierend auf der Fabasoft eGov-Suite flächendeckend einzuführen. Damit wickeln bereits sieben von den neun Bundesländern in Österreich ihre Aktenbearbeitung mit der Fabasoft eGov-Suite ab.
In der Schweiz erhielt die Fabasoft Schweiz AG vom Kanton Basel-Landschaft den Zuschlag zum Aufbau einer GEVER (elektronische GEschäftsVERwaltung)-Plattform.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter intensiviert. Im Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt gestartet. In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem Betrieb und Fabasoft als Produkthersteller werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produktoder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
In der Schweiz ist ausgehend von einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes aus dem Jahr 2015 geplant, große Teile der bestehenden umfangreichen Installation für die elektronische Dossierverwaltung basierend auf Produkten aus dem Fabasoft Konzern durch eine andere Lösung zu ersetzen. Die Geschäftsentwicklung der Fabasoft in der Schweiz hängt daher einerseits stark davon ab, wie und wann die diesbezüglichen Ablöseaktivitäten umgesetzt und finalisiert werden, andererseits ob bzw. in welchem Umfang alternatives Neugeschäft bis dahin gewonnen werden kann.
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden nach sich ziehen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Subauftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotentiale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.
Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von verschiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale in den kostenfreien Versionen nicht mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder durch Produktionsunterbrechungen beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung, negativ beeinflussen.
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken betreffend Informationssicherheit, Datenschutz und geistiges Eigentum
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, (system)technische und physische Barrieren und Maßnahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen. Zu den sicherheitsrelevanten Auftragnehmern der Fabasoft zählen u. a. Rechenzentren, Hardware- und Software-Lieferanten, Internet- und SMS-Provider, Online-Dienstleister, Subauftragnehmer bei der Umsetzung von Kundenprojekten, Wirtschaftsprüfer, Beratungsdienstleister sowie Personalverrechner. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel "Fake President"-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1.3 aufgelistet.
Da der Eintritt solcher Risiken, neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und damit auch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheitsnotstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen diesen Risiken bestmöglich entgegenzuwirken um einerseits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die Öffentlichkeit zu schützen und andererseits das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das Risiko, dass beispielsweise im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch bislang wichtig. Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit Mindbreeze InSpire Appliances bewertet.
Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatzverschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann aktuell nicht prognostiziert werden.
Die verstärkte Umstellung auf "Home-Office" bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglichkeit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammensetzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein COVID-19 bedingter, gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanzinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.
2.3. Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen und Inhalten.
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen haben unter dem Stichwort "Digitale Transformation" in der öffentlichen Berichterstattung den "Mainstream" erreicht und wurden auf den Management-Ebenen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende Handlungsfelder erkannt.
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).
Im privaten Sektor waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie die Erschließung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit verbesserter Serviceleistung für Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.
Mindbreeze InSpire
War im Vorjahr (Geschäftsjahr 2018/2019) die erfolgreiche Ablöse von Google Search Appliance (GSA)-Systemen, einer Produktlinie, die von ihrem Anbieter abgekündigt worden war, durch Mindbreeze InSpire ein wesentlicher Faktor für das Anwachsen des Mindbreeze Geschäftes, so spielte im Berichtszeitraum die GSA-Ablöse im Neugeschäft praktisch keine Rolle mehr.
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkunden und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung mit Technologien der künstlichen Intelligenz.
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von konkreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichspezifischen Suchanwendungen gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von IT-Analysten bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben.
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein erweitertes und anspruchsvolleres Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organisation als auch in der Partnerbasis.
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist weiterhin rege und es besteht eine aussichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proof of Concepts bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen Wachstumsraten von Mindbreeze werden stark sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertierung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partnerstruktur und der Erschließung neuer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika, abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote und/oder Appliances.
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich schnell: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) nach wie vor noch überwiegend klassische On-Premises-Modelle gefordert, bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechnischen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Darüber hinaus bietet Fabasoft basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud sofort einsetzbare Produkte beispielsweise für das Vertragsmanagement oder die digitale Lieferantendokumentation an.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardwarekomponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebsund Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorganisation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland befindet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
Erwerb der Mehrheit an der Xpublisher GmbH
Mit Xpublisher erweitert die Fabasoft Gruppe ihre Kompetenz und ihren Marktzugang im Feld der medienübergreifenden Generierung und Editierung sowie Multichannel-Publizierung von digitalen Inhalten.
Durch die mit dem Erwerb der Mehrheit verbundene Stärkung der Kapitalbasis von Xpublisher im Wege einer Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 die vertrieblichen und entwicklungsseitigen Aktivitäten des Unternehmens in seinem Kernsegment ausgebaut und neue Kunden im Bereich Verlagswesen oder der technischen Dokumentation gewonnen.
Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen. Im Berichtszeitraum ist dies sehr gut gelungen und der Personalstand der Fabasoft Gruppe ist von 236 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum 31. März 2019 auf 312 zum 31. März 2020 (einschließlich der Xpublisher Akquisition) angestiegen. Beschleunigtes Personalwachstum geht aber auch einher mit höheren Personalakquisitionskosten, Personal- und Einarbeitungsaufwänden, sowie nicht verrechenbaren Kapazitäten in der Ausbildungsphase.
Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau, in diesem Segment einher. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Zum Berichtszeitpunkt ist bereits ersichtlich, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Weltwirtschaft massiv sind und sein werden. War Fabasoft auch im Berichtszeitraum davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen, so ist es kaum vorstellbar, dass sich das Geschäft des Fabasoft Konzerns mittelfristig einem solch gravierend negativen Einfluss entziehen können wird. Die konkreten Auswirkungen auf das Fabasoft Geschäft in den einzelnen Ländern sind, insbesondere nachdem weder der weitere Verlauf dieser Pandemie noch Art und Umfang der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen oder Auswirkungen in den Fabasoft Kundensegmenten bekannt sind, aktuell nicht prognostizierbar oder quantifizierbar.
Fazit
Als Software- und Cloud-Unternehmen, welches mit einem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leistungsangebot Kernthemen des Digitalen Wandels erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte der Fabasoft Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19 Auswirkungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.
Große Bestandskunden bestätigen auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse jetzt ein wesentlicher Faktor für sie ist, die aktuellen Einschränkungen und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet darüber hinaus Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass ein schwerer gesamtwirtschaftlicher Schock gegebenenfalls in Verbindung mit einer dauerhaften Rezession zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigt.
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von Pandemie-bedingten Sonderausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 23,6% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum" mit dem Ziel Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und deren Anwendung für konkrete Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2019/2020 ein wesentlicher Schwerpunkt.
Ein zentraler Teil der Entwicklung galt dem Erweitern und dem einfacheren Erstellen von 360-Grad-Sichten auf Informationsobjekte eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren grafische Aufbereitung in Dashboards. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält eine konsistente Gesamtsicht auf die für den Geschäftsablauf relevanten Informationen wie beispielsweise zu einem Produkt, einem Kunden, einem Patienten oder einer Patientin. Dabei stand die Erweiterung der Search App Plattform sowie die Analyse und das Reporting aus unstrukturierten und semistrukturierten Daten im Fokus. Hier arbeitete das Team besonders an der Skalierbarkeit und an der Aussagekraft der Graphenstrukturen und deren Repräsentation. So ist es aktuell auch möglich, Verknüpfungen dynamisch aufzubauen und ohne Anpassungen neue Verbindungen zwischen Konzepten und Informationsobjekten zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung galt der Erweiterung des Verständnisses von Inhalten in natürlicher Sprache. Die damit verbundenen Ziele sind das Liefern von Antworten anstelle von Suchtreffern sowie die Verbesserung der Relevanz von Resultaten. Dabei wurden neuronale Netze entwickelt, die einen Dialog zwischen Mindbreeze InSpire und der Anwenderin und dem Anwender in natürlicher Sprache ermöglichen.
Ein wichtiges Ziel stellt das möglichst sprach-unabhängige semantische Verständnis dar, damit Algorithmen und neuronale Netzstrukturen einfach für andere Sprachen wiederverwendet werden können.
Das Team arbeitete hier beispielsweise am Einsatz fortschrittlicher KI-Verfahren für den Einsatz von Sprachmodellen für eine dialogbasierte Suchinteraktion und startete dazu erste Pilotprojekte. Wichtig war auch die Effizienz des Trainierens und Anwendens tiefer neuraler Netze zu optimieren. Dafür wurde verstärkt auch die Rechenleistung von Graphikprozessoren (GPUs) zum Einsatz gebracht.
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen war ein weiterer zentraler Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Verfahren intensiv an der sichereren und effizienten Integration weiterer Datenquellen.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Handhabung bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2019/2020 lag in der Konzeption und Entwicklung von neuen Funktionalitäten zur modellbasierten Digitalisierung von dokumentenzentrierten Geschäftsprozessen. Mit Hauptaugenmerk auf die Anforderungen in konkreten Digitalisierungsprojekten von Kunden erweiterte das Entwicklungsteam die Möglichkeiten, individuelle Geschäftsprozesse ohne Programmierung mit grafischen Werkzeugen wie dem Formular-Designer und dem BPMN-Prozesseditor zu digitalisieren. Der Formular-Designer und der BPMN-Prozesseditor bieten nun beispielsweise höhere Freiheitsgrade für Endanwenderinnen und Endanwender. Um den Einstieg in die Verwendung dieser Werkzeuge zu erleichtern, werden einfache Beispiele und entsprechende Anleitungen bereitgestellt.
Ein weiterer Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt lag darin, eine Lösung zur einfachen Erstellung, Bearbeitung, Bereitstellung und Verwendung von Vorlagen, Textbausteinen, Prozessvorlagen sowie von Ansichtseinstellungen zu konzipieren und umzusetzen. Die Lösung bietet nun die Möglichkeit einer zentralen Verwaltung und gezielten Bereitstellung solcher Vorlagen und Voreinstellungen für unterschiedliche Zielgruppen bzw. für unterschiedliche Lösungsbereiche innerhalb der Fabasoft Business Process Cloud.
Darüber hinaus erfolgte eine Weiterentwicklung der bestehenden Lösungsbereiche der Fabasoft Business Process Cloud auf Basis von Kundenrückmeldungen. Hauptaugenmerk dabei lag auf der Workflow-Funktionalität, da in diesem Bereich zahlreiche Anforderungen aus Kundenprojekten vorlagen. So wurde die Kommentier-Funktion für eine optimale Nutzung in Workflows erweitert oder der dauerhafte Anmeldeprozess insbesondere bei der Verwendung von mobilen Geräten benutzerfreundlicher gestaltet.
Unter Berücksichtigung der Anforderungen und Empfehlungen von internationalen Standards zur barrierefreien Gestaltung von Web-Anwendungen (z.B. WCAG 2.1) erfolgten Erweiterungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (Accessibility) der Bedienoberfläche. Unabhängige Auditoren prüften die Umsetzung und stellten für die Fabasoft Business Process Cloud das Web Accessibility Certificate Austria in Silber aus.
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo
Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt der Entwicklung auf kontinuierlicher Verbesserung der Betriebsprozesse.
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2019/2020 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus für Fabasoft Folio auf der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht einen noch komfortableren Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.). Sie ist im Sinne der Barrierefreiheit vollständig zugänglich.
Xpublisher
Die Entwicklungsschwerpunkte bei Xpublisher lagen im Geschäftsjahr 2019/2020 in der Optimierung der Installation des Gesamtsystems, der Anbindung von Desktop-Applikationen und der Automatisierung der Produktion.
Um die Installation von Xpublisher in die entsprechenden Systemlandschaften der Kunden zu verbessern, erfolgte die Umstellung des Deployments auf Docker. Dadurch wird der administrative Aufwand reduziert, die Qualität erhöht und die Unterstützung im Supportfall vereinfacht.
Zur Verbesserung des Zusammenspieles zwischen dem webbasierten Redaktionssystem Xpublisher und lokalen Desktop-Applikationen entwickelte das Team eine App zur Synchronisation. Als Teil des Xpublisher-Gesamtsystems bietet diese nun eine vereinfachte Bearbeitung von im Redaktionssystem abgelegten Dokumenten durch essentielle Drittanbieter-Software wie Adobe InDesign oder Adobe Photoshop. Die einfache Synchronisation sorgt für eine verbesserte Verknüpfung der beteiligten Anwendungen, zudem werden auch versionsabhängige Inkompatibilitäten vermieden und der laufende Entwicklungsaufwand für Xpublisher reduziert.
Zur weiteren Optimierung der Produktionsautomatisierung wurde die Integration von PrintCSS als Alternative zu InDesign vorangetrieben. Durch Einsatz der PrintCSS-Technologie kann die Wirtschaftlichkeit bei der Produktion nochmals erhöht werden.
Xeditor
Das Xeditor-Entwicklungsteam konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf die Weiterentwicklung des kollaborativen Arbeitens. Dieser Ansatz ermöglicht es Anwenderinnen und Anwendern die gleichzeitige Bearbeitung eines Dokumentes für eine effizientere Fertigstellung.
Entsprechend den WAI-ARIA-Standards erfolgte eine Überarbeitung der Benutzeroberfläche von Xeditor hinsichtlich Barrierefreiheit. Im nächsten Schritt wird das Augenmerk auf den Prozess der Inhaltserstellung gelegt.
Auch Xeditor wurde hinsichtlich der Installation in bestehende Systemlandschaften durch ein Deployment über Docker weiterentwickelt.
Fabasoft eGov-Suite
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit der Weiterentwicklung der Benutzeroberfläche der Fabasoft eGov-Suite. Der Fokus lag vor allem auf der weiteren Optimierung von E-Government Use-Cases. Besonders das Arbeiten im Workflow wurde als zentraler Bestandteil der Fabasoft eGov-Suite einem Redesign unterzogen. Anwenderinnen und Anwender können nun komfortabel auf alle notwendigen Prozessinformationen effizienter zugreifen. Dadurch konnte die Klickanzahl weiter reduziert und das Arbeiten auf mobilen Formfaktoren optimiert werden.
Außerdem stand die Entwicklung unter dem Fokus der Vereinfachung und Modernisierung: Die Arbeiten von dedizierten Zielgruppen wurden dahingehend optimiert, dass weniger Kontext-Switches notwendig sind und benötigte Informationen rascher ermittelt werden können.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Das Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteam konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf Entwicklungstätigkeiten für die automatisierte Identifikation gemeinsamer Ursachen von Performance-Auffälligkeiten und die Implementierung einer neuen Research Ansicht für das einfache Suchen und Navigieren in aufgezeichneten Zugriffen. Das Team erweiterte auch die Architektur der Fabasoft app.telemetry Services für den Betrieb in einem Container-Ökosystem. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum begonnen, applikationsspezifische Use-Cases auf Basis einzelner Benutzertransaktionen automatisch zu identifizieren.
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Am 17. Oktober 2017 hat der Vorstand beschlossen das Aktienrückkaufprogramm (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015) mit sofortiger Wirkung zu beenden, da das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht wurde.
Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 277.257 Stück Aktien. Die Gesamtanzahl der von der Fabasoft AG per 17. Oktober 2017 gehaltenen eigenen Aktien betrug 277.257 Stück.
Seit Beendigung dieses Aktienrückkaufprogramms wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet. Im Berichtsjahr 2019/2020 wurden keine eigenen Anteile verkauft oder erworben. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
Per 31. März 2020 hält das Unternehmen daher 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundkapital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00.
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
Die Fabasoft AG hält seit dieser Veräußerung keine eigenen Aktien.
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
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- Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
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- Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
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- Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 53,80%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
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- Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
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- Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
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- Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
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- Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 1. Juli 2019 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 18. September 2024 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 55, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 1. Juli 2024, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
- (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
- (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
- (iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
- (iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
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- Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
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- Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 26. Mai 2020
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
JAHRESABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020, der Gewinnund Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
- Sachverhalt
- Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
- Verweis auf weitergehende Informationen
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
• Sachverhalt
Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 18,36 Mio. (Vorjahr: EUR 13,79 Mio.) sowie die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von insgesamt EUR 13,69 Mio. (Vorjahr: EUR 11,26 Mio.) stellen 75% (Vorjahr: 65%) der Bilanzsumme zum Bilanzstichtag der Fabasoft AG, Linz, dar.
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen kann in der Regel überwiegend, mangels Verfügbarkeit, nicht auf Basis von Marktpreisen erfolgen. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert somit Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert zudem Einschätzungen von Ausfallswahrscheinlichkeiten und Rückzahlungen.
Angesichts der Komplexität der Bewertungsmodelle, der Schätzungsunsicherheiten, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden sind sowie der immanenten Ermessensentscheidungen, wird die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
- uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Fabasoft AG, Linz, das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderung bzw. Wertaufholung überwacht,
- die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft,
- die Wertansätze einzelner Anteile an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen stichprobenhaft geprüft, indem die zugrundeliegenden Planungsannahmen mit den planungsverantwortlichen Mitarbeitern und dem Vorstand besprochen wurden, sowie deren Angemessenheit anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete positive Entwicklung der jeweiligen Einheit beurteilt sowie
- Anteile an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in ausgewählten Fällen auf deren Werthaltigkeit geprüft. Dabei haben wir auch das angewandte Rechenmodell und die verwendeten Bewertungsparameter auf fachliche Eignung und Angemessenheit geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Bewertung verwendeten Annahmen und Parameter sowie die Darstellungen und Erläuterungen im Anhang sind in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen und dem UGB.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Fabasoft AG, Linz, Abschnitt C.1.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001/2002 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Dr. Anton Pichler.
Linz, den 26. Mai 2020
PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
gez.:
Mag. Dr. Anton Pichler Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 26. Mai 2020 Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes
BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/2020 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von sechs Sitzungen sowie vier Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dabei hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft sowie der Konzernunternehmen schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben. Daneben gab es auch auf informeller Basis regelmäßige Gespräche zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in den einzelnen Quartalen inkl. Budgetvergleiche, Vertriebsaktivitäten, die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung, die Ausschreibung der Wirtschaftsprüferleistung, die Auswirkungen von COVID-19 sowie das Budget zum Geschäftsjahr 2020/2021.
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum 31. März 2020 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von PwC Oberösterreich, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2020 der Fabasoft AG durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen.
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 2. Juni 2020 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Linz, im Juni 2020
Dr. Friedrich Roithmayr e.h. Vorsitzender des Aufsichtsrates