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Fabasoft AG Annual Report 2018

Jun 6, 2018

9319_10-k_2018-06-06_b37e55b3-0aaf-44dd-89a0-2c46b9f1340f.pdf

Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2017/2018

INHALTSVERZEICHNIS

I. Konzernabschluss Fabasoft AG
Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung 4
Konzerngeldflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 6
Anhang zum Konzernabschluss 8
Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 44
Bestätigungsvermerk 68
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 74
II. Jahresabschluss Fabasoft AG
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung 76
Anhang zum Jahresabschluss 79
Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 92
Bestätigungsvermerk 116
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 120
III. Bericht des Aufsichtsrates 121

KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2018

Aktiva in TEUR AZ 31.03.2018 31.03.2017
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 6.1.1. 4.564 3.427
Immaterielle Vermögenswerte 6.1.2. 88 69
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 6.1.3. 169 169
Aktive latente Steuern 6.1.4. 410 461
5.231 4.126
Kurzfristige Vermögenswerte
Liefer- und sonstige Forderungen 6.2.1. 8.635 6.111
Ertragsteuerforderungen 6.2.1. 0 67
Liquide Mittel 6.2.2. 27.528 16.000
36.163 22.178
Summe Aktiva 41.394 26.304
Passiva in TEUR AZ 31.03.2018 31.03.2017
Eigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 6.3. 11.000 10.000
Kapitalrücklagen 6.3.1. 15.190 4.295
Eigene Aktien 6.3.2. -2.013 -1.088
Sonstige Rücklagen -689 -630
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung 6.3.1. 291 329
Kumuliertes Ergebnis -923 -253
22.856 12.653
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner 563 223
23.419 12.876
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Abfertigungen 6.4.1. 2.976 2.674
Passive latente Steuern 6.1.4. 456 324
3.432 2.998
Kurzfristige Schulden
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 6.5.1. 4.132 3.714
Ertragsteuerverbindlichkeiten 1.468 794
Abgegrenzte Erträge 6.5.2. 8.943 5.922
14.543 10.430
Summe Passiva 41.394 26.304

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/2018

in TEUR AZ 2017/2018 2016/2017
Umsatzerlöse 7.1. 31.959 28.292
Sonstige betriebliche Erträge 7.2. 9 75
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen -1.077 -1.337
Personalaufwand 7.3. -16.688 -15.414
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 7.4. -1.802 -1.576
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.5. -7.151 -6.742
Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 5.250 3.298
Finanzerträge 7.6. 125 11
Finanzaufwendungen 7.6. -2 -23
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern 5.373 3.286
Ertragsteuern 7.7. -1.436 -998
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Ertragsteuern 3.937 2.288
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Ertragsteuern 5. 0 224
Jahresergebnis 3.937 2.512
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung 6.3.1. -38 -190
Neubewertungseffekte von zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten abzüglich latente Steuern
0 -6
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Neubewertungseffekte Abfertigungen abzüglich latente Steuern -59 -66
Sonstiges Ergebnis -97 -262
Gesamtergebnis 3.840 2.250
Jahresergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 3.671 2.265
Nicht beherrschende Anteilseigner 266 247
Gesamtergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 3.574 2.003
Nicht beherrschende Anteilseigner 266 247
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis aus
fortgeführten Aktivitäten, das den Anteilsinhabern des
Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)
unverwässert 10.1.1. 0,37 0,21
verwässert 10.1.2. 0,37 0,20
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis aus nicht
fortgeführten Aktivitäten, das den Anteilsinhabern des
Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)
unverwässert 10.1.1. 0,00 0,02
verwässert 10.1.2. 0,00 0,02

KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/2018

in TEUR AZ 2017/2018 2016/2017
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 5.250 3.298
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 7.4. 1.802 1.576
Aufwendungen für Optionsprogramme 0 8
Effekte aus Währungsumrechnung 239 55
Veränderung von langfristigen Rückstellungen 302 242
Neubewertungseffekte Abfertigungen 2.12. -79 -88
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen -3 -2
7.511 5.089
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen -2.524 2.121
(ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung)
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten 418 -251
(ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung)
Veränderung von abgegrenzten Erträgen 2.983 -1.726
877 144
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 8.388 5.233
Vereinnahmte Zinsen 1 10
Erhaltene Förderungen Forschungsprojekte 38 77
Gezahlte Ertragsteuern -498 -844
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 7.929 4.476
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6.1.1.
6.1.2.
-2.959 -1.795
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
4 6
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -2.955 -1.789
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Kauf von eigenen Aktien 6.3.2. -925 -843
Kapitalerhöhung abzüglich Kapitalerhöhungskosten 11.895 0
Dividendenausschüttung -1.758 -1.499
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner -2.750 0
Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilseignern 240 0
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit 6.702 -2.342
Veränderung der liquiden Mittel 11.676 345
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel 16.000 15.603
Effekte aus Wechselkursänderungen -148 52
Zunahme 11.676 345
Endbestand der liquiden Mittel 6.2.2. 27.528 16.000
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
in TEUR AZ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Eigene
Aktien
Sonstige
Rück
lagen
Ausgleichs
posten aus
Währungs
umrechnung
Kumu
liertes
Ergebnis
Gesamt Anteil
der nicht
beherr
schenden
Anteils
eigner
Eigen
kapital
gesamt
Stand am
31. März 2016
10.000 4.394 -245 -558 519 -1.127 12.983 -24 12.959
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -72 -190 0 -262 0 -262
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 2.265 2.265 247 2.512
Gesamtergebnis 0 0 0 -72 -190 2.265 2.003 247 2.250
Dividende 0 0 0 0 0 -1.499 -1.499 0 -1.499
Änderung aufgrund von
Optionsprogrammen
0 9 0 0 0 0 9 0 9
Auflösung nicht
gebundene
Kapitalrücklage
0 -108 0 0 0 108 0 0 0
Kauf
eigener Aktien
0 0 -843 0 0 0 -843 0 -843
Stand am
31. März 2017
6.3. 10.000 4.295 -1.088 -630 329 -253 12.653 223 12.876

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/2018

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
in TEUR AZ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Eigene
Aktien
Sonstige
Rück
lagen
Ausgleichs
posten aus
Währungs
umrechnung
Kumu
liertes
Ergebnis
Gesamt Anteil
der nicht
beherr
schenden
Anteils
eigner
Eigen
kapital
gesamt
Stand am
31. März 2017
10.000 4.295 -1.088 -630 329 -253 12.653 223 12.876
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -59 -38 0 -97 0 -97
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 3.671 3.671 266 3.937
Gesamtergebnis 0 0 0 -59 -38 3.671 3.574 266 3.840
Dividende 0 0 0 0 0 -1.758 -1.758 0 -1.758
Transaktionen mit
nicht beherrschenden
Anteilseignern
0 0 0 0 0 -2.585 -2.585 75 -2.510
Kapitalerhöhung
abzüglich
Kapitalerhöhungskosten
1.000 10.895 0 0 0 0 11.895 0 11.895
Kauf
eigener Aktien
0 0 -925 0 0 0 -925 0 -925
Stand am
31. März 2018
6.3. 11.000 15.190 -2.013 -689 291 -923 22.856 563 23.419

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2018

1) Grundlegende Informationen

Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von Fabasoft sorgen für das einheitliche Erfassen, Ordnen, sichere Aufbewahren und kontextsensitive Finden aller digitalen Geschäftsunterlagen.

Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985). Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2017 bis 31. März 2018.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung

Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, die mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet werden.

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.

2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

Standard Inhalt Anzuwenden
auf neue
Geschäftsjahre ab
IAS 12 Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern": Klarstellung zur Frage des Ansatzes aktiver
latenter Steuern auf temporäre Differenzen aus unrealisierten Verlusten
Januar 2017
IAS 7 Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnungen": Angabeninitiative Januar 2017
AIP 2014 – 2016
(IFRS 12)
Änderungen an IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" Januar 2017

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.

2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden

Bis zum 31. März 2018 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2017/2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:

Standard Inhalt Übernommen und
anzuwenden auf neue
Geschäftsjahre ab
IFRS 9 Finanzinstrumente Januar 2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Januar 2018
IFRS 15 Klarstellung zu Erlöse aus Verträgen mit Kunden Januar 2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse Januar 2019
IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 Januar 2018
AIP 2014 − 2016
(IFRS 1, IAS 28)
Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS Januar 2018

Nicht übernommen und anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab

IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung Januar 2018
IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Januar 2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen Januar 2018
IFRS 9 Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung Januar 2019
IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Januar 2019
AIP 2015 – 2017 Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS Januar 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Januar 2019
IFRS 17 Versicherungsverträge Januar 2021
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Auf den endgültigen
IFRS-Standard wird
gewartet
IAS 28
IFRS 10
Anteile an assoziierten Unternehmen/Konzernabschlüsse: Veräußerung oder
Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten
Unternehmen oder Joint Venture
Auf unbestimmte Zeit
verschoben
IAS 19 Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen Januar 2019

Standard Inhalt

Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IFRS 9, "Finanzinstrumente", befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Version des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", mit Ausnahme der Option, das Hedge Accounting unter IAS 39 (vorläufig) beizubehalten. Zudem wurden die Vorschriften von IFRIC 9 "Neubeurteilung eingebetteter Derivate" in IFRS 9 integriert. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL). Die Klassifizierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich beim erstmaligen Ansatz das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis auszuweisen.

Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, aufgrund von Änderungen des eigenen Kreditrisikos nunmehr im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. Dabei ist anzumerken, dass für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factoring verkauft werden und die Kriterien für die Ausbuchung gemäß IFRS 9 erfüllen, das Geschäftsmodel "Hold to collect" nicht angewendet werden darf. Unter diesen Umständen kann eines von zwei Geschäftsmodellen angemessen sein, abhängig von den Umständen im Einzelfall: "Hold to collect and sell" oder "Selling". Falls ein Portfolio so unterteilt werden kann, dass es erkennbar ist, welche Forderungen im Rahmen des Factoring verkauft werden und welche nicht, sind zwei Geschäftsmodelle - "Hold to collect" und "Selling" – anzuwenden. Der Konzern verkauft keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Factoring.

Basierend auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. März 2018 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände hat Fabasoft eine Einschätzung der Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss vorgenommen, die nachfolgend wiedergegeben werden:

Klassifizierung und Bewertung

Liquide Mittel und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zukünftig so bilanziert, wie dies derzeit unter IAS 39 der Fall ist.

Investmentzertifikate, die bislang als zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere klassifiziert wurden, erfüllen zukünftig das Zahlungsstromkriterium nicht und sind daher als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu klassifizieren. Aus dieser Umstellung ergibt sich eine Umgliederung von den sonstigen Rücklagen in die kumulierten Ergebnisse in Höhe von TEUR 9. Dementsprechend hat der neue Standard keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns.

Weiters werden auch keine Auswirkungen auf die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns erwartet, da keine Verbindlichkeiten, die zur Kategorie FVPL designiert wurden, bestehen. Nachdem die Abgangsregeln des IAS 39 in IFRS 9 fortgeführt werden, sind hier ebenfalls keine Änderungen zu erwarten.

Wertminderung

Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss Model), welches das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt. Es gilt für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden, vertragliche Vermögenswerte nach IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen und bestimmten Finanzgarantien.

Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2017 bestand lediglich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 53, die im Wesentlichen aus einem Einzelsachverhalt aus dem Geschäftsjahr 2013/2014 resultiert. Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig nicht wesentliche Effekte. Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten.

Aus der Bilanzierung nach IFRS 9 ergeben sich somit insgesamt keine wesentlichen Effekte.

Der neue Standard enthält auch erweiterte Angabepflichten und Änderungen in der Darstellung, die erwartungsgemäß die Art und den Umfang der Angaben des Konzerns betreffend Finanzinstrumente im Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 9 ändern werden.

Der Konzern wird den neuen Standard rückwirkend ab dem 1. April 2018 anwenden, unter Berücksichtigung der gemäß dem IFRS 9 zulässigen praktischen Erleichterungen. Die Vergleichszahlen für 2017/2018 werden nicht angepasst.

IFRS 15, "Erlöse aus Verträgen mit Kunden", regelt die Erlösrealisierung und ersetzt somit IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Umsatzerlöse", SIC 31 "Umsatzerlöse – Tausch von Werbedienstleistungen", IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", IFRIC 15 "Verträge über die Errichtung von Immobilien" sowie IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden". Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor. IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen.

Fabasoft hat ein Projekt mit dem Ziel der Ermittlung der quantitativen und qualitativen Auswirkungen des IFRS 15 auf die Erlösrealisierung des Konzerns durchgeführt. Das Projekt setzte sich im Wesentlichen aus den folgenden Projektschritten zusammen:

  • Identifizierung und Analyse der wesentlichen Umsatzquellen
  • Durchführung von Workshops, Bestimmung der wesentlichen Bereiche bzw. Business Areas mit potenziellen Unterschieden zwischen den alten und neuen Grundsätzen der Erlösrealisierung
  • Review einer Stichprobe von Verträgen für jede Business Area

Die folgenden Auswirkungen auf Ansatz und Ausweis von Umsatzerlösen auf einer Business Area übergreifenden Ebene von Fabasoft wurden identifiziert:

• Vertragsgewinnungskosten:

Durch die Anwendung von IFRS 15 sind Aufwendungen in Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (sog. "Vertragsgewinnungskosten") als Vermögenswert zu aktivieren. Die Vertragsgewinnungskosten werden unter den sonstigen Vermögenswerten aktiviert und sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Vertragsgewinnungskosten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, abzuschreiben. Zum 1. April 2018 werden Vertragsgewinnungskosten in Höhe von TEUR 211 aktiviert. Nach Abzug der daraus entstehenden latenten Steuerschuld in Höhe von TEUR 53 ergibt sich eine Nettoauswirkung auf das kumulierte Ergebnis in Höhe von TEUR 158.

Fabasoft wird vom Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung Gebrauch machen, d.h. die zum 1. April 2018 noch nicht vollständig erfüllten Verträge werden so bilanziert, als wären sie von Beginn an entsprechend IFRS 15 angesetzt worden (modifizierter retrospektiver Ansatz). Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst, sondern es werden stattdessen die Veränderungen der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode erläutert, die aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 resultieren.

IFRS 16, "Leasingverhältnisse", regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss und ersetzt den bisherigen Leasingstandard IAS 17 und mehrere Interpretationen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass für sämtliche Verträge im Anwendungsbereich des IFRS 16 für jeden Leasingvertrag ein entsprechender Vermögenswert ("Right of Use Asset") und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit angesetzt wird. Der Ansatz kann unterbleiben, wenn es sich um geringwertige Vermögenswerte oder Leasingverträge, deren Laufzeit maximal 12 Monate beträgt, handelt. Diese Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Operating-Leasing. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17.

Der Konzern hat mit der Analyse der potenziellen Auswirkungen von IFRS 16 auf seinen Konzernabschluss begonnen und ein Projekt zur Implementierung der neuen Vorschriften aufgesetzt, welche u.a. eine strukturierte Erhebung der relevanten Verträge beinhaltet. Die größte identifizierte Auswirkung betrifft den Ansatz von neuen Vermögenswerten und Schulden für den Großteil der Operating-Leasingverhältnisse des Konzerns. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und Zinsaufwendungen anstelle von Miet- und Leasingaufwendungen verbucht. Es werden ansonsten keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

IFRS 16 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt, sofern auch IFRS 15 angewendet wird. Ein Leasingnehmer kann zwischen der vollständig retrospektiven und der modifiziert retrospektiven Umstellungsmethode wählen. Fabasoft plant IFRS 16 erstmalig zum 1. April 2019 mit einer Umstellung entsprechend der modifiziert retrospektiven Methode anzuwenden.

2.2. Konsolidierung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2018 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.

Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.

2.2.1. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.

Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2018 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

Unternehmen Sitz Art der
Geschäftstätigkeit
Unmittelbarer
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Forschung & Entwicklung 100 -
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich Operatives Geschäft
Österreich
100 -
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Information Insight
Produkte
76 24
Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am Main/
Deutschland
Operatives Geschäft
Deutschland
100 -
Fabasoft Schweiz AG Bern/Schweiz Operatives Geschäft
Schweiz
100 -
Unternehmen Sitz Art der
Geschäftstätigkeit
Mittelbarer
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Fabasoft Corporation Boston/USA Operatives Geschäft USA 100 -
Mindbreeze Corporation Chicago/USA Operatives Mindbreeze
Geschäft USA
76 24

Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab.

2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis

Mit Verschmelzungsvertrag vom 21. September 2017 wurde die Fabasoft AT Software GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Fabasoft Austria GmbH als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag 31. März 2017 verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 7. Oktober 2017 im Firmenbuch eingetragen.

Die Mindbreeze Corporation wurde am 10. Jänner 2018 als Delaware Corporation in den USA gegründet.

2.2.3. Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

2.2.4. Währungsumrechnung

Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Posten der Bilanz die Kurse zum Bilanzstichtag, bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:

Stichtagskurs 31. März Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr
Schweizer Franken
2018 1,1810 CHF 1,13431 CHF
2017 1,0660 CHF 1,08352 CHF
US-Dollar
2018 1,2302 USD 1,16954 USD
2017 1,0659 USD 1,09673 USD

2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögenswerte 2 bis 5 Jahre
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude 5 bis 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre

Der Fabasoft Konzern hält keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen, deren Herstellung bzw. Anschaffung einen längeren Zeitraum umfasst (qualifizierter Vermögenswert), werden aktiviert. Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/ Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist.

2.5. Forschung und Entwicklung

Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:

  • a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
  • e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
  • f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 10.3).

2.6. Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert.

Auf Basis der zugrundeliegenden Vertragsbedingungen sind die bestehenden Leasingverhältnisse als Operating-Leasing zu qualifizieren. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.7. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IAS 39 erfolgte eine Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte, wobei Investmentzertifikate gänzlich als "zur Veräußerung verfügbar (available-for-sale)" eingestuft werden.

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital erfasst. Wertminderungen im Sinne des IAS 39.59 werden ergebniswirksam gebucht.

Alle Käufe oder Verkäufe werden zum Erfüllungstag erfasst; die Kosten der Anschaffung inkludieren Transaktionskosten.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerten vorliegen.

Bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind (ein "Schadensfall"), ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und dieser Schadensfall (oder die Schadensfälle) eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes oder der Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat.

Im Fall von Schuldinstrumenten wird, wenn ein derartiger Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, der im Eigenkapital erfasste kumulierte Verlust – gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich bereits ergebniswirksam erfasster Wertminderungsverluste – aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn sich in einer Folgeperiode der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, welches als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert klassifiziert wurde, erhöht und diese Erhöhung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

2.8. Vorräte

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten fertiger Erzeugnisse umfassen direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten sowie Fremdkapitalkosten, sofern es sich um qualifizierte Vermögenswerte handelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der notwendigen variablen Veräußerungskosten.

Zum 31. März 2018 weist der Fabasoft Konzern keine Vorräte aus.

2.9. Liefer- und sonstige Forderungen

Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2018 gültigen Stichtagskursen bewertet.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Hierbei werden die unter Punkt 2.7 angeführten Kriterien für die Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten zugrunde gelegt.

In der Kategorie "Ausleihungen und Forderungen" wird die Höhe des Wertminderungsverlusts aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht erlittener Kreditausfälle) ermittelt. Der Buchwert des Vermögenswertes wird um den Verlustbetrag vermindert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst.

Wenn sich der Betrag der Wertminderung in einer Folgeperiode reduziert und diese Reduzierung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

2.10. Dienstleistungsaufträge

Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, bilanziert. Der Konzern verwendet die Teilgewinnrealisierungsmethode (percentage of completion method), um den angemessenen Betrag einer Periode bestimmen zu können. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.

Der Konzern weist alle laufenden Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne (bzw. abzüglich der erfassten Verluste) die Summe der Teilabrechnungen übersteigt, als Vermögenswert aus. Teilabrechnungen, die von Kunden noch nicht bezahlt wurden, werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Der Konzern weist alle laufenden Dienstleistungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die Summe der Teilabrechnungen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne (bzw. abzüglich der erfassten Verluste) übersteigt, als Verbindlichkeit aus.

2.11. Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2018 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.12. Leistungen an Arbeitnehmer

a) Rückstellungen für Abfertigungen

Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.

Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.

b) Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsrückstellung für die Vorstände wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet.

Die Pensionszusage für die Vorstände wird durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.

Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) saldiert.

2.13. Aktienbasierte Vergütungen durch Ausgleich mit Eigenkapitalinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert der von den Optionsbegünstigten erbrachten Leistungen als Gegenleistung für die Gewährung der Optionen auf Aktien der Fabasoft AG wird als Aufwand erfasst. Der gesamte Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen zum Zeitpunkt der Einräumung.

An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswirkungen gegebenenfalls zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung und durch eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital über den verbleibenden Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit berücksichtigt.

Die bei der Ausübung der Optionen vereinnahmten Erlöse werden nach Abzug direkt zurechenbarer Transaktionskosten den Kapitalrücklagen gutgeschrieben.

2.14. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2018 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.15. Umsatzerlöse

Die Erlöse aus der Lizenzvergabe gelten entsprechend IAS 18 dann als realisiert, wenn (i) ihre Vereinnahmung wahrscheinlich ist, (ii) die Lizenzgebühren vertraglich fest vereinbart und näher bestimmt wurden und (iii) der Lizenzgeber die Lizenzgebühr der Leistung des Vertrages direkt zuordnen kann.

Lizenzumsätze gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird. Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Supportdienstleistungen über die Laufzeit der Leistungserbringung vereinnahmt. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätigkeit werden bei der Leistungserbringung realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen werden nach Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10).

2.16. Bilanzierung von Zuwendungen

Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt.

2.17. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.

Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2018 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH, (4) Mindbreeze GmbH und (5) Fabasoft Corporation.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.

Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

2.18. Ermessensspielräume und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.

Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:

Dienstleistungsaufträge

Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, mittels Teilgewinnrealisierungsmethode bilanziert.

Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungsgrades zum Stichtag.

Umsätze aus der Erbringung von Fixpreisprojekten werden nach der POC-Methode bilanziert. Hierbei ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von TEUR 450 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 531.

Rückstellungen für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.

Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 0,55% (anstatt 1,55%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2017/2018 um TEUR 199 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 3.175 (anstatt TEUR 2.976) betragen. Bei einem Zinssatz von 2,55% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2017/2018 um TEUR 170 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.806 (anstatt TEUR 2.976) betragen.

Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,5% (anstatt 3,0%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2017/2018 um TEUR 92 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 3.068 (anstatt TEUR 2.976) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,5% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2017/2018 um TEUR 86 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.890 (anstatt TEUR 2.976) betragen.

2.19. Segmentberichterstattung

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.

Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.

2.20. Nicht fortgeführte Aktivitäten

Nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations) werden ausgewiesen, sobald ein Geschäftsbereich, der operativ und für die Zwecke der Rechnungslegung vom übrigen Unternehmen klar abgegrenzt werden kann, entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits abgegangen ist. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftsbereich einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren.

Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung getrennt von den Aufwendungen und Erträgen aus fortgeführten Aktivitäten berichtet. Die Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis dargestellt. Im Anhang werden die Mittelzuflüsse/-abflüsse aus nicht fortgeführten Aktivitäten dargestellt.

Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss (ausgenommen Punkt 5) beziehen sich auf fortgeführte Aktivitäten.

3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Die Fabasoft AG, mit einer bisherigen Beteiligung von 65% am Stammkapital und den Gesellschafterrechten der Mindbreeze GmbH, hat mit 15. Februar 2018 durch Erwerb bestehender Geschäftsanteile ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH auf 76% am Stammkapital und den Gesellschafterrechten erhöht. Der Kaufpreisfindung lag eine externe Unternehmensbewertung zugrunde. Zeitlich nachgelagert haben die Gesellschafter der Mindbreeze GmbH eine Erhöhung des Stammkapitals von bisher EUR 70.000,00 um EUR 1.000.000,00 auf nunmehr EUR 1.070.000,00 durch Bareinzahlung beschlossen. An der Kapitalerhöhung haben alle Gesellschafter im Ausmaß der bestehenden Beteiligung teilgenommen.

Wie in Punkt 2.2.1 dargestellt, bestehen bei der Mindbreeze GmbH wesentliche nicht beherrschende Anteile. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre im Geschäftsjahr 2017/2018 gegründete Tochtergesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Zusammengefasste Bilanz in TEUR Mindbreeze
31.03.2018 31.03.2017
Kurzfristige Vermögenswerte 5.982 2.376
Kurzfristige Verbindlichkeiten -3.835 -1.893
Kurzfristiges Nettovermögen 2.147 483
Langfristige Vermögenswerte 957 461
Langfristige Verbindlichkeiten -59 -9
Langfristiges Nettovermögen 898 452
Gesamtes Nettovermögen 3.045 935
Davon Nettovermögen, das den nicht
beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist
563 223
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR Mindbreeze
2017/2018 2016/2017
Umsatzerlöse 4.790 3.073
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.497 947
Ertragsteuern -387 -242
Jahresergebnis 1.110 705
Sonstiges Ergebnis -2 0
Gesamtergebnis 1.108 705
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 266 247
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR Mindbreeze
2017/2018 2016/2017
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 2.432 1.190
Gezahlte Zinsen 0 0
Zahlungen aus Steuerumlage -233 -80
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 2.199 1.110
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -776 -336
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit 1.000 0
Nettoerhöhung der liquiden Mittel 2.423 774

4) Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IAS 32 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen:

Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert.

Bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung der Finanzinstrumente nach IAS 32/39, der Klassifizierung nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IAS 32/39.

Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2018 wie folgt:

Bilanzposition in TEUR Kategorie
nach IAS 39
Buchwert Fair Value – Level I
(ergebnisneutral)
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Liquide Mittel Kredite und Forderungen 27.528 0 27.528
Liefer- und sonstige
Forderungen *
Kredite und Forderungen 8.177 0 8.177
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
169 169 0
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten *
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
890 0 890

Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2017 wie folgt:

Bilanzposition in TEUR Kategorie
nach IAS 39
Buchwert Fair Value – Level I
(ergebnisneutral)
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Liquide Mittel Kredite und Forderungen 16.000 0 16.000
Liefer- und sonstige
Forderungen *
Kredite und Forderungen 5.518 0 5.518
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
169 169 0
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten *
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
886 0 886

*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.

Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 160 (Vorjahr TEUR 53). Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 160 (Vorjahr TEUR 0) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie angegeben:

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) -1 9
Zinsen aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 2 2
Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen
(liquide Mittel)
124 -23
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) -2 0
Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen -160 0
Gesamt -37 -12

4.1. Originäre Finanzinstrumente

Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel (im Wesentlichen Bankguthaben), Forderungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

4.2. Kreditrisiko

Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitätsund Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite dargestellten originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.

Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und eine Streuung auf verschiedene Institute begegnet.

4.3. Liquiditätsrisiko

Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig.

4.4. Zinsänderungsrisiko

Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.

4.5. Währungsänderungsrisiko

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanzund Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.

Guthaben bei Kreditinstituten

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Euro 26.635 14.334
US-Dollar 357 272
Schweizer Franken 532 1.390
27.524 15.996

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung EUR zu den Fremdwährungen.

in TEUR Kursentwicklung
2017/2018
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2017/2018
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2016/2017
US-Dollar +10% (1,35322) -32 -25
-10% (1,10718) 40 30
Schweizer Franken +10% (1,29910) -48 -126
-10% (1,06290) 59 154

Lieferforderungen in Fremdwährungen

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Euro 4.806 3.380
US-Dollar* 236 59
Schweizer Franken* 944 627
Gesamt 5.986 4.066

*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen im jeweiligen ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.

5) Nicht fortgeführte Aktivitäten

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde entschieden, die Aktivitäten der Fabasoft Gruppe in Großbritannien einzustellen und die Fabasoft Limited aufzulösen. Die Auflösung der Gesellschaft erfolgte zum 24. März 2017 (Dissolution of Company) und erfüllte die Kriterien für eine Klassifizierung als "aufgegebenen Geschäftsbereich" im Sinne von IFRS 5.

Die Fabasoft Limited hielt aus Konzernsicht keine Vermögenswerte. Ein entsprechender gesonderter Ausweis der Vermögenswerte in der Konzernbilanz erfolgte daher nicht.

Das in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Geschäftsjahr 2016/2017 dargestellte Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten betrifft im Wesentlichen die mit der Auflösung der Fabasoft Limited in Zusammenhang stehende Reklassifizierung der Währungsumrechnungseffekte aus dem Ausgleichsposten für Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 216.

Die in der Konzerngeldflussrechnung enthaltenen Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten betrugen im Geschäftsjahr 2016/2017 aus betrieblicher Tätigkeit TEUR -17.

6) Erläuterungen zur Konzernbilanz

6.1. Langfristige Vermögenswerte

6.1.1. Sachanlagen

in TEUR Bauliche
Investitionen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Gesamt
Zum 31. März 2016
Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.493 8.949 12.442
Kumulierte Abschreibungen -2.247 -6.941 -9.188
Buchwert netto 1.246 2.008 3.254
Geschäftsjahr 2016/2017
Eröffnungsbuchwert netto 1.246 2.008 3.254
Zugänge 72 1.658 1.730
Abgänge -1 -3 -4
Abschreibungen -436 -1.117 -1.553
Endbuchwert netto 881 2.546 3.427
Zum 31. März 2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.415 9.931 13.346
Kumulierte Abschreibungen -2.534 -7.385 -9.919
Buchwert netto 881 2.546 3.427
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwert netto 881 2.546 3.427
Zugänge 266 2.643 2.909
Abschreibungen -332 -1.440 -1.772
Endbuchwert netto 815 3.749 4.564
Zum 31. März 2018
Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.673 11.910 15.583
Kumulierte Abschreibungen -2.858 -8.161 -11.019
Buchwert netto 815 3.749 4.564

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.

6.1.2. Immaterielle Vermögenswerte

in TEUR Softwarelizenzen
und andere Rechte
Zum 31. März 2016
Anschaffungs- und Herstellungskosten 411
Kumulierte Abschreibungen -384
Buchwert netto 27
Geschäftsjahr 2016/2017
Eröffnungsbuchwert netto 27
Zugänge 65
Abschreibungen -23
Endbuchwert netto 69
Zum 31. März 2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten 399
Kumulierte Abschreibungen -330
Buchwert netto 69
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwert netto 69
Zugänge 50
Abgänge -1
Abschreibungen -30
Endbuchwert netto 88
Zum 31. März 2018
Anschaffungs- und Herstellungskosten 439
Kumulierte Abschreibungen -351
Buchwert netto 88

Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).

6.1.3. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Beginn des Geschäftsjahres 169 177
Zeitwertänderung 0 -8
Ende des Geschäftsjahres 169 169

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht. Wertpapiere in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr TEUR 78) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen der Pensionsvorsorge verpfändet.

6.1.4. Latente Steuern

Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:

in TEUR 01.04.2017 Konzerngesamter
gebnisrechnung
Veränderung
31.03.2018
Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen 498 70* 568
Anlagevermögen -79 -12 -91
Dienstleistungsaufträge -63 -80 -143
Teilwertabschreibungen
gemäß § 12 KStG
43 255 298
Verluste ausländischer Gruppenmitglieder 0 -260 -260
Verlustvorträge 62 -24 38
Aktive latente Steuern 461 -51 410
Dienstleistungsaufträge -326 -132 -458
Sonstige Rückstellungen 2 0 2
Passive latente Steuern -324 -132 -456
Latente Steuern gesamt 137 -183 -46

*Davon wurden TEUR 20 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2018 wie folgt:

in TEUR Bestehender
Verlustvortrag
Steuersatz Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
Fabasoft Schweiz AG 175 22% 38 0
Mindbreeze Corporation 32 27% 0 9
38 9

Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG in Höhe von TEUR 1.191 haben zum Ansatz von TEUR 298 aktiven latenten Steuern geführt.

Die nicht angesetzten Verlustvorträge zum 31. März 2018 betragen in Summe TEUR 32 (Vorjahr TEUR 0).

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2017 wie folgt:

in TEUR Bestehender
Verlustvortrag
Steuersatz Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
Fabasoft Schweiz AG 283 22% 62 0
62 0

Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steuerforderungen aus.

Realisierung der latenten Steuerforderungen:

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
804 515
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
-394 -54
410 461

Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
-70 1
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
-386 -325
-456 -324

Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.

6.2. Kurzfristige Vermögenswerte

6.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen, Ertragsteuerforderungen

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Lieferforderungen 5.986 4.066
Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen 2.100 1.416
Sonstige Forderungen 112 298
davon Vorsteuerrückerstattung 6 10
davon Forderungen Finanzamt 2 232
davon Kautionen 6 1
davon soziale Sicherheit 13 20
davon übrige Forderungen 85 35
Abgegrenzte Kosten 437 398
Gesamt 8.635 6.178

Die Forderungen gegenüber dem Finanzamt enthalten Forschungs- und Weiterbildungsprämien in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 165) und aktivierte Ertragsteuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 67).

Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Noch nicht fällig 5.252 3.428
Überfällig und wertgemindert 0 53
Überfällig, aber nicht wertgemindert 734 585
Zwischen 1 und 60 Tagen 353 295
Zwischen 61 und 90 Tagen 136 166
Zwischen 91 und 180 Tagen 15 118
Über 180 Tage 230 6

Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 53).

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen 2.100 1.495
davon bereits fakturiert und in den Lieferforderungen ausgewiesen 0 79
Bezahlte Teilabrechnungen iSd IAS 11, welche von den Forderungen aus
Dienstleistungsaufträgen abgesetzt wurden
1.219 674
Überhang der bezahlten Teilabrechnungen iSd IAS 11 enthalten in den
Lieferverbindlichkeiten
24 99
Kumulierte Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen 3.319 2.169
Kumulierte Kosten für Dienstleistungsaufträge 2.463 1.632
Realisierte Gewinne aus Dienstleistungsaufträgen 856 537

6.2.2. Liquide Mittel

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Kassenbestand 4 4
Guthaben bei Kreditinstituten 27.524 15.996
Gesamt 27.528 16.000

6.3. Eigenkapital

Zum Stichtag 31. März 2018 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000. Es setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 10.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.

Am 11. Dezember 2017 wurde das Grundkapital von TEUR 10.000 infolge der Platzierung von 1.000.000 neuen Aktien bei institutionellen Investoren auf TEUR 11.000 erhöht. Der Platzierungspreis lag bei EUR 12,30 je neuer Stückaktie. Der Fabasoft AG floss durch die Barkapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös von TEUR 12.300 zu. Das daraus resultierende Agio in Höhe von TEUR 11.300 wurde abzüglich direkt zurechenbarer Kapitalerhöhungskosten in Höhe von TEUR 405 in den Kapitalrücklagen erfasst.

Das Ziel des Konzerns beim verwalteten Kapital ist die Sicherung der Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung, um für Erträge für die Aktionäre und Leistungen für andere Interessensgruppen zu sorgen und um eine optimale Kapitalstruktur zur Reduktion der Kapitalkosten zu erhalten. Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS in der Bilanz als solche ausgewiesenen Bestandteile.

Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder zu adjustieren, kann der Konzern den Betrag der an die Aktionäre zu bezahlenden Dividenden anpassen, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen, neue Aktien ausgeben oder Aktiva verkaufen, um die Schulden zu reduzieren.

Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 57% (49% zum 31. März 2017 ).

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 3. Juli 2017 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Für das Geschäftsjahr 2016/2017 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,18 pro Aktie ausgeschüttet.

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).

6.3.1. Rücklagen

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 15.190 (Vorjahr TEUR 4.295) betrifft Agio in Höhe von TEUR 12.850 (Vorjahr TEUR 1.955). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.027 (Vorjahr TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 313 (Vorjahr TEUR 313) aus Optionsprogrammen.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde anlässlich der Auflösung der Fabasoft Limited (siehe Punkt 5) ein Betrag von TEUR 216 aus dem Ausgleichsposten für Währungsumrechnung erfolgswirksam in das Jahresergebnis reklassifiziert und unter dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Ertragsteuern ausgewiesen.

Die im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Veränderung des Ausgleichspostens aus Währungsumrechnung gliedert sich wie folgt:

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Stand Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung per 01.04. 329 519
Gewinne/Verluste aus der Periode -38 26
Abzüglich erfolgswirksamer Reklassifizierung von Gewinnen 0 -216
Stand Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung per 31.03. 291 329

6.3.2. Eigene Aktien

Der am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstandes, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 und gemäß §65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 9. Dezember 2015 veröffentlicht

und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich "Investor Relations", nachzulesen. Das am 4. Januar 2016 gestartete Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG hat am 17. Oktober 2017 das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht. Der Vorstand hat daher beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Zum Stichtag 31. März 2018 werden insgesamt 277.257 Stückaktien als eigene Aktien gehalten. Die von der Gesellschaft dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von TEUR 2.013 (Vorjahr TEUR 1.088) sind in einem separaten Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen.

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft.

6.4. Langfristige Schulden

6.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

2017/2018 2016/2017
Zinssatz 1,55% 1,70%
Zukünftige Gehaltssteigerungen 3,00% 3,00%
Fluktuation 4,26% 4,79%

Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.

Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 10,67 Jahre.

Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Laufender Dienstzeitaufwand 197 132
Zinsaufwand 26 22
Geleistete Abfertigungszahlungen 0 7
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen 112 104
Summe Abfertigungsaufwand 335 265
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 27 0
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust 52 88
Summe Neubewertungseffekte (Verlust) 79 88

Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, geleistete Abfertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.

Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen Rücklagen abgeschlossen.

Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR 2017/2018 2016/2017
Wert per 01.04. 2.674 2.432
Laufender Dienstzeitaufwand 197 132
Zinsaufwand 26 22
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 27 0
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust 52 88
Wert per 31.03. 2.976 2.674

6.4.2. Rückstellungen für Pensionen

Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz saldiert sich der aktivierte Deckungswert der Pensionsversicherungsverträge (Planvermögen) mit der Pensionsverpflichtung.

Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2018 TEUR 3.020 (Vorjahr TEUR 2.544).

6.5. Kurzfristige Schulden

6.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Lieferverbindlichkeiten 866 787
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen 24 99
Erhaltene Anzahlungen 536 415
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 439 390
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 281 257
Sonstige Verbindlichkeiten 1.986 1.766
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 1.985 1.765
davon übrige Verbindlichkeiten 1 1
Gesamt 4.132 3.714

Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.

Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen:

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Noch nicht fällig 709 767
Überfällig 181 119
Zwischen 1 und 60 Tagen 181 119
Zwischen 61 und 90 Tagen 0 0
Zwischen 91 und 180 Tagen 0 0
Über 180 Tage 0 0

Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2018 noch nicht fällig.

Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.

6.5.2. Abgegrenzte Erträge

Die abgegrenzten Erträge beinhalten Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service-und Appliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2018/2019 ergebniswirksam werden.

7) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

7.1. Umsatzerlöse

Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung unter Anhangsangabe 9.

7.2. Sonstige betriebliche Erträge

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 5 16
Sonstige Erträge 4 59
Gesamt 9 75

7.3. Personalaufwand

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Gehälter 12.695 11.691
Aufwendungen für Abfertigungen 335 265
Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Aufwendungen für Mitarbeiteroptionsprogramme 0 8
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben 2.990 2.806
Sonstige Sozialaufwendungen 247 223
Gesamt 16.688 15.414

7.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Abschreibungen auf Sachanlagen 1.772 1.553
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 30 23
Gesamt 1.802 1.576

7.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen 59 93
Instandhaltung 285 261
Mieten einschließlich Betriebskosten 1.450 1.576
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen 546 538
Betriebsaufwendungen 2.281 2.375
Rechts- und Beratungsaufwand 783 585
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand 195 214
Investor Relations 121 103
Versicherungsprämien 132 91
Personalsuche 167 125
Nachrichtenaufwand 204 211
Aus- und Weiterbildung 185 191
Sonstiges 687 236
Verwaltungsaufwendungen 2.474 1.756
Markenregistrierungen 154 122
Reiseaufwand 569 571
Werbeaufwand 1.594 1.802
Sonstiges 20 23
Vertriebsaufwendungen 2.337 2.518
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.151 6.742

In den sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind Wertberichtigungen aus Forderungen für Forschungsprämien in Höhe von TEUR 160 (Vorjahr TEUR 0) sowie Kursverluste in Höhe von TEUR 297 (Vorjahr TEUR 0) erfasst. Demgegenüber sind Kursgewinne aus liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 124 (Vorjahr TEUR 0) in den Finanzerträgen erfasst (siehe Punkt 7.6).

7.6. Finanzergebnis

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Zinsen -1 11
Fremdwährungserträge/-aufwendungen 124 -23
Gesamt 123 -12

7.7. Ertragsteuern

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Österreich -923 -744
Ausland -315 -390
Laufende Ertragsteuern -1.238 -1.134
Österreich -61 64
Ausland -137 72
Latente Steuern -198 136
Gesamt -1.436 -998

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern 5.373 3.286
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz
2017/2018: 25% (Vorjahr: 25%)
-1.343 -822
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze -85 -85
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten 0 2
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung -6 12
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -49 -56
Kapitalerhöhungskosten 101 0
Effekte aus dem Ausscheiden eines ausländischen Gruppenmitgliedes
aus der steuerlichen Gruppe
-32 0
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen
gemäß § 12 KStG
-9 35
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern 19 0
Aperiodische Ertragsteuer -32 -84
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -1.436 -998

8) Konzerngeldflussrechnung

Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.

Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

9) Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.

Geschäftsjahr 2017/2018
in TEUR
Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Länder Konzern
Bruttoumsätze 25.926 12.450 5.238 246 43.860
abzgl.
intersegmentäre Umsätze
-11.771 -19 -85 -26 -11.901
Umsatz mit
externen Kunden
14.155 12.431 5.153 220 31.959
Betriebsergebnis 4.002 1.410 -61 -101 5.250
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
1.646 75 54 27 1.802

Überleitungsrechnung in TEUR

Betriebsergebnis Segmente 5.250
Finanzergebnis Konzern 123
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 5.373
Geschäftsjahr 2016/2017
in TEUR
Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Länder Konzern
Bruttoumsätze 22.766 10.817 5.617 39 39.239
abzgl.
intersegmentäre Umsätze
-10.855 -1 -91 0 -10.947
Umsatz mit
externen Kunden
11.911 10.816 5.526 39 28.292
Betriebsergebnis 2.619 1.209 -498 -32 3.298
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
1.492 39 45 0 1.576

Überleitungsrechnung in TEUR

Betriebsergebnis Segmente 3.298
Finanzergebnis Konzern -12
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 3.286

Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.

Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Umsätze mit konzernfremden Kunden resultieren ebenfalls aus diesem Geschäft.

Sowohl im Geschäftsjahr 2017/2018 als auch im Vorjahr belaufen sich die Umsätze mit keinem Kunden auf über 10% des Konzernumsatzes.

Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.

Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage.

Im Segment "Sonstige Länder" sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA zusammengefasst.

Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.

Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Software 15.863 13.734
Dienstleistung 16.096 14.558
Gesamt 31.959 28.292

10) Sonstige Angaben

10.1. Ergebnis je Aktie

10.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 6.3.2) berechnet.

2017/2018 2016/2017
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis
aus fortgeführten Aktivitäten (TEUR)
3.671 2.041
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 10.038.549 9.888.160
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) 0,37 0,21
2017/2018 2016/2017
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis
aus nicht fortgeführten Aktivitäten (TEUR)
0 224
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 10.038.549 9.888.160
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) 0 0,02

10.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um Optionsrechte erhöht wird.

2017/2018 2016/2017
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis
aus fortgeführten Aktivitäten (TEUR)
3.671 2.041
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl. Optionsrechte
(in Stück)
10.038.549 9.983.958
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) 0,37 0,20
2017/2018 2016/2017
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis
aus nicht fortgeführten Aktivitäten (TEUR)
0 224
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl. Optionsrechte
(in Stück)
10.038.549 9.983.958
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) 0 0,02

10.2. Mitarbeiteroptionen

Zum Stichtag 31. März 2018 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.

Optionenmodell Zuteilungs
zeitpunkt
Ausübungskurs Anzahl der
Optionen
Laufzeit Erster möglicher
Ausübungszeit
punkt
VII 24.04.2013 EUR 1,75 600.000 01.07.2012 bis
30.06.2016
15.06.2016

Veränderungen im Bestand der ausstehenden Optionsrechte:

Optionenmodell VII 2017/2018 2016/2017
Zum 1. April 0 600.000
Ausgegeben 0 0
Verfallen 0 600.000
Ausgeübt 0 0
Zum 31. März (ausstehend) 0 0

Bis zum Auslaufen des Optionenmodells wurde der beizulegende Zeitwert der Optionen mittels des Black-Scholes-Bewertungsmodells bestimmt. Die wesentlichen Parameter für das Bewertungsmodell sind der Aktienpreis am Tag der Gewährung, der Ausübungspreis, die Optionslaufzeit und der risikofreie Zinssatz für die jeweilige Laufzeit zum Zeitpunkt der Optionsgewährung.

Im Berichtszeitraum ist ein Personalaufwand für Mitarbeiteroptionen für den Vorstand sowie einen Geschäftsführer in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 9) berücksichtigt. Die Buchung erfolgte gegen die Kapitalrücklage.

10.3. Aufwand für Forschung und Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 8.287 (Vorjahr TEUR 7.316) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Erst kurz vor Marktreife ist die technologische Realisierbarkeit des Produktes erreicht. In der Phase bis zur technologischen Realisierbarkeit sind die Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen iterativ eng vernetzt. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nach dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit entstehen, sind unwesentlich.

10.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aufgrund von Operating-Leasingverträgen und zum Bilanzstichtag ungekündigten, unbefristeten Mietverträgen betragen:

in TEUR 31.03.2018 31.03.2017
Bis zu einem Jahr 1.463 1.356
Zwischen einem und fünf Jahre 3.721 3.857
Gesamt 5.184 5.213

Der Miet- und Leasingaufwand für das Geschäftsjahr 2017/2018 betrug TEUR 1.283 (Vorjahr TEUR 1.376). Die Leasingverpflichtungen bestehen im Wesentlichen aufgrund von KFZ-Leasingverträgen.

10.5. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer

10.5.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

2017/2018 2016/2017
Angestellte 203 195

10.5.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte 148 153
Andere Arbeitnehmer 187 112
Gesamt 335 265

10.5.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Mitglieder des Vorstandes 421 421

10.5.4. Vorstände der Fabasoft AG

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au

Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Optionenmodell, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2017/2018 TEUR 1.472 (Vorjahr TEUR 1.392) und setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Laufende Bezüge 927 901
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Optionenmodelle 0 6
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen 124 64
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Gesamt 1.472 1.392

10.5.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG

o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender) Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2017/2018 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr TEUR 70).

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.

Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:

o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)

10.5.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Mehrheitsaktionär der Fabasoft AG FB Beteiligungen GmbH, Eferding, Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunternehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung Mag. a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 30, Vorjahr TEUR 30)

10.6. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 147 (Vorjahr TEUR 133) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Prüfung Konzernabschluss 17 17
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen
72 76
davon Fabasoft AG 17 17
davon Fabasoft R&D GmbH 12 14
davon Fabasoft International Services GmbH 5 5
davon Fabasoft Austria GmbH 13 13
davon andere Bestätigungsleistungen 25 27
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse 15 16
Sonstige Leistungen 43 24
Gesamt 147 133

10.7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem 31. März 2018 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.

10.8. Freigabe Konzernabschluss

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 5. Juni 2018 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

Linz, am 24. Mai 2018

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.

LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 32,0 Mio. Euro (28,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) von TEUR 7.052 (TEUR 4.874 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) bei TEUR 5.250 (TEUR 3.298 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).

Dieser deutliche Anstieg bei den Umsatzerlösen (13,0% bezogen auf das Geschäftsjahr 2016/2017) reflektiert die hervorragende Entwicklung der Erlöse aus wiederkehrenden Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud-Angeboten sowie einen positiven Verlauf des Projektgeschäftes.

Das besonders starke ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 59,2% bezogen auf das Geschäftsjahr 2016/2017) stammt dabei besonders aus den Zuwächsen bei den margenstarken softwarebezogenen Umsätzen, insbesondere aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten sowie aus Einmallizenzen.

Mit einer Forschungsquote1) von 25,9% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 8.287) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 7.316 im Geschäftsjahr 2016/2017).

Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Software-Produkttechnologie und den damit im Zusammenhang stehenden Cloud- und Appliance Angeboten getätigt.

Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2018) 57% (49% zum 31. März 2017).

Der Bestand an liquiden Mitteln änderte sich von TEUR 16.000 auf TEUR 27.528 im Berichtszeitraum. In diesem Stand der liquiden Mittel ist insbesondere der Mittelzufluss in der Höhe von TEUR 11.895 aus der Barkapitalerhöhung abzüglich Kapitalerhöhungskosten enthalten.

Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2018 209 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (199 zum 31. März 2017).

1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2018)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100% Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 76% Österreich Linz Wien
Fabasoft Deutschland GmbH 100% Deutschland Frankfurt am Main Berlin, München
Fabasoft Schweiz AG 100% Schweiz Bern

Tochterunternehmen der Fabasoft International Services GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2018)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Fabasoft Corporation 100% USA Boston

Mit dem Beschluss vom 28. Februar 2018 haben die Gesellschafter der Fabasoft International Services GmbH die ehestmögliche Auflösung der Fabasoft Corporation beschlossen und die Organe der Fabasoft Corporation angewiesen, die erforderlichen Schritte zur Auflösung und Liquidation der Fabasoft Corporation vorzubereiten.

Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2018)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Mindbreeze Corporation 100% USA Chicago

Veränderungen in der Konzernstruktur

Mit Verschmelzungsvertrag vom 21. September 2017 wurde die Fabasoft AT Software GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Fabasoft Austria GmbH als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag 31. März 2017 verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 7. Oktober 2017 im Firmenbuch eingetragen.

Die Mindbreeze Corporation wurde am 10. Jänner 2018 als Delaware Corporation in den USA gegründet.

Unternehmensakquisitionen

Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt.

Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Umsatzerlöse 2.467 2.435
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.978 1.875
EBIT1) -2.948 -2.453
EBITDA1) -1.792 -1.249
Jahresüberschuss 2.672 2.691
Eigenkapital 31.130 18.833
Eigenkapitalquote1) 90% 87%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 2.530 1.781
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 8.100 1.060
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 4 4

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Umsatzerlöse 31.959 28.292
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern 5.373 3.286
EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) 5.250 3.298
EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) 7.052 4.874
Jahresergebnis 3.937 2.512
Eigenkapital 23.419 12.876
Eigenkapitalquote1) 57% 49%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 7.929 4.476
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 27.528 16.000
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 209 199

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor

Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.

Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alliance. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 56 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 67 Scrum Master und 23 Product Owner beschäftigt.

Interne Kommunikation

Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Dies umfasst auch ganz besonders den effizienten, schonenden und sparsamen Einsatz von Ressourcen. Durch die konsequente Nutzung des installierten Videokonferenzsystems in der Konzernzentrale und in den Standorten sowie Online-Meetings konnten beispielsweise Reisen in erheblichem Ausmaß eingespart werden. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektroautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.

Fabasoft kommuniziert ihr Engagement in diesem Bereich bereits seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichtes, als integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes.

Open-Source-Plattformen und Standards

Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.

Zertifizierungen

Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungsaudits im Juli 2017 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert.

Die umfangreichen Produktzertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von anderen Anbietern in diesem Feld ab. Dazu zählen die Prüfungen gemäß IDW GoB PS 880 Standard (Revisionssicherheit in der Cloud), das EuroCloud Star Audit Certificate sowie das Zertifikat "Certified Cloud Service" des TÜV Rheinland. Bei Letzterem wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess die Fabasoft Cloud umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen oder Prüfungen geachtet.

Auch im Geschäftsjahr 2017/2018 bewies Fabasoft mit dem C5 Testat vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ihr starkes Engagement zugunsten höchster Transparenz und Sicherheit. Nachdem Fabasoft im März 2017 als erster europäischer Anbieter von Cloud-Dienstleistungen das Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz C5), herausgegeben vom BSI, erhalten hatte, konnte das Audit im Februar 2018 erfolgreich wiederholt und das Testat erneut ausgestellt werden. Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Aussteller des Testates. Das C5 Testat ist für alle Fabasoft Cloud Kunden ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnisse sowie Zertifizierungen.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde darüber hinaus die ISAE 3402 Type 2 Prüfung erneut durchgeführt. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.

1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns

Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:

  • Nominale Umsatzveränderung
  • EBIT bzw. Betriebsergebnis
  • EBITDA
  • Eigenkapitalquote
  • Forschungsquote

Nominale Umsatzveränderung

Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) bzw. Betriebsergebnis

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:

Überleitungsrechnung

Ergebnis vor Ertragsteuern

  • Finanzerträge
    • Finanzaufwendungen
  • = EBIT (Betriebsergebnis)

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Überleitungsrechnung

EBIT

  • / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

= EBITDA

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Eigenkapital x 100 Gesamtkapital

Forschungsquote

Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Umsatzerlöse

x 100

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Neue Produkte und Produktversionen

Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.

Leistungsstarke Cloud-Services

Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als Standardlösung für Business-to-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg sicher zusammenzuarbeiten. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, mit dem Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.

Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch Bedenken von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenzund Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für eine Datenspeicherung am Kundenstandort und Fabasoft Secomo für eine durchgehende Ende-zu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten. Besonders im Bereich der Verarbeitung von sensiblen Daten (zum Beispiel elektronische Personalakten), zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben oder in Unternehmen mit strengen Dokumentationspflichten und hohen Compliance-Anforderungen könnten Appliances verstärkt nachgefragt werden.

Die Wahlfreiheit zwischen einem Public Cloud Modell und einem Private Cloud Modell – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen, Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.

Fabasoft Secomo

Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Cloud Enterprise Edition steht Fabasoft Secomo auch "as a Service" zur Verfügung.

Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Insbesondere die zwingende Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte zu einem weiter steigenden Marktinteresse an wirksamen Compliance- und Data-Governance-Lösungen führen. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten heute bereits ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis, um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können. So wurde im Berichtszeitraum die EU-DSGVO Toolbox entwickelt. Die Lösung ist in der Fabasoft Cloud verfügbar und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung von Dokumentationspflichten, wie dem Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten oder dem Verwalten von Vorlagen für Meldungen an Behörden.

Mindbreeze InSpire – Ready to Use Appliance für künstliche Intelligenz in Businessanwendungen

Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einem Index für Abfragen bereitgestellt. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt der Appliance Anbieter und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus empfehlen Analystenhäuser zunehmend Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search in allen Facetten geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.

Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellung wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht, sowie die Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Auch im Umfeld der automatischen Klassifizierung (Kategorisierung) von Dokumenten konnte Mindbreeze im Berichtszeitraum prominente Kunden gewinnen.

Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben wurde die Mindbreeze Corporation (100% Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH) als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL, gegründet sowie eine Barkapitalerhöhung in der Mindbreeze GmbH in der Höhe von EUR 1 Mio. durchgeführt. Damit soll eine solide Basis geschaffen werden, um das Mindbreeze Geschäft insbesondere in Nordamerika weiter zu entwickeln und auszubauen.

Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards

Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.

Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebsund Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.

Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.

Neben der Plattformunabhängigkeit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.

Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances

Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.

Vertriebswege und Partnerschaften

In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.

Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen Partnerkanal umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand, bilden.

Digitalisierung in der Verwaltung

Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.

Intensive Ausschreibungsaktivitäten in Deutschland

Aktuell befinden sich eine Reihe von umfangreichen Digitalisierungsprojekten – wie zum Beispiel die Umsetzung der elektronischen Aktenführung (E-Akte) – in der deutschen Verwaltung auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen in der Ausschreibungsphase oder kurz davor. Im Berichtszeitraum konnte Fabasoft drei sehr bedeutende Ausschreibungen in Deutschland – den "Basisdienst Bund" für den deutschen Bund, die Einführung eines E-Akte-Basisdienstes für das Land Rheinland-Pfalz und den Zuschlag vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems mit Workflow-Engine – für sich gewinnen.

Daher sieht sich Fabasoft als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen sehr gut für die noch folgenden Verfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an diesen Vergabeverfahren beteiligen.

Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor

Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Beispielsweise geht im Freistaat Bayern der Rollout bei den Behörden des Freistaates zügig voran und die dortige Installation gehört mittlerweile zu einer der deutschlandweit größten und erfolgreichsten Umsetzungen der E-Akte.

2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum

Die große Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2017/2018 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.

In der Schweiz ist ausgehend von einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes aus dem Jahr 2015 geplant, große Teile der bestehenden umfangreichen Installation für die elektronische Dossierverwaltung basierend auf Produkten aus dem Fabasoft Konzern durch eine andere Lösung zu ersetzen. Die Geschäftsentwicklung der Fabasoft in der Schweiz hängt daher einerseits stark davon ab, wie und wann die diesbezüglichen Ablöseaktivitäten umgesetzt und finalisiert werden können, andererseits ob bzw. in welchem Umfang alternatives Neugeschäft bis dahin gewonnen werden kann.

Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus eignen sich besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus.

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können darüber hinaus bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.

Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden drohende und bereits umgesetzte drastische Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten, insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation, gesehen.

Risiken im direkten Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Fabasoft setzt für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.

Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.

Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft

Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden nach sich ziehen.

Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken wirksam zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.

Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.

Mitbewerbsdruck

Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in neue Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.

Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier besonders anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.

Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.

Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.

Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Hier sind besonders zu nennen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

Cloud-Angebote

Im Geschäftsjahr 2017/2018 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen sowie die bestehenden Cloud-Angebote erweitert werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-)Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten etc.) das Risiko hoher Streuverluste.

Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten

Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate beinhalten bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.

Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken

von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.

Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, bei Angriffen beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung, negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch gegenüber einem gezielten Einsatz krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder von in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken hinsichtlich Informationssicherheit, Datenschutz und geistigen Eigentums

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf dieses sensible Material erhalten. In Anbetracht der aktuellen globalen Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Als Cyber Resilience versteht man die Widerstandskraft eines Unternehmens gegen Angriffe auf die Informationssicherheit. Dabei beinhaltet der Begriff auch die Cyber Security, geht aber noch weit über diese hinaus.

Es wurden verschiedene organisatorische, (system)technische und physische Barrieren und Maßnahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Der Kriterienkatalog ist seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 gültig. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft haben potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten, stellen ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden dar bzw. könnten eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen. Zu den sicherheitsrelevanten Auftragnehmern der Fabasoft zählen u. a. Rechenzentren, Hardware- und Software-Lieferanten, Internet- und SMS-Provider, Online-Dienstleister, Subauftragnehmer bei der Umsetzung von Kundenprojekten, Wirtschaftsprüfer, Beratungsdienstleister sowie Personalverrechner. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.

Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel "Fake President"-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Zertifizierungen aufgelistet. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden.

Da der Eintritt solcher Risiken, neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann – durch die Novelle des Datenschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung bestehen insbesondere erhöhte Strafdrohungen – wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.

Personalrisiken

Es werden Risiken darin gesehen, insbesondere hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.

Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dadurch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.

Finanzrisiken

Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Das Risiko von Forderungsausfällen wird im Partner- sowie im Privatkundengeschäft aktuell geringfügig höher eingeschätzt als im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern.

Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.

Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.

2.3. Prognosebericht

Digitalisierung

Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte umfassen die Erstellung, nachvollziehbare und sichere Bearbeitung, semantische Recherche, automatische Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflow). Im abgelaufenen Geschäftsjahr war ein deutliches Ansteigen des öffentlichen Interesses – sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei Privatunternehmen – am Thema Digitalisierung zu verzeichnen. Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich dieses Interesse – speziell in Deutschland – in Form einer Reihe von umfangreichen Ausschreibungen auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen. Im privaten Bereich waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie die Erschließung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit besserer Leistung am Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.

Geschäftsentwicklung

Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss.

Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender, die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.

Ausschreibungen im öffentlichen Sektor

Neukundengewinnung erfolgt im öffentlichen Sektor nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Fabasoft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr – häufig unter Beiziehung leistungsfähiger Subauftragnehmer – intensiv in die Teilnahme an solchen Verfahren investiert, zum Beispiel in Form umfangreicher Angebotsausarbeitungen, Bieterpräsentationen und Teststellungen.

Insbesondere in Deutschland konnten dadurch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 mehrere wichtige Großprojekte gewonnen werden, die sich nunmehr in den Umsetzungsphasen befinden. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen) üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig von Projekt, Projektphase und vom Kunden abgerufener Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.

Im Berichtszeitraum wurden von öffentlichen Auftraggebern weitere umfangreiche Vergabeverfahren initiiert oder angekündigt. Hat auch die Dichte an neuen Verfahren gegen Ende der Berichtsperiode etwas abgenommen, ist dennoch zu erwarten, dass auch in den nächsten Quartalen erhebliche Aufwände im Umfeld der Angebotsleistungen für Großprojekte zu tätigen sein werden. Ebenso ist von einem besonders scharfen Wettbewerb um diese Projekte auszugehen.

Ob bzw. in welchem Umfang aus diesen laufenden oder bevorstehenden Ausschreibungen weiteres Geschäft gewonnen werden kann, kann aktuell nicht prognostiziert werden.

Business Development

Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiter entwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.

Bei den privaten Auftraggebern bildet, analog zu den öffentlichen Auftraggebern, speziell im Projektgeschäft die konsequente Arbeit mit dem Kundenbestand eine wichtige Säule der Umsatzentwicklung. Da diese Kunden teilweise auch international tätig sind, besteht bisweilen auch die Möglichkeit beziehungsweise der Kundenwunsch Einführungsund Erweiterungsprojekte auch international mit zu begleiten.

Alle dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2 dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.

Transformation des Geschäftes

Das Softwareproduktgeschäft im Fabasoft Konzern unterliegt – analog zu einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.

Vertrieblich ist Fabasoft bestrebt, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebes in den deutschsprachigen Ländern um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.

Hybride Nutzungsmodelle

Aus bisherigen Erfahrungen, aus der Beobachtung internationaler Trends und den Rückmeldungen aus zahlreichen Analystengesprächen kann insgesamt festgestellt werden, dass Interessenten zunehmend flexibel in der Frage sind, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Die Umsatzplanung wird dadurch aber unsicherer, da abhängig vom gewählten Modell, ein und dasselbe Projekt eine deutlich unterschiedliche Umsatzstruktur auf der Zeitachse aufweist. Eine wesentliche Marktchance für die Fabasoft Private Cloud wird darüber hinaus im fachlich spezialisierten Lösungsangebot gesehen.

Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Softwarelizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardwarekomponenten abgeschrieben.

Mindbreeze InSpire

Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum hervorragend. Sowohl im Direktgeschäft mit namhaften internationalen Großkunden als auch bei der Akquisition von und Zusammenarbeit mit internationalen Vertriebspartnern konnten wesentliche Erfolge und starkes Wachstum erzielt werden. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird die schnelle und kostengünstige Einführung – auch bei großen Installationen – gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von Industrieanalysten wie Forrester bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben.

Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und der strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Konzern hat die Fabasoft AG mit 15. Februar 2018 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 65% der Unternehmensanteile auf 76% erhöht. Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben wurde im Anschluss an diese Maßnahme eine Barkapitalerhöhung bei der Mindbreeze GmbH um EUR 1 Mio. von zuvor TEUR 70 auf TEUR 1.070 beschlossen. Bei dieser Kapitalerhöhung beteiligten sich die Gesellschafter der Mindbreeze GmbH im Verhältnis ihrer Beteiligung (Fabasoft AG 76%, Mindbreeze Management 24%). Die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel sollen für die weitere Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes eingesetzt werden. Einen wichtigen Schritt dafür bildet die am 10. Januar 2018 erfolgte Gründung der Mindbreeze Corporation als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL. Die Mindbreeze Corporation ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH in Linz. Die weitere Entwicklung dieses Geschäftsfeldes wird aber davon abhängen, ob und in welchem Umfang und in welcher Frequenz weitere Erfolge sowohl direkt als auch indirekt über Partner gelingen und die bestehenden Installationen sukzessive erweitert werden können. Dafür ist auch ein weiteres deutliches Wachstum der Mindbreeze Organisation in allen Bereichen (Vertrieb und Marketing, Entwicklung, Umsetzungsdienstleistungen und Support) zur internationalen Skalierung dieses Geschäftes erforderlich. Mit einem wachsenden Team sollen Vertriebspartner und Schlüsselprojekte in Nordamerika vor Ort gewonnen und unterstützt werden.

Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen

Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2018/2019 in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – besonders in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.

Hinsichtlich der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2018/2019 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden sind. Vertrieb, Consulting und Marketing sollen im bevorstehenden Geschäftsjahr 2018/2019 sowohl personell ausgebaut als auch durch Beiziehung externer Dienstleistung hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer weiterhin verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und einer zielgruppenorientierten Präsentation der Produktangebote.

Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft zunehmend in den Online-Bereich verlagern, sehen wir den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies im Besonderen, da es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten und damit letztlich um Vertrauen geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattungen und die ergonomischen und produktiven Arbeitsumgebungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. In diesem Zusammenhang stehen die Erweiterungen und Neugestaltungen der Standorte Frankfurt am Main und München sowie umfangreiche Erweiterungen und Modernisierungen in der Zentrale in Linz an. Insbesondere aus diesen Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden baulichen Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2018/2019 von einem deutlichen Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.

Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher.

Fazit

Ausgehend von den ermutigenden Erfolgen und Entwicklungen in den letzten Geschäftsjahresquartalen einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits geht das Management von einem sehr herausfordernden aber auch überaus chancenreichen Geschäftsjahr 2018/2019 aus. Die stabilisierende Wirkung des Cloudund Appliance-Geschäftes im Sinne von wiederkehrenden, regelmäßigen Umsätzen wird weiter teilweise konterkariert werden von den natürlichen Schwankungen im Lizenz- und Dienstleistungsgeschäft mit Großkunden, speziell im Zusammenhang mit der Bearbeitung und dem Verlauf von umfangreichen Ausschreibungen. Insgesamt ist daher wiederum mit deutlichen umsatz- und ertragsseitigen Schwankungen in den folgenden Geschäftsjahresquartalen zu rechnen.

Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und für die Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum", mit dem Ziel Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, aus Analystengesprächen und eine kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.

Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Fabasoft Folio

Im Geschäftsjahr 2017/2018 lag der Entwicklungsfokus für Fabasoft Folio auf der Konzeption und Entwicklung eines neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Re-Design aller Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche bietet eine sehr hohe Benutzerfreundlichkeit auf Endgeräten mit unterschiedlichsten Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.). Sie ist im Sinne der Barrierefreiheit vollständig auf die Bedienung mit assistierenden Techniken wie Screenreadern oder Vergrößerungssoftware optimiert. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in diesem Bereich wird auch im nächsten Geschäftsjahr weiter fortgeführt.

Die Integration in Drittprodukte wie der Microsoft Office Produkt Familie wurde weiter vorangetrieben.

Fabasoft eGov-Suite

Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit der Erstellung mehrerer Update Rollups für die Fabasoft eGov-Suite. Im Fokus stand dabei insbesondere die Integration in die persönlichen Produktivwerkzeuge der Anwenderinnen und Anwender. So können beispielsweise Funktionen der elektronischen Verwaltungsarbeit damit in verbesserter Weise direkt aus der gewohnten Microsoft Office Umgebung aufgerufen werden. Die dazu vorhandenen Erweiterungen für Microsoft Office Anwendungen (z.B. Microsoft Word, Microsoft Outlook) ermöglichen beispielsweise E-Akte-Funktionen wie Zeichnungen oder Verfügungen ohne Kontextwechsel auszuführen.

Des Weiteren wurden bestehende Anwendungsfälle optimiert, um häufig durchgeführte Abläufe komfortabler und einfacher zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Annotationsfunktionen sowie alternative Formen der Sichtung von Dokumenten direkt im Webbrowser.

Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.

Fabasoft app.telemetry

Das app.telemetry-Entwicklungsteam konzentrierte sich auf Entwicklungstätigkeiten für die automatisierte Identifikation gemeinsamer Ursachen von Performance-Auffälligkeiten und die Implementierung einer neuen Research Ansicht für das einfache Suchen und Navigieren in aufgezeichneten Zugriffen. Darüber hinaus wurden Verbesserungen im Bereich Skalierung, Performance und Hochverfügbarkeit der Fabasoft app.telemetry Komponenten adressiert.

Im Berichtszeitraum erfolgte auch die Erweiterung und Optimierung der Anwendungsmöglichkeiten von Fabasoft app. telemetry basierend auf Kundenrückmeldungen und Erkenntnissen aus den On-Premises-Installationen und dem Fabasoft SaaS-Cloud Betrieb der Fabasoft und Mindbreeze Softwareprodukte.

Wissensmanagement: Künstliche Intelligenz in Businessanwendungen

Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Informationsvisualisierung Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2017/2018. Insbesondere lag der Fokus dabei auf Deep-NLP Komponenten (Natural Language Processing), um Texte noch exakter semantisch zu verstehen und entsprechend für die Anwenderinnen und Anwender aufzubereiten.

Mit dem Medical Cockpit, einer speziellen Suchanwendung von Mindbreeze für das Gesundheitswesen, lassen sich aus den angebundenen Datenquellen Informationen zu Diagnosen, Symptomen und Medikamenten extrahieren und übersichtlich darstellen. Die Ergebnisse können mit Filtern nach fachlichen Schwerpunkten weiter verfeinert werden. Die Zeitleiste im Medical Cockpit zeigt die für die jeweiligen Aufenthalte aktuellen Schwerpunkte auf und ermöglicht damit eine rasche Übersicht zu einer Patientin/einem Patienten. Standardkataloge wie der ICD10 oder ATC für Medikamente, sowie entsprechende Synonymverzeichnisse erlauben die Hervorhebung dieser Fachbegriffe im Fließtext.

Darüber hinaus befasst sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema "Ease of Use" – also der einfachen Handhabung – im Rahmen der Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung. Ein wesentlicher Mehrwert ist, dass die Mindbreeze Produkte ohne umfangreiche zusätzliche Dienstleistungen bereits ein hohes Maß der Kundenwünsche leisten können.

Fabasoft Mindbreeze Enterprise

Durch die Möglichkeit der Verwendung von Suchanwendungen direkt in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio hat das Entwicklungsteam die Voraussetzungen für eine anwenderfreundliche Informationsvisualisierung im Anwendungskontext geschaffen.

Cloud-Services

Fabasoft Cloud

Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2017/2018 lag in der Entwicklung von neuen fachspezifischen Lösungen sowie in der Weiterentwicklung der bestehenden Lösung Fabasoft Personalakte.

Im Bereich der digitalen Personalakte konzentrierte sich das Entwicklungsteam auf die sichere und nachvollziehbare digitale Zustellung von Personalaktendokumenten. Diese werden auch in SAP generiert und über Schnittstellen automatisch zugestellt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Erstellung und Verarbeitung von Seriendokumenten sowie der Massenverarbeitung von eingehenden Dokumenten. Damit können Seriendokumente für eine Vielzahl von Adressaten auf Knopfdruck generiert und eingehende Dokumente automatisiert (z.B. anhand von QR-Codes) verarbeitet werden.

Digital-Asset-Management

Mit Fokus auf Usability erfolgte eine Neukonzeption und Umsetzung von Anwendungsfällen für das Digital-Asset-Management (DAM) als fachspezifische Lösung in der Fabasoft Cloud. Bilder, Videos, Audiodaten sowie Dokumente werden strukturiert und nachvollziehbar verwaltet und mit internen und externen Personen geteilt. Das DAM ermöglicht damit jeder Zielgruppe Bilder, Videos, usw. entsprechend dem Verwendungszweck im richtigen Format und in der richtigen Auflösung zur Verfügung zu stellen.

EU-DSGVO-konformes Kontaktmanagement

Fabasoft bietet mit dem Kontaktmanagement Unternehmen ein Werkzeug, um personenbezogene Daten – z.B. von Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lieferanten oder Partnern – zu erfassen und EU-DSGVO konform zu verwalten. Die Berechtigungen für den Zugriff werden entsprechend dem Rechtesystem in der Fabasoft Cloud, basierend auf dem Teamroom-Konzept, zentral und rollenspezifisch definiert.

EU-DSGVO Toolbox

Die im Geschäftsjahr 2017/2018 entwickelte EU-DSGVO Toolbox ist ein Dokumentationstool, um die von der Datenschutzgrundverordnung geforderten Dokumentationspflichten zu erfüllen. Beispielsweise müssen sämtliche Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten im Unternehmen lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu bietet die EU-DSGVO Toolbox übersichtliche Strukturen und Prozessmuster damit Daten und Dokumente nach den Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt werden können.

Darüber hinaus wurde im Bereich Workflow der Fabasoft Cloud eine neue Reporting-Funktionalität zur Verfügung gestellt in der den verantwortlichen Benutzerinnen und Benutzern in grafischen Dashboards eine Übersicht über die Workflow-Statistiken geboten wird. So können beispielsweise Aktivitäten mit abgelaufenen Deadlines sofort erkannt und notwendige Maßnahmen ergriffen werden.

Die Funktionalitäten der Fabasoft Cloud wurden auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.

Fabasoft Secomo

In Kombination mit der Fabasoft Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Fabasoft Secomo Encryption Appliance die Möglichkeit, Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Als Ergänzung zu diesen Kern-Features wurde eine gesetzeskonforme digitale Signatur für PDF-Dokumente in der Fabasoft Cloud umgesetzt. Die dabei verwendeten Unternehmenszertifikate werden mit Fabasoft Secomo sicher geschützt.

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG

Am 9. Dezember 2015 hat der Vorstand der Fabasoft AG mit Genehmigung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §§65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm gestartet, welches maximal bis zum 6. Januar 2018 befristet war.

Gemäß diesem Aktienrückkaufprogramm sollten Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen ohne Erwerbsnebenkosten von maximal EUR 2 Mio. erworben werden.

Am 17. Oktober 2017 wurde das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht und der Vorstand hat daraufhin beschlossen das Aktienrückkaufprogramm mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 277.257 Stück Aktien. Die Gesamtanzahl der von der Fabasoft AG per 17. Oktober 2017 gehaltenen eigenen Aktien betrug 277.257 Stück. Der Rückkauf erfolgte mittels Auftrag an eine Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft getroffen hat. Der Erwerb erfolgte dabei über die Börse unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben zu einem gewichteten Durchschnittsgegenwert von EUR 7,2135 je Aktie, wobei der niedrigste Preis EUR 4,3130 und der höchste Preis EUR 12,6950 betrug. Der Gesamtwert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 1.999.989,43.

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

Die für die Aktienrückkäufe im Geschäftsjahr 2017/2018 verwendeten Mittel in der Höhe von TEUR 918 (ohne Erwerbsnebenkosten) verringern das ausschüttungsfähige Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017/2018 aus dem Einzelabschluss der Fabasoft AG nach UGB.

Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Der Vorstand hat am 11. Dezember 2017 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 zur Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage in Höhe von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch zu machen.

Unter Ausnutzung der durch §4 Abs. 5 der Satzung der Fabasoft AG eingeräumten Ermächtigung und dem zur Verfügung stehenden genehmigten Kapital wurde das Grundkapital von EUR 10.000.000,00 durch Platzierung von 1.000.000,00 neuen Aktien bei institutionellen Investoren auf EUR 11.000.000,00 erhöht. Der Platzierungspreis lag bei EUR 12,30 je neuer Stückaktie. Der Platzierungspreis lag somit weniger als 5% unter dem gewichteten Durchschnitt der Börse-Schlusskurse der letzten 5 Handelstage der Aktie der Fabasoft AG (XETRA).

Die neuen Aktien wurden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei qualifizierten Anlegern im Wege einer Privatplatzierung platziert. Die Transaktion wurde von der M.M. Warburg & Co (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien begleitet.

Der Fabasoft AG floss durch die Barkapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös von EUR 12,3 Mio. zu. Die Transaktion war mehrfach überzeichnet.

Die zufließenden finanziellen Mittel, die durch diese Kapitalerhöhung lukriert wurden, sollen für die Stärkung der Eigenkapitalbasis, sowie für Wachstum und Entwicklung der Gesellschaft eingesetzt werden.

Die der Kapitalerhöhung direkt zurechenbaren Kosten in Höhe von TEUR 405 sind im Konzernabschluss der Fabasoft AG nach den Vorschriften der IFRS ergebnisneutral im Eigenkapital zu erfassen und werden saldiert mit dem Agio in den Kapitalrücklagen ausgewiesen. Demgegenüber verlangen die für den Einzelabschluss der Fabasoft AG relevanten nationalen Rechnungslegungsvorschriften nach UGB eine ergebniswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies führt zu einer Reduktion des ausschüttungsfähigen Ergebnisses der Fabasoft AG im Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von TEUR 405.

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern

Angaben nach §243a Abs. 2 UGB

Gemäß den Änderungen im Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht zu beschreiben.

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.

Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es, die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.

Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.

Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.

Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach §243a Abs. 1 UGB

    1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
    1. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
    1. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 53,80%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
    1. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
    1. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Genehmigtes Kapital:

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2017 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 20. September 2022 um bis zu EUR 5.000.000,00 auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 46, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 3. Juli 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

  • (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
  • (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
  • (ii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
  • (iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.

    1. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
    1. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 24. Mai 2018

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

KONZERNABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2018 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

Sachverhalt Prüferisches Vorgehen Verweis auf weitergehende Informationen

1. Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten

• Sachverhalt

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung liegen bei der Fabasoft Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 25,9% des Umsatzes auf einem sehr hohen Niveau. Im Abschluss werden die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (insbesondere Personalaufwendungen) als Aufwand erfasst, da die Kriterien für eine Aktivierung nicht vorliegen. Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Aktivierung gemäß IAS 38 gegeben sind. Da dies bei der Fabasoft Gruppe nicht der Fall ist, erfolgt keine Aktivierung der angefallenen Kosten.

• Prüferisches Vorgehen

Wir haben die angefallenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Fabasoft Gruppe hinsichtlich einer Aktivierungspflicht gemäß IAS 38 untersucht. Die technische Machbarkeit einer Softwareentwicklung ist unter Berücksichtigung der Preisgestaltung und des Wettbewerbsumfeldes nicht mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar, um die Aktivierungspflicht zu begründen. Da Softwareforschung und -entwicklung zudem zyklische und iterativ eng vernetzte Prozesse sind, lassen sich Forschungs- und Entwicklungsphase auch nicht eindeutig trennen. Nach IAS 38.53 müssen daher sämtliche Aufwendungen als Forschungsaufwendungen behandelt werden und sind von einer Aktivierung ausgeschlossen. Wir können uns dem Vorgehen der Fabasoft Gruppe in diesem Bereich anschließen.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Gesellschaft legt im Konzernanhang die Kriterien für die Nichtaktivierung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen offen. Weiters wird im Lagebericht (Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns) über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten informiert.

2. Umsatzrealisierung

• Sachverhalt

Die Fabasoft Gruppe erbringt im Wesentlichen die folgenden Arten von Umsatzleistungen, welche gesondert im Hinblick auf eine korrekte Umsatzrealisierung zu betrachten sind: (1) Lizenzerlöse – hier erfolgt eine Umsatzrealisierung, sobald der Lizenzschlüssel versendet wurde, da die Software somit vollständig beim Kunden einsatzfähig ist; (2) Erlöse mit Zeitbezug (wie Softwareaktualisierungen, Supportleistungen, Nutzungsgebühren für Appliances und Cloud Services), wo eine Abgrenzung der Leistung erfolgt und eine zeitanteilige Realisation über die Laufzeit des Vertrages gegeben ist; (3) Consulting-Leistungen, die nach angefallenem Aufwand fakturiert werden – es erfolgt in diesem Falle eine Umsatzrealisierung nach Leistungserbringung; (4) Consulting-Leistungen (Dienstleistungsaufträge), die im Rahmen von Fixpreisprojekten erbracht werden – hier erfolgt die Umsatzrealisierung gemäß den Regelungen des IAS 18 (Teilgewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt).

• Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns von der Methodik der Umsatzrealisierung bei den verschiedenen Leistungen der Fabasoft Gruppe überzeugt. Insbesondere haben wir im Hinblick auf die Lizenzerlöse das Vorliegen von Multiple-Element-Arrangements untersucht. Es können im Bereich der Softwareverkäufe zwar verschiedene Komponenten vorliegen, die gemeinsame Betrachtung von Software und Wartung ist hier aber zu verneinen, da die Software grundsätzlich auch ohne Wartung uneingeschränkt genutzt werden kann. Auch war beim Appliance-Geschäft (Fabasoft Private Cloud, Mindbreeze InSpire, Secomo) die Frage zu untersuchen, ob die mitgelieferte Hardware als eigenständige Komponente des Vertrages zu sehen ist. Die Betrachtung aus der Perspektive des Kunden legt hier aber nahe, dass die Zurverfügungstellung der Hardware keine selbständige Komponente aus dem Vertrag darstellt, da sie lediglich die Voraussetzung für die Nutzbarkeit der Software schafft und der Kunde subjektiv lediglich eine Softwarelösung erwirbt. Diesbezüglich ist somit von einem Mehrkomponentenvertrag und einer gemeinsamen Bilanzierung auszugehen. In Bezug auf die Dienstleistungsaufträge wurde von uns die angemessene Bilanzierung der Teilgewinnrealisierung nach den Regelungen des IAS 18 untersucht.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang unter Punkt 2.15 angeführt. Die Angaben unter Punkt 2.10 stellen die Bilanzierungsmethoden zu den Dienstleistungsaufträgen dar, weiterführende Angaben zu den Dienstleistungsaufträgen sind unter Punkt 6.2.1 angeführt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende, wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Februar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001/2002 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Friedrich Baumgartner.

Linz, den 24. Mai 2018

PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

gez.:

Mag. Friedrich Baumgartner Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen wir, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.

Linz, am 24. Mai 2018 Der Vorstand der Fabasoft AG

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2018

Aktiva in EUR 31.03.2018 31.03.2017
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
22.076,03 32.550,99
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund 550.828,00 664.317,44
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2.063.549,16 1.475.773,35
2.614.377,16 2.140.090,79
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.792.677,42 10.982.677,42
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 156.864,36 156.911,16
13.949.541,78 11.139.588,58
16.585.994,97 13.312.230,36
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 9.198.695,75 6.798.885,47
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 77.338,84 2.239,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
9.276.034,59 6.801.125,18
II. Guthaben bei Kreditinstituten 8.099.832,56 1.060.097,03
17.375.867,15 7.861.222,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 112.359,85 87.647,39
D. Aktive latente Steuern 381.450,00 340.200,00
34.455.671,97 21.601.299,96
Passiva in EUR 31.03.2018 31.03.2017
A. Eigenkapital
I.
Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
11.000.000,00 10.000.000,00
Gezeichnetes Grundkapital 11.000.000,00 10.000.000,00
Nennbetrag eigener Anteile -277.257,00 -190.504,00
Ausgegebenes Kapital 10.722.743,00 9.809.496,00
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 17.677.624,48 6.377.624,48
III. Gewinnrücklagen
Freie Rücklagen 0,00 107.673,00
IV. Rücklage für eigene Anteile 277.257,00 190.504,00
V. Bilanzgewinn 2.452.077,30 2.348.128,38
davon Gewinnvortrag 590.429,82 494.500,81
31.129.701,78 18.833.425,86
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 1.267.640,00 1.143.280,00
2. Steuerrückstellungen 1.397.431,00 683.765,00
3. Sonstige Rückstellungen 259.449,59 237.286,09
2.924.520,59 2.064.331,09
C. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
401.449,60 703.543,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 278.842,01 293.234,81
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 278.842,01 293.234,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
0,00 256.259,76
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 256.259,76
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 122.607,59 154.048,44
davon aus Steuern 115.562,79 147.189,83
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 7.044,80 6.858,61
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 122.607,59 154.048,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
401.449,60 703.543,01
34.455.671,97 21.601.299,96

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2017 BIS 31. MÄRZ 2018

in EUR 2017/2018 2016/2017
1. Umsatzerlöse 2.466.533,00 2.435.131,00
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
5.037,74 16.172,97
b) Übrige 169,07 3.275,39
5.206,81 19.448,36
3. Personalaufwand
a)
Gehälter
-1.043.208,98 -985.563,65
b)
Soziale Aufwendungen
-677.147,91 -590.667,19
davon Aufwendungen für Altersversorgung -421.238,66 -421.238,66
davon Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-126.417,61 -42.949,61
davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-129.491,64 -126.478,92
-1.720.356,89 -1.576.230,84
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.155.903,02 -1.204.362,28
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.543.048,07 -2.127.218,21
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 15 fallen -11.835,55 -11.464,53
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 -2.947.568,17 -2.453.231,97
7. Erträge aus Beteiligungen 4.926.082,67 4.491.590,89
davon aus verbundenen Unternehmen 4.926.082,67 4.491.590,89
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des
Finanzanlagevermögens
1.835,43 2.158,80
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 103,52 2.366,35
10. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 0,00 8.357,14
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen -46,80 -175.760,55
davon Abschreibungen -46,80 0,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 0,00 -175.760,55
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.958,82 -230,78
13. Zwischensumme aus Z 7 bis 12 4.926.016,00 4.328.481,85
14. Ergebnis vor Steuern
(Zwischensumme aus Z 6 und Z 13)
1.978.447,83 1.875.249,88
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 693.929,00 815.708,00
davon latente Steuern 41.250,00 340.200,00
16. Ergebnis nach Steuern 2.672.376,83 2.690.957,88
17. Jahresüberschuss 2.672.376,83 2.690.957,88
18. Auflösung von Kapitalrücklagen 0,00 107.673,00
19. Auflösung von Gewinnrücklagen 107.673,00 0,00
20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 -107.673,00
21. Zuweisung zur Rücklage für eigene Anteile -86.753,00 -141.016,00
22. Aufwand aus Erwerb eigener Anteile -831.649,35 -696.314,31
23. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 590.429,82 494.500,81
24. Bilanzgewinn 2.452.077,30 2.348.128,38

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/2018 DER FABASOFT AG, LINZ

A Allgemeine Grundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis 211 und 222 bis 235 UGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.

Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.

B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

1) Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 400,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.

2) Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

4) Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.

Auf Grund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

5) Rückstellungen

5.1. Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß KFS/RL 23 erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.

5.2. Abfertigungsrückstellungen

Zum 31. März 2018 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.

Die Abfertigungsrückstellung der Vorstände wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.

5.3. Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

6) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

C Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Aktiva

1) Anlagevermögen

Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Beilage zum Anhang) verwiesen.

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:

in EUR im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 96.522,68 192.247,67
Verpflichtungen aus Mietverträgen 512.526,00 2.562.630,00
609.048,68 2.754.877,67

Vorjahr:

in EUR im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 84.122,01 140.119,09
Verpflichtungen aus Mietverträgen 512.526,00 2.562.630,00
596.648,01 2.702.749,09

Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum EUR 520.679,91 (Vorjahr TEUR 615).

Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)

Buchwert der
Beteiligung
in EUR
31.03.2018
Anteil
in%
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital
buchmäßig
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Fabasoft Austria GmbH, Linz 2.328.602,61 100 EUR 800.000,00 EUR 1.887.639,16 EUR 811.931,63
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz 462.784,49 100 CHF 100.000,00 CHF 642.655,34 CHF 95.733,89
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18 100 EUR 52.000,00 EUR 1.719.803,38 EUR 673.725,05
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
35.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 275,90 -EUR 40.398,23
Fabasoft R&D GmbH, Linz 5.062.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 2.839.095,71 EUR 2.482.069,38
Mindbreeze GmbH, Linz 3.621.357,14 76 EUR 1.070.000,00 EUR 3.014.582,57 EUR 1.813.265,34
Summe 13.792.677,42

Die Fabasoft AG, mit einer bisherigen Beteiligung von 65% am Stammkapital und den Gesellschafterrechten der Mindbreeze GmbH, hat mit 15. Februar 2018 durch Erwerb bestehender Geschäftsanteile ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH auf 76% am Stammkapital und den Gesellschafterrechten erhöht. Der Kaufpreisfindung lag eine externe Unternehmensbewertung zugrunde. Zeitlich nachgelagert haben die Gesellschafter der Mindbreeze GmbH eine Erhöhung des Stammkapitals von bisher EUR 70.000,00 um EUR 1.000.000,00 auf nunmehr EUR 1.070.000,00 durch Bareinzahlung beschlossen. An der Kapitalerhöhung haben alle Gesellschafter im Ausmaß der bestehenden Beteiligung teilgenommen. Der im Geschäftsjahr 2015/2016 geleistete Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 700.000,00 an die Mindbreeze GmbH wurde im Rahmen der phasenkongruenten Gewinnverwendung im Geschäftsjahr 2017/2018 rückgeführt.

(Vorjahr)

Buchwert der
Beteiligung
in EUR
31.03.2017
Anteil
in%
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital
buchmäßig
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Fabasoft Austria GmbH, Linz 2.328.602,61 100 EUR 800.000,00 EUR 1.663.129,31 EUR 661.521,78
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz 462.784,49 100 CHF 100.000,00 CHF 546.921,45 -CHF 308.507,45
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18 100 EUR 52.000,00 EUR 2.546.078,33 EUR 764.110,11
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
35.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 88.743,98 EUR 48.069,85
Fabasoft R&D GmbH, Linz 5.062.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 2.713.125,59 EUR 2.416.099,26
Mindbreeze GmbH, Linz 811.357,14 65 EUR 70.000,00 EUR 901.317,23 EUR 688.701,04
Summe 10.982.677,42

Wertpapiere des Anlagevermögens

Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 3.092.813,30 (Vorjahr TEUR 2.617) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.

Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.

2) Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen.

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe von EUR 1.999.622,08 (Vorjahr TEUR 1.104) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuerumlage in Höhe von EUR 7.199.073,67 (Vorjahr TEUR 5.695) enthalten.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuerlichen Siebentelverteilungen sowie der Nachversteuerung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder und steuerlich noch nicht verwerteten Teilwertabschreibungen.

Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 380.406,27 (Vorjahr TEUR 331).

Passiva

1) Eigenkapital

1.1. Grundkapital

Zum Stichtag 31. März 2018 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000 (Vorjahr TEUR 10.000).

Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.

Am 11. Dezember 2017 wurde das Grundkapital von TEUR 10.000 infolge der Platzierung von 1.000.000 neuen Aktien bei institutionellen Investoren auf TEUR 11.000 erhöht.

Die Aktien notieren im Handelssegment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer (D) 922985.

1.2. Genehmigtes Kapital

Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung verwiesen.

1.3. Rücklagen

Der Platzierungspreis der unter Punkt 1.1 genannten Kapitalerhöhung lag bei EUR 12,30 je neuer Stückaktie. Der Fabasoft AG floss durch die Barkapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös von TEUR 12.300 zu. Das daraus resultierende Agio in Höhe von TEUR 11.300 wurde in den gebundenen Kapitalrücklagen erfasst.

Die freie Gewinnrücklage in Höhe von EUR 107.673,00 wurde im GJ 2017/2018 aufgelöst und dem Bilanzgewinn zugeführt.

1.4. Vorschlag Ergebnisverwendung

Aus dem Geschäftsjahr 2017/2018 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 2.452.077,30.

Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 eine Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre sowie der vom Gewinnbezugsrecht gesetzlich ausgeschlossenen Aktien den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

1.5. Ausschüttungsgesperrter Betrag

Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 381.450,00 (Vorjahr TEUR 340) ausschüttungsgesperrt.

1.6. Eigene Aktien

Anzahl in Stück Nominale je
Stück in Euro
Nominale in Euro Anteil am Grund
kapital
Bestand am 01.04.2017 190.504 1,00 190.504,00 1,91%
Zugänge von 01.04.2017 bis 17.10.2017
(Aktienrückkaufprogramm)
86.753 1,00 86.753,00 0,87%
Bestand am 31.03.2018 277.257 1,00 277.257,00 2,52%

*Stand Grundkapital bis 11. Dezember 2017 in Höhe von EUR 10.000.000,00

**Stand Grundkapital zum 31. März 2018 in Höhe von EUR 11.000.000,00

Der am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstandes, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 9. Dezember 2015 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich "Investor Relations", nachzulesen. Das am 4. Januar 2016 gestartete Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG hat am 17. Oktober 2017 das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht. Der Vorstand hat daher beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm mit sofortiger Wirkung zu beenden.

2) Rückstellungen

2.1. Pensionsrückstellungen

Gemäß KFS/RL 23 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen.

Die sich aus der unter Punkt B.5.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt zum 31. März 2018 EUR 3.019.656,06 (Vorjahr TEUR 2.544). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 3.019.656,06 (Vorjahr TEUR 2.544) auf die gleiche Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.

2.2. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:

31.03.2018
EUR
Vorjahr
TEUR
Prüfungsaufwand 22.100,00 25
Boni 7.230,00 6
Noch nicht konsumierte Urlaube 103.190,00 94
Sonderzahlungen 45.689,59 43
Ausstehende Eingangsrechnungen 52.040,00 41
Jahresabschlussveröffentlichungen 28.200,00 27
Sonstiges 1.000,00 1
259.449,59 237

3) Verbindlichkeiten

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Konzernverrechnung in Höhe von EUR 0 (Vorjahr TEUR 256).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 12.491,47 (Vorjahr TEUR 12) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

D Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2.466.533,00 (Vorjahr TEUR 2.435) resultieren aus Verrechnungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.

2) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in Höhe von EUR 2.057,61 (Vorjahr TEUR 1) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.

3) Aufwendungen für Altersversorgung

Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

31.03.2018
EUR
Vorjahr
TEUR
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung 475.761,82 464
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen -475.761,82 -464
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen 421.238,66 421
421.238,66 421

4) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:

31.03.2018
EUR
Vorjahr
TEUR
Betriebsaufwand 950.784,54 1.009
Verwaltungsaufwand 1.346.557,76 860
Vertriebsaufwand 233.870,22 247
2.531.212,52 2.116

Im Verwaltungsaufwand sind Kapitalerhöhungskosten in Höhe von EUR 404.930,86 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.

5) Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.

6) Aufwendungen aus Finanzanlagen

Im Vorjahr wurden Forderungsabschreibungen in Höhe von TEUR 176 gegenüber der Fabasoft Limited, die im Geschäftsjahr 2016/2017 aufgelöst wurden, in den Aufwendungen aus Finanzanlagen erfasst.

E Sonstige Angaben

1) Gruppenbesteuerung

Im Veranlagungsjahr 2018 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz, (4) Mindbreeze GmbH, Linz, und (5) Fabasoft Corporation, Massachusetts, USA.

Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 693.929,00 (Vorjahr TEUR 816) und untergliedern sich in folgende Bereiche:

31.03.2018
EUR
Vorjahr
TEUR
Laufende Steuern -920.312,00 -728
Latente Steuern 41.250,00 340
Steuerumlagen 1.572.991,00 1.204
693.929,00 816

2) Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer

2.1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

2017/2018 Vorjahr
Angestellte 4 4

2.2. Organe

Im Geschäftsjahr waren folgende Mitglieder als Vorstand tätig:

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.

Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen, Altersversorgung und Optionsmodell für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2017/2018 TEUR 1.472 (Vorjahr TEUR 1.392) und setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2017/2018 Vorjahr
Laufende Bezüge 927 901
Aufwendungen für Abfertigungen 124 64
Aufwendungen für Altersversorgung 421 421
Aufwendungen für Optionsmodell 0 6
Gesamt 1.472 1.392

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender) Dr. Peter Posch (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2017/2018 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 70.000,00 (Vorjahr TEUR 70).

3) Angaben zu Aktienoptionsprogrammen

Zum Stichtag 31. März 2018 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.

4) Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 3. Juli 2017 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Für das Geschäftsjahr 2016/2017 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,18 pro Aktie ausgeschüttet.

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).

5) Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Nach dem 31. März 2018 traten keine wesentlichen Ereignisse für den vorliegenden Jahresabschluss ein.

Linz, 24. Mai 2018

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2018

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Entwicklung des
Anlagevermögens in EUR
Stand
01.04.2017
Zugänge Abgänge Stand
31.03.2018
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
263.542,95
263.542,95
2.880,57
2.880,57
0,00
0,00
266.423,52
266.423,52
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
2.652.936,22 141.134,67 0,00 2.794.070,89
2. Andere Anlagen,
Betriebs
und
Geschäftsausstattung*
8.448.989,92 1.476.456,31 570.397,26 9.355.048,97
11.101.926,14 1.617.590,98 570.397,26 12.149.119,86
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
10.982.677,42 3.510.000,00 700.000,00 13.792.677,42
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
156.911,16 0,00 0,00 156.911,16
11.139.588,58 3.510.000,00 700.000,00 13.949.588,58
22.505.057,67 5.130.471,55 1.270.397,26 26.365.131,96
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB 22.380,25 22.380,25
kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
Entwicklung des
Anlagevermögens in EUR
Stand
01.04.2017
Zugänge Abgänge Stand
31.03.2018
Stand
31.03.2018
Stand
31.03.2017
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen 230.991,96 13.355,53 0,00 244.347,49 22.076,03 32.550,99
230.991,96 13.355,53 0,00 244.347,49 22.076,03 32.550,99
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
1.988.618,78 254.624,11 0,00 2.243.242,89 550.828,00 664.317,44
2. Andere Anlagen,
Betriebs
und
Geschäftsausstattung* 6.973.216,57 887.923,38 569.640,14 7.291.499,81 2.063.549,16 1.475.773,35
8.961.835,35 1.142.547,49 569.640,14 9.534.742,70 2.614.377,16 2.140.090,79
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
0,00 0,00 0,00 0,00 13.792.677,42 10.982.677,42
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
0,00 46,80 0,00 46,80 156.864,36 156.911,16
0,00 46,80 0,00 46,80 13.949.541,78 11.139.588,58
9.192.827,31 1.155.949,82 569.640,14 9.779.136,99 16.585.994,97 13.312.230,36

Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB 22.380,25 22.380,25

Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.

LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 32,0 Mio. Euro (28,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) von TEUR 7.052 (TEUR 4.874 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) bei TEUR 5.250 (TEUR 3.298 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).

Dieser deutliche Anstieg bei den Umsatzerlösen (13,0% bezogen auf das Geschäftsjahr 2016/2017) reflektiert die hervorragende Entwicklung der Erlöse aus wiederkehrenden Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud-Angeboten sowie einen positiven Verlauf des Projektgeschäftes.

Das besonders starke ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 59,2% bezogen auf das Geschäftsjahr 2016/2017) stammt dabei besonders aus den Zuwächsen bei den margenstarken softwarebezogenen Umsätzen, insbesondere aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten sowie aus Einmallizenzen.

Mit einer Forschungsquote1) von 25,9% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 8.287) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 7.316 im Geschäftsjahr 2016/2017).

Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Software-Produkttechnologie und den damit im Zusammenhang stehenden Cloud- und Appliance Angeboten getätigt.

Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2018) 57% (49% zum 31. März 2017).

Der Bestand an liquiden Mitteln änderte sich von TEUR 16.000 auf TEUR 27.528 im Berichtszeitraum. In diesem Stand der liquiden Mittel ist insbesondere der Mittelzufluss in der Höhe von TEUR 11.895 aus der Barkapitalerhöhung abzüglich Kapitalerhöhungskosten enthalten.

Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2018 209 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (199 zum 31. März 2017).

1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2018)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100% Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 76% Österreich Linz Wien
Fabasoft Deutschland GmbH 100% Deutschland Frankfurt am Main Berlin, München
Fabasoft Schweiz AG 100% Schweiz Bern

Tochterunternehmen der Fabasoft International Services GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2018)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Fabasoft Corporation 100% USA Boston

Mit dem Beschluss vom 28. Februar 2018 haben die Gesellschafter der Fabasoft International Services GmbH die ehestmögliche Auflösung der Fabasoft Corporation beschlossen und die Organe der Fabasoft Corporation angewiesen, die erforderlichen Schritte zur Auflösung und Liquidation der Fabasoft Corporation vorzubereiten.

Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2018)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Mindbreeze Corporation 100% USA Chicago

Veränderungen in der Konzernstruktur

Mit Verschmelzungsvertrag vom 21. September 2017 wurde die Fabasoft AT Software GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Fabasoft Austria GmbH als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag 31. März 2017 verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 7. Oktober 2017 im Firmenbuch eingetragen.

Die Mindbreeze Corporation wurde am 10. Jänner 2018 als Delaware Corporation in den USA gegründet.

Unternehmensakquisitionen

Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt.

Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Umsatzerlöse 2.467 2.435
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.978 1.875
EBIT1) -2.948 -2.453
EBITDA1) -1.792 -1.249
Jahresüberschuss 2.672 2.691
Eigenkapital 31.130 18.833
Eigenkapitalquote1) 90% 87%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 2.530 1.781
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 8.100 1.060
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 4 4

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)

in TEUR 2017/2018 2016/2017
Umsatzerlöse 31.959 28.292
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern 5.373 3.286
EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) 5.250 3.298
EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) 7.052 4.874
Jahresergebnis 3.937 2.512
Eigenkapital 23.419 12.876
Eigenkapitalquote1) 57% 49%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 7.929 4.476
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 27.528 16.000
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 209 199

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor

Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.

Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alliance. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 56 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 67 Scrum Master und 23 Product Owner beschäftigt.

Interne Kommunikation

Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Dies umfasst auch ganz besonders den effizienten, schonenden und sparsamen Einsatz von Ressourcen. Durch die konsequente Nutzung des installierten Videokonferenzsystems in der Konzernzentrale und in den Standorten sowie Online-Meetings konnten beispielsweise Reisen in erheblichem Ausmaß eingespart werden. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektroautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.

Fabasoft kommuniziert ihr Engagement in diesem Bereich bereits seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichtes, als integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes.

Open-Source-Plattformen und Standards

Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.

Zertifizierungen

Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungsaudits im Juli 2017 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert.

Die umfangreichen Produktzertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von anderen Anbietern in diesem Feld ab. Dazu zählen die Prüfungen gemäß IDW GoB PS 880 Standard (Revisionssicherheit in der Cloud), das EuroCloud Star Audit Certificate sowie das Zertifikat "Certified Cloud Service" des TÜV Rheinland. Bei Letzterem wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess die Fabasoft Cloud umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen oder Prüfungen geachtet.

Auch im Geschäftsjahr 2017/2018 bewies Fabasoft mit dem C5 Testat vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ihr starkes Engagement zugunsten höchster Transparenz und Sicherheit. Nachdem Fabasoft im März 2017 als erster europäischer Anbieter von Cloud-Dienstleistungen das Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz C5), herausgegeben vom BSI, erhalten hatte, konnte das Audit im Februar 2018 erfolgreich wiederholt und das Testat erneut ausgestellt werden. Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Aussteller des Testates. Das C5 Testat ist für alle Fabasoft Cloud Kunden ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnisse sowie Zertifizierungen.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde darüber hinaus die ISAE 3402 Type 2 Prüfung erneut durchgeführt. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.

1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns

Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:

  • Nominale Umsatzveränderung
  • EBIT bzw. Betriebsergebnis
  • EBITDA
  • Eigenkapitalquote
  • Forschungsquote

Nominale Umsatzveränderung

Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) bzw. Betriebsergebnis

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:

Überleitungsrechnung

Ergebnis vor Ertragsteuern

  • Finanzerträge
    • Finanzaufwendungen
  • = EBIT (Betriebsergebnis)

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Überleitungsrechnung

EBIT

  • / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

= EBITDA

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Eigenkapital x 100 Gesamtkapital

Forschungsquote

Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Umsatzerlöse

x 100

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Neue Produkte und Produktversionen

Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.

Leistungsstarke Cloud-Services

Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als Standardlösung für Business-to-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg sicher zusammenzuarbeiten. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, mit dem Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.

Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch Bedenken von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenzund Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für eine Datenspeicherung am Kundenstandort und Fabasoft Secomo für eine durchgehende Ende-zu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten. Besonders im Bereich der Verarbeitung von sensiblen Daten (zum Beispiel elektronische Personalakten), zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben oder in Unternehmen mit strengen Dokumentationspflichten und hohen Compliance-Anforderungen könnten Appliances verstärkt nachgefragt werden.

Die Wahlfreiheit zwischen einem Public Cloud Modell und einem Private Cloud Modell – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen, Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.

Fabasoft Secomo

Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Cloud Enterprise Edition steht Fabasoft Secomo auch "as a Service" zur Verfügung.

Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Insbesondere die zwingende Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte zu einem weiter steigenden Marktinteresse an wirksamen Compliance- und Data-Governance-Lösungen führen. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten heute bereits ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis, um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können. So wurde im Berichtszeitraum die EU-DSGVO Toolbox entwickelt. Die Lösung ist in der Fabasoft Cloud verfügbar und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung von Dokumentationspflichten, wie dem Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten oder dem Verwalten von Vorlagen für Meldungen an Behörden.

Mindbreeze InSpire – Ready to Use Appliance für künstliche Intelligenz in Businessanwendungen

Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einem Index für Abfragen bereitgestellt. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt der Appliance Anbieter und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus empfehlen Analystenhäuser zunehmend Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search in allen Facetten geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.

Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellung wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht, sowie die Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Auch im Umfeld der automatischen Klassifizierung (Kategorisierung) von Dokumenten konnte Mindbreeze im Berichtszeitraum prominente Kunden gewinnen.

Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben wurde die Mindbreeze Corporation (100% Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH) als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL, gegründet sowie eine Barkapitalerhöhung in der Mindbreeze GmbH in der Höhe von EUR 1 Mio. durchgeführt. Damit soll eine solide Basis geschaffen werden, um das Mindbreeze Geschäft insbesondere in Nordamerika weiter zu entwickeln und auszubauen.

Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards

Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.

Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebsund Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.

Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.

Neben der Plattformunabhängigkeit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.

Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances

Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.

Vertriebswege und Partnerschaften

In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.

Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen Partnerkanal umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand, bilden.

Digitalisierung in der Verwaltung

Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.

Intensive Ausschreibungsaktivitäten in Deutschland

Aktuell befinden sich eine Reihe von umfangreichen Digitalisierungsprojekten – wie zum Beispiel die Umsetzung der elektronischen Aktenführung (E-Akte) – in der deutschen Verwaltung auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen in der Ausschreibungsphase oder kurz davor. Im Berichtszeitraum konnte Fabasoft drei sehr bedeutende Ausschreibungen in Deutschland – den "Basisdienst Bund" für den deutschen Bund, die Einführung eines E-Akte-Basisdienstes für das Land Rheinland-Pfalz und den Zuschlag vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems mit Workflow-Engine – für sich gewinnen.

Daher sieht sich Fabasoft als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen sehr gut für die noch folgenden Verfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an diesen Vergabeverfahren beteiligen.

Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor

Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Beispielsweise geht im Freistaat Bayern der Rollout bei den Behörden des Freistaates zügig voran und die dortige Installation gehört mittlerweile zu einer der deutschlandweit größten und erfolgreichsten Umsetzungen der E-Akte.

2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum

Die große Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2017/2018 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.

In der Schweiz ist ausgehend von einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes aus dem Jahr 2015 geplant, große Teile der bestehenden umfangreichen Installation für die elektronische Dossierverwaltung basierend auf Produkten aus dem Fabasoft Konzern durch eine andere Lösung zu ersetzen. Die Geschäftsentwicklung der Fabasoft in der Schweiz hängt daher einerseits stark davon ab, wie und wann die diesbezüglichen Ablöseaktivitäten umgesetzt und finalisiert werden können, andererseits ob bzw. in welchem Umfang alternatives Neugeschäft bis dahin gewonnen werden kann.

Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus eignen sich besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus.

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können darüber hinaus bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.

Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden drohende und bereits umgesetzte drastische Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten, insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation, gesehen.

Risiken im direkten Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Fabasoft setzt für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.

Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.

Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft

Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden nach sich ziehen.

Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken wirksam zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.

Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.

Mitbewerbsdruck

Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in neue Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.

Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier besonders anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.

Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.

Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.

Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Hier sind besonders zu nennen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

Cloud-Angebote

Im Geschäftsjahr 2017/2018 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen sowie die bestehenden Cloud-Angebote erweitert werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-)Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten etc.) das Risiko hoher Streuverluste.

Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten

Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate beinhalten bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.

Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken

von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.

Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, bei Angriffen beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung, negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch gegenüber einem gezielten Einsatz krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder von in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken hinsichtlich Informationssicherheit, Datenschutz und geistigen Eigentums

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf dieses sensible Material erhalten. In Anbetracht der aktuellen globalen Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Als Cyber Resilience versteht man die Widerstandskraft eines Unternehmens gegen Angriffe auf die Informationssicherheit. Dabei beinhaltet der Begriff auch die Cyber Security, geht aber noch weit über diese hinaus.

Es wurden verschiedene organisatorische, (system)technische und physische Barrieren und Maßnahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Der Kriterienkatalog ist seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 gültig. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft haben potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten, stellen ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden dar bzw. könnten eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen. Zu den sicherheitsrelevanten Auftragnehmern der Fabasoft zählen u. a. Rechenzentren, Hardware- und Software-Lieferanten, Internet- und SMS-Provider, Online-Dienstleister, Subauftragnehmer bei der Umsetzung von Kundenprojekten, Wirtschaftsprüfer, Beratungsdienstleister sowie Personalverrechner. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.

Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel "Fake President"-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Zertifizierungen aufgelistet. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden.

Da der Eintritt solcher Risiken, neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann – durch die Novelle des Datenschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung bestehen insbesondere erhöhte Strafdrohungen – wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.

Personalrisiken

Es werden Risiken darin gesehen, insbesondere hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.

Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dadurch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.

Finanzrisiken

Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Das Risiko von Forderungsausfällen wird im Partner- sowie im Privatkundengeschäft aktuell geringfügig höher eingeschätzt als im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern.

Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.

Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.

2.3. Prognosebericht

Digitalisierung

Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte umfassen die Erstellung, nachvollziehbare und sichere Bearbeitung, semantische Recherche, automatische Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflow). Im abgelaufenen Geschäftsjahr war ein deutliches Ansteigen des öffentlichen Interesses – sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei Privatunternehmen – am Thema Digitalisierung zu verzeichnen. Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich dieses Interesse – speziell in Deutschland – in Form einer Reihe von umfangreichen Ausschreibungen auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen. Im privaten Bereich waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie die Erschließung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit besserer Leistung am Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.

Geschäftsentwicklung

Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss.

Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender, die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.

Ausschreibungen im öffentlichen Sektor

Neukundengewinnung erfolgt im öffentlichen Sektor nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Fabasoft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr – häufig unter Beiziehung leistungsfähiger Subauftragnehmer – intensiv in die Teilnahme an solchen Verfahren investiert, zum Beispiel in Form umfangreicher Angebotsausarbeitungen, Bieterpräsentationen und Teststellungen.

Insbesondere in Deutschland konnten dadurch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 mehrere wichtige Großprojekte gewonnen werden, die sich nunmehr in den Umsetzungsphasen befinden. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen) üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig von Projekt, Projektphase und vom Kunden abgerufener Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.

Im Berichtszeitraum wurden von öffentlichen Auftraggebern weitere umfangreiche Vergabeverfahren initiiert oder angekündigt. Hat auch die Dichte an neuen Verfahren gegen Ende der Berichtsperiode etwas abgenommen, ist dennoch zu erwarten, dass auch in den nächsten Quartalen erhebliche Aufwände im Umfeld der Angebotsleistungen für Großprojekte zu tätigen sein werden. Ebenso ist von einem besonders scharfen Wettbewerb um diese Projekte auszugehen.

Ob bzw. in welchem Umfang aus diesen laufenden oder bevorstehenden Ausschreibungen weiteres Geschäft gewonnen werden kann, kann aktuell nicht prognostiziert werden.

Business Development

Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiter entwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.

Bei den privaten Auftraggebern bildet, analog zu den öffentlichen Auftraggebern, speziell im Projektgeschäft die konsequente Arbeit mit dem Kundenbestand eine wichtige Säule der Umsatzentwicklung. Da diese Kunden teilweise auch international tätig sind, besteht bisweilen auch die Möglichkeit beziehungsweise der Kundenwunsch Einführungsund Erweiterungsprojekte auch international mit zu begleiten.

Alle dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2 dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.

Transformation des Geschäftes

Das Softwareproduktgeschäft im Fabasoft Konzern unterliegt – analog zu einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.

Vertrieblich ist Fabasoft bestrebt, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebes in den deutschsprachigen Ländern um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.

Hybride Nutzungsmodelle

Aus bisherigen Erfahrungen, aus der Beobachtung internationaler Trends und den Rückmeldungen aus zahlreichen Analystengesprächen kann insgesamt festgestellt werden, dass Interessenten zunehmend flexibel in der Frage sind, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Die Umsatzplanung wird dadurch aber unsicherer, da abhängig vom gewählten Modell, ein und dasselbe Projekt eine deutlich unterschiedliche Umsatzstruktur auf der Zeitachse aufweist. Eine wesentliche Marktchance für die Fabasoft Private Cloud wird darüber hinaus im fachlich spezialisierten Lösungsangebot gesehen.

Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Softwarelizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardwarekomponenten abgeschrieben.

Mindbreeze InSpire

Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum hervorragend. Sowohl im Direktgeschäft mit namhaften internationalen Großkunden als auch bei der Akquisition von und Zusammenarbeit mit internationalen Vertriebspartnern konnten wesentliche Erfolge und starkes Wachstum erzielt werden. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird die schnelle und kostengünstige Einführung – auch bei großen Installationen – gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von Industrieanalysten wie Forrester bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben.

Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und der strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Konzern hat die Fabasoft AG mit 15. Februar 2018 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 65% der Unternehmensanteile auf 76% erhöht. Um die Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes weiter voranzutreiben wurde im Anschluss an diese Maßnahme eine Barkapitalerhöhung bei der Mindbreeze GmbH um EUR 1 Mio. von zuvor TEUR 70 auf TEUR 1.070 beschlossen. Bei dieser Kapitalerhöhung beteiligten sich die Gesellschafter der Mindbreeze GmbH im Verhältnis ihrer Beteiligung (Fabasoft AG 76%, Mindbreeze Management 24%). Die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel sollen für die weitere Internationalisierung des Mindbreeze Geschäftes eingesetzt werden. Einen wichtigen Schritt dafür bildet die am 10. Januar 2018 erfolgte Gründung der Mindbreeze Corporation als Delaware Corporation mit Sitz in Chicago, IL. Die Mindbreeze Corporation ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH in Linz. Die weitere Entwicklung dieses Geschäftsfeldes wird aber davon abhängen, ob und in welchem Umfang und in welcher Frequenz weitere Erfolge sowohl direkt als auch indirekt über Partner gelingen und die bestehenden Installationen sukzessive erweitert werden können. Dafür ist auch ein weiteres deutliches Wachstum der Mindbreeze Organisation in allen Bereichen (Vertrieb und Marketing, Entwicklung, Umsetzungsdienstleistungen und Support) zur internationalen Skalierung dieses Geschäftes erforderlich. Mit einem wachsenden Team sollen Vertriebspartner und Schlüsselprojekte in Nordamerika vor Ort gewonnen und unterstützt werden.

Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen

Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2018/2019 in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – besonders in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.

Hinsichtlich der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2018/2019 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden sind. Vertrieb, Consulting und Marketing sollen im bevorstehenden Geschäftsjahr 2018/2019 sowohl personell ausgebaut als auch durch Beiziehung externer Dienstleistung hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer weiterhin verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und einer zielgruppenorientierten Präsentation der Produktangebote.

Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft zunehmend in den Online-Bereich verlagern, sehen wir den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies im Besonderen, da es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten und damit letztlich um Vertrauen geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattungen und die ergonomischen und produktiven Arbeitsumgebungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. In diesem Zusammenhang stehen die Erweiterungen und Neugestaltungen der Standorte Frankfurt am Main und München sowie umfangreiche Erweiterungen und Modernisierungen in der Zentrale in Linz an. Insbesondere aus diesen Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden baulichen Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2018/2019 von einem deutlichen Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.

Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher.

Fazit

Ausgehend von den ermutigenden Erfolgen und Entwicklungen in den letzten Geschäftsjahresquartalen einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits geht das Management von einem sehr herausfordernden aber auch überaus chancenreichen Geschäftsjahr 2018/2019 aus. Die stabilisierende Wirkung des Cloudund Appliance-Geschäftes im Sinne von wiederkehrenden, regelmäßigen Umsätzen wird weiter teilweise konterkariert werden von den natürlichen Schwankungen im Lizenz- und Dienstleistungsgeschäft mit Großkunden, speziell im Zusammenhang mit der Bearbeitung und dem Verlauf von umfangreichen Ausschreibungen. Insgesamt ist daher wiederum mit deutlichen umsatz- und ertragsseitigen Schwankungen in den folgenden Geschäftsjahresquartalen zu rechnen.

Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und für die Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum", mit dem Ziel Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, aus Analystengesprächen und eine kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.

Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Fabasoft Folio

Im Geschäftsjahr 2017/2018 lag der Entwicklungsfokus für Fabasoft Folio auf der Konzeption und Entwicklung eines neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Re-Design aller Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche bietet eine sehr hohe Benutzerfreundlichkeit auf Endgeräten mit unterschiedlichsten Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.). Sie ist im Sinne der Barrierefreiheit vollständig auf die Bedienung mit assistierenden Techniken wie Screenreadern oder Vergrößerungssoftware optimiert. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in diesem Bereich wird auch im nächsten Geschäftsjahr weiter fortgeführt.

Die Integration in Drittprodukte wie der Microsoft Office Produkt Familie wurde weiter vorangetrieben.

Fabasoft eGov-Suite

Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit der Erstellung mehrerer Update Rollups für die Fabasoft eGov-Suite. Im Fokus stand dabei insbesondere die Integration in die persönlichen Produktivwerkzeuge der Anwenderinnen und Anwender. So können beispielsweise Funktionen der elektronischen Verwaltungsarbeit damit in verbesserter Weise direkt aus der gewohnten Microsoft Office Umgebung aufgerufen werden. Die dazu vorhandenen Erweiterungen für Microsoft Office Anwendungen (z.B. Microsoft Word, Microsoft Outlook) ermöglichen beispielsweise E-Akte-Funktionen wie Zeichnungen oder Verfügungen ohne Kontextwechsel auszuführen.

Des Weiteren wurden bestehende Anwendungsfälle optimiert, um häufig durchgeführte Abläufe komfortabler und einfacher zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Annotationsfunktionen sowie alternative Formen der Sichtung von Dokumenten direkt im Webbrowser.

Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.

Fabasoft app.telemetry

Das app.telemetry-Entwicklungsteam konzentrierte sich auf Entwicklungstätigkeiten für die automatisierte Identifikation gemeinsamer Ursachen von Performance-Auffälligkeiten und die Implementierung einer neuen Research Ansicht für das einfache Suchen und Navigieren in aufgezeichneten Zugriffen. Darüber hinaus wurden Verbesserungen im Bereich Skalierung, Performance und Hochverfügbarkeit der Fabasoft app.telemetry Komponenten adressiert.

Im Berichtszeitraum erfolgte auch die Erweiterung und Optimierung der Anwendungsmöglichkeiten von Fabasoft app. telemetry basierend auf Kundenrückmeldungen und Erkenntnissen aus den On-Premises-Installationen und dem Fabasoft SaaS-Cloud Betrieb der Fabasoft und Mindbreeze Softwareprodukte.

Wissensmanagement: Künstliche Intelligenz in Businessanwendungen

Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Informationsvisualisierung Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2017/2018. Insbesondere lag der Fokus dabei auf Deep-NLP Komponenten (Natural Language Processing), um Texte noch exakter semantisch zu verstehen und entsprechend für die Anwenderinnen und Anwender aufzubereiten.

Mit dem Medical Cockpit, einer speziellen Suchanwendung von Mindbreeze für das Gesundheitswesen, lassen sich aus den angebundenen Datenquellen Informationen zu Diagnosen, Symptomen und Medikamenten extrahieren und übersichtlich darstellen. Die Ergebnisse können mit Filtern nach fachlichen Schwerpunkten weiter verfeinert werden. Die Zeitleiste im Medical Cockpit zeigt die für die jeweiligen Aufenthalte aktuellen Schwerpunkte auf und ermöglicht damit eine rasche Übersicht zu einer Patientin/einem Patienten. Standardkataloge wie der ICD10 oder ATC für Medikamente, sowie entsprechende Synonymverzeichnisse erlauben die Hervorhebung dieser Fachbegriffe im Fließtext.

Darüber hinaus befasst sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema "Ease of Use" – also der einfachen Handhabung – im Rahmen der Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung. Ein wesentlicher Mehrwert ist, dass die Mindbreeze Produkte ohne umfangreiche zusätzliche Dienstleistungen bereits ein hohes Maß der Kundenwünsche leisten können.

Fabasoft Mindbreeze Enterprise

Durch die Möglichkeit der Verwendung von Suchanwendungen direkt in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio hat das Entwicklungsteam die Voraussetzungen für eine anwenderfreundliche Informationsvisualisierung im Anwendungskontext geschaffen.

Cloud-Services

Fabasoft Cloud

Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2017/2018 lag in der Entwicklung von neuen fachspezifischen Lösungen sowie in der Weiterentwicklung der bestehenden Lösung Fabasoft Personalakte.

Im Bereich der digitalen Personalakte konzentrierte sich das Entwicklungsteam auf die sichere und nachvollziehbare digitale Zustellung von Personalaktendokumenten. Diese werden auch in SAP generiert und über Schnittstellen automatisch zugestellt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Erstellung und Verarbeitung von Seriendokumenten sowie der Massenverarbeitung von eingehenden Dokumenten. Damit können Seriendokumente für eine Vielzahl von Adressaten auf Knopfdruck generiert und eingehende Dokumente automatisiert (z.B. anhand von QR-Codes) verarbeitet werden.

Digital-Asset-Management

Mit Fokus auf Usability erfolgte eine Neukonzeption und Umsetzung von Anwendungsfällen für das Digital-Asset-Management (DAM) als fachspezifische Lösung in der Fabasoft Cloud. Bilder, Videos, Audiodaten sowie Dokumente werden strukturiert und nachvollziehbar verwaltet und mit internen und externen Personen geteilt. Das DAM ermöglicht damit jeder Zielgruppe Bilder, Videos, usw. entsprechend dem Verwendungszweck im richtigen Format und in der richtigen Auflösung zur Verfügung zu stellen.

EU-DSGVO-konformes Kontaktmanagement

Fabasoft bietet mit dem Kontaktmanagement Unternehmen ein Werkzeug, um personenbezogene Daten – z.B. von Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lieferanten oder Partnern – zu erfassen und EU-DSGVO konform zu verwalten. Die Berechtigungen für den Zugriff werden entsprechend dem Rechtesystem in der Fabasoft Cloud, basierend auf dem Teamroom-Konzept, zentral und rollenspezifisch definiert.

EU-DSGVO Toolbox

Die im Geschäftsjahr 2017/2018 entwickelte EU-DSGVO Toolbox ist ein Dokumentationstool, um die von der Datenschutzgrundverordnung geforderten Dokumentationspflichten zu erfüllen. Beispielsweise müssen sämtliche Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten im Unternehmen lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu bietet die EU-DSGVO Toolbox übersichtliche Strukturen und Prozessmuster damit Daten und Dokumente nach den Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt werden können.

Darüber hinaus wurde im Bereich Workflow der Fabasoft Cloud eine neue Reporting-Funktionalität zur Verfügung gestellt in der den verantwortlichen Benutzerinnen und Benutzern in grafischen Dashboards eine Übersicht über die Workflow-Statistiken geboten wird. So können beispielsweise Aktivitäten mit abgelaufenen Deadlines sofort erkannt und notwendige Maßnahmen ergriffen werden.

Die Funktionalitäten der Fabasoft Cloud wurden auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.

Fabasoft Secomo

In Kombination mit der Fabasoft Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Fabasoft Secomo Encryption Appliance die Möglichkeit, Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Als Ergänzung zu diesen Kern-Features wurde eine gesetzeskonforme digitale Signatur für PDF-Dokumente in der Fabasoft Cloud umgesetzt. Die dabei verwendeten Unternehmenszertifikate werden mit Fabasoft Secomo sicher geschützt.

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG

Am 9. Dezember 2015 hat der Vorstand der Fabasoft AG mit Genehmigung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §§65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm gestartet, welches maximal bis zum 6. Januar 2018 befristet war.

Gemäß diesem Aktienrückkaufprogramm sollten Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen ohne Erwerbsnebenkosten von maximal EUR 2 Mio. erworben werden.

Am 17. Oktober 2017 wurde das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht und der Vorstand hat daraufhin beschlossen das Aktienrückkaufprogramm mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 277.257 Stück Aktien. Die Gesamtanzahl der von der Fabasoft AG per 17. Oktober 2017 gehaltenen eigenen Aktien betrug 277.257 Stück. Der Rückkauf erfolgte mittels Auftrag an eine Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft getroffen hat. Der Erwerb erfolgte dabei über die Börse unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben zu einem gewichteten Durchschnittsgegenwert von EUR 7,2135 je Aktie, wobei der niedrigste Preis EUR 4,3130 und der höchste Preis EUR 12,6950 betrug. Der Gesamtwert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 1.999.989,43.

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

Die für die Aktienrückkäufe im Geschäftsjahr 2017/2018 verwendeten Mittel in der Höhe von TEUR 918 (ohne Erwerbsnebenkosten) verringern das ausschüttungsfähige Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017/2018 aus dem Einzelabschluss der Fabasoft AG nach UGB.

Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Der Vorstand hat am 11. Dezember 2017 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 zur Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage in Höhe von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch zu machen.

Unter Ausnutzung der durch §4 Abs. 5 der Satzung der Fabasoft AG eingeräumten Ermächtigung und dem zur Verfügung stehenden genehmigten Kapital wurde das Grundkapital von EUR 10.000.000,00 durch Platzierung von 1.000.000,00 neuen Aktien bei institutionellen Investoren auf EUR 11.000.000,00 erhöht. Der Platzierungspreis lag bei EUR 12,30 je neuer Stückaktie. Der Platzierungspreis lag somit weniger als 5% unter dem gewichteten Durchschnitt der Börse-Schlusskurse der letzten 5 Handelstage der Aktie der Fabasoft AG (XETRA).

Die neuen Aktien wurden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei qualifizierten Anlegern im Wege einer Privatplatzierung platziert. Die Transaktion wurde von der M.M. Warburg & Co (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien begleitet.

Der Fabasoft AG floss durch die Barkapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös von EUR 12,3 Mio. zu. Die Transaktion war mehrfach überzeichnet.

Die zufließenden finanziellen Mittel, die durch diese Kapitalerhöhung lukriert wurden, sollen für die Stärkung der Eigenkapitalbasis, sowie für Wachstum und Entwicklung der Gesellschaft eingesetzt werden.

Die der Kapitalerhöhung direkt zurechenbaren Kosten in Höhe von TEUR 405 sind im Konzernabschluss der Fabasoft AG nach den Vorschriften der IFRS ergebnisneutral im Eigenkapital zu erfassen und werden saldiert mit dem Agio in den Kapitalrücklagen ausgewiesen. Demgegenüber verlangen die für den Einzelabschluss der Fabasoft AG relevanten nationalen Rechnungslegungsvorschriften nach UGB eine ergebniswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies führt zu einer Reduktion des ausschüttungsfähigen Ergebnisses der Fabasoft AG im Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von TEUR 405.

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern

Angaben nach §243a Abs. 2 UGB

Gemäß den Änderungen im Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht zu beschreiben.

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.

Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es, die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.

Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.

Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.

Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach §243a Abs. 1 UGB

    1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
    1. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
    1. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 53,80%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
    1. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
    1. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Genehmigtes Kapital:

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2017 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 20. September 2022 um bis zu EUR 5.000.000,00 auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 46, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 3. Juli 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

  • (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
  • (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
  • (ii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
  • (iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.

    1. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
    1. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 24. Mai 2018

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

JAHRESABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2018, der Gewinnund Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und den Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

Sachverhalt Prüferisches Vorgehen Verweis auf weitergehende Informationen

Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

• Sachverhalt

Im Abschluss der Fabasoft AG, Linz, sind Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 13,79 Mio. ausgewiesen. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 9,20 Mio. Auf Basis der jeweiligen Ertragssituation der Gesellschaft wurden unterschiedliche Werthaltigkeitsüberlegungen angestellt. Planungsrechnungen aufgrund von zukünftigen bereits abgeschlossenen oder erwarteten Geschäften wurden erstellt, um die Ertragssituation der Gesellschaften näher zu analysieren und die Werthaltigkeit von Beteiligungsansätzen und Forderungen zu testen. Die Planungsrechnungen sind in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Cashflows durch die gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet.

• Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns von der Angemessenheit der in der Planungsrechnung verwendeten künftigen angenommenen Cashflows unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit der vom Vorstand aufgestellten und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebrachten Planung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung einen besonderen Fokus auf die Bewertung jener Beteiligungen gelegt, wo im Verhältnis zum Buchwert der Beteiligung ein geringeres Eigenkapital ausgewiesen wird und darum ein Abschreibungsbedarf zu untersuchen ist. Insbesondere haben wir uns von den planungsverantwortlichen Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Fabasoft AG, Linz, die Ertragserwartungen der einzelnen Gesellschaften detailliert erläutern lassen.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Beteiligungen sowie den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Anhang Punkt C 1) enthalten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Februar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001/2002 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Friedrich Baumgartner.

Linz, den 24. Mai 2018

PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

gez.:

Mag. Friedrich Baumgartner Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein den tatsächlichen Verhältnissen möglichst getreu entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen möglichst getreu entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Linz, am 24. Mai 2018 Der Vorstand der Fabasoft AG

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017/2018 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Sitzungen sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dabei hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft sowie der Konzernunternehmen schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben. Daneben gab es auch auf informeller Basis regelmäßige Gespräche zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.

Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in den einzelnen Quartalen inkl. Budgetvergleiche, Vertriebsaktivitäten, die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung, das Aktienrückkaufprogramm und die Kapitalerhöhung der Fabasoft AG sowie das Budget zum Geschäftsjahr 2018/2019.

Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum 31. März 2018 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht), geprüft.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2018 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von PwC Oberösterreich, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurde auch der Corporate Governance Bericht zur Kenntnis genommen. Die Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2018 der Fabasoft AG wurden durch den Prüfungsausschuss gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer erörtert, beraten und zur Kenntnis genommen.

Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2018 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Linz, im Juni 2018

o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr e.h. Vorsitzender des Aufsichtsrates