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Fabasoft AG — Annual Report 2017
Jun 7, 2017
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Annual Report
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Jahresfinanzbericht 2016/2017
INHALTSVERZEICHNIS
| I. | Konzernabschluss Fabasoft AG | |
|---|---|---|
| Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung | 4 | |
| Konzerngeldflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung | 6 | |
| Anhang zum Konzernabschluss | 8 | |
| Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 40 | ||
| Bestätigungsvermerk 64 | ||
| Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 70 | ||
| II. Jahresabschluss Fabasoft AG | ||
| Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung 72 | ||
| Anhang zum Jahresabschluss 75 | ||
| Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 88 | ||
| Bestätigungsvermerk 112 | ||
| Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 116 | ||
| III. Bericht des Aufsichtsrates 117 |
KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2017
| Aktiva in TEUR | AZ | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 6.1.1. | 3.427 | 3.254 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.1.2. | 69 | 27 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 6.1.3. | 169 | 177 |
| Aktive latente Steuern | 6.1.4. | 461 | 325 |
| 4.126 | 3.783 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Liefer- und sonstige Forderungen | 6.2.1. | 6.111 | 8.232 |
| Ertragsteuerforderungen | 6.2.1. | 67 | 1 |
| Liquide Mittel | 6.2.2. | 16.000 | 15.603 |
| 22.178 | 23.836 | ||
| Summe Aktiva | 26.304 | 27.619 | |
| Passiva in TEUR | AZ | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
| Eigenkapital | |||
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital |
|||
| Grundkapital | 6.3. | 10.000 | 10.000 |
| Kapitalrücklagen | 6.3.1. | 4.295 | 4.394 |
| Eigene Aktien | 6.3.2. | -1.088 | -245 |
| Sonstige Rücklagen | -630 | -558 | |
| Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | 6.3.1. | 329 | 519 |
| Kumuliertes Ergebnis | -253 | -1.127 | |
| 12.653 | 12.983 | ||
| Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner | 223 | -24 | |
| 12.876 | 12.959 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen für Abfertigungen | 6.4.1. | 2.674 | 2.432 |
| Passive latente Steuern | 6.1.4. | 324 | 349 |
| 2.998 | 2.781 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 6.5.1. | 3.714 | 3.965 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 794 | 343 | |
| Erlösabgrenzungen | 6.5.2. | 5.922 | 7.571 |
| 10.430 | 11.879 | ||
| Summe Passiva | 26.304 | 27.619 |
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017
| in TEUR | AZ | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7.1. | 28.292 | 28.429 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7.2. | 75 | 173 |
| Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen | -1.337 | -1.857 | |
| Personalaufwand | 7.3. | -15.414 | -15.513 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 7.4. | -1.576 | -1.652 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.5. | -6.742 | -7.290 |
| Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 3.298 | 2.290 | |
| Finanzerträge | 7.6. | 11 | 30 |
| Finanzaufwendungen | 7.6. | -23 | -20 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern | 3.286 | 2.300 | |
| Ertragsteuern | 7.7. | -998 | -625 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Ertragsteuern | 2.288 | 1.675 | |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Ertragsteuern | 5. | 224 | -1 |
| Jahresergebnis | 2.512 | 1.674 | |
| Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis): | |||
| Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | 6.3.1. | -190 | -34 |
| Neubewertungseffekte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten abzüglich latente Steuern |
-6 | 0 | |
| Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis): | |||
| Neubewertungseffekte Abfertigungen abzüglich latente Steuern | -66 | -13 | |
| Sonstiges Ergebnis | -262 | -47 | |
| Gesamtergebnis | 2.250 | 1.627 | |
| Jahresergebnis davon entfallen auf: | |||
| Anteilsinhaber des Mutterunternehmens | 2.265 | 1.625 | |
| Nicht beherrschende Anteilseigner | 247 | 49 | |
| Gesamtergebnis davon entfallen auf: | |||
| Anteilsinhaber des Mutterunternehmens | 2.003 | 1.578 | |
| Nicht beherrschende Anteilseigner | 247 | 49 | |
| Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten, das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) |
|||
| unverwässert | 10.1.1. | 0,21 | 0,16 |
| verwässert | 10.1.2. | 0,20 | 0,16 |
| Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten, das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) |
|||
| unverwässert | 10.1.1. | 0,02 | 0 |
| verwässert | 10.1.2. | 0,02 | 0 |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Anhang unter Punkt 5)
KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017
| in TEUR | AZ | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|---|
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 3.298 | 2.290 | |
| Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten | |||
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 7.4. | 1.576 | 1.652 |
| Aufwendungen für Optionsprogramme | 8 | 33 | |
| Effekte aus Währungsumrechnung | 55 | 30 | |
| Veränderung von langfristigen Rückstellungen | 242 | 176 | |
| Neubewertungseffekte Abfertigungen | 2.12. | -88 | -18 |
| Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen | -2 | -21 | |
| 5.089 | 4.142 | ||
| Veränderungen im Nettoumlaufvermögen | |||
| Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen | 2.121 | 1.949 | |
| (ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung) | |||
| Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten | -251 | -602 | |
| (ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung) | |||
| Veränderung von Erlösabgrenzungen | -1.726 | 585 | |
| 144 | 1.932 | ||
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 5.233 | 6.074 | |
| Vereinnahmte Zinsen | 10 | 30 | |
| Erhaltene Förderungen Forschungsprojekte | 77 | 0 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -844 | -96 | |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 4.476 | 6.008 | |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | |||
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 6.1.1. 6.1.2. |
-1.795 | -2.408 |
| Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten |
6 | 23 | |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -1.789 | -2.385 | |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Kauf von eigenen Aktien | 6.3.2. | -843 | -245 |
| Dividendenausschüttung | -1.499 | -2.250 | |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | -2.342 | -2.495 | |
| Veränderung der liquiden Mittel | 345 | 1.128 | |
| Entwicklung der liquiden Mittel | |||
| Anfangsbestand der liquiden Mittel | 15.603 | 14.554 | |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | 52 | -79 | |
| Zunahme | 345 | 1.128 | |
| Endbestand der liquiden Mittel | 6.2.2. | 16.000 | 15.603 |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Anhang unter Punkt 5)
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | AZ | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Eigene Aktien |
Sonstige Rück lagen |
Ausgleichs posten aus Währungs umrechnung |
Kumu liertes Ergebnis |
Gesamt | Anteil der nicht beherr schenden Anteils eigner |
Eigen kapital gesamt |
| Stand am 31. März 2015 |
5.000 | 9.361 | 0 | -545 | 553 | -502 13.867 | -73 | 13.794 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -13 | -34 | 0 | -47 | 0 | -47 | |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.625 | 1.625 | 49 | 1.674 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -13 | -34 | 1.625 | 1.578 | 49 | 1.627 | |
| Dividende, Ausschüttungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.250 | -2.250 | 0 | -2.250 | |
| Änderung aufgrund von Optionsprogrammen |
0 | 33 | 0 | 0 | 0 | 0 | 33 | 0 | 33 | |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln |
5.000 | -5.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Kauf eigener Aktien |
0 | 0 | -245 | 0 | 0 | 0 | -245 | 0 | -245 | |
| Stand am 31. März 2016 |
6.3. 10.000 | 4.394 | -245 | -558 | 519 | -1.127 12.983 | -24 | 12.959 |
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | AZ | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Eigene Aktien |
Sonstige Rück lagen |
Ausgleichs posten aus Währungs umrechnung |
Kumu liertes Ergebnis |
Gesamt | Anteil der nicht beherr schenden Anteils eigner |
Eigen kapital gesamt |
| Stand am 31. März 2016 |
10.000 | 4.394 | -245 | -558 | 519 | -1.127 12.983 | -24 | 12.959 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -72 | -190 | 0 | -262 | 0 | -262 | |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.265 | 2.265 | 247 | 2.512 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -72 | -190 | 2.265 | 2.003 | 247 | 2.250 | |
| Dividende, Ausschüttungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -1.499 | -1.499 | 0 | -1.499 | |
| Änderung aufgrund von Optionsprogrammen |
0 | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 | 0 | 9 | |
| Auflösung nicht gebun dene Kapitalrücklage |
6.3.1. | 0 | -108 | 0 | 0 | 0 | 108 | 0 | 0 | 0 |
| Kauf eigener Aktien |
0 | 0 | -843 | 0 | 0 | 0 | -843 | 0 | -843 | |
| Stand am 31. März 2017 |
6.3. 10.000 | 4.295 | -1.088 | -630 | 329 | -253 12.653 | 223 | 12.876 |
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2017
1) Grundlegende Informationen
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von Fabasoft sorgen für das einheitliche Erfassen, Ordnen, sichere Aufbewahren und kontextsensitive Finden aller digitalen Geschäftsunterlagen.
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985). Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2017.
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, die mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet werden.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:
| Standard | Inhalt | Anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab |
|
|---|---|---|---|
| IAS 16 IAS 41 |
Bilanzierung produzierender Pflanzen | ||
| IFRS 11 | Änderung des IFRS 11 in Bezug auf den Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit |
||
| IAS 16 IAS 38 |
Änderungen an IAS 16 und 38 zur Zulässigkeit umsatzbasierter Abschreibungen |
||
| IFRS 5 | Änderungen in der Veräußerungsmethode: Klarstellung der Bilanzierung bei Wechsel von der Kategorie "zur Veräußerung gehalten" in die Kategorie "zu Ausschüttungszwecken gehalten" und umgekehrt |
||
| IFRS 7 | Klarstellung zur Einbeziehung von Servicing-Vereinbarungen und zu Angaben zur Saldierung von zusammengefassten Zwischenabschlüssen |
Jährliche Verbesserungen der IFRS |
Januar 2016 |
| IAS 19 | Klarstellung zur Ableitung des Abzinsungssatzes: Ermittlung der Tiefe des Marktes für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene |
Zyklus 2012 – 2014 |
|
| IAS 34 | Klarstellung der Bedeutung von "an anderer Stelle im Zwischenbericht" und Aufnahme einer Verweisvorschrift |
||
| IAS 1 | Änderungen IAS 1: Angabeninitiative | ||
| IAS 27 | Separate Abschlüsse: Equity-Methode im separaten Abschluss | ||
| IFRS 10 IFRS 12 IAS 28 |
Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme |
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.
2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden
Bis zum 31. März 2017 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2016/2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:
| Standard | Inhalt | Übernommen und anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab |
|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | Januar 2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Januar 2018 |
| Standard | Inhalt | Nicht übernommen und anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Januar 2019 |
| IFRS 15 | Klarstellung zu Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Januar 2018 |
| IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | Januar 2018 |
| IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 | Januar 2018 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | Januar 2018 |
| IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | Januar 2018 |
| AIP 2014- 2016 |
Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS | Januar 2018 Januar 2017 |
| IAS 7 | Änderungen IAS 7: Angabeninitiative | Januar 2017 |
| IAS 12 | Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste | Januar 2017 |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | Januar 2016 |
| IAS 28 IFRS 10 |
Anteile an assoziierten Unternehmen/Konzernabschlüsse: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
Auf unbestimmte Zeit verschoben |
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
IFRS 9, "Finanzinstrumente", befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Version des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Weiterhin gibt es jetzt ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste, das das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt. Für finanzielle Verbindlichkeiten hat sich die Kategorisierung und Bewertung grundsätzlich nicht geändert. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. IFRS 9 erleichtert die Vorschriften zur Messung der Hedge-Effektivität, indem der quantitative Effektivitätstest grundsätzlich entfällt. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Zudem muss das Sicherungsverhältnis dem entsprechen, was die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist nach wie vor erforderlich, unterscheidet sich aber von der derzeit nach IAS 39 erstellten Dokumentation. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 auf den Konzern werden derzeit evaluiert.
IFRS 15, "Erlöse aus Verträgen mit Kunden", wurde im Mai 2014 vom IASB veröffentlicht. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen wie IAS 18 "Umsatzerlöse", IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme".
Bei Fabasoft betreffen die Neuregelungen die folgenden Sachverhalte:
- Im Neukundengeschäft, im Wesentlichen im Bereich der öffentlichen Auftraggeber bzw. bei Ausschreibungen, sind neben den Softwarelizenzen oftmals umfangreiche Consultingleistungen notwendig. Die Auswirkungen des IFRS 15 bei komplexen Softwareprojekten werden derzeit analysiert.
- Künftige Aktivierung und Verteilung der Aufwendungen für Kundengewinnungskosten über die geschätzte Kundenbindungsdauer.
Fabasoft wird vom Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung Gebrauch machen, d.h. die zum 1. April 2018 noch nicht vollständig erfüllten Verträge werden so bilanziert, als wären sie von Beginn an entsprechend IFRS 15 angesetzt worden. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst, sondern es werden stattdessen die Veränderungen der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode erläutert, die aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 resultieren.
Die Auswirkungen werden im Rahmen eines konzernübergreifenden Projekts zur Implementierung des neuen Standards untersucht. Eine verlässliche Schätzung von quantitativen Effekten ist jedoch frühestens mit Abschluss dieses Projekts – voraussichtlich Herbst 2017 – möglich.
IFRS 16, "Leasingverhältnisse", regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17. Der Standard wird sich in erster Linie auf die Bilanzierung der Operating-Leasingverhältnisse des Konzerns auswirken. Die Verpflichtungen aus Miet- bzw. Operating-Leasingverträgen sind unter Punkt 10.4 dargestellt. Der Konzern hat jedoch noch nicht ermittelt, inwieweit diese Verpflichtungen zur Aktivierung eines Vermögenswerts und zum Ansatz von Verbindlichkeiten führen wird und wie sich dies auf den Konzerngewinn und die Klassifizierung der Cashflows auswirkt.
2.2. Konsolidierung
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2017 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.
2.2.1. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag 31. März 2017 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Unternehmen | Sitz | Art der Geschäftstätigkeit |
Unmittelbarer Anteil der Fabasoft AG in% |
Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in% |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | Linz/Österreich | Konzerndienstleistungen | 100 | - |
| Fabasoft R&D GmbH | Linz/Österreich | Forschung & Entwicklung | 100 | - |
| Fabasoft Austria GmbH | Linz/Österreich | Operatives Geschäft Österreich |
100 | - |
| Mindbreeze GmbH | Linz/Österreich | Enterprise Search Produkte |
65 | 35 |
| Fabasoft Deutschland GmbH | Frankfurt am Main/ Deutschland |
Operatives Geschäft Deutschland |
100 | - |
| Fabasoft Schweiz AG | Bern/Schweiz | Operatives Geschäft Schweiz |
100 | - |
| Unternehmen | Sitz | Art der Geschäftstätigkeit |
Mittelbarer Anteil der Fabasoft AG in% |
Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in% |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Corporation | Boston/USA | Operatives Geschäft USA | 100 | - |
| Fabasoft AT Software GmbH | Linz/Österreich | Partnervertrieb | 100 | - |
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab.
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis
Mit Verschmelzungsvertrag vom 2. November 2016 wurde die Fabasoft Cloud GmbH rückwirkend zum 31. März 2016 mit der Fabasoft R&D GmbH verschmolzen.
Die Fabasoft Limited wurde mit Wirkung zum 24. März 2017 aufgelöst (Dissolution of Company).
2.2.3. Konsolidierungsmethoden
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
2.2.4. Währungsumrechnung
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Posten der Bilanz die Kurse zum Bilanzstichtag, bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:
| Stichtagskurs 31. März | Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| Schweizer Franken | ||
| 2017 | 1,0660 CHF | 1,08352 CHF |
| 2016 | 1,0929 CHF | 1,07315 CHF |
| Britische Pfund | ||
| 2017 | 0,8554 GBP | 0,83795 GBP |
| 2016 | 0,7895 GBP | 0,73418 GBP |
| US-Dollar | ||
| 2017 | 1,0659 USD | 1,09673 USD |
| 2016 | 1,1362 USD | 1,10005 USD |
2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Immaterielle Vermögenswerte | 2 bis 5 Jahre |
|---|---|
| Bauliche Investitionen in fremde Gebäude | 5 bis 10 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 15 Jahre |
Der Fabasoft Konzern hält keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen, deren Herstellung bzw. Anschaffung einen längeren Zeitraum umfasst (qualifizierter Vermögenswert), werden aktiviert. Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/ Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist.
2.5. Forschung und Entwicklung
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst.
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:
- a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
- b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
- c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
- d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
- e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
- f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.
2.6. Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert.
Auf Basis der zugrundeliegenden Vertragsbedingungen sind die bestehenden Leasingverhältnisse als Operating-Leasing zu qualifizieren. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
2.7. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Gemäß IAS 39 erfolgte eine Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte, wobei Investmentzertifikate gänzlich als "zur Veräußerung verfügbar (available-for-sale)" eingestuft werden.
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital erfasst. Wertminderungen im Sinne des IAS 39.59 werden ergebniswirksam gebucht.
Alle Käufe oder Verkäufe werden zum Erfüllungstag erfasst; die Kosten der Anschaffung inkludieren Transaktionskosten.
Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen.
Bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind (ein "Schadensfall"), ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und dieser Schadensfall (oder die Schadensfälle) eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat.
Im Fall von Schuldinstrumenten wird, wenn ein derartiger Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, der im Eigenkapital erfasste kumulierte Verlust – gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich bereits ergebniswirksam erfasster Wertminderungsverluste – aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn sich in einer Folgeperiode der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, welches als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert klassifiziert wurde, erhöht und diese Erhöhung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.
2.8. Vorräte
Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten fertiger Erzeugnisse umfassen direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten sowie Fremdkapitalkosten, sofern es sich um qualifizierte Vermögenswerte handelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der notwendigen variablen Veräußerungskosten.
Zum 31. März 2017 weist der Fabasoft Konzern keine Vorräte aus.
2.9. Liefer- und sonstige Forderungen
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2017 gültigen Stichtagskursen bewertet.
Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Hierbei werden die unter Punkt 2.7 angeführten Kriterien für die Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten zugrunde gelegt.
In der Kategorie "Ausleihungen und Forderungen" wird die Höhe des Wertminderungsverlusts aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht erlittener Kreditausfälle) ermittelt. Der Buchwert des Vermögenswerts wird um den Verlustbetrag vermindert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst.
Wenn sich der Betrag der Wertminderung in einer Folgeperiode reduziert und diese Reduzierung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.
2.10. Dienstleistungsaufträge
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, bilanziert. Der Konzern verwendet die Teilgewinnrealisierungsmethode (percentage of completion method), um den angemessenen Betrag einer Periode bestimmen zu können. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.
Der Konzern weist alle laufenden Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne (bzw. abzüglich der erfassten Verluste) die Summe der Teilabrechnungen übersteigt, als Vermögenswert aus. Teilabrechnungen, die von Kunden noch nicht bezahlt wurden, werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Der Konzern weist alle laufenden Dienstleistungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die Summe der Teilabrechnungen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne (bzw. abzüglich der erfassten Verluste) übersteigt, als Verbindlichkeit aus.
2.11. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2017 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.12. Leistungen an Arbeitnehmer
a) Rückstellungen für Abfertigungen
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.
Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
b) Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsrückstellung für die Vorstände wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet.
Die Pensionszusage für die Vorstände wird durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.
Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) saldiert.
2.13. Aktienbasierte Vergütungen durch Ausgleich mit Eigenkapitalinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert der von den Optionsbegünstigten erbrachten Leistungen als Gegenleistung für die Gewährung der Optionen auf Aktien der Fabasoft AG wird als Aufwand erfasst. Der gesamte Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen zum Zeitpunkt der Einräumung.
An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswirkungen gegebenenfalls zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung und durch eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital über den verbleibenden Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit berücksichtigt.
Die bei der Ausübung der Optionen vereinnahmten Erlöse werden nach Abzug direkt zurechenbarer Transaktionskosten den Kapitalrücklagen gutgeschrieben.
2.14. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2017 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.15. Umsatzerlöse
Die Erlöse aus der Lizenzvergabe gelten entsprechend IAS 18 dann als realisiert, wenn (i) ihre Vereinnahmung wahrscheinlich ist, (ii) die Lizenzgebühren vertraglich fest vereinbart und näher bestimmt wurden und (iii) der Lizenzgeber die Lizenzgebühr der Leistung des Vertrages direkt zuordnen kann.
Lizenzumsätze gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird. Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Supportdienstleistungen über die Laufzeit der Leistungserbringung vereinnahmt. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätigkeit werden bei der Leistungserbringung realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen werden nach Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10).
2.16. Bilanzierung von Zuwendungen
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt.
2.17. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.
Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2017 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH, (4) Mindbreeze GmbH und (5) Fabasoft Corporation.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
2.18. Ermessensspielräume und Schätzungen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:
Dienstleistungsaufträge
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, mittels Teilgewinnrealisierungsmethode bilanziert.
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungsgrades zum Stichtag.
Umsätze aus der Erbringung von Fixpreisprojekten werden nach der POC-Methode bilanziert. Hierbei ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von TEUR 339 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 399.
Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 0,7% (anstatt 1,7%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2016/2017 um TEUR 189 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.863 (anstatt TEUR 2.674) betragen. Bei einem Zinssatz von 2,7% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2016/2017 um TEUR 160 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.514 (anstatt TEUR 2.674) betragen.
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,5% (anstatt 3,0%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2016/2017 um TEUR 88 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.762 (anstatt TEUR 2.674) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,5% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2016/2017 um TEUR 81 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.593 (anstatt TEUR 2.674) betragen.
2.19. Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.
Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.
2.20. Nicht fortgeführte Aktivitäten
Nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations) werden ausgewiesen, sobald ein Geschäftsbereich, der operativ und für die Zwecke der Rechnungslegung vom übrigen Unternehmen klar abgegrenzt werden kann, entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits abgegangen ist. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftsbereich einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren.
Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung getrennt von den Aufwendungen und Erträgen aus fortgeführten Aktivitäten berichtet. Die Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis dargestellt. Im Anhang werden die Mittelzuflüsse/-abflüsse aus nicht fortgeführten Aktivitäten dargestellt.
Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss (ausgenommen Punkt 5) beziehen sich auf fortgeführte Aktivitäten.
3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Wie in Punkt 2.2.1 dargestellt, bestehen bei der Mindbreeze GmbH wesentliche nicht beherrschende Anteile. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
| Zusammengefasste Bilanz in TEUR | Mindbreeze GmbH | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.03.2017 | 31.03.2016 | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.376 | 1.517 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -1.893 | -1.521 | ||
| Kurzfristiges Nettovermögen | 483 | -4 | ||
| Langfristige Vermögenswerte | 461 | 234 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | -9 | 0 | ||
| Langfristiges Nettovermögen | 452 | 234 | ||
| Gesamtes Nettovermögen | 935 | 230 | ||
| Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist |
223 | -24 |
| Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR | Mindbreeze GmbH | |||
|---|---|---|---|---|
| 2016/2017 | 2015/2016 | |||
| Umsatzerlöse | 3.073 | 1.925 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 947 | 220 | ||
| Ertragsteuern | -242 | -80 | ||
| Jahresergebnis | 705 | 140 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | ||
| Gesamtergebnis | 705 | 140 | ||
| Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis | 247 | 49 |
| Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR | Mindbreeze GmbH | |
|---|---|---|
| 2016/2017 | 2015/2016 | |
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 1.190 | 388 |
| Gezahlte Zinsen | 0 | 0 |
| Zahlungen aus Steuerumlage | -80 | -29 |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 1.110 | 359 |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -336 | -257 |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 700 |
| Nettoerhöhung der liquiden Mittel | 774 | 802 |
4) Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IAS 32 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen:
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert.
Bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung der Finanzinstrumente nach IAS 32/39, der Klassifizierung nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IAS 32/39.
| Bilanzposition in TEUR | Kategorie nach IAS 39 |
Buchwert | Fair Value – Level I (ergebnisneutral) |
Fortgeführte Anschaffungskosten |
|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | Kredite und Forderungen | 16.000 | 0 | 16.000 |
| Liefer- und sonstige Forderungen * |
Kredite und Forderungen | 5.518 | 0 | 5.518 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
169 | 169 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten * |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
886 | 0 | 886 |
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2017 wie folgt:
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2016 wie folgt:
| Bilanzposition in TEUR | Kategorie nach IAS 39 |
Buchwert | Fair Value – Level I (ergebnisneutral) |
Fortgeführte Anschaffungskosten |
|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | Kredite und Forderungen | 15.603 | 0 | 15.603 |
| Liefer- und sonstige Forderungen * |
Kredite und Forderungen | 7.533 | 0 | 7.533 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
177 | 177 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten * |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
994 | 0 | 994 |
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 53 (Vorjahr TEUR 53). Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 3) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie angegeben:
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) | 9 | 27 |
| Zinsen aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 2 | 3 |
| Fremdwährungsaufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) | -23 | -20 |
| Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen | 0 | -3 |
| Gesamt | -12 | 7 |
4.1. Originäre Finanzinstrumente
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel (im Wesentlichen Bankguthaben), Forderungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
4.2. Kreditrisiko
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitätsund Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite dargestellten originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.
Im Zusammenhang mit der unsicheren Wirtschaftsentwicklung, speziell im Finanzsektor, sind Risiken betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen derzeit jedoch nicht ausschließbar.
4.3. Liquiditätsrisiko
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig.
4.4. Zinsänderungsrisiko
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Da diese Wertpapiere über Fonds gehalten werden und jederzeit liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.
4.5. Währungsänderungsrisiko
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanzund Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.
Guthaben bei Kreditinstituten
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Euro | 14.334 | 13.514 |
| Britische Pfund | 0 | 44 |
| US-Dollar | 272 | 234 |
| Schweizer Franken | 1.390 | 1.803 |
| 15.996 | 15.595 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung EUR zu den Fremdwährungen.
| in TEUR | Kursentwicklung 2016/2017 |
Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern 2016/2017 |
Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern 2015/2016 |
|---|---|---|---|
| Britische Pfund | +10% (0,94094) | 0 | -4 |
| -10% (0,76986) | 0 | 5 | |
| US-Dollar | +10% (1,17249) | -25 | -21 |
| -10% (0,95931) | 30 | 26 | |
| Schweizer Franken | +10% (1,17260) | -126 | -164 |
| -10% (0,95940) | 154 | 200 |
Lieferforderungen in Fremdwährungen
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Euro | 3.380 | 4.813 |
| US-Dollar* | 59 | 5 |
| Schweizer Franken* | 627 | 1.302 |
| 4.066 | 6.120 |
*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen im jeweiligen ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.
5) Nicht fortgeführte Aktivitäten
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde entschieden, die Aktivitäten der Fabasoft Gruppe in Großbritannien einzustellen und die Fabasoft Limited aufzulösen. Die Auflösung der Gesellschaft erfolgte zum 24. März 2017 (Dissolution of Company) und erfüllt die Kriterien für eine Klassifizierung als "aufgegebenen Geschäftsbereich" im Sinne von IFRS 5.
Die Fabasoft Limited hielt aus Konzernsicht keine Vermögenswerte. Ein entsprechender gesonderter Ausweis der Vermögenswerte in der Konzernbilanz erfolgt daher nicht.
Das in der Konzerngesamtergebnisrechnung dargestellte Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten betrifft im Wesentlichen die mit der Auflösung der Fabasoft Limited in Zusammenhang stehende Reklassifizierung der Währungsumrechnungseffekte aus dem Ausgleichsposten für Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 216 (Vorjahr TEUR 0).
Gemäß den Anforderungen des IFRS 5 wurden die Vorjahreszahlen in der Konzerngesamtergebnisrechnung angepasst.
Die in der Konzerngeldflussrechnung enthaltenen Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten betragen aus betrieblicher Tätigkeit TEUR -17 (Vorjahr TEUR -14). Die Nettozahlungsmittel aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten betragen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0).
6) Erläuterungen zur Konzernbilanz
6.1. Langfristige Vermögenswerte
6.1.1. Sachanlagen
| in TEUR | Bauliche Investitionen |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Zum 31. März 2015 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 2.605 | 9.684 | 12.289 |
| Kumulierte Abschreibungen | -1.815 | -7.992 | -9.807 |
| Buchwert netto | 790 | 1.692 | 2.482 |
| Geschäftsjahr 2015/2016 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto | 790 | 1.692 | 2.482 |
| Zugänge | 892 | 1.507 | 2.399 |
| Abgänge | 0 | -2 | -2 |
| Abschreibungen | -436 | -1.189 | -1.625 |
| Endbuchwert netto | 1.246 | 2.008 | 3.254 |
| Zum 31. März 2016 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 3.493 | 8.949 | 12.442 |
| Kumulierte Abschreibungen | -2.247 | -6.941 | -9.188 |
| Buchwert netto | 1.246 | 2.008 | 3.254 |
| Geschäftsjahr 2016/2017 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto | 1.246 | 2.008 | 3.254 |
| Zugänge | 72 | 1.658 | 1.730 |
| Abgänge | -1 | -3 | -4 |
| Abschreibungen | -436 | -1.117 | -1.553 |
| Endbuchwert netto | 881 | 2.546 | 3.427 |
| Zum 31. März 2017 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 3.415 | 9.931 | 13.346 |
| Kumulierte Abschreibungen | -2.534 | -7.385 | -9.919 |
| Buchwert netto | 881 | 2.546 | 3.427 |
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.
6.1.2. Immaterielle Vermögenswerte
| in TEUR | Softwarelizenzen und andere Rechte |
|---|---|
| Zum 31. März 2015 | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 592 |
| Kumulierte Abschreibungen | -547 |
| Buchwert netto | 45 |
| Geschäftsjahr 2015/2016 | |
| Eröffnungsbuchwert netto | 45 |
| Zugänge | 9 |
| Abgänge | 0 |
| Abschreibungen | -27 |
| Endbuchwert netto | 27 |
| Zum 31. März 2016 | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 411 |
| Kumulierte Abschreibungen | -384 |
| Buchwert netto | 27 |
| Geschäftsjahr 2016/2017 | |
| Eröffnungsbuchwert netto | 27 |
| Zugänge | 65 |
| Abgänge | 0 |
| Abschreibungen | -23 |
| Endbuchwert netto | 69 |
| Zum 31. März 2017 | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 399 |
| Kumulierte Abschreibungen | -330 |
| Buchwert netto | 69 |
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).
6.1.3. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Beginn des Geschäftsjahres | 177 | 177 |
| Zeitwertänderung | -8 | 0 |
| Ende des Geschäftsjahres | 169 | 177 |
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht. Wertpapiere in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr TEUR 82) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen der Pensionsvorsorge verpfändet.
6.1.4. Latente Steuern
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
| in TEUR | 01.04.2016 | Konzerngesamt ergebnisrechnung Veränderung |
31.03.2017 |
|---|---|---|---|
| Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen | 408 | 90* | 498 |
| Anlagevermögen | -73 | -6** | -79 |
| Dienstleistungsaufträge | -18 | -45 | -63 |
| Siebentelverteilung gemäß § 12 KStG |
8 | 35 | 43 |
| Verlustvorträge | 0 | 62 | 62 |
| Aktive latente Steuern | 325 | 136 | 461 |
| Dienstleistungsaufträge | -349 | 23 | -326 |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | 2 | 2 |
| Passive latente Steuern | -349 | 25 | -324 |
| Latente Steuern gesamt | -24 | 161 | 137 |
*Davon wurden TEUR 22 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.
**Davon wurden TEUR 2 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten von zur Veräußerung verfügbaren finanzellen Vermögenswerten saldiert.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2017 wie folgt:
| in TEUR | Bestehender Verlustvortrag |
Steuersatz | Angesetzte latente Steuern |
Nicht angesetzte latente Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Schweiz AG | 283 | 22% | 62 | 0 |
| 62 | 0 |
Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus der Siebentelverteilung gemäß §12 KStG in Höhe von TEUR 172 haben zum Ansatz von TEUR 43 aktiven latenten Steuern geführt.
Die nicht angesetzten Verlustvorträge zum 31. März 2017 betragen in Summe TEUR 0 (Vorjahr TEUR 3.194).
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2016 wie folgt:
| in TEUR | Bestehender Verlustvortrag |
Steuersatz | Angesetzte latente Steuern |
Nicht angesetzte latente Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Limited | 3.194 | 20% | 0 | 639 |
| 0 | 639 |
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steuerforderungen aus.
Realisierung der latenten Steuerforderungen:
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden |
515 | 341 |
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden |
-54 | -16 |
| 461 | 325 |
Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden |
1 | 0 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden |
-325 | -349 |
| -324 | -349 |
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuern angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.
6.2. Kurzfristige Vermögenswerte
6.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen, Ertragsteuerforderungen
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Lieferforderungen | 4.066 | 6.120 |
| Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen | 1.416 | 1.351 |
| Sonstige Forderungen | 298 | 252 |
| davon Vorsteuerrückerstattung | 10 | 7 |
| davon Forderungen Finanzamt | 232 | 172 |
| davon Kautionen | 1 | 1 |
| davon soziale Sicherheit | 20 | 11 |
| davon übrige Forderungen | 35 | 61 |
| Abgegrenzte Kosten | 398 | 510 |
| Gesamt | 6.178 | 8.233 |
Die Forderungen gegenüber dem Finanzamt enthalten Forschungs- und Weiterbildungsprämien in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 171) und aktivierte Ertragsteuern in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr TEUR 1).
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 3.428 | 5.429 |
| Überfällig und wertgemindert | 53 | 53 |
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | 585 | 638 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 295 | 403 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 166 | 151 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 118 | 12 |
| Über 180 Tage | 6 | 72 |
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 53).
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen | 1.495 | 1.374 |
| davon bereits fakturiert und in den Lieferforderungen ausgewiesen | 79 | 23 |
| Bezahlte Teilabrechnungen iSd IAS 11, welche von den Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen abgesetzt wurden |
674 | 724 |
| Überhang der bezahlten Teilabrechnungen iSd IAS 11 enthalten in den Lieferverbindlichkeiten |
99 | 38 |
| Kumulierte Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen | 2.169 | 2.098 |
| Kumulierte Kosten für Dienstleistungsaufträge | 1.632 | 1.600 |
| Realisierte Gewinne aus Dienstleistungsaufträgen | 537 | 498 |
6.2.2. Liquide Mittel
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 4 | 8 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 15.996 | 15.595 |
| Gesamt | 16.000 | 15.603 |
6.3. Eigenkapital
Zum Stichtag 31. März 2017 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 10.000. Es setzt sich aus 10.000.000 Stückaktien (Vorjahr 10.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.
Das Ziel des Konzerns beim verwalteten Kapital ist die Sicherung der Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung, um für Erträge für die Aktionäre und Leistungen für andere Interessensgruppen zu sorgen und um eine optimale Kapitalstruktur zur Reduktion der Kapitalkosten zu erhalten. Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS in der Bilanz als solche ausgewiesenen Bestandteile.
Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder zu adjustieren, kann der Konzern den Betrag der an die Aktionäre zu bezahlenden Dividenden anpassen, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen, neue Aktien ausgeben oder Aktiva verkaufen, um die Schulden zu reduzieren.
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag 49% (47% zum 31. März 2016 ).
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 4. Juli 2016 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2015/2016 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,1512 pro Aktie ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
6.3.1. Rücklagen
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 4.295 (Vorjahr TEUR 4.394) betrifft Agio in Höhe von TEUR 1.955 (Vorjahr TEUR 1.955). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.027 (Vorjahr TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 313 (Vorjahr TEUR 412) aus Optionsprogrammen.
Die aus dem Optionenmodell VII dotierte Kapitalrücklage (siehe Punkt 10.2) wurde nach Verfall der Optionsrechte im Geschäftsjahr 2016/2017 aufgrund lokalrechtlicher Vorschriften nach UGB zu einer freien Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 108 (Vorjahr TEUR 0).
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde anlässlich der Auflösung der Fabasoft Limited (siehe Punkt 5) ein Betrag von TEUR 216 (Vorjahr TEUR 0) aus dem Ausgleichsposten für Währungsumrechnung erfolgswirksam in das Jahresergebnis reklassifiziert und unter dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Ertragsteuern ausgewiesen.
Die im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Veränderung des Ausgleichspostens aus Währungsumrechnung gliedert sich wie folgt:
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Stand Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung per 01.04. | 519 | 553 |
| Verluste/Gewinne aus der Periode | 26 | -34 |
| Abzüglich erfolgswirksamer Reklassifizierung von Gewinnen | -216 | 0 |
| Stand Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung per 31.03. | 329 | 519 |
6.3.2. Eigene Aktien
Der am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstandes, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 und gemäß §65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 9. Dezember 2015 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich "Investor Relations", nachzulesen. Das Aktienrückkaufprogramm startete am 4. Januar 2016. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Homepage regelmäßig über den Aktienrückkauf.
Zum Stichtag 31. März 2017 wurden insgesamt 190.504 Stückaktien als eigene Aktien gehalten. Die von der Gesellschaft dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von TEUR 1.088 (Vorjahr TEUR 245) sind in einem separaten Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft.
6.4. Langfristige Schulden
6.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
| 2016/2017 | 2015/2016 | |
|---|---|---|
| Zinssatz | 1,70% | 1,70% |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | 3,00% | 3,00% |
| Fluktuation | 4,79% | 5,50% |
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 11,3 Jahre.
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 132 | 137 |
| Zinsaufwand | 22 | 21 |
| Geleistete Abfertigungszahlungen | 7 | 0 |
| Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen | 104 | 106 |
| Summe Abfertigungsaufwand | 265 | 264 |
| Neubewertungseffekte | ||
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demographischer Annahmen | 0 | 6 |
| -/+ Erfahrungsgewinn/-verlust | 88 | 12 |
| Summe Neubewertungseffekte (Verlust) | 88 | 18 |
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, geleistete Abfertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.
Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen Rücklagen abgeschlossen.
| Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Wert per 01.04. | 2.432 | 2.256 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 132 | 137 |
| Zinsaufwand | 22 | 21 |
| Neubewertungseffekte | ||
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demographischer Annahmen | 0 | 6 |
| -/+ Erfahrungsgewinn/-verlust | 88 | 12 |
| Wert per 31.03. | 2.674 | 2.432 |
6.4.2. Rückstellungen für Pensionen
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz saldiert sich der aktivierte Deckungswert der Pensionsversicherungsverträge (Planvermögen) mit der Pensionsverpflichtung.
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2017 TEUR 2.544 (Vorjahr TEUR 2.080).
6.5. Kurzfristige Schulden
6.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Lieferverbindlichkeiten | 787 | 956 |
| Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen | 99 | 38 |
| Erhaltene Anzahlungen | 415 | 393 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 390 | 565 |
| Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit | 257 | 255 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.766 | 1.758 |
| davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 1.765 | 1.757 |
| davon übrige Verbindlichkeiten | 1 | 1 |
| Gesamt | 3.714 | 3.965 |
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen:
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 767 | 716 |
| Überfällig | 119 | 278 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 119 | 278 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 0 | 0 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 0 | 0 |
| Über 180 Tage | 0 | 0 |
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2017 noch nicht fällig.
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
6.5.2. Erlösabgrenzungen
Die Erlösabgrenzungen beinhalten abgegrenzte Erträge aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service-und Appliancevereinbarungen sowie Supportverträgen, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2017/2018 ergebniswirksam werden.
7) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
7.1. Umsatzerlöse
Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung unter Anhangsangabe 9.
7.2. Sonstige betriebliche Erträge
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen | 16 | 23 |
| Sonstige Erträge | 59 | 150 |
| Gesamt | 75 | 173 |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Punkt 5)
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus vom Finanzamt gewährten Forschungs- und Weiterbildungsprämien in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 11), Währungskursgewinnen in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 0) sowie Förderungen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 110) zusammen.
7.3. Personalaufwand
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Gehälter | 11.691 | 11.725 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 265 | 264 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Aufwendungen für Mitarbeiteroptionsprogramme | 8 | 33 |
| Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben | 2.806 | 2.833 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 223 | 237 |
| Gesamt | 15.414 | 15.513 |
7.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 1.553 | 1.625 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 23 | 27 |
| Gesamt | 1.576 | 1.652 |
7.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen | 93 | 81 |
| Instandhaltung | 261 | 300 |
| Mieten einschließlich Betriebskosten | 1.576 | 1.589 |
| Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen | 538 | 588 |
| Betriebsaufwendungen | 2.375 | 2.477 |
| Rechts- und Beratungsaufwand | 585 | 620 |
| Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand | 214 | 217 |
| Investor Relations | 103 | 140 |
| Versicherungsprämien | 91 | 89 |
| Personalsuche | 125 | 118 |
| Nachrichtenaufwand | 211 | 218 |
| Aus- und Weiterbildung | 191 | 210 |
| Sonstiges** | 236 | 559 |
| Verwaltungsaufwendungen | 1.756 | 2.171 |
| Markenregistrierungen | 122 | 160 |
| Reiseaufwand | 571 | 545 |
| Werbeaufwand | 1.802 | 1.841 |
| Sonstiges | 23 | 15 |
| Vertriebsaufwendungen | 2.518 | 2.561 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.742 | 7.290 |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Punkt 5)
**In den sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind aperiodische Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 274) aus der einvernehmlichen Beendigung einer steuerlichen Außenprüfung im Zusammenhang mit dem Projekt "Horizontal Monitoring" enthalten.
7.6. Finanzergebnis
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Zinsen | 11 | 30 |
| Fremdwährungsaufwendungen | -23 | -20 |
| Gesamt | -12 | 10 |
In den Zinsen sind im Wesentlichen Zinsen aus Bankguthaben enthalten.
7.7. Ertragsteuern
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Österreich | -744 | -38 |
| Ausland | -390 | -389 |
| Laufende Ertragsteuern | -1.134 | -427 |
| Österreich | 64 | -173 |
| Ausland | 72 | -25 |
| Latente Steuern | 136 | -198 |
| Gesamt | -998 | -625 |
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern | 3.286 | 2.300 |
| Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2016/2017: 25% (Vorjahr: 25%) |
-822 | -575 |
| Steuerliche Auswirkungen aus: | ||
| Ausländische Steuersätze | -85 | -57 |
| Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten | 2 | 33 |
| Währungsdifferenzen aus Konsolidierung | 12 | -19 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -56 | -129 |
| Verwendung von nicht angesetzten temporären Differenzen und steuerlichen Verlusten |
0 | -15 |
| Veränderung aktive latente Steuer aus Siebentelverteilung gemäß § 12 KStG |
35 | 0 |
| Sonstige Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern | 0 | -12 |
| Aperiodische Ertragsteuer | -84 | 149 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | -998 | -625 |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Punkt 5)
8) Konzerngeldflussrechnung
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
9) Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.
| Geschäftsjahr 2016/2017 in TEUR |
Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige Länder | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttoumsätze | 22.766 | 10.817 | 5.617 | 39 | 39.239 |
| abzgl. intersegmentäre Umsätze |
-10.855 | -1 | -91 | 0 | -10.947 |
| Umsatz mit externen Kunden |
11.911 | 10.816 | 5.526 | 39 | 28.292 |
| Betriebsergebnis | 2.619 | 1.209 | -498 | -32 | 3.298 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen |
1.492 | 39 | 45 | 0 | 1.576 |
Überleitungsrechnung in TEUR
| Betriebsergebnis Segmente | 3.298 |
|---|---|
| Finanzergebnis Konzern | -12 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 3.286 |
| Geschäftsjahr 2015/2016 in TEUR |
Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige Länder | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttoumsätze | 21.781 | 9.105 | 8.447 | 14 | 39.347 |
| abzgl. intersegmentäre Umsätze |
-10.827 | 0 | -91 | 0 | -10.918 |
| Umsatz mit externen Kunden |
10.954 | 9.105 | 8.356 | 14 | 28.429 |
| Betriebsergebnis | 939 | 1.155 | 225 | -29* | 2.290* |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen |
1.606 | 22 | 24 | 0 | 1.652 |
Überleitungsrechnung in TEUR
| Betriebsergebnis Segmente | 2.290* |
|---|---|
| Finanzergebnis Konzern | 10 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 2.300* |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Punkt 5)
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Umsätze mit konzernfremden Kunden resultieren ebenfalls aus diesem Geschäft.
Sowohl im Geschäftsjahr 2016/2017 als auch im Vorjahr belaufen sich die Umsätze mit keinem Kunden auf über 10% des Konzernumsatzes.
Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage.
Im Segment "Sonstige Länder" sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Regionen USA und Großbritannien zusammengefasst.
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.
Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Software | 13.734 | 12.732 |
| Dienstleistung | 14.558 | 15.697 |
| Gesamt | 28.292 | 28.429 |
10) Sonstige Angaben
10.1. Ergebnis je Aktie
10.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 6.3.2) berechnet.
| 2016/2017 | 2015/2016 | |
|---|---|---|
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (TEUR) |
2.041 | 1.626 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) | 9.888.160 | 9.993.931 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) | 0,21 | 0,16 |
| 2016/2017 | 2015/2016 | |
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (TEUR) |
224 | -1 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) | 9.888.160 | 9.993.931 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) | 0,02 | 0,00 |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Punkt 5)
10.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um Optionsrechte erhöht wird.
| 2016/2017 | 2015/2016 | |
|---|---|---|
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (TEUR) |
2.041 | 1.626 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl. Optionsrechte (in Stück) |
9.983.958 | 10.346.581 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) | 0,20 | 0,16 |
| 2016/2017 | 2015/2016 | |
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis | ||
| aus nicht fortgeführten Aktivitäten (TEUR) | 224 | -1 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl. Optionsrechte (in Stück) |
9.983.958 | 10.346.581 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in EUR/Stück) | 0,02 | 0,00 |
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Punkt 5)
10.2. Mitarbeiteroptionen
Zum Stichtag 31. März 2017 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.
| Optionenmodell | Zuteilungs zeitpunkt |
Ausübungskurs | Anzahl der Optionen |
Laufzeit | Erster möglicher Ausübungszeit punkt |
|---|---|---|---|---|---|
| VII | 24.04.2013 | EUR 1,75 | 600.000 | 01.07.2012 bis 30.06.2016 |
15.06.2016 |
Veränderungen im Bestand der ausstehenden Optionsrechte:
| Optionenmodell VII | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Zum 1. April | 600.000 | 600.000 |
| Ausgegeben | 0 | 0 |
| Verfallen | 600.000 | 0 |
| Ausgeübt | 0 | 0 |
| Zum 31. März (ausstehend) | 0 | 600.000 |
Bis zum Auslaufen des Optionenmodells wurde der beizulegende Zeitwert der Optionen mittels des Black-Scholes-Bewertungsmodells bestimmt. Die wesentlichen Parameter für das Bewertungsmodell sind der Aktienpreis am Tag der Gewährung, der Ausübungspreis, die Optionslaufzeit und der risikofreie Zinssatz für die jeweilige Laufzeit zum Zeitpunkt der Optionsgewährung.
Im Berichtszeitraum ist ein Personalaufwand für Mitarbeiteroptionen für den Vorstand sowie einen Geschäftsführer in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 33) berücksichtigt. Die Buchung erfolgte gegen die Kapitalrücklage.
10.3. Aufwand für Forschung und Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 7.316 (Vorjahr TEUR 7.304) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten.
10.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aufgrund von Operating-Leasingverträgen und zum Bilanzstichtag ungekündigten, unbefristeten Mietverträgen betragen:
| in TEUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 1.356 | 1.357 |
| Zwischen einem und fünf Jahre | 3.857 | 4.009 |
| Gesamt | 5.213 | 5.366 |
Der Miet- und Leasingaufwand für das Geschäftsjahr 2016/2017 betrug TEUR 1.376 (Vorjahr TEUR 1.393). Die Leasingverpflichtungen bestehen im Wesentlichen aufgrund von KFZ-Leasingverträgen.
10.5. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer
10.5.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
| 2016/2017 | 2015/2016 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 195 | 200 |
10.5.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte | 153 | 88 |
| Andere Arbeitnehmer | 112 | 176 |
| Gesamt | 265 | 264 |
10.5.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Mitglieder des Vorstandes | 421 | 421 |
10.5.4. Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Optionenmodell, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2016/2017 TEUR 1.392 (Vorjahr TEUR 1.416) und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Laufende Bezüge | 901 | 907 |
| Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Optionenmodelle | 6 | 24 |
| Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen | 64 | 64 |
| Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Gesamt | 1.392 | 1.416 |
10.5.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG
o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender) Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2016/2017 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr TEUR 70).
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.
Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:
o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)
10.5.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Mehrheitsaktionär der Fabasoft AG FB Beteiligungen GmbH, Eferding, Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunternehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung Mag. a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 30, Vorjahr TEUR 27)
10.6. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 133 (Vorjahr TEUR 150) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Prüfung Konzernabschluss | 17 | 17 |
| Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen |
76 | 79 |
| davon Fabasoft AG | 17 | 17 |
| davon Fabasoft Cloud GmbH* | 0 | 5 |
| davon Fabasoft R&D GmbH | 14 | 12 |
| davon Fabasoft International Services GmbH | 5 | 5 |
| davon Fabasoft Austria GmbH | 13 | 13 |
| davon andere Bestätigungsleistungen | 27 | 27 |
| Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse | 16 | 16 |
| Sonstige Leistungen | 24 | 38 |
| Gesamt | 133 | 150 |
*siehe Änderung im Konsolidierungskreis (Punkt 2.2.2)
10.7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Mit Stand 23. Mai 2017 konnten insgesamt 210.953 Stückaktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben werden.
Darüber hinaus traten nach dem 31. März 2017 für den vorliegenden Konzernabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.
10.8. Freigabe Konzernabschluss
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 1. Juni 2017 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
Linz, am 23. Mai 2017
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 28,3 Mio. Euro (28,4 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) von TEUR 4.874 (TEUR 3.942* im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) bei TEUR 3.298 (TEUR 2.290* im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Das verglichen mit dem Vorjahr über EUR 1 Mio. stärkere EBIT aus fortgeführten Aktivitäten bei nahezu gleichen Umsatzerlösen ist strukturell vor allem darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum um TEUR 451 weniger externe Leistungen von Subauftragnehmern für Projektleistungen bei Kunden zugekauft worden sind.
Weiterhin verlagerte sich die Umsatzstruktur von klassischem Projektgeschäft (Lizenzen, Dienstleistungen) zu laufenden monatlichen Nutzungsgebühren für Cloud-Services und/oder Appliances.
Mit einer Forschungsquote1) von 25,9% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 7.316) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 7.304 im Geschäftsjahr 2015/2016).
Diese Investitionen wurden für die Weiterentwicklung des On-Premises-Produktportfolios, für den Ausbau des Cloud-Angebotes und für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Appliances getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2017) 49% (47% zum 31. März 2016).
Der Bestand an liquiden Mitteln änderte sich von TEUR 15.603 auf TEUR 16.000 im Berichtszeitraum.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2017 199 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (190 zum 31. März 2016).
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Anhang Punkt 5)
1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2017)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätten |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft R&D GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Austria GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Mindbreeze GmbH | 65% | Österreich | Linz | |
| Fabasoft Deutschland GmbH | 100% | Deutschland | Frankfurt am Main | Berlin, München |
| Fabasoft Schweiz AG | 100% | Schweiz | Bern |
Tochterunternehmen der Fabasoft International Services GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2017)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Corporation | 100% | USA | Boston |
Tochterunternehmen der Fabasoft Austria GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2017)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft AT Software GmbH | 100% | Österreich | Linz |
Veränderungen in der Konzernstruktur
Mit Verschmelzungsvertrag vom 2. November 2016 wurde die Fabasoft Cloud GmbH rückwirkend zum 31. März 2016 mit der Fabasoft R&D GmbH verschmolzen.
Die Fabasoft Limited wurde mit Wirkung zum 24. März 2017 aufgelöst (Dissolution of Company).
Unternehmensakquisitionen
Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.435 | 2.545 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.875 | 865 |
| EBIT1) | -2.453 | -2.514 |
| EBITDA1) | -1.249 | -1.185 |
| Jahresüberschuss | 2.691 | 1.786 |
| Eigenkapital | 18.833 | 18.716 |
| Eigenkapitalquote1) | 87% | 83% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 1.781 | 4.625 |
| Endbestand an liquiden Mittel | 1.060 | 4.627 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 4 | 4 |
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 28.292 | 28.429 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern | 3.286 | 2.300 |
| EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) | 3.298 | 2.290 |
| EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) | 4.874 | 3.942 |
| Jahresergebnis | 2.512 | 1.674 |
| Eigenkapital | 12.876 | 12.959 |
| Eigenkapitalquote1) | 49% | 47% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 4.476 | 6.008 |
| Endbestand an liquiden Mittel | 16.000 | 15.603 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 199 | 190 |
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Anhang Punkt 5)
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Mittels individuell angepasster Personalentwicklungskonzepte und -maßnahmen fördert Fabasoft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch kontinuierliche Fortbildung und zeigt Karriereperspektiven auf. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alliance. Fabasoft beschäftigte zum Bilanzstichtag 51 zertifizierte (Senior-) Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 55 Scrum Master und 22 Product Owner.
Interne Kommunikation
Fabasoft legt großen Wert auf eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Dies umfasst auch ganz besonders den effizienten, schonenden und sparsamen Einsatz von Ressourcen. Durch die konsequente Nutzung des installierten Videokonferenzsystems in der Konzernzentrale und in den Standorten konnten beispielsweise Reisen in erheblichem Ausmaß eingespart werden. Geschäftsreisen erfolgen entsprechend dem Nachhaltigkeitsgedanken nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektroautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.
Bei der Auswahl und Konzeption von IT-Architekturen legt der Fabasoft Konzern großen Wert auf Nachhaltigkeit und insbesondere hohe Energieeffizienz. Dieser Kurs wurde auch im Geschäftsjahr 2016/2017 weiter verfolgt. Aus ökologischer Sicht steht der Verbrauch der Ressource Strom für den Betrieb der Systemkomponenten und deren Kühlung im Vordergrund. Sowohl bei der Konzeption und dem Auf- und Ausbau eigener Rechenzentrumskapazitäten als auch bei der Auswahl externer Kapazitäten und Standflächen wird auf diesen Aspekt besonders Bedacht genommen.
Open-Source-Plattformen und Standards
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
Zertifizierungen
Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001, ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.
Die umfangreichen Produkt-Zertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von anderen Anbietern in diesem Feld ab. Dazu zählen die Prüfung gemäß IDW PS 880 Standard, das EuroCloud Star Audit Certificate oder das "Certified Cloud Service" von TÜV Rheinland. Hier wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess der Cloud-Service umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen oder Prüfungen geachtet.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 bewies Fabasoft mit dem C5 Testat des BSI ihr starkes Engagement auf dem Gebiet der Zertifizierungen zugunsten höchster Transparenz und Sicherheit. Fabasoft erhielt im März 2017 als erster europäischer Anbieter von Cloud-Dienstleistungen das Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz C5), herausgegeben vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Aussteller des Testats. Das C5 Testat ist für alle Fabasoft Cloud Kunden ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnisse sowie Zertifizierungen.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde die ISAE 3402 Type 2 Prüfung erneut durchgeführt. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
- Nominale Umsatzveränderung
- EBIT bzw. Betriebsergebnis
- EBITDA
- Eigenkapitalquote
- Forschungsquote
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung EBIT (Betriebsergebnis)
Ergebnis vor Ertragsteuern
- Finanzerträge
-
- Finanzaufwendungen
- = EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Überleitungsrechnung EBITDA
EBIT
- / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100 Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Umsatzerlöse
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
x 100
2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote vorbereitet. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäfts sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.
Leistungsstarke Cloud-Services
Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg, erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als elegante, intuitive Standardlösung für Business-to-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht Unternehmens- und Ländergrenzen zu überwinden und sicher zusammenzuarbeiten. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen (aktuell verfügbar für Deutschland, Österreich und die Schweiz) schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, mit dem Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.
Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch große Sorge von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich der Bestimmung über die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für eine Datenspeicherung am Kundenstandort und Secomo für eine durchgehende Endezu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten.
Fabasoft Private Cloud
Die Wahlfreiheit zwischen der Public Cloud-Lösung und der Private Cloud-Lösung – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen, Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.
Secomo
In intensiver Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie (IAIK) der Technischen Universität Graz konnte Fabasoft die Secomo Appliance zur Marktreife bringen. Im Berichtszeitraum hat Fabasoft das Angebot erweitert und stellt Secomo auch "as a Service" zur Verfügung. Kunden, die bereits eine Fabasoft Cloud Enterprise Edition beziehen, haben damit die Möglichkeit, die Daten ohne zusätzliche Kosten mit Secomo zu verschlüsseln.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" und deren Umsetzung auf den Agenden von Unternehmen weit oben angesiedelt sind. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten heute bereits ein leistungsfähiges Portfolio. Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis, um Datenschutz- und Compliancerichtlinien besser einhalten zu können.
Mindbreeze InSpire – Ready to Use Appliance für Enterprise Search und Cognitiv Information Insight
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert, die Datenquellen angebunden und danach die Inhalte der Quellen analysiert und entsprechend verknüpft. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im deutschsprachigen Raum im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt der Appliance Anbieter und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus empfehlen internationale Analystenhäuser zunehmend in ihren Gesprächen Mindbreeze InSpire als solide und ausgezeichnete Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search in allen Facetten geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellung wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht, sowie die Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Auch im Umfeld der automatischen Klassifizierung (Kategorisierung) von Dokumenten konnte Mindbreeze im Berichtszeitraum prominente Kunden gewinnen.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können.
Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareprodukt-Entwicklung. Besonderes Augenmerk wird in diesem Zusammenhang auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility) gelegt. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances
Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs-, und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.
Im Berichtszeitraum konnte Mindbreeze eine deutlich gestiegene Anzahl an Anfragen verzeichnen und das Partnernetzwerk für den Vertrieb von Mindbreeze InSpire erweitern. Aktuell ist Mindbreeze direkt oder durch Partner auf fast allen Kontinenten vertreten. Inwieweit und wie erfolgreich sich diese Partnerschaften entwickeln können und in welchem Umfang zusätzliche Umsätze mit Mindbreeze InSpire generiert werden können, kann aktuell nicht prognostiziert werden.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen Partnerkanal umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand bilden.
Digitalisierung in der Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Intensive Ausschreibungsaktivitäten in Deutschland
Aktuell befinden sich eine Reihe von wesentlichen Digitalisierungsprojekten (E-Akte) in der deutschen Verwaltung auf den Ebenen Bund, Länder und Gemeinden in der Ausschreibungsphase oder kurz davor. Als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen wird sich Fabasoft intensiv an diesen Vergabeverfahren beteiligen. Ob, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen Fabasoft bei diesen Verfahren erfolgreich sein wird, kann nicht prognostiziert werden.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Beispielsweise geht im Freistaat Bayern der Rollout bei den Behörden des Freistaates zügig voran und die dortige Installation gehört mittlerweile zu einer der deutschlandweit größten und erfolgreichsten Umsetzungen der E-Akte. Im Zuge dieses Gesamtprogrammes wurde im Berichtszeitraum der Rahmenvertrag dahingehend erweitert, dass auch Kommunen in Bayern unkompliziert diesem Rahmenvertrag beitreten können, was neue Chancen für schnelle Umsetzungsprojekte bei solchen Kommunen eröffnet.
Des Weiteren wurden die Bestandsverträge mit dem ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) betreffend die bestehenden, umfangreichen E-Akte-Installationen mit Fabasoft im deutschen Bund beispielsweise für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um weitere vier Jahre verlängert und dahingehend erweitert, dass auch andere Kunden des ITZBund in diesen Vertrag unkompliziert einsteigen können.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Die große Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2016/2017 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Es wird versucht diesen Risiken durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus eignen sich besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können darüber hinaus bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden drohende und bereits umgesetzte drastische Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten, insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation, gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Fabasoft setzt für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäfts
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen für die Möglichkeiten von Fabasoft, die eigene Marke wirksam zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Im Projektgeschäft arbeiteten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf vereinzelt als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden mit sich ziehen.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in neue Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preisund Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier besonders anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen. Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.
Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Vertragsstrafen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen, die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Hier sind besonders zu nennen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Cloud-Angebote
Im Geschäftsjahr 2016/2017 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-) Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten etc.) das Risiko hoher Streuverluste.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerkkomponenten, Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Fabasoft Gesellschaft als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebs beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate beinhalten bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substantiieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internet-Betreiber, Bedienungsfehler, Viren, Malware, Hacker oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch gegenüber einem gezielten Einsatz krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder von in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken hinsichtlich Informationssicherheit und geistigen Eigentums
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Information und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf dieses sensible Material erhalten. In Anbetracht der aktuellen globalen Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Als Cyber Resilience versteht man die Widerstandskraft eines Unternehmens gegen Angriffe auf die Informationssicherheit. Dabei beinhaltet der Begriff auch die Cyber Security, geht aber noch weit über diese hinaus.
Es wurden verschiedene organisatorische, systemtechnische und physische Barrieren eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Der Kriterienkatalog ist seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 gültig. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1.3 aufgelistet.
Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Da solche Situationen neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben können, wird auch diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, insbesondere hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell die Nachfrage in weiten Bereichen das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dadurch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Das Risiko von Forderungsausfällen wird im Partner- sowie im Privatkundengeschäft aktuell geringfügig höher eingeschätzt als im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern.
Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten. Da diese Wertpapiere über Fonds gehalten werden und kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Im Zusammenhang mit der unsicheren Wirtschaftsentwicklung speziell im Finanzsektor sind Risiken betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen derzeit nicht auszuschließen.
2.3. Prognosebericht
Digitalisierung
Fabasoft hat sich als Softwareprodukthersteller auf die Digitalisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte umfassen die Erstellung, nachvollziehbare und sichere Bearbeitung, semantische Recherche, automatische Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflow).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war ein deutliches Ansteigen des öffentlichen Interesses – sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei Privatunternehmen – am Thema Digitalisierung zu verzeichnen. Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich dieses Interesse – speziell in Deutschland – in Form einer Reihe von umfangreichen Ausschreibungen auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen, die zu diesem Thema angekündigt oder auf den Weg gebracht worden sind. Im privaten Bereich waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Nutzung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit besserer Leistung am Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.
Geschäftsentwicklung
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss.
Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender, die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
Ausschreibungen im öffentlichen Sektor
Neukundengewinnung erfolgt im öffentlichen Sektor nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Fabasoft investiert aktuell intensiv in die Teilnahme an solchen Verfahren zum Beispiel in Form umfangreicher Angebotsausarbeitungen, Bieterpräsentationen und Teststellungen.
Dies bedingt aufgrund der aktuell ungewöhnlich hohen Dichte an solchen Verfahren auch einen erheblichen diesbezüglichen Ressourcenbedarf (Ressourcen, welche nicht für bezahlte Projektumsetzungen eingesetzt werden können). Zum Berichtszeitpunkt befindet sich der Großteil dieser Verfahren noch in der Ankündigungs-, Angebots- oder Entscheidungsphase. Ob bzw. in welchem Umfang darüber hinaus aus dieser "Ausschreibungswelle" weiteres Geschäft gewonnen werden kann, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Aufgrund der Dichte und Bedeutung der laufenden und anstehenden Verfahren kann von einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbsdruckes ausgegangen werden. Ausgehend von der Pipeline an weiteren angekündigten Ausschreibungen wird aus heutiger Sicht erwartet, dass diese Verfahrensdichte – und damit verbunden auch die diesbezüglichen Angebotsaufwände – tendenziell bis zumindest in die zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2017/2018 erhalten bleiben wird.
Sondersituation Bund Schweiz
Basierend auf einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes vom 27. Mai 2015, welche von Fabasoft ohne Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten worden ist, ist vorgesehen, große Teile der Installation der Fabasoft eGov-Suite im Schweizerischen Bund mittelfristig – aktuell ist vorgesehen bis 2020 – abzulösen. Dies wird sowohl wiederkehrende Erlöse aus der Softwarepflege als auch Dienstleistungserlöse aus solchen Bestandsinstallationen negativ beeinflussen. Für das Geschäftsjahr 2017/2018 wird betreffend die wiederkehrenden Pflegeerlöse im Bund diesbezüglich von einem Rückgang von voraussichtlich etwa EUR 1 Mio. ausgegangen. Demgegenüber hat der Schweizerische Bund aber auch angekündigt, in der Übergangszeit verstärkt Dienstleistungen für die Unterstützung der bestehenden Installation und im Umfeld von Datenmigration in Anspruch zu nehmen. Umfang und Laufzeiten dieser Leistungen stehen noch nicht fest.
Business Development
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiter entwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.
Bei den privaten Auftraggebern bildet, analog zu den öffentlichen Auftraggebern, speziell im Projektgeschäft die konsequente Arbeit mit dem Kundenbestand eine wichtige Säule der Umsatzentwicklung. Da diese Kunden teilweise auch international tätig sind, besteht bisweilen auch die Möglichkeit beziehungsweise der Kundenwunsch Einführungsund Erweiterungsprojekte auch international mit zu begleiten.
Alle dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2 dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.
Transformation des Geschäftes
Das Softwareproduktgeschäft im Fabasoft Konzern unterliegt – analog zu einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes der Nutzungsrechte an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.
Darüber hinaus ist Fabasoft bestrebt, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebs in den deutschsprachigen Ländern um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.
Hybride Nutzungsmodelle
Aus bisherigen Erfahrungen, aus der Beobachtung internationaler Trends und den Rückmeldungen aus zahlreichen Analystengesprächen kann insgesamt festgestellt werden, dass Interessenten zunehmend flexibel in der Frage sind, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Dies kristallisiert sich oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und zeitlichen Gesichtspunkten heraus. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Die Umsatzplanung wird dadurch aber unsicherer, da abhängig vom gewählten Modell, ein und dasselbe Projekt eine deutlich unterschiedliche Umsatzstruktur auf der Zeitachse aufweist. Eine wesentliche Marktchance für die Fabasoft Private Cloud wird darüber hinaus im fachlich spezialisierten Lösungsangebot gesehen.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardware-Komponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-Komponenten abgeschrieben.
Mindbreeze InSpire
Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum hervorragend. Sowohl im Direktgeschäft mit namhaften internationalen Großkunden als auch bei der Akquisition von und Zusammenarbeit mit internationalen Vertriebspartnern konnten wesentliche Erfolge und starkes Wachstum erzielt werden. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird die schnelle und kostengünstige Einführung – auch bei großen Installationen – gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von Industrieanalysten wie der Gartner Group bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben. Die weitere Entwicklung dieses Geschäftsfeldes wird davon abhängen, in welchem Umfang und in welcher Frequenz weitere Erfolge sowohl direkt als auch indirekt über Partner gelingen und die bestehenden Installationen sukzessive erweitert werden können. Dafür ist auch ein weiteres deutliches Wachstum der Mindbreeze Organisation in allen Bereichen (Vertrieb und Marketing, Entwicklung, Umsetzungsdienstleistungen und Support) zur internationalen Skalierung dieses Geschäftes erforderlich.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2017/2018 in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.
Hinsichtlich der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2017/2018 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden sind. Vertrieb, Consulting und Marketing sollen im bevorstehenden Geschäftsjahr 2017/2018 sowohl personell ergänzt als auch durch Beiziehung externer Dienstleistung hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer weiterhin verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und einer zielgruppenorientierten Präsentation der Produktangebote.
Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft zunehmend in den Online-Bereich verlagern, sehen wir den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies im Besonderen, da es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten und damit letztlich um Vertrauen geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattungen und die ergonomischen und produktiven Arbeitsumgebungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. Insbesondere aus den obengenannten Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2017/2018 von einem Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.
Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher.
Fazit
Ausgehend von den ermutigenden Erfolgen und Entwicklungen in den letzten Geschäftsjahresquartalen einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits geht das Management von einem sehr herausfordernden aber auch überaus chancenreichen Geschäftsjahr 2017/2018 aus. Die stabilisierende Wirkung des Cloudund Appliance-Geschäftes im Sinne von wiederkehrenden, regelmäßigen Umsätzen wird weiter teilweise konterkariert werden von den natürlichen Schwankungen im Lizenz- und Dienstleistungsgeschäft mit Großkunden, speziell im Zusammenhang mit der Bearbeitung und dem Verlauf von umfangreichen Ausschreibungen. Insgesamt ist daher wiederum mit deutlichen umsatz- und ertragsseitigen Schwankungen in den folgenden Geschäftsjahresquartalen zu rechnen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und für die Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum". Ziel dabei ist es, in kurzen Iterationszyklen Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Zum Ende eines jeden Sprints (Arbeitszeitraum von zwei Wochen) stehen neue Funktionalitäten in professioneller Qualität zur Verfügung. Dies erlaubt eine schrittweise Optimierung und Weiterentwicklung der Produkte und ermöglicht rasch auf Kundenbedürfnisse und Marktchancen einzugehen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, Analystengesprächen und kontinuierliche Marktbeobachtung dienen dazu, Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2016/2017 lag der Entwicklungsfokus auf der Verbesserung der Workflow-Funktionalität zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Usability-Verbesserungen konnten auf Basis von Kundenfeedback im Bereich der Abarbeitung von Workflow-Aufgaben umgesetzt und die Funktionalität für Workflow-Stellvertretungen überarbeitet werden. Stellvertretungen im Workflow dienen dazu, bestimmte Aufgaben (hauptsächlich temporär) an andere Personen zu übertragen (z. B. Urlaubsvertretungen). Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten, Geschäftsprozessmodelle auf Basis des Standards BPMN 2.0 zu importieren und zu exportieren, erweitert. Weitere Schwerpunkte der Entwicklungstätigkeit lagen darin, den einfachen Transfer von ausführbaren Prozessmodellen aus Test- und Entwicklungsumgebungen in Produktionsumgebungen zu verbessern und die Funktionalität zum Übertragen von Daten aus Fabasoft Folio in die Fabasoft Cloud zu erweitern. Damit können Daten aus dem internen Enterprise Content Management-System (Fabasoft Folio) in die Fabasoft Cloud übertragen werden, um diese Daten dort mit externen Personen zu teilen.
Fabasoft eGov-Suite
Die Weiterentwicklung der Fabasoft eGov-Suite 2016 wurde über vier Update Rollups im Laufe des Geschäftsjahres den Kunden bereitgestellt.
Um die Darstellung von Dokumenten in der Fabasoft eGov-Suite ohne externe Plug-ins (z. B. Adobe PDF Viewer) zu ermöglichen, wurde ein eigener PDF-Viewer implementiert, der die Darstellung durchführt. Dies bewirkt vor allem auf mobilen Endgeräten eine erhebliche Verbesserung in der Usability, da die Darstellung mit Browser-Technologien umgesetzt wurde. Basierend auf dem Viewer wurde nun auch das Annotieren und Schwärzen von Dokumenten direkt im Browser umgesetzt.
Des Weiteren erfolgten Verbesserungen im Bereich des Druckens von großen Geschäftsobjektstrukturen. Es kann nun gezielt entschieden werden, welche Teile einer Struktur gedruckt werden sollen. Durch eine Teilung in Einzeldokumente kann der Nutzer nun den Druck gestaffelt durchführen.
Die Integration in die Microsoft Office Produkt Familie ist durch ein frei konfigurierbares Ribbon möglich. Dabei wird auf neue Basisfunktionalitäten aus der Fabasoft Folio Entwicklung aufgesetzt. So ist die Nutzerin und der Nutzer nun in der Lage direkt im Bearbeitungswerkzeug Metadaten von Geschäftsobjekten zu öffnen oder Unterschriften anzubringen. Bei der Verarbeitung der elektronischen Eingangspost über Microsoft Outlook besteht nun die Möglichkeit E-Mails direkt in der Fabasoft eGov-Suite zu erfassen, ohne das Programm zu verlassen. Dies kann intuitiv mit Dragand-drop durchgeführt werden.
Für die Verarbeitung umfangreicher Aggregate im Datenmodell ist jetzt ein generischer CSV-Import/-Export implementiert, der ermöglicht, Daten aus Aggregaten in das CSV-Format zu überführen und extern zu verarbeiten. Optional können diese Daten anschließend auch wieder in das Aggregat geladen werden. Durch diese Arbeitsweise können Nutzerinnen und Nutzer zum Beispiel die Bearbeitung von umfangreichen Ausgängen mit vielen Adressaten performanter und effizienter durchführen.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Das app.telemetry-Entwicklungsteam legte den Fokus im Berichtszeitraum auf die Erweiterung und Optimierung der Anwendungsmöglichkeiten von Fabasoft app.telemetry basierend auf Kundenrückmeldungen und Erkenntnissen aus dem Fabasoft SaaS-Cloud Betrieb. Die Entwicklungstätigkeiten konzentrierten sich dabei auf die Implementierung des app.telemetry Proxyservice für die Integration von Fabasoft und Mindbreeze Appliances sowie der Erweiterung der Scripting Engine für die automatische Konfiguration der Fabasoft app.telemetry Installation. Darüber hinaus wurden Erweiterungen bei Konfigurationsmöglichkeiten von Checks umgesetzt und zusätzliche Exportvarianten von Requests zur besseren Unterstützung der Support- und IT-Operations-Teams bereitgestellt und die automatische Analyse von Performance-Auffälligkeiten für Fabasoft und Mindbreeze Produkte weiterentwickelt.
Effizientes Wissensmanagement: Information Insight und Cognitive Search
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich des maschinellen Lernens und der künstlichen Intelligenz einer der Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2016/2017. Im Rahmen von konkreten Kunden- und Fachbereichsszenarien erprobte Mindbreeze Methoden der künstlichen Intelligenz im Detail auf ihre Praxistauglichkeit und Skalierbarkeit. Die auf Mindbreeze InSpire basierende Lösung für das Gesundheitswesen wurde in diesem Zusammenhang wesentlich weiterentwickelt und im Standardprodukt eine intelligente Patient Summary Suchanwendung umgesetzt.
Das Verstehen und Erzeugen von Linked Data (verknüpften Daten) war ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt. Entsprechend der agilen Softwareentwicklungsmethodik sind die Ergebnisse dieser kundennahen Forschung und Weiterentwicklung bei ersten großen Kunden erfolgreich im Einsatz. So erweist sich das Verknüpfen von Daten insbesondere im Medizinbereich als sehr hilfreich, um den Zusammenhang zwischen den Inhalten von Dokumenten z. B. einem Arztbrief, den darin genannten Medikamenten und den entsprechenden Wirkstoffen aus dem Arzneimittelkatalog automatisch herzustellen und anzuzeigen.
Die Kernkomponenten von Mindbreeze InSpire wurden im Berichtszeitraum weiterentwickelt, dabei war das Verstehen von Zusammenhängen in Texten ein Schwerpunkt. Mindbreeze InSpire basiert auf einer hocheffizienten über viele Jahre hinweg entwickelten Wissensdatenbank. Im Unterschied zu klassischen invertierten Indexstrukturen versteht und verarbeitet Mindbreeze InSpire auch Graphen-Strukturen und bildet damit die ideale Basis für Linked Data und die Analyse und Verarbeitung von semantischen Zusammenhängen.
In enger Zusammenarbeit mit Linguisten erfolgte der Ausbau für die Unterstützung von weiteren Sprachen im Standardproduktumfang, beispielsweise die Unterstützung für Chinesisch (traditionell, vereinfacht). Durch diese Eigenentwicklung ist es möglich, sich auch von den Mitbewerbern im asiatischen Raum wesentlich durch die Verarbeitungsqualität zu unterscheiden und hervorzustechen.
Mindbreeze hat ihre führende Rolle im Bereich der im Standardprodukt unterstützen Datenquellen (Konnektoren) weiter ausgebaut und Konnektoren für zusätzliche Datenquellen umgesetzt. Darüber hinaus wurde das Connector-Framework für die Integration von kundenspezifischen Datenquellen weiter optimiert. REST-basierte Schnittstellen können nun mit minimalem Aufwand an Mindbreeze InSpire durch Partner und Kunden angebunden werden, selbst wenn für eine Datenquelle kein Standard-Konnektor verfügbar ist. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Konnektor für HL7v2. Dadurch können sämtliche Datenquellen im Gesundheitswesen, die diesen Standard einsetzen, an Mindbreeze InSpire angebunden werden.
Die Migration von Google Search Appliances auf Mindbreeze InSpire Appliances ist für viele der typischen Einsatzbereiche nun vollautomatisiert. Der Umstieg für Kunden wird dadurch stark vereinfacht und zusätzlich stehen die highend Möglichkeiten von Mindbreeze InSpire sofort zur Verfügung. Im Berichtszeitraum erfolgte auch der Ausbau der nahtlosen Integration in den Arbeitsplatz der Anwenderin bzw. des Anwenders, beispielsweise durch Integrationen direkt in Microsoft Outlook und Microsoft SharePoint. Der Designer zur Erstellung von eigenen Suchanwendungen wurde um eine offene Schnittstelle für Kunden und Partner erweitert. Er ermöglicht eigene Widgets für Mindbreeze InSpire zu schreiben, zu veröffentlichen und anderen zur Verfügung zu stellen.
Ebenso weiterentwickelt wurde der Cloud-Service Mindbreeze InSite (auf Basis von Mindbreeze InSpire).
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Möglichkeit der Verwendung von Suchanwendungen direkt in der Fabasoft eGov-Suite und Fabasoft Folio hat das Entwicklungsteam die Voraussetzungen für eine noch intelligentere Informationsvisualisierung geschaffen.
Cloud-Services
Fabasoft Cloud
Entwicklungsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2016/2017 für die Fabasoft Cloud waren die Weiterentwicklung von fachspezifischen Lösungen in den Bereichen agiles Softwareprojektmanagement mit Scrum, Software Support sowie Digitale Personalakte. Eine wesentliche Basis für die Weiterentwicklung bildeten dabei die erhaltenen Kundenfeedbacks. Im Bereich der Fabasoft Personalakte wurde eine SAP-Integration umgesetzt, die es erlaubt, Personalstammdaten direkt aus SAP zu übernehmen und abzugleichen. Diese Integration ermöglicht es auch, direkt aus SAP auf die Personalakte einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zuzugreifen. Darüber hinaus wurden die Funktionen für die Administration der Fabasoft Personalakte im Hinblick auf Einfachheit und Bedienbarkeit verbessert. Berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachabteilungen können nun auf einfache Art und Weise auch nachträglich vorgenommene Änderungen an der Ablagestruktur sowie weitere Konfigurationseinstellungen auf bestehende Personalakten anwenden. Dadurch kann die Konsistenz der Daten auch für bereits bestehende Personalakten sichergestellt werden. Die Trefferqualität bei der Suche nach Personalakten und darin enthaltenen Dokumenten mit Mindbreeze durch gezielte Gewichtung von Eigenschaften und Inhalten (sog. Boost Factors) konnte zudem verbessert werden. Als neue Lösungskomponente entwickelte Fabasoft das Skills-Management zum Erfassen und Auswerten von erforderlichen und vorhandenen Qualifikationen. Damit sind Unternehmen in der Lage, Lücken in den Qualifikationen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildungsmaßnamen zu schließen und gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bestimmten Qualifikationen innerhalb des Unternehmens zu finden.
In einem zweiten Schwerpunkt wurde das Lizenzmodell für die Fabasoft Cloud vereinfacht und ein neues Preismodell umgesetzt, wo die Nutzung von Leselizenzen in einem Fair-Use-Modell kostenlos möglich ist und die bestehenden Kunden in alten Modellen auf das neue vereinfachte Modell umgestellt.
Fabasoft partizipiert seit September 2016 am Microsoft Office Cloud Storage Partner Programm. Damit profitieren alle Unternehmen, die Microsoft Office 365 Lizenzen besitzen, von noch mehr Agilität durch das gemeinsame Bearbeiten von Dokumenten im Browser in Echtzeit. Das Zusammenspiel Fabasoft Cloud und Microsoft Office 365 erlaubt eine einfache Definition, welche Abteilungen oder Personen Microsoft Office Online innerhalb der Fabasoft Cloud verwenden können. Es wird lückenlos dokumentiert, wer, wann und wie auf Dokumente zugreift. Damit wird ermöglicht, dass Unternehmen Richtlinien in Hinsicht auf Datensicherheit und Compliance erfüllen.
Im Sommer 2016 erhielt die Benutzeroberfläche der Fabasoft Cloud ein Facelift, um den Anwenderinnen und Anwendern eine noch bessere User Experience und einfachere Bedienung zu bieten. Im überarbeiteten User Interface sind nun alle Werkzeuge, der Navigationsbaum und benötigte Funktionen gleichzeitig sichtbar. Damit entfällt das Wechseln zwischen den Ansichten und den Schaltflächen. Die Breadcrumb-Navigation über dem Inhaltsbereich dient zur besseren Orientierung und ermöglicht eine Navigation in der Hierarchie. Darüber hinaus wurde die integrierte Suche mit Mindbreeze verbessert. Die Suche kann nun bereits bei der Eingabe des Suchbegriffes auf Suchbereiche eingeschränkt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Forschung und Entwicklung lag darin, die Stärken der Fabasoft im Bereich dokumentzentrierter Geschäftsprozesse auch in der Fabasoft Cloud besser geltend zu machen, um daraus Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Cloud-Anbietern zu erlangen. Es wurde an einem ganzheitlichen Design-Konzept gearbeitet, in dem die Idee verwirklicht werden soll, dass Fachabteilungen ihre Geschäftsprozesse selbst digitalisieren können. Der dabei gewählte Ansatz ist eine modellbasierte Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Fabasoft Cloud. Mittels grafischen Editor sollen Anwenderinnen und Anwender ohne Programmierkenntnisse die benötigten Geschäftsprozesse digital abbilden können. Um diese Idee zu realisieren, mussten zahlreiche Erweiterungen im Prozesseditor für BPMN 2.0, im Formular-Editor für benutzerdefinierte Formulare sowie im Bereich der Darstellung von Workflow-Aufgaben umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde in der Fabasoft Cloud die neue Aufbauorganisation implementiert, mit welcher die gesamte Organisationsstruktur eines Unternehmens inkl. der Hierarchien abgebildet werden kann. Damit können digitale Geschäftsprozesse aufbauend auf Rollen und hierarchischen Beziehungen (z. B. Leiterin/Leiter des Antragstellers) einfach abgebildet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2016/2017 lag in der Eingangsverarbeitung. Der neue Eingangsordner, der auch mit einem E-Mail-Postfach verknüpft werden kann, bietet die Möglichkeit, eingehende Elemente regelbasiert zu verarbeiten und beispielsweise automatisiert digitale Geschäftsprozesse zu starten. Durch die Verwendung von Mindbreeze InSpire in Kombination mit der Fabasoft Cloud kann die Posteingangsbearbeitung weitestgehend automatisiert werden. Die automatische Klassifizierung (Kategorisierung) und Metadatenextraktion erlauben, Dokumente ohne manuellen Aufwand zu registrieren und der richtigen Abteilung automatisch und digital zuzustellen.
Die Integration für Linux-Arbeitsplätze wurde erneuert und erweitert. Die bisher auf Windows- und macOS-Arbeitsplätzen verfügbare Integration mit einem modernen User Interface (UI) am Arbeitsplatz ist jetzt auch für Ubuntu umgesetzt.
Des Weiteren wurde ein Schwerpunkt auf die Integration mit Microsoft Office gelegt und für die dort vorhandenen Bedienelemente ein neues Entwicklungsmodell konzipiert und umgesetzt. In einem eigenen Tab im Band (Ribbon) werden neue, an den jeweiligen Lösungsbereich angepasste Eingabeelemente angeboten. Benutzerinnen und Benutzer, die vorwiegend mit Microsoft Office arbeiten, haben damit einen leichteren Zugang zu Anwendungsfällen, die bisher nur über die Eingabe in einem separaten Fenster zugänglich waren. Möglichkeiten zur erweiterten Verwendung von Dokumentfeldern zur Metadaten-Eingabe und zum automatischen Speichern von PDFs am Arbeitsplatz ergänzen die neuen Microsoft Office Features.
Fabasoft Private Cloud
Die Funktionalitäten der Fabasoft Cloud wurden im Geschäftsjahr 2016/2017 auch in Releases der Fabasoft Private Cloud Appliance bereitgestellt.
Secomo
In Kombination mit der Fabasoft Public Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Secomo Encryption Appliance die Möglichkeit, Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Die Umlegung des Konzeptes der Secomo Appliance auf ein skalierbares Cloud-Service für viele Organisationen war der Entwicklungsschwerpunkt im Secomo-Team: Varianten für das Konzept von Secomo-as-a-Service erarbeitete Fabasoft gemeinsam mit der A-SIT Plus GmbH. Das finale Konzept wurde einem Review durch den TÜV Rheinland unterzogen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung berücksichtigt.
Die neue Secomo Version fungiert selbst als CA (Certificate Authority) für Verschlüsselungs- und Signatur-Zertifikate und vereinfacht damit den Installationsaufwand für eine Organisation. In der Fabasoft Cloud kann eine Organisation im Selbst-Service die Verschlüsselung für die eigene Organisation und für mitverwaltete externe Organisationen aktivieren.
Als weitere Neuerung ist zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit der Authentisierung mit Client-Zertifikaten bei Secomo-as-a-Service optional verfügbar, die Möglichkeit eines Single-Sign-on für die Authentisierung mit der Fabasoft Cloud. Den Schwerpunkt der Arbeiten bildete die Entwicklung des CA-Kerns, die skalierbare Verwendung der durch das HSM (Hardware-Security-Module) geschützten Verschlüsselungs- und Signaturzertifikate und die Anpassung der Prozesse für den Zero-Downtime-Cloud-Betrieb. Die Schlüssellängen der Zertifikate wurden erhöht. Es werden jetzt RSA 4096 Bit Zertifikate für Verschlüsselung und Integritätsprüfung verwendet und des Weiteren wird SHA-512 als Hashverfahren eingesetzt.
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile
Der Vorstand hat am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen. Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden. Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen Dividendenrendite der Gesellschaft.
Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Januar 2016. Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufs wurde die ODDO Sedlyer Bank AG beauftragt.
Im Zeitraum 4. Januar 2016 bis 31. März 2017 hat die Fabasoft AG insgesamt 190.504 Stückaktien zu einem Durchschnittspreis von EUR 5,6775 zurückgekauft. Dies entspricht zum Bilanzstichtag (31. März 2017) einem Anteil von gerundet 1,91% am Grundkapital (EUR 10.000.000,00).
Davon wurden 141.016 Stückaktien im Geschäftsjahr 2016/2017 zu einem Durchschnittspreis von EUR 5,9378 zurückgekauft.
Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft.
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Gemäß den Änderungen im Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht zu beschreiben.
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.
Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und dem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll. Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es, die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
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- Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 10.000.000 Stückaktien zusammen.
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- Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
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- Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 67,19%, davon 4,9% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
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- Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
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- Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
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- Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
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- Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2016 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 16. September 2021 um bis zu EUR 5.000.000,00 auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 45, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2016 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 4. Juli 2021, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
- (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentiv-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
- (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
- (ii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
- (iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden;
und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.
Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
-
- Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
-
- Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 23. Mai 2017
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2017 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt und Problemstellung Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen
1. Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten
• Sachverhalt und Problemstellung
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung liegen bei der Fabasoft AG, Linz, im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 25,9% des Umsatzes auf einem sehr hohen Niveau. Im Abschluss werden die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (insbesondere Personalaufwendungen) als Aufwand erfasst, da die Kriterien für eine Aktivierung nicht vorliegen. Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Aktivierung gemäß IAS 38 gegeben sind. Da dies bei der Fabasoft AG, Linz, nicht der Fall ist, erfolgt keine Aktivierung der angefallenen Kosten.
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben die angefallenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Fabasoft AG, Linz, hinsichtlich einer Aktivierungspflicht gemäß IAS 38 untersucht. Die technische Machbarkeit einer Softwareentwicklung ist unter Berücksichtigung der Preisgestaltung und des Wettbewerbsumfeldes nicht mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar, um die Aktivierungspflicht zu begründen. Da Softwareforschung und -entwicklung zudem zyklische und iterativ eng vernetzte Prozesse sind, lassen sich Forschungs- und Entwicklungsphase auch nicht eindeutig trennen. Nach IAS 38.53 müssen daher sämtliche Aufwendungen als Forschungsaufwendungen behandelt werden und sind von einer Aktivierung ausgeschlossen.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Die Gesellschaft legt im Konzernanhang die Kriterien für die Nichtaktivierung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen offen. Weiters wird im Lagebericht (Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns) über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten informiert.
2. Umsatzrealisierung
• Sachverhalt und Problemstellung
Die Fabasoft Gruppe erbringt im Wesentlichen die folgenden Arten von Umsatzleistungen, welche gesondert im Hinblick auf eine korrekte Umsatzrealisierung zu betrachten sind: (1) Lizenzerlöse, hier erfolgt eine Umsatzrealisierung, sobald der Lizenzschlüssel versendet wurde, da die Software somit vollständig beim Kunden einsatzfähig ist; (2) Erlöse mit Zeitbezug (wie Softwareaktualisierungen, Supportleistungen), wo eine Abgrenzung der Leistung erfolgt und eine zeitanteilige Realisation über die Laufzeit des Vertrages gegeben ist; (3) Consulting-Leistungen, die nach angefallenem Aufwand fakturiert werden – es erfolgt in diesem Falle eine Umsatzrealisierung nach Leistungserbringung; (4) Consulting-Leistungen (Dienstleistungsaufträge), die im Rahmen von Fixpreisprojekten erbracht werden – hier erfolgt die Umsatzrealisierung gemäß den Regelungen des IAS 18 (Teilgewinnrealisierung nach Leistungsfortschritt).
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben uns von der Methodik der Umsatzrealisierung bei den verschiedenen Leistungen der Fabasoft AG, Linz, überzeugt. Insbesondere haben wir im Hinblick auf die Lizenzerlöse das Vorliegen von Multiple-Element-Arrangements untersucht. Es können im Bereich der Softwareverkäufe zwar verschiedene Komponenten vorliegen, die gemeinsame Betrachtung von Software und Wartung ist hier aber zu verneinen, da die Software grundsätzlich auch ohne Wartung uneingeschränkt genutzt werden kann. Auch war beim Appliance-Geschäft (Fabasoft Private Cloud, Mindbreeze InSpire, Secomo) die Frage zu untersuchen, ob die mitgelieferte Hardware als eigenständige Komponente des Vertrages zu sehen ist. Die Betrachtung aus der Perspektive des Kunden legt hier aber nahe, dass die Zurverfügungstellung der Hardware keine selbständige Komponente aus dem Vertrag darstellt, da sie lediglich die Voraussetzung für die Nutzbarkeit der Software schafft und der Kunde subjektiv lediglich eine Softwarelösung erwirbt. Diesbezüglich ist somit von einem Mehrkomponentenvertrag und einer gemeinsamen Bilanzierung auszugehen. In Bezug auf die Dienstleistungsaufträge wurde von uns die angemessene Bilanzierung der Teilgewinnrealisierung nach den Regelungen des IAS 18 untersucht.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang unter Punkt 2.15 angeführt. Die Angaben unter Punkt 2.10 stellen die Bilanzierungsmethoden zu den Dienstleistungsaufträgen dar, weiterführende Angaben zu den Dienstleistungsaufträgen sind unter Punkt 6.2.1 angeführt.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende, wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
-
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
-
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Friedrich Baumgartner.
Linz, den 23. Mai 2017
PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
gez.:
Mag. Friedrich Baumgartner Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen wir, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.
Linz, am 23. Mai 2017 Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes
BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2017
| Aktiva in EUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen |
32.550,99 | 11.647,23 | ||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund | 664.317,44 | 973.044,67 | ||
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.475.773,35 | 1.456.522,61 | ||
| 2.140.090,79 | 2.429.567,28 | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.982.677,42 | 6.639.320,28 | ||
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 156.911,16 | 2.237.042,70 | ||
| 11.139.588,58 | 8.876.362,98 | |||
| 13.312.230,36 | 11.317.577,49 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.798.885,47 | 6.344.761,00 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 | ||
| 2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 2.239,71 | 17.319,20 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 | ||
| 6.801.125,18 | 6.362.080,20 | |||
| II. Anteile | ||||
| eigene Anteile | 0 | 245.477,57 | ||
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.060.097,03 | 4.626.655,27 | ||
| 7.861.222,21 | 11.234.213,04 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 87.647,39 | 107.696,74 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 340.200,00 | 0 | ||
| 21.601.299,96 | 22.659.487,27 |
| Passiva in EUR | 31.03.2017 | 31.03.2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||||
| I. eingefordertes und eingezahltes Grundkapital | 10.000.000,00 | 10.000.000,00 | ||
| gezeichnetes Grundkapital | 10.000.000,00 | 10.000.000,00 | ||
| Nennbetrag eigener Anteile | -190.504,00 | 0 | ||
| ausgegebenes Kapital | 9.809.496,00 | 10.000.000,00 | ||
| II. Kapitalrücklagen | ||||
| gebundene | 6.377.624,48 | 6.476.895,48 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| freie Rücklagen | 107.673,00 | 0 | ||
| IV. Rücklage für eigene Anteile | 190.504,00 | 245.477,57 | ||
| V. Bilanzgewinn | 2.348.128,38 | 1.993.865,93 | ||
| davon Gewinnvortrag | 494.500,81 | 453.392,65 | ||
| 18.833.425,86 | 18.716.238,98 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 1.143.280,00 | 1.108.070,00 | ||
| 2. Rückstellungen für Pensionen | 0,00 | 2.080.131,54 | ||
| 3. Steuerrückstellungen | 683.765,00 | 94.102,00 | ||
| 4. sonstige Rückstellungen | 237.286,09 | 246.763,44 | ||
| 2.064.331,09 | 3.529.066,98 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 703.543,01 | 414.181,31 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 293.234,81 | 94.765,87 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 293.234,81 | 94.765,87 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
256.259,76 | 237.765,56 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 256.259,76 | 237.765,56 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 | ||
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 154.048,44 | 81.649,88 | ||
| davon aus Steuern | 147.189,83 | 75.161,85 | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 6.858,61 | 6.488,03 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 154.048,44 | 81.649,88 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 | ||
| 703.543,01 | 414.181,31 | |||
| 21.601.299,96 | 22.659.487,27 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2016 BIS 31. MÄRZ 2017
| in EUR | 2016/2017 | 2015/2016 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 2.435.131,00 | 2.544.910,00 | ||
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | ||||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen |
16.172,97 | 16.727,53 | |||
| b) Übrige | 3.275,39 | 28.139,37 | |||
| 19.448,36 | 44.866,90 | ||||
| 3. | Personalaufwand | ||||
| a) Gehälter |
-985.563,65 | -996.990,00 | |||
| b) soziale Aufwendungen |
-590.667,19 | -614.403,36 | |||
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | -421.238,66 | -421.238,66 | |||
| davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
-42.949,61 | -68.263,01 | |||
| davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
-126.478,92 | -124.901,69 | |||
| -1.576.230,84 | -1.611.393,36 | ||||
| 4. | Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-1.204.362,28 | -1.329.486,63 | ||
| 5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.127.218,21 | -2.163.063,11 | ||
| davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 15 fallen | -11.464,53 | -12.617,82 | |||
| 6. | Zwischensumme aus Z 1 bis 5 | -2.453.231,97 | -2.514.166,20 | ||
| 7. | Erträge aus Beteiligungen | 4.491.590,89 | 3.363.612,04 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen | 4.491.590,89 | 3.363.612,04 | |||
| 8. | Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens |
2.158,80 | 3.282,12 | ||
| 9. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.366,35 | 12.210,93 | ||
| 10. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen | 8.357,14 | 0 | |||
| 11. Aufwendungen aus Finanzanlagen | -175.760,55 | 0 | |||
| davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | -175.760,55 | 0 | |||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -230,78 | 0 | |||
| 13. Zwischensumme aus Z 7 bis 12 | 4.328.481,85 | 3.379.105,09 | |||
| 14. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 13) |
1.875.249,88 | 864.938,89 | |||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 815.708,00 | 921.011,96 | |||
| davon latente Steuern | 340.200,00 | 0 | |||
| davon Erträge aus Steuergutschriften und aus der Auflösung von nicht bestimmungsgemäß verwendeten Steuerrückstellungen |
0 | 0 | |||
| 16. Ergebnis nach Steuern | 2.690.957,88 | 1.785.950,85 | |||
| 17. Jahresüberschuss | 2.690.957,88 | 1.785.950,85 | |||
| 18. Auflösung von Kapitalrücklagen | 107.673,00 | 0 | |||
| 19. Zuweisungen zu Gewinnrücklagen | -107.673,00 | 0 | |||
| 20. Zuweisung zu Rücklage für eigene Anteile | -837.330,31 | -245.477,57 | |||
| 21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 494.500,81 | 453.392,65 | |||
| 22. Bilanzgewinn | 2.348.128,38 | 1.993.865,93 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017 DER FABASOFT AG, LINZ
A Allgemeine Grundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen.
Auf Grund des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) wurde gemäß den Übergangsbestimmungen des §906 (36) UGB die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung an die neuen Bestimmungen angepasst und, wenn gesetzlich vorgeschrieben, die Vorjahreszahlen angepasst.
Dies betrifft insbesondere die Umgliederungen von sonstigen Erlösen zu den Umsatzerlösen und die geänderte Darstellung des Anlagenspiegels sowie der eigenen Anteile. Darüber hinaus erfolgte eine Saldierung der Pensionsrückstellungen mit den Rückdeckungsversicherungen nach KFS/RL 23.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis 211 und 222 bis 235 UGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.
B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme des Ausweises der Pensionsrückstellung und der Bilanzierung der eigenen Anteile auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
1) Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 400,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
2) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
4) Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.
Auf Grund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
5) Rückstellungen
5.1. Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß KFS/RL23 erfolgt im Geschäftsjahr 2016/2017 eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.
5.2. Abfertigungsrückstellungen
Zum 31. März 2017 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.
Die Abfertigungsrückstellung der Vorstände wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
5.3. Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
6) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
C Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Aktiva
1) Anlagevermögen
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Beilage zum Anhang) verwiesen.
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
| in EUR | im folgenden Geschäftsjahr | in den folgenden 5 Geschäftsjahren | |
|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 84.122,01 | 140.119,09 | |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 512.526,00 | 2.562.630,00 | |
| 596.648,01 | 2.702.749,09 |
Vorjahr:
| in EUR | im folgenden Geschäftsjahr | in den folgenden 5 Geschäftsjahren |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 104.607,84 | 244.726,93 |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 512.526,00 | 2.562.630,00 |
| 617.133,84 | 2.807.356,93 |
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum EUR 614.534,87 (Vorjahr TEUR 619).
1.1. Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)
| Buchwert der Beteiligung in EUR 31.03.2017 |
Anteil in% |
Eigenkapital Nominale |
Eigenkapital buchmäßig |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Austria GmbH, Linz | 2.328.602,61 | 100 | EUR 800.000,00 | EUR 1.663.129,31 | EUR 661.521,78 |
| Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz | 462.784,49 | 100 | CHF 100.000,00 | CHF 546.921,45 | -CHF 308.507,45 |
| Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland |
2.282.933,18 | 100 | EUR 52.000,00 | EUR 2.546.078,33 | EUR 764.110,11 |
| Fabasoft International Services GmbH, Linz |
35.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 88.743,98 | EUR 48.069,85 |
| Fabasoft R&D GmbH, Linz | 5.062.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 2.713.125,59 | EUR 2.416.099,16 |
| Mindbreeze GmbH, Linz | 811.357,14 | 65 | EUR 70.000,00 | EUR 901.317,23 | EUR 688.701,04 |
| Summe | 10.982.677,42 |
Mit Verschmelzungsvertrag vom 2. November 2016 wurde die Fabasoft Cloud GmbH rückwirkend zum 31. März 2016 mit der Fabasoft R&D GmbH verschmolzen.
Bedingt durch die Verschmelzung der Fabasoft Cloud GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Fabasoft R&D GmbH als übernehmende Gesellschaft hat sich deren Beteiligungsansatz im Geschäftsjahr 2016/2017 auf in Summe EUR 5.062.000,00 erhöht.
Die Fabasoft Limited wurde mit Wirkung zum 24. März 2017 aufgelöst (Dissolution of Company).
(Vorjahr)
| Buchwert der Beteiligung in EUR 31.03.2016 |
Anteil in% |
Eigenkapital Nominale |
Eigenkapital buchmäßig |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Austria GmbH, Linz | 2.328.602,61 | 100 | EUR 800.000,00 | EUR 1.471.472,39 | EUR 469.864,86 |
| Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz | 462.784,49 | 100 | CHF 100.000,00 | CHF 855.428,90 | CHF 155.099,42 |
| Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland |
2.282.933,18 | 100 | EUR 52.000,00 | EUR 2.481.968,22 | EUR 841.702,59 |
| Fabasoft International Services GmbH, Linz |
35.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 40.674,13 | EUR 66.601,01 |
| Fabasoft Limited, London, Großbritannien |
0,00 | 100 | GBP 510.000,00 | -GBP 150.175,16 | -GBP 5.957,29 |
| Fabasoft R&D GmbH, Linz | 692.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 | EUR 2.066.984,06 | EUR 1.760.838,06 |
| Fabasoft Cloud GmbH, Linz | 35.000,00 | 100 | EUR 35.000,00 -EUR 4.304.030,17 | EUR 93.379,38 | |
| Mindbreeze GmbH, Linz | 803.000,00 | 65 | EUR 70.000,00 | EUR 212.616,19 | EUR 128.887,75 |
| Summe | 6.639.320,28 |
1.2. Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 2.617.051,48 (Vorjahr TEUR 2.153) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind im Geschäftsjahr 2016/2017 saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
2) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen.
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe von EUR 1.103.822,58 (Vorjahr TEUR 2.474) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnübernahme bzw. Steuerumlage in Höhe von EUR 5.695.062,89 (Vorjahr TEUR 3.870) enthalten.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen aus temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuerlichen Siebentelverteilungen.
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 331.203,00 (Vorjahr TEUR 0).
Passiva
1) Eigenkapital
1.1. Grundkapital
Zum Stichtag 31. März 2017 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10.000.000 (Vorjahr TEUR 10.000).
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (10.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.
Die Aktien notieren im Handelssegment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer (D) 922985.
1.2. Genehmigtes Kapital
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung verwiesen.
1.3. Rücklagen
Die aus dem Optionenmodell VII (siehe Punkt E.3.) dotierte gebundene Kapitalrücklage wurde nach dem Verfall der Optionsrechte im Geschäftsjahr 2016/2017 zu einer freien Gewinnrücklage in Höhe von EUR 107.673,00 (Vorjahr TEUR 0).
1.4. Vorschlag Ergebnisverwendung
Aus dem Geschäftsjahr 2016/2017 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 2.348.128,38. Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017 eine Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre sowie der vom Gewinnbezugsrecht gesetzlich ausgeschlossenen Aktien den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
1.5. Ausschüttungsgesperrter Betrag
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 340.200,00 (Vorjahr TEUR 0) gemäß §235 UGB ausschüttungsgesperrt.
1.6. Eigene Aktien
| Anzahl | Nominale je Stück |
Nominale | Anteil am Grund kapital |
|
|---|---|---|---|---|
| Stück | EUR | EUR | % | |
| Bestand am 01.04.2016 | 49.488 | 1,00 | 49.488,00 | 0,50% |
| Zugänge von 01.04.2016 bis 31.03.2017 (Aktienrückkaufprogramm) |
141.016 | 1,00 | 141.016,00 | 1,41% |
| Bestand am 31.03.2017 | 190.504 | 1,00 | 190.504,00 | 1,91% |
Der am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstandes, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 9. Dezember 2015 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich "Investor Relations", nachzulesen. Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Januar 2016. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Homepage regelmäßig über den Aktienrückkauf.
Aufgrund des RÄG 2014 wurden im Geschäftsjahr 2016/2017 eigene Anteile nicht mehr als Vermögenswert ausgewiesen, sondern erstmalig mit dem Eigenkapital verrechnet. Der Nennwert der eigenen Anteile wird offen vom Grundkapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag der eigenen Aktien und ihren Anschaffungskosten ist mit nicht gebundenen Rücklagen zu verrechnen, die aus dem Bilanzgewinn dotiert wurden.
2) Rückstellungen
2.1. Pensionsrückstellungen
Gemäß KFS/RL 23 erfolgt im Geschäftsjahr 2016/2017 ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen.
Die sich aus der unter Punkt B.5.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt zum 31. März 2017 EUR 2.543.894,24 (Vorjahr TEUR 2.080). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 2.543.894,24 (Vorjahr TEUR 2.080) auf die gleiche Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.
2.2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:
| 31.03.2017 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Prüfungsaufwand | 25.400,00 | 33 |
| Boni | 6.500,00 | 4 |
| Noch nicht konsumierte Urlaube | 93.740,00 | 106 |
| Sonderzahlungen | 42.946,09 | 42 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 41.000,00 | 35 |
| Jahresabschlussveröffentlichungen | 26.700,00 | 26 |
| Sonstiges | 1.000,00 | 1 |
| 237.286,09 | 247 |
3) Verbindlichkeiten
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Konzernverrechnung in Höhe von EUR 256.259,76 (Vorjahr TEUR 238).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 12.165,03 (Vorjahr TEUR 12) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
D Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2.435.131,00 (Vorjahr TEUR 2.545) resultieren aus der Verrechnung der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.
2) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in Höhe von EUR 1.139,61 (Vorjahr TEUR 0) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.
3) Aufwendungen für Altersversorgung
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.03.2017 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung | 463.762,70 | 460 |
| Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen | -463.762,70 | -460 |
| Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen | 421.238,66 | 421 |
| 421.238,66 | 421 |
4) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:
| 31.03.2017 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Betriebsaufwand | 1.009.072,62 | 1.047 |
| Verwaltungsaufwand | 859.416,96 | 819 |
| Vertriebsaufwand | 247.264,10 | 284 |
| 2.115.753,68 | 2.150 |
5) Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.
6) Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 175.760,55 (Vorjahr TEUR 0) betreffen Forderungsabschreibungen gegenüber der Fabasoft Limited, die im Geschäftsjahr 2016/2017 aufgelöst wurde.
E Sonstige Angaben
1) Gruppenbesteuerung
Im Veranlagungsjahr 2017 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz, (4) Mindbreeze GmbH, Linz, und (5) Fabasoft Corporation, Massachusetts, USA.
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 815.708,00 (Vorjahr TEUR 921) und untergliedern sich in folgende Bereiche:
| 31.03.2017 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Laufende Steuern | -727.964,00 | 6 |
| Latente Steuern | 340.200,00 | 0 |
| Steuerumlagen | 1.203.472,00 | 915 |
| 815.708,00 | 921 |
Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften ergibt sich eine finanzielle Verpflichtung der Gesellschaft in Höhe von EUR 260.220,26 (Vorjahr TEUR 254).
Dem gegenüber stehen steuerlich noch nicht verwertete Teilwertabschreibungen, die im Falle eines endgültigen Verlustes steuermindernd in Höhe von EUR 245.974,06 (Vorjahr TEUR 246) angesetzt werden können.
2) Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer
2.1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
| 2016/2017 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Angestellte | 4 | 4 |
2.2. Organe
Im Geschäftsjahr waren folgende Mitglieder als Vorstand tätig:
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen, Altersversorgung und Optionsmodell für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2016/2017 TEUR 1.392 (Vorjahr TEUR 1.416) und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2016/2017 | Vorjahr |
|---|---|---|
| Laufende Bezüge | 901 | 907 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 64 | 64 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Aufwendungen für Optionsmodell | 6 | 24 |
| Gesamt | 1.392 | 1.416 |
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender) Dr. Peter Posch (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2016/2017 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 70.000,00 (Vorjahr TEUR 70).
3) Angaben zu Aktienoptionsprogrammen
Zum Stichtag 31. März 2017 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.
Bis zum Auslaufen des Optionenmodells wurde der beizulegende Zeitwert der Mitarbeiteroptionen mittels des Black-Scholes-Bewertungsmodells bestimmt. Die wesentlichen Parameter für das Bewertungsmodell sind der Aktienpreis am Tag der Gewährung, der Ausübungspreis, die Optionslaufzeit und der risikofreie Zinssatz für die jeweilige Laufzeit zum Zeitpunkt der Optionsgewährung.
| Optionenmodell | Zuteilungs zeitpunkt |
Ausübungskurs | Anzahl der Optionen |
Laufzeit | Erster möglicher Ausübungszeit punkt |
|---|---|---|---|---|---|
| VII | 24.04.2013 | EUR 1,75 | 600.000 | 01.07.2012 bis 30.06.2016 |
15.06.2016 |
Veränderungen im Bestand der ausstehenden Optionsrechte:
| Optionenmodell VII | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| zum 1. April | 600.000 | 600.000 |
| Ausgegeben | 0 | 0 |
| Verfallen | 600.000 | 0 |
| Ausgeübt | 0 | 0 |
| zum 31. März (ausstehend) | 0 | 600.000 |
4) Beschlüsse der Hauptversammlung vom 4. Juli 2016
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG, Linz, am 4. Juli 2016 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2015/2016 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,1512 pro Aktie ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. nach §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
5) Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Mit Stand 23. Mai 2017 konnten insgesamt 210.953 Stückaktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben werden.
Darüber hinaus traten nach dem 31. März 2017 für den vorliegenden Jahresabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.
Linz, am 23. Mai 2017
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2017
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Entwicklung des Anlagevermögens in EUR |
Stand 01.04.2016 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen** | Stand 31.03.2017 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen |
289.431,28 | 32.505,59 | 58.393,92 | 0,00 | 263.542,95 |
| 289.431,28 | 32.505,59 | 58.393,92 | 0,00 | 263.542,95 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund |
2.616.216,30 | 46.254,21 | 9.534,29 | 0,00 | 2.652.936,22 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs und |
|||||
| Geschäftsausstattung* | 8.124.863,14 | 859.194,43 | 535.067,65 | 0,00 | 8.448.989,92 |
| 10.741.079,44 | 905.448,64 | 544.601,94 | 0,00 | 11.101.926,14 | |
| III.Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
8.788.573,14 | 4.335.000,00 | 2.140.895,72 | 0,00 | 10.982.677,42 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens |
2.237.042,70 | 0,00 | 0,00 | -2.080.131,54 | 156.911,16 |
| 11.025.615,84 | 4.335.000,00 | 2.140.895,72 | -2.080.131,54 | 11.139.588,58 | |
| 22.056.126,56 | 5.272.954,23 | 2.743.891,58 | -2.080.131,54 | 22.505.057,67 | |
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB: 11.740,77 11.740,77
**Saldierung der Rückdeckungsversicherungen mit der
Pensionsrückstellung im GJ 2016/2017 nach KFS/RL 23
| kumulierte Abschreibungen | Restbuchwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entwicklung des Anlagevermögens in EUR |
Stand 01.04.2016 |
Zugänge | Abgänge | Zuschreibun gen |
Stand 31.03.2017 |
Stand 31.03.2017 |
Stand 31.03.2016 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus |
|||||||
| abgeleitete Lizenzen | 277.784,05 | 11.601,83 | 58.393,92 | 0,00 | 230.991,96 | 32.550,99 | 11.647,23 |
| 277.784,05 | 11.601,83 | 58.393,92 | 0,00 | 230.991,96 | 32.550,99 | 11.647,23 | |
| II. Sachanlagen | |||||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund |
1.643.171,63 | 354.894,94 | 9.447,79 | 0,00 | 1.988.618,78 | 664.317,44 | 973.044,67 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs und |
|||||||
| Geschäftsausstattung* | 6.668.340,53 8.311.512,16 |
837.865,51 1.192.760,45 |
532.989,47 542.437,26 |
0,00 0,00 |
6.973.216,57 8.961.835,35 |
1.475.773,35 2.140.090,79 |
1.456.522,61 2.429.567,28 |
| III.Finanzanlagen | |||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
2.149.252,86 | 0,00 | 2.140.895,72 | 8.357,14 | 0,00 | 10.982.677,42 | 6.639.320,28 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 156.911,16 | 2.237.042,70 |
| 2.149.252,86 | 0,00 | 2.140.895,72 | 8.357,14 | 0,00 | 11.139.588,58 | 8.876.362,98 | |
| 10.738.549,07 | 1.204.362,28 | 2.741.726,90 | 8.357,14 | 9.192.827,31 | 13.312.230,36 | 11.317.577,49 | |
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB: 11.740,77 11.740,77
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 28,3 Mio. Euro (28,4 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) von TEUR 4.874 (TEUR 3.942* im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) bei TEUR 3.298 (TEUR 2.290* im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Das verglichen mit dem Vorjahr über EUR 1 Mio. stärkere EBIT aus fortgeführten Aktivitäten bei nahezu gleichen Umsatzerlösen ist strukturell vor allem darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum um TEUR 451 weniger externe Leistungen von Subauftragnehmern für Projektleistungen bei Kunden zugekauft worden sind.
Weiterhin verlagerte sich die Umsatzstruktur von klassischem Projektgeschäft (Lizenzen, Dienstleistungen) zu laufenden monatlichen Nutzungsgebühren für Cloud-Services und/oder Appliances.
Mit einer Forschungsquote1) von 25,9% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 7.316) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 7.304 im Geschäftsjahr 2015/2016).
Diese Investitionen wurden für die Weiterentwicklung des On-Premises-Produktportfolios, für den Ausbau des Cloud-Angebotes und für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Appliances getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2017) 49% (47% zum 31. März 2016).
Der Bestand an liquiden Mitteln änderte sich von TEUR 15.603 auf TEUR 16.000 im Berichtszeitraum.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2017 199 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (190 zum 31. März 2016).
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Anhang Punkt 5)
1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2017)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätten |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft R&D GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Austria GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Mindbreeze GmbH | 65% | Österreich | Linz | |
| Fabasoft Deutschland GmbH | 100% | Deutschland | Frankfurt am Main | Berlin, München |
| Fabasoft Schweiz AG | 100% | Schweiz | Bern |
Tochterunternehmen der Fabasoft International Services GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2017)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft Corporation | 100% | USA | Boston |
Tochterunternehmen der Fabasoft Austria GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2017)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft AT Software GmbH | 100% | Österreich | Linz |
Veränderungen in der Konzernstruktur
Mit Verschmelzungsvertrag vom 2. November 2016 wurde die Fabasoft Cloud GmbH rückwirkend zum 31. März 2016 mit der Fabasoft R&D GmbH verschmolzen.
Die Fabasoft Limited wurde mit Wirkung zum 24. März 2017 aufgelöst (Dissolution of Company).
Unternehmensakquisitionen
Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.435 | 2.545 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 1.875 | 865 |
| EBIT1) | -2.453 | -2.514 |
| EBITDA1) | -1.249 | -1.185 |
| Jahresüberschuss | 2.691 | 1.786 |
| Eigenkapital | 18.833 | 18.716 |
| Eigenkapitalquote1) | 87% | 83% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 1.781 | 4.625 |
| Endbestand an liquiden Mittel | 1.060 | 4.627 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 4 | 4 |
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
| in TEUR | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 28.292 | 28.429 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern | 3.286 | 2.300 |
| EBIT aus fortgeführten Aktivitäten1) | 3.298 | 2.290 |
| EBITDA aus fortgeführten Aktivitäten1) | 4.874 | 3.942 |
| Jahresergebnis | 2.512 | 1.674 |
| Eigenkapital | 12.876 | 12.959 |
| Eigenkapitalquote1) | 49% | 47% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 4.476 | 6.008 |
| Endbestand an liquiden Mittel | 16.000 | 15.603 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 199 | 190 |
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
*Anpassung Vorjahreswerte in Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten gemäß IFRS 5 (siehe Anhang Punkt 5)
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Mittels individuell angepasster Personalentwicklungskonzepte und -maßnahmen fördert Fabasoft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch kontinuierliche Fortbildung und zeigt Karriereperspektiven auf. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alliance. Fabasoft beschäftigte zum Bilanzstichtag 51 zertifizierte (Senior-) Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 55 Scrum Master und 22 Product Owner.
Interne Kommunikation
Fabasoft legt großen Wert auf eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Dies umfasst auch ganz besonders den effizienten, schonenden und sparsamen Einsatz von Ressourcen. Durch die konsequente Nutzung des installierten Videokonferenzsystems in der Konzernzentrale und in den Standorten konnten beispielsweise Reisen in erheblichem Ausmaß eingespart werden. Geschäftsreisen erfolgen entsprechend dem Nachhaltigkeitsgedanken nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektroautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert.
Bei der Auswahl und Konzeption von IT-Architekturen legt der Fabasoft Konzern großen Wert auf Nachhaltigkeit und insbesondere hohe Energieeffizienz. Dieser Kurs wurde auch im Geschäftsjahr 2016/2017 weiter verfolgt. Aus ökologischer Sicht steht der Verbrauch der Ressource Strom für den Betrieb der Systemkomponenten und deren Kühlung im Vordergrund. Sowohl bei der Konzeption und dem Auf- und Ausbau eigener Rechenzentrumskapazitäten als auch bei der Auswahl externer Kapazitäten und Standflächen wird auf diesen Aspekt besonders Bedacht genommen.
Open-Source-Plattformen und Standards
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
Zertifizierungen
Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001, ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.
Die umfangreichen Produkt-Zertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von anderen Anbietern in diesem Feld ab. Dazu zählen die Prüfung gemäß IDW PS 880 Standard, das EuroCloud Star Audit Certificate oder das "Certified Cloud Service" von TÜV Rheinland. Hier wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess der Cloud-Service umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen oder Prüfungen geachtet.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 bewies Fabasoft mit dem C5 Testat des BSI ihr starkes Engagement auf dem Gebiet der Zertifizierungen zugunsten höchster Transparenz und Sicherheit. Fabasoft erhielt im März 2017 als erster europäischer Anbieter von Cloud-Dienstleistungen das Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz C5), herausgegeben vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Aussteller des Testats. Das C5 Testat ist für alle Fabasoft Cloud Kunden ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Umfeldparameter stellen dabei ein Alleinstellungsmerkmal des BSI C5 dar und gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Systembeschreibung, Gerichtsbarkeit und Lokationen der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datensicherung, Offenbarungs- und Ermittlungsbefugnisse sowie Zertifizierungen.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde die ISAE 3402 Type 2 Prüfung erneut durchgeführt. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausgestellt.
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
- Nominale Umsatzveränderung
- EBIT bzw. Betriebsergebnis
- EBITDA
- Eigenkapitalquote
- Forschungsquote
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung EBIT (Betriebsergebnis)
Ergebnis vor Ertragsteuern
- Finanzerträge
-
- Finanzaufwendungen
- = EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Überleitungsrechnung EBITDA
EBIT
- / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100 Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Umsatzerlöse
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
x 100
2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote vorbereitet. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäfts sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.
Leistungsstarke Cloud-Services
Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg, erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als elegante, intuitive Standardlösung für Business-to-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht Unternehmens- und Ländergrenzen zu überwinden und sicher zusammenzuarbeiten. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen (aktuell verfügbar für Deutschland, Österreich und die Schweiz) schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, mit dem Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.
Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch große Sorge von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich der Bestimmung über die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für eine Datenspeicherung am Kundenstandort und Secomo für eine durchgehende Endezu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten.
Fabasoft Private Cloud
Die Wahlfreiheit zwischen der Public Cloud-Lösung und der Private Cloud-Lösung – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen, Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.
Secomo
In intensiver Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie (IAIK) der Technischen Universität Graz konnte Fabasoft die Secomo Appliance zur Marktreife bringen. Im Berichtszeitraum hat Fabasoft das Angebot erweitert und stellt Secomo auch "as a Service" zur Verfügung. Kunden, die bereits eine Fabasoft Cloud Enterprise Edition beziehen, haben damit die Möglichkeit, die Daten ohne zusätzliche Kosten mit Secomo zu verschlüsseln.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitalisierung" und "Datenschutz" und deren Umsetzung auf den Agenden von Unternehmen weit oben angesiedelt sind. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten heute bereits ein leistungsfähiges Portfolio. Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis, um Datenschutz- und Compliancerichtlinien besser einhalten zu können.
Mindbreeze InSpire – Ready to Use Appliance für Enterprise Search und Cognitiv Information Insight
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert, die Datenquellen angebunden und danach die Inhalte der Quellen analysiert und entsprechend verknüpft. Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei einer Reihe von namhaften Kunden im deutschsprachigen Raum im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt der Appliance Anbieter und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus empfehlen internationale Analystenhäuser zunehmend in ihren Gesprächen Mindbreeze InSpire als solide und ausgezeichnete Basis, wenn es um den Einsatz von Appliances im Bereich Wissensmanagement und Enterprise Search in allen Facetten geht. Das Produkt bietet umfangreiche Funktionalitäten, die über klassische Suche-Finde-Maschinen weit hinausgehen und von Analysten heute bereits als nächste Generation gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellung wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht, sowie die Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Auch im Umfeld der automatischen Klassifizierung (Kategorisierung) von Dokumenten konnte Mindbreeze im Berichtszeitraum prominente Kunden gewinnen.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können.
Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareprodukt-Entwicklung. Besonderes Augenmerk wird in diesem Zusammenhang auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility) gelegt. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances
Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs-, und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.
Im Berichtszeitraum konnte Mindbreeze eine deutlich gestiegene Anzahl an Anfragen verzeichnen und das Partnernetzwerk für den Vertrieb von Mindbreeze InSpire erweitern. Aktuell ist Mindbreeze direkt oder durch Partner auf fast allen Kontinenten vertreten. Inwieweit und wie erfolgreich sich diese Partnerschaften entwickeln können und in welchem Umfang zusätzliche Umsätze mit Mindbreeze InSpire generiert werden können, kann aktuell nicht prognostiziert werden.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen Partnerkanal umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand bilden.
Digitalisierung in der Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Intensive Ausschreibungsaktivitäten in Deutschland
Aktuell befinden sich eine Reihe von wesentlichen Digitalisierungsprojekten (E-Akte) in der deutschen Verwaltung auf den Ebenen Bund, Länder und Gemeinden in der Ausschreibungsphase oder kurz davor. Als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen wird sich Fabasoft intensiv an diesen Vergabeverfahren beteiligen. Ob, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen Fabasoft bei diesen Verfahren erfolgreich sein wird, kann nicht prognostiziert werden.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Geschäftes für Fabasoft. Beispielsweise geht im Freistaat Bayern der Rollout bei den Behörden des Freistaates zügig voran und die dortige Installation gehört mittlerweile zu einer der deutschlandweit größten und erfolgreichsten Umsetzungen der E-Akte. Im Zuge dieses Gesamtprogrammes wurde im Berichtszeitraum der Rahmenvertrag dahingehend erweitert, dass auch Kommunen in Bayern unkompliziert diesem Rahmenvertrag beitreten können, was neue Chancen für schnelle Umsetzungsprojekte bei solchen Kommunen eröffnet.
Des Weiteren wurden die Bestandsverträge mit dem ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) betreffend die bestehenden, umfangreichen E-Akte-Installationen mit Fabasoft im deutschen Bund beispielsweise für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um weitere vier Jahre verlängert und dahingehend erweitert, dass auch andere Kunden des ITZBund in diesen Vertrag unkompliziert einsteigen können.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Die große Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2016/2017 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Es wird versucht diesen Risiken durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus eignen sich besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können darüber hinaus bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden drohende und bereits umgesetzte drastische Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten, insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation, gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Fabasoft setzt für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäfts
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen für die Möglichkeiten von Fabasoft, die eigene Marke wirksam zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Im Projektgeschäft arbeiteten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf vereinzelt als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch Reputationsschäden mit sich ziehen.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in neue Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preisund Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier besonders anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen. Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1.3 beschrieben, unterzogen.
Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Vertragsstrafen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen, die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Hier sind besonders zu nennen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Cloud-Angebote
Im Geschäftsjahr 2016/2017 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-) Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten etc.) das Risiko hoher Streuverluste.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerkkomponenten, Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Fabasoft Gesellschaft als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebs beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate beinhalten bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substantiieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internet-Betreiber, Bedienungsfehler, Viren, Malware, Hacker oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch gegenüber einem gezielten Einsatz krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder von in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken hinsichtlich Informationssicherheit und geistigen Eigentums
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Information und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf dieses sensible Material erhalten. In Anbetracht der aktuellen globalen Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft höchste Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Als Cyber Resilience versteht man die Widerstandskraft eines Unternehmens gegen Angriffe auf die Informationssicherheit. Dabei beinhaltet der Begriff auch die Cyber Security, geht aber noch weit über diese hinaus.
Es wurden verschiedene organisatorische, systemtechnische und physische Barrieren eingerichtet, um unberechtigten Zugriff jeglicher Art zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Der Kriterienkatalog ist seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 gültig. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1.3 aufgelistet.
Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Da solche Situationen neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben können, wird auch diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, insbesondere hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell die Nachfrage in weiten Bereichen das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dadurch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Das Risiko von Forderungsausfällen wird im Partner- sowie im Privatkundengeschäft aktuell geringfügig höher eingeschätzt als im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern.
Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten. Da diese Wertpapiere über Fonds gehalten werden und kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Im Zusammenhang mit der unsicheren Wirtschaftsentwicklung speziell im Finanzsektor sind Risiken betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen derzeit nicht auszuschließen.
2.3. Prognosebericht
Digitalisierung
Fabasoft hat sich als Softwareprodukthersteller auf die Digitalisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte umfassen die Erstellung, nachvollziehbare und sichere Bearbeitung, semantische Recherche, automatische Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflow).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war ein deutliches Ansteigen des öffentlichen Interesses – sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei Privatunternehmen – am Thema Digitalisierung zu verzeichnen. Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich dieses Interesse – speziell in Deutschland – in Form einer Reihe von umfangreichen Ausschreibungen auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen, die zu diesem Thema angekündigt oder auf den Weg gebracht worden sind. Im privaten Bereich waren unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Nutzung des "Rohstoffes" Information im Sinne von effizienteren und kostengünstigeren Prozessen verbunden mit besserer Leistung am Kunden durch eine umfassende Gesamtsicht zentrale Themen bei Kundengesprächen.
Geschäftsentwicklung
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss.
Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender, die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
Ausschreibungen im öffentlichen Sektor
Neukundengewinnung erfolgt im öffentlichen Sektor nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Fabasoft investiert aktuell intensiv in die Teilnahme an solchen Verfahren zum Beispiel in Form umfangreicher Angebotsausarbeitungen, Bieterpräsentationen und Teststellungen.
Dies bedingt aufgrund der aktuell ungewöhnlich hohen Dichte an solchen Verfahren auch einen erheblichen diesbezüglichen Ressourcenbedarf (Ressourcen, welche nicht für bezahlte Projektumsetzungen eingesetzt werden können). Zum Berichtszeitpunkt befindet sich der Großteil dieser Verfahren noch in der Ankündigungs-, Angebots- oder Entscheidungsphase. Ob bzw. in welchem Umfang darüber hinaus aus dieser "Ausschreibungswelle" weiteres Geschäft gewonnen werden kann, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Aufgrund der Dichte und Bedeutung der laufenden und anstehenden Verfahren kann von einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbsdruckes ausgegangen werden. Ausgehend von der Pipeline an weiteren angekündigten Ausschreibungen wird aus heutiger Sicht erwartet, dass diese Verfahrensdichte – und damit verbunden auch die diesbezüglichen Angebotsaufwände – tendenziell bis zumindest in die zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2017/2018 erhalten bleiben wird.
Sondersituation Bund Schweiz
Basierend auf einer Vergabeentscheidung des Schweizerischen Bundes vom 27. Mai 2015, welche von Fabasoft ohne Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten worden ist, ist vorgesehen, große Teile der Installation der Fabasoft eGov-Suite im Schweizerischen Bund mittelfristig – aktuell ist vorgesehen bis 2020 – abzulösen. Dies wird sowohl wiederkehrende Erlöse aus der Softwarepflege als auch Dienstleistungserlöse aus solchen Bestandsinstallationen negativ beeinflussen. Für das Geschäftsjahr 2017/2018 wird betreffend die wiederkehrenden Pflegeerlöse im Bund diesbezüglich von einem Rückgang von voraussichtlich etwa EUR 1 Mio. ausgegangen. Demgegenüber hat der Schweizerische Bund aber auch angekündigt, in der Übergangszeit verstärkt Dienstleistungen für die Unterstützung der bestehenden Installation und im Umfeld von Datenmigration in Anspruch zu nehmen. Umfang und Laufzeiten dieser Leistungen stehen noch nicht fest.
Business Development
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiter entwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.
Bei den privaten Auftraggebern bildet, analog zu den öffentlichen Auftraggebern, speziell im Projektgeschäft die konsequente Arbeit mit dem Kundenbestand eine wichtige Säule der Umsatzentwicklung. Da diese Kunden teilweise auch international tätig sind, besteht bisweilen auch die Möglichkeit beziehungsweise der Kundenwunsch Einführungsund Erweiterungsprojekte auch international mit zu begleiten.
Alle dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2 dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.
Transformation des Geschäftes
Das Softwareproduktgeschäft im Fabasoft Konzern unterliegt – analog zu einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes der Nutzungsrechte an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.
Darüber hinaus ist Fabasoft bestrebt, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebs in den deutschsprachigen Ländern um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.
Hybride Nutzungsmodelle
Aus bisherigen Erfahrungen, aus der Beobachtung internationaler Trends und den Rückmeldungen aus zahlreichen Analystengesprächen kann insgesamt festgestellt werden, dass Interessenten zunehmend flexibel in der Frage sind, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Dies kristallisiert sich oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und zeitlichen Gesichtspunkten heraus. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Die Umsatzplanung wird dadurch aber unsicherer, da abhängig vom gewählten Modell, ein und dasselbe Projekt eine deutlich unterschiedliche Umsatzstruktur auf der Zeitachse aufweist. Eine wesentliche Marktchance für die Fabasoft Private Cloud wird darüber hinaus im fachlich spezialisierten Lösungsangebot gesehen.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardware-Komponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-Komponenten abgeschrieben.
Mindbreeze InSpire
Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum hervorragend. Sowohl im Direktgeschäft mit namhaften internationalen Großkunden als auch bei der Akquisition von und Zusammenarbeit mit internationalen Vertriebspartnern konnten wesentliche Erfolge und starkes Wachstum erzielt werden. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird die schnelle und kostengünstige Einführung – auch bei großen Installationen – gesehen. Dies wird sowohl aus der bisherigen Projekterfahrung als auch von Industrieanalysten wie der Gartner Group bestätigt, die dies als besonderes Alleinstellungsmerkmal von Mindbreeze InSpire hervorheben. Die weitere Entwicklung dieses Geschäftsfeldes wird davon abhängen, in welchem Umfang und in welcher Frequenz weitere Erfolge sowohl direkt als auch indirekt über Partner gelingen und die bestehenden Installationen sukzessive erweitert werden können. Dafür ist auch ein weiteres deutliches Wachstum der Mindbreeze Organisation in allen Bereichen (Vertrieb und Marketing, Entwicklung, Umsetzungsdienstleistungen und Support) zur internationalen Skalierung dieses Geschäftes erforderlich.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2017/2018 in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.
Hinsichtlich der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2017/2018 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden sind. Vertrieb, Consulting und Marketing sollen im bevorstehenden Geschäftsjahr 2017/2018 sowohl personell ergänzt als auch durch Beiziehung externer Dienstleistung hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer weiterhin verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und einer zielgruppenorientierten Präsentation der Produktangebote.
Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft zunehmend in den Online-Bereich verlagern, sehen wir den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies im Besonderen, da es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten und damit letztlich um Vertrauen geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattungen und die ergonomischen und produktiven Arbeitsumgebungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. Insbesondere aus den obengenannten Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2017/2018 von einem Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.
Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher.
Fazit
Ausgehend von den ermutigenden Erfolgen und Entwicklungen in den letzten Geschäftsjahresquartalen einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits geht das Management von einem sehr herausfordernden aber auch überaus chancenreichen Geschäftsjahr 2017/2018 aus. Die stabilisierende Wirkung des Cloudund Appliance-Geschäftes im Sinne von wiederkehrenden, regelmäßigen Umsätzen wird weiter teilweise konterkariert werden von den natürlichen Schwankungen im Lizenz- und Dienstleistungsgeschäft mit Großkunden, speziell im Zusammenhang mit der Bearbeitung und dem Verlauf von umfangreichen Ausschreibungen. Insgesamt ist daher wiederum mit deutlichen umsatz- und ertragsseitigen Schwankungen in den folgenden Geschäftsjahresquartalen zu rechnen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und für die Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum". Ziel dabei ist es, in kurzen Iterationszyklen Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Zum Ende eines jeden Sprints (Arbeitszeitraum von zwei Wochen) stehen neue Funktionalitäten in professioneller Qualität zur Verfügung. Dies erlaubt eine schrittweise Optimierung und Weiterentwicklung der Produkte und ermöglicht rasch auf Kundenbedürfnisse und Marktchancen einzugehen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden, Analystengesprächen und kontinuierliche Marktbeobachtung dienen dazu, Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2016/2017 lag der Entwicklungsfokus auf der Verbesserung der Workflow-Funktionalität zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Usability-Verbesserungen konnten auf Basis von Kundenfeedback im Bereich der Abarbeitung von Workflow-Aufgaben umgesetzt und die Funktionalität für Workflow-Stellvertretungen überarbeitet werden. Stellvertretungen im Workflow dienen dazu, bestimmte Aufgaben (hauptsächlich temporär) an andere Personen zu übertragen (z. B. Urlaubsvertretungen). Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten, Geschäftsprozessmodelle auf Basis des Standards BPMN 2.0 zu importieren und zu exportieren, erweitert. Weitere Schwerpunkte der Entwicklungstätigkeit lagen darin, den einfachen Transfer von ausführbaren Prozessmodellen aus Test- und Entwicklungsumgebungen in Produktionsumgebungen zu verbessern und die Funktionalität zum Übertragen von Daten aus Fabasoft Folio in die Fabasoft Cloud zu erweitern. Damit können Daten aus dem internen Enterprise Content Management-System (Fabasoft Folio) in die Fabasoft Cloud übertragen werden, um diese Daten dort mit externen Personen zu teilen.
Fabasoft eGov-Suite
Die Weiterentwicklung der Fabasoft eGov-Suite 2016 wurde über vier Update Rollups im Laufe des Geschäftsjahres den Kunden bereitgestellt.
Um die Darstellung von Dokumenten in der Fabasoft eGov-Suite ohne externe Plug-ins (z. B. Adobe PDF Viewer) zu ermöglichen, wurde ein eigener PDF-Viewer implementiert, der die Darstellung durchführt. Dies bewirkt vor allem auf mobilen Endgeräten eine erhebliche Verbesserung in der Usability, da die Darstellung mit Browser-Technologien umgesetzt wurde. Basierend auf dem Viewer wurde nun auch das Annotieren und Schwärzen von Dokumenten direkt im Browser umgesetzt.
Des Weiteren erfolgten Verbesserungen im Bereich des Druckens von großen Geschäftsobjektstrukturen. Es kann nun gezielt entschieden werden, welche Teile einer Struktur gedruckt werden sollen. Durch eine Teilung in Einzeldokumente kann der Nutzer nun den Druck gestaffelt durchführen.
Die Integration in die Microsoft Office Produkt Familie ist durch ein frei konfigurierbares Ribbon möglich. Dabei wird auf neue Basisfunktionalitäten aus der Fabasoft Folio Entwicklung aufgesetzt. So ist die Nutzerin und der Nutzer nun in der Lage direkt im Bearbeitungswerkzeug Metadaten von Geschäftsobjekten zu öffnen oder Unterschriften anzubringen. Bei der Verarbeitung der elektronischen Eingangspost über Microsoft Outlook besteht nun die Möglichkeit E-Mails direkt in der Fabasoft eGov-Suite zu erfassen, ohne das Programm zu verlassen. Dies kann intuitiv mit Dragand-drop durchgeführt werden.
Für die Verarbeitung umfangreicher Aggregate im Datenmodell ist jetzt ein generischer CSV-Import/-Export implementiert, der ermöglicht, Daten aus Aggregaten in das CSV-Format zu überführen und extern zu verarbeiten. Optional können diese Daten anschließend auch wieder in das Aggregat geladen werden. Durch diese Arbeitsweise können Nutzerinnen und Nutzer zum Beispiel die Bearbeitung von umfangreichen Ausgängen mit vielen Adressaten performanter und effizienter durchführen.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Das app.telemetry-Entwicklungsteam legte den Fokus im Berichtszeitraum auf die Erweiterung und Optimierung der Anwendungsmöglichkeiten von Fabasoft app.telemetry basierend auf Kundenrückmeldungen und Erkenntnissen aus dem Fabasoft SaaS-Cloud Betrieb. Die Entwicklungstätigkeiten konzentrierten sich dabei auf die Implementierung des app.telemetry Proxyservice für die Integration von Fabasoft und Mindbreeze Appliances sowie der Erweiterung der Scripting Engine für die automatische Konfiguration der Fabasoft app.telemetry Installation. Darüber hinaus wurden Erweiterungen bei Konfigurationsmöglichkeiten von Checks umgesetzt und zusätzliche Exportvarianten von Requests zur besseren Unterstützung der Support- und IT-Operations-Teams bereitgestellt und die automatische Analyse von Performance-Auffälligkeiten für Fabasoft und Mindbreeze Produkte weiterentwickelt.
Effizientes Wissensmanagement: Information Insight und Cognitive Search
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze war die intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich des maschinellen Lernens und der künstlichen Intelligenz einer der Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2016/2017. Im Rahmen von konkreten Kunden- und Fachbereichsszenarien erprobte Mindbreeze Methoden der künstlichen Intelligenz im Detail auf ihre Praxistauglichkeit und Skalierbarkeit. Die auf Mindbreeze InSpire basierende Lösung für das Gesundheitswesen wurde in diesem Zusammenhang wesentlich weiterentwickelt und im Standardprodukt eine intelligente Patient Summary Suchanwendung umgesetzt.
Das Verstehen und Erzeugen von Linked Data (verknüpften Daten) war ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt. Entsprechend der agilen Softwareentwicklungsmethodik sind die Ergebnisse dieser kundennahen Forschung und Weiterentwicklung bei ersten großen Kunden erfolgreich im Einsatz. So erweist sich das Verknüpfen von Daten insbesondere im Medizinbereich als sehr hilfreich, um den Zusammenhang zwischen den Inhalten von Dokumenten z. B. einem Arztbrief, den darin genannten Medikamenten und den entsprechenden Wirkstoffen aus dem Arzneimittelkatalog automatisch herzustellen und anzuzeigen.
Die Kernkomponenten von Mindbreeze InSpire wurden im Berichtszeitraum weiterentwickelt, dabei war das Verstehen von Zusammenhängen in Texten ein Schwerpunkt. Mindbreeze InSpire basiert auf einer hocheffizienten über viele Jahre hinweg entwickelten Wissensdatenbank. Im Unterschied zu klassischen invertierten Indexstrukturen versteht und verarbeitet Mindbreeze InSpire auch Graphen-Strukturen und bildet damit die ideale Basis für Linked Data und die Analyse und Verarbeitung von semantischen Zusammenhängen.
In enger Zusammenarbeit mit Linguisten erfolgte der Ausbau für die Unterstützung von weiteren Sprachen im Standardproduktumfang, beispielsweise die Unterstützung für Chinesisch (traditionell, vereinfacht). Durch diese Eigenentwicklung ist es möglich, sich auch von den Mitbewerbern im asiatischen Raum wesentlich durch die Verarbeitungsqualität zu unterscheiden und hervorzustechen.
Mindbreeze hat ihre führende Rolle im Bereich der im Standardprodukt unterstützen Datenquellen (Konnektoren) weiter ausgebaut und Konnektoren für zusätzliche Datenquellen umgesetzt. Darüber hinaus wurde das Connector-Framework für die Integration von kundenspezifischen Datenquellen weiter optimiert. REST-basierte Schnittstellen können nun mit minimalem Aufwand an Mindbreeze InSpire durch Partner und Kunden angebunden werden, selbst wenn für eine Datenquelle kein Standard-Konnektor verfügbar ist. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Konnektor für HL7v2. Dadurch können sämtliche Datenquellen im Gesundheitswesen, die diesen Standard einsetzen, an Mindbreeze InSpire angebunden werden.
Die Migration von Google Search Appliances auf Mindbreeze InSpire Appliances ist für viele der typischen Einsatzbereiche nun vollautomatisiert. Der Umstieg für Kunden wird dadurch stark vereinfacht und zusätzlich stehen die highend Möglichkeiten von Mindbreeze InSpire sofort zur Verfügung. Im Berichtszeitraum erfolgte auch der Ausbau der nahtlosen Integration in den Arbeitsplatz der Anwenderin bzw. des Anwenders, beispielsweise durch Integrationen direkt in Microsoft Outlook und Microsoft SharePoint. Der Designer zur Erstellung von eigenen Suchanwendungen wurde um eine offene Schnittstelle für Kunden und Partner erweitert. Er ermöglicht eigene Widgets für Mindbreeze InSpire zu schreiben, zu veröffentlichen und anderen zur Verfügung zu stellen.
Ebenso weiterentwickelt wurde der Cloud-Service Mindbreeze InSite (auf Basis von Mindbreeze InSpire).
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Möglichkeit der Verwendung von Suchanwendungen direkt in der Fabasoft eGov-Suite und Fabasoft Folio hat das Entwicklungsteam die Voraussetzungen für eine noch intelligentere Informationsvisualisierung geschaffen.
Cloud-Services
Fabasoft Cloud
Entwicklungsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2016/2017 für die Fabasoft Cloud waren die Weiterentwicklung von fachspezifischen Lösungen in den Bereichen agiles Softwareprojektmanagement mit Scrum, Software Support sowie Digitale Personalakte. Eine wesentliche Basis für die Weiterentwicklung bildeten dabei die erhaltenen Kundenfeedbacks. Im Bereich der Fabasoft Personalakte wurde eine SAP-Integration umgesetzt, die es erlaubt, Personalstammdaten direkt aus SAP zu übernehmen und abzugleichen. Diese Integration ermöglicht es auch, direkt aus SAP auf die Personalakte einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zuzugreifen. Darüber hinaus wurden die Funktionen für die Administration der Fabasoft Personalakte im Hinblick auf Einfachheit und Bedienbarkeit verbessert. Berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachabteilungen können nun auf einfache Art und Weise auch nachträglich vorgenommene Änderungen an der Ablagestruktur sowie weitere Konfigurationseinstellungen auf bestehende Personalakten anwenden. Dadurch kann die Konsistenz der Daten auch für bereits bestehende Personalakten sichergestellt werden. Die Trefferqualität bei der Suche nach Personalakten und darin enthaltenen Dokumenten mit Mindbreeze durch gezielte Gewichtung von Eigenschaften und Inhalten (sog. Boost Factors) konnte zudem verbessert werden. Als neue Lösungskomponente entwickelte Fabasoft das Skills-Management zum Erfassen und Auswerten von erforderlichen und vorhandenen Qualifikationen. Damit sind Unternehmen in der Lage, Lücken in den Qualifikationen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildungsmaßnamen zu schließen und gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bestimmten Qualifikationen innerhalb des Unternehmens zu finden.
In einem zweiten Schwerpunkt wurde das Lizenzmodell für die Fabasoft Cloud vereinfacht und ein neues Preismodell umgesetzt, wo die Nutzung von Leselizenzen in einem Fair-Use-Modell kostenlos möglich ist und die bestehenden Kunden in alten Modellen auf das neue vereinfachte Modell umgestellt.
Fabasoft partizipiert seit September 2016 am Microsoft Office Cloud Storage Partner Programm. Damit profitieren alle Unternehmen, die Microsoft Office 365 Lizenzen besitzen, von noch mehr Agilität durch das gemeinsame Bearbeiten von Dokumenten im Browser in Echtzeit. Das Zusammenspiel Fabasoft Cloud und Microsoft Office 365 erlaubt eine einfache Definition, welche Abteilungen oder Personen Microsoft Office Online innerhalb der Fabasoft Cloud verwenden können. Es wird lückenlos dokumentiert, wer, wann und wie auf Dokumente zugreift. Damit wird ermöglicht, dass Unternehmen Richtlinien in Hinsicht auf Datensicherheit und Compliance erfüllen.
Im Sommer 2016 erhielt die Benutzeroberfläche der Fabasoft Cloud ein Facelift, um den Anwenderinnen und Anwendern eine noch bessere User Experience und einfachere Bedienung zu bieten. Im überarbeiteten User Interface sind nun alle Werkzeuge, der Navigationsbaum und benötigte Funktionen gleichzeitig sichtbar. Damit entfällt das Wechseln zwischen den Ansichten und den Schaltflächen. Die Breadcrumb-Navigation über dem Inhaltsbereich dient zur besseren Orientierung und ermöglicht eine Navigation in der Hierarchie. Darüber hinaus wurde die integrierte Suche mit Mindbreeze verbessert. Die Suche kann nun bereits bei der Eingabe des Suchbegriffes auf Suchbereiche eingeschränkt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Forschung und Entwicklung lag darin, die Stärken der Fabasoft im Bereich dokumentzentrierter Geschäftsprozesse auch in der Fabasoft Cloud besser geltend zu machen, um daraus Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Cloud-Anbietern zu erlangen. Es wurde an einem ganzheitlichen Design-Konzept gearbeitet, in dem die Idee verwirklicht werden soll, dass Fachabteilungen ihre Geschäftsprozesse selbst digitalisieren können. Der dabei gewählte Ansatz ist eine modellbasierte Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Fabasoft Cloud. Mittels grafischen Editor sollen Anwenderinnen und Anwender ohne Programmierkenntnisse die benötigten Geschäftsprozesse digital abbilden können. Um diese Idee zu realisieren, mussten zahlreiche Erweiterungen im Prozesseditor für BPMN 2.0, im Formular-Editor für benutzerdefinierte Formulare sowie im Bereich der Darstellung von Workflow-Aufgaben umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde in der Fabasoft Cloud die neue Aufbauorganisation implementiert, mit welcher die gesamte Organisationsstruktur eines Unternehmens inkl. der Hierarchien abgebildet werden kann. Damit können digitale Geschäftsprozesse aufbauend auf Rollen und hierarchischen Beziehungen (z. B. Leiterin/Leiter des Antragstellers) einfach abgebildet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2016/2017 lag in der Eingangsverarbeitung. Der neue Eingangsordner, der auch mit einem E-Mail-Postfach verknüpft werden kann, bietet die Möglichkeit, eingehende Elemente regelbasiert zu verarbeiten und beispielsweise automatisiert digitale Geschäftsprozesse zu starten. Durch die Verwendung von Mindbreeze InSpire in Kombination mit der Fabasoft Cloud kann die Posteingangsbearbeitung weitestgehend automatisiert werden. Die automatische Klassifizierung (Kategorisierung) und Metadatenextraktion erlauben, Dokumente ohne manuellen Aufwand zu registrieren und der richtigen Abteilung automatisch und digital zuzustellen.
Die Integration für Linux-Arbeitsplätze wurde erneuert und erweitert. Die bisher auf Windows- und macOS-Arbeitsplätzen verfügbare Integration mit einem modernen User Interface (UI) am Arbeitsplatz ist jetzt auch für Ubuntu umgesetzt.
Des Weiteren wurde ein Schwerpunkt auf die Integration mit Microsoft Office gelegt und für die dort vorhandenen Bedienelemente ein neues Entwicklungsmodell konzipiert und umgesetzt. In einem eigenen Tab im Band (Ribbon) werden neue, an den jeweiligen Lösungsbereich angepasste Eingabeelemente angeboten. Benutzerinnen und Benutzer, die vorwiegend mit Microsoft Office arbeiten, haben damit einen leichteren Zugang zu Anwendungsfällen, die bisher nur über die Eingabe in einem separaten Fenster zugänglich waren. Möglichkeiten zur erweiterten Verwendung von Dokumentfeldern zur Metadaten-Eingabe und zum automatischen Speichern von PDFs am Arbeitsplatz ergänzen die neuen Microsoft Office Features.
Fabasoft Private Cloud
Die Funktionalitäten der Fabasoft Cloud wurden im Geschäftsjahr 2016/2017 auch in Releases der Fabasoft Private Cloud Appliance bereitgestellt.
Secomo
In Kombination mit der Fabasoft Public Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Secomo Encryption Appliance die Möglichkeit, Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Die Umlegung des Konzeptes der Secomo Appliance auf ein skalierbares Cloud-Service für viele Organisationen war der Entwicklungsschwerpunkt im Secomo-Team: Varianten für das Konzept von Secomo-as-a-Service erarbeitete Fabasoft gemeinsam mit der A-SIT Plus GmbH. Das finale Konzept wurde einem Review durch den TÜV Rheinland unterzogen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung berücksichtigt.
Die neue Secomo Version fungiert selbst als CA (Certificate Authority) für Verschlüsselungs- und Signatur-Zertifikate und vereinfacht damit den Installationsaufwand für eine Organisation. In der Fabasoft Cloud kann eine Organisation im Selbst-Service die Verschlüsselung für die eigene Organisation und für mitverwaltete externe Organisationen aktivieren.
Als weitere Neuerung ist zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit der Authentisierung mit Client-Zertifikaten bei Secomo-as-a-Service optional verfügbar, die Möglichkeit eines Single-Sign-on für die Authentisierung mit der Fabasoft Cloud. Den Schwerpunkt der Arbeiten bildete die Entwicklung des CA-Kerns, die skalierbare Verwendung der durch das HSM (Hardware-Security-Module) geschützten Verschlüsselungs- und Signaturzertifikate und die Anpassung der Prozesse für den Zero-Downtime-Cloud-Betrieb. Die Schlüssellängen der Zertifikate wurden erhöht. Es werden jetzt RSA 4096 Bit Zertifikate für Verschlüsselung und Integritätsprüfung verwendet und des Weiteren wird SHA-512 als Hashverfahren eingesetzt.
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile
Der Vorstand hat am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen. Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden. Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen Dividendenrendite der Gesellschaft.
Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Januar 2016. Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufs wurde die ODDO Sedlyer Bank AG beauftragt.
Im Zeitraum 4. Januar 2016 bis 31. März 2017 hat die Fabasoft AG insgesamt 190.504 Stückaktien zu einem Durchschnittspreis von EUR 5,6775 zurückgekauft. Dies entspricht zum Bilanzstichtag (31. März 2017) einem Anteil von gerundet 1,91% am Grundkapital (EUR 10.000.000,00).
Davon wurden 141.016 Stückaktien im Geschäftsjahr 2016/2017 zu einem Durchschnittspreis von EUR 5,9378 zurückgekauft.
Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft.
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Gemäß den Änderungen im Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht zu beschreiben.
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.
Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und dem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll. Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es, die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
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- Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 10.000.000 Stückaktien zusammen.
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- Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
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- Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 67,19%, davon 4,9% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
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- Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
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- Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
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- Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
-
- Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2016 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 16. September 2021 um bis zu EUR 5.000.000,00 auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 45, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jeden gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2016 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis 4. Juli 2021, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
- (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentiv-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
- (ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
- (ii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
- (iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden;
und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.
Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
-
- Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
-
- Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 23. Mai 2017
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind
Der Vorstand der Fabasoft AG
JAHRESABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und den Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt und Problemstellung Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen
Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze sowie der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
• Sachverhalt und Problemstellung
Im Abschluss der Fabasoft AG, Linz, sind Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 10,98 Mio. ausgewiesen. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 6,80 Mio. Auf Basis der jeweiligen Ertragssituation der Gesellschaft wurden unterschiedliche Werthaltigkeitsüberlegungen angestellt. Planungsrechnungen aufgrund von zukünftigen bereits abgeschlossenen oder erwarteten Geschäften wurden erstellt, um die Ertragssituation der Gesellschaften näher zu analysieren und die Werthaltigkeit von Beteiligungsansätzen und Forderungen zu testen. Die Planungsrechnungen sind in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Cashflows durch die gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet.
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben uns von der Angemessenheit der in der Planungsrechnung verwendeten künftigen angenommenen Cashflows unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit der vom Vorstand aufgestellten und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebrachten Planung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung einen besonderen Fokus auf die Bewertung jener Beteiligungen gelegt, wo im Verhältnis zum Buchwert der Beteiligung ein geringeres Eigenkapital ausgewiesen wird und darum ein Abschreibungsbedarf zu untersuchen ist. Insbesondere haben wir uns von den planungsverantwortlichen Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Fabasoft AG, Linz, die Ertragserwartungen der einzelnen Gesellschaften detailliert erläutern lassen.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben der Gesellschaft zu den Beteiligungen sowie den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Anhang (Anlage 3/5 f.) enthalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach §243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Friedrich Baumgartner.
Linz, den 23. Mai 2017
PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
gez.:
Mag. Friedrich Baumgartner Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung und Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein den tatsächlichen Verhältnissen möglichst getreu entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen möglichst getreu entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Linz, am 23. Mai 2017 Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes
BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016/2017 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Sitzungen sowie drei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dabei hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft sowie der Konzernunternehmen schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben. Daneben gab es auch auf informeller Basis regelmäßige Gespräche zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in den einzelnen Quartalen inkl. Budgetvergleiche, Vertriebsaktivitäten, die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung, das Aktienrückkaufprogramm sowie das Budget zum Geschäftsjahr 2017/2018.
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum 31. März 2017 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht), geprüft.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2017 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von PwC Oberösterreich, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurde auch der Corporate Governance Bericht zur Kenntnis genommen.
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2017 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Linz, im Juni 2017
Dr. Friedrich Roithmayr e.h. Vorsitzender des Aufsichtsrates