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Fabasoft AG Annual Report 2016

Jun 7, 2016

9319_10-k_2016-06-07_ed7198d5-0223-4cd3-a75c-827825d13653.pdf

Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2015/2016

INHALTSVERZEICHNIS

I. Konzernabschluss Fabasoft AG
Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung 4
Konzerngeldflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 6
Anhang zum Konzernabschluss 8
Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 40
Bestätigungsvermerk 60
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 62
II. Jahresabschluss Fabasoft AG
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung 64
Anhang zum Jahresabschluss 66
Lagebericht der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns 76
Bestätigungsvermerk 96
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 98
III. Bericht des Aufsichtsrates 99

KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2016

Aktiva in TEUR AZ 31.03.2016 31.03.2015
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 5.1.1. 3.254 2.482
Immaterielle Vermögenswerte 5.1.2. 27 45
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 5.1.3. 177 177
Aktive latente Steuern 5.1.4. 325 493
3.783 3.197
Kurzfristige Vermögenswerte
Liefer- und sonstige Forderungen 5.2.1. 8.232 10.181
Ertragsteuerforderungen 5.2.1. 1 215
Liquide Mittel 5.2.2. 15.603 14.554
23.836 24.950
Summe Aktiva 27.619 28.147
Passiva in TEUR AZ 31.03.2016 31.03.2015
Eigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 5.3. 10.000 5.000
Kapitalrücklagen 5.3. 4.394 9.361
Eigene Aktien 5.3.2. -245 0
Sonstige Rücklagen -558 -545
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung 519 553
Ergebnisvortrag -1.127 -502
12.983 13.867
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner -24 -73
12.959 13.794
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Abfertigungen 5.4.1. 2.432 2.256
Passive latente Steuern 5.1.4. 349 323
2.781 2.579
Kurzfristige Schulden
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 5.5.1. 3.965 4.567
Ertragsteuerverbindlichkeiten 343 221
Erlösabgrenzungen 5.5.2. 7.571 6.986
11.879 11.774
Summe Passiva 27.619 28.147

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/2016

in TEUR AZ 2015/2016 2014/2015
Umsatzerlöse 6.1. 28.429 27.554
Sonstige betriebliche Erträge 6.2. 189 234
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen -1.857 -1.114
Personalaufwand 6.3. -15.513 -15.240
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 6.4. -1.652 -1.532
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.5. -7.307 -6.865
Betriebsergebnis 2.289 3.037
Finanzerträge 6.6. 30 62
Finanzaufwendungen 6.6. -20 -3
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.299 3.096
Ertragsteuern 6.7. -625 -802
Jahresergebnis 1.674 2.294
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung -34 166
Neubewertungseffekte von zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten, abzüglich latente Steuern
0 15
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Neubewertungseffekte Pensionen und Abfertigungen,
abzüglich latente Steuern
-13 -173
Sonstiges Ergebnis -47 8
Gesamtergebnis 1.627 2.302
Jahresergebnis davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 1.625 2.255
Nicht beherrschende Anteilseigner 49 39
Gesamtergebnis davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 1.578 2.263
Nicht beherrschende Anteilseigner 49 39
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis,
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)
unverwässert 9.1.1. 0,16 0,23
verwässert 9.1.2. 0,16 0,22

*Anpassung Vorjahreswerte gemäß IAS 33.64; Verweis auf Konzernanhang Kapitel 5.3.1

KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/2016

in TEUR AZ 2015/2016 2014/2015
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Betriebsergebnis 2.289 3.037
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 6.4. 1.652 1.532
Aufwendungen für Optionsprogramme 33 34
Effekte aus Währungsumrechnung 31 -136
Veränderung von langfristigen Rückstellungen 176 111
Neubewertungseffekte Abfertigungen 2.12. -18 -231
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen -21 -1
4.142 4.346
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen 1.949 170
(ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung)
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten -602 892
(ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung)
Veränderung von Erlösabgrenzungen 585 -491
1.932 571
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 6.074 4.917
Vereinnahmte Zinsen 30 35
Erhaltene Förderungen FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) 0 58
Gezahlte Ertragsteuern -96 -397
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 6.008 4.613
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -2.408 -1.382
Erlöse aus Veräußerung von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
23 3
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -2.385 -1.379
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Kauf von eigenen Aktien 5.3.2. -245 0
Dividendenausschüttung -2.250 -2.100
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner 0 -115
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -2.495 -2.215
Veränderung der liquiden Mittel 1.128 1.019
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel 14.554 13.311
Effekte aus Wechselkursänderungen -79 224
Zunahme 1.128 1.019
Endbestand der liquiden Mittel 5.2.2. 15.603 14.554
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
in TEUR AZ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Eigene
Aktien
Sonstige
Rück
lagen
Ausgleichs
posten aus
Währungs
umrechnung
Ergebnis
vortrag
Gesamt Anteil
der nicht
beherr
schenden
Anteils
eigner
Eigen
kapital
gesamt
Stand am
31. März 2014
5.000 9.327 0 -387 387 -519 13.808 -185 13.623
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -158 166 0 8 0 8
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 2.255 2.255 39 2.294
Gesamtergebnis 0 0 0 -158 166 2.255 2.263 39 2.302
Dividende,
Ausschüttungen
0 0 0 0 0 -2.100 -2.100 0 -2.100
Änderung Beteiligung/
Anteilsverhältnisse von
nicht beherrschenden
Anteilseignern
0 0 0 0 0 -138 -138 73 -65
Änderung aufgrund von
Optionsprogrammen
0 34 0 0 0 0 34 0 34
Stand am
31. März 2015
5.3. 5.000 9.361 0 -545 553 -502 13.867 -73 13.794

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/2016

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
in TEUR AZ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Eigene
Aktien
Sonstige
Rück
lagen
Ausgleichs
posten aus
Währungs
umrechnung
Ergebnis
vortrag
Gesamt Anteil
der nicht
beherr
schenden
Anteils
eigner
Eigen
kapital
gesamt
Stand am
31. März 2015
5.000 9.361 0 -545 553 -502 13.867 -73 13.794
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -13 -34 0 -47 0 -47
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 1.625 1.625 49 1.674
Gesamtergebnis 0 0 0 -13 -34 1.625 1.578 49 1.627
Dividende,
Ausschüttungen
0 0 0 0 0 -2.250 -2.250 0 -2.250
Änderung aufgrund von
Optionsprogrammen
0 33 0 0 0 0 33 0 33
Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln
5.000 -5.000 0 0 0 0 0 0 0
Kauf
eigener Aktien
0 0 -245 0 0 0 -245 0 -245
Stand am
31. März 2016
5.3. 10.000 4.394 -245 -558 519 -1.127 12.983 -24 12.959

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2016

1) Grundlegende Informationen

Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von Fabasoft sorgen für das einheitliche Erfassen, Ordnen, sichere Aufbewahren und kontextsensitive Finden aller digitalen Geschäftsunterlagen in Unternehmen.

Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985). Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2016.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung

Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, die mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet werden.

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.

2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewendet wurden

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

Standard Inhalt Anzuwenden ab
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: Erleichterung für die Erfassung von
Arbeitnehmerbeiträgen
Februar 2015
IAS 16
IAS 38
Sachanlagen/Immaterielle Vermögenswerte: Präzisierung der Behandlung der
kumulierten Abschreibung bei der Neubewertungsmethode
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen: Klarstellung bzgl. der
Abgrenzung "Management in Schlüsselpositionen"
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen: Anpassung von Definitionen Jährliche Ver
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Klarstellung bzgl. Bilanzierung von
bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss
besserungen
der IFRS
Februar 2015
IFRS 8 Geschäftssegmente: Neue Angabepflichten bei der Zusammenfassung von
Geschäftssegmenten sowie Präzisierung der Überleitung der Summe der zu
berichtenden Vermögenswerte des Unternehmens
Zyklus 2010 –
2012
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Klarstellung bzgl. der
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bei kurzfristigen Forderungen und
Verbindlichkeiten
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Klarstellung bzgl. der Beziehung zwi
schen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung "als Finanzinvestition gehalten"
Jährliche Ver
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS: Bedeutung von "Zeitpunkt des Inkrafttretens" besserungen
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Klarstellung des Anwendungsbereiches
von IFRS 3 auf Joint Arrangements
der IFRS
Zyklus 2011 –
Januar 2015
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Klarstellung hinsichtlich des
Anwendungsbereichs der Ausnahme für Portfolien
2013
IFRIC 21 Abgaben: Interpretation mit Leitlinien zum Zeitpunkt und zur Höhe der
Bilanzierung von öffentlichen Abgaben
Juni 2014

IAS 19 sieht vor, Arbeitnehmerbeiträge, die in den formalen Regelungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans festgelegt und an Arbeitsleistungen geknüpft sind, den Dienstzeiträumen als negative Leistungen zuzuordnen. Diese Vorgabe folgt grundsätzlich dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method), also der Projektion von (in diesem Fall negativen) Leistungen und deren Zuordnung auf die Erdienenszeiträume. Während es vor Inkrafttreten der aktuellen Fassung des IAS 19 gängige Praxis war, Arbeitnehmerbeiträge bei Einzahlung in der geleisteten Höhe in der Versorgungsverpflichtung zu berücksichtigen, kann es dadurch bei Anwendung der geltenden Fassung möglicherweise erforderlich sein, sehr komplexe Berechnungen vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der nunmehr veröffentlichten Anpassung ist es zulässig, an Arbeitsleistungen anknüpfende Arbeitnehmerbeiträge, die nicht an die Anzahl von Dienstjahren gekoppelt sind, weiterhin in der Periode zu erfassen, in der die korrespondierende Arbeitsleistung erbracht wird, ohne der beschriebenen Berechnungs- und Verteilungsmethode unter Anwendung der "projected unit credit method" zu folgen.

Im Rahmen der Projekte "Jährliche Verbesserungen der IFRS" werden einzelne Standards angepasst, um im Wesentlichen eine Klarstellung der bestehenden Regelungen zu erreichen.

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.

2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden

Bis zum 31. März 2016 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2015/2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:

Standard Inhalt Übernommen und
anzuwenden ab
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen: Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit Januar 2016
IAS 16
IAS 41
Bilanzierung produzierender Pflanzen Januar 2016
IAS 1 Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) Januar 2016
IAS 27 Separate Abschlüsse: Equity-Methode im separaten Abschluss Januar 2016
IAS 16
IAS 38
Sachanlagen/Immaterielle Vermögenswerte: Klarstellung akzeptabler
Abschreibungsmethoden
Januar 2016
Jährliche Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2012-2014 Januar 2016
Standard Inhalt Nicht übernommen
und anzuwenden ab
IFRS 9 Finanzinstrumente Januar 2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Januar 2018
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Januar 2016
IFRS 16 Leasingverhältnisse Januar 2019
IFRS 10
IFRS 12
IAS 28
Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme Januar 2016
IAS 28
IFRS 10
Anteile an assoziierten Unternehmen/Konzernabschlüsse: Veräußerung oder Einbringung
von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder
Joint Venture
Auf unbestimmte
Zeit verschoben

Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht mit Ausnahme der unterhalb beschriebenen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten. Die Auswirkungen aus den nachstehend angeführten Standards werden zurzeit evaluiert.

  • IFRS 9, "Finanzinstrumente", befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Version des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Weiterhin gibt es jetzt ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste, das das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt. Für finanzielle Verbindlichkeiten hat sich die Kategorisierung und Bewertung grundsätzlich nicht geändert. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. IFRS 9 erleichtert die Vorschriften zur Messung der Hedge-Effektivität, indem der quantitative Effektivitätstest grundsätzlich entfällt. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Zudem muss das Sicherungsverhältnis dem entsprechen, was die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist nach wie vor erforderlich, unterscheidet sich aber von der derzeit nach IAS 39 erstellten Dokumentation. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 auf den Konzern werden derzeit evaluiert.
  • IFRS 15, "Erlöse aus Verträgen mit Kunden", regelt die Erlösrealisierung und ersetzt somit IAS 11 und IAS 18. Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor. IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 werden derzeit evaluiert.
  • IFRS 16, "Leasingverhältnisse", regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 werden derzeit evaluiert.

2.2. Konsolidierung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2016 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.

Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.

2.2.1. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.

Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2016 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

Unternehmen Sitz Art der
Geschäftstätigkeit
Unmittelbarer
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft Cloud GmbH Linz/Österreich Cloud Produkte 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Forschung & Entwicklung 100 -
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich Operatives Geschäft
Österreich
100 -
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Enterprise Search
Produkte
65 35
Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am Main/
Deutschland
Operatives Geschäft
Deutschland
100 -
Fabasoft Schweiz AG Bern/Schweiz Operatives Geschäft
Schweiz
100 -
Fabasoft Limited London/
Großbritannien
Operatives Geschäft
Großbritannien
100 -
Unternehmen Sitz Art der
Geschäftstätigkeit
Mittelbarer
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Fabasoft Corporation Boston/USA Operatives Geschäft USA 100 -
Fabasoft AT Software GmbH Linz/Österreich Partnervertrieb 100 -

Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab.

2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2015/2016 gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis im Vergleich zum Vorjahr.

2.2.3. Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

2.2.4. Währungsumrechnung

Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Posten der Bilanz die Kurse zum Bilanzstichtag, bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/ an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:

Stichtagskurs 31. März Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr
Schweizer Franken
2016 1,0929 CHF 1,07315 CHF
2015 1,0473 CHF 1,17481 CHF
Britische Pfund
2016 0,7895 GBP 0,73418 GBP
2015 0,7256 GBP 0,78385 GBP
US-Dollar
2016 1,1362 USD 1,10005 USD
2015 1,0719 USD 1,26559 USD

2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögenswerte 2 bis 5 Jahre
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude 5 bis 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre

Der Fabasoft Konzern hält keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen, deren Herstellung bzw. Anschaffung einen längeren Zeitraum umfasst (qualifizierter Vermögenswert), werden aktiviert. Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/ Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist.

2.5. Forschung und Entwicklung

Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst.

Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:

  • a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
  • b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
  • e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
  • f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

2.6. Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert.

Auf Basis der zugrundeliegenden Vertragsbedingungen sind die bestehenden Leasingverhältnisse als Operating-Leasing zu qualifizieren. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.7. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IAS 39 erfolgte eine Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte, wobei Investmentzertifikate gänzlich als "zur Veräußerung verfügbar (available-for-sale)" eingestuft werden.

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital erfasst. Wertminderungen im Sinne des IAS 39.59 werden ergebniswirksam gebucht.

Alle Käufe oder Verkäufe werden zum Erfüllungstag erfasst; die Kosten der Anschaffung inkludieren Transaktionskosten.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

Bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind (ein "Schadensfall"), ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und dieser Schadensfall (oder die Schadensfälle) eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe von finanziellen Vermögenswerte hat.

Im Fall von Schuldinstrumenten wird, wenn ein derartiger Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, der im Eigenkapital erfasste kumulierte Verlust – gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich bereits ergebniswirksam erfasster Wertminderungsverluste – aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn sich in einer Folgeperiode der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, welches als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert klassifiziert wurde, erhöht und diese Erhöhung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

2.8. Vorräte

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten fertiger Erzeugnisse umfassen direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten sowie Fremdkapitalkosten, sofern es sich um qualifizierte Vermögenswerte handelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der notwendigen variablen Veräußerungskosten.

Zum 31. März 2016 weist der Fabasoft Konzern keine Vorräte aus.

2.9. Liefer- und sonstige Forderungen

Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2016 gültigen Stichtagskursen bewertet.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Hierbei werden die unter Punkt 2.7 angeführten Kriterien für die Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten zugrunde gelegt.

In der Kategorie "Ausleihungen und Forderungen" wird die Höhe des Wertminderungsverlusts aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht erlittener Kreditausfälle) ermittelt. Der Buchwert des Vermögenswerts wird um den Verlustbetrag vermindert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst.

Wenn sich der Betrag der Wertminderung in einer Folgeperiode reduziert und diese Reduzierung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

2.10. Dienstleistungsaufträge

Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, bilanziert. Der Konzern verwendet die Teilgewinnrealisierungsmethode (percentage of completion method), um den angemessenen Betrag einer Periode bestimmen zu können. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.

Der Konzern weist alle laufenden Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne (bzw. abzüglich der erfassten Verluste) die Summe der Teilabrechnungen übersteigt, als Vermögenswert aus. Teilabrechnungen, die von Kunden noch nicht bezahlt wurden, werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Der Konzern weist alle laufenden Dienstleistungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, bei denen die Summe der Teilabrechnungen die angefallenen Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne (bzw. abzüglich der erfassten Verluste) übersteigt, als Verbindlichkeit aus.

2.11. Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2016 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.12. Leistungen an Arbeitnehmer

a) Rückstellungen für Abfertigungen

Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiter entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 (rev. 2011) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.

Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.

b) Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsrückstellung für die Vorstände wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet.

Die Pensionszusage für die Vorstände wird durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.

Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) saldiert.

2.13. Aktienbasierte Vergütungen durch Ausgleich mit Eigenkapital-Instrumenten

Der beizulegende Zeitwert der von den Optionsbegünstigten erbrachten Leistungen als Gegenleistung für die Gewährung der Optionen auf Aktien der Fabasoft AG wird als Aufwand erfasst. Der gesamte Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen zum Zeitpunkt der Einräumung.

An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswirkungen gegebenenfalls zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung und durch eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital über den verbleibenden Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit berücksichtigt.

Die bei der Ausübung der Optionen vereinnahmten Erlöse werden nach Abzug direkt zurechenbarer Transaktionskosten den Kapitalrücklagen gutgeschrieben.

2.14. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2016 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.15. Umsatzerlöse

Die Erlöse aus der Lizenzvergabe gelten entsprechend IAS 18 dann als realisiert, wenn (i) ihre Vereinnahmung wahrscheinlich ist, (ii) die Lizenzgebühren vertraglich fest vereinbart und näher bestimmt wurden und (iii) der Lizenzgeber die Lizenzgebühr der Leistung des Vertrages direkt zuordnen kann.

Lizenzumsätze gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird. Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Supportdienstleistungen über die Laufzeit der Leistungserbringung vereinnahmt. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätigkeit werden bei der Leistungserbringung realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen werden nach Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10).

2.16. Bilanzierung von Zuwendungen

Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt.

2.17. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.

Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2016 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft Cloud GmbH, (3) Fabasoft R&D GmbH, (4) Fabasoft Austria GmbH, (5) Mindbreeze GmbH und (6) Fabasoft Corporation.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.

Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

2.18. Ermessensspielräume und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.

Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:

Dienstleistungsaufträge

Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, mittels Teilgewinnrealisierungsmethode bilanziert.

Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungsgrades zum Stichtag.

Umsätze aus der Erbringung von Fixpreisprojekten werden nach der POC-Methode bilanziert. Hierbei ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der noch zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von TEUR 215 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 345.

Rückstellungen für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.

Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.

Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 0,7% (anstatt 1,7%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2015/2016 um TEUR 187 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.619 (anstatt TEUR 2.432) betragen. Bei einem Zinssatz von 2,7% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2015/2016 um TEUR 158 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.274 (anstatt TEUR 2.432) betragen.

Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,5% (anstatt 3,0%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2015/2016 um TEUR 86 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.518 (anstatt TEUR 2.432) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,5% würde der Abfertigungsaufwand im Geschäftsjahr 2015/2016 um TEUR 80 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.352 (anstatt TEUR 2.432) betragen.

2.19. Segmentberichterstattung

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.

Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.

3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Wie in Punkt 2.2.1 dargestellt bestehen bei der Mindbreeze GmbH wesentliche nicht beherrschende Anteile. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Zusammengefasste Bilanz in TEUR Mindbreeze GmbH
31.03.2016 31.03.2015
Kurzfristige Vermögenswerte 1.517 714
Kurzfristige Verbindlichkeiten -1.521 -1.324
Kurzfristiges Nettovermögen -4 -610
Langfristige Vermögenswerte 234 0
Langfristige Verbindlichkeiten 0 0
Langfristiges Nettovermögen 234 0
Gesamtes Nettovermögen 230 -610
Davon Nettovermögen, das den nicht
beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist
-24 -73
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR Mindbreeze GmbH
2015/2016 2014/2015
Umsatzerlöse 1.925 1.484
Ergebnis vor Ertragsteuern 220 140
Ertragsteuern -80 -29
Jahresergebnis 140 111
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 140 111
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 49 39
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR Mindbreeze GmbH
2015/2016 2014/2015
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 388 182
Gezahlte Zinsen 0 0
(Erhaltene) Zahlungen aus Steuerumlage -29 46
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 359 228
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -257 0
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit 700 0
Nettoerhöhung der liquiden Mittel 802 228

4) Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IAS 32 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen:

Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert.

Bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen der Kategorisierung der Finanzinstrumente nach IAS 32/39, der Klassifizierung nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Klassenbildung nach IFRS 7 entspricht den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IAS 32/39.

Bilanzposition in TEUR Kategorie
nach IAS 39
Buchwert Fair Value – Level I
(ergebnisneutral)
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Liquide Mittel Kredite und Forderungen 15.603 0 15.603
Liefer- und sonstige
Forderungen*
Kredite und Forderungen 7.533 0 7.533
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
177 177 0
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten*
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
994 0 994

Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2016 wie folgt:

Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2015 wie folgt:

Bilanzposition in TEUR Kategorie
nach IAS 39
Buchwert Fair Value – Level I
(ergebnisneutral)
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Liquide Mittel Kredite und Forderungen 14.554 0 14.554
Liefer- und sonstige
Forderungen*
Kredite und Forderungen 9.647 0 9.647
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
177 177 0
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten*
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
1.085 0 1.085

*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.

Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 53 (Vorjahr TEUR 50). Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 0) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie angegeben:

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) 27 35
Zinsen aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 3 4
Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen
(liquide Mittel)
-20 23
Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen -3 0
Gesamt 7 62

4.1. Originäre Finanzinstrumente

Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel (im Wesentlichen Bankguthaben), Forderungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

4.2. Kreditrisiko

Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitätsund Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite dargestellten originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.

Im Zusammenhang mit der unsicheren Wirtschaftsentwicklung, speziell im Finanzsektor, sind Risiken betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen derzeit jedoch nicht ausschließbar.

4.3. Liquiditätsrisiko

Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig.

4.4. Zinsänderungsrisiko

Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Da diese Wertpapiere über Fonds gehalten werden und jederzeit liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.

4.5. Währungsänderungsrisiko

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanzund Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Kurzfristige Veranlagungen in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken, Britischen Pfund und US-Dollar.

Guthaben bei Kreditinstituten

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Euro 13.514 12.998
Britische Pfund 44 193
US-Dollar 234 236
Schweizer Franken 1.803 1.124
15.595 14.551

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung EUR zu den Fremdwährungen.

in TEUR Kursentwicklung
2015/2016
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2015/2016
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2014/2015
Britische Pfund +10% (0,86845) -4 -18
-10% (0,71055) 5 21
US-Dollar +10% (1,24982) -21 -21
-10% (1,02258) 26 26
Schweizer Franken +10% (1,20219) -164 -102
-10% (0,98361) 200 125

Lieferforderungen in Fremdwährungen

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Euro 4.813 6.543
US-Dollar* 5 15
Schweizer Franken* 1.302 1.707
6.120 8.265

*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen im jeweiligen ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.

5) Erläuterungen zur Konzernbilanz

5.1. Langfristige Vermögenswerte

5.1.1. Sachanlagen

in TEUR Bauliche
Investitionen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Gesamt
Zum 31. März 2014
Anschaffungs- und Herstellungskosten 2.220 9.395 11.615
Kumulierte Abschreibungen -1.527 -7.498 -9.025
Buchwert netto 693 1.897 2.590
Geschäftsjahr 2014/2015
Eröffnungsbuchwert netto 693 1.897 2.590
Zugänge 381 979 1.360
Abgänge -2 0 -2
Abschreibungen -282 -1.184 -1.466
Endbuchwert netto 790 1.692 2.482
Zum 31. März 2015
Anschaffungs- und Herstellungskosten 2.605 9.684 12.289
Kumulierte Abschreibungen -1.815 -7.992 -9.807
Buchwert netto 790 1.692 2.482
Geschäftsjahr 2015/2016
Eröffnungsbuchwert netto 790 1.692 2.482
Zugänge 892 1.507 2.399
Abgänge 0 -2 -2
Abschreibungen -436 -1.189 -1.625
Endbuchwert netto 1.246 2.008 3.254
Zum 31. März 2016
Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.493 8.949 12.442
Kumulierte Abschreibungen -2.247 -6.941 -9.188
Buchwert netto 1.246 2.008 3.254

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.

5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte

in TEUR Softwarelizenzen
Zum 31. März 2014
Anschaffungs- und Herstellungskosten 571
Kumulierte Abschreibungen -481
Buchwert netto 90
Geschäftsjahr 2014/2015
Eröffnungsbuchwert netto 90
Zugänge 22
Abgänge -1
Abschreibungen -66
Endbuchwert netto 45
Zum 31. März 2015
Anschaffungs- und Herstellungskosten 592
Kumulierte Abschreibungen -547
Buchwert netto 45
Geschäftsjahr 2015/2016
Eröffnungsbuchwert netto 45
Zugänge 9
Abgänge 0
Abschreibungen -27
Endbuchwert netto 27
Zum 31. März 2016
Anschaffungs- und Herstellungskosten 411
Kumulierte Abschreibungen -384
Buchwert netto 27

Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).

5.1.3. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Beginn des Geschäftsjahres 177 157
Zeitwertänderung 0 20
Ende des Geschäftsjahres 177 177

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht. Wertpapiere in Höhe von TEUR 82 (Vorjahr TEUR 82) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen der Pensionsvorsorge verpfändet.

5.1.4. Latente Steuern

Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:

in TEUR 01.04.2015 Konzerngesamt
ergebnisrechnung
Veränderung
31.03.2016
Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen 348 60* 408
Anlagevermögen -76 3 -73
Dienstleistungsaufträge -34 16 -18
Beteiligungsabschreibung 11 -3 8
Verlustvorträge 244 -244 0
Aktive latente Steuern 493 -168 325
Dienstleistungsaufträge -330 -19 -349
Verlustvorträge 7 -7 0
Passive latente Steuern -323 -26 -349
Latente Steuern gesamt 170 -194 -24

*Davon wurden TEUR 5 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Pensionen und Abfertigungen saldiert.

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2016 wie folgt:

in TEUR Bestehender
Verlustvortrag
Steuersatz Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
Fabasoft Limited 3.194 20% 0 639
0 639

Noch nicht abgesetzte Beteiligungsabschreibungen aus der Siebentelverteilung gemäß §12 KStG in Höhe von TEUR 33 haben zum Ansatz von TEUR 8 aktiven latenten Steuern geführt.

Die nicht angesetzten Verlustvorträge zum 31. März 2016 betragen in Summe TEUR 3.194 (Vorjahr TEUR 2.976).

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2015 wie folgt:

in TEUR Bestehender
Verlustvortrag
Steuersatz Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
Fabasoft AG 977 25% 244 0
Fabasoft Deutschland GmbH 50 14%* 7 0
Fabasoft Limited 2.976 20% 0 595
251 595

*Gewerbesteuer

Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steuerforderungen aus.

Realisierung der latenten Steuerforderungen:

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
341 329
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
-16 164
325 493

Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
0 0
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
-349 -323
-349 -323

5.2. Kurzfristige Vermögenswerte

5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen, Ertragsteuerforderungen

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Lieferforderungen 6.120 8.265
Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen 1.351 1.273
Sonstige Forderungen 252 626
davon Vorsteuerrückerstattung 7 8
davon Forderungen Finanzamt 172 499
davon Kautionen 1 1
davon soziale Sicherheit 11 10
davon übrige Forderungen 61 108
Abgegrenzte Kosten 510 232
Gesamt 8.233 10.396

Die Forderungen gegenüber dem Finanzamt enthalten Forschungs- und Weiterbildungsprämien in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 284) und aktivierte Ertragsteuern in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 215).

Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Noch nicht fällig 5.429 7.280
Überfällig und wertgemindert 53 50
Überfällig, aber nicht wertgemindert 638 935
Zwischen 1 und 60 Tagen 403 496
Zwischen 61 und 90 Tagen 151 327
Zwischen 91 und 180 Tagen 12 81
Über 180 Tage 72 31

Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 50).

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen 1.374 1.273
davon bereits fakturiert und in den Lieferforderungen ausgewiesen 23 0
Bezahlte Teilabrechnungen iSd IAS 11, welche von den Forderungen aus
Dienstleistungsaufträgen abgesetzt wurden
724 1.171
Überhang der bezahlten Teilabrechnungen iSd IAS 11 enthalten in den
Lieferverbindlichkeiten
38 17
Kumulierte Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen 2.098 2.444
Kumulierte Kosten für Dienstleistungsaufträge 1.600 2.354
Realisierte Gewinne aus Dienstleistungsaufträgen 498 90

5.2.2. Liquide Mittel

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Kassenbestand 8 3
Guthaben bei Kreditinstituten 15.595 14.551
Gesamt 15.603 14.554

5.3. Eigenkapital

Nach der im Geschäftsjahr 2015/2016 umgesetzten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und dem Aktiensplit (siehe dazu im Detail Punkt 5.3.1) beträgt das Grundkapital der Gesellschaft zum Stichtag 31. März 2016 TEUR 10.000 (Vorjahr TEUR 5.000). Es setzt sich aus 10.000.000 Stückaktien (Vorjahr 5.000.000 Stückaktien) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 4.394 (Vorjahr TEUR 9.361) betrifft Agio in Höhe von TEUR 1.955 (Vorjahr TEUR 6.955). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.027 (Vorjahr TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 412 (Vorjahr TEUR 379) aus Optionsprogrammen.

Das Ziel des Konzerns beim verwalteten Kapital ist die Sicherung der Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung, um für Erträge für die Aktionäre und Leistungen für andere Interessensgruppen zu sorgen und um eine optimale Kapitalstruktur zur Reduktion der Kapitalkosten zu erhalten. Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS in der Bilanz als solche ausgewiesenen Bestandteile.

Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder zu adjustieren, kann der Konzern den Betrag der an die Aktionäre zu bezahlenden Dividenden anpassen, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen, neue Aktien ausgeben oder Aktiva verkaufen, um die Schulden zu reduzieren.

Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag 47% (49% zum 31. März 2015).

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 6. Juli 2015 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Für das Geschäftsjahr 2014/2015 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,45 pro Aktie ausgeschüttet.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus Gesellschaftsmitteln von derzeit EUR 5.000.000,00 um EUR 5.000.000,00 auf EUR 10.000.000,00 ohne Ausgabe neuer Aktien gemäß den Bestimmungen des Kapitalberichtigungsgesetzes durch Umwandlung des hierfür erforderlichen Teilbetrages der im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2015 ausgewiesenen gebundenen Kapitalrücklage erhöht. Gemäß §3 Abs. 4 KapBG kommen die neuen Anteilsrechte den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Nennkapital der Gesellschaft zu. Die Erhöhung des in Stückaktien zerlegten Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln erfolgt gemäß §4 Abs. 1 KapBG ohne Ausgaben neuer Aktien. Der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird der festgestellte, vom Abschlussprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. März 2015 zugrunde gelegt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt mit Rückwirkung zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres, sohin zum 1. April 2015. Sämtliche Abgaben, Gebühren und Kosten der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden von der Gesellschaft getragen. Es erfolgt die Teilung der Aktien der Fabasoft AG im Verhältnis 1:2, womit die Anzahl der Stückaktien von derzeit 5.000.000 Stückaktien um 5.000.000 Stückaktien auf 10.000.000 Stückaktien erhöht wird, sodass unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf jede Stückaktie auch weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt.

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).

5.3.1. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit

Die oberhalb beschriebene in der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Teilung der Aktien wurde mit 20. Oktober 2015 im Firmenbuch eingetragen. Die Umstellung der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte am 27. Oktober 2015 nach Börsenschluss. Der Handel zu entsprechend angepassten Kursen begann am 28. Oktober 2015. Aufgrund des Aktiensplits und der damit verbundenen Zunahme der in Umlauf befindlichen Stückaktien wurden die Vorjahreswerte des Ergebnisses je Aktie rückwirkend angepasst. Die Auswirkungen auf das bestehende Optionenmodell VII werden im Punkt 9.2 dargestellt.

5.3.2. Eigene Aktien

Der am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstands, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 9. Dezember 2015 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich "Investor Relations", nachzulesen. Das Aktienrückkaufprogramm startete am 4. Januar 2016. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Homepage regelmäßig über den Aktienrückkauf.

Zum Stichtag 31. März 2016 wurden insgesamt 49.488 Stückaktien als eigene Aktien gehalten. Die von der Gesellschaft dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von TEUR 245 sind in einem separaten Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen.

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile verkauft.

5.4. Langfristige Schulden

5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

2015/2016 2014/2015
Zinssatz 1,70% 1,70%
Zukünftige Gehaltssteigerungen 3,00% 3,00%
Fluktuation 5,50% 6,00%

Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.

Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 12,7 Jahre.

Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

2015/2016 2014/2015
Laufender Dienstzeitaufwand 137 129
Zinsaufwand 21 33
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen 106 106
Summe Abfertigungsaufwand 264 268
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demographischer Annahmen 6 -11
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 0 229
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust 12 13
Summe Neubewertungseffekte (Verlust) 18 231

Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.

Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen Rücklagen abgeschlossen.

Rückstellungen für Abfertigungen 2015/2016 2014/2015
Wert per 1.4. 2.256 1.975
Laufender Dienstzeitaufwand 137 129
Zinsaufwand 21 33
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung demographischer Annahmen 6 -11
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 0 229
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust 12 13
Aus dem Plan zu leistende Zahlungen (Umgliederung in Verbindlichkeiten) 0 -112
Wert per 31.3. 2.432 2.256

5.4.2. Rückstellungen für Pensionen

Wie in Punkt 2.12 dargelegt wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz saldiert sich der aktivierte Deckungswert der Pensionsversicherungsverträge (Planvermögen) mit der Pensionsverpflichtung.

Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2016 TEUR 2.080 (Vorjahr TEUR 1.620).

5.5. Kurzfristige Schulden

5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Lieferverbindlichkeiten 956 1.068
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen 38 17
Erhaltene Anzahlungen 393 341
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 565 913
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 255 267
Sonstige Verbindlichkeiten 1.758 1.961
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 1.757 1.946
davon übrige Verbindlichkeiten 1 15
Gesamt 3.965 4.567

Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.

Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten:

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Noch nicht fällig 716 807
Überfällig 278 278
Zwischen 1 und 60 Tagen 278 265
Zwischen 61 und 90 Tagen 0 13
Zwischen 91 und 180 Tagen 0 0
Über 180 Tage 0 0

Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2016 noch nicht fällig.

Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.

5.5.2. Erlösabgrenzungen

Die Erlösabgrenzungen beinhalten abgegrenzte Erträge aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service-und Appliancevereinbarungen sowie Supportverträgen, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2016/2017 ergebniswirksam werden.

6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

6.1. Umsatzerlöse

Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung unter Anhangsangabe 8.

6.2. Sonstige betriebliche Erträge

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 23 3
Sonstige Erträge 166 231
Gesamt 189 234

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus vom Finanzamt gewährten Forschungs- und Weiterbildungsprämien in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr TEUR 76), Währungskursgewinnen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 151) sowie Förderungen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft in Höhe von TEUR 110 (Vorjahr TEUR 0) zusammen.

6.3. Personalaufwand

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Gehälter 11.725 11.585
Aufwendungen für Abfertigungen 264 268
Aufwendungen für Altersversorgung 421 251
Aufwendungen für Mitarbeiteroptionsprogramme 33 34
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben 2.833 2.863
Sonstige Sozialaufwendungen 237 239
Gesamt 15.513 15.240

Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die Aufwendungen für die Beitragszahlungen an die Rückdeckungsversicherungen für die Pensionszusagen an den Vorstand. Der Vergleichswert aus dem Geschäftsjahr 2014/2015 zeigt den, mit dem Ertrag aus der Auflösung der zum 31. März 2014 ausgewiesenen Rückstellung in Höhe von TEUR 170, saldierten Wert. Der Grund für die Rückstellungsauflösung liegt in der Änderung der Pensionszusage im Geschäftsjahr 2014/2015 (siehe Punkt 2.12).

6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Abschreibungen auf Sachanlagen 1.625 1.466
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 27 66
Gesamt 1.652 1.532

6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen 81 79
Instandhaltung 300 195
Mieten einschließlich Betriebskosten 1.589 1.534
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen 588 563
Betriebsaufwendungen 2.477 2.292
Rechts- und Beratungsaufwand 620 443
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand 217 186
Investor Relations 140 76
Versicherungsprämien 89 88
Personalsuche 118 124
Nachrichtenaufwand 218 208
Aus- und Weiterbildung 210 239
Sonstiges* 576 174
Verwaltungsaufwendungen 2.188 1.538
Markenregistrierungen 160 106
Reiseaufwand 545 606
Werbeaufwand 1.841 2.234
Sonstiges 15 10
Vertriebsaufwendungen 2.561 2.956
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.307 6.865

*In den sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind aperiodische Aufwendungen in Höhe von TEUR 274 (Vorjahr TEUR 0) aus der einvernehmlichen Beendigung einer steuerlichen Außenprüfung im Zusammenhang mit dem Projekt "Horizontal Monitoring" enthalten.

6.6. Finanzergebnis

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Zinsen 30 39
Fremdwährungsaufwendungen/-erträge -20 23
Sonstige Finanzaufwendungen 0 -3
Gesamt 10 59

In den Zinsen sind im Wesentlichen Zinsen aus Bankguthaben enthalten.

6.7. Ertragsteuern

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Österreich -38 -333
Ausland -389 -126
Laufende Ertragsteuern -427 -459
Österreich -173 -254
Ausland -25 -89
Latente Steuern -198 -343
Gesamt -625 -802

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Ergebnis vor Steuern 2.299 3.096
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz
2015/2016: 25% (Vorjahr: 25%)
-575 -774
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze -57 6
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten 33 23
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung -19 8
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -129 -56
Wertberichtigung aktive latente Steuern 0 -13
Verwendung von nicht angesetzten temporären Differenzen und
steuerlichen Verlusten
-15 -6
Sonstige Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern -12 84
Aperiodische Ertragsteuer 149 -74
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -625 -802

7) Konzerngeldflussrechnung

Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.

Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

8) Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.

Geschäftsjahr 2015/2016
in TEUR
Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Länder Konzern
Bruttoumsätze 21.781 9.105 8.447 14 39.347
abzgl.
intersegmentäre Umsätze
-10.827 0 -91 0 -10.918
Umsatz mit
externen Kunden
10.954 9.105 8.356 14 28.429
Betriebsergebnis 939 1.155 225 -30 2.289
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
1.606 22 24 0 1.652

Überleitungsrechnung in TEUR

Betriebsergebnis Segmente 2.289
Finanzergebnis Konzern 10
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 2.299
Geschäftsjahr 2014/2015
in TEUR
Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Länder Konzern
Bruttoumsätze 23.397 6.982 6.979 147 37.505
abzgl.
intersegmentäre Umsätze
-9.867 0 -84 0 -9.951
Umsatz mit
externen Kunden
13.530 6.982 6.895 147 27.554
Betriebsergebnis 2.337 465 248 -13 3.037
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
1.476 21 35 0 1.532

Überleitungsrechnung in TEUR

Betriebsergebnis Segmente 3.037
Finanzergebnis Konzern 59
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 3.096

Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.

Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Umsätze mit konzernfremden Kunden resultieren ebenfalls aus diesem Geschäft.

Im Geschäftsjahr 2015/2016 belaufen sich die Umsätze mit keinem Kunden auf über 10% des Konzernumsatzes. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von TEUR 3.224 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden. Diese Umsätze entfielen auf das Segment Österreich.

Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.

Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage.

Im Segment "Sonstige Länder" sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Regionen USA und Großbritannien zusammengefasst.

Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.

Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Software 12.732 14.562
Dienstleistung 15.697 12.992
Gesamt 28.429 27.554

9) Sonstige Angaben

9.1. Ergebnis je Aktie

9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.

2015/2016 2014/2015
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 1.625 2.255
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 9.993.931 10.000.000*
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,16 0,23*

*Anpassung Vorjahreswerte gemäß IAS 33.64; Verweis auf Punkt 5.3.1

9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um Optionsrechte erhöht wird.

2015/2016 2014/2015
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 1.625 2.255
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien
inkl. Optionsrechte (in Stück)
10.346.581 10.336.678*
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,16 0,22*

*Anpassung Vorjahreswerte gemäß IAS 33.64; Verweis auf Punkt 5.3.1

9.2. Mitarbeiteroptionen

Optionenmodell Zuteilungs
zeitpunkt
Ausübungskurs Anzahl der
Optionen
Laufzeit Erster möglicher
Ausübungszeit
punkt
VII 24.04.2013 EUR 1,75* 600.000* 01.07.2012 bis
30.06.2016
15.06.2016

*Anpassung aufgrund der unter Punkt 5.3.1 beschriebenen Kapitalmaßnahme

Veränderungen im Bestand der ausstehenden Optionsrechte:

Optionenmodell VII 2015/2016 2014/2015
Zum 1. April 600.000* 600.000*
Ausgegeben 0 0
Verfallen 0 0
Ausgeübt 0 0
Zum 31. März (ausstehend) 600.000 600.000*

*Anpassung aufgrund der unter Punkt 5.3.1 beschriebenen Kapitalmaßnahme

Der beizulegende Zeitwert der Optionen wurde mittels des Black-Scholes-Bewertungsmodells bestimmt. Die wesentlichen Parameter für das Bewertungsmodell sind der Aktienpreis am Tag der Gewährung, der Ausübungspreis, die Optionslaufzeit und der risikofreie Zinssatz für die jeweilige Laufzeit zum Zeitpunkt der Optionsgewährung.

Im Berichtszeitraum ist ein Personalaufwand für Mitarbeiteroptionen für den Vorstand sowie einen Geschäftsführer in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 34) berücksichtigt. Die Buchung erfolgte gegen die Kapitalrücklage.

9.3. Aufwand für Forschung und Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 7.304 (Vorjahr TEUR 7.333) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden.

Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten.

9.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aufgrund von Operating-Leasingverträgen und Mietverträgen betragen:

in TEUR 31.03.2016 31.03.2015
Bis zu einem Jahr 1.357 1.377
Zwischen einem und fünf Jahre 4.009 3.069
Gesamt 5.366 4.446

Der Miet- und Leasingaufwand für das Geschäftsjahr 2015/2016 betrug TEUR 1.393 (Vorjahr TEUR 1.335). Die Leasingverpflichtungen bestehen im Wesentlichen aufgrund von KFZ-Leasingverträgen.

9.5. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer

9.5.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

2015/2016 2014/2015
Angestellte 200 205

9.5.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte 88 95
Andere Arbeitnehmer 176 173
Gesamt 264 268

9.5.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Mitglieder des Vorstandes* 421 251

*Für Erläuterungen zur Abweichung zum Vorjahreswert siehe Punkt 6.3

9.5.4. Vorstände der Fabasoft AG

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au

Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Optionsmodell, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2015/2016 TEUR 1.416 (Vorjahr TEUR 1.246) und setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Laufende Bezüge 907 907
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Optionsmodell 24 24
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen 64 64
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung* 421 251
Gesamt 1.416 1.246

*Für Erläuterungen zur Abweichung zum Vorjahreswert siehe Punkt 6.3

9.5.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG

o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender) Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2015/2016 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr TEUR 70).

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.

Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:

o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)

9.5.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Mehrheitsaktionär der Fabasoft AG FB Beteiligungen GmbH, Eferding, Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunternehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung

Mag. a Birgit Fallmann, Gattin von Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 27, Vorjahr TEUR 22)

9.6. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 150 (Vorjahr TEUR 137) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Prüfung Konzernabschluss 17 17
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen
79 79
davon Fabasoft AG 17 17
davon Fabasoft Cloud GmbH 5 5
davon Fabasoft R&D GmbH 12 12
davon Fabasoft International Services GmbH 5 5
davon Fabasoft Austria GmbH 13 13
davon andere Bestätigungsleistungen 27 27
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse 16 14
Sonstige Leistungen 38 27
Gesamt 150 137

9.7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Stand 23. Mai 2016 konnten insgesamt 62.281 Stückaktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben werden.

Darüber hinaus traten nach dem 31. März 2016 für den vorliegenden Konzernabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.

9.8. Freigabe Konzernabschluss

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 2. Juni 2016 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

Linz, am 23. Mai 2016

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.

LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015/2016 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 28,4 Mio. Euro (27,6 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA von TEUR 3.941 (TEUR 4.569 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT bei TEUR 2.289 (TEUR 3.037 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).

Das erreichte Umsatzwachstum von 3,2% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014/2015 resultierte hauptsächlich aus einer positiven Entwicklung im projektbezogenen Dienstleistungsgeschäft und bei wiederkehrenden Erlösen (Softwareaktualisierungsgebühren, SaaS-, Cloud- und Appliance-Umsätze).

Mit 25,7% der Umsatzerlöse lagen die Investitionen für Forschung & Entwicklung (TEUR 7.304) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 7.333 im Geschäftsjahr 2014/2015).

Diese Investitionen wurden für die Weiterentwicklung des On-Premises-Produktportfolios, für den Ausbau des Cloud-Angebotes und für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Appliances getätigt.

Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2016) 47% (49% zum 31. März 2015).

Der Bestand an liquiden Mitteln änderte sich von TEUR 14.554 auf TEUR 15.603 im Berichtszeitraum.

Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2016 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (207 zum 31. März 2015).

Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2016)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Cloud GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100% Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 65% Österreich Linz
Fabasoft Deutschland GmbH 100% Deutschland Frankfurt am Main Berlin, München
Fabasoft Schweiz AG 100% Schweiz Bern
Fabasoft Limited 100% Großbritannien London

Tochterunternehmen der Fabasoft International Services GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2016)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Fabasoft Corporation 100% USA Boston

Tochterunternehmen der Fabasoft Austria GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2016)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land
Fabasoft AT Software GmbH 100% Österreich Linz

Veränderungen in der Konzernstruktur

Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtszeitraum nicht geändert.

Unternehmensakquisitionen

Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Umsatzerlöse 2.545 2.404
Ergebnis vor Ertragsteuern 865 1.461
EBIT -2.514 -2.122
EBITDA -1.185 -867
Jahresüberschuss 1.786 2.253
Eigenkapital 18.716 19.147
Eigenkapitalquote 83% 84%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 4.625 2.479
Endbestand an liquiden Mittel 4.627 5.117
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 4 4

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Umsatzerlöse 28.429 27.554
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.299 3.096
EBIT 2.289 3.037
EBITDA 3.941 4.569
Jahresergebnis 1.674 2.294
Eigenkapital 12.959 13.794
Eigenkapitalquote 47% 49%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 6.008 4.613
Endbestand an liquiden Mittel 15.603 14.554
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 190 207

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor

Hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Innovationsgeist und Engagement sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Für die kontinuierliche Fortbildung und Karriereentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet Fabasoft verschiedene Personalentwicklungskonzepte und -maßnahmen. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung und praktischer Anwendung gelegt wird.

Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA, HERMES 5 (Schweiz) oder Scrum Alliance. Fabasoft beschäftigte zum Bilanzstichtag 59 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 51 Scrum Master und 25 Product Owner.

Interne Kommunikation

Fabasoft legt großen Wert auf eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams in den internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Dies umfasst auch ganz besonders den effizienten, schonenden und sparsamen Einsatz von Ressourcen. Durch die umweltschonende Standortpolitik und die konsequente Nutzung des installierten Videokonferenzsystems in der Konzernzentrale und in den Betriebsstätten konnten beispielsweise Reisen in erheblichem Ausmaß eingespart werden. Geschäftsreisen erfolgen entsprechend dem Nachhaltigkeitsgedanken nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bei der Auswahl und Konzeption von IT-Architekturen legt der Fabasoft Konzern großen Wert auf Nachhaltigkeit und insbesondere hohe Energieeffizienz. Dieser Kurs wurde auch im Geschäftsjahr 2015/2016 weiter verfolgt. Aus ökologischer Sicht steht der Verbrauch der Ressource Strom für den Betrieb der Systemkomponenten und deren Kühlung im Vordergrund. Sowohl bei Konzeption und Auf- und Ausbau eigener Rechenzentrumskapazitäten als auch bei der Auswahl externer Kapazitäten und Standflächen wird auf diesen Aspekt besonders Bedacht genommen.

Open-Source-Plattformen und Standards

Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2) ausführlich beschrieben. Auch wurde in der Produktentwicklung der Umsetzung von Standards und Vorgaben im Bereich der Barrierefreiheit (Accessibility) breiter Raum gegeben, wie unter Punkt 3) näher erläutert.

Zertifizierungen

Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001, ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.

Die umfangreichen Produkt-Zertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von anderen Anbietern in diesem Feld ab: So wurden die Fabasoft Cloud Services hinsichtlich der sicheren und ordnungsgemäßen Aufbewahrung digitaler Daten im Sinne von Revisionssicherheit nach österreichischem, deutschem und schweizerischem Handels- und Steuerrecht (GoB-konforme Archivierung) einer Prüfung durch die KPMG Advisory GmbH gemäß IDW PS 880 erfolgreich unterzogen. Darüber hinaus ging die Fabasoft Cloud als erstes Produkt mit der höchstmöglichen Zertifizierung (5 Sterne) aus der Prüfung und externen Qualitätsbewertung durch EuroCloud Europe im Rahmen des internationalen "EuroCloud Star Audit" (ECSA V3.0) hervor. Im Zuge der Zertifizierung als "Certified Cloud Service" durch den TÜV Rheinland wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess der Cloud-Service umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen oder Prüfungen geachtet.

Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde die ISAE 3402 Type 2 Prüfung erneut durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht befindet sich gerade in Erstellung. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die Fabasoft Cloud geprüft. Der unabhängige Auditor PwC wird für die Fabasoft Cloud einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausstellen.

Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres sind bei der Fabasoft AG und dem Fabasoft Konzern keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Neue Produkte und Produktversionen

Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote vorbereitet. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäfts sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.

Leistungsstarke Cloud-Services

Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg, erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als elegante, intuitive Standardlösung für Businessto-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht Unternehmens- und Ländergrenzen zu überwinden und sicher zusammenzuarbeiten. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen (aktuell verfügbar für Deutschland, Österreich und die Schweiz) schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, mit dem Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.

Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch große Sorge von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich der Bestimmung über die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für eine Datenspeicherung am Kundenstandort und Secomo für eine durchgehende Ende-zu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten. Die Schlüssel verbleiben im Unternehmen und nur der Secomo Kunde hat darauf Zugriff.

Die Wahlfreiheit zwischen der Public Cloud-Lösung und der Private Cloud-Lösung – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen, Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Neben der Neuentwicklung einer Private Cloud-Lösung hat Fabasoft auch bei der Datenverschlüsselung innovative Wege beschritten. In intensiver Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie (IAIK) der Technischen Universität Graz konnte Fabasoft die Secomo Appliance zur Marktreife bringen.

Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitaler Binnenmarkt" und "Europäische Cloud" immer mehr an Bedeutung gewinnen, und dazu bereits EU-Initiativen gestartet wurden. Europäische Unternehmen werden zunehmend sensibilisiert europäische Lösungen bevorzugt einzusetzen.

Mindbreeze InSpire – Ready to Use Appliance für Enterprise Search und Big Data

Mit der zunehmenden Wahrnehmung von Big Data in Unternehmen steigt auch das Bewusstsein, dass diese Daten besser genutzt werden müssen. Die Entwicklungen zeigen, dass Unternehmen dafür sukzessive Wissensmanagement einführen, um Informationsprozesse effizienter zu gestalten. Enterprise Search Lösungen bilden dabei die Basis und ermöglichen dieses Wissensmanagement. Eine Herausforderung stellt dabei die richtige Analyse, Verknüpfung und Konsolidierung der vorhandenen Unternehmensdaten aus Fileshares, E-Mail-Systemen, Cloud-Diensten oder CRM-Systemen dar.

Mindbreeze beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren mit dem Thema Suchen und Finden von Informationen im richtigen Kontext (semantische Suche). Das Unternehmen erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu machen, bietet Mindbreeze mit Mindbreeze InSpire eine sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert, die Datenquellen angebunden und danach werden die Inhalte der Quellen analysiert und richtig verknüpft. Mindbreeze InSpire befindet sich bei einer Reihe von namhaften Kunden im deutschsprachigen Raum bereits im Produktiveinsatz.

Besonderes Chancenpotential und Alleinstellung wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht. Darüber hinaus konnte Mindbreeze InSpire auch im Feld der automatischen Postzuteilung im Berichtszeitraum prominente Kunden speziell im Finanzdienstleistungssegment gewinnen. Der Marktzugang erfolgte dabei vorwiegend mit Digitalisierungsdienstleistern, welche in Mindbreeze InSpire eine komplementäre Ergänzung ihres Leistungsangebotes sehen.

Im Februar 2016 wurde der Markt von Presseberichten überrascht, dass Google ihr Angebot an Search Appliances nicht mehr strategisch weiterführen wird. Da sich Mindbreeze InSpire in diesem Bereich als kompatible und leistungsstarke Alternative – es können sogar Konfigurationen der Google Search Appliance in Mindbreeze InSpire übernommen werden – darstellen konnte, kam es zu weltweiten Kunden- und Partneranfragen in diesem Kontext.

Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards

Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern ist die Möglichkeit, diese Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen zu nutzen. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.

Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareprodukt-Entwicklung. Besonderes Augenmerk wird in diesem Zusammenhang auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility) gelegt. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebsund Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.

Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.

Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances

Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.

Vertriebswege und Partnerschaften

In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs-, und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.

Beim Ausbau des Partnernetzwerks für den Vertrieb von Mindbreeze InSpire konnten im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2015/2016 vielversprechende internationale Partnerschaften begonnen werden. So konnten Vertriebskooperationen mit Partnern unter anderem aus USA, Kanada, Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien, Slowakei, Tschechien, Luxemburg, Australien, Neuseeland und Asien aufgesetzt werden. Zum Bilanzstichtag (31. März 2016) gibt es aber noch keine Erfahrungswerte, ob und in welchem Umfang diese Vertriebspartnerschaften zu zusätzlichen Umsätzen mit Mindbreeze InSpire führen werden.

Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen Partnerkanal umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand bilden.

Ausschreibungslage des öffentlichen Sektors in den deutschsprachigen Ländern

Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum

Die große Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2015/2016 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.

Es wird versucht diesen Risiken durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus eignen sich besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geographischen Schwerpunkt in Europa hinaus.

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können darüber hinaus bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.

Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden drohende und bereits umgesetzte drastische Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten, insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation, gesehen.

Fabasoft Schweiz AG

Die Fabasoft Schweiz AG erwirtschaftete in den letzten Jahren einen Großteil ihrer Umsätze (softwarebezogen und Dienstleistungen) aus dem Geschäft mit dem Schweizerischen Bund im Bereich der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER). Dieser Bereich wurde Ende 2014 von der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Bund umfassend neu ausgeschrieben. Die Fabasoft Schweiz AG hat an dieser Ausschreibung teilgenommen, wurde aber mit 27. Mai 2015 von der vergebenden Stelle informiert, dass die Fabasoft Schweiz AG – bei ausgezeichneter inhaltlicher Bewertung – aus Gründen des bewerteten Preises den Zuschlag nicht erhalten werde. Die Fabasoft Schweiz AG hat gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Eine Entscheidung dazu liegt zum Bilanzstichtag (31. März 2016) nicht vor. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes besteht für beide Parteien die Möglichkeit gegebenenfalls das Bundesgericht noch anzurufen.

Mögliche Auswirkungen: Dringt die Fabasoft Schweiz AG mit ihrer Beschwerde inhaltlich durch, und wird ein solcher Entscheid rechtskräftig, so müssten von der Vergabestelle die festgestellten Vergabemängel behoben werden. Nach eigener Analyse des Auftraggebers wäre es in einem solchen Fall wahrscheinlich, dass die Ausschreibung zu wiederholen wäre.

Dringt die Fabasoft Schweiz AG mit Ihrer Beschwerde nicht durch, und der Zuschlag für ein anderes Produkt wird rechtskräftig, so ist laut Ausschreibung vorgesehen, dass, sofern der zugeschlagene Anbieter die geforderten Leistungen erbringen kann, eine Ablöse der bestehenden GEVER-Produkte im Bund (darunter auch die Fabasoft eGov-Suite) bis 2018 erfolgen soll. Die Fabasoft Schweiz AG hat in den vergangenen Monaten erfreuliches Neugeschäft mit der Schweizerischen Bundesverwaltung in Bereichen, die nicht von dieser Ausschreibung betroffen sind, erlangen können. Dennoch kann derzeit nicht prognostiziert werden, ob oder wie weit die Fabasoft Schweiz AG die aus diesem Szenario allenfalls resultierenden Umsatzrückgänge aus anderem Geschäft in der Schweiz kompensieren kann.

Risiken im direkten Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Fabasoft setzt für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.

Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.

Allgemeine Risiken des Partnergeschäfts

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen für die Möglichkeiten der Fabasoft, die eigene Marke wirksam zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.

Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.

Mitbewerbsdruck

Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in neue Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preisund Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.

Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier besonders anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen. Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1) beschrieben, unterzogen.

Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen, oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Vertragsstrafen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.

Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen, die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Hier sind besonders zu nennen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

Cloud-Angebote

Im Geschäftsjahr 2015/2016 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-)Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten, etc.) das Risiko hoher Streuverluste.

Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten

Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerkkomponenten, Sicherheitskomponenten, etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Fabasoft Gesellschaft als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebs beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Exportbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate beinhalten bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.

Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substantiieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.

Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internet-Betreiber oder seitens anderer Infrastrukturen, Komponenten oder Dienste, Bedienungsfehler, Viren, Hacker oder Naturkatastrophen, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe oder Datenverluste sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch gegenüber einem gezielten Einsatz krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder von in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken hinsichtlich vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Information und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Es ist jedoch die Gefahr nicht völlig auszuschließen, dass jemand unberechtigten Zugriff auf dieses sensible Material erhält. Es wurden verschiedene organisatorische, systemtechnische und physische Barrieren eingerichtet, um solchen unberechtigten Zugriff zu verhindern.

Daher werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Auditoren geprüft und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1) aufgelistet.

Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Da solche Situationen neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben können, wird auch diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.

Personalrisiken

Es werden Risiken darin gesehen, insbesondere hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell die Nachfrage in weiten Bereichen das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.

Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dadurch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.

Finanzrisiken

Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt, im Partnergeschäft sowie im Umfeld der privaten Auftraggeber könnte die weiterhin angespannte Situation am Finanz- und Wirtschaftsmarkt zu einem höheren Finanzrisiko führen. Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten. Da diese Wertpapiere über Fonds gehalten werden und kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.

Im Zusammenhang mit der unsicheren Wirtschaftsentwicklung speziell im Finanzsektor sind Risiken betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen derzeit nicht ausschließbar.

Prognosebericht

Digitalisierung

Fabasoft hat sich als Softwareprodukthersteller auf die Digitalisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte umfassen die Erstellung, nachvollziehbare und sichere Bearbeitung, semantische Recherche und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflow).

Transformation des Geschäftes

Das Softwareproduktgeschäft im Fabasoft Konzern unterliegt – analog zu einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – gegenwärtig einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes der Nutzungsrechte an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.

Darüber hinaus arbeitet Fabasoft daran, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebs in den deutschsprachigen Ländern um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell für diese Cloud-Services und Appliances zu erweitern.

Das Projektgeschäft reflektiert diese Entwicklung dahingehend, dass zunehmend individuelle Lösungen in den Rechenzentren der Kunden mit Standardservices aus der Cloud zu leistungsfähigen und besonders wirtschaftlichen "Hybrid Clouds" kombiniert werden.

Geschäftsentwicklung

Großkundengeschäft

Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet erfahrungsgemäß einen stabilen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss.

Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen. Diesbezüglich wurde die Marktbearbeitung teilweise neu strukturiert und intensiviert. Konkrete Neuprojekte, wie beispielsweise die Stadt Frankfurt oder das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat konnten im Berichtszeitraum gewonnen werden, weitere befinden sich in der Akquisephase. Es ist aber nicht vorhersehbar, ob beziehungsweise in welchem Umfang weitere Neuprojekte gewonnen werden können.

Neukundengewinnung erfolgt im öffentlichen Sektor nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten.

Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde neues Geschäft im öffentlichen Sektor in Zusammenarbeit mit Partnern aufgebaut. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.

Bei den privaten Auftraggebern bildet, analog zu den öffentlichen Auftraggebern, speziell im Projektgeschäft die konsequente Arbeit mit dem Kundenbestand eine wichtige Säule der Umsatzentwicklung. Da diese Kunden teilweise auch international tätig sind, besteht bisweilen auch die Möglichkeit beziehungsweise der Kundenwunsch, Einführungs- und Erweiterungsprojekte auch international mitzubegleiten.

On-Premises, Public Cloud, Private Cloud Appliances

Aus bisherigen Erfahrungen und aus der Beobachtung internationaler Trends kann insgesamt festgestellt werden, dass Interessenten zunehmend flexibel in der Frage sind, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Dies kristallisiert sich oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und zeitlichen Gesichtspunkten heraus. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Die Umsatzplanung wird dadurch aber unsicherer, da abhängig vom gewählten Modell, ein und dasselbe Projekt eine deutlich unterschiedliche Umsatzstruktur auf der Zeitachse aufweist.

Diese Entwicklung im Markt manifestiert sich bei Fabasoft nicht zuletzt in Erfolgen mit dem Appliance Angebot: So konnten beispielsweise die Schweizerischen Parlamentsdienste mit einer Fabasoft Private Cloud im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ausgestattet werden. Es besteht die Chance, dass dieses Projekt richtungsweisend für weitere Kunden mit vergleichbarem Anforderungsprofil wird. Eine wesentliche Marktchance für die Fabasoft Private Cloud wird darüber hinaus im fachlich spezialisierten Lösungsangebot gesehen. Ein Beispiel dafür ist die elektronische Personalakte, welche im Geschäftsjahr 2016/2017 schwerpunktmäßig vermarktet werden soll.

Mindbreeze InSpire

Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum sehr dynamisch: Im direkten Kundengeschäft wurden in kurzer Zeit großvolumige Mindbreeze InSpire Installationen bei Global Players, wie ein großes schwedisches Möbelhaus, Lufthansa Technik oder die Deutsche Telekom, erfolgreich in Betrieb genommen. Über Partner aus dem Feld der Eingangspost-Digitalisierung wurden wegweisende Projekte der automatischen Eingangspostzuteilung bei Finanzdienstleistern realisiert. Im Bereich der Vertikalisierung konnten erste Erfolge im Gesundheitsbereich erreicht werden.

Die weitere Entwicklung dieses Geschäftsfeldes wird davon abhängen, in welchem Umfang und in welcher Frequenz weitere solche Erfolge gelingen und die bestehenden Installationen sukzessive erweitert werden können.

Mit dem Pressebericht vom Februar 2016, Google werde sich mit der bislang marktdominaten "Google Search Appliance" vom Markt zurückziehen, rückte Mindbreeze InSpire schlagartig in den Fokus der bisherigen Google Search Appliance Vertriebspartner. In zahlreichen Demonstrationen und Teststellungen konnte Mindbreeze Partner aus aller Welt von der Leistungsfähigkeit ihres Angebotes überzeugen und Vertriebspartnerschaften begründen. Derzeit kann aber noch nicht prognostiziert werden, in welchem Umfang und in welcher Geschwindigkeit diese Partnerschaften zu Geschäft und daraus resultierend zu wiederkehrenden Erlösen führen werden.

Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardware-Komponenten der Appliances werden von Fabasoft gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-Komponenten abgeschrieben.

Die dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2) dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.

Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen

Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2016/2017 weiterhin in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb und Marketing und – mit diesen beiden Themen untrennbar verbunden – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.

Hinsichtlich der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2016/2017 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden sind. Vertrieb und Marketing sollen auch im bevorstehenden Geschäftsjahr 2016/2017 sowohl personell ergänzt als auch durch Beiziehung externer Dienstleistung hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und seiner Produktangebote.

Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft bereits in den Online-Bereich verlagert haben, sehen wir den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies umso mehr, als es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten – und damit letztlich um Vertrauen – geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattungen und die ergonomischen und produktiven Arbeitsumgebungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. Insbesondere aus den obengenannten Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2016/2017 von einem Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.

Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur aufzubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher.

Fazit

Ausgehend von den in den letzten Quartalen umgesetzten Maßnahmen und den ermutigenden Erfolgen und Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits geht das Management von einem sehr herausfordernden aber auch überaus chancenreichen Geschäftsjahr 2016/2017 aus. Aufgrund der reduzierten Planungssicherheit speziell im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern und im Kontext der in Veränderung begriffenen Umsatzstrukturen von "klassischem" Lizenzgeschäft hin zu Cloudund Appliance-Geschäft ist mit starken umsatz- und ertragsseitigen Schwankungen in den folgenden Geschäftsjahresquartalen zu rechnen.

Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und für die Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum". Ziel dabei ist es, in kurzen Iterationszyklen Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Zum Ende eines jeden Sprints (Arbeitszeitraum von zwei Wochen) stehen neue Funktionalitäten in professioneller Qualität zur Verfügung. Dies erlaubt eine schrittweise Optimierung und Weiterentwicklung der Produkte und ermöglicht, rasch auf Kundenbedürfnisse und Marktchancen einzugehen. Regelmäßige Analystengespräche dienen dazu, Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.

Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Fabasoft Folio

Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde für Fabasoft Folio der Entwicklungsfokus auf die Unterstützung von mobilen Geschäftsprozessen gelegt. Die neue App "Fabasoft Folio Worklist" für Apple iOS bildete dabei die Grundlage, um digitale Geschäftsprozesse direkt mit einem Smartphone abwickeln zu können. Auf Basis dieser Grundlage entwickelte das Team Workflow-Bausteine, sogenannte Aktivitätsdefinitionen, mit denen größere zusammenhängende Geschäftsprozesse abgebildet und mobil ausgeführt werden können. Darüber hinaus wurde die Anbindung von Fabasoft Folio an die Fabasoft Cloud dahingehend erweitert, dass es nun möglich ist, ganze Teamrooms aus einer On-Premises-Installation in die Fabasoft Cloud zu publizieren. Im Unterschied zu übertragenen Teamrooms können diese Teamrooms in Fabasoft Folio weiterhin bearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut publiziert werden. Übertragene Teamrooms sind nur mehr in der Fabasoft Cloud bearbeitbar, können aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgeholt werden.

Fabasoft eGov-Suite

Im aktuellen Berichtszeitraum lag der Fokus auf der Entwicklung der Fabasoft eGov-Suite 2016, die mit Ende des Geschäftsjahres an die Kunden ausgeliefert wurde. Die Weiterentwicklungen konzentrierten sich darauf, die Bedienung der Fabasoft eGov-Suite effizienter zu gestalten. Vor allem bei zentralen Use-Cases konnte die Bearbeitungszeit verringert werden. Erreicht wurde diese Effizienzsteigerung durch Erweiterungen in den Menüs, durch Verwendung der Intellihelp und durch Optimierung der betroffenen Dialoge. Ein besonderer Fokus lag auch auf der erweiterten Integration von Mindbreeze für die Recherche-Funktionalität. So wurde der Mindbreeze-Suchclient direkt in der Fabasoft eGov-Suite implementiert, um für die Benutzerinnen und Benutzer eine perfekte Such- und Rechercheunterstützung zur Verfügung zu stellen. Anwenderinnen und Anwender arbeiten weiterhin in der gewohnten Arbeitsumgebung und können gleichzeitig aber den Mehrwert des Mindbreeze Suchclients (Filtermöglichkeiten etc.) nutzen.

Des Weiteren wurde in Verbindung mit Mindbreeze auch die Dokumentenklassifizierung sowie Metadatenextraktion bei der Verarbeitung der Eingangspost teilautomatisiert. Beim Übernehmen eines Eingangs in die formale Bearbeitung können mit dieser Integration aus unstrukturierten Dokumenten Metadaten extrahiert und direkt in der Fabasoft eGov-Suite für die Initialisierung genutzt werden. Diese Werte müssen von der Anwenderin oder vom Anwender nicht mehr manuell übertragen werden. Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt lag darin, direktes Kundenfeedback umzusetzen und fachliche Anforderungen an eine moderne elektronische Verwaltung in die Fabasoft eGov-Suite zu integrieren. Zusätzlich zu diesen Tätigkeiten begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.

Fabasoft app.telemetry

Das app.telemetry-Entwicklungsteam legte den Fokus im Berichtszeitraum auf die Erweiterung und Optimierung der Anwendungsmöglichkeiten von Fabasoft app.telemetry basierend auf Kundenrückmeldungen und Erkenntnissen aus dem Fabasoft SaaS-Cloud Betrieb. Der Fokus lag dabei auf der Verschlüsselung des Datentransfers zwischen Fabasoft app.telemetry Server und Agent, dem Auslesen und Verarbeiten von Microsoft Windows Event Logs, der Unterstützung für den Webserver Nginx und der automatischen Kategorisierung von Requests basierend auf einem errechneten "kritischen Pfad". Ein weiterer Schwerpunkt war die erweiterte Instrumentierung für Nginx für die Darstellung von TLS-Protokoll und Cipher und die Verbesserung der Konfigurationsmöglichkeiten für Feedback-Formulare. Zusätzlich wurden neue Möglichkeiten zur Identifizierung von Beeinträchtigungen beim Zugriff auf Dienste geschaffen. Darüber hinaus wurden produktseitig weitere Performanceverbesserungen implementiert.

Enterprise Search und Wissensmanagement

Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze InSpire stellten die Forschung und auch die Weiterentwicklungen im Bereich maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz, beispielsweise die selbstlernende Dokumentenklassifizierung und Relevanzbewertung, einen wichtigen Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2015/2016 dar. Mindbreeze InSpire extrahiert strukturierte Informationen aus Texten und erkennt Themen und semantische Zusammenhänge vollautomatisch mit sehr hoher Genauigkeit (Akkuranz). Dies eröffnet im Bereich der Unterstützung bei der digitalen Transformation viele neue und innovative Einsatzbereiche, unter anderem im Bereich der Posteingangsklassifikation. Auch das Thema Kontextualisierung wurde weiterentwickelt. Hier geht es darum, die Intention der Anwenderin und des Anwenders bei einer Abfrage zu verstehen, um in weiterer Folge die relevanten Informationen zu liefern.

Im Berichtszeitraum wurden die von Mindbreeze InSpire unterstützten Datenquellen weiter ausgebaut, der Cloud Service Mindbreeze InSite (auf Basis Mindbreeze InSpire) weiterentwickelt und eine Audit-Funktionalität zur Verfügung gestellt. So können durch Query Audit Trails alle Aktionen für die lückenlose Auditierung aufgezeichnet werden. Audit Trails sind insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens zu protokollieren. Diese Möglichkeit ist nun bereits im Standardproduktumfang von Mindbreeze InSpire enthalten.

Der Designer zur Erstellung von eigenen Suchanwendungen wurde um weitere Möglichkeiten der Informationsvisualisierung erweitert und eine Optimierung in der Ergonomie der Anwendung vorgenommen.

Anfang Februar 2016 hat Google an seine Partner verkündet die "Google Search Appliance", die Enterprise Search im Rechenzentrum des Kunden ermöglichte, nicht mehr länger zu unterstützen. Mindbreeze bietet dafür den perfekten Ersatz, denn die Mindbreeze InSpire Appliance bietet bereits Schnittstellen und Werkzeuge für eine einfache Migration und marktführende High-end Möglichkeiten für Kunden mit höchsten Ansprüchen, beispielsweise im Bereich des Verstehens von Inhalten durch künstliche Intelligenz und selbstlernende Verfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt war auch die Vorbereitung und der Abschluss der Prüfung gemäß BITV 2.0 (BITV: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0). Die Pfennigparade als unabhängige Prüfstelle bewertete Mindbreeze InSpire auf Barrierefreiheit. Die Lösung erzielte ein Gesamtergebnis von 98,75 Punkten und ist damit "sehr gut zugänglich".

Fabasoft Mindbreeze Enterprise

Im Berichtszeitraum wurde die Unterstützung von diakritischen Zeichen ebenso wie Optimierungen bei Sortierverfahren betreffend Metadaten im Standardprodukt umgesetzt.

Cloud-Services

Fabasoft Cloud

Ein Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2015/2016 war die Neugestaltung des Online-Shops sowie der Registrierung für Neukunden. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Use-Cases für einen Trial-Zugang.

Im Berichtszeitraum erfolgte für alle Anwenderinnen und Anwender der Fabasoft Cloud die Umstellung auf die neue moderne Benutzeroberfläche. Die Benutzeroberfläche besticht vor allem durch ihr Responsives Design bei der Nutzung auf mobilen Endgeräten mit unterschiedlichen Auflösungen und ist darüber hinaus vollständig barrierefrei zugänglich. Im Zuge der Umstellung wurden auch alle Anwendungen (sog. Cloud Apps) für das neue User-Interface mit einem klaren Fokus auf Usability neu konzipiert. Die Grundlage für das neue Design war eine Designstudie, in der Anwenderinnen und Anwender der betroffenen Apps mitgewirkt haben. Ein Highlight ist das neue persönliche Dashboard: Eine Anwenderin oder ein Anwender hat nun stets den Überblick über alle für den jeweiligen Anwendungsfall notwendigen Informationen und kann von diesem zentralen Punkt aus alle Aufgaben in diesem Zusammenhang erledigen. Eine besondere Herausforderung dabei war es, den leistungsfähigen webbasierten BPMN 2.0 Prozesseditor einschließlich der darauf aufbauenden Workflow-Funktionalität neu zu designen und umzusetzen. Für den Fabasoft Cloud Client, der für Microsoft Windows und Apple OS X Arbeitsplätze eine nahtlose Integration der Webbrowser-Anwendung mit lokalen Anwendungen umsetzt, wurde ein neues User-Interface mit Schwerpunkt auf Dokument-Synchronisierung implementiert.

Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Verbesserung der Usability bei der Administration von Organisationen. Mit dem Konzept der "externen Mitglieder" wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Mitgliederverwaltung bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern besser zu strukturieren und übersichtlicher zu gestalten. Eine wesentliche Neuerung in diesem Bereich sind auch die neuen Organisationsdashboards, die eine übersichtliche und einfache Administration von Organisationen ermöglichen.

Fabasoft Private Cloud

Für die Fabasoft Private Cloud bildete das Design, die Umsetzung und Qualitätssicherung rund um das Management-User-Interface einen wesentlichen Entwicklungsschwerpunkt. Diese einfache und geführte Inbetriebnahme einer Fabasoft Private Cloud Appliance bringt den Kunden sehr rasch vom System-Setup über das Laden der Benutzerdaten zu seiner produktiven Fabasoft Private Cloud. Die besondere Herausforderung war dabei trotz der vollautomatisierten Inbetriebnahme, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, notwendige kundenspezifische Anpassungen ohne Entwicklungsaufwand vorzunehmen und updatesicher zu erhalten.

Einen zweiten Schwerpunkt bildete die Neugestaltung der App "Service Desk". Diese App bietet dem Kunden eine Out-of-the-box-Lösung für den 1st-Level-Support und nutzt dafür den in der Fabasoft Private Cloud integrierten Support-Button. Endanwenderinnen und Endanwender haben damit die Möglichkeit, direkt aus dem Produkt heraus Support-Anfragen mit Screenshots zu erstellen.

Die revisionssichere Archivierung von Dokumenten bildete den dritten Schwerpunkt. Dazu wurde eine Konsistenzprüfung für Dokumente umgesetzt, die es ermöglicht, Inkonsistenzen (z.B. fehlende oder manipulierte Dokumente) zu erkennen. Diese Funktionalität dient in erster Linie dazu, nachzuweisen, dass es keine Inkonsistenzen in der Datenhaltung gibt. Die Revisionssicherheit der Fabasoft Cloud (sowohl Public als auch Private) wurde durch die IDW PS 880 Zertifizierung durch die KPMG zertifiziert.

Secomo

In Kombination mit der Fabasoft Public Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Secomo Encryption Appliance die Möglichkeit, Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Erweitert wurde diese Funktionalität, um das verschlüsselte Hochladen von Dateien und die Synchronisierung auf verschlüsselte Dateisysteme. Auch in den mobilen Apps für iOS und Android ist Secomo nun nahtlos integriert. Darüber hinaus wurde das Container-Format eines verschlüsselten Dokuments um zusätzliche Informationen zur Quelle (Teamroom, URL) erweitert.

Den Schwerpunkt der Arbeiten bildete die effiziente und einfache Integration der HSM-Funktionalität (Hardware-Security-Module-Funktionalität) in das Cryptographic-API und das Management-User-Interface der Secomo Appliance. Das Konzept zum Einrichten des zweiten Knoten wurde finalisiert und im Management-User-Interface umgesetzt. Das Management-User-Interface wurde um die Möglichkeit der automatisierten Einspielung von Systemaktualisierungen erweitert.

Die Implementierung des Konzepts für die Integration mit der Fabasoft Cloud wurde gemeinsam mit der TU Graz einem Review unterzogen. Betrachtet wurden neben den Client-Implementierungen für Apple iOS, Android, Microsoft Windows und Apple OS-X auch die Secomo-Implementierung selbst. In Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland wurde auch der Code des Management-User-Interface einem umfassenden Review unterzogen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt.

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Der Vorstand hat am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen. Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden. Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen Dividendenrendite der Gesellschaft.

Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Januar 2016. Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufs wurde die ODDO Sedlyer Bank beauftragt.

Im Zeitraum 4. Januar 2016 bis 31. März 2016 hat die Fabasoft AG insgesamt 49.488 Stückaktien erworben. Dies entspricht zum Bilanzstichtag (31. März 2016) einem Anteil von 0,5% am Grundkapital (EUR 10.000.000,00).

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern

Angaben nach §243a Abs. 2 UGB

Gemäß den Änderungen im Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht zu beschreiben.

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den vierteljährlichen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.

Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mit Hilfe von Kontrollpunkten und dem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll. Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es, die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.

Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.

Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.

Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Aufsichtsrat und Vorstand freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach §243a Abs. 1 UGB

    1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 10.000.000 Stückaktien zusammen.
    1. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
    1. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 67,19%, davon 4,9% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH
    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
    1. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
    1. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Genehmigtes Kapital:

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Juli 2015 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 21. Oktober 2020 um bis zu EUR 5.000.000,00 auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 42, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Veräußerung eigener Aktien:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren für die Veräußerung der gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, insbesondere zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland oder von sonstigen Vermögensgegenständen (zum Beispiel Patenten), sowie unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die diesbezüglichen Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates insbesondere über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses bei der Veräußerung eigener Aktien liegen bei der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, zur Einsichtnahme auf und werden auf Anforderung an Aktionäre unentgeltlich übermittelt.

    1. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
    1. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 23. Mai 2016

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

KONZERNABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2016, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses durch den Konzern relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2016 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB.

Aussagen zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Konzernlagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Konzerns erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach §243a UGB zutreffen.

Der Konzernlagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Konzernabschluss. Die Angaben nach §243a UGB sind zutreffend.

Linz, den 23. Mai 2016

PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

gez.:

Mag. Friedrich Baumgartner Wirtschaftsprüfer

Eine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung im Sinne des §281 Abs. 2 UGB in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form unter Beifügung unseres Bestätigungsvermerks ist nicht zulässig. Im Fall des bloßen Hinweises auf unsere Prüfung bedarf dies unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen wir, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.

Linz, am 23. Mai 2016 Der Vorstand der Fabasoft AG

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

Aktiva in EUR 31.03.2016 31.03.2015
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
11.647,23 23.065,80
II.
Sachanlagen
2.429.567,28 1.812.994,33
III. Finanzanlagen 8.876.362,98 7.716.004,60
11.317.577,49 9.552.064,73
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
6.344.761,00 8.119.568,74
2.
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
17.319,20 3.049,68
6.362.080,20 8.122.618,42
II.
Anteile
eigene Anteile 245.477,57 0,00
III. Guthaben bei Kreditinstituten 4.626.655,27 5.116.529,13
11.234.213,04 13.239.147,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 107.696,74 58.648,79
22.659.487,27 22.849.861,07

BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2016

Passiva in EUR 31.03.2016 31.03.2015
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 10.000.000,00 5.000.000,00
II. Gebundene Kapitalrücklagen 6.476.895,48 11.443.339,48
III. Rücklage für eigene Anteile 245.477,57 0,00
IV. Bilanzgewinn
(davon Gewinnvortrag EUR 453.392,65; Vorjahr Gewinnvortrag EUR 449.910,34)
1.993.865,93 2.703.392,65
18.716.238,98 19.146.732,13
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 1.108.070,00 1.040.220,00
2. Rückstellungen für Pensionen 2.080.131,54 1.619.773,16
3. Steuerrückstellungen 94.102,00 93.464,00
4. Sonstige Rückstellungen 246.763,44 257.303,98
3.529.066,98 3.010.761,14
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 94.765,87 123.391,11
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 237.765,56 179.865,76
3. Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern EUR 75.161,85; Vorjahr TEUR 374)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 6.488,03; Vorjahr TEUR 6) 81.649,88 389.110,93
414.181,31 692.367,80
22.659.487,27 22.849.861,07

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2015 BIS 31. MÄRZ 2016

in EUR 2015/2016 2014/2015
1. Umsatzerlöse 2.544.910,00 2.403.632,00
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 16.727,53 2.700,12
b) Übrige 28.139,37 11.576,67
44.866,90 14.276,79
3. Personalaufwand
a)
Gehälter
-996.990,00 -1.008.221,32
b)
Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-68.263,01 -72.426,36
c)
Aufwendungen für Altersversorgung
-421.238,66 -251.238,66
d)
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-124.901,69 -124.790,02
-1.611.393,36 -1.456.676,36
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-1.329.486,63 -1.255.013,19
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 12 fallen -12.617,82 -17.316,92
b)
Übrige
-2.150.445,29 -1.810.431,55
-2.163.063,11 -1.827.748,47
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 (Betriebsergebnis) -2.514.166,20 -2.121.529,23
7. Erträge aus Beteiligungen
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.363.612,04; Vorjahr TEUR 3.559)
3.363.612,04 3.559.298,12
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 3.282,12 3.571,74
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.210,93 19.540,68
10. Zwischensumme aus Z 7 bis 9 (Finanzergebnis) 3.379.105,09 3.582.410,54
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 864.938,89 1.460.881,31
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 921.011,96 792.601,00
13. Jahresüberschuss 1.785.950,85 2.253.482,31
14. Zuweisung zu Rücklage für eigene Anteile -245.477,57 0,00
15. Jahresgewinn 1.540.473,28 2.253.482,31
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 453.392,65 449.910,34
17. Bilanzgewinn 1.993.865,93 2.703.392,65

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/2016 DER FABASOFT AG, LINZ

1) Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.

Im Veranlagungsjahr 2016 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft Cloud GmbH, Linz, (3) Fabasoft R&D GmbH, Linz, (4) Fabasoft Austria GmbH, Linz, (5) Mindbreeze GmbH, Linz, und (6) Fabasoft Corporation, Massachusetts, USA.

Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die Eröffnungsbilanz entspricht der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und werden, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 400,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Eigene Anteile

Die im Umlaufvermögen ausgewiesenen eigenen Anteile werden entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Das Wahlrecht, die Aktivierung von latenten Steuern gemäß §198 Abs. 10 UGB zu unterlassen, wurde in Anspruch genommen. Der nicht aktivierte, aber aktivierbare Betrag an latenten Steuern beträgt EUR 7.333,05 (Vorjahr TEUR 192).

Rückstellungen

Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler mit einem Rechnungszinssatz von 1,7% (Vorjahr 1,7%) und eines Pensionseintrittsalters, welches sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer ergibt. Gehaltssteigerungen wurden mit 3% (Vorjahr 3%) angesetzt. Der Berechnung wird eine Fluktuationsrate von 5,5% (Vorjahr 6,0%) zugrundegelegt.

Die Berechnung erfolgte nach der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß den Richtlinien der International Financial Reporting Standards. Die Abfertigungsrückstellung der Vorstände wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.

Die Pensionsrückstellung wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionzusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in der nach vorsichtiger unternehmensrechtlicher Beurteilung erforderlichen Höhe.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

3) Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Beilage zum Anhang) verwiesen.

Beteiligungsspiegel (§238 Z 2 UGB)

Buchwert der
Beteiligung
in EUR
31.03.2016
Anteil
in%
Eigenkapital
Nominale
gesamt
Eigenkapital
buchmäßig
gesamt
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Fabasoft Austria GmbH, Linz 2.328.602,61 100 EUR 800.000,00 EUR 1.471.472,39 EUR 469.864,86
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz 462.784,49 100 CHF 100.000,00 CHF 855.428,90 CHF 155.099,42
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18 100 EUR 52.000,00 EUR 2.481.968,22 EUR 841.702,59
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
35.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 40.674,13 EUR 66.601,01
Fabasoft Limited, London,
Großbritannien
0,00 100 GBP 510.000,00 -GBP 150.175,16 -GBP 5.957,29
Fabasoft R&D GmbH, Linz 692.000,00 100 EUR 35.000,00 EUR 2.066.984,06 EUR 1.760.838,06
Fabasoft Cloud GmbH, Linz 35.000,00 100 EUR 35.000,00 -EUR 4.304.030,17 EUR 93.379,38
Mindbreeze GmbH, Linz 803.000,00 65 EUR 70.000,00 EUR 212.616,19 EUR 128.887,75
6.639.320,28

Laut Gesellschafterzuschussvereinbarung vom 30. März 2016 wurde an die Mindbreeze GmbH ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 700.000,00 geleistet.

Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

Für die Deckung der Pensionsrückstellung existieren Rückdeckungsversicherungen, deren Aktivierungswerte im Geschäftsjahr 2015/2016 um EUR 460.358,38 (Vorjahr TEUR 320) erhöht wurden. Der im Finanzanlagevermögen ausgewiesene Aktivierungswert beträgt somit EUR 2.080.131,54 (Vorjahr TEUR 1.620).

Rückdeckungsversicherungen und Wertpapiere in Höhe von EUR 2.153.288,78 (Vorjahr TEUR 1.693) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.

Die Forderungen (in EUR) weisen folgende Laufzeiten auf:

31.03. RLZ < 1 Jahr RLZ > 1 Jahr Summe
Forderungen gegenüber 2016 6.344.761,00 0,00 6.344.761,00
verbundenen Unternehmen 2015 8.119.568,74 0,00 8.119.568,74
Sonstige Forderungen und 2016 17.319,20 0,00 17.319,20
Vermögensgegenstände 2015 3.049,68 0,00 3.049,68
2016 6.362.080,20 0,00 6.362.080,20
2015 8.122.618,42 0,00 8.122.618,42

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe von EUR 2.474.421,28 (Vorjahr TEUR 3.671) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnübernahme bzw. Steuerumlage in Höhe von EUR 3.870.339,72 (Vorjahr TEUR 4.449) enthalten.

Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen.

Eigenkapital

Zum Stichtag 31. März 2016 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10.000.000 (Vorjahr TEUR 5.000).

Die unter Punkt 4 "Sonstige Angaben", "Beschlüsse der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015", beschriebene in der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Teilung der Aktien wurde mit 20. Oktober 2015 im Firmenbuch eingetragen.

Rückstellungen

Die Abfertigungsrückstellung beträgt EUR 1.108.070,00 (Vorjahr TEUR 1.040).

Die Höhe der Deckungswerte der Rückdeckungsversicherungen beträgt zum Stichtag 31. März 2016 EUR 2.080.131,54. Aufgrund der unter Punkt 2 (Rückstellungen) dargestellten vertraglichen Regelung wird die Pensionsrückstellung in Höhe der Deckungswerte ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Prüfungsaufwand in Höhe von EUR 33.350,00 (Vorjahr TEUR 33), Boni in Höhe von EUR 3.900,00 (Vorjahr TEUR 7), noch nicht konsumierte Urlaube und Sonderzahlungen in Höhe von EUR 147.413,44 (Vorjahr TEUR 135), ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von EUR 34.900,00 (Vorjahr TEUR 55), Jahresabschlussveröffentlichung in Höhe von EUR 26.200,00 (Vorjahr TEUR 26) und Sonstiges in Höhe von EUR 1.000,00 (Vorjahr TEUR 1).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten (in EUR) weisen folgende Fristigkeiten auf:

31.03. RLZ < 1 Jahr RLZ > 1 Jahr RLZ > 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus 2016 94.765,87 0,00 0,00 94.765,87
Lieferungen und Leistungen 2015 123.391,11 0,00 0,00 123.391,11
Verbindlichkeiten gegenüber 2016 237.765,56 0,00 0,00 237.765,56
verbundenen Unternehmen 2015 179.865,76 0,00 0,00 179.865,76
2016 81.649,88 0,00 0,00 81.649,88
Sonstige Verbindlichkeiten 2015 389.110,93 0,00 0,00 389.110,93
2016 75.161,85 0,00 0,00 75.161,85
davon aus Steuern 2015 373.770,86 0,00 0,00 373.770,86
davon im Rahmen der 2016 6.488,03 0,00 0,00 6.488,03
sozialen Sicherheit 2015 6.227,11 0,00 0,00 6.227,11
2016 414.181,31 0,00 0,00 414.181,31
2015 692.367,80 0,00 0,00 692.367,80

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Konzernverrechnung in Höhe von EUR 237.765,56 (Vorjahr TEUR 180).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 11.855,76 (Vorjahr TEUR 13) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Haftungsverhältnisse

Gegenüber der Fabasoft Limited, London, Großbritannien hat die Fabasoft AG, Linz, eine der Höhe nach unbeschränkte Unterstützungserklärung unterzeichnet. Die Erklärung ist mit 31. Dezember 2017 befristet. Zum 31. März 2016 beträgt das Eigenkapital der Fabasoft Limited, London, Großbritannien, GBP -150.175,16.

Gegenüber der Fabasoft Cloud GmbH, Linz, hat die Fabasoft AG, Linz, eine Rangrücktritts- und Unterstützungserklärung unterzeichnet. Die Erklärung ist mit 30. Juni 2017 befristet. Zum 31. März 2016 beträgt das Eigenkapital der Fabasoft Cloud GmbH, Linz, EUR -4.304.030,17.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2.544.910,00 (Vorjahr TEUR 2.404) resultieren aus der Verrechnung der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in Höhe von EUR 413,01 (Vorjahr TEUR 0) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.

Aufwendungen für Altersversorgung

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 460.358,38 (Vorjahr TEUR 320) enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" ist ein Betrag in Höhe von EUR 914.519,00 (Vorjahr TEUR 889) enthalten, der die Steuerumlage an die Gruppenmitglieder gemäß §9 KStG betrifft.

4) Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (gemäß §237 Z 8 UGB)

in EUR folgendes
Geschäftsjahr
folgende fünf
Geschäftsjahre
Miet- und Leasingverpflichtungen 617.133,84 2.807.356,93
Vorjahr 616.847,98 2.851.212,09

Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum EUR 619.497,47 (Vorjahr TEUR 605).

Aufwendungen für den Abschlussprüfer (gemäß §237 Z 14 UGB)

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.

Angaben über Organe und Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres beträgt:

2015/2016 2014/2015
Angestellte 4 4

Im Geschäftsjahr waren folgende Mitglieder als Vorstand tätig:

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen, Altersversorgung und Optionsmodell für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2015/2016 TEUR 1.416 (Vorjahr TEUR 1.246) und setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Laufende Bezüge 907 907
Aufwendungen für Abfertigungen 64 64
Aufwendungen für Altersversorgung 421 251
Aufwendungen für Optionsmodell 24 24
Gesamt 1.416 1.246

Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die Aufwendungen für die Beitragszahlungen an die Rückdeckungsversicherungen für die Pensionszusagen an den Vorstand. Der Vergleichswert aus dem Geschäftsjahr 2014/2015 zeigt den, mit dem Ertrag aus der Auflösung der zum 31. März 2014 ausgewiesenen Rückstellung in Höhe von TEUR 170, saldierten Wert. Der Grund für die Rückstellungsauflösung liegt in der Änderung der Pensionszusage im Geschäftsjahr 2014/2015 (siehe Punkt 2).

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender) Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied) Dr. Peter Posch (Mitglied) FH-Prof. in Univ.Doz. in DIin Dr. in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2015/2016 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 70.000,00 (Vorjahr TEUR 70).

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.

Mitarbeiteroptionen

Der beizulegende Zeitwert der Mitarbeiteroptionen wurde mittels des Black-Scholes-Bewertungsmodells bestimmt. Die wesentlichen Parameter für das Bewertungsmodell sind der Aktienpreis am Tag der Gewährung, der Ausübungspreis, die Optionslaufzeit und der risikofreie Zinssatz für die jeweilige Laufzeit zum Zeitpunkt der Optionsgewährung.

Optionenmodell Zuteilungs
zeitpunkt
Ausübungskurs Anzahl der
Optionen
Laufzeit Erster möglicher
Ausübungszeit
punkt
VII 24.04.2013 EUR 1,75* 600.000* 01.07.2012 bis
30.06.2016
15.06.2016

*Anpassung aufgrund des im folgenden Punkt "Pflichtangaben bei Aktiengesellschaften" beschriebenen Aktiensplits

Veränderungen im Bestand der ausstehenden Optionsrechte:

Optionenmodell VII 2015/2016 2014/2015
zum 1. April 600.000* 600.000*
Ausgegeben 0 0
Verfallen 0 0
Ausgeübt 0 0
zum 31. März (ausstehend) 600.000 600.000*

*Anpassung aufgrund des im folgenden Punkt "Pflichtangaben bei Aktiengesellschaften" beschriebenen Aktiensplits

Die ausgeübten Optionen werden durch genehmigtes Kapital im Sinne der §§169 ff AktG bedient.

Pflichtangaben bei Aktiengesellschaften

Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (10.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.

Die unter Punkt 4 "Sonstige Angaben", "Beschlüsse der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015", beschriebene in der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Teilung der Aktien wurde mit 20. Oktober 2015 im Firmenbuch eingetragen. Die Umstellung der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte am 27. Oktober 2015 nach Börsenschluss. Der Handel zu entsprechend angepassten Kursen begann am 28. Oktober 2015.

Die Aktien notieren im Handelssegment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer (D) 922985.

Eigene Aktien

Anzahl Stück Nominale je
Stück EUR
Nominale EUR Anteil am
Grundkapital %
Bestand am 01.04.2015 0 1,00 0,00 0,0%
Zugänge von 04.01.2016 bis 31.03.2016
(Aktienrückkaufprogramm)
49.488 1,00 49.488,00 0,5%
Bestand am 31.03.2016 49.488 1,00 49.488,00 0,5%

Der am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstandes, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 9. Dezember 2015 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich "Investor Relations", nachzulesen. Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Januar 2016. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Homepage regelmäßig über den Aktienrückkauf.

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG, Linz, am 6. Juli 2015 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Für das Geschäftsjahr 2014/2015 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,45 pro Aktie ausgeschüttet.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus Gesellschaftsmitteln von derzeit EUR 5.000.000,00 um EUR 5.000.000,00 auf EUR 10.000.000,00 ohne Ausgabe neuer Aktien gemäß den Bestimmungen des Kapitalberichtigungsgesetzes durch Umwandlung des hierfür erforderlichen Teilbetrages der im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2015 ausgewiesenen gebundenen Kapitalrücklage erhöht. Gemäß §3 Abs. 4 KapBG kommen die neuen Anteilsrechte den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Nennkapital der Gesellschaft zu. Die Erhöhung des in Stückaktien zerlegten Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln erfolgt gemäß §4 Abs. 1 KapBG ohne Ausgaben neuer Aktien. Der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird der festgestellte, vom Abschlussprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. März 2015 zugrunde gelegt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt mit Rückwirkung zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres, sohin zum 1. April 2015. Sämtliche Abgaben, Gebühren und Kosten der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden von der Gesellschaft getragen. Es erfolgt die Teilung der Aktien der Fabasoft AG im Verhältnis 1:2, womit die Anzahl der Stückaktien von derzeit 5.000.000 Stückaktien um 5.000.000 Stückaktien auf 10.000.000 Stückaktien erhöht wird, sodass unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf jede Stückaktie auch weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt.

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. nach §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).

Linz, am 23. Mai 2016

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2016

Anlagevermögen in EUR Stand am
01.04.2015
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am
31.03.2016
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen
307.793,99 457,59 18.820,30 0,00 289.431,28
Summe 307.793,99 457,59 18.820,30 0,00 289.431,28
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund 1.725.501,19 891.670,61 955,50 0,00 2.616.216,30
2. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung*
8.924.664,78 1.044.321,87 1.891.943,51 47.820,00 8.124.863,14
3. Geleistete Anzahlungen 47.820,00 0,00 0,00 -47.820,00 0,00
Summe 10.697.985,97 1.935.992,48 1.892.899,01 0,00 10.741.079,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen**
8.088.573,14 700.000,00 0,00 0,00 8.788.573,14
2. Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens
1.776.684,32 460.358,38 0,00 0,00 2.237.042,70
Summe 9.865.257,46 1.160.358,38 0,00 0,00 11.025.615,84
Gesamtsumme 20.871.037,42 3.096.808,45 1.911.719,31 0,00 22.056.126,56

Anschaffungs-/Herstellungskosten

*davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß §13 EStG: EUR 9.718,84 EUR 9.718,84 **EUR 700.000,- Gesellschafterzuschuss Mindbreeze GmbH

ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2016

Anlagevermögen in EUR Kumulierte
Abschreibung
Buchwert Stand am
31.03.2016
Buchwert Stand am
31.03.2015
Abschreibungen
2015/2016
Buchwertabgänge
2015/2016
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Vorteile sowie
daraus abgeleitete Lizenzen
277.784,05 11.647,23 23.065,80 11.876,16 0,00
Summe 277.784,05 11.647,23 23.065,80 11.876,16 0,00
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund 1.643.171,63 973.044,67 435.430,46 353.483,10 573,30
2. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung*
6.668.340,53 1.456.522,61 1.329.743,87 964.127,37 1.235,76
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 47.820,00 0,00 0,00
Summe 8.311.512,16 2.429.567,28 1.812.994,33 1.317.610,47 1.809,06
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.149.252,86 6.639.320,28 5.939.320,28 0,00 0,00
2. Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens
0,00 2.237.042,70 1.776.684,32 0,00 0,00
Summe 2.149.252,86 8.876.362,98 7.716.004,60 0,00 0,00
Gesamtsumme 10.738.549,07 11.317.577,49 9.552.064,73 1.329.486,63 1.809,06

*davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß §13 EStG: EUR 9.718,84

Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.

LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015/2016 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 28,4 Mio. Euro (27,6 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA von TEUR 3.941 (TEUR 4.569 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT bei TEUR 2.289 (TEUR 3.037 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).

Das erreichte Umsatzwachstum von 3,2% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014/2015 resultierte hauptsächlich aus einer positiven Entwicklung im projektbezogenen Dienstleistungsgeschäft und bei wiederkehrenden Erlösen (Softwareaktualisierungsgebühren, SaaS-, Cloud- und Appliance-Umsätze).

Mit 25,7% der Umsatzerlöse lagen die Investitionen für Forschung & Entwicklung (TEUR 7.304) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 7.333 im Geschäftsjahr 2014/2015).

Diese Investitionen wurden für die Weiterentwicklung des On-Premises-Produktportfolios, für den Ausbau des Cloud-Angebotes und für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Appliances getätigt.

Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2016) 47% (49% zum 31. März 2015).

Der Bestand an liquiden Mitteln änderte sich von TEUR 14.554 auf TEUR 15.603 im Berichtszeitraum.

Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2016 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (207 zum 31. März 2015).

Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2016)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Cloud GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100% Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100% Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 65% Österreich Linz
Fabasoft Deutschland GmbH 100% Deutschland Frankfurt am Main Berlin, München
Fabasoft Schweiz AG 100% Schweiz Bern
Fabasoft Limited 100% Großbritannien London

Tochterunternehmen der Fabasoft International Services GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2016)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Fabasoft Corporation 100% USA Boston

Tochterunternehmen der Fabasoft Austria GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2016)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Fabasoft AT Software GmbH 100% Österreich Linz

Veränderungen in der Konzernstruktur

Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtszeitraum nicht geändert.

Unternehmensakquisitionen

Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Umsatzerlöse 2.545 2.404
Ergebnis vor Ertragsteuern 865 1.461
EBIT -2.514 -2.122
EBITDA -1.185 -867
Jahresüberschuss 1.786 2.253
Eigenkapital 18.716 19.147
Eigenkapitalquote 83% 84%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 4.625 2.479
Endbestand an liquiden Mittel 4.627 5.117
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 4 4

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)

in TEUR 2015/2016 2014/2015
Umsatzerlöse 28.429 27.554
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.299 3.096
EBIT 2.289 3.037
EBITDA 3.941 4.569
Jahresergebnis 1.674 2.294
Eigenkapital 12.959 13.794
Eigenkapitalquote 47% 49%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 6.008 4.613
Endbestand an liquiden Mittel 15.603 14.554
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag 190 207

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor

Hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Innovationsgeist und Engagement sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Für die kontinuierliche Fortbildung und Karriereentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet Fabasoft verschiedene Personalentwicklungskonzepte und -maßnahmen. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung und praktischer Anwendung gelegt wird.

Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA, HERMES 5 (Schweiz) oder Scrum Alliance. Fabasoft beschäftigte zum Bilanzstichtag 59 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 51 Scrum Master und 25 Product Owner.

Interne Kommunikation

Fabasoft legt großen Wert auf eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von "Friday Morning Speeches" über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams in den internen, 14-tägig stattfindenden "Scrum Demo Days" präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen oder zeitversetzt abrufen.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu treffen. Dies umfasst auch ganz besonders den effizienten, schonenden und sparsamen Einsatz von Ressourcen. Durch die umweltschonende Standortpolitik und die konsequente Nutzung des installierten Videokonferenzsystems in der Konzernzentrale und in den Betriebsstätten konnten beispielsweise Reisen in erheblichem Ausmaß eingespart werden. Geschäftsreisen erfolgen entsprechend dem Nachhaltigkeitsgedanken nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bei der Auswahl und Konzeption von IT-Architekturen legt der Fabasoft Konzern großen Wert auf Nachhaltigkeit und insbesondere hohe Energieeffizienz. Dieser Kurs wurde auch im Geschäftsjahr 2015/2016 weiter verfolgt. Aus ökologischer Sicht steht der Verbrauch der Ressource Strom für den Betrieb der Systemkomponenten und deren Kühlung im Vordergrund. Sowohl bei Konzeption und Auf- und Ausbau eigener Rechenzentrumskapazitäten als auch bei der Auswahl externer Kapazitäten und Standflächen wird auf diesen Aspekt besonders Bedacht genommen.

Open-Source-Plattformen und Standards

Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen eine wesentliche und angestrebte Option. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2) ausführlich beschrieben. Auch wurde in der Produktentwicklung der Umsetzung von Standards und Vorgaben im Bereich der Barrierefreiheit (Accessibility) breiter Raum gegeben, wie unter Punkt 3) näher erläutert.

Zertifizierungen

Fabasoft legt größten Wert auf den Schutz der Unternehmensdaten und widmet dem Thema Zertifizierungen großes Augenmerk. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 27001, ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.

Die umfangreichen Produkt-Zertifizierungen für die Fabasoft Cloud heben Fabasoft deutlich von anderen Anbietern in diesem Feld ab: So wurden die Fabasoft Cloud Services hinsichtlich der sicheren und ordnungsgemäßen Aufbewahrung digitaler Daten im Sinne von Revisionssicherheit nach österreichischem, deutschem und schweizerischem Handels- und Steuerrecht (GoB-konforme Archivierung) einer Prüfung durch die KPMG Advisory GmbH gemäß IDW PS 880 erfolgreich unterzogen. Darüber hinaus ging die Fabasoft Cloud als erstes Produkt mit der höchstmöglichen Zertifizierung (5 Sterne) aus der Prüfung und externen Qualitätsbewertung durch EuroCloud Europe im Rahmen des internationalen "EuroCloud Star Audit" (ECSA V3.0) hervor. Im Zuge der Zertifizierung als "Certified Cloud Service" durch den TÜV Rheinland wurde in einem mehrstufigen Zertifizierungsprozess der Cloud-Service umfassend auf quantitative und qualitative Anforderungen aus dem TÜV Rheinland Prüfkatalog hin getestet. Bei der Auswahl der Rechenzentren für die Cloud-Lokationen wurde besonders auf Sicherheit bzw. auf vorhandene Zertifizierungen oder Prüfungen geachtet.

Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde die ISAE 3402 Type 2 Prüfung erneut durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht befindet sich gerade in Erstellung. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die Fabasoft Cloud geprüft. Der unabhängige Auditor PwC wird für die Fabasoft Cloud einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Ausnahmen ausstellen.

Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres sind bei der Fabasoft AG und dem Fabasoft Konzern keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Neue Produkte und Produktversionen

Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote vorbereitet. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäfts sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden.

Leistungsstarke Cloud-Services

Die steigende Vernetzung von Organisationen und Arbeitsprozessen über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg, erfordert neue flexible und mobile Formen der Zusammenarbeit in einem zuverlässigen Rahmen. Die Fabasoft Cloud, als Public Cloud, positioniert sich in diesem Kontext als elegante, intuitive Standardlösung für Businessto-Business Collaboration "Made in Europe". Das bedeutet Software, die Europäer für Europa entwickeln und in europäischen Rechenzentren betreiben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards. Das besondere Markenzeichen der Fabasoft Cloud ist die elegante und intuitive Benutzeroberfläche, die es Anwenderinnen und Anwendern ermöglicht Unternehmens- und Ländergrenzen zu überwinden und sicher zusammenzuarbeiten. Das Konstrukt der Fabasoft Cloud-Lokationen (aktuell verfügbar für Deutschland, Österreich und die Schweiz) schafft die Basis für die nahtlose Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und gibt den Kunden gleichzeitig die Gewissheit und die Wahlfreiheit, wo die Speicherung der Cloud-Daten erfolgt. In der Fabasoft Cloud agieren Unternehmen als Cloud-Organisationen. Daraus entsteht ein Business-Netzwerk, mit dem Firmen Vertrauensbeziehungen für die unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Cloud aufbauen.

Cloud Computing entwickelt sich global mit großer Geschwindigkeit zu einem bestimmenden Modell, wie Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert genutzt werden können. Insbesondere in Europa wird dieser Mega-Trend aber konterkariert durch große Sorge von Unternehmen und Organisationen hinsichtlich der Bestimmung über die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten bei Cloud-Nutzung. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot von Appliances (Kombination von Hard- und Software): Die Fabasoft Private Cloud für eine Datenspeicherung am Kundenstandort und Secomo für eine durchgehende Ende-zu-Ende-Ver- und Entschlüsselung von Daten. Die Schlüssel verbleiben im Unternehmen und nur der Secomo Kunde hat darauf Zugriff.

Die Wahlfreiheit zwischen der Public Cloud-Lösung und der Private Cloud-Lösung – gegebenenfalls integriert mit bestehenden On-Premises-Installationen – könnte dem Fabasoft Konzern neue Chancen eröffnen, Kundengruppen anzusprechen, die dem Thema Cloud Computing bis jetzt eher zurückhaltend gegenüberstanden.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Neben der Neuentwicklung einer Private Cloud-Lösung hat Fabasoft auch bei der Datenverschlüsselung innovative Wege beschritten. In intensiver Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie (IAIK) der Technischen Universität Graz konnte Fabasoft die Secomo Appliance zur Marktreife bringen.

Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen "Digitaler Binnenmarkt" und "Europäische Cloud" immer mehr an Bedeutung gewinnen, und dazu bereits EU-Initiativen gestartet wurden. Europäische Unternehmen werden zunehmend sensibilisiert europäische Lösungen bevorzugt einzusetzen.

Mindbreeze InSpire – Ready to Use Appliance für Enterprise Search und Big Data

Mit der zunehmenden Wahrnehmung von Big Data in Unternehmen steigt auch das Bewusstsein, dass diese Daten besser genutzt werden müssen. Die Entwicklungen zeigen, dass Unternehmen dafür sukzessive Wissensmanagement einführen, um Informationsprozesse effizienter zu gestalten. Enterprise Search Lösungen bilden dabei die Basis und ermöglichen dieses Wissensmanagement. Eine Herausforderung stellt dabei die richtige Analyse, Verknüpfung und Konsolidierung der vorhandenen Unternehmensdaten aus Fileshares, E-Mail-Systemen, Cloud-Diensten oder CRM-Systemen dar.

Mindbreeze beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren mit dem Thema Suchen und Finden von Informationen im richtigen Kontext (semantische Suche). Das Unternehmen erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu machen, bietet Mindbreeze mit Mindbreeze InSpire eine sofort einsetzbare Lösung an. Die vorkonfigurierte Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert, die Datenquellen angebunden und danach werden die Inhalte der Quellen analysiert und richtig verknüpft. Mindbreeze InSpire befindet sich bei einer Reihe von namhaften Kunden im deutschsprachigen Raum bereits im Produktiveinsatz.

Besonderes Chancenpotential und Alleinstellung wird in der schnellen Umsetzung von "Search-Apps" für kundenspezifische Anwendungsfälle gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis ermöglicht. Darüber hinaus konnte Mindbreeze InSpire auch im Feld der automatischen Postzuteilung im Berichtszeitraum prominente Kunden speziell im Finanzdienstleistungssegment gewinnen. Der Marktzugang erfolgte dabei vorwiegend mit Digitalisierungsdienstleistern, welche in Mindbreeze InSpire eine komplementäre Ergänzung ihres Leistungsangebotes sehen.

Im Februar 2016 wurde der Markt von Presseberichten überrascht, dass Google ihr Angebot an Search Appliances nicht mehr strategisch weiterführen wird. Da sich Mindbreeze InSpire in diesem Bereich als kompatible und leistungsstarke Alternative – es können sogar Konfigurationen der Google Search Appliance in Mindbreeze InSpire übernommen werden – darstellen konnte, kam es zu weltweiten Kunden- und Partneranfragen in diesem Kontext.

Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards

Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern ist die Möglichkeit, diese Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen zu nutzen. Durch das steigende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen.

Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareprodukt-Entwicklung. Besonderes Augenmerk wird in diesem Zusammenhang auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility) gelegt. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebsund Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden.

Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.

Verkürzung von Sales-Zyklen durch Appliances

Im Berichtszeitraum konnte beobachtet werden, dass die Sales-Zyklen im Appliance-Bereich vielfach deutlich kürzer sind als im klassischen Bereich der On-Premises-Projekte.

Vertriebswege und Partnerschaften

In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs-, und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden.

Beim Ausbau des Partnernetzwerks für den Vertrieb von Mindbreeze InSpire konnten im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2015/2016 vielversprechende internationale Partnerschaften begonnen werden. So konnten Vertriebskooperationen mit Partnern unter anderem aus USA, Kanada, Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien, Slowakei, Tschechien, Luxemburg, Australien, Neuseeland und Asien aufgesetzt werden. Zum Bilanzstichtag (31. März 2016) gibt es aber noch keine Erfahrungswerte, ob und in welchem Umfang diese Vertriebspartnerschaften zu zusätzlichen Umsätzen mit Mindbreeze InSpire führen werden.

Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben. Ein stärker diversifizierter Vertrieb, welcher in bestimmten Bereichen auch einen Partnerkanal umfasst, könnte mittelfristig eine starke weitere Geschäftsschiene, ergänzend zu den Großprojekten der öffentlichen Hand bilden.

Ausschreibungslage des öffentlichen Sektors in den deutschsprachigen Ländern

Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum

Die große Mehrheit der Umsätze im Fabasoft Konzern wurde im Geschäftsjahr 2015/2016 mit Government-Kunden im deutschsprachigen Raum erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.

Es wird versucht diesen Risiken durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus eignen sich besonders die neuen Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geographischen Schwerpunkt in Europa hinaus.

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftraggebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschreibungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor. Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Unsicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können darüber hinaus bereits weit vorangeschrittene Vergabeprojekte wieder "zurück an den Start" befördern. Aufgrund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.

Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden drohende und bereits umgesetzte drastische Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten, insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation, gesehen.

Fabasoft Schweiz AG

Die Fabasoft Schweiz AG erwirtschaftete in den letzten Jahren einen Großteil ihrer Umsätze (softwarebezogen und Dienstleistungen) aus dem Geschäft mit dem Schweizerischen Bund im Bereich der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER). Dieser Bereich wurde Ende 2014 von der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Bund umfassend neu ausgeschrieben. Die Fabasoft Schweiz AG hat an dieser Ausschreibung teilgenommen, wurde aber mit 27. Mai 2015 von der vergebenden Stelle informiert, dass die Fabasoft Schweiz AG – bei ausgezeichneter inhaltlicher Bewertung – aus Gründen des bewerteten Preises den Zuschlag nicht erhalten werde. Die Fabasoft Schweiz AG hat gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Eine Entscheidung dazu liegt zum Bilanzstichtag (31. März 2016) nicht vor. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes besteht für beide Parteien die Möglichkeit gegebenenfalls das Bundesgericht noch anzurufen.

Mögliche Auswirkungen: Dringt die Fabasoft Schweiz AG mit ihrer Beschwerde inhaltlich durch, und wird ein solcher Entscheid rechtskräftig, so müssten von der Vergabestelle die festgestellten Vergabemängel behoben werden. Nach eigener Analyse des Auftraggebers wäre es in einem solchen Fall wahrscheinlich, dass die Ausschreibung zu wiederholen wäre.

Dringt die Fabasoft Schweiz AG mit Ihrer Beschwerde nicht durch, und der Zuschlag für ein anderes Produkt wird rechtskräftig, so ist laut Ausschreibung vorgesehen, dass, sofern der zugeschlagene Anbieter die geforderten Leistungen erbringen kann, eine Ablöse der bestehenden GEVER-Produkte im Bund (darunter auch die Fabasoft eGov-Suite) bis 2018 erfolgen soll. Die Fabasoft Schweiz AG hat in den vergangenen Monaten erfreuliches Neugeschäft mit der Schweizerischen Bundesverwaltung in Bereichen, die nicht von dieser Ausschreibung betroffen sind, erlangen können. Dennoch kann derzeit nicht prognostiziert werden, ob oder wie weit die Fabasoft Schweiz AG die aus diesem Szenario allenfalls resultierenden Umsatzrückgänge aus anderem Geschäft in der Schweiz kompensieren kann.

Risiken im direkten Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Fabasoft setzt für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.

Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.

Allgemeine Risiken des Partnergeschäfts

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen für die Möglichkeiten der Fabasoft, die eigene Marke wirksam zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren.

Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.

Mitbewerbsdruck

Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in neue Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preisund Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.

Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier besonders anzuführen. Es ist beabsichtigt diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen. Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter Punkt 1) beschrieben, unterzogen.

Ein weiteres Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen, sowohl betreffend die Fabasoft Produkte als auch hinsichtlich Produkten oder Technologien Dritter, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen, oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Vertragsstrafen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.

Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Verkauf von Neulizenzen der Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen negativ beeinflussen können.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkten, Zielmärkten und Vertriebswegen, die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Hier sind besonders zu nennen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen soll besonderes Augenmerk auf die Personalauswahl sowie innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

Cloud-Angebote

Im Geschäftsjahr 2015/2016 konnten weitere Erfolge erzielt und bedeutende Kunden gewonnen werden. Wie sich diese Angebote dauerhaft am Markt behaupten werden, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Generell ist der Markt von Cloud-Angeboten von einer überaus kompetitiven Wettbewerbssituation mit starken nationalen und internationalen Anbietern unterschiedlichster Größen und Angebotskonfigurationen geprägt. Eine besondere Herausforderung stellen auch die mit diesem Geschäftsmodell im Zusammenhang stehenden erforderlichen (Online-)Marketing, Betriebs- und Support-Investitionen dar. Des Weiteren bergen die erforderlichen, erheblichen Aufwände im Bereich des Marketings (Printkampagnen, Veranstaltungen, Online-Aktivitäten, etc.) das Risiko hoher Streuverluste.

Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten

Insbesondere in dem für das Unternehmen verhältnismäßig neuen Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerkkomponenten, Sicherheitskomponenten, etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den unter "IT-Risiken" dargestellten Risiken. Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Fabasoft Gesellschaft als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebs beim Lieferanten. Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen. Da speziell in einem neuen, sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Exportbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate beinhalten bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.

Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substantiieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.

Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internet-Betreiber oder seitens anderer Infrastrukturen, Komponenten oder Dienste, Bedienungsfehler, Viren, Hacker oder Naturkatastrophen, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Online-Präsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe oder Datenverluste sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch gegenüber einem gezielten Einsatz krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder von in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken hinsichtlich vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Information und geistigen Eigentums höchsten Stellenwert bei. Es ist jedoch die Gefahr nicht völlig auszuschließen, dass jemand unberechtigten Zugriff auf dieses sensible Material erhält. Es wurden verschiedene organisatorische, systemtechnische und physische Barrieren eingerichtet, um solchen unberechtigten Zugriff zu verhindern.

Daher werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren laufend von externen Auditoren geprüft und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter Punkt 1) aufgelistet.

Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Da solche Situationen neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben können, wird auch diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.

Personalrisiken

Es werden Risiken darin gesehen, insbesondere hochqualifizierte Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell die Nachfrage in weiten Bereichen das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können.

Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, führen. Darüber hinaus trifft Fabasoft Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dadurch die Produktivität zu verbessern und Kosten zu reduzieren.

Finanzrisiken

Das Risiko von Forderungsausfällen wird im direkten Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern aktuell als verhältnismäßig gering eingeschätzt, im Partnergeschäft sowie im Umfeld der privaten Auftraggeber könnte die weiterhin angespannte Situation am Finanz- und Wirtschaftsmarkt zu einem höheren Finanzrisiko führen. Das Zinsänderungsrisiko besteht nur bei den zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten. Da diese Wertpapiere über Fonds gehalten werden und kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.

Im Zusammenhang mit der unsicheren Wirtschaftsentwicklung speziell im Finanzsektor sind Risiken betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen derzeit nicht ausschließbar.

Prognosebericht

Digitalisierung

Fabasoft hat sich als Softwareprodukthersteller auf die Digitalisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte umfassen die Erstellung, nachvollziehbare und sichere Bearbeitung, semantische Recherche und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen (Elektronische Akten) und damit verbundenen Geschäftsprozessen (Workflow).

Transformation des Geschäftes

Das Softwareproduktgeschäft im Fabasoft Konzern unterliegt – analog zu einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – gegenwärtig einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes der Nutzungsrechte an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services und/oder Appliances.

Darüber hinaus arbeitet Fabasoft daran, das bisher vorwiegende Modell des Direktvertriebs in den deutschsprachigen Ländern um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell für diese Cloud-Services und Appliances zu erweitern.

Das Projektgeschäft reflektiert diese Entwicklung dahingehend, dass zunehmend individuelle Lösungen in den Rechenzentren der Kunden mit Standardservices aus der Cloud zu leistungsfähigen und besonders wirtschaftlichen "Hybrid Clouds" kombiniert werden.

Geschäftsentwicklung

Großkundengeschäft

Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet erfahrungsgemäß einen stabilen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss.

Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen. Diesbezüglich wurde die Marktbearbeitung teilweise neu strukturiert und intensiviert. Konkrete Neuprojekte, wie beispielsweise die Stadt Frankfurt oder das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat konnten im Berichtszeitraum gewonnen werden, weitere befinden sich in der Akquisephase. Es ist aber nicht vorhersehbar, ob beziehungsweise in welchem Umfang weitere Neuprojekte gewonnen werden können.

Neukundengewinnung erfolgt im öffentlichen Sektor nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten.

Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde neues Geschäft im öffentlichen Sektor in Zusammenarbeit mit Partnern aufgebaut. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten.

Bei den privaten Auftraggebern bildet, analog zu den öffentlichen Auftraggebern, speziell im Projektgeschäft die konsequente Arbeit mit dem Kundenbestand eine wichtige Säule der Umsatzentwicklung. Da diese Kunden teilweise auch international tätig sind, besteht bisweilen auch die Möglichkeit beziehungsweise der Kundenwunsch, Einführungs- und Erweiterungsprojekte auch international mitzubegleiten.

On-Premises, Public Cloud, Private Cloud Appliances

Aus bisherigen Erfahrungen und aus der Beobachtung internationaler Trends kann insgesamt festgestellt werden, dass Interessenten zunehmend flexibel in der Frage sind, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Dies kristallisiert sich oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, ökonomischen und zeitlichen Gesichtspunkten heraus. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt. Die Umsatzplanung wird dadurch aber unsicherer, da abhängig vom gewählten Modell, ein und dasselbe Projekt eine deutlich unterschiedliche Umsatzstruktur auf der Zeitachse aufweist.

Diese Entwicklung im Markt manifestiert sich bei Fabasoft nicht zuletzt in Erfolgen mit dem Appliance Angebot: So konnten beispielsweise die Schweizerischen Parlamentsdienste mit einer Fabasoft Private Cloud im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ausgestattet werden. Es besteht die Chance, dass dieses Projekt richtungsweisend für weitere Kunden mit vergleichbarem Anforderungsprofil wird. Eine wesentliche Marktchance für die Fabasoft Private Cloud wird darüber hinaus im fachlich spezialisierten Lösungsangebot gesehen. Ein Beispiel dafür ist die elektronische Personalakte, welche im Geschäftsjahr 2016/2017 schwerpunktmäßig vermarktet werden soll.

Mindbreeze InSpire

Die Marktresonanz des Mindbreeze Appliance Angebotes – Mindbreeze InSpire – entwickelte sich im Berichtszeitraum sehr dynamisch: Im direkten Kundengeschäft wurden in kurzer Zeit großvolumige Mindbreeze InSpire Installationen bei Global Players, wie ein großes schwedisches Möbelhaus, Lufthansa Technik oder die Deutsche Telekom, erfolgreich in Betrieb genommen. Über Partner aus dem Feld der Eingangspost-Digitalisierung wurden wegweisende Projekte der automatischen Eingangspostzuteilung bei Finanzdienstleistern realisiert. Im Bereich der Vertikalisierung konnten erste Erfolge im Gesundheitsbereich erreicht werden.

Die weitere Entwicklung dieses Geschäftsfeldes wird davon abhängen, in welchem Umfang und in welcher Frequenz weitere solche Erfolge gelingen und die bestehenden Installationen sukzessive erweitert werden können.

Mit dem Pressebericht vom Februar 2016, Google werde sich mit der bislang marktdominaten "Google Search Appliance" vom Markt zurückziehen, rückte Mindbreeze InSpire schlagartig in den Fokus der bisherigen Google Search Appliance Vertriebspartner. In zahlreichen Demonstrationen und Teststellungen konnte Mindbreeze Partner aus aller Welt von der Leistungsfähigkeit ihres Angebotes überzeugen und Vertriebspartnerschaften begründen. Derzeit kann aber noch nicht prognostiziert werden, in welchem Umfang und in welcher Geschwindigkeit diese Partnerschaften zu Geschäft und daraus resultierend zu wiederkehrenden Erlösen führen werden.

Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardware-Komponenten der Appliances werden von Fabasoft gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-Komponenten abgeschrieben.

Die dargestellten Anstrengungen und Vorhaben sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor unterliegen jedenfalls den unter Punkt 2) dargestellten Risiken, Unwägbarkeiten und Volatilitäten.

Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen

Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz im Geschäftsjahr 2016/2017 weiterhin in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb und Marketing und – mit diesen beiden Themen untrennbar verbunden – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen.

Hinsichtlich der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bedeutet dies, dass diese für das Geschäftsjahr 2016/2017 etwa in der Höhe des Vorjahres veranschlagt worden sind. Vertrieb und Marketing sollen auch im bevorstehenden Geschäftsjahr 2016/2017 sowohl personell ergänzt als auch durch Beiziehung externer Dienstleistung hinsichtlich Positionierung, Zielgruppenorientierung und Wirkung gestärkt werden. Dies soll einhergehen mit einer verstärkten medialen Präsenz des Unternehmens und seiner Produktangebote.

Obwohl sich Teile der Kundeninteraktion bei Fabasoft bereits in den Online-Bereich verlagert haben, sehen wir den persönlichen Kontakt weiterhin als unverzichtbar an. Dies umso mehr, als es um unternehmenskritische Anwendungen und sicherheitsrelevante Daten – und damit letztlich um Vertrauen – geht. Deshalb sollen in den Unternehmensstandorten die Einrichtungen für den Kundenkontakt und diesbezügliche Veranstaltungen sowie die Medienausstattungen und die ergonomischen und produktiven Arbeitsumgebungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin schrittweise fortentwickelt werden. Insbesondere aus den obengenannten Gründen und in Anbetracht einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr wird daher für das Geschäftsjahr 2016/2017 von einem Anstieg der Investitionskosten ausgegangen.

Einen relevanten Faktor hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Appliance-Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche weltweite Partnerinfrastruktur aufzubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen insbesondere in weltweites Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher.

Fazit

Ausgehend von den in den letzten Quartalen umgesetzten Maßnahmen und den ermutigenden Erfolgen und Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr einerseits und den dargestellten noch nicht bestimmbaren Faktoren andererseits geht das Management von einem sehr herausfordernden aber auch überaus chancenreichen Geschäftsjahr 2016/2017 aus. Aufgrund der reduzierten Planungssicherheit speziell im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern und im Kontext der in Veränderung begriffenen Umsatzstrukturen von "klassischem" Lizenzgeschäft hin zu Cloudund Appliance-Geschäft ist mit starken umsatz- und ertragsseitigen Schwankungen in den folgenden Geschäftsjahresquartalen zu rechnen.

Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und für die Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework "Scrum". Ziel dabei ist es, in kurzen Iterationszyklen Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen "Quality, Usability & Style" zu schaffen. Zum Ende eines jeden Sprints (Arbeitszeitraum von zwei Wochen) stehen neue Funktionalitäten in professioneller Qualität zur Verfügung. Dies erlaubt eine schrittweise Optimierung und Weiterentwicklung der Produkte und ermöglicht, rasch auf Kundenbedürfnisse und Marktchancen einzugehen. Regelmäßige Analystengespräche dienen dazu, Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.

Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Fabasoft Folio

Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde für Fabasoft Folio der Entwicklungsfokus auf die Unterstützung von mobilen Geschäftsprozessen gelegt. Die neue App "Fabasoft Folio Worklist" für Apple iOS bildete dabei die Grundlage, um digitale Geschäftsprozesse direkt mit einem Smartphone abwickeln zu können. Auf Basis dieser Grundlage entwickelte das Team Workflow-Bausteine, sogenannte Aktivitätsdefinitionen, mit denen größere zusammenhängende Geschäftsprozesse abgebildet und mobil ausgeführt werden können. Darüber hinaus wurde die Anbindung von Fabasoft Folio an die Fabasoft Cloud dahingehend erweitert, dass es nun möglich ist, ganze Teamrooms aus einer On-Premises-Installation in die Fabasoft Cloud zu publizieren. Im Unterschied zu übertragenen Teamrooms können diese Teamrooms in Fabasoft Folio weiterhin bearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut publiziert werden. Übertragene Teamrooms sind nur mehr in der Fabasoft Cloud bearbeitbar, können aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgeholt werden.

Fabasoft eGov-Suite

Im aktuellen Berichtszeitraum lag der Fokus auf der Entwicklung der Fabasoft eGov-Suite 2016, die mit Ende des Geschäftsjahres an die Kunden ausgeliefert wurde. Die Weiterentwicklungen konzentrierten sich darauf, die Bedienung der Fabasoft eGov-Suite effizienter zu gestalten. Vor allem bei zentralen Use-Cases konnte die Bearbeitungszeit verringert werden. Erreicht wurde diese Effizienzsteigerung durch Erweiterungen in den Menüs, durch Verwendung der Intellihelp und durch Optimierung der betroffenen Dialoge. Ein besonderer Fokus lag auch auf der erweiterten Integration von Mindbreeze für die Recherche-Funktionalität. So wurde der Mindbreeze-Suchclient direkt in der Fabasoft eGov-Suite implementiert, um für die Benutzerinnen und Benutzer eine perfekte Such- und Rechercheunterstützung zur Verfügung zu stellen. Anwenderinnen und Anwender arbeiten weiterhin in der gewohnten Arbeitsumgebung und können gleichzeitig aber den Mehrwert des Mindbreeze Suchclients (Filtermöglichkeiten etc.) nutzen.

Des Weiteren wurde in Verbindung mit Mindbreeze auch die Dokumentenklassifizierung sowie Metadatenextraktion bei der Verarbeitung der Eingangspost teilautomatisiert. Beim Übernehmen eines Eingangs in die formale Bearbeitung können mit dieser Integration aus unstrukturierten Dokumenten Metadaten extrahiert und direkt in der Fabasoft eGov-Suite für die Initialisierung genutzt werden. Diese Werte müssen von der Anwenderin oder vom Anwender nicht mehr manuell übertragen werden. Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt lag darin, direktes Kundenfeedback umzusetzen und fachliche Anforderungen an eine moderne elektronische Verwaltung in die Fabasoft eGov-Suite zu integrieren. Zusätzlich zu diesen Tätigkeiten begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.

Fabasoft app.telemetry

Das app.telemetry-Entwicklungsteam legte den Fokus im Berichtszeitraum auf die Erweiterung und Optimierung der Anwendungsmöglichkeiten von Fabasoft app.telemetry basierend auf Kundenrückmeldungen und Erkenntnissen aus dem Fabasoft SaaS-Cloud Betrieb. Der Fokus lag dabei auf der Verschlüsselung des Datentransfers zwischen Fabasoft app.telemetry Server und Agent, dem Auslesen und Verarbeiten von Microsoft Windows Event Logs, der Unterstützung für den Webserver Nginx und der automatischen Kategorisierung von Requests basierend auf einem errechneten "kritischen Pfad". Ein weiterer Schwerpunkt war die erweiterte Instrumentierung für Nginx für die Darstellung von TLS-Protokoll und Cipher und die Verbesserung der Konfigurationsmöglichkeiten für Feedback-Formulare. Zusätzlich wurden neue Möglichkeiten zur Identifizierung von Beeinträchtigungen beim Zugriff auf Dienste geschaffen. Darüber hinaus wurden produktseitig weitere Performanceverbesserungen implementiert.

Enterprise Search und Wissensmanagement

Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze InSpire stellten die Forschung und auch die Weiterentwicklungen im Bereich maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz, beispielsweise die selbstlernende Dokumentenklassifizierung und Relevanzbewertung, einen wichtigen Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2015/2016 dar. Mindbreeze InSpire extrahiert strukturierte Informationen aus Texten und erkennt Themen und semantische Zusammenhänge vollautomatisch mit sehr hoher Genauigkeit (Akkuranz). Dies eröffnet im Bereich der Unterstützung bei der digitalen Transformation viele neue und innovative Einsatzbereiche, unter anderem im Bereich der Posteingangsklassifikation. Auch das Thema Kontextualisierung wurde weiterentwickelt. Hier geht es darum, die Intention der Anwenderin und des Anwenders bei einer Abfrage zu verstehen, um in weiterer Folge die relevanten Informationen zu liefern.

Im Berichtszeitraum wurden die von Mindbreeze InSpire unterstützten Datenquellen weiter ausgebaut, der Cloud Service Mindbreeze InSite (auf Basis Mindbreeze InSpire) weiterentwickelt und eine Audit-Funktionalität zur Verfügung gestellt. So können durch Query Audit Trails alle Aktionen für die lückenlose Auditierung aufgezeichnet werden. Audit Trails sind insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens zu protokollieren. Diese Möglichkeit ist nun bereits im Standardproduktumfang von Mindbreeze InSpire enthalten.

Der Designer zur Erstellung von eigenen Suchanwendungen wurde um weitere Möglichkeiten der Informationsvisualisierung erweitert und eine Optimierung in der Ergonomie der Anwendung vorgenommen.

Anfang Februar 2016 hat Google an seine Partner verkündet die "Google Search Appliance", die Enterprise Search im Rechenzentrum des Kunden ermöglichte, nicht mehr länger zu unterstützen. Mindbreeze bietet dafür den perfekten Ersatz, denn die Mindbreeze InSpire Appliance bietet bereits Schnittstellen und Werkzeuge für eine einfache Migration und marktführende High-end Möglichkeiten für Kunden mit höchsten Ansprüchen, beispielsweise im Bereich des Verstehens von Inhalten durch künstliche Intelligenz und selbstlernende Verfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt war auch die Vorbereitung und der Abschluss der Prüfung gemäß BITV 2.0 (BITV: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0). Die Pfennigparade als unabhängige Prüfstelle bewertete Mindbreeze InSpire auf Barrierefreiheit. Die Lösung erzielte ein Gesamtergebnis von 98,75 Punkten und ist damit "sehr gut zugänglich".

Fabasoft Mindbreeze Enterprise

Im Berichtszeitraum wurde die Unterstützung von diakritischen Zeichen ebenso wie Optimierungen bei Sortierverfahren betreffend Metadaten im Standardprodukt umgesetzt.

Cloud-Services

Fabasoft Cloud

Ein Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2015/2016 war die Neugestaltung des Online-Shops sowie der Registrierung für Neukunden. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Use-Cases für einen Trial-Zugang.

Im Berichtszeitraum erfolgte für alle Anwenderinnen und Anwender der Fabasoft Cloud die Umstellung auf die neue moderne Benutzeroberfläche. Die Benutzeroberfläche besticht vor allem durch ihr Responsives Design bei der Nutzung auf mobilen Endgeräten mit unterschiedlichen Auflösungen und ist darüber hinaus vollständig barrierefrei zugänglich. Im Zuge der Umstellung wurden auch alle Anwendungen (sog. Cloud Apps) für das neue User-Interface mit einem klaren Fokus auf Usability neu konzipiert. Die Grundlage für das neue Design war eine Designstudie, in der Anwenderinnen und Anwender der betroffenen Apps mitgewirkt haben. Ein Highlight ist das neue persönliche Dashboard: Eine Anwenderin oder ein Anwender hat nun stets den Überblick über alle für den jeweiligen Anwendungsfall notwendigen Informationen und kann von diesem zentralen Punkt aus alle Aufgaben in diesem Zusammenhang erledigen. Eine besondere Herausforderung dabei war es, den leistungsfähigen webbasierten BPMN 2.0 Prozesseditor einschließlich der darauf aufbauenden Workflow-Funktionalität neu zu designen und umzusetzen. Für den Fabasoft Cloud Client, der für Microsoft Windows und Apple OS X Arbeitsplätze eine nahtlose Integration der Webbrowser-Anwendung mit lokalen Anwendungen umsetzt, wurde ein neues User-Interface mit Schwerpunkt auf Dokument-Synchronisierung implementiert.

Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Verbesserung der Usability bei der Administration von Organisationen. Mit dem Konzept der "externen Mitglieder" wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Mitgliederverwaltung bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern besser zu strukturieren und übersichtlicher zu gestalten. Eine wesentliche Neuerung in diesem Bereich sind auch die neuen Organisationsdashboards, die eine übersichtliche und einfache Administration von Organisationen ermöglichen.

Fabasoft Private Cloud

Für die Fabasoft Private Cloud bildete das Design, die Umsetzung und Qualitätssicherung rund um das Management-User-Interface einen wesentlichen Entwicklungsschwerpunkt. Diese einfache und geführte Inbetriebnahme einer Fabasoft Private Cloud Appliance bringt den Kunden sehr rasch vom System-Setup über das Laden der Benutzerdaten zu seiner produktiven Fabasoft Private Cloud. Die besondere Herausforderung war dabei trotz der vollautomatisierten Inbetriebnahme, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, notwendige kundenspezifische Anpassungen ohne Entwicklungsaufwand vorzunehmen und updatesicher zu erhalten.

Einen zweiten Schwerpunkt bildete die Neugestaltung der App "Service Desk". Diese App bietet dem Kunden eine Out-of-the-box-Lösung für den 1st-Level-Support und nutzt dafür den in der Fabasoft Private Cloud integrierten Support-Button. Endanwenderinnen und Endanwender haben damit die Möglichkeit, direkt aus dem Produkt heraus Support-Anfragen mit Screenshots zu erstellen.

Die revisionssichere Archivierung von Dokumenten bildete den dritten Schwerpunkt. Dazu wurde eine Konsistenzprüfung für Dokumente umgesetzt, die es ermöglicht, Inkonsistenzen (z.B. fehlende oder manipulierte Dokumente) zu erkennen. Diese Funktionalität dient in erster Linie dazu, nachzuweisen, dass es keine Inkonsistenzen in der Datenhaltung gibt. Die Revisionssicherheit der Fabasoft Cloud (sowohl Public als auch Private) wurde durch die IDW PS 880 Zertifizierung durch die KPMG zertifiziert.

Secomo

In Kombination mit der Fabasoft Public Cloud oder der Fabasoft Private Cloud bietet die Secomo Encryption Appliance die Möglichkeit, Teamrooms zu verschlüsseln und verschlüsselte Dokumente zu lesen und zu bearbeiten. Erweitert wurde diese Funktionalität, um das verschlüsselte Hochladen von Dateien und die Synchronisierung auf verschlüsselte Dateisysteme. Auch in den mobilen Apps für iOS und Android ist Secomo nun nahtlos integriert. Darüber hinaus wurde das Container-Format eines verschlüsselten Dokuments um zusätzliche Informationen zur Quelle (Teamroom, URL) erweitert.

Den Schwerpunkt der Arbeiten bildete die effiziente und einfache Integration der HSM-Funktionalität (Hardware-Security-Module-Funktionalität) in das Cryptographic-API und das Management-User-Interface der Secomo Appliance. Das Konzept zum Einrichten des zweiten Knoten wurde finalisiert und im Management-User-Interface umgesetzt. Das Management-User-Interface wurde um die Möglichkeit der automatisierten Einspielung von Systemaktualisierungen erweitert.

Die Implementierung des Konzepts für die Integration mit der Fabasoft Cloud wurde gemeinsam mit der TU Graz einem Review unterzogen. Betrachtet wurden neben den Client-Implementierungen für Apple iOS, Android, Microsoft Windows und Apple OS-X auch die Secomo-Implementierung selbst. In Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland wurde auch der Code des Management-User-Interface einem umfassenden Review unterzogen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt.

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Der Vorstand hat am 9. Dezember 2015 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß §65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen. Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden. Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen Dividendenrendite der Gesellschaft.

Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Januar 2016. Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufs wurde die ODDO Sedlyer Bank beauftragt.

Im Zeitraum 4. Januar 2016 bis 31. März 2016 hat die Fabasoft AG insgesamt 49.488 Stückaktien erworben. Dies entspricht zum Bilanzstichtag (31. März 2016) einem Anteil von 0,5% am Grundkapital (EUR 10.000.000,00).

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern

Angaben nach §243a Abs. 2 UGB

Gemäß den Änderungen im Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht zu beschreiben.

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den vierteljährlichen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.

Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mit Hilfe von Kontrollpunkten und dem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll. Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es, die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung geprüft.

Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.

Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.

Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Aufsichtsrat und Vorstand freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach §243a Abs. 1 UGB

    1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 10.000.000 Stückaktien zusammen.
    1. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
    1. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 67,19%, davon 4,9% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH
    1. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
    1. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
    1. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Genehmigtes Kapital:

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Juli 2015 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 21. Oktober 2020 um bis zu EUR 5.000.000,00 auf bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 42, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Veräußerung eigener Aktien:

Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren für die Veräußerung der gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, insbesondere zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland oder von sonstigen Vermögensgegenständen (zum Beispiel Patenten), sowie unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die diesbezüglichen Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates insbesondere über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses bei der Veräußerung eigener Aktien liegen bei der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, zur Einsichtnahme auf und werden auf Anforderung an Aktionäre unentgeltlich übermittelt.

    1. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
    1. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 23. Mai 2016

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind

Der Vorstand der Fabasoft AG

JAHRESABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2016, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2016 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Aussagen zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach §243a UGB zutreffen.

Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß §243a UGB sind zutreffend.

Linz, den 23. Mai 2016

PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Mag. Friedrich Baumgartner Wirtschaftsprüfer

Eine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung im Sinne des §281 Abs. 2 UGB in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form unter Beifügung unseres Bestätigungsvermerks ist nicht zulässig. Im Fall des bloßen Hinweises auf unsere Prüfung bedarf dies unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir bestätigen nach bestem Wissen dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein den tatsächlichen Verhältnissen möglichst getreu entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen möglichst getreu entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Linz, am 23. Mai 2016 Der Vorstand der Fabasoft AG

Dipl.-Ing. Helmut Fallmann Leopold Bauernfeind Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015/2016 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Sitzungen sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dabei hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft sowie der Konzernunternehmen schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben. Daneben gab es auch auf informeller Basis regelmäßige Gespräche zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.

Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in den einzelnen Quartalen inkl. Budgetvergleiche, Vertriebsaktivitäten, die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung, das Aktienrückkaufprogramm sowie das Budget zum Geschäftsjahr 2016/2017.

Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum 31. März 2016 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2016 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von PwC Oberösterreich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurde auch der Corporate Governance Bericht zur Kenntnis genommen.

Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 2. Juni 2016 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Linz, im Juni 2016

Dr. Friedrich Roithmayr e.h. Vorsitzender des Aufsichtsrates