Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Fabasoft AG Annual Report (ESEF) 2024

Jun 5, 2024

Preview isn't available for this file type.

Download source file

Fabasoft AG Jahresfinanzbericht 2023 | 2024

Konzernbilanz zum 31. März 2024

Aktiva in TEUR

AZ 31.03.2024 31.03.2023
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 23.928 16.519
Immaterielle Vermögenswerte 6.857 7.443
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 145 153
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 376 413
Aktive latente Steuern 822 490
32.128 25.018
Kurzfristige Vermögenswerte
Liefer- und sonstige Forderungen 16.532 15.653
Vertragsvermögenswerte 2.516 3.058
Ertragsteuerforderungen 84 82
Liquide Mittel 25.068 26.563
44.200 45.356
Summe Aktiva 76.328 70.374

Passiva in TEUR

AZ 31.03.2024 31.03.2023
Eigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 11.000 11.000
Kapitalrücklagen 19.555 19.555
Eigene Aktien -2.016 0
Sonstige Rücklagen -740 -666
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung 223 115
Kumuliertes Ergebnis -22 -5.996
28.000 24.008
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner 2.638 2.710
30.638 26.718
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Abfertigungen 3.043 2.708
Passive latente Steuern 908 666
Sonstige Verbindlichkeiten 6.149 6.965
Investitionszuschüsse 106 139
10.206 10.478
Kurzfristige Schulden
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 13.704 12.954
Ertragsteuerverbindlichkeiten 1.795 1.472
Vertragsverbindlichkeiten 19.985 18.752
35.484 33.178
Summe Passiva 76.328 70.374

2 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024

in TEUR AZ 2023/2024 2022/2023
Umsatzerlöse 6.1. 80.950 69.227
Sonstige betriebliche Erträge 6.2. 1.044 563
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen -4.656 -4.118
Personalaufwand 6.3. -43.493 -37.368
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 6.4. -7.878 -6.768
Aufwand aus Wertminderungen -335 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.5. -12.247 -11.549
Betriebsergebnis 13.385 9.987
Finanzerträge 6.6. 112 42
Finanzaufwendungen 6.6. -384 -186
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.113 9.843
Ertragsteuern 6.7. -3.484 -3.018
Jahresergebnis 9.629 6.825
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung 132 -206
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen abzüglich latenter Steuern -76 288
Sonstiges Ergebnis 56 82
Gesamtergebnis 9.685 6.907
Jahresergebnis davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 9.073 6.290
Nicht beherrschende Anteilseigner 556 535
Gesamtergebnis davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 9.107 6.295
Nicht beherrschende Anteilseigner 578 612
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf das 9.1.1.

3 Konzerngeldflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024 in TEUR

AZ 2023/2024 2022/2023
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.113 9.843
Netto-Finanzaufwendungen 272 144
Betriebsergebnis 13.385 9.987
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 7.878 6.768
Aufwand aus Wertminderungen 335 0
Effekte aus Währungsumrechnung -53 -237
Veränderung von langfristigen Rückstellungen 334 -281
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen -99 374
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten 37 39
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 611 18
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen -45 -53
Zwischensumme 22.383 16.615
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen (ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung) -875 -4.728
Veränderung von Vertragsvermögenswerten 557 -770
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten) -320 944
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten 1.168 2.724
Zwischensumme 530 -1.830
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 22.913 14.785
Vereinnahmte Zinsen 54 3
Gezahlte Zinsen -350 -156
Gezahlte Ertragsteuern -3.140 -7.607
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 19.477 7.025
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -13.332 -4.149
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 3 8
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel 0 -626
Erhaltene Investitionszuschüsse 88 124
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -13.241 -4.643
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Tilgung Leasingverbindlichkeit -1.990 -1.777
Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien -2.016 0
Dividendenausschüttung -3.300 -8.250
Dividendenausschüttung an nicht beherrschende Anteilseigner -686 -565
Einzahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern 176 292
Auszahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern 0 -53
Tilgung Finanzverbindlichkeiten 0 -1.280
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -7.816 -11.633
Veränderung der liquiden Mittel -1.580 -9.251
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel 26.563 35.823
Effekte aus Wechselkursänderungen 85 -9
Abnahme -1.580 -9.251
Endbestand der liquiden Mittel 25.068 26.563

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

4 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital

Grund- kapital Kapital- rücklagen Eigene Aktien Sonstige Rücklagen Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung kumuliertes Ergebnis Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner Gesamt
in TEUR AZ
Stand am 31. März 2023 11.000 19.555 0 -666 115 -5.996 24.008 2.710
Erstanwendung IAS 12.22A 0 0 0 0 0 61 61 0
Stand am 1. April 2023 11.000 19.555 0 -666 115 -5.935 24.069 2.710
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -74 108 0 34 22
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 9.073 9.073 556
Gesamtergebnis 0 0 0 -74 108 9.073 9.107 578
Dividendenausschüttungen 0 0 0 0 0 -3.300 -3.300 -686
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern 0 0 0 0 0 140 140 36
Kauf eigener Aktien 0 0 -2.016 0 0 0 -2.016 0
Stand am 31. März 2024 11.000 19.555 -2.016 -740 223 -22 28.000 2.638

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital

Grund- kapital Kapital- rücklagen Eigene Aktien Sonstige Rücklagen Ausgleichs- posten aus Währungsum- rechnung kumuliertes Ergebnis Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner Gesamt
in TEUR AZ
Stand am 31. März 2022 11.000 19.555 0 -950 394 -4.605 25.394 1.860
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 284 -279 0 5 77
Jahresergebnis 0 0 0 0 0 6.290 6.290 535
Gesamtergebnis 0 0 0 284 -279 6.290 6.295 612
Dividenden- ausschüttungen 0 0 0 0 0 -8.250 -8.250 -565
Erstkonsolidierung Tochterunternehmen 0 0 0 0 0 0 1.417 1.417
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern 0 0 0 0 0 569 569 -368
Anpassung Erstkonsolidierung Tochterunternehmen 0 0 0 0 0 -246 -246
Stand am 31. März 2023 11.000 19.555 0 -666 115 -5.996 24.008 2.710

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

5 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2024

1) Grundlegende Informationen

Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister für digitales Dokumenten-, Prozess- und Aktenmanagement in Europa. Mit den einzigartigen Fabasoft Ökosystemen vereint Fabasoft ausgewählte, leistungsstarke Solutions für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse. Die Produkte von Fabasoft dienen der Digitalisierung, Vereinfachung, Beschleunigung und Qualitätssteigerung von Geschäftsprozessen. Sie umfassen den Eingang, die Strukturierung, die team- und prozessorientierte Bereitstellung, die Bearbeitung und Erledigung, die sichere Aufbewahrung und das kontextsensitive Finden aller Geschäftsunterlagen, die Erstellung und Bereitstellung von Inhalten für unterschiedliche Publikationskanäle sowie die digitale, nachhaltige Wissensvermittlung auf Basis neurowissenschaftlicher Erkenntnisse.

Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985).

Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2023 bis 31. März 2024.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung

Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretation Committee, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach § 245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.

2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

Standard Inhalt Anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab
IFRS 17 IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge Januar 2023
IAS 1 Angabe von Rechnungslegungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2) Januar 2023
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) Januar 2023
IAS 12 Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion Januar 2023
IAS 12 Internationale Steuerreform: Säule-2-Modellregeln (Pillar Two Model Rule) Januar 2023

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Der IAS 12 sieht in bestimmten Fällen eine Ausnahme vom Ansatz latenter Steuern vor. Bislang war unklar, ob diese „initial recognition exemption“ auch in den Fällen gilt, in denen aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes und einer Schuld jeweils eine abzugsfähige und eine steuerbare temporäre Differenz in gleicher Höhe entsteht.

Konkrete Anwendungsfälle im Konzern sind Leasingverhältnisse. Der IASB stellt nun klar, dass für vorgenannte Fälle die Ausnahmeregelung vom Ansatz latenter Steuern nicht anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund hat der Konzern nunmehr erstmalig entsprechende latente Steuern für die betreffenden Leasingverhältnisse erfasst. Dies führte beim erstmaligen Ansatz zu einer Erhöhung der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.650 und einer Erhöhung der passiven latenten Steuern von TEUR 1.711. Der Nettoeffekt in Höhe von 61 TEUR wurde in der Eröffnungsbilanz im kumulierten Ergebnis erfasst.

Weitere Änderungen der Standards ab 1. April 2023 haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden

Bis zum 31. März 2024 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2023/2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:

Standard Inhalt Übernommen und anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab
IFRS 16 Verbindlichkeiten von Sale-and-Leaseback Januar 2024
IAS 1 Einstufung von Schulden als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1) Januar 2024
IAS 1 Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Covenants) (Änderungen an IAS 1) Januar 2024
Standard Inhalt Nicht übernommen und anzuwenden auf neue Geschäftsjahre ab
IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Supplier Finance Arrangements) Januar 2024
IAS 21 Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung Januar 2025
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen Januar 2027

Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

2.2. Konsolidierung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März sowie nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden aufgestellt.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

2.2.1 Konsolidierungskreis

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten. Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2024 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

Unternehmen Sitz Art der Geschäftstätigkeit Unmittelbarer Anteil der Fabasoft AG in % Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in %
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Fabasoft Forschung & Entwicklung 100 -
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich FabasofteGov-Geschäft Österreich 100 -
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Information Insight Produkte und Vermarktung 85,5 14,5
Fabasoft Talents GmbH Linz/Österreich Mobiles Lernen, MicroLearning, Personalakte Produkte und Vermarktung 100 -
Fabasoft Approve GmbH Linz/Österreich Technische Daten- und Dokumentenmanagement Produkte und Vermarktung 80 20
Fabasoft Contracts GmbH Linz/Österreich Vertragsmanagement Produkte und Vermarktung 80 20
Fabasoft Oblivation GmbH Linz/Österreich Nachhaltigkeitsberichterstattung Produkte und Vermarktung 51 49
Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am Main/Deutschland Fabasoft eGov-Geschäft Deutschland 100 -
Fabasoft Xpublisher GmbH München/ Deutschland Content Editing und Publishing Produkte und Vermarktung 60 40
Fabasoft 4teamwork AG Bern/Schweiz Operatives Fabasoft Geschäft Schweiz 70 30
Unternehmen Sitz Art der Geschäftstätigkeit Mittelbarer Anteil der Fabasoft AG in % Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in %
MindbreezeCorporation Chicago/USA Operatives Mindbreeze Geschäft USA 85,5 14,5
Mindbreeze InTend GmbH Linz/Österreich Angebotsmanagement Produkte und Vermarktung 68,4 31,6
Fabasoft Xpublisher Inc. Chicago/USA Operatives Xpublisher Geschäft USA 60 40

Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte Unternehmen.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2023 waren neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

Unternehmen Sitz Art der Geschäftstätigkeit Unmittelbarer Anteil der Fabasoft AG in % Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in %
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Fabasoft Forschung & Entwicklung 100 -
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich FabasofteGov-Geschäft Österreich 100 -
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Information Insight Produkte und Vermarktung 85,5 14,5
Fabasoft Talents GmbH* Linz/Österreich Mobiles Lernen, MicroLearning Produkte und Vermarktung 100 -
Fabasoft Approve GmbH Linz/Österreich Technische Daten- und Dokumentenmanagement Produkte und Vermarktung 80 20
Fabasoft Contracts GmbH Linz/Österreich Vertragsmanagement Produkte und Vermarktung 100 -
Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am Main/Deutschland Fabasoft eGov-Geschäft Deutschland 100 -
Fabasoft Xpublisher GmbH** München/ Deutschland Content Editing und Publishing Produkte und Vermarktung 60 40
Fabasoft 4teamwork AG Bern/Schweiz Operatives Fabasoft Geschäft Schweiz 70 30
Unternehmen Sitz Art der Geschäftstätigkeit Mittelbarer Anteil der Fabasoft AG in % Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in %
MindbreezeCorporation Chicago/USA Operatives Mindbreeze Geschäft USA 85,5 14,5
Fabasoft Xpublisher Inc.* Chicago/USA Operatives Xpublisher Geschäft USA 60 40
  • Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der KnowledgeFox GmbH in die Fabasoft Talents GmbH sowie die Sitzverlegung in die Honauerstraße 4, 4020 Linz.
    ** Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Xpublisher GmbH.

Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte Unternehmen.

2.2.2 Änderungen im Konsolidierungskreis

Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Am 8. Mai 2024 erfolgte eine Umfirmierung der Mindbreeze BidForce GmbH in die Mindbreeze InTend GmbH. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser eine Beteiligung iHv 80 %, der Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze InTend GmbH gehalten. Die Vollkonsolidierung der Mindbreeze InTend GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.

Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 % reduziert. Der Konzern hält weiterhin die Beherrschung über die Gesellschaft. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben.

Am 3. Jänner 2024 wurde durch die Fabasoft AG eine 51 %-ige Tochtergesellschaft, die Fabasoft Oblivation GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die restlichen Anteile werden vom Management der Fabasoft Oblivation GmbH gehalten. Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Oblivation GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.

2.2.3 Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert sondern in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung als sonstiger Ertrag erfasst. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden ebenfalls konsolidiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

2.2.4 Währungsumrechnung

Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten und Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen) liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

  • Immaterielle Vermögenswerte: 2 bis 10 Jahre
  • Bauliche Investitionen in fremde Gebäude: 5 bis 10 Jahre
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 15 Jahre

Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet mindestens einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung statt. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist. Für Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.

2.5. Forschung und Entwicklung

Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:

a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlich künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).

2.6. Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse werden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Der Konzern beurteilt zu Beginn der Verträge, ob diese ein Leasingverhältnis darstellen oder enthalten. Weiters erfolgt eine Trennung in Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten, wobei die Leasingzahlungen auf die beiden Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt werden. Nicht-Leasingkomponenten werden im Aufwand erfasst. Bei Vorliegen eines Leasingverhältnis nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht, zu Anschaffungskosten, welche die Leasingverbindlichkeiten angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen sowie etwaiger anfänglicher direkten Kosten entspricht, und passivseitig eine Leasingverbindlichkeit, zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, angesetzt.

Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (< TEUR 5) ist, macht der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für welche vom Wahlrecht gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind von unwesentlichem Umfang. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über die Vertragslaufzeit. Diese wird auf Basis der unkündbaren Leasinglaufzeit sowie etwaiger Einschätzungen von Verlängerungen angesetzt. Verlängerungsoptionen werden in der Laufzeit berücksichtigt, wenn Fabasoft mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption des Leasingverhältnisses Gebrauch machen wird. Diese Einschätzung wird überprüft, wenn entweder nicht in der Kontrolle der Fabasoft liegende Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, welche eine Änderung der Laufzeit notwendig machen. Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses wird angepasst, wenn eine Verlängerungsoption ausgeübt wird, die in der ursprünglichen Einschätzung nicht berücksichtigt war. Die Leasingverbindlichkeiten werden zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

2.7. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungskosten). Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit von der Laufzeit der Leistung, auf die sich die Vertragsgewinnungskosten beziehen, über den Personalaufwand abzuschreiben.

2.8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9 eingestuft werden. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Stichtag bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden ergebniswirksam erfasst.

2.9. Liefer- und sonstige Forderungen

Die Lieferforderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die sonstigen Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger erforderlichen Wertberichtigungen angesetzt. Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2024 bestand lediglich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 2 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf die Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen Effekte. Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2024 gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.10. Vertragsvermögenswerte

Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn durch die Leistung ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist, und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht. Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert.# Die Ermittlung des Leistungsfortschrittes erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert. Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Lieferungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Der Ausweis erfolgt unter der Position „Vertragsvermögenswerte“, wenn der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und dafür Erlöse erfasst, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar. Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Vertragsverbindlichkeiten“. Ein solcher Passivposten entsteht, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegenüber dem Kunden fällig wird, bevor der Konzern eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat. Vertragsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Kundenvertrags mit Vertragsvermögenswerten zu saldieren.

2.11. Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.12. Leistungen an Arbeitnehmer

2.12.1. Rückstellungen für Abfertigungen

Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeitende entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind. Für Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53 % des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeitende erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen. Die Abfertigungsrückstellung wurde für den Vorstand der Fabasoft AG auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 14

2.12.2. Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsverpflichtungen für den Vorstand der Fabasoft AG wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 auf Basis der vertraglichen Pensionszusagen berechnet. Die Pensionszusagen für den Vorstand der Fabasoft AG werden durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.

2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März gültigen Stichtagskursen bewertet.

2.14. Umsatzerlöse

Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Diese Umsätze gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird. Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Supportdienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätigkeit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10). In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire, Fabasoft PROCECO Solutions und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten. Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Professional Services).

2.15. Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand und Investitionszuschüssen

Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode bilanziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Die Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte. Der Passivposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 15

2.16. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Diese werden im Jahresergebnis erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammen-schluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2024 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH, (4) Mindbreeze GmbH, (5) Fabasoft Approve GmbH, (6) Fabasoft Talents GmbH, (7) Fabasoft Contracts GmbH, (8) Mindbreeze InTend GmbH und (9) Fabasoft Oblivation GmbH. Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt anhand der Liability-Methode auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen. Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden. Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

2.17.# Ermessensspielräume und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen. Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:

Dienstleistungsaufträge

Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert. Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Leistungsfortschrittes zum Stichtag. Für die Ermittlung des Leistungsfortschrittes ermittelt der Konzern den Anteil der bereits angefallen Auftragskosten im Verhältnis zu den Gesamtauftragskosten. Die Gesamtauftragskosten, welche die Basis für den Leistungsfortschritt darstellen, unterliegen einer gewissen Schätzungsunsicherheit.

16 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Würde der Leistungsfortschritt um 10 %-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Vertragsvermögenswerterhöhung von TEUR 923 bzw. eine Umsatz- bzw. Vertragsvermögenswertminderung um TEUR -1.066.

Rückstellungen für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind. Für den Vorstand der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.

Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 2,38 % (anstatt 3,30 %) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 200 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 3.243 (anstatt TEUR 3.043) betragen. Bei einem Zinssatz von 4,22 % würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 182 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.861 (anstatt TEUR 3.043) betragen.

Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,74 % (anstatt 4,24 %) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 87 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.956 (anstatt TEUR 3.043) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 4,74 % würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 92 höher sein und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.135 (anstatt TEUR 3.043) betragen.

Geschäfts- und Firmenwerte

Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem müssen Annahmen wie zukünftige Cash Flows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten hierzu sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.

Aktive latente Steuern

Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunftsprognosen nicht mit hinreichender Sicherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrages.

Bilanzierung von Leasingverhältnissen

IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten beeinflussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Leasingverhältnisse und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden Laufzeit, angepasst um das Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.

Klimabezogene Aspekte und makroökonomische Gegebenheiten

Klimabezogene Aspekte sowie makroökonomische Gegebenheiten erhöhen die Unsicherheit von Schätzungen und Annahmen in mehreren Positionen im Konzernabschluss. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Ermessensentscheidungen und Schätzungen betrachtet:

Nutzungsdauer von Sachanlagen

Es erfolgt eine Evaluierung der angemessenen Schätzung der Nutzungsdauer in Bezug auf die klimabezogenen Gesetze und Vorschriften. Im Sachanlagevermögen des Fabasoft Konzerns wird zur Zeit kein Anpassungsbedarf gesehen.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 17

Wertminderung von Firmenwerten

Dem Budget für den jährlichen Werthaltigkeitstest der Firmenwerte liegt die nachhaltig ausgerichtete Strategie des Fabasoft Konzerns zugrunde. Die makroökonomische Unsicherheit wird zusätzlich im Rahmen der Sensitivitätsanalyse widergespiegelt. Weiters erfolgt eine laufende Evaluierung der klimabezogenen und makroökonomischen Risiken zur Identifizierung von Indikatoren für einen Wertminderungsbedarf.

Finanzinstrumente

Makroökonomische Unsicherheiten, wie Zinsänderungen und Inflation, haben Auswirkungen auf die Finanzinstrumente. Es erfolgt eine laufende Evaluierung der Angemessenheit der herangezogenen Werte.

Rückstellungen und Eventualverpflichtungen

Die Notwendigkeit von Rückstellungen und Eventualverpflichtungen aufgrund der klimabezogenen und makroökonomischen Unsicherheiten wird laufend evaluiert. Hinsichtlich klimabezogener Aspekte wurden vom Management derzeit keine wesentlichen Risiken für das Geschäftsmodell des Konzerns identifiziert. Daher erwartet das Management gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen solcher Risiken auf das Geschäftsmodell sowie auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2.18. Segmentberichterstattung

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht. Die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise zwischen den Segmenten wird laufend überwacht und dokumentiert.

3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

3.1. Mindbreeze

Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 14,5 %. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre Tochtergesellschaften Mindbreeze Corporation und Mindbreeze InTend GmbH, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Zusammengefasste Bilanz in TEUR

Mindbreeze 31.03.2024 31.03.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 12.688 13.992
Kurzfristige Verbindlichkeiten -9.359 -9.931
Kurzfristiges Nettovermögen 3.329 4.061
Langfristige Vermögenswerte 2.051 2.624
Langfristige Verbindlichkeiten -314 -452
Langfristiges Nettovermögen 1.737 2.172
Gesamtes Nettovermögen 5.066 6.233
Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist 735 904

18 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR

Mindbreeze 2023/2024 2022/2023
Umsatzerlöse 17.106 17.300
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.003 5.716
Ertragsteuern -913 -1.575
Jahresergebnis 3.090 4.141
Sonstiges Ergebnis -15 40
Gesamtergebnis 3.075 4.181
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 446 606

Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR

Mindbreeze 2023/2024 2022/2023
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 6.172 7.570
Vereinnahmte Zinsen 108 0
Gezahlte Zinsen -11 -7
Zahlungen aus Steuerumlage -1.042 -1.503
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 5.227 6.060
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -1.146 -509
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -5.842 -6.627
Nettoerhöhung der liquiden Mittel -1.761 -1.076
Effekte aus Wechselkursänderungen 7 -20
Veränderung der liquiden Mittel -1.754 -1.096

3.2. Fabasoft 4teamwork AG

Bei der Fabasoft 4teamwork AG bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 30,0 %. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Fabasoft 4teamwork AG, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Zusammengefasste Bilanz in TEUR

31.03.2024 31.03.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 5.887 5.947
Kurzfristige Verbindlichkeiten -3.068 -4.044
Kurzfristiges Nettovermögen 2.819 1.903
Langfristige Vermögenswerte 970 1.872
Langfristige Verbindlichkeiten -190 -352
Langfristiges Nettovermögen 780 1.520
Gesamtes Nettovermögen 3.599 3.423
Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist 1.080 1.027

Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR

2023/2024 1.10.2022–31.03.2023
Umsatzerlöse 8.171 3.196
Ergebnis vor Ertragsteuern 132 -256
Ertragsteuern -27 291
Jahresergebnis 105 35
Sonstiges Ergebnis 99 -12
Gesamtergebnis 204 23
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 61 127

Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR

2023/2024 1.10.2022–31.03.2023
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 537 1.546
Vereinnahmte Zinsen 2 0
Gezahlte Zinsen -8 -6
Gezahlte Ertragsteuern -42 0
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 489 1.540
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -19 -248
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -156 -1.367
Nettoerhöhung der liquiden Mittel 314 -75
Effekte aus Wechselkursänderungen 76 -12
Veränderung der liquiden Mittel 390 -87

Die restlichen nicht angeführten nicht beherrschenden Anteile bezogen auf das Nettovermögen in Höhe von TEUR 823 (Vorjahr TEUR 779) betreffen im Wesentlichen die Fabasoft Xpublisher GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft Fabasoft Xpublisher Inc., die Fabasoft Approve GmbH, die Fabasoft Contracts GmbH und die Fabasoft Oblivation GmbH, welche jedoch bisher keinen wesentlichen Ergebnisanteil am Konzernergebnis ausmachen.

Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden von den TEUR 686 (Vorjahr TEUR 565) Dividendenausschüttung an nicht beherrschende Anteilseigner TEUR 616 (Vorjahr TEUR 565) an die nicht beherrschenden Anteilseigner der Mindbreeze GmbH ausgeschüttet.

Es bestehen keine Beschränkungen der Fähigkeit des Konzerns, auf Vermögenswerte zuzugreifen oder diese zu nutzen und Verbindlichkeiten zu begleichen.

4) Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Finanzinstrumente, welche zum beizulegenden Zeitwert bestimmt werden, werden, basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, in folgende Fair Value-Hierarchien eingeordnet:

  • Fair Value Level I: auf aktiven Märkten verwendete Preise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten;
  • Fair Value Level II: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche direkt oder indirekt am Markt beobachtbar sind und sich nicht aus Level I ableiten lassen;
  • Fair Value Level III: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche sich nicht direkt oder indirekt vom Markt ableiten lassen.

Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen: Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus Wertpapieren (Investmentzertifikate) in Höhe von TEUR 145 (31.03.2023: TEUR 145) und sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 0 (31.03.2023: TEUR 8) zusammen. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab. Die sonstigen Forderungen im Vorjahr resultieren aus dem Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG und ergeben sich aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des bedingten Kaufpreises. Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter Einhaltung der festgelegten Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte bis spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer ausbezahlt. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Zum Stichtag 31. März 2023 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte erreicht, daher gelangte ein erster Teil des bedingten Kaufpreises iHv TCHF 150 im 2. Quartal 2023/2024 zur Auszahlung. Zum Stichtag 31. März 2024 wurde eine weitere Auszahlung vereinbart, daher gelangt ein weiterer Teil des bedingten Kaufpreises iHv TCHF 100 im Geschäftsjahr 2024/2025 zur Auszahlung. Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag handelt es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher GmbH. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Im März 2024 erfolgte eine Anpassung der Earn-Out-Komponente Xpublisher hinsichtlich Auslöseparameter, welche auf Umsatz- sowie EBIT-Ziele und die Fokussierung auf Recurring Revenues basieren, ebenso wurde die bisherige Auszahlungshöhe auf die verlängerte Laufzeit verteilt. Diese Anpassung wurde am 11. März 2024 im Aufsichtsrat der Fabasoft AG einstimmig beschlossen. Daraus resultiert eine Anpassung der gewichteten Wahrscheinlichkeiten für die Erreichung der für den Earn-Out erforderlichen Erfolgskennzahlen. Diese Anpassung führt zu einer Veränderung des Buchwertes von TEUR 1.267 auf TEUR 1.210. Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in einem der mit 31. März 2024, 31. März 2025, 31. März 2026 oder 31. März 2027 endenden Geschäftsjahre in Summe TEUR 1.300 (31.03.2023: TEUR 1.300). Bei Unterschreiten der festgelegten Erfolgskennzahlen geht der Anspruch auf das Folgejahr über. Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen nach dem 31. März 2027 erfolgt keine Earn-Out-Auszahlung. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein Teil der Earn-Out-Komponente iHv TEUR 400 im Geschäftsjahr 2024/2025 zur Auszahlung.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9 und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.

Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2024 wie folgt:

Bilanzposition in TEUR Kategorie nach IFRS 9 Buchwert Fair Value – Level I (erfolgswirksam) Fair Value – Level III (erfolgswirksam) Fortgeführte Anschaffungskosten
Liquide Mittel Zu fortgeführten Anschaffungskosten 25.068 0 0 25.068
Liefer- und sonstige Forderungen* Zu fortgeführten Anschaffungskosten 14.548 0 7 14.541
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 145 145 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten* Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 526 0 526 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten* Zu fortgeführten Anschaffungskosten 4.076 0 684 3.392

*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.

Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2023 wie folgt:

Bilanzposition in TEUR Kategorie nach IFRS 9 Buchwert Fair Value – Level I (erfolgswirksam)** Fair Value – Level III (erfolgswirksam) Fortgeführte Anschaffungskosten
Liquide Mittel Zu fortgeführten Anschaffungskosten 26.563 0 0 26.563
Liefer- und sonstige Forderungen* Zu fortgeführten Anschaffungskosten 13.870 0 0 13.870
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 153 145 8 0
Sonstige Verbindlichkeiten* Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 1.234 0 1.234 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten* Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.627 0 0 2.627

* Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.

** Bei der wiederkehrenden Evaluierung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurde festgestellt, dass die Zuordnung zu „Fair Value - Level I (erfolgswirksam)“ als zutreffender erachtet wird. Dementsprechend werden diese sonstigen finanziellen Vermögenswerte nunmehr als „Fair Value - Level I“ anstelle „Fair-Value Level II“ dargestellt. Die Anpassung der Zuordnung führt zu keiner bilanziellen Änderung.

Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5). Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 2) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:

in TEUR
2023/2024
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) 51
Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 2
Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) 1
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) -1
Wertminderungsaufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 0
Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten -34
Gesamt 19

4.1. Originäre Finanzinstrumente

Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forderungen und Lieferantenkredite.# 4. Finanzrisiken

Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

4.2. Kreditrisiko

Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen, auf der Aktivseite dargestellten, originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt. Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.

4.3. Liquiditätsrisiko

Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasingverbindlichkeiten und die Earn-Out-Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher GmbH, sind kurzfristig fällig.

Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2024:

in TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit 1.210 700 600 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 3.392 3.392 0 0
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 7.604 2.468 6.001 371

Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2023:

in TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit* 1.234 0 1.234 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 2.627 2.627 0 0
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 7.492 2.000 5.684 1.108

*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.

4.4. Zinsänderungsrisiko

Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 23

4.5. Währungsänderungsrisiko

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.

in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Euro 20.213 21.761
US-Dollar 1.331 1.654
Schweizer Franken 3.524 3.148
Gesamt 25.068 26.563

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung Euro zu den Fremdwährungen.

Kursentwicklung Auswirkung auf das Ergebnis in TEUR 2023/2024 vor Steuern Auswirkung auf das Ergebnis 2022/2023 vor Steuern
US-Dollar +10 % (1,18514) -121 -150
US-Dollar -10 % (0,96966) 148 184
Schweizer Franken +10 % (1,07360) -320 -286
Schweizer Franken -10 % (0,87840) 392 350

Lieferforderungen nach Währungen:

in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Euro 12.507 11.511
US-Dollar* 985 1.213
Kanadische Dollar 66 69
Schweizer Franken* 748 887
Gesamt 14.306 13.680

* Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.

24 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

5) Erläuterungen zur Konzernbilanz

5.1. Langfristige Vermögenswerte

5.1.1. Sachanlagen

in TEUR

Grundstücke, Gebäude und bauliche Investitionen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. April 2022 15.924 22.644 278 38.846
Zugänge 3.300 3.388 10 6.698
Zugang aus Erstkonsolidierung 573 36 0 609
Abgänge -252 -1.554 0 -1.806
Nettoumrechnungsdifferenzen -12 129 0 117
Stand zum 31. März 2023 19.533 24.643 288 44.464
Stand zum 1. April 2023 19.533 24.643 288 44.464
Zugänge 6.845 5.880 1.886 14.611
Abgänge -469 -2.099 0 -2.568
Umbuchungen 1.470 498 -1.968 0
Nettoumrechnungsdifferenzen 20 43 0 63
Stand zum 31. März 2024 27.399 28.965 206 56.570
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 1. April 2022 -8.335 -15.300 0 -23.635
Zugänge -2.388 -3.803 0 -6.191
Abgänge 292 1.641 0 1.933
Nettoumrechnungsdifferenzen 4 -56 0 -52
Stand zum 31. März 2023 -10.427 -17.518 0 -27.945
Stand zum 1. April 2023 -10.427 -17.518 0 -27.945
Zugänge -2.737 -4.171 0 -6.908
Abgänge 423 1.825 0 2.248
Nettoumrechnungsdifferenzen -3 -34 0 -37
Stand zum 31. März 2024 -12.744 -19.898 0 -32.642
Buchwerte
Zum 1. April 2022 7.589 7.344 278 15.211
Zum 31. März 2023 9.106 7.125 288 16.519
Zum 31. März 2024 14.655 9.067 206 23.928

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 25

Die in den Sachanlagen enthaltenen Nutzungsrechte nach IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:

in TEUR

Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Stand zum 1. April 2022 5.201 427 5.628
Zugänge 2.288 330 2.618
Zugang aus Erstkonsolidierung 551 30 581
Abschreibung des Geschäftsjahres -1.609 -281 -1.890
Abgänge 41 113 154
Nettoumrechnungsdifferenzen 15 0 15
Stand zum 31. März 2023 6.487 619 7.106
Stand zum 1. April 2023 6.487 619 7.106
Zugänge 1.388 811 2.199
Abschreibung des Geschäftsjahres -1.671 -422 -2.093
Abgänge -46 -68 -114
Nettoumrechnungsdifferenzen 15 2 17
Stand zum 31. März 2024 6.173 942 7.115

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert. Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.

26 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte

in TEUR

Firmenwert Selbst erstellte Software Kunden­beziehungen und Auf­tragsbestand Software­lizenzen und andere Rechte Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. April 2022 3.517 1.049 467 1.010 6.043
Zugänge 0 0 0 69 69
Zugang aus Erstkonsolidierung 1.939 702 742 0 3.383
Abgänge 0 0 0 -2 -2
Anpassung Erstkonsolidierung -246 0 0 0 -246
Nettoumrechnungsdifferenzen -81 -29 -31 0 -141
Stand zum 31. März 2023 5.129 1.722 1.178 1.077 9.106
Stand zum 1. April 2023 5.129 1.722 1.178 1.077 9.106
Zugänge 0 0 0 1.042 1.042
Abgänge -76 -364 -98 0 -538
Nettoumrechnungsdifferenzen 45 21 19 0 85
Stand zum 31. März 2024 5.098 1.379 1.099 2.119 9.695
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 1. April 2022 0 -322 -94 -670 -1.086
Zugänge 0 -278 -161 -138 -577
Nettoumrechnungsdifferenzen 0 -1 0 1 0
Stand zum 31. März 2023 0 -601 -255 -807 -1.663
Stand zum 1. April 2023 0 -601 -255 -807 -1.663
Zugänge 0 -349 -234 -387 -970
Wertberichtigungen -335 0 0 0 -335
Abgänge 0 109 21 0 130
Nettoumrechnungsdifferenzen 1 -1 -2 2 0
Stand zum 31. März 2024 -334 -842 -470 -1.192 -2.838
Buchwerte
Zum 1. April 2022 3.517 727 373 340 4.957
Zum 31. März 2023 5.129 1.121 923 270 7.443
Zum 31. März 2024 4.764 537 629 927 6.857

Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0). Die ausgewiesenen selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich selbsterstellte Software aus vergangenen Kaufpreisallokationen. Die Position „Kundenbeziehungen und Auftragsbestand“ resultiert aus der Erstkonsolidierung der Fabasoft Xpublisher GmbH aus dem Geschäftsjahr 2019/2020, der Fabasoft Talents GmbH aus dem Geschäftsjahr 2021/2022 und der Fabasoft 4teamwork AG aus dem Geschäftsjahr 2022/2023. In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher GmbH in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825), aus dem Erwerb der Fabasoft Talents GmbH in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr TEUR 446) sowie aus dem Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG in Höhe von TEUR 1.828 (Vorjahr TEUR 1.858) enthalten.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 27

Die Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Fabasoft Xpublisher GmbH“, der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Fabasoft Talents GmbH“ sowie der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Fabasoft 4teamwork AG“ werden grundsätzlich jährlich im vierten Quartal auf deren Werthaltigkeit überprüft. Zu jedem Stichtag wird darüberhinaus eine Triggering Event Analyse vorgenommen. Hierfür wird der erzielbare Betrag der ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Dies erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Fabasoft Xpublisher GmbH“ beträgt 7,96 % nach Steuern (Vorjahr 8,60 %) bzw. 10,28 % vor Steuern (Vorjahr 11,04 %), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2 % (Vorjahr 2 %) angenommen. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Fabasoft Talents GmbH“ beträgt 17,75 % nach Steuern (Vorjahr 17,60 %) bzw. 21,25 % vor Steuern (Vorjahr 21,28 %), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2 % (Vorjahr 2 %) angenommen. Für die ZGE „Fabasoft4teamwork AG“ beträgt der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) 10,49 % nach Steuern (Vorjahr 11,10 %) bzw. 12,56 % vor Steuern (Vorjahr 13,24 %), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2 % (Vorjahr 2 %) angenommen. Die Detailplanungsphase von fünf Jahren basiert auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget sowie auf der Einschätzung des Managements zum Umsatzwachstum. Die Management-Einschätzungen werden auf Basis von Vergangenheits- und Erfahrungswerten gebildet.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte in TEUR

2023/2024 2022/2023
Beginn des Geschäftsjahres 153 158
Zuführung 0 7
Umgliederung in kurzfristige Forderungen -7 0
Zeitwertänderung -1 -12
Ende des Geschäftsjahres 145 153

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zum Großteil aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht.

5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15 entwickelten sich wie folgt:
in TEUR
| | 2023/2024 | 2022/2023 |
| :------------------------------- | :-------- | :-------- |
| Beginn des Geschäftsjahres | 413 | 452 |
| Auflösung | -310 | -291 |
| Zuführung | 273 | 252 |
| Ende des Geschäftsjahres | 376 | 413 |

5.1.5. Latente Steuern

Die latenten Steuern zum 31 März 2024 ermitteln sich wie folgt:

01.04.2023 Konzern- gesamt- ergebnis- verände- rung Aktive latente Steuern Passive latente Steuern 31.03.2024 Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
in TEUR IAS 12.22A rechnung
Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen 439 0 0 -2* 437
Anlagevermögen 0 -815 0 205 0
FV-Bewertung Wertpapiere 1 0 0 0 1
Vertragsvermögenswerte 0 -679 0 -339 0
Vertragsgewinnungskosten 0 -98 0 12 0
Verlustvorträge 980 0 0 60 1.040
Sonstige Rückstellungen 3 0 0 -1 2
Urlaubsrückstellung 0 0 0 83 83
IFRS 16 0 0 61 27 88
Abgrenzungsposten 9 0 0 0 9
Nicht realisierte FX-Gewinne/ Verluste 0 0 0 -25 0
Vertragsverbindlichkeiten 0 -16 0 9 0
1.432 -1.608 1.660 -1.746
Saldierung -942 942 -838 838
Latente Steuern gesamt 490 -666 61 29

* Davon wurden TEUR 23 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.

Die latenten Steuern zum 31 März 2023 ermitteln sich wie folgt:

01.04.2022 Konzern- gesamt- ergebnis- verände- rung Aktive latente Steuern Passive latente Steuern 31.03.2023 Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
in TEUR Erstkonso- lidierung Fabasoft 4teamwork AG
Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen 771 0 0 -332* 439
Anlagevermögen 0 -715 -262 162 0
FV-Bewertung Wertpapiere 0 0 0 1 1
Vertragsvermögenswerte 0 -491 -6 -182 0
Vertragsgewinnungskosten 0 -107 0 9 0
Teilwertabschreibungen gemäß § 12 KStG 6 0 0 -6 0
Verlustvorträge 582 0 6 392 980
Sonstige Rückstellungen 3 0 0 0 3
Abgrenzungsposten 8 0 0 1 9
Vertragsverbindlichkeiten 0 -56 -38 78 0
1.370 -1.369 1.432 -1.608
Saldierung -853 853 -942 942
Latente Steuern gesamt 517 -516 -300 123

* Davon wurden TEUR -86 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2024 wie folgt:

Bestehender Verlustvortrag Angesetzte Steuersatz Latente Steuern Nicht angesetzte latente Steuern
in TEUR
Mindbreeze Corporation 265 27 % 72 0
Fabasoft Xpublisher GmbH 1.698 31 % 534 0
Fabasoft 4teamwork AG 762 21 % 160 0
Fabasoft Xpublisher Inc. 152 20 % 0 30
Fabasoft Talents GmbH 1.098 23 % 252 0
Fabasoft Contracts GmbH 94 23 % 22 0

Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steuer-errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21 % als auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 6,15 %. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 25 %. Die Verlustvorträge der Fabasoft Xpublisher Inc. bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21 % als auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 0,76 %. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 20 %.

Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2023 wie folgt:

Bestehender Verlustvortrag Angesetzte Steuersatz Latente Steuern Nicht angesetzte latente Steuern
in TEUR
Mindbreeze Corporation 826 17 % 143 0
Fabasoft Xpublisher GmbH 1.438 31 % 452 0
Fabasoft 4teamwork AG 1.267 21 % 267 0
Fabasoft Xpublisher Inc. 94 21 % 0 20
Fabasoft Talents GmbH 512 23 % 118 0

Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steu-errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21 % als auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 7,12 %. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17 %. Die Verlustvorträge der Fabasoft Xpublisher Inc. bestehen bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21 %. Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steuerforderungen aus.

Realisierung der latenten Steuerforderungen:
| in TEUR | 31.03.2024 | 31.03.2023 |
| :----------------------------------------------------------------------- | :--------- | :--------- |
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | 1.336 | 1.420 |
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | 324 | 1.660 |

Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:
| in TEUR | 31.03.2024 | 31.03.2023 |
| :----------------------------------------------------------------------- | :--------- | :--------- |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | -615 | -412 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | -1.131 | -1.196 |
| | -1.746 | -1.608 |

Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen (TEUR 3.740, Vorjahr TEUR 3.596) wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.

5.2. Kurzfristige Vermögenswerte

5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen

in TEUR
| | 31.03.2024 | 31.03.2023 |
| :----------------------------- | :--------- | :--------- |
| Lieferforderungen | 14.306 | 13.680 |
| Sonstige Forderungen | 459 | 529 |
| davon Vorsteuerrückerstattung | 51 | 76 |
| davon Forderungen Finanzamt | 90 | 0 |
| davon Kautionen | 94 | 89 |
| davon soziale Sicherheit | 76 | 263 |
| davon übrige Forderungen | 148 | 101 |
| Abgegrenzte Kosten | 1.767 | 1.444 |
| Gesamt | 16.532 | 15.653 |
| davon finanzielle Forderungen | 14.548 | 13.870 |
| davon nicht-finanzielle Forderungen | 1.984 | 1.783 |

Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen Gegenleistungen. Als abgegrenzte Kosten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:
in TEUR
| | 31.03.2024 | 31.03.2023 |
| :----------------------------------------- | :--------- | :--------- |
| Noch nicht fällig | 8.693 | 9.434 |
| Überfällig und wertgemindert (individuell) | 2 | 7 |
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | 5.611 | 4.239 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 3.999 | 2.743 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 295 | 372 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 675 | 519 |
| Über 180 Tage | 642 | 605 |

Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertbe-richtungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5) – siehe Punkt 2.9.Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur der überfälligen Forderungen, der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen und einer detaillierten Analyse der überfälligen Forderungen ist kein weiterer Wertberichtigungsbedarf gegeben.

5.2.2. Liquide Mittel in TEUR

31.03.2024 31.03.2023
Kassenbestand 4 3
Guthaben bei Kreditinstituten 25.064 26.560
Gesamt 25.068 26.563

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 33

5.3. Eigenkapital

Zum Stichtag 31. März 2024 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (31.03.2023: TEUR 11.000). Es setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (31.03.2023: 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen. Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapital-Management ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig fortführen zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachstumsthema gut auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll nutzbare Liquidität in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments auszubauen. Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Es wird eine stabile Eigenkapitalquote angestrebt, um etwaige Investitionen zu ermöglichen und die generelle Widerstandsfähigkeit des Konzerns zu wahren. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 40 % (38 % zum 31. März 2023).

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 3. Juli 2023 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet.
  • Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an die Belegschaft, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % über und geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
  • Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs. 2 AktG).

Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 eine Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.

5.3.1. Rücklagen

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 19.555 (31.03.2023: TEUR 19.555) betrifft Agio in Höhe von TEUR 17.173 (31.03.2023: TEUR 17.173). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.069 (31.03.2023: TEUR 2.069) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 313 (31.03.2023: TEUR 313) aus ehemaligen Optionsprogrammen.

5.3.2. Eigene Aktien

Der am 27. September 2023 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstands, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 29. September 2023 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich Investoren, nachzulesen.

34 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Oktober 2023 und wurde am 19. Februar 2024 abgeschlossen, dabei wurden eigene Aktien von insgesamt 98.218 Stückaktien (0,9 % des Grundkapitals) erworben. Die von der Gesellschaft dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von TEUR 2.016 sind in einem separaten Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden keine eigenen Anteile verkauft.

5.4. Langfristige Schulden

5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

2023/2024 2022/2023
Zinssatz 3,30 % 3,65 %
Zukünftige Gehaltssteigerungen 4,24 % 4,20 %
Fluktuation 1,08 % 1,27 %

Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für den Vorstand und die Dienstnehmer:innen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet. Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 7,55 Jahre (Vorjahr 6,38 Jahre).

Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Dienstzeitaufwand 98 300
Zinsaufwand 98 46
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen 301 255
Summe Abfertigungsaufwand 497 601
Neubewertungseffekte
+/- Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 139 -262
+/- Erfahrungsgewinn/-verlust -1 -97
Summe Neubewertungseffekte (-/+ Gewinn/Verlust) 138 -359

Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Abfertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 35

Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen Rücklagen abgeschlossen.

Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR

2023/2024 2022/2023
Wert per 31.03. des Vorjahres 2.708 3.885
Dienstzeitaufwand 98 300
Zinsaufwand 99 46
Abfertigungsleistungen - -1.164*
Neubewertungseffekte
+/- Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 139 -262
+/- Erfahrungsgewinn/-verlust -1 -97
Wert per 31.03. 3.043 2.708

* Die Auszahlung der Abfertigung in Höhe von TEUR 895 erfolgte erst im Geschäftsjahr 2023/2024 und wurde unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

5.4.2. Rückstellungen für Pensionen

Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen. Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2024 TEUR 3.069 (31.03.2023: TEUR 5.552).

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Dienstzeitaufwand 211 421
Zinsaufwand 101 91
Zinsertrag -101 -91
Summe Aufwendungen für Altersversorgung 211 421
Neubewertungseffekte (Gewinn/Verlust) -39 -16
Leistungsorientierte Verpflichtung Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld Entwicklung der Nettoschuld in TEUR
Wert per 31.03.2023 5.552 -5.552 0
Dienstzeitaufwand 211 0 211
Zinsaufwand/Zinsertrag 101 -101 0
Versicherungsmathematische Effekte/Erträge aus Planvermögen ohne Zinserträge -39 39 0
Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge 0 -211 -211
Geleistete Auszahlung -2.756 2.756 0
Wert per 31.03.2024 3.069 -3.069 0

36 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten in TEUR

31.03.2024 31.03.2023
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 5.623 5.731
Earn-Out-Verbindlichkeiten 526 1.234
Gesamt 6.149 6.965

5.5. Kurzfristige Schulden

5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten in TEUR

31.03.2024 31.03.2023
Lieferverbindlichkeiten 3.392 2.627
Erhaltene Anzahlungen 661 1.325
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 1.981 1.761
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.073 1.387
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 635 470
Sonstige Verbindlichkeiten 5.962 5.384
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 5.173 5.359
davon übrige Verbindlichkeiten 789 25
Gesamt 13.704 12.954
davon finanzielle Verbindlichkeiten 4.076 2.627
davon nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 9.628 10.327

Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen. Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.

5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten in TEUR

31.03.2024 31.03.2023
Österreich 1.646 775
Ausland 149 697
Gesamt 1.795 1.472

5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem 31. März 2024 ergebniswirksam werden.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 37

Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten zum 31 März 2024

Auflösung Zuführung in TEUR 01.04.2023 2023/2024 2023/2024 31.03.2024
Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 18.752 -18.482 19.715 19.985

Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten zum 31 März 2023

Auflösung Zuführung in TEUR 01.04.2022 2022/2023 2022/2023 31.03.2023
Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 15.896 -14.832 17.688 18.752

Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe von TEUR 739 (31.03.2023: TEUR 264), der restliche Betrag in Höhe von TEUR 19.246 (31.03.2023: TEUR 18.488) betrifft abgegrenzte Umsätze, insbesondere aus Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren und wiederkeh- renden Professional Services.

Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Bis zu einem Jahr 19.698 18.482
Über einem Jahr 287 270
Gesamt 19.985 18.752

5.6. Investitionszuschüsse

in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Investitionsprämie 106 139
Gesamt 106 139

In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14 % der getätigten Investitionen sowie von bis zu 30 % der ge- tätigten Investitionen in E-Ladeinfrastruktur. Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 38

6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

6.1. Umsatzerlöse

Im Geschäftsjahr 2023/2024 betreffen TEUR 6.610 (Vorjahr TEUR 6.652) zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen. Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentbericht- erstattung unter Punkt 8.

6.2. Sonstige betriebliche Erträge

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 2 4
Sonstige Erträge 1.042 559
davon Zuschüsse für Forschungsprojekte 463 46
davon aus Beendigung Er- und Ablebensversicherung 169 0
davon Fremdwährungsgewinne 0 317
davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 45 53
Gesamt 1.044 563

6.3. Personalaufwand

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Gehälter 34.262 29.156
Aufwendungen für Abfertigungen 497 601
Aufwendungen für Altersversorgung 250 437
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben 7.510 6.482
Sonstige Sozialaufwendungen 974 692
Gesamt 43.493 37.368

6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Abschreibungen auf Sachanlagen 6.908 6.191
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 970 577
Gesamt 7.878 6.768

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 39

6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen 104 137
Instandhaltung 603 943
Mieten* und Betriebskosten 1.383 1.069
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen* 440 406
Betriebsaufwendungen 2.426 2.418
Rechts- und Beratungsaufwand 1.661 1.357
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand 440 599
Investor Relations 210 188
Versicherungsprämien 285 265
Personalsuche 762 621
Nachrichtenaufwand 317 326
Aus- und Weiterbildung 378 532
Sonstiges 1.234 843
Verwaltungsaufwendungen 5.287 4.731
Markenregistrierungen 157 241
Reiseaufwand 765 609
Werbeaufwand 3.468 3.362
Sonstiges 40 51
Vertriebsaufwendungen 4.430 4.263
Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.247 11.549
  • exkl. IFRS 16-Verträge

Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Ge- schäftsjahr 2023/2024 TEUR 194 (Vorjahr TEUR 120). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 11 (Vorjahr TEUR 7).

6.6. Finanzergebnis

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Zinserträge 111 40
Fremdwährungserträge 1 2
Zinsaufwendungen -384 -186
davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -348 -112
Gesamt -272 -144

Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultieren die Zinserträge und -auf- wendungen insbesondere aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 40

6.7. Ertragsteuern

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Österreich -2.126 -1.491
Ausland -1.365 -1.727
Laufende Ertragsteuern -3.491 -3.218
Österreich 178 -216
Ausland -171 416
Latente Steuern 7 200
Gesamt -3.484 -3.018

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 24 % (bis 31. Dezember 2023) sowie 23 % (ab 1. Jänner 2024) auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.113 9.843
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2023/2024: 24 % (bis 31.12.2023) sowie 23 % (ab 01.01.2024) -3.113 -2.436
(Vorjahr: 25 % (bis 31.12.2022) sowie 24 % (ab 01.01.2023))
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze -420 -432
Auswirkungen von Steuersatzänderungen -17 47
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten 72 46
Währungsdifferenzen -100 14
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -167 -329
Anpassung latente Steuern 8 11
Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb 0 -11
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen gemäß § 12 KStG 0 -6
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern 212 175
Aperiodische Ertragsteuer 41 -97
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -3.484 -3.018

7) Konzerngeldflussrechnung

Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich. Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten betrugen zum 31.03.2023 TEUR 7.492 und zum 31.03.2024 TEUR 7.604. Die Ver- änderung im Geschäftsjahr 2023/2024 setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Zahlungswirksame Veränderung von TEUR -2.339 (aufgeteilt in Tilgung Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -1.990 sowie in gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR -349)
  • Nicht zahlungswirksame Veränderung von TEUR 2.451 (beinhaltet neue Leasingverhältnisse sowie Anpassungen der bestehenden Leasingverhältnisse)

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 41

Neben der zahlungswirksamen Veränderung der Leasingverhältnisse beinhaltet der Cash Flow aus Finanzierungs- tätigkeit Eigenkapitalveränderungen (siehe dazu Eigenkapitalveränderungsrechnung).

8) Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.

Geschäftsjahr 2023/2024

Sonstige in TEUR Österreich Deutschland Schweiz Länder Konzern
Bruttoumsätze 55.551 39.526 8.254 7.604 110.935
abzgl. -27.773 -1.765 -203 -244 -29.985
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit externen Kunden 27.778 37.761 8.051 7.360 80.950
Betriebsergebnis 8.309 4.934 138 4 13.385
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 5.367 1.046 533 932 7.878
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente
Finanzergebnis Konzern
Konzernergebnis vor Ertragsteuern

Geschäftsjahr 2022/2023

in TEUR Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Länder Konzern
Bruttoumsätze 47.795 34.769 4.603 8.778 95.945
abzgl. -24.575 -1.632 -147 -364 -26.718
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit externen Kunden 23.220 33.137 4.456 8.414 69.227
Betriebsergebnis 7.775 2.887 -488 -187 9.987
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 4.226 1.142 330 1.070 6.768
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente
Finanzergebnis Konzern
Konzernergebnis vor Ertragsteuern

Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive. Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 11.042 auf Transaktionen mit einem einzel- nen Kunden. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von TEUR 9.686 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 42

Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen wer- den monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage. Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA zusammengefasst. Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten. Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr – in der Berichterstattung Rechnung zu tragen, erfolgt eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatz- erlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze) und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 43

Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:

Geschäftsjahr 2023/2024

Länder Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Konzern
Recurring Umsätze 18.695 14.960 4.019 4.964 42.638
Non-Recurring Umsätze 9.083 22.801 4.032 2.396 38.312
davon Software 975 1.847 681 0 3.503
davon Professional Services 8.108 20.954 3.351 2.396 34.809
Gesamt 27.778 37.761 8.051 7.360 80.950

in TEUR

Geschäftsjahr 2022/2023

Länder Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Konzern
Recurring Umsätze 15.719 12.227 2.695 5.976 36.617
Non-Recurring Umsätze 7.501 20.910 1.761 2.438 32.610
davon Software 810 800 25 0 1.635
davon Professional Services 6.691 20.110 1.736 2.438 30.975
Gesamt 23.220 33.137 4.456 8.414 69.227

in TEUR

In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire, Fabasoft PROCECO Solutions sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten. Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Pro- fessional Services). Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).

Aufgliederung der langfristigen Vermögenswerte nach Regionen:

Region 31.03.2024 31.03.2023
Österreich 23.316 14.546
Deutschland 5.237 5.392
Schweiz 2.798 3.730
Sonstige Länder 777 1.350
Gesamt 32.128 25.018

in TEUR

9) Sonstige Angaben

9.1. Ergebnis je Aktie

9.1.1. Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.

2023/2024 2022/2023
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (in TEUR) 9.073 6.290
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 10.971.334 11.000.000
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,83 0,57

9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 25.458 (Vorjahr TEUR 21.268) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ eng vernetzte Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig rollierende Prozesse. Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbsfähigen Kosten und Kundenakzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.

9.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasinggüter) betragen:

31.03.2024 31.03.2023
Bis zu einem Jahr 2.554 2.299
Zwischen einem und fünf Jahre 6.460 5.358
Gesamt 9.014 7.657

in TEUR

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 45

9.4. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer

9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

2023/2024 2022/2023
Angestellte 482 419

9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen

2023/2024 2022/2023
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte 261 278
Andere Arbeitnehmer 236 323
Gesamt 497 601

in TEUR

9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung

2023/2024 2022/2023
Mitglieder des Vorstandes 250 421

in TEUR

9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG

  • Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
  • Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck
  • Matthias Wodniok, Hofheim Wallau

Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für den Vorstand betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 1.406 (Vorjahr TEUR 2.051 ) und setzen sich wie folgt zusammen:

2023/2024 2022/2023
Laufende Bezüge 955 1.455
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen 238 174
Aufwendungen MV-Beiträge 2 1
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung 211 421
Gesamt 1.406 2.051

in TEUR

9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG

  • em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (zweite Stellvertreterin)
  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (erster Stellvertreter)
  • Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2023/2024 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr TEUR 104). Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 47

Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:

  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
  • em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Mitglied)
  • FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
  • Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)

Prof. Dr. Altmann verfügt hierbei über besonderen Sachverstand (Kenntnisse und praktische Erfahrung) auf dem Gebiet Finanz- und Rechnungswesen sowie Berichterstattung. Weiters verfügt Mag.a Schwinghammer-Hausleithner über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Roithmayr über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.

9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

  • Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG
  • Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 57, Vorjahr TEUR 56).

Mit den sonstigen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen im Geschäftsjahr 2023/2024 keine weiteren Geschäftsbeziehungen.

9.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 244 (Vorjahr TEUR 279) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

2023/2024 2022/2023
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 190 166
davon Fabasoft AG sowie Konzernabschluss 50 44
davon Mindbreeze GmbH 15 15
davon Fabasoft R&D GmbH 15 13
davon Fabasoft International Services GmbH 5 7
davon Fabasoft Austria GmbH 15 13
davon andere Bestätigungsleistungen 90 74
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse 20 24
Sonstige Leistungen 34 89
Gesamt 244 279

in TEUR

9.6. Direkte und indirekte Auswirkungen durch das makroökonomische und geopolitische Umfeld

Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation, in Weißrussland oder in Israel noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Ähnlichem auf Kunden und Partner des Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenen- falls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen. Inflationsbedingte Auswirkungen sowie das sich ändernde Zinsniveau fließen in die allgemeine Risikobetrachtung mit ein und finden bei den relevanten Geschäftsprozessen entsprechend Berücksichtigung.

9.7. Klimabezogene Risiken und Chancen der Fabasoft Konzerns

Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken und Chancen regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen. Für alle identifizierten klimabezogenen Risiken und Chancen liegt die Bewertung des Restrisikos unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, wodurch die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Ge- winn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Fabasoft Konzerns als unwesentlich eingestuft werden.

9.8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem 31. März 2024 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.

9.9. Freigabe Konzernabschluss

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Ver- öffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 28. Mai 2024 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

Linz, am 24. Mai 2024

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes

Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes

Matthias Wodniok e.h.
Mitglied des Vorstandes

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 49

Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.# LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von TEUR 80.950 (TEUR 69.227 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Der Anstieg der Umsatzerlöse reflektiert die anhaltend positive Entwicklung der Recurring Umsätze sowie einen weiteren Zuwachs beim Projektgeschäft im Geschäftsjahr 2023/2024. Trotz anhaltender Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft Ökosysteme, sowie höheren Personalaufwendungen erzielte der Fabasoft Konzern im Geschäftsjahr 2023/2024 ein EBITDA1) von TEUR 21.598 (TEUR 16.755 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) sowie ein EBIT1) von TEUR 13.385 (TEUR 9.987 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Mit einer Forschungsquote1) von 31,4 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 25.458) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungs- tätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 21.268 im Geschäftsjahr 2022/2023). Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud-Angeboten sowie im Feld der Digitalen Transformation und der Künstlichen Intelligenz (KI) getätigt. Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2024) 40,1 % (38,0 % zum 31. März 2023). Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 26.563 (zum 31. März 2023) auf TEUR 25.068 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 693 (zum 31. März 2023) auf TEUR 483 zum Bilanzstichtag 31. März 2024. Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2024 497 Mitarbeitende (451 zum 31. März 2023).

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

48 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2024)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100 % Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100 % Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100 % Österreich Linz Wien, Graz
Fabasoft Approve GmbH 80 % Österreich Linz
Fabasoft Contracts GmbH 80 % Österreich Linz
Fabasoft Oblivation GmbH 51 % Österreich Linz
Fabasoft Talents GmbH* 100 % Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 85,5 % Österreich Linz Wien
Fabasoft Deutschland GmbH 100 % Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München
Fabasoft Xpublisher GmbH** 60 % Deutschland München Deggendorf
Fabasoft 4teamwork AG 70 % Schweiz Bern St. Gallen
  • Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der KnowledgeFox GmbH in die Fabasoft Talents GmbH sowie die Sitzverlegung in die Honauerstraße 4, 4020 Linz.
    ** Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Xpublisher GmbH.

Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
MindbreezeCorporation 100 % USA Chicago
Mindbreeze InTend GmbH* 80 % Österreich Linz Wien
  • Nach dem Bilanzstichtag erfolgte eine Umfirmierung der vormaligen Mindbreeze BidForce GmbH zur Mindbreeze InTend GmbH.

Tochterunternehmen der Fabasoft Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Fabasoft Xpublisher Inc.* 100 % USA Chicago
  • Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher Inc. in die Fabasoft Xpublisher Inc.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 49

Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen

Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Am 8. Mai 2024 erfolgte eine Umfirmierung der Mindbreeze BidForce GmbH in die Mindbreeze InTend GmbH. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser Gesellschaft eine Beteiligung iHv 80 %, der Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze InTend GmbH gehalten. Die Vollkonsolidierung erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft. Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 % reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben. Am 3. Jänner 2024 wurde eine Tochtergesellschaft der Fabasoft AG, die Fabasoft Oblivation GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die Fabasoft AG hält an dieser eine Beteiligung iHv 51 %, der Rest der Anteile wird vom Management der Fabasoft Oblivation GmbH gehalten.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
in TEUR

2023/2024 2022/2023
Umsatzerlöse 5.700 4.719
Ergebnis vor Ertragsteuern 7.168 6.992
EBIT1) -3.134 -4.385
EBITDA1) -557 -2.162
Jahresüberschuss 7.879 7.810
Eigenkapital zum Stichtag 46.119 43.540
Eigenkapitalquote1) 71,1 % 74,9 %
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 9.815 15.714
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 483 693
Mitarbeitende zum Stichtag 6 6

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
in TEUR

2023/2024 2022/2023
Umsatzerlöse 80.950 69.227
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.113 9.843
EBIT1) 13.385 9.987
EBITDA1) 21.598 16.755
Jahresergebnis 9.629 6.825
Eigenkapital zum Stichtag 30.638 26.718
Eigenkapitalquote1) 40,1 % 38,0 %
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 19.477 7.025
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 25.068 26.563
Mitarbeitende zum Stichtag 497 451

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

50 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeitende als Erfolgsfaktor

Die Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor des Fabasoft Konzerns. Ihre Innovationskraft, ihre Kompetenz sowie ihr Engagement bilden die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum. Fabasoft legt dabei höchsten Wert auf die Förderung der Kompetenzen und Karriereentwicklungen der Beschäftigten und bietet ein breites Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Fabasoft Management Academy, das im Berichtszeitraum etablierte interne Ausbildungsprogramm für Führungskräfte ist speziell darauf ausgerichtet, Management-Kompetenzen im Einklang mit den strategischen Zielen von Fabasoft zu vermitteln. Das neue Ausbildungsprogramm stellt somit einen wesentlichen Baustein zur Förderung des langfristigen Unternehmenserfolgs des Fabasoft Konzerns dar. Darüber hinaus koordiniert die konzerneigene Ausbildungsstätte, die Fabasoft Academy, weitere unternehmens- interne sowie externe Schulungsangebote. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf international anerkannten Zertifizierungen von IPMA oder Scrum Alliance. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 57 zertifizierte (Senior-) Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 94 Scrum Master und 37 Product Owner beschäftigt.

Persönliche Kommunikation und Wissenstransfer

Die persönliche Kommunikation und der direkte Austausch sind essentielle Bestandteile der Fabasoft Unternehmens- kultur. Regelmäßige persönliche Treffen ermöglichen die Vernetzung interner Expert:innen und fördern die Entstehung innovativer Ideen und Lösungen und sind somit für den Unternehmenserfolg unerlässlich. Deshalb organisiert Fabasoft regelmäßig Veranstaltungen wie die Fabasoft SUCCESS, die konzernweite Mitarbeiterkonfe-renz oder die Fabasoft Enlight, den internen Think-Tank für Innovation.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Ge-sichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit im Konzern zu stärken, wurden im Herbst 2022 Reduktionsziele im Einklang mit der Science Based Target initiative (SBTi) gesetzt und seitens der SBTi überwacht. Seit 2023 bezieht Fabasoft an den Standorten in Linz und Wien ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energie-trägern aus österreichischer Wasserkraft. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrs-mitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladeinfrastruktur am Hauptsitz in Linz und am Standort Wien ausgebaut. Um Verantwortung für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit emittierten Treibhausgase zu übernehmen, hat Fabasoft für das Geschäftsjahr 2023/2024 erneut entschieden, alle direkten und indirekten Emissionen aus dem Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2) durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaprojekten auszugleichen. Fabasoft verfolgt das Ziel, ihre gesamte Wertschöpfungskette CO2-negativ zu betreiben, was voraussetzt, dass mehr CO2 aus der Atmosphäre entzogen als ausgestoßen wird. Daraus folgt, dass die Kunden die Leistungen des Fabasoft Konzerns CO2-frei beziehen. Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.

1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns

Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungs-grundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 51

  • Nominale Umsatzveränderung
  • EBIT bzw.# Betriebsergebnis • EBITDA • Eigenkapitalquote • Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)

Nominale Umsatzveränderung

Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.

EBIT bzw. Betriebsergebnis

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international un- einheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:

Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
– Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)

EBITDA

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz- ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertauf- holungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.

Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Eigenkapital x 100
Gesamtkapital

Forschungsquote

Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung x 100
Umsatzerlöse

52 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

2.1.1. Das Ökosystem Fabasoft PROCECO

Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem

Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt („One Shared Business Reality.“) im Ökosystem Fabasoft PROCECO basiert auf der zertifizierten Fabasoft PROCECO Cloud und ermöglicht einen nahtlosen Informationstransfer zwischen Abteilungen und über Organisationsgrenzen hinweg. Unternehmen profitieren von einer gesteigerten Prozessqualität, Prozessgeschwindigkeit und Prozesssicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der Prozesskosten. Die konsistente Benutzeroberfläche und der gemeinsame Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO Solutions hinweg ermöglichen zudem eine native Integration und schnelles Onboarding der User.

Durch eine kuratierte Auswahl von Lösungsbereichen gestaltet Fabasoft ein Ökosystem mit Entrepreneur:innen, die leistungsstarke Solutions für digitale Geschäftsprozesse entwickeln. Als strategischer Partner sorgt Fabasoft für die finanzielle Stabilität, die Entwicklung der Strategie sowie die Markenpositionierung der Scale-ups, welche durch die Zugehörigkeit zum börsennotierten Fabasoft Konzern zusätzliches Vertrauen und Reputation erfahren. Durch zertifizierte administrative Prozesse fokussieren sich die Unternehmer:innen ganz auf ihre wertschöpfen- den Tätigkeiten. Darüber hinaus profitieren sie von Best Practices, Sales Coachings und vom Zugang zu neuen Marketing- und Vertriebskanälen.

Fabasoft PROCECO Cloud

Mit der Fabasoft PROCECO Cloud, der technologischen Basis des Ökosystems Fabasoft PROCECO, profitieren Entwickler:innen neuer Solutions von der langjährigen Erfahrung der Fabasoft im Bereich Cloud-Native-Techno- logie sowie von den Basisfunktionalitäten des Ökosystems Fabasoft PROCECO und damit von einer signifikant beschleunigten Time-to-Market Effizienz. Alle Fabasoft PROCECO Solutions setzen auf der Infrastruktur der Fabasoft PROCECO Cloud mit gemeinsamer Benutzeroberfläche auf. Dazu gehören neben dem sicheren, nachvollziehbaren Datenaustausch über Organisati- ons- und Ländergrenzen hinweg auch automatisierte Prüf- bzw. Freigabeprozesse inklusive Verschlüsselung und digitaler Signatur. Alle zugeordneten Aufgaben sind übersichtlich im gemeinsamen Arbeitsvorrat dargestellt und die Verantwortlichen erhalten Erinnerungen an offene Aufgaben und Fristen.

Intelligente Automatisierungen durch KI-gestützte Prozessoptimierungen entlasten die Mitarbeitenden von repetitiven Tätigkeiten. Zudem lassen sich individuelle Prozesse mit dem grafischen BPMN-Editor auch ohne Programmierkenntnisse effizient gestalten. Low-Code-/No-Code-Funktionalitäten ermöglichen beispielsweise die einfache Erstellung von Formularen und das selbstständige Hinzufügen von Metadatenfeldern. Insgesamt tragen beschleunigte Geschäftsprozesse, die maximale Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, zu mehr Kundenzufriedenheit bei. Zudem ist die Fabasoft PROCECO Cloud in Bezug auf Zuverlässigkeit, Daten- und Rechenzentrumssicherheit sowie Barrierefreiheit vielfach international zertifiziert und ausgezeichnet.

Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft PROCECO

Wachstumspotenzial besteht in der Erhöhung der Anzahl von Fabasoft PROCECO Solutions durch organisches und anorganisches Wachstum des Fabasoft Konzerns. Fabasoft Competence Center unterstützen das rasche, qualitätsvolle und strategiekonforme Wachstum der Fabasoft PROCECO Solutions durch Know-how-Transfer zu Standards, Prozessen, Werkzeugen, Best Practices und Kennzahlen.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 53

Chancen ergeben sich durch den Ausbau der Anzahl der User, sowohl durch den flächendeckenden Roll-out bei Bestandskunden, als auch bei der Gewinnung von Neukunden. Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz lassen sich vorhandene Ressourcen besser nutzen und routinemäßi- ge Aufgaben automatisieren. Um den Anforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden, setzt Fabasoft bereits heute als auch in der Zukunft verstärkt auf den Einsatz von KI in Form von Solution-spezifischer Anwendungsfälle im Ökosystem Fabasoft PROCECO, die sowohl bei Neu- und Bestandskunden unmittelbar mo- netarisiert werden können. Zusätzliches Chancen- und Wachstumspotenzial sieht Fabasoft im Verkauf weiterer Fabasoft PROCECO Solutions an Key Accounts (Cross Selling), wodurch die Kunden von der konsistenten Benutzeroberfläche und dem gemein- samen Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO Solutions hinweg sowie einer nativen Integration und schnellem Onboarding der User („One Shared Business Reality.“) profitieren.

2.1.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov

Fabasoft eGov ist ein Ökosystem für Solutions in der öffentlichen Verwaltung. Als kuratiertes Ökosystem vereint es von Fabasoft ausgewählte digitale Lösungen für dokumentenintensive Geschäftsprozesse. Die technologische Basis bilden die leistungsstarke und zertifizierte Fabasoft eGov-Suite (Referenzarchitektur) und die Fabasoft PROCECO Cloud (Cloud-Native Architektur, sowohl Public Cloud als auch Private Cloud). Das Ökosystem Fabasoft eGov besteht aus aufeinander abgestimmten Solutions, mit denen die konkreten fachlichen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung gezielt erfüllt und rasche Projektierungen ermöglicht werden. Die Implementierung einer Cloud-Native-Architektur trägt signifikant zur Stärkung der Resilienz der öffentlichen Verwaltung bei, indem sie eine flexible, skalierbare und sichere Infrastruktur bietet, die den Herausforderungen der modernen digitalen Landschaft gewachsen ist. Das Ökosystem Fabasoft eGov adressiert damit die aktuellen und künftigen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung.

Fabasoft eGov-Suite

Die Fabasoft eGov-Suite als die etablierte Querschnittsanwendung zur elektronischen Aktenverwaltung und Dokumentensteuerung steht im Mittelpunkt des Ökosystems Fabasoft eGov und stellt verwaltungsspezifische Use-Cases zur Verfügung. Durch die jahrelange Erfahrung mit der öffentlichen Verwaltung im DACH Raum bildet die Fabasoft eGov-Suite die Anforderungen dieses Kundensegmentes optimal ab. Neue Anforderungen durch Änderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen können durch Low-Code/No-Code, Automatisierungen und KI-gestützten Use-Case Optimierungen flexibel wie auch effizient umgesetzt werden. Realisierte Best Practices fließen dabei über die Fabasoft Community in die Produktweiterentwicklung ein. Im Fokus steht die Verbesserung der Servicequalität in der Interaktion mit den Bürger:innen und Unternehmen, Beschleunigung der internen und externen Prozesse sowie die bestmögliche Unterstützung der Mitarbeiter:innen.

Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft eGov

Der demografische Wandel in Europa ist eine gesellschaftliche und wirtschaftspolitische Herausforderung, die in den kommenden Jahren dazu führen wird, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter steigt, während die Erwerbsbevölkerung insgesamt zurückgehen wird. Der Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Das Ökosystem Fabasoft eGov unterstützt mit KI-Methoden und innovativen Automatisierungen die Mitarbeitenden im Verwaltungsbereich und steigert damit deutlich die Qualität und Geschwindigkeit der Prozessabarbeitung.

54 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Low-Code-/No-Code-Technologie ermöglicht Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung auch ohne IT-Fach- wissen, rasch neue behördeninterne Prozesse zu definieren. Das verbessert die Servicequalität der Behörde und entlastet gleichzeitig die Mitarbeitenden. Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft die Potenziale im Marktsegment, weitere additive Solutions des Ökosystems Fabasoft eGov in der öffentlichen Verwaltung einzusetzen.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

2.1.3. Das Ökosystem Mindbreeze BDI

Mit dem Ökosystem Mindbreeze BDI (Business Decision Insights) bietet Mindbreeze Unternehmen die Möglichkeit auf einer marktführenden Technologie aufzubauen und von den damit verbundenen Netzwerkeffekten zu profitieren. Mindbreeze unterstützt Entrepreneur:innen bei der Professionalisierung ihres Unternehmens und bei der Entwicklung von hochspezialisierten „Insight Solutions“ für Fachbereiche basierend auf dem Ökosystem. Darüber hinaus steht Mindbreeze beim Auf- und Ausbau von Vertriebskanälen und dem Marketing beratend zur Seite. Dadurch wird der Go-to-Market-Prozess verkürzt, da sich die Entrepreneur:innen mit Mindbreeze als strategischen Partner auf das Kerngeschäft fokussieren können. Chancen für Fabasoft und Mindbreeze eröffnen sich einerseits durch die Entwicklung von konkreten Anwendungsfällen für spezielle Branchen oder Zielgruppen und anderseits durch die Verkürzung der Go-to-Market-Phase.

Mindbreeze beschäftigt sich seit knapp zwei Jahrzehnten mit den Themen Enterprise Search, Information Insight, Wissensmanagement und Künstlicher Intelligenz. Mindbreeze InSpire, die technologische Basis für das Ökosystem Mindbreeze BDI, ist bei namhaften internationalen Kunden im langjährigen Produktiveinsatz. Die Leistungen des Unternehmens in diesem Bereich spiegeln sich auch in zahlreichen positiven Bewertungen durch Analystenhäuser wider. Die dadurch gewonnene Sichtbarkeit am internationalen Markt bietet eine gute Ausgangsbasis für weiteres Wachstum bei und mit internationalen Großkunden und Partnern, die gezielt nach KI-basierten Technologien für den Unternehmenseinsatz suchen.

Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Mindbreeze BDI

Die umfassende Verwendung der Mindbreeze Technologie innerhalb des Ökosystems Fabasoft PROCECO ermöglicht es den Nutzer:innen, KI-Anwendungen wie eine 360-Grad-Sicht auf ein Objekt (Akte, Bauteil) direkt in der gewohnten Arbeitsumgebung zu nutzen. Chancen sehen der Fabasoft Konzern und Mindbreeze in der Bereitstellung von KI-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung oder der Industrie, die besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Als strategisches Ziel gilt es dementsprechend weitere Spezialisierungen umzusetzen, die sich mittels Low-Code/No-Code vom Anwender durch Insight Apps und Insight Solutions realisieren lassen.

Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von generativer KI in Form von Large Language Models (LLM) adressiert. Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VAR) unternimmt Mindbreeze auch Anstrengungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISV). Durch die Integration von Mindbreeze InSpire und Mindbreeze Insight Services in „contentführende“ Softwareprodukte (Content-Management-Systeme) sind diese in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI-basierten Anwendungen wie 360-Grad-Sichten ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen.

Die Partnerprogramme sollen dazu dienen, in Europa und Nordamerika die Präsenz weiter auszubauen und zu stärken sowie neue Kundengruppen zu erschließen. Chancen für weiteres Wachstum sieht Mindbreeze durch den Ausbau des Key Account Management, Add-on-Lösungen wie Mindbreeze InTend bei Bestandskunden und Partnern einzuführen oder bestehende Installationen zu erweitern (Upselling).

Als erste Mindbreeze BDI Solution wurde im Berichtszeitraum Mindbreeze InTend entwickelt. Die Lösung optimiert das Angebotsmanagement, indem es Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen entlastet.

2.1.4. Zertifizierungen

Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.

Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden im Rahmen eines firmenübergreifenden Zertifizierungsaudits im November 2023 durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle Quality Austria – Trainings- Zertifizierungs und Begutachtungs GmbH erneuert. Die Integration weiterer Fabasoft Konzerngesellschaften in die bestehenden ISO Zertifikate des Fabasoft Konzerns wird in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgesetzt.

Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud) und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:

Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft PROCECO Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Services nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Bescheinigungen.

Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2024 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden für die Fabasoft PROCECO Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.

Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 für die Fabasoft PROCECO Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungsergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.

Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Fabasoft PROCECO Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.

Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft PROCECO Cloud hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestätigt. Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement von Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen. Im Mai 2023 wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.

Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisationen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der ISO 27001 und ISO 27018 orientieren. Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.

Im Dezember 2023 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Gütesiegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).

Die Fabasoft PROCECO Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem Maße und erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate) in der Stufe Silber, welches drei Jahre gültig ist.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 57

2.1.5. Klimabezogene Chancen

Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Chancen aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Fabasoft Konzern neben seinen klimabezogenen Risiken auch klimabezogene Chancen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.

Identifizierung und Bewertung klimabezogener Chancen

Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Chancen wurde im Berichtsjahr hinsichtlich Vollständigkeit überprüft und aktualisiert. Zur Identifizierung von klimabezogenen Chancen erfolgte eine ausführliche Literaturrecherche öffentlich zugänglicher Informationen sowie themenspezifischer Berichterstattung im IT-Sektor. Darüber hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt. Dabei fand die Betrachtung nicht nur auf Unternehmensebene statt, sondern schloss auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten mit ein. Im Rahmen der klimabezogenen Chancenbewertung wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die Klima- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Neben kurzfristig umzusetzenden Chancen ergeben sich insbesondere transitorische Chancen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form einer sich verändernden Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.

Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durchgeführt. Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll das unmittelbare Chancenpotenzial identifizieren, während der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.

Management von klimabezogenen Chancen

Maßnahmen zur Nutzung von klimabezogenen Chancen werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Register dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüsselpersonen des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu entstehende regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigt.

Zu den identifizierten Chancen gehörten hauptsächlich der dekarbonisierende Effekt der Digitalisierung von Dokumentationsprozessen sowie die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber durch eine gute Positionierung im Bereich Klimawandel. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Chancen wurden bestehende Evaluierungen berücksichtigt. In allen Fällen lag die Bewertung der Chancen unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft werden dabei als unwesentlich eingestuft.

2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

2.2.1. Markt- und Produktrisiken

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government-Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen. Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken. Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.

Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.

Risiken im Partnergeschäft

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft. Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner zur Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Solutions basierend auf der Technologie des Fabasoft Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.

Risiken im Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 58# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

2.2.2. Strategische Risiken

Risiken aus Unternehmensakquisitionen

Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen. In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.

Risiken aus der Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen. Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaubereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierten Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

2.2.3. Operative Risiken

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Cyber-Angriffe, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen.

Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens

In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen, Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu unrichtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.

Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten.# Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft. Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte erstellt.

2.2.4. Organisatorische Risiken

Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten

Der Kundennutzen ist nicht allein durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software, sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Software-Komponenten externer Lieferanten bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Des Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge von Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.

Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder zu begegnen.

Personalrisiken

Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, zusätzliche hochqualifizierte Fachkräfte in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann. Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem zeitlichem Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen führen. Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.

Compliance- und Awareness-Risiken

Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informationssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards. Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende des Fabasoft Konzerns durch bewusstes oder unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen, woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheblicher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten. Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und international anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme spiegeln das hohe Compliance-Niveau des Fabasoft Konzerns wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsaktivitäten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen der Partner und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.

2.2.5. Externe Risiken

Risiken aus den Auswirkungen durch das makroökonomische und geopolitische Umfeld

Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation, in Weißrussland oder in Israel noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen gegen Russland auf Kunden und Partner des Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.

Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen

Wenngleich zu Beginn des Berichtszeitraumes die letzten noch verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen in den Zielmärkten von Fabasoft gänzlich aufgehoben wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes Ausbreiten einer Pandemie oder etwaige Umwelt- oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wiederholt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führen.

Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.

2.2.6. Klimabezogene Risiken

Der Klimawandel ist für unsere Gesellschaft ein äußerst herausforderndes Thema, das nach einer Beteiligung aller Sektoren am Wandel zu einer dekarbonisierten Wirtschaft verlangt. Die IT-Branche wird zusammen mit der fortschreitenden Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten, ist aber auch selbst durch den Energieverbrauch und die Verwendung von seltenen Erden exponiert. Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Fabasoft Konzern seine klimabezogenen Risiken unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.

Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken

Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Risiken wurde im Berichtsjahr hinsichtlich Vollständigkeit überprüft und aktualisiert. Die Identifizierung von Risiken wurde ursprünglich anhand einer ausführlichen Literaturrecherche öffentlich zugänglicher Informationen sowie der Berichterstattung zu Klimarisiken im IT-Sektor durchgeführt. Darüber hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt, z.B. in den Bereichen Risiko, Energie und Strategie. Die Betrachtung fand nicht nur auf Unternehmensebene statt, sondern schloss auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten mit ein. Im Rahmen der klimabezogenen Risikobewertung konnten zwölf Risiken für Fabasoft identifiziert werden. Für alle Risiken wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die öffentlich zugängliche Quellen sowie Klima- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Anhand dieser Informationen erfolgte die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Folgen des Risikos, wobei die Risiken entsprechend den bestehenden Dimensionen und Bewertungen entlang des bereits im Unternehmen etablierten Risikomanagementrahmens eingestuft wurden. Bestehende Kontrollen zur Minimierung der erkannten Risiken konnten identifiziert und – sofern relevant – in die Risikobewertung miteinbezogen werden.

Für die Analyse kamen zwei Szenarien zur Anwendung, um das potenzielle Ausmaß der Auswirkungen auf Fabasoft zu verstehen:

  • Paris-aligned: Das Szenario ist auf die allgemeinen Ziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius ausgerichtet, wobei man den Shared Socio-economic Pathway (SSP) 1 - 2.6 des Intergovernmental Panel on Climate change (IPCC) sowie das Sustainable Development Scenario der Internationalen Energieagentur (IEA) als Maßstab anlegte. In diesem Szenario wurden vorwiegend die Transitionsrisiken bewertet.
  • Hot House World: Dieses Szenario stützt sich auf die Annahme von etwa vier Grad Celsius globaler Erwärmung, basierend auf dem Szenario SSP 5 - 8.5 des IPCC. Unter diesem Szenario erfolgte hauptsächlich die Bewertung physischer Risiken.

Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durchgeführt.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 63

Management von klimabezogenen Risiken

Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll die unmittelbare Risikoexposition identifizieren, während der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt. Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in akute und chronische physische Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden Naturereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswirkungen auf die Versorgungskette, die Standorte der Büros und Rechenzentren haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Aufwand auf den Markt auswirken.

Maßnahmen zur Risikominderung werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Klimarisikoregister dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüsselpersonen des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu entstehende regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel mitberücksichtigt. Im Einklang mit dem allgemeinen Fabasoft Risikomanagement werden die als „katastrophal“ eingestuften Risiken, von den Risikoverantwortlichen eskaliert und direkt vom Vorstand bewertet. Darüber hinaus erfolgt die Evaluierung bestehender Kontrollen bzw. die Erarbeitung entsprechender Minderungsstrategien.

Insgesamt wurden zwölf Risiken als für den Fabasoft Konzern relevant identifiziert. Dazu zählen etwa Störungen in der Lieferkette für Rohstoffe, die eine rechtzeitige Lieferung von Hardware beeinträchtigen könnten oder regionale Stromausfälle, die zu Betriebsstörungen führen könnten. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Risiken wurden bestehende Kontrollen berücksichtigt. In allen Fällen lag die Bewertung des Restrisikos unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, die weitere Risikomanagementmaßnahmen zur Risikominderung bis hinunter zum Risikoappetit gemäß dem allgemeinen Fabasoft Risikomanagement erfordern würde. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft werden daher als unwesentlich eingestuft. Das derzeitige Kontrollumfeld des Fabasoft Konzerns in Verbindung mit dem Geschäftsmodell und dem Umfang an klimabezogenen Chancen schafft ein relativ niedriges Risikoumfeld in Bezug auf den Klimawandel.

2.2.7. Finanzielle Risiken

Es besteht das Risiko, dass die Kundenerwartungen an einzelne KI-Anwendungsfälle des Fabasoft Konzerns mittelfristig nicht in der Form erfüllt werden, um die anfänglich signifikanten Investitionen und die daraus resultierenden erhöhten monatlichen Aufwendungen zu kompensieren. Etwa wenn sich Anwendungsfälle aus Sicht des Kunden als nicht nützlich erweisen oder Künstliche Intelligenz in Bereichen eingesetzt wird, wofür sie nicht geeignet ist. Dadurch reduzierte Umsatzerlöse können bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen die Ertragssituation belasten.

Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammensetzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt.

Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden.

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstituionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen. Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstiutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten. Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze besitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen, veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen. Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Indexzahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem Kaufkraftverlust in Folge hoher Inflation weiter aufklafft.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 64

2.3. Prognosebericht

Transformation des Geschäftes

Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Servicevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote und/oder Appliances. Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Fabasoft begleitet ihre Kunden vermehrt bei der Transformation der IT-Infrastruktur auf Cloud-Native. Bei privaten Auftraggebern liegt das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen. Bei Bedarf unterstützt die Flexibilität des Fabasoft Produkt Portfolios auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride Modellvarianten. Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen. Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und -wirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.

Die Fabasoft Ökosysteme für digitale Geschäftsprozesse

Dem Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, die Fabasoft Ökosysteme für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.

Anwendungen der Künstlichen Intelligenz

Die IT-Trends sind geprägt von KI-Anwendungslösungen. Die größte Herausforderung in einer von Algorithmen geprägten Gesellschaft und Wirtschaft wird es sein, Künstliche Intelligenz ethisch – mit dem Menschen im Mittelpunkt – zu unterfüttern und ihre Entscheidungsfindungen erklärbar zu machen. Die Europäische Union hat im Dezember 2023 als erster großer Wirtschaftsraum mit einer vorgeschlagenen Verordnung zur Festlegung harmonisierter Regeln für KI-Systeme einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen und fortschrittlich umgesetzt. Fabasoft wird ihre Kunden dabei insbesondere in zwei Richtungen begleiten. Einerseits den Automatisierungsgrad in jenen Geschäftsprozessen zu erhöhen, in denen genügend Trainingsmaterial für KI zur Verfügung steht, um ausreichend Semantik herauslesen sowie Dokumente zuordnen zu können und damit dem anhaltenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Die zweite Stoßrichtung ist, die sprachliche Kompetenz der generativen KI zu nutzen. Dabei bietet Retrieval Augmentation Generation (RAG) die Möglichkeit, die Ausgabe des eingesetzten Large Language Models (LLM) mit gezielten Informationen zu optimieren. Damit verlässliche Antworten geliefert werden können ist es notwendig, das Modell mit aktuellen und validen Unternehmensdaten zu versorgen. Mithilfe von Insight Engines wie Mindbreeze und dem Einsatz von RAG sind LLM in der Lage, schneller kontextbezogene und spezifische Antworten auf interne Anfragen zu geben.

Investitionen in Wachstumsmaßnahmen

Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2024/2025 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Künstliche Intelligenz (inkl. Aufbau von KI-Kapazitäten in den Rechenzentren), Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie in der Gewinnung neuer Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 65

Fabasoft wird weiterhin in die Entwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsan-gebote basierend auf den Fabasoft Ökosystemen investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organischen Wachstumschancen, sollen auch weiterhin anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden. So wie für unsere Kunden bildet auch im Fabasoft Konzern SAP den Financial Backbone. Für das weitere Wachs-tum und die weitere Standardisierung und Professionalisierung der konzernweiten Finanzprozesse stellt Fabasoft von SAP R/3 auf SAP S/4HANA Public Cloud und SAP SuccessFactors für alle Konzerngesellschaften um. Im Rahmen dieses Greenfield-Projektes werden alle Finanzprozesse neu gedacht und die dokumentenzentrierten Geschäftsprozesse in den Fabasoft PROCECO Solutions durchgängig mit SAP integriert. Durch den konsequenten Einsatz der Möglichkeiten der KI der Fabasoft PROCECO Cloud und der Automatisierungspotenziale in der SAP Cloud sollen die digitalen Prozesse in der Effizienz gesteigert werden und den Anwender:innen ein noch höheres Maß an Unterstützung, beispielsweise durch die SAP Analytics Cloud, in der Entscheidungsfindung bieten. Es wird zudem angestrebt, für die Fabasoft Ökosysteme erfolgreiche internationale Partnerinfrastrukturen auf- und auszubauen. Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, über-regionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau einhergehen. Diese Investitionen, Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der Anstieg der Personalkosten durch die Gewinnung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen (Kollektivvertrag) werden auch im Geschäftsjahr 2024/2025 die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten. Weiterhin wird dem Fokus von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabili-tätsüberlegungen eingeräumt werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 31,4 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Inves-titionsschwerpunkt lag insbesondere auf nutzerorientierten Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in den leistungsstarken Solutions des Fabasoft Konzerns. Für die Anwender:innen ergeben sich durch KI-basierte Funk-tionalitäten völlig neue Möglichkeiten, das Potenzial ihrer Daten auszuschöpfen. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Software-entwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbe-obachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zulassen. Des Weiteren werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitali-sierung bearbeitet.

3.1. Das Ökosystem Fabasoft PROCECO

Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung der Fabasoft PROCECO Cloud im Geschäftsjahr 2023/2024 lag in der Evaluierung möglicher Anwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz, sowie der weiteren Verbesserung und Vereinfachung der Programmierung von Fabasoft PROCECO Solutions. Die Mindbreeze Insight Services wie etwa die Nutzung von semantischer und vektorbasierter Suche oder 360-Grad-Sichten sind nun Bestandteil der Basisfunktionalitäten der Fabasoft PROCECO Cloud. Zusätzlich wurden eine Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud) umgesetzt. Insbesondere die neuen Funktionen wie der einfachere Objektvergleich, die zusätzlichen Automatis-men im Bereich der Textbausteine, die qualifizierte elektronische Signatur, unstrukturierte Kontakträume und organisationsinterne Support-Koordinatoren sind hervorzuheben.

66 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Approve on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Vordergrund, um Kunden-anforderungen hinsichtlich qualitätsrelevanter Prozesse entlang der gesamten Werkschöpfungskette umzusetzen. Darüber hinaus konzentrierte sich das Team auf Use-Cases im Bereich der Künstlichen Intelligenz im Kontext von technischem Dokumenten- und Qualitätsmanagement.

Boards on Fabasoft PROCECO

Im Berichtszeitraum stand insbesondere die Fertigstellung der Entwicklung der digitalen Sitzungsmanagement-Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der Solution ermöglicht die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.

Contracts on Fabasoft PROCECO

Für Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz zur automatischen Klassi-fizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.

Oblivation on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Oblivation lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus seit der Gründung auf der Entwicklung einer Solution für die KI-basierte Beantwortung der CDP-Berichterstattung auf Basis der generativen KI-Services der Fabasoft PROCECO Cloud.

OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO

Fabasoft 4teamwork entwickelte mit OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO eine neue Generation der digitalen Geschäftsverwaltung für die Schweizer Verwaltung. Diese Solution wird in der Schweiz produziert und in einer eigenen Cloud-Lokation der Fabasoft PROCECO Cloud in der Schweiz betrieben.

Talents on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Talents stand die Weiterentwicklung von KnowledgeFox on Fabasoft PROCECO (Skills-Management), insbesondere die Gestaltung des User Interfaces, im Vordergrund. Anhand eines überarbeiteten Design-Konzepts wurde die technische und inhaltliche Entwicklung vorangetrieben.

Xpublisher on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Xpublisher lag ein besonderer Forschungsschwerpunkt auf Anwendungsfällen der Künstlichen Intelligenz, wie etwa der automatisierten Klassifizierung und Ablage von Inhalten. Verschiedene angebundene Produktionsdienste wie Adobe InDesign oder Antenna House ermöglichen für Kunden die teil- oder vollauto-matisierte Erstellung von Printprodukten.

3.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov

Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 mit der Weiter-entwicklung der vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge der Geschäftsverwaltung. Des Weiteren wurden eine asynchrone Recherche in Form des Rechercheauftrags in die Fabasoft eGov-Suite integriert. Die Recherche von großen Datenmengen auf Basis von Suchbegriffen und Personendaten wird von Anwender:innen somit in Auftrag gegeben und durch das System abgearbeitet. Darüber hinaus wurde damit begonnen, den Software Stack der Fabasoft eGov-Suite zur Verwendung im Cloud- Native Betrieb zu transformieren. Auf Basis einer Roadmap wird Fabasoft mit den Kunden gemeinsam den Wech-sel von der bestehenden Referenzarchitektur zur Cloud-Native Architektur (sowohl Public Cloud als auch Private Cloud) durchführen.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 67

Boards on Fabasoft eGov

Die Sitzungsmanagement-Solution Boards on Fabasoft eGov wurde mit der Fabasoft eGov-Suite, sowohl für die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native integriert und ermöglicht die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.

Done! on Fabasoft eGov

Mit Done! on Fabasoft eGov wurde eine Solution entwickelt, welche die Automatisierungs-Use-Cases zur Verfügung stellt. Done! on Fabasoft eGov ermöglicht ein komfortables Training eines Modells auf Basis von Mindbreeze Insight Services für Textklassifizierung und Extraktion direkt aus der Fabasoft eGov-Suite. Darüber hinaus wurde die Verarbeitung der angelieferten Informationen auf ein Low-Code/No-Code Modell gehoben um zukünftige Abläufe in den Geschäftsverwaltungen zu beschleunigen oder gegebenenfalls auch komplett automatisieren zu können.

Talents on Fabasoft eGov

Die Solution für die Digitale Personalakte Talents on Fabasoft eGov wurde für die Fabasoft eGov-Suite sowohl für die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native verfügbar gemacht.

3.3. Das Ökosystem Mindbreeze

BDI Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze InSpire lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2023/2024 auf semantischer Suche und generativer KI mit Large Language Models. Dabei wurden zahlreiche Optimierungen für das KI-basierte Verstehen und Finden von Antworten auf Basis natürlichsprachlicher Fragestellungen vorgenommen. Ein weiterer Aspekt war die Nutzung von LLM, durch die Bereitstellung eigener Modelle sowie auch die Möglichkeiten der Nutzung von Modellen anderer Anbieter wie OpenAI, Microsoft Azure und Aleph Alpha. Darüber hinaus erfolgte die Umsetzung des Mindbreeze InSpire AI Chat auf Basis von Insight Services für Retrieval Augmented Generation (RAG). Mit Hilfe des Mindbreeze InSpire AI Chats ist ein sicherer Zugriff auf Unternehmens-daten via Abfragen in natürlicher Sprache möglich, wofür die Stärken der LLM mit den Stärken der Mindbreeze InSpire Insight Engine verbunden wurden. Ebenfalls weiterentwickelt wurde die Erstellung und Administration von generativen AI Pipelines auf Basis der Insight Services Administration, die User für den InSpire AI Chat verwenden können. Das Team führte außerdem einige Innovationen im Insight App Designer durch. Hier standen die Bereiche visuelle Entwicklung von 360-Grad-Sichten, verbesserte Filter und Darstellung von zusätzlichen Antworten zu Treffern im Mittelpunkt.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Eine weitere Innovation bildete die Verfügbarkeit von Mindbreeze InSpire über den Google Cloud Marketplace, wofür ein Virtual Machine Image der aktuellen Mindbreeze InSpire Version über die Google Cloud Infrastruktur zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem befasste sich das Entwicklungsteam intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.

Mindbreeze InTend

Bei Mindbreeze InTend lag der Schwerpunkt im Berichtszeitraum auf der Integration und Weiterentwicklung von Retrieval-Augmented Generation (RAG) und generativer KI in Angebotsprozessen. Darüber hinaus wurde in die Optimierung von Prompts durch gezieltes Prompt Engineering investiert, mit dem Ziel, die Interaktionen mit KI-Systemen für den Ausschreibungsbereich spezifisch zu verbessern.

68 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG

Der Vorstand der Fabasoft AG hat am 27. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm für den Zeitraum von 4. Oktober 2023 bis längstens 31. März 2025 gestartet.

Gemäß diesem Aktienrückkaufprogramm sollten Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen ohne Erwerbsnebenkosten von maximal EUR 2 Mio. erworben werden. Am 19. Februar 2024 wurde das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht und das Aktienrückkaufprogramm damit abgeschlossen.

Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 98.218 Stück Aktien. Die Gesamtzahl der von der Fabasoft AG per 19. Februar 2024 gehaltenen eigenen Aktien betrug 98.218 Stück.

Der Aktienrückkauf erfolgte unter Führung einer Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft getroffen hat. Der Erwerb erfolgte über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 genannten Zwecken verwendet werden.

Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 20,3627 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.988,55 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine eigenen Anteile verkauft. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern

Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass deren Kontrollen und Prozesse angemessen, effektiv und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse relevante interne und externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum definierten Zeitpunkt oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu den Kontrollzielen und zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle.

Das konzernweite Risikomanagement-System von Fabasoft verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren zu können. Klimabezogene Chancen und Risiken sind dabei ebenfalls im Risikomanagementsystem integriert.

Angaben nach § 243a Abs. 2 UGB

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 69

Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.

Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden vom Hauptsitz in Linz zentral gesteuert.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Belangen der Mitarbeitenden zu gewährleisten, die Qualifikationen und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.

Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.

Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

70 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.

Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB

  1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
  2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
  3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor:
    • Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90 %.
    • AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06 %
      4.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 71

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. 5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer. 6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß § 146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird. 7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Genehmigtes Kapital: Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2023 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 9. September 2028 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 69, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).

Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 4 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Verwendung und Veräußerung eigener Aktien: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2028, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen; (ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen; (iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und (iv) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.

  1. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist. 9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 24. Mai 2024

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h. Vorsitzender des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h. Mitglied des Vorstandes
Matthias Wodniok e.h. Mitglied des Vorstandes

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 73

KONZERNABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 74

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

  1. Realisierung von Umsatzerlösen
  2. Werthaltigkeit von Firmenwerten – Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36

1. Realisierung von Umsatzerlösen

  • Beschreibung
    Im Konzernabschluss der Fabasoft AG werden für das Geschäftsjahr 2023/24 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt TEUR 80.950 aus unterschiedlichen Leistungsangeboten ausgewiesen. Diese setzen sich aus Recurring Umsatzerlösen von in Summe TEUR 42.638 (insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren und Supportleistungen) sowie Non-Recurring Umsatzerlösen von in Summe TEUR 38.312 (Einmallizenzen und Professional Services im Zusammenhang mit Beratungsleistungen) zusammen. Sämtliche Umsatzerlöse, mit Ausnahme der Einmallizenzen, werden zeitraumbezogen realisiert. Die entsprechenden Angaben der Fabasoft AG über Zusammensetzung der Umsatzerlöse sind in den Anhangsangaben „6.1. Umsatzerlöse“, „2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen - Dienstleistungsaufträge“, „2.14. Umsatzerlöse“, „2.10. Vertragsvermögenswerte“ sowie „8) Segmentberichterstattung“ enthalten.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 75

1. Umsatzerlöse

• Beschreibung

Wir sahen die Realisierung von Umsatzerlösen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da diese ein wesentliches Steuerungselement des Managements sind und es aufgrund der Produktpalette des Konzerns unterschiedliche Einnahmequellen gibt, wobei Teilen Ermessensentscheidungen erforderlich sind.

• Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:

Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst: Im Zuge unserer Prüfung haben wir zuerst die verschiedenen Vertragsarten durch die Sichtung von Kundenverträgen erfasst und ein Verständnis für die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Hinblick auf die Erfassung und Abgrenzung von Umsatzerlösen entwickelt. Basierend darauf haben wir unter anderem die Konzeption der Kontrollen im Prozess der Realisierung von Umsatzerlösen beurteilt, insbesondere in Bezug auf die korrekte Identifizierung der Leistungsverpflichtungen und die ordnungsgemäße Verbuchung der Umsatzerlöse.

Wir haben dies durch die Auswahl von Einzeltransaktionen, die Einholung von zugrundeliegenden Nachweisen (wie z.B. Verträge, Bestellungen, Leistungsnachweise, Rechnungen und Zahlungsnachweise) und Würdigung dieser auf die Erkennung von Leistungsverpflichtungen, die Aufteilung des Transaktionspreises und die Verbuchung der Umsatzerlöse geprüft. Weiters wurden Saldenbestätigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Nachweis für die Erfüllung der identifizierten Leistungsverpflichtung eingeholt bzw. die korrekte Abgrenzung über die Vertragsverbindlichkeiten überprüft. Zudem haben wir die Ermittlung des Leistungsfortschritts und der daraus resultierenden Umsatzrealisierung bei zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) nachvollzogen. Weiters haben wir Datenanalysen für den Bereich der Umsatzerlöse beziehungsweise der korrelierenden Positionen durchgeführt. Wir haben außerdem die Angemessenheit der Angaben im Anhang der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung beurteilt.

2. Werthaltigkeit von Firmenwerten - Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36

• Beschreibung

Im Konzernabschluss der Fabasoft AG sind Firmenwerte in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 4.764) ausgewiesen, die sich auf mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten verteilen. Die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Die entsprechenden Angaben der Fabasoft AG über Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Firmenwerte sind in den Anhangsangaben „2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte“, „2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten“, „2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen – Geschäfts- und Firmenwerte“, „2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen – Wertminderung von Firmenwerten“ sowie „5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte“ enthalten.

Wir sahen die Werthaltigkeit von Firmenwerten als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden.

• Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:

Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben uns über die Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Überprüfung der Werthaltigkeit ein Verständnis verschafft. Wir haben das Bewertungsmodell beurteilt. Weiters haben wir die prognostizierten Umsätze und EBIT-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Aufsichtsrat vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünftige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt. Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den Werthaltigkeitstests und den damit verbundenen Annahmen beurteilt.

Hinweise auf sonstige Sachverhalte

Der Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2023 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 76

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 77

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 78

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.

  • Urteil
    Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

  • Erklärung
    Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023/24 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Erich Lehner.

Linz, am 24. Mai 2024
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Marion Raninger e.h. Mag. Erich Lehner e.h.
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 79

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.

Linz, am 24. Mai 2024

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h. Ing. Oliver Albl e.h. Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 80

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 81

Bilanz der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2024

Aktiva in EUR 31.03.2024 31.03.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 298.388,49 202.661,95
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremdem Grund 7.576.570,55 2.330.859,68
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.177.041,02 3.138.297,81
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 206.250,00 288.271,38
10.959.861,57 5.757.428,87
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 35.726.332,86 36.157.059,03
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 151.169,70 151.169,70
35.877.502,56 36.308.228,73
47.135.752,62 42.268.319,55
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 16.397.653,24 14.269.214,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 15.556,75 192.814,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
16.413.209,99 14.462.028,64
II. Liquide Mittel 483.431,22 693.096,04
16.896.641,21 15.155.124,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 511.467,02 375.926,08
D. Aktive latente Steuern 322.589,00 302.668,00
64.866.449,85 58.102.038,31

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 82

Passiva in EUR 31.03.2024 31.03.2023
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Grundkapital 11.000.000,00 11.000.000,00
Nennbetrag eigener Anteile -98.218,00 0,00
Ausgegebenes Kapital 10.901.782,00 11.000.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 22.191.953,75 22.191.953,75
2. Nicht gebundene 42.039,57 42.039,57
3. Gebundene Rücklage für eigene Anteile 98.218,00 0,00
22.332.211,32 22.233.993,32
III. Bilanzgewinn 12.885.366,26 10.305.969,46
davon Gewinnvortrag 7.005.969,46 2.495.478,82
46.119.359,58 43.539.962,78
B. Investitionszuschüsse 78.077,47 117.072,29
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 1.647.689,92 1.296.138,88
2. Steuerrückstellungen 1.771.217,08 865.583,08
3. Sonstige Rückstellungen 2.238.452,64 1.990.178,77
5.657.359,64 4.151.900,73
D. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.361.653,16 3.918.102,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.650.000,00 6.375.000,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 92.184,92 283.607,43
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 92.184,92 283.607,43
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.303.214,35 8.589.101,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.653.214,35 2.214.101,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.650.000,00 6.375.000,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 616.253,89 1.420.394,08
davon aus Steuern 39.772,84 140.651,88
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 10.653,20 15.135,37
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 616.253,89 1.420.394,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
13.011.653,16 10.293.102,51
64.866.449,85 58.102.038,31

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 83

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2023 BIS 31. MÄRZ 2024

in EUR 2023/2024 2022/2023
1. Umsatzerlöse 5.699.650,13 4.718.570,06
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 336,15 0,00
b) Übrige 242.056,90 67.118,73
242.393,05 67.118,73
3.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 85

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/2024 DER FABASOFT AG, LINZ

1) Allgemeine Grundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unter- nehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh- rung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen. Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die in § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlun- gen im Jahresabschluss berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt. Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

2.1. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abge- schrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Sofern eine detaillierte Betrachtung notwendig ist, wird eine Berechnung des Equity Values mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente durchgeführt. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) lag zum Stichtag in einer Bandbreite von 8,01 % bis 18,21 %, die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2 % angenommen. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.

2.2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanz- stichtag bewertet.

2.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Auf- wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2.4. Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenz- posten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differen- zen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tat- sächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

2.5. Investitionszuschüsse

Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und die ent- sprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser wird entspre- chend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.

2.6. Rückstellungen

2.6.1. Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern existierende Pensionsplan für den Vorstand der Fabasoft AG wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungs- versicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrück- deckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungs- kapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.

2.6.2. Abfertigungsrückstellungen

Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellun- gen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,27 % (Vorjahr 0,55 %) und einem Pensionseintrittsalter, welches sich aus dem Minimum des Pensionseintrittsalters gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionseintrittsalter wegen langer Versicherungsdauer ergibt, berechnet. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 5,0 % (Vorjahr 5 %) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich im Geschäftsjahr 2023/2024 um einen Durchschnittszins- satz.

Position 2023/2024 2022/2023
Personalaufwand -1.727.050,76 -2.157.308,11
a) Gehälter
b) Soziale Aufwendungen -760.839,86 -847.869,97
davon Aufwendungen für Altersversorgun-g 210.617,84 -421.238,66
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -358.062,33 -196.659,00
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtb-ei9tr2ä.g1e59,69 -229.972,31
-2.487.890,62 -3.005.178,08
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.576.833,50 -2.223.075,84
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.010.899,63 -3.942.030,02
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen -31.271,94 -27.000,86
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 -3.133.580,57 -4.384.595,15
7. Erträge aus Beteiligungen 11.650.500,00 11.513.750,00
davon aus verbundenen Unternehmen 11.650.500,00 11.513.750,00
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 2.026,18 706,12
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.735,16 46.961,15
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen -952.387,67 -5.682,96
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -952.387,67 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -405.245,35 -179.529,10
davon betreffend verbundene Unternehmen -382.694,87 -143.854,16
10.301.628,32 11.376.205,21
12. Zwischensumme aus Z 7 bis 11
13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 12) 7.168.047,75 6.991.610,06
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 711.338,60 818.880,58
davon latente Steuern 19.921,00 -257.872,00
davon Steuerumlagen 2.817.968,00 2.553.005,00
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 7.879.386,35 7.810.490,64
16. Erwerb eigener Anteile -1.999.989,55 0,00
7.005.969,46 2.495.478,82
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
18. Bilanzgewinn 12.885.366,26 10.305.969,46

2.6.3. Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanz- erstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berück- sichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

2.7. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

88 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

3) Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

3.1. Aktiva

3.1.1. Anlagevermögen

Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahres- abschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen. Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sach- anlagen betragen:

in EUR
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 224.227,02 428.984,03
Verpflichtungen aus Mietverträgen 733.744,56 3.668.722,80
957.971,58 4.097.706,83
Vorjahr:
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 151.088,48 301.503,98
Verpflichtungen aus Mietverträgen 659.391,84 3.296.959,20
810.480,32 3.598.463,18

Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum EUR 887.404,99 (Vorjahr TEUR 754). Der Kaufvertrag vom 3. August 2021 mit dem Fabasoft AG in der KG 45214 Katzbach Grundstücksflächen im Aus- maß von 11.121 m2 und 4.811 m2 erworben hat, ist von der örtlich zuständigen Grundverkehrsbehörde mit Bescheid vom 7. Dezember 2023 antragskonform genehmigt worden. Der Bescheid ist am 11. Dezember 2023 zugestellt worden und hat gemäß der vorliegenden Bestätigung der Behörde am 12. Jänner 2024 seine Rechtskraft erlangt. Der vereinbarte Kaufpreis ist auf das Treuhand-Anderkonto pünktlich am 26. Jänner 2024 einbezahlt worden. Die Eigentumseintragung im Grundbuch fand im März 2024 statt.

Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 % reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben. Am 3. Jänner 2024 wurde durch die Fabasoft AG eine 51 %-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Oblivation GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die restlichen Anteile werden vom Management der Fabasoft Oblivation GmbH gehalten.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 89

Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 UGB)

Beteiligung Buchwert 31.03.2024 Anteil in % Nominale Eigenkapital buchmäßig Jahresüber-schuss/-fehlbetrag
Fabasoft Austria GmbH, Linz 3.593.819,35 EUR 100 800.000,00 EUR 3.510.947,18 EUR 2.307.001,55 EUR
Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland 2.282.933,18 EUR 100 52.000,00 EUR 4.333.046,80 EUR 2.974.857,19 EUR
Fabasoft International Services GmbH, Linz 35.000,00 EUR 100 35.000,00 EUR 452.527,49 EUR 255.060,14 EUR
Fabasoft R&D GmbH, Linz 5.062.000,00 EUR 100 35.000,00 EUR 3.000.726,83 EUR 2.383.497,46 EUR
Fabasoft Talents GmbH, Linz 598.500,00 EUR 100 58.450,00 EUR 147.128,82 EUR 46.917,73 EUR
Fabasoft Contracts GmbH, Linz 134.096,72 EUR 80 43.750,00 EUR -126.262,73 EUR -218.833,46 EUR
Mindbreeze GmbH, Linz 14.071.357,14 EUR 85,5 1.070.000,00 EUR 4.290.422,64 EUR 3.116.559,55 EUR
Fabasoft Approve GmbH, Linz 174.412,24 EUR 80 43.750,00 EUR 2.204.212,15 EUR 1.257.503,08 EUR
Fabasoft 4teamwork AG, Bern, Schweiz 4.682.185,36 CHF 70 180.000,00 CHF 3.215.232,02 CHF 325.764,15 CHF
Fabasoft Xpublisher GmbH, München, Deutschland 4.571.628,87 EUR 60 42.000,00 EUR 378.591,66 EUR -264.782,60 EUR
Fabasoft Oblivation GmbH, Linz* 520.400,00 EUR 51 40.000,00 EUR 467.506,11 EUR -72.493,89*
Summe 35.726.332,86

* Rumpfgeschäftsjahr 3. Jänner bis 31. März 2024

Beteiligung Buchwert 31.03.2023 (Vorjahr) Anteil in % Nominale Eigenkapital buchmäßig Jahresüber-schuss/-fehlbetrag
Fabasoft Austria GmbH, Linz 3.593.819,35 EUR 100 800.000,00 EUR 4.203.945,63 EUR 1.770.136,52 EUR
Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland 2.282.933,18 EUR 100 52.000,00 EUR 4.758.189,61 EUR 3.482.474,38 EUR
Fabasoft International Services GmbH, Linz 35.000,00 EUR 100 35.000,00 EUR 547.467,35 EUR 353.094,00 EUR
Fabasoft R&D GmbH, Linz 5.062.000,00 EUR 100 35.000,00 EUR 1.467.229,37 EUR 868.360,71 EUR
Fabasoft Talents GmbH, Linz (vormalig KnowledgeFox GmbH, Wien) 1.550.887,67 EUR 100 58.450,00 EUR 100.211,09 EUR -250.680,70 EUR
Fabasoft Contracts GmbH, Linz** 132.835,23 EUR 100 35.000,00 EUR -57.429,27 EUR -93.703,06**
Mindbreeze GmbH, Linz 14.071.357,14 EUR 85,5 1.070.000,00 EUR 5.423.863,09 EUR 4.295.709,19 EUR
Fabasoft Approve GmbH, Linz 174.412,24 EUR 80 43.750,00 EUR 1.296.709,07 EUR 687.429,81 EUR
Fabasoft 4teamwork AG, Bern, Schweiz* 4.682.185,36 CHF 70 180.000,00 CHF 2.889.467,87 CHF -340.457,99*
Fabasoft Xpublisher GmbH, München, Deutschland (vormalig Xpublisher GmbH, München, Deutschland) 4.571.628,87 EUR 60 42.000,00 EUR 643.374,26 EUR -847.319,91 EUR
Summe 36.157.059,03

* Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023
** Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2023

90 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Wertpapiere des Anlagevermögens

Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 3.142.058,06 (Vorjahr TEUR 5.622) sind zu- gunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet. Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausge- wiesen.

3.1.2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe von EUR 1.929.185,24 (Vorjahr TEUR 202) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuer- umlage in Höhe von EUR 14.468.468,00 (Vorjahr TEUR 14.067) enthalten.

3.1.3. Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und aus den Urlaubsrückstellungen. Für die Berechnung wurde ein Steuersatz von 23 % (Vorjahr 23 %) herangezogen. Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 322.589,00 (Vorjahr TEUR 303).

3.2. Passiva

3.2.1. Eigenkapital

Grundkapital

Zum Stichtag 31. März 2024 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000). Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00. Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkenn- nummer (D) 922985.

Genehmigtes Kapital

Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 verwiesen (siehe hierzu Punkt 5.4.).

Vorschlag Ergebnisverwendung

Aus dem Geschäftsjahr 2023/2024 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 12.885.366,26. Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 eine Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Ausschüttungsgesperrter Betrag

Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß § 235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 322.589,00 (Vorjahr TEUR 303) ausschüttungsgesperrt.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 91

Eigene Aktien

Bestand am 1.4.2023 Anzahl Nominale je Stück EUR Nominale EUR Anteil am Grundkapital %
0 0 1,00 0,00 0,0 %
Zugänge von 4.10.2023 bis 31.03.2024 98.218 1,00 98.218,00 0,9 %
Bestand am 31.03.2024 98.218 1,00 98.218,00 0,9 %

Der am 27. September 2023 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstands, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 29. Sep- tember 2023 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich Investoren, nachzulesen. Das Aktien- rückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Oktober 2023 und wurde am 19. Februar 2024 abgeschlossen, dabei wurden eigene Aktien von insgesamt 98.218 Stückaktien erworben.

3.2.2. Investitionszuschüsse

In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14 % der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitions- zuschüsse stellt sich wie folgt dar:

Stand 01.04.2023 in EUR Zuführung in EUR Auflösung in EUR Stand 31.03.2024 in EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.518,57 0,00 4.501,39 6.017,18
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund 74.937,05 0,00 24.266,04 50.671,01
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.616,67 0,00 10.227,39 21.389,28
117.072,29 0,00 38.994,82 78.077,47
3.2.3. Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen.Die sich aus der unter Punkt 2.6.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt zum 31. März 2024 EUR 3.068.900,82 (Vorjahr TEUR 5.552). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 3.068.900,82 (Vorjahr TEUR 5.552) auf die gleiche Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.

92 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:

31.03.2024 31.03.2023
EUR TEUR
Earn-Out-Komponente Erwerb Fabasoft Xpublisher GmbH 856.144,28 1.234
Prüfungsaufwand 77.100,00 60
Boni 531.650,00 500
Noch nicht konsumierte Urlaube 85.210,00 28
Sonderzahlungen 52.068,36 50
Personalaufwendungen 0,00 2
Ausstehende Eingangsrechnungen 608.480,00 64
Jahresabschlussveröffentlichungen 10.300,00 32
Sonstiges 17.500,00 20
2.238.452,64 1.990

Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher GmbH, München, Deutschland, ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2027 abhängig. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein Teil der Earn-Out-Komponente in Höhe von EUR 400.000,00 im Geschäftsjahr 2024/2025 zur Auszahlung. Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Anpassung der Earn-Out-Vereinbarung hinsichtlich Laufzeitenmechanismus und Auslöseparameter. Der undiskontierte Restbetrag der Earn-Out-Komponente beträgt EUR 1.300.000,00 (Vorjahr TEUR 1.300).

3.2.4. Verbindlichkeiten

Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 16.377,66 (Vorjahr TEUR 168) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

4) Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 5.699.650,13 (Vorjahr TEUR 4.719) resultieren aus der Verrechnung der Aufwendungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.

4.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in Höhe von EUR 6.510,91 (Vorjahr TEUR 8) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.

93 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

4.3. Aufwendungen für Altersversorgung

Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

2023/2024 2022/2023
EUR TEUR
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung 273.252,56 536
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherung -273.252,56 -536
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen 210.617,84 421
210.617,84 421

4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:

2023/2024 2022/2023
EUR TEUR
Betriebsaufwand 1.915.574,16 1.979
Verwaltungsaufwand 1.865.401,12 1.560
Vertriebsaufwand 198.652,41 376
3.979.627,69 3.915

4.5. Aufwendungen aus Finanzanlagen

Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes der Fabasoft Talents GmbH ergab sich aus der Berechnung des Equity Values eine Unterdeckung in Höhe von EUR 952.387,67 im Vergleich zum Beteiligungsansatz. Dies führte zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in eben dieser Höhe.

4.6. Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.

5) Sonstige Angaben

5.1. Gruppenbesteuerung

Im Veranlagungsjahr 2024 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz, (4) Mindbreeze GmbH, Linz, (5) Fabasoft Approve GmbH, Linz, (6) Fabasoft Talents GmbH, Linz, (7) Fabasoft Contracts GmbH, Linz, (8) Mindbreeze InTend GmbH, Linz und (9) Fabasoft Oblivation GmbH, Linz. Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern aufgrund der Körperschaftssteuersenkung ab 1. Jänner 2023 zu drei Vierteln 24 % und zu einem Viertel 23 % des zugerechneten Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß § 9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen.

94 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 711.338,60 (Vorjahr TEUR 819) und untergliedern sich in folgende Bereiche:

2023/2024 2022/2023
EUR TEUR
Laufende Steuern -2.126.550,40 -1.476
Steuerumlagen 2.817.968,00 2.553
Latente Steuern 19.921,00 -258
711.338,60 819

Die im Dezember 2023 mit Beschluss des Mindeststeuergesetzes eingeführte Ausnahme in § 238 (1) Z3a UGB bedeutet, dass latente Steuern im Zusammenhang mit Ertragsteuern, die sich aus anwendbaren oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der Modellregeln der Säule 2 ergeben, bei der Gesellschaft weder erfasst noch ausgewiesen werden. Eine zusätzliche Steuerbelastung aus der Umsetzung der Modellregeln der Säule 2 wird derzeit nicht erwartet.

5.2. Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer

5.2.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
2023/2024 2022/2023
Angestellte 6 6
5.2.2. Vorstände der Fabasoft AG
  • Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
  • Ing. Oliver Albl, Haag im Hausruck
  • Matthias Wodniok, Hofheim Wallau

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen. Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 1.519 (Vorjahr TEUR 2.066) und setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR
2023/2024
Laufende Bezüge 955
Aufwendungen für Abfertigungen 351
Aufwendungen MV-Beiträge 2
Aufwendungen für Altersversorgung 211
Gesamt 1.519

95 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

  • em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (zweite Stellvertreterin)
  • Prof. Dr. Andreas Altmann (erster Stellvertreter)
  • Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner (Mitglied)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2023/2024 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 90.000,00 (Vorjahr TEUR 104).

5.3. Angaben zu Aktienoptionsprogrammen

Zum Stichtag 31. März 2024 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.

5.4. Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 3. Juli 2023 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet.
  • Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an die Belegschaft, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % über und geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
  • Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs. 2 AktG).

5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Nach dem 31. März 2024 traten für den vorliegenden Einzelabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.

Linz, am 24. Mai 2024

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes

Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes

Matthias Wodniok e.h.
Mitglied des Vorstandes

96 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 97

Anlagenspiegel der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2024

Anschaffungs-/Herstellungskosten 01.04.2023 Entwicklung des Stand Anlagevermögens Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.03.2024
in EUR in EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 717.520,39 359.397,36 0,00 0,00 1.076.917,75
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremdem Grund 6.758.564,53 4.838.796,74 0,00 1.469.629,76 13.066.991,03
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung* 13.108.639,35 791.752,19 314.062,43 498.300,00 14.084.629,11
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 288.271,38 1.885.908,38 0,00 -1.967.929,76 206.250,00
20.155.475,26 7.516.457,31 314.062,43 0,00 27.357.870,14
III. Finanzanlagen
1.

LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von TEUR 80.950 (TEUR 69.227 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Der Anstieg der Umsatzerlöse reflektiert die anhaltend positive Entwicklung der Recurring Umsätze sowie einen weiteren Zuwachs beim Projektgeschäft im Geschäftsjahr 2023/2024. Trotz anhaltender Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft Ökosysteme, sowie höheren Personalaufwendungen erzielte der Fabasoft Konzern im Geschäftsjahr 2023/2024 ein EBITDA1) von TEUR 21.598 (TEUR 16.755 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) sowie ein EBIT1) von TEUR 13.385 (TEUR 9.987 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).

Mit einer Forschungsquote1) von 31,4 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 25.458) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 21.268 im Geschäftsjahr 2022/2023). Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud-Angeboten sowie im Feld der Digitalen Transformation und der Künstlichen Intelligenz (KI) getätigt.

Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2024) 40,1 % (38,0 % zum 31. März 2023). Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 26.563 (zum 31. März 2023) auf TEUR 25.068 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 693 (zum 31. März 2023) auf TEUR 483 zum Bilanzstichtag 31. März 2024. Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2024 497 Mitarbeitende (451 zum 31. März 2023).

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns

Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2024)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH 100 % Österreich Linz Wien
Fabasoft R&D GmbH 100 % Österreich Linz Wien
Fabasoft Austria GmbH 100 % Österreich Linz Wien, Graz
Fabasoft Approve GmbH 80 % Österreich Linz
Fabasoft Contracts GmbH 80 % Österreich Linz
Fabasoft Oblivation GmbH 51 % Österreich Linz
Fabasoft Talents GmbH* 100 % Österreich Linz Wien
Mindbreeze GmbH 85,5 % Österreich Linz Wien
Fabasoft Deutschland GmbH 100 % Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München
Fabasoft Xpublisher GmbH** 60 % Deutschland München Deggendorf
Fabasoft 4teamwork AG 70 % Schweiz Bern St. Gallen
  • Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der KnowledgeFox GmbH in die Fabasoft Talents GmbH sowie die Sitzverlegung in die Honauerstraße 4, 4020 Linz.
    ** Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Xpublisher GmbH.

Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz Betriebsstätten
MindbreezeCorporation 100 % USA Chicago
Mindbreeze InTend GmbH* 80 % Österreich Linz Wien
  • Nach dem Bilanzstichtag erfolgte eine Umfirmierung der vormaligen Mindbreeze BidForce GmbH zur Mindbreeze InTend GmbH.

Tochterunternehmen der Fabasoft Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)

Unternehmen Unmittelbarer Anteil Land Sitz
Fabasoft Xpublisher Inc.* 100 % USA Chicago
  • Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher Inc. in die Fabasoft Xpublisher Inc.

Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen

Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Am 8. Mai 2024 erfolgte eine Umfirmierung der Mindbreeze BidForce GmbH in die Mindbreeze InTend GmbH. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser Gesellschaft eine Beteiligung iHv 80 %, der Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze InTend GmbH gehalten. Die Vollkonsolidierung erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.

Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 % reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben.

Am 3. Jänner 2024 wurde eine Tochtergesellschaft der Fabasoft AG, die Fabasoft Oblivation GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die Fabasoft AG hält an dieser eine Beteiligung iHv 51 %, der Rest der Anteile wird vom Management der Fabasoft Oblivation GmbH gehalten.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Umsatzerlöse 5.700 4.719
Ergebnis vor Ertragsteuern 7.168 6.992
EBIT1) -3.134 -4.385
EBITDA1) -557 -2.162
Jahresüberschuss 7.879 7.810
Eigenkapital zum Stichtag 46.119 43.540
Eigenkapitalquote1) 71,1 % 74,9 %
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 9.815 15.714
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 483 693
Mitarbeitende zum Stichtag 6 6

Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)

in TEUR 2023/2024 2022/2023
Umsatzerlöse 80.950 69.227
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.113 9.843
EBIT1) 13.385 9.987
EBITDA1) 21.598 16.755
Jahresergebnis 9.629 6.825
Eigenkapital zum Stichtag 30.638 26.718
Eigenkapitalquote1) 40,1 % 38,0 %
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 19.477 7.025
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag 25.068 26.563
Mitarbeitende zum Stichtag 497 451

1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Mitarbeitende als Erfolgsfaktor

Die Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor des Fabasoft Konzerns. Ihre Innovationskraft, ihre Kompetenz sowie ihr Engagement bilden die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum. Fabasoft legt dabei höchsten Wert auf die Förderung der Kompetenzen und Karriereentwicklungen der Beschäftigten und bietet ein breites Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Fabasoft Management Academy, das im Berichtszeitraum etablierte interne Ausbildungsprogramm für Führungskräfte ist speziell darauf ausgerichtet, Management-Kompetenzen im Einklang mit den strategischen Zielen von Fabasoft zu vermitteln. Das neue Ausbildungsprogramm stellt somit einen wesentlichen Baustein zur Förderung des langfristigen Unternehmenserfolgs des Fabasoft Konzerns dar. Darüber hinaus koordiniert die konzerneigene Ausbildungsstätte, die Fabasoft Academy, weitere unternehmensinterne sowie externe Schulungsangebote. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf international anerkannten Zertifizierungen von IPMA oder Scrum Alliance. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 57 zertifizierte (Senior-) Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 94 Scrum Master und 37 Product Owner beschäftigt.

Persönliche Kommunikation und Wissenstransfer

Die persönliche Kommunikation und der direkte Austausch sind essentielle Bestandteile der Fabasoft Unternehmenskultur. Regelmäßige persönliche Treffen ermöglichen die Vernetzung interner Expert:innen und fördern die Entstehung innovativer Ideen und Lösungen und sind somit für den Unternehmenserfolg unerlässlich. Deshalb organisiert Fabasoft regelmäßig Veranstaltungen wie die Fabasoft SUCCESS, die konzernweite Mitarbeiterkonferenz oder die Fabasoft Enlight, den internen Think-Tank für Innovation.

Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern

Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen.


Entwicklung des Anlagevermögens

Stand 01.04.2023 Zugänge Abgänge Außerplanmäßige Abschreibung kumulierte Abschreibungen 31.03.2024 Restbuchwerte 31.03.2024 Restbuchwerte 31.03.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 514.858,44 263.670,82 0,00 0,00 298.388,49 202.661,95 57.186.965,84
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremdem Grund 4.427.704,85 1.062.715,63 0,00 0,00 7.576.570,55 2.330.859,68 8.397.516,17
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung* 9.970.341,54 1.250.447,05 313.200,50 0,00 3.177.041,02 3.138.297,81 314.062,43
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 206.250,00 288.271,38 0,00
Summe Sachanlagen 14.398.046,39 2.313.162,68 313.200,50 0,00 10.959.861,57 5.757.428,87 65.270.419,58
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 36.157.059,03 521.661,50 0,00 0,00 35.726.332,86 36.157.059,03 36.678.720,53
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 156.911,16 0,00 0,00 0,00 151.169,70 156.911,16 0,00
Summe Finanzanlagen 36.313.970,19 521.661,50 0,00 0,00 35.877.502,56 36.313.970,19 36.835.631,69
Summe des Anlagevermögens 57.186.965,84 8.397.516,17 314.062,43 0,00 65.270.419,58 47.135.752,62 42.268.319,55
* davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB 26.112,56 26.112,56 26.112,56
Stand 01.04.2023 Zugänge Abgänge Außerplanmäßige Abschreibung kumulierte Abschreibungen 31.03.2024 Restbuchwerte 31.03.2024 Restbuchwerte 31.03.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 514.858,44 263.670,82 0,00 0,00 298.388,49 202.661,95 57.186.965,84
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremdem Grund 4.427.704,85 1.062.715,63 0,00 0,00 7.576.570,55 2.330.859,68 8.397.516,17
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung* 9.970.341,54 1.250.447,05 313.200,50 0,00 3.177.041,02 3.138.297,81 314.062,43
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 206.250,00 288.271,38 0,00
Summe Sachanlagen 14.398.046,39 2.313.162,68 313.200,50 0,00 10.959.861,57 5.757.428,87 65.270.419,58
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 36.157.059,03 521.661,50 0,00 0,00 35.726.332,86 36.157.059,03 36.678.720,53
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 5.741,46 0,00 0,00 0,00 151.169,70 5.741,46 151.169,70
Summe Finanzanlagen 36.313.970,19 521.661,50 0,00 0,00 35.877.502,56 36.313.970,19 36.835.631,69
Summe des Anlagevermögens 14.918.646,29 2.576.833,50 313.200,50 952.387,67 18.134.666,96 47.135.752,62 42.268.319,55
* davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB 26.112,56 26.112,56 26.112,56

1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns

Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:

  • Nominale Umsatzveränderung
  • EBIT bzw. Betriebsergebnis
  • EBITDA
  • Eigenkapitalquote
  • Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)

Nominale Umsatzveränderung

Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.

EBIT bzw. Betriebsergebnis

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten.

Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:

Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
– Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)

EBITDA

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren.

Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.

Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital

Forschungsquote

Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung x 100 / Umsatzerlöse

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

2.1.1. Das Ökosystem Fabasoft PROCECO

Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem

Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt („One Shared Business Reality.“) im Ökosystem Fabasoft PROCECO basiert auf der zertifizierten Fabasoft PROCECO Cloud und ermöglicht einen nahtlosen Informationstransfer zwischen Abteilungen und über Organisationsgrenzen hinweg. Unternehmen profitieren von einer gesteigerten Prozessqualität, Prozessgeschwindigkeit und Prozesssicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der Prozesskosten. Die konsistente Benutzeroberfläche und der gemeinsame Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO Solutions hinweg ermöglichen zudem eine native Integration und schnelles Onboarding der User. Durch eine kuratierte Auswahl von Lösungsbereichen gestaltet Fabasoft ein Ökosystem mit Entrepreneur:innen, die leistungsstarke Solutions für digitale Geschäftsprozesse entwickeln. Als strategischer Partner sorgt Fabasoft für die finanzielle Stabilität, die Entwicklung der Strategie sowie die Markenpositionierung der Scale-ups, welche durch die Zugehörigkeit zum börsennotierten Fabasoft Konzern zusätzliches Vertrauen und Reputation erfahren. Durch zertifizierte administrative Prozesse fokussieren sich die Unternehmer:innen ganz auf ihre wertschöpfenden Tätigkeiten. Darüber hinaus profitieren sie von Best Practices, Sales Coachings und vom Zugang zu neuen Marketing- und Vertriebskanälen.

Fabasoft PROCECO Cloud

Mit der Fabasoft PROCECO Cloud, der technologischen Basis des Ökosystems Fabasoft PROCECO, profitieren Entwickler:innen neuer Solutions von der langjährigen Erfahrung der Fabasoft im Bereich Cloud-Native-Technologie sowie von den Basisfunktionalitäten des Ökosystems Fabasoft PROCECO und damit von einer signifikant beschleunigten Time-to-Market Effizienz. Alle Fabasoft PROCECO Solutions setzen auf der Infrastruktur der Fabasoft PROCECO Cloud mit gemeinsamer Benutzeroberfläche auf. Dazu gehören neben dem sicheren, nachvollziehbaren Datenaustausch über Organisations- und Ländergrenzen hinweg auch automatisierte Prüf- bzw. Freigabeprozesse inklusive Verschlüsselung und digitaler Signatur. Alle zugeordneten Aufgaben sind übersichtlich im gemeinsamen Arbeitsvorrat dargestellt und die Verantwortlichen erhalten Erinnerungen an offene Aufgaben und Fristen. Intelligente Automatisierungen durch KI-gestützte Prozessoptimierungen entlasten die Mitarbeitenden von repetitiven Tätigkeiten. Zudem lassen sich individuelle Prozesse mit dem grafischen BPMN-Editor auch ohne Programmierkenntnisse effizient gestalten. Low-Code-/No-Code-Funktionalitäten ermöglichen beispielsweise die einfache Erstellung von Formularen und das selbstständige Hinzufügen von Metadatenfeldern. Insgesamt tragen beschleunigte Geschäftsprozesse, die maximale Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, zu mehr Kundenzufriedenheit bei. Zudem ist die Fabasoft PROCECO Cloud in Bezug auf Zuverlässigkeit, Daten- und Rechenzentrumssicherheit sowie Barrierefreiheit vielfach international zertifiziert und ausgezeichnet.

Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft PROCECO

Wachstumspotenzial besteht in der Erhöhung der Anzahl von Fabasoft PROCECO Solutions durch organisches und anorganisches Wachstum des Fabasoft Konzerns. Fabasoft Competence Center unterstützen das rasche, qualitätsvolle und strategiekonforme Wachstum der Fabasoft PROCECO Solutions durch Know-how-Transfer zu Standards, Prozessen, Werkzeugen, Best Practices und Kennzahlen.

Chancen ergeben sich durch den Ausbau der Anzahl der User, sowohl durch den flächendeckenden Roll-out bei Bestandskunden, als auch bei der Gewinnung von Neukunden. Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz lassen sich vorhandene Ressourcen besser nutzen und routinemäßige Aufgaben automatisieren. Um den Anforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden, setzt Fabasoft bereits heute als auch in der Zukunft verstärkt auf den Einsatz von KI in Form von Solution-spezifischer Anwendungsfälle im Ökosystem Fabasoft PROCECO, die sowohl bei Neu- und Bestandskunden unmittelbar monetarisiert werden können. Zusätzliches Chancen- und Wachstumspotenzial sieht Fabasoft im Verkauf weiterer Fabasoft PROCECO Solutions an Key Accounts (Cross Selling), wodurch die Kunden von der konsistenten Benutzeroberfläche und dem gemeinsamen Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO Solutions hinweg sowie einer nativen Integration und schnellem Onboarding der User („One Shared Business Reality.“) profitieren.

2.1.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov

Fabasoft eGov ist ein Ökosystem für Solutions in der öffentlichen Verwaltung. Als kuratiertes Ökosystem vereint es von Fabasoft ausgewählte digitale Lösungen für dokumentenintensive Geschäftsprozesse. Die technologische Basis bilden die leistungsstarke und zertifizierte Fabasoft eGov-Suite (Referenzarchitektur) und die Fabasoft PROCECO Cloud (Cloud-Native Architektur, sowohl Public Cloud als auch Private Cloud). Das Ökosystem Fabasoft eGov besteht aus aufeinander abgestimmten Solutions, mit denen die konkreten fachlichen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung gezielt erfüllt und rasche Projektierungen ermöglicht werden. Die Implementierung einer Cloud-Native-Architektur trägt signifikant zur Stärkung der Resilienz der öffentlichen Verwaltung bei, indem sie eine flexible, skalierbare und sichere Infrastruktur bietet, die den Herausforderungen der modernen digitalen Landschaft gewachsen ist. Das Ökosystem Fabasoft eGov adressiert damit die aktuellen und künftigen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung.# Fabasoft eGov-Suite

Die Fabasoft eGov-Suite als die etablierte Querschnittsanwendung zur elektronischen Aktenverwaltung und Dokumentensteuerung steht im Mittelpunkt des Ökosystems Fabasoft eGov und stellt verwaltungsspezifische Use-Cases zur Verfügung. Durch die jahrelange Erfahrung mit der öffentlichen Verwaltung im DACH Raum bildet die Fabasoft eGov-Suite die Anforderungen dieses Kundensegmentes optimal ab. Neue Anforderungen durch Änderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen können durch Low-Code/No-Code, Automatisierungen und KI-gestützten Use-Case Optimierungen flexibel wie auch effizient umgesetzt werden. Realisierte Best Practices fließen dabei über die Fabasoft Community in die Produktweiterentwicklung ein. Im Fokus steht die Verbesserung der Servicequalität in der Interaktion mit den Bürger:innen und Unternehmen, Beschleunigung der internen und externen Prozesse sowie die bestmögliche Unterstützung der Mitarbeiter:innen.

Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft eGov

Der demografische Wandel in Europa ist eine gesellschaftliche und wirtschaftspolitische Herausforderung, die in den kommenden Jahren dazu führen wird, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter steigt, während die Erwerbsbevölkerung insgesamt zurückgehen wird. Der Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Das Ökosystem Fabasoft eGov unterstützt mit KI-Methoden und innovativen Automatisierungen die Mitarbeitenden im Verwaltungsbereich und steigert damit deutlich die Qualität und Geschwindigkeit der Prozessabarbeitung.

106 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Low-Code-/No-Code-Technologie ermöglicht Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung auch ohne IT-Fachwissen, rasch neue behördeninterne Prozesse zu definieren. Das verbessert die Servicequalität der Behörde und entlastet gleichzeitig die Mitarbeitenden. Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft die Potenziale im Marktsegment, weitere additive Solutions des Ökosystems Fabasoft eGov in der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Die Potenziale dieser Solutions im Ökosystem Fabasoft eGov werden als Chance gesehen, den Anteil der Recurring-Revenues im Segment eGov steigern zu können. Fabasoft sieht sich daher als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an solchen beteiligen.

2.1.3. Das Ökosystem Mindbreeze BDI

Mit dem Ökosystem Mindbreeze BDI (Business Decision Insights) bietet Mindbreeze Unternehmen die Möglichkeit auf einer marktführenden Technologie aufzubauen und von den damit verbundenen Netzwerkeffekten zu profitieren. Mindbreeze unterstützt Entrepreneur:innen bei der Professionalisierung ihres Unternehmens und bei der Entwicklung von hochspezialisierten „Insight Solutions“ für Fachbereiche basierend auf dem Ökosystem. Darüber hinaus steht Mindbreeze beim Auf- und Ausbau von Vertriebskanälen und dem Marketing beratend zur Seite. Dadurch wird der Go-to-Market-Prozess verkürzt, da sich die Entrepreneur:innen mit Mindbreeze als strategischen Partner auf das Kerngeschäft fokussieren können. Chancen für Fabasoft und Mindbreeze eröffnen sich einerseits durch die Entwicklung von konkreten Anwendungsfällen für spezielle Branchen oder Zielgruppen und anderseits durch die Verkürzung der Go-to-Market-Phase.

Mindbreeze beschäftigt sich seit knapp zwei Jahrzehnten mit den Themen Enterprise Search, Information Insight, Wissensmanagement und Künstlicher Intelligenz. Mindbreeze InSpire, die technologische Basis für das Ökosystem Mindbreeze BDI, ist bei namhaften internationalen Kunden im langjährigen Produktiveinsatz. Die Leistungen des Unternehmens in diesem Bereich spiegeln sich auch in zahlreichen positiven Bewertungen durch Analystenhäuser wider. Die dadurch gewonnene Sichtbarkeit am internationalen Markt bietet eine gute Ausgangsbasis für weiteres Wachstum bei und mit internationalen Großkunden und Partnern, die gezielt nach KI-basierten Technologien für den Unternehmenseinsatz suchen.

Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Mindbreeze BDI

Die umfassende Verwendung der Mindbreeze Technologie innerhalb des Ökosystems Fabasoft PROCECO ermöglicht es den Nutzer:innen, KI-Anwendungen wie eine 360-Grad-Sicht auf ein Objekt (Akte, Bauteil) direkt in der gewohnten Arbeitsumgebung zu nutzen. Chancen sehen der Fabasoft Konzern und Mindbreeze in der Bereitstellung von KI-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung oder der Industrie, die besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Als strategisches Ziel gilt es dementsprechend weitere Spezialisierungen umzusetzen, die sich mittels Low-Code/No-Code vom Anwender durch Insight Apps und Insight Solutions realisieren lassen. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von generativer KI in Form von Large Language Models (LLM) adressiert.

Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VAR) unternimmt Mindbreeze auch Anstrengungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISV). Durch die Integration von Mindbreeze InSpire und Mindbreeze Insight Services in „contentführende“ Softwareprodukte (Content-Management-Systeme) sind diese in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI-basierten Anwendungen wie 360-Grad-Sichten ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Die Partnerprogramme sollen dazu dienen, in Europa und Nordamerika die Präsenz weiter auszubauen und zu stärken sowie neue Kundengruppen zu erschließen. Chancen für weiteres Wachstum sieht Mindbreeze durch den Ausbau des Key Account Management, Add-on-Lösungen wie Mindbreeze InTend bei Bestandskunden und Partnern einzuführen oder bestehende Installationen zu erweitern (Upselling).

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 107

Als erste Mindbreeze BDI Solution wurde im Berichtszeitraum Mindbreeze InTend entwickelt. Die Lösung optimiert das Angebotsmanagement, indem es Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen entlastet.

2.1.4. Zertifizierungen

Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden im Rahmen eines firmenübergreifenden Zertifizierungsaudits im November 2023 durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle Quality Austria – Trainings- Zertifizierungs und Begutachtungs GmbH erneuert. Die Integration weiterer Fabasoft Konzerngesellschaften in die bestehenden ISO Zertifikate des Fabasoft Konzerns wird in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgesetzt.

Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud) und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt: Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft PROCECO Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Services nachvollziehbar offenlegt. Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Bescheinigungen.

Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2024 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden für die Fabasoft PROCECO Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.

Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 für die Fabasoft PROCECO Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungsergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.# Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kont- rollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Fabasoft PROCECO Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.

Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft PROCECO Cloud hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestä- tigt. Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement von Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen. Im Mai 2023 wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.

108 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisa- tionen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der ISO 27001 und ISO 27018 orientieren. Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud- Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.

Im Dezember 2023 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Güte- siegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).

Die Fabasoft PROCECO Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem Maße und erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate) in der Stufe Silber, welches drei Jahre gültig ist. Diese Web-Applikation schließt keine User aus und ermöglicht allen Menschen die optimale Bedienung, auch mit den benötigten Eingabe-/Ausgabegeräten wie Tastatur, Sprach- eingabe, Bildschirmleseprogramm usw.

Auch Mindbreeze InSpire erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem Maße und bekam erstmals im November 2022 das WACA-Zertifikat in der Stufe Silber durch den TÜV Austria verliehen. Das WACA-Zertifikat ist Österreichs erstes und einziges Qualitätssiegel, um Barrierefreiheit im Web (Website/-Ap- plikationen) nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Bereits im Oktober 2019 wurde Fabasoft als erster Anbieter einer Web-App mit dem WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.

2.1.5. Klimabezogene Chancen

Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und be- kennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Chancen aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäfts- jahr 2023/2024 hat der Fabasoft Konzern neben seinen klimabezogenen Risiken auch klimabezogene Chancen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.

Identifizierung und Bewertung klimabezogener Chancen

Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Chancen wurde im Berichtsjahr hinsichtlich Vollständigkeit überprüft und aktualisiert. Zur Identifizierung von klimabezogenen Chancen erfolgte eine ausführliche Literaturrecherche öffentlich zugäng- licher Informationen sowie themenspezifischer Berichterstattung im IT-Sektor. Darüber hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt. Dabei fand die Betrachtung nicht nur auf Unter- nehmensebene statt, sondern schloss auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten mit ein. Im Rahmen der klimabezogenen Chancenbewertung wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die Klima- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Neben kurz- fristig umzusetzenden Chancen ergeben sich insbesondere transitorische Chancen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form einer sich verändernden Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.

Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durch-
geführt. Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll das unmittelbare Chancenpotenzial identifizieren, während der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 109

Management von klimabezogenen Chancen

Maßnahmen zur Nutzung von klimabezogenen Chancen werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Register dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüssel - personen des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu ent- stehende regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigt.

Zu den identifizierten Chancen gehörten hauptsächlich der dekarbonisierende Effekt der Digitalisierung von Do- kumentationsprozessen sowie die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber durch eine gute Positionierung im Bereich Klimawandel. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Chancen wurden bestehende Evaluierungen berücksichtigt. In allen Fällen lag die Bewertung der Chancen unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft werden dabei als unwesentlich eingestuft.

2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

2.2.1. Markt- und Produktrisiken

Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern

Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government- Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftrag- geber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einspa- rungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Tech- nologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Ver- triebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.

Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestands- kunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebots- legung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud-Angebote für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.

Produktrisiken

Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.

Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro- duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.

110 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver- schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.# Risiken im Partnergeschäft

Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft. Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner zur Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Solutions basierend auf der Technologie des Fabasoft Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.

Risiken im Projektgeschäft

Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird. Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können. Im Falle der Abwicklung von Projektgeschäft unter Zuziehung von Subauftragnehmern oder Lieferanten kann für Fabasoft ein Risiko als Generalunternehmer entstehen, sofern die Partnerunternehmen ihre Leistung nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen. Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen.

Mitbewerbsdruck

Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information Insight und Cloud-Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 111

2.2.2. Strategische Risiken

Risiken aus Unternehmensakquisitionen

Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen. In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.

Risiken aus der Internationalisierung

Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen. Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.

Diversifikationsrisiken

Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaubereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.

2.2.3. Operative Risiken

IT-Risiken

Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Cyber-Angriffe, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen.

112 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen.# Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.

Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens

In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen, Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu unrichtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.

Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz

Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft. Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte erstellt.

2.2.4. Organisatorische Risiken

Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten

Der Kundennutzen ist nicht allein durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software, sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Software-Komponenten externer Lieferanten bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Des Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge von Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.

Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder zu begegnen.

Personalrisiken

Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, zusätzliche hochqualifizierte Fachkräfte in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann. Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem zeitlichem Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen führen. Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.

Compliance- und Awareness-Risiken

Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informationssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards. Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende des Fabasoft Konzerns durch bewusstes oder unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen, woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheblicher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten. Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und international anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme spiegeln das hohe Compliance-Niveau des Fabasoft Konzerns wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsaktivitäten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen der Partner und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.

2.2.5. Externe Risiken

Risiken aus den Auswirkungen durch das makroökonomische und geopolitische Umfeld

Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation, in Weißrussland oder in Israel noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen gegen Russland auf Kunden und Partner des Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.

Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen

Wenngleich zu Beginn des Berichtszeitraumes die letzten noch verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen in den Zielmärkten von Fabasoft gänzlich aufgehoben wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes Ausbreiten einer Pandemie oder etwaige Umwelt- oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wiederholt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führen. Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.

2.2.6. Klimabezogene Risiken

Der Klimawandel ist für unsere Gesellschaft ein äußerst herausforderndes Thema, das nach einer Beteiligung aller Sektoren am Wandel zu einer dekarbonisierten Wirtschaft verlangt. Die IT-Branche wird zusammen mit der fortschreitenden Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten, ist aber auch selbst durch den Energieverbrauch und die Verwendung von seltenen Erden exponiert. Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Fabasoft Konzern seine klimabezogenen Risiken unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.

Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken

Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Risiken wurde im Berichtsjahr hinsichtlich Vollständigkeit überprüft und aktualisiert.# Management von klimabezogenen Risiken

Die Identifizierung von Risiken wurde ursprünglich anhand einer aus-
führlichen Literaturrecherche öffentlich zugänglicher Informationen sowie der Berichterstattung zu Klimarisiken im IT-Sektor durchgeführt. Darüber hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt, z.B. in den Bereichen Risiko, Energie und Strategie. Die Betrachtung fand nicht nur auf Unternehmens-
ebene statt, sondern schloss auch die vor-
und nachgelagerten Aktivitäten mit ein. Im Rahmen der klimabezogenen Risikobewertung konnten zwölf Risiken für Fabasoft identifiziert werden. Für alle Risiken wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die öffentlich zugängliche Quellen sowie Kli-
ma- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Anhand dieser Informationen erfolgte die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Folgen des Risikos, wobei die Risiken entsprechend den bestehenden Dimensionen und Bewertungen entlang des bereits im Unternehmen etablierten Risikomanagementrahmens eingestuft wurden. Bestehende Kontrollen zur Minimierung der erkannten Risiken konnten identifiziert und – sofern relevant – in die Risikobewertung miteinbezogen werden. Für die Analyse kamen zwei Szenarien zur Anwendung, um das potenzielle Ausmaß der Auswirkungen auf Fabasoft zu verstehen:

  • Paris-aligned: Das Szenario ist auf die allgemeinen Ziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius ausgerichtet, wobei man den Shared Socio-economic Pathway (SSP) 1 - 2.6 des Intergovernmental Panel on Climate change (IPCC) sowie das Sustainable Development Scenario der Internationalen Energieagentur (IEA) als Maßstab anlegte. In diesem Szenario wurden vorwiegend die Transi-
    tionsrisiken bewertet.
  • Hot House World: Dieses Szenario stützt sich auf die Annahme von etwa vier Grad Celsius globaler Erwärmung, basierend auf dem Szenario SSP 5 - 8.5 des IPCC. Unter diesem Szenario erfolgte hauptsächlich die Bewertung physischer Risiken.

Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durch-
geführt. Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll die unmittelbare Risikoexposition identifizieren, während der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt. Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in akute und chronische physische Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden Naturereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswir-
kungen auf die Versorgungskette, die Standorte der Büros und Rechenzentren haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstel-
lung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Aufwand auf den Markt auswirken.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 115

Maßnahmen zur Risikominderung werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Klimarisikoregister dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüsselpersonen des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu entstehende regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel mitberücksichtigt. Im Einklang mit dem allgemeinen Fabasoft Risikomanagement werden die als „katastrophal“ eingestuften Risiken, von den Risikover-
antwortlichen eskaliert und direkt vom Vorstand bewertet. Darüber hinaus erfolgt die Evaluierung bestehender Kontrollen bzw. die Erarbeitung entsprechender Minderungsstrategien. Insgesamt wurden zwölf Risiken als für den Fabasoft Konzern relevant identifiziert. Dazu zählen etwa Störungen in der Lieferkette für Rohstoffe, die eine rechtzeitige Lieferung von Hardware beeinträchtigen könnten oder regionale Stromausfälle, die zu Betriebsstörungen führen könnten. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Risiken wurden bestehende Kontrollen berücksichtigt. In allen Fällen lag die Bewertung des Restrisikos unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, die weitere Risikomanagementmaßnahmen zur Risikominderung bis hinunter zum Risikoappetit gemäß dem allge-
meinen Fabasoft Risikomanagement erfordern würde. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft werden daher als unwesentlich eingestuft. Das derzeitige Kontrollumfeld des Fabasoft Konzerns in Verbindung mit dem Geschäftsmodell und dem Umfang an klimabezogenen Chancen schafft ein relativ niedriges Risikoumfeld in Bezug auf den Klimawandel.

2.2.7. Finanzielle Risiken

Es besteht das Risiko, dass die Kundenerwartungen an einzelne KI-Anwendungsfälle des Fabasoft Konzerns mittel-
fristig nicht in der Form erfüllt werden, um die anfänglich signifikanten Investitionen und die daraus resultierenden erhöhten monatlichen Aufwendungen zu kompensieren. Etwa wenn sich Anwendungsfälle aus Sicht des Kunden als nicht nützlich erweisen oder Künstliche Intelligenz in Bereichen eingesetzt wird, wofür sie nicht geeignet ist. Dadurch reduzierte Umsatzerlöse können bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen die Ertragssituation belasten. Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitu-
tionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen. Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken ent-
stehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungs-
institutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten. Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze be-
sitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen, veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen. Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Index-
zahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem Kaufkraftverlust in Folge hoher Inflation weiter aufklafft.

116 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

2.3. Prognosebericht

Transformation des Geschäftes

Die Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindus-
trie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Servicevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-An-
gebote und/oder Appliances. Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-
Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Fabasoft begleitet ihre Kunden vermehrt bei der Transformation der IT-Infrastruktur auf Cloud-Native. Bei privaten Auftraggebern liegt das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen. Bei Bedarf unterstützt die Flexibilität des Fabasoft Produkt Portfolios auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride Modellvarianten. Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partner-
orientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen. Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprob-
ten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und -wirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.

Die Fabasoft Ökosysteme für digitale Geschäftsprozesse

Dem Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, die Fabasoft Ökosysteme für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben.# Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Ein- setzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.

Anwendungen der Künstlichen Intelligenz

Die IT-Trends sind geprägt von KI-Anwendungslösungen. Die größte Herausforderung in einer von Algorithmen geprägten Gesellschaft und Wirtschaft wird es sein, Künstliche Intelligenz ethisch – mit dem Menschen im Mit- telpunkt – zu unterfüttern und ihre Entscheidungsfindungen erklärbar zu machen. Die Europäische Union hat im Dezember 2023 als erster großer Wirtschaftsraum mit einer vorgeschlagenen Verordnung zur Festlegung harmonisierter Regeln für KI-Systeme einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen und fortschrittlich umgesetzt. Fabasoft wird ihre Kunden dabei insbesondere in zwei Richtungen begleiten. Einerseits den Automatisierungsgrad in jenen Geschäftsprozessen zu erhöhen, in denen genügend Trainingsmaterial für KI zur Verfügung steht, um ausreichend Semantik herauslesen sowie Dokumente zuordnen zu können und damit dem anhaltenden Arbeits- kräftemangel entgegenzuwirken. Die zweite Stoßrichtung ist, die sprachliche Kompetenz der generativen KI zu nutzen. Dabei bietet Retrieval Augmentation Generation (RAG) die Möglichkeit, die Ausgabe des eingesetzten Large Language Models (LLM) mit gezielten Informationen zu optimieren. Damit verlässliche Antworten geliefert werden können ist es notwendig, das Modell mit aktuellen und validen Unternehmensdaten zu versorgen. Mithilfe von Insight Engines wie Mindbreeze und dem Einsatz von RAG sind LLM in der Lage, schneller kontextbezogene und spezifische Antworten auf interne Anfragen zu geben.

Investitionen in Wachstumsmaßnahmen

Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Ge- schäftsjahr 2024/2025 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Künstliche Intelligenz (inkl. Aufbau von KI-Kapazitäten in den Rechenzentren), Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie in der Gewinnung neuer Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 117
Fabasoft wird weiterhin in die Entwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsan- gebote basierend auf den Fabasoft Ökosystemen investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organischen Wachstumschancen, sollen auch weiterhin anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden. So wie für unsere Kunden bildet auch im Fabasoft Konzern SAP den Financial Backbone. Für das weitere Wachs- tum und die weitere Standardisierung und Professionalisierung der konzernweiten Finanzprozesse stellt Fabasoft von SAP R/3 auf SAP S/4HANA Public Cloud und SAP SuccessFactors für alle Konzerngesellschaften um. Im Rahmen dieses Greenfield-Projektes werden alle Finanzprozesse neu gedacht und die dokumentenzentrierten Geschäftsprozesse in den Fabasoft PROCECO Solutions durchgängig mit SAP integriert. Durch den konsequenten Einsatz der Möglichkeiten der KI der Fabasoft PROCECO Cloud und der Automatisierungspotenziale in der SAP Cloud sollen die digitalen Prozesse in der Effizienz gesteigert werden und den Anwender:innen ein noch höheres Maß an Unterstützung, beispielsweise durch die SAP Analytics Cloud, in der Entscheidungsfindung bieten. Es wird zudem angestrebt, für die Fabasoft Ökosysteme erfolgreiche internationale Partnerinfrastrukturen auf- und auszubauen. Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, über- regionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau einhergehen. Diese Investitionen, Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der Anstieg der Personalkosten durch die Gewinnung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen (Kollektivvertrag) werden auch im Geschäftsjahr 2024/2025 die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten. Weiterhin wird dem Fokus von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabili- tätsüberlegungen eingeräumt werden.

3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)

Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 31,4 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Inves- titionsschwerpunkt lag insbesondere auf nutzerorientierten Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in den leistungsstarken Solutions des Fabasoft Konzerns. Für die Anwender:innen ergeben sich durch KI-basierte Funk- tionalitäten völlig neue Möglichkeiten, das Potenzial ihrer Daten auszuschöpfen. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Software- entwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbe- obachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zulassen. Des Weiteren werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitali- sierung bearbeitet.

3.1. Das Ökosystem Fabasoft PROCECO

Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung der Fabasoft PROCECO Cloud im Geschäftsjahr 2023/2024 lag in der Evaluierung möglicher Anwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz, sowie der weiteren Verbesserung und Vereinfachung der Programmierung von Fabasoft PROCECO Solutions. Die Mindbreeze Insight Services wie etwa die Nutzung von semantischer und vektorbasierter Suche oder 360-Grad-Sichten sind nun Bestandteil der Basisfunktionalitäten der Fabasoft PROCECO Cloud. Zusätzlich wurden eine Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud) umgesetzt. Insbesondere die neuen Funktionen wie der einfachere Objektvergleich, die zusätzlichen Automatis- men im Bereich der Textbausteine, die qualifizierte elektronische Signatur, unstrukturierte Kontakträume und organisationsinterne Support-Koordinatoren sind hervorzuheben.
118 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Approve on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Vordergrund, um Kunden- anforderungen hinsichtlich qualitätsrelevanter Prozesse entlang der gesamten Werkschöpfungskette umzusetzen. Darüber hinaus konzentrierte sich das Team auf Use-Cases im Bereich der Künstlichen Intelligenz im Kontext von technischem Dokumenten- und Qualitätsmanagement.

Boards on Fabasoft PROCECO

Im Berichtszeitraum stand insbesondere die Fertigstellung der Entwicklung der digitalen Sitzungsmanagement- Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der Solution ermöglicht die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.

Contracts on Fabasoft PROCECO

Für Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz zur automatischen Klassi- fizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.

Oblivation on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Oblivation lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus seit der Gründung auf der Entwicklung einer Solution für die KI-basierte Beantwortung der CDP-Berichterstattung auf Basis der generativen KI-Services der Fabasoft PROCECO Cloud.

OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO

Fabasoft 4teamwork entwickelte mit OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO eine neue Generation der digitalen Geschäftsverwaltung für die Schweizer Verwaltung. Diese Solution wird in der Schweiz produziert und in einer eigenen Cloud-Lokation der Fabasoft PROCECO Cloud in der Schweiz betrieben.

Talents on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Talents stand die Weiterentwicklung von KnowledgeFox on Fabasoft PROCECO (Skills-Management), insbesondere die Gestaltung des User Interfaces, im Vordergrund. Anhand eines überarbeiteten Design-Konzepts wurde die technische und inhaltliche Entwicklung vorangetrieben.

Xpublisher on Fabasoft PROCECO

Bei Fabasoft Xpublisher lag ein besonderer Forschungsschwerpunkt auf Anwendungsfällen der Künstlichen Intelligenz, wie etwa der automatisierten Klassifizierung und Ablage von Inhalten. Verschiedene angebundene Produktionsdienste wie Adobe InDesign oder Antenna House ermöglichen für Kunden die teil- oder vollauto- matisierte Erstellung von Printprodukten.

3.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov

Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 mit der Weiter- entwicklung der vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge der Geschäftsverwaltung. Des Weiteren wurden eine asynchrone Recherche in Form des Rechercheauftrags in die Fabasoft eGov-Suite integriert. Die Recherche von großen Datenmengen auf Basis von Suchbegriffen und Personendaten wird von Anwender:innen somit in Auftrag gegeben und durch das System abgearbeitet. Darüber hinaus wurde damit begonnen, den Software Stack der Fabasoft eGov-Suite zur Verwendung im Cloud- Native Betrieb zu transformieren. Auf Basis einer Roadmap wird Fabasoft mit den Kunden gemeinsam den Wech- sel von der bestehenden Referenzarchitektur zur Cloud-Native Architektur (sowohl Public Cloud als auch Private Cloud) durchführen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 119

Boards on Fabasoft eGov

Die Sitzungsmanagement-Solution Boards on Fabasoft eGov wurde mit der Fabasoft eGov-Suite, sowohl für die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native integriert und ermöglicht die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.

Done! on Fabasoft eGov

Mit Done! on Fabasoft eGov wurde eine Solution entwickelt, welche die Automatisierungs-Use-Cases zur Verfügung stellt.# Done!

Fabasoft eGov

Fabasoft eGov ermöglicht ein komfortables Training eines Modells auf Basis von Mindbreeze Insight Services für Textklassifizierung und Extraktion direkt aus der Fabasoft eGov-Suite. Darüber hinaus wurde die Verarbeitung der angelieferten Informationen auf ein Low-Code/No-Code Modell gehoben um zukünftige Abläufe in den Geschäftsverwaltungen zu beschleunigen oder gegebenenfalls auch komplett automatisieren zu können.

Talents on Fabasoft eGov

Die Solution für die Digitale Personalakte Talents on Fabasoft eGov wurde für die Fabasoft eGov-Suite sowohl für die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native verfügbar gemacht.

3.3. Das Ökosystem

Mindbreeze BDI

Mindbreeze InSpire

Bei Mindbreeze InSpire lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2023/2024 auf semantischer Suche und generativer KI mit Large Language Models. Dabei wurden zahlreiche Optimierungen für das KI-basierte Verstehen und Finden von Antworten auf Basis natürlichsprachlicher Fragestellungen vorgenommen. Ein weiterer Aspekt war die Nutzung von LLM, durch die Bereitstellung eigener Modelle sowie auch die Möglichkeiten der Nutzung von Modellen anderer Anbieter wie OpenAI, Microsoft Azure und Aleph Alpha. Darüber hinaus erfolgte die Umsetzung des Mindbreeze InSpire AI Chat auf Basis von Insight Services für Retrieval Augmented Generation (RAG). Mit Hilfe des Mindbreeze InSpire AI Chats ist ein sicherer Zugriff auf Unternehmens- daten via Abfragen in natürlicher Sprache möglich, wofür die Stärken der LLM mit den Stärken der Mindbreeze InSpire Insight Engine verbunden wurden. Ebenfalls weiterentwickelt wurde die Erstellung und Administration von generativen AI Pipelines auf Basis der Insight Services Administration, die User für den InSpire AI Chat verwenden können. Das Team führte außerdem einige Innovationen im Insight App Designer durch. Hier standen die Bereiche visuelle Entwicklung von 360-Grad-Sichten, verbesserte Filter und Darstellung von zusätzlichen Antworten zu Treffern im Mittelpunkt. Eine weitere Innovation bildete die Verfügbarkeit von Mindbreeze InSpire über den Google Cloud Marketplace, wofür ein Virtual Machine Image der aktuellen Mindbreeze InSpire Version über die Google Cloud Infrastruktur zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem befasste sich das Entwicklungsteam intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Hand- habung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.

Mindbreeze InTend

Bei Mindbreeze InTend lag der Schwerpunkt im Berichtszeitraum auf der Integration und Weiterentwicklung von Retrieval-Augmented Generation (RAG) und generativer KI in Angebotsprozessen. Darüber hinaus wurde in die Optimierung von Prompts durch gezieltes Prompt Engineering investiert, mit dem Ziel, die Interaktionen mit KI-Systemen für den Ausschreibungsbereich spezifisch zu verbessern.

120 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG

Der Vorstand der Fabasoft AG hat am 27. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkauf- programm für den Zeitraum von 4. Oktober 2023 bis längstens 31. März 2025 gestartet. Gemäß diesem Aktienrückkaufprogramm sollten Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen ohne Erwerbs- nebenkosten von maximal EUR 2 Mio. erworben werden. Am 19. Februar 2024 wurde das maximale Rückkaufvolu- men von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht und das Aktienrückkaufprogramm damit abgeschlossen. Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 98.218 Stück Aktien. Die Ge- samtanzahl der von der Fabasoft AG per 19. Februar 2024 gehaltenen eigenen Aktien betrug 98.218 Stück. Der Aktienrückkauf erfolgte unter Führung einer Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft getroffen hat. Der Erwerb erfolgte über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Aus- nahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 genannten Zwecken verwendet werden. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 20,3627 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.988,55 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine eigenen Anteile verkauft. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern

Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass deren Kontrollen und Prozesse angemessen, effektiv und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse relevante interne und externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum definierten Zeitpunkt oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu den Kontrollzielen und zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle. Das konzernweite Risikomanagement-System von Fabasoft verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren zu können. Klimabezogene Chancen und Risiken sind dabei ebenfalls im Risikomanagementsystem integriert.

Angaben nach § 243a Abs. 2 UGB

Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kenn- zahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Daten- material setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 121

Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll. Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risiko- management und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden vom Hauptsitz in Linz zentral gesteuert.

IKS Einkauf

In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforder- lichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.

IKS Personal

Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Belangen der Mitarbeitenden zu gewährleisten, die Qualifikationen und Weiter- entwicklung der Mitarbeitenden zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.

IKS Revenue Cycle

Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar de- finierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.

IKS Tax

Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steu- ern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.

Jahresabschluss und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.# Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns

Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft. Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht. Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen. Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.

6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB

  1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
  2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
  3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor:
    • Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90 %.
    • AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06 %
  4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
  5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
  6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß § 146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
  7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
  8. Genehmigtes Kapital: Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2023 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 9. September 2028 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 69, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
  9. Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 4 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
  10. Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
  11. Verwendung und Veräußerung eigener Aktien: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2028, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen; (ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen; (iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und (iv) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
  12. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
  13. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Linz, am 24. Mai 2024

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes

Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes

Matthias Wodniok e.h.
Mitglied des Vorstandes

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

JAHRESABSCHLUSS

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.# Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

  • Beschreibung
    Die Fabasoft AG weist in ihrem Einzelabschluss nach UGB wesentliche Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen (mEUR 35,7 per 31. März 2024) aus und zeigt Aufwendungen aus Finanzanlagen (mEUR 1,0) in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2023/2024. Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer- tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben. Die entsprechenden Angaben der Fabasoft AG über Anteile an verbundenen Unternehmen sowie den damit zu- sammenhängenden Abschreibungen sind in den Anhangsangaben „2.1 Anlagevermögen“, „3.1.1 Anlagevermögen“ sowie „4.5 Aufwendungen aus Finanzanlagen“ enthalten. Wir sahen die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachver- halt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden.

  • Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
    Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.

Wir haben die Konzeption des Prozesses zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen beurteilt. Wir haben das Bewertungsmodell beurteilt. Weiters haben wir die prognostizierten Umsätze und EBIT-Margen sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Auf- sichtsrat vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünf- tige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY Bewertungsspezialisten haben uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt. Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unter- nehmen beurteilt.

Hinweise auf sonstige Sachverhalte

Der Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2023 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Ab- schluss abgegeben hat.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um- fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jah- resabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Ver- treter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rech- nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we- sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus do- losen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrund- satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grund- lage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Un- sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be- stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.# BERICHT ÜBER DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses

Urteil

Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Gmunden, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024, geprüft.

Nach unserer Beurteilung und basierend auf den uns zur Verfügung gestellten Informationen vermittelt der beigefügte Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das am 31. März 2024 endende Geschäftsjahr und steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften.

Begründung des Urteils

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, dem österreichischen Handelsgesetzbuch (UGB) und den österreichischen Kodizes für wirtschaftliche Berufe (WPK) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses“ unseres Berichts näher erläutert.

Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem österreichischen Handelsgesetzbuch und den österreichischen Kodizes für wirtschaftliche Berufe sowie den ethischen Anforderungen der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code) und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, die für unsere Abschlussprüfung des Jahresabschlusses relevant sind, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltensanforderungen in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erbrachten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Urteil zu dienen.

Wir haben keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Dienstleistungen für die Gesellschaft festgestellt.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters)

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind die Sachverhalte, die nach unserem beruflichen Urteilsvermögen am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung des gesamten Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Urteils hierüber behandelt und wir äußern kein separates Urteil zu diesen Sachverhalten.

Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeit-
liche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 129

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan-
forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durch-
geführt.

  • Urteil
    Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

  • Erklärung
    Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
    ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023/24 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Erich Lehner.

Linz, am 24. Mai 2024

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Marion Raninger Mag. Erich Lehner
e.h. e.h.
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

130 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 131

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards für die Berichterstattung aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.

Linz, am 24. Mai 2024

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h. Vorsitzender des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h. Mitglied des Vorstandes
Matthias Wodniok e.h. Mitglied des Vorstandes

132 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023/2024 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat der Fabasoft AG hielt am 30. Mai 2023, am 25. September 2023, am 13. November 2023, und am 11. März 2024 reguläre Quartalssitzungen ab. Am 30. Mai 2023 und am 13. November 2023 fanden weiters Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Sämtliche Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses fanden in Präsenz statt. Dabei haben jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses an den Sitzungen teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonflikt aufgetreten. Sämtliche Beschlüsse wurden von allen Mitgliedern des Aufsichtsrates einstimmig gefällt. Zu den Sitzungen wurde fristgerecht mit einer informativen Tagesordnung eingeladen. Die jeweiligen Sitzungen waren durch Tischvorlagen und Präsentationen ergänzt, die chronologisch abgearbeitet wurden. Jedes Mitglied im Gremium hatte die Möglichkeit, ergänzende Fragen und/oder Anregungen zu stellen. Wesentliche Themen in der Gremialarbeit waren die Berichterstattung, Erörterung des Geschäftsverlaufes in den einzelnen Quartalen, auch umfassend Budgetvergleich, Vertriebsaktivitäten, Investitionen, Betriebsstandorte, Personalentwicklung, sowie Nachhaltigkeits- und Kapitalmarktthemen, weiters die Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge. Neben den formellen Sitzungsterminen, wie vorstehend beschrieben, gab es bei Bedarf Gesprächsmöglichkeit mit dem Vorstand und Informationsaustausch. Der Vorstand unterstützt durch seine kommunikative Tätigkeit die Aufgabenerfüllung im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss. Die Fabasoft AG unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Amtseinführung sowie bei Aus- und Fort-
bildungmaßnahmen. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr an unterschiedlichen Fortbildungs-
maßnahmen teilgenommen.

In der Aufsichtsratssitzung vom 11. März 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Fabasoft AG die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der (aktuellen) Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) im darin näher beschriebenen Umfang erneuert und den Aktionär:innen der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Corporate Governance zugänglich gemacht.

Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum 31. März 2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft. Der Konzernabschluss zum 31. März 2024 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigen-
kapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft m.b.H., Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Ge-
sellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahres-
abschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2024 der Fabasoft AG durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht ist aufgestellt und Gegenstand der Überwachungstätigkeit im Prüfungsausschuss gewesen. Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2024 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vor-
geschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Linz, im Mai 2024

em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates

FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24 133