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Fabasoft AG — Annual Report (ESEF) 2021
Jun 9, 2021
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KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2021
Aktiva in TEUR
| AZ | 31.03.2021 | 31.03.2020 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagen | 12.323 | 11.994 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.715 | 3.777 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 169 | 169 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 401 | 597 |
| Aktive latente Steuern | 515 | 588 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 17.205 | 17.043 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Liefer- und sonstige Forderungen | 10.904 | 13.134 |
| Ertragsteuerforderungen | 66 | 18 |
| Liquide Mittel | 48.424 | 59.394 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 59.394 | 72.546 |
| Summe Aktiva | 76.599 | 89.589 |
Passiva in TEUR
| AZ | 31.03.2021 | 31.03.2020 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | ||
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital | ||
| Grundkapital | 11.000 | 11.000 |
| Kapitalrücklagen | 19.513 | 15.190 |
| Eigene Aktien | 0 | -2.013 |
| Sonstige Rücklagen | -884 | -1.055 |
| Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | 359 | 409 |
| Kumuliertes Ergebnis | 7.181 | 5.513 |
| Summe Eigenkapital | 37.169 | 33.044 |
| Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner | 2.254 | 2.254 |
| Summe Eigenkapital und nicht beherrschende Anteilseigner | 39.423 | 35.298 |
| Langfristige Schulden | ||
| Rückstellungen für Abfertigungen | 3.911 | 4.116 |
| Passive latente Steuern | 416 | 3.464 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 444 | 444 |
| Investitionszuschüsse | 5.153 | 0 |
| Summe langfristige Schulden | 9.924 | 8.024 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten* | 8.074 | 8.306 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 5.571 | 2.989 |
| Vertragsverbindlichkeiten* | 13.677 | 25.978 |
| Summe kurzfristige Schulden | 27.322 | 37.273 |
| Summe Passiva | 76.670 | 80.595 |
*Aufgrund einer Umgliederung der Vertragsverbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen aus den Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten in die Vertragsverbindlichkeiten wurden die Vorjahreswerte in Höhe von TEUR 280 entsprechend angepasst.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
in TEUR
| AZ | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 55.090 | 51.056 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 394 | 249 |
| Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen | -2.477 | -2.237 |
| Personalaufwand | -27.510 | -24.261 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | -5.668 | -5.071 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.943 | -8.027 |
| Betriebsergebnis | 13.886 | 11.709 |
| Finanzerträge | 3 | 4 |
| Finanzaufwendungen | -109 | -53 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 13.780 | 11.660 |
| Ertragsteuern | -4.050 | -3.107 |
| Jahresergebnis | 9.730 | 8.553 |
| Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis): | ||
| Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | -50 | -66 |
| Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis): | ||
| Neubewertungseffekte Abfertigungen abzüglich latenter Steuern | 63 | -171 |
| Sonstiges Ergebnis | -221 | -221 |
| Gesamtergebnis | 9.509 | 8.550 |
| Jahresergebnis davon entfallen auf: | ||
| Anteilsinhaber des Mutterunternehmens | 8.818 | 7.708 |
| Nicht beherrschende Anteilseigner | 912 | 845 |
| Gesamtergebnis davon entfallen auf: | ||
| Anteilsinhaber des Mutterunternehmens | 8.597 | 7.705 |
| Nicht beherrschende Anteilseigner | 912 | 845 |
| Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis, das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) | ||
| unverwässert | 0,80 | 0,72 |
| verwässert | 0,80 | 0,72 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
in TEUR
| AZ | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Betriebsergebnis | 13.886 | 11.709 |
| Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten | ||
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 5.668 | 5.071 |
| Effekte aus Währungsumrechnung | 7 | -76 |
| Veränderung von langfristigen Rückstellungen | 447 | 239 |
| Neubewertungseffekte Abfertigungen | -228 | 114 |
| Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten | -39 | -107 |
| Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen | 16 | 16 |
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 19.788 | 17.080 |
| Veränderungen im Nettoumlaufvermögen | ||
| Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen (ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung) | 1.949 | -1.246 |
| Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten)* | -1.246 | 1.147 |
| Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten* | 1.034 | 2.791 |
| Veränderung von Investitionszuschüssen | 104 | -385 |
| Vereinnahmte Zinsen | 3 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | -68 | -12 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -1.502 | -2.328 |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 21.012 | 14.107 |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -4.527 | -4.376 |
| Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 229 | 15 |
| Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel | 0 | -480 |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -4.298 | -4.841 |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | ||
| Tilgung Leasingverbindlichkeit | -1.594 | -7.150 |
| Veräußerung eigener Aktien | 6.336 | -912 |
| Dividendenausschüttung | -5.361 | -1.436 |
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner | -480 | 0 |
| Auszahlungen für die Rückzahlung von Darlehen | 0 | -126 |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | -3.320 | -9.624 |
| Veränderung der liquiden Mittel | 13.394 | -458 |
| Entwicklung der liquiden Mittel | ||
| Anfangsbestand der liquiden Mittel | 35.101 | 33.170 |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | -71 | 68 |
| Endbestand der liquiden Mittel | 48.424 | 32.780 |
*Aufgrund einer Umgliederung der Vertragsverbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen aus den Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten in die Vertragsverbindlichkeiten wurden die Vorjahreswerte entsprechend angepasst.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
| in TEUR | Grundkapital | Kapital- rücklagen | Eigene Aktien | Sonstige Rücklagen | Ausgleichs- posten aus Währungs- umrechnung | Kumuliertes Ergebnis | Eigen- kapital gesamt | Anteil der nicht beherr- schenden Anteils- eigner | Gesamt Eigen- kapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 31. März 2019 | 11.000 | 15.190 | -2.013 | -818 | -66 | 3.165 | 26.458 | 936 | 27.394 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 63 | 0 | 63 | 0 | 63 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.553 | 8.553 | 845 | 9.398 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 63 | 8.553 | 8.616 | 845 | 9.461 |
| Dividende, Ausschüttungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -5.361 | -5.361 | -480 | -5.841 |
| Erstkonsolidierung Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 953 | 953 |
| Stand am 31. März 2020 | 11.000 | 15.190 | -2.013 | -884 | 409 | 5.513 | 29.215 | 2.254 | 31.469 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -50 | 0 | -50 | 0 | -50 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9.730 | 9.730 | 912 | 10.642 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -50 | 9.730 | 9.680 | 912 | 10.592 |
| Dividende, Ausschüttungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -3.143 | -3.143 | 0 | -3.143 |
| Veräußerung eigener Aktien | 0 | 4.323 | 3.356 | 0 | 0 | 0 | 7.679 | 0 | 7.679 |
| Stand am 31. März 2021 | 11.000 | 19.513 | 1.343 | -884 | 359 | 12.099 | 43.330 | 3.166 | 46.496 |
5 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2021
1) Grundlegende Informationen
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von Fabasoft sorgen für das einheitliche Erfassen, Ordnen, sichere Aufbewahren und kontextsensitive Finden aller digitalen Geschäftsunterlagen sowie für medienneutrales Multi-Channel-Publishing digitaler Inhalte. Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz , Österreich . Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985). Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021.
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretatio- nen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:
| Anzuwendender Standard | Inhalt # FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
2.2.1. Gesellschaften im Konsolidierungskreis
März 2021 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Unternehmen | Sitz | Art der Geschäftstätigkeit | Anteilseigner gehaltener Anteil in % | Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in % | Mittelbarer Anteil der Fabasoft AG in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | Linz/Österreich | Konzerndienstleistungen | 100 | - | - |
| Fabasoft R&D GmbH | Linz/Österreich | Forschung & Entwicklung | 100 | - | - |
| Fabasoft Austria GmbH | Linz/Österreich | Operatives Geschäft Österreich | 100 | - | - |
| Mindbreeze GmbH | Linz/Österreich | Information Insight Produkte | 76 | 24 | - |
| Fabasoft Deutschland GmbH | Frankfurt am Main/ Deutschland | Operatives Geschäft Deutschland | 100 | - | - |
| Xpublisher GmbH | München/ Deutschland | Content Editing und Publishing Produkte | 60 | 40 | - |
| Fabasoft Schweiz AG | Bern/Schweiz | Operatives Geschäft Schweiz | 100 | - | - |
| Unternehmen | Sitz | Art der Geschäftstätigkeit | Anteilseigner gehaltener Anteil in % | Durch nicht beherrschende Anteilseigner gehaltener Anteil in % | Mittelbarer Anteil der Fabasoft AG in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | Chicago/USA | Operatives Geschäft USA | 76 | 24 | - |
| Xpublisher Inc. | Chicago/USA | Operatives Geschäft USA | 60 | 40 | - |
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte Unternehmen.
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtszeitraum nicht geändert. Hinsichtlich Erwerb von Anteilen an der Mindbreeze GmbH nach dem Bilanzstichtag siehe Punkt 9.7.
2.2.3. Konsolidierungsmethoden
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen
Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
2.2.4. Währungsumrechnung
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten und Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst.
Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst. Nicht-monetäre Posten, deren Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfolgt, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:
| Stichtagskurs 31. März 2021 | Stichtagskurs 31. März 2020 | Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2021 | Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Schweizer Franken | 1,1080 CHF | 1,0550 CHF | 1,07692 CHF | 1,09562 CHF |
| US-Dollar | 1,1736 USD | 1,0928 USD | 1,16548 USD | 1,11004 USD |
2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne IFRS 16 Leasinggegenstände) liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
- Immaterielle Vermögenswerte: 2 bis 10 Jahre
- Bauliche Investitionen in fremde Gebäude: 5 bis 10 Jahre
- Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 15 Jahre
Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet mindestens einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung statt. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes.
Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten).
Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist. Für Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.
2.5. Forschung und Entwicklung
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:
a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlich künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).
2.6. Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse wurden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Bei Vorliegen eines Leasingvertrages nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht und passivseitig eine damit korrespondierende Leasingverbindlichkeit angesetzt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, macht der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für welche vom Wahlrecht gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind von unwesentlichem Umfang.
2.7. Nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungskosten).# 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die nachfolgende Beschreibung gibt Auskunft über die im Konzernabschluss nach IFRS angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
2.1. Konsolidierungsgrundsätze
Der konsolidierte Jahresabschluss der Fabasoft Gruppe wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die Konsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt zum Zeitpunkt der Übernahme der Verfügungsgewalt.
2.2. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden zu Marktpreisen angesetzt. Sie umfassen die Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen, aus Dienstleistungen (Consulting, Training, Wartung und Cloud Services) und aus dem Verkauf von Appliances.
Ein Unternehmen wird in den Konzernabschluss einbezogen, wenn die Fabasoft Gruppe die Verfügungsgewalt über das Unternehmen ausübt. Die Verfügungsgewalt liegt in der Regel dann vor, wenn die Fabasoft Gruppe mehr als 50% der Stimmrechte an einem Unternehmen hält.
2.3. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Sie werden planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear.
Entwicklung des Anlagevermögens:
| Vermögenswert | Anschaffungs- und Herstellungskosten per 31. März 2021 (TEUR) | Kumulierte Abschreibungen per 31. März 2021 (TEUR) | Buchwert per 31. März 2021 (TEUR) |
|---|---|---|---|
| Eigene Herstellung | 19.247 | 16.819 | 2.428 |
| Eigene Herstellung | 59.722 | 29.239 | 30.483 |
| Sonstige | 1.596 | 1.338 | 258 |
| Summe | 80.565 | 47.396 | 33.169 |
Die Abschreibungen werden ausschließlich im Wege der linearen Abschreibung vorgenommen.
2.4. Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Sie werden planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear.
2.5. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert.
2.6. Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen die Verpflichtungen des Konzerns aus schwebenden Geschäften, aus Gewährleistungen, aus Garantien sowie sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
2.7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
2.8. Erträge
Die Erträge werden zu Marktpreisen angesetzt.
2.9. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9 eingestuft werden. Sie werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag ergebniswirksam erfasst.
2.10. Liefer- und sonstige Forderungen
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2021 bestand lediglich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 7 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf die Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen Effekte. Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2021 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.11. Dienstleistungsaufträge
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn kein Vermögenswert mit alternativer Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und Fabasoft einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung der bisher erbrachten Leistung besitzt.
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert. Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Lieferungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Ein Ausweis erfolgt unter „Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen“, wenn das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar. Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen“ in der Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet oder fällig ist.
2.12. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2021 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.13. Leistungen an Arbeitnehmer
2.13.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen. Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
2.13.2. Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der vertraglichen Pensionszusagen berechnet. Die Pensionszusagen für die Vorstände der Fabasoft AG werden durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.
2.14. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2021 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.15. Umsatzerlöse
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird. Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Supportdienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätigkeit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10).
2.16. Bilanzierung von Zuwendungen und Investitionszuschüssen
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode bilanziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Die Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte. Der Passivposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.
2.17. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres. Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2021 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH und (4) Mindbreeze GmbH.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen. Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden. Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen. Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:
Dienstleistungsaufträge
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert. Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungsgrades zum Stichtag. Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von TEUR 405 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 498.
Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind. Für die Vorstände der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von -0,48% (anstatt 0,37%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 296 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 4.207 (anstatt TEUR 3.911) betragen. Bei einem Zinssatz von 1,22% würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 266 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.645 (anstatt TEUR 3.911) betragen.
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,07% (anstatt 2,57%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 164 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 4.075 (anstatt TEUR 3.911) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,07% würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2020/2021 um TEUR 157 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.754 (anstatt TEUR 3.911) betragen.
Geschäfts- und Firmenwerte
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem müssen Annahmen wie zukünftige Cashflows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten hierzu sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.
Aktive latente Steuern
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunftsprognosen nicht mit hinreichender Sicherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrages.
Bilanzierung von Leasingverhältnissen
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten beeinflussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden Laufzeit, angepasst um das Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.
Wertberichtigung von Forderungen
Sobald ein Verlust wahrscheinlich erscheint, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertberichtigt. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Konkurs, eine finanzielle Restrukturierung oder einen Zahlungsausfall werden als Indikatoren für einen Wertberichtigungsbedarf gesehen.
2.18. Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht. Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.
3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre Tochtergesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Zusammengefasste Bilanz in TEUR
| Mindbreeze 31.03.2021 | Mindbreeze 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 12.968 | 11.644 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -8.102 | -7.668 |
| Kurzfristiges Nettovermögen | 4.866 | 3.976 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.558 | 2.036 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | -214 | -225 |
| Langfristiges Nettovermögen | 1.344 | 1.811 |
| Gesamtes Nettovermögen | 6.210 | 5.787 |
| Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist | 1.490 | 1.389 |
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR
| Mindbreeze 2020/2021 | Mindbreeze 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 13.180 | 5.025 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.606 | -1.139 |
| Ertragsteuern | 4.223 | 3.886 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 12.402 | 933 |
| Gesamtergebnis | 4.223 | 1.014 |
| Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis |
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR
| Mindbreeze 2020/2021 | Mindbreeze 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 8.104 | 6.999 |
| Gezahlte Zinsen | 0 | 0 |
| Zahlungen aus Steuerumlage | -1.213 | -811 |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 6.891 | -757 |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -757 | -3.841 |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | -2.031 | 2.239 |
| Nettoerhöhung der liquiden Mittel | 3.454 | - |
4) Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen:
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.# Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag handelt es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH.
Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Die Wahrscheinlichkeiten für die Erreichung der für den Earn-Out erforderlichen Erfolgskennzahlen wurden gewichtet. Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in einem der mit 31. März 2022, 31. März 2023 oder 31. März 2024 endenden Geschäftsjahre einmalig TEUR 1.900. Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen erfolgt keine Earn-Out-Auszahlung.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9 und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2021 wie folgt:
| Bilanzposition in TEUR | Kategorie nach IFRS 9 | Buchwert | Fair Value – Level II (erfolgswirksam) | Fair Value – Level III (erfolgswirksam) | Fortgeführte Anschaffungs- kosten |
|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 48.424 | 9.945 | 0 | 0 |
| Liefer- und sonstige Forderungen* | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 169 | 1.765 | 0 | 169 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 1.669 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten* | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 1.765 | 0 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten* | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | 0 | 0 | 0 |
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
18 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2020 wie folgt:
| Bilanzposition in TEUR | Kategorie nach IFRS 9 | Buchwert | Fair Value – Level II (erfolgswirksam) | Fair Value – Level III (erfolgswirksam) | Fortgeführte Anschaffungs- kosten |
|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 35.101 | 12.504 | 0 | 0 |
| Liefer- und sonstige Forderungen* | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 169 | 1.529 | 0 | 169 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 1.661 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten* | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 1.529 | 0 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten* | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | 0 | 0 | 0 |
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 7 (Vorjahr TEUR 5). Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 2) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) | -72 | -17 |
| Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 1 | 2 |
| Fremdwährungsaufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) | -12 | -25 |
| Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) | 1 | 3 |
| Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen | -17 | -2 |
| Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten | 2 | -8 |
| Gesamt | -96 | -41 |
4.1. Originäre Finanzinstrumente
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forderungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
4.2. Kreditrisiko
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsaus- fällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite dargestellten originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.
19 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Fi- nanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.
4.3. Liquiditätsrisiko
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasingverbindlichkei- ten und die Earn-Out-Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, sind kurzfristig fällig.
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2021:
| in TEUR | Buchwert | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Earn-out-Verbindlichkeit* | 1.669 | 1.765 | 0 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 5.422 | 1.765 | 1.645 | 1.695 |
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 3.651 | 156 | 0 | 0 |
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2020:
| in TEUR | Buchwert | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Earn-out-Verbindlichkeit* | 1.661 | 1.529 | 0 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 5.415 | 1.529 | 1.408 | 1.695 |
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 3.710 | 342 | 0 | 0 |
*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.900.
4.4. Zinsänderungsrisiko
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögens- werten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.
4.5. Währungsänderungsrisiko
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.
Liquide Mittel in TEUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Euro | 47.254 | 33.737 |
| US-Dollar | 9.945 | 12.504 |
| Schweizer Franken | 332 | 407 |
| Gesamt | 48.424 | 35.101 |
20 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewer- tung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kredit- instituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung EUR zu den Fremdwährungen.
| Kursentwicklung 2020/2021 | Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern 2020/2021 | Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern 2019/2020 |
|---|---|---|
| US-Dollar +10% (1,29096) | -76 | -37 |
| US-Dollar -10% (1,05624) | 93 | 45 |
| Schweizer Franken +10% (1,21880) | -30 | -87 |
| Schweizer Franken -10% (0,99720) | 37 | 106 |
Lieferforderungen in Fremdwährungen in TEUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Euro | 7.087 | 9.476 |
| US-Dollar* | 314 | 909 |
| Kanadische Dollar | 4 | 0 |
| Schweizer Franken* | 644 | 786 |
| Gesamt | 8.049 | 11.171 |
*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremd- währung als funktionale Währung gehalten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 21
5) Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1. Langfristige Vermögenswerte
5.1.1. Sachanlagen in TEUR
| Gebäude (IFRS 16) und bauliche Investitionen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Zum 31. März 2019 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 3.832 | 13.812 | 17.644 |
| Kumulierte Abschreibungen | -3.215 | -8.665 | -11.880 |
| Buchwert netto | 617 | 5.147 | 5.764 |
| 1. April 2019 | |||
| Erstanwendung IFRS 16 | 5.565 | 5.524 | 11.089 |
| Buchwert netto | 6.182 | 10.671 | 16.853 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto | 6.182 | 10.671 | 16.853 |
| Zugänge | 1.102 | 4.063 | 5.165 |
| davon IFRS 16 | 806 | 500 | 1.306 |
| Abschreibungen | -1.613 | -3.264 | -4.877 |
| davon IFRS 16 | -1.184 | -1.469 | -2.653 |
| Endbuchwert netto | 5.671 | 11.470 | 17.141 |
| Zum 31. März 2020 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 4.780 | 17.450 | 22.230 |
| Kumulierte Abschreibungen | -4.827 | -11.127 | -15.954 |
| Buchwert netto | 5.671 | 6.323 | 11.994 |
| Geschäftsjahr 2020/2021 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto | 5.671 | 6.323 | 11.994 |
| Zugänge | 2.378 | 6.159 | 8.537 |
| davon IFRS 16 | 1.415 | 1.822 | 3.237 |
| Abgänge | -109 | -336 | -445 |
| davon IFRS 16 | -107 | -316 | -423 |
| Abschreibungen | -1.712 | -5.422 | -7.134 |
| davon IFRS 16 | -1.340 | -1.656 | -2.996 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | -62 | -72 | -134 |
| Endbuchwert netto | 6.218 | 5.546 | 11.764 |
| Zum 31. März 2021 | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 5.944 | 19.609 | 25.553 |
| Kumulierte Abschreibungen | -6.637 | -13.504 | -20.141 |
| Buchwert netto | 6.218 | 6.105 | 12.323 |
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert. Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.
22 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte in TEUR
| Kunden- beziehungen und Auftrags- bestand | Selbst erstellte Software | Software- lizenzen und andere Rechte | Firmenwert | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zum 31. März 2019 | |||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 0 | 0 | 0 | 495 | 495 |
| Kumulierte Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | -348 | -348 |
| Buchwert netto | 0 | 0 | 0 | 147 | 147 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |||||
| Eröffnungsbuchwert netto | 0 | 0 | 0 | 147 | 147 |
| Zugänge | 2.825 | 0 | 541 | 0 | 3.366 |
| davon aus Erstkonsolidierung | 0 | 0 | 304 | 0 | 304 |
| Abschreibungen | -86 | -81 | -27 | 0 | -194 |
| Endbuchwert netto | 2.739 | -81 | 514 | 147 | 3.319 |
| Zum 31. März 2020 | |||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 2.825 | 0 | 541 | 495 | 3.861 |
| Kumulierte Abschreibungen | -86 | -81 | -27 | -348 | -542 |
| Buchwert netto | 2.739 | -81 | 514 | 147 | 3.319 |
5.1. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Zum 31. März 2020
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert netto |
|---|---|---|
| 2.825 | 0 | 2.825 |
| 460 | -541 | -81 |
| 277 | -304 | -27 |
| 3.777 | -845 | 2.932 |
Geschäftsjahr 2020/2021
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert netto | |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbuchwert netto | 2.825 | -543 | 2.282 |
| Zugänge | 460 | -108 | 352 |
| Abschreibungen | 0 | -352 | -352 |
| Endbuchwert netto | 2.825 | -108 | 2.717 |
Zum 31. März 2021
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert netto |
|---|---|---|
| 2.825 | 0 | 2.825 |
| 541 | -189 | 352 |
| 304 | -57 | 247 |
| 4.504 | -789 | 3.715 |
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0). In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825) enthalten. Dieser Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Xpublisher GmbH“ zugeordnet und wird jährlich im vierten Quartal auf dessen Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Dies erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) beträgt 7,16% nach Steuern (Vorjahr 8,91%) bzw. 9,15% vor Steuern (Vorjahr 11,33%), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2% (Vorjahr 2%) angenommen. Das Wachstum der Umsatzerlöse basiert auf den Erfahrungswerten des Managements. Der herangezogene Abzinsungssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz, welcher auf Basis der Svensson-Methodik errechnet wird. Dieser wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das spezielle Risiko der ZGE und das erhöhte Risiko einer Eigenkapitalinvestition widerspiegelt. Basis hierfür sind externe Informationen, die sich mit den internen Einschätzungen des Managements decken. Aus dem durchgeführten Wertminderungstest ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert:
| Änderung | Nutzungswert |
|---|---|
| Veränderung des Diskontierungssatzes um 1% | -2.685 |
| Veränderung des Diskontierungssatzes um -1% | 3.990 |
| Veränderung des Wachstums in der ewigen Rente um 1% | 3.142 |
| Veränderung des Wachstums in der ewigen Rente um -1% | -2.122 |
| Veränderung der jährlichen freien Cashflows um 10% | 1.524 |
| Veränderung der jährlichen freien Cashflows um -10% | -1.524 |
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde kein Wertberichtigungsbedarf entstehen.
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Beginn des Geschäftsjahres | 169 | 0 |
| Zeitwertänderung | 0 | 169 |
| Ende des Geschäftsjahres | 169 | 169 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht.
5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15 gliedern sich wie folgt:
in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Beginn des Geschäftsjahres | 515 | 476 |
| Auflösung | -278 | -218 |
| Wertberichtigung | 0 | 0 |
| Zuführung | 164 | 257 |
| Ende des Geschäftsjahres | 401 | 515 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 24
5.1.5. Latente Steuern
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
| Konzerngesamt- ergebnisrechnung Veränderung in TEUR | 01.04.2020 - 31.03.2021 |
|---|---|
| Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen | 859 |
| Anlagevermögen | -312 |
| Dienstleistungsaufträge | -35 |
| Vertragsgewinnungskosten | -117 |
| Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG | 289 |
| Verlustvorträge | 1 |
| Sonstige Rückstellungen | 597 |
| Latente Steuern gesamt | 283 |
| Veränderung in TEUR | 01.04.2020 - 31.03.2021 |
|---|---|
| Anlagevermögen | 126 |
| Dienstleistungsaufträge | -33 |
| Vertragsgewinnungskosten | 19 |
| Verlustvorträge | -6 |
| Sonstige Rückstellungen | -221 |
| Passive latente Steuern | -123 |
| Aktive latente Steuern | Veränderung in TEUR |
|---|---|
| Anlagevermögen | 10 |
| Dienstleistungsaufträge | -129 |
| Vertragsgewinnungskosten | 189 |
| Verlustvorträge | 1 |
| Sonstige Rückstellungen | 50 |
| Abgrenzungsposten | 23 |
| Latente Steuern gesamt | 315 |
| Passive latente Steuern | Veränderung in TEUR |
|---|---|
| Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen | -322 |
| Anlagevermögen | -2 |
| Dienstleistungsaufträge | -35 |
| Vertragsgewinnungskosten | -57 |
| Verlustvorträge | -100 |
| Sonstige Rückstellungen | -137 |
| Latente Steuern gesamt | -653 |
*Davon wurden TEUR 57 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert. Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG in Höhe von TEUR 50 haben zum Ansatz von TEUR 13 aktiven latenten Steuern geführt.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2021 wie folgt:
| Bestehender Verlustvortrag | Angesetzte latente Steuern | Nicht angesetzte latente Steuern | |
|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 628 | 12 | 0 |
| Xpublisher GmbH | 433 | 189 | 0 |
| Fabasoft Schweiz AG | 21,5% | 93 | 0 |
Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corporation bestehen ausschließlich auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 7,5%.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2020 wie folgt:
| Bestehender Verlustvortrag | Angesetzte latente Steuern | Nicht angesetzte latente Steuern | |
|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 1.072 | 289 | 0 |
| Xpublisher GmbH | 458 | 137 | 0 |
Die im Vorjahr ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steuerrechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen von Sachanlagevermögen.
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steu-forderungen aus.
Realisierung der latenten Steuerforderungen:
in TEUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | 690 | 594 |
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | 597 | 588 |
Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:
in TEUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | -412 | -403 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | -416 | -444 |
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.
5.2. Kurzfristige Vermögenswerte
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen, Ertragsteuerforderungen
in TEUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Lieferforderungen | 8.049 | 1.732 |
| Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen | 274 | 3 |
| Sonstige Forderungen | 11.171 | 1.285 |
| davon Vorsteuerrückerstattung | 106 | 9 |
| davon Forderungen Finanzamt | 66 | 18 |
| davon Kautionen | 30 | 28 |
| davon soziale Sicherheit | 41 | 31 |
| davon übrige Forderungen | 134 | 915 |
| Abgegrenzte Kosten | 10.970 | 13.152 |
| Gesamt | 20.057 | 13.152 |
Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen Gegenleistungen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 26
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:
in TEUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 5.224 | 7.925 |
| Überfällig und wertgemindert | 56 | 22 |
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | 2.818 | 1.907 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 1.759 | 1.130 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 505 | 463 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 498 | 292 |
| Über 180 Tage | 1.907 | 1.130 |
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 5). Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur der überfälligen Forderungen und der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen ist kein weiterer Wertberichtigungsbedarf gegeben.
5.2.2. Liquide Mittel
in TEUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 8 | 6 |
| Aufbewahrung in Banktresoren | 12.000 | 35.095 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 35.416 | 35.101 |
| Gesamt | 47.424 | 70.197 |
5.3. Eigenkapital
Zum Stichtag 31. März 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (Vorjahr TEUR 11.000). Es setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen. Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapital-Management ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig fortführen zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachstumsthema gut auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll nutzbare Liquidität in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments auszubauen. Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 51% (48% zum 31. März 2020). Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 27
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 29. Juni 2020 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.## 5. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
5.3. Eigenkapital
Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedin-gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
5.3.1. Rücklagen
Aufgrund der Veräußerung eigener Aktien erhöhte sich die Kapitalrücklage um TEUR 4.323 auf TEUR 19.513 (31.03.2020: TEUR 15.190). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 12.850 (31.03.2020: TEUR 12.850) aus Agio, in Höhe von TEUR 2.027 (31.03.2020: TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von TEUR 313 (31.03.2020: TEUR 313) aus Optionsprogrammen.
5.3.2. Eigene Aktien
Zum Stichtag 31. März 2021 werden keine eigene Aktien gehalten. Hinsichtlich Verkauf im Geschäftsjahr 2020/2021 siehe Punkt 5.3.
5.4. Langfristige Schulden
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Zinssatz | 0,37% | 2,57% |
| 1,77% | 0,85% | |
| 3,00% | 3,45% | |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | ||
| Fluktuation |
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versiche-rungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet. Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 8,49 Jahre.
28 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | 516 | 129 |
| Zinsaufwand | 17 | 22 |
| Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen | 183 | 158 |
| Summe Abfertigungsaufwand | 716 | 309 |
| Neubewertungseffekte | ||
| +/- Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen | 48 | 74 |
| +/- Erfahrungsgewinn/-verlust | 180 | 14 |
| Summe Neubewertungseffekte (Verlust) | 228 | 88 |
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Abfertigungs-zahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen Rücklagen abgeschlossen.
Rückstellungen für Abfertigungen
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Wert per 31.03. des Vorjahres | 3.464 | 3.225 |
| Dienstzeitaufwand | 516 | 129 |
| Zinsaufwand | 17 | 22 |
| Geleistete Abfertigungszahlungen | -314 | 0 |
| Neubewertungseffekte | ||
| +/- Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen | 48 | 74 |
| +/- Erfahrungsgewinn/-verlust | 180 | 14 |
| Wert per 31.03. | 3.911 | 3.464 |
Aufgrund des Ersteinbezuges von Erfolgsvergütungen in die Bemessungsgrundlagen der Abfertigungsrückstellungen ergibt sich eine Erhöhung der Abfertigungsrückstellungen in Höhe von TEUR 281 zum 1. April 2020.
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Ver-sicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeck-ten Teile der Pensionsrückstellungen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 29
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2021 TEUR 4.532 (Vorjahr TEUR 4.015).
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | 421 | 421 |
| Zinsaufwand | 46 | 0 |
| Summe Aufwendungen für Altersversorgung | 467 | 421 |
| Neubewertungseffekte (Verlust) | 50 | 0 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Leistungsorientierte Verpflichtung |
|---|---|
Entwicklung der Nettoschuld
| in TEUR | Nettoschuld | Wert per 31.03.2020 | Dienstzeitaufwand | Zinsaufwand/Zinsertrag | Versicherungsmathematische Effekte/Erträge aus Planvermögen ohne Zinserträge | Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge | Wert per 31.03.2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.015 | 421 | -4.015 | 0 | 421 | 4.532 | ||
| 0 | 0 | 46 | -46 | 0 | -4.532 | ||
| 50 | -50 | 0 |
5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.03.2021 | 31.03.2020 |
|---|---|---|
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 3.774 | 3.975 |
| Verbindlichkeiten Earn-Out | 1.669 | 1.661 |
| Gesamt | 5.443 | 5.636 |
5.5. Kurzfristige Schulden
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Lieferverbindlichkeiten | 1.483 | 1.249 |
| Erhaltene Anzahlungen | 725 | 678 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | 1.648 | 1.440 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 682 | 990 |
| Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit | 429 | 382 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.107 | 3.567 |
| davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 2.943 | 624 |
| davon übrige Verbindlichkeiten | 60 | 624 |
| Gesamt | 8.074 | 8.306 |
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsu-mierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.
30 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Zur Verbesserung der Eindeutigkeit erfolgte eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsaufträgen (31.03.2020: TEUR 280) in die Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten:
| in TEUR | 31.03.2021 | 31.03.2020 |
|---|---|---|
| Noch nicht fällig | 1.461 | 1.055 |
| Überfällig | 22 | 194 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 22 | 194 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 0 | 0 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 0 | 0 |
| Über 180 Tage | 0 | 0 |
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2021 noch nicht fällig. Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Österreich | 3.013 | 1.745 |
| Ausland | 2.558 | 1.244 |
| Gesamt | 5.571 | 2.989 |
5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vereinnahmte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Applian-cevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2021/2022 ergebniswirksam werden.
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:
| in TEUR | 01.04.2020 | Auflösung 2020/2021 | Zuführung 2020/2021 | 31.03.2021 |
|---|---|---|---|---|
| Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 | 12.988 | -12.512 | 13.352 | 13.828 |
Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe von TEUR 288 (Vorjahr TEUR 280). Bezüglich Umgliederung von den Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten siehe Erläuterung unter Punkt 5.5.1.
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| in TEUR | 31.03.2021 | 31.03.2020 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 13.561 | 12.512 |
| Über einem Jahr | 267 | 476 |
| Gesamt | 13.828 | 12.988 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 31
5.6. Investitionszuschüsse
| in TEUR | 31.03.2021 | 31.03.2020 |
|---|---|---|
| Investitionsprämie | 104 | 0 |
| Gesamt | 104 | 0 |
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu-schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen. Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.
6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
6.1. Umsatzerlöse
Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung unter Punkt 8.
6.2. Sonstige betriebliche Erträge
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen | 126 | 8 |
| Sonstige Erträge | 268 | 15 |
| davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen | 234 | 0 |
| Gesamt | 394 | 249 |
6.3. Personalaufwand
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Gehälter | 21.197 | 18.975 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 716 | 309 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 467 | 421 |
| Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben | 4.741 | 4.209 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 435 | 347 |
| Gesamt | 27.556 | 24.261 |
6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen (inkl. IFRS 16) | 5.422 | 4.877 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 246 | 194 |
| Gesamt | 5.668 | 5.071 |
32 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen | 77 | 107 |
| Instandhaltung | 364 | 312 |
| Mieten einschließlich Betriebskosten | 1.042 | 990 |
| Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen | 306 | 345 |
| Betriebsaufwendungen | 1.712 | 1.647 |
| Rechts- und Beratungsaufwand | 876 | 1.585 |
| Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand | 340 | 253 |
| Investor Relations | 157 | 126 |
| Versicherungsprämien | 194 | 176 |
| Personalsuche | 360 | 477 |
| Nachrichtenaufwand | 271 | 263 |
| Aus- und Weiterbildung | 117 | 235 |
| Sonstiges | 424 | 360 |
| Verwaltungsaufwendungen | 2.652 | 3.562 |
| Markenregistrierungen | 125 | 131 |
| Reiseaufwand | 144 | 783 |
| Werbeaufwand | 1.162 | 1.657 |
| Sonstiges Vertriebsaufwendungen | 1.502 | 2.711 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.943 | 8.027 |
Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Ge-schäftsjahr 2020/2021 TEUR 256 (Vorjahr TEUR 361). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1).
6.6.# Finanzergebnis in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Zinsen | -89 | -10 |
| davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -24 | -10 |
| Fremdwährungsaufwendungen | -25 | -49 |
| Gesamt | -17 | -106 |
Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultiert der Zinsaufwand insbesondere aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 33
6.7. Ertragsteuern in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Österreich | -2.287 | -1.749 |
| Ausland | -1.749 | -1.338 |
| Gesamt | -4.036 | -3.438 |
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern | ||
| Österreich | -14 | 331 |
| Ausland | 331 | -3.107 |
| Latente Steuern | -4.050 | -3.107 |
| Gesamt | -4.050 | -3.107 |
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 13.780 | 11.660 | |
| Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2020/2021: 25% (Vorjahr: 25%) | -3.445 | -2.915 | |
| Steuerliche Auswirkungen aus: | |||
| Ausländische Steuersätze | -356 | -212 | |
| Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten | 8 | 14 | |
| Währungsdifferenzen | -50 | 0 | |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -110 | -131 | |
| Anpassung latente Steuern | 0 | 0 | |
| Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb | -29 | 0 | |
| Aufwendungen aus der Veräußerung eigener Aktien | 45 | 0 | |
| Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG | -6 | -7 | |
| Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern | -93 | -48 | |
| Aperiodische Ertragsteuer | 31 | 126 | |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | -4.050 | -3.107 |
7) Konzerngeldflussrechnung
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich. Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
34 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
8) Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.
Geschäftsjahr 2020/2021 in TEUR
| Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige Länder | Konzern | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttoumsätze | 38.277 | 27.052 | -165 | 3.559 | 74.833 |
| abzgl. intersegmentärer Umsätze | -19.266 | -19.743 | -229 | -506 | -39.744 |
| Umsatz mit externen Kunden | 19.011 | 7.309 | -394 | 3.053 | 35.089 |
| Betriebsergebnis | 13.886 | 5.668 | 155 | 5.716 | 25.425 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 3.711 | 1.184 | 646 | 127 | 5.668 |
Überleitungsrechnung in TEUR
| Konzern | |
|---|---|
| Betriebsergebnis Segmente | 25.425 |
| Finanzergebnis | -106 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 13.780 |
Geschäftsjahr 2019/2020 in TEUR
| Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige Länder | Konzern | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bruttoumsätze | 36.304 | 21.753 | -133 | 5.932 | 68.944 |
| abzgl. intersegmentärer Umsätze | -17.636 | -17.888 | -71 | -48 | -35.643 |
| Umsatz mit externen Kunden | 18.668 | 3.865 | -204 | 5.884 | 33.301 |
| Betriebsergebnis | 11.709 | 5.071 | 113 | 4.907 | 21.800 |
| Aufwand für planmäßige Abschreibungen | 3.757 | 123 | 616 | 53 | 4.549 |
Überleitungsrechnung in TEUR
| Konzern | |
|---|---|
| Betriebsergebnis Segmente | 21.800 |
| Finanzergebnis | -49 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 11.660 |
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive. Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Um- sätze mit konzernfremden Kunden resultieren ebenfalls aus diesem Geschäft. Im Geschäftsjahr 2020/2021 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 10.501 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von TEUR 6.296 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 35
Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage. Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA zusammengefasst. Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.
Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|---|
| Software | 26.853 | 28.237 | |
| Dienstleistung | 25.756 | 25.300 | |
| Gesamt | 55.090 | 51.056 |
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie - dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr - in der Bericht- erstattung Rechnung zu tragen, erfolgt zusätzlich nunmehr eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatzerlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Um- sätze) und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:
| in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|---|
| Recurring Umsätze | 28.659 | 26.662 | |
| davon Software | 3.737 | 4.268 | |
| davon Professional Services | 26.431 | 20.126 | |
| Non-Recurring Umsätze | 22.694 | 25.300 | |
| Gesamt | 55.090 | 51.056 |
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire, Fabasoft Cloud- und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten. Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Profes- sional Services). Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).
36 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
9) Sonstige Angaben
9.1. Ergebnis je Aktie
9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) | 8.818 | 7.708 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) | 10.984.597 | 10.722.743 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) | 0,80 | 0,72 |
9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um Optionsrechte erhöht wird.
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) | 8.818 | 7.708 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl. Optionsrechte (in Stück) | 10.984.597 | 10.722.743 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) | 0,80 | 0,72 |
9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 13.961 (Vorjahr TEUR 12.049) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ eng vernetzte Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig rollierende Prozesse. Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbsfähigen Kosten und Kunden- akzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.
9.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasinggüter) betragen:
| in TEUR | 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 1.847 | 1.798 | |
| Zwischen einem und fünf Jahre | 5.360 | 4.174 | |
| Gesamt | 7.207 | 5.972 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 37
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegen- stand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Be- hördengenehmigungen erlangt hat. Der Kaufpreis ist abhängig von der tatsächlichen Flächenwidmung und wird sich im Falle der Rechtswirksamkeit auf mindestens TEUR 4.414 belaufen. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2021 noch nicht eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Konzernabschluss.
9.4. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 317 | 284 |
9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte | 327 | 217 |
| Andere Arbeitnehmer | 716 | 309 |
| Gesamt | 92 | 309 |
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Mitglieder des Vorstandes | 421 | 421 |
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
Leopold Bauernfeind, St.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Peter in der Au
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 1.569 (Vorjahr TEUR 1.434) und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | ||
|---|---|---|
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
| Laufende Bezüge | 966 | 946 |
| Abfertigungen | 182 | 67 |
| Altersversorgung | 421 | 38 |
| Gesamt | 1.569 | 1.434 |
Die Fabasoft AG und die Fabasoft Austria GmbH haben Herrn Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann diverse Dekorationsbilder, die aufgrund durchgeführter Renovierung nicht mehr passend waren, um den Marktpreis von insgesamt EUR 115.050,00 (exkl. Umsatzsteuer) verkauft. Der Kaufpreis ist am 15. April 2021 vollständig bezahlt worden.
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG
- em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied)
- FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
- Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2020/2021 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 80). Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.
Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:
- em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
- Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied)
- FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
- Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
- Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG
- FB Beteiligungen GmbH, Eferding, Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunternehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung
- Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 56, Vorjahr TEUR 56)
9.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 160 (Vorjahr TEUR 159) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| in TEUR | ||
|---|---|---|
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
| Prüfung Konzernabschluss | 26 | 25 |
| Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen | 107 | 102 |
| davon Fabasoft AG | 14 | 13 |
| davon Mindbreeze GmbH | 13 | 7 |
| davon Fabasoft R&D GmbH | 24 | 9 |
| davon Fabasoft International Services GmbH | 14 | 6 |
| davon Fabasoft Austria GmbH | 47 | 23 |
| davon andere | 35 | 31 |
| Bestätigungsleistungen | ||
| Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse | ||
| Sonstige Leistungen | 14 | 4 |
| Gesamt | 160 | 159 |
9.6. COVID-19
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft sind massiv. Der Fabasoft Konzern war im Berichtszeitraum davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen. Situationsbedingt hatte die Fabasoft Gruppe ihren Unternehmensbetrieb im März 2020 auf Home-Office umgestellt. Da auch Kunden diesen Weg gegangen sind, konnte die Projekttätigkeit weitestgehend auf Videokonferenzen und andere Formen der elektronischen Zusammenarbeit verlagert werden. Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese sind pandemiebedingt nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich ist. Wesentliche unterschiedliche Auswirkungen der Pandemie auf die berichteten Segmente und Produkte (Segmentberichterstattung) sind nicht erkennbar. Nach Umsetzung von baulichen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/2021, welche auch breit angelegte und wiederholte PCR- und Antigen-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassten, wurde der Vor-Ort-Betrieb in den Büros der Gesellschaften zwischenzeitlich im Sommer 2020 nahezu vollständig wiederaufgenommen. Aufgrund der im Herbst 2020 international wieder gestiegenen Infektionszahlen und dem damit verbundenen abermaligen Lockdown, passte sich Fabasoft der Situation an und stellte erneut auf Home-Office und mobiles Arbeiten um. Das Unternehmen sieht unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige Alternative zu einem Präsenzbetrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren sozialen Interaktion und des direkten, kreativen Teamworks an. Die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben werden im Rahmen des unternehmenseigenen Präventionskonzeptes strikt umgesetzt. Als Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte der Fabasoft Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche Aus- und Nachwirkungen die Pandemie in den nächsten Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.
9.7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unternehmensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der Transaktion mit 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist. Auf das Eigenkapital des Einzelabschlusses der Fabasoft AG hat das selbsterklärend keine Auswirkung. Durch die Transaktion ergibt sich im Q1 2021/2022 isoliert betrachtet ein reduzierender Effekt auf das Konzerneigenkapital – bezogen auf den Stichtagswert zum 31. März 2021 – in Höhe von rund einem Viertel. Weil die Unternehmensgruppe keine zinsfordernden Bankverbindlichkeiten hat, alle ausgewiesenen Stichtagsverbindlichkeiten spätestens bei Fälligkeit oder mit Skontobegünstigung bezahlt werden, allfällige Rückstellungsrisiken im Eigenkapital und in der vorhandenen Liquidität abgesichert sind, die Bezahlung einer Dividende plangemäß verprobt ist und aufgrund berichteter Sondereffekte (siehe Punkt 5.3) die Bezahlung des Kaufpreises das Risiko von Negativzinsen und Währungsrisiken resilient vermeidet, stellt sich der Beteiligungserwerb als konsequente Anwendung der Eigenkapital-Strategie (siehe Punkt 5.3) der Unternehmensgruppe dar. Nach dem 31. März 2021 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
9.8. Freigabe Konzernabschluss
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 8. Juni 2021 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
Linz, am 7. Juni 2021
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Leopold Bauernfeind e.h.
Der Vorstand der Fabasoft AG
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 55,1 Mio. Euro (51,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA¹⁾ von TEUR 19.554 (TEUR 16.780 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT¹⁾ bei TEUR 13.886 (TEUR 11.709 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (7,9% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) reflektiert vor allem die positive Entwicklung der Erlöse aus Recurring Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud Angeboten, einen Anstieg beim Projektgeschäft sowie die Erweiterung der Unternehmensgruppe um die Xpublisher-Gesellschaften. Im Geschäft der Fabasoft Schweiz AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang. Das ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 18,6% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) stammt dabei speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken Recurring Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten und bei den Recurring Dienstleistungen wie Support und Betriebsführungsunterstützung. Ein guter Verlauf der Projekttätigkeit trug ebenfalls zum Ergebniswachstum bei. Zu deutlichen Einsparungen kam es durch die temporäre, pandemiebedingte Reduktion von Aufwandspositionen wie z.B. Veranstaltungs- und Reiseaufwänden. Das Bestandskundengeschäft verhielt sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown-Phasen in dieser Zeit trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen beispielsweise bei der Projektabwicklung mit Kunden erfreulich stabil.# JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Das Interesse bei potentiellen Neukunden stieg in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres – nicht zuletzt bedingt durch verstärkte Marketing-Aktivitäten und sehr positive Positionierungen von Produkten aus der Unternehmensgruppe bei wichtigen Branchenanalysten – stark an. Potentielle Kunden zeigten sich speziell bei umfangreicheren Vorhaben aber noch sehr vorsichtig und abwartend. Mit einer Forschungsquote¹⁾ von 25,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 13.961) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 12.049 im Geschäftsjahr 2019/2020).
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen- themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt. Die Eigenkapitalquote¹⁾ des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2021) 51% (48% zum 31. März 2020). Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 35.101 (zum 31. März 2020) auf TEUR 48.424 zum Bilanzstichtag 31. März 2021. Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2021 326 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (312 zum 31. März 2020). Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 13.180 (TEUR 12.402 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA¹⁾ von TEUR 7.159 (TEUR 6.328 im Vorjahr) lag das EBIT¹⁾ bei TEUR 5.833 (TEUR 5.026 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätten |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft R&D GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Austria GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Deutschland GmbH | 76% | Deutschland | Frankfurt am Main | Berlin, Erfurt, München |
| Xpublisher GmbH | 60% | Deutschland | München | Bern |
| Fabasoft Schweiz AG | 100% | Schweiz | Bern |
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätte |
|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 100% | USA | Chicago | Silver Spring |
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz |
|---|---|---|---|
| Xpublisher Inc. | 100% | USA | Chicago |
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh- mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der Transaktion mit 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist. Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
¹⁾Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB) in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.775 | 3.413 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 8.166 | 7.001 |
| EBIT¹⁾ | -2.868 | -2.875 |
| EBITDA¹⁾ | -1.127 | -1.334 |
| Jahresüberschuss | 8.832 | 7.694 |
| Eigenkapital | 45.081 | 36.883 |
| Eigenkapitalquote¹⁾ | 86% | 86% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 3.413 | 7.243 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 8.708 | 6.875 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 12.296 | 5.694 |
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS) in TEUR
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 55.090 | 39.252 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 13.780 | 11.660 |
| EBIT¹⁾ | 13.886 | 11.709 |
| EBITDA¹⁾ | 19.554 | 16.780 |
| Jahresergebnis | 9.730 | 8.553 |
| Eigenkapital | 51.056 | 31.469 |
| Eigenkapitalquote¹⁾ | 51% | 48% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 21.012 | 14.107 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 48.424 | 35.101 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 326 | 312 |
¹⁾ Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvorausset- zung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses um- fangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird. Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alli- ance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 65 zertifizierte (Senior-)Projekt- managerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 96 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig statt- findenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichts- punkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Video- konferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert. Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits- berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Open-Source-Plattformen, Standards und Barrierefreiheit
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Perfor- mance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbar- keit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
- Nominale Umsatzveränderung
- EBIT bzw. Betriebsergebnis
- EBITDA
- Eigenkapitalquote
- Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Be- steuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
- Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz- ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufho- lungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.# Eigenkapital x 100 Gesamtkapital
Forschungsquote Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung x 100 Umsatzerlöse
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2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an. Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank (Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebsmodelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft. Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht (360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Analystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt.
Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen und Natural Language Processing adressiert. Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten Branchen gewonnen und das Bestandskundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.
Fabasoft Business Process Cloud
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln. Insbesondere in Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Softwareprodukte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
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Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können verschlüsselt erfolgen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung am Kundenstandort.
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsplattform genutzt werden, um zeitsparend und kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Transformation). Andererseits steht sie als sofort einsetzbares, flexibles Standardprodukt für organisationsübergreifendes Dokumenten- und Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Compliance zur Verfügung.
Als Plattform bildet die Fabasoft Business Process Cloud die Basis für die Fabasoft Standardprodukte sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle. Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzeroberfläche führt zu einer hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumenten in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management von Verträgen. Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispielsweise eine intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung. Die Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungsprozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereitstellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsplattform konzipiert und weiterentwickelt. Diese fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts und Xpublisher und eröffnet auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud Enterprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unterschiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfache Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.
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Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schriftstücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.# Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-ben.
Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards und zu Barrierefreiheit
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das bestehende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen. Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Inves-titionen geleistet werden. Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit so-wohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschrän-kungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden. Das bestehende und erfolgreich etablierte Partnermodell von Mindbreeze mit Fokus auf Value Added Reseller wurde im Berichtszeitraum für unabhängige Softwareanbieter (Independent Software Vendors, ISVs) geöffnet. Durch die Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI-basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.
Im Bereich der Fabasoft Business Process Cloud stellt die Weiterentwicklung zur Applikationsplattform im Geschäftsjahr 2020/2021 eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu betreiben. Die Auswahl dieser Partner erfolgt nach hohen Qualitätsstandards.
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten darstellen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.
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Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organi-sationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro-jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie-ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen. Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge-zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an solchen beteiligen.
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen durch automatische Klassifikation von Dokumenten die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive Informa-tionsbereitstellung und -verarbeitung. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut aufgestellt, da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese Anwendungsfälle nutzen und auf diesem Wege an den Innovationen in diesem Feld partizipieren kann.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben. In Österreich entschied sich das Land Kärnten im Januar 2020 den ELAK (ELektronische AKten) basierend auf der Fabasoft eGov-Suite flächendeckend einzuführen. Dieses Vorhaben befindet sich in der Umsetzungsphase.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der konse-quenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundes-verwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Do-kumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt. In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi-gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
Zertifizierungen
Der Schutz von Unternehmensdaten ist für Fabasoft von hoher Priorität. Gezielte, beständige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannter Standards untermauern dies. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem u. a. nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungs- audits im Oktober 2020 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Zertifizierungen und Prüfungen für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS ergänzt: Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an In-formationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud und von Mindbreeze InSpire SaaS nachvollziehbar offenlegt.
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Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg-barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei-nigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2021 das Audit erstmals gemäß den Anforderungen des neuen BSI C5:2020 Anforderungskatalogs absolviert. Als Prüfer wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-prüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, beauftragt. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS erstmals von PwC ausgestellt.
Die SOC2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2020/2021 für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS erneut beauftragt und durchgeführt.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 51
Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Die Prüfung erfolgte in Form eines ISAE 3000 Typ 2 Audits (Test der Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum). Die Prüfungsergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC2 Typ 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet. Zusätzlich verfügt die Fabasoft Business Process Cloud über weitere Zertifikate, wie das „Certified Cloud Service“ des TÜV Rheinland, das regelmäßig erneuert wird. Für das neue EU Cloud CoC-Datenschutz-Testat (ISAE 3000 Type 1) erfolgte im Berichtszeitraum die Vorbereitung und die Einreichung zur Prüfung. Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Aus- nahmen ausgestellt. Des Weiteren wurde die Auditierung für den EU Cloud Code of Conduct gemäß DSGVO vorangetrieben.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun- gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs- gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen. Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite- rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag- gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei- bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un- sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betref fen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange- schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf- grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken. Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo- ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkal- kulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (bei- spielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird. Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mit- wirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Part- nern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunter- nehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/ oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Sub- auftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden- zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirk- sam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft. Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffek- ten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktseg- mente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsoli- dierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringe- re Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 52Es ist beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen. Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden.
In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen.
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von verschiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen. Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktionsweise oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in Drittprodukten können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaubereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben.
Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Risiken.
Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette. Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette.
Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.
Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.# IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen.
Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Be- reichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maßnah- men eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicher- heitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde.
Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsver- letzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen.
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Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel rele- vante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheits- vorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kom- bination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmä- ßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wieder- kehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt wie unter „Zertifizierungen“ aufgelistet. Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor über- wiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können. Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheits- notstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft. Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich entgegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten. Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch bislang wichtig. Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.
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Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten oder Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund von Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der Bereitstellung der bestellten Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen. Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatz- verschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann aktuell nicht prognostiziert werden.# Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglichkeit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammensetzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungsgebühren (Mindbreeze InSpire, Fabasoft Business Process Cloud) werden die Nutzungsgebühren zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen. Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.
2.3. Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen. Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der „Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebenen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende Handlungsfelder erkannt.
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte). Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine umfassende Gesamtsicht Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote und/oder Appliances.
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert (der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren), bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll. Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechnischen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstellationen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride Modelle erlaubt.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardwarekomponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für Cloud-Services und Appliances weiter zu ergänzen.
Die Fabasoft Business Process Cloud als Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben.
Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, hingegen, zeichnet sich durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-Technologie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert.
Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konsequente Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu bei, beidseitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die Xpublisher Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungs- spektrum. Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden. Die Weiterentwicklung dieser Produkte auf der Plattform geht mit der Strategie einher, die Fabasoft Business Process Cloud als Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.
Mindbreeze InSpire
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkunden und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung mit Technologien der künstlichen Intelligenz. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von konkreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind. Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organisation als auch in der Partnerbasis.
In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der Ability to Execute Achse. Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin sehr intensiv und es besteht eine aussichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen Wachstumsraten von Mindbreeze werden stark sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertierung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partnerstruktur beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms durch die Aufnahme von Independent Software Vendors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika, abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.# Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorganisation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen. Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland befindet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen. Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
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Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen. Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten. Pandemiebedingt sind im Berichtszeitraum die Reiseaufwände sehr stark zurückgegangen. Abhängig von den sich entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch die diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020/2021 hat sich gezeigt, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Weltwirtschaft massiv sind und sein werden. Fabasoft war in diesem Zeitraum speziell aufgrund eines bislang starken Bestandskundengeschäftes davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen. Im Neukundengeschäft war aber die Zurückhaltung bei Investitionen speziell im ersten Geschäftsjahresquartal deutlich. Hatte sich mit Aufhellung des Wirtschaftsklimas im zweiten Geschäftsjahresquartal diese Situation etwas gebessert, so war – verbunden mit dem abermaligen Lockdown im Herbst 2020 und seiner frustrierenden Verlängerung – die Zurückhaltung bei Kunden und potentiellen Kunden im Rest des Geschäftsjahres wieder deutlich stärker merkbar. Entsprechend sind auch teilweise Verzögerungen und Verschiebungen bei der Neukundengewinnung und bei laufenden Umsetzungsprojekten eingetreten und weiterhin möglich. Die mittelfristigen Auswirkungen auf das Fabasoft Geschäft in den einzelnen Ländern, insbesondere nachdem weder der weitere Verlauf dieser Pandemie, noch die noch bevorstehenden Einschränkungen zum Zweck der Eindämmung der Pandemie, noch Art und Umfang der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen oder Auswirkungen in den Fabasoft Kundensegmenten bekannt sind, sind aktuell nicht prognostizierbar oder quantifizierbar. Weitere Ausführungen dazu im Konzernanhang unter Punkt 9.6.
Fazit
Als Software- und Cloud-Unternehmen, welches mit einem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leistungsangebot Kernthemen des Digitalen Wandels erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte der Fabasoft Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19 Auswirkungen beeinflussten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet darüber hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert. Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen.
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Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten Sonderausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar. Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen wesentliche marktstrategische Meilensteine erreicht: hervorragende Position von Mindbreeze im Gartner Magic Quadrant, hervorragende Position von Fabasoft Approve im ECM Leaders Quadranten von SoftwareReviews, Abruf der Bundeslizenz für die Fabasoft eGov-Suite in Deutschland. Diese Erfolge haben auch ein starkes Ansteigen des Interesses im Markt und von Kundenanfragen bewirkt. Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von entsprechenden großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht werden kann. Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen. Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 25,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.# Des Weiteren wurden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze standen intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und deren Anwendung für ausgewählte Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2020/2021 im Vordergrund. Die Optimierung bestehender Verfahren insbesondere mit dem Fokus auf die umfassende Nutzung letztaktueller Technologie-Architekturen (beispielsweise hochgradig parallel arbeitende Prozessorkonfigurationen) und die Minimierung des Trainingsaufwandes der neuronalen Modelle bildeten hier wesentliche Schwerpunkte. Ein zentraler Teil der Entwicklung galt und gilt auch dem laufenden Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sichten für digitale Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung. Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP) und Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. So setzen nicht nur Kundenlösungen, sondern auch Standardprodukte aus dem Fabasoft Konzern wie Fabasoft Contracts in Bezug auf KI auf die Mindbreeze Plattform. Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr Komfort bei täglichen Aufgaben zu erreichen.
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Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer zentraler Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Verfahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise ServiceNow oder SharePoint Connector, Dropbox oder für Microsoft Dynamics CRM Online. Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2020/2021 war die Konzeption und Entwicklung von neuen Funktionalitäten zur Digitalisierung von dokumentenzentrierten Geschäftsprozessen. Ein Hauptaugenmerk dabei bildete die Möglichkeit, Dokumente direkt in der Fabasoft Business Process Cloud digital zu signieren. Durch den Einsatz von digitalen Signaturen lassen sich Dokumente medienbruchfrei unterzeichnen und Unternehmensprozesse wie Vertragsabschlüsse, effizienter gestalten. Medienbrüche durch ausdrucken, unterschreiben und einscannen von Dokumenten fallen weg. Darüber hinaus können Cloud Organisationen ihre eigenen Signatur-Zertifikate hinterlegen, die in Fabasoft Secomo verwahrt werden, oder im Zuge des Signierens auch visuelle Unterschriften und Textinformationen einfügen.
Im Berichtszeitraum erfolgte die Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform. Zu diesem Zweck erfolgte die Evaluierung und Umsetzung einer neuen Komponentenarchitektur. Diese bildet eine stabile Basis für qualitativ hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche. Im Bereich der Konvertierung wurden Microservices implementiert. Sie sind die Grundlage für die schnelle und effiziente Skalierung der Fabasoft Cloud Services. Damit Kunden ohne spezielles Produkt-Know-how und Programmierkenntnisse Fabasoft Produkte an die eigenen Bedürfnisse anpassen können, entwickelte das Team neue Konzepte für die modellbasierte Definition von Anwendungsfällen und verbesserte die bestehenden grafischen Modellierungswerkzeuge (Formular-Editor, BPMN-Prozesseditor).
Für Fabasoft Contracts wurde intensiv an einer neuen KI-Technologie zur automatischen Klassifizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten geforscht. Kern dieser KI-Lösung ist ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird. Darüber hinaus lag ein Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt darin, Benutzerinnen und Benutzer bei der Abwicklung datenzentrierter Prozesse durch einen optimierten Tabellenbearbeitungsmodus, Verbesserungen beim Filtern von Daten und durch das Redesign der Ansichtseinstellungen zur Definition der Tabellenansichten zu unterstützen. Dahingehend wurden auch die Bereiche der Anwendungsintegration und der Umsetzung von Standardschnittstellen überarbeitet.
Nutzerinnen und Nutzer von Fabasoft Teamrooms können sich diese nun direkt in der Oberfläche von Microsoft Teams anzeigen lassen. Im Bereich der Administration von Fabasoft Business Process Cloud Mandanten stehen nun neue Self-Service-Möglichkeiten insbesondere bei der Konfiguration von Single Sign-On-Varianten mit Active Directory und SAML 2.0 zur Verfügung. Damit können die Kunden diese Login-Methoden selbst einrichten und aktivieren. Zusätzlich bietet die Fabasoft Business Process Cloud auch die Möglichkeit, für unterschiedliche Benutzergruppen jeweils unterschiedliche Authentisierungsserver festzulegen. Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo
Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Anpassung an neue Plattform-Features sowie die Verbesserung der Testbarkeit. Des Weiteren wurden Verbesserungen beim Auto-Update und bei der Unterstützung für das automatisierte Monitoring eines Updates vorgenommen und Vorarbeiten für eine Containerisierung des Service umgesetzt.
62 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht nicht nur einen noch komfortableren Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.), sondern ist auch im Sinne der Barrierefreiheit vollständig zugänglich.
Xpublisher
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher für Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die Dokumentation weiter verbessert. Dadurch wird eine schnellere Demonstration bei potenziellen Kunden möglich und Proofs of Concept können mittelfristig rascher sowie auf Standards basierend umgesetzt werden. Eine überarbeitete Oberfläche erlaubt ein noch intuitiveres Arbeiten mit dem System. Im Zuge der Überarbeitung wurden zudem die Unterstützung von Redaktionen für technische Dokumentation verbessert. Hinsichtlich Produktfeatures für den laufenden Betrieb erfolgte die Entwicklung einer Soll-Heft-Planung, die es Kunden ermöglicht, neue Print-Produkte schneller und übersichtlicher zu konzipieren und umzusetzen. Entwicklungseitig erfolgte der Umzug in die Fabasoft IT-Infrastruktur, um diese als hochsichere Entwicklungsumgebung zu nutzen.
Xeditor
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf eine noch einfachere und schnellere Konfiguration für eine effizientere Implementierung von Proofs of Concept und eine standardisierte Integration beim Kunden. Des Weiteren wurden zusätzliche Features wie beispielsweise Drag-and-Drop und ein verbessertes Bearbeiten von Tabellen implementiert, um die Bedienbarkeit von Xeditor noch intuitiver zu gestalten.
Fabasoft eGov-Suite
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf die Modernisierung und den Ausbau der Registerintegration von öffentlichen Registern. Für Anwenderinnen und Anwender ist es nun komfortabler, zum Beispiel das zentrale Melderegister in Österreich abzufragen. Die daraus resultierenden Developer Patterns werden in Zukunft auch auf die Entwicklung weiterer Registeranbindungen angewandt (Adressregister, Unternehmensregister etc.). Ein besonderer Schwerpunkt bei den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten lag im Bereich der intelligenten Dokumentenverarbeitung zur effizienten Zuweisung zu Geschäftsobjekten (Akte). Eine Mindbreeze InSpire Integration nutzt Machine Learning um sowohl Dokumente (z.B. Förderungsschreiben) zu klassifizieren als auch Metadaten zu extrahieren. Diese Informationen dienen zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender in der Fabasoft eGov-Suite und um die Qualität von Prozessen zu steigern und zusätzlich zu beschleunigen. Des Weiteren forschte das Team unter anderem zu den Themen „Digitale Signatur“, „Fachakten“ und „Optimierungen im Workflow“. Teilergebnisse sind bereits in der aktuellen Version der Fabasoft eGov-Suite für die Anwenderinnen und Anwender verfügbar.
Die Umsetzung eines Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen zur Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. Neu an dieser Implementierung ist, dass die zuvor errechneten Daten im Benutzerkontext ausgewertet werden. Dies spielt vor allem bei Aufbauorganisationen eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.# Fabasoft app.telemetry
Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2020/2021 in der Erweiterung der Integration in Cloud-Plattformen beispielweise Prometheus oder Kubernetes sowie in der Erweiterung bzw. Aktualisierung der unterstützten Plattformen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet. Per 31. März 2020 hielt das Unternehmen 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundkapital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00.
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Die Transaktion war mehr als doppelt überzeichnet. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen.
Im Berichtsjahr 2020/2021 wurden keine eigenen Aktien erworben. Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2021 keine eigenen Aktien.
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.
Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll. Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft.
Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht. Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten. Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen. Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
- Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
- Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
- Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betragen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
- Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
- Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
- Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
- Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
- Genehmigtes Kapital: Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Juni 2020 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 2. Oktober 2025 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 56, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
- Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
- Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft.Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässige Zweck erfolgen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jahren, sohin bis einschließlich 29. Juni 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen; (ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen; (iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und (iv) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
-
Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
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Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 7. Juni 2021
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Leopold Bauernfeind e.h.
Der Vorstand der Fabasoft AG
KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Hervorhebung eines Sachverhaltes
Der Konzernabschluss der Fabasoft AG für das am 31. März 2020 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2020 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Firmenwerte
Siehe Anhang Punkt 5.1.2
- Das Risiko für den Abschluss
Firmenwerte stellen im Konzernabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2021 einen Anteil von rund 4% der Bilanzsumme dar. Mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen werden Firmenwerte von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Ermittlung der erzielbaren Beträge, die den Wertmaßstab im Rahmen des Werthaltigkeitstests darstellen, erfolgt auf Basis von diskontierten Cashflows. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden. Diese Cashflow-Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
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Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
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Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
- Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
- Die Methodik zur Durchführung des Werthaltigkeitstest sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
- Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zum Firmenwert im Anhang vollständig und sachgerecht sind.
Realisierung von Umsatzerlösen
Siehe Anhang Punkt 6.1 und 8
- Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr 2020/2021 hat die Fabasoft AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 55.090 erzielt, von denen TEUR 26.431 auf Non-Recurring Umsatzerlöse entfallen. Fabasoft AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenverträge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Beurteilung der Umsatzerlösrealisierung im Zusammenhang mit Non-Recurring Umsatzerlösen birgt ein inhärentes Fehlerrisiko, da die Kundenverträge der Fabasoft AG komplex sind.
- Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Wir haben die Übereinstimmung der von Fabasoft AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Non-Recurring Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept sowie IFRS 15 gewürdigt. Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Prozess zur Umsatzrealisierung beurteilt.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 69
Für eine Stichprobe von Non-Recurring Umsatzerlösen, die anhand eines statistischen Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir:
* durch die Überprüfung der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Fabasoft AG ein Verständnis über die Transaktion verlangt;
* beurteilt, ob eine zeitpunkt- oder
zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist;
* bei zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) anhand von Grundlagen zur Ermittlung des Leistungsfortschritts die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen.
* Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung im Anhang vollständig und sachgerecht sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 70
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben.
- Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 71
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.
- Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach §243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.# ERKLÄRUNG UND BERICHTE
Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. September 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind seit dem Konzernabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, am 7. Juni 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs 2 UGB zu beachten.
72 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 73
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 7. Juni 2021
Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h. Mitglied des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h. Mitglied des Vorstandes
74 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 75
BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2021
| Aktiva in EUR | 31.03.2021 | 31.03.2020 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 226.971,28 | 118.555,71 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Bauten auf fremdem Grund | 1.181.386,57 | 518.468,77 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.643.289,55 | 2.066.675,48 |
| 3.824.676,12 | 2.585.144,25 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.364.306,29 | 156.852,66 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 18.364.306,29 | 156.852,66 |
| 18.521.158,95 | 22.572.806,35 | |
| 18.521.158,95 | 21.224.858,91 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 75.828,63 | 16.542.004,90 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 325.298,46 | 0,00 |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 13.688.108,35 | 176.715,26 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
| 3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 0,00 | 500,00 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
| 16.943.131,99 | 13.864.823,61 | |
| II. Liquide Mittel | 12.295.837,14 | 7.242.552,36 |
| 29.238.969,13 | 21.107.375,97 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 318.915,11 | 169.853,26 |
| D. Aktive latente Steuern | 541.800,00 | 482.800,00 |
| 52.672.490,59 | 42.984.888,14 |
76 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Passiva in EUR
| 31.03.2021 | 31.03.2020 | |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital | ||
| Gezeichnetes Grundkapital | 11.000.000,00 | 11.000.000,00 |
| Nennbetrag eigener Anteile | 0,00 | -277.257,00 |
| Ausgegebenes Kapital | 11.000.000,00 | 10.722.743,00 |
| II. Kapitalrücklagen | 22.191.953,75 | 17.677.624,48 |
| III. Rücklage für eigene Anteile | 0,00 | 277.257,00 |
| IV. Bilanzgewinn | 11.888.787,83 | 8.205.444,79 |
| davon Gewinnvortrag | 1.055.444,79 | 511.558,95 |
| 45.080.741,58 | 36.883.069,27 | |
| B. Investitionszuschüsse | 94.304,96 | 0,00 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 1.631.236,00 | 1.401.078,00 |
| 2. Steuerrückstellungen | 3.202.678,00 | 1.869.540,00 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 2.126.559,48 | 2.377.094,50 |
| 6.960.473,48 | 5.647.712,50 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 536.970,57 | 454.106,37 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 373.208,75 | 221.594,68 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 373.208,75 | 221.594,68 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 221.594,68 | 232.511,69 |
| davon aus Steuern | 153.949,39 | 9.812,43 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 163.761,82 | 5.821,59 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 226.690,10 | 232.511,69 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 5.821,59 | 0,00 |
| 536.970,57 | 454.106,37 | |
| 52.672.490,59 | 42.984.888,14 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 77
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2020 BIS 31. MÄRZ 2021
| in EUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 3.775.309,43 | 3.412.862,00 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 68.413,32 | 23.725,29 |
| b) Übrige | 23.725,29 | 14.616,49 |
| 92.138,61 | 38.341,78 | |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -1.219.662,29 | -1.009.183,69 |
| b) Soziale Aufwendungen | -791.730,52 | -611.799,42 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | -421.238,66 | -135.996,73 |
| davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | -234.495,13 | -421.238,66 |
| davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | -121.157,09 | -69.403,67 |
| -2.011.392,81 | -1.620.983,11 | |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -1.740.803,20 | -1.541.261,23 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.982.895,60 | -3.151.827,53 |
| davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 13 fallen | -22.169,84 | -23.397,51 |
| -2.867.643,57 | -2.875.402,06 | |
| 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 | 1.106.000,00 | 9.888.000,29 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 11.106.000,00 | 9.888.000,29 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 11.106.000,00 | 9.888.000,29 |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens | 1.401,90 | 1.246,92 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 12,94 | 279,72 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -74.176,46 | -13.478,11 |
| 11. Zwischensumme aus Z 7 bis 10 | 11.033.238,38 | 9.876.048,82 |
| 12. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 11) | 8.165.594,81 | 7.000.646,76 |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 666.538,00 | 59.000,00 |
| davon latente Steuern | 693.239,08 | 47.500,00 |
| davon Steuerumlagen | 2.894.885,00 | 2.715.536,08 |
| 14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 8.832.132,81 | 1.723.953,23 |
| 15. Ertrag aus dem Verkauf eigener Anteile | 277.257,00 | 0,00 |
| 16. Auflösung von Rücklagen für eigene Anteile | 0,00 | |
| 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.055.444,79 | 511.558,95 |
| 18. Bilanzgewinn | 11.888.787,83 | 8.205.444,79 |
78 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021 DER FABASOFT AG, LINZ
Allgemeine Grundsätze
A Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen. Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis 211 und 222 bis 235 UGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.
B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
1) Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
2) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
4) Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
5) Investitionszuschüsse
Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und die entsprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.
6) Rückstellungen
6.1. Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.
6.2. Abfertigungsrückstellungen
Zum 31. März 2021 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt. Die Abfertigungsrückstellungen der Vorstände wurden auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
6.3. Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
7) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
C Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Aktiva
1) Anlagevermögen
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahresabschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen. Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
| in EUR im folgenden Geschäftsjahr | in den folgenden 5 Geschäftsjahren | |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 134.358,06 | 650.181,60 |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 784.539,66 | 233.522,40 |
Vorjahr:
| in EUR im folgenden Geschäftsjahr | in den folgenden 5 Geschäftsjahren | |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 112.053,34 | 596.095,92 |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 708.149,26 | 291.378,04 |
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum EUR 744.550,03 (Vorjahr TEUR 645).
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn die Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behördengenehmigungen erlangt hat. Die aufschiebenden Bedingungen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2021 noch nicht eingetreten. Es erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung des Sachverhaltes im vorliegenden Jahresabschluss.
Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)
| Buchwert der Beteiligung in EUR | Anteil in % | Eigenkapital Nominale in EUR | Eigenkapital buchmäßig in EUR | Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in EUR | |
|---|---|---|---|---|---|
| 31.03.2021 | |||||
| Fabasoft Austria GmbH, Linz | 2.328.602,61 | 100 | 800.000,00 | 3.289.875,10 | 2.133.883,20 |
| Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz | 462.784,49 | 100 | 100.000,00 | 432.881,34 | -441.854,87 |
| Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland | 2.282.933,18 | 100 | 52.000,00 | 5.047.123,07 | 3.847.216,64 |
| Fabasoft International Services GmbH, Linz | 35.000,00 | 100 | 35.000,00 | 388.373,00 | 196.260,24 |
| Fabasoft R&D GmbH, Linz | 5.062.000,00 | 100 | 1.070.000,00 | 5.372.147,14 | 4.149.618,64 |
| Mindbreeze GmbH, Linz | 3.621.357,14 | 76 | 42.000,00 | 1.461.379,83 | -130.917,35 |
| Xpublisher GmbH, München, Deutschland | 4.571.628,87 | 60 | |||
| Summe | 18.364.306,29 |
| Buchwert der Beteiligung in EUR | Anteil in % | Eigenkapital Nominale in EUR | Eigenkapital buchmäßig in EUR | Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in EUR | |
|---|---|---|---|---|---|
| (Vorjahr) | |||||
| 31.03.2020 | |||||
| Fabasoft Austria GmbH, Linz | 2.328.602,61 | 100 | 800.000,00 | 2.755.991,90 | 1.638.284,37 |
| Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz | 462.784,49 | 100 | 100.000,00 | 980.236,21 | 132.170,68 |
| Fabasoft Deutschland GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland | 2.282.933,18 | 100 | 52.000,00 | 3.699.906,43 | 2.780.103,05 |
| Fabasoft International Services GmbH, Linz | 35.000,00 | 100 | 35.000,00 | 192.112,76 | 142.681,10 |
| Fabasoft R&D GmbH, Linz | 5.062.000,00 | 100 | 1.070.000,00 | 5.022.528,50 | 3.599.571,66 |
| Mindbreeze GmbH, Linz | 3.621.357,14 | 76 | 42.000,00 | 1.592.297,18 | 15.885,29* |
| Xpublisher GmbH, München, Deutschland | 4.571.628,87 | 60 | |||
| Summe | 18.364.306,29 |
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2020
Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 4.605.784,94 (Vorjahr TEUR 4.088) sind zugunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet. Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
2) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe von EUR 2.541.119,90 (Vorjahr TEUR 1.085) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuernumlage in Höhe von EUR 14.000.885,00 (Vorjahr TEUR 12.604) enthalten.
3) Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuerlichen Siebentelverteilungen. Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 523.096,27 (Vorjahr TEUR 423).# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Passiva
1) Eigenkapital
1.1. Grundkapital
Zum Stichtag 31. März 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000). Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00. Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer (D) 922985.
1.2. Genehmigtes Kapital
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 verwiesen (siehe hierzu Punkt E.4).
1.3. Vorschlag Ergebnisverwendung
Aus dem Geschäftsjahr 2020/2021 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 11.888.787,83. Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 eine Dividende von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungs- sperre sowie der vom Gewinnbezugsrecht gesetzlich ausgeschlossenen Aktien den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
1.4. Ausschüttungsgesperrter Betrag
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 541.800,00 (Vorjahr TEUR 483) ausschüttungsgesperrt.
1.5. Eigene Aktien
| Nominale je Stück in EUR | Nominale in EUR | Anteil am Grundkapital | Anzahl in Stück | Bestand am 01.04.2020 | Bestand am 31.03.2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1,00 | 277.257,00 | 2,52% | 277.257 | 277.257 | 0 |
| 1,00 | 0,00 | 0,00% | 0 | 0 | 0 |
Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien, dies entspricht 2,52% des Grundkapitals der Gesellschaft, im Wege einer Privatplat- zierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschafts- interessen. Aufgrund der Veräußerung der eigenen Aktien erhöhte sich die Kapitalrücklage um EUR 4.514.329,27 auf EUR 22.191.953,75. Weiters wurden EUR 1.723.953,23 Ertrag aus dem Verkauf eigener Aktien erfasst. Die Rückla- ge für eigene Anteile und der ausgewiesene Abzug vom eingeforderten und eingezahlten Grundkapital sanken jeweils auf EUR 0,00. Die Fabasoft AG hält zum Abschlussstichtag 31. März 2021 keine eigenen Aktien.
2) Investitionszuschüsse
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu- schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitionszu- schüsse stellt sich wie folgt dar:
| Stand 01.04.2020 | Zuführung | Auflösung | Stand 31.03.2021 | |
|---|---|---|---|---|
| Investitionszuschüsse in EUR | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 23.724,86 | 2.677,66 | 21.047,20 |
| II. Sachanlagen | 53.323,37 | 59.259,13 | 5.935,76 | 53.323,37 |
| 1. Bauten auf fremdem Grund | 0,00 | 0,00 | 23.184,47 | 3.250,08 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 106.168,46 | 11.863,50 | 94.304,96 | 0,00 |
3) Rückstellungen
3.1. Pensionsrückstellungen
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen. Die sich aus der unter Punkt B 6.1. beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt zum 31. März 2021 EUR 4.532.627,70 (Vorjahr TEUR 4.015). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 4.532.627,70 (Vorjahr TEUR 4.015) auf die gleiche Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.
3.2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:
| 31.03.2021 EUR | 31.03.2020 TEUR | |
|---|---|---|
| Earn-Out-Komponente Erwerb Xpublisher GmbH | 1.871.782,64 | 1.862 |
| Prüfungsaufwand | 29.160,00 | 49 |
| Boni | 3.690,00 | 0 |
| Noch nicht konsumierte Urlaube | 33.890,00 | 69 |
| Sonderzahlungen | 56.686,84 | 42 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 100.650,00 | 324 |
| Jahresabschlussveröffentlichungen | 29.700,00 | 30 |
| Sonstiges | 1.000,00 | 1 |
| Gesamt | 2.126.559,48 | 2.377 |
Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, München, Deutschland, ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2024 abhängig und beträgt undiskontiert EUR 1.900.000,00.
4) Verbindlichkeiten
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 16.028,90 (Vorjahr TEUR 11) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
D Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
1) Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 3.775.309,43 (Vorjahr TEUR 3.413) resultieren aus der Verrechnung der Auf- wendungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.
2) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in Höhe von EUR 4.337,13 (Vorjahr TEUR 3) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.
3) Aufwendungen für Altersversorgung
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
| 2020/2021 EUR | 2019/2020 TEUR | |
|---|---|---|
| Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung | 517.816,77 | 421 |
| Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen | -517.816,77 | -421 |
| Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen | 421.238,66 | 504 |
4) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:
| 2020/2021 EUR | 2019/2020 TEUR | |
|---|---|---|
| Betriebsaufwand | 1.444.202,51 | 1.274 |
| Verwaltungsaufwand | 1.403.406,31 | 1.668 |
| Vertriebsaufwand | 113.116,94 | 186 |
| Gesamt | 2.960.725,76 | 3.128 |
5) Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.
E Sonstige Angaben
1) Gruppenbesteuerung
Im Veranlagungsjahr 2021 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unterneh- mensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz und (4) Mindbreeze GmbH, Linz. Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 666.538,00 (Vorjahr TEUR 693) und unter- gliedern sich in folgende Bereiche:
| 2020/2021 EUR | 2019/2020 TEUR | |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | -2.287.347,00 | -2.070 |
| Steuerumlagen | 2.894.885,00 | 2.716 |
| Latente Steuern | 59.000,00 | 47 |
| Gesamt | 666.538,00 | 693 |
2) Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer
2.1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
| 2020/2021 | 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 4 | 3 |
2.2. Organe
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
- Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
- Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 1.617 (Vorjahr TEUR 1.434) und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR 2020/2021 | in TEUR 2019/2020 | |
|---|---|---|
| Laufende Bezüge | 966 | 946 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 230 | 67 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Gesamt | 1.617 | 1.434 |
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
- em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender)
- Dr. Peter Posch (Mitglied)
- FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied)
- Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2020/2021 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 80.000,00 (Vorjahr TEUR 80).
3) Angaben zu Aktienoptionsprogrammen
Zum Stichtag 31. März 2021 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.
4) Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 29. Juni 2020 wurden unter anderem folgende Be- schlüsse gefasst:
- Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet.
- Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.# ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2021
Anschaffungs-/Herstellungskosten
| Entwicklung des Anlagevermögens in EUR | Stand 01.04.2020 | Stand 31.03.2021 | Zugänge | Abgänge |
|---|---|---|---|---|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 382.537,88 | 173.434,21 | 0,00 | 555.972,09 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund | 3.371.902,17 | 945.700,09 | 0,00 | 4.317.602,26 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung* | 9.306.326,76 | 1.970.560,84 | 538.481,80 | 10.738.405,80 |
| 12.678.228,93 | 2.916.260,93 | 538.481,80 | 15.056.008,06 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.364.306,29 | 0,00 | 0,00 | 18.364.306,29 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 156.911,16 | 18.521.217,45 | 31.581.984,26 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 156.911,16 | |
| 18.521.217,45 | 34.133.197,60 | 3.089.695,14 | 538.481,80 | |
| *davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB | 53.294,92 | 53.294,92 |
kumulierte Abschreibungen und Restbuchwerte
| Entwicklung des Anlagevermögens in EUR | Stand 01.04.2020 | Stand 31.03.2021 | Zugänge | Abgänge |
|---|---|---|---|---|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 263.982,17 | 65.018,64 | 0,00 | 329.000,81 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Bauten auf fremdem Grund | 2.853.433,40 | 282.782,29 | 0,00 | 3.136.215,69 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung* | 7.239.651,28 | 1.393.002,27 | 537.537,30 | 2.643.289,55 |
| 8.095.116,25 | 1.181.386,57 | 518.468,77 | ||
| 10.093.084,68 | 1.675.784,56 | 537.537,30 | 11.231.331,94 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 58,50 | 58,50 | 0,00 | 0,00 |
| 18.364.306,29 | 156.852,66 | 18.364.306,29 | ||
| 0,00 | 58,50 | 18.521.158,95 | 10.357.125,35 | |
| 18.521.158,95 | 21.224.858,91 | 0,00 | 58,50 | |
| 11.560.391,25 | 1.740.803,20 | 537.537,30 | 11.560.391,25 | |
| 22.572.806,35 | ||||
| *davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB | 53.294,92 | 53.294,92 |
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1. Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von 55,1 Mio. Euro (51,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von TEUR 19.554 (TEUR 16.780 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei TEUR 13.886 (TEUR 11.709 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (7,9% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) reflektiert vor allem die positive Entwicklung der Erlöse aus Recurring Nutzungsgebühren bei Mindbreeze InSpire und den Fabasoft Cloud Angeboten, einen Anstieg beim Projektgeschäft sowie die Erweiterung der Unternehmensgruppe um die Xpublisher-Gesellschaf- ten. Im Geschäft der Fabasoft Schweiz AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang. Das ergebnisseitige Wachstum (EBIT-Anstieg von 18,6% bezogen auf das Geschäftsjahr 2019/2020) stammt dabei speziell aus den Zuwächsen bei den margenstarken Recurring Umsätzen, vor allem aus der Nutzung von Appliances (vorwiegend Mindbreeze InSpire) und von Cloud-Diensten und bei den Recurring Dienstleistungen wie Support und Betriebsführungsunterstützung. Ein guter Verlauf der Projekttätigkeit trug ebenfalls zum Ergebniswachstum bei. Zu deutlichen Einsparungen kam es durch die temporäre, pandemiebedingte Reduktion von Aufwandspositionen wie z.B. Veranstaltungs- und Reiseaufwänden. Das Bestandskundengeschäft verhielt sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown- Phasen in dieser Zeit trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen beispielsweise bei der Projektabwicklung mit Kunden erfreulich stabil. Das Interesse bei potentiellen Neukunden stieg in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres – nicht zuletzt bedingt durch verstärkte Marketing-Aktivitäten und sehr positive Positionierungen von Produkten aus der Unternehmensgruppe bei wichtigen Branchenanalysten – stark an. Potentielle Kunden zeigten sich speziell bei umfangreicheren Vorhaben aber noch sehr vorsichtig und abwartend. Mit einer Forschungsquote1) von 25,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (TEUR 13.961) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätig- keit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 12.049 im Geschäftsjahr 2019/2020).
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen- themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt. Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2021) 51% (48% zum 31. März 2020). Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich von TEUR 35.101 (zum 31. März 2020) auf TEUR 48.424 zum Bilanzstichtag 31. März 2021. Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2021 326 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (312 zum 31. März 2020). Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 TEUR 13.180 (TEUR 12.402 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von TEUR 7.159 (TEUR 6.328 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.833 (TEUR 5.026 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
1.2. Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätten |
|---|---|---|---|---|
| Fabasoft International Services GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft R&D GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Fabasoft Austria GmbH | 100% | Österreich | Linz | Wien |
| Mindbreeze GmbH | 76% | Deutschland | Berlin, Erfurt, München | Frankfurt am Main |
| Fabasoft Deutschland GmbH | 100% | Deutschland | München | Bern |
| Xpublisher GmbH | 60% | Schweiz | Bern | |
| Fabasoft Schweiz AG | 100% | Schweiz | Bern |
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz | Betriebsstätte |
|---|---|---|---|---|
| Mindbreeze Corporation | 100% | USA | Chicago | Silver Spring |
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2021)
| Unternehmen | Unmittelbarer Anteil | Land | Sitz |
|---|---|---|---|
| Xpublisher Inc. | 100% | USA | Chicago |
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh- mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der Transaktion mit 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist. Im Berichtszeitraum wurden im Fabasoft Konzern keine Unternehmensakquisitionen durchgeführt. Der Fabasoft Konzern unterhält keine Zweigniederlassungen.
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB) in TEUR
| Kennzahl | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.775 | 8.166 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -2.868 | -1.127 |
| EBIT1) | 8.832 | 45.081 |
| EBITDA1) | 3.413 | 7.001 |
| Jahresüberschuss | -2.875 | -1.334 |
| Eigenkapital | 7.694 | 36.883 |
| Eigenkapitalquote1) | 86% | 86% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 8.708 | 12.296 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 5 | 6.875 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 7.243 | 3 |
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS) in TEUR
| Kennzahl | 2020/2021 | 2019/2020 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 55.090 | 51.056 |
| EBIT1) | 13.886 | 11.709 |
| EBITDA1) | 19.554 | 16.780 |
| Jahresergebnis | 9.730 | 8.553 |
| Eigenkapital | 39.252 | 31.469 |
| Eigenkapitalquote1) | 51% | 48% |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 21.012 | 14.107 |
| Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag | 48.424 | 35.101 |
| Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag | 326 | 312 |
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AGund des Fabasoft Konzerns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird. Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alliance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 65 zertifizierte (Senior-)Projektmanagerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 96 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig stattfindenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen, geplante Veranstaltungen sowie die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen zu laufenden Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online oder über das installierte Videokonferenzsystem abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür entsprechende Ladestationen am Hauptsitz in Linz und in Wien installiert. Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Open-Source-Plattformen, Standards und Barrierefreiheit
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen.
Fabasoft ermittelt folgende APM:
* Nominale Umsatzveränderung
* EBIT bzw. Betriebsergebnis
* EBITDA
* Eigenkapitalquote
* Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 95
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten.
Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | |
| - Finanzerträge | |
| + Finanzaufwendungen | |
| = EBIT (Betriebsergebnis) |
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz- ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren.
Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| EBIT | |
| +/- Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | |
| = EBITDA |
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital x 100
Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung x 100
Umsatzerlöse
96 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1. Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden sowohl neue Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Wissensmanagement und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an. Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquellen angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank (Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebsmodelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft. Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht (360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmenden Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Analystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht. Das Produkt bietet umfangreiche KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden. Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Datenquellen und Funktionalitäten im Standardprodukt.
Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen und Natural Language Processing adressiert. Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten Branchen gewonnen und das Bestandskundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.
Fabasoft Business Process Cloud
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressourcen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln.# Insbesondere in Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Softwareprodukte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines europäischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 97
Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können verschlüsselt erfolgen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung am Kundenstandort.
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsplattform genutzt werden, um zeitsparend und kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Transformation). Andererseits steht sie als sofort einsetzbares, flexibles Standardprodukt für
organisationübergreifendes Dokumenten- und Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Compliance zur Verfügung. Als Plattform bildet die Fabasoft Business Process Cloud die Basis für die Fabasoft Standardprodukte sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle.
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzeroberfläche führt zu einer hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumenten in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management von Verträgen.
Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispielsweise eine intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung. Die Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungsprozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereitstellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsplattform konzipiert und weiterentwickelt. Diese fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts und Xpublisher und eröffnet auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Teamroom als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud Enterprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unterschiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfache Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.
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Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schriftstücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika ergeben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.
Wahlfreiheit bei der Plattform und Bekenntnis zu Standards und zu Barrierefreiheit
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit dar, die Produkte sowohl auf der Microsoft-Windows-Plattform als auch auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das bestehende Kostenbewusstsein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung des Fabasoft Angebotes beitragen. Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Investitionen geleistet werden. Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform-Variante auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
In jenen Ländern, wo Fabasoft mit eigenen Gesellschaften vertreten ist, sowie in ausgewählten weiteren Ländern sollen Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartner auch über den öffentlichen Sektor hinaus gewonnen und betreut werden. Das bestehende und erfolgreich etablierte Partnermodell von Mindbreeze mit Fokus auf Value Added Reseller wurde im Berichtszeitraum für unabhängige Softwareanbieter (Independent Software Vendors, ISVs) geöffnet. Durch die Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI- basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.
Im Bereich der Fabasoft Business Process Cloud stellt die Weiterentwicklung zur Applikationsplattform im Geschäftsjahr 2020/2021 eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu betreiben. Die Auswahl dieser Partner erfolgt nach hohen Qualitätsstandards. Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten darstellen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.
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Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organisationen.# Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro- jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie- ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen. Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge- zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an solchen beteiligen. Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen durch automatische Klassifikation von Dokumenten die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive Informa- tionsbereitstellung und -verarbeitung. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut aufgestellt, da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese Anwendungsfälle nutzen und auf diesem Wege an den Innovationen in diesem Feld partizipieren kann.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge- schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben. In Österreich entschied sich das Land Kärnten im Januar 2020 den ELAK (ELektronische AKten) basierend auf der Fabasoft eGov-Suite flächendeckend einzuführen. Dieses Vorhaben befindet sich in der Umsetzungsphase. Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der konse- quenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich der Bundes- verwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die gemeinsame Do- kumentenbearbeitung weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt. In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi- gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
Zertifizierungen
Der Schutz von Unternehmensdaten ist für Fabasoft von hoher Priorität. Gezielte, beständige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannter Standards untermauern dies. Die Sicherstellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Managementsystem u. a. nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden nach der erfolgreichen Durchführung eines Re-Zertifizierungs- audits im Oktober 2020 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen für weitere drei Jahre verlängert.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Zertifizierungen und Prüfungen für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS ergänzt:
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an In- formationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud und von Mindbreeze InSpire SaaS nachvollziehbar offenlegt.
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Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg- barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei- nigungen.
Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2021 das Audit erstmals gemäß den Anforderungen des neuen BSI C5:2020 Anforderungskatalogs absolviert. Als Prüfer wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, beauftragt. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS erstmals von PwC ausgestellt.
Die SOC2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2020/2021 für die Fabasoft Business Process Cloud und für Mindbreeze InSpire SaaS erneut beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Die Prüfung erfolgte in Form eines ISAE 3000 Typ 2 Audits (Test der Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum). Die Prüfungsergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC2 Typ 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Zusätzlich verfügt die Fabasoft Business Process Cloud über weitere Zertifikate, wie das „Certified Cloud Service“ des TÜV Rheinland, das regelmäßig erneuert wird. Für das neue EU Cloud CoC-Datenschutz-Testat (ISAE 3000 Type 1) erfolgte im Berichtszeitraum die Vorbereitung und die Einreichung zur Prüfung.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Aus- nahmen ausgestellt. Des Weiteren wurde die Auditierung für den EU Cloud Code of Conduct gemäß DSGVO vorangetrieben.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun- gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs- gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen. Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite- rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag- gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei- bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen (Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
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Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un- sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse betrefen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange- schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf- grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 102
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangeboten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalkulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern, Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen.
Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend weiterentwickelt wird. Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich beeinflussen können.
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Partnern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunternehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Subauftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft. Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns entwickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Enterprise Search und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten, Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmezielen gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden.
In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.
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Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Produktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen. Ein Risiko betreffend Softwareprodukte wird in der potenziellen Verschiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie interagieren.# Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen, Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich: Es wird von verschiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Plattformen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen. Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen. Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktionsweise oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in Drittprodukten können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Softwareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kundengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen: erhöhte Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur Marktaubereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierten Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittprodukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – einzeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Risiken.
Zusätzlich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der betroffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette. Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette.
Um gegenüber dem Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.
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Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähigkeit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im Zusammenhang stehen.
Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Support-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebenen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikationsproblemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außenverhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen. Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Homepage – sowie Datenfehler, unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen.
Das Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience. Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maßnahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft implementiert wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne, vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse verursachen.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert.
Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt wie unter „Zertifizierungen“ aufgelistet. Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Bereich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäftsbereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt werden können. Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden, Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen. Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheitsnotstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft. Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich entgegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten. Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch bislang wichtig. Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.
Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten oder Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund von Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der Bereitstellung der bestellten Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen. Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatzverschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann aktuell nicht prognostiziert werden.
Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglichkeit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammensetzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungsgebühren (Mindbreeze InSpire, Fabasoft Business Process Cloud) werden die Nutzungsgebühren zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen. Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem denkbaren, stark inflätionären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.
2.3. Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen. Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der „Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebenen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende Handlungsfelder erkannt. Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte). Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Datenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine umfassende Gesamtsicht Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Die Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote und/oder Appliances. Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Ausschreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert (der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren), bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt werden soll.# H1
Fabasoft Business Process Cloud
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, hingegen, zeichnet sich durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-Technologie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert. Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konsequente Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu bei, beidseitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die Xpublisher Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungsspektrum. Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden. Die Weiterentwicklung dieser Produkte auf der Plattform geht mit der Strategie einher, die Fabasoft Business Process Cloud als Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.
108 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 Mindbreeze InSpire
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkunden und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung mit Technologien der künstlichen Intelligenz. Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von konkreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind. Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organisation als auch in der Partnerbasis. In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der Ability to Execute Achse. Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin sehr intensiv und es besteht eine aussichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen Wachstumsraten von Mindbreeze werden stark sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertierung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partnerstruktur beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms durch die Aufnahme von Independent Software Vendors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika, abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorganisation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorgaben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen. Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentlicher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland befindet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – verstärkt auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen. In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektphase und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleistungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen. Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammenarbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Interessenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektronischer Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 109 Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung der Stärken des bestehenden Teams gesehen. Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten. Pandemiebedingt sind im Berichtszeitraum die Reiseaufwände sehr stark zurückgegangen. Abhängig von den sich entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch die diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020/2021 hat sich gezeigt, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Weltwirtschaft massiv sind und sein werden.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Fabasoft war in diesem Zeitraum speziell aufgrund eines bislang starken Bestandskundengeschäftes davon noch verhältnismäßig wenig direkt wirtschaftlich betroffen. Im Neukundengeschäft war aber die Zurückhaltung bei Investitionen speziell im ersten Geschäftsjahresquartal deutlich. Hatte sich mit Aufhellung des Wirtschaftsklimas im zweiten Geschäftsjahresquartal diese Situation etwas gebessert, so war – verbunden mit dem abermaligen Lockdown im Herbst 2020 und seiner frustrierenden Verlängerung – die Zurückhaltung bei Kunden und potentiellen Kunden im Rest des Geschäftsjahres wieder deutlich stärker merkbar. Entsprechend sind auch teilweise Verzögerungen und Verschiebungen bei der Neukundengewinnung und bei laufenden Umsetzungsprojekten eingetreten und weiterhin möglich. Die mittelfristigen Auswirkungen auf das Fabasoft Geschäft in den einzelnen Ländern, insbesondere nachdem weder der weitere Verlauf dieser Pandemie, noch die noch bevorstehenden Einschränkungen zum Zweck der Eindämmung der Pandemie, noch Art und Umfang der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen oder Auswirkungen in den Fabasoft Kundensegmenten bekannt sind, sind aktuell nicht prognostizierbar oder quantifizierbar. Weitere Ausführungen dazu im Konzernanhang unter Punkt 9.6.
Fazit
Als Software- und Cloud-Unternehmen, welches mit einem umfassenden und praxiserprobten Produkt- und Leistungsangebot Kernthemen des Digitalen Wandels erfolgreich umsetzt und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte der Fabasoft Konzern auch in einem schwierigen, von den COVID-19 Auswirkungen beeinflussten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet darüber hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert. Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen.
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten Sonderausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.
Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen wesentliche marktstrategische Meilensteine erreicht: hervorragende Position von Mindbreeze im Gartner Magic Quadrant, hervorragende Position von Fabasoft Approve im ECM Leaders Quadranten von SoftwareReviews, Abruf der Bundeslizenz für die Fabasoft eGov-Suite in Deutschland. Diese Erfolge haben auch ein starkes Ansteigen des Interesses im Markt und von Kundenanfragen bewirkt. Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von entsprechenden großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht werden kann. Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen. Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Unternehmens – der Verfolgung von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns (Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 25,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Des Weiteren wurden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze standen intensive Forschung und konsequente Weiterentwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und deren Anwendung für ausgewählte Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2020/2021 im Vordergrund. Die Optimierung bestehender Verfahren insbesondere mit dem Fokus auf die umfassende Nutzung letztaktueller Technologie-Architekturen (beispielsweise hochgradig parallel arbeitende Prozessorkonfigurationen) und die Minimierung des Trainingsaufwandes der neuronalen Modelle bildeten hier wesentliche Schwerpunkte. Ein zentraler Teil der Entwicklung galt und gilt auch dem laufenden Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sichten für digitale Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung. Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP) und Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. So setzen nicht nur Kundenlösungen, sondern auch Standardprodukte aus dem Fabasoft Konzern wie Fabasoft Contracts in Bezug auf KI auf die Mindbreeze Plattform. Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr Komfort bei täglichen Aufgaben zu erreichen.
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer zentraler Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Verfahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise ServiceNow oder SharePoint Connector, Dropbox oder für Microsoft Dynamics CRM Online. Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2020/2021 war die Konzeption und Entwicklung von neuen Funktionalitäten zur Digitalisierung von dokumentenzentrierten Geschäftsprozessen. Ein Hauptaugenmerk dabei bildete die Möglichkeit, Dokumente direkt in der Fabasoft Business Process Cloud digital zu signieren. Durch den Einsatz von digitalen Signaturen lassen sich Dokumente medienbruchfrei unterzeichnen und Unternehmensprozesse wie Vertragsabschlüsse, effizienter gestalten. Medienbrüche durch ausdrucken, unterschreiben und einscannen von Dokumenten fallen weg. Darüber hinaus können Cloud Organisationen ihre eigenen Signatur-Zertifikate hinterlegen, die in Fabasoft Secomo verwahrt werden, oder im Zuge des Signierens auch visuelle Unterschriften und Textinformationen einfügen.
Im Berichtszeitraum erfolgte die Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform. Zu diesem Zweck erfolgte die Evaluierung und Umsetzung einer neuen Komponentenarchitektur. Diese bildet eine stabile Basis für qualitativ hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche. Im Bereich der Konvertierung wurden Microservices implementiert. Sie sind die Grundlage für die schnelle und effiziente Skalierung der Fabasoft Cloud Services. Damit Kunden ohne spezielles Produkt-Know-how und Programmierkenntnisse Fabasoft Produkte an die eigenen Bedürfnisse anpassen können, entwickelte das Team neue Konzepte für die modellbasierte Definition von Anwendungsfällen und verbesserte die bestehenden grafischen Modellierungswerkzeuge (Formular-Editor, BPMN-Prozesseditor). Für Fabasoft Contracts wurde intensiv an einer neuen KI-Technologie zur automatischen Klassifizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten geforscht. Kern dieser KI-Lösung ist ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet. Per 31. März 2020 hielt das Unternehmen 277.257 Stück eigene Aktien. Dies entspricht etwa 2,52% am Grundkapital oder einem anteiligen Betrag von EUR 277.257,00. Am 20. April 2020 hat die Fabasoft AG gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019 sämtliche 277.257 Stück eigene Aktien im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Anleger unter Ausschluss des Bezugsrechtes zum Platzierungspreis von EUR 23,50 je Aktie veräußert. Die Transaktion war mehr als doppelt überzeichnet. Der Veräußerungserlös dient der Stärkung des Eigenkapitals und den bekanntgemachten Gesellschaftsinteressen. Im Berichtsjahr 2020/2021 wurden keine eigenen Aktien erworben. Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2021 keine eigenen Aktien.
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll. Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 113
Darüber hinaus lag ein Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt darin, Benutzerinnen und Benutzer bei der Abwicklung datenzentrierter Prozesse durch einen optimierten Tabellenbearbeitungsmodus, Verbesserungen beim Filtern von Daten und durch das Redesign der Ansichtseinstellungen zur Definition der Tabellenansichten zu unterstützen. Dahingehend wurden auch die Bereiche der Anwendungsintegration und der Umsetzung von Standardschnittstellen überarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer von Fabasoft Teamrooms können sich diese nun direkt in der Oberfläche von Microsoft Teams anzeigen lassen. Im Bereich der Administration von Fabasoft Business Process Cloud Mandanten stehen nun neue Self-Service-Möglichkeiten insbesondere bei der Konfiguration von Single Sign-On-Varianten mit Active Directory und SAML 2.0 zur Verfügung. Damit können die Kunden diese Login-Methoden selbst einrichten und aktivieren. Zusätzlich bietet die Fabasoft Business Process Cloud auch die Möglichkeit, für unterschiedliche Benutzergruppen jeweils unterschiedliche Authentisierungsserver festzulegen. Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud (Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Anpassung an neue Plattform-Features sowie die Verbesserung der Testbarkeit. Des Weiteren wurden Verbesserungen beim Auto-Update und bei der Unterstützung für das automatisierte Monitoring eines Updates vorgenommen und Vorarbeiten für eine Containerisierung des Service umgesetzt.
Fabasoft Folio Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Die neugestaltete Fabasoft Folio Oberfläche ermöglicht nicht nur einen noch komfortableren Zugriff über unterschiedlichste Endgeräte und Formfaktoren (Smartphone, Tablet, PC etc.), sondern ist auch im Sinne der Barrierefreiheit vollständig zugänglich.
Xpublisher Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher für Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die Dokumentation weiter verbessert. Dadurch wird eine schnellere Demonstration bei potenziellen Kunden möglich und Proofs of Concept können mittelfristig rascher sowie auf Standards basierend umgesetzt werden. Eine überarbeitete Oberfläche erlaubt ein noch intuitiveres Arbeiten mit dem System. Im Zuge der Überarbeitung wurden zudem die Unterstützung von Redaktionen für technische Dokumentation verbessert. Hinsichtlich Produktfeatures für den laufenden Betrieb erfolgte die Entwicklung einer Soll-Heft-Planung, die es Kunden ermöglicht, neue Print-Produkte schneller und übersichtlicher zu konzipieren und umzusetzen. Entwicklungsseitig erfolgte der Umzug in die Fabasoft IT-Infrastruktur, um diese als hochsichere Entwicklungsumgebung zu nutzen.
Xeditor Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf eine noch einfachere und schnellere Konfiguration für eine effizientere Implementierung von Proofs of Concept und eine standardisierte Integration beim Kunden. Des Weiteren wurden zusätzliche Features wie beispielsweise Drag-and-Drop und ein verbessertes Bearbeiten von Tabellen implementiert, um die Bedienbarkeit von Xeditor noch intuitiver zu gestalten.
Fabasoft eGov-Suite Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite fokussierte sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf die Modernisierung und den Ausbau der Registerintegration von öffentlichen Registern. Für Anwenderinnen und Anwender ist es nun komfortabler, zum Beispiel das zentrale Melderegister in Österreich abzufragen. Die daraus resultierenden Developer Patterns werden in Zukunft auch auf die Entwicklung weiterer Registeranbindungen angewandt (Adressregister, Unternehmensregister etc.). Ein besonderer Schwerpunkt bei den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten lag im Bereich der intelligenten Dokumentenverarbeitung zur effizienten Zuweisung zu Geschäftsobjekten (Akte). Eine Mindbreeze InSpire Integration nutzt Machine Learning um sowohl Dokumente (z.B. Förderungsschreiben) zu klassifizieren als auch Metadaten zu extrahieren. Diese Informationen dienen zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender in der Fabasoft eGov-Suite und um die Qualität von Prozessen zu steigern und zusätzlich zu beschleunigen. Des Weiteren forschte das Team unter anderem zu den Themen „Digitale Signatur“, „Fachakten“ und „Optimierungen im Workflow“. Teilergebnisse sind bereits in der aktuellen Version der Fabasoft eGov-Suite für die Anwenderinnen und Anwender verfügbar. Die Umsetzung eines Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen zur Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. Neu an dieser Implementierung ist, dass die zuvor errechneten Daten im Benutzerkontext ausgewertet werden. Dies spielt vor allem bei Aufbauorganisationen eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2020/2021 in der Erweiterung der Integration in Cloud-Plattformen beispielweise Prometheus oder Kubernetes sowie in der Erweiterung bzw. Aktualisierung der unterstützten Plattformen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 114# Ziel ist es, durch klar definierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unter- nehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft. Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34) aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht. Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buch- haltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buch- haltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten. Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivie- rung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen. Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
- Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
- Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
- Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betra- gen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%, davon 4,46% indirekt über die FB Beteiligungen GmbH.
- Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
- Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
- Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unter- nehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund- kapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt wird.
- Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Mög- lichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
- Genehmigtes Kapital: Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Juni 2020 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge- mäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 2. Oktober 2025 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 56, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
- Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börse- handelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufpro- gramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
- Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei- ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG (§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermäch- tigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
- Verwendung und Veräußerung eigener Aktien: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jah- ren, sohin bis einschließlich 29. Juni 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien (i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Ge- sellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungspro- grammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen; (ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen; (iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und (iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
- Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
- Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats- mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 7. Juni 2021
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Leopold Bauernfeind e.h.
Der Vorstand der Fabasoft AG
JAHRESABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr.# Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Fabasoft AG, Linz
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Nach unserem pflichtgemäßen Ermessen vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften entsprechende, getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum 31. März 2021 sowie ihrer Ergebnisse für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr und entspricht den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung.
Grundlage für unser Prüfungsurteil
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Hervorhebung eines Sachverhaltes
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG für das am 31. März 2020 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2020 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
118 FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sons- tigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. März 2021.
-
Das Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2021 sind Anteile an verbundenen Unternehmen (18,4 Mio. EUR) und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (16,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer- tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben. Die Beurteilung, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen sowie der Wert- haltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Für den Abschluss besteht auf Grund dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen das Risiko, dass die Antei- le an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß bewertet sind und folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden. Diese Cashflow-Schät- zungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden. -
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber ver- bundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: -
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich gesun- kenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.
- Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Bud- getzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
- Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt.
- Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Stan- dards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
- Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft, ob Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation der verbundenen Unternehmen gewürdigt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21 119
* Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zu Finanzanlagen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfas- sen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestäti- gungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Dar- stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrund- satz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent- lichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge- mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordert, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord- nungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss- prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.# BERICHT DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Bericht zum Jahresabschluss
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2021 sowie ihrer Ertragslage für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlagen für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Prüfungsstandards, wie sie in Österreich durch die berufsrechtlichen Bestimmungen der Wirtschaftsprüferkammer festgelegt sind, durchgeführt. Unsere Verantwortung gemäß diesen Vorschriften und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weiter beschrieben.
Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind davon überzeugt, dass die von uns erbrachten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wesentliche Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters)
Im Folgenden werden die Sachverhalte beschrieben, die nach unserer Beurteilung die größte Bedeutung für die Prüfung des Jahresabschlusses des laufenden Geschäftsjahres hatten. Diese Sachverhalte wurden auch im Rahmen der Erörterung mit dem Prüfungsausschuss unseres Unternehmens behandelt. Wir geben diese Sachverhalte nicht gesondert wieder, es sei denn, die geltenden Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Bekanntmachung eines Sachverhalts aus oder wir stellen in äußerst seltenen Fällen fest, dass eine öffentliche Bekanntmachung eines Sachverhalts nicht angemessen wäre, weil die negativen Folgen einer solchen Bekanntmachung erwartungsgemäß die Vorteile für das öffentliche Interesse überwiegen würden.
Prüfungsurteil
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG ist aufgestellt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der §§ 189 ff. UGB und gibt hiernach in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage und der Finanzlage der Gesellschaft wieder. Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertragslage der Gesellschaft ist ebenfalls gegeben.
Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter und der für die Finanzberichterstattung zuständigen Personen für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, sodass dieser eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Die gesetzlichen Vertreter sind ferner verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen, sei es wegen Betrugs oder Irrtums, ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, geeignete Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, die Vertretbarkeit der von ihnen dargestellten Schätzungen und An dünya- währungen vorzunehmen sowie die Rechnungslegungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, sofern dem keine Tatsachen entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind es, ein angemessenes Maß an Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen, sei es wegen Betrugs oder Irrtums, ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil enthält. Ein angemessenes Maß an Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Betrug oder Irrtum entstehen und gelten als wesentlich, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder in der Summe die wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflussen, die Nutzer auf der Grundlage des Jahresabschlusses treffen.
Im Rahmen einer Prüfung nach den ISA werden berufliche Skepsis und eine professionelle Urteilsbildung ausgeübt. Dies beinhaltet:
- Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss, sei es wegen Betrugs oder Irrtums, die Planung und Durchführung von Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken sowie die Erlangung von Prüfungsnachweisen, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus Betrug resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtum resultierendes, da Betrug im Zusammenwirken von mehreren Personen, Fälschungen, absichtliche Nichtangaben, irreführende Darstellungen oder die Umgehung interner Kontrollmaßnahmen beinhalten kann.
- Gewinnung eines Verständnisses von dem für die Prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Beurteilung der Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten Schätzungen in der Rechnungslegung und der damit zusammenhängenden Angaben.
- Schlussfolgerung über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Umständen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Unsere Schlussfolgerungen stützen sich auf die bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Beurteilung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten berufsrechtlichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. September 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, am 7. Juni 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann und Leopold Bauernfeind, als Vorstandsmitglieder und als gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 7. Juni 2021
Der Vorstand der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Mitglied des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020/2021 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Sitzungen, sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dem Bericht des Vorstandes konnte aufgrund der Klarheit und Transparenz der Berichterstattung gut gefolgt werden, unterstützt durch die sehr informativen Tischvorlagen zu jeder Sitzung. Auskunft und Berichterstattung umfassten auf Basis von Zahlen und Fakten sowohl den Geschäftsgang, als auch die Geschäftsentwicklung und sonstige maßgebliche Unternehmensthemen. Neben diesen mit Tagesordnung einberufenen formellen Sitzungsterminen gab es auf informeller Basis Gespräche und Informationsaustausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in den einzelnen Quartalen, die Abweichungsanalyse (insbesondere im Zusammenhang zum Budget), Vertriebsaktivitäten, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung und allgemein die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung und damit auch Vertriebsaktivitäten waren Arbeitsschwerpunkte. Wie in allen Jahren ist das Budget für das kommende Geschäftsjahr 2021/2022 dem Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat zur Diskussion, Meinungsbildung und Abstimmung vorgelegt worden. Eine besondere Herausforderung im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Pandemie COVID-19, insbesondere am Beginn des Geschäftsjahres richtige Unternehmensentscheidungen zu setzen, um Auswirkungen möglichst zu vermeiden oder hintan zu halten. Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum 31. März 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft. Der Konzernabschluss zum 31. März 2021 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.# FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 20/21
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Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2021 der Fabasoft AG durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht ist aufgestellt und Gegenstand der Überwachungstätigkeit im Ausschuss gewesen. Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 8. Juni 2021 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Linz, im Juni 2021
Dr. Friedrich Roithmayr e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates