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Fabasoft AG AGM Information 2021

Jun 4, 2021

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AGM Information

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DGAP-News: FabasoftAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 04.06.2021 / 11:32 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

EINBERUFUNG

der

ordentlichenHauptversammlung

der

Fabasoft AG(FN98699x)

WKN922985

ISINAT0000785407

am

Montag, den5. Juli 2021, 10.00 Uhr

in den Räumlichkeiten

CourtyardbyMarriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz

Abhaltungder Hauptversammlungmit Präsenz der Aktionäre

Am 19. Mai 2021 ist die Änderung der COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl. II Nr. 214/2021) in Kraft getreten. Damit ist eine Präsenz-Hauptversammlung, als Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, zulässig.

Der Vorstand hat sich daher auch in Anbetracht der positiven Entwicklung in Österreich im Zusammenhang mit den Covid-19- Gesundheitsumständen entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Fabasoft AGals Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten.

Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für Fabasoft selbstverständlich höchste Priorität. Daher wurden organisatorische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen getroffen. So wurde etwa ein Hygienekonzept aufgestellt und entsprechende Räumlichkeiten am Veranstaltungsort organisiert, um die Einhaltung des Mindestabstandes zu ermöglichen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2) vorgesehen.

Um eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren, können bei dieser Hauptversammlung keine Gäste zugelassen werden, auch entfällt das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung.

Situationsabhängig behält sich die Fabasoft AGvor,weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Abstimmung mit den Behörden zu treffen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen.

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1.April 2020 bis zum 31. März2021 (2020/2021) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020/2021 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021.
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021.
    1. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
    1. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/2022.
    1. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigenerAktien gemäß § 65Abs. 3AktG.
    1. Wahlen in denAufsichtsrat.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022.

  4. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169AktG(genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch dieAusgabe vonAktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020.

  5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z4AktGsowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020.

  6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z8AktGsowie zur Einziehung vonAktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung vonAktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020.

  7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigenerAktien auch auf andereArt und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck, auch unterAusschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit derAktionäre (Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020.

  8. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle.

Unterlagenzur Hauptversammlung:

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen denAktionären spätestens ab 14. Juni 2021 folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Geschäftsbericht der Gesellschaft;
  • Jahresabschluss mit Lagebericht;
  • Corporate Governance Bericht;
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;
  • Gewinnverwendungsvorschlag;
  • Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96AktG;
  • Bericht des Vorstandes gemäß § 65Abs. 3AktG;

jeweils für das Geschäftsjahr 2020/2021,

  • die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12 und 13 inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 sowie die Erklärung gemäß § 87Abs. 2AktGder zur Wahl in denAufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihren fachlichen Qualifikationen, ihren beruflichen und vergleichbaren Funktionen, und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten;

  • Bericht des Vorstandes gemäß § 65Abs. 1bAktGiVm §§ 153Abs. 4 und 170Abs. 2AktG;

  • Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 10 und 12;

  • Vergütungsbericht für Vorstand undAufsichtsrat.

JederAktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitzder Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz,Österreich,während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 14. Juni 2021 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 Börsegesetz2018.

Teilnahme vonAktionärenander Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechtes und der übrigenAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach demAktienbesitzam Nachweisstichtag, das ist der 25. Juni 2021, 24.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer an diesem StichtagAktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des EWRoder der OECD.Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt,werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10aAktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgendeAngaben enthalten:

1.Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) undAnschrift;

2.Angaben über denAktionär: Name (Firma) undAnschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

  1. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;

4.Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;

5.AusdrücklicheAngabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 25. Juni 2021 um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz) bezieht.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 30. Juni 2021, um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigung als pdf-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4Abs. 1 SVG, unveränderbares Dokument)

per Post/Kurier: FabasoftAG, Investor Relations, zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz

per SWIFT:GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISINAT0000785407 im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax(+43/732/606162-609) sowie mittels E-Mail an [email protected] übermitteltwerden. Das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach Maßgabe der obenstehendenAusführungen an die Gesellschaft zu übermitteln.

Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

DieAktionäre werden durch eineAnmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihreAktien auch nach erfolgterAnmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VertretungvonAktionäreninder Hauptversammlung

JederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. DerAktionär ist in derAnzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und in derenAuswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit derAktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

EinAktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nachAbsprache mit diesem die Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Weg (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltworden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vomAktionär widerrufen werden. Der Widerrufwird erstwirksam,wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 2. Juli 2021, 16.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz) in Textform übermitteltwerden:

per Telefax: +43/732/606162-609

per E-Mail: [email protected] (Erklärung als pdf-Anhang, unveränderbares Dokument)

per Post/Kurier: FabasoftAG, Investor Relations, zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz

per SWIFT:GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISINAT0000785407 im Text angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung steht.

Als besonderer Service steht Herr Mag. Ewald Oberhammer,Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter:

per Post/Boten an: FabasoftAG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 97

Per E-Mail: [email protected]

Die Zusendungen ergehen an die HV-Veranstaltungsservice GmbH,welche treuhändig dieAbwicklung für Mag.Oberhammer übernimmt.

Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse [email protected] ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Mag.Oberhammer auch während der Hauptversammlung dient.

Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der FabasoftAGgetragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat derAktionär zu tragen.

Rechte der Aktionäre imZusammenhangmit der Hauptversammlung

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3 MonatenAnteile in Höhe von mindestens 5 %des Grundkapitals halten, können bis spätestens 14. Juni 2021 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegtwerden.

Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1 %des Grundkapitals halten, können bis spätestens 24. Juni 2021 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln,wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemachtwerden. Für die Wahlen in denAufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs. 2 AktG. Bei der Wahl vonAufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87Abs. 2 aAktGzu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates,Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie der beruflichen Zuverlässigkeit.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wieAnträge an die Gesellschaft übermitteltwerden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichenAktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) zugänglich.

Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jederAktionär auch noch in der HauptversammlungAnträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. EinAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110AktGsamt einer Erklärung gemäß § 87Abs. 2AktG(siehe oben) voraus.

JedemAktionär ist gemäß § 118AktGauf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in dem Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. DieAuskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen

Rechenschaft zu entsprechen.

DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit

(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen; oder

(ii) die Erteilung derAuskunft strafbar wäre; oder

(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage undAntwort über mindestens 7 Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wahl einer PersonindenAufsichtsrat:

Zum Tagesordnungspunkt 8 (\"Wahl in denAufsichtsrat\") macht die Gesellschaft folgendeAngaben: DerAufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 der Satzung aus mindestens drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. DerAufsichtsrat besteht gegenwärtig aus vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Mit Frau Prof. (FH). Univ.-Doz. DIDr. Ingrid Schaumüller-Bichl ist eine Frau imAufsichtsrat der FabasoftAGvertreten. Es besteht somit eine 25%ige Frauenquote imAufsichtsrat der FabasoftAG.

Gesamtzahl der AktienundStimmrechte

Gemäß § 120Abs. 2 Z1 Börsegesetz2018 gibt die FabasoftAGbekannt, dass die Gesellschaft 11 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenenAktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 11.000.000.

VerarbeitungvonpersonenbezogenenDaten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Vorbereitung sowie im Rahmen der Hauptversammlung erfolgt aufGrundlage der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art 6Abs. 1 lit c) sowie aufGrundlage des österreichischen Datenschutzgesetzes. Die FabasoftAGist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung durchzuführen sowieAktionären in Übereinstimmung mit aktienrechtlichen Bestimmungen die Teilnahme an und dieAusübung ihrerAktionärsrechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Um diese Pflichten erfüllen zu können, ist die Verarbeitung der unten angeführten Kategorien personenbezogener Daten vonAktionären und Bevollmächtigten unerlässlich.

Die FabasoftAGverarbeitet insbesondere die personenbezogenen Daten, die gemäß § 10aAbs. 2AktGnotwendig sind, um den Aktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Hierzu gehören: Name,Anschrift, Geburtsdatum, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten. Darüber hinaus wird die Nummer des Wertpapierdepots, dieAnzahl derAktien und ihre Bezeichnung erfasst. Dies ist für dieAusstellung der Stimmkarte erforderlich. Bei der Eingangskontrolle findet eine Identitätsfeststellung statt. Hierfür wird beispielweise die Reisepassnummer etc. erfasst.

AnwesendeAktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- undAufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht an der Hauptversammlung können im Rahmen ihres gesetzlichen Teilnahmerechtes in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin angeführten personenbezogenen Daten (zB. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis etc.) einsehen. Die FabasoftAGist gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere auch das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden (nach Beendigung der Hauptversammlung) gelöscht, soweit diese nicht mehr zur Erfüllung des Zweckes der Speicherung erforderlich sind und keine gesetzlicheAufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung von Rechtsansprüchen einer Löschung entgegenstehen.

Die FabasoftAGist die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle. Die FabasoftAGbedient sich zum Zwecke derAusrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten und Banken. Diese erhalten von der FabasoftAGnur solche personenbezogenen Daten, die für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der FabasoftAG. Soweit rechtlich notwendig, hat die FabasoftAGmit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Fabasoft verfügt über ein mit datenschutzrechtlichen Themen betrautes Datensicherheits-Team (PrivacyTeam). Die Kontaktdaten dieses PrivacyTeams sind aufwww.fabasoft.com/privacyaktuell gehalten. Das Privacy-Team kann über [email protected] kontaktiertwerden.

Zur umfangreichenAufklärung über die Erhebung der personenbezogenen Daten im Zuge der Hauptversammlung wird auf die \"Datenschutzerklärung für Teilnehmer der Fabasoft Hauptversammlung\" verwiesen. Diese ist in der aktuellen Fassung auf der Fabasoft Website unter (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) abrufbar und wird gemeinsam mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von Fabasoftwährend der Hauptversammlung zur freien Entnahme aufgelegt.

Tonaufzeichnungen

Die Hauptversammlung wird zu Protokollierungszwecken von der Gesellschaft in Ton aufgezeichnet. Diese Tonaufnahme wird binnen eines Monats nach Eintragung des Protokolls im Firmenbuch vernichtet.

JedeArt der Ton- und/oder Bildaufzeichnung durchAktionäre, Vertreter oder Gäste während der Hauptversammlung ist untersagt.

Zutritt zur Hauptversammlung

Um den reibungslosenAblauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,werden dieAktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt ab 9.00 Uhr.

DieAktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.

Die Hauptversammlung samt Berichte werden in deutscher Sprache abgehalten.Ausschließlich für fremdsprachigeAktionäre besteht die Möglichkeit, einen Dolmetscher, unter entsprechend rechtzeitiger Vorankündigung 10 Tage vor Hauptversammlung, auf eigene Kosten als Begleitperson mitzunehmen.

Linz, im Juni 2021 Der Vorstand

04.06.2021 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchivunter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch Unternehmen: FabasoftAG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich Telefon: +43 732-606162-0 Fax: +43 732-606162-609 E-Mail: [email protected] Internet: www.fabasoft.com ISIN: AT0000785407 WKN: 922985

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAPNews-Service