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Fabasoft AG — AGM Information 2018
Jun 1, 2018
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AGM Information
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DGAP-News: FabasoftAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
01.06.2018 / 09:42 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
EINBERUFUNG
der
ordentlichenHauptversammlung
der
Fabasoft AG(FN98699x)
WKN922985
ISINAT0000785407
am
Montag, den2. Juli 2018, 10.00 Uhr
in den Räumlichkeiten
CourtyardbyMarriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz
Tagesordnung:
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Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1.April 2017 bis zum 31. März2018 (2017/2018) sowie des Vorschlages für dieGewinnverwendung.
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Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017/2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018.
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Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019.
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Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigenerAktien gemäß § 65Abs. 3AktG.
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Wahlen in denAufsichtsrat.
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Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019.
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Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169AktG(genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch dieAusgabe vonAktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017.
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Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z4AktGsowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017.
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Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z8AktGsowie zur Einziehung vonAktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung vonAktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017.
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Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigenerAktien auch auf andereArt und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch unterAusschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit derAktionäre (Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017.
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Bericht des Vorstandes über die von derGesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle.
Unterlagenzur Hauptversammlung:
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen denAktionären spätestens ab 11. Juni 2018 folgende Unterlagen zur Verfügung:
- -Geschäftsbericht derGesellschaft;
- Jahresabschluss mit Lagebericht;
- CorporateGovernance Bericht;
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96AktG;
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65Abs 3AktG;
jeweils für das Geschäftsjahr 2017/2018,
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die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und 12, inkl. Vorschlag für dieGewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die Erklärung gemäß § 87Abs. 2AktGder zur Wahl in denAufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihren fachlichenQualifikationen, ihren beruflichen und vergleichbaren Funktionen und das keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten;
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Bericht des Vorstandes gemäß § 65Abs. 1bAktGiVm §§ 153Abs. 4 und 170Abs. 2AktG;
- Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11.
JederAktionär ist berechtigt, in denGeschäftsräumen am SitzderGesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz,Österreich,während derGeschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen derGesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 11. Juni 2018 außerdem auch auf der Website derGesellschaft unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, PunktHauptversammlung, www.fabasoft.com/agm) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 Börsegesetz2018.
Teilnahme vonAktionärenander Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechtes und der übrigenAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach demAktienbesitzam Nachweisstichtag, das ist der 22. Juni 2018, 24.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer an diesem StichtagAktionär ist und dies derGesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des EWRoder derOECD.Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt,werden gebeten, sich mit derGesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10aAktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgendeAngabe enthalten:
1.Angaben über das ausstellende Kreditinstitut:Name (Firma) undAnschrift;
2.Angaben über denAktionär:Name (Firma) undAnschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
3.Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4.Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5.AusdrücklicheAngabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 22. Juni 2018 um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 27. Juni 2018, um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei derGesellschaft einlangen:
per E-Mail:[email protected] (Depotbestätigung als pdf-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4Abs. 1 SVG, unveränderbares Dokument)
per Post/Kurier: FabasoftAG, Investor Relations,
zu Handen Ulrike Kogler,Honauerstraße 4, 4020 Linz
per SWIFT:GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISINAT0000785407 im Text angeben.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an dieGesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax(+43/732/606162-609) sowie mittels E-Mail an [email protected] übermitteltwerden.Das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach Maßgabe der obenstehendenAusführungen an dieGesellschaft zu übermitteln.
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
DieAktionäre werden durch eineAnmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihreAktien auch nach erfolgterAnmeldung bzw.Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VertretungvonAktionäreninder Hauptversammlung
JederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen.DerAktionär ist in derAnzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und in derenAuswahl nicht beschränkt, jedoch darf dieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit derAktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
EinAktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nachAbsprache mit diesem, die Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einen dafür zugelassenen Weg (siehe oben) gegenüber derGesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltworden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an dieGesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vomAktionär widerrufen werden.Der Widerrufwird erstwirksam,wenn er derGesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können derGesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 29. Juni 2018, 16.00 Uhr UTC+2/MESZ(Ortszeit Linz) in Textform übermitteltwerden:
per Telefax: +43/732/606162-609
per E-Mail:[email protected] (Erklärung als pdf-Anhang, unveränderbares Dokument)
per Post/Kurier: FabasoftAG, Investor Relations,
zu Handen Ulrike Kogler,Honauerstraße 4, 4020 Linz
per SWIFT:GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISINAT0000785407 im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, PunktHauptversammlung) zur Verfügung steht.
Als besonderer Service steht denAktionären FrauAlexandra Schweiger, Wien, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter:
per Post/Boten an: FabasoftAG, c/o HV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 66
Per E-Mail: [email protected]
Die Zusendungen ergehen an die HV-VeranstaltungsserviceGmbH,welche treuhändig dieAbwicklung für Frau Schweiger übernimmt.
Die Stimmrechtsvertreterin wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse [email protected] ausschließlich der Erreichbarkeit von Frau Schweiger auch während der Hauptversammlung dient.
Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der FabasoftAGgetragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat derAktionär zu tragen.
Rechte der Aktionäre imZusammenhangmit der Hauptversammlung
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3 MonatenAnteile in Höhe von mindestens 5%des Grundkapitals halten, können bis spätestens 11. Juni 2018 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegtwerden.
Aktionäre die einzeln oder zusammen mindestens 1 %des Grundkapitals halten, können bis spätestens 21. Juni 2018 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln,wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit dem Namen der betreffendenAktionäre und der Begründung auf der Internetseite derGesellschaft zugängig gemachtwerden. Für die Wahlen in denAufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) ist Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs. 2 AktG. Bei der Wahl vonAufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87Abs. 2 aAktGzu beachten; insbesondere die fachliche und persönlicheQualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates,Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie der beruflichen Zuverlässigkeit.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wieAnträge an dieGesellschaft übermitteltwerden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichenAktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, PunktHauptversammlung) zugänglich.
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jederAktionär auch noch in der HauptversammlungAnträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. EinAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110AktGsamt einer Erklärung gemäß § 87Abs. 2AktG(siehe oben) voraus.
JedemAktionär ist gemäß § 118AktGauf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in dem Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.DieAuskunft hat denGrundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit
(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen; oder
(ii) die Erteilung derAuskunft strafbar wäre; oder
(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite derGesellschaft in Form von Frage undAntwort über mindestens 7 Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wahl einer PersonindenAufsichtsrat:
Zum Tagesordnungspunkt 7 ("Wahl in denAufsichtsrat") macht dieGesellschaft folgendeAngaben:DerAufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 der Satzung aus mindestens drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen.DerAufsichtsrat besteht gegenwärtig aus vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Mit Frau Prof. (FH).Univ.-Doz.DIDr. Ingrid Schaumüller-Bichl ist eine Frau imAufsichtsrat der FabasoftAGvertreten. Es besteht somit eine 25%ige Frauenquote imAufsichtsrat der FabasoftAG.
Gesamtzahl der AktienundStimmrechte
Gemäß § 120Abs. 2 Z1 Börsegesetz2018 gibt die FabasoftAGbekannt, dass dieGesellschaft 11 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt.DieGesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 277.257 Stück eigeneAktien.Die Stimmrechte aus diesenAktien können nicht ausgeübtwerden (§ 65Abs. 5AktG). DieGesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 10.722.743.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosenAblauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,werden dieAktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt ab 9.00 Uhr.
DieAktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein,Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichsteOrgan einerAktiengesellschaft,weil es das Forum für die Eigentümer derGesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung fürGäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und nachAbsprache im Vorfeld unter Telefonnummer: +43/732/606162-0 möglich ist.
Die Hauptversammlung samt Berichte werden in deutscher Sprache abgehalten.Ausschließlich für fremdsprachigeAktionäre besteht die Möglichkeit einen Dolmetscher unter entsprechend rechtzeitiger Vorankündigung 10 Tage vor Hauptversammlung auf eigene Kosten als Begleitperson mitzunehmen.
Linz, im Juni 2018 Der Vorstand
01.06.2018 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchivunter http://www.dgap.de
| Sprache: Unternehmen: |
Deutsch FabasoftAG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich |
|---|---|
| Telefon: | +43 732-606162-0 |
| Fax: | +43 732-606162-609 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.fabasoft.com |
| ISIN: | AT0000785407 |
| WKN: | 922985 |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München,Hamburg, Düsseldorf
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