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Fabasoft AG — AGM Information 2017
Jul 4, 2017
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AGM Information
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DGAP-News: FabasoftAG/ Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
04.07.2017 / 11:55 Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
FabasoftAG
ISIN-Nummer:AT0000785407
In der ordentlichen Hauptversammlung der FabasoftAGam 03.07.2017 wurde unter anderem beschlossen:
Zu Punkt 10. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z4AktG):
Der Vorstand wird zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z4AktGfür Zwecke derAusgabe anArbeitnehmer, leitendeAngestellte und Mitglieder des Vorstands derGesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalenAnteil von 10 von 100 des Grundkapitals derGesellschaft ermächtigt.Der beim Rückerwerb zulässigeGegenwert darf höchstens 10%über und geringstenfalls 20%unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen BörseAG der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenenAktien dürfen zusammen mit anderen eigenenAktien,welche dieGesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10%des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.Diese Ermächtigung umfasst auch den Erwerb vonAktien durch Tochtergesellschaften derGesellschaft. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Das veröffentlichte Rückkaufprogramm wird durch die erneute Ermächtigung unverändert fortgeführt.
Zu Punkt 11. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z8AktGsowie zur Einziehung vonAktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung vonAktien ergeben):
Der Vorstand wird zum Erwerb eigenerAktien gemäß § 65Abs. 1 Z8 für die Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalenAnteil von 10 %des Grundkapitals derGesellschaft ermächtigt.Der beim Rückerwerb zulässigeGegenwert darf höchstens 10%über und geringstenfalls 20%unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen BörseAGder letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenenAktien dürfen zusammen mit anderen eigenenAktien,welche dieGesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10%des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb vonAktien durch Tochtergesellschaften derGesellschaft.Der Erwerb kann über die Börse, über den Weg eines öffentlichenAngebots oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand wird auch ermächtigt, eigeneAktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand derGesellschaft befindlichen eigenenAktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.DerAufsichtsratwird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung vonAktien ergeben zu beschließen.Diese Ermächtigung kann ganzoder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübtwerden.
Das veröffentlichte Rückkaufprogramm wird durch die erneute Ermächtigung unverändert fortgeführt.
Zu Punkt 12. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andereArt und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit derAktionäre (Bezugsrechtsausschluss)) folgender Beschluss gefasst:
Der Vorstand der FabasoftAGwird gemäß § 65Abs. 1bAktGfür die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 03.07.2022, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigeneAktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand derGesellschaft befindlichen eigenenAktien derGesellschaft auch auf andereArt als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigeneAktien.
(i) zurAusgabe anArbeitnehmer, leitendeAngestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/derGeschäftsführung derGesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung vonAktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
(ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Ver-mögenswerten, und
(iv) zu jeden sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden;
und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit derAktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss),wobei die Ermächtigung ganzoder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübtwerden kann.
Linz, im Juli 2017 Der Vorstand
04.07.2017 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch Unternehmen: FabasoftAG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich
Telefon: +43 732-606162-0 Fax: +43 732-606162-609 E-Mail: [email protected] Internet: www.fabasoft.com ISIN: AT0000785407 WKN: 922985
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