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Fabasoft AG — AGM Information 2016
Jun 3, 2016
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Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.
EINBERUFUNG
der
ordentlichen Hauptversammlung
der
Fabasoft AG (FN 98699x)
WKN 922985
ISIN AT0000785407
am
Montag, den 4. Juli 2016, 10.00 Uhr
in den Räumlichkeiten
Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz
Tagesordnung:
-
Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und Corporate Governance
Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2016 (2015/2016) sowie des
Vorschlages für die Gewinnverwendung. -
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015/2016
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2015/2016. -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2015/2016. -
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017. -
Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener
Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG. -
Wahlen in den Aufsichtsrat.
-
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/2017. -
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit
des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die
Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen
sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6.
Juli 2015. -
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie Widerruf des
diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. -
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien
und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich
durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen
Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. -
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung
und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch
unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
(Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der
Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. -
Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten
Mitarbeiteroptionenmodelle.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens
ab 13. Juni 2016 folgende Unterlagen zur Verfügung:
-
Geschäftsbericht der Gesellschaft;
-
Jahresabschluss mit Lagebericht;
-
Corporate Governance Bericht;
-
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;
-
Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG;
-
Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG;
jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016,
-
die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des
Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und
12, inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge
des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die
Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen betreffend ihren fachlichen Qualifikation,
ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und das keine Umstände
vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten; -
Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und
170 Abs. 2 AktG.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich, während der
Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung sind spätestens ab 13. Juni 2016 außerdem auch auf der
Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations,
Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm) frei verfügbar und deren
Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch
gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz
am Nachweisstichtag, das ist der 24. Juni 2016, 24.00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Linz).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD.
Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG)
in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:
-
Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift; -
Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen; -
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
-
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder
ISIN; -
Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
- Juni 2016 um 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Linz) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 29. Juni 2016, um 24.00 Uhr MEZ/
MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen:
per Telefax: 0043/732/606162-609
per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigung als
pdf-Anhang, unveränderbares Dokument)
per Post: Fabasoft AG, Investor Relations,
zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz
per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt
ISIN AT0000785407 im Text angeben.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich
als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und
in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder
ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als
Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem, die Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen
Weg (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall
nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 01.
Juli 2016, 16.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Linz) in Textform übermittelt
werden:
per Telefax: 0043/732/606162-609;
per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigung als
pdf-Anhang,unveränderbares Dokument)
per Post: Fabasoft AG, Investor Relations,
zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz
per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt
ISIN AT0000785407 im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich
durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
zulässig.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.fabasoft.com (Rubrik
Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3 Monaten Anteile in
Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 13.
Juni 2016 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals
halten, können bis spätestens 23. Juni 2016 zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine
Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit dem Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugängig gemacht werden. Für die Wahlen in
den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) ist Folgendes zu beachten: Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2
AktG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung
die Kriterien des § 87 Abs. 2 a AktG zu beachten; insbesondere die
fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich
ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Aspekte der Diversität und
der Internationalität sowie der beruflichen Zuverlässigkeit.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an
die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet
unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung)
zugänglich.
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der
Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend
die Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG samt einer
Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG (siehe oben) voraus.
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
Lage des Konzerns sowie der in dem Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen; oder
(ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre; oder
(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens 7 Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 Börsegesetz gibt die Fabasoft AG bekannt, dass die
Gesellschaft 10 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat
und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 64.587 Stück eigene Aktien. Die
Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs. 5
AktG). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung daher 9.935.413.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt ab 9.00 Uhr.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft,
weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre -
ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung
keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches
Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche
Einladung und nach Absprache im Vorfeld unter Telefonnummer:
0043/732/606162-0 möglich ist.
Linz, im Juni 2016 Der Vorstand
03.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732-606162-0
Fax: +43 732-606162-609
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
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