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Fabasoft AG AGM Information 2016

Jul 4, 2016

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Fabasoft AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung

04.07.2016 18:10

Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Fabasoft AG

ISIN-Nummer: AT0000785407

In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 04.07.2016 wurde
unter anderem beschlossen:

Zu Punkt 10. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG):

Der Vorstand wird zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für
Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die
Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 von 100 des
Grundkapitals der Gesellschaft ermächtigt. Der beim Rückerwerb zulässige
Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem
durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG
der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit
anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und
noch besitzt, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
Diese Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
Tochtergesellschaften der Gesellschaft. Das jeweilige Rückkaufprogramm und
dessen Dauer sind zu veröffentlichen.

Das veröffentlichte Rückkaufprogramm wird durch die erneute Ermächtigung
unverändert fortgeführt.

Zu Punkt 11. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur
Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung
der Satzung, die sich die Einziehung von Aktien ergeben):

Der Vorstand wird zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 für die
Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft ermächtigt. Der beim Rückerwerb zulässige
Gegenwert darf höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem
durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG
der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen
mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat
und noch besitzt, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht
überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu
veröffentlichen. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
Tochtergesellschaften der Gesellschaft. Der Erwerb kann über die Börse,
über den Weg eines öffentlichen Angebots oder auf sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand wird auch ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb
sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz
oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Das veröffentlichte Rückkaufprogramm wird durch die erneute Ermächtigung
unverändert fortgeführt.

Zu Punkt 12. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art
und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem
gesetzlichen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit
der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss)):

Der Vorstand der Fabasoft AG wird gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Dauer von
5 Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 04.07.2021,
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats und ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits
derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien der
Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene
Aktien

(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder
des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens, ein-schließlich zur Bedienung von
Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienop-tionen, Long-Term-
Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;

(ii) der Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;

(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder
sonstigen Ver-mögenswerten, und

(iv) zu jeden sonstigen gesetzlich zulässig Zweck zu verwenden;

und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen
(Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und
auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden
kann.

Linz, im Juli 2016 Der Vorstand

04.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732-606162-0
Fax: +43 732-606162-609
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service