Transaction in Own Shares • Mar 6, 2018
Transaction in Own Shares
Open in ViewerOpens in native device viewer
News Details
Other Capital Market Information | 6 March 2018 18:00
Evonik Industries AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines
Mitarbeiteraktienprogrammes
06.03.2018 / 18:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand der Evonik Industries AG, Essen, ISIN-Nr. DE000EVNK013, hat
beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Vorstand macht
damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Evonik Industries
AG am 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §
71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Der Rückerwerb dient der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Evonik
Industries AG und bestimmter nachgeordneter Konzerngesellschaften sowie
Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordneten verbundenen Unternehmen
der Evonik Industries AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
('MMVO') im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms.
Der Aktienrückkauf wird nicht vor dem 8. März 2018 beginnen (frühester
möglicher Erwerbszeitpunkt) und wird bis zum 6. April 2018 (spätester
möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. In diesem Zeitraum können nach
Maßgabe des beschlossenen Rückkaufprogramms eigene Aktien der Gesellschaft
im Wert von bis zu maximal EUR 139,52 Mio. (zuzüglich Erwerbsnebenkosten)
zurückgekauft werden. Dies entspricht auf Basis des Schlusskurses im Xetra-
Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 02. März 2018: EUR 29,33)
einem Volumen von bis zu ca. 4.757.000 Stück Aktien. Das Unternehmen geht
im Lichte von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Programmen aber davon
aus, dass das Gesamtvolumen des tatsächlichen Rückkaufs eine Größenordnung
von nur maximal EUR 17,7 Mio. nicht übersteigen wird; dies entspricht auf
der Basis des vorstehend genannten Xetra-Schlusskurses einem Volumen von
ca. 603.000 Stück Aktien.
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über
den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft trifft. Das Recht der Evonik Industries AG, das Mandat der
Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu
übertragen, bleibt unberührt. Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt nach
Maßgabe von Art. 5 Abs. 1 MMVO in Verbindung mit der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ('VO 2016/1052').
Der Rückkauf soll ausschließlich kursschonend über die Börse erfolgen. Der
maximale Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie
der Evonik Industries AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 %
unterschreiten. Darüber hinaus wird entsprechend den Handelsbedingungen des
Art. 3 VO 2016/1052 kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt
an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten
Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der
Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die
Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden; maßgeblich
ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der VO 2016/1052 wird an
einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt,
erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäfte
werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 VO 2016/1052 spätestens am Ende des
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in
detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber
hinaus wird Evonik Industries AG gemäß Art. 2 Abs. 3 VO 2016/1052 die
bekanntgegebenen Geschäfte auf der Internetsite http://
corporate.evonik.com/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-
aktienprogramm/pages/default.aspx veröffentlichen und dafür sorgen, dass
die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre
öffentlich zugänglich bleiben.
Essen, den 6. März 2018
Evonik Industries AG
Der Vorstand
06.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1-11
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.evonik.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.