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EVN AG — Annual Report 2023
Dec 14, 2023
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Annual Report
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Nachhaltig handeln, in investieren.
Ganzheitsbericht 2022/23
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
"Nachhaltig handeln, in morgen investieren." Der Titel, den wir für unseren Ganzheitsbericht 2022/23 gewählt haben, spricht drei unserer wichtigsten Fokusthemen an: Nachhaltigkeit, Energiezukunft, Investitionen. Sie ziehen sich wie ein grüner Faden durch unsere tägliche Arbeit und beschäftigen uns alle – im Management ebenso wie in den technischen und kaufmännischen Fachbereichen, in der Innen- ebenso wie in der Außenorganisation in allen Ländern, in denen wir tätig sind.
Das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit ist in unserer Unternehmenskultur seit jeher tief verankert, stellt doch die Bereitstellung von Infrastruktur zur verlässlichen Daseinsvorsorge den Kern unserer Unternehmenstätigkeit dar. Mit dem Meilenstein der EVN Klimainitiative und der Formulierung wissenschaftsbasierter Reduktionsziele für unsere Treibhausgasemissionen haben wir das Thema Klimaschutz im Rahmen unserer Strategie 2030 zentral in allen unseren Aktivitäten verankert. Mit diesen Zielen und den ausgehend davon entwickelten Maßnahmen leisten wir einen messbaren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels.
Dies spinnt den – grünen – Faden weiter zur Energiezukunft und zu unseren Investitionen. Wir sehen uns als Ermöglicher einer emissionsfreien Energiezukunft, denn einerseits investieren wir gemäß unserer Strategie 2030 massiv in den Ausbau unserer eigenen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Hier konnten wir im Geschäftsjahr 2022/23 bedeutende Fortschritte erzielen und sind deshalb sehr zuversichtlich, unsere Ausbauziele von mehr als 770 MW bei Windkraft bzw. 300 MWp bei Photovoltaik bis 2030 zu erreichen. Andererseits betonen wir seit vielen Jahren, dass der Umbau des Energiesystems nur gelingen kann, wenn die Netzinfrastruktur entsprechend ausgebaut wird. Die notwendige Integration der volatilen erneuerbaren Erzeugung aus vielen dezentralen Anlagen, vor allem Photovoltaik, in Kombination mit völlig neuen Verbrauchsmustern durch Wärmepumpen und E-Mobilität lassen den Netzausbau zu einem technischen und wirtschaftlichen Generationenprojekt werden. Dies bestätigt auch unser neuer Investitionsplan, auf dessen Basis wir unsere Gesamt-
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Sprecher des Vorstands
investitionen im Berichtszeitraum auf fast 700 Mio. Euro gesteigert haben. Dahinter steht eine neuerliche Anhebung der Netzinvestitionen, aber auch der Investitionen in Windparks und Photovoltaikanlagen. Ausgehend davon werden sich unsere Investitionen in den kommenden Jahren ebenfalls auf einem sehr hohen Niveau in der Bandbreite von 700 bis 900 Mio. Euro bewegen.
Das damit verbundene organische Wachstum spiegelt sich auch in unseren Ergebniserwartungen wider. Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden wir auf Basis eines Konzernergebnisses von 529,7 Mio. Euro der 95. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,52 Euro pro Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von 0,62 Euro pro Aktie vorschlagen. Für das laufende Geschäftsjahr 2023/24 rechnen wir unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds mit einem Konzernergebnis in der Bandbreite von 420 bis 460 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund definieren wir auch unsere Dividendenpolitik für die nächsten Jahre neu: Die Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Weiters beabsichtigen wir, unsere Aktionärinnen und Aktionäre an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig streben wir eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses an.
Wir arbeiten weiterhin sehr zielorientiert an der Gestaltung der Energiezukunft und sind uns dabei unserer hohen Verantwortung für Nachhaltigkeit, Verfügbarkeit und Leistbarkeit bewusst. Verantwortung verstehen wir dabei als die Herausforderung, konkrete und langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln. Und es sind unsere Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe mit ihren vielfältigen Herausforderungen jeden Tag mit Elan, Leidenschaft und Professionalität erfüllen. Ihnen gilt unserer besonderer Dank, denn sie bilden die Basis für eine erfolgreiche Positionierung unserer Gruppe. Die EVN steht für Verantwortung in vielen Bereichen und liefert ihren Kundinnen und Kunden Antworten für die Zukunft.
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied des Vorstands
Kennzahlen
| +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2022/23 | 2021/22 | % | 2020/21 | ||
| Verkaufsentwicklung | |||||
| Stromerzeugung | GWh | 2.981 | 3.365 | –11,4 | 3.997 |
| davon erneuerbare Energie | GWh | 2.295 | 2.248 | 2,1 | 2.283 |
| Stromverkauf an Endkund*innen | GWh | 18.153 | 20.853 | –12,9 | 20.207 |
| Erdgasverkauf an Endkund*innen | GWh | 4.291 | 4.987 | –14,0 | 5.412 |
| Wärmeverkauf an Endkund*innen | GWh | 2.272 | 2.545 | –10,7 | 2.545 |
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 3.768,7 | 4.062,2 | –7,2 | 2.394,9 |
| EBITDA | Mio. EUR | 869,0 | 754,8 | 15,1 | 836,5 |
| EBITDA-Marge1) | % | 23,1 | 18,6 | 4,5 | 34,9 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | Mio. EUR | 528,5 | 331,6 | 59,4 | 386,4 |
| EBIT-Marge1) | % | 14,0 | 8,2 | 5,9 | 16,1 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | Mio. EUR | 656,2 | 301,2 | – | 366,4 |
| Konzernergebnis | Mio. EUR | 529,7 | 209,6 | – | 325,3 |
| Konzern-Bilanz | |||||
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 10.996,0 | 12.430,5 | –11,5 | 11.139,8 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 6.464,3 | 7.321,1 | –11,7 | 6.544,3 |
| Eigenkapitalquote1) | % | 58,8 | 58,9 | –0,1 | 58,7 |
| Nettoverschuldung | Mio. EUR | 1.364,3 | 1.245,1 | 9,6 | 813,8 |
| Gearing1) | % | 21,1 | 17,0 | 4,1 | 12,4 |
| Return on Equity (ROE)1) | % | 8,4 | 3,4 | 5,0 | 6,3 |
| Konzern-Cash-Flow und Investitionen | |||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | Mio. EUR | 942,4 | 151,0 | – | 789,6 |
| Investitionen2) | Mio. EUR | 694,1 | 564,0 | 23,1 | 415,0 |
| Net Debt Coverage (FFO)1) | % | 79,4 | 55,8 | 23,6 | 92,9 |
| Interest Cover (FFO) | x | 23,4 | 20,7 | 12,8 | 13,1 |
| Wertschaffung | |||||
| Operatives Ergebnis nach Steuern (NOPAT) | Mio. EUR | 459,4 | 313,4 | 46,6 | 312,8 |
| Capital Employed3) | Mio. EUR | 5.998,9 | 5.683,2 | 5,6 | 4.842,5 |
| Operativer Return on Capital Employed (OpROCE)1) | % | 7,7 | 5,5 | 2,1 | 6,5 |
| Weighted Average Cost of Capital (WACC)1) | % | 5,0 | 5,0 | 0,0 | 5,5 |
| Economic Value Added (EVA®) 4) |
Mio. EUR | 159,4 | 29,3 | – | 46,4 |
| Aktie | |||||
| Ergebnis | EUR | 2,97 | 1,18 | – | 1,83 |
| Dividende | EUR | 0,52 + 0,625) 6) | 0,52 | – | 0,52 |
| Dividendenrendite1) | % | 4,5 | 3,1 | 1,4 | 2,3 |
| Performance der Aktie | |||||
| Kurs per Ultimo | EUR | 25,30 | 17,04 | 48,5 | 22,95 |
| Höchstkurs | EUR | 25,30 | 27,70 | –8,7 | 24,75 |
| Tiefstkurs | EUR | 15,56 | 16,92 | –8,0 | 13,38 |
| Börsekapitalisierung per Ultimo | Mio. EUR | 4.551 | 3.065 | 48,5 | 4.128 |
| Credit Rating | |||||
| Moody's | A1, stabil | A1, stabil | A1, stabil | ||
| Scope Ratings7) | A+, stabil | A+, stabil | A+, stabil | ||
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
3) Die ausgewiesenen Werte entsprechen einem durchschnittlichen und bereinigten Capital Employed.
4) Definition laut Stern Stewart & Co.
5) Vorschlag an die Hauptversammlung
6) Sonderdividende von 0,62 Euro je Aktie
7) Das Erstrating der EVN von Scope Ratings wurde am 2. November 2021 veröffentlicht.
| 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter*innen | ||||
| Mitarbeiter*innenstand auf Vollzeitbasis (Vollzeitäquivalente) | Ø | 7.255 | 7.135 | 7.126 |
| Mitarbeiter*innenstand zum Bilanzstichtag (Kopfzahl) | Anzahl | 7.722 | 7.453 | 7.453 |
| davon Frauen | Anzahl | 1.825 | 1.744 | 1.711 |
| davon Männer | Anzahl | 5.897 | 5.709 | 5.742 |
| Frauenanteil | % | 23,6 | 23,4 | 23,0 |
| Mitarbeiter*innenfluktuation | % | 4,1 | 3,5 | 4,0 |
| Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter*in | Std. | 29,6 | 26,9 | 28,8 |
| Arbeitsunfälle1) | Anzahl | 64 | 78 | 78 |
| Umwelt | ||||
| Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1)2) | t CO2e | 920.797 | 1.123.549 | – |
| Spezifische Treibhausgasemissionen (Scope 1)2) | t CO2e/GWh | 190,41 | 211,09 | – |
| NOx-Emissionen | t | 756 | 832 | 1.360 |
| Gefährliche Abfälle und Reststoffe3) | t | 15.918 | 14.608 | 17.489 |
1) Ohne Wegunfälle
2) Aufgrund geänderter Berechnungsmethodik keine Werte für das Geschäftsjahr 2020/21 verfügbar
3) Ohne Baurestmassen



Umsatzerlöse, EBITDA und EBITDA-Marge


Mitarbeiter*innen nach Regionen
Kopfzahl zum Bilanzstichtag

Highlights 2022/23
Umsatz 3,8 Mrd. Euro
Konzernergebnis 529,7 Mio. Euro
EBIT 528,5 Mio. Euro
Dividendenvorschlag 0,52 Euro + 0,62 Euro Sonderdividende je Aktie
Inhalt
Nichtfinanzieller Bericht 01
- Zum Bericht 04
- Unternehmensprofil Geschäftsmodell (gemäß NaDiVeG) 06
Interview mit dem Vorstand 10
Klare Werte, fokussierte Strategie 16
Einbindung der Stakeholder, Analyse wesentlicher Themen, Strategie, Nachhaltigkeitsrisiken (gemäß NaDiVeG)
Strategie // Wesentlichkeitsmatrix // Nachhaltigkeitsorganisation // Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung 26
Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption (gemäß NaDiVeG)
Menschenrechte, Ethik und Integrität // Beschaffung // Kapitalmarkt // Wertschöpfung // EU-Taxonomie-Verordnung
Versorgungssicherheit 60
Versorgungssicherheit // Biomasseheizkraftwerk Krems // Trinkwasserversorgung in Niederösterreich // E-Mobilität
Kund*innenorientierung 74
Persönliche Beratung // Unterstützung für vulnerable Kund*innen // Informationssicherheit und Datenschutz // Verantwortung über das Kerngeschäft hinaus // Innovation // Flexibilitätsmanagement
Attraktive Arbeitgeberin 90
Arbeitnehmer*innenbelange (gemäß NaDiVeG)
Arbeitswelt // Prinzipien unserer Zusammenarbeit // Diversität // Gesundheit und Sicherheit

EVN Ganzheitsbericht 2022/23

Klima- und Umweltschutz 110
Umweltbelange (gemäß NaDiVeG)
Verankerung im Konzern // EVN Klimainitiative // Unser Beitrag zu den Klimazielen // Schutzmaßnahmen // Photovoltaikausbau // Biodiversität
- Stakeholder-Dialog Sozialbelange (gemäß NaDiVeG) Proaktive Einbindung // Projektkommunikation // Gesellschaftliches Engagement 130
- Nachhaltigkeitsprogramm 136
- Unabhängige Prüfung des nichtfinanziellen Berichts 147
151 Corporate Governance
- 151 Bericht des Aufsichtsrats
- 153 Konsolidierter Corporate Governance-Bericht Diversitätskonzept (gemäß NaDiVeG)
163 Konzernlagebericht
- 163 Energiepolitisches Umfeld
- 165 Wirtschaftliches Umfeld
- 166 Energiewirtschaftliches Umfeld
- 167 Geschäftsentwicklung
- 176 Innovation, Forschung und Entwicklung
- 177 Risikomanagement
- 182 Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
- 182 Angaben gemäß § 243a UGB
- 184 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24
- 185 Segmentbericht
- 197 Konzernabschluss
- 298 Service
- 298 GRI-Inhaltsindex
- 309 Glossar
- 311 Kontakt
Zum Bericht
Unter dem Titel "EVN Ganzheitsbericht" erstellen wir jeweils einen integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über das vergangene Geschäftsjahr, das bei der EVN den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September umfasst. Unser Anspruch ist es, eine gleichrangige Berichterstattung über finanzielle und nichtfinanzielle Themen einschließlich der Corporate Governance zu gewährleisten.
Berichterstattung gemäß NaDiVeG
Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), haben wir für diesen Konzernabschluss die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht, der in diesen Ganzheitsbericht integriert ist, zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption finden sich daher im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
EU-Taxonomie-Verordnung
Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) enthält der "Nichtfinanzielle Bericht" auch unsere Berichterstattung über die EU-Taxonomie-Verordnung.
Zur Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung siehe Seite 41ff
Standards und Richtlinien
Der vorliegende Bericht entspricht zudem den hohen Anforderungen des UN Global Compact und dient auch der Darstellung unserer diesbezüglichen Fortschritte. Die Erhebung und Berechnung der Daten erfolgte – unter Beachtung nationaler und internationaler Standards sowie Leitlinien der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung – durch die Konzernfunktionen Rechnungswesen, Controlling und Personalwesen sowie die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Die nichtfinanzielle Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022/23 erfolgt auf Basis der Standards der Global Reporting Initiative (GRI) "in Übereinstimmung mit den GRI-Standards 2021". Die berichteten GRI-Indikatoren sind im GRI-Inhaltsindex zusammengefasst, der somit eine zusammenfassende Inhaltsübersicht darstellt.
Zum GRI-Inhaltsindex siehe Seite 298ff
Berichtsprinzipien und -gliederung
In der EVN legen wir hohen Wert auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen und Anliegen unserer unterschiedlichen Stakeholder. Die Auswahl der Berichtsinhalte für die nichtfinanzielle Berichterstattung basiert neben der Maßgeblichkeit im Nachhaltigkeitskontext und einer ausgewogenen und vollständigen Darstellung der wesentlichen und aktuellen Themen auf folgenden Grundsätzen:
• Einbeziehung der Stakeholder:
Die Berichtsinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Informationsbedürfnissen unserer Stakeholder, die wir im Rahmen der Stakeholder--Befragung zuletzt im Jahr 2021 erhoben haben. Dieser strukturierte Erhebungsprozess erfolgt regelmäßig alle drei Jahre.
- • Wesentlichkeit: Als Ergebnis der Stakeholder-Befragung definiert die EVN Wesentlichkeitsmatrix die wesentlichsten Handlungs- und somit Themenfelder der EVN, die sich auch in der Struktur des vorliegenden Berichts widerspiegeln. Diese Gliederung nach den Handlungsfeldern soll die vielfältigen und unterschiedlich gelagerten Informationsbedürfnisse ausgewogen und zielgruppengerecht erfüllen. In Übereinstimmung mit den GRI-Berichtsstandards verzichten wir auf Angaben von geringerer Relevanz, um durch den Fokus auf die Wesentlichkeit von Themen eine möglichst hohe Aussagekraft und Transparenz des Berichts zu gewährleisten.
- • Vollständigkeit: Die Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowie den angewendeten GRI-Standards.
Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 17
Externe Verifizierung
Die Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen des NaDiVeG bzw. des § 267a UGB und den GRI Standards 2021 sowie Artikel 8 und 9 lit. a und b der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2021/2178) iVm Artikel 1 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2023/2486) erfolgte für das Geschäftsjahr 2022/23 mit begrenzter Sicherheit durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
- Zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers siehe Seite 292ff
- Zum Bericht über die unabhängige Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts siehe Seite 147ff
Weitere Hinweise
Wir haben diesen Ganzheitsbericht mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satzoder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Dieser Ganzheitsbericht enthält auch zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die wir auf Basis aller uns bis zum Redaktionsschluss zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie "erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen" etc. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten – und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse – aufgrund verschiedenster Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.
Wir verwenden im Bericht folgende Verweisarten:
- Verweis innerhalb des Ganzheitsberichts
- Verweis auf Inhalte im Internet
- Verweis auf GRI-Standards
Die EVN ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Ganzheitsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.
Dieser Ganzheitsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.
Redaktionsschluss war der 21. November 2023.
- Zur Global Reporting Initiative siehe www.globalreporting.org
- Zum UN Global Compact siehe www.unglobalcompact.org
- GRI-Indikatoren: GRI 1, GRI 3-1
Unsere EVN – Unternehmen für Energie, Wasser und Umweltdienstleistungen
Der Hauptsitz der EVN befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 14 Ländern aktiv.
Geschäftsbereiche

Energiegeschäft Umweltgeschäft Beteiligungen
Unser integriertes Geschäftsmodell deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab:
- Erzeugung von Energie
- Betrieb von Verteilnetzen
- Versorgung von
- Endkund*innen mit Strom, Erdgas und Wärme (mit unterschiedlichen Schwerpunkten in unseren verschiedenen Märkten)

Das Umweltgeschäft umfasst folgende Aktivitäten:
- Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
- Für das internationale Projektgeschäft – es umfasst die Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung – wurde im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess initiiert
Kerngeschäftsnahe Beteiligungen als Ergänzung und Absicherung unserer Wertschöpfungskette:
- Verbund AG (12,63 %)
- Burgenland Holding (73,63 %), die ihrerseits 49,0 % an der Burgenland Energie hält • RAG (50,03 %)

und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung in Deutschland, Polen, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Nordmazedonien, Zypern, Bahrain und Kuwait
1) Übersichtskarte betrifft Märkte im Energiegeschäft
Wertschöpfungskette und Eckdaten


Verantwortung übernehmen und mit Weitblick
agieren.

übernehmen und mit Weitblick agieren.
Verantwortung
Die EVN richtet alle ihre Aktivitäten konsequent am Konzept ESG aus. Deshalb ist ihre Aktie auch für nachhaltig orientierte Investor*innen attraktiv.
Der Umbau des Energiesystems ist ein Generationenprojekt
Im Gespräch mit den Vorständen der EVN, Stefan Szyszkowitz und Franz Mittermayer.
Erneuerbare Energien – sprich Wind- und Sonnenenergie sowie Wasserkraft – entwickeln sich sehr dynamisch. Können wir uns bereits zur Gänze auf Ökostrom verlassen?
Stefan Szyszkowitz: Manchmal ja, manchmal nein. Besonders eindrucksvoll ist mir hier der 2. Juli 2023 in Erinnerung. An jenem Sonntag gab es im europäischen Stromsystem einen so enormen Überschuss an erneuerbar erzeugtem Strom, dass dieser am Nachmittag vorübergehend zu einem negativen Spotpreis von 500 Euro pro MWh gehandelt wurde – in anderen Worten: Man musste für die Einspeisung ins Netz sogar zahlen. Die Folge war, dass europaweit erneuerbare Kapazitäten vom Netz genommen und Windparks vorübergehend abgeschaltet wurden, bei Donaukraftwerken wurde Wasser an den Turbinen vorbeigeleitet.
Dieser exemplarische Tag lässt eine Reihe an Schlussfolgerungen zu: Die erste ist, dass der von Gesellschaft und Politik im Sinn des Klimaschutzes propagierte Ausbau der Erneuerbaren europaweit große Fortschritte macht. Das beobachten wir auch in unserem niederösterreichischem Netzgebiet, vor allem durch die rasant wachsende Zahl an dezentralen Photovoltaikanlagen. Jedoch: So beachtlich der Ausbau im Bereich Wind- und Solarstrom auch ist, brauchen wir doch dringend wirtschaftlich und technisch marktreife Lösungen, um die Überschussproduktion zu nutzen und – noch wichtiger – saisonal speicherbar zu machen. Die größte Herausforderung eines emissionsfreien europäischen Energiesystems ist das Management des Energiebedarfs im Winter – und damit in einer Zeit, in der wir typischerweise nicht genug Wind, Sonne und Wasserkraft haben, um den Bedarf zu decken.
Welche Ansätze sehen Sie hier bzw. mit welchen Ansätzen beschäftigt sich die EVN?
Franz Mittermayer: Ein naheliegender Ansatz sind sektorübergreifende Lösungen, etwa die Nutzung erneuerbarer Energie für Raumwärme bzw. als Hybridspeicher für die Fernwärmeversorgung. Eine andere Möglichkeit
ist der Betrieb von Elektrolyseanlagen, die beispielsweise aus Sonnenenergie grünen Wasserstoff erzeugen. Dieser kann dann bei Bedarf wieder in Strom zurückverwandelt werden. Eine Pilotanlage dazu betreibt unter dem Titel "Underground Sun Storage" gerade unsere Tochtergesellschaft RAG, und auch wir sind als Kooperationspartnerin an diesem Projekt beteiligt. Die Innovation dabei – und das ist europaweit einzigartig – ist die Idee, den grünen Wasserstoff in ausgeförderten geologischen Erdgaslagerstätten der RAG zu speichern und bei Bedarf zur Strom- und Wärmeerzeugung zu nutzen. Wir sind überzeugt davon, dass grüne Moleküle ein wichtiger Baustein der Energietransformation sein werden. Denn gerade sie helfen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, und das ist die wichtigste Anforderung an eine Energieversorgerin wie die EVN.
Auch im Netzbereich gibt es neue Konzepte, die zur Entlastung des Systems beitragen können, indem mittels spezieller IT-Lösungen Nachfragespitzen durch Verbrauchsflexibilisierung vermieden werden. Mit dem Erwerb der CyberGrid, die sich seit ihrer Gründung auf die Entwicklung von Software genau für diesen Anwendungsbereich spezialisiert, haben wir uns als Konzern auch auf diesem Gebiet Expertise gesichert.
Wenden wir uns den Zahlen zu. Bei den Investitionen haben Sie das Niveau nochmals nach oben geschraubt, die Bandbreite liegt jetzt bei 700 bis 900 Mio. Euro pro Jahr. Was sind die Gründe für diesen Anstieg?
Szyszkowitz: Der Umbau des Energiesystems ist ein Generationenprojekt, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Unsere Planungen für die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur sprechen eine klare Sprache. Dabei ist es wichtig, dass wir in den nächsten Jahren weiter massiv in zusätzliche Umspannwerke, Trafostationen, Leitungen auf allen Netzebenen bis hin zu Software investieren. Wir haben die Netzkapazität in Niederösterreich zwar schon zwischen 2019 und 2023 von 1.500 MW auf 3.000 MW verdoppelt. Diesen Wert müssen wir jedoch bis 2030 noch einmal auf bis zu 6.000 MW steigern. Nur so können wir gewährleisten, dass die stark wachsende erneuerbare Erzeugung aus Wind- und Sonnenkraft in das
Energiesystem integriert und in die verbrauchsintensiven Regionen transportiert werden kann. Gleichzeitig müssen wir die Netze noch besser auf die Anforderungen der E-Mobilität sowie auf den zunehmenden Einsatz von Wärmepumpen ausrichten. Nimmt man alle diese Themen zusammen, müssen wir allein in das niederösterreichische Stromnetz in den nächsten Jahren bis zu 450 Mio. Euro pro Jahr investieren. Hinzu kommen der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung, der Ausbau der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich und die Investitionen in Südosteuropa.
Mittermayer: Ein zusätzlicher Investitionsschwerpunkt erwartet uns in den nächsten Jahren in den Bereichen IT und Software. Denn die Energiezukunft kann nur mit Unterstützung modernster und leistungsfähiger IT-Lösungen funktionieren. Hocheffizientes Datenmanagement unter Wahrung strenger Sicherheitsanforderungen ist Grundvoraussetzung für ein neues Energiemarktdesign.
Bleiben wir beim Ausbau der Erneuerbaren. Was tut sich hier?
Mittermayer: Noch nie in unserer Unternehmensgeschichte war der Zubau bei den Erneuerbaren so stark wie derzeit. Zum Bilanzstichtag hatten wir eine installierte Windkraftleistung von 447 MW, bis Jahresende 2023 werden wir zwei weitere Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 30 MW ans Netz bringen. Parallel dazu findet der Baubeginn für einen weiteren Windpark und ein Repowering-Projekt statt. Wir bekennen uns zu unserem Ausbauziel bei Wind von über 770 MW bis 2030, das durch eine Pipeline mit einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Projektphasen solide abgesichert ist.
Auch der Photovoltaikausbau geht zügig voran. Hier halten wir zum Bilanzstichtag bei rund 42 MWp – und diesen Wert werden wir mit Großflächenanlagen in Dürnrohr und in Nordmazedonien bis Jahresende 2023 verdoppeln. Bei der Photovoltaik setzen wir bewusst auf regionale Diversifizie-

»Die Arbeit an der Energiezukunft, der
Versorgungssicherheit und der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden
ist eine sinnstiftende Tätigkeit. «
Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands
rung, zumal wir in unseren südosteuropäischen Märkten Nordmazedonien und Bulgarien im Schnitt auch mehr Sonnenstunden erreichen als in Niederösterreich. Wie bei Windkraft bestätigen wir auch unser Photovoltaik-Ausbauziel von 300 MWp bis 2030.
Was bedeuten all diese Umbrüche und Veränderungen für Ihre Mitarbeiter*innen?
Szyszkowitz: Jedenfalls eine Fülle an spannenden Themenstellungen. Wir als Vorstandsmitglieder sind beeindruckt und dankbar, mit wieviel Elan, Leidenschaft und Professionalität unsere Kolleginnen und Kollegen Tag für Tag ihre vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben erfüllen. Die vor uns liegenden Herausforderungen sind umfassend und anspruchsvoll, und ihre Bewältigung erfordert zum Teil völlig neue Qualifikationen. Um hier auch auf personeller Ebene gut gerüstet zu sein, präsentieren wir uns auf dem Arbeitsmarkt als innovative, zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Arbeitgeberin. Wir denken, dass wir hier auch wirklich ein attraktives
Angebot machen können: Die Arbeit an der Energiezukunft, der Versorgungssicherheit und der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist eine sinnstiftende Tätigkeit. Und die Antworten auf die großen Fragen und Herausforderungenunserer Branche haben letztlich immer die Menschen!
Anfang Oktober 2023 hat die EVN seit langer Zeit wieder einen Capital Markets Day veranstaltet. Welche Themen standen dabei im Mittelpunkt?
Szyszkowitz: Wir haben die Gelegenheit genutzt, um den Kapitalmarkt im Rahmen unseres Strategie-Updates über unser erweitertes Investitionsprogramm zu informieren. Die Themen Ausbau der Erneuerbaren, Speicherbarkeit von Überschussenergie oder Netzausbau waren auch dort zentrale Inhalte. Zudem haben wir auf Basis unserer Planannahmen mittelfristige wirtschaftliche Perspektiven gegeben. Wir konnten auch zeigen, dass sich die EVN schrittweise in Richtung All-Electricity-Zukunft bewegt und damit die zunehmende Nachfrage nach Elektrizität abdecken können wird.
Ein weiterer Schwerpunkt war die ESG-Positionierung der EVN Aktie. Wir arbeiten intensiv an dem mit der Science Based Targets Initiative vereinbarten Zielpfad zur sukzessiven Reduktion der Treibhausgasemissionen in allen unseren Aktivitäten. Dazu haben wir auch angekündigt, dass wir beim Thema Klimaschutz bei unseren Ambitionen nachbessern wollen. Die vor zwei Jahren akkordierten wissenschaftsbasierten Reduktionsziele beziehen sich auf die Zielgröße deutlich unter 2 °C. Nun prüfen wir eine Anpassung an das ambitioniertere Ziel von 1,5 °C.
Im Geschäftsjahr 2022/23 stand der Energievertrieb an Endkund*innen unter massivem Ergebnisdruck. Wie wird sich dieser Bereich weiter entwickeln?
Szyszkowitz: Die Verwerfungen historischer Dimension auf den Großhandelsmärkten haben in den vergangenen zwei Jahren den Energievertrieb massiv belastet. In den letzten Monaten beobachten wir allerdings schrittweise Rückgänge der Spot- und der Terminpreise. Deshalb erwarten wir für die EVN KG im laufenden Geschäftsjahr wieder positive Ergebnisbeiträge.
Grundlegende strategische Änderungen wurden im September für das internationale Projektgeschäft angekündigt?
Mittermayer: Die EVN hat vor 20Jahren die WTE übernommen. Seither wurde eine Vielzahl von Projekten in Ost- und Südosteuropa erfolgreich umgesetzt. Derzeit realisiert die WTE in Kuwait gerade den größten Auftrag ihrer Unternehmensgeschichte. Dieses Projekt ist ein großer Erfolg für die WTE. Nach coronabedingten Hindernissen ausgerechnet zu Projektbeginn wird das Vorhaben nun planmäßig umgesetzt. Die Kläranlage ist de facto fertig, die Leitungsinfrastruktur ist es zu zwei Dritteln. Mit diesem Projekt – und natürlich all den anderen 120 Aufträgen, die sie bereits realisieren durfte – verfügt die WTE über Referenzen, die ihr internationale Wachstumsmöglich-
»Die Themen Nachhaltigkeit, Energiezukunft und Investitionen ziehen sich wie ein grüner Faden durch unsere tägliche Arbeit. «
Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands

» Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die Energiezukunft auf allen Ebenen gut bewältigen werden. «
Franz Mittermayer, Mitglied des Vorstands
keiten eröffnen. Auch im Bereich der thermischen Klärschlammverwertung konnte sie sich in den letzten Jahren mit interessanten Aufträgen erfolgreich positionieren. Daher sind wir im Management der EVN zu dem Schluss gekommen, dass wir neue Eigentümer*innen identifizieren wollen, die die WTE in ihrer nächsten Wachstumsphase besser begleiten können als die EVN. Denn für die EVN gibt es im Energiebereich in den nächsten Jahren sehr viele Herausforderungen und Wachstumspotenziale, auf die wir uns voll und ganz konzentrieren wollen.
Was bedeutet das alles für die Performance Ihrer Aktie und Ihre Positionierung auf dem Kapitalmarkt?
Szyszkowitz: Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden wir, wie bereits im Mai 2023 angekündigt, eine Dividende von 0,52 Euro pro Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von 0,62 Euro pro Aktie vorschlagen.
Für die Zukunft definieren wir unsere Dividendenpolitik neu. Wir setzen uns hier das Ziel, jährlich mindestens 0,82 Euro pro Aktie auszuschütten. Zudem bekennen wir uns dazu, unsere Aktionär*innen an künftigen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig streben wir eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses an. Gleichzeitig möchten wir unsere Ratings im soliden A-Bereich beibehalten.
Herr Mittermayer, zum Abschluss eine persönliche Frage: Welches Resümee ziehen Sie angesichts Ihres bevorstehendes Pensionsantritts über Ihr Berufsleben und Ihre Zeit bei der EVN?
Mittermayer: In den letzten 30 Jahren meines Berufslebens, in denen ich für die EVN tätig war, war ich stets mit sehr interessanten und verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Das Unternehmen zeigte sich – ebenso wie alle Kolleginnen und Kollegen – immer als sehr wandlungsfähig, Herausforderungen wurden stets als Chancen zur Veränderung und zur Weiterentwicklung erkannt. Diesen Geist sehe ich tief in unserer DNA verankert, und auch die jungen Mitarbeiter*innen nehmen diese Unternehmenskultur in positiver Weise auf, um sie aus Sicht ihrer Generation weiterzuentwickeln. Daher bin ich auch fest davon überzeugt, dass wir die Energiezukunft auf allen Ebenen gut bewältigen werden. Dafür wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen sowie dem neuen Vorstandsteam alles Gute.
Klare Werte, fokussierte Strategie
Ein klares Wertegerüst und die Fokussierung auf Handlungsfelder, die wir regelmäßig gemeinsam mit unseren Stakeholdern reflektieren und entsprechend priorisieren, bilden die Grundlage für unser unternehmerisches Handeln. Auf diesem Fundament ruhen nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, sondern unsere gesamte Konzernstrategie.
Grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das
Wertegerüst der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns. Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Verund Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich.
Wir bekennen uns zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und streben in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte – sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die wir in der EVN auch den Überbegriff "Nachhaltigkeit" verwenden. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – unserer Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv. Wir sind stets um die Zufriedenheit unserer Kund*innen bemüht, denn diese sichert letztlich unseren nachhaltigen Erfolg. Unserer Verantwortung für Klima und Umwelt kommen wir insbesondere durch eine möglichst weitreichende Minimierung unserer Emissionen, durch Ressourcenschonung und durch die forcierte Nutzung erneuerbarer Energien nach. Laufende Innovation und Effizienzsteigerung tragen dazu entscheidend bei. Abgerundet wird unser Wertesystem schließlich durch ein klares Bekenntnis zu sozialer Verantwortung.
- Zum EVN Verhaltenskodex siehe Seite 28ff
- Siehe auch www.evn.at/Vision-Mission
- Siehe auch www.evn.at/Nachhaltigkeitsleitbild
- Siehe auch www.evn.at/Integritaetsklausel
- GRI-Indikatoren: GRI 2-12, GRI 2-23, GRI 2-24, GRI 2-29
Strategie 2030: Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.
Im Geschäftsjahr 2019/20 hat das Management der EVN in einem konzernweiten Prozess und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat unsere Unternehmensstrategie zukunftsorientiert weiterentwickelt. Nachdem für das internationale Projektgeschäft im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess eingeleitet wurde, besteht diese nunmehr aus sieben Kernstrategien, die auf der nächsten Doppelseite dargestellt sind.

Wichtigste Stakeholder-Gruppen der EVN
EVN Wesentlichkeitsmatrix

Eine wesentliche Rolle spielten in unserem Strategieprozess die für den Energiesektor relevanten internationalen Rahmenwerke wie die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und die Zielsetzungen der Energie- und Klimapolitik, z.B. das Pariser Klimaabkommen oder der European Green Deal. Denn sie verändern das Umfeld und die für eine Energieversorgerin maßgeblichen rechtlichen und regulatorischen Vorgaben teils massiv. Die bestimmende Veränderung für unsere Branche – und damit auch ein zentraler Faktor für unsere Strategie – ergibt sich aus dem gesellschaftlichen und politischen Bestreben, das auf eine möglichst rasche Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem abzielt, um die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller zu minimieren. sener Weise gerecht zu werden, haben wir auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt. Dadurch wurden maßgebliche Zielsetzungen wie die mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungsziele oder die Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften eng mit der Gesamtstrategie der EVN verknüpft.
Um diesen Entwicklungen in angemes- Weiterlesen auf Seite 20 • Da die Entwicklung der wesentlichen Markt- und Umfeldfaktoren mit Unsicherheiten behaftet ist, haben wir im Rahmen unseres Strategieprozesses auch Sensitivitäts- und Szenarioanalysen durchgeführt, um in weiterer Folge belastbare Rückschlüsse für die Ableitung konkreter Maßnahmen zu ziehen. Zudem analysieren wir die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen laufend weiter und erörtern Entwicklungen, etwaige Abweichungen von
Planannahmen und deren Auswirkungen regelmäßig auf Managementebene – z. B. in den vierteljährlich stattfindenden Lenkungsausschüssen der Segmente, in denen sich Vorstandsmitglieder und Führungskräfte mit internen Expert*innen austauschen. Die aggregierten Erkenntnisse erörtert der Vorstand wiederum regelmäßig mit dem Aufsichtsrat.
Zur EVN Klimainitiative siehe Seite 114f GRI-Indikatoren: GRI 2-12, GRI 2-16, GRI 2-29, GRI 3-2, GRI 413-1
Stakeholder-Interessen und EVN Wesentlichkeitsmatrix
Wir messen dem institutionalisierten Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen zu strategischen Fragen hohe Bedeutung bei. Abgesehen von anlassbezogenen Kontakten, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit permanent auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden, bildet im Bereich Nachhaltigkeit die regelmäßige, üblicherweise im Dreijahresrhythmus stattfindende Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix den Kern unseres Stakeholder-Managements. Die letzte Stakeholder-Befragung fand im Frühjahr 2021 statt. Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die wir uns auch in der Berichterstattung konzentrieren, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen. Im Rahmen eines Lenkungsausschusses Nachhaltigkeit haben wir für den Berichtszeitraum
Unsere Kernstrategien 2030

Handlungsfelder
1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
2 Versorgungssicherheit
3 Kund*innenorientierung
4 Innovation und Digitalisierung 5 Klimaschutz 6 Umweltschutz

• Fortsetzung von Seite 17
validiert und bestätigt, dass die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder für die EVN weiterhin gültig sind.
- Zur Definition der Handlungsfelder siehe Seite 23ff
- Zur Projektkommunikation siehe Seite 133f
- GRI-Indikatoren: GRI 2-16, GRI 3-2
Effiziente Nachhaltigkeitsorganisation
In der EVN ist die Verantwortung für die ESG-Agenden und deren Weiterentwicklung beim Gesamtvorstand und damit auf der höchsten Unternehmensebene angesiedelt. Alle diese Themen fließen in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein, die ihrerseits von der (ebenfalls vom Vorstand verantworteten) Konzernstrategie abgeleitet wird. Zudem tauscht sich der Vorstand regelmäßig mit dem Aufsichtsrat zur Nachhaltigkeitsstrategie aus und berichtet diesem quartalsweise
über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im ESG-Bereich.
Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kund*innennutzen.
Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards sowie die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer ESG-Aspekte in unserer Gruppe sicherstellt. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für
unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.
Angesichts der hohen Relevanz von ESG-Themen und zur weiteren Stärkung der Nachhaltigkeitsexpertise wurde im Geschäftsjahr 2022/23 zusätzlich eine Nachhaltigkeitsexpertin in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bestellt.
Vierteljährlich tagt zudem unser Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit, der sich aus dem Gesamtvorstand, aus Führungskräften, aus Geschäftsführer*innen der wesentlichen österreichischen und internationalen Konzerngesellschaften sowie aus Mitgliedern des Nachhaltigkeitsteams zusammensetzt. Dieses Gremium behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
EVN Nachhaltigkeitsorganisation

Wertvolle externe Inputs
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.
- Zum Nachhaltigkeitsbeirat siehe Seite 116
- Zum EVN Sozialfonds siehe Seite 135
- Nachhaltigkeitsbeirat: siehe www.evn.at/Nachhaltigkeitsbeirat
- EVN Sozialfonds: siehe www.evn.at/sozialfonds
- EVN Kunstrat: siehe www.evn-sammlung.at
- GRI-Indikatoren: GRI 2-9, GRI 2-12, GRI 2-13, GRI 2-16, GRI 2-17, GRI 2-24
Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit
In unserer jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG und der EU-Taxonomie-Verordnung sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer*innenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet.
Damit steht uns ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungsund der Vorstandsebene gewährleisten wir dabei insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die wir – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und unseren übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen nutzen bzw. setzen.
Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus
Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung analysieren wir Klimarisiken anhand von Klimaszenarien. Auch im Rahmen der Risikoinventur erheben wir potenzielle Klimarisiken sowie Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel. In unserem Risikomanagementprozess ist Klimarisiko jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei unterscheiden wir zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken
EVN Ganzheitsbericht 2022/23 21
Nichtfinanzieller Bericht
zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen erfassen wir aber nicht nur durch unser Risikomanagement, sondern analysieren mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäts- und Szenarioanalysen. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die Betrachtung der künftigen Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Auf dieser Basis werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.
Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen die Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit unserer Kraftwerke –
beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durch, die geplante Stillstandszeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung messen und überwachen wir im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen.
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten unseres Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau gewährleisten wir dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung. In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften haben wir dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiter*innenrisiken aber auch auf den
Abgang von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen. Diesem Risiko begegnen wir vor allem mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der Risikobetrachtung umfasst sind auch bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellungen von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten, die durch unser internes Kontrollsystem (IKS) vermieden werden sollen.
Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegen der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
- Zum Risikomanagementprozess (inkl. Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken) siehe Seite 177ff
- Zu SAIFI und SAIDI siehe Seite 72
- Zu Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung sowie Compliance siehe Seiten 104ff bzw. 28ff
- Zu den ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit der EVN siehe Seite 112ff
- GRI-Indikatoren: GRI 2-22, GRI 2-23, GRI 2-24
Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
… steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für die Aktionär*innen achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiter*innen ist dabei selbstverständlich. Die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte durch unsere Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen stehen dabei ebenso im Fokus.
Versorgungssicherheit
… steht für eine verlässliche Versorgung unserer Kund*innen auch in Krisensituationen. Dabei spielt nicht nur die lückenlose Versorgung mit Energie in der gewünschten Menge, sondern auch die technische Netzqualität eine bedeutende Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen dabei neben einem nachhaltigen Ausbau der Netz- und Technikinfrastruktur auch in der verlässlichen Trinkwasserversorgung und in der Steigerung der Trinkwasserqualität.
Kund*innenorientierung
… steht für Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, für eine zielgruppenadäquate Kommunikation sowie für die Unterstützung unserer Kund*innen beim effizienten und sicheren Umgang mit Energie. Dabei nimmt der Schutz personenbezogener Daten einen hohen Stellenwert ein.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
- Risiko eines Wertverlusts für Eigenund Fremdkapitalinvestor*innen
- Compliance-Verstöße
-
- Stabile Dividendenentwicklung + Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen
- wurden + Arbeitsplatzsicherung
-
- Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen
-
- Solide Kapitalausstattung ermöglicht ein Abfedern von Wirtschaftskrisen
-
- Faire und transparente Auftragsvergabe
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
- Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionär*innenvergütung als Ziel
- Projektabsicherung durch Garantien und Versicherungen
- Integriertes Geschäftsmodell mit Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten
- Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
- EVN Verhaltenskodex • EVN Leitwerte
- Corporate Compliance Management
- Compliance-Schulungen
- EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferant*innenbeziehung
- Nachhaltige Ausrichtung der Beschaffungsvorgänge
- Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter*innen bei Ausschreibungen
- Anonymes Hinweisgeber*innenverfahren
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten in der Lieferkette
- Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
- Konzernweite Ausbauziele bis 2030: Windkraft von aktuell 447 MW auf 770 MW und Photovoltaik von derzeit 42 MWp auf 300 MWp
- Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
- EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Pandemievorsorge)
- Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
- Geringe Netzverluste und Stromunterbrechungen
- Laufende Investitionen zur Verbesserung der Netzinfrastruktur und der Trinkwasserversorgung
- Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
- Höchste Priorität für Datenschutz • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
- Monitoring der mittleren Strom-
- Unterstützung der Kund*innen in
- Vielfältige Kommunikationskanäle für
- Bekämpfung von Energiearmut

Sustainable Development Goals










- Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen
- Verbrauch natürlicher Ressourcen
-
- Zuverlässige Energieversorgung für
-
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie
-
- Bereitstellung von Infrastruktur
- Trinkwasser
- Emissionen – Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle
- Gesellschaft und Wirtschaft
-
- Versorgung mit hochwertigem
- Gestiegene Börsepreise beeinträchtigen Leistbarkeit von Energie
- Datenschutzrechtliche Vorfälle
-
- Verbesserter und effizienter Umgang mit Energie + Kooperationen sichern regionale
- Arbeitsplätze
-
- Hohe Standards in der Versorgungssicherheit
-
- Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke
- -
- -
Cybersecurity
-- (z. B. Wasserqualität)
- unterbrechungshäufigkeit
- effizientem Verbrauchsverhalten
-
Kund*innen


Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
| "–" = negativ; "+" = positiv | und Maßnahmen (Auszug) | Sustainable Development Goals |
|---|---|---|
| – Arbeitsunfälle – Auswirkung auf Gesundheit der Mitarbeiter*innen durch Überlastung – Compliance-Verstöße + Schaffung von Arbeitsplätzen + Arbeitsplatzsicherung + Attraktives Arbeitsumfeld + Flexible Arbeitsbedingungen + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildung |
• EVN Leitwerte • Betriebliche Sozialpartnerschaft • Nachhaltige Personalentwicklung • Grundsätze und Richtlinien der International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact • Hohe Standards bei Gesundheitsvor sorge, Arbeitsschutz und -sicherheit • Flexible Arbeitszeitmodelle • Internes Kontrollsystem (IKS) • Wiedereinstieg karenzierter Mitarbeiter*innen; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß hinaus • Gruppen-Krankenversicherung • Compliance-Schulungen |
|
| – Treibhausgasemissionen + Hohe Standards in der Versorgungs qualität + Effiziente und umweltschonende |
• Konzernweite Ausbauziele bis 2030: Windkraft von aktuell 447 MW auf 770 MW und Photovoltaik von derzeit 42 MWp auf 300 MWp |
|
| und Wirtschaft + Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele + Reduktion treibhausrelevanter Emissionen + Notwendige Anpassungen des Geschäftsmodells an den Klima wandel |
(bis 2034) • Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften • Netzinvestitionen zur Integration von Strom aus volatiler erneuerbarer Erzeugung • Fokus auf Effizienzsteigerung insbesondere im Bereich THG-Emissionsminimierung • Wärmeerzeugung aus Biomasse und mit Wärmepumpen • Eignung des Gasnetzes für erneuerbare und CO2-freie Gase |
|
| – Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beein trächtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen – Verbrauch natürlicher Ressourcen – Emissionen + Hohe Umweltstandards in der Versorgungsqualität + Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft |
• Zertifizierte Umweltmanagement systeme • EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser) • Vielfältige Maßnahmen zum Arten schutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wieder herstellung natürlicher Lebensräume • Einsatz modernster Umwelttechnik • Laufende Modernisierung des Gas leitungsnetzes • Fokus auf Effizienzsteigerung • Umweltgerechtes Abfallmanagement • Sanierung von Altlasten und ehemaligen Standorten |
|
| Impact-Bewertung (Auszug) Energieversorgung für Gesellschaft |
Handhabung – Instrumente • Dekarbonisierungsziele gemäß SBTi |
Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Innovation und Digitalisierung
… stehen für eine vorausschauende Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, die u. a. die laufende Anpassung an ein dynamisches Umfeld durch gezielte Innovationen und Digitalisierung im Fokus hat.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
- Innovative Produkte werden von
- Kund*innen nicht angenommen
- Risiko für Cyberkriminalität steigt + Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten
-
- Flexiblere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter*innen
-
- Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen, sowie Infrastrukturprojekte und -investitionen
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
- Laufendes Monitoring des Innovationsprozesses
- Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen • Innovations-, Forschungs- und
- Entwicklungsaktivitäten • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionär*innenvergütung als Ziel
Sustainable Development Goals




Stakeholder-Dialog
… steht für das Übernehmen von Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen der EVN durch vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, auch außerhalb unseres operativen Kerngeschäfts. Im Fokus stehen ein proaktiver Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit ihren Anliegen, z. B. durch die Einbindung von Anrainer*innen beim Ausbau und Betrieb unserer Anlagen. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements liegen in der Wissensvermittlung an Kinder und Jugendliche sowie in der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, z. B. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut.
- Asymmetrische Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholder-Gruppen
- Mangelnde Identifikation von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen
- Beeinträchtigungen durch Luftemissionen der Kraftwerke
- Lärmbeeinträchtigungen beim Anlagenausbau und -betrieb
-
- Wahrung der Interessen der wesentlichsten Stakeholder-Gruppen
-
- Sicherung und Erhöhung der
- Lebensqualität durch die verlässliche Bereitstellung von Energie
-
- Gewährleistung der Lebensqualität durch die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser
-
- Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen
-
- Verbesserung des Verbrauchsverhaltens bei Kund*innen
-
- Vermittlung von naturwissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Volksschulkinder
- Niederschwellige digitale Feedbackangebote zur gleichmäßigen Wahrung der Interessen unterschiedlicher Kund*innengruppen
- Nachhaltigkeitsbeirat
- Regelmäßige Stakeholder-Befragungen
- Proaktive Stakeholder-Einbindung • Projektbezogene Stakeholder--
- Kommunikation
- EVN Wesentlichkeitsmatrix als Instrument für den Abgleich von Konzernstrategie und Stakeholder-Interessen
- Bekämpfung von Energiearmut
- Unterstützung der Kund*innen in effizientem Verbrauchsverhalten
- Verantwortung für Kunst und Kultur im Rahmen der evn sammlung
- EVN Sozialfonds
- EVN Schulservice
- Initiativen zur Stärkung der digitalen Kompetenz




GRI-Indikator: GRI 2-23
stets die behalten. im Blick Beim Wachstum
Die EVN investiert massiv in die Zukunft, und dies konsequent nachhaltig: 88 % ihrer Investitionen gelten gemäß der EU-Taxonomie offiziell als "grün".

im Blick
Wirkungsvoll handeln, Zukunft nachhaltig gestalten
Integer, ethisch, zielorientiert – so müssen und so wollen wir handeln. Auch im Verhältnis zu unseren zahlreichen Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, denen wir stets als faire Auftraggeberin gegenübertreten.
Menschenrechte, Ethik und Integrität
Bei der EVN legen wir größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller unserer Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen. Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, haben wir konzernweit Compliance-Richtlinien und Maßnahmen implementiert. Zentrales Dokument ist dabei der in zehn Themenbereiche gegliederte EVN Verhaltenskodex, der auf Basis des EVN Unternehmensleitbilds u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit regelt, die Menschenrechte, Governance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden konzernweit die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten. Weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter*innen oder Lieferant*innen bzw. auf bestimmte Themen wie Menschenrechte, Korruptionsprävention oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen beziehen, vertiefen und ergänzen den EVN Verhaltenskodex.
Die Regelungen unseres Verhaltenskodex setzen auf verschiedenen Grundlagen auf, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen unseres Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen. Verlässlichkeit, Transparenz, Vertrauen und Qualität im Umgang mit internen und externen Partner*innen bilden dabei die zentralen Leitlinien. Den EVN Verhaltenskodex gibt es in einer deutschen und einer englischen Fassung sowie in den Landessprachen unserer Tochtergesellschaften. Auf unserer Website ist er für alle Interessierten ebenso öffentlich abrufbar wie unsere Menschenrechts-Policy. Interessierten Geschäftspartner*innen bieten wir über unser Compliance-Management darüber hinaus jederzeit vertiefende Informationen.
- Zur Integritätsklausel für Lieferant*innen der EVN siehe Seite 36
- Siehe auch www.evn.at/verhaltenskodex sowie www.evn.at/menschenrechtspolicy
- GRI-Indikator: GRI 2-24
Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen soll, sich in ihrem Arbeitsalltag integer und gesetzestreu zu verhalten. Unser CMS baut auf drei Säulen auf:
- Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
- Identifikation von Compliance--Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
• Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von Maßnahmen
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS werden von der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM) verantwortet. Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeiter*innen von CCM wurden in Bulgarien, Nordmazedonien sowie in der WTE nationale Compliance Officer eingesetzt. Damit sind konzernweit acht Mitarbeiter*innen mit der Umsetzung der Compliance-Maßnahmen unter Berücksichtigung der regionalen Anforderungen betraut.
In den mehr als zehn Jahren seines Bestehens wurde das CMS der EVN kontinuierlich weiterentwickelt und um neue Aspekte und Maßnahmen ergänzt. Dank dieser gemeinsam mit den verantwortlichen Führungskräften umgesetzten Verbesserungen der Compliance-bezogenen Strukturen, Abläufe und organisatorischen Regelungen wird unser CMS allen internationalen Anforderungen gerecht. In Verbindung mit umfassenden Schulungs- und Kommunikationsmaßnahmen wurde über die Jahre ein hohes Niveau erreicht. Dadurch konnte im Geschäftsjahr 2022/ 23 die Rolle der dezentralen Compliance Officer in den österreichischen Konzerngesellschaften neu gestaltet werden. Ihre Aufgaben werden künftig direkt von den Mitarbeiter*innen der Stabsstelle CCM erfüllt. Sie werden dabei von den Leiter*innen der jeweiligen Organisationseinheiten unterstützt, wie z. B.
bei Schulungen, bei der Beantwortung von Anfragen oder bei der Aufklärung von Compliance-Hinweisen.
Der Chief Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Korruptionsprävention
Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption auf. Den Begriff Korruption fassen wir dabei sehr weit: Er beinhaltet für uns neben gesetzwidrigen Zahlungen (z.B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierten

Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle anderen Arten von Zuwendungen (z.B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Sowohl die Annahme als auch die Gewährung solcher Vorteile sind für unsere Mitarbeiter*innen und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind bei pflichtgemäßer Abwicklung von Geschäften lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der strengen österreichischen Gesetzeslage in Bezug auf Amtsträger*innen. Das Korruptionsstrafrecht soll u. a. verhindern, dass Amtsträger*innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten einen Vorteil zu verschaffen.
Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen unsere Mitarbeiter*innen gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Deshalb legen wir bei der regelmäßigen Erhebung von Compliance-Risiken auch besonderes Augenmerk auf das Thema Korruption.
Die folgenden Maßnahmen und Kontrollmechanismen sollen – zusätzlich zu unserem Wertekatalog, unseren Verhaltensregeln und unserem umfassenden Schulungsprogramm – gewährleisten, dass keine Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und unsere unternehmensspezifischen Compliance-Regeln geschehen:
• Verankerung des Vier-Augen- und des Funktionstrennungsprinzips zur Kontrolle der Einhaltung aller Compliance-Regeln in unseren Geschäftsabläufen (insbesondere Tätigkeiten mit häufigen Lieferant*innen-,
Kund*innen- und Behördenkontakten im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen, Auftragsvergaben, Bewilligungsverfahren, Gutachten, Forschungs- und Förderthemen, Grundstücksangelegenheiten sowie beim Recruiting und bei Managementkompetenzen)
- Strikte automatisierte und systemgestützte Abläufe zur Genehmigung, Abrechnung und Dokumentation von Aufwendungen im Rahmen von Dienstreisen, Repräsentationen etc.
- Regelungen in Dienstverträgen zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Interessenkonflikten (z.B. Melde- und Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten an bzw. durch die Personalabteilung)
- Integritätsüberprüfung von Geschäftspartner*innen
- Strenge Kriterien, Regeln und Abläufe im Zusammenhang mit der Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Beratungs-, Vermittlungs- und Lobbying-Leistungen
- Organisatorische Anweisungen zu den Themen Sponsoring sowie Spenden (Voraussetzungen, Regeln, Abläufe)
- GRI-Indikatoren: GRI 2-23, GRI 205-1, GRI 205-2
Compliance-Risikoanalyse
Im Rahmen der Entwicklung des CMS wurde anhand der Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex eine Compliance-Risikoanalyse durchgeführt. In regelmäßigen Abständen wird diese wiederholt. Die im Folgenden beschriebenen, sehr umfassenden Schritte dieser Analyse führten – abgesehen von einer Weiterentwicklung der vorbeugenden Maßnahmen und Kontrollen zur Vermeidung von Compliance-Verstößen – zu einer zusätzlichen Bewusstseinsbildung und Festigung der Compliance--Kenntnisse auf allen Hierarchieebenen.
In einem zweistufigen Analyse- und Bewertungsprozess haben wir gemeinsam mit den Führungskräften und Organen aller Organisationseinheiten Geschäftsbereiche und -abläufe mit
einem hohen bzw. sehr hohen Risikopotenzial identifiziert. Für diese Einschätzung wurden sowohl externe als auch interne Kriterien herangezogen (z. B. Präzedenzfälle von Compliance-Verstößen in bestimmten Branchen oder Ländern bzw. die Ausgestaltung von Geschäftsabläufen inklusive Kontrollmechanismen in der EVN). Die Ergebnisse dieser spezifischen Risikobewertung wurden im nächsten Schritt anhand einer vierstufigen Skala bewertet. Abschließend haben wir Geschäftsfälle mit einer hohen bzw. sehr hohen Risikoeintrittswahrscheinlichkeit in einer Risiko-Kontroll-Matrix abgebildet und spezifische Prozesskontrollen implementiert, die auch von internen Assessor*innen überprüft werden.
Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt.
GRI-Indikatoren: GRI 2-25, GRI 2-26, GRI 205-1
Hinweisgeber*innenverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht internen und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten können dabei niederschwellig entweder persönlich, telefonisch, über spezifische Compliance E-Mail-Adressen oder über ein von einem externen Dienstleister gehostetes Hinweisgebersystem erfolgen. Diese Möglichkeiten bestehen konzernweit und in allen wesentlichen Landessprachen des EVN Konzerns. Das Hinweisgeberverfahren wurde dabei mit der Zielsetzung ausgestaltet, eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex zu gewährleisten. Anonym abgegebene Hinweise werden von der EVN stets behandelt.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden das Hinweisgeber*innenverfahren und die entsprechenden organisatorischen Regelungen an die neuen rechtlichen Anforderungen des Hinweisgeber*innenschutzgesetzes angepasst. Eine eigene Konzernanweisung regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der Behandlung der gemeldeten Bedenken sowie die Vorkehrungen zum Schutz der Hinweisgeber*innen vor Repressalien. Der Wahrung der Vertraulichkeit der mit einem Hinweis befassten Personen messen wir einen hohen Stellenwert bei.
Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig im Rahmen von Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen über diese niederschwelligen Kommunikationskanäle für Hinweise, mögliche Anwendungsfälle sowie die Grundprinzipien des Verfahrens informiert.
Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem strafrechtlich relevant. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- bzw. zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter*innen, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden uns keine Fälle von vermuteter Diskriminierung gemeldet. Allerdings haben uns in der Berichtsperiode neun Meldungen über Vorwürfe vermuteter Korruption
erreicht. Die intern eingeleiteten Untersuchungen haben in drei Fällen eine Bestätigung des gemeldeten Verstoßes gebracht. Diese Fälle waren jedoch nicht Gegenstand von Klagen und hatten auch keine Beendigung von Dienstverhältnissen zur Folge. Es wurden intern, aber auch extern Maßnahmen gesetzt, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. In zwei der gemeldeten Fälle waren die Untersuchungen zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen.
Zu den im Oktober 2022 gegen einen Mitarbeiter der EVN Croatia erhobenen und bereits im Vorjahr berichteten Beschuldigungen gibt es seitens der Behörden keine uns bekannten neuen Erkenntnisse. Die von uns intern eingeleiteten laufenden Untersuchungen haben bislang keine Bestätigung über das Vorliegen eines Compliance--Verstoßes des beschuldigten Mitarbeiters gebracht.
Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartner*innen ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.
- Zum Hinweisgeber*innenverfahren siehe auch www.evn.at/hinweisgeberinnenverfahren
- GRI-Indikatoren: GRI 205-3, GRI 406-1
Überprüfung der Geschäftspartner*innen
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für unsere Geschäftspartner*innen. Besonderen Wert legen wir hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umweltund Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik". Im gesamten Konzern verfolgen wir das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen wurden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner*innen, die auch das Screening von Sanktionslisten mit einschließt, folgen wir einem risikoorientierten Ansatz und berücksichtigen insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Wir nutzen zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, setzen wir entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion.
GRI-Indikator: GRI 2-26
Compliance-Schulungen
Das CMS der EVN stellt mit einem sorgsam entwickelten und kontinuierlich verbesserten Schulungs- und Kommunikationskonzept konzernweit sicher, dass sich alle Mitarbeiter*innen regelmäßig mit Compliance-Fragen befassen und die Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind insbesondere folgende Aspekte:
• Menschenrechte
Anzahl
- Unternehmensethik
- Korruptionsprävention
- Wettbewerbsverhalten
Das im Geschäftsjahr 2021/22 in Abstimmung mit den Führungskräften neu konzipierte mehrstufige Compliance-Schulungsprogramm stellt nunmehr den konzernweit verpflichtenden Schulungsstandard zum EVN Verhaltenskodex dar, der von allen neu eingetretenen Mitarbeiter*innen (inklusive externer Arbeitskräfte) absolviert werden muss:
- Compliance Basics
- Compliance E-Learning
- Compliance Update
- Compliance Fresh Up
- Weitere Auffrischungs- und Spezialschulungen
Diese Schulungen sind auch für alle Führungskräfte verpflichtend, für die wir eigene bzw. zusätzliche Formate anbieten. Zudem werden diese Schulungen inhaltlich und methodisch an regionale Anforderungen angepasst, um eine möglichst zielgerichtete Ansprache zu erreichen.
Sämtliche Module dieses umfassenden Lernpfads zeichnen sich durch einen hohen Grad an Interaktion und Praxisbezug aus. Die Präsenztrainings, Webinare und E-Learnings kombinieren Einheiten zum Selbststudium samt Wissensüberprüfungen mit der Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an Fallbeispielen. Beim Compliance Update und den Auffrischungsschulungen werden die Praxisbeispiele zudem passend zum jeweiligen Aufgabengebiet und Tätigkeitsbereich der teilnehmenden Mitarbeiter*innen gestaltet, um die mitunter sehr spezifischen Herausforderungen zur korrekten Anwendung des EVN Verhaltenskodex, etwa im Rahmen der Korruptionsprävention, möglichst zielgenau zu vermitteln. Für besonders exponierte Personen, z. B. Mitarbeiter*innen in wettbewerbsintensiven Geschäftsfeldern oder im internationalen Projektgeschäft sowie Mitarbeiter*innen, die im Kontakt zu Behörden stehen, bieten wir Spezialschulungen an. Auch Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von externen Expert*innen vertiefend geschult.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßnahmen (z.B. solche im Intranet oder in den Mitarbeiter*innenzeitungen der EVN) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien eingebunden sind. Die in mehrstündigen Workshops gemeinsam mit den Führungskräften erarbeiteten Inhalte werden von diesen regelmäßig an ihre Mitarbeiter*innen weitergegeben So wird das CMS auch durch die Führungskräfte begleitend unterstützt.
Menschenrechte und sozialer Mindestschutz
Seit jeher ist im EVN Verhaltenskodex unser uneingeschränktes und unmissverständliches Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Um-
Vorstandsmitglieder und Führungskräfte Mitarbeiter*innen Österreich Bulgarien 88 (100,0 %) 2.648 (93,1 %) 68 (100,0 %)
Teilnahme an verpflichtenden Compliance-Schulungen (Stand: 30.09.2023; berücksichtigt sind auch nicht vollkonsolidierte Gesellschaften)

FAIRE STEUERPOLITIK
Auf Grundlage der in der EVN etablierten, besonders im EVN Verhaltenskodex festgeschriebenen hohen ethischen Ansprüche haben wir eine verbindliche Steuerstrategie für den EVN Konzern festgelegt. Danach sehen wir es als unsere Verpflichtung gegenüber Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft an, in sämtlichen Staaten, in denen wir unternehmerisch tätig sind, einen fairen Beitrag zum Steueraufkommen zu leisten. Diesem Grundsatz gemäß – sowie unter Einhaltung sämtlicher relevanter nationaler und internationaler Steuergesetze und Rechtsvorschriften –
folgt die Steuerstrategie des EVN Konzerns insbesondere folgenden Prämissen:
- Hohe Compliance-Standards im Steuerbereich, insbesondere gesetzeskonforme, fristgerechte und vollumfängliche Erfüllung aller Anzeige-, Erklärungs-, Einreichungs- und Zahlungspflichten
- Finanzstrafrechtliche Risiken, insbesondere solche aus Abgabenhinterziehungen oder Abgabenverkürzungen, sind jederzeit auszuschließen
- Fairer, konstruktiver, kooperativer und transparenter Dialog mit den Abgabenbehörden
- Proaktives Steuerkontrollsystem mittels Beurteilung der steuerrelevanten Risiken sowie der Steuerrisiken durch Identifizierung, Analyse und Bewertung dieser Risiken (Dokumentation mittels Risiko-Kontroll-Matrix)
- Keine aggressive Steuerplanung, insbesondere keine künstlichen Strukturen, die als wesentlichem Zweck der Abgabenminimierung dienen
- GRI-Indikatoren: GRI 207-1, GRI 207-2, GRI 207-3
gang mit unseren Mitarbeiter*innen an allen unseren Standorten sowie in allen unseren Geschäftsbeziehungen verankert. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit zählt ebenso dazu wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen Beeinträchtigungen zu diskriminieren. Weitere Elemente sind die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).
Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen sind wir in Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, fühlen wir uns dazu verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten auch außerhalb unseres unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz werden im EVN Konzern als Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie der Stabsstelle Corporate Compliance Management) verantwortet. Im Geschäftsjahr 2021/22 haben wir – insbesondere mit Blick auf die erstmalige Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung – unsere internen Prozesse und Regelwerke zu den Themen Menschenrechte und sozialer Mindestschutz überprüft und diese im Berichtszeitraum weiterentwickelt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die für diese Themenbereiche etablierten Managementansätze und organisatorischen Regelungen lückenlos eingehalten werden. Begleitend erfolgte im Lauf der letzten beiden Geschäftsjahre – vor allem für die besonders mit den Aspekten Menschenrechte befassten Organisationseinheiten – eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Thema, die auch durch externe Expert*innen begleitet wurde. Vorstand und Führungskräfte wurden regelmäßig über Fortschritte und neu
implementierte Maßnahmen informiert. Darüber hinaus wurde im Jahr 2022 eine EVN Menschenrechts-Policy formuliert und vom Vorstand genehmigt sowie ein EVN Menschenrechtsbeauftragter ernannt und in der Stabsstelle Corporate Compliance Management etabliert. Ab dem Geschäftsjahr 2023/24 sind bereits konkrete Weiterentwicklungsmaßnahmen geplant. Am Beginn stehen Sensibilisierungsmaßnahmen und verpflichtende Schulungen. Diese sollen konzernweit das Verständnis für die Achtung der diversen Aspekte des Themas Menschenrechte verstärken. Zudem soll ein Impact Assessment zum Thema Menschenrechte durchgeführt werden, um mögliche Risiken und Auswirkungen strukturiert zu erheben, zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu entwickeln.
Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte erheben wir konzernweit im Rahmen der jährlichen Risikoinventur.
- Zu weiteren Grundsätzen zur Wahrung der Menschenrechte unserer Mitarbeiter*innen (insbesondere Nichtdiskriminierung, Mitspracherechte sowie Arbeitsschutz und -sicherheit) siehe Seite 93ff
- Zur Menschenrechts-Policy siehe www.evn.at/menschenrechtspolicy
Sicher und nachhaltig versorgt
Wir streben im gesamten Beschaffungsprozess nach hohen Standards in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Qualität, Nachhaltigkeit sowie Versorgungssicherheit.
EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Beschaffung von Energie
Die Strommengen, die wir für die Versorgung unserer österreichischen Kund*innen benötigen, beschaffen wir – via EnergieAllianz – über mittelfristige Bezugsverträge sowie über den Großhandelsmarkt. Hier wird der Strom entweder direkt über die Börse gehandelt oder bilateral bei Handelspartner*innen bzw. außerbörslich "Over the Counter" (OTC) zugekauft – darunter auch aus der Produktion unserer eigenen Kraftwerke. Darüber hinaus beziehen wir Ökoenergie, die uns gemäß Ökostromgesetz je nach unserem Anteil an der gesamten Stromabgabemenge pro Regelzone zugewiesen wird. Weiters nehmen wir Strom, den unsere Kund*innen in eigenen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaikanlagen) herstellen, in jenem Ausmaß ab, in dem sie ihn nicht selbst verbrauchen.
Zur Stromkennzeichnung siehe Seite 84
Unsere Stromversorgungsunternehmen in Bulgarien und Nordmazedonien sind gesetzlich dazu verpflichtet, den für den Verkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten benötigten Strom von den nationalen Stromerzeugern NEK bzw. ESM zu beziehen. Den restlichen Strom, der für die Versorgung von Kund*innen in den bereits liberalisierten Marktsegmenten benötigt wird, beziehen sie über die Großhandelsmärkte.
Erdgas beschaffen wir zu einem erheblichen Teil auf Basis langfristiger Bezugsverträge. Den restlichen Bedarf decken wir über den Großhandelsmarkt, also über nationale und internationale OTC-Handelsplätze und Börsen, etwa in Österreich (CEGH) oder in Deutschland (NCG). Der Bezug des importierten Erdgases richtet sich nach den internationalen Strömen von Pipeline- und Flüssiggasmengen.
Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen
Die Geschäftstätigkeit der EVN insgesamt, besonders aber unsere Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung bedingen eine intensive Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, Anlagen-, Rohrleitungs- und Kabelleitungsbauunternehmen, aber auch mit Lieferant*innen von elektrotechnischen Anlagen und Komponenten, Rohren, Leiterseilen, Kabelleitungen, Zählern, Hardware und Software sowie Arbeitsbekleidung. Die WTE vergibt als Generalunternehmerin Subunternehmer*innenaufträge insbesondere an Bauunternehmen sowie an Lieferant*innen von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen und Komponenten.
An unseren Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien haben wir im Geschäftsjahr 2022/23 ein Bestellvolumen von 1.337,6 Mio. Euro (Vorjahr: 762,4 Mio. Euro) abgewickelt. In Österreich stand die EVN in diesem Zeitraum in direkten Lieferant*innenbeziehungen zu 841 Anbieter*innen bzw. Auftragnehmer*innen.
GRI-Indikator: GRI 2-6
Organisation der Beschaffungsaktivitäten
Die Verantwortung für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen richtet sich in unserer Gruppe nach dem jeweiligen Tätigkeitsfeld. Wir wickeln Beschaffungsaufträge ab einem Wert von 10.000 Euro über ein webbasiertes Beschaffungsportal ab. Damit wird der gesamte Beschaffungsprozess – angefangen von der EU-Bekanntmachung bis hin zu Ausschreibung, Angebotslegung und Vergabe – digital abgewickelt. Der breitflächige Roll-out von E-Procurement über diese neue Plattform brachte nicht nur eine Steigerung der
Transparenz, sondern ebnete auch den Weg zu einer konsequent strategischen Beschaffung.
GRI-Indikator: GRI 204-1
Strategisches Lieferant*innenmanagement bei der EVN
"Wir schaffen eine systematische, standardisierte und nachhaltige Methodik für die Analyse und Bewertung potenzieller und bestehender Lieferant*innen und streben damit entlang des gesamten Beschaffungsprozesses eine Leistungssteigerung in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Qualität, Nachhaltigkeit sowie Versorgungssicherheit an." Diese Absichtserklärung stand am Beginn des umfassenden Projekts zum Thema "Strategisches Lieferant*innenmanagement" (SLM), das die EVN im März 2023 erfolgreich abgeschlossen hat. Mit Mai 2023 wurde das Strategische Lieferant*innenmanagement konzernweit ausgerollt.
Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit
Oberstes Ziel der neuen Beschaffungsstrategie: die genaue Analyse und Lenkung sämtlicher Beschaffungsströme, um eine Leistungssteigerung zu erzielen – in wirtschaftlicher Hinsicht ebenso wie in Sachen Nachhaltigkeit. Denn die EVN will die hohen Ansprüche, die sie beim Thema ESG an sich selbst stellt, auch bei ihren Lieferant*innen erfüllt wissen, die sie hier als Partner*innen versteht. Gleichzeitig gilt es, die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die für den Betrieb der EVN sowie für den laufenden Ausbau ihrer Anlagen und Netze strategisch wichtig sind, stets in ausreichender Qualität und Menge sicherzustellen – und damit die lückenlose Erfüllung ihres Versorgungsauftrags zu gewährleisten. Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit zählen damit zu den wichtigsten Motiven, die hinter dem neuen strategischen Lieferant*innenmanagement stehen.
Doch auch die wirtschaftlichen Verwerfungen und die Unterbrechungen internationaler Lieferketten im Gefolge der Covid-19-Pandemie, verstärkt durch den Krieg in der Ukraine, immer neue – und weitere zu erwartende – Regulierungen durch supranationale und nationale Gesetzgeber, zusätzliche Berichtspflichten wie z.B. die EU Taxonomie-Verordnung oder die CSRD und die immer höheren Anforderungen nachhaltig orientierter Investor*innen ließen es sinnvoll erscheinen, das Beschaffungsmanagement einer gründlichen Analyse zu unterziehen und, wo notwendig, neu auszurichten.
Laufende Weiterentwicklung
Die EVN führt damit eine Entwicklung fort, die vor Längerem eingeleitet worden war. Neben den klassischen Einkaufskriterien – Preis, Qualität, Volumen, Marktumfeld und rechtliche Vorgaben – wurden schon bisher auch Aspekte der Nachhaltigkeit in ihre Beschaffungsprozesse mit einbezogen. Dies betraf sowohl die Bewertung der bezogenen Produkte selbst als auch die Auswahl von Lieferant*innen, die sich explizit zu umweltschonendem, ethischem und sozialem Agieren verpflichten. Konkretisiert wurde und wird dies in der sogenannten EVN Integritätsklausel, die einen fixen Bestandteil jedes einzelnen Beschaffungsvertrags bildet.
Diese beiden Schwerpunkte – die Analyse und Bewertung von Produkten einerseits und von Lieferant*innen andererseits – sowie die Verschränkung der daraus gewonnenen Erkenntnisse finden nach Abschluss des SLM-Projekts nun in noch strukturierterer und inhaltlich weiterreichender Form statt.
Analyse und Impact-Bewertung für alle Produkte und Dienstleistungen
Sämtliche Produkte und Dienstleistungen wurden dafür anhand des europaweiten einheitlichen Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungswesen (CPV-Struktur) in Warengruppen gegliedert und u. a. auf ihren Nachhaltigkeits-Impact bzw. allfällige Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Davon abgeleitet wurden in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachabteilungen jeweils die wichtigsten Einkaufsund Entscheidungskriterien definiert. Dasselbe gilt für die Ansprüche, die an die jeweiligen Lieferant*innen zu stellen sind. So wurde etwa für jede Warengruppe definiert, welche Zertifikate ein*e Lieferant*in vorweisen können muss, um für eine Beschaffung überhaupt in Frage zu kommen. Basierend darauf kann die Verfeinerung für jeden einzelnen Beschaffungsvorgang relativ einfach erfolgen.
Eingehende Auditierung der Lieferant*innen auch anhand von ESG-Kriterien
Sämtliche Lieferant*innen wiederum – potenzielle ebenso wie bestehende – werden über ein Ratingtool eines renommierten internationalen Ratinganbieters schon im Vorhinein – und danach laufend – anhand festgelegter ESG-Kriterien bewertet. Zu diesen Kriterien zählen Treibhausgasemissionen, Energiemanagement, Landverbrauch, Biodiversität und Abfallmanagement ebenso wie Community Engagement, Datenschutz, Arbeitnehmer*innenrechte, ethische Geschäftspraktiken, Aktionär*innenrechte oder Transparenz. Auch allfällige negative Medienberichterstattung fließt stets aktuell in die Bewertung mit ein. Bei auftretenden Risiken werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen gesetzt.
Hinzu kommen weitreichende Selbstauskünfte, die jede*r Lieferant*in der EVN im Rahmen des Onboardings im Beschaffungsportal, aber auch weiterhin im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses erteilen muss und die ebenfalls einen besonderen Fokus auf ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsmaßnahmen legen.
Festlegung der passgenauen Beschaffungsstrategie
Ergebnis dieser eingehenden Bewertung von Produkten und Lieferant*innen ist eine Matrix, aus der für jede Warengruppe das optimale Beschaffungsverfahren abgeleitet werden kann. Ein eigenes "Tool Set" gibt den befassten Mitarbeiter*innen dabei alle erforderlichen Instrumente und Vorlagen an die Hand, von der Berechnung der Lebenszykluskosten über die Definition der technischen Spezifikationen bis hin zu den Zuschlagskriterien und den jeweils optimalen Prozessen für Beschaffungsvorgang und Due Diligence. Eingehende Mitarbeiter*innenschulungen dazu finden aktuell im Rahmen der Überführung des SLM-Projekts in die Linienverantwortung statt, laufende Nachschulungen sind geplant.
Neben konventionellen Beschaffungsvorgängen greift die EVN auch zu innovativen Modellen und unterstützt Lieferant*innen z.B. aktiv dabei, die erforderlichen Zertifizierungen zu erlangen. Auch "grüne" Ausschreibungen, in denen die Erfüllung spezifischer Nachhaltigkeitskriterien gefordert wird, erfolgen immer häufiger.
Lückenlose Compliance
Dass im Fall eines Zuschlags die bei der Vergabe angelegten Maßstäbe und Kriterien auch explizit Eingang in die Verträge finden und Verstöße auch mit Sanktionen verbunden werden, versteht sich von selbst. Ebenso besteht ein klares Prozedere für den Fall allfälliger Vertragsverletzungen – von der Forderung einer Mängelbehebung bis notfalls zur Vertragsauflösung. Anliegen ist der EVN dabei im beiderseitigen Interesse, eine Lösung im Sinn einer vertragsgemäßen Erfüllung und einer langfristigen Zusammenarbeit zu finden. Denn auch im Verhältnis zu ihren Lieferant*innen setzt die EVN auf eine nachhaltige, verantwortungsvolle Partnerschaft.


Nachhaltig attraktiv für unsere Investor*innen
Unser unternehmerisches Handeln berücksichtigt stets auch die ökonomischen Interessen unserer Kapitalgeber*innen. Nicht zuletzt deshalb fokussieren wir in unserer Unternehmenstätigkeit gezielt auf unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder. Dies bildet nicht nur die Basis für planbare Geldflüsse und damit für Kontinuität in unserer Dividendenpolitik. Auch für die Ratingbeurteilungen – sie bilden die Grundlage für unsere Positionierung auf dem Fremdkapitalmarkt – ist diese klare strategische Ausrichtung von zentraler Bedeutung.
Bei strategischen Entscheidungen achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für unsere Aktionär*innen. Neben ökonomischen Aspekten sind in unseren Kernstrategien auch ökologische und soziale Themen und Ziele fest verankert. Deshalb positionieren wir die EVN Aktie verstärkt auch als Investment für nachhaltig orientierte Anleger*innen. Mit Blick darauf streben wir auch gute Bewertungen durch Nachhaltigkeits-Ratingagenturen an, mit denen wir ebenso einen proaktiven Dialog pflegen. Zudem stellen wir durch zielgruppengerecht aufbereitete Inhalte zu den Themenbereichen Umwelt, Soziales und Governance auf unserer Website sicher, dass Nachhaltigkeitsanalyst*innen und -investor*innen stets transparent informiert werden.
Zu Informationen für ESG-Investor*innen bzw. zu den ESG-Ratings siehe www.evn.at/ nachhaltigkeit bzw. www.evn.at/ESG-Ratings
1) Per 30. September 2023
Unser Fokus auf eine nachhaltige Unternehmenswertsteigerung kommt auch in den Kernpunkten unserer Investment Story zum Ausdruck:
- Integriertes Geschäftsmodell
- Hoher Anteil regulierter und stabiler Aktivitäten
- Aktive Rolle bei der Transformation des Energiesystems
- Unternehmen mit klarer Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
- Stabiler niederösterreichischer Heimmarkt
- Solide Kapitalstruktur
- Attraktive und verlässliche
- Dividenden
Größten Wert legen wir darauf, uns auf dem Kapitalmarkt als verlässliche Partner*innen zu erweisen und den Erwartungen unserer Eigen- und Fremdkapitalgeber*innen gleichermaßen zu entsprechen. Unser Kapitalmarktauftritt ist den Prämissen Zeitnähe, Transparenz, Verständlichkeit und substanzielle Information verpflichtet. Das Vertrauen des Kapitalmarkts in die EVN stärken wir durch aktive, regelmäßige und zielgruppengerechte Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmer*innen.
Siehe auch www.investor.evn.at
Dividendenpolitik
Für das Geschäftsjahr 2022/23 wird der Vorstand der 95. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,52 Euro pro Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von 0,62 Euro pro Aktie, in Summe also 1,14 Euro pro Aktie, vorschlagen.
Unsere zukünftige Dividendenpolitik zielt darauf ab, jährlich mindestens 0,82 Euro pro Aktie auszuschütten. Zudem bekennen wir uns dazu, unsere Aktionär*innen an künftigen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe partizipieren zu lassen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % vom um Effekte aus Werthaltigkeitstests bereinigten Konzernergebnis angestrebt.
Externe Ratings
Unabhängige Bonitätsbeurteilungen durch die beiden Ratingagenturen Moody's und Scope bilden ein wesentliches Element der Finanzierungsstrategie der EVN. Dabei streben wir Ratings im soliden A-Bereich an. Im April 2023 bzw. Mai 2023 wurden beide Ratings der EVN von den Ratingagenturen unverändert bestätigt:
• Moody's: A1, Ausblick stabil
• Scope Ratings: A+, Ausblick stabil
Marktumfeld und Performance
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2022/23 haben sich die internationalen Aktienmärkte trotz der zahlreichen Herausforderungen und der durch die weltweit restriktive Geldpolitik der Notenbanken stark angestiegenen Zinsen ausnahmslos positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex DAX konnte von Oktober 2022 bis September 2023 um 27 % zulegen, der Wiener Leitindex ATX gewann um 18 % an Wert. Der US-amerikanische Leitindex Dow Jones ist im selben Zeitraum um 17 % angestiegen.
Auch der für die EVN maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities erzielte während des abgelaufenen Geschäftsjahres einen Zuwachs von 13 %. Eine noch erfreulichere Entwicklung konnte die Aktie der EVN mit einem Anstieg von 49 % vorweisen.
Das in den letzten Monaten gleichmäßig hohe Handelsvolumen von rund 100.000 Stück pro Tag sichert die Einbeziehung der EVN Aktie in den Wiener Leitindex ATX komfortabel ab.
| Die EVN Aktie | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|
| Kurs per Ultimo September | EUR | 25,30 | 17,04 | 22,95 |
| Höchstkurs | EUR | 25,30 | 27,70 | 24,75 |
| Tiefstkurs | EUR | 15,56 | 16,92 | 13,38 |
| Kursveränderung | % | 48,47 | –25,8 | 60,7 |
| Total Shareholder Return | % | 51,53 | –23,5 | 64,2 |
| Entwicklung ATX | % | 17,69 | –26,4 | 73,5 |
| Entwicklung Dow Jones Euro Stoxx Utilities | % | 12,48 | –10,9 | 1,4 |
| Aktienumsatz1) | Mio. EUR | 507,8 | 490,0 | 350,6 |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz1) | Stück | 99.237 | 84.288 | 72.753 |
| Börsekapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 4.551 | 3.065 | 4.128 |
| Gewichtung ATX-Prime | % | 2,50 | 1,93 | 1,96 |
| Ergebnis je Aktie2) | EUR | 2,97 | 1,18 | 1,83 |
| Dividende je Aktie | EUR | 0,52 + 0,623)4) | 0,52 | 0,52 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis | 8,5 | 14,5 | 12,6 | |
| Dividendenrendite | % | 4,5 | 3,1 | 2,3 |
1) Wiener Börse, Einmalzählung
2) Bezogen auf die per 30. September im Umlauf befindlichen Aktien
3) Vorschlag an die Hauptversammlung
4) Sonderdividende von 0,62 Euro je Aktie
CAPITAL MARKETS DAY 2023
Am 5. Oktober 2023 luden wir Analyst*innen und institutionelle Investor*innen zu einem Capital Markets Day, der für diese Zielgruppe auch mittels Live-Webcast übertragen wurde. In ihren Präsentationen gaben Stefan Szyszkowitz, Sprecher des EVN Vorstands, sowie weitere fünf Mitglieder des Senior Managements der Bereiche Energiewirtschaft und Vertrieb, erneuerbare Erzeugung, Netze, Innovation und Nachhaltigkeit sowie Controlling ein Update zur Strategie 2030. Wichtigste Themen waren dabei:
- Schwerpunkte und Wachstumstreiber der Strategie 2030 der EVN
- Energiewirtschaftliche Entwicklungen und Markttrends in den Kernmärkten der EVN
- Künftige Entwicklungen im Vertriebsgeschäft
- E-Mobilität als neues Geschäftsfeld
- Ausbauziele für die erneuerbaren Erzeugungskapazitäten (Windkraft und Photovoltaik)
- Ausbau, Modernisierung und Digitalisierung der Netzinfrastruktur vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Klimapolitik und der regulatorischen Rahmenbedingungen in den Kernmärkten der EVN
- Säulen der EVN Klimainitiative sowie CO2-Reduktionsziele
- Geplante Transition hin zu einem 1,5° C-Ziel auf Basis des Pariser Klimaschutzabkommens
- Innovative Ansätze und Lösungen zur Erschließung neuer Geschäftsfelder
- Investitionsprogramm sowie finanzielle Ambitionen auf Segment- und Konzernebene bis 2030
- Ein Video-Mitschnitt sowie die Präsentationsunterlage sind unter www.evn.at/cmd abrufbar.

Wertschöpfung für unsere Stakeholder
Der wirtschaftliche Unternehmenserfolg der EVN wird maßgeblich von unseren Stakeholdern geprägt, die gleichzeitig an den erwirtschafteten Erträgen partizipieren. Damit profitieren die wichtigsten Anspruchsgruppen der EVN – Eigentümer*innen, die Gesellschaft insgesamt, die öffentliche Hand, Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Fremdkapitalgeber*innen – auch unmittelbar finanziell von unserer Tätigkeit.
Einnahmenseitig tragen vor allem die Erträge aus dem operativen Geschäft und aus Beteiligungsunternehmen zu unserer Wertschöpfung bei. Verteilt wird der geschaffene Wert hauptsächlich an unsere Kapitalgeber*innen (Dividenden, Zinsen), an die öffentliche Hand (Steuern, Abgaben), weiters an die Gesellschaft insgesamt (Spenden, Sponsoring, soziale Programme) sowie an unsere Mitarbeiter*innen (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben) und Lieferant*in
nen (Primärenergieträger, Material und bezogene Leistungen). In unten stehender Tabelle ist der von der EVN erwirtschaftete wirtschaftliche Wert sowie die Zusammensetzung des verteilten wirtschaftlichen Werts ausgewiesen. Die Differenz aus den Einnahmen und den verteilten Werten ergibt den zurückbehaltenen wirtschaftlichen Wert, der u. a. für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens durch wichtige Zukunftsinvestitionen zur Verfügung steht.
GRI-Indikator: GRI 201-1
| Direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 |
| Direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert | 3.673,9 | 3.904,2 | 2.478,0 |
| davon verteilter wirtschaftlicher Wert | 3.259,2 | 3.686,8 | 2.252,0 |
| davon zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert | 414,7 | 217,4 | 226,0 |
| Verteilter wirtschaftlicher Wert | 3.259,2 | 3.686,8 | 2.252,0 |
| davon Energielieferant*innen | 1.675,5 | 2.278,2 | 1.064,7 |
| davon Sonstige Lieferant*innen | 777,6 | 806,9 | 595,0 |
| davon Mitarbeiter*innen | 419,2 | 372,2 | 361,3 |
| davon Kapitalgeber*innen (Eigen- und Fremdkapital) | 313,0 | 158,1 | 173,0 |
| davon Öffentliche Hand | 70,1 | 69,3 | 56,2 |
| davon Gesellschaft | 3,9 | 2,0 | 1,8 |
EU-Taxonomie- Verordnung
Zur Umsetzung der Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 ("EU-Taxonomie-Verordnung") in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung wurde im EVN Konzern bereits vor dem Geschäftsjahr 2021/22 ein konzernweites Projekt gestartet, dem juristische, kaufmännische und technische Expert*innen der relevanten Konzerngesellschaften sowie der fachlich zuständigen Konzernfunktionen und Stabsstellen angehörten. Dies galt analog für die Erarbeitung der Maßnahmen zur Einhaltung der Kriterien zum (sozialen) Mindestschutz gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung. Das Projekt wurde in mehrere Arbeitspakete und -schritte unterteilt, um eine einheitliche Systematik zur Erhebung und (technischen) Evaluierung der von der EVN ausgeübten Wirtschaftstätigkeiten zu erstellen. Vorstand, Führungskräfte und Geschäftsführer*innen der relevanten Konzerngesellschaften wurden regelmäßig über den Projektfortschritt informiert und in den Prozess eingebunden.
Erhebung und Evaluierung der Wirtschaftstätigkeiten
In einem ersten Schritt wurden sämtliche in der EVN Gruppe ausgeübten Wirtschaftstätigkeiten identifiziert; dies einerseits anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zu den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" gelisteten Wirtschaftstätigkeiten,
andererseits ergänzend anhand der in der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rats sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der in der Statistik gelisteten Wirtschaftstätigkeiten. Dazu führten technische Expert*innen der Tochtergesellschaften unter Einbindung der Geschäftsführer*innen Screenings anhand der genannten Verordnungen durch.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde dieser Prozess – wiederum unter Einbindung technischer Expert*innen der Tochtergesellschaften sowie der Geschäftsführer*innen – neuerlich zu den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" und erstmals – anhand der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 zu den weiteren vier Umweltzielen sowie zu Annex 5 – auch zu den vier Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verhinderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" durchgeführt. Eine Berichterstattung zu den vier weiteren Umweltzielen ist für das Geschäftsjahr 2022/23 der EVN noch nicht verpflichtend. Um unsere Stakeholder, insbesondere Investor*innen, Analyst*innen und Kreditgeber*innen, schon jetzt umfassend zu informieren, haben wir uns entschieden, für diesen Berichtszeitraum freiwillig die taxonomiefähigen und – in weiterer Folge – taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten der EVN auch zu diesen vier Zielen sowie die Leistungsindikatoren für Umsatz, CapEx und OpEx zu berichten.
Erstmals wurde für den Berichtszeitraum auch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren (Kernenergie und fossiles Gas) sowie die Änderungen der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 berücksichtigt.
Zu den Meldebögen in Bezug auf Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas siehe Seite 52ff
Schwerpunkte der Geschäftstätigkeiten der EVN sind die Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie der Betrieb von Verteilnetzen. Jene Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie, die diese Aktivitäten betreffen, sind daher für die EVN mit Blick auf die Taxonomie-Berichterstattung von wesentlicher Bedeutung.
In der Tabelle auf Seite 42 sind alle Wirtschaftstätigkeiten aufgelistet, denen im Geschäftsjahr 2022/23 KPIs zugeordnet werden. Die Tabelle stellt auch die Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2021/22 dar, die aus Änderungen im Konsolidierungskreis (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis im Konzernanhang 2022/23), aus der erstmaligen Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 zu den weiteren vier Umweltzielen resultieren.
Zuordnung der Wirtschaftstätigkeiten der EVN zu den Segmenten
Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2022/23 identifizierten Wirtschaftstätigkeiten je Segment beschrieben und wesentliche Aspekte der KPI-Erhebung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung erläutert. Bei Verweisen auf Wirtschaftstätigkeiten wird aus Gründen der Lesbarkeit nur die Nummer der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit genannt. Die vollständige Bezeichnung der Wirtschaftstätigkeit ist jeweils in der Tabelle "Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten" enthalten.
Gemäß unserer Evaluierung umfasst das Segment Energie taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Wärmeerzeugung und -verteilung, die aufgrund unterschiedlicher Brennstoffe und Technologien den Wirtschaftstätigkeiten 4.15., 4.16., 4.20., 4.24., 4.30. und 4.31. zugeordnet werden können.
Ebenfalls enthalten sind die seit dem Geschäftsjahr 2022/23 vollkonsolidierten Energiedienstleistungen; diese umfassen die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten 6.15., 6.16., 7.3., 7.4., 7.5., 7.6., 9.1. und 9.3. Die ebenfalls im Segment abgebildeten Handelsumsätze – diese umfassen insbesondere die Vermarktung der eigenen Stromerzeugung sowie den Erdgashandel – zählen nicht zu den in der EU-Taxonomie-Verordnung genannten Wirtschaftstätigkeiten.
Das Segment Erzeugung beinhaltet die Stromproduktion aus den erneuerbaren Energiequellen Wasser-, Wind- und Sonnenkraft, die den Wirtschaftstätigkeiten 4.1., 4.3. und 4.5. zugeordnet ist. Darüber hinaus umfasst dieses Segment mit der Wärmeerzeugung aus Erdgas am Energieknoten Dürnrohr die Wirtschaftstätigkeit 4.31. Andere identifizierte Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung werden zur Vermeidung von Doppelzählungen im Segment Energie berücksichtigt.
Das Segment Netze umfasst die Netzinfrastruktur für Strom sowie für erneuerbare und CO₂-arme Gase in Niederösterreich, die den Wirtschaftstätigkeiten 4.9. und 4.14. entsprechen. Gemeinsame, für die Infrastruktur der Netz Niederösterreich notwendige Anlagen werden entsprechend einer Quote von 75 % dem Stromnetz und von 25 % dem Gasnetz zugeordnet. Die EU-Taxonomie-Verordnung enthält derzeit keine Kriterien für die von den Konzerngesellschaften kabelplus (Telekommunikation) und EVN Geoinfo (geografische Informationssysteme) ausgeübten Wirtschaftstätigkeiten.
Das Segment Südosteuropa umfasst die Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien sowie für erneuerbare und CO₂-arme
| Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|
| 2.1. | Wasserversorgung | Ja1) | Nein |
| 4.1. | Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie | Ja | Ja |
| 4.3. | Stromerzeugung aus Windkraft | Ja | Ja |
| 4.5. | Stromerzeugung aus Wasserkraft | Ja | Ja |
| 4.9. | Übertragung und Verteilung von Elektrizität | Ja | Ja |
| 4.14. | Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase | Ja | Ja |
| 4.15. | Fernwärme-/Fernkälteverteilung | Ja | Ja |
| 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | Ja | Ja | |
| 4.20. | Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie | Ja | Ja |
| 4.24. | Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | Ja | Ja |
| 4.30. | Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | Ja2) | Nein |
| 4.31. | Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem |
Ja2) | Nein |
| 5.1. | Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung | Ja | Ja |
| 5.3. | Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen | Ja | Ja |
| 6.15. | Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr | Ja3) | Nein |
| 6.16. | Infrastruktur für eine CO2-arme Schifffahrt | Ja3) | Nein |
| 7.3. | Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | Ja3) | Nein |
| 7.4. | Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) |
Ja3) | Nein |
| 7.5. | Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden |
Ja3) | Nein |
| 7.6. | Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | Ja | Ja |
| 9.1 | Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation | Ja3) | Nein |
| 9.3. | Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Ja3) | Nein |
1) Freiwillige erstmalige Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 zu den weiteren vier Umweltzielen
2) Erstmalige Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas)
3) Änderungen im Konsolidierungskreis
Gase in Kroatien. Dies entspricht den Wirtschaftstätigkeiten 4.9. und 4.14. Im Gegensatz zu den in Österreich eingesetzten Stromzählern erfüllen jene in Bulgarien und Nordmazedonien nicht die technischen Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung. Zudem enthält dieses Segment die Strom- und Wärmeerzeugung aus Erdgas (Wirtschaftstätigkeiten 4.30. und 4.31.) sowie die Wärmeverteilung (Wirtschaftstätigkeit 4.15.) in Bulgarien. Mit der Stromerzeugung aus den erneuerbaren Energiequellen Sonnen- und Wasserkraft sind in Nordmazedonien weiters die Wirtschaftstätigkeiten 4.1. und 4.5. enthalten. Der ebenfalls im Segment abgebildete Energiehandel in Südosteuropa entspricht keiner der in der EU-Taxonomie-Verordnung genannten Wirtschaftstätigkeiten.
Im Segment Umwelt ist die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung in Niederösterreich enthalten, die den Wirtschaftstätigkeiten 5.1. und 5.3. zugeordnet werden. Das von der WTE verantwortete, ebenfalls in diesem Segment abgebildete internationale Projektgeschäft umfasst die Errichtung und den Betrieb von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung (Wirtschaftstätigkeiten 2.1.
und 5.3.) sowie die – nichttaxonomiefähige – thermische Klärschlammverwertung. Mit Ausnahme der Trinkwasserversorgung im internationalen Projektgeschäft, die der Wirtschaftstätigkeit 2.1. und damit dem Umweltziel "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen" zuzuordnen ist, fallen alle Wirschaftstätigkeiten der EVN unter das Umweltziel "Klimaschutz".
Verpflichtende Berichterstattung der Taxonomiekonformität
Für das Geschäftsjahr 2021/22 war der EVN Konzern erstmals zur Berichterstattung gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet. Da sich die EVN bereits für das Geschäftsjahr 2021/22 zu einer freiwilligen Berichterstattung der Taxonomiekonformität entschieden hatte, werden für die ersten beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" die Vorjahreszahlen, die sich auf die Taxonomiekonformität beziehen, freiwillig als Vergleichswerte in den Tabellen berichtet.
In einem zweiten Schritt wurde für die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten – getrennt
nach den Umweltzielen – technisch evaluiert, ob es sich um taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten handelt. Dies trifft auf jene Wirtschaftstätigkeiten zu, die den Anforderungen des Art. 3 der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen.
Mit Ausnahme der Wirtschaftstätigkeit Wasserversorgung (WTR 2.1), die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 zu den weiteren vier Umweltzielen dem Umweltziel "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen" zuzuordnen ist, werden die als taxonomiekonform eingestuften Wirtschaftstätigkeiten entsprechend der technischen Evaluierung ausschließlich dem Umweltziel Klimaschutz zugeordnet. Dadurch ist gewährleistet, dass eine Doppelzählung bei der Zuordnung der Leistungsindikatoren vermieden wird.
Zu diesem Zweck überprüften technische und kaufmännische Expert*innen der jeweiligen Konzerngesellschaften die zuvor identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten anhand der anzuwendenden technischen Bewertungskriterien und dokumentierten die Ergebnisse transparent und nachvollziehbar.
| Umsatz | 2022/23 | |
|---|---|---|
| Nettoumsatz (= Nenner der Kennzahl) | Mio. EUR | 3.768,6 |
| davon taxonomiekonform (= Zähler der Kennzahl) | Mio. EUR | 1.403,8 |
| Umsatzkennzahl | % | 37,2 |
| 2022/23 | |
|---|---|
| Mio. EUR | 722,6 |
| Mio. EUR | 634,3 |
| % | 87,8 |
| OpEx | 2022/23 | |
|---|---|---|
| Betriebsausgaben (= Nenner der Kennzahl) | Mio. EUR | 70,5 |
| davon taxonomiekonform (= Zähler der Kennzahl) | Mio. EUR | 53,1 |
| OpEx-Kennzahl | % | 75,3 |
Mindestschutz gemäß Art.18 EU-Taxonomie-Verordnung
Die Einhaltung des gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung geforderten (sozialen) Mindestschutzes wurde auf Basis der in Art. 18 genannten Regelwerke sowie des Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance (Oktober 2022) in die Themenbereiche Menschenrechte, Arbeitnehmer*innenrechte und Arbeitssicherheit, Korruptionsprävention und fairer Wettbewerb sowie Steuerpolitik gegliedert. Deren Einhaltung wird durch Anwendung konzernweit etablierter und einschlägiger Managementansätze sowie organisatorischer Regelungen (z.B. Richtlinien, Anweisungen) sichergestellt. Zudem sollen in der Beschaffung entsprechende Prozesse und Maßnahmen sicherstellen, dass die im EVN Konzern für diese Themenbereiche geltenden Prinzipien und Regeln auch von Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen eingehalten werden.
Zu den Managementansätzen und organisatorischen Regelungen für
- Menschenrechte siehe Seite 28f
- Arbeitnehmer*innenrechte siehe Seite 93f
- Arbeitssicherheit siehe Seite 104ff
- Korruptionsprävention und fairen Wettbewerb siehe Seite 29f
- Steuerpolitik siehe Seite 33
- Beschaffung siehe Seite 34f
Analyse von Klimarisiken
Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Erderwärmung arbeitet die EVN intensiv an der Analyse möglicher neuer Klimarisiken und ihrer Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse nutzen wir einerseits für die Erfüllung erweiterter Berichtspflichten, wie sie derzeit etwa die EU-Taxonomie-Verordnung oder zukünftig auch die Corporate Sustainability Reporting Directive der Europäischen Union vorschreibt. Sie bilden aber auch die Grundlage dafür, Anlagen und Infrastruktur der EVN auf klimatische Entwicklungen der Zukunft vorzubereiten und leistungsfähig zu halten.
Erstmals führte die EVN dazu im Geschäftsjahr 2021/22 einen standardisierten Evaluierungsprozess durch. Diesem Prozess lag eine Methodik zugrunde, die von einem eigens dafür gebildeten Team der EVN entwickelt worden war und nun laufend verfeinert wird. Sie basiert auf den Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung und ist in das Risikomanagement der EVN eingebettet. Dabei werden mögliche Klimarisiken für einen Zeitraum bis zum Jahr 2100 erhoben und bewertet.
Unterschieden wird dabei zwischen chronischen und akuten Risiken: Ein Beispiel für ein chronisches Klimarisiko ist die langfristig zu erwartende Erderwärmung. Höhere Temperaturen können sich negativ auf Anlagen der EVN auswirken – etwa wenn eine Windturbine bei einer bestimmten Betriebstemperatur automatisch abschaltet oder die Kapazität einer Stromleitung bei großer Hitze abnimmt. Akute Risiken stellen hingegen Sturm, Starkregenereignisse oder Hochwasser dar. All diese Faktoren müssen bei der Auslegung von Anlagen und Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die Basis für die Analyse von Klimarisiken bilden Szenarien, die österreichische und europäische Behörden gemeinsam mit meteorologischen Instituten entwickeln. In Interviews mit Techniker*innen aus dem gesamten Konzern werden die Auswirkungen dieser Szenarien auf Anlagen der EVN bewertet. Regelmäßig werden neue und adaptierte meteorologische Daten in die Risikoanalysen eingebunden. Vor allem für die Bewertung chronischer Klimarisiken ist die Datenlage heute bereits sehr gut. Aber auch die Entwicklung von Extremwetterereignissen kann immer besser eingeschätzt werden.
Die bisherigen Analysen zeigten, dass die Anlagen und die Infrastruktur der EVN gut auf mögliche Klimarisiken vorbereitet sind. Die laufende Verfeinerung des Analyseprozesses soll auf Basis einer immer besser werdenden Datenlage auch in Zukunft dafür sorgen, dass die EVN ihren wichtigen Versorgungsauftrag auch in den kommenden Jahrzehnten sicher erfüllen kann.
Leistungsindikatoren zu taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6. Juli 2021 zu berichtenden Leistungsindikatoren sind bei der EVN wie folgt definiert:
Leistungsindikator bezogen auf den Umsatz (Umsatzkennzahl)
Die Kennzahl beziffert den Prozentanteil der aus taxonomiefähigen und – in weiterer Folge – taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten erwirtschafteten Umsatzerlöse.
Der Nenner entspricht dem in der EVN Gruppe im Berichtszeitraum insgesamt erwirtschafteten Nettoumsatz, der entsprechend der Definition gemäß IFRS 15 ermittelt wird (siehe Erläuterung 25. Umsatzerlöse im Konzernanhang 2022/23).
Der Zähler entspricht jenem Teil des im Nenner enthaltenen Nettoumsatzes, den die EVN Gruppe im Berichtszeitraum aus taxonomiefähigen und – in weiterer Folge – taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten erzielt hat.
Wie im Vorjahr entfällt ein Großteil des nicht taxonomiefähigen Nettoumsatzes (1.828,0 Mio. Euro; Vorjahr: 2.309,7 Mio. Euro) gemäß EU-Taxonomie-Verordnung auf den Elektrizitätshandel.
Im Geschäftsjahr 2022/23 belief sich der Anteil des taxonomiekonformen Nettoumsatzes der EVN auf 37,2 % (Vorjahr: 27,2 %).
Ein wesentlicher Treiber für die Verbesserung der Kennzahl ist der aufgrund rückläufiger Strompreise gesunkene Handelsumsatz, der als nicht taxonomiefähiger Umsatz nur im Nenner enthalten ist. Zudem wirkten gestiegene Netzerlöse sowie die Umsatzerlöse aus der Vermarktung der Stromproduktion auf Basis von Strombezugsrechten aus Donaukraftwerken
positiv, nachdem die Verbund AG erstmalig die Taxonomiekonformität dieser, in ihrem Eigentum stehenden Donaukraftwerke bestätigt hatte (Wirtschaftstätigkeit 4.5.). Die dank der weitgehenden Fertigstellung der Kläranlage in Kuwait rückläufigen Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft reduzierten auch den Anteil der nicht taxonomiekonformen Umsätze.
Leistungsindikator bezogen auf Investitionsausgaben (CapEx-Kennzahl)
Die Kennzahl beziffert den Prozentanteil der Investitionen in taxonomiefähige und – in weiterer Folge – taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten.
Der Nenner entspricht den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen im Berichtszeitraum, die im EVN Konzern gemäß IAS 38 (Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten), IAS 16 (Zugänge zu Sachanlagen) und IFRS 16 (Zugänge zu Nutzungsrechten) bilanziert werden (siehe Zeile "Zugänge" in den Tabellen der Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen im Konzernanhang 2022/23). Die EVN Gruppe verzeichnete im Berichtszeitraum keine Zugänge zu als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (IAS 40).
Der Zähler entspricht jenem Teil der im Nenner enthaltenen Investitionen, den die EVN Gruppe im Berichtszeitraum für taxonomiefähige und – in weiterer Folge – taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten getätigt hat.
Im Geschäftsjahr 2022/23 belief sich der Anteil der taxonomiekonformen Investitionsausgaben (CapEx) der EVN auf 87,8 % (Vorjahr: 84,7 %). Der hier verzeichnete Anstieg ist auf das gestiegene taxonomiekonforme Investitionsvolumen in den Bereichen Netzinfrastruktur und erneuerbarer Ausbau zurückzuführen.

Im Berichtszeitraum wurde kein CapEx-Plan im Sinn des Anhangs I zur Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erstellt.
Leistungsindikator bezogen auf Betriebsausgaben (OpEx-Kennzahl)
Die Kennzahl beziffert den Prozentanteil der Betriebsausgaben für taxonomiefähige und – in weiterer Folge – taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten.
Im Gegensatz zu Umsatz und Investitionsausgaben (CapEx) kann der Nenner der Betriebsausgaben nicht den entsprechenden Positionen im IFRS-Konzernabschluss zugeordnet werden, da gemäß Anhang I zur Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6. Juli 2021 für Zwecke der Berichterstattung im Sinn der EU-Taxonomie-Verordnung nur bestimmte Aufwendungen herangezogen werden dürfen.
Der Nenner umfasst direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen.
Der Zähler entspricht jenem Teil der im Nenner enthaltenen Aufwendungen, die in der EVN Gruppe im Berichtszeitraum für taxonomiefähige und – in weiterer Folge – taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten angefallen sind.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben (OpEx) der EVN bei 75,3 % gelegen (Vorjahr: 75,2 %).
Berichterstattung zur EU-Taxonomie per 30. September 2023 – Detail Umsatzerlöse1)2)
| Wirtschaftstätigkeiten | Code(s) | Absoluter Umsatz |
Umsatz anteil |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | % | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| 2.1. Wasserversorgung |
WTR 2.1 | 37,7 | 1,0 |
| 4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie |
CCM 4.1 | 5,5 | 0,1 |
| 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft |
CCM 4.3 | 162,8 | 4,3 |
| 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft |
CCM 4.5 | 122,9 | 3,3 |
| 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität |
CCM 4.9 | 679,2 | 18,0 |
| 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase | CCM 4.14 | 103,3 | 2,7 |
| 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 186,9 | 5,0 |
| 4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie | CCM 4.20 | 15,5 | 0,4 |
| 4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 4,6 | 0,1 |
| 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung |
CCM 5.1 | 43,9 | 1,2 |
| 5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen | CCM 5.3 | 21,9 | 0,6 |
| 6.15. Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr | CCM 6.15 | 3,8 | 0,1 |
| 6.16. Infrastruktur für eine CO2-arme Schifffahrt | CCM 6.16 | 0,0 | 0,0 |
| 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten |
CCM 7.3 | 9,7 | 0,3 |
| 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) |
CCM 7.4 | 0,5 | 0,0 |
| 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung |
CCM 7.5 | ||
| der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0,0 | 0,0 | |
| 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien |
CCM 7.6 | 5,2 | 0,1 |
| 9.3. Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden |
CCM 9.3 | 0,2 | 0,0 |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 1.403,8 | 37,2 | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 698,7 | 49,8 | |
| davon Übergangstätigkeiten | – | – | |
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | |||
| (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
| 2.1. Wasserversorgung |
WTR 2.1 | 2,6 | 0,1 |
| 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft | CCM 4.3 | 6,0 | 0,2 |
| 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft | CCM 4.5 | 25,3 | 0,7 |
| 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität | CCM 4.9 | 28,6 | 0,8 |
| 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase | CCM 4.14 | 3,4 | 0,1 |
| 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 11,6 | 0,3 |
| 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | CCM 4.16 | 0,6 | 0,0 |
| 4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 0,8 | 0,0 |
| 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | 71,5 | 1,9 |
| 4.31. Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem |
CCM 4.31 | 28,3 | 0,8 |
| 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung |
CCM 5.1 | 0,0 | 0,0 |
| 5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen | CCM 5.3 | 358,1 | 9,5 |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten | |||
| (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 536,8 | 14,2 | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 1.940,6 | 51,5 | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 1.828,0 | 48,5 | |
| Gesamt (A + B) | 3.768,6 | 100,0 |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Anpassung an den Klimawandel
Wasserund Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Taxonomiekonformer (A. 1) bzw. nicht taxonomiekonformer (A.2) Umsatzanteil, Jahr 2021/22
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)
Kategorie (Übergangstätigkeiten)
Anpassung an den Klimawandel
Wasserund Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
1) "0,0" bedeutet: Kleinbetrag.
2) "–" bedeutet: kein Wert.
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klima schutz |
Anpassung an den Klima wandel |
Wasser und Meeres ressourcen |
Kreis laufwirt schaft |
Umwelt verschmut zung |
Biologische Vielfalt und Öko systeme |
Klima schutz |
Anpassung an den Klima wandel |
Wasser Meeres ressourcen |
und | Kreis Umwelt laufwirt verschmut schaft |
Biologische Vielfalt und Öko zung systeme |
Mindest schutz |
Taxonomie konformer (A. 1) bzw. nicht taxo nomiekon former (A.2) Umsatz anteil, Jahr 2021/22 |
Kategorie (ermög lichende Tätig keiten) |
| % | % | % | % | % % |
J/N | J/N | J/N | J/N | J/N J/N |
J/N | % | E | ||
| – | – | 100,0 | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
– | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
0,1 | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
3,6 | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
1,1 | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
13,9 | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
2,6 | |||
| 100,0 100,0 |
– – |
– – |
– – |
– – – – |
J J |
J J |
J J |
J J |
J J |
J J J J |
3,9 0,2 |
|||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
0,1 | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
1,1 | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
0,7 | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
– | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
– | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
– | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
– | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
– | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
0,0 | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
– | |||
| 27,2 | ||||||||||||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J J |
||||
| – | – | – | – | – – |
– | – | – | – | – | – – |
– | |||
| – | ||||||||||||||
| 0,3 | ||||||||||||||
| 2,3 | ||||||||||||||
| 0,6 | ||||||||||||||
| 0,1 | ||||||||||||||
| 0,3 0,0 |
||||||||||||||
| 0,0 | ||||||||||||||
| – | ||||||||||||||
| – | ||||||||||||||
| 0,2 | ||||||||||||||
| 12,2 | ||||||||||||||
| 15,9 | ||||||||||||||
| 43,1 | ||||||||||||||
1) "0,0" bedeutet: Kleinbetrag. 2) "–" bedeutet: kein Wert.
Berichterstattung zur EU-Taxonomie per 30. September 2023 – Detail CapEx1)2)
| Wirtschaftstätigkeiten | Code(s) | Absoluter CapEx |
CapEx Anteil |
|---|---|---|---|
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | Mio. EUR | % | |
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| 4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie |
CCM 4.1 | 16,7 | 2,3 |
| 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft |
CCM 4.3 | 96,0 | 13,3 |
| 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft |
CCM 4.5 | 0,7 | 0,1 |
| 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität |
CCM 4.9 | 394,5 | 54,6 |
| 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase | CCM 4.14 | 48,5 | 6,7 |
| 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 25,8 | 3,6 |
| 4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie | CCM 4.20 | 17,9 | 2,5 |
| 4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 12,7 | 1,8 |
| 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung |
CCM 5.1 | 20,4 | 2,8 |
| 6.15. Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr | CCM 6.15 | 0,6 | 0,1 |
| 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) |
CCM 7.4 | 0,4 | 0,1 |
| 9.1 Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation |
CCM 9.1 | 0,2 | 0,0 |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 634,3 | 87,8 | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 395,7 | 62,4 | |
| davon Übergangstätigkeiten | – | – | |
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
|||
| 4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie |
CCM 4.1 | 0,0 | 0,0 |
| 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft |
CCM 4.3 | 0,8 | 0,1 |
| 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft |
CCM 4.5 | 2,1 | 0,3 |
| 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität |
CCM 4.9 | 10,0 | 1,4 |
| 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase | CCM 4.14 | 1,8 | 0,2 |
| 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 0,9 | 0,1 |
| 4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie | CCM 4.20 | 0,3 | 0,0 |
| 4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 1,0 | 0,1 |
| 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | 0,1 | 0,0 |
| 4.31. Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem |
CCM 4.31 | 12,8 | 1,8 |
| 5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen |
CCM 5.3 | 0,2 | 0,0 |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) |
29,9 | 4,1 | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 664,3 | 91,9 | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 58,3 | 8,1 | |
| Gesamt (A + B) | 722,6 | 100,0 |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Anpassung an den Klimawandel
Wasserund Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Taxonomiekonformer (A. 1) bzw. nicht taxonomiekonformer (A.2) CapExanteil, Jahr 2021/22
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)
Kategorie (Übergangstätigkeiten)
Anpassung an den Klimawandel
Wasserund Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
1) "0,0" bedeutet: Kleinbetrag.
2) "–" bedeutet: kein Wert.
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klima schutz |
Anpassung an den Klima wandel |
Wasser und Meeres ressourcen |
Kreis laufwirt schaft |
Umwelt verschmut zung |
Biologische Vielfalt und Öko systeme |
Klima schutz |
Anpassung an den Klima wandel |
Wasser Meeres ressourcen |
und | Kreis laufwirt schaft |
Umwelt verschmut zung |
Biologische Vielfalt und Öko systeme |
Mindest schutz |
Taxonomie konformer (A. 1) bzw. nicht taxo nomiekon former (A.2) CapEx anteil, Jahr 2021/22 |
Kategorie (ermög lichende Tätig keiten) |
Kategorie (Über gangs tätig keiten) |
| % | % | % | % | % | % | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | 1,1 | |||
| 100,0 100,0 |
– – |
– – |
– – |
– – |
– – |
J J |
J J |
J J |
J J |
J J |
J J |
J J |
6,4 0,3 |
|||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | 60,4 | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | 5,6 | |||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | 3,8 | |||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | 3,6 | |||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | 0,3 | |||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | 3,3 | |||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | – | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | – | E | ||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | – | E | ||
| 84,7 | ||||||||||||||||
| 100,0 | – | – | – | – | – | J | J | J | J | J | J | J | E | |||
| – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |||
| – | ||||||||||||||||
| 0,5 | ||||||||||||||||
| 0,5 | ||||||||||||||||
| 3,0 | ||||||||||||||||
| 2,3 | ||||||||||||||||
| 0,1 | ||||||||||||||||
| 0,0 | ||||||||||||||||
| 0,0 | ||||||||||||||||
| – | ||||||||||||||||
| – – |
||||||||||||||||
| 6,4 | ||||||||||||||||
| 91,1 | ||||||||||||||||
1) "0,0" bedeutet: Kleinbetrag. 2) "–" bedeutet: kein Wert.
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 58,3 8,1 Gesamt (A + B) 722,6 100,0
Berichterstattung zur EU-Taxonomie per 30. September 2023 – Detail OpEx1) 2)
| Wirtschaftstätigkeiten | Code(s) | Absoluter OpEx |
OpEx Anteil |
|---|---|---|---|
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | Mio. EUR | % | |
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft |
CCM 4.3 | 7,4 | 10,5 |
| 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft |
CCM 4.5 | 3,6 | 5,1 |
| 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität |
CCM 4.9 | 22,7 | 32,2 |
| 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase | CCM 4.14 | 5,7 | 8,1 |
| 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 1,9 | 2,6 |
| 4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie | CCM 4.20 | 0,9 | 1,3 |
| 4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 1,6 | 2,3 |
| 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung |
CCM 5.1 | 9,0 | 12,8 |
| 6.15. Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr | CCM 6.15 | 0,1 | 0,2 |
| 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien |
CCM 7.6 | ||
| 0,0 | 0,0 | ||
| 9.1 Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation |
CCM 9.1 | 0,1 | 0,1 |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 53,1 | 75,3 | |
| davon ermöglichende Tätigkeiten | 22,9 | 43,1 | |
| davon Übergangstätigkeiten | – | – | |
| A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
|||
| 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft | CCM 4.5 | 1,0 | 1,4 |
| 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase | CCM 4.14 | 0,0 | 0,0 |
| 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 0,2 | 0,3 |
| 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | CCM 4.16 | 0,0 | 0,0 |
| 4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie | CCM 4.20 | 0,2 | 0,3 |
| 4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 0,3 | 0,4 |
| 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | 0,2 | 0,2 |
| 4.31. Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem |
CCM 4.31 | 5,3 | 7,5 |
| 5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen |
CCM 5.3 | 0,0 | 0,0 |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten | |||
| (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 7,2 | 10,1 | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 60,3 | 85,5 | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 10,2 | 14,5 | |
| Gesamt (A + B) | 70,5 | 100,0 |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Anpassung an den Klimawandel
Wasserund Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Taxonomiekonformer (A. 1) bzw. nicht taxonomiekonformer (A.2) OpExanteil, Jahr 2021/22
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)
Kategorie (Übergangstätigkeiten)
Anpassung an den Klimawandel
Wasserund Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
1) "0,0" bedeutet: Kleinbetrag.
2) "–" bedeutet: kein Wert.
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klima schutz |
Anpassung an den Klima wandel |
Wasser und Meeres ressourcen |
Kreis laufwirt schaft |
Umwelt verschmut zung |
Biologische Vielfalt und Öko systeme |
Klima schutz |
Anpassung an den Klima wandel |
Wasser und Meeres ressourcen |
Kreis laufwirt schaft |
Umwelt verschmut zung |
Biologische Vielfalt und Öko systeme |
Mindest schutz |
Taxonomie konformer (A. 1) bzw. nicht taxo nomiekon former (A.2) OpEx anteil, Jahr 2021/22 |
Kategorie (ermög lichende Tätig keiten) |
Kategorie (Über gangs tätig keiten) T |
|
| % | % | % | % % |
% | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | E | |||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 12,7 |
|||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 1,0 |
|||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 24,1 |
E | ||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 16,3 |
|||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 3,0 |
|||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 0,8 |
|||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 1,2 |
|||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J 16,1 |
|||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J – |
E | ||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J – |
E | ||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J – |
E | ||||
| 75,2 | ||||||||||||||||
| 100,0 | – | – | – | – – |
J | J | J | J | J | J | J | E | ||||
| – | – | – | – | – – |
– | – | – | – | – | – | – – |
T | ||||
| 0,6 | ||||||||||||||||
| 0,6 | ||||||||||||||||
| 0,3 | ||||||||||||||||
| 0,0 0,3 |
||||||||||||||||
| 0,2 | ||||||||||||||||
| – | ||||||||||||||||
| – | ||||||||||||||||
| – | ||||||||||||||||
| 2,0 | ||||||||||||||||
| 77,2 | ||||||||||||||||
1) "0,0" bedeutet: Kleinbetrag. 2) "–" bedeutet: kein Wert.
Meldebögen 1 bis 5 für Umsatz (in Bezug auf Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas)
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
| 1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Strom erzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
|---|---|---|
| 2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstoff erzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositio nen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brenn stoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein |
| 5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja |
| 6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja |
Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes |
1.403,8 | 37,2 | 1.403,8 | 37,2 | – | – | |
| 8. | Umsatz insgesamt | 3.768,6 | 100,0 | 3.768,6 | 100,0 | – | – |
Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – | |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des Umsatzes |
1.403,8 | 100,0 | 1.403,8 | 100,0 | – | – | |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des Umsatzes |
1.403,8 | 100,0 | 1.403,8 | 100,0 | – | – |
Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | ||
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
– | – | – | – | – | – |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
71,5 | 13,3 | 71,5 | 13,3 | – | – |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes |
28,3 | 5,3 | 28,3 | 5,3 | – | – |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschafts tätigkeiten im Nenner des Umsatzes |
437,0 | 81,4 | 437,0 | 81,4 | – | – |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes |
536,8 | 100,0 | 536,8 | 100,0 | – | – |
| Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | |||
|---|---|---|---|
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % |
| 1. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes |
– | – |
| 2. | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes |
– | – |
| 3. | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes |
– | – |
| 4. | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes |
– | – |
| 5. | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes |
– | – |
| 6. | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes |
– | – |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes |
1.828,0 | 100,0 |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes |
1.828,0 | 100,0 |
Meldebögen 1 bis 5 für CapEx (in Bezug auf Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas)
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
| 1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Strom erzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
|||
|---|---|---|---|---|
| 2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstoff erzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein | ||
| 3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
|||
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brenn stoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein | ||
| 5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
|||
| 6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält |
Ja |
Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| Wirtschaftstätigkeiten | CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx |
634,3 | 87,8 | 634,3 | 87,8 | – | – |
| 8. | CapEx insgesamt | 722,6 | 100,0 | 722,6 | 100,0 | – | – |
Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| Wirtschaftstätigkeiten | CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des CapEx |
634,3 | 100,0 | 634,3 | 100,0 | – | – |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des CapEx |
634,3 | 100,0 | 634,3 | 100,0 | – | – |
Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| Wirtschaftstätigkeiten | CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
– | – | – | – | – | – |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
0,1 | 0,3 | 0,1 | 0,3 | – | – |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx |
12,8 | 42,8 | 12,8 | 42,8 | – | – |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschafts tätigkeiten im Nenner des CapEx |
17,0 | 56,8 | 17,0 | 56,8 | – | – |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx |
29,9 | 100,0 | 29,9 | 100,0 | – | – |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % |
|---|---|---|---|
| 1. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx |
– | – |
| 2. | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx |
– | – |
| 3. | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx |
– | – |
| 4. | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx |
– | – |
| 5. | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx |
– | – |
| 6. | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx |
– | – |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx |
58,3 | 100,0 |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx |
58,3 | 100,0 |
Meldebögen 1 bis 5 für OpEx (in Bezug auf Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas)
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| 1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Strom erzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein | ||
|---|---|---|---|---|
| 2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstoff erzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein | ||
| 3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositio nen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
|||
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brenn stoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Nein | ||
| 5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja | ||
| 6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. |
Ja | ||
Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx |
53,1 | 75,3 | 53,1 | 75,3 | – | – | |
| 8. | OpEx insgesamt | 70,5 | 100,0 | 70,5 | 100,0 | – | – |
Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des OpEx |
53,1 | 100,0 | 53,1 | 100,0 | – | – | |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des OpEx |
53,1 | 100,0 | 53,1 | 100,0 | – | – |
Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Mio. EUR und %)
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | % | |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
– | – | – | – | – | – | |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
0,2 | 2,3 | 0,2 | 2,3 | – | – | |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx |
5,3 | 73,9 | 5,3 | 73,9 | – | – | |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätig keiten im Nenner des OpEx |
1,7 | 23,8 | 1,7 | 23,8 | – | – | |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx |
7,2 | 100,0 | 7,2 | 100,0 | – | – |
| Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | |||
|---|---|---|---|
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Mio. EUR | % |
| 1. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx |
– | – |
| 2. | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx |
– | – |
| 3. | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx |
– | – |
| 4. | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx |
– | – |
| 5. | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx |
– | – |
| 6. | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx |
– | – |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx |
10,2 | 100,0 |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx |
10,2 | 100,0 |

bauen. Heute die Netze von
EVN Ganzheitsbericht 2022/23 61
Nichtfinanzieller Bericht
Der Umstieg auf erneuerbare Erzeugung setzt einen Ausbau der Transport- und Verteilnetze voraus. Die EVN investiert deshalb weiterhin massiv in ihre Netzinfrastruktur.
Anspruchsvolle Zeiten für Versorgungssicherheit
Der 2019 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Green Deal verfolgt als wichtigstes Ziel die Klimaneutralität der 27 EU-Mitgliedsstaaten bis 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Wirtschaft und Gesellschaft in vielen Bereichen neu ausgerichtet werden. Für die Energiewirtschaft bedeutet dies eine rasante Transformation des europäischen Energiesystems in Richtung vollständig CO2-neutraler Erzeugung.
Die voranschreitende weltweite Klimaveränderung sowie die seit 2022 durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise machen die Notwendigkeit einer zügigen Transformation des Systems mehr als deutlich. Für eine unabhängige und nachhaltige Energiezukunft bedarf es aber nicht nur der Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch die Erschließung von erneuerbaren Quellen, sondern auch der Errichtung einer leistungsstarken und modernen Netzinfrastruktur, die die Nutzung
dieser erneuerbaren Energiequellen überhaupt erst möglich macht.
All diese Entwicklungen bedeuten für Energieunternehmen neue Chancen, aber ebenso große Herausforderungen. Denn die geforderte fundamentale und großflächige Umstellung betrifft nicht nur den Bereich der Erzeugung, sondern vor allem auch den Transport und die Verteilung der Energie, die Art der Bereitstellung notwendiger Reservekapazitäten sowie die Steuerung und Optimierung des Gesamtsystems.
EVN Ganzheitsbericht 2022/23

Versorgungssicherheit ist unser zentraler Anspruch
Zuverlässige Versorgung rund um die Uhr war seit jeher und ist weiterhin unser zentrales Versprechen an unsere Kund*innen. Ohne eine sichere Versorgungsinfrastruktur ist ein modernes Leben und Wirtschaften nicht mehr vorstellbar, daher müssen sich unsere Kund*innen darauf verlassen können, dass ihnen Energie in Form von Strom, Erdgas oder Wärme sowie hochwertiges Trinkwasser immer dann in der gewünschten Menge und in bester Qualität zur Verfügung stehen, wenn sie diese benötigen. Gerade in so herausfordernden Zeiten, wie wir sie in den letzten beiden Jahren erlebten, sind wir bestrebt, für unsere Kund*innen eine verlässliche Partnerin zu sein, denn Energie und Wasser zählen zu den wichtigsten Triebfedern unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
In allen Versorgungsgebieten, in denen wir unsere Energie- und Umweltdienstleistungen zur Verfügung stellen, steht diese Grundversorgung der Bevölkerung uneingeschränkt zur Verfügung. Damit dies so bleibt und wir die versprochene Versorgungssicherheit auch zukünftig gewährleisten können, setzen wir laufend umfangreiche Maßnahmen, die sich durch alle unsere Geschäftsaktivitäten ziehen. Wir investieren seit Jahren massiv in die Erweiterung und Modernisierung unserer Netzinfrastruktur sowie in den Ausbau unserer eigenen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Die jährlichen Investitionen unserer Gruppe werden in den Geschäftsjahren bis 2030 auf 700 bis 900 Mio. Euro noch weiter deutlich ansteigen. In Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen arbeiten wir zudem an der Entwicklung innovativer Konzepte und technologische Ansätze zur Verwirklichung der Energiezukunft.
Strom
Mit der Beschlussfassung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Juli 2021 wurde festgelegt, dass Österreich bis 2030 komplett auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen umgestellt werden soll. Dieser Systemwechsel bringt für einen Energieversorger viele technische Anforderungen mit sich: So wird die Stromerzeugung künftig wesentlich dezentraler
STROMERZEUGUNG
erfolgen als bisher, und dies durch unterschiedliche Betreiber in einer großen Anzahl voneinander unabhängiger Anlagen. Strom aus erneuerbaren Quellen ist zudem von Natur aus volatil. Gleichzeitig ändert sich auch das Verbrauchsverhalten der Kund*innen. Einerseits kommt es durch die Nutzung von E-Mobilität, Smart-Home-Technologien oder Wärmepumpen zu einer deutlich höheren Stromnachfrage. Andererseits steigt die Zahl der Kund*innen, die mit

| Energieerzeugung | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenerzeugungsquote | % | 16,4 | 16,1 | 19,8 |
| Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion | % | 77,0 | 66,8 | 57,1 |
CO2-neutrale Fernwärme für Krems: Meilenstein für die Energiezukunft
Die Nutzung von Biomasse zur Erzeugung von Strom und Wärme trägt entscheidend zur Energiezukunft bei, denn der Einsatz dieses nachwachsenden Energieträgers gilt als CO2-neutral.
Viele der von der EVN versorgten Gemeinden werden auch bereits mit Wärme und Strom aus Biomasse beliefert. Damit ist die Fernwärmeversorgung in den meisten Bezirkshauptstädten sowie in einigen Regionen Niederösterreichs schon heute so gut wie vollständig dekarbonisiert, weitere sollen folgen. Einen wichtigen Meilenstein auf diesem Pfad erreichte die EVN im Sommer 2023 mit der Inbetriebnahme des jüngsten Biomasseheizkraftwerks in Krems. Es versorgt rund 30.000 Haushalte sowie zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe mit Naturwärme aus regional gewonnener Biomasse, etwa die Hälfte von ihnen erhält auch Ökostrom aus der Anlage. In Summe werden durch das Biomasseheizkraftwerk jährlich etwa 25.000 t CO2 eingespart.
Die Hightech-Anlage am Stadtrand von Krems arbeitet im Winter mit einem Wirkungsgrad von über 90% und liefert Strom- und Wärmeenergie mit einer Gesamt leistung von bis zu 20 MWp. Bisher war diese Leistung vom rund 4 km entfernten Gaskraftwerk Theiß bereitgestellt worden. Errichtet wurde die neue Biomasseanlage direkt am bestehenden, rund 50 km langen Fernwärmeleitungsnetz, über das die Stadt Krems schon bisher mit Wärme versorgt wurde. Drei Hochleistungspumpen speisen das im Werk erhitzte Wasser in das Netz ein.
Geleitet wurde die Errichtung von Andreas Oberhammer. Er ist vom Potenzial von Biomasse als Energieträger für grüne Wärmegewinnung überzeugt: "In Österreich steht ausreichend Wald und damit Holz

für die Energiegewinnung zur Verfügung, um die Versorgung mit CO2-neutraler Wärme weiter auszubauen. Niederösterreich hat hier dank der EVN eine Vorbildfunktion."
Die zur Energiegewinnung eingesetzte Biomasse stammt von rund 100 Lieferant*innen und wird regional aus einem Umkreis von durchschnittlich 40 km angeliefert. "Dass wir unsere Rohstoffe ausschließlich aus der Region beziehen, ist nicht nur in ökologischer Hinsicht sinnvoll, sondern auch in wirtschaftlicher. Schließlich müssen wir bei der Führung des Werks stets auch die Transportkosten im Blick behalten", betont Andreas Oberhammer. Die Biomasse besteht ausschließlich aus Reststoffen der Forstwirtschaft. Das Hackgutlager am Standort Krems umfasst rund 6.000m3 . Allein damit kann der Betrieb für zwei Wochen sichergestellt werden. Für eine zusätzliche Erhöhung der Versorgungssicherheit steht beim Kraftwerk Theiß ein Fernwärmespeicher mit einem Volumen von 50.000m3 zur Verfügung. Das auf rund 100 °C aufgeheizte Wasser des Speichers reicht aus, um die Fernwärmeversorgung von Krems im Bedarfsfall rund eine Woche lang aufrechtzuerhalten.
Der Betrieb der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, in der gleichzeitig Strom und Wärme gewonnen werden, erfolgt vollautomatisch. Lediglich drei Mitarbeiter*innen werden vor Ort benötigt. Die bereits in Form von Holzhackschnipseln angelieferte Biomasse gelangt vom Lager über ein Förderband in das etwa 30m hohe Krafthaus. Dort wird sie im Heizraum bei einer Temperatur von rund 1.000 °C verbrannt. Der über einen Wärmetauscher generierte Wasserdampf treibt eine Turbine an, die bis zu 6.000 kW Strom erzeugt, die Abwärme erhitzt jenes Wasser, das über das Fernwärmenetz zu den Kund*innen gelangt.
"Wie bei jeder Verbrennung entstehen auch in unserer Anlage Abgase. Um die Schadstoffbelastung für die Umwelt jedoch auf ein Minimum zu reduzieren, setzen wir hoch effiziente Reinigungstechnologien ein", betont Andreas Oberhammer. Zur Abscheidung von Feinstaub kommt u. a. ein sogenannter Elektrofilter zum Einsatz.
Um das volle Potenzial des Standorts auszuschöpfen, wurden auf den Dachflächen des Biomasseheizkraftwerks Krems Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 200 kWp installiert. Errichtet wurde das auf einem rund 15.000 m2 großen Areal gelegene Heizwerk übrigens von der EVN selbst. Für Andreas Oberhammer bringt das einen entscheidenden Vorteil: "Wir wissen ganz genau, wie unsere Anlage gebaut ist. Im Fall einer Fehlfunktion können wir damit unabhängig und schnell reagieren."
Photovoltaikanlagen ihren eigenen Strom erzeugen oder sich zu Energiegemeinschaften zusammenschließen, die innovative Lösungen zu komplexen Fragen wie Preisgestaltung, Netzzugang sowie Versorgungssicherheit erfordern. Alle diese Faktoren miteinander in Einklang zu bringen und zugleich die Stromversorgung ohne wesentliche Unterbrechungen weiterhin verlässlich sicherzustellen, ist eine unserer großen Herausforderungen. Parallel dazu beschäftigen wir uns intensiv mit flexiblen Back-up-Leistungen im Kraftwerksbereich, Stromspeicherung und Reservekapazitäten, um ohne Abstriche bei Versorgungssicherheit und -qualität aktiv zur Energiezukunft beizutragen.
Netze und Netzinfrastruktur
Unsere Netze bilden die Basis für die Versorgung unserer Kund*innen. Das reibungslose Funktionieren dieser großflächigen, sensiblen Infrastruktur erfordert vielfältige, von den Verbraucher*innen meist gar nicht wahrgenommene Maßnahmen. Vor allem die Integration von Strom aus erneuerbaren Quellen, der von einer laufend steigenden Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen geliefert wird, und die damit geänderten, volatilen Energieflüsse stellen hohe Ansprüche an unsere Netze.
Zudem wird die Komplexität des Energiesystems in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen. Ein stetiger Anstieg des Stromverbrauchs, hauptsächlich getrieben durch Wärmepumpen und E-Mobilität, und eine intensivere Interaktion mit unseren Kund*innen, z. B. jenen, die selbst Strom erzeugen oder Teil einer Energiegemeinschaft sind, stellen neue Anforderungen an Netzbetreiber*innen und erhöhen die Komplexität in Netzplanung, -steuerung und -betrieb deutlich. Denn unsere Netze müssen den Bedarf dieser Nutzer*innen auch dann abdecken können, wenn lokal gerade keine Energie erzeugt wird.
Damit ist die Netzinfrastruktur zur Datendrehscheibe der Energiezukunft geworden, und intelligente Netze sind das Rückgrat des Stromsystems der Zukunft. Um ihre Leistungsfähigkeit in gewohnter Qualität sicherzustellen, benötigt es innovative Lösungen und laufende Investitionen. Ein massiver Ausbau und eine laufende Modernisierung sowie Digitalisierung dieser Infrastruktur – Hochspannungsleitungen, Umspannwerke und Mittelspannungskapazitäten ebenso wie Trafostationen, Ortsnetze oder Smart Meters – sind unerlässlich. Im Bereich der Nieder- und Mittelspannungsebene setzen wir hier stark auf Digitalisierung und Sensorik. Zum Stichtag 30. September 2023 waren mehr als 98% aller Anlagen im Versorgungsgebiet der Netz Niederösterreich mit Smart Meters ausgestattet. Zur Unterstützung der Energietransformation werden wir bis 2030 in Niederösterreich rund 3Mrd. Euro allein in unsere Netzinfrastruktur investieren, um die Energietransformation zu unterstützen.

Erdgas
Durch die Nutzung langfristig vertraglich gesicherter Gasspeicher sorgen wir vor allem für Perioden mit temperaturbedingt hohem Verbrauch sowie für mögliche Lieferengpässe auf europäischer Ebene – etwa aufgrund politischer Krisen in den Herkunfts- oder Durchleitungsländern – wirksam vor. Diese Strategie hat sich vor allem in dem herausfordernden Marktumfeld der letzten beiden Jahre sehr bewährt und es uns ermöglicht, unseren Kund*innen weiterhin eine verlässliche Partnerin zu sein.
Unsere Beteiligung an der RAG – sie legt ihren strategischen Fokus vor allem auf das Erdgasspeichergeschäft – ist in diesem Kontext von hoher strategischer Bedeutung. Auch im Bereich der Entwicklung von Wasserstofftechnologien und grünem Erdgas gilt die RAG in der Branche dank erfolgreicher Pilotprojekte als Pionierin und bildet damit ein wesentliches Element im künftigen umweltfreundlichen Energiesystem.
Siehe auch "Smarte Lösungen für eine CO2-freie Energiezukunft" auf Seite 85ff
Fernwärme
Gemäß den Vorgaben des EAG sollen der Ausbau und die Dekarbonisierung der Versorgung mit Fernwärme in Österreich wesentlich zur Erreichung der vorgegebenen Klimaziele beitragen. Der Einsatz erneuerbarer Energie im Wärmebereich hat für uns seit vielen Jahren große Bedeutung. Als Österreichs größte Naturwärmeversorgerin betreiben wir aktuell mehr als 60 Biomasse-Fernwärmeanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Biomassebasis in ganz Niederösterreich. Drei große überregionale Fernwärmetransportleitungen, darunter die mit 32 km längste Fernwärmetransportleitung Österreichs vom Energieknoten Dürnrohr nach St. Pölten, sowie vier Naturkälteanlagen vervollständigen unsere umfangreiche Infrastruktur im Bereich Naturwärme. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir zudem
unsere neue Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Krems in Betrieb nehmen.
Rund 80 % der von uns gelieferten kommunalen Fernwärme erzeugen wir heute schon CO2-neutral auf Basis erneuerbarer Energiequellen. Das Waldhackgut, das wir in unseren Anlagen einsetzen, beziehen wir durchwegs aus einem Umkreis von maximal 70km um das jeweilige Heizwerk und unterstützen so die regionale Land- und Forstwirtschaft und damit die heimische Wertschöpfung.
Siehe auch "CO2-neutrale Fernwärme für Krems" auf Seite 65
Trinkwasser
Die demografischen Entwicklungen in unserem Versorgungsgebiet sowie die Veränderung der klimatischen Bedingungen führen zu einem kontinuierlichen Anstieg der Nachfrage nach Trinkwasser. Neben dem laufenden Betrieb zahlreicher regionaler Ortsnetze, die von der EVN Wasser mit Trinkwasser versorgt werden, besteht eine besondere Herausforderung darin, wasserreiche und wasserarme Gebiete durch überregionale Transportleitungen miteinander zu verbinden. Brunnenfelder und Hochbehälter in ganz Niederösterreich speisen dieses Leitungsnetz. Um klimabedingt geringere Niederschlagsmengen oder regionale Ausfälle auszugleichen, sind der Neubau von Leitungen, der Ausbau der Leistungsfähigkeit des bestehenden Netzes sowie die Entwicklung neuer Brunnenfelder erforderlich.
Im Sinn des sorgsamen Umgangs mit der wertvollen Ressource Trinkwasser kommt neben dem Neubau von Leitungen auch der Verbesserung der bestehenden Infrastruktur ein wesentlicher Stellenwert zu. Dies erfolgt hauptsächlich durch die laufende Ortung und Behebung von Lecks sowie durch die Sicherstellung bzw. Verbesserung der bestehenden Wasserqualität möglichst ohne Beeinträchtigungen der Umwelt. Ein gutes Beispiel dafür ist der Bau von
Naturfilteranlagen zur Qualitätssteigerung durch rein physikalische Wasserenthärtung. Mithilfe moderner Technologien werden in diesen Anlagen Magnesium und Calcium und andere Spurenstoffe ohne Einsatz von Chemikalien aus dem Wasser gelöst.
Siehe auch "EVN Wasser: Investitionen in eine nachhaltig sichere Trinkwasserversorgung für Niederösterreich" auf Seite 68f
Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen
Auch in diesem Bereich bildet eine ausreichend dimensionierte, hochwertige Netz- und Technikinfrastruktur die Grundlage für einen verlässlichen Datenstrom. Das leistungsstarke Netz der kabelplus bietet digitales Kabelfernsehen in HD- und teilweise auch in UHD-Qualität. Modernste Glasfasertechnologie, deren Einsatzradius laufend ausgebaut wird, ermöglicht zudem eine Internetversorgung mit Down- und Upload-Geschwindigkeiten im Gigabit-Bereich.
E-Mobilität
Die Entwicklung der E-Mobilität schreitet seit Jahren unaufhaltsam voran. Mit der Errichtung einer flächendeckenden Grundversorgung an Stromladestationen in Niederösterreich haben wir in unserem Heimmarkt schon frühzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung dieser neuen Mobilitätsform geleistet. Seit Jahren errichten und betreiben wir Ladestationen, zum Stichtag 30. September 2023 waren es bereits 2.465 Ladepunkte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr starteten wir in Zusammenarbeit mit den Supermarktketten Hofer und Spar zudem eine der aktuell größten Initiativen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Österreich.
Siehe auch "E-Mobilität praxistauglich machen" auf Seite 70f
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Wir leben Ausbildung! EVN Wasser: Investitionen in eine nachhaltig sichere Trinkwasserversorgung für Niederösterreich
Auch in Österreich wird Trockenheit als Folge des Klimawandels zunehmend spürbar, vor allem der Osten des Landes ist davon betroffen. Im Versorgungsgebiet der EVN Wasser hatten längere Trockenzeiten jedoch bisher keine Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Grund dafür ist nicht zuletzt ein dichtes Leitungsnetz. Durch ein ambitioniertes Investitionsprogramm soll diese hohe Versorgungssicherheit auch in Zukunft gewährleistet bleiben.
Mit über 635.000 Abnehmer*innen in mehr als 200 niederösterreichischen Gemeinden ist unsere Konzerngesellschaft EVN Wasser der zweitgrößte Wasserversorger in Österreich. 75% der durch sie versorgten Menschen werden direkt mit Trinkwasser aus Quellen der EVN Wasser beliefert. Die restlichen 25% werden über sogenannte Zuschussmengen versorgt, die die EVN Wasser an Gemeinden liefert. Im Geschäftsjahr 2022/23 setzte die Gesellschaft über ihr Versorgungssystem knapp 30,5 Mio.m³ Trinkwasser ab. Um diese Mengen in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellen zu können, betreibt die EVN Wasser in Niederösterreich 35 Brunnenfelder mit 100 Brunnenanlagen. Durch den stetigen Ausbau des Leitungssystems wurde ein weitläufiges Netz mit einer Gesamtlänge von mehr als 2.800 km geschaffen. Durch ein überregionales Transportleitungsnetz wird das Trinkwasser verteilt und dorthin befördert, wo es benötigt wird. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit wird etwa die 2,5-fache Menge des durchschnittlichen Tagesbedarfs an Trinkwasser in eigenen Speicherbauwerken vorgehalten.
Massive Investitionen in die Infrastruktur
Um die Versorgung mit hochwertigem Wasser in Niederösterreich auch langfristig sicherzustellen, investiert die EVN Wasser vor allem in die Erweiterung der überregionalen Leitungsnetze sowie in neue Ortsleitungen, Brunnenfelder und Speicherteiche. Allein die aktuell laufenden rund 50 Einzelprojekte repräsentieren ein Investitionsvolumen von rund 90Mio. Euro. Bis 2030 umfasst das Investitionsvolumen zur Erhöhung der Versorgungsicherheit im überregionalen Netz sowie in der Ortswasserversorgung rund 170Mio. Euro.
Weiterer Ausbau im Waldviertel
Ein Leuchtturmprojekt der EVN Wasser bildet mit einem Investitionsvolumen von 50 Mio. Euro die 60 km lange überregionale Transportleitung
Versorgungsgebiet der EVN Wasser Ausbau überregionaler Versorgungsleitungen

von Krems nach Zwettl. Sie wird die Wasserversorgung des Waldviertels, das als grundwasserarmes Gebiet gilt, langfristig sichern. Nachdem der erste Abschnitt der Leitung bereits 2022 in Betrieb genommen worden war, erfolgte im März 2023 der Spatenstich für den zweiten Abschnitt. Die Fertigstellung der gesamten Verbindung ist für das Geschäftsjahr 2025/26 geplant. Ab ihrer Inbetriebnahme soll die Leitung bis zu 120.000 Waldviertler*innen mit Trinkwasser versorgen.
Lückenschluss zwischen Industrie- und Weinviertel
Ein weiteres Großprojekt besteht im Zusammenschluss der Versorgungsgebiete der EVN Wasser im Industrieviertel und im Weinviertel. Dazu werden die südlich der Donau liegenden Brunnenfelder Wienerherberg und Petronell über Transportleitungen sowie über eine neue Donauquerung östlich von Wien mit den Brunnenfeldern im Weinviertel hydraulisch verbunden. Dieser letzte Lückenschluss im Versorgungssystem wird die Versorgungssicherheit noch weiter steigern. Parallel dazu wird die Leistungsfähigkeit der Netze im Weinviertel erhöht, sodass die Wassermengen aus den wasserreichen Grundwasserkörpern nahe der Donau in das nördliche Weinviertel befördert werden können.
Vorbereitung auf zukünftige Entwicklung
Um für das prognostizierte Bevölkerungswachstum sowie künftige Auswirkungen des Klimawandels gerüstet zu sein, sollen auch neue Brunnenfelder entwickelt bzw. bestehende erweitert werden. Gemeinsam mit viadonau und dem Nationalpark Donau-Auen arbeitet die EVN Wasser deshalb aktuell in Petronell an der Revitalisierung eines Donau-Altarms. Durch diese Maßnahmen werden ökologische und wasserwirtschaftliche Verbesserungen im Nationalpark erzielt und die Ergiebigkeit des Brunnenfelds Petronell weiter erhöht.
- Für weiterführende Informationen zum Projekt Revitalisierung Petroneller Au siehe auch www.evn.at/Wasser
- GRI-Indikator: GRI 304-3
Erhöhung der Wasserqualität und laufende Sanierung
Seit rund zehn Jahren investiert die EVN Wasser darüber hinaus in die Errichtung von Naturfilteranlagen. Damit kommt sie dem Wunsch vieler Bürger*innen nach weicherem Wasser nach. Durch den Einsatz feiner Membranen kann in diesen Anlagen der Härtegrad des Wassers physikalisch bzw. mechanisch verringert werden. Haushalte ersparen sich dadurch den Betrieb von kostspieligen Ionentauschern, deren Einsatz neben einer Geschmacksveränderung auch zu mikrobiologischen Problemen führen kann. Im Frühjahr 2023 wurde in Bisamberg die sechste Naturfilteranlage in Betrieb genommen, bis 2030 sollen drei weitere Anlagen folgen. Im Juni 2023 erfolgte der Spatenstich für die Naturfilteranlage in Obersulz, die im Frühjahr 2024 in Betrieb gehen wird.
Neben der Erweiterung unserer Anlagen investiert die EVN Wasser jährlich auch 10 bis 15 Mio. Euro in die Sanierung bestehender Leitungen. Durch Leitungssanierungen können pro Tag bis zu 1,5Mio.Liter wertvolles Trinkwasser gespart werden.
Verringerung der CO2-Emissionen
Im Rahmen ihrer Klimainitiative setzt die EVN laufend Maßnahmen und Aktivitäten, um ihren CO2-Fußabdruck nachhaltig zu verkleinern. Die EVN Wasser nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Als erstes Tochterunternehmen der EVN arbeitet sie seit November 2021 vollständig CO2-neutral, 2022 wurde ihre Zertifizierung durch den TÜV SÜD erneut bestätigt. Die Zertifizierung gemäß PAS 2060:2014 umfasst u. a. auch die laufende Umsetzung weiterer Energieeffizienzmaßnahmen, in deren Rahmen bis 2030 auch die Eigenproduktion von Strom ausgebaut wird. Konkret soll der Eigenversorgungsgrad durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf 30% erhöht werden. Aktuell sind an Standorten der EVN Wasser Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 15MWp geplant.
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Weiters vertreiben wir seit 2014 auch unsere EVN Strom-Tankkarte, die per Ende September 2023 bereits von mehr als 14.600 Kund*innen genutzt wurde. Dank Roaming-Kooperationen können unsere Kund*innen mit der EVN Strom-Tankkarte österreichweit an mehr als 13.500 Ladepunkten – und damit im größten Ladenetz des Landes – ohne zusätzliche Kosten laden. Mithilfe unserer App "Autoladen 2.0" finden sie dafür ganz einfach die nächste freie Ladestation und können den Ladevorgang auch bequem direkt über die App starten. Unsere Ladestationen sind selbstverständlich auch in den meist genutzten Ladestellenverzeichnissen gelistet.
Ausgewählte Maßnahmen im Sinn der Versorgungssicherheit
Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten
In den nächsten Jahren werden wir weiter massiv in den konzernweiten Ausbau vor allem unserer Windkraftund Photovoltaikkapazitäten investieren. Im Bereich der Windkraft erfolgte im Berichtszeitraum ein Repowering des Windparks in Japons (12,6 MW), ebenso wurde der neue Winkpark in Palterndorf-Dobermannsdorf (42 MW) fertiggestellt. Dank der dynamischen Entwicklung bei den Turbinenkapazitäten führt ein Repowering, also der Ersatz bestehender Windkraftanlagen durch neue, leistungsstärkere Modelle, mittlerweile zu einer wesentlichen Steigerung der erzeugten Strommengen im Verhältnis zu der errichten Anzahl an Anlagen bzw. der installierten Kapazität.
Im Bereich der Photovoltaik gingen im Berichtszeitraum drei großflächige Anlagen in Grafenwörth, Trumau und Theiß mit einer Gesamtleistung von rund 25 MWp (EVN-Anteil) neu in Betrieb. Zum Stichtag 30. September 2023 verfügten wir damit über installierte Kapazitäten in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik von 447 MW bzw. 42 MWp.
Daneben sind bereits zahlreiche weitere Projekte im Entstehen: Für drei neue Windparks und das Repowering eines bestehenden Windparks haben wir bereits die Bauvorbereitungen gestartet bzw. mit der Errichtung begonnen. Im Geschäftsjahr 2023/24 werden damit mehr als 50 MW an weiterer Windkraftkapazität ans Netz gehen. Basierend auf der bestehenden Projektpipeline wollen wir die Erzeugungskapazität im Bereich Windkraft bis 2030 auf über 770 MW steigern und damit die jährlich erzeugte Strommenge von rund 1,1 TWh auf rund 2 TWh nahezu verdoppeln.
Im Bereich Photovoltaik stehen zum Bilanzstichtag zwei Projekte kurz vor Inbetriebnahme: eine Anlage in Dürnrohr mit einer installierten Leistung von 23,4 MWp und ein Projekt in Nordmazedonien mit 14,5 MWp. Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, sollen bis 2030 weitere Projekte in Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien folgen und die Erzeugungskapazität auf 300 MWp erhöhen. Die jährlich produzierten Strommengen steigen damit von derzeit rund 50 GWh auf rund 400 GWh an.
Hocheffiziente Stromnetze
Die laufenden Investitionen in die Verbesserung unserer Netzinfrastruktur führen auch dazu, dass sich die Netzverluste in Niederösterreich im internationalen Vergleich seit vielen Jahren mit rund 4 % stabil auf sehr niedrigem Niveau bewegen. Ein direkter Vergleich dieses Werts mit unseren Versorgungsgebieten in Bulgarien und Nordmazedonien ist infolge der unterschiedlichen Kund*innen- bzw. Netzstruktur nicht möglich. Da die entsprechenden Kennzahlen in beiden südosteuropäischen Märkten höher sind, investieren wir dort gezielt in die weitere Reduktion der Netzverluste und damit in eine kontinuierliche Effizienzsteigerung. Seit unserem Markteintritt in Bulgarien im Geschäftsjahr 2004/05 konnten wir die Netzverluste dadurch von rund 20 % auf
»E-Mobilität praxistauglich machen«

Es handelt sich um eine der aktuell größten Initiativen zum Ausbau der strukturellen Ladeinfrastruktur in Österreich: Bis Ende 2026 errichtet die EVN an mehr als 350 Standorten von Hofer und Spar rund 2.500 Ladepunkte mit einer Ladeleistung von jeweils bis zu 150 kW. "Umgerechnet statten wir ab 2024 etwa jeden dritten Tag einen Standort von Hofer bzw. Spar mit Ladestationen aus", verdeutlicht Roman Nowatschek, Teamleiter E-Mobilität bei der EVN, die Bedeutung dieser Initiative. Das

Projekt ist nicht nur das größte Einzelprojekt, das die EVN in Sachen Ladeinfrastruktur je umgesetzt hat, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, das Netz an Stromtankstellen in Österreich zu verdichten und E-Mobilität praxistauglich zu machen. Hier spielen öffentliche Ladestationen eine zentrale Rolle. Denn sie sind eine wichtige Ergänzung zu privaten Ladepunkten zu Hause oder am Arbeitsplatz. Parkplätze von Supermärkten bieten sich dafür besonders an. Denn hier können Halter*innen von Elektroautos ihr Fahrzeug bequem und ohne Zeitverlust während ihres Einkaufs laden.
Den Projekten mit Hofer und Spar, die seit Sommer 2023 umgesetzt werden, waren eingehende Vertragsverhandlungen vorangegangen. Das Kooperationsmodell sieht vor, dass die Supermärkte benötigte Flächen zu Verfügung stellen und die EVN die Ladestationen errichtet und betreibt. Das Team von Roman Nowatschek zeichnet dabei nicht nur für das Projektmanagement und die Installation der Anlagen verantwortlich. Roman Nowatschek betont: "Auch wenn wir auf zuverlässige Technik setzen, müssen wir nach der Inbetriebnahme auch langfristig dafür Sorge tragen, dass alle Ladepunkte regelmäßig serviciert werden und damit leistungsfähig bleiben." Dafür ist nicht nur umfassende Überwachungs- und Steuerungstechnik im Hintergrund notwendig, auch Personal muss für den Betrieb der Ladestationen neu aufgenommen werden.
Dennoch ist die Zusammenarbeit mit Hofer und Spar für die EVN auch wirtschaftlich interessant, denn der zu 100 % auf Ökostrom beruhende Betrieb der neuen Ladestationen beinhaltet auch den entsprechenden Vertrieb des Strombedarfs. Gleichzeitig können die beiden Supermarktketten ihren Kund*innen ein erweitertes Serviceangebot machen. Auf diese Weise ergeben sich für alle Vertragspartner attraktive Benefits.
Eine weitere Initiative zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur verfolgt die EVN derzeit in der Gemeinde Mödling. In den nächsten Jahren werden hier jährlich etwa acht neue Ladestationen mit jeweils zwei Ladepunkten installiert. Bis 2025 werden es 24 neue Standorte sein, wodurch sich die Zahl der öffentlichen Ladepunkte in Mödling auf knapp 100 erhöht.
"Mit dem massiven Ausbau unseres Ladenetzes tragen wir maßgeblich dazu bei, E-Mobilität in den Alltag der Menschen zu integrieren, und leisten der Energiezukunft dadurch deutlichen Vorschub", betont Roman Nowatschek, dessen Team jüngst bei einem Award der Fachzeitschriften "firmenwagen" und "Traktuell" für sein professionell und kund*innenfreundlich gestaltetes Ladestellenmanagement ausgezeichnet wurde. Zur Integration der E-Mobilität in den Alltag der Menschen gehören auch Roaming-Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Stromanbieter*innen. Bereits heute können rund 70% aller öffentlichen Ladepunkte in Österreich mit der EVN Strom-Tankkarte genutzt werden. In den kommenden Jahren will die EVN diesen Anteil noch erhöhen.
Die weiteren Herausforderungen auf dem Weg zu sauberer Mobilität liegen für Roman Nowatschek in der Bereitstellung der Stromnetzinfrastruktur und von ausreichenden Strommengen. Ein Schlüsselbegriff in diesem Zusammenhang lautet Lastmanagement: Wie kann es gelingen, Ladestrom auch dann ausreichend zur Verfügung zu stellen, wenn sehr viele Elektroautos gleichzeitig geladen werden? Mit ihrem Forschungsprojekt car2flex arbeitet die EVN bereits seit einigen Jahren an möglichen Lösungen für bidirektionales Laden.
Mittelfristig wird zudem auch der Schwerverkehr zunehmend elektrifiziert werden. Die dafür benötigte Infrastruktur ist allerdings besonders komplex. Für Roman Nowatschek und sein Team dürfte somit auch in Zukunft viel zu tun sein ...
Für weiterführende Informationen zum Projekt car2flex siehe auch Seiten 86 und 144.
zuletzt 6,3% senken, in Nordmazedonien erzielten wir eine Reduktion von rund 25 % im Geschäftsjahr 2005/06 auf derzeit 14,3 %.
Stromunterbrechungen weit unter dem Branchenschnitt
Die Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung lässt sich auch durch extern ermittelte Kennzahlen wie SAIFI (System Average Interruption Frequency Index) oder SAIDI (System Average Interruption Duration Index) gut belegen. Die Werte dieser beiden Kennzahlen spiegeln seit Jahren die konstant verlässliche Versorgungsleistung unseres Unternehmens in Niederösterreich wider. Aufgrund der ungesicherten Datenbasis für die Berechnung des SAIFI und des SAIDI für Bulgarien und Nordmazedonien
ist eine Angabe für unsere südosteuropäischen Standorte derzeit nicht möglich.
SAIFI
Die anhand des SAIFI gemessene mittlere Unterbrechungshäufigkeit1) betrug im Kalenderjahr 2022 0,86 (Vorjahr: 0,91). Dieser Wert bedeutet, dass ein*e Kund*in der EVN im Jahr 2022 durchschnittlich etwa einmal von einer ungeplanten Stromunterbrechung betroffen war.
SAIDI
Die durchschnittliche Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen1), zu deren Berechnung der SAIDI herangezogen wird, betrug im Kalenderjahr 2022 17,19 Minuten (Vorjahr: 19,81 Minuten) und lag damit einmal mehr deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt2) von 39,36 Minuten (Vorjahr: 24,01 Minuten).
- 1) Quelle: Netz Niederösterreich, Ausfall- und Störungsstatistik 2021 und 2022
- 2) Quelle: Energie-Control Austria, Ausfall- und Störungsstatistik 2021 und 2022
Hohe Verfügbarkeit unserer Kraftwerke
Die nachstehende Tabelle zeigt die geplanten und ungeplanten Zeiträume, in denen unsere im Berichtszeitraum betriebsbereiten thermischen Kraftwerke und Windparks nicht verfügbar waren. In unserem Wärmekraftwerk Theiß sind nur jene Kapazitäten mit einbezogen, die vertraglich für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber (APG) als Reserveleistung
| Durchschnittliche Nichtverfügbarkeit | Geplant | Ungeplant | |||
|---|---|---|---|---|---|
| der Kraftwerke 2022/23 | Stunden | %1) | Stunden | %1) | |
| Windkraftanlagen2) | Österreich | 266,7 | 3,0 | 18,1 | 0,2 |
| Kleinwasserkraftwerke | Österreich | 131,4 | 1,5 | 201,5 | 2,3 |
| Speicherkraftwerke | Österreich | 89,9 | 1,0 | 77,6 | 0,9 |
| Gaskraftwerk Theiß3) | Österreich | 856,3 | 9,8 | 27,3 | 0,3 |
1) Bezugsgröße: 8.760 Betriebsstunden pro Jahr (Regelarbeitsvermögen bzw. Regelarbeit)
2) Durchschnittswert je Windkraftanlage
3) Berücksichtigt sind jene 470 MW des Kraftwerks Theiß, die vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden.
| Stromerzeugungskapazität der EVN Kraftwerke |
30.09.2023 MW % |
30.09.2022 MW % |
30.09.2021 MW % |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erneuerbare Energie | 844 | 57,5 | 771 | 55,0 | 752 | 54,4 |
| davon Wasserkraft1) | 311 | 21,2 | 312 | 22,2 | 307 | 22,2 |
| davon Windkraft | 447 | 30,5 | 407 | 29,0 | 394 | 28,5 |
| davon Photovoltaik | 42 | 2,8 | 14 | 1,0 | 12 | 0,9 |
| davon Biomasse | 18 | 1,2 | 13 | 0,9 | 13 | 0,9 |
| davon Sonstige2) | 26 | 1,8 | 26 | 1,9 | 26 | 1,9 |
| Wärmekraft | 623 | 42,5 | 630 | 45,0 | 630 | 45,6 |
| davon Erdgas3) | 576 | 39,3 | 583 | 41,6 | 583 | 42,2 |
| davon Energieknoten Dürnrohr4) | 47 | 3,2 | 47 | 3,3 | 47 | 3,4 |
| Summe | 1.467 | 100,0 | 1.401 | 100,0 | 1.382 | 100,0 |
1) Inkl. Strombezugsrechte aus den Donaukraftwerken Melk, Greifenstein und Freudenau sowie der Beteiligungen
an den Kraftwerken Nussdorf in Wien und Ashta in Albanien sowie an der Verbund Innkraftwerke
2) Beinhaltet zwei klärschlammbetriebene Blockheizkraftwerke in Moskau
3) Inkl. Kraftwerk Theiß (Nettoleistung von 485 MW, die vertraglich als Reservekapazität im Ausmaß von 470 MW bereitgehalten wird)
sowie Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich und Bulgarien
4) Beinhaltet die Dampfauskopplung aus der thermischen Abfallverwertung in Zwentendorf/Dürnrohr

bereitgehalten werden. Im Geschäftsjahr 2022/23 waren dies 470 MW. Für das kommende Geschäftsjahr haben wir mit der APG erneut eine Reservekapazität von 470 MW kontrahiert.
Cybersecurity
Die Digitalisierung hat auch in der Energieversorgung weitreichende Veränderungen zur Folge. Aktuell bewegt sich die Entwicklung von der reinen Versorgung mit Energie hin zu einem komplexen Energiemanagement mit intelligenten Netzen und Zählern sowie individueller Verbrauchsoptimierung und individuellen Tarifmodellen. Die professionelle Steuerung dieses wesentlich komplexeren und kleinteiligeren Energiesystems bringt viele Vorteile sowie Komfort- und Effizienzgewinne mit sich, zugleich erhöht die zunehmende Vernetzung jedoch auch die Komplexität und somit das Risiko für Störungen und Cyberangriffe. Informations- und Cybersicherheit sind deshalb bei jedem Projekt der EVN zentrale Anliegen, und wir sind bestrebt, die Cyberresilienz unserer Systeme kontinuierlich zu erhöhen.
Oberste Priorität hat dabei insbesondere die Sicherheit unserer Netze und Informationssysteme, damit wir die zugesagte Versorgungssicherheit durch die lückenlose Verfügbarkeit der gesamten Infrastruktur auch stets gewährleisten können. Ausgehend von einer Schutzbedarfsanalyse werden für die einzelnen Anwendungen jeweils technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen etabliert. Als essenziell sehen wir dabei auch die strikte Trennung der IT-Systeme in kaufmännische und technische Bereiche. Zusätzlich zu dieser Abschottung der kritischen Infrastruktur liegt ein weiterer Schwerpunkt mittlerweile auf den Datennetzen, deren Sicherheit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Strom- und Gasnetze immer mehr an Stellenwert gewinnt.
Für den Betrieb und die laufende Verbesserung unseres konzernweiten Systems für Informationssicherheitsmanagement ist der Chief Information Security Officer verantwortlich, der durch die Local Security Officers in den jeweiligen Gesellschaften unterstützt wird. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig
über interne Kommunikationskanäle zu aktuellen Schwerpunktthemen informiert und geschult.
Als Betreiber wesentlicher Dienste sind aktuell mehrere Konzerngesellschaften der EVN vom Geltungsbereich der 2016 in Kraft getretenen NIS-Richtlinie, der ersten EU-weiten Rechtsvorschrift über Cybersecurity, unmittelbar betroffen. Diese verlangt einen hohen Sicherheitsstandard der kritischen Netz- und Informationssysteme und überprüft dessen Einhaltung in regelmäßigen umfassenden Audits. Die etablierten Schutz- und Erkennungsmaßnahmen werden laufend gemessen am Stand der Technik geprüft und verbessert. Die betroffenen Unternehmen haben sich schon sehr früh zur Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO 27001 entschlossen. Zwei der betroffenen Unternehmen (Netz Niederösterreich und EVN Wärmekraftwerke) ließen ihr jeweiliges ISMS zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifizieren, weitere Bereiche bereiten sich derzeit auf eine Zertifizierung vor.
Siehe auch "Sicher ist Sicher" auf Seite 82f
Zukunft Eine
Kund*innen benötigen immer mehr Strom, z.B. für Wärmepumpen und E-Mobilität, gleichzeitig erzeugen viele von ihnen mit Photovoltaik auch selbst Energie. Die EVN schafft mit innovativen Lösungen die Basis für dieses immer komplexere System und unterstützt damit lokale Energiegemeinschaften.

Maximale Nähe zu unseren Kund*innen
Die verlässliche Versorgung unserer Kund*innen mit Dienstleistungen der täglichen Daseinsvorsorge hat für uns oberste Priorität. Ebenso wichtig ist für uns möglichst große Nähe zu unseren Kund*innen, denen wir in allen Anliegen möglichst rasch, unkompliziert und individuell zur Seite stehen.

Bei unseren Service- und Beratungsleistungen in diesem Kontext ist vielseitiges Fachwissen von entscheidender Bedeutung, da unsere Produktpalette ebenso breit und vielfältig ist wie die Anliegen unserer Kund*innen. Diese reichen von grundlegenden Fragen zur Geschäftsbeziehung – wie An- und Abmeldungen, Tarifberatung und Rechnungsauskünfte – bis hin zu spezialisierten Anfragen im Bereich der Energieberatung sowie des Vertriebs von Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten.
Kund*innenzufriedenheit definieren wir einerseits über unsere Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse möglichst zielgenau erfüllen sollen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen Seite stehen hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kund*innen in Fragen des effizienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit unseren Kund*innen auf einer professionellen Basis.
Zu Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten siehe auch Seite 119f
Steigerung von Effizienz und Resilienz
Uns ist bewusst, dass unsere Kund*innen in Zeiten großer Umbrüche auf den Energiemärkten außergewöhnliche Belastungen erfahren und erhöhten Beratungsbedarf haben. Auch im Geschäftsjahr 2022/23 stand unser Kund*innenservice deshalb vor enormen Herausforderungen. Rückfragen zu Rechnungen, Tarifoptionen, Rabattangeboten, Entlastungen der öffentlichen Hand sowie zu Möglichkeiten eines Vertragswechsels ließen die Anzahl der Anfragen über sämtliche Kommunikationskanäle in einem Maß ansteigen, das unsere Kapazitäten bis an die Grenzen getestet hat. In Summe hatte unser Kund*innenservice im Berichtszeitraum in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien mehr als 4,3 Mio. Kund*innenkontakte (Vorjahr:
rund 3,4 Mio.) Dabei hat sich die Anzahl allein in Österreich im Vergleich zum Vorjahr auf 2,4 Mio. fast verdoppelt. Trotz dieser enormen Herausforderungen war es stets unser Anspruch, unsere Kund*innen bestmöglich zu servicieren.
Um die Servicequalität kontinuierlich zu steigern, haben wir im Berichtszeitraum zudem ein Projekt zur Verbesserung der Resilienz und Stabilität und zur Schaffung einer schlagkräftigen, effizienten Organisationsstruktur im Bereich Customer Relations gestartet. Dieser Prozess wurde von externen Beratern begleitet. Maßnahmen zur Entlastung des Customer-Relations-Teams umfassten u. a. Kapazitätserhöhungen sowohl intern als auch durch die Unterstützung externer Call-Center-Partner*innen. Zudem fanden unter externer Begleitung Teamcoachings zur Steigerung der mentalen Stärke und somit zur besseren Bewältigung des hohen Arbeitspensums statt. Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts betraf die raschere Aufarbeitung des Arbeitsrückstands.
EVN Info-Bus stärkt Kund*innenbindung
Um möglichst viele unserer Kund*innen persönlich über die Ablöse des bisherigen Klassik-Tarifs und die Optionen für einen Wechsel zu einem neuen Tarif zu informieren, starteten wir im Frühjahr 2023 wieder eine Informations-

kampagne mit dem EVN Info-Bus. Im Rahmen dieser Kampagne besuchten unsere Mitarbeiter*innen insgesamt 469 Gemeinden Niederösterreichs, um unsere Kund*innen vor Ort umfassend über den Tarifwechsel aufzuklären und zu informieren. Der EVN Info-Bus hatte sich bereits im Herbst 2022 im Rahmen unserer Informationskampagne über Entlastungsmaßnahmen und Einsparungspotenziale sehr bewährt und wurde auch diesmal äußerst positiv aufgenommen. Die Initiative stieß auf große Resonanz, zudem optierten viele Kund*innen für ein neues Tarifangebot der EVN.
Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität
Hohen Stellenwert messen wir auch einem aktiven Beschwerdemanagement bei, in dessen Rahmen wir alle Rückmeldungen unzufriedener Kund*innen dokumentieren, auswerten und regelmäßig eingehend analysieren, um daraus spezifische Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Dieser strukturierte Qualitätskreislauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Steigerung unserer Servicequalität, ebenso wird auch das Beschwerdemanagement selbst stetig verbessert.
Um unsere Performance an den Schnittstellen zu unseren Kund*innen immer weiter zu optimieren, veranstalten wir während der jährlichen Customer Service Week regelmäßig auch einen Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter*innen aus Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Kroatien. Bei der letzten Veranstaltung dieser Art im Herbst 2023 wurden unter dem Motto "Wir alle sind für unsere Kund*innen da" konkrete Inhalte und Anforderungen aus dem Servicealltag diskutiert und daraus konzernweit geltende Maßnahmen zur Erhöhung der Kund*innenzufriedenheit abgeleitet.
Neben diesen Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen wir intensiv auf Schulungen und Trainings für unser Customer-Relations-Team – zuneh-
DIGITALE TRANSFORMATION
Um den ständig wachsenden Anforderungen unserer Kund*innen gerecht zu werden, setzen wir auch im Bereich Customer Relations verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung. Dabei spielt auch Künstliche Intelligenz (KI) eine entscheidende Rolle. Vermehrt nutzen wir z. B. die sogenannte Robotic Process Automation (RPA), um häufig wiederkehrende Aufgaben effizient zu bewältigen. Zusätzlich wurden erste Erfahrungen mit dem Einsatz von automatisierter sprachgestützter Beantwortung von Standardfragen sowie die KI-gestützte Bearbeitung von E-Mail-Inhalten gesammelt.
Auf unserem Serviceportal "Meine EVN" setzen wir zudem stark auf Digitalisierung für unsere Kund*innen und wollen diese auch noch weiter ausbauen. Bereits jetzt profitieren digital affine Kund*innen von einer erhöhten Transparenz und Informationstiefe. So können sie etwa ihre abgerechneten Verbräuche, ihre Tarifdetails sowie Informationen über Bonuspunkte oder den Status der Energieförderungen abfragen. Das Webportal ermöglicht auch rund um die Uhr die Durchführung diverser Aktionen im Selfservice. Diese reichen vom einfachen Tarifwechsel über die Änderung von Zahlungseinstellungen bis hin zur digitalen Vertragsanforderung für die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage. Diese digitalen Angebote werden sehr gut angenommen, und bereits im ersten Jahr haben sich über 260.000 Kund*innen in unserem Serviceportal registriert.
Auch die Netz Niederösterreich bietet ihren Kund*innen verschiedene Dienstleistungen bereits online an. Durch digitale Optionen auf der Website (www.netz-noe.at) werden z. B. Standardprozesse wie die Beantragung eines Netzanschlusses erheblich erleichtert. Die Kund*innen können im weiteren Verlauf auch den aktuellen Status ihrer Anfragen online überprüfen, Zählerstände erfassen und vieles mehr.
mend auch mittels digitaler E-Learning-Formate. Für neue Mitarbeiter*innen ist ein intensiver Ausbildungszyklus von ca. zwei Wochen vorgesehen, der die neuen Kolleg*innen möglichst rasch fit für den Kund*innenkontakt machen soll. In weiterer Folge finden regelmäßig vertiefende Schulungen statt. Der Steigerung der psychischen Belastbarkeit dienten zudem die bereits erwähnten Maßnahmen zur Förderung der Effizienz und Resilienz unserer Mitarbeiter*innen.
Diversität im Kund*innenservice
Die EVN legt großen Wert auf Diversität, sowohl in Bezug auf ihre eigenen Mitarbeiter*innen als auch im Umgang mit ihren Kund*innen. Für Kund*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bieten wir Beratungsdienste in ihrer jeweiligen Muttersprache an. Dadurch können wir auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kund*innen eingehen, wenn sie unsere Unterstützung benötigen. Möglich wird dies durch die große Vielfalt in unserem Team, dem viele Kolleg*innen mit unterschiedlichen Muttersprachen angehören.
Digitales Kund*innenfeedback
Nach umfassenden Vorbereitungen wurde der frühere Kund*innenbeirat der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format neu aufgesetzt. Das bestehende Beratungsgremium, in dem seit dem Jahr 2011 gewählte Kund*innenvertreter*innen ihre Anliegen und Bedürfnisse mit dem Management und Expert*innen erörtert hatten, wurde dadurch auf eine zeitgemäße und wesentlich breitere Basis gestellt. Feedbackwillige Kund*innen können sich nun auf freiwilliger Basis online unter https://mein-feedback.at/ anmelden. Dadurch soll eine große Gruppe an Testkund*innen entstehen, die wir online sowie vor Ort – und damit rasch, flexibel und niederschwellig – um ihre Meinung zu bestehenden sowie geplanten Produkt- und Serviceangeboten bitten können.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wollen wir darüber hinaus Real-Time-Feedback in einem digitalen Format auf Echtzeitbasis einführen. Per SMS oder E-Mail werden wir Kund*innen dabei anhand von drei kurzen Fragen um Feedback zu ihrem persönlichen Kund*innenerlebnis mit der EVN bitten. Dies soll eine rasche Erhebung und Auswertung der Qualität von Kund*innenkontakten ermöglichen.
In Bulgarien bestehen zwei Kund*innenbeiräte für den Wärme- und Strombereich, die sich aus fixen Mitgliedern zusammensetzen. Zweimal im Jahr treffen sie sich mit Vertreter*innen der EVN, um Kund*innenthemen zu diskutieren.
Evaluierung der Kund*innenzufriedenheit
Regelmäßig stellen wir uns in unseren drei Kernmärkten proaktiv unabhängigen externen Beurteilungen der Qualität unseres Kund*innenservice sowie der Zufriedenheit unserer Kund*innen. Anhand der Ergebnisse von monatlichen Befragungen und Analysen sowie ihres Vergleichs im Zeitverlauf verfolgen wir die Entwicklung der Kund*innenzufriedenheit insgesamt und analysieren alle relevanten Geschäftsfälle. Daraus ergeben sich wertvolle Rückschlüsse auf Verbesserungspotenziale, die in einem weiteren Schritt durch die jeweiligen Fachbereiche bewertet werden. Darauf aufbauend definieren wir anschließend konkrete Umsetzungsmaßnahmen.
In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit unserer Kund*innen mit unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Dabei wird anhand verschiedener Indikatoren die Loyalität der Kund*innen auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kund*innenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und rasch darauf zu
reagieren. Vor dem Hintergrund eines Rückgangs der Werte für Kund*innenzufriedenheit und -loyalität im vergangenen Geschäftsjahr haben wir eine Reihe von Maßnahmen initiiert. Beispiele dafür sind ein neues Empfangsmanagement zur Vermeidung längerer Wartezeiten in den EVN Service Centers, die Erweiterung unserer Online Services sowie diverse Automatisierungsschritte zur effizienteren Bearbeitung von Kund*innenanfragen.
Externe Zertifizierung
Im Frühjahr 2023 absolvierte unser Kund*innenservice erfolgreich die Re-Zertifizierung nach ISO 18295-1. Die Schwerpunkte der dafür erforderlichen Überprüfung lagen auf den Abläufen im Kund*innenservice sowie auf dem Schulungskonzept für das Customer-Relations-Team. In allen Bereichen wurden die umfassenden Anforderungen der ISO-Norm erfüllt. Das neue Zertifikat ist bis Dezember 2028 gültig. Diese externe Zertifizierung unterstreicht die hohe Qualität und die Einhaltung aller gesetzlichen Maßnahmen.
Unterstützung für vulnerable Kund*innen
Das Wertegerüst der EVN schließt auch ein klares Bekenntnis zu sozialer Verantwortung mit ein, das im aktuellen Umfeld nochmals stark an Bedeutung gewinnt. Energieversorgung muss nicht nur zuverlässig sein, sondern vor allem auch bezahlbar bleiben. Uns ist bewusst, dass die Preisanstiege bei Energie gerade für finanzschwache Haushalte eine Belastung darstellen. Deshalb intensivieren wir unsere Bemühungen und Initiativen zur Unterstützung vulnerabler Kund*innengruppen. Unsere Mitarbeiter*innen in Customer Relations und in den Service Centers sind auf dieses Anliegen hin speziell geschult und sensibilisiert. Über unterschiedliche Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten sie individuelle Beratung von Energiespartipps bis hin zum Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten und halten aktiv den Kontakt mit unseren Kund*innen. Energiespartipps vermitteln wir auch über unsere Website sowie im persönlichen Kontakt – in unseren Service Centers ebenso wie im Rahmen der Kampagnen mit unserem Info-Bus. Da die Unterstützung vulnerabler Kund*innen von deren spezifischen Bedürfnissen, der aktuellen Marktsituation und den Sozialprogrammen in den einzelnen Märkten abhängt, liegt die Verantwortung für die Umsetzung konkreter Initiativen in den einzelnen Konzerngesellschaften.
In Österreich bewähren sich hier seit vielen Jahren Maßnahmen wie unsere Kooperationen mit der Caritas, der Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie sowie dem Niederösterreichischen Armutsnetzwerk. Diese Zusammenarbeit haben wir zuletzt weiter intensiviert. Einen Fokus bilden hier Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen machen wir dabei mit Programmen, in denen wir nach dem Prinzip "Train the Trainer" Sozialarbeiter*innen für Beratungsgespräche ausbilden (z. B. zu den Themen Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten.
Unser regelmäßiger Austausch mit den genannten Organisationen erleichtert es zudem, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kund*innen abzustimmen. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie Lösungen, die wir in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbieter*innen sozialer Hilfsleistungen erarbeiten. Grundsätzlich sind wir in begründeten Einzelfällen stets um größtmögliches Entgegenkommen bemüht und versuchen frühzeitig, gemeinsam mit unseren Kund*innen eine Lösung zu finden. In diesem Sinn sehen wir z.B. Vertragsbeendigungen als absolute Ultima Ratio und tun alles, um derartige Maßnahmen wo immer möglich zu vermeiden. Für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 30. April 2023 haben wir auf Abschaltungen bei Haushaltskund*innen für Strom überhaupt ganz verzichtet, und auch im laufenden Geschäftsjahr werden im Zeitraum von 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024 bei Haushaltskund*innen keine Abschaltungen bei Strom, Erdgas oder Wärme vorgenommen.
Zur Unterstützung besonderer sozialer Härtefälle richteten wir im Herbst 2022 einen mit 3 Mio. Euro dotierten Energiehilfe-Fonds ein, der betroffene Haushalte mit professioneller Energieberatung, Gerätetausch oder einer Überbrückungsfinanzierung für Energierechnungen unterstützen soll. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt über soziale Institutionen.
Monetäre Hilfen
Niederösterreichische Haushalte können im Jahr 2023 von diversen Entlastungsmaßnahmen profitieren, die auf Bundes- und Landesebene beschlossen wurden. Der Anspruch auf diese Entlastungsmaßnahmen ist zum Teil an soziale Bedürftigkeit geknüpft, zum Teil aber nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. In diesem Kontext bieten wir unseren Kund*innen gezielte Tarifwechseloptionen an, bei denen die gesunkenen Marktpreise berücksichtigt werden. Damit diese Unterstützungsleistungen auch rasch bei den Kund*innen ankommen, haben wir Möglichkeiten zur direkten Abwicklung über unser Unternehmen geschaffen. Dies schließt auch eine unkomplizierte Antragstellung über unsere Website mit ein.
Neben diesen Entlastungsmaßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zudem den sogenannten Wohnschirm an. In Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen unterstützen wir bei der Abwicklung und gewährleisten unseren Kund*innen eine unterbrechungsfreie Energieversorgung.

Verantwortung über das Kerngeschäft hinaus
Neben den direkt auf die Versorgung mit Energie, Wasser sowie Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen bezogenen Bedürfnissen unserer Kund*innen genießen in unserer Tätigkeit auch weitere berechtigte Interessen hohe Priorität. Zu diesen Anliegen zählen insbesondere die Themen Produktkennzeichnung, Sicherheit sowie Gesundheits- und Datenschutz.
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Sicher ist sicher
Wenn die EVN von Versorgungssicherheit – dem obersten Ziel in ihrer Wesentlichkeitsmatrix – spricht, ist nicht nur von der für alle sichtbaren Erzeugungs- und Verteilinfrastruktur, also z. B. Kraftwerken, Windparks, Leitungsnetzen oder Umspannwerken die Rede. Nicht weniger wichtig sind Prozesse und Maßnahmen im Hintergrund, die dafür sorgen, dass Strom, Gas, Wärme, Wasser und auch Telekommunikationsdienste der EVN rund um die Uhr verlässlich zur Verfügung stehen. Informationssicherheit, Cybersecurity und Datenschutz spielen eine zentrale Rolle dabei.
Nicht nur der Ausfall von "Hardware", also betrieblichen Anlagen aller Art, kann weitreichende Folgen für die Versorgung haben. Auch die "Software" – also z.B. die Steuerung aller Systeme und Prozesse – muss wie ein Uhrwerk laufen, wenn die EVN ihren Versorgungsauftrag lückenlos erfüllen möchte. Damit dies der Fall ist, müssen sowohl die Systeme selbst als auch die verarbeiteten – oft hoch sensiblen – Informationen und Daten streng geschützt werden. Dafür hat die EVN ein breites Bündel an Maßnahmen gesetzt. Zudem evaluiert sie den Stand der System- und Datensicherheit laufend, um allfälliges Verbesserungspotenzial umgehend zu identifizieren und zu realisieren.
Dies fordert schon der Gesetzgeber, der einerseits im Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NIS-Gesetz) umfangreiche Vorgaben für den Schutz von kritischer Infrastruktur – etwa für die Stromerzeugung sowie für den Transport von Strom, Gas und Wasser – macht. Andererseits regelt das Datenschutzgesetz die Verarbeitung personenbezogener Daten streng – bei der EVN sind das im Wesentlichen solche von Kund*innen und Mitarbeiter*innen. Hintergrund sind in beiden Fällen entsprechende Vorgaben der Europäischen Union. Beiden Bereichen gemeinsam sind die

hohen Anforderungen an die technischen Zugangsbarrieren zu den im Einsatz befindlichen Anlagen und IT-Systemen, aber auch an Organisation und Prozesse, die sicherstellen müssen, dass Informationen und Daten immer nur von jenen Personen eingesehen werden können, die sie tatsächlich zur Erfüllung ihrer betrieblichen Aufgaben benötigen.
Informationssicherheit, …
Gerade in Zeiten, in denen Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Fokus von Cyberkriminellen stehen, gewinnt ein hohes Sicherheitsniveau für alle
kritischen IT- und OT-Systeme (OT: Operational Technology) noch mehr an Bedeutung. Wolfgang Löw, als CISO (Chief Information Security Officer) bei der EVN für Informationssicherheit und Cybersecurity verantwortlich: "Wichtig ist es, die kritische Infrastruktur proaktiv zu schützen und die Angriffsfläche möglichst zu minimieren. Dafür setzen wir bei der EVN auf ein mehrstufiges Schutzkonzept. Dadurch ist die Gesamtsicherheit nicht von der Wirksamkeit einer Einzelmaßnahme abhängig, sondern wir setzen mehrere Maßnahmen in Kombination um. Daneben ist es aber ebenso wichtig, immer nur die notwendige Information zugänglich zu machen bzw. nur absolut notwendige Berechtigungen für die kritischen Systeme zu vergeben, also nach dem Need-to-Know- bzw. dem Least-Privilege-Prinzip vorzugehen. Für die kritischen Bereiche wurden mit dem Neubau des Tec-Centers in der EVN Direktion zudem die Gebäudesicherheit sowie der Zutrittsschutz dem Schutzbedarf entsprechend erhöht."
… Cybersecurity …
Da Cyberangriffe aber nicht zu 100% verhindert werden können, brauche es gleichzeitig auch reaktive Vorkehrungen, so Wolfgang Löw. "Wir haben dazu ein Cyber-Defense-Center eingerichtet, das Anomalien gezielt aufspürt und damit einen allfälligen Angriff möglichst früh entdecken soll. Denn Zeit ist bei der Schadensbegrenzung bekanntlich ein ganz entscheidender Faktor. Für den Fall der Fälle verfügen wir auch über Reaktionspläne, die alle notwendigen Schritte für die Abwehr einer Attacke enthalten. Regelmäßig simulieren und trainieren wir derartige Situationen übrigens auch, denn hier kommt es neben Technik und Prozessen sehr stark auf die handelnden Personen und deren kompetente Reaktion an. Wir arbeiten in Österreich zudem intensiv mit dem Austrian Energy CERT (Computer Emergency Response Team) sowie international mit dem EE-ISAC (European Energy – Information Sharing & Analysis Centre) und dem ENCS (European Network for Cybersecurity) zusammen und stehen auch mit Behörden wie dem Innenministerium in regelmäßigem Austausch."
Die ausgehend von detaillierten Schutzbedarfsanalysen etablierten Schutz- und Erkennungsmaß-
SCHALTZENTRALE DER EVN: DAS TEC-CENTER
Um besonders sensible Bereiche – etwa den für die Gesamtsteuerung der Energieversorgung der EVN verantwortlichen System Operator, das Cyber-Defense-Center oder das EVN Rechenzentrum – auch besonders gut zu schützen, hat die EVN in den letzten Jahren im Bereich ihrer Direktion das Tec-Center geschaffen. Räumlich getrennt von den übrigen Unternehmensbereichen und abgeschirmt durch bauliche Schutzmaßnahmen sowie einen besonderen Zutrittsschutz bietet es sicheren Raum für jene Aufgaben, die für das Funktionieren der Versorgung essenziell sind. Nach einem Probebetrieb zwischen Jänner und März 2023 startete im April 2023 die Übersiedlung. Seit Juli 2023 ist das mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie modernsten Löschanlagen ausgestattete Tec-Center im Vollbetrieb.
nahmen werden laufend geprüft und bei Bedarf verbessert. Damit stellt die EVN sicher, dass sich ihre Information-Security-Management-Systeme (ISMS) stets auf dem neuesten Stand der Technik befinden. Wolfgang Löw: "Das jeweilige ISMS der Netz Niederösterreich und der EVN Wärmekraftwerke ist auch nach ISO 27001 zertifiziert, für die kaufmännische IT sowie weitere Bereiche stehen wir gerade in Vorbereitung darauf. Damit sind wir auch für die regelmäßigen NIS-Überprüfungen gut vorbereitet. Durch die Überarbeitung der europäischen NIS-Richtlinie (NIS2) wird übrigens auch der Anwendungsbereich der Richtlinie erweitert, sodass von NIS2 weitere Unternehmensbereiche der EVN Gruppe betroffen sein werden. Im Hinblick darauf erfolgt eine Bündelung und noch bessere Abstimmung aller Sicherheitsthemen innerhalb des EVN Konzerns."
… und Datenschutz
Höchste Maßstäbe legt die EVN auch beim Schutz personenbezogener Daten und Geschäftsinformationen an. Dies ist seit jeher eine unserer zentralen Verhaltensnormen und daher auch dezidiert im
EVN Verhaltenskodex enthalten. Während die Informationssicherheit generell das lückenlose Funktionieren der tagtäglichen Versorgungsaufgaben im Blick hat, ist es beim Datenschutz ganz konkret die Wahrung der höchstpersönlichen Rechte von Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen. Auch hier liegt die Latte schon aufgrund der rechtlichen Vorgaben wie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz hoch. Martin Haas, Datenschutzbeauftragter der EVN: "Der Gesetzgeber ist hier sehr streng, und das ist auch gut so. Wir verfügen heute z.B. dank der Smart Meter über wesentlich differenziertere Verbrauchsdaten vieler Kund*innen. Es liegt auf der Hand, dass wir alles tun, um diese Daten zu schützen und ihre Geheimhaltung zu gewährleisten. Neben den vielfältigen technischen Schutzmaßnahmen und Zugriffsbeschränkungen, die schon Wolfgang Löw angesprochen hat, setzen wir hier auf ein umfassendes Datenschutzmanage-
mentsystem, das sowohl Aufgaben bzw. Rollen im Unternehmen als auch Prozesse genau regelt."
Organisatorisch ist das Datenschutzmanagementsystem über Datenschutzverantwortliche und -beauftragte breit in der Organisation und damit in allen Märkten der EVN verankert. Diese sind sowohl für die strikte Einhaltung aller Datenschutzvorgaben wie auch für die laufende Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeiter*innen ihres jeweiligen Bereichs verantwortlich. Inhaltlich liefert ein eigenes Datenschutzhandbuch detaillierte Anweisungen für konkrete Anwendungsfälle, etwa die Bearbeitung datenschutzrechtlicher Auskunfts- bzw.
Löschungsbegehren. Ebenso geregelt ist das Vorgehen bei allfälligen Datenschutzvorfällen. Wie die ISMS der Gruppe wird auch das Datenschutzmanagementsystem laufend evaluiert und aktualisiert. Jährlich wird das Thema Datenschutz zudem im Rahmen der Risikoinventur der EVN beleuchtet.
Martin Haas: "Der sorgsame Umgang mit allen persönlichen Daten ist uns ein ganz zentrales Anliegen. Dass unser System funktioniert, zeigt sich daran, dass wir so gut wie keine Vorfälle im Zusammenhang mit Kund*innendaten verzeichnen."
Zur direkten Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten besteht eine eigene E-Mail-Adresse: [email protected]
GRI-Indikator: GRI 418-1

• Fortsetzung von Seite 81
Transparente Produktkennzeichnung
Entsprechend der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht legen wir unseren Kund*innen in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom offen. Dazu zählen geografische Herkunft, Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen. Wir verpflichten uns seit vielen Jahren freiwillig dazu, dass in keinem unserer österreichischen Stromprodukte Atomstrom enthalten ist. Zudem stammt der von uns gelieferte Strom nachweislich zu 100 % aus österreichischen Quellen.
Auf Basis dieser Grundsätze bieten wir alle Tarife für jedes Kund*innensegment (Haushalt, Gewerbe, Industrie und Kommunen) in einer Variante mit Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen sowie in einer Mischvariante an. Auch die Mischvarianten enthalten nur mehr in sehr geringem Ausmaß Strom aus thermischen Quellen. Im Kalenderjahr 2022 waren dies 6,1 % aus Erdgas und 2,5 % aus thermischer Abfallverwertung, die restlichen 91,4 % stammten aus erneuerbaren Quellen. Somit war auch in unseren Stromprodukten aus gemischten Energieträgern kein Strom aus Steinkohle enthalten. Dementsprechend niedrig waren auch die CO2-Emissionen im Versorgermix mit 37,3 g/ kWh.
Die Einhaltung der Stromkennzeichnungspflicht wird jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft. Zusätzlich unterziehen wir unser Natur-Produktangebot einer Zertifizierung durch den TÜV Austria. Die Zertifizierung bestätigt für den gesamten von uns in Österreich gelieferten Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen eine komplett CO2-freie Erzeugung.
In Bulgarien muss in den regulierten Marktsegmenten der Strom vom staatlichen Energieversorger NEK bezogen werden. Da dieser keine Kennzeichnung vornimmt und auch keine
Produktwahlmöglichkeit anbietet, hat unsere bulgarische Vertriebsgesellschaft keine Möglichkeit, die Stromzusammensetzung zu beeinflussen.
Eine analoge Regelung gilt in Nordmazedonien: Auch hier ist unsere Vertriebsgesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom für Kund*innen in regulierten Marktsegmenten von der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft ESM zu beziehen, und kann die Zusammensetzung des gelieferten Stroms daher ebenfalls nicht beeinflussen. In beiden Ländern sind die Vertriebsgesellschaften nicht zur Stromkennzeichnung verpflichtet.
- Zur Beschaffung von Energie siehe auch Seite 35
- Siehe auch www.evn.at/herkunft
- GRI-Indikator: GRI 417-1
Kund*innengesundheit und -sicherheit
Das Risiko allfälliger negativer Auswirkungen unserer Produkte auf die Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung im Allgemeinen und damit unserer Kund*innen im Speziellen minimieren wir durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Höchste Priorität hat der Schutz unserer Kund*innen bei der Versorgung mit Energie und damit insbesondere im Netzbetrieb. Die Vielzahl an Maßnahmen und Konzepten in diesem Bereich umfasst u. a.:
- Informationsmaßnahmen (z.B. Website) zum frühzeitigen Erkennen von Schäden an Leitungen und Anlagen sowie Sicherheitsregeln bei Gasgeruch
- Synergien durch umfassende Arbeitsschutz- und -sicherheitsmaßnahmen
- Ersatz- bzw. Instandhaltungsinvestitionen zur Vermeidung technischer Defekte und damit des Entstehens von Gefahrenquellen
- Schutz- und Präventionskonzepte (insbesondere für alle Anlagen im elektrischen Spannungsbereich)
- Kontinuierliche Überprüfungen der Gasnetze sowie Ortung etwaiger undichter Stellen
- Regelmäßige Überprüfung aller Gasanlagen (gemäß Gassicherheitsgesetz)
- Laufende Kontrollen der Anlagen sowie der Sicherungsmaßnahmen
Störungsdienst 24/7
Für den Störungsfall ist ein Notdienst eingerichtet, der sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar ist. Neben der möglichst raschen Schadensbehebung und Wiederherstellung der Versorgung mit unseren Produkten setzen unsere Mitarbeiter*innen bei ihrem Eintreffen am Schadensort umgehend Erstmaßnahmen zur Absicherung und zum Schutz von Personen. Unsere Mitarbeiter*innen im Störungsdienst schulen wir laufend, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabende sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter*innen.
Krisenmanagement
Für weite Teile unserer Geschäftstätigkeit – insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen – verfügen wir über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über entsprechende Schulungsprogramme. An allen unseren Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In Niederösterreich veranstalten wir darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement. In Bulgarien und Nordmazedonien bestehen ebenfalls eigene Krisenmanagementsysteme.
- Zu Arbeitsschutz und -sicherheit siehe Seite 104ff
- Siehe auch www.evn.at/kundensicherheit und www.evn.at/krisenmanagement
- GRI-Indikator: GRI 416-1
Smarte Lösungen für eine CO2-freie Energiezukunft
Mit den Themen Versorgungssicherheit, Kund*innenorientierung und Klimaschutz definieren zentrale Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix auch die Schwerpunkte unserer Innovationsaktivitäten. Dabei verfolgen wir Innovationsprojekte stets unter dem Aspekt künftiger Geschäftspotenziale und nachhaltiger Unternehmenswertsteigerung und berücksichtigen damit ein weiteres Handlungsfeld.
VIELFÄLTIGE INNOVATIONSINITIATIVEN
Unsere Projekte 2022/23 (Auswahl)
- Green the Flex: Bündelung und Vermarktung der Flexibilitäten von Privatpersonen, Gewerbe- und Industriebetrieben
- Hybridspeicher Theiß: Sektorenübergreifendes Hybridspeichersystem, bestehend aus einem thermischen und einem elektrischen Batteriespeichersystem in Kombination mit einer Photovoltaikanlage
- Industry4Redispatch: Regelung bzw. Abschaltung von Industrieanlagen zur Vermeidung von Lastspitzen bzw. Engpässen
- car2flex: Dezentrale Stromspeicherung durch bidirektionales Laden von E-Fahrzeugen
- MEGAWATT-LOGISTICS: Umstellung schwerer Nutzfahrzeuge von Diesel auf Strom sowie Lade- und Fahrplanmanagement für Logistikflotten
- NETSE: Nutzerorientierte (Weiter-) Entwicklung von Plattformen für einen einfachen und effizienten Betrieb von Energiegemeinschaften
- Hybrid LSC: Pilotprojekte für Local Sustainable Communities mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Mehrparteienhäuser und Siedlungen)
- Underground Sun Storage 2030: Untersuchung der großvolumigen saisonalen Speicherung von erneuerbarer Energie in unterirdischen Gaslagerstätten mit einem Wasserstoffanteil von bis zu 100 % im Realmaßstab

Traditionell befasst sich die EVN auf breiter Basis mit aktuellen technischen Trends und ist bestrebt, neue Lösungen so frühzeitig wie möglich auch im eigenen Betrieb zu erproben und zu nutzen. Im aktuellen Umfeld beschäftigen wir uns dabei vor allem mit Innovationsprojekten und -initiativen, die einen Beitrag zur Transformation in ein CO2-freies Energiesystem leisten. In Kombination mit dem Anspruch auf Praxisnähe sowie konkreten Nutzen und Mehrwert für unsere Kund*innen schließt sich hier wiederum der Kreis zur Kund*innenorientierung.
Auf dem Weg zu einem ganzjährig funktionierenden CO2-freien Energiesystem sehen wir aktuell vor allem einen wesentlichen Themenbereich, für den es zwar bereits vielversprechende und grundsätzlich funktionierende Technologien, aber noch keine wirtschaftlich und technisch vollendeten und somit marktreifen Lösungen gibt: die Speicherung von erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit unzureichender Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Von zentraler Bedeutung ist hier auch die sektorenübergreifende Nutzung bzw. Substitution von Energie. So beschäftigen wir uns in einigen Projekten mit Konzepten, die Strom- und Wärmeerzeugung miteinander vernetzen, z. B. mittels Warmwasserspeicher oder Wärmepumpen.
Im Bereich der Stromspeicherung betreiben wir seit einigen Jahren zwei Forschungsprojekte, um die Anwendung von Großbatteriespeichern in

Kombination mit Windparks zu testen. Hier bringen vor allem die Langzeiterfahrungen einen großen Mehrwert. So erweisen sich die Batteriespeicher einerseits als erfreulich wartungsarm. Andererseits können Großbatterien die Versorgungssicherheit derzeit lediglich für einige Stunden gewährleisten. Damit eignen sie sich nicht als Langzeitspeicher, insbesondere nicht zur Speicherung der im Sommer im Überschuss vorhandenen erneuerbaren Energie für die Wintermonate, die von einem geringen Sonnen-, Wind- und Wasserdargebot geprägt sind.
Zukunftsweisende Ansätze zur Energietransformation und -speicherung verfolgt auch die RAG, die an einem ihrer Porenspeicher – hier handelt es sich um eine ausgeförderte geologische Erdgaslagerstätte – eine sektorenübergreifende Pilotanlage errichtet hat. Hier wird in den Sommermonaten Sonnenenergie mittels Elektrolyse in grünen Wasserstoff umgewandelt, der in der Folge in die unterirdischen Lagerstätten eingespeichert wird. Im Winter kann der grüne Wasserstoff dann wieder ausgespeichert und zur Energie- bzw. Wärmeerzeugung genutzt werden.
Im September 2023 nahm die RAG mit einer neuen Methan-Elektrolyse-Anlage ein weiteres innovatives Pilotprojekt in Betrieb. Mittels Sonnenstrom wird hier Methan (Erdgas) ohne CO2-Emissionen in Wasserstoff und hochreinen, festen Kohlenstoff zerlegt. Während der Wasserstoff wie oben beschrieben gespeichert werden kann, ist der feste Kohlenstoff als wertvoller
Rohstoff in vielfältigen Anwendungen – wie etwa in der Landwirtschaft zur Verbesserung der Bodenqualität oder für die Produktion von Batterien, Computerchips, Kohlenstofffasern oder Carbon-basierten Materialien – verwendbar.
Ein weiterer Ansatz zur Lösung dieser Frage ist die vermehrte Nutzung der Flexibilitäten verschiedener Abnehmer*innen und kleinerer Erzeuger, um die Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann. Mit dem Thema Verbrauchsflexibilisierung beschäftigen wir uns einerseits in unserer 2022 erworbenen, auf die Entwicklung von entsprechenden IT-Lösungen spezialisierten Tochtergesellschaft CyberGrid, zum anderen im Rahmen des Green Energy Lab, Österreichs bisher größtem Innovationslabor für grüne Energie. Hier entwickeln mehr als 200 Partner*innen aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor kund*innen- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen für eine nachhaltige Energiezukunft.
Die Energie Zukunft Niederösterreich GmbH, ein 50:50-Joint-Venture der EVN und der Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich, unterstützt mit ihren Beratungs- und Dienstleistungsangeboten gezielt die Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Niederösterreich. Aktuell betreut das Gemeinschaftsunternehmen 90 Projekte in Niederösterreich, zahlreiche weitere sind für 2024 bereits vorgemerkt. Wesentlicher Nutzen der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ist der regionale Verbrauch bzw. die Speicherung der ebenfalls lokal aus erneuerbaren Quellen produzierten Energie. Dadurch können überregionale Stromtransporte reduziert werden, sodass für die Mitglieder der Gemeinschaften geringere Netzgebühren anfallen. Ebenso entfallen Steuern und Abgaben. Gesamthaft betrachtet entsteht auf diese Weise regionale Wertschöpfung für Energie.
Win-win hoch zwei
Virtuelle Kraftwerke substituieren zunehmend den Einsatz konventioneller Erzeugungsanlagen zur Abdeckung von Bedarfsspitzen oder zum Ausgleich von Erzeugungsschwankungen – und bringen dadurch vielfache Vorteile für Kund*innen, Energieversorger, Netzbetreiber und Umwelt. Die Basis dafür: hoch komplexe Softwarelösungen, mit denen die Flexibilitäten einer Vielzahl von Abnehmer*innen und kleinen Erzeuger*innen koordiniert und gezielt genutzt werden können. Mit der Übernahme der CyberGrid hat sich die EVN einen Pionier auf diesem Gebiet gesichert.
Zusätzliche Kapazität für das Stromnetz, aber ohne zusätzliche Kraftwerke? Was wie ein Paradoxon klingt, ist längst Realität. Denn durch den gut abgestimmten Einsatz sogenannter Flexibilitäten können kurzfristig erhebliche Strommengen für das Gesamtsystem verfügbar gemacht werden. Gerade angesichts des Vormarsches der – naturgegeben volatilen – erneuerbaren Energien kann dies einen erheblichen Beitrag zu Netzstabilität und Versorgungssicherheit leisten. Und damit die Energiezukunft weiter voranbringen.
Denn immer öfter wird kurzfristig zusätzliche Kapazität benötigt, um die sogenannte Residuallast – die Differenz zwischen aktuellem Strombedarf und der gerade zur Verfügung stehenden Wind- und Sonnenenergie – zu decken bzw. die Netzstabilität, sprich Spannung und Frequenz, zu sichern. Während diese Aufgabe in der Vergangenheit schnell startbaren konventionellen Kraftwerken, etwa Gasturbinen, zufiel, werden mittlerweile flexibel zu- oder abschaltbare kleinere dezentrale Erzeugungsanlagen bzw. Stromverbraucher sowie Stromspeicher

genutzt, um die erforderliche Leistung bereitzustellen bzw. freizuspielen.
Virtuelle Kraftwerke als Leistungsreserve
In Betracht kommen dafür sowohl Industrie- und Gewerbeanlagen wie auch lokale Energiegemeinschaften und Anlagen im Haushaltsbereich. Wichtigste Beispiele für Letztere sind etwa Ladestationen für E-Fahrzeuge oder Wärmepumpen, die – selbstverständlich nur mit vorheriger Zustimmung der Kund*innen – temporär in ihrer Nutzung beeinflusst werden können, ohne dadurch einen Komfortverlust zu verursachen. Ebenso können Pufferspeicher von Photovoltaikanlagen kurzfristig Strom ins Netz liefern oder vom Netz aufnehmen. Im Industrie- und Gewerbereich wiederum gibt es eine Vielzahl von Anlagen, die nicht immer rund um die Uhr laufen müssen und daher ohne Beeinträchtigung des Betriebsauflaufs zur Netzstützung zwischendurch abgeschaltet werden können. Umgekehrt können Unternehmen vielfach auch Strom aus betriebseigenen Erzeugungsanlagen ins Netz umleiten. Zusammengenommen bilden alle diese Anlagen ein sogenanntes virtuelles Kraftwerk. Das Ergebnis: eine Vielzahl von Vorteilen für Kund*innen, Energieversorger, Netzbetreiber und Umwelt: Haushaltskund*innen und Betriebe profitieren von Preisvorteilen für ihre Bereitschaft, die Nutzung bestimmter Anlagen in

geringem Ausmaß zu verschieben, sowie einer jährlichen Gutschrift für die Bereitstellung ihrer Flexibilität. Energieversorger steigern ihre Versorgungssicherheit und Netzbetreiber ihre Netzstabilität. Und die Umwelt profitiert davon, dass der Einsatz konventioneller Kraftwerke zur Abdeckung von Bedarfsspitzen zunehmend substituiert und damit die Energiezukunft ermöglicht wird. Eine Win-win-win-win-Situation also.
CyberGrid: Leistungsstarke digitale Plattform für Flexibilitätsmanagement
Doch diese Flexibilitäten für den Markt zu erschließen und miteinander zu koordinieren, ist naturgemäß eine komplexe Aufgabe. Einer der Vordenker auf diesem Gebiet ist CyberGrid, eine 2010 gegründete österreichische Softwareschmiede, die sich von Beginn an auf die Entwicklung einer Plattform für die digitale Abwicklung dieses Flexibilitätsmanagements spezialisiert hat. Sie bündelt Flexibilitäten zu vermarktbaren Produktgrößen, um diese im kurzfristigen Strommarkt anzubieten. Alexander Kofink, CEO des Unternehmens, das seit März 2022 zu 100 % zur EVN Gruppe gehört und derzeit rund 30 Personen beschäftigt: "Wenn man bedenkt, dass ein virtuelles Kraftwerk zig-, wenn nicht hunderttausende Einzelanlagen umfasst, kann man sich gut vorstellen, welche Herausforderung die Einbindung und Steuerung all dieser Komponenten darstellt. Unsere cloudbasierte Software CyberNoc leistet all dies und wird zudem ständig aktualisiert, um stets den neuesten Anforderungen zu genügen. Vor Kurzem haben wir bereits die Version 6 herausgebracht, die durch wichtige neue Features – so etwa eine durchgängige Micro-Service-Architektur oder ein Kund*innenportal – die Interaktion der Kund*innen mit dem Markt weiter verbessert und auch europäische Marktplattformen unterstützt."
Das Potenzial virtueller Kraftwerke ist nicht zu unterschätzen. "Werden beispielsweise 10.000 E-Autos, die jeweils an einer 11-kW-Ladestation angedockt sind und mit voller Leistung laden, vom Netz genommen und zu einem späteren Zeitpunkt geladen", so Alexander Kofink, "können rund 110 MW an Leistung kurzfristig freigespielt werden. Dies entspricht 22 Windrädern mit jeweils 5 MW. Damit können wertvolle Dienstleistungen zur Frequenzhaltung, also zur Stabilisierung des Netzes, angeboten werden. Ebenso werden Verbrauchs- sowie Nutzungseinschränkungen erneuerbarer Anlagen vermieden. Und das ohne Investition in ein zusätzliches 'reales' Kraftwerk."
Laut einer Studie der auf die Etablierung verbraucherorientierter erneuerbarer Energiesysteme fokussierten europäischen Branchenvereinigung smartEn, zu deren Gründungsmitgliedern auch CyberGrid zählt, könnten durch die intelligente Marktintegration der Verbraucher innerhalb der EU beachtliche 300 GW flexibilisiert werden. Dies würde jährlich 40 Mio. Tonnen an CO2-Emissionen einsparen.
Dynamische Weiterentwicklung im Rahmen der EVN Gruppe
Die Technologie von CyberGrid ist bereits bei kommerziellen Projekten in Österreich und Slowenien, aber auch in mehreren EU-geförderten Forschungsprojekten im Einsatz. Ein gemeinsames Forschungsprojekt war auch die Initialzündung für die Zusammenarbeit zwischen CyberGrid und EVN. Alexander Kofink dazu: "Mit 'Green the Flex' – das Projekt beschäftigte sich mit der Bündelung und Vermarktung von Flexibilitäten verschiedener Kund*innengruppen – konnten wir als erstes Unternehmen in Österreich sogar eine Förderung des Innovation Fund Small Scale der EU erlangen." Im März 2022 folgte dann die Übernahme des Unternehmens, das seine Entwicklung nun im Rahmen der EVN Gruppe europaweit vorantreiben wird. Eine wichtige strategische Investition für die EVN, die auf den Flexibilitätsmärkten eine aktive Rolle spielen und die Flexibilitätsbewirtschaftung als Dienstleistung aus einer Hand anbieten möchte.
Alexander Kofink: "Wir sind sehr froh, Teil der EVN Familie zu sein. Das erleichtert uns die weitere Entwicklung und bildet eine ideale Basis für nationales und internationales Wachstum. Neben Dienstleistungen für die Unternehmen der Gruppe in allen Kernmärkten profitieren wir dabei insbesondere davon, dass wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten direkt in den kommerziellen Betrieb einbetten können. Das erhöht unsere Marktchancen als Software- und Serviceanbieter*innen im In- und Ausland. Zudem können wir vor dem Hintergrund zahlreicher von der EVN versorgter Firmenflotten neue Geschäftsmodelle rund um Batterien und Elektromobilität unterstützen."
Und der Vorteil für die EVN? Abgesehen von einer Steigerung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität im eigenen Kerngeschäft profitiert die Gruppe von zusätzlichen Erlösen aus dem Flexibilitätsmanagement und weiteren Dienstleistungen in diesem Kontext.
für alle Beste
Als
attraktive Arbeitgeberin bietet die EVN moderne Arbeitswelten sowie vielfältige Karriere- und Ausbildungsmöglichkeiten. Konsequent macht sie ihre Mitarbeiter*innen damit zukunftsfit.

EVN Ganzheitsbericht 2022/23 91
EVN Arbeitswelt
92 EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Aktuelle gesellschaftliche und technische Entwicklungen verändern laufend die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit und damit auch die Bedürfnisse und Ansprüche unserer Mitarbeiter*innen.
Wir sehen es als unsere Verantwortung, zeitgerecht auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren und ein optimales Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter*innen zu schaffen, in dem sie sich weiterentwickeln und zielorientiert am gemeinsamen Erfolg arbeiten können. Eine ausgeglichene Balance von Freizeit und Arbeit gewinnt dabei für viele Menschen an Bedeutung, gleichzeitig macht es der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt immer schwieriger, gut qualifizierte Mitarbeiter*innen zu gewinnen und im Unternehmen zu halten.
Mit unserem Projekt "EVN Arbeitswelt" versuchen wir, diesen Anforderungen gerecht zu werden und ein möglichst flexibles Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter*innen zu schaffen. Unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler, Effizienter." tragen die Einführung von neuen Technologien und digitalem Equipment, verstärktes mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Gestaltung unserer Arbeitsplätze im Sinn einer smarten Raumnutzung dazu bei, unsere Zusammenarbeit aktiv zu gestalten und den internen Informations- und Kommunikationsfluss zu optimieren. Neue Konzepte werden nach der Entwicklungsphase gemeinsam getestet und auf der Grundlage von Feedbackschleifen regelmäßig angepasst.
Zur EVN Arbeitswelt siehe www.evn.at/wir-sind-evn
Prinzipien und Leitbilder unserer Zusammenarbeit
Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen und internationale Regelwerke, etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sowie die grundlegenden Formulierungen in unserem Verhaltenskodex bilden die grundsätzlichen Leitgedanken der EVN Unternehmenskultur, wenn es um den Umgang mit unseren Mitarbeiter*innen geht. Eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente zu unserer Unternehmens- und Führungskultur, so etwa unser Führungsleitbild und unsere Menschenrechts-Policy,
definiert und konkretisiert unsere Prinzipien und Richtlinien für den alltäglichen Umgang miteinander. Diese hohen Standards wenden wir in allen Ländern, in denen wir aktiv sind, gleichermaßen an. Dazu haben wir schon vor einigen Jahren die sogenannten EVN Leitwerte für den gesamten Konzern definiert: "ensure" (sichern), "encourage" (ermutigen) und "enable" (ermöglichen).
Zu den EVN Leitwerten siehe www.evn.at/eigene-belegschaft Zur Menschenrechts-Policy siehe www.evn.at/menschenrechtspolicy
Im Umgang mit unseren Mitarbeiter*innen kommen wir aber nicht nur unseren gesetzlich definierten Pflichten nach, sondern erbringen darüber hinaus viele zusätzliche freiwillige Leistungen, um unserem Anspruchsbild einer fairen Arbeitgeberin zu entsprechen. Die folgenden fundamentalen Prinzipien prägen dabei unsere konzernweite Unternehmenskultur:
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Personalentwicklung und -förderung
- Arbeitsschutz und -sicherheit
- Betriebliche Gesundheitsvorsorge
- Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation
- Betriebliche Zusatzleistungen
GRI-Indikator: GRI 2-23
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie den Grundsätzen der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter*innen der EVN ungeachtet von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen Beeinträchtigungen gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir jede Diskriminierung von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab. Die Vergütung aller unserer Mitarbeiter*innen richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Auch die Vergütung von Leasingmitarbeiter*innen orientiert sich an jenem Entgelt, das vergleichbaren Arbeitnehmer*innen für vergleichbare Tätigkeiten auf Basis von Kollektivverträgen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Im Rahmen der Erstellung eines Einkommensberichts erheben und analysieren österreichische Konzerngesellschaften mit mehr als 150 Mitarbeiter*innen in zweijährigem Rhythmus
Mitarbeiter*innen
| per 30. September 2023 | Angestellte | Arbeiter*innen | Gesamt |
|---|---|---|---|
| EVN Gruppe | 7.553 | 169 | 7.722 |
| Österreich | 2.878 | 32 | 2.910 |
| Bulgarien1) | 2.308 | – | 2.308 |
| Nordmazedonien1) | 1.875 | – | 1.875 |
| Andere Länder2) | 492 | 137 | 629 |
| EVN Gruppe3) | – | – | 7.255 |
1) In Bulgarien und Nordmazedonien erfolgt keine Unterscheidung nach Angestellten und Arbeiter*innen.
2) Beinhaltet: Deutschland, Kroatien, Polen, Russland, Slowenien und Kuwait
3) Vollzeitäquivalente (durchschnittliche Beschäftigung im Geschäftsjahr 2022/23 auf Vollzeitbasis)
GRI-Indikator: GRI 2-7


die Gehälter von Männern und Frauen. In den nächsten Geschäftsjahren soll diese Datenerhebung und Analyse konzernweit ausgerollt werden. Das Verhältnis zwischen der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person im Konzern und dem mittleren Niveau aller Angestellten lag im Geschäftsjahr 2022/23 bei der EVN in Österreich bei rund 8,0:1 (Vorjahr: 8,0:1). Eine konzernweite Analyse soll im kommenden Geschäftsjahr erarbeitet werden.
GRI-Indikator: GRI 2-21
Diversität
Die internationale Marktpräsenz unseres Unternehmens spiegelt sich auch in unserer Belegschaft wider: Diese setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen und stammt aus mehr als 57 Ländern, allen voran aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Wir bekennen uns klar zur Einbeziehung und Förderung regionaler Mitarbeiter*innen, da wir auf diese Weise vom Verständnis für die Besonderheiten der lokalen Kultur profitieren und damit auch den wirtschaftlichen
Nutzen unserer betrieblichen Tätigkeit erhöhen. Deshalb achten wir darauf, dass in allen unseren Märkten möglichst viele Mitarbeiter*innen sowie Führungskräfte (rund 64 %) aus der jeweiligen Region stammen. Gerade die Stärkung der lokalen Managementkapazitäten bildet einen wichtigen Schwerpunkt unseres Personalmanagements.
Neben unseren Konzernmitarbeiter*innen beschäftigten wir zum Bilanzstichtag 30. September 2023 auch 88 Leasingmitarbeiter*innen. Sie repräsentierten damit einen Anteil von 1,1 % an der Gesamtbelegschaft der EVN. Personalleasing setzen wir aus den folgenden Gründen ein:
- Integrationsleasing (Vorstufe zu einem traditionellen Arbeitsverhältnis)
- Zeitlich befristete Aufgaben und Projekte
- Abdeckung von Arbeitsspitzen
Der Anteil von Schüler*innen und Student*innen, die bei uns – überwiegend während der Sommermonate – ein befristetes Praktikum im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren, entsprach im Geschäftsjahr 2022/23 rund 4,3 %
aller Mitarbeiter*innen. Generell sind in Österreich befristete Arbeitsverhältnisse bei Neueintritt in unser Unternehmen für die Dauer von einem Jahr üblich, danach wird das Arbeitsverhältnis bei positiver Evaluierung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Im Geschäftsjahr 2022/23 waren in Österreich rund 9,1 % aller Arbeitsverhältnisse befristet.
1.009
Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2022/23 beschäftigten wir 129 Menschen aus dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 1,7 % an der Gesamtbelegschaft.
GRI-Indikatoren: GRI 2-7, GRI 2-8
Frauen bei der EVN
Zur Erhöhung des Frauenanteils in der EVN Gruppe sowie zur Unterstützung der Karriereplanung insbesondere hoch qualifizierter Frauen laufen in Österreich,
Weiterlesen auf Seite 98 •
Wir leben Ausbildung! »Erfolg ist keine Frage des Geschlechts«
Die Förderung von Frauen im Unternehmen ist ein zentrales Anliegen der EVN. Wir haben mit den Teamleiterinnen Nicole Gugerel und Sabine Peintner-Weinrichter über Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen in der EVN und über so manche Herausforderung in einer traditionell von Männern dominierten Branche gesprochen.
Frau Gugerel, Frau Peintner-Weinrichter, Sie haben durchaus unterschiedliche Ausbildungshintergründe. Wie sind Sie zur EVN gekommen?
Nicole Gugerel: Während meines letzten Schuljahres in der polytechnischen Schule verbrachte ich drei sogenannte Schnuppertage bei der EVN. Das Umfeld hat mich sofort begeistert, sodass ich mich 2007 für eine Lehrstelle in Elektroinstallationstechnik bei der EVN entschied. In meinem Jahrgang war ich die einzige Frau von insgesamt 15 Lehrlingen und überhaupt eine der ersten Frauen, die diese Lehre im Unternehmen jemals absolviert hatte. Heute ist der Anteil weiblicher Lehrlinge etwas höher. Aber natürlich befinden wir uns bei der EVN nach wie vor in einer von Männern dominierten Branche. Dass ich die einzige Frau im Team war, hat meine Lehrzeit aber in keiner Weise negativ beeinflusst. Im Gegenteil, ich fühlte mich stets bestens integriert, und wo es mir an Muskelkraft fehlte, behalf ich mir mit Logik, Hausverstand und Geschick. An dieser Stelle auch ein herzliches Danke an meine Kolleg*innen, die mich über die Jahre hinweg begleitet haben. Ich blicke sehr positiv auf meine Ausbildungsjahre in der EVN zurück. Im Oktober 2019 durfte ich den
Aufbau des damals neuen Teams Smart Meter Operation Center übernehmen, das seither stetig gewachsen ist und aktuell elf Mitarbeiter*innen umfasst.
Sabine Peintner-Weinrichter: Nach meinem Studium der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen absolvierte ich 2009 ein Praktikum im Rechnungswesen der EVN im Team Risikocontrolling. Aus dem Praktikumsplatz wurde eine Festanstellung im Team Risikomanagement, dessen Leitung ich Anfang 2015 übernehmen durfte. Seit 2016 leite ich das Team Finance im Finanzwesen der EVN. Diese Abteilungen sind weniger männlich dominiert als die vielen technischen Bereiche der EVN, dennoch kommt es vor, dass ich in Meetings die einzige Frau bin.
Inwieweit hat die EVN Ihren bisherigen Karriereweg gefördert bzw. unterstützt?
Sabine Peintner-Weinrichter: Nachdem ich direkt vom Praktikum ins Berufsleben einsteigen durfte, wollte ich mein Masterstudium unbedingt abschließen. Dabei hat mich die EVN allein schon mit der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 32 Stunden unterstützt. Dazu kam ein umfassendes Ausbildungsangebot, das einen Workshop in London ebenso mit einschloss wie diverse Schulungen, Workshops und
Seminare, z. B. im Rahmen der EVN SUN – der EVN Summer University. Gemeinsam mit dem täglichen Training on the Job ergab sich daraus eine sehr solide Vorbereitung auf meine heutigen Führungsaufgaben.
Nicole Gugerel, Teamleiterin Smart Meter Operation Center Netz Niederösterreich
Nicole Gugerel: An meine Ausbildung zur Elektroinstallationstechnikerin habe ich noch eine ganze Reihe weiterer Ausbildungen angehängt. Dazu zählten die Matura, ein Studium für internationales Wirtschaftsingenieurwesen, ein Studium für Information Security Management und noch einiges mehr. Bei all diesen berufsbegleitenden Ausbildungen wurde ich stets durch die EVN und vor allem meine Vorgesetzten aktiv unterstützt und ermutigt, so z.B. in Form von internen Ausbildungsplätzen. Was mich besonders beeindruckte, war ein vierwöchiger Auslandsaufenthalt bei der EVN in Bulgarien. In dieser spannenden Zeit habe ich sehr viel gelernt.
Sie haben die EVN SUN angesprochen. Was ist das?
Sabine Peintner-Weinrichter: Die Summer University oder kurz SUN ist ein Fortbildungsangebot, das die EVN gemeinsam mit der Donau-Universität Krems für potenzielle neue Führungskräfte organisiert. Das Programm besteht aus Workshops und Seminaren zu
Themen wie "New World of Work", "Agiles Arbeiten", "Change & Innovation" oder "Cultural Leadership". Es wird innerhalb einer Woche gemeinsam mit etwa 15 bis 20 Kolleg*innen aus allen Ländern, in denen die EVN tätig ist, absolviert. Dabei kann man sich nicht nur Hard und Soft Skills aneignen, das Rahmenprogramm bietet viele Gelegenheiten für Vernetzung und Erfahrungsaustausch auf einer internationalen Ebene.
Nicole Gugerel: Von meiner Teilnahme an der SUN wird mir vor allem das Kamingespräch in positiver Erinnerung bleiben, bei dem sich der Vorstand sowie der Personalchef der EVN in völlig entspannter Atmosphäre ausreichend Zeit nahmen, um mit den Teilnehmer*innen in einen Austausch auf Augenhöhe zu treten. Das war eine Geste der Wertschätzung, die mich nachhaltig beeindruckt hat.
Die Teilnahme an der EVN SUN war für Sie also einer der ersten Schritte in Richtung einer Führungsposition. Anschließend haben Sie beide Teamleitungen übernommen. Wie wurden Sie in weiterer Folge in Ihren neuen Aufgaben unterstützt?
Nicole Gugerel: Für neue Führungskräfte gibt es bei der EVN ein sogenanntes Führungskräftebegleitprogramm, das von der EVN Academy organisiert wird. Es besteht aus diversen Schulungen und Coachings, darunter etwa solche zu den Themen Arbeitsrecht oder Arbeitsschutz. Dieses Programm ist sehr wichtig, da es in Fragen unterstützt, mit denen man als Mitarbeiter*in ohne Führungsverantwortung nicht in Berührung kommt, als Führungskraft hingegen fast täglich befasst ist. Hier hatte und habe ich das Gefühl gut begleitet zu sein, ich finde es sehr wertvoll und gut aufgebaut.
Frau Peintner-Weinrichter, Sie sind Mutter von zwei kleinen Kindern. Wie gelingt es Ihnen, Beruf und Familie zu vereinbaren?
Sabine Peintner-Weinrichter: Es kann manchmal sehr stressig sein, die Bedürfnisse meiner Familie mit jenen meines Teams und meiner Arbeitgeberin unter einen Hut zu bringen. Hier kommt mir das flexible Arbeitszeitmodell der EVN entgegen, das auf Gleitzeit ohne Kernzeit und weitreichenden Möglichkeiten für mobiles, ortsunabhängiges Arbeiten basiert. Natürlich erfordert dieses Modell auch Selbstdisziplin.
Schließlich sollten Berufs- und Privatleben voneinander abgegrenzt werden. Das ist vor allem dann nicht immer ganz einfach, wenn man den Firmen-Laptop auch zu Hause ständig vor Augen hat. Umgekehrt konnte ich dadurch nach der Geburt meiner Kinder jeweils bald wieder mit einer geringfügigen Beschäftigung in den Job einsteigen. Dadurch habe ich nie den Anschluss zu meinem Team verloren und konnte mich zugleich uneingeschränkt um meine Kinder kümmern. Heute arbeite ich 28 Stunden pro Woche.
Welche Ratschläge geben Sie jungen Kolleginnen bei der EVN mit auf ihren Karriereweg?
Nicole Gugerel: Ich erinnere mich noch gut an jene Zweifel, die mich vor dem Antritt meiner ersten Teamleitung umgetrieben haben. Heute kann ich sagen, dass alle Bedenken unbegründet waren. Meine durchwegs männlichen Mitarbeiter haben mich von Beginn an als Teamleiterin akzeptiert. Ein respektvoller, wertschätzender und einfühlsamer Umgang mit meinen Kolleg*innen stand für mich immer an erster Stelle. Mein Rat daher: "Der Weg ist das Ziel."

Weinrichter: Ich kann mich Nicoles Aussage nur anschließen. Beruflicher Erfolg ist keine Frage des Geschlechts. Wichtig sind die Qualität der
Sabine Peintner-
(Führungs-) Arbeit und die ständige Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln und neue Herausforderungen anzunehmen. Dies gilt natürlich gleichermaßen für Männer wie für Frauen.
• Fortsetzung von Seite 95
Bulgarien und Nordmazedonien seit vielen Jahren diverse Programme und Initiativen, die dazu beitragen sollen, im Konzern mittelfristig eine Frauenquote zu erreichen, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung entspricht. Das Programm "Frauen@EVN" bietet u. a. die Möglichkeit, bedarfsorientiert Seminare zu besuchen und interne Netzwerkmöglichkeiten wahrzunehmen. Auch ein Mentoring-Programm wurde vor einigen Jahren ins Leben gerufen. Damit wollen wir Frauen in der EVN in ihren Führungspositionen stärken und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Steigerung der Anzahl weiblicher Führungskräfte schaffen. Auch die Möglichkeit, als Teilzeitbeschäftigte*r Führungsverantwortung zu übernehmen, wird von der EVN bewusst unterstützt und gelebt.
In Nordmazedonien haben wir im Berichtsjahr ein neues Projekt für Frauen gestartet, in dessen Rahmen Schülerinnen in ihren letzten beiden Schuljahren Karrieremöglichkeiten in der Energiebranche aufgezeigt werden, um ihr Interesse an einer Ausbildung im Energiebereich zu wecken. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, sich durch Trainings in den Bereichen Kommunikation, Teamarbeit und digitale Fähigkeiten weitere grundlegende Kompetenzen für das Berufsleben anzueignen.
Wir unterstützen zudem externe Netzwerkveranstaltungen von Frauen in der Wirtschaft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren dies etwa der Unternehmerinnenkongress 2023 in Niederösterreich oder die "Enquete zur Erhöhung des Frauenanteils in der E-Wirtschaft".
- Zur Diversität und zum Diversitätskonzept in Aufsichtsrat und Vorstand siehe Corporate-Governance-Bericht Seite 161f
- Zur Menschenrechts-Policy siehe www.evn.at/menschenrechtspolicy
- GRI-Indikatoren: GRI 2-8, GRI 2-21, GRI 202-1, GRI 202-2, GRI 405-1, GRI 405-2

Zufriedene und motivierte Mitarbeiter*innen – ein Arbeitsleben lang
Schon lange sind die Zeiten vorbei, in denen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich unmittelbar nach der Ausbildung – oder im Fall einer Lehre sogar schon davor – für ein Unternehmen entschied und bis zur Pensionierung dort verblieb. Früher das Mehrheitsmodell, ist Lifetime Employment heute eher die Ausnahme. Mitarbeiter*innen sind beweglicher geworden in den letzten Jahrzehnten, zudem haben demografische Entwicklung, Digitalisierung, neue Methoden der (Zusammen-)Arbeit und geänderte Erwartungen vor allem der jüngeren Generationen den Arbeitsmarkt grundlegend verändert und – verschärft durch die Folgen der Coronapandemie – zuletzt einen deutlichen Fachkräftemangel bewirkt. Unternehmen und HR-Manager*innen stehen damit vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter*innen in ausreichender Zahl zu gewinnen und dauerhaft zu binden. Die EVN begegnet dieser Herausforderung mit einem breiten Bündel an Konzepten und Maßnahmen.
Gesamthafte Lebenszyklusbetrachtung
Entscheidender Erfolgsfaktor im Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist es, die Erwartungen und Bedürfnisse seiner potenziellen und auch bestehenden Mitarbeiter*innen zu kennen und diesen so weit wie möglich entgegenzukommen. Diese verändern sich natürlich im Lauf eines (Arbeits-)Lebens. "Deshalb betrachten wir unsere Mitarbeiter*innen sehr differenziert über den gesamten Employee Life Cycle hinweg, von der Phase der Orientierung und Jobsuche bis hin zum Pensionsantritt und auch noch danach", erläutert Harald Prokschy, Leiter der EVN Akademie im Bereich Personalwesen der EVN.
"Je nach Stadium bzw. Phase gibt es unterschiedliche Anforderungen, auf die wir mit entsprechenden Aktivitäten und Angeboten gezielt reagieren. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter*innen in ihrer jeweiligen Situation wahrgenommen und gefördert werden und sich immer weiter entwickeln können. Hinzu kommt, dass Veränderungen, auch solche in der Arbeitswelt, immer schneller vor sich gehen. Dabei müssen wir unsere Mitarbeiter*innen bewusst begleiten. Deswegen spielen auch
regelmäßiges Feedback – z.B. im Rahmen unserer jährlichen Mitarbeiter*innengespräche – und die laufende Erhebung der Mitarbeiter*innenzufriedenheit eine ganz wesentliche Rolle."
Gezieltes Onboarding, …
Dass die EVN ein innovatives Unternehmen ist, in dem Bewerber*innen nicht nur ein modernes Arbeitsumfeld und interessante Tätigkeiten, sondern auch attraktive Aus- und Weiterbildungssowie Karrieremöglichkeiten erwarten, wird potenziellen Mitarbeiter*innen durch gezieltes Employer Branding über alle gängigen Schienen aktiv kommuniziert. Entscheiden sie sich für die EVN (und die EVN für sie), folgt ein umfassendes Onboarding, das sicherstellt, dass die neuen Mitarbeiter*innen auch tatsächlich im Unternehmen ankommen. Infoveranstaltungen, Einschulungen und E-Learnings zählen dazu ebenso wie ein Pat*innensystem und regelmäßige Feedbackschleifen.
… gefolgt von stetiger Entwicklung und Weiterentwicklung
Fachliche wie persönliche Weiterentwicklung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gezielte Karriereplanung und die Vorbereitung auf Führungsaufgaben sowie transparente Information und aktive Kommunikation prägen in weiterer Folge den Alltag für die Mitarbeiter*innen der EVN. "Uns ist wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht nur fachlich auf dem neuesten Stand sind", so Harald Prokschy, "auch persönlich sollen sie sich auf breiter Basis weiterentwickeln können. Dafür haben wir ein modulares Aus- und Weiterbildungsprogramm entwickelt, das von unseren Mitarbeiter*innen dank seiner Vielfalt und Breite sehr gut angenommen wird."
Das durchwegs über die digitale Plattform der EVN Akademie abgewickelte Angebot reicht von einem breiten Portfolio an fachspezifischen Kursen über sehr konkrete Tutorials zu spezifischen Aufgabenstellungen im Arbeitsalltag und "digitale Morgenkaffees" zu aktuellen Themen bis hin zu Verhaltens- und Sprachtrainings sowie Coachings. Für Führungskräfte und High Potentials gibt es darüber hinausgehende Ausbildungprogramme.
Vielfältig sind auch die Karrieremöglichkeiten innerhalb der EVN Gruppe. Neben der klassischen Linienkarriere können sich Mitarbeiter*innen auch für eine Expert*innenlaufbahn oder eine Projektleiter*innenlaufbahn entscheiden, eine Option ist auch der Einsatz als Trainer*in. Freie Stellen werden zudem immer auch im internen Stellenmarkt ausgeschrieben.
Fokusthema Resilienz
Hans Luef, Leiter der Organisationsentwicklung im Bereich Personalwesen: "Ein ganz wichtiger Ausbildungsschwerpunkt war im vergangenen Jahr übrigens das Thema
Resilienz, gerade in einer Welt, die durch Ungewissheit und ständige Veränderung geprägt ist. Das Modell VUCA beschreibt das sehr einprägsam: Es steht als Akronym für Volatility (Volatilität), Uncertainty (Ungewissheit oder Unsicherheit), Complexity (Komplexität) und Ambiguity (Mehrdeutigkeit). Die raschen Veränderungen in unserem Branchenund Arbeitsumfeld bedingen oft auch
ter*innen, sondern auch die Bedürfnisse der unterschiedlichen Altersgruppen im Unternehmen. Claudia Tabacco-Buchta, Leiterin des Recruitings und Employer Brandings in der Abteilung Personalwesen: "Angehörige der Generation Z haben einen ganz anderen Zugang zum Thema Arbeits- und Freizeit als Baby Boomer, denen der Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz deutlich wichtiger ist als Flexibilität. Die einzelnen Generationen haben auch unterschiedliche Wertvorstellungen und Erwartungen, was ihre berufliche Tätigkeit, die Rahmenbedingungen und die Zusatzangebote betrifft. Und schließlich sind auch die Fähigkeiten

Organisations- und Verhaltensänderungen, und das kann zu großer Verunsicherung führen. Hier ging und geht es uns darum, unsere Mitarbeiter*innen als Einzelpersonen, aber auch in ihren Teams zu befähigen, mit äußeren Einflüssen und Anpassungen gut umzugehen, sie anzunehmen und Antworten zu finden. Das wirkt sich nicht nur auf das Unternehmen, sondern vor allem auch auf das Wohlbefinden und damit letztlich die Gesundheit der Mitarbeiter*innen positiv aus. Eine besondere Verantwortung kommt hier natürlich den Führungskräften zu."
Gezieltes Generationenmanagement
Differenziert betrachtet die EVN aber nicht nur die Phasen im Arbeitsleben ihrer Mitarbeiund Fertigkeiten oft unterschiedlich. Auch das versuchen wir zu berücksichtigen, z. B. mit unterschiedlichen Formaten in der Aus- und Weiterbildung oder bei Besprechungen, aber auch mit entsprechender Arbeitsplatzgestaltung und generationenspezifischen Angeboten im Gesundheitsprogramm."
Dies alles dient dem übergeordneten Ziel, die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter*innen der EVN zu stärken und auf Dauer zu erhalten. Denn nur zufriedene Mitarbeiter*innen sind motiviert, sich langfristig für die nachhaltige Wertschöpfung des Unternehmens zu engagieren.
GRI-Indikator: GRI 402-2
| Neu eingetretene Mitarbeiter*innen 2022/23 |
Österreich | Bulgarien | Nordmazedonien | Andere Länder | Gesamt Absolut |
%1) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <30 Jahre | 148 | 62 | 67 | 14 | 291 | 3,8 | |
| davon Frauen | Anzahl | 33 | 14 | 28 | 3 | 78 | 1,0 |
| davon Männer | Anzahl | 115 | 48 | 39 | 11 | 213 | 2,8 |
| 30–50 Jahre | 140 | 100 | 56 | 48 | 344 | 4,5 | |
| davon Frauen | Anzahl | 31 | 40 | 18 | 10 | 99 | 1,3 |
| davon Männer | Anzahl | 109 | 60 | 38 | 38 | 245 | 3,2 |
| >50 Jahre | 21 | 4 | 10 | 14 | 49 | 0,6 | |
| davon Frauen | Anzahl | 8 | 1 | 2 | 2 | 13 | 0,2 |
| davon Männer | Anzahl | 13 | 3 | 8 | 12 | 36 | 0,5 |
| Gesamt | 309 | 166 | 133 | 76 | 684 | 8,9 | |
| davon Frauen | Anzahl | 72 | 55 | 48 | 15 | 190 | 2,5 |
| davon Männer | Anzahl | 237 | 111 | 85 | 61 | 494 | 9,4 |
1) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft von 7.722 Mitarbeiter*innen per 30. September 2023
GRI-Indikator: GRI 401-1
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein weiteres zentrales Anliegen ist uns eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und dem Familienleben unserer Mitarbeiter*innen. Als eines der ersten Unternehmen haben wir bereits im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern – Wirtschaft", – eine Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich, – unterzeichnet und damit
ein Zeichen für eine elternorientierte Personalpolitik gesetzt.
In vielen Bereichen können unsere Mitarbeiter*innen ihre Arbeitszeit frei gestalten, sofern nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste dem entgegenstehen. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das sehr hohe Flexibilität ermöglicht. Verschiedene Teilzeitmodelle sowie fixe Modelle für mobiles Arbeiten, die z. B. auch eine Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags ermöglichen, erleichtern unseren Mitarbeiter*innen die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen. Die Modelle für mobiles Arbeiten sehen einen Rahmen von bis zu 1.280 Stunden pro Jahr vor, in denen unsere Mitarbeiter*innen ortsungebunden arbeiten können. Als weitere Unterstützung bieten wir auch die folgenden Einrichtungen an:
| Elternkarenz 2022/23 | Österreich | Bulgarien | Nordmazedonien | |
|---|---|---|---|---|
| Elternkarenz in Anspruch genommen gesamt | Anzahl | 61 | 45 | 24 |
| davon Frauen | Anzahl | 43 | 45 | 24 |
| davon Männer | Anzahl | 18 | – | – |
| Rückkehr nach Karenz | ||||
| Austritt aus Unternehmen (direkt nach Karenz) | Anzahl | 1 | 2 | 3 |
| davon Frauen | Anzahl | 1 | 2 | 3 |
| Austritt aus Unternehmen (innerhalb eines Jahres nach Karenz) | Anzahl | – | 2 | – |
| davon Frauen | Anzahl | – | 2 | – |
| Rückkehrrate Frauen | % | 97,7 | 95,6 | 87,5 |
| Verbleibrate Frauen1) | % | 100,0 | 95,6 | 100,0 |
| Rückkehrrate Männer | % | 100,0 | – | – |
| Verbleibrate Männer1) | % | 100,0 | – | – |
1) Angestellte, die Elternzeit in Anspruch genommen haben und zwölf Monate nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz noch im Unternehmen beschäftigt waren
GRI-Indikator: GRI 401-3
- Eltern-Kind-Büro
- Betreutes Kinderprogramm während einiger Wochen in den Sommerferien
- Betriebliche Kinderbetreuung in Zusammenarbeit mit einem Kindergarten (nur bei WTE)
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland, Bulgarien und Nordmazedonien haben alle unsere Mitarbeiter*innen nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit, in Österreich kommt noch der sogenannte Papamonat hinzu. Während wir die Karenzzeit in Österreich mit einer möglichen Arbeitsfreistellung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes sogar über die bestehende gesetzliche Verpflichtung hinaus gewähren, wird diese Möglichkeit in Südosteuropa nur in geringerem Ausmaß genutzt. Im Verlauf der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen gezielt aufrecht und erleichtern damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus stehen unseren Mitarbeiter*innen in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen. Auch immer mehr Väter nutzen dieses Angebot, und beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser Unternehmen zurück.
Im Bewusstsein um den hohen Stellenwert von Aus- und Weiterbildung bekennt sich die EVN auch zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Entsprechende Ansuchen werden nach Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen vonseiten der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung definierter Rahmenbedingungen grundsätzlich genehmigt. Auch das Modell der befristeten Wiedereingliederungsteilzeit wird fallweise genutzt, um Mitarbeiter*innen z.B. nach einer längeren Krankheit die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Möglichkeit der Altersteilzeit wiederum nutzen Mitarbeiter*innen, um ihre Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt schrittweise zu reduzieren.
Feedback- und Orientierungsgespräche

1) Gesamtanzahl Mitarbeiter*innen in Österreich: 2.910 (Frauen: 585, Männer: 2.325)
2) Gesamtanzahl Mitarbeiter*innen in Bulgarien: 2.308 (Frauen: 611, Männer: 1.697)
GRI-Indikator: GRI 404-3
Personalentwicklung und -förderung
Die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter*innen hat für uns große strategische Bedeutung und ist wesentlich für die Sicherung unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen zentrale Schwerpunkte unseres Personalmanagements. Vor dem Hintergrund des aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangels hat die zielgerichtete, individuelle und effiziente Personalentwicklung nochmals an Bedeutung gewonnen.
Zur Gewinnung von qualifizierten neuen Mitarbeiter*innen nutzen wir seit vielen Jahren auch gezieltes Employer Branding. Dazu geben wir u. a. authentische Einblicke in unser Unternehmen und unsere vielfältigen Aufgabenbereiche – in Summe gibt es bei der EVN mehr als 100 Berufsbilder in den Branchen Energie, Umwelt, Wärme, Wasser und Telekommunikation. Laufend posten wir hier auf digitalen Plattformen Erlebnisse aus dem Arbeitsalltag unserer Kolleg*innen und kurze Imagevideos, in denen
Mitarbeiter*innen ihre Tätigkeitsbereiche vorstellen. Ebenso gibt es seit einigen Jahren ein erfolgreiches Empfehlungsprogramm "Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen" sowie ein Jobbotschafter-Programm. Grundidee ist in beiden Fällen die stärkere aktive Einbindung bestehender Kolleg*innen ins Recruiting.
Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Das umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebot der EVN in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien wird durch die jeweiligen lokalen EVN Akademien umgesetzt. In Österreich organisiert die EVN Akademie jährlich rund 200 Veranstaltungen und koordiniert mehr als 70 unterschiedliche Ausbildungspläne in den Bereichen Strom, Erdgas, Wärme und Wasser für Lehrlinge und Jungmonteur*innen sowie Rezertifizierungen für erfahrene Monteur*innen. Diese Ausbildungspläne umfassen diverse Schulungen sowohl zu technischen Themenstellungen und Inhalten wie auch zur Persönlichkeitsentwicklung. Standardisierte Prozesse und ein Qualitätsmanagement
begleiten die Konzeption jeder neuen Schulung, deren inhaltliche Entwicklung stets mit dem entsprechenden Fachbereich abgestimmt wird. Im Anschluss an jeden Schulungstermin wird dieser anhand eines Feedbackbogens durch die Teilnehmer*innen qualitativ evaluiert. Ergibt sich daraus Verbesserungspotenzial, werden Anpassungen im Trainingsdesign vorgenommen.
Nicht zuletzt aufgrund des tendenziell steigenden Durchschnittsalters unserer Mitarbeiter*innen (43,9 Jahre) legen wir großen Wert auf die Nachwuchssicherung für Fach- und Führungskräfte. Denn aufgrund von Pensionierungen steigt unser Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen. Dem begegnen wir mit gezielten Ausbildungsprogrammen und Maßnahmen zur Förderung des Wissenstransfers zwischen älteren und jüngeren Mitarbeiter*innen. Einen traditionell hohen Stellenwert hat bei der EVN zudem die Ausbildung von Lehrlingen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2023 beschäftigten wir 77 Lehrlinge. In Österreich bieten wir dabei neben der klassischen dualen Ausbildung, bestehend aus den beiden Schienen Berufsschule und Einsatz im Unternehmen, auch begleitende Kurse und Seminare an und unterstützen
| Fortbildungsmaßnahmen | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtaufwand | Mio. Euro | 2,5 | 2,1 | 1,6 |
| Aufwand pro Mitarbeiter*in | Euro | 326,7 | 288,2 | 217,6 |
| Fortbildungszeit pro Mitarbeiter*in | Std. | 29,6 | 26,9 | 28,8 |
GRI-Indikator: GRI 404-1
darüber hinaus Doppel- und Mehrfachqualifizierungen. Über das Programm "Let's Walz" unterstützen wir unsere Lehrlinge auch dabei, Auslandspraktika zu absolvieren. Der Großteil unserer Lehrlinge wird nach dem Lehrabschluss in das Unternehmen übernommen.
Obwohl es in Südosteuropa keine gesetzliche Regelung bezüglich eines dualen Ausbildungskonzepts gibt, versuchen wir auch in den Ländern dieser Region eine ähnliche unternehmensinterne Struktur zu etablieren. Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien bestehen dafür Kooperationen mit diversen Schulen und Ausbildungsstätten. Diese Initiativen der EVN werden nicht nur vor Ort sehr gut angenommen, sondern genießen auch internationale Anerkennung, da sie durch den Praxisbezug in der Ausbildung einen direkten Bedarf auf dem Arbeitsmarkt
abdecken und somit auch zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den betroffenen Ländern beitragen.
GRI-Indikator: GRI 413-2
Auch für die Führungskräfteentwicklung bietet die EVN Akademie maßgeschneiderte Programme wie die "EVN SUN" oder ein Führungskräfte-Begleitprogramm. Die EVN SUN, die sich an potenzielle neue Führungskräfte richtet, wird jährlich in Kooperation mit der Donau-Universität Krems veranstaltet. Workshops und Seminare zu aktuellen Themen, etwa zu den Veränderungen in der Arbeitswelt, sowie ein Rahmenprogramm, das auch ein Kamingespräch mit dem Vorstand umfasst, bieten ausreichend Gelegenheit zur fachlichen Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch mit den teilnehmenden Kolleg*innen aus der ganzen Gruppe.
| Mitarbeiter*innenfluktuation – Austritte 2022/231) |
Österreich | Bulgarien | Nordmazedonien | Andere Länder | Gesamt Absolut |
%2) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <30 Jahre | 19 | 21 | 25 | 6 | 71 | 0,9 | |
| davon Frauen | Anzahl | 7 | 9 | 6 | 1 | 23 | 0,3 |
| davon Männer | Anzahl | 12 | 12 | 19 | 5 | 48 | 0,6 |
| 30–50 Jahre | 44 | 51 | 58 | 40 | 193 | 2,5 | |
| davon Frauen | Anzahl | 9 | 36 | 22 | 12 | 79 | 1,0 |
| davon Männer | Anzahl | 35 | 15 | 36 | 28 | 114 | 1,5 |
| >50 Jahre | 12 | 21 | 11 | 9 | 53 | 0,7 | |
| davon Frauen | Anzahl | 3 | 6 | 3 | 1 | 13 | 0,2 |
| davon Männer | Anzahl | 9 | 15 | 8 | 8 | 40 | 0,5 |
| Gesamt | Anzahl | 75 | 93 | 94 | 55 | 317 | 4,1 |
| davon Frauen | Anzahl | 19 | 51 | 31 | 14 | 115 | 1,5 |
| davon Männer | Anzahl | 56 | 42 | 63 | 41 | 202 | 2,6 |
1) In dieser Tabelle nicht berücksichtigt sind Konzernübertritte, Pensionierungen sowie die Ein- und Austritte von Praktikant*innen.
2) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft von 7.722 Mitarbeiter*innen per 30. September 2023
GRI-Indikator: GRI 401-1

Das für bestehende Führungskräfte konzipierte verbindliche Führungskräfte-Begleitprogramm umfasst diverse Schulungen und Coachings mit Fokus auf Selbstkompetenz oder das EVN Führungsleitbild, deckt aber auch Themen wie Arbeitsrecht oder Arbeitsschutz und -sicherheit ab. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Lern- und Ausbildungsangebot weiter vertieft, um einerseits neue Teamleiter*innen in ihrer Startphase verstärkt zu unterstützen und andererseits den Themenschwerpunkt Resilienz zusätzlich anzubieten. Im Geschäftsjahr 2023/24 wird dank eines Relaunches des EVN Executive Program auch wieder verstärkt die Möglichkeit zur internationalen Vernetzung unserer Führungskräfte bestehen.
In Bulgarien startete im abgelaufenen Geschäftsjahr auch der erste Durchgang eines neu konzipierten einjährigen High-Potentials-Programms, das mittels Gruppen- und Einzelcoachings und Schulungen die interne Entwicklung von zukünftigen Führungskräften unterstützen soll.
Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen
Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen und die damit einhergehende Mitarbeiter*innenbindung ist uns – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation – ein wichtiges Anliegen. Seit einigen Jahren besteht daher das Projekt "Stimmungsbarometer", in dessen Rahmen Mitarbeiter*innen quartalsweise anonymisiert einen Online-Fragebogen ausfüllen können. Dieser enthält u. a. Fragen zu Zufriedenheit, Engagement, Belastung und persönlichen Ressourcen sowie zur jeweiligen Führungskraft. Die Ergebnisse dieser extern begleiteten Erhebung werden im Rahmen von Teammeetings besprochen. Das aktuelle Stimmungsbild im Team bzw. in der Abteilung kann dadurch rasch
erhoben werden, ebenso wird bei Bedarf eine zeitnahe Reaktion ermöglicht. Das Projekt wurde im Berichtszeitraum auf weitere Konzerngesellschaften ausgerollt. Dank der regelmäßig hohen Rücklaufquoten verfügen die Führungskräfte damit über ein unkompliziertes und aussagekräftiges Tool, um die Stress-Balance ihres Teams im Auge zu behalten und durch Gespräche, Seminare oder Workshops frühzeitig steuernd eingreifen zu können. Für das kommende Geschäftsjahr ist eine weitere Ausrollung dieses Projekts geplant.
Jährlich führen wir mit unseren Mitarbeiter*innen in Österreich und Bulgarien zudem sogenannte Feedback- und Orientierungsgespräche. Diese ermöglichen nicht nur strukturiertes gegenseitiges Feedback zu Arbeitsverhalten und -qualität, sondern es können im Rahmen einer individuellen Entwicklungsplanung auch konkrete Mitarbeiter*innenziele definiert werden.
Ein weiterer wichtiger Indikator für die Mitarbeiter*innenzufriedenheit ist für uns die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die im Geschäftsjahr 2022/23 mit 15,5 Jahren einmal mehr auf hohem Niveau lag.
GRI-Indikatoren: GRI 404-1, GRI 404-2, GRI 404-3
Arbeitsschutz und -sicherheit
Unfälle gefährden unsere Mitarbeiter*innen, können zu langen Ausfallzeiten führen und auch das Privatleben beeinflussen. Zusätzlich können Sachschäden und eine Beeinträchtigung der Dienstleistungen für unsere Kund*innen entstehen. Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen sowie unsere Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung bilden daher ein zentrales Element unserer Unternehmenskultur. In Ergänzung zu europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften, die wir durchwegs zur Gänze einhalten, sind sie in unterschiedlichen Formaten für sämtliche Unternehmenseinheiten fest verankert:
- EVN Verhaltenskodex
- EVN Menschenrechts-Policy
- EVN-interne Grundsätze: Sicherheitsleitbild und Sicherheitsstrategie
- EVN-interne Geschäftsanweisungen und Richtlinien zur Definition von Sicherheitsrisiken und entsprechenden Gegenmaßnahmen
Organisation der Arbeitssicherheit im Konzern
Unser Sicherheitsleitbild definiert die Grundlage für unseren hohen Standard im Arbeitnehmer*innenschutz. Mit umfangreichen Schulungen, laufenden Evaluierungen und hochwertiger Ausrüstung bieten wir ein Arbeitnehmer*innenschutzniveau, das über den gesetzlichen Vorgaben liegt. Mit dem klaren Ziel im Blick, Unfälle zu vermeiden, versuchen wir, unsere
Mitarbeiter*innen mit exakt definierten Prozessen und Vorgaben Orientierung für die Bereiche Technik, Organisation und Person zu geben. Umfassende und uneingeschränkt verfügbare Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sollen unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen, eigenverantwortlich zu handeln, und gleichzeitig den Führungskräften helfen, als Vorbilder zu agieren.
Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientieren wir uns an den Anforderungen der Norm ISO 45001. In Bulgarien sind zwei unserer Konzerngesellschaften nach diesem Standard auch zertifiziert. Wir erfassen nicht nur tatsächliche Unfälle, sondern auch Beinahe-Unfälle und potenziell gefährliche Situationen.
Sowohl für die Arbeitssicherheit als auch für die Themen Brandschutz, Gesundheit und Erste Hilfe verfügt die EVN sowohl dezentral als auch zentral jeweils über speziell geschulte Präventivkräfte. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den zentralen Sicherheitsfachkräften sorgen wir dafür, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihrer Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste Anlaufstelle für Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter*innen und Leasingmitarbeiter*innen von Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich. In alle Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge sind zudem auch unsere Betriebsrät*innen laufend eingebunden.
Art der Arbeitsunfälle
In den vergangenen Jahren gab es kaum Unfälle im Umgang mit unseren Produkten Strom, Gas, Wärme oder Wasser. Die Analyse von Unfällen auf Basis konkreter Ereignisse erweitern wir durch eine regelmäßige Analyse von Beinahe-Unfällen und Unfällen von Vertragsfirmen. Die meisten Unfälle im Konzern ereigneten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr bei folgenden Tätigkeiten:
- Personenbewegung
- Handhabung von Gegenständen
Dabei stellen Sturz und Fall, Stolpern und Verknöcheln die häufigsten Verletzungsursachen dar, gefolgt von (um-) fallenden Gegenständen oder Schnittverletzungen. Diese Unfälle führten zum größten Teil zu Hautverletzungen, gefolgt von Bänderverletzungen und Prellungen. Die am stärksten gefährdeten Körperteile sind die oberen Extremitäten wie Arme, Hände und Finger.
Sämtliche Arbeitsunfälle unserer Mitarbeiter*innen wie auch unserer Leasingmitarbeiter*innen werden zuerst dezentral in der jeweiligen Organisationseinheit erfasst und behandelt. Interne Geschäftsanweisungen regeln die anschließende Meldung des Vorfalls an den zentralen sicherheitstechnischen Dienst. Dieser analysiert den Unfall und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein. Weiters ermutigen wir unsere Mitarbeiter*innen auch zum Melden von (potenziell) gefährlichen Situationen.
Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen
Grundsätzlich setzen wir auf umfassende Information und Unterweisung aller unserer Mitarbeiter*innen in allen gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen, um Unfälle zu vermeiden. Als Basis der regelmäßigen Unterweisungen dient das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete "Handbuch Sicherheit" der Branchenvereinigung Oesterreichs

- 1) Mitarbeiter*innen inkl. Leasingpersonal (Kopfzahl im Jahresdurchschnitt), die im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung gemäß Arbeitsrecht jenen Konzerngesellschaften zugeordnet sind, zu denen eine Berichterstattung erfolgt
- 2) Auf Basis einer durchschnittlichen Stundenanzahl von 1.700 Arbeitsstunden pro Mitarbeiter*in/Jahr
- 3) Berechnung auf Grundlage von 1.000.000 Arbeitsstunden
- 4) Arbeitsunfälle mit Krankenstand von mehr als sechs Monaten als Folge, exkl. Todesfälle
- 5) Arbeitsunfälle mit Tod, Arbeitsausfalltagen, Arbeitseinschränkung, medizinischer Behandlung, Bewusstlosigkeit oder diagnostizierter erheblicher Verletzung als Folge, exkl. Wegunfälle
- 6) Alle Arbeitsunfälle, exkl. Wegunfälle
- 7) Alle Krankenstandstage nach Arbeitsunfällen, exkl. Wegunfälle
- 8) Korrektur des Vorjahreswerts, da auch Konzerngesellschaften mit <10 Mitarbeiter*innen berücksichtigt wurden
- GRI-Indikatoren: GRI 403-9, GRI 403-10
| Unfall- und Ausfallstatistik | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 |
|---|---|---|---|
| Anzahl der Mitarbeiter*innen1) | 7.688 | 7.2748) | 7.269 |
| Anzahl der gearbeiteten Stunden2) | 13.069.104 | 12.366.367 | 12.357.300 |
| Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen | – | 1 | – |
| Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen (in %)3) | – | 0,1 | – |
| Anzahl der arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen4) | 1 | 2 | – |
| Rate der arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen (in %)3) | 0,1 | 0,2 | – |
| Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen5) | 62 | 52 | 41 |
| Rate der dokumentierbareren arbeitsbedingten Verletzungen (LTIF, in %)3) | 4,7 | 4,1 | 3,3 |
| Anzahl der Arbeitsunfälle6) | 64 | 78 | 78 |
| Anzahl der Krankenstandstage (nach Arbeitsunfällen)7) | 1.885 | 2.754 | 1.966 |
| Anzahl der Krankheitstage/Mitarbeiter*innen | 11 | 12 | 11 |
106 EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Energie. Ergänzt wird dies durch Handbücher für spezielle Bereiche wie z.B. Wasserkraftwerke sowie Windkraftoder Photovoltaikanlagen. Alle diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter*innen (bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung in einen neuen Arbeitsbereich) verpflichtend einzusetzen. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Darin weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von Anlagen der EVN ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmer*innenschutz umfassen neben allgemeinen Informationen vor allem verhaltensund handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich des*r jeweiligen Mitarbeiter*in eingehen. Die Unterweisung vermittelt zudem folgende Punkte:
- Name und Funktionen der zuständigen Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsvertrauensperson, des*r Brandschutzbeauftragten sowie des Brandschutzwarts bzw. der Brandschutzwartin
- Innerbetrieblich verwendete Sicherheitssymbole, Kennfarben, Hilfseinrichtungen sowie deren Bedeutung und Verwendung
- Brandschutzordnung
- Spezielle, den Arbeitsplatz eventuell betreffende Gefahren und deren Vermeidung bzw. Abwendung (z.B. Handhabung von Maschinen oder Verhalten in der Nähe elektrischer Anlagen)
- Sicherheits-, Rettungs- und Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kästen)
Das für den Konzern zentral organisierte Team der EVN Arbeitssicherheit setzt auch eine Vielfalt an konkreten Maßnahmen um, um unsere Mitarbeiter*innen einerseits nachhaltig für Sicherheitsthemen zu sensibilisieren und andererseits tatsächliche Unfälle zu vermeiden. Als direkte Vorkehrung und Initiative, um Sturz- und Fall--Unfälle zu vermeiden, werden
beispielsweise die Messung der persönlichen Beweglichkeit angeboten und die Mitarbeiter*innen zu regelmäßiger Bewegung ermutigt. Weitere Maßnahmen umfassen:
- E-Learning-Module und Videoclips zu Arbeitsweisen und zur Handhabung von Arbeitsmitteln
- Angebot einschlägiger Fachseminare
- Artikel in der Mitarbeiter*innenzeitung sowie im Intranet zu unterschiedlichen Aspekten der Arbeitssicherheit
- Verleihung des jährlichen "Oskars für Arbeitssicherheit" an jene Abteilungen bzw. Organisationseinheiten, die ein unfallfreies Jahr hinter sich gebracht haben
Beispiele für laufende Schulungen und gezielte Bewusstseinsbildung im Bereich Arbeitsschutz und -sicherheit sind die Seminare "Arbeitssicherheit Strom", "Arbeiten unter Spannung" oder "Errichtung von Hoch- und Niederspannungsfreileitungen: Begleitende sicherheitstechnische Aspekte beim Leitungsbau", "Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge" und die Unterweisung bei der Vergabe von Schlüsseln und Zutrittsgenehmigungen. Sie alle vermitteln den betroffenen Mitarbeiter*innen in einem Mix aus theoretischen und praktischen Schulungen sicherheitsrelevante Aspekte ihres Arbeitsalltags. Das Schulungsangebot und dessen Inhalte werden laufend mit den involvierten Fachbereichen abgestimmt und im Bedarfsfall angepasst oder erweitert. In Bulgarien organisieren wir darüber hinaus auch für Mitarbeiter*innen von Fremdfirmen, die innerhalb unseres Betriebs Arbeiten durchführen, auf freiwilliger Basis regelmäßig Schulungen und Trainings zu unterschiedlichen Aspekten der Arbeitssicherheit.
Bei alldem werden auch die Führungskräfte durch Führungskräftetrainings und Sicherheitsgespräche intensiv eingebunden. Die laufende Beschaffung von modernster Schutzbekleidung und -ausrüstung sowie entsprechender Arbeitsmittel, die Ausstattung mit
Mehrfachmessgeräten, z.B. zur Feststellung der Gaskonzentration, sowie Schulungen der betroffenen Mitarbeiter*innen ergänzen die Vorsorgemaßnahmen im konkreten Arbeitsumfeld. Zusätzlich ist das Thema Arbeitssicherheit über die dezentralen Sicherheitsfachkräfte regelmäßig ein fixer Bestandteil von Team- und Abteilungsbesprechungen.
Nichtfinanzieller Bericht Attraktive Arbeitgeberin
Arbeitsschutz und -sicherheit im Projektgeschäft
Auch die für unser internationales Projektgeschäft verantwortliche Tochtergesellschaft WTE misst den Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit einen hohen Stellenwert bei. Hintergrund ist das klare Bekenntnis der EVN Gruppe zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte. Hier trägt die WTE besondere Verantwortung und ist in ihrer Rolle als Generalunternehmerin bei der Errichtung von Anlagen zur Einhaltung der erforderlichen Standards zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der im Rahmen eines Projekts tätigen Personen (also auch der Mitarbeiter*innen von Subunternehmen) verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung wird für jedes Projekt ein*e Health-and-Safety-Manager*in nominiert, der bzw. die die Einhaltung der Standards kontrolliert und regelmäßig darüber an die jeweiligen Auftraggeber*innen berichtet. Das bestehende Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem der WTE und der WTE Betrieb ist seit 2011 nach BS OHAS 18001:2007 zertifiziert und wurde nach Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Jahr 2019 nach ISO 45001:2018 zertifiziert.
Bei unserem Abwasserprojekt in Kuwait gelten – nicht zuletzt aufgrund der klimatischen Gegebenheiten, aber auch dank kultureller Besonderheiten – enorm strenge Vorgaben zum Schutz aller am Projekt beteiligten Angestellten und Arbeiter*innen. Die WTE ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Standards – auch auf Ebene der Subunternehmen – durch geeignete
Maßnahmen und Regelungen zu gewährleisten und zu überwachen. Auch bei diesem Projekt erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung durch den Health-and-Safety-Manager. Zudem wird die Einhaltung der Standards durch die finanzierenden Banken und deren Berater*innen überprüft. Ebenso erfolgen in Kuwait häufig unangemeldete Kontrollen seitens der zuständigen Ministerien und Behörden.
GRI-Indikatoren: GRI 403-1, GRI 403-2, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-8, GRI 403-9
Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmediziner*innen für alle Fragen rund um Gesundheitsvorsorge, Bewusstseinsbildung sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen der Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen und darüber hinaus. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen u. a.:
- Gesundenuntersuchungen
- Impfungen
- Seh- und Hörtests
- Präventionsmedizin
- Erste-Hilfe-Kurse
- Psychologische Beratung
- Coaching
- Tipps für gesunde Ernährung
- Spezifische Angebote für Mitarbeiter*innen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind
Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten besteht oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter
z.B. die "Pandemievorsorge EVN", die sich nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als wertvolle Grundlage für die gesetzten Maßnahmen erwies. Der Großteil der Sicherheitsanweisungen im Zusammenhang mit Covid-19 wurde mittlerweile wieder ausgesetzt, beibehalten wurde allerdings die kontinuierliche Vermittlung von Verhaltens- und Hygieneregeln.
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen eröffnet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeiter*innen ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten von Laufsport über Tennis, Fußball und Flugsport bis hin zu Film und Fotografie. Bei vielen diesen Aktivitäten nimmt die Gesundheitsförderung ebenfalls einen wichtigen Stellenwert ein.
GRI-Indikatoren: GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-6, GRI 403-7
Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation
Rund 90 % aller Mitarbeiter*innen unserer Gruppe (insbesondere jene in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien) werden durch Belegschaftsvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Belegschaftsvertretungen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien in die jeweiligen Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mitarbeiter*innen an diesen Kollektivverträgen, die an den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien gelten. Für den größten Teil unserer Mitarbeiter*innen in Österreich gilt der aktuelle Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen, der im Geschäftsjahr 2019/20 von den beteiligten Sozialpartnern strukturell überarbeitet und damit zukunftsfähig gemacht wurde.
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und stehen damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die Arbeitnehmer*innenvertreter*innen – neben der EVN AG bestehen auch in zahlreichen weiteren Unternehmen unserer Gruppe eigene Belegschaftsvertretungen – laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. Neben laufender Information im Rahmen von regelmäßigen Jours fixes halten wir bei betrieblichen Veränderungen auch alle Mitteilungsfristen gegenüber Arbeitnehmer*innenvertreter*innen und Mitarbeiter*innen lückenlos ein. In der Vergangenheit war es uns etwa bei wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderungen immer ein Anliegen, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen sozial verträglich und in Abstimmung mit den Gewerkschaften bzw. den Betriebsrät*innen auszuarbeiten und umzusetzen, und auch in Zukunft würden wir in ähnlichen Fällen so vorgehen. Im Berichtsjahr gab es diesbezüglich keine Anlassfälle. Diese produktive Zusammenarbeit ermöglicht sozial verträgliche Lösungen für betroffene Mitarbeiter*innen, indem diese, soweit möglich, über den internen Arbeitsmarkt oder Weiterbildungsmaßnahmen in anderen Bereichen der EVN eingesetzt werden.
Mitarbeiter*innenthemen werden bei uns auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u. a. aus Betriebsrät*innen oder Gewerkschaftsvertreter*innen zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter*innen unseres Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Nachhaltigkeitsbeirat äußern. Das Mitspracherecht unserer Lehrlinge im Betriebsrat erfolgt über gewählte Jugendvertrauensrät*innen. Über einen europäischen Betriebsrat werden zudem die südosteuropäischen Tochterunternehmen in die Arbeitnehmer*innenvertretung der EVN eingebunden. Diesem Gremium, das mit seinen regelmäßigen Sitzungen als Kommunikations- und Austauschplattform dient, gehören Vertreter*innen aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien an. Es beschäftigt sich mit Themen, deren Bogen von Arbeitssicherheit über Sozialleistungen bis hin zu transnationalen Initiativen in den Bereichen Kultur und Sport reicht.
Der Betriebsrat befasste sich im Geschäftsjahr 2022/23 im Interesse der Mitarbeiter*innen schwerpunktmäßig mit folgenden Anliegen:
- Weiterentwicklung der Modelle für mobiles Arbeiten zur Schaffung praktikabler Rahmenbedingungen auf Basis der bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen unter bestmöglicher Wahrung der berechtigten Interessen aller Beteiligten
- Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum Schutz von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Datenerfassung über Softwareanwendungen bzw. IT-Programme
- Entwicklung neuer Modelle zur langfristigen Bindung der Mitarbeiter*innen
- Unterstützung der temporären Initiativen für freiwillige abteilungsübergreifende Aushilfstätigkeiten im Bereich Customer Relations zur Bewältigung der massiv gestiegenen Anfragen von Kund*innen
- Initiierung eines abteilungs- und gesellschaftsübergreifenden Dialogs, der insbesondere die Kommunikation über Anliegen der Kund*innen verbessern und die Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen gewährleisten soll
Über die Mitarbeiter*innenzeitung "hello" informieren wir unsere Belegschaft regelmäßig und umfassend über aktuelle Entwicklungen im Konzern. Zusätzlich bietet das EVN Intranet einen breiten Überblick zu aktuellen Ereignissen im Unternehmen, zum Thema Energieversorgung, zu Anliegen der Belegschaftsvertretung sowie zu aktuellen Fortbildungsveranstaltungen.
Um die interne Nachbesetzung vakanter Stellen zu begünstigen, erfolgt deren Ausschreibung ebenfalls prioritär über unser Intranet.
Betriebliche Zusatzleistungen
In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen den Mitarbeiter*innen unabhängig von Alter, Geschlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung.
GRI-Indikator: GRI 401-2
Krankenzusatzversicherung
Sowohl in Österreich als auch in Bulgarien bieten wir unseren Mitarbeiter*innen als freiwillige Sozialleistung die Möglichkeit zum begünstigten Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Entsprechende Rahmenverträge mit ausgewählten Versicherungsunternehmen in den jeweiligen Ländern sollen für alle teilnehmenden Mitarbeiter*innen eine optimale medizinische Betreuung sicherstellen.
GRI-Indikator: GRI 403-6
Altersvorsorge
Alle Mitarbeiter*innen der EVN haben Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung. In Ergänzung dazu gewährt die EVN allen österreichischen Mitarbeiter*innen mit unbefristetem Dienstverhältnis nach einer Wartezeit von einem Jahr nach Eintritt ins Unternehmen eine private Vorsorge über eine Pensionskasse. Damit bauen wir für unsere Mitarbeiter*innen ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung auf. Diese überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der künftigen Pension aus der Verrentung der Arbeitgeberinnen- und der Arbeitnehmer*innenanteile bis zum Pensionsantritt errechnet. Der Beitrag der EVN
betrug im Geschäftsjahr 2022/23 zumindest 2 % des jeweiligen Monatsbruttogrundbezugs. Beiträge seitens der Arbeitnehmer*innen erfolgen auf freiwilliger Basis. In der Berichtsperiode haben rund 37,2 % unserer Mitarbeiter*innen in Österreich dieses Angebot angenommen und Beiträge eingezahlt. Auch in Bulgarien nehmen wir unsere Verantwortung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wahr und haben sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter*innen eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen.
GRI-Indikator: GRI 201-3
Förderung des Mitarbeiter*innenengagements für soziale und gesellschaftliche Anliegen
Viele unserer Mitarbeiter*innen sind neben ihrer beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich in Organisationen wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Insgesamt engagieren sich aktuell 455 Mitarbeiter*innen bei derartigen Hilfsorganisationen. Als Arbeitgeberin unterstützt die EVN dieses Engagement u. a. dadurch, dass sie die betroffenen Mitarbeiter*innen im Einsatzfall für bis zu 50 % ihrer für das Ehrenamt aufgewendeten Zeit von der Arbeit freistellt.
Betriebliche soziale Zuwendungen
Im Geschäftsjahr 2022/23 haben wir in Summe 14,4 Mio. Euro (Vorjahr: 18,8 Mio. Euro) für betriebliche soziale Zuwendungen (Aufwendungen für Pensionen, sonstige Sozialaufwendungen) aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von 3,4 % (Vorjahr: 5,1 %) des Personalaufwands.
Aus Überzeugung
Mit dem massiven Ausbau ihrer erneuerbaren Erzeugung reduziert die EVN den CO2- Ausstoß immer weiter und verwirklicht damit jene Ziele, zu denen sie sich gegenüber der Science Based Targets Initiative verpflichtet hat.

Verankerung des Klima- und Umweltschutzes im Konzern
Ein möglichst geringer Verbrauch von natürlichen Ressourcen und die Minimierung von Emissionen sind wesentliche Bestandteile unserer Strategie für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dies spiegelt sich auch in unserer Wesentlichkeitsmatrix wider, in der die beiden Handlungsfelder "Klimaschutz" und "Umweltschutz" weit oben rangieren. Wenn es um Fragen des Klima- und Umweltschutzes geht, handeln wir daher in allen Bereichen unseres Unternehmens mit größter Sorgfalt.
Als Energieversorgerin können wir mit unserer nachhaltig orientierten Unternehmensführung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (insbesondere "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen", "Bezahlbare und Saubere Energie" sowie "Maßnahmen zum Klimaschutz") leisten. Unsere grundlegenden Ziele und Werte in Sachen Klima- und Umweltschutz sind einerseits in unserem Nachhaltigkeitsleitbild und andererseits in der EVN Klimainitiative verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung von Umweltgesetzen und
-auflagen in allen unseren Aktivitäten ist dabei selbstverständlich. Im Bereich Klimaschutz wiederum legt unsere Klimainitiative den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung mit den Schwerpunkten Windkraft und Photovoltaik bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Auch die Strategie 2030 der EVN ist wesentlich vom aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskurs rund um das Thema Klimaschutz und den damit verbundenen Zielsetzungen geprägt. Wir bekennen uns in unserer Strategie klar dazu, einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Eindämmung der Klimaerwärmung zu leisten. Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt solche zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Ganz generell
sollen unsere Produkte und Dienstleistungen so umweltschonend wie möglich bereitgestellt werden.
Details zur Strategie 2030 siehe auch Seite 16ff
EVN Klimainitiative
Basierend auf der Strategie 2030 haben wir bereits im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative entwickelt. Sie besteht aus den folgenden drei Säulen und untermauert unser Engagement für den Klimaschutz durch konkrete Maßnahmen, Ziele und Projekte:
Science Based Targets Initiative
2021 trat die EVN der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei. Sie definiert auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen. Angesichts unseres integrierten Geschäftsmodells und der Unterschiede zwischen unseren einzelnen Geschäftsbereichen haben wir insgesamt fünf Reduktionsziele gesetzt. Die ersten beiden Ziele folgen dabei dem sektorbasierten Ansatz der SBTi für Stromerzeuger:
- Intensity 1: Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen aus den stromerzeugenden Anlagen inklusive Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Scope 1) um 66 %
- Intensity 2: Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen aus den stromerzeugenden Anlagen inklusive Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Scope 1) sowie aus dem Stromabsatz an Endkund*innen (Scope 3) um 65,1 %
- Absolute 1: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus der Wärmeerzeugung und der thermischen Abfallverwertung (Scope 1) sowie aus Netzverlusten und dem Eigenverbrauch (Scope 2) um 37,5 %
- Absolute 2: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus dem Absatz von Erdgas an Endkund*innen (Scope 3) um 37,5 %
- Absolute 3: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus dem Erdgas-Netzabsatz (Scope 3) um 37,5 % (unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen)
Die mit der SBTi vereinbarten und geprüften Reduktionsziele leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu beschränken. Als Basis für den Reduktionspfad der EVN dienen
die jeweiligen Werte des Geschäftsjahres 2018/19; die Ziele müssen bis zum Geschäftsjahr 2033/34 erreicht werden. Die wesentlichen Treiber zur Erreichung dieser Ziele sind u. a.:
dem 1,5°C-Ziel entsprechen.
EVN ERARBEITET TRANSITIONSPLAN
2021 wurden unsere Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen in Zusammenarbeit mit der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt. Diese Ziele orientieren sich an dem international vereinbarten Klimaziel, den Anstieg der Erderwärmung auf 1,5 bis 2 °C zu begrenzen. In den letzten beiden Jahren machten verschiedene wissenschaftliche Studien und Prognosen zur Artenerhaltung, zu Extremwetterereignissen und zur menschlichen Gesundheit die Dringlichkeit zur Vermeidung jedes Zehntelgrads Erderhitzung deutlich. Im kommenden Geschäftsjahr werden wir daher weitere Schlüsselmaßnahmen entwickeln sowie unsere Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen überarbeiten, damit sie zukünftig
FÜR DAS 1,5°C-ZIEL
- Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im Bereich Windkraft und Photovoltaik
- Kontinuierliche Reduktion der Netzverluste in Südosteuropa
- Substitution von Erdgas in der Wärmeproduktion durch erneuerbares Gas
- Weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Produktmix der EVN im Endkund*innenvertrieb
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir gute Fortschritte innerhalb des Korridors zur Erreichung der gesetzten Ziele gemacht.

Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
Als weiterer Beitrag der EVN zum Klimaschutz sollen ausgewählte Konzerngesellschaften, die in engem Kontakt mit Kund*innen stehen, CO2-neutral werden.
Die EVN Wasser hat hier eine Vorreiterrolle übernommen. Bereits im November 2021 war sie das erste Tochterunternehmen der EVN, dessen Betrieb vollständig CO2-neutral erfolgte. Dies wurde durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen erreicht – wie etwa durch den Aufbau eigener Photovoltaikanlagen und die Umstellung des Strom- und Gasbezugs in den Betriebsstätten auf erneuerbare Energien. Die CO2-Neutralität der EVN Wasser wurde erstmals im Dezember 2021 im Rahmen einer Zertifizierung durch den TÜV SÜD offiziell bestätigt. Im Rahmen dieser Zertifizierung verpflichtete sich das Unternehmen gemäß PAS 2060:2014 dazu, seine Energieeffizienz in den nächsten vier Jahren kontinuierlich zu steigern und seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Um den Fortschritt auf diesem Weg zu dokumentieren, erfolgt einmal jährlich eine Überprüfung der Zertifizierung durch den TÜV SÜD. Für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde diese Zertifizierung im November 2023 durchgeführt. Die minimal verbleibenden Restemissionen werden durch hochwirksame und von einer unabhängigen Einrichtung zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert. Das Ziel der EVN Wasser ist es, ihre Emissionen schrittweise so weit zu reduzieren, dass ihre CO2-Neutralität in Zukunft auch ohne Kompensationsprojekte erreicht wird. Bis 2030 soll der Eigenversorgungsgrad mit Strom durch den Aufbau weiterer Photovoltaikanlagen an Standorten der EVN Wasser auf 30% erhöht werden.
Als zweites Tochterunternehmen wurde die kabelplus im November 2022 rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2020/21 als CO2-neutral zertifiziert. Auch hier erfolgte die Umstellung des Strombezugs auf erneuerbare Quellen. Weiters ist zur Verkleinerung
des CO2-Fußabdrucks die Umstellung des Gasbezugs auf erneuerbares Gas geplant.
Beitrag von Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur nachhaltigen Reduktion von CO2-Emissionen sind ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, aktiv zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele beizutragen. Zudem dienen sie der strategischen Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells. Unser Ziel ist es insgesamt, den Klimaschutz und den schrittweisen Systemumbau in Richtung klimaneutraler Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu fördern.
Zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten siehe auch Seite 176
Umweltmanagement und Zertifizierungen
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme gemäß dem Eco Management und Audit Scheme (EMAS) sowie nach ISO14001. Die EMAS-Verordnung schreibt u. a. die Festlegung von messbaren Umweltzielen vor, deren Zielsetzung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess vorsieht. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle thermischen Anlagen in Niederösterreich sowie 74 Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen der EVN entsprechen diesen Standards.
Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist darüber hinaus nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 9001 und dem österreichischen Regelwerk für Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert. 2022 erlangte auch der in der EVN Wärmekraftwerke angesiedelte Bereich Engineering-Dienstleistungen
(Anlagenbau, Planung und Realisierung von Anlagen im Energiebereich) diese Zertifizierung.
Auch in Bulgarien und Nordmazedonien folgen die Umweltmanagementsysteme der EVN internationalen Standards. So entspricht das zertifizierte integrierte Qualitäts- und Umweltmanagementsystem in Bulgarien den Anforderungen nach ISO 9001:2008, 14001:2004 und 45001:2018. Das interne Managementsystem in Nordmazedonien orientiert sich ebenfalls an diesen Normen. Bei der WTE besteht ein gruppenweit gültiges integriertes Managementsystem nach ISO 9001, 14001, 50001 und 45001, das Zertifizierungen in den Bereichen Qualität, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Energie umfasst.
Weiters sind Geschäftsaktivitäten unserer Konzerngesellschaften nach diversen Branchenregelwerken zertifiziert. Die Netz Niederösterreich unterliegt z.B. dem Branchenregelwerk für den Netzbetrieb nach Oesterreichs Energie, und die EVN Wasser ist nach den ÖVGW-Qualitätsstandards QS-WVU400 und AGB V40 zertifiziert.
Mit der zweiten Version der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) wurde die Unterscheidung von nachhaltig und nicht nachhaltig angebauter Biomasse eingeführt, die in Österreich vollumfänglich mit 1. Jänner 2024 zur Anwendung kommt. Die EVN Wärme implementierte daher im Berichtszeitraum die von der EU-Kommission akkreditierten und den Regeln der RED II entsprechenden Managementsystems SURE zur Erfassung, Bilanzierung und Nachverfolgung der in ihren größeren Anlagen (> 20MW) eingesetzten Biomasse. Das System erfordert die Bilanzierung der Biomasse von ihrem Ursprung bis zu ihrer Verwendung für die Energieerzeugung in unseren Anlagen. Damit werden Lieferant*innen (Händler*innen und Forstwirt*innen) ebenso eingebunden wie unsere Biomasselager. Im November 2023 fanden bereits die ersten externen Audits zum neuen Managementsystem statt. Tatsächlich bezieht die EVN Wärme ihre Biomasse seit Jahren aus regionalen Quellen mit maximal 70 km Entfernung zum jeweiligen Heizwerk.
Nachhaltigkeitsbeirat
Der Nachhaltigkeitsbeirat der EVN berät den Vorstand der Gesellschaft in wichtigen Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, nachhaltige Wasserwirtschaft, Digitalisierung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie Soziales und Menschenrechte. Im Geschäftsjahr 2022/23 trat das aus 28 Mitgliedern bestehende Gremium zu zwei Sitzungen zusammen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf folgende Themen gelegt:
- Versorgungssicherheit und Energietransformation
- Energiewirtschaftliche Situation in Niederösterreich
- Aktuelle Marktsituation und Aktivitäten des EVN Vertriebsgeschäfts
- Herausforderungen des Arbeitsmarkts – von der Ausbildung über das Finden und Halten von Arbeitskräften
- Skills der Zukunft
Nachdem Bettina Glatz-Kremsner ihr Mandat als Vorsitzende des Nachhaltigkeitsbeirats der EVN mit Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung der EVN am 19. Juni 2023 zurückgelegt hatte, beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. September 2023 entspechend dem Vorschlag des Vorstands, Maria Patek zum Mitglied des Nachhaltigkeitsbeirats der EVN zu bestellen und sie zur Vorsitzenden zu wählen.
Zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft siehe auch Seite 21f
Siehe auch www.evn.at/Nachhaltigkeitsbeirat
GRI-Indikatoren: GRI 2-12, GRI 2-23
Photovoltaik – wichtiger Baustein für einen ausgewogenen Energiemix
Ende September 2023 umfasste die Erzeugungskapazität der EVN aus Photovoltaik rund 42 MWp. Zwar ist dies im Vergleich zum gesamten Kraftwerkspark des Unternehmens mit knapp 3 % ein geringer Anteil, im Hinblick auf die Diversifizierung der erneuerbaren Erzeugung spielt Photovoltaik dennoch eine bedeutende Rolle. Die EVN wird ihre Photovoltaikkapazitäten in den kommenden Jahren jedenfalls deutlich ausbauen. Nicht nur in Niederösterreich, sondern auch in unseren Kernmärkten Bulgarien und Nordmazedonien befinden sich einige Projekte am Start, und bis 2030 soll die installierte Leistung 300 MWp erreichen.
Dass sich diese beiden Länder im Süden Europas besonders gut für die Nutzung von Sonnenergie eignen, liegt vor allem an den erzielbaren Volllaststunden. Dieser Begriff bezeichnet jene Zeiten, in denen eine Photovoltaikanlage ihre maximale Leistung entfaltet. Erreichen Photovoltaikanlagen in Niederösterreich jährlich rund 1.000 bis 1.200 Volllaststunden, liegt dieser Wert in Bulgarien und Nordmazedonien bei bis zu 1.500 bzw. 1.600.
In Nordmazedonien kommt hinzu, dass hier das wirtschaftlich ausbaubare Wasserkraftpotenzial weitestgehend ausgeschöpft ist

und das Land stark von Energie aus fossilen Quellen abhängig ist. Sonnenenergie stellt damit eine attraktive Ergänzung zum bestehenden Energiemix dar. Aber auch in Bulgarien befindet sich Photovoltaik auf dem Vormarsch. Schließlich bietet sie der Bevölkerung Zugang zu einer sehr günstigen Stromquelle. In beiden Ländern steht vergleichsweise viel Bodenfläche für den Photovoltaikausbau zur Verfügung: Während in Österreich die Bevölkerungsdichte rund 109 Einwohner pro km2 beträgt, liegt sie beispielsweise in Bulgarien bei lediglich 58.
Vor dem Hintergrund umfangreicher Genehmigungsverfahren in Österreich ist es umso wichtiger, ungenutzte Flächen wie Deponien, aufgelassene Industriestandorte oder Schotterteiche zu erschließen. So errichtete die EVN neben einer Floating-Photovoltaikanlage in
Grafenwörth eine Photovoltaikanlage am bestehenden Kraftwerksstandort Theiß sowie eine größere Photovoltaikanlage mit 23,4 MWp auf ungenutzten Grundstücken des Energieknotenpunkts Dürnrohr. Beide Kraftwerksstandorte verfügen über einen exzellenten Netzanschluss, der sich bei der Standortwahl für Photovoltaik als großer Vorteil erweist.
Trotz des Mangels an geeigneten Flächen sollte die Bedeutung von Photovoltaik auch für Österreich nicht unterschätzt werden, denn sie ist eine günstige Form der Energieerzeugung. Dies liegt zum einen an den relativ geringen Kosten für Errichtung, Wartung und Betrieb der Anlagen. Auf der anderen Seite werden die Paneele und Komponenten von Jahr zu Jahr größer, effizienter und günstiger. Auch für die kommenden Jahre sind weitere technologische Fortschritte zu
erwarten: Dazu zählen flexible Photovoltaikfolien, Module, die in Fassaden oder Dächer integriert werden können, oder die sogenannte AGRI-Photovoltaik. Letztere umfasst Lösungen, auf deren Basis Ackerflächen trotz installierter Photovoltaikanlagen weiterhin zu 80 % landwirtschaftlich genutzt werden können.
Bifaziale Photovoltaikmodule, die einen Mehrertrag von rund 3 % bringen und eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen, dürften in den nächsten Jahren ohnehin zum Standard werden. Vor allem könnte Photovoltaik aber im Zusammenwirken mit neuen Speichertechnologien – etwa solchen auf Basis von Wasserstoff – in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen, da sie Energie antizyklisch zu anderen Erneuerbaren bereitstellt. Für einen ausgewogenen Energiemix ist Sonnenenergie aber schon heute unverzichtbar.
Unser Beitrag zur Erreichung nationaler und europäischer Klimaziele
Unser Engagement zum Klimaschutz orientiert sich an einem ausgewogenen Mix aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen. Mit den folgenden Initiativen und strategischen Ansätzen erbringen wir einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele:
- Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und erneuerbares Gas
- Steigerung der Energieeffizienz eigener Produktionsanlagen und Netze
- Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
- Information und Beratung unserer Kund*innen im Hinblick auf die Reduktion ihres Energiebedarfs
- Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und erneuerbares Gas
- Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z.B. E-Autos
- Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Produktmix der EVN
- Zunehmender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs
- Unterstützung der Transformation der Gasnetze hin zu erneuerbarem Gas und Wasserstoff
- Siehe auch Analyse von Klimarisiken, Seite 44
- Siehe auch www.evn.at/Nachhaltigkeitsleitbild
- Zu unseren Energiespartipps siehe auch www.evn.at/energiespartipps
Transformation unseres Erzeugungsportfolios
Neben dem kontinuierlichen Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen haben wir in den vergangenen Jahren gleichzeitig auch kontinuierlich
Maßnahmen zur Reduktion unseres thermischen Erzeugungsportfolios gesetzt. Dies wirkte sich auch positiv auf unsere CO2-Bilanz aus:
- 2018: Wesentliche Kapazitäten der Kraftwerke Theiß und Korneuburg außer Betrieb gestellt
- 2019: Vorzeitige Stilllegung des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr
- 2021: Beendigung der Stromerzeugung aus Kohle mit Verkauf unserer 49%-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 sowie des Strombezugs aus dieser Anlage
- Einsatz von Erdgas in der Stromerzeugung ausschließlich in Cogeneration- und Kraft-Wärme--Kopplungsanlagen in Österreich (18,5 MW), im Gaskraftwerk Theiß (als vertraglich zugesicherte Reservekapazität zur Netzstützung für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber im Ausmaß von 470 MW) sowie in Bulgarien (80 MW)
Zum Ausbau der erneuerbaren Erzeugung siehe auch Seiten 125 und 138
Verantwortungsvoller Umgang mit Energie und Ressourcen
Im Bewusstsein um unsere hohe Verantwortung als Energieversorgerin und Umweltdienstleisterin für Umwelt- und Klimaschutz wenden wir unser umfangreiches Know-how in Bezug auf Ressourcenschonung, Umweltschutz und Energieeffizienz nicht nur innerbetrieblich an, sondern geben es auch aktiv an unsere Kund*innen weiter. Ebenso verantwortungsvoll handeln wir beim Einsatz von Materialien und Rohstoffen. Zu einem Großteil handelt es sich dabei um Primärenergieträger wie fossile Brennstoffe, Abfälle und Biomasse. Als Hilfs- und Betriebsmittel verwenden wir zur Energieerzeugung und zur Abwasserbehandlung in unseren Anlagen darüber hinaus Nebenkomponenten. Aus Gründen der Verfügbarkeit und von (Qualitäts-)Vorgaben findet sich unter den eingesetzten Betriebsmitteln nur wenig Recyclingmaterial.
Energieintensität
Unter Energieintensität verstehen wir bei der EVN den konzerninternen Eigenverbrauch von Strom, Erdgas, Wärme und Heizöl im Verhältnis zum Energieabsatz. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrug diese Kennzahl für die EVN 17,0 MWh Primärenergie pro abgesetzter Gigawattstunde Strom (Vorjahr: 15,0 MWh)1). Durch den Einsatz neuer Technologien und laufende Optimierungen – entweder im Rahmen von umzusetzenden Maßnahmen im regelmäßigen Überprüfungsprozess der ISO- oder EMAS-Zertifizierungen oder in Form von zusätzlichen freiwilligen Zielvereinbarungen – versuchen wir hier, laufend weitere Effizienzsteigerungen zu erreichen.
1) Korrektur des Vorjahreswertes aufgrund Einbeziehung von Strombezugsrechten und anteilsmäßiger Erfassung von Beteiligungen der EVN Naturkraft
GRI-Indikator: GRI 302-3
Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie zur Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen
Regelmäßig erfassen und analysieren wir intern den Gesamtenergieverbrauch des Konzerns sowie unseren Eigenverbrauch, um Einsparungspotenziale und Effizienzsteigerungsmöglichkeiten zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen ableiten zu können. So wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr z. B. die Lüftungsanlage
im Gebäude der Betriebsdirektion der EVN vollständig erneuert. Bei diesem Umbau wurde die Anlage auf den neuesten Stand der Technik gebracht, die Betriebssicherheit wiederhergestellt und gleichzeitig eine Energieeinsparung durch Wärmerückgewinnung realisiert.
Alle unsere ISO-zertifizierten Standorte unterliegen sowohl internen als auch externen Audits, in deren Rahmen entsprechende Verbesserungsprogramme erstellt, umgesetzt und überwacht werden. Auch in unseren nach EMAS zertifizierten Anlagen werden bei jährlichen Überprüfungen entsprechende Verbesserungsprogramme entwickelt, die auch die jährliche Bewertung und Umsetzung der Ziele aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr umfassen. Informationen hierzu sowie aktuelle Umweltdaten der auditierten Standorte werden in die jährliche Umwelterklärung aufgenommen. Die Informationen sind öffentlich auf den Websites unserer Konzerngesellschaften abrufbar.
- Zur Umwelterklärung der EVN Wärme siehe auch www.evn.at/waerme
- Zur Umwelterklärung der EVN Wärmekraftwerke siehe auch www.evn.at/waermekraftwerke
Darüber hinaus führen wir alle vier Jahre ein externes Energieaudit nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) und der europäischen Norm für Energieaudits EN 16247 durch. In diesem externen Audit werden Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude, Prozesse und Transport identifiziert und Maßnahmen zur Energieeinsparung definiert, deren Umsetzung im nächsten Audit überprüft wird. Das letzte externe Energieaudit wurde bei der EVN 2019 durchgeführt. Im Rahmen dieses Audits wurden Einsparungspotenziale in der Größenordnung von rund 0,7 GWh erhoben. Sie umfassen eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen – von technischen Nachrüstungen auf den neuesten Stand der Technik in unseren Erzeugungsanlagen über die Installation von Photovoltaikanlagen an diversen Standorten bis hin zur thermischen Sanierung von Betriebsgebäuden.
Bereits im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte die Beauftragung des Energieaudits 2023, die auch eine Bewertung der im Rahmen des Energieaudits 2019 definierten Maßnahmen umfasst. Diese Bewertung befindet sich derzeit in Umsetzung. Zusätzlich werden weitere Einsparungspotenziale identifiziert und neue Maßnahmen definiert.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden beispielsweise folgende Einsparungsmaßnahmen umgesetzt:
- Umrüstung der Beleuchtung an zwei Biomasse-KWK-Standorten auf LED-Technologie
- Errichtung neuer Heizwerke zur Reduktion der Emissionen aus dem Hausbrand
- Technische Optimierungsmaßnahmen bzw. Erneuerung von Teilen der Müllverbrennungsanlage Dürnrohr
Der Energieverbrauch außerhalb der Organisation (Scope 3) umfasst unseren Kälte-, Wärme- und Stromnetzabsatz sowie die auf dem Heizwert basierenden Erdgasverkäufe. Im Geschäftsjahr 2022/23 belief sich der Verbrauch auf 19.509GWh (Vorjahr: 22.231GWh).
Auch bei unseren Mitarbeiter*innen versuchen wir, das Bewusstsein für energieschonendes Verhalten laufend zu schärfen. Wir wollen die Reisetätigkeit unserer Mitarbeiter*innen durch den verstärkten Einsatz von Videokonferenzen und Webinaren reduzieren, und für Dienstfahrten werden so weit wie möglich E-Fahrzeuge verwendet. Zudem führt die fortschreitende Digitalisierung und das dadurch vermehrte mobile Arbeiten auch zu einer Reduktion unseres Energieverbrauchs sowie unseres CO2-Ausstoßes.
Als verantwortungsvolle Energieversorgerin versuchen wir in diversen Initiativen, auch unseren Kund*innen einen bewussten Umgang mit Energie zu vermitteln. Wir führen Energieberatungen durch, bieten mit der Möglichkeit, Bonuspunkte einzulösen, einen finanziellen Anreiz für den Kauf energieeffizienter Produkte (z.B. Weißware) und geben auf unserer Website, in unseren Service Centers und als Begleitmaßnahme bei sonstigen Informationsveranstaltungen nützliche Energiespartipps.
Zu unseren Energiespartipps siehe auch www.evn.at/energiespartipps GRI-Indikatoren: GRI 302-1, GRI 302-2, GRI 302-4, GRI 302-5
| Energieverbrauch im EVN Konzern | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|
| Energieverbrauch für die Energieerzeugung | GWh | 4.777 | 5.679 | 7.726 |
| Erneuerbare Energieträger | GWh | 1.338 | 1.191 | 1.214 |
| davon Biomasse | GWh | 1.338 | 1.191 | 1.214 |
| Nicht erneuerbare Energieträger | GWh | 1.911 | 2.978 | 4.915 |
| davon fossile Brennstoffe1) | GWh | 1.911 | 2.978 | 4.915 |
| Sonstige Energieträger | GWh | 1.528 | 1.510 | 1.597 |
| davon Abfälle2) | GWh | 1.528 | 1.510 | 1.597 |
| Eigenenergieverbrauch | MWh | 269.461 | 271.310 | 382.166 |
| Erneuerbare Energieträger | MWh | 3.519 | 4.887 | – |
| davon erneuerbares Gas | MWh | 3.519 | 4.887 | – |
| Nicht erneuerbare Energieträger | MWh | 1.744 | 1.730 | 5.845 |
| davon Erdgas | MWh | 1.579 | 1.496 | 5.699 |
| davon Heizöl3) | MWh | 165 | 233 | 146 |
| Strom-, Wärme- und Kühlverbrauch | MWh | 264.198 | 264.693 | 376.321 |
| davon aus erneuerbaren Quellen | MWh | 149.412 | 49.185 | – |
1) Erdgas, Heizöl
2) Zur Verbrennung in der thermischen Abfallverwertungsanlage Dürnrohr/Zwentendorf
3) Einsatz von Heizöl nur in Bulgarien
GRI-Indikatoren: GRI 301-1, GRI 302-1
Unser Einfluss auf Klima und Umwelt und unsere Schutzmaßnahmen
Klima- und Umweltauswirkungen unserer thermischen Anlagen zur Energieerzeugung
Die Bewertung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen unserer Anlagen erfolgt einmal jährlich im Rahmen einer ABC-Analyse. Diese umfasst die Aspekte Luft, Wasser, Abwasser, Abfall, Boden, Flächenverbrauch, Ressourcen- und Energieverbrauch, Lärm, Vibrationen, Radioaktivität und Biodiversität. Beurteilt werden dabei nicht nur die Umweltauswirkungen der Anlagen sowohl im Normalbetrieb als auch bei Störungen, sondern auch deren Umweltrelevanz sowie bestehendes Verbesserungspotenzial.
Die wesentlichen direkten Umweltauswirkungen unserer Anlagen bestehen aus der Emission von CO2 sowie der Luftschadstoffe NOX, Staub und CO. Durch den Einsatz moderner Brenner und effizienter Rauchgasreinigungsanlagen halten wir den Einfluss unserer Anlagen auf die Umwelt durch NOX-Emissionen möglichst gering.
In unseren Anlagen setzen wir Wasser als Wärmeübertragungsmedium und für Kühlzwecke ein. Das aus der Donau entnommene Kühlwasser wird unter Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen wieder in die Donau eingeleitet. Dabei messen wir die Wassertemperatur als wichtigsten Parameter und halten selbstverständlich alle entsprechenden Grenzwerte ein.
Weitere umweltrelevante Prozesse sind die Rohwasser- und die Kesselwasseraufbereitung. Für die Aufbereitung des Kesselwassers setzen wir Grundwasser aus Brunnen ein. Abwässer aus Sanitäranlagen werden über das öffentliche Kanalnetz zur Kläranlage geleitet, ammoniumbelastete Abwässer aus der Kondensatreinigung werden fachgerecht entsorgt. Abwässer aus der Wasseraufbereitung und nicht mit Ammonium belastete Abwässer werden nach ihrer Neutralisation wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Laufende pH-Wert-Messungen und jährliche externe Analysen stellen sicher, dass alle Grenzwerte lückenlos eingehalten werden.

Input-Output-Analyse unserer thermischen Anlagen
Für die Vermeidung und Verminderung von Lärm aus maschinellen Prozessen setzen wir auf wirksame technische Maßnahmen. Dazu zählen etwa der Einsatz möglichst lärmarmer Maschinen und Aggregate sowie Schalldämmung.
Die Auswirkungen unserer Anlagen auf die Umwelt werden im Rahmen umfangreicher Umgebungsüberwachungen geprüft. Dafür betreibt die EVN ständige Luftgütemessstationen und führt im Einflussbereich ihrer Anlagen hydrologische Beweissicherungen, also Untersuchungen des Grundwassers, durch.
Die indirekten Umweltauswirkungen unserer thermischen Energieerzeugungsanlagen stammen hauptsächlich aus der Anlieferung der eingesetzten Primärenergieträger. Zur Vermeidung von unnötigem Abfall und zur Rohstoffeinsparung berücksichtigen wir ökologische Faktoren schon beim Einkauf der für den Betrieb benötigten Produkte.
Zum Nachhaltigkeitsleitbild siehe auch www.evn.at/nachhaltigkeit
Emissionen
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sehen wir uns in der Verantwortung, einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere die Minimierung der von unserer Tätigkeit verursachten Emissionen. Unseren Fokus legen wir hier auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – und hier vor allem auf den Ausbau unserer Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten. Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 haben wir die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 traten wir der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei und setzten uns insgesamt fünf Reduktionsziele. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken. Für das Geschäftsjahr 2023/24 ist die Ausarbeitung eines Transitionsplans auf das 1,5°C-Ziel geplant.
- Siehe dazu auch unsere Kernstrategien auf Seite 18f
- Siehe dazu auch "EVN Klimainitiative" auf Seite 114f
- Siehe dazu auch "Ausbau der erneuerbaren Erzeugung" auf Seiten 125 und 138
Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen
Die Bilanzierung unserer direkten und indirekten Treibhausgasemissionen – und damit auch deren Zuordnung zu den einzelnen Kategorien (Scopes) – erfolgt nach den Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) des World Resource Institute (WRI).
Die direkten Emissionen (Scope 1) umfassen die Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:
- Einsatz fossiler Primärenergieträger zur Erzeugung von Strom und Wärme durch die EVN
- Einsatz fossiler Primärenergieträger zur Heizung eigener Gebäude
| Material- und Betriebsmitteleinsatz – Energieerzeugung, | ||||
|---|---|---|---|---|
| Abwasserbehandlung, Müllverbrennungsanlagen | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | |
| Kalk | t | 5.793 | 5.502 | 12.554 |
| Kalkhydrat | t | 581 | 671 | 611 |
| Ammoniak | t | 876 | 0 | 337 |
| Ammoniakwasser | t | 1.539 | 1.551 | 1.652 |
| Deionat | m³ | 180.610 | 174.106 | 174.799 |
| Schmieröle | t | 4 | 4 | 14 |
| Salzsäure | t | 246 | 364 | 364 |
| Natronlauge | t | 146 | 180 | 179 |
| Dosiermittel | t | 7 | 6 | 6 |
| Steinsalz | t | 131 | 122 | 128 |
| Fällmittel | t | 761 | 857 | 938 |
| Flockungshilfsmittel | t | 474 | 401 | 318 |
| Harnstoff | t | 0 | 0 | 1 |
GRI-Indikator: GRI 301-1
- Einsatz fossiler Primärenergieträger für den Transport (Treibstoffe für die Fahrzeuge der EVN)
- Betrieb und Wartung der Gasnetze der EVN
- Fossiler und biogener Anteil aus dem Betrieb der thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr
Die direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) berechnen wir anhand jener Faktoren, die die EU-Emissionshandelsrichtlinie für die einzelnen Länder vorschreibt. Dazu werden die CO2-Emissionen mit dem Standardheizwert und den Standardemissionsfaktoren aus den nationalen Treibhausgasinventuren berechnet. Falls keine Standardwerte vorhanden sind, werden diese durch Brennstoff- und Abgasanalysen ermittelt. Sonstige biogene CO2-Emissionen werden analog berechnet und separat berichtet, jedoch gemäß der Methodik des GHG Protocol nicht in die Scope-1-Emissionen mit einbezogen.
Die indirekten Emissionen (Scope 2) umfassen die Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:
- Netzverluste im Stromnetz der EVN
- Einsatz zugekaufter fossiler Sekundärenergieträger (für den Eigenverbrauch von Strom, Wärme und Kälte)
Gemäß der Methodik des GHG Protocol berichten wir unsere Scope-2-Emissionen nach zwei Ansätzen, nämlich nach dem standortbasierten und nach dem marktbasierten Ansatz. Während wir beim standortbasierten Ansatz für die Berechnung die landesspezifischen CO2-Faktoren des Emissionsdatenanbieters ecoinvent heranziehen, berechnen wir die Emissionen beim marktbasierten Ansatz auf Basis von CO2-Faktoren, die dem jeweiligen landesspezifischen Marktmix entsprechen. In Österreich ist dies der Versorgungsmix des bzw. der Stromlieferant*in; in Bulgarien, Deutschland und Zypern der AIB-Faktor (Association of Issuing Bodies) und in Nordmazedonien der entsprechende Faktor von ecoinvent. Für die Netzverluste werden Faktoren von ecoinvent herangezogen.
Die Scope-3-Emissionen umfassen weitere indirekte Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:
- Stromabsatz an Endkund*innen
- Gasabsatz an Endkund*innen
- Anteil der CO2-Emissionen, die in der Lieferkette (Upstream) durch alle von der EVN verbrauchten Primärenergieträger entstehen
- Reisetätigkeit der EVN Mitarbeiter*innen
Für die Berechnung der Upstream-Scope-3-Emissionen ziehen wir
CO2-Faktoren von ecoinvent heran. Für die Scope-3-Emissionen des an Kund*innen gelieferten Stroms greifen wir je nach Datenverfügbarkeit auf den Versorgermix der EVN KG, die European Residual Mixes der AIB oder den ecoinvent-Faktor zurück.
Die absolute Summe der direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) lag im Geschäftsjahr 2022/23 mit 920.797t CO2 um 18,0 % unter dem Vorjahreswert (1.123.549t).
CO₂-Emissionszertifikate
Die CO2-Emissionen von insgesamt zwölf unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeversorgung werden durch das System des EU-Emissionsrechtehandels erfasst.
Im Berichtszeitraum bestand für das Gaskraftwerk Theiß mit dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber ein Vertrag zur Engpassvermeidung, der sich auf eine Leistung von 470 MW erstreckte. CO2-Emissionszertifikate für die Stromproduktion im Gaskraftwerk Theiß waren im Geschäftsjahr 2022/23 daher nur im Fall des Abrufs durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstützung erforderlich. Die dafür erforderlichen Emissionszertifikate bezogen wir dem Regelwerk
| Scope 1 – Direkte THG-Emissionen1) | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|
| Österreich | t CO2 e | 770.492 | 964.533 |
| Bulgarien | t CO2 e | 148.223 | 156.940 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 1.973 | 2.006 |
| Sonstige Länder | t CO2 e | 109 | 70 |
| Summe | t CO2 e | 920.797 | 1.123.549 |
| davon stromerzeugende Anlagen (inkl. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) | t CO2 e | 300.977 | 492.050 |
1) Korrektur der Vorjahreswerte aufgrund Faktorenumstellung
| Scope 2 (standortbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|
| Österreich | t CO2 e | 116.141 | 154.442 |
| Bulgarien | t CO2 e | 288.724 | 310.661 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 757.853 | 681.265 |
| Sonstige Länder | t CO2 e | 15.584 | 14.521 |
| Summe | t CO2 e | 1.178.302 | 1.160.889 |
1) Korrektur der Vorjahreswerte aufgrund detaillierterer Aufschlüsselung der ecoinvent Faktoren
| Scope 2 (marktbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|
| Österreich | t CO2 e | 79.248 | 108.851 |
| Bulgarien | t CO2 e | 288.620 | 309.887 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 756.503 | 681.265 |
| Sonstige Länder | t CO2 e | 9.971 | 10.896 |
| Summe | t CO2 e | 1.134.342 | 1.110.899 |
1) Korrektur der Vorjahreswerte aufgrund detaillierterer Aufschlüsselung der ecoinvent Faktoren
| 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|
| 7.429.400 | |
| 7.531.907 t CO2 e |
1) Korrektur der Vorjahreswerte aufgrund detaillierterer Aufschlüsselung der ecoinvent Faktoren
| Intensität der THG-Emissionen1)2) | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|
| Intensität der Scope-1-Emissionen | t CO2 e/GWh | 190,4 | 211,9 |
| davon Intensität der stromerzeugenden Anlagen (inkl. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) | t CO2 e/GWh | 106,2 | 151,6 |
| Intensität der Scope-2-Emissionen (standortbasiert) | t CO2 e/GWh | 85,3 | 73,6 |
| Intensität der Scope-2-Emissionen (marktbasiert) | t CO2 e/GWh | 82,1 | 70,5 |
| Intensität der Scope-3-Emissionen | t CO2 e/GWh | 386,5 | 334,5 |
| Intensität – Summe CO2-Emissionen | t CO2 e/GWh | 493,3 | 435,1 |
1) Korrektur der Vorjahreswerte aufgrund Einbeziehung von Strombezugsrechten und anteilsmäßiger Erfassung von Beteiligungen der EVN Naturkraft
2) Spezifische CO2-Emissionen bezogen auf 13.812 GWh Strom, 3.408 GWh Erdgas und 2.216 GWh Wärme für 2022/23
GRI-Indikatoren: GRI 305-1, GRI 305-2, GRI 305-3, GRI 305-4, GRI 305-5
entsprechend zu 100 % über den Markt. Dies wurde auch durch externe Auditor*innen bestätigt.
t
In der Wärmeproduktion beschaffen wir die restlichen benötigten Zertifikate über die EnergieAllianz Austria auf dem Großhandelsmarkt.
Entsprechend dem EU-Emissionsrechtehandel benötigten wir im Kalenderjahr 2022 441.196 CO2-Emissionszertifikate, von denen 11,6 % gratis zugeteilt wurden.
Maßnahmen zur Reduktion treibhausrelevanter Emissionen
Mit unseren Investitions- und Innovationsaktivitäten, vor allem mit dem Ausbau CO2-freier Erzeugungskapazitäten in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik, leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Umweltund Klimaschutz.
Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, werden wir unsere Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten bis 2030 auf über 770 MW bzw. 300 MWp ausbauen. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben wir die folgenden zusätzlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in Betrieb genommen:
- Repowering des Windparks Japons (12,6 MW)
- Inbetriebnahme des Windparks Palterndorf-Dobermannsdorf (42 MW)
- Photovoltaikanlagen in Grafenwörth, Trumau und Theiß (Gesamtleistung rund 25 MWp)
Per 30. September 2023 verfügen wir damit über eine installierte Leistung an Windkraftanlagen von 447 MW und an Photovoltaikanlagen von 42 MWp. Mit dem im Berichtszeitraum erfolgten Zuwachs an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten erzielen wir eine jährliche CO2e-Einsparung (Scope 1) von rund 15.000 t.1)
1) Die Berechnung basiert auf der Betriebsstatistik der Erzeugung elektrischer Energie in Österreich für das Jahr 2021 (Emissionsfaktor fossile Erzeugung).


GRI-Indikator: GRI 305-7
- Zum Ausbau der erneuerbaren Erzeugung siehe auch Seiten 125 und 138
- GRI-Indikator: GRI 305-5
Umweltgerechtes Abfallmanagement
Die EVN achtet darauf, dass Wertstoffe – soweit möglich – intern wiederverwendet werden, bevor sie als Abfall deklariert werden. Eine innerbetriebliche Behandlung oder ein Recycling von Abfällen wird aufgrund der rechtlich dafür notwendigen Behandlungserlaubnis nicht durchgeführt. Gemäß der EU-Gesetzgebung geschieht dies über die direkte Beauftragung von geeigneten Entsorger*innen oder Verwerter*innen, die eine fachgerechte Verwertung und Entsorgung der Abfälle nach der europäischen Abfallhierarchie gewährleisten und so sicherstellen, dass Wertstoffe nicht verloren gehen.
Der Großteil unserer nicht gefährlichen Abfälle besteht aus Bodenaushub, Biomasseasche, Metall, Kunstoffen, Kabeln, elektronischen Geräteteilen und Transformatoren. Unsere gefährlichen Abfälle beinhalten im Wesentlichen Teeröl, Altöle sowie imprägnierte Holzmaste. Diese Abfälle entstehen im Rahmen unserer eigenen Geschäftsaktivitäten. Downstream entstehen in unserer Wertschöpfungskette keine wesentlichen Mengen an Abfällen. Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In Österreich beispielsweise werden gefährliche Abfälle immer einer Verbrennung mit Energierückgewinnung zugeführt. In der Berichtsperiode entsorgten wir keine gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfälle grenzüberschreitend.
| Abfallmengen1) | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|
| Abfallmengen gesamt | t | 336.654 | 171.215 | 174.403 |
| Nicht gefährliche Abfälle2) | t | 320.736 | 156.607 | 156.914 |
| davon zur Rückgewinnung umgeleitet | t | 260.119 | – | – |
| davon dem Recycling zugeführt | t | 33.120 | – | – |
| davon sonstigen Verfahren zur Rückgewinnung zugeführt | t | 226.998 | – | – |
| davon zur Entsorgung weitergeleitet | t | 60.617 | – | – |
| davon in die Verbrennung mit Energierückgewinnung | t | 2.157 | – | – |
| davon zur Deponierung | t | 57.996 | – | – |
| davon zu sonstigen Entsorgungsverfahren | t | 463 | – | – |
| Gefährliche Abfälle | t | 15.918 | 14.608 | 17.489 |
| davon zur Rückgewinnung umgeleitet | t | 708 | – | – |
| davon zur Entsorgung weitergeleitet | t | 15.210 | – | – |
1) Ohne Baurestmassen
2) Erhöhung der Mengen im Wesentlichen aus zwei Gründen: Erfassung von Klärschlamm seit dem Geschäftsjahr 2022/23 bei den nicht gefährlichen Abfällen sowie Abtragung des Kraftwerks in Peisching
GRI-Indikatoren: GRI 306-4, GRI 306-5
| Wasser Mio. m³ |
2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Wasserentnahme1) | Gesamt | 179,9 | 193,5 | 182,2 | |
| davon nach Quelle | Oberflächengewässer | 78,2 | 94,0 | 78,8 | |
| Grundwasser 2⁾ | 37,0 | 37,4 | 36,4 | ||
| Wasser von Dritten | 64,7 | 62,1 | 67,1 | ||
| davon in Gebieten mit Wasserstress |
Oberflächengewässer | 0,1 | – | – | |
| Grundwasser | 0,6 | – | – | ||
| Wasser von Dritten | 21,6 | – | – | ||
| Wasserrückführung1) | Gesamt | 179,9 | 193,5 | 182,3 | |
| davon nach Ziel | Oberflächengewässer | 142,6 | 155,7 | 145,6 | |
| An Dritte abgegebenes Wasser 2) (kommunale Abwasserreinigung) |
37,3 | 37,7 | 36,6 | ||
| davon in Gebieten mit Wasserstress |
Oberflächengewässer | 21,6 | – | – | |
| An Dritte abgegebenes Wasser (kommunale Abwasserreinigung) |
0,7 | – | – | ||
| Wasserverbrauch | Gesamt | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| davon in Gebieten mit Wasserstress |
0,0 | 0,0 | 0,0 | ||
1) Alle entnommenen bzw. abgegebenen Wassermengen sind Süßwasser (≤ 1.000 mg/l gesamt gelöste Feststoffe).
2) Enthält auch Trinkwasserversorgung durch die EVN Wasser
GRI-Indikatoren: GRI 303-2, GRI 303-3, GRI 303-4, GRI 303-5
Umweltrelevante Zwischenfälle jeglicher Art erfassen wir über ein einheitliches Meldewesen, das sämtliche Anlagen in Österreich, Deutschland, Bulgarien und Nordmazedonien einschließt. Im Geschäftsjahr 2022/23 gab es keinen meldepflichtigen umweltrelevanten Zwischenfall.
- Zum Abfallmanagement der EVN siehe auch www.evn.at/Abfallmanagement
- GRI-Indikatoren: GRI 306-2 (Abfall 2020), GRI 306-4 (Abfall 2020)
Nachhaltige Wasserwirtschaft
Die Ressource Wasser nutzt die EVN für haushaltsübliche Zwecke (z. B. in Sanitärbereichen) oder als Prozesswasser (z.B. in Wärmenetzen oder als Schmierwasser). Die dafür benötigten Mengen beziehen wir aus der kommunalen Trinkwasserversorgung oder aus eigenen Grundwasserbrunnen. Das Kühlwasser für den Betrieb unserer Anlagen stammt aus Oberflächenwässern.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir eine Analyse aller unserer Standorte durchgeführt, ob sie gemäß den Definitionen des WRI Aqueduct Water Risk Atlas in einem ausgewiesenen Wasserrisikogebiet liegen. Die Analyse ergab, dass lediglich ein Standort in Bulgarien in einem Wasserstressgebiet liegt, in dem der Betrieb der Anlage zu Auswirkungen auf den regionalen Wasserhaushalt führen könnte. Für diesen Standort werden nun Maßnahmen definiert, um negative Auswirkungen zukünftig zu vermeiden.
Alle wesentlichen haushaltsüblichen Abwässer werden über kommunale Kläranlagen gereinigt, bevor sie in ein Oberflächengewässer gelangen. Die Abwasserströme aus unseren Anlagen werden laufend auf ihre Qualität überprüft und – nach entsprechender Abwasseraufbereitung zur Vermeidung von relevanten Beeinträchtigungen – gemäß den geltenden Umweltnormen wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrug der Kühlwasserdurchsatz unserer nieder-
Behandelte Abwassermenge


österreichischen Wärmekraftwerke 78,1 Mio. m³ (Vorjahr: 93,9 Mio. m³). Dieser Wert entspricht 0,13 % des durchschnittlichen Jahresvolumens der Donau, das sich beim Pegel Korneuburg (Messstellennummer 207241) auf 58,98 Mio.m³ beläuft.1) Der Grenzwert von 5% wird somit deutlich unterschritten. 1) Quelle: Hydrographisches Jahrbuch von
Österreich 2020, BMNT
In den Märkten, in denen wir aktiv sind, unterliegen Direkteinleitungen in ein Oberflächengewässer immer gesetzlichen Regelungen und sind durch die Abwasseremissionsverordnung sowie durch diverse wasserrechtliche Vorschriften geregelt, die u. a. auch standardisierte Messungen vor jedem Einleitpunkt vorsehen. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU wird das Profil des Gewässers, in das eine Einleitung vorgenommen wird, auf unterschiedliche Parameter wie z.B. Temperatur, pH-Wert, Gesamtstickstoff, Kupfer oder Zink untersucht. Wenn Art oder Menge des Abwasserstroms an einem unserer Standorte
von haushaltsüblichen Abwässern abweichen, schließen wir gemäß der Indirekteinleiterverordnung einen Vertrag mit dem bzw. der jeweiligen Kläranlagenbetreiber*in, sofern ein Kanalanschluss vorhanden ist. Diese Verträge enthalten detaillierte Regelungen über die erlaubte Abwassermenge, die wesentlichen Inhaltsstoffe und die erforderlichen Abwasseruntersuchungen. Unsere Abwasserströme lassen wir regelmäßig auch durch akkreditierte Prüfanstalten analysieren. Selbstverständlich halten wir alle Bescheidauflagen hinsichtlich der Einleittemperatur von Kühlwasser ein.
Im Bereich Abwasserentsorgung bereitete die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2022/23 mit den von ihr betriebenen Anlagen bei einer mittleren Reinigungsleistung von 80,3 %1) insgesamt 64,4 Mio.m3 Abwasser auf (Vorjahr: 80,7%; 61,8 Mio. m³). Bei der Abwasserbehandlung entsteht Klärschlamm, der verwertet werden kann. Neben der bodenbezogenen Verwertung (Landwirtschaft, Landschaftsbau,
Kompostierung, sonstige stoffliche Verwertung) werden große Teile des Klärschlamms thermisch verwertet (Mitverbrennung, Monoverbrennung). Vor dem Hintergrund der Möglichkeiten zur Phosphorrückgewinnung wird die thermische Verwertung in Monoverbrennungsanlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
1) Gemittelter Wert über die Parameter chemischer Sauerstoffbedarf, biologischer Sauerstoffbedarf, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor. Der Prozentwert bedeutet, dass der angegebene Anteil der Schadstoffe abgebaut werden konnte.
Wasser spielt noch in einem anderen Kontext eine wichtige Rolle für unser Unternehmen, nämlich bei der Versorgung mit Trinkwasser. In Niederösterreich verantwortet diesen Bereich die EVN Wasser, während er im internationalen Projektgeschäft von der WTE bearbeitet wird. Für die WTE wurde im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess initiiert.
- Zum Wasser- und Abwassermanagement siehe auch www.evn.at/wasser-undabwassermanagement
- GRI-Indikatoren: GRI 303-2, GRI 303-3, GRI 303-4, GRI 303-5, GRI 306-5
Klärschlammbewirtschaftung
Die langjährige Kompetenz des EVN Konzerns in der Abwasserentsorgung sowie in der thermischen Abfallverwertung, die von der Planung und Errichtung bis hin zum Betrieb derartiger Anlagen reicht, eröffnet uns seit einigen Jahren einen strategischen Vorteil in einem neuen Geschäftsfeld: der Klärschlammbewirtschaftung. Mit der Errichtung von effizienten und gleichzeitig umweltverträglichen Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm wollen wir den Kreislauf unserer Arbeit im Bereich Abwasser schließen. In Deutschland hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Klärschlammverordnung bereits eine entsprechende Nachfrage nach Projekten zur Klärschlammbewirtschaftung geschaffen. Im Geschäftsjahr 2022/23 erhielt die für das internationale Projektgeschäft unserer Gruppe verantwortliche WTE den Zuschlag für die Errichtung von zwei weiteren Klärschlammverwertungsanlagen in Skopje, Nordmazedonien, und München, Deutschland.
Biodiversität
Bei allen unseren Aktivitäten achten wir darauf, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Oberste Priorität haben für uns dabei der Schutz von Flora und Fauna sowie der Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Eine behutsame Realisierung von Bauvorhaben ist hier für uns ebenso selbstverständlich wie ein schonungsvoller Betrieb der fertiggestellten Anlagen. Dies bedeutet:
- Minimierung des Ressourcenund Raumverbrauchs
- Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
- Minimierung von Energieverlusten in der Energieerzeugung und -übertragung
Von möglichen Auswirkungen unserer Infrastruktur – in erster Linie Anlagen und Netze – sind hauptsächlich Lebensräume in der Luft sowie im Wasser betroffen. Bei Wasserkraftwerken kann es vor allem aufgrund der eingeschränkten Durchgängigkeit von Fließgewässern zu Auswirkungen auf die Biodiversität kommen, bei thermischen Anlagen hingegen durch die Temperatur der in Fließgewässer eingeleiteten Kühlwässer. Windkraftanlagen und Freileitungen wiederum können für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermäuse eine Gefahr darstellen, wenn sie sich in Höhe der Flugrouten befinden.
Durch ökologische Planung, Bauaufsicht und Einbeziehung von Expert*innen minimieren wir die Auswirkungen unserer Bauvorhaben auf die Biodiversität. Darüber hinaus setzen wir zum Schutz der Lebensräume in unserem Einflussbereich zahlreiche Initiativen und Programme um, häufig in enger Zusammenarbeit mit externen
DÜRNROHR: NEUE THERMISCHE KLÄRSCHLAMMVERWERTUNGSANLAGE IN BETRIEB
Im Frühjahr 2023 wurde der Standort Dürnrohr – das hier befindliche Kohlekraftwerk war 2019 stillgelegt worden – um eine neue Einrichtung erweitert: Nach einer Bauzeit von zwei Jahren ging die neue thermische Klärschlammverwertungsanlage erfolgreich in Betrieb. Die neue Anlage spielt eine bedeutende Rolle in der nachhaltigen Abfallwirtschaft.
Speziell für die Verbrennung von feuchtem industriellem Klärschlamm konzipiert, der einen Feuchtigkeitsgehalt von 20 bis 25 % aufweist, ist die Anlage auch in der Lage, Trockenklärschlamm zu verwerten. Die bei der Verbrennung erzeugte Wärme wird zur Versorgung von Kund*innen aus der Region genutzt. Dies ermöglicht einen geschlossenen Wärmekreislauf und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung.
Expert*innen von NGOs und Behörden. Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt sind u. a.:
- Erdverlegte Kabel statt Freileitungen, sofern technisch und wirtschaftlich möglich
- In Farbgebung und Höhe an das Landschaftsbild angepasste Strommaste
- Leitungsverlegung durch Pflügen statt durch Graben
- Errichtung von Fischwanderhilfen bei Kleinwasserkraftwerken
- Artenschutzmaßnahmen bei ausgewählten Windkraftprojekten (z.B. gemeinsames Konzept mit BirdLife zur Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung alternativer Lebensräume für Vögel)
- Biomonitoring bei unserer Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr
Gemeinsam mit externen Expert*innen für Biodiversität werden derzeit auch die Auswirkungen unserer Aktivitäten auf die Natur sowie die Abhängigkeiten unserer Geschäftsfelder von den Ökosystemdienstleistungen der Natur im Detail analysiert. Zusätzlich werden Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme erhoben. Im ersten Schritt dieser Analyse wurden konzernweit alle Standorte der EVN, die in biodiversitätssensiblen Gebieten liegen, auf Basis von Geoinformationsdaten lokalisiert. Von den insgesamt 1.358 EVN Standorten wurden 266 vorrangige Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität identifiziert. Derzeit werden Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen von jedem dieser prioritäten Standorte bewertet. Anhand dieser Analyse können zukünftig gezielt Maßnahmen und Ziele gesetzt werden.
Konkrete aktuelle Projekte, die meist in Kooperation mit externen Expert*innen und NGOs durchgeführt werden, betreffen u. a. die folgenden Bereiche:
- Teilnahme am Projekt LIFE EUROKITE zum Schutz des Rotmilans im nördlichen Niederösterreich
- Teilnahme am LIFE-Projekt "Grenzüberschreitender Schutz der Großtrappe in Mitteleuropa"
- Teilnahme am Projekt LIFE Network Danube Plus zum Bau von Niederösterreichs längster Fischwanderhilfe
- Äschenwiederansiedlungsprojekt am Kamp
Auch in Bulgarien und Nordmazedonien arbeiten wir an vielen Projekten im Bereich Biodiversität, so etwa:
- Schaffung von Nestplattformen zum Schutz des bedrohten Weißstorchs in Bulgarien und Nordmazedonien
- Teilnahme am Projekt "LIFE Safe Grid for Burgas", in dessen Rahmen allgemeine Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, z.B. der Ersatz von Freileitungen durch Erdkabel oder die Schutzisolation von Freileitungen
- Umsetzung von Maßnahmen aus dem nationalen Umweltschutz-Handlungsprogramm zum Schutz des Östlichen Kaiseradlers in Bulgarien
- Umsetzung von Maßnahmen aus dem nationalen Aktionsplan zum Schutz des Rabengeiers in Bulgarien
• Teilnahme am EU-LIFE-Projekt zur Wiederansiedlung des Bartgeiers in Bulgarien
Siehe auch Nachhaltigkeitsprogramm (Natürliche Ressourcen) auf Seite 142f

| Gefährdet (endangered) | 120 | 19 |
|---|---|---|
| Schutzbedürftig (vulnerable) | 157 | 25 |
| Potenziell gefährdet (near threatened) | 164 | 18 |
| Nicht gefährdet (least concern) | 1.494 | 717 |
| Summe | 1.992 | 786 |

informieren und im Offen
EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Bei allen ihren Projekten informiert die EVN ihre Stakeholder umfassend und bindet sie aktiv ein. Und auch sonst steht sie laufend im Dialog mit allen am Unternehmen Interessierten.

EVN Ganzheitsbericht 2022/23 131
Nichtfinanzieller Bericht

Die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Arbeit betrachten wir als Grundvoraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.

GELUNGENE PROJEKTKOMMUNIKATION: DONAUTUNNEL KLOSTERNEUBURG-KORNEUBURG
Im Rahmen eines wichtigen Investitionsprojekts der EVN zur Stärkung der regionalen Versorgungssicherheit entstand im Europaschutzgebiet Klosterneuburger Auwald ein Mikrotunnel unter der Donau, um die beiden Nachbarstädte Klosterneuburg und Korneuburg miteinander zu verbinden. In der ca. 460m langen Bohrung mit einem Durchmesser von 2 m wurden Leitungen für Trinkwasser, Naturwärme, Internet, Erdgas und Strom verlegt. Die Umsetzung des Projekts erstreckte sich über einen Zeitraum von einem Jahr und ging im Mai 2023 erfolgreich zu Ende.
Wesentlichen Anteil daran hatten die enge Zusammenarbeit mit den beiden betroffenen Gemeinden, dem Naturschutzbund Niederösterreich, dem lokalen Kleingartenverein und Sachverständigen sowie laufende juristische und ökologische Beratung während aller Phasen des Projekts. So konnte dank intensiven Dialogs mit dem Naturschutzbund Niederösterreich trotz anfänglicher Kritik und Ablehnung ein Konsens erzielt werden, der dazu führte, dass im Rahmen der Projektgenehmigung keine Einwendungen erhoben wurden. Auch in der Bauphase gab es dank der frühzeitigen Einbindung der Stakeholder keine einzige Beschwerde, selbst dann nicht, als der Tunnelbohrer in den Sommermonaten rund um die Uhr im Einsatz stand.
Neben rechtzeitiger umfassender Information der Bevölkerung über das Projekt standen vor Ort jederzeit Ansprechpartner*innen für
allfällige Fragen zur Verfügung. Gezielt wurden Multiplikator*innen wie Bürgermeister, Schüler*innen und interessierte Bürger*innen eingeladen, Technik und Umsetzung des Vorhabens näher kennenzulernen, um die Einwohner*innen möglichst breit für dieses technisch und ökologisch bedeutende Projekt zu begeistern.
Zum Schutz des natürlichen Lebensraums und der Biodiversität in den betroffenen Augebieten wurden spezielle Maßnahmen ergriffen, so etwa solche zum Erhalt von Bruthöhlen für Fledermäuse. Zudem berücksichtigte das Baukonzept die Brutzeiten diverser Vogelarten und vermied damit negative Auswirkungen auf die Tierwelt.
Die breite Medienberichterstattung über das Projekt fiel dank der erfolgreichen Projektkommunikation großteils äußerst positiv aus, und das Vorhaben wurde als wegweisendes Beispiel für eine gelungene Verbindung von technischem Fortschritt und Umweltschutz hervorgehoben.

Auf strategischer Ebene sichert ein eigener Leitfaden für das Stakeholder-Management die regelmäßige Einbeziehung der unterschiedlichen Interessengruppen. Alle drei Jahre gleichen wir im Rahmen der Aktualisierung der Wesentlichkeitsmatrix unsere Unternehmensstrategie mit den Anliegen unserer Stakeholder ab. Auf Basis der darin abgebildeten wesentlichen Handlungsfelder analysieren wir wiederum die potenziellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Tätigkeit.
Details zu den Stakeholdern und zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 16f GRI-Indikator: GRI 2-29
Projektkommunikation
Wir halten engen und offenen Kontakt zu relevanten NGOs und Interessenvertretungen, um vertrauensvolle und langfristige Beziehungen zu entwickeln. Dieser offene Austausch fördert gegenseitiges Verständnis und ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass im Fall divergierender Interessen gemeinsam Lösungen gefunden werden können. Neben einer höheren Planungsqualität und -sicherheit hat dies auch den positiven Effekt, dass die Kommunikation mit Anrainer*innen und lokalen Initiativen intensiver und professioneller wird. Dabei fließt die Erfahrung aus bereits umgesetzten Projekten ebenfalls positiv mit ein.
Von Beginn der Planung an werden sowohl ökologische als auch soziale
| Stakeholder der EVN und Art ihrer Einbeziehung (Auszug) |
Regelmäßige Befragungen | Laufender und regelmäßiger Kontakt |
Arbeitsgruppen, Foren, Jahresversammlungen (Ein- bis zweimal pro Jahr oder öfter) |
Beiräte, Expert*innen gremien (Ein- bis zwei mal pro Jahr oder öfter) |
Aufsichtsrat |
|---|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter*innen | + | + | + | + | + |
| Kund*innen | + | + | + | + | + |
| Geschäftspartner*innen | + | + | + | + | + |
| Zivilgesellschaft | + | + | + | + | – |
| Medien | + | + | + | – | – |
| Kapitalmarkt | + | + | + | + | + |
Aspekte in die Projektentwicklung und auch in die Due-Diligence-Prüfungen einbezogen. Diese Prüfungen, die wir vor jedem Projektstart durchführen, bilden die Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands und bei größeren Projekten gegebenenfalls auch des Aufsichtsrats.
Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
- Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
- Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
- Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
- Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:
- Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüche
- Transparente und umfassende Projektinformation
- Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträger*innen)
- Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls Vermittlung bei Konflikten
Maßnahmen zur Verbesserung der Projektkommunikation
Bei Projekten in den Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Netze und Trinkwasserversorgung sind zwei Trends zu beobachten: Zum einen wird die Öffentlichkeit immer kritischer gegenüber solchen Projekten, und zum anderen steigen die Anforderungen an eine erfolgreiche Projektkommunikation aus Sicht aller Interessengruppen.
Als Reaktion darauf haben wir das Team "Projektkommunikation und Klimadialog" geschaffen und ein spezielles Aus- und Weiterbildungsprogramm entwickelt, das die kommunikativen und strategischen Fähigkeiten der Projektleiter*innen stärken soll. In einem ersten Schulungsdurchgang wurden im Geschäftsjahr 2022/23 insgesamt 24 Teilnehmer*innen aus verschiedenen Konzerngesellschaften geschult, die in Infrastrukturprojekten tätig sind.
Externe Expert*innen begleiteten die Schulung, die insgesamt 40 Stunden umfasste, und vermittelten den Teilnehmer*innen wertvolles Wissen und bewährte Strategien, mit denen eine erfolgreiche Kommunikation mit wichtigen Interessengruppen gewährleistet werden kann. Die Schulungsinhalte umfassten auch den Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten, wie sie bei Infrastrukturprojekten auftreten können. Dank der Schulung können die Teilnehmer*innen nun die Kommunikation mit relevanten Stakeholdern wie NGOs und Bürgerinitiativen optimieren und Konflikte frühzeitig lösen, um Vertrauen und Akzeptanz zu stärken und die erfolgreiche Umsetzung von Projekten zu unterstützen. Dies verbessert die Projektkommunikation und das Konfliktmanagement in den betreffenden Konzerngesellschaften nachhaltig.
Unser Ziel ist es, das Aus- und Weiterbildungsprogramm für erfolgreiche
Projektkommunikation fortzuführen, um die Bedeutung eines gelungenen Austauschs mit Stakeholdern fest in der Unternehmenskultur unserer betroffenen Tochterunternehmen zu verankern und die erforderlichen Kompetenzen zu stärken. All diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Akzeptanz und die Zufriedenheit der Menschen, die von unseren Projekten betroffen sind, sicherzustellen. Auf diese Weise wollen wir zur erfolgreichen Umsetzung der Energiezukunft beitragen und die Versorgungssicherheit nachhaltig gewährleisten.
Die Informationsaktivitäten zu unseren verschiedenen Projekten erfolgen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleiter*innen und -verantwortlichen. Selbstverständlich bieten wir die Möglichkeit, dass sich lokale Stakeholder mit ihren Anliegen jederzeit von sich aus an die EVN wenden können. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleiter*innen oder der Projektkommunikation unter der E-Mail-Adresse [email protected] stehen dafür auch das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
GRI-Indikatoren: GRI 2-12, GRI 413-1
Unterstützung von Interessenvertretungen
Da unsere vielfältigen Geschäftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Leben und zur Wirtschaft insgesamt leisten, sind wir Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen, nicht zuletzt um durch diese Vernetzung unsere Aufgaben noch besser und im Sinn unserer Stakeholder erfüllen zu können. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, zu den Initiativen im Kontext sozialer und ökologischer Themen zählen u. a. UN Global Compact oder respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbyingund Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der EU eingetragen.
- Zu den aktiven Mitgliedschaften siehe auch www.evn.at/mitgliedschaften
- GRI-Indikatoren: GRI 2-23, GRI 2-28
Gesellschaftliches Engagement
In allen Ländern, in denen wir tätig sind, legen wir großen Wert auf unsere regionale Verwurzelung und sind uns der damit verbundenen hohen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Dieses Prinzip haben wir auch als einen unserer Werte in unserem Leitbild verankert. Wir fördern und unterstützen Aktivitäten und Maßnahmen – sowohl von Mitarbeiter*innen als auch von Dritten – in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales und Sport sowohl auf immaterieller als auch auf materieller Basis. Dies schließt hohe Transparenz und Dialogbereitschaft mit ein, sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens.
Deshalb setzen wir auch abseits unseres operativen Kerngeschäfts vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, die unsere allgemeingesellschaftlichen Anliegen adressieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Kund*innennähe sowie dem Erkennen grundlegender gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Trends, insbesondere auch bezogen auf aktuelle Veränderungen in der Arbeitswelt. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements bilden die Wissensvermittlung für Kinder und Jugendliche sowie die
Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext.
Einen Schwerpunkt im Hinblick auf unsere gesellschaftliche Verantwortung setzen wir im Rahmen unserer Jugendund Schulplattform in der Wissensförderung zu den Themenbereichen "Sorgsamer Umgang mit Energie", "Energieeffizienz" sowie "Energiesparen". Dafür haben wir für Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche anbietet. Zur Finanzierung unserer Aktivitäten im Rahmen des EVN Schulservice (insbesondere für die Anschaffung und Erstellung von Lern- und Lehrmaterialien sowie Experimentiersets) wendeten wir im Geschäftsjahr 2022/23 in unseren drei Kernmärkten insgesamt 603,3 Tsd. Euro auf.
Zudem veranstaltete die Konzerngesellschaft kabelplus auch heuer wieder Workshops in Schulen zum sicheren Umgang mit digitalen Medien, zu Maßnahmen zum Schutz vor Fake News und zu Erkennungsmerkmalen falscher Informationen. Die Module zu Themen wie "Online Verhalten & Energieverbrauch", "Fake News", "Sicher im Internet" und "Netiquette und Cyber Mobbing" sollen junge Menschen darin unterstützen, ihren digitalen Raum bewusst und eigenverantwortlich zu gestalten. Die kabelplus bietet darüber hinaus auch Trainings für digitale Basiskompetenzen der Generation 60+ an. Die Initiative "Internet sicher nutzen" für Senior*innen vermittelt die nötigen Grundlagen, damit die Teilnehmer*innen sichere erste Schritte im Internet sowie mit Handy & Co. setzen können.
Siehe auch www.young.evn.at bzw. www.kabelplus.at/onlinesicher
EVN Junior-Ranger-Programm: An zwei Samstagen vermittelten externe Expert*innen insgesamt 17 Jugendlichen Theorie- und Praxiswissen zu Themen wie Hydrobiologie, Flora und
Fauna in Flussauen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur- und Gewässerschutz. Die Wissensvermittlung fand am und um den Stausee Erlaufklause, einen unserer Wasserkraftwerksstandorte, statt.
Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kund*innen vielfältige Möglichkeiten zur Verwendung jener Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kund*innen selbst oder aber zur Unterstützung verschiedener wohltätiger Projekte eingelöst werden. Spendenaktionen gab es zuletzt u. a. für Menschen mit psychischen Erkrankungen, für Tierheime oder für Sozialmärkte.
EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 120.000 Euro dotiert und unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expert*innengremium, das zweimal pro Jahr zusammentritt. Seine Empfehlungen zur Mittelverwendung an den Vorstand der EVN erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2022/23 unterstützte der Fonds 18 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 122.000 Euro.
- Zum neu eingerichteten Energiehilfe-Fonds siehe Seite 80
- Siehe auch www.evn.at/sozialfonds
- GRI-Indikatoren: GRI 203-1, GRI 203-2
evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer Kunst aus aller Welt, die von dem mit renommierten Expert*innen besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter*innen und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.
Siehe auch www.evn-sammlung.at
Nachhaltigkeitsprogramm
Unser Nachhaltigkeitsprogramm wurde in einem iterativen Prozess im Zuge von Zielgesprächen erarbeitet. Im Rahmen dieser Gespräche haben wir auf Basis der EVN Wesentlichkeitsmatrix bereichsspezifische Themenschwerpunkte konkretisiert und – darauf aufbauend – Nachhaltigkeitsziele sowie entsprechende Maßnahmen definiert. Ein wichtiges Anliegen war und ist es uns, dass diese Ziele und Maßnahmen einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen leisten. Unser Fokus liegt dabei auf den SDG 6, 7 und 13.

ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23
Gesellschaft und Gemeinschaft
Steigerung der digitalen und nachhaltigen Kompetenz von Stakeholdern


Die EVN setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in der Bildung ein. Deshalb entwickeln wir laufend Maßnahmen für Kindergartenkinder bis hin zur Sekundarstufe 2 und bieten im Rahmen des EVN Schulservice ein breites Portfolio an regelmäßigen kostenlosen Workshops, Lernmaterial sowie Events in ganz Niederösterreich an. Die kostenlosen Lehrsets sind zum Download auf www.young.evn.at verfügbar.
Weitere Angebote sind der Energiesparmeisterkurs sowie Besuche von Schulklassen in Kraftwerken (Wasserkraftwerke, Wind- und Sonnenparks, Biomasse-Fernheizwerke, Wärmekraftwerke, Müllverbrennungsanlage und Speicherkraftwerke).
Zur Steigerung der digitalen Kompetenz von Schüler*innen führt die kabelplus zudem laufend Workshops in Schulen in Niederösterreich und im Burgenland durch. Doch auch Senior*innen erreichen wir mit spezifischen Formaten. So bietet die kabelplus eigene Online-Kurse zur Steigerung der Medienkompetenz dieser Zielgruppe.
Aktiver Stakeholder-Dialog zum Thema Nachhaltigkeit

In der Strategie 2030 bekennt sich die EVN unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter." klar dazu, einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Eindämmung der Klimaerwärmung zu leisten. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde dazu die EVN Klimainitiative mit folgenden drei Schwerpunkten entwickelt: konkrete CO2-Emissionsreduktionsziele (akkordiert mit der Science Based Targets Initiative), Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften sowie Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz.
Um diesen zunehmenden Herausforderungen Rechnung zu tragen, hat die EVN im Geschäftsjahr 2022/23 im Bereich Projektkommunikation strukturelle und inhaltliche Maßnahmen getroffen: Das im Vorjahr etablierte Team "Projektkommunikation und Klimadialog" wurde personell verstärkt, und unter dem Titel "Projektkommunikation 2.0" wurde ein umfassendes Weiterbildungskonzept gestartet, das sich an die Leiter*innen von Infrastrukturprojekten richtet. Zentraler Bestandteil der Projektkommunikation ist mittlerweile die im Geschäftsahr 2020/21 ins Leben gerufene EVN Klimainitiative "Wir fürs Klima":
- "Wir fürs Klima" dient bei allen Präsentationen bei politischen Entscheidungsträger*innen sowie bei Informationsveranstaltungen für Infrastrukturprojekte als inhaltliche Begründung, warum wir unsere Projekte planen, was sie bewirken und warum sie sinnvoll sind.
- "Wir fürs Klima" ist integrierender Bestandteil unserer externen Kommunikation (PR, Social Media, Kund*innenmagazin) bei allen relevanten Aktivitäten.
Die EVN Klimainitiative bildet zudem ein zentrales Element des Führungskräfte-Entwicklungsprogramms der EVN im Rahmen der "Summer University".
Die EVN ermöglicht es erstmals, Ladevorgänge von E-Autos im Rahmen eines automatisierten Handelssystems zu verschieben und diese Flexibilitäten kurzfristig auf dem Energiemarkt zu vermarkten.
Dazu wurden insgesamt mehr als 100 Ladepunkte an Standorten der EVN und der EZN (Energiezukunft Niederösterreich) mit einem joulie-Optimierungsassistenten ausgestattet und zu einem großen Speicher aggregiert.
Handlungsfelder 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
2 Versorgungssicherheit
Demand Side Management in der E-Mobilität und der
Industrie 2 4 6
3 Kund*innenorientierung
4 Innovation und Digitalisierung
5 Attraktive Arbeitgeberin 6 Klimaschutz 7 Umweltschutz
8 Stakeholder-Dialog
EVN Ganzheitsbericht 2022/23 137
| ESG-Detail | Zieldefinition | SDG | Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23 |
|---|---|---|---|
| Ausbau erneuerbare Erzeugung |
Ausbau der erneuerbaren Erzeugung; Ausbauziele gemäß Strategie 2030: Windkraft kapazitäten auf 770 MW und Photovoltaikkapazitäten auf 300 MWp erhöhen 2 6 |
Um diesem ambitionierten Ziel bis 2030 gerecht zu werden, haben wir im Geschäftsjahr 2022/23 die Umsetzung zahlreicher Windkraft- und Photovoltaikprojekte abgeschlossen, vorangetrieben bzw. gestartet: • Windparks: Japons (Repowering; 12,6 MW), Palterndorf-Dobermanns dorf (42 MW), Großkrut-Altlichtenwarth (12,4 MW), Prottes 2 (18 MW), Sigleß-Pöttelsdorf (Repowering; 8,4 MW), Paasdorf (22,2 MW) • Photovoltaikanlagen: Floating-Photovoltaikanlage Grafenwörth (EVN-Anteil 12,3 MWp), Trumau (10 MWp), Dürnrohr (23,4 MWp), zwei Anlagen in Nordmazedonien (insgesamt rund 15 MWp), zwei Anlagen in Bulgarien (insgesamt 4,5 MWp) |
|
| Flächendeckende Errichtung von konventionellen und nicht-konventionellen Photovoltaikkapazitäten 2 6 |
Die EVN Sonneninitiative in Niederösterreich wird laufend erweitert. Im Geschäftsjahr 2022/23 erzielten wir durch Errichtung zusätzlicher Photovoltaikkapazitäten folgende Fortschritte: • Sonnenbeteiligungskraftwerke: zusätzlich drei; insgesamt sechs per 30. September 2023 • Sonnen-Contracting: zusätzlich sieben; insgesamt 72 per 30. September 2023 |
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| Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken 2 6 |
Unter Berücksichtigung der im Nationalen Gewässerbewirtschaftungs plan (NGP) vorgeschriebenen Maßnahmen werden die Kleinwasser kraftwerke der EVN Naturkraft laufend revitalisiert und modernisiert. Im Geschäftsjahr 2022/23 erzielten wir hier folgende Fortschritte: • Das Laufwasserkraftwerk Ochsenburg wurde fast gänzlich neu errichtet und in Betrieb genommen; sein Regelarbeitsvermögen konnte von rund 2,7 GWh auf 3,7 GWh pro Jahr gesteigert werden. Damit versorgt das Kraftwerk nun rund 1.100 Haushalte mit sauberem Strom. • Für das Kraftwerk Grüner Baum haben wir das Wasserrecht erfolgreich wiedererlangt; die gesamte Anlage wurde in der Folge an den Stand der Technik angepasst und erhielt zudem eine innovative Fischaufstiegshilfe (Denilpass). |
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| Innovationen und neue Chancen für die Umwelt |
Forcierung von E-Mobilität durch flächendeckende Ladeinfrastruktur 2 3 6 |
Die EVN errichtet mit Fokus auf Niederösterreich laufend öffentliche Ladepunkte und verstärkt das Ladenetz gemeinsam mit Roamingpart nerinnen. Die Ladeinfrastruktur wird sowohl entlang der Hauptver kehrsachsen als auch in der Fläche errichtet. Unser Ladenetz erstreckt sich flächendeckend über ganz Niederösterreich. Kundinnen mit mehr als 14.600 aktiven EVN Strom-Tankkarten laden österreichweit bereits an etwa 13.500 Ladepunkten Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Stand: 30. September 2023). Gemeinsam mit zahlreichen Kooperations partner*innen soll das Ladestationssystem weiter verdichtet werden. Darüber hinaus wird die EVN E-Flotte sukzessive an allen Standorten |
erweitert, und wir vertiefen laufend unsere Kooperation mit dem Bundesverband Elektromobilität Österreich sowie mit Oesterreichs Energie.
| ESG-Detail | Zieldefinition | SDG | Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23 |
|---|---|---|---|
| Energieeffizienz | Energieeffizienzmaßnahmen in der Müllverbrennung und der Wärmerzeugung 6 |
Die EVN arbeitet laufend an der Verbesserung der Energieeffizienz sowohl in ihrer Müllverbrennungsanlage als auch in der Wärme erzeugung. Zudem decken wir unseren Eigenbedarf an Strom zuneh mend aus erneuerbaren Energien. |
|
| So haben wir im Geschäftsjahr 2022/23 zusätzlich zu den bereits beste henden Photovoltaikanlagen an zwölf Kraftwerksstandorten an fünf weiteren Standorten zusätzliche Anlagen installiert. Der ursprünglich für 2021/22 geplante Ausbau hatte sich hier aufgrund der Liefersituation verzögert. In unserer Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr verwirklichen wir derzeit mehrere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: Durch Umbau arbeiten im Bereich der Primärluftgebläse der Linien 1 und 2 wird eine Energieeinsparung von ca. 157MWh pro Jahr erreicht. Eine konsequent durchgeführte Eingangskontrolle verringert zudem den Gasverbrauch aufgrund von Anlagenstörungen weiter. |
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| Gesellschaft und Gemeinschaft |
Stärkung der Prämisse "Kund*innen im Fokus" 3 4 |
Laufende Maßnahmen umfassen z.B. Beiträge im EVN Intranet zum Thema "Impulse für Kundinnenorientierung", die Durchführung der jähr lich im Oktober stattfindenden Customer Service Week mit EVN Mitar beiterinnen aus Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Kroatien. Der Fokus liegt dabei auf dem Thema "Wir alle sind für Kund*innen da". |
|
| Das EVN Customer Service wurde im Frühjahr 2023 erfolgreich nach ISO 18295-1 rezertifiziert. |
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| Maßnahmen mit Fokus auf die Digitalisierung von Produkt- und Service angeboten im Geschäftsjahr 2022/23: |
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| • Klassifizierung, Priorisierung und Vorschlag von Routineantworten im Rahmen eines Point of Contact für die E-Mailbearbeitung (KI-Unterstützung) • Testweiser Einsatz eines Voicebots für einen abgegrenzten Anwendungsfall einer automatisierten Kundinnenkonversation • Implementierung eines Online-Panels als Plattform für digitales Kundinnenfeedback • Umsetzung des EVN Energiehilfe-Fonds • Erweiterung der automatisierten Abwicklung von Kundinnenanliegen auf der Website um das Service "Erstellung eines Photovoltaik Abnahmevertrags (SonnenStrom)" • Bestmögliche Kundinnenunterstützung bei der Einstellung der Klassik-Tarife und dem Neu-Angebot "Garant 12" durch eine Info-Bustour in allen niederösterreichischen Gemeinden zusätzlich zu den bestehenden Kontaktkanälen Website, Telefon, E-Mail und persönlich • Umsetzung einer individuellen Darstellung der aktuell zur Verfügung stehenden Förderungen im Kund*innenportal zur besseren Übersicht • Möglichkeit der monatlichen Abrechnung mit dem Vorteil, laufend nur die tatsächlich verbrauchte Menge an Energie zu bezahlen |
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| Produktverantwortung | Fokus auf Datenschutz im gesamten Kund*innenkontakt management 3 |
Keine SDG Relevanz |
Die Anzahl der Datenschutzbegehren ist nach wie vor gering. Dennoch setzt die EVN diverse Maßnahmen, um potenzielle Fehler im Auskunfts prozess zu minimieren. So haben wir beispielsweise die Daten, zu denen wir Auskünfte erteilen, in einen automatisierten Bericht integriert. |
| Handlungsfelder | Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung 1 2 Versorgungssicherheit Kund*innenorientierung 3 4 Innovation und Digitalisierung |
Attraktive Arbeitgeberin 5 6 Klimaschutz Umweltschutz 7 8 Stakeholder-Dialog |
| ESG-Detail | Zieldefinition | SDG | Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23 |
|---|---|---|---|
| Umgang mit Mitarbeiter*innen |
Ortsunabhängiges, eigenstän diges Arbeiten; Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
Maßnahmen im Geschäftsjahr 2022/23 zur weiteren Verbesserung des Mobile-Arbeitsstunden-Modells, das bei der EVN ortsunabhängiges Arbeiten ermöglicht: |
|
| 5 | • Evaluierung des Modells mit externer Unterstützung im Hinblick auf die Effektivität der Zusammenarbeit; Verbesserungsvorschläge wurden in Führungskräfteworkshops erarbeitet und werden nun umgesetzt. • Durchführung eines Pilotprojekts zum Desk Sharing; zur Stabilisierung des Desk Sharings folgt nun ein weiterer Pilotversuch u. a. Rahmen bedingungen zur flexiblen Sitzplatznutzung im Ausbildungszentrum. • Roll-out von MS Teams abgeschlossen; Stabilisierung und Begleitung der Mitarbeiter*innen bei der Nutzung im Rahmen verschiedener Formate ("Schlaue MS Teams Tipps" und "digitale Morgenkaffees") • Erhebungen zur Unternehmenskultur: schrittweise Ausweitung des EVN Stimmungsbarometers wird fortgesetzt; Wirksamkeit des Stimmungsbarometers und Folgemaßnahmen als Fokusthemen • Resilienzfördernde Maßnahmen werden in verschiedenen Formaten vorgestellt oder gefunden: Vortrag durch Arbeitspsychologin, Semi nare in der EVN Akademie, Führungskräfteworkshops |
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| Barrierefreiheit von E-Learnings 5 |
• Analyse der Umsetzbarkeit von barrierefreien E-Learning-Kursen für Mitarbeiterinnen in Österreich • Umsetzung eines entsprechenden Kurses (E-Learning "Onboarding") für neue Mitarbeiterinnen • Evaluierung und Sammeln von Erfahrungen im Geschäftsjahr 2023/24 |
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| Feedback- und Orientierungs gespräch in der Onboarding Phase 5 |
Roll-out des Feedback- und Orientierungsgesprächs in der Onboarding Phase erfolgt im Geschäftsjahr 2023/24; in jeder Phase des Onboardings soll ein Feedbackgespräch mit neuen Mitarbeiter*innen geführt werden, um eine rasche Integration zu ermöglichen. |
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| EVN Executive Program für etablierte Führungskräfte im internationalen Kontext 5 |
Internationale Vernetzung, Erfahrungsaustausch sowie fachliche und persönliche Weiterentwicklung mit Fokus auf Führungsinhalte sind Ziele des über alle Konzerngesellschaften hinweg reichenden Führungskräfte Entwicklungsprogramms. Damit leisten wir konzernweit einen Beitrag zur Harmonisierung des Führungsverständnisses und der fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und können bei Bedarf rasch auf diesen Führungskräfte-Pool zugreifen, um Stellen nachzubesetzen und damit die Handlungsfähigkeit im Konzern zu gewährleisten. |
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| Vermeidung von Arbeitsunfällen durch Schutzmaßnahmen (und Reduktion des Lost Time Injury Frequency Index) 5 |
Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen erfolgt die Beschaffung von Arbeits und Schutzbekleidung sowie Arbeitsmitteln stets nach dem aktuellen Standard. Zudem werden Führungskräfte (u. a. durch Trainings und Sicher heitsgespräche) verstärkt eingebunden und Fachseminare zum Thema Arbeitssicherheit angeboten. Zur stetigen Reduktion von Arbeitsunfällen wird regelmäßig ein Spezialthema (z.B. in Zusammenarbeit mit der Ar beitsmedizin) besonders betont. |
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| Laufende Bewusstseinsbildung durch regelmäßige interne Kommunikation |
(z.B. Intranet, Mitarbeiter*innenzeitung), Maßnahmen zur Absturzsicherung (z.B. Schutzausrüstung, Schulung der betroffenen Mitarbeiter*innen) sowie ein umfangreiches Schulungsprogramm (auch für Fremdfirmen) zu allgemeinen Themen, darunter der Smart-Meter-Tausch, sind Teil unserer vorbeugenden Maßnahmen. Zusätzlich arbeiten wir in den entsprechenden Ausschüssen der Branchenvereinigung Oesterreichs Energie mit.

Handlungsfelder 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
2 Versorgungssicherheit
3 Kund*innenorientierung
4 Innovation und Digitalisierung
6 Klimaschutz 7 Umweltschutz 8 Stakeholder-Dialog
5 Attraktive Arbeitgeberin
Natürliche Ressourcen Schutz von Ökosystemen und
Artenschutzes
7

ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23
In Nordmazedonien haben wir zum Schutz der biologischen Vielfalt in Kooperation mit der Umwelt-NGO Macedonian Ecology Society Schutzmaßnahmen zur Verringerung von Vogelunfällen durch Stromschläge und Kollisionen durchgeführt. Dazu wurden die Masten und Spannungselemente isoliert. Zusätzlich sind weiterhin Storchenplattformen auf den Masten des Verteilnetzes installiert.
Auch in Bulgarien setzt die EVN laufend Maßnahmen, um Vogelunfälle zu vermeiden. Strommasten, bei denen Meldungen zu Zwischenfällen mit Vögeln vorliegen, werden gesichert. Zusätzlich werden auf Grundlage laufender Beobachtung neue Storchennester geschützt.
Unsere Ziele bis Herbst 2023 sind:
- 800 gesicherte Strommasten im Rahmen des Projekts "Sicheres Netz für die Seen von Burgas", finanziert durch das EU-Programm LIFE; dies bedeutet 80km gesicherte Freileitungen
- 245 gesicherte Strommasten im Rahmen des Projekts "Erhaltung der Arten des Sakerfalken in Bulgarien", finanziert durch das Operationelle Programm Umwelt (OPE); dies bedeutet 25km gesicherte Freileitungen
- 850 gesicherte Strommasten im Rahmen des Projekts "Erhaltung der Arten des Kaiseradlers in Bulgarien", finanziert durch das Operationelle Programm Umwelt (OPE); dies bedeutet 85km gesicherte Freileitungen
- 150 gesicherte Storchennester auf Strommasten des Stromverteilungsnetzes von EP Yug durch die Installation von Nistplattformen
Im Zuge der Umsetzung der Nationalen Gewässerwirtschaftspläne gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden bei bestehenden Wasserkraftanlagen EU-weit zahlreiche Fischaufstiegshilfen errichtet. Dabei kommen je nach Kraftwerksstandort verschiedene Typen von Aufstiegshilfen zum Einsatz. Aktuell laufen bei der EVN in Österreich Planungsarbeiten für die Umsetzung von fünf Fischaufstiegshilfen gemäß dem 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan. Gemäß dem 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, dessen Planungsperiode bis 2027 reicht, werden weitere neun Fischaufstiegshilfen umzusetzen sein.
Seit 2020 unterstützt die Netz Niederösterreich finanziell das Projekt Life Plus Eurokite zum Schutz der Rotmilane. Mithilfe von an jungen Rotmilanen angebrachten GPS-Sendern, deren Ankauf zum Teil von der Netz Niederösterreich finanziert wird, werden hier bis 2023 Daten über die Lebensraumnutzung der Vögel erfasst. Ziel ist es, die vom Menschen verursachte Sterblichkeit von Greifvögeln zu reduzieren. Um den Artenschutz für Greifvögel zu gewährleisten, wird die Netz Niederösterreich die gewonnenen Daten bei der Auswahl ihrer Verkabelungsprojekte berücksichtigen.
Aktuell erfolgt – auf unsere Initiative hin – der Rückbau eines 1987 stillgelegten thermischen Kraftwerks. Dabei sollen sämtliche Schadstoffe entfernt und wieder eine Wiesenfläche geschaffen werden. Nach Abschluss dieser Transformation werden wir Konzepte zur Weiternutzung des Standorts zur erneuerbaren Energieerzeugung prüfen (z.B. Vergrößerung des Biomasse-Rundholzlagers sowie Bau einer Photovoltaikanlage).
Kreislaufwirtschaft beim Standortmanagement
Bekenntnis zur Sanierung von Altstandorten
7
7

Betonfundamente, die im Zuge von Ersatzinvestitionen nicht mehr genutzt werden können, werden stets entfernt, sodass der Boden rückgewonnen und neu genutzt werden kann. Altbeton führen wir dem Baustoffrecycling und damit einer Wiederverwendung zu. Technisch nicht mehr nutzbare Teile unserer Kraftwerke, Anlagen und Netze werden ebenfalls sachgemäß getrennt, bestmöglich verwertet und nach Möglichkeit dem Baustoffund Metallrecycling zugeführt.
Natürliche Ressourcen Motivation der Kund*innen
zur Spende ihrer Bonuspunkte für Biodiversitäts- bzw. Tierschutzmaßnahmen

Sicherstellung des Bodenund Grundwasserschutzes

Umweltfreundliche und wirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm

ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23
Im Rahmen der EVN Bonuswelt ermutigt die EVN ihre Strom- und Gasprivatkund*innen, Bonuspunkte zu spenden. Je nach Auswahl der Spende werden dadurch Bäume in der ausgewählten Gemeinde gepflanzt oder Tierschutzorganisationen unterstützt. Die EVN tritt in diesem Programm als Vermittlerin auf, die Kund*innen spenden.
Die im Geschäftsjahr 2021/22 begonnene Sanierung eines Altstandorts, der in den 1940er- und 1950er-Jahren zur Imprägnierung von Holzmasten genutzt worden war, wurde finalisiert. Das abgetragene Erdreich wurde per Lkw abtransportiert und anschließend in einer speziellen Waschanlage von Verunreinigungen befreit. Der Aushub kann so z.B. für Straßenbauarbeiten wiederverwendet werden, sodass keine Deponiefläche beansprucht wird. Die Arbeiten wurden im November 2022 abgeschlossen und die Kontamination zur Gänze beseitigt.
Für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) übernahm die WTE die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer voll funktions- und genehmigungsfähigen, schlüssel- und betriebsfertigen Klärschlammverwertungsanlage in Berlin-Waßmannsdorf. Diese wird mit Planungshorizont 2040 zukunftssicher auf eine Klärschlammmenge von 64.000t und zusätzlich 4.000t Rechengut pro Jahr ausgelegt. Das hier geplante 360-Grad-Konzept für eine optimale Energieversorgung umfasst eine moderne mehrstufige Rauchgasreinigung, eine Wärmerückgewinnung zur Einspeisung in das Fernwärmenetz sowie eine hocheffiziente Reaktionsturbine zur energieautarken Versorgung.
Darüber hinaus beabsichtigt die EVN Wärmekraftwerke die Errichtung einer Klärschlamm-Monoverbrennung auf dem Areal des ehemaligen Kraftwerks Dürnrohr, um auch hier im Sinn der Kreislaufwirtschaft eine Phosphorrückgewinnung aus der Verbrennungsasche zu ermöglichen. Erfolgen soll die Klärschlammbehandlung in einer stationären Wirbelschichtanlage mit einer Jahreskapazität von ca.140.000t. Die gewonnene Energie soll in den Energieverbund am Standort Dürnrohr eingespeist werden. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, werden derzeit die erforderlichen Einreichunterlagen gemäß UVP-Gesetz erarbeitet. Die Fertigstellung wird laut dem aktuellen Terminplan für 2028 anvisiert, ist aber von den rechtlichen Rahmenbedingungen (Wirksamwerden der Verpflichtung zur Rückgewinnung von Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen) abhängig.
Schutz von Wasserressourcen

7
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Erweiterung der Emissionsmessungen

In Kuwait erfolgte im Sommer 2020 der (coronabedingt verspätete) Projektstart für das Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman. Die WTE verantwortet als Generalunternehmerin die Planung und den Bau einer Kläranlage sowie – gemeinsam mit Partnern – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen. Zum 30. September 2023 waren die Kläranlage nahezu zur Gänze und die Abwasserinfrastruktur zu zwei Dritteln fertiggestellt.
Die bestehende Emissionsmessung der Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr wurde um eine kontinuierliche Ammoniakmessung erweitert, mit deren Hilfe die Ammoniakdosierung im Bereich der Rauchgasentstickung optimiert werden konnte.
Handlungsfelder 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
2 Versorgungssicherheit
3 Kund*innenorientierung
4 Innovation und Digitalisierung
Attraktive Arbeitgeberin Klimaschutz Umweltschutz Stakeholder-Dialog
EVN Ganzheitsbericht 2022/23 143
Innovationen und neue Chancen für die Umwelt Innovationen unterstützen den Systemumbau in Richtung erneuerbare Energien und den Ressourcenschutz 4 Auswahl der von der EVN im Rahmen ihrer Innovationsaktivitäten im Geschäftsjahr 2022/23 verfolgten Projekte: • Entwicklung und Ausrollung eines virtuellen Kraftwerks mit den Flexibilitäten von Privatkund*innen (Green the Flex) • Projekte zur Optimierung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (NETSE, Hybrid LSC) • Bidirektionales Laden bei E-Fahrzeugen und höhere Flexibilität durch Demand Side Management (Car2Flex): bidirektionale Ladestationen wurden vom Projektkonsortium entwickelt und vom AIT eingehend getestet; Installation in drei Use-Cases (Flotte, privat, Car-Sharing) derzeit in Umsetzung; Testbetrieb ab dem vierten Kalenderquartal 2023 • Einbindung und Nutzung von flexiblen Lasten in der Industrie auf dem Energie- und Regelreservemarkt (Industry4Redispatch) • Pilotprojekt der RAG zur großvolumigen saisonalen Speicherung von erneuerbarer Sonnenenergie, die durch Elektrolyse in grünen Wasserstoff umgewandelt und in ehemaligen Erdgaslagerstätten in reiner Form gespeichert wird (Underground Sun Storage): Errichtung des Elektrolyseurs abgeschlossen; Start der Speicherbefüllung für 2024 geplant • Entwicklung und Realisierung eines innovativen Hybridspeichersystems, bestehend aus einem thermischen und einem elektrischen Batteriespeichersystem: Dazu wird ein bestehendes Elektroheizsystem (5 MW), das mit einem thermischen Großspeicher verbunden ist, mit einem Batteriespeichersystem (5 MW) erweitert sowie mit einer neuen Groß-Photovoltaikanlage kombiniert. Verbesserungen umfassen dabei auch erweiterte Prognosekonzepte für die Photovoltaik-Energieerzeugung sowie intelligente Monitoringkonzepte für das Speichersystem (Hybridspeicher Theiß) • Umstellung von Biomethan-Verstromung auf Biomethan-Netzeinspeisung zur zeitnahen Verringerung der Abhängigkeit von Erdgas und zur Dekarbonisierung des Gassektors; Entwicklung einer langfristigen EVN Wasserstoff-Roadmap bis 2024 (erneuerbare Gase) • Errichtung von Stromversorgungsstellen für Donauschiffe – sogenannten Landstromanlagen – bis Juni 2024; diese sorgen dafür, dass bei zentrumsnahen Schiffsanlegestellen keinerlei Emissionen mehr entstehen (Electrified Danube) • Forschungsprojekt zur Gewinnung von mehr Photovoltaikstrom für das System, z.B. durch neue Technologien und Methoden, innovative Geschäftsmodelle sowie soziale Akzeptanz (Engage PV) • Forschungsprojekt von WTE und EVN Wasser zur biologischen Nitratentfernung aus Schadstoffen, die durch Umkehrosmose aus dem Wasser entfernt wurden, umgesetzt in einer halbtechnischen Versuchsanlage im Trinkwasserwerk Obersiebenbrunn (NERO) • Weiterentwicklung und Erprobung der mikrobiellen Brennstoffzellen-Technologie zur Energie- und Wertstoffrückgewinnung aus Abwasser durch die WTE Kreislaufwirtschaft Upcycling von Produkten durch Kooperationen 7 Die kabelplus kooperiert mit Refurbed, einem Online-Marktplatz für zertifizierte und sorgfältig ausgewählte Händler*innen, die hier ihre generalüberholten Produkte anbieten. Gebrauchte Geräte (z.B. Router) werden dazu umfangreich erneuert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Eindämmung der Umweltverschmutzung und Optimierung des Abfallmanagements; Emissionssenkung Aufrechterhaltung der Umweltmanagementsysteme 7 Unsere Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr ist nach ISO 9001 Qualitätsmanagement, ISO 14001 Umweltmanagement und EMAS zertifiziert. Zudem ist sie ein eingetragener Entsorgungsfachbetrieb. Die Zertifizierungen werden laufend aktualisiert. ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23
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| ESG-Detail | Zieldefinition | SDG | Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2022/23 |
|---|---|---|---|
| Eindämmung der Umweltverschmutzung; Emissionssenkung |
Vermeidung von Verschmut zung; Prozessoptimierung und Emissionssenkung bei der thermischen Verwertung 7 |
Die angestrebte Emissionssenkung in unseren Fernheizwerken erzielten wir durch den Einbau von Primärzirkulation in einigen Biomasseanlagen. Nun evaluieren wir laufend weitere Anlagen in diese Richtung und setzen entsprechende Maßnahmen um. Darüber hinaus erfolgte in den Fern heizwerken Tulln und Korneuburg die Optimierung der Verbrennung durch mechanische Umbauten im Brennraum und im Rauchgasweg. |
|
| Um die Emissionen aus dem Hausbrand zu reduzieren, errichten wir laufend neue Biomasse-Heizkraftwerke zur Fernwärmeversorgung. Dazu zählen die im Geschäftsjahr 2022/23 neu in Betrieb genommene Biomasse-Kraft Wärme-Kopplungsanlage in Krems, die Planung einer weiteren Anlage in St. Pölten sowie Kesselerweiterungen in den Biomasseanlagen Wiener Neustadt Civitas Nova (abgeschlossen), Bruck an der Leitha und Guntrams dorf (in Planung). Planungen für weitere Anlagen laufen u.a. für Bad Vöslau, Leobersdorf, Spillern, Pyhra sowie Waidhofen an der Thaya. |
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| Fahrräder für Werksverkehr 6 |
Für den internen Werksverkehr am Standort Dürnrohr wurden Fahrräder angeschafft. Dadurch können in Zukunft zahlreiche Pkw-Fahrten samt den zugehörigen Emissionen vermieden werden. |
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| Verantwortungsvolles Lieferant*innen management |
Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge in der EVN |
Unser strategisches Lieferantinnenmanagement, das auf den beiden Säulen "Warengruppenmanagement" und "Lieferantinnenmanagement" aufbaut, wurde konzernweit taxonomiekonform implementiert. |
|
| 1 | Im Rahmen des Warengruppenmanagements wird jährlich für alle Warengruppen das Risiko in Bezug auf die Kriterien Markt, ESG, Recht und Versorgungssicherheit bewertet und mittels Warengruppen-Score abgebildet. Darauf aufbauend werden die im Purchasing Chessboard vorgesehenen Beschaffungsstrategien angewendet und weiterentwickelt. |
||
| Die nachhaltige Beschaffungsstrategie wird im Geschäftsjahr 2023/24 mit den Unternehmenszielen final abgestimmt und schrittweise im operativen Einkauf implementiert. |
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| Notwendige Ausgleichsmaßnahmen, etwa spezifische Audits (z.B. ESG Audit vor Ort, Selbstauskunft etc.), werden aktuell erarbeitet und eben falls im nächsten Geschäftsjahr schrittweise umgesetzt. |
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| Das Lieferantinnenmanagement gewährleistet, dass sämtliche Lieferantinnen durch eine renommierte Ratingagentur auf potenzielle Risiken (z.B. solche in den Bereichen Nachhaltigkeit, soziale Mindest standards oder Compliance) gescreent werden. |
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| Die um soziale Mindeststandards erweiterte EVN Integritätsklausel muss von allen Lieferantinnen und Bieterinnen nach Login bzw. während des Registrierungsprozesses im Beschaffungsportal der EVN oder im Zuge des Vertragsabschlusses verpflichtend akzeptiert werden. |
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| Biodiversität | Errichtung von biologischen Ausgleichsflächen 7 |
Zum Schutz der Biodiversität und der Artenvielfalt schafft die EVN bei ausgewählten Windparkprojekten Ausgleichsflächen. Ebenso errichtet die EVN Naturkraft an Standorten mit gefährdeten Tierarten (hauptsäch lich Vögel) alternative Lebensräume als Ausgleich. Diese werden mehr mals jährlich von Ornithologen anhand bestimmter Indikatoren ("State and Respond") überprüft. Zusätzlich wird alljährlich ein Bericht verfasst, der gegebenenfalls auch neue Schutzmaßnahmen definiert. |
|
| Handlungsfelder | Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung 1 2 Versorgungssicherheit |
Attraktive Arbeitgeberin 5 6 Klimaschutz |
|
| Kund*innenorientierung 3 4 Innovation und Digitalisierung |
Umweltschutz 7 8 Stakeholder-Dialog |

4 Innovation und Digitalisierung
Das vorstehende Nachhaltigkeitsprogramm, das laufend unter Beteiligung aller Unternehmensbereiche aktualisiert bzw. erweitert wird, ist Ausdruck unseres Anliegens, die Handlungsfelder unserer Wesentlichkeitsmatrix auch mit konkreten Projektzielen und Maßnahmen zu verknüpfen. Denn die Handlungsfelder sollen unser tagtägliches Agieren als Unternehmen ebenso maßgeblich prägen wie unsere Kernstrategien, die unsere verantwortungsvolle und nachhaltige Ausrichtung in einen mittelund langfristigen Kontext stellen. Zudem soll die Konkretisierung auch bei unseren Mitarbeiter*innen das Bekenntnis noch stärker verankern, dass wir stets im Einklang mit unserer Strategie und im besten Interesse unserer Stakeholder arbeiten wollen. Weiters sollen die Ziele bzw. Maßnahmen einen konkreten Beitrag zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) leisten.
Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe auch Seite 17 Zu den SDG und den jeweiligen Unterzielen siehe auch https://sustainabledevelopment.un.org/sdgs
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
EVN AG Der Vorstand
8 Stakeholder-Dialog
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Unabhängige Prüfung des nichtfinanziellen Berichts
An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der EVN AG, Maria Enzersdorf
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts sowie Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung gemäß § 267a UGB der EVN AG (der "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr 2022/2023 durchgeführt. Der Prüfungsauftrag ist im Zuge der Abspaltung des Prüfungsbetriebes der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Wirkung zum 26. Jänner 2023 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten auf die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft übergegangen.
Beurteilung
Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 der Gesellschaft nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (im Folgenden "GRI Standards 2021") sowie Artikel 8 und 9 lit. a und b der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) iVm Artikel 10 Abs.4 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2021/2178) iVm Artikel1 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2023/2486).
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die ordnungsgemäße Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB, den GRI Standards 2021 sowie Artikel 8 und 9 lit. a und b der EU-Taxonomie- Verordnung ((EU) 2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2021/2178) iVm Artikel 1 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2023/2486) liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellung ist. Auch umfasst die Verantwortung die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden im Rahmen der Anwendung der Artikel 8 und 9 lit. a und b der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2021/2178) iVm Artikel 1 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2023/2486).
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekanntgeworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft zum 30.9.2023 in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), den GRI Standards 2021 sowie Artikel 8 und 9 lit. a und b der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2021/2178) iVm Artikel 1 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2023/2486) übereinstimmt.
Klarstellung zum Prüfumfang aufgrund der integrierten nichtfinanziellen Berichterstattung im Ganzheitsbericht. Unsere Prüfung umfasst folgenden Bereich des Ganzheitsberichts:
• Nichtfinanzieller Bericht im Ganzheitsbericht 2022/2023
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) und der für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung
des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtsgrenzen der Gesellschaft zu erlangen;
- Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Gesellschaft in der Berichtsperiode;
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten;
- Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Angaben zu Konzepten, Risiken, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Leistungsindikatoren verantwortlich sind;
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der im Prüfungsumfang enthaltenen Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich der Konsolidierung der Daten;
- Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente, um zu bestimmen, ob qualitative und quantitative Informationen durch ausreichende Nachweise hinterlegt sowie zutreffend und ausgewogen dargestellt sind;
- Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierung- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Prozess- und Stichprobenerhebung der Standorte in Nordmazedonien und Bulgarien. Die Befragung der Mitarbeiter in Nordmazedonien wurde virtuell durchgeführt und die Befragung der Mitarbeiter in Bulgarien wurde durch einen Vor-Ort-Besuch im Headquarter in Plovdiv durchgeführt;
- Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben für die im GRI-Index angeführten GRI Standards 2021, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden;
- Beurteilung, ob die Anforderungen gemäß § 267a UGB sowie GRI Standards 2021 angemessen adressiert wurden;
- Beurteilung, ob die Anforderungen der Artikel 8 und 9 lit. a und b der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2021/2178)iVm Artikel 1 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2023/2486) angemessen adressiert wurden;
- Beurteilung der Gesamtdarstellung der Angaben durch kritisches Lesen des nichtfinanziellen Berichts.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Beurteilung zu dienen.
Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages.
Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie Verweise auf weiterführende Berichterstattung der Gesellschaft nicht Gegenstand unseres Auftrages. Die im Rahmen der Konzernabschlussprüfung geprüften Angaben wurden auf korrekte Übernahme geprüft (keine inhaltliche Prüfung).
Verwendungsbeschränkung
Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Eine Veröffentlichung unserer Prüfbescheinigung gemeinsam mit dem nichtfinanziellen Bericht stimmen wir zu.
Auftragsbedingungen
Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" keine abweichende Regelung getroffen wurde. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten.
Wien, am 21.11.2023
BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (als Gesamtrechtsnachfolgerin der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft)
Mag. Gerhard Posautz Mag. (FH) Johannes Waltersam
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Energieversorgungsunternehmen trägt die EVN besondere Verantwortung für die Gestaltung der Energiezukunft. Die Transformation des Energiesystems, die insbesondere auf Klimaneutralität und Versorgungssicherheit abzielt, bringt nicht nur enorme Herausforderungen für das Management und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe, sondern bietet auch ausgezeichnete Möglichkeiten für weiteres organisches Wachstum. Der Aufsichtsrat unterstützt daher ausdrücklich die Ambitionen des Managements der EVN, die sich bietenden Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten in den Bereichen Netzinfrastruktur, Ausbau der erneuerbaren Erzeugung und Trinkwasserversorgung bestmöglich zu nutzen und dementsprechend das im Geschäftsjahr 2022/23 auf nahezu 700 Mio. Euro gestiegene Investitionsvolumen in den nächsten Jahren auf einem Niveau von 700 bis 900 Mio. Euro fortzuführen. Das im Einklang mit der Strategie 2030 stehende Investitionsprogramm festigt die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung der EVN. Zugleich gewährleistet es, dass die von der EVN betriebene Infrastruktur in all ihren Märkten den Anforderungen ihrer Kundinnen und Kunden bestmöglich entspricht. Der Aufsichtsrat befürwortet auch ausdrücklich das Engagement der EVN, mit ihrer Strategie und ihren Zielsetzungen einen messbaren Beitrag zur kontinuierlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen zu leisten.
Vorstand und Aufsichtsrat gehen auch konform in dem Bestreben, potenzielle Käufer*innen für die WTE und das von ihr verantwortete internationale Projektgeschäft zu identifizieren. Gemeinsam sind wir der Überzeugung, dass die zahlreichen Referenzen der WTE, insbesondere das Großprojekt in Kuwait, diesem hochspezialisierten Unternehmen internationale Expansionspotenziale eröffnen, die es mit neuen Eigentümer*innen besser nutzen kann. Das Management und die Mitarbeiter*innen der EVN sind weiterhin mit ihrer ganzen Energie und Expertise gefordert, um das gestiegene Investitionsprogramm der Gruppe zu verwirklichen und ihre Aufgaben im Hinblick auf die Gestaltung der Energiezukunft erfolgreich wahrzunehmen.
Erfüllung der Aufgaben
Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung und Befugnisse aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in acht Plenarsitzungen sowie in zwölf Sitzungen seiner Ausschüsse die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der
Geschäftsentwicklung einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen sowie über die Einbeziehung von Aspekten der Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Chancen und Risiken in Bezug auf Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie informiert. Insbesondere auf Grundlage dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattfand, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen. Darüber hinaus hat der Vorstand zustimmungspflichtige Geschäfte dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Österreichischer Corporate Governance Kodex
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Die EVN hat sich dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2023 vollinhaltlich unterworfen. Bis auf zwei Abweichungen, die im konsolidierten Corporate Governance-Bericht dargestellt sind, werden alle C-Regeln des ÖCGK eingehalten.
Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH hat den konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2022/23 der EVN im Einklang mit C-Regel 62 des ÖCGK und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2023 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses vom 29. November 2023 gemäß § 96 AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß der Stellungnahme 22 des Austrian Financial Reporting Advisory Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Vergütungspolitik und -bericht
Im Jänner 2020 beschloss die 91. ordentliche Hauptversammlung der EVN die vom Aufsichtsrat gemäß §§ 78a und 98a AktG aufgestellten Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) für Vorstandsmitglieder sowie für Aufsichtsratsmitglieder der EVN. Darauf basierend haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 nach §§ 78c und 98a AktG erstellt. Dieser wird der 95. ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 bestellte BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der EVN zum 30. September 2023 sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) berichtet.
Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2023 samt Anhang, Lagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung und des konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2023 gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.
Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, gemeinsam mit dem Konzernlagebericht ebenfalls von der BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellem Bericht
geprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet; dieser hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellem Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen des NaDiVeG bzw. des § 267a UGB und den GRI Standards 2021 sowie Artikel 8 und 9 lit. a und b der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2021/2178) iVm Artikel 1 der Delegierten Verordnung der Kommission ((EU) 2023/2486) erfolgte für das Geschäftsjahr 2022/23 mit begrenzter Sicherheit durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiter*innen des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2022/23. Besonderer Dank gilt auch den Aktionär*innen, den Kund*innen sowie den Partner*innen der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.
Diesen Bericht an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen.
Maria Enzersdorf, am 13. Dezember 2023
Für den Aufsichtsrat
Generaldirektor Dipl.-Ing. Reinhard Wolf Vorsitzender
Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
Grundlagen
Die EVN AG (EVN) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Grundlagen für ihre Corporate Governance finden sich im österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, in den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, in der Satzung der EVN, im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) sowie in den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils jährlich zum 30. September einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht, der unter www.evn.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar ist.
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex
Erklärung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Die EVN hat sich dem ÖCGK, seit 1. März 2023 in seiner Fassung vom Jänner 2023, vollinhaltlich unterworfen. Der ÖCGK ist unter www.corporate-governance.at abrufbar.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichische Aktiengesellschaft, die an der Wiener Börse notiert und zum Konsolidierungskreis der EVN gehört. Der von ihr aufgestellte und veröffentlichte Corporate Governance-Bericht ist unter www.buho.at/corporate-governance-bericht abrufbar.
Die Regelkategorien des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen1):
- L-Regeln (Legal Requirements) beruhen durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und sind von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden.
- C-Regeln (Comply or Explain) sollen eingehalten werden. Eine Abweichung muss erklärt und begründet werden.
- R-Regeln (Recommendations) haben Empfehlungscharakter. Die Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen.
- 1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden diese Regeln in Folge ohne Bezugnahme auf den ÖCGK ausgewiesen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN erklären, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK nach Maßgabe der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen vollständig beachtet und einhält.
Abweichungen von C-Regeln
Die EVN hält folgende C-Regeln des ÖCGK nicht vollständig ein:
C-Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand eine*n Vorsitzende*n hat, wird nicht eingehalten. Da der Vorstand vor dem Hintergrund seiner Aufgaben sowie der Struktur der Gesellschaft aus zwei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat im Bestellungsbeschluss keines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. In diesem Fall ist für einen gültigen Vorstandsbeschluss die ordnungsgemäße Einberufung und Teilnahme beider Vorstandsmitglieder erforderlich. Beschlüsse haben einstimmig zu erfolgen; eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, hat der Vorstand diesen Tagesordnungspunkt binnen zehn Tagen einer neuerlichen Beratung und Beschlussfassung zuzuführen. Sollte wiederum kein Beschluss zustande kommen, hat der Vorstand dies dem Aufsichtsrat zu berichten. Ein Mitglied des Vorstands wurde zum Sprecher des Vorstands ernannt. Der Beschluss des Aufsichtsrats, keinen Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen, gilt unbefristet.
C-Regel 45: Die Bestimmung, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen dürfen, die zum Unternehmen im Wettbewerb stehen, wird mit einer Ausnahme von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats eingehalten. Das Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Ing. Peter Weinelt ist Geschäftsführer der Wiener Stadtwerke GmbH, die insbesondere über ihre Tochterunternehmen teilweise im Wettbewerb zu Tochterunternehmen der EVN steht. Die Entscheidung zur Wahl dieses Aufsichtsratsmitglieds wurde in der Hauptversammlung getroffen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung wurde vom Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses gemacht. Die Vertretung von wesentlichen Anteilseigner*innen im Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich bewährt. Diese Abweichung gilt auf die Dauer der Bestellung des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds. Die Corporate Governance der EVN und die fortgesetzte Praxis im Aufsichtsrat stellen sicher, dass mögliche Interessenkonflikte bei konkreten Beschlussfassungen bereits im Vorfeld geklärt werden und in Folge eine rechtskonforme Vorgangsweise sichergestellt wird.
Vorstand
Zusammensetzung
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Mitglied und Sprecher des Vorstands
Geboren 1964, Magister der Rechtswissenschaften, Master of Business Administration. 1993 Eintritt in die EVN; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 20. Jänner 2011. Ende der laufenden Funktionsperiode: 19. Jänner 2026.
| Aufsichtsratsmandate in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß C-Regel 16 |
Funktion | |||
|---|---|---|---|---|
| Wiener Börse AG | Mitglied des Aufsichtsrats | |||
| Österreichische Post Aktiengesellschaft (bis 20.04.2023) |
Mitglied des Aufsichtsrats | |||
| Verbund AG | Mitglied des Aufsichtsrats |
Aufsichtsratsmandate in wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften1) Funktion
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats |
||
|---|---|---|---|
| EVN Macedonia AD | |||
| RAG Austria AG | Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
| Netz Niederösterreich GmbH | Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
||
| Burgenland Energie AG | Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen anhand eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mitglied des Vorstands
Geboren 1958, Diplom-Ingenieur für Maschinenbau – Betriebswissenschaften. 1993 Eintritt in die EVN; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 1. Oktober 2017. Am 19. Juni 2023 gab er gegenüber dem Aufsichtsrat bekannt, seine Funktion pensionsbedingt mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2024 vorzeitig zurückzulegen.
| Aufsichtsratsmandate in wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften1) |
Funktion |
|---|---|
| Netz Niederösterreich GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
| Burgenland Energie AG | Mitglied des Aufsichtsrats |
| RAG Austria AG | Mitglied des Aufsichtsrats |
1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen anhand eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.
Arbeitsweise
Der Vorstand der EVN besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Sofern der Aufsichtsrat nicht eine*n Vorsitzende*n des Vorstands oder eine*n Sprecher*in des Vorstands ernannt hat, wählt der Vorstand seine*n Sprecher*in. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär*innen und der Arbeitnehmer*innen sowie des öffentlichen Interesses es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, kapitalmarkt- und unternehmensrechtliche Vorschriften, die
Bestimmungen der Satzung, die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der ÖCGK.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat nach den jeweiligen Anforderungen an die Geschäftsführung die Bildung und Verteilung von Vorstandsbereichen. Ausgewählte Geschäfte sind jedoch der kollegialen Beratung und Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand vorbehalten.
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA verantwortet die Segmente Energie und Südosteuropa sowie die Konzernfunktionen Controlling,
Customer Relations, Finanzwesen, Rechnungswesen, Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement, Recht und Public Affairs, Information und Kommunikation sowie Personalwesen.
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer verantwortet die Segmente Erzeugung, Netze und Umwelt sowie die Konzernfunktionen Informationsverarbeitung, Beschaffung und Einkauf, Sicherheit und Infrastruktur sowie Revision.
Darüber hinaus hat der Vorstand bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats definiert sind, die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die darin normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage des Gesamtkonzerns sowie Informationen zu wichtigen Belangen einzelner Tochterunternehmen.
Aufsichtsrat
Zusammensetzung
Dem Aufsichtsrat der EVN gehören zum 30. September 2023 zehn von der Hauptversammlung gewählte und fünf vom Betriebsrat entsandte Mitglieder an. Die Kapitalvertreter*innen wurden in der 92. ordentlichen Hauptversammlung am 21. Jänner 2021 bzw. in der 33. außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Juni 2023 bis zu jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 zu beschließen hat, gewählt.
Dabei wurde auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder sowie auf die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats geachtet. Ebenso wurden Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie die Internationalität der Mitglieder angemessen berücksichtigt.
Unabhängigkeit
Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der Generalklausel nach C-Regel 53 nachstehende "Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der EVN AG" festgelegt:
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der EVN gelten folgende Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit:
-
- Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende*r Angestellte*r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
-
- Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
-
- Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer*in der Gesellschaft oder Beteiligte*r oder Angestellte*r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
-
- Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
-
- Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner*in mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines*r solchen Anteilseigner*in vertreten.
-
- Das Aufsichtsratsmitglied soll kein*e enge*r Familienangehörige*r (direkte Nachkommen, Ehegatt*innen, Lebensgefährt*innen, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Nach C-Regel 54 soll bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 % den von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionär*innen aufgrund der Satzung entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats mindestens ein gemäß C-Regel 53 unabhängiges Mitglied angehören, das nicht Anteilseigner*innen mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder deren Interessen vertritt. Bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 50 % sollen mindestens zwei Mitglieder dem Aufsichtsrat angehören, die diese Kriterien erfüllen.
Weiterlesen auf Seite 158 •
Mitglieder des Aufsichtsrats zum 30. September 2023 (einschließlich ausgeschiedener Mitglieder)
| Kapitalvertreter*innen | Erstbestellung1) | Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften2) |
Unabhängigkeit C-Regel 533) |
Unabhängigkeit C-Regel 544) |
Diversitäts faktoren5) |
|---|---|---|---|---|---|
| Präsident Dipl.-Ing. Reinhard Wolf Vorsitzender |
19.06.2023 | Vorstandsvorsitzender der RWA Raiffeisen Ware Austria AG sowie der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Ver mögensverwaltung eGen; Vorstandsmitglied der BayWaAG, Aufsichtsratsvorsitzender der Garant-Tiernahrung Gesell schaft m.b.H. und der "UNSER LAGERHAUS" Warenhandels gesellschaft m.b.H; Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzen den der Raiffeisen-Lagerhaus GmbH; Vorstandsmitglied und Obmann-Stellvertreter der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung |
Ja | Ja | Männlich geb. 1960 Österreich |
| Erster Vizepräsident Mag. Jochen Danninger Erster Stellvertreter |
19.06.2023 | Abgeordneter zum Landtag von Niederösterreich; Geschäftsführender Klubobmann; Aufsichtsratsvorsitzender der ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH sowie der Breitbandholding GmbH |
Ja | Nein | Männlich geb. 1975 Österreich |
| Zweiter Vizepräsident Mag. Willi Stiowicek Zweiter Stellvertreter |
15.01.2009 | Mitglied des Aufsichtsrats der NÖ.Regional.GmbH | Ja | Ja | Männlich geb. 1956 Österreich |
| Mag. Georg Bartmann | 21.01.2021 | Leiter der Abteilung Finanzen und der Gruppe Finanzen des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung; Geschäftsführer der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, der NÖ Holding GmbH, der NÖ BET GmbH sowie der NÖ Immobilien Holding GmbH; Vorsitzender des Aufsichts rats der Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungs management GmbH; Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der EBG MedAustron sowie der N.vest. Unternehmensfinanzierungen des Landes Niederösterreich GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der NÖ Landesgesund heitsagentur; Regierungskommissär der Hypo NOE Landes bank für Niederösterreich und Wien AG |
Ja | Nein | Männlich geb. 1965 Österreich |
| Dr. Gustav Dressler | 21.01.2021 | Inhaber und Leiter des eigenen landwirtschaftlichen Betriebs; Vorsitzender des Aufsichtsrats der METAGRO Edelstahltechnik AG; Vorstand der Caressa Privatstiftung |
Ja | Ja | Männlich geb. 1954 Österreich |
| Mag. Philipp Gruber | 21.01.2016 | Stadtrat der Statutarstadt Wiener Neustadt; Klubdirektor des Landtagsklubs der Volkspartei Niederösterreich; Vorstandsvorsitzender der Business Messen Wiener Neu stadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung |
Ja | Ja | Männlich geb. 1979 Österreich |
| Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA | 21.01.2021 | Sektionsleiterin für Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) (bis 31.07.2023) |
Ja | Ja | Weiblich geb. 1958 Österreich |
| Dipl.-Ing. Angela Stransky | 16.01.2014 | Prokuristin der ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagen tur GmbH; Geschäftsführerin der Breitband Holding GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der riz up Niederösterreichs Gründeragentur GmbH |
Ja | Ja | Weiblich geb. 1960 Österreich |
| Dipl.-Ing. Peter Weinelt | 21.01.2021 | Generaldirektor-Stellvertreter der WIENER STADTWERKE GmbH; Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE Plan vermögen GmbH; Vorsitzender des Aufsichtsrats der WIEN ENERGIE GmbH, der WIENER NETZE GmbH, der WienIT GmbH sowie der B&F Wien – Bestattung und Friedhöfe GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Verbund AG, der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und des Wiener Gesundheitsverbunds |
Ja | Nein | Männlich geb. 1966 Österreich |
| Mag. Veronika Wüster, MAIS | 19.06.2023 | Geschäftsführerin Verband Österreichischer Entsorgungs betriebe; Vorstand Junge Industrie Niederösterreich/ Burgenland |
Ja | Ja | Weiblich geb. 1985 Österreich |
| Ausgeschiedene Kapitalvertreter*innen |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023) |
21.01.2016 | Generalrätin der Oesterreichischen Nationalbank (bis 08.03.2023); Mitglied des Aufsichtsrats der Öster reichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. (bis 28.06.2023) |
Ja | Ja | Weiblich geb. 1962 Österreich |
| Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) |
12.01.2001 | Vorsitzender des Vorstands der Hutschinski Privatstiftung; Mitglied des Vorstands der AVZ-Privatstiftung zur Verwal tung von Anteilsrechten; Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der BauWelt Handels-Aktiengesellschaft, der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung sowie der JLP Health GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft, der card complete Service Bank AG sowie der Land Nieder österreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH |
Nein | Nein | Männlich geb. 1957 Österreich |
| Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka (bis 19.06.2023) |
21.01.2016 | Ao. Univ.-Prof. am Institut für Verkehrswesen an der Universität für Bodenkultur Wien; unbeschränkt haftender Gesellschafter der Zibuschka Regional Consulting OG |
Ja | Ja | Männlich geb. 1950 Österreich |
| Arbeitnehmervertreter*innen | |||||
| Ing. Paul Hofer | 01.04.2007 | Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der EVN Gruppe; Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe; Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN AG |
n. a. | n. a. | Männlich geb. 1960 Österreich |
| Uwe Mitter | 14.05.2019 | Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederöster reich GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Netz Nieder österreich GmbH; Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe; Mitglied des Aufsichtsrats der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft |
n. a. | n. a. | Männlich geb. 1971 Österreich |
| Dipl.-Ing. Irene Pugl | 14.05.2019 | Vorsitzende des Betriebsrats der EVN Business Service GmbH; Stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe |
n. a. | n. a. | Weiblich geb. 1975 Österreich |
| Friedrich Bußlehner | 01.01.2016 | Mitglied des Aufsichtsrats der Netz Niederösterreich GmbH | n. a. | n. a. | Männlich geb. 1962 Österreich |
| Mag. Dr. Monika Fraißl | 01.07.2013 | Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH (Direktion) |
n. a. | n. a. | Weiblich geb. 1973 Österreich |
1) Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 zu beschließen hat.
2) Einschließlich sonstiger wesentlicher Funktionen
3) Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionär*innen aufgrund der Satzung entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig.
4) Bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 % gehört den von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionär*innen aufgrund der Satzung entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats mindestens ein gemäß C-Regel 53 unabhängiges Mitglied an, das nicht Anteilseigner*in mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder deren Interessen vertritt.
5) Geschlecht, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit
• Fortsetzung von Seite 155
Die EVN weist einen Streubesitz von 20,6 % (inklusive 0,9 % eigene Aktien) aus. Bis zum 19. Juni 2023 galten neun Mitglieder (90 %) des Aufsichtsrats als unabhängig gemäß C-Regel 53, sieben Mitglieder (70 %) gemäß C-Regel 54. Seit 19. Juni 2023 gelten zehn-Mitglieder (100 %) des Aufsichtsrats als unabhängig gemäß C-Regel 53, sieben Mitglieder (70 %) gemäß C-Regel 54.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit-
gliedern (L-Regel 48 und C-Regel 49): Es wurden keine Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats abgeschlossen, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichtet haben. Ebenso wurden keine Verträge mit Unternehmen abgeschlossen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat.
Arbeitsweise
Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern des Vorsitzenden geleitet. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat enthalten einen Katalog aufsichtsratspflichtiger Geschäfte.
Vorstand und Aufsichtsrat kommunizieren im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen schriftlich. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in acht Plenarsitzungen seine Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Er hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht, dessen Berichte entgegengenommen und neben den jährlich wiederkehrenden Beschlussgegenständen zum Jahresabschluss und zum Budget eine Reihe von aufsichtsratspflichtigen Angelegenheiten behandelt. Hervorzuheben sind hier Beschlussgegenstände im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik, dem Umweltgeschäft, der Kapitalausstattung der EVN KG, dem Ausbau der Wasserversorgung durch die EVN Wasser und der Errichtung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen durch die EVN Naturkraft.
Zusätzlich zu den formellen Sitzungen des Aufsichtsrats wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats begleitend fakultative Veranstaltungen zum Onboarding sowie zur Schulung und Information zu den Themen "Regulative der Nachhaltigkeit" und "Update zur Strategie 2030" angeboten.
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 97,5 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen. Die Teilnahme an den fakultativen Veranstaltungen bewegt sich auf ähnlichem Niveau.
Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats
Gemäß C-Regel 36 hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit anhand eines umfangreichen schriftlichen Fragebogens vorgenommen, der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats beantwortet wurde. Das Ergebnis wurde danach im Plenum erörtert.
Der Aufsichtsrat hat sich mit möglichen Interessenkollisionen von Aufsichtsratsmitgliedern befasst und entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht seinen Ausschüssen zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes, des ÖCGK und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Arbeitsausschuss, einen Nominierungsausschuss sowie einen Vergütungsausschuss eingerichtet.
| Arbeitsausschuss Name |
Funktion | ||
|---|---|---|---|
| Dipl.-Ing. Reinhard Wolf (ab 19.06.2023) |
Vorsitzender | ||
| Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) |
Stellvertreter des Vorsitzenden | ||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | ||
| Mag. Georg Bartmann | Mitglied | ||
| Ing. Paul Hofer | Arbeitnehmervertreter | ||
| Uwe Mitter | Arbeitnehmervertreter | ||
Ausgeschiedene Mitglieder
| Name | Funktion Vorsitzende |
||
|---|---|---|---|
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023) |
|||
| Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) |
Stellvertreter der Vorsitzenden |
Der Arbeitsausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinen beiden Stellvertretern, allfälligen weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern zusammen.
Der Arbeitsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm vom Gesamtaufsichtsrat übertragen werden. In dringenden Fällen ist er zudem ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats Beschlüsse zu bestimmten Geschäften zu fassen. Weiters ist er für alle anderen Angelegenheiten zuständig, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass im Gesamtaufsichtsrat, nicht jedoch im Arbeitsausschuss, Interessenkonflikte auftreten könnten.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist im Berichtsjahr zu drei Sitzungen zusammengetreten. Dabei hat er insbesondere Beschlussgegenstände im Zusammenhang mit dem Umweltgeschäft bzw. der WTE Wassertechnik und der Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks sowie dem Ausbau des Fernwärmenetzes durch die EVN Wärme behandelt.
| Vergütungsausschuss Name |
Funktion | ||
|---|---|---|---|
| Dipl.-Ing. Reinhard Wolf (ab 19.06.2023) |
Vorsitzender; Vergütungsexperte |
||
| Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) |
Stellvertreter des Vorsitzenden | ||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | ||
| Mag. Georg Bartmann (ab 19.06.2023) |
Mitglied | ||
| Ausgeschiedene Mitglieder Name |
Funktion | ||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023) |
Vorsitzende; Vergütungsexpertin |
||
| Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) |
Stellvertreter der Vorsitzenden |
Der Vergütungsausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der auch den Vorsitz im Vergütungsausschuss führt, und seinen beiden Stellvertretern sowie erforderlichenfalls einem weiteren Mitglied, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt, zusammen. Dem Vergütungsausschuss gehören überwiegend unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats an.
Diesem Gremium obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Der Vergütungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Aushandlung, den Inhalt, den Abschluss,
die Umsetzung und allenfalls die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und beachtet dabei die einschlägigen Regeln des ÖCGK. Er erstellt jährlich den Entwurf des Berichts über die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder und überprüft zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr diese Vergütungspolitik. Sofern er es für notwendig erachtet, erteilt er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Vergütungspolitik.
In den Fällen, in denen der Vergütungsausschuss eine*n Berater*in in Anspruch genommen hat, hat er sichergestellt, dass diese*r und Personen, die mit ihm*r in einem Netzwerk (§ 271b UGB) tätig sind, nicht gleichzeitig den Vorstand oder eines seiner Mitglieder in Vergütungsfragen beraten oder in den letzten zwei Jahren beraten haben.
Der Vergütungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2022/23 zu vier Sitzungen zusammentreten. Gegenstand der Beschlüsse waren insbesondere die Überarbeitung der Anstellungsverträge für die Mitglieder des Vorstands, die Zielfestlegung für das variable Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder und die Feststellung der jeweiligen Zielerreichung, die Erstellung eines Vergütungsberichts über die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN sowie die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder sowie für Aufsichtsratsmitglieder. Hierfür wurde ein Berater beauftragt.
| Nominierungsausschuss Name |
Funktion | ||
|---|---|---|---|
| Dipl.-Ing. Reinhard Wolf (ab 19.06.2023) |
Vorsitzender | ||
| Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) |
Stellvertreter des Vorsitzenden | ||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | ||
| Mag. Georg Bartmann | Mitglied | ||
| Ing. Paul Hofer | Arbeitnehmervertreter | ||
| Uwe Mitter | Arbeitnehmervertreter | ||
| Ausgeschiedene Mitglieder | |||
| Name | Funktion | ||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023) |
Vorsitzende | ||
| Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) |
Stellvertreter der Vorsitzenden |
Der Nominierungsausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern zusammen.
Der Nominierungsausschuss bereitet die Ausschreibung von Vorstandsmandaten nach dem Stellenbesetzungsgesetz vor, sichtet die Bewerbungen und wickelt den Bewerbungsprozess ab. Hierfür kann er Berater*innen zu seiner Unterstützung und zur Evaluierung der Bewerbungen einsetzen. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender oder neu zu bestellender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er kann auch für frei werdende oder neu zu bestellende Mandate im Aufsichtsrat Vorschläge unterbreiten. Der Nominierungsausschuss tritt nach Bedarf zusammen.
Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2022/23 zu zwei Sitzungen zusammengekommen, die die Wahlen in den Aufsichtsrat sowie die Nachfolgeplanung für den Vorstand zum Gegenstand hatten. Hierfür wurde ein Berater beauftragt.
| Prüfungsausschuss Name |
Funktion | ||
|---|---|---|---|
| Mag. Georg Bartmann | Vorsitzender, Finanzexperte | ||
| Dipl.-Ing. Reinhard Wolf (ab 19.06.2023) |
Stellvertreter des Vorsitzenden | ||
| Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) |
Mitglied | ||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | ||
| Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA (ab 19.06.2023) |
Mitglied, Nachhaltigkeitsexpertin | ||
| Ing. Paul Hofer | Arbeitnehmervertreter | ||
| Uwe Mitter | Arbeitnehmervertreter | ||
| Mag. Dr. Monika Fraissl (ab 19.06.2023) |
Arbeitnehmervertreterin | ||
| Ausgeschiedene Mitglieder Name |
Funktion | ||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023) |
Stellvertreterin des Vorsitzenden | ||
| Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) |
Mitglied | ||
Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:
- die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
- die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
- die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
- die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
- die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
- die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, der nichtfinanziellen Erklärung (§ 243b UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- gegebenenfalls die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts (§ 267a UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).
Der Prüfungsausschuss verfügt über einen vom Gesetz geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind durch ihre Berufserfahrung, insbesondere durch ihre großteils langjährige Tätigkeit im Aufsichtsrat, in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2022/23 viermal und befasste sich dabei mit allen ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, vor allem mit der Vorbereitung des Konzern- und des Jahresabschlusses zum 30. September 2022 samt Berichten, dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und mit dem internen Kontroll-, Revisions-, Risiko- und Compliance-Management-System. Weiters hat er einen Vorschlag für den Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie eine Änderung des Vorschlags für den Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2022/23 unterbreitet, einer Honoraranpassung für den Abschlussprüfer zugestimmt und den Bericht über die Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer entgegengenommen. Darüber hinaus nahm der Prüfungsausschuss den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Diversitätskonzept1)
1) § 243c Abs. 2 Z.2 und 3 UGB
Allen Mitarbeiter*innen gleiche Chancen zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN Gruppe. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als geschlechtermäßig homogen zusammengesetzte Gruppen.
In der EVN Gruppe belief sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022/23 auf 23,6 %; der Anteil von Frauen, die als Geschäftsführerinnen fungieren oder denen die Prokura verliehen wurde, betrug in diesem Zeitraum rund 10,5 %. Mit dem Programm "Frauen@EVN" ist die EVN bestrebt, im Führungskreis das bestmögliche Maß an Diversität zu erreichen und den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen. Anhand zahlreicher Initiativen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen, je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Aufgaben in Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen.
Aktuell sind konzernweit zwölf Mitarbeiterinnen im Rahmen einer Projektleiter*innenkarriere mit der Leitung von Projekten betraut. An speziellen Führungskräfteentwicklungsprogrammen nehmen stets mehr weibliche Nachwuchskräfte teil, als es dem aktuellen Frauenanteil entspricht.
Zudem setzt die EVN schon seit Langem Maßnahmen, die Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollen. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, eine individuelle Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz, Ferienbetreuung, Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter*innen in Karenz sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das auch karenzierten Mitarbeiter*innen offensteht. Ergänzt wird
dieses Angebot durch die allgemeine Möglichkeit, aus unterschiedlichen Varianten für die Arbeit im Homeoffice zu wählen. Mittelfristig strebt die EVN einen Frauenanteil an, der die aktuelle Ausbildungsstruktur von Frauen berufsgruppenspezifisch widerspiegelt.
In Österreich sind laut Gleichbehandlungsgesetz Arbeitgeber*innen ab einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmer*innen verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Für die betroffenen Gesellschaften wurde der Einkommensbericht gemäß § 11a Gleichbehandlungsgesetz dem Zentralbetriebsrat übermittelt bzw. offengelegt.
Das vom Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats verabschiedete Diversitätskonzept für die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der EVN AG sieht den Grundsatz der Chancengleichheit auch für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens vor.
Im Vorstand der EVN sind derzeit keine Frauen vertreten. Bestellungen erfolgen nach einer Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz.
Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Diversität hinsichtlich der Vertretung beider Geschlechter, einer ausgewogenen Altersstruktur sowie der Internationalität der Mitglieder.
Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und technischen Bereich. Dabei wurde auch auf eine Balance zwischen Kontinuität und Erneuerung geachtet.
Dem Aufsichtsrat der EVN gehörten im Geschäftsjahr 2022/23 insgesamt fünf Frauen an, davon drei Kapitalvertreterinnen und zwei Arbeitnehmervertreterinnen. Die bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Mag. Bettina Glatz-Kremsner, die das Gremium seit 2016 geleitet hatte, legte ihr Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2023 zurück. Der Frauenanteil liegt auch nach der Nachbesetzung im Gesamtaufsichtsrat bei 33,3 %. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der EVN entspricht sowohl bei Gesamtbetrachtung als auch bei getrennter Betrachtung von Kapitalvertreter*innen und Belegschaftsvertreter*innen dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat,
das für börsenotierte Kapitalgesellschaften mit einer bestimmten Mindestzahl an Aufsichtsratsmitgliedern sowie Arbeitnehmer*innen für beide Geschlechter eine Mindestquote von 30 % im Aufsichtsrat vorsieht. Derzeit ist die Quote von 30 % im Aufsichtsrat der EVN insgesamt zu erfüllen.
Bis 19. Juni 2023 waren die Aufsichtsratsmitglieder zwischen 43 und 73 Jahre alt, der Durchschnitt lag bei 59,2 Jahren. Seit 19. Juni 2023 sind die Aufsichtsratsmitglieder zwischen 37 und 68 Jahre alt, der Durchschnitt beträgt seither 56,1 Jahre.
Externe Evaluierung
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance-Bericht zu berichten.
Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptversammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle – eine Prüfung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließenden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4 lit. g AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die EVN die Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2022/23 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt.
Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH hat diesen konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2022/23 der EVN im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK finden Sie unter www.investor.evn.at. Die Evaluierung hat ergeben, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2022/23 mit zwei begründeten Ausnahmen eingehalten hat.
Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichten Sachverhalten ergeben.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied und Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Die EU ist bestrebt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, und bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen erheblich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund arbeitet die EU laufend an weiteren Gesetzesvorhaben, um einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele zu schaffen.
Im März 2023 einigten sich die Mitgliedsstaaten auf die Grundlagen des Pakets für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt. Es soll die wesentlichen Rahmenbedingungen für den sukzessiven Übergang von fossilem Erdgas hin zu erneuerbaren Gasen durch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Markts samt der dafür erforderlichen Infrastruktur regeln. Weitere wesentliche Inhalte sind die Regulierung der künftigen Wasserstoffnetze sowie die Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netze und Speicher.
Im Mai 2023 trat eine neue EU-Richtlinie über die Reform des Emissionshandels in Kraft, die diesen ab 2027 auch auf den Verkehrs- und Gebäudesektor ausweitet. Die Einnahmen aus den neuen Bereichen des Emissionshandels sollen in einen Klima- und Sozialfonds fließen.
Im Herbst 2023 einigten sich EU-Parlament und Rat auf eine Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), die deutlich ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeund Kälteversorgung sowie in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr vorsieht. Für die Industrie bedeuten die neuen Ziele auch einen rascheren Umstieg auf erneuerbaren Wasserstoff. Zudem enthält die Richtlinie die Vorgabe, die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Netzen und Energiespeichern zu verkürzen.
Vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise legte die EU-Kommission 2023 einen Entwurf für ein neues Strommarktdesign vor. Ein wesentliches Ziel der Reformbestrebungen ist es, die negativen Auswirkungen von extremen Preisschwankungen auf den EU-Markt und letztlich auf die Verbraucher*innen einzudämmen. Als eine wesentliche Maßnahme soll künftig für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen die Übernahme von Marktpreisrisiken durch den Staat ermöglicht werden. Dies soll einerseits den Kraftwerksbetreiber*innen Investitionssicherheit bieten, andererseits sollen Verbraucher*innen bei steigenden
Marktpreisen entlastet werden können. Ermöglicht werden soll dies durch den Abschluss sogenannter energiewirtschaftlicher Differenzverträge (Contracts for Difference) zwischen Stromproduzent*innen und den EU-Mitgliedsstaaten. Die EU ist bestrebt, dass das Gesetzespaket zum Strommarktdesign noch vor den EU-Wahlen im Jahr 2024 beschlossen wird.
Österreich
In Österreich enthält das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) konkrete Ausbauziele. Bis 2030 soll die erneuerbare Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh pro Jahr gesteigert werden, davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh p. a. erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger*innen-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Im März 2023 wurden durch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Verfahrenserleichterungen sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigung für Vorhaben der Energiewende beschlossen.
Im Juni 2023 erfolgte mit der Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes die in Österreich bereits überfällige Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU in Österreich.
Im Oktober 2023 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte für ein neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das insbesondere ein Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe in Neubauten für Haushalte vorsieht. Ebenfalls im Oktober 2023 beschloss der österreichische Nationalrat im Rahmen einer Gesetzesnovelle einen höheren Standard für die Gasbevorratung. Demnach müssen Gaslieferant*innen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit künftig einen Versorgungsstandard von 45 Tagen (statt bisher 30 Tagen) gewährleisten. Neu eingeführt wurde auch ein Bevorratungsstandard für Gaskraftwerke (inklusive Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Zudem wurde die Verlängerung des Vorhaltens der strategischen Gasreserve bis 2026 beschlossen.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie arbeitet zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuerbaren-Richtlinie der EU aktuell am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das auch das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzen soll. Vom ElWG werden u. a. klare Regelungen zu Energiegemeinschaften (z.B. in Bezug auf den Betrieb von Speichern) ebenso erwartet wie neue Regelungen für Netzbetreiber*innen (z.B. in Bezug auf die vereinfachte Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Planung von Netzflexibilitäten). Auch zusätzliche Konsument*innenschutzbestimmungen sollen Eingang in das ElWG finden.
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022 beschlossenen EU-Verordnung über zeitlich befristete Notfallmaßnahmen – für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Primäres Ziel der EU-Verordnung und der darauf beruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es, temporär auf die massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft zu reagieren. Konkret sollten die Mitgliedsstaaten zur Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage gestiegener Markterlöse in der Stromerzeugung sowie aus dem Erdöl-, Kohleund Raffineriebereich ermächtigt werden. Die Einnahmen sollten verwendet werden, um Endkund*innen wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten.
Das österreichische Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom sieht die Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung vor. Der Schwellenwert zur Ermittlung der Überschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bis zu 176 Euro pro MWh unter Berücksichtigung der anrechenbaren Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Ab 1. Juni 2023 wurde der Schwellenwert aufgrund der mittlerweile gesunkenen Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro pro MWh bzw. bis zu 156 Euro pro MWh reduziert.
Regulatorisches Umfeld
Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) der Netzbetreiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre).
Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner 2019 bzw. für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2023 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet. Am 1. Jänner 2024 wird eine neue Regulierungsperiode für das Strom-Verteilnetz beginnen.
Bulgarien
In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie- und Gewerbekund*innen liberalisiert. Die EVN Trading SEE fungiert in diesem Marktsegment als Anbieterin. Die Haushaltskund*innen verbleiben weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt, die auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen versorgt, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem bzw. ihrer gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Angesichts einer aktuellen energiepolitischen Debatte in Bulgarien ist davon auszugehen, dass die Überführung der Haushaltskund*innen in den liberalisierten Markt bis mindestens Ende 2026 verschoben wird. Der Energieverkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.
Per 1. Juli 2023 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushaltskund*innen um durchschnittlich 3,8 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 3,6 % per 1. Juli 2022).
Mit 1. Juli 2021 begann in Bulgarien die neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik ist dabei eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene
Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen mit einschließt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug. Da sich das Preisniveau für Strom im Geschäftsjahr 2022/23 rückläufig entwickelte, erhielt die EP Yug im Berichtszeitraum keine weiteren staatlichen Kompensationszahlungen für Netzverluste; im Vorjahr hatten diese aufwandsmindernd gewirkt.
Nordmazedonien
In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den regulierten Netzbetrieb verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre. Die Neuvergabe der Lizenz ist für das erste Halbjahr 2024 geplant. Zudem versorgt die EVN Home DOO auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem bzw. ihrer gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen.
Die regulierten Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO sind aktuell in vier verbrauchsabhängige Tarifblöcke gegliedert. Per 1. Jänner 2023 wurden die Preise für alle vier Tarifblöcke im Ausmaß von 8,7 % bis 14,4 % erhöht (1. Juli 2022: Erhöhung um rund 21,8 %). Gleichzeitig wurde der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO mit 56,0 Euro pro MWh neu festgelegt (Vorjahr: 48,0 Euro pro MWh). Zudem wurde die Umsatzsteuer auf Energie – diese war per 1. Juli 2021 zur Entlastung der Haushaltskund*innen temporär auf 5 % reduziert worden – in einem ersten Schritt auf 10 % angehoben. Abgeschwächt wurden diese Kostenanstiege für Haushaltskund*innen durch eine Reduktion der Netztarife um 19,8 %.
Per 1. Juli 2023 wurde die Umsatzsteuer auf Energie nunmehr auf 18 % und damit auf das Vorkrisenniveau angehoben. Im Gegenzug reduzierte der Regulator die Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO geringfügig, und auch der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO wurde auf 53,0 Euro pro MWh gesenkt.
Bereits mit 1. Juli 2021 hatte für das nordmazedonische Stromnetz eine neue, dreijährige Regulierungsperiode begonnen, die eine Verbesserung bei der Anerkennung der operativen Kosten gebracht hatte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen beinahe vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekund*innen hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferant*innen geprägt. Mit 1.Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen der Gaspreise während der Berichtsperiode und dadurch ausgelöste Änderungen in der Angebotsstruktur von Lieferant*innen lassen weitere Konsolidierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.
Wirtschaftliches Umfeld
Nachdem die Weltwirtschaft im Lauf des Jahres 2022 bereits deutlich an Schwung verloren hatte, setzte sich dieser Trend 2023 fort. Im Vorjahr hatte die Energiekrise und der damit verbundene, teilweise drastische Anstieg der Marktpreise für Strom und Erdgas Europa stärker getroffen als die USA, wo die Konjunktur trotz der ausgeprägten Straffung der Geldpolitik robust blieb. Mit einem Plus von 3,3 % fiel das Wachstum in der Eurozone damit 2022 nur moderat aus. Aktuell gehen die Ökonom*innen davon aus, dass die in einigen wenigen Ländern einsetzende Rezession von kurzer Dauer sein und die Konjunktur sich im nächsten Jahr allgemein wieder verbessern wird. Diese Annahme beruht auf dem im Vergleich zu den Höchstständen deutlichen Rückgang der Energiepreise, den durch die nachlassende Inflation steigenden Realeinkommen sowie auf dem verbesserten weltwirtschaftlichen Umfeld. Für die Eurozone werden für 2023 BIP-Wachstumsraten zwischen 0,4 % und 0,7 % bzw. zwischen 1,2 % und 1,3 % für 2024 erwartet.
Die österreichische Volkswirtschaft befindet sich gegenwärtig im Sog des internationalen Konjunkturabschwungs in einer Rezession. Nach einem Anstieg um 4,8 % im Jahr 2022 dürfte die Wirtschaftsleistung 2023 um bis zu 0,8 % schrumpfen. Hauptfaktoren dafür sind die Belastungen durch die überdurchschnittlich hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik sowie die schwache internationale Wirtschaftsentwicklung. Hinzu kommen eine geringere gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach den coronabedingten Aufholeffekten sowie die schwächere wirtschaftliche Entwicklung gerade in den Nachbarländern. Die Industrie leidet unter einem Rückgang bei den Aufträgen und hohem Kostendruck. Für das nächste Jahr wird jedoch eine Belebung der Weltwirtschaft und ein von steigenden Realeinkommen getragenes Wachstum des privaten Konsums erwartet. Damit dürfte das BIP 2024 auch in Österreich etwa um 0,8 % bis 1,2 % steigen.
Die wirtschaftliche Abschwächung in Bulgarien wurde im Lauf des Jahres immer deutlicher, und die Industrie stürzte überhaupt in eine Rezession. Die Exporte gingen vor allem vor dem Hintergrund der schrumpfenden Nachfrage in Westeuropa zurück. Im Mai bildete sich eine neue Regierung, die von den beiden größten politischen Parteien getragen wird. Der Beitritt Bulgariens zur Eurozone verzögert sich und wird nicht wie geplant mit 1. Jänner 2024 erfolgen. Auch in Bulgarien dürfte sich die Wirtschaft erst wieder 2024 erholen. Nach einem Plus von 3,4 % im Jahr 2022 sollte das BIP 2023 zwischen 1,5 und 2,0 % wachsen und 2024 zwischen 1,8 % und 3,2 % zulegen.
Der Beitritt Kroatiens zum Euroraum und die Zugehörigkeit des Landes zur grenzfreien Schengen-Zone kurbelten den Tourismus im Jahr 2023 merklich an. Die vollständige EU-Integration des Landes wird langfristig auch den Handel und die Investitionen antreiben, wie sich bereits 2022 zeigte: EU-Förderfonds unterstützten damals bereits die Investitionstätigkeit im Land, und dieser Trend setzte sich auch 2023 fort. Das Wirtschaftswachstum wird aktuell von der größten Komponente des BIP, dem Konsum der privaten Haushalte, getrieben. Andererseits hat die anhaltend hohe Inflation die Realeinkommen, die Exporttätigkeit sowie die Investitionsbereitschaft unter Druck gesetzt. Nach einem Anstieg um 6,2 % im Jahr 2022 wird das BIP-Wachstum für 2023 zwischen 1,9 % und 2,7 % erwartet und für 2024 zwischen 2,5 % und 3,1 % prognostiziert.
Das Wirtschaftswachstum Nordmazedoniens verlangsamte sich im zweiten Quartal 2023 wie prognostiziert. Die wesentlichen Gründe dafür sind die hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik der nordmazedonischen Notenbank sowie die begrenzten ausländischen Direktinvestitionen. Getrieben von Unternehmensgewinnen blieb die Inflation sehr hoch; zuletzt führte die Regierung sogar Preiskontrollen für Lebensmittel ein. Das Wirtschaftswachstum erreichte 2022 moderate 2,1 %. Für 2023 liegt die Prognose bei 2,0 % bis 2,5 %, für 2024 bewegt sie sich zwischen 2,7 und 3,2 %.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Bei den Haushaltskund*innen geht vor allem von der Witterung ein starker Einfluss auf die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme aus. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Seit Beginn des Ukrainekriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise spielen zudem die Energiesparmaßnahmen, mit denen viele Kund*innen auf die gestiegenen Energiepreise reagieren, eine wesentliche Rolle. Auch die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN hängen vom geopolitischen Umfeld ab. Für die Energieerzeugung sind das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Witterungsverlauf in allen drei Kernmärkten der EVN von milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 77,7 % des üblichen Mittelwerts. Zum Unter
| BIP-Wachstum | % | 2024f | 2023e | 2022 | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EU-281) 2)5) | 1,2 bis 1,3 | 0,4 bis 0,7 | 3,3 | 5,6 | –6,1 | |
| Österreich1) 2) 3) 5) | 0,8 bis 1,2 | –0,8 bis 0,1 | 4,8 | 4,6 | –6,6 | |
| Bulgarien1)2)4) | 1,8 bis 3,2 | 1,5 bis 2,0 | 3,4 | 7,6 | –4,0 | |
| Kroatien1)2)5) | 2,5 bis 3,1 | 1,9 bis 2,7 | 6,2 | 13,1 | –8,5 | |
| Nordmazedonien4) 5) | 2,7 bis 3,2 | 2,0 bis 2,5 | 2,1 | 3,9 | –4,7 |
1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2023", EU Kommission, November 2023
2) Quelle: "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2023–2024", IHS, Oktober 2023
3) Quelle: "Prognose für 2023 und 2024: Kaufkraft steigt nach milder Rezession", WIFO, Oktober 2023
4) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2023
5) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2023
schied davon waren die Heizgradsummen im Vorjahr in allen drei Ländern deutlich über dem langjährigen Durchschnitt gelegen. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2022/23 in allen drei Kernmärkten im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In Österreich kam sie leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich über dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im vorangegangenen Geschäftsjahr waren die Primärenergie- und Energiepreise in der Berichtsperiode vor allem während der Sommermonate wieder rückläufig. So halbierte sich der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas von zuvor 123,1 Euro pro MWh auf rund 56,4 Euro pro MWh. Gegen Ende des Berichtsjahres zeichnete sich hier allerdings wieder ein gegenläufiger Trend ab. Eine Ausnahme bildeten die Preise für CO2-Emissionszertifikate: Ihr Preis unterlag zwar geringeren Schwankungen, lag im Schnitt aber mit 84,2 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2022/23 um rund 8 % über dem Vorjahreswert von 78,0 Euro pro Tonne.
Dies wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom entsprechend aus: Sie verzeichneten im Berichtsjahr zwar einen deutlichen Rückgang, blieben aber dennoch auf hohem Niveau: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh (Vorjahr: 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh).
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert. Auswirkungen durch Erst- und Entkonsolidierungen sind aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung für die Entwicklung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und der Bilanz.
Siehe Seite 203ff
Mögliche Auswirkungen des Klimawandels, des Ukrainekriegs und des makroökonomischen Umfelds auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen werden ebenfalls im Konzernanhang erläutert.
Siehe Seite 203ff
| Energiewirtschaftliches Umfeld – | |||
|---|---|---|---|
| Kennzahlen | 2022/23 | 2021/22 | |
| Heizungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 98,7 | 105,8 | |
| Bulgarien | 77,7 | 111,8 | |
| Nordmazedonien | 86,1 | 106,2 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 101,2 | 86,4 | |
| Bulgarien | 120,2 | 86,5 | |
| Nordmazedonien | 131,0 | 123,0 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 78,8 | 89,5 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 56,4 | 123,1 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 150,4 | 258,8 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 84,2 | 78,0 |
| Strom – EPEX Spotmarkt4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 134,4 | 258,7 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 154,8 | 296,3 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2022/23
- Ergebnisverbesserungen in Südosteuropa; diese enthalten teilweise positive Vorzieh- und Nachholeffekte
- Entwicklung im Vorjahr durch Wertminderungen von insgesamt 114,8 Mio. Euro belastet
- At Equity einbezogene Vertriebsgesellschaft EVN KG wie prognostiziert – mit signifikantem Periodenverlust von 240,3 Mio. Euro (vor Steuern)
- Konzernergebnis maßgeblich durch signifikant höhere Dividende der Verbund AG von 158,0 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2022 geprägt (Vorjahr: 46,1 Mio. Euro)
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 3.768,7 Mio. Euro und blieben damit um 7,2 % unter dem Vorjahreswert. Zurückzuführen war dies vor allem auf einen Umsatzrückgang in Südosteuropa, der wiederum aus gesunkenen Netzund Energieabsatzmengen sowie rückläufigen Großhandelspreisen resultierte. Auch im internationalen Projektgeschäft reduzierten sich die Umsatzerlöse aufgrund der weitgehenden Fertigstellung der Kläranlage in Kuwait. Abgeschwächt wurde der Umsatzrückgang durch positive Preis- und Mengeneffekte in der erneuerbaren Stromerzeugung, positive Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften, höhere Umsatzerlöse aus dem Erdgashandel, gestiegene Absatzpreise bei der EVN Wärme sowie höhere Netzentgelte.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.991,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2.578,6 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz reduzierte sich damit von 63,5 % im Vorjahr auf 52,8 % im Geschäftsjahr 2022/23.
Die sonstigen betrieblichen Erträge legten im Berichtszeitraum um 16,4 % auf 127,5 Mio. Euro zu.
Getrieben durch die rückläufigen Großhandelspreise in Südosteuropa verzeichnete der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 26,5 % auf 1.675,5 Mio. Euro. Hier sind positive Vorzieheffekte aus der
Beschaffung von Energie zur Abdeckung von Netzverlusten enthalten, die gemäß der Regulierungsmethodik im Folgejahr wieder ausgeglichen werden. Gegenläufig wirkten dabei insbesondere höhere Kosten für Netzverluste und vorgelagerte Netzkosten in der Netz Niederösterreich sowie gestiegene Energiebeschaffungskosten bei der EVN Wärme. Zudem führte die gestiegene Stromproduktion der Verbund Innkraftwerke zu einem höheren Aufwand für Fremdstrombezug.
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen im Einklang mit der Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft um 6,3 % auf 662,7 Mio. Euro zurück. Inflationsbedingte Anstiege in den übrigen Konzerngesellschaften wurden damit kompensiert.
Infolge kollektivvertraglicher Anpassungen lag der Personalaufwand im Berichtszeitraum mit 419,2 Mio. Euro um 12,6 % über dem Vorjahresniveau. Der Personalstand erhöhte sich im Periodenabstand auf 7.255 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.135 Mitarbeiter*innen).
Einen Anstieg um 27,7 % auf 202,2 Mio. Euro verzeichneten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die auch den seit Dezember 2022 in Österreich auf Überschusserlöse aus der Stromerzeugung eingehobenen Energiekrisenbeitrag-Strom von 25,1 Mio. Euro enthalten (Details zu der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung siehe Seite 163f im Abschnitt "Energiepolitisches Umfeld").
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen belief sich auf –67,6 Mio. Euro (Vorjahr: 98,9 Mio. Euro). Hervorgerufen wurde der hier verzeichnete Rückgang – wie bereits im ersten Quartal berichtet und für den weiteren Jahresverlauf prognostiziert – durch die Energievertriebsgesellschaft EVN KG, deren Ergebnisentwicklung im Berichtszeitraum durch mehrere Faktoren stark belastet wurde: Neben hohen Beschaffungskosten für Energie, die nur zeitverzögert weitergegeben werden können, waren dies geringere Stichtagsbewertungen von Absicherungsgeschäften sowie die Dotierung von Rückstellungen für drohende Verluste aus vertraglichen Lieferverpflichtungen. Insgesamt belief sich der Verlust der EVN KG im Gesamtjahr auf 240,3 Mio. Euro. Gegenläufig dazu verbesserten sich die Ergebnisbeiträge insbesondere der RAG (+27,4 Mio. Euro), der Verbund Innkraftwerke (+20,7 Mio. Euro) und der Burgenland Energie (+16,6 Mio. Euro). Positiv wirkte auch eine Wertaufholung beim Wasserkraftwerk Ashta (11,1 Mio. Euro).
Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit 869,0 Mio. Euro um 15,1 % über dem Vorjahresniveau.
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 5,8 % auf 336,5 Mio. Euro. Bei den Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen ist beim Periodenvergleich vor allem der Entfall der im Vorjahr verbuchten Wertminderungen von insgesamt 114,8 Mio. Euro zu beachten (davon betroffen waren das internationale Projektgeschäft, das Erdgasnetz der Netz Niederösterreich, Fernwärmeanlagen in Niederösterreich sowie die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovidv). Im Berichtszeitraum beliefen sich die Wertminderungen auf 7,1 Mio. Euro und bezogen sich insbesondere auf Fernwärmeanlagen in Niederösterreich (5,7 Mio. Euro). Zudem erfolgten Wertaufholungen von insgesamt 3,2 Mio. Euro bei Anlagen der EVN Wärme und der EVN Wasser (Vorjahr: Wertaufholungen von 9,6 Mio. Euro beim Windpark Kavarna).
Auf Basis all dieser Entwicklungen errechnete sich ein EBIT von 528,5 Mio. Euro (Vorjahr: 331,6 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis der EVN belief sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 127,6 Mio. Euro (Vorjahr: –30,5 Mio. Euro) und war maßgeblich durch die mit 3,60 Euro je Aktie höhere Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 geprägt (Vorjahr: 1,05 Euro je Aktie). In Summe belief sich der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im Berichtszeitraum auf 158,0 Mio. Euro. Zusätzlich trugen die bessere Performance des R138-Fonds und der Cash-Fonds der EVN zu der – trotz des gestiegenen Zinsaufwands erzielten – Verbesserung im Finanzergebnis bei. Zudem war das Finanzergebnis im Vorjahr durch Fremdwährungskursentwicklungen und die Wertberichtigung einer Ausleihung an eine at Equity einbezogene Gesellschaft im internationalen Projektgeschäft belastet gewesen.
Per Saldo ergaben all diese Entwicklungen ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 656,2 Mio. Euro (Vorjahr: 301,2 Mio. Euro). Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 74,0 Mio. Euro (Vorjahr: 64,0 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 529,7 Mio. Euro (Vorjahr: 209,6 Mio. Euro).


EVN Ganzheitsbericht 2022/23 169

EBIT nach Segmenten Mio. EUR 2021/22 2022/23 Südosteuropa Netze Erzeugung Energie 159,5 48,0 78,6 58,8 –34,9 255,0 260,3 –90,1 –54,7
Umwelt
96,0 54,0
29,5
Alle sonstigen Segmente
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2023 mit 10.996,0 Mio. Euro um 11,5 % unter dem Wert zum 30. September 2022.
Einen starken Rückgang verzeichneten dabei insbesondere die at Equity einbezogenen Unternehmen, bei denen vor allem die Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften der EVN KG und der EnergieAllianz sowie der Periodenverlust der EVN KG negativ wirkten. Die Kursentwicklung der Verbund-Aktie (Stichtagskurs von 77,05 Euro zum 30. September 2023 im Vergleich zu 87,45 Euro zum 30. September 2022) bewirkte gleichzeitig auch einen Rückgang der sonstigen Beteiligungen. Gegenläufig dazu nahmen die Sachanlagen, getrieben durch das hohe Investitionsniveau, zu. Per Saldo reduzierten sich die langfristigen Vermögenswerte damit um 12,4 % auf 9.380,9 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 6,0 % auf 1.615,1 Mio. Euro ab. Die hohen Investitionen und die Kapitalbindung im Working Capital führten hier zu einer Reduktion der liquiden Mittel. Rückläufig entwickelten sich auch die Vorräte, bei denen die stark gestiegenen Großhandelspreise für Erdgas sowie die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zusätzlich vorgehaltenen strategischen Gasreserven im Vorjahr einen Anstieg verursacht hatten. Gegenläufig dazu war bei den Forderungen gegenüber der EVN KG aufgrund von Ausleihungen durch die EVN Gruppe, bei den Steuerforderungen sowie den Forderungen aus Absicherungsgeschäften eine Zunahme zu verzeichnen.
Obwohl das Ergebnis nach Ertragsteuern der Berichtsperiode über der im Februar 2023 erfolgten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie lag, zeigte das Eigenkapital zum 30. September 2023 mit 6.464,3 Mio. Euro
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 2022/23 | 2021/22 | +/– | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR |
| Umsatzerlöse | 3.768,7 | 4.062,2 | –293,5 | –7,2 | 2.394,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 127,5 | 109,5 | 18,0 | 16,4 | 250,1 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | –1.675,5 | –2.278,2 | 602,7 | 26,5 | –1.064,7 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | –662,7 | –707,1 | 44,3 | 6,3 | –509,2 |
| Personalaufwand | –419,2 | –372,2 | –47,0 | –12,6 | –361,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –202,2 | –158,4 | –43,9 | –27,7 | –113,0 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
–67,6 | 98,9 | –166,5 | – | 239,6 |
| EBITDA | 869,0 | 754,8 | 114,2 | 15,1 | 836,5 |
| Abschreibungen | –336,5 | –318,0 | –18,5 | –5,8 | –337,7 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | –3,9 | –105,2 | 101,3 | 96,3 | –112,4 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 528,5 | 331,6 | 196,9 | 59,4 | 386,4 |
| Finanzergebnis | 127,6 | –30,5 | 158,1 | – | –20,0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | 355,0 | – | 366,4 |
| Ertragsteuern | –74,0 | –64,0 | –10,0 | –15,6 | –14,7 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 582,1 | 237,1 | 345,0 | – | 351,7 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) | 529,7 | 209,6 | 320,1 | – | 325,3 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 52,4 | 27,5 | 24,9 | 90,5 | 26,4 |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 2,97 | 1,18 | 1,8 | – | 1,83 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert
einen Rückgang um 11,7 % gegenüber dem Wert zum 30. September 2022. Zurückzuführen war dies vor allem auf die im Eigenkapital abgebildeten Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen, insbesondere bei den at Equity einbezogenen Unternehmen und der Verbund AG. Diese erfolgsneutralen Wertminderungen sind auch Teil der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, deren Effekte insgesamt in der Berichtsperiode das Eigenkapital um –737,1 Mio. Euro verringert haben (Vorjahr: um 895,4 Mio. Euro erhöht). Die Eigenkapitalquote belief sich zum 30. September 2023 auf 58,8 % (30. September 2022: 58,9 %).
Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 10,4 % auf 3.029,4 Mio. Euro ab. Maßgeblich dafür verantwortlich war ein – durch die gesunkene Bewertung der at Equity einbezogenen Unternehmen sowie der Beteiligung an der Verbund AG getriebener – Rückgang der langfristigen latenten Steuerverbindlichkeiten. Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten wirkte die Neuaufnahme von vier langfristigen Bankkrediten über insgesamt 255 Mio. Euro der Umgliederung von Bankkrediten (insgesamt 200 Mio. Euro) sowie der JPY-Anleihe (77,8 Mio. Euro) in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten entgegen. In den neu aufgenommenen Krediten ist auch ein mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) abgeschlossenes
"Grünes Darlehen" (110 Mio. Euro) enthalten, das bereits mit einer ersten Kreditziehung über 105 Mio. Euro in Anspruch genommen wurde.
Die kurzfristigen Schulden der EVN verzeichneten im Berichtszeitraum einen Rückgang um 13,0 % auf 1.502,2 Mio. Euro. Maßgeblich getrieben war diese Entwicklung von einer Abnahme der jeweils in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften sowie aus der Beschaffung strategischer Gasreserven. Einen Rückgang verzeichneten auch die ebenfalls in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Veranlagungen der EVN KG bei der EVN Gruppe.
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,0 % angesetzt. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 7,7 % (Vorjahr: 5,5 %). Der im Geschäftsjahr 2022/23 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 159,4 Mio. Euro (Vorjahr: 29,3 Mio. Euro).
Liquiditätslage
Die Nettoverschuldung der EVN inklusive langfristige Personalrückstellungen beläuft sich per 30. September 2023 auf 1.364,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1.245,1 Mio. Euro). Die Gearing Ratio erhöhte sich von 17,0 % auf 21,1 %.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 286,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2023 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditätsreserve vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025. Die Restlaufzeiten der mit 13 Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu zwei Jahre.

| 30.09.2023 Mio. EUR |
30.09.2022 Mio. EUR |
Absolut | % | 30.09.2021 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|
| 4.496,9 | 4.071,3 | 425,6 | 10,5 | 3.908,6 |
| 4.658,8 | 6.422,0 | –1.763,2 | –27,5 | 5.607,0 |
| 225,2 | 218,7 | 6,5 | 3,0 | 257,0 |
| 9.380,9 | 10.712,0 | –1.331,1 | –12,4 | 9.772,6 |
| 1.615,1 | 1.718,5 | –103,4 | –6,0 | 1.367,1 |
| 10.996,0 | 12.430,5 | –1.434,5 | –11,5 | 11.139,8 |
| 6.165,4 | 7.047,8 | –882,4 | –12,5 | 6.281,2 |
| 298,9 | 273,3 | 25,6 | 9,4 | 263,2 |
| 6.464,3 | 7.321,1 | –856,8 | –11,7 | 6.544,3 |
| 1.103,5 | 1.150,8 | –47,3 | –4,1 | 718,9 |
| 1.153,7 | 1.463,0 | –309,3 | –21,1 | 1.480,8 |
| 772,3 | 769,0 | 3,3 | 0,4 | 738,2 |
| 3.029,4 | 3.382,8 | –353,4 | –10,4 | 2.937,9 |
| 343,2 | 377,4 | –34,3 | –9,1 | 318,0 |
| 1.159,0 | 1.349,1 | –190,1 | –14,1 | 1.339,6 |
| 1.502,2 | 1.726,5 | –224,4 | –13,0 | 1.657,6 |
| 10.996,0 | 12.430,5 | –1.434,5 | –11,5 | 11.139,8 |
| +/– |
| Wertanalyse | +/– | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2022/23 | 2021/22 | % | 2020/21 | ||
| Durchschnittliches Eigenkapital | Mio. EUR | 6.892,7 | 6.932,7 | –0,6 | 5.543,8 |
| WACC nach Ertragsteuern1)2) | % | 5,0 | 5,0 | 0,0 | 5,5 |
| Operativer ROCE (OpROCE)1)3) | % | 7,7 | 5,5 | 2,1 | 6,5 |
| Durchschnittliches Capital Employed3) | Mio. EUR | 5.998,9 | 5.683,2 | 5,6 | 4.842,5 |
| Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)3) | Mio. EUR | 459,4 | 313,4 | 46,6 | 312,8 |
| EVA® | Mio. EUR | 159,4 | 29,3 | – | 46,4 |
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäftsjahr 2022/23 lag – vor allem getrieben durch das im Berichtszeitraum deutlich gestiegene Ergebnis vor Ertragsteuern der EVN – mit 1.100,7 Mio. Euro um 49,9 % über dem Vorjahreswert. Die Entwicklung der unbaren Ergebniskomponenten war von der Korrektur des negativen Ergebnisses der at Equity einbezogenen EVN KG geprägt. Abgeschwächt wurde dieser Anstieg durch die geringeren Dividendenausschüttungen von at Equity einbezogenen Unternehmen sowie die im Jahresvergleich geringeren Wertminderungen bzw. unbaren Ergebniskomponenten im Finanzergebnis.
Belastet durch Entwicklungen im Working Capital und die im Periodenvergleich höheren Zahlungen für Ertragsteuern belief sich der Cash Flow aus dem operativen Bereich im Berichtszeitraum auf 942,4 Mio. Euro, lag damit jedoch deutlich über dem Vorjahreswert von 151,0 Mio. Euro. Das Working Capital war durch den
teilweisen Liquiditätsausgleich mit der EVN KG nach den Kapitalerhöhungen entlastet. Weitere positive Effekte gingen von der dank des guten Fortschritts beim Kuwait-Projekt der WTE geringeren Kapitalbindung im internationalen Projektgeschäft sowie von der Reduktion der Gasvorräte aus. Dämpfend auf das Working Capital wirkten jedoch die gestiegenen Steuerforderungen und die ebenfalls höheren Forderungen aus Absicherungsgeschäften.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum –929,0 Mio. Euro (Vorjahr: –336,7 Mio. Euro) und war vor allem durch die deutlich gestiegenen Investitionen der EVN sowie die Kapitalzuschüsse an die EVN KG geprägt. Im vierten Quartal 2022/23 erfolgten wieder in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildete Veranlagungen in Cash-Fonds, nachdem diese in den Quartalen zuvor und auch im Vorjahr sukzessive abgeschichtet worden waren. Gegenläufig wirkte – im Einklang mit den hohen Netzinvestitionen – ein Anstieg der vereinnahmten Baukostenzuschüsse.
| Kapitalkennzahlen | 30.09.2023 Mio. EUR |
30.09.2022 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 30.09.2021 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.174,8 | 1.206,1 | –31,4 | –2,6 | 773,9 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 302,0 | 128,8 | 173,2 | – | 323,4 |
| Fonds der liquiden Mittel | –20,2 | –36,9 | 16,7 | 45,3 | –122,3 |
| Lang- und kurzfristige Wertpapiere | –337,5 | –285,6 | –51,9 | –18,2 | –473,5 |
| Lang- und kurzfristige Ausleihungen | –29,5 | –29,4 | –0,1 | –0,3 | –39,6 |
| Nettofinanzverschuldung | 1.089,7 | 983,1 | 106,6 | 10,8 | 461,9 |
| Nettoverschuldung | 1.364,3 | 1.245,1 | 119,3 | 9,6 | 813,8 |
| Eigenkapital | 6.464,3 | 7.321,1 | –856,8 | –11,7 | 6.544,3 |
| Gearing (%)2) | 21,1 | 17,0 | 4,1 | 4,1 | 12,4 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 115,8 Mio. Euro). Er bildet neben den Dividendenzahlungen an die Aktionär*innen der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile auch planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme von insgesamt vier langfristigen Bankkrediten über insgesamt 255 Mio. Euro ab.
In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von 14,9 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2023 auf 20,2 Mio. Euro. Zum 30. September 2023 standen der EVN AG vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 686 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Die Investitionen der EVN lagen im Geschäftsjahr 2022/23 mit 694,1 Mio. Euro deutlich über dem Niveau der Vergleichsperiode (564,0 Mio. Euro). Dieser Anstieg beruht auf der Umsetzung der Strategie 2030, mit der die EVN Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser setzt.
Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben der Fertigstellung der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 248f
in Krems – vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen im Wärmebereich. Zudem erfolgen im Bereich Energiedienstleistungen vermehrt Investitionen in E-Ladestationen.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit auf dem Ausbau der erneuerbaren Produktionskapazitäten. Neben Windkraftprojekten hat die EVN dabei auch in mehrere großflächige Photovoltaikanlagen in Niederösterreich investiert.
| Konzern-Geldflussrechnung Kurzfassung |
2022/23 Mio. EUR |
2021/22 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 2020/21 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | 355,0 | – | 366,4 |
| Unbare Ergebniskomponenten | 444,5 | 433,2 | 11,4 | 2,6 | 395,8 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 1.100,7 | 734,3 | 366,4 | 49,9 | 762,3 |
| Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen | –109,5 | –556,7 | 447,2 | 80,3 | 94,4 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | –48,9 | –26,6 | –22,2 | –83,4 | –67,0 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 942,4 | 151,0 | 791,4 | – | 789,6 |
| Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse |
–570,4 | –477,4 | –93,0 | –19,5 | –605,9 |
| Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
–333,6 | –50,7 | –282,9 | – | –0,3 |
| Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren | –25,1 | 191,5 | –216,5 | – | –148,1 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –929,0 | –336,7 | –592,4 | – | –754,3 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | 1,6 | 115,8 | –114,3 | –98,6 | –53,0 |
| Cash Flow gesamt | 14,9 | –69,8 | 84,8 | – | –17,7 |
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode | 36,9 | 122,3 | –85,3 | –69,8 | 140,0 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | –31,7 | –15,5 | –16,2 | – | 0,0 |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode | 20,2 | 36,9 | –16,7 | –45,3 | 122,3 |
| Investitionsschwerpunkte1) | 2022/23 Mio. EUR |
2021/22 Mio. EUR |
+/– Absolut % |
2020/21 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Energie | 61,5 | 41,7 | 19,8 | 47,5 | 20,5 |
| Erzeugung | 117,2 | 56,0 | 61,2 | – | 24,6 |
| davon erneuerbare Energie in Niederösterreich | 100,9 | 43,1 | 57,8 | – | 18,9 |
| davon thermische Kraftwerke | 15,5 | 10,3 | 5,2 | 50,4 | 5,6 |
| Netze | 356,0 | 334,3 | 21,7 | 6,5 | 249,0 |
| davon Stromnetz | 277,9 | 267,4 | 10,5 | 3,9 | 196,0 |
| davon Gasnetz | 48,7 | 43,3 | 5,4 | 12,5 | 31,3 |
| davon Kabel-TV und Telekommunikation | 29,5 | 25,3 | 4,2 | 16,4 | 21,7 |
| Südosteuropa | 135,5 | 110,0 | 25,5 | 23,2 | 100,4 |
| Umwelt | 22,0 | 19,9 | 2,1 | 10,8 | 20,5 |
| davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze | |||||
| für Trinkwasser | 19,9 | 18,8 | 1,1 | 5,7 | 18,9 |
| Alle sonstigen Segmente | 1,8 | 2,1 | –0,3 | –13,0 | 0,1 |
| Summe | 694,1 | 564,0 | 130,0 | 23,1 | 415,0 |
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: GRI 203-1
Neuerlich zugelegt haben die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur. Damit leistet die EVN einen zentralen Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems, denn der stetige Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen sind die Voraussetzung, um die wachsende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem einspeisen zu können. Weitere Investitionen im Segement betrafen das Telekommunikationsnetz der kabelplus, die auch über dem Vorjahr lagen.
Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von weiteren großflächigen Photovoltaikanlagen in Nordmazedonien.
Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen Transportleitungen.
Struktur der Investitionen
%, Gesamtsummen Mio. EUR

Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der Wesentlichkeitsmatrix der EVN geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Klima und Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Übergeordnetes Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung, einen konkreten Nutzen für Kund*innen zu erbringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt rund 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: rund 2,6 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 2,8 % entsprechen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der EVN gilt Lösungen zur Speicherung erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit geringer Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Besonders in saisonaler Hinsicht ist dies die noch zu lösende Herausforderung für ein CO2-freies Energiesystem. Denn während die Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik im Sommerhalbjahr dank des forcierten Ausbaus mittlerweile häufig die Nachfrage deutlich übersteigt, können Perioden mit geringem Wasser-, Wind- und Sonnenaufkommen in Zentraleuropa – vor
allem im Winterhalbjahr – zu herausfordernden Situationen für die Versorgungssicherheit führen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die EVN z.B. als Projektpartnerin der RAG bei einer Pilotanlage, die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage nutzt. Der dadurch produzierte grüne Wasserstoff wird in eine natürliche Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG eingespeichert und kann im Winter zur emissionsfreien Strom- bzw. Wärmeerzeugung genutzt werden. In anderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten, Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für sektorenübergreifende Zwecke oder zur Substitution thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist der Pilot-Hybridspeicher Theiß, eine Kombination eines Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespeicher und einer Photovoltaikanlage.
Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative Ansätze zur vermehrten Nutzung von Flexibilitäten verschiedener Abnehmer*innen und kleinerer Stromproduzent*innen, um die Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann. Beiträge leisten in diesem Bereich etwa die 2022 von der EVN erworbene Tochtergesellschaft CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen zum Flexibilitätsmanagement von Stromnetzen sowie Einzelprojekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von E-Fahrzeugen) im Rahmen des Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden Innovationslabors.

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Förderquote
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
- Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses
auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 2-12
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen siehe Seite 21ff
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien
Weiterlesen auf Seite 180 •
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung | ||
|---|---|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken/ -chancen |
||||
| Deckungsbeitragsrisiko/-chance (Preis- und Mengeneffekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umwelt bereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur projekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) Potenzielles Klimarisiko |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundinnenbedürfnisse abgestimmte Produkt palette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungs kapazitäten |
||
| Lieferant*innenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
||
| Finanzrisiken/-chancen | ||||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente | ||
| Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
||
| Preis-/Kursänderungsrisiken/-chancen | Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
||
| Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von Geschäftspartnerinnen oder Kundinnen zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundinnenverhaltens; Absicherungsinstru mente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartnerinnen |
||
| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klimarisiko |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft |
||
| Ratingveränderung | Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen |
||
| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zu deren Risikominimierung
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung | ||
|---|---|---|---|---|
| Wertminderungs-/ Impairmentrisiken |
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirt schaftlichen Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen | ||
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring |
||
| Strategie- und Planungsrisiken | ||||
| Technologierisiko | Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kund*innenbedürf nissen; Investitionen in die "falschen" Technolo gien; potenzielles Klimarisiko |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
||
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän digen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter*innen; Monitoring der Para meter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
||
| Organisatorische Risiken | Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
||
| Betriebsrisiken | ||||
| Infrastrukturrisiken | Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
||
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand haltung der Netzkapazitäten |
||
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
||
| Mitarbeiter*innenrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbe wusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
||
| Umfeldrisiken/-chancen | ||||
| Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken/Chancen |
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah menbedingungen, Änderung des Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumen tation und Leistungsverrechnung |
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zu deren Risikominimierung
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung |
|---|---|---|
| Rechts- und Prozessrisiko | Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts rechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
| Soziales und gesamtwirtschaft liches Umfeld |
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko |
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen |
| Vertragsrisiken | Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
| Sonstige Risiken | ||
| Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, datenschutz rechtliche Vorfälle |
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance Organisation |
| Projektrisiko | Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter |
| Co-Investment-Risiko | Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partner*innen unternehmen; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt management |
| Sabotage | Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
| Imagerisiko | Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko | Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
• Fortsetzung von Seite 177
der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
- Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
- Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
- Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/ Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2022/23
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen beiden Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende
des ersten Halbjahres 2022/23 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
- Margenrisiko und Wettbewerbssituation
- Inflationsbedingt steigende Beschaffungskosten für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im Umweltbereich
- Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben die Unsicherheiten allerdings abgenommen. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell gesunken, jedoch noch nicht bis auf das Vorkrisenniveau. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Tabelle auf den Seiten 178 bis 180 werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des
Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den Konzernfunktionen der finanziellen Berichterstattung. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten
der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom dem*der zuständigen Assessor*in dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
GRI-Indikatoren: GRI 2-12, GRI 2-16
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 1ff
Angaben gemäß § 243a UGB
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Per 30. September 2023 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
-
Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
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Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
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- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
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- Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
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- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
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- Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2022/23 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
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- Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrolwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
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- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24
Nach dem neuen historischen Höchststand der Investitionen im abgelaufenen Geschäftsjahr sollen sich die jährlichen Investitionen bis 2030 weiterhin in einer Bandbreite von 700 bis 900 Mio. Euro bewegen, drei Viertel davon in Niederösterreich. Damit ist die EVN eine der zentralen Gestalter*innen einer CO2-freien Energiezukunft. Die Grundlage dafür ist eine leistungsfähige Stromnetzinfrastruktur. In diesen regulierten Bereich werden daher jährlich bis zu 450 Mio. Euro fließen. Dadurch soll die führende Position des Bundeslandes Niederösterreich in der erneuerbaren Erzeugung gesichert werden, denn ein leistungsfähiges und stabiles Netz ist die Voraussetzung für die Integration von Strom aus Wind, Sonne und Wasser in das Energiesystem. Zudem müssen marktreife Lösungen gefunden werden, um Überschussproduktion aus erneuerbarer Erzeugung entweder sektorübergreifend nutzbar oder – noch wesentlich entscheidender für das Gelingen einer ganzjährig CO2-freien Energiezukunft – saisonal speicherbar zu machen. Auch mit dieser essenziellen Zukunftsfrage werden wir uns im Rahmen unserer Innovationsaktivitäten weiterhin beschäftigen und in vielversprechenden Projekten, etwa gemeinsam mit der RAG, an Lösungen arbeiten.
Auf historisch hohem Niveau befindet sich aktuell auch der Ausbau unserer eigenen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Neben der Errichtung von Windparks entwickelt sich dabei auch die Realisierung großflächiger Photovoltaikanlagen sehr dynamisch. Bereits im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 wird sich unsere installierte Photovoltaikleistung durch die Inbetriebnahme von Anlagen in Dürnrohr und Nordmazedonien auf rund 80 MWp verdoppeln – ein wichtiger Schritt in Richtung des Ziels von 300 MWp bis 2030. Im Bereich Windkraft sichert eine Pipeline mit einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Projektphasen in Niederösterreich unser Ausbauziel von über 770 MW bis 2030 ebenfalls solide ab.
Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für unsere Kund*innen ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und Terminmarktpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnisniveau.
Auch in Südosteuropa haben die stark gestiegenen Strompreise zu großen Herausforderungen in den unterschiedlichen Marktsegmenten geführt. Regulatorische Maßnahmen, etwa jene zum Ausgleich von Mehrkosten der Netzverlustabdeckung, hatten positive Vorzieheffekte zur Folge, die gemäß der Regulierungsmethodik im Geschäftsjahr 2023/24 wieder ausgeglichen werden müssen.
Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer*innen für die WTE zu finden, mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren kann.
Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Bandbreite von 420 bis 460 Mio. Euro.
Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.
Mit diesen Zukunftsperspektiven wird die EVN ihrer Verantwortung gerecht, eine verlässliche Betreiberin von Infrastruktur für Energie und Trinkwasser zu sein. Gleichzeitig bietet die EVN attraktive Potenziale für den Kapitalmarkt.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Segmentbericht
Überblick
Die Konzernstruktur der EVN umfasst sechs berichtspflichtige Segmente. Deren Abgrenzung bzw. Definition erfolgt gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente ausschließlich auf Grundlage der internen Organisations- und Berichtsstruktur.
Im Segment Alle sonstigen Segmente werden dabei alle jene Geschäftstätigkeiten zusammengefasst, die mangels Überschreiten der quantitativen Schwellenwerte nicht separat berichtspflichtig sind.
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz1) • Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG1) |
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| Erzeugung | • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)1) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
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| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
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| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
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| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung2) |
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| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Für das internationale Projektgeschäft wurde im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess initiiert.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen – Konzern |
GWh | 2022/23 | 2021/22 | +/– Absolut |
% | 2020/21 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stromerzeugung | 2.981 | 3.365 | –384 | –11,4 | 3.997 | |
| davon erneuerbare Energie | 2.295 | 2.248 | 48 | 2,1 | 2.283 | |
| davon Wärmekraftwerke | 686 | 1.117 | –431 | –38,6 | 1.715 | |
| Netzabsatz | ||||||
| Strom | 21.483 | 23.092 | –1.609 | –7,0 | 23.257 | |
| Erdgas1) | 12.454 | 15.877 | –3.423 | –21,6 | 16.184 | |
| Energieverkauf an Endkund*innen | ||||||
| Strom | 18.153 | 20.853 | –2.700 | –12,9 | 20.207 | |
| davon Mittel- und Westeuropa2) | 7.551 | 8.662 | –1.111 | –12,8 | 8.717 | |
| davon Südosteuropa | 10.602 | 12.191 | –1.590 | –13,0 | 11.490 | |
| Erdgas | 4.291 | 4.987 | –696 | –14,0 | 5.412 | |
| Wärme | 2.272 | 2.545 | –273 | –10,7 | 2.545 | |
| davon Mittel- und Westeuropa2) | 2.096 | 2.328 | –231 | –9,9 | 2.342 | |
| davon Südosteuropa | 176 | 217 | –41 | –18,9 | 203 | |
1) Inkl. Netzabsatz an Kraftwerke der EVN
2) Beinhaltet Österreich und Deutschland
Energie
Highlights 2022/23
- Energieabsatz unter Vorjahresniveau
- Vertriebsgesellschaft EVN KG wie prognostiziert mit signifikantem Periodenverlust
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau
Entwicklung der Energieabsatzmengen
Der Energieabsatz der EVN an Endkund*innen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022/23 in allen drei Produktbereichen – Strom, Erdgas und Wärme – rückläufig. Hauptfaktoren dafür waren die mildere Witterung, Einsparungsmaßnahmen und vermehrte Eigenversorgung der Kund*innen aus Photovoltaikanlagen sowie der intensivere Wettbewerb bei Strom und Erdgas. In Summe ging der im Segment Energie abgebildete Strom- bzw. Erdgasabsatz der at Equity einbezogenen Vertriebsgesellschaften EVN KG und EnergieAllianz um 12,8 % auf 7.551 GWh bzw. um 14,1 % auf 4.155 GWh zurück. Die EVN Wärme verzeichnete einen Absatzrückgang um 9,9 % auf 2.096 GWh.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse im Segment Energie stiegen im Jahresabstand hingegen um 35,5 % auf 1.035,2 Mio. Euro, primär getrieben durch Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften, höhere Umsatzerlöse aus dem Erdgashandel, Preiseffekte in der Vermarktung der erneuerbaren Stromerzeugung sowie höhere Absatzpreise im Wärmegeschäft.
Operativer Aufwand
Auch der operative Aufwand verzeichnete einen Anstieg um 7,9 % auf 859,9 Mio. Euro, der im Wesentlichen auf den gestiegenen Aufwand für Fremdstrombezug im Zusammenhang mit der Vermarktung der eigenen erneuerbaren Stromerzeugung, höhere Beschaffungskosten für Biomasse sowie Inflationseffekte zurückzuführen war. Aufwandsmindernd wirkten demgegenüber Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften für Primärenergieträger.
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Das Ergebnis der at Equity einbezogenen Unternehmen wurde – wie bereits im ersten Quartal berichtet und für den weiteren Jahresverlauf prognostiziert – massiv durch die Energievertriebsgesellschaft EVN KG belastet und belief sich auf –238,8 Mio. Euro. Neben hohen Beschaffungskosten für Energie, die nur zeitverzögert weitergegeben werden können, lagen die Gründe dafür
| Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energie1) | 2022/23 | 2021/22 | Absolut | % | 2020/21 | |
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Energieverkauf an Endkund*innen | ||||||
| Stromabsatz2) | 7.551 | 8.662 | –1.111 | –12,8 | 8.717 | |
| Erdgasabsatz2) | 4.155 | 4.835 | –681 | –14,1 | 5.259 | |
| Wärme | 2.096 | 2.328 | –231 | –9,9 | 2.342 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz | 1.015,9 | 750,6 | 265,2 | 35,3 | 300,9 | |
| Innenumsatz | 19,3 | 13,4 | 5,9 | 43,6 | 10,6 | |
| Gesamtumsatz | 1.035,2 | 764,1 | 271,1 | 35,5 | 311,4 | |
| Operativer Aufwand | –859,9 | –797,1 | –62,7 | –7,9 | –243,8 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
–238,8 | 6,4 | –245,2 | – | 120,9 | |
| EBITDA | –63,6 | –26,7 | –36,9 | – | 188,6 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–26,6 | –28,0 | 1,4 | 5,0 | –22,0 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | –90,1 | –54,7 | –35,5 | –64,9 | 166,6 | |
| Finanzergebnis | –4,7 | –2,7 | –2,0 | –75,2 | –2,1 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –94,8 | –57,3 | –37,5 | –65,4 | 164,5 | |
| Gesamtvermögen | 674,0 | 1.914,1 | –1.240,2 | –64,8 | 1.142,4 | |
| Gesamtschulden | 464,2 | 993,3 | –529,1 | –53,3 | 604,3 | |
| Investitionen3) | 63,6 | 43,0 | 20,5 | 47,7 | 21,1 | |
1) Die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2020/21 enthalten die Vermarktung des im Kraftwerk Walsum 10 produzierten Stroms, die nach Veräußerung der 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH und der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags aus dem Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 beendet wurde.
2) Enthält im Wesentlichen die Absatzmengen der EVN KG sowie der EnergieAllianz in Österreich und Deutschland; der Ergebnisbeitrag dieser beiden Vertriebsgesellschaften wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
3) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
vor allem in geringeren Stichtagsbewertungen von Absicherungsgeschäften sowie der Dotierung von Rückstellungen für drohende Verluste aus vertraglichen Lieferverpflichtungen.
Operatives Ergebnis
Per Saldo belief sich das EBITDA im Segment Energie auf –63,6 Mio. Euro (Vorjahr: –26,7 Mio. Euro). Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen gingen um 5,0 % auf 26,6 Mio. Euro zurück. In diesem Betrag sind Wertaufholungen bzw. Wertminderungen auf Fernwärmeanlagen im Ausmaß von 1,6 Mio. Euro bzw. 5,8 Mio. Euro (Vorjahr: keine Wertaufholungen und 6,8 Mio. Euro Wertminderungen) enthalten. In Summe errechnete sich daraus ein Segment-EBIT von –90,1 Mio. Euro (Vorjahr: –54,7 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis ging auf –4,7 Mio. Euro zurück (Vorjahr: –2,7 Mio. Euro). Damit betrug das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments in der Berichtsperiode –94,8 Mio. Euro (Vorjahr: –57,3 Mio. Euro).
Investitionen
Die Investitionen im Segment Energie erhöhten sich auf 63,6 Mio. Euro (Vorjahr: 43,0 Mio. Euro) und betrafen im Wesentlichen den Wärmebereich. Hier war das Hauptprojekt die neue Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Krems, die im Sommer 2023 fertiggestellt wurde. Im Bereich der von der EVN angebotenen Energiedienstleistungen erfolgen vermehrt Investitionen in E-Ladestationen.
Ausblick
Die Entwicklung des Segments Energie ist durch die hier abgebildete Vermarktung der eigenen Stromproduktion, den Geschäftsverlauf der EVN Wärme und den at Equity einbezogenen Energievertrieb bestimmt. Die Verwerfungen auf den Großhandelsmärkten haben in den vergangenen zwei Jahren den Energievertrieb massiv belastet. Aufgrund der volatilen Märkte waren zudem die Stichtagsbewertungen von Absicherungsgeschäften hohen Schwankungen unterworfen – mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Vermarktung der eigenen Stromproduktion und auf die Energiebeschaffung zur Erfüllung von Verträgen mit Endkund*innen.
Vor dem Hintergrund eines schrittweisen Rückgangs der Spotund Terminmarktpreise während der letzten Monate wird für die Vertriebsgesellschaft EVN KG eine Rückkehr auf ein positives Ergebnisniveau erwartet. Damit ist für das Segment Energie für das Geschäftsjahr 2023/24 mit einem EBIT am unteren Ende jener Bandbreite von 45 bis 70 Mio. Euro zu rechnen, die am Capital Markets Day 2023 als Perspektive für den Zeitraum bis 2030 indiziert wurde.
Erzeugung
Highlights 2022/23
- Unterdurchschnittliches Windaufkommen dämpfte erneuerbare Erzeugung; geringere Abrufe der thermischen Kapazitäten zur Netzstabilisierung
- Anteil der erneuerbaren Erzeugung: 77,0 % (Vorjahr: 66,8 %)
- EBITDA über Vorjahrjahresniveau
- Leichter Rückgang im EBIT, Ergebnis vor Ertragsteuern nahezu auf Vorjahresniveau
- Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten auf historisch hohem Niveau
Entwicklung der Erzeugung
Die im Segment Erzeugung erfasste Stromproduktion lag im Geschäftsjahr 2022/23 mit 2.280 GWh um 14,4 % unter dem
| Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erzeugung 1) |
2022/23 | 2021/22 | Absolut | % | 2020/21 | |
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Stromerzeugung | 2.280 | 2.662 | –382 | –14,4 | 3.314 | |
| davon erneuerbare Energie | 1.910 | 1.884 | 25 | 1,3 | 1.921 | |
| davon Wärmekraftwerke | 370 | 778 | –407 | –52,4 | 1.393 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz | 132,8 | 159,5 | –26,8 | –16,8 | 127,1 | |
| Innenumsatz | 349,2 | 264,5 | 84,7 | 32,0 | 202,2 | |
| Gesamtumsatz | 481,9 | 424,0 | 57,9 | 13,7 | 329,3 | |
| Operativer Aufwand | –224,2 | –141,9 | –82,4 | –58,1 | –119,0 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen | ||||||
| Unternehmen mit operativem Charakter | 42,7 | 10,8 | 31,9 | – | 52,1 | |
| EBITDA | 300,4 | 292,9 | 7,5 | 2,6 | 262,5 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus | ||||||
| Werthaltigkeitsprüfungen | –45,4 | –32,6 | –12,8 | –39,3 | –80,3 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 255,0 | 260,3 | –5,3 | –2,0 | 182,2 | |
| Finanzergebnis | 2,3 | –2,4 | 4,7 | – | –20,2 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 257,3 | 257,9 | –0,6 | –0,2 | 162,0 | |
| Gesamtvermögen | 1.193,3 | 990,9 | 202,4 | 20,4 | 828,4 | |
| Gesamtschulden | 442,4 | 398,0 | 44,4 | 11,2 | 411,3 | |
| Investitionen2) | 121,7 | 56,6 | 65,1 | – | 27,2 |
1) Die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2020/21 enthalten die als Joint Operation einbezogene 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH,
die nach ihrer Veräußerung und der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags aus dem Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 entkonsolidiert wurde.
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Volumen des Vorjahres. Bei den Erneuerbaren konnte die im Jahresabstand gestiegene Stromproduktion aus Wasserkraft das deutlich unterdurchschnittliche Windaufkommen ausgleichen. Im Bereich Wasserkraft brachte die Vermarktung der durch die Wiederinbetriebnahme des Wasserkraftwerks Jettenbach-Töging gestiegenen Stromproduktion der Verbund Innkraftwerke positive Mengeneffekte. Insgesamt lag die erneuerbare Erzeugung im Segment mit 1.910 GWh um 1,3 % über dem Vorjahreswert. Die thermische Erzeugung ging indessen um mehr als die Hälfte auf 370 GWh zurück, da sich die Abrufe des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber im Berichtszeitraum deutlich reduzierten.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse des Segments nahmen im Berichtszeitraum trotz der rückläufigen Erzeugungsmengen dank der höheren Strompreise um 13,7 % auf 481,9 Mio. Euro zu. Positiv wirkten dabei auch Mengen- und Preiseffekte aus der Vermarktung der gestiegenen Stromproduktion der Verbund Innkraftwerke.
Operativer Aufwand
Der operative Aufwand erhöhte sich um 58,1 % auf 224,2 Mio. Euro. Analog zur Umsatzentwicklung führte hier die Vermarktung der gestiegenen Stromproduktion der Verbund Innkraftwerke zu einem höheren Aufwand für Fremdstrombezug. Ebenfalls aufwandserhöhend wirkte der seit 1. Dezember 2022 geltende Energiekrisenbeitrag-Strom, der sich im Segment Erzeugung auf 25,1 Mio. Euro belief (zu den Details des Energiekrisenbeitrags-Strom siehe S. 164 im Abschnitt "Energiepolitisches Umfeld"). Zusätzliche Aufwandssteigerungen gingen von Inflationseffekten aus.
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Einen deutlichen Anstieg auf 42,7 Mio. Euro (Vorjahr: 10,8 Mio. Euro) verzeichnete auch der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen. Wesentliche Treiber dabei waren höhere Ergebnisbeiträge der Verbund Innkraftwerke sowie eine Wertaufholung beim Wasserkraftwerk Ashta (11,1 Mio. Euro).
Operatives Ergebnis
Per Saldo verbesserte sich das Segment-EBITDA um 2,6 % auf 300,4 Mio. Euro. Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen erhöhten sich um 39,3 % auf 45,4 Mio. Euro. Neben leicht gestiegenen planmäßigen Abschreibungen ist dies auf den Entfall der im Vorjahr enthaltenen Wertaufholung von 9,6 Mio. Euro beim Windpark Kavarna in Bulgarien zurückzuführen, der heuer eine Wertminderung von 1,1 Mio. Euro bei der EVN Wärmekraftwerke entgegenstand. In Summe ergab sich daraus ein um 2,0 % geringeres EBIT von 255,0 Mio. Euro.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis des Segments verbesserte sich im Berichtszeitraum dank der Zinserträge aus der Veranlagung der gestiegenen Liquidität der EVN Naturkraft im Cash-Pooling des Konzerns auf 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: –2,4 Mio. Euro). Daraus errechnete sich per Saldo ein nahezu unverändertes Ergebnis vor Ertragsteuern von 257,3 Mio. Euro (Vorjahr: 257,9 Mio. Euro).
Investitionen
Das Investitionsvolumen des Segments erreichte mit 121,7 Mio. Euro (Vorjahr: 56,6 Mio. Euro) einen neuerlichen historischen Höchstwert. Zurückzuführen war das auf die hohe Dynamik beim Ausbau der Windkraft- und Photovoltaikanlagen. So erfolgte im Geschäftsjahr 2022/23 das Repowering des Windparks in Japons (12,6 MW), ebenso wurde ein neuer Winkpark in Palterndorf-Dobermannsdorf (42 MW) fertiggestellt. Zudem gingen drei neue großflächige Photovoltaikanlagen in Grafenwörth, Trumau und Theiß mit einer Gesamtleistung von rund 25 MWp (EVN-Anteil) neu in Betrieb. Parallel dazu arbeitete die EVN bereits an der Errichtung bzw. an den Bauvorbereitungen für drei weitere Windparks und am Repowering eines Windparks. Für zwei dieser Projekte – die Windparks in Altlichtenwarth-Großkrut (12,4 MW) und Prottes (18 MW) – ist die Inbetriebnahme noch vor Jahresende 2023 geplant. Die zum Bilanzstichtag ebenfalls bereits in Errichtung befindliche Photovoltaikanlage in Dürnrohr (23,5 MWp) soll im Jänner 2024 in Betrieb gehen.
Ausblick
Unter der Annahme eines dem langjährigen Durchschnitt entsprechenden Wind- und Wasserdargebots wird für das Geschäftsjahr 2023/24 vor dem Hintergrund rückläufiger Strommarktpreise für das Segment Erzeugung ein EBIT leicht unter Vorjahresniveau erwartet.
| Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Netze | 2022/23 | 2021/22 | Absolut | % | 2020/21 | |
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Netzabsatz | ||||||
| Strom | 7.796 | 8.608 | –812 | –9,4 | 8.789 | |
| Erdgas | 12.103 | 15.567 | –3.463 | –22,2 | 15.871 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz | 564,5 | 517,3 | 47,2 | 9,1 | 495,1 | |
| Innenumsatz | 73,4 | 63,4 | 10,1 | 15,9 | 58,6 | |
| Gesamtumsatz | 637,9 | 580,7 | 57,2 | 9,9 | 553,8 | |
| Operativer Aufwand | –402,6 | –344,2 | –58,4 | –17,0 | –316,5 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
– | – | – | – | – | |
| EBITDA | 235,4 | 236,5 | –1,1 | –0,5 | 237,3 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–156,8 | –177,7 | 20,9 | 11,8 | –142,5 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 78,6 | 58,8 | 19,8 | 33,6 | 94,8 | |
| Finanzergebnis | –21,8 | –14,5 | –7,3 | –50,5 | –13,9 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 56,8 | 44,4 | 12,5 | 28,1 | 81,0 | |
| Gesamtvermögen | 2.562,7 | 2.313,3 | 249,4 | 10,8 | 2.246,6 | |
| Gesamtschulden | 1.838,6 | 1.601,4 | 237,2 | 14,8 | 1.448,0 | |
| Investitionen1) | 356,0 | 334,4 | 21,7 | 6,5 | 249,0 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Netze
Highlights 2022/23
- Rückgang des Netzabsatzes bei Strom und Erdgas
- Umsatzerlöse dank höherer Strom-Netztarife gestiegen
- EBITDA unter, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
- Investitionen mit mehr als 350 Mio. Euro weiterhin auf Rekordniveau
Entwicklung des Netzabsatzes
Sowohl der Strom- als auch der Erdgas-Netzabsatz reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022/23 in allen Kund*innensegmenten. Verantwortlich dafür waren einerseits die im Vergleich zum Vorjahr sehr milde Witterung und anderseits spürbare Einsparungsmaßnahmen seitens der Kund*innen. Der Strom-Netzabsatz ging damit insgesamt um 9,4 % auf 7.796 GWh zurück, der Erdgas-Netzabsatz reduzierte sich – zusätzlich gedämpft durch einen geringeren Kraftwerkseinsatz zur Netzstabilisierung – um 22,2 % auf 12.103 GWh.
Umsatzentwicklung
Per 1. Jänner 2023 wurden die Systemnutzungsentgelte für Haushaltskund*innen durch einen Beschluss der E-Control-Kommission bei Strom um durchschnittlich 40,0 % und bei Erdgas um durchschnittlich 17,2 % erhöht. Seit 1. März 2023 übernimmt die Republik Österreich einen großen Anteil dieser Kostensteigerung für den Bereich Strom.
Während die höheren Netztarife zu einem Anstieg der Umsatzerlöse im Bereich Strom führten, bewirkte der deutliche Rückgang des Erdgas-Netzabsatzes einen leichten Rückgang der Umsatzerlöse in diesem Bereich. Die kabelplus verzeichnete dank anhaltend hoher Nachfrage nach leistungsstarken Telekommunikationsdiensten erneut eine positive Umsatzentwicklung. In Summe führte dies im Segment zu einem Anstieg der Umsatzerlöse um 9,9 % auf 637,9 Mio. Euro.
Operativer Aufwand und operatives Ergebnis
Die im Berichtszeitraum anhaltend hohe Inflation sowie die gestiegenen Energiepreise führten zu einem Anstieg der Kosten für Netzverluste und der vorgelagerten Netzkosten. Der operative Aufwand des Segments stieg dadurch im Jahresvergleich um 17,0 % auf 402,6 Mio. Euro. Als Konsequenz daraus reduzierte sich das EBITDA des Segments um 0,5 % auf 235,4 Mio. Euro. Die planmäßigen Abschreibungen lagen aufgrund der kontinuierlich angestiegenen Investitionsvolumina in den vergangenen Jahren über dem Niveau des Vorjahres. Im Vorjahr hatten die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen jedoch auch die im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung per 30. September 2022 durchgeführte Wertminderung von 32,9 Mio. Euro auf das Erdgasnetz der Netz Niederösterreich enthalten. In Summe erhöhte sich das EBIT dadurch gegenüber dem Vorjahr um 33,6 % auf 78,6 Mio. Euro.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Getrieben durch einen höheren Zinsaufwand, der seinerseits auf dem gestiegenen Zinsniveau und höheren langfristigen Finanzverbindlichkeiten beruhte, lag das Finanzergebnis mit –21,8 Mio. Euro um 50,5 % unter dem Vorjahreswert. Per Saldo erwirtschaftete das Segment Netze damit im Berichtszeitraum ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 56,8 Mio. Euro, das den Vorjahreswert von 44,4 Mio. Euro um 28,1 % übertraf.
Investitionen
Die Investitionen der EVN im Segment Netze lagen im Geschäftsjahr 2022/23 bei 356,0 Mio. Euro und wurden damit gegenüber dem Vorjahresniveau erneut um 6,5 % angehoben. Zur Verwirklichung der österreichischen Klimaziele hat die EVN für die verschiedenen Regionen ihres Versorgungsgebiets in Niederösterreich Netzausbaukonzepte entwickelt, die etappenweise bis 2030 umgesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei weiterhin auf der Anbindung der zahlreichen dezentralen Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung. Um die hohe Versorgungssicherheit und -qualität weiterhin verlässlich sicherzustellen, erfolgt im Hochspannungsbereich der Neu- bzw. Ersatzneubau von 40 Umspannwerken samt Anschlussleitungen, im Bereich der Mittel- und Niederspannungsnetze ist ein stetiger Ausbau aller Leitungsnetze geplant. Die Netzkapazität soll mit diesen Maßnahmen bis 2030 von derzeit ca. 3.000 MW auf 6.000 MW verdoppelt werden.
Weiters führen auch die laufende Ertüchtigung und Erweiterung des Telekommunikationsnetz der kabelplus sowie die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu einem Anstieg des Investitionsvolumens im Segment.
Ausblick
Die Ergebnisentwicklung im Segment Netze ist wesentlich durch die österreichische Regulierungsmethodik bestimmt. Am 1. Jänner 2024 beginnt eine neue Regulierungsperiode, in der für bestehende Anlagen des Strom-Verteilnetzes ein geringerer gewichteter Kapitalkostensatz erwartet wird. Kombiniert mit anhaltenden Einsparungen seitens der Endkund*innen sowie dämpfenden konjunkturellen Faktoren dürfte dies dazu führen, dass das EBIT im Geschäftsjahr 2023/24 unter dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres bleibt.
Südosteuropa
Highlights 2022/23
- Rückgänge im Netz- und im Energieabsatz
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern jeweils deutlich über Vorjahresniveau
- Investitionen in Photovoltaikanlagen in Nordmazedonien
Energiewirtschaftliche und regulatorische Entwicklung
In Südosteuropa war die Energienachfrage von den deutlich milderen Temperaturen im Winterhalbjahr – sowohl verglichen mit dem Vorjahr als auch mit dem langjährigen Durchschnitt – geprägt. Dies führte zu spürbaren Absatzrückgängen in den Netzgesellschaften (–5,5 % auf 13.686 GWh) sowie im regulierten Vertrieb in Bulgarien und Nordmazedonien. Der Stromabsatz an Endkund*innen reduzierte sich – auch in Kombination mit dem intensiveren Wettbewerb in den bereits liberalisierten Marktsegmenten – um 13,0 % auf 10.602 GWh. Der Wärmeabsatz in Bulgarien lag mit 176 GWh ebenfalls um 18,9 % unter dem Vorjahreswert.
Die erneuerbare Stromerzeugung des Segments stieg infolge einer überdurchschnittlichen Wasserführung in Nordmazedonien sowie neu in Betrieb genommener Photovoltaikanlagen in Nordmazedonien um 21,0 % auf 174 GWh. Auch die thermische Stromerzeugung in der Cogeneration-Anlage in Plovdiv, Bulgarien, lag mit 286 GWh um 2,4 % über dem Vorjahr.
Zum regulatorischen Umfeld siehe Seite 164f
| Kennzahlen – | +/– | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Südosteuropa | 2022/23 | 2021/22 | Absolut | % | 2020/21 | ||
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | ||||||
| Stromerzeugung | 460 | 423 | 37 | 8,7 | 386 | ||
| davon erneuerbare Energie | 174 | 144 | 30 | 21,0 | 140 | ||
| davon Wärmekraftewerke | 286 | 279 | 7 | 2,4 | 245 | ||
| Netzabsatz Strom | 13.686 | 14.484 | –798 | –5,5 | 14.468 | ||
| Energieverkauf an Endkund*innen | 10.913 | 12.559 | –1.646 | –13,1 | 11.846 | ||
| davon Strom | 10.602 | 12.191 | –1.590 | –13,0 | 11.490 | ||
| davon Erdgas | 136 | 151 | –16 | –10,3 | 153 | ||
| davon Wärme | 176 | 217 | –41 | –18,9 | 203 | ||
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | ||||||
| Außenumsatz | 1.499,7 | 2.002,4 | –502,7 | –25,1 | 1.047,4 | ||
| Innenumsatz | 1,6 | 1,6 | 0,0 | –1,4 | 0,7 | ||
| Gesamtumsatz | 1.501,2 | 2.003,9 | –502,7 | –25,1 | 1.048,1 | ||
| Operativer Aufwand | –1.261,8 | –1.861,7 | 599,9 | 32,2 | –909,0 | ||
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
– | – | – | – | – | ||
| EBITDA | 239,4 | 142,2 | 97,2 | 68,4 | 139,0 | ||
| Abschreibungen inkl. Effekte aus | |||||||
| Werthaltigkeitsprüfungen | –79,9 | –94,3 | 14,4 | 15,2 | –74,0 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 159,5 | 48,0 | 111,6 | – | 65,0 | ||
| Finanzergebnis | –10,0 | –12,5 | 2,5 | 20,1 | –15,7 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 149,6 | 35,4 | 114,1 | – | 49,4 | ||
| Gesamtvermögen | 1.402,7 | 1.388,6 | 14,1 | 1,0 | 1.242,6 | ||
| Gesamtschulden | 895,4 | 1.013,4 | –118,0 | –11,6 | 869,0 | ||
| Investitionen1) | 135,5 | 110,0 | 25,5 | 23,2 | 100,4 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse des Segments Südosteuropa gingen im Jahresvergleich um 25,1 % auf 1.501,2 Mio. Euro zurück. Wesentliche Treiber dafür waren gesunkene Netz- und Energieabsatzmengen sowie rückläufige Großhandelspreise, die nach dem sprunghaften Anstieg im Vorjahr infolge der Marktverwerfungen nun wieder nachgaben. Diese Rückgänge wurden durch höhere Netzentgelte in Bulgarien sowie Erhöhungen der Strompreise im regulierten Haushaltskund*innensegment in Nordmazedonien teilweise kompensiert.
Operativer Aufwand
Korrespondierend zur Umsatzentwicklung verzeichnete auch der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger einen Rückgang. In Nordmazedonien reduzierten sich zudem die Kosten zur Netzverlustabdeckung durch staatlich subventionierte Bezugspreise.
In Bulgarien wiederum ist beim Periodenvergleich der Entfall der staatlichen Kompensationszahlungen für Netzverluste zu berücksichtigen. In Summe führten diese Faktoren zu einem Rückgang des operativen Aufwands um 32,2 % auf 1.261,8 Mio. Euro.
Operatives Ergebnis
Auf dieser Basis erwirtschaftete das Segment Südosteuropa ein um 68,4 % höheres EBITDA von 239,4 Mio. Euro. Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen verzeichneten demgegenüber einen Rückgang auf 79,9 Mio. Euro (Vorjahr: 94,3 Mio. Euro), der primär dem Entfall der im Vorjahr erforderlichen Wertminderung der bulgarischen Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv im Ausmaß von 16,7 Mio. Euro geschuldet war. Für das Segment Südosteuropa errechnete sich damit per Saldo ein EBIT von 159,5 Mio. Euro (Vorjahr: 48,0 Mio. Euro).
| Finanzkennzahlen – | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umwelt | Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 | +/– Absolut |
% | 2020/21 |
| Außenumsatz | 531,4 | 611,8 | –80,4 | –13,1 | 405,0 | |
| Innenumsatz | 0,7 | 0,5 | 0,3 | 54,4 | 0,5 | |
| Gesamtumsatz | 532,2 | 612,3 | –80,1 | –13,1 | 405,5 | |
| Operativer Aufwand | –488,4 | –571,3 | 82,9 | 14,5 | –355,1 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
18,3 | 15,6 | 2,8 | 17,9 | 13,6 | |
| EBITDA | 62,2 | 56,5 | 5,6 | 9,9 | 64,0 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–32,7 | –91,4 | 58,7 | 64,3 | –37,5 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 29,5 | –34,9 | 64,4 | – | 26,5 | |
| Finanzergebnis | –20,9 | –45,5 | 24,5 | 53,9 | –10,1 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 8,6 | –80,3 | 88,9 | – | 16,4 | |
| Gesamtvermögen | 1.072,0 | 1.150,9 | –78,9 | –6,9 | 979,3 | |
| Gesamtschulden | 849,3 | 934,6 | –85,3 | –9,1 | 771,9 | |
| Investitionen1) | 22,9 | 21,4 | 1,5 | 6,9 | 20,7 | |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis belief sich auf –10,0 Mio. Euro (Vorjahr: –12,5 Mio. Euro). In Summe erzielte das Segment Südosteuropa somit ein deutlich höheres Ergebnis vor Ertragsteuern von 149,6 Mio. Euro (Vorjahr: 35,4 Mio. Euro).
Investitionen
Die Investitionen der EVN in Südosteuropa lagen mit 135,5 Mio. Euro um 23,2 % über dem Vorjahresniveau. Neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit betrafen diese auch den weiteren Ausbau der Photovoltaikkapazitäten in Nordmazedonien. Aktuell wird hier gerade ein Projekt mit einer installierten Leistung von 14,5 MWp realisiert.
Ausblick
Für das Geschäftsjahr 2023/24 wird für das Segment ein EBIT in einer Bandbreite von 70 bis 90 Mio. Euro erwartet. Der damit prognostizierte Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert resultiert insbesondere daraus, dass positive Vorzieheffekte gemäß der Regulierungsmethodik im Folgejahr wieder ausgeglichen werden. Dies betrifft insbesondere die Kompensation von Mehrkosten aus der Netzverlustabdeckung, die im Geschäftsjahr 2022/23 zu einem außergewöhnlich hohen Segmentergebnis beigetragen hat.
Umwelt
Highlights 2022/23
- Positive Entwicklungen im internationalen Projektgeschäft:
- Errichtung der Kläranlage in Kuwait weitgehend abgeschlossen
- Fertigstellung von drei Projekten
- Zuschlag für neue Projekte in München und Skopje
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
- Strukturierter Verkaufsprozess für das internationale Projektgeschäft initiiert
Internationales Projektgeschäft
Wie am 18. September 2023 ad-hoc gemeldet, wurde für die WTE, die das internationale Projektgeschäft der EVN Gruppe verantwortet, ein strukturierter Verkaufsprozess gestartet. Im Zuge dieses Prozesses sollen Investoren identifiziert werden, die die WTE vollständig übernehmen und künftig weiterentwickeln.
Die WTE konnte im Geschäftsjahr 2022/23 die Errichtung von drei Projekten – der Kläranlage in Międzyzdroje, Polen, sowie der thermischen Klärschlammverwertungsanlagen in Hannover, Deutschland, und Utena, Litauen – abschließen und die Anlagen an die Auftraggeber übergeben. Zudem erzielte die WTE im Berichtszeitraum sehr gute Fortschritte bei ihrem Großprojekt Umm Al Hayman in Kuwait. Die Errichtung der Kläranlage war zum Ende des Geschäftsjahres weitgehend abgeschlossen, die Errichtung der Abwasserinfrastruktur bereits zu zwei Dritteln umgesetzt.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war die WTE bei der Ausschreibung für zwei Großaufträge erfolgreich: So erhielt sie den Zuschlag für den Bau einer Kläranlage sowie einer Klärschlammverbrennungsanlage in Skopje, Nordmazedonien (Auftragswert rund 184 Mio. Euro). In München, Deutschland, wird sie zudem eine Klärschlammverbrennungsanlage errichten (Auftragswert rund 255 Mio. Euro).
Per 31. März 2023 übernahm die WTE den 50%-Anteil an der für die Errichtung der thermischen Klärschlammverwertungsanlage in Hannover verantwortlichen sludge2energy von der bisherigen 50:50-Joint-Venture-Partnerin Huber SE.
Zum 30. September 2023 arbeitete die WTE somit in den Bereichen Abwasserentsorgung, Trinkwasseraufbereitung und thermische Klärschlammverwertung an der Planung und Errichtung von insgesamt zwölf Projekten in Deutschland, Polen, Nordmazedonien, Rumänien, Bahrain und Kuwait.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse im internationalen Projektgeschäft hatten bereits im Vergleichszeitraum – getrieben durch das Großprojekt in Kuwait – ein sehr hohes Niveau erreicht und gehen durch den Projektfortschritt nun wieder sukzessive zurück. Der Umsatz der EVN Wasser lag hingegen geringfügig über dem Vorjahr. Per Saldo zeigten die Umsatzerlöse im Segment Umwelt damit einen Rückgang um 13,1 % auf 532,2 Mio. Euro.
Operativer Aufwand
Der operative Aufwand sank im Einklang mit der Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft ebenfalls und verringerte sich um 14,5 % auf 488,4 Mio. Euro.
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen wurde durch das Projekt in Kuwait auf 18,3 Mio. Euro gesteigert (Vorjahr: 15,6 Mio. Euro).
Operative Ergebnis
Per Saldo erwirtschaftete die EVN im Segment Umwelt im Berichtsjahr ein um 9,9 % höheres EBITDA von 62,2 Mio. Euro. Das EBIT – das im Vorjahr durch Wertminderungen im internationalen Projektgeschäft von 58,4 Mio. Euro belastet gewesen war – betrug im Berichtszeitraum 29,5 Mio. Euro (Vorjahr: –34,9 Mio. Euro). Die planmäßigen Abschreibungen blieben dabei im Jahresabstand nahezu unverändert.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis belief sich auf –20,9 Mio. Euro und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von –45,5 Mio. Euro, der allerdings durch Fremdwährungsentwicklungen belastet gewesen war. In Summe ergab sich für das Segment ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: –80,3 Mio. Euro).
Investitionen
Die Investitionen im Segment Umwelt – sie erhöhten sich im Geschäftsjahr 2022/23 in Summe um 6,9 % auf 22,9 Mio. Euro – betreffen zur Gänze die EVN Wasser und damit vor allem den Ausbau der überregionalen Leitungsinfrastruktur im Interesse der Versorgungssicherheit und -qualität in Niederösterreich. Im Rahmen des Großprojekts der Errichtung einer 60 km langen Transportleitung von Krems nach Zwettl startete im Berichtszeitraum der Bau des zweiten Abschnitts. Investitionen in die weitere Verbesserung der Trinkwasserqualität betrafen die Errichtung weiterer Naturfilteranlagen: Im März 2023 ging die bereits sechste Anlage dieser Art in Bisamberg in Betrieb (Investitionsvolumen: 7,0 Mio. Euro) und versorgt nun rund 50.000 Kund*innen im nördlichen Umland von Wien mit natürlich enthärtetem Trinkwasser. In Obersulz entsteht aktuell die siebente Naturfilteranlage im Versorgungsgebiet der EVN.
Ausblick
Die Ergebnisentwicklung im Segment Umwelt ist wesentlich von der Abwicklung der internationalen Projekte geprägt. Das Ergebnis des Segments für das Geschäftsjahr 2023/24 dürfte etwa auf dem Vorjahresniveau liegen.
Eine Einschätzung zum Verkaufsprozess der WTE ist aktuell noch nicht möglich.
| Finanzkennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Alle sonstigen Segmente | Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 | Absolut | % | 2020/21 |
| Außenumsatz | 24,5 | 20,6 | 3,9 | 18,8 | 19,4 | |
| Innenumsatz | 83,9 | 75,7 | 8,3 | 10,9 | 75,2 | |
| Gesamtumsatz | 108,4 | 96,3 | 12,1 | 12,6 | 94,6 | |
| Operativer Aufwand | –120,1 | –106,0 | –14,1 | –13,3 | –101,5 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
110,2 | 66,2 | 44,0 | 66,5 | 53,0 | |
| EBITDA | 98,5 | 56,5 | 42,0 | 74,4 | 46,1 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–2,5 | –2,4 | 0,0 | –1,7 | –2,3 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 96,0 | 54,0 | 42,0 | 77,7 | 43,8 | |
| Finanzergebnis | 200,6 | 62,6 | 138,0 | – | 56,9 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 296,6 | 116,6 | 180,0 | – | 100,7 | |
| Gesamtvermögen | 6.195,2 | 6.575,2 | –380,0 | –5,8 | 6.528,8 | |
| Gesamtschulden | 2.075,7 | 2.001,4 | 74,3 | 3,7 | 2.249,5 | |
| Investitionen1) | 1,8 | 2,1 | –0,3 | –13,0 | 0,1 | |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Alle sonstigen Segmente
Highlights 2022/23
- Höherer Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
Umsatz-, EBITDA- und EBIT-Entwicklung
Die Umsatzerlöse dieses Segments stiegen im Geschäftsjahr 2022/23 um 12,6 % auf 108,4 Mio. Euro, gleichzeitig verzeichnete auch der operative Aufwand einen Anstieg um 13,3 % auf 120,1 Mio. Euro.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter lag mit 110,2 Mio. Euro um 66,5 % über dem Vorjahreswert von 66,2 Mio. Euro. Treiber dieser Entwicklung waren eine Ergebnisverbesserung bei der RAG dank höherer Nachfrage nach Gasspeichern sowie ein positiver operativer Geschäftsverlauf bei der Burgenland Energie.
Auch das EBITDA des Segments verzeichnete vor diesem Hintergrund einen Anstieg um 74,4 % auf 98,5 Mio. Euro. Nach Abzug der Abschreibungen einschließlich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen, die mit 2,5 Mio. Euro nahezu stabil auf dem Niveau des Vorjahres lagen, ergab sich ein EBIT von 96,0 Mio. Euro (Vorjahr: 54,0 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Der signifikante Anstieg des Finanzergebnisses auf 200,6 Mio. Euro (Vorjahr: 62,6 Mio. Euro) ist im Wesentlichen auf die mit 3,60 Euro je Aktie höhere Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 (Vorjahr: 1,05 Euro je Aktie) zurückzuführen. Der R138-Fonds erzielte ebenfalls ein positives Veranlagungsergebnis.
Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments mit 296,6 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert von 116,6 Mio. Euro.
Ausblick
Das EBIT des Segments für das Geschäftsjahr 2023/24 dürfte in einer Bandbreite von 40 bis 50 Mio. Euro zu liegen kommen. Aufgrund der signifikant hohen Dividendenausschüttung der Verbund AG im abgelaufenen Geschäftsjahr, die im Finanzergebnis abgebildet ist, ist dabei im Jahresvergleich von einem Rückgang des Segmentergebnisses vor Ertragsteuern auszugehen.
EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Konzernabschluss 2022/23
Nach International Financial Reporting Standards
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 198 | |
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 199 | |
| Konzern-Bilanz | 200 | |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 201 | |
| Konzern-Geldflussrechnung | 202 | |
| Konzernanhang | 203 | Grundsätze der Rechnungslegung |
| 204 | Konsolidierung | |
| 211 | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |
| 228 | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
| 236 | Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |
| 257 | Segmentberichterstattung | |
| 262 | Sonstige Angaben | |
| Beteiligungen der EVN | 287 | |
| Bestätigungsvermerk | 292 | |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 25 | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 26 | 127,5 | 109,5 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | 27 | –2.338,2 | –2.985,3 |
| Personalaufwand | 28 | –419,2 | –372,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 29 | –202,2 | –158,4 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | 30 | –67,6 | 98,9 |
| EBITDA | 869,0 | 754,8 | |
| Abschreibungen | 31 | –336,5 | –318,0 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 31 | –3,9 | –105,2 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 528,5 | 331,6 | |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 169,0 | 51,4 | |
| Zinserträge | 16,5 | 5,4 | |
| Zinsaufwendungen | –57,4 | –37,9 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | –0,5 | –49,4 | |
| Finanzergebnis | 32 | 127,6 | –30,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | |
| Ertragsteuern | 33 | –74,0 | –64,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 582,1 | 237,1 | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) | 529,7 | 209,6 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 52,4 | 27,5 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 34 | 2,97 | 1,18 |
| Dividende je Aktie in EUR | 46 | 1,142) | 0,52 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe von 0,62 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 582,1 | 237,1 | |
| Sonstiges Ergebnis aus | |||
| Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
–388,2 | 147,2 | |
| Neubewertung IAS 19 | 47 | –26,7 | 78,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | 1,3 | 16,8 |
| Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente |
47, 63 | –479,0 | 2,3 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | 116,2 | 50,0 |
| Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
–931,1 | 511,1 | |
| Währungsdifferenzen | 5 | –15,9 | 31,4 |
| Cash Flow Hedges | 47 | 235,4 | –184,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | –1.435,3 | 793,6 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | 284,8 | –129,7 |
| Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | –1.319,3 | 658,3 | |
| Gesamtergebnis der Periode | –737,1 | 895,4 | |
| Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG | –790,5 | 858,5 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 53,3 | 36,9 | |
Konzern-Bilanz
| Mio. EUR | Erläuterung | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 35 | 211,2 | 190,9 |
| Sachanlagen | 36 | 4.285,7 | 3.880,4 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 37 | 1.103,4 | 2.388,0 |
| Sonstige Beteiligungen | 38 | 3.555,5 | 4.034,0 |
| Aktive latente Steuern | 51 | 50,9 | 55,6 |
| Übrige Vermögenswerte | 39 | 174,3 | 163,0 |
| 9.380,9 | 10.712,0 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 40 | 137,7 | 206,8 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 51,3 | – | |
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | 41 | 1.083,6 | 993,5 |
| Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 42 | 266,5 | 216,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 61 | 70,2 | 292,0 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 43 | 5,8 | 9,3 |
| 1.615,1 | 1.718,5 | ||
| Summe Aktiva | 10.996,0 | 12.430,5 | |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG | 44–48 | 6.165,4 | 7.047,8 |
| Nicht beherrschende Anteile | 49 | 298,9 | 273,3 |
| 6.464,3 | 7.321,1 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 50 | 1.103,5 | 1.150,8 |
| Passive latente Steuern | 51 | 785,9 | 1.126,7 |
| Langfristige Rückstellungen | 52 | 367,7 | 336,2 |
| Baukosten- und Investitionszuschüsse | 53 | 683,3 | 631,3 |
| Übrige langfristige Schulden | 54 | 89,1 | 137,8 |
| 3.029,4 | 3.382,8 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 55 | 343,2 | 377,4 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 63,9 | 54,9 | |
| Lieferant*innenverbindlichkeiten | 56 | 463,2 | 436,7 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 57 | 134,4 | 135,5 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 58 | 497,1 | 720,7 |
| Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 43 | 0,4 | 1,3 |
| 1.502,2 | 1.726,5 | ||
| Summe Passiva | 10.996,0 | 12.430,5 | |
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
| Mio. EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
Bewertungs rücklage |
Unterschieds betrag aus der Währungs umrechnung |
Eigene Anteile |
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG |
Nicht beherrschende Anteile |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 30.09.2021 | 330,0 | 254,2 | 2.863,0 | 2.860,6 | –8,1 | –18,5 | 6.281,2 | 263,2 | 6.544,3 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 209,6 | 617,7 | 31,3 | – | 858,5 | 36,9 | 895,4 |
| Dividende 2020/21 | – | – | –92,7 | – | – | – | –92,7 | –26,7 | –119,4 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,4 | 0,8 | – | 0,8 |
| Stand 30.09.2022 | 330,0 | 254,6 | 2.979,9 | 3.478,3 | 23,2 | –18,1 | 7.047,8 | 273,3 | 7.321,1 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 529,7 | –1.304,3 | –15,9 | – | –790,5 | 53,3 | –737,1 |
| Dividende 2021/22 | – | – | –92,7 | – | – | – | –92,7 | –27,7 | –120,4 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,4 | 0,8 | – | 0,8 |
| Stand 30.09.2023 | 330,0 | 254,9 | 3.417,0 | 2.174,0 | 7,3 | –17,7 | 6.165,4 | 298,9 | 6.464,3 |
| Erläuterung | 44 | 45 | 46 | 47 | 5 | 48 | 49 |
Konzern-Geldflussrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | |
| + Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige langfristige Vermögenswerte |
31 | 342,0 | 423,2 |
| – Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 37, 38 | –101,4 | –150,3 |
| + Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 274,7 | 204,0 | |
| + Zinsaufwendungen | 57,4 | 37,9 | |
| – Zinsauszahlungen | –46,0 | –36,1 | |
| – Zinserträge | –16,5 | –5,4 | |
| + Zinseinzahlungen | 15,4 | 5,2 | |
| + Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | 3,9 | 27,1 | |
| +/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | –3,3 | 15,0 | |
| – Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 60 | –64,1 | –58,8 |
| – Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs | –3,3 | 2,8 | |
| – Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen | 52 | –13,8 | –33,3 |
| + Wertminderungen/ – Wertaufholungen aufgrund Neubewertung einer Veräußerungsgruppe | –0,3 | 1,9 | |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 1.100,7 | 734,3 | |
| + Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen | 3,2 | –426,6 | |
| + Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | –10,5 | 10,7 | |
| + Zunahme /– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten | –102,3 | –140,8 | |
| – Zahlungen für Ertragsteuern | –48,9 | –26,6 | |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 942,4 | 151,0 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 6,2 | 3,9 | |
| + Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | 114,5 | 82,9 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | 3,6 | 10,4 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 70,5 | 696,3 | |
| – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | –691,0 | –564,2 | |
| – Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | –331,3 | –61,1 | |
| – Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | –95,6 | –504,8 | |
| – Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener Zahlungsmittel | 4 | –5,9 | – |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –929,0 | –336,7 | |
| – Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVN AG | 46 | –92,7 | –92,7 |
| – Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | –27,7 | –26,7 | |
| + Verkauf eigener Anteile | 0,8 | 0,8 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 60 | 256,7 | 562,0 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 60 | –123,7 | –320,7 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 60 | –11,8 | –6,9 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | 1,6 | 115,8 | |
| Cash Flow gesamt | 14,9 | –69,8 | |
| Fondsveränderungen | |||
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1) | 60 | 36,9 | 122,3 |
| Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel2) | –31,7 | –15,5 | |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1) | 20,2 | 36,9 | |
| Cash Flow gesamt | 14,9 | –69,8 |
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: –27,7 Mio. Euro Restricted Cash, –3,6 Mio. Euro Währungsdifferenzen und –0,4 Mio. Euro Konsolidierungskreisänderungen
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kund*innen in zwölf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit "–" dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2022/23 erstmals anzuwenden:
| Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen | Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept | 01.01.2022 | Keine | |
| IAS 16 | Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung | 01.01.2022 | Keine | |
| IAS 37 | Kosten für die Erfüllung eines Vertrags | 01.01.2022 | Keine | |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 | 01.01.2022 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Durch die erstmalige verpflichtende Anwendung der geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
| Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen Neue Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 1 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen |
01.01.2023 | Keine |
| IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichszahlen | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 12 | Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern – Pillar Two Model | 01.01.2023 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Im Mai 2023 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 12 – International Tax Reform – Pillar Two Model Rules. Mit dieser Änderung wurde eine vorübergehende Ausnahme von der Anforderung eingeführt, Informationen zu latenten Steueransprüchen und -schulden im Zusammenhang mit der Implementierung der Pillar-Two-Regelungen zu erfassen und offenzulegen.
Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung sind derzeit Gegenstand von Analysen. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt keine detaillierte Aussage zu den konkreten Effekten getroffen werden. Wir gehen allerdings davon aus, dass diese zu keinen Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen wird. Die EVN beobachtet und bewertet laufend die Entwicklung im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Darüber hinaus gehen wir nicht davon aus, dass noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen in Zukunft zu wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN führen werden.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:
| Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | 01.01.2024 | Keine |
| IFRS 16 | Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback | 01.01.2024 | Keine |
| IAS 7, IFRS 7 | Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen) |
01.01.2024 | Keine |
| IAS 21 | Bilanzierung bei fehlender Umtauschbarkeit einer Währung | 01.01.2025 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und sofern zulässig latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2023 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 26 inländische und 28 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 25 inländische und 27 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). zehn Tochterunternehmen (Vorjahr: 16) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH (Vorjahr: EVN AG) ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Die Kommanditistin änderte sich infolge konzerninterner Umgründungen (siehe auch Erläuterungen zur Erstkonsolidierung der EVN Energieservices GmbH). Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschafter*innen der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 287 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | Voll | Equity | Summe |
|---|---|---|---|
| 30.09.2021 | 55 | 16 | 71 |
| davon ausländische Unternehmen | 29 | 6 | 35 |
| Erstkonsolidierungen | – | – | – |
| Entkonsolidierungen | –3 | – | –3 |
| 30.09.2022 | 52 | 16 | 68 |
| davon ausländische Unternehmen | 27 | 6 | 33 |
| Unternehmenserwerb | 1 | – | 1 |
| Erstkonsolidierungen | 2 | 1 | 3 |
| Entkonsolidierungen | – | –2 | –2 |
| Umgründungen1) | –1 | – | –1 |
| 30.09.2023 | 54 | 15 | 69 |
| davon ausländische Unternehmen | 28 | 5 | 33 |
1) Konzerninterne Umgründungen
Zum 1. Jänner 2023 wurde der bislang aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Anteil von 100 % an der WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf, erstmals im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der EVN AG einbezogen. Weiters wurde die bislang aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht einbezogene 50 %-Beteiligung an der EVN-ECOWIND
Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf, mit 1. Jänner 2023 erstmals im Konsolidierungskreis der EVN AG nach der Equity-Methode berücksichtigt. Aus den beiden Erstkonsolidierungen haben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte auf den Konzernabschluss ergeben.
Die EVN hatte bislang 50 % der Anteile an der sludge2energy GmbH (s2e), Berching, Deutschland, gehalten und diese Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 hat die EVN die restlichen 50 % der Anteile an der s2e erworben und hält damit 100 % der Anteile. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft seit 1. Jänner 2023 vollkonsolidiert.
Wesentlicher Geschäftsgegenstand der s2e ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Schlämmen und Reststoffen sowie die Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie. Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine neu errichtete Klärschlammverbrennungsanlage in Halle-Lochau, Deutschland, und errichtet gegenwärtig eine Klärschlammverbrennungsanlage für einen deutschen Kunden. Die EVN strebt mit dem Erwerb der s2e durch die WTE Gruppe einen Ausbau ihrer Marktposition in der Planung und der schlüsselfertigen Errichtung von Klärschlammverbrennungsanlagen sowie eine Erweiterung und Attraktivierung ihres Produktportfolios für Umweltinfrastrukturprojekte im internationalen Projektgeschäft an.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt am 1. Jänner 2023 stellen sich wie folgt dar:
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | |
|---|---|
| Mio. EUR | Fair Value 01.01.2023 |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 12,4 |
| Übriges langfristiges Vermögen | 1,3 |
| Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte1) | 23,5 |
| Liquide Mittel | 1,5 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte | 38,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –4,4 |
| Kurzfristige Rückstellungen | –9,3 |
| Übrige kurzfristige Schulden | –22,7 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Schulden | –36,5 |
| Reinvermögen | 2,2 |
| Übertragene Gegenleistung | 2,2 |
| davon bisheriger At-Equity-Anteil (50 %) | 1,1 |
| davon Gegenleistung erworbener Anteil (50 %) | 1,1 |
| Unterschiedsbetrag | 0,0 |
1) Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entsprechen den Bruttoforderungen sowie dem beizulegenden Zeitwert zum 1. Jänner 2023.
Der Kaufpreis entsprach im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Reinvermögens und wurde vollständig in bar geleistet. Die s2e hat ab dem Erwerbszeitpunkt bis zum 30. September 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 27,9 Mio. Euro und ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von –5,4 Mio. Euro erzielt. Wäre die Gesellschaft bereits ab Geschäftsjahresbeginn vollkonsolidiert worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 33,0 Mio. Euro geführt. Die Gesellschaft erzielte im ersten Quartal 2022/23 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Nachdem die s2e bereits zum 30. September 2022 buchmäßig über ein negatives Eigenkapital verfügte, konnten die überschießenden Verluste nicht erfolgswirksam erfasst werden.
Es handelt sich hierbei um einen Unternehmenszusammenschluss durch sukzessiven Erwerb von Anteilen zur Kontrollerlangung. Der At-Equity-Ansatz betrug vor dem Unternehmenserwerb 0,0 Mio. Euro. Insofern folgte zunächst eine erfolgswirksame Aufwertung des bestehenden At-Equity-Anteils auf den beizulegenden Wert von 1,1 Mio. Euro. Der Gewinn aufgrund dieser Neubewertung wurde in der Position "Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter" der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Die bislang aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogene EVN Energieservices GmbH, Maria Enzersdorf, wurde mit 28. Februar 2023 erstkonsolidiert. An dieser Gesellschaft hält die EVN AG sämtliche Anteile. Im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung infolge einer Neuausrichtung der Vertriebsaktivitäten des EVN Konzerns wurde mit 28. Februar 2023 der Teilbetrieb "Vertriebs- und energienahe Dienstleistungen" der at Equity einbezogenen EVN KG in die EVN Energieservices GmbH eingebracht. Die EVN KG soll sich damit künftig ausschließlich auf Strom- und Gaslieferungen an Endkund*innen konzentrieren, während die EVN Energieservices GmbH sich auf vertriebs- und energienahe Dienstleistungen fokussiert. Die Einbringung des Teilbetriebs stellt einen Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 dar. Die übertragene Gegenleistung für den Teilbetrieb betrug 3,4 Mio. Euro.
Die erstmals vollkonsolidierte EVN Energieservices GmbH und der erworbene Teilbetrieb "Vertriebs- und energienahe Dienstleistungen" werden dem Segment Energie zugeordnet. Die zum Fair Value bewerteten und identifizierten Vermögenswerte und Schulden des Teilbetriebs stellten sich zum Erwerbszeitpunkt 28. Februar 2023 wie folgt dar:
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden Mio. EUR |
|
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 9,7 |
| Vorräte | 3,3 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte1) | 13,3 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte | 26,4 |
| Rückstellungen | –1,7 |
| Übrige langfristige Schulden | –2,3 |
| Finanzverbindlichkeiten | –0,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –3,2 |
| Übrige kurzfristige Schulden | –14,0 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Schulden | –21,6 |
| Reinvermögen | 4,7 |
| Übertragene Gegenleistung | 3,4 |
| Unterschiedsbetrag | 1,3 |
1) Der beizulegende Zeitwert der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entspricht den Buchwerten. Die Bruttoforderungen betragen hingegen 14,7 Mio. Euro. Insofern beträgt der zum Erwerbszeitpunkt bestmöglich geschätzte Teil, der voraussichtlich uneinbringlich sein wird, 1,4 Mio. Euro.
Aus der Einbringung ergab sich für den EVN Konzern zum Erwerbszeitpunkt ein negativer Unterschiedsbetrag von 1,3 Mio. Euro, der erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Die vereinbarte Gegenleistung in Höhe von 3,4 Mio. Euro basiert auf einer Bewertung des Teilbetriebs zum Stichtag 30. September 2022. Insofern resultiert der Gewinn aus der Transaktion im Wesentlichen aus der tatsächlichen Entwicklung des Teilbetriebs in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres 2022/23.
Der Teilbetrieb hat ab dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum 30. September 2023 zu den Umsatzerlösen einen Beitrag von 20,8 Mio. Euro und ein Ergebnis vor Ertragsteuern von –9,5 Mio. Euro erzielt. Wäre der Teilbetrieb bereits ab Geschäftsjahresbeginn in den Konzernabschluss der EVN einbezogen worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 42,8 Mio. Euro geführt. Da das Periodenergebnis der EVN KG zu 100 % in das Ergebnis der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter des Konzernabschlusses einbezogen wird, hätte es allerdings bis auf den oben dargestellten Erstkonsolidierungsgewinn keine Veränderung im Konzern-Periodenergebnis gegeben.
Die vollkonsolidierte Gesellschaft EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Maria Enzersdorf, wurde mit der EVN Wärmekraftwerke GmbH verschmolzen. Die Firmenbucheintragung erfolgte am 10. Mai 2023.
Die bislang at Equity konsolidierte Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten, wurde mit 30. Juni 2023 infolge Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Aus dieser Entkonsolidierung haben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte auf den Konzernabschluss ergeben.
Die EVN hat mit Wirkung vom 30. September 2023 im Rahmen eines Asset Deals ein Telekommunikationsnetz von der Bauer GmbH & Co KG, Loosdorf, erworben. Das Netz erstreckt sich über die Gemeinden Loosdorf und Pöchlarn. Damit werden Kund*innen mit Kabelfernsehen sowie Koaxial- und Glasfaserinternet versorgt. Der Erwerb umfasst den gesamten Geschäftsbetrieb mit all seinen Bestandteilen. Dazu gehören insbesondere auch das Kabelnetz inklusive aller zugehöriger Anlagenteile, Dienstverhältnisse, der bestehende Kund*innenstock und mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängende Prozesse. Insofern liegt ein Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 vor. Als Gegenleistung wurde ein Kaufpreis von 2,9 Mio. Euro bezahlt.
Der Geschäftsbetrieb wurde durch die kabelplus erworben und wird dem Segment Netze zugeordnet. Die Transaktion trägt zur Erweiterung des Versorgungsgebietes der kabelplus sowie zur Anbindung neuer Kund*innen bei. Die Lage des Kabelnetzes zwischen Melk und St. Pölten kann als ideal bezeichnet werden und stellt für die kabelplus einen Lückenschluss dar. Die Internetconnectivity wird heute schon von der kabelplus bereitgestellt.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt 30. September 2023 stellen sich wie folgt dar:
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | Fair Value |
|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1,2 |
| Sachanlagen | 1,9 |
| Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte | 0,1 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte | 3,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,1 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Schulden | 0,1 |
| Reinvermögen | 3,0 |
| Übertragene Gegenleistung | 2,9 |
| Unterschiedsbetrag | 0,1 |
Die Einbeziehung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt unter Fortführung der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte. Aufgrund von Unsicherheiten sind die ermittelten Werte im Einklang mit IFRS 3 als vorläufig zu erachten.
Im Zuge der vorläufigen Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 wurde der bestehende Kund*innenstock als separat zu bilanzierender immaterieller Vermögenswert identifiziert. Die Wertermittlung des Kund*innenstocks erfolgte mithilfe der Residualwertmethode auf Basis künftiger Erträge und Aufwendungen, die dem Kund*innenstock zugeordnet werden können. Der beizulegende Zeitwert des Kund*innenstocks beträgt am 30. September 2023 1,2 Mio. Euro. Er wird über eine Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben.
In den übernommenen kurzfristigen Forderungen waren keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sind. Daher entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Wäre der Geschäftsbetrieb bereits am 1. Oktober 2022 erworben worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 1,1 Mio. Euro und zu einem Ergebnis nach Steuern von 0,3 Mio. Euro geführt.
Aus der Transaktion ist ein geringer negativer Unterschiedsbetrag von weniger als 0,1 Mio. Euro entstanden. Dieser ergab sich primär aus der Verhandlungspositionen der involvierten Parteien.
In der Berichtsperiode fanden keine weiteren Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 eine Eigenmittelveränderung von –15,9 Mio. Euro (Vorjahr: 31,3 Mio. Euro). Davon entfallen 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: –2,1 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvestments und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
| Währungsumrechnung | 2022/23 | 2021/22 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | |
| Albanischer Lek | 106,68000 | 112,01423 | 116,59500 | 120,14423 | |
| Bulgarischer Lew2) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | |
| Bahrain-Dinar | 0,39950 | 0,40042 | 0,36775 | 0,40878 | |
| Japanischer Yen | 158,11000 | 148,73692 | 140,99500 | 134,31769 | |
| Kroatische Kuna3) | – | 7,53476 | 7,52415 | 7,53292 | |
| Kuwait-Dinar | 0,32740 | 0,32669 | 0,30215 | 0,33036 | |
| Nordmazedonischer Denar | 61,50160 | 61,58384 | 61,49500 | 61,63175 | |
| Polnischer Złoty | 4,62775 | 4,61934 | 4,84870 | 4,66853 | |
| Russischer Rubel | 103,18475 | 83,21165 | 59,62660 | 78,11961 | |
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
3) Beitritt zum Euro-Währungsgebiet am 1. Jänner 2023
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | |
|---|---|
| Gebäude | 10–50 |
| Leitungen | 15–50 |
| Technische Anlagen | 10–50 |
| Zähler | 5–40 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–25 |
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 32. Finanzergebnis und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default" (EAD) und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall der Kundin bzw. des Kunden "Loss Given Default" (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Positive Zeitwerte werden als Forderungen aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten langfristige übrige Vermögenswerte bzw. kurzfristige Forderungen und übrige Vermögenswerte) erfasst. Negative Zeitwerte werden hingegen als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten übrige langfristige Verbindlichkeiten oder übrige kurzfristige Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung (sogenannte Netting-Klausel) enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments vorraussichtlich kompensieren werden.
Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt.
Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt (siehe Erläuterungen 61. Risikomanagement und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig, werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden bzw. die Kundin ausstellt.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.
Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden.
17. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
18. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mit arbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.
Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeiter*innenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
19. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 20. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z.B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
20. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator
die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen den Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
21. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
| Ertragsteuersätze | ||
|---|---|---|
| % | 2022/23 | 2021/22 |
| Unternehmenssitz | ||
| Österreich | 24,0 | 25,0 |
| Albanien | 15,0 | 15,0 |
| Bulgarien | 10,0 | 10,0 |
| Deutschland1) | 31,2–32,6 | 31,2–32,6 |
| Kroatien | 18,0 | 18,0 |
| Kuwait | 15,0 | 15,0 |
| Litauen | 15,0 | 15,0 |
| Nordmazedonien | 10,0 | 10,0 |
| Montenegro | 9,0 | 9,0 |
| Polen | 19,0 | 19,0 |
| Rumänien | 16,0 | 16,0 |
| Russland | 20,0 | 20,0 |
| Slowenien | 19,0 | 19,0 |
| Tschechien | 19,0 | 19,0 |
| Zypern | 12,5 | 12,5 |
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2023 Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, durch die der Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2024 um einen weiteren Prozentpunkt auf 23 % gesenkt wird, wird somit bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von sieben Jahren (Vorjahr: vier Jahren) schließt bei Infrastrukturanlagen/langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an. Da der Zeitraum der vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen im Geschäftsjahr 2022/23 an die Strategie 2030 angeglichen wurde, erfolgte ebenso eine Anpassung des Detailplanungszeitraums auf sieben Jahre.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrundeliegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Errichtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode (siehe Erläuterungen 20. Ertragsrealisierung und 25. Umsatzerlöse).
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Die WTE errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam die Auftraggeberin, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorübergehend
fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission mangels Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,3 Mio. Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nichthonorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 37,9 Mio. Euro inklusive Zinsen. Dieses Verfahren hat die WTE mit Entscheidung des Schiedsgerichts von Anfang Oktober 2023 für sich entschieden. Damit ist die von der Gemeinde Budva an die WTE gegebene Garantie gültig. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva in Genf eingebracht. Der Ausgang dieses Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung) sowie der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
Angaben zum Klimawandel
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energiewende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität und deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die Implikationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.
Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 erfolgte der Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi), wobei sich die EVN insgesamt fünf Reduktionsziele setzte. Zur Umsetzung dieser Ziele, wurde im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative "Wir fürs Klima" mit folgenden drei Schwerpunkten entwickelt: konkrete CO2-Emissionsreduktionsziele, Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften sowie Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz. Damit leistet die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken.
Ein Großteil der Vermögenswerte der EVN ist aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungs- bzw. Verteilungstechnologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung (Wasser- und Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung und Verteilung zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Photovoltaikdargebot nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Andererseits können die Veränderungen der klimatischen Bedingungen auch zu einer Änderung des Nachfrageverhaltens führen. Während die Nachfrage nach Produkten zur Wärmeversorgung sinken wird, steigt die Nachfrage nach Trinkwasser. Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge des zentralen Risikomanagementprozesses gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben und bewertet. Durch diesen aktiven Umgang mit Risiken können deren Auswirkungen auf das Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für ein zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden in regelmäßigen Abständen evaluiert. Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen, sei es aufgrund von Produktionsschwankungen oder Veränderungen der Nachfrage werden im Zuge des Planungsprozesses mittels Sensititivitäts- und Szenariorechnungen analysiert und nach Abstimmung mit dem Management in die Planungsrechnungen übernommen. Ebenso fließen die aus der EVN Klimainitiative abgeleiteten Maßnahmen in die Planungsrechnungen ein. Diese Planungsrechnungen bilden in weiterer Folge die Grundlage für die nach IAS 36 durchzuführenden Werthaltigkeitsrechnungen (siehe Erläuterungen 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen und 36. Sachanlagen). Die Risiken des Klimawandels finden auch Berücksichtigung bei der Festlegung von Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögenswerten (siehe Erläuterung 7. Sachanlagen), der Bewertung von Vorräten (siehe Erläuterung 12. Vorräte) sowie beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen).
Die CO2-Emissionen von insgesamt zwölf unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeversorgung werden durch das System des EU-Emissionsrechtehandels (EU-ETS) erfasst. Entsprechend dem EU-ETS benötigten wir im Geschäftsjahr 2022/23 318.582 CO2-Emissionszertifikate. Die für die Wärmeproduktion in Österreich erforderlichen Emissionszertifikate wurden gratis zugeteilt, der Rest wurde über den Großhandelsmarkt beschafft (siehe Erläuterungen 40. Vorräte und 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Auswirkungen des Ukrainekriegs
Mögliche Auswirkungen des Ukrainekriegs wurden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen überprüft.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat zu einem äußerst belasteten Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation sowie zu einer Reihe von wechselseitigen Sanktionen sowohl durch die EU als auch durch die Russische Föderation geführt. In weiterer Folge führte dies zu einem extremen Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Primärenergie, die sich mittlerweile auf einem zwei- bis dreifach höheren Niveau als vor der Krise stabilisierten. Die weitere Entwicklung ist aufgrund der angespannten Situation ungewiss und könnte jederzeit wieder einen Anstieg der Energiepreise bringen. Weitere gegenseitige Sanktionen sowie mögliche Gaslieferstopps seitens Russlands könnten den Energiemarkt wesentlich beeinflussen und auch das makroökonomische Umfeld weiter belasten.
Mögliche Gaslieferstopps seitens Russlands könnten je nach Zeitpunkt und Dauer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Kund*innen der EVN haben. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung wurden vor diesem Hintergrund ausgebaut. Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen in einzelnen Perioden führen.
Die volatilen Energiepreisentwicklungen führten zu Ergebnisbelastungen im Vertriebsgeschäft. Um die Energieversorgung sicherzustellen, hat die EVN sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Der Rückgang der Marktpreise für Strom und Gas führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten bei den bilanzierten Gasvorräten sowie den derivativen Termingeschäften. Darüber hinaus mussten Drohverlustrückstellungen für belastende Kund*innenverträge gebildet werden (siehe Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat sich die EVN im Vorjahr dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen und die beiden Blockheizkraftwerke in Moskau zu verkaufen. Die Veräußerungstransaktion befindet sich aktuell im Genehmigungsprozess der russischen Regierungskommission (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds
Vor dem Hintergrund des makroökonomischen Umfelds erfolgte eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung kommt es insbesondere nach Auslaufen der staatlichen Fördermaßnahmen vermehrt zu Insolvenzfällen in Europa. Es wird erwartet, dass diese das makroökonomische Umfeld belasten und damit einhergehend auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle analog zu vorangegangenen Geschäftsjahren bereits in einer Forward-Looking-Komponente berücksichtigt.
Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Nach Berücksichtigung der Forward-Looking-Komponente führte dies für das Geschäftsjahr 2022/23 zu einer um 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,1 Mio. Euro) höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).
Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die Gruppe im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen auch von den stark steigenden Inflationsraten betroffen. All diese Kostensteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Zudem können die makroökonomischen Entwicklungen – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Die hohen Energiepreise in den vergangenen Monaten führten zu einer starken Ergebnisbelastung im Energievertrieb, während in der erneuerbaren Energieerzeugung dadurch positive Ergebnisbeiträge realisiert werden konnten. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
24. Grundsätze der Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
25. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
| Umsatzerlöse | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen | 3.662,9 | 3.995,3 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 105,7 | 66,9 |
| Summe | 3.768,7 | 4.062,2 |
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von 73,7 Mio. Euro (Vorjahr: 44,9 Mio. Euro) enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat EVN im Geschäftsjahr 2022/23 Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 32,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,1 Mio. Euro) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:
| Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Strom | 437,1 | 405,4 |
| Gas | 191,0 | 57,7 |
| Wärme | 239,6 | 186,3 |
| Sonstige | 42,4 | 34,3 |
| Energie | 910,1 | 683,7 |
| Strom | 75,7 | 95,3 |
| Sonstige | 57,0 | 64,2 |
| Erzeugung | 132,8 | 159,5 |
| Strom | 374,6 | 331,3 |
| Gas | 103,0 | 103,7 |
| Sonstige | 86,8 | 82,2 |
| Netze | 564,5 | 517,3 |
| Strom | 1.464,4 | 1.973,4 |
| Gas | 9,9 | 9,4 |
| Wärme | 11,9 | 11,2 |
| Sonstige | 13,4 | 8,4 |
| Südosteuropa | 1.499,7 | 2.002,4 |
| Umweltdienstleistungen | 525,3 | 604,3 |
| Strom | 4,9 | 6,1 |
| Wärme | 1,3 | 1,5 |
| Umwelt | 531,4 | 611,8 |
| Sonstige | 24,5 | 20,6 |
| Alle sonstigen Segmente | 24,5 | 20,6 |
| Summe | 3.662,9 | 3.995,3 |
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 51,9 Mio. Euro (Vorjahr: 53,1 Mio. Euro).
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 30. September 2023 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 942,5 Mio. Euro (Vorjahr: 875,2 Mio. Euro). Davon betreffen 873,5 Mio. Euro (Vorjahr: 812,4 Mio. Euro) Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten fünf Jahre stattfinden. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis | |||
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2022/23 | |||
| Mio. EUR | |||
| <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
| Baukostenzuschüsse | 7,0 | 28,1 | 34,0 |
| Summe | 7,0 | 28,1 | 34,0 |
| Geschäftsjahr 2021/22 | |||
| Mio. EUR | |||
| <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
| Baukostenzuschüsse | 6,3 | 25,4 | 30,7 |
| Summe | 6,3 | 25,4 | 30,7 |
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskund*innenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
26. Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 58,3 | 53,3 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 29,8 | 31,8 |
| Entschädigungen und Vergütungen | 7,0 | 14,1 |
| Miet- und Pachterträge | 3,5 | 3,0 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 1,9 | –2,8 |
| Bestandsveränderungen | 3,6 | –5,2 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 23,4 | 15,4 |
| Summe | 127,5 | 109,5 |
Die Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen betrifft ausschließlich Zuschüsse aus dem regulierten Bereich.
Der Rückgang der Entschädigungen und Vergütungen resultiert im Wesentlichen aus dem Entfall von im Vorjahr gewährten Gewährleistungen im Zusammenhang mit einem Abwasserreinigungssystem.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Strombezugskosten | 1.229,6 | 1.803,0 |
| Gasbezugskosten | 355,3 | 382,8 |
| Sonstiger Energieaufwand | 90,6 | 92,4 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | 1.675,5 | 2.278,2 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | 662,7 | 707,1 |
| Summe | 2.338,2 | 2.985,3 |
In den Materialaufwendungen sind Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führten im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandsreduktion von 19,8 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandserhöhung um 49,2 Mio. Euro).
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten und den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate.
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
28. Personalaufwand
| Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Gehälter und Löhne | 331,7 | 287,8 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 5,0 | 5,1 |
| Aufwendungen für Pensionen | 4,8 | 10,4 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | ||
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 68,1 | 60,4 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 9,6 | 8,4 |
| Summe | 419,2 | 372,2 |
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) enthalten.
Infolge der Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 4,9 Mio. Euro.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:
| Mitarbeiter*innen nach Segmenten1) | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| Erzeugung | 298 | 229 |
| Netze | 1.340 | 1.345 |
| Energie | 326 | 274 |
| Südosteuropa | 4.072 | 4.114 |
| Umwelt | 654 | 622 |
| Alle sonstigen Segmente | 564 | 550 |
| Summe | 7.255 | 7.135 |
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 97,8 % aus Angestellten und zu 2,2 % aus Arbeiter*innen zusammen (Vorjahr: 97,7 % Angestellte und 2,3 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
29. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Betriebssteuern und Abgaben | 62,8 | 18,4 |
| Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken | 20,9 | 14,2 |
| Forderungswertberichtigungen/Forderungsabschreibungen | 20,7 | 38,0 |
| Instandhaltung | 14,7 | 13,7 |
| Telekommunikation und Portospesen | 12,6 | 11,4 |
| Werbeaufwand | 11,1 | 10,3 |
| Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen | 10,9 | 12,8 |
| Versicherungen | 9,3 | 11,2 |
| Mieten | 4,5 | 4,5 |
| Weiterbildung | 2,5 | 2,1 |
| Sonstige übrige Aufwendungen | 32,3 | 21,9 |
| Summe | 202,2 | 158,4 |
Seit 1. Dezember 2022 erfolgt nach dem Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom eine Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Überschusserlöse betrug bis zum 31. Mai 2023 140 Euro pro MWh und wurde ab dem 1. Juni 2023 bis zum Auslaufen am 31. Dezember 2023 auf 120 Euro pro MWh gesenkt. Dieser Betrag kann sich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen auf bis zu 176 Euro bzw. 156 Euro pro MWh erhöhen. In Nordmazedonien wurde im Geschäftsjahr 2022/23 ebenfalls eine Abgabe zur Milderung der Energie- und Preiskrise implementiert. Diese Solidaritätssteuer für Unternehmen in Nordmazedonien wurde einmalig erhoben.
Insgesamt wurde durch die Abschöpfung der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich sowie der Solidaritätsabgabe in Nordmazedonien ein Aufwand von 31,2 Mio. Euro erfasst.
Vor diesem Hintergrund ist der Anstieg der Betriebssteuern und Abgaben im Wesentlichen auf die Abschöpfung der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich sowie der Solidaritätsababge in Nordmazedonien zurückzuführen. Darüber hinaus wurden auch Vorsorgen für Betriebsprüfungen in Südosteueropa erfasst.
Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst nicht kapitalisierte Mietaufwendungen (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen) sowie Änderungen von Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien. Darüber hinaus sind auch Aufwendungen enthalten, die nicht im Scope von IFRS 16 enthalten sind.
Der Rückgang der Forderungswertberichtigungen resultiert primär aus Forderungsrückgängen in Nordmazedonien. Wie in den Vorjahren wird eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsausfälle berücksichtigt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| EVN KG | –240,3 | 7,2 |
| RAG | 79,1 | 51,7 |
| Burgenland Energie | 31,0 | 14,4 |
| Verbund Innkraftwerke | 28,8 | 8,2 |
| Ashta | 11,0 | 0,7 |
| ZOV; ZOV UIP | 10,8 | 12,0 |
| Umm Al Hayman | 6,4 | 4,6 |
| EnergieAllianz | –3,3 | –2,4 |
| Andere Gesellschaften | 8,7 | 2,5 |
| Summe | –67,6 | 98,9 |
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Im Konzernabschluss sind keine at Equity einbezogene Unternehmen mit finanziellem Charakter enthalten.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2022/23 auf –67,6 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 98,9 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung der EVN KG. Gegenläufig wirkte eine Zuschreibung des Wasserkraftwerks Ashta in Höhe von 11,1 Mio. Euro (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 20,5 | 73,4 |
| Sachanlagen | 302,6 | 338,8 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte1) | 20,6 | 20,6 |
| Zuschreibungen auf Sachanlagen | –3,2 | –9,6 |
| Summe | 340,4 | 423,2 |
1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Abschreibungen | 336,5 | 318,0 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) | 7,1 | 114,8 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) | –3,2 | –9,6 |
| Summe | 340,4 | 423,2 |
1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen
32. Finanzergebnis
| Finanzergebnis Mio. EUR |
2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| Beteiligungsergebnis | ||
| Dividendenzahlungen | 169,3 | 51,4 |
| davon Verbund AG | 158,0 | 46,1 |
| davon Verbund Hydro Power GmbH | 9,1 | 3,5 |
| davon Wiener Börse AG | 1,5 | 1,5 |
| davon andere Gesellschaften | 0,8 | 0,4 |
| Bewertungsergebnisse /Abgänge | –0,3 | – |
| Summe Beteiligungsergebnis | 169,0 | 51,4 |
Zinsergebnis
| Zinserträge aus Vermögenswerten | 1,9 | 1,7 |
|---|---|---|
| Übrige Zinserträge | 14,6 | 3,7 |
| Summe Zinserträge | 16,5 | 5,4 |
| Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | –34,0 | –29,2 |
| Zinsaufwand Personalrückstellungen | –10,4 | –4,1 |
| Übrige Zinsaufwendungen | –12,9 | –4,7 |
| Summe Zinsaufwendungen | –57,4 | –37,9 |
| Summe Zinsergebnis | –40,9 | –32,5 |
Sonstiges Finanzergebnis
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens | 0,7 | –3,3 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | 2,8 | –5,8 |
| Währungskursgewinne/-verluste | –3,9 | –25,5 |
| Übriges Finanzergebnis | –0,1 | –14,7 |
| Summe sonstiges Finanzergebnis | –0,5 | –49,4 |
| Finanzergebnis | 127,6 | –30,5 |
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapiere des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 15,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen.
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 46,9 Mio. Euro (Vorjahr: 33,8 Mio. Euro).
Der Anstieg im Finanzergebnis war maßgeblich auf die Dividendenzahlung der Verbund AG in Höhe von 158,0 Mio. Euro zurückzuführen.
33. Ertragsteuern
| Ertragsteuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand | 7,3 | 50,9 |
| davon österreichische Gesellschaften | –14,2 | 32,3 |
| davon ausländische Gesellschaften | 21,5 | 18,6 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand | 66,7 | 13,1 |
| davon österreichische Gesellschaften | 51,9 | –1,2 |
| davon ausländische Gesellschaften | 14,9 | 14,4 |
| Summe | 74,0 | 64,0 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2023 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 24,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2022/23 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
| Ermittlung des Effektivsteuersatzes | 2022/23 | 2021/22 | ||
|---|---|---|---|---|
| % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | ||
| Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz | 24,0 | 157,5 | 25,0 | 75,3 |
| – Abweichende ausländische Steuersätze |
–3,6 | –23,3 | –3,9 | –11,8 |
| – Effekt aus Steuersatzänderung |
–0,3 | –2,2 | –1,3 | –4,0 |
| – Steuerfreie Beteiligungserträge |
–12,5 | –82,0 | –11,9 | –35,8 |
| + Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern |
3,6 | 23,6 | 14,0 | 42,0 |
| + Abschreibungen auf Firmenwerte |
– | – | 4,4 | 13,2 |
| +/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen auf Konzernforderungen |
–0,1 | –0,6 | –2,2 | –6,7 |
| + Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
0,6 | 3,7 | 1,2 | 3,5 |
| – Steuerfreie Erträge |
–0,5 | –3,2 | –0,5 | –1,4 |
| + Aperiodische Steuererhöhungen |
0,3 | 1,7 | 0,1 | 0,2 |
| –/+ Sonstige Posten | –0,2 | –1,2 | –3,5 | –10,4 |
| Effektivsteuersatz/-aufwand | 11,3 | 74,0 | 21,3 | 64,0 |
Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter steuerlicher Verluste zurückzuführen.
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2022/23 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 11,3 % (Vorjahr: 21,3 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).
34. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2022/23 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.225.093 Stück (Vorjahr: 178.187.472 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 529,7 Mio. Euro (Vorjahr: 209,6 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2022/23 ein Ergebnis je Aktie von 2,97 Euro (Vorjahr: 1,18 Euro).
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
35. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kund*innenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.
| Geschäftsjahr 2022/23 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Sonstige immaterielle | ||||
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2022 | 216,2 | 487,1 | 58,9 | 762,1 |
| Zugänge | – | 40,0 | – | 40,0 |
| Abgänge | – | –3,6 | – | –3,6 |
| Umbuchungen | – | –0,2 | – | –0,2 |
| Konsolidierungskreisänderungen | – | 0,7 | 1,2 | 1,9 |
| Bruttowert 30.09.2023 | 216,2 | 524,1 | 60,1 | 800,3 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –213,2 | –311,3 | –46,7 | –571,2 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –17,3 | –3,1 | –20,5 |
| Abgänge | – | 2,7 | – | 2,7 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023 | –213,2 | –326,0 | –49,9 | –589,1 |
| Nettowert 30.09.2022 | 3,0 | 175,8 | 12,1 | 190,9 |
| Nettowert 30.09.2023 | 3,0 | 198,1 | 10,2 | 211,2 |
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Firmenwerte | Rechte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2021 | 216,2 | 442,2 | 59,5 | 717,9 |
| Zugänge | – | 47,8 | – | 47,8 |
| Abgänge | – | –3,6 | – | –3,6 |
| Umbuchungen | – | 0,6 | –0,6 | – |
| Bruttowert 30.09.2022 | 216,2 | 487,1 | 58,9 | 762,1 |
| 3,6 | ||||
| 216,5 | ||||
| Nettowert 30.09.2022 | 3,0 | 175,8 | 12,1 | 190,9 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 Planmäßige Abschreibungen Wertminderungen Abgänge Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 Nettowert 30.09.2021 |
–160,3 – –52,9 – –213,2 55,8 |
–298,0 –16,8 –0,1 3,6 –311,3 144,2 |
–43,1 –3,6 – – –46,7 16,4 |
–501,4 –20,5 –52,9 –571,2 |
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2023 beträgt 37,6 Mio. Euro (Vorjahr: 41,5 Mio. Euro) und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden insgesamt 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) aktiviert.
36. Sachanlagen
.
Entwicklung der Sachanlagen
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 30.09.2022 | 977,5 | 4.930,7 | 2.782,4 | 320,0 | 240,5 | 351,0 | 9.602,2 |
| Währungsdifferenzen | – | –0,1 | –34,3 | – | – | – | –34,4 |
| Zugänge | 65,3 | 166,9 | 133,2 | 17,9 | 34,8 | 266,7 | 684,7 |
| Abgänge | –3,7 | –14,6 | –14,0 | –9,3 | –7,9 | –0,6 | –50,0 |
| Umbuchungen | 43,4 | 79,2 | 84,6 | 0,1 | 4,6 | –211,8 | – |
| Konsolidierungskreisänderungen | 1,4 | 1,9 | 14,2 | – | 1,5 | 4,4 | 23,3 |
| Bruttowert 30.09.2023 | 1.084,0 | 5.163,9 | 2.966,1 | 328,7 | 273,6 | 409,7 | 10.225,9 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –570,1 | –2.784,4 | –2.063,0 | –126,4 | –166,7 | –11,3 | –5.721,7 |
| Währungsdifferenzen | – | – | 34,2 | – | – | – | 34,2 |
| Planmäßige Abschreibungen | –28,3 | –131,4 | –83,2 | –25,6 | –26,9 | – | –295,4 |
| Wertminderungen | –1,4 | –4,3 | –1,4 | – | – | – | –7,1 |
| Zuschreibungen | 2,0 | 0,7 | 0,5 | – | – | – | 3,2 |
| Abgänge | 2,5 | 14,5 | 12,6 | 8,3 | 8,3 | 0,4 | 46,6 |
| Umbuchungen | 0,2 | 0,1 | –0,1 | – | – | –0,1 | 0,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023 | –595,1 | –2.904,8 | –2.100,4 | –143,7 | –185,2 | –10,9 | –5.940,2 |
| Nettowert 30.09.2022 | 407,5 | 2.146,3 | 719,4 | 193,6 | 73,9 | 339,8 | 3.880,4 |
| Nettowert 30.09.2023 | 488,8 | 2.259,2 | 865,6 | 185,0 | 88,3 | 398,8 | 4.285,7 |
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 30.09.2021 | 965,6 | 4.729,1 | 2.802,0 | 294,7 | 227,9 | 240,2 | 9.259,5 |
| Währungsdifferenzen | 0,4 | 1,0 | 24,4 | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 26,2 |
| Zugänge | 21,8 | 139,0 | 60,3 | 59,8 | 25,7 | 215,7 | 522,3 |
| Abgänge | –20,9 | –10,5 | –45,3 | –34,8 | –13,8 | –1,0 | –126,3 |
| Umbuchungen | 10,8 | 72,1 | 20,0 | – | 0,7 | –103,9 | –0,4 |
| Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
– | – | –79,0 | – | –0,1 | – | –79,1 |
| Bruttowert 30.09.2022 | 977,6 | 4.930,7 | 2.782,4 | 320,0 | 240,5 | 351,0 | 9.602,2 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 | –561,8 | –2.632,4 | –2.073,8 | –133,1 | –154,2 | –11,9 | –5.567,3 |
| Währungsdifferenzen | –0,2 | –0,6 | –23,7 | –0,1 | –0,1 | – | –24,7 |
| Planmäßige Abschreibungen | –25,8 | –120,5 | –81,1 | –23,7 | –25,8 | – | –276,9 |
| Wertminderungen | –3,9 | –43,5 | –14,1 | –0,1 | –0,2 | – | –61,9 |
| Zuschreibungen | 0,5 | 2,3 | 6,8 | – | – | – | 9,6 |
| Abgänge | 20,7 | 10,3 | 44,0 | 30,6 | 13,5 | 0,6 | 119,8 |
| Umbuchungen | 0,5 | – | – | – | – | – | 0,5 |
| Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
– | – | 79,0 | – | 0,1 | – | 79,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –570,1 | –2.784,4 | –2.063,0 | –126,4 | –166,6 | –11,3 | –5.721,7 |
| Nettowert 30.09.2021 | 403,8 | 2.096,7 | 728,2 | 161,6 | 73,6 | 228,3 | 3.692,1 |
| Nettowert 30.09.2022 | 407,5 | 2.146,3 | 719,4 | 193,6 | 73,9 | 339,8 | 3.880,4 |
In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 71,0 Mio. Euro (Vorjahr: 63,5 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek.
Zum 30. September 2023 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2022/23 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Infolge der wirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/23 wurden bei diversen Wärmeanlagen der EVN Wärme im Segment Energie Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Die Impairmentberechnung führte bei drei Anlagen zu Wertminderungen in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. Euro. Bei sechs Anlagen führten die Werthaltigkeitsprüfungen insgesamt zu einer Wertaufholung von 1,6 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 23,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,51 %– 5,66 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 6,50 %– 9,05 % entspricht.
Ein Betriebsgebäude der EVN Wasser war aufgrund der außerplanmäßigen Stilllegung eines Brunnenfelds im Geschäftsjahr 2013/14 einer Wertminderung unterzogen worden. Infolge der Errichtung und Inbetriebnahme einer Naturfilteranlage in diesem Betriebsgebäude erfolgte im Geschäftsjahr 2022/23 eine erfolgswirksame Zuschreibung in Höhe von 1,6 Mio. Euro auf die fortgeführten Anschaffungskosten.
EVN als Leasingnehmerin
Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 95,6 Mio. Euro (Vorjahr: 74,0 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2023 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 80,2 Mio. Euro (Vorjahr: 61,8 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 28,6 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte 30.09.2022 | 58,4 | 14,8 | 0,3 | 0,5 | 74,0 |
| Zugänge | 24,2 | 3,5 | – | 1,1 | 28,7 |
| Planmäßige Abschreibungen | –6,5 | –0,6 | –0,3 | –0,4 | –7,7 |
| Abgänge | –0,7 | – | – | – | –0,7 |
| Umbuchungen | –0,1 | – | 0,2 | –0,1 | – |
| Konsolidierungskreisänderungen | 1,2 | – | – | – | 1,3 |
| Nutzungsrechte 30.09.2023 | 76,5 | 17,7 | 0,1 | 1,3 | 95,6 |
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte 30.09.2021 | 55,8 | 11,4 | 1,0 | 0,4 | 68,6 |
| Zugänge | 7,4 | 3,9 | 0,4 | 0,4 | 12,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | –4,9 | –0,5 | –1,0 | –0,2 | –6,6 |
| Nutzungsrechte 30.09.2022 | 58,4 | 14,8 | 0,3 | 0,5 | 74,0 |
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 14,0 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im Geschäftsjahr 2022/23, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
37. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 287 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
| Geschäftsjahr 2022/23 | |
|---|---|
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2022 | 968,3 |
| Zugänge | 329,6 |
| Abgänge | –5,8 |
| Bruttowert 30.09.2023 | 1.292,2 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022 | 1.419,7 |
| Währungsdifferenzen | –2,5 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 0,9 |
| Zuschreibungen | 11,1 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | –78,7 |
| Ausschüttungen | –105,3 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | –1.434,0 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023 | –188,9 |
| Nettowert 30.09.2022 | 2.388,0 |
| Nettowert 30.09.2023 | 1.103,4 |
Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
| Geschäftsjahr 2021/22 | |
|---|---|
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2021 | 918,3 |
| Zugänge | 50,0 |
| Bruttowert 30.09.2022 | 968,3 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021 | 659,2 |
| Währungsdifferenzen | 3,8 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 98,9 |
| Ausschüttungen | –152,6 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | 810,3 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022 | 1.419,7 |
| Nettowert 30.09.2021 | 1.577,5 |
| Nettowert 30.09.2022 | 2.388,0 |
Um die Energieversorgung sicherzustellen, hat die EVN KG sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Die Entwicklung der Marktpreise für Strom und Gas führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten der bilanzierten Gasvorräte sowie der derivativen Termingeschäfte. Darüber hinaus mussten Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge gebildet werden. Zur Verlustabdeckung und zur Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit hat die EVN Eigenkapitalzuschüsse gewährt. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Zuschüsse in Höhe von 318,4 Mio. Euro an die EVN KG geleistet. Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EVN KG beträgt zum 30. September 2023 0,0 Mio. Euro. Ergebnisneutrale Wertveränderungen in Höhe von 16,9 Mio. Euro konnten nicht erfasst werden, da dies zu einem negativen At-Equity-Ansatz geführt hätte.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde an die EnergieAllianz ein Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 8,6 Mio. Euro geleistet. Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EnergieAllianz hat zum 30. September 2023 einen Buchwert von 0,0 Mio. Euro. Wertänderungen in Höhe von 34,1 Mio. Euro wurden nicht berücksichtigt, da sie zu einem negativen Buchwert geführt hätten.
Die EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH wurde im Geschäftsjahr 2022/23 erstmals at Equity in den Konzernabschluss der EVN AG einbezogen. Infolgedessen wurde ein Zugang in Höhe von 0,5 Mio. Euro erfasst (siehe auch Erläuterung 4. Konsolidierungskreis). Darüber hinaus erfolgte ein Gesellschafterzuschuss an die EVN-ECOWIND in Höhe von 2,2 Mio. Euro.
Die Abgänge resultieren aus der Einbringung des Teilbetriebs "Vertriebs- und energienahe Dienstleistungen" von der EVN KG sowie Konsolidierungskreisänderungen im Zusammenhang mit der s2e sowie der Biowärme Amstetten-West GmbH (siehe auch Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).
Im Geschäftsjahr 2022/23 reduzierte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen ohne Berücksichtigung der Zu- bzw. Abgänge um 1.620,1 Mio. Euro. Dies resultierte im Wesentlichen aus Marktwertveränderung von als Cash Flow Hedges designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich der EVN KG und der EnergieAllianz im Ausmaß von –1.445,2 Mio. Euro sowie aus dem Ergebnisbeitrag der EVN KG in Höhe von –240,3 Mio. Euro.
38. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,2 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 3.381,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3.837,5 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 167,4 Mio. Euro (Vorjahr: 190,9 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2022/23 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 26,2 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 132,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,54 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 1,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 3,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,90 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2019–2022 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2023 basiert.
Im Segment Alle sonstigen Segmente führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren im Geschäftsjahr 2022/23 zu einer Wertminderung von 0,2 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 30,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,47 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
39. Übrige langfristige Vermögenswerte
| Übrige langfristige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Wertpapiere | 71,0 | 68,8 |
| Ausleihungen | 25,0 | 25,1 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 10,1 | 12,7 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 11,7 | – |
| Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte | 25,3 | 13,9 |
| Langfristige sonstige Vermögenswerte | ||
| Vertragsvermögenswerte | 2,4 | 1,9 |
| Vertragskosten | 15,5 | 36,1 |
| Primärenergiereserven | 0,8 | 0,8 |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte | 12,4 | 3,9 |
| Summe | 174,3 | 163,0 |
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften
| Mio. EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2023 | Restlaufzeit zum 30.09.2022 | |||||
| Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
|
| <5 Jahre | 8,9 | 0,7 | 9,6 | 7,6 | 0,5 | 8,2 |
| >5 Jahre | 1,2 | 0,1 | 1,3 | 5,0 | 0,1 | 5,1 |
| Summe | 10,1 | 0,8 | 10,9 | 12,7 | 0,6 | 13,3 |
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2022/23 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte beinhalten Ansprüche aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Nordmazedonien die infolge von Ratenplanvereinbarungen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind erstmalig mit dem Geschäftsjahr 2022/23 langfristige Forderungen gegenüber der bulgarischen Post in Höhe von 16,4 Mio. Euro enthalten.
Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert. Diese werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und vier Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 20,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022/23 (Vorjahr: 20,6 Mio. Euro) verminderte sich der Buchwert auf 15,5 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).
Kurzfristige Vermögenswerte
40. Vorräte
| Vorräte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Primärenergievorräte | 67,6 | 120,0 |
| CO2-Emissionszertifikate | 13,6 | 16,9 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte | 47,8 | 62,3 |
| Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge | 8,8 | 7,6 |
| Summe | 137,7 | 206,8 |
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 61,0 Mio. Euro (Vorjahr: 117,2 Mio. Euro).
Ein Teil der Erdgasvorräte wird gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2023 48,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Zum 30. September 2023 ergab sich infolge der negativen Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von –10,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).
Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
41. Forderungen und übrige Vermögenswerte
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 331,2 | 306,1 |
| Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 147,7 | 50,6 |
| Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 3,1 | 5,9 |
| Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen | 10,0 | 9,2 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 69,1 | 27,0 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 2,2 | 1,5 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 155,8 | 180,9 |
| 719,1 | 581,2 | |
| Sonstige Forderungen | ||
| Forderungen aus Abgaben und Steuern | 58,1 | 48,1 |
| Geleistete Anzahlungen | 128,0 | 142,8 |
| Vertragsvermögenswerte | 178,4 | 221,4 |
| 364,5 | 412,3 | |
| Summe | 1.083,6 | 993,5 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen und gegenüber Kund*innen aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen, kurzfristige Ausleihungen sowie Forderungen aus Sicherheitseinbehalten im internationalen Projektgeschäft. Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte ist insbesondere auf Fertigungsaufträge im internationalen Projektgeschäft zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten erfasst.
Zum 30. September 2023 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
| Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Fondsanteile | 229,5 | 193,3 |
| davon Cash-Fonds | 229,3 | 193,1 |
| davon sonstige Fondsprodukte | 0,2 | 0,2 |
| Termingelder | 14,1 | 14,4 |
| Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel | 22,9 | 9,3 |
| Summe | 266,5 | 216,8 |
Im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte eine erfolgswirksame Bewertung in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro). Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.
In der Position "Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel" sind Bankguthaben enthalten, die verpfändet wurden und daher dem Konzern nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Die EVN betreibt mit ihren zwei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service sowie OOO EVN Umwelt zwei klärschlammbefeuerte Blockheizkraftwerke in Moskau. Diese sind dem Segment Umwelt zugeordnet. Infolge des Ukrainekriegs ist das Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation belastet und das Risiko einer geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs in Russland schwieriger kalkulierbar. Angesichts dieser Entwicklungen hat die EVN im Vorjahr mögliche Ausstiegsszenarien überprüft und beschlossen, die Gesellschaften zu veräußern. Grundsätzlich ist die EVN davon ausgegangen, dass die Veräußerung noch im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgen wird, allerdings kam es dabei aufgrund zusätzlicher Anforderungen und bürokratischer Hürden zu unerwarteten Verzögerungen. Die Einigung mit dem Käufer erfolgte zuvor bereits im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/23, die obligatorische Zustimmung der russischen Regierungskommission ist bis dato noch nicht erfolgt. Die EVN erfüllt alle vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Veräußerung der Gesellschaften und geht davon aus, dass die formelle Zustimmung der russischen Regierungskommission innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen wird. Daher werden die Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerungsgruppe zum 30. September 2023 gemäß IFRS 5 als kurzfristig ausgewiesen.
Zum 30. September 2022 wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Wertminderungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro erfasst. Darüber hinaus waren Wertminderungen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von einem Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro berücksichtigt. Der Vergleich aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Veräußerungsgruppe ergab zum 30. September 2023 insgesamt eine Wertaufholung von 0,4 Mio. Euro.
Im sonstigen Ergebnis sind kumulative Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, enthalten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschied aus der Währungsumrechnung –5,4 Mio. Euro (Vorjahr: –1,5 Mio. Euro).
Am 30. September 2023 wurde die Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und umfasste die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden.
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 5,8 | 9,3 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 5,8 | 9,3 |
| Langfristige Schulden | – | 0,5 |
| Kurzfristige Schulden | 0,4 | 0,8 |
| Zur Veräußerung gehaltene Schulden | 0,4 | 1,3 |
In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Bankguthaben von 4,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro) enthalten, die infolge der Sanktionen der Russischen Föderation Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2022/23 und 2021/22 ist auf Seite 201 dargestellt.
44. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
45. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 205,2 Mio. Euro (Vorjahr: 205,2 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
46. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 3.417,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2.979,9 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | ||
| Ausgewiesener Jahresüberschuss 2022/23 | 416,3 | ||
| Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021/22 | 0,4 | ||
| Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen | –213,0 | ||
| Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn | 203,7 | ||
| Vorgeschlagene Gewinnausschüttung | –203,2 | ||
| Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2023/24 | 0,5 |
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 1,14 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 94. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 2. Februar 2023 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2021/22 eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 92,7 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 8. Februar 2023, Dividendenzahltag der 10. Februar 2023.
47. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von –0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 199) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
| Bewertungsrücklagen | 30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern | Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus | ||||||
| finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
3.087,0 | –709,9 | 2.377,1 | 3.566,3 | –820,2 | 2.746,1 |
| Cash Flow Hedges | 28,9 | –3,3 | 25,6 | –206,5 | 55,1 | –151,4 |
| Neubewertungen IAS 19 | –99,6 | 22,3 | –77,3 | –73,0 | 16,3 | –56,7 |
| at Equity einbezogenen Unternehmen | –204,9 | 53,5 | –151,3 | 1.229,9 | –289,7 | 940,2 |
| Summe | 2.811,4 | –637,4 | 2.174,0 | 4.516,7 | –1.038,4 | 3.478,3 |
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2022/23 –15,4 Mio. Euro (Vorjahr: –43,0 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge der Stromerzeugung sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektgeschäft (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.
48. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 36.287 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 37.888 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
| Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile |
Stückaktien | Eigene Aktien | Im Umlauf befindliche Anteile |
|---|---|---|---|
| 30.09.2021 | 179.878.402 | –1.697.245 | 178.181.157 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 37.888 | 37.888 |
| 30.09.2022 | 179.878.402 | –1.659.357 | 178.219.045 |
| Erwerb eigener Aktien | |||
| Verkauf eigener Aktien | – | 36.287 | 36.287 |
| 30.09.2023 | 179.878.402 | –1.623.070 | 178.255.332 |
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.225.093 Stück (Vorjahr: 178.187.472 Stück).
49. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
| Finanzinformationen von Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||||
| Tochterunternehmen | RBG | BUHO | EVN Macedonia | RBG | BUHO | EVN Macedonia | |
| Nicht beherrschende Anteile (%) | 49,97 | 26,37 | 10,00 | 49,97 | 26,37 | 10,0 | |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 216,1 | 48,7 | 33,9 | 202,0 | 41,7 | 34,0 | |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 39,7 | 8,2 | –0,1 | 25,8 | 3,8 | 2,5 | |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden | 25,0 | 2,7 | – | 24,0 | 2,7 | – | |
| Bilanz | |||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 431,7 | 221,1 | 399,2 | 403,8 | 195,5 | 391,6 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0,4 | 10,4 | 67,3 | 0,1 | 9,4 | 140,3 | |
| Langfristige Schulden | – | 1,0 | 94,4 | – | 0,8 | 108,1 | |
| Kurzfristige Schulden | – | – | 19,8 | – | 0,1 | 77,1 | |
| 2022/23 | 2021/22 | ||||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||||
| Umsatzerlöse | – | – | 0,3 | – | – | 0,1 | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 79,4 | 31,2 | 5,4 | 51,7 | 14,4 | 29,3 | |
| Cash Flow | |||||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 50,4 | 11,3 | 111,0 | 47,9 | 10,4 | 12,2 | |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | – | – | –40,9 | – | – | –34,4 | |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –50,0 | –10,4 | –20,9 | –48,0 | –10,4 | 9,8 |
Langfristige Schulden
50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
| Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Nominal verzinsung (%) |
Laufzeit | Nominale | Buchwert 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert 30.09.2022 Mio. EUR |
Marktwert 30.09.2023 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen/Namensschuldverschreibung | 469,5 | 556,7 | 393,5 | |||
| JPY-Anleihe | 3,130 | 2009–2024 | 12,0 Mrd. JPY | – | 87,4 | – |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 100,0 Mio. EUR | 98,8 | 98,6 | 99,0 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 25,0 Mio. EUR | 24,8 | 24,7 | 24,7 |
| EUR-Anleihe | 0,850 | 2020–2035 | 101,0 Mio. EUR | 101,0 | 101,0 | 66,6 |
| Namensschuldverschreibung | 2,005 | 2022–2034 | 5,0 Mio. EUR | 5,0 | 5,0 | 4,0 |
| Namensschuldverschreibung | 2,440 | 2022–2037 | 150,0 Mio. EUR | 150,0 | 150,0 | 117,0 |
| Namensschuldverschreibung | 3,900 | 2022–2038 | 90,0 Mio. EUR | 90,0 | 90,0 | 82,2 |
| Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen)1) | 0,00–4,99 | bis 2068 | – | 633,9 | 594,0 | 599,4 |
| Summe | 1.103,5 | 1.150,8 | 992,9 |
1) Im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 249,9 Mio. Euro in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
| Fälligkeitsstruktur langfristige | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | Restlaufzeit zum 30.09.2023 | Restlaufzeit zum 30.09.2022 | ||||
| Mio. EUR | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe |
| Anleihen/Namensschuldverschreibung | – | 469,5 | 469,5 | 87,4 | 469,3 | 556,7 |
| davon fix verzinst | – | 469,5 | 469,5 | – | 469,3 | 469,3 |
| davon variabel verzinst | – | – | – | 87,4 | – | 87,4 |
| Bankdarlehen | 203,3 | 430,6 | 633,9 | 235,6 | 358,5 | 594,0 |
| davon fix verzinst | 199,7 | 325,6 | 525,3 | 229,6 | 358,5 | 588,1 |
| davon variabel verzinst | 3,6 | 105,0 | 108,6 | 6,0 | – | 6,0 |
| Summe | 203,3 | 900,1 | 1.103,5 | 323,0 | 827,8 | 1.150,8 |
Anleihen und Namensschuldverschreibungen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.
Die Veränderung bei den Anleihen resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung einer Anleihe in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, da der Fälligkeitstermin innerhalb der nächsten zwölf Monaten liegt.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 247,0 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020 sowie im Juli 2022 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
51. Latente Steuern
| Latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sozialkapital | –25,2 | –22,9 |
| Verlustvorträge | –6,8 | –13,9 |
| Beteiligungsabschreibungen | –15,2 | –23,8 |
| Sachanlagen | –8,5 | –6,8 |
| Rückstellungen | –7,3 | –11,4 |
| Finanzinstrumente | –8,7 | –72,6 |
| Sonstiges Vermögen | –31,1 | –3,8 |
| Sonstige Schulden | –8,4 | –12,7 |
| Passive latente Steuern | ||
| Sachanlagen | 113,7 | 78,4 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1,9 | 2,1 |
| Beteiligungen | 697,1 | 1.130,0 |
| Rückstellungen | 5,0 | 8,5 |
| Finanzinstrumente | 18,6 | 8,2 |
| Sonstiges Vermögen | 4,8 | 4,7 |
| Sonstige Schulden | 5,0 | 7,2 |
| Summe | 735,1 | 1.071,1 |
| davon aktive latente Steuern | –50,9 | –55,6 |
| davon latente Steuerverbindlichkeiten | 785,9 | 1.126,7 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Veränderung latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Latenter Steuersaldo 01.10. | 1.071,1 | 978,5 |
| – Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen | –1,7 | –0,3 |
| – Erfolgswirksame Veränderung | 66,7 | 13,1 |
| – Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage | –401,0 | 79,8 |
| Latenter Steuersaldo 30.09. | 735,1 | 1.071,1 |
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 75,1 Mio. Euro (Vorjahr: 73,9 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 110,1 Mio. Euro (Vorjahr: 85,7 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 407,2 Mio. Euro (Vorjahr: 325,5 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen "Finanzinstrumente" mit –51,8 Mio. Euro (Vorjahr: –119,6 Mio. Euro), "Assoziierte Unternehmen" mit –343,2 Mio. Euro (Vorjahr: 178,6 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit –6,0 Mio. Euro (Vorjahr: 20,9 Mio. Euro).
52. Langfristige Rückstellungen
| Langfristige Rückstellungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Rückstellung für Pensionen | 177,0 | 172,0 |
| Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen | 23,6 | 20,2 |
| Rückstellung für Abfertigungen | 74,1 | 69,7 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 93,1 | 74,3 |
| Summe | 367,7 | 336,2 |
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungsrückstellungen wurde zum 30. September 2023 mit 4,3 % (Vorjahr: Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 3,7 %; Abfertigungsrückstellungen 3,6 %) festgelegt.
Folgende Parameter werden angewendet:
- Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
- Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Folgejahr 7 % (Vorjahr: 3,5 %)
- Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Jahr 2025 3,5 % (Vorjahr: 2,25 %)
- Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für Folgejahre 2,25 % (Vorjahr: 2,25 %)
| Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 172,0 | 239,2 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | –4,0 | 2,0 |
| + Zinsaufwand | 6,4 | 2,6 |
| – Pensionszahlungen | –12,3 | –12,5 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 14,9 | –59,4 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –1,5 | –53,1 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 16,4 | –6,3 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 177,0 | 172,0 |
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,0 Jahre (Vorjahr: 11,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 28,1 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 20,2 | |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 0,2 | 0,4 |
| + Zinsaufwand | 0,8 | 0,3 |
| – Pensionszahlungen | –2,2 | –1,2 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 4,6 | –7,4 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –2,0 | –9,2 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 6,6 | 1,7 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 23,6 | 20,2 |
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 13,6 Jahre (Vorjahr: 14,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 69,7 | 84,6 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) | 2,4 | 3,1 |
| + Zinsaufwand | 2,5 | 0,8 |
| – Abfertigungszahlungen | –8,5 | –7,5 |
| – Umbuchungen | –0,1 | – |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 8,1 | –11,3 |
| davon aus | ||
| demografische Annahmen | – | –0,1 |
| finanziellen Annahmen | –3,4 | –13,2 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 11,5 | 2,0 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 74,1 | 69,7 |
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 5,8 Jahre (Vorjahr: 7,9 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 10,1 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
| Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| % | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 5,69 | –5,16 | 5,77 | –5,22 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –1,17 | 1,24 | –1,74 | 1,88 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –8,86 | 10,58 | –8,94 | 10,67 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –4,19 | 4,24 | –4,44 | 4,48 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
| % | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 7,07 | –6,32 | 7,56 | –6,73 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –10,71 | 13,10 | –5,83 | 6,46 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –3,21 | 3,21 | –3,42 | 3,41 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen
| % | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 2,90 | –2,75 | 3,91 | –3,68 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –5,61 | 6,12 | –7,45 | 8,31 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR
| Jubiläumsgelder | Mieten für Netzzutritte |
Prozesskosten/ -risiken |
Umwelt- und Entsorgungs risiken |
Übrige langfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2022 | 20,5 | 6,5 | 3,1 | 42,3 | 1,9 | 74,3 |
| Zinsaufwand | 0,8 | – | 0,2 | 0,4 | – | 1,4 |
| Verwendung | –1,6 | – | –0,2 | – | – | –1,9 |
| Auflösung | – | –0,1 | –2,0 | –0,2 | –0,2 | –2,4 |
| Zuführung | 1,3 | 0,5 | 0,8 | 8,6 | 0,5 | 11,8 |
| Umgliederung | – | –0,1 | 0,4 | 5,8 | 2,2 | 8,2 |
| Konsolidierungskreisänderung | 0,1 | – | – | – | 1,7 | 1,7 |
| Buchwert 30.09.2023 | 21,0 | 6,8 | 2,3 | 57,0 | 6,0 | 93,1 |
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 19 Jahren gerechnet. Die Position "Umgliederung" ist im Wesentlichen auf eine Umgliederung aus dem kurzfristigen Bereich aufgrund der Anpassung von Laufzeitschätzungen im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen zurückzuführen.
53. Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.
| Baukosten- und Investitionszuschüsse Mio. EUR |
Baukostenzuschüsse (IFRS 15) |
Baukostenzuschüsse (regulierter Bereich) |
Investitions zuschüsse |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2022 | 56,1 | 515,0 | 60,2 | 631,3 |
| Zugänge | 12,5 | 97,3 | 11,7 | 121,5 |
| Umgliederung | –6,5 | –58,1 | –5,0 | –69,5 |
| Buchwert 30.09.2023 | 62,1 | 554,2 | 66,9 | 683,3 |
54. Übrige langfristige Schulden
| Übrige langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 8,4 | 63,2 |
| Leasingverbindlichkeiten | 71,3 | 55,4 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 9,3 | 19,2 |
| Summe | 89,1 | 137,8 |
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie aus Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
| Mio. EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2023 | Restlaufzeit zum 30.09.2022 | |||||
| <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 8,4 | – | 8,4 | 63,2 | – | 63,2 |
| Leasingverbindlichkeiten | 22,4 | 48,9 | 71,3 | 18,4 | 36,9 | 55,4 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 5,9 | 3,3 | 9,3 | 16,5 | 2,7 | 19,2 |
| Summe | 36,8 | 52,3 | 89,1 | 98,1 | 39,7 | 137,8 |
Kurzfristige Schulden
55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Anleihen | 77,8 | – |
| Bankdarlehen | 215,4 | 122,4 |
| Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite | 50,0 | 255,1 |
| Summe | 343,2 | 377,4 |
Anleihen im Ausmaß von 77,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Kredite im Ausmaß von 293,2 Mio. Euro (Vorjahr: 122,4 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
56. Lieferant*innenverbindlichkeiten
In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 149,0 Mio. Euro (Vorjahr: 128,8 Mio. Euro) enthalten.
57. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
| Personalansprüche | Mieten für Netzzutritte |
Prozessrisiken | Sonstige kurzfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2022 | 83,1 | 2,7 | 2,2 | 47,5 | 135,5 |
| Konsolidierungskreisänderungen | – | – | – | 9,3 | 9,3 |
| Verwendung | –12,5 | – | –0,4 | –13,5 | –26,4 |
| Auflösung | –0,1 | – | – | –11,6 | –11,7 |
| Zuführung | 18,8 | – | 0,2 | 16,6 | 35,5 |
| Umgliederung | –2,2 | 0,1 | –0,4 | –5,4 | –7,9 |
| Buchwert 30.09.2023 | 87,1 | 2,9 | 1,6 | 42,9 | 134,4 |
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 7,7 Mio. Euro) ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen resultierend aus vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 24,2 Mio. Euro (Vorjahr: 31,4 Mio. Euro) gebildet.
58. Übrige kurzfristige Schulden
| Übrige kurzfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 28,8 | 129,7 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 12,4 | 7,3 |
| Zinsenabgrenzungen | 14,5 | 12,1 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 30,6 | 231,3 |
| Leasingverbindlichkeiten | 8,8 | 6,4 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 176,9 | 122,5 |
| 272,2 | 509,3 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 29,2 | 39,5 |
| Erhaltene Anzahlungen | 64,6 | 62,6 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 67,7 | 63,0 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 13,6 | 16,5 |
| Energieabgaben | 0,9 | 4,0 |
| Umsatzsteuer | 14,3 | 8,0 |
| Sonstige Posten | 34,7 | 17,7 |
| 224,9 | 211,3 | |
| Summe | 497,1 | 720,7 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich, Cross-Currency Swaps für die Absicherung der JPY-Anleihe sowie Devisentermingeschäfte für Umweltinfrastrukturprojekte.
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Energieabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kund*innen erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden. Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 38,7 Mio. Euro wurden im Geschäftsjahr 2022/23 als Umsatzerlöse realisiert.
Segmentberichterstattung
| Segmentberichterstattung Mio. EUR |
Energie Erzeugung |
Netze | Südosteuropa | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | |
| Außenumsatz | 1.015,9 | 750,6 | 132,8 | 159,5 | 564,5 | 517,3 | 1.499,7 | 2.002,4 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 19,3 | 13,4 | 349,2 | 264,5 | 73,4 | 63,4 | 1,6 | 1,6 |
| Gesamtumsatz | 1.035,2 | 764,1 | 481,9 | 424,0 | 637,9 | 580,7 | 1.501,2 | 2.003,9 |
| Operativer Aufwand | –859,9 | –797,1 | –224,2 | –141,9 | –402,6 | –344,2 | –1.261,8 | –1.861,7 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
–238,8 | 6,4 | 42,7 | 10,8 | – | – | – | – |
| EBITDA | –63,6 | –26,7 | 300,4 | 292,9 | 235,4 | 236,5 | 239,4 | 142,2 |
| Abschreibungen | –26,6 | –28,0 | –45,4 | –32,6 | –156,8 | –177,7 | –79,9 | –94,3 |
| davon Wertminderungen | –5,8 | –6,8 | –1,1 | – | – | –32,9 | – | –16,7 |
| davon Zuschreibungen | 1,6 | – | – | 9,6 | – | – | – | – |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | –90,1 | –54,7 | 255,0 | 260,3 | 78,6 | 58,8 | 159,5 | 48,0 |
| EBIT-Marge (%) | –8,7 | –7,2 | 52,9 | 61,4 | 12,3 | 10,1 | 10,6 | 2,4 |
| Zinserträge | – | – | 6,3 | 0,4 | 0,5 | 0,2 | 2,9 | – |
| Zinsaufwendungen | –4,3 | –2,7 | –4,5 | –3,0 | –22,4 | –14,8 | –12,4 | –12,1 |
| Finanzergebnis | –4,7 | –2,7 | 2,3 | –2,4 | –21,8 | –14,5 | –10,0 | –12,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –94,8 | –57,3 | 257,3 | 257,9 | 56,8 | 44,4 | 149,6 | 35,4 |
| Firmenwerte | – | – | 1,2 | 1,2 | 1,8 | 1,8 | – | – |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
37,7 | 1.404,3 | 239,7 | 208,6 | – | – | – | – |
| Gesamtvermögen | 674,0 | 1.914,1 | 1.193,3 | 990,9 | 2.562,7 | 2.313,3 | 1.402,7 | 1.388,6 |
| Gesamtschulden | 464,2 | 993,3 | 442,4 | 398,0 | 1.838,6 | 1.601,4 | 895,4 | 1.013,4 |
| Investitionen1) | 63,6 | 43,0 | 121,7 | 56,6 | 356,0 | 334,3 | 135,5 | 110,0 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentberichterstattung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung1) |
Summe | ||||||
| 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | |
| Außenumsatz | 531,4 | 611,8 | 24,5 | 20,6 | – | – | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 0,7 | 0,5 | 83,9 | 75,7 | –528,1 | –419,0 | – | – |
| Gesamtumsatz | 532,2 | 612,3 | 108,4 | 96,3 | –528,1 | –419,0 | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Operativer Aufwand | –488,4 | –571,3 | –120,1 | –106,0 | 524,8 | 415,9 | –2.832,1 | –3.406,3 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
18,3 | 15,6 | 110,2 | 66,2 | – | – | –67,6 | 98,9 |
| EBITDA | 62,2 | 56,5 | 98,5 | 56,5 | –3,4 | –3,2 | 869,0 | 754,8 |
| Abschreibungen | –32,7 | –91,4 | –2,5 | –2,4 | 3,4 | 3,2 | –340,4 | –423,2 |
| davon Wertminderung | –0,3 | –58,4 | – | – | – | – | –7,1 | –114,8 |
| davon Zuschreibung | 1,6 | – | – | – | – | – | 3,2 | 9,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 29,5 | –34,9 | 96,0 | 54,0 | – | – | 528,5 | 331,6 |
| EBIT-Marge (%) | 5,5 | –5,7 | 88,6 | 56,1 | – | – | 14,0 | 8,2 |
| Zinserträge | 2,6 | 1,3 | 47,7 | 24,8 | –43,5 | –21,3 | 16,5 | 5,4 |
| Zinsaufwendungen | –20,2 | –8,1 | –37,0 | –18,3 | 43,5 | 21,2 | –57,4 | –37,9 |
| Finanzergebnis | –20,9 | –45,5 | 200,6 | 62,6 | –17,9 | –15,5 | 127,6 | –30,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 8,6 | –80,3 | 296,6 | 116,6 | –17,9 | –15,5 | 656,2 | 301,2 |
| Firmenwerte | – | – | – | – | – | – | 3,0 | 3,0 |
| Buchwert der at Equity | ||||||||
| einbezogenen Unternehmen | 170,8 | 172,8 | 655,2 | 602,4 | – | – | 1.103,4 | 2.388,0 |
| Gesamtvermögen | 1.072,0 | 1.150,9 | 6.195,2 | 6.575,2 | –2.103,8 | –1.902,4 | 10.996,0 | 12.430,5 |
| Gesamtschulden | 849,3 | 934,6 | 2.075,7 | 2.001,4 | –2.033,9 | –1.832,6 | 4.531,6 | 5.109,3 |
| Investitionen2) | 22,9 | 21,4 | 1,8 | 2,1 | –7,4 | –3,5 | 694,1 | 564,0 |
1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Strom | 2.462,5 | 2.878,4 |
| Erdgas | 304,0 | 170,9 |
| Wärme | 252,8 | 198,9 |
| Umweltdienstleistungen | 525,3 | 604,3 |
| Sonstige | 224,1 | 209,7 |
| Summe | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1) | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Österreich | 1.777,4 | 1.483,6 |
| Deutschland | 458,4 | 534,5 |
| Bulgarien | 934,9 | 1.320,6 |
| Nordmazedonien | 562,2 | 684,3 |
| Sonstige | 35,7 | 39,2 |
| Summe | 3.768,7 | 4.062,2 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)
| Mio. EUR | 30.09.2023 | |||
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | |
| Österreich | 181,9 | 3.270,1 | 163,9 | 2.941,7 |
| Deutschland | 0,7 | 9,9 | 0,8 | 11,5 |
| Bulgarien | 10,9 | 565,1 | 11,9 | 539,4 |
| Nordmazedonien | 12,8 | 385,4 | 14,3 | 353,9 |
| Sonstige | 4,9 | 55,1 | – | 34,0 |
| Summe | 211,2 | 4.285,7 | 190,9 | 3.880,4 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz1) • Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG1) |
|||
| Erzeugung | • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)1) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
||||
| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
||||
| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
||||
| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung2) |
|||
| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding; diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Für das internationale Projektgeschäft wurde im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess initiiert.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise
Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.
Sonstige Angaben
60. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
| Fonds der liquiden Mittel | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Liquide Mittel | 70,2 | 292,0 |
| davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) | 0,1 | 0,1 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten | 70,1 | 291,9 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | –50,0 | –255,1 |
| Summe | 20,2 | 36,9 |
Zum Bilanzstichtag unterlagen 27,7 Mio. Euro (Vorjahr: 16,8 Mio. Euro) Verfügungsbeschränkungen und wurden vom Fonds der liquiden Mittel umgegliedert (siehe auch Erläuterungen 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen sowie 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
| Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) | 58,3 | 53,3 |
| Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) | 5,8 | 5,5 |
| Summe | 64,1 | 58,8 |
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
| Summe |
|---|
| 1.590,0 |
| 256,7 |
| –135,5 |
| –205,1 |
| –0,1 |
| –9,9 |
| 0,4 |
| 30,2 |
| – |
| 1.526,8 |
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
| Geschäftsjahr 2021/22 | Kurzfristige | Langfristige | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Finanzverbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten | Summe |
| Stand 01.10.2021 | 318,0 | 718,9 | 60,6 | 1.097,5 |
| Einzahlungen | – | 562,0 | – | 562,0 |
| Auszahlungen | –317,8 | –2,9 | –6,9 | –327,6 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | 254,9 | – | – | 254,9 |
| Währungsumrechnung | – | 1,8 | – | 1,8 |
| Veränderung Fair Value | – | –8,3 | – | –8,3 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | – | 1,6 | – | 1,6 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | 8,1 | 8,1 |
| Umbuchungen | 122,4 | –122,4 | – | – |
| Stand 30.09.2022 | 377,4 | 1.150,8 | 61,8 | 1.590,0 |
61. Risikomanagement
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 6,5 Mio. Euro (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist auf die etwas geringeren ausstehenden Kredite und Bonds vor allem aber auf die geringere Volatilität an den Zinsmärkten zurückzuführen.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman in Kuwait. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert
umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partner*innen – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der EVN Konzern erweitert in Bahrain eine bestehende Kläranlage und errichtet dazu eine Klärschlammverbrennungsanlage. Wie beim Projekt in Kuwait ist das Unternehmen auch in Bahrain Währungsrisiken ausgesetzt. Zur Absicherung der hoch wahrscheinlich erwarteten Netto-Cash-Inflows wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Transaktionen werden auf der Grundlage von Euro (EUR) und Bahrain-Dinar (BHD) durchgeführt.
In den Vorjahren hat die EVN für das Projekt Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Währungskurses eingesetzt, diese allerdings zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Geschäftsjahr 2022/23 hat die EVN entschieden, wie beim Projekt in Kuwait einen Cash Flow Hedge zu implementieren. Insofern wurden neu abgeschlossene Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung der hoch wahrscheinlichen Nettozahlungen in BHD abgeschlossen wurden, als Sicherungsinstrumente designiert.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Der eingetretene Rückgang ist hauptsächlich auf die oben genannte Widmung von Devisentermingeschäften aus dem Projekt in Bahrain als Cash Flow Hedges zurückzuführen.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro) ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 145,7 Mio. Euro (Vorjahr: 272,0 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Rückgang gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf die stabile Entwicklung des Börsekurses der Aktien der Verbund AG im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 70,2 Mio. Euro (Vorjahr: 292,0 Mio. Euro), Termingeldern in Höhe von 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 216,8 Mio. Euro (Vorjahr: 193,3 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 286,0 Mio. Euro (Vorjahr: 227,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 21,1 % (Vorjahr: 17,0 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden
| 30.09.2023 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Buchwert | Zahlungsabflüsse | <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
| Anleihen | 547,3 | 719,0 | 93,7 | 58,6 | 566,7 | |
| Bankdarlehen | 927,1 | 980,2 | 234,7 | 259,1 | 486,4 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 80,2 | 96,6 | 9,4 | 27,8 | 59,4 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) | 39,1 | 42,3 | 33,2 | 9,1 | – | |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 15,5 | 15,5 | 15,5 | – | – | |
| Summe | 1.531,4 | 1.853,6 | 386,5 | 354,6 | 1.112,5 | |
| 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Summe Zahlungsabflüsse |
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre |
|||
| Anleihen | 556,7 | 736,6 | 15,9 | 141,9 | 578,7 | |
| Bankdarlehen | 716,4 | 812,0 | 136,0 | 279,3 | 396,8 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 61,8 | 69,7 | 7,0 | 20,8 | 41,9 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) | 294,4 | 326,6 | 268,9 | 57,7 | – | |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 20,6 | 20,6 | 14,1 | 6,5 | – | |
| Summe | 1.650,0 | 1.965,4 | 441,8 | 506,2 | 1.017,4 | |
1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 277 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.
Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner*innen durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kreditratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert. Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
- von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
- für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
- es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
- der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
- bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
Äquivalent S&P | Ausfall wahrscheinlichkeit (%)1) |
Ausleihungen | Leasing forderungen |
Bankguthaben2) 3) | Errechnete Wertminderung4) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | – | – | 7,4 | 93,1 | – |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | 0,03 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,05 | 19,4 | 4,9 | – | – |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,22 | 9,2 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 0,91 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 5,53 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 24,70 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 0,9 | – | – | – |
| Summe | 29,5 | 12,3 | 93,1 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 22,9 Mio. Euro enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Äquivalent S&P | Ausfall wahrscheinlichkeit (%)1) |
Ausleihungen | Leasing forderungen |
Bankguthaben2) 3) | Errechnete Wertminderung4) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | – | – | 3,3 | 301,3 | – |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | 0,03 | – | 10,8 | – | – |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,06 | 17,2 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,30 | 11,0 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 1,45 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 7,47 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 9,87 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 1,2 | – | – | – |
| Summe | 29,4 | 14,1 | 301,3 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 9,3 Mio. Euro enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
In der aktuellen Situation gilt es insbesondere zu beurteilen, wie sich das makroökonomische Umfeld bei der Ermittlung der zu erwarteten Verluste (Expected Credit Loss) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auswirkt. Infolge der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen. Allerdings hat dies zur Folge, dass in Europa aktuell vermehrt Insolvenzfälle eintreten. Insofern erwarten wir, dass diese Entwicklung künftig zu höheren Forderungsausfällen führen kann. Aus diesem Grund hat die EVN Gruppe über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2022/23 eine um 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich 2022/23 Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–0,1 | – | 98,6 | 98,6 | – |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–0,6 | 1,1 | 7,9 | 7,8 | 0,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 4,6–19,7 | 13,6 | 1,9 | 1,6 | 0,3 |
| Bis 359 Tage überfällig | 7,9–55,2 | 18,9 | 2,7 | 2,2 | 0,5 |
| >360 Tage überfällig | 15,5–100,0 | 38,6 | 11,0 | 6,8 | 4,3 |
| Summe | 122,2 | 117,0 | 5,2 |
Erwartete Kreditverluste Österreich 2021/22
| Mio. EUR | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|||
| Nicht überfällig | 0,0–1,2 | – | 44,2 | 44,2 | – | ||
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–1,2 | 1,5 | 6,0 | 5,9 | 0,1 | ||
| Bis 179 Tage überfällig | 5,5–56,0 | 29,4 | 2,2 | 1,5 | 0,6 | ||
| Bis 359 Tage überfällig | 7,9–55,2 | 34,3 | 2,4 | 1,5 | 0,8 | ||
| >360 Tage überfällig | 17,6–100 | 38,1 | 8,8 | 5,5 | 3,4 | ||
| Summe | 63,5 | 58,6 | 4,9 |
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2022/23
| Mio. EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
| Nicht überfällig | 0,0–0,5 | 0,13 | 53,4 | 53,3 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 3,0–42,3 | 8,23 | 5,9 | 5,3 | 0,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 31,7–54,9 | 39,75 | 1,2 | 0,7 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 63,6–98,1 | 88,96 | 1,7 | 0,2 | 1,5 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 13,6 | – | 13,6 |
| Summe | 75,7 | 59,6 | 16,1 |
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2021/22
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,1–1,0 | 0,22 | 51,6 | 51,5 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 1,0–57,6 | 4,01 | 8,5 | 8,1 | 0,3 |
| Bis 179 Tage überfällig | 59,3–77,7 | 65,14 | 0,8 | 0,3 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 75,4– 98,5 | 86,71 | 1,1 | 0,1 | 0,9 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 13,3 | – | 13,3 |
| Summe | 75,2 | 60,1 | 15,1 |
Mio. EUR
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2022/23
Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,4–100,0 | 50,25 | 126,0 | 62,7 | 63,3 |
| davon Ratenvereinbarungen | 17,5–100,0 | 83,90 | 71,9 | 11,6 | 60,3 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen | 0,4–36,6 | 5,51 | 54,1 | 51,1 | 3,0 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,4–100,0 | 13,29 | 23,2 | 20,1 | 3,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 42,3–100,0 | 81,39 | 6,6 | 1,2 | 5,4 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,6–100,0 | 96,61 | 14,2 | 0,5 | 13,7 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 156,1 | – | 156,1 |
| Summe | 326,2 | 84,5 | 241,7 |
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2021/22 Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,4–100 | 39,98 | 123,9 | 74,4 | 49,6 |
| davon Ratenvereinbarungen | 17,5–100,0 | 76,43 | 58,3 | 13,7 | 44,6 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen | 0,4–36,6 | 7,60 | 65,6 | 60,6 | 5,0 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,4–100,0 | 9,11 | 59,9 | 54,5 | 5,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 42,3–100,0 | 88,93 | 10,9 | 1,2 | 9,7 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,6–100,0 | 97,04 | 16,1 | 0,5 | 15,7 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 168,5 | – | 168,5 |
| Summe | 379,4 | 130,5 | 248,9 |
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 102,8 Mio. Euro (Vorjahr: 84,4 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggeber*innen großteils um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt und einzelwertberichtigt. Für Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 70,7 Mio. Euro (Vorjahr: 59,6 Mio. Euro), die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 23,7 Mio. Euro (Vorjahr: 18,1 Mio. Euro) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 20,7 Mio. Euro (Vorjahr: 38,0 Mio. Euro) erfasst. Diese Wertminderungen resultierten im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Stand 01.10. | 287,1 | 255,0 |
| Zuführung | 20,7 | 38,0 |
| Abgang | –21,1 | –6,0 |
| Stand 30.09. | 286,7 | 287,1 |
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2023 und zum 30. September 2022 entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
62. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 50 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,8 % (Vorjahr: 58,9 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 79,4 % (Vorjahr: 55,8 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.
| Kapitalmanagement | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.174,8 | 1.206,1 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 302,0 | 128,8 |
| Fonds der liquiden Mittel | –20,2 | –36,9 |
| Langfristige und kurzfristige Wertpapiere | –337,5 | –285,6 |
| Langfristige und kurzfristige Ausleihungen | –29,5 | –29,4 |
| Nettofinanzverschuldung | 1.089,7 | 983,1 |
| Langfristige Personalrückstellungen 2) | 274,6 | 262,0 |
| Nettoverschuldung | 1.364,3 | 1.245,1 |
| Funds from Operations | 1.082,9 | 694,1 |
| Eigenkapital | 6.464,3 | 7.321,1 |
| Gearing (%) | 21,1 | 17,0 |
| Net Debt Coverage (%) | 79,4 | 55,8 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Mio. EUR
| 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Klassen | Bewertungs kategorie |
Fair-Value Hierarchie (IFRS 13) |
Buchwert | Fair Value | Buchwert | Fair Value |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige Beteiligungen1) | ||||||
| Beteiligungen | FVOCI | Stufe 3 | 167,4 | 167,4 | 190,3 | 190,3 |
| Andere Beteiligungen | FVOCI | Stufe 1 | 3.381,1 | 3.381,1 | 3.837,5 | 3.837,5 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 71,0 | 71,0 | 68,8 | 68,8 |
| Ausleihungen | AC | Stufe 2 | 25,0 | 24,1 | 25,1 | 24,4 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | AC | Stufe 2 | 10,1 | 9,6 | 12,7 | 12,1 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 11,7 | 11,7 | – | – |
| Forderungen | AC | 25,3 | 25,3 | 13,9 | 13,9 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte |
||||||
| Forderungen | AC | 650,0 | 650,0 | 549,5 | 549,5 | |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 69,1 | 69,1 | 27,0 | 27,0 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen | FVTPL | Stufe 1 | 266,5 | 266,5 | 216,8 | 216,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||||
| Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten | AC | 70,2 | 70,2 | 292,0 | 292,0 | |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | AC | Stufe 2 | 469,5 | 393,5 | 556,7 | 480,1 |
| Bankdarlehen | AC | Stufe 2 | 633,9 | 599,4 | 594,0 | 552,7 |
| Übrige langfristige Schulden | ||||||
| Sonstige übrige Schulden | AC | 9,3 | 9,3 | 19,2 | 19,2 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 8,2 | 8,2 | 63,2 | 63,2 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 3 | 0,3 | 0,3 | – | – |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | AC | 343,2 | 343,2 | 377,4 | 377,4 | |
| Lieferant*innenverbindlichkeiten | AC | 463,2 | 463,2 | 436,7 | 436,7 | |
| Übrige kurzfristige Schulden | ||||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 241,6 | 241,6 | 278,1 | 278,1 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 24,3 | 24,3 | 231,3 | 231,3 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 3 | 6,3 | 6,3 | – | – |
| davon aggregiert nach Bewertungskategorie | ||||||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis |
FVOCI | 3.548,5 | – | 4.027,7 | – | |
| Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden |
FVTPL | 418,4 | – | 312,6 | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden |
AC | 2.941,3 | – | 3.155,4 | – | |
| Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden |
FVTPL | 39,1 | – | 122,1 | – | |
1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
In der Tabelle Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten werden als Cash Flow Hedge designierte Sicherungsgeschäfte (Portfolio Hedge Strom) gemeinsam mit derivativen Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, dargestellt. Eine separate Darstellung ist infolge der Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten aufgrund üblicher Netting-Vereinbarungen im Energiebereich nicht möglich (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). In der Bewertungskategorie FVTPL sind daher positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 71,5 Mio. Euro (Vorjahr: 24,3 Mio. Euro) und negative beizulegende Zeitwerte in Höhe von –1,9 Mio. Euro (Vorjahr: –151,2 Mio. Euro) enthalten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden.
| Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1) Mio. EUR |
2022/23 | 2021/22 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Klassen | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
|
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) |
– | – | – | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) |
–24,9 | –20,8 | –79,7 | –52,7 | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) |
88,3 | – | –7,4 | – | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) | –8,3 | – | –6,8 | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (AC) |
9,7 | – | 8,1 | – | |
| Summe | 64,8 | –20,8 | –85,8 | –52,7 |
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
| Derivative | 30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzinstrumente | Nominalwert1) | Marktwerte2) | Nominalwert1) | Marktwerte2) | ||||||
| Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | |
| Devisentermingeschäfte | ||||||||||
| KWD3) | – | 80,1 | 1,4 | –12,3 | –10,9 | – | 81,2 | – | –25,6 | –25,6 |
| USD3) | – | 111,4 | 2,3 | –3,4 | –1,0 | – | 174,7 | – | –19,5 | –19,5 |
| BHD3) | – | 8,4 | – | –0,6 | –0,6 | – | – | – | – | – |
| USD | – | – | – | – | – | – | 40,0 | –0,1 | –0,1 | |
| BHD | – | 4,7 | 0,1 | – | 0,1 | – | 33,4 | – | –1,5 | –1,5 |
| KWD | – | 1,8 | – | – | – | – | 3,5 | – | –0,2 | –0,2 |
| PLN | – | – | – | – | – | – | 4,9 | – | – | – |
| RON | – | 2,0 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Währungsswaps | ||||||||||
| Mio. JPY (>5 Jahre)3) | 10.000,0 | – | – | –19,4 | –19,4 | 10.000,0 | – | – | –11,1 | –11,1 |
| Derivate Energiebereich | ||||||||||
| Swaps | – | – | – | – | – | 36,0 | –36,0 | 10,0 | –8,4 | 1,6 |
| Futures | 1.257,6 | 2.347,7 | 12,7 | –5,6 | 7,1 | 22,0 | – | – | –0,4 | –0,4 |
| Forwards | 436,9 | 411,2 | 16,4 | –10,9 | 5,5 | 668,4 | 843,2 | 40,7 | –92,6 | –51,9 |
| Futures3) | – | 556,0 | 13,7 | – | 13,7 | – | – | – | – | – |
| Forwards3) | 19,9 | 365,4 | 57,8 | –10,6 | 47,2 | 204,1 | 849,3 | 24,3 | –183,0 | –158,7 |
| Berücksichtigung von Aufrechnungsvereinbarungen |
– | – | –23,6 | 23,6 | – | – | – | –48,1 | 48,1 | – |
| Summe nach Saldierung | – | – | 80,9 | –39,1 | 41,2 | – | – | 27,0 | –294,4 | –267,4 |
1) In Mio. in Nominalwährung; Energiebereich: in GWh
2) In Mio. Euro
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den Forderungen und übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden. Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) sowie für die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.
JPY-Anleihe
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 1,2 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 9,5 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –8,3 Mio. Euro; Vorjahr: 1,0 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe 7,8 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –6,8 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Auflösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2023: –0,1 Mio. Euro; Stand 30. September 2022 –0,3 Mio. Euro).
Umm Al Hayman/Bahrain
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman und beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022/23 auch aus dem Projekt in Bahrain, womit die erwarteten Zahlungen zu 100% abgesichert wurden. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
Portfolio Hedge Strom
Die EVN wendet ein Portfolio Hedge an, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente (Strom-Forwards und Strom-Future-Kontrakte) zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen grundsätzlich zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt sind, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.
Bei Absicherungen von Stromlieferungen in ausländischen Märkten ist es möglich, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Wertänderung aus den künftigen Zahlungsströmen nicht zur Gänze ausgleicht. Aufgrund der höheren Liquidität des deutschen Markts werden trotzdem vermehrt Termingeschäfte in diesem Markt abgeschlossen. Dabei setzt sich der österreichische Strompreis aus dem deutschen Strompreis zuzüglich eines DE/AT-Spreads zusammen. Insofern wird mit den in Deutschland abgeschlossenen Terminprodukten die deutsche Preiskomponente der österreichischen Strompreise abgesichert.
Erfolgt die Absicherung am selben Markt wie das Grundgeschäft, besteht grundsätzlich eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument. Werden jedoch Sicherungsgeschäfte aufgrund mangelnder Liquidität im deutschen Markt getätigt, wird im Rahmen der Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft nur die Risikokomponente des deutschen Preises herangezogen, womit eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument erreicht wird.
Ineffektivitäten der Absicherungen können durch Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei oder durch einen Rückgang des erwarteten Stromlieferungsvolumens entstehen.
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Cross-Currency Swaps | –19,4 | – | Übrige kurzfristige Schulden | 10,01) | –8,3 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
| Cross-Currency Swaps | –11,1 | – | Übrige langfristige Schulden | 10,01) | –6,8 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert | Fair Value Adjustment |
Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
| JPY-Anleihe | –61,2 | –1,9 | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | 9,7 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Fair Value Adjustment |
Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
| JPY-Anleihe | –70,9 | –2,3 | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | 7,8 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
| FX-Forwards (KWD/EUR) | –10,9 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 80,11) | 14,7 | |
| FX-Forwards (USD/EUR) | –1,0 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 111,42) | 18,5 | |
| FX-Forwards (BHD/EUR) | –0,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 8,43) | –0,6 | |
| Portfolio-Hedge Strom | 71,5 | Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen | 908,2 GWh | 47,2 | |
| Portfolio-Hedge Strom4) | –10,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 33,0 GWh | 172,4 | |
| 1) Nominalbetrag in Mio. KWD |
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) Nominalbetrag in Mio. BHD
4) 8,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
Änderung
Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2022
| Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| –25,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 81,21) | –14,4 |
| –19,5 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 174,72) | –14,8 |
| 24,3 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 219,9 GWh | –20,6 |
| –183,03) | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 833,4 GWh | –96,6 |
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) 31,8 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
| Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2023 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|---|---|---|
| Einzahlungen in KWD (Firm Commitment) | 15,1 | –22,4 |
| Einzahlungen in USD (Firm Commitment) | 15,7 | –18,1 |
| Einzahlungen in BHD (Firm Commitment) | –0,6 | –0,2 |
| Portfolio Hedge Strom | 47,2 | 71,5 |
| Portfolio Hedge Strom | 142,6 | –1,9 |
| Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2022 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|
|---|---|---|---|
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | –43,1 | –43,8 | |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | – | – | |
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | –35,6 | –35,8 | |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | – | – | |
| Portfolio Hedge Strom | 23,6 | 24,3 | |
| Portfolio Hedge Strom | –170,6 | –151,2 | |
| Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV 30.09.2023 Mio. EUR |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DBO-Projekt (KWD) | 15,1 | – | – | –6,3 | Umsatzerlöse | – |
| BOT-Projekt (USD) | 15,7 | – | – | –2,0 | Umsatzerlöse | – |
| Projekt Tubli (BHD) | –0,6 | – | – | –0,3 | Umsatzerlöse | – |
| Portfolio Hedge Strom | 189,7 | – | – | –6,7 | Umsatzerlöse | – |
| Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV 30.09.2022 Mio. EUR |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DBO-Projekt (KWD) | –43,1 | – | – | –9,3 | Umsatzerlöse | – |
| BOT-Projekt (USD) | –35,6 | – | – | –4,1 | Umsatzerlöse | – |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) |
– | – | – | – | – | 3,4 |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) |
– | – | – | – | – | –1,8 |
| Portfolio Hedge Strom | –147,0 | – | – | –29,7 | Umsatzerlöse | – |
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften 30.09.2023
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
| <1 Jahr | >1 Jahr | |
|---|---|---|
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | 99,4 | 12,0 |
| Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs | 1,0693 | 1,1733 |
| KWD | ||
| Nominalbetrag in KWD | 40,9 | 39,2 |
| Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs | 0,3424 | 0,3481 |
| BHD | ||
| Nominalbetrag in BHD | 7,2 | 1,2 |
| Durchschnittlicher BHD/EUR-Terminkurs | 2,4089 | 2,3756 |
| Forwards/Futures | ||
| Nominalbetrag in GWH | 700,9 | 200,7 |
| Durchschnittlicher Absicherungspreis EUR/MWh | 202,47 | 180,23 |
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften 30.09.2022
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
| <1 Jahr | >1 Jahr | |
|---|---|---|
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | 93,7 | 81,0 |
| Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs | 1,1703 | 1,0742 |
| KWD | ||
| Nominalbetrag in KWD | 26,5 | 54,6 |
| Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs | 0,3363 | 0,3489 |
| Forwards/Futures | ||
| Nominalbetrag in GWH | 376,8 | 268,4 |
| Durchschnittlicher Absicherungspreis EUR/MWh | 66,60 | 245,83 |
64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 287 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2022/23 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
| Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum |
|---|
| 30.09.2023 einbezogen wurden |
| Gesellschaft |
| Bioenergie Steyr GmbH |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s. |
| EnergieAllianz |
| EVN KG |
| EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH |
| EVN-WE Wind KG |
| Fernwärme St.Pölten GmbH |
| Fernwärme Steyr GmbH |
| RAG |
| Ashta |
| Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC |
| ZOV |
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2023 einbezogen wurden
| Gesellschaft | |
|---|---|
| Burgenland Energie | |
| Verbund Innkraftwerke | |
| ZOV UIP |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
| Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gemeinschaftsunternehmen Mio. EUR |
30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||||
| Gemeinschaftsunternehmen | EVN KG | RAG | ZOV | Energie Allianz |
EVN KG | RAG | ZOV | Energie Allianz |
| Bilanz | ||||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 0,5 | 537,2 | 134,6 | 118,5 | 160,8 | 527,7 | 160,5 | 77,9 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 609,0 | 124,7 | 50,9 | 735,2 | 1.134,3 | 507,8 | 46,8 | 2.313,5 |
| Langfristige Schulden | 18,6 | 216,3 | – | 37,3 | 2,1 | 261,1 | – | 432,6 |
| Kurzfristige Schulden | 607,8 | 144,7 | 7,7 | 892,2 | 462,9 | 501,7 | 15,5 | 757,6 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
||||||||
| Nettovermögen | –16,9 | 300,9 | 177,8 | –75,8 | 830,2 | 272,7 | 191,8 | 1.201,3 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 100,00 | 100,00 | 48,50 | 45,00 | 100,00 | 100,00 | 48,50 | 45,00 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | –16,9 | 300,9 | 86,2 | –34,1 | 830,2 | 272,7 | 93,0 | 540,6 |
| +/– Umwertungen | 16,9 | 138,5 | 0,3 | 34,1 | – | 138,8 | 5,9 | – |
| Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
– | 439,4 | 86,6 | – | 830,2 | 411,4 | 99,0 | 540,6 |
| 2022/23 | 2021/22 | |||||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||||
| Umsatzerlöse | 1.378,3 | 558,0 | 21,8 | 3.028,7 | 703,2 | 650,1 | 26,7 | 2.934,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | –0,3 | –38,5 | – | –0,5 | –0,6 | –40,1 | – | –0,6 |
| Zinserträge | 0,1 | 0,9 | – | 5,0 | 0,1 | 0,7 | – | – |
| Zinsaufwendungen | –11,2 | –5,0 | – | –1,5 | –0,1 | –1,9 | – | –2,0 |
| Ertragsteuern | – | –27,6 | –3,0 | –1,8 | – | –17,4 | –4,6 | 0,2 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –240,3 | 79,5 | 13,8 | 3,5 | 7,2 | 51,9 | 21,1 | –5,5 |
| Sonstiges Ergebnis | –908,1 | –1,2 | – | –490,6 | 409,0 | 17,9 | –0,3 | 1.165,0 |
| Gesamtergebnis | –1.148,5 | 78,3 | 13,8 | –487,2 | 416,2 | 69,8 | 20,8 | 1.159,5 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 5,5 | 50,0 | 21,8 | – | 76,2 | 48,0 | 14,6 | – |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil) |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 | |||
| Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag | 167,9 | 138,7 | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 15,1 | 7,8 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 6,6 | 23,9 | |||
| Gesamtergebnis | 21,7 | 31,7 |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
| Finanzinformationen wesentlicher | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| assoziierter Unternehmen Mio. EUR |
30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||
| Assoziiertes Unternehmen | Verbund IKW |
ZOV UIP | Burgenland Energie |
Verbund IKW |
ZOV UIP | Burgenland Energie |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.244,4 | 0,6 | 998,4 | 1.250,9 | 0,5 | 842,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 244,2 | 7,9 | 361,4 | 25,9 | 5,3 | 289,8 |
| Langfristige Schulden | 135,9 | – | 179,5 | 76,3 | – | 178,2 |
| Kurzfristige Schulden | 43,7 | 4,0 | 809,9 | 27,9 | 1,7 | 605,9 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
||||||
| Nettovermögen | 1.309,0 | 4,5 | 370,4 | 1.172,6 | 4,1 | 348,4 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 13,00 | 31,00 | 49,00 | 13,00 | 31,00 | 49,00 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 170,2 | 1,4 | 181,5 | 152,4 | 1,3 | 170,7 |
| +/– Umwertungen | 22,2 | –0,1 | 34,3 | 23,4 | 0,1 | 20,3 |
| Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
192,4 | 1,3 | 215,8 | 175,9 | 1,4 | 191,0 |
| 2022/23 | 2021/22 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | 391,2 | 19,7 | 920,8 | 152,9 | 23,7 | 528,2 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 231,0 | 4,5 | 33,0 | 72,3 | 5,1 | 23,9 |
| Sonstiges Ergebnis | 5,4 | – | 10,2 | –6,2 | – | 2,4 |
| Gesamtergebnis | 236,4 | 4,5 | 43,2 | 66,1 | 5,1 | 26,3 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 13,0 | 1,5 | 11,2 | 1,3 | 1,2 | 10,3 |
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Verpflichtungen und Risiken | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften | 208,6 | 82,5 |
| Garantien für Projekte im Umweltbereich | 710,7 | 684,1 |
| Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von | ||
| Energienetzen | 4,0 | 2,0 |
| Kraftwerken | 84,2 | 87,6 |
| Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 266,3 | 218,5 |
| Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen | 0,1 | 0,1 |
| Summe | 1.273,9 | 1.074,8 |
| davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen | 195,9 | 82,0 |
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 72,1 Mio. Euro (Vorjahr: 21,2 Mio. Euro) gegenüber.
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2022 um 199,1 Mio. Euro auf 1.273,9 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung von Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften, von Garantien für Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Gegenläufig wirkte eine Reduktion der Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2023 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 208,6 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 538,5 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2023 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 164,1 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 544,9 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen die EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 287 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafterin
Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschafterin und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2023 eine kurzfristige Forderung gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: kurzfristige Verbindlichkeit in Höhe von 28,9 Mio. Euro). Alle Geschäftsbeziehungen mit der Hauptgesellschafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).
Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH, einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die EVN Naturkraft und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Umsätze | 527,2 | 449,1 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –153,5 | –144,5 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 61,2 | 50,6 |
| Forderungen aus dem Cash Pooling | 86,5 | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28,8 | 120,1 |
| Ausleihungen | 7,4 | 11,5 |
| Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling | – | 8,2 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0,4 | 0,4 |
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 | ||||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –48,1 | –16,2 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | – | 1,4 |
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 insgesamt 1.360,2 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.253,5 Tsd. Euro).
| Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. EUR | 2022/23 | 2021/22 | |||||
| Fixe Bezüge | Variable Bezüge1) |
Sachbezüge | Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | ||
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | 477,4 | 146,0 | 3,5 | 446,9 | 127,4 | 3,4 | |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer | 445,5 | 133,9 | 14,2 | 417,1 | 114,4 | 14,1 |
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2022/23 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 72,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 67,6 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 67,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 62,5 Tsd. Euro) geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 856,1 Tsd. Euro (davon 151,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 568,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –2.313,9 Tsd. Euro (davon 71,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.609,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 337,7 Tsd. Euro (davon 230,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 107,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –1.707,4 Tsd. Euro (davon 90,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.071,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Bei der Rückstellung für Abfertigungen ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 57,2 Tsd. Euro (davon 10,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 38,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung – 20,9 Tsd. Euro (davon 2,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –32,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 44,8 Tsd. Euro (davon 11,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 33,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Dotierung 23,0 Tsd. Euro (davon 2,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 9,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in Höhe von 9,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 9,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,3 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.034,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.008,4 Tsd. Euro).
Bei den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe eine Dotierung in Höhe von 545,5 Tsd. Euro (davon 95,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 353,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von – 1.006,6 Tsd. Euro (davon 35,0 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon – 1.155,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden für aktive leitende Angestellte Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in der Höhe von 19,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 18,7 Tsd. Euro) und Pensionskassenbeiträge in der Höhe 337,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 412,8 Tsd. Euro) geleistet.
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 172,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 156,7 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 99,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 98,4 Tsd. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2022/23 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2023 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
67. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2023 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 21. November 2023 traten keine wesentlichen Ereignisse auf.
68. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsident*in Dipl.-Ing. Reinhard Wolf (ab 19.06.2023) Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023)
Vizepräsidenten Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder Mag. Georg Bartmann Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Peter Weinelt Dr. Gustav Dressler Dipl.-Ing. Angela Stransky Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka (bis 19.06.2023) Mag. Philipp Gruber Mag. Veronika Wüster, MAIS (ab 19.06.2023)
Arbeitnehmervertreter*innen Friedrich Bußlehner Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter
69. Freigabe des Konzernabschlusses 2022/23 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN werden am 13. Dezember 2023 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
70. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2022/23 durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien (Vorjahr: BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft). Die Kosten für die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bzw. die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft betrugen in Summe 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 71,1 % (Vorjahr: 52,1 %) auf Prüfungshonorare, 16,3 % (Vorjahr: 15,6 %) auf prüfungsnahe Honorare und 12,6 % (Vorjahr: 32,3 %) auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Davon entfielen 82,4 % (Vorjahr: 67,0 %) auf Prüfungshonorare, 10,6 % (Vorjahr: 14,0 %) auf prüfungsnahe Honorare und 7,0 % (Vorjahr: 19,0 %) auf sonstige Beratungsleistungen.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2023
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH ("Ashta"), Wien | EVN Naturkraft | 49,99 31.12.2022 | E | |
| Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg | EVN Wärme | 51,00 30.09.2023 | E | |
| Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien | BG SN Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien | EVN ES | 45,00 30.09.2023 | E | |
| EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien | BG SV Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien | EVN | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien | BG FW Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Croatia Plin d.o.o ("EVN Croatia"), Zagreb, Kroatien | Kroatien Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Energieservices GmbH ("EVN ES"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf | EVN ES | 100,00 30.09.2023 | E | |
| EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia/ EVN Supply |
100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria RES | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Mazedonien | 90,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia | 100,00 31.12.2022 | V | ||
| EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf | EVN/ EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2023 | V |
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
- JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
- NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 50,00 30.09.2023 | E | |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG ("EVN-WE Wind KG"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 30.09.2023 | E | |
| Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten | EVN | 49,00 31.12.2022 | E | |
| Fernwärme Steyr GmbH, Steyr | EVN Wärme | 49,00 30.09.2023 | E | |
| Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien | BG SE Holding | 76,00 31.12.2022 | V | |
| kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Netz Niederösterreich GmbH ("Netz Niederösterreich"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland1) | EVN Naturkraft | 13,00 31.12.2022 | E | |
| Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 70,00 30.09.2023 | V |
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt | EVN Wärme | 90,00 | 964 (807) |
157 (135) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NV |
| Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten | EVN Wärme | 49,00 | 2.641 (2.311) |
429 (544) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| cyberGRID Verwaltungs GmbH, Wien | EVN | 100,00 | 6 (5) |
1 (–) |
31.03.2023 (31.03.2022) |
NV |
| cyberGRID GmbH & Co KG, Wien | EVN | 100,00 | 139 (565) |
–426 (–137) |
31.03.2023 (31.03.2022) |
NV |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH ("EZN"), Heiligenkreuz |
EVN | 50,00 | 660 (1.122) |
–462 (–428) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN | 100,00 | 403 (413) |
–10 (–11) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NV |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 39 (37) |
1 (1) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NE |
| Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell | EVN Wärme | 48,86 | 582 (286) |
296 (152) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien | EVN Naturkraft | 33,33 | 41 (39) |
3 (3) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 10.337 (9.235) |
1.500 (397) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH ("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf |
Netz Niederösterreich |
100,00 | 14.923 (14.923) |
– (–2) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
| Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf |
Netz Bet. 31 | 100,00 | 15.455 (15.427) |
27 (187) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2023
| 2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien | WTE Betrieb | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik | WTE | 35,00 31.12.2022 | E | |
| EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf | EVN Umwelt | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Wasser GmbH ("EVN Wasser"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2022 | V | |
| OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2022 | V | |
| sludge2energy GmbH ("sludge2energy"), Berching, Deutschland | WTE | 100,00 31.12.2022 | V | |
| Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait | WTE | 50,00 31.12.2022 | E | |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland1) | International | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland1) | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait | International | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro | WTE | 100,00 31.12.2022 | V | |
| WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Wassertechnik GmbH ("WTE"), Essen, Deutschland | EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien | WTE | 48,50 31.12.2022 | E | |
| Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien | WTE | 29,00 31.12.2022 | E | |
1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.
| 2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen |
EVN Umwelt | 26,00 | 301 (260) |
41 (190) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH in Liqu. ("EVN MVA1"), Essen, Deutschland |
WTE | 100,00 | 0 (–) |
–742 (–1.006) |
30.04.2022 (30.09.2021) |
NV |
| JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain | WTE | 50,00 | –617 (87) |
–704 (41) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NE |
| SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien | WTE | 50,00 | 483 (493) |
–10 (–12) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland |
WTE | 49,00 | 566 (563) |
3 (3) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach | EVN Wasser | 50,00 | 866 (866) |
0 (0) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen | WTE | 100,00 | 262 (256) |
6 (53) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
| WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro | WTE Betrieb | 100,00 | –689 (–646) |
–25 (–13) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland |
International | 100,00 | 24 (24) |
–1 (–1) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2023
| 3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt |
EVN | 73,63 30.09.2023 | V | |
| Burgenland Energie AG ("Burgenland Energie"), Eisenstadt | BUHO | 49,00 30.09.2023 | E | |
| EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| R138-Fonds, Wien | EVN/Netz Niederösterreich/ EVN Wasser |
100,00 30.09.2023 | V | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf | EVN | 50,03 31.03.2023 | V | |
| RAG Austria AG ("RAG"), Wien | RBG | 100,00 31.12.2022 | E | |
| UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 30.09.2023 | V |
| 3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien | EVN | 50,00 | 261 | 65 | 30.09.2023 | NE |
| (276) | (62) | (30.09.2022) |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG, Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2023, der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalten
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
- Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN. Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw. der Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.
Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u. a. im kuwaitischen Dinar bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern. Dabei werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge-Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate zunächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie, Lieferkettenverzögerungen sowie
vom Auftraggeber veranlasste Projektänderungen ist es zu moderaten zeitlichen Verschiebungen gekommen, deren Auswirkungen ebenfalls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind. Insgesamt ist das Großprojekt als wertmäßig bedeutend für den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen.
Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der Konzernbilanz und Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und diese falsch dargestellt werden.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungsunterlagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw. IFRS 9 – Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge-Accountings) gewürdigt. Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleistungen) haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die kaufmännisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Schließlich haben wir auch die Kostenartenberichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 20 (Ertragsrealisierung) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in Abschnitt 23 bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 39 bei den Erläuterungen zur Bilanz in Bezug auf die aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 61 (Risikomanagement) hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken.
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und at Equity einbezogenen Unternehmen Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2023 einen Buchwert von insgesamt 5.600,3 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 51 % der Bilanzsumme des Konzerns.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.
Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchenoder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogenen Unternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob
diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen) und 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht, haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung stehen.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Februar 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Februar 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 21. November 2023
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Mag. Gerhard Posautz Mag. (FH) Johannes Waltersam
GRI-Inhaltsindex
Der GRI-Inhaltsindex ist das Grundgerüst des EVN Ganzheitsberichts 2022/23 (Berichtszeitraum 1. Oktober 2022 – 30. September 2023). Er beschreibt in Übereinstimmung ("in accordance") mit den GRI-Standards 2021 der Global Reporting Inititative (GRI), an welchen Stellen in diesem Bericht die Allgemeinen Angaben sowie die themenspezifischen Standardangaben zu den einzelnen wesentlichen Themen aufgrund der Einstufung der Wesentlichkeit zu finden sind. Darüber hinausgehende und in der Berichterstattung zusätzlich berücksichtigte Indikatoren wurden ebenfalls in den GRI-Inhaltsindex aufgenommen und entsprechend gekennzeichnet.
GRI-
Standard Angabe Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link)
Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung)
GRI 1: Grundlagen 2021 GRI 2: Allgemeine Angaben 2021
1. Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken
| 2-1 | Organisationsprofil | a. EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) b. 37f; Rechtsform: Aktiengesellschaft c. 2344 Maria Enzersdorf, Österreich d. 7; Hauptmärkte sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. |
|
|---|---|---|---|
| 2-2 | Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsbericht erstattung der Organisation berücksichtigt werden |
205f (Konzernanhang) Im nichtfinanziellen Bericht sind die voll konsolidierten Gesellschaften des Konsoli dierungskreises der EVN erfasst, über den per 30. September 2023 gemäß Konsoli dierungsvorschriften zu berichten ist. Sofern aus Wesentlichkeitsgründen von dieser Darstellung abgewichen wird, ist dies bei der entsprechenden Kennzahl vermerkt. |
|
| 2-3 | Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle |
a., b. Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäftsjahr von 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. c. 14. Dezember 2023 d. Investor Relations: [email protected] Nachhaltigkeit: [email protected] |
|
| 2-4 | Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen |
Sofern Kennzahlen oder Werte des vorherigen Geschäftsjahres geändert wurden, ist dies bei der entsprechenden Kennzahl vermerkt. |
|
| 2-5 | Externe Prüfung | 147ff Unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbe ratungsgesellschaft |
|
| 2. Tätigkeiten und Mitarbeiter*innen | |||
| 2-6 | Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen |
6, 8f, 35f | |
| 2-7 | Angestellte | 93, 94, 95 | |
| 2-8 | Mitarbeiter*innen, die keine Angestellten sind | 95 | |
| GRI Standard Angabe |
Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) | Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung) |
|
|---|---|---|---|
| 3. Unternehmensführung | |||
| 2-9 | Führungsstruktur und Zusammensetzung | 154ff (Corporate Governance-Bericht) | |
| 2-10 | Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans |
155ff (Corporate Governance-Bericht) | |
| 2-11 | Vorsitzende*r des höchsten Kontrollorgans | Nicht zutreffend | |
| 2-12 | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beauf sichtigung der Bewältigung der Auswirkungen |
16f, 21f, 28ff, 42ff 177ff (Risikomanagementbericht) |
|
| 2-13 | Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen |
16ff, 21f, 28ff, 42ff | |
| 2-14 | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
a. Die nichtfinanzielle Berichterstattung ist Teil des EVN Ganzheitberichts, der in seiner Gesamtheit vor Veröffentlichung vom Aufsichtsrat genehmigt wird. |
|
| 2-15 | Interessenkonflikte | 153ff (Corporate Governance-Bericht) | |
| 2-16 | Übermittlung kritischer Anliegen | a. 177ff (Risikomanagementbericht) b. Keine kritischen Bedenken |
|
| 2-17 | Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
20 | |
| 2-18 | Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
158 (Corporate Governance-Bericht) Die Entlastung der Mitglieder des Aufsichts rats für ihre Tätigkeit erfolgt durch Beschluss fassung in der jährlichen ordentlichen Haupt versammlung der Gesellschaft. |
|
| 2-19 | Vergütungspolitik | www.evn.at/Verguetungspolitik | |
| 2-20 | Verfahren zur Festlegung der Vergütung | a. 158f (Corporate Governance-Bericht); www.evn.at/Verguetungspolitik b. www.evn.at/Hauptversammlung |
|
| 2-21 | Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | 93, 95 | |
| 4. Strategie, Richtlinien und Praktiken | |||
| 2-22 | Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung |
16ff, 21f | |
| 2-23 | Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen |
28ff www.evn.at/verhaltenskodex www.evn.at/menschenrechtspolicy |
|
| 2-24 | Einbeziehung politischer Verpflichtungen | 16ff, 20, 21f, 28ff, 42ff, 93ff Ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien gibt den Umgang mit wesentlichen Themen in unseren Aktivitäten und Geschäftsbe ziehungen vor. |
|
| 2-25 | Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen |
31, 79, 81ff, 85ff | |
| 2-26 | Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen |
31 | |
| 2-27 | Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen | Keine relevanten Fälle | |
| 2-28 | Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen |
37ff, 134f www.evn.at/mitgliedschaften |
|
| GRI Standard Angabe |
Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) | Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung) |
|
|---|---|---|---|
| 5. Einbindung von Stakeholdern | |||
| 2-29 | Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern | 16ff, 130ff |
2-30 Tarifverträge a. 108 b. Wird im Lauf des Geschäftsjahres 2023/24
erhoben
Wesentliche Themen GRI 3: Wesentliche Themen 2021
| 3-1 | Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen |
16ff | |
|---|---|---|---|
| 3-2 | Liste der wesentlichen Themen | 17 |
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 26ff | |
|---|---|---|---|
| GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 | |||
| 201-1 | Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert |
40 | |
| 201-3 | Verpflichtungen für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne |
109, 251f (Konzernanhang) b. i., ii., iii. Nicht zutreffend: In Ergänzung zum Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bietet die EVN eine überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige Pensionskasse. |
|
| GRI 202: Marktpräsenz 2016 | |||
| 202-1 | Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn |
93f, 108 Nicht zutreffend: Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mit arbeiter*innen an den Kollektivverträgen, die für die jeweiligen Hauptgeschäftsstandorte (Öster reich, Bulgarien und Nordmazedonien) gelten. |
|
| 202-2 | Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte |
95 Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Mitarbeiterinnen aus diesen Ländern werden jeweils als "lokal" definiert. Führungskräfte: Alle Mitglieder des Managements (Vorstand und Geschäftsführerinnen) aller vollkonsoli dierten Beteiligungen. |
|
| GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 | |||
| 204-1 | Anteil an Ausgaben für lokale Lieferant*innen | 35 a. 90,5 % b. Lieferant*innen mit Sitz im gleichen Land wie die beschaffende Gesellschaft c. Hauptgeschäftsstandorte sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien |
|
| GRI Standard Angabe |
Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) | Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung) |
|
|---|---|---|---|
| GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 | |||
| 205-1 | Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden |
30f b. 100 % der Geschäftsstandorte wurden im Rahmen der konzernweiten Risikoinventur geprüft. |
|
| 205-2 | Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung |
32f Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiter*innen kategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die Personalentwick lungspolitik sind. |
|
| 205-3 | Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen |
31 | |
| GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 | |||
| 206-1 | Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung |
Keine relevanten Fälle | |
| GRI 207: Steuern 2019 | |||
| 207-1 | Steuerkonzept | 33 | |
| 207-2 | Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement |
33 a. Der Leiter der Konzernfunktion Rechnungs wesen ist für die Einhaltung der Steuerstrate gie verantwortlich. |
|
| 207-3 | Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken |
33 | |
| 207-4 | Länderbezogene Berichterstattung | 222f (Konzernanhang) | |
| GRI 308: Umweltbewertung der Lieferant*innen 2016 | |||
| 308-1 | Neue Lieferant*innen, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden |
34,6 % der neuen Lieferantinnen wurden anhand von Umweltkriterien überprüft. Die Analyse umfasst Lieferantinnen an un seren Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. |
|
| 308-2 | Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen |
a. 4.197 b. 9 c. Scope 1 – Direkte THG-Emissionen d. 0 % e. 0 % Die Analyse umfasst Lieferant*innen an un seren Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. |
| GRI | Standard Angabe | Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) | Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung) |
|---|---|---|---|
| GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 | |||
| 410-1 | Sicherheitspersonal, das in Menschenrechts politik und -verfahren geschult wurde |
Nicht zutreffend: Sicherheitspersonal wird zum Großteil über Fremdfirmen eingesetzt. Diese sind vertraglich zur Einhaltung der EVN Integritätsklausel sowie zu Compliance Schulungen, insbesondere solchen zum Thema Menschenrechte, verpflichtet. Die Be richterstattung zur Abhaltung der Schulungen erfolgt schriftlich. Konzerneigenes Sicherheit spersonal wird im Rahmen der Erstunterwei sung zu Compliance-Themen (einschließlich der Einhaltung der Menschenrechte) geschult. |
|
| GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferant*innen 2016 | |||
| 414-1 | Neue Lieferant*innen, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden |
34,6 % der neuen Lieferantinnen wurden anhand von sozialen Kriterien überprüft. Die Analyse umfasst Lieferantinnen an un seren Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. |
|
| 414-2 | Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen |
a. 4.197 b. 4 c. Cybersecurity d. 0 % e. 0 % Die Analyse umfasst Lieferant*innen an un seren Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. |
|
| GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 | |||
| 415-1 | Parteispenden | Auf Basis interner Richtlinien sind Spenden an politische Parteien oder Vorfeldorganisationen ausgeschlossen. |
Versorgungssicherheit
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 60ff | |
|---|---|---|---|
| Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion1) |
64 | ||
| Durchschnittliche Verfügbarkeit der Kraftwerke1) |
72 |
1) Zusätzlicher unternehmensspezifischer Indikator
GRI-Standard Angabe Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung)
Kund*innenorientierung
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 74ff | |
|---|---|---|---|
| GRI 416: Kundinnengesundheit und Kundinnensicherheit 2016 | |||
| 416-1 | Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit |
84 100 % aller Standorte sind versperrt und gekennzeichnet und verfügen über Zutritts kontrollen. |
|
| 416-2 | Verstöße im Zusammenhang mit den Auswir kungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit |
Keine relevanten Fälle | |
| GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016 | |||
| 417-1 | Anforderungen für die Produkt- und Dienst leistungsinformationen und Kennzeichnung |
84 | |
| 417-2 | Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung |
Keine relevanten Fälle | |
| 417-3 | Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation |
Keine relevanten Fälle | |
| GRI 418: Schutz der Kund*innendaten 2016 | |||
| 418-1 | Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundinnendaten und den Verlust von Kundinnendaten |
Keine relevanten Fälle |
Innovation und Digitalisierung
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 85ff | |
|---|---|---|---|
| Aufwände für Forschungs-, Innovations und Digitalisierungsprojekte1) |
176 (Lagebericht) | ||
| Forschungs-, Innovations- und Digitalisierungsprojekte1) |
85ff |
1) Zusätzlicher unternehmensspezifischer Indikator
GRI-
Standard Angabe Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link)
Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung)
Attraktive Arbeitgeberin
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 90ff | |
|---|---|---|---|
| GRI 401: Beschäftigung 2016 | |||
| 401-1 | Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation |
100, 102 | |
| 401-2 | Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbe schäftigten Angestellten, nicht aber Zeit arbeitnehmer*innen oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden |
109 a. In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen den Mitarbeiter*innen unabhängig von Alter, Geschlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung. b. Wichtige Betriebsstätten der EVN Gruppe sind Österreich, Bulgarien und Nordmaze donien. |
|
| 401-3 | Elternzeit | 100f | |
| GRI 402: Arbeitnehmer*innen-Arbeitgeberin-Verhältnis 2016 | |||
| 402-1 | Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen |
108f Es gibt keine gesetzlichen oder betrieblichen Mindestmitteilungsfristen. |
|
| GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 | |||
| 403-1 | Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
104ff | |
| 403-2 | Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen |
104ff | |
| 403-3 | Arbeitsmedizinische Dienste | 104ff, 108 | |
| 403-4 | Mitarbeiter*innenbeteiligung, Konsultation und Kommunikatin zu Sicherheit und Gesund heit am Arbeitsplatz |
104ff, 108 | |
| 403-5 | Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
104ff, 108 | |
| 403-6 | Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter*innen |
104ff, 108 | |
| 403-7 | Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkunen auf die Sicherheit und Gesund heit am Arbeitsplatz |
Nicht zutreffend: Es liegen keine Sicherheits und Gesundheitsrisiken vor, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit bei der EVN in Ver bindung stehen. |
|
| 403-8 | Mitarbeiter*innen, die von einem Manage mentsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind |
104ff | |
| 403-9 | Arbeitsbedingte Verletzungen | 106 | |
| 403-10 | Arbeitsbedingte Erkrankungen | 106 | b. Nicht zutreffend: Leasingmitarbeiter*innen sind in den Auswertungen zur Arbeitssicher heit und zum Gesundheitsschutz inkludiert, repräsentieren jedoch keinen signifikanten Anteil an der Gesamtbelegschaft (1,1 %), womit keine gesonderte Auswertung erfolgt. |
| GRI Standard Angabe |
Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) | Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung) |
|
|---|---|---|---|
| GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 | |||
| 404-1 | Durchschnittliche Stundenanzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellte |
102 | |
| 404-2 | Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe |
101ff | b. Bei der EVN gibt es derzeit keine etablierten Programme zur Übergangshilfe. |
| 404-3 | Prozentsatz der Angestellten, die eine regel mäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten |
101, 103f | |
| GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 | |||
| 405-1 | Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten |
161f (Corporate Governance-Bericht) a. ii. Altersverteilung für Vorstand und Aufsichtsrat: < 30 Jahre: 0,0 % 30–50 Jahre: 29,4 % > 50 Jahre: 70,6 % |
a. und b. iii. Nicht zutreffend: Keine weiteren Diversitätsmerkmale b. Nicht zutreffend: Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiter*innenkategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die Personalentwicklungspolitik sind. |
| 405-2 | Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern |
93 b. Wichtige Betriebsstätten der EVN Gruppe sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. |
Nicht zutreffend: Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiter*innenkategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die Personalentwicklungspolitik sind. |
| GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 | |||
| 406-1 | Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen |
31 | Keine Diskriminierungsvorfälle (Definition gemäß International Labour Organization (ILO) als Diskriminierung aufgrund von Ethnizität, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung oder nationaler oder sozialer Herkunft sowie andere relevante Formen der Diskriminierung) |
| GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 | |||
| 407-1 | Betriebsstätten und Lieferant*innen, bei | Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und |
| 407-1 | Betriebsstätten und Lieferant*innen, bei | Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und |
|---|---|---|
| denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und | Kollektivverhandlungen ist für die EVN und ihre | |
| Tarifverhandlungen bedroht sein könnte | Tochtergesellschaften an allen ihren Standorten | |
| ein zentraler Aspekt in der Umsetzung der | ||
| Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte | ||
| sowie der Kernarbeitsnormen der International | ||
| Labour Organization (ILO). | ||
GRI-Standard Angabe Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung)
Klimaschutz
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 110ff | |
|---|---|---|---|
| GRI 302: Energie 2016 | |||
| 302-1 | Energieverbrauch innerhalb der Organisation | 120 | c. iv. Nicht zutreffend: Kein Dampfbezug g. Nicht zutreffend: Basisdaten von Verrech nungszählern in MWh |
| 302-2 | Energieverbrauch außerhalb der Organisation | 120 b. Zählerdaten c. Umrechnung der Gasverkäufe auf unteren Heizwert entsprechend der GSNE-VO |
|
| 302-3 | Energieintensität | 119 | |
| 302-4 | Verringerung des Energieverbrauchs | 119 | |
| 302-5 | Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen |
119 | |
| GRI 305: Emissionen 2016 | |||
| 305-1 | Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | 122ff e. Erdgas und Heizöl: Aktuelle nationale Treibhausgasinventur des jeweiligen Landes mit Primärenergieverbrauch (Österreich, Bulgarien) und Oxidationsfaktor entspre chend EU-ETS; Treibstoffe (Diesel, Benzin, Erdgas): Umweltbundesamt; GWP = Global Warming Potential: IPCC AR5 g. GHG-Protocol |
|
| 305-2 | Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) |
122ff e. Ecoinvent Faktoren bzw. Association of Issuing Bodies/European Residual Mixes g. GHG-Protocol |
|
| 305-3 | Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | 122ff. Erdgas: Aktuelle nationale Treibhaus gasinventur des jeweiligen Landes mit Primär energieverbrauch (Österreich, Bulgarien) und Oxidationsfaktor entsprechend EU-ETS; Treibstoffe (Diesel, Benzin, Erdgas): Umwelt bundesamt; GWP (Global Warming Potential): Nicht fossiles Methan AR6 100y |
|
| 305-4 | Intensität der THG-Emissionen | 124 | |
| 305-5 | Senkung der THG-Emissionen | 114, 125 e. Berechnungsmethode: CO₂-Einsparung [t CO₂e p. a.] = angenommene jährliche Erzeu gungsmenge [GWh] * CO₂-Emissionsfaktor pro GWh der fossilen Primärenergieträger (landesspezifisch) |
|
| 305-6 | Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) |
Nicht zutreffend: Alle EVN Anlagen sind geschlossene Anlagen. |
| GRI Standard Angabe |
Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) | Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung) |
|
|---|---|---|---|
| 305-7 | Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen |
125 b. Verwendung nationaler Emissionsfaktoren c. Emissionsmengen gemäß konzerneigenen Messsystemen der Anlagen; kontinuierliche Messungen der Fracht gemäß Emissionsmess verordnung bzw. regelmäßige Einzelmessun gen gemäß geltenden Gesetzen und Verord nungen, Frachtberechnungen über Rauchgasmengen |
a. Keine relevanten Emissionen zu schwer abbaubaren Schadstoffen (POP), flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), gefährlichen Luftschadstoffen (HAP); keine anderen rele vanten Kategorien |
Umweltschutz
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 110ff | |
|---|---|---|---|
| GRI 301: Materialien 2016 | |||
| 301-1 | Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen |
123 | |
| 301-2 | Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe | 119 a. Aus Gründen der Verfügbarkeit und (Quali täts-)Vorgaben finden sich unter den einge setzten Betriebsmitteln nur wenige rezyklierte Ausgangsstoffe. Die EVN fördert jedoch z. B. die Verwendung von rezyklierten Baustoffen. |
|
| 301-3 | Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien |
Nicht zutreffend: Aufgrund des Unternehmensgegenstands nicht relevant |
|
| GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 | |||
| 303-1 | Wasser als gemeinsam genutzte Ressource | 127f | |
| 303-2 | Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung |
127f | |
| 303-3 | Wasserentnahme | 126 | |
| 303-4 | Wasserrückführung | 126 | |
| 303-5 | Wasserverbrauch | 126 | |
| GRI 304: Biodiversität 2016 | |||
| 304-1 | Eigene, gemietete und verwaltete Betriebs standorte, die sich in oder neben Schutz gebieten und Gebieten mit hohem Biodiversi tätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden |
129 | |
| 304-3 | Geschützte oder renaturierte Lebensräume | 128f a. Detailanalyse und Entwicklung von Maßnahmen im Geschäftsjahr 2023/24 in Ausarbeitung |
|
| 304-4 | Arten auf der Roten Liste der Weltnatur schutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind |
129 |
| GRI | Standard Angabe | Ort (Seitennummer im Bericht oder Website-Link) | Auslassung von Angaben (Grund bzw. Erklärung) |
|---|---|---|---|
| GRI 306: Abfall 2020 | |||
| 306-1 | Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen |
125f www.evn.at/Abfallmanagement |
|
| 306-2 | Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen |
125f www.evn.at/Abfallmanagement |
|
| 306-3 | Angefallener Abfall | 126 | |
| 306-4 | Von Entsorgung umgeleiteter Abfall | 126 | |
| 306-5 | Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall | 126 | |
| GRI 306: Abwasser und Abfall 2016 | |||
| 306-3 | Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen | Keine relevanten Fälle |
Stakeholder-Dialog
| 3-3 | Management von wesentlichen Themen | 130ff | |
|---|---|---|---|
| GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016 | |||
| 203-1 | Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen |
60ff 135 (Investitionen in soziale Einrichtungen und Gesundheitszentren) 174f (Konzernlagebericht; alle Infrastruktur investitionen sind gewerblicher Natur) |
|
| 203-2 | Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen |
80, 135 | |
| GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 | |||
| 413-1 | Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen |
102, 130ff a. vi. 100 % der Projekte mit Öffentlichkeits oder Anrainerinnenrelevanz sind durch einen projektbezogenen Stakeholder-Dialog abgedeckt. a. viii. Es ist kein formelles Beschwerde verfahren für lokale Gemeinschaften etabliert. Bei allen Projekten ist eine direkte Kontaktaufnahme mit demr jeweiligen Projektleiter*in ([email protected]) oder über das EVN Servicetelefon bzw. via E-Mail ([email protected]) möglich. |
a. i. Es findet keine formale soziale Folgen abschätzung statt. Soziale Aspekte fließen regelmäßig im Zuge unseres projektbezogenen Stakeholder-Dialogs in die Projektentwicklung mit ein. a. iv. Es ist kein formales Programm zur Förderung des Gemeinwesens vorhanden. |
Glossar
Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht für Konzerngesellschaften der EVN zum Teil Kurzbezeichnungen verwendet. Die vollen Firmenwortlaute finden sich in der Beteiligungsübersicht ab Seite 287.
AIB
Die Association of Issuing Bodies entwickelt, nutzt und fördert ein harmonisiertes und standardisiertes europäisches System der Energiezertifizierung für alle Energieträger: das European Energy Certificate System – "EECS".
Biomasse
Gesamtheit der Masse an organischem Material (abgestorbene Lebewesen, organische Stoffwechselprodukte und Reststoffe); bestimmte Teilmengen davon können in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme bzw. Kälte genutzt werden.
Capital Employed
Eigenkapital zuzüglich verzinsliches Fremdkapital bzw. Vermögen abzüglich nicht verzinsliche Verbindlichkeiten.
Cash Generating Unit (CGU)
Kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die eigenständige Mittelzuflüsse generiert, die von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind. Der Barwert künftiger Cash Flows kann zur Bewertung der jeweiligen CGU herangezogen werden.
CO2 (Kohlendioxid)
Chemische Bezeichnung für Kohlendioxid. Entsteht überwiegend aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe.
CO2e
Die Einheit CO2e oder CO2-Äquivalent gibt das relative Treibhausgaspotenzial an. 1 t CO2e entspricht der Menge eines Stoffes, der dieselbe mittlere Erwärmungswirkung auf die Atmosphäre hat wie eine Tonne CO2.
CO2 -Emissionszertifikat bzw. Emissionsrechtehandel
Der EU-Emissionshandel ist ein Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Betreiber*innen einer erfassten Anlage müssen für jede Tonne emittiertes CO2 ein
gültiges Zertifikat vorlegen. Ein Teil der Zertifikate wird Anlagenbetreiber*innen (z.B. Industrie, Wärmeproduzent*innen) auf Basis einer Benchmark kostenlos zugeteilt, die übrige Menge versteigert. Die Anlagenbetreiber*innen müssen zusätzlich benötigte Zertifikate auf dem Markt kaufen.
Corporate Governance Kodex
"Verhaltensregel-Kodex" für Kapitalgesellschaften, der die Grundsätze für die Führung und Überwachung eines Unternehmens festschreibt. Er stellt kein gesatztes Recht dar, sondern ein Regelwerk, dem sich Unternehmen freiwillig unterwerfen.
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
EU-Richtlinie mit deutlich umfassenderen Standards und Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung. Für die EVN verpflichtend anzuwenden ab dem Geschäftsjahr 2024/25.
Dividendenrendite
Verhältnis zwischen der ausgeschütteten Dividende und dem Aktienkurs.
Due-Diligence-Prüfung
Als Due-Diligence-Prüfung wird eine Risikoprüfung bezeichnet, die Stärken und Schwächen sowie entsprechende Risiken eines Projekts, Objekts oder Unternehmens analysiert und damit eine wichtige Rolle bei dessen Bewertung spielt.
EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)
Österreichisches Gesetz, das u. a. die Fördermechanismen für die Errichtung neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen enthält.
EBIT (Earnings before
Interest and Taxes) Ergebnis vor Zinsen und Steuern, auch Betriebs- oder operatives Ergebnis genannt.
EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen oder Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Dient auch als einfache Kenngröße für den Cash Flow.
ecoinvent
Internationale und weltweit anerkannte Quelle für Ökobilanzdaten. Daten von ecoinvent werden z.B. in CO2-Bilanzen oder in der Umweltzertifzierung verwendet.
Economic Value Added (EVA®)
Differenz aus dem Rendite-Spread (ROCE abzüglich Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz (Capital Employed); Maß für die Wertschaffung eines Unternehmens.
E-Control
Die Energie-Control Austria ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich.
EEX (European Energy Exchange)
Die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa mit Sitz in Leipzig.
Eigenerzeugungsquote
Verhältnis zwischen der Stromerzeugung in eigenen Kraftwerken und dem gesamten Stromverkaufsvolumen.
Eigenkapitalquote
Verhältnis zwischen Eigen- und Gesamtkapital.
EMAS
Europäische Verordnung für Umweltmanagementsysteme.
Ergebnis je Aktie
Konzernergebnis dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien.
Erneuerbares Gas
Gemisch, das zum größten Teil aus Methan und Kohlendioxid besteht und bei der sauerstofffreien Vergärung von organischem Material (nachwachsende Rohstoffe, Gülle oder organische Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie) entsteht.
Ex-Dividendentag
Tag, ab dem Aktien ohne Recht auf Dividende gehandelt werden. An diesem Tag wird die Höhe der Dividende vom Preis des Wertpapiers abgezogen.
Fair Value
Auf effizienten Märkten unter Einbeziehung aller preisbeeinflussenden Faktoren ermittelter Preis, zu dem ein Geschäft zwischen unabhängigen Geschäftspartner*innen zustande kommen würde.
Funds from Operations (FFO)
Operativer Cash Flow bereinigt um das Zinsergebnis.
Gearing
Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital.
Global Reporting Initiative (GRI)
Initiative mit der Aufgabe, weltweit anwendbare Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und so eine standardisierte Darstellung von Unternehmen in ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension zu erreichen.
Greenhouse Gas Protocol (GHG) Verbreiteter Standard zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und des dazugehörigen Berichtswesens.
Hedging-Geschäft
Hedging ist ein Instrument des finanziellen Risikomanagements, das Verluste aus negativen Marktwertveränderungen im Zins-, Währungs- oder Kurswertbereich limitieren bzw. vermeiden soll. Das Unternehmen, das ein Geschäft "hedgen" möchte, geht eine weitere Transaktion ein, die mit dem Grundgeschäft gekoppelt ist.
Heizgradsumme
Messgröße für den temperaturbedingten Energiebedarf für Heizzwecke.
Interest Cover
Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zum Zinsaufwand.
International Financial Reporting Interpretation Committee/Standard Interpretation Committee (IFRIC, vormals SIC)
Aufgabe des IFRIC ist es, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS zu interpretieren und zu konkretisieren.
International Financial Reporting Standards/ International Accounting
Standards (IFRS, vormals IAS) Die Bezeichnung IAS wurde 2001 auf IFRS geändert, bis dahin veröffentlichte IAS werden jedoch weiter unter der früheren Bezeichnung geführt. Sie werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
ISO-Normen
International anerkannte Qualitätsund Formanforderungen für diverse Managementsysteme (z.B. Umwelt oder Arbeitssicherheit).
Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration)
Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Energieerzeugungsanlage. Durch die kombinierte Produktion kann der Wirkungsgrad erhöht und damit die eingesetzte Primärenergie optimal genutzt werden.
Management Approach
Darstellung der steuerungsrelevanten Komponenten eines Konzerns.
Messzahlen Energie
Energie (Wh) = Leistung × Zeit kWh Kilowattstunde: 1 Wattstunde (Wh) × 103 MWh Megawattstunde: 1 Wh × 106 GWh Gigawattstunde: 1 Wh × 109 Erdgas-Energieinhalt: 1 Nm3 1 m3 Erdgas = 11,07 kWh
NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz)
Österreichisches Gesetz zur nichtfinanziellen Berichterstattung, das die EU-Richtlinie 2014 /95/EU umgesetzt hat.
Net Debt Coverage
Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zur verzinslichen Nettoverschuldung.
Net Operating Profit
after Tax (NOPAT) Versteuertes Ergebnis vor Finanzierungskosten.
Nettoverschuldung
Saldo aus zinstragenden Aktivund Passivpositionen (begebene Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und langfristige Personalrückstellungen minus Ausleihungen, Wertpapiere und liquide Mittel).
Netzverlust
Differenz zwischen dem in ein Netzsystem eingespeisten und dem entnommenen Strom. Netzverluste entstehen grundsätzlich aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Leitungen.
Ökostrom
Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern bzw. -quellen (z.B. Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie, erneuerbares Gas) erzeugt wird.
PAS 2060
International anerkannte Spezifikation zum Nachweis von CO2-Klimaneutralität.
PPP-Projekt
Im Rahmen von Public Private Partnership-Projekten werden Anlagen für öffentlich-rechtliche Kund*innen gebaut, finanziert und nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit ins Eigentum der Kund*innen übertragen.
Primärenergie
Energie, die aus natürlich vorkommenden Energieträgern bzw. -quellen zur Verfügung steht. Sowohl fossile Energieformen wie Erdgas, Mineralöl, Stein- und Braunkohle als auch Kernbrennstoffe wie Uran und erneuerbare Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind zählen dazu.
Regelzone
Als Regelzone bezeichnet man einen geografisch abgegrenzten Verband von Hoch- bzw. Höchstspannungsnetzen, deren Stabilität von einem bzw. einer verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber*in gewährleistet wird.
Regulatory Asset Base
Die verzinsliche Kapitalbasis setzt sich aus der Summe der immateriellen Vermögensgegenstände und dem Sachanlagevermögen abzüglich passivierter Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelte (Baukostenzuschüsse/BKZ) und etwaiger Firmenwerte auf der Basis von bilanziellen Werten zusammen. Anpassungen erfolgen in Bezug auf die Standardisierung der Abschreibungsdauern und der Standardisierung der Auflösung der BKZ.
ROCE
(Return on Capital Employed) Gibt die Rendite auf das in einem Unternehmen insgesamt eingesetzte Kapital an. Zur Berechnung dieser Messgröße wird das versteuerte Ergebnis zuzüglich der um Steuereffekte verminderten Zinsaufwendungen in Bezug zum buchmäßigen Kapitaleinsatz gesetzt.
Beim operativen ROCE (OpROCE) werden Impairments, Einmaleffekte und die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht berücksichtigt, um die Entwicklung des Wertbeitrags konsistent zu zeigen.
ROE (Return on Equity)
Zur Bestimmung der Eigenkapitalrendite – einer Messgröße für die Wertschaffung eines Unternehmens auf Basis des Eigenkapitals – wird das versteuerte Ergebnis in Bezug zum buchmäßigen Eigenkapital gesetzt.
Science Based Targets Initiative (SBTi)
Internationale Initiative, die es den teilnehmenden Unternehmen ermöglicht, auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu definieren.
Smart Meter
Ein intelligenter Zähler (auch Smart Meter genannt) ist ein elektronischer Stromzähler, der es dem Energieversorgungsunternehmen über eingebaute Zusatzfunktionen oder nachträglich ergänzte Module ermöglicht, die erfassten Zählerstände aus der Ferne abzulesen.
Sonstiges Ergebnis
Das sonstige Ergebnis, das auch mit dem englischen Begriff "Other Comprehensive Income" (OCI) bezeichnet wird, ist die Summe aller ergebnisneutralen Erträge abzüglich der Summe aller ergebnisneutralen Aufwendungen der Berichtsperiode.
Spotmarkt/Spothandel
Allgemeine Bezeichnung für Märkte, auf denen Lieferung, Abnahme und Bezahlung (Clearing) unmittelbar nach dem Geschäftsabschluss erfolgen.
Terminmarkt
Im Gegensatz zum Spotmarkt fallen auf dem Terminmarkt das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Bei Vertragsabschluss müssen weder die Käufer*innen die nötigen liquiden Mittel noch die Verkäufer*innen den Handelsgegenstand besitzen. Der Preis der gehandelten Ware wird bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetzt.
Thermische Abfallverwertung
Kontrollierte großtechnische Verbrennung von Abfall bei Temperaturen von mehr als 1.000° C, die zu einer Zerstörung bzw. Entfrachtung von Schadstoffen führt. Gleichzeitig wird die im Abfall enthaltene Energie freigesetzt und – z.B. für Zwecke der Stromerzeugung oder der Fernwärmeversorgung – nutzbar gemacht.
Total Shareholder Return
Maßzahl für die Wertentwicklung eines Aktieninvestments über einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung der angefallenen Dividenden und der eingetretenen Kurssteigerung.
UN Global Compact
Von der UNO ins Leben gerufene Initiative mit dem Ziel der Förderung ökologischer und ökonomischer Anliegen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruption.
VaR (Value at Risk)
Verfahren zur Berechnung des Verlustpotenzials aus der Preisänderung einer Handelsposition unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit.
WACC (Weighted Average Cost of Capital)
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens setzen sich aus Fremd- und Eigenkapitalkosten, gewichtet nach ihren Anteilen am Gesamtkapital, zusammen. Als Fremdkapitalkosten werden die tatsächlichen durchschnittlichen Kreditzinsen – vermindert um den Steuervorteil – angesetzt; die Eigenkapitalkosten entsprechen der Rendite einer risikofreien Veranlagung zuzüglich eines für jedes Unternehmen individuell errechneten Risikoaufschlags.
Wirkungsgrad
Effizienz einer Anlage; Verhältnis zwischen Input und Output (z.B. Menge an erzeugtem Strom im Verhältnis zur eingesetzten Primärenergie).
Kontakt
Ansprechpartner*innen Investor Relations
Gerald Reidinger, Telefon +43 2236 200-12698 Matthias Neumüller, Telefon +43 2236 200-12128 Karin Krammer, Telefon +43 2236 200-12867 Doris Lohwasser, Telefon +43 2236 200-12473 Christine Wimmer, Telefon +43 2236 200-12989
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin Nachhaltigkeit
Andrea Edelmann (Konzernbeauftragte für Innovation, Umweltschutz und Nachhaltigkeit)
E-Mail: [email protected]
Servicetelefon für Kund*innen:
0800 800 100
Informationen im Internet
www.evn.at www.investor.evn.at www.evn.at/nachhaltigkeit
Finanzkalender 20241)
| Nachweisstichtag Hauptversammlung2) | 22.01.2024 | Ergebnis 1. Quartal 2023/24 | 29.02.2024 |
|---|---|---|---|
| 95. ordentliche Hauptversammlung2) | 01.02.2024 | Ergebnis 1. Halbjahr 2023/24 | 29.05.2024 |
| Ex-Dividendentag2) | 06.02.2024 | Ergebnis 1.– 3. Quartal 2023/24 | 29.08.2024 |
| Record Date Dividende2) | 07.02.2024 | Jahresergebnis 2023/24 | 12.12.2024 |
| Dividendenzahltag2) | 09.02.2024 | ||
1) Änderungen vorbehalten
2) Vorbehaltlich der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen
| Basisinformationen | ||
|---|---|---|
| Grundkapital | 330.000.000,00 EUR | |
| Stückelung | 179.878.402 Stückaktien | |
| ISIN-Wertpapierkennnummer | AT0000741053 | |
| Ticker-Symbole | EVNV.VI (Reuters); EVN AV (Bloomberg); AT; EVN (Dow Jones) | |
| Börsenotierung | Wien | |
| Ratings | A1, stabil (Moody's); A+, stabil (Scope Ratings) |
Impressum
Herausgeberin: EVN AG, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich Telefon +43 2236 200-0 Fax +43 2236 200-2030
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: www.evn.at/offenlegung
Druck: Für den Druck des Ganzheitsberichts werden nur Materialien verwendet, die schadstofffrei und kreislauffähig sind. Dies betrifft neben dem verwendeten Papier auch die für den Druck herangezogenen Farben, die auf mineralölfreien Inhaltsstoffen und nachwachsenden Rohstoffen basieren.
Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. gugler*print, Melk, UWZ-Nr. 609, www.gugler.at
Redaktionsschluss: 21. November 2023 Veröffentlichung: 14. Dezember 2023
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EVN, die sich zur Gestaltung dieses Berichts für ein Fotoshooting zur Verfügung gestellt haben.
Fotos: Alle Fotos von Severin Wurnig/Studio Totale, ausgenommen: Raimo Rudi Rumpler (Seiten 28f, 30, 65, 96), Daniela Matejschek (Seite 99), EVN (Seite 39) Lithografie: Severin Wurnig/Studio Totale
Illustrationen: Alle Illustrationen von Katjana Lacatena/carolineseidler.com, ausgenommen: Stefanie Hilgarth/carolineseidler.com (Seite 122)
Konzept und Beratung: Male Huber Friends GmbH, mhfriends.at Redaktion: Georg Male, Konstantin Huber (Male Huber Friends GmbH), EVN Investor Relations
Englische Übersetzung: Donna Schiller-Margolis
Art Direction: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation)
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3390 Melk, markensinn.at
Druck: gugler*DruckSinn, 3390 Melk, drucksinn.at
