AI assistant
EVN AG — Annual Report 2018
Dec 13, 2018
742_10-k_2018-12-13_745e73b1-98d2-4f48-adef-c532849ecbb4.pdf
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer
Neue Herausforderungen. Neue Möglichkeiten. Neue Horizonte.
Jahresfinanzbericht 2017/18
Inhalt
Konzernlagebericht 2017/18
| Energiepolitisches Umfeld | 03 |
|---|---|
| Wirtschaftliches Umfeld | 05 |
| Energiewirtschaftliches Umfeld | 06 |
| Geschäftsentwicklung | 07 |
| Innovation, Forschung und Entwicklung | 15 |
| Risikomanagement | 17 |
| Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht | 21 |
| Angaben gemäß § 243a UGB | 22 |
| Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018 /19 | 23 |
Konzernabschluss 2017/18
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 26 |
|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 27 |
| Konzern-Bilanz | 28 |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 29 |
| Konzern-Geldflussrechnung | 30 |
| Konzernanhang | 31 |
| Bestätigungsvermerk | 103 |
Jahresabschluss der EVN AG 2017/18 nach UGB
| 110 |
|---|
| 144 |
| 152 |
| 158 |
| 179 |
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Erklärung des Vorstands
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Die energiepolitischen Rahmenbedingungen der Tätigkeit der EVN sind wesentlich durch die europäische Energie- und Klimapolitik, die daraus resultierenden Ziele und deren Umsetzung auf nationaler Ebene geprägt. Die Interaktion der europäischen Akteure im Bereich der Energiewirtschaft – etwa der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) oder der Energy Community – gestaltet den energiepolitischen Rahmen dabei maßgeblich.
Europäische Energie- und Klimapolitik
Bereits 2011 hatte der Europäische Rat das Ziel formuliert, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand des Jahres 1990 bis 2050 um 80 % bis 95 % zu reduzieren. Aufbauend darauf definierte er in seinem im Jahr 2014 formulierten Klima- und Energierahmen folgende weitere Ziele bis zum Jahr 2030:
- Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber 1990)
- Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamt-Energiemix auf mindestens 27 %
- Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 %
- Grenzüberschreitende Stromverbindungsleitungen im Ausmaß von mindestens 15 % der heimischen Erzeugungskapazität
- Ausbau der Versorgungssicherheit bei Erdgas
Im November 2016 legte die Europäische Kommission Gesetzgebungsvorschläge zum Thema "Saubere Energie für alle Europäer" vor, die zur Erreichung der europäischen Ziele beitragen sollen. Nach Behandlung im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat wird ihre Verabschiedung bis Ende 2018 erwartet. Das Maßnahmenpaket betrifft insbesondere die Bereiche "Gestaltung des Strommarkts", "grenzüberschreitende Kooperation", "Einspeisung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion" sowie "Energieeffizienz".
Im Februar 2018 beschloss das Europäische Parlament eine stärkere Verknappung der CO2-Emissionszertifikate ab dem Jahr 2021, was bereits im Geschäftsjahr 2017/18 zu einem Anstieg der Preise für CO2-Emissionszertifikate geführt hat.
Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung
Die Österreichische Bundesregierung präsentierte im Juni 2018 unter dem Titel #mission2030 ihre Klima- und Energiestrategie. Sie strebt darin – neben weiteren Zielen – bis zum Jahr 2050 einen Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft (Dekarbonisierung) an und legt damit die Basis für die Erstellung eines integrierten nationalen Energie- und Klimaplans. Damit entspricht Österreich der
Vorgabe, der EU-Kommission Maßnahmen zur Umsetzung ihrer jeweiligen Klimaziele vorzulegen.
Österreich setzt sich das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energie bis 2030 auf 45 % bis 50 % des Primärenergiebedarfs anzuheben. Zudem soll im Jahr 2030 der Gesamtstromverbrauch zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Regel- und Ausgleichsenergie zur Stabilisierung des Netzbetriebs sollen in diese Berechnung nicht einfließen.
Die Treibhausgasemissionen jener Sektoren, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen, sollen gegenüber 2005 bis zum Jahr 2030 um 36 % gesenkt werden. Der Schwerpunkt liegt hier auf den Sektoren Verkehr und Gebäude.
Im Bereich der Energieeffizienz setzt sich Österreich das Ziel, die Primärenergieintensität gegenüber 2015 ebenfalls bis zum Jahr 2030 um 25 % bis 30 % zu verbessern.
Die #mission2030 enthält insgesamt zehn Leuchtturmprojekte, die ganz konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie beinhalten. Die mit Blick auf die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten davon tragen die Titel "E-Mobilitätsoffensive", "Thermische Gebäudesanierung", "Erneuerbare Wärme", "100.000-Dächer-Photovoltaik- und Kleinspeicher-Programm" sowie "Erneuerbarer Wasserstoff und Biomethan".
Österreichische Ökostromgesetzgebung
Das im Juni 2017 vom österreichischen Nationalrat im Rahmen der "Kleinen Ökostromnovelle" beschlossene Sonderkontingent an Förderungen für den Bau von Windkraftanlagen schuf eine gesetzliche Übergangslösung zum Abbau der Wartelisten bereits behördlich genehmigter Projekte.
Die Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung sieht nun auch eine Neugestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung vor. So soll mit 1. Jänner 2020 ein neues österreichisches Energiegesetz in Kraft treten, mit dem insbesondere das bestehende Fördermodell an die Vorgaben der EU-Richtlinie für staatliche Energie- und Umweltbeihilfen angepasst wird.
Deutsch-österreichische Strompreiszone
Der seit 2002 unbegrenzt mögliche Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich unterliegt seit 1. Oktober 2018 einem Engpassmanagement, das zwischen den beiden Ländern eine langfristige Kapazitätsgrenze von 4,9 GW vorsieht. Zudem ist der österreichische Übertragungsnetzbetreiber seit 1. Oktober 2018 verpflichtet, einen Beitrag zur Stabilisierung der deutschen Übertragungsnetze im Ausmaß von bis zu 1,0 GW zu leisten; ab 1. Oktober 2019 soll
dieser Beitrag auf 1,5 GW erhöht werden. Eine direkte vertragliche Bereitstellung der thermischen Kraftwerke der EVN zur Netzstabilisierung im süddeutschen Raum ist mit der Trennung der deutschösterreichischen Strompreiszone nicht mehr zulässig; vielmehr erfolgt die Bereitstellung der Reservekapazität nunmehr für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber.
Regulatorisches Umfeld
Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich GmbH. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) des Netzbetreibers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode. Diese beträgt in Österreich fünf Jahre.
Mit Beginn der neuen Regulierungsperiode für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2018 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreibern sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.
Für das Strom-Verteilnetz beginnt mit 1. Jänner 2019 eine neue fünfjährige Regulierungsperiode.
Bulgarien
Nach der vollständigen Marktliberalisierung für Industriekunden erhalten in Bulgarien sukzessive auch die Gewerbekunden Zugang zum freien Strommarkt. Die EVN Bulgaria beliefert im Geschäftsjahr 2018/19 noch Gewerbekunden im regulierten Marktsegment. Danach wird sie nur mehr Haushaltskunden sowie – als "Supplier of Last Resort" – jene Kunden im liberalisierten Marktsegment
versorgen, die keinen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können. Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen. Als Anbieter für die liberalisierten Kunden fungiert die EVN Trading SEE.
Mit 1. Juli 2018 legte die bulgarische Regulierungsbehörde die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu fest. So wurden die Endkundenpreise für Haushaltskunden im Versorgungsgebiet der EVN für Strom um durchschnittlich 1,4 % erhöht bzw. für Wärme um rund 4,0 % gesenkt (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 1,7 % für Strom bzw. um 1,5 % für Wärme per 1. Juli 2017).
In Bulgarien begann für das Stromnetz mit 1. Juli 2018 eine neue dreijährige Regulierungsperiode. Die Regulierungsmethode für das Stromnetz sieht eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein Investitionsfaktor, der jährlich festgelegt wird und geplante künftige Investitionen mit einschließt. Für den Betrieb der Stromverteilnetze im Versorgungsgebiet der EVN ist die EP Yug verantwortlich.
Mazedonien
In Umsetzung der Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Mazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten. So fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL als Produktionsgesellschaft, und die EVN Elektrodistribucija DOOEL ist als Verteilnetzbetreiber im regulierten Netzgeschäft tätig. Kunden im liberalisierten Marktsegment werden von der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL beliefert, während die EVN Macedonia AD die Versorgung von Kunden in den regulierten Marktsegmenten verantwortet.
In Mazedonien führten die per 1. Juli 2018 wirksamen Tarifentscheidungen für die regulierten Marktsegmente zu einer Reduktion der Strom-Endkundenpreise um durchschnittlich 0,2 % (Vorjahr: Reduktion um durchschnittlich 0,3 %). Die Liberalisierung des Strommarkts wird in Mazedonien schrittweise – und zwar abhängig vom Jahresstromverbrauch der Abnehmer – bis Juli 2020 umgesetzt. Im Rahmen der Liberalisierungsschritte sieht der Regulator die Vergabe einer Lizenz für den "Supplier of Universal Service" vor. Dieser soll all jene Kunden versorgen, die nicht in den liberalisierten Markt wechseln wollen oder können.
Auch in Mazedonien begann für das Stromnetz mit 1. Juli 2018 eine neue dreijährige Regulierungsperiode. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethode für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Die vollständige Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts wurde erneut verschoben. Haushaltskunden haben aber dennoch bereits das Recht auf einen Lieferantenwechsel. Der Markt für Gewerbeund Industriekunden ist hingegen schon seit 2012 geöffnet, und die zunehmende Liberalisierung führte zu einem gestiegenen Wettbewerb unter den auf dem kroatischen Markt tätigen Gaslieferanten. Bereits eingeleitete Konsolidierungs- und Übernahmeprozesse innerhalb des Gassektors lassen erwarten, dass sich dieser Wettbewerb noch intensivieren wird. Zudem ist mit 3. März 2018 das neue Gasmarktgesetz in Kraft getreten, das u. a. neue Regeln für das Vertriebsnetz, für die Gasmarktorganisation, für das Leitungsnetz und für die Tarif-Methodologie vorsieht.
Wirtschaftliches Umfeld
Nachdem die Wirtschaft in der Europäischen Union 2017 um 2,4 % zulegen konnte, fallen die Wachstumsprognosen für 2018 mit 2,0 % bis 2,1 % und für 2019 mit 1,8 % bis 1,9 % etwas geringer aus. Währungskrisen in einigen osteuropäischen Schwellenländern, die unklare handelspolitische Ausrichtung der USA und die Suche nach einer Regelung für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2019 verunsichern derzeit den Welthandel. Umgekehrt stützt die weiterhin sehr günstige Lage auf dem Arbeitsmarkt sowohl in Europa wie auch in den USA die Binnenkonjunktur. Ebenso gehen von der unverändert expansiven Geldpolitik in Europa belebende Impulse aus.
Vor dem Hintergrund der seit Jahresbeginn nachlassenden Konjunktur im Euroraum hat auch in Österreich das Expansionstempo zuletzt etwas nachgelassen. Im internationalen Vergleich zeigt sich das Wachstum jedoch bislang robust: Zwar scheint der Höhepunkt des Aufwärtstrends überschritten, doch die österreichische Wirtschaft bleibt weiterhin dynamisch. Angekurbelt durch einen starken Beschäftigungsanstieg, steigende Reallöhne und hohes Konsumentenvertrauen stellt dabei der private Konsum eine wichtige Wachstumsstütze dar. In Summe erwarten die Wirtschaftsforscher damit für 2018 ein BIP-Wachstum zwischen 2,7 % und 3,0 % und für 2019 einen Wert zwischen 1,7 % und 2,0 %.
Noch höhere Raten werden für das Wachstum in Bulgarien erwartet: Nach einem BIP-Anstieg von 3,6 % im Jahr 2017, getrieben vor allem von der starken Inlandsnachfrage, prognostizieren die Wirtschaftsforscher auch für die nächsten zwei Jahre Wachstumsraten auf ähnlichem Niveau. Konkret bewegen sich die Schätzungen für 2018 zwischen 3,5 % und 3,8 % und jene für 2019 zwischen 3,2 % und 3,7 %. Als Haupttreiber für die anhaltende Dynamik werden erwartungsgemäß der starke private Konsum und die hohen Investitionen genannt. Ebenso sollten nach Ansicht der Experten die mittelfristige politische Stabilität sowie das stabile Währungs- und Haushaltssystem zur anhaltend positiven Entwicklung beitragen.
Positive Erwartungen prägen auch das Bild in Kroatien: Nachdem die Konjunktur hier im vergangenen Jahr um 2,9 % zugelegt hat, werden auch für 2018 und 2019 Wachstumsraten zwischen 2,5 % und 2,8 % prognostiziert. Hauptgründe für diese Einschätzung sind einerseits die starke Binnennachfrage – in erster Linie der Konsum der privaten Haushalte, der von Tourismuseinnahmen, Lohnwachstum und einer weiterhin rückläufigen Arbeitslosenquote profitiert – und andererseits die ab Anfang 2019 wirksamen Einkommensteuersenkungen.
In Mazedonien liegen nach dem Null-Wachstum im vergangenen Jahr die Hoffnungen auf dem von der Regierung beschlossenen
| BIP-Wachstum | % | 2019f | 2018e | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EU-281) 2) | 1,8–1,9 | 2,0–2,1 | 2,4 | 1,9 | 2,3 | |
| Österreich2)3) | 1,7–2,0 | 2,7–3,0 | 2,6 | 2,0 | 1,1 | |
| Bulgarien1)2)4)5) | 3,2–3,7 | 3,5–3,8 | 3,6 | 3,9 | 3,6 | |
| Kroatien1)2)4)6) | 2,5–2,8 | 2,6–2,8 | 2,9 | 3,5 | 2,4 | |
| Mazedonien5) 6) | 2,6–2,7 | 1,6–2,3 | 0,0 | 2,9 | 3,9 | |
1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2018", EU-Kommission, November 2018
2) Quelle: "Prognose der österreichischen Wirtschaft 2018–2019", IHS, Oktober 2018
3) Quelle: "Prognose für 2018 und 2019: Weiterhin starkes Wachstum in risikoreichem Umfeld", WIFO, Oktober 2018
4) Quelle: "Strategie Österreich & CEE 4. Quartal 2018", Raiffeisen Research, Oktober 2018
5) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2018
6) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2018
Reformpaket. Wachstumserwartungen von 1,6 % bis 2,3 % für 2018 und rund 2,6 % für 2019 scheinen damit durchaus realistisch. Die geplanten Änderungen im Steuersystem, staatliche Förderprogramme zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Ausbau der Bahn- und Straßeninfrastruktur bilden die Grundlage für diese Einschätzung.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Die energiewirtschaftliche Geschäftsentwicklung der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Im Bereich der Haushaltskunden sind vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend. Die Nachfrage der Industriekunden wiederum wird vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.
Das Geschäftsjahr 2017/18 war in den für die EVN relevanten Märkten im Vergleich zum ungewöhnlich kalten Winter des
Vorjahres von deutlich wärmeren Temperaturen geprägt. In Österreich lag die Heizgradsumme – sie definiert den heizungsbedingten Energiebedarf – um 12,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert, und auch Bulgarien und Mazedonien verzeichneten deutlich mildere Temperaturen. Die Heizgradsumme lag hier um 15,5 Prozentpunkte bzw. 13,5 Prozentpunkte unter den Vorjahreswerten. Eine uneinheitliche Entwicklung zeigte hingegen der kühlungsbedingte Energiebedarf: Während die Kühlgradsumme – das kühlungsbezogene Äquivalent zur Heizgradsumme – in Österreich um 13,9 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert lag, blieb sie in Bulgarien und Mazedonien um 5,7 Prozentpunkte bzw. 23,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau.
Vor allem bedingt durch höhere Rohölpreise, die wiederum der positiven Konjunkturentwicklung und den Produktionskürzungen der OPEC geschuldet waren, legte der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas im Geschäftsjahr 2017/18 im Vorjahresvergleich um 24,7 % auf 21,6 Euro pro MWh zu. Einen Anstieg um 4,1 % auf 77,7 Euro pro Tonne zeigten auch die Durchschnittspreise für Kohle, getrieben vor allem durch den generellen Anstieg der
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen |
2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 101,8 | 114,7 | |
| Bulgarien | 93,3 | 108,7 | |
| Mazedonien | 95,6 | 109,1 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 105,2 | 91,3 | |
| Bulgarien | 103,2 | 108,9 | |
| Mazedonien | 93,5 | 116,6 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 58,3 | 46,1 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 21,6 | 17,3 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 77,7 | 74,6 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 12,6 | 5,3 |
| Strom – EEX Forwardmarkt 4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 34,1 | 28,2 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 42,2 | 35,0 |
| Strom – EPEX Spotmarkt5) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 39,2 | 35,3 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 47,5 | 43,0 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)
5) EPEX Spot – European Power Exchange
Primärenergiepreise. Die Preise für CO2-Emissionszertifikate lagen mit 12,6 Euro je Tonne im Berichtszeitraum ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert von 5,3 Euro je Tonne. Zurückzuführen war dies vor allem auf die positive Konjunkturentwicklung und die dadurch gestiegene Nachfrage der Industrie nach CO2-Emissionszertifikaten sowie auf die vom Europäischen Parlament im Februar 2018 beschlossene stärkere Verknappung der Zertifikate ab dem Jahr 2021.
Auch die Termin- und Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom zogen im vergangenen Jahr korrespondierend zur positiven Wirtschaftsentwicklung und zum Preisanstieg bei den Emissionszertifikaten stark an: Die durchschnittlichen Terminpreise für Grundlaststrom erhöhten sich im Vergleich zur Vorjahresperiode um 20,9 % auf 34,1 Euro pro MWh, jene für Spitzenlaststrom nahmen um 20,4 % auf 42,2 Euro pro MWh zu. Ebenso lagen die durchschnittlichen Spotmarktpreise für Grundlaststrom mit 39,2 Euro pro MWh um 11,0 % und jene für Spitzenlaststrom mit 47,5 Euro pro MWh um 10,6 % über den Vergleichswerten des Vorjahres.
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert.
Siehe auch Seite 132f Siehe auch Seite 132f im EVN Ganzheitsbericht 2017/18
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2017/18
- Konzernergebnis aufgrund von Einmaleffekten im zweiten Jahr in Folge deutlich über Normalniveau
- Gestiegene Energiemarktpreise bewirkten positiven unbaren Ergebniseffekt aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften
- Entfall der positiven Sondereinflüsse im Vorjahr wurde dadurch kompensiert (Einigung mit NEK sowie ungewöhnlich hoher temperaturbedingter Energiebedarf)
- Geringere Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen • Deutlich mildere Temperaturen – insbesondere in Südost-
- europa reduzierten energiewirtschaftliches Ergebnis
- Steigerung der erneuerbaren Stromproduktion bei gleichzeitigem Rückgang der thermischen Erzeugung
- Preis- und Mengeneffekte dämpften Ergebnisentwicklung im Segment Netze
EVN Jahresfinanzbericht 2017/18 7
EBIT nach Segmenten Mio. EUR 2016/17 2017/18 Südosteuropa Umwelt Alle sonstigen Segmente Netze 40,2 81,0 39,3 51,2 142,6 177,6 9,3 –21,2 Erzeugung 78,4 –7,0 Energie 57,4 73,9
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN gingen im Geschäftsjahr 2017/18 in Summe um 6,5 % auf 2.072,6 Mio. Euro zurück. Hauptgründe dafür waren die im Vergleich zum Vorjahr geringere Vermarktung von Strom aus thermischer Produktion, Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften, ein Rückgang im Erdgashandel sowie temperaturbedingte Mengeneffekte, vor allem in Südosteuropa. Zudem wirkte sich der Rückgang im internationalen Projektgeschäft umsatzmindernd aus. Gegenläufige positive Impulse gingen zwar von der erneuerbaren Stromerzeugung, der Bereitstellung von Reservekapazität zur Netzstabilisierung und Zuwächsen in der Wärmeversorgung aus, konnten den Umsatzrückgang jedoch insgesamt nicht ausgleichen.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 958,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.046,3 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz des Konzerns reduzierte sich damit von 47,2 % im Vorjahr auf 46,3 %.
Die sonstigen betrieblichen Erträge konnten – trotz des Entfalls der im Vorjahr hier enthaltenen ertragswirksamen Elemente aus der Einigung zwischen der bulgarischen Vertriebsgesellschaft der EVN und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK – im Berichtsjahr um 3,0 % auf 105,0 Mio. Euro zulegen. Hauptgrund dafür waren positive Bestandsveränderungen im Zusammenhang mit noch nicht abgerechneten Kundenprojekten.
Die Einigung mit der NEK hatte auch den Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger positiv beeinflusst, sodass der Vergleichswert des Vorjahres durch diesen Einmaleffekt niedriger ausgefallen war. Im Berichtszeitraum wiederum führten die geringere thermische Stromerzeugung, der rückläufige Erdgashandel, die Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften und der witterungsbedingt geringere Energieabsatz in Südosteuropa zu einem Rückgang im Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger. Gegenläufig dazu wirkten höhere vorgelagerte Netzkosten.
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Kurzfassung |
2017/18 Mio. EUR |
2016/17 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 2015/16 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.072,6 | 2.215,6 | –143,0 | –6,5 | 2.046,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 105,0 | 101,9 | 3,1 | 3,0 | 97,0 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | –961,3 | –989,0 | 27,7 | 2,8 | –930,6 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | –275,1 | –313,7 | 38,5 | 12,3 | –246,7 |
| Personalaufwand | –321,7 | –316,8 | –4,9 | –1,6 | –313,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –135,7 | –139,0 | 3,3 | 2,4 | –141,6 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
188,0 | 162,6 | 25,5 | 15,7 | 93,5 |
| EBITDA | 671,8 | 721,6 | –49,8 | –6,9 | 604,4 |
| Abschreibungen | –258,3 | –262,3 | 4,0 | 1,5 | –266,1 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | –20,6 | –112,5 | 91,9 | 81,7 | –77,9 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 392,9 | 346,9 | 46,1 | 13,3 | 260,4 |
| Finanzergebnis | –37,2 | –21,4 | –15,8 | –73,9 | –61,6 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 355,7 | 325,5 | 30,3 | 9,3 | 198,9 |
| Ertragsteuern | –76,1 | –53,9 | –22,1 | –41,0 | –16,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 279,6 | 271,5 | 8,1 | 3,0 | 182,8 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) | 254,6 | 251,0 | 3,6 | 1,4 | 156,4 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 25,0 | 20,5 | 4,5 | 22,0 | 26,4 |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 1,43 | 1,41 | 0,02 | 1,4 | 0,88 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert
In Summe sank der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger damit um 2,8 % auf 961,3 Mio. Euro.
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand – sie gingen im Jahresvergleich um 12,3 % auf 275,1 Mio. Euro zurück – sind durch Entwicklungen im internationalen Projektgeschäft geprägt: Zum einen wirkte das im Berichtszeitraum geringere Auftragsvolumen aufwandsmindernd. Zum anderen war der Vergleichswert des Vorjahres durch eine Wertberichtigung der verbliebenen, in den Vorräten abgebildeten Anlagenkomponenten aus dem ehemaligen Projekt Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau in Höhe von 45,5 Mio. Euro überdurchschnittlich hoch gewesen.
Trotz eines verringerten durchschnittlichen Personalstands von 6.831 Mitarbeitern (Vorjahr: 6.840) erhöhte sich der Personalaufwand um 1,6 % auf 321,7 Mio. Euro, überwiegend verursacht durch kollektivvertragliche Anpassungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich hingegen um 2,4 % auf 135,7 Mio. Euro.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter erhöhte sich – ungeachtet geringerer Ergebnisbeiträge von Energie Burgenland und RAG – um 15,7 % auf 188,0 Mio. Euro. Wesentlicher Treiber dafür waren stichtagsbedingte Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften der EVN KG. Zudem war hier im Vorjahr eine Wertminderung der Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH verbucht worden.
Auf Basis dieser Entwicklungen betrug das EBIDTA für das Geschäftsjahr 2017/18 per Saldo 671,8 Mio. Euro – dies bedeutete einen Rückgang um 6,9 % gegenüber dem Vorjahr. Während die planmäßigen Abschreibungen mit 258,3 Mio. Euro nur um 1,5 % unter dem Vorjahreswert lagen, gingen die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen per Saldo um 81,7 % auf 20,6 Mio. Euro zurück. Darin enthalten sind insbesondere Wertminderungen auf das von der EVN anteilig gehaltene Kraftwerk Walsum 10 (25,4 Mio. Euro) sowie auf thermische Erzeugungsanlagen und Fernwärmeanlagen bzw. Zuschreibungen u. a. auf erneuerbare Erzeugungsanlagen und Strombezugsrechte. Der starke Rückgang dieser Position geht nicht zuletzt darauf zurück, dass im Vorjahr deutlich höhere Wertminderungen z. B. auf thermische und erneuerbare Erzeugungsanlagen erforderlich gewesen waren. Nach Berücksichtigung der Abschreibungen und der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen errechnete sich für den Berichtszeitraum ein EBIT von 392,9 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 13,3 % gegenüber dem Vorjahr.
Das Finanzergebnis ging im Berichtszeitraum um 73,9 % auf –37,2 Mio. Euro zurück. Wesentlicher Grund dafür war der Entfall der positiven Bewertungseffekte aus Verbund-Aktien, die sich im
| Wertanalyse | +/– | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017/18 | 2016/17 | % | 2015/16 | ||
| Durchschnittliches Eigenkapital | Mio. EUR | 3.621,4 | 2.960,4 | 22,3 | 2.680,4 |
| WACC nach Ertragsteuern1) 2) | % | 6,3 | 6,3 | – | 6,5 |
| Operativer ROCE (OpROCE)1) 3) | % | 7,7 | 10,2 | –2,5 | 7,6 |
| Durchschnittliches Capital Employed3) | Mio. EUR | 4.094,2 | 4.173,5 | –1,9 | 4.290,7 |
| Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT) 3) | Mio. EUR | 314,8 | 425,7 | –26,1 | 327,4 |
| EVA® | Mio. EUR | 58,9 | 164,8 | –64,3 | 48,5 |
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC (genauer Wert: 6,25 %) wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
Vorjahr im Zusammenhang mit deren Übertragung von der at Equity bilanzierten WEEV Beteiligungs GmbH auf die EVN AG ergeben hatten. Verstärkt wurde der Rückgang durch einen negativen Währungseffekt im Zusammenhang mit den verbliebenen Aktivitäten der EVN in Moskau. Geringere Zinsaufwendungen, die sich aus der gesunkenen Verschuldung der EVN ergaben, sowie eine höhere Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2017 konnten diesen Rückgang nur teilweise kompensieren.
Per Saldo ergab sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 355,7 Mio. Euro, das den Vorjahreswert um 9,3 % übertraf. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 76,1 Mio. Euro – er lag um 41,0 % über jenem des Vorjahres – und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 254,6 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies ein Plus von 1,4 %.
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2018 mit 7.831,1 Mio. Euro um 21,3 % über dem Wert zum 30. September 2017.
Dieser Anstieg war vor allem durch die Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte verursacht, die in Summe um 20,2 % auf 6.881,9 Mio. Euro zunahmen. Hauptverantwortlich dafür war der deutlich höhere Stichtagskurs der Verbund-Aktie von 42,42 Euro (Vorjahr: 19,95 Euro). Doch auch die sonstigen langfristigen Vermögenswerte verzeichneten einen Anstieg, der insbesondere auf der Zunahme der langfristigen Wertpapiere im R 138-Fonds sowie auf höheren Forderungen aus derivativen Geschäften beruhte. Letztere spiegeln die – dank der gestiegenen Energiemarktpreise – höheren Marktwerte von Derivaten im Energiebereich wider. Demgegenüber führte die vorzeitige Kündigung des mit der Gemeinde Budva, Montenegro, abgeschlossenen Vertrags über die Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung einer Kläranlage zu einer Umgliederung der in den übrigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen in den kurzfristigen Bereich.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen im Berichtszeitraum um 29,8 % auf 949,1 Mio. Euro an. Dies resultierte neben der erwähnten Umgliederung von Leasingforderungen aus dem Abwasserprojekt in Budva vor allem aus einem Anstieg der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen im Zusammenhang mit Energielieferungen sowie aus den – aufgrund stichtagsbedingt höherer Marktwerte – ebenfalls gestiegenen kurzfristigen Forderungen aus derivativen Geschäften im Energiebereich. Deutlich höher war zum Bilanzstichtag auch die Veranlagung in Cash-Fonds, die als kurzfristige Wertpapiere bilanziert werden.
Das Eigenkapital der EVN belief sich per 30. September 2018 auf 4.092,6 Mio. Euro und lag damit um 29,9 % über dem Vorjahreswert. Getrieben wurde dieser deutliche Anstieg neben dem im Berichtszeitraum erzielten Ergebnis vor allem durch die im Eigenkapital abgebildeten positiven Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen. Wesentlichen Einfluss hatte hier insbesondere der Kursanstieg der Verbund-Aktie. Nicht zuletzt dank dieser Bewertungseffekte stieg auch die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag auf 52,3 % an (Vorjahr: 48,8 %).
Die langfristigen Schulden der EVN nahmen um 11,6 % auf 2.670,3 Mio. Euro zu. Wesentliche Faktoren dafür waren neben höheren langfristigen Rückstellungen vor allem ein Anstieg der langfristigen Steuerverbindlichkeiten, der sich aus dem höheren Kurswert der Verbund-Aktien ergab. Gegenläufig dazu wirkte die Umgliederung langfristiger Finanzverbindlichkeiten in den kurzfristigen Bereich.
Eine Zunahme um 17,0 % auf 1.068,1 Mio. Euro verzeichneten auch die kurzfristigen Schulden. Dies war vor allem bedingt durch die erwähnte Umgliederung von Finanzverbindlichkeiten sowie höhere Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften.
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 6,25 % angesetzt. Der im Geschäftsjahr 2017/18 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 58,9 Mio. Euro (Vorjahr: 164,8 Mio. Euro). Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 7,7 % (Vorjahr: 10,2 %).
Liquiditätslage
Aufgrund des starken Cash Flows aus dem operativen Bereich konnte die EVN ihre Nettoverschuldung, die auch die langfristigen Personalrückstellungen mit einschließt, um 20,6 % auf 963,7 Mio. Euro reduzieren. Auf dieser Basis und dank des – nicht zuletzt durch den Kursanstieg der Verbund-Aktie – neuerlich gestiegenen Eigenkapitals nahm auch die Gearing Ratio von 38,5 % auf 23,5 % ab.
| Konzern-Bilanz | 30.09.2018 | 30.09.2017 | +/– | 30.09.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR |
| Aktiva | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 3.620,8 | 3.560,6 | 60,2 | 1,7 | 3.733,7 |
| At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 2.939,9 | 1.873,8 | 1.066,1 | 56,9 | 1.537,8 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 321,2 | 289,5 | 31,8 | 11,0 | 414,2 |
| 6.881,9 | 5.723,8 | 1.158,1 | 20,2 | 5.685,8 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 949,1 | 731,0 | 218,1 | 29,8 | 866,9 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | – | – | – | – | 3,8 |
| Summe Aktiva | 7.831,1 | 6.454,9 | 1.376,2 | 21,3 | 6.556,5 |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | 3.832,8 | 2.892,1 | 940,6 | 32,5 | 2.510,8 |
| Nicht beherrschende Anteile | 259,9 | 258,0 | 1,9 | 0,7 | 259,8 |
| 4.092,6 | 3.150,1 | 942,6 | 29,9 | 2.770,7 | |
| Langfristige Schulden | |||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.040,5 | 1.125,4 | –84,9 | –7,5 | 1.314,5 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen | 951,8 | 624,4 | 327,4 | 52,4 | 601,2 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und übrige | |||||
| langfristige Verbindlichkeiten | 678,0 | 642,4 | 35,6 | 5,5 | 625,0 |
| 2.670,3 | 2.392,2 | 278,1 | 11,6 | 2.540,7 | |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 89,1 | 50,5 | 38,6 | 76,5 | 239,1 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 979,1 | 862,1 | 117,0 | 13,6 | 1.006,1 |
| 1.068,1 | 912,6 | 155,6 | 17,0 | 1.245,1 | |
| Summe Passiva | 7.831,1 | 6.454,9 | 1.376,2 | 21,3 | 6.556,5 |
| Kapitalkennzahlen | 30.09.2018 | 30.09.2017 | +/– | 30.09.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.040,5 | 1.125,4 | –84,9 | –7,5 | 1.314,5 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 89,1 | 49,2 | 39,9 | 81,2 | 225,4 |
| Fonds der liquiden Mittel | –214,5 | –221,8 | 7,3 | 3,3 | –223,5 |
| Lang- und kurzfristige Wertpapiere | –274,8 | –59,0 | –215,8 | – | –158,4 |
| Lang- und kurzfristige Ausleihungen | –42,2 | –43,9 | 1,7 | 3,9 | –36,5 |
| Nettofinanzverschuldung | 598,0 | 849,9 | –251,9 | –29,6 | 1.121,5 |
| Nettoverschuldung | 963,7 | 1.213,2 | –249,5 | –20,6 | 1.523,3 |
| Eigenkapital | 4.092,6 | 3.150,1 | 942,6 | 29,9 | 2.770,7 |
| Gearing (%)2) | 23,5 | 38,5 | – | –15,0 | 55,0 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine im Mai 2018 vorzeitig refinanzierte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von rund 92,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2018 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Die Laufzeit des als strategische Liquiditätsreserve vorgesehenen syndizierten Kreditrahmens beträgt fünf Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Restlaufzeiten der mit fünf Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu vier Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.
Nettoverschuldung und Gearing
Mio. EUR und %
Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 166f im
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN reduzierte sich im Berichtszeitraum um 2,1 % auf 560,3 Mio. Euro. Dem lagen gegenläufige Entwicklungen zugrunde: Positiven Einfluss hatten etwa die Verbesserung des Ergebnisses vor Ertragsteuern, die im Vergleich zu den Ergebnisbeiträgen der at Equity einbezogenen Unternehmen stärker gestiegenen Dividenden aus diesen Unternehmen sowie eine Zunahme der langfristigen Rückstellungen. Dem standen gesunkene Abschreibungen gegenüber, die aus den im Jahresvergleich geringeren Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen resultierten.
Eine Zunahme um 18,6 % auf 603,5 Mio. Euro verzeichnete hingegen der Cash Flow aus dem operativen Bereich. Hier wirkten gegenläufige Einmaleffekte aus dem Vorjahr, konkret die Wertminderung der in den Vorräten abgebildeten Anlagenkomponenten aus dem ehemaligen Projekt Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau und die Reduktion von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Schiedsspruch zum Kraftwerk Walsum 10. Im Berichtsjahr selbst ging insbesondere von Veränderungen im übrigen Working Capital ein positiver Einfluss aus.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich zeigte mit –457,1 Mio. Euro einen deutlichen Rückgang (Vorjahr: –70,6 Mio. Euro). Allerdings verzerrt der erwähnte Schiedsspruch durch die – ebenfalls im Vorjahr vorgenommene – Reduktion der Anschaffungskosten für das Kraftwerk Walsum 10 auch hier den Vorjahresvergleich. Zusätzlich negativ wirkten im Berichtszeitraum die Zunahme der kurzfristigen Wertpapiere, die Erhöhung der langfristigen Wertpapiere im R 138-Fonds sowie höhere EVN Ganzheitsbericht 2017/18 Nettoinvestitionen in das Sachanlagevermögen.
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich betrug im Berichtszeitraum –153,5 Mio. Euro (Vorjahr: –439,9 Mio. Euro). In diesem Betrag sind die Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr 2016/17 an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile sowie planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten berücksichtigt. Beim Vergleich mit dem Vorjahr ist zudem die im Juni 2017 erfolgte Rückzahlung einer Anleihe im Nominale von 150,0 Mio. Euro zu berücksichtigen.
In Summe errechnete sich für das Geschäftsjahr 2017/18 ein Cash Flow von –7,1 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich per 30. September 2018 auf 214,5 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN Gruppe vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von rund 492,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Die Investitionen der EVN lagen im Geschäftsjahr 2017/18 mit 356,4 Mio. Euro um 17,3 % über dem Vorjahresvolumen.
Im Segment Energie lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit dabei auf dem weiteren Ausbau der Fernwärmenetze, dem Bau bzw. der Übernahme von Biomasseheizwerken sowie dem Bau überregionaler Fernwärmeverbindungsleitungen.
Das Investitionsvolumen im Segment Erzeugung übertraf den Vorjahreswert deutlich und spiegelt damit den laufenden Ausbau der Windkraftkapazitäten in Niederösterreich wider. So hat die EVN im Berichtszeitraum mit Oberwaltersdorf und Sommerein zwei neue Windparks fertiggestellt und in Betrieb genommen sowie einen weiteren, bestehenden Windpark in Ebenfurth erworben.
Auf unverändert hohem Niveau lagen die Investitionen im Segment Netze. Durch ihren anhaltenden Investitionsfokus auf die niederösterreichische Netzinfrastruktur – so etwa den Neubau oder die Erweiterung von Umspannwerken sowie den Ausbau bzw. die Erneuerung von 110-kV-Leitungen und Erdgasleitungen – trägt die EVN wesentlich dazu bei, die Versorgungssicherheit und -qualität in ihrem Heimmarkt nachhaltig zu gewährleisten und zu verbessern.
| Konzern-Geldflussrechnung | 2017/18 | 2016/17 | +/– | 2015/16 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 355,7 | 325,5 | 30,3 | 9,3 | 198,9 |
| Unbare Ergebniskomponenten | 204,6 | 246,8 | –42,2 | –17,1 | 339,0 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 560,3 | 572,3 | –11,9 | –2,1 | 537,9 |
| Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen | 45,2 | –52,8 | 98,1 | – | –75,5 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | –2,0 | –10,5 | 8,5 | 80,9 | 0,6 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 603,5 | 508,9 | 94,6 | 18,6 | 463,0 |
| Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse |
–262,3 | –144,5 | –117,7 | –81,4 | –239,1 |
| Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
–54,3 | –1,0 | –53,3 | – | 2,7 |
| Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren | –140,6 | 74,9 | –215,5 | – | 5,9 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –457,1 | –70,6 | –386,5 | – | –230,6 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –153,5 | –439,9 | 286,4 | 65,1 | –253,9 |
| Cash Flow gesamt | –7,1 | –1,6 | –5,5 | – | –21,5 |
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode | 221,8 | 223,5 | –1,7 | –0,8 | 244,9 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | –0,1 | –0,1 | –0,0*) | –45,0 | 0,1 |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode | 214,5 | 221,8 | –7,3 | –3,3 | 223,5 |
| Investitionsschwerpunkte1) | 2017/18 | 2016/17 | +/– | 2015/16 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Energie | 19,2 | 20,0 | –0,8 | –4,0 | 26,0 |
| Erzeugung | 54,6 | 24,6 | 30,0 | – | 31,2 |
| davon erneuerbare Energie in Niederösterreich | 43,3 | 13,7 | 29,6 | – | 25,9 |
| davon thermische Kraftwerke | 11,1 | 10,3 | 0,8 | 7,8 | 5,0 |
| Netze | 171,6 | 153,3 | 18,2 | 11,9 | 154,7 |
| davon Stromnetz | 108,6 | 101,8 | 6,8 | 6,7 | 105,1 |
| davon Gasnetz | 40,6 | 35,8 | 4,7 | 13,2 | 35,2 |
| davon Kabel-TV und Telekommunikation | 22,3 | 15,7 | 6,6 | 41,8 | 14,5 |
| Südosteuropa | 86,4 | 92,0 | –5,7 | –6,2 | 93,5 |
| Umwelt | 20,7 | 11,5 | 9,1 | 79,1 | 8,1 |
| davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze | |||||
| für Trinkwasser | 17,3 | 8,3 | 9,0 | – | 7,3 |
| Alle sonstigen Segmente | 4,0 | 2,3 | 1,7 | 73,4 | 1,9 |
| Summe | 356,4 | 303,8 | 52,6 | 17,3 | 315,4 |
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: 203-1
Struktur der Investitionen
%, Gesamtsummen Mio. EUR
Der Hauptfokus der Investitionen der EVN im Segment Südosteuropa galt ebenfalls und gilt weiterhin dem Bereich Versorgungssicherheit.
Im Segment Umwelt schließlich konzentrierten sich die Investitionen – in Einklang mit der strategischen Ausrichtung der EVN – erneut auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Schwerpunkte waren dabei der Ausbau überregionaler Leitungsnetze und die Errichtung weiterer Naturfilteranlagen zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die relevantesten Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für unsere Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vor. In diesem Sinn verfolgen wir primär Projekte zur Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens. Insgesamt haben wir in der Berichtsperiode 3,4 Mio. Euro (davon 0 % über Förderungen; Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Neben der Umsetzung eines Blockchain-Prototyps zur näheren Auseinandersetzung mit dieser neuen Technologie lag der Fokus dabei auf der Erprobung und Umsetzung technologischer Lösungen, die zur weiteren Stärkung der Versorgungssicherheit beitragen. Dazu zählten u. a.:
- Batteriespeicherprojekt im Windpark Prottes: Der Vorteil der hier eingesetzten Batterie liegt darin, dass sie im Millisekundenbereich arbeitet und deshalb rasch auf Laständerungen im Netz reagieren kann. Der Einsatz eines solchen Speichers erlaubt es beispielsweise, die Netzfrequenz zu stabilisieren und Spannungsschwankungen zu kompensieren. Im Geschäftsjahr 2017/18 haben wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern alle Funktionen des Batteriespeichers getestet und konnten dabei seine grundsätzliche Eignung für verschiedene Aufgaben der Netzstabilisierung – etwa Spannungshaltung, Blindstromkompensation, Ausgleich zwischen den Phasen, Frequenzstabilisierung oder Funktion als virtuelle Schwungmasse – nachweisen. Ebenso erfolgten im Berichtszeitraum Kurzschlusstests auf der 30-kV- und der 110-kV-Spannungsebene, die interessante und für den Einsatz von Speichern im Netz wichtige Erkenntnisse hinsichtlich des Verhaltens im Kurzschlussfall lieferten. Auch einen Schwarzstart- und Inselbetriebstest haben wir durchgeführt. Dazu wurde ein Netzausfall (Blackout) simuliert und ein lokales Netz aus Batteriespeicher und Windrädern des benachbarten Windparks Prottes-Ollersdorf aufgebaut. Dabei zeigte sich der Batteriespeicher in der Lage, den für das Anfahren der Windkraftanlagen benötigten Strom zu liefern. Nachdem diese in Betrieb gegangen waren, wurde der erzeugte Strom in der Großbatterie gespeichert. Damit wurde die prinzipielle Eignung der Batterieanlage zum dezentralen Aufbau eines Netzes nachgewiesen. Derzeit laufen Dauerbetriebstests mit dem Batteriespeicher, deren Schwerpunkt darin besteht, mehrere Funktionen gleichzeitig zu erfüllen. Dieses in Kooperation mit der TU Wien und dem AIT (Austrian Institute of Technology) durchgeführte Forschungsprojekt läuft noch bis August 2019.
- Technologien zur Stabilisierung im Verteilnetz: Durch die zunehmende Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen und die immer stärkere Durchdringung des Systems mit E-Mobilität und Wärmepumpen kann es im Niederspannungsnetz zu Verletzungen der zulässigen Spannungsgrenzwerte kommen. Neben der herkömmlichen Lösung in Form eines weiteren Netzausbaus kann die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Teil auch durch innovative Technologien gesichert werden. Dazu haben wir im Berichtszeitraum diverse Pilotversuche durchgeführt und alle Netzdaten erfasst. Neben der Kombination eines regelbaren Ortsnetztrafos (RONT) mit dem intelligenten Verteilnetz-Management-System iNES wurde dabei zusätzlich der Einsatz eines Längsreglers – einer weiteren Technologie zur Stabilisierung im Niederspannungsnetz – getestet. Speziell die Kommunikation mit unseren dezentralen Messstellen und die Auswirkungen auf die Netzstabilität wurden dabei untersucht.
- Optimierungsassistent joulie: Unser im vergangenen Jahr präsentiertes, selbst entwickeltes neues Produkt joulie ermöglicht es Privatkunden erstmals, ihre individuelle dezentrale Stromversorgung (Photovoltaik-Anlage, Batterie, Wärmepumpe, Warmwasser und E-Mobilität) online zu planen und zu optimieren und damit auch auf dem Energiemarkt zu verdienen. Ihre Anlagen werden Teil eines virtuellen Kraftwerks und leisten damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Dafür wurde unser Echtzeit-Kraftwerksoptimierungssystem für den Energiehandel (EZISSE) um die Funktion eines Aggregators erweitert. Über einen Optimierungsassistenten beim Kunden kann dadurch eine automatisierte Echtzeit-Einbindung in das virtuelle Kraftwerk erfolgen. Via App oder Webportal haben die Kunden dabei jederzeit volle Kontrolle über ihr System und zudem in Echtzeit Überblick über alle wichtigen Anlagendaten, Komponenten und Energieströme (Erzeugung, Verbrauch, Ladezustand des Batteriespeichers, Einspeisung ins Netz, Eigenversorgungsgrad). Und als Sicherheits-Extra wurde zum Schutz der Anlage auch eine Alarmfunktion integriert.
Bei der Entwicklung und Durchführung unserer Innovationsprojekte haben wir immer den Menschen und seinen Nutzen im Blick. In unserem Design-Thinking-Prozess verbinden wir deshalb technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Vermarktbarkeit und Attraktivität für den Menschen gezielt miteinander und bewerten sie gesamthaft. Wesentlich ist dabei ein kooperativer Ansatz: Unser Vorstand und das mittlere Management sind wichtige Partner im Innovationsprozess und die wichtigsten Mentoren und Unterstützer für die Umsetzung innovativer Lösungen. Dabei verläuft der Prozess bidirektional, indem die Top-Down-Inputs aus der Führungsebene mit
den von den Mitarbeitern eingebrachten Bottom-Up-Lösungsansätzen gezielt vereint werden. Dazu holt die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, bei der das konzernweite Innovationsmanagement verankert ist, laufend Inputs der Führungsebene zu konkreten Handlungsfeldern ein und bietet gleichzeitig den Mitarbeitern die Möglichkeit, mittels unterschiedlicher Innovationsinstrumente am Innovationsprozess aktiv mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Unternehmensentwicklung zu leisten. Als zusätzliches, neues Innovationsinstrument haben wir im Geschäftsjahr 2017/18 die sogenannte "Innovationschallenge" für unsere Praktikanten implementiert. In kleinen, jeweils durch einen EVN Coach unterstützten Teams haben sich diese eingehend mit Themen rund um Kunden, Digitalisierung und digitale Medien befasst und spannende neue Konzepte und Lösungen für den Energiekunden der Zukunft entwickelt.
Förderquote
Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
GRI-Indikator: GRI 201-4
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
- Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Stimmberechtigte Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Generalsekretariat und Corporate Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 102-30
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungs- sowie sonstige Risiken. Aufgrund des hohen Stellenwerts von Nachhaltigkeit in der EVN fließen Nachhaltigkeitsrisiken als Querschnittsmaterie in alle Risikokategorien mit ein und werden integriert berichtet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
Erweiterung der Risikoinventur gemäß NaDiVeG
Bereits vor Inkrafttreten des NaDiVeG wurden in den einzelnen Risikokategorien stets auch potenzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten erfasst und analysiert (z. B. Risiken für die Versorgungssicherheit, Mitarbeiter- oder Umweltrisiken). Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde die Risikoinventur im Sinn des NaDiVeG nun dahingehend vertieft, dass potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken | ||
| Deckungsbeitragsrisiko (Preis- und Mengeneffekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Res sourcen für Infrastrukturprojekte oder Nichtberück sichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstra tegie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kunden bedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristi ger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten |
| Lieferantenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
| Finanzrisiken1) | ||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungsumrech nung im Konzernabschluss; nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente |
| Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
| Preis-/Kursänderungsrisiken | Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteili gungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding AG) |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
| Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner |
| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäfts nahen Beteiligungsgesellschaft |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft |
| Rating-Veränderung | Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere Refinanzierungskosten |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen |
| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
| Wertminderungs-/Impairment-Risiken | Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeugungsanla gen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlich keit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig) |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen |
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschrän ken; laufendes Monitoring |
1) Zum Einsatz von Finanzinstrumenten siehe auch Seite 180f und Seite 183ff im EVN Ganzheitsbericht 2017/18
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Strategie- und Planungsrisiken | ||
| Technologierisiko | Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnissen; Investitionen in die "falschen" Technologien |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollständi gen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
| Organisatorische Risiken | Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt stellen; Doppelgleisigkeiten |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Betriebsrisiken | ||
| Infrastrukturrisiken | Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/ Unfälle |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten |
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
| Mitarbeiterrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehl darstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschluss posten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Umfeldrisiken | ||
| Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken |
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z.B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rahmen bedingungen, Änderung des Förderregimes, Markt liberalisierung in Südosteuropa); politische und wirt schaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch den Regulator |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung |
| Rechts- und Prozessrisiko | Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diver sen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
| Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld |
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit |
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen |
| Vertragsrisiken | Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirt schaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Sonstige Risiken | ||
| Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, Datenschutzrechtliche Vorfälle |
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance Organisation |
| Projektrisiko | Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter |
| Co-Investment-Risiko | Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunternehmen |
Vertragliche Absicherung; effizientes Projektmanage ment |
| Sabotage | Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
| Imagerisiko | Reputationsschaden | Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
GRI-Indikator: GRI 102-15
aus der Geschäftstätigkeit der EVN und ihren Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet wurden. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG siehe Seite 30ff im EVN Ganzheitsbericht 2017/18
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten
Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle
gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des internen Kontrollsystems Berücksichtigung finden.
GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstmals nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 4ff im EVN Ganzheitsbericht 2017/18
Angaben gemäß § 243a UGB
-
- Per 30. September 2018 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
-
- Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
-
- Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,00 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist der EnBW Trust e.V., ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim unter VR 3737 eingetragener Verein mit Sitz in Karlsruhe, der zum 30. September 2018 Aktien im Ausmaß von 29,96 % des Grundkapitals treuhändig für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956, hielt. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zu diesem Stichtag 1,05 %; der Streubesitz belief sich somit auf 17,99 %.
-
- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
-
- Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
-
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens fünfzehn Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und
Aktionärsstruktur1)
in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
-
- Mit Beschluss vom 21. Jänner 2016 ermächtigte die 87. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG den Vorstand, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten auf Inhaber lautende eigene Stückaktien zum Zweck (i) der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der EVN zu erwerben. Die Gültigkeit des Ermächtigungsbeschlusses endete durch Zeitablauf am 21. Juli 2018. Der Vorstand hatte davon im Geschäftsjahr 2017/18 keinen Gebrauch gemacht.
-
- Aufgrund der oben in Punkt 2. und 3. erwähnten Rechtslage ist ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB in der EVN AG derzeit von Gesetzes wegen unzulässig. Allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels können daher nicht eintreten.
-
- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018/19
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die breite Wertschöpfungskette der EVN Gruppe im Energiebereich – sie reicht von der Erzeugung bis zum Kunden –, ergänzt durch das Umweltgeschäft, eine gute Basis für einen stabilen Geschäftsverlauf bildet, auch in herausfordernden Zeiten. Damit ist der Konzern auch für die Zukunft solide aufgestellt. In den kommenden Jahren wird nicht nur die neue Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung, die #mission2030, dazu beitragen, dass sich das Umfeld auf den Energiemärkten weiterhin laufend verändern wird.
Für die EVN wird auch das Geschäftsjahr 2018/19 maßgeblich von Investitionen in die Netzinfrastruktur und in den Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, vor allem im Bereich der Windkraft, geprägt sein. Besonders im Bereich der Stromnetze werden weiterhin massive Investitionen notwendig sein, um sie adäquat an die immer weiter zunehmende dezentrale Erzeugung anzupassen. Aber auch das (z. B. durch E-Mobilität) in einem steten Wandel begriffene Anforderungsprofil der Kunden erfordert kontinuierliche Investitionen für eine zuverlässige Erhaltung der Netzstabilität und verlangt auch nach einer intelligenten Steuerung der Netze.
Mit dem laufenden Ausbau ihrer Windkraftkapazitäten leistet die EVN einen wichtigen Beitrag zum Systemwandel in der Energieproduktion. Allein Im Geschäftsjahr 2017/18 hat die Gruppe mit der Erweiterung um rund 50 MW an drei Windpark-Standorten wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu ihrem mittelfristigen Ausbauziel von 500 MW erzielt. Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, soll dieser Ausbau in den nächsten Jahren fortgesetzt werden.
Der laufende Anstieg in der Einspeisung von Strom aus erneuerbarer Erzeugung, deren volatiler Verlauf nicht planbar ist, erfordert jedoch weiterhin ausreichende, flexibel einsetzbare Kraftwerkskapazitäten, um die Netze stabil zu halten. Die thermischen Kraftwerke der EVN stehen in diesem Sinn bereits seit vielen Jahren für die Lieferung von Ausgleichsenergie und für das Engpassmanagement zur Verfügung. Seit der Trennung der Strompreiszone zwischen Deutschland und Österreich per 1. Oktober 2018 hält die EVN ihre Reservekapazität nun für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber vor. Entsprechende Verträge wurden vorerst bis September 2021 abgeschlossen.
Mit 1. Jänner 2018 hat in Österreich die neue fünfjährige Regulierungsperiode für den Erdgasnetzbetrieb begonnen. Wie erwartet hat die Regulierungsbehörde dem über die letzten Jahre gesunkenen Zinsniveau durch eine Reduktion des gewichteten Kapitalkostensatzes Rechnung getragen und in Folge die Netztarife gesenkt. Für den Stromnetzbetrieb beginnt die neue, ebenfalls fünfjährige Regulierungsperiode am 1. Jänner 2019.
In Südosteuropa stellen – neben den anhaltenden Aktivitäten zur Reduktion der Netzverluste – vor allem die fortschreitende Liberalisierung der Energiemärkte und die damit verbundenen Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen eine Herausforderung dar. Für das beim Schiedsgericht der Weltbank gegenüber der Republik Bulgarien angestrengte Schiedsgerichtsverfahren wird der Schiedsspruch für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet.
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden auch im kommenden Geschäftsjahr die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich sowie deren Sicherheit und Qualität. Neben der direkten Ortswasserversorgung in zahlreichen Gemeinden setzt die EVN hier einerseits auf den laufenden Ausbau überregionaler Leitungsnetze, um auch in niederschlagsarmen Regionen in der trockeneren Jahreszeit die zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können. Andererseits arbeitet sie verstärkt an der Errichtung von Naturfilteranlagen, die das Wasser auf natürliche Art und Weise ohne Zusatz von Chemikalien enthärten.
Im Vergabeverfahren für ein Abwasseraufbereitungsprojekt in Kuwait befindet sich das Bieterkonsortium, bestehend aus der für das internationale Projektgeschäft der EVN Gruppe verantwortlichen WTE Wassertechnik und einem kuwaitischen Finanzinvestor, derzeit im exklusiven Verhandlungsstatus. Die endgültige Auftragsvergabe wird im Lauf des Geschäftsjahres 2018/19 erwartet. Bei einem weiteren Projekt in Bahrain wurden nach der Vertragsunterzeichnung im September 2018 bereits erste wichtige Projektfortschritte erzielt.
Das Geschäftsjahr 2017/18 war durch den starken Anstieg der Energiepreise, der sich insbesondere in der Stichtagsbewertung der Absicherungsgeschäfte widerspiegelte, positiv beeinflusst. Unter der Annahme von durchschnittlichen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird für das Geschäftsjahr 2018/19 ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von 160 Mio. Euro bis 180 Mio. Euro erwartet. Die regulatorischen Rahmenbedingungen, die eingeleiteten Verfahren in Bulgarien, ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt Walsum 10 sowie der Fortgang der Aktivitäten in Moskau könnten das Konzernergebnis jedoch wesentlich beeinflussen.
Maria Enzersdorf, am 20. November 2018
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Konzernabschluss 2017/18
Nach International Financial Reporting Standards
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 26 | |
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 27 | |
| Konzern-Bilanz | 28 | |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 29 | |
| Konzern-Geldflussrechnung | 30 | |
| Konzernanhang | 31 | Grundsätze der Rechnungslegung |
| 35 | Konsolidierung | |
| 38 | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |
| 51 | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
| 58 | Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |
| 79 | Segmentberichterstattung | |
| 84 | Sonstige Angaben | |
| Beteiligungen der EVN | 98 | |
| Bestätigungsvermerk | 103 |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2017/18 | 2016/17 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 24 | 2.072,6 | 2.215,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 25 | 105,0 | 101,9 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | 26 | –1.236,4 | –1.302,6 |
| Personalaufwand | 27 | –321,7 | –316,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 28 | –135,7 | –139,0 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | 29 | 188,0 | 162,6 |
| EBITDA | 671,8 | 721,6 | |
| Abschreibungen | 30 | –258,3 | –262,3 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 30 | –20,6 | –112,5 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 392,9 | 346,9 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter | 0,1 | 12,2 | |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 20,1 | 18,8 | |
| Zinserträge | 10,7 | 19,5 | |
| Zinsaufwendungen | –54,0 | –65,4 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | –14,0 | –6,5 | |
| Finanzergebnis | 31 | –37,2 | –21,4 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 355,7 | 325,5 | |
| Ertragsteuern | 32 | –76,1 | –53,9 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 279,6 | 271,5 | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) | 254,6 | 251,0 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 25,0 | 20,5 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 33 | 1,43 | 1,41 |
| Dividende je Aktie in EUR | 0,472) | 0,47 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert.
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,44 Euro + einmalige Bonusdividende von 0,03 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2017/18 | 2016/17 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 279,6 | 271,5 | |
| Sonstiges Ergebnis aus | |||
| Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
–8,5 | 12,3 | |
| Neubewertung IAS 19 | 45 | –14,3 | 26,6 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 45 | 2,3 | –7,6 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 45 | 3,5 | –6,6 |
| Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
777,9 | 190,6 | |
| Währungsdifferenzen | 5 | 2,1 | 0,9 |
| Available-for-Sale-Finanzinstrumente | 45 | 1.025,4 | 245,3 |
| Cash Flow Hedges | 45 | 7,4 | 13,8 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 45 | 0,8 | –3,7 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 45 | –257,8 | –65,7 |
| Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 769,4 | 203,0 | |
| Gesamtergebnis der Periode | 1.049,0 | 474,5 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG | 1.023,4 | 454,9 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 25,6 | 19,6 | |
Konzern-Bilanz
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
|---|---|---|---|
| Aktiva | Erläuterung | ||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 34 | 182,1 | 177,1 |
| Sachanlagen | 35 | 3.438,7 | 3.383,6 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 36 | 995,7 | 954,8 |
| Sonstige Beteiligungen | 37 | 1.944,2 | 919,0 |
| Aktive latente Steuern | 49 | 68,8 | 79,6 |
| Übrige Vermögenswerte | 38 | 252,4 | 209,9 |
| 6.881,9 | 5.723,8 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 39 | 94,6 | 98,4 |
| Forderungen | 40 | 500,3 | 409,0 |
| Wertpapiere | 41 | 139,8 | 0,5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 59 | 214,5 | 223,1 |
| 949,1 | 731,0 | ||
| Summe Aktiva | 7.831,1 | 6.454,9 | |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | 42–46 | 3.832,8 | 2.892,1 |
| Nicht beherrschende Anteile | 47 | 259,9 | 258,0 |
| 4.092,6 | 3.150,1 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 48 | 1.040,5 | 1.125,4 |
| Langfristige Steuerverbindlichkeiten | 49 | 471,0 | 171,8 |
| Langfristige Rückstellungen | 50 | 480,8 | 452,6 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 51 | 602,6 | 584,1 |
| Übrige langfristige Schulden | 52 | 75,4 | 58,3 |
| 2.670,3 | 2.392,2 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 53 | 89,1 | 50,5 |
| Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern | 54 | 85,6 | 67,6 |
| Lieferantenverbindlichkeiten | 55 | 337,1 | 314,0 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 56 | 91,4 | 91,6 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 57 | 464,9 | 388,9 |
| 1.068,1 | 912,6 | ||
| Summe Passiva | 7.831,1 | 6.454,9 |
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
| Mio. EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
Bewertungs rücklage |
Unterschieds betrag aus der Währungs umrechnung |
Eigene Anteile |
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG |
Nicht beherrschende Anteile |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2016 | 330,0 | 252,9 | 1.949,9 | 23,2 | –23,0 | –22,2 | 2.510,8 | 259,8 | 2.770,7 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 251,0 | 203,0 | 0,9 | – | 454,9 | 19,6 | 474,5 |
| Dividende 2015/16 | – | – | –74,7 | – | – | – | –74,7 | –21,5 | –96,2 |
| Veränderung eigene Anteile | – | 0,1 | – | – | – | 1,0 | 1,1 | – | 1,1 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | 0,0*) | – | – | – | 0,0*) | – | 0,0*) |
| Stand 30.09.2017 | 330,0 | 253,0 | 2.126,2 | 226,2 | –22,1 | –21,2 | 2.892,1 | 258,0 | 3.150,1 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 254,6 | 766,7 | 2,1 | – | 1.023,3 | 25,6 | 1.048,9 |
| Dividende 2016/17 | – | – | –83,6 | – | – | – | –83,6 | –23,7 | –107,3 |
| Veränderung eigene Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,7 | 1,1 | – | 1,1 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | –0,0*) | 0,0*) | 0,0*) | – | 0,0*) | –0,1 | –0,0*) |
| Konsolidierungskreis änderung |
– | – | –0,2 | – | 0,0*) | – | –0,2 | 0,1 | –0,1 |
| Stand 30.09.2018 | 330,0 | 253,4 | 2.297,0 | 992,9 | –20,0 | –20,5 | 3.832,8 | 259,9 | 4.092,6 |
| Erläuterung | 42 | 43 | 44 | 45 | 5 | 46 | 47 |
Konzern-Geldflussrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2017/18 | 2016/17 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 355,7 | 325,5 | |
| + Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 30 | 278,9 | 374,8 |
| – Nicht zahlungswirksames Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen | |||
| und sonstigen Beteiligungen | 36, 37 | –208,2 | –193,6 |
| + Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 163,3 | 129,2 | |
| + Zinsaufwendungen | 54,0 | 65,4 | |
| – Zinsauszahlungen | –42,9 | –55,6 | |
| – Zinserträge | –10,7 | –19,5 | |
| + Zinseinzahlungen | 8,4 | 17,3 | |
| + Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | 10,5 | –0,0*) | |
| +/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | 3,4 | 2,3 | |
| – Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 25 | –47,9 | –45,4 |
| – Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs | –0,7 | 1,6 | |
| – Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen | 50 | –3,6 | –29,6 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 560,3 | 572,3 | |
| + Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen | –69,8 | 107,8 | |
| + Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | –0,1 | –6,3 | |
| + Zunahme /– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten | 115,2 | –154,3 | |
| – Zahlungen für Ertragsteuern | –2,0 | –10,5 | |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 603,5 | 508,9 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 20,9 | 98,2 | |
| + Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | 68,2 | 63,7 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | 25,1 | 90,7 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere | – | 135,7 | |
| – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | –351,3 | –306,4 | |
| – Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | –79,3 | –91,6 | |
| – Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere | –140,6 | –60,9 | |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –457,1 | –70,6 | |
| – Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVN AG | 44 | –83,6 | –74,7 |
| – Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | –23,7 | –21,5 | |
| – Zu-/+ Abgang Nennkapital | – | 0,1 | |
| – Anteilsaufstockung bei vollkonsolidierten Gesellschaften | –0,1 | – | |
| + Verkauf /– Erwerb eigener Anteile | 1,1 | 1,0 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 2,0 | – | |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 59 | –49,2 | –344,8 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –153,5 | –439,9 | |
| Cash Flow gesamt1) | –7,1 | –1,6 | |
| Fonds-Veränderungen | |||
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 1) | 59 | 221,8 | 223,5 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | –0,1 | –0,1 | |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 1) | 214,5 | 221,8 | |
| Cash Flow gesamt 2) | –7,1 | –1,6 |
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusatzangaben zur Konzern-Geldflussrechnung finden sich in Erläuterung 59. Konzern-Geldflussrechnung.
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Mazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kunden in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzernbilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2017/18 erstmals anzuwenden:
| Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den |
||
|---|---|---|---|
| Inkrafttreten1) | Konzernabschluss der EVN | ||
| Neue Standards und Interpretationen | |||
| – | – | ||
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 7 | Angabeninitiative – Geldflussrechnung | 01.01.2017 | Siehe unten |
| IAS 12 | Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten | 01.01.2017 | Keine |
| Diverse | Annual Improvements 2014 –2016 | 01.01.2017/ 01.01.20182) |
Keine |
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
2) Die Übernahme erfolgte mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 8. Februar 2018. Die Änderungen zu IFRS 12 treten für Berichtsperioden in Kraft,
die am oder nach dem 1. Jänner 2017 beginnen.
Die Änderungen an IAS 7 "Angabeninitiative zur Geldflussrechnung" erfordern zusätzliche Angaben zur Veränderung der Finanzverbindlichkeiten. Die zusätzlichen Angaben betreffen sowohl zahlungswirksame als auch nicht zahlungswirksame Veränderungen. Die EVN stellt die geforderten Angaben in Form einer Überleitung der Eröffnungs- auf die Schlussbilanzwerte in Bezug auf Finanzverbindlichkeiten dar (siehe Erläuterung 59. Konzern-Geldflussrechnung).
| Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | ||||
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 | Siehe unten | |
| IFRS 15 | Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 | Siehe unten | |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | Siehe unten | |
| IFRIC 22 | Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Fremdwährungstransaktionen | 01.01.2018 | Keine | |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | Wird noch analysiert 2) | |
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IAS 40 | Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 01.01.2018 | Keine | |
| IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen | 01.01.2018 | Keine | |
| IFRS 4 | Anwendung des IFRS 9, Finanzinstrumente mit IFRS 4, Versicherungsverträge | 01.01.2018 | Keine | |
| IFRS 9 | Negative Vorfälligkeitsentschädigungen | 01.01.2019 | Keine | |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Kundenverträgen – Klarstellungen | 01.01.2018 | Siehe unten | |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
2) Die Übernahme erfolgte mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Oktober 2018.
IFRS 9: Finanzinstrumente
IFRS 9 ersetzt die bestehenden Regeln zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39. IFRS 9 beinhaltet im Vergleich zu IAS 39 neue Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie erweiterte Regelungen hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und umfasst ferner neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
Klassifizierung und Bewertung
IFRS 9 sieht im Vergleich zu IAS 39 eine neue Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte vor, die auf dem jeweiligen Geschäftsmodell sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der jeweiligen Finanzinstrumente basiert. Zukünftig sind finanzielle Vermögenswerte einer der drei Einstufungskategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)", "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam über die GuV (FVtPL)" oder "zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI)" zuzuordnen.
Die Evaluierung im EVN Konzern hat ergeben, dass der Großteil der finanziellen Vermögenswerte, insbesondere Ausleihungen, sonstige langfristige Vermögenswerte, Forderungen sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten auch weiterhin die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich FVtPL zu bewerten, die Eigenkapitalinstrumente, die bisher als Available-for-Sale (AFS) klassifiziert wurden und langfristig gehalten werden, sind unter der geplanten Anwendung von IFRS 9.5.7.5 der Kategorie FVOCI zuzuordnen. Diesbezügliche Wertänderungen werden in Zukunft nicht mehr in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Die bislang unter Anwendung der Ausnahmeregel des IAS 39.46 (c) zu Anschaffungskosten bewerteten Investitionen in Eigenkapitalinstrumente führen zu keiner wesentlichen Erhöhung des Buchwerts.
Wertminderungen
Hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte ersetzt IFRS 9 das "Incurred-Loss-Modell" durch das "Expected-Loss-Modell". Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 sowie Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, unterliegen in Zukunft bereits bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des "Expected-Loss-Modells" und werden einer Wertminderung unterzogen. Dabei sind Wertminderungen entweder auf Basis eines Zwölf-Monats-Modells, bei dem der erwartete Verlust von möglichen Ausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate berücksichtigt wird, oder in Form eines Gesamtlaufzeitmodells, bei dem der erwartete Verlust von möglichen Ausfällen während der gesamten Laufzeit berücksichtigt wird, zu ermitteln. Das Gesamtlaufzeitmodell ist für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie auf Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit erstmaliger Erfassung signifikant erhöht hat, verpflichtend anzuwenden.
Im EVN Konzern fallen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Leasinggeschäften sowie Guthaben bei Kreditinstituten unter die Anwendung des Zwölf-Monats-Modells, sofern die Bedingungen des IFRS 9.7.2.19a erfüllt sind. Unter Zugrundelegung der Daten zum Stichtag 30. September 2018 würde sich in Summe ein unwesentlicher Wertminderungsbedarf in Höhe von 0,1 Mio. Euro ergeben.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente ist verpflichtend das Gesamtlaufzeitmodell anzuwenden. Die EVN macht dabei vom IFRS 9B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu wurden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt. Die daraus resultierenden Ergebnisse unterscheiden sich nicht wesentlich von den bisher wertberichtigten Beträgen.
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Mit dem neuen Modell zur Sicherungsbilanzierung soll ein besserer Zusammenhang zwischen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens, den Gründen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen hergestellt werden. Neben der Annäherung an die Ziele und Strategien des Konzernrisikomanagements erweitert IFRS 9 die zulässigen Grundgeschäfte und schreibt einen eher qualitativen und zukunftsorientierten Ansatz bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen vor.
Die im EVN Konzern zum Übergangszeitpunkt bestehenden Sicherungsbeziehungen für die Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken erfüllen die Erfordernisse des IFRS 9, stehen im Einklang mit den Strategien und den Zielen des Risikomanagements des EVN Konzerns und können somit auch nach den Regeln von IFRS 9 fortgeführt werden.
Übergang
Die EVN wird den Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" erstmals im Geschäftsjahr 2018/19 anwenden. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich rückwirkend angewendet. Die EVN wird von der Ausnahme Gebrauch machen, dass zum Erstanwendungszeitpunkt keine Anpassung von Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderung der Einstufung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) vorzunehmen ist. Differenzen zwischen den Buchwerten aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich erfolgsneutral in den Gewinnrücklage zum 1. Oktober 2018 erfasst. Davon abweichend sind die neuen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte grundsätzlich prospektiv anzuwenden.
IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor und ersetzt alle bisher anzuwendenden Standards und die dazugehörigen Interpretationen. Nach diesem Modell erfasst ein Unternehmen Erlöse in der Höhe, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen zur Übertragung von Waren und Dienstleistungen entsprechende Gegenleistungen erwartet werden. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Umsatzerlöse werden demzufolge realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. Der Standard enthält zudem umfangreiche Vorschriften in Bezug auf qualitative und quantitative Angaben zu Vermögenswerten, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden resultieren.
Im Rahmen eines konzernweiten Projekts wurden Kundenverträge analysiert, um jene Verträge zu identifizieren, die zu einer potenziellen Änderung der bisherigen Umsatzrealisierung führen könnten. Die analysierten Verträge betrafen Umsätze aus den Geschäftsbereichen Strom, Erdgas, Netz, Wärme, Wasser, Abfallverwertung sowie Telekommunikation. Insbesondere beim Kerngeschäft der EVN rund um die Energieversorgung werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Umfang und den Zeitpunkt der Erlösrealisierung durch die Anwendung von IFRS 15 erwartet. Der EVN Konzern wird in weiterer Folge, sofern die entsprechenden Voraussetzung vorliegen, von der praktischen Erleichterung des IFRS 15.B16 Gebrauch machen, wonach Umsätze in Höhe des Betrags erfasst werden dürfen, den das Unternehmen berechtigt ist, in Rechnung zu stellen.
Darüber hinaus wurden im Zuge der Vertragsanalysen folgende für den EVN Konzern unwesentliche Sachverhalte identifiziert:
Vertragskosten zur Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden sind zusätzlich anfallende Kosten. Wenn das Unternehmen davon ausgeht, dass es diese Kosten zurückerlangen wird, sind diese Kosten grundsätzlich zu aktivieren und planmäßig in Abhängigkeit von der Übertragung dieser Güter oder Dienstleistungen an den Kunden abzuschreiben. Wenn der erwartete Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt, besteht die praktische Erleichterung, dass die Kosten aufwandswirksam verrechnet werden dürfen. Im Geschäftsjahr 2017/18 hätte dies zu einer Aktivierung von Kosten für die Vertragsanbahnung in Höhe von 0,4 Mio. Euro geführt.
Für Vertriebszwecke an den Kunden geleistete Zahlungen wie z.B. Gratismonate werden grundsätzlich erlösmindernd berücksichtigt. Eine Zahlung bei Vertragsabschluss führt zum Ansatz eines Vermögenswerts, der über die Mindestvertragslaufzeit erlösmindernd aufzulösen ist. Im Geschäftsjahr 2017/18 hätte dies zu einer Aktivierung eines Vermögenswerts in Höhe von 0,2 Mio. Euro geführt.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 wird rückwirkend erfolgen, wobei eine Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge zum Zeitpunkt der Erstanwendung mit 1. Oktober 2018 in der Gewinnrücklage erfolgt.
IFRS 16: Leasingverhältnisse
IFRS 16 wurde vom IASB im Jänner 2016 veröffentlicht und wird den bisherigen Standard zu Leasingverhältnissen IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen ersetzen. IFRS 16 enthält sowohl eine geänderte Definition des Begriffs eines Leasingvertrags als auch wesentlich geänderte Regeln zur Bilanzierung beim Leasingnehmer. Durch die neuen Regelungen entfällt die frühere Unterscheidung zwischen Financeund Operating-Leasingverhältnissen. Insofern werden Operating-Leasingverhältnisse künftig analog zu Finance-Leasingverhältnissen in der Bilanz zu erfassen sein. Ausgenommen davon sind Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger bzw. Fälle, in denen es sich um einen geringwertigen Vermögenswert handelt. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar, die von der EVN aktiv angewendet werden.
Die EVN tritt aktuell als Leasingnehmerin bei Operating-Leasingverhältnissen auf, weshalb durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen zu erwarten sind. Im Geschäftsjahr 2016/17 war deshalb ein Projekt zur Erhebung und Identifikation von Verträgen, die unter die neue Leasingdefinition fallen, gestartet worden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde nun für den überwiegenden Teil der betroffenen Unternehmen eine inhaltliche Prüfung relevanter Verträge nach den Kriterien des IFRS 16 durchgeführt. Ausgehend vom aktuellen Stand der Analyse ist zu erwarten, dass die Implementierung des IFRS 16 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des EVN Konzerns haben wird. Die erstmalige Anwendung im EVN Konzern wird rückwirkend erfolgen, wobei eine Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge zum Erstanwendungszeitpunkt erfolgt.
Noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen.
| Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übenommene Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | |||
| IFRS 17 Versicherungsverträge |
01.01.2021 | Keine | |
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 1 & IAS 8 Angabeninitiative Wesentlichkeit |
01.01.2020 | Wird noch analysiert | |
| IAS 19 Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen |
01.01.2019 | Wird noch analysiert | |
| IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
01.01.2019 | Wird noch analysiert | |
| IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Definition von Geschäftsbetrieb |
01.01.2020 | Keine | |
| Diverse Annual Improvements 2015–2017 |
01.01.2019 | Wird noch analysiert | |
| Diverse Überarbeitetes Rahmenkonzept |
01.01.2020 | Wird noch analysiert |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen), vollkonsolidiert. Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2018 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 31 inländische und 32 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 27 inländische und 36 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 21 Tochterunternehmen (Vorjahr: 19) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die EVN AG ist als Kommanditist der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementär ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,00 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 194 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 47. Nicht beherrschende Anteile und 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | Voll | Anteilig (Joint Operation) | Equity | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2016 | 67 | 1 | 17 | 85 |
| Erstkonsolidierungen | 1 | – | – | 1 |
| Entkonsolidierungen | –2 | – | – | –2 |
| Umgründungen1) | –3 | – | – | –3 |
| 30.09.2017 | 63 | 1 | 17 | 81 |
| Erstkonsolidierungen | – | – | 1 | 1 |
| Entkonsolidierungen | – | – | –2 | –2 |
| 30.09.2018 | 63 | 1 | 16 | 80 |
| davon ausländische Unternehmen | 32 | 1 | 5 | 38 |
1) Konzerninterne Umgründungen
Im Geschäftsjahr 2016/17 kam es zu einer Umstrukturierung der WEEV Beteiligungs GmbH. Die von der WEEV gehaltenen Verbund-Anteile wurden im Juni 2017 an die Mutterunternehmen EVN und Wiener Stadtwerke übertragen. Im Oktober 2017 hat die EVN die Anteile an der WEEV von den Wiener Stadtwerken übernommen. Die WEEV befindet sich aktuell in Liquidation und wurde im ersten Quartal 2017/18 aufgrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert.
Die bisher at Equity in den Konzernabschluss einbezogene AUL Abfallumladelogistik Austria GmbH, Maria Enzersdorf, wurde mit Vertrag vom 20. Februar 2018 an die ABW Abbruch-, Boden- und Wasserreinigungs-Gesellschaft mbH verkauft und somit entkonsolidiert.
Die Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten, wurde bisher aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen. Im vierten Quartal 2017/18 wurde sie erstmals als at Equity Gesellschaft im Konzernabschluss berücksichtigt.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2017/18 eine Eigenmittelveränderung von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Darin enthalten ist ein Betrag von –10,5 Mio. Euro der vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurde.
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
| Währungsumrechnung | 2017/18 | 2016/17 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | |
| Albanischer Lek | 126,29000 | 129,88692 | 133,50000 | 134,95000 | |
| Bulgarischer Lew2) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | |
| Kroatische Kuna | 7,43460 | 7,44503 | 7,49500 | 7,46918 | |
| Ungarischer Forint | 324,37000 | 316,56769 | 310,67000 | 308,96538 | |
| Mazedonischer Denar | 61,49380 | 61,51948 | 61,46800 | 61,59076 | |
| Polnischer Zloty | 4,27740 | 4,24698 | 4,30420 | 4,29246 | |
| Russischer Rubel | 76,14220 | 71,88993 | 68,25190 | 66,16763 | |
| Serbischer Dinar | 118,41790 | 118,53138 | 119,36590 | 122,35314 | |
| Tschechische Krone | 25,73100 | 25,63185 | 25,98100 | 26,68462 | |
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterieller Vermögenswert eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von "qualifizierten Vermögenswerten", für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | |||
|---|---|---|---|
| Gebäude | 10–50 | ||
| Leitungen | 15–50 | ||
| Maschinen | 10–50 | ||
| Zähler | 5–40 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–25 |
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 31. Finanzergebnis und 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Bei der EVN werden folgende Bewertungskategorien angewendet:
- Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale, "AFS")
- Kredite und Forderungen (Loans and Receivables, "LAR")
- Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden, sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem oder negativem Marktwert (At Fair Value through Profit or Loss, "@FVTPL")
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (Financial Liabilities at Amortised Cost, "FLAC")
Die von IFRS 7 für die Anhangangaben geforderte Unterteilung der originären Finanzinstrumente in Klassen – und die dazugehörigen Bewertungskategorien – stellen sich bei der EVN wie folgt dar:
| Klassen und Bewertungskategorien originärer Finanzinstrumente | Bewertungskategorie |
|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Sonstige Beteiligungen | |
| (Andere) Beteiligungen | AFS |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | |
| Wertpapiere | @FVTPL |
| Ausleihungen | LAR |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | LAR |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | Hedge Accounting, @FVTPL |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte | |
| Forderungen | LAR |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | Hedge Accounting, @FVTPL |
| Wertpapiere | AFS |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | |
| Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten | LAR |
| Langfristige Schulden | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| Anleihen | FLAC |
| Bankdarlehen | FLAC |
| Übrige langfristige Schulden | |
| Pachtverbindlichkeiten | FLAC |
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | FLAC |
| Sonstige übrige Schulden | FLAC |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedge Accounting, @FVTPL |
| Kurzfristige Schulden | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | FLAC |
| Lieferantenverbindlichkeiten | FLAC |
| Übrige kurzfristige Schulden | |
| Übrige finanzielle Schulden | FLAC |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedge Accounting, @FVTPL |
Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert.
Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten (mit Ausnahme der Bewertungskategorie @FVTPL). Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Die unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere werden @FVTPL bewertet, da diese auf Basis des beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden. Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente, die @FVTPL bilanziert werden, beinhalten Zinsen. Die Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts in die Bewertungskategorie AFS erfolgt bei nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die weder als Kredite und Forderungen noch als @FVTPL eingestuft werden.
Bei allen in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallenden finanziellen Vermögenswerten mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden, wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft, ob objektive Hinweise für Wertminderungen vorliegen. Ein Wertminderungsbedarf wird für finanzielle Vermögenswerte entsprechend der zugehörigen Bewertungskategorie gemäß den Regelungen des IAS 39 ermittelt und erfasst. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die der Bewertungskategorie AFS zugeordnet sind, erfolgen Wertminderungen bei einem signifikanten oder länger anhaltenden Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten. Als signifikanter oder länger anhaltender Rückgang wird bei der EVN ein Rückgang von über 20 % zum Bewertungsstichtag bzw. ein permanenter Rückgang über die Dauer von neun Monaten definiert.
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen im Beschaffungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten "Own Use Exemption" gemäß IAS 39 vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IAS 39 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IAS 39.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch eine Berücksichtigung des Kontrahentenrisikos stattfindet. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.
Bei derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten eingesetzt.
Die Marktbewertungen von derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IAS 39 bilanziell als Cash Flow Hedges designiert wurden, werden mit ihrem effektiven Teil im sonstigen Ergebnis in der Bewertungsrücklage unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche gemäß IAS 39 erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt. Der im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag verbleibt im sonstigen Ergebnis und wird in derselben Periode bzw. denselben Perioden als Umgliederungsbetrag vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in der bzw. denen das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird oder mit der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet werden kann. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der zukünftigen Transaktion abgestimmt.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IAS 39 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Änderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risikoentfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber. Die Sicherungsbeziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowie deren Effektivität werden bei Abschluss der Beziehung und in weiterer Folge laufend analysiert und dokumentiert.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die restlichen sonstigen Beteiligungen sind der Kategorie AFS zugeordnet. Der Wertansatz in der Konzern-Bilanz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist dieser nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt der Wertansatz zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Der beizulegende Zeitwert wird – so weit wie möglich – auf Basis von Börsekursen ermittelt. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Wertminderungen (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente) werden ergebniswirksam erfasst. Bei Veräußerung wird der bisher im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste unrealisierte Gewinn bzw. Verlust ergebniswirksam ausgewiesen.
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als @FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie LAR zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IAS 17 in Verbindung mit IFRIC 4 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte und der langfristigen Primärenergiereserven erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
13. Forderungen
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. Forderungen, für die ein potenzieller Wertminderungsbedarf besteht, werden anhand vergleichbarer Ausfallrisikoeigenschaften (insbesondere der Außenstandsdauer) gruppiert, gemeinsam auf Werthaltigkeit getestet und gegebenenfalls ergebniswirksam wertberichtigt. Die Wertminderungen, die in Form von Einzelwertberichtigungen über Wertberichtigungskonten vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen.
Die fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich der erfassten Wertminderungen, können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere sind als AFS eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung wird der bisher im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste unrealisierte Gewinn bzw. Verlust ergebniswirksam ausgewiesen.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
16. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept definiert als "Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden". Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, die unrealisierten Gewinne bzw. Verluste aus der Marktbewertung von marktgängigen Wertpapieren (Available-for-Sale-Finanzinstrumente), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
17. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Für die Rückstellungen für Pensionen wurden im Geschäftsjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen, die neben überarbeiteten Sterbewahrscheinlichkeiten auch geänderte Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten enthalten. Die daraus resultierenden Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Mazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeitersicherung.
Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden risikolose Zinssätze vor Steuern verwendet. Risiken und Unsicherheiten der zu erwartenden Ausgaben finden in der Schätzung über die künftigen Cash Flows Berücksichtigung.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in der Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in der Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen
fallen werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde gelegten Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
18. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst.
19. Ertragsrealisierung
Umsatzrealisierung (allgemein)
Erlöse aus dem Endkundengeschäft werden zum Bilanzstichtag zum Teil mit Unterstützung statistischer Verfahren aus den Kundenabrechnungssystemen ermittelt und in Bezug auf die in der Periode gelieferten Energie- bzw. Wassermengen abgegrenzt. Umsätze werden dann als Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kunden eine abrechenbare Leistung erbracht wurde.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Durch IFRIC 18 wird die Bilanzierung von Geschäftsfällen geregelt, bei denen ein Unternehmen von seinem Kunden einen Vermögenswert bzw. die Finanzmittel für die Anschaffung oder Herstellung eines solchen erhält, um ihm im Gegenzug einen Netzanschluss oder einen dauerhaften Zugang zu einer Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu verschaffen. Bei der EVN fallen erhaltene Baukostenzuschüsse zum Teil in den Anwendungsbereich des IFRIC 18. Baukostenzuschüsse im Strom- und Gasnetzbereich stehen im Zusammenhang mit der Versorgungsverpflichtung der EVN und werden passivisch abgegrenzt und über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Der Ausweis der Auflösungsbeträge aus der passivischen Abgrenzung der erhaltenen Baukostenzuschüsse erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Auftragsfertigung
Forderungen für Projektgeschäfte (insbesondere PPP-Projekte – Public Private Partnerships) und die damit im Zusammenhang stehenden Umsätze werden nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.
20. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
| Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet: | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ertragsteuersätze | ||
|---|---|---|
| % | 2017/18 | 2016/17 |
| Unternehmenssitz | ||
| Österreich | 25,0 | 25,0 |
| Albanien | 15,0 | 15,0 |
| Bulgarien | 10,0 | 10,0 |
| Deutschland – Bereich Umwelt | 30,3 | 30,3 |
| Deutschland – Bereich Erzeugung | 34,0 | 32,4 |
| Estland1) | 20,0 | 20,0 |
| Kroatien | 18,0 | 18,0 |
| Litauen | 20,0 | 15,0 |
| Mazedonien | 10,0 | 10,0 |
| Montenegro | 9,0 | 9,0 |
| Polen | 19,0 | 19,0 |
| Rumänien | 16,0 | 16,0 |
| Russland | 20,0 | 20,0 |
| Serbien | 15,0 | 15,0 |
| Slowenien | 19,0 | 19,0 |
| Tschechien | 19,0 | 19,0 |
| Zypern | 12,5 | 12,5 |
1) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2018 durch Bildung einer (Vorjahr: eine) Unternehmensgruppe Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in dieser Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, als Gruppenträger. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Gruppe mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert,
vorgesehen. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahmen davon bilden die Verträge mit den Gruppenmitgliedern WEEV Beteiligungs GmbH in Liquidation und Burgenland Holding, die vorsehen, dass den genannten Gesellschaften im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekomnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungsanlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2040), an.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung (50:50) anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft. Die Durchschnittsbildung erfolgt zum Erhalt eines ausgewogenen Bildes über die zukünftige Strompreisentwicklung. Für die Bewertungen wird der Low Case der Preisprognosen der beiden Informationsdienstleister herangezogen. Damit werden die Risiken die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem Rating abhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
22. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet; diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte, 7. Sachanlagen sowie 36. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in Erläuterung 4. Konsolidierungskreis beschrieben.
Mit Vereinbarung vom 13. Februar 2017 wurde der Rechtsstreit zwischen der EVN Bulgaria und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK hinsichtlich umstrittener Aufrechnungen außergerichtlich verglichen. Dieser Vergleich umfasst insbesondere die Abgeltung des noch offenen Teils der vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Juli 2013 entstandenen und von der EVN Bulgaria vorfinanzierten ÖkostromMehrkosten und Verzugszinsen, die die NEK der EVN Bulgaria zu ersetzen hat. Die Umsetzung erfolgte durch die von beiden Parteien nunmehr anerkannte Aufrechnung der genannten Forderungen der EVN Bulgaria mit Forderungen der NEK aus Energielieferungen. Mit Entscheidung vom 4. August 2017 wurde das im März 2014 von der staatlichen bulgarischen Kommission für Energie- und Wasserregulierung wegen der erwähnten Aufrechnung eingeleitete administrative Verfahren zum Lizenzentzug gegen die EVN Bulgaria eingestellt. Das von der EVN im Juli 2013 angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren vor dem von der Weltbank eingerichteten International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) gegenüber der Republik Bulgarien bleibt weiterhin anhängig. Der Ausgang des Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen.
Die Moskauer Antimonopolkommission (FAS) hat den Beschluss der Regierung der Stadt Moskau vom 1. Juni 2010, mit dem im Projekt der Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau (MPZ1) der Wechsel auf den Investor EVN unter gleichzeitiger Erhöhung der Kapazität auf 700.000 Jahrestonnen angeordnet bzw. genehmigt worden war, für wettbewerbswidrig erklärt; dieser Beschluss ist rechtskräftig. Die von der EVN gegen die behördlichen Maßnahmen zur Aufhebung des Investitionsvertrags eingeleiteten Verfahren waren nicht erfolgreich. Aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Aufhebung des Investitionsvertrags hat die Projektgesellschaft zur Verwirklichung des Projekts der MPZ1 beim London Court of International Arbitration gegen die Fa. Tabrin OÜ (nunmehr Veealliance) mit Sitz in Tallinn, Estland, mit 27. April 2016 einen Schiedsantrag und mit 11. Oktober 2016 eine Klage auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen zur Verschaffung der Rechte aus dem Investitionsvertrag mit der Regierung der Stadt Moskau eingebracht. Mit Spruch vom 26. Jänner 2018 hat das Schiedsgericht die Klage in der Hauptsache vollständig abgewiesen. Eine zweite Instanz zur Überprüfung des Schiedsspruchs wurde zwischen den Parteien nicht vereinbart. Nachdem die Leasingforderung schon im Geschäftsjahr 2013/14 wertberichtigt worden war, hatte diese Entscheidung keine weiteren bilanziellen Auswirkungen.
Die Projektgesellschaft Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH (SEK), an der die EVN zu 49,0 % beteiligt ist, hat am 17. Dezember 2013 eine Schiedsklage gegen das Generalunternehmerkonsortium Hitachi Ltd und Hitachi Power Europe GmbH und am 10. Dezember 2013 eine gerichtliche Klage gegen einen Versicherer eingebracht. Die geltend gemachten Ansprüche beruhten auf Schäden, die der Projektgesellschaft infolge verspäteter Fertigstellung des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind, und umfassten pauschalierten Schadenersatz für Verzug, verzögerungsbedingte Mehrkosten, die vorfinanzierten Reparaturkosten und für den Schaden aus entgangener Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten sowie Ansprüche gegen einen Versicherer. Widerklagend hat das Hitachi-Konsortium in diesem Verfahren Ansprüche gegen die Projektgesellschaft geltend gemacht. Mit dem am 23. November 2016 von der ICC veröffentlichten Teil-Schiedsspruch wurden der SEK Ansprüche im Ausmaß von rund 200 Mio. Euro zugesprochen, die Ansprüche von Hitachi laut Widerklage wurden abgewiesen. Der Versicherer hatte in einer verbundenen Klage Rückzahlung von bereits geleisteten Abschlagszahlungen gefordert. Im gerichtlichen Verfahren gegen den Versicherer ist am 1. Juli 2015 ein Teil-Grund- und Teil-Schlussurteil zugunsten der Projektgesellschaft ergangen, wonach der Versicherer zur Zahlung von Versicherungsleistungen wegen des Kraftwerksschadens vom April 2011 dem Grunde nach verpflichtet ist. Gegen diese Entscheidung haben der Versicherer und auch die Projektgesellschaft (in Bezug auf die Anerkennung der Rechtsanwaltskosten) Berufung eingelegt. Mittlerweile konnte zwischen SEK und dem Versicherer eine kommerzielle Einigung herbeigeführt werden, wonach der Versicherer insgesamt 60 Mio. Euro für die beiden Kesselschäden an die SEK zu leisten hatte. Die SEK und der Versicherer haben ihre wechselseitig eingebrachten Klagen zurückgezogen. Nach der ersten Betriebszeit des Kraftwerks ließen sich aus den Statistiken höhere spezifische Wärmeverbräuche und somit ein niedrigerer Wirkungsgrad ableiten, als vom Generalunternehmer zugesagt. Eine entsprechende Kontrollmessung hatte dies bestätigt. Deshalb wurde am 16. September 2015 eine weitere Schiedsklage gegen das Generalunternehmerkonsortium Hitachi Ltd und Hitachi Power Europe GmbH eingebracht. Am 4. Juli 2018 wurde zwischen SEK und dem Hitachi-Konsortium ein Vergleich abgeschlossen, mit dem dieses zweite Schiedsverfahren und ein offener Restpunkt aus dem ersten Schiedsverfahren endgültig bereinigt wurden (siehe Erläuterung 35. Sachanlagen).
Die EVN hält auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die Wien Energie einen Strombezugsrechtsvertrag gegenüber der SEK und verrechnet die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Bestandteil des Endpreises ist der sogenannte "Leistungspreis 1", der vorrangig durch die (noch nicht endgültig feststehenden) Investitionskosten des Kraftwerks Walsum 10 bestimmt wird. Die Wien Energie hat die EVN mit Schiedsklage vom 24. Mai 2017 beim Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien auf Rechnungslegung durch Aufschlüsselung des Leistungspreises 1 geklagt. Die Wien Energie erteilte der EVN auch mehrfach Weisungen betreffend die Vorgehensweise gegenüber der SEK, insbesondere betreffend Geltendmachung einer Wirtschaftsklausel. Die EVN hat hiezu mit 25. September 2017 ebenfalls beim Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien eine Widerklage auf Feststellung eingebracht, dass die Wien Energie nicht berechtigt ist, derartige Weisungen zu erteilen. Das Verfahren ist anhängig. Der Ausgang dieser Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen.
Die EVN und die Verbund Thermal Power betrieben aufgrund des Vertrags vom 28. April 1980 bzw. 16. April 1980 das Kraftwerk Dürnrohr, wobei jedem Vertragspartner einer der beiden Blöcke zur Bewirtschaftung zugewiesen war. Verbund Thermal Power hat im Dezember 2014 den bestehenden Betriebsführungsvertrag zum 30. Juni 2015 gekündigt und im April 2015 die endgültige Auflassung ihres Kraftwerksblocks am Standort des Gemeinschaftskraftwerks Dürnrohr erklärt. Dies führte in weiterer Folge zu erhöhten Instandhaltungs- und Betriebskosten für die EVN. Die EVN nahm den Standpunkt ein, dass die ausgesprochene Kündigung rechtlich unwirksam sowie der bestehende Vertrag auf die technische Lebensdauer der Anlagen des Kraftwerks Dürnrohr abgeschlossen war und daher unverändert aufrecht bestand. Sie hat zu diesem Zweck eine Feststellungsklage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Die Angelegenheit wurde mit 29. Juni 2018 durch einen außergerichtlichen Vergleich bereinigt.
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 17. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 64. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen) und in der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 19. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
23. Grundsätze zur Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 58. Segmentberichterstattung).
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
24. Umsatzerlöse
Die externen Umsatzerlöse der einzelnen Segmente entwickelten sich wie folgt:
| Umsatzerlöse | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Erzeugung | 69,8 | 53,7 |
| Energie | 459,3 | 512,0 |
| Netze | 489,6 | 497,9 |
| Südosteuropa | 902,0 | 957,5 |
| Umwelt | 136,9 | 181,0 |
| Alle sonstigen Segmente | 15,0 | 13,4 |
| Summe | 2.072,6 | 2.215,6 |
25. Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 47,9 | 45,4 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 20,8 | 20,7 |
| Bestandsveränderungen | 8,5 | –3,3 |
| Zinsen für verspätete Zahlungen | 7,5 | 17,6 |
| Miet- und Pachterträge | 3,4 | 2,2 |
| Entschädigungen und Vergütungen | 3,2 | 5,8 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 0,7 | –1,6 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 13,1 | 15,2 |
| Summe | 105,0 | 101,9 |
Der Rückgang der Zinsen für verspätete Zahlungen im Vergleich zur Vorperiode ist auf die im Februar 2017 zwischen der Vertriebsgesellschaft EVN Bulgaria EC und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK erzielte Einigung hinsichtlich vorfinanzierter Ökostrom-Mehrkosten, konkret auf die zugesprochenen Verzugszinsen, zurückzuführen.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
26. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | 961,3 | 989,0 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | 275,1 | 313,7 |
| Summe | 1.236,4 | 1.302,6 |
Die Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger umfassen insbesondere Strom-, Erdgas-, Steinkohle- und Biomassebezugskosten sowie den durch die zu geringe Zuteilung von Gratiszertifikaten entstandenen Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate in Höhe von 20,5 Mio. Euro (Vorjahr: 15,3 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
27. Personalaufwand
| Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Gehälter und Löhne | 250,0 | 241,5 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 4,5 | 6,3 |
| Aufwendungen für Pensionen | 6,7 | 10,1 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | ||
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 53,3 | 52,1 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 7,2 | 6,8 |
| Summe | 321,7 | 316,8 |
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV Pensionskasse in Höhe von 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 9,9 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) enthalten. Der Rückgang der Beiträge an die VBV Pensionskasse ist auf eine Einmalzahlung im Vorjahr in Höhe von 3,8 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf der EVN Pensionskasse zurückzuführen. Aufgrund des Pensionsanpassungsgesetzes 2018, BGBl 2017/151, und der dort geänderten Bestimmungen des § 711 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 2,8 Mio. Euro.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:
| Mitarbeiter nach Segmenten1) | 2017/18 | 2016/17 |
|---|---|---|
| Erzeugung | 250 | 135 |
| Netze | 1.232 | 1.218 |
| Energie | 307 | 305 |
| Südosteuropa | 4.121 | 4.161 |
| Umwelt | 384 | 501 |
| Alle sonstigen Segmente | 536 | 521 |
| Summe | 6.831 | 6.840 |
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,3 % aus Angestellten und zu 2,7 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,3 % Angestellte und 2,7 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Mazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
28. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Betriebssteuern und Abgaben | 18,1 | 18,0 |
| Forderungsabschreibungen | 17,6 | 23,1 |
| Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken | 13,3 | 18,3 |
| Werbeaufwand | 13,0 | 11,8 |
| Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen | 12,2 | 11,2 |
| Versicherungen | 9,9 | 9,4 |
| Wartung und Instandhaltung | 9,2 | 7,0 |
| Telekommunikation und Portospesen | 9,0 | 9,6 |
| Mieten | 7,3 | 6,7 |
| Weiterbildung | 2,3 | 2,0 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 23,8 | 22,1 |
| Summe | 135,7 | 139,0 |
Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| EVN KG | 114,3 | 96,1 |
| RAG | 39,8 | 43,4 |
| Energie Burgenland | 11,6 | 17,0 |
| ZOV; ZOV UIP | 10,1 | 12,5 |
| Verbund Innkraftwerke | 6,3 | –11,4 |
| Andere Gesellschaften | 5,8 | 5,0 |
| Summe | 188,0 | 162,6 |
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Anstieg des Ergebnisanteils der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ist im Wesentlichen auf die EVN KG und die Verbund Innkraftwerke zurückzuführen.
Der im Vergleich zum Vorjahr höhere Ergebnisbeitrag der EVN KG beruht auf positiven Ergebniseffekten im Zusammenhang mit abgeschlossenen Absicherungsgeschäften im Rahmen des Risikomanagements.
Der positive Ergebnisbeitrag der Verbund Innkraftwerke resultiert u. a. aus verbesserten Strom-Forward-Notierungen, die zu einer Zuschreibung in Höhe von 2,5 Mio. Euro geführt haben. Im Vorjahr war aufgrund der verschlechterten Einschätzung der Strompreisentwicklung eine Wertminderung in Höhe von 13,1 Mio. Euro vorgenommen worden (siehe Erläuterung 36. Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen).
Die nicht angesetzten kumulativen Verluste der Ashta betrugen 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: Verluste von 5,4 Mio. Euro).
30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
| 2017/18 | 2016/17 |
|---|---|
| 13,3 | 59,5 |
| 291,8 | 316,7 |
| –10,3 | – |
| –16,0 | –1,4 |
| 278,9 | 374,8 |
| 2016/17 |
|---|
| 262,3 |
| 113,9 |
| –1,4 |
| 374,8 |
1) Details siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte und 35. Sachanlagen
31. Finanzergebnis
| Finanzergebnis | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Beteiligungsergebnis | ||
| WEEV Beteiligungs GmbH | – | 12,1 |
| Andere Gesellschaften | 0,1 | 0,0*) |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter | 0,1 | 12,2 |
| Dividendenzahlungen | 21,1 | 19,0 |
| davon Verbund AG | 18,4 | 11,6 |
| davon andere Gesellschaften | 2,7 | 7,3 |
| Wertminderungen/Abgänge | –1,0 | –0,1 |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 20,1 | 18,8 |
| Summe Beteiligungsergebnis | 20,2 | 31,0 |
| Zinsergebnis | ||
| Zinserträge aus Vermögenswerten | 6,5 | 8,8 |
| Übrige Zinserträge | 4,2 | 10,7 |
| Summe Zinserträge | 10,7 | 19,5 |
| Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | –43,8 | –54,6 |
| Zinsaufwand Personalrückstellungen | –7,2 | –5,9 |
| Übrige Zinsaufwendungen | –3,0 | –4,9 |
| Summe Zinsaufwendungen | –54,0 | –65,4 |
| Summe Zinsergebnis | –43,3 | –45,9 |
| Sonstiges Finanzergebnis | ||
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens | –1,8 | –1,5 |
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | –0,0*) | –0,0*) |
| Währungskursgewinne/-verluste | –10,5 | 0,0*) |
| Übriges Finanzergebnis | –1,8 | –5,0 |
| Summe sonstiges Finanzergebnis | –14,0 | –6,5 |
| Finanzergebnis | –37,2 | –21,4 |
*) Kleinbetrag
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen.
Die WEEV Beteiligungs GmbH war zum Zweck der Teilnahme an der Kapitalerhöhung der Verbund AG gemeinsam mit dem Syndikatspartner Wiener Stadtwerke Holding AG gegründet und erstmals im Geschäftsjahr 2010/11 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen worden. Im Geschäftsjahr 2016/17 kam es zu einer Umstrukturierung der Gesellschaft. Die von der WEEV gehaltenen Verbund-Anteile wurden im Juni 2017 an die Mutterunternehmen EVN und Wiener Stadwerke übertragen. Im Oktober 2017 hat die EVN die Anteile an der WEEV von den Wiener Stadwerken übernommen. Die WEEV befindet sich aktuell in Liquidation und wurde im ersten Quartal 2017/18 aufrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert (siehe auch 4. Konsolidierungskreis). Die nicht angesetzten Verluste der WEEV beliefen sich auf 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: Verlust von 4,5 Mio. Euro).
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investment-Fonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens. Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 18,3 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 59,5 Mio. Euro).
32. Ertragsteuern
| Ertragsteuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand | 20,7 | 26,9 |
| davon österreichische Gesellschaften | 4,8 | 10,5 |
| davon ausländische Gesellschaften | 15,9 | 16,4 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand | 55,4 | 27,0 |
| davon österreichische Gesellschaften | 55,3 | 34,5 |
| davon ausländische Gesellschaften | 0,1 | –7,5 |
| Summe | 76,1 | 53,9 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2018 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2017/18 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
| Ermittlung des Effektivsteuersatzes | 2017/18 | 2016/17 | ||
|---|---|---|---|---|
| % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 355,7 | 325,5 | ||
| Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz | 25,0 | 88,9 | 25,0 | 81,4 |
| – Abweichende ausländische Steuersätze |
–0,1 | –0,2 | –3,0 | –9,6 |
| – Effekt aus Steuersatzänderung |
–0,2 | –0,7 | – | – |
| – Steuerfreie Beteiligungserträge |
–6,3 | –22,6 | –8,8 | –28,6 |
| + Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern |
1,1 | 3,8 | 2,9 | 9,3 |
| +/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen auf Konzernforderungen |
0,8 | 2,8 | –0,7 | –2,3 |
| + Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
0,7 | 2,6 | 0,9 | 3,0 |
| – Steuerfreie Erträge |
–0,1 | –0,4 | –0,1 | –0,3 |
| + Aperiodische Steuererhöhungen |
0,7 | 2,5 | 0,1 | 0,2 |
| –/+ Sonstige Posten | –0,2 | –0,7 | 0,3 | 0,9 |
| Effektivsteuersatz/-aufwand | 21,4 | 76,1 | 16,6 | 53,9 |
Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführten Zuschreibungen der Beteiligungen an EVN Nk BuB und OOO EVN Umwelt Service (Vorjahr: Abschreibungen der Beteiligungen an Hydro Power Company Gorna Arda, TEZ Plovdiv, EVN Nk BuB, EVN Bulgaria, OOO EVN Umwelt Service und Zuschreibungen der Beteiligungen an EVN Macedonia und Enerige Allianz).
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2017/18 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 21,4 % (Vorjahr: 16,6 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 49. Latente Steuern).
33. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2017/18 in Umlauf befindlichen Aktien von 177.938.720 Stück (Vorjahr: 177.856.536 Stück) ermittelt. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte "potenzielle Aktien" aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 254,6 Mio. Euro (Vorjahr: 251,0 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2017/18 ein Ergebnis je Aktie von 1,43 Euro (Vorjahr: 1,41 Euro).
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
34. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Software-Lizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte wurden in der Vergangenheit insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und mazedonischen Stromversorger ausgewiesen.
| Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017/18 | Sonstige immaterielle | |||
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2017 | 216,7 | 381,2 | 102,4 | 700,3 |
| Zugänge | – | 11,9 | 0,3 | 12,2 |
| Abgänge | – | –2,0 | – | –2,0 |
| Umbuchungen | – | 22,0 | –26,7 | –4,7 |
| Bruttowert 30.09.2018 | 216,7 | 413,1 | 76,0 | 705,8 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2017 | –160,9 | –272,6 | –89,8 | –523,3 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –12,7 | –0,6 | –13,3 |
| Wertminderungen | – | –0,0*) | – | –0,0*) |
| Zuschreibungen | – | 10,3 | – | 10,3 |
| Abgänge | – | 2,1 | – | 2,1 |
| Umbuchungen | – | –15,4 | 16,0 | 0,5 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 | –160,9 | –288,4 | –74,4 | –523,7 |
| Nettowert 30.09.2017 | 55,8 | 108,6 | 12,6 | 177,1 |
| Nettowert 30.09.2018 | 55,8 | 124,7 | 1,5 | 182,1 |
| Geschäftsjahr 2016/17 Mio. EUR |
Firmenwerte | Rechte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2016 | 216,7 | 372,8 | 99,6 | 689,1 |
| Zugänge | – | 10,5 | 3,0 | 13,5 |
| Abgänge | – | –2,2 | –0,0*) | –2,2 |
| Bruttowert 30.09.2017 | 216,7 | 381,2 | 102,4 | 700,3 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2016 | –160,9 | –220,1 | –86,9 | –467,9 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –12,0 | –2,6 | –14,5 |
| Wertminderungen | – | –44,8 | –0,2 | –45,0 |
| Abgänge | – | 1,5 | –0,0*) | 1,6 |
| Umbuchungen | – | 2,8 | –0,2 | 2,5 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2017 | –160,9 | –272,6 | –89,8 | –523,3 |
| Nettowert 30.09.2016 | 55,8 | 152,7 | 12,7 | 221,2 |
| Nettowert 30.09.2017 | 55,8 | 108,6 | 12,6 | 177,1 |
Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU "Internationales Projektgeschäft" und mit 2,9 Mio. Euro auf die CGU "Sonstige CGUs".
Der Buchwert des Nettovermögens der CGU "Internationales Projektgeschäft" betrug 227,6 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 340,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,80 % (Vorjahr: 5,92 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,33 % (Vorjahr: 6,41 %) entspricht. Der erzielbare Betrag der CGU lag damit um 49,5 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 90,4 Mio. Euro gekommen (Überdeckung in Höhe von 138,6 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern in Höhe von 9,47 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.
Im Segment Erzeugung wurde aufgrund der gestiegenen Strom-Forwardpreise eine Zuschreibung der Strombezugsrechte aus dem Donaukraftwerk Freudenau in Höhe von 9,8 Mio. Euro notwendig. Die EVN hält am Donaukraftwerk Freudenau Strombezugsrechte im Ausmaß von 12,5 % auf die Betriebsdauer des Kraftwerks. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 31,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,72 % (Vorjahr: 5,84 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,17 % (Vorjahr: 6,40 %) entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Zuschreibung in Höhe von 7,4 Mio. Euro gekommen (Zuschreibung in Höhe von 12,7 Mio. Euro). Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 14,0 Mio. Euro (Zuschreibung von 5,7 Mio. Euro) gekommen.
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden insgesamt 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) aktiviert.
35. Sachanlagen
Entwicklung der Sachanlagen Geschäftsjahr 2017/18 Mio. EUR Grundstücke und Bauten Leitungen Technische Anlagen Zähler Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen in Bau Summe Bruttowert 30.09.2017 818,4 4.111,6 2.966,1 255,3 184,7 168,8 8.504,9 Währungsdifferenzen –0,0*) –0,0*) –7,5 –0,0*) –0,0*) 0,0*) –7,5 Zugänge 20,5 110,5 66,8 24,1 22,8 109,0 353,7 Abgänge –2,2 –10,0 –33,0 –15,5 –13,4 –0,8 –74,9 Umbuchungen 13,1 47,5 21,1 0,8 1,2 –80,9 2,8 Bruttowert 30.09.2018 849,6 4.259,7 3.013,6 264,7 195,1 196,2 8.778,9 Kumulierte Abschreibungen 30.09.2017 –479,1 –2.247,0 –2.091,5 –155,8 –139,5 –8,3 –5.121,3 Währungsdifferenzen 0,0*) 0,0*) 5,9 0,0*) 0,0*) – 6,0 Konsolidierungskreisänderungen – – 0,0*) – 0,0*) – 0,0*) Planmäßige Abschreibungen –20,4 –107,7 –84,0 –16,4 –16,5 – –245,0 Wertminderungen –10,1 –4,0 –32,0 –0,1 –0,0*) –0,6 –46,9 Zuschreibungen 2,4 6,3 7,0 – 0,3 – 16,0 Abgänge 2,0 9,8 15,6 14,4 13,0 – 54,9 Umbuchungen –4,1 0,0*) 0,1 0,0*) 0,0*) – –3,9 Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 –509,3 –2.342,5 –2.178,9 –157,8 –142,7 –9,0 –5.340,2 Nettowert 30.09.2017 339,3 1.864,6 874,6 99,5 45,2 160,4 3.383,6 Nettowert 30.09.2018 340,3 1.917,2 834,7 106,9 52,4 187,2 3.438,7 Andere Anlagen,
| Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 809,8 | 3.959,5 | 3.014,7 | 238,5 | 174,4 | 170,7 | 8.367,6 |
| 0,0*) | 0,2 | 2,3 | 0,0*) | 0,0*) | 0,0*) | 2,6 |
| 7,0 | 110,9 | 43,6 | 27,3 | 19,7 | 81,8 | 290,3 |
| –5,6 | –13,4 | –113,9 | –10,6 | –10,2 | –1,7 | –155,4 |
| 7,2 | 54,5 | 19,4 | 0,1 | 0,8 | –82,0 | –0,2 |
| 818,4 | 4.111,6 | 2.966,1 | 255,3 | 184,7 | 168,8 | 8.504,9 |
| –447,7 | –2.144,8 | –1.973,4 | –148,7 | –133,1 | –7,4 | –4.855,0 |
| –0,0*) | –0,1 | –1,6 | –0,0*) | –0,0*) | – | –1,7 |
| –20,2 | –105,9 | –90,4 | –15,8 | –15,4 | – | –247,7 |
| –7,9 | –13,3 | –45,9 | –0,1 | –0,7 | –1,0 | –68,9 |
| 0,6 | 0,3 | 0,5 | – | – | – | 1,4 |
| 2,3 | 13,3 | 16,1 | 9,0 | 9,9 | – | 50,5 |
| –6,1 | 3,5 | 3,2 | –0,1 | –0,2 | 0,0*) | 0,2 |
| –479,1 | –2.247,0 | –2.091,5 | –155,8 | –139,5 | –8,3 | –5.121,3 |
| 362,1 | 1.814,8 | 1.041,3 | 89,8 | 41,3 | 163,3 | 3.512,5 |
| 339,3 | 1.864,6 | 874,6 | 99,5 | 45,2 | 160,4 | 3.383,6 |
In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 58,9 Mio. Euro (Vorjahr: 56,1 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand eine Höchstbetragshypothek in unveränderter Höhe von 1,8 Mio. Euro.
In den Zugängen zu den Sachanlagen waren aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) enthalten. Der Aktivierungszinssatz betrug 2,0 % – 3,8 % (Vorjahr: 1,7 % – 3,8 %).
Für geleaste und gepachtete Anlagen ist in der Konzern-Bilanz der Barwert der Zahlungsverpflichtungen aus der Nutzung von Wärmenetzen und Heizwerken ausgewiesen. Die Buchwerte dieser Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Beendigung von fünf Pachtmodellen. Die zugehörigen Pachtbzw. Leasingverbindlichkeiten wurden unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten passiviert (siehe auch 52. Übrige langfristige Schulden).
Zum 30. September 2018 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2017/18 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Aufgrund der verschlechterten Einschätzung der Kombination aus der langfristigen Strompreis-, Primärenergie und Emissionszertifikatspreisentwicklung (Clean Dark Spread), die aus aktuellen Marktanalysen hervorgeht, wurde eine Wertminderung beim anteilsmäßig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 in Höhe von 25,4 Mio. Euro notwendig.1) Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 109,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,94 % (Vorjahr: 5,25 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,63 % (Vorjahr: 6,79 %) entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es beim anteilsmäßig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Wertminderung in Höhe von 28,9 Mio. Euro (Wertminderung in Höhe von 21,7 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Werterholung von 2,6 Mio. Euro (Wertminderung von 53,9 Mio. Euro) gekommen.
1) Die Impairment-Betrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen Stromproduktion; die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte "Konsolidierung" ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden die beiden Fernwärmenetze und vormals separaten CGUs "Baden" und "Mödling" durch eine Leitung miteinander verbunden und zur CGU "Baden-Mödling" zusammengefasst. Zudem wurde noch das Fernwärmenetz Guntramsdorf neu in die CGU "Baden-Mödling" integriert. Aufgrund der neu definierten CGU und der Annahme des Wegfallens des Fördertarifs ab Mai 2019 lag ein Anhaltspunkt für eine Werthaltigkeitsprüfung vor. Die Werthaltigkeitsprüfung der CGU "Baden-Mödling" führte zu einer Wertminderung von 0,3 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 47,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,24 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,96 % entspricht.
Weitere Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Wärme führten aufgrund von geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei elf Wärmeanlagen zu Wertminderungen von 3,7 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 13,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,70 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 5,70 % – 7,03 % entspricht.
Bei der CGU "Gasversorgung Kroatien" wurde aufgrund des gestiegenen WACC eine Wertminderung in Höhe von 2,1 Mio. Euro im Segment Südosteuropa notwendig. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 30,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,14 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,45 % entspricht.
Aufgrund eines im Verhältnis zur Engpassleistung relativ hohen Buchwerts lag bei sechs Kleinwasserkraftwerken der EVN Naturkraft ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vor. Dies führte im Segment Erzeugung zu einer Wertminderung von 0,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 3,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in Höhe von 5,72 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 5,48 % – 8,46 % entspricht.
Bei der CGU "Stromleitungsnetz NÖ" lag aufgrund der neuen Regulierungsperiode, welche mit 1. Jänner 2019 beginnt, ein Anhaltspunkt für eine Wertänderung vor. Es ergab sich ein Zuschreibungsbedarf in Höhe von 7,3 Mio. Euro im Segment Netze, der dem maixmalen Zuschreibungspotenzial zu den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 677,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,47 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,96 % entspricht. Eine Verminderung des WACC um 0,5 % hätte keinen Effekt, da die fortgeführten Anschaffungskosten erreicht sind. Bei Erhöhung des WACC um 0,5 % wäre es im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Unterdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 7,8 Mio. Euro gekommen.
Bei der Energieversorgungszentrale beim Kraftwerk Dürnrohr lagen aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen sowie zusätzlich fixierter Dampfliefermengen substanzielle Hinweise einer Wertänderung vor. Dies führte zu einer Zuschreibung von 4,6 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 15,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,77 % (Vorjahr: 5,92 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,96 % (Vorjahr: 4,65 %) entspricht.
Aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen und des Auslaufens des geförderten Tarifs bei diversen Windparks wurden Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Naturkraft durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei fünf Windparks und bei vier Kleinwasserkraftwerken zu einer Zuschreibung von 3,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 29,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,43 % – 5,72 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 0 % – 30,83 % entspricht.
36. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 194 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
| Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen | |
|---|---|
| Geschäftsjahr 2017/18 | |
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2017 | 911,0 |
| Zugänge | 0,4 |
| Abgänge | –0,2 |
| Bruttowert 30.09.2018 | 911,2 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2017 | 43,8 |
| Währungsdifferenzen | –6,0 |
| Abgänge | –0,0*) |
| Zuschreibungen | 2,5 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 185,7 |
| Ausschüttungen | –144,4 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | 3,0 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2018 | 84,4 |
| Nettowert 30.09.2017 | 954,8 |
| Nettowert 30.09.2018 | 995,7 |
| Geschäftsjahr 2016/17 Mio. EUR |
|
| Bruttowert 30.09.2016 | 934,7 |
| Zugänge | 2,7 |
| Abgänge | –26,4 |
| Bruttowert 30.09.2017 | 911,0 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2016 | –8,9 |
| Währungsdifferenzen | –0,1 |
| Wertminderungen | –13,1 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 187,8 |
|---|---|
| Ausschüttungen | –110,3 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | –11,7 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2017 | 43,8 |
| Nettowert 30.09.2016 | 925,8 |
| Nettowert 30.09.2017 | 954,8 |
*) Kleinbetrag
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen bei der Verbund Innkraftwerke eine Zuschreibung von 2,5 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 68,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,20 % (Vorjahr: 5,32 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,52 % (Vorjahr: 6,37 %) entspricht (siehe auch 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 6,3 Mio. Euro (Zuschreibung von 13,1 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2017/18 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 11,2 Mio. Euro (Wertminderung von 6,3 Mio. Euro) gekommen.
Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2018 112,0 Mio. Euro betrug (Vorjahr: 103,1 Mio. Euro), wurden zur Besicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.
37. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die sonstigen Beteiligungen, die zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet werden, beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie AFS zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 1.861,5 Mio. Euro (Vorjahr: 875,2 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 76,8 Mio. Euro (Vorjahr: 36,7 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen aufgrund des Anstiegs des Verbund-Aktienkurses wurden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz des Bestehens des Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher entsprechend IAS 39 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2017/18 führte die Bewertung der Beteiliugng an der CEESEG AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 0,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 16,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 8,84 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Geschäftsjahr 2017/18 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 40,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 59,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,72 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die kommenden vier Jahre sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Geschäftsjahr 2017/18 führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 0,6 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 1,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,47 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2014 –2017 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2018 basiert.
38. Übrige langfristige Vermögenswerte
| Übrige langfristige Vermögenswerte | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
| Wertpapiere | 135,1 | 58,4 | |
| Ausleihungen | 38,3 | 40,6 | |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 28,7 | 86,9 | |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 35,7 | 9,0 | |
| Primärenergiereserven | 14,5 | 14,4 | |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte | 0,2 | 0,5 | |
| Summe | 252,4 | 209,9 | |
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investment-Fonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist neben den vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen im Wesentlichen auf die infolge der Fälligstellung des Gesamtbetrags erfolgte Umgliederung der langfristigen Leasingforderung aus dem Abwasserprojekt in Budva in Höhe von 39,2 Mio. Euro zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften Mio. EUR
| Restlaufzeit zum 30.09.2018 | Restlaufzeit zum 30.09.2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
|
| < 5 Jahre | 15,2 | 2,1 | 17,3 | 45,4 | 9,8 | 55,2 |
| > 5 Jahre | 13,4 | 1,4 | 14,8 | 41,5 | 6,9 | 48,4 |
| Summe | 28,6 | 3,5 | 32,0 | 86,9 | 16,7 | 103,7 |
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2017/18 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Kurzfristige Vermögenswerte
39. Vorräte
| Vorräte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Primärenergievorräte | 49,6 | 60,3 |
| CO2-Emissionszertifikate | 3,1 | 0,5 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte | 29,0 | 31,1 |
| Nicht abgerechnete Kundenaufträge | 12,8 | 6,4 |
| Anlagenkomponenten | 0,2 | 0,2 |
| Summe | 94,6 | 98,4 |
Die Primärenergievorräte bestehen vor allem aus Steinkohle- und Gasvorräten.
Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 56. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.
Dem Bestandsrisiko aufgrund geringer Umschlagshäufigkeiten sowie gefallener Nettoveräußerungserlöse bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstigen Vorräten wurde durch eine zusätzliche Erhöhung der Wertberichtigung um 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) Rechnung getragen. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
40. Forderungen
| Forderungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 301,3 | 280,8 |
| Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 64,1 | 15,9 |
| Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 7,9 | 3,7 |
| Forderungen gegenüber Dienstnehmern | 0,3 | 9,3 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 47,5 | 18,0 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 18,3 | 30,6 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 27,8 | 27,6 |
| 467,0 | 385,8 | |
| Sonstige Forderungen | ||
| Forderungen aus Abgaben und Steuern | 31,8 | 22,4 |
| Geleistete Anzahlungen | 1,4 | 0,8 |
| 33,2 | 23,2 | |
| Summe | 500,3 | 409,0 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden. Ebenso in dieser Position enthalten ist die Forderung aus dem Abwasserprojekt in Budva.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Finanz- und Energiebereich.
Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen.
Zum 30. September 2018 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
| 30.09.2018 | 30.09.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Brutto forderungen |
Wert berichtigung |
Netto forderungen |
Brutto forderungen |
Wert berichtigung |
Netto forderungen |
| 43,4 | 6,1 | 37,3 | 66,8 | 10,6 | 56,2 |
| 17,1 | – | 17,1 | 27,2 | 1,4 | 25,8 |
| 138,7 | 19,0 | 119,7 | 137,0 | 22,1 | 114,9 |
| 290,1 | 220,3 | 69,8 | 301,6 | 229,2 | 72,4 |
| 67,4 | 10,0 | 57,4 | 14,0 | 2,6 | 11,4 |
| 556,7 | 255,4 | 301,3 | 546,7 | 265,9 | 280,8 |
| Fälligkeiten der nicht wertberichtigten Forderungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Noch nicht fällig | 201,0 | 150,5 |
| Überfällig 1– 90 Tage | 65,6 | 104,3 |
| Überfällig 91–180 Tage | 8,5 | 12,1 |
| Überfällig 181–360 Tage | 8,3 | 8,9 |
| Überfällig >360 Tage | 17,9 | 5,0 |
| Nettoforderung | 301,3 | 280,8 |
Die Wertberichtigung der Forderungen stammt zum Großteil aus Südosteuropa. Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug der Rückgang der Wertberichtigung 10,5 Mio. Euro (Vorjahr: Anstieg um 14,3 Mio. Euro).
41. Wertpapiere
| Zusammensetzung Wertpapiere | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Fonds-Anteile | 139,8 | 0,5 |
| davon Cash-Fonds | 139,4 | – |
| davon sonstige Fonds-Produkte | 0,4 | 0,5 |
| Aktien | 0,0*) | 0,0*) |
| Summe | 139,8 | 0,5 |
| *) Kleinbetrag |
Aufgrund gefallener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2017/18 eine erfolgsneutrale Wertänderung in Höhe von –1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) vorgenommen.
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2017/18 und 2016/17 ist auf Seite 125 dargestellt.
42. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
43. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 204,4 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
44. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.297,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2.126,2 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | ||
| Ausgewiesener Jahresüberschuss 2017/18 | 173,3 | |
| Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2016/17 | 0,1 | |
| Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen | –89,6 | |
| Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn | 83,7 | |
| Vorgeschlagene Gewinnausschüttung | –83,7 | |
| Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2018/19 | 0,1 |
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 0,47 Euro je Aktie inklusive einer einmaligen Bonusdividende von 0,03 Euro ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Dividendenauszahlung an die Aktionäre der EVN AG für das Geschäftsjahr 2016/17 in Höhe von 83,6 Mio. Euro bzw. 0,47 Euro pro Aktie, inklusive einer einmaligen Bonusdividende von 0,03 Euro, hat die 89. ordentliche Hauptversammlung am 18. Jänner 2018 zugestimmt. Die Ausschüttung an die Aktionäre erfolgte am 26. Jänner 2018.
45. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Wertänderungen von Available-for-Sale-Finanzinstrumenten und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: –0,9 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 123) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von AFS-Instrumenten abgebildet.
| Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern | Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.477,9 | –369,4 | 1.108,5 | 452,5 | –113,1 | 339,4 |
| –24,6 | 8,1 | –16,5 | –32,0 | 10,5 | –21,5 |
| –118,2 | 29,4 | –88,9 | –103,9 | 25,8 | –78,1 |
| –9,8 | –0,4 | –10,2 | –12,3 | –1,4 | –13,6 |
| 1.325,3 | –332,4 | 992,9 | 304,4 | –78,1 | 226,2 |
| 30.09.2018 | 30.09.2017 |
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2017/18 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Unverändert zum Vorjahr lag die Effektivität der Sicherungsbeziehungen nahe 100 % und somit kam es zu keiner Berücksichtigung von ineffektiven Teilen aus der Cash Flow Hedge Bewertung.
46. Eigene Anteile
Mit Beschluss vom 21. Jänner 2016 ermächtigte die 87. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG den Vorstand, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten auf Inhaber lautende eigene Stückaktien zum Zweck (i) der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der EVN zu erwerben. Die Gültigkeit des Ermächtigungsbeschlusses endete durch Zeitablauf am 21. Juli 2018. Der Vorstand hatte davon im Geschäftsjahr 2017/18 keinen Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 67.030 Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 85.215 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der in Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
| Entwicklung der Anzahl der in Umlauf befindlichen Anteile |
Stückaktien | Eigene Aktien | In Umlauf befindliche Anteile |
|---|---|---|---|
| 30.09.2016 | 179.878.402 | –2.036.069 | 177.842.333 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 85.215 | 85.215 |
| 30.09.2017 | 179.878.402 | –1.950.854 | 177.927.548 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 67.030 | 67.030 |
| 30.09.2018 | 179.878.402 | –1.883.824 | 177.994.578 |
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der in Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 177.938.720 Stück (Vorjahr: 177.856.536 Stück).
47. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
| Finanzinformationen von Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen Mio. EUR |
30.09.2018 | 30.09.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tochterunternehmen | RBG | BUHO | EVN Macedonia | RBG | BUHO | EVN Macedonia |
| Nicht beherrschende Anteile in Prozent | 49,97 % | 26,37 % | 10,00 % | 49,97 % | 26,37 % | 10,00 % |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 198,5 | 38,9 | 22,0 | 198,2 | 39,5 | 20,0 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 19,9 | 3,1 | 2,1 | 21,7 | 4,5 | 2,1 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden | 21,0 | 2,7 | – | 19,0 | 2,5 | – |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 396,8 | 185,5 | 301,0 | 396,2 | 186,3 | 295,7 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0,2 | 8,5 | 102,4 | 0,2 | 9,4 | 96,8 |
| Langfristige Schulden | – | 0,5 | 101,2 | – | 0,5 | 104,8 |
| Kurzfristige Schulden | 0,0*) | 0,0*) | 82,9 | 0,1 | 0,0*) | 89,5 |
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | – | 0,0*) | 308,6 | – | 0,0*) | 345,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 39,8 | 11,7 | 21,1 | 43,4 | 17,2 | 21,1 |
| Cash Flow | ||||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 41,9 | 9,3 | 34,0 | 38,1 | 10,6 | 45,8 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | – | – | –22,2 | – | – | –22,8 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –42,0 | –10,4 | –8,2 | –38,0 | –9,5 | –20,2 |
*) Kleinbetrag
Langfristige Schulden
48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
| Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Nominal verzinsung (%) |
Laufzeit | Nominale | Buchwert 30.09.2018 Mio. EUR |
Buchwert 30.09.2017 Mio. EUR |
Marktwert 30.09.2018 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 504,5 | 532,0 | 591,9 | |||
| EUR-Anleihe | 5,250 | 2009–2019 | 30,0 Mio. EUR | – | 29,9 | – |
| EUR-Anleihe | 4,250 | 2011–2022 | 293,0 Mio. EUR | 287,7 | 286,2 | 331,7 |
| JPY-Anleihe | 3,130 | 2009–2024 | 12,0 Mrd. JPY | 94,2 | 93,5 | 102,9 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 100,0 Mio. EUR | 98,0 | 97,9 | 125,8 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 25,0 Mio. EUR | 24,6 | 24,6 | 31,5 |
| Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) | 0,08–4,99 | Bis 2047 | – | 536,0 | 593,3 | 593,7 |
| Summe | 1.040,5 | 1.125,4 | 1.193,5 | |||
Die EUR-Anleihe mit einem Nominale von 30 Mio. Euro ist am 18. März 2019 endfällig und wurde daher von den langfristigen zu den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert (siehe auch 53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten).
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
| Fälligkeitsstruktur langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Restlaufzeit zum 30.09.2018 | Restlaufzeit zum 30.09.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
| Anleihen | 287,7 | 216,8 | 504,5 | 316,1 | 216,0 | 532,0 |
| davon fix verzinst | 287,7 | 122,6 | 410,3 | 316,1 | 122,4 | 438,5 |
| davon variabel verzinst | – | 94,2 | 94,2 | – | 93,5 | 93,5 |
| Bankdarlehen | 189,3 | 346,6 | 536,0 | 204,0 | 389,3 | 593,3 |
| davon fix verzinst | 180,4 | 346,0 | 526,4 | 199,2 | 381,2 | 580,4 |
| davon variabel verzinst | 8,9 | 0,7 | 9,6 | 4,8 | 8,1 | 12,9 |
| Summe | 477,0 | 563,5 | 1.040,5 | 520,1 | 605,3 | 1.125,4 |
Anleihen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross Currency Swaps abgesichert.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IAS 39 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf –0,2 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe –0,4 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 0,2 Mio. Euro; Vorjahr: –1,1 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe 20,5 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –21,6 Mio. Euro). Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt.
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umweltund Wasserwirtschafts-Fonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind die Schuldscheindarlehen in Höhe von 121,5 Mio. Euro, die im Oktober 2012 emittiert wurden, enthalten.
Die Zinsenabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
49. Latente Steuern
| Latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sozialkapital | –48,2 | –45,1 |
| Verlustvorträge | –14,8 | –11,8 |
| Beteiligungsabschreibungen | –38,6 | –51,9 |
| Sachanlagen | –38,2 | –37,2 |
| Finanzinstrumente | –17,1 | –17,5 |
| Rückstellungen | –4,5 | –6,8 |
| Sonstige aktive latente Steuern | –9,3 | –0,3 |
| Passive latente Steuern | ||
| Sachanlagen | 27,2 | 14,2 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,7 | 0,1 |
| Unversteuerte Rücklagen | 29,7 | 32,6 |
| Finanzinstrumente | 379,5 | 116,6 |
| Rückstellungen | 106,9 | 81,8 |
| Sonstige passive latente Steuern | 28,7 | 17,7 |
| Summe | 402,1 | 92,2 |
| davon aktive latente Steuern | –68,8 | –79,6 |
| davon latente Steuerverbindlichkeiten | 471,0 | 171,8 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Veränderung latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Latenter Steuersaldo 01.10. | 92,2 | –7,3 |
| – Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen | 0,3 | 0,1 |
| – Erfolgswirksame Veränderung | 55,4 | 27,0 |
| – Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage | 254,2 | 72,3 |
| Latenter Steuersaldo 30.09. | 402,1 | 92,2 |
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern in Höhe von 95,4 Mio. Euro (Vorjahr: 93,8 Mio. Euro) im Zusammenhang mit Verlustvorträgen, mit deren Verbrauch innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nicht gerechnet werden konnte, wurden nicht aktiviert. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 92,0 Mio. Euro (Vorjahr: 97,8 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 373,6 Mio. Euro (Vorjahr: 397,9 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden.
50. Langfristige Rückstellungen
| Langfristige Rückstellungen 30.09.2018 30.09.2017 Mio. EUR Rückstellung für Pensionen 253,7 |
|
|---|---|
| 250,4 | |
| Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 23,6 |
22,8 |
| Rückstellung für Abfertigungen 88,4 |
90,1 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen 115,1 |
89,3 |
| 480,8 Summe |
452,6 |
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
- Zinssatz 1,85 % p. a. (Vorjahr: 1,85 % p. a.)
- Bezugserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- Pensionserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
| 2017/18 2016/17 Mio. EUR 250,4 282,0 Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) –1,0 –0,5 + Zinsaufwand 4,7 3,8 – Pensionszahlungen –14,5 –14,9 +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn 14,1 –20,0 davon aus demografischen Annahmen 9,0 – finanziellen Annahmen –0,0*) –17,3 erfahrungsbedingten Annahmen 5,2 –2,6 253,7 250,4 Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. |
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen | |
|---|---|---|
*) Kleinbetrag
Zum 30. September 2018 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 13,3 Jahre (Vorjahr: 13,0 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2018/19 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 14,7 Mio. Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 22,8 | 24,8 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 0,5 | 0,6 |
| + Zinsaufwand | 0,4 | 0,3 |
| – Pensionszahlungen | –0,9 | –0,8 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 0,8 | –2,0 |
| davon aus | ||
| demografischen Annahmen | 0,6 | – |
| finanziellen Annahmen | – | –2,1 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 0,2 | 0,2 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 23,6 | 22,8 |
Zum 30. September 2018 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 17,5 Jahre (Vorjahr: 17,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2018/19 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen Mio. EUR |
2017/18 | 2016/17 |
|---|---|---|
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 90,1 | 95,1 |
| – Währungsdifferenzen | –0,0*) | 0,0*) |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) | 3,4 | 3,5 |
| + Zinsaufwand | 1,8 | 1,4 |
| – Abfertigungszahlungen | –6,2 | –6,0 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –0,6 | –4,0 |
| davon aus | ||
| demografischen Annahmen | –1,3 | –0,0*) |
| finanziellen Annahmen | 0,1 | –3,2 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 0,6 | –0,8 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 88,4 | 90,1 |
*) Kleinbetrag
Zum 30. September 2018 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 9,5 Jahre (Vorjahr: 9,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2018/19 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,3 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen
| % | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 7,13 | –6,34 | 6,95 | –6,18 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –2,62 | 2,80 | –2,68 | 2,88 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –10,38 | 12,65 | –10,20 | 12,42 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –4,63 | 4,71 | –4,79 | 4,89 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
| % | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 9,48 | –8,26 | 9,40 | –8,20 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | – | – | – | – |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –12,70 | 15,91 | –12,49 | 15,63 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –3,88 | 3,91 | –4,04 | 4,06 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen
| % | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 4,89 | –4,56 | 4,68 | –4,37 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –9,44 | 10,24 | –9,38 | 10,62 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR
| Jubiläumsgelder | Mieten für Netzzutritte |
Prozesskosten/ -risiken |
Umwelt- und Entsorgungs risiken |
Übrige langfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2017 | 22,1 | 6,4 | 8,7 | 48,5 | 3,5 | 89,3 |
| Währungsdifferenzen | –0,0*) | – | –0,0*) | – | –0,0*) | –0,0*) |
| Zinsaufwand | 0,5 | – | 0,0*) | 0,7 | – | 1,1 |
| Verwendung | –0,1 | –0,0*) | – | – | –0,3 | –0,5 |
| Auflösung | – | – | –1,0 | –0,7 | – | –1,7 |
| Zuführung | 1,9 | – | 0,7 | 19,0 | 4,4 | 25,9 |
| Umbuchung | – | – | – | 0,9 | –0,9 | – |
| Umgliederung | –0,0*) | 0,2 | 0,2 | –0,0*) | 0,5 | 0,9 |
| Buchwert 30.09.2018 | 24,3 | 6,6 | 8,6 | 68,3 | 7,2 | 115,1 |
*) Kleinbetrag
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von zwei bis 28 Jahren gerechnet.
51. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der evn wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netz NÖ.
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse Mio. EUR |
Baukosten zuschüsse |
Investitions zuschüsse |
Summe |
|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2017 | 517,4 | 66,7 | 584,1 |
| Währungsdifferenzen | –0,0*) | – | –0,0*) |
| Zugänge | 66,0 | 4,1 | 70,0 |
| Umbuchung | –45,8 | –5,7 | –51,5 |
| Buchwert 30.09.2018 | 537,6 | 65,0 | 602,6 |
52. Übrige langfristige Schulden
| Übrige langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Pachtverbindlichkeiten | 4,8 | 12,7 |
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | 0,6 | 1,1 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 49,7 | 32,2 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 20,3 | 12,4 |
| Summe | 75,4 | 58,3 |
Die Pachtverbindlichkeiten beinhalten langfristige Nutzungsverträge von Wärmenetzen sowie Heizwerken. Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betreffen anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang mit Strombezugsrechten an Donaukraftwerken.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften bei Anleihen, denen zum Teil eine gegenläufige Entwicklung der Anleiheverbindlichkeit gegenübersteht, sowie von Projektfinanzierungen im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. abgegrenzte Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuergruppe in Österreich, abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, langfristige Kundenanzahlungen sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
| Mio. EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2018 | Restlaufzeit zum 30.09.2017 | |||||
| < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | |
| Pachtverbindlichkeiten | 3,4 | 1,4 | 4,8 | 6,6 | 6,1 | 12,7 |
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | 0,6 | – | 0,6 | 1,1 | – | 1,1 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 41,7 | 8,0 | 49,7 | 26,4 | 5,8 | 32,2 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 9,0 | 11,2 | 20,3 | 3,8 | 8,6 | 12,4 |
| Summe | 54,8 | 20,6 | 75,4 | 37,9 | 20,5 | 58,3 |
Kurzfristige Schulden
53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Bankdarlehen | 59,1 | 49,2 |
| Anleiheverbindlichkeiten | 30,0 | – |
| Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite | 0,0*) | 1,3 |
| Summe | 89,1 | 50,5 |
| *) Kleinbetrag |
Kredite im Ausmaß von 59,1 Mio. Euro wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese nun innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind (Vorjahr: 49,2 Mio. Euro).
54. Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern
Die Position "Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern" setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Energieabgaben | 28,2 | 30,8 |
| Umsatzsteuer | 14,1 | 18,7 |
| Körperschaftsteuer | 33,6 | 10,1 |
| Sonstige Posten | 9,7 | 8,1 |
| Summe | 85,6 | 67,6 |
55. Lieferantenverbindlichkeiten
In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 98,3 Mio. Euro (Vorjahr: 80,7 Mio. Euro) enthalten.
56. Kurzfristige Rückstellungen
| Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen Mio. EUR |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal ansprüche |
Belastende Verträge |
Mieten für Netzzutritte |
Prozessrisiken | Sonstige kurz fristige Rück stellungen |
Summe | |||
| Buchwert 01.10.2017 | 75,0 | 1,1 | 2,7 | 3,1 | 9,7 | 91,6 | ||
| Währungsdifferenzen | –0,0*) | – | – | –0,0*) | –0,0*) | –0,0*) | ||
| Verwendung | –9,6 | – | –0,4 | –1,3 | –1,0 | –12,4 | ||
| Auflösung | – | –2,3 | – | –0,3 | –3,9 | –6,6 | ||
| Zuführung | 8,9 | 1,2 | 0,7 | 0,5 | 8,4 | 19,7 | ||
| Umgliederung | – | – | –0,2 | –0,2 | –0,5 | –0,9 | ||
| Buchwert 30.09.2018 | 74,2 | 0,0 | 2,8 | 1,7 | 12,7 | 91,4 |
*) Kleinbetrag
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 6,0 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro) ausgewiesen.
57. Übrige kurzfristige Schulden
| Übrige kurzfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 225,4 | 149,8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 1,8 | 2,8 |
| Zinsenabgrenzungen | 15,5 | 15,5 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 72,6 | 33,3 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 50,0 | 77,2 |
| 365,3 | 278,6 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Erhaltene Anzahlungen | 35,4 | 45,5 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 49,5 | 47,8 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 14,8 | 17,0 |
| 99,7 | 110,3 | |
| Summe | 464,9 | 388,9 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EAA aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten mit 26,5 Mio. Euro (Vorjahr: 36,2 Mio. Euro) eine im Zusammenhang mit der Tarifentscheidung vom 1. Juli 2014 in Bulgarien angesetzte Verbindlichkeit aufgrund der Rückführung von Erlösen aus vorangegangenen Perioden. Ansonsten sind in dieser Position Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten erhaltene Anzahlungen für Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen und für die Errichtung von Kundenanlagen, Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Sicherheit gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse, die innerhalb eines Jahres ertragswirksam werden.
Segmentberichterstattung
| Segmentberichterstattung Mio. EUR |
Energie | Erzeugung | Netze | Südosteuropa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | |
| Außenumsatz | 459,3 | 512,0 | 69,8 | 53,7 | 489,6 | 497,9 | 902,0 | 957,5 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 19,4 | 8,4 | 200,8 | 186,3 | 64,7 | 68,8 | 0,8 | 0,5 |
| Gesamtumsatz | 478,6 | 520,5 | 270,6 | 240,0 | 554,4 | 566,7 | 902,8 | 958,0 |
| Operativer Aufwand | –514,8 | –518,1 | –153,5 | –125,1 | –301,0 | –273,8 | –798,2 | –790,6 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezoge nen Unternehmen operativ |
117,0 | 99,4 | 6,6 | –11,1 | – | – | – | – |
| EBITDA | 80,8 | 101,8 | 123,7 | 103,7 | 253,4 | 292,9 | 104,6 | 167,3 |
| Abschreibungen | –23,4 | –27,9 | –45,3 | –110,7 | –110,8 | –115,2 | –64,4 | –86,3 |
| davon Wertminderung | –3,8 | –9,7 | –14,8 | –61,1 | – | – | –2,1 | –24,0 |
| davon Zuschreibung | 0,1 | 1,3 | 18,2 | 0,2 | 7,3 | – | – | – |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 57,4 | 73,9 | 78,4 | –7,0 | 142,6 | 177,6 | 40,2 | 81,0 |
| EBIT-Marge (%) | 12,0 | 14,2 | 29,0 | –2,9 | 25,7 | 31,3 | 4,5 | 8,5 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezoge nen Unternehmen finanziell |
– | – | – | – | – | – | – | – |
| Zinserträge | 0,2 | 0,2 | 0,8 | 8,0 | 0,2 | 0,2 | 0,0*) | 0,4 |
| Zinsaufwendungen | –2,5 | –2,9 | –14,3 | –15,8 | –17,4 | –16,9 | –20,7 | –21,6 |
| Finanzergebnis | –3,3 | –2,7 | –14,0 | –10,0 | –17,1 | –16,6 | –20,6 | –23,0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 54,2 | 71,2 | 64,4 | –17,0 | 125,4 | 161,0 | 19,6 | 58,0 |
| Firmenwerte | – | – | 1,2 | – | 1,8 | 1,8 | – | – |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
218,9 | 190,7 | 75,1 | 70,1 | – | – | – | – |
| Gesamtvermögen | 862,7 | 696,3 | 1.056,8 | 923,4 | 1.944,7 | 1.921,3 | 1.207,7 | 1.161,1 |
| Gesamtschulden | 764,6 | 599,2 | 804,5 | 662,6 | 1.332,1 | 1.317,2 | 956,5 | 937,6 |
| Investitionen1) | 19,5 | 20,0 | 58,9 | 26,3 | 173,0 | 153,3 | 86,4 | 92,0 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentberichterstattung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Umwelt | Alle sonstigen Segmente | Konsolidierung2) | Summe | ||||
| 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | |
| Außenumsatz | 136,9 | 181,0 | 15,0 | 13,4 | – | – | 2.072,6 | 2.215,6 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 13,1 | 16,5 | 61,0 | 59,5 | –359,9 | –340,0 | – | – |
| Gesamtumsatz | 150,0 | 197,5 | 76,0 | 73,0 | –359,9 | –340,0 | 2.072,6 | 2.215,6 |
| Operativer Aufwand | –133,0 | –207,7 | –87,2 | –80,7 | 398,8 | 339,6 | –1.588,8 | –1.656,6 |
| Ergbnisanteil der at Equity einbezoge nen Unternehmen operativ |
13,0 | 13,9 | 51,4 | 60,4 | – | – | 188,0 | 162,6 |
| EBITDA | 30,1 | 3,7 | 40,2 | 52,7 | 39,0 | –0,4 | 671,8 | 721,6 |
| Abschreibungen | –20,8 | –24,9 | –0,9 | –1,4 | –13,2 | –8,4 | –278,9 | –374,8 |
| davon Wertminderung | –0,8 | – | – | –0,0*) | –25,4 | –19,1 | –46,9 | –113,9 |
| davon Zuschreibung | – | – | 0,7 | – | – | – | 26,3 | 1,4 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 9,3 | –21,2 | 39,3 | 51,2 | 25,7 | –8,8 | 392,9 | 346,9 |
| EBIT-Marge (%) | 6,2 | –10,7 | 51,8 | 70,2 | –0,0*) | –0,0*) | 19,0 | 15,7 |
| Ergbnisanteil der at Equity einbezoge nen Unternehmen finanziell |
– | – | 0,1 | 12,2 | – | – | 0,1 | 12,2 |
| Zinserträge | 5,5 | 8,1 | 27,8 | 28,6 | –23,9 | –25,9 | 10,7 | 19,5 |
| Zinsaufwendungen | –5,5 | –9,9 | –17,5 | –24,2 | 23,9 | 25,9 | –54,0 | –65,4 |
| Finanzergebnis | 8,7 | –1,6 | 43,8 | 45,6 | –34,8 | –13,0 | –37,2 | –21,4 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 18,0 | –22,8 | 83,1 | 96,8 | –9,0 | –21,8 | 355,7 | 325,5 |
| Firmenwerte | 52,9 | 54,0 | – | – | – | – | 55,8 | 55,8 |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
114,5 | 106,7 | 587,1 | 587,3 | – | – | 995,7 | 954,8 |
| Gesamtvermögen | 644,1 | 816,4 | 4.374,4 | 3.040,0 | –2.259,3 | –2.103,7 | 7.831,1 | 6.454,9 |
| Gesamtschulden | 498,4 | 637,1 | 1.670,8 | 1.265,8 | –2.288,5 | –2.114,8 | 3.738,4 | 3.304,8 |
| Investitionen1) | 20,7 | 11,6 | 4,0 | 2,3 | –6,0 | –1,7 | 356,4 | 303,8 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
2) Nachfolgend in der Erläuterung zur Segmentberichterstattung beschrieben
| Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Strom | 1.459,1 | 1.548,2 |
| Erdgas | 190,4 | 219,3 |
| Wärme | 136,1 | 135,1 |
| Umweltdienstleistungen | 136,9 | 181,0 |
| Sonstige | 150,2 | 132,0 |
| Summe | 2.072,6 | 2.215,6 |
| Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1) | |
|---|---|
| 2017/18 2016/17 Mio. EUR |
|
| Österreich 1.113,8 |
1.169,4 |
| Deutschland 38,9 |
66,1 |
| Bulgarien 535,6 |
571,4 |
| Mazedonien 365,8 |
384,9 |
| Sonstige 18,5 |
23,9 |
| Summe 2.072,6 |
2.215,6 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | |||
| Österreich | 111,6 | 2.469,5 | 107,1 | 2.381,7 | ||
| Deutschland | 45,1 | 147,6 | 45,1 | 197,0 | ||
| Bulgarien | 20,8 | 486,2 | 20,6 | 470,6 | ||
| Mazedonien | 4,6 | 296,9 | 4,3 | 293,4 | ||
| Sonstige | 0,0*) | 38,5 | 0,0*) | 40,8 | ||
| Summe | 182,1 | 3.438,7 | 177,1 | 3.383,6 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
58. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten |
|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1) • Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1) |
| Erzeugung | • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich2) • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH (Deutschland)1) • 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (Deutschland)3) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
|
| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
|
| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Mazedonien • Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Mazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft in Mazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
|
| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung |
| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG; diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG4) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Per 1. Juli 2018 wurden die bislang von der EVN AG gehaltenen Kraftwerksteile an den gemeinsam mit der Verbund Thermal Power betriebenen thermischen Kraftwerken Dürnrohr und Korneuburg sowie das thermische Kraftwerk Theiß in die EVN Abfallverwertung NÖ GmbH überführt, die nunmehr unter EVN Wärmekraftwerke GmbH firmiert. Diese Gesellschaft ist (inklusive der bis dahin im Segment Umwelt abgebildeten thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr) seit dem vierten Quartal 2017/18 dem Segment Erzeugung zugeordnet.
3) Die Beteiligung an der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wird als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet.
4) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise
Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 vor. Aus diesem Sachverhalt resultiert ein Überleitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von 25,7 Mio. Euro (Vorjahr: –8,8 Mio. Euro).
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.
Sonstige Angaben
59. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
| Fonds der liquiden Mittel | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Liquide Mittel | 214,5 | 223,1 |
| davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) | 0,4 | 0,6 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten | 214,1 | 222,4 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | 0,0*) | –1,3 |
| Summe | 214,5 | 221,8 |
*) Kleinbetrag
Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) Verpfändungen.
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Mio. EUR |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2017 | 50,5 | 1.125,4 | 1.175,9 |
| Einzahlungen | – | 2,0 | 2,0 |
| Auszahlung | –49,2 | – | –49,2 |
| Umgliederung Fond der liquiden Mittel | –1,3 | – | –1,3 |
| Währungsumrechnung | – | –0,1 | –0,1 |
| Veränderung Fair Value | – | 0,4 | 0,4 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | – | 1,8 | 1,8 |
| Umgliederung | 89,1 | –89,1 | – |
| Stand 30.09.2018 | 89,1 | 1.040,5 | 1.129,5 |
60. Risikomanagement
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tages unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Im Rückgang des Zins-VaR im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag spiegelt sich der Rückgang der Volatilität der Zinsen im Lauf des Geschäftsjahres wider.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, HRK, JPY, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung mittels Cross Currency Swaps (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 75,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 2,4 Tsd. Euro) und ist weiterhin von untergeordneter Bedeutung.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2 -Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2-Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen im Energiebereich sowohl reine Finanzderivate, die ausnahmslos in Cash ausgeglichen werden, als auch Commodity-Derivate, denen in der Regel eine physische Lieferung zugrunde liegt. Commodity-Derivate werden bei der EVN nach Verträgen, die einer möglichen weiteren Optimierung unterliegen, und Verträgen, die gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf der Versorgung der Kunden und der Anlagen der EVN bzw. der Vermarktung der in den Anlagen der EVN erzeugten Energie dienen (Own Use), differenziert. In der Tabelle auf Seite 186 sind die zum Stichtag offenen Kontrakte aus der Optimierung aufgelistet (siehe auch Erläuterung 62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 3,5 Mio. Euro ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition sind Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 69,8 Mio. Euro (Vorjahr: 28,1 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf einen höheren Kurs-/Marktwert der Position zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 214,5 Mio. Euro (Vorjahr: 223,1 Mio. Euro) und kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 139,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro nicht ausgenutzt) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 92,0 Mio. Euro (Vorjahr: 97,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 23,5 % (Vorjahr: 38,5 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden
| Geschäftsjahr 2017/18 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Buchwert | Zahlungsabflüsse | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
| Anleihen | 534,5 | 674,9 | 52,3 | 357,9 | 264,6 |
| Bankdarlehen | 595,1 | 718,9 | 71,8 | 234,6 | 412,5 |
| Pachtverbindlichkeiten | 6,4 | 8,4 | 2,8 | 4,3 | 1,3 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 122,3 | 126,2 | 72,3 | 42,6 | 11,4 |
| Summe | 1.258,2 | 1.528,4 | 199,1 | 639,4 | 689,8 |
| Geschäftsjahr 2016/17 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||
| Mio. EUR | Buchwert | Zahlungsabflüsse | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
| Anleihen | 532,0 | 694,6 | 22,3 | 400,6 | 271,8 |
| Bankdarlehen | 642,5 | 779,2 | 62,9 | 251,0 | 465,3 |
| Pachtverbindlichkeiten | 14,8 | 16,4 | 2,0 | 8,2 | 6,2 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 65,5 | 70,5 | 31,2 | 25,1 | 14,2 |
| Summe | 1.254,8 | 1.560,7 | 118,4 | 684,9 | 757,4 |
Kreditrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durchgeführt. Dazu werden externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkunden und sonstige Debitoren.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit-Ratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Die EVN trägt Kreditrisiken mit der Bildung von Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
| Wertminderungen nach Klassen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Abschreibungen/Wertberichtigungen | ||
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | 1,0 | 0,1 |
| 1,0 | 0,1 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen | 17,6 | 23,1 |
| Wertpapiere | 0,0*) | – |
| Summe | 18,6 | 23,2 |
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2018 und zum 30. September 2017 entspricht den in den Erläuterungen 38. Übrige langfristige Vermögenswerte, 40. Forderungen und 41. Wertpapiere dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 64. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
61. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziel definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 52,3 % (Vorjahr: 48,8 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 63,8 % (Vorjahr: 48,7 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen und zuzüglich langfristiger Personalrückstellungen.
| Kapitalmanagement | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.040,5 | 1.125,4 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 89,1 | 49,2 |
| Fonds der liquiden Mittel | –214,5 | –221,8 |
| Langfristige und kurzfristige Wertpapiere | –274,8 | –59,0 |
| Langfristige und kurzfristige Ausleihungen | –42,2 | –43,9 |
| Nettofinanzverschuldung | 598,0 | 849,9 |
| Langfristige Personalrückstellungen2) | 365,8 | 363,3 |
| Nettoverschuldung | 963,7 | 1.213,2 |
| Funds from Operations | 665,1 | 591,2 |
| Eigenkapital | 4.092,6 | 3.150,1 |
| Gearing (%) | 23,5 | 38,5 |
| Net Debt Coverage (%) | 69,0 | 48,7 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern erfolgt ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu entsprechende Verträge abgeschlossen. In den Verträgen wurden die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt.
62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern diese nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt.
Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner.
Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde.
Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Mio. EUR 30.09.2018 30.09.2017 Klassen Bewertungskategorie Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen Beteiligungen AFS Stufe 3 76,8 76,8 36,8 36,8 Andere Beteiligungen AFS Stufe 1 1.861,5 1.861,5 875,2 875,2 Übrige langfristige Vermögenswerte Wertpapiere @FVTPL Stufe 1 135,1 135,1 58,4 58,4 Ausleihungen LAR Stufe 2 38,3 44,7 40,6 48,4 Forderungen aus Leasinggeschäften LAR Stufe 2 28,7 31,8 86,9 99,6 Forderungen aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 35,1 35,1 8,0 8,0 Forderungen aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 0,6 0,6 1,0 1,0 Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte LAR 0,2 0,2 0,5 0,5 Kurzfristige Vermögenswerte Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte Forderungen LAR 419,5 419,5 367,8 367,8 Forderungen aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 47,5 47,5 18,0 18,0 Wertpapiere AFS Stufe 1 139,8 139,8 0,5 0,5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten LAR 214,5 214,5 223,1 223,1 Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen FLAC Stufe 2 504,5 591,9 532,0 637,1 Bankdarlehen FLAC Stufe 2 536,0 593,7 593,3 651,5 Übrige langfristige Schulden Pachtverbindlichkeiten FLAC Stufe 2 4,8 5,6 12,7 14,6 Abgrenzungen aus Finanztransaktionen FLAC 0,6 0,6 1,1 1,1 Sonstige übrige Schulden FLAC 20,3 20,3 12,4 12,4 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 29,9 29,9 9,8 9,8 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 19,9 19,9 22,4 22,4 Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten FLAC 89,1 89,1 50,5 50,5 Lieferantenverbindlichkeiten FLAC 337,1 337,1 314,0 314,0 Übrige kurzfristige Schulden Übrige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 292,7 292,7 245,3 245,3 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 67,4 67,4 25,9 25,9 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 5,1 5,1 7,4 7,4 davon aggregiert nach Bewertungskategorie Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte AFS 2.078,0 912,5 Kredite und Forderungen LAR 701,2 718,9 Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden @FVTPL 217,6 84,4 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden FLAC 1.785,0 1.761,3 Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden @FVTPL 97,3 35,7
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
| davon Wertberichtigungen |
|---|
| – |
| –23,1 |
| – |
| – |
| – |
| –23,1 |
*) Kleinbetrag
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risikocontrolling wurde zudem eine eigene Stabsstelle eingerichtet, die laufend Risikoanalysen basierend auf dem VaR-Verfahren erstellt.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
| Derivative | 30.09.2018 | 30.09.2017 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzinstrumente | Nominalwert1) | Marktwerte2) | Nominalwert1) | Marktwerte2) | ||||||
| Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | |
| Währungsswaps | ||||||||||
| Mio. JPY (> 5 Jahre)3) | – | 12.000,0 | – | –4,7 | –4,7 | – | 12.000,0 | – | –5,0 | –5,0 |
| Zinsswaps | ||||||||||
| Mio. EUR (< 5 Jahre)3) | 18,0 | – | – | –1,7 | –1,7 | 20,2 | – | – | –2,4 | –2,4 |
| Mio. EUR (> 5 Jahre)3) | 153,4 | – | 0,6 | –17,8 | –17,2 | 169,3 | – | 1,0 | –22,5 | –21,5 |
| Derivate Energiebereich | ||||||||||
| Swaps | 59,6 | –0,9 | 23,0 | –0,1 | 22,9 | 65,0 | –26,8 | 15,0 | –1,7 | 13,4 |
| Futures | 30,9 | –37,8 | 46,8 | –24,9 | 21,9 | 17,5 | –35,5 | 5,0 | –6,0 | –1,0 |
| Forwards | 30,9 | –137,3 | 12,8 | –72,3 | –59,5 | 34,2 | –113,3 | 5,9 | –27,9 | –22,0 |
1) In Mio. in Nominalwährung
2) In Mio. EUR
3) Gemäß IAS 39 als Sicherungsgeschäft gewidmet
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditäsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 60. Risikomanagement).
In der folgenden Tabelle wird die Fälligkeit der als Cash Flow Hedges designierten Zinsswaps dargestellt. Die Laufzeiten der Sicherungsinstrumente sind auf den Eintritt der zukünftigen Transaktionen abgestimmt. Die Perioden, in denen die Zahlungsströme eintreten, entsprechen jenen, in denen sie sich voraussichtlich auf das Periodenergebnis auswirken.
| Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Cash Flow Hedges | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017/18 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme | ||||
| Mio. EUR | Zahlungsströme | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre | ||
| Cash Flows der abgesicherten Grundgeschäfte | –179,2 | –18,7 | –86,2 | –74,2 | ||
| Cash Flows der Sicherungsinstrumente | –21,3 | –5,6 | –13,1 | –2,7 | ||
| Geschäftsjahr 2016/17 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme | ||||
| Mio. EUR | Zahlungsströme | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre | ||
| Cash Flows der abgesicherten Grundgeschäfte | –197,0 | –18,4 | –85,6 | –93,0 | ||
| Cash Flows der Sicherungsinstrumente | –26,5 | –6,2 | –16,3 | –4,1 |
63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 194 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2017/18 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die Zuordnung der at Equity einbezogenen Unternehmen nach operativem und finanziellem Charakter:
| Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2018 einbezogen wurden |
Operativer Charakter |
Finanzieller Charakter |
|---|---|---|
| Gesellschaft | ||
| Bioenergie Steyr GmbH | ||
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s. | ||
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | ||
| EnergieAllianz | ||
| EVN KG | ||
| EVN-WE Wind KG | ||
| Fernwärme St.Pölten GmbH | ||
| Fernwärme Steyr GmbH | ||
| RAG | ||
| Ashta | ||
| sludge2energy GmbH | ||
| ZOV | ||
| Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2018 einbezogen wurden |
Operativer Charakter |
Finanzieller Charakter |
| Gesellschaft | ||
| Energie Burgenland | ||
| Verbund Innkraftwerke | ||
| ZOV UIP |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
| Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 | ||||
| Gemeinschaftsunternehmen | EVN KG | RAG | ZOV | EVN KG | RAG | ZOV |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 17,4 | 551,5 | 235,5 | 14,8 | 627,1 | 245,1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 364,7 | 184,7 | 62,3 | 209,4 | 71,4 | 52,4 |
| Langfristige Schulden | 0,0*) | 317,3 | 40,7 | 0,0*) | 350,7 | 61,2 |
| Kurzfristige Schulden | 208,9 | 170,8 | 34,6 | 77,3 | 109,5 | 24,2 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
||||||
| Nettovermögen | 173,2 | 248,2 | 222,6 | 146,9 | 238,2 | 212,1 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen in Prozent | 100,0 % | 100,0 % | 48,50 % | 100,00 % | 100,00 % | 48,50 % |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 173,2 | 248,2 | 112,0 | 146,9 | 238,2 | 102,9 |
| +/– Umwertungen1) | – | 156,2 | 0,0*) | – | 165,7 | 0,2 |
| Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
173,2 | 404,4 | 112,0 | 146,9 | 403,9 | 103,1 |
| 2017/18 | 2016/17 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | 450,5 | 470,5 | 16,1 | 444,7 | 468,6 | 21,3 |
| Planmäßige Abschreibungen | –0,0*) | –37,2 | –0,0*) | –0,0*) | –50,2 | –0,0*) |
| Zinserträge | 0,0*) | 0,3 | 0,1 | 0,4 | – | 0,4 |
| Zinsaufwendungen | –0,4 | –3,8 | –4,9 | –0,0*) | –4,0 | –6,9 |
| Ertragsteuern | – | –5,4 | –4,1 | – | –20,3 | –5,4 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 114,3 | 45,1 | 18,8 | 96,1 | 50,6 | 23,5 |
| Sonstiges Ergebnis | –4,6 | 2,7 | 0,7 | 0,1 | –3,2 | 1,0 |
| Gesamtergebnis | 109,7 | 47,9 | 19,4 | 96,2 | 47,4 | 24,5 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 83,3 | 42,0 | 1,3 | 54,1 | 38,0 | 4,7 |
| 1) Entspricht dem Firmenwert |
*) Kleinbetrag
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN Anteil) |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2017/18 | 2016/17 |
| Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum jeweiligen Bilanzstichtag | 53,4 | 55,5 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 5,6 | 20,8 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,8 | –10,7 |
| Gesamtergebnis | 6,4 | 10,1 |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Assoziiertes Unternehmen | Verbund IKW |
ZOV UIP | Energie Burgenland |
Verbund IKW |
ZOV UIP | Energie Burgenland |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.053,2 | 0,2 | 695,7 | 1.225,8 | 0,2 | 658,1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 45,1 | 3,0 | 172,4 | 22,5 | 3,8 | 195,6 |
| Langfristige Schulden | 27,0 | – | 172,0 | 64,2 | – | 170,0 |
| Kurzfristige Schulden | 6,8 | 0,6 | 371,6 | 6,8 | 1,5 | 362,2 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
||||||
| Nettovermögen | 1.064,4 | 2,6 | 324,6 | 1.177,2 | 2,6 | 321,4 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen in Prozent |
13,00 % | 31,00 % | 36,08 % | 13,00 % | 31,00 % | 36,08 % |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 138,4 | 0,8 | 117,1 | 153,0 | 0,8 | 116,0 |
| +/– Umwertungen1) | –69,5 | – | 65,5 | –89,2 | – | 67,4 |
| Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
68,8 | 0,8 | 182,6 | 63,8 | 0,8 | 183,3 |
| 2017/18 | 2016/17 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | 75,6 | 13,2 | 318,5 | 68,7 | 15,7 | 311,4 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –102,6 | 3,4 | 19,8 | –2,1 | 3,4 | 21,1 |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | –6,4 | – | – | 2,4 |
| Gesamtergebnis | –102,6 | 3,4 | 13,4 | –2,1 | 3,4 | 23,4 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 1,3 | 1,0 | 9,3 | 1,0 | 1,1 | 10,3 |
1) Entspricht dem Firmenwert
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
64. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Verpflichtungen und Risiken | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften | 50,9 | 77,6 |
| Garantien für Projekte im Umweltbereich | 53,6 | 52,5 |
| Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von | ||
| Energienetzen | 3,0 | 5,3 |
| Kraftwerken | 104,5 | 101,4 |
| Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 112,8 | 94,8 |
| Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen | 0,1 | 0,3 |
| Summe | 324,9 | 331,9 |
| davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen | 74,0 | 120,4 |
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 32,8 Mio. Euro (Vorjahr: 41,3 Mio. Euro) gegenüber.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2018 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 8,5 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 254,5 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2018 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 7,8 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 259,5 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen im Einzelnen und insgesamt keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
65. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 194 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St.Pölten, 51,00 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.
Am 20. Dezember 2013 hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Deutschland, mit der EnBW Trust einen Treuhandvertrag im Rahmen eines sogenannten "Contractual-Trust-Arrangement-Modells" abgeschlossen. In dessen Folge übertrug die EnBW ihren 32,5 %-Anteil an der EVN AG treuhänderisch an den EnBW Trust. Per 30. September 2018 beträgt der Anteil des EnBW Trust an der EVN AG 30,0 %.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafter
Mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, wurde im Zuge der Aufnahme der EVN AG in die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN AG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2018 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, in Höhe von 16,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro). Alle weiteren sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Hauptgesellschafter bzw. den dem Hauptgesellschafter zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdübliche Konditionen abgewickelt.
EnBW Trust e.V.
Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und dem EnBW Trust e.V. bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/18, mit Ausnahme der Dividenden Ausschüttung, keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen Mio. EUR |
2017/18 | 2016/17 |
|---|---|---|
| Umsätze | 335,0 | 365,7 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –100,7 | –112,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23,6 | 5,9 |
| Sonstige Forderungen | 40,5 | 10,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24,9 | 17,6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 116,7 | 64,2 |
| Ausleihungen | 19,9 | 20,5 |
| Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling | 83,1 | 67,3 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0,9 | 0,6 |
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen Mio. EUR |
2017/18 | 2016/17 |
| Umsätze | – | – |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –7,3 | –6,0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,6 | 0,7 |
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt 1.160,3 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.106,9 Tsd. Euro).
| Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. EUR | 2017/18 | 2016/17 | ||||
| Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | |
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | 401,7 | 184,4 | 14,3 | 365,8 | 128,1 | 14,2 |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer | 346,2 | 83,1 | 13,8 | – | – | – |
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2017/18 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in der Höhe von 60,7 Tsd. Euro (Vorjahr 54,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in der Höhe von 56,1 Tsd. Euro geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen erfolgte im Geschäftsjahr 2017/18 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 823,2 Tsd. Euro (davon 72,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 593,1 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr hatte sich eine Veränderung von –354,5 Tsd. Euro ergeben (davon 58,2 Tsd. Euro Zinsaufwand und –592,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer erfolgte eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 4.223,1 Tsd. Euro (davon 33,7 Tsd. Euro Zinsaufwand und 4.119,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 9,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 7,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 6,8 Tsd. Euro geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung. Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ist seit 1. Oktober 2017 Vorstandsmitglied, daher sind unter den variablen Bezügen nur die vorläufigen Akontozahlungen für das Geschäftsjahr 2017/18 ausgewiesen, jedoch keine Vergütung für das vorangegangene Geschäftsjahr 2016/17.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf einen vertraglich vereinbarten Versorgungsanspruch zum Pensionsantritt, auf den ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden. Bei Dipl.-Ing. Franz Mittermayer wurde die bestehende Pensionsvereinbarung dem Grunde nach übernommen, durch die Bezugsanpassung ergab sich eine entsprechende Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.972,0 Tsd. Euro (Vorjahr 1.201,7 Tsd. Euro).
Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand in Höhe von 533,3 Tsd. Euro (davon 94,3 Tsd. Euro Zinsaufwand und 603,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 18,9 Tsd. Euro (davon 157,4 Tsd. Euro Zinsaufwand und –1.244,8 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex gefordert werden. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2017/18 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2018 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
66. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2018 und dem Redaktionsschluss des Konzernabschlusses am 20. November 2018 traten keine wesentlichen Ereignisse auf.
67. Angaben über Organe und Arbeitnehmer
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands (seit 01.10.2017) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands (seit 01.10.2017)
Aufsichtsrat
Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten Generaldirektor Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder Kommerzialrat Direktor Dieter Lutz Vortr. Hofrat Dr. Reinhard Meißl Dipl.-Ing. Angela Stransky Mag. Susanne Scharnhorst Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka Dr. Johannes Zügel, LL.M. Mag. Philipp Gruber
Arbeitnehmervertreter/-innen Zentralbetriebsratsvorsitzender Vizepräsident Franz Hemm Mag. Dr. Monika Fraißl Zentralbetriebsratsvorsitzender Ing. Paul Hofer Friedrich Bußlehner Stv. Zentralbetriebsratsvorsitzender Kammerrat Manfred Weinrichter
68. Freigabe des Konzernabschlusses 2017/18 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN AG werden am 12. Dezember 2018 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
69. Honorare des Wirtschaftsprüfers
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2017/18 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,5 Mio. Euro (Vorjahr 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 49 % auf Prüfungshonorare, 46,6 % auf prüfungsnahe Honorare und 4,4 % auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Davon entfielen 34,1 % auf Prüfungshonorare, 17,5 % auf prüfungsnahe Honorare, 39,8 % auf Steuerberatungsleistungen und 8,6 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind.
Maria Enzersdorf, am 20. November 2018
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN AG.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie≥ 20,0 % per 30. September 2018
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2017/18 |
|---|---|---|---|---|
| Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | EVN | 49,99 31.12.2017 | E | |
| Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg | EVN Wärme | 51,00 30.09.2018 | E | |
| Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten | EVN Wärme | 49,00 31.12.2017 | E | |
| Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien | BG SN Holding | 100,00 31.12.2017 | V | |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien | EVN | 45,00 30.09.2018 | E | |
| EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien | BG SV Holding | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien | EVN | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding") Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien | BG FW Holding | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien | Kroatien Holding | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Elektrodistribucija DOOEL, Skopje, Mazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | E | |
| EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria RES | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H. ("EVN LV"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Mazedonien | EVN | 90,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Mazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL, Skopje, Mazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Mazedonien | EVN | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| evn naturkraft Beteiligungs- und Betriebs-GmbH ("EVN Nk BuB"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2018 | V | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Trading DOOEL, Skopje, Mazedonien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2017 | V | |
| EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V |
Konsolidierungsart
- V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
- NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenens Unternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2017/18 |
|---|---|---|---|---|
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG ("EVN-WE Wind KG"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 30.09.2018 | E | |
| Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten | EVN | 49,00 31.12.2017 | E | |
| Fernwärme Steyr GmbH, Steyr | EVN Wärme | 49,00 30.09.2018 | E | |
| Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien | EVN | 70,00 31.12.2017 | V | |
| kabelplus GmbH, ("kabelplus"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2018 | V | |
| Netz Niederösterreich GmbH ("Netz NÖ"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH ("SEK"), Essen, Deutschland | EVN Kraftwerk | 49,00 31.12.2017 | JO | |
| Verbund Innkraftwerke GmbH, ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland1) | EVN Nk BuB | 13,00 31.12.2017 | E | |
| Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 70,00 30.09.2018 | V |
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2017/18 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ARGE Coop Telekom, Maria Enzersdorf | EVN Geoinfo | 50,00 | 110 (110) |
49 (49) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| ARGE Digitaler Leitungskataster NÖ, Maria Enzersdorf | EVN Geoinfo | 30,00 | 276 (208) |
68 (–46) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt | EVN Wärme | 90,00 | 474 (501) |
–27 (–38) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NV |
| Energiespeicher Sulzberg GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Sulzberg | 51,00 | 43 (44) |
–36 (–49) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| EVN Asset Management EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 | 6 (6) |
0 (0) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NV |
| EVN Energiespeicher Sulzberg Beteiligungs GmbH ("EVN Sulzberg"), Maria Enzersdorf |
EVN Naturkraft | 100,00 | 58 (60) |
–37 (–49) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| EVN Gorna Arda Development EOOD, Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 | 77 (166) |
–89 (–80) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NV |
| EVN TRADING L.L.C., Pristina, Kosovo | EVN Trading SEE | 100,00 | – (–) |
– (–) |
– (–) |
NV |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 43 (43) |
0 (1) |
30.09.2017 (30.09.2016) |
NE |
| Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell | EVN Wärme | 48,86 | –10 (66) |
–76 (–92) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| FWG-Fernwärmeversorgung Amstetten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Amstetten |
EVN Wärme | 100,00 | 184 (743) |
–9 (88) |
30.06.2018 (30.06.2017) |
NE |
| IN-ER Erömü Kft., Nagykanizsa, Ungarn | EVN | 70,00 | 365 (389) |
–8 (–1.375) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NV |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien | EVN Naturkraft | 33,33 | 39 (47) |
3 (3) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 7.547 (7.243) |
304 (364) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2017/18 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Beteiligung 60 GmbH ("EVN Bet. 60"), Maria Enzersdorf |
Utilitas | 100,00 | 1.784 (1.786) |
–2 (–1) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| EVN Grundstücksverwaltung Bergern GmbH, Maria Enzersdorf |
EVN Bet. 60 | 100,00 | 1.789 (1.783) |
6 (5) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH ("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf |
Netz NÖ | 100,00 | 1.999 (–) |
–3 (–) |
30.09.2018 (–) |
NV |
| Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf |
Netz Bet. 31 | 100,00 | 1.954 (–) |
–29 (–) |
30.09.2018 (–) |
NV |
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 % per 30. September 2018
| 2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2017/18 |
|---|---|---|---|---|
| Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien | WTE Betrieb | 100,00 30.09.2018 | V | |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik | WTE Wassertechnik | 35,00 31.12.2017 | E | |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf | EVN/ EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH ("EVN MVA1"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH ("EVN MVA3"), Maria Enzersdorf |
EVN Umwelt/Utilitas | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf | EVN Umwelt | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH ("EVN UFS"), Maria Enzersdorf | EVN Umwelt | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| evn wasser Gesellschaft m.b.H. ("evn wasser"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 30.09.2018 | V | |
| AO Budapro-zavod No. 1, Moskau, Russland | EVN MVA1 | 100,00 31.12.2017 | V | |
| AO EVN MSZ 3 ("AO MVA3"), Moskau, Russland | EVN MVA3 | 100,00 31.12.2017 | V | |
| OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2017 | V | |
| OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2017 | V | |
| sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland | WTE Wassertechnik | 50,00 31.12.2017 | E | |
| Storitveno podjetje Lasko d.o.o., Lasko, Slowenien | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2018 | V | |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH ("Abwicklung"), Essen, Deutschland | International | 100,00 30.09.2018 | V | |
| WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2018 | V | |
| WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro | WTE Wassertechnik | 100,00 31.12.2017 | V |
| 2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2017/18 |
|---|---|---|---|---|
| WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2018 | V | |
| WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro | WTE Wassertechnik | 100,00 31.12.2017 | V | |
| WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH ("WTE Hyp"), Essen, Deutschland |
EVN UFS / WTE Wassertechnik |
100,00 30.09.2018 | V | |
| WTE Projektna druzba Bled d.o.o., Bled, Slowenien | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2018 | V | |
| WTE Wassertechnik GmbH ("WTE Wassertechnik"), Essen, Deutschland | EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2018 | V | |
| WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2018 | V | |
| Zagrebacke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien | WTE Wassertechnik | 48,50 31.12.2017 | E | |
| Zagrebacke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien | WTE Wassertechnik | 33,00 31.12.2017 | E |
| 2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2017/18 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ABeG Abwasserbetriebsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
49,00 | 107 (644) |
–4 (20) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NE |
| Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen |
EVN Wärme kraftwerke |
26,00 | 37 (37) |
0 (0) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| OOO EVN-Ekotechprom MSZ3, Moskau, Russland | AO MVA3 | 70,00 | –8.904 (–7.564) |
–2.124 (–7.900) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NV |
| Saarberg Hölter Projektgesellschaft Süd Butowo mbH ("Süd Butowo"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 26 (27) |
–1 (–57) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| SHW Hölter Projektgesellschaft Zelenograd mbH ("Zelenograd"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 16 (17) |
–1 (–2) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien | WTE Wassertechnik |
50,00 | 566 (432) |
156 (11) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
49,00 | 550 (546) |
3 (3) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach | evn wasser | 50,00 | 866 (866) |
0 (–2) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NE |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH ("Kuwait"), Essen, Deutschland |
International | 100,00 | 23 (23) |
0 (0) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen | WTE Wassertechnik |
100,00 | 141 (109) |
32 (–52) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Kurjanovo mbH ("Kurjanovo"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 19 (20) |
–1 (–1) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Trinkwasseranlage d.o.o., Beograd-Vracar, Serbien |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 97 (99) |
–2 (–2) |
30.09.2017 (30.09.2016) |
NV |
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2018
| 3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2017/18 |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt | EVN | 73,63 30.09.2018 | V | |
| Energie Burgenland AG, Eisenstadt | BUHO | 49,00 30.09.2018 | E | |
| EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2018 | V | |
| EVN WEEV Beteiligungs GmbH ("EVN WEEV"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 31.08.2018 | V | |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien | EVN | 50,00 30.09.2018 | E | |
| R 138-Fonds, Wien | EVN/Netz NÖ/ evn wasser |
100,00 30.09.2018 | V | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf | EVN | 50,03 31.03.2018 | V | |
| RAG Austria AG ("RAG"), Wien | RBG | 100,00 31.12.2017 | E | |
| UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 30.09.2018 | V |
| 3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen |
Beteiligung | Eigenkapital | Letztes Jahresergebnis |
Jahresabschluss | Konsoli dierungsart |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseigner | % | in Tsd. EUR | in Tsd. EUR | zum | 2017/18 |
| EVN Beteiligung 40 GmbH ("EVN Bet. 40"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 22 (24) |
–2 (–2) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NV |
| EVN Fremdenverkehr Ottenstein GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Business | 100,00 | – (–) |
– (–) |
– (–) |
NV |
| WEEV Beteiligungs GmbH in Liquidation, Maria Enzersdorf | EVN/EVN WEEV | 100,00 | 3.005 (53.776) |
2.028 (27.344) |
30.06.2018 (30.06.2017) |
NV |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG, Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2018 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Sachanlagen
Siehe Anhang Punkt 21, 30 und 35 und Konzernlagebericht Kapitel Geschäftsentwicklung
Das Risiko für den Abschluss
Die Sachanlagen mit einem Buchwert von insgesamt 3.438,7 Mio. EUR stellen 43,9 % des ausgewiesenen Vermögens des EVN AG Konzerns zum Bilanzstichtag dar und umfassen im Wesentlichen Leitungen und technische Anlagen.
An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Sachanlagen vorliegen. Für jene Sachanlagen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU). Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft zunächst den Nutzungswert und im Bedarfsfall den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sowohl die Berechnung des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Planungsannahmen und den Einschätzungen der zukünftigen Zahlungsmittelströme des Vorstands sowie von den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig und sind daher mit bedeutenden Schätzungsunsicherheiten behaftet, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von Sachanlagen vorliegen, kritsch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung verglichen.
Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten zu ausgewählten Fragestellungen überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Die der Bewertung zugrunde gelegten Plandaten haben wir in Stichproben auf die vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen übergeleitet. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlungen verglichen und Abweichungen mit dem Management besprochen. Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft
Siehe Anhang Punkte 19, 24 und Konzernlagebericht Kapital Geschäftsentwicklung
Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der EVN AG werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse von 2.072,6 Mio. EUR ausgewiesen.
Ein wesentlicher Teil davon betrifft Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft in Österreich, die angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle einem besonderen Risiko unterliegen. Die Erlöse werden mit Unterstützung statistischer Verfahren aus den Kundenabrechnungssystemen ermittelt und in Bezug auf die in der Periode gelieferten Energiemengen abgegrenzt. Umsätze werden dann als Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kunden eine abrechenbare Leistung erbracht wurde.
Der Ansatz und die Bewertung dieses spezifischen und betragsmäßig bedeutsamen Umsatzbestandteils bedarf in hohem Maße Einschätzungen und Annahmen des Vorstands und benötigt die Anwendung von komplexen Berechnungsverfahren, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko in der korrekten Ermittlung der Umsatzerlöse besteht, haben wir die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft einschließlich der zum Einsatz kommenden IT Systeme unter Einbeziehung unserer Spezialisten aus dem Bereich Information Risk Management (IRM) beurteilt.
Zusätzlich haben wir angemessene Analysen sowie Detailprüfungshandlungen hinsichtlich der korrekten Ermittlung und Realisierung der Umsatzerlöse durchgeführt und die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen kritisch gewürdigt.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
-
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
-
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres- bzw Konzernabschluss, den Lage- bzw Konzernlagebericht und die diesbezüglichen Bestätigungsvermerke.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Jänner 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 18. Mai 2018 vom Aufsichtsrat mit der Konzernabschlussprüfung der EVN AG beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 1992 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.
Wien, am 20. November 2018
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Inhalt
| Lagebericht |
110 | |
|---|---|---|
| Jahresabschluss |
| |
| Bilanz zum 30. September 2018 |
145 | |
| Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017/18 | 147 | |
| Entwicklung des Anlagevermögens |
149 | |
| Beteiligungen der EVN AG |
151 | |
| Bestätigungsvermerk |
152 | |
| | | |
| Anhang | 158 | |
| Bericht des Aufsichtsrats |
179 | |
| | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| | | | | ||
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | ||
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | ||||
| | | ||||
| | | | | | |
| | | | | | |
| | |||||
| | | | | | |
| | | | | | |
Berechnet nach Heizgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte
Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)
EPEX Spot – European Power Exchange
| |
| | | |
|---|---|---|---|---|
| | | | | |
| |
| | | |
| | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| |
| | | | |
| | |
| | | |
| | | | |
|---|---|---|---|
| | | | |
| | | | |
| | | |
| | | | |
|---|---|---|---|
| | | | |
| | | | |
| | | | |
| | | | |
|---|---|---|---|
| | | | |
| | | | |
| | | | |
| | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| |
| | | | |
| | | | | ||
| | |
| | | |
| | | | |||
| | | | | | |
| | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| | |
| | | |
| | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | |||
| | | | |||
| | | | |||
| | | | | | |
| | | | |
|---|---|---|---|
| | | | |
| | | | |
| | | | |
| | | | |
|---|---|---|---|
| | | | |
| | | | |
| | | | |
| | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| | | | | | |
| | |
| | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | |
| | | |
| (Auswahl) Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Handlungsfeld und Definition | Impact-Bewertung (Auszug) "-" = negativ; "+" = positiv |
Handhabung - Instrumente und Maßnahmen (Auszug) |
SDG | |||
| Versorgungssicherheit steht für eine verlässliche Versor- gung, auch in Krisensituationen. Im Energiebereich spielen dabei eine vorausschauende Beschaffungsstra- tegie, ein flexibler Erzeugungsmix mit ausreichenden Reserve- und Speicherkapazitäten sowie die technische Netzqualität eine be- deutende Rolle. |
Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträch- tigung der Biodiversität durch Netz- ausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen - Verbrauch natürlicher Ressourcen - Emissionen - Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle + Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie + Zuverlässige Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft Bereitstellung von Infrastruktur |
→ Zertifizierte Umweltmanagement- systeme → 500 MW mittelfristiges Ausbauziel für Windkraft → Höchste Priorität für Versorgungs- sicherheit und -qualität → EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke) → Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wassergualität) → Geringe Netzverluste und Stromunter- brechungen |
→ SDG 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen → SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie $\rightarrow$ SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur → SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
|||
| Kundenzufriedenheit steht für Produkte und Dienst- leistungen, die individuelle Bedürf- nisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, eine ziel- gruppenadäguate Kommunikation sowie die Unterstützung unserer Kunden beim effizienten Umgang mit Energie. |
Datenschutzrechtliche Vorfälle $\overline{\phantom{000000000000000000000000000000000000$ + Verbesserter und effizienter Umgang mit Energie + Kooperationen sichern regionale Arbeitsplätze + Hohe Standards in der Versorgungssicherheit + Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke |
→ Höchste Priorität für Versorgungs- sicherheit und -qualität → Höchste Priorität für Datenschutz → Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wassergualität) → Monitoring der mittleren Strom- unterbrechungshäufigkeit → Unterstützung der Kunden in effizientem Verbrauchsverhalten |
→ SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie → SDG 10 Weniger Ungleich- heiten → SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion → SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz |
|||
| Umwelt- und Klimaschutz steht für einen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Erzeu- gung mit Energiespeichern als Aus- gleich. Bis dahin nehmen thermische Kraftwerke eine Brückenfunktion ein, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Effizienzsteigerun- gen und Innovationsinitiativen liefern in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag. Denn unsere Produkte und Dienstleistungen sollen generell so umweltschonend wie möglich bereitgestellt werden. |
Beeinflussung von Lebensräumen $\hspace{1.0cm} - \hspace{1.0cm}$ (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträch- tigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen Einsatz natürlicher Ressourcen $\overline{\phantom{a}}$ - Emissionen + Hohe Standards in der Versorgungsqualität + Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen Beitrag zur Erreichung der internatio- $\ddot{}$ nalen und nationalen Klimaziele Reduktion treibhausrelevanter ÷. Emissionen |
→ Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung → Zertifizierte Umweltmanagement- systeme → 500 MW mittelfristiges Ausbauziel für Windkraft → Kohleausstieg am Standort Dürnrohr bis 2025 → EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke) → Vielfältige Maßnahmen zum Arten- schutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wieder- herstellung natürlicher Lebensräume → Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten → Hohe Nachhaltigkeitsansprüche in der Lieferkette → Laufende Modernisierung des Gasleitungsnetzes → Fokus auf Effizienzsteigerung |
→ SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie $\rightarrow$ SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur → SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion → SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz → SDG 15 Leben an Land |
|||
| Nachhaltige Unternehmens- wertsteigerung steht für unternehmerisches Handeln, das unter anderem die stetige Anpassung an unser dynami- sches Umfeld durch gezielte Inno- vationen, eine wertorientierte Investitionsstrategie sowie eine stabile Dividendenentwicklung im Fokus hat. |
Risiko eines Wertverlusts bei Eigen- und Fremdkapitalinvestoren + Stabile Dividendenentwicklung + Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden + Arbeitsplatzsicherung |
→ Projektabsicherung durch Garantien → Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attrak- tiven Aktionärsvergütung als Ziel → EVN Verhaltenskodex → EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung → Corporate Compliance Management → Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten → Ausgewogene Mittelverwendungs- strategie |
→ SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie → SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts- wachstum → SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
EVN Jahresfinanzbericht 2017/18 130
| Handlungsfeld | Impact-Bewertung (Auszug) "-" = negativ; "+" = positiv |
Handhabung - Instrumente und Maßnahmen (Auszug) |
SDG |
|---|---|---|---|
| Gesellschaftliches Engagement steht für das Übernehmen von Verantwortung für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, + insbesondere für Kinder und junge Menschen. Im Fokus befinden sich aber auch Maßnahmen zur Be- kämpfung von Energiearmut, die evn sammlung, das EVN Archiv und der EVN Sozialfonds. |
+ Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in heraus- fordernden Lebenssituationen Verbesserung des Verbrauchsverhal- tens bei Kunden + Vermittlung von naturwissenschaft- lichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Volksschulkinder |
→ Bekämpfung von Energiearmut → Unterstützung der Kunden in effizien- tem Verbrauchsverhalten → Verantwortung für Kunst und Kultur im Rahmen der evn sammlung $\rightarrow$ EVN Sozialfonds → EVN Schulservice |
→ SDG 1 Keine Armut → SDG 4 Hochwertige Bildung → SDG 10 Weniger Ungleich- heiten → SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
| Stakeholder-Einbindung steht für den proaktiven Dialog mit unseren Anspruchsgruppen und den verantwortungsvollen Umgang mit deren Anliegen, z. B. durch die Einbindung von Anrainern beim Anlagenausbau und -betrieb. |
- Asymmetrische Einbeziehung unter- schiedlicher Stakeholder-Gruppen + Wahrung der Interessen der wesent- lichsten Stakeholder-Gruppen |
→ EVN Kundenbeirat → Regelmäßige Stakeholder-Befragung → Proaktive Stakeholder-Einbindung → Projektbezogene Stakeholder-Kommu- nikation → EVN Wesentlichkeitsmatrix als Instru- ment zum Abgleich zwischen Konzern- strategie und Stakeholder-Interessen |
→ SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung steht für ethisches, regelkonfor- mes Verhalten und eine voraus- schauende Weiterentwicklung des Geschäftsmodells mit Fokus auf Digitalisierung und innovative Energiedienstleistungen. Dabei gilt es auch, unsere Verantwortung als Arbeitgeber wahrzunehmen, um eine nachhaltige Personalentwick- lung in einem sich stets wandelnden Arbeitsumfeld zu ermöglichen. |
- Risiko eines Wertverlusts bei Eigen- und Fremdkapitalinvestoren - Arbeitsunfälle Betrugsfälle, Korruption $\overline{\phantom{a}}$ + Schaffung von Arbeitsplätzen + Arbeitsplatzsicherung + Attraktives Arbeitsumfeld + Stabile Dividendenentwicklung + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildungen + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Infrastrukturprojekte und -investitionen |
→ EVN Verhaltenskodex → Compliance-Schulungen → EVN Leitwerte → Anonymes Hinweisgeberverfahren → Betriebliche Sozialpartnerschaft → Nachhaltige Personalentwicklung → Grundsätze und Richtlinien der International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact → Hohe Standards bei Gesundheitsvor- sorge, Arbeitsschutz und -sicherheit → Flexible Arbeitszeitmodelle → Internes Kontrollsystem (IKS) $\rightarrow$ Wiedereinstieg karenzierter Mitarbeiter; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß → Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten → Integriertes Geschäftsmodell → Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten → Ratings im A-Bereich als Ziel → Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attrak- tiven Aktionärsvergütung als Ziel |
→ SDG 1 Keine Armut → SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen → SDG 4 Hochwertige Bildung → SDG 5 Geschlechtergleichheit → SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachs- tum → SDG 10 Weniger Ungleich- heiten |
| Verantwortung in der Lieferkette steht für die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in der Beschaffung und Auftragsver- gabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten. |
Menschenrechtsverletzungen durch Lieferanten und/oder Subauftrag- nehmer Regionale Wertschöpfung durch $\ddot{}$ Kooperationen + Faire und transparente Auftrags- vergabe |
→ Hohe Nachhaltigkeitsansprüche in der Lieferkette → Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge der EVN → EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung → Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter bei Ausschreibungen → Regelmäßige Überprüfung der Lieferkette bei Primärenergiebeschaf- fung (z. B. Steinkohle) → Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmer- rechte bei der Steinkohlebeschaffung (z. B. Vor-Ort-Besichtigungen) |
→ SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts- wachstum |
| | |
|---|---|
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | | | | |
|---|---|---|---|---|
| | | | | |
| | | | | |
| | ||||
| | | | | |
| | ||||
| | | | | |
| | | | | |
|---|---|---|---|---|
| | ||||
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
|---|---|---|---|---|
| | ||||
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | |
| | | | | ||
|---|---|---|---|---|---|
| | |||||
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | |||||
| | |||||
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | ||||
| | | ||||
| | | ||||
| | | | | | |
| | | ||||
| | | | | ||
| | |||||
| | |||||
| | | | | ||
| | |||||
| |
| | | | | |
|---|---|---|---|---|
| | | | | |
| | | | | |
| | | | ||
| | | | | |
| | | | | |
Bilanz zum 30.09.2018
Aktiva
| 30.9.2018 EUR |
30.9.2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 40.636.943,96 | 34.646 |
| II. Sachanlagen | 24.263.911,00 | 41.030 |
| III. Finanzanlagen | 3.607.898.798,43 | 3.564.371 |
| 3.672.799.653,39 | 3.640.047 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Primärenergievorräte | 74.144.702,02 | 73.365 |
| 2. Hilfs- und Betriebsstoffe | 201.396,64 | 6.174 |
| 3. Waren | 24.601,62 | 28 |
| 4. Noch nicht abrechenbare Leistungen | 784.996,02 | 5.085 |
| 75.155.696,30 | 84.653 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.200.505,55 | 11.302 |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 241.746.971,96 | 111.494 |
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen | ||
| ein Beteiligungsverhältnis besteht | 148.976.315,15 | 98.562 |
| 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 9.329.936,33 | 11.768 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 16.956,25 | 31 |
| 407.253.728,99 | 233.126 | |
| III. Wertpapiere und Anteile | ||
| Sonstige Wertpapiere und Anteile | 146.745.515,00 | 7.538 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 122.607.297,70 | 87.944 |
| 751.762.237,99 | 413.261 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | ||
| Sonstige | 5.158.603,18 | 11.236 |
| D. Aktive latente Steuern | 30.794.145,33 | 31.500 |
| 4.460.514.639,89 | 4.096.044 | |
EVN AG, Maria Enzersdorf
| Passiva | ||
|---|---|---|
| 30.9.2018 EUR |
30.9.2017 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 330.000.000,00 | 330.000 |
| Eigene Anteile | -3.456.012,02 | -3.579 |
| 326.543.987,98 | 326.421 | |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. Gebundene | 204.429.160,43 | 204.429 |
| 2. Nicht gebundene | 58.267.709,06 | 58.268 |
| 262.696.869,49 | 262.697 | |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 4.723.734,22 | 4.724 |
| 2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 1.313.314.819,62 | 1.223.543 |
| 1.318.038.553,84 | 1.228.266 | |
| IV. Rücklagen für eigene Anteile | 3.456.012,02 | 3.579 |
| V. Bilanzgewinn | 83.736.427,73 | 83.702 |
| davon Gewinnvortrag | 75.593,79 1.994.471.851,06 |
80 1.904.665 |
| B. Investitionszuschüsse | 3.834,59 | 3.061 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 28.086.480,00 | 29.134 |
| 2. Rückstellungen für Pensionen und | ||
| pensionsähnliche Verpflichtungen | 84.630.834,00 | 78.271 |
| 3. Steuerrückstellungen | 16.574.246,17 | 10.725 |
| 4. Sonstige Rückstellungen | 574.073.393,26 | 443.432 |
| 703.364.953,43 | 561.563 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen | 554.370.652,53 | 554.371 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 30.000.000,00 | 0 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 524.370.652,53 | 554.371 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 292.850.000,00 | 314.200 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 28.667.073,18 | 21.350 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 264.182.926,82 | 292.850 |
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.414.109,33 | 8.249 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.093.720,98 | 4.985 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 320.388,35 | 3.264 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24.671.838,23 | 23.296 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 24.668.113,23 | 23.296 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 3.725,00 | 0 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber | ||
| verbundenen Unternehmen | 598.011.360,06 | 519.218 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 597.896.360,06 | 519.097 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 115.000,00 | 121 |
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit | ||
| denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 233.747.865,77 | 133.759 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 233.747.865,77 | 133.759 |
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 34.583.347,20 | 35.943 |
| davon aus Steuern | 542.288,22 | 1.494 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 1.608.679,25 | 2.709 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 26.464.002,15 | 27.594 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 8.119.345,05 | 8.349 |
| 1.739.649.173,12 | 1.589.036 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 942.537.135,37 | 730.080 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 797.112.037,75 | 858.955 |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | ||
| 1. Baukostenzuschüsse | 21.941.212,30 | 36.248 |
| 2. Sonstige | 1.083.615,39 | 1.472 |
| 23.024.827,69 | 37.720 | |
| 4.460.514.639,89 | 4.096.044 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2017 bis 30.9.2018
| 2017/18 EUR |
2016/17 TEUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 484.516.717,44 | 513.840 |
| 2. Veränderung des Bestands an noch nicht | ||
| abrechenbaren Leistungen | -4.300.003,82 | 343 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 153.755,81 | 302 |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlage vermögen |
||
| mit Ausnahme der Finanzanlagen | 10.846.485,80 | 47.254 |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 361.898,35 | 418 |
| c) Übrige | 5.404.990,79 | 1.879 |
| 16.613.374,94 | 49.551 | |
| 5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
||
| a) Fremdstrombezug und Energieträger | -374.134.860,65 | -371.048 |
| b) Materialaufwand | -5.395.193,66 | -6.646 |
| c) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -94.866.909,51 | -104.144 |
| -474.396.963,82 | -481.838 | |
| 6. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -61.945.317,76 | -59.594 |
| b) Soziale Aufwendungen | -26.644.447,90 | -10.388 |
| davon für Altersversorgung | -10.651.034,17 | 3.723 |
| davon für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
-1.348.433,08 | 162 |
| davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | ||
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | -13.517.806,08 | -13.529 |
| -88.589.765,66 | -69.982 | |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände | ||
| des Anlagevermögens und Sachanlagen | -7.893.041,15 | -25.930 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen | -691.475,65 | -17.737 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -7.893.041,15 | -25.930 |
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen | -516.212,21 | -625 |
| b) Übrige | -62.434.057,51 | -77.431 |
| -62.950.269,72 | -78.056 | |
| 9. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 8 (Betriebsergebnis) | -136.846.195,98 | -91.770 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 314.826.092,75 | 234.203 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 221.935.993,37 | 136.557 |
| 11. Erträge aus anderen Wertpapieren und | ||
| Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 17.012.201,24 | 9.775 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 17.000.053,85 | 9.762 |
| 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.543.426,92 | 2.732 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 1.920.555,13 | 1.775 |
| 13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu | ||
| Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens davon aus verbundenen Unternehmen |
4.070.743,93 449.425,27 |
234.597 197.634 |
| 14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und | ||
| aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | -10.093.271,42 | -53.617 |
| davon Abschreibungen | -9.960.451,01 | -53.346 |
| davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | -8.581.555,25 | -52.872 |
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -37.487.199,34 | -43.908 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | -247.548,89 | -427 |
| 16. Zwischensumme aus Z 10 bis Z 15 (Finanzergebnis) | 291.871.994,08 | 383.781 |
| 17. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) | 155.025.798,10 | 292.011 |
| 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Übertrag | 155.025.798,10 | 292.011 |
| 18. Steuern vom Einkommen | 18.284.146,63 | 45.957 |
| davon latente Steuern | -705.820,44 | 33.314 |
| 19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 173.309.944,73 | 337.968 |
| 20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | -89.649.110,79 | -254.347 |
| 21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 75.593,79 | 80 |
| 22. Bilanzgewinn | 83.736.427,73 | 83.702 |
| | | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | | |
| | | | ||||
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
| | | | | | | | | | | | | | | |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
| |
| |
| | | | | |
| | | | | |
| |
| | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | | ||
| | | | | | | | | | | | ||||
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| | | | | | | | | | ||||||
| | | |
| | |
| |
| | | | |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| | ||||||
| |
||||||
| | | | | | | |
| | | | | | | |
| | ||||||
| | | | | | | |
| | | | | | | |
| | |
| |
| |
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | |||||
| | | | | | |
| | |
| |
|
|
|---|---|---|---|---|---|
| | | | | | |
| | | | | | |
| | |||||
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
| | | | | | |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
EVN AG, Maria Enzersdorf,
bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 3.583,3 Mio EUR stellen 80,3 % des ausgewiesenen Vermögens der EVN AG zum Bilanzstichtag dar.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von der Gesellschaft einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei beurteilt die Gesellschaft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert und damit für außerplanmäßige Abschreibungen vorliegen. Für jene Finanzanlagen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird eine Unternehmensbewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im wesentlich von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit bedeutenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Das Risiko für den Abschluss besteht im Wesentlichen darin, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht gemäß UGB bewertet sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen vorliegen, kritisch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Jahresabschlussprüfung verglichen.
Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten zu ausgewählten Fragestellungen überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Die der Bewertung zugrunde gelegten Plandaten haben wir in Stichproben auf die vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen übergeleitet. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlungen verglichen und Abweichungen mit dem Management besprochen.
Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Finanzbuchhaltung abgestimmt.
Bewertung der Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung
Das Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der EVN AG zum 30. September 2018 wird eine Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung in Höhe von 423,6 Mio EUR (9,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Diese wird mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert, welcher grundsätzlich auf den Bilanzstichtag abgezinst wird.
Die gebildete Drohverlustrückstellung entspricht dem Barwert der erwarteten Nettocashflows aus dem Strombezugsvertrag. Dabei werden als Zahlungsmittelzuflüsse die erwarteten Energieerlöse aus dem Verkauf des bezogenen Stroms herangezogen. Um Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Strompreise zu reduzieren wird für die Berechnung der Rückstellung ein Mittelwert der Strompreiskurven von zwei renommierten Informationsdienstleistern in der Energiewirtschaft herangezogen. Die Zahlungsmittelabflüsse ergeben sich aus den zukünftig erwarteten direkten und indirekten Kosten. Aufgrund des langfristigen Charakters der Rückstellung erfolgt zur Ermittlung des Barwertes eine Abzinsung des negativen Cashflows mittels des 7-Jahre-Durchschnittszinsatz entsprechend der Veröffentlichung der deutschen Bundesbank. Die Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellung und das Periodenergebnis.
Das Risiko für den Abschluss besteht im Wesentlichen darin, dass die Drohverlustrückstellung zu hoch oder zu gering bewertet und das Periodenergebnis damit nicht zutreffend ermittelt ist.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter der Berechnung der Drohverlustrückstellung unter Berücksichtigung der uns vorgelegten vertraglichen Grundlagen hinsichtlich der Angemessenheit und rechnerischen Richtigkeit überprüft. Den Abzinsungssatz haben wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf Angemessenheit beurteilt.
Darüber hinaus haben wir die zugrundgelegten Annahmen in Gesprächen mit dem Management und den Bereichsverantwortlichen erörtert. In diesem Zuge haben wir beurteilt, wie historische Erfahrungen die Planung des Managements beeinflussen und ob eine Planungstreue gegeben ist.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
-
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
-
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortung zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich im Widerspruch zum Jahresabschluss steht oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Jänner 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 18. Mai 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der EVN AG beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit 1992 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.
Wien, am 20. November 2018
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Anhang für das Geschäftsjahr 2017/18
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.9.2018 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Anlässlich von konzerninternen Umstrukturierungen wurden die thermischen Kraftwerke Dürnrohr, Korneuburg und Theiss per 01.07.2018 an die EVN Wärmekraftwerke GmbH – vormals EVN Abfallverwertung Niederösterreich GmbH – veräußert.
Die Gesellschaft befindet sich beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2005/06 in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger, mit der auch im Oktober 2005 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen wurde.
Weiters befinden sich zum 30. September 2018 die EVN Wasser GmbH, die Netz Niederösterreich GmbH, die EVN Finanzmanagement und Vermietungs-GmbH, die EVN Finanzservice GmbH, die EVN Wärme GmbH, die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, die EVN Kroatien Holding, die EVN Croatia Plin d.o.o., die EVN WEEV Beteiligungs GmbH, die WEEV Beteiligungs GmbH in Liquidation, die Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH, die Energiespeicher Sulzberg GmbH, die EVN Energiespeicher Sulzberg Beteiligungs GmbH, die kabelplus GmbH, die Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, die EVN Beteiligung 51 GmbH, die EVN Wärmekraftwerke GmbH, die Burgenland Holding AG, die RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, die RAG Austria AG , die RAG Energy Storage GmbH, die EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, die EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH, die EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH, die EVN Liegenschaftsverwaltung GmbH, die EVN Kraftwerksund Beteiligungs-GmbH sowie die EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH in dieser Unternehmensgruppe.
Mit den Gruppenmitgliedern wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen, wonach die Steuerumlagen jeweils nach der Belastungsmethode ("standalone"-Methode) ermittelt werden.
Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten, diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahmen davon bilden die Verträge mit den Gruppenmitgliedern WEEV Beteiligungs GmbH in Liquidation und Burgenland Holding AG, die vorsehen, dass der WEEV Beteiligungs GmbH in Liquidation und der Burgenland Holding AG im Falle der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2.2. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit es erforderlich ist.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrunde liegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Ausscheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.
Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
| Abschreibungen nach Anlagenkategorien | Nutzungsdauer in Jahren |
Planmäßige Abschreibung |
|---|---|---|
| in % | ||
| Rechte | 4-77 | 1,3-25 |
| Gebäude | 10-50 | 2-10 |
| Bauliche Anlagen der Kraftwerke | 10-33 | 3-10 |
| Maschinelle und elektrische Einrichtungen | 10-33 | 3-10 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-20 | 5-33,3 |
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Bei der Bewertung von Beteiligungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.
Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.
Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert bilanziert. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen werden die niedrigeren Werte angesetzt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
2.3. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Bei den Vorräten der Betriebsgastronomie wird gemäß § 209 Abs 1 UGB das Bewertungswahlrecht in Anspruch genommen, diese mit einem gleichbleibenden Wert anzusetzen.
EVN AG, Maria Enzersdorf
Begründet wird das damit, dass sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von untergeordneter Bedeutung ist. Der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. Eine Inventur ist gemäß § 209 Abs 1 UGB alle fünf Jahre vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2017/18 erfolgte die Inventur für die Vorräte der Betriebsgastronomie.
Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unterdeckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag.
Die Bewertung der nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außenstandsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:
| Außenstandsdauer: | Wertberichtigungsprozentsatz: |
|---|---|
| 0 – 89 Tage | 0 % |
| 90 – 359 Tage | 25 % |
| 360 - 1079 Tage | 40 % |
| > = 1080 Tage | 60 % |
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
2.4. Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet.
2.5. Investitionszuschüsse
Im Einklang mit der AFRAC Stellungnahme "Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" werden Investitionszuschüsse in einem eigenen Sonderposten der Bilanz nach dem Eigenkapital ausgewiesen sowie über die Nutzungsdauer des Anlagegutes im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag aufgelöst.
2.6. Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung erfolgt mit einem Rechnungszinssatz von 1,85 % (VJ: 1,85 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %) bzw. von Erhöhungen der Pensionen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Erhöhung der Pensionen von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %). Das Pensionsantrittsalter wurde für Frauen mit 60 Jahren und für Männer mit 65 Jahren festgesetzt.
EVN AG, Maria Enzersdorf
Die von der Aktuar Vereinigung Österreichs im August 2018 aktualisierten und herausgegebenen Sterbetafeln ("AVÖ 2008-P) wurden bei der Berechnung der Personalrückstellungen per 30.09.2018 berücksichtigt.
Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berechnungen der Rückstellungen für Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen angewandt.
Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz basierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 0,98 % (VJ:1,36 %) bis 2,47 % (VJ: 3,00 %) abgezinst.
2.7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
2.8. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
3.1. Aktiva
3.1.1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1).
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 40.636.943,96 (VJ: TEUR 34.646) ausgewiesen. Sie enthalten EUR 532.997,42 (VJ: TEUR 1.311) für immaterielle Vermögensgegenstände, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 hat eine Wertaufholung bei den immateriellen Vermögensgegenständen im Ausmaß von EUR 10.071.292,91 stattgefunden.
Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.575.348,55 (VJ: TEUR 2.573) und beinhaltet eine Wertberichtung in Höhe von EUR 824.388,69 (VJ: TEUR 8.122).
Im Geschäftsjahr 2017/18 hat eine Wertaufholung im Sachanlagevermögen im Ausmaß von EUR 714.772,91 stattgefunden.
Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungsspiegel (Anlage 2) zu entnehmen.
Im Zuge der konzerninternen Umstrukturierung der WEEV Beteiligungs GmbH, wurden die von der WEEV gehaltenen Verbund-Anteile an die Mutterhäuser Wiener Stadtwerke und EVN AG übertragen. In diesem Zusammenhang wurden die drei bestehenden Verbund Portfolios zu einem einzigen zusammengefasst und mittels gewogenem Durchschnittspreisverfahren neu bewertet. Die Änderung der Bewertungsmethode hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EVN AG.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen.
Im Geschäftsjahr 2017/18 hat eine Wertaufholung im Finanzanlagevermögen im Ausmaß von EUR 2.948.274,69 stattgefunden.
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 17.742.324,51 (VJ: TEUR 10.406) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 56.740,00 (VJ: TEUR 60) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
3.1.2. Umlaufvermögen
Vorräte
In Aufträgen, deren Ausführungen sich über mehr als zwölf Monate erstreckt, sind zum Bilanzstichtag angemessene Teile der Verwaltungskosten mit einem Betrag von insgesamt TEUR 0 (VJ: TEUR 390) enthalten.
Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Öl-, Kohle und Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Wertberichtigung von EUR 143.876,10 (VJ: TEUR 176) sowie eine Einzelwertberichtigung von EUR 17.770,78 (VJ: TEUR 3.542) gebildet.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 28.422.127,11 (VJ: TEUR 17.959) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 213.324.844,85 (VJ: TEUR 93.534).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 38.059.750,11 (VJ: TEUR 5.203) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 110.916.565,04 (VJ: TEUR 93.359).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 27.339.591,11 (VJ: TEUR 31.422) sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen über EUR 73.337.366,97 (VJ: TEUR 30.494).
Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in Höhe von EUR 5.625.983,87 (VJ: TEUR 6.293) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 139.745.515,00 (VJ: TEUR 538).
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.203,02 (VJ: TEUR 9).
Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 122.600.094,68 (VJ: TEUR 87.935).
| 3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung | 30.09.2018 EUR |
30.09.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Anleihekosten Sonstige Abgrenzungen |
5.104.569,85 54.033,33 |
6.607 0 |
| Lohn- und Gehaltsverrechnung | 0,00 | 4.629 |
| 5.158.603,18 | 11.236 |
3.1.4. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
| 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Sachanlagen | -27.566.512,66 | -27.158 |
| Beteiligungen | -27.485.943,68 | -27.486 |
| Personalrückstellungen | 67.137.200,12 | 61.634 |
| sonstige Rückstellungen | 34.261.795,08 | 16.581 |
| unversteuerte Rücklagen | -4.173.564,64 | -3.162 |
| noch nicht verrechnete Beteiligungs | ||
| abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG | 73.745.915,38 | 97.644 |
| sonstige Posten | 7.257.691,73 | 7.946 |
| 123.176.581,33 | 126.000 | |
| Daraus resultieren aktive latente Steuern | 45.600.650,58 | 45.951 |
| abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern | -14.806.505,25 | -14.451 |
| Stand zum 30.9. | 30.794.145,33 | 31.500 |
| Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: | ||
| 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
| EUR | TEUR | |
| Stand zum 1.10. | 31.499.965,78 | 56.277 |
| Erfolgswirksame Veränderung | -705.820,44 | -24.777 |
| Erfolgsneutrale Veränderung aus Umgründungen | 0,00 | 0 |
| Stand zum 30.9. | 30.794.145,33 | 31.500 |
3.2. Passiva
3.2.1. Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt.
Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 1.313.314.819,62 (VJ: TEUR 1.223.543).
Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2018 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrücklagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 3.456.012,02 (VJ: TEUR 3.579) aus.
Zum Bilanzstichtag wurden 1.883.824 (VJ: 1.950.854 ) Stück eigene Anteile mit einem rechnerischen Wert von EUR 3.456.012,02 (VJ: TEUR 3.579) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden 67.030 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.
Mit Beschluss vom 21. Jänner 2016 ermächtigte die 87. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG den Vorstand, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten auf Inhaber lautende eigene Stückaktien zum Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der EVN zu erwerben. Die Gültigkeit des Ermächtigungsbeschlusses endete durch Zeitablauf am 21. Juli 2018. Der Vorstand hatte davon im Geschäftsjahr 2017/18 keinen Gebrauch gemacht.
3.2.2. Investitionszuschüsse
Die Investitionszuschüsse haben sich im Geschäftsjahr 2017/18 wie folgt entwickelt:
| Stand 01.10.2017 EUR |
Zuführung EUR |
Verbrauch EUR |
Abgang EUR |
Stand 30.09.2018 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grund Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.010.718,61 2.044.028,24 6.390,99 |
0,00 0,00 0,00 |
40.428,75 170.335,69 2.556,40 |
970.289,86 1.873.692,55 0,00 |
0,00 0,00 3.834,59 |
| Summe Investitionszuschüsse | 3.061.137,84 | 0,00 | 213.320,84 | 2.843.982,41 | 3.834,59 |
3.2.3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 574.073.393,26 (VJ: TEUR 443.432) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:
| 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Sonstige Verpflichtungsrisken | 423.588.133,51 | 356.736 |
| Strombezugs-/absatzgeschäfte | 97.554.386,45 | 32.988 |
| kurzfristige Personalverpflichtungen | 22.486.982,96 | 22.711 |
| CO2-Zertifikate | 16.639.230,79 | 9.398 |
| Anteilige Jubiläumsgelder | 8.617.430,00 | 7.508 |
| Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen | 3.736.673,42 | 4.020 |
| Prozessrisken | 600.000,00 | 900 |
| Kohlebezugsgeschäfte | 515.824,35 | 2.383 |
| Gasbezugs-/absatzgeschäfte | 334.731,78 | 61 |
| Umwelt- und Altlastenrisken | 0,00 | 6.729 |
| 574.073.393,26 | 443.432 |
3.2.4. Verbindlichkeiten
| Bilanzwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | 30.09.2018 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Anleihen Vorjahr in TEUR |
30.000.000,00 0 |
300.000.000,00 330.000 |
224.370.652,53 224.371 |
554.370.652,53 554.371 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr in TEUR |
28.667.073,18 21.350 |
70.768.292,72 84.618 |
193.414.634,10 208.232 |
292.850.000,00 314.200 |
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Vorjahr in TEUR |
1.093.720,98 4.985 |
320.388,35 3.264 |
0,00 0 |
1.414.109,33 8.249 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vorjahr in TEUR |
24.668.113,23 23.296 |
3.725,00 0 |
0,00 0 |
24.671.838,23 23.296 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Vorjahr in TEUR |
597.896.360,06 519.097 |
24.000,00 24 |
91.000,00 97 |
598.011.360,06 519.218 |
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Vorjahr in TEUR |
233.747.865,77 133.759 |
0,00 0 |
0,00 0 |
233.747.865,77 133.759 |
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten Vorjahr in TEUR |
26.464.002,15 27.594 |
541.207,74 0 |
7.578.137,31 8.349 |
34.583.347,20 35.943 |
| Vorjahr in TEUR | 942.537.135,37 730.080 |
371.657.613,81 417.907 |
441.048 | 425.454.423,94 1.739.649.173,12 1.589.036 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 7.920.396,40 (VJ: TEUR 10.197) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 590.090.963,66 (VJ: TEUR 509.021).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 232.824.163,66 (VJ: TEUR 133.759).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 153.138.000,00 (VJ: TEUR 117.671) aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Cash Pooling und Festgeldvereinbarungen ausgewiesen.
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 24.744.288,72 (VJ: TEUR 24.288) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
3.2.5. Passive Rechnungsabgrenzung
| Sonstige Abgrenzungen | 30.09.2018 EUR |
30.09.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Refinanzierungstransaktionen Zinsswaps |
690.774,02 392.841,37 |
1.036 435 |
| 1.083.615,39 | 1.472 |
3.2.6. Haftungsverhältnisse
| 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Bürgschaften | 10.000,00 | 10 |
| Bankgarantien | 35.533.861,73 | 23.559 |
| Patronatserklärungen | 0,00 | 0 |
| Sonstige Haftungsverhältnisse | 724.598.667,06 | 871.129 |
| 760.142.528,79 | 894.698 | |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 638.606.811,08 | 782.348 |
| davon gegenüber assoziierten Unternehmen | 79.116.378,36 | 112.350 |
Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochtergesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.
Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals "Donaukraft") stehende Kraftwerk Freudenau wurden in Vorjahren Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten.
Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2018 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 8.530.990,00 (VJ: TEUR 46.961). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug EUR 254.500.000,00. Zum 31. Oktober 2018 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen EUR 7.760.840,00 bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von EUR 259.500.000,00.
Die EVN AG hat für ihre Tochtergesellschaften EVN Trading South East Europe EAD und EVN Bulgaria Toploficatsia EAD zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung für die nächsten 12 Monate eine harte Patronatserklärung abgegeben.
3.2.7. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausgewiesener oder angegebener Geschäfte
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:
-
- Abschluss eines Vertrages zur Vorhaltung von Reserve zur Engpassvermeidung aus "Theiß Kombi" für den Zeitraum bis 30.09.2021 mit möglicher Verlängerung um weitere 2 Jahre.
-
- Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von 600 MW für den Zeitraum bis 31.03.2019 sowie Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von 200 MW für den Zeitraum bis 31.03.2020.
-
- Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.9.2018 mit einer Nettoverkaufsmenge von 1.960.236 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 235 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Großhandelskontrakten über den Bezug von CO2-Zertifikaten mit Lieferung nach dem 30.9.2018 mit einer Liefermenge von 1.654 tsd t. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 163 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Großhandelskontrakten Erdgas mit Lieferung nach dem 30.9.2018 mit einer Nettokaufmenge von 564.190 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 11 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Kohlebezugsgeschäften und Transportverträgen für das Kraftwerk Dürnrohr mit einer ausstehenden Liefermenge von rd. 53 tsd t.
-
- Abschluss von derivativen Geschäften für Kohle zur Risikominderung der Stromproduktion aus Kohlekraftwerken mit einer Nettomenge von 378 tsd t im Wege von 21 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss eines Reservestromvertrages für den Fall von Erzeugungseinschränkungen im Kraftwerk Walsum 10 mit einer Laufzeit bis 31.12.2019.
Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.
3.2.8. Finanzinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.
Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.
Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vorgenommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.
Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling wurde zudem eine eigene Stabsstelle eingerichtet, die laufend Risikoanalysen basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.
Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken.
EVN AG, Maria Enzersdorf
Strategisches Ziel ist die Kontinuität des operativen wie des Finanzergebnisses. Darüber hinaus werden vereinzelt Möglichkeiten genutzt, die ein höheres Risiko enthalten und einen höheren Ertrag versprechen.
Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt mittels von Börsepreisen abgeleiteten Forwardpreiskurven, Wechselkursen, Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.
Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte (Fair Values) angegeben.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzpositionen erfasst:
| Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Nominalwert in Mio JPY Marktwert in Mio EUR |
||||
| 30.09.2018 | 30.09.2017 | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
| Währungsswaps | ||||
| JPY (über 5 Jahre) | 12.000,0 | 12.000,0 | -4,8 | -5,0 |
Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Währungsswaps sind Cross-Currency Swaps zur Absicherung der Zins- und Währungsrisiken der in fremder Währung begebenen Anleihe (JPY-Anleihe). Die Laufzeit der Währungsswaps ist ident mit der Laufzeit der Anleihe bis 2024. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird zumindest quartalsweise geprüft. Retrospektiv erfolgt diese Prüfung mittels Dollar-Offset-Methode, prospektiv wird die Critical-Terms-Match-Methode angewandt. Per 30.09.2018 beträgt die auf das Zinsrisiko bezogene Effektivität 95% und die auf das Währungsrisiko bezogene Effektivität 98%.
Eine dokumentierte Widmung der Verträge wurde vollzogen, indem das abzusichernde Risiko identifiziert, der Beginn der Sicherungsbeziehung festgelegt und das Vorliegen aller materiellen Voraussetzungen nachvollziehbar begründet wurde. In materieller Hinsicht gilt hier dazu, dass die Sicherungsgeschäfte die qualitative Eignung des abgesicherten Grundgeschäfts besitzen, ein Absicherungsbedarf auf Basis des Preisänderungsrisikos aus dem Grundgeschäft vorliegt, eine bestehende Absicherungsstrategie existiert und die Derivate qualitativ geeignet als Sicherungsinstrument sind.
Für derivative Instrumente mit negativem Marktwert wird keine Drohverlustrückstellung gebildet, sofern eine Sicherungsbeziehung mit den jeweils zugrundeliegenden Geschäften besteht.
| Derivative Finanz | Nominalwert in Mio EUR |
Marktwert in Mio EUR |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| instrumente ohne Sicherungsbeziehung |
30.09.2018 | 30.09.2017 | 30.09.2018 | Anteil > 12 Monate |
30.09.2017 | Anteil > 12 Monate |
| Kohleswaps | 58,7 | 38,3 | 22,9 | 6,2 | 13,4 | 2,7 |
| Forwards Strom | 107,9 | 82,2 | -62,2 | -22,2 | -22,4 | -6,5 |
| Forwards mit Collateral / Futures physisch Strom |
37,8 | 34,9 | -24,9 | -6,4 | -5,3 | -2,5 |
| Forwards Gas | 1,3 | 2,8 | 2,2 | 0,0 | 0,0 | 0 |
| Forwards CO2 - Zertifikate |
0,3 | 5,9 | 0,5 | 0,5 | 0,4 | 0,6 |
| Forwards mit Collateral / Futures physisch CO2- Zertifikate |
30,9 | 16,9 | 46,8 | 27,1 | 4,3 | 3,8 |
Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 97.318 (VJ: TEUR 35.624) über die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Fremdstrombezug und Energieträger) gebildet.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
4.1. Umsatzerlöse
| 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten: | ||
| Inland | 437.092.326,51 | 481.356 |
| Ausland | 47.424.390,93 | 32.484 |
| 484.516.717,44 | 513.840 | |
| 2017/18 | 2016/17 | |
| EUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen: | ||
| Stromerlöse | 213.200.102,58 | 242.807 |
| Leistungsverrechnung im Konzern | 170.291.560,32 | 165.929 |
| Gaserlöse | 66.188.813,77 | 77.062 |
| Auflösung von Baukostenzuschüssen | 14.306.822,20 | 2.985 |
| Wärmeerlöse | 13.345.315,49 | 16.850 |
| Kundenaufträge | 5.702.511,97 | 5.801 |
| Lichtserviceprojekte | 669.410,07 | 1.466 |
| Sonstige übrige Erlöse | 812.181,04 | 941 |
| 484.516.717,44 | 513.840 |
EVN AG, Maria Enzersdorf
4.2. Sonstige betriebliche Erträge
| 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Investitionszuschüsse | 3.057.303,25 | 698 |
| Wertberichtigung | 1.674.179,21 | 621 |
| Schadensvergütungen | 183.275,50 | 270 |
| Projektförderungen | 67.583,94 | 15 |
| Sonstige Erträge aus Vorjahren | 36.543,01 | 112 |
| Sonstige Erträge | 386.105,88 | 164 |
| 5.404.990,79 | 1.879 |
4.3. Personalaufwand
In den Gehältern sind nachstehende Komponenten enthalten:
| 2017/18 EUR |
2016/17 TEUR |
|
|---|---|---|
| Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder in Gehältern |
962.600,16 | -399 |
| Dotierung der Rückstellung für Deputate in Gehältern |
151.856,08 | -440 |
Betreffend Altersversorgung ergaben sich aufgrund der Dotierung von Rückstellungen Aufwendungen in Höhe von EUR 7.699.007,52 (VJ: Erträge in Höhe von TEUR 8.207). sowie Aufwendungen in Höhe von EUR 2.952.026,65 (VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.484) betreffend beitragsorientierte Pensionsvorsorgen.
Für Abfertigungen (ohne Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen) ergaben sich aufgrund der Dotierung von Rückstellungen Aufwendungen in Höhe von EUR 952.316,82 (VJ: Erträge in Höhe von TEUR 516).
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 62.950.269,72 (VJ: TEUR 78.056) sind im Wesentlichen enthalten:
| 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Restbuchwerte aus Anlagenabgängen | 14.155.622,65 | 127 |
| Sonstige Konzernleistungen | 10.674.910,27 | 263 |
| Werbeaufwand | 10.174.076,23 | 8.813 |
| Leistungsverrechnung im Konzern | 9.367.058,28 | 9.271 |
| Beratungsleistungen | 4.598.354,44 | 5.373 |
| Reisekosten | 2.707.945,59 | 2.644 |
| Forderungsabschreibungen | 2.179.851,81 | 42.759 |
| Weiterbildung und Tagungsaufwand | 1.961.376,30 | 1.633 |
| Porto- und Fernmeldeaufwand | 1.863.592,22 | 1.869 |
| Versicherungsaufwand | 1.748.489,99 | 1.472 |
| Mitgliedsbeiträge und Umlagen | 1.156.199,54 | 1.179 |
| Sonstige übrige Aufwendungen | 2.362.792,40 | 2.651 |
| 62.950.269,72 | 78.056 |
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
4.5. Erträge aus Beteiligungen
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017/18 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH, der EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH, der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H, der EVN Finanzservice GmbH. sowie der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wurden im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.
4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 8.581.555,25 (VJ: TEUR 52.872) beinhalten ausschließlich Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen.
4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 2.169.728,58 (VJ: TEUR 1.765) enthalten.
4.8. Steuern vom Einkommen
| 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Körperschaftsteuer Inland laufendes Jahr | 16.876.175,23 | 40.862 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | 1.263.108,43 | -79 |
| Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr | 1.379.903,82 | -1.126 |
| Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung | -38.509.154,55 | -52.300 |
| latente Körperschaftsteuer | 705.820,44 | -33.314 |
| -18.284.146,63 | -45.957 |
5. Ergänzende Angaben
5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte) während des Geschäftsjahres betrug 641 (VJ: 641).
5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.176 (VJ: TEUR 1.107), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.972 (VJ: TEUR 1.202) bezahlt.
Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und leitende Angestellte ein Ertrag aufgrund der Auflösung bzw. dem Verbrauch von Rückstellungen in Höhe von EUR -2.897.832,80 (VJ: Ertrag TEUR -2.750), für die übrigen Arbeitnehmer ein Mehraufwand in Höhe von EUR 14.897.300,05 (VJ: Ertrag TEUR -1.135).
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr EUR 146.800,00 TEUR (VJ: TEUR 152).
An den Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von EUR 101.800,00 (VJ: TEUR 109) ausbezahlt.
Den Organen der Gesellschaft wurden keine Kredite gewährt, und es wurden keine Haftungen übernommen.
5.3. Sonstige Erläuterungen
ElWOG-Angaben
Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Niederösterreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLIANZ Austria GmbH.
5.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
5.5. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.883.824 Stück, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 83.736.427,73 einen Betrag in Höhe von EUR 83.657.451,66, das entspricht einer Dividende von EUR 0,47 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Präsidentin: Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten: Generaldirektor Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder: Direktor Dieter Lutz Dipl.-Ing. Angela Stransky Kommerzialrat Mag. Philipp Gruber Dr. Johannes Zügel
Vortr. Hofrat Dr. Reinhard Meißl Mag. Susanne Scharnhorst Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
Arbeitnehmervertreter: Zentralbetriebsratsvorsitzender Vizepräsident Franz Hemm Zentralbetriebsratsvorsitzender Ing. Paul Hofer
stv. Zentralbetriebsratsvorsitzender Kammerrat Manfred Weinrichter Mag. Dr. Monika Fraißl Friedrich Bußlehner
Vorstand:
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Maria Enzersdorf, am 20. November 2018
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Maria Enzersdorf, am 20. November 2018
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands