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EVN AG Annual Report 2017

Dec 14, 2017

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2016/17

Beständige Werte.

Inhalt

Konzernlagebericht 2016/17

Energiepolitisches Umfeld 03 Wirtschaftliches Umfeld 05 Energiewirtschaftliches Umfeld 06 Geschäftsentwicklung 07 Nichtfinanzielle Kennzahlen 14 Risikomanagement 16 Aktienstruktur und Angaben zum Kapital 22 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017/18 23

Konzernabschluss 2016/17

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 25 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 26 Konzern-Bilanz 27 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 28 Konzern-Geldflussrechnung 29 Konzernanhang 30 Bestätigungsvermerk 102

Jahresabschluss der EVN AG 2016/17 nach UGB

Lagebericht 109 Jahresabschluss 123 Bestätigungsvermerk 131 Anhang 136 Bericht des Aufsichtsrats 157

Erklärung des Vorstands gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 BörseGB

2

Erklärung des Vorstands 160

Konzernlagebericht

Energiepolitisches Umfeld

Die energiepolitischen Rahmenbedingungen in Österreich sind wesentlich durch die europäische Energie- und Klimapolitik, die daraus resultierenden Ziele und Gesetze sowie die Interaktion mit den europäischen Akteuren im Bereich der Energiewirtschaft – etwa der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) oder der Energy Community – geprägt.

Europäische Energie- und Klimapolitik

Im Oktober 2014 einigte sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030 und definierte die folgenden drei Hauptziele, die wiederum im Einklang mit den im Dezember 2015 im Rahmen der Pariser UN-Klimakonferenz beschlossenen globalen Zielsetzungen stehen:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber dem Stand des Jahres 1990)
  • Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamt-Energiemix auf mindestens 27 %
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 % (gegenüber dem Stand des Jahres 2007)

Im November 2016 legte die Europäische Kommission Gesetzgebungsvorschläge zum Thema "Saubere Energie für alle Europäer" vor, die zur Erreichung der europäischen Zielsetzungen beitragen sollen und nunmehr vom Europäischen Parlament und vom Rat behandelt werden; die Verabschiedung wird bis Ende 2018 erwartet. Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere die Bereiche Gestaltung des Strommarkts, grenzüberschreitende Kooperation, Einspeisung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen, Versorgungssicherheit für Strom, Steuerung der zukünftigen Energieunion sowie Energieeffizienz.

Ökostrom in Österreich

Im Juni 2017 beschloss der österreichische Nationalrat die so genannte "Kleine Ökostromnovelle", die unter anderem Änderungen im Ökostromgesetz beinhaltet. Dadurch wurde in einem ersten Schritt eine gesetzliche Übergangslösung geschaffen, die Rechtssicherheit für den weiteren Systemumbau in Richtung erneuerbare Erzeugung in Österreich bringt. Im Bereich Windkraft beinhalten die Maßnahmen beispielsweise ein Sonderkontingent an Förderungen im Gesamtausmaß von 45 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018 zum Abbau der Wartelisten bereits behördlich genehmigter Projekte. Neben Investitionsanreizen für Kleinwasserkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen wurde mit dem Novellenpaket unter anderem auch noch eine Änderung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beschlossen, die eine vertragliche Vorhaltung von Kraftwerksleistung in ausreichendem Umfang (z. B. mittels mehrjähriger Vereinbarungen) zur Vermeidung und Beseitigung von Netzengpässen ermöglicht.

Die Vorgaben der EU-Richtlinie für staatliche Energie- und Umweltbeihilfen, denen zufolge Einspeisetarife nicht mehr im selben Umfang zulässig sind, sind in der aktuellen österreichischen Gesetzgebung noch nicht berücksichtigt.

Deutsch-österreichische Strompreiszone

Im Mai 2017 fixierten der österreichische und der deutsche Regulator einige Eckpunkte zur Einführung eines Engpassmanagements für den seit 2002 unbegrenzten Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich. Demnach soll ab dem 1. Oktober 2018 zwischen den beiden Ländern eine langfristige Kapazitätsgrenze von 4,9 GW gelten. An der konkreten Umsetzung wird derzeit auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit den Regulatoren gearbeitet.

Im Vorfeld der Einführung der neuen Engpasskapazität, die das Ende der seit 2002 zwischen Deutschland und Österreich bestehenden gemeinsamen Strompreiszone bedeutet, entwickelten sich an der Strombörse EEX in Leipzig Differenzen zwischen den – bis zu dieser Ankündigung identen – Großhandelspreisen für Deutschland und Österreich. Deren Aussagekraft ist aber vorerst zu relativieren, da sich für Österreich bisher noch kein ausreichend liquider Markt gebildet hat. Die weitere Entwicklung des Verhältnisses der Großhandelspreise in den beiden Ländern ist daher aus heutiger Sicht noch nicht absehbar.

Regulatorisches Umfeld Österreich

In Österreich betragen die Laufzeiten der Regulierungsperioden für die Strom- und die Erdgas-Verteilnetze jeweils fünf Jahre. Für die Erdgas-Verteilnetze tritt am 1. Jänner 2018 eine neue Regulierungsperiode in Kraft, für die Strom-Verteilnetze am 1. Jänner 2019. Die österreichische Regulierungsmethode sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber auf Basis der Netztarife vergütet werden, die jährlich von der E-Control-Kommission festzulegen sind. Damit werden Investitionen und Aufwendungen für Errichtung, Instandhaltung und Betrieb der Netze abgegolten. Wesentliche Parameter bei der

Festlegung der Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) und der gewichtete Kapitalkostensatz, der jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode fixiert wird. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als individuelle Kostensenkungsvorgabe für das jeweilige Unternehmen fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die Netzgesellschaft der EVN wird vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.

Bulgarien

Nach der vollständigen Marktliberalisierung für Industriekunden erhalten in Bulgarien sukzessive auch die Gewerbekunden Zugang zum freien Strommarkt. Zudem ermöglichen es regulatorische Vereinfachungen auch den Haushaltskunden, sich für die Teilnahme am liberalisierten Markt zu entscheiden. Die EVN Bulgaria EC beliefert in ihrem Versorgungsgebiet die Haushalts- und Gewerbekunden im regulierten Marktsegment und versorgt zudem als "Supplier of last Resort" jene Kunden im liberalisierten Marktsegment, die keinen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können. Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen, die größtenteils unter dem Marktniveau liegen. Die EVN Trading SEE agiert als Anbieter für alle restlichen, liberalisierten Kunden.

In Bulgarien begann für das Stromnetz mit 1. Juli 2017 das letzte Jahr der laufenden dreijährigen Regulierungsperiode. Die Regulierungsmethode für das Stromnetz sieht eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein Investitionsfaktor, der jährlich festgelegt wird und geplante künftige Investitionen mit einschließt. Im Zuge der weiteren Umsetzung der Entflechtung der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft (Unbundling) wurde die für den Betrieb der Stromverteilnetze zuständige EVN Bulgaria EP per 19. Mai 2017 in EP Yug umbenannt.

Ebenfalls am 1. Juli 2017 begann die neue einjährige Regulierungsperiode für Wärme und Strom. Nachdem die zuständige Regulierungsbehörde mit 7. April 2017 bereits unterjährig die Preise zur Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten an die Endkunden erhöht hatte (für Strom um rund 1,0 % bzw. für Wärme um rund 22,0 %), wurden diese per 1. Juli 2017 erneut um durchschnittlich 1,7 % für Strom bzw. 1,5 % für Wärme erhöht.

Mazedonien

Seit 1. Jänner 2014 ist die Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft in Mazedonien umgesetzt. Die EVN hat zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen eine Vertriebsgesellschaft (EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL) und eine Produktionsgesellschaft (EVN Macedonia Elektrani DOOEL) gegründet. Die beiden Gesellschaften bestehen zusätzlich zur bereits bestehenden EVN Macedonia AD, die weiterhin als Vertriebsgesellschaft für Kunden in den regulierten Marktsegmenten fungiert. Im Zuge des weiteren Unbundling hat mit 1. Jänner 2017 die neu gegründete EVN Elektrodistribucija DOOEL den Betrieb aufgenommen und übt nunmehr die Funktion des Verteilnetzbetreibers aus. Die Liberalisierung des Strommarkts wird in Mazedonien schrittweise – und zwar abhängig vom Jahresstromverbrauch der Abnehmer – bis Juli 2020 umgesetzt.

Auch in Mazedonien begann für das Stromnetz mit 1. Juli 2017 das letzte Jahr der laufenden dreijährigen Regulierungsperiode. Mit Tarifentscheid vom 1. Juli 2017 kam es neuerlich zu einer Senkung der Strom-Endkundenpreise um durchschnittlich 0,3 % (Vorjahr: Reduktion um durchschnittlich 0,3 %). Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethode für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.

Kroatien

Die für April 2017 geplante Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskunden wurde bislang nur in sehr geringem Ausmaß umgesetzt, während der Markt für Gewerbe- und Industriekunden bereits seit 2012 geöffnet ist. Zur weiteren Liberalisierung des Gasmarkts für Haushaltskunden ist nun ein neues Gesetz in Vorbereitung. Für die Periode vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden die Haushaltstarife im Versorgungsgebiet der EVN Croatia geringfügig um 0,8 % angehoben.

Wirtschaftliches Umfeld

Seit Mitte des Jahres 2016 verzeichnet die Weltwirtschaft einen soliden Aufschwung und zog auch 2017 nach einem etwas schwächeren Start im zweiten Quartal wieder merklich an. Nahezu alle großen Volkswirtschaften meldeten gute bzw. verbesserte Konjunkturzahlen, und auch in den ost- und mitteleuropäischen EU-Mitgliedsländern legte die Wirtschaftsleistung stark zu. Aktuell bewegen sich die Erwartungen für das Wirtschaftswachstum in der EU für 2017 zwischen 2,1 % und 2,4 % und für 2018 zwischen 2,1 % und 2,2 %.

Auch die österreichische Konjunktur befindet sich aktuell in guter Verfassung. Sie profitierte vom weltweit soliden Aufschwung ebenso wie von der robusten inländischen Nachfrage. Als Wachstumsstützen erwiesen sich insbesondere die Bauwirtschaft, der private Konsum und der Tourismus. Für das Jahr 2017 sagen die Experten ein Wachstum um die 2,7 % voraus, die Prognosen für 2018 liegen zwischen 2,1 % und 2,8 %. Damit liegen die Erwartungen für Österreich im Spitzenfeld der Eurozone.

In Bulgarien trieben positive Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Staatsfinanzen die Konjunkturerwartung zuletzt nach oben. Positiv auf das Umfeld wirkten zudem die Beruhigung der politischen Lage und die erfolgreiche Regierungsbildung im Vorfeld der Übernahme der EU-Präsidentschaft ab 1. Jänner 2018. Der

private Konsum legte weiter zu und blieb damit ebenfalls eine bedeutende Konjunkturstütze. In diesem Umfeld wird für 2017 mit einem Wirtschaftswachstum zwischen 3,0 % und 4,0 % und für 2018 mit einem Plus zwischen 3,2 % und 3,8 % gerechnet.

Die wirtschaftliche Erholung in Kroatien wird sich nach aktueller Einschätzung auch 2017 und 2018 fortsetzen. Ähnlich wie in Bulgarien entwickelte sich der private Konsum zu einer der wichtigsten Konjunkturstützen – Schätzungen des Wirtschaftsinstituts Zagreb zufolge macht die Nachfrage der privaten Haushalte etwa die Hälfte des Wirtschaftswachstums im Jahr 2017 aus. Dies ist zum einen der steuerlichen Entlastung durch die Senkung der Körperschaft- und der Einkommensteuer ab 2017 zu verdanken, zum anderen bewirkte der konjunkturelle Aufschwung einen Anstieg der Löhne und eine Verbesserung der Beschäftigungslage. Einen gewichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung leistete zudem der Tourismus. Insgesamt liegen die Wachstumserwartungen für 2017 zwischen 2,9 % und 3,2 % und für 2018 zwischen 2,3 % und 2,8 %.

In Mazedonien hellten sich die wirtschaftlichen Aussichten nach der Bereinigung der monatelangen politischen Blockade weiter auf. Für positive Impulse sorgten zudem die florierenden Exporte, die mit zweistelligen Zuwachsraten aufwarten konnten. Hand in Hand damit gingen ein Anstieg der realen Einkommen und eine Zunahme des privaten Konsums. Für 2017 wird ein BIP-Wachstum zwischen 2,5 % und 2,8 %, für 2018 ein Plus zwischen 3,2 % und 3,3 % erwartet.

BIP-Wachstum % 2018f 2017e 2016 2015 2014
EU-281) 2) 2,1–2,2 2,1–2,4 1,9 2,2 1,6
Österreich2)3) 2,1–2,8 2,6–2,8 1,5 1,0 0,4
Bulgarien1)2)4)5) 3,2–3,8 3,0–4,0 3,4 3,6 1,3
Kroatien1)2)4)6) 2,3–2,8 2,9–3,2 3,0 2,2 –0,5
Mazedonien5) 6) 3,2–3,3 2,5–2,8 2,4 3,8 3,6

1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2017", EU-Kommission, November 2017

2) Quelle: "Prognose der österreichischen Wirtschaft 2017–2018", IHS, September 2017

3) Quelle: "Prognose für 2017 und 2018: Höchstes Wirtschaftswachstum seit sechs Jahren", WIFO, September 2017

4) Quelle: "Strategie Österreich & CEE 4. Quartal 2017", Raiffeisen Research, Oktober 2017

5) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2017

6) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2017

Energiewirtschaftliches Umfeld

Die energiewirtschaftliche Entwicklung der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Im Bereich der Haushaltskunden sind dies vor allem die Witterungsbedingungen, die für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, während die Nachfrage der Industriekunden vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird.

Das Geschäftsjahr 2016/17 war in den für die EVN relevanten Märkten sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch gemessen am Mehrjahresdurchschnitt von deutlich kühleren Temperaturen geprägt. In Österreich etwa lag die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – um 18,7 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Auch in Bulgarien und Mazedonien war es in der Berichtsperiode deutlich kälter. Die Heizgradsumme lag hier um 26,6 Prozentpunkte bzw. 16,7 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau.

Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas stieg im Geschäftsjahr 2016/17 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 20,1 % auf

17,3 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies nicht zuletzt auf die kalten Wintertemperaturen, die zu einem Anstieg der Nachfrage auf den Spotmärkten führten. Die Durchschnittspreise für Kohle lagen im Berichtszeitraum vor allem aufgrund der europaweit sehr hohen Nachfrage im Winter mit 74,6 Euro je Tonne um 61,6 % über dem Niveau des Vorjahres. Hingegen setzte sich die rückläufige Entwicklung der Preise für CO2-Emissionszertifikate fort. Im Schnitt lagen diese mit 5,3 Euro je Tonne um 12,0 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres.

Die für den Berichtszeitraum geltenden Termin- und Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom entwickelten sich gegenläufig: Während die Terminpreise für Grundlaststrom um 7,2 % auf 28,2 Euro pro MWh und jene für Spitzenlaststrom um 8,2 % auf 35,0 Euro pro MWh sanken, verzeichneten die Spotmarktpreise aufgrund des temporären Stillstands von Produktionskapazitäten in Frankreich und der kalten Witterung einen Anstieg: Die Spotmarktpreise für Grundlaststrom stiegen im Vergleich zur Vorjahresperiode im Schnitt um 26,9 % auf 35,3 Euro pro MWh, jene für Spitzenlaststrom lagen mit 43,0 Euro pro MWh um 25,7 % über dem Wert des Vorjahres.

Energiewirtschaftliches Umfeld –
Kennzahlen
2016/17 2015/16 2014/15
Temperaturbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 114,7 96,0 96,0
Bulgarien 108,7 82,1 108,1
Mazedonien 109,1 92,4 101,0
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 46,1 38,0 52,7
Erdgas – NCG2) EUR/MWh 17,3 14,4 21,4
Steinkohle – API#23) EUR/t 74,6 46,2 53,9
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 5,3 6,1 7,2
Strom – EEX Forwardmarkt 4)
Grundlaststrom EUR/MWh 28,2 30,4 34,9
Spitzenlaststrom EUR/MWh 35,0 38,2 43,8
Strom – EPEX Spotmarkt5)
Grundlaststrom EUR/MWh 35,3 27,8 32,1
Spitzenlaststrom EUR/MWh 43,0 34,2 39,8

1) Berechnet nach Heizgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)

5) EPEX Spot – European Power Exchange

Geschäftsentwicklung

Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert.

Siehe auch Seite 119f

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Highlights 2016/17

  • Positive energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • Hoher Bedarf nach überregionalem Leistungsaustausch zur Netzstabilisierung
  • Witterungsbedingte Mengeneffekte im Energie- und Netzabsatz
  • Stichtagsbezogene Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften
  • Stromerzeugung um 3,3 % gesteigert
  • Höhere erneuerbare Erzeugung
  • Anstieg der thermischen Erzeugung durch verstärkten Einsatz der Kraftwerke zur Netzstabilisierung
  • Positiver Einmaleffekt durch Einigung mit staatlicher bulgarischer Elektrizitätsgesellschaft NEK

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im Geschäftsjahr 2016/17 um 169,1 Mio. Euro bzw. 8,3 % auf 2.215,6 Mio. Euro. Wesentliche Gründe dafür waren die – sowohl im Winter als auch im Sommer – in allen drei Versorgungsgebieten außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, die zu deutlichen Zuwächsen in Energie- und Netzabsatz führten, sowie die Vermarktung der thermischen Kraftwerke zur Netzstabilisierung in Österreich und im süddeutschen Raum. Positive Impulse gingen zudem vom internationalen Projektgeschäft und der erneuerbaren Erzeugung aus.

Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.046,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1.021,0 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz des Konzerns reduzierte sich dabei von 49,9 % im Vorjahr auf 47,2 %, da gleichzeitig auch der Inlandsumsatz anstieg.

Die sonstigen betrieblichen Erträge konnten dank der ertragswirksamen Elemente der Einigung zwischen der bulgarischen Vertriebsgesellschaft der EVN und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK ebenfalls zulegen. In Summe lagen sie mit 101,9 Mio. Euro um 5,0 Mio. Euro bzw. 5,1 % über dem Vorjahreswert.

Einen Anstieg um 58,4 Mio. Euro bzw. 6,3 % auf 989,0 Mio. Euro verzeichnete im Berichtszeitraum der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger. Diese Entwicklung korrespondierte mit der witterungsbedingt höheren Energienachfrage und dem gesteigerten

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Kurzfassung
2016/17
Mio. EUR
2015/16
Mio. EUR
+/–
absolut
% 2014/15
Mio. EUR
Umsatzerlöse 2.215,6 2.046,6 169,1 8,3 2.135,8
Sonstige betriebliche Erträge 101,9 97,0 5,0 5,1 108,4
Fremdstrombezug und Energieträger –989,0 –930,6 –58,4 –6,3 –1.066,5
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand –313,7 –246,7 –66,9 –27,1 –254,0
Personalaufwand –316,8 –313,7 –3,1 –1,0 –313,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen –139,0 –141,6 2,5 1,8 –168,1
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter
162,6 93,5 69,0 73,8 141,1
EBITDA 721,6 604,4 117,2 19,4 583,2
Abschreibungen –262,3 –266,1 3,9 1,5 –260,3
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen –112,5 –77,9 –34,6 –44,5 –54,7
Operatives Ergebnis (EBIT) 346,9 260,4 86,4 33,2 268,2
Finanzergebnis –21,4 –61,6 40,2 65,2 –60,3
Ergebnis vor Ertragsteuern 325,5 198,9 126,6 63,7 207,9
Ertragsteuern –53,9 –16,0 –37,9 –17,3
Ergebnis nach Ertragsteuern 271,5 182,8 88,7 48,5 190,7
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 251,0 156,4 94,5 60,4 148,1
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 20,5 26,4 –5,8 –22,1 42,6
Ergebnis je Aktie in EUR1) 1,41 0,88 0,53 60,4 0,83

1) Verwässert ist gleich unverwässert

Einsatz der thermischen Kraftwerke zur Netzstabilisierung. Aufwandsmindernd wirkte hingegen die Einigung mit der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK.

Auch die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand nahmen um 66,9 Mio. Euro bzw. 27,1 % auf 313,7 Mio. Euro zu. Hauptfaktoren dieses Anstiegs waren eine im zweiten Quartal 2016/17 erforderlich gewordene Wertberichtigung der verbliebenen, in den Vorräten abgebildeten Anlagenkomponenten aus dem ehemaligen Projekt Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau sowie die positive Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft.

Der durchschnittliche Personalstand der EVN erhöhte sich im Jahresvergleich geringfügig auf 6.840 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.830 Mitarbeiter). Der Personalaufwand lag mit 316,8 Mio. Euro um 3,1 Mio. Euro bzw. 1,0 % über dem Vorjahreswert. Demgegenüber reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 2,5 Mio. Euro bzw. 1,8 % auf 139,0 Mio. Euro.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter nahm gegenüber dem Vorjahr um 69,0 Mio. Euro bzw. 73,8 % auf 162,6 Mio. Euro zu. Maßgeblich dafür waren die positive Entwicklung der EVN KG, die neben einem positiven operativen Geschäftsverlauf auch von der stichtagsbedingten Bewertung von Absicherungsgeschäften profitierte, sowie der Energie Burgenland.

Auf Basis dieser Entwicklungen legte das EBITDA der EVN um 117,2 Mio. Euro bzw. 19,4 % auf 721,6 Mio. Euro zu. Leicht rückläufig entwickelten sich hingegen die planmäßigen Abschreibungen mit 262,3 Mio. Euro (Vorjahr: 266,1 Mio. Euro), während die Effekte aus Wertminderungen um 34,6 Mio. Euro bzw. 44,5 % auf 112,5 Mio. Euro anstiegen. Sie betrafen insbesondere das von der EVN anteilig gehaltene Kraftwerk Walsum 10 (19,1 Mio. Euro) sowie Fernwärmeanlagen, Strombezugsrechte, erneuerbare und thermische Erzeugungsanlagen (40,5 Mio. Euro), das bulgarische Wasserkraftwerksprojekt Gorna Arda (28,9 Mio. Euro) sowie die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv (24,0 Mio. Euro). Per Saldo resultierten diese Entwicklungen in einem EBIT von 346,9 Mio. Euro, das um 86,4 Mio. Euro bzw. 33,2 % über dem Vorjahreswert von 260,4 Mio. Euro lag.

Die Entwicklung des Finanzergebnisses – es belief sich in Summe auf –21,4 Mio. Euro (Vorjahr: –61,6 Mio. Euro) – war maßgeblich

Wertanalyse 2016/17 2015/16 +/–
%
2014/15
Durchschnittliches Eigenkapital Mio. EUR 2.960,4 2.680,4 10,4 2.611,4
WACC nach Ertragsteuern1) 2) % 6,3 6,5 –0,2 6,5
Operativer ROCE (OpROCE)1) 3) % 10,2 7,6 2,6 7,5
Durchschnittliches Capital Employed3) Mio. EUR 4.173,5 4.290,7 –2,7 4.523,1
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT) 3) Mio. EUR 425,7 327,4 30,0 341,0
EVA® Mio. EUR 164,8 48,5 47,0

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten

2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.

3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln, wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.

durch positive Bewertungseffekte aus über dem Bilanzansatz gelegenen Kurswerten von Verbund-Aktien geprägt, die im Juni 2017 im Rahmen von Strukturvereinfachungen von der at Equity bilanzierten WEEV Beteiligungs GmbH an die EVN AG übertragen wurden. Ebenso trugen höhere Zinserträge und niedrigere Zinsaufwände zur Verbesserung des Finanzergebnisses bei.

Per Saldo ergab sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 325,5 Mio. Euro, das den Vorjahreswert um 126,6 Mio. Euro bzw. 63,7 % übertraf. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 53,9 Mio. Euro (Vorjahr: 16,0 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 251,0 Mio. Euro. Es lag um 94,5 Mio. Euro bzw. 60,4 % über jenem des Vergleichszeitraums.

Bilanz

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2017 mit 6.454,9 Mio. Euro um 101,6 Mio. Euro bzw. 1,6 % unter dem Vergleichswert zum 30. September 2016.

Die Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte war dabei von gegenläufigen Effekten geprägt. So führten die Reduktion der Anschaffungskosten für das Kraftwerksprojekt Walsum 10 auf Basis des Schiedsspruchs vom November 2016 zugunsten der Projektgesellschaft und die Abschreibungen zu einer Abnahme der Sachanlagen. Zudem gingen die übrigen Vermögenswerte aufgrund der Abgeltung offener Forderungen zurück, die im Februar 2017 auf Basis der mit der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK erzielten Einigung

erfolgt war. Demgegenüber führten die im Juni 2017 im Rahmen von Strukturvereinfachungen erfolgte Übertragung von Verbund-Aktien von der at Equity bilanzierten WEEV Beteiligungs GmbH an die EVN AG sowie eine kursbedingte Erhöhung des Werts der Verbund-Beteiligung zu einem Anstieg der sonstigen Beteiligungen. Per Saldo erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte dadurch um 38,1 Mio. Euro bzw. 0,7 % auf 5.723,8 Mio. Euro.

Die kurzfristigen Vermögenswerte hingegen gingen um 135,9 Mio. Euro bzw. 15,7 % auf 731,0 Mio. Euro zurück. Ein zentraler Grund dafür war die Wertminderung der in den Vorräten abgebildeten Anlagenkomponenten aus dem ehemaligen Projekt Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau. Ebenso wirkte sich die Abnahme der Wertpapiere und des Fonds der liquiden Mittel aus, die für den Abbau der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten verwendet wurden.

Das Eigenkapital der EVN belief sich per 30. September 2017 auf 3.150,1 Mio. Euro und lag damit aufgrund des diesjährigen Konzernergebnisses und durch positive Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen um 379,4 Mio. Euro bzw. 13,7 % über dem Vorjahresniveau. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich entsprechend auf 48,8 % (Vorjahr: 42,3 %).

Die langfristigen Schulden reduzierten sich – vor allem bedingt durch die vorzeitige Tilgung von Krediten sowie die Umgliederung langfristiger Finanzverbindlichkeiten in den kurzfristigen Bereich – um 148,5 Mio. Euro bzw. 5,8 % auf 2.392,2 Mio. Euro. Ebenfalls einen Rückgang verzeichneten die Rückstellungen.

Die kurzfristigen Schulden nahmen um 332,6 Mio. Euro bzw. 26,7 % auf 912,6 Mio. Euro ab, vor allem getrieben durch die planmäßige Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und eine Verringerung der Lieferantenverbindlichkeiten, die insbesondere auf die mit der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK erzielten Einigung zurückzuführen war. Zudem konnte im Zusammenhang mit dem Schiedsspruch zum Kraftwerksprojekt Walsum 10 eine Verbindlichkeit ausgebucht werden, die nach der Ziehung der Vertragserfüllungsbürgschaft durch die Projektgesellschaft im Jahr 2013 gebildet werden musste.

Wertanalyse

Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 6,3 % angesetzt. Der im Geschäftsjahr 2016/17 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 164,8 Mio. Euro (Vorjahr: 48,5 Mio. Euro).

Konzern-Bilanz 30.09.2017 30.09.2016 +/– 30.09.2015
Kurzfassung Mio. EUR Mio. EUR absolut % Mio. EUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 3.560,6 3.733,7 –173,1 –4,6 3.736,6
At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen 1.873,8 1.537,8 335,9 21,8 1.397,8
Sonstige langfristige Vermögenswerte 289,5 414,2 –124,7 –30,1 394,9
5.723,8 5.685,8 38,1 0,7 5.529,2
Kurzfristige Vermögenswerte 731,0 866,9 –135,9 –15,7 959,8
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,0 3,8 –3,8 –12,3
Summe Aktiva 6.454,9 6.556,5 –101,6 –1,6 6.501,2
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 2.892,1 2.510,8 381,3 15,2 2.334,8
Nicht beherrschende Anteile 258,0 259,8 –1,9 –0,7 255,4
3.150,1 2.770,7 379,4 13,7 2.590,1
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.125,4 1.314,5 –189,1 –14,4 1.535,7
Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen 624,4 601,2 23,2 3,9 492,3
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und
übrige langfristige Verbindlichkeiten 642,4 625,0 17,4 2,8 583,1
2.392,2 2.540,7 –148,5 –5,8 2.611,0
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 50,5 239,1 –188,6 –78,9 140,1
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 862,1 1.006,1 –144,0 –14,3 1.160,0
912,6 1.245,1 –332,6 –26,7 1.300,0
Summe Passiva 6.454,9 6.556,5 –101,6 –1,6 6.501,2
Nettoverschuldung 30.09.2017
Mio. EUR
30.09.2016
Mio. EUR
+/–
Mio. EUR
% 30.09.2015
Mio. EUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.125,4 1.314,5 –189,1 –14,4 1.535,7
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 49,2 225,4 –176,2 –78,2 129,9
Fonds der liquiden Mittel –221,8 –223,5 1,7 0,8 –244,9
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –59,0 –158,4 99,4 62,8 –154,5
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –43,9 –36,5 –7,4 –20,2 –35,3
Nettofinanzverschuldung 849,9 1.121,5 –271,6 –24,2 1.230,9
Nettoverschuldung 1.213,2 1.523,3 –310,1 –20,4 1.601,3
Eigenkapital 3.150,1 2.770,7 379,4 13,7 2.590,1
Gearing (%)2) 38,5 55,0 –16,5 61,8

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten

Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 10,2 % (Vorjahr: 7,6 %).

Liquiditätslage

Aufgrund des starken Cash Flows aus dem operativen Bereich konnte die EVN ihre Nettofinanzverschuldung im Berichtszeitraum neuerlich um 271,6 Mio. Euro bzw. 24,2 % auf 849,9 Mio. Euro reduzieren. Die Nettoverschuldung, die zusätzlich die langfristigen Personalrückstellungen enthält, reduzierte sich um 310,1 Mio. Euro bzw. 20,4 % auf 1.213,2 Mio. Euro. Auf dieser Basis – und dank des gestiegenen Eigenkapitals – nahm auch die Gearing Ratio von 55,0 % auf 38,5 % ab.

Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von rund 97,0 Mio. Euro, die per 30. September 2017 nicht gezogen waren und somit vollumfänglich zur Verfügung standen. Das Laufzeitende der syndizierten Kreditlinie ist im Juli 2021, und die Restlaufzeiten der mit fünf Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu fünf Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.

Nettoverschuldung und Gearing

Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 154f

Geldflussrechnung

Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN erhöhte sich im Berichtszeitraum um 34,4 Mio. Euro bzw. 6,4 % auf 572,3 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch die Verbesserung des Ergebnisses vor Ertragsteuern sowie höhere Abschreibungen. Gegenläufig wirkten das höhere unbare Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen sowie eine Abnahme der langfristigen Rückstellungen. In den Cash Flow aus dem operativen Bereich floss die Reduktion von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Schiedsspruch für das Kraftwerksprojekt Walsum 10 negativ ein, während eine Verbesserung im übrigen Working Capital gegenüber dem Vorjahr einen positiven Effekt hatte. In Summe lag der Cash Flow aus dem operativen Bereich mit 508,9 Mio. Euro um 45,9 Mio. Euro bzw. 9,9 % über dem Vorjahreswert.

Der Mittelabfluss im Cash Flow aus dem Investitionsbereich fiel – bei einem insgesamt leicht rückläufigen Investitionsniveau – dank des positiven Schiedsspruchs zum Kraftwerksprojekt Walsum 10, durch den die Anschaffungskosten für das Kraftwerk nachträglich reduziert wurden, deutlich geringer aus als im Vorjahr. Zudem wirkte die stichtagsbedingte Abschichtung von Wertpapieren im Pensionsrückdeckungsfonds deutlich positiv und glich damit den gegenläufigen Effekt aus der Übertragung der bisher von der WEEV Beteiligungs GmbH gehaltenen Verbund-Aktien an die EVN AG aus. Per Saldo belief sich der Cash Flow aus dem Investitionsbereich damit im Berichtszeitraum auf –70,6 Mio. Euro (Vorjahr: –230,6 Mio. Euro).

Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich betrug im Berichtszeitraum –439,9 Mio. Euro (Vorjahr: –253,9 Mio. Euro). In diesem Betrag sind die Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr 2015/16 an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile sowie laufende Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten – insbesondere die planmäßige Tilgung einer Anleihe in Höhe von 150 Mio. Euro – berücksichtigt.

In Summe ergab sich im Geschäftsjahr 2016/17 ein Cash Flow von –1,6 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich per 30. September 2017 auf 221,8 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN Gruppe wie erwähnt vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von rund 497,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.

Investitionstätigkeit

Die Investitionen der EVN lagen im Geschäftsjahr 2016/17 mit 303,8 Mio. Euro um 11,6 Mio. Euro bzw. 3,7 % unter dem Vorjahresvolumen.

Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Niederösterreich. So befanden sich im Berichtsjahr zwei neue Windparks in Bau, deren Inbetriebnahme für das Geschäftsjahr 2017/18 geplant ist: Oberwaltersdorf (10 MW) im Oktober 2017 – hier wurde der Betrieb bereits plangemäß aufgenommen – sowie Sommerein (33 MW), geplant für das Frühjahr 2018. Das Investitionsvolumen des Segments blieb dennoch unter dem Vorjahreswert, der stark durch die Fertigstellung des Windparks Paasdorf-Lanzendorf geprägt gewesen war.

Konzern-Geldflussrechnung – 2016/17 2015/16 +/– 2014/15
Kurzfassung Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 325,5 198,9 126,6 63,7 207,9
Unbare Ergebniskomponenten 246,8 339,0 –92,2 –27,2 230,1
Cash Flow aus dem Ergebnis 572,3 537,9 34,4 6,4 438,1
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen –52,8 –75,5 22,7 30,1 35,5
Zahlungen für Ertragsteuern –10,5 0,6 –11,1 4,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich 508,9 463,0 45,9 9,9 478,3
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse
–144,5 –239,1 94,6 39,6 –242,5
Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen
Vermögenswerten
–1,0 2,7 –3,7 250,4
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren 74,9 5,9 69,0 –80,5
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –70,6 –230,6 160,0 69,4 –72,7
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –439,9 –253,9 –186,0 –73,3 –357,3
Cash Flow gesamt –1,6 –21,5 19,9 92,4 48,3
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 223,5 244,9 –21,4 –8,7 197,2
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel –0,1 0,1 –0,2 –0,6
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 221,8 223,5 –1,7 –0,8 244,9
Investitionsschwerpunkte der EVN1) 2016/17 2015/16 +/– 2014/15
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % Mio. EUR
Erzeugung 24,6 31,2 –6,6 –21,1 47,8
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 13,7 25,9 –12,2 –47,1 39,9
davon thermische Kraftwerke 10,3 5,0 5,3 5,8
Energie 20,0 26,0 –6,0 –23,2 22,7
davon Wärmeanlagen 19,9 26,0 –6,1 –23,5 22,4
Netze 153,3 154,7 –1,4 –0,9 160,2
davon Stromnetz 101,8 105,1 –3,3 –3,2 113,4
davon Gasnetz 35,8 35,2 0,6 1,8 33,9
davon Kabel-TV und Telekommunikation 15,7 14,5 1,2 8,6 13,0
Südosteuropa 92,0 93,5 –1,4 –1,5 78,5
Umwelt 11,5 8,1 3,4 42,1 10,9
davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze
für Trinkwasser 8,3 7,3 1,0 13,3 9,4
Alle sonstigen Segmente 2,3 1,9 0,4 19,8 2,5
Summe 303,8 315,4 –11,6 –3,7 322,7

1) Nach Konsolidierung

GRI-Indikator: Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen (203-1)

%, Gesamtsummen Mio. EUR

Im Segment Energie galt der Hauptfokus der Investitionstätigkeit erneut dem Ausbau der Fernwärmenetze der EVN und dem Bau von Nahwärmeanlagen bzw. Biomasseheizwerken.

Im Segment Netze lagen die Investitionen auf hohem Niveau, aber dennoch geringfügig unter dem Vorjahreswert. Im Fokus standen einmal mehr der Neubau bzw. die Erweiterung von Umspannwerken und der Ausbau der 110-kV-Leitungen.

Im Segment Südosteuropa legte die EVN den Schwerpunkt ihrer Investitionen weiterhin auf das Thema Versorgungssicherheit.

Im Segment Umwelt schließlich galt der Fokus erneut der Verbesserung von Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung Niederösterreichs. Investitionen galten daher vor allem Kapazitätssteigerungen bei den Pumpwerken, dem Ausbau überregionaler Leitungsnetze sowie dem Bau einer weiteren Naturfilteranlage zur natürlichen Enthärtung und damit Qualitätssteigerung des Trinkwassers in Niederösterreich.

Einen Überblick über die wichtigsten Investitionsschwerpunkte gibt die obenstehende Tabelle.

Nichtfinanzielle Kennzahlen

Als verantwortungsbewusstes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen betrachtet die EVN die drei Dimensionen "Soziales", "Ökologie" und "Ökonomie" als Gesamtheit und strebt deshalb einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen unterschiedlicher Interessengruppen an. Aspekte der Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Zielsetzungen bilden einen integralen Bestandteil der EVN Konzernstrategie und tragen damit wesentlich zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts der EVN bei. Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Konzernstrategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren Handlungsfeldern. Eine Reihe an Kennzahlen fand als Basis für ein gezieltes Controlling der Nachhaltigkeitsaktivitäten Eingang in das interne und externe Reporting der EVN Gruppe. Ein Auszug der wichtigsten nichtfinanziellen Kennzahlen für die EVN findet sich in diesem Abschnitt.

Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz Energieerzeugung

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zählt zu den obersten Zielen der EVN. Im Energiebereich spielt dabei – neben vorausschauender Beschaffung und hoher technischer Netzqualität – ein flexibler Erzeugungsmix mit ausreichenden Reserve- und Speicherkapazitäten eine wesentliche Rolle. Deshalb bildet der weitere Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen – vor allem aus Windkraft – einen zentralen strategischen Schwerpunkt der EVN. Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, soll die Windkraftkapazität im Heimmarkt Niederösterreich von derzeit rund 269 MW mittelfristig auf rund 500 MW erhöht werden. Generell verfolgt die EVN das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energie an der Stromerzeugung nachhaltig zu steigern. Im Geschäftsjahr 2016/17 stammten 34,5 % der Gesamtstromproduktion der EVN aus erneuerbaren Quellen.

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die wesentlichsten Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungsund Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn werden primär Projekte zur Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens verfolgt. Generelle Zielsetzung ist die

Entwicklung von Lösungen für eine emissionsärmere Zukunft, einen effizienteren Energieeinsatz und – basierend auf den Kundenbedürfnissen – ein dezentrales Energiesystem.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wendete die EVN 2,6 Mio. Euro (davon 5,9 % über Förderungen) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf. Zu den Forschungsschwerpunkten, die im Berichtsjahr fortgesetzt bzw. vertieft wurden, zählte vor allem das Thema Stromspeicher. Denn der wachsende Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen stellt Stromnetze und bestehende Erzeugungsstrukturen vor große Herausforderungen. Besonders die große Volatilität der Stromerzeugung aus Wind und Sonne sowie die hohen Anforderungen an die Netzstabilität machen hier den Einsatz von Batteriespeichern im Stromnetz (z. B. auch in Haushalten) interessant. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die EVN deshalb verschiedene Batteriesysteme mit unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungszwecken im Rahmen von Forschungsprojekten getestet. Dazu zählten unter anderem:

  • Batteriespeicherprojekt im Windpark Prottes: Der Vorteil der hier eingesetzten Batterie liegt darin, dass sie im Millisekundenbereich arbeitet und deshalb viel rascher als ein konventionelles Kraftwerk auf Laständerungen im Netz reagieren kann. Der Einsatz eines solchen Speichers erlaubt es beispielsweise, die Netzfrequenz zu stabilisieren und Spannungsschwankungen zu kompensieren.
  • Smart-Grid-Projekt im Energiepark Lichtenegg: Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wurde neben Erzeugungsanlagen der EVN (Kleinwindkraft und Photovoltaik) und steuerbaren Verbrauchern eine Batterie in ein abgegrenztes Niederspannungsnetz (Microgrid) integriert. Das hier untersuchte Anwendungsgebiet eines Stromspeichers bezieht sich auf die nachhaltige, wirtschaftliche und sichere Elektrizitätsversorgung kleiner, abgegrenzter Regionen.
  • Power-to-Gas: Diese Form der Speicherung besteht darin, dass aus überschüssigem Strom aus erneuerbarer Produktion Wasserstoff und Methan erzeugt werden, die bei Bedarf in Gaskraftwerken wieder zur Stromproduktion eingesetzt werden können.
Energieerzeugung 2016/17 2015/16 2014/15
Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion % 34,5 34,5 43,1
Erzeugungskapazität aus Windkraftanlagen MW 269 268 250
Eigenerzeugungsquote % 32,7 32,1 25,3

Daneben hat die EVN im Berichtszeitraum folgende Projekte fortgesetzt bzw. initiiert:

  • Nachfolgeprojekt "CO2USE" zur CO2-Abscheideanlage der EVN im Kraftwerk Dürnrohr, um das abgeschiedene CO2 mithilfe biotechnologischer Methoden in einen biologisch abbaubaren Kunststoff umzuwandeln
  • Projekt "Joulie", eine interaktive Online-Plattform, die Kunden maßgeschneiderte Produktkonfigurationen für dezentrale Energielösungen und weitere Produkte bietet
  • Projekte im Bereich E-Mobilität

Für die Entwicklung und Durchführung ihrer Innovationsprojekte nutzt die EVN – je nach konkreten Anforderungen angepasste – State-of-the-Art-Innovationsmethoden (z.B. Business Model Canvas). Die Forschungsprojekte finden – nach Maßgabe der konkreten Auf-

Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte

1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte

GRI-Indikator: Finanzielle Unterstützung von Seiten der Regierung (201-4)

gabenstellung und Sinnhaftigkeit – zumeist in Kooperation unter schiedlicher Konzernbereiche mit zahlreichen Partnern aus Wissenschaft und Industrie statt. Da der Schwerpunkt der EVN in der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung liegt, ergänzen sich die Kompetenzen mit den auf Grundlagenforschung ausgerichteten Profilen der wissenschaftlichen Kooperationspartner.

Im Innovationsprozess wendet die EVN systematisch agile Methoden, z. B. Design Thinking, an, um insbesondere ihre Kundenorientierung gezielt zu vertiefen. Ebenso nutzt sie ein eigenes Technologieradar als Schüsselinstrument für das fokussierte Screening von Technologien.

Die EVN als verantwortungsbewusster Arbeitgeber

Die EVN ist sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und erfüllt hier nicht nur ihre gesetzlich definierten Pflichten. Die zentralen Prinzipien der Unternehmenskultur und des Umgangs mit Mitarbeitern sind dabei in Form konzernweiter Grundsätze festgeschrieben. Neben Vorgaben wie Gleichbehandlung und Chancengleichheit definieren diese auch Themen wie Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit sowie betriebliche Sozialpartnerschaft.

Im Geschäftsjahr 2016/17 beschäftigte die EVN durchschnittlich 6.840 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis, der Frauenanteil belief sich zum Stichtag 30. September 2017 auf 23,3 %. Mittelfristig strebt die EVN eine Frauenquote an, die das aktuelle ausbildungsbezogene Geschlechterverhältnis berufsgruppenspezifisch widerspiegelt. Bereits im Geschäftsjahr 2010/11 hat sie dafür das Programm "Frauen@EVN" initiiert.

Die Absicherung und Erweiterung des hohen Kompetenzniveaus ihrer Mitarbeiter bildet einen wichtigen Schwerpunkt im Personalmanagement der EVN. Organisiert werden die entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangebote in Österreich, Bulgarien und Mazedonien durch die EVN Akademie. Ebenso nehmen Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in allen Unternehmenseinheiten der EVN einen zentralen Stellenwert ein. Das hohe Sicherheitsniveau wird vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung gewährleistet.

Arbeiten bei der EVN 2016/17 2015/16 2014/15
Mitarbeiter gesamt (auf Vollzeitbasis, FTE) Durchschnitt 6.840 6.830 6.973
Frauenanteil % 23,3 22,6 21,9
Aus- und Weiterbildungsaufwand1) Mio. EUR 2,0 1,8 1,9
Aus- und Weiterbildungsaufwand pro Mitarbeiter1) EUR 288,6 263,4 275,7
Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter Stunden 31,3 27,2 30,7
Arbeitsunfälle Anzahl 88 89 87

1) Seminargebühren, Trainer, E-Learning

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die Erfassung und das Management von Nachhaltigkeitsund compliance-relevanten Risiken erfolgt im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Der Risikomanagementprozess umfasst die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss sowie im Konzernrisikoausschuss und gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen zu modifizieren sind; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Stimmberechtigte Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Ebene des EVN Konzerns sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Generalsekretariat und Corporate Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

GRI-Indikator: Effektivität des Risikomanagementprozesses (102-30)

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungs- sowie sonstige Risiken, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

Markt- und Wettbewerbsrisiken

Energiehandel und -vertrieb

Nachfragerückgänge aufgrund von witterungs- bzw. klimawandelbedingten, demografischen, politischen und technologischen Einflüssen sowie reputations- bzw. wettbewerbsbedingte Kunden- und Absatzmengenverluste können negative Auswirkungen auf die Umsatzerlöse der EVN haben. Zudem können die Marktpreisentwicklung und -volatilität, eine suboptimale Beschaffungsstrategie und sinkende Margen die energiewirtschaftlichen Deckungsbeiträge der EVN negativ beeinflussen.

GRI-Indikator: Durch den Klimawandel bedingte finanzielle Folgen und andere Risiken und Chancen (201-2)

Erzeugung/Aufbringung

Der Anstieg dezentraler und nicht regelbarer Produktion sowie Schwankungen in Windaufkommen, Wasserführung, Sonnenstunden und Witterungsverhältnissen können sich nachteilig auf das Ergebnis im Erzeugungsbereich auswirken (Preis- und Mengeneffekte). Da die Wirtschaftlichkeit und die Werthaltigkeit der

Erzeugungsanlagen maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen, Wirkungsgraden, energiepolitischen Rahmenbedingungen und Standorten abhängig sind, können nachteilige Entwicklungen einen Wertberichtigungsbedarf auslösen. Darüber hinaus könnte die Bildung bzw. Nachdotierung von Rückstellungen für Belastungen aus langfristigen (Bezugs-)Verträgen erforderlich werden. Trotz der bereits gesetzten Maßnahmen bestehen derartige Risiken weiterhin für thermische Erzeugungsanlagen, aber auch für Wasserkraftwerke und Erzeugungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energie.

Umwelt

Im Umweltgeschäft sieht die EVN Risiken in möglichen Nachfrage-, Mengen- und Kostenschwankungen bei Wasserversorgungs- und Abwassersystemen sowie bei thermischen Abfallverwertungsanlagen. Aufgrund von Marktsättigung, eingeschränkten Ressourcen für Infrastrukturprojekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen in Ausschreibungsverfahren kann das Projektvolumen im Umweltbereich zurückgehen. Die EVN ist zudem Projektabwicklungs- und Lieferantenrisiken wie dem Risiko der mangelhaften Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich festgelegter Leistungen ausgesetzt.

Finanzrisiken

Im Rahmen des Managements von Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken unterscheidet die EVN zwischen Forderungen gegenüber Endkunden und Forderungen im Finanz- und Energiehandelsbereich sowie bei Großprojekten/-anlagen. Im Endkundenbereich dienen insbesondere ein effizientes Forderungsmanagement, die Beurteilung der Kundenbonität auf Basis von Ratings und Erfahrungswerten sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken. Dennoch können die Energieerträge durch mangelnde Kaufkraft bzw. Zahlungsmoral der Kunden belastet werden.

Den Kreditrisiken wird insbesondere im Treasury- und im Energiehandelsbereich sowie im Projekt- und Beschaffungsmanagement mit Bonitätsmonitoring- und Kreditlimitsystemen, Absicherungsinstrumenten wie Bankgarantien sowie einer gezielten Strategie der Diversifizierung von Geschäftspartnern begegnet.

Im Bereich der kerngeschäftsnahen Beteiligungen (vor allem Verbund AG, Rohöl-Aufsuchungs Aktiengesellschaft, Burgenland Holding AG, ENERGIEALLIANZ Austria GmbH) besteht aufgrund des schwierigen energiepolitischen Umfelds die Gefahr, dass nachteilige Ergebnis- und Eigenkapitalentwicklungen auf die EVN durchschlagen.

Im Rahmen der aktiven Steuerung der Liquiditäts-, Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und Marktpreisrisiken stellt das niedrige Zinsniveau eine zunehmende Herausforderung für die kurz- bis mittelfristige Veranlagung von liquiden Mitteln dar. Dies kann zu Opportunitätsverlusten führen und negative Auswirkungen auf die Bewertung von Personalrückstellungen sowie auf künftige Tarife haben.

Betriebsrisiken

Insbesondere im Energie- und Netzgeschäft können operative Risiken wie Betriebsunterbrechungen und -störungen sowie IT- und sicherheitstechnische Probleme auftreten, wodurch es zu Versorgungsunterbrechungen und zum Schlagendwerden von Haftungsund Reputationsrisiken kommen kann. Auch im Umweltgeschäft besteht das Risiko von Betriebsstörungen bzw. -unterbrechungen bei Wasserversorgungs- und Abwassersystemen sowie bei thermischen Abfallverwertungsanlagen. Risiken bestehen auch in der suboptimalen Auslegung und Nutzung technischer Anlagen und der Einschätzung und Umsetzung von technologischen Neuerungen. Zudem bestehen operationelle Risiken in Bezug auf Organisation, Planung, Personal und Compliance.

Umfeldrisiken

Regulierung, Energie- und Umweltgesetzgebung sowie die Veränderung von politischen und öffentlichen Positionen zu Energie- und Infrastrukturprojekten sind wesentliche Risikotreiber. Eine Änderung des Förderregimes, das Ausbleiben von erwarteten Förderungen und eine Änderung der gesetzlich fixierten Tarife können die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen.

Politische und wirtschaftliche Instabilität, willkürliche Rechtssetzungs- und Regulierungsmaßnahmen sowie Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stellen Herausforderungen dar. Erforderliche Genehmigungen und Lizenzen könnten nicht erteilt, entzogen oder nicht verlängert werden.

Vertrags- und Rechtsrisiken bestehen im Zusammenhang mit potenziellen oder bereits anhängigen (Schieds-)Gerichts- und Investitionsschutzverfahren sowie regulatorischen bzw. aufsichtsrechtlichen Prüfungen.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb von Österreich ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
der geplanten Deckungsbeiträge
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs
strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung
• Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs
und Absatzpreise (insbesondere für Energieträger)
der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf
Kundenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette;
• Sinkende Nachfrage nach Produkten
bzw. Leistungen der EVN; Rückgang der
Eigenerzeugungsmenge
längerfristiger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten
Lieferantenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
Verzögerungen bei der Ausführung vertraglich
zugesagter Leistungen
Partnerschaften, möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung, externe Expertise
Finanzrisiken1)
Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und
Translationsrisiken bei der Fremdwährungsumrech
nung im Konzernabschluss; nicht währungskonforme
Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung, Limits und Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche
Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den
erwarteten Konditionen beschaffen zu können
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung, Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteili
gungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding AG)
Monitoring des Verlustpotenzials mittels
täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem
Geschäftspartner zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen, Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem, Versicherungen und Diversifi
zierung der Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer
Beteiligungsgesellschaft
Vertretung im Aufsichtsrat bzw. in
Gesellschafter-/Risikoausschüssen der
jeweiligen Beteiligungsgesellschaft
Rating-Veränderung Bei Verringerung der Rating-Einstufung
höhere Refinanzierungskosten
Sicherstellung der Einhaltung relevanter
Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen,
steigender Zinsaufwand
Einsatz von Absicherungsinstrumenten
Wertminderungs-/Impairment-Risiken Wertberichtigung von Forderungen, Wertminderung
von Firmenwerten, Beteiligungen bzw. sonstigen
Vermögenswerten
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten (Garantien)
Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten auf erforderliches
Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw.
auf Veränderungen von Kundenbedürfnissen;
Investitionen in die "falschen" Technologien
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten,
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte,
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko, Treffen von falschen bzw.
unvollständigen Annahmen, Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter, Monitoring der Parameter
und regelmäßige Updates, Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe, Schnittstellen,
Doppelgleisigkeiten
Prozessmanagement, Dokumentation,
internes Kontrollsystem (IKS)

1) Zum Einsatz von Finanzinstrumenten siehe auch Seite 168ff und Seite 171ff

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der
technischen Anlagen
Beheben von technischen Schwachstellen,
regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen
der vorhandenen und künftig benötigten
Infrastruktur
Störungen/Netzausfall
(Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung, Gefährdung von
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der
unterschiedlichen Netze, Ausbau und Instandhaltung
der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cyber Security)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung,
Back-up-Systeme, technische Wartung,
externe Prüfung, Arbeitssicherheitsmaßnahmen,
Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern, Aus
fall durch Arbeitsunfälle, personelle Über- oder
Unterkapazitäten, Kommunikationsprobleme,
kulturelle Barrieren, Betrug, bewusste bzw.
unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen
bzw. Jahresabschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld, Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge, flexible Arbeitszeitmodelle,
Schulungen, Konzerntage, internes Kontroll
system (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische und
politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen
Umfelds (z.B. Umweltgesetze, wechselnde recht
liche Rahmenbedingungen, Marktliberalisierung
in Südosteuropa); Netzbetrieb: Nichtanerkennung
der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif
durch den Regulator
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene
Dokumentation und Leistungsverrechnung
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen, Prozessrisiko aus
diversen Klagen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen, Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaftliches
Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen, Schulden-/Finanzkrise,
stagnierende oder rückläufige Kaufkraft, steigende
Arbeitslosigkeit
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence, Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung, Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption
Interne Kontrollsysteme, einheitliche Richtlinien
und Standards, Verhaltenskodex,
Compliance-Organisation
Projektrisiko z.B. Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau
neuer Kapazitäten
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von
Großprojekten gemeinsam mit Partnerunternehmen
Vertragliche Absicherung, effizientes
Projektmanagement
Sabotage Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen,
Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen, regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden Transparente und proaktive Kommunikation,
nachhaltige Unternehmenssteuerung

GRI-Indikator: Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen (102-15)

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.

Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns.

Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister

oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich eine Berichterstattung über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, die als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des internen Kontrollsystems Berücksichtigung finden.

GRI-Indikatoren: Prüfung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen (102-31); Kommunikation kritischer Bedenken (102-33); Art und Gesamtzahl kritischer Bedenken (102-34)

Aktienstruktur und Angaben zum Kapital

Angaben gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch

    1. Per 30. September 2017 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
    1. Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist der EnBW Trust e.V., ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim unter VR 3737 eingetragener Verein mit Sitz in Karlsruhe, der zum 30. September 2017 Aktien im Ausmaß von 30,6 % des Grundkapitals treuhändig für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956, hielt. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zu diesem Stichtag 1,1 %; der Streubesitz belief sich somit auf 17,3 %.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
    1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens fünfzehn Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
    1. Mit Beschluss vom 21. Jänner 2016 ermächtigte die 87. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG den Vorstand, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten auf Inhaber lautende eigene Stückaktien zum Zweck (i) der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der EVN zu erwerben. Derzeit macht der Vorstand von diesem Ermächtigungsbeschluss keinen Gebrauch.
    1. Aufgrund der oben in Punkt 2. und 3. erwähnten Rechtslage ist ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB in der EVN AG derzeit von Gesetzes wegen unzulässig. Allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels können daher nicht eintreten.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017/18

Die breite Aufstellung der EVN Gruppe entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette, ergänzt und zusätzlich diversifiziert durch das Umweltgeschäft, bildet eine solide Basis für einen stabilen Geschäftsverlauf. Die vergangenen Jahre zeigen auch, dass sich das integrierte Geschäftsmodell der EVN in einem herausfordernden Umfeld bewährt.

Die EVN wird auch im Geschäftsjahr 2017/18 einen Schwerpunkt auf Investitionen im Bereich ihrer Netzinfrastruktur legen. Umfangreiche Investitionen im Bereich der Stromnetze sind notwendig, um die steigenden Anlagenkapazitäten im Bereich der erneuerbaren Erzeugung, besonders Windkraft und Photovoltaik, adäquat anzubinden. Zentrale Zielsetzung ist dabei die Anpassung des Netzes an die Anforderungen, die eine dezentrale Erzeugung mit sich bringt.

Die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Erzeugungsmengen, deren volatiler Verlauf nicht planbar ist, macht zudem ausreichende Kraftwerkskapazitäten für die Netzstabilisierung unverzichtbar. Die thermischen Kraftwerke der EVN stehen deshalb schon seit Jahren für die Lieferung von Ausgleichsenergie und das Engpassmanagement zur Verfügung. Auch für das Winterhalbjahr 2017/18 hat die EVN einen entsprechenden Vertrag mit dem süddeutschen Übertragungsnetzbetreiber abgeschlossen.

Im Bereich der erneuerbaren Erzeugung steht vor allem die Windenergie im Zentrum der Ausbaupläne. Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, hält die EVN einen Ausbau ihrer Windkraftkapazitäten auf 500 MW über die nächsten Jahre für realistisch.

Einen weiteren Schwerpunkt der Investitionsstrategie der EVN bildet die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Hier zielen die Investitionen vor allem auf Versorgungssicherheit auch in

niederschlagsarmen Perioden und auf die natürliche Reduktion der Wasserhärte mithilfe von Naturfilteranlagen ab.

Nachdem die Netzverluste in Südosteuropa in den vergangenen Jahren bereits deutlich gesenkt werden konnten, sollen im kommenden Geschäftsjahr weitere Schritte in diese Richtung unternommen werden. Hinsichtlich des beim Schiedsgericht der Weltbank gegenüber der Republik Bulgarien angestrengten Verfahrens wird im Lauf des Geschäftsjahres 2017/18 der Schiedsspruch erwartet.

Am 1. Jänner 2018 beginnt in Österreich die neue fünfjährige Regulierungsperiode für den Erdgasnetzbetrieb. In der von der Regulierungsbehörde zugestandenen Vergütung für das eingesetzte Kapital wird sich das gesunkene allgemeine Zinsniveau widerspiegeln. Dies wird in weiterer Folge zu einer Reduktion der Netztarife führen.

Im Umweltbereich ist die für das internationale Projektgeschäft verantwortliche WTE Wassertechnik als Bestbieter aus der Ausschreibung für ein Abwasserprojekt in Kuwait hervorgegangen. Die endgültige Auftragsvergabe steht noch aus und hängt von der abschließenden Prüfung des Angebots durch die ausschreibende kuwaitische Behörde ab.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr trafen mehrere außerordentliche Umstände zusammen, die das Konzernergebnis 2016/17 positiv beeinflusst haben. Unter der Annahme von durchschnittlichen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist für das Geschäftsjahr 2017/18 von einer Rückkehr auf ein normalisiertes Konzernergebnis im Schnitt der Geschäftsjahre 2015/16 und 2016/17 auszugehen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen, die eingeleiteten Verfahren in Bulgarien, die verbleibenden Verfahren im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt Walsum 10 sowie der Fortgang der Aktivitäten in Moskau könnten das Konzernergebnis jedoch wesentlich beeinflussen.

Maria Enzersdorf, am 20. November 2017

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Konzernabschluss 2016/17

Nach International Financial Reporting Standards

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 25
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 26
Konzern-Bilanz 27
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 28
Konzern-Geldflussrechnung 29
Konzernanhang 30 Grundsätze der Rechnungslegung
33 Konsolidierung
36 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
50 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
57 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
78 Segmentberichterstattung
83 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN 97
Bestätigungsvermerk 102

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Mio. EUR Erläuterung 2016/17 2015/16
Umsatzerlöse 25 2.215,6 2.046,6
Sonstige betriebliche Erträge 26 101,9 97,0
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 27 –1.302,6 –1.177,3
Personalaufwand 28 –316,8 –313,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 –139,0 –141,6
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 30 162,6 93,5
EBITDA 721,6 604,4
Abschreibungen 31 –262,3 –266,1
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 31 –112,5 –77,9
Operatives Ergebnis (EBIT) 346,9 260,4
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter 12,2 –8,7
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 18,8 14,4
Zinserträge 19,5 16,7
Zinsaufwendungen –65,4 –77,4
Sonstiges Finanzergebnis –6,5 –6,5
Finanzergebnis 32 –21,4 –61,6
Ergebnis vor Ertragsteuern 325,5 198,9
Ertragsteuern 33 –53,9 –16,0
Ergebnis nach Ertragsteuern 271,5 182,8
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 251,0 156,4
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 20,5 26,4
Ergebnis je Aktie in EUR1) 34 1,41 0,88
Dividende je Aktie in EUR 0,472) 0,42

1) Verwässert ist gleich unverwässert

2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,44 Euro + einmalige Bonusdividende von 0,03 Euro

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2016/17 2015/16
Ergebnis nach Ertragsteuern 271,5 182,8
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
12,3 –27,7
Neubewertung IAS 19 47 26,6 –39,8
At Equity einbezogene Unternehmen 47 –7,6 1,8
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 –6,6 10,3
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
190,6 121,8
Währungsdifferenzen 5 0,9 1,0
Available-for-Sale-Finanzinstrumente 47 245,3 119,5
Cash Flow Hedges 47 13,8 3,2
At Equity einbezogene Unternehmen 47 –3,7 33,0
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 –65,7 –34,9
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 203,0 94,2
Gesamtergebnis der Periode 474,5 277,0
Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG 454,9 250,6
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 19,6 26,4

Konzern-Bilanz

Mio. EUR Erläuterung 30.09.2017 30.09.2016
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 35 177,1 221,2
Sachanlagen 36 3.383,6 3.512,5
At Equity einbezogene Unternehmen 37 954,8 925,8
Sonstige Beteiligungen 38 919,0 612,0
Aktive latente Steuern 51 79,6 100,5
Übrige Vermögenswerte 39 209,9 313,7
5.723,8 5.685,8
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 40 98,4 140,2
Forderungen 41 409,0 414,1
Wertpapiere 42 0,5 75,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 61 223,1 237,2
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 43 3,8
731,0 870,8
Summe Aktiva 6.454,9 6.556,5
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 44–48 2.892,1 2.510,8
Nicht beherrschende Anteile 49 258,0 259,8
3.150,1 2.770,7
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 50 1.125,4 1.314,5
Langfristige Steuerverbindlichkeiten 51 171,8 93,2
Langfristige Rückstellungen 52 452,6 508,0
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 53 584,1 560,7
Übrige langfristige Schulden 54 58,3 64,3
2.392,2 2.540,7
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 55 50,5 239,1
Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern 56 67,6 55,2
Lieferantenverbindlichkeiten 57 314,0 399,6
Kurzfristige Rückstellungen 58 91,6 97,8
Übrige kurzfristige Schulden 59 388,9 453,4
912,6 1.245,1
Summe Passiva 6.454,9 6.556,5

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Mio. EUR Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Bewertungs
rücklage
Unterschieds
betrag aus der
Währungs
umrechnung
Eigene
Anteile
Gezeichnetes
Kapital und
Rücklagen
der Aktionäre
der EVN AG
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Stand 01.10.2015 330,0 253,0 1.868,2 –69,9 –24,0 –22,5 2.334,8 255,4 2.590,1
Gesamtergebnis der Periode 156,4 93,1 1,0 250,6 26,4 277,0
Dividende 2014/15 –74,7 –74,7 –19,7 –94,4
Kapitalherabsetzung –2,2 –2,2
Veränderung eigene Anteile –0,1 0,4 0,2 0,2
Sonstige Veränderungen –0,1 –0,1 –0,1
Stand 30.09.2016 330,0 252,9 1.949,9 23,2 –23,0 –22,2 2.510,8 259,8 2.770,7
Gesamtergebnis der Periode 251,0 203,0 0,9 454,9 19,6 474,5
Dividende 2015/16 –74,7 –74,7 –21,5 –96,2
Veränderung eigene Anteile 0,1 1,0 1,1 1,1
Sonstige Veränderungen 0,0*) 0,0*) 0,0*)
Stand 30.09.2017 330,0 253,0 2.126,2 226,2 –22,1 –21,2 2.892,1 258,0 3.150,1
Erläuterung 44 45 46 47 5 48 49

*) Kleinbetrag

Konzern-Geldflussrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2016/17 2015/16
Ergebnis vor Ertragsteuern 325,5 198,9
+ Abschreibungen /– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 31 374,8 344,0
– Nicht zahlungswirksames Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen
und sonstigen Beteiligungen 37, 38 –193,6 –99,1
+ Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen 129,2 135,2
+ Zinsaufwendungen 65,4 77,4
– Zinsauszahlungen –55,6 –63,6
– Zinserträge –19,5 –16,7
+ Zinseinzahlungen 17,3 13,7
– Gewinne /+ Verluste aus Fremdwährungsbewertungen –0,0*) 2,6
+/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis 2,3 –2,0
– Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 26 –45,4 –43,7
– Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs 1,6 0,7
+ Zunahme /– Abnahme von langfristigen Rückstellungen 52 –29,6 –9,5
Cash Flow aus dem Ergebnis 572,3 537,9
+ Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen 107,8 69,8
+ Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen –6,3 –48,3
+ Zunahme /– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten –154,3 –97,0
– Zahlungen für Ertragsteuern –10,5 0,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich 508,9 463,0
+ Einzahlungen aus Anlagenabgängen 98,2 4,4
+ Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen 63,7 72,4
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten 90,7 45,9
+ Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere 135,7 10,4
– Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –306,4 –315,9
– Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten –91,6 –43,3
– Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere –60,9 –4,5
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –70,6 –230,6
– Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVN AG 46 –74,7 –74,7
– Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile –21,5 –19,7
– Zu-/+ Abgang Nennkapital 0,1 –2,2
– Erwerb /+ Verkauf eigener Anteile 1,0 0,2
– Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten –344,8 –157,5
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –439,9 –253,9
Cash Flow gesamt1) –1,6 –21,5
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 1) 61 223,5 244,9
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel –0,1 0,1
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 1) 221,8 223,5
Cash Flow gesamt2) –1,6 –21,5

1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.

2) Zusatzangaben zur Konzern-Geldflussrechnung finden sich in Erläuterung 61. Konzern-Geldflussrechnung.

*) Kleinbetrag

Konzernanhang

Grundsätze der Rechnungslegung

1. Allgemeines

Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf ansässiges führendes börsenotiertes Energieund Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Mazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kunden in neun Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.

Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.

Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzernbilanzstichtag erstellt.

Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.

Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Berichterstattung nach IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2016/17 erstmals anzuwenden:

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
Geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 10, IFRS 12
IAS 28
Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts
unternehmen, Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme
01.01.2016 Keine
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen – Erwerb von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten 01.01.2016 Keine
IAS 1 Darstellung des Abschlusses – "Disclosure Initiative" 01.01.2016 Siehe unten
IAS 16, IAS 38 Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte –
Klarstellung zu zulässigen Abschreibungsmethoden
01.01.2016 Keine
IAS 16, IAS 41 Sachanlagen und Landwirtschaft – Fruchttragende Gewächse 01.01.2016 Keine
IAS 27 Einzelabschlüsse – Equity-Methode in Einzelabschlüssen 01.01.2016 Keine
Diverse Annual Improvements 2012–2014 01.01.2016 Siehe unten

1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Mit der so genannten "Disclosure Inititative" wurden erste, kurzfristig umsetzbare Vorschläge zur Änderung des IAS 1 umgesetzt, die im Zusammenhang mit der Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts stehen. Die Änderungen beinhalten Bestimmungen im Hinblick auf die Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Anhangangaben, Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung sowie Ausführungen zur Struktur einzelner Informationen des Anhangs, die zukünftig beispielsweise in Abhängigkeit von der Relevanz einzelner Informationen für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens systematisiert werden können. Die Anwendung des überarbeiteten Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen für die EVN. Die Analyse der Auswirkungen wurde jedoch zum Anlass genommen, zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit eine generelle Überarbeitung und Straffung des Konzernanhangs vorzunehmen.

In den Annual Improvements 2012–2014 wurde in Bezug auf IAS 19 unter anderem klargestellt, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen. Die Auswirkungen auf die Personalrückstellungen in Bulgarien und Mazedonien wurden dahingehend untersucht – mit dem Ergebnis, dass sich aus der Anwendung des überarbeiteten Standards keine wesentlichen Auswirkungen für die EVN ergeben.

Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.

Bereits von der EU übernommene,
aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018 Siehe unten
IFRS 15 Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden 01.01.2018 Siehe unten
Geänderte Standards und Interpretationen

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

IFRS 9 beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie erweiterte Regelungen hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und umfasst ferner neue Regelungen zum Hedge Accounting. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN werden hinsichtlich der Klassifikation und Bewertung finanzieller Vermögenswerte erwartet, derzeit kann jedoch noch keine Aussage betreffend die Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemacht werden. Die Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen und die Umstellung auf das "Expected-Credit-Loss-Modell" werden tendenziell dazu führen, dass Wertberichtigungen auf Forderungen zeitlich früher vorgenommen werden. Aus heutiger Sicht ist mit keinen wesentlichen Auswirkungen im Bereich des Hedge Accounting zu rechnen, die drei aktuell designierten Sicherungsbeziehungen sollten die Kriterien des IFRS 9 erfüllen. IFRS 9 ist mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen retrospektiv anzuwenden. Die EVN plant die Anwendung des neuen Standards zum Zeitpunkt der verpflichten Erstanwendung im Geschäftsjahr 2018/19. Weitere detaillierte Analysen werden im nächsten Geschäftsjahr durchgeführt.

IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor und ersetzt alle bisher anzuwendenden Standards und die dazugehörigen Interpretationen. Nach diesem Modell erfasst ein Unternehmen Erlöse in der Höhe, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen zur Übertragung von Waren und Dienstleistungen entsprechende Gegenleistungen erwartet werden. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Umsatzerlöse werden demzufolge realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. Der Standard enthält zudem umfangreiche Vorschriften in Bezug auf qualitative und quantitative Angaben zu Vermögenswerten, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden resultieren. Im Rahmen eines noch laufenden Projekts wurden Kundenverträge analysiert, um jene Verträge zu identifizieren, die zu einer potenziellen Änderung der bisherigen Umsatzrealisierung führen könnten. Die analysierten Verträge umfassten hauptsächlich Umsätze aus den Geschäftsbereichen Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abfallverwertung sowie Telekommunikation. Bei einigen dieser Kundenverträge konnten eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtungen identifiziert werden. Mit wesentlichen Änderungen der

Umsatzrealisierung ist aus heutiger Sicht nicht zu rechnen, da die identifizierten separaten Leistungsverpflichtungen über denselben Zeitraum erfüllt werden. Weiters wurden Verkaufsprovisionen als Vertragsanbahnungskosten identifiziert, die in Zukunft als Vermögenswert aktiviert werden müssen. Zudem können nicht rückerstattungsfähige Anfangszahlungen, die über die Laufzeit von Verträgen verteilt werden, in Zukunft zu einem Anstieg der Umsatzerlöse führen. Weitere detaillierte Analysen werden im nächsten Geschäftsjahr durchgeführt. Die EVN plant die Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes und wendet IFRS 15 somit für noch nicht erfüllte Verträge ab dem Geschäftsjahr 2018/19 an.

Noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen.

Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Siehe unten
Siehe Fußnote
Siehe unten
Siehe oben

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

2) Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Übernahmeprozess dieses Interimsstandards nicht zu starten.

3) Das IASB hat vorgeschlagen, diesen Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

IFRS 16 wurde vom IASB im Jänner 2016 veröffentlicht und wird den bisherigen Standard zu Leasingverhältnissen IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen ersetzen. IFRS 16 enthält sowohl eine geänderte Definition des Begriffs eines Leasingvertrags als auch wesentlich geänderte Regeln zur Bilanzierung beim Leasingnehmer. Durch die neuen Regelungen entfällt die frühere Unterscheidung zwischen Financeund Operating-Leasingverhältnissen. Insofern werden Operating-Leasingverhältnisse künftig analog zu Finance-Leasingverhältnissen in der Bilanz zu erfassen sein. Ausgenommen davon sind Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger bzw. Fälle, in denen es sich um einen geringwertigen Vermögenswert handelt. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Die EVN tritt aktuell als Leasingnehmer bei Operating-Leasingverhältnissen auf, weshalb durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen zu erwarten sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Projekt zur Erhebung und Identifikation von Verträgen, die unter die neue Leasingdefiniton fallen, gestartet. Eine Quantifizierung der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EVN ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

IAS 7 "Angabeninitiative zur Geldflussrechnung" erfordert zusätzliche Angaben zur Veränderung der Finanzverbindlichkeiten. Die zusätzlichen Angaben betreffen sowohl zahlungswirksame als auch nicht zahlungswirksame Veränderungen. Die Änderungen werden zu umfangreicheren Anhangangaben im Konzernabschluss der EVN führen.

Konsolidierung

3. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.

Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen), vollkonsolidiert. Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.

Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.

Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2017 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 27 inländische und 36 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 30 inländische und 37 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 19 Tochterunternehmen (Vorjahr: 25) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.

Die EVN AG ist als Kommanditist der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementär ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.

Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.

Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.

Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,00 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 182 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 65. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.

Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

Veränderungen des Konsolidierungskreises Voll Anteilig (Joint Operation) Equity Summe
30.09.2015 68 1 19 88
Erstkonsolidierungen 1 1
Entkonsolidierungen –1 –1
Umgründungen –2 –1 –3
30.09.2016 67 1 17 85
Erstkonsolidierungen 1 1
Entkonsolidierungen –2 –2
Umgründungen1) –3 –3
30.09.2017 63 1 17 81
davon ausländische Unternehmen 36 1 5 42

1) konzerninterne Umgründungen

Die im Geschäftsjahr 2015/16 neu gegründete EVN Elektrodistribucija DOOEL, Skopje, Mazedonien, wurde bisher aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen. Im zweiten Quartal 2016/17 wurde sie erstmals als vollkonsolidierte Gesellschaft im Konzernabschluss berücksichtigt.

Die bisher vollkonsolidierte WTE Projektna druzba Kranjska Gora d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien, wurde nach erfolgter Liquidation am 23. Jänner 2017 im Firmenbuch gelöscht und somit im zweiten Quartal 2016/17 entkonsolidiert.

In Moskau wurde Ende Dezember 2016 das Trinkwasserprojekt Süd-West Moskau vertragsgemäß endabgewickelt. Mit Zahlung der letzten Rate erwarb die Regierung der Stadt Moskau das Recht, die Anteile an der OAO "WTE Süd-West", Moskau, Russland, zu erwerben. Diese Option wurde im Anschluss von der Regierung auch gezogen. Die Eintragung der Aktienübertragung an die Regierung der Stadt Moskau in das Aktionärsregister und damit die Entkonsolidierung der OAO "WTE Süd-West" erfolgte am 28. Dezember 2016. Damit endete nach zehn Jahren auch die Betriebsführung der Trinkwasseranlage durch die EVN.

5. Währungsumrechnung

Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst.

Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2016/17 eine Eigenmittelveränderung von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro), darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2016/17 ein Betrag von 0,4 Mio. Euro vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert.

Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.

Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:

Währungsumrechnung 2016/17 2015/16
Währung Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1) Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1)
Albanischer Lek 133,50000 134,95000 137,52000 138,06308
Bulgarischer Lew2) 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Kroatische Kuna 7,49500 7,46918 7,52200 7,56384
Ungarischer Forint 310,67000 308,96538 309,79000 312,61846
Mazedonischer Denar 61,46800 61,59076 61,49400 61,63142
Polnischer Zloty 4,30420 4,29246 4,31920 4,33474
Russischer Rubel 68,25190 66,16763 70,51400 74,78526
Serbischer Dinar 119,36590 122,35314 123,29290 122,44939
Tschechische Krone 25,98100 26,68462 27,02100 27,05638

1) Durchschnitt der Monatsultimos

2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.

Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterieller Vermögenswert eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.

7. Sachanlagen

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.

Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von "qualifizierten Vermögenswerten", für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:

Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen
Gebäude 10–50
Leitungen 15–50
Maschinen 10–50
Zähler 5–40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–25

Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

8. At Equity einbezogene Unternehmen

At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an andere Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der at Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 32. Finanzergebnis und 65. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).

9. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Originäre Finanzinstrumente

Bei der EVN werden folgende Bewertungskategorien angewendet:

  • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale, "AFS")
  • Kredite und Forderungen (Loans and Receivables, "LAR")
  • Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden, sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem oder negativem Marktwert (At Fair Value through Profit or Loss, "@FVTPL")
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (Financial Liabilities at Amortised Cost, "FLAC")
Klassen und Bewertungskategorien originärer Finanzinstrumente Bewertungskategorie
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen
(Andere) Beteiligungen AFS
Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere @FVTPL
Ausleihungen LAR
Forderungen aus Leasinggeschäften LAR
Forderungen aus derivativen Geschäften Hedge Accounting, @FVTPL
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen LAR
Forderungen aus derivativen Geschäften Hedge Accounting, @FVTPL
Wertpapiere AFS
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten LAR
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Anleihen FLAC
Bankdarlehen FLAC
Übrige langfristige Schulden
Pachtverbindlichkeiten FLAC
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen FLAC
Sonstige übrige Schulden FLAC
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedge Accounting, @FVTPL
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten FLAC
Lieferantenverbindlichkeiten FLAC
Übrige kurzfristige Schulden
Übrige finanzielle Schulden FLAC
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedge Accounting, @FVTPL

Die von IFRS 7 für die Anhangangaben geforderte Unterteilung der originären Finanzinstrumente in Klassen – und die dazugehörigen Bewertungskategorien – stellten sich bei der EVN wie folgt dar:

Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert.

Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten (mit Ausnahme der Bewertungskategorie @FVTPL). Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.

Die unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere werden @FVTPL bewertet, da diese auf Basis des beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden. Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente, die @FVTPL bilanziert werden, beinhalten Zinsen. Die Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts in die Bewertungskategorie AFS erfolgt bei nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die weder als Kredite und Forderungen noch als @FVTPL eingestuft werden.

Bei allen in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallenden finanziellen Vermögenswerten mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden, wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft, ob objektive Hinweise für Wertminderungen vorliegen. Ein Wertminderungsbedarf wird für finanzielle Vermögenswerte entsprechend der zugehörigen Bewertungskategorie gemäß den Regelungen des IAS 39 ermittelt und erfasst. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die der Bewertungskategorie AFS zugeordnet sind, erfolgen Wertminderungen bei einem signifikanten oder länger anhaltenden Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten. Als signifikanter oder länger anhaltender Rückgang wird bei der EVN ein Rückgang von über 20 % zum Bewertungsstichtag bzw. ein permanenter Rückgang über die Dauer von neun Monaten definiert.

Derivative Finanzinstrumente

Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen im Beschaffungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.

Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen regelmäßig die Voraussetzungen der so genannten "Own Use Exemption" gemäß IAS 39 vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IAS 39 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IAS 39.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch eine Berücksichtigung des Kontrahentenrisikos stattfindet. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.

Bei derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach der Art des Sicherungsgeschäfts.

Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten eingesetzt.

Die Marktbewertungen von derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IAS 39 bilanziell als Cash Flow Hedges designiert wurden, werden mit ihrem effektiven Teil im sonstigen Ergebnis in der Bewertungsrücklage unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche gemäß IAS 39 erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt. Der im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag verbleibt im sonstigen Ergebnis und wird in derselben Periode bzw. denselben Perioden als Umgliederungsbetrag vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in der bzw. denen das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird oder mit der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet werden kann. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der zukünftigen Transaktion abgestimmt.

Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.

Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IAS 39 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Änderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risikoentfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.

Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber. Die Sicherungsbeziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowie deren Effektivität werden bei Abschluss der Beziehung und in weiterer Folge laufend analysiert und dokumentiert.

10. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die restlichen sonstigen Beteiligungen sind der Kategorie AFS zugeordnet. Der Wertansatz in der Konzern-Bilanz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist dieser nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt der Wertansatz zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Der beizulegende Zeitwert wird – so weit wie möglich – auf Basis von Börsekursen ermittelt. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Wertminderungen (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente) werden ergebniswirksam erfasst. Bei Veräußerung wird der bisher im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste unrealisierte Gewinn bzw. Verlust ergebniswirksam ausgewiesen.

11. Übrige langfristige Vermögenswerte

Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als @FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Ausleihungen werden der Kategorie LAR zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zuganges dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IAS 17 in Verbindung mit IFRIC 4 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte und der langfristigen Primärenergiereserven erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.

12. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Im Fall einer Unterdeckung der Vollkosten der Stromerzeugung aus Primärenergievorräten werden diese mit dem niedrigeren Marktpreis (dieser stellt die beste verfügbare Bewertungsgrundlage dar) bewertet. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

13. Forderungen

Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. Forderungen, für die ein potenzieller Wertminderungsbedarf besteht, werden anhand vergleichbarer Ausfallrisikoeigenschaften (insbesondere der Außenstandsdauer) gruppiert, gemeinsam auf Werthaltigkeit getestet und gegebenenfalls ergebniswirksam wertberichtigt. Die Wertminderungen, die in Form von Einzelwertberichtigungen über Wertberichtigungskonten vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen.

Die fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich der erfassten Wertminderungen, können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.

Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.

14. Wertpapiere

Die kurzfristigen Wertpapiere sind als AFS eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung wird der bisher im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste unrealisierte Gewinn bzw. Verlust ergebniswirksam ausgewiesen.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

16. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Ist die Veräußerung von langfristigen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten hinreichend wahrscheinlich, wird bei Beschlussfassung und Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IFRS 5 der Vermögenswert als zu Veräußerungszwecken gehalten klassifiziert und, soweit erforderlich, auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten abgewertet. Bis zum Verkaufszeitpunkt erfolgen keine weiteren Abschreibungen. Die Darstellung in der Bilanz erfolgt getrennt von anderen Vermögenswerten. Ein Gewinn oder Verlust, der bis zum Tag der Veräußerung eines langfristigen Vermögenswerts nicht erfasst wurde, wird am Tag der Ausbuchung erfasst (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte).

17. Eigenkapital

In Abgrenzung zum Fremdkapital ist Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept definiert als "Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden". Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.

Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, die unrealisierten Gewinne bzw. Verluste aus der Marktbewertung von marktgängigen Wertpapieren (Available-for-Sale-Finanzinstrumente), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.

18. Rückstellungen

Personalrückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.

Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, darunter fallen bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für die Rückstellung für Pensionen wurden wie im Vorjahr die biometrischen Rechnungsgrundlagen nach den österreichischen Pensionsversicherungstafeln "Rechnungsgrundlagen AVÖ 2008-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler" herangezogen.

Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.

Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.

Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.

Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.

Rückstellung für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.

In Bulgarien und Mazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeitersicherung.

Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.

Als Abzinsungssätze werden risikolose Zinssätze vor Steuern verwendet. Risiken und Unsicherheiten der zu erwartenden Ausgaben finden in der Schätzung über die künftigen Cash Flows Berücksichtigung.

Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach für Angestellte, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in der Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in der Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, darunter fallen bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde gelegten Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.

19. Schulden

Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.

Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen.

Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung durch die EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst.

20. Ertragsrealisierung

Umsatzrealisierung (allgemein)

Erlöse aus dem Endkundengeschäft werden zum Bilanzstichtag zum Teil mit Unterstützung statistischer Verfahren aus den Kundenabrechnungssystemen ermittelt und in Bezug auf die in der Periode gelieferten Energie- bzw. Wassermengen abgegrenzt. Umsätze werden dann als Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kunden eine abrechenbare Leistung erbracht wurde.

Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Durch IFRIC 18 wird die Bilanzierung von Geschäftsfällen geregelt, bei denen ein Unternehmen von seinem Kunden einen Vermögenswert bzw. die Finanzmittel für die Anschaffung oder Herstellung eines solchen erhält, um ihm im Gegenzug einen Netzanschluss oder einen dauerhaften Zugang zu einer Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu verschaffen. Bei der EVN fallen erhaltene Baukostenzuschüsse zum Teil in den Anwendungsbereich des IFRIC 18. Baukostenzuschüsse im Strom- und Gasnetzbereich stehen im Zusammenhang mit der Versorgungsverpflichtung der EVN und werden passivisch abgegrenzt und über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Der Ausweis der Auflösungsbeträge aus der passivischen Abgrenzung der erhaltenen Baukostenzuschüsse erfolgt bei der EVN in den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Auftragsfertigung

Forderungen für Projektgeschäfte (insbesondere PPP-Projekte – Public Private Partnerships) und die damit im Zusammenhang stehenden Umsätze werden nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.

21. Ertragsteuern und latente Steuern

Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Ertragsteuersätze
% 2016/17 2015/16
Unternehmenssitz
Österreich 25,0 25,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland – Bereich Umwelt 30,3 30,3
Deutschland – Bereich Erzeugung 32,4 33,7
Estland1) 20,0 20,0
Kroatien 18,0 20,0
Litauen 15,0 15,0
Mazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Serbien 15,0 15,0
Slowenien 19,0 17,0
Tschechien 19,0 19,0
Zypern 12,5 12,5

Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:

1) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.

Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2017 durch Bildung einer (Vorjahr: eine) Unternehmensgruppe Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in dieser Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, als Gruppenträger. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Gruppe mit aufzunehmen.

Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert, vorgesehen. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.

Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahmen davon bilden die Verträge mit den Gruppenmitgliedern WEEV Beteiligungs GmbH und Burgenland Holding, die vorsehen, dass der WEEV Beteiligungs GmbH und der Burgenland Holding im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.

Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der

Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.

Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.

22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf Ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.

Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekomnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.

Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungsanlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2040), an.

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierachie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierachie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt.

Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume, erfolgt eine Durchschnittsbildung (50:50) anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft. Die Durchschnittsbildung erfolgt zum Erhalt eines ausgewogenen Bildes über die zukünftige Strompreisentwicklung. Für die Bewertungen wird der Low Case der Preisprognosen der beiden Informationsdienstleister herangezogen. Damit werden die Risiken umfassend berücksichtigt, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können.

Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem dem Rating entsprechenden Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.

Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert

des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.

Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.

Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet; diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die Wertminderungstests erstellt wurden, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 7. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.

Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in Erläuterung 4. Konsolidierungskreis beschrieben.

Mit Vereinbarung vom 13. Februar 2017 wurde der Rechtsstreit zwischen der EVN Bulgaria und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK hinsichtlich umstrittener Aufrechnungen außergerichtlich verglichen. Dieser Vergleich umfasst insbesondere die Abgeltung des noch offenen Teils der vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Juli 2013 entstandenen und von der EVN Bulgaria vorfinanzierten Ökostrom-Mehrkosten und Verzugszinsen, die die NEK der EVN Bulgaria zu ersetzen hat. Die Umsetzung erfolgte durch die von beiden Parteien nunmehr anerkannte Aufrechnung der genannten Forderungen der EVN Bulgaria mit Forderungen der NEK aus Energielieferungen. Mit Entscheidung vom 4. August 2017 wurde das im März 2014 von der staatlichen bulgarischen Kommission für Energie- und Wasserregulierung wegen der erwähnten Aufrechnung eingeleitete administrative Verfahren zum Lizenzentzug gegen die EVN Bulgaria eingestellt. Das von der EVN im Juli 2013 angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren vor dem von der Weltbank eingerichteten International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) gegenüber der Republik Bulgarien bleibt weiterhin anhängig. Der Ausgang des Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen.

Die Moskauer Antimonopolkommission (FAS) hat den Beschluss der Regierung der Stadt Moskau vom 1. Juni 2010, mit dem im Projekt der Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau der Wechsel auf den Investor EVN unter gleichzeitiger Erhöhung der Kapazität auf 700.000 Jahrestonnen angeordnet bzw. genehmigt worden war, für wettbewerbswidrig erklärt; dieser Beschluss ist rechtskräftig. Die von der EVN gegen die behördlichen Maßnahmen zur Aufhebung des Investitionsvertrags eingeleiteten Verfahren waren nicht erfolgreich. Aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Aufhebung des Investitionsvertrags hat die Projektgesellschaft zur Verwirklichung des Projekts der MPZ1 beim London Court of International Arbitration gegen die Fa Tabrin OÜ (nunmehr Veealliance) mit Sitz in Tallinn, Estland, mit 27. April 2016 einen Schiedsantrag und mit 11. Oktober 2016 eine Klage auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen zur Verschaffung

der Rechte aus dem Investitionsvertrag mit der Regierung der Stadt Moskau eingebracht. Diese Entwicklungen beim Projekt Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau ließen bereits im Geschäftsjahr 2013/14 erhebliche Zweifel an dessen Realisierbarkeit aufkommen, weshalb die bestehende Leasingforderung wertberichtigt und der auf die verwertbaren Anlagenkomponenten entfallende Betrag in die Vorräte umgegliedert worden war. Es muss weiter davon ausgegangen werden, dass die Anlage nicht errichtet werden wird, sondern vom Auftraggeber bzw. Projektverkäufer entsprechende Kompensation zu fordern ist. Nach Durchführung von Verhandlungen wird nun der Spruch des Schiedsgerichts erwartet. Die weiteren Entwicklungen in diesem Projekt einschließlich der Auflösung oder Rückabwicklung bestehender Lieferverträge mit Sublieferanten können in folgenden Berichtsperioden zu Änderungen des Ausweises und zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte und 40. Vorräte).

Die Projektgesellschaft Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH, an der die EVN zu 49,0 % beteiligt ist, hat am 17. Dezember 2013 eine Schiedsklage gegen das Generalunternehmerkonsortium Hitachi Ltd und Hitachi Power Europe GmbH und am 10. Dezember 2013 eine gerichtliche Klage gegen einen Versicherer eingebracht. Die geltend zu machenden Ansprüche beruhen auf Schäden, die der Projektgesellschaft infolge verspäteter Fertigstellung des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind, und umfassen pauschalierten Schadenersatz für Verzug, verzögerungsbedingte Mehrkosten, die vorfinanzierten Reparaturkosten und für den Schaden aus entgangener Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten sowie Ansprüche gegen einen Versicherer. Widerklagend hat das Hitachi-Konsortium in diesem Verfahren Ansprüche gegen die Projektgesellschaft geltend gemacht. Mit dem am 23. November 2016 von der ICC veröffentlichen Schiedsspruch wurden der SEK Ansprüche im Ausmaß von rund 200 Mio. Euro zugesprochen, die Ansprüche von Hitachi laut Widerklage wurden abgewiesen. Der Versicherer hat in einer mittlerweile verbundenen Klage Rückzahlung von bereits geleisteten Abschlagszahlungen gefordert. Im gerichtlichen Verfahren gegen den Versicherer ist am 1. Juli 2015 ein Teil-Grund- und Teil-Schlussurteil zugunsten der Projektgesellschaft ergangen, wonach der Versicherer zur Zahlung von Versicherungsleistungen wegen des Kraftwerksschadens vom April 2011 dem Grunde nach verpflichtet ist, gegen das dieser und auch die Projektgesellschaft (in Bezug auf die Anerkennung der Rechtsanwaltskosten) Berufung eingelegt haben. Mittlerweile konnte zwischen SEK und dem Versicherer eine kommerzielle Einigung herbeigeführt werden, wonach der Versicherer insgesamt 60 Mio. Euro für die beiden Kesselschäden an SEK zu leisten hat. SEK und der Versicherer werden ihre wechselseitig eingebrachten Klagen zurückziehen. Nach der ersten Betriebszeit des Kraftwerks lassen sich aus den Statistiken höhere spezifische Wärmeverbräuche und somit ein niedrigerer Wirkungsgrad ableiten, als vom Generalunternehmer zugesagt. Eine entsprechende Kontrollmessung hat dies mittlerweile bestätigt. Deshalb wurde am 16. September 2015 eine weitere Schiedsklage gegen das Generalunternehmerkonsortium Hitachi Ltd und Hitachi Power Europe GmbH Hitachi eingebracht. Mit einem Ende dieses Schiedsverfahrens ist im Jahr 2019 zu rechnen; der Ausgang der Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen).

Die EVN hält auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die Wien Energie einen Strombezugsrechtsvertrag gegenüber der SEK und verrechnet die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Bestandteil des Endpreises ist der so genannte "Leistungspreis 1", der vorrangig durch die (noch nicht endgültig feststehenden) Investitionskosten des Kraftwerks Walsum 10 bestimmt wird. Die Wien Energie hat die EVN mit Schiedsklage vom 24. Mai 2017 beim Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien auf Rechnungslegung durch Aufschlüsselung des Leistungspreises 1 geklagt. Die Wien Energie erteilte der EVN auch mehrfach Weisungen betreffend die Vorgehensweise gegenüber der SEK, insbesondere betreffend Geltendmachung einer Wirtschaftsklausel. Die EVN hat hiezu mit 25. September 2017 ebenfalls beim Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien eine Widerklage auf Feststellung eingebracht, dass die Wien Energie nicht berechtigt ist, derartige Weisungen zu erteilen. Der Ausgang dieser Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen.

Die EVN und die Verbund Thermal Power betreiben aufgrund des Vertrags vom 28. April 1980 bzw. 16. April 1980 das Kraftwerk Dürnrohr, wobei jedem Vertragspartner einer der beiden Blöcke zur Bewirtschaftung zugewiesen ist. Verbund Thermal Power hat im Dezember 2014 den bestehenden Betriebsführungsvertrag zum 30. Juni 2015 gekündigt und im April 2015 die endgültige Auflassung ihres Kraftwerksblocks am Standort des Gemeinschaftskraftwerks Dürnrohr erklärt. Dies führte in weiterer Folge zu erhöhten Instandhaltungs- und Betriebskosten für die EVN. Die EVN steht auf dem Standpunkt, dass die ausgesprochene Kündigung rechtlich unwirksam sowie der bestehende Vertrag auf die technische Lebensdauer der Anlagen des Kraftwerks Dürnrohr abgeschlossen ist und daher unverändert aufrecht besteht. Sie hat zu diesem Zweck eine Feststellungsklage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der Ausgang dieses Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen).

Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).

Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 66. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen) und in der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.

24. Grundsätze zur Segmentberichterstattung

Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 60. Segmentberichterstattung).

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

25. Umsatzerlöse

Die externen Umsatzerlöse der einzelnen Segmente entwickelten sich wie folgt:

Umsatzerlöse
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Erzeugung 53,7 46,0
Energie 512,0 448,5
Netze 497,9 434,2
Südosteuropa 957,5 949,4
Umwelt 181,0 158,4
Alle sonstigen Segmente 13,4 10,1
Summe 2.215,6 2.046,6

26. Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 45,4 43,7
Aktivierte Eigenleistungen 20,7 20,9
Zinsen für verspätete Zahlungen 17,6 7,5
Entschädigungen und Vergütungen 5,8 13,0
Miet- und Pachterträge 2,2 1,9
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –1,6 –0,7
Bestandsveränderungen –3,3 –1,2
Übrige sonstige betriebliche Erträge 15,2 11,8
Summe 101,9 97,0

Der Anstieg der Zinsen für verspätete Zahlungen ist auf die im Februar 2017 zwischen der Vertriebsgesellschaft EVN Bulgaria EC und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK erzielte Einigung hinsichtlich vorfinanzierter Ökostrom-Mehrkosten, konkret auf die zugesprochenen Verzugszinsen, zurückzuführen. Der Rückgang der Entschädigungen und Vergütungen resultiert überwiegend aus in der Vergleichsperiode erhaltenen Versicherungsentschädigungen für Winterschäden in Südosteuropa.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.

27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Fremdstrombezug und Energieträger 989,0 930,6
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 313,7 246,7
Summe 1.302,6 1.177,3

Die Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger umfassen insbesondere Strom-, Erdgas-, Steinkohle- und Biomassebezugskosten sowie den durch die zu geringe Zuteilung von Gratiszertifikaten entstandenen Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2 -Emissionszertifikate in Höhe von 15,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,3 Mio. Euro).

Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.

Der Anstieg der Position "Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand" ist im Wesentlichen auf eine Wertberichtigung in Höhe von 45,5 Mio. Euro der in den Vorräten abgebildeten Anlagenkomponenten aus dem ehemaligen Projekt Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau zurückzuführen (siehe Erläuterung 40. Vorräte).

28. Personalaufwand

Personalaufwand
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Gehälter und Löhne 241,5 240,6
Aufwendungen für Abfertigungen 6,3 5,5
Aufwendungen für Pensionen 10,1 9,6
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 52,1 51,4
Sonstige Sozialaufwendungen 6,8 6,6
Summe 316,8 313,7

Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV Pensionskasse in Höhe von 9,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,2 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) enthalten. Der Anstieg der Beiträge an die VBV Pensionskasse ist auf eine Einmalzahlung in Höhe von 3,8 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf der EVN Pensionskasse zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde erstmals der Pensionssicherungsbeitrag laut NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz berücksichtigt. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 2,9 Mio. Euro.

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:

Mitarbeiter nach Segmenten1) 2016/17 2015/16
Erzeugung 135 143
Netze 1.218 1.227
Energie 305 292
Südosteuropa 4.161 4.166
Umwelt 501 497
Alle sonstigen Segmente 521 504
Summe 6.840 6.830

1) Anzahl im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,3 % aus Angestellten und zu 2,7 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,2 % Angestellte und 2,8 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Mazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.

29. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen Mio. EUR 2016/17 2015/16 Forderungsabschreibungen 23,1 20,7 Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 18,3 22,7 Betriebssteuern und Abgaben 18,0 12,4 Werbeaufwand 11,8 12,3 Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 11,2 10,0 Telekommunikation und Portospesen 9,6 9,6 Versicherungen 9,4 9,5 Wartung und Instandhaltung 7,0 8,1 Mieten 6,7 5,6 Weiterbildung 2,0 1,8 Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 22,1 28,8 Summe 139,0 141,6

Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.

30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Mio. EUR 2016/17 2015/16
EVN KG 96,1 55,9
RAG 43,4 42,3
Energie Burgenland 17,0 9,9
ZOV; ZOV UIP 12,5 12,4
Ashta –6,8
Verbund Innkraftwerke –11,4 –27,5
Andere Gesellschaften 5,0 7,3
Summe 162,6 93,5

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 65. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).

Der Anstieg des Ergebnisanteils der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ist im Wesentlichen auf die EVN KG, die Energie Burgenland und die Verbund Innkraftwerke zurückzuführen. Der im Vergleich zum Vorjahr höhere Ergebnisbeitrag der EVN KG beruht auf gesunkenen Bezugskosten, witterungsbedingten Faktoren sowie positiven Bewertungseffekten von Absicherungsgeschäften. Die Entwicklung des Ergebnisbeitrags der Energie Burgenland ist überwiegend auf positive Einmaleffekte im Bereich der Ertragsteuern zurückzuführen.

Der negative Ergebnisbeitrag der Verbund Innkraftwerke ist durch eine deutlich verschlechterte Einschätzung der langfristigen Strompreisentwicklung sowie eines Anstiegs des WACC begründet. Dies führte zu einer Wertminderung der Anteile an diesem at Equity einbezogenen Unternehmen in Höhe von 13,1 Mio. Euro. Bereits im Vorjahr waren aufgrund verschlechterter Einschätzungen der Strompreisentwicklung Wertminderungen in Höhe von 27,6 Mio. Euro vorgenommen worden (siehe Erläuterung 37. Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen).

Die nicht angesetzten kumulativen Verluste der Ashta betrugen 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: Verluste von 5,8 Mio. Euro).

31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung

22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Immaterielle Vermögenswerte 59,5 21,5
Sachanlagen 316,7 326,6
Zuschreibungen auf Sachanlagen –1,4 –4,1
Summe 374,8 344,0
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Abschreibungen 262,3 266,1
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) 113,9 82,0
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) –1,4 –4,1
Summe 374,8 344,0

1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen

32. Finanzergebnis

Finanzergebnis
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Beteiligungsergebnis
WEEV Beteiligungs GmbH 12,1 –8,8
Andere Gesellschaften 0,0*) 0,0*)
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter 12,2 –8,7
Dividendenzahlungen 19,0 17,6
davon Verbund AG 11,6 14,0
davon andere Gesellschaften 7,3 3,6
Wertminderungen/Abgänge –0,1 –3,3
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 18,8 14,4
Summe Beteiligungsergebnis 31,0 5,6
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten 8,8 11,5
Übrige Zinserträge 10,7 5,2
Summe Zinserträge 19,5 16,7
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten –54,6 –60,0
Zinsaufwand Personalrückstellungen –5,9 –9,6
Übrige Zinsaufwendungen –4,9 –7,8
Summe Zinsaufwendungen –65,4 –77,4
Summe Zinsergebnis –45,9 –60,7
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens –1,5 –1,8
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen –0,0*) –0,0*)
Währungskursgewinne/-verluste 0,0*) –2,6
Übriges Finanzergebnis –5,0 –2,1
Summe sonstiges Finanzergebnis –6,5 –6,5
Finanzergebnis –21,4 –61,6

*) Kleinbetrag

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 65. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen.

Die WEEV Beteiligungs GmbH wurde zum Zweck der Teilnahme an der Kapitalerhöhung der Verbund AG gemeinsam mit dem Syndikatspartner Wiener Stadtwerke Holding AG gegründet und erstmals im Geschäftsjahr 2010/11 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen. Die Anpassungen an geänderte Marktwerte werden nach Berücksichtigung des Abzugs latenter Steuern gemäß IAS 39 gegen die Bewertungsrücklage verrechnet. Im Geschäftsjahr 2016/17 kam es zu einer Umstrukturierung der WEEV. Die von der WEEV gehaltenen Verbund-Anteile wurden an die Mutterunternehmen EVN und Wiener Stadtwerke übertragen. Der Verbund-Aktienkurs belief sich zum Verkaufsstichtag auf 16,15 Euro (IFRS-Buchwert 11,23 Euro), woraus sich im Wesentlichen der positive Ergebnisanteil von 12,1 Mio. Euro ergibt. Mit dem Erlös aus dem Aktienverkauf wurden die entsprechenden Finanzierungen zurückgeführt und die überschüssige Liquidität ausgeschüttet. Die im sonstigen Ergebnis angesetzte positive Kursentwicklung wurde durch den Aktienverkauf erfolgswirksam in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert und betrug 10,2 Mio. Euro (siehe auch 47. Bewertungsrücklagen). Die nicht angesetzten Verluste der WEEV beliefen sich auf 4,5 Mio. Euro.

Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investment-Fonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und

Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens. Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 18,3 Mio. Euro (Vorjahr: 15,3 Mio. Euro).

Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen, die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen sowie Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 59,5 Mio. Euro (Vorjahr: 67,8 Mio. Euro).

33. Ertragsteuern

Ertragsteuern
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 26,9 –3,5
davon österreichische Gesellschaften 10,5 –15,0
davon ausländische Gesellschaften 16,4 11,4
Latenter Steuerertrag/-aufwand 27,0 19,6
davon österreichische Gesellschaften 34,5 8,6
davon ausländische Gesellschaften –7,5 11,0
Summe 53,9 16,0

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2017 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2016/17 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:

Ermittlung des Effektivsteuersatzes 2016/17 2015/16
% Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 325,5 198,9
Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz 25,0 81,4 25,0 49,7
– Abweichende ausländische Steuersätze –3,0 –9,6 –1,5 –3,1
– Steuerfreie Beteiligungserträge –8,8 –28,6 –6,5 –12,9
+ Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern 2,9 9,3 1,8 3,6
– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen
auf Konzernforderungen
–0,7 –2,3 –11,8 –23,5
+ Nicht abzugsfähige Aufwendungen 0,9 3,0 1,0 2,0
– Steuerfreie Erträge –0,1 –0,3 –0,5 –0,9
+ Aperiodische Steuererhöhungen 0,1 0,2 0,7 1,4
+/– Sonstige Posten 0,3 0,9 –0,2 –0,3
Effektivsteuersatz/-aufwand 16,6 53,9 8,1 16,0

Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführten Abschreibungen der Beteiligungen an Hydro Power Company Gorna Arda, TEZ Plovdiv, EVN Nk BuB, EVN Bulgaria, OOO EVN Umwelt Service (Vorjahr: EVN Nk BuB, EVN UBS, OOO EVN Umwelt Service, Shkodra, TEZ Plovdiv) und die Zuschreibungen der Beteiligungen an EVN Macedonia und Energie Allianz.

Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2016/17 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 16,6 % (Vorjahr: 8,1 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).

34. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2016/17 in Umlauf befindlichen Aktien von 177.856.536 Stück (Vorjahr: 177.763.333 Stück) ermittelt. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch so genannte "potenzielle Aktien" aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 251,0 Mio. Euro (Vorjahr: 156,4 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2016/17 ein Ergebnis je Aktie von 1,41 Euro (Vorjahr: 0,88 Euro).

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Aktiva

35. Immaterielle Vermögenswerte

Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Software-Lizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte wurden in der Vergangenheit insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und mazedonischen Stromversorger ausgewiesen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2016/17 Sonstige immaterielle
Mio. EUR Firmenwerte Rechte Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2016 216,7 372,8 99,6 689,1
Zugänge 10,5 3,0 13,5
Abgänge –2,2 –0,0*) –2,2
Bruttowert 30.09.2017 216,7 381,2 102,4 700,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2016 –160,9 –220,1 –86,9 –467,9
Planmäßige Abschreibungen –12,0 –2,6 –14,5
Wertminderungen –44,8 –0,2 –45,0
Abgänge 1,5 –0,0*) 1,6
Umbuchungen 2,8 –0,2 2,5
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2017 –160,9 –272,6 –89,8 –523,3
Nettowert 30.09.2016 55,8 152,7 12,7 221,2
Nettowert 30.09.2017 55,8 108,6 12,6 177,1
Geschäftsjahr 2015/16
Mio. EUR
Firmenwerte Rechte Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2015 216,7 358,0 98,4 673,1
Währungsdifferenzen 0,0*) 0,0*)
Konsolidierungskreisänderungen 0,0*) 0,0*)
Zugänge 20,3 1,2 21,5
Abgänge –6,0 –0,1 –6,1
Umbuchungen 0,4 0,4
Bruttowert 30.09.2016 216,7 372,8 99,6 689,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2015 –160,4 –208,7 –83,7 –452,9
Währungsdifferenzen –0,0*) –0,0*)
Konsolidierungskreisänderungen 0,0*) 0,0*)
Planmäßige Abschreibungen –13,0 –3,1 –16,1
Wertminderungen –0,5 –4,8 –0,1 –5,4
Zuschreibungen 0,0*) 0,0*) 0,0*)
Abgänge 6,0 0,0*) 6,0
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2016 –160,9 –220,1 –86,9 –467,9
Nettowert 30.09.2015 56,3 149,3 14,7 220,2
Nettowert 30.09.2016 55,8 152,7 12,7 221,2

*) Kleinbetrag

Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU "Internationales Projektgeschäft" und mit 2,9 Mio. Euro auf die CGU "Sonstige CGUs".

Der Buchwert des Nettovermögens der CGU "Internationales Projektgeschäft" betrug 223,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 359,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,92 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,41 % entspricht, verwendet. Der erzielbare Betrag der CGU lag damit um 60,70 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 1,0 % wäre es im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 91,9 Mio. Euro gekommen (Überdeckung in Höhe von 195,3 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern in Höhe von 10,42 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.

Im Segment Erzeugung wurde aufgrund der verschlechterten Einschätzung der langfristigen Strompreisentwicklung sowie eines Anstiegs des WACC eine Wertminderung der Strombezugsrechte aus dem Donaukraftwerk Freudenau in Höhe von 16,9 Mio. Euro notwendig. Die EVN hält am Donaukraftwerk Freudenau Strombezugsrechte im Ausmaß von 12,5 % auf die Betriebsdauer des Kraftwerks. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 22,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,84 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,40 % entspricht, verwendet. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Wertminderung in Höhe von 19,3 Mio. Euro gekommen (Wertminderung in Höhe von 14,0 Mio. Euro). Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 12,9 Mio. Euro (Wertminderung von 20,9 Mio. Euro) gekommen.

Aufgrund geänderter energiepolitischer Rahmenbedingungen in Bulgarien wurde die weitere Umsetzung des Wasserkraftwerksprojekts Gorna Arda ausgesetzt. Das Projekt ist im aktuellen Umfeld nicht realisierbar. Aus diesem Grund wurde der entsprechende Buchwert in Höhe von 28,9 Mio. Euro im Segment Erzeugung zur Gänze wertgemindert.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden insgesamt 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) aktiviert.

36. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen Geschäftsjahr 2016/17 Mio. EUR Grundstücke und Bauten Leitungen Technische Anlagen Zähler Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen in Bau Summe Bruttowert 30.09.2016 809,8 3.959,5 3.014,7 238,5 174,4 170,7 8.367,6 Währungsdifferenzen 0,0*) 0,2 2,3 0,0*) 0,0*) 0,0*) 2,6 Zugänge 7,0 110,9 43,6 27,3 19,7 81,8 290,3 Abgänge –5,6 –13,4 –113,9 –10,6 –10,2 –1,7 –155,4 Umbuchungen 7,2 54,5 19,4 0,1 0,8 –82,0 –0,2 Bruttowert 30.09.2017 818,4 4.111,6 2.966,1 255,3 184,7 168,8 8.504,9 Kumulierte Abschreibungen 30.09.2016 –447,7 –2.144,8 –1.973,4 –148,7 –133,1 –7,4 –4.855,0 Währungsdifferenzen –0,0*) –0,1 –1,6 –0,0*) –0,0*) – –1,7 Planmäßige Abschreibungen –20,2 –105,9 –90,4 –15,8 –15,4 – –247,7 Wertminderungen –7,9 –13,3 –45,9 –0,1 –0,7 –1,0 –68,9 Zuschreibungen 0,6 0,3 0,5 – – – 1,4 Abgänge 2,3 13,3 16,1 9,0 9,9 – 50,5 Umbuchungen –6,1 3,5 3,2 –0,1 –0,2 0,0*) 0,2 Kumulierte Abschreibungen 30.09.2017 –479,1 –2.247,0 –2.091,5 –155,8 –139,5 –8,3 –5.121,3 Nettowert 30.09.2016 362,1 1.814,8 1.041,3 89,8 41,3 163,3 3.512,5 Nettowert 30.09.2017 339,3 1.864,6 874,6 99,5 45,2 160,4 3.383,6

Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Zähler Betriebs- und
Geschäftsaus
stattung
Anlagen
in Bau
Summe
790,1 3.808,8 2.972,2 224,9 200,6 167,2 8.164,0
0,4 1,0 3,2 0,1 0,1 0,2 5,0
2,2 6,1 2,4 0,0*) 10,7
8,1 103,2 63,6 21,7 13,7 99,8 310,1
–10,2 –9,4 –52,1 –8,4 –43,1 –0,1 –123,2
19,2 49,8 25,4 0,1 3,1 –96,5 1,0
809,8 3.959,5 3.014,7 238,5 174,4 170,7 8.367,6
–433,7 –2.037,8 –1.865,3 –142,4 –161,0 –7,4 –4.647,7
–0,2 –0,5 –2,3 –0,0*) –0,1 –3,1
–20,9 –102,7 –97,4 –14,6 –14,5 –250,1
–4,2 –14,3 –58,1 –0,0*) –0,0*) –76,6
1,8 1,5 0,7 4,1
9,4 9,2 48,7 8,3 42,7 118,3
0,2 –0,3 0,3 0,0*) –0,2 0,0*)
–447,7 –2.144,8 –1.973,4 –148,7 –133,1 –7,4 –4.855,0
356,4 1.771,0 1.106,9 82,5 39,6 159,9 3.516,3
362,1 1.814,8 1.041,3 89,8 41,3 163,3 3.512,5
Andere Anlagen,

*) Kleinbetrag

In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 56,1 Mio. Euro (Vorjahr: 62,9 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand eine Höchstbetragshypothek in unveränderter Höhe von 1,8 Mio. Euro.

In den Zugängen zu den Sachanlagen waren aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro) enthalten. Der Aktivierungszinssatz betrug 1,7 % –3,8 % (Vorjahr: 1,9 % –3,7 %).

Für geleaste und gepachtete Anlagen ist in der Konzern-Bilanz der Barwert der Zahlungsverpflichtungen aus der Nutzung von Wärmenetzen und Heizwerken ausgewiesen. Die Buchwerte dieser Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro). Die zugehörigen Pacht- bzw. Leasingverbindlichkeiten wurden unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten passiviert.

Die als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte wiesen einen Buchwert von 0,0 Mio. Euro auf (Vorjahr: 40,0 Mio. Euro).

Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 23. November 2016 bekanntgegeben, hat ein Schiedsgericht der Projektgesellschaft zur Errichtung des Kraftwerks Walsum 10, an der die EVN AG mittelbar zu 49 % beteiligt ist, Ansprüche in Höhe von rund 200 Mio. Euro zuerkannt. Das Ergebnis des Schiedsspruchs führte im überwiegenden Ausmaß zu einer Reduktion der Anschaffungskosten für das Kraftwerk.

Im Geschäftsjahr 2016/17 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen:

Aufgrund der verschlechterten Einschätzung der langfristigen Strompreisentwicklung sowie einer geänderten Einschätzung des Betrachtungszeitraums aufgrund der derzeit in Europa diskutierten Änderung der CO2-Gesetzgebung wurde eine Wertminderung beim anteilsmäßig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 in Höhe von 19,1 Mio. Euro notwendig.1) Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 162,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,25 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,79 % entspricht, verwendet. Bei der Bewertung wurden aktuelle Annahmen für den Ausgang der anhängigen Rechtsverfahren getroffen (siehe Erläuterung 23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es beim anteilsmäßig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Wertminderung in Höhe von 25,8 Mio. Euro (Wertminderung in Höhe von 12,2 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Werterholung von 5,5 Mio. Euro (Wertminderung von 44,1 Mio. Euro) gekommen. Bei einem unveränderten Betrachtungszeitraum von 30 Jahren würde sich eine Werterholung von 1,7 Mio. Euro ergeben.

1) Die Impairment-Betrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen Stromproduktion, die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte "Konsolidierung" ausgewiesen.

In Bulgarien musste aufgrund weiterer nachteiliger regulatorischer Tarifentscheidungen im Wärmebereich eine Wertminderung in Höhe von 24,0 Mio. Euro an den Cogeneration-Anlagen der TEZ Plovdiv im Segment Südosteuropa vorgenommen werden. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 36,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,40 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,23 % entspricht, verwendet. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Wertminderung in Höhe von 27,9 Mio. Euro gekommen (Wertminderung in Höhe von 20,7 Mio. Euro).

Bei der Energieversorgungszentrale beim Kraftwerk Dürnrohr liegen aufgrund in kürzeren Intervallen erforderlicher Reinvestitionen und höherer Instandhaltungsaufwendungen substanzielle Hinweise einer Überalterung der Anlage vor. Dies führte zu einer Wertminderung von 3,9 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug –1,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,77 %, der einem iterativ Abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,65 % entspricht, verwendet.

Bei der Wärmeversorgung Großraum Mödling mussten mangels eines Nachfolgetarifs für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in der im Juli 2017 beschlossenen Novelle des Ökostromgesetzes Wertminderungen von 3,7 Mio. Euro im Segment Energie vorgenommen werden. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 30,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,68 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,77 % entspricht, verwendet.

Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Naturkraft führten aufgrund verschlechterter Einschätzungen der langfristigen Strompreisentwicklung und eines Anstiegs des WACC bei vier Windparks und vier Kleinwasserkraftwerken zu Wertminderungen von 4,5 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 26,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,24 % – 5,84 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 5,66 % – 23,85 % entspricht, verwendet.

Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Wärme führten aufgrund von Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei elf Wärmeanlagen zu Wertminderungen von 5,4 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 17,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,67 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 5,67 % – 6,89 % entspricht, verwendet.

Bei den der EVN Wärme zurechenbaren CGUs "Schärding" und "Bruck/Leitha" wurde eine Wertaufholung von 1,3 Mio. Euro im Segment Erzeugung erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 4,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,67 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 8,26 % – 9,24 % entspricht, verwendet.

In der Vergleichsperiode waren aufgrund der verschlechterten Einschätzung der langfristigen Strompreisentwicklung Abwertungen von 32,6 Mio. Euro beim anteilig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 sowie von 2,3 Mio. Euro beim Windpark der EVN in Kavarna notwendig geworden. Weiters kam es aufgrund von nachteiligen regulatorischen Änderungen im Wärmebereich sowie aufgrund einer verschlechterten Einschätzung der langfristigen Strompreisentwicklung in Bulgarien zu einer Wertminderung von 31,3 Mio. Euro an den Cogeneration-Anlagen der TEZ Plovdiv. Sonstige Wertminderungen betrafen im wesentlichen Kleinwasserkraftwerke und Windparks der EVN Naturkraft.

37. At Equity einbezogene Unternehmen

Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 182 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 65. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN liegt. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.

Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
Geschäftsjahr 2016/17
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2016 934,7
Zugänge 2,7
Abgänge –26,4
Bruttowert 30.09.2017 911,0
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2016 –8,9
Währungsdifferenzen –0,1
Wertminderungen –13,1
Laufendes anteiliges Ergebnis 187,8
Ausschüttungen –110,3
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen –11,7
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2017 43,8
Nettowert 30.09.2016 925,8
Nettowert 30.09.2017 954,8
Geschäftsjahr 2015/16
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2015 918,6
Zugänge 24,4
Abgänge –8,2
Bruttowert 30.09.2016 934,7
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2015 –20,5
Währungsdifferenzen 1,5
Abgänge 8,2
Wertminderungen –45,7
Laufendes anteiliges Ergebnis 130,4
Ausschüttungen –117,6
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 34,7
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2016 –8,9
Nettowert 30.09.2015 898,1
Nettowert 30.09.2016 925,8

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde aufgrund der verschlechterten Einschätzung der langfristigen Strompreisentwicklung sowie eines Anstiegs des WACC bei der Verbund Innkraftwerke eine Wertminderung von 13,1 Mio. Euro notwendig. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 62,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,32 %, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,37 % entspricht, verwendet (siehe auch Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 20,5 Mio. Euro (Wertminderung von 4,0 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2016/17 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 5,5 Mio. Euro (Wertminderung von 20,6 Mio. Euro) gekommen.

Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2017 103,1 Mio. Euro betrug (Vorjahr: 95,5 Mio. Euro), wurden zur Besicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.

38. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.

Die sonstigen Beteiligungen, die zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet werden, beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie AFS zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 875,2 Mio. Euro (Vorjahr: 595,7 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 36,7 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro) zusammen.

Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz des Bestehens des Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher entsprechend IAS 39 bilanziert.

Im Zuge der Umstrukturierung der WEEV im Geschäftsjahr 2016/17 (siehe Erläuterung 32. Finanzergebnis) wurden die von der WEEV gehaltenen Verbund-Anteile an die EVN AG verkauft, daraus resultierte ein Zugang in Höhe von 60,9 Mio. Euro. Die Wertänderungen aufgrund des Anstiegs des Verbund-Aktienkurses wurden im Umfang von 218,7 Mio. Euro (Vorjahr: 119,5 Mio. Euro) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Aufgrund konstanter Gewinnausschüttungen in den letzten Jahren und der damit zusammenhängenden Reduktion des Risikos von Fehleinschätzungen wurde im Geschäftsjahr erstmals eine Bewertung der Beteiligung an der CEESEG AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 17,4 Mio. Euro, wodurch sich ein Zuschreibungsbedarf von 9,8 Mio. Euro ergab. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,16 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen der kommenden vier Jahre sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

Aufgrund konstanter Gewinnausschüttungen in den letzten Jahren und der damit zusammenhängenden Reduktion des Risikos von Fehleinschätzungen wurde im Geschäftsjahr erstmals eine Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 19,6 Mio. Euro, wodurch sich ein Zuschreibungsbedarf in Höhe von 17,2 Mio. Euro ergab. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,66 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die kommenden vier Jahre sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

39. Übrige langfristige Vermögenswerte

Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Wertpapiere 58,4 82,9
Ausleihungen 40,6 30,9
Forderungen aus Leasinggeschäften 86,9 104,3
Forderungen aus derivativen Geschäften 9,0 22,5
Primärenergiereserven 14,4 14,4
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 0,5 58,6
Summe 209,9 313,7

Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investment-Fonds und dienen der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.

Der Rückgang der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte ist auf die im Februar 2017 zwischen der Vertriebsgesellschaft EVN Bulgaria EC und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK erzielten Einigung zurückzuführen. Diese bezog sich auf offene Forderungen für von der EVN Bulgaria EC vorfinanzierten Ökostrom-Mehrkosten (zuzüglich Verzugszinsen).

Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:

Fristigkeiten der Forderungen aus Leasinggeschäften

Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
45,4 9,8 55,2 57,9 11,9 69,8
41,5 6,9 48,4 46,3 7,0 53,4
86,9 16,7 103,7 104,3 18,9 123,2
Restlaufzeit zum 30.09.2017 Restlaufzeit zum 30.09.2016

Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2016/17 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Kurzfristige Vermögenswerte

40. Vorräte

Vorräte
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Primärenergievorräte 60,3 49,9
CO2-Emissionszertifikate 0,5 0,6
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 31,1 26,9
Nicht abgerechnete Kundenaufträge 6,4 17,2
Anlagenkomponenten 0,2 45,6
Summe 98,4 140,2

Die Primärenergievorräte bestehen vor allem aus Steinkohle- und Gasvorräten.

Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 58. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.

Die Anlagenkomponenten stammen aus dem ehemaligen Projekt Müllverbrennungsanlage Nr. 1 in Moskau. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden Wertminderungen von 45,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) vorgenommen. Diese Wertberichtigung war erforderlich geworden, da die bislang geplante alternative Verwendung dieser Anlagenkomponenten für andere Müllverbrennungsprojekte aus heutiger Sicht nicht mehr wahrscheinlich ist.

Dem Bestandsrisiko aufgrund geringer Umschlagshäufigkeiten sowie gefallener Marktpreise musste im Berichtsjahr nicht durch eine Wertberichtigung Rechnung getragen werden (Vorjahr: Wertminderung: 0,5 Mio. Euro). Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.

41. Forderungen

Forderungen
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 280,8 253,0
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 15,9 15,4
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 3,7 5,1
Forderungen gegenüber Dienstnehmern 9,3 9,3
Forderungen aus derivativen Geschäften 18,0 9,1
Forderungen aus Leasinggeschäften 30,6 34,7
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 27,6 53,8
385,8 380,5
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 22,4 33,4
Geleistete Anzahlungen 0,8 0,3
23,2 33,7
Summe 409,0 414,1

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden.

Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Finanz- und Energiebereich.

Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten unter anderem Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen.

Der Buchwert der Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden, beträgt 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro).

Wertberichtigungen zu Forderungen

Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Brutto
forderungen
Wert
berichtigung
Netto
forderungen
Brutto
forderungen
Wert
berichtigung
Netto
forderungen
Österreich 66,8 10,6 56,2 46,3 6,9 39,4
Deutschland 27,2 1,4 25,8 23,8 0,4 23,4
Bulgarien 137,0 22,1 114,9 134,7 24,1 110,6
Mazedonien 301,6 229,2 72,4 289,5 220,2 69,3
Sonstige 14,0 2,6 11,4 10,4 10,4
Summe 546,7 265,9 280,8 504,7 251,6 253,0
Fälligkeiten der nicht wertberichtigten Forderungen
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Noch nicht fällig 150,5 126,1
Überfällig 1– 90 Tage 104,3 58,1
Überfällig 91–180 Tage 12,1 32,0
Überfällig 181–360 Tage 8,9 29,9
Überfällig >360 Tage 5,0 7,0
Nettoforderung 280,8 253,0

Die Wertberichtigung der Forderungen stammt zum Großteil aus Südosteuropa. Da eine Forderungsabschreibung mit steuerrechtlicher Wirkung in der Regel erst nach Erlangung eines Gerichtsbeschlusses möglich ist, nimmt der Prozess der Forderungsbetreibung entsprechend lange Zeiträume in Anspruch. Dadurch und auch durch die hohe Anzahl der laufenden Verfahren kumuliert sich der Stand der Wertberichtigungen sukzessive. Im Geschäftsjahr 2016/17 betrug die Zunahme der Wertberichtigung 14,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,9 Mio. Euro).

42. Wertpapiere

Zusammensetzung Wertpapiere
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Fonds-Anteile 0,5 75,4
davon Cash-Fonds 74,7
davon sonstige Fonds-Produkte 0,5 0,7
Aktien 0,0*) 0,0*)
Summe 0,5 75,4

*) Kleinbetrag

Durch den Abgang der Wertpapiere fiel ein Veräußerungsverlust in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) an. Aufgrund gestiegener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2016/17 eine erfolgsneutrale Wertänderung in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) vorgenommen.

43. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Die im Geschäftsjahr 2015/16 ausgewiesenen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von 3,8 Mio. Euro stehen im Zusammenhang mit der EVN-Pensionskasse Aktiengesellschaft ("EVN-Pensionskasse"), Maria Enzersdorf. Am 7. Juli 2017 wurde die Verschmelzung der EVN-Pensionskasse Aktiengesellschaft mit der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft in das Firmenbuch eingetragen. Damit erfolgte die Übertragung der EVN-Pensionskasse Aktiengesellschaft an die VBV-Gruppe.

Passiva

Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2016/17 und 2015/16 ist auf Seite 113 dargestellt.

44. Grundkapital

Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).

45. Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 204,4 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).

46. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.126,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.949,9 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:

Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG
Mio. EUR
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2016/17 338,0
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2015/16 0,1
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen –254,3
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn 83,7
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung –83,6
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2017/18 0,1

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2016/17 in Höhe von 0,47 Euro je Aktie inklusive einer einmaligen Bonusdividende von 0,03 Euro ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.

Dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Dividendenauszahlung an die Aktionäre der EVN AG für das Geschäftsjahr 2015/16 in Höhe von 74,7 Mio. Euro bzw. 0,42 Euro pro Aktie hat die 88. ordentliche Hauptversammlung am 19. Jänner 2017 zugestimmt. Die Ausschüttung an die Aktionäre erfolgte am 27. Jänner 2017.

47. Bewertungsrücklagen

In der Bewertungsrücklage werden Wertänderungen von Available-for-Sale-Finanzinstrumenten und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.

Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von –0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 111) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.

In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind mit Ausnahme der von der WEEV Beteiligungs GmbH letztmalig erfassten Wertänderungen im Zusammenhang mit den ursprünglich von der WEEV gehaltenen Aktien an der Verbund AG (siehe Erläuterung 32. Finanzergebnis) im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von AFS-Instrumenten abgebildet.

30.09.2017 30.09.2016 Nach Steuern
452,5 –113,1 339,4 207,2 –51,8 155,4
–32,0 10,5 –21,5 –45,7 14,8 –30,9
–103,9 25,8 –78,1 –130,5 32,5 –98,0
–12,3 –1,4 –13,6 –1,9 –1,4 –3,3
304,4 –78,1 226,2 29,0 –5,8 23,2
Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern

Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2016/17 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Zum Stichtag ergab sich aus dem ineffektiven Teil von Cash Flow Hedges ein Aufwand in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).

48. Eigene Anteile

Von der 87. Hauptversammlung wurde die vorzeitige Beendigung des am 16. Jänner 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms beschlossen und dem Vorstand die Ermächtigung für ein neues Aktienrückkaufprogramm über höchstens 10 % des Grundkapitals der EVN während einer Geltungsdauer von 30 Monaten erteilt. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und den Rückkauf von bis zu 1.000.000 Stück Aktien beschlossen. Dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals. Mit Beschluss vom 5. Oktober 2016 hat der Vorstand dieses Aktienrückkaufprogramm vorzeitig beendet. Der durch die 87. ordentliche Hauptversammlung erteilte Ermächtigungsbeschluss für den Erwerb eigener Aktien wird derzeit vom Vorstand nicht genutzt.

Im Geschäftsjahr 2016/17 erfolgte kein Zukauf von eigenen Aktien. Im Vorjahr hatte die EVN 110.800 Stück (bzw. 0,06 % des Grundkapitals) mit einem Anschaffungswert von 1,1 Mio. Euro und einem Kurswert zum Stichtag von 1,2 Mio. Euro zugekauft. Weiters veräußerte die EVN im Geschäftsjahr 2016/17 85.215 Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 133.050 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.

Die Anzahl der in Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:

Stückaktien Eigene Aktien In Umlauf befindliche Anteile
179.878.402 –2.058.319 177.820.083
–110.800 –110.800
133.050 133.050
179.878.402 –2.036.069 177.842.333
85.215 85.215
179.878.402 –1.950.854 177.927.548

Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der in Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 177.856.536 Stück (Vorjahr: 177.763.333 Stück).

49. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:

Finanzinformationen von Tochterunternehmen
mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Mio. EUR
30.09.2017 30.09.2016
Tochterunternehmen RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
Nicht beherrschende Anteile in Prozent 49,97 % 26,37 % 10,00 % 49,97 % 26,37 % 10,00 %
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 198,2 39,5 20,0 197,1 36,7 17,8
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis 21,7 4,5 2,1 21,1 2,7 2,7
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden 19,0 2,5 17,5 2,2
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 396,2 186,3 295,7 394,0 176,6 289,9
Kurzfristige Vermögenswerte 0,2 9,4 96,8 0,1 8,4 95,3
Langfristige Schulden 0,5 104,8 120,4
Kurzfristige Schulden 0,1 0,0*) 89,5 0,0*) 0,0*) 87,9
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 0,0*) 345,1 0,0*) 357,4
Ergebnis nach Ertragsteuern 43,4 17,2 21,1 42,3 10,1 26,7
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 38,1 10,6 45,8 35,0 9,4 58,4
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –22,8 –20,2
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –38,0 –9,5 –20,2 –35,1 –8,3 –23,8

*) Kleinbetrag

Langfristige Schulden

50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Nominal
verzinsung
(%)
Laufzeit Nominale Buchwert
30.09.2017
Mio. EUR
Buchwert
30.09.2016
Mio. EUR
Marktwert
30.09.2017
Mio. EUR
Anleihen 532,0 550,3 637,1
EUR-Anleihe 5,250 2009–2019 30,0 Mio. EUR 29,9 29,8 32,4
EUR-Anleihe 4,250 2011–2022 293,0 Mio. EUR 286,2 284,7 341,8
JPY-Anleihe 3,130 2009–2024 12,0 Mrd. JPY 93,5 113,5 104,3
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 100,0 Mio. EUR 97,9 97,7 126,9
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 25,0 Mio. EUR 24,6 24,6 31,7
Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) 0,07–4,99 bis 2047 593,3 764,2 651,5
Summe 1.125,4 1.314,5 1.288,6

Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:

Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Restlaufzeit zum 30.09.2016
Mio. EUR < 5 Jahre Restlaufzeit zum 30.09.2017
> 5 Jahre
Summe < 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Anleihen 316,1 216,0 532,0 29,8 520,4 550,3
davon fix verzinst 316,1 122,4 438,5 29,8 406,9 436,8
davon variabel verzinst 93,5 93,5 113,5 113,5
Bankdarlehen 204,0 389,3 593,3 310,6 453,6 764,2
davon fix verzinst 199,2 381,2 580,4 226,2 431,7 657,9
davon variabel verzinst 4,8 8,1 12,9 84,4 21,9 106,3
Summe 520,1 605,3 1.125,4 340,4 974,0 1.314,5

Anleihen

Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross Currency Swaps abgesichert.

Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IAS 39 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf –1,1 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 20,5 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –21,6 Mio. Euro; Vorjahr: 2,4 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe –14,1 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 16,5 Mio. Euro). Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt.

Bankdarlehen

Dabei handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschafts-Fonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind die Schuldscheindarlehen in Höhe von 121,5 Mio. Euro, die im Oktober 2012 emittiert wurden, enthalten.

Die Zinsenabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.

51. Latente Steuern

Latente Steuern
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Aktive latente Steuern
Sozialkapital –45,1 –53,2
Verlustvorträge –11,8 –9,5
Beteiligungsabschreibungen –51,9 –61,2
Sachanlagen –37,2 –38,9
Finanzinstrumente –17,5 –25,3
Rückstellungen –6,8 –10,7
Sonstige aktive latente Steuern –0,3 –4,8
Passive latente Steuern
Sachanlagen 14,2 25,1
Immaterielle Vermögenswerte 0,1 12,8
Unversteuerte Rücklagen 32,6 25,7
Finanzinstrumente 116,6 41,2
Rückstellungen 81,8 75,3
Sonstige passive latente Steuern 17,7 16,0
Summe 92,2 –7,3
davon aktive latente Steuern –79,6 –100,5
davon latente Steuerverbindlichkeiten 171,8 93,2

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Veränderung latente Steuern
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Latenter Steuersaldo 01.10. –7,3 –55,2
– Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen 0,1 3,8
– Erfolgswirksame Veränderung 27,0 19,6
– Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage 72,3 24,6
Latenter Steuersaldo 30.09. 92,2 –7,3

Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern in Höhe von 93,8 Mio. Euro (Vorjahr: 84,8 Mio. Euro) im Zusammenhang mit Verlustvorträgen, mit deren Verbrauch innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nicht gerechnet werden konnte, wurden nicht aktiviert. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.

Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 97,8 Mio. Euro (Vorjahr: 70,5 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 397,9 Mio. Euro (Vorjahr: 284,4 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden.

52. Langfristige Rückstellungen

Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Rückstellung für Pensionen 250,4 282,0
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 22,8 24,8
Rückstellung für Abfertigungen 90,1 95,1
Sonstige langfristige Rückstellungen 89,3 106,1
Summe 452,6 508,0

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:

  • Zinssatz 1,85 % p. a. (Vorjahr: 1,35 % p. a.)
  • Bezugserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)

• Pensionserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p.a.)

• Rechnungsgrundlagen gemäß dem Vorjahr "AVÖ 2008-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler"

Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. 282,0 259,6
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) –0,5 2,2
+ Zinsaufwand 3,8 6,3
– Pensionszahlungen –14,9 –15,2
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –20,0 29,1
davon aus
demografischen Annahmen
finanziellen Annahmen –17,3 36,1
erfahrungsbedingten Annahmen –2,6 –7,0
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. 250,4 282,0

Zum 30. September 2017 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 13,0 Jahre (Vorjahr: 13,6 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2017/18 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 15,1 Mio. Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR
2016/17 2015/16
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. 24,8 20,5
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) 0,6 0,5
+ Zinsaufwand 0,3 0,5
– Pensionszahlungen –0,8 –0,9
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –2,0 4,2
davon aus
demografischen Annahmen
finanziellen Annahmen –2,1 4,2
erfahrungsbedingten Annahmen 0,2 0,0*)
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. 22,8 24,8

*) Kleinbetrag

Zum 30. September 2017 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 17,4 Jahre (Vorjahr: 18,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2017/18 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. 95,1 90,3
– Währungsdifferenzen 0,0*) 0,0*)
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) 3,5 3,8
+ Zinsaufwand 1,4 2,3
– Abfertigungszahlungen –6,0 –6,8
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –4,0 5,4
davon aus
demografischen Annahmen –0,0*)
finanziellen Annahmen –3,2 7,1
erfahrungsbedingten Annahmen –0,8 –1,7
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. 90,1 95,1

Zum 30. September 2017 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 9,1 Jahre (Vorjahr: 9,6 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2017/18 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro) erwartet.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen

% 30.09.2017 30.09.2016
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 6,95 –6,18 7,36 –6,53
Bezugserhöhung 1,00 –2,68 2,88 –2,93 3,19
Pensionserhöhung 1,00 –10,20 12,42 –10,66 13,06
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,79 4,89 –4,93 5,03

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen

% 30.09.2017 30.09.2016
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 9,40 –8,20 10,05 –8,70
Bezugserhöhung 1,00
Pensionserhöhung 1,00 –12,49 15,63 –13,02 16,40
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,04 4,06 –4,22 4,25

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen

% 30.09.2017 30.09.2016
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 4,68 –4,37 5,00 –4,64
Bezugserhöhung 1,00 –9,38 10,62 –9,90 11,30

Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR

Jubiläumsgelder Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2016 22,9 6,4 14,7 56,8 3,5 106,1
Währungsdifferenzen 0,0*) 0,0*) 0,0*) 0,0*)
Zinsaufwand 0,4 0,0*) 0,0*) 0,7 0,0*) 1,2
Verwendung –1,2 –3,0 –7,6 –1,1 –12,9
Auflösung –0,4 –0,2 –5,4 –0,8 –3,1 –10,0
Zuführung 0,6 0,1 2,2 0,9 4,4 8,1
Umbuchung 0,0*) 0,1 0,0*) –0,2 –0,1
Umgliederung –0,1 0,0*) 0,1 –1,3 –3,1
Buchwert 30.09.2017 22,1 6,4 8,7 48,5 3,5 89,3

*) Kleinbetrag

Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von zwei bis neunundzwanzig Jahren gerechnet.

53. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der evn wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netz NÖ.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Mio. EUR
Baukosten
zuschüsse
Investitions
zuschüsse
Summe
Buchwert 01.10.2016 496,3 64,4 560,7
Währungsdifferenzen 0,0*) 0,0*)
Zugänge 65,0 7,7 72,7
Auflösung –5,3 –0,0*) –5,3
Umbuchung –38,6 –5,4 –44,0
Buchwert 30.09.2017 517,4 66,7 584,1

*) Kleinbetrag

54. Übrige langfristige Schulden

Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Pachtverbindlichkeiten 12,7 14,3
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen 1,1 1,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 32,2 37,3
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 12,4 11,2
Summe 58,3 64,3

Die Pachtverbindlichkeiten beinhalten langfristige Nutzungsverträge von Wärmenetzen sowie Heizwerken. Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betreffen anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang mit Strombezugsrechten an Donaukraftwerken.

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften bei Anleihen, denen zum Teil eine gegenläufige Entwicklung der Anleiheverbindlichkeit gegenübersteht, sowie von Projektfinanzierungen im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10.

Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem abgegrenzte Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuergruppe in Österreich sowie abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen und langfristige Kundenanzahlungen.

Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden

Restlaufzeit zum 30.09.2016
< 5 Jahre > 5 Jahre Summe < 5 Jahre > 5 Jahre Summe
6,6 6,1 12,7 7,3 7,0 14,3
1,1 1,1 1,5 0,0*) 1,5
26,4 5,8 32,2 25,1 12,2 37,3
3,8 8,6 12,4 3,7 7,6 11,2
37,9 20,5 58,3 37,5 26,8 64,3
Restlaufzeit zum 30.09.2017

*) Kleinbetrag

Kurzfristige Schulden

55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Bankdarlehen 49,2 75,5
Anleiheverbindlichkeiten 149,9
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite 1,3 13,7
Summe 50,5 239,1

Kredite im Ausmaß von 49,2 Mio. Euro wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese nun innerhalb eines Jahres fällig sind (Vorjahr: 75,5 Mio. Euro).

56. Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern

Die Position "Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern" setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Energieabgaben 30,8 24,2
Umsatzsteuer 18,7 16,5
Körperschaftsteuer 10,1 5,5
Sonstige Posten 8,1 9,0
Summe 67,6 55,2

57. Lieferantenverbindlichkeiten

In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 80,7 Mio. Euro (Vorjahr: 84,4 Mio. Euro) enthalten.

58. Kurzfristige Rückstellungen

Entwicklung der
kurzfristigen Rückstellungen
Personal Belastende Mieten für Sonstige kurz
fristige Rück
Mio. EUR ansprüche Verträge Netzzutritte Prozessrisiken stellungen Summe
Buchwert 01.10.2016 76,7 5,2 2,8 4,4 8,7 97,8
Währungsdifferenzen 0,0*) –0,0*) 0,0*) 0,0*)
Verwendung –10,3 –11,3 –1,4 –2,2 –25,3
Auflösung –0,0*) –1,4 –1,4
Zuführung 9,2 5,4 0,4 2,6 17,6
Umbuchung –0,0*) –0,1 0,4 0,3
Umgliederung –0,6 1,8 –0,0*) –0,1 1,5 2,5
Buchwert 30.09.2017 75,0 1,1 2,7 3,1 9,7 91,6

*) Kleinbetrag

Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 7,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro) ausgewiesen.

59. Übrige kurzfristige Schulden

Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 149,8 134,7
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 2,8 10,4
Zinsenabgrenzungen 15,5 17,6
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 33,3 18,8
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 77,2 143,7
278,6 325,1
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen 45,5 65,4
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 47,8 46,4
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 17,0 16,4
110,3 128,3
Summe 388,9 453,4

Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber EAA aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten mit 36,2 Mio. Euro (Vorjahr: 45,8 Mio. Euro) eine im Zusammenhang mit der Tarifentscheidung vom 1. Juli 2014 in Bulgarien angesetzte Verbindlichkeit aufgrund der Rückführung von Erlösen aus vorangegangenen Perioden. Ansonsten sind in dieser Position Zinsenabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.

Der Rückgang der übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit dem Schiedsspruch zum Kraftwerksprojekt Walsum 10, hier konnte eine Verbindlichkeit ausgebucht werden, die nach der Ziehung der Vertragserfüllungsbürgschaft durch die Projektgesellschaft im Jahr 2013 in Höhe von 60,9 Mio. Euro gebildet worden war.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten erhaltene Anzahlungen, für Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen und für die Errichtung von Kundenanlagen. Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Sicherheit gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie vereinnahmte Baukostenund Investitionszuschüsse, die innerhalb eines Jahres ertragswirksam werden.

Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung
Mio. EUR
Energie Erzeugung Netze Südosteuropa
2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16
Außenumsatz 512,0 448,5 53,7 46,0 497,9 434,2 957,5 949,4
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 8,4 15,0 186,3 175,7 68,8 58,7 0,5 0,3
Gesamtumsatz 520,5 463,4 240,0 221,7 566,7 492,9 958,0 949,7
Operativer Aufwand –518,1 –553,8 –125,1 –113,5 –273,8 –272,3 –790,6 –820,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezoge
nen Unternehmen operativ
99,4 62,1 –11,1 –34,1
EBITDA 101,8 –28,3 103,7 74,1 292,9 220,6 167,3 129,5
Abschreibungen –27,9 –17,4 –110,7 –69,2 –115,2 –110,3 –86,3 –94,1
davon Wertminderung –9,7 –2,1 –61,1 –15,9 –0,1 –24,0 –31,3
davon Zuschreibung 1,3 2,6 0,2 1,4 0,1
Operatives Ergebnis (EBIT) 73,9 –45,7 –7,0 4,8 177,6 110,3 81,0 35,4
EBIT-Marge (%) 14,2 –9,9 –2,9 2,2 31,3 22,4 8,5 3,7
Ergebnisanteil der at Equity einbezoge
nen Unternehmen finanziell
Zinserträge 0,2 0,2 8,0 0,9 0,2 0,2 0,4 0,4
Zinsaufwendungen –2,9 –4,2 –15,8 –20,7 –16,9 –17,7 –21,6 –23,7
Finanzergebnis –2,7 –4,7 –10,0 –22,4 –16,6 –17,5 –23,0 –23,3
Ergebnis vor Ertragsteuern 71,2 –50,3 –17,0 –17,6 161,0 92,8 58,0 12,1
Firmenwerte 1,8 1,8
Buchwert der at Equity einbezogenen
Unternehmen
190,7 146,6 70,1 79,7
Gesamtvermögen 696,3 682,0 923,4 1.094,5 1.921,3 1.883,5 1.161,1 1.184,1
Gesamtschulden 599,2 585,1 662,6 845,0 1.317,2 1.357,1 937,6 1.006,3
Investitionen1) 20,0 26,0 26,3 33,8 153,3 154,7 92,0 93,5

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentberichterstattung

Mio. EUR Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung2) Summe
2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16
Außenumsatz 181,0 158,4 13,4 10,1 2.215,6 2.046,6
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 16,5 18,3 59,5 58,1 –340,0 –326,1
Gesamtumsatz 197,5 176,8 73,0 68,2 –340,0 –326,1 2.215,6 2.046,6
Operativer Aufwand –207,7 –137,0 –80,7 –74,8 339,6 436,1 –1.656,6 –1.535,6
Ergbnisanteil der at Equity einbezoge
nen Unternehmen operativ
13,9 13,3 60,4 52,2 162,6 93,5
EBITDA 3,7 53,1 52,7 45,6 –0,4 109,9 721,6 604,4
Abschreibungen –24,9 –25,8 –1,4 –1,6 –8,4 –25,6 –374,8 –344,0
davon Wertminderung –0,0*) –0,0*) –19,1 –32,6 –113,9 –82,0
davon Zuschreibung 1,4 4,1
Operatives Ergebnis (EBIT) –21,2 27,3 51,2 43,9 –8,8 84,3 346,9 260,4
EBIT-Marge (%) –10,7 15,5 70,2 64,4 –0,0*) 15,7 12,7
Ergbnisanteil der at Equity einbezoge
nen Unternehmen finanziell
12,2 –8,7 12,2 –8,7
Zinserträge 8,1 10,5 28,6 31,9 –25,9 –27,3 19,5 16,7
Zinsaufwendungen –9,9 –9,8 –24,2 –28,6 25,9 27,3 –65,4 –77,4
Finanzergebnis –1,6 –2,5 45,6 22,1 –13,0 –13,4 –21,4 –61,6
Ergebnis vor Ertragsteuern –22,8 24,8 96,8 66,1 –21,8 71,0 325,5 198,9
Firmenwerte 54,0 54,0 55,8 55,8
Buchwert der at Equity einbezogenen
Unternehmen
106,7 97,8 587,3 601,7 954,8 925,8
Gesamtvermögen 816,4 895,1 3.040,0 2.720,8 –2.103,7 –1.903,5 6.454,9 6.556,5
Gesamtschulden 637,1 687,1 1.265,8 1.226,5 –2.114,8 –1.921,2 3.304,8 3.785,8
Investitionen1) 11,6 8,4 2,3 1,9 –1,7 –2,9 303,8 315,4

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

2) Nachfolgend in der Erläuterung zur Segmentberichterstattung beschrieben

*) Kleinbetrag

Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Strom 1.548,2 1.472,8
Erdgas 219,3 161,1
Wärme 135,1 125,2
Umweltdienstleistungen 181,0 158,4
Sonstige 132,0 129,0
Summe 2.215,6 2.046,6
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1)
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Österreich 1.169,4 1.025,6
Deutschland 66,1 52,5
Bulgarien 571,4 568,2
Mazedonien 384,9 382,3
Sonstige 23,9 18,0
Summe 2.215,6 2.046,6

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)

Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen
Österreich 107,1 2.381,7 124,7 2.375,9
Deutschland 45,1 197,0 45,2 328,7
Bulgarien 20,6 470,6 47,5 480,5
Mazedonien 4,3 293,4 3,7 288,4
Sonstige 0,0*) 40,8 0,0*) 39,1
Summe 177,1 3.383,6 221,2 3.512,5

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

*) Kleinbetrag

60. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und
auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1)
• Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1)
Erzeugung • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und
erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen
Standorten
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH
(Deutschland)1)
• 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10
(Deutschland)2)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1)
Netze • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas
in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Mazedonien
• Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Mazedonien
• Stromerzeugung aus Wasserkraft in Mazedonien
• Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
• Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
• Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfallverwertung
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der Rohöl-Aufsuchungs Aktien
gesellschaft (RAG)1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG;
diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1)
• 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3)
• Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) Die Beteiligung an der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wird als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet.

3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise

Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.

Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene

In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 vor. Aus diesem Sachverhalt resultiert ein Überleitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von –8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 84,3 Mio. Euro).

Unternehmensweite Angaben

Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.

Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.

Sonstige Angaben

61. Konzern-Geldflussrechnung

Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.

Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Liquide Mittel 223,1 237,2
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,6 0,5
davon Guthaben bei Kreditinstituten 222,4 236,7
Kontokorrentverbindlichkeiten –1,3 –13,7
Summe 221,8 223,5

Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro) Verpfändungen.

62. Risikomanagement

Zinsrisiken

Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 64. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen unter anderem auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tages unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Im Rückgang des Zins-VaR im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag spiegeln sich der Rückgang der Volatilität der Zinsen im Lauf des Geschäftsjahres und die vorzeitige Rückführung langfristiger Finanzverbindlichkeiten wider.

Währungsrisiken

Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, HRK, JPY, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung mittels Cross Currency Swaps (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 2,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 9,2 Tsd. Euro) und ist weiterhin von untergeordneter Bedeutung.

Sonstige Marktrisiken

Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2 -Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.

Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungsrisikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2 -Emissionszertifikaten.

Die EVN verwendet für Preisabsicherungen im Energiebereich sowohl reine Finanzderivate, die ausnahmslos in Cash ausgeglichen werden, als auch Commodity-Derivate, denen in der Regel eine physische Lieferung zugrunde liegt. Commodity-Derivate werden bei der EVN nach Verträgen, die einer möglichen weiteren Optimierung unterliegen, und Verträgen, die gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf der Versorgung der Kunden und der Anlagen der EVN bzw. der Vermarktung der in den Anlagen der EVN erzeugten Energie dienen (Own Use), differenziert. In der Tabelle auf Seite 173 sind die zum Stichtag offenen Kontrakte aus der Optimierung aufgelistet (siehe auch Erläuterung 64. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition sind Aktienbestände an der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 28,1 Mio. Euro (Vorjahr: 27,0 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf einen höheren Kurs-/Marktwert der Position zurückzuführen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.

Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 222,3 Mio. Euro (Vorjahr: 298,9 Mio. Euro). Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro nicht ausgenutzt) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 97,0 Mio. Euro (Vorjahr: 122,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 38,5 % (Vorjahr: 55,0 %) und drückt die solide Kapitalstruktur der EVN aus.

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden

Geschäftsjahr 2016/17 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Zahlungsabflüsse < 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
Anleihen 532,0 694,6 22,3 400,6 271,8
Bankdarlehen 642,5 779,2 62,9 251,0 465,3
Pachtverbindlichkeiten 14,8 16,4 2,0 8,2 6,2
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 65,5 70,5 31,2 25,1 14,2
Summe 1.254,8 1.560,7 118,4 684,9 757,4
Geschäftsjahr 2015/16 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Zahlungsabflüsse < 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
Anleihen 700,1 896,5 180,5 117,8 598,1
Bankdarlehen 839,7 995,3 92,9 363,3 539,2
Pachtverbindlichkeiten 16,5 18,4 2,2 9,7 6,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 56,1 57,8 18,4 30,3 9,1
Summe 1.612,4 1.968,0 294,1 521,1 1.152,9

Kreditrisiko

Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durchgeführt. Dazu werden externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringung einer ausreichenden Besicherung erfolgen.

Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkunden und sonstige Debitoren.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit-Ratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.

Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Die EVN trägt Kreditrisiken mit der Bildung von Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.

Wertminderungen nach Klassen
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Langfristige Vermögenswerte
Ausleihungen 0,3
0,3
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen 23,1 20,7
Summe 23,1 21,0

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2017 und zum 30. September 2016 entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und 42. Wertpapiere dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 64. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 66. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.

63. Kapitalmanagement

Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigender Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziel definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 48,8 % (Vorjahr: 42,3 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 48,7 % (Vorjahr: 37,3 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen und zuzüglich langfristiger Personalrückstellungen.

Kapitalmanagement
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.125,4 1.314,5
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 49,2 225,4
Fonds der liquiden Mittel –221,8 –223,5
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –59,0 –158,4
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –43,9 –36,5
Nettofinanzverschuldung 849,9 1.121,5
Langfristige Personalrückstellungen2) 363,3 401,8
Nettoverschuldung 1.213,2 1.523,3
Funds from Operations 591,2 568,7
Eigenkapital 3.150,1 2.770,7
Gearing (%) 38,5 55,0
Net Debt Coverage (%) 48,7 37,3

1) Exklusive der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Exklusive Jubiläumsgeldrückstellung

Im EVN Konzern erfolgt ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu entsprechende Verträge abgeschlossen. In den Verträgen wurden die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt.

64. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern diese nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.

In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.

Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt.

Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner.

Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde.

Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.

Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten

Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016 Klassen Bewertungskategorie Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen Beteiligungen AFS Stufe 3 36,8 36,8 9,8 – Andere Beteiligungen AFS Stufe 1 875,2 875,2 595,7 595,7 Übrige langfristige Vermögenswerte Wertpapiere @FVTPL Stufe 1 58,4 58,4 82,9 82,9 Ausleihungen LAR Stufe 2 40,6 48,4 30,9 39,5 Forderungen aus Leasinggeschäften LAR Stufe 2 86,9 99,6 104,3 118,0 Forderungen aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 8,0 8,0 6,3 6,3 Forderungen aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 1,0 1,0 16,2 16,2 Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte LAR 0,5 0,5 58,6 58,6 Kurzfristige Vermögenswerte Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte Forderungen LAR 367,8 367,8 371,6 371,6 Forderungen aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 18,0 18,0 9,1 9,1 Wertpapiere AFS Stufe 1 0,5 0,5 75,4 75,4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten LAR 223,1 223,1 237,2 237,2 Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen FLAC Stufe 2 532,0 637,1 550,3 683,7 Bankdarlehen FLAC Stufe 2 593,3 651,5 764,2 838,5 Übrige langfristige Schulden Pachtverbindlichkeiten FLAC Stufe 2 12,7 14,6 14,3 16,5 Abgrenzungen aus Finanztransaktionen FLAC 1,1 1,1 1,5 1,5 Sonstige übrige Schulden FLAC 12,4 12,4 11,2 11,2 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 9,8 9,8 8,4 8,4 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 22,4 22,4 28,8 28,8 Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten FLAC 50,5 50,5 239,1 239,1 Lieferantenverbindlichkeiten FLAC 314,0 314,0 399,6 399,6 Übrige kurzfristige Schulden Übrige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 245,3 245,3 306,4 306,4 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften @FVTPL Stufe 2 25,9 25,9 12,2 12,2 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 7,4 7,4 6,6 6,6 davon aggregiert nach Bewertungskategorie Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte AFS 912,5 680,8 Kredite und Forderungen LAR 718,9 802,6 Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden @FVTPL 84,4 98,3 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden FLAC 1.761,3 2.286,6

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
Mio. EUR
2016/17 2015/16
Klassen Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AFS) –0,1 –2,8 –2,8
Kredite und Forderungen (LAR) –28,0 –23,1 –26,0 –21,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgswirk
sam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (@FVTPL)
–5,8 –1,5
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) –21,6 16,5
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Schulden (FLAC)
20,5 –14,1
Summe –35,0 –23,1 –27,9 –23,8

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

Im Zuge einer detaillierteren und transparenteren Darstellung der Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien wurde im Geschäftsjahr 2016/17 eine Trennung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in @FVTPL und Hedging vorgenommen. Weiters wurde das Bewertungsergebnis der JPY-Anleihe in der Tabelle in "Ergebnis aus dem Sicherungsgeschäft" (@FVTPL) und "Ergebnis aus der Anleihebewertung" (FLAC) aufgegliedert.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risikocontrolling wurde zudem eine eigene Stabsstelle eingerichtet, die laufend Risikoanalysen basierend auf dem VaR-Verfahren erstellt.

Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:

Derivative 30.09.2017 30.09.2016
Finanzinstrumente Nominalwert1) Marktwerte2) Nominalwert1) Marktwerte2)
Käufe Verkäufe Positive Negative Netto Käufe Verkäufe Positive Negative Netto
Währungsswaps
Mio. JPY (> 5 Jahre)3) 12.000,0 –5,0 –5,0 12.000,0 16,2 16,2
Zinsswaps
Mio. EUR (< 5 Jahre)3) 20,2 –2,4 –2,4
Mio. EUR (> 5 Jahre)3) 169,3 1,0 –22,5 –21,5 216,0 –35,5 –35,5
Derivate Energiebereich
Swaps 65,0 –26,8 15,0 –1,7 13,4 54,6 –15,4 9,0 –3,6 5,4
Futures 17,5 –35,5 5,0 –6,0 –1,0 9,4 –13,6 0,2 –3,4 –3,2
Forwards 34,2 –113,3 5,9 –27,9 –22,0 35,1 –142,3 6,3 –13,7 –7,3

1) In Mio. in Nominalwährung

2) In Mio. EUR

3) Gemäß IAS 39 als Sicherungsgeschäft gewidmet

Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditäsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 62. Risikomanagement).

In der folgenden Tabelle wird die Fälligkeit der als Cash Flow Hedges designierten Zinsswaps dargestellt. Die Laufzeiten der Sicherungsinstrumente sind auf den Eintritt der zukünftigen Transaktionen abgestimmt. Die Perioden, in denen die Zahlungsströme eintreten, entsprechen jenen, in denen sie sich voraussichtlich auf das Periodenergebnis auswirken.

Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme
Zahlungsströme < 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
–197,0 –18,4 –85,6 –93,0
–26,5 –6,2 –16,3 –4,1
Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme
Zahlungsströme < 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
–221,4 –19,1 –76,7 –125,6
–37,7 –6,7 –21,9 –9,1
Summe
Summe

65. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 182 unter Beteiligungen der EVN angeführt.

Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2016/17 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Die folgende Übersicht zeigt die Zuordnung der at Equity einbezogenen Unternehmen nach operativem und finanziellem Charakter:

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum
30.09.2017 einbezogen wurden
Operativer
Charakter
Finanzieller
Charakter
Gesellschaft
AUL Abfallumladelogistik Austria GmbH
Bioenergie Steyr GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St.Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
sludge2energy GmbH
WEEV Beteiligungs GmbH
ZOV
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2017 einbezogen wurden
Operativer
Charakter
Finanzieller
Charakter
Gesellschaft
Energie Burgenland
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):

Finanzinformationen für sich genommen
wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Gemeinschaftsunternehmen EVN KG RAG ZOV EVN KG RAG ZOV
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 14,8 627,1 245,1 14,9 649,2 253,5
Kurzfristige Vermögenswerte 209,4 71,4 52,4 181,9 91,8 47,1
Langfristige Schulden 0,0*) 350,7 61,2 0,0*) 418,3 79,9
Kurzfristige Schulden 77,3 109,5 24,2 92,0 93,7 24,4
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen 146,9 238,2 212,1 104,8 229,0 196,3
Anteil der EVN am Nettovermögen in Prozent 100,00 % 100,00 % 48,50 % 100,00 % 100,00 % 48,50 %
Anteil der EVN am Nettovermögen 146,9 238,2 102,9 104,8 229,0 95,2
+/– Umwertungen1) 165,7 0,2 –0,0*) 172,7 0,3
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
146,9 403,9 103,1 104,8 401,7 95,5
2016/17 2015/16
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 444,7 468,6 21,3 431,0 411,5 16,5
Planmäßige Abschreibungen –0,0*) –50,2 –0,0*) –0,0*) –52,7
Zinserträge 0,4 0,4 0,1 0,0*) 0,2
Zinsaufwendungen –0,0*) –4,0 –6,9 –0,0*) –5,1 –7,8
Ertragsteuern –20,3 –5,4 –17,3 –5,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 96,1 50,6 23,5 55,9 50,6 23,5
Sonstiges Ergebnis 0,1 –3,2 1,0 17,3 –0,4 1,0
Gesamtergebnis 96,2 47,4 24,5 73,2 50,2 24,5
An EVN ausgezahlte Dividende 54,1 38,0 4,7 64,0 35,0 5,0

*) Kleinbetrag

1) Entspricht dem Firmenwert

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:

Finanzinformationen für sich genommen
unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN Anteil)
Mio. EUR 2016/17 2015/16
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum jeweiligen Bilanzstichtag 55,5 71,2
Ergebnis nach Ertragsteuern 20,8 –1,0
Sonstiges Ergebnis –10,7 16,8
Gesamtergebnis 10,1 15,8

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:

Finanzinformationen wesentlicher
assoziierter Unternehmen
Mio. EUR
30.09.2017 30.09.2016
Assoziiertes Unternehmen Verbund
IKW
ZOV UIP Energie
Burgenland
Verbund
IKW
ZOV UIP Energie
Burgenland
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 1.225,8 0,2 658,1 1.256,2 0,3 728,2
Kurzfristige Vermögenswerte 22,5 3,8 195,6 27,5 4,1 152,3
Langfristige Schulden 64,2 170,0 83,9 163,6
Kurzfristige Schulden 6,8 1,5 362,2 11,4 1,7 409,5
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am assoziierten Unternehmen
Nettovermögen 1.177,2 2,6 321,4 1.188,4 2,7 307,4
Anteil der EVN am Nettovermögen
in Prozent
13,00 % 31,00 % 36,08 % 13,00 % 31,00 % 36,08 %
Anteil der EVN am Nettovermögen 153,0 0,8 116,0 154,5 0,8 110,9
+/– Umwertungen1) –89,2 67,4 –78,2 64,6
Buchwert des Anteils der EVN am
assoziierten Unternehmen
63,8 0,8 183,3 76,3 0,8 175,5
2016/17 2015/16
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 68,7 15,7 311,4 66,4 12,4 305,7
Ergebnis nach Ertragsteuern –2,1 3,4 21,1 –6,1 3,2 10,5
Sonstiges Ergebnis 2,4 1,0
Gesamtergebnis –2,1 3,4 23,4 –6,1 3,2 11,6
An EVN ausgezahlte Dividende 1,0 1,1 10,3 2,0 1,0 9,3

1) Entspricht dem Firmenwert

In den Konzernabschluss einbezogene für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

66. Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR 30.09.2017 30.09.2016
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften 77,6 75,6
Garantien für Projekte im Umweltbereich 52,5 59,8
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen 5,3 1,1
Kraftwerken 101,4 109,8
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 94,8 64,0
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen 0,3 0,3
Summe 331,9 310,6
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen 120,4 122,6

Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen von 41,3 Mio. Euro (Vorjahr: 65,1 Mio. Euro) gegenüber.

Die Eventualverbindlichkeiten betreffend die Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei sinkenden Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei steigenden Marktpreisen ergibt.

Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2017 eine Eventualverbindlichkeit von 47,0 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 264,0 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2017 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 7,7 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 264,0 Mio. Euro.

Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen die EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen im Einzelnen und insgesamt keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.

Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassen im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.

67. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, die Hauptgesellschafter NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, und deren Tochterunternehmen, EnBW Trust e.V., Karlsruhe, Deutschland, sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 182 unter Beteiligungen der EVN enthalten.

Beim Hauptgesellschafter NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, handelt es sich um eine öffentliche Stelle, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt. Die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, wird in Anspruch genommen.

Am 20. Dezember 2013 hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Deutschland, mit der EnBW Trust einen Treuhandvertrag im Rahmen eines so genannten "Contractual-Trust-Arrangement-Modells" abgeschlossen. In dessen Folge übertrug die EnBW ihren 32,5 %-Anteil an der EVN AG treuhänderisch an den EnBW Trust. Per 30. September 2017 beträgt der Anteil des EnBW Trust an der EVN AG 30,6 %.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Hauptgesellschafter

Mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, wurde im Zuge der Aufnahme der EVN AG in die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN AG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen.

At Equity einbezogene Unternehmen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.

Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:

Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR
2016/17 2015/16
Umsätze 365,7 278,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen –112,9 –58,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15,9 15,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 82,5 23,6
Ausleihungen 20,5 12,8
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 9,6
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 67,3 111,1
Zinserträge aus Ausleihungen 0,6 0,6
Zinsaufwand aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten 0,1
Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen
Mio. EUR
2016/17 2015/16
Umsätze
Aufwendungen für bezogene Leistungen –6,0 –42,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,7 0,6

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vorstand und Aufsichtsrat

Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt 1.106,9 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.087,7 Tsd. Euro).

Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder
Tsd. EUR 2016/17 2015/16
Fixe Bezüge Variable
Bezüge
Sachbezüge Fixe Bezüge Variable
Bezüge
Sachbezüge
Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr 392,3 137,4 14,2 386,5 134,4 13,5
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 365,8 128,1 14,2 360,4 125,3 13,5

Darüber hinaus ergab sich im Geschäftsjahr 2016/17 für Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen eine Veränderung in Höhe von –1.707,7 Tsd. Euro (davon 128,9 Tsd. Euro Zinsaufwand und –2.069,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war eine Dotierung von 1.784,0 Tsd. Euro erfolgt (davon 185,3 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.405,6 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Mag. Stefan Szyszkowitz wurden Pensionskassenbeiträge in der Höhe von 54,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 54,1 Tsd. Euro) geleistet. Weiters ergab sich für Mag. Szyszkowitz bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen eine Veränderung in Höhe von –354,5 Tsd. Euro (davon 58,2 Tsd. Euro Zinsaufwand und –592,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war ein Dotierung von 1.137,3 Tsd. Euro erfolgt (davon 75,1 Tsd. Euro Zinsaufwand und 928,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Die Veränderung der Vorsorge für Abfertigungen betrug im Geschäftsjahr 2016/17 für Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr 47,7 Tsd. Euro (davon 7,1 Tsd. Euro Zinsaufwand und –536,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr 22,6 Tsd. Euro (davon 12,1 Tsd. Euro Zinsaufwand und –2,5 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Mag. Stefan Szyszkowitz wurden Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 7,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 7,6 Tsd. Euro) geleistet.

Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung. Bei Beendigung der Funktion kommen hinsichtlich der Abfertigung die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Weiters besteht jeweils Anspruch auf einen vertraglich vereinbarten Versorgungsanspruch zum Pensionsantritt, auf den ASVG-Pensionsleistungen sowie eine allfällige Leistung aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.

Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.201,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.181,5 Tsd. Euro).

Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand von 18,9 Tsd. Euro (davon 157,4 Tsd. Euro Zinsaufwand und –1.244,8 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 3.697,4 Tsd. Euro (davon 192,4 Tsd. Euro Zinsaufwand und 3.083,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 109,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 29,1 Tsd. Euro) ausbezahlt.

Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.

Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.

Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2016/17 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2017 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

68. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die österreichische E-Control-Kommission hat in dem Begutachtungsentwurf zu den Netztarifen eine Erhöhung für Strom und eine Reduktion für Erdgas vorgesehen. Die neuen Netztarife treten jährlich mit 1. Jänner in Kraft.

69. Angaben über Organe und Arbeitnehmer

Die Organe der EVN AG sind:

Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands (seit 01.10.2017) Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr – Sprecher des Vorstands (bis 30.09.2017) Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Mitglied des Vorstands (bis 30.09.2017) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands (seit 01.10.2017)

Aufsichtsrat Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner

Vizepräsidenten Generaldirektor Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek

Mitglieder

Kommerzialrat Direktor Dieter Lutz Vortr. Hofrat Dr. Reinhard Meißl Dipl.-Ing. Angela Stransky Mag. Susanne Scharnhorst

Arbeitnehmervertreter/-innen

Zentralbetriebsratsvorsitzender Vizepräsident Franz Hemm Mag. Dr. Monika Fraißl Zentralbetriebsratsvorsitzender Ing. Paul Hofer Friedrich Bußlehner Stv. Zentralbetriebsratsvorsitzender Kammerrat Manfred Weinrichter

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka Dr. Johannes Zügel, LL.M. (seit 19.01.2017) Mag. Philipp Gruber Vorstandsdirektor Dkfm. Thomas Kusterer (bis 19.01.2017)

70. Freigabe des Konzernabschlusses 2016/17 zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN AG werden am 13. Dezember 2017 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.

71. Honorare des Wirtschaftsprüfers

Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2016/17 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). Davon entfielen 48,9 % auf Prüfungshonorare und prüfungsnahe Honorare, 38 % auf Steuerberatungsleistungen und 13,1 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind.

Maria Enzersdorf, am 20. November 2017

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB

Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN AG.

1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie≥ 20,0 % per 30.09.2017

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2016/17
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien1) EVN 49,99 31.12.2016 E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2017 E
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien EVN 45,00 30.09.2017 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2016 V
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien BG SV Holding 100,00 31.12.2016 V
EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2016 V
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2017 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2016 V
EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2016 V
EVN Elektrodistribucija DOOEL, Skopje, Mazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2016 V
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 E
EVN Gorna Arda Development EOOD, Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2016 V
EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2017 V
EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2016 V
EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
EVN Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H. ("EVN LV"), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2017 V
EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Mazedonien EVN 90,00 31.12.2016 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Mazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2016 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL, Skopje, Mazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2016 V
EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Mazedonien EVN 100,00 31.12.2016 V
EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
evn naturkraft Beteiligungs- und Betriebs-GmbH ("EVN Nk BuB"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2017 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2016 V
EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2016 V
EVN Trading DOOEL, Skopje, Mazedonien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2016 V
EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2016 V
EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG
("EVN-WE Wind KG"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 30.09.2017 E
Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten EVN 49,00 31.12.2016 E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2017 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien EVN 70,00 31.12.2016 V
kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2017 V

Konsolidierungsart:

V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen

NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen

JO: Als Joint Operation einbezogenens Unternehmen

NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen

E: At Equity einbezogenes Unternehmen

NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2016/17
Netz Niederösterreich GmbH ("Netz NÖ"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH ("SEK"), Essen, Deutschland EVN Kraftwerk 49,00 31.12.2016 JO
Verbund Innkraftwerke GmbH, ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland2) EVN Nk BuB 13,00 31.12.2016 E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 70,00 30.09.2017 V

1) Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2016/17 mit der bisher at Equity einbezogenen Shkodra Region Beteiligungsholding GmbH, Wien, verschmolzen.

2) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.

1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund
von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung % Währung Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2016/17
ARGE Coop Telekom, Maria Enzersdorf EVN Geoinfo 50,00 EUR 110
(100)
49
(39)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
ARGE Digitaler Leitungskataster NÖ, Maria Enzersdorf EVN Geoinfo 30,00 EUR 208
(253)
–46
(–26)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt EVN Wärme 90,00 EUR 501
(539)
–38
(–100)
31.12.2016
(31.12.2015)
NV
Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten EVN Wärme 49,00 EUR 268
(223)
45
(75)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
Energiespeicher Sulzberg GmbH, Maria Enzersdorf EVN Sulzberg 51,00 EUR 44
(23)
–49
(–1.533)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
EVN Albania SHPK in Liquidation, Tirana, Albanien EVN 100,00 ALL 42
(–)
–16
(–)
30.04.2016
(–)
NV
EVN Asset Management EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 BGN 6
(6)
0
(0)
31.12.2016
(31.12.2015)
NV
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH
("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf
EVN 100,00 EUR 31
(30.707)
–26.145
(0)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH
("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf
EVN 100,00 EUR 300.082
(300.082)
14.991
(15.000)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH
("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf
EVN 100,00 EUR 71.917
(35.955)
–10
(8.868)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
EVN Energiespeicher Sulzberg Beteiligungs GmbH
("EVN Sulzberg"), Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 100,00 EUR 60
(39)
–49
(–1.897)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
EVN Kroatien Holding GmbH
("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf
EVN 100,00 EUR 14.126
(12.627)
–1
(–1)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
EVN TRADING L.L.C., Pristina, Kosovo EVN Trading SEE 100,00 EUR
(–)

(–)
31.12.2016
(31.12.2015)
NV
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 EUR 43
(42)
1
(1)
30.09.2016
(30.09.2015)
NE
Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell EVN Wärme 48,86 EUR 66
(158)
–92
(–97)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
FWG-Fernwärmeversorgung Amstetten registrierte
Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Amstetten
EVN Wärme 100,00 EUR 675
(914)
28
(84)
30.06.2016
(30.06.2015)
NE
IN-ER Erömü Kft., Nagykanizsa, Ungarn EVN 70,00 HUF 389
(1.769)
–1.375
(–6)
31.12.2016
(31.12.2015)
NV
1.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung % Währung Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2016/17
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und
Betriebs GmbH, Wien
EVN Naturkraft 33,33 EUR 47
(44)
3
(3)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und
Betriebs GmbH & Co KG, Wien
EVN Naturkraft 33,33 EUR 7.243
(6.878)
364
(349)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
MAKGAS DOOEL, Skopje, Mazedonien EVN 100,00 MKD –3
(–)
0
(–)
31.12.2016
(–)
NV
Netz Niederösterreich Beteiligung 30 GmbH
("Netz Bet. 30"), Maria Enzersdorf
Utilitas 100,00 EUR 1.786
(1.788)
–1
(0)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
Netz Niederösterreich Grundstücksverwaltung
Bergern GmbH, Maria Enzersdorf
Netz Bet. 30 100,00 EUR 1.783
(1.778)
5
(–1)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV

2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 % per 30. September 2017

2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2016/17
AUL Abfallumladelogistik Austria GmbH, Maria Enzersdorf EVN Abfall 50,00 30.09.2017 E
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2017 V
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik WTE Wassertechnik 35,00 31.12.2016 E
EVN Abfallverwertung Niederösterreich GmbH ("EVN Abfall"), Maria Enzersdorf EVN/ EVN Bet. 52 100,00 30.09.2017 V
EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH ("EVN MVA1"),
Essen, Deutschland
WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH ("EVN MVA3"),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt/Utilitas 100,00 30.09.2017 V
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2017 V
EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH ("EVN UFS"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2017 V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
evn wasser Gesellschaft m.b.H. ("evn wasser"), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2017 V
OAO BUDAPRO-ZAVOD No. 1, Moskau, Russland EVN MVA1 100,00 31.12.2016 V
OAO "EVN MSZ 3" ("OAO MVA3"), Moskau, Russland EVN MVA3 100,00 31.12.2016 V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2016 V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2016 V
Saarberg Hölter Projektgesellschaft Süd Butowo mbH ("Süd Butowo"),
Essen, Deutschland
WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
SHW Hölter Projektgesellschaft Zelenograd mbH ("Zelenograd"),
Essen, Deutschland
WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2016 E
Storitveno podjetje Lasko d.o.o., Lasko, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH ("Abwicklung"), Essen, Deutschland International 100,00 30.09.2017 V
WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Wassertechnik 100,00 31.12.2016 V
2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2016/17
WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE Wassertechnik 100,00 31.12.2016 V
WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH ("WTE Hyp"),
Essen, Deutschland
EVN UFS /
WTE Wassertechnik
100,00 30.09.2017 V
WTE Projektgesellschaft Trinkwasseranlage d.o.o., Beograd-Vracar, Serbien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
WTE Projektna druzba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
WTE Wassertechnik GmbH ("WTE Wassertechnik"), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00 30.09.2017 V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2017 V
Zagrebacke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 48,50 31.12.2016 E
Zagrebacke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 33,00 31.12.2016 E
2.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung % Währung Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2016/17
ABeG Abwasserbetriebsgesellschaft mbH,
Offenbach am Main, Deutschland
WTE
Wassertechnik
49,00 EUR 644
(624)
20
(45)
30.09.2017
(30.09.2016)
NE
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs
und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen
EVN Abfall 26,00 EUR 37
(37)
0
(0)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
OOO EVN-Ekotechprom MSZ3, Moskau, Russland OAO MVA3 70,00 RUB –7.564
(325)
–7.900
(–291)
31.12.2016
(31.12.2015)
NV
SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o.,
Zagreb, Kroatien
WTE
Wassertechnik
50,00 HRK 432
(432)
11
(11)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft
Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland
WTE
Wassertechnik
49,00 EUR 546
(544)
3
(3)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H,
Untertullnerbach
evn wasser 50,00 EUR 866
(868)
–2
(–1)
31.12.2016
(31.12.2015)
NE
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait GmbH ("Kuwait"),
Essen, Deutschland
International 100,00 EUR 23
(23)
0
(0)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE
Wassertechnik
100,00 EUR 109
(161)
–52
(–30)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV
WTE Projektgesellschaft Kurjanovo mbH ("Kurjanovo"),
Essen, Deutschland
WTE
Wassertechnik
100,00 EUR 20
(21)
–1
(–1)
30.09.2017
(30.09.2016)
NV

3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2017

3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2016/17
Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt EVN 73,63 30.09.2017 V
Energie Burgenland AG, Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2017 E
EVN Business Service GmbH, Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2017 V
EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2017 V
EVN WEEV Beteiligungs GmbH ("EVN WEEV"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 31.08.2017 V
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien EVN 50,00 30.09.2017 E
R 138-Fonds, Wien EVN/Netz NÖ/
evn wasser
100,00 30.09.2017 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2017 V
Rohöl-Aufsuchungs Aktiengesellschaft ("RAG"), Wien RBG 100,00 31.12.2016 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2017 V
WEEV Beteiligungs GmbH, Maria Enzersdorf EVN WEEV 50,00 30.06.2017 E
3.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung % Währung Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2016/17
EVN Beteiligung 40 GmbH EVN 100,00 EUR 24 –2 30.09.2017 NV
("EVN Bet. 40"), Maria Enzersdorf (26) (–2) (30.09.2016)

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

EVN AG, Maria Enzersdorf,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2017 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Sachanlagen

Siehe Anhang Punkte 22, 31 und 36 und Konzernlagebericht Kapitel Geschäftsentwicklung

Das Risiko für den Abschluss

Die Sachanlagen mit einem Buchwert von insgesamt 3.383,6 Mio. EUR stellen 52,4 % des ausgewiesenen Vermögens des EVN AG Konzerns zum Bilanzstichtag dar und umfassen im Wesentlichen Leitungen und technische Anlagen.

An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Sachanlagen vorliegen. Für jene Sachanlagen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist.

Die Werthaltigkeitsprüfung von Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGE). Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft zunächst den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert der ZGE bzw. des Vermögensgegenstandes liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Sowohl die Berechnung des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Planungsannahmen und den Einschätzungen der künftigen Zahlungsmittelströme des Vorstands sowie von den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig und sind daher mit bedeutenden Schätzungsunsicherheiten behaftet, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von Sachanlagen vorliegen, kritisch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung verglichen.

Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Die der Bewertung zugrunde gelegten Plandaten haben wir auf die vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen übergeleitet. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit dem Management besprochen. Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.

Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft

Siehe Anhang Punkte 20, 25 und Konzernlagebericht Kapitel Geschäftsentwicklung

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der EVN AG werden in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung Umsatzerlöse von 2.215,6 Mio. EUR ausgewiesen.

Ein wesentlicher Teil davon betrifft Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft in Österreich, die angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle einem besonderen Risiko unterliegen. Die Erlöse werden mit Unterstützung statistischer Verfahren aus den Kundenabrechnungssystemen ermittelt und in Bezug auf die in der Periode gelieferten Energie- bzw. Wassermengen abgegrenzt. Umsätze werden dann als Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kunden eine abrechenbare Leistung erbracht wurde.

Der Ansatz und die Bewertung dieses spezifischen und betragsmäßig bedeutsamen Umsatzbestandteils bedarf in hohem Maße Einschätzungen und Annahmen des Vorstands und benötigt die Anwendung von komplexen Berechnungsverfahren, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko in der korrekten Ermittlung der Umsatzerlöse besteht, haben wir die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft einschließlich der zum Einsatz kommenden IT Systeme unter Einbeziehung unserer Spezialisten aus dem Bereich Information Risk Management (IRM) beurteilt.

Zusätzlich haben wir angemessene Analysen sowie Detailprüfungshandlungen hinsichtlich der korrekten Ermittlung und Realisierung der Umsatzerlöse durchgeführt und die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen kritisch gewürdigt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres- bzw Konzernabschluss, den Lage- bzw Konzernlagebericht und die diesbezüglichen Bestätigungsvermerke.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Jänner 2017 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. April 2017 vom Aufsichtsrat mit der Konzernabschlussprüfung der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 1992 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 20. November 2017

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer

Inhalt

Lagebericht 109

Jahresabschluss 123

Bilanz zum 30. September 2017 124 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016/17 126 Entwicklung des Anlagevermögens 128 Beteiligungen der EVN AG 130 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 131

Anhang 136

Bericht des Aufsichtsrats 157

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Bilanz zum 30.09.2017

Aktiva

30.9.2017
EUR
30.9.2016
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 34.645.603,90 5.306
II. Sachanlagen 41.030.043,90 41.724
III. Finanzanlagen 3.564.371.275,99 2.651.109
3.640.046.923,79 2.698.140
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Primärenergievorräte 73.365.142,23 62.593
2. Hilfs- und Betriebsstoffe 6.174.186,44 6.053
3. Waren 28.462,22 28
4. Noch nicht abrechenbare Leistungen 5.084.999,84 4.742
84.652.790,73 73.416
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.301.721,77 6.693
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 33.303,60 0
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 111.493.719,31 291.636
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 98.562.145,33 69.921
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 11.768.328,47 22.728
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 31.493,67 18
233.125.914,88 390.978
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile 7.537.894,76 82.288
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 87.944.223,96 134.184
413.260.824,33 680.866
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige 11.236.025,20 13.152
D. Aktive latente Steuern 31.499.965,77 0
4.096.043.739,09 3.392.158

Passiva

30.9.2017
EUR
30.9.2016
TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital
330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -3.578.983,43 -20.068
326.421.016,57 309.932
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene
204.429.160,43 204.429
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
262.696.869,49 262.697
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 1.223.542.737,42 970.853
1.228.266.471,64 975.577
IV. Rücklagen für eigene Anteile 3.578.983,43 20.068
V. Bilanzgewinn 83.701.541,35 74.774
davon Gewinnvortrag 80.129,00 185
1.904.664.882,48 1.643.048
B. Investitionszuschüsse 3.061.137,84 2.535
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 29.133.897,00 31.994
2. Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen 78.271.053,00 87.976
3. Steuerrückstellungen 10.725.367,67 0
davon latente Steuerrückstellungen
4. Sonstige Rückstellungen
0,00
443.432.319,69
0
379.009
561.562.637,36 498.978
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 554.370.652,53 704.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 150.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 554.370.652,53 554.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 314.200.000,00 339.134
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 21.350.000,00 24.934
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
292.850.000,00
8.249.017,19
314.200
4.493
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.984.542,56 4.493
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.264.474,63 0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.296.376,16 18.587
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 23.296.376,16 18.587
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
519.218.190,98 74.017
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 519.097.190,98 67.890
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 121.000,00 6.127
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 133.758.559,31 15.883
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 133.758.559,31 15.883
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
7. Sonstige Verbindlichkeiten 35.942.708,26 44.785
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
1.493.629,27
5.204.539,80
170
6.549
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 27.593.687,50 40.502
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.349.020,76 4.283
1.589.035.504,43 1.201.270
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 730.080.356,51 322.290
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 858.955.147,92 878.980
E. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Baukostenzuschüsse 36.248.034,51 44.558
2. Sonstige 1.471.542,47 1.769
37.719.576,98
4.096.043.739,09
46.327
3.392.158

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2016 bis 30.9.2017


EUR

TEUR
1. Umsatzerlöse 513.839.870,01 461.799
2. Veränderung des Bestands an noch nicht
abrechenbaren Leistungen 343.132,50 -863
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 301.689,73 100
4. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlage
vermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen 47.254.393,83 158
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 417.576,93 198
c) Übrige 1.879.429,62 4.518
49.551.400,38 4.874
5. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger -371.047.576,69 -391.759
b) Materialaufwand -6.646.170,55 -7.786
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen -104.143.927,35 -80.610
-481.837.674,59 -480.156
6. Personalaufwand
a) Gehälter -59.594.315,90 -60.555
b) Soziale Aufwendungen -10.388.166,68 -35.392
davon für Altersversorgung 3.722.691,35 -17.139
davon für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
162.431,14 -3.962
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -13.528.662,45 -13.574
-69.982.482,58 -95.947
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -25.929.989,59 -5.138
davon außerplanmäßige Abschreibungen -17.736.505,36 -588
-25.929.989,59 -5.138
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen -625.339,07 -553
b) Übrige -77.430.716,84 -37.036
-78.056.055,91 -37.590
9. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 8 (Betriebsergebnis) -91.770.110,05 -152.920
10. Erträge aus Beteiligungen 234.202.648,53 213.066
davon aus verbundenen Unternehmen 136.557.253,70 140.970
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und 
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 9.774.601,72
davon aus verbundenen Unternehmen 9.761.873,98 7.965
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.732.045,70 4.626
davon aus verbundenen Unternehmen 1.775.228,43 1.882
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens
234.597.084,86 10.783
davon aus verbundenen Unternehmen 197.634.184,60 10.729
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
-53.616.818,33 -42.844
davon Abschreibungen -473.939,16 -42.811
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -52.871.828,06 -36.063
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -43.908.494,97 -48.831
davon betreffend verbundene Unternehmen 427.480,26 -186
16. Zwischensumme aus Z 10 bis Z 15 (Finanzergebnis) 383.781.067,51 144.776
17. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) 292.010.957,46 -8.143
2016/17 2015/16
TEUR
292.010.957,46 -8.143
45.957.233,98 53.039
33.313.687,61 173
337.968.191,44 44.895
0,00 29.000
-254.346.779,09 0
80.129,00 185
83.701.541,35 74.080
EUR
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Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

EVN AG, Maria Enzersdorf,

bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Siehe Anhang Beilage I/7, 8, 11, 12 und 20 Anlage 1 und 2 zum Anhang sowie Lagebericht Beilage II/4.

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 3.576,2 Mio EUR stellen 87,3 % des ausgewiesenen Vermögens der EVN AG zum Bilanzstichtag dar.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von der Gesellschaft einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei beurteilt die Gesellschaft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Zeitwert und damit für außerplanmäßige Abschreibungen vorliegen. Für jene Finanzanlagen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird eine Unternehmensbewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im wesentlich von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums und der Ergebnismargen und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit bedeutenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.

Das Risiko für den Abschluss besteht im Wesentlichen darin, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht gemäß UGB bewertet sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen vorliegen, kritisch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Jahresabschlussprüfung verglichen.

Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei wurde das verwendete Bewertungsmodell nachvollzogen und beurteilt, ob es geeignet ist, den Unternehmenswert angemessen zu ermitteln. Die im Modell verwendeten Bewertungsparameter – vorrangig die Zinssatzkomponenten – wurden evaluiert und kritisch gewürdigt. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Zur Überprüfung der Planungstreue hinsichtlich der Annahmen im Detailplanungshorizont wurde ein Backtesting in Stichproben vorgenommen. Dabei wurden die im Bewertungsmodell des Vorjahres verwendeten Cash Flows mit den Ist-Werten bzw. aktuell verwendeten Planungswerten abgeglichen und analysiert.

Bewertung der Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung siehe Anhang Beilage I/9 und 14.

Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der EVN AG zum 30. September 2016 wird eine Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung in Höhe von 356,7 Mio EUR (8,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Diese wird mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert, welcher grundsätzlich auf den Bilanzstichtag abgezinst wird.

Die gebildete Drohverlustrückstellung entspricht dem Barwert der erwarteten Nettocashflows aus dem Strombezugsvertrag. Dabei werden als Zahlungsmittelzuflüsse die erwarteten Energieerlöse aus dem Verkauf des bezogenen Stroms herangezogen. Um Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Strompreise zu reduzieren wird für die Berechnung der Rückstellung ein Mittelwert der Strompreiskurven von zwei renommierten Informationsdienstleistern in der Energiewirtschaft herangezogen. Die Zahlungsmittelabflüsse ergeben sich aus den zukünftig erwarteten direkten und indirekten Kosten. Aufgrund des langfristigen Charakters der Rückstellung erfolgt zur Ermittlung des Barwertes eine Abzinsung des negativen Cashflows mittels des 7-Jahre-Durchschnittszinsatz entsprechend der Veröffentlichung der deutschen Bundesbank. Die Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellung und das Periodenergebnis.

Das Risiko für den Abschluss besteht im Wesentlichen darin, dass die Drohverlustrückstellung zu hoch oder zu gering bewertet und das Periodenergebnis damit nicht zutreffend ermittelt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter der Berechnung der Drohverlustrückstellung unter Berücksichtigung der uns vorgelegten vertraglichen Grundlagen hinsichtlich der Angemessenheit und rechnerischen Richtigkeit überprüft. Den Abzinsungssatz haben wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf Angemessenheit beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die zugrundgelegten Annahmen in Gesprächen mit dem Management und den Bereichsverantwortlichen erörtert. In diesem Zuge haben wir beurteilt, wie historische Erfahrungen die Planung des Managements beeinflussen und ob eine Planungstreue gegeben ist.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass

ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Jänner 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. April 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 1992 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 20. November 2017

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer

Anhang

für das Geschäftsjahr 2016/17

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.9.2017 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.

Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde grundsätzlich bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Hinsichtlich der durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014 ausgelösten Änderungen wird auf die nachfolgenden Darstellungen verwiesen.

Die Vorjahresbeträge wurden hinsichtlich der Gliederung in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an die geänderten Vorgaben des RÄG 2014 angepasst; dies betrifft insbesondere die Umgliederung der unversteuerten Rücklagen nach Abzug der darauf lastenden Rückstellungen für latente Steuern in das Eigenkapital (TEUR 5.441), die Saldierung eigener Aktien vom Eigenkapital (TEUR 20.067), die Umgliederung von sonstigen Erlösen zu den Umsatzerlösen (TEUR 3.907) und die geänderte Darstellung des Anlagenspiegels.

Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Die Gesellschaft befindet sich beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2005/06 in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger, mit der auch im Oktober 2005 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen wurde.

Weiters befinden sich zum 30. September 2017 die EVN Wasser GmbH, die Netz Niederösterreich GmbH, die EVN Finanzmanagement und Vermietungs-GmbH, die EVN Finanzservice GmbH, die EVN Wärme GmbH, die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, die EVN Kroatien Holding, die EVN Croatia Plin d.o.o., die EVN WEEV Beteiligungs GmbH, die WEEV Beteiligungs GmbH, die Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH, die Energiespeicher Sulzberg GmbH, die EVN Energiespeicher Sulzberg Beteiligungs GmbH, die EVN Geoinfo GmbH, die kabelplus GmbH, die Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, die EVN Beteiligung 51 GmbH, die EVN Abfallverwertung Niederösterreich GmbH, die Burgenland Holding AG, die RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, die Rohöl-Aufsuchungs Aktiengesellschaft, die RAG Energy Storage GmbH, die RAG Energy Drilling GmbH, die EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, die EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH, die EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH, die EVN Liegenschaftsverwaltung GmbH, die EVN Kraftwerks- und Beteiligungs-GmbH sowie die EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH in dieser Unternehmensgruppe.

Mit den Gruppenmitgliedern wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen, wonach die Steuerumlagen jeweils nach der Belastungsmethode ("standalone"-Methode) ermittelt werden.

Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten, diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahmen davon bilden die Verträge mit den Gruppenmitgliedern WEEV Beteiligungs GmbH und Burgenland Holding AG, die vorsehen, dass der WEEV Beteiligungs GmbH und der Burgenland Holding AG im Falle der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist.

Der Ergebnisabführungsvertrag mit EVN Wasser GmbH wurde im Geschäftsjahr 2016/17 beendet.

Mit Juni/Juli 2017 hat die EVN AG von der EVN Finanzservice GmbH die Agenden der langfristigen Konzernfinanzierung, dargestellt in der Position Finanzanlagen, zum Großteil sowie des Cash-Poolings zur Gänze übernommen.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.

Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der Änderungen auf Grund der erstmaligen Anwendung des RÄG 2014 beibehalten; diese Änderungen betreffen insbesondere:

  • Im Bereich der noch nicht abrechenbaren Leistungen, deren Erstellung sich über mehr als 12 Monate erstreckt, werden entgegen der bisherigen Vorgehensweise ab 1. Oktober 2016 die anteiligen allgemeinen Verwaltungskosten nicht mehr in die Herstellungskosten einbezogen.
  • Die eigenen Anteile werden nicht mehr im Umlaufvermögen im Posten Wertpapiere und Anteile angesetzt, sondern es wird der rechnerische Wert der Anteile in einem eigenen Posten vom Grundkapital abgesetzt.
  • Die Rücklage für eigene Anteile wird in Höhe des rechnerischen Wertes der eigenen Anteile als eigener Posten dargestellt.
  • Die latenten Steuern werden gemäß den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ab 1. Oktober 2016 erfasst.
  • Langfristige Rückstellungen, das sind insbesondere Rückstellungen für Umwelt- und Altlastenrisiken, sowie für Drohverluste, werden nunmehr mit dem Erfüllungsbetrag erfasst und mit einem der Restlaufzeit entsprechenden Durchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank abgezinst.

2.2. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit es erforderlich ist.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrunde liegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Ausscheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.

Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Abschreibungen nach Anlagenkategorien Nutzungsdauer
in Jahren
Planmäßige
Abschreibung
in %
Rechte 4-77 1,3-25
Gebäude 10-50 2-10
Bauliche Anlagen der Kraftwerke 10-33 3-10
Maschinelle und elektrische Einrichtungen 10-33 3-10
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-25 4-33,3

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Bei der Bewertung von Beteiligungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.

Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor

dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.

Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.

Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert bilanziert. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen werden die niedrigeren Werte angesetzt.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.

2.3. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Bei den Vorräten der Betriebsgastronomie wird gemäß § 209 Abs 1 UGB das Bewertungswahlrecht in Anspruch genommen, diese mit einem gleichbleibenden Wert anzusetzen. Begründet wird das damit, dass sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von untergeordneter Bedeutung ist. Der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. Eine Inventur ist gemäß § 209 Abs 1 UGB alle fünf Jahre vorgesehen. Die nächste Inventur für die Vorräte der Betriebsgastronomie erfolgt am 30.09.2018.

Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unterdeckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag.

Die Bewertung der nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außenstandsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:

Außenstandsdauer: Wertberichtigungsprozentsatz:
0 – 89 Tage 0 %
90 – 359 Tage 25 %
360 - 1079 Tage 40 %
> = 1080 Tage 60 %

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

2.4. Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet.

2.5. Investitionszuschüsse

Im Einklang mit der AFRAC Stellungnahme "Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" werden Investitionszuschüsse in einem eigenen Sonderposten der Bilanz nach dem Eigenkapital ausgewiesen sowie über die Nutzungsdauer des Anlagegutes im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag aufgelöst.

2.6. Rückstellungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung erfolgt mit einem Rechnungszinssatz von 1,85 % (VJ: 1,35 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %) bzw. von Erhöhungen der Pensionen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Erhöhung der Pensionen von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %). Das Pensionsantrittsalter wurde für Frauen mit 60 Jahren und für Männer mit 65 Jahren festgesetzt.

Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berechnungen der Rückstellungen für Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen angewandt.

Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz basierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 1,36 % (VJ:1,66 %) bis 3,00 % (VJ: 3,66 %) abgezinst.

2.7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

2.8. Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtags-

kurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

3.1. Aktiva

3.1.1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1).

Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 34.645.603,90 (VJ: TEUR 5.306) ausgewiesen. Sie enthalten EUR 1.310.974,55 (VJ: TEUR 1.470) für immaterielle Vermögensgegenstände, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 hat eine Wertaufholung bei den immateriellen Vermögensgegenständen im Ausmaß von EUR 45.404.722,25 stattgefunden.

Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.572.919,06 (VJ: TEUR 2.575) und beinhaltet eine Wertberichtung in Höhe von EUR 8.121.533,24 (VJ: TEUR 8.125).

Im Geschäftsjahr 2016/17 hat eine Wertaufholung im Sachanlagevermögen im Ausmaß von EUR 1.832.705,67 stattgefunden.

Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungsspiegel (Anlage 2) zu entnehmen.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen.

Im Geschäftsjahr 2016/17 hat eine Wertaufholung im Finanzanlagevermögen im Ausmaß von EUR 232.262.490,78 stattgefunden.

Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 10.406.253,47 (VJ: TEUR 0) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 59.860,00 (VJ: TEUR 64) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

3.1.2. Umlaufvermögen

Vorräte

In Aufträgen, deren Ausführungen sich über mehr als zwölf Monate erstreckt, sind zum Bilanzstichtag angemessene Teile der Verwaltungskosten mit einem Betrag von insgesamt TEUR 390 (VJ TEUR 609) enthalten.

Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Öl-, Kohle und Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Wertberichtigung von EUR 175.896,20 (VJ: TEUR 135) sowie eine Einzelwertberichtigung von EUR 3.542.399,81 (VJ: TEUR 0) gebildet.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 17.959.469,36 (VJ: TEUR 12.921) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 93.534.249,95 (VJ: TEUR 278.715).

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 5.202.994,81 (VJ: TEUR 9.749) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 93.359.150,52 (VJ: TEUR 60.172).

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 31.422.369,29 (VJ: TEUR 59.806).

Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in Höhe von EUR 6.293.401,81 (VJ: TEUR 10.038) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Finanzumlaufvermögen

Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 537.894,76 (VJ: TEUR 75.288)

Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 8.879,19 (VJ: TEUR 8).

Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 87.935.344,77 (VJ: TEUR 134.176).

3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung

30.09.2017 30.09.2016
EUR TEUR
Anleihekosten 6.607.023,47 8.114
Lohn- und Gehaltsverrechnung 4.629.001,73 4.954
Sonstige Abgrenzungen 0,00 84
11.236.025,20 13.152

3.1.4. Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:

30.09.2017 30.09.2016
EUR TEUR
Sachanlagen -27.158.263,78 8.434
Beteiligungen -27.485.943,68 0
Personalrückstellungen 61.633.669,94 73.611
sonstige Rückstellungen 16.581.276,69 2.093
unversteuerte Rücklagen -3.161.627,10 -7.255
noch nicht verrechnete Beteiligungs
abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG 97.644.460,93 138.476
sonstige Posten 7.946.290,10 9.750
125.999.863,10 225.108
Daraus resultieren aktive latente Steuern 45.951.424,42 58.091
abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern -14.451.458,64 -1.814
Stand zum 30.9. 31.499.965,78 56.277

Die latenten Steuern werden gemäß den geänderten Bestimmungen ab 1. Oktober 2016 erfasst.

3.2. Passiva

3.2.1. Eigenkapital

Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt.

Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 1.223.542.737,42 (VJ: TEUR 969.040).

Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2017 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrücklagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 3.578.983,43 (VJ: TEUR 3.735) aus.

Zum Bilanzstichtag wurden 1.950.854 (VJ: 2.036.069) Stück eigene Anteile mit einem rechnerischen Wert von 3.578.983,43 (VJ: TEUR 3.735) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden 85.215 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.

Die 87. Hauptversammlung am 21. Jänner 2016 hat die vorzeitige Beendigung des am 16. Jänner 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms beschlossen und dem Vorstand die Ermächtigung für ein neues Aktienrückkaufprogramm über höchstens 10% des Grundkapitals der EVN mit einer Geltungsdauer von 30 Monaten erteilt. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und den Rückkauf von bis zu 1.000.000 Stück Aktien beschlossen. Dies entspricht bis zu 0,556% des derzeitigen Grundkapitals. Am 5. Oktober 2016 beschloss der Vorstand die vorzeitige Beendigung des aktuellen Aktienrückkaufprogramms. Der Ermächtigungsbeschluss der 87. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG bleibt davon unberührt und ist weiterhin gültig.

3.2.2. Investitionszuschüsse

Die Investitionszuschüsse haben sich im Geschäftsjahr 2016/17 wie folgt entwickelt:

Stand
01.10.2016
EUR
Zuführung
EUR
Verbrauch
EUR
Abgang
EUR
Stand
30.09.2017
EUR
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich Bauten auf
fremden Grund
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
747.278,12
1.778.569,75
8.947,38
344.897,59
879.512,51
0,00
81.457,10
614.054,02
2.556,39
0,00
0,00
0,00
1.010.718,61
2.044.028,24
6.390,99
Summe Investitionszuschüsse 2.534.795,25 1.224.410,10 698.067,51 0,00 3.061.137,84

3.2.3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 443.432.319,69 (VJ: TEUR 379.009) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:

30.09.2017 30.09.2016
EUR TEUR
Sonstige Verpflichtungsrisken 356.736.072,59 307.608
Strombezugs-/absatzgeschäfte 32.987.869,12 10.318
kurzfristige Personalverpflichtungen 22.710.950,78 22.394
CO2-Zertifikate 9.397.704,12 14.382
Anteilige Jubiläumsgelder 7.507.641,00 7.796
Umwelt- und Altlastenrisken 6.728.617,19 7.074
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen 4.019.816,72 3.289
Kohlebezugsgeschäfte 2.382.783,57 3.523
Prozessrisken 900.000,00 500
Gasbezugs-/absatzgeschäfte 60.864,60 2.125
443.432.319,69 379.009

3.2.4. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre 30.09.2017
EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen
Vorjahr in TEUR
0,00
150.000
330.000.000,00
30.000
224.370.652,53
524.371
554.370.652,53
704.371
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr in TEUR
21.350.000,00
24.934
84.618.292,72
98.651
208.231.707,28
215.549
314.200.000,00
339.134
3. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
Vorjahr in TEUR
4.984.542,56
4.493
3.264.474,63
0
0,00
0
8.249.017,19
4.493
4. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Vorjahr in TEUR
23.296.376,16
18.587
0,00
0
0,00
0
23.296.376,16
18.587
5. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
Vorjahr in TEUR
519.097.190,98
67.890
24.000,00
24
97.000,00
6.103
519.218.190,98
74.017
6. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Vorjahr in TEUR
133.758.559,31
15.883
0,00
0
0,00
0
133.758.559,31
15.883
7. Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr in TEUR
27.593.687,50
40.502
0,00
521
8.349.020,76
3.762
35.942.708,26
44.785
Vorjahr in TEUR 730.080.356,51
322.289
417.906.767,35
129.196
749.785 441.048.380,57 1.589.035.504,43
1.201.270

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 10.197.326,73 (VJ: TEUR 10.878) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 509.020.864,25 (VJ: TEUR 63.139).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR (VJ: 15.883) 133.758.559,31. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 117.671.100,00 (VJ: TEUR 0) aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Cash Pooling und Festgeldvereinbarungen ausgewiesen.

Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 24.288.161,36 (VJ: TEUR 23.153) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

3.2.5. Passive Rechnungsabgrenzung

Sonstige Abgrenzungen 30.09.2017 30.09.2016
EUR TEUR
Refinanzierungstransaktionen 1.036.161,02 1.382
Zinsswaps 435.381,45 387
1.471.542,47 1.769

3.2.6. Haftungsverhältnisse

30.09.2017 30.09.2016
EUR TEUR
Bürgschaften 10.000,00 10
Bankgarantien 23.559.374,68 10.697
Patronatserklärungen 0,00 19.583
Sonstige Haftungsverhältnisse 871.128.972,58 1.964.033
894.698.347,26 1.994.323
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 782.348.215,13 1.828.404
davon gegenüber assoziierten Unternehmen 112.350.132,13 112.120

Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochtergesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.

Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals "Donaukraft") stehende Kraftwerk Freudenau wurden in Vorjahren Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten.

Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.

Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2017 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 46.961.450,00 (VJ: TEUR 45.040). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug EUR 263.500.000,00. Zum 31. Oktober 2017 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen EUR 7.742.180 bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von EUR 264.000.000,00.

Die EVN AG hat für ihre Tochtergesellschaften EVN Trading South East Europe EAD und EVN Bulgaria Toploficatsia EAD zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung für die nächsten 12 Monate eine harte Patronatserklärung abgegeben.

3.2.7. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausgewiesener oder angegebener Geschäfte

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:

  • Abschluss eines Vertrages zur Vorhaltung von Netzreserve im Umfang von 640 MW für den Winter 2017/2018.
  • Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von 600 MW für den Winter 2017/2018.
  • Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2017 mit einer Netto-Verkaufsmenge von 2.330.234 MWh

  • Abschluss von Großhandelskontrakten über den Bezug von CO2-Zertifikaten mit Lieferung nach dem 30.09.2017 mit einer Liefermenge von 2.170 tsd. Tonnen.

  • Abschluss von Großhandelskontrakten Erdgas mit Lieferung nach dem 30.09.2017 mit einer Netto-Verkaufsmenge von 155.595 MWh
  • Abschluss von Kohlebezugsgeschäften und Transportverträgen für das Kraftwerk Dürnrohr mit einer ausstehenden Liefermenge von 96 tsd. Tonnen.
  • Abschluss von derivativen Geschäften für Kohle zur Risikominderung der Stromproduktion aus Kohlekraftwerken mit einer Nettomenge von 297 tsd Tonnen.

Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.

3.2.8. Finanzinstrumente

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.

Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.

Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vorgenommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.

Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling wurde zudem eine eigene Stabsstelle eingerichtet, die laufend Risikoanalysen basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.

Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken. Strategisches Ziel ist die Kontinuität des operativen wie des Finanzergebnisses. Darüber hinaus werden vereinzelt Möglichkeiten genutzt, die ein höheres Risiko enthalten und einen höheren Ertrag versprechen.

Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt mittels von Börsepreisen abgeleiteten Forwardpreiskurven, Wechselkursen, Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.

Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte (Fair Values) angegeben.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzpositionen erfasst:

Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung
Nominalwert in Mio JPY Marktwert in Mio EUR
30.09.2017 30.09.2016 30.09.2017 30.09.2016
Währungsswaps
JPY (über 5 Jahre) 12.000,0 12.000,0 -5,0 16,2

Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Währungsswaps sind Cross-Currency Swaps zur Absicherung der Zins- und Währungsrisiken der in fremder Währung begebenen Anleihe (JPY-Anleihe). Die Laufzeit der Währungsswaps ist ident mit der Laufzeit der Anleihe bis 2024. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird zumindest quartalsweise geprüft. Retrospektiv erfolgt diese Prüfung mittels Dollar-Offset-Methode, prospektiv wird die Critical-Terms-Match-Methode angewandt. Per 30.09.2017 beträgt die auf das Zinsrisiko bezogene Effektivität 96% und die auf das Währungsrisiko bezogene Effektivität 98%.

Eine dokumentierte Widmung der Verträge wurde vollzogen, indem das abzusichernde Risiko identifiziert, der Beginn der Sicherungsbeziehung festgelegt und das Vorliegen aller materiellen Voraussetzungen nachvollziehbar begründet wurde. In materieller Hinsicht gilt hier dazu, dass die Sicherungsgeschäfte die qualitative Eignung des abgesicherten Grundgeschäfts besitzen, ein Absicherungsbedarf auf Basis des Preisänderungsrisikos aus dem Grundgeschäft vorliegt, eine bestehende Absicherungsstrategie existiert und die Derivate qualitativ geeignet als Sicherungsinstrument sind.

Derivative Finanz Nominalwert
in Mio EUR
Marktwert
in Mio EUR
instrumente ohne
Sicherungsbeziehung
30.09.2017 30.09.2016 30.09.2017 Anteil
> 12
Monate
30.09.2016 Anteil
> 12
Monate
Kohleswaps 38,3 39,2 13,4 2,7 5,2 4,9
Forwards Strom 82,2 87,1 -22,4 -6,5 -2,2 -3,2
Forwards mit
Collateral / Futures
physisch Strom
34,9 13,6 -5,3 -2,5 -0,6 -0,5
Forwards Gas 2,8 32,3 -0,0 0,0 -1,2 0,0
Forwards CO2
-
Zertifikate
5,9 12,2 0,4 0,6 -3,9 -1,5
Forwards mit
Collateral / Futures
physisch CO2-
Zertifikate
16,9 9,4 4,3 3,8 -2,6 -1,9

Für derivative Instrumente mit negativem Marktwert wird keine Drohverlustrückstellung gebildet, sofern eine Sicherungsbeziehung mit den jeweils zugrundeliegenden Geschäften besteht.

Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 35.624 (VJ: TEUR 20.077) über die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Fremdstrombezug und Energieträger) gebildet.

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

4.1. Umsatzerlöse

2016/17 2015/16
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten:
Inland 481.356.319,42 449.658
Ausland 32.483.550,59 12.141
513.839.870,01 461.799
2016/17 2015/16
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen:
Stromerlöse 242.806.566,44 231.266
Leistungsverrechnung im Konzern 165.928.559,55 147.045
Gaserlöse 77.062.017,76 47.795
Wärmeerlöse 16.850.412,52 18.067
Lichtserviceprojekte 1.465.870,80 7.437
Kundenaufträge 5.800.575,97 6.259
Auflösung von Baukostenzuschüssen 2.984.914,02 3.250
Sonstige Erlöse 940.952,95 680
513.839.870,01 461.799

4.2. Sonstige betriebliche Erträge

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 1.879.429,62 (VJ: TEUR 4.518) enthalten insbesondere:

2016/17 2015/16
EUR TEUR
Sonstige betriebliche Erträge
Investitionszuschüsse 698.067,51 167
Wertberichtigung 620.598,71 0
Schadensvergütungen 269.955,80 1.055
sonstige Erträge aus Vorjahren 111.781,16 2.482
Projektförderungen 14.554,33 539

4.3. Personalaufwand

In den Gehältern sind nachstehende Komponenten enthalten:

2016/17
EUR
2015/16
TEUR
Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder
in Gehältern
399.467,13 305
Dotierung der Rückstellung für Deputate
in Gehältern
440.115,48 977

Betreffend Altersversorgung ergaben sich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen Erträge in Höhe von EUR 8.206.906,48 (VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 14.271). sowie Aufwendungen in Höhe von EUR 4.484.215,13 (VJ: TEUR 2.868) betreffend leistungsorientierte Pensionsvorsorgen.

Für Abfertigungen (ohne Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen) ergaben sich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen Erträge von EUR 516.107,67 (VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.632).

4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 78.056.055,91 (VJ: TEUR 37.182) sind im Wesentlichen enthalten:

2016/17 2015/16
EUR TEUR
Forderungsabschreibungen 42.758.707,04 282
Leistungsverrechnung im Konzern 9.271.459,56 9.252
Werbeaufwand 8.813.030,16 8.931
Beratungsleistungen 5.372.554,68 5.252
Reisekosten 2.643.925,19 2.611
Porto- und Fernmeldeaufwand 1.869.424,54 1.891
Weiterbildung und Tagungsaufwand 1.633.384,32 1.508
Versicherungsaufwand 1.472.288,76 1.582
Mitgliedsbeiträge und Umlagen 1.179.384,49 1.038

Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.

4.5. Erträge aus Beteiligungen

Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2016/17 der verbundenen Unternehmen EVN Finanzservice GmbH, der EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH sowie EVN Wasser Gesellschaft m.b.H. und der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wurden im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.

4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 52.871.828,06 (VJ: TEUR 36.063) setzen sich zusammen aus Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 52.871.828,06 (VJ: TEUR 36.063).

4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 1.765.399,83 (VJ: TEUR 2.780) enthalten.

4.8. Steuern vom Einkommen

2016/17 2015/16
EUR TEUR
Körperschaftsteuer Inland laufendes Jahr 40.861.825,38 2.855
Körperschaftsteuer Vorjahre -79.256,32 226
Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr -1.125.991,49 170
Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung -52.300.123,94 -56.073
Steuerergebnis aus der Gruppenbesteuerung 0,00 -217
latente Körperschaftsteuer -33.313.687,61 -173
-45.957.233,98 -53.212

5. Ergänzende Angaben

5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte) während des Geschäftsjahres betrug 641 (VJ: 648).

5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.107 (VJ: TEUR 1.088), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.202 (VJ: TEUR 1.182) bezahlt.

Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und leitende Angestellte ein Ertrag aufgrund der Auflösung bzw. dem Verbrauch von Rückstellungen in Höhe von EUR -2.749.906,01 (VJ: Mehraufwand TEUR 6.335), für die übrigen Arbeitnehmer ein Ertrag in Höhe von EUR -1.135.216,48 (VJ: Mehraufwand TEUR 14.766).

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr EUR 151.800 TEUR (VJ: TEUR 136).

An den Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von EUR 109.150,00 (VJ: TEUR 29) ausbezahlt.

Den Organen der Gesellschaft wurden keine Kredite gewährt, und es wurden keine Haftungen übernommen.

5.3. Sonstige Erläuterungen

ElWOG-Angaben

Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Niederösterreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLIANZ Austria GmbH.

5.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.

5.5. Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.950.854 Stück, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 83.701.541,35 einen Betrag in Höhe von EUR 83.625.947,56, das entspricht einer Dividende von EUR 0,47 je Aktien, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft

Aufsichtsrat:
Präsident/-in:
Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten:
Generaldirektor Dr. Norbert Griesmayr
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder:
Direktor Dieter Lutz
Dipl.-Ing. Angela Stransky
Kommerzialrat Mag. Philipp Gruber
Vorstandsdirektor Dkfm. Thomas Kusterer
(bis 07.02.2017)
Vortr. Hofrat Dr. Reinhard Meißl
Mag. Susanne Scharnhorst
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
Dr. Johannes Zügel (ab 07.02.2017)
Arbeitnehmervertreter:
Zentralbetriebsratsvorsitzender Vizepräsident
Franz Hemm
Zentralbetriebsratsvorsitzender Ing. Paul
Hofer
stv. Zentralbetriebsratsvorsitzender Kammerrat
Manfred Weinrichter
Mag. Dr. Monika Fraißl
Friedrich Bußlehner

Vorstand:

Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr – Sprecher des Vorstandes (bis 30.09.2017) Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes (ab 01.10.2017) Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (ab 01.10.2017)

Maria Enzersdorf, am 20. November 2017

Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Anlage 1: Anlagenspiegel Anlage 2: Beteiligungsspiegel

Mag. Bettina Glatz-Kremsner

Erklärung des Vorstands gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 BörseG

Der Vorstand der EVN AG bestätigt nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Der Vorstand der EVN AG bestätigt nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Maria Enzersdorf, am 20. November 2017

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands