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EVN AG AGM Information 2019

Dec 17, 2019

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AGM Information

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DGAP-News: EVNAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.12.2019 / 08:00 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.

Einberufung zu der am Donnerstag, 16. Jänner 2020, um 10:00 Uhr (MEZ) (Saaleinlass ab 9:00 Uhr) im EVNForum, EVNPlatz,AT-2344 Maria Enzersdorf, stattfindenden 91. ordentlichen Hauptversammlung der EVNAG

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des konsolidierten CorporateGovernance-Berichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/19, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19.

  4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019/20.

  5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich derGrundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß§ 108 Abs 3 und4 AktGinUnterlagen(§ 106 Z4 AktG)

Folgende Unterlagen sind gemäß § 108Abs 3 bis 4AktGspätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 26.Dezember 2019, auf der Internetseite derGesellschaft unter www.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspxabrufbar:

  • die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen,
  • die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3,
  • die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5,
  • die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der EVNAGund
  • die Vergütungspolitik fürAufsichtsratsmitglieder der EVNAG.

Neben diesen Unterlagen sind weiters der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie alle weiteren Veröffentlichungen derGesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung abrufbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß§§ 109, 110 und118 AktG(§ 106 Z5 AktG)

Ergänzungder Tagesordnung

Gemäß § 109AktGkönnenAktionäre, derenAnteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, in Textform (§ 13Abs 2AktG) verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.DieAntragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor demAntrag Inhaber derAktien sein.DieAktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, in der bestätigtwird, dass die antragstellendenAktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf die untenstehendenAusführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.Das Verlangen muss derGesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 26.Dezember 2019, zugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der 26.Dezember 2019 ein gesetzlicher Feiertag ist, an dem ein postalisch übermitteltes Aktionärsverlangen derGesellschaft nicht zugehen kann. Für die fristwahrendeAusübung des Rechts nach § 109AktG, muss ein postalisch übermitteltes Verlangen derGesellschaft spätestens am letzten Werktag vor dem 26.Dezember 2019, sohin am 24.Dezember 2019, zugehen.

Verlangen nach § 109AktGkönnen vonAktionären in Textform an dieGesellschaft ausschließlich an folgendeAdressen übermittelt werden:

Per Post oder per Boten: EVNAG z.H.Herrn MMag. Maximilian Hoyer EVNPlatz,AT-2344 Maria Enzersdorf

Per E-Mail: [email protected] wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

oder per SWIFT:GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599 wobei unbedingt ISIN:AT0000741053 im Text anzugeben ist

Beschlussvorschläge zuder Tagesordnung

Gemäß § 110AktGkönnenAktionäre, derenAnteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, derGesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden.Das Verlangen ist beachtlich,wenn es derGesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 7. Jänner 2020, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs 2AktG.

DerartigeAnträge können vonAktionären in Textform an dieGesellschaft ausschließlich an folgendeAdressen übermitteltwerden:

Per Post oder per Boten: EVNAG z.H.Herrn MMag. Maximilian Hoyer Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 74

oder per E-Mail: [email protected] wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

DieAktionärseigenschaft zurAusübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehrerenAktionären, die nur zusammen den erforderlichenAnteilsbesitzin Höhe von einem Prozent des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Gemäß § 118AktGist jedemAktionär auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.DieAuskunft hat denGrundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre. DieAuskunft darf auch verweigertwerden, soweit sie auf der Internetseite derGesellschaft in Form von Frage undAntwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an dieGesellschaft per E-Mail an [email protected] zu richten.

Weitergehende Informationen über die Rechte derAktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118AktG, finden sich auch auf der Internetseite derGesellschaftwww.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspx.

NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlunggemäß§ 111 AktG(§ 106 Z6 und7 AktG)

Gemäß § 111Abs 1AktGrichtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach demAnteilsbesitzam Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach demAnteilsbesitzam 6. Jänner 2020, 24:00 Uhr (MEZ).Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen undAktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihrenAnteilsbesitzzum Nachweisstichtag gegenüber derGesellschaft nachweisen.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die derGesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 13. Jänner 2020, zugehen muss.Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10aAbs 2AktGvorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführtwerden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Depotbestätigungen können in Schriftform an dieGesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugestelltwerden:

per Post oder per Boten: HV-VeranstaltungsserviceGmbH Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel

per E-Mail: [email protected] wobei die Depotbestätigung als elektronisches Dokument im Format PDFmit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4Abs 1 SVG dem E-Mail anzufügen ist

oder per SWIFT:GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599 wobei unbedingt ISIN:AT0000741053 im Text anzugeben ist

Gerne können Sie die Depotbestätigungen vorab auch in Textform - per E-Mail ([email protected],wobei die Depotbestätigung als elektronisches Dokument im Format PDFdem E-Mail anzufügen ist) oder per Telefax(+43 (0) 1 8900 500 74) übersenden. Zur Fristwahrung ist die Übersendung von Depotbestätigungen auf diesem Weg jedoch nicht ausreichend.

Möglichkeit zur Bestellungeines Vertreters gemäß§§ 113 und114 AktG(§ 106 Z8 AktG)

JederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Schriftform oder Textform zu erteilen ist.DieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit derAktionär eine ausdrückliche Weisung über dieAusübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteiltwerden.Hat derAktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10aAktG) Vollmacht erteilt, so genügt es,wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltwurde (§ 114Abs 1 Satz4AktG).

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite derGesellschaftwww.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspxzur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendetwerden.Die Vollmacht muss derGesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Vollmachten können in Textform an dieGesellschaft ausschließlich an folgendeAdressen übermitteltwerden:

per Post oder per Boten: HV-VeranstaltungsserviceGmbH Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel

per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 74

oder per E-Mail: [email protected] wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

Erklärungen gemäß § 114Abs 1 Satz4AktGkönnen auch per SWIFT(GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN:AT0000741053 im Text angeben) übermitteltwerden.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service derGesellschaft steht denAktionären auf deren Wunsch Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA),AT-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspx) zur Verfügung gestellte, spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von derGesellschaft getragen.Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mitHerrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail [email protected].

Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenanntenAdressen zugehen:

Per Post oder per Boten: Dr. Michael Knap c/o Interessenverband fürAnleger (IVA) Feldmühlgasse 22,AT-1130 Wien

per Telefax: +43 (0)1 8900 500-74

oder per E-Mail: [email protected] wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direktHerrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keineAufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder vonAnträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.

Datenschutzerklärungfür Aktionäre der EVNAG

Die EVNAG, EVNPlatz,AT-2344 Maria Enzersdorf, ist Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten derAktionäre. Die EVNAGverarbeitet personenbezogene Daten derAktionäre, insbesondere jene gemäß § 10aAbs. 2AktG, dies sind Name,Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten,Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name undGeburtsdatum des oder der Bevollmächtigten, aufGrundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes.Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt um denAktionärinnen undAktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.Die personenbezogenen Daten erhält die EVNAGvon denAktionären oder vom jeweiligen depotführenden Institut.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vonAktionären bzw. deren Vertretern ist für die Teilnahme vonAktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß demAktiengesetzzwingend erforderlich.Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somitArt 6 Abs. 1 lit cDSGVO.Die EVNAGbedient sich zum Zwecke derAusrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen,wie etwa Notaren, Banken und IT-Dienstleistern.Diese erhalten von EVNAGnur solche personenbezogenen Daten, die für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der EVNAG. Soweit rechtlich notwendig, hat die EVNAGmit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.Nimmt ein Aktionär bzw. dessen Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesendenAktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a.Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. EVNAGist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogeneAktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120AktG).

Die Daten derAktionäre bzw. deren Vertreter werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitetwurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.NachweisundAufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtlicheAnsprüche vonAktionären gegen die EVNAGoder umgekehrt von der EVNAGgegenAktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mitGerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

JederAktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht aufDatenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.Diese Rechte könnenAktionärinnen undAktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der EVNAGunentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten [email protected] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

EVNAG Datenschutzbeauftragter EVNPlatz AT-2344 Maria Enzersdorf

Zudem steht denAktionärinnen undAktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nachArt 77 DSGVOzu.

Gesamtanzahl der Aktienundder Stimmrechte zumZeitpunkt der Einberufung(§ 106 Z9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital derGesellschaft in 179.878.402 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. JedeAktie gewährt eine Stimme.DieGesellschaft hält 1.810.296 Stück eigeneAktien.Abzüglich dieser Aktien, aus denen kein Stimmrecht zusteht, beträgt dieGesamtzahl der Stimmrechte 178.068.106. Es besteht nur eineAktiengattung.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9:00 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.

Weitergehende Informationen über denAblauf der Hauptversammlung etc. finden Sie auch auf der Internetseite derGesellschaft www.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/ Einberufung-und-Informationen.aspx.

Maria Enzersdorf, im Dezember 2019

Der Vorstand

17.12.2019 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchivunter http://www.dgap.de

EVNPlatz 2344 Maria Enzersdorf Österreich Telefon: +43-2236-200-12294 E-Mail: [email protected] Internet: www.evn.at ISIN: AT0000741053 WKN: 074105 Börsen: Auslandsbörse(n) Wiener Börse (Amtlicher Handel)

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