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Eviso Annual Report 2023

Dec 19, 2024

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Annual Report

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Publication

EVISCO AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

#### Aktiva
31.12.2023

EUR
31.12.2022

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 141.750,00 196.121,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 593,00 1.091,00
II. Sachanlagen 141.157,00 195.030,00
B. Umlaufvermögen 4.672.417,84 4.870.980,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.184.982,10 2.779.704,82
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.487.435,74 2.091.275,35
Aktiva 4.814.167,84 5.067.101,17
#### Passiva
31.12.2023

EUR
31.12.2022

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 3.324.317,71 3.255.281,84
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Gewinnrücklagen 30.000,00 30.000,00
III. Bilanzgewinn 2.994.317,71 2.925.281,84
davon Gewinnvortrag 2.571.281,84 2.419.509,92
B. Rückstellungen 105.180,00 97.898,00
C. Verbindlichkeiten 1.384.670,13 1.713.921,33
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.384.066,06 1.713.101,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 604,07 819,94
davon gegenüber Gesellschaftern 252.000,00 252.000,00
Passiva 4.814.167,84 5.067.101,17

Anhang

I. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen

Der Jahresabschluss der EVISCO AG, München (Amtsgericht München, HRB 130438) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in Vorjahren – nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz anzugebenden Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear oder degressiv über voraussichtliche Nutzungsdauern von einem bis 20 Jahren vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis).

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Das Vorratsvermögen besteht aus Handelswaren, welche zu Anschaffungskosten bewertet sind.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Sind die Gründe für die Vornahme einer in der Vergangenheit berücksichtigten Wertberichtigung weggefallen, ist die Wertberichtigung aufzulösen (Wertaufholung).

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen der Satzung und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Berichtsjahr sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Zinsen für Fremdkapital werden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 109.828,00 (Vorjahr EUR 184,04) ausgewiesen.

3. Eigenkapital

Der Bilanzgewinn hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

EUR
Bilanzgewinn am Anfang des Jahres 2.925.281,84
+ Jahresüberschuss 423.035,87
- Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen i.S.d. § 150 Abs. 2 AktG 0,00
- Ausschüttungen 354.000,00
\= Bilanzgewinn am Ende des Jahres 2.994.317,71

Die gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2 AktG hat bereits zum 31. Dezember 2016 den gesetzlich geforderten zehnten Teil (10 %) des Grundkapitals, das sind TEUR 30, erreicht.

Angaben zu Zahl und Nennbetrag der Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG:

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 300.000,00 (Vorjahr: EUR 300.000,00). Es ist eingeteilt in 300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00.

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.571.281,84 (Vorjahr: EUR 2.419.509,92) enthalten.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen abgegrenzte Urlaub- und Mehrarbeitsansprüche der Mitarbeiter, Kosten für die Archivierung von Geschäftsunterlagen sowie die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2023.

5. Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 253.648,22 (Vorjahr: EUR 252.819,94), aus Steuern in Höhe von EUR 221.824,79 (Vorjahr: EUR 390.937,45) und im Rahmen des sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 2.392,90 (Vorjahr: EUR 19.952,52) ausgewiesen.

Wie im Vorjahr sind sämtliche Verbindlichkeiten nicht besichert und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 43 Mitarbeiter (Vorjahr: 43 Mitarbeiter) beschäftigt.

2. Angaben zu den Organen

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch den Vorstand, der sich wie folgt zusammengesetzt hat:

Herr Jürgen Hausmann, München, Diplom-Informatiker

Herr Götz Schulz-Temmel, München, Diplom-Kaufmann

Im Berichtszeitraum 2023 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrats:

Herr Dr. Martin Imbeck (Vorsitz), München, Jurist

Herr Dr. Christian Rockstroh, Rüschlikon/CH, Volkswirt

Herr Florian Wurm, Wolfratshausen, Jurist

Im Berichtsjahr wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt.

3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.

München, den 16. April 2024

**

EVISCO AG**

gez. Götz Schulz-Temmel, Vorstand

gez. Jürgen Hausmann, Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024 festgestellt.