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EUWAX AG Annual Report 2019

Apr 27, 2020

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Annual Report

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EUWAX Aktiengesellschaft

Stuttgart

Jahresfinanzbericht der EUWAX Aktiengesellschaft zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart

Organisatorische und rechtliche Struktur der Gesellschaft

Die EUWAX Aktiengesellschaft (EUWAX AG) ist Teil des Boerse Stuttgart Konzerns und übernimmt an der Börse Stuttgart die Funktion des Quality-Liquidity-Providers (QLP). Die Gesellschaft betreut dort die Anlageklassen verbriefte Derivate, Inlandsaktien, Anleihen sowie aktive und passive Fonds. Die Markt- und Handelsexperten der EUWAX AG spenden im Rahmen des elektronischen Handels Liquidität, prüfen Quotes auf Plausibilität und stellen Preise für die Anleger sicher. Daneben ist die EUWAX AG auch als Liquiditätsspender im Aktienhandel an der Nordic Growth Market NGM AB (NGM), der schwedischen Tochterbörse der Gruppe Börse Stuttgart, sowie im Anleihehandel an der Börse Luxemburg tätig.

Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als QLP ist die EUWAX AG bestrebt neue Geschäftsfelder zu erschließen. Hierunter gehört unter anderem die BISON App, welche von der EUWAX AG seit Ende Januar 2019 angeboten wird. Die App ermöglicht den bilateralen Handel von Kryptowährungen. Mittlerweile ist der gebührenfreie Handel mit Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Ripple (XRP) rund um die Uhr von Montag bis Sonntag möglich.

Zusätzlich ist die EUWAX AG als Liquiditätsspender an der Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH (BSDEX), dem Handelsplatz für digitale Vermögenswerte der Börse Stuttgart, tätig.

Die EUWAX AG wird in der Rechtsform der Aktiengesellschaft geführt und ist seit dem Jahre 2000 börsennotiert. Die Boerse Stuttgart GmbH (BSG) 1 , Muttergesellschaft der EUWAX AG, hält 84,1 % der Anteile an der EUWAX AG. Die weiteren 15,9 % der Anteile befinden sich im Streubesitz.

Der zwischen der EUWAX AG und der BSG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die Gesellschaft, ihren gesamten ausschüttungsfähigen Gewinn an die BSG abzuführen. Die außenstehenden Aktionäre der EUWAX AG erhalten entsprechend den Regelungen in § 304 AktG einen Ausgleich von der BSG. Zwischen der BSG (Organträgerin) und der EUWAX AG (Organgesellschaft) besteht eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft.

Die organisatorische und rechtliche Einbettung der EUWAX AG in den Boerse Stuttgart Konzern wird in folgendem Schaubild dargestellt.

Abbildung 1: Struktur des Teilkonzerns Börse Stuttgart zum 31.12.2019

1 Die BSG ist eine Tochtergesellschaft der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Vereinigung) und ist technischer Börsenbetreiber

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2019 wurde von nachlassender Dynamik der globalen Konjunktur, den Zentralbankeninterventionen und erheblichen politischen Unsicherheiten gekennzeichnet. Der immer weiter eskalierende Handelskonflikt zwischen den USA und China hat sich zu einem Handels- und Währungskrieg entwickelt und die Stimmung von Unternehmen und Konsumenten eingetrübt. Im Dezember 2019 wurde eine Teileinigung über das Handelsabkommen verkündet, die für eine Entspannung an den Kapitalmärkten sorgte. Der anhaltend unberechenbare Brexit-Prozess hat die europäischen Märkte ebenfalls beeinflusst. Auch in 2019 wurde der Brexit zum wiederholten Mal verschoben.

Die Interventionen der Zentralbanken haben die Märkte weiterhin geprägt. Die FED (Federal Reserve) hat den Leitzins dreimal um jeweils 25 Basispunkte, auf die Spanne von 1,5 bis 1,75 %, gesenkt. Es waren die ersten Zinssenkungen seit 2008. Die EZB (Europäische Zentralbank) hält auch unter der neuen Präsidentin Christine Lagarde an ihrer ultralockeren Geldpolitik fest. Der Leitzins im Euroraum blieb unverändert auf dem Rekordtief von 0,00 %. Der Einlagenzinssatz wurde von -0,4 % auf -0,5 % gesenkt. Darüber hinaus wurde ein neues Staatsanleihenankaufprogramm angekündigt. Seit November 2019 erwirbt die EZB monatlich Staatsanleihen bis zu einem Volumen von 20 Mrd. €.

Im Dezember 2019 lag die jährliche Inflationsrate im Euroraum bei 1,3 %, in Deutschland bei 1,5 %. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,0 % angestiegen, der Jahresdurchschnittswert der Arbeitslosenquote für das Jahr 2019 betrug rund 5,0 %. Der ifo Geschäftsklimaindex ist in 2019 gesunken und erreichte im August mit 94,3 Punkten den tiefsten Stand seit Ende 2012. Zum Jahresende hat sich die Stimmung der deutschen Wirtschaft aufgehellt und der ifo-Index lag mit 96,3 Punkten auf dem höchsten Stand seit einem halben Jahr.

Im ersten Quartal 2019 erlebten die Aktienmärkte, nach Kursverlusten in 2018 eine starke Erholungsrallye. Die positive Wertentwicklung hat sich im Laufe des Jahres fortgesetzt. Der DAX hat insgesamt seit Anfang des Jahres rund ein Viertel zugelegt. Die Rentenmärkte konnten aufgrund von Zentralbankinterventionen, zunehmenden protektionistischen Maßnahmen und einer Zunahme der globalen Unsicherheit profitieren. In diesem Zusammenhang waren auch Edelmetalle wie Gold und Silber nach einer langen Seitwärtsbewegung erneut gefragt. Trotz des steigendes DAX verlief der Volatilitätsindex VDAX-NEW im Gesamtjahr 2019 unauffällig mit sinkender Tendenz und ist zum Ende des Jahres auf das niedrige Niveau von 14 Punkten gefallen. Höhere Ausschläge zwischen 20 und 24 Punkten gab es in den Monaten Januar, Mai, August und Oktober.

Wettbewerb

In 2019 konnte die Börse Stuttgart ihren Marktanteil bei verbrieften Derivaten gegenüber dem börslichen Wettbewerber Frankfurt erneut ausbauen und ist damit weiterhin Marktführer, wobei sowohl in Stuttgart als auch in Frankfurt der Handel mit verbrieften Derivaten zurückging. Die Deutsche Börse Gruppe hat ihre Strategie "Roadmap 2020" weiterverfolgt. Zudem hat sie ihre digitale Entwicklung beispielsweise durch erste DLT (Distributed Ledger Technology)-Lösungen im Nachhandelsbereich sowie Partnerschaften im Cloud-Bereich forciert. Die Tradegate Exchange GmbH hat die Berliner Börse AG übernommen und betreibt jetzt neben der Tradegate Exchange auch die Börse Berlin und die paneuropäische Handelsplattform Equiduct.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf der EUWAX AG wird von ihrer Funktion als QLP geprägt. In dieser Rolle spendet die Gesellschaft Liquidität und tätigt dabei Aufgabegeschäfte. Weiterhin wird der Erfolg der Gesellschaft durch die Anzahl der am Börsenplatz Stuttgart durchgeführten Transaktionen beeinflusst. Diese hängen wiederum hauptsächlich von der Schwankungsbreite der Aktienmärkte, der Volatilität, ab.

Neben der Liquiditätsbereitstellung für die BSG umfasst das Aufgabenspektrum der EUWAX AG unter anderem die Plausibilitätsprüfung 2 sowie für die betreuten Wertpapiere permanent unverbindliche Taxeninformationen zu erstellen. Für die Erbringung dieser vertraglich vereinbarten Leistungen erhält die Gesellschaft eine Vergütung von der Muttergesellschaft, die sich an einem prozentualen Anteil an dem von der BSG vereinnahmten Transaktionsentgelt bemisst.

Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 5,8 Mio. € (Vj. 5,8 Mio. €).

Die Gesamterträge lagen mit 19,5 Mio. € erwartungsgemäß leicht über dem Vorjahresniveau (Vj. 19,2 Mio. €). Das darin enthaltene Provisionsergebnis konnte entgegen der abgegebenen Prognose keinen Anstieg verzeichnen und reduzierte sich vor allem aufgrund der geringen Handelsaktivitäten an den Märkten (4,8 Mio. €; Vj. 5,1 Mio. €). Eine weitere Ertragsquelle ist das Nettoergebnis des Handelsbestands, welches hauptsächlich durch das Aufgabeergebnis getrieben wird. Im Berichtszeitraum stieg das Nettoergebnis des Handelsbestands auf 14,2 Mio. € (+4 %) an, was im Wesentlichen den Erträgen durch den Betrieb der BISON App in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 0 T€) geschuldet und somit für den Ertragsanstieg verantwortlich ist.

Die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft erhöhten sich entsprechend den Erwartungen leicht auf 13,7 Mio. € (+2 %). Insbesondere die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen aufgrund von bezogenen IT-Dienstleistungen, hauptsächlich in Verbindung mit dem Betrieb der BISON App, von 7,5 Mio. € auf 8,4 Mio. €. Innerhalb der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich die Personalaufwendungen aufgrund des gesunkenen Bonusanspruches infolge der reduzierten Bemessungsgrundlage auf Konzernebene um 0,3 Mio. € auf 5,3 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag insgesamt 1,5 Mio. € (Vj. 1,8 Mio. €). Im Wesentlichen beinhaltet diese Position die Steuerumlage in Höhe von 1,0 Mio. € sowie Ertragsteuern auf Ausgleichzahlungen an Minderheitsaktionäre in Höhe von 0,5 Mio. €. Nach Steuern belief sich das Jahresergebnis der EUWAX AG auf 4,2 Mio. € (Vj. 4,0 Mio. €), was einem Ergebnis je Aktie von 0,82 € (Vj. 0,77 €) entspricht. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der EUWAX AG und der BSG führt die Gesellschaft das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 in voller Höhe an die BSG ab.

Internes Steuerungssystem

Die internen Steuerungsgrößen, die der Quantifizierung der strategischen Ziele sowie der wertorientierten Unternehmensführung dienen, wurden primär anhand der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Ertragskraft, Innovationskraft sowie Nachhaltigkeit definiert. Entwickelt wurde das System auf Ebene des Boerse Stuttgart-Konzerns. Das Steuerungssystem wird soweit anwendbar auch für die Steuerung der EUWAX AG herangezogen.

Im Mittelpunkt der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Ertragskraft steht die Sicherstellung eines unternehmerisch erfolgreichen Betriebs unter Berücksichtigung der Ressourcennutzung. Im Geschäftsjahr 2019 lag das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit bei 5,8 Mio. € (Vj. 5,8 Mio. €). Die Cost-Income-Ratio 3 lag bei 70 % und damit erwartungsgemäß auf Vorjahresniveau (70 %.)

Die Innovationskraft des Konzerns wird anhand der Projektaufwandsquote quantifiziert. Wir erachten diese Quote lediglich auf Ebene des Gesamtkonzerns als aussagekräftig, da die Entwicklung und Einführung von Innovationen weitestgehend von mehreren Unternehmen des Börsenplatzes Stuttgart begleitet wird.

Das Kriterium Nachhaltigkeit wird anhand der Eigenkapitalrentabilität vor Steuern gemessen. Die gleichbleibende Ergebnisentwicklung im Berichtszeitraum wird in der Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 4 (7 %; Vj. 7 %) ersichtlich.

2 Um den Kunden und Emittenten zu schützen, erfolgt unmittelbar vor der Preisfeststellung durch den QLP, eine Plausibilitätsprüfung des Preises. Die Plausibilitätsprüfung im Derivatehandel erfolgt anhand verschiedener Aspekte. Zum einen wird auf die Kurskette sowie auf eine eventuelle Abweichung zum Vorkurs geachtet.

3 Cost-Income-Ratio: Aufwendungen in % zu den Erträgen.

4 Eigenkapitalrentabilität vor Steuern: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in % zum Eigenkapital.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft lag zum 31.12.2019 mit 96,8 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 97,2 Mio. €).

Zur Vermeidung von negativen Guthabenzinsen (sogenanntes Verwahrentgelt) wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Spezialfonds in Form eines offenen alternativen Investmentfonds mit festen Anlagebedingungen (Spezial-AIF) aufgelegt. Aufgrund der getätigten Kapitalanlage reduzierten sich die Barreserve von 5,1 Mio. € auf 3,0 Mio. € sowie die Forderungen an Kreditinstitute von 39,9 Mio. € auf 25,1 Mio. €. Zudem wurden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere veräußert (0 Mio.€; Vj. 12,3 Mio. €). Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erhöhte sich infolge der Investitionen in den Spezialfonds auf 34,0 Mio. € (Vj. 9,7 Mio. €). Die sonstigen Vermögengegenstände erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund von Forderungen an Handelspartner durch den Betrieb der BISON App um 6 % auf 29,1 Mio. € (Vj. 27,6 Mio.€). Sie beinhalten insbesondere ein an die BSG gewährtes Darlehen in Höhe von 15,0 Mio. € (Vj. 15,0 Mio.€) sowie eine Geldanlage bei einem Versicherungsunternehmen in Höhe von 12,0 Mio. € (Vj.12,0 Mio €).

Die Passivseite der Bilanz wurde wie im Vorjahr mit einem Anteil von 86 % durch das Eigenkapital dominiert, das unverändert zum Vorjahr 82,9 Mio. € betrug. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4,5 Mio. € reduzierten sich leicht um 3 %, was hauptsächlich einer niedrigeren Steuerumlage geschuldet ist. Der Posten Rückstellungen reduzierte sich um 27 % auf 1,0 Mio. €, hauptsächlich aufgrund gesunkener Personalrückstellungen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB dotierte zum 31.12.2019 bei 8,1 Mio. € und wurde im Geschäftsjahr 2019 um 0,3 Mio. € reduziert.

Finanzlage

Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 5 um -26,6 Mio. € auf 5,1 Mio. € im Berichtsjahr 2019 wird nachfolgend erläutert.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 6,3 Mio. € (Vj. 11,3 Mio. €) beinhaltet unter anderem den Jahresüberschuss vor Gewinnabführung an die BSG in Höhe von 4,2 Mio. €. Zudem ist der Mittelzufluss aus der Veräußerung von Wertpapieren der Liquiditätsreserve (+7,1 Mio. €) sowie die aus der Handelstätigkeit resultierende Veränderung der Forderungen an Kreditinstitute (-2,8 Mio. €) enthalten. Ertragssteuerzahlungen wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 2,0 Mio. € geleistet.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im Berichtsjahr -28,7 Mio. € (Vj. -11,8 Mio. €), was der oben genannten Umstrukturierung der Vermögensanlage geschuldet ist.

Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -4,2 Mio. € (Vj. -4,8 Mio. €) spiegelt sich vor allem die vollzogene Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2018 an die Muttergesellschaft (- 4,0 Mio. €) sowie die Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB (-0,3 Mio. €) wider.

Die solide Liquidität und Zahlungsfähigkeit der EUWAX AG waren im Berichtszeitraum zu jederzeit geben. Im Rahmen des operativen Liquiditätsmanagements erfolgen die Steuerung der täglichen Zahlungen, die Planung der erwarteten Zahlungsströme sowie die Lenkung der freien Liquidität auf den Tagesgeldkonten. Die Anteilsscheine am Spezialfonds dienen der langfristigen Kapitalanlage, können jedoch im Falle eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses grundsätzlich jederzeit liquidiert werden. Auch die regulatorischen Liquiditätsvorgaben wurden stets eingehalten. Die Reduktion der liquiden Mittel wird unter anderem in der Cashquote 6 der Gesellschaft ersichtlich, die zum Jahresende 5 % (Vj. 33 %) betrug. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden durch die liquiden Mittel hinreichend gedeckt, was sich in der Kennzahl Liquidität 1. Grades 7 zeigt, die zum 31.12.2019 bei 92 % (Vj. 529 %) lag.

Der EUWAX AG wurde von einem Kreditinstitut zur Finanzierung von Handelsgeschäften eine Kre-dit-/Refinanzierungslinie in Höhe von 4,0 Mio. € ab dem 25.09.2019 auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Bis zum 31.12.2019 wurde die eingeräumte Rahmenkreditlinie täglich in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen.

Auch im Geschäftsjahr 2019 wird die Kapitalstruktur der EUWAX AG weiterhin vom Eigenkapital in Höhe von insgesamt 82,9 Mio. € dominiert. Dies zeigt sich in der Eigenkapitalquote von 86 % und dem geringen Verschuldungsgrad 8 von 6 % (Vj. 7 %) und spiegelt somit die Unabhängigkeit von fremden Geldgebern wider.

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss planmäßig im April 2020 fest, anschließend erfolgt die Gewinnabführung. Die Kapitalrendite gem. § 26a Abs. 1 S. 4 KWG 9 betrug zum 31.12.2019 insgesamt 4 % (Vj. 4 %).

5 Finanzmittelfonds: Zahlungsmittel (täglich fällige Sichteinlagen)

6 Cashquote: Finanzmittelfonds in % zur Bilanzsumme.

7 Liquidität 1. Grades: Finanzmittelfonds in % zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Unternehmenserfolg der Gesellschaft wird maßgeblich durch die Mitarbeiter der EUWAX AG geprägt. Wir sind davon überzeugt, dass die Eigenschaften Ideenreichtum, Engagement für die Ziele der Gesellschaft sowie nicht zuletzt die Identifikation mit dem Unternehmen eine entscheidende Rolle spielen. Die Fachkompetenz und Qualifikation der Mitarbeiter werden durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen laufend gefördert.

Resümee Geschäftslage 2019

Das aus unserer Sicht intensive Wettbewerbsumfeld und der Rückgang des Handelsvolumens bestimmten die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in 2019.

Im Jahresverlauf 2019 wirken mehrere Belastungsfaktoren auf die Finanzmärkte ein. Der anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China, der Brexit und der wachsende Populismus in Europa führten zur Verunsicherung und Zurückhaltung der Anleger.

Rund 25 % konnte der DAX im Jahresverlauf hinzugewinnen und hat damit die Verluste aus 2018 mehr als wettgemacht. Die wichtigsten US-Indizes markierten zwischen April und Dezember sogar mehrere neue Allzeithochs. Dennoch bliebt die Volatilität gering und damit reduzierten sich die Umsätze die die Gesellschaft aus der Handelsaktivität erzielen konnte.

Diese Entwicklungen begründen hauptsächlich die Geschäftsentwicklung der EUWAX AG im Geschäftsjahr 2019. In dem skizzierten Umfeld beurteilt die Geschäftsleitung die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EUWAX AG insgesamt als angemessen.

Risikobericht

Der nachfolgende Risikobericht beschreibt das Risikomanagementsystem der EUWAX AG, sowie die aktuellen Risikoschwerpunkte. Im Hinblick auf mögliche zukünftige Chancen wird auf das Kapitel "Prognosebericht" verwiesen. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind die Chancen, die sich im Wesentlichen aus positiven Marktentwicklungen bzw. aus für das Börsenwesen positiven regulatorischen Entwicklungen ergeben, nicht in das Risikomanagementsystem einbezogen.

Das Risikomanagementsystem

Die Gesamtverantwortung für ein funktionierendes Risikomanagementsystem trägt der Vorstand. Mit der operativen Umsetzung der Einrichtung und des Betriebs ist das Risikocontrolling beauftragt, welches an die BSG ausgelagert ist. Das Risikomanagementsystem ist als Summe aller betrieblichen Regelungen, Prozesse und Methoden zu verstehen und soll der Unternehmung zur Steuerung ihrer Risiken dienen. Die übergeordnete Zielsetzung der Risikostrategie an das Risikomanagement der EUWAX AG bzw. des Boerse Stuttgart-Konzerns, ist die langfristige Sicherstellung der Überlebensfähigkeit der Unternehmung. Das Risikomanagementsystem wird durch die Interne Revision regelmäßig geprüft.

8 Verschuldungsgrad: Fremdkapital in % zum Eigenkapital (inkl. Fonds für allgemeine Bankrisiken).

9 Kapitalrendite gem. § 26a Abs. 1 S. 4 KWG: Nettogewinn (= Jahresüberschuss vor Gewinnabführung) in % zur Bilanzsumme.

Risikostrategie und -planung

Der Vorstand erarbeitet eine aus der Geschäftsstrategie abgeleitete Risikostrategie für das Geschäftsjahr, die auch die Finanzplanung berücksichtigt. Hierbei plant die Geschäftsleitung auf Basis der grundsätzlichen Risikoeinstellung des Boerse Stuttgart-Konzerns die zukünftige Risikolage, legt den Risikoappetit auf der Basis der erwarteten Risikotragfähigkeit fest und leitet daraus Zielvorgaben für die Geschäftsbereiche ab. Der Planungsprozess berücksichtigt die gesamte Gruppe. Der Prozess unterliegt naturgemäß den Risiken fehlerhafter Zukunftsannahmen, die allen Planungsprozessen zu eigen sind.

Risikomanagementprozesse

Es existieren standardisierte Methoden und Verfahren für alle wesentlichen Risikoarten, die es den Geschäftsbereichen erlauben, Risiken zu erkennen und nach einheitlichen Standards zu bewerten. Die Risikomanager sind für die Risikosteuerung der ihnen zugewiesenen Risiken verantwortlich und sollen diese, basierend auf der durch die Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie, ggf. durch geeignete Maßnahmen reduziert. Das Risikocontrolling hat neben der Methodenhoheit die Aufgabe, den Risikomanagementprozess zu begleiten und zu beurteilen, sowie die Umsetzung beschlossener Maßnahmen nachzuhalten.

Governance

Unabhängig von der Behandlung spezifischer Risiken bestehen Governance-Elemente, die allgemein dazu beitragen, die von der Geschäftsleitung gewünschte Steuerung und Überwachung sicherzustellen. So existieren klare Verantwortlichkeitsregelungen für jedes einzelne Risiko. Es existiert eine Funktionstrennung zwischen Risikosteuerung und -überwachung. Ein Risikohandbuch legt die im Risikomanagement zur Anwendung kommenden branchenüblichen Prozesse und Methoden unter Berücksichtigung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher Standards verbindlich fest. Die im Unternehmen existierenden Prozesse werden risikoorientiert so ausgestaltet, dass Risiken soweit möglich vermieden werden.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 Abs. 5 HGB

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem in der Gesellschaft. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle Bereiche eingebunden. Bei der Gesellschaft sind nachfolgend beschriebene Strukturen und Prozesse implementiert. Durch Funktionstrennungen soll sichergestellt werden, dass miteinander nicht vereinbare Tätigkeiten personell oder funktionell voneinander getrennt sind. Kontrollhandlungen wie beispielsweise das Vier-Augenprinzip kommen zum Einsatz. Interne Sicherungsmaßnahmen (z.B. Vergabe von Zugriffsberechtigungen) sollen dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff dienen. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden. Die Interne Revision überwacht die Einhaltung dieser Regelungen.

Reporting

Das Risikocontrolling berichtet an den Vorstand und die Risikomanager regelmäßig über die aggregierte Risikosituation. Ergänzt wird das Berichtswesen durch eine anlassbezogene, außerhalb der regulären Berichtszyklen liegende, Ad hoc-Berichterstattung an den Vorstand, sofern dies geboten erscheint.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Der Geschäftszweck der EUWAX AG bedingt die Verwendung von Finanzinstrumenten im Sinne des DRS 20.11. Aus diesen resultieren vollumfänglich die Marktpreis- und Adressenausfallrisiken der EUWAX AG. Die Einzelheiten werden bei diesen beiden Risikoarten beschrieben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Darstellung von Art und Umfang, der Notwendigkeit des Eingehens von Risiken und der Risikosteuerung.

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

Die Methoden der Quantifizierung von Risiken, die dabei eingesetzten Anwendungen und die Prozessabläufe wurden gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert. Die oben beschriebenen Grundsätze des Risikomanagementsystems wurden in diesem Rahmen beibehalten.

Die Risikoarten

Nachfolgend werden die relevanten Risikoarten erläutert. Die Risikoarten definieren sich dabei nach DRS 20.11. In Abbildung 2 ist eine Übersicht der auf die jeweiligen Risikoarten entfallenden Value-at-Risk dargestellt, die sich aufgrund einer einheitlichen Bewertungsmethodik ergeben. Die Betrachtung der Risikosituation erfolgt dabei immer auf Basis des verbleibenden Risikos nach bestehenden Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung).

Marktpreisrisiken

Die Marktpreisrisiken beziehen sich ausschließlich auf Finanzinstrumente gemäß DRS 20.11. Marktpreisrisiken entstehen bei der EUWAX AG aus der Anlage von Eigenmitteln und der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für Kunden.

Die Haltedauer der Risikopositionen im Dienstleistungsbereich ist in aller Regel sehr kurz. Nur ein geringer Teil der Risikopositionen wird länger - zum Beispiel über Nacht - gehalten.

Es erfolgt eine laufende Bewertung aller Wertpapierbestände in Form eines durch eine Monte-Carlo-Simulation generierten, risikofaktorgestützten Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer Haltedauer von 10 Handelstagen. Dieser Value-at-Risk dient zur operativen Risikosteuerung.

Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit wird mittels statistischer Verfahren eine Anpassung der Wirkungsdauern auf den Betrachtungszeitraum der Risikotragfähigkeitsbetrachtung - im Regelfall die aktuell gültige mittelfristige Unternehmensplanung -vorgenommen.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Marktpreisrisiken der EUWAX AG von 0,47 Mio. € auf 4,11 Mio. € gestiegen. Der Anstieg resultiert aus der Investition in den Spezialfonds.

Im Rahmen des Managements von Marktpreisrisiken werden auch Risikokonzentrationen betrachtet. Dies geschieht durch eine Beurteilung der Diversifizierung des Risikoportfolios über alle Einzelgesellschaften hinweg in Bezug auf bestimmte Merkmale, wie Gattungen, Länder, Laufzeiten und Währungen. Gleichfalls werden die betroffenen Wertpapierportfolien auch hinsichtlich ihrer Sensitivität bezogen auf Stressszenarien bewertet.

Hedging-Strategien kommen im Rahmen der Risikosteuerung nicht zum Einsatz.

Adressenausfallrisiken

Unter Adressenausfallrisiken sind potenzielle Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls oder einer Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Die Adressenausfallrisiken beziehen sich ausschließlich auf Finanzinstrumente gemäß DRS 20.11.

Grundsätzlich unterliegt die EUWAX AG aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus nur moderaten Adressenausfallrisiken. Diese ergeben sich im Wesentlichen als Emittentenrisiken aus Geldanlagen und in geringerem Umfang aus Wertpapieren des Handelsbestandes, als Kontrahentenrisiken aus offenen Kontrahentenpositionen sowie als sonstige Ausfallrisiken (Kreditrisiken) aus Kontokorrentbeziehungen und gruppeninternen Ausleihungen.

Es erfolgt eine laufende Bewertung der Adressenausfallrisikopositionen in Form eines Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99 %, der mit dem Gordy-Verfahren nach § 153 CRR (Capital Requirements Regulation) auf der Basis ratingbasierter Ausfallraten (Probability of Default, PD) und ebenfalls ratingbasierter Ausfallquoten (Loss given Default, LGD) berechnet wird.

Für die operative Risikosteuerung wird ein Betrachtungszeitraum von einem Jahr zu Grunde gelegt. Für die strategische Risikosteuerung, insbesondere zur Berechnung der Risikotragfähigkeit, wird der Betrachtungszeitraum über ein Maturity Adjustment auf 3 Jahre ausgedehnt.

Die operative Steuerung der Risiken erfolgt ergänzend über ein Kreditlimit-System und unterliegt dadurch einer laufenden elektronischen Überwachung.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Adressenausfallrisiken der EUWAX AG von 0,86 Mio. € auf 1,13 Mio. € erhöht. Der Grund resultiert aus der Investition in den Spezialfonds.

Im Rahmen des Managements von Adressenausfallrisiken werden auch Risikokonzentrationen betrachtet. Dies geschieht durch eine Beurteilung der Diversifizierung des Risikoportfolios in Bezug auf bestimmte Merkmale, wie Gegenparteien, Länder, Ratingklassen und Branchen. Hier werden weiterhin die betroffenen Positionen auch hinsichtlich ihrer Sensitivität bezogen auf Stressszenarien bewertet.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken können für die EUWAX AG in zweifacher Hinsicht bestehen. Einerseits als dispositives Liquiditätsrisiko (gegenwärtige und zukünftige Zahlungsverpflichtungen können nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt werden), andererseits als strukturelles Liquiditätsrisiko (zusätzliche Refinanzierungsmittel/ Kapital können nicht oder nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden).

Die eigene Liquiditätslage der Gesellschaft ist konstant gut. Es bestehen laufend ausreichend hohe Barmittelbestände und die aufsichtsrechtliche LiqV Kennziffer wird um ein Vielfaches übertroffen. Veränderungen werden auch für das kommende Geschäftsjahr nicht erwartet, so dass beide Erscheinungsformen für die EUWAX AG nur von untergeordneter Bedeutung sind.

Dennoch erfolgt fortlaufend eine Überwachung der Finanzsituation des Unternehmens im Hinblick auf die Ausprägung aufsichtsrechtlicher Kennziffern und wesentlicher Gruppenkennzahlen wie Finanzmittelbestand und Risk Adjusted Net Cash, damit die frühzeitige Feststellung von Liquiditätsengpässen und die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen gewährleistet bleiben.

Operationelle und strategische Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die EUWAX AG, in Anlehnung an Basel II, mögliche Verluste, die aufgrund der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in der Folge externer Ereignisse eintreten. Weiterhin zählen auch Reputationsrisiken (die oftmals als Folge von schlagend gewordenen operationellen Risiken eintreten) und strategische Risiken zu dieser Risikokategorie.

Als Tochtergesellschaft der BSG mit starker Konzernbindung aufgrund gleichartiger Strategien und Geschäftsmodelle und auch einer Vielzahl von Auslagerungsverhältnissen strahlen Risiken von Konzern und Schwestergesellschaften oftmals auf die EUWAX AG aus. Insofern kann die Betroffenheit durch die im Folgenden genannten Risiken auch mittelbar bestehen.

Zur Quantifizierung der operationellen und strategischen Risiken verwendet die EUWAX AG ebenfalls ein auf eine Monte-Carlo-Simulation gestütztes Value-at-Risk-Konzept über den Zeitraum der laufenden Mittelfristplanung hinweg. Das Konfidenzniveau liegt hier ebenfalls bei 99 %. Die Grundlage hierfür sind regelmäßige Expertenschätzungen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten und der potenziellen Schadenshöhen und Schadensverläufe.

Die operationellen und strategischen Risiken sind durch Zuweisung entsprechender Risikotoleranzen durch die Geschäftsleitung begrenzt und werden durch die vierteljährliche Risikoberichterstattung überwacht.

Im Jahresverlauf 2019 sind die operationellen Risiken der EUWAX AG auf 1,94 Mio. € (Vj. 1,20 Mio. €) gestiegen. Der Anstieg resultiert i.W. aus einer kritischeren Einstufung von Drittpartei-Risiken. Die strategischen Risiken vermindern sich von 2,98 Mio. € auf 2,09 Mio. €, da Wettbewerbsveränderungen zukünftig in der Planung berücksichtigt werden.

Weitere potentielle Risiken ergeben sich aus dem Bereich Informationstechnologie und aus externen Ereignissen, die aber über zahlreiche aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen sowie im Rahmen eines laufenden Business Continuity Management (BCM) kontinuierlich bearbeitet werden.

Beeinträchtigungen der IT-Systeme, z.B. durch Hardware- oder Systemausfälle, können aus Sicht der EUWAX AG zu unmittelbaren Schäden führen. Weiterhin können sich bei Lieferanten und Betreibern von IT-Systemen Veränderungen ergeben, die umfangreiche Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen. Gleichzeitig ist der Produktlebenszyklus aller eingesetzten Systeme laufend zu überwachen, um einen effizienten und sicheren Betrieb sicherzustellen und entsprechende Pflegemaßnahmen einzuleiten. Die wesentlichen IT-Systeme der EUWAX AG werden von der BSG gestellt.

Sofern Störungen oder Angriffe auftreten, werden die Probleme umgehend analysiert und behoben und sollen dadurch die Sicherheit verbessern. Zahlreiche aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen sollen den fortwährenden IT-Betrieb sicherstellen.

Prognosegüte (Backtesting)

Bei der Quantifizierung von Risiken mit Hilfe eines Value-at-Risk handelt es sich um eine Prognose von in der Zukunft möglicherweise eintretenden Verlusten. Das Risikocontrolling überprüft für alle quantifizierten Risikoarten im Nachgang die Zuverlässigkeit der Prognosen.

Speziell für die Marktpreisrisiken ist ein regelmäßiges Prüfverfahren (Backtestingverfahren) implementiert. Es überprüft die Bewertungsannahmen der entsprechenden Modelle anhand der tatsächlichen Marktentwicklung und zeigt Anpassungsbedarf auf, der dann kurzfristig in den Modellen vollzogen werden soll.

Für alle Risikoarten gilt, dass bisher noch keine Verluste zu verzeichnen waren, die über dem zuvor ermittelten Value-at-Risk lagen.

Zusammenfassende Risikobeurteilung

Die Risikosituation der EUWAX AG ist weiterhin als gut zu bezeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Risiken erhöht, was in den vorherigen Kapiteln erläutert wurde. Der Gesamtrisikowert lag zum 31.12.2019 bei 9,27 Mio. € (Vj. 5,52 Mio. €). Das zur Abdeckung der Risiken vorgehaltene Risikodeckungspotential, ist leicht gesunken (24,32 Mio. €; Vj. 25,81 Mio. €) und ist weiterhin ausreichend. Die Risikotragfähigkeit der EUWAX AG war im Berichtszeitraum fortwährend gegeben.

Die seit dem 01.01.2014 durch die CRR-Richtlinie neu gefassten aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen werden weiterhin deutlich übertroffen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel von 77,43 Mio. € (Vj. 76,47 Mio. €) übertreffen mit einer Quote von 69,15 % (Vj. 86,11 %) das geforderte Minimum von 8,00 % der aufsichtsrechtlichen Gesamtrisikobeträge um ein Vielfaches.

Abbildung 2: Risikosituation der EUWAX AG zum 31.12.2019 und 31.12.2018

Bewertung von Ereignissen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Bis zur Aufstellung des Lageberichts hat sich im Zusammenhang mit der sich verschärfenden Corona Pandemie eine neue Risikosituation für die Gesellschaft ergeben. Die durch die Krise ausgelösten Marktreaktionen haben zu einem Anstieg der Umsatztätigkeiten an den Märkten und damit verbunden zu einem Anstieg der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft geführt. Neben den positiven Aspekten (siehe Prognosebericht) steigt infolge dessen auch die Risikosituation im Bereich der Markt- und Adressenausfallrisiken, sowie in kleinerem Umfang beim Liquiditätsrisiko an. Diese Veränderungen bewegen sich im erwartbaren Bereich. Sie sind Teil des volatilen, von den Kapitalmärkten abhängigen Geschäftsmodells der EUWAX AG und für die Gesellschaft gut beherrschbar.

Das Coronavirus stellt jedoch auch eine Gefahr für die Gesundheit unserer Mitarbeiter dar. Krankheits- oder quarantänebedingte Verluste von Personalkapazitäten gefährden den geordneten Geschäftsbetrieb. Insoweit haben sich die operationellen Risiken der Gesellschaft aufgrund der aktuellen Lage erhöht. Eine Quantifizierung liegt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts jedoch noch nicht vor.

Die Gesellschaft hat im Rahmen ihrer Notfallvorsorgemaßnahmen bereits frühzeitig verstärkte Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Belegschaft und zum Schutz der Unternehmensprozesse in Kraft gesetzt. Dazu gehörten verstärkte Hygienemaßnahmen, Sensibilisierungen der Mitarbeiter, die Einschränkung der Reisetätigkeiten. Im weiteren Verlauf die Einstellung des Publikumsverkehrs, sowie ein Meldesystem für auftretende Erkrankungs- und Verdachtsfälle mit Freistellungs- und Remotearbeitsregelungen für betroffene Mitarbeiter. Weiterhin die Aufteilung betriebskritischer Unternehmensfunktionen in personell und räumlich getrennte Sub-Teams, sowie die verpflichtende Nutzung von Remotearbeit für alle Mitarbeiter, bei denen dies möglich ist.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts haben sich die ergriffenen Notfallmaßnahmen als wirksam erwiesen. Erkrankungen der Belegschaft am Coronavirus sind bislang nicht aufgetreten. Alle kritischen Geschäftsprozesse werden vollständig performant aufrechterhalten.

Gleichwohl besteht die besondere Risikolage fort. Verstärkt auftretende Erkrankungen und damit verbundene Quarantänemaßnahmen könnten trotz aller Vorkehrungen dazu führen, dass unternehmenskritische Prozesse eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr aufrechterhalten werden können. Mit entsprechend negativen Folgen für die Ertragslage und die Reputation des Unternehmens.

Prognosebericht

Der Prognosebericht beschreibt die Entwicklung der EUWAX AG aus Sicht der Geschäftsleitung als Teil des Boerse Stuttgart-Konzerns für das Jahr 2020. Diese zukunftsbezogenen Aussagen können mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können deshalb wesentlich von den derzeitig erwarteten abweichen.

Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

Der marktbeeinflussende Faktor für das Jahr 2020 wird die weitere Ausbreitung oder Eindämmung des Coronavirus sein. Die herrschende Unsicherheit über die Auswirkungen der Infektionskrankheit auf die globale Wirtschaft kann sich spürbar auf das Verhalten der Anleger auswirken. Die US-Notenbank FED hat nach der Zinssenkung in 2019 aufgrund der Corona-Krise Anfang März 2020 den Leitzins weiter gesenkt. Auch die EZB dürfte vorerst an ihrer derzeitigen Nullzinspolitik und den Anleihekäufen festhalten.

Ein politisch bedeutsames Ereignis des Jahres 2020 ist der Ende Januar erfolgte EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit). In der Übergangsphase soll bis Ende 2020 ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt werden, solange gelten noch die bisherigen Handelsbestimmungen. Dadurch besteht für die Wirtschaft und die Finanzmärkte weiterhin eine Unsicherheit aufgrund potentieller Auswirkungen des Brexits. Auch die Außen- und Wirtschaftspolitik der USA kann aktuell nur schwierig eingeschätzt werden. So können weitere Strafzölle und Sanktionen oder auch Lockerungen derselben genauso zu positiven, respektive negativen Reaktionen der Märkte führen wie die Präsidentschaftswahl und deren Ausgang im November 2020.

Aus den erhöhten Belastungsfaktoren könnten erhöhte Volatilitäten an den Kapitalmärkten resultieren.

Erwartete Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage

Die Geschäftslage der EUWAX AG wird auch im Geschäftsjahr 2020 von ihrer Funktion als QLP geprägt sein, die neben der Anzahl der am Börsenplatz Stuttgart durchgeführten Transaktionen hauptsächlich von der Volatilität der Aktienmärkte abhängt.

Der DAX schloss in 2019 mit 13.249 Punkten und damit +25 % im Vgl. zum Vorjahreswert. Mittelfristig erwartet der Vorstand der EUWAX AG als Reaktion auf die Corona-Pandemie anhaltend hohe Kursschwankungen des Aktienmarktes, die weitere Entwicklung der Situation und deren Folgen sind derzeit allerdings nicht absehbar. Infolgedessen prognostiziert der Vorstand der EUWAX AG einen leichten Anstieg des Nettoergebnisses des Handelsbestands.

Die EUWAX AG ist auch als Liquiditätsspender im Aktienhandel an der NGM, der schwedischen Tochterbörse der Gruppe Börse Stuttgart, sowie im Anleihenhandel an der Börse Luxemburg tätig. Dieser Service soll in naher Zukunft ebenso in der Asset Klasse Anleihen auf die BX Swiss, der Schweizer Tochterbörse der Gruppe Börse Stuttgart, ausgedehnt und angeboten werden.

Für das kommende Geschäftsjahr kalkuliert der Vorstand aufgrund der Volatilität und dem Ausbau weiterer Geschäftsfelder mit einem erkennbar steigenden Provisionsergebnis. Insgesamt werden die Gesamterträge der Gesellschaft spürbar über dem Vorjahreswert erwartet.

Für die Gesamtaufwendungen wird im Jahr 2020 ein sichtbarer Anstieg erwartet, der sich hauptsächlich in den Personalaufwendungen aufgrund des Stellenausbaus niederschlagen wird.

Die Geschäftsleitung prognostiziert für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresergebnis, das leicht über dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Insgesamt wird die Cost-Income-Ratio 10 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 auf einem sichtbar niedrigeren Niveau erwartet, die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 11 wird auf einem leicht erhöhten Niveau erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2020 sind keine wesentlichen Investitionen vorgesehen.

Die vorgehaltene Liquidität ermöglicht der EUWAX AG auch weiterhin die Erbringung ihrer Zahlungsverpflichtungen, die Erfüllung ihrer Aufgaben als QLP sowie die Einhaltung regulatorischer Liquiditätsanforderungen.

Wesentliche Chancen für die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Das Handelsaufkommen hängt erfahrungsgemäß maßgeblich von der Volatilität an den Aktienmärkten ab. Dabei korreliert die Schwankungsbreite an den Börsen regelmäßig mit exogenen, unerwarteten Schocks. Für das Jahr 2020 werden im Besonderen die noch nicht abschätzbaren weiteren Folgen der Corona-Krise für Verwerfungen an den Kapitalmärkten verantwortlich sein.

Politische Themen wie der Brexit, der anhaltende Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der Präsidentschaftswahlkampf in den USA sind ebenso wie die Corona-Pandemie dazu geeignet, Marktkorrekturen auszulösen und durch die damit einhergehende erhöhte Volatilität das Handelsaufkommen zu erhöhen.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft

Neben den genannten politischen Unsicherheiten wird vor allem die weitere Ausbreitung oder Eindämmung des Coronavirus der marktbeherrschende Faktor im Jahr 2020 sein.

Die explosionsartige Ausbreitung des Virus und die Einstufung der Lage als Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 verursachte ein nichtvorherzusehendes Beben an den Märkten verbunden mit enormen Kurseinbrüchen. Deutschland sowie auch andere bedeutende Volkswirtschaften befinden sich im Krisenmodus. Der weltweite Absturz der Märkte geht mit einem außerordentlichen Anstieg der Transaktionstätigkeit der Anleger einher. Die weitere Entwicklung der derzeitigen Situation ist derzeit nicht abzusehen. Eine Verschärfung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu Einschränkungen des Handels sowie deren Lockerung können sich spürbar auf die weitere Geschäftsentwicklung der EUWAX AG auswirken.

Mittelfristig erwarten wir weiterhin hohe Volatilitäten. Wie sich diese entwickeln werden, hängt von den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie und stützenden Maßnahmen durch die Regierungen und Zentralbanken ab.

Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten sind verlässliche Prognosen zur Entwicklung der Geschäftslage derzeit nicht möglich.

10 Cost-Income-Ratio: Aufwendungen in % zu den Erträgen.

11 Eigenkapitalrentabilität vor Steuern: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in % zum Eigenkapital.

Übernahmerechtliche Angaben

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals sowie direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital sind im Anhang der EUWAX AG angegeben.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen

Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 136 AktG, wonach ein Stimmverbot für betroffene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei der Beschlussfassung über ihre Entlastung gilt. Vereinbarungen, die die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der EUWAX AG nicht.

Stimmrechtskontrolle bei Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital

Soweit Arbeitnehmer der Gesellschaft Aktionäre sind, bestehen in Bezug auf deren Stimmrechte keine Besonderheiten gegenüber anderen Aktionären.

Ernennung und Abberufung des Vorstands und Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG durch den Aufsichtsrat. Da die EUWAX AG ein Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat der Aufsichtsrat dabei zudem die einschlägigen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes zu beachten, speziell § 25c KWG. Nähere Vorgaben über die Zusammensetzung des Vorstands enthält § 5 der Satzung der Gesellschaft, insbesondere, dass der Vorstand der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen besteht und die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Auch der Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden oder stattdessen einen Sprecher des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden oder stattdessen einen stellvertretenden Sprecher des Vorstands ernennen und eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.

Änderungen der Satzung erfolgen in Übereinstimmung mit den §§ 179, 133 AktG und § 14 der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft Satzungsänderungen beschließen, die nur diese Fassung der Satzung betreffen.

Befugnisse des Vorstands hinsichtlich des Aktienrückkaufs

Die Hauptversammlung hat den Vorstand am 01.07.2015 zum Erwerb eigener Aktien sowie deren späteren Verwendung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 AktG ermächtigt. Dabei wird die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 30.06.2020. Von der Ermächtigung wurde im Geschäftsjahr 2019 kein Gebrauch gemacht.

Sonderregelung für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle und Entschädigungsvereinbarungen

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen ebenso wenig wie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern.

Grundzüge des Vergütungssystems

Vorstandsbezüge

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Alle zum 31.12.2019 im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder sind Teil der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft BSG.

Herr Alexander Höptner erhält für das Geschäftsjahr 2019 von der EUWAX AG gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung. Sein Amt als Mitglied des Vorstands endete regulär zum 31.12.2019. Durch den Aufsichtsrat erfolgte eine Wiederbestellung bis zum 31.12.2020.

Herr Stefan Bolle erhält für das Geschäftsjahr 2019 von der EUWAX AG gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung. Sein Amt als Mitglied des Vorstands endete regulär zum 31.12.2019. Durch den Aufsichtsrat erfolgte eine Wiederbestellung bis zum 31.12.2020.

Herr Dragan Radanovic erhält für das Geschäftsjahr 2019 von der EUWAX AG gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung. Sein Amt als Mitglied des Vorstands endete regulär zum 31.12.2019. Durch den Aufsichtsrat erfolgte eine Wiederbestellung bis zum 31.12.2020.

Besondere Vergütungsregelungen bei Austritt und ein Wettbewerbsverbot sind nicht fixiert und wurden nicht gewährt.

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vergangene Geschäftsjahr beschließt, eine feste Vergütung und eine Vergütung für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen sowie an den Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.euwax-ag.de) innerhalb der Rubrik "Investor Relations" im Detailbereich "Corporate Governance" zugänglich gemacht worden. Im Geschäftsbericht der EUWAX AG ist die Erklärung im Berichtsteil "Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate Governance Bericht" abgedruckt.

Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss der EUWAX AG zum 31.12.2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes sowie der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die EUWAX AG wird in den Konzernabschluss der BSG einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlicht. Die EUWAX AG unterhält keine Zweigniederlassungen. Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erfolgen im Anhang der Gesellschaft.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Stuttgart, 17. März 2020

EUWAX AG

Der Vorstand

Alexander Höptner, Vorsitzender

Stefan Bolle, Stv. Vorsitzender

Dragan Radanovic

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

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31.12.2019

31.12.2018

T€
1. Barreserve
-) Guthaben bei Zentralnotenbanken 3.043.923,94 5.058
darunter: bei der Deutschen Bundesbank € 3.043.923,94 (Vj. T€ 5.058)
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 10.068.397,28 24.850
b) andere Forderungen 15.000.000,00 15.000
25.068.397,28 39.850
3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
-) Anleihen und Schuldverschreibungen
a) von öffentlichen Emittenten 0,00 6.986
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank € 0,00 (Vj. T€ 6.986)
b) von anderen Emittenten 0,00 5.225
0,00 12.211
4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.000.179,77 9.747
4a. Handelsbestand 5.435.899,82 2.766
5. Sachanlagen 27.910,00 49
6. Sonstige Vermögensgegenstände 29.113.881,35 27.557
7. Rechnungsabgrenzungsposten 80.432,65 1
Summe Aktiva 96.770.624,81 97.240
PASSIVA
31.12.2019

31.12.2018

T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 129.537,91 -
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 28.803,13 -
158.341,04 -
2a. Handelsbestand 134.685,42 2
3. Sonstige Verbindlichkeiten 4.517.869,22 4.645
4. Rückstellungen
-) andere Rückstellungen 1.009.150,46 1.374
5. Fonds für allgemeine Bankrisiken 8.069.895,08 8.339
davon Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB € 7.229.895,08 (Vj. T€ 7.499)
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 5.150.000,00 5.150
b) Kapitalrücklage 21.067.750,00 21.068
c) Gewinnrücklagen 56.662.933,59 56.663
-) andere Gewinnrücklagen 56.662.933,59 56.663
d) Bilanzgewinn 0,00 -
82.880.683,59 82.881
Summe Passiva 96.770.624,81 97.240

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019

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01.01. - 31.12.2019

01.01. - 31.12.2018

T€
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 45.289,12 73
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 95.202,67 112
140.491,79 186
2. Negative Zinsen aus Geldanlagen
-) aus Geldmarktgeschäften 91.699,35 82
3. Zinsaufwendungen 24.953,61 18
23.838,83 86
4. Laufende Erträge aus
-) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 32.983,98 44
5. Provisionserträge 4.757.414,24 5.098
6. Provisionsaufwendungen 7.329,35 3
4.750.084,89 5.095
7a. Ertrag des Handelsbestands 38.482.625,01 40.711
davon Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340e Abs. 4 HGB € 268.816,86 (Vj. T€ 156)
7b. Aufwand des Handelsbestands 24.327.006,59 27.159
14.155.618,42 13.552
8. Sonstige betriebliche Erträge 233.930,30 424
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 4.506.766,73 4.794
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 763.818,78 749
darunter für Altersversorgung € 81.681,07 (Vj. T€ 77)
5.270.585,51 5.543
b) andere Verwaltungsaufwendungen 8.353.002,15 7.547
13.623.587,66 13.089
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 16.929,00 34
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.756,92 3
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 167
13. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 156.748,00 -
14. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 88.250,00 104
15. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 133.700,00 -
16. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.755.380,84 5.804
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.541.278,14 1.846
davon Steuerumlage € 1.043.400,82 (Vj. T€ 1.348)
18. Sonstige Steuern 303,00 1
1.541.581,14 1.847
19. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 4.213.799,70 3.957
20. Jahresüberschuss 0,00 -
21. Bilanzgewinn 0,00 -

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart

A. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Allgemeine Hinweise

Die EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart, (EUWAX AG) ist eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft im Sinne des § 264d HGB. Als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a KWG ist die Gesellschaft entsprechend § 340a Abs. 1 HGB i. V. m. § 340 Abs. 4 Satz 1 HGB zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften verpflichtet. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 19972 geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) sowie der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gem. § 265 Abs. 8 HGB grundsätzlich nicht angegeben.

Bei der tabellarischen Aufstellung von Zahlen in T€ (insbesondere Vorjahreswerte) können Rundungsdifferenzen auftreten.

2. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Wertpapiere, die im Anschaffungszeitpunkt eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweisen sowie Wertpapiere die mit der Absicht erworben wurden, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen, werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet und gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert, da diese Wertpapiere grundsätzlich bis zur Endfälligkeit beziehungsweise dauerhaft als Kapitalanlage gehalten werden sollen (Spezialfonds).

Finanzinstrumente des Handelsbestands werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags (Handelsaktiva) bzw. eines Risikozuschlags (Handelspassiva) angesetzt.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen im Falle einer dauerhaften Wertminderung.

Den linearen Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

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Nutzungsdauer des Anlagevermögens Jahre
Immaterielle Anlagewerte 4
Sachanlagen 2-13

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens werden gemäß des § 6 Abs. 2a EStG bis zu einem Gegenwert von 250,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 250,00 € bis 1.000,00 € Anschaffungskosten werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und im Rahmen der "Poolbewertung" über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Alle Verbindlichkeiten sind unbesichert und vor Ablauf eines Jahres fällig.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

B. Erläuterungen zur Bilanz

3. Forderungen an Kreditinstitute

In den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind auf fremde Währung lautende Forderungen mit einem Wert in Höhe von 94 T€ (Vj. 0 T€) enthalten.

Die anderen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 15.000 T€ (Vj. 15.000 T€) sind in nachfolgende Restlaufzeiten untergliedert:

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T€ bis 3 Monate mehr als drei Monate bis zu einem Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Andere Forderungen an Kreditinstitute - - 15.000 - - 15.000

4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

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T€ Buchwert Marktwert Stille Reserven / Lasten
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Fonds
davon börsennotiert T€ 0 (Vj. T€ 5.013) 34.000 9.747 34.917 9.747 917 -
davon nicht börsenfähig T€ 34.000 (Vj. T€ 4.735)

Der Posten beinhaltet zum Stichtag einen Spezialfonds in Form eines offenen alternativen Investmentfonds mit festen Anlagebedingungen (Spezial-AIF).

Die Anteilsscheine des Spezial-AIF, welcher als Anlageziel den langfristigen Erhalt des Vermögens und Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge hat, weisen zum Bilanzstichtag einen Buchwert von 34.000 T€ (Vj. 0 T€) und einen Marktwert von 34.917 T€ (Vj. 0 T€) aus. Die stillen Reserven betragen zum Abschlussstichtag 917 T€ (Vj. 0 T€). Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände können Beschränkungen zur Rückgabe der Anteilsscheine auftreten. Der Spezial-AIF wird aufgrund des langfristigen Anlageziels nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Stille Lasten bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Im Berichtszeitraum erfolgte eine Ausschüttung des Spezialfonds in Höhe von 8 T€ (Vj. 0 T€).

5. Handelsbestand (Handelsaktiva)

Die Kriterien für die Einbeziehung in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht geändert.

Der beizulegende Zeitwert, als Bewertungsgrundlage für die Handelsaktiva, basiert auf Börsenpreisen (Marktwert). Abschreibungen sowie Zuschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderung des Marktwertes.

Aus dem Betrieb der BISON App für den Handel von Kryptowährungen sowie aus der Handelstätigkeit an der Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH, Stuttgart, (BSDEX) dem Handelsplatz für digitale Vermögenswerte der Börse Stuttgart, resultieren zum Stichtag Bestände an Kryptowährungen. Diese mit Handelsabsicht erworbenen Bestände sind gemäß dem BaFin Merkblatt "Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Sätze 1 bis 3 KWG", zuletzt geändert am 26.07.2018, als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten qualifiziert und somit dem Handelsbestand zuzuordnen.

Die Ermittlung des Risikoabschlags erfolgt nach dem Prudent Valuation Ansatz gemäß den Artikeln 34 und 105 der Capital Requirements Regulation (CRR). In Abhängigkeit des Umfangs von zum Fair-Value bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten kann ein vereinfachter Ansatz zur Berechnung der zusätzlichen Wertanpassungen angewendet werden. Der Schwellenwert zur Anwendung des vereinfachten Ansatzes liegt bei 15 Mrd. €. Weder auf Ebene der EUWAX AG noch auf Gruppenebene wird dieser Schwellenwert überschritten. Der vereinfachte Ansatz findet Anwendung. Hierzu werden Risikoabschläge bzw. -zuschläge pauschal mit 0,1% des ermittelten Wertes bestimmt.

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T€ Buchwert* Marktwert Risikoabschlag
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Anleihen 98 2 98 2 0 0
Stückzinsforderungen 1 - 1 - - -
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands 99 2 99 2 0 0
Optionsscheine 0 3 0 3 0 0
Zertifikate 0 9 0 9 0 0
Derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands 0 12 0 12 0 0
Aktien/Fonds 5.303 2.752 5.308 2.754 5 3
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands 5.303 2.752 5.308 2.754 5 3
Zahlungstoken in Form von Rechnungseinheiten 33 0 33 0 0 -
Sonstige Vermögensgegenstände 33 0 33 0 0 -
Gesamtbestand Handelsaktiva 5.436 2.766 5.441 2.769 5 3

* Buchwert= Marktwert abzgl. Risikoabschlag

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Im Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind Rentenpapiere des Handelsbestandes inklusive anteiliger Zinsen enthalten.

Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen in Höhe von 8 T€ (Vj. 0 T€) und Zuschreibungen in Höhe von 3 T€ (Vj. 0 T€) auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands vorgenommen.

Die Position beinhaltet auf fremde Währung lautende Wertpapiere mit einem Buchwert von insgesamt 23 T€ (Vj. 0 T€).

Derivative Finanzinstrumente

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Kategorie Stück (Nominalwert)
31.12.2019 31.12.2018
--- --- ---
aktien/indexbezogene Geschäfte 233.683 2.671.560
Zertifikate 210.363 217.969
Optionsscheine 23.320 2.453.591
währungsbezogene Geschäfte 4.000 -

Die derivativen Finanzinstrumente des Handelsbestands sind Marktpreis- sowie Emittentenausfallrisiken ausgesetzt, die sich auf zukünftige Zahlungsströme und Verkaufserlöse der Papiere auswirken können.

Im Berichtszeitraum wurden auf derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands Abschreibungen in Höhe von 0 T€ (Vj. 1 T€) vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten nicht (Vj. 1 T€).

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Der Bilanzposten enthält Aktien und Fonds des Handelsbestands. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen in Höhe von 227 T€ (Vj. 44 T€) vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten in Höhe von 15 T€ (Vj. 8 T€).

Die Position beinhaltet auf fremde Währung lautende Papiere mit einem Buchwert von insgesamt 62 T€ (Vj. 4 T€).

Sonstige Vermögensgegenstände

Der Bilanzposten enthält Bestände an Zahlungstoken in Form von Rechnungseinheiten des Handelsbestands. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen in Höhe von 16 T€ (Vj. 0 T€) sowie Zuschreibungen in Höhe von 0 T€ (Vj. 0 T€) vorgenommen.

6. Sachanlagen

Die Sachanlagen betreffen zum Bilanzstichtag in Höhe von 25 T€ (Vj. 43 T€) den Fuhrpark sowie in Höhe von 3 T€ (Vj. 6 T€) die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

7. Sonstige Vermögensgegenstände

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T€ 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.429 15.352
Übrige sonstige Vermögensgegenstände 13.685 12.205
davon mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr: T€ 175 (Vj. T€ 187)
Sonstige Vermögensgegenstände 29.114 27.557

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten überwiegend Forderungen gegenüber der Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart, (BSG/Muttergesellschaft) und resultieren im Wesentlichen aus einem gewährten Darlehen (15.000 T€; Vj. 15.000 T€) sowie erbrachten QLP-Dienstleistungen (338 T€; Vj. 347 T€).

Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Geldanlagen bei einem Versicherungsunternehmen (12.012 T€; Vj. 12.000 T€). Darin enthalten sind Zinsforderungen in Höhe von 12 T€ (Vj. 0 T€).

Ferner sind in den sonstigen Vermögensgenständen Forderungen in Höhe von 175 T€ (Vj. 187 T€) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten.

8. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (158 T€; Vj. 0 T€) resultieren hauptsächlich aus der kurzfristigen Liquiditätsspende in Höhe von 130 T€ (Vj. 0 T€).

Darin sind auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einem Wert in Höhe von 130 T€ (Vj. 0 T€) enthalten.

9. Handelsbestand (Handelspassiva)

Die Kriterien für die Einbeziehung in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr nicht geändert.

Der beizulegende Zeitwert, als Bewertungsgrundlage für die Handelspassiva, basiert auf Börsenpreisen (Marktwert).

Die Ermittlung des Risikozuschlags erfolgt analog zur Berechnung des Risikoabschlags bei der Handelsaktiva nach dem Prudent Valuation Ansatz (siehe 6. Handelsbestand - Handelsaktiva).

Zum Bilanzstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand (Vj. 2 T€).

Zum 31.12.2019 sind Verbindlichkeiten aus Verpflichtungsgeschäften mit einem Buchwert bzw. Marktwert in Höhe von 134 T€ (Vj. 0 T€) inklusive anteiliger Zinsen enthalten.

Die Position beinhaltet auf fremde Währung lautende Papiere mit einem Buchwert von insgesamt 116 T€ (Vj. 0 T€).

10. Sonstige Verbindlichkeiten

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T€ 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: T€ 75 (Vj. T€ 0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.368 4.552
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: T€ 4.368 (Vj. T€ 4.552)
Sonstige Verbindlichkeiten 75 93
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: T€ 75 (Vj. T€ 93)
Sonstige Verbindlichkeiten 4.518 4.645

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen enthalten hauptsächlich den noch an die Muttergesellschaft abzuführenden Gewinn für das Geschäftsjahr 2019 (4.214 T€; Vj. 3.957 T€) nebst Verbindlichkeiten aus der Ertragssteuerumlage (125 T€; Vj. 572 T€).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich (75 T€; Vj. 93 T€).

11. Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen in Höhe von 1.009 T€ (Vj. 1.374 T€) umfassen im Wesentlichen Leistungsgratifikationen für Mitarbeiter in Höhe von 430 T€ (Vj. 668 T€), Abschluss- und Prüfungskosten (161 T€; Vj. 183 T€), Vorsorgen für ausstehende Rechnungen (148 T€; Vj. 241 T€), Rückstellungen für Aufsichtsratvergütungen (120 T€; Vj. 124 T€) sowie sonstige Verpflichtungen aus dem Personalbereich (105 T€; Vj. 100 T€).

Die Restlaufzeiten der anderen Rückstellungen, mit Ausnahme der Aufbewahrungsrückstellung (30 T€) und der Rückstellung für zukünftige Betriebsprüfungen (14 T€) sind voraussichtlich kürzer als ein Jahr. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB besteht eine Abzinsungspflicht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Höhe der Abzinsung beträgt im Berichtszeitraum 2 T€ (Vj. 3 T€).

12. Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sind zum Bilanzstichtag insgesamt 8.070 T€ (Vj. 8.339 T€) eingestellt.

Die im Berichtsjahr vorgenommene Auflösung in Höhe von 269 T€ (Vj. 156 T€) erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB.

13. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Eigenkapitalspiegel ausführlich dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital zum 31.12.2019 ist in 5.150.000 nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € eingeteilt. Es ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Beteiligung am Kapital

Die BSG ist zum 31.12.2019 mit 84,07 % direkt am Kapital der EUWAX AG beteiligt. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen über 10 % bestehen nicht.

Gewinnrücklagen

Im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags werden alle ausschüttungsfähigen Gewinne an die Muttergesellschaft abgeführt.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

14. Zinserträge

Die Zinserträge in Höhe von insgesamt 140 T€ (Vj. 186 T€) resultieren im Wesentlichen aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldverschreibungen (95 T€; Vj. 112 T€) sowie aus Termingeldanlagen (44 T€; Vj. 53 T€).

15. Negative Zinsen aus Geldanlagen

Auf freie liquide Mittel bei Zentralnotenbanken und Kreditinstituten wurden im Berichtszeitraum negative Zinsen in Höhe von 92 T€ (Vj. 82 T€) aufgewendet.

16. Provisionserträge

Die Provisionserträge beinhalten größtenteils die von der Muttergesellschaft an die EUWAX AG bezahlten QLP-Vergütungen. Die EUWAX AG erhält für ihre Tätigkeit als Quality-Liquidity-Provider (QLP) einen prozentualen Anteil an dem von der BSG vereinnahmten Transaktionsentgelt.

17. Ertrag und Aufwand des Handelsbestands

Die Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands umfassen im Wesentlichen Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften, Zu- und Abschreibungen sowie Kursgewinne und -verluste auf Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente des Handelsbestands. Zudem ist die Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB i. V. m. § 340e Abs. 4 HGB enthalten.

Aus Währungsumrechnung wurden Erträge in Höhe von 608 T€ (Vj. 582 T€) und Aufwendungen in Höhe von 602 T€ (Vj. 563 T€) realisiert.

18. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 234 T€ (Vj. 424 T€) setzen sich hauptsächlich aus erbrachten Dienstleistungen (96 T€; Vj. 0 T€), im Geschäftsjahr realisierten Erlösen aus Vorperioden (57 T€; Vj. 263 T€) und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 46 T€ (Vj. 93 T€) zusammen.

Aus der Abzinsung von Rückstellungen wurden Erträge in Höhe von 2 T€ (Vj. 3 T€) generiert.

19. Andere Verwaltungsaufwendungen

In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für von der BSG für die EUWAX AG erbrachte Dienstleistungen im Verwaltungs- und Finanzbereich (4.719 T€; Vj. 4.719 T€) enthalten. Darüber hinaus umfasst die Position Aufwendungen in Zusammenhang mit der Handelstätigkeit in Höhe von 1.741 T€ (Vj. 1.698 T€).

Für Beratungsleistungen aus Vorperioden wurden 7 T€ (Vj. 11 T€) aufgewendet. Ferner beinhaltet der Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1 T€ (Vj. 0 T€).

20. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Aus der Abzinsung von Rückstellungen entstanden Aufwendungen in Höhe von 3 T€ (Vj. 3 T€).

21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund der steuerlichen Organschaft der EUWAX AG (Organgesellschaft) mit der BSG (Organträgerin) ist die EUWAX AG selbst nicht Steuersubjekt.

Über eine Steuerumlagevereinbarung mit der Muttergesellschaft wird die EUWAX AG mit einem fiktiven Steueraufwand belastet. Dieser betrug im Berichtszeitraum insgesamt 1.043 T€ (Vj. 1.348 T€).

Daneben ist im Steueraufwand die Körperschaftsteuer (472 T€; Vj. 472 T€) nebst Solidaritätszuschlag (26 T€; Vj. 26 T€) auf die Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre enthalten.

D. Sonstige Angaben

22. Arbeitnehmer und Organe

Arbeitnehmer

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2019 2018
Angestellte 54 54
davon Verwaltung 3 3
davon Handel 51 51
Praktikanten 8 6
Summe der Beschäftigten 62 60

Angaben gerundet und im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB betrug im Berichtszeitaum 54 (Vj. 54).

Mitglieder des Vorstands

Die Herren Alexander Höptner, Stefan Bolle und Dragan Radanovic sind zum 31.12.2019 bei der BSG als Geschäftsführer und darüber hinaus als Mitglieder des Vorstands der EUWAX AG bestellt.

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Mitglieder des Vorstands Zuständigkeitsbereiche / Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sowie in sonstigen fakultativen Gremien
Alexander Höptner Vorsitzender des Vorstands CEO Mandate: - DEBTVISION GmbH (Vorsitzender) - Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH (Mitglied seit 25.06.2019, Vorsitzender seit 02.07.2019)
Stefan Bolle Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands CFO
Dragan Radanovic COO & Börsenbetrieb Mandate: - Nordic Growth Market NGM AB - Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts - BX Swiss AG

Vorstandsvergütung

Die Mitglieder des Vorstands der EUWAX AG erhalten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum (erfolgsunabhängige) Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB in Höhe von 480 T€ (Vj. 480 T€) gewährt. Hiervon entfallen 180 T€ auf Herrn Alexander Höptner (Vj. 180 T€) sowie jeweils 150 T€ (Vj. 150 T€) auf Herrn Stefan Bolle und Herrn Dragan Radanovic.

Bezüge oder Leistungen im Sinne des § 285 Nr. 9 Satz 5-8 HGB wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht zugesagt oder gewährt.

Mitglieder des Aufsichtsrats / Prüfungsausschusses

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Mitglieder des Aufsichtsrats Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sowie in sonstigen fakultativen Gremien
Dr. Michael Völter
Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. Boerse Stuttgart GmbH (Vorsitzender) BX Swiss AG (Vorsitzender) Nordic Growth Market NGM AB (Chairman)
Dr. Christian Klaus Ricken
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg; Kapitalmarktgeschäft und Asset Management / Internationales Geschäft Baden-Württembergische Wertpapierbörse, teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Boerse Stuttgart GmbH (Stv. Vorsitzender) BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (Vorsitzender)
Dr. Christian Holzherr
Geschäftsführer der Ferdinand Piech Beteiligungs GmbH Vorstand der Röchling Medical Waldachtal AG (vormals FRANK plastic AG) Boerse Stuttgart GmbH Merz GmbH & Co KGaA (Aufsichtsratsvorsitzender, Gesellschafterrat) Herrenknecht AG
Thomas Munz
Selbständiger Unternehmensberater Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH (Stv. Vorsitzender) Boerse Stuttgart GmbH Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH (seit 25.06.2019)
Dr. Manfred Pumbo
Generalbevollmächtigter für Controlling und Risikomanagement Württembergische Versicherung AG und Württembergische Lebensversicherung AG Mitglied des Vorstands der Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG Boerse Stuttgart GmbH ABACUS Financial Services AG (Stv. Vorsitzender) Bau- und Wohnungsverein Stuttgart BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Gabriele Ruf
Consultant Boerse Stuttgart GmbH matrix technology AG (Vorsitzende)

Im Geschäftsjahr 2019 waren die folgenden Mitglieder des Aufsichtsrats ebenfalls Mitglied im Prüfungsausschuss:

Dr. Manfred Pumbo (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Dr. Christian Holzherr
Dr. Michael Völter

Aufsichtsratsvergütung / Vergütung Prüfungsausschuss

Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder betrug im Berichtszeitraum insgesamt 120 T€ (Vj. 124 T€). Davon entfallen 75 T€ (Vj. 75 T€) auf die Grundvergütung und 45 T€ (Vj. 49 T€) auf die Sitzungsgelder.

Im Berichtszeitraum wurde keine Vergütung für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss von der EUWAX AG gewährt. Die Vergütung wird von der beherrschenden Muttergesellschaft übernommen.

23. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die EUWAX AG ist aus Mietverträgen mit verbundenen Unternehmen bis ins Jahr 2025 in Höhe von 117 T€ jährlich verpflichtet. Aus IT-Fremd- und Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen bestehen Verpflichtungen für das Jahr 2020 in Höhe von 200 T€.

Ferner bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Avalprovisionen in Höhe von jährlich 8 T€ mit unbestimmter Laufzeit und jederzeitigem Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist.

Die EUWAX AG ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels unternehmen, Berlin (EdW). Die Erhebung etwaiger Sonderbeiträge kann in der Zukunft zu finanziellen Belastungen bei der EUWAX AG führen.

Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist die EUWAX AG verpflichtet, ihren erwirtschafteten und ausschüttungsfähigen Gewinn an die Muttergesellschaft BSG abzuführen.

Der Verwaltungsbereich der EUWAX AG ist auf die Muttergesellschaft ausgelagert. Für diese Dienstleistungen entrichtet die EUWAX AG ein jährlich anzupassendes Entgelt. Im Berichtszeitraum betrug die Vergütung insgesamt 4.719 T€ (Vj. 4.719 T€).

24. Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird nach den Vorschriften des DRS 21 erstellt.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt.

Der Finanzmittelfonds beträgt zum Bilanzstichtag 5.063 T€ (Vj. 31.628 T€) und besteht ausschließlich aus Zahlungsmitteln in Form von täglich fälligen Sichteinlagen (Vj. 24.642 T€).

Abweichend zu den Vorschriften des DRS 21 werden die täglich fälligen Sichteinlagen in den Finanzmittelfonds miteinbezogen, da gerade sie die Basis der kurzfristigen Finanzdisposition der EUWAX AG bilden.

Bei Depotbanken unterhaltene Bankkonten, die ausschließlich der Abwicklung der Handelstätigkeit dienen, sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute und Handelspartner sind Teil des operativen Geschäfts der EUWAX AG. Liquiditätsänderungen werden im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit berücksichtigt.

Für weitere Ausführungen zur Kapitalflussrechnung verweisen wir auf den Lagebericht der Gesellschaft für den Berichtszeitraum 2019.

25. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Für die Leistungsbeziehungen der Unternehmen der Gruppe Börse Stuttgart bestehen vertragliche Regelungen. Im Berichtszeitraum 2019 bestanden folgende Leistungsbeziehungen zwischen der EUWAX AG und anderen verbundenen Unternehmen:

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., Stuttgart (Vereinigung)

An die Vereinigung, dem Mutterunternehmen der BSG, wurden im Berichtsjahr Mitgliedsbeiträge in Höhe von 5 T€ (Vj. 5 T€) entrichtet.

Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, Stuttgart (BWWB)

Die von der BWWB, einem Tochterunternehmen der Vereinigung, in Rechnung gestellten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 252 T€ (Vj. 268 T€) beinhalten hauptsächlich Aufwendungen für Einbeziehungen von Wertpapieren zum Handel (207 T€; Vj. 229 T€) gemäß dem Entgeltverzeichnis bzw. der Gebührenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse.

Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart (BSG)

Von der BSG wurden im Berichtszeitraum Provisionserträge aus der QLP-Tätigkeit in Höhe von 4.585 T€ (Vj. 5.083 T€) vereinnahmt. Der Rückgang ist den rückläufigen Orderzahlen geschuldet.

Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 6.021 T€ (Vj. 6.226 T€) setzen sich aus der Verwaltungsumlage in Höhe von 4.719 T€ (Vj. 4.719 T€), der Konzernsteuerumlage (1.043 T€; Vj. 1.348 T€), den Miet- und Mietnebenkosten für die Büroräune der Gesellschaft (115 T€; Vj. 99 T€), den Handels- und Abwicklungsgebühren (101 T€; Vj. 61 T€) sowie der IT-Umlage (42 T€; V. 0 T€) zusammen.

Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH, Stuttgart (BSDEX)

Von der BSDEX, einem Tochterunternehmen der BSG, wurden im Geschäftsjahr 2019 Erträge in Höhe von 201 T€ (Vj. 0 T€) vereinnahmt, welche hauptsächlich aus den Provisionserträgen (136 T€) und den IT-Erträgen (62 T€) für die Handelstätigkeit an der BSDEX stammen.

Nordic Growth Market NGM AB, Stockholm (NGM)

Von der NGM, einem Tochterunternehmen der BSG, wurden im Berichtszeitraum für die Handelstätigkeit der EUWAX AG in Schweden Erträge in Höhe von 25 T€ (Vj. 0 T€) vereinnahmt sowie Aufwendungen in Höhe von insgesamt 24 T€ (Vj. 0 T€) entrichtet.

Boerse Stuttgart Securities GmbH, Stuttgart (BSSG)

Von der BSSG, einem Tochterunternehmen der BSG, wurden im Berichtszeitraum Erträge aus Handelstätigkeiten in Höhe von 12 T€ (Vj. 12 T€) vereinnahmt.

Sowa Labs GmbH, Stuttgart (SL)

Im Berichtszeitraum wurden an die SL, einem Tochterunternehmen der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH, Stuttgart, (BSDV) welche wiederum ein Tochterunternehmen der BSG ist, insgesamt 62 T€ (Vj. 0 T€) für IT-Dienstleistungen entrichtet.

blocknox GmbH, Stuttgart (BNX)

Im Berichtszeitraum wurden an die BNX, einem Tochterunternehmen der BSDV, 200 T€ (Vj. 0 T€) für Unterstützungsleistungen im Handel mit Kryptowährungen entrichtet.

Nahe stehende Unternehmen und Personen

Geschäfte mit weiteren nahe stehenden Unternehmen und nahe stehenden Personen fanden im Berichtszeitraum nicht statt (Vj. 0 T€).

26. Honorar für den Abschlussprüfer

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T€ 2019 2018
Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 177 183
Honorar für andere Bestätigungsleistungen 70 30
Gesamtes Honorar des Abschlussprüfers 247 213

27. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.euwax-ag.de) innerhalb der Rubrik "Investor Relations" im Detailbereich "Corporate Governance" zugänglich gemacht worden.

28. Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Am 26.05.2015 veröffentlichte die EUWAX AG gemäß § 40 Abs. 1 WpHG (ehemals § 26 Abs. 1 WpHG) die folgende, ihr zugegangene Stimmrechtsmitteilung:

"Die Boerse Stuttgart AG, Stuttgart, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EUWAX AG, Stuttgart, Deutschland am 22.05.2015 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 84,07% (das entspricht 4329759 Stimmrechten) betragen hat."

Am 28.01.2020 veröffentlichte die EUWAX AG gemäß § 40 Abs. 1 WpHG die folgende, ihr zugegangene Stimmrechtsmitteilung:

"Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 33 ff WpHG am 24.01.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EUWAX AG, Stuttgart, Deutschland am 22.01.2020 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01 % (das entspricht 154774 Stimmrechten) betragen hat."

29. Konzernverhältnisse/-abschluss

Der Jahresabschluss der EUWAX AG für das Geschäftsjahr 2019 wird in den Konzernabschluss der BSG einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Zwischen der EUWAX AG und dem Mutterunternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der Vertrag wurde am 12.02.2008 mit Eintragung ins Handelsregister wirksam. Er wurde für die Dauer von fünf Jahren fest geschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht spätestens einen Monat vor seinem jeweiligen Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

30. Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern wurden aufgrund der Inanspruchnahme des Bilanzierungswahlrechts gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Bilanz nicht aktiviert. Die temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, betreffen im Wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und Steuerbilanz beim Ansatz von Wertpapieren des Anlagevermögens, Fonds für allgemeine Bankrisiken und bei der Bildung von Rückstellungen. Für die Berechnung wurde ein Steuersatz in Höhe von 30,53 % zugrunde gelegt.

31. Risikobericht

Die Gesellschaft hat im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 ausführlich über die aktuelle Risikolage berichtet und das Risikomangementsystem beschrieben.

Stuttgart, 17. März 2020

Der Vorstand der EUWAX AG

Alexander Höptner, Vorsitzender

Stefan Bolle, Stv. Vorsitzender

Dragan Radanovic

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

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Anschaffungs-/Herstellkosten
31.12.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2019
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwert 95.772,92 0,00 0,00 95.772,92
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 183.186,68 858,00 52.922,25 131.122,43
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 12.362.000,00 34.000.179,77 12.362.000,00 34.000.179,77
Gesamt 12.640.959,60 34.001.037,77 12.414.922,25 34.227.075,12

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Abschreibungen Buchwerte
31.12.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwert 95.772,92 0,00 0,00 95.772,92 0,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 134.012,68 16.929,00 47.729,25 103.212,43 49.174,00 27.910,00
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 181.500,00 0,00 181.500,00 0,00 12.180.500,00 34.000.179,77
Gesamt 411.285,60 16.929,00 229.229,25 198.985,35 12.229.674,00 34.028.089,77

Eigenkapitalspiegel für die Geschäftsjahre 2018 und 2019

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Gezeichnetes Kapital Rücklagen
Stückaktien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB andere Gewinnrücklagen Jahresüberschuss Eigenkapital
--- --- --- --- --- ---
Stand am 31.12.2017 5.150.000,00 21.067.750,00 56.662.933,59 0,00 82.880.683,59
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 3.956.657,43 3.956.657,43
Aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags abzuführender Gewinn 0,00 0,00 0,00 -3.956.657,43 -3.956.657,43
Stand am 31.12.2018 5.150.000,00 21.067.750,00 56.662.933,59 0,00 82.880.683,59
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 4.213.799,70 4.213.799,70
Aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags abzuführender Gewinn 0,00 0,00 0,00 -4.213.799,70 -4.213.799,70
Stand am 31.12.2019 5.150.000,00 21.067.750,00 56.662.933,59 0,00 82.880.683,59

Kapitalflussrechnung vom 01. Januar - 31. Dezember 2019

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T€ 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung 4.214 3.957
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 17 138
Zahlungswirksame Veränderung der Rückstellungen (+/-) -1.310 -1.021
Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) 946 1.265
Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 78 -
Sonstige Anpassungen (+/-) -692 -128
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Forderungen an Kreditinstitute -2.781 8.968
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) 7.078 -1.813
Zunahme (-) / Abnahme (+) anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit -1.638 -87
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute 158 -0
Zunahme (+) / Abnahme (-) anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit 195 -74
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) -94 -88
Ertragsteueraufwand (+) / Ertragsteuerertrag (-) 1.541 1.846
Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen (+) 733 281
Gezahlte Zinsen (-) -116 -101
Ertragsteuerzahlungen (+/-) -1.988 -1.864
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 6.340 11.279
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Finanzanlagen 5.106 -
Investitionen (-) in Finanzanlagen -34.000 -
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Sachanlagen 16 -
Investitionen (-) in Sachanlagen -1 -
Mittelveränderung (+/-) aus sonstiger Investitionstätigkeit - -12.000
Einzahlungen (+) aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der Finanzdisposition - 5.000
Auszahlungen (-) aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der Finanzdisposition - -17.000
Erhaltene Zinsen / Dividenden auf Finanzmittelanlagen (+) 199 211
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -28.680 -11.789
Auszahlungen (-) an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter -3.957 -4.620
Gewinnabführung aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrags -3.957 -4.620
Mittelveränderung aus sonstigem Kapital (Saldo) -269 -156
Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB -269 -156
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.225 -4.776
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -26.565 -5.287
Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 31.628 36.914
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.063 31.628
Zahlungsmittel 5.063 24.642
Zahlungsmitteläquivalente - 6.986

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung des Vorstands gem. § 114 Abs. 2 Nr. 3 WpHG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Stuttgart, 17. März 2020

EUWAX AG

Der Vorstand

Alexander Höptner

Stefan Bolle

Dragan Radanovic

Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2019

der EUWAX Aktiengesellschaft

Im vergangenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben die Arbeit des Vorstands unter dem Blickwinkel der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit seines Handelns kontinuierlich geprüft, überwacht und beratend begleitet.

In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat seit langem zustimmungspflichtige Geschäfte definiert und ein kontinuierliches Berichtswesen in unterschiedlichen Intervallen vorgesehen, bspw. jährliche, quartalsweise und monatliche Berichte. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Sachgerechtigkeit dieser Berichterstattung und diskutiert über gegebenenfalls notwendige Anpassungen. Dazu verfolgt er die aktuellen gesetzgeberischen und aufsichtsrechtlichen Vorhaben.

Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft befassen. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ebenso ein wie auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat stets frühzeitig und unmittelbar eingebunden.

Im Rahmen der Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit sind aus Sicht des Aufsichtsrats neben den Verfahrensabläufen im Gremium insbesondere die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung der Aufsichtsratsmitglieder entscheidende Faktoren. Seit dem Geschäftsjahr 2011 besteht ein Prüfungsausschuss, der die Arbeit im Gesamtgremium effektiv unterstützt. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements sowie mit Organisation, Tätigkeit und Feststellungen der Internen Revision, der Finanzberichterstattung des Unternehmens sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die regelmäßig überprüft und angepasst wird.

Neben dem Prüfungsausschuss bestehen keine weiteren Ausschüsse.

Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses

Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden planmäßig 6 Aufsichtsratssitzungen statt. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Konzerns, der Gesellschaft und des Marktumfeldes informiert. Darüber hinausgehende außerordentliche Aufsichtsratssitzungen fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht statt.

Auch zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand über wichtige Geschäftsereignisse. So erhielt der Aufsichtsrat monatlich einen schriftlichen Bericht, insbesondere über die Geschäftsund Ertragslage sowie quartalsweise den Risikobericht. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger und intensiver Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt. Hervorzuheben sind insoweit die regelmäßig monatlich fest vereinbarten Gespräche über Geschäftsvorgänge zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Sprecher des Vorstands bzw. dem gesamten Vorstand.

Alle Geschäfte und Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands der Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedurften, wurden vom Vorstand vorbereitet, unter Darstellung der Vor- und Nachteile begründet und dem festgelegten Beschlussverfahren entsprechend vorgelegt. Die jeweiligen Geschäfte und Maßnahmen wurden mit dem Vorstand eingehend diskutiert und die notwendigen Beschlüsse durch den Aufsichtsrat gefasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden alle erforderlichen Beschlüsse in den Aufsichtsratssitzungen gefasst.

Der Prüfungsausschuss hielt im vergangenen Geschäftsjahr zwei Sitzungen ab, an denen jeweils alle amtierenden Mitglieder teilnahmen. An den Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Vorstands als Gäste teil. In seiner ersten Sitzung am 08.04.2019 bereitete der Ausschuss im Beisein des Abschlussprüfers die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vor. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss im Beisein des fachlich zuständigen Vorstandsmitglieds die Tätigkeiten der Internen Revision, des Risikocontrollings und der Compliance-Funktion. Des Weiteren gab er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers. In der zweiten Sitzung am 12.11.2019 wurden im Wesentlichen die unterjährigen Berichte der internen Kontrollabteilungen und die Jahresplanung 2020 der Internen Revision sowie die Unternehmensplanung 2020 - 2022 im Hinblick auf die Zustimmungsentscheidung des Aufsichtsrats behandelt. In dieser Sitzung wurden auch die Ausführungen des Vorstands zum Halbjahresfinanz- und Zwischenlageberichts 2019 entgegengenommen. Außerdem beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit den sogenannten Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers, die der Zustimmung des Prüfungsausschusses unterliegen. Er beschloss einen Katalog an zulässigen Leistungen und stimmte verschiedenen Leistungen von KPMG außerhalb der Abschlussprüfung zu.

Schwerpunkte der Beratungen

Schwerpunkte in den Aufsichtsratssitzungen des vergangenen Jahres waren unter anderem neben dem regelmäßig intensiven Austausch zur jeweils aktuellen Geschäftsentwicklung die Abstimmung und Beschlussfassung zu den Themen der ordentlichen Hauptversammlung die Beratung und Erörterung der strategischen Unternehmensplanung der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mitsamt Maßnahmen der Umsetzung, die Erörterung des Markt- und Wettbewerbsumfelds, die Positionierung der Gesellschaft mitsamt der Boerse Stuttgart GmbH im Markt, der Eintritt des Unternehmens in den bilateralen Handel mit Kryptowährungen mitsamt der Umsetzung aller Anforderungen des Geldwäschegesetzes im Rahmen der neuen BISON App und als Designated Liquidity Provider an der Handelsplattform für Kryptowährungen der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH, die Aufnahme des Market Making an den Börsen der Luxembourg SE (LUX), der Nordic Growth Market AB NGM, die Vorbereitung des Market Making an der BX Swiss AG und die Fortentwicklung des Vergütungssystems der Mitarbeiter.

Da die Geschäftsleitung der EUWAX Aktiengesellschaft trotz bestehendem Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag mit der Boerse Stuttgart GmbH auch weiterhin allein verantwortlich für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus dem Finanzdienstleisterstatus der Gesellschaft ist, bildeten auch aufsichtsrechtliche Themen einen Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats. Dies betraf insbesondere auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Handel mit Kryptowährungen und die Tätigkeit als Designated Liquidity Provider. Hierzu fand ein entsprechender Austausch des Unternehmens mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen statt.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und am 19.04.2018 beschlossen. Darin sind im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2 des DCGK, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigt. Der Beschluss zum Kompetenzprofil und zur Zielsetzung blieb im Geschäftsjahr 2019 unverändert, der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2019 keinen Anlass zur Änderung gesehen. In seiner Sitzung vom 07.02.2019 hat der AR festgestellt, dass die gesetzten Ziele in 2018 erreicht wurden.

Corporate Governance

Corporate Governance war ebenfalls wieder ein wichtiger Komplex in den Beratungen. Eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde zwar am 16. Dezember 2019 beschlossen, ist aber nicht in Kraft getreten. Daher beschäftigte sich der Aufsichtsrat weiterhin auf Basis der 2017 veröffentlichten Fassung des Kodex mit Fragen der Corporate Governance des Unternehmens.

Vorstand und Aufsichtsrat haben zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" eine Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben, die den Aktionären wie gesetzlich gefordert dauerhaft zugänglich gemacht wird. Die Erklärung ist auf der Internet-Seite der EUWAX Aktiengesellschaft veröffentlicht.

Interessenkonflikte von einzelnen Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats, die gemäß den Regelungen des Corporate Governance Kodex dem Aufsichtsrat gegenüber offen zu legen sind - insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können - sind im vergangenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Potentielle Interessenskonflikte, die daraus resultieren können, dass Mitglieder des Aufsichtsrats weitere Funktionen in Konzerngesellschaften wahrnehmen, sind dem Aufsichtsrat bekannt. Die Mandate werden u.a. im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht.

Personelle Veränderungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft eine personelle Veränderung. Herr Alexander Höptner wurde ab 1. März 2019 zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Die Herren Stefan Bolle (Stellvertretender Vorsitzender ab 1. März 2019) und Dragan Radanovic sind unverändert Mitglieder des Vorstands.

Im Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft gab es im Geschäftsjahr 2019 keine personelle Veränderung. Dr. Michael Völter ist Vorsitzender und Herr Dr. Christian Ricken ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft zusammen. Dies waren im Geschäftsjahr 2019 unverändert die Herren Dr. Manfred Pumbo (unabhängiger Finanzexperte und Vorsitzender des Prüfungsausschusses), Dr. Christian Holzherr und Dr. Michael Völter.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2019 wurde der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, der Auftrag als Abschlussprüfer durch den Aufsichtsrat erteilt. Diese prüfte den Einzeljahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft, aufgestellt nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts, und den Lagebericht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Gesonderte Prüfungsschwerpunkte wurden für den Jahresabschluss 2019 nicht gesetzt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sind rechtzeitig an den Aufsichtsrat versandt und sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Gesamtgremium eingehend behandelt worden. Die Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 02.04.2020 in Gegenwart der Abschlussprüfer, die über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichteten, umfassend behandelt. Der Vorstand hat den Jahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft sowie das Risikomanagementsystem erläutert und über Umfang und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Die Wirtschaftsprüfer standen dem Aufsichtsrat für ausführliche Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Dem Ergebnis der Abschlussprüfung stimmt der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des Prüfungsausschusses nach eingehender Prüfung der vorgelegten Unterlagen und des Prüfungsberichts vollumfänglich zu. Damit ist der Jahresabschluss 2019 gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt.

Wir sprechen dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Leistungen zum Wohle unserer Kunden, des Unternehmens und der Aktionäre unseren Dank aus.

Stuttgart, den 02. April 2020

Dr. Michael Völter, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

der EUWAX Aktiengesellschaft

Die EUWAX Aktiengesellschaft als börsennotierte Gesellschaft ist gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 AktG jährlich verpflichtet zu erklären, dass den im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Die Gesellschaft folgte in der Vergangenheit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der abgegebenen Entsprechenserklärungen.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 16. Dezember 2019 die neue Fassung des Kodex beschlossen und diese am 23. Januar 2020 dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Prüfung übermittelt. Der neue Kodex wird mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Bis dahin bildet die Kodex-Fassung vom 7. Februar 2017 die Grundlage für die Entsprechenserklärung. Für die Corporate Governance Praxis der Gesellschaft seit Februar 2019 bezieht sich diese Entsprechenserklärung daher weiterhin auf die Fassung vom 07.02.2017, die am 19.05.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Gesellschaft hat sich bereits mit der neuen Fassung des Kodex beschäftigt und strebt an, auch die neuen Empfehlungen weitgehend umzusetzen.

Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde und wird bis auf die folgenden Punkte entsprochen:

4.1.5 Diversity - Führungsfunktionen im Unternehmen

Die Empfehlung lautet, dass der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben soll.

Der Vorstand strebt an, diese Empfehlung im Rahmen von Nachfolgeregelungen bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dabei kam und kommt es dem Vorstand vorrangig darauf an, aus der Vielfalt unterschiedlicher Talente, Erfahrungen und Kenntnisse innerhalb und außerhalb des Unternehmens eine für den Erfolg des Unternehmens wichtige Mischung an Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen sollen, zu finden.

Das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sieht u.a. die Pflicht von börsennotierten Gesellschaften vor, Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Ebenen unterhalb des Vorstands und Fristen zu deren Erreichen festzulegen. Der Vorstand hat zuletzt im Dezember 2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst, mit der Zielgröße Null.

4.2.2 und 4.2.3 Vorstandsvergütung, Vergütungsbestandteile sowie Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt

Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben ihr Amt im Wege eines Konzernmandats aus. Im Blick des Aufsichtsrats steht der Teilkonzern. Daher erhalten die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer der Muttergesellschaft eine variable Vergütung. Eine zusätzliche variable Vergütung auch bei der Tochtergesellschaft, der EUWAX Aktiengesellschaft, würde die Komplexität unnötig erhöhen.

Die Vorstandsmitglieder erhalten weder variable Vergütungsteile, noch Versorgungszusagen von der EUWAX Aktiengesellschaft. Insofern weicht die Gesellschaft von den Empfehlungen des Kodex ab. Der Aufsichtsrat hat für den Vergleich zwischen der Geschäftsleitung und dem oberen Führungskreis und der relevanten Belegschaft keine weiteren Abgrenzungsmerkmale festgelegt. Gesetzliche Vorgaben, wie etwa aus dem Kreditwesengesetz und nachgelagerten Verordnungen, werden eingehalten.

4.2.5 Variable Vergütung / Mustertabelle

Von der geltenden Empfehlung zur Darstellung der Vorstandsvergütung in Mustertabellen wird abgewichen. Wie bisher werden im Vergütungsbericht die Grundzüge dargestellt. Die fixe Vergütung der Vorstandsmitglieder wird veröffentlicht. Da jedoch, wie oben erwähnt, die EUWAX-Vorstandsmitglieder im Wege eines Konzernmandats tätig sind und im Geschäftsjahr 2019 nur eine feste, jedoch keine variable Vergütung für ihre Vorstandstätigkeit erhielten, bringt die nochmalige Darstellung in einer Mustertabelle keine zusätzliche Transparenz.

5.3.3 Bildung eines Nominierungsausschusses im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aufgrund seiner Geschäftsordnung grundsätzlich die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden. In der Diskussion über die Notwendigkeit der Bildung eines Nominierungsausschusses in einem Gremium, das sechs Mitglieder umfasst, besteht weiterhin Einvernehmen im Aufsichtsrat, derzeit darauf zu verzichten, da ein Nominierungsausschuss nicht zu einer Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit führen würde.

5.4.1 Lebenslauf

Den Empfehlungen, Wahlvorschlägen einen Lebenslauf beizufügen und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen, soll nicht vollständig entsprochen werden. Bei Einverständnis der Aufsichtsräte wird ein Lebenslauf auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht. Dieser wird gelegentlich aktualisiert, jedoch nicht jährlich. Dies gilt auch für die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat.

5.4.6 Individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung geregelt und wird im Anhang des Jahresabschlusses aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen. Auf eine Individualisierung der Aufsichtsratsvergütung wird verzichtet, da sich dadurch keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen ergeben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben einer festen jährlichen Vergütung keine variable Vergütung, die an die Höhe der von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteile anknüpft. Hintergrund dafür ist der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Boerse Stuttgart GmbH und die darin vorgesehene feste Ausgleichszahlung ("Garantiedividende"). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich zur Grundvergütung ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen. Erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile sind nicht mehr vorgesehen.

Die von der Gesellschaft an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, werden individualisiert angegeben.

7.1.1 Unterjährige Information über die Geschäftsentwicklung

Die Empfehlung lautet, dass die Gesellschaft die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren soll.

Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte neben dem Geschäftsbericht und dem Halbjahresfinanzbericht keine zusätzliche Information an die Aktionäre. Es bestand kein Anlass für eine zusätzliche Information. Die Geschäftsentwicklung orientierte sich laufend an der abgegebenen Prognose und es ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation.

7.1.2 Rechnungslegung

Der Empfehlung wird überwiegend entsprochen. Halbjahresfinanzberichte werden vom Vorstand nicht immer vor der Veröffentlichung ausführlich mit dem Aufsichtsrat erörtert. Durch die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands wird der Aufsichtsrat kontinuierlich informiert. Außerdem finden regelmäßig Gespräche zu Fragen der Rechnungslegung mit dem Prüfungsausschuss statt, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht. Der Vorstand erstellt unterjährige Finanzberichte in eigener Verantwortung, stellt sie dem Aufsichtsrat zur Verfügung, gibt ihm die Gelegenheit zur Erörterung und erläutert sie in der nächstfolgenden Aufsichtsratssitzung. Diese Vorgehensweise wird von der Gesellschaft für unterjährige Finanzberichte als sachgerecht angesehen.

Stuttgart, im Februar 2020

EUWAX Aktiengesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat

Länderspezifische Berichterstattung (Country-by-country-Reporting) zum Stichtag 31. Dezember 2019

der EUWAX Aktiengesellschaft (EUWAX AG)

Nach § 26a Absatz 1 Satz 2 KWG haben CRR-Institute auf konsolidierter Basis zusätzliche Angaben offenzulegen.

Folgende Angaben aus Sicht der EUWAX AG sind zum Stichtag 31.12.2019 im Rahmen der Offenlegungsanforderungen im Sinne des § 26a Absatz 1 KWG darzustellen:

Die Firmenbezeichnung, die Art der Tätigkeiten und die geografische Lage der Niederlassungen,
der Umsatz,
die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten
Gewinn oder Verlust vor Steuern
Steuern auf Gewinn oder Verlust
erhaltene öffentliche Beihilfen.

Die EUWAX AG unterhält keine Zweigniederlassungen. Der Umsatz wird nach handelsrechtlichen Vorgaben unter Anwendung der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) ermittelt. Für die länderspezifische Berichterstattung gem. § 26a Absatz 1 Satz 2 KWG wird als Umsatzgröße das Provisionsergebnis sowie das Nettoergebnis des Handelsbestands herangezogen.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird entsprechend der handelsrechtlichen Regelung gemäß § 267 Absatz 5 HGB angegeben (nach Quartalsendständen berechneter Durchschnittswert).

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Firmenbezeichnung Art der Tätigkeit Sitz Land Anzahl der Beschäftigten
EUWAX Aktiengesellschaft Finanzdienstleistungsinstitut Stuttgart Deutschland 54

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in T€ Umsatz Gewinn vor Steuern Steuern auf Gewinn erhaltene öffentliche Beihilfen
Deutschland 18.906 5.755 1.541 0

Stuttgart, 17. März 2020

EUWAX AG

Der Vorstand

Alexander Höptner, Vorsitzender

Stefan Bolle, Stv. Vorsitzender

Dragan Radanovic

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Bilanzierung der Erträge und Aufwendungen des Handelsbestandes

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang im Abschnitt A 2 "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie C 17 "Ertrag und Aufwand des Handelsbestands".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Ertrag sowie der Aufwand des Handelsbestandes betragen für das Jahr 2019 TEUR 38.483 bzw. TEUR 24.327 und sind somit die größten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung der EUWAX AG.

Die beiden Posten enthalten im Wesentlichen Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften.

Im Rahmen der Tätigkeit als Quality Liquidity Provider an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nimmt die Gesellschaft Orders, für die nicht sofort ein Gegengeschäft abgeschlossen wird, zur Aufgabe an. Durch diese offenen Positionen realisiert die Gesellschaft Erträge bzw. Aufwendungen aus Aufgabegeschäften, da sie das Kursrisiko bis zur Schließung des Geschäfts trägt. Vor dem Hintergrund des überwiegenden Einsatzes von IT-Systemen zur Ermittlung des Ertrags/Aufwands des Handelsbestandes gilt es sicherzustellen, dass die entsprechenden IT-Systeme sachgerecht gesichert sowie die Schnittstellen zum rechnungslegungsrelevanten System funktionsfähig sind.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass der Ertrag bzw. Aufwand des Handelsbestandes nicht richtig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere hinsichtlich der Genauigkeit der Erfassung der Erträge und Aufwendungen aus den geschlossenen Aufgabegeschäfte beurteilt.

Zusätzlich haben wir die Bewertung auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente anhand öffentlicher verfügbarer Kurse nachvollzogen sowie die Kursdifferenzen aus Ausgabegeschäften mit den entsprechenden Gutschriften der Depotbank abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die Bestände des Handelsbestands an ausgewählten Stichtagen anhand der Bestätigungen der Depotbanken abgestimmt.

Unsere IT-Spezialisten haben sich anhand von Kontrollprüfungen davon überzeugt, dass das relevante bestandsführende IT-System die allgemeinen Sicherheitsstandards erfüllt sowie, dass die Schnittstellen zu rechnungslegungs- und abschlussrelevanten IT-Systemen funktionsfähig sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die eingerichteten manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen sind geeignet, die Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands sachgerecht zu erfassen, sodass die Berechnung der Erträge- und Aufwendungen des Handelsbestands einschließlich der Periodenzuordnung sachgerecht erfolgt.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der EUWAX Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 Abs. 1 WpHG.
Beurteilung der Angemessenheit der genehmigungspflichtigen Optionspreismodelle gemäß BaFin-Rundschreiben 9/2014 (BA)

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Carsten Eisele.

Stuttgart, den 20. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Eisele, Wirtschaftsprüfer

gez. Niedermayer, Wirtschaftsprüfer

Feststellung Jahresabschluss

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2019 der EUWAX Aktiengesellschaft am 02.04.2020 gebilligt, damit ist der Jahresabschluss festgestellt.