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EUWAX AG Annual Report 2017

May 22, 2018

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Annual Report

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EUWAX AG

Stuttgart

Jahresfinanzbericht der EUWAX Aktiengesellschaft zum 31.12.2017

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart

Organisatorische und rechtliche Struktur der Gesellschaft

Die EUWAX Aktiengesellschaft (EUWAX AG) übernimmt an der Börse Stuttgart die Funktion des Quality-Liquidity-Providers (QLP) und betreut die Anlageklassen verbriefte Derivate, Anleihen, inländische Aktien, aktive Fonds und Exchange Traded Products (ETPs). Aufgabe der EUWAX AG als QLP am Börsenplatz Stuttgart ist es für Anleger und Geschäftspartner ideale Handelsbedingungen zu schaffen: Die Markt- und Handelsexperten der EUWAX AG sorgen für eine optimale Orderabwicklung an der Börse Stuttgart. Im Rahmen des elektronischen Handels vermeiden sie Teilausführungen, spenden Liquidität, prüfen die Quotes auf Plausibilität und stellen stets den bestmöglichen Preis für die Anleger sicher.

Die EUWAX AG wird in der Rechtsform der Aktiengesellschaft geführt und ist seit dem Jahre 2000 börsennotiert. Die Boerse Stuttgart GmbH (BSG), Muttergesellschaft der EUWAX AG, hält 84,1 % der Anteile an der EUWAX AG. Die weiteren 15,9 % der Anteile befinden sich im Streubesitz.

Die EUWAX AG ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die BSG abzuführen. Die außenstehenden Aktionäre der EUWAX AG erhalten entsprechend den Regelungen in § 304 AktG einen Ausgleich von der BSG. Zwischen der BSG (Organträgerin) und der EUWAX AG (Organgesellschaft) besteht eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Verlauf des Jahres 2017 kam es zu einer weiter divergierenden Entwicklung der Zinssätze in Europa und den USA. Während die US-amerikanische Notenbank Fed und die Bank of England ihr Zielband der Leitzinsen in kleinen Schritten anhoben, hielt die Europäische Zentralbank (EZB) weiter an ihrer Nullzinspolitik fest. Das initiierte Anleihekaufprogramm der EZB wurde nochmals bis September 2018 verlängert, allerdings werden ab Jahresbeginn 2018 die Wertpapierkäufe halbiert. Das Ziel der Maßnahmen, eine Inflation von 2 % in der Eurozone, wird anhand dieser Vorgehensweise weiter verfolgt. Die politischen Ereignisse in 2016, wie das Brexit-Votum und das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahl standen im Jahr 2017 hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung im Fokus. Mit Interesse wurden im zurückliegenden Jahr die Präsidentschaftswahlen in Frankreich sowie die Parlamentswahlen in den Niederlanden verfolgt, da ein Erstarken nationaler Parteien befürchtet wurde. Am bedeutsamsten für Deutschland waren die Bundestagswahl im September 2017 und die Bildung einer geschäftsfähigen Regierung.

Von den politischen Ereignissen zeigten sich die Finanzmärkte allerdings wenig beeindruckt. Ein kurzzeitiger Anstieg der Volatilität war lediglich im Zuge der französischen Präsidentschaftswahl im April zu beobachten. Insgesamt verlief der Volatilitätsindex VDAX-New in einer engen Spannweite von ungefähr 11 bis 22 Punkten und nahm damit ein historisch niedriges Niveau ein. Der deutsche Leitindex setzte seine in 2016 gestartete Aufwärtstendenz zum Jahresbeginn 2017 weiter fort und konnte bereits im April 2017 ein neues Allzeithoch von 12.374 Punkten markieren. Nach einer anschließenden Konsolidierung bis Ende August wurde im November 2017 ein neuer Höchststand von 13.479 Punkten erreicht. Zum Jahresende schloss der DAX bei 12.918 Punkten.

Neben den niedrigen Zinsen und der niedrigen Volatilität gab es ein intensives Kundeninteresse an den Kryptowährungen, beispielsweise Bitcoin, prägend insbesondere für das zweite Halbjahr 2017. Diese noch sehr junge, aber hochspekulative Anlageklasse zeigte eine hohe Dynamik mit starken Kurszuwächsen sowie andererseits eine sehr hohe Volatilität. Die beiden meistgehandelten Anlageprodukte an der Börse Stuttgart im Jahr 2017 waren zwei Partizipationszertifikate, die auf die Wertentwicklung von Bitcoin setzen.

Das Volumen börslich ausgeführter Kundenorders in verbrieften Derivaten in Deutschland betrug im Gesamtjahr 2017 insgesamt 40,4 Mrd. € (-2 %). Die Anzahl ausgeführter Kundenorders in verbrieften Derivaten erhöhte sich deutschlandweit auf 5,4 Mio. Orders (+6 %) und ist im Wesentlichen der Entwicklung der Hebelprodukte geschuldet.

Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die Verordnung MiFIR und somit das nationale Umsetzungsgesetz (zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) traten Anfang Januar 2018 in Kraft. Die Umsetzung bedeutete in den vergangenen Monaten hohe finanzielle und zeitliche Belastungen für nahezu alle Finanzmarktakteure, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Neben umfassenderen Berichts- und Kennzeichnungspflichten sind insbesondere ausgeweitete Sicherungs- und Kontrollmechanismen in den IT-Systemen und die Best Execution Services für die Börse Stuttgart von Relevanz.

Wettbewerb

Die Börse Stuttgart konnte ihre Marktführerschaft im Handel mit verbrieften Derivaten in Deutschland weiter behaupten. Der börsliche Marktanteil nach Volumen ausgeführter Kundenorders lag nahezu unverändert bei 64 %. Der börsliche Wettbewerb bei verbrieften Derivaten in Deutschland existiert weiterhin vor allem zwischen Stuttgart und Frankfurt. Darüber hinaus bleibt Stuttgart mit einem Marktanteil von rund 66 % im börslichen Handel mit Unternehmensanleihen Deutschlands führender Börsenplatz.

Die Gruppe Deutsche Börse verfolgte 2017 vor allem weiterhin ihre "Accelerate"-Strategie, sprich die Gruppe zum weltweit bevorzugten Marktinfrastrukturanbieter auszubauen. Bei den Regionalbörsen wurde die Fusion der Börse Düsseldorf und der BÖAG Börsen AG (Hamburg und Hannover) abgeschlossen.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf der EUWAX AG wird von ihrer Funktion als Quality-Liquidity-Provider (QLP) geprägt. In dieser Rolle spendet die Gesellschaft Liquidität und tätigt dabei Aufgabegeschäfte. Der Erfolg hieraus ist neben der Anzahl der am Börsenplatz Stuttgart durchgeführten Transaktionen hauptsächlich von der Schwankungsbreite der Aktienmärkte -der Volatilität -abhängig. Das Aufgabenspektrum der EUWAX AG als QLP für die BSG umfasst neben der Bereitstellung von Liquidität unter anderem die Plausibilitätsprüfung sowie für die betreuten Wertpapiere permanent unverbindliche Taxeninformationen zu erstellen. Die Gesellschaft erhält für die Erbringung dieser vertraglich vereinbarten Leistungen von der Muttergesellschaft eine Vergütung, die sich über einen prozentualen Anteil an dem von der BSG vereinnahmten Transaktionsentgelt bemisst.

Ertragslage

Die EUWAX AG erzielte im Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 6,7 Mio. €, das erwartungsgemäß deutlich unter dem Vorjahresniveau liegt (Vj. 10,9 Mio. €).

Die Reduktion der Gesamterträge auf 20,5 Mio. € (-9 %) ist im Wesentlichen auf das gesunkene Nettoergebnis des Handelsbestands sowie das reduzierte Provisionsergebnis zurückzuführen. Beide Ertragsquellen entwickelten sich entgegen der abgegebenen Prognose deutlich negativer. Der deutliche Rückgang des Nettoergebnisses des Handelsbestands auf 12,4 Mio. € (-11%) sowie des Provisionsergebnisses auf 7,7 Mio. € (-5 %) ist hauptsächlich in den geringen Bewegungen des Aktienmarktes begründet sowie aufgrund des intensiven Wettbewerbsumfelds in den schwächeren Transaktionstätigkeiten am Börsenplatz Stuttgart.

Die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft erhöhten sich entsprechend der abgegebenen Prognose deutlich auf 13,8 Mio. € (+17 %). Die Gesamtaufwendungen wurden weiterhin von den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen dominiert. Innerhalb dieser Position erhöhten sich die anderen Verwaltungsaufwendungen auf 7,9 Mio. € (+41 %) aufgrund gestiegener Aufwendungen für von der BSG in Anspruch genommene Dienstleistungen im Verwaltungs- und Finanzbereich. Die Zunahme resultiert hauptsächlich aus dem organisatorischen Übergang von Mitarbeitern zur Muttergesellschaft, der BSG, und dem dadurch gestiegenen Dienstleistungsbezug der EUWAX AG. Ferner wurde die Gesellschaft an der Umsetzung regulatorischer Vorgaben für den Wertpapierhandel, welche organisatorisch der BSG obliegt, beteiligt. Die Personalaufwendungen, innerhalb der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, reduzierten sich um -6 % auf 5,7 Mio. €, was ebenfalls primär dem organisatorisch bedingten Übergang von Mitarbeitern auf die Muttergesellschaft geschuldet ist.

Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag insgesamt 2,1 Mio. € (Vj. 3,1 Mio. €). Im Wesentlichen beinhaltet die Position Konzernsteuerumlagen in Höhe von 1,6 Mio. € sowie Ertragsteuern auf Ausgleichzahlungen an Minderheitsaktionäre in Höhe von 498 T€. Nach Steuern belief sich das Jahresergebnis der EUWAX AG auf 4,6 Mio. €, was einem Ergebnis je Aktie von 0,90 € entspricht. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2017 in voller Höhe an die BSG abgeführt.

Internes Steuerungssystem

Die internen Steuerungsgrößen, die der Quantifizierung der strategischen Ziele sowie der wertorientierten Unternehmensführung dienen, wurden primär anhand der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Ertragskraft, Innovationskraft sowie Nachhaltigkeit definiert. Entwickelt wurde das System auf Ebene des Boerse Stuttgart-Konzerns. Das Steuerungssystem wird soweit anwendbar auch für die Steuerung der EUWAX AG herangezogen.

Im Mittelpunkt der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Ertragskraft steht die Sicherstellung eines unternehmerisch erfolgreichen Betriebs unter Berücksichtigung einer effizienten und effektiven Ressourcennutzung. Im Geschäftsjahr 2017 lag das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit bei 6,7 Mio. €. Infolge des spürbaren Ertragsrückgangs lag die Cost-Income-Ratio1 bei 67 % und damit erwartungsgemäß oberhalb des Vorjahreswertes von 52 %.

Die Innovationskraft des Konzerns wird anhand der Projektaufwandsquote quantifiziert. Die Quote ist lediglich auf Ebene des Gesamtkonzerns aussagekräftig, da die Entwicklung und Einführung von Innovationen weitestgehend von mehreren Unternehmen des Börsenplatzes begleitet wird.

Das Kriterium Nachhaltigkeit wird anhand der Eigenkapitalrentabilität vor Steuern gemessen. Die rückläufige Ergebnisentwicklung im Berichtszeitraum wird in der erwarteten geringeren Eigenkapitalrentabilität vor Steuern2 von 8 % (-5 Prozentpunkte) ersichtlich.

1 Cost-Income-Ratio: Aufwendungen in % zu den Erträgen.

2 Eigenkapitalrentabilität vor Steuern: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in % zum Eigenkapital.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der EUWAX AG lag zum 31.12.2017 mit 97,9 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau (-3 %). Die Barreserve reduzierte sich unter anderem aufgrund von Termingeldanlagen auf 13,1 Mio. € (Vj. 18,2 Mio. €). Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich dagegen auf 46,1 Mio. € (+32 %), hauptsächlich aufgrund von fälligen Wertpapieren in Höhe von 7,6 Mio. €, die sich wiederum im Rückgang der Bilanzposition Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere auf 12,3 Mio. € (-38 %) widerspiegeln. Der aus der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen resultierende Handelsbestand betrug zum 31.12.2017 insgesamt 1,0 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €). In den sonstigen Vermögensgegenständen ist insbesondere das an die BSG gewährte Darlehen in Höhe von 15,0 Mio. € enthalten.

Die Passivseite der Bilanz wurde weiterhin mit einem Anteil von 85 % (Vj. 82 %) vom Eigenkapital dominiert, das unverändert zum Vorjahr 82,9 Mio. € betrug. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 5,3 Mio. € beinhalten zum 31.12.2017 im Wesentlichen die noch ausstehende Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2017 an die BSG in Höhe von 4,6 Mio. €. Aufgrund einer im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 0,2 Mio. € dotierte der Posten zum 31.12.2017 bei 8,5 Mio. €.

Finanzlage

Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds3 um -4,5 Mio. € auf 36,9 Mio. € im Berichtsjahr 2017 wird nachfolgend erläutert.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 3,2 Mio. € (Vj. -1,9 Mio. €) beinhaltet hauptsächlich den Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 4,6 Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug entsprechend der abgegebenen Prognose 0,3 Mio. € (Vj. -5,2 Mio. €). Die Finanzierung der Investitionsvorhaben erfolgte aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft. Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -8,0 Mio. € (Vj. -10,8 Mio. €) spiegelt sich vor allem die vollzogene Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2016 an die Muttergesellschaft (-7,7 Mio. €) sowie die Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB (-0,2 Mio. €) wider.

Der Finanzmittelfonds unterstreicht die hohe und äußerst solide Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft, die im Berichtszeitraum zu jederzeit gegeben war. Die regulatorischen Liquiditätsvorgaben wurden ebenfalls stets eingehalten. Im Rahmen des operativen Liquiditätsmanagements erfolgen die Steuerung der täglichen Zahlungen, die Planung der erwarteten Zahlungsströme sowie die Lenkung der freien Liquidität auf den Tagesgeldkonten. Die Dominanz der liquiden Mittel wird unter anderem in der Cashquote4 der Gesellschaft ersichtlich, die zum Jahresende 38 % (Vj. 41 %) betrug. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden durch die liquiden Mittel hinreichend gedeckt, was sich in der Kennzahl Liquidität 1. Grades5 zeigt, die zum 31.12.2017 575 % (Vj. 460 %) betrug.

Die Kapitalstruktur der EUWAX AG wird weiterhin vom Eigenkapital in Höhe von insgesamt 82,9 Mio. € dominiert. Dies zeigt sich im geringen Verschuldungsgrad6 von 7 % (Vj. 10 %) und spiegelt nach wie vor die Unabhängigkeit von fremden Geldgebern wider. In den Verbindlichkeiten der EUWAX AG zum 31.12.2017 schlug sich insbesondere die noch ausstehende Gewinnabführung an die BSG für das Geschäftsjahr 2017 nieder. Die Gewinnabführung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat, die im April 2018 geplant ist. Die Kapitalrendite gem. § 26a Abs. 1 S. 4 KWG7 betrug zum 31.12.2017 insgesamt 5 % (Vj. 8 %).

3 Finanzmittelfonds: Zahlungsmittel (täglich fällige Sichteinlagen) und Zahlungsmitteläquivalente (Wertpapiere die zur Refinanzierung bei der Bundesbank zugelassen sind).

4 Cashquote: Finanzmittelfonds in % zur Bilanzsumme.

5 Liquidität 1. Grades: Finanzmittelfonds in % zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

6 Verschuldungsgrad: Fremdkapital in % zum Eigenkapital (inkl. Fonds für allgemeine Bankrisiken).

7 Kapitalrendite gem. § 26a Abs. 1 S. 4 KWG: Nettogewinn (= Jahresüberschuss vor Gewinnabführung) in % zur Bilanzsumme.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mit ihrem Ideenreichtum, ihrem Engagement für die Ziele der Gesellschaft und nicht zuletzt durch ihre Identifikation mit dem Unternehmen, leisten insbesondere die Mitarbeiter den entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg der EUWAX AG. Die hohe Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Qualifikation der Mitarbeiter werden laufend gefordert. Deshalb setzt die Gesellschaft alles daran, gezielt das Potenzial ihrer Mitarbeiter zu fördern.

Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 60 Beschäftigte (Vj. 66) bei der EUWAX AG tätig (durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB). Der Anteil der variablen Vergütung am Personalaufwand belief sich auf 10 % (Vj. 8 %) und verdeutlicht die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg.

Resümee Geschäftslage 2017

Die zunehmende Preissensitivität der Kunden, das intensive Wettbewerbsumfeld, die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben sowie der Erhalt und Ausbau einer leistungsfähigen IT-Landschaft bestimmten die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in 2017. Wie bereits im Börsenjahr 2016 zeigten die Finanzmärkte auch im Jahr 2017 hinsichtlich politischer Nachrichten nur wenig Reaktion, größere Marktschwankungen blieben aus und die Volatilität verweilte auf einem historisch niedrigen Niveau. Diese Entwicklungen begründen hauptsächlich die gedämpfte Geschäftsentwicklung der EUWAX AG im Geschäftsjahr 2017. In dem skizzierten Umfeld beurteilt die Geschäftsleitung die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der EUWAX AG insgesamt als angemessen.

Risikobericht

Der nachfolgende Risikobericht beschreibt das Risikomanagementsystem der EUWAX AG sowie die aktuellen Risikoschwerpunkte. Im Hinblick auf mögliche zukünftige Chancen wird auf den Prognosebericht verwiesen. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind die Chancen, die sich im Wesentlichen aus positiven Marktentwicklungen bzw. aus für das Börsenwesen positiven regulatorischen Entwicklungen ergeben, nicht in das Risikomanagementsystem einbezogen.

Das Risikomanagementsystem

Die Gesamtverantwortung für ein funktionierendes Risikomanagementsystem trägt der Vorstand. Mit der operativen Umsetzung der Einrichtung und des Betriebs ist das Risikocontrolling beauftragt, welches an die BSG ausgelagert ist. Das Risikomanagementsystem ist als Summe aller betrieblichen Regelungen, Prozesse und Methoden zu verstehen, die der Unternehmung eine effektive und effiziente Steuerung ihrer Risiken erlaubt. Die übergeordnete Zielsetzung an das Risikomanagement der EUWAX AG bzw. des Boerse Stuttgart-Konzerns ist die langfristige Sicherstellung der Überlebens- und Leistungsfähigkeit der Unternehmung. Das Risikomanagementsystem wird durch die Interne Revision regelmäßig geprüft.

Risikostrategie und -planung

Der Vorstand erarbeitet eine aus der Geschäftsstrategie abgeleitete und eng mit der Finanzplanung verzahnte Risikostrategie für das Geschäftsjahr. Hierbei plant die Geschäftsleitung auf Basis der grundsätzlichen Risikoeinstellung des Boerse Stuttgart-Konzerns die zukünftige Risikolage, legt den Risikoappetit auf der Basis der erwarteten Risikotragfähigkeit fest und leitet daraus Zielvorgaben für die Geschäftsbereiche ab. Alle Planungsprozesse sind gruppenweit harmonisiert und abgestimmt.

Risikomanagementprozesse

Es existieren standardisierte Methoden und Verfahren für alle Risikoarten, die es den Geschäftsbereichen erlauben, Risiken zu erkennen und nach einheitlichen Standards zu bewerten. Risikomanager sind für die Risikosteuerung der ihnen zugewiesenen Risiken verantwortlich. Diese werden basierend auf der durch die Geschäftsleitung vorgegebenen Risikostrategie durch geeignete Maßnahmen reduziert, bis ein unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten angestrebtes Optimum erreicht ist. Das Risikocontrolling hat neben der Methodenhoheit die Aufgabe, den Risikomanagementprozess zu begleiten und zu beurteilen, sowie die Umsetzung beschlossener Maßnahmen nachzuhalten.

Governance

Unabhängig von der Behandlung spezifischer Risiken bestehen Governance-Elemente, die allgemein dazu beitragen, die von der Geschäftsleitung gewünschte Steuerung und Überwachung sicherzustellen. So existieren klare Verantwortlichkeitsregelungen für jedes einzelne Risiko. Es existiert eine Funktionstrennung zwischen Risikosteuerung und -überwachung. Ein Risikohandbuch legt die im Risikomanagement zur Anwendung kommenden Prozesse und Methoden unter Einhaltung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und branchenüblicher Standards verbindlich fest. Die im Unternehmen existierenden Prozesse werden risikoorientiert so ausgestaltet, dass unnötige Risiken vermieden werden.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 Abs. 4 HGB

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem in der Gesellschaft. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle Bereiche eingebunden. Bei der Gesellschaft sind nachfolgend beschriebene Strukturen und Prozesse implementiert. Durch Funktionstrennungen ist sichergestellt, dass miteinander nicht vereinbare Tätigkeiten personell oder funktionell voneinander getrennt sind. Kontrollhandlungen wie beispielsweise das Vier-Augenprinzip kommen zum Einsatz. Weitere interne Sicherungsmaßnahmen (z.B. Vergabe von Zugriffsberechtigungen) sorgen dafür, dass die eingesetzten EDV-Systeme vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden. Die Interne Revision überwacht die Einhaltung dieser Regelungen.

Reporting

Das Risikocontrolling berichtet an den Vorstand und die Risikomanager regelmäßig über die aggregierte Risikosituation. Ergänzt wird das Berichtswesen durch eine anlassbezogene, außerhalb der regulären Berichtszyklen liegende, Ad hoc-Berichterstattung an den Vorstand, sofern dies geboten erscheint.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Der Geschäftszweck der EUWAX AG bedingt die Verwendung von Finanzinstrumenten im Sinne des DRS 20.11. Aus diesen resultieren vollumfänglich die Marktpreis- und Adressenausfallrisiken der EUWAX AG von 0,79 Mio. € bzw. 0,61 Mio. €. Die Einzelheiten werden bei diesen beiden Risikoarten beschrieben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Darstellung von Art und Umfang, der Notwendigkeit des Eingehens von Risiken und der Risikosteuerung.

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

Die oben beschriebenen Grundsätze des Risikomanagementsystems wurden in diesem Rahmen unverändert beibehalten.

Die Methoden der Quantifizierung von Risiken, die dabei eingesetzten Anwendungen und die Prozessabläufe wurden gegenüber dem Vorjahr in folgenden Punkten geändert:

Bei den Marktpreisrisiken und den Adressenausfallrisiken ergaben sich im Rahmen des Wechsels des Systems zur Wertpapierbestandsführung und -bewertung konzeptionelle und prozessuale Änderungen, die bei den entsprechenden Risikoarten beschrieben sind.

Weiterhin wurden im Rahmen der Ermittlung der Risikotragfähigkeit entsprechend marktüblichen aufsichtsrechtlichen Standards die Wirkungsdauern der Marktpreis- und Adressenausfallrisiken verlängert. Bisher hatte sich die Wirkungsdauer an die Anpassungsmöglichkeit der entsprechenden Positionen angelehnt; nunmehr gilt der gesamte Betrachtungszeitraum der Risikotragfähigkeitsbetrachtung als Wirkungsdauer. Für die operative Risikosteuerung wurden die bisherigen Wirkungsdauern beibehalten.

Die Risikoarten

Nachfolgend werden die Ausprägungen der relevanten Risikoarten erläutert. Die Risikoarten definieren sich dabei nach DRS 20.11. In Abbildung 2 ist eine Übersicht der auf die jeweiligen Risikoarten entfallenden Value-at-Risk dargestellt, die sich aufgrund einer einheitlichen Bewertungsmethodik ergeben. Die Betrachtung der Risikosituation erfolgt dabei immer auf Basis des verbleibenden Risikos nach bestehenden Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung).

Marktpreisrisiken

Die Marktpreisrisiken beziehen sich ausschließlich auf Finanzinstrumente gemäß DRS 20.11. Marktpreisrisiken entstehen bei der EUWAX AG aus der Anlage von Eigenmitteln und der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für Kunden.

Die Haltedauer der Risikopositionen im Dienstleistungsbereich ist in aller Regel sehr kurz. Nur ein geringer Teil der Risikopositionen wird länger -zum Beispiel über Nacht -gehalten.

Die Gesellschaft setzte in der Vergangenheit für die Überwachung der Risiken aus der laufenden Handelstätigkeit Risikolimite ein, die pauschale, dafür aber sehr vorsichtige Verlustansätze beinhalteten, die sich an der Risikosensitivität der entsprechenden Wertpapierart orientierten.

Mit der Einführung des neuen Systems zur Wertpapierbestandsführung und -bewertung erfolgt eine laufende portfoliogerechte Bewertung aller Wertpapierbestände in Form eines durch eine Monte-Carlo-Simulation generierten, risikofaktorgestützten Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer Haltedauer von 10 Handelstagen. Dieser Value-at-Risk dient zur operativen Risikosteuerung.

Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit wird seit dem Jahr 2017 mittels statistischer Verfahren eine Anpassung der Wirkungsdauern auf den Betrachtungszeitraum der Risikotragfähigkeitsbetrachtung -im Regelfall die aktuell gültige mittelfristige Unternehmensplanung -vorgenommen.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Marktpreisrisiken der EUWAX AG im Wesentlichen aufgrund der Verlängerung des Betrachtungszeitraumes rechnerisch von 0,27 Mio. € auf 0,79 Mio. € erhöht. Ohne die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes hätte der Risikoausweis 0,09 Mio. € betragen. Die Berechnung mit dem in 2016 angewandten Verfahren ergibt einen Risikoausweis von 0,14 Mio. €. Das Grundrisiko ist somit bestandsbedingt zurückgegangen. Die Marktpreisrisiken ergeben sich nahezu vollständig aus Zinsänderungsrisiken.

Im Rahmen des Managements von Marktpreisrisiken werden auch Risikokonzentrationen betrachtet. Dies geschieht durch eine Beurteilung der Diversifizierung des Risikoportfolios in Bezug auf bestimmte Merkmale, wie Gattungen, Länder, Laufzeiten und Währungen. Gleichfalls werden die betroffenen Wertpapierportfolien auch hinsichtlich ihrer Sensitivität bezogen auf Stressszenarien bewertet.

Hedging-Strategien kommen im Rahmen der Risikosteuerung nicht zum Einsatz.

Adressenausfallrisiken

Unter Adressenausfallrisiken sind potenzielle Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls oder einer Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Die Adressenausfallrisiken beziehen sich ausschließlich auf Finanzinstrumente gemäß DRS 20.11.

Grundsätzlich unterliegt die EUWAX AG aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus nur moderaten Adressenausfallrisiken. Diese ergeben sich im Wesentlichen als Emittentenrisiken aus Geldanlagen und in geringerem Umfang aus Wertpapieren des Handelsbestandes, als Kontrahentenrisiken aus offenen Kontrahentenpositionen sowie als sonstige Ausfallrisiken (Kreditrisiken) aus Kontokorrentbeziehungen und gruppeninternen Ausleihungen.

Diese Risiken wurden in der Vergangenheit täglich über einen durch eine Monte-Carlo-Simulation generierten Value-at-Risk auf der Basis ratingbasierter Ausfallraten (Probability of Default, PD) und ebenfalls ratingbasierter Ausfallquoten (Loss given Default, LGD) quantifiziert. Der Betrachtungszeitraum betrug ein Jahr mit einem Konfidenzniveau von 99 %.

Mit der Einführung des neuen Systems zur Wertpapierbestandsführung und -bewertung erfolgt eine laufende portfoliogerechte Bewertung aller Adressrisikopositionen in Form eines Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99 %, der mit dem Gordy-Verfahren nach § 153 Capital Requirements Regulation (CRR) auf der Basis ratingbasierter Ausfallraten (Probability of Default, PD) und ebenfalls ratingbasierter Ausfallquoten (Loss given Default, LGD) berechnet wird.

Für die operative Risikosteuerung wird hierbei ein Betrachtungszeitraum von einem Jahr; für die strategische Risikosteuerung, insbesondere zur Berechnung der Risikotragfähigkeit, wird der Betrachtungszeitraum über ein Maturity Adjustment auf drei Jahre ausgedehnt.

Das System der Kreditlinien zur operativen Steuerung der Adressausfallrisiken wurde ergänzend beibehalten.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Adressenausfallrisiken der EUWAX AG im Wesentlichen aufgrund von Anpassungseffekten im Portfolio von 2,68 Mio. € auf 0,61 Mio. € zurückgegangen. Ohne die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes hätte der Risikoausweis 0,34 Mio. € betragen. Die Berechnung mit dem in 2016 angewandten Verfahren ergibt einen Risikoausweis von 0,56 Mio. €. Der Rückgang des Grundrisikos ergibt sich aus Veränderungen im Portfolio und aus der Überarbeitung und Differenzierung von Risikoparametern für einzelne Risikopositionen mit der Zielsetzung, im Vorfeld der Systemumstellung pauschale, aber sehr vorsichtige Parametersetzungen durch individuelle Betrachtungen zu ersetzen.

Im Rahmen des Managements von Adressenausfallrisiken werden auch Risikokonzentrationen betrachtet. Dies geschieht durch eine Beurteilung der Diversifizierung des Risikoportfolios in Bezug auf bestimmte Merkmale, wie Gegenparteien, Länder, Ratingklassen und Branchen. Die betroffenen Positionen werden weiterhin hinsichtlich ihrer Sensitivität bezogen auf Stressszenarien bewertet.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken können für die EUWAX AG in zweifacher Hinsicht bestehen. Einerseits als dispositives Liquiditätsrisiko (gegenwärtige und zukünftige Zahlungsverpflichtungen können nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt werden), andererseits als strukturelles Liquiditätsrisiko (zusätzliche Refinanzierungsmittel/ Kapital können nicht oder nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden).

Die eigene Liquiditätslage der Gesellschaft ist allerdings konstant gut. Es bestehen laufend hohe Barmittelbestände und eine mehrfache Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Kennziffern. Veränderungen werden auch für das kommende Geschäftsjahr nicht erwartet, so dass beide Erscheinungsformen für die EUWAX AG nur von untergeordneter Bedeutung sind.

Dennoch erfolgt fortlaufend eine Überwachung der Finanzsituation des Unternehmens im Hinblick auf die Ausprägung aufsichtsrechtlicher Kennziffern und wesentlicher Gruppenkennzahlen wie Finanzmittelbestand und Risk Adjusted Net Cash, damit die frühzeitige Feststellung von Liquiditätsengpässen und die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen gewährleistet bleiben.

Operationelle und strategische Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die EUWAX AG, in Anlehnung an Basel II, Risiken möglicher Verluste, die aufgrund der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in der Folge externer Ereignisse eintreten. Weiterhin zählt der Boerse Stuttgart-Konzern auch Reputationsrisiken (die oftmals als Folge von schlagend gewordenen operationellen Risiken eintreten) und strategische Risiken zu dieser Risikokategorie. Diese Risiken nehmen im Boerse Stuttgart-Konzern einen hohen Stellenwert ein. Hier besteht das größte Gefahrenpotenzial für das Unternehmen.

Als Tochtergesellschaft der BSG mit starker Konzernbindung aufgrund gleichartiger Strategien und Geschäftsmodelle und auch einer Vielzahl von Auslagerungsverhältnissen strahlen Risiken von Konzern und Schwestergesellschaften oftmals auf die EUWAX AG aus. Insofern kann die Betroffenheit durch die im Folgenden genannten Risiken auch mittelbar bestehen.

Risiken, die sich aus der Allokation von Chancen und Risiken innerhalb des Boerse Stuttgart-Konzerns ergeben, werden im Risikomanagement der EUWAX AG nicht betrachtet, da eine Gefährdung des Boerse Stuttgart-Konzerns als Ganzes und der Interessen Dritter im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen mit der BSG nicht erkennbar ist.

Zur Quantifizierung der operationellen und strategischen Risiken verwendet die EUWAX AG ebenfalls ein auf eine Monte-Carlo-Simulation gestütztes Value-at-Risk-Konzept über den Zeitraum der laufenden Mittelfristplanung hinweg. Das Konfidenzniveau liegt hier ebenfalls bei 99 %. Die Grundlage hierfür sind regelmäßige Expertenschätzungen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten und der potenziellen Schadenshöhen und Schadensverläufe.

Die operationellen und strategischen Risiken sind durch Zuweisung entsprechender Risikotoleranzen durch die Geschäftsleitung begrenzt und werden durch die vierteljährliche Risikoberichterstattung überwacht. Im Jahresverlauf 2017 haben sich die operationellen Risiken der EUWAX AG auf 0,95 Mio. € (Vj. 1,22 Mio. €) leicht abgebaut. Die strategischen Risiken vermindern sich von 5,98 Mio. € auf 4,45 Mio. €. Ursächlich ist vor allem der erfolgreiche Abschluss des MiFID II-Umstellungsprojektes.

Der Schwerpunkt der Risiken liegt weiterhin auf dem Bereich Kunden/ Markt/ Wettbewerb einschließlich der möglichen Ausgestaltung von Regulierungsinitiativen.

Weitere wesentliche potentielle Risiken ergeben sich aus dem Bereich Informationstechnologie und aus externen Ereignissen, die aber über zahlreiche aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen sowie im Rahmen eines laufenden Business Continuity Management kontinuierlich bearbeitet werden.

Beeinträchtigungen der IT-Systeme, z.B. durch Hardware- oder Systemausfälle, können aus Sicht der EUWAX AG zu unmittelbaren Schäden führen. Weiterhin können sich bei Lieferanten und Betreibern von IT-Systemen Veränderungen ergeben, die umfangreiche Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen. Gleichzeitig ist der Produktlebenszyklus aller eingesetzten Systeme laufend zu überwachen, um einen effizienten und sicheren Betrieb sicherzustellen und entsprechende Pflegemaßnahmen einzuleiten. Die wesentlichen IT-Systeme der EUWAX AG werden von der BSG gestellt.

Sofern Störungen oder Angriffe auftreten, werden die Probleme umgehend analysiert, behoben und die Sicherheit nachhaltig verbessert. Zahlreiche aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen stellen den fortwährenden IT-Betrieb sicher.

Prognosegüte (Backtesting)

Bei der Quantifizierung von Risiken mit Hilfe eines Value-at-Risk handelt es sich um eine Prognose von in der Zukunft möglicherweise eintretenden Verlusten. Das Risikocontrolling überprüft für alle quantifizierten Risikoarten im Nachgang die Zuverlässigkeit der Prognosen.

Speziell für die Marktpreisrisiken ist ein regelmäßiges Prüfverfahren (Backtestingverfahren) implementiert. Es überprüft die Bewertungsannahmen der entsprechenden Modelle anhand der tatsächlichen Marktentwicklung und zeigt Anpassungsbedarf auf, der dann kurzfristig in den Modellen vollzogen wird.

Für alle Risikoarten gilt, dass aufgrund der sehr vorsichtigen Messverfahren und dank einer guten Risikosteuerung bislang noch nie Verluste zu verzeichnen waren, die über dem zuvor ermittelten Value-at-Risk lagen.

Zusammenfassende Risikobeurteilung

Die Risikosituation der EUWAX AG ist weiterhin als gut zu bezeichnen. Der Gesamtrisikowert war weiter rückläufig und lag zum 31.12.2017 bei 6,80 Mio. €. Zum 31.12.2016 betrug die Summe aller Risikowerte 10,15 Mio. €. Das zur Abdeckung der Risiken vorgehaltene Risikodeckungspotential ist unter der weiterhin vorsichtigen Prognose der Geschäftsergebnisse erneut leicht gestiegen (26,48 Mio. €; Vj. 25,45 Mio. €). Die Risikotragfähigkeit der EUWAX AG war im Berichtszeitraum fortwährend gegeben.

Die seit dem 01.01.2014 durch die CRR-Richtlinie neu gefassten aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen werden weiterhin deutlich übertroffen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel von 76,61 Mio. € übertreffen mit einer Quote von 95,35 % das geforderte Minimum von 8,00 % der aufsichtsrechtlichen Gesamtrisikobeträge um ein Vielfaches.

Prognosebericht

Der Prognosebericht beschreibt die Entwicklung der EUWAX AG aus Sicht der Geschäftsleitung als Teil des Boerse Stuttgart-Konzerns für das Jahr 2018. Diese zukunftsbezogenen Aussagen können mit bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können deshalb wesentlich von den derzeitig erwarteten abweichen.

Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

Neben der Fortführung der großen Koalition in Deutschland stellen insbesondere die offenen Entscheidungen bezüglich der konkreten Brexit-Ausgestaltung in Großbritannien sowie das weitere Vorgehen des US-Präsidenten und die damit verbundenen Zukunftserwartungen wichtige politische Themen für das Jahr 2018 dar. Zudem wird die Zinspolitik das Geschäftsjahr 2018 als bestimmendes Thema weiter begleiten. Aufgrund der gut laufenden Wirtschaft in der Währungsunion könnte die geldpolitische Unterstützung gedrosselt und das im September 2018 auslaufende Anleihekaufprogramm komplett beendet werden. Die Zinsen wird die EZB voraussichtlich erst weit nach Ende der Wertpapierkäufe verändern. Die US-Notenbank Fed wird ihre Zinsen vermutlich in kleinen Schritten weiter erhöhen. Als eine mögliche Folge werden Verwerfungen bei Anleihen befürchtet, was auch Risiken für den Gesamtmarkt birgt.

Aus regulatorischer Sicht wird auch das Jahr 2018 von der sehr umfangreichen Finanzmarktreform MiFID II geprägt sein. Im Zuge ihrer Einführung wird mit weiteren kleineren ergänzenden Änderungen gerechnet. Des Weiteren bleiben mögliche Interventionsmaßnahmen im Vertrieb und dem Angebot einzelner Finanzprodukte durch nationale oder europäische Aufsichtsbehörden im Fokus. Die mögliche Einführung einer Finanztransaktionssteuer rückt bei einem Zustandekommen der großen Koalition erneut in den Vordergrund und soll weiter verfolgt werden. Die genauen Auswirkungen der regulatorischen Rahmenbedingungen und die entsprechenden Folgen auf die EUWAX AG lassen sich im derzeitigen Stand nicht vollumfänglich abschätzen.

Die euphorische Entwicklung bei den Kryptowährungen, insbesondere den Bitcoins, dürfte weiter anhalten. Eine kontinuierliche Expansion alternativer Kryptowährungen könnte durch weniger Volatilität bei den Bitcoins sowie dem zunehmenden Interesse privater und institutioneller Anleger ermöglicht werden. Die Börse Stuttgart wird der Nachfrage nachkommen und weitere entsprechende Angebote entwickeln und bereitstellen. Die Blockchain als Technologie wird durch die aktuellen Diskussionen angesichts einer möglichen Zunahme der Regulierung nicht behindert.

Erwartete Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage

Die Geschäftslage der EUWAX AG wird auch im Geschäftsjahr 2018 von ihrer Funktion als QLP geprägt sein, die neben der Anzahl der am Börsenplatz Stuttgart durchgeführten Transaktionen hauptsächlich von der Volatilität der Aktienmärkte abhängt. Ungeachtet der in 2017 mehrmals erreichten neuen Allzeithochs des deutschen Leitindex Dax heben Bankstrategen ihre Dax-Prognose für 2018 erneut auf 13.500 Punkte an. Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet der Vorstand der EUWAX AG einen leichten Anstieg der Volatilität und prognostiziert infolgedessen für das Geschäftsjahr 2018 einen leichten Anstieg des Nettoergebnisses des Handelsbestands. Für das Provisionsergebnis wird hingegen mit einem deutlichen Rückgang kalkuliert. Insgesamt werden die Gesamterträge der Gesellschaft deutlich unter dem Vorjahreswert erwartet.

Für die Gesamtaufwendungen wird im Jahr 2018 ein leichter Anstieg erwartet, der sich hauptsächlich in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen niederschlagen wird.

Infolgedessen prognostiziert die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2018 ein Jahresergebnis, das deutlich unter dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Aufgrund des prognostizierten Aufwandsanstiegs bei einem geringeren Ertragsniveau in 2018 wird die Cost-Income-Ratio8 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 auf einem deutlich erhöhten, die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern9 auf einem leicht reduzierten Niveau erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2018 sind keine wesentlichen Investitionen vorgesehen.

Die vorgehaltene Liquidität ermöglicht der EUWAX AG auch weiterhin die Erbringung ihrer Zahlungsverpflichtungen, die Erfüllung ihrer Aufgaben als QLP sowie die Einhaltung regulatorischer Liquiditätsanforderungen.

Wesentliche Chancen für die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Ein exogener, unerwarteter Schock korreliert regelmäßig mit hohen Kursbewegungen der Aktienmärkte und bedingt zudem ein erhöhtes Handelsaufkommen. Die Abwicklung des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union, die politische und wirtschaftliche Ausrichtung der USA unter Präsident Trump sowie die geopolitischen Krisen in Nordkorea und im Mittleren Osten sind unter anderem dazu geeignet, Marktkorrekturen auszulösen und durch die damit einhergehende erhöhte Volatilität das Handelsaufkommen zu erhöhen.

Aus solchen Szenarien, die eine spürbare Belebung der Volatilität und der Handelsaktivitäten voraussetzen, würden sich Perspektiven für eine leicht günstigere Geschäftsentwicklung der EUWAX AG im Jahr 2018 eröffnen.

8 Cost-Income-Ratio: Aufwendungen in % zu den Erträgen.

9 Eigenkapitalrentabilität vor Steuern: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in % zum Eigenkapital.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft

Ein weiterhin intensives Wettbewerbsumfeld, die zunehmende Preissensibilität der Kunden sowie die hohen regulatorischen Vorgaben werden auch im Geschäftsjahr 2018 die bestimmenden Themen für die EUWAX AG darstellen. Die Anforderungen und Bedürfnisse der Privatanleger stehen nach wie vor im besonderen Fokus der EUWAX AG. Der Börsenplatz Stuttgart wird seine Anstrengungen, die Menschen von der Sinnhaftigkeit von Wertpapierinvestments zu überzeugen, weiter vorantreiben, um das Vertrauen der Anleger in die Märkte und insbesondere in hochregulierte Börsen zu stärken.

Die Geschäftsleitung der EUWAX AG wird weiterhin daran arbeiten, die starke Rolle der Gesellschaft als Partner der Börse Stuttgart im Kerngeschäft zu festigen. Nur so kann die EUWAX AG gemeinsam mit der Börse Stuttgart auch in Zukunft erfolgreich in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld mit zunehmender Regulierung bestehen. Ungeachtet der Herausforderungen des Jahres 2018 ist die EUWAX AG aus Sicht der Geschäftsleitung solide aufgestellt, um ihre Ziele weiter erfolgreich verfolgen zu können.

Übernahmerechtliche Angaben

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals sowie direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital sind im Anhang der EUWAX AG angegeben.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen

Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 136 AktG, wonach ein Stimmverbot für betroffene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei der Beschlussfassung über ihre Entlastung gilt. Vereinbarungen, die die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der EUWAX AG nicht.

Stimmrechtskontrolle bei Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital

Soweit Arbeitnehmer der Gesellschaft Aktionäre sind, bestehen in Bezug auf deren Stimmrechte keine Besonderheiten gegenüber anderen Aktionären.

Ernennung und Abberufung des Vorstands und Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG durch den Aufsichtsrat. Da die EUWAX AG ein Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat der Aufsichtsrat dabei zudem die einschlägigen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes zu beachten, speziell § 25c KWG. Nähere Vorgaben über die Zusammensetzung des Vorstands enthält § 5 der Satzung der Gesellschaft, insbesondere, dass der Vorstand der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen besteht und die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Auch der Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden oder stattdessen einen Sprecher des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden oder stattdessen einen stellvertretenden Sprecher des Vorstands ernennen und eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.

Änderungen der Satzung erfolgen in Übereinstimmung mit den §§ 179, 133 AktG und § 14 der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft Satzungsänderungen beschließen, die nur diese Fassung der Satzung betreffen.

Befugnisse des Vorstands hinsichtlich des Aktienrückkaufs

Die Hauptversammlung hat den Vorstand am 01.07.2015 zum Erwerb eigener Aktien sowie deren späteren Verwendung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 AktG ermächtigt. Dabei wird die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 30.06.2020. Von der Ermächtigung wurde im Geschäftsjahr 2017 kein Gebrauch gemacht.

Sonderregelung für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle und Entschädigungsvereinbarungen

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen ebenso wenig wie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern.

Grundzüge des Vergütungssystems

Vorstandsbezüge

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Alle zum 31.12.2017 im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder sind Teil der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft BSG.

Herr Ralph Danielski ist zum 30.09.2017 aus dem Vorstand der EUWAX AG ausgeschieden. Bis zu seinem Austritt erhielt Herr Ralph Danielski von der EUWAX AG gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung.

Herr Stefan Bolle erhält für das Geschäftsjahr 2017 von der EUWAX AG gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung. Sein Amt als Mitglied des Vorstands endete regulär zum 31.12.2017. Durch den Aufsichtsrat erfolgte eine Wiederbestellung bis zum 31.12.2018.

Herr Dragan Radanovic ist vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 01.10.2017 als Mitglied des Vorstands bestellt worden. Die Bestellung erfolgte für den Zeitraum bis zum 31.12.2018. Seit dem 01.10.2017 erhält Herr Radanovic von der EUWAX AG gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung.

Besondere Vergütungsregelungen bei Austritt und ein Wettbewerbsverbot sind nicht fixiert und wurden nicht gewährt.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2017 (erfolgsunabhängige) Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB in Höhe von 323 T€ gewährt. Hiervon entfallen 135 T€ auf Herrn Ralph Danielski, 150 T€ auf Herrn Stefan Bolle und 38 T€ auf Herrn Dragan Radanovic. Bezüge oder Leistungen im Sinne des § 285 Nr. 9 Satz 5-8 HGB wurden im Geschäftsjahr 2017 nicht zugesagt oder gewährt.

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vergangene Geschäftsjahr beschließt, eine feste Vergütung und eine Vergütung für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen sowie an den Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder betrug für den Berichtszeitraum insgesamt 117 T€ (Vj. 117 T€). Davon entfallen 75 T€ (Vj. 75 T€) auf die Grundvergütung und 42 T€ (Vj. 42 T€) auf die Sitzungsgelder. Im Berichtszeitraum wurde keine Vergütung für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss von der EUWAX AG gewährt. Die Vergütung für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss wird von der herrschenden Muttergesellschaft übernommen.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.euwax-ag.de) innerhalb der Rubrik "Investor Relations" im Detailbereich "Corporate Governance" zugänglich gemacht worden. Im Geschäftsbericht der EUWAX AG ist die Erklärung im Berichtsteil "Erklärung zur Unternehmensführung/ Corporate Governance Bericht" abgedruckt.

Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss der EUWAX AG zum 31.12.2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes sowie der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die EUWAX AG wird in den Konzernabschluss der BSG einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlicht. Die EUWAX AG unterhält keine Zweigniederlassungen. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen im Anhang der Gesellschaft.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Stuttgart, 05. März 2018

der EUWAX AG

Der Vorstand

Alexander Höptner

Stefan Bolle

Dragan Radanovic

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

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31.12.2017 31.12.2016
T€
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1. Barreserve
-) Guthaben bei Zentralnotenbanken 13.103.552,60 18.168
darunter: bei der Deutschen Bundesbank € 13.103.552,60 (Vj. T€ 18.168)
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 31.055.885,20 19.996
b) andere Forderungen 15.010.907,01 15.021
46.066.792,21 35.017
3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
-) Anleihen und Schuldverschreibungen
a) von öffentlichen Emittenten 6.986.000,00 14.571
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank € 6.986.000,00 (Vj. T€ 14.571)
b) von anderen Emittenten 5.329.130,14 5.406
12.315.130,14 19.976
4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.914.550,20 9.971
4a. Handelsbestand 952.458,53 1.545
5. Sachanlagen 83.185,00 91
6. Sonstige Vermögensgegenstände 15.462.059,86 15.879
7. Rechnungsabgrenzungsposten 8.843,13 9
Summe Aktiva 97.906.571,67 100.656
PASSIVA
31.12.2017 31.12.2016
T€
-) täglich fällig 114,64 -
1a. Handelsbestand 84.407,61 0
2. Sonstige Verbindlichkeiten 5.317.105,67 8.057
3. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
4. Rückstellungen
-) andere Rückstellungen 1.129.672,37 989
5. Fonds für allgemeine Bankrisiken 8.494.587,79 8.729
davon Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB € 7.654.587,79 (Vj. T€ 7.889}
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 5.150.000,00 5.150
b) Kapitalrücklage 21.067.750,00 21.068
c) Gewinnrücklagen 56.662.933,59 56.663
-) andere Gewinnrücklagen 56.662.933,59 56.663
d) Bilanzgewinn 0,00 -
82.880.683,59 82.881
Summe Passiva 97.906.571,67 100.656

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017

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01.01. -31.12.2017 01.01. - 31.12.2016
T€
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1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 46.607,46 64
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 114.041,10 70
160.648,56 134
2. Negative Zinsen aus Geldanlagen
-) aus Geldmarktgeschäften 107.513,82 28
3. Zinsaufwendungen 48.863,27 25
4.271,47 80
4. Laufende Erträge aus
-) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 106.544,60 60
5. Provisionserträge 7.690.412,13 8.104
6. Provisionsaufwendungen 3.762,42 9
7.686.649,71 8.095
7a. Ertrag des Handelsbestands 38.243.084,44 48.217
davon Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §340e Abs. 4 HGB € 234.291,37 (Vj. T€ 750)
7b. Aufwand des Handelsbestands 25.862.821,35 34.373
12.380.263,09 13.844
8. Sonstige betriebliche Erträge 289.737,66 526
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 4.904.520,58 5.183
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 789.875,16 850
darunter für Altersversorgung € 77.977,41 (Vj. T€ 77)
5.694.395,74 6.033
b) andere Verwaltungsaufwendungen 7.914.900,14 5.624
13.609.295,88 11.657
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen 38.642,59 49
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.337,31 36
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 56.373,00 6
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 78.000,00 -
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 15.200,00 -
62.800,00 -
15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 6.694.017,75 10.856
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.072.790,21 3.114
davon Steuerumlage € 1.569.652,31 (Vj. T€ 2.616)
17. Sonstige Steuern 937,00 1
2.073.727,21 3.115
18. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 4.620.290,54 7.742
19. Jahresüberschuss 0,00 -
20. Bilanzgewinn 0,00 -

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart

A. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Allgemeine Hinweise

Die EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart, (EUWAX AG) ist eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft im Sinne des § 264d HGB. Als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a KWG ist die Gesellschaft entsprechend § 340a Abs. 1 HGB i. V. m. § 340 Abs. 4 Satz 1 HGB zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften verpflichtet. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 19972 geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) sowie der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gem. § 265 Abs. 8 HGB grundsätzlich nicht angegeben.

Bei der tabellarischen Aufstellung von Zahlen in T€ (insbesondere Vorjahreswerte) können Rundungsdifferenzen auftreten.

2. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert.

Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Wertpapiere, die im Anschaffungszeitpunkt eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweisen und die mit der Absicht erworben wurden, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen, werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet und gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert, da diese Wertpapiere grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen.

Wertpapiere mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr im Zugangszeitpunkt und Wertpapiere ohne feste Restlaufzeit werden gem. § 340e Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet (strenges Niederstwertprinzip). Diese Wertpapiere sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Finanzinstrumente des Handelsbestands werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags (Handelsaktiva) bzw. eines Risikozuschlags (Handelspassiva) angesetzt. Das Verfahren zur Ermittlung eines etwaigen Risikoabschlags bzw. -zuschlags wurde im Geschäftsjahr 2017 geändert.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen im Bedarfsfall.

Den linearen Abschreibungen werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

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Nutzungsdauer des Anlagevermögens Jahre
Immaterielle Anlagewerte 4
Sachanlagen 2-13

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Gegenwert von 150,00 € ("geringwertige Wirtschaftsgüter") werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 150,00 € bis 1.000,00 € Anschaffungskosten werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und im Rahmen der "Poolbewertung" über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Alle Verbindlichkeiten sind unbesichert und vor Ablauf eines Jahres fällig.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

B. Erläuterungen zur Bilanz

3. Forderungen an Kreditinstitute

Die anderen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 15.011 T€ (Vj. 15.021 T€) sind in nachfolgende Restlaufzeiten untergliedert:

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T€ bis 3 Monate mehr als drei Monate bis zu einem Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Andere Forderungen an Kreditinstitute 1 - 5.010 10.021 10.000 5.000

4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

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T€ Buchwert* Marktwert* Stille Reserven
31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Anlagevermögen - Anleihen
davon börsenfähig/börsennotiert T€ 12.315 (Vj. T€ 19.976) 12.315 19.976 12.546 20.231 231 254

* inklusive Stückzinsforderungen

Zum Bilanzstichtag beinhaltet diese Position eine Landesschatzanweisung sowie eine Unternehmensanleihe. Der Marktwert dieser Wertpapiere inklusive Stückzinsforderungen beträgt zum 31.12.2017 insgesamt 12.546 T€ (Vj. 20.231 T€). Darin enthalten sind Kurswertreserven in Höhe von 231 T€ (Vj. 254 T€). Stille Lasten bestehen zum Abschlussstichtag nicht (Vj. 0 T€).

Im Berichtsjahr wurden auf die Wertpapiere des Anlagevermögens Abschreibungen in Höhe von 78 T€ (Vj. 0 T€) vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderung des Marktwertes.

Zum 31.12.2017 bestehen Stückzinsforderungen in Höhe von 31 T€ (Vj. 30 T€).

5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

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T€ Buchwert Marktwert Stille Reserven
31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Fonds
davon börsennotiert T€ 5.048 (Vj. T€ 5.048] 9.915 9.971 9.939 9.993 24 22
davon nicht börsenfähig T€ 4.867 (Vj. T€ 4.923)

Der Posten beinhaltet zum Abschlussstichtag einen Geldmarktfonds sowie einen Indexfonds. Im Buchwert sind Kurswertreserven in Höhe von 24 T€ (Vj. 22 T€) enthalten. Stille Lasten bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt Abschreibungen in Höhe von 56 T€ (Vj. 6 T€) vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderung des Marktwertes.

Die ausgewiesenen Wertpapiere sind Teil der Liquiditätsreserve und werden nach den für Umlaufvermögen geltenden Bilanzierungsvorschriften bewertet.

Zum Bilanzstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

6. Handelsbestand (Handelsaktiva)

Die Kriterien für die Einbeziehung in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr nicht geändert.

Der beizulegende Zeitwert, als Bewertungsgrundlage für die Handelsaktiva, basiert auf Börsenpreisen (Marktwert).

Das Verfahren zur Ermittlung eines etwaigen Risikoabschlags bei Wertpapieren, bei welchen durch die Fair-Value-Bewertung stille Reserven aufgedeckt wurden, wurde im Geschäftsjahr 2017 geändert.

Bis Ende des dritten Quartals 2017 wurden zur Ermittlung des etwaigen Risikoabschlags die Bestände zu Gattungsgruppen zusammengefasst. Bei Wertpapieren, bei welchen durch die Fair-Value-Bewertung stille Reserven aufgedeckt wurden, wurden die Kurswerte je Gattungsgruppe mit einem Faktor multipliziert, um die mögliche negative Schwankungsbreite der einzelnen Wertpapierarten pauschal (auf Grundlage von Expertenschätzungen) zu ermitteln. Die pauschalierten negativen Schwankungsbreiten waren so bemessen, dass i.d.R. selbst außergewöhnlich hohe Over-Night-Verluste abgedeckt werden konnten. Der Risikoabschlag wurde anhand einer pauschalen Berechnungsmethode quantifiziert. Er sollte mindestens 99 % der beobachteten Kursschwankungen für einen Handelstag (Konfidenzniveau) abdecken. Die kurze Haltedauer spiegelt den sehr kurzfristig angelegten Risikomanagementprozess wider. Die im Bestand befindlichen Wertpapiere sind mit seltenen Ausnahmen als sehr liquide einzustufen, sodass Positionen bei Bedarf sofort geschlossen werden können.

Mit Einführung des Systems DECIDE zur Wertpapierbestandsführung und -bewertung erfolgte der Übergang zum Prudent Valuation Ansatz gemäß Artikel 34 und 105 der Capital Requirements Regulation. In Abhängigkeit des Umfangs von zum Fair-Value bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten kann ein vereinfachter Ansatz zur Berechnung der zusätzlichen Wertanpassungen angewendet werden. Der Schwellenwert zur Anwendung des vereinfachten Ansatzes liegt bei 15 Mrd. €. Weder auf Ebene der EUWAX AG noch auf Gruppenebene wird dieser Schwellenwert überschritten. Der vereinfachte Ansatz findet Anwendung. Hierzu werden Risikoabschläge bzw. -zuschläge pauschal mit 0,1% des ermittelten Wertes bestimmt.

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T€ Buchwert* Marktwert Risikoabschlag
31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Anleihen 9 248 9 249 0 1
Stückzinsforderungen 0 3 0 3 - -
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands 9 251 9 252 0 1
Optionsscheine 0 0 0 0 0
Zertifikate 1 0 1 0 0 -
Derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands 1 0 1 0 0 -
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands 943 1.294 944 1.305 1 11
Gesamtbestand Handelsaktiva 952 1.545 953 1.557 1 12

* Buchwert = Marktwert abzgl. Risikoabschlag

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Handelsaktiva)

Im Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind Rentenpapiere des Handelsbestandes inklusive anteiliger Zinsen enthalten.

Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Handelsbestands in Höhe von 0 T€ (Vj. 2 T€) vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten in Höhe von 0 T€ (Vj. 1 T€). Abschreibungen sowie Zuschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderung des Marktwertes.

Derivative Finanzinstrumente (Handelsaktiva)

Zum Bilanzstichtag hat die EUWAX AG verbriefte derivative Finanzinstrumente im Handelsbestand. Hierbei handelt es sich um ein indexbezogenes Partizipationszertifikat und einen Optionsschein. Diese Papiere sind Marktpreis- sowie Emittentenausfallrisiken ausgesetzt, die sich auf zukünftige Zahlungsströme und Verkaufserlöse der Papiere auswirken können.

Zum Abschlussstichtag wurden von dem Partizipationszertifikat nominal 1.602 Stück und vom Optionsschein nominal 10.000 Stück gehalten.

Im Berichtszeitraum erfolgten Zuschreibungen in Höhe von 0 T€ (Vj. 0 T€). Die Zuschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderung des Marktwertes.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Handelsaktiva)

Der Bilanzposten enthält Aktien und Fonds des Handelsbestands. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen in Höhe von 197 T€ (Vj. 8 T€) vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten in Höhe von 1 T€ (Vj. 11 T€). Abschreibungen sowie Zuschreibungen erfolgten aufgrund der Veränderung des Marktwertes.

7. Sachanlagen

Die Sachanlagen betreffen mit 83 T€ (Vj. 91 T€) die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

8. Sonstige Vermögensgegenstände

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T€ 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.461 15.749
Steuererstattungsansprüche - 130
Übrige sonstige Vermögensgegenstände 1 -
Sonstige Vermögensgegenstände 15.462 15.879

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegenüber der Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart, (BSG/Muttergesellschaft) und resultieren hauptsächlich aus einem gewährten Darlehen (15.000 T€, Vj. 15.000 T€) sowie erbrachten QLP-Dienstleistungen (445 T€; Vj. 706 T€).

9. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Aus der Abwicklung von Fremdwährungsgeschäften resultieren zum Bilanzstichtag auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (0 T€; Vj. 0 T€).

10. Handelsbestand (Handelspassiva)

Die Kriterien für die Einbeziehung in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr nicht geändert.

Der beizulegende Zeitwert, als Bewertungsgrundlage für die Handelspassiva, basiert auf Börsenpreisen (Marktwert).

Die Ermittlung des Risikozuschlags erfolgt unter Anwendung der gleichen Parameter analog zur Berechnung des Risikoabschlags bei der Handelsaktiva (siehe 6. Handelsbestand - Handelsaktiva).

Zum 31.12.2017 sind Verbindlichkeiten aus Verpflichtungsgeschäften mit einem Buchwert bzw. Marktwert in Höhe von 84 T€ (Vj. 0 T€) enthalten.

Am Abschlussstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

11. Sonstige Verbindlichkeiten

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T€ 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5 9
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: T€ 5 (Vj. T€ 9)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5 231 7 952
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: T€ 5.231 (Vj. T€ 7.952)
Sonstige Verbindlichkeiten 81 96
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: T€ 81 (Vj. T€ 96)
Sonstige Verbindlichkeiten 5.317 8.057

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen hauptsächlich den noch abzuführenden Gewinn für das Geschäftsjahr 2017 (4.620 T€; Vj. 7.742 T€) sowie Verbindlichkeiten aus der Ertragssteuerumlage (589 T€; Vj. 190 T€) an die Muttergesellschaft.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich (81 T€; Vj. 96 T€).

12. Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen in Höhe von 1.130 T€ (Vj. 989 T€) umfassen im Wesentlichen Leistungsbonifikationen für Mitarbeiter in Höhe von 550 T€ (Vj. 463 T€), Abschluss- und Prüfungskosten (200 T€; Vj. 199 T€), sonstige Verpflichtungen aus dem Personalbereich (127 T€; Vj. 121 T€), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen (117 T€; Vj. 117 T€) sowie Vorsorgen für ausstehende Rechnungen (85 T€; Vj. 50 T€).

Die Restlaufzeiten der anderen Rückstellungen, mit Ausnahme der Aufbewahrungsrückstellung (28 T€) sind voraussichtlich kürzer als ein Jahr. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB besteht eine Abzinsungspflicht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Höhe der Abzinsung beträgt im Geschäftsjahr 3 T€ (Vj. 4 T€).

13. Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sind zum Bilanzstichtag insgesamt 8.495 T€ (Vj. 8.729 T€) eingestellt.

Die im Berichtsjahr vorgenommene Auflösung in Höhe von 234 T€ (Vj. 750 T€) erfolgte im Einklang mit den Vorschriften des § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB.

14. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Eigenkapitalspiegel ausführlich dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital zum 31.12.2017 ist in 5.150.000 nennwertlose Inhaber-Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € eingeteilt. Es ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Beteiligung am Kapital

Die BSG ist zum 31.12.2017 mit 84,07 % direkt am Kapital der EUWAX AG beteiligt. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen über 10 % bestehen nicht.

Gewinnrücklagen

Im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags werden alle ausschüttungsfähigen Gewinne an die Muttergesellschaft abgeführt.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

15. Zinserträge

Die Zinserträge in Höhe von insgesamt 161 T€ (Vj. 134 T€) resultieren aus Termingeldanlagen (47 T€; Vj. 64 T€) sowie aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldverschreibungen (114 T€; Vj. 70 T€).

16. Negative Zinsen aus Geldanlagen

Auf freie liquide Mittel bei Zentralnotenbanken und Kreditinstituten wurden im Berichtsjahr negative Zinsen in Höhe von 108 T€ erhoben (Vj. 28 T€).

17. Provisionserträge

Die Provisionserträge beinhalten zum Großteil die von der Muttergesellschaft an die EUWAX AG bezahlten QLP-Vergütungen. Die EUWAX AG erhält für ihre Tätigkeit als Quality-Liquidity-Provider (QLP) einen prozentualen Anteil an dem von der BSG vereinnahmten Transaktionsentgelt.

18. Ertrag und Aufwand des Handelsbestands

Die Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands enthalten im Wesentlichen Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften, Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere des Handelsbestands, vereinnahmte Stückzinsen und Dividenden von Finanzinstrumenten des Handelsbestands sowie die Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB i. V. m. § 340e Abs. 4 HGB.

Aus Währungsumrechnung sind Erträge in Höhe von 137 T€ (Vj. 0 T€) und Aufwendungen in Höhe von 25 T€ (Vj. 0 T€) enthalten.

19. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 290 T€ (Vj. 526 T€) beinhaltet eine Aufwandserstattung (150 T€) der BNP Paribas Securities Services S.C.A., Frankfurt/Main, (BNP) für entstandene Mehraufwände bedingt durch eine bei der BNP durchgeführte Systemumstellung. Ferner sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 56 T€ (Vj. 375 T€) enthalten.

Zudem sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen (3 T€; Vj. 4 T€) sowie aus Währungsumrechnung (3 T€; Vj. 0 T€) enthalten.

20. Andere Verwaltungsaufwendungen

In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für von der BSG für die EUWAX AG erbrachte Dienstleistungen im Verwaltungs- und Finanzbereich (4.719 T€; Vj. 2.985 T€) enthalten. Darüber hinaus umfasst die Position Aufwendungen im Zusammenhang mit der Handelstätigkeit in Höhe von 1.961 T€ (Vj. 1.808 T€).

Ferner beinhaltet der Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 7 T€ (Vj. 0 T€).

21. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 4 T€ (Vj. 3 T€).

22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund der steuerlichen Organschaft der EUWAX AG (Organgesellschaft) mit der BSG (Organträgerin) ist die EUWAX AG selbst nicht mehr Steuersubjekt.

Über eine Steuerumlagevereinbarung mit der Muttergesellschaft wird die EUWAX AG mit einem fiktiven Steueraufwand belastet. Dieser betrug im Berichtsjahr insgesamt 1.570 T€ (Vj. 2.616 T€).

Daneben ist im Steueraufwand die Körperschaftsteuer (472 T€; Vj. 472 T€) nebst Solidaritätszuschlag (26 T€; Vj. 26 T€) bezüglich der Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre enthalten.

D. Sonstige Angaben

23. Arbeitnehmer und Organe

Arbeitnehmer

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2017 2016
Angestellte 60 66
davon Verwaltung 4 11
davon Handel 56 55
Praktikanten 4 6
Summe der Beschäftigten 64 72

Angaben gerundet und im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB betrug im Berichtszeitaum 60 (Vj. 66).

Mitglieder des Vorstands

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Mitglieder des Vorstands Zuständigkeitsbereiche / Weitere Mandate
Alexander Höptner Sales & IT
Sprecher des Vorstands (seit 01.01.2018)
Stefan Bolle Finanzen & Compliance
Dragan Radanovic (seit 01.10.2017) Märkte & Börsenbetrieb
Mandate:
- Board of Directors der Nordic Growth Market NGM AB (Member; seit 07.12.2017)
- Mitglied des Börsenrates der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (seit 16.11.2017)
- Mitglied des Verwaltungsrats der BX Swiss AG (seit 16.01.2018)
Ralph Danielski (bis 30.09.2017) Märkte & Services
Mandate:
- Board of Directors der Nordic Growth Market NGM AB (Member; bis 07.12.2017)
- Mitglied des Börsenrates der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (bis 16.11.2017)

Die Mitglieder des Vorstands der EUWAX AG sind zudem auch als Mitglieder der Geschäftsführung der BSG bestellt.

Herr Ralph Danielski legte sein Amt als Vorstand der EUWAX AG und als Geschäftsführer der BSG zum 30.09.2017 nieder.

Vorstandsvergütung

Die Mitglieder des Vorstands der EUWAX AG erhalten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen eine jährliche fixe Vergütung.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2017 (erfolgsunabhängige) Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB in Höhe von 323 T€ (Vj. 95 T€) gewährt. Hiervon entfallen 135 T€ auf Herrn Ralph Danielski, 150 T€ auf Herrn Stefan Bolle und 38 T€ auf Herrn Dragan Radanovic. Die Vergütung der Herren Danielski und Radanovic bemisst sich anteilig an der Dauer ihrer Amtszeit.

Bezüge oder Leistungen im Sinne des § 285 Nr. 9 Satz 5-8 HGB wurden im Geschäftsjahr 2017 nicht zugesagt oder gewährt.

Mitglieder des Aufsichtsrats / Prüfungsausschusses

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Mitglieder des Aufsichtsrats Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sowie in sonstigen fakultativen Gremien
Dr. Michael Völter
Vorsitzender des Aufsichtsrats Boerse Stuttgart GmbH (Vorsitzender)
Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH (Vorsitzender; bis 31.12.2017)
Vorsitzender des Vorstands der Vereinigung BX Swiss AG (Vorsitzender; seit 16.01.2018)
Baden-Württembergische Wertpapierbörse e. V Nordic Growth Market NGM AB (Chairman)
Dr. Christian Klaus Ricken (seit 22.05.2017)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Baden-Württembergische Wertpapierbörse, teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (seit 08.03.2017; Vorsitzender seit 27.04.2017)
Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden- Boerse Stuttgart GmbH (Stv. Vorsitzender; seit 03.05.2017)
Württemberg; Financial Markets/ International Business/ Asset Management BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (von 01.01.2017-19.05.201 7; seit 22.1 1.2017)
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (seit 01.01.2017; Vorsitzender seit 08.03.2017)
Dr. Christian Holzherr
Geschäftsführer Finanzen und Portfoliomanagement Boerse Stuttgart GmbH
der Ferdinand Piech Holding GmbH Merz GmbH & Co KGaA (seit 01.07.201 7)
Vorstand der Frank plastic A G Herrenknecht AG
Thomas Munz
Selbständiger Unternehmensberater Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH (Stv. Vorsitzender)
Boerse Stuttgart GmbH
Dr. Manfred Pumbo
Leiter Controlling / Risikomanagement Boerse Stuttgart GmbH
Württembergische Versicherung AG ABACUS Financial Services AG (Stv. Vorsitzender)
Leiter Konzernkostencontrolling Bau- und Wohnungsverein Stuttgart
Wüstenrot & Württembergische AG BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Mitglied des Vorstands der Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG
Gabriele Ruf (seit 26.01.2018)
Leiterin Department IT Infrastructure and Operations der Daimler AG Boerse Stuttgart GmbH (seit 01.01.2018) matrix technology AG (Vorsitzende)
Thomas Kölbl (bis 05.12.201 7)
Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Ressort Finanzen und Rechnungswesen Baden-Württembergische Wertpapierbörse, teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (bis 01.03.2017)
Boerse Stuttgart GmbH (bis 05.12.2017)
AGRANA Stärke GmbH
AGRANA Zucker GmbH
CropEnergies AG (Stv. Vorsitzender)
ED&F MAN Holding Limited
Freiberger Holding GmbH
K+S Aktiengesellschaft (seit 1 0.05.2017)
PortionPack Europe Holding B.V. (Vorsitzender)
Raffinerie Tirlemontoise S.A.
Saint Louis Sucre S.A.S.
Südzucker Polska S.A.
Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH (Vorsitzender)
Ingo Mandt(bis 22.05.2017)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Baden-Württembergische Wertpapierbörse, teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (bis 31.01.2017)
Ehem. Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden- Boerse Stuttgart GmbH (bis 03.05.2017)
Württemberg, Dezernat Financial Markets/ International Business FMS Wertemanagement (seit 06.01.2017)

Im Geschäftsjahr 2017 waren die folgenden Mitglieder des Aufsichtsrats ebenfalls Mitglied im Prüfungsausschuss:

Dr. Manfred Pumbo (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Dr. Christian Holzherr
Dr. Michael Völter (seit 22.05.2017)
Thomas Kölbl (bis 22.05.2017)

Aufsichtsratsvergütung / Vergütung Prüfungsausschuss

Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder betrug im Berichtszeitraum insgesamt 117 T€ (Vj. 117 T€). Davon entfallen 75 T€ (Vj. 75 T€) auf die Grundvergütung und 42 T€ (Vj. 42 T€) auf die Sitzungsgelder.

Im Berichtszeitraum wurde keine Vergütung für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss von der EUWAX AG gewährt. Die Vergütung wird von der herrschenden Muttergesellschaft übernommen.

24. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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T€ Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit>1 Jahr Laufzeit >2 Jahre
Nebenkosten des Gebäudes 44 - - 44
Mietverträge für Gebäude 29 - - 29
Versicherungsbeiträge / andere Beiträge 63 63 - -
Avalprovisionen* 11 11 - -
Finanzielle Verpflichtungen 147 74 - 74

* Die Avale sind unbefristet und ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

Bei den Beträgen handelt es sich jeweils um das jährliche Entgelt.

Die EUWAX AG ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Neben den jährlichen Regelbeiträgen können aufgrund von Entschädigungsfällen auch Sonderbeiträge von der EdW erhoben werden. Die Erhebung etwiger Sonderbeiträge kann in der Zukunft zu finanziellen Belastungen bei der EUWAX AG führen.

Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist die EUWAX AG verpflichtet, ihren erwirtschafteten und ausschüttungsfähigen Gewinn an die Muttergesellschaft BSG abzuführen.

Der Verwaltungsbereich der EUWAX AG ist auf die Muttergesellschaft ausgelagert. Für diese Dienstleistungen entrichtet die EUWAX AG ein jährliches anzupassendes Entgelt. Im Berichtsjahr betrug die Vergütung insgesamt 4.719 T€ (Vj. 2.985 T€).

25. Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird nach den Vorschriften des DRS 21 erstellt.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode dargestellt.

Der Finanzmittelfonds beträgt zum Bilanzstichtag 36.914 T€ (Vj. 41.399 T€). Er beinhaltet Zahlungsmittel in Form von täglich fälligen Sichteinlagen (29.928 T€; Vj. 26.828 T€) und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Wertpapieren die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind (6.986 T€; Vj. 14.571 T€).

Abweichend zu den Vorschriften des DRS 21 werden die täglich fälligen Sichteinlagen in den Finanzmittelfonds miteinbezogen, da gerade sie die Basis der kurzfristigen Finanzdisposition der EUWAX AG bilden.

Bei Depotbanken unterhaltene Bankkonten, die ausschließlich der Abwicklung der Handelstätigkeit dienen sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute sind Teil des operativen Geschäfts der EUWAX AG. Liquiditätsänderungen werden im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit berücksichtigt.

Für weitere Ausführungen zur Kapitalflussrechnung verweisen wir auf den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017.

26. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Für die Leistungsbeziehungen der Unternehmen der Gruppe Börse Stuttgart bestehen vertragliche Regelungen. Im Geschäftsjahr 2017 bestanden folgende Leistungsbeziehungen zwischen der EUWAX AG und anderen verbundenen Unternehmen.

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., Stuttgart (Vereinigung)

An die Vereinigung, dem Mutterunternehmen der BSG, wurden im Berichtsjahr Mitgliedsbeiträge in Höhe von 5 T€ (Vj. 5 T€) entrichtet.

Forderungen oder Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vj. 0 T€).

Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, Stuttgart (BWWB)

Die von der BWWB, einem Tochterunternehmen der Vereinigung, in Rechnung gestellten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 304 T€ (Vj. 234 T€) beinhalten hauptsächlich Aufwendungen für Einbeziehungen (264 T€; Vj. 195 T€) gemäß dem Entgeltverzeichnis bzw. der Gebührenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse.

Zum Bilanzstichtag bestanden für oben genannte Sachverhalte Verbindlichkeiten gegenüber der BWWB in Höhe von insgesamt 15 T€ (Vj. 15 T€).

Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart (BSG)

Die von der BSG im Berichtszeitraum vereinnahmten Erträge in Höhe von insgesamt 7.679 T€ (Vj. 8.058 T€) beinhalten im Wesentlichen die Provisionserträge aus der QLP-Tätigkeit (7.678 T€; Vj. 7.993 T€).

Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 6.930 T€ (Vj. 5.871 T€) resultieren aus der Verwaltungsumlage in Höhe von 4.719 T€, der Konzernsteuerumlage (1.570 T€), der Weiterbelastung von Projektkosten für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen (450 T€), den Handels- und Abwicklungsgebühren (99 T€) sowie Miet- und Nebenkosten für die Büroräume der Gesellschaft (92 T€).

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von 15.461 T€ (Vj. 15.706 T€). Diese beinhalten im Wesentlichen das gewährte Darlehen (15.000 T€) sowie noch nicht beglichene QLP-Vergütungen (445 T€).

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 5.216 T€ (Vj. 7.937 T€) resultieren hauptsächlich aus der noch vorzunehmenden Gewinnabführung (4.620 T€) nebst Ertragssteuerumlage (589 T€) für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Boerse Stuttgart Securities GmbH, Stuttgart (BSSG)

Von der BSSG, einem Tochterunternehmen der BSG, wurden im Berichtszeitraum Erträge aus Handelstätigkeiten in Höhe von 12 T€ (Vj. 111 T€) vereinnahmt.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen (Vj. 43 T€).

Nahe stehende Unternehmen und Personen

Geschäfte mit weiteren nahe stehenden Unternehmen und nahe stehenden Personen fanden im Berichtszeitraum nicht statt (Vj. 0 T€).

27. Honorar für den Abschlussprüfer

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T€ 2017 2016
Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 194 150
Honorar für andere Bestätigungsleistungen 65 46
Gesamtes Honorar des Abschlussprüfers 259 196

28. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.euwax-ag.de) innerhalb der Rubrik "Investor Relations" im Detailbereich "Corporate Governance" zugänglich gemacht worden.

29. Mitteilung nach § 21 WpHG

Am 26.05.2015 veröffentlichte die EUWAX AG gemäß § 26 Abs. 1 WpHG die folgende, ihr zugegangene Stimmrechtsmitteilung:

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung:

"Die Boerse Stuttgart AG, Stuttgart, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EUWAX AG, Stuttgart, Deutschland am 22.05.2015 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 84,07% (das entspricht 4329759 Stimmrechten) betragen hat."

30. Konzernverhältnisse/ -abschluss

Der Jahresabschluss der EUWAX AG für das Geschäftsjahr 2017 wird in den Konzernabschluss der BSG einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Zwischen der EUWAX AG und dem Mutterunternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der Vertrag wurde am 12.02.2008 mit Eintragung ins Handelsregister wirksam. Er wurde für die Dauer von fünf Jahren fest geschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht spätestens einen Monat vor seinem jeweiligen Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

31. Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern wurden aufgrund der Inanspruchnahme des Bilanzierungswahlrechts gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Bilanz nicht aktiviert.

Die temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, betreffen im Wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und Steuerbilanz beim Ansatz des Ausgleichsposten für Fondserträge und der Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens sowie Differenzen bei der Bildung von Rückstellungen. Für die Berechnung wurde ein Steuersatz in Höhe von 30,53 % zugrunde gelegt.

32. Risikobericht

Die Gesellschaft hat im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 ausführlich über die aktuelle Risikolage berichtet und das Risikomanagmentsystem der EUWAX AG beschrieben.

Stuttgart, 05. März 2018

der EUWAX AG

Der Vorstand

Alexander Höptner

Stefan Bolle

Dragan Radanovic

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017

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Anschaffungs-/Herstellkosten
31.12.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2017
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwert 95.772,92 0,00 0,00 95.772,92
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 215.234,97 58.372,59 90.420,88 183.186,68
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 19.946.800,00 0,00 7.584.800,00 12.362.000,00
Gesamt 20.257.807,89 58.372,59 7.675.220,88 12.640.959,60

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Abschreibungen
31.12.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2017
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwert 95.772,92 0,00 0,00 95.772,92
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 124.358,97 38.642,59 62.999,88 100.001,68
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 78.000,00 0,00 78.000,00
Gesamt 220.131,89 116.642,59 62.999,88 273.774,60

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Buchwerte
31.12.2016 31.12.2017
--- --- ---
I. Immaterielle Anlagewerte
Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.876,00 83.185,00
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 19.946.800,00 12.284.000,00
Gesamt 20.037.676,00 12.367.185,00

Eigenkapitalspiegel für die Geschäftsjahre 2016 und 2017

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Gezeichnetes Kapital Rücklagen
Stückaktien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB andere Gewinnrücklagen Jahresüberschuss Eigenkapital
--- --- --- --- --- ---
Stand am 31.12.2015 5.150.000,00 21.067.750,00 56.662.933,59 0,00 82.880.683,59
Jahresüberschuss 0,00 0,00 0,00 7.741.564,95 7.741.564,95
Aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags abzuführender Gewinn 0,00 0,00 0,00 -7.741.564,95 -7.741.564,95
Stand am 31.12.2016 5.150.000,00 21.067.750,00 56.662.933,59 0,00 82.880.683,59
Jahresüberschuss 0,00 0,00 0,00 4.620.290,54 4.620.290,54
Aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags abzuführender Gewinn 0,00 0,00 0,00 -4.620.290,54 -4.620.290,54
Stand am 31.12.2017 5.150.000,00 21.067.750,00 56.662.933,59 0,00 82.880.683,59

Kapitalflussrechnung vom 01. Januar - 31. Dezember 2017

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T€ 01.01. -31.12.2017 01.01. -31.12.2016
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung 4.620 7.742
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 117 49
Zahlungswirksame Veränderung der Rückstellungen (+/-) -937 -3.179
Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) 1.078 617
Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -18 -
Sonstige Anpassungen (+/-) -1.315 -105
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Forderungen an Kreditinstitute -2.900 -1.047
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) 590 -6.203
Zunahme (-) / Abnahme (+) anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit 321 -73
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten Kreditinstitute 0 -
Zunahme (+) / Abnahme (-) anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit 67 -26
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) -26 -191
Ertragsteueraufwand (+) / Ertragsteuerertrag (-) 2.073 3.114
Erhaltene (+) Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 1.291 160
Gezahlte (-) Zinsen -152 -54
Ertragsteuerzahlungen (+/-) -1.579 -2.681
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 3.230 -1.878
Investitionen (-) in Finanzanlagen - -5.376
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Sachanlagen 45 -
Investitionen (-) in Sachanlagen -58 -2
Mittelveränderung (+/-) aus sonstiger Investitionstätigkeit - -
Einzahlungen (+) aufgrund von Finanzmittelantagen im Rahmen der Finanzdisposition 10.000 10.000
Auszahlungen (-) aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der Finanzdisposition -10.000 -10.000
Erhaltene Zinsen / Dividenden auf Finanzmittelanlagen (+) 275 168
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 262 -5.210
Auszahlungen (-) an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter -7.742 -10.065
Gewinnabführung aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrags -7.742 -10.065
Mittelveränderung aus sonstigem Kapital (Saldo) -234 -750
Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB -234 -750
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -7.976 -10.815
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -4.484 -17.903
Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 41.399 59.302
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 36.914 41.399
Zahlungsmittel 29.928 26.828
Zahlungsmitteläquivalente 6.986 14.571

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss der EUWAX -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EUWAX geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für unsere Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Bilanzierung der Erträge und Aufwendungen des Handelsbestandes

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang im Abschnitt A 2 "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie C 18 "Ertrag und Aufwand des Handelsbestands".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Ertrag sowie der Aufwand des Handelsbestandes betragen zum 31. Dezember 2017 EUR 38,2 Mio bzw. EUR 25,9 Mio und sind somit die größten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung der EUWAX AG.

Die beiden Posten enthalten im Wesentlichen Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften.

Im Rahmen der Tätigkeit als Quality Liquidity Provider an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse nimmt die Gesellschaft Orders, für die nicht sofort ein Gegengeschäft abgeschlossen wird, zur Aufgabe an. Durch diese offenen Positionen realisiert die Gesellschaft Erträge bzw. Aufwendungen aus Aufgabegeschäften, da sie das Kursrisiko bis zur Schließung des Geschäfts trägt. Vor dem Hintergrund des überwiegenden Einsatzes von IT-Systemen zur Ermittlung des Ertrags/Aufwands des Handelsbestandes gilt es sicherzustellen, dass die entsprechenden IT-Systeme sachgerecht gesichert sowie die Schnittstellen zu den rechnungslegungsrelevanten Systemen funktionsfähig sind.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass der Ertrag bzw. Aufwand des Handelsbestandes nicht richtig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere hinsichtlich der Genauigkeit der Erfassung der Erträge und Aufwendungen aus den geschlossenen Aufgabegeschäfte beurteilt.

Zusätzlich haben wir die Bewertung auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente anhand öffentliche verfügbarer Kurse nachvollzogen sowie die Kursdifferenzen aus Ausgabegeschäften mit den entsprechenden Gutschriften der Depotbank abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die Bestände des Handelsbestands an ausgewählten Stichtagen anhand der Bestätigungen der Depotbanken abgestimmt.

Unsere IT-Spezialisten haben sich anhand von Kontrollprüfungen davon überzeugt, dass die relevanten bestandsführenden IT-Systeme die allgemeinen Sicherheitsstandards erfüllen sowie, dass die Schnittstellen zu rechnungslegungs- und abschlussrelevanten IT-Systemen funktionsfähig sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die eingerichteten manuellen und IT-anwendungsbezogenen Kontrollen sind geeignet, die Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands sachgerecht zu erfassen, so dass die

Berechnung der Erträge- und Aufwendungen des Handelsbestands einschließlich der Periodenzuordnung sachgerecht erfolgt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit mehr als drei Jahren als Abschlussprüfer der EUWAX AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Gesellschaft erbracht:

Neben dem Jahresabschluss der EUWAX AG haben wir prüfungsintegriert die prüferische Durchsichts des Zwischenabschlusses sowie projektbegleitende Prüfungen von IT Systemen vorgenommen. Ferner wurden andere gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, wie z.B. Prüfungen nach dem WpHG.

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Carsten Eisele.

Stuttgart, den 15. März 2018

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Eisele, Wirtschaftsprüfer

Hommel, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung des Vorstands gem. § 37v Abs. 2 Nr. 3 WpHG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Stuttgart, 05. März 2018

der EUWAX AG

Der Vorstand

Alexander Höptner

Stefan Bolle

Dragan Radanovic

Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2017

der EUWAX Aktiengesellschaft

Im vergangenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben die Arbeit des Vorstands unter dem Blickwinkel der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit seines Handelns kontinuierlich geprüft, überwacht und beratend begleitet.

In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat seit langem zustimmungspflichtige Geschäfte definiert und ein kontinuierliches Berichtswesen in unterschiedlichen Intervallen vorgesehen, bspw. jährliche, quartalsweise und monatliche Berichte. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Sachgerechtigkeit dieser Berichterstattung und diskutiert über gegebenenfalls notwendige Anpassungen. Dazu verfolgt er die aktuellen gesetzgeberischen und aufsichtsrechtlichen Vorhaben.

Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft befassen. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ebenso ein wie auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat stets frühzeitig und unmittelbar eingebunden.

Im Rahmen der Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit sind aus Sicht des Aufsichtsrats neben den Verfahrensabläufen im Gremium insbesondere die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung der Aufsichtsratsmitglieder entscheidende Faktoren. Seit dem Geschäftsjahr 2011 besteht ein Prüfungsausschuss, der die Arbeit im Gesamtgremium effektiv unterstützt. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements sowie mit Organisation, Tätigkeit und Feststellungen der Internen Revision, der Finanzberichterstattung des Unternehmens sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die regelmäßig überprüft und angepasst wird.

Neben dem Prüfungsausschuss bestehen keine weiteren Ausschüsse.

Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses

Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden planmäßig 6 Aufsichtsratssitzungen statt. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Konzerns, der Gesellschaft und des Marktumfeldes informiert. Darüber hinausgehende außerordentliche Aufsichtsratssitzungen fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht statt.

Auch zwischen den Sitzungen berichtete der Vorstand über wichtige Geschäftsereignisse. So erhielt der Aufsichtsrat monatlich einen schriftlichen Bericht, insbesondere über die Geschäfts- und Ertragslage sowie quartalsweise den Risikobericht. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger und intensiver Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt. Hervorzuheben sind insoweit die regelmäßig monatlich fest vereinbarten Gespräche über Geschäftsvorgänge zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Sprecher des Vorstands bzw. dem gesamten Vorstand.

Alle Geschäfte und Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands der Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedurften, wurden vom Vorstand vorbereitet, unter Darstellung der Vor- und Nachteile begründet und dem festgelegten Beschlussverfahren entsprechend vorgelegt. Die jeweiligen Geschäfte und Maßnahmen wurden mit dem Vorstand eingehend diskutiert und die notwendigen Beschlüsse durch den Aufsichtsrat gefasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden alle erforderlichen Beschlüsse in den Aufsichtsratssitzungen gefasst.

Der Prüfungsausschuss hielt im vergangenen Geschäftsjahr zwei Sitzungen ab, an denen jeweils alle amtierenden Mitglieder teilnahmen. An den Sitzungen nahmen zudem beide Mitglieder des Vorstands sowie in der ersten Sitzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Gäste teil. In seiner ersten Sitzung am 05.04.2017 bereitete der Ausschuss im Beisein des Abschlussprüfers die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vor. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss im Beisein des fachlich zuständigen Vorstandsmitglieds die Tätigkeiten der Internen Revision, des Risikocontrollings und der Compliance-Funktion. Des Weiteren gab er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers. In der zweiten Sitzung am 14.11.2017 wurden im Wesentlichen die unterjährigen Berichte der internen Kontrollabteilungen und die Jahresplanung 2017 der Internen Revision sowie die Unternehmensplanung 2018 - 2020 im Hinblick auf die Zustimmungsentscheidung des Aufsichtsrats behandelt. In dieser Sitzung wurden auch die Ausführungen des Vorstands und des Abschlussprüfers zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanz- und Zwischenlageberichts 2017 entgegengenommen. Außerdem beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit den sogenannten Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers, die der Zustimmung des Prüfungsausschusses unterliegen. Er beschloss einen Katalog an zulässigen Leistungen und stimmte verschiedenen Leistungen von KPMG außerhalb der Abschlussprüfung zu.

Schwerpunkte der Beratungen

Schwerpunkte in den Aufsichtsratssitzungen des vergangenen Jahres waren unter anderem neben dem regelmäßig intensiven Austausch zur jeweils aktuellen Geschäftsentwicklung die Abstimmung und Beschlussfassung zu den Themen der ordentlichen Hauptversammlung die Beratung und Erörterung der strategischen Unternehmensplanung der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 mitsamt Maßnahmen der Umsetzung, die Erörterung des Markt- und Wettbewerbsumfelds, die Positionierung der Gesellschaft mitsamt der Boerse Stuttgart GmbH im Markt, mögliche Entwicklungsfelder der Gesellschaft, deren Budgetplanung und die Nachfolgeplanung zur Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Gegenstände der Beratung waren u.a. auch die Weiterentwicklung des Anleihehandels und die Einführung des Soforthandels.

Da die Geschäftsleitung der EUWAX Aktiengesellschaft trotz bestehendem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Boerse Stuttgart GmbH auch weiterhin allein verantwortlich für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus dem Finanzdienstleisterstatus der Gesellschaft ist, bildeten auch aufsichtsrechtliche Themen einen Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats. So hat sich der Aufsichtsrat insbesondere intensiv mit der sach- und zeitgerechten Implementierung der MiFID II und MiFIR-Regulierung beschäftigt. Wie bei allen betroffenen Finanzdienstleistern war dies mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.

Corporate Governance

Corporate Governance war ebenfalls wieder ein wichtiger Komplex in den Beratungen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde im Laufe des Geschäftsjahrs 2017 geändert, so dass sich der Aufsichtsrat auf Basis der Fassung des Kodex vom Fassung vom 07.02.2017, die am 24.04.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 19.05.2017 berichtigt wurde, mit Fragen der Corporate Governance des Unternehmens beschäftigt hat.

Vorstand und Aufsichtsrat haben zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" eine Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben, die den Aktionären wie gesetzlich gefordert dauerhaft zugänglich gemacht wird. Die Erklärung ist auf der Internet-Seite der EUWAX Aktiengesellschaft veröffentlicht.

Interessenkonflikte von einzelnen Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats, die gemäß den Regelungen des Corporate Governance Kodex dem Aufsichtsrat gegenüber offen zu legen sind -insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können -sind im vergangenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Potentielle Interessenskonflikte, die daraus resultieren können, dass Mitglieder des Aufsichtsrats weitere Funktionen in Konzerngesellschaften wahrnehmen, sind dem Aufsichtsrat bekannt. Die Mandate werden u.a. im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht.

Personelle Veränderungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft die nachfolgenden personellen Veränderungen. Herr Ralph Danielski hat zum 30.09.2017 sein Amt als Mitglied des Vorstands niedergelegt. Mit Wirkung zum 01.10.2017 wurde Herr Dragan Radanovic zum weiteren Mitglied des Vorstands gewählt. Herr Stefan Bolle ist unverändert Mitglied des Vorstands.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft hat sich im Geschäftsjahr ebenfalls verändert. Herr Ingo Mandt hat mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2017 das Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Als Nachfolger im Amt hat die Hauptversammlung Herrn Dr. Christian Ricken, Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Herr Dr. Ricken ist seit dem 22.05.2017 auch stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats. Herr Thomas Kölbl hat mit Wirkung zum Ablauf des 05.12.2017 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Herr Dr. Michael Völter ist weiterhin Vorsitzender des Aufsichtsrats. Unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG ist Herr Dr. Manfred Pumbo.

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft zusammen. Dies waren im Geschäftsjahr 2017 die Herren Dr. Manfred Pumbo (unabhängiger Finanzexperte und Vorsitzender des Prüfungsausschusses), Dr. Christian Holzherr und bis zum 22.05.2017 Thomas Kölbl, seither Dr. Michael Völter.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2017 wurde der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, der Auftrag als Abschlussprüfer durch den Aufsichtsrat erteilt. Diese prüfte den Einzeljahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft, aufgestellt nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts, und den Lagebericht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Gesonderte Prüfungsschwerpunkte wurden im Geschäftsjahr 2017 nicht gesetzt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sind rechtzeitig an den Aufsichtsrat versandt und sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Gesamtgremium eingehend behandelt worden. Die Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19.04.2018 in Gegenwart der Abschlussprüfer, die über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichteten, umfassend behandelt. Der Vorstand hat den Jahresabschluss der EUWAX Aktiengesellschaft sowie das Risikomanagementsystem erläutert und über Umfang und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Die Wirtschaftsprüfer standen dem Aufsichtsrat für ausführliche Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Dem Ergebnis der Abschlussprüfung stimmt der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des Prüfungsausschusses nach eingehender Prüfung der vorgelegten Unterlagen und des Prüfungsberichts vollumfänglich zu. Damit ist der Jahresabschluss 2017 gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt.

Wir sprechen dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Leistungen zum Wohle unserer Kunden, des Unternehmens und der Aktionäre unseren Dank aus.

Stuttgart, den 19. April 2018

Dr. Michael Völter, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

der EUWAX Aktiengesellschaft

Die EUWAX Aktiengesellschaft als börsennotierte Gesellschaft ist gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 AktG jährlich verpflichtet zu erklären, dass den im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Die Gesellschaft folgte in der Vergangenheit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der abgegebenen Entsprechenserklärungen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde 2017 geändert. Für die Corporate Governance Praxis der Gesellschaft seit Februar 2017 bezieht sich diese Entsprechenserklärung auf die Fassung vom 07.02.2017, die am 24.04.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 19.05.2017 berichtigt wurde.

Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde und wird bis auf die folgenden Punkte entsprochen:

4.1.3 Compliance Management System

Die Empfehlung lautet, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.

Die EUWAX Aktiengesellschaft ermöglicht es den Mitarbeitern, unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität Meldungen von Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten und/oder Rechtsverstöße abzugeben. Potentielle oder tatsächliche Verstöße können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an die Compliance-Funktion berichtet werden. Für Dritte wurde dies bisher nicht als notwendig erachtet. Die Umsetzung der Empfehlung ist jedoch angedacht.

4.1.5 Diversity - Führungsfunktionen im Unternehmen

Die Empfehlung lautet, dass der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben soll.

Der Vorstand strebt an, diese Empfehlung im Rahmen von Nachfolgeregelungen bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dabei kam und kommt es dem Vorstand vorrangig darauf an, aus der Vielfalt unterschiedlicher Talente, Erfahrungen und Kenntnisse innerhalb und außerhalb des Unternehmens eine für den Erfolg des Unternehmens wichtige Mischung an Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen sollen, zu finden.

Das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sieht u.a. die Pflicht von börsennotierten Gesellschaften vor, Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Ebenen unterhalb des Vorstands und Fristen zu deren Erreichen festzulegen. Der Vorstand hat zuletzt im Dezember 2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst, mit der Zielgröße Null.

4.2.1 Sprecher des Vorstands

Die Empfehlung lautet, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll. Die Empfehlung wird ab 01.01.2018 wieder beachtet. Nach dem Ausscheiden des Sprechers aus dem Vorstand zum 30.09.2017 gab es in Q4/2017 keinen Sprecher. Für einen Zeitraum von 3 Monaten sah es der Aufsichtsrat bei zwei Vorstandsmitgliedern nicht als erforderlich an, einen Interims-Sprecher einzusetzen.

4.2.2 und 4.2.3 Vorstandsvergütung, Vergütungsbestandteile sowie Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt

Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben ihr Amt im Wege eines Konzernmandats aus. Im Blick des Aufsichtsrats steht der Teilkonzern. Daher erhalten die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer der Muttergesellschaft eine variable Vergütung. Eine zusätzliche variable Vergütung auch bei der Tochtergesellschaft, der EUWAX Aktiengesellschaft, würde die Komplexität unnötig erhöhen.

Die Vorstandsmitglieder erhalten weder variable Vergütungsteile, noch Versorgungszusagen von der EUWAX Aktiengesellschaft. Insofern weicht die Gesellschaft von den Empfehlungen des Kodex ab. Der Aufsichtsrat hat für den Vergleich zwischen der Geschäftsleitung und dem oberen Führungskreis und der relevanten Belegschaft keine weiteren Abgrenzungsmerkmale festgelegt. Gesetzliche Vorgaben, wie etwa aus dem Kreditwesengesetz und nachgelagerten Verordnungen, werden eingehalten.

4.2.5 Variable Vergütung / Mustertabelle

Von der geltenden Empfehlung zur Darstellung der Vorstandsvergütung in Mustertabellen wird abgewichen. Wie bisher werden im Vergütungsbericht die Grundzüge dargestellt. Die fixe Vergütung der Vorstandsmitglieder wird veröffentlicht. Da jedoch, wie oben erwähnt, die EU-WAX-Vorstandsmitglieder im Wege eines Konzernmandats tätig sind und im Geschäftsjahr 2017 nur eine feste, jedoch keine variable Vergütung für ihre Vorstandstätigkeit erhielten, bringt die nochmalige Darstellung in einer Mustertabelle keine zusätzliche Transparenz.

5.3.3 Bildung eines Nominierungsausschusses im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aufgrund seiner Geschäftsordnung grundsätzlich die Möglichkeit, Ausschüsse zu bilden. In der Diskussion über die Notwendigkeit der Bildung eines Nominierungsausschusses in einem Gremium, das sechs Mitglieder umfasst, besteht weiterhin Einvernehmen im Aufsichtsrat, derzeit darauf zu verzichten, da ein Nominierungsaus-schuss nicht zu einer Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit führen würde.

5.4.1 Benennung konkreter Ziele sowie Erarbeitung eines Kompetenzprofils für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Lebenslauf

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Gesellschaft unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut bei der Besetzung des Aufsichtsrats darüber hinaus den Anforderungen des Kreditwesengesetzes und den konkretisierenden aufsichtsrechtlichen Regelungen. Dadurch bestehen aktuell bereits recht detaillierte Vorgaben zur Besetzung des Gremiums, die die Auswahl geeigneter und verfügbarer Kandidaten umfassend regeln. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind weitere gesetzliche Regelungen umzusetzen. Der Aufsichtsrat hat deshalb keine über die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften hinaus gehenden Ziele für seine Zusammensetzung oder ein Kompetenzprofil festgelegt, um den Kreis potenzieller Aufsichtsratsmitglieder nicht weiter einzuschränken. Dementsprechend werden Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate Governance Bericht veröffentlicht.

Im Rahmen der Zusammensetzung des Gremiums hat der Aufsichtsrat über notwendige Kompetenzen beraten. Bei der aktuell auf den Weg gebrachten Nachbesetzung des frei gewordenen Aufsichtsratsmandats durch eine IT-Expertin wurde dies berücksichtigt. Ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium wird im laufenden Geschäftsjahr erarbeitet und formal beschlossen.

Den neuen Empfehlungen, Wahlvorschlägen einen Lebenslauf beizufügen und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen, soll nicht vollständig entsprochen werden. Bei Einverständnis der Aufsichtsräte wird ein Lebenslauf auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht. Dieser wird gelegentlich aktualisiert, jedoch nicht jährlich. Dies gilt auch für die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat.

5.4.6 Individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung geregelt und wird im Anhang des Jahresabschlusses aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen. Auf eine Individualisierung der Aufsichtsratsvergütung wird verzichtet, da sich dadurch keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen ergeben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben einer festen jährlichen Vergütung keine variable Vergütung, die an die Höhe der von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteile anknüpft. Hintergrund dafür ist der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Boerse Stuttgart GmbH und die darin vorgesehene feste Ausgleichszahlung ("Garantiedividende"). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen. Erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile sind nicht mehr vorgesehen.

Die von der Gesellschaft an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, werden individualisiert angegeben.

7.1.1 Unterjährige Information über die Geschäftsentwicklung

Die neue Empfehlung lautet, dass die Gesellschaft die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren soll.

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte neben dem Geschäftsbericht und dem Halbjahresfinanzbericht keine zusätzliche Information an die Aktionäre. Es bestand kein Anlass für eine zusätzliche Information. Die Geschäftsentwicklung orientierte sich laufend an der abgegebenen Prognose und es ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation.

7.1.2 Rechnungslegung

Der Empfehlung wird überwiegend entsprochen. Halbjahresfinanzberichte werden vom Vorstand nicht immer vor der Veröffentlichung ausführlich mit dem Aufsichtsrat erörtert. Durch die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands wird der Aufsichtsrat kontinuierlich informiert. Außerdem finden regelmäßig Gespräche zu Fragen der Rechnungslegung mit dem Prüfungsausschuss statt, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht. Der Vorstand erstellt unterjährige Finanzberichte in eigener Verantwortung, stellt sie dem Aufsichtsrat zur Verfügung, gibt ihm die Gelegenheit zur Erörterung und erläutert sie in der nächstfolgenden Aufsichtsratssitzung. Diese Vorgehensweise wird von der Gesellschaft für die unterjährige Finanzberichte als sachgerecht angesehen.

Stuttgart, im Februar 2018

der EUWAX Aktiengesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat

Länderspezifische Berichterstattung (Country-by-country-Reporting) zum Stichtag 31. Dezember 2017

der EUWAX Aktiengesellschaft (EUWAX AG)

Nach § 26a Absatz 1 Satz 2 KWG haben CRR-Institute auf konsolidierter Basis zusätzliche Angaben offenzulegen.

Folgende Angaben aus Sicht der EUWAX AG sind zum Stichtag 31.12.2017 im Rahmen der Offenlegungsanforderungen im Sinne des § 26a Absatz 1 KWG darzustellen:

Die Firmenbezeichnung, die Art der Tätigkeiten und die geografische Lage der Niederlassungen,
der Umsatz,
die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten
Gewinn oder Verlust vor Steuern
Steuern auf Gewinn oder Verlust
erhaltene öffentliche Beihilfen.

Die EUWAX AG unterhält keine Zweigniederlassungen. Der Umsatz wird nach handelsrechtlichen Vorgaben unter Anwendung der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) ermittelt. Für die länderspezifische Berichterstattung gem. § 26a Absatz 1 Satz 2 KWG wird als Umsatzgröße das Provisionsergebnis sowie das Nettoergebnis des Handelsbestands herangezogen.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird entsprechend der handelsrechtlichen Regelung gemäß § 267 Absatz 5 HGB angegeben (nach Quartalsendständen berechneter Durchschnittswert).

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Firmenbezeichnung Art der Tätigkeit Sitz Land Anzahl der Beschäftigten
EUWAX Aktiengesellschaft Finanzdienstleistungsinstitut Stuttgart Deutschland 60

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in T€ Umsatz Gewinn vor Steuern Steuern auf Gewinn erhaltene öffentliche Beihilfen
Deutschland 20.067 6.694 2.073 0

Stuttgart, 05. März 2018

der EUWAX AG

Der Vorstand

Alexander Höptner

Stefan Bolle

Dragan Radanovic

Feststellung Jahresabschluss

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2017 der EUWAX Aktiengesellschaft am 19.04.2018 gebilligt, damit ist der Jahresabschluss festgestellt.