Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 25, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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Die Bilanz der Epigenomics AG wird in Anlehnung an das Gliederungsschema des § 266 HGB gezeigt.
AKTIVA
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| 31.12.2017 € |
31.12.2016 (T€) |
|
|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | 1.682.316,24 | 1.710 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 203.643,72 | 247 |
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 203.643,72 | 247 |
| II. Sachanlagen | 691.672,52 | 676 |
| 1. Mietereinbauten | 382.852,00 | 427 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 275.928,08 | 213 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 32.892,44 | 36 |
| III. Finanzanlagen | 787.000,00 | 787 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 787.000,00 | 787 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 21.855.013,57 | 17.741 |
| I. Vorräte | 293.407,00 | 257 |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 70.624,68 | 142 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 148.205,00 | 0 |
| 3. Fertige Erzeugnisse | 74.577,32 | 115 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 8.019.045,76 | 5.323 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 865.628,19 | 2.018 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 5.982.085,31 | 3.148 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.171.332,26 | 157 |
| III. Wertpapiere | 904.750,00 | 752 |
| 1. Sonstige Wertpapiere | 904.750,00 | 752 |
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 12.637.810,81 | 11.409 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 805.777,93 | 227 |
| SUMME AKTIVA | 24.343.107,74 | 19.678 |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2017 € |
31.12.2016 (T€) |
|
| A. EIGENKAPITAL | 15.076.569,52 | 16.593 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 24.014.360,00 | 22.735 |
| Bedingtes Kapital: | 11.367.630,00 | 8.567 |
| II. Kapitalrücklage | 42.466.492,75 | 38.233 |
| III. Verlustvortrag | -44.376.001,49 | -36.515 |
| IV. Jahresfehlbetrag | -7.028.281,74 | -7.860 |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 1.380.059,73 | 1.946 |
| 1. Rückstellungen für Personal | 867.378,38 | 953 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 512.681,35 | 993 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 7.886.478,49 | 837 |
| 1. Anleihen | 7.100.000,00 | 0 |
| - davon konvertibel | 7.100.000,00 | 0 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 320,00 | 0 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 603.217,14 | 721 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 182.941,35 | 116 |
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 0,00 | 302 |
| SUMME PASSIVA | 24.343.107,74 | 19.678 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Epigenomics AG wird nach dem Gliederungsschema des § 275 Abs. 2 HGB gezeigt.
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| 2017 € |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamterlöse | 4.117.188,53 | 5.739 |
| 1. Umsatzerlöse | 1.986.213,25 | 4.667 |
| 2. Erhöhung (Vj.: Minderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 108.174,85 | -744 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 2.022.800,43 | 1.816 |
| davon aus Währungsumrechnung | 0,00 | 153 |
| 4. Materialaufwand | -790.842,40 | -1.298 |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -755.133,84 | -1.234 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -35.708,56 | -64 |
| 5. Personalaufwand | -3.556.429,92 | -4.204 |
| a) Löhne und Gehälter | -3.149.371,38 | -3.841 |
| b) Soziale Abgaben | -407.058,54 | -363 |
| 6. Abschreibungen | -225.323,61 | -160 |
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -225.323,61 | -160 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.427.199,98 | -7.924 |
| davon aus Währungsumrechnung | -592.676,06 | -18 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 17.499,67 | 18 |
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | -31 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -163.174,03 | 0 |
| 11. Jahresfehlbetrag | -7.028.281,74 | -7.860 |
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| Anschaffungs- / Herstellkosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2017 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.888.680,06 | 37.170,30 | -480.776,56 | 1.445.073,80 |
| Summe | 1.888.680,06 | 37.170,30 | -480.776,56 | 1.445.073,80 |
| Sachanlagen | ||||
| 1. Mietereinbauten | 555.147,95 | 0,00 | 0,00 | 555.147,95 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.576.443,43 | 158.458,56 | -142.567,73 | 1.592.334,26 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 65.363,61 | 3.248,14 | -1.556,72 | 67.055,03 |
| Summe | 2.196.954,99 | 161.706,70 | -144.124,45 | 2.214.537,24 |
| Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.487.047,49 | 0,00 | 0,00 | 3.487.047,49 |
| Summe | 3.487.047,49 | 0,00 | 0,00 | 3.487.047,49 |
| Anlagen Total | 7.572.682,54 | 198.877,00 | -624.901,01 | 7.146.658,53 |
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| Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2017 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | -1.641.647,13 | -80.559,51 | 480.776,56 | -1.241.430,08 |
| Summe | -1.641.647,13 | -80.559,51 | 480.776,56 | -1.241.430,08 |
| Sachanlagen | ||||
| 1. Mietereinbauten | -128.548,92 | -43.747,03 | 0,00 | -172.295,95 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | -1.362.941,10 | -94.529,60 | 141.064,52 | -1.316.406,18 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -29.231,84 | -6.487,47 | 1.556,72 | -34.162,59 |
| Summe | -1.520.721,86 | -144.764,10 | 142.621,24 | -1.522.864,72 |
| Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | -2.700.047,49 | 0,00 | 0,00 | -2.700.047,49 |
| Summe | -2.700.047,49 | 0,00 | 0,00 | -2.700.047,49 |
| Anlagen Total | -5.862.416,48 | -225.323,61 | 623.397,80 | -5.464.342,29 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Buchwerte am 01.01.2017 | Buchwerte am 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 247.032,93 | 203.643,72 |
| Summe | 247.032,93 | 203.643,72 |
| Sachanlagen | ||
| 1. Mietereinbauten | 426.599,03 | 382.852,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 213.502,33 | 275.928,08 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 36.131,77 | 32.892,44 |
| Summe | 676.233,13 | 691.672,52 |
| Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 787.000,00 | 787.000,00 |
| Summe | 787.000,00 | 787.000,00 |
| Anlagen Total | 1.710.266,06 | 1.682.316,24 |
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| 2017 | 2016 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorräte | 293 | 1,2% | 257 | 1,3% | 37 | 14,3% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 866 | 3,6% | 2.018 | 10,3% | -1.153 | -57,1% |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 5.982 | 24,6% | 3.148 | 16,0% | 2.834 | 90,1% |
| Flüssige Mittel | 12.638 | 51,9% | 11.409 | 58,0% | 1.229 | 10,8% |
| übriges Umlaufvermögen und sonstige Aktiva | 2.882 | 11,8% | 1.136 | 5,8% | 1.745 | 153,6% |
| UMLAUFVERMÖGEN | 22.661 | 93,1% | 17.968 | 91,3% | 4.693 | 26,1% |
| Rückstellungen | 1.348 | 5,5% | 1.881 | 9,6% | -533 | -28,3% |
| Anleihen | 7.100 | 29,2% | 0 | 0,0% | 7.100 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 603 | 2,5% | 721 | 3,7% | -118 | -16,4% |
| übrige kurzfristige Passiva | 183 | 0,8% | 418 | 2,1% | -235 | -56,2% |
| KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL | 9.235 | 37,9% | 3.021 | 15,4% | 6.214 | 205,7% |
| NETTO-UMLAUFVERMÖGEN | 13.426 | 55,2% | 14.947 | 76,0% | -1.521 | -10,2% |
| immaterielle Vermögensgegenstände | 204 | 0,8% | 247 | 1,3% | -43 | -17,6% |
| Sachanlagen | 692 | 2,8% | 676 | 3,4% | 15 | 2,3% |
| Finanzanlagen | 787 | 3,2% | 787 | 4,0% | 0 | 0,0% |
| ANLAGEVERMÖGEN | 1.682 | 6,9% | 1.710 | 8,7% | -28 | -1,6% |
| Langfristige Personalrückstellungen | 0 | 0,0% | 37 | 0,2% | -37 | -100,0% |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 32 | 0,1% | 28 | 0,1% | 4 | 14,3% |
| LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL | 32 | 0,1% | 65 | 0,3% | -33 | -50,8% |
| REINVERMÖGEN | 15.077 | 61,9% | 16.593 | 84,3% | -1.516 | -9,1% |
| BILANZSUMME | 24.343 | 100,0% | 19.678 | 100,0% | 4.665 | 23,7% |
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| 2017 | 2016 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| gezeichnetes Kapital | 24.014 | 22.735 | 1.279 | 5,6% |
| Kapitalrücklage | 42.466 | 38.233 | 4.233 | 11,1% |
| Verlustvortrag | -44.376 | -36.516 | -7.860 | 21,5% |
| Jahresfehlbetrag | -7.028 | -7.860 | 832 - | 10,6% |
| REINVERMÖGEN | 15.077 | 16.593 | -1.516 | -9,1% |
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| 1. Jahresfehlbetrag | -7.028 | -7.860 |
| 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 225 | 160 |
| 3. Abnahme der Rückstellungen | -566 | -1.816 |
| 4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen | 11 | 31 |
| 5. Andere zahlungsunwirksame Erträge | -302 | -910 |
| 6. Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -2.799 | -3.703 |
| 7. Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 386 | 591 |
| 8. Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 2 | 0 |
| 9. Zinserträge | -18 | -18 |
| 10. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -10.090 | -13.527 |
| 11. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -37 | -169 |
| 12. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -178 | -184 |
| 13. Erhaltene Zinsen | 18 | 18 |
| 14. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -197 | -335 |
| 15. Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien | 5.475 | 13.982 |
| 16. Auszahlungen für die Schaffung neuer Aktien | -374 | -729 |
| 17. Einzahlungen aus der Emission von Wandelanleihen | 6.461 | 4.169 |
| 18. Auszahlungen für die Emission von Wandelanleihen | -63 | 0 |
| 19. Einzahlungen aus Fördermitteln der öffentlichen Hand | 17 | 966 |
| 20. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 11.516 | 18.388 |
| 21. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 1.229 | 4.526 |
| 22. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.409 | 6.883 |
| 23. FINANZMITTELFONDS am Ende der Periode | 12.638 | 11.409 |
| Im Finanzmittelfonds am Ende der Periode sind enthalten: | ||
| Kassenbestand, Zahlungsmittel und deren Äquivalente (vergleiche 3.6) | 12.638 | 11.409 |
| SUMME | 12.638 | 11.409 |
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| 2017 | 2016 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 1.986 | 94,8% | 4.667 | 119,0% | -2.681 | -57,4% |
| Bestandsveränderungen | 108 | 5,2% | -744 | -19,0% | 852 | -114,5% |
| GESAMTLEISTUNGEN | 2.094 | 100,0% | 3.923 | 100,0% | -1.829 | -46,6% |
| Materialaufwand/ Wareneinsatz | 755 | 36,1% | 1.235 | 31,5% | -479 | -38,8% |
| Materialaufwand/ bezogene Leistungen | 36 | 1,7% | 64 | 1,6% | -28 | -44,3% |
| ROHERTRAG | 1.304 | 62,2% | 2.624 | 66,9% | -1.321 | -50,3% |
| sonstige betriebliche Erträge | 2.023 | 96,6% | 1.816 | 46,3% | 207 | 11,4% |
| ROHERGEBNIS | 3.326 | 158,8% | 4.441 | 113,2% | -1.114 | -25,1% |
| Personalaufwand | 3.556 | 169,8% | 4.204 | 107,2% | -647 | -15,4% |
| Abschreibungen | 225 | 10,8% | 160 | 4,1% | 66 | 41,0% |
| sonstiger betrieblicher Aufwand | 6.427 | 306,9% | 7.924 | 202,0% | -1.497 | -18,9% |
| davon operativer Aufwand | 989 | 47,2% | 642 | 16,4% | 347 | 54,0% |
| davon Verwaltungsaufwand | 4.185 | 199,8% | 6.503 | 165,8% | -2.318 | -35,6% |
| davon Vertriebsaufwand | 625 | 29,8% | 623 | 15,9% | 2 | 0,3% |
| davon übr. so. Aufw. | 628 | 30,0% | 156 | 4,0% | 472 | 302,6% |
| BETRIEBSERGEBNIS | -6.883 | -328,6% | -7.847 | -200,0% | 964 | -12,3% |
| FINANZERGEBNIS | -146 | -7,0% | -14 | -0,3% | -132 | 973,7% |
| JAHRESFEHLBETRAG VOR STEUERN | -7.028 | -335,6% | -7.860 | -200,4% | 832 | -10,6% |
| Ertragsteuern | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% | 0 | 0,0% |
| JAHRESFEHLBETRAG | -7.028 | -335,6% | -7.860 | -200,4% | 832 | -10,6% |
Die Epigenomics AG, Geneststr. 5, 10829 Berlin hat ihren Sitz in Berlin und wird beim Amtsgericht Berlin unter der Handelsregisternummer HRB 75861 geführt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst in Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017. Die Angaben des Vorjahres beziehen sich auf den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) mit den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung aufgestellt.
Der Grundsatz der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wurde berücksichtigt. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass im Berichtsjahr eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 7,1 Mio. ausgegeben wurde, deren Laufzeit zum 31.12.2018 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt hat deren Halter das Recht, diese jederzeit während der Laufzeit anteilig in eine bestimmte Anzahl von uns auszugebenden Aktien zu wandeln. Der Halter hat aber ebenfalls das Recht, zum Laufzeitende die Rückzahlung der Anleihe in voller Höhe (abzüglich eines ggfs. zuvor in Aktien gewandelten Anteils) von uns einzufordern. Ohne die erfolgreiche Durchführung von Kapitalmaßnahmen in 2018 und/ oder eine mit dem Halter der Anleihe noch zu vereinbarende Laufzeitverlängerung bzw. Konditionsveränderung der Anleihebedingungen wird die Gesellschaft voraussichtlich zum 31.12.2018 nicht mehr die notwendige Liquidität aufweisen, um eine vollständige oder auch nur teilweise Rückzahlung der Anleihe sicherstellen zu können. In diesem Fall würde zum Rückzahlungstag die Insolvenz aufgrund sofortiger Zahlungsunfähigkeit drohen. Auf Basis der Erfahrungen aus der Vergangenheit geht der Vorstand davon aus, dass gegebenenfalls notwendige Kapitalmaßnahmen erfolgreich sein werden.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, da sie seit dem 19. Juli 2004 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment "Prime Standard" notiert ist (Tickersymbol: ECX). Die Aktien werden unter der Wertpapierkennnummer A11QW5 und der ISIN-Nummer DE000A11QW50 gehandelt.
Die diesem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Gliederungsschema gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Zur Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldpositionen bemerken wir folgendes:
Für das Anlagevermögen wurde im Berichtsjahr eine Inventur durchgeführt. Aus Gründen einer klaren und übersichtlichen Darstellung ist gem. § 265 Abs. 6 HGB unter den Sachanlagen die Position "Mietereinbauten" ausgewiesen.
Als immaterielle Vermögensgegenstände sind einerseits erworbene Software-Lizenzen (z.B. für Datenbanken) und andererseits erworbene Lizenzen auf Patente Dritter ausgewiesen. Sie sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden planmäßig und gegebenenfalls außer planmäßig entsprechend der angenommenen Nutzungsdauern (3-20 Jahre) linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern für Lizenzen auf Patente Dritter werden durch die zugrunde liegende Geltungsdauer der Schutzrechte bzw. der Lizenzverträge bestimmt. Diese können bis zu maximal 20 Jahren reichen. Maßgeblich für den Beginn dieser Laufzeit ist das Prioritäts- bzw. Einreichungsdatum. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten wurde nicht in Anspruch genommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie ohne Hinzurechnung von Fremdkapitalzinsen angesetzt. Die Abschreibungen wurden für das Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Hierbei werden je nach Anlagenklassen Nutzungsdauern von fünf bis zehn Jahren angesetzt. Mietereinbauten werden aufgrund der Restlaufzeit des zugrunde liegenden Mietvertrages sowie optionaler Verlängerungsfristen über bis zu zwölf Jahre abgeschrieben.
Innerhalb der Sachanlagen sind Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung unterschieden. Unter den technischen Anlagen werden dabei die technische Laborausstattung, Mess-, Prüf- und Analysegeräte, Fertigungsgeräte sowie die komplette EDV-Technik ausgewiesen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Erhaltene Investitionszuschüsse bzw. -zulagen werden direkt gegen die bezuschussten Anlagen im Sinne einer nachträglichen Minderung der Anschaffungskosten verrechnet. Dies kann im Anlagenspiegel zu einem Ausweis von negativen Anschaffungskosten führen, wenn die erhaltenen Zuschüsse einer Periode den Betrag der Neuinvestitionen übersteigen. Die ertragswirksame Auflösung des Zuschusses erfolgt über eine entsprechende Reduzierung der jeweiligen Abschreibungen.
Finanzanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen am Stichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Unter den Finanzanlagen wird die Beteiligung an einem Tochterunternehmen ausgewiesen.
Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden sowohl bei den immateriellen Vermögensgegenständen als auch bei den Sach- und Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wenn die Gründe für die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde zu Anschaffungskosten vorgenommen. Abwertungen gemäß strengem Niederstwertprinzip wurden in notwendigem Umfang vorgenommen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten, die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, jedoch keine Fremdkapitalzinsen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos sowie für Zinsverluste und Beitreibungskosten wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % vorgenommen.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsenkurs oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wenn die Gründe für die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung wird für im Voraus bezahlte Leistungen gebildet, die Aufwand künftiger Perioden darstellen.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Aktivüberhänge latenter Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.
Die Rückstellungen für Personal und die sonstigen Rückstellungen decken alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Der erstmalige Ansatz einer Rückstellung erfolgt ohne Buchung eines Zinsertrags in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. nach Ab-zinsung) der Verpflichtung (Nettomethode). Die Aufzinsung in den Folgeperioden erfolgt zulasten des Finanzergebnisses.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag aktiviert und auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag ohne Berücksichtigung des Realisations- bzw. Imparitäts- und Anschaffungskostenprinzips bewertet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Differenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für alle Währungsumrechnungen werden als Stichtagskurse die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten offiziellen Euro-Referenz-Wechselkurse auf Tagesbasis verwendet, die im Internet unter www.ecb.de/ abzufragen sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt (siehe Anlage 3/1).
Zum Bilanzstichtag setzten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt zusammen:
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| Gesellschaft | Sitz | Beteiligung in % |
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.12.2017 in T€ |
Jahresergebnis 2017 in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Epigenomics, Inc. | Seattle, WA (USA) | 100,0 % | 4.868 | -3.186 |
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gründe für Wertberichtigungen einzelner Forderungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Zum 31. Dezember 2017 bestanden Forderungen der Gesellschaft gegen die Epigenomics, Inc. als verbundenem Unternehmen in Höhe von T€ 5.982 ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.
In den zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten ist in Höhe von T€ 513 ein Disagio enthalten, welches aufgrund des Wahlrechts gemäß § 250 Abs. 3 HGB auf die im Geschäftsjahr ausgegebene Wandelschuldverschreibung aktiviert wurde.
Von dem Gesamtbetrag der sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände von T€ 1.171 haben T€ 28 eine voraussichtliche Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag standen Bankeinlagen in Höhe von T€ 24 unter einer Verfügungsbeschränkung aufgrund eines Mietavals.
Unter den sonstigen Wertpapieren wird zum Stichtag eine börsengängige Anleihe ohne feste Laufzeit ausgewiesen. Im Rahmen der Investment Policy der Gesellschaft wird bei der Anlage in Wertpapieren auf die Einhaltung bestimmter Kriterien geachtet. Dazu zählt u.a. die Beschränkung auf in Euro nominierte Anlagen sowie ein Kapitalmarkt-Rating der Emittenten oder der Papiere, welches der Einstufung "investment grade" entspricht. Aktuell hält die Gesellschaft lediglich genussscheinähnliche Wertpapiere, die von einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG ausgegeben wurden. Aufgrund der Börsenkursnotierung der Papiere zum Bilanzstichtag erfolgte im Berichtsjahr eine Zuschreibung in Höhe von T€ 152.
Zum Bilanzstichtag betrug die Anzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien 24.014.360. Die Kapitalstruktur der Gesellschaft sah zum 31. Dezember wie folgt aus:
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| € per 31.12.17 | € per 31.12.16 | |
|---|---|---|
| Grundkapital | 24.014.360 | 22.735.260 |
| Bedingtes Kapital | 11.367.630 | 8.566.862 |
| * Bedingtes Kapital VII | 21.065 | 21.065 |
| * Bedingtes Kapital IX | 521.095 | 521.095 |
| * Bedingtes Kapital X | 8.825.470 | 7.024.702 |
| * Bedingtes Kapital XI | 1.000.000 | 1.000.000 |
| * Bedingtes Kapital XII | 1.000.000 | 0 |
| Genehmigtes Kapital | 10.088.530 | 7.942.046 |
| * Genehmigtes Kapital 2016/I | 0 | 380.412 |
| * Genehmigtes Kapital 2016/II | 0 | 7.561.634 |
| * Genehmigtes Kapital 2017/I | 994.426 | 0 |
| * Genehmigtes Kapital 2017/II | 9.094.104 | 0 |
Das Bedingte Kapital VII steht für die Gewährung von Aktienoptionen nicht mehr zur Verfügung, da die Fristen für die entsprechende Gewährung verstrichen sind. Im Rahmen eines zugrunde liegenden Aktienoptionsprogramms (09-13) können durch die Ausübung gewährter Aktienoptionen noch 2.000 neue Aktien aus dem Bedingten Kapital VII geschaffen werden.
In der Hauptversammlung vom 2. Mai 2012 wurde das Bedingte Kapital IX mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft beschlossen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 wurde die mit Hauptversammlung vom 06. Mai 2013 beschlossene und mit Hauptversammlung vom 03. Juni 2014 angepasste Ermächtigung aufgehoben und eine neue Ermächtigung mit der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 5 der Satzung erteilt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 521.095 durch Ausgabe von bis zu 521.095 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
| ― | wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder |
| ― | wie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder |
| ― | wie die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu liefern, |
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die Eintragung der Änderung des Bedingten Kapitals IX und der zugehörigen Satzungsänderung in das Handelsregister erfolgte am 16. Juni 2017.
Im Berichtsjahr wurden keine Aktien aus dem Bedingten Kapital IX ausgegeben.
In der Hauptversammlung vom 03. Juni 2014 wurde das Bedingte Kapital X mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft beschlossen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 wurde die mit Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 angepasste Ermächtigung aufgehoben und eine neue Ermächtigung mit der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 6 der Satzung erteilt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 8.825.470 durch Ausgabe von bis zu 8.825.470 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis bzw. zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses bestimmten niedrigeren Ausgabebetrag.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
| ― | wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder |
| ― | wie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder |
| ― | wie die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu liefern, |
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand wird soweit rechtlich zulässig, ermächtigt, für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die Eintragung der Änderung des Bedingten Kapitals X und der zugehörigen Satzungsänderung in das Handelsregister erfolgte am 16. Juni 2017.
Im Berichtsjahr wurden 71.000 Wandelschuldverschreibungen aus dieser Ermächtigung ausgegeben, die in Folge einer Wandlungserklärung ihrer Inhaber bis zum Dezember 2018 in bis zu 994.397 neue Aktien gewandelt werden können.
In der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde das Bedingte Kapital XI mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 9 der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 1.000.000 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 (Aktienoptionsprogramm 16-18) bis zum Ablauf des 30. April 2018 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 16-18 vom 25. Mai 2016 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt.
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen dieses Aktienoptionsprogramms insgesamt 429.920 Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital XI ausgeben. Nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms können vor Oktober 2020 jedoch keine neuen Aktien durch Ausübung dieser Aktienoptionen ausgegeben werden.
In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 wurde das Bedingte Kapital XII mit der entsprechenden Ergänzung von § 5 Abs. 10 der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist demnach um bis zu € 1.000.000 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 (Aktienoptionsprogramm 17-19) bis zum Ablauf des 30. April 2019 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 17-19 der Gesellschaft vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. zugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16. Juni 2017.
Im Berichtsjahr wurden 152.580 Aktienoptionen auf Basis des Bedingten Kapitals XII ausgegeben. Nach Maßgabe der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms können vor Oktober 2021 jedoch keine neuen Aktien durch Ausübung dieser Aktienoptionen ausgegeben werden.
Das Genehmigte Kapital 2016/I wurde in der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 aufgehoben und durch das neue Genehmigte Kapital 2017/I ersetzt. Auf Grundlage des Genehmigten Kapital 2017/I wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 2.273.526 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16. Juni 2017.
Das Genehmigte Kapital 2017/I wurde vom Vorstand der Gesellschaft im September 2017 genutzt, um mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.279.100 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien durchzuführen. Die Kapital erhöhung wurde unter Ausschluss von Bezugsrechten im Rahmen einer direkten Privatplatzierung durchgeführt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 06. Oktober 2017.
Das Genehmigte Kapital 2016/II wurde in der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 aufgehoben und durch das neue Genehmigte Kapital 2017/II ersetzt. Auf Grundlage des Genehmigten Kapital 2017/II wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 9.094.104 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16. Juni 2017.
Zum 31.12.2017 setzt sich das Grundkapital der Gesellschaft aus 24.014.360 auf den Namen lautende Stückaktien zusammen. Gegenüber der Aktienanzahl vom 31. Dezember 2016 von 22.735.260 erhöhte sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien im Berichtsjahr somit um 1.279.100 Stück.
Im September 2017 wurde im Rahmen der unter 3.8.3.1 erwähnten Kapitalerhöhung die Platzierung von 1.279.100 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgreich abgeschlossen. Die neuen Aktien wurden zum Bezugspreis von je € 4,28 platziert. Die Kapitalerhöhung wurde in das Handelsregister Charlottenburg am 06. Oktober 2017 eingetragen.
Im Berichtsjahr hat sich die Kapitalrücklage wie folgt entwickelt:
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| 2016 | 2017 | |
|---|---|---|
| Vortrag zum 01.01. | 23.659.190,07 | 38.233.434,75 |
| Schaffung neuer Aktien aus Barkapitalerhöhungen | 11.036.406,28 | 4.195.448,00 |
| Agio aus neu ausgegebener Wandelschuldverschreibung | 0,00 | 37.610,00 |
| Schaffung neuer Aktien aus Wandelschuldverschreibungen | 3.537.838,40 | 0,00 |
| Saldo zum 31.12. | 38.233.434,75 | 42.466.492,75 |
Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag über fünf Aktienoptionsprogramme. Aus den Programmen 06-10 und 11-15 können keine Optionen mehr ausgegeben werden und es können auch keine neuen Aktien mehr durch Ausübungen von Optionen aus diesen Programmen geschaffen werden.
Das Programm 09-13 ist ebenfalls ausgelaufen. Zum 31. Dezember 2016 waren 21.065 Rechte mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von € 15,65 im Umlauf. Im Berichtsjahr wurden keine Rechte gewährt oder ausgeübt und sind keine Rechte verwirkt oder verfallen. Im Berichtsjahr sind 19.065 Rechte abgelaufen, so dass per 31. Dezember 2017 2.000 Rechte mit einem Ausübungspreis von € 11,05 ausstehen. Keines dieser Rechte wird von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft gehalten.
Mit Zustimmung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 hat die Gesellschaft in 2016 das Aktienoptionsprogramm (16-18) eingeführt. Für diesen Zweck wurde das Bedingte Kapital XI geschaffen (siehe hierzu auch 3.8.2.4). Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 bis zu 1.000.000 Bezugsrechte an Bezugsberechtigte auszugeben.
Bezugsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 25 %, die Beschäftigten der Gesellschaft mit 35 %, die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen für 7 % sowie die Beschäftigten nachgeordneter Konzernunternehmen für 33 % der neuen Rechte. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Die erstmalige Ausgabe von Bezugsrechten durfte frühestens seit Eintragung des Bedingten Kapitals XI erfolgen.
Der Ausübungspreis entspricht dem um 10 % erhöhten, nicht volumengewichteten, durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tran-che vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Bezugsrechte einer jeden Tranche haben eine Laufzeit von sieben Jahren und können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit und nach einer Wartezeit von vier Jahren nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgegeben werden.
Die unverfallbar gewordenen Bezugsrechte einer Tranche können nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte dieser Tranche und dem Ablauf der Wartefrist an mindestens einem Handelstag den Ausgangswert um mindestens 10 % überschritten hat (Erfolgsziel). Ist das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit nicht erfüllt, verfallen die Bezugsrechte aus der Tranche entschädigungslos.
Noch nicht unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch den Bezugsberechtigten beendet oder aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft (bzw. durch das betreffende nachgeordnete Konzernunternehmen) beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands oder eines Mitglieds der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten, die von dem jeweiligen Bezugsberechtigten noch nicht ausgeübt wurden oder noch nicht ausgeübt werden konnten, verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft (bzw. das nachgeordnete Konzernunternehmen) aus wichtigem Grund beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands oder eines Mitglieds der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Hat der Bezugsberechtigte mehrere Dienst- oder Anstellungsverhältnisse mit der Gesellschaft und/ oder nachgeordneten Konzernunternehmen, gelten die vorstehenden Verfallgründe nur, wenn infolge der Beendigung keinerlei Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft und nachgeordneten Konzernunternehmen mehr besteht.
Die den Bezugsberechtigten nach diesem Aktienoptionsprogramm 16-18 gewährten Bezugsrechte sind vererblich, aber nicht übertragbar, sie sind nicht veräußerlich und können nicht verpfändet werden. Sofern Bezugsrechte bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden oder nicht ausgeübt werden können, verfallen sie entschädigungslos.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 16-18 wurden im Berichtsjahr 429.920 Aktienoptionen ausgegeben (2016: 314.580). Gemäß den Bedingungen des Programms können jedoch vor Oktober 2020 keine neuen Aktien durch Ausübung der Optionsrechte geschaffen werden.
Mit Zustimmung der Hauptversammlung am 30. Mai 2017 hat die Gesellschaft in 2017 ein weiteres Aktienoptionsprogramm (17-19) eingeführt. Für diesen Zweck wurde das Bedingte Kapital XII geschaffen (siehe hierzu auch 3.8.2.5). Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 bis zu 1.000.000 Bezugsrechte an Bezugsberechtigte auszugeben.
Bezugsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen mit 68 % sowie die Beschäftigten der Gesellschaft und nachgeordneter Konzernunternehmen mit 32 %. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Die erstmalige Ausgabe von Bezugsrechten durfte frühestens seit Eintragung des Bedingten Kapitals XII erfolgen.
Der Ausübungspreis entspricht dem um 10 % erhöhten nicht volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tran-che vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Bezugsrechte einer jeden Tranche haben eine Laufzeit von sieben Jahren und können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit und nach einer Wartezeit von vier Jahren nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgegeben werden.
Die unverfallbar gewordenen Bezugsrechte einer Tranche können nach Ablauf der Wartezeit nur ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte dieser Tranche und dem Ablauf der Wartefrist an mindestens einem Handelstag den Ausgangswert um mindestens 10 % überschritten hat (Erfolgsziel). Ist das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit nicht erfüllt, verfallen die Bezugsrechte aus der Tranche entschädigungslos.
Noch nicht unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch den Bezugsberechtigten beendet oder aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft (bzw. durch das betreffende Nachgeordnete Konzernunternehmen) beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Unverfallbar gewordene Bezugsrechte eines Bezugsberechtigten, die von dem jeweiligen Bezugsberechtigten noch nicht ausgeübt wurden oder noch nicht ausgeübt werden konnten, verfallen entschädigungslos im Zeitpunkt der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft (bzw. mit einem nachgeordneten Konzernunternehmen), wenn das Dienst- oder Anstellungsverhältnis durch die Gesellschaft (bzw. das nachgeordnete Konzernunternehmen) aus wichtigem Grund beendet wird. Nicht hierunter fällt die Kündigung eines Mitglieds des Vorstands wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung.
Hat der Bezugsberechtigte mehrere Dienst- oder Anstellungsverhältnisse mit der Gesellschaft und/ oder nachgeordneten Konzernunternehmen, gelten die vorstehenden Verfallgründe nur, wenn infolge der Beendigung keinerlei Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft und nachgeordneten Konzernunternehmen mehr besteht.
Die den Bezugsberechtigten nach diesem Aktienoptionsprogramm 17-19 gewährten Bezugsrechte sind vererblich, aber nicht übertragbar, sie sind nicht veräußerlich und können nicht verpfändet werden. Sofern Bezugsrechte bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden oder nicht ausgeübt werden können, verfallen sie entschädigungslos.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 17-19 wurden im Berichtsjahr 152.580 Aktienoptionen ausgegeben. Gemäß den Bedingungen des Programms können jedoch vor Oktober 2021 keine neuen Aktien durch Ausübung der Optionsrechte geschaffen werden.
Die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter wird bilanziell nicht erfasst, da für diese Optionen bilanzrechtlich kein Entgelt erzielt wird und somit weder die Kapitalrücklage zu dotieren, noch ein Aufwand zu erfassen ist.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der ausgegebenen Aktienoptionen im Berichtsjahr im Detail:
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| Aktienoptionsprogramm 16-18 | ausgegebene Optionen zum 31.12.2016 | in 2017 neu ausgegebene Optionen | in 2017 verwirkte Optionen | in 2017 verfallene Optionen | in 2017 ausgeübte Optionen | ausgegebene Optionen zum 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechteinhaber | ||||||
| Greg Hamilton (CEO) | 91.580 | 68.420 | 0 | 0 | 0 | 160.000 |
| Dr. Uwe Staub (Vorstand) | 90.000 | 0 | 67.500 | 0 | 0 | 22.500 |
| Sonstige Inhaber | 133.000 | 361.500 | 39.250 | 0 | 0 | 455.250 |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft | 95.000 | 106.500 | 0 | 0 | 0 | 201.500 |
| Optionen total | 314.580 | 429.920 | 106.750 | 0 | 0 | 637.750 |
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € | 5,43 | 5,10 | 5,35 | n/a | n/a | 5,22 |
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| Aktienoptionsprogramm 17-19 | ausgegebene Optionen zum 31.12.2016 | in 2017 neu ausgegebene Optionen | in 2017 verwirkte Optionen | in 2017 verfallene Optionen | in 2017 ausgeübte Optionen | ausgegebene Optionen zum 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechteinhaber | ||||||
| Greg Hamilton (CEO) | 0 | 31.580 | 0 | 0 | 0 | 31.580 |
| Dr. Uwe Staub (Vorstand) | 0 | 70.000 | 0 | 70.000 | 0 | 0 |
| Sonstige Inhaber | 0 | 51.000 | 0 | 0 | 0 | 51.000 |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft | 0 | 51.000 | 0 | 0 | 0 | 51.000 |
| Optionen total | 0 | 152.580 | 0 | 70.000 | 0 | 82.580 |
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € | n/a | 5,10 | n/a | 5,10 | n/a | 5,10 |
Aus den beiden vorgenannten Aktienoptionsprogrammen wurden im Berichtsjahr insgesamt weitere 295.000 Rechte vertraglich gegenüber Vorstandsmitgliedern zur Gewährung an diese in den Jahren 2018 bis 2020 zugesagt.
In Vorjahren hat die Gesellschaft als Anreizsystem für Vorstand und Belegschaft vier Phantom-Stock Programme (PSP) aufgelegt, auf deren Grundlage den Bezugsberechtigten soge-nannte Phantom-Stock-Rechte (PSR) gewährt werden sollen: das PSP 03-15, das PSP 2013, das PSP 2014 und das PSP 2015. Ein Phantom-Stock-Recht stellt dabei einen bedingten Anspruch des Halters gegenüber der Gesellschaft auf eine zukünftige Zahlung einer Prämie an den Halter dar. Über die nachfolgend genannten Einzelheiten zur Ausgestaltung dieser Pläne hinausgehende Informationen können dem Lagebericht für 2017 entnommen werden.
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| Phantom-Stock Programm 03-15 (PSP 03-15) | ausgegebene PSR zum 31.12.2016 | in 2017 neu ausgegebene PSR | in 2017 verwirkte PSR | in 2017 verfallene PSR | in 2017 ausgeübte PSR | ausgegebene PSR zum 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechteinhaber | ||||||
| Dr. Uwe Staub (Vorstand) | 28.800 | 0 | 0 | 6.400 | 0 | 22.400 |
| Sonstige Inhaber | 119.413 | 0 | 0 | 27.263 | 16.350 | 75.800 |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft | 52.065 | 0 | 0 | 8.265 | 0 | 43.800 |
| PSR total | 148.213 | 0 | 0 | 33.663 | 16.350 | 98.200 |
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € | 8,53 | n/a | n/a | 18,89 | 2,51 | 5,98 |
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| Phantom-Stock Programm 2013 (PSP 2013) | ausgegebene PSR zum 31.12.2016 | in 2017 neu ausgegebene PSR | in 2017 verwirkte PSR | in 2017 verfallene PSR | in 2017 ausgeübte PSR | ausgegebene PSR zum 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechteinhaber | ||||||
| Dr. Uwe Staub (Vorstand) | 20.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20.000 |
| Sonstige Inhaber | 136.000 | 0 | 0 | 0 | 58.000 | 78.000 |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft | 82.500 | 0 | 0 | 0 | 7.500 | 75.000 |
| PSR total | 156.000 | 0 | 0 | 0 | 58.000 | 98.000 |
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € | 2,55 | n/a | 0 | n/a | 2,29 | 2,70 |
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| Phantom-Stock Programm 2014 (PSP 2014) | ausgegebene PSR zum 31.12.2016 | in 2017 neu ausgegebene PSR | in 2017 verwirkte PSR | in 2017 verfallene PSR | in 2017 ausgeübte PSR | ausgegebene PSR zum 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechteinhaber | ||||||
| Dr. Uwe Staub (Vorstand) | 60.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 60.000 |
| Sonstige Inhaber | 271.633 | 0 | 0 | 7.800 | 263.833 | |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft | 65.250 | 0 | 0 | 0 | 0 | 65.250 |
| PSR total | 331.633 | 0 | 0 | 0 | 7.800 | 323.833 |
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € | 3,23 | n/a | 0 | n/a | 3,23 | 3,23 |
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| Phantom-Stock Programm 2015 (PSP 2015) | ausgegebene PSR zum 31.12.2016 | in 2017 neu ausgegebene PSR | in 2017 verwirkte PSR | in 2017 verfallene PSR | in 2017 ausgeübte PSR | ausgegebene PSR zum 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechteinhaber | ||||||
| Dr. Uwe Staub (Vorstand) | 24.000 | 0 | 9.600 | 0 | 0 | 14.400 |
| Sonstige Inhaber | 84.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 84.000 |
| - davon Mitarbeiter der Tochtergesellschaft | 15.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 15.000 |
| PSR total | 108.000 | 0 | 9.600 | 0 | 0 | 98.400 |
| Durchschnittlicher Ausübungspreis in € | 5,05 | n/a | 5,05 | n/a | n/a | 5,05 |
Bei den PSP handelt es sich um Vergütungspläne mit Barausgleich. Bei Ausübung der Rechte ist die Gesellschaft verpflichtet, dem Inhaber dieser Rechte seine Optionsprämie in bar auszuzahlen. Durch die Ausgabe von PSR ist Personalaufwand in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Rechte zu erfassen, für den Rückstellungen zu bilden sind. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Rechte wird dabei mit dem auf Cox/ Ross/ Rubinstein zurückgehenden Binomialmodell durch einen von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister ermittelt.
Aus dem PSP 03-15 ist für 98.200 Stück der aus diesem Programm ausgegebenen Rechte die zugehörige Wartefrist gemäß den Bedingungen des Programms bereits abgelaufen.
Da die aus dem PSP 03-15 ausgegebenen Rechte auf der ursprünglichen Gestaltung der Aktienoptionen beruhen, ist die Optionsprämie für den jeweiligen Inhaber nicht nach oben begrenzt worden. Eine Angabe zur maximalen Zahlungsverpflichtung, die der Gesellschaft aus den ausstehenden Rechten erwachsen kann, ist somit nicht möglich.
Die aus dem PSP 2013 ausgegebenen Rechte sind alle spätestens seit April 2017 ausübbar. Das Programm sieht dabei für die einzelnen Rechte eine maximale Prämie von € 8,- für den Inhaber vor. Bei einer Ausübung der noch ausstehenden Rechte kann es somit zu einer maximalen Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft von T€ 184 kommen und bei der Tochtergesellschaft zu einer maximalen Zahlungsverpflichtung von T€ 600.
Die aus dem PSP 2014 ausgegebenen Rechte sind seit Oktober 2017 ausübbar. Das Programm sieht dabei für die einzelnen Rechte eine maximale Prämie von € 12,- für den Inhaber vor. Bei einer Ausübung aller ausstehenden Rechte kann es somit zu einer maximalen Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft von T€ 2.330 kommen und bei der Tochtergesellschaft zu einer maximalen Zahlungsverpflichtung von T€ 783.
Die aus dem PSP 2015 ausgegebenen Rechte sind frühestens ab Oktober 2018 ausübbar. Das Programm sieht dabei für die einzelnen Rechte eine maximale Prämie von € 15,- für den Inhaber vor. Bei einer Ausübung aller ausstehenden Rechte kann es somit zu einer maximalen Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft von T€ 366 kommen und bei der Tochtergesellschaft zu einer maximalen Zahlungsverpflichtung von T€ 225.
Personalrückstellungen wurden für PSR, Bonizahlungen, für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage und für geleistete Überstunden des Personals über insgesamt T€ 867 gebildet.
Der verbleibende Rückstellungsbetrag in Höhe von T€ 513 entfällt hauptsächlich auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 166), für Prüfung und Jahresabschluss (T€ 121), für PSR-Prämien an ehemalige Mitarbeiter (T€ 134), für Berater (T€ 50) sowie für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (T€ 32).
Am 07. September 2017 hat die Gesellschaft eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von € 7,1 Mio. begeben, die in 71.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Namen lautende Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils € 100,- eingeteilt ist. Die Schuldverschreibungen wurden zu 91 % des Nominalbetrages ausgegeben, sind nicht verzinst und nicht zum Börsenhandel zugelassen. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und sind durch ihren Inhaber in bis zu 994.397 Aktien der Gesellschaft wandelbar. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt € 7,144 oder, falls dieser Betrag niedriger ist, 95,00 % des Marktpreises der Aktien der Anleiheschuldnerin, jedoch nicht weniger als € 1,099.
Das Wandlungsrecht kann durch den Inhaber einer Teilschuldverschreibung jederzeit bis zum Endfälligkeitstag ausgeübt werden, wobei bestimmte Ausübungsbeschränkungen gelten. Die durch eine Ausübung geschaffenen neuen Aktien werden unter Ausnutzung des Bedingten Kapital X geschaffen, welches die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Mai 2017 beschlossen hat.
Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr.
Innerhalb der ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 183 bestehen T€ 89 gegenüber dem Finanzamt (2016: T€ 112) und T€ 1 im Rahmen der sozialen Sicherheit (2016: T€ 0).
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.
Aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz wurden zum Bilanzstichtag aktive latente Steueransprüche von T€ 30 ermittelt (31. Dezember 2016: T€ 58), basierend auf dem in Berlin anzuwendenden Steuersatz von 30,18 %. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Nutzungsdauern bei Wirtschaftsgütern des Sachlagevermögens.
Seit ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2016 hat die Gesellschaft zudem steuerliche Verlustvorträge in Deutschland von rund € 184 Mio. für Körperschaftsteuer bzw. rund € 182 Mio. für Gewerbesteuer angesammelt. Daneben rechnet die Gesellschaft damit, ihren kumulierten steuerlichen Verlust mit der Einreichung ihrer Steuererklärungen für das Jahr 2017 bei beiden vorgenannten Steuerarten um weitere ca. € 7 Mio. zu erhöhen. Nach deutschem Steuerrecht können steuerliche Verlustvorträge grundsätzlich zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Aufgrund bereits abgeschlossener Betriebsprüfungen können zum heutigen Zeitpunkt Ver-lustvorträge der Gesellschaft in Höhe von € 167 Mio. als unstrittig angesehen werden. Eine spätere Nutzung dieses Vortrags kann jedoch auf Basis des geltenden Steuerrechts unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. im Falle eines künftigen Anteilswechsels in größerem Ausmaß und Änderung des Geschäftsbetriebs) unmöglich werden. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Gesellschaft - keine ausreichende Liquidität bis zur Erreichung der Gewinnschwelle - wurden die sich ergebenden latenten Steueransprüche in vollem Umfang zum Bilanzstichtag wertberichtigt.
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft insgesamt T€ 1.986 an Umsatzerlösen erzielt (2016: T€ 4.667).
Die Umsätze setzen sich dabei aus Lizenzeinnahmen von T€ 1.271 (2016: T€ 564), Produktverkäufen von T€ 466 (2016: T€ 2.548), davon T€ 157 aus Verkäufen an verbundene Unternehmen (2016: T€ 1.701), sonstigen Erlösen aus Umsätzen mit verbundenen Unternehmen T€ 204 (2016: T€ 131), aus F&E-Dienstleistungserlösen und Kostenerstattungen von T€ 45 (2016: T€ 74) sowie Einnahmen aus Patentverkäufen T€ 0 (2016: T€ 1.350) zusammen. 14 % der Umsätze wurden mit europäischen Kunden erzielt, 86 % entfielen auf Kunden aus Nordamerika und Asien.
Die in 2017 ausgewiesenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen von T€ 225 enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen i.H. v. T€ 38 (2016: T€ 0).
Die Überleitung vom ausgewiesenen Jahresfehlbetrag zum Bilanzverlust stellt sich wie folgt dar:
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| € | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Jahresfehlbetrag | 7.860.409,00 | 7.028.281,74 |
| Verlustvortrag | 36.515.592,49 | 44.376.001,49 |
| Bilanzverlust | 44.376.001,49 | 51.404.283,23 |
Im Berichtsjahr waren gemäß § 267 HGB durchschnittlich 33 Arbeitnehmer und zwei Vorstandsmitglieder beschäftigt (2016: 31/2). Von den 33 Beschäftigten waren 22 Mitarbeiter direkt den Bereichen Forschung, Produktentwicklung, Patente und Lizenzen, regulatorische Belange, Qualitätssicherung und Herstellung zuzuordnen. Die übrigen 11 im Bereich Vertrieb und Verwaltung eingesetzten Mitarbeiter sind in den Bereichen Geschäfts- und Unternehmensentwicklung, Kunden- und technischer Service, Rechnungs- und Finanzwesen, Recht, Personal, IT, Investor Relations und allgemeine Verwaltung beschäftigt.
Dem Aufsichtsrat gehörten zum 31.12.2017 die nachfolgenden Mitglieder an1 :
| ― | Heino von Prondzynski - Einsiedeln (CH) - Vorsitzender (seit 02.05.2012) Unabhängiger Berater und ehemaliges Mitglied des Konzernvorstands von F. Hoffmann-La Roche Ltd. (Basel, CH) Aufsichtsratsmitglied von Mai 2007 bis März 2010 und seit Mai 2012 Herr Heino von Prondzynski ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Er ist Mitglied in vergleichbaren Gremien mit aufsichtsratsähnlicher Funktion von folgenden ausländischen Unternehmen: *HTL-Strefa S.A., Warsaw (POL) *Koninklijke Philips Electronics N.V. (Royal Philips Electronics), Eindhoven (NL) *Quotient Ltd., Jersey (UK) - Independent Lead Director |
| ― | Ann Clare Kessler, Ph.D. - Rancho Santa Fe, CA (USA) - Stellvertretende Vorsitzende (seit 02.05.2012) Unabhängige Beraterin und ehemalige Leiterin des Global Project Management von F. Hoffmann-La Roche Ltd. (Basel, CH) und ehemalige Leiterin der Division of Exploratory Research von F. Hoffmann-La Roche Inc. (USA) Aufsichtsratsmitglied seit Juni 2005 Frau Kessler, Ph.D., ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Sie war Mitglied in vergleichbaren Gremien mit aufsichtsratsähnlicher Funktion von folgenden ausländischen Unternehmen: *AltheaDx Inc., San Diego, CA (USA) *MedGenesis Therapeutix, Inc., Victoria, BC (CAN) *Scripps Translational Science Institute, CA (USA) *Gen-Probe, Inc., CA (USA) *Spectrum Pharmaceuticals, CA (USA) |
| ― | Prof. Dr. Günther Reiter - Pfullingen (GER) - Stellvertretender Vorsitzender (seit 05. November 2014) Professor an der ESB Business School in Reutlingen (GER) Aufsichtsratsmitglied seit Juni 2005; Vorsitzender des Audit Committees Prof. Dr. Reiter ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Er war Mitglied in vergleichbaren Gremien mit aufsichtsratsähnlicher Funktion von folgenden inländischen Unternehmen: *Internationales Bankhaus Bodensee AG *Actium AG *Deltoton GmbH *CSA Verwaltungs GmbH |
| ― | Dr. Helge Lubenow - Langenfeld/ Rhld. (GER) Unabhängige Unternehmensberaterin und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Molekulare Diagnostik bei Qiagen Aufsichtsratsmitglied seit Mai 2016; Mitglied des Audit Committees |
Dr. Lubenow ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Sie ist Mitglied in vergleichbaren Gremien mit aufsichtsratsähnlicher Funktion von folgenden ausländischen Unternehmen:
1 Bei den angegebenen Aufsichtsrats-Mandaten handelt es sich um Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.
* ProteoMediX AG (CH)
Die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat beruht auf einer jährlichen Pauschalvergütung ("fixe Vergütung") und sitzungsabhängigen Zahlungen ("variable Vergütung"). Die Vergütung enthält keine erfolgsorientierten Elemente oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. In 2017 betrug die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats T€ 248 und setzten sich wie folgt zusammen:
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| T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Fixe Vergütung | 193 | 200 |
| Variable Vergütung | 42 | 48 |
| Gesamtvergütung | 235 | 248 |
Weitere Angaben zum Aufsichtsrat sowie Einzelheiten zu dessen Vergütung können dem "Vergütungsbericht"-Kapitel im Lagebericht 2017 entnommen werden.
Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft im Geschäftsjahr waren:
| ― | Greg Hamilton, Chief Executive Officer |
| ― | Dr. Uwe Staub, Chief Operating Officer |
| ― | Dr. Jorge Garces, PhD, Chief Scientific Officer (seit 01. Dezember 2017) |
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft besteht aus einer fixen und einer variablen Komponente. Die variable Komponente ist von mehreren Kriterien abhängig, einschließlich des Erreichens von persönlichen Erfolgszielen sowie von Unternehmenszielen, die der Aufsichtsrat jährlich festlegt. Herr Hamilton und Dr. Garces sind darüber hinaus berechtigt, sich bestimmte, ihnen entstehende Kosten erstatten zu lassen.
Neben der fixen und variablen Komponente besteht eine dritte Komponente in Form einer langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung durch Gewährung von Wertsteigerungsrechten aus den aktienbasierten Vergütungsplänen (siehe 3.9) sowie aus gewährten Aktienoptionen der Gesellschaft (siehe 3.8.6). Zusätzlich hat die Gesellschaft für die Mitglieder des Vorstands eine D&O Versicherung mit einem vereinbarten Selbstbehalt ihn Höhe des gesetzlichen Mindestbetrages abgeschlossen und erstattet die auf Geschäftsreisen für die Gesellschaft angefallenen Reisekosten in voller Höhe.
Im Geschäftsjahr 2017 belief sich die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes aufgrund der gewährten Zuwendungen auf T€ 1.224 (2016: T€ 1.616) und setzte sich wie folgt zusammen:
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| T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Fixe Vergütung und Nebenleistungen | 734 | 786 |
| Variable Jahresvergütung | 400 | 269 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 482 | 169 |
| Gesamtvergütung (gewährte Zuwendungen) | 1.616 | 1.224 |
| - davon Abfindungen | 688 | 0 |
Die mehrjährige variable Vergütung der Mitglieder des Vorstandes in 2017 beinhaltet 170.000 gewährte Aktienoptionen (2016: 181.580).
Aufgrund des tatsächlich erfolgten Zuflusses belief sich die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes im Berichtsjahr auf T€ 980 (2016: T€ 2.125) und setzte sich wie folgt zusammen:
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| T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Fixe Vergütung und Nebenleistungen | 732 | 786 |
| Variable Jahresvergütung | 279 | 194 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 1.113 | 0 |
| Gesamtvergütung (Zuflüsse) | 2.125 | 980 |
| - davon Abfindungen | 688 | 0 |
Der Dienstvertrag von Dr. Uwe Staub endet zum 31. März 2018. Der Dienstvertrag von Herrn Greg Hamilton hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und der von Dr. Jorge Garces läuft bis zum 31. Dezember 2020. Alle Verträge enthalten eine nachvertragliche Wettbewerbsverbotsklausel für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung der Dienstverträge. Während dieses Zeitraums haben alle Vorstände Anspruch auf 100 % ihres letzten Grundgehalts als Ausgleichszahlung für die Wettbewerbsklausel. Weiterhin gewähren ihnen die Dienstverträge für den Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Beendigung eines Dienstvertrags aufgrund einer solchen Sonderkündigung steht den Vorständen die Grundvergütung für die vereinbarte Restlaufzeit ihrer Dienstverträge zu, maximal jedoch 150 % des Abfindungs-Caps gemäß Sektion 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Weitere Angaben zur Zusammensetzung des Vorstandes im Berichtsjahr sowie Einzelheiten zu dessen Vergütung können dem "Vergütungsbericht"-Kapitel im Lagebericht 2017 entnommen werden.
Zum 1. Januar 2018 wurde Herr Albert Weber zum Vorstand für die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling der Epigenomics AG bestellt.
Zum Bilanzstichtag bestand ein Bestellobligo gegenüber diversen Lieferanten für Waren und Dienstleistungen über ca. T€ 374.
In der Vergangenheit hat die Gesellschaft einige Exklusiv-Lizenzen auf Schutzrechte Dritter erworben. Daraus ergeben sich teilweise Verpflichtungen für die Zahlung von MindestLizenzgebühren in den kommenden Jahren. Hinzu kommt eine Erstattungspflicht seitens Epi-genomics gegenüber den Lizenzgebern für deren Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und der Weiterverfolgung der lizenzierten Rechte angefallen sind. Bei diesen Kosten handelt es sich überwiegend um weiterbelastete Kosten für Patentanwälte und -ämter, welche hinsichtlich ihrer Höhe und ihres zeitlichen Anfalls nur sehr schwer vorherzusagen sind. Die erwarteten Zahlungen an die diversen Lizenzgeber belaufen sich auf insgesamt ca. T€ 205 (undiskontiert). Die meisten Vereinbarungen dieser Art sind allerdings für Epigenomics kurzfristig kündbar.
Wenn Epigenomics zukünftig Produktumsätze mit Dritten erzielt, die unter Zuhilfenahme dieses lizenzierten geistigen Eigentums generiert werden, sind darüber hinaus in einigen Fällen prozentual zu diesen Umsätzen Lizenzgebühren an die Rechteinhaber abzuführen. Die potenzielle Höhe der Verpflichtungen lässt sich insoweit schwer beziffern, als dass wesentliche Anteile der variablen Lizenzgebühren von der Art und Weise der zukünftigen Umsätze abhängig sind.
Aus dem Mietvertrag für die Gewerberäume am Standort Geneststraße in Berlin mit einer Laufzeit bis zum April 2020 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für laufende Mietzahlungen von ca. T€ 284 (undiskontiert) bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, den Mietvertrag um weitere sechs Jahre zu verlängern.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen voraussichtlich auch für das Geschäftsjahr 2018 gegenüber der Epigenomics, Inc. als verbundenem Unternehmen. Nach der in 2016 erteilten Zulassung von Epi proColon für den US-Markt durch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA ist die Epigenomics, Inc. in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Distributor Polymedco für Vertrieb und Vermarktung des Produktes in den USA zuständig und erzielt seitdem eigene Umsätze mit Dritten. Zu diesem Zweck wurde der Epigenomics, Inc. eine exklusive Vermarktungs- und Vertriebslizenz für Nordamerika erteilt, aufgrund derer sie nun Lizenzgebühren anteilig zum erzielten Produktumsatz an die Epigenomics AG als Muttergesellschaft abführt. Zudem resultierten Verpflichtungen aus einem zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Verrechnungspreisabkommen. Dadurch wird die US-Tochtergesellschaft von der Epigenomics AG für die Erbringung diverser Dienstleistungen (z.B. Durchführung von klinischen Studien, Marktvorbereitung, Mitwirkung in regulatorischen Prozessen) in einem "cost plus"-Verfahren in marktüblicher Höhe entlohnt. Umgekehrt erbringt die Epigenomics AG gegenüber ihrer US-Tochtergesellschaft bestimmte administrative Dienstleistungen (z.B. Rechnungswesen, Personalwesen, Informationstechnologie), für die sie der Tochter eine Service-Gebühr in Rechnung stellt.
Die Geschäftsplanung der Gesellschaft sieht vor, dass die US-amerikanische Tochtergesellschaft nach erhaltener Zulassung von Epi proColon und noch erwarteter Erstattungszusagen durch die Kostenträger im US-Gesundheitswesen relativ schnell profitabel sein wird. Im Zeitraum bis zu den ersten relevanten Erstattungszusagen ist die Epigenomics, Inc. jedoch noch nicht in der Lage, eigene Umsätze in signifikanter Höhe zu erwirtschaften und zudem werden auch die Markteinführungskosten zunächst noch über den mit Epi proColon erzielten Umsätzen liegen. Bis dahin rechnet die Gesellschaft damit, die Epigenomics, Inc. über noch auszureichende, kurzfristige Gesellschaftsdarlehen finanzieren zu müssen. Aufgrund der aktuellen Planungen kann die Epigenomics, Inc. den Break-even-point im Jahr 2019 erreichen. Ihr Finanzierungsbedarf beträgt bis dahin ca. € 8 -10 Mio., basierend auf einem angenommenen Wechselkursverhältnis zwischen dem Euro und dem US-Dollar in den entsprechenden Zeiträumen auf dem Niveau des Berichtsstichtages.
In 2013 hatte die Gesellschaft ein Vermarktungs- und Vertriebsabkommen mit der US-amerikanischen Distributionsgesellschaft Polymedco Cancer Diagnostics Products LLC geschlossen, wobei die eigene Vertragspartnerschaft in 2015 auf die US-Tochtergesellschaft Epigenomics, Inc. übertragen wurde. Im Rahmen dieses Vermarktungs- und Vertriebsabkommens ist die Epigenomics, Inc. verpflichtet, in angemessenem Rahmen gegenüber Polymedco Leistungen im Zusammenhang mit der Kommerzialisierung von Epi proColon in den USA anzubieten bzw. zu übernehmen. Unter anderem ist die Epigenomics, Inc. dadurch für die Herstellung der Produkte für den US-Markt verantwortlich, für deren Weiterentwicklung, für alle damit zusammenhängende regulatorischen Sachverhalte oder auch für das medizinische Marketing. Als Muttergesellschaft hat die Epigenomics AG eine Garantie gegenüber Polymedco abgegeben, haftet vertraglich in voller Höhe für diese Verpflichtung gegenüber dem Partner und muss die geschuldete Leistung ggfs. mit eigenen Mitteln erbringen. Da vertragsgemäß Polymedco eine Verpflichtung zur Abnahme bestellter und hergestellter Produkte zu Herstellungskosten hat, beschränkt sich das finanzielle Risiko aus diesem Haftungsverhältnis auf die anderen genannten Leistungen.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2017 hatte die Epigenomics AG eine 100 %-ige Beteiligung an folgender Gesellschaft:
Epigenomics, Inc.
Suite 400
1455 NW Leary Way
Seattle, WA 98107
USA
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag dieser Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2017 auf T€ 4.868 (2016: T€ 2.004). Für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft wurde ein Jahresfehlbetrag i.H. v. T€ 3.186 (2016: T€ 2.257) ausgewiesen.
In der Hauptversammlung vom Mai 2017 wurde die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (heute: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt.
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| T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Kosten für Abschlussprüfungsleistungen | 135 | 131 |
| Kosten für andere Bestätigungsleistungen | 15 | 0 |
| Kosten für sonstige Leistungen | 20 | 0 |
| Total | 170 | 131 |
Die angegebenen Kosten der Abschlussprüfung ergaben sich für die Prüfungen von Einzel- und Konzernabschluss der Gesellschaft.
Nach dem Bilanzstichtag fanden keine Ereignisse von Bedeutung statt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder die Risikobeurteilung der Gesellschaft haben könnten.
Im Oktober des Berichtsjahres haben Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung ist auf der Website der Gesellschaft (www.epigenomics.com/de/news-investors/investor-relations/corporate-gover-nance.html) veröffentlicht. Nähere Informationen können zudem dem Kapitel "Corporate Governance" des Lageberichtes entnommen werden.
Die folgenden Gesellschaften haben der Epigenomics AG seit dem Bilanzstichtag des Jahresabschlusses 2016 Veränderungen ihres direkten Stimmrechtsanteils gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt:
(1) Veröffentlichung vom 24. April 2017:
Korrektur einer am 11.04.2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
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| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
|---|---|
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung - Umstrukturierung der Beteiligungen an der Epignomics AG |
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Global Bio and Information Technologies Partners GP Ltd. | George Town, Grand Cayman Kaimaninseln |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Globetrotter (BVI) Holdings, Ltd.; BioChain Institute, Inc.
04.04.2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 9,19 % | 0,0 % | 9,19 % | 22735260 |
| letzte Mitteilung | 9,30 % | 0,0 % | 9,30 % | / |
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 0 | 2088685 | 0 % | 9,19 % |
| Summe | 2088685 | 9,19 % |
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
|---|---|
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Global Bio Information Technologies Partners GP Ltd. | % | % | % |
| Global Bio and Information Technologies Partners L.P. | % | % | % |
| Team Curis Group | % | % | % |
| Biochain (BVI) Holdings, Ltd. | % | % | % |
| BioChain Institute, Inc. | % | % | % |
| Globetrotter (BVI) Holdings, Ltd. | 5,71 % | 0 % | 5,71 % |
| Global Bio Information Technologies Partners GP Ltd. | % | % | % |
| Global Bio and Information Technologies Partners L.P. | % | % | % |
| Team Curis Group | % | % | % |
| Biochain (BVI) Holdings, Ltd. | % | % | % |
| BioChain Institute, Inc.. | 3,48 % | % | % |
| Global Bio Information Technologies Partners GP Ltd. | % | % | % |
| Global Bio and Information Technologies Partners L.P. | % | % | % |
| Team Curis Group | % | % | % |
| Biochain (BVI) Holdings, Ltd. | % | % | % |
| Bio-Epi (BVI) Holdings Ltd. | 3,48 % | % | % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
(2) Veröffentlichung vom 12. Mai 2017:
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| CIGOGNE MANAGEMENT S.A. | Luxemburg Luxemburg |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
CIGOGNE UCITS
27.04.2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 3,30 % | 0 % | 3,30 % | 22735260 |
| letzte Mitteilung | n/a % | n/a % | n/a % | / |
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 750000 | % | 3,30 % | |
| Summe | 750000 | 3,30 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| t |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
(3) Veröffentlichung vom 12. Mai 2017:
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| CIGOGNE UCITS | Luxemburg Luxemburg |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
27.04.2017
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 3,30 % | 0 % | 3,30 % | 22735260 |
| letzte Mitteilung | n/a % | n/a % | n/a % | / |
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 750000 | 3,30 % | % | |
| Summe | 750000 | 3,30 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
(4) Veröffentlichung vom 31. Mai 2017:
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Stimmrechtsvollmacht im Rahmen der Hauptversammlung |
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Herr Nikola Dimitrov |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
22.05.2017
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 3,78 % | 0 % | 3,78 % | 22735260 |
| letzte Mitteilung | n/a % | n/a % | n/a % | / |
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 200000 | 659532 | 0,88 % | 2,9 % |
| Summe | 859532 | 3,78 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Nikola Dimitrov | % | % | % |
| Bavarian Capital Management GmbH | % | % | % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | 30.05.2017 |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | 1,78 % (entspricht 403925 Stimmrechten) |
(5) Veröffentlichung vom 11. Juli 2017:
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Herr Shaoqing Zhang, Geburtsdatum: 15.01.1964 |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Can Reach International Limited
05.07.2017
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 5,53 % | 0 % | 5,53 % | 22735260 |
| letzte Mitteilung | 3,76 % | 0 % | 3,76 % | / |
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 1257395 | % | 5,53 % | |
| Summe | 1257395 | 5,53 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Shaoqing Zhang | % | % | % |
| Can Reach International Limited | 5,53 % | % | 5,53 % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
(6) Veröffentlichung vom 26. Juli 2017:
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Oddo BHF Asset Management SAS | Paris Frankreich |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
24.07.2017
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,94 % | 0 % | 2,94 % | 22735260 |
| letzte Mitteilung | 3,08 % | n/a % | 3,08 % | / |
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 0 | 668286 | 0 % | 2,94 % |
| Summe | 668286 | 2,94 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| t |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
(7) Veröffentlichung vom 16. Oktober 2017: Stimmrechtsmitteilung
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Herr Wilhelm K. T. Zours, Geburtsdatum: 28.07.1961 |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Heidelberger Beteiligungsholding AG
06.10.2017
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 8,35 % | 0 % | 8,35 % | 24014360 |
| letzte Mitteilung | 4,24 % | 0 % | 4,24 % | / |
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 2005474 | % | 8,35 % | |
| Summe | 2005474 | 8,35 % |
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | % | % | % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| ABC Beteiligungen AG | % | % | % |
| Heidelberger Beteiligungsholding AG | 4,37 % | % | % |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | % | % | % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| AEE Ahaus-Enscheder AG | % | % | % |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | % | % | % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Ming Le Sports AG | % | % | % |
| Wilhelm K. T. Zours | % | % | % |
| DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | % | % | % |
| VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | % | % | % |
| Investunity AG | % | % | % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
(8) Veröffentlichung vom 19. Oktober 2017:
Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Herr Yong Yu, Geburtsdatum: 27.02.1961 |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Summit Hero Holding GmbH
06.10.2017
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 4,84 % | 8,98 % | 8,98 % | 24014360 |
| letzte Mitteilung | 5,11 % | 5,11 % | 5,11 % | / |
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A11QW50 | 0 | 1161139 | 0 % | 4,84 % |
| Summe | 1161 | [139 | 4,84 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtung zum Rücktritt von der Übertragung | Physisch | 1161139 | 4,84 % | ||
| Wandelschuldverschreibungen | 31.12.2018 | 07.09.2017 bis 31.12.2018 | Physisch | 994397 | 4,14 % |
| Summe | 2155536 | 8,98 % |
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Yong Yu | % | % | % |
| Cathay Fortune Corp. | % | % | % |
| Cathay Fortune International Company Limited | % | % | % |
| Eagle Noble Limited | % | % | % |
| Mass Elite Limited | % | % | % |
| Summit Hero Limited | % | % | % |
| Summit Hero Holding GmbH | 4,84 % | % | % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
Keine Aggregation von Stimmrechten durch Aktien und Instrumente, da Stimmrechte durch Aktien auch in den mitgeteilten Instrumenten enthalten sind.
Die Epigenomics AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie verfügt mit der Epigenomics, Inc. über eine 100 %-ige Tochtergesellschaft mit Sitz in Seattle, WA, USA, die in Germantown, MD, USA, einen weiteren Standort hat. Unsere Geschäftstätigkeit zielt vor allem auf die wichtigen internationalen Märkte in Nordamerika, Asien und Europa. Die Epigenomics AG als Muttergesellschaft nimmt die zentralen Konzernfunktionen (wie Rechnungs-, Personal-, Lizenz- und Patentwesen) wahr. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Konzerns wird ebenfalls von Berlin aus betrieben. Die Hauptaufgabe der Epigenomics, Inc. liegt in der Entwicklung unserer Geschäfts- und Vermarktungstätigkeit in Nordamerika und auf den internationalen Märkten außerhalb Europas.
Wir sind ein Molekulardiagnostik-Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und der Vermarktung von "In-vitro-Diagnose"(IVD)-Tests mittels Flüssigbiopsien für die Früherkennung und Diagnose von Krebserkrankungen. Wir entwickeln unsere Produkte auf einer einzigartigen proprietären Technologieplattform, die auf der DNA-Methylierung basiert. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zielen darauf ab, geeignete Biomarker im menschlichen Erbgut zu identifizieren und entsprechende IVD-Tests zu entwickeln und zu patentieren.
Aktuell entwickeln und vermarkten wir IVD-Tests für Darm- und Lungenkrebs. Unsere molekulardiagnostischen Krebsdiagnoseprodukte zielen auf erheblichen, noch unzureichend gedeckten medizinischen Bedarf, um Patienten und Ärzten durch anwenderfreundlichere und hochwertige Diagnosetests Nutzen zu bieten.
Unser Hauptprodukt ist Epi proColon, ein blutbasierter Test für die Früherkennung von Darmkrebs auf der Grundlage unseres proprietären DNA-Methylierungs-Biomarkers Septin9. Der Test ist CE-zertifiziert und in seiner derzeitigen Version seit 2012 in Europa auf dem Markt erhältlich. Im April 2016 erteilte die US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) für Epi proColon, als erstem und bislang einzigen Bluttest zur Früherkennung von Darmkrebs, die Zulassung zur Kommerzialisierung auf dem US-Markt. Epi proColon wurde zudem Ende 2014 von der Zulassungsbehörde China Food and Drug Administration (CFDA) die Marktzulassung in China erteilt.
2017 haben wir als unser zweites Produkt Epi proLung zur Erkennung von Lungenkrebs zu Ende entwickelt. Bei diesem Produkt handelt es sich um einen Bestätigungstest, der bei unklaren Befunden Klarheit schaffen soll, mit dem Ziel einer früheren Erkennung der Erkrankung, besserer Therapieerfolge sowie - bedingt durch die Reduzierung überflüssiger Verfahren - geringerer Behandlungskosten. Die Produktentwicklung wurde anteilig durch eine Förderung in Höhe von EUR 2,8 Mio. finanziert, die uns im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms "Horizon 2020" von der Europäischen Kommission im April 2015 gewährt wurde (Grant Agreement number: 672680). Sie fand ihren Abschluss im Berichtsjahr mit der erfolgreichen CE-Zertifizierung des Produkts.
Vornehmliches Unternehmensziel der Epigenomics AG ist die Entwicklung von in-vitro-diagnostischen Produkten im Bereich der Krebserkennung und deren Kommerzialisierung. Bei der Umsetzung unserer Strategie und der Kontrolle des operativen Fortschritts gehen wir zielorientiert vor. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft definieren regelmäßig Zielvorgaben unter anderem für Umsatzerlöse, Betriebsergebnis und weitere Kenngrößen sowie Meilensteine in Bezug auf Produktentwicklung, aber auch auf klinische und regulatorische Entwicklungen, an denen die Leistung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter regelmäßig gemessen wird.
Unsere Unternehmensstrategie ist es, im Markt für "Liquid Biopsies" Weltmarktführer zu werden. Mit dem ersten von der FDA zugelassenen Bluttest für das Krebs-Screening konnte sich Epigenomics als Vorreiter in diesem rasch wachsenden Markt etablieren. Vor dem Hintergrund eines starken Patentschutzes im Bereich der DNA-Methylierung wollen wir die Marktakzeptanz für Epi proColon vorantreiben und unsere Produktpipeline langfristig erweitern. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Entwicklung von Epi proLung haben wir unsere Fähigkeiten dahingehend in 2017 erneut unter Beweis gestellt.
Zur Umsetzung unserer Strategie werden wir alles daransetzen, die für die Produktentwicklung und weltweite Vermarktung notwendigen und angemessenen Schritte zu unternehmen. Die Kommerzialisierung wird dabei von uns sowohl durch eigene Vermarktungsaktivitäten als auch durch Vertriebspartnerschaften betrieben. Primär adressieren wir die wirtschaftlich lukrativen Märkte in Nordamerika, Asien und Europa und planen die dort vorhandenen Umsatzpotenziale überwiegend in Form von Produktverkäufen auszuschöpfen.
Unsere Vermarktungsstrategie konzentriert sich dabei zunächst auf die Vereinigten Staaten, da wir dort die größten wirtschaftlichen Chancen für unsere Produkte sehen. Die USA sind ein Schlüsselmarkt, da neue diagnostische Technologien typischerweise zunächst in den USA zur Anwendung kommen.
Um diesen weltweit wichtigsten Markt auch mit unseren limitierten Ressourcen erschließen zu können, haben wir ein Vermarktungs- und Vertriebsabkommen mit einem etablierten Unternehmen auf diesem Gebiet geschlossen. Die im US-Bundesstaat New York ansässige Firma Polymedco Cancer Diagnostics Products LLP ("Polymedco") ist erfolgreich im Bereich der Kommerzialisierung von diagnostischen Darmkrebstests und seit 2013 auch unser Partner bei der Erschließung des US-Marktes. Polymedco kümmert sich dabei vor allem um die Vertriebsaktivitäten und die Betreuung der Kunden des von uns hergestellten Produktes.
Seit der Marktzulassung von Epi proColon in den USA durch die FDA konzentrieren wir uns insbesondere auf die Kostenerstattung, d. h. darauf, die Kostenträger im US-amerikanischen Gesundheitswesen davon zu überzeugen, ihren Patienten die Kosten für die Durchführung des Tests zu erstatten. Die Gewährung der Kostenerstattung ist eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg in den USA.
Auch China bietet langfristig ein großes Potenzial für die Vermarktung blutbasierter Tests. Aus diesem Grund haben wir für unsere Produkte Epi proColon und Epi proLung mit der chinesischen Gesellschaft BioChain Institute, Inc. ("BioChain") einen leistungsfähigen Partner gewählt. BioChain ist ein führendes Unternehmen der klinischen Diagnostik für Krebs- und genetische Tests in China und den USA und hat einen eigenentwickelten Darmkrebsfrüherkennungstest auf Septin9-Basis unter unserer Lizenz 2015 auf dem chinesischen Markt eingeführt. BioChain plant zudem einen Lungenkrebstest auf Basis einer von uns in 2016 erhaltenen Lizenz zu entwickeln.
In Europa und anderen Teilen der Welt vermarkten wir unsere eigenen Produkte in ausgewählten Märkten wie Deutschland, Frankreich und Spanien selbst, während wir andere wichtige Märkte über ein Netz von Händlern und Kommerzialisierungspartnern versorgen.
Epigenomics wird von einem Team von Branchenexperten geführt, das langjährige Erfahrungen in der Diagnostikbranche sowie eine umfangreiche Expertise auf den Gebieten der Naturwissenschaften und der Unternehmensführung aufweist und sich zur unternehmerischen Aufgabe gemacht hat, ein weltweit führendes Unternehmen der molekularen Krebsdiagnostik aufzubauen.
Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht wird das Unternehmen von einem erfahrenen Vorstand geführt und unterliegt der Kontrolle durch einen von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsrat. Seit Juli 2016 ist Greg Hamilton als Chief Executive Officer (CEO) Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Über 20 Jahre lang war er in Führungspositionen von Unternehmen der Molekulardiagnostik sowie von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen tätig. Greg Hamilton war CEO und Director von AltheaDx Inc., Chief Operating Officer und Chief Financial Officer von Enigma Diagnostics Inc., Vice President of Operations and Finance bei Third Wave Technologies Inc. und Vice President of Operations bei Hologic Inc. Er war verantwortlich für mehrere FDA-zugelassene diagnostische Produkte, unter anderem für einen Vorsorgetest für Humane-Papillom-Viren (HPV) sowie für den ersten zugelassenen HPV-Gentypisierungstest. Greg Hamilton verfügt über einen MBA-Abschluss der Universität von Chicago und einen Bachelor of Science in Finanzen der Purdue-Universität.
Dem Vorstand gehörte im Berichtsjahr außerdem noch Herr Dr. Uwe Staub an, der seit April 2013 Chief Operating Officer (COO) der Gesellschaft war. Herrn Dr. Staubs Vorstandstätigkeit endet zum 31. März 2018.
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 ernannte der Aufsichtsrat der Gesellschaft Herrn Dr. Jorge Garces zum President und Chief Scientific Officer (CSO) der Epigenomics AG. Herr Garces, PhD, der eine Reihe von Top-Managementpositionen in US-Diagnostikunternehmen innehatte, wird als Mitglied des Vorstands der Epigenomics AG für die Bereiche Operations, Forschung und Entwicklung, Clinical Affairs, Regulatory and Qualität verantwortlich sein.
Herr Garces, PhD (46) ist seit mehr als 20 Jahren in Führungspositionen von Unternehmen der Molekulardiagnostik und der Life-Sciences-Branche tätig. Herr Garces, PhD war CEO & President von AltheaDx Inc. und von Enigma Diagnostics, Inc. Davor war Herr Garces, PhD als Vice President und Operations Manager bei Hologic, Inc. tätig, wo er die Entwicklung und FDA-Zulassung von Tests für zystische Fibrose und HPV (Humane-Papillom-Viren) leitete. Darüber hinaus war er als Führungskraft bei GenMark Diagnostics und Third Wave Technologies tätig.
Herr Garces, PhD erwarb seinen Doktorgrad in Zell- und Molekularbiologie an der City University of New York. Sein Postgraduiertenstudium absolvierte Herr Garces, PhD auf dem Gebiet der Neurobiologie an der University of Massachusetts Medical School. Darüber hinaus verfügt Herr Garces, PhD über einen MBA-Abschluss der Kellogg Graduate School of Management at Northwestern University.
Weiterhin ernannte der Aufsichtsrat der Gesellschaft im November 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 Herrn Albert Weber zum Executive Vice President Finance und zum Mitglied des Vorstands. Herr Weber, der seit 17 Jahren für Epigenomics tätig ist, wird als Vorstandsmitglied die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling sowie Personal und IT verantworten.
Herr Weber (54) verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich Corporate Finance. Vor seiner Ernennung führte Herr Weber die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling als Senior Vice President. Vor Epigenomics war er u.a. Controlling Manager bei der Pironet AG, sowie Manager Treasury & Corporate Accounting der EMI Group Germany. Er verfügt über umfassende Erfahrungen bei Kapitalmaßnahmen, in allen Finanzfunktionen sowie bei Börsengängen. Herr Weber hat einen Abschluss als Diplom-Kaufmann der Universität zu Köln und ist zertifiziert auf dem Gebiet der IFRS-Rechnungslegung.
Der Aufsichtsrat von Epigenomics besteht aus vier Mitgliedern mit dem jeweils erforderlichen Branchen- und Fachwissen. Weitere Einzelheiten zu den gegenwärtigen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Kapitel "Corporate Governance" dieses Lageberichts zu entnehmen.
Ziel von Epigenomics ist es, unsere Mission und Strategie systematisch umzusetzen und dadurch den Unternehmenswert für die Aktionäre zu erhöhen. Wir verwenden dabei fortwährend finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Überwachung des Erfolgs unserer Maßnahmen.
Die zur operativen Steuerung eingesetzten finanziellen Indikatoren umfassen als Finanzkennzahlen die Umsatzerlöse, das Betriebsergebnis und das Eigenkapital (sowohl der absoluten Höhe nach als auch quotal). Während wir auf der Konzernebene, über die wir auch mit dem Finanzmarkt kommunizieren, nach Umsatz und bereinigtem EBITDA gemäß IFRS-Rechnungslegung steuern, ist auf der Ebene der Einzelgesellschaft neben dem Umsatz das Betriebsergebnis (= EBIT)1 gemäß HGB-Rechnungslegung der adäquate Steuerungsindikator. Vor dem Hintergrund der zu beachtenden Gesetzeslage für Kapitalgesellschaften in Deutschland (HGB, AktG) ist darüber hinaus das Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote eine sehr wichtige interne Steuerungsgröße für das Management.
Diese vorgenannten Indikatoren werden auf Monatsbasis genau verfolgt. Sie werden regelmäßig mit den Planungen und Prognosen abgeglichen und bei Bedarf externen Benchmarks vergleichend gegenübergestellt. Da wir zur Finanzierung unserer Geschäftstätigkeit weiterhin auf Kapitalzufluss von Investoren angewiesen sind, zählt auch der Finanzmittelverbrauch zu unseren wichtigen Finanzindikatoren; er wird daher besonders aufmerksam verfolgt und regelmäßig berichtet.
Die für unsere Geschäftstätigkeit wichtigen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich vor allem aus unserer F&E-Tätigkeit und unseren kommerziellen Aktivitäten. Zu diesen Indikatoren zählen die aus wissenschaftlichen Studien oder auch aus der Veröffentlichung von Studienergebnissen in angesehenen wissenschaftlichen Fachzeitschriften gewonnenen Sensitivitäts- und Spezifitätswerte unserer Produkte. Unsere Fortschritte in der Beantragung der Marktzulassung bei Gesundheitsbehörden, die erfolgreich absolvierten Prüfungen unseres Qualitätsmanagementsystems und das Erreichen von Messgrößen und Meilensteinen in unseren Entwicklungsaktivitäten sind weitere wichtige Indikatoren, mit denen wir die Zielerreichung messen und die uns bei der Steuerung unserer internen Maßnahmen und der externen Kommunikation unterstützen. Und nicht zuletzt überwachen wir die Kundenzufriedenheit durch Indikatoren wie Liefer- und/oder Durchlaufzeiten, Art und Anzahl der Prüfungsfeststellungen bei Audits und Reklamationsraten.
1 Betriebsergebnis/EBIT = Jahresergebnis zzgl. Steuern zzgl. Finanzergebnis
Die geopolitische Lage hat sich im Jahr 2017 weiter verkompliziert. Von den schon vorher bestehenden weltweiten Krisenherden konnte keiner merklich beruhigt werden. Im Vorjahr war von einem führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitut die Charakterisierung von 2016 als dem Jahr vorgenommen worden, in dem die Globalisierung "abgewählt" wurde. Wer diese Ansicht teilt, konnte weltweit in 2017 die Umsetzung vieler logischer Schritte aus dieser Abwahl erkennen. Weiterhin war das Jahr auch durch Parlamentswahlen in einigen bedeutenden Volkswirtschaften geprägt.
Bei der deutschen Bundestagswahl im September 2017 kam es zu keinem eindeutigen Ergebnis. Die Partner der bisherigen großen Koalition verloren beide an Zustimmung zu Gunsten der kleineren Parteien, wobei die Alternative für Deutschland (AfD) erstmalig in den Bundestag einzog. Sondierungen zwischen der CDU/CSU, den Grünen und der FDP über eine sogenannte Jamaika-Koalition wurden nach mehreren Wochen ergebnislos abgebrochen, gefolgt von ersten Gesprächen zwischen der CDU/CSU und der SPD über eine Neuauflage der großen Koalition. Zum Jahresende 2017 war noch kein Durchbruch dahingehend erzielt, so dass das wirtschaftsstärkste Mitglied der Europäischen Union (EU) ohne eine neue Regierung in das Jahr 2018 ging.
Im Nachbarland Österreich war bei der Parlamentswahl im Oktober 2017 einen Rechtsruck zu beobachten, der auch in anderen Mitgliedsländern der EU bereits stattgefunden hat oder sich für die kommenden Wahlen abzeichnet. Im Vereinigten Königreich verlor die konservative Partei von Premierministerin May bei den von ihr selbst initiierten Neuwahlen im Sommer des Jahres die absolute Mehrheit. Das neue Parlament muss zudem nun auch den Bedingungen eines Deals mit der EU über das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU ("Brexit") zustimmen, wodurch die Verhandlungsposition der Premierministerin weiter geschwächt wurde. In den Medien gilt sie bereits als Regierungsoberhaupt auf Abruf. Es bleibt nach wie vor unklar, wie sich der Brexit auf die Stärke des Finanzplatzes London auswirken wird.
Vor dem Hintergrund des Ausscheidens Großbritanniens aus der EU und der aktuell eingeschränkten Handlungsfähigkeit Deutschlands ruhen verstärkt Hoffnungen auf einer stärkeren Rolle Frankreichs. Seit Mai 2017 gilt Präsident Macron als neuer Hoffnungsträger für ein stabiles Europa.
Ein weiteres großes Mitglied der EU, Spanien, wurde in 2017 durch die zugespitzten Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens - seiner wirtschaftlich stärksten Provinz - krisengeschüttelt. Im November setzte die Zentralregierung in Madrid dabei ein vorläufiges Stoppsignal, indem sie die katalanische Provinzregierung absetzte. Kurz vor Jahresende konnten die separatistischen Parteien in Katalonien bei Neuwahlen jedoch ihre starke Position behaupten, wodurch die Einheit Spaniens weiterhin vor einer ungewissen Zukunft steht. Und während im Süden der Europäischen Union Griechenland und Portugal erste Fortschritte bei der Bewältigung ihrer Finanz- und Haushaltskrisen verzeichneten, steht Italien ebenfalls vor Neuwahlen (Anfang 2018) und kommt trotz leichtem wirtschaftlichen Aufschwung beim Staatsschuldenabbau nicht von der Stelle. Bei den Neuwahlen droht zudem ein Erfolg von euro- bzw. europaskeptischen Parteien.
Außerhalb der EU war in 2017 zudem ein weiteres Abrücken der Türkei vom Westen zu beobachten. Unter Staatspräsident Erdogan wurden nicht nur die demokratischen Rechte der Bevölkerung weiter eingeschränkt. Das Land begibt sich zusehends auf einen Konfrontationskurs gegen seine westlichen (NATO-)Verbündeten und rückte dafür näher an Russland und den Iran heran.
Seit Januar 2017 ist in den USA mit Donald Trump ein Präsident an der Regierung, der schon im Wahlkampf die Maxime "America first" ausgab und in seinem ersten Amtsjahr danach handelte. Für weltweites Aufsehen sorgte dabei vor allem der von ihm initiierte Austritt der größten Volkswirtschaft der Welt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Auch von der UNESCO und dem Flüchtlingsabkommen der UNO haben sich die USA unter Trump zurückgezogen. Handelsschranken und Zölle wurden unter seiner Administration erhöht. Mit Nordkorea begab sich Trump in eine offene Konfrontation bezüglich dessen Bestrebungen eine Atommacht zu werden. Innenpolitisch gelang Trump gegen Ende des Jahres zumindest die Durchsetzung seiner Steuerreformpläne, durch die die USA zukünftig zum Niedrigsteuerland werden, was den internationalen Standortwettbewerb neu beleben wird. Wesentliche Änderungen an der Gesundheitsreform seines Vorgängers ("Obamacare") gelang ihm jedoch in 2017 nicht.
Die chinesische Wirtschaft wuchs auch 2017 wieder mit einer Wachstumsrate von rund 7 % und forciert durch Firmenkäufe - vornehmlich in Europa - ihre wirtschaftliche Macht. Staatspräsident Xi Jinping machte dabei den internationalen Führungsanspruch seiner Nation auf dem Kongress seiner kommunistischen Partei im Oktober 2017 deutlich. Im Fokus der Expansionspläne der chinesischen Wirtschaft steht dabei vor allem Europa, wo sie ihr Investitionsvolumen zwischen 2010 und 2017 um ca. 1.500 % gesteigert hat.
Insgesamt fiel das Wachstum der Weltwirtschaft aus Expertensicht zufriedenstellend und etwas besser als im Vorjahr angenommen aus. Sowohl die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) als auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bezifferten im "World Economic Outlook" (Oktober 2017) bzw. im "OECD Economic Outlook" das reale Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsproduktes (BIP) auf ca. 3,6 % nach 3,1 % im Vorjahr. Auch in 2017 blieben China und Indien mit einem geschätzten BIP-Anstieg in Höhe von 6,8 % bzw. 6,7 % die treibenden Kräfte hinter dem weltweiten Wachstum.
Die für 2017 prognostizierten Wachstumsraten fallen für die Eurozone mit 2,4 % - für Deutschland mit 2,5 % - und für die USA mit 2,2 % jeweils höher als im Vorjahr aus. Unverändert prägten interne Debatten zum Fortbestand der Eurozone, die Brexit-Entscheidung, die anhaltende Schwäche der französischen Konjunktur und der Fortbestand der Krise in Italien, die Spannungen zwischen der EU und Russland und das Erstarken populistischer und rechter Kräfte in vielen Ländern die politische Landschaft und wirkten sich bremsend auf die Aussichten für die europäische Wirtschaft aus. Positiv hingegen schlugen die moderaten Steigerungsraten in Russland (1,9 %) und Brasilien (0,7%) zu Buche, nachdem sich das reale BIP dort in 2016 sogar rückläufig entwickelt hatte.
Die wirtschaftliche Entwicklung in den USA hingegen verlief im Rahmen der Erwartungen. Die US-Börsen setzten ihren schon seit mehreren Jahren andauernden Höhenflug mit unveränderter Dynamik fort, während die US-amerikanische Zentralbank (Federal Reserve System - Fed) die Leitzinsen mehrfach erhöhte. Zuletzt legte sie den Zielkorridor auf 1,251,50 % fest.
Deutschland glänzte innerhalb der EU unverändert mit einer stabilen und soliden Wirtschaftslage, die auf einer starken Binnennachfrage, geringen Inflations- und weiter sinkenden Arbeitslosenraten basiert. Die Erwerbslosenquote lag dabei im Oktober 2017 bei nur noch 3,7 %. Laut Bundeswirtschaftsministerium befand sich die deutsche Wirtschaft zum Ende des Berichtsjahres "in einem stetigen und breit angelegten Aufschwung mit einem soliden binnenwirtschaftlichen Fundament". Dabei wurde das Wachstum sowohl von der Inlandsnachfrage als auch vom Außenhandel gestützt. In den anderen großen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich blieb das Wachstum erneut eher schwach. Letztlich sah die Europäische Zentralbank (EZB) auch Ende 2017 keinen Grund für eine Erhöhung der Zinssätze. Sie erklärte sich nach ihrer letzten Sitzung des Jahres auch weiterhin bereit, ihr Anleihenkaufprogramm zur Sicherstellung der Preisstabilität nicht nur fortzuführen, sondern bei Bedarf auch jederzeit auszuweiten.
Nachdem die OECD zum Ende 2016 noch die Weltwirtschaft in einer Periode niedrigen Wachstums (low-growth trap) verortet hatte, stellte sie nun eine global synchrone Wachstumsdynamik fest. Diese sei vor allem auf politische Stimulanz zurückzuführen, während die privaten Investitionen weiterhin als moderat eingestuft wurden. Unterstützt werde diese Entwicklung von niedrigen Inflations- und Lohnsteigerungsraten (OECD). Das Wachstum des weltweiten BIP erwartet die Organisation für 2018 mit 3,7 % dabei noch einmal leicht höher als 2017, basierend auf den erwarteten Steigerungsraten für die USA, Indien und Brasilien. Für alle anderen wesentlichen Regionen (Eurozone, Vereinigtes Königreich, Kanada, Japan, China und Russland) rechnet man hingegen mit einem leichten Rückgang - bestenfalls einer Stagnation - der Wachstumsraten. Der IWF stellt eine identische Prognose für die globale BIP-Zunahme in 2018.
Mit leichter Sorge blickt die OECD dabei auf die steigenden Verschuldungsquoten von Unternehmen und Privathaushalten in vielen Ländern bei gleichzeitig abnehmenden Kreditqualitäten und einer steigenden Bedeutung wenig regulierter Finanzsektoren. Auch weltweit steigende Immobilienpreise trügen zu den höheren Risiken bei, denen sich die Weltwirtschaft im kommenden Jahr ausgesetzt sehe. Grundsätzlich bemängeln die Volkswirte der OECD die Tendenz, dass die Unternehmen zu stark in finanzielle Vermögenswerte statt in Realkapital investierten und der Boom an den Kapitalmärkten die Gefahr größerer, konjunkturdämpfender Korrekturen mit sich bringen würde.
Die Wachstumsaussichten für die deutsche Wirtschaft werden für 2018 generell als gut erachtet. Die Prognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute und der Bundesbank hinsichtlich der Wachstumsrate des deutschen BIP decken sich mit den Vorhersagen der OECD und des IWF und bewegen sich mehrheitlich bei ca. 2,0-2,5 %. Wesentliche Unwägbarkeiten bestehen zum einen in der zum Jahresbeginn 2018 noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung und zum anderen in den wenig kalkulierbaren internationalen Einflussfaktoren, wie z.B. der Entwicklung der Lage in den großen europäischen Partnerländern (Vereinigtes Königreich, Frankreich) oder auch der Fortsetzung der aggressiven US-amerikanischen Wirtschaftspolitik unter Präsident Trump (Steuersenkung, Protektionismus usw.). Einen stabilisierenden Einfluss dürften die generell als weiterhin niedrig bleibenden Inflations- und Arbeitslosenraten, die Exportstärke der deutschen Industrie und der florierende Konsum der Privathaushalte haben. Die eher dämpfenden Auswirkungen der Flüchtlingskrise haben sich bereits in 2017 abgeschwächt und werden voraussichtlich auch in 2018 eher zurückgehen. Es bleibt allerdings ungewiss, ob sich die in 2017 neu entwickelte Stärke des Euro gegenüber dem US-Dollar weiter anhalten bzw. zunehmen wird.
Finanzexperten gehen derzeit davon aus, dass es im Jahr 2018 nur zu einer moderaten Straffung der internationalen Geldpolitik kommen wird. In den USA werden von der Fed noch weitere kleinere Zinsschritte erwartet. Die EZB und die Bank of Japan werden demgegenüber voraussichtlich die Zügel weiter locker halten und. Unklar scheint die Situation lediglich im Vereinigten Königreich, wo sich die Bank of England einer durch den Brexit geschwächten wirtschaftlichen Entwicklung bei gleichzeitig spürbar steigender Inflation gegenübersieht - eine Herausforderung für jede Notenbank.
Der Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar lag Anfang 2017 bei EUR/USD 1,05. Zu diesem Zeitpunkt gingen die meisten Analysten und Experten von einem starken Dollar aus, der sich in 2017 der Parität mit dem Euro nähern sollte. Stattdessen stieg der Kurs im Jahresverlauf mehr oder weniger kontinuierlich bis auf ein Niveau von EUR/USD 1,18 - 1,20 und unterstützte damit den wirtschaftspolitischen Kurs der Trump-Regierung. Aktuell sehen die meisten Experten hier nicht mehr viel Luft nach oben und erwarten die Relation auch zum Ende 2018 in diesem Bereich.
Jeder wirtschaftliche Ausblick steht unter dem Vorbehalt wichtiger geopolitischer Entwicklungen. Bereits bestehende und zunehmende Spannungen zwischen dem Osten (d. h. Russland) und dem Westen, die weltweite Angst vor terroristischen Angriffen und die politische Instabilität der EU bleiben wesentliche und entscheidende Faktoren und könnten Prognosen und Schätzungen im Fall der Eskalation eines dieser Konflikte zunichtemachen.
Die weltweiten Aktienmärkte stiegen in 2017 vielfach auf neue Höchststände. Der MSCI World Index legte während des Jahres um rund 20 % zu, nach 5,6 % im Vorjahr. Als Ursachen für den Börsenboom werden einerseits eine hohe Liquidität auf der Investorenseite und mangelnde Anlagenalternativen (unattraktive Anleihenmärkte, politische Abhängigkeit der Rohstoffmärkte) genannt, gleichzeitig aber auch eine zunehmende Risikobereitschaft auf der Anlegerseite.
Getrieben wurde die globale Entwicklung an den Kapitalmärkten einmal wieder aus den USA. Dort legt der S&P 500 Index ebenfalls um rund ein Fünftel im Vergleich zum Endstand 2016 zu. Besonders erfolgreich schnitten im Berichtsjahr Technologiewerte ab. Der US-amerikanische Tech-Index Nasdaq 100 stieg dabei sogar in seinem neunten Gewinnjahr in Folge um mehr als 30 %. Die fünf größten Einzelwerte bringen dabei in Summe schon eine größere Marktkapitalisierung auf als die 30 deutschen DAX-Werte zusammen.
Eine ähnliche Entwicklung wie in den USA war in weiten Teilen Asiens festzustellen: hohe Kurssteigerungen an den meisten relevanten Börsen, die vor allem von Technologiewerten befeuert wurden. Die führenden Börsenindizes in Hong Kong, Indien, Südkorea und Japan legten dabei zwischen 20 und 34 % gegenüber 2016 zu. Lediglich in China und Malaysia sah man nur moderate Kurssteigerungen. Nachdem in 2016 allerdings in China sogar Kursrückgänge auf breiter Front zu beobachten waren, konnte man zumindest aus dieser Sicht aber auch dort von einem erfolgreichen Börsenjahr sprechen. Die Kapitalflucht aus der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt scheint damit zumindest gebremst, wenn nicht gar gestoppt worden zu sein.
Auch für die meisten Aktienmärkte in Europa war 2017 ein gutes Jahr - auch wenn man hier nicht an die rasante Entwicklung in den USA und Asien heranreichte. Im Vergleich zum eher schwachen Börsenjahr 2016 ging es an den meisten europäischen Börsenplätzen jedoch wieder deutlich aufwärts. Der Euro Stoxx 50 Index konnte sich gegenüber dem Ende des Vorjahrs um ca. 8 % steigern, der französische Index CAC 40 kletterte um mehr als 10% und der britische FTSE 100 erreichte kurz vor Jahresende einen neuen Allzeit-Höchststand.
Deutliche Gewinne gab es im Jahr 2017 auch am deutschen Aktienmarkt: der DAX 30 stieg trotz eher verhaltener Prognosen zum Jahresbeginn um rund 14 %. Im November erreichte er dabei mit fast 13.500 Punkten auch seinen bislang höchsten Stand überhaupt. Auch die Dividendenausschüttungen der im DAX-30 enthaltenen Unternehmen werden laut den Prognosen zum Jahresende für das Geschäftsjahr 2017 eine neue Rekordhöhe erreichen. Stärker noch entwickelten sich der MDAX (+ 18 %), der SDAX (+25 %) und vor allem auch hier der technologiegetriebene TecDAX mit fast 40 %.
2017 war ebenfalls ein gutes Jahr bei der Zahl der weltweiten Börsengänge (IPOs). Das Beratungsunternehmen EY ("Global IPO Trends: Q4 2017") zählte insgesamt 1.624 IPOs, was einem Plus von 49 % verglichen mit dem Vorjahr entsprach und den höchsten Wert seit 10 Jahren darstellte. Das Gesamtemissionsvolumen belief sich dabei auf USD 189 Milliarden. Die aktivsten IPO-Märkte lagen dabei in China (582), Europa (250) und den USA (174). In Deutschland stieg die Zahl der IPOs von mageren acht im Vorjahr auf immerhin 14 im Geschäftsjahr 2017 - was aber gemessen an der Größe des deutschen Kapitalmarkts im Verhältnis zu Europa allgemein immer noch ein schwacher Wert war (zum Vergleich: 72 IPOs in London und 78 in den skandinavischen Ländern).
Die Zahl an Börsengängen von Healthcare-Unternehmen in den USA stieg dabei in 2017 nur leicht von 42 im Vorjahr auf 44. Das Biotech-Segment legte generell an der Börse jedoch wieder deutlich zu: Der NASDAQ Biotech Index schloss das Jahr 2017 mit einem Plus von ca. 19 %, nachdem er in 2016 über 20 % verloren hatte. Vor dem Hintergrund von anhaltenden Diskussionen in den Vereinigten Staaten um Arzneimittelpreise, von steigendem Wettbewerb und einer eher enttäuschenden Zahl an Produktneueinführungen aus diesem Sektor muss man diesen Kursanstieg schon als sehr positive Entwicklung bezeichnen. Auch hinsichtlich der M&A-Aktivitäten blieb das Biotech-Segment 2017 hinter den Erwartungen der Experten zurück. Immerhin ließ die FDA im Jahr 2017 insgesamt 46 neue Medikamente für den Markt zu und damit mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor.
Die Entwicklung im weltweiten Gesundheitswesen - einem Umfeld, das durch steigende Ausgaben geprägt ist - wird nicht nur durch alternde und wachsende Bevölkerungen angetrieben, sondern auch durch permanente technologische Innovationen. Wie in den Jahren zuvor werden die höchsten Wachstumsraten für die Branche in Zukunft voraussichtlich in Asien und im Mittleren Osten liegen; das Wachstum in Europa dürfte moderater ausfallen.
Zu den innovativen Technologien im Bereich Life Sciences zählen vielversprechende neue und bessere diagnostische und therapeutische Methoden mit besseren Resultaten für Patienten und einem höheren Nutzen für die Gesundheitssysteme. Gleichwohl ist das Umfeld in den wohlhabenden Ländern weltweit durch Gesundheitsreformen, Kosten- und Preisdruck und durch die oben erwähnte, im Allgemeinen recht schwache wirtschaftliche Lage gekennzeichnet. Nach Ansicht einer Branchenstudie von Deloitte führt dies zu einer Diskrepanz zwischen steigenden F&E-Aufwendungen einerseits und der Nachfrage seitens Kostenträgern und der Öffentlichkeit nach günstigeren Behandlungen andererseits. Moderne Technologien verursachen häufig höhere Kosten im Gesundheitswesen. Ebenso stellen zunehmende regulatorische Anforderungen und Qualitätsstandards einen weiteren Kostentreiber in der Branche dar. Hingegen werden die öffentlichen Budgets für den Gesundheitsbereich immer stärker in Frage gestellt. In der Folge kommt es zu langen und teilweise kontrovers geführten öffentlichen und politischen Debatten. Diese Situation wird in den kommenden Jahren voraussichtlich bestehen bleiben und sich eher noch weiter zuspitzen. In den USA waren diese Debatten während des Präsidentschaftswahlkampfs 2016 ein zentrales Thema und Präsident Trump hat nunmehr bereits damit begonnen, seine Pläne zur Abschaffung von Obamacare umzusetzen.
Der Bereich Diagnostik stellt weiterhin ein aufstrebendes Segment der Life-Sciences-Branche dar und profitiert insbesondere von Innovationen sowie dem technologischen Fortschritt (z. B. digitale Gesundheitsanwendungen). Das Untersegment In-vitro-Diagnostik (IVD) und insbesondere die Molekulardiagnostik sind über die vergangenen Jahre sehr schnell gewachsen. Ausgehend von einem geschätzten globalen Umsatz volumen von über USD 60 Mrd. in 2016 rechnen Marktforschungsinstitute aktuell mit jährlichen Wachstumsraten von ungefähr 5 % und kommen je nach Datenlage und Berechnungsmethoden auf einen globalen Umsatz von ca. USD 80 Mrd. im Jahr 2023. Besonders stark wachsen soll nach Berechnungen der Analysten von Stratistics MRC der Teilbereich des Blut-Screening-Marktes, welcher sich im vorgenannten Zeitraum von einem weltweiten Umsatz von ca. USD 1,8 Mrd. mit mehr als 11 % Wachstum auf knapp USD 4 Mrd. vergrößern wird. Den Erwartungen an die Marktentwicklung liegt dabei u.a. die Altersentwicklung in den Bevölkerungen der wesentlichen Absatzregionen wie den USA, Europa, aber auch China und Japan zugrunde.
Dieser Markt kann unverändert als recht konsolidiert betrachtet werden, und es sind Mitbewerber aller Größen im Rennen, von großen europäischen Anbietern wie Roche, Bayer, Qiagen und BioMerieux, über Sysmex aus Japan und US-Unternehmen wie Abbott, Bio-Rad und Becton Dickinson bis hin zu kleinen Unternehmen wie Epigenomics. In den letzten Jahren waren relativ viele M&A-Aktivitäten zu beobachten, wobei einige Käufer (z. B. Thermo Fisher, Synlab, Quest) weiterhin großes Interesse zeigten und ihre Einkaufstour anscheinend noch nicht beendet haben. In den Themengebieten Flüssigbiopsien und Sequenziertechniken der nächsten Generation herrscht ein weiterhin hoher Wettbewerb. In den USA wurde in 2017 alleine in die drei Venture-Capital (VC)-finanzierten Gesellschaften Guardant Health, Grail und Human Longevity frisches Kapital in Höhe von USD 1,8 Mrd. investiert. Aber auch jenseits dieser Beispiele zeigte sich in diesem Jahr im wichtigsten Markt der Welt eine ungebrochene Dynamik bei Initial- oder Anschlussfinanzierungen von Biotechnologie-Gesellschaften in frühen bzw. vorbörslichen Stadien. Oftmals stehen dabei die VC-Gesellschaften von etablierten Branchenschwergewichten (z.B. Illumina oder Celgene) auf der Investorenseite, die damit auch den Wettbewerb, dem sie selbst ausgesetzt sind, weiter befeuern. Für 2018 erwarten die Branchenexperten der Silicon Valley Bank auch eine Zunahme von Spin-Offs durch Diagnostik-Hersteller von auf Testverfahren und Analysen spezialisierten neuen Gesellschaften.
Investoren aus China haben in den vergangenen Jahren vermehrt branchenübergreifend europäische und US-Unternehmen erworben. Im Berichtsjahr geriet nun auch Epigenomics in den Fokus eines chinesischen Käufers (siehe dazu auch "Überblick über den Geschäftsverlauf 2017"). Es muss davon ausgegangen werden, dass das Augenmerk von chinesischen Investoren in der nahen Zukunft verstärkt auf dem Gebiet der Life Sciences und insbesondere im Bereich der Diagnostik liegen wird. Mit Blick auf die chronischen Zivilisations- und altersbedingten Krankheiten, wie Krebs, wird damit gerechnet, dass diese in der chinesischen Gesellschaft aufgrund der rasch wachsenden Bevölkerung, höherer Lebensstandards und der Übernahme des westlichen Lebensstils von zunehmender Bedeutung sein werden. Es ist auch davon auszugehen, dass mit der Entwicklung in China eine Verschärfung des Wettbewerbs einhergehen wird, und es steht außer Frage, dass chinesische Unternehmen früher oder später nicht nur Know-how und Technologien der westlichen Welt kaufen, sondern auf den weltweiten Märkten mit eigenen Technologien und Produkten vertreten sein werden.
Wie in der gesamten Healthcare-Branche sind die richtige Positionierung im regulatorischen Umfeld und die Kostenerstattung wichtige Erfolgsfaktoren für Unternehmen, die in der Entwicklung und Vermarktung neuartiger Diagnosegeräte und -verfahren tätig sind. Da die regulatorischen Vorgaben und die Erstattungsvorschriften sehr unterschiedlich sind, wird es eine Herausforderung bleiben, diesen Faktoren in verschiedenen Märkten angemessen Rechnung zu tragen. Die USA sind aus wirtschaftlicher Sicht zwar noch immer der attraktivste Einzelmarkt, doch China schließt auf den Gebieten öffentliches Gesundheitswesen, Technologieentwicklung, Kapitalmarktreife und unternehmerisches Denken in der Bevölkerung zunehmend auf. Es wird mittelfristig der interessanteste Markt und könnte unserer Branche mehr und größere Chancen bieten, als man sich heute noch vorzustellen vermag.
In den Kapiteln "Chancen- und Risikobericht" und "Prognosebericht" dieses Lageberichts wird im Einzelnen auf die Auswirkungen eingegangen, die die weltweite wirtschaftliche Lage auf unsere Geschäftstätigkeit und unsere Gesellschaft haben könnte.
Seit Erhalt der FDA-Zulassung für Epi proColon im Jahr 2016 steht für Epigenomics vor allem das Thema Kostenerstattung auf dem US-Markt im Vordergrund aller Aktivitäten. Eine wesentliche Rolle dabei spielen die Centers of Medicare & Medicaid Services (CMS). Bei CMS handelt es sich um eine US-amerikanische Bundesagentur, die zahlreiche staatliche Gesundheitsprogramme verwaltet (u.a. Medicare und Medicaid). Dabei ist die Agentur auch zuständig für die Festsetzung von Erstattungspreisen von medizinischen Leistungen für ihre Versicherten. Der für unseren Darmkrebstest verfügbare Markt in den USA wird dabei schätzungsweise zu 50 % durch Medicare (Patienten zwischen 65 und 75) abgedeckt. Hinsichtlich der Kostenerstattung sind im US-amerikanischen Gesundheitssystem drei Elemente wichtig: die generelle Zusage einer Erstattung durch Medicare (Medicare coverage), die Entscheidung über die Höhe des Erstattungsbetrags durch Medicare (Medicare rate) und die Erstattungsentscheidung durch private Krankenversicherer (private payor adoption).
Im November 2016 hatte CMS unter Verwendung der Überleitungs-Methode ("crosswalking") die Abrechnungsziffer 81287 im US-amerikanischen Verzeichnis der medizinischen Leistungen CPT (Current Procedural Terminology) für die Analyse unseres Markers Septin9 und damit den dafür hinterlegten Erstattungssatz von USD 83,67 pro Test ab Januar 2017 verkündet. Wir hielten jedoch für unseren Test einen deutlich höheren Erstattungssatz für angemessen und hatten daraufhin einen sogenannten "Reconsideration Request", einen Antrag auf Neuprüfung, bei CMS gestellt. In einer vorläufigen Neufestsetzung bestätigte CMS im September 2017 jedoch die Zuordnung der zuvor erteilten Abrechnungsziffer für unseren Test, erhöhte dabei im Rahmen der Einführung des neuen Protecting Access to Medicare Act (PAMA) allerdings den entsprechenden Erstattungssatz auf USD 124,69 pro Test. Wie schon in 2016, hatten jedoch der Medizinscher Beirat von CMS für diagnostische Labortests sowie alle relevanten Branchenverbände eine Überleitung auf den Code 81288 empfohlen. Der Erstattungssatz für diesen Code war durch PAMA von USD 160,76 auf USD 192,32 angehoben worden. Während ihrer Kommentierungsphase wiesen wir CMS daraufhin, dass eine Überleitung auf 81288 im Einklang mit der Einschätzung des eigenen Medizinischen Beirats als angemessen zu betrachten wäre. In der endgültigen Festsetzung des Abrechnungskatalogs für 2018 änderte CMS dann die eigene Entscheidung hinsichtlich des Erstattungssatzes für Epi proColon und räumte ein, dass die ursprüngliche Festlegung des Erstattungspreises für Epi proColon durch die "crosswalking"-Methode nicht angemessen wäre. Stattdessen solle der Preis nunmehr durch die "Gapfill"-Methode ermittelt werden. Diese Methode kommt dann zum Einsatz, wenn ein Test als neu- oder einzigartig angesehen wird oder kein vergleichbarer Test zur Verfügung steht. Dabei bestimmen die regionalen Organisationen von Medicare (Medicare Administrative Contractors; "MACs") im Frühjahr eines jeden Jahres vorläufige Erstattungspreise. Auf Basis dieser Preise legt CMS im darauffolgenden November den endgültigen Preis fest.
Obwohl die Festlegung des endgültigen Preises mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, betrachten wir es als positiv, dass CMS schließlich die Überleitung auf Abrechnungsziffer 81287 als nicht angemessen ansieht, da diese aus unserer Sicht nicht den Wert unseres Tests reflektiert. Die "Gapfill"-Methode gibt uns nun die Gelegenheit, im Dialog mit den MACs einen angemessenen Preis festzulegen, der die Neuartigkeit des ersten FDA-zugelassenen Bluttests zum Darmkrebs-Screening widerspiegelt.
Auch während des neuen CMS-Preisfindungsprozesses wird Epigenomics die Aktivitäten mit dem Ziel der Gewährung einer angemessenen Kostenerstattung für Epi proColon auf verschiedenen Ebenen fortführen.
Die generelle Erstattungsentscheidung durch CMS - also die Frage, ob überhaupt erstattet wird - wird entweder über eine nationale Erstattungsentscheidung (National Coverage Determination - NCD) oder durch gesetzliche Verordnung gesichert (hierzu war bereits in 2016 eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden). Wir haben uns die Realisierung wenigstens einer der beiden Optionen in der nahen Zukunft erhofft und uns an beiden Fronten intensiv für unsere Interessen eingebracht. Während die Gesetzesinitiative nach wie vor den zuständigen Gremien zur Abstimmung vorliegt, ist für eine NCD die Aufnahme unseres Tests in die Richtlinien der verschiedenen maßgeblichen Fachgesellschaften, wie etwa die Darmkrebsrichtlinien der American Cancer Society (ACS) eine wesentliche Voraussetzung. Die ursprünglich für das letzte Quartal 2017 erwartete Veröffentlichung der neuen ACS-Richtlinien hat sich dabei jedoch weiter verzögert, wodurch auch die NCD nun erst für 2018 erwartet werden kann.
Die Erstattung durch private Krankenversicherer ist schließlich sowohl von der Aufnahme in Richtlinien als auch von der Erstattungsentscheidung durch CMS abhängig und demzufolge erst anschließend zu erwarten.
Im Januar 2017 gaben wir zunächst die Veröffentlichung der Ergebnisse der ADMIT-Studie im Journal "Cancer Treatment and Research Communications" bekannt. Die Studienergebnisse verdeutlichen das Potenzial, die Teilnahmerate bei der Darmkrebsvorsorge unter Anwendung eines Bluttests zu erhöhen.
Die Studie zeigte für den Epi proColon Test eine Teilnehmerrate am Darmkrebs-Screening von 99,5 %, während FIT ("fecal immunochemical testing") eine Teilnehmerrate von 88,1 % aufwies. Diese Zahlen stehen einer Basisteilnehmerrate von etwa 20 % in der Darmkrebsfrüherkennung mit Standardtests gegenüber, wie sie in der passiven Kontrollgruppe gemessen wurde, in der Patienten, die in der Vergangenheit nicht an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hatten, ein Darmkrebstest (FIT oder Koloskopie) im Rahmen ihrer Standardvorsorge angeboten wurde.
Die Ergebnisse der ADMIT-Studie belegen somit, dass in unterversorgten Patientengruppen ein Bluttest einen neuen Ansatzpunkt für Ärzte und Patienten bieten kann um die Teilnahmerate in der Darmkrebsvorsorge zu erhöhen, nachdem sich die Teilnahmerate bei der Darmkrebsvorsorge in den USA in den vergangenen 10 Jahren nicht verbessert hat. Höhere Teilnahmeraten bei der Vorsorge sind essenziell im Kampf gegen Darmkrebs, der zweithäufigsten Todesursache durch Krebserkrankungen in den USA.
Ebenfalls im Januar 2017 gaben wir die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse einer umfassenden systematischen Überprüfung und der Meta-Analyse klinischer Studien mit Epi proColon im Journal "Clinical and Translational Gastroenterology" der Nature Publishing Group bekannt.
Nach der Analyse von 25 unabhängigen Studien in verschiedenen geografischen Regionen stellen die Autoren fest, dass das von Epi proColon erkannte methylierte Septin9-Gen "ein verlässlicher blutbasierter Marker für die Erkennung von Darmkrebs" ist und lieferten damit einen weiteren Beleg für die robuste Performance von Epi proColon, die in verschiedenen klinischen Studien ermittelt wurde.
Im Februar 2017 konnten wir dann bekannt geben, dass eine unabhängige Peer-Review-Publikation über Epi proColon 2.0 CE im Journal of Molecular Diagnosis & Therapy veröffentlicht wurde.
Darin stellten die Autoren die hohe Sensitivität und Spezifität von Epi proColon 2.0 CE in Fallkontrollstudien heraus und bescheinigten dem Test eine anwenderfreundliche Alternative anzubieten, die zu höheren Teilnahmeraten bei Vorsorgeprogrammen gegen Darmkrebs beitragen könne. Diese Publikation ergänzte damit die wachsende wissenschaftliche Evidenz über die Leistungsfähigkeit von Epi proColon.
Am 27. Februar 2017 gaben wir bekannt, dass sich Epigenomics an der nationalen Initiative "80 Prozent in 2018" beteiligt. Ziel der Initiative ist es, die Vorsorgequote bei Darmkrebs auf 80 Prozent in den USA zu steigern. Die Initiative wird angeführt von renommierten Gesundheitsorganisationen wie der American Cancer Society (ACS) und den Centers for Disease Control and Prevention (CDC).
Darmkrebs ist die zweithäufigste Todesursache durch Krebserkrankungen in den USA, obwohl Darmkrebs zu den vermeidbaren Tumorerkrankungen zählt. Durch Darmkrebs-Screening können Vorstufen (Polypen) erkannt werden. Mit dem Entfernen der Polypen wird der Ausbruch von Darmkrebs verhindert.
Die Initiative "80 Prozent in 2018" vereint hunderte Organisationen, die sich dem Ziel einer deutlichen Reduzierung von Darmkrebs als einem wesentlichen Gesundheitsproblem in den USA verschrieben haben. Im Jahr 2018 soll die Teilnahmerate der über 50-Jährigen auf 80 Prozent steigen. Nach Berechnungen der beteiligten Gesundheitsorganisationen könnten mit dem Erreichen des Ziels 277.000 Neuerkrankungen und 203.000 Darmkrebstote verhindert werden. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, soll der Einfluss möglichst vieler, verschiedener Organisationen genutzt werden. Zu den Unterstützern der Initiative zählen u.a. medizinische Einrichtungen, Unternehmen, staatliche Behörden sowie Non-Profit- und Patientenorganisationen.
Am 3. März 2017 konnten wir bekannt geben, dass das U.S. Department of Veterans Affairs unserem US-Vertriebspartner Polymedco, Inc. einen Fünfjahresvertrag zur Lieferung von Epi proColon mit Beginn zum 1. März 2017 erteilt hatte.
Nach Angaben des U.S. Department of Veterans Affairs gibt es derzeit rund 21 Millionen Veteranen in den USA. Etwa 11 Millionen Veteranen sind in der Altersgruppe von 50 bis 75 Jahren, für die eine regelmäßige Darmkrebsvorsorge empfohlen wird. Das U.S. Department of Veterans Affairs betreibt das größte integrierte Gesundheitssystem in den USA und verfügt über 1.700 Krankenhäuser, Kliniken, Gemeinschaftszentren, Heime, Beratungsstellen und andere Einrichtungen.
Am 30. August 2017 gaben wir den Beginn der Post-Approval Studie "Performance of Epi proColon in Repeated Testing in the Intended Use Population (PERT)" bekannt.
Mit der PERT-Studie erfüllen wir eine für Vorsorgetests übliche Vorgabe seitens der US-Zulassungsbehörde FDA, nachdem wir im Jahr 2016 die Zulassung für Epi proColon zur Darmkrebsvorsorge erhalten hatten. Epi proColon ist in den USA zugelassen für die Darmkrebsvorsorge bei Patienten mit durchschnittlichem Erkrankungsrisiko, die nicht an empfohlenen Darmkrebs-Früherkennungsmaßnahmen wie Darmspiegelung und stuhlbasierten Tests teilnehmen.
Mit der PERT-Studie werden die Teilnahmerate, die Test-Performance sowie die Bereitschaft zur Darmspiegelung bei positivem Testergebnis mit Epi proColon untersucht. Die multizentrische Studie startete im Beaumont Hospital, Royal Oak (MI), in der Geisinger Clinic, Danville (PA), der Universität von West Virginia, Morgantown (WV) sowie in drei weiteren Zentren in den USA. Innerhalb von drei Jahren nach Beginn sollen rund 4.500 Patienten in die Studie aufgenommen werden, deren Abschluss im Jahr 2022 erwartet wird.
Epi proLung ist ein hochinnovativer Lungenkrebstest auf Basis unserer proprietären DNA-Methylierungs-Biomarker SHOX2 und PTGER4. Im Frühjahr 2016 hatten wir mit der Produktentwicklung begonnen. Unser Ziel war es, einen Bestätigungstest für Lungenkrebs zur Marktreife zu führen, der bei unklaren Befunden Klarheit schafft und damit eine frühere Erkennung der Erkrankung, bessere Therapieerfolge sowie - bedingt durch die Reduzierung überflüssiger Verfahren - geringere Behandlungskosten ermöglichen soll. Im Dezember 2017 konnten wir dann den Erhalt der angestrebten CE-Kennzeichnung für Epi proLung bekannt geben. Die Produktentwicklung gilt damit als abgeschlossen; der Test kann ab sofort in Europa vermarktet werden. Die Entwicklung von Epi proLung wurde teilweise von der Europäischen Kommission im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms "Horizon 2020"-Programms finanziert (Fördervertrag Nummer 672680).
Zentrales Thema in unserem Geschäftsverlauf des Jahres 2017 war das am 26. April 2017 angekündigte Übernahmeangebot eines chinesischen Bieterkonsortiums an die Aktionäre unserer Gesellschaft.
Die offizielle Angebotsunterlage wurde durch die Summit Hero Holding GmbH ("Summit Hero"; "Bieter") am 8. Juni 2017 veröffentlicht. Bei Summit Hero handelte es sich um die deutsche Tochtergesellschaft der Cathay Fortune International Company Limited ("CFIC"), an der auch unser bis dahin größter Aktionär - unser Partner BioChain - beteiligt war. Bei CFIC handelte es sich um einen international operierenden Finanzinvestor aus China. Summit Hero bot unseren Aktionären dabei eine Barabfindung von EUR 7,52 je Epigenomics-Anteil an, was zu diesem Zeitpunkt einer Bewertung des Unternehmens von ca. EUR 171 Mio. entsprach. Das Angebot für alle im Umlauf befindlichen Epigenomics-Aktien entsprach dabei einer Prämie von 49,4 % gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Aktienkurs vor Bekanntgabe der geplanten Transaktion sowie einer Prämie von 32,0 % gegenüber dem höchsten Schlusskurs der letzten zwölf Monate zuvor. Der Bieter unterstützte die Unternehmensstrategie von Epigenomics und plante, alle Mitarbeiter im Unternehmen weiter zu beschäftigen und sämtliche Standorte, einschließlich des Unternehmenssitzes in Berlin aufrechtzuerhalten. Nachdem sämtliche behördliche Genehmigungen für eine solche Transaktion bereits erteilt worden waren, setzte der Bieter den Vollzug des Angebots unter die Bedingung, dass eine Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Epigenomics-Aktien erreicht werden sollte.
Trotz vollumfänglicher Unterstützung des Angebots durch Vorstands und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft musste Summit Hero dann jedoch nach Ende der vierwöchigen Annahmefrist mitteilen, dass nur ca. 62 % der ausgegebenen Epigenomics-Aktien dem Bieter im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots angedient bzw. vom Bieter gehalten oder diesem zugerechnet wurden. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle von 75 % nicht erreicht und die Übernahme fand nicht statt.
Am 8. September 2017 gaben wir die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7,1 Mio. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Cathay Fortune International Company Limited (CFIC) bekannt. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen, die im Business Combination Agreement vom 26. April 2017 zwischen Epigenomics und CFIC vereinbart und in der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 8. Juni 2017 veröffentlicht worden war, sicherte uns einen sofortigen Liquiditätszufluss von rund EUR 6,5 Mio.
Die Schuldverschreibungen wurden zu 91 % des Nominalbetrages ausgegeben, sind nicht verzinst, haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und sind durch den Inhaber der Wandelschuldverschreibung in bis zu 994.397 Aktien der Gesellschaft wandelbar.
Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß der Vereinbarung mit CFIC sind in der Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 8. Juni 2017 aufgeführt.
Am 20. September 2017 gaben wir bekannt, dass der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden hatte, eine Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung von neuen Aktien mit einem Brutto-Emissionserlös von rund EUR 5,5 Mio. durchzuführen.
Zu diesem Zweck hatte der Vorstand der Epigenomics AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.279.100,00 durch Ausgabe von 1.279.100 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Emissionspreis wurde auf EUR 4,28 festgelegt.
Die Kapitalerhöhung wurde vollständig von institutionellen Investoren aus Deutschland und den USA gezeichnet. Die neuen Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung am 6. Oktober 2017 in das Handelsregister eingetragen wurde, stieg das Grundkapital der Epigenomics AG auf EUR 24.014.360,00. Die neuen Aktien wurden anschließend zum regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung dient vorrangig der Stärkung von Vertriebs- und Vermarktungsaktivitäten für Epi proColon in den USA sowie der Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes.
Am 25. September 2017 hielten wir eine außerordentliche Hauptversammlung unserer Aktionäre ab, zu der wir nach Ankündigung vom 7. August 2017 aufgrund einer Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet waren. Die Ankündigung erfolgte zu dem Zeitpunkt, an dem wir nach pflichtmäßigem Ermessen annehmen mussten, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten war. Zum Zeitpunkt der außerordentlichen Hauptversammlung hatten wir bereits durch die vorgenannte Kapitalerhöhung vom 20. September 2017 sowie die ebenfalls vorgenannte Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen vom 8. September 2017 geeignete Maßnahmen zur Verbesserung unserer Eigenkapitalausstattung und unserer Liquiditätslage eingeleitet.
Am 5. November 2017 gaben wir bekannt, dass der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 Herrn Dr. Jorge Garces, PhD zum President and Chief Scientific Officer ernannt hat.
Herr Garces PhD, der eine Reihe von Top-Managementpositionen in US-Diagnostikunternehmen innehatte, wird als Mitglied des Vorstands der Epigenomics AG für die Bereiche Operations, Forschung und Entwicklung, Clinical Affairs, Regulatory and Qualität verantwortlich sein.
Herr Garces, PhD (46) ist seit mehr als 20 Jahren in Führungspositionen von Unternehmen der Molekulardiagnostik und der Life-Sciences-Branche tätig. Herr Garces, PhD war Chief Executive Officer & President von AltheaDx Inc. und von Enigma Diagnostics, Inc. Davor war Herr Garces, PhD als Vice President und Operations Manager bei Hologic, Inc. tätig, wo er die Entwicklung und die FDA-Zulassung von Tests für zystische Fibrose und HPV (Humane-Papillom-Viren) leitete. Darüber hinaus war er als Führungskraft bei GenMark Diagnostics und Third Wave Technologies tätig. Zu Beginn seiner Karriere arbeitete er für führende Diagnostikunternehmen wie Genzyme Genetics und Athena Diagnostics.
Herr Garces, PhD erwarb seinen Doktorgrad in Zell- und Molekularbiologie an der City University of New York. Sein Postgraduiertenstudium absolvierte Herr Garces, PhD auf dem Gebiet der Neurobiologie an der University of Massachusetts Medical School. Darüber hinaus verfügt Herr Garces, PhD über einen MBA-Abschluss der Kellogg Graduate School of Management at Northwestern University.
Dr. Uwe Staub, der seit 2013 als Chief Operating Officer und Mitglied des Vorstands tätig war und eine wesentliche Führungsrolle in der Phase der Produktentwicklung und -zulassung spielte, verlässt das Unternehmen zum 31. März 2018.
Am 8. November 2017 gaben wir bekannt, dass Nicholas "Nick" T. Potter, PhD, FACMG zum Director of Reimbursement and Medical Affairs ernannt wurde. Nick Potter verfügt über 25 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Molekulardiagnostik, sowohl im akademischen als auch kommerziellen Umfeld.
Bei Epigenomics wird er strategisch für den Aufbau des Bereichs Kostenerstattung für Technologien zur blutbasierten Krebserkennung verantwortlich sein. Nick Potter wird in dieser Funktion mit führenden Experten der Molekulardiagnostik zu klinischen Themen zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird er die Sichtweise unserer Kunden bei der klinischen Entwicklung repräsentieren und den technischen Support leiten.
Nick Potter war in den vergangenen 14 Jahren für MPLN, Inc. in Maryville (Tennessee) als Director of Molecular Diagnostics, Chief Scientific Officer und als Executive Vice President Clinical Affairs tätig. Als Teil des Führungsteams von MPLN spielte Nick Potter eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung des Unternehmens auf Wertentwicklung und Wachstum, insbesondere durch den Aufbau von Partnerschaften mit IVD-Herstellern, biopharmazeutischen und molekulardiagnostischen Unternehmen, sowie anderen CLIA/CAP- zertifizierten Laboren. Dies ermöglichte den Zugang zu neuen Plattformen, Technologien, molekulardiagnostischen Tests und klinischen Studien. Er leitete zudem die ErstattungsAktivitäten für diverse Fachbereiche und war in diesem Zeitraum als Inspektor für molekulardiagnostische Labore im Auftrag des College of American Pathologists (CAP) tätig.
Nick Potter erwarb 1986 seinen Doktorgrad in Immunologie von der Duke University. Zuvor studierte er an der Bucknell Universität. Sein Postgraduiertenstudium absolvierte er an der Harvard-Universität, der Universität von Connecticut sowie der Universität von Tennessee, an der noch heute einen Lehrstuhl innehat.
Am 29. November 2017 gaben wir bekannt, dass der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2018 Herrn Albert Weber zum Executive Vice President Finance und zum Mitglied des Vorstands ernannt hat. Herr Weber, der seit 17 Jahren für Epigenomics tätig ist, wird als Vorstandsmitglied die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling verantworten.
Herr Weber (54) verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich Corporate Finance und Accounting. Vor seiner Ernennung führte Herr Weber die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling als Senior Vice President. Vor Epigenomics war er Controlling-Manager der Pironet AG, einem IT-Start-Up aus Köln, sowie Manager Treasury & Corporate Accounting der EMI Group Germany. Er verfügt über umfassende Erfahrungen bei Kapitalmaßnahmen, in allen Finanzfunktionen sowie bei Börsengängen. Herr Weber hat einen Abschluss als Diplom-Kaufmann der Universität zu Köln und ist zertifiziert auf dem Gebiet der IFRS-Rechnungslegung.
Für das Geschäftsjahr 2017 hatten wir im Ausblick des Lageberichts des Vorjahrs den Produkt- und Lizenzumsatz auf mit 2016 vergleichbarer Höhe prognostiziert. Hinsichtlich des Produktumsatzes basierte diese Prognose auf der Annahme einer verbindlichen Kostenerstattungsentscheidung in den USA für Epi proColon, welche wir aber aus an anderer Stelle bereits erwähnten Gründen in diesem Jahr leider noch nicht erhalten haben. Damit zogen die Testverkäufe in den USA auch zum Berichtsjahresende noch nicht weiter an und wir blieben mit einem Produktumsatz von EUR 0,5 Mio. deutlich hinter unseren Erwartungen. Unser Lizenzumsatz lag in 2017 dagegen mit EUR 1,3 Mio. deutlich höher als geplant, auch wenn die Fortschritte unseres Partners BioChain in China durch verzögerte Preisfestsetzungsentscheidungen der Provinzadministrationen ebenfalls weniger schnell vorankamen als erwartet. Allerdings lagen wir in der Summe mit EUR 2,0 Mio. trotzdem noch merklich hinter dem Vorjahresumsatz aus Produktverkäufen und Lizenzerlösen (EUR 4,7 Mio.).
Bei den operativen Gesamtkosten in Höhe von EUR 11,0 Mio. im Geschäftsjahr 2017 blieben wir dagegen nicht nur deutlich unter den vergleichbaren Kosten von 2016 (EUR 13,6 Mio.) sondern auch unter unseren Planwerten. Aufgrund des verzögerten Fortschritts auf dem US-amerikanischen Markt haben wir den vorgesehenen Aufbau unseres dortigen Kommerzialisierungsteams ebenfalls gedrosselt. Zudem hatten wir uns auf ein zügigeres Anlaufen der PERT-Studie vorbereitet und damit höhere Kosten erwartet. Das von uns in einer Bandbreite von EUR -8,0 Mio. bis EUR -9,5 Mio. prognostizierte Betriebsergebnis lag schließlich in 2017 mit EUR -6,9 Mio. signifikant darunter.
Aufgrund des geringer als geplanten Nettoverlusts war gleichzeitig unser Finanzmittelverbrauch im Berichtsjahr mit EUR 10,2 Mio. niedriger als wir angenommen hatten. Gleichwohl bestand die Notwendigkeit weitere Liquidität vom Kapitalmarkt einzuwerben, was uns auch im dritten Quartal 2017 durch eine bezugsrechtsfreie Kapitalerhöhung und die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung mit einem Nettozufluss von zusammen knapp EUR 12 Mio. erfolgreich gelang. Auch wenn sich die Eigenkapitalquote durch die Aufnahme von Fremdkapital im Berichtsjahr von 84,3 % auf 61,9 % reduzierte, konnten wir das Geschäftsjahr 2017 mit einer um EUR 1,3 Mio. höheren Liquiditätsposition abschließen, als wir es begonnen hatten (EUR 13,5 Mio. zum 31.12.2017 nach EUR 12,2 Mio. zu Beginn des Jahres).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Finanzlage unserer Gesellschaft auch im Verlauf des Jahres 2017 grundsätzlich stabil geblieben ist.
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| 31.12.2016 | 31.03.2017 | 30.06.2017 | 30.09.2017 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktien im Umlauf | 22.735.260 | 22.735.260 | 22.735.260 | 24.014.360 | 24.014.360 |
| Schlusskurs (in EUR) | 4,55 | 4,9S | 7,23 | 4,72 | 4,25 |
| Mnrktkapitnlisierung (in EUR) | 103.445.433 | 113.221.595 | 164.2S4.989 | 113.347.779 | 102.061.030 |
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| Q4 2016 | Q1 2017 | Q2 2017 | Q3 2017 | Q4 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Durchschnittl. tagl. Handelsvolumen | 51.510 | 53.972 | 157.543 | 132.096 | 30.722 |
| Höchstkurs (in EUR) | 5,70 | 5,42 | 7,36 | 7,42 | 4,71 |
| Tiefstkurs (in EUR) | 4,25 | 4,51 | 4,95 | 4,06 | 3,61 |
Der Kurs der Epigenomics-Aktie stand in 2017 natürlich im Wesentlichen unter dem Einfluss des Übernahmeangebots durch Summit Hero (siehe: Überblick über den Geschäftsverlauf in 2017). Die Aktie startete basierend auf einem Schlusskurs aus 2016 von EUR 4,55 erst einmal weitgehend stabil in das Jahr 2017. Nach Ankündigung des bevorstehenden Übernahmeangebots am 26. April 2017 sprang der Kurs über die Marke von EUR 7,00 und hielt sich dort bis zur Bekanntgabe der Nichtannahme des Angebots durch unsere Aktionäre Anfang Juli. In der Spitze lag der Kurs bei EUR 7,42. Anschließend rutschte der Kurs in Etappen wieder bis unter die Marke von EUR 5,00 und pendelte dann bis in den späten November zwischen EUR 4,00 und EUR 5,00, bevor er kurzfristig auf EUR 3,62 absackte und zum Jahresende dann mit EUR 4,25 notierte. Die Börsenkapitalisierung unserer Gesellschaft lag mit EUR 102 Mio. damit nur unwesentlich unter ihrem Wert zu Jahresbeginn.
Vor allem mit Blick auf den US-Markt war die Geschäftsentwicklung in 2017 aus Gesellschaftssicht nicht ganz zufriedenstellend. Dies ist vor allem auf die noch nicht getroffenen Entscheidungen durch die zuständigen Gremien hinsichtlich der Kostenerstattung für Epi proColon zurück zu führen. Auch die Nicht-Annahme des aus Sicht der Unternehmensleitung attraktiven Übernahmeangebots von Summit Hero durch unsere Aktionäre haben wir bereits in entsprechenden Erklärungen bedauert.
Gleichwohl gab es auch sehr erfreuliche Ereignisse in 2017, wie z.B. die Fertigstellung von Epi proLung als unserem zweiten marktreifen Produkt, den reibungslosen Start der Post-Approval-Studie für Epi proColon und der erfolgreiche Abschluss zweier Finanzierungsmaßnahmen im September mit Bruttozuflüssen von nahezu EUR 12 Mio.
Nach der FDA-Zulassung 2016 war es unser vorrangiges Ziel, Epi proColon landesweit in den USA verfügbar zu machen. Mit Unterstützung unseres US-Kommerzialisierungspartners Polymedco haben wir dabei Fortschritte erzielt und die landesweite Verfügbarkeit schon bald nach der Zulassung erreicht. Unser Test wird seitdem über große Laborketten in den USA angeboten (z.B. über LabCorp, ARUP oder Sonic Healthcare).
Im Berichtsjahr hat sich der kommerzielle Fokus nun mehr vom gezielten, initialen Aufbau einer Schlüsselkunden-Basis hin zu breiter angelegten Einführungsmaßnahmen verschoben. Unsere Vermarktungsstrategie geht dabei von der Grundannahme aus, dass es für Epi proColon drei unterschiedliche Zielgruppen gibt: die Ärzte, die den Test verschreiben, die Labore, die den Test durchführen und natürlich die Patienten selbst.
Vor allem mit Blick auf die Zielgruppe der Patienten in ausgewählten Ballungsräumen der USA haben wir in 2017 eine Kampagne in den sozialen Medien gestartet, die auf die Verfügbarkeit des Tests bei unseren Laborkunden abstellte. In relevanten Internet-Foren wurden die Test-Eigenschaften "blutbasiert" und "FDA-zugelassen" besonders hervorgehoben.
Hinsichtlich der Zielgruppe der Mediziner haben wir im Berichtsjahr an mehr als dreißig Konferenzen, Messen und/ oder ähnlichen medizinischen Veranstaltungen, welche sich vor allem an niedergelassene Ärzte richteten, teilgenommen und präsentiert. Solche "primary care physicians" können oftmals den Früherkennungs-Bedarf unter ihren Patienten noch nicht selbst direkt in ihrer Praxis decken. Diese Aktivitäten dienten vor allem dazu, die Zielgruppe mit unserem Test vertraut zu machen und ihr für direkte Fragen Rede und Antwort zu stehen, aber auch um von ihr zu erfahren, wie sie ihren Bedarf und ihre Patientengruppe einschätzt bzw. welcher Art ihre individuellen Herausforderungen bei Vorsorge und Früherkennung sind.
Nicht zuletzt haben wir in 2017 ein sogenanntes "Produkt Dossier" erstellt und veröffentlicht. Dieses umfassende Dokument wendet sich vornehmlich an die Kostenerstatter im Gesundheitswesen der USA und befasst sich ausführlich mit medizinischen, klinischen und auch gesundheitsökonomischen Aspekten rund um Epi proColon als auch mit dem Thema der Anwendungsbefolgung eines solchen blutbasierten Tests.
Der europäische Markt für IVD-Produkte ist stark fragmentiert und wird in jedem Land von lokalen Einflüssen dominiert. Außerdem ist in vielen europäischen Ländern die Darmkrebs-Früherkennung staatlich organisiert mit typischerweise sehr hohen Eintrittsbarrieren in solche Systeme. Selbstzahler sind in den meisten Märkten zahlenmäßig gering und müssen daher auf der Arzt- und/oder Patientenebene individuell angesprochen werden. Aus diesem Grund konzentrieren wir uns derzeit in Europa nur in geringem Umfang auf die Vermarktung von Epi proColon. In einigen ausgewählten Ländern (z.B. in Deutschland) verkaufen wir dabei das Produkt selbst, in anderen Märkten vertreiben wir es über Distributoren.
Darüber hinaus haben wir einzelne Märkte in Asien (speziell in Südost-Asien) identifiziert, in denen wir gute Chancen für eine Akzeptanz des Tests bei Selbstzahlern annehmen. Solche Märkte bedienen wir meist über lokale Distributoren.
Wir erwarten für die Zukunft in allen Märkten ein steigendes Interesse seitens Ärzten und Patienten, wobei sich ein kommerzieller Durchbruch in den USA auch positiv auf die Vermarktung in Europa auswirken könnte.
Zum Ende des Berichtsjahres konnten wir die Entwicklung unseres blutbasierten Lungenkrebs-Tests Epi proLung mit dem Erhalt der CE-Markierung für den Komponentensatz erfolgreich abschließen. Der resultierende PCR Kit wird zukünftig in Kombination mit einem neuen Prä-Analytik-Werkzeug, dem Epi BiSKit, vermarktet. Epi proLung ist ein hochinnovativer Lungenkrebstest auf Basis patentgeschützter DNA-Methylierungsmarker von Epigenomics. Die Entwicklung von Epi proLung wurde teilweise von der Europäischen Kommission im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms "Horizon 2020"-Programms finanziert (Fördervertrag Nummer 672680).
Im Rahmen unserer fokussierten Strategie waren die Aktivitäten unserer F&E-Organisation in 2017 zudem darauf ausgerichtet, mit der neu implementierten Sequenzierungstechnologie der nächsten Generation (Next Generation Sequencing, NGS) erste Proof-of-concept-Studien für verschiedene klinische Fragestellungen durchzuführen sowie die Entwicklung unseres neuen, blutbasierten Epi proLung-Produktes abzuschließen.
Das Forschungsteam hat sich 2017 sehr intensiv mit der für Epigenomics neuen Sequenzierungstechnologie (NGS) beschäftigt und die in 2016 entwickelten Protokolle weiter verfeinert und optimiert. Die in 2016 auf Basis von Urinproben erstellten Ergebnisse wurden in 2017 auf Plasma übertragen und es wurden drei weitere NGS Panel etabliert. Wir werden die klinische Leistungsfähigkeit aller Panels zukünftig weiter evaluieren.
In Zusammenarbeit mit akademischen Zentren, wurden Studien zur Überwachung von zirrhotischen Patienten, und zur Überwachung von Lungenkrebspatienten unter Chemotherapie durchgeführt. In beiden Fällen wurden sehr gute Ergebnisse erzielt und die entsprechenden Manuskripte wurden bzw. werden noch zur Publikation eingereicht.
Wir arbeiten weiterhin an der Validierung einer neuen, flexibleren PCR-Plattform zur Durchführung unseres Epi proColon-Tests und an der generellen Ausweitung des Angebots an Testplattformen für unsere Laborkunden. Zudem arbeitet die Gesellschaft an einer Automatisierungslösung für Epi proColon um einen höheren Durchsatz bei der Durchführung in Großlaboren zu ermöglichen. Die Entwicklungstätigkeiten umfassen dabei Methoden der automatisierten Flüssigkeitsbehandlung sowie der DNA-Extraktion mit Hilfe von magnetischen Partikeln die von einer Bisulfit-Umwandlung der extrahierten DNA vor ihrer PCR-Amplifikation gefolgt wird.
Wir haben wiederholt unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, im Rahmen höchster regulatorischer Standards zu arbeiten, und haben Prüfungen unseres ISO-zertifizierten Qualitätsmanagementsystems einschließlich einer Inspektion durch die FDA erfolgreich bestanden. Unsere Qualitätssysteme erfüllen alle Anforderungen an die Entwicklung und Herstellung von IVD-Produkten sowie an deren Vermarktung in regulierten Märkten auf der ganzen Welt.
Wir verfügen über ein etabliertes und umfassendes Qualitätsmanagementsystem für die Konzeptionierung, Entwicklung und Herstellung sowie den Vertrieb von In-vitro-Diagnostika, das den Anforderungen von 21 CFR 820 und ISO 13485 entspricht. Die US-Bundesvorschrift 21 CFR 820 über Qualitätssysteme behandelt die Anforderungen an die Hersteller von Medizinprodukten in den USA nach den Grundsätzen guter Herstellungspraxis (good manufacturing practice/ GMP). Bei ISO 13485 handelt es sich um einen international anerkannten Standard für das Qualitätsmanagement von Medizinprodukten, der von der Internationalen Organisation für Normung (ISO), einer weltweiten Vereinigung nationaler Normungsorganisationen, entwickelt wurde. 21 CFR 820 und ISO 13485 beschreiben die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem, das sicherstellt, dass ein Unternehmen in der Lage ist, Medizinprodukte und damit verbundene Dienstleistungen anzubieten, die stets den Kundenwünschen und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Einrichtung eines mit 21 CFR 820 und ISO 13485 konformen Qualitätsmanagementsystems ist Beweis für unsere anhaltende Selbstverpflichtung, sichere und wirksame Diagnostika wie unsere Tests für Darm- und Lungenkrebs zu entwickeln.
Wir verbessern fortlaufend unser Qualitätsmanagementsystem und machen es so zu einer soliden Basis für die behördliche Zulassung unserer Produkte weltweit.
Im Berichtsjahr reduzierte sich unsere Eigenkapitalquote wieder sehr deutlich von 84,3 % zum Jahresbeginn auf 61,9 % zum Jahresende. Ursächlich hierfür war einerseits die Verringerung des bilanziellen Eigenkapitals im Laufe des Jahres von EUR 16,6 Mio. auf EUR 15,1 Mio., da der aktuelle Jahresfehlbetrag (EUR 7,0 Mio.) die Zunahme von Gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage aufgrund der im September 2017 durchgeführten Neuausgabe von Aktien mit einem Wert von EUR 5,5 Mio. deutlich überkompensierte. Die ausgewiesenen Verluste (einschließlich des Jahresfehlbetrags für 2017) belaufen sich nun auf EUR 51,4 Mio.
Zweite Ursache für die verringerte Eigenkapitalquote war die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in einem Nominalwert von EUR 7,1 Mio. im September 2017, durch die das kurzfristige Fremdkapital signifikant anstieg - auch wenn sich dabei parallel Lieferantenverbindlichkeiten, kurzfristige Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungen um insgesamt EUR 0,9 Mio. reduzierten. Die langfristigen Verbindlichkeiten spielten zum 31. Dezember 2017 mit TEUR 32 kaum noch eine Rolle (31. Dezember 2016: TEUR 65). Die Verringerung der kurzfristigen Rückstellungen ist auf die Ausübung und den Verfall von im Umlauf befindlichen Phantom Stock-Rechten zurückzuführen.
Das Anlagevermögen blieb mit EUR 1,7 Mio. zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vorjahreswert nahezu unverändert, während sich das Umlaufvermögen um mehr als Viertel von EUR 18,0 Mio. auf EUR 22,7 Mio. erhöhte. Hierbei stiegen insbesondere die Forderungen gegenüber der US-amerikanischen Tochtergesellschaft (um EUR 2,8 Mio.) sowie das übrige Umlaufvermögen und die sonstigen Aktiva (um EUR 1,7 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen im Stichtagsvergleich um EUR 1,2 Mio. ab, was im Wesentlichen auf eine große Einzelforderung aus einem Patentverkauf zurückgeführt werden kann, die gegen Ende des Vorjahres entstand und im Berichtsjahr schließlich beglichen wurde.
Unsere Bilanzsumme stieg um EUR 4,7 Mio. auf EUR 24,3 Mio. zum 31. Dezember 2017.
Unser Finanzmittelverbrauch reduzierte sich 2017 auf EUR 10,3 Mio., nach EUR 13,9 Mio. im Vorjahr. Dabei war der Rückgang fast ausschließlich aus der laufenden Geschäftstätigkeit erklärbar, während die Verringerung von Investitionsauszahlungen für immaterielles Anlagevermögen nur einen unwesentlichen Anteil am reduzierten Liquiditätsabfluss hatte.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2017 schließlich auf EUR 11,5 Mio. (2016: EUR 18,4 Mio.) und umfasste den Bruttoerlös aus unserer Kapitalerhöhung im September 2017 (EUR 5,5 Mio.) sowie die Einnahmen aus der Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 6,5 Mio. Die Mittelabflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 0,4 Mio. betrafen die Kosten im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen.
Als Folge dieser Finanzierungsmaßnahmen erhöhte sich unser Finanzmittelfonds zum Jahresende 2017 auf EUR 12,6 Mio. Er lag damit um EUR 1,2 Mio. über den EUR 11,4 Mio. zu Beginn des Jahres.
Aufgrund der auch in 2017 noch nicht geklärten Erstattungslage für Epi proColon auf dem US-Markt, blieben unsere Umsatzerlöse in diesem Jahr mit EUR 2,0 Mio. hinter unseren ursprünglichen Planungen zurück, auch im Vergleich zum Vorjahr, als wir EUR 4,7 Mio. an Umsätzen erzielen konnten. In 2016 hatte sich unser US-amerikanischer Distributionspartner Polymedco in Erwartung einer kurzfristigen Erstattungsentscheidung initial mit Produkten bevorratet und damit für einen Einmaleffekt von etwa EUR 1,4 Mio. zu unseren Umsätzen beigetragen, der sich in 2017 naturgemäß nicht wiederholte. Auch die Einmaleffekte aus dem Bereich der Rechteübertragungen (Lizenzerlöse, auch für vergangene Jahre) fielen in 2017 um EUR 0,6 Mio. geringer aus als im Vergleichszeitraum. Darüber hinaus hatte ein in 2016 beendeter Auslizenzierungsvertrag noch EUR 0,3 Mio. zu den Gesamtumsätzen beigetragen; im Berichtsjahr konnte dieser Wegfall nicht kompensiert werden. Der Umsatz setzte sich dabei im Wesentlichen aus Lizenzeinnahmen von EUR 1,3 Mio. und Produktverkäufen von EUR 0,5 Mio. zusammen und stammte regional betrachtet ungefähr zur Hälfte aus den USA und zu einem Drittel aus Asien.
Der Materialaufwand stieg gemessen an der Gesamtleistung im Vergleich zum Vorjahr von 33,1 % auf 37,8 %, was auf die deutliche Zunahme bei den Bestandsveränderungen (EUR 0,1 Mio. in 2017 gegenüber EUR -0,7 Mio. in 2016) zurückzuführen ist.
Die sonstigen Erträge konnten im Geschäftsjahr von EUR 1,8 Mio. (2016) auf EUR 2,0 Mio. gesteigert werden und stammten sich in erster Linie aus Förderprojekten (EUR 1,1 Mio.) und Rückstellungsauflösungen (EUR 0,3 Mio.).
Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf EUR 3,6 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Wechsel des Vorstandsvorsitzenden zu spürbaren Einmaleffekten geführt hatte, bedeutete dies einen Rückgang um knapp 0,7 Mio. Die Abschreibungen erhöhten sich unwesentlich von TEUR 160 in 2016 auf TEUR 225 in 2017.
Der sonstige betriebliche Aufwand fiel mit EUR 6,4 Mio. um EUR 1,5 Mio. niedriger aus als in 2016 (EUR 7,9 Mio.). Während dabei der operative Aufwand und der übrige sonstige betriebliche Aufwand sogar um EUR 0,8 Mio. im Vorjahresvergleich zulegten, ging der Verwaltungsaufwand um EUR 2,3 Mio. überproportional stark zurück. Auch hier hatten Einmaleffekte im Vorjahr (Vorstandswechsel, Kapitalmaßnahmen) zu erhöhtem Aufwand - vor allem in Form von Rechts- und Beratungskosten - geführt, dem in 2017 keine vergleichbaren Ereignisse folgten. Der vorgenannte Anstieg beim übrigen sonstigen betrieblichen Aufwand entstand zum überwiegenden Anteil (EUR 0,6 Mio.) durch Währungskursverluste im Zusammenhang mit dem im Jahresverlauf sich deutlich abschwächenden US-Dollar.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich 2017 in Summe um knappe EUR 1,0 Mio. auf EUR -6,9 Mio. Aufgrund des Zinsaufwands aus der im Berichtsjahr ausgegebenen Wandelschuldverschreibung verschlechterte sich das Finanzergebnis von TEUR -14 auf TEUR -146 und führte schließlich zu einem Jahresfehlbetrag von EUR 7,0 Mio. nach EUR 7,9 Mio. im Vorjahr.
Im Jahr 2017 waren bei der Epigenomics AG im Durchschnitt 35 Personen (inklusive Vorstandsmitglieder) beschäftigt (2016: 33). Die Zahl der Beschäftigten wuchs zum 31. Dezember 2016 auf 36 an (31. Dezember 2016: 35).
Von den 36 Beschäftigten zum Jahresende 2017 waren 24 Mitarbeiter direkt den Bereichen Forschung, Produktentwicklung, Patente und Lizenzen, regulatorische Belange, Qualitätssicherung und Herstellung zuzuordnen. Die übrigen zwölf im Bereich Vertrieb und Verwaltung eingesetzten Mitarbeiter/-innen sind in den Bereichen Geschäfts- und Unternehmensentwicklung, Kunden- und technischer Service, Rechnungs- und Finanzwesen, Recht, Personal, IT, Investor Relations sowie allgemeine Verwaltung tätig.
Der Gesamtpersonalaufwand belief sich 2017 auf EUR 3,6 Mio., was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr (EUR 4,2 Mio.) um über 15 % entspricht. Der höhere Aufwand in 2016 war dabei zu großen Teilen auf den damals durchgeführten Wechsel im Vorstand unserer Gesellschaft und höheren Aufwand aus der Ausgabe von Phantom StockRechten aufgrund der Kursentwicklung unserer Aktie zurückzuführen.
Im Oktober 2017 haben wir insgesamt 425.000 Aktienoptionsrechte an den Vorstand und die Belegschaft unserer Gesellschaft ausgegeben. Die Rechte entstammten dabei zum Teil noch dem Aktienoptionsplan des Vorjahrs, aber auch aus einem neuen Aktienoptionsplan, welcher als Anreizsystem insbesondere für unser Senior Management im Oktober 2017 aufgelegt wurde. Der Ausübungspreis der neu ausgegebenen Rechte, die nicht vor Oktober 2021 ausübbar sind, wurde auf EUR 5,10 je Aktie festgelegt. Wir halten solche langlaufenden Aktienoptionsprogramme für ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Beschäftigten und des Managements mit den Unternehmenszielen in Einklang zu bringen und für ein Instrument zur Motivierung unserer Belegschaft. Einzelheiten zu diesem Programm und zu den in Vorjahren aufgelegten Aktienoptions- und Phantom-Stock-Programmen können dem Anhang des Jahresabschlusses 2017 sowie dem Konzernabschluss 2017 entnommen werden.
Im Verlauf der nächsten zwei Jahre planen wir, unsere Gesellschaft zum weltweit führenden Unternehmen im Bereich von Krebstests auf Basis von Flüssigbiopsien zu entwickeln. Zu den Haupterfolgsfaktoren zählen die erfolgreiche Vermarktung von Epi proColon auf dem US-Markt sowie die fortlaufende Entwicklung neuer Produkte, wie etwa Epi proLung.
Bei unseren kommerziellen Anstrengungen in den USA geht es kurzfristig zunächst weiterhin um die Aufnahme in Richtlinien von Fachgesellschaften und die Kostenerstattung durch Versicherer. Auf mittlere Sicht sind eine Erhöhung der Bekanntheit des Produkts im Markt sowie die Entwicklung von Automatisierungslösungen für Epi proColon unsere primären Ziele in den USA. Mit dem ersten von der FDA zugelassenen Liquid-Biopsy-Test zur Krebs-Früherkennung haben wir unserer Auffassung nach eine bedeutende Marktchance. Unsere in von Experten begutachteten Fachjournalen publizierten Daten für Epi proColon zeigen, dass die Teilnahmerate am Epi proColon-Test bei Patienten, die nicht an den zuvor verfügbaren Darmkrebs-Vorsorgeprogrammen teilgenommen hatten, bei über 99 % lag. Diese Daten verdeutlichen, dass eine erhöhte Marktbekanntheit die Anwendung fördern wird. Um künftig steigende Volumen effizient zu verarbeiten, muss Epigenomics Automatisierungslösungen für den Test bereitstellen. Diese Automatisierungslösungen bieten unseren Laborkunden Optionen für hohe und mittlere Durchsatzraten.
Wir werden auch weiterhin die Chancen nutzen, die sich uns im europäischen Markt bieten. Um in dieser Hinsicht erfolgreicher zu werden, müssen wir gegebenenfalls verstärkt auf Partnerschaften bzw. erweiterte Partnerschaften in diesem Bereich setzen. Neben diesen Anstrengungen werden wir unseren Partner BioChain bei seinen kommerziellen Aktivitäten in China und bei seinen F&E-Aktivitäten zur Entwicklung neuer Tests unterstützen.
Nach unseren Plänen werden sich unsere F&E-Aktivitäten einerseits auf die vorhandene Produktpalette mit unseren Darmund Lungenkrebs-Produkten konzentrieren, um Folgegenerationen dieser Produkte mit noch höherem Leistungspotenzial zu entwickeln. Andererseits werden wir die Ausweitung unseres Portfolios in Angriff nehmen, um das Leistungsspektrum unserer proprietären Biomarker auf verwandte klinische Indikationen auszudehnen.
Wir wollen unsere führende Rolle im Bereich der DNA-Methylierungs-Technologie behaupten und ausgewählten Partnern auf diesem Gebiet durch Lizenzen, Patentverkäufe und/oder Dienstleistungen Zugang zu unserem Know-how, unserer Expertise und unserem geistigen Eigentum gewähren. Es bleibt unser Ziel, Epigenomics weiter mit proprietären Produkten als das führende Unternehmen im Bereich der Krebstests auf Basis von Flüssigbiopsien in den Märkten zu etablieren, sei es selbstständig oder mithilfe kommerzieller Partnerschaften. Wir sind überzeugt, über eine solide Basis für die Umsetzung unserer Unternehmensstrategie zu verfügen.
Wir erwarten, dass die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Kapitalmarktumfeld in Europa und in den USA auch weiterhin herausfordernd sein werden. Trotz der jüngsten Entwicklungen der Weltwirtschaft glauben wir, dass die Unsicherheit an den Kapitalmärkten - insbesondere in Europa - auf kurze und mittlere Sicht anhalten könnte. Die geopolitischen Rahmenbedingungen sind durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union - der für unsere Gesellschaft im speziellen keine ökonomischen Konsequenzen haben wird - sowie die Wahl einer neuen US-Regierung noch komplizierter geworden. Die künftige globale Wirtschaftslage ist in hohem Maße vom politischen Umfeld abhängig.
Wir gehen zudem davon aus, dass es trotz möglicher Rückschläge für Unternehmen aus der Life-Sciences-Branche weiterhin möglich sein sollte, bei solider fundamentaler Geschäftsentwicklung Eigenkapital einzuwerben. Es ist auch zu berücksichtigen, dass der prozentuale Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt selbst in den Industrieländern (insbesondere in den USA) vermutlich weiter steigen wird, während er in den aufstrebenden Wachstumsländern wie China mit Sicherheit zulegen wird.
Vor dem Hintergrund anhaltend volatiler Wechselkurse zwischen US-Dollar und Euro sowie der Prognosen für die nächsten zwölf Monate in einer Bandbreite von EUR/USD 1,16 bis EUR/USD 1,26 haben wir unserer Budgetplanung für 2018 einen Wechselkurs von EUR/USD 1,18 - wie auch in den vergangenen Jahren praktiziert, das tatsächliche Kursniveau zum Zeitpunkt unserer Budgeterstellung (Mitte November 2017) - zugrunde gelegt.
Unsere Geschäftsprognosen für 2018 beruhen im Wesentlichen auf der Vermarktung von Epi proColon in den USA. Der Vermarktungserfolg unseres Produkts ist wesentlich von der Gewährung der Kostenerstattung durch öffentliche und private Krankenversicherungen abhängig. Vor dem Inkrafttreten einer von uns angestrebten Entscheidung über die Kostenerstattung sowie eines angemessenen Erstattungspreises erwarten wir für 2018 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht steigende Produktumsätze.
Ein weiterer Einflussfaktor auf die Umsatzentwicklung 2018 wird der Erfolg unseres chinesischen Partners BioChain bei der Vermarktung eines Septin9-basierten Bluttests unter einer von Epigenomics erteilten Lizenz im chinesischen Markt sein. Am Verkaufserfolg von BioChain profitieren wir in Form von Lizenzerlösen.
Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2018 weiterhin geringe, im Vergleich zum Vorjahr jedoch steigende Umsatzerlöse in einer Bandbreite von EUR 2,0 bis 3,0 Mio.
Auf der Kostenseite erwarten wir im Vergleich zu 2017 steigende F&E-Aufwendungen im Rahmen der PERT-Studie in den USA sowie bedingt durch geplante Entwicklungsaktivitäten. Die übrigen Kosten werden sich in vergleichbarer Höhe zu 2017 bewegen.
Vor dem Hintergrund der erwarteten Umsatz- und Kostenentwicklung gehen wir 2018 weiterhin von einem negativen Betriebsergebnis aus. Bezüglich EBITDA vor anteilsbasierter Vergütung gehen wir für 2018 von einer Bandbreite von EUR -9,0 Mio. bis EUR -11,0 Mio. aus.
Auf der Basis unseres Geschäftsplans 2018 erwarten wir einen Finanzmittelverbrauch im Einklang mit unserer EBITDA-Prognose (vor aktienbasierter Vergütung). Die geplanten zahlungswirksamen Aufwendungen für 2017 stehen im Zusammenhang mit unseren Vermarktungsaktivitäten in den USA (betrieben von unserer US-tochtergesellschaft), klinischen Studien wie vor allem der PERT-Studie sowie den fortlaufenden F&E-Aktivitäten.
Das Geschäftsjahr 2017 haben wir mit Zahlungsmitteln und marktfähigen Wertpapieren in Höhe von EUR 13,5 Mio. abgeschlossen. Wenngleich die derzeit vorhandenen finanziellen Ressourcen bei unserem prognostizierten Finanzmittelverbrauch ausreichen, um die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft über 2018 hinaus zu finanzieren, werden wir 2018 gegebenenfalls zusätzliches Kapital aufnehmen. Diese zusätzlichen Finanzmittel würden für eine Ausweitung der Tätigkeiten über 2018 hinaus und/oder zur Erhöhung unserer Investitionen in bestimmten Bereichen je nach Marktbedingungen und -chancen eingesetzt werden. Der prognostizierte Finanzmittelverbrauch beruht dabei auch auf unserer Annahme, dass die zum 31. Dezember 2018 fällige Wandelanleihe liquiditätsschonend gewandelt oder verlängert wird.
Bei der Kommerzialisierung von Epi proColon in den USA streben wir im Geschäftsjahr 2018 weiterhin die positiven Erstattungsentscheidungen an, die wir ursprünglich schon 2017 erwartet hatten. In diesem Zusammenhang verfolgen wir die Aufnahme von Epi proColon in weitere Darmkrebs-Vorsorgerichtlinien medizinischer Fachgesellschaften bzw. Organisationen an, was als Voraussetzung für die Erstattung durch Kostenträger im US-Gesundheitssystem gilt. Darüber hinaus ist geplant, mit der Rekrutierung für die Zulassungsfolgestudie ("Post-Approval Study") fortzufahren.
Im Bereich F&E planen wir, zusätzlich zu den Automatisierungslösungen für Epi proColon die klinische Leistungsfähigkeit unseres NGS-Portfolios zu evaluieren.
Die Marktchancen im Bereich Darmkrebs sind in den USA und anderen Märkten weltweit erheblich. Mit der in 2016 erlangten Zulassung von Epi proColon in den USA konzentrieren wir uns im Geschäftsjahr 2018 weiter auf die Aufnahme in die Vorsorgerichtlinien medizinischer Fachgesellschaften sowie die Kostenerstattung. Nach Erreichen dieser Meilensteine wird Epigenomics in den kommenden zwei bis fünf Jahren im Hinblick auf deutlich steigende Testvolumen und das bedeutende Umsatzwachstum gut aufgestellt sein.
Durch den Aufbau einer führenden Position bei innovativen Flüssigbiopsie-Tests zur Krebserkennung arbeiten wir daran, zukünftig weitere bahnbrechende Produkte auf den Markt zu bringen.
Jenseits der von Epigenomics bereits entwickelten Bluttests für Darm- und Lungenkrebs gibt es deutliche Marktchancen für weitere Tests im Bereich der Krebserkennung. Wir arbeiten derzeit an der Identifizierung neuer Möglichkeiten mit Biomarkern für verschiedene Krebsarten, z. B. Blasen- und Leberkrebs. Darüber hinaus prüfen wir diese Biomarker auch im Hinblick auf Sequenzierung mittels diverser Plattformtechnologien.
Unseren Aktionären bietet sich die Chance auf einen steigenden Unternehmenswert aufgrund kurssteigernder Ereignisse, in erster Linie durch die fortlaufende Vermarktung von Epi proColon in den USA und auch durch zusätzliche Lizenzpartnerschaften oder sonstige Formen wirtschaftlichen Erfolgs.
Epigenomics gehört zu den führenden Unternehmen bei der Erforschung und Entwicklung von Flüssigbiopsie-Tests zur Krebserkennung. Die von uns angestrebte Kostenerstattung für unser Hauptprodukt Epi proColon in den USA bietet die Möglichkeit, vielen Patienten den Zugang zu innovativer Darmkrebsvorsorge zu ermöglichen und so Menschenleben zu retten.
Wir gehen davon aus, nach einem positiven Entscheid zur Kostenerstattung in den kommenden Jahren ein deutliches Wachstum zu erzielen. Allein die Marktchancen bei der Darmkrebsvorsorge in den USA eröffnen uns einen Zielmarkt von über 20 Millionen Patienten, die derzeit nicht an der Früherkennung teilnehmen. Wir schaffen eine Grundlage, auf der wir die Testvolumina und die Umsatzerlöse erhöhen sowie weitere Produkte auf den Markt bringen können und haben damit die Möglichkeit zu einem global führenden Anbieter auf dem Gebiet der Molekulardiagnostik zu werden.
Um den Fortbestand unserer Geschäftstätigkeit sichern zu können, muss ausreichend Liquidität vorgehalten und/ oder zusätzlich eingeworben werden. Wir streben eine Liquiditätsposition an, mit der wir jederzeit zumindest die Geschäftstätigkeit des Folgejahres finanzieren können. Nach wie vor sind wir auf die Kapitalmärkte angewiesen, um von Zeit zu Zeit zusätzliches Eigen- und Fremdkapital aufzunehmen, und rechnen damit, davon in naher Zukunft erneut Gebrauch machen zu müssen. Um nicht ausschließlich auf eine Kapitalmarktfinanzierung unserer Geschäftstätigkeit angewiesen zu sein, werden wir auch weiterhin andere sinnvolle strategische Optionen für unsere künftige Entwicklung prüfen.
Epigenomics ist ein weltweit tätiges Unternehmen auf dem Gebiet der molekularen Krebsdiagnostik und unterliegt als solches vielen branchen- und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken. In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verfügt Epigenomics über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, mit dem sich Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig erkennen, beurteilen, berichten und steuern lassen. Die zugrundeliegenden Grundsätze und Richtlinien sind in einem Risikomanagement-Leitfaden zusammengefasst. Ziel dieses Leitfadens und aller damit im Zusammenhang stehenden Systeme ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen. Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig auf operativer Ebene, im Senior Management sowie auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene erörtert und weiterentwickelt. Kernprinzipien sind die Transparenz in Bezug auf Risiken und Chancen über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg, die interaktive Einschätzung dieser Risiken und Chancen sowie eine Kultur, in der Chancen wahrgenommen werden können und Risiken als integraler Bestandteil wirtschaftlichen Handelns im Bereich der molekularen Krebsdiagnostik angenommen werden. Dies soll jedoch in verantwortungsvoller Weise sowie im Hinblick auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen unternehmerischen Chancen und Risiken erfolgen.
Jedes Risiko ist einem sogenannten "Risikoeigner" klar zugeordnet, dessen Aufgabe darin besteht, Risiken fortlaufend zu überwachen und zu steuern sowie die Implementierung geeigneter Gegenmaßnahmen zu regeln. Quartalsweise berichten diese Risikoeigner dem "Risikomanager" der Gesellschaft, der den Vorstand und dieser wiederum den Aufsichtsrat über die Risiken informiert. Im Falle eines wesentlichen Risikos wird dieses dem Risikomanager der Gesellschaft umgehend zur Kenntnis gebracht und in den zuständigen Gremien erörtert. Bedeutende Risiken und das Risikomanagementsystem selbst wurden im Jahresverlauf auch in breiter angelegten Managementgruppen sowie zwischen dem Abschlussprüfer der Gesellschaft und dem Aufsichtsrat erörtert.
Aus diesem Grund sind unsere Managementstruktur, unsere organisatorischen Vorkehrungen zur Erkennung und Beurteilung von Chancen und Risiken, die monatlich interne und quartalsweise externe Berichterstattung sowie unsere Steuerungs- und Kontrollsysteme allesamt integrale Bestandteile unseres übergeordneten Risikomanagementsystems, das in seiner standardisierten Form über alle Funktionen und Unternehmensstandorte hinweg gilt. Alle diese Instrumente werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überwacht und verbessert; sie unterliegen außerdem der Prüfung durch unseren externen Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat.
Neben den Chancen, die unser Geschäftsmodell bietet, ist Epigenomics jedoch auch einer Reihe bedeutender Risiken ausgesetzt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unseren Aktienkurs nachhaltig zu beeinträchtigen. Die wichtigsten Chancen und Risiken werden nachfolgend aufgeführt.
Epigenomics bietet in bestimmten Märkten zwei blutbasierte IVD-Produkte an - den von der FDA zugelassenen, CE-gekennzeichneten Früherkennungstest für Darmkrebs Epi proColon und den ebenfalls CE-gekennzeichneten Bestätigungstest für Lungenkrebs Epi proLung. Bislang sind die Produktumsätze von Epi proColon jedoch relativ moderat ausgefallen, während der blutbasierte Lungenkrebstest gerade erst die Marktreife erlangt hat. Nach unserer Entscheidung, für unser Hauptprodukt Epi proColon die Organisation und die Vermarktungsaktivitäten auf die Vereinigten Staaten und China als Schlüsselmärkte auszurichten, sind die behördlichen Zulassungen sowie die Entscheidungen über die Kostenerstattung in diesen Ländern für uns von entscheidender Bedeutung, um mit unseren Partnern sowie im Rahmen unserer Lizenzabkommen mit Drittfirmen Umsätze generieren zu können.
Unsere Fähigkeit zur Steigerung der Produktumsätze hängt unter anderem von der erfolgreichen Vermarktung und Kommerzialisierung unserer Tests bei Kernzielgruppen im Gesundheitswesen ab. Bereits 2013 haben wir mit Polymedco, einem etablierten und erfahrenen Partner für die Kommerzialisierung von Diagnosetests in Nordamerika, eine kommerzielle Kooperation vereinbart. Dank dieser Vereinbarung haben wir Zugang zu bereits bestehenden Vertriebs- und Marketingkanälen, die wir ohne diese Kooperation in Eigenregie hätten einrichten müssen. Daher kann diese Zusammenarbeit als Strategie zur Vermeidung von Risiken angesehen werden, die sich ergeben, wenn ein Markt von Grund auf neu erschlossen wird. Selbst mit einem so erfahrenen Partner bleiben jedoch Risiken in Bezug auf die Vermarktung. Letztlich müssen wir auf unsere eigenen Fähigkeiten vertrauen, für unser Produkt so rasch wie möglich eine ausreichende Marktakzeptanz zu erreichen. Dabei müssen wir nicht nur die für die Früherkennung infrage kommenden Patientenkreise ansprechen, sondern uns gleichzeitig auch die Unterstützung der Ärzteschaft und der Laborkunden sichern. Zu diesem Zweck haben wir in den vergangenen Jahren unser Netzwerk in der medizinischen Fachwelt ausgebaut, um von den wichtigsten Meinungsführern der Branche Unterstützung für unser Produkt zu erhalten. Es ist jedoch nicht gewährleistet, dass alle Beteiligten von den Vorzügen eines blutbasierten Früherkennungstests überzeugt werden können.
Wichtige Voraussetzung für den kommerziellen Erfolg ist die Kostenerstattung für Epi proColon-Tests durch Versicherungsträger wie Medicare. Die Sicherstellung der Erstattung durch Medicare zu einem angemessenen Erstattungssatz stellt eine Chance für das Unternehmen dar, da die über Medicare versicherten Personen zu rund 50 % unseres verfügbaren Marktes in den USA ausmachen. Das Risiko negativer Erstattungsentscheidungen hätte auch Auswirkungen auf die Entscheidungen anderer großer Kostenträger im US-Gesundheitssystem.
Das Risiko im Hinblick auf die Kostenerstattung hängt auch mit der Aufnahme in verschiedene DarmkrebsVorsorgerichtlinien von Fachgesellschaften zusammen. Kostenträger und Gesundheitssysteme legen diese Richtlinien ihren Entscheidungen zugrunde; eine Nichtaufnahme oder nur eingeschränkte Aufnahme stellt somit ein Risiko im Hinblick auf die Kostenerstattung und die Marktakzeptanz dar.
Mangels einheitlicher Kostenerstattungsregeln in Europa wird die Marktakzeptanz unseres Hauptproduktes in den verschiedenen europäischen Märkten in absehbarer Zukunft moderat bleiben. Jede positive Entscheidung in dieser Hinsicht in einem europäischen Land stellt jedoch eine bedeutende Marktchance für unser Produkt im jeweiligen Markt dar. Wir sehen derzeit jedoch keine Anzeichen dafür, dass in einem der großen europäischen Länder eine Kostenerstattung für Produkte wie den unseren auf breiter Basis erwogen würde.
Im Rahmen unseres Geschäftsmodells sind wir bei Entwicklung, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb unserer Produkte sowie der auf unseren Biomarkern und Technologien beruhenden Lizenzprodukte zum Teil von großen Diagnostikunternehmen und Referenzlaboren abhängig. Um sicherzustellen, dass unsere Partner ihr Möglichstes tun, um diese Lizenzprodukte erfolgreich zu vermarkten, werden wir sie dabei auch weiterhin mit all unserer Expertise und unserem Know-how nach Kräften unterstützen. Die Abhängigkeit vom kommerziellen Erfolg unserer Partner bleibt ein Risikofaktor, insbesondere, da sie durch eigene strategische Entscheidungen den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten verlagern können. Dieses Risiko kann nur durch eine Diversifikation bei der Auswahl unserer Partner gemindert werden.
Um unsere Produkte - entweder direkt oder über Partner - in den Labormärkten der USA und anderer Länder absetzen zu können, haben wir entsprechende Verträge mit Auftragsherstellern und Anbietern spezieller Reagenzien geschlossen, um zu jeder Zeit eine angemessene Angebotsmenge unseres Produktes sicherstellen zu können. Die Fähigkeit unserer Fertigungspartner, uns mit ausreichenden Produktmengen in der von den Aufsichtsbehörden verlangten Qualität zu versorgen, stellt für die Gesellschaft ein mögliches Risiko dar. Der Ausfall eines dieser Partner oder Produktanbieter könnte dazu führen, dass wir nicht in der Lage sind, den Markt mit unserem Produkt zu versorgen, was sich negativ auf unsere Umsatzgenerierung auswirken würde. Zur Verminderung dieses Risikos arbeiten wir in diesem Bereich mit leistungsstarken Partnern zusammen, die über umfassende Erfahrung und nachweisbare Erfolge bei der Lieferung qualitativ hochwertiger Produkte an Diagnostikunternehmen verfügen.
In den meisten Märkten ist die Durchführung des Epi proColon-Tests nur mit bestimmten Geräten erlaubt, die in unserem behördlichen Zulassungsantrag detailliert aufgeführt sind. Wir sind daher auf die Verfügbarkeit dieser Geräte für unsere Laborkunden angewiesen, die den Test von unseren Partnern oder direkt von uns kaufen. Jede Veränderung im Angebot dieser Laborgerätehersteller könnte die Bestellmengen des Tests durch unsere Kunden negativ beeinflussen. Dies wiederum würde ein Risiko für uns darstellen, gegebenenfalls keine Umsätze erzielen zu können, und könnte somit unsere Ertragslage belasten. Um dieses Risiko zu mindern, beobachten wir ständig den Markt, bleiben im Dialog mit den Geräteherstellern und sind immer darauf vorbereitet, unsere Diagnoseprodukte auch auf anderen Geräteplattformen zu validieren, um auf Änderungen der an unsere Laborkunden verkauften und bei ihnen installierten Geräte reagieren zu können.
Im Vorfeld unseres PMA-Antrags bei der FDA in den USA haben wir auch in Nordamerika Lizenzabkommen mit ausgewählten Referenzlaboratorien geschlossen, die ihre eigenen Versionen von LDTs (laboratory developed test - "LDT") auf der Basis von Septin9 auf dem US-Markt eingeführt haben. Seit 2011 bietet Quest das Produkt ColoVantage, seinen laborentwickelten Test zur Erkennung von Darmkrebs an und ist seit Ende 2016 auch das einzige Labor in den USA, das weiterhin eine LDT-Version von Septin9 vermarktet. Wir führen derzeit Gespräche mit Quest über einen Umstieg auf die von der FDA zugelassene Version des Tests, wie sie unser Partner ARUP bereits vollzogen hat. Es bleibt jedoch das Risiko, dass eine solche Umstellung nicht erfolgt. Dies würde unsere Möglichkeiten schmälern, den wirtschaftlichen Nutzen unserer Technologie voll auszuschöpfen, angesichts der Tatsache, dass dieses LDT-Lizenzabkommen für uns nicht so lukrativ ist wie der Direktverkauf unserer Produkte an Laborkunden.
Das Gebiet der Darmkrebs-Früherkennung war in den vergangenen Jahren von einem intensiven Wettbewerb geprägt. Einige Wettbewerber haben bei der Entwicklung anderer nicht invasiver Darmkrebs-Früherkennungstests Fortschritte erzielt, wobei die meisten von ihnen diese als LDT-Produkte anbieten. Hier ist es wichtig, dass wir und unsere Partner den Vorsprung verteidigen, den wir in Bezug auf die klinische Validierung des einzigen von der FDA zugelassenen Darmkrebs-Bluttests haben.
Der zukünftige Erfolg von Epigenomics hängt zum Teil von der Erfahrung und dem Wissen des Managements und der Belegschaft ab, die einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil der Gesellschaft darstellen. Unsere Fähigkeit, die vorhandene Expertise der Leistungsträger im Unternehmen zu halten und eventuell zusätzlich benötigte Expertise zu rekrutieren, ist weiterhin ein kritischer Erfolgsfaktor und könnte sich auf die künftige Ertrags- und Finanzlage auswirken. Die Geschäftsleitung hat einen Mitarbeiterbindungsplan mit Anreizinstrumenten in Form anteilsbasierter Vergütung aufgestellt, um Leistungsträger längerfristig an das Unternehmen zu binden.
Um eine erfolgreiche Kommerzialisierung unserer Produkte zu erreichen und die Entwicklung unserer Produkte der nächsten Generation fortzusetzen, muss das Unternehmen über eine angemessene Kapitalausstattung verfügen. Ohne das nötige Kapital besteht das Risiko, dass das Unternehmen seine Unternehmensziele nicht erreichen kann.
Unser Geschäft hängt in starkem Maß von der Vermarktung unseres geistigen Eigentums sowie von Lizenzen basierend auf unserem Know-how, Lizenzen auf Patente Dritter und eigenen Patenten und Patentanmeldungen ab. Aus diesem Grund würden negative Einflüsse auf Umfang, Dauer, Tiefe und Breite eines jeden einzelnen Schutzrechtsanspruchs, auf seinen geografischen Geltungsbereich, auf konkurrierende Patente und Lizenzen, auf die wir möglicherweise angewiesen sind, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Patentschutzes, die versehentliche Verletzung fremden geistigen Eigentums, Schwierigkeiten beim Schutz unseres eigenen geistigen Eigentums oder bei der Einlizenzierung wichtigen fremden geistigen Eigentums usw. unsere Kostenbasis, unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Fähigkeit zur Produktvermarktung und zum Eingehen von Allianzen sowie unsere Umsätze und letztlich unsere Ertragslage und damit den gesamten Geschäftserfolg beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund sind wir dem möglichen Risiko ausgesetzt, dass gegen die Gültigkeit, den Besitz oder die Durchsetzbarkeit unserer Patente gerichtlich vorgegangen wird. Es könnte sein, dass ein Wettbewerber erfolgreich unsere Patente angreift oder die Anfechtung zu einer Einschränkung unseres Patentschutzes führt. Als Folge könnten wir den für unsere Technologien wichtigen Patentschutz einbüßen und nicht mehr in der Lage sein, andere von der kostenlosen Nutzung dieser Technologien abzuhalten. Gerichtliche Auseinandersetzungen könnten erhebliche Kosten verursachen, die Vermarktung unserer Produkte verzögern und die Aufmerksamkeit und Ressourcen unseres Managements absorbieren.
Da wir in den vergangenen Jahren unsere Geschäftstätigkeit von der reinen Entwicklung neuer Produkte hin auch zur Vermarktung und zum Vertrieb unserer in Europa auf den Markt gebrachten bestehenden Produkte vorangetrieben haben, ist der Patentschutz für uns jetzt noch wichtiger, um Wettbewerber davon abzuhalten, Konkurrenzprodukte auf der Basis unserer Biomarker auf den Markt zu bringen. Zu diesem Zweck haben wir auch für unser US-Produkt weitreichende Analysen durchgeführt, die - zumindest fürs Erste - zu befriedigenden Ergebnissen geführt haben. Weitere Analysen werden durchgeführt, sobald neue Produkte oder Änderungen an bestehenden Produkten geplant sind und solche Analysen geraten erscheinen. Als Vorsichtsmaßnahme überwachen wir ständig den Status der für uns relevanten Patentanmeldungen und arbeiten eng mit unseren Patentanwälten zusammen, um angesichts der anhaltenden Entwicklungen auf diesem Gebiet den bestmöglichen Patentschutz für unsere geistigen Eigentumsrechte sicherzustellen.
Wir halten den umfangreichen Patentschutz für unsere Biomarker und die ihnen zugrunde liegenden Technologien für einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen unserer Wettbewerber. Während andere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit teilweise auf allgemein zugängliche Technologien und Produkte stützen, haben wir den entscheidenden Vorteil, über eine umfangreiche proprietäre Patentposition zu verfügen, was uns von anderen Unternehmen auf dem Gebiet DNA-basierter Diagnostika unterscheidet. Hierdurch können wir unsere eigenen Produkte vermarkten und gleichzeitig das Wettbewerbsrisiko, auch vonseiten größerer Unternehmen auf diesem Gebiet, begrenzen.
Zugleich versetzen uns die Fortschritte beim Management unseres Portfolios an Patenten und Lizenzen sowie bei der Erlangung mehrerer Schlüsselpatente für Krebstests (z. B. für unsere Biomarker Septin9 und SHOX2) in die einmalige Lage, der wachsenden Zahl kommerzieller Akteure im Bereich der DNA-Methylierung attraktive Lizenzierungsmöglichkeiten anzubieten. Diese Möglichkeit wird durch zahlreiche in den vergangenen Jahren geschlossene Lizenzverträge unterstrichen.
Das regulatorische Umfeld in den USA und in der übrigen Welt stellt eine Herausforderung dar. In den USA etwa ist es das erklärte Ziel der Regierung unter Präsident Trump, den Affordable Care Act aufzuheben und zu ersetzen. Obgleich wir glauben, dass die Folgen davon für unser von der FDA zugelassenes Produkt förderlich bis neutral sein werden, ist es dennoch eine Unbekannte und ein Risiko.
Das regulatorische Umfeld für molekulare Krebsdiagnostika in den USA ist komplex, weist hohe Markteintrittsbarrieren für neue Produkte auf und wird von mehreren Institutionen, darunter die FDA, die CMS, die United States Preventive Services Task Force (USPSTF) und dem Kongress, bestimmt. Neue oder geänderte Vorschriften dieser Institutionen könnten sich erheblich auf unser Geschäft auswirken. Wir setzen sowohl interne als auch externe Ressourcen ein, um die Aktivitäten dieser Organisationen zu verfolgen, gegebenenfalls darauf zu reagieren und so die Auswirkungen dieser Risiken zu mindern.
Epi proColon hat die PMA-Zulassung und damit die höchste und schwierigste Zulassungshürde in den USA genommen. Jegliche Veränderung im regulatorischen Umfeld, die es Wettbewerbern erleichtern würde, LDTs oder "Homebrew-Tests" zu entwickeln und zu vermarkten, um damit gegen Unternehmen mit PMA-zugelassenen Produkten konkurrieren zu können, würde für uns ebenfalls ein Geschäftsrisiko bedeuten.
Zur gleichen Zeit gibt es zunehmend Anzeichen, dass die regulatorischen Standards in China und Europa verschärft werden sollen. Wie bereits oben für die USA angemerkt, haben wir immer den behördlichen Regulierungsweg zur Vermarktung unserer Produkte gewählt. Angesichts der hohen regulatorischen Anforderungen und Qualitätsstandards, nach denen wir arbeiten, halten wir diese Vorgehensweise für einen künftigen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder erfüllen können.
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich unsere verfügbaren liquiden Mittel (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und marktgängige Wertpapiere) auf EUR 13,7 Mio. Die Geschäftsleitung ist sich des Risikos bewusst, für die angemessene Fortführung des Geschäftsbetriebs somit nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung zu haben. Wie bereits in den Jahren zuvor, haben wir jedoch auch 2017 wiederholt unter Beweis gestellt, dass wir selbst unter schwierigen Bedingungen Zugang zu zusätzlichen finanziellen Mitteln bekommen können. Mit unseren gegenwärtig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und angesichts unserer Unternehmensstrategie für die kommenden Monate sollte unsere Finanzierung bis voraussichtlich Anfang 2019 gesichert sein, sofern die in 2017 ausgegebene Wandelanleihe zum 31. Dezember 2018 nicht zurückbezahlt werden muss. Auch bei positiven Erstattungsentscheidungen für Epi proColon durch Kostenträger in den USA kann nicht damit gerechnet werden, dass wir schnell genug ausreichende Erlöse aus Produktverkäufen erzielen werden, um den Break-even-Punkt bei den Finanzmitteln noch vor Ende dieses Zeitraums zu erreichen. Ohne alternative Finanzmittelzuflüsse vor diesem Zeitpunkt besteht ein bestandsgefährdendes Risiko für uns. In diesem Fall würde aufgrund einer dann eintretenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft die Insolvenz drohen. Um die mit der Einführung unseres Produktes verbundenen Risiken zu mindern, werden wir weiterhin alle strategischen Optionen einschließlich der Möglichkeit weiterer Kapitalmarktmaßnahmen im Verlauf von 2018 prüfen.
Vor diesem Hintergrund ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass wir im Berichtsjahr eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 7,1 Mio. ausgegeben haben, deren Laufzeit zum 31. Dezember 2018 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt hat deren Halter das Recht, diese jederzeit während der Laufzeit in eine bestimmte Anzahl von uns auszugebende Aktien zu wandeln. Der Halter hat aber ebenfalls das Recht, zum Laufzeitende die Rückzahlung der Anleihe in voller Höhe (abzüglich eines ggfs. zuvor in Aktien gewandelten Anteils) von uns einzufordern. Ohne die erfolgreiche Durchführung von weiteren Kapitalmaßnahmen in 2018 und/ oder eine mit dem Halter der Anleihe noch zu vereinbarende Laufzeitverlängerung bzw. Konditionsveränderung der Anleihebedingungen wird die Gesellschaft voraussichtlich zum 31. Dezember 2018 nicht über die notwendige Liquidität für eine vollständige oder auch nur teilweise Rückzahlung der Anleihe verfügen. In diesem Fall würde zum Rückzahlungstag die Insolvenz aufgrund sofortiger Zahlungsunfähigkeit drohen. Auf Basis unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit und in Einschätzung der weiteren Entwicklungen unseres Geschäfts- und Kapitalmarktumfelds gehen wir davon aus, dass die notwendigen Kapitalmaßnahmen von uns erfolgreich durchgeführt werden können.
Mit einer zunehmenden Marktdurchdringung von Epi proColon in den USA erwarten wir steigende Erlöse aus Produktverkäufen, die uns dabei helfen werden, unser negatives Betriebsergebnis im Laufe der Zeit zu reduzieren. Demgegenüber ist für uns damit allerdings auch das Risiko einer weiteren Schwächung unserer kurzfristigen Finanzposition verbunden, falls die Nachfrage nach unserem Produkt nach dessen Markteinführung hinter den Erwartungen zurückbleibt und/oder Entscheidungen über die Kostenerstattung verzögert oder nicht zu unseren Gunsten gefällt werden. Solche Entwicklungen könnten dazu führen, dass weniger Tests verkauft werden und/oder die Preise für den Test niedriger ausfallen als geplant, wodurch wir unsere Umsatz-, Margen- und/oder Ergebnisziele verfehlen könnten.
Um eine kostenintensive Errichtung einer eigenen Produktionsstätte und deren Unterhaltung sowie eigenes qualifiziertes Personal zur Einhaltung der erforderlichen GMP-Standards zu vermeiden, stellen wir derzeit die Epi proColon-Testkits nicht selbst her, sondern haben diese Aktivitäten an Auftragshersteller vergeben. Aus diesem Grund sind wir einem Abhängigkeitsrisiko gegenüber unseren Auftragsherstellern ausgesetzt. Im Vorfeld der Markteinführung von Epi proColon in den USA sind wir diesem Risiko begegnet, indem wir den Fertigungsprozess bei einem alternativen Lieferanten implementiert haben. Diese Investition und die Ressourcenbindung werden im Sinne der Risikominimierung als angemessen erachtet.
Daneben erfordert die Herstellung unserer Testkits spezielle Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie andere Materialien, die wir von geprüften Lieferanten beziehen. Weder diese Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien und sonstigen Materialien noch ihre Lieferanten können wir im Fall eines Liefer- oder Qualitätsproblems einfach austauschen, da der neue Lieferant nach den regulatorischen Bestimmungen erst entsprechend qualifiziert werden muss. Bei Auftreten eines solchen Problems wäre jede Lösung kostspielig und zeitaufwendig. Zudem könnte unsere Fähigkeit, unsere Produkte fristgerecht an unsere Kunden zu liefern, beeinträchtigt werden.
Als weltweit tätiges Unternehmen mit Sitz in Deutschland, dessen Abschlüsse in Euro erstellt werden und das in den USA operativ tätig ist, sind wir Währungsrisiken ausgesetzt, vor allem in der Kursrelation EUR/USD. In Zukunft könnten die außerhalb der Eurozone in US-Dollar erwirtschafteten Umsatzerlöse unserer Partner und Distributoren sowie unsere erwarteten Lizenzgebühren und Gewinnanteile ebenfalls Fremdwährungsrisiken unterliegen. Wir beobachten diese Risiken fortlaufend und entscheiden von Fall zu Fall, ob Kurssicherungsmaßnahmen notwendig sind, um das Risikopotenzial zu minimieren. Dabei sollte jedoch auch erwähnt werden, dass Geschäfte in Fremdwährung immer auch Chancen enthalten können.
Im Rahmen ihrer protektionistisch ausgerichteten "America first"-Politik wird von der Trump-Administration in den USA auch über Strafzölle für Produkte nachgedacht, die auf dem US-Markt angeboten, aber im Ausland hergestellt wurden. Damit besteht auch das Risiko, dass unser bislang in Europa hergestellter Test bei der Einfuhr in die USA zukünftig mit einem solchen Strafzoll belegt werden könnte, welchen wir nicht an unsere Kunden weiterreichen könnten. Auch wenn es bislang keine Anzeichen dafür gibt, dass Unternehmen unserer Größenordnung oder unserer Branche (Diagnostik) davon bedroht sind oder auch speziell deutsche Unternehmen, so beobachten wir doch die politischen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten sehr genau und entwickeln alternative Strategien für den Fall, dass wir mit einer solchen protektionistischen Maßnahme konfrontiert werden.
Wir haben unser Portfolio an zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren in den vergangenen Jahren auf lediglich eine verbliebene Position verkleinert. Die seinerzeitige Investition in diese verbliebene Position war im Einklang mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Investitionsrichtlinie der Gesellschaft erfolgt. Diese Richtlinie erlaubt nur Anlagen in Positionen mit einem "Investment Grade"-Rating. Unser Wertpapierportfolio ist Preisrisiken - in Form von Zinsänderungs-, Emittenten- und marktbedingten Wertminderungsrisiken - sowie Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Unter bestimmten Marktbedingungen könnte es schwierig oder sogar unmöglich sein, die Wertpapiere kurzfristig zum Marktwert einzulösen - ungeachtet eines guten Ratings des Emittenten. In den vergangenen Jahren haben wir keine Wertpapieranlagen mehr getätigt und im Rahmen unserer Strategie zur Risikominderung ausschließlich in Geldmarktinstrumente (d. h. Sichteinlagen, Tages- und Termingelder) auf Euro- und US-Dollar-Basis investiert, um die Verfügbarkeit der Liquidität zu maximieren. Dabei nehmen wir die mangelnde Verzinsung von Geldmarktanlagen aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen bewusst in Kauf. 2017 und darüber hinaus werden wir weiterhin unsere liquiden Mittel so weit wie möglich in Form von Zahlungsmitteln und möglichst sicheren Zahlungsmitteläquivalenten halten.
Zwischen 2013 und 2015 haben wir als Anreizinstrumente für unsere Vorstände und Mitarbeiter Phantom-Stock-Programme eingesetzt. Sollte sich der Kurs unserer Aktie positiv entwickeln, könnte die Ausübung von Rechten, die in diesen Programmen ausgegeben wurden, die Gesellschaft liquiditätsmäßig stark belasten, da diese Programme einen Barausgleich vorsehen. So könnte es 2018 im Extremfall zu einem Zahlungsmittelabfluss von bis zu EUR 3,1 Mio. bzw. EUR 4,1 Mio. kommen, wenn unser Aktienkurs beispielsweise auf EUR 10 bzw. EUR 12 steigen sollte und alle heute Berechtigten aus den 2013 bis 2015 aufgelegten Programmen dann ihre Rechte vollständig ausüben könnten und würden. Wir sehen diese Programme jedoch auch als Chance, unsere Vorstände und Mitarbeiter zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele zu motivieren. 2016 und 2017 haben wir keine weiteren Phantom-Stock-Programme, sondern jeweils ein Aktienoptionsprogramm für die Mitglieder der Geschäftsleitung und unsere Mitarbeiter aufgelegt. Ein Nachteil von Aktienoptionsprogrammen sind die im Vergleich zu unseren Phantom-Stock-Programmen künftig anfallenden sehr viel höheren Kosten für deren Administration. Die Ausübungen von Aktienoptionen führen jedoch später nicht zu einem Mittelabfluss oder einer Belastung unserer Liquidität.
Wir halten uns ständig über alle einschlägigen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen wie auch über die den Betrieb betreffenden und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Regelungen und Branchenvorschriften auf dem Laufenden. Wir haben organisatorische Vorkehrungen getroffen, um all diesen Vorschriften an jedem unserer Standorte wirksam nachzukommen. Um mögliche Auswirkungen zu minimieren, die sich aus den vielfältigen steuer-, gesellschafts-, arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und aus anderen Rechtsgebieten ergeben, treffen wir unsere Entscheidungen und gestalten unsere Unternehmenspolitik und unsere Geschäftsprozesse auf allen Gebieten in Absprache mit internen Fachleuten und anerkannten externen Beratern. Wo immer zweckmäßig und angebracht, treffen wir bilanzielle Vorsorge in Form von Rückstellungen. Es bestehen auch Risiken, die sich direkt aus der Kursentwicklung unserer Aktie ergeben. Eine vergleichsweise niedrige Liquidität unserer Aktie, eine sehr hohe Volatilität aufgrund all der oben erwähnten Faktoren sowie externe Einflüsse und negative Einschätzungen durch andere bergen das Risiko einer Fehleinschätzung durch Kapitalmarktteilnehmer (insbesondere Analysten und Investoren). Dies könnte zu ungerechtfertigten Aktienverkäufen durch Aktionäre und zu einem starken Kursverfall führen, was unsere Wahrnehmung als börsennotiertes Unternehmen durch den Kapitalmarkt negativ beeinflussen könnte. Gleichzeitig bedeutet die Volatilität unserer Aktie auch eine Chance, ständig neue Investoren zu finden, die bereit sind, das Risiko eines Investments in die Gesellschaft auch in wirtschaftlich anspruchsvolleren Zeiten zu übernehmen. Um diese Chance zu nutzen, stehen wir im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit in einem aktiven Dialog mit Marktteilnehmern und Aktionären der Gesellschaft.
Darüber hinaus könnte es neben den hier aufgeführten auch noch weitere Risiken und bedeutende Chancen geben, die wir derzeit entweder für unwesentlich erachten oder die uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts nicht bewusst waren.
Mit der positiven Zulassungsentscheidung für unser Hauptprodukt Epi proColon in den USA im Jahr 2016 hat sich die Frage nach unseren Chancen und Risiken hinsichtlich des US-Gesundheitsmarktes auf das Thema der Kostenerstattung und die Aufnahme in die Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften verlagert. Nicht nur wir sind der Ansicht, dass eine breite Marktdurchdringung und somit der kommerzielle Erfolg unseres Tests in den Vereinigten Staaten von dessen Aufnahme in die entsprechenden Vorsorgerichtlinien sowie von einer positiven und in der Höhe angemessenen Kostenerstattungsentscheidung abhängt. Sollten die Kostenerstattung für unser Produkt sowie die Marktakzeptanz und -durchdringung in den USA wegen der fehlenden Aufnahme in die medizinischen Richtlinien oder aus anderen Gründen nicht erreicht werden, würde dies unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Fähigkeit zur Aufnahme weiterer Finanzmittel wesentlich beeinträchtigen.
Selbst wenn wir in Fragen der oben beschriebenen Aufnahme in Richtlinien und der Kostenerstattung in den USA erfolgreich sein sollten, besteht weiterhin das Risiko, dass ein Schritt oder alle diese Schritte länger dauern könnten als erwartet, wodurch es zu einer langsameren Marktakzeptanz als vorgesehen kommen könnte. Um eine weitere mögliche Verzögerung bei der Durchdringung des US-Marktes zu kompensieren, werden wir unsere kommerziellen Anstrengungen in anderen Ländern weiter beschleunigen bzw. unsere Partner - wie z.B. BioChain in China - verstärkt bei ihren dortigen Aktivitäten unterstützen. Aufgrund des medizinischen Bedarfs in den meisten Ländern der Welt, auf den unsere Produkte zielen, gibt es noch weitere große, nicht ausgeschöpfte wirtschaftliche Chancen, die es im Rahmen unserer Kapazitäten zu nutzen gilt.
Trotz der über die vergangenen Jahre auf den Kapitalmärkten aufgenommenen Finanzmittel sind wir als Unternehmen mit bedeutenden wirtschaftlichen Herausforderungen und Chancen weiterhin hinsichtlich unserer finanziellen Ressourcen beschränkt. Dies schränkt unsere Möglichkeiten ein, uns mit möglichen weiteren Hindernissen auf dem Weg zu einer positiven Erstattungsentscheidung oder bei unseren kommerziellen Anstrengungen auseinanderzusetzen. Letztendlich sehen wir unsere Fähigkeit, zusätzliches Kapital zur Erreichung unserer kommerziellen Ziele aufzunehmen, als Chance, dem bestandsgefährdenden Risiko einer Zahlungsunfähigkeit entgegenzutreten. Das Scheitern einer angemessenen Kapitalaufnahme für die Finanzierung der Geschäftstätigkeit könnte jedoch zu einem totalen Wertverlust unserer Aktie führen.
Für Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics stellt Corporate Governance den Kern einer auf Verantwortungsbewusstsein und Ethik beruhenden Geschäftsführung dar. Während des Jahres 2017 tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat aktiv aus, mit dem Ziel, für unsere Aktionäre langfristig Werte zu schaffen. Dies ist ein Kernbestandteil guter Unternehmensführung. Daneben sind Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation mit allen Anteilseignern, Beschäftigten, den Behörden, der Öffentlichkeit und anderen Stakeholdern die allumfassenden Leitlinien bei unserem Ansatz zu guter Corporate Governance.
Wir begrüßen den Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend auch "Kodex") und überwachen systematisch und regelmäßig die Einhaltung der deutschen Corporate Governance Regeln. Sofern notwendig, passen wir uns im Sinne einer fairen und verantwortungsvollen Unternehmensführung der jeweiligen aktuellen Fassung des Kodex an.
Die Corporate-Governance-Grundsätze von Epigenomics gehen in einzelnen Punkten über die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen des Kodex weit hinaus. So haben wir verbindliche interne Regeln zum Insiderhandel verfasst und sie zum Bestandteil aller Arbeitsverträge gemacht. Belange der Corporate Governance werden von unserem Manager Legal Affairs überwacht, der die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze sicherstellt. Der Manager Legal Affairs befindet sich mit Vorstand und Aufsichtsrat in einem regelmäßigen Dialog über alle Themen der Corporate Governance.
Es besteht klares Einvernehmen darüber, dem Kodex im Zuge der weiteren Entwicklung so weit wie möglich zu entsprechen. Gleichwohl gibt es einige wenige Ausnahmen, in denen wir uns aus unternehmensspezifischen Gründen und Besonderheiten entschlossen haben, vom Kodex abzuweichen, oder in denen wir vom Kodex abweichen mussten.
Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG als börsennotiertes Unternehmen jährlich zu erklären, welchen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen oder nicht entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG erklären hiermit, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Oktober 2016 sowie der Aktualisierung im April 2017 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (nachfolgend auch "Kodex") in der Fassung vom 5. Mai 2015 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht am 12. Juni 2015) bzw. in der Fassung vom 7. Februar 2017 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht am 24. April 2017) mit den nachstehenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird.
Ziffer-, Absatz- und Satzangaben der Kodexregelungen beziehen sich auf die Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht am 24. April 2017).
Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Zu den versicherten Personen gehören auch die Aufsichtsratsmitglieder. Abweichend von Ziffer 3.8 Absatz 3 ist in der D&O-Versicherung kein Selbstbehalt der Aufsichtsratsmitglieder vereinbart. Die Gesellschaft hält einen solchen Selbstbehalt in Anbetracht der Natur des Amts als Aufsichtsratsmitglied und der Aufgaben des Aufsichtsrats nicht für angemessen.
Bei der Gesellschaft besteht kein gesondertes System, das die Mitarbeiter verwenden können, um geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Die Gesellschaft hält die Einrichtung eines solchen Systems aufgrund der Größe und der Organisation des Unternehmens nicht für erforderlich. Dementsprechend weicht die Gesellschaft von der Empfehlung in Ziffer 4.1.3 Satz 3 ab, die durch die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachte Fassung des Kodex neu eingefügt worden ist.
Bei der Besetzung ihrer Organe haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit sowohl die unternehmensspezifische Situation berücksichtigt als auch potenziellen Interessenkonflikten sowie der internationalen Tätigkeit des Unternehmens durch eine angemessene Vielfalt ihrer Mitglieder und durch die Zugehörigkeit einer angemessenen Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen. Ferner hat der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium festgelegt. Abweichend von den Empfehlungen in Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 sehen wir jedoch die Festlegung einer Altersgrenze sowohl für Vorstands- als auch Aufsichtsratsmitglieder als eine unangemessene Begrenzung des Wahlrechts unserer Aktionäre an. Darüber hinaus schränkt nach unserer Auffassung eine pauschale Vorgabe für die Zusammensetzung des Vorstands, wie in Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 gefordert, den Aufsichtsrat in seiner Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder unangebracht ein. Entsprechendes gilt für eine pauschale Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats, wie in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Sätze 1 und 2 gefordert und in Ziffer 5.4.1 Absatz 4 vorausgesetzt wird. Wir sind darum bemüht, eine angemessene Vielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat herzustellen sowie zu gewährleisten, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl
unabhängiger Mitglieder angehört. Letztendlich liegt es aber im Unternehmensinteresse, dass in Vorstand und Aufsichtsrat die hierfür am besten geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten berufen werden. Für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand hat der Aufsichtsrat zudem nach Maßgabe des § 111 Absatz 5 Aktiengesetz Zielquoten festgelegt. Nach unserer Auffassung stellen (darüber hinausgehende) pauschale Vorgaben eine unangemessene Begrenzung der auf den Einzelfall bezogenen Auswahl geeigneter Vorstands bzw. Aufsichtsratskandidaten und -kandidatinnen dar. Ferner beeinträchtigt eine Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats auch unangemessen das Recht unserer Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Demzufolge haben wir diesen Empfehlungen des Kodex nicht entsprochen und werden ihnen auch nicht entsprechen.
Die Bildung eines Nominierungsausschusses, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt, hielt und hält der Aufsichtsrat angesichts der Größe des Unternehmens für nicht notwendig. Vielmehr wird diese Aufgabe vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Angesichts der Größe des Unternehmens und des Aufsichtsrats ist nach dessen Auffassung lediglich die Bildung eines Prüfungsausschusses ausreichend und angemessen. Die Bildung anderer, fachlich qualifizierter, Aufsichtsratsausschüsse hielt und hält der Aufsichtsrat demgegenüber für nicht für notwendig. Es wird daher weiterhin von den Empfehlungen gemäß Ziffern 5.3.1 Satz 1 und 5.3.3 abgewichen.
Berlin, Oktober 2017
Für den Aufsichtsrat
Heino von Prondzynski, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Für den Vorstand
Gregory Hamilton, Vorstandsvorsitzender
Dr. Uwe Staub, Vorstand
Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Epigenomics AG unter www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance der Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache dauerhaft zugänglich gemacht.
Gemäß § 289a HGB ist die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite der Epigenomics AG unter www.epigenomics.com/de/news-investoren/corporate-governance der Öffentlichkeit in deutscher und englischer Sprache dauerhaft zugänglich gemacht.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) von Epigenomics wurde vom Vorstand der Gesellschaft eingerichtet und wird von diesem verantwortet. Das IKS ist nicht als einheitliches Gesamtsystem über das ganze Unternehmen hinweg definiert, sondern vielmehr werden Kontrollumfang und -intensität je nach Risiko gewichtet. Weiterhin werden die Kontrollmöglichkeiten auf allen Unternehmensebenen genutzt und die Überwachung durch das Management sichergestellt. Epigenomics hat einen individuellen Top-Down-Ansatz für die unternehmensweite Kontrolle und Überwachung einschließlich des Nachweises von deren Wirksamkeit erarbeitet. Der flexible, durch etablierte Instrumente unterstützte und an die Unternehmensbedürfnisse angepasste Aufbau des Berichtswesens gewährleistet Transparenz und die gezielte Überwachung durch das interne Kontrollsystem. Dabei werden sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Indikatoren berücksichtigt.
Die Überwachung des IKS erfolgt fortlaufend durch Aufsichtsrat und Vorstand. Neben einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Finanzberichterstattung umfasst sie auch die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie die Einhaltung der für die Gesellschaft maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien (Compliance). Die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses geht einher mit der Überwachung des IKS.
Innerhalb der Unternehmensorganisation sind verschiedene Abteilungen und Beschäftigte mit der Ausarbeitung, Koordination und Überwachung von Kontrollmaßnahmen befasst. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Risikomanagementfunktion sowie den Abteilungen Controlling und Qualitätssicherung zu. Aufgrund der geringen Unternehmensgröße verfügt die Gesellschaft derzeit noch nicht über eine Interne Revision.
Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS werden ständig durch Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern, durch Benchmarking mit anderen Organisationen und durch einen regelmäßigen Dialog mit dem Abschlussprüfer sowie erforderlichenfalls auch durch Konsultation der Rechtsberater der Gesellschaft sichergestellt.
Das Prinzip der Funktionstrennung wird in der Epigenomics AG so weit umgesetzt, wie es in einem Unternehmen dieser begrenzten Personalstärke wirtschaftlich vertretbar ist. Ergänzt wird das Prinzip der Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Weder Vorstandsmitglieder noch einzelne Mitarbeiter sind aufgrund der internen Regelungen allein für die Gesellschaft vertretungs- und zeichnungsberechtigt.
Für interne Routineabläufe werden nach Möglichkeit Dienstanweisungen und Leitlinien vorgegeben. Diese finden sich in einzelnen sogenannten "Standard Operating Procedures" (SOPs) wieder sowie in Leitlinien wie z. B. einem Mitarbeiterhandbuch, detaillierten Stellenbeschreibungen, einer Reisekostenordnung oder einem Bilanzierungshandbuch. Die Leitlinien sind den jeweiligen Beschäftigten der Gesellschaft über das Intranet dauerhaft zugänglich. Alle Leitlinien werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Um die Übereinstimmung der internen Leitlinien mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften oder Regeln zu gewährleisten, wird bei Bedarf juristischer Rat eingeholt.
Das Steuerungs- und Kontrollsystem der Gesellschaft stützt sich im Wesentlichen auf unterschiedliche Instrumente für Planung, Überwachung und Berichterstattung. Qualitative Daten werden aus einer intern entwickelten Projektdokumentations-Datenbank gewonnen, quantitative Daten mithilfe von Microsoft Dynamics Navision™, einer weitverbreiteten Enterprise Resource Planning (ERP)-Software. Unsere Abteilungen Rechnungswesen und Controlling stellen dem Vorstand monatlich alle notwendigen Steuerungs- und Kontrollinformationen zur Verfügung. Die ständige Weiterbildung der betreffenden Mitarbeiter ist gewährleistet.
Für interne Steuerungs- und Kontrollzwecke erstellen wir ein Jahresbudget, üblicherweise auf der Grundlage des aktuellen langfristigen Strategieplans der Gesellschaft, und einen darauf aufbauenden Zielkatalog. Das Budget wird ausgehend von den Kostenstellen und F&E-Projekten "von unten nach oben" (bottom up) erstellt. Alle Budgets unterliegen einer eingehenden internen Überprüfung durch das Senior Management Team und den Vorstand. Das Jahresbudget bedarf zwingend der abschließenden Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Der Schwerpunkt der regelmäßigen internen Managementberichterstattung liegt auf dem Soll-Ist-Vergleich für eine ganze Reihe von Steuerungsdaten, von denen die externen Quartalsberichte abgeleitet werden. Die Quartalsberichte gehen üblicherweise einher mit einer internen Prognose, die uns eine aktuelle Vorschau auf die zum Jahresende zu erwartenden Gesamtjahreszahlen und einen Vergleich mit Zielgrößen und öffentlichen Prognosen gibt. Im Rahmen des internen Berichtswesens wird auch ein regelmäßiger Soll-IstVergleich von finanziellen Leistungsindikatoren erstellt und monatlich dem Senior Management Team der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Hierbei steht vor allem die Kosten- und Liquiditätskontrolle im Vordergrund. Abweichungen von Planoder auch Erfahrungswerten werden kurzfristig analysiert und gegebenenfalls durch das Aufzeigen von Handlungsalternativen ergänzt. Bei Bedarf wird die Berichterstattung auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats bzw. des Bereichs Controlling um zusätzliche Angaben ergänzt.
Die Gesellschaft unterzieht ihre Vermögenswerte regelmäßig im Rahmen der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften bzw. bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung einer Wertminderungsprüfung.
Der Vorstand der Epigenomics AG leitet die Gesellschaft alleinverantwortlich und führt deren operativen Geschäfte, entwickelt die strategische Ausrichtung sowie die Budgetplanung und setzt sie um. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Ernennung und die Leitung der Führungskräfte und überwacht den allgemeinen Geschäftsgang der Gesellschaft. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat findet ein regelmäßiger und intensiver Dialog statt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in klarer und eindeutiger Weise die Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats für Geschäfte und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung.
Vorstandsvorsitzender/ Chief Executive Officer (CEO) der Gesellschaft ist seit dem 1. Juli 2016 Herr Greg Hamilton. Der Dienstvertrag mit Herrn Hamilton hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Dem Vorstand gehörte im Berichtsjahr durchgängig auch Dr. Uwe Staub an, der seit April 2013 Chief Operating Officer (COO) der Gesellschaft war und im November 2008 bei Epigenomics seine Tätigkeit aufgenommen hatte. Dr. Staub scheidet zum 31. März 2018 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 wurde Herr Jorge Garces, PhD. zum President & Chief Scientific Officer der Gesellschaft ernannt. Herr Garces ist seit mehr als 20 Jahren in Führungspositionen von Unternehmen der Molekulardiagnostik und der Life-Sciences-Branche tätig, u.a. als CEO & President von AltheaDx Inc. und Enigma Diagnostics, Inc. und als Vice President und Operations Manager bei Hologic, Inc. Dr. Garces erwarb seinen Doktorgrad in Zell- und Molekularbiologie an der City University of New York. Darüber hinaus verfügt Dr. Garces über einen MBA-Abschluss der Kellogg Graduate School of Management at Northwestern University. Der Dienstvertrag mit Herrn Garces hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Im November 2017 ernannte der Aufsichtsrat zudem Herrn Albert Weber als Executive Vice President Finance zum weiteren Mitglied des Vorstands. Die Vorstandsbestellung von Herrn Weber tritt erst nach Ende der Berichtsperiode zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft unterliegt einer jährlichen Überprüfung durch den Aufsichtsrat und wird nationalen und internationalen Vergleichsstandards gegenübergestellt. Die Vergütung richtet sich nach der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft sowie nach Umfang und Anspruch der internationalen Aufgaben und Verantwortung. Die Vergütung besteht sowohl aus einer fixen als auch aus variablen Komponenten. Die variablen Komponenten sind von mehreren Kriterien abhängig, die der Aufsichtsrat jährlich festlegt, wie beispielsweise das Erreichen von persönlichen Erfolgszielen und/oder Unternehmenszielen. Zusätzlich haben die Herren Hamilton und Garces Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten von ihrem Wohnort in San Diego, Kalifornien (USA) zum Geschäftssitz in Berlin sowie der damit verbundenen Kosten für die Unterbringung. Zu ihren weiteren Nebenleistungsansprüchen gehören ein jährlicher Kfz-Zuschuss (car allowance), ein Matching Contribution-Beitrag der Gesellschaft in Höhe von 50 % zu einem 401k-Pensionsplan in den USA, verschiedene Versicherungsverträge sowie die Erstattung von Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen sowie von Kosten für die Kommunikation in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit von ihrem Wohnsitz aus. Herr Garces erhielt darüber hinaus einmalig einen Antrittsbonus, der anteilig rückzahlbar ist, sofern Herr Garces' Dienstvertrag vor dem 31. Dezember 2019 beendet wird (Ausnahme: Beendigung aus gutem Grund).
Die fixe und die variablen Komponenten werden durch eine dritte Vergütungskomponente ergänzt, bestehend aus einer langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung in Form von Aktienoptionsrechten. Diese Rechte werden derzeit im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft gewährt, die im Anhang zum Jahresabschluss 2017 ausführlich erläutert sind.
Die Gesamtposition von Herrn Hamilton und Herrn Dr. Staub hinsichtlich ihrer Aktienoptionsrechte sieht wie folgt aus2 :
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| Vorstandsmitglied | Programm | Berichtsjahr | Gehaltene Rechte am 1. Januar | Gewährte Rechte |
|---|---|---|---|---|
| G. Hamilton | AOP 16-18 | 2017 | 91.580 | 68.420 |
| 2016 | 0 | 91.580 | ||
| AOP 17-19 | 2017 | 0 | 31.580 | |
| 2016 | 0 | 0 | ||
| Total SOP | 2017 | 91.580 | 100.000 | |
| 2016 | 0 | 91.580 | ||
| Dr. U. Staub | AOP 16-18 | 2017 | 90.000 | 0 |
| 2016 | 0 | 90.000 | ||
| AOP 17-19 | 2017 | 0 | 70.000 | |
| 2016 | 0 | 0 | ||
| Total SOP | 2017 | 90.000 | 70.000 | |
| 2016 | 0 | 90.000 |
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| Vorstandsmitglied | Verwirkte Rechte | Ausgeübte Rechte | Gehaltene Rechte am 31. Dezember | davon unverfallbar | Aus übungspreis (gewichteter Durchschnitt) in EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| G. Hamilton | 0 | 0 | 160.000 | 0 | 5,29 |
| 0 | 0 | 91.580 | 0 | 5,43 | |
| 0 | 0 | 31.580 | 0 | 5,10 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | n.z | |
| 0 | 0 | 191.580 | 0 | 5,26 | |
| 0 | 0 | 91.580 | 0 | 5,43 | |
| Dr. U. Staub | 67.500 | 0 | 22.500 | 0 | 5,43 |
| 0 | 0 | 90.000 | 0 | 5,43 | |
| 70.000 | 0 | 0 | 0 | n.z. | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | n.z | |
| 137.500 | 0 | 22.500 | 0 | 5,43 | |
| 0 | 0 | 90.000 | 0 | 5,43 |
2 Herr Garces besaß zum Bilanzstichtag keine Aktienoptionen.
Dies Ausübungspreise der von Herrn Hamilton und Herrn Dr. Staub gehaltenen Rechte liegen in einer Bandbreite von EUR 5,10 bis EUR 5,43.
Von 2013 bis 2015 erhielt Dr. Staub die langfristige erfolgsabhängige Vergütung in Form von Phantom-Stock-Rechten (PSR). Herr Hamilton und Herr Garces besitzen keine PSR.
Die Gesamtposition von Herrn Dr. Staub hinsichtlich seiner PSR sieht wie folgt aus:
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| Vorstandsmitglied | Programm | Berichtsjahr | Gehaltene Rechte am 1. Januar | Verwirkte Rechte | Verfallene Rechte | Ausgeübte Rechte |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Staub | PSP 03-15 | 2017 | 28.800 | 0 | 6.400 | 0 |
| 2016 | 38.800 | 0 | 10.000 | 0 | ||
| PSP 2013 | 2017 | 20.000 | 0 | 0 | 0 | |
| 2016 | 115.000 | 0 | 0 | 95.000 | ||
| PSP 2014 | 2017 | 60.000 | 0 | 0 | 0 | |
| 2016 | 60.000 | 0 | 0 | 0 | ||
| PSP 2015 | 2017 | 24.000 | 9.600 | 0 | 0 | |
| 2016 | 24.000 | 0 | 0 | 0 | ||
| Total PSR | 2017 | 132.800 | 9.600 | 6.400 | 0 | |
| 2016 | 237.800 | 0 | 10.000 | 95.000 |
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| Vorstandsmitglied | Gehaltene Rechte am 31. Dezember | davon unverfallbar | Ausübungspreis (gewichteter Durchschnitt) in EUR |
|---|---|---|---|
| Dr. Staub | 22.400 | 22.400 | 3,43 |
| 28.800 | 28.800 | 6,96 | |
| 20.000 | 20.000 | 6,15 | |
| 20.000 | 16.000 | 6,15 | |
| 60.000 | 60.000 | 3,23 | |
| 60.000 | 36.000 | 3,23 | |
| 14.400 | 14.400 | 5,05 | |
| 24.000 | 4.800 | 5,05 | |
| 116.800 | 116.800 | 3,99 | |
| 132.800 | 85.600 | 5,13 |
Die Ausübungspreise der von Dr. Staub gehaltenen PSR liegen in einer Bandbreite von EUR 2,51 bis EUR 11,05.
Neben den vorgenannten Vergütungskomponenten sind die Mitglieder des Vorstands Begünstigte einer D&O-Versicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe des gesetzlichen Mindestbetrags und bekommen gemäß der allgemeinen Reisekostenordnung der Gesellschaft ihre auf Geschäftsreisen angefallenen Reisekosten in voller Höhe erstattet. Im individuellen Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten die Mitglieder des Vorstands ihre Grundvergütung während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer maximalen Dauer von zwölf Monaten bzw. bis zur Beendigung ihres Dienstvertrags weiterbezahlt. Dabei wird ein von einer Krankenversicherung gezahltes Krankengeld auf die Grundvergütung angerechnet.
Die Dienstverträge aller Vorstandsmitglieder enthalten nachvertragliche Wettbewerbsklauseln für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung des jeweiligen Dienstvertrags. Während dieses Zeitraums hat jedes Vorstandsmitglied auf Beschluss des Aufsichtsrats Anspruch auf 100 % seiner letzten Festvergütung als Entschädigung für das Wettbewerbsverbot. Das Wettbewerbsverbot kann jedoch vom Aufsichtsrat jederzeit (auch nachvertraglich) widerrufen werden. Für den Fall eines Kontrollwechsels nach den Bestimmungen des WpÜG wurde den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Im Fall einer Beendigung des Dienstvertrags aufgrund einer solchen Sonderkündigung steht ihnen die fixe Vergütung für die jeweilige Restlaufzeit ihrer Dienstverträge zu. In keinem Fall soll eine solche Zahlung jedoch 150 % des Abfindungs-Caps gemäß Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex übersteigen.
Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands3 :
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| Gewährte Vergütung | Greg K. Hamilton | Jorge Garces, PhD. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | CEO seit 01.07. 2016 | CSO seit 01.12. 2017 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) | 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 183.133 | 352.603 | 352.603 | 352.603 | 26.572 | |
| Nebenleistungen | 80.583 | 162.169 | 162.169 | 162.169 | 14.432 | |
| Gesamt | 263.716 | 514.772 | 514.772 | 514.772 | 41.004 | |
| Einjährige variable Vergütung | 126.911 | 205.453 | 0 | 308.180 | 0 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | 42.175 | 99.264 | n/a | n/a | 17.226 | |
| * Anteilsbasierte Vergütung | 42.175 | 99. 264 | n/a | n/a | 10.555 | |
| - PSP 03/15 | 0 | 0 | n/a | n/a | 0 | |
| - PSP 2013 | 0 | 0 | n/a | n/a | 0 | |
| - PSP 2014 | 0 | 0 | n/a | n/a | n/a | 0 |
| - PSP 2015 | 0 | 0 | n/a | n/a | 0 | |
| - SOP 16-18 | 42.175 | 91. 333 | n/a | n/a | 0 | |
| - SOP 17/19 | 0 | 7. 931 | n/a | n/a | 10. 555 | |
| * Nicht-anteilsbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 6. 671 | |
| Gesamt | 432.803 | 819.489 | 514.772 | 822.951 | 58.229 | |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamt | 432.803 | 819.489 | 514.772 | 822.951 | 58.229 |
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| Gewährte Vergütung | Jorge Garces, PhD. | Dr. Uwe Staub | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | CSO seit 01.12. 2017 | COO seit 01.04.2013 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2017 (min) | 2017 (max) | 2016 | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 26.572 | 26.572 | 230.000 | 230.000 | 230.000 | 230.000 |
| Nebenleistungen | 14.432 | 14.432 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 41.004 | 41.004 | 230.000 | 230.000 | 230.000 | 230.000 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 64.000 | 63.333 | 0 | 80.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | n/a | n/a | 34.782 | 52.464 | n/a | n/a |
| * Anteilsbasierte Vergütung | n/a | n/a | 34.782 | 52.464 | n/a | n/a |
| - PSP 03/15 | n/a | n/a | 0 | 0 | n/a | n/a |
| - PSP 2013 | n/a | n/a | 0 | 0 | n/a | n/a |
| - PSP 2014 | n/a | n/a | 0 | 0 | n/a | n/a |
| - PSP 2015 | n/a | n/a | 0 | 0 | n/a | n/a |
| - SOP 16-18 | n/a | n/a | 34.782 | 52.464 | n/a | n/a |
| - SOP 17/19 | n/a | n/a | 0 | 0 | n/a | n/a |
| * Nicht-anteilsbasierte Vergütung | 6.671 | 6. 671 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 47.674 | 47.674 | 328.782 | 345.797 | 230.000 | 310.000 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 47.674 | 47.674 | 328.782 | 345.797 | 230.000 | 310.000 |
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| Zuwendungen | Greg K. Hamilton | Jorge Garces, PhD. | Dr. Uwe Staub | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | CEO seit 01.07. 2016 | CSO seit 01.12. 2017 | COO seit 01.04.2013 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 183.133 | 352.603 | 26.572 | 230.000 | 230.000 | |
| Nebenleistungen | 79.052 | 162.169 | 14.432 | 0 | 0 | |
| Gesamt | 262.185 | 514.772 | 41.004 | 230.000 | 230.000 | |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 130.373 | 0 | 70.000 | 64.000 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 318.250 | 0 | |
| * Anteilsbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 318.250 | 0 | |
| - PSP 03/15 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| - PSP 2013 | 0 | 0 | 0 | 318.250 | 0 | |
| - PSP 2014 | 0 | 0 | n/a | 0 | 0 | 0 |
| - PSP 2015 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| - SOP 16-18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| - SOP 17/19 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| * Nicht-anteilsbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamt | 262.185 | 645.145 | 41.004 | 618.250 | 294.000 | |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamt | 262.185 | 645.145 | 41.004 | 618.250 | 294.000 |
3 Der Wert der anteilsbasierten Vergütung in der Tabelle wird am beizulegenden Zeitwert der ausgegebenen Rechte am Tag ihrer Gewährung bemessen. Gewährte PSR können nicht vor Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren nach ihrer Ausgabe ausgeübt werden.
Durch die Mitglieder des Vorstands gehaltene Aktien der Gesellschaft
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| Anzahl der Aktien | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorstandsmitglied | Berichtsjahr | zum 01.01. gehalten | erworben | verkauft | zum 31.12. gehalten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Greg Hamilton | 2017 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2016 | n. z. | 0 | 0 | 0 | |
| Jorge Garces, PhD | 2017 | n.a. | 0 | 0 | 0 |
| (seit dem 1. Dez. 2017) | 2016 | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. |
| Dr. Uwe Staub | 2017 | 30.000 | 0 | 0 | 30.000 |
| 2016 | 5.000 | 25.000 | 0 | 30.000 | |
| Vorstand gesamt | 2017 | 30.000 | 0 | 0 | 30.000 |
| 2016 | 5.000 | 25.000 | 0 | 30.000 |
Der Aufsichtsrat der Epigenomics AG besteht aus vier Mitgliedern, die über umfangreiche Erfahrungen in der pharmazeutischen und der diagnostischen Branche sowie im Finanzbereich verfügen.
| ― | Heino von Prondzynski - Einsiedeln (CH) - Vorsitzender (seit 2. Mai 2012) Selbstständiger Unternehmensberater und ehemaliges Mitglied der Konzernleitung der F. Hoffmann-La Roche Ltd. (CEO der Division Roche Diagnostics bei F. Hoffmann-La Roche Ltd., Basel, CH) Mitglied des Aufsichtsrats von Mai 2007 bis März 2010 und seit Mai 2012 Heino von Prondzynski ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in den nachfolgend aufgeführten vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Unternehmen: * HTL-Strefa S.A., Warschau, POL; * Koninklijke Philips Electronics N.V. (Royal Philips Electronics), Eindhoven, NL; * Quotient Ltd., Jersey, UK, - Independent Lead Director |
| ― | Ann Clare Kessler, Ph.D. - Rancho Santa Fe, CA (USA) - stellvertretende Vorsitzende (seit 2. Mai 2012) Selbstständige Unternehmensberaterin und ehemalige Leiterin des Global Project Management bei F. Hoffmann-La Roche Ltd. (Basel, CH) und ehemalige Leiterin der Division of Exploratory Research bei Hoffmann-La Roche Inc. (USA) Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 2005 Ann Clare Kessler, Ph.D., ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie war Mitglied in den nachfolgend aufgeführten vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Unternehmen: *AltheaDx, Inc., CA., USA.; *MedGenesis Therapeutix, Inc., BC, Canada; * Scripps Translational Science Institute, CA, USA; * Gen-Probe, Inc., CA, USA; *Spectrum Pharmaceuticals, CA, USA. |
| ― | Prof. Dr. Günther Reiter - Pfullingen (D) - Stellvertretender Vorsitzender (seit 5. November 2014) Professor an der ESB Business School in Reutlingen (D) Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 2005; Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Reiter ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien. Er war Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien folgender deutscher Unternehmen: Internationales Bankhaus Bodensee AG, Actium AG, Deltoton GmbH, CSA Verwaltungs GmbH. |
| ― | Dr. Helge Lubenow - Langenfeld (Rheinland) (D) Selbstständige Unternehmensberaterin und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Molekulardiagnostik von Qiagen (D) Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2016; Mitglied des Prüfungsausschusses Dr. Lubenow ist Mitglied in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien ausländischer Unternehmen: * ProteoMediX AG, Schweiz. |
Die Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat beruht auf einer jährlichen Pauschalvergütung ("fixe Vergütung") und sitzungsabhängigen Zahlungen ("variable Vergütung"). Die Vergütung enthält keine erfolgsorientierten Elemente oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats:
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| in EUR | ||||
|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsratsmitglied | Berichtsjahr | Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Gesamtvergütung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| H. von Prondzynski | 2017 | 90.000 | 12.000 | 102.000 |
| 2016 | 90.000 | 12.000 | 102.000 | |
| Ann C. Kessler, Ph.D. | 2017 | 40.000 | 12.000 | 52.000 |
| 2016 | 40.000 | 12.000 | 52.000 | |
| Prof. Dr. G. Reiter | 2017 | 35.000 | 12.000 | 47.000 |
| 2016 | 45.000 | 12.000 | 57.000 | |
| Dr. H. Lubenow | 2017 | 35.000 | 12.000 | 47.000 |
| (seit 25. Mai 2016) | 2016 | 17.500 | 6.000 | 23.500 |
| Aufsichtsrat gesamt | 2017 | 200.000 | 48.000 | 248.000 |
| 2016 | 192.500 | 42.000 | 234.500 |
Zusätzlich erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2017 Auslagenerstattungen in Höhe von insgesamt TEUR 77 (2016: TEUR 41).
Durch die Mitglieder des Aufsichtsrats gehaltene Aktien der Gesellschaft:
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| Anzahl der Aktien | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsratsmitglied | Berichtsjahr | zum 01.01. gehalten | erworben | verkauft | zum 31.12. gehalten |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| H. von Prondzynski | 2017 | 140.000 | 0 | 0 | 140.000 |
| 2016 | 129.000 | 11.000 | 0 | 140.000 | |
| Ann C. Kessler, Ph.D. | 2017 | 24.650 | 0 | 0 | 24.650 |
| 2016 | 10.650 | 14.000 | 0 | 24.650 | |
| Prof. Dr. G. Reiter | 2017 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2016 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Dr. H. Lubenow | 2017 | 6.000 | 0 | 0 | 6.000 |
| 2016 | n. z. | 5.000 | 0 | 6.000 | |
| Aufsichtsrat gesamt | 2017 | 170.650 | 0 | 0 | 170.650 |
| 2016 | 139.650 | 30.000 | 0 | 170.650 |
Im Interesse einer fairen und transparenten Informationspolitik und im Einklang mit den Anforderungen des Prime-Standard-Segments der Frankfurter Wertpapierbörse werden vierteljährliche Zwischenmitteilungen und halbjährliche Zwischenberichte binnen zwei Monaten nach Ende des Berichtsquartals/ -halbjahrs und der Jahresabschluss binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Alle Informationen werden zeitgleich auf unserer Internetseite unter www.epigenomics.com veröffentlicht. Alle wesentlichen Tatsachen werden im Einklang mit den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht.
Gemäß § 315a HGB hat die Gesellschaft über bestimmte dem Aktiengesetz und sonstigen Rechtsvorschriften unterliegende Strukturen zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft zu geben und Beschränkungen in Bezug auf ein Übernahmeangebot offenzulegen.
Auf der Basis der vorliegenden Informationen verfügte die Gesellschaft zum Bilanzstichtag über keine Aktionäre mit direktem oder indirektem Anteilsbesitz von mehr als 10 % der Stimmrechte.
Das Grundkapital der Epigenomics AG setzte sich zum 31. Dezember 2017 ausschließlich aus auf den Namen lautenden Aktien mit gleichen Rechten und einem Nennbetrag von je EUR 1,00 zusammen. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien belief sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 24.014.360 Stück.
Gemäß § 136 AktG sind Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Uns sind keine vertraglichen Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG geregelt.
Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Der Vorstand kann aus einer Person oder mehreren Personen bestehen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ("CEO") sowie ein Vorstandsmitglied oder mehrere Vorstandsmitglieder zu dessen Stellvertreter(n) bestellen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zu Satzungsänderungen sind in den §§ 179 bis 181 AktG geregelt.
Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 14 der Satzung beschließen.
(Die Angabe kann unterbleiben, soweit sie geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen).
Unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen außer den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder (siehe dazu den Abschnitt "Zusammensetzung und Vergütung des Vorstands" in diesem Lagebericht) auch die Phantom-Stock-Programme der Gesellschaft bzw. die diesbezüglichen Vereinbarungen mit den Berechtigten aus den Programmen. Im Fall eines Übernahme- oder Pflichtangebots nach Maßgabe des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für die Aktien der Gesellschaft sind die Inhaber von bis dahin unverfallbar gewordenen PSR berechtigt, diese ganz auszuüben. Das gilt auch dann, wenn deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Das Recht zur Ausübung besteht für den PSR-Inhaber jedoch nur, wenn die Gegenleistung im Rahmen des Angebots ausschließlich in einer Barleistung besteht und wenn der Bieter nach Abschluss des Angebots Kontrolle über die Gesellschaft hat, d.h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält (§§ 29 Abs. 2, 30 WpÜG).
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.273.526,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
| ― | für Spitzenbeträge; |
| ― | wenn die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und der anteilige Betrag der neuen Aktien am Grundkapital zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - falls geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf die 10 %-Grenze sind sonstige Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, für die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Options- oder Wandlungspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht; |
| ― | für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder für den (auch mittelbaren) Erwerb von anderen Vermögensgegenständen (einschließlich von Forderungen, auch soweit sie gegen die Gesellschaft oder nachgeordnete Konzernunternehmen gerichtet sind) anbieten zu können; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zustünde. |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG zu bestimmen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung jeweils nach Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2017/I entsprechend dem Umfang der jeweiligen Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Genehmigte Kapital 2017/I wurde vom Vorstand der Gesellschaft im September 2017 genutzt, um mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.279.100 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien durchzuführen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Mai 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 9.094.104,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/II). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
| ― | für Spitzenbeträge; |
| ― | für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder für den (auch mittelbaren) Erwerb von anderen Vermögensgegenständen (einschließlich von Forderungen, auch soweit sie gegen die Gesellschaft oder nachgeordnete Konzernunternehmen gerichtet sind) anbieten zu können; |
| ― | für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, die für Zwecke einer Platzierung der Aktien im Zuge einer Börseneinführung oder einer nachfolgenden Platzierung an einer ausländischen Wertpapierbörse erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG zu bestimmen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung jeweils nach Durchführung einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2017/II entsprechend dem Umfang der jeweiligen Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 21.065,00 durch Ausgabe von bis zu 21.065 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie Optionsrechte aufgrund des Aktienoptionsprogramms 09-13 der Gesellschaft ausgegeben wurden, die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Im Rahmen des zugrunde liegenden Programms können durch Ausübung bereits gewährter und ausstehender Aktienoptionen noch bis zu 2.000 neue Aktien geschaffen werden.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 521.095,00 durch Ausgabe von bis zu 521.095 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IX). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Optionsbzw. Wandlungspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
| ― | wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder |
| ― | wie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder |
| ― | wie die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu liefern, |
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.825.470,00 durch Ausgabe von bis zu 8.825.470 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital X). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 bis zum 29. Mai 2022 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Optionsbzw. Wandlungspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen oder von Genussrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen,
| ― | wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder |
| ― | wie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder |
| ― | wie die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu liefern, |
und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder Aktien aus genehmigtem Kapital, eigene Aktien oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XI). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 (Aktienoptionsprogramm 16-18) bis zum Ablauf des 30. April 2018 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 16-18 vom 25. Mai 2016 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt.
Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 (Aktienoptionsprogramm 17-19) bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 17-19 vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.
Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt.
Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt.
Berlin, 16. März 2018
Der Vorstand
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, 16. März 2018
Der Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss der Epigenomics AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Epigenomics AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angabe "Grundsätzliches zum Jahresabschluss" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Finanzielle Chancen und Risiken" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass ohne die erfolgreiche Durchführung von Kapitalmaßnahmen in 2018 und / oder eine mit dem Halter der Wandelanleihe noch zu vereinbarende Laufzeitverlängerung bzw. Konditionsveränderung der Anleihebedingungen die Gesellschaft voraussichtlich zum 31. Dezember 2018 nicht mehr die notwendige Liquidität aufweisen wird, um eine vollständige oder auch nur teilweise Rückzahlung der Wandelanleihe sicherstellen zu können. Unabhängig von einer möglichen Rückzahlung der Wandelanleihe, müssen bis Anfang 2019 weitere Kapitalmarktmaßnahmen durchgeführt werden, um den Fortbestand der Gesellschaft über den Anfang des Jahres 2019 hinaus zu gewährleisten. Wie in Angabe "Grundsätze" im Konzern-Anhang sowie in Angaben in Abschnitt "Finanzielle Chancen und Risiken" des Konzern-Lageberichts dargelegt, weist dies auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| ― | Umsatzrealisierung |
| ― | Aktienbasierte Vergütung. |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1.) Sachverhalt und Problemstellung
2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,0 Mio. erfasst. Die Umsatzerlöse sind einer der wesentlichen finanziellen Leitungsindikatoren in der Kapitalmarktkommunikation. Von den Umsatzerlösen entfallen auf Verkäufe des einzigen Hauptproduktes EUR 0,5 Mio. und EUR 1,3 Mio. Lizenzerlöse. Die Produktverkäufe werden im Wesentlichen durch Verkäufe an wenige Großkunden realisiert. Grundsätzlich bestehen Rahmenverträge mit diesen Kunden die um weitere Vereinbarungen ergänzt werden können. Diese Vereinbarungen können ausschlaggebend dafür sein, ob ein Umsatz realisiert ist. Die nicht vollständige Abbildung dieser zusätzlichen Vereinbarungen im Rahmen der Umsatzrealisierung stellt ein Risiko dar, weshalb dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung ist.
2. Wir haben uns anhand der Rahmenverträge, externer Bestätigungen bezüglich eventuell vorhandener zusätzlich getroffener Vereinbarungen, der Liefernachweise sowie der Ausgangsrechnungen und der dazu- gehörigen Zahlungseingänge von der korrekten Umsatzrealisierung überzeugt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die mit den Großkunden gegebenenfalls zusätzlich vereinbarten Konditionen sachgerecht bei der Beurteilung der Umsatzrealisierung verarbeitet wurden.
3. Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und zum sonstigen Ergebnis - 1 Umsatzerlöse" enthalten.
1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag Phantom-StockProgramme (PSP - "Cash Settled Options") bilanziert. Aus unserer Sicht waren die aktienbasierten Vergütungsprogramme von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet sind.
Die Abbildung der PSPs erfolgt über die den Personalaufwand und der Position sonstige Rückstellungen. Ergebniswirksam wurden den PSPs EUR 0,1 Mio. erfasst.
2. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, haben wir uns anhand von Vertrags- und Unternehmensdaten und unter Hinzuziehung der Fachkenntnisse eines eigenen Sachverständigen von der Angemessenheit der Bewertungsparameter wie beispielsweise risikoloser Zins und Volatilität der Aktien überzeugt sowie die Angemessenheit der Wertansätze der Neuzusagen beurteilt. Darauf aufbauend haben wir die buchhalterische Auswirkung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzernbilanz geprüft. Die von der Geschäftsleitung zugrundeliegenden Einschätzungen und getroffenen Annahmen lie-gen im Bereich vertretbarer Bandbreiten.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu der Bewertung des Aktienoptionsprogramms sind im Lagebericht in den Abschnitten "Vergütungsbericht" und "Bedingtes Kapital" enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel Versicherung der gesetzlichen Vertreter des Geschäftsberichts 2017, |
| ― | die Entsprechenserklärung in Abschnitt 10 des Konzernlageberichts 2017, |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung in Abschnitt 10 des Konzernlageberichts 2017, |
| ― | das Kapitel "Vorwort des Vorstands" des Geschäftsberichtes 2017 und |
| ― | das Kapitel "Unsere Aktie" des Geschäftsberichtes 2017. |
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich:
| ― | das Kapitel "Bericht des Aufsichtsrates" des Geschäftsberichtes 2017. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Epigenomics AG, Berlin, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Biersack.
München, den 16. März 2018
**Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
vormals Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Weissinger, Wirtschaftsprüfer
Biersack, Wirtschaftsprüfer
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