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E.ON SE — Annual Report 2020
Jun 24, 2021
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Annual Report
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Publication

E.ON SE
Essen
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Handelsrechtlicher Jahresabschluss der E.ON SE für das Geschäftsjahr 2020
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der gesonderte nichtfinanzielle Bericht der E.ON SE für das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Lagebericht der E.ON SE ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst.
Zusammengefasster Lagebericht
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell
E.ON ist ein privates Energieunternehmen mit rund 78.000 Mitarbeitern, das von der Konzernleitung in Essen geführt wird. Der Konzern ist in zwei operative Geschäftsfelder - Energienetze und Kundenlösungen - gegliedert. Daneben werden die nicht strategischen Aktivitäten als Nicht-Kerngeschäft ausgewiesen. Im Vorjahr bestand zusätzlich noch das Geschäftsfeld Erneuerbare Energien (Erläuterungen siehe nachfolgend).
Konzernleitung
Hauptaufgabe der Konzernleitung ist die Führung des E.ON-Konzerns. Dazu zählen die strategische Weiterentwicklung des Konzerns sowie die Steuerung und Finanzierung des bestehenden Geschäftsportfolios. Aufgaben, die in diesem Zusammenhang unter anderem wahrgenommen werden, sind die länder- und marktübergreifende Optimierung des Gesamtgeschäfts unter finanziellen, strategischen und Risikogesichtspunkten sowie das Stakeholdermanagement.
Energienetze
Im Geschäftsfeld Energienetze werden die Verteilnetze für Strom und Gas und die damit verbundenen Aktivitäten zusammen-gefasst. E.ON betreibt Energienetze in den regionalen Märkten Deutschland, Schweden und Zentraleuropa Ost/Türkei. Zentraleuropa Ost/Türkei umfasst die Geschäftstätigkeiten in Tschechien, Ungarn, Rumänien, Polen, Kroatien, der Slowakei und die at equity-Beteiligung Enerjisa Enerji in der Türkei. Zu den Hauptaufgaben in diesem Geschäftsfeld gehören der sichere Betrieb der Strom- und Gasnetze, die Durchführung aller erforderlichen Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen sowie die Erweiterung der Strom- und Gasnetze, oft im Zusammenhang mit der Realisierung von Kundenanschlüssen und der Anbindung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie.
Kundenlösungen
Das Geschäftsfeld Kundenlösungen bildet die Plattform zur aktiven Gestaltung der europäischen Energiewende gemeinsam mit E.ONs Kunden. Es umfasst die Versorgung der Kunden in Europa (ohne die Türkei) mit Strom, Gas und Wärme sowie ihre Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen, unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieautarkie. E.ONs Aktivitäten sind auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden in den Bereichen Privatkunden, kleine und mittelständische sowie große Geschäftskunden, Vertriebspartner und Kunden der öffentlichen Hand ausgerichtet. Dabei ist der E.ON-Konzern insbesondere in den Märkten Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Schweden, Italien, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Polen vertreten. Ferner ist hier das Geschäft mit innovativen Lösungen (wie E.ON Business Solutions und Elektromobilität) zugeordnet.
Erneuerbare Energien
Der größte Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien wurde seit dem 30. Juni 2018 als nicht fortgeführte Aktivität ausgewiesen und zum 18. September 2019 entkonsolidiert. Bestimmte Geschäftsaktivitäten sind nicht auf RWE übergegangen und wurden auf andere Geschäftsfelder übertragen (siehe "Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum" unten). Dabei handelt es sich insbesondere um Aktivitäten von e.disnatur in Deutschland und Polen sowie einen 20-Prozent-Anteil am Offshore-Windpark Rampion in Großbritannien (vergleiche zu Rampion auch die Textziffern 5 und 37 im Anhang). Im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien wurden die Windparks auf dem Festland (Onshore-Wind) und auf See (Offshore-Wind) sowie die Solarparks zusammengefasst. E.ON hat die Planung, den Bau und den Betrieb sowie die Steuerung der jeweiligen Stromerzeugungsanlagen wahrgenommen.
Nicht-Kerngeschäft
Im Nicht-Kerngeschäft werden die nicht strategischen Aktivitäten des E.ON-Konzerns ausgewiesen. Dies betrifft den Betrieb und Rückbau der deutschen Kernkraftwerke, die von der operativen Einheit PreussenElektra gesteuert werden, und das Erzeugungsgeschäft in der Türkei.
Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum
Personelle Änderungen im Vorstand der E.ON SE zum 1. April 2021 beschlossen
Der Aufsichtsrat der E.ON SE hat im Dezember 2020 beschlossen, Leonhard Birnbaum mit Wirkung zum 1. April 2021 zum Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens zu berufen. Herr Birnbaum wird damit Nachfolger von Johannes Teyssen werden. Herr Teyssen trat 1989 in den Konzern ein, seit 2004 ist er Mitglied des Konzernvorstands und führt E.ON seit mehr als zehn Jahren.
Im Zuge der Nachfolgeregelung an der Konzernspitze gab der Aufsichtsrat ferner bekannt, dass Victoria Ossadnik, derzeit Vorsitzende der Geschäftsführung der E.ON Energie Deutschland GmbH, mit Wirkung zum 1. April 2021 in den Vorstand berufen wird. Frau Ossadnik, die seit April 2018 dem E.ON-Konzern angehört, war zuvor sieben Jahre bei der Microsoft Corporation tätig und leitete hier zuletzt die weltweite Enterprise Service Data- und Artificial Intelligence-Organisation des Konzerns. Sie wird künftig inhaltlich für die Digitalisierung des E.ON-Konzerns verantwortlich sein.
Änderungen in der Segmentberichterstattung
Im Jahr 2019 wurde die innogy-Übernahme erfolgreich vollzogen. Seit dem 1. Januar 2020 werden die innogy-Aktivitäten nicht mehr als eigenständiges Segment gesteuert und dargestellt, sondern in die Geschäftsfelder Energienetze, Kundenlösungen und Konzernleitung/Sonstiges integriert. Die innogy-Netzgeschäfte wurden dem Bereich Energienetze zugeordnet. Der Vertrieb von Strom und Gas sowie neuer Kundenlösungen bei innogy, beispielsweise Dienstleistungen rund um Elektromobilität, werden unter Kundenlösungen ausgewiesen. Der Bereich Konzernleitung/Sonstiges enthält die Holdingfunktionen und internen Dienstleister von innogy. Die nach der Übertragung wesentlicher Teile auf RWE verbliebenen Geschäfte im Segment Erneuerbare Energien werden in den Bereichen Energienetze Deutschland, Kundenlösungen Großbritannien und Konzernleitung/Sonstiges ausgewiesen.
Das Segment Kundenlösungen Deutschland umfasst nun auch das zuvor unter Kundenlösungen Sonstige ausgewiesene Wärmegeschäft. Des Weiteren wurden drei E.ON Business Solutions-Gesellschaften von Kundenlösungen Sonstige in das Segment Kundenlösungen Großbritannien übertragen. Die Vorjahreswerte wurden, sofern erforderlich, entsprechend angepasst.
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von innogy vollzogen
Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE hat am 4. März 2020 einen Beschluss über die Übertragung der innogy-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre gefasst. Der dort beschlossene verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am 2. Juni 2020 wirksam. Die Barabfindung an die Minderheitsaktionäre in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd € wurde daraufhin Anfang Juni 2020 ausgezahlt. Die dadurch eingetretene Verringerung des Konzerneigenkapitals wirkte im Wesentlichen in den Gewinnrücklagen der Aktionäre der E.ON SE.
Mit erfolgter Abwicklung des Squeeze-outs wurde auch die von E.ON ursprünglich über 5 Mrd € abgeschlossene und bereits im August 2018 auf 1,75 Mrd € reduzierte Akquisitionsfinanzierung gekündigt.
Bilanzierung des innogy-Erwerbs finalisiert
Die Bilanzierung des innogy-Erwerbs wurde im dritten Quartal 2020 finalisiert. Bis zum 18. September 2020 erlangte neue Erkenntnisse zur Höhe der Anschaffungskosten und der erworbenen Vermögenswerte einschließlich Goodwill und Schulden führten zu rückwirkenden Anpassungen einschließlich resultierender Änderungen der Bilanz zum 31. Dezember 2019. Hauptsächlich aus geänderter Bewertung bestimmter beim Unternehmenserwerb übernommener Vermögenswerte erhöhte sich der Goodwill gegenüber dem Wertansatz zum 31. Dezember 2019 um 197 Mio €.
Übertragung von innogy-Anleihen auf E.ON abgeschlossen
Am 13. August 2020 hat E.ON Transaktionen zur Harmonisierung der Finanzierungsstruktur des neuen E.ON-Konzerns gestartet. Im Rahmen dieser Transaktionen hat E.ON den innogy-Anleihegläubigern einen Schuldnerwechsel für Anleihen in Höhe von rund 11,5 Mrd € auf E.ON angeboten. Mit diesem Vorgehen erhielten die Anleihegläubiger von innogy die Option, Schuldverschreibungen gleichrangig zu bestehenden E.ON-Anleihen zu halten. Darüber hinaus wird damit sichergestellt, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Die Transaktion wurde im November 2020 vollständig abgeschlossen. 99,95 Prozent der ausstehenden innogy-Anleihen konnten erfolgreich übertragen werden.
Auflagen der EU-Kommission aus der innogy-Übernahme erfüllt
Im Zuge der innogy-Übernahme hat die EU-Kommission unter anderem die Auflagen erlassen, dass bestimmte E.ON- beziehungsweise innogy-Geschäfte in Osteuropa zu veräußern sind.
Zur Erfüllung einer dieser Auflagen haben E.ON und die MVM-Gruppe am 10. Juli 2020 eine Vereinbarung über den Verkauf der innogy Česká republika a.s. und damit des gesamten tschechischen Strom- und Gasgeschäfts der innogy im Endkundensegment unterzeichnet. Diese Aktivitäten von innogy in Tschechien hatte E.ON bereits zum 30. September 2019 als nicht fortgeführten Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Die Transaktion wurde Ende Oktober von der Europäischen Kommission freigegeben und anschließend am 30. Oktober 2020 vollzogen.
Eine weitere Auflage der EU-Kommission umfasste die Veräußerung des deutschen Heizstromgeschäfts der E.ON Energie Deutschland. Das veräußerte Vertragsportfolio beinhaltet alle Sonderverträge mit Kunden zur Versorgung mit Heizstrom und alle Sonderverträge zur Versorgung mit Haushaltsstrom, wenn an derselben Verbrauchsstelle und von demselben Vertragspartner für Heizstrom in getrennter Messung auch Haushaltsstrom bezogen wird. In Vorbereitung der Veräußerung wurde das Vertragsportfolio in zwei neu gegründete Gesellschaften, die E.ON Heizstrom Nord GmbH ("EHN") und die E.ON Heizstrom Süd GmbH ("EHS"), ausgegliedert. Aufgrund der Verpflichtung zur Veräußerung dieser Aktivitäten hat E.ON das Heizstromgeschäft bereits zum 30. September 2019 als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Die Veräußerung von EHN und EHS wurde am 28. April 2020 vollzogen.
Darüber hinaus hat E.ON am 23. September 2020 die Tochtergesellschaft E.ON Energiakereskedelmi Kft. ("EKER") - diese verantwortet das nicht regulierte gewerbliche Strom-Endkundengeschäft von E.ON in Ungarn - an Audax Renovables veräußert. Durch die Verpflichtung zur Veräußerung dieser Aktivitäten hat E.ON bereits zum 30. September 2019 das Geschäft der EKER als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen.
Zuvor hatte sich E.ON bereits aus dem Betrieb einzelner Ladestationen für Elektrofahrzeuge an deutschen Autobahnen zurückgezogen. Mit dem Vollzug dieser Transaktionen hat E.ON die kartellrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit der innogy-Übernahme vollständig erfüllt.
Erwerb von Anteilen an der VSE Holding erfolgreich abgeschlossen
E.ON hat den Erwerb von 49 Prozent der Geschäftsanteile an der VSE Holding (VSEH) von RWE im August 2020 vollzogen. Durch weitreichende Entscheidungskompetenzen über die Geschäftsaktivitäten der VSEH besteht ein beherrschender Einfluss gemäß IFRS, sodass die Beteiligung durch E.ON vollkonsolidiert wird und ein Unternehmenserwerb nach IFRS 3 zu bilanzieren ist (vergleiche Textziffer 5 im Anhang). Der an RWE zu leistende Kaufpreis war im Geschäftsjahr 2020 nicht zahlungswirksam. Es erfolgte eine Aufrechnung mit einer Forderung, die aus dem am 18. September 2019 vollzogenen Erwerb der innogy-Anteile noch ausstand. Die Transaktion hat daher im Geschäftsjahr 2020 keine wesentliche Auswirkung auf die Kapitalflussrechnung.
Aktivitäten während der Covid-19-Pandemie
Für E.ON stehen die Sicherstellung der Energieversorgung sowie die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden während der Covid-19-Pandemie im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, mit denen E.ON die Energieversorgung in weiten Teilen Europas sichert, laufen auch unter erschwerten Bedingungen weiterhin stabil. E.ON konnte auf vorbereitete Pandemie- und Krisenpläne zurückgreifen und hat diese entsprechend umgesetzt. Dazu gehörte die Aktualisierung von Risikobewertungen, die Anpassung von Regeln im Einklang mit staatlichen Vorschriften sowie die rechtzeitige Kommunikation, um Transparenz und Verständnis für die Covid-19-Pandemie und der Maßnahmen bei E.ON zu fördern. So gelang es, alle elementaren Funktionen aufrechtzuerhalten. Wichtigste Maßnahmen waren neben der konsequenten Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln auch die Abschottung besonders sensibler Bereiche wie Netzwarten. Techniker, die vor Ort am Netz arbeiten müssen, sind zur Minimierung von Infektionsrisiken mit einer Spezialausrüstung ausgestattet worden.
Darüber hinaus teilten die Vorstände der E.ON SE ihre Sichtweisen zur Pandemie auf der Intranetplattform "Connect" über verschiedene Informationskanäle mit und erläuterten ihre Auswirkungen auf den Arbeitsalltag wie auch auf das Unternehmen, um die Mitarbeiter umfassend und schnell zu informieren. Uber Connect wurden nicht nur Informationen rund um die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bereitgestellt, sondern die Mitarbeiter hatten die Möglichkeit, interaktiv Fragen zu stellen und diese in sogenannten "Town-Hall-Meetings" zu diskutieren. Darüber hinaus war und ist die Unterstützung der Mitarbeiter im Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie eine der Prioritäten von E.ON. Deshalb wurden je nach Möglichkeit alle Formen des flexiblen Arbeitens (beispielsweise Home-office und variable Arbeitszeit) angewendet, um die persönlichen Umstände und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Covid-19 bedingte Anpassungen waren auch bei täglichen Meetings notwendig. Diese fanden und finden noch überwiegend virtuell statt. Des Weiteren haben die Führungskräfte, über das übliche Maß hinaus, ein besonderes Augenmerk auf das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter gelegt und diese bei Bedarf auf Hilfe und Unterstützungsleistungen des Unternehmens, wie einen vertraulichen Sozialberatungsdienst, hingewiesen. Dies wurde unter anderem auch über eine weitergehende Kommunikation sowie durch individuelle Abstimmungen auf Ebene der Führungskräfte sichergestellt.
Im Zuge der im Sommer des Jahres 2020 vorgenommenen Lockerungen von Restriktionen im öffentlichen Leben und in der Wirtschaft in vielen europäischen Ländern ergriff auch E.ON zwischenzeitlich Maßnahmen, die eine verantwortungsvolle Rückkehr vieler Mitarbeiter an die Arbeitsplätze im Unternehmen ermöglichten. Im dritten Quartal 2020 war europaweit wieder ein Anstieg der Covid-19-Infektionen zu verzeichnen. Dieser setzte sich im vierten Quartal fort und übertraf vielfach die Höchstwerte, die während des Lockdowns im Frühjahr des Jahres 2020 zu verzeichnen gewesen waren. Folglich wurden viele Städte und Regionen in Europa als Risikogebiete eingestuft, was jeweils zu weiteren Alltagseinschränkungen führte. Bei E.ON wird die Risikosituation aufgrund der Covid-19-Pandemie fortlaufend analysiert und bei Bedarf werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie-Auswirkungen ergriffen.
E.ON hat während der Covid-19-Pandemie insbesondere in Großbritannien vorübergehend Kurzarbeit genutzt und entsprechende staatliche Unterstützungen, die für den E.ON-Konzern insgesamt vernachlässigbar sind, in Anspruch genommen. Dennoch ist die Beschäftigungssituation bei E.ON im Verlauf der Covid-19-Krise sehr stabil geblieben. Es ist in diesem Zusammenhang zu keinen nennenswerten längerfristigen Effekten auf die Beschäftigung im E.ON-Konzern gekommen.
Weitere Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das E.ON-Geschäft sind im Wirtschaftsbericht, im Prognosebericht und im Chancen- und Risikobericht beschrieben.
Unternehmensanleihen ausgegeben
E.ON hat im Jahr 2020 verschiedene Unternehmensanleihen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5,0 Mrd € begeben. Die hohe Investorennachfrage ermöglichte E.ON, sich über alle Laufzeiten attraktive Zinskonditionen zu sichern (Emissionszeitpunkt jeweils in Klammern):
| ― | 750 Mio € Anleihe fällig im Dezember 2023 mit 0,0 Prozent Kupon per annum (Januar) |
| ― | 1 Mrd € grüne Anleihe fällig im September 2027 mit 0,375 Prozent Kupon per annum (Januar) |
| ― | 500 Mio € Anleihe fällig im Dezember 2030 mit 0,75 Prozent Kupon per annum (Januar) |
| ― | 750 Mio € Anleihe fällig im Oktober 2025 mit 1,0 Prozent Kupon per annum (April) |
| ― | 1 Mrd € Anleihe fällig im April 2023 mit 0,375 Prozent Kupon per annum (Mai) |
| ― | 500 Mio € Anleihe fällig im Februar 2028 mit 0,75 Prozent Kupon per annum (Mai) |
| ― | 500 Mio € grüne Anleihe fällig im August 2031 mit 0,875 Prozent Kupon per annum (Mai) |
Einbringung Nord Stream in das Contractual Trust Arrangement (CTA)
Die E.ON Beteiligungen GmbH hielt sämtliche Anteile an der PEG Infrastruktur AG (PEGI) und damit eine indirekte Beteiligung an der Nord Stream AG (15,5 Prozent). Die Nord Stream AG, eine im Jahr 2005 gegründete Projektgesellschaft, besitzt und betreibt zwei jeweils 1.224 Kilometer lange Offshore-Gasleitun-gen, die Erdgas von Russland nach Deutschland transportieren. Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 hat die E.ON Beteiligungen GmbH sämtliche Anteile an der PEGI und damit die indirekte Beteiligung an der Nord Stream AG an den E.ON Pension Trust e. V. (EPT) mit Wirkung und auf Rechnung für das Treuhandvermögen der MEON Pensions GmbH & Co. KG (MEON) verkauft und Ende 2019 übertragen. Die Kaufpreiszahlung in Höhe von 1,1 Mrd € erfolgte Anfang des Jahres 2020.
Strategische Partnerschaft mit Kraken Technologies vereinbart
Im März 2020 hat E.ON eine strategische Partnerschaft mit Kraken Technologies, einem Tochterunternehmen der Octopus Energy, vertraglich vereinbart. Die strategische Partnerschaft, E.ON Next nutzt die Technologieplattform von Kraken Technologies und wird das Geschäft von E.ON UK mit Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Geschäftskunden in Großbritannien transformieren.
E.ON und Kraken Technologies werden die Plattform weiterentwickeln, um einen hervorragenden Kundenservice anzubieten, der auf den Prinzipien der Kundenorientierung, Einfachheit, Transparenz und Kosteneffizienz basiert. In einer ersten Phase werden derzeit die Kunden von npower und in einer zweiten Phase die Kunden von E.ON UK auf die neue Plattform migriert. Bis Ende Dezember 2020 wurden bereits rund 70 Prozent der npower-Verträge mit Privatkunden auf E.ONNext übertragen.
Verkauf Immobilienvermögen
E.ON NA Capital, Inc. und E.ON RE Investments LLC, vollkonsolidierte Gesellschaften im E.ON-Konzern, haben im Jahr 2020 Immobilienvermögen in Höhe von insgesamt rund 288 Mio US-$ an andere Einheiten übertragen; davon 265 Mio US-$ in das Treuhandvermögen des nicht vollkonsolidierten E.ON Pension Trust e.V. Die Kaufpreiszahlungen sind im Wesentlichen im Jahr 2020 erfolgt.
Erwerb von Reststrommengen
Im Jahr 2020 wurden von der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel insgesamt 19 TWh Reststrommengen erworben und auf die von der PreussenElektra geführten Kernkraftwerke Grohnde (3 TWh im Oktober 2020), Isar II (6 TWh im Februar 2020) und Brokdorf (jeweils 5 TWh im Februar und Dezember 2020) übertragen. Die Versorgung aller von E.ON betriebenen Kernkraftwerke mit weiteren Reststrommengen ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen gesichert (vergleiche auch die Seiten 61 und 62 im Risiko- und Chancenbericht sowie die Textziffern 29 und 37 im Anhang für weitere Informationen).
Restrukturierung des E.ON-Geschäfts in Ungarn
Anfang Oktober 2019 erwarb E.ON die von EnBW gehaltenen 27 Prozent der Anteile an ELMŰ Nyrt. ("ELMŰ") und ÉMÁSZ Nyrt. ("ÉMÁSZ"). Anschließend wurde ein Rahmenvertrag zwischen E.ON, MVM Magyar Villamos Müvek Zrt. (ein Aktionär von ELMŰ und ÉMÁSZ) ("MVM") und Opus Global Nyrt. ("Opus") unterzeichnet. Diese Vereinbarung erlaubt E.ON in Ungarn ein ausgewogenes und optimiertes Portfolio zu schaffen, das auch eine schnelle Integration der ungarischen Aktivitäten von innogy ermöglicht.
Es wird erwartet, dass die Vereinbarung im Jahr 2021 nach Freigabe der zuständigen Behörden vollständig umgesetzt sein wird. Danach hält MVM 100 Prozent an dem ÉMÁSZ-Verteilnetzbetreiber, ÉMÁSZ Hálózati Kft. ("ÉMÁSZ DSO"), sowie einen 25-prozentigen Anteil an E.ON Hungária Zrt. (inklusive der erworbenen innogy-Holding-Gesellschaften ELMÜ Zrt. und ÉMÁSZ Zrt.). Zusätzlich soll Opus die heutige E.ON-Tochtergesellschaft E.ON Tiszántúli Áramhálózati Zrt. ("E.ON ETI") erwerben. Sowohl ÉMÁSZ DSO als auch E.ON ETI sind am 31. Dezember 2020 als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Bei E.ON ETI wurden bereits im Jahr 2019 Vermögenswerte und Schulden in die Abgangsgruppe umgegliedert.
Neue zentrale Commodity-Beschaffungseinheit E.ON Energy Markets gegründet
Am 1. Oktober 2020 hat die neu gegründete E.ON Energy Markets GmbH (EEM) ihre Arbeit als neue zentrale Commodity-Beschaffungseinheit des Konzerns aufgenommen. Die EEM ermöglicht angeschlossenen Konzerngesellschaften den bisher überwiegend dezentral organisierten Zugang zu externen Handelsmärkten und bündelt damit verbundene Risiken. Die neue Einheit stellt neben der innogy Commodities GmbH aktuell den Marktzugang für Länderportfolios in Deutschland dar. Zukünftig wird die EEM darüber hinaus die Strom- und Gasbeschaffung für weitere deutsche und internationale E.ON-Gesellschaften übernehmen.
Steuerungssystem
Im Mittelpunkt von E.ONs Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Zur wertorientierten Steuerung des Konzerns sowie der einzelnen Geschäftsfelder wird ein konzernweit einheitliches Planungs- und Controllingsystem eingesetzt, das die effiziente Verwendung unserer Finanzmittel gewährleistet. Auch bei der Nachhaltigkeit wird effizienz- und leistungsorientiert gehandelt. Dabei werden E.ONs Nachhaltigkeitsansprüche mithilfe konzernweit verbindlicher Richtlinien immer tiefer im Konzern, in allen Geschäften, allen Organisationseinheiten und allen Prozessen verankert (vergleiche für weitere Informationen den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht auf den Seiten 100 bis 115).
Wesentliche Steuerungskennzahlen
E.ONs wesentliche Kennzahlen zur Steuerung des operativen Geschäfts waren im Geschäftsjahr 2020 das bereinigte EBIT und die zahlungswirksamen Investitionen. Weitere wesentliche Kennzahlen zur Steuerung des E.ON-Konzerns sind neben der Cash Conversion Rate der bereinigte Konzernüberschuss beziehungsweise das darauf basierende Ergebnis je Aktie (Earnings per Share) und der Debt Factor. Die Darstellung der steuerungsrelevanten Kennzahlen sowie des Umsatzes im zusammengefassten Lagebericht enthielt im Vorjahr auch die Bestandteile, die auf die nicht fortgeführten und zum 18. September 2019 entkonsolidierten Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien entfielen. Überleitungen dieser Größen auf die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung des E.ON-Konzerns enthalten die Seiten 34 bis 36 im zusammengefassten Lagebericht sowie Textziffer 35 im Anhang.
Zur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die nachhaltige Ertragskraft eines Geschäfts wird ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) verwendet. Der E.ON-Vorstand ist überzeugt, dass das bereinigte EBIT die geeignete Kennzahl für die Bestimmung des Erfolgs eines Geschäfts ist, weil diese Kennzahl den operativen Ertrag einzelner Geschäfte unabhängig von nicht operativen Einflüssen sowie Zinsen und Steuern darstellt. Zu den Bereinigungen zählen Netto-Buchgewinne, bestimmte Aufwendungen für Restrukturierungen, Wertberichtigungen und -aufholungen, die stichtagsbezogene Marktbewertung von Derivaten sowie das sonstige nicht operative Ergebnis (siehe auch Erläuterungen auf den Seiten 34 bis 36 des zusammengefassten Lageberichts und in Textziffer 35 des Anhangs). Zusätzlich werden die Effekte aus der Folgebewertung der stillen Reserven und stillen Lasten, die im Rahmen der Kaufpreisermittlung und -verteilung im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion aufgedeckt wurden, separat ausgewiesen.
Die zahlungswirksamen Investitionen entsprechen den Auszahlungen für Investitionen, die in der Kapitalflussrechnung des E.ON-Konzerns ausgewiesen werden. Dabei wurden im Vorjahr auch die nicht fortgeführten und zum 18. September 2019 entkonsolidierten Aktivitäten im Geschäftsbereich Erneuerbare Energien einbezogen.
Die Cash Conversion Rate berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Cashflow vor Zinsen und Steuern und dem bereinigten EBITDA. Diese Kennzahl weist darauf hin, ob aus dem operativen Ergebnis ausreichend Liquidität generiert wird. Die im operativen Cashflow vor Zinsen und Steuern enthaltenen Auszahlungen für den Rückbau von Kernkraftwerken werden für Zwecke der Cash Conversion Rate nicht berücksichtigt. Um Schwankungen auszugleichen, die sich vor allem durch Zahlungen rund um den Bilanzstichtag ergeben können, wird die Cash Conversion Rate mit einem Zielwert über den dreijährigen Zeitraum der Mittelfristplanung ermittelt.
Mit dem bereinigten Konzernüberschuss weist E.ON eine Ergebnisgröße nach Zinsen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie Anteilen ohne beherrschenden Einfluss aus, die ebenfalls um nicht operative Effekte bereinigt ist (siehe auch Erläuterungen auf Seite 36 des zusammengefassten Lageberichts).
Die Kapitalstruktur bei E.ON wird mittels des Verschuldungsfaktors (Debt Factor) gesteuert (siehe auch Kapitel Finanzstrategie auf Seite 37). Der Debt Factor ermittelt sich aus dem Verhältnis der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung zum bereinigten EBITDA und stellt damit eine dynamische Verschuldungsmessgröße dar. Hierbei schließt die wirtschaftliche Netto-Verschuldung neben den Netto-Finanzschulden auch die Pensions- und Entsorgungsverpflichtungen ein.
Weitere Kennzahlen
Neben den wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen werden im zusammengefassten Lagebericht weitere finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen angegeben, um die Entwicklung im operativen Geschäft und im Rahmen von E.ONs Verantwortung für alle Stakeholder - von den Mitarbeitern über die Kunden, Aktionäre und Anleihegläubiger bis hin zu den Ländern, in denen E.ON tätig ist - darzustellen. Beispiele für weitere Kennzahlen sind der operative Cashflow, Durchleitungs- und Absatzmengen für Strom und Gas sowie ausgewählte mitarbeiterbezogene Informationen.
Darüber hinaus gibt es Kennzahlen, die für E.ON als kundenorientiertes Unternehmen wichtig sind. So ist beispielsweise die Fähigkeit, neue Kunden zu gewinnen und bestehende zu halten, wichtig für den Erfolg von E.ON. Dabei wird mit dem Net Promoter Score (NPS) die Bereitschaft der Kunden gemessen, das Unternehmen an einen Freund oder Kollegen weiterzuempfehlen. Im Nachhaltigkeitsbericht und im gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht wird der NPS als Teil des Managementansatzes beschrieben.
Diese weiteren Kennzahlen liegen aber nicht im Fokus der laufenden Steuerung unserer Geschäfte.
Innovation
Innovationen sind ein wichtiges Element von E.ONs Geschäftstätigkeit. Der Wandel des derzeitigen Energiesystems hin zu einer dezentralen, digitalen und nachhaltigen Energiewelt geht einher mit der Nutzung neuer Technologien und der Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle. E.ON schaut dabei auf ihr Kerngeschäft: das Geschäft mit Energienetzen, den Betrieb regulierter und wettbewerblich organisierter Energieinfrastruktur sowie Kundenlösungen für ihre gewerblichen und privaten Kunden. Innovationen in diesen Kernbereichen liefern einen signifikanten Beitrag für die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die Umsetzung der Energiewende in Europa.
In einem dezentralen Energiesystem wird E.ON zukünftig noch mehr als Energiedienstleister mit Partnern und Kunden agieren. In einer Welt, in der jeder private Haushalt und jedes Unternehmen zum Energieproduzenten werden kann, werden sich über viele Jahre etablierte Rollen verändern. Kunden werden zukünftig Partner sein, die sowohl Energiekonsumenten als auch Energieproduzenten und -händler sein können. Zeitgleich werden zunehmend größere Volumina Erneuerbarer Energien in das bestehende Netz eingespeist. Die parallele Entwicklung von mehr Marktteilnehmern und einer zunehmenden Menge Erneuerbarer Ressourcen, die in das System eingespeist werden, stellt das bestehende Netzmanagement vor große technische wie organisatorische Herausforderungen. Zunehmend mehr neue Technologien, wie beispielsweise die künstliche Intelligenz, sind erforderlich, dezentral eingespeiste Energie zu managen. Das Internet der Dinge (IoT - Internet of Things) und entsprechende Datenverarbeitungssysteme rücken darüber hinaus weiter in den Fokus von E.ONs Innovationsaktivitäten, um ein zukünftig viel komplexeres Energiesystem zu organisieren, das nicht mehr allein durch den Menschen gesteuert werden kann.
Mit ihrem zentralen Innovationsbereich hat E.ON im Jahr 2020 einen neuen 360-Grad-Innovationsansatz implementiert und so konzerninterne Innovationen und externe Kooperationen unter einem Dach gebündelt. E.ON stärkt damit ihre Partnerschaften mit anderen innovativen und globalen Unternehmen, Start-ups, Universitäten, weiteren Institutionen und Vordenkern. Die Kernelemente des neuen 360-Grad-Innovationsansatzes sind:
Aufbau von strategischen Partnerschaften mit Start-ups, Bluechips und Technologiekonzernen
Gemeinsam mit innovativen Partnern geht E.ON der Frage nach, welche Technologien, Anwendungen, Plattformen und Dienstleistungen in Zukunft relevant werden und für Kunden die beste und nachhaltigste Lösung darstellen können. In den kommenden Jahren wird E.ON sich über das partnerschaftliche Arbeiten mit Start-ups, Technologiekonzernen und anderen innovativen Unternehmen viel stärker durch Innovationen von den Wettbewerbern differenzieren können, als über reine Produktivitätssteigerungen. Dabei nutzt E.ON schon heute branchenübergreifenden Wissenstransfer als Katalysator für Fortschritt, um die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen. Im Jahr 2020 haben E.ON-Geschäftseinheiten mit 24 Start-ups aus E.ONs Beteiligungsplattform kommerzielle Verträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12 Mio € geschlossen, in denen neue Technologien und deren Kundenakzeptanz im operativen E.ON-Geschäft getestet wurden. Bei erfolgreichen Testergebnissen können diese Lösungen in weiteren E.ON-Geschäftseinheiten implementiert werden, wodurch E.ON sich neue Wachstumsfelder für zukünftiges Geschäft erschließen will. E.ON fokussiert sich hierbei auf die Themen wie Nachhaltigkeit, Kundenzentrierung, Elektromobilität sowie IoT-Services zur Digitalisierung des Netz- und Vertriebsgeschäftes.
Zusammenarbeit mit Universitäten und weiteren wissenschaftlichen Institutionen
Gemeinsam mit dem E.ON Energy Research Center der RWTH Aachen treibt E.ON eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voran, um frühzeitig Technologietrends zu erkennen und ihr wirtschaftliches Potenzial für zukünftiges E.ON-Geschäft zu bewerten. Im Jahr 2020 hat E.ON mit dem E.ON Energy Research Center gemeinsam 12 neue Projekte und 14 Studien gestartet. Zusammen mit den E.ON-Geschäftseinheiten kann das hier gewonnene Know-how schneller in laufende Innovationsprojekte von E.ON integriert werden. Das jährliche Budget für die Kooperation mit der RWTH beträgt rund 2 Mio €. Auch mit weiteren führenden wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten steht E.ON im Austausch, um mit ihnen gemeinsam die Umsetzung der Energiewende zu gestalten. E.ON bringt seine Expertise zudem bei Stellungnahmen der deutschen Wissenschaftsakademien zu politischen, technologischen sowie regulatorischen Themen mit ein. Damit unterstützt E.ON mit ihren Partnern auch die Umsetzung des europäischen "Green Deals", mit dem die Europäische Union sich das Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu wirtschaften.
Ausbau und Integration interner Innovationen in das bestehende E.ON-Geschäft
E.ON besitzt als einer der größten Verteilnetzbetreiber und Energieversorger Europas eine gute Ausgangsposition, die Energiewende maßgeblich mitzugestalten. Bereits heute erschließt sich E.ON vor dem Hintergrund des Zusammenwachsens verschiedener Branchen über die traditionelle Energieversorgung hinaus (sogenannte Sektorenkopplung) neue Geschäftsfelder in den Bereichen Industrie, Verkehr, Gebäude oder Infrastruktur. E.ONs innovative Lösungen tragen schon heute dazu bei, Industrien branchenübergreifend auf einen grünen Wachstumskurs zu bringen und maßgeschneiderte Lösungen für Industrie- und Privatkunden zu entwickeln. Dabei treibt der zentrale Innovationsbereich Projekte über die vier Schwerpunktthemen Industrieautomatisierung und Elektrifizierung, Energienetze und Quartierslösungen, vernetzte Mobilität sowie vernetztes Leben voran.
Ein Pilotprojekt für innovative Energiekonzepte im zukünftigen dezentralen und digitalen Energiesystem ist IElectrix, das Teil des europäischen Förderprogramms Horizon 2020 und damit Teil des größten Forschungs- und Innovationsprogramms der Europäischen Union ist. E.ON hat für das über dreieinhalb Jahre laufende Projekt IElectrix die technische Leitung übernommen. Mit IElectrix testet E.ON in Deutschland das Konzept "Mobile Speichersysteme im Verteilnetz" und die reale Demonstration der Vorteilhaftigkeit. Weitere reale Demonstrationen finden auch bei den IElectrix-Projektpartnern E.ON Hungaria in Ungarn, Stadtwerke Güssing in Österreich und Tata Power in Indien statt. In all diesen Demonstrationsprojekten sollen bis zum Jahr 2022 Testergebnisse über die Möglichkeiten einer intensiven Nutzung von Strom aus regenerativen Quellen in unmittelbarer Umgebung der Erzeugungsstätte geliefert werden. Nach erfolgreicher Pilotphase der hier genutzten Technologien können alle wichtigen Elemente der Energiesteuerung zusammengebracht werden: Energiespeicherung, lokal erzeugte Erneuerbare Energien, intelligente Netzsteuerung, Flexibilitätsdienste und neue kommerzielle Vermarktungsmodelle. Ziel von IElectrix ist es, den Nachweis zu erbringen, dass mit Speichersystemen Flexibilität im Verteilnetz gewonnen und so die Netzstabilität erhöht sowie Versorgungssicherheit verbessert werden kann. Damit leistet E.ON einen Beitrag, technische Lösungen für eine umweltfreundlichere und resiliente Energieversorgung in allen Regionen Europas zu entwickeln; für Städte und Quartiere sowie abgelegene ländliche Gebiete.
Die Zukunft der Mobilität ist für E.ON ein weiteres zentrales Innovationsthema. Damit Elektromobilität sich im Markt durchsetzen kann, sieht E.ON Verbesserungen in der Ladeinfrastruktur sowie der Nutzung von neuen Speichermöglichkeiten als zentrale Herausforderungen. Um die Qualität von Ladevorgängen zu steigern, testet E.ON in seinem Innovationsbereich den Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und Robotik sowie neue Ansätze im dezentralen Energiemanagement. Mit dem innovativen digitalen Tool OMNe bietet E.ON den Geschäftskunden eine ganzheitliche Beratung zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Da der Anteil von Elektroautos in Flotten kontinuierlich wächst, unterstützt E.ON mit diesem Beratungstool die Nachfrage, schnell und in großem Umfang entsprechende Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Der Bau von firmeneigenen Ladestationen für Elektroautos verändert jedoch Stromverbrauch und Lastprofil von Unternehmen. Um die kosteneffizienteste Lösung zu finden, braucht es daher einen ganzheitlichen Blick, der alle Aspekte mit einbezieht - neben Fahrzeuganzahl und Parkzeiten auch Lastprofil, Netzanschluss und Energieverbrauchsziele des Betriebs. OMNe bietet für jedes Unternehmen eine Planung für den Auf- oder Ausbau von Ladeinfrastruktur und das innerhalb von wenigen Minuten.
Konzernweite Transparenz über Innovationsaktivitäten
Um kontinuierlich Wachstumsgeschäft über Innovationen für E.ON zu generieren, initiiert der zentrale Innovationsbereich bereichsübergreifende Innovations- und Kompetenznetzwerke, über die die Implementierung neuer innovativer Geschäftsaktivitäten im gesamten E.ON-Konzern sichergestellt werden soll. Im Jahr 2020 hat E.ON dafür ein neues Reportingsystem entwickelt. Das Innovation-Dashboard stellt eine umfängliche Transparenz über alle zentralen Innovationsaktivitäten und Produktentwicklungen her und liefert Daten zum aktuellen Status quo und der zu erwartenden Monetarisierung. Im Ergebnis werden Echtzeit-Einsichten für die Verfolgung der Innovationsleistungen und damit eine verbesserte Datenbasis zur Entscheidungsfindung generiert.
Erfindungen und Patente
Partnerschaften sowie Forschungs- und Pilotprojekte von heute werden zu Innovationen für E.ON. Diese Ideen führen auch zu einer Vielzahl von Erfindungen, die in Patentanmeldungen münden. Zum Schutz des geistigen Eigentums hat E.ON das Patentwesen zu einem integralen Bestandteil ihrer Innovationsstrategie gemacht.
E.ON-Kapitalbeteiligungs- und -partnerschaftsplattform
Um das dekarbonisierte, dezentrale und digitale Energiesystem von morgen zu gestalten, ist ein Zugang zu neuesten Technologien und Geschäftsmodellen sowie zu Unternehmern und Startups an den führenden Innovationsstandorten der Welt wichtig. Im Jahr 2020 hat E.ON mit der Future Energy Ventures eine neue Kapitalbeteiligungs- und Partnerschaftsplattform geschaffen, die E.ON den Zugang zu externen Innovationen sichert und die die bestehenden Beteiligungsportfolios von E.ON und innogy zusammenführt. Future Energy Ventures arbeitet an den Standorten Palo Alto (USA), Tel Aviv (Israel), Berlin und Essen (Deutschland) und investiert in digitale und digital gestützte Technologien und Geschäftsmodelle, die das Potenzial haben, das zukünftige Energiesystem grundlegend zu verändern und zu gestalten.
Aufbau eines weltweiten Innovationsnetzwerkes
E.ON untermauert die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mit dem Aufbau von Netzwerken und hat im Jahr 2020 ihre internationalen Partnerschaften mit Führungskräften anderer Branchen und führenden Universitäten, Institutionen und Start-ups weiter ausgebaut. Im Oktober 2020 kamen erstmals mehr als 5.000 Teilnehmer aus 63 Nationen in der virtuellen E.ON-Konferenz "Energy Innovation Days" zusammen. Schwerpunkte der Konferenz waren die Herausforderungen der Energiewirtschaft und die Nutzung von Innovationen, um eine nachhaltige Energiewelt zu gestalten.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Während im Jahr 2019 noch ein moderates Wirtschaftswachstum zu beobachten war, brach die globale Wirtschaft im Jahr 2020 entgegen den ursprünglich 2019 prognostizierten Wachstumserwartungen signifikant ein. Hierfür war in erster Linie die weltweite Covid-19-Pandemie verantwortlich, welche durch die Vielzahl möglicher Verlaufsszenarien auch eine Prognose der globalen wirtschaftlichen Entwicklung für das Jahr 2021 erschwert. Neben der weltweiten Rezession stieg die Arbeitslosenquote in den OECD-Ländern stark an. Nationale Grenzschließungen, die eingeführt wurden, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen, schränkten die Bewegungsfreiheit ein, mit negativen Folgen für die globale wirtschaftliche Entwicklung. Industrie, Handel und Gewerbe mussten 2020 weltweit ihre Produktion einschränken - je nach Verlauf der Pandemie und den national und regional unterschiedlichen Restriktionen für Beschäftigte und Verbraucher. Infolgedessen ging der Energieverbrauch weltweit zurück. So sank nach Angaben von ENTSO-E, dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, beispielsweise die gesamte Stromnachfrage in Deutschland im Vergleich zu 2019 um drei Prozent, in Großbritannien waren es im Jahresvergleich sechs Prozent, in Spanien und Frankreich jeweils fünf Prozent und in Italien sank der Wert sogar um acht Prozent.
Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts 2020
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent

Quelle: OECD 2020
Neben der Pandemie bestimmten die Brexit-Verhandlungen das Jahr 2020 in besonderem Maße. Die Brexit-Übergangsphase, welche den Zeitraum zur Ausgestaltung etwaiger Ausstiegsregelungen bieten sollte, endete mit Ende Dezember 2020. Mit Beginn des Jahres 2021 ist Großbritannien somit nicht mehr Teil des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Kurz vor dem Jahreswechsel wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien getroffen, mit dem unter anderem Zölle vermieden werden.
Energiepolitisches Umfeld
International
Am 4. November 2020 trat der von Präsident Donald Trump initiierte Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen offiziell in Kraft. Damit war eine der größten Industrienationen und CO2-Emittenten weltweit nicht mehr Teil des globalen Klimadialogs. Kurz nach dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten Joseph Biden im Januar 2021 sind die USA jedoch wieder dem Pariser Klimaabkommen beigetreten. Biden hatte bereits im Vorfeld seiner Amtseinführung in Aussicht gestellt, den Kampf gegen den Klimawandel fortzusetzen.
Pandemiebedingt musste die ursprünglich für November 2020 anberaumte UN-Klimakonferenz COP 26 ("United Nations Framework Convention on Climate Change, 26th Conference of the Parties") in Glasgow verschoben werden. Als neuer Termin ist der 1. November 2021 vorgesehen. Ursprünglich sollten in Glasgow auch Gespräche zwischen EU-Vertretern und chinesischen Delegierten stattfinden, mit dem Ziel, die Volksrepublik China näher an das Pariser Klimaabkommen zu rücken. Im September 2020 erklärte Staatspräsident Xi Jinping überraschend, dass China als einer der größten Emittenten von Treibhausgasen CO2-Neutralität bis zum Jahr 2060 anstrebe. Allein die Ankündigung ist als Fortschritt bei den internationalen Bemühungen zum Klimaschutz zu werten.
Europa
Im Rahmen des EU-"Green Deals" legte die EU-Kommission im März 2020 den Entwurf eines Europäischen Klimagesetzes vor. Dieses sah zunächst eine Treibhausgasreduktion von 40 Prozent bis zum Jahr 2030 vor und völlige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Nach einer Evaluierung des Klimaziels im September schlug die Kommission eine höhere Reduktion der Treibhausgase um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Basierend auf diesem Zielbild erarbeitet die EU-Kommission derzeit Strategien und Vorschläge als Grundlage für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Hierzu zählen ein europäischer Struktur- und Investitionsfonds, eine Wasserstoffstrategie sowie der Klimazielplan 2030.
Deutschland übernahm in der zweiten Jahreshälfte 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Die Arbeit war fokussiert auf die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen, die Schaffung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU, die künftigen Beziehungen zu Großbritannien, den Klimaschutz, die Digitalisierung und die globale Rolle Europas.
Im Dezember 2020 einigten sich Europaparlament und EU-Rat schließlich über den Finanzrahmen von 1,82 Billionen € für den Zeitraum 2021 bis 2027 und über das EU-Konjunkturpaket mit einem Volumen von 750 Mrd €. Es soll den Mitgliedstaaten helfen, sich wirtschaftlich von den Folgen der Covid-19-Pandemie zu erholen. Der bereits Ende 2019 vorgestellte "Green Deal", der das Ziel verfolgt, die Nettoemissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf "null" zu reduzieren, bildet das Kernstück des Covid-19-Konjunkturpakets der EU. Gleichzeitig haben die EU-Staats- und Regierungschefs auch das 55-Prozent-Reduktionsziel bestätigt.
Deutschland
Um die wirtschaftlichen Einbrüche infolge der Covid-19-Pande-mie abzumildern, hat die Bundesregierung im Laufe des Jahres eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So beschloss der Bundestag unter anderem im März eine gesetzliche Regelung, die sich auf Dauerschuldverhältnisse wie Strom- oder Gaslieferverträge bezog. Private Verbraucher und kleine Gewerbebetriebe durften demnach Zahlungen für Strom und Gas für drei Monate aussetzen, wenn sie nachweisen konnten, dass sie aufgrund der Covid-19-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten waren. Anfang Juni 2020 hat die Bundesregierung ein 130 Mrd € umfassendes Konjunkturpaket für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen, das unter anderem Mehrwertsteuerabsenkungen für das zweite Halbjahr 2020 vorsah. Weitere Mittel sollen in die Bereiche Energie, Klimaschutz und grüne Mobilität fließen. Allein 11 Mrd € sind ab dem Jahr 2021 zur Stabilisierung der EEG-Umlage vorgesehen. Die Prämien des Bundes für den Kauf von Elektrofahrzeugen wurden verdoppelt und 2,5 Mrd € sollen zusätzlich in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur fließen. Weitere Hilfsmaßnahmen für Gewerbe und Industrie wurden im Zuge der im November sowie Dezember 2020 verkündeten Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.
Das bereits Ende des Jahres 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimapaket, das unter anderem eine Bepreisung von CO2-Emissionen im Gebäude- und Verkehrsbereich vorsah, wurde im November 2020 geändert. Demnach sind im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) insbesondere höhere Preispfade der CO2-Zertifikate vorgesehen. Der Startpreis wird im Jahr 2021 bei 25 € je Tonne CO2 liegen und schrittweise steigen, ehe er im Jahr 2025 ein Niveau von 55 € je Tonne erreichen wird. Erlöse aus dem BEHG sollen überwiegend zur Reduktion der EEG-Umlage verwendet werden. Unter zusätzlicher Nutzung allgemeiner Haushaltsmittel soll die EEG-Umlage somit im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 auf 6 ct/kWh begrenzt werden.
Im Juni 2020 hat die Bundesregierung ihre Nationale Wasserstoffstrategie veröffentlicht. Ziel ist die Entwicklung eines Marktes insbesondere für aus regenerativen Quellen gewonnenen Wasserstoff. Die Strategie soll das Erreichen der Klimaziele unterstützen und Anreiz für Investitionen in Technologien sein, die auch exportiert werden können. Geplant ist ein Fördervolumen von circa 7 Mrd €. Es soll unter anderem dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2030 Elektrolyseure von bis zu 5 GW Gesamtleistung entstehen. Weitere 2 Mrd € sollen außerdem für internationale Partnerschaften bereitgestellt werden.
Das im August 2020 verabschiedete Kohleausstiegsgesetz (KAusG) regelt den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038. Unter anderem soll ein Kohleersatzbonus die Umrüstung insbesondere jüngerer Kraftwerke auf Gas (KWK) fördern. E.ON plant, schon Ende 2030 die wenigen kohlebefeuerten Anlagen endgültig abzuschalten.
Details zum Ausbau und zur Förderung Erneuerbarer Energien wurden Ende 2020 mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gesetzlich geregelt. Enthalten sind darin unter anderem Ausbaupfade für den Zubau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie; außerdem enthält die Novelle Regelungen für den Weiterbetrieb von Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen, deren Förderung ab dem 1. Januar 2021 ausgelaufen wäre.
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2020 fordern die Richter des Ersten Senats den Gesetzgeber auf, den Kompensationsmechanismus der Entschädigungen für den Kernenergieausstieg eindeutig und rechtssicher zu gestalten und zugleich den Umgang mit den anteiligen Reststrommengen zu regeln. Dies kann Auswirkungen auf das Geschäft von E.ON haben.
Großbritannien
Am 1. Februar 2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes. Wesentliche Auswirkungen auf das E.ON-Geschäft in Großbritannien ergeben sich hieraus nicht. Neben der Covid-19-Pande-mie, die im Laufe des Jahres 2020 zu einem Schrumpfen der britischen Wirtschaft um rund 11 Prozent führte, beherrschte die Diskussion um den Brexit die politische Agenda.
Gleichwohl hat die Bekämpfung des Klimawandels für die britische Regierung weiterhin hohe Priorität. So kündigte sie im März 2020 Förderungen für CO2-arme Heizungssysteme an sowie für den ökologischen Umbau von Wärmenetzen. Als Teil eines grünen Konjunkturpakets wurden für 2020 und 2021 demnach bis zu 3 Mrd £ an Investitionen geplant ("Green Homes Grant" sowie "Public Sector Decarbonisation Programme"). Der Premierminister veröffentlichte im November 2020 einen "10-Punkte-Plan für eine Grüne Industrielle Revolution". Darin vorgesehen sind unter anderem die jährliche Installation von 600.000 Wärmepumpen ab 2028 sowie ein Verkaufsverbot neuer Benzin- und Dieselautos ab 2030. Großbritannien hat zudem ein ehrgeiziges 68-Prozent-Emissionsreduktionsziel für 2030 festgelegt. Die von der britischen Regierung eingeführte Preisobergrenze im Endkundensegment wird von der Regulierungsbehörde Ofgem voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 überprüft. Eine endgültige Entscheidung über die Preisobergrenze liegt bei der Regierung.
Niederlande/Belgien
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die niederländische Wirtschaft konnten durch zahlreiche Hilfsmaßnahmen der Regierung begrenzt werden, dazu zählten etwa Steuervergünstigungen oder die Absicherung von Darlehen für Unternehmen. Aus energiepolitischer Sicht stand das Jahr 2020 in den Niederlanden im Zeichen der Umsetzung des bereits im Jahr 2019 beschlossenen Klimaabkommens. Dieser so genannte "Klimaatakkoord" setzt einen Rahmen, um die Niederlande bis zum Jahr 2030 nachhaltiger zu machen (Ziel: 49 Prozent CO2-Reduktion). Hierzu zählen der Ausbau Erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung sowie eine nachhaltigere Gestaltung der Umwelt. Erreicht werden soll dies durch Maßnahmen wie Gebäudeisolierungen und den Einsatz von Gas, das aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Die Arbeiten am Energie- und am Wärmegesetz, die die Grundlage der künftigen Energieversorgung bilden sollen, liefen bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts und werden nicht vor der Wahl der Abgeordneten der zweiten Kammer - geplant für die zweite Märzhälfte 2021 -abgeschlossen sein.
Italien
Als Reaktion auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie erließ die italienische Zentralregierung zahlreiche Dekrete, die darauf abzielten, finanzielle Auswirkungen - etwa von Geschäftsschließungen - auf Unternehmen und Haushalte abzumildern. Zu den Maßnahmen zählte auch ein vorübergehendes Abschaltverbot für zahlungsunfähige Stromkunden mit geringem Verbrauch.
Mit dem sogenannten "Milleproroghe"-Dekret vom 30. Dezember 2019, umgewandelt in das Gesetz Nr. 8 vom 28. Februar 2020, wurden die Bestimmungen der EU-Richtlinie RED II zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen umgesetzt; außerdem wurde mit diesem Dekret die Liberalisierung des italienischen Energiemarktes zeitlich verschoben.
Schweden
Im Vergleich zu anderen Ländern hatte Schweden zu Beginn der Covid-19-Pandemie weniger strenge Kontaktbeschränkungen verordnet, was unter anderem zu einem geringeren Rückgang der Energienachfrage führte.
Die bereits Anfang 2019 gebildete Regierung hat ein KlimaKollegium mit acht Ministern ins Leben gerufen. Es wird vom Premierminister geleitet und soll sicherstellen, dass Schweden zum ersten Wohlfahrtsstaat wird, der auf die Nutzung fossiler Brennstoffe verzichtet. Das Energieministerium arbeitet derzeit an einer Elektrifizierungsstrategie, im Infrastrukturministerium wurde ein Elektrifizierungsausschuss für den Verkehrsbereich eingerichtet, der bis Ende 2022 tätig sein soll. Mit dem Ziel, die Einnahmen aus Ökosteuern zu erhöhen, trat im April 2020 eine Abfallverbrennungssteuer in Kraft. Darüber hinaus dauert die parlamentarische Mehrheitsbildung zu bestimmten Aspekten der Stromnetzregulierung an.
Zentraleuropa Ost
Die nationale Wirtschaft in der Tschechischen Republik wurde durch die Covid-19-Pandemie erheblich geschwächt. Die Einführung eines neuen Energiegesetzes wurde angekündigt; es wird jedoch voraussichtlich erst im Januar 2023 in Kraft treten. Ziel der Regierungspartei bleibt es, die Fertigstellung eines Kernkraftwerks zu unterstützen, das die Energieversorgung des Landes langfristig sichern soll.
In Ungarn haben die Regierung und das Parlament die Klima- und Energiestrategien und -pläne mit Zielen für die Jahre 2030 und 2050 verabschiedet und bekräftigt. Diese sehen unter anderem den Ausstieg aus der Kohleförderung bis zum Jahr 2030 und die Klimaneutralität im Jahr 2050 vor. Der ursprünglich am 1. Januar 2021 vorgesehene Start der Regulierungsperiode für den Netzbereich wurde auf den 31. März 2021 verschoben. Die Regierung sieht weiterhin die Einführung intelligenter Stromzähler vor sowie einen Plan zur verpflichtenden Umsetzung von Maßnahmen zum Energiesparen und zur Energieeffizienz.
Die Einführung von Verbrauchergebühren im Zuge der Schaffung eines Kapazitätsmarktes in Polen wurde mit Blick auf die Covid-19-Maßnahmen von Oktober 2020 auf Januar 2021 verschoben. Polens Regierung beschloss im Laufe des Jahres 2020 mehrere sogenannte Covid-19-Schutzschilde, die unter anderem Steuerbefreiungen und die Vergabe von Mikrokrediten und Darlehen an Unternehmen vorsahen. Im September vereinbarte die Regierung mit den Gewerkschaften der Bergarbeiter ein vorläufiges Rahmenabkommen, das die Schließung der Kohlengruben bis zum Jahr 2049 vorsieht.
In Kroatien werden für das Jahr 2021 gesetzliche Änderungen rund um Energieeffizienz und Erneuerbare Energien erwartet. Wichtige Entwicklungen im Energiesektor betreffen den Gasmarkt: Am 1. Januar 2021 wurde ein LNG-Terminal für Flüssigerdgas in Betrieb genommen, die Öffnung des Marktes für die Gasversorgung von Haushaltskunden soll voraussichtlich im April 2021 umgesetzt werden.
In Slowenien wurde im März 2020 - nach dem Rücktritt des Premierministers und damit der Regierung im Januar 2020 -eine neue Regierung unter Premierminister Janez Jansa gebildet. Im Oktober stellte die Regierung einen Entwurf für ein neues Stromversorgungsgesetz vor, mit dem die EU-Strommarktrichtlinien umgesetzt werden sollen. Im November folgte ein Vorschlag für ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energiequellen. Beide Gesetzesvorschläge wurden bis Ende 2020 nicht verabschiedet und die Konsultationen waren bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts nicht beendet.
Auch Rumäniens Wirtschaft wurde durch die Covid-19-Pandemie negativ betroffen; Regierung und staatliche Stellen steuerten zum Beispiel durch die Vergabe von Beihilfen für kleine und mittelständische Unternehmen entgegen. Das Parlament verabschiedete im Laufe des Jahres 2020 zwei Änderungen des Energiegesetzes mit Auswirkungen auf die Aktivitäten der Verteilernetzbetreiber. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung zum Anschluss von Kunden und die schnellere Umsetzung von Netzanschlüssen. Zum 1. Juli 2020 wurde der Gasmarkt liberalisiert (dies betrifft Großhandels- und Endverbraucherpreise), die Liberalisierung erreichte den Strommarkt im Januar 2021. Im November 2020 hat die Regierung eine neue Energiestrategie vorgestellt, die bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts noch nicht umgesetzt war.
Geschäftsentwicklung
Das Geschäftsjahr 2020 wurde durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen ergaben sich negative Ergebniseffekte infolge der Covid-19-Pandemie in Höhe eines niedrigen bis mittleren dreistelligen Mio-€-Betrages im E.ON-Konzern. Diese Auswirkungen sind insbesondere dem britischen Vertriebsgeschäft und dem deutschen Netzgeschäft zuzuordnen. Sie schlagen sich vor allem in niedrigeren Umsatzerlösen und erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen nieder. Das operative Geschäft hat sich trotz dieser Herausforderungen solide entwickelt.
Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2019 lag der Umsatz mit 60,9 Mrd € um 19,7 Mrd € über dem Vorjahreswert. Dieser Anstieg resultierte weitgehend aus der erstmals ganzjährigen Einbeziehung der innogy-Gruppe.
Das bereinigte EBIT für den Konzern lag mit rund 3,8 Mrd € um rund 0,6 Mrd € über dem Vorjahresniveau und damit unter der im Geschäftsbericht 2019 prognostizierten Bandbreite von 3,9 bis 4,1 Mrd €. Der bereinigte Konzernüberschuss lag mit 1,6 Mrd € über dem Vorjahresniveau und damit ebenfalls unter der im Prognosebericht 2019 genannten Bandbreite von 1,7 bis 1,9 Mrd €. Das auf dem bereinigten Konzernüberschuss basierende Ergebnis je Aktie betrug im Berichtszeitraum 0,63 € (2019: 0,67 €). Diese Entwicklungen sind insbesondere auf die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zurückführen. Bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss liegen innerhalb der im August 2020 angepassten Prognosebandbreiten.
Des Weiteren hat E.ON im Geschäftsjahr 2020 eine Cash Conversion Rate von 91 Prozent erreicht. Diese Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Cashflow vor Zinsen und Steuern (5,9 Mrd €), ohne Berücksichtigung der Auszahlungen für die Stilllegung von Kernkraftwerken (rund -0,4 Mrd €), und bereinigtem EBITDA (6,9 Mrd €). E.ON geht weiterhin davon aus, im Durchschnitt über die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 eine Cash Conversion Rate von circa 95 Prozent zu erzielen.
Die zahlungswirksamen Investitionen in Höhe von 4,2 Mrd € lagen deutlich unter dem Vorjahresniveau von 5,5 Mrd € und der Größenordnung von 4,5 Mrd €, die im Rahmen der Prognose im Geschäftsbericht 2019 für das Jahr 2020 vorgesehen war. Diese Abweichung von der ursprünglichen Prognose ist auf nachträgliche Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit dem innogy-Erwerb zurückzuführen. Diese Zahlungen zugunsten von E.ON reduzierten die zahlungswirksamen Investitionen. Unter Einbeziehung dieses Effektes liegen die Investitionen innerhalb der im August 2020 angepassten Prognosebandbreite.
Der operative Cashflow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten lag mit 5,3 Mrd € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (3,0 Mrd €). Grund hierfür war insbesondere die nun ganzjährige Einbeziehung der innogy-Gruppe.
Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und nicht fortgeführte Aktivitäten im Jahr 2020
Die folgenden wesentlichen Transaktionen und Ausweisänderungen gemäß IFRS 5 sind im Jahr 2020 durchgeführt worden. Ausführliche Beschreibungen befinden sich in Textziffer 5 des Anhangs:
| ― | Bilanzierung des innogy-Erwerbs finalisiert |
| ― | Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der VSE Holding |
| ― | Veräußerung des Vertriebsgeschäfts von innogy in Tschechien |
| ― | Veräußerung des deutschen Heizstromgeschäfts |
| ― | Veräußerung des nicht regulierten gewerblichen Strom-Endkundengeschäfts von E.ON in Ungarn |
| ― | Ausweis des 20-Prozent-Anteils am Offshore-Windpark Rampion als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert |
| ― | Ausweis von E.ON ETI und von EMÄSZ DSO jeweils als Abgangsgruppe |
| ― | Veräußerung von Immobilienvermögen |
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Aktivitäten sind im Jahr 2020 zahlungswirksame Desinvestitionen in Höhe von 2,8 Mrd € (Vorjahr: 0,3 Mrd €) enthalten.
Ertragslage
Umsatz
Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreswert um 19,7 Mrd € auf 60,9 Mrd €.
Der Umsatz im Netzbereich betrug 18,3 Mrd € und stieg damit um 6,2 Mrd € gegenüber dem Vorjahr an. Dies ist insbesondere auf die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten, vor allem in Deutschland (+5,4 Mrd €), zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Kundenlösungen legten um 16,5 Mrd € auf 48,3 Mrd € zu. Dieser Anstieg resultierte ebenfalls im Wesentlichen aus der Einbeziehung von innogy - insbesondere in Deutschland (+9,6 Mrd €), Großbritannien (+4,5 Mrd €) und den Niederlanden/Belgien (+2,0 Mrd €).
Der überwiegende Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien wurde im September 2019 auf RWE übertragen. Die bei E.ON verbliebenen Aktivitäten werden in anderen Segmenten ausgewiesen (vergleiche Seite 21). Folglich besteht das Segment Erneuerbare Energien seit dem Jahr 2020 nicht mehr.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse im Nicht-Kerngeschäft deutlich an. Gründe hierfür waren insbesondere gestiegene Vermarktungspreise bei PreussenElektra. Durch die im September 2019 vollzogene Übertragung von Kraftwerksbeteiligungen auf RWE und den damit verbundenen Umsatzrückgang wurde dies teilweise kompensiert.
Der Umsatz im Bereich Konzernleitung/Sonstiges lag im Berichtszeitraum mit 2,7 Mrd € um 1,9 Mrd € über dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erbringung interner Dienstleistungen für die innogy-Gesellschaften sowie die hier ausgewiesenen Einheiten für Energiebeschaffung (E.ON Energy Markets und innogy Commodities GmbH, vergleiche auch Seite 24) zurückzuführen.
Umsatz1,2
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | +/- % | 2020 | 2019 | +/- % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 5.252 | 4.970 | +6 | 18.284 | 12.098 | +51 |
| Kundenlösungen | 13.996 | 14.845 | -6 | 48.342 | 31.794 | +52 |
| Erneuerbare Energien | - | - | - | - | 948 | - |
| Nicht-Kerngeschäft | 360 | 308 | +17 | 1.388 | 1.174 | +18 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 1.749 | 300 | +483 | 2.702 | 784 | +245 |
| Konsolidierung | -3.727 | -2.537 | - | -9.772 | -5.514 | - |
| E.ON-Konzern | 17.630 | 17.886 | -1 | 60.944 | 41.284 | +48 |
1 Enthält bis zum 18. September 2019 auch den nicht fortgeführten Geschäftsbereich im Segment Erneuerbare Energien. Die Umsatzerlöse der fortgeführten Aktivitäten betrugen im Jahr 2019 40,8 Mrd €.
2 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung ohne Ergebniseffekt
Weitere Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die anderen aktivierten Eigenleistungen lagen mit 680 Mio € 40 Prozent über dem Vorjahresniveau (487 Mio €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die erstmals ganzjährige Einbeziehung von innogy zurückzuführen. Die Aktivierungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit laufenden und abgeschlossenen IT-Projekten und Netzinvestitionen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Jahr 2020 auf 8.907 Mio € (Vorjahr: 5.367 Mio €). Die Erträge aus Währungskursdifferenzen (1.064 Mio €) und derivativen Finanzinstrumenten (5.906 Mio €) lagen jeweils deutlich über den Vorjahreswerten (327 Mio € beziehungsweise 3.378 Mio €). Korrespondierende Positionen aus Währungskursdifferenzen und derivativen Finanzinstrumenten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren resultierten Erträge in Höhe von 411 Mio € (Vorjahr: 525 Mio €).
Der Materialaufwand lag mit 47.147 Mio € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (31.434 Mio €). Der Personalaufwand stieg von 4.101 Mio € um 1.765 Mio € auf 5.866 Mio € an. Diese Entwicklungen resultierten im Wesentlichen aus der erstmalig ganzjährigen Einbeziehung der innogy-Gruppe im Jahr 2020.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber der Vorjahresvergleichsperiode von 2.489 Mio € auf 4.166 Mio € erhöht. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der anteiligen Einbeziehung von innogy im Jahr 2019 und der ganzjährigen Berücksichtigung im Jahr 2020. Die planmäßigen Abschreibungen entfielen im Berichtsjahr vorwiegend auf das Segment Energienetze Deutschland. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere im Rahmen der Restrukturierung des ungarischen Netzgeschäftes im Segment Energienetze Zentraleuropa Ost vorgenommen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 10.919 Mio € um 44 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (7.570 Mio €), insbesondere bedingt durch einen Anstieg der Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Währungskursänderungen) um 1.488 Mio € auf 5.787 Mio €. Auch die Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen stiegen um 216 Mio € auf 641 Mio € an.
Das Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen lag mit 408 Mio € leicht unter dem Niveau des Vorjahres (421 Mio €). Höhere Ergebnisbeiträge aus den innogy-Beteiligungen infolge der erstmals ganzjährigen Einbeziehung wurden durch den entfallenden Ergebnisbeitrag der Nord Stream, die Ende 2019 in das CTA eingebracht wurde (vergleiche Seite 23), sowie geringe Ergebnisbeiträge aus den Beteiligungen in der Türkei überkompensiert kompensiert.
Bereinigtes EBIT
Zur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die nachhaltige Ertragskraft eines Geschäfts wird bei E.ON ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("bereinigtes EBIT") verwendet. Im Vorjahr sind darin auch die operativen Ergebnisse der nicht fortgeführten Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien bis zu ihrer Entkonsolidierung am 18. September 2019 enthalten.
Im Geschäftsjahr 2020 stieg das bereinigte EBIT im Kerngeschäft deutlich um 509 Mio € gegenüber dem Vorjahreswert an. Im Geschäftsfeld Energienetze lag das bereinigte EBIT um 752 Mio € über dem Vorjahresniveau. Dazu trug insbesondere die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Deutschland bei. Gegenläufig wirkte vor allem eine niedrigere regulatorische Verzinsung in Schweden. Darüber hinaus sank das Ergebnis in Deutschland aufgrund milder Witterung und der Folgen der Covid-19-Pandemie. Diese Effekte werden jedoch in den Folgejahren größtenteils kompensiert.
Das bereinigte EBIT im Bereich Kundenlösungen erhöhte sich um 104 Mio € gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dazu trugen die nun enthaltenen innogy-Geschäfte - insbesondere in Deutschland und den Niederlanden/Belgien - bei. Darüber hinaus stieg das bereinigte EBIT vor allem aufgrund wesentlicher Kosteneinsparungen in Großbritannien an. Dies wurde vor allem durch negative Ergebnisbeiträge der britischen innogy-Aktivitäten und witterungsbedingte Effekte im bisherigen E.ON-Vertriebs-geschäft in Deutschland und Großbritannien teilweise kompensiert. Zusätzlich belasteten die Covid-19-Folgen das Ergebnis vor allem in Deutschland und Großbritannien.
Der überwiegende Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien wurde im September 2019 auf RWE übertragen. Die bei E.ON verbliebenen Aktivitäten werden in anderen Segmenten ausgewiesen (vergleiche Seite 21). Folglich besteht das Segment Erneuerbare Energien seit dem Jahr 2020 nicht mehr.
Das bereinigte EBIT im Bereich Konzernleitung/Sonstiges sank im Vorjahresvergleich insbesondere aufgrund der nun ganzjährigen Berücksichtigung der zentralen innogy-Funktionen um 47 Mio € auf -350 Mio €. Des Weiteren entfällt im Vorjahresvergleich der Ergebnisbeitrag der Nord Stream-Beteiligung, die Ende 2019 in das CTA eingebracht wurde.
Das bereinigte EBIT für den Konzern lag insgesamt um 556 Mio € über dem Vorjahreswert. Dieser Anstieg resultierte vor allem aus den bereits im Kerngeschäft genannten Effekten und aus dem Nicht-Kerngeschäft. Insbesondere gestiegene Vermarktungspreise, teilweise kompensiert durch höhere Aufwendungen für Reststrommengen und den Ergebnisrückgang infolge der Übertragung von Kraftwerksbeteiligungen auf RWE, führten zu einem leichten Anstieg des bereinigten EBIT im Bereich PreussenElektra. Dagegen ging der Equity-Beitrag der Beteiligung Enerjisa Uretim deutlich zurück.
Bereinigtes EBIT
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 | +/- % | 2020 | 20191 | +/- % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 922 | 907 | +2 | 3.253 | 2.501 | +30 |
| Kundenlösungen | 76 | 290 | -74 | 454 | 350 | +30 |
| Erneuerbare Energien | - | - | - | - | 301 | - |
| Konzernleitung/Sonstiges | -32 | -222 | +86 | -350 | -303 | -16 |
| Konsolidierung | 7 | -3 | - | 6 | 5 | - |
| Bereinigtes EBIT Kerngeschäft | 973 | 972 | - | 3.363 | 2.854 | +18 |
| Nicht-Kerngeschäft | 115 | 40 | +188 | 413 | 366 | +13 |
| Bereinigtes EBIT E.ON-Konzern | 1.088 | 1.012 | +8 | 3.776 | 3.220 | +17 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
E.ON erwirtschaftet einen hohen Anteil des bereinigten EBIT in sehr stabilen Geschäftsfeldern. Insgesamt resultierte der überwiegende Anteil am bereinigten EBIT im Jahr 2020 aus dem regulierten und quasi-regulierten beziehungsweise langfristig kontrahierten Geschäft.
Das regulierte Geschäft umfasst Bereiche, in denen Erlöse weitgehend anhand rechtlich bindender Vorgaben durch die Kosten bestimmt werden. Deshalb sind die Erträge in hohem Maße planbar und stabil.
Unter quasi-reguliertem und langfristig kontrahiertem Geschäft werden Tätigkeiten zusammengefasst, die sich durch einen hohen Grad an Planbarkeit der Erträge auszeichnen, da wesentliche Erlöskomponenten (Preis und/oder Menge) mittel- bis langfristig in hohem Maße gesichert sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um den Betrieb von industriellen Kundenlösungen mit langfristigen Abnahmeverträgen oder den Betrieb von Wärmenetzen.
Das marktbestimmte Geschäft umfasst die Aktivitäten, die nicht unter den beiden anderen Kategorien subsumiert werden können.
Überleitung bereinigter Ergebnisgrößen
Das EBIT wird wie der Konzernüberschuss durch nicht operative Effekte, wie zum Beispiel die Marktbewertung von Derivaten, beeinflusst. Mit dem bereinigten EBIT weist E.ON eine Ergebnisgröße vor Zinsen und Steuern aus, die um nicht operative Effekte bereinigt ist. Zu den Bereinigungen zählen Netto-Buch-gewinne, bestimmte Aufwendungen für Restrukturierungen, Wertberichtigungen und -aufholungen, die stichtagsbezogene Marktbewertung von Derivaten, die Folgebewertung der stillen Reserven und Lasten, die im Rahmen der Kaufpreisermittlung und -verteilung im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion aufgedeckt wurden, sowie das sonstige nicht operative Ergebnis.
Ausgehend vom bereinigten EBIT werden im bereinigten Konzernüberschuss darüber hinaus Zinsen, Steuern und Anteile ohne beherrschenden Einfluss berücksichtigt, die ebenfalls um nicht operative Effekte bereinigt wurden. Die Bereinigungen umfassen die bereits zuvor genannten Bestandteile und das nicht operative Zinsergebnis (jeweils nach Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss). Das nicht operative Zinsergebnis enthält auch Effekte aus der Auflösung von Bewertungsdifferenzen zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der innogy-Anleihen.
Nachfolgend werden die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung auf die bereinigten Ergebnisgrößen übergeleitet.
Überleitung bereinigtes EBIT
Der Anteil der Gesellschafter der E.ON SE am Konzernüberschuss und das entsprechende Ergebnis je Aktie betrugen 1,0 Mrd € beziehungsweise 0,39 €. Dem standen im Vorjahr ein Konzernüberschuss von rund 1,6 Mrd € und ein Ergebnis je Aktie von 0,68 € gegenüber.
Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird gemäß IFRS 5 in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 werden negative Effekte aus der nachträglichen Anpassung von bestimmten Kaufpreisbestandteilen im Zusammenhang mit dem innogy-Erwerb sowie der positive Ergebnisbeitrag des innogy-Vertriebsgeschäfts in Tschechien (inklusive Entkonsolidierungsergebnis) ausgewiesen. Im Vorjahr sind vor allem die Ergebnisse der nicht fortgeführten Aktivitäten im Segment Erneuerbare Energien enthalten. Neben den Ergebnissen aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurden hier die Effekte aus der Entkonsolidierung erfasst. In diesem Zusammenhang wurden auch zuvor erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Effekte erfolgswirksam realisiert. Ebenfalls enthalten ist das Ergebnis aus der nach der Anteilsreduzierung auf 20 Prozent vorzunehmenden Übergangskonsolidierung des Windparks Rampion.
Der Steueraufwand aus fortgeführten Aktivitäten stieg von 43 Mio € auf 871 Mio € an. Die Steuerquote auf das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ist von sechs Prozent auf 40 Prozent gestiegen. Ursächlich für die hohe Steuerquote im Berichtszeitraum ist im Wesentlichen ein Einmaleffekt aus der Bewertung aktiver latenter Steuern im ersten Halbjahr 2020, der durch Steuern für Vorjahre teilweise kompensiert wird. Im Jahr 2019 führten Steuerentlastungseffekte auf das nicht operative Ergebnis sowie Auflösungen von Steuerrückstellungen und -verbindlichkeiten für Vorjahre zu einer Minderung der Steuerquote.
Das Finanzergebnis liegt mit -0,7 Mrd € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Negativ wirkten sich die Einbeziehung von innogy und die im nicht operativen Ergebnis ausgewiesenen Bewertungseffekte von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren aus. Geringere Bewertungseffekte der langfristigen Rückstellungen und Erträge für Vorjahre konnten dies nicht vollständig kompensieren. Außerdem enthält das Finanzergebnis einen positiven Effekt aus der Auflösung von Bewertungsdifferenzen zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der innogy-Anleihen in Höhe von 328 Mio € (vergleiche auch Seite 37).
Die Netto-Buchgewinne gehen im Vorjahresvergleich deutlich zurück. Sie umfassen im Jahr 2020 vor allem Entkonsolidierungserfolge, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von EU-Auflagen bezüglich der innogy-Transaktion entstanden sind (vergleiche die Seiten 21 und 22). Im Vorjahr waren insbesondere Effekte aus der Entkonsolidierung von PEGI als Muttergesellschaft der Nord Stream enthalten. Zusätzlich lagen die Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren unter dem Wert des Vorjahres.
Die Aufwendungen für Restrukturierung lagen deutlich unter dem Niveau des Berichtszeitraums 2019 und enthielten, wie im Vorjahr, vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration von innogy. Darüber hinaus sind im laufenden Jahr Aufwendungen für die Restrukturierung des britischen Vertriebsgeschäfts enthalten.
Aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Derivaten resultierte im Geschäftsjahr 2020 ein positiver Effekt von 1.128 Mio € (Vorjahr: -630 Mio €). Positive Effekte ergaben sich im Berichtszeitraum 2020 vor allem aus der Absicherung von Preisschwankungen, insbesondere im Geschäftsfeld Kundenlösungen und im Bereich Konzernleitung/Sonstiges aufgrund der dort enthaltenen Einheiten für Energiebeschaffung (vergleiche Seite 23).
Überleitung zum bereinigten EBIT
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 | 2020 | 20191 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 60 | -513 | 1.270 | 1.792 |
| Anteil der Gesellschafter der E.ON SE | 15 | -551 | 1.017 | 1.550 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 45 | 38 | 253 | 242 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 2 | 696 | 40 | -1.063 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 62 | 183 | 1.310 | 729 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 159 | -311 | 871 | 43 |
| Finanzergebnis | 206 | 65 | 702 | 587 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Finanzergebnis und Steuern | 427 | -63 | 2.883 | 1.359 |
| Beteiligungsergebnis | -21 | -3 | 18 | 58 |
| EBIT | 406 | -66 | 2.901 | 1.417 |
| Nicht operative Bereinigungen | 682 | 1.078 | 875 | 1.503 |
| Netto-Buchgewinne (-)/-verluste (+) | -40 | -398 | -258 | -366 |
| Aufwendungen für Restrukturierung | 266 | 640 | 656 | 819 |
| Effekte aus derivativen Finanzinstrumenten | -798 | 556 | -1.128 | 630 |
| Wertberichtigungen (+)/Wertaufholungen (-) | 473 | 260 | 557 | 260 |
| Fortschreibung stiller Reserven (+) und Lasten (-) aus der innogy-Transaktion | 328 | 162 | 802 | 317 |
| Sonstiges nicht operatives Ergebnis | 453 | -142 | 246 | -157 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (bereinigtes EBIT) | - | - | - | 300 |
| Bereinigtes EBIT | 1.088 | 1.012 | 3.776 | 3.220 |
| Wertberichtigungen (+)/Wertaufholungen (-) | 21 | 65 | 27 | 67 |
| Planmäßige Abschreibungen | 830 | 745 | 3.102 | 2.006 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (planmäßige Abschreibungen, Wertberichtigungen und Wertaufholungen) | - | - | - | 271 |
| Bereinigtes EBITDA | 1.939 | 1.822 | 6.905 | 5.564 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
2 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Im Berichtszeitraum 2020 fielen Wertberichtigungen insbesondere in den Bereichen Energienetze in Ungarn (im Wesentlichen aufgrund der aktuellen Restrukturierung des Geschäfts dort -vergleiche Seite 23), Kundenlösungen in Großbritannien (vor allem für Software im Zusammenhang mit den laufenden Restrukturierungsmaßnahmen) und den Niederlanden/Belgien (insbesondere im Rahmen der geplanten Veräußerung des belgischen Vertriebsgeschäfts) an. Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen vor allem im Bereich Kundenlösungen in Großbritannien (insbesondere aufgrund der damals beschlossenen Restrukturierung des britischen Vertriebsgeschäfts von E.ON und innogy) vorgenommen.
Effekte aus der Folgebewertung von stillen Reserven und Lasten im Zusammenhang mit der bis zum 18. September 2020 vorläufigen innogy-Kaufpreisverteilung und neu zu erfassende Effekte aus der Bewertung finanzieller Vermögenswerte von innogy werden separat ausgewiesen. Letztere wurden bis Ende des Jahres 2020 vollständig ausgeglichen.
Der Rückgang des sonstigen nicht operativen Ergebnisses ist unter anderem auf Bewertungseffekte für Rückkaufverpflichtungen gemäß IAS 32 und langfristige Rückstellungen sowie realisierte Effekte aus Sicherungsgeschäften für bestimmte Währungsrisiken zurückzuführen.
Überleitung bereinigter Konzernüberschuss
Der bereinigte Konzernüberschuss lag mit 1.638 Mio € um sieben Prozent über dem Vorjahreswert von 1.526 Mio €. Neben den bereits zuvor bei der Überleitung zum bereinigten EBIT beschriebenen Effekten sind folgende Positionen zu berücksichtigen:
Das Zinsergebnis enthält nicht operative Bestandteile. Diese sind um 0,3 Mrd € im Vergleich zum Berichtszeitraum 2019 gestiegen. Im Vorjahr wurden hier vor allem Effekte aus der Bewertung von langfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Im Jahr 2020 sind insbesondere Erträge aus der Auflösung von Bewertungsdifferenzen zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der innogy-Anleihen und Erträge für Vorjahre enthalten. Dies wird durch Bewertungseffekte von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren teilweise kompensiert.
Die betriebliche Steuerquote für die fortgeführten Aktivitäten betrug 24 Prozent (Vorjahr: 26 Prozent).
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am betrieblichen Ergebnis stiegen insbesondere aufgrund der Übernahme von innogy im Vorjahresvergleich deutlich an.
Überleitung zum bereinigten Konzernüberschuss
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 | 2020 | 20191 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Finanzergebnis und Steuern | 427 | -63 | 2.883 | 1.359 |
| Beteiligungsergebnis | -21 | -3 | 18 | 58 |
| EBIT | 406 | -66 | 2.901 | 1.417 |
| Nicht operative Bereinigungen | 682 | 1.078 | 875 | 1.503 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (bereinigtes EBIT) | - | - | - | 300 |
| Bereinigtes EBIT | 1.088 | 1.012 | 3.776 | 3.220 |
| Zinsergebnis | -185 | -62 | -720 | -645 |
| Nicht operativer Zinsaufwand (+)/Zinsertrag (-) | -57 | -231 | -358 | -33 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (operatives Zinsergebnis) | - | - | - | -123 |
| Betriebliches Ergebnis vor Steuern | 846 | 719 | 2.698 | 2.419 |
| Steuern auf das betriebliche Ergebnis | -190 | -199 | -653 | -580 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss am betrieblichen Ergebnis | -107 | -171 | -407 | -317 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (Steuern und Fremdanteile auf das betriebliche Ergebnis) | - | - | - | 4 |
| Bereinigter Konzernüberschuss | 549 | 349 | 1.638 | 1.526 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
2 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Finanzlage
Finanzstrategie
E.ONs Finanzstrategie fokussiert auf die Kapitalstruktur. Im Vordergrund steht hierbei, stets einen dem Schuldenstand angemessenen Zugang zum Kapitalmarkt zu gewährleisten.
E.ON verfolgt das Ziel, mit der angestrebten Kapitalstruktur dauerhaft ein starkes Rating von BBB/Baa zu sichern.
Die Kapitalstruktur bei E.ON wird mittels des Verschuldungsfaktors (Debt Factor) gesteuert. Der Debt Factor ermittelt sich aus dem Verhältnis der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung zum bereinigten EBITDA und stellt damit eine dynamische Messgröße für die Verschuldung dar. Hierbei schließt die wirtschaftliche Netto-Verschuldung neben den Netto-Finanzschulden auch die Pensions- und Entsorgungsverpflichtungen ein.
Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds fallen bei der Bewertung der Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen zum Teil negative Realzinsen an. Dadurch liegt, wie in den Vorjahren, der Rückstellungswert über dem Verpflichtungsbetrag, der sich zum 31. Dezember 2020 ohne die Berücksichtigung von Diskontierungs- und Kosteneskalationseffekten ergeben würde. Dies schränkt die Steuerungsrelevanz der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung ein. Um eine sinnvolle Steuerungskennzahl und eine adäquate Darstellung der Verschuldung zu erhalten, berücksichtigt E.ON seit dem Geschäftsjahresende 2016 bei wesentlichen Rückstellungswerten, die auf Basis eines negativen Realzinses berechnet wurden, den Verpflichtungsbetrag zum Bilanzstichtag anstatt des Bilanzwerts bei der Berechnung der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung.
Die Bilanzierung der Finanzverbindlichkeiten von innogy zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung führte aufgrund der Bewertungsvorschriften nach IFRS zu einer Neubewertung zum Marktwert. Dieser Marktwert war deutlich höher als der ursprüngliche Nominalwert, weil das Marktzinsniveau seit der Begebung der Anleihen gesunken ist. Die im Rahmen der Kaufpreisverteilung fortgeschriebene Differenz zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der Anleihen in Höhe von 2,1 Mrd € zum 31. Dezember 2020 wird über die Laufzeit der jeweiligen Anleihe aufwandsmindernd über das Finanzergebnis aufgelöst. Die Zins- und Tilgungszahlungen ändern sich durch diesen Bilanz- und Ergebniseffekt nicht. Für die Steuerung der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung stellt E.ON daher abweichend von der Bilanzierung weiterhin auf den Nominalwert der Finanzverbindlichkeiten ab.
E.ON strebt mittelfristig eine Reduktion der Steuerungsgröße Debt Factor auf rund 5 an. Am 31. Dezember 2020 lag der Debt Factor mit 5,9 erwartungsgemäß oberhalb dieses mittelfristigen Ziels. Es wird erwartet, insbesondere durch Ergebnissteigerungen im Kerngeschäft und Realisierung der identifizierten Synergien im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion, mittelfristig einen Debt Factor von rund 5 zu erreichen.
Wirtschaftliche Netto-Verschuldung
Die wirtschaftliche Netto-Verschuldung stieg im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 38,9 Mrd € um 1,8 Mrd € auf 40,7 Mrd € an.
Der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten auf 30,7 Mrd € im Vergleich zum Jahresende 2019 ist im Wesentlichen auf Anleiheemissionen der E.ON SE in Höhe von 5 Mrd € zurückzuführen (vergleiche Seite 23). Die Emissionserlöse dienten unter anderem zur Finanzierung des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre von innogy wie auch der planmäßigen Rückzahlung fälliger Anleihen (innogy SE: 750 Mio €; E.ON International Finance B.V.: 1,4 Mrd €).
Die Netto-Finanzposition hat sich gegenüber dem Jahresende 2019 um -1,1 Mrd € auf rund -24,0 Mrd € erhöht. Die Dividendenzahlung der E.ON SE und die Auszahlungen für Investitionen sowie die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der innogy SE im Rahmen des Squeeze-outs (vergleiche Seite 21) wurden größtenteils kompensiert, unter anderem durch den operativen Cashflow, den Verkaufserlös aus der Übertragung der (indirekten) Beteiligung an der Nord Stream AG an das CTA (vergleiche Seite 23) sowie aus kartellrechtlich vorzunehmenden Verkäufen, insbesondere des tschechischen Vertriebsgeschäfts von innogy (vergleiche Seite 21).
Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich - trotz einer positiven Wertentwicklung des Planvermögens - im Wesentlichen durch die deutliche Reduzierung der Rechnungszinsen, die zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwertes führte.
Wirtschaftliche Netto-Verschuldung
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 |
| --- | --- | --- |
| Liquide Mittel | 4.795 | 3.602 |
| Langfristige Wertpapiere | 1.887 | 2.354 |
| Finanzverbindlichkeiten2 | -30.720 | -28.947 |
| Effekte aus Währungssicherung | 82 | 166 |
| Netto-Finanzposition | -23.956 | -22.825 |
| Pensionsrückstellungen | -8.088 | -7.201 |
| Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen3 | -8.692 | -8.869 |
| Wirtschaftliche Netto-Verschuldung | -40.736 | -38.895 |
1 Bestimmte Anpassungen der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Erwerbs sind rückwirkend zum Erwerbszeitpunkt darzustellen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
2 Die durch innogy begebenen Anleihen sind mit dem Nominalwert einbezogen. Der Konzernbilanzwert ist um 2,1 Mrd € (31. Dezember 2019: 2,5 Mrd €) höher.
3 Der Wert der Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen entspricht nicht den bilanzierten Werten (31. Dezember 2020: 10.194 Mio €; 31. Dezember 2019: 10.571 Mio €), da bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung teilweise auf Verpflichtungsbeträge abgestellt wird.
Finanzierungspolitik und -maßnahmen
Für die Finanzierungspolitik von E.ON ist der jederzeitige Zugang zu unterschiedlichen Finanzierungsquellen von großer Bedeutung. Dies wird mit einer möglichst breiten Diversifikation der Investoren durch die Nutzung verschiedener Märkte und Instrumente sichergestellt. Dabei werden Anleihen mit solchen Laufzeiten ausgegeben, die zu einem möglichst ausgeglichenen Fälligkeitenprofil führen. Darüber hinaus werden großvolumige Benchmark-Anleihen gegebenenfalls mit kleineren Anleihen, Privatplatzierungen oder auch Schuldscheindarlehen kombiniert. Weiterhin begibt E.ON seit dem Jahr 2019 sogenannte grüne Unternehmensanleihen und hat diese seither in ihrem Finanzierungsmix etabliert. Zukünftig beabsichtigt E.ON mehr als 50 Prozent des jährlichen Finanzierungsbedarfs mit grünen Anleihen zu decken.
Anfang März 2021 hat E.ON ein neues Green Bond Framework vorgestellt. Neben der Einhaltung der sogenannten ICMA Green Bond Principles, die am Kapitalmarkt bisher den Standard für grüne Anleihen definieren, erfüllt das neue E.ON-Framework als europaweit eins der ersten Rahmenwerke die Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert, welche Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist und setzt damit einen europaweiten Standard für nachhaltige Investitionen. E.ONs Green Bond Framework stellt auf nachhaltige Projekte sowohl im Stromnetzgeschäft als auch im Bereich Kundenlösungen ab.
Im Regelfall werden externe Finanzierungen von der E.ON SE durchgeführt und die Mittel innerhalb des Konzerns weitergeleitet. In der Vergangenheit wurden externe Finanzierungen auch von der niederländischen Finanzierungsgesellschaft E.ON International Finance B.V. (EIF) unter Garantie der E.ON SE sowie durch die innogy SE und die innogy Finance B.V. unter Garantie der innogy SE durchgeführt. Als Teil des Integrationsprozesses der innogy-Gruppe hat E.ON die Finanzierungsstruktur des E.ON-Konzerns harmonisiert. In diesem Zuge wurde den Gläubigern von innogy-Anleihen angeboten, ihre Anleihen über sogenannte Consent Solicitations nach dem Schuldverschreibungsgesetz oder über Umtauschangebote auf E.ON zu übertragen. Dieses Angebot wurde für 99,95 Prozent der Anleihevolumina angenommen. Alle übertragenen Anleihen haben nunmehr die E.ON SE entweder als Schuldnerin oder Garantin (mit der Emittentin EIF). Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurden Anleihen in Höhe von 2,2 Mrd € vollständig zurückgezahlt. Dagegen standen Neuemissionen von Schuldtiteln in Höhe von 5,0 Mrd € (vergleiche Seite 23).
Finanzverbindlichkeiten
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mrd € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Anleihen1 | 26,9 | 24,6 |
| in EUR | 18,4 | 15,6 |
| in GBP | 7,2 | 7,6 |
| in USD | 0,8 | 0,9 |
| in JPY | 0,3 | 0,3 |
| Sonstiges | 0,2 | 0,2 |
| Schuldscheindarlehen | 0,0 | 0,0 |
| Commercial Paper | 0,0 | 0,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3,8 | 4,8 |
| Summe | 30,7 | 29,5 |
1 inklusive Privatplatzierungen
Alle derzeit ausstehenden Anleihen der E.ON SE und der E.ON International Finance B.V. (EIF) wurden mit Ausnahme der im Jahr 2008 begebenen US-Anleihe unter dem Dokumentationsrahmen eines Debt-Issuance-Programms emittiert. Für die vormals von der innogy SE und der innogy Finance B.V. emittierten Anleihen gilt entsprechend, dass diese unter dem Debt-Issuance-Programm der früheren innogy-Gruppe begeben wurden. Ein Debt-Issuance-Programm vereinfacht die zeitlich flexible Emission von Schuldtiteln in Form von öffentlichen und privaten Platzierungen an Investoren. Das Debt-Issuance-Programm der E.ON SE wurde zuletzt im März 2020 mit einem Programmrahmen von insgesamt 35 Mrd € erneuert (hiervon waren zum Jahresende 2020 rund 16,0 Mrd € genutzt). Die E.ON SE strebt im Jahr 2021 eine Erneuerung des Programms an.
Neben dem Debt-Issuance-Programm steht ein Euro-Commercial-Paper-Programm mit einem Volumen von 10 Mrd € und ein US-Dollar-Commercial-Paper-Programm in Höhe von 10 Mrd US-$ zur Verfügung, unter denen jeweils kurzfristige Schuldverschreibungen begeben werden können. Zum Jahresende 2020 standen keine Commercial Paper aus (Vorjahr: 50 Mio €).
Daneben steht E.ON die am 24. Oktober 2019 abgeschlossene syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von 3,5 Mrd € und einer Laufzeit von fünf Jahren - zuzüglich zweier Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr - zur Verfügung. Die erste Option zur Verlängerung der Kreditlinie um ein weiteres Jahr wurde im Oktober 2020 ausgeübt. Die Kreditmarge ist unter anderem an die Entwicklung bestimmter ESG-Ratings gekoppelt, wodurch E.ON sich finanzielle Anreize für eine nachhaltige Unternehmensstrategie setzt. Die ESG-Ratings werden durch drei namhafte Agenturen bestimmt: ISS ESG, MSCI ESG Research und Sustainalytics. Die Linie dient als verlässliche und nachhaltige Liquiditätsreserve des Konzerns und kann bei Bedarf gezogen werden. Die Kreditlinie wird von 21 Banken zur Verfügung gestellt, die E.ONs Kernbankengruppe bilden.
Anleihen der E.ON SE, E.ON International Finance B.V. und der innogy Finance B.V. - Fälligkeitsstruktur
in Mrd €
Stand: 31. Dezember 2020

Im Zusammenhang mit der Akquisition der innogy SE hatte E.ON am 6. April 2018 eine Akquisitionsfinanzierung über ursprünglich 5 Mrd € abgeschlossen, die bereits im August 2018 auf 1,75 Mrd € reduziert wurde. Mit erfolgter Abwicklung des Squeeze-outs wurde die Kreditlinie im Juni 2020 gekündigt; die Linie wurde nicht gezogen.
Neben den Finanzverbindlichkeiten ist E.ON im Rahmen der Geschäftstätigkeit Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Hierzu zählen insbesondere Garantien und Bürgschaften, Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen, kurz- und langfristige vertragliche und gesetzliche sowie sonstige Verpflichtungen. Weitere Erläuterungen zu ausstehenden E.ON-Anleihen und zu Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen sowie sonstigen Verpflichtungen befinden sich in den Textziffern 27, 28 und 32 des Anhangs zum Konzernabschluss.
E.ONs Kreditwürdigkeit wird von Standard & Poor's ("S&P") und Moody's mit Langfrist-Ratings von BBB beziehungsweise Baa2 bewertet. Der Ausblick ist bei beiden Ratings stabil. Die Ratingeinstufungen erfolgten in beiden Fällen auf Basis der Erwartung, dass E.ON einen für diese Ratings erforderlichen Verschuldungsgrad kurz- bis mittelfristig einhalten wird. Die Kurzfrist-Ratings liegen bei A-2 (S&P) beziehungsweise P-2 (Moody's).
Ratings der E.ON SE
| Langfristiges Rating | Kurz fristiges Rating | Ausblick | |
|---|---|---|---|
| Moody's | Baa2 | P-2 | stabil |
| Standard & Poor's | BBB | A-2 | stabil |
E.ON wird weiterhin dem Vertrauen der Ratingagenturen, Investoren und Banken mit einer klaren Strategie und einer transparenten Kommunikation jederzeit Rechnung tragen, und veranstaltet daher unter anderem ein jährliches Informationstreffen für ihre Kernbankengruppe.
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2020 lagen die zahlungswirksamen Investitionen im E.ON-Konzern unter dem Vorjahresniveau. Ohne Berücksichtigung der im laufenden Jahr und im Vorjahr enthaltenen Zahlungen im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion (siehe Erläuterungen unter Konzernleitung/Sonstiges auf Seite 40) ergäbe sich ein deutlicher Anstieg der Investitionen im Kerngeschäft. Auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte entfielen für den E.ON-Konzern rund 4,4 Mrd € (Vorjahr: 3,8 Mrd €). Die Investitionen in Beteiligungen betrugen -0,2 Mrd € gegenüber 1,7 Mrd € im Vorjahr.
Investitionen
| in Mio € | 2020 | 2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Energienetze | 3.386 | 2.384 | +42 |
| Kundenlösungen | 790 | 1.008 | -22 |
| Erneuerbare Energien | - | 563 | - |
| Konzernleitung/Sonstiges | -278 | 1.329 | - |
| Konsolidierung | -2 | 1 | - |
| Investitionen Kerngeschäft | 3.896 | 5.285 | -26 |
| Nicht-Kerngeschäft | 275 | 207 | +33 |
| Investitionen E.ON-Konzern | 4.171 | 5.492 | -24 |
Im Geschäftsfeld Energienetze lagen die Investitionen mit 3,4 Mrd € 42 Prozent über dem Vorjahreswert von 2,4 Mrd €. In Deutschland erhöhten sich die Investitionen vor allem aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten deutlich. Darüber hinaus trugen insbesondere Neuanschlüsse zum Anstieg bei. In Schweden wurden ebenfalls mehr Neuanschlüsse und Ersatzinvestitionen vorgenommen. Im Bereich Zentraleuropa Ost/Türkei lagen die Investitionen auch über dem Vorjahreswert. Dies ist unter anderem auf die Einbeziehung der ungarischen und polnischen innogy-Aktivitäten sowie der VSE Holding zurückzuführen.
Das Geschäftsfeld Kundenlösungen investierte 0,2 Mrd € weniger als im Vorjahr. Vor allem in Schweden lagen die Investitionen aufgrund der Fertigstellung des Projektes Högbytorp deutlich unter dem Vorjahresniveau. Zusätzlich waren im Vorjahr noch die Auszahlungen für den Erwerb von Coromatic, einem führenden Anbieter kritischer Gebäudeinfrastruktur in Skandinavien, enthalten. Auch in Großbritannien sanken die Investitionen - vor allem aufgrund verschobener Investitionen für Smart Meter - deutlich. Dagegen stiegen die Investitionen infolge der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Deutschland und Polen. Zusätzlich investierte E.ON Business Solutions deutlich mehr in Projekte zur dezentralen Energieversorgung als im Vorjahr.
Das Geschäftsfeld Erneuerbare Energien besteht nach der Übertragung des überwiegenden Teils des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien auf RWE im September 2019 und der bei E.ON verbliebenen Aktivitäten in andere Segmente seit dem Jahr 2020 nicht mehr.
Im Bereich Konzernleitung/Sonstiges wirkten sich im Jahresverlauf insbesondere nachträgliche Kaufpreisminderungen im Zusammenhang mit dem innogy-Erwerb positiv aus, da diese Zahlungen zugunsten von E.ON erfolgten und die Investitionen minderten. Im Vorjahr waren vor allem Auszahlungen im Rahmen des vollzogenen öffentlichen Übernahmeangebots und für den Erwerb weiterer innogy-Aktien am Markt enthalten.
Die Investitionen im Nicht-Kerngeschäft lagen um 68 Mio € über dem Vorjahresniveau. Im Vorjahr waren im Bereich Preussen-Elektra insbesondere Auszahlungen im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion enthalten. Dagegen stiegen die Investitionen für den Erwerb von Reststrommengen im Vorjahresvergleich an.
Cashflow
Der operative Cashflow vor Zinsen und Steuern aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten lag mit 5,9 Mrd € deutlich über dem Vorjahresniveau (4,4 Mrd €). Einen Anstieg verzeichnete der Bereich Energienetze (+1,9 Mrd €) durch positive Working Capital-Effekte im bisherigen E.ON-Netzgeschäft sowie die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der innogy-Netzaktivitäten.
Der operative Cashflow des Bereichs Kundenlösungen lag 0,4 Mrd € unter Vorjahresniveau. Diese Entwicklung geht im Wesentlichen auf die Berücksichtigung der innogy-Aktivitäten in Großbritannien sowie auf die auch für das Vorjahr zu Vergleichszwecken geänderte Segmentdarstellung (vergleiche Seite 21) zurück. Im Vorjahresvergleich entfällt zudem der Beitrag aus dem Bereich Erneuerbare Energien (-0,2 Mrd €).
Der operative Cashflow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten erhöhte sich zusätzlich durch geringere Steuerzahlungen (+0,8 Mrd €), während höhere Zinszahlungen aus der innogy-Verschuldung belastend wirkten (-0,1 Mrd €).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten betrug -1,9 Mrd € gegenüber -5,8 Mrd € im Vorjahreszeitraum. Während im Vorjahr Auszahlungen für den Erwerb der innogy-Anteile ausgewiesen wurden, war der investive Cashflow des laufenden Geschäftsjahres durch eine Kaufpreisnachzahlung seitens RWE entlastet. Darüber hinaus wirkten der im ersten Quartal 2020 erfolgte Zahlungseingang aus der bereits im Jahr 2019 durchgeführten Übertragung des indirekten Anteils an der Nord Stream AG in das CTA, der Verkauf des Vertriebsgeschäfts von innogy in Tschechien, eine Vorauszahlung im Zusammenhang mit dem vereinbarten Verkauf der Rampion-Beteiligung und der Verkauf wesentlicher Teile des Heizstromgeschäfts in Deutschland positiv auf den investiven Cashflow.
Cashflow1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Operativer Cashflow | 5.313 | 2.965 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern2 | 5.948 | 4.407 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.864 | -5.820 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -2.624 | 792 |
1 aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten
2 ohne das gemäß IFRS 5 umgegliederte und am 30. Oktober 2020 entkonsolidierte innogy-Geschäft in Tschechien
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten lag mit -2,6 Mrd € um -3,4 Mrd € unter dem Vergleichswert des Vorjahres von +0,8 Mrd €. Dies lag insbesondere an Auszahlungen im Zuge der Abfindung der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE sowie einer im Vorjahresvergleich höheren Dividende der E.ON SE.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme lag mit rund 95,4 Mrd € um 2,7 Mrd € beziehungsweise drei Prozent unter dem Wert zum Jahresende 2019. Das langfristige Vermögen (75,5 Mrd €) lag 0,3 Mrd € unter dem Niveau vom 31. Dezember 2019. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg des Sachanlagevermögens und den vorläufigen Unterschiedsbetrag aus dem Erwerb der VSE Holding zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich niedrigere Finanzanlagen, insbesondere at equity bewertete Unternehmen und langfristige Wertpapiere, aus.
Das kurzfristige Vermögen verminderte sich um 2,4 Mrd € von 22,3 Mrd € auf 19,9 Mrd € (-11 Prozent). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der sonstigen betrieblichen Vermögenswerte und dem Abgang der gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte von innogy in Tschechien, des deutschen Heizstromgeschäfts und in Ungarn. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der liquiden Mittel aus.
Die Eigenkapitalquote (einschließlich der Anteile ohne beherrschenden Einfluss) belief sich am 31. Dezember 2020 auf neun Prozent und weist damit im Vergleich zum 31. Dezember 2019 eine Verringerung um fünf Prozentpunkte auf. Der Rückgang des Eigenkapitals resultierte im Wesentlichen aus dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von innogy (vergleiche Seite 21). Zusätzlich wirkten sich die ausgeschütteten Dividenden in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd €, die Neubewertung der Pensionsverpflichtungen und weitere erfolgsneutral im Other Comprehensive Income erfasste Effekte mindernd auf das Eigenkapital aus. Dagegen erhöhte der Konzernüberschuss des Geschäftsjahres 2020 das Eigenkapital.
Der Anstieg der langfristigen Schulden (+5 Prozent beziehungsweise +2,8 Mrd €) resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung der langfristigen Anleihen und aus einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen.
Die kurzfristigen Schulden (24,7 Mrd €) lagen fünf Prozent unter dem Stand zum 31. Dezember 2019. Gründe hierfür waren der Abgang der zuvor gemäß IFRS 5 umgegliederten Schulden von innogy in Tschechien, des deutschen Heizstromgeschäfts und in Ungarn sowie die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten.
Konzernbilanzstruktur
| in Mio € | 31. Dez. 2020 | % | 31. Dez. 2019 | % |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 75.484 | 79 | 75.786 | 77 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 19.901 | 21 | 22.294 | 23 |
| Aktiva | 95.385 | 100 | 98.080 | 100 |
| Eigenkapital | 9.055 | 9 | 13.248 | 14 |
| Langfristige Schulden | 61.761 | 65 | 58.982 | 60 |
| Kurzfristige Schulden | 24.569 | 26 | 25.850 | 26 |
| Passiva | 95.385 | 100 | 98.080 | 100 |
Weitere Erläuterungen zur Vermögenslage befinden sich im Anhang zum Konzernabschluss.
Geschäftsfelder
Energienetze
Durchgeleitete Strom- und Gasmengen
Die durchgeleiteten Strom- und Gasmengen stiegen im Jahr 2020 in Deutschland aufgrund der Berücksichtigung der innogy-Aktivitäten deutlich an. Während die durchgeleiteten Gasmengen im bisherigen deutschen E.ON-Netzgeschäft auf dem Vorjahresniveau lagen, sanken die Durchleitungsmengen im Strombereich unter anderem infolge der Covid-19-Pandemie.
In Schweden sind die durchgeleiteten Strommengen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Durchgeleitete Energiemengen
| Deutschland | Schweden | Zentraleuropa Ost/Türkei | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Strom | 64,4 | 62,4 | 9,5 | 9,8 | 17,8 | 16,5 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 2,0 | 1,9 | 0,3 | 0,3 | 0,9 | 1,0 |
| Gas | 60,6 | 54,3 | - | - | 16,1 | 14,4 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Strom | 226,9 | 144,2 | 34,7 | 35,5 | 64,1 | 46,0 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 7,1 | 4,8 | 1,1 | 1,1 | 3,9 | 2,9 |
| Gas | 170,6 | 118,5 | - | - | 46,2 | 44,5 |
| Summe | ||
|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||
| Strom | 91,7 | 88,7 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 3,2 | 3,2 |
| Gas | 76,7 | 68,7 |
| 1.-4. Quartal | ||
| Strom | 325,7 | 225,7 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 12,1 | 8,8 |
| Gas | 216,8 | 163,0 |
Im Bereich Zentraleuropa Ost/Türkei führte die Berücksichtigung des innogy-Netzgeschäfts in Ungarn und Polen sowie der Erwerb der slowakischen VSE Holding zu einem deutlichen strukturellen Anstieg der Durchleitungsmengen im Strombereich. Die Durchleitungsmengen im Gasnetz erhöhten sich durch die Einbeziehung des innogy-Geschäfts in Kroatien leicht. Im bisherigen E.ON-Netzgeschäft lagen die durchgeleiteten Strom- und Gasmengen auf dem Vorjahresniveau.
Netzkunden und -längen
Die Länge des Stromnetzes in Deutschland entsprach mit rund 705.000 Kilometern in etwa dem Wert des Jahres 2019. Im Versorgungsgebiet gab es zum Jahresende, wie im Vorjahr, rund 15,1 Millionen Netzkunden im Stromnetz. Die Netzlänge und die Anzahl der Netzkunden im Gasbereich sind mit rund 104.000 Kilometern beziehungsweise 1,8 Millionen gegenüber dem Jahr 2019 ebenfalls nahezu unverändert.
In Schweden betrug die Netzlänge im Strombereich 139.000 Kilometer (2019: 138.000 Kilometer). Die Zahl der Kunden im Stromverteilnetz betrug rund 1,1 Millionen (2019: rund 1,0 Millionen).
In Zentraleuropa Ost betreibt E.ON Stromnetze mit einer Gesamtlänge von 322.000 Kilometern und versorgt damit rund 9,7 Millionen Netzkunden. Damit liegen die Netzlängen und die Anzahl der Netzkunden im Strombereich deutlich über den Vorjahreswerten von 296.000 Kilometern beziehungsweise 9,0 Millionen. Dieser Anstieg ist insbesondere auf den Erwerb der VSE Holding zurückzuführen. Die von E.ON betriebenen Gasnetze sind insgesamt rund 48.000 Kilometer lang (2019: rund 46.000 Kilometer). Dieser Anstieg ist vor allem auf den Erwerb von zwei Verteilnetzbetreibern in Kroatien zurückführen, die für den Gesamtkonzern nicht wesentlich sind. Die Anzahl der Netzkunden im Gasbereich beträgt unverändert rund 2,6 Millionen.
Umsatz und bereinigtes EBIT
Der Umsatz und das bereinigte EBIT im Geschäftsfeld Energienetze lagen im Jahr 2020 deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Dies ist insbesondere auf die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse und das bereinigte EBIT betrugen in Deutschland rund 14,6 Mrd € beziehungsweise 2,2 Mrd €. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist, wie bereits oben beschrieben, insbesondere auf die innogy-Aktivitäten zurückzuführen. Die Umsatzerlöse im bisherigen E.ON-Netzgeschäft liegen auf dem Vorjahresniveau. Die gesunkenen Durchleitungsmengen im Stromnetz wurden durch regulatorische Sondereffekte kompensiert. Dagegen ging das bereinigte EBIT im bisherigen E.ON-Netzgeschäft unter anderem infolge milder Witterung und Covid-19 leicht zurück. Diese Effekte werden jedoch in den Folgejahren größtenteils kompensiert.
In Schweden lagen Umsatz und bereinigtes EBIT im Jahr 2020 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Mit Beginn der neuen Regulierungsperiode führten vor allem niedrigere Netzentgelte zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang.
Im Bereich Zentraleuropa Ost/Türkei konnten der Umsatz und das bereinigte EBIT ebenfalls infolge der innogy-Übernahme deutlich zulegen. Im bisherigen E.ON-Netzgeschäft stiegen Umsatz und Ergebnis leicht.
Energienetze
| Deutschland | Schweden | Zentraleuropa Ost/Türkei | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 4.102 | 4.031 | 240 | 276 | 910 | 663 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 1.028 | 958 | 137 | 183 | 296 | 262 |
| Bereinigtes EBIT1 | 626 | 592 | 96 | 145 | 200 | 170 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 14.563 | 9.161 | 889 | 1.024 | 2.832 | 1.913 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 3.628 | 2.313 | 529 | 692 | 1.042 | 789 |
| Bereinigtes EBIT1 | 2.182 | 1.455 | 371 | 539 | 700 | 507 |
| Summe | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||
| Umsatz | 5.252 | 4.970 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 1.461 | 1.403 |
| Bereinigtes EBIT1 | 922 | 907 |
| 1.-4. Quartal | ||
| Umsatz | 18.284 | 12.098 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 5.199 | 3.794 |
| Bereinigtes EBIT1 | 3.253 | 2.501 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Kundenlösungen
Strom- und Gasabsatz
Im Geschäftsjahr 2020 ist der Stromabsatz um 154,9 Mrd kWh auf 369,0 Mrd kWh gestiegen. Der Gasabsatz legte um 124,3 Mrd kWh auf 381,6 Mrd kWh zu. Wesentlicher Grund ist die erstmals ganzjährige Einbeziehung der innogy-Aktivitäten.
Stromabsatz
| Deutschland | Großbritannien1 | Niederlande/ Belgien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 7,7 | 9,6 | 6,3 | 6,5 | 2,3 | 2,1 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 6,7 | 9,5 | 8,1 | 9,1 | 1,7 | 2,1 |
| Vertriebspartner | 20,2 | 36,3 | 0,6 | 0,6 | - | - |
| Kundengruppen | 34,6 | 55,4 | 15,0 | 16,2 | 4,0 | 4,2 |
| Großhandel | 20,3 | 3,3 | 3,9 | 5,0 | 2,2 | 4,9 |
| Summe | 54,9 | 58,7 | 18,9 | 21,2 | 6,2 | 9,1 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 31,5 | 21,0 | 22,4 | 18,1 | 7,6 | 2,4 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 30,9 | 20,3 | 31,5 | 18,9 | 6,2 | 2,3 |
| Vertriebspartner | 72,5 | 40,8 | 2,2 | 0,6 | - | - |
| Kundengruppen | 134,9 | 82,1 | 56,1 | 37,6 | 13,8 | 4,7 |
| Großhandel | 61,4 | 12,7 | 20,5 | 8,7 | 6,5 | 4,9 |
| Summe | 196,3 | 94,8 | 76,6 | 46,3 | 20,3 | 9,6 |
| Sonstige2 | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 8,1 | 8,2 | 24,4 | 26,4 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 7,1 | 8,4 | 23,6 | 29,1 |
| Vertriebspartner | 2,2 | 0,2 | 23,0 | 37,1 |
| Kundengruppen | 17,4 | 16,8 | 71,0 | 92,6 |
| Großhandel | 3,5 | 2,3 | 29,9 | 15,5 |
| Summe | 20,9 | 19,1 | 100,9 | 108,1 |
| 1.-4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 30,6 | 25,3 | 92,1 | 66,8 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 29,4 | 28,3 | 98,0 | 69,8 |
| Vertriebspartner | 3,8 | 0,7 | 78,5 | 42,1 |
| Kundengruppen | 63,8 | 54,3 | 268,6 | 178,7 |
| Großhandel | 12,0 | 9,1 | 100,4 | 35,4 |
| Summe | 75,8 | 63,4 | 369,0 | 214,1 |
1 inklusive nachträglicher Ausweisänderungen im Großhandel
2 ohne E.ON Business Solutions
Gasabsatz
| Deutschland | Großbritannien1 | Niederlande/ Belgien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 14,5 | 15,1 | 16,5 | 18,3 | 5,4 | 9,4 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 7,9 | 8,6 | 2,7 | 3,8 | 7,6 | 5,2 |
| Vertriebspartner | 14,6 | 36,3 | 2,3 | 2,5 | - | - |
| Kundengruppen | 37,0 | 60,0 | 21,5 | 24,6 | 13,0 | 14,6 |
| Großhandel | 13,6 | 4,8 | 11,3 | 13,2 | 9,1 | 24,1 |
| Summe | 50,6 | 64,8 | 32,8 | 37,8 | 22,1 | 38,7 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 40,7 | 27,3 | 49,1 | 39,5 | 21,6 | 9,7 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 25,2 | 18,2 | 10,3 | 10,1 | 26,6 | 5,9 |
| Vertriebspartner | 45,3 | 37,5 | 6,8 | 2,5 | - | - |
| Kundengruppen | 111,2 | 83,0 | 66,2 | 52,1 | 48,2 | 15,6 |
| Großhandel | 44,5 | 11,7 | 27,7 | 13,2 | 25,8 | 24,1 |
| Summe | 155,7 | 94,7 | 93,9 | 65,3 | 74,0 | 39,7 |
| Sonstige2 | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 10,6 | 9,2 | 47,0 | 52,0 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 6,2 | 6,9 | 24,4 | 24,5 |
| Vertriebspartner | 0,5 | 0,6 | 17,4 | 39,4 |
| Kundengruppen | 17,3 | 16,7 | 88,8 | 115,9 |
| Großhandel | 1,0 | 2,2 | 35,0 | 44,3 |
| Summe | 18,3 | 18,9 | 123,8 | 160,2 |
| 1.-4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 29,6 | 27,7 | 141,0 | 104,2 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 21,2 | 23,3 | 83,3 | 57,5 |
| Vertriebspartner | 1,4 | 1,6 | 53,5 | 41,6 |
| Kundengruppen | 52,2 | 52,6 | 277,8 | 203,3 |
| Großhandel | 5,8 | 5,0 | 103,8 | 54,0 |
| Summe | 58,0 | 57,6 | 381,6 | 257,3 |
1 inklusive nachträglicher Ausweisänderungen im Großhandel
2 ohne E.ON Business Solutions
Der Stromabsatz im Vertriebsgeschäft in Deutschland wurde gegenüber dem Jahr 2019 vor allem aufgrund der Berücksichtigung der innogy-Aktivitäten auf 196,3 Mrd kWh gesteigert. Auch im bisherigen deutschen E.ON-Vertriebsgeschäft wurde insgesamt mehr abgesetzt. Die Absatzmengen im Segment Privat- und kleinere Geschäftskunden sind aufgrund der Veräußerung des Heizstromgeschäfts geringer als im Jahr 2019. Der Absatz bei Industrie- und Geschäftskunden lag vor allem infolge von Veränderungen im Kundenportfolio sowie Covid-19-Auswirkungen unter dem Vorjahr. Der Stromabsatz im Segment Großhandelsmarkt erhöhte sich deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf den Covid-19-bedingten Rückverkauf von Mengen und die Optimierung des Beschaffungsportfolios zurückzuführen. Der Gasabsatz lag mit 155,7 Mrd kWh insbesondere wegen der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten um 61,0 Mrd kWh über dem Vorjahresniveau. Witterungsbedingt sank der Absatz an Privat- und kleinere Geschäftskunden sowie Industrie- und Geschäftskunden im bisherigen deutschen E.ON-Geschäft. Durch Veränderungen im Kundenportfolio reduzierten sich die an Industrie- und Geschäftskunden abgesetzten Gasmengen zusätzlich. Im Großhandelsmarkt führte die Optimierung des Beschaffungsportfolios zu einem deutlichen Anstieg der Absatzmengen.
In Großbritannien hat sich der Stromabsatz im Jahr 2020 insbesondere aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten auf 76,6 Mrd kWh erhöht. Im bisherigen E.ON-Geschäft sanken die Absatzmengen bei Privat- und kleineren Geschäftskunden sowie bei den Industrie- und Geschäftskunden maßgeblich infolge der Covid-19-Pandemie. Auch der Gasabsatz in Großbritannien stieg insgesamt, vor allem wegen der innogy-Aktivitäten, deutlich (+44 Prozent). Im bisherigen britischen E.ON-Geschäft führten die Covid-19-Auswirkungen zu einem Rückgang der Absatzmengen. Zusätzlich wirkte sich das wärmere Wetter im Jahr 2020 bei Privat- und kleineren Geschäftskunden im Vorjahresvergleich negativ aus.
Im Segment Niederlande/Belgien, das ausschließlich aus ursprünglichen innogy-Geschäftsaktivitäten besteht, wurden im Geschäftsjahr 2020 20,3 Mrd kWh Strom (2019: 9,6 Mrd kWh) und 74,0 Mrd kWh Gas (2019: 39,7 Mrd kWh) abgesetzt.
Der Stromabsatz in den sonstigen Regionen ist vor allem aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Ungarn und Polen um 12,4 Mrd kWh gestiegen. In den bisherigen sonstigen E.ON-Regionen sanken die Absatzmengen. Der Absatz an Privat- und kleinere Geschäftskunden lag insbesondere in Italien unter dem Vorjahresniveau. Bei den Industrie- und Geschäftskunden führten insbesondere die Auswirkungen von Covid-19 in Tschechien, Ungarn und Italien sowie eine gesunkene Kundenzahl in Rumänien zu einem Rückgang der Absatzmengen. In Schweden konnten die an Industrie- und Geschäftskunden verkauften Mengen dagegen aufgrund neuer Absatzverträge gesteigert werden. Im Bereich Vertriebspartner legte der Stromabsatz ebenfalls deutlich zu. Dies ist im Wesentlichen auf eine neue Kundenbeziehung im bisherigen E.ON-Vertriebsgeschäft in Ungarn zurückzuführen. Die Absatzmengen im Großhandelsmarkt stiegen vor allem wegen der höheren Rückverkaufsmengen in Tschechien und Italien. Dies wurde teilweise durch Absatzeinbußen bei Großhandelsmengen in Schweden kompensiert.
Der Gasabsatz legte um 0,4 Mrd kWh zu. Während sich die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Ungarn und Polen positiv auswirkte, sanken die Absatzmengen in fast allen bisherigen sonstigen E.ON-Regionen. Der Absatz an Privat- und kleinere Geschäftskunden lag leicht über dem Vorjahresniveau. Gründe hierfür waren vor allem leicht gestiegene Kundenzahlen und die kalte Witterung in Rumänien. Bei den Industrie- und Geschäftskunden führten insbesondere eine gesunkene Kundenzahl in Rumänien, der Verkauf des LPG-Geschäfts in Schweden im zweiten Quartal 2019 und schlechtere Marktbedingungen infolge von Covid-19 in Italien und Tschechien zu Absatzrückgängen. Die Absatzmengen im Großhandelsmarkt lagen auf dem Vorjahresniveau. Höhere Rückverkäufe in Italien wurden durch geringere Volumina in Schweden kompensiert.
Entwicklung der Kundenzahlen
Die Gesamtkundenzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften im Segment Kundenlösungen lag mit rund 40,7 Millionen nahezu auf dem Vorjahresniveau von 41,1 Millionen. Die Veräußerung des Heizstromgeschäfts führte in Deutschland zu einem Rückgang auf 13,9 Millionen Kunden (Vorjahr: 14,2 Millionen). In Großbritannien nahm die Kundenzahl im Rahmen der laufenden Restrukturierung des Vertriebsgeschäfts von 10,9 auf 10,3 Millionen ab. Die Kundenverluste entfallen sowohl auf Strom- als auch auf Gaskunden. Hauptsächlich akquisitionsbedingte Zuwächse waren dagegen im Segment Niederlande/Belgien zu verzeichnen. Dort belief sich die Kundenzahl am Jahresende 2020 auf 4,6 Millionen (Vorjahr: rund 4,3 Millionen). In den sonstigen Regionen stieg die Gesamtkundenzahl, insbesondere aufgrund erfolgreicher Akquise von Privat- und kleineren Geschäftskunden in Rumänien, von 11,8 Millionen auf 11,9 Millionen an.
Kundenlösungen
| Deutschland | Großbritannien | Niederlande/ Belgien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Umsatz1 | 6.669 | 7.033 | 3.917 | 4.299 | 940 | 933 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 154 | 436 | -96 | -113 | 51 | 50 |
| Bereinigtes EBIT2 | 116 | 377 | -127 | -162 | 35 | 36 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Umsatz1 | 22.550 | 12.906 | 13.993 | 9.645 | 2.959 | 991 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 546 | 427 | 1 | 32 | 152 | 54 |
| Bereinigtes EBIT2 | 412 | 308 | -129 | -106 | 80 | 37 |
| Sonstige | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||
| Umsatz1 | 2.470 | 2.580 | 13.996 | 14.845 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 114 | 96 | 223 | 469 |
| Bereinigtes EBIT2 | 52 | 39 | 76 | 290 |
| 1.-4. Quartal | ||||
| Umsatz1 | 8.840 | 8.252 | 48.342 | 31.794 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 307 | 276 | 1.006 | 789 |
| Bereinigtes EBIT2 | 91 | 111 | 454 | 350 |
1 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung ohne Ergebniseffekt
2 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Umsatz und bereinigtes EBIT
Der Umsatz im Geschäftsfeld Kundenlösungen lag im Jahr 2020 mit 48,3 Mrd € circa 52 Prozent über dem Vorjahr. Das bereinigte EBIT stieg um 104 Mio €.
In Deutschland ist der Umsatzanstieg vor allem auf die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten sowie im bisherigen E.ON-Geschäft auf gestiegene Absatzmengen im Großhandelsmarkt und die Weitergabe der gestiegenen Kostenbestandteile zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich der Verkauf des deutschen Heizstromgeschäfts aus. Das bereinigte EBIT erhöhte sich aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten deutlich. Der Rückgang des bereinigten EBIT im bisherigen E.ON-Geschäft ist im Wesentlichen auf Covid-19- und Witterungseffekte zurückzuführen.
In Großbritannien lag der Umsatz aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten ebenfalls deutlich über dem Vorjahresniveau. Im bisherigen britischen E.ON-Geschäft sank der Umsatz vor allem witterungsbedingt sowie infolge des wegen Covid-19 gesunkenen Verbrauchs. Das bereinigte EBIT ging im Vergleich zum Berichtszeitraum 2019 deutlich zurück. Dies ist auf die vorgenannten Gründe für den Umsatzrückgang im bisherigen E.ON-Geschäft und die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten zurückzuführen. Kosteneinsparungen wirkten sich hingegen positiv aus.
In den Niederlanden/Belgien lag der Umsatz bei 3,0 Mrd € und das bereinigte EBIT bei 80 Mio € (2019: 1,0 Mrd € beziehungsweise 37 Mio €). Der Anstieg gegenüber dem Jahr 2019 ist insbesondere auf die erstmals ganzjährige Berücksichtigung dieses Segments zurückzuführen.
Im Bereich Sonstige stieg der Umsatz um 588 Mio €. Grund hierfür war insbesondere die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten. Dagegen sank der Umsatz in den bisherigen E.ON-Regionen. Gründe hierfür waren vor allem gesunkene Preise in Italien und Ungarn. Das bereinigte EBIT sank um 20 Mio € auf 91 Mio €. Wesentliche Gründe waren insbesondere Effekte im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie in Tschechien und Ungarn sowie die Einbeziehung des innogy-Geschäfts mit neuen Kundenlösungen. Dies wurde unter anderem durch den Beitrag der innogy-Aktivitäten in Polen teilweise kompensiert.
Nicht-Kerngeschäft
Vollkonsolidierte und rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung
Die vollkonsolidierte Kraftwerksleistung und die rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung von PreussenElektra betrugen zum 31. Dezember 2020, wie im Vorjahr, 3.828 MW beziehungsweise 3.319 MW.
Stromerzeugung - PreussenElektra
Die Strombeschaffung (Eigenerzeugung und Bezug) lag im Geschäftsjahr 2020 um 2,8 Mrd kWh unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die an RWE übertragenen Minderheitsbeteiligungen an den Kernkraftwerken Gundremmingen und Emsland zurückzuführen.
Stromerzeugung
| PreussenElektra | ||
|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||
| Eigenerzeugung | 7,4 | 7,7 |
| Bezug | 0,4 | 0,2 |
| Gemeinschaftskraftwerke | - | - |
| Fremde | 0,4 | 0,2 |
| Summe | 7,8 | 7,9 |
| Betriebsverbrauch, Netzverlust etc. | - | - |
| Stromabsatz | 7,8 | 7,9 |
| 1.-4. Quartal | ||
| Eigenerzeugung | 28,4 | 30,1 |
| Bezug | 1,4 | 2,5 |
| Gemeinschaftskraftwerke | - | 0,9 |
| Fremde | 1,4 | 1,6 |
| Summe | 29,8 | 32,6 |
| Betriebsverbrauch, Netzverlust etc. | -0,1 | -0,1 |
| Stromabsatz | 29,7 | 32,5 |
Umsatz und bereinigtes EBIT
Der Umsatz im Nicht-Kerngeschäft lag mit 1.388 Mio € um 214 Mio € über dem Vorjahreswert. Das bereinigte EBIT stieg um 47 Mio € auf 413 Mio €.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Umsatzerlöse im Bereich PreussenElektra im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Vermarktungspreisen deutlich. Dem gegenüber steht der Umsatzentfall aus den Kraftwerken Gundremmingen und Emsland.
Das bereinigte EBIT lag deutlich über dem Vorjahresniveau. Insbesondere gestiegene Vermarktungspreise, teilweise kompensiert durch die entfallenden Ergebnisbeiträge der übertragenen Kraftwerksbeteiligungen und höhere Aufwendungen für Reststrommengen, führten zu einem deutlichen Anstieg des bereinigten EBIT im Bereich PreussenElektra. Dagegen ging der Equity-Beitrag der Beteiligung Enerjisa Uretim deutlich zurück. Die operativen Verbesserungen wurden durch Währungsumrechnungseffekte infolge der Abwertung der türkischen Lira und Wertminderungsaufwendungen für bestimmte Altprojekte überkompensiert.
Nicht-Kerngeschäft
| PreussenElektra | Erzeugung Türkei | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 360 | 308 | - | - | 360 | 308 |
| Bereinigtes EBITDA | 253 | 120 | 3 | 4 | 256 | 124 |
| Bereinigtes EBIT | 112 | 36 | 3 | 4 | 115 | 40 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 1.388 | 1.174 | - | - | 1.388 | 1.174 |
| Bereinigtes EBITDA | 895 | 543 | 30 | 74 | 925 | 617 |
| Bereinigtes EBIT | 383 | 292 | 30 | 74 | 413 | 366 |
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der E.ON SE
Der Jahresabschluss der E.ON SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt.
Bilanz der E.ON SE (Kurzfassung)
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 46 | - |
| Sachanlagen | 15 | 10 |
| Finanzanlagen | 45.688 | 45.067 |
| Anlagevermögen | 45.749 | 45.077 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.798 | 5.934 |
| Übrige Forderungen | 648 | 1.522 |
| Liquide Mittel | 2.646 | 1.460 |
| Umlaufvermögen | 14.092 | 8.916 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 66 | 35 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 4 | 3 |
| Gesamtvermögen | 59.911 | 54.031 |
| Eigenkapital | 10.643 | 9.728 |
| Rückstellungen | 1.236 | 1.061 |
| Anleihen | 11.621 | 6.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.683 | 31.040 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 467 | 6.195 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 261 | 7 |
| Gesamtkapital | 59.911 | 54.031 |
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der E.ON SE war im Geschäftsjahr 2020, wie auch im Vorjahr, im Wesentlichen durch die Umsetzung des am 12. März 2018 zwischen E.ON und RWE vereinbarten Transfers von Geschäftsaktivitäten sowie der Integration von innogy geprägt.
Die Veränderungen im Finanzanlagevermögen sind im Wesentlichen auf höhere Ausleihungen an verbundene Unternehmen zurückzuführen. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierte aus der Übernahme der Finanzmittelkonten der innogy SE.
Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich hauptsächlich aus dem im Vergleich zum Vorjahr höheren Jahresergebnis. Der Rückgang der übrigen Verbindlichkeiten resultierte aus der Übertragung des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien und des Gasspeichergeschäfts der innogy SE sowie deren Beteiligung an der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft an RWE im Jahr 2020, wodurch die im Vorjahr ausgewiesene Verpflichtung gegenüber RWE erfüllt wurde. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Agien aus der Übertragung von langfristigen Anleihen der innogy SE auf die E.ON SE.
Wesentliche Effekte für die Finanzlage der Gesellschaft stellen die Begebung von Anleihen mit einem Nominalwert von insgesamt 5.000 Mio € und der Anstieg der liquiden Mittel um 1.186 Mio € dar.
Informationen zu eigenen Anteilen befinden sich in Textziffer 20 des Anhangs.
Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON SE (Kurzfassung)
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Beteiligungsergebnis | 2.405 | 1.620 |
| Zinsergebnis | 24 | -127 |
| Übrige Aufwendungen und Erträge | -624 | -763 |
| Steuern | 309 | 59 |
| Jahresüberschuss | 2.114 | 789 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 10 | 121 |
| Entnahme aus Gewinnrücklagen | - | 300 |
| Bilanzgewinn | 2.124 | 1.210 |
Die Ertragslage des Unternehmens ist als Konzernmuttergesellschaft durch das Beteiligungsergebnis geprägt. Zum positiven Beteiligungsergebnis haben insbesondere Erträge aus der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH in Höhe von 3.384 Mio € und der E.ON Finanzanlagen GmbH in Höhe von 267 Mio € beigetragen. In der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH ist der Gewinn aus der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE (mittlerweile firmierend unter innogy SE) in Höhe von 2.821 Mio € enthalten, der jedoch bereits auf Ebene der innogy SE durch erfasste Wertminderungen auf Beteiligungen nahezu vollständig kompensiert wurde. Gegenläufig wirkten sich vor allem die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 1.282 Mio € negativ auf das Beteiligungsergebnis aus. Diese entfallen im Wesentlichen auf eine Tochtergesellschaft, bei der signifikante Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen erfasst wurden.
Das verbesserte Zinsergebnis beruht im Wesentlichen auf steuerbezogenen Zinserträgen. Der negative Saldo aus den übrigen Aufwendungen und Erträgen im Jahr 2020 resultierte mit 209 Mio € aus Aufwendungen für bezogene Fremdleistungen, mit 153 Mio € aus personalbezogenen Aufwendungen, mit 131 Mio € aus Beratungsleistungen und mit 128 Mio € aus einem Nettoaufwand aus der Währungssicherung. Die Schlussabrechnung im Rahmen der Gesamttransaktion mit RWE führte bei E.ON SE nach interner Weiterbelastung insgesamt zu einem Aufwand in Höhe von 97 Mio €.
Im Berichtsjahr ergab sich für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag insgesamt ein Steuerertrag von 309 Mio €, der sowohl das laufende Jahr als auch Vorjahre betrifft. Auf das Jahr 2020 entfallen unter Anwendung der Mindestbesteuerung rund 2 Mio € auf Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag. Aufwendungen für Gewerbesteuer sind nicht angefallen. Für Vorjahre ergab sich ein Steuerertrag von 311 Mio €.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung im Jahr 2021 vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von 0,47 € je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 899 Mio € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die dividendenberechtigten Aktien zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses am 15. März 2021.
Der Vorstand der E.ON SE hat eine Dividendenpolitik mit einem jährlichen Wachstum der Dividende pro Aktie von bis zu fünf Prozent bis einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen. Auch danach strebt E.ON eine jährliche Steigerung der Dividende pro Aktie an.
Der vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss der E.ON SE wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er ist im Internet unter www.eon.com abrufbar.
Weitere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wertmanagement
Der ROCE ist eine Kapitalrendite vor Steuern und wird als Quotient aus bereinigtem EBIT und dem durchschnittlich gebundenen Kapital (0 Capital Employed) berechnet.
Das durchschnittlich gebundene Kapital spiegelt das im Konzern operativ zu verzinsende Kapital wider. Bei der Ermittlung wird das unverzinslich zur Verfügung stehende Kapital von den betrieblich gebundenen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten abgezogen. Die abschreibbaren langfristigen Vermögenswerte werden zu Buchwerten berücksichtigt. Firmenwerte aus Akquisitionen (Goodwill) fließen mit ihren Anschaffungswerten ein, solange sie als werthaltig zu betrachten sind. Um unterjährige Schwankungen in der Kapitalbindung besser abzubilden, wird das durchschnittlich gebundene Kapital grundsätzlich als Mittelwert von Jahresanfangs- und -endbestand ermittelt.
Wesentliche unterjährige Portfolioänderungen wurden bei der Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Kapitals berücksichtigt. Daher wurden die für das Capital Employed relevanten Vermögenswerte und Schulden der innogy-Gruppe erst ab Ende September 2019 einbezogen. Die Bestandteile des Capital Employed, die auf die nicht fortgeführten und an RWE übertragenen Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien entfallen, wurden bis Ende September 2019 berücksichtigt (weitere Informationen enthält Fußnote 4 zur ROCE-Tabelle).
Marktbewertungen der übrigen Beteiligungen und der Derivate werden nicht im durchschnittlich gebundenen Kapital abgebildet. Damit soll eine konsistente Ermittlung der Wertentwicklung gewährleistet werden.
Renditeentwicklung im Geschäftsjahr 2020
Der Rückgang des ROCE von 8,3 Prozent im Vorjahr auf 6,2 Prozent im Jahr 2020 resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des durchschnittlichen Capital Employed. Gründe hierfür sind vor allem die erstmals ganzjährige Berücksichtigung der Vermögenswerte (inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Kaufpreisverteilung) und Schulden der innogy-Gruppe.
Während die innogy-Aktivitäten im Capital Employed vollständig enthalten sind, ergeben sich die mit der Transaktion verbundenen Synergien insgesamt erst im Zeitverlauf. Daher geht E.ON zukünftig von einem Anstieg des ROCE aus.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Herleitung des ROCE für den E.ON-Konzern:
Return on Capital Employed (ROCE)
| in Mio € | 2020 | 20194 |
|---|---|---|
| Sachanlagen, Nutzungsrechte, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill1 | 61.148 | 59.950 |
| Beteiligungen | 6.266 | 6.963 |
| Anlagevermögen | 67.414 | 66.913 |
| Vorräte | 1.131 | 1.252 |
| Übrige unverzinsliche Vermögenswerte/Verbindlichkeiten inklusive aktiver/passiver Rechnungsabgrenzungsposten und latenter Steuern2 | -5.818 | -2.187 |
| Umlaufvermögen | -4.687 | 935 |
| Unverzinsliche Rückstellungen3 | -3.408 | -3.557 |
| Capital Employed4 | 59.319 | 62.421 |
| Ø Capital Employed4 | 60.870 | 38.678 |
| Bereinigtes EBIT5 | 3.776 | 3.220 |
| ROCE6 | 6,2 % | 8,3 % |
1 Die abschreibbaren langfristigen Vermögenswerte werden zu Buchwerten berücksichtigt. Firmenwerte aus Akquisitionen (Goodwill) fließen mit ihren Anschaffungswerten ein, solange sie als werthaltig zu betrachten sind.
2 Übrige unverzinsliche Vermögenswerte/Verbindlichkeiten berücksichtigen beispielsweise Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten.
3 Zu den unverzinslichen Rückstellungen zählen kurzfristige Rückstellungen, beispielsweise aus absatz- und beschaffungsmarktorientierten Verpflichtungen. Insbesondere Pensions- und Entsorgungsrückstellungen werden nicht in Abzug gebracht.
4 Das gewichtete Capital Employed ergibt sich grundsätzlich aus dem Mittelwert von Jahresanfangs- und -endbestand. Um die Übernahme von innogy im September 2019 ökonomisch adäquat zu berücksichtigen, wurde eine Gewichtung der Capital-Employed-Werte im Jahr 2019 vorgenommen. In diese Berechnung sind die folgenden Werte eingeflossen:
5 Um nicht operative Effekte bereinigt. Für Zwecke der internen Steuerung enthält das bereinigte EBIT auch den EBIT-Beitrag, der auf die nicht fortgeführten und im September 2019 entkonsolidierten Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien entfällt.
6 ROCE = bereinigtes EBIT/Ø Capital Employed
Mitarbeiter
Integration von innogy
Im Zuge der rechtlichen Integration des innogy-Konzerns lag im Jahr 2020 ein wesentlicher Fokus auf den Transfers der innogy-Mitarbeiter in ihre jeweiligen E.ON-Zielgesellschaften. Diese Transfers konnten entlang der jeweils definierten Übergangsstichtage plangemäß umgesetzt werden und wurden im abgelaufenen Jahr damit bereits fast vollständig abgeschlossen.
Zur Umsetzung dieser Transfers hat E.ON auf tariflicher und betrieblicher Ebene zahlreiche Vereinbarungen gemeinsam mit Gewerkschaften und der betrieblichen Mitbestimmung abgeschlossen. Die Verhandlungen dazu fanden aufgrund der Covid-19-Pandemie unter herausfordernden Rahmenbedingungen statt. Das bewährte sozialpartnerschaftliche Miteinander ermöglichte es jedoch, in konstruktiven Gesprächen gemeinsam angemessene Lösungen für die Interessen betroffener Mitarbeiter in dem für sie anstehenden Veränderungsprozess zu finden. Das beschriebene Miteinander zwischen Unternehmen und Mitbestimmung ermöglichte es darüber hinaus, sozialverträgliche Lösungen für die durch die innogy-Integration entstandenen Mitarbeiterüberhänge zu finden. Von den gemeinsam definierten Angeboten zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Konzern machten zahlreiche Mitarbeiter Gebrauch.
Ein konstruktives, auf gegenseitigem Vertrauen beruhendes und partnerschaftliches Verhältnis zur Mitbestimmung hat bei E.ON Tradition. Dieses Verhältnis bildet, insbesondere in dem sich stetig verändernden Geschäftsumfeld, die Grundlage für eine erfolgreiche betriebliche Sozialpartnerschaft.
Mitarbeiterstrategie
Im Jahr 2020 hat E.ON sich auch auf die Entwicklung der neuen Mitarbeiterstrategie (Group People Strategy - GPS) konzentriert, um Leitplanken für die weitere Transformation von E.ON zu setzen und den langfristigen Erfolg in einer sich schnell verändernden Welt zu sichern. Dies erfolgte insbesondere auch vor dem Hintergrund der Integration des innogy-Konzerns, die eine Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Mitarbeiterstrategie von E.ON und innogy erforderte. Die neue GPS legt vier Schwerpunkte für den gesamten Konzern fest: Zukunft der Arbeit, Diversity und Inklusion, Nachhaltigkeit und Leadership. Diese dienen als Kompass für E.ONs Personalarbeit in den nächsten drei Jahren. Die GPS soll durch konzernweite und bereichsübergreifende Personalaktivitäten mit Leben gefüllt werden; insbesondere durch bestehende konzernweite Rahmenwerke wie zum Beispiel [email protected] - ein Kompetenzmodell für die berufliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeiter und Führungskräfte. Der Implementierungsansatz der GPS ist aber auch flexibel und modular, um die Unterschiede zwischen den Geschäftseinheiten zu berücksichtigen.
Diversity
Vielfalt ist auch in Zukunft ein wichtiges Element der Wettbewerbsfähigkeit von E.ON, denn Vielfalt und eine Unternehmenskultur, in der der wertschätzende Umgang untereinander gang und gäbe ist, sind zentrale Treiber für Kreativität und Innovationen. Dies ist auch einer der Kernaspekte der E.ON-Werte. Bei E.ON arbeiten Menschen zusammen, die sich in vielerlei Hinsicht voneinander unterscheiden: Zum Beispiel durch Nationalität, Alter, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung und Identität oder ethnische und soziale Herkunft. E.ON fördert und nutzt diese Vielfalt gezielt und schafft ein integratives Umfeld. Denn dies ist wichtig für den Geschäftserfolg: Nur ein Unternehmen, das Vielfalt willkommen heißt und zu nutzen weiß, bleibt auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber.
Darüber hinaus ermöglicht Vielfalt innerhalb der Belegschaft, auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen von E.ONs Kunden noch besser einzugehen. Bereits 2006 hat E.ON eine konzernweite Leitlinie für Chancengleichheit und Vielfalt verabschiedet. Dieses Bekenntnis zu mehr Vielfalt im Unternehmen wurde Ende 2016 gemeinsam mit dem SE-Betriebsrat der E.ON SE noch einmal erneuert. Mit der im April 2018 vom E.ON-Vorstand, dem Konzernbetriebsrat der E.ON SE und der Konzernschwerbehindertenvertretung der E.ON SE unterzeichneten Konzern-Inklusionsvereinbarung wurde eine wichtige Grundlage für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung bei E.ON geschaffen.
Das Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern hat E.ON bereits 2008 öffentlich mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" bekräftigt. E.ON gehört damit zu einem Unternehmensnetzwerk von circa 3.500 Mitunterzeichnern, die sich zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt sowie zu Toleranz, Fairness und Wertschätzung bekennen. E.ON hat innogys Mitgliedschaft in der Charta der Vielfalt übernommen und ist dort somit seit dem Jahr 2020 aktives Mitglied.
Auch im vergangenen Jahr hat E.ON in einem ganzheitlichen Ansatz, der alle Diversity-Dimensionen umfasst, zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt bei E.ON ergriffen. Eine wichtige Dimension bleibt dabei die Karriereentwicklung von weiblichen Führungskräften. E.ON hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Langfristig möchte E.ON konzernweit den Anteil von Frauen in den Führungspositionen auf den gleichen Stand bringen, auf dem sich der Anteil von Frauen in der Gesamtbelegschaft bewegt. Am 31. Dezember 2020 waren 32 Prozent der E.ON-Mitarbeiter weiblich. In diesem Zusammenhang wird E.ON den Anteil von Frauen in Talentpools entsprechend erhöhen.
Unterstützende Maßnahmen wie Mentoring-Programme für angehende Führungskräfte, Coaching, Trainings zur besseren Wahrnehmung von unbewussten Denkmustern (Unconscious Bias Trainings), Unterstützung bei Kinderbetreuung oder flexible Arbeitsmodelle sind im E.ON-Konzern seit Jahren fest etabliert und tragen damit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter Rechnung.
Zudem führt E.ON innogys Mitgliedschaft in der "Initiative Women into Leadership" (IWiL) fort. IWiL ist ein gemeinnütziger Verein zur kontinuierlichen Entwicklung weiblicher Führungskräfte in Deutschland. innogy war eines der Gründungsunternehmen von IWiL. Ziel der Initiative ist es, - aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, wie unter anderem Wirtschaft, Kultur, Medien und Wissenschaft - herausragende Persönlichkeiten als Mitglieder zu gewinnen, die hoch qualifizierte und erfolgreiche Frauen im Rahmen eines Mentoring-Programms auf ihrem Weg an die Spitze begleiten.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 70 bis 79.
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
Am 31. Dezember 2020 waren im E.ON-Konzern weltweit 78.126 Mitarbeiter, 2.494 Auszubildende sowie 231 Vorstände und Geschäftsführer beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeiter ist damit im Vergleich zum 31. Dezember 2019 nahezu unverändert (-1 Prozent).
Mitarbeiter1
| 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| Personen | 2020 | 2019 | +/- % |
| --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 40.764 | 38.814 | +5 |
| Kundenlösungen | 31.463 | 33.038 | -5 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 4.029 | 5.218 | -23 |
| Mitarbeiter Kerngeschäft | 76.256 | 77.070 | -1 |
| Nicht-Kerngeschäft | 1.870 | 1.878 | - |
| Mitarbeiter E.ON-Konzern | 78.126 | 78.948 | -1 |
1 ohne Vorstände, Geschäftsführer und Auszubildende
Der Anstieg der Beschäftigten im Geschäftsfeld Energienetze ist überwiegend auf den Erwerb der VSEH in der Slowakei zurückzuführen. Zusätzlich führten Einstellungen im Rahmen des weiteren Geschäftsausbaus und zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen - in Deutschland überwiegend durch Auszubildende, die ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatten -, die Reintegration bestimmter Business-IT-Funktionen und weitere strukturelle Effekte zu einem Anstieg der Mitarbeiteranzahl. Gegenläufig wirkten sich Übergänge zum Geschäftsfeld Kundenlösungen aus.
Wesentlichen Einfluss auf den Rückgang der Mitarbeiteranzahl im Geschäftsfeld Kundenlösungen hatten Restrukturierungsprojekte, insbesondere in Großbritannien. Gegenläufig wirkten sich Akquisitionen unter anderem in den Niederlanden sowie Mitarbeiterübergänge aus den Bereichen Konzernleitung/Sonstiges und Energienetze aus.
Im Bereich Konzernleitung/Sonstiges waren überwiegend strukturelle Effekte, wie der Wechsel von Beschäftigten in andere Segmente, unter anderem infolge der Aufteilung der innogy SE in Teilbetriebe und deren Zuordnung in die operativen Segmente sowie Umstrukturierungen bei der IT, ursächlich für den deutlichen Mitarbeiterrückgang. Zusätzlich wurde eine Dienstleistungsgesellschaft in Polen verkauft.
Geografische Struktur
Der Anteil der im Ausland tätigen Mitarbeiter (40.328) ist mit 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr (51 Prozent) nahezu unverändert.
Mitarbeiter nach Regionen1
| Personen | FTE3 | |||
|---|---|---|---|---|
| 31. Dez. 2020 | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2020 | 31. Dez. 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 37.798 | 38.336 | 36.090 | 36.510 |
| Großbritannien | 12.216 | 14.368 | 11.682 | 13.737 |
| Ungarn | 7.943 | 8.129 | 7.918 | 8.104 |
| Rumänien | 6.710 | 6.579 | 6.559 | 6.410 |
| Niederlande | 3.288 | 2.888 | 2.840 | 2.628 |
| Tschechien | 2.952 | 2.930 | 2.937 | 2.913 |
| Schweden | 2.355 | 2.286 | 2.331 | 2.263 |
| Polen | 1.816 | 2.018 | 1.802 | 2.003 |
| Weitere Länder2 | 3.048 | 1.414 | 3.009 | 1.385 |
| Summe | 78.126 | 78.948 | 75.168 | 75.953 |
1 ohne Vorstände, Geschäftsführer und Auszubildende
2 unter anderem Slowakei, Italien, Philippinen, USA, Dänemark etc.
3 Vollzeitäquivalent
Anteil weiblicher Beschäftigter, Altersstruktur, Teilzeitbeschäftigung
Der Frauenanteil an der Belegschaft lag zum 31. Dezember 2020 bei 32 Prozent und damit in etwa auf dem Vorjahresniveau (33 Prozent).
Frauenanteil
| in Prozent | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Energienetze | 22 | 22 |
| Kundenlösungen | 44 | 44 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 49 | 49 |
| Kerngeschäft | 33 | 33 |
| Nicht-Kerngeschäft | 14 | 13 |
| E.ON-Konzern | 32 | 33 |
Das Durchschnittsalter im E.ON-Konzern betrug zum Jahresende rund 42 Jahre und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 14 Jahre.
Altersstruktur
| in Prozent zum Jahresende | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| bis 30 Jahre | 20 | 20 |
| zwischen 31 und 50 Jahren | 50 | 50 |
| über 50 Jahre | 30 | 30 |
Insgesamt waren am Jahresende im E.ON-Konzern 9.530 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt, davon 6.439 Frauen (68 Prozent). Die Teilzeitquote betrug somit zwölf Prozent.
Die auf freiwilligen Kündigungen basierende Fluktuation lag im Konzerndurchschnitt bei 3,5 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr (4,6 Prozent) gesunken.
Ausbildung
Auf die Berufsausbildung junger Menschen wird bei E.ON weiterhin großer Wert gelegt. Der E.ON-Konzern beschäftigte am 31. Dezember 2020 in Deutschland insgesamt 2.395 Auszubildende und duale Studenten. Die Ausbildungsquote in Deutschland betrug, wie im Vorjahr, sechs Prozent.
Ausbildung in Deutschland
| Personen | Quote in Prozent | |||
|---|---|---|---|---|
| zum Jahresende | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 2.098 | 2.149 | 7,6 | 8,0 |
| Kundenlösungen | 59 | 61 | 0,8 | 0,8 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 199 | 206 | 5,4 | 4,4 |
| Kerngeschäft | 2.356 | 2.416 | 6,2 | 6,2 |
| Nicht-Kerngeschäft | 39 | 40 | 2,0 | 2,1 |
| E.ON-Konzern | 2.395 | 2.456 | 6,0 | 6,0 |
E.ON bildet in 28 dualen Ausbildungsberufen und zahlreichen dualen Studiengängen (ausbildungs- und praxisorientiert) mit 35 Studienschwerpunkten aus, um den eigenen Bedarf an Facharbeitskräften zu decken und dem demografischen Wandel gezielt entgegenzuwirken. Darüber hinaus bietet der E.ON-Konzern jungen Menschen noch die Möglichkeit für eine Einstiegsqualifizierung an.
Prognosebericht
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Situation
Da ein zeitnahes Ende der Covid-19-Pandemie, trotz vorhandener Impfstoffe sowie verschiedener Impfstrategien der Länder, nicht absehbar scheint, ist davon auszugehen, dass die bestehende konjunkturelle Schwächephase vorerst weiter anhält. Dies gilt auch für die Energiewirtschaft, die im Jahresverlauf 2020 beispielsweise von Rückgängen des Stromverbrauchs betroffen war. Allerdings waren die ökonomischen Auswirkungen in der Energiebranche im Vergleich zu anderen Industriesektoren eher marginal.
Exakte wirtschaftliche Prognosen sind aufgrund des schwer vorhersehbaren Pandemiegeschehens kaum zu treffen. Vorhersagen müssen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verlauf der Pandemie bewertet werden. So erwartete beispielsweise das ifo-Institut im September 2020 - also zu einem Zeitpunkt mit eher geringen Infektionszahlen - für Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 5,1 Prozent für das Jahr 2021, während es im Dezember 2020, vor dem Hintergrund des erneuten Lockdowns, seine Wachstumsprognose für 2021 auf 4,2 Prozent korrigierte.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem im Dezember 2020 veröffentlichten Jahresgutachten in den ersten Monaten 2021 zunächst von einem eher schwachen Wirtschaftswachstum von etwa 0,5 Prozent aus. Im weiteren Jahresverlauf sei dann für Deutschland mit einem Wirtschaftswachstum von insgesamt 3,7 Prozent zu rechnen. Damit wäre die Wirtschaftsleistung Ende des Jahres 2021 wieder knapp unter dem Vorkrisenniveau von 2019 anzusiedeln (BIP 2019: 3,44 Billionen €).
Für die EU-Wirtschaft rechnet der European Economic Forecast der EU-Kommission in seiner im November 2020 veröffentlichten Herbstprognose mit einem Wachstumsdefizit von 7,4 Prozent für das Jahr 2020. Im Februar 2021 prognostizierte die Kommission ein Wirtschaftswachstum im Euroraum in den Jahren 2021 und 2022 von jeweils 3,8 Prozent. Des Weiteren wird für die gesamte EU ein Wachstum von 3,7 Prozent im Jahre 2021 und 3,9 Prozent im Jahre 2022 erwartet. Das Gesamtwirtschaftliche Vorkrisenniveau von 2019 (EU28-BIP: 13,94 Billionen €) soll nun Mitte des Jahres 2022 erreicht werden, was vor allem mit einer erhöhten Wachstumsdynamik in der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie 2022 begründet wird. Mit Blick auf die Weltwirtschaft rechnet der Internationale Währungsfonds für das Jahr 2021 mit einem globalen Wachstum von 5,5 Prozent.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Mit der Integration von innogy ist der Konzernumbau von E.ON erfolgreich abgeschlossen. Dennoch werden die nächsten Jahre dadurch geprägt sein, auf diesem Fundament die neue E.ON weiterzuentwickeln - als Treiber der europäischen Energiewende im digitalen Zeitalter. Die Fortführung der Strategie wird ab April 2021 Leonhard Birnbaum als neuer Vorstandsvorsitzender übernehmen. Durch den fließenden Übergang an der Konzernspitze sind die Voraussetzungen gegeben, die operativen Aufgaben nahtlos anzugehen. Hier steht der Ausbau der Geschäftsfelder im Fokus, um weiteres Wachstum zu generieren. Zusätzliche Unterstützung erfährt E.ON durch die europäischen Konjunkturpakete. Aus diesen sind rund 60 Mrd € über alle E.ON-Märkte hinweg für Klimaprojekte vorgesehen, die zur Dekarbonisierung und damit zur Erreichung der Klimaziele der EU beitragen.
Ebenfalls im Fokus steht nach der Übernahme von innogy das weitere Heben der Synergien von etwa 740 Mio € jährlich ab Ende 2022. Außerdem wird sich E.ON auf die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie konzentrieren. Zudem wird im Jahr 2021 die Bündelung aller britischen Vertriebsgeschäfte in dem neuen Unternehmen E.ONNext fortgeführt - mit modernen Prozessen und einer agilen IT-Plattform. Die Überführung der deutschen Energiekunden auf eine neue digitale Plattform wird das Jahr 2021 über andauern und auch die IT- und Digitalagenda hat noch Bestand. Die besondere Bedeutung, die dieser Agenda beigemessen wird, zeigt die Bestellung von Victoria Ossadnik als Mitglied des Vorstands, die ab dem 1. April 2021 inhaltlich die Digitalisierung des Konzerns verantworten wird. Das bedeutet, dass die Weiterentwicklung von leistungsfähigen und modernen Unterstützungssystemen im Fokus steht, genauso wie die kontinuierliche Sicherung der IT-Systeme von E.ON gegen Cyberangriffe. Die Aktivitäten im Netzbereich sind im Jahr 2021 auch durch deutliche Investitionen geprägt, um zum einen den vielfältigen Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Und zum anderen, um die Modernisierung und Smartifizierung der Netze als Rückgrat der Energiewende europaweit kontinuierlich voranzutreiben.
All diese Ziele und Maßnahmen sind in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld zu erbringen. Niedrige Zinsen sowie der harte Wettbewerb um Netze und Kunden bestimmen das tägliche Geschäft. Weiterhin besteht Unsicherheit über die Entwicklung der Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen. Auch wenn sich die Energiewirtschaft und E.ON als resilient erwiesen haben, kann es je nach Fortschreiten der Pandemie zu weiteren finanziellen Folgen kommen. Beispiele sind Volumen- und Preiseffekte aus der Nachfrage nach Strom und Gas oder Auswirkungen aus einer reduzierten Zahlungsfähigkeit von Kunden und Geschäftspartnern.
Erwartete Ertragslage
Voraussichtliche Ergebnisentwicklung
Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet E.ON trotz fortlaufender Pandemie ein bereinigtes Konzern-EBIT im Bereich von 3,8 bis 4,0 Mrd €. Für den bereinigten Konzernüberschuss rechnet das Unternehmen 2021 mit einem Ergebnis von 1,7 bis 1,9 Mrd € beziehungsweise 0,65 € bis 0,73 € je Aktie (basierend auf einer ausstehenden Aktienanzahl von rund 2.607 Mio Stück). Darüber hinaus sieht die Planung für den E.ON-Konzern - ohne Berücksichtigung der Auszahlungen für die Stilllegung von Kernkraftwerken - im Durchschnitt über die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 eine Cash Conversion Rate von rund 100 Prozent vor. Diese profitiert im Planungszeitraum maßgeblich von der Initiative zur weiteren Working-Capital-Optimierung.
Zu den Segmenten im Einzelnen:
Bereinigtes EBIT1
| in Mrd € | 2021 (Prognose) |
|---|---|
| Energienetze | 2,9 bis 3,1 |
| Kundenlösungen | 0,8 bis 1,0 |
| Konzernleitung/Sonstiges | circa -0,3 |
| Nicht-Kerngeschäft | 0,2 bis 0,4 |
| E.ON-Konzern | 3,8 bis 4,0 |
1 um nicht operative Effekte bereinigt
Für das Geschäftsfeld Energienetze erwartet das Unternehmen im Jahr 2021 ein temporär sinkendes Ergebnis. Die Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus zeitweise erhöhten Aufwendungen im deutschen Netz. Weiterhin belastend wirken sinkende Ergebnisse in Ungarn durch geplante Geschäftsveräußerungen. Zudem starten in Tschechien, Ungarn und der Türkei neue Regulierungsperioden. Das niedrige Zinsumfeld beeinflusst die regulatorischen Verzinsungen, wird aber größtenteils durch Änderungen der jeweiligen Regulierungsrahmenbedingungen sowie gute operative Ergebnisse kompensiert. Einen positiven, vollen Jahresbeitrag leistet das von RWE Ende des letzten Jahres übernommene slowakische Geschäft. Darüber hinaus profitiert das Netzgeschäft auch weiterhin von zusätzlichen Investitionen in die regulierte Kapitalbasis.
Das Geschäftsfeld Kundenlösungen liegt deutlich oberhalb des Vorjahresniveaus. Das Unternehmen geht von einer positiven Entwicklung in all seinen Märkten aus, insbesondere durch das Heben von Synergien. Besonders die voranschreitende Umstrukturierung in Großbritannien wirkt sich ergebnissteigernd aus. Zudem geht E.ON davon aus, dass die im Jahr 2020 enthaltenen Ergebnisrückgänge infolge der Covid-19-Pandemie - insbesondere durch Rückverkäufe von Volumina und geringere Absatzmengen vor allem bei Industriekunden - im Geschäftsjahr 2021 größtenteils entfallen. Darüber hinaus entwickelt sich auch das zugrunde liegende operative Geschäft planmäßig, hervorzuheben ist die erwartete positive Kunden- und Margenentwicklung im deutschen Kundenlösungsgeschäft.
Im Bereich Konzernleitung/Sonstiges sehen die Planungen ein Ergebnis über Vorjahreswert vor. Die Umsetzung der geplanten Synergien wird sich positiv auswirken.
Im Nicht-Kerngeschäft wird mit einem Ergebnis unter Vorjahresniveau gerechnet. Höhere Kosten für die Beschaffung von Reststrommengen sowie leicht niedrigere Vermarkungspreise wirken ergebnismindernd.
Erwartete Finanzlage
Geplante Finanzierungsmaßnahmen
Im Jahr 2021 wird es neben den vorgesehenen Investitionen und Dividenden für das Jahr 2020 auch zu Auszahlungen für fällig werdende Anleihen kommen. Die Finanzierung wird im Jahresverlauf sowohl durch verfügbare liquide Mittel als auch über die Aufnahme von Schuldtiteln erfolgen.
Dividende
Der Vorstand der E.ON SE hat eine Fortführung der aktuellen Dividendenpolitik beschlossen. Diese sieht ein jährliches Wachstum der Dividende pro Aktie von bis zu fünf Prozent bis einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 vor. Auch danach strebt E.ON eine jährliche Steigerung der Dividende pro Aktie an.
Geplante Investitionen
Für das Jahr 2021 sind zahlungswirksame Investitionen in Höhe von rund 4,9 Mrd € vorgesehen. E.ON wird ihre auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Strategie fortsetzen. Dabei wird selbstverständlich weiterhin auf eine gezielte und disziplinierte Kapitalverwendung geachtet.
Zahlungswirksame Investitionen: Planung 2021
| Mrd € | Anteile in % | |
|---|---|---|
| Energienetze | 3,3 | 67 |
| Kundenlösungen | 1,0 | 21 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 0,2 | 4 |
| Nicht-Kerngeschäft | 0,4 | 8 |
| Summe | 4,9 | 100 |
Die Investitionen im Geschäftsfeld Energienetze betreffen insbesondere zahlreiche Einzelinvestitionen für den Erhalt und vor allem den Ausbau der Netze, Schaltanlagen sowie Mess- und Regeltechnik, um eine sichere und störungsfreie Stromübertragung und -verteilung zu gewährleisten.
Im Geschäftsfeld Kundenlösungen fließen die Investitionen maßgeblich in Schweden, Deutschland und Großbritannien in das Wärmegeschäft und in Lösungen für Industrie- und Geschäftskunden. Zudem investiert E.ON in IT-, Zähler- und Modernisierungsprojekte und integrierte Energielösungen.
Im Nicht-Kerngeschäft sind Investitionen zum Erwerb von Reststrommengen enthalten. Konzernleitung/Sonstiges umfasst im Wesentlichen Investitionen in die konzernweite IT-Infrastruktur sowie eine geplante Zahlung aus dem innogy-Erwerb.
Risiko- und Chancenbericht
Risikomanagementsystem im engeren Sinne

Ziel
Das Enterprise Risk Management (ERM) vermittelt dem Management aller Einheiten und dem E.ON-Konzern eine faire und realistische Einschätzung der Risiken und Chancen, die sich aus den geplanten Geschäftsaktivitäten ergeben. Zur Verfügung gestellt werden
| ― | Aussagekräftige Informationen zu Risiken und Chancen in den Geschäftseinheiten, die es ermöglichen, individuelle Risiken und Chancen sowie aggregierte Risikoprofile über den Zeitraum der Mittelfristplanung (drei Jahre) abzuleiten |
| ― | Transparenz über E.ONs Risikoposition in Verbindung mit rechtlichen Anforderungen einschließlich KonTraG, BilMoG und BilReG |
Das Risikomanagementsystem basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen. Diese beinhalten die Identifikation, die Bewertung, Gegenmaßnahmen, Überwachung und Berichterstattung von Risiken und Chancen. Der gesamte Prozess wird vom Konzernrisikomanagement im Auftrag des Risikokomitees der E.ON SE gesteuert.
Alle Risiken und Chancen werden einem verantwortlichen Vorstandsmitglied und einem Risikoeigner, der operativ für das Risiko oder die Chance zuständig ist, zugeordnet und in einem dedizierten Bottom-up-Prozess ermittelt.
Die von E.ON erworbenen innogy-Geschäftsaktivitäten sind mittlerweile vollständig in das adäquate, wirksame und geprüfte ganzheitliche E.ON-Rahmenwerk für das Management von Chancen und Risiken eingebunden worden.
Umfang
E.ONs Risikomanagementsystem im weiteren Sinne hat insgesamt vier Komponenten:
| ― | Ein internes Überwachungssystem |
| ― | Ein Management-Informations-System |
| ― | Präventive Maßnahmen |
| ― | Das ERM, ein Risikomanagementsystem im engeren Sinne |
Ziel des internen Überwachungssystems ist, funktionierende und angemessene Geschäftsprozesse sicherzustellen. Es beinhaltet organisatorische vorbeugende Maßnahmen - wie Richtlinien und Arbeitsanweisungen - und interne Kontrollen und Prüfungen, insbesondere durch die interne Revision.
Uber das E.ON-interne Management-Informations-System werden Risiken frühzeitig identifiziert, sodass diese rechtzeitig aktiv adressiert werden können. Von besonderer Bedeutung für die Risikofrüherkennung sind Berichte aus den Bereichen Controlling, Finanzen und Rechnungswesen sowie Berichte der internen Revision.
Maßnahmen zur allgemeinen Risikobegrenzung
Um Risiken grundsätzlich zu begrenzen, ergreift E.ON die nachfolgenden präventiven Maßnahmen.
Begrenzung von rechtlichen und regulatorischen Risiken
Den Risiken aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld versucht E.ON durch einen intensiven und konstruktiven Dialog mit Behörden und Politik zu begegnen. Ferner soll bei Neubauvorhaben durch eine entsprechende Projektbetreuung sichergestellt werden, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Die Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten und laufenden Planungsverfahren versucht E.ON durch eine geeignete Verfahrensbetreuung und entsprechende Vertragsgestaltungen im Vorfeld zu minimieren.
Begrenzung von operativen und IT-Risiken
Zur Begrenzung von operativen und IT-Risiken verbessert E.ON das Netzmanagement und den optimalen Einsatz von Anlagen fortlaufend. Zugleich werden betriebliche und infrastrukturelle Verbesserungen durchgeführt, die die Sicherheit der Erzeugungsanlagen und Verteilnetze auch unter außergewöhnlichen Belastungen erhöhen. Zusätzlich hat E.ON die operativen und finanziellen Auswirkungen von Umweltrisiken auf das Geschäft in eine Ausfallplanung integriert. Sie sind Teil einer Erfassung von Krisen- und Störfallszenarien, die E.ONs Notfall- und Krisenmanagement-Team für den Konzern vorbereitet.
Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Daneben begegnet der E.ON-Konzern den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit diversen Gegenmaßnahmen technischer und organisatorischer Art.
Begrenzung von Risiken in den Bereichen Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges
E.ON ergreift unter anderem die folgenden umfassenden Maßnahmen, um solchen Risiken (auch in Verbindung mit operativen und IT-Risiken) zu begegnen:
| ― | Systematische Schulungs-, Weiterbildungs- und Qualifikationsprogramme für die Mitarbeiter |
| ― | Weiterentwicklung und Optimierung der Produktionsverfahren, -prozesse und -technologien |
| ― | Regelmäßige Wartung und Inspektion der Anlagen und Netze |
| ― | Richtlinien sowie Arbeits- und Verfahrensanweisungen |
| ― | Qualitätsmanagement, -kontrollen und -sicherung |
| ― | Projekt-, Umwelt- und Alterungsmanagement |
| ― | Krisenabwehrorganisation und Notfallplanungen |
Gegen dennoch eintretende Schadensfälle ist der E.ON-Konzern in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang versichert.
Begrenzung von Marktrisiken
Margenrisiken begrenzt der E.ON-Konzern durch ein umfassendes Vertriebscontrolling und ein intensives Kundenmanagement.
Zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken betreibt E.ON ein systematisches Risikomanagement. Kernelemente sind - neben den konzernweit bindenden Richtlinien und dem unternehmensweiten Berichtssystem - die Verwendung quantitativer Kennziffern sowie die Limitierung von Risiken und die funktionale Trennung von Bereichen. Darüber hinaus werden im Markt übliche derivative Instrumente eingesetzt, die mit Finanzinstituten, Brokern, Strombörsen und Drittkunden kontrahiert werden. Deren Bonität wird laufend überwacht. Die lokalen Vertriebseinheiten und die verbleibenden Erzeugungsaktivitäten führen ein lokales Risikomanagement gemäß dem zentralen Steuerungsansatz ein, um die entsprechenden Commodity-Risiken zu überwachen und durch Hedging zu minimieren.
Begrenzung von strategischen Risiken
Möglichen Risiken in Verbindung mit Akquisitionen und Investitionen begegnet der E.ON-Konzern mit umfangreichen präventiven Maßnahmen. Diese beinhalten - neben den zugrunde liegenden Richtlinien und Handbüchern - unter anderem umfassende Due-Diligence-Prüfungen und die rechtliche Absicherung im Rahmen von Verträgen sowie ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren und ein Beteiligungs- beziehungsweise Projektcontrolling. Nachgelagerte umfangreiche Projekte tragen darüber hinaus zu einer erfolgreichen Integration bei.
Begrenzung von Finanz- und Treasury-Risiken
Diese Kategorie umfasst Kredit-, Zins- und Währungs-, Steuer- und Assetmanagement-Risiken und -Chancen. Zins- und Währungsrisiken werden mithilfe des systematischen Risikomanagements gesteuert und durch den Einsatz derivativer und originärer Finanzinstrumente abgesichert. Die E.ON SE übernimmt hierbei eine zentrale Funktion, sie bündelt mittels konzerninterner Geschäfte die entstehenden Risikopositionen und sichert diese am Markt. Die Risikoposition der E.ON SE ist aufgrund der durchleitenden Funktion somit weitgehend geschlossen.
Im Rahmen des konzernweiten Kreditrisikomanagements wird die Bonität der Geschäftspartner auf Grundlage konzernweiter Mindestvorgaben systematisch bewertet und überwacht. Das Kreditrisiko wird durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen gesteuert. Hierzu zählen unter anderem die Hereinnahme von Sicherheiten und die Limitierung. Das Risikokomitee des E.ON-Konzerns wird regelmäßig über die Kreditrisiken unterrichtet. Eine weitere Grundlage für die Steuerung von Risiken ist eine sorgfältige Anlagepolitik bezüglich finanzieller Mittel und eine breite Diversifizierung des Portfolios.
Ausführliche Erläuterungen zur Verwendung und Bewertung derivativer Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte befinden sich in der Textziffer 31 des Anhangs. In Textziffer 32 werden allgemeine Grundsätze zum Risikomanagement beschrieben sowie geeignete Risikomaße zur Quantifizierung der Risiken im Commodity-, Kredit-, Liquiditäts-, Zins- und Währungsbereich genannt.
Enterprise Risk Management (ERM)
E.ONs ERM, das die Basis für die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen ist, umfasst Folgendes:
| ― | Die systematische Identifizierung von Risiken und Chancen |
| ― | Die Analyse und Bewertung von Risiken und Chancen |
| ― | Das Management und die Überwachung von Risiken und Chancen sowie die Analyse und Bewertung von Gegenmaßnahmen und präventiven Maßnahmen |
| ― | Die Dokumentation und die Berichterstattung |
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems durch die interne Revision. Ebenfalls gemäß den Bestimmungen von § 91 Abs. 2 AktG zur Einrichtung eines Überwachungs- und Risikofrüherkennungssystems besteht ein Risikokomitee für den E.ON-Konzern sowie für die jeweiligen lokalen Einheiten. Die Aufgabe des Risikokomitees ist, einen umfassenden Überblick der Risikopositionen für den Konzern und die Einheiten zu vermitteln und die Risiken aktiv unter Einhaltung der Risikostrategie zu managen.
Das ERM erfasst alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften und alle at equity einbezogenen Gesellschaften mit einem Buchwert von mehr als 50 Mio €. Das Risiko- und Chanceninventar wird zu jedem Quartalsstichtag erhoben.
Das konzernweit ausgerollte System zur einheitlichen Finanzberichterstattung ermöglicht einen effektiven, standardisierten und automatisierten Risikoberichtsprozess, in dem Unternehmensdaten systematisch gesammelt, transparent aufbereitet und zentral sowie dezentral in den Einheiten zur Analyse bereitgestellt werden.
Risiken und Chancen
Methodik
Das IT-gestützte Risiko- und Chancenberichtssystem beinhaltet die folgenden Risikokategorien:
Risikokategorien
| Risikokategorie | Ausprägung |
|---|---|
| Rechtliche und regulatorische Risiken | Politische und rechtliche Risiken und Chancen, regulatorische Risiken, Risiken aus öffentlichen Konsensprozessen |
| Operative und IT-Risiken | IT- und prozessuale Risiken und Chancen, Risiken und Chancen beim Betrieb von Anlagen und aus Neubauprojekten |
| Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges | Risiken und Chancen im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie im Bereich Umwelt |
| Marktrisiken | Risiken und Chancen aus der Entwicklung von Commodity-Preisen und Margen sowie aus der Veränderung der Marktliquidität |
| Strategische Risiken | Risiken und Chancen aus Investitionen und Desinvestitionen |
| Finanz- und Treasury-Risiken | Kreditrisiken, Zins- und Währungsrisiken, Steuer- und Assetmanagement-Risiken beziehungsweise entsprechende Chancen |
E.ON verfolgt einen mehrstufigen Prozess im Rahmen der Risiko- und Chancenerfassung, -bewertung, -simulation und -kategorisierung. Zunächst sind die Risiken und Chancen grundsätzlich auf Basis objektivierter Einschätzungen zu berichten. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Bewertung auf Basis interner Experteneinschätzungen. Die Bewertung der Risiken erfolgt gegenüber den aktuellen internen Ergebnisplanungen, wobei entsprechende Gegenmaßnahmen risikomindernd berücksichtigt werden (Bewertung des Netto-Risikos).
Für quantifizierbare Risiken und Chancen erfolgt anschließend eine Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe. So können im Commodity-Geschäft die Rohstoffpreise steigen oder sinken. In diesem Fall würde das Risiko normalverteilt modelliert. Diese Modellierung wird mit einem gruppenweiten IT-System unterstützt. Sehr unwahrscheinliche Ereignisse werden dabei als sogenannte Tail Events erfasst. Für diese liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit bei 5 Prozent oder weniger. Die letztgenannten Risiken fließen nicht mehr in die nunmehr beschriebene quantitative Simulation ein.
Auf Basis dieser statistischen Zuordnung erlaubt das interne Risikosystem eine anschließende Simulation dieser Risiken im Rahmen einer sogenannten Monte-Carlo-Simulation. Hieraus ergibt sich eine quantitative Risikoverteilung als Abweichung zur aktuellen Ergebnisplanung für das bereinigte EBIT.
E.ON nutzt das 5- und das 95-Prozent-Quantil dieser aggregierten Risikoverteilung im Sinne einer Best-Case- beziehungsweise Worst-Case-Betrachtung. Dies bedeutet, dass sich statistisch die Planabweichung zum bereinigten EBIT aus dieser Risikoverteilung mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit innerhalb dieser so ermittelten Bandbreite bewegt.
In einem letzten Schritt wird die aggregierte Risikoverteilung entsprechend dem 5- und 95-Prozent-Quantil in Wertklassen kategorisiert, wobei diese entsprechend der Auswirkung auf das geplante bereinigte EBIT aufsteigend von niedrig über moderat, mittel, wesentlich bis hoch bezeichnet werden. Die folgende Tabelle stellt diese Wertklassen dar:
Wertklassen
| niedrig | x < 10 Mio € |
| moderat | 10 Mio € ≤ x < 50 Mio € |
| mittel | 50 Mio € ≤ x < 200 Mio € |
| wesentlich | 200 Mio € ≤ x < 1 Mrd € |
| hoch | x ≥ 1 Mrd € |
Generelle Risikosituation
Die unten stehende Tabelle zeigt die durchschnittliche jährliche Risikoposition (aggregierte Risikoverteilung) über den Mittelfrist-planungszeitraum für alle quantitativen Chancen und Risiken (ohne Tail Events) für jede Risikokategorie, basierend auf der wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahl, dem bereinigten EBIT:
Risikopositionen
| Risikokategorie | Worst Case (5-Prozent-Quantil) | Best Case (95-Prozent-Quantil) |
|---|---|---|
| Rechtliche und regulatorische Risiken | wesentlich | wesentlich |
| Operative und IT-Risiken | mittel | niedrig |
| Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges | niedrig | niedrig |
| Marktrisiken | wesentlich | mittel |
| Strategische Risiken | mittel | moderat |
| Finanz- und Treasury-Risiken | mittel | mittel |
Wesentliche Risikopositionen befinden sich in den Kategorien rechtliche und regulatorische Risiken sowie Marktrisiken. Daraus ergibt sich auch für die E.ON SE als Gruppe eine aggregierte Gesamtrisikoposition von wesentlicher Natur. Interpretation: In 95 Prozent aller Fälle sollte das durchschnittliche jährliche Risiko für das bereinigte EBIT des E.ON-Konzerns eine Schadenshöhe zwischen 200 Mio € und 1 Mrd € nicht übersteigen.
Zum Ende des Jahres 2020 wurde die Gesamtrisikosituation des E.ON-Konzerns vor allem durch die anhaltende Covid-19-Pande-mie beeinflusst. Als wesentliche Covid-19-Risikofaktoren im Vertriebsgeschäft sind neben Volumen- und Preiseffekten auch Forderungsausfälle zu nennen. Zudem kann es im Kundenlösungsgeschäft zu Verzögerungen bei geplanten Projekten kommen und auch die Nachfrage nach verschiedenen Produkten bei Privat- und Geschäftskunden ist vor dem Hintergrund eines unsicheren wirtschaftlichen Umfelds rückläufig.
Im Energienetzbereich können ebenfalls Volumen- und Forderungsausfälle zu Ergebnisrückgängen führen. Die Besonderheit im Energienetzbereich ist jedoch, dass die volumenbedingten Einnahmerückgänge in den Folgejahren größtenteils kompensiert werden. Darüber hinaus könnte die Einführung eines Verbots beziehungsweise einer Limitierung von Werkverträgen infolge der Covid-19-Pandemie das Geschäft von PreussenElektra negativ beeinflussen.
Risiken und Chancen nach Segmenten
PreussenElektra
Das Geschäft von PreussenElektra wird erheblich von Regulierungen beeinflusst, die generell Risiken für das verbleibende Geschäft vom Betrieb und Rückbau beinhalten können. Ein Beispiel sind die Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima. Solche Ereignisse können über politische Maßnahmen direkten Einfluss auf den weiteren Betrieb von Kernkraftwerken haben. Darüber hinaus können sie über eine durch die deutschen Betreiber vereinbarte Solidarhaftpflicht zu hohen Zahlungsverpflichtungen führen. Ferner können neue regulatorische Anforderungen zu Betriebsunterbrechungen und zu höheren Kosten - zum Beispiel für Sicherheitsmaßnahmen oder wegen Verzögerungen beim Rückbau - führen. Auch kann es zu Klagen gegen die grundsätzliche Betreibung von Kernkraftwerken kommen. Die Regulierung könnte aber auch höhere Rückstellungen für den Rückbau erforderlich machen. Aus diesen Aspekten können wesentliche Risiken für E.ON entstehen.
Am 6. Dezember 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die 13. AtG-Novelle grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei lediglich, dass bei einzelnen Betreibern Altstrommengen aus dem Jahr 2002 nicht verstromt werden können und keine Regelung zum Ausgleich für Investitionen in die Laufzeitverlängerung vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat mit der 16. AtG-Novelle eine Ausgleichsregelung getroffen, die nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. September 2020 nicht in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber ist damit weiterhin zu einer Neuregelung verpflichtet. Außerdem müssen für einen Betrieb der Kernkraftwerke bis zu den gesetzlichen Enddaten zusätzlich Reststrommengen erworben werden. Entsprechend der Anfang März 2021 veröffentlichten Verständigung zwischen den zuständigen Bundesministerien und den vier Betreibern von Kernkraftwerken ist insbesondere auch vorgesehen, dass die der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an den Gemeinschaftskraftwerken mit Vattenfall entsprechenden Reststrommengen kostenlos an PreussenElektra zu übertragen sind und für die Erzeugung in konzerneigenen Kraftwerken eingesetzt werden können. Die Wirksamkeit dieser Verständigung steht noch unter dem Vorbehalt der rechtlichen Umsetzung. Die darüber hinausgehenden Zusatzmengen zum Betrieb der Kernkraftwerke bis zum atomgesetzlichen Enddatum sind entgeltlich zu erwerben. Aus diesen Sachverhalten ergeben sich sowohl wesentliche Chancen als auch wesentliche Risiken.
Kundenlösungen
Aus der operativen Geschäftstätigkeit des E.ON-Konzerns ergeben sich einzelne Risiken in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten, laufenden Planungsverfahren und regulatorischen Änderungen. Dazu zählen aber auch insbesondere Klagen und Verfahren auf Vertrags- und Preisanpassungen zur Abbildung von Marktumbrüchen oder (auch als Folge der Energiewende) geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen im Strom- und Gasbereich, wegen angeblicher Preisabsprachen und marktmissbräuchlichen Verhaltens. Hieraus kann ein wesentliches Risiko entstehen.
Energienetze
Der Betrieb von Energienetzen unterliegt weitgehend einer staatlichen Regulierung. Neue Gesetze und Regulierungsperioden verursachen Unsicherheiten für das Geschäft. Zusätzlich können Sachverhalte wie in Deutschland im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien - etwa der Fotovoltaik - zeitweise zu Schwankungen bei Cashflow und bereinigtem EBIT führen. Hieraus können sich insgesamt sowohl wesentliche Chancen als auch ein wesentliches Risiko ergeben. Durch den starken Zubau Erneuerbarer Energien erwachsen für das Netzgeschäft auch neue Risiken. So führen zum Beispiel Insolvenzen aufseiten der Anlagenbetreiber oder vom Netzbetreiber zu Unrecht ausgezahlte Einspeisevergütungen zu Gerichts- oder regulierungsbehördlichen Verfahren.
Risiken und Chancen nach Kategorien
Im Folgenden werden die ermittelten wesentlichen Risiken und Chancen nach Risikokategorie dargestellt. Sofern wesentlich, werden ebenfalls Risiken und Chancen aus zuvor beschriebenen Tail Events sowie qualitative Risiken mit einer Auswirkung auf das bereinigte EBIT von mehr als 200 Mio € aufgeführt. Zusätzlich ergänzt werden diese Chancen und Risiken um Positionen, die gleichlautende Auswirkungen auf das geplante Konzernergebnis und/oder den Cashflow haben.
Rechtliche und regulatorische Risiken
Aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld des E.ON-Konzerns ergeben sich Risiken - wie zum Beispiel die nach wie vor bestehende Ungewissheit bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit in den einzelnen E.ON-Geschäftsbereichen, resultierend aus dem Brexit. Dies kann dazu führen, dass E.ON sowohl mit direkten als auch indirekten Auswirkungen konfrontiert wird, was zu möglichen finanziellen Nachteilen führen könnte. Neue Risiken - aber auch Chancen - resultieren aus energiepolitischen Entscheidungen sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene. Zu nennen sind hier vor allem der sogenannte "Green-Deal" der EU-Kommission, der im Jahr 2019 vorgestellt und Ende des Jahres 2020 überarbeitet und erweitert wurde, sowie die Entscheidung der Bundesregierung, aus der konventionellen Energieerzeugung mit Braun- und Steinkohle auszusteigen (Kohleausstiegsgesetz von August 2020). Zur Erreichung dieser Ziele sind rechtlich-regulatorische Umsetzungsmaßnahmen erforderlich, die ihrerseits neue Risiken für einzelne Geschäftsaktivitäten des E.ON-Konzerns bedeuten.
Im Laufe der letzten Jahre sind infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise in vielen EU-Mitgliedstaaten politische und regulatorische Interventionen in Form von zusätzlichen Steuern sowie zusätzlichen Reporting-Anforderungen (beispielsweise EMIR, MAR, REMIT, MiFID2) eingeführt worden. Die Einhaltung der sich hieraus ergebenden Vorgaben wird von den zuständigen Behörden streng überwacht. Daraus resultieren entsprechende Risiken für E.ONs Aktivitäten. Gleiches gilt für Preismoratorien, regulierte Preissenkungen und Änderungen in den Fördersystemen von Erneuerbaren Energien, die sowohl Risiken wie auch Chancen für E.ON in den jeweiligen Ländern darstellen können.
Auch können letzte Risiken aus den Verpflichtungen nach der Uniper-Abspaltung durch regulatorische Anforderungen bestehen. Ferner umfasst diese Risikokategorie auch wesentliche Risiken aus eventuellen Gerichtsverfahren, Bußgelder und Rechtsansprüche, Governance- und Compliance-Sachverhalte sowie Risiken und Chancen aus Verträgen und Genehmigungen. Änderungen in diesem Umfeld können zu erheblichen Planungsunsicherheiten und unter Umständen zu außerplanmäßigen Wertberichtigungen führen, aber auch Chancen schaffen. Hieraus entsteht eine wesentliche Risiko- und Chancenposition.
Operative und IT-Risiken
Die operative und strategische Steuerung des E.ON-Konzerns ist maßgeblich abhängig von einer komplexen Informationstechnologie (IT) und einer komplexen Technologie zur Steuerung betrieblicher Abläufe (Operation Technology - OT). Dies beinhaltet Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Informationssicherheit sowie der Sicherheit von betrieblichen Abläufen in E.ONs Geschäftsfeldern.
Cybersicherheit sowie die kontinuierliche Sicherung der IT- und OT-Systeme gegen Cyberangriffe ist eines der Fokusgebiete im Risikomanagement von E.ON. Beispiele hierfür sind die Analyse von Angriffen auf die Systeme im Netzgeschäft, die Auswirkungen auf den Betrieb von E.ONs kritischer Infrastruktur haben könnten, auf das Vertriebsgeschäft, welche den Verlust von Kundendaten zur Folge haben könnten, oder auch auf interne Systeme, mit denen E.ON Prozesse in allen Geschäftsfeldern kaufmännisch steuert. Hierbei ist es wichtig, dass die operativen Einheiten und die Bereiche Cybersicherheit sowie Enterprise Risk Management gemeinsam und proaktiv die Risiken für E.ON bewerten und managen.
Bei der Erzeugung und Verteilung von Energie werden technologisch komplexe Produktionsanlagen eingesetzt. Hier bestehen wesentliche Risiken hinsichtlich Beschaffung und Logistik, Bau, Betrieb und Wartung der Anlagen sowie generelle Projektrisiken. Bei PreussenElektra umfasst dies ebenfalls die Rückbauaktivitäten. Im Hinblick auf unsere deutschen und internationalen Aktivitäten existieren die wesentlichen Risiken eines Stromausfalls, einer Abschaltung von Kraftwerken sowie höherer Kosten und zusätzlicher Investitionen infolge unvorhergesehener Betriebsstörungen oder sonstiger Probleme. Betriebsstörungen oder längere Produktionsausfälle von Anlagen oder Komponenten und Umweltschäden könnten unsere Ertragslage beeinträchtigen beziehungsweise unsere Kostensituation beeinflussen oder es könnten etwaige Strafzahlungen anfallen. Im Einzelfall kann dies zu einem hohen Risiko führen. Hieraus entsteht insgesamt in dieser Kategorie eine mittlere Risikoposition und eine niedrige Chancenposition. Projektrisiken beinhalten generell zeitliche Verzögerungen und steigende Investitionen.
E.ON könnte darüber hinaus - in Verbindung mit dem Betrieb von Kraftwerken - durch Umweltschädigungen aus der Umwelthaftpflicht beansprucht werden, was das Geschäft deutlich negativ beeinflussen könnte. Zusätzlich können neue oder geänderte Umweltgesetze und -regelungen eine Zunahme der Kosten für E.ON bedeuten.
Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges
Gesundheit und Arbeitssicherheit sind wichtige Aspekte in E.ONs täglichem Geschäft. Im operativen Geschäft können deshalb Risiken in diesen Bereichen auftreten sowie Risiken und Chancen im sozialen Umfeld und im Bereich Umwelt entstehen. Zusätzlich ist E.ON im operativen Geschäft Risiken aus menschlichem Fehlverhalten und der Fluktuation von Mitarbeitern ausgesetzt. Wichtig sind verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette und konsistente Botschaften gegenüber E.ONs Stakeholdern, aber auch ein verstärkter Dialog und gute Beziehungen zu wichtigen Interessengruppen. E.ON berücksichtigt Umweltaspekte, soziale Aspekte und Themen der verantwortlichen Unternehmensführung. Damit werden geschäftliche Entscheidungen und E.ONs Außendarstellung unterstützt. Ziel ist es, Reputationsrisiken zu minimieren und gesellschaftliche Akzeptanz zu erhalten, um das Geschäft weiterhin erfolgreich führen zu können. Aktuell ergibt sich aus diesen Sachverhalten keine wesentliche Risiko- oder Chancenposition.
Rechtliche Vorgänger der E.ON SE haben in der Vergangenheit Bergbau betrieben. Daraus resultieren in Nordrhein-Westfalen und Bayern Verpflichtungen. Die E.ON SE kann für eventuelle Schäden verantwortlich gemacht werden. Hieraus können sich wesentliche Einzelrisiken ergeben, die aktuell nur qualitativ berücksichtigt werden können.
Marktrisiken
Das internationale Marktumfeld, in dem sich E.ONs Einheiten bewegen, ist durch allgemeine Risiken der Konjunktur gekennzeichnet. Das in- und ausländische Vertriebsgeschäft sieht sich zudem - bedingt durch neu in den Markt eintretende Anbieter, aggressiveres Vorgehen bereits bestehender Marktteilnehmer sowie Reputationsrisiken - einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt, der unsere Margen reduzieren könnte. Die Marktentwicklungen können sich aber auch positiv auf E.ONs Geschäft auswirken. Diese Faktoren umfassen Großhandels- und Endverkaufspreisentwicklungen sowie das Wechselverhalten von Kunden ebenso wie temporäre Volumeneffekte im Netzgeschäft. Hieraus entsteht in dieser Kategorie eine wesentliche Risikoposition sowie eine mittlere Chancenposition.
Die Nachfrage nach Strom und Gas ist grundsätzlich saisonal. Im Allgemeinen existiert eine höhere Nachfrage während der kalten Monate Oktober bis März sowie eine geringere Nachfrage während der wärmeren Monate April bis September. Im Ergebnis bedeutet diese saisonale Struktur, dass die Umsätze und operativen Ergebnisse im ersten und vierten Quartal höher beziehungsweise im zweiten und dritten Quartal geringer sind. E.ONs Umsätze und operativen Ergebnisse können jedoch bei ungewöhnlich warmen Wetterperioden während der Herbst- und Wintermonate negativ beeinflusst werden. E.ON erwartet auch weiterhin saisonale und wetterbedingte Fluktuationen im Hinblick auf unsere Umsätze und operativen Ergebnisse. Perioden mit äußerst kühler Witterung - sehr niedrige durchschnittliche Temperaturen oder extreme Tagestiefstwerte - im Herbst oder Winter können aber auch zu einer höheren Nachfrage nach Strom und Gas führen und somit positive Auswirkungen bieten.
Das Portfolio von E.ON aus Anlagen, Langfristverträgen und Endkunden ist Unsicherheiten aus Commodity-Preisschwankungen ausgesetzt. Nach der Abspaltung von Uniper hat E.ON eine eigene Beschaffungsorganisation für das Vertriebsgeschäft aufgebaut und sich den Marktzugang für den Absatz der verbliebenen Energieproduktion gesichert, um die verbleibenden Commodity-Risiken entsprechend zu managen.
Strategische Risiken
E.ONs Strategie bezieht Akquisitionen und Investitionen in das Kerngeschäft sowie Desinvestitionen mit ein. Diese Strategie hängt in Teilen von der Fähigkeit ab, Unternehmen erfolgreich zu identifizieren, zu erwerben und zu integrieren, die das Energiegeschäft unter annehmbaren Bedingungen sinnvoll ergänzen. Um die notwendigen Zustimmungen für Akquisitionen zu erhalten, könnte E.ON aufgefordert werden, andere Teile des Geschäfts zu veräußern oder Zugeständnisse zu leisten, die das Geschäft beeinflussen. Zusätzlich kann E.ON nicht garantieren, die Rendite zu erzielen, die von jeder möglichen Akquisition oder Investition erwartet wird. Es ist zudem möglich, dass E.ON die strategische Ambition in Bezug auf die Ausweitung der Investitionspipeline nicht halten kann und wesentliches Kapital für andere Opportunitäten genutzt werden könnte. Des Weiteren beinhalten Akquisitionen und Investitionen in neue geografische Gebiete oder Geschäftsbereiche, dass E.ON sich mit neuen Absatzmärkten und Wettbewerbern vertraut macht und sich mit den entsprechenden wirtschaftlichen Risiken auseinandersetzt.
Bei geplanten Desinvestitionen besteht für E.ON das Risiko des Nichteintretens oder der zeitlichen Verzögerung sowie das Risiko, dass E.ON einen geringeren als den erwarteten Beteiligungswert als Veräußerungserlös erhält. Nach dem Vollzug von Transaktionen kann darüber hinaus ein wesentliches Haftungsrisiko aus vertraglichen Verpflichtungen entstehen.
Die Gesamtrisiko- und Chancenposition in der Kategorie war zum Stichtag nicht wesentlich.
Finanz- und Treasury-Risiken
E.ON ist aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit sowie durch den Einsatz von Finanzinstrumenten Kreditrisiken ausgesetzt. Kreditrisiken resultieren aus der Nicht- oder Teilerfüllung der Gegenleistung für erbrachte Vorleistungen, der Nicht- oder Teilerfüllung bestehender Forderungen durch die Geschäftspartner und aus Wiedereindeckungsrisiken bei schwebenden Geschäften. So birgt zum Beispiel die historische Verflechtung mit Uniper und RWE weiterhin ein wesentliches, wenn auch unwahrscheinliches Risiko. In einem unwahrscheinlichen Fall kann sich zudem ein wesentliches Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung beim Betrieb von Gemeinschaftskraftwerken ergeben.
E.ON ist aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit Risiken aus Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Solche Risiken entstehen einerseits aufgrund von Zahlungen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der Gesellschaft (Transaktionsrisiko). Andererseits führen Wechselkursschwankungen zu einem bilanziellen Effekt aufgrund der Umrechnung der Bilanzpositionen sowie der Erträge und Aufwendungen der ausländischen Konzerngesellschaften im Konzernabschluss (Translationsrisiko). Aus positiven Entwicklungen von Wechselkursen können sich auch Chancen für das operative Geschäft ergeben.
Aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und Zinsderivaten, die auf variablen Zinsen basieren, sowie Rückbauverpflichtungen können sich für E.ON Ergebnisrisiken ergeben.
Die Konditionen der Refinanzierung am Fremdkapitalmarkt hängen unter anderem von den Bonitätseinstufungen der Ratingagenturen ab. E.ON wird von den Ratingagenturen Moody's und S&P mit einem starken Investment-Grade-Rating eingestuft. Es gibt Verträge, die bei Unterschreitung gewisser Ratingstufen zusätzliche Sicherheitsforderungen auslösen würden, so dass deutliche Herabstufungen des Ratings zu zusätzlichen Liquiditätserfordernissen führen könnten. Eine positive Geschäftsentwicklung oder eine zusätzliche Entschuldung können sich dagegen positiv auf E.ONs Rating auswirken.
Darüber hinaus ergeben sich Kursänderungs- und weitere Unsicherheiten aus kurz- und langfristigen Kapitalanlagen, die bei E.ON zur Deckung langfristiger Verpflichtungen, insbesondere im Pensions- und Entsorgungsbereich, dienen und im Einzelfall wesentlich sein können.
Sinkende oder steigende Diskontierungszinsen können eine Erhöhung oder Senkung der Rückstellungen für Pensionen und Rückbauverpflichtungen einschließlich der Ewigkeitslasten zur Folge haben. Dies kann ein hohes bilanzielles Risiko für E.ON beinhalten.
Grundsätzlich können sich auch steuerliche Risiken und Chancen ergeben.
Die gesamte Risiko- und Chancenposition in dieser Kategorie ist nicht wesentlich.
Beurteilung der Risiko- und Chancensituation durch den Vorstand
Am Jahresende 2020 hat sich die Gesamt-Risiko- und -Chancenlage des E.ON-Konzerns im operativen Geschäft gegenüber dem Jahresende 2019 aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Risiken und Chancen aus einer möglichen Verständigung zur Übertragung von Reststrommengen verbessert. Auch wenn das durchschnittliche jährliche Risiko für das bereinigte EBIT des E.ON-Konzerns als wesentlich eingestuft ist und trotz der durch die innogy-Transaktion hervorgerufenen Ausweitung der Chancen- und Risikoposition sieht E.ON aus heutiger Sicht kein Risikoprofil, das den Fortbestand der E.ON SE, des Konzerns oder einzelner Segmente gefährden könnte.
Internes Kontrollsystem zum Rechnungslegungsprozess
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 beziehungsweise 315 Abs. 4 HGB zum internen Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Allgemeine Grundlagen
Der E.ON-Konzernabschluss wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, die bis zum Ende der Berichtsperiode von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind (siehe Textziffer 1 im Anhang). Berichtspflichtige Segmente im Sinne der IFRS sind die Energienetze Deutschland, Schweden und Zentraleuropa Ost/Türkei, die Kundenlösungen Deutschland, Großbritannien, Niederlande/Belgien und Sonstige, das Nicht-Kerngeschäft und Konzernleitung/Sonstiges.
Der Jahresabschluss der E.ON SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der SE-Verordnung in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.
E.ON erstellt einen zusammengefassten Lagebericht, der sowohl für den E.ON-Konzern als auch für die E.ON SE gilt.
Organisation der Rechnungslegung
Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gilt eine einheitliche Richtlinie zur Bilanzierung und Berichterstattung für die Konzernjahres- und -quartalsabschlüsse. Diese beschreibt die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit IFRS und erläutert zusätzlich für unser Unternehmen typische Rechnungslegungsvorschriften, wie zum Beispiel zu den Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich, zur Behandlung von Finanzinstrumenten und zur Behandlung regulatorischer Verpflichtungen. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und sonstige wichtige Verlautbarungen werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und soweit erforderlich in den Richtlinien und Systemen berücksichtigt.
Die konzernweiten Rollen und Verantwortlichkeiten im Prozess der Jahres- und Konzernabschlusserstellung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben und werden von der Konzernleitung festgelegt.
Die Konzerngesellschaften sind verantwortlich für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Erstellung ihrer Abschlüsse. Dabei werden sie größtenteils von den Business Service Centern in Regensburg, Deutschland, in Cluj, Rumänien, oder in Krakau, Polen, unterstützt. Die Abschlüsse der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen werden zentral bei der E.ON SE mithilfe einer Standard-Konsolidierungssoftware zum Konzernabschluss zusammengefasst. Die Konsolidierungsaktivitäten sowie die Überwachung der zeitlichen, prozessualen und inhaltlichen Vorgaben liegen in der Verantwortung des Konzernrechnungswesens. Dabei werden neben der Überwachung systemseitiger Kontrollen auch manuelle Prüfungen durchgeführt.
Weitere Informationen mit Relevanz für die Rechnungslegung und Abschlusserstellung werden im Rahmen der Abschlussprozesse qualitativ und quantitativ zusammengetragen. Darüber hinaus werden wichtige Informationen regelmäßig in festgelegten Prozessen mit allen maßgeblichen Fachbereichen diskutiert und zur Sicherstellung der Vollständigkeit im Rahmen der Qualitätssicherung erfasst.
Der Jahresabschluss der E.ON SE wird mithilfe einer SAP-Software erstellt. Die laufende Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses sind in funktionale Prozessschritte gegliedert. Die buchhalterischen Tätigkeiten sind zu einem großen Teil in E.ONs Business Service Center ausgelagert. Die Verantwortung für die Prozesse im Zusammenhang mit den Nebenbüchern und einigen Bankaktivitäten liegt vor allem in Cluj und für die Prozesse in Bezug auf die Hauptbücher insbesondere in Regensburg. In alle Prozesse sind entweder automatisierte oder manuelle Kontrollen integriert. Die organisatorischen Regelungen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle und die Jahresabschlusserstellung vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst, verarbeitet und dokumentiert werden. Unter Berücksichtigung erforderlicher IFRS-Anpassungsbuchungen werden die relevanten Daten aus dem Einzelabschluss der E.ON SE mit SAP-gestützter Übertragungstechnik in das Konzern-Konsolidierungssystem übergeben.
Die nachfolgenden Erläuterungen zum internen Kontrollsystem und zu den allgemeinen IT-Kontrollen gelten gleichermaßen für den Konzern- wie für den Einzelabschluss. Weitere Details zum internen Kontrollsystem der innogy-Gruppe, das bisher nicht an das interne Kontrollsystem von E.ON angepasst wurde, können der Seite 67 entnommen werden.
Internes Kontrollsystem
Das Management jeder Einheit im E.ON-Konzern ist rechtlich für die Implementierung und Aufrechterhaltung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) verantwortlich. Die IKS-Abteilung von Corporate Audit ist für die Überwachung und Koordination des IKS-Prozesses verantwortlich, um so ein effektives internes Kontrollsystem innerhalb des E.ON-Konzerns zu gewährleisten. Dazu stellt die IKS-Abteilung von Corporate Audit das IKS-Rahmenwerk und die einzusetzenden Tools zur Verfügung. Jeder Einheit, die aufgrund ihrer Konzernbedeutung Gegenstand des internen Kontrollsystems ist, wird ein IKS-Business-Partner (IKS-BP) zugeordnet. Der IKS-BP ist für die Koordinierung und Überwachung der lokalen IKS-Aktivitäten zuständig und berät und unterstützt das Management bei der Umsetzung eines effektiven internen Kontrollsystems. Die Verantwortung für die Angemessenheit und Effektivität des implementierten IKS verbleibt bei der Geschäftsführung der Einheit. Das IKS-BP-System stellt für den E.ON-Konzern ein einheitliches Vorgehen, eine effiziente Zusammenarbeit sowie einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch einen intensiven Austausch zwischen den Konzerngesellschaften sicher.
IKS-Rahmenwerk bei E.ON
E.ONs internes Kontrollsystem basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Rahmenwerk (COSO: The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) in der Version von Mai 2013.
Ein wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems ist der Katalog der IKS-Prinzipien, welche die Mindestanforderungen für ein funktionierendes internes Kontrollsystem darstellen. Diese umfassen sowohl übergeordnete Grundsätze - zum Beispiel hinsichtlich Autorisierung, Funktionstrennung, Stammdatenpflege - als auch spezifische Anforderungen zur Abdeckung von potenziellen Risiken in verschiedenen Themenkomplexen und Prozessen, wie zum Beispiel Dienstleistersteuerung, Projektabwicklung, Rechnungsprüfung oder Zahlungsverkehr. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften sowie alle in Mehrheitsbesitz von E.ON stehenden Einheiten unterliegen den IKS-Prinzipien.
Neben der Umsetzung der IKS-Prinzipien müssen Einheiten, die für den E.ON-Konzernabschluss von besonderer Bedeutung sind, auch für bestimmte Prozesse eine Reihe von zusätzlichen IKS-Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen beziehen sich auf die Dokumentation und Bewertung der relevanten Prozesse und Kontrollen - das IKS-Modell - sowie die Berichterstattung an Corporate Audit. Das IKS-Modell, in das unternehmens- und branchenspezifische Aspekte eingeflossen sind, definiert mögliche Risiken für die Rechnungslegung (Finanzberichterstattung) in den betrieblichen Funktionsbereichen, dient als Kontrollliste und Orientierungshilfe bei der Einrichtung von internen Kontrollen, deren Dokumentation und Implementierung und ist somit integraler Bestandteil der Rechnungslegungsprozesse.
Im E.ON-Konzern werden IT- und Digitaldienstleistungen von der funktional geführten Digital-Organisation wie auch von externen Dienstleistern erbracht. IT-Systeme mit Rechnungslegungsbezug unterliegen dem Regelungsrahmen des internen Kontrollsystems, das die allgemeinen IT-Kontrollen umfasst. Hierzu gehören Zugangs- und Zugriffskontrollen, Funktionstrennungen, Verarbeitungskontrollen, Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten sowie Kontrollen der Dienstleistersteuerung. Die Dokumentation der allgemeinen IT-Kontrollen ist in E.ONs Dokumentationssystem hinterlegt.
In einem jährlich durchgeführten Prozess wird anhand von qualitativen Kriterien und quantitativen Wesentlichkeitsaspekten festgelegt, welche Prozesse und Kontrollen der Finanzberichterstattung von welchen Konzerneinheiten dokumentiert und bewertet werden müssen.
Die Einheiten im Geltungsbereich nutzen hierfür ein zentrales Dokumentationssystem (SAP-GRC). In diesem System sind der Geltungsbereich, detaillierte Dokumentationsanforderungen, Vorgaben für die Durchführung der Bewertung durch die Prozessverantwortlichen und der finale Freizeichnungsprozess definiert.
Managementbewertung (Self-Assessment) und Kontrolltests
Nachdem die Prozesse und Kontrollen in den Konzerneinheiten dokumentiert wurden, führen die Prozessverantwortlichen jährlich eine Bewertung des Designs und der operativen Wirksamkeit der Kontrollen durch (sogenanntes "Management Self-Assessment").
Die Effektivität der internen Kontrollen ist darüber hinaus Gegenstand der Prüfungen der internen Revision. Die Prüfungen erfolgen dabei im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung. Identifizierte Schwachstellen werden an die betroffenen Gesellschaften berichtet.
Zudem erfolgt im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Prüfung für die allgemeinen IT-Kontrollen, für die Kontrollen der zentralen Buchhaltungsdienstleister in Regensburg und Cluj, für die Kontrollen im Personaldienstleistungszentrum in Deutschland (E.ON Country Hub Germany GmbH) sowie für die Kontrollen in der Pensionsdienstleistungsgesellschaft in Deutschland (Energie Pensions-Management GmbH).
Freizeichnungsprozess
Auf Basis der eigenen Bewertung und der Prüfungsfeststellungen aus internen und externen Prüfungen führt das jeweilige Management die finale Freizeichnung durch. Der interne Beurteilungsprozess wird mit einer formalen schriftlichen Bestätigung (Freizeichnung) der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abgeschlossen. Der Freizeichnungsprozess wird auf allen Ebenen der Konzerngesellschaften durchgeführt, bevor dieser final durch die E.ON SE für den gesamten Konzern abgeschlossen wird. Die Freizeichnung für den E.ON-Konzern wird durch den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand der E.ON SE vorgenommen.
Das IKS-Rahmenwerk und der IKS-Jahresprozess sollen wesentliche Falschdarstellungen in den Abschlüssen, im zusammengefassten Lagebericht, im Halbjahresfinanzbericht und in den Quartalsmitteilungen aufgrund von Fehlern oder doloser Handlungen mit hinreichender Sicherheit verhindern.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss des Aufsichtsrats der E.ON SE wird regelmäßig durch Corporate Audit über das interne Kontrollsystem der Finanzberichterstattung und gegebenenfalls über identifizierte wesentliche Schwachstellen in den jeweiligen Prozessen im E.ON-Konzern informiert.
Internes Kontrollsystem von innogy und Integration in das E.ON-IKS-Rahmenwerk
IKS-Rahmenwerk bei innogy
Für die Ausgestaltung und Überwachung des IKS in der bisherigen innogy-Gruppe war eine eigene Abteilung, Corporate Internal Controls (CIC), innerhalb des Bereichs Accounting & Reporting zuständig. CIC wurde bei der Umsetzung, der Ausgestaltung und der Überwachung durch die IKS-Koordinatoren und die für IKS verantwortlichen Mitarbeiter in den jeweiligen Einheiten unterstützt.
Im Jahr 2020 erfolgte die Überprüfung der Wirksamkeit der implementierten Kontrollen im Bereich Accounting im Rahmen des IKS-Jahresprozesses, der Bestandteil des etablierten IKS der innogy-Gesellschaften ist. Neben den IKS-Koordinatoren der im Prüfungsumfang befindlichen Einheiten sind IKS-Tester für die Prüfung der Angemessenheit sowie Effektivität des internen Kontrollsystems ernannt beziehungsweise verantwortlich. IKS-Tester sind in der Regel Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen, der internen Revision und/oder werden nach Beauftragung durch externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gestellt. Diese erhalten, nach zentraler Evaluierung des Risikos der jeweiligen Einheiten und nach Abstimmung des Prüfungsumfangs mit dem externen Prüfer, eine Übersicht der zu prüfenden Kontrollen. Der Prozess sowie die Beurteilung der Kontrollen werden systemseitig durch das implementierte SAP-GRC-Tool unterstützt.
Im Gegensatz zum Accounting-Prozess, wurden für die Funktionen Finanzen, Personal, Einkauf, IT, Steuern, Abrechnung, Vertrieb und Abrechnung Netz, ausschließlich IKS-Qualitätsstandards durch die IKS-verantwortlichen Personen im Rahmen einer Managementbewertung (Self-Assessments) überprüft. Die IKS-Qualitätsstandards bilden analog zu den beschriebenen EON-IKS-Prinzipien, im Grundsatz, die IKS-Mindeststandards ab.
Die Ergebnisse der Managementbewertung fließen in den Jahresbericht zur Effektivität des internen Kontrollsystems der gesamten E.ON-Gruppe ein und werden dem Vorstand der E.ON SE berichtet.
Integration der innogy-Gesellschaften in das E.ON-IKS-Rahmenwerk
Im Rahmen der Integration der innogy in den E.ON-Konzern berichtet CIC seit dem 1. Juli 2020 fachlich an Corporate Audit der E.ON SE. Seit dem 1. November 2020 wurden die Aufgaben von CIC zur Ausgestaltung und Überwachung des IKS der innogy-Gesellschaften durch die IKS-Abteilung von Corporate Audit der E.ON SE übernommen.
Für das Geschäftsjahr 2020 haben die Chief Executive Officer (CEO) und Chief Financial Officer (CFO) der bisherigen innogy-Konzerngesellschaften, welche direkt an die innogy SE oder an die E.ON SE berichteten, erstmals zum Konzernabschluss 2020 in einer formalen schriftlichen Bestätigung (Freizeichnung) ihre Verantwortung sowie die Effektivität des IKS ihrer Gesellschaft bestätigt. Dieser formale Freizeichnungsprozess erfolgte analog zum E.ON-IKS-Prozess. Die Freizeichnung basierte dabei auf dem in diesen Gesellschaften etablierten IKS. Das Regelwerk zur Ausgestaltung und Überwachung des IKS bei der innogy SE war im Jahr 2020 weiter gültig. Im Jahr 2020 wurde ein umfassendes IKS-Integrationsprogramm initiiert, in welchem die im IKS-Dokumentationsumfang befindlichen innogy-Gesellschaften ihr IKS in den zentralen E.ON-Risikokatalog (IKS-Modell) integrierten. Ab Anfang 2021 gilt das E.ON-IKS-Rahmenwerk in vollem Umfang auch für die innogy-Gesellschaften.
Übernahmerelevante Angaben - Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie erläuternder Bericht
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital beträgt 2.641.318.800,00 € und ist eingeteilt in 2.641.318.800 Stück auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme in der Hauptversammlung.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Soweit Mitarbeiter im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms bezuschusste Mitarbeiteraktien erworben haben, unterliegen diese einer Sperrfrist, die am Tag der Einbuchung der Aktien beginnt und jeweils am 31. Dezember des übernächsten Kalenderjahres endet. Vor Ablauf dieser Sperrfrist dürfen die so übertragenen Aktien von den Mitarbeitern grundsätzlich nicht veräußert werden. Im Jahr 2020 wurde kein Mitarbeiteraktienprogramm angeboten.
Darüber hinaus stehen der Gesellschaft nach § 71b des Aktiengesetzes keine Rechte aus eigenen Aktien und damit auch keine Stimmrechte zu.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderungen der Satzung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht nach ihrer Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung erfolgen durch den Aufsichtsrat.
Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vergleiche im Einzelnen §§ 84, 85 des Aktiengesetzes).
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, falls nicht zwingende Rechtsvorschriften oder die Satzung etwas anderes bestimmen. Für Satzungsänderungen bedarf es, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beziehungsweise, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 10 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft). Er ist ferner ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung bei Ausnutzung des genehmigten oder bedingten Kapitals anzupassen.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 bis zum 27. Mai 2025 ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands
| ― | über die Börse, |
| ― | mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots beziehungsweise einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, |
| ― | mittels eines öffentlichen Angebots beziehungsweise einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbsund -übernahmegesetzes zugelassen sind, gegen Aktien der Gesellschaft oder |
| ― | durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden). |
Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder eines ihrer Konzernunternehmen ausgeübt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorab beschriebenen Ermächtigung und/oder aufgrund vorangegangener Hauptversammlungsermächtigungen erworben werden beziehungsweise wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot mit Bezugsrecht an alle Aktionäre - unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
| ― | Veräußerung gegen Barleistung |
| ― | Veräußerung gegen Sachleistung |
| ― | Erfüllung der Rechte von Gläubigern von durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten beziehungsweise Wandlungspflichten |
| ― | Unentgeltliches oder entgeltliches Erwerbsangebot an und Übertragung auf Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen |
| ― | Durchführung einer sogenannten Wahldividende, bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzulegen. |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.
Die Ermächtigungen können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam auch in Bezug auf eigene Aktien, die durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte erworben wurden, ausgenutzt werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung, insbesondere über Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über ihren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien jeweils unterrichten.
Der Vorstand wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 528 Mio € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG, Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Auf der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 wurde eine bedingte Kapitalerhöhung des Grundkapitals - mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen - von bis zu 264 Mio € beschlossen (Bedingtes Kapital 2020). Weitere Informationen zum Bedingten Kapital 2020 sind im Anhang in der Textziffer 20 abgedruckt.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Das seit 2007 neu aufgenommene Fremdkapital enthält in der Regel eine Change-of-Control-Klausel im jeweils zugrunde liegenden Vertrag, die ein Kündigungsrecht des Gläubigers vorsieht. Dies betrifft unter anderem Anleihen, die von der E.ON SE und der E.ON International Finance B.V. unter Garantie der E.ON SE begeben wurden, von der E.ON SE begebene Schuldscheindarlehen sowie weitere Instrumente wie zum Beispiel Kreditverträge. Die Einräumung des Change-of-Control-Rechts für Gläubiger hat sich als Teil guter Corporate Governance zum Marktstandard entwickelt. Weitere Informationen zu Finanzverbindlichkeiten finden Sie im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel Finanzlage und in der Textziffer 27 des Anhangs.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Die Mitglieder des Vorstands haben im Fall des vorzeitigen Verlusts der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung von Abgeltungs- und Abfindungsleistungen (vergleiche die ausführliche Darstellung im Vergütungsbericht).
Soweit mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels eine Entschädigung vereinbart ist, dient die Vereinbarung dazu, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Vorstands zu erhalten.
Im Falle eines Kontrollwechsels erfolgt ferner eine vorzeitige Abrechnung von Performance-Rechten und virtuellen Aktien im Rahmen des E.ON Share Matching Plans und des E.ON Performance Plans. Die Laufzeit der letzten Tranche des E.ON Share Matching Plans endet im März 2021, sodass es danach nur noch zu vorzeitigen Abrechnungen unter dem E.ON Performance Plan, aber nicht mehr unter dem E.ON Share Matching Plan, kommen kann.
Sonstige übernahmerelevante Angaben
Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, mitgeteilt worden:
| ― | Per Mitteilung vom 10. Dezember 2020 durch die RWE Aktiengesellschaft 15 Prozent Gesamtstimmrechtsanteile |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnis verleihen, sind nicht ausgegeben worden. Soweit die Gesellschaft Aktien an Mitarbeiter ausgibt, üben die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte - wie andere Aktionäre auch - unmittelbar und nach gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Satzung aus.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON SE gemäß § 161 des Aktiengesetzes zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 7. Februar 2017) seit Abgabe der letzten Erklärung im Dezember 2019 uneingeschränkt entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 16. Dezember 2019) uneingeschränkt entsprochen wird.
Essen, den 15. Dezember 2020
Für den Aufsichtsrat der E.ON SE:
gez. Dr. Karl-Ludwig Kley
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE)
Für den Vorstand der E.ON SE:
gez. Dr. Johannes Teyssen
(Vorsitzender des Vorstands der E.ON SE)
Diese Erklärung sowie die Entsprechenserklärungen der vergangenen fünf Jahre sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.eon.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Corporate Governance
Gute Corporate Governance ist im E.ON-Konzern die zentrale Grundlage für eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unternehmensführung, die effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Berichterstattung sowie ein angemessenes Risikomanagement.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des alten und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Dabei wurde festgestellt, dass alle Empfehlungen vollständig und auch nahezu alle Anregungen des Kodex von der E.ON SE eingehalten wurden beziehungsweise werden.
Transparente Unternehmensführung
Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. E.ONs Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur umfassenden, gleichberechtigten und zeitnahen Information wird hauptsächlich das Internet genutzt.
Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der E.ON SE und des E.ON-Konzerns erfolgt durch
| ― | den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss, |
| ― | Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen, |
| ― | Bilanzpressekonferenzen, |
| ― | Pressemeldungen, |
| ― | Telefonkonferenzen, jeweils mit Veröffentlichung der Quartalsergebnisse beziehungsweise des Jahresergebnisses, |
| ― | zahlreiche Gespräche mit Finanzanalysten im In- und Ausland sowie |
| ― | regelmäßige Investorenveranstaltungen. |
Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst.
Informationen, die geeignet sind, den Börsenkurs der E.ON-Aktie erheblich zu beeinflussen, werden durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht.
Der Finanzkalender und die Ad-hoc-Mitteilungen stehen im Internet unter www.eon.com zur Verfügung.
Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' Transactions)
Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der E.ON SE, sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen sind gemäß Art. 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 2 WpHG verpflichtet, bestimmte Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der E.ON SE, damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen. Entsprechende Geschäfte hat es im Geschäftsjahr 2020 nicht gegeben.
Compliance
Das Ziel von Compliance bei E.ON ist es, Unternehmenskriminalität zu verhindern oder jedenfalls aufzudecken und abzustellen. Kunden, Geschäftspartner und andere Stakeholder sollen niemals getäuscht, betrogen oder anderweitig geschädigt werden. Die strikte Einhaltung von Gesetzen und Unternehmensrichtlinien wird folglich als unerlässliche Grundlage einer guten Corporate Governance verstanden.
Der E.ON-Konzern hat hierfür ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das CMS basiert auf einer Reihe von allgemein anerkannten Praktiken, darunter der Förderung einer Compliance-Kultur. Diese umfasst ein aktives Bekenntnis zu Compliance-Zielen, die Identifizierung und Analyse von Compliance-Risiken, die Gestaltung eines risikoadäquaten Compliance-Programms sowie einer Compliance-Organisation.
Sowohl E.ONs Lieferantenkodex als auch E.ONs Verhaltenskodex (die beide in den Sprachen aller Länder, in denen E.ON tätig ist, verfügbar sind) konzentrieren sich auf das Leitprinzip "Das Richtige tun". Sie bieten leicht verständliche Anleitungen insbesondere zum Thema Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, fairer Wettbewerb und Umgang mit E.ONs Geschäftspartnern. Der Verhaltenskodex enthält auch einen Integritätstest, mit dem Mitarbeiter überprüfen können, ob ihre Einschätzung einer Situation im Einklang mit den E.ON-Prinzipien und -Werten steht. Jeder Mitarbeiter im E.ON-Konzern ist verpflichtet, sich an den Regeln des Verhaltenskodex zu orientieren. Der Verhaltenskodex ist damit Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten der E.ON-Mitarbeiter. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können auch anonym durch Beschäftigte oder Dritte, zum Beispiel durch einen Whistleblower-Hinweis, gemeldet werden. Der Verhaltenskodex und der Lieferantenkodex sind auf www.eon.com veröffentlicht. Ergänzt werden sie durch zehn konzernweite Mitarbeiterrichtlinien, die detaillierter erläutern, wie Mitarbeiter sicher sein können, dass sie sich richtig verhalten.
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse
Der Vorstand
Der Vorstand der E.ON SE führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele des Gesamtkonzerns, die Unternehmenspolitik, die Konzernorganisation und - in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat - seine grundsätzliche strategische Ausrichtung.
Im Jahr 2020 bestand der Vorstand aus fünf Mitgliedern und hatte einen Vorsitzenden. Kein Vorstandsmitglied hat mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen. Kein Mitglied des Vorstands hat das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und über seine Geschäftsverteilung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen, insbesondere der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem in der Regel jeweils in der letzten Sitzung eines Geschäftsjahres die Konzerninvestitions-, -finanz- und -personalplanung für das kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung vor.
Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung oder für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, sowie über etwa auftretende Mängel in den Überwachungssystemen unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Vorstandsmitglieder dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, nur mit Zustimmung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats übernehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei Vorstandsmitgliedern der E.ON SE gekommen. Herr Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum war bis zu deren Verschmelzung auf die damalige E.ON Verwaltungs SE (nun firmierend unter innogy SE) am 2. Juni 2020 zugleich Vorstandsmitglied der bis dahin börsennotierten innogy SE. In dieser Zeit hat Herr Dr.-Ing. Birnbaum im Vorstand der E.ON SE nicht mehr an Beschlussfassungen oder sonstigen Geschäftsführungsmaßnahmen teilgenommen, bei denen ein potenzieller Interessenkonflikt zwischen der E.ON SE und der innogy SE bestand.
Wesentliche Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht.
Der Vorstand hat keine Ausschüsse, aber verschiedene Gremien eingerichtet, die ihn bei seinen Aufgaben beratend unterstützen. Diese Gremien setzen sich aus hochrangigen Vertretern verschiedener Fachbereiche zusammen, die aufgrund ihrer Erfahrung, Verantwortlichkeit und Kompetenz für die jeweiligen Aufgaben besonders geeignet sind. Hierzu gehören unter anderem folgende Gremien:
Der Vorstand hat für Fragen der Veröffentlichung von finanz-marktrelevanten Informationen das sogenannte Disclosure Committee und ein Ad-hoc Committee eingerichtet, die die inhaltlich korrekte und zeitnahe Veröffentlichung aller entsprechenden Informationen sicherstellen.
Darüber hinaus existiert ein Risikokomitee, das die korrekte Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des § 91 AktG sicherstellt. Das Gremium überwacht die Risikosituation und die Risikotragfähigkeit des E.ON-Konzerns und legt spezifischen Fokus auf die Früherkennung von Entwicklungen, die potenziell den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. In diesem Zusammenhang befasst sich das Risikokomitee auch mit Risikomitigationsstrategien (inklusive Hedging-Strategien). Das Gremium stellt in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen sicher, dass die Richtlinien in Bezug auf die Commodity- und Kreditrisiken sowie das Enterprise Risk Management eingehalten beziehungsweise weiterentwickelt werden.
Der Aufsichtsrat
Um sicherzustellen, dass nach dem Erwerb der Mehrheit der Anteile an der innogy SE die innogy-Mitarbeiter bereits kurzfristig im Aufsichtsrat der E.ON SE als Konzernobergesellschaft repräsentiert sind, wurde der Aufsichtsrat zeitlich befristet auf 20 Mitglieder erweitert. Ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 ist die Größe des Aufsichtsrats wieder auf zwölf Mitglieder festgelegt. Er setzt sich nach den Vorgaben der Satzung der E.ON SE zu gleichen Teilen aus Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt; hierfür unterbreitet der Aufsichtsrat Wahlvorschläge. Die Hauptversammlung entscheidet im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen. Die derzeit zehn weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der E.ON SE durch den SE-Betriebsrat bestellt, wobei die Sitze auf mindestens drei verschiedene Länder verteilt werden und ein Mitglied auf Vorschlag einer Gewerkschaft bestimmt wird, die in der E.ON SE oder einer deutschen Tochtergesellschaft vertreten ist. Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer
| ― | nach näherer Maßgabe des Aktiengesetzes bereits in zehn Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, Aufsichtsratsmitglied ist, |
| ― | gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist, |
| ― | gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft angehört, oder |
| ― | in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied der Gesellschaft war, es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. |
Diese Voraussetzungen erfüllen die Mitglieder des Aufsichtsrats der E.ON SE. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss nach dem Aktiengesetz über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt insbesondere Herr Andreas Schmitz diese Voraussetzung. Zudem sind die Mitglieder des Aufsichtsrats nach seiner Ansicht in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Der Aufsichtsrat überwacht kontinuierlich die Geschäftsführung und begleitet den Vorstand beratend. Bei grundlegenden Geschäften und Maßnahmen bedarf der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Hierzu zählen beispielsweise die Investitions-, Finanz- und Personalplanung für den Konzern, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen (ausgenommen Finanzbeteiligungen) sowie Sachanlageinvestitionen, soweit im Einzelfall der Verkehrswert oder in Ermangelung des Verkehrswerts der Buchwert 300 Mio € übersteigt, sowie Finanzierungsmaßnahmen, deren Wert 1 Mrd € übersteigt und die nicht durch Beschlüsse zu Finanzplänen gedeckt sind, sowie der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Unternehmensverträgen. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Bericht und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht auf Grundlage des vorbereitenden Berichts des Prüfungs- und Risikoausschusses. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet der Aufsichtsrat schriftlich an die Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist. In jedem Geschäftsjahr finden mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Daneben kann im Bedarfsfall und auf Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats jederzeit auf Antrag eines Mitglieds oder des Vorstands eine Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse einberufen werden. Die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer können die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert vorbereiten. Bei Abstimmungen im Aufsichtsrat gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats den Ausschlag.
Ferner wurde in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im September 2020 festgelegt, dass der Aufsichtsrat regelmäßig ohne den Vorstand tagt (sogenannte Executive Sessions).
Im Hinblick auf die Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) und § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Diversitätskonzepts und Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen, die über die ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen hinaus wie folgt lauten:
"Bei seiner Zusammensetzung folgt der Aufsichtsrat der E.ON SE den spezifischen Vorgaben zur SE und des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
a) Folgende allgemeine Ziele sollen beachtet werden:
| ― | Bei einer Gesamtzahl von 20 Aufsichtsratsmitgliedern sollen nach Einschätzung der Anteilseignervertreter mindestens sechs von ihnen von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig sein. Ein Mitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Bei Einschätzung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und deren Vorstand soll die Anteilseignerseite insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied oder ein naher Familienangehöriger in den zwei Jahren vor der Ernennung Vorstand der Gesellschaft war, aktuell oder bis zu dem Jahr seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat, ein naher Familienangehöriger eines Vorstands ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. |
| ― | Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses sowie der Vorsitzende des Präsidialausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand sein. |
| ― | Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. |
| ― | Dem Aufsichtsrat sollen keine Mitglieder angehören, die Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben oder in einer persönlichen Beziehung zu einem Wettbewerber stehen. |
| ― | Ein Mitglied soll dem Aufsichtsrat nicht länger als 15 Jahre angehören. |
| ― | Jedem Aufsichtsratsmitglied muss für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung stehen. Wer keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll nur Mitglied im Aufsichtsrat von E.ON sein, wenn er insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnimmt, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll nur Mitglied im Aufsichtsrat von E.ON sein, wenn er insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzern externen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnimmt. |
b) Der Aufsichtsrat hat zudem folgendes Diversitätskonzept beschlossen, um eine ausgewogene Struktur des Gremiums im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Persönlichkeit, Bildungs- oder Berufshintergrund zu erreichen.
| ― | Bei der Suche qualifizierter Mitglieder für den Aufsichtsrat soll auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen soll im Einzelfall gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen, eine ausgewogene Altersmischung, verschiedene Persönlichkeiten und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter im Gremium der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl insgesamt als auch nach dem Prinzip der Getrennterfüllung eine Geschlechterquote von 30 Prozent gewährleistet ist. |
| ― | Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Regel nicht länger amtieren als bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Bei der Wahl sollen sie nicht älter als 72 Jahre sein. |
| ― | Vier Mitglieder sollen über internationale Erfahrung verfügen, also zum Beispiel einen langjährigen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb Deutschlands verbracht haben. |
c) Darüber hinaus gilt folgendes Kompetenzprofil, dessen Ausfüllung insbesondere der Nominierungsausschuss bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Vertreter der Anteilseigner an die Hauptversammlung berücksichtigt.
| ― | Mehrheitlich sollen die Vertreter der Anteilseigner über Führungserfahrung in Unternehmen oder anderen Großorganisationen verfügen. Mindestens vier Mitglieder sollen als Vorstand oder Aufsichtsrat Erfahrung in der strategischen Führung oder Überwachung börsennotierter Organisationen haben und mit der Funktionsweise der Kapital- und Finanzmärkte vertraut sein. |
| ― | Mindestens zwei Mitglieder sollen insbesondere mit Innovation, Disruption und Digitalisierung und den damit einhergehenden neuen Geschäftsmodellen und dem damit verbundenen kulturellen Wandel vertraut sein. |
| ― | Mindestens vier Mitglieder sollen über spezifische Kenntnisse in den für E.ON besonders relevanten Geschäften und Märkten verfügen. Dazu gehören insbesondere die Energiewirtschaft, das Vertriebs- und Kundengeschäft, regulierte Industrien, neue Technologien sowie relevante Kundensektoren. |
| ― | Mindestens zwei unabhängige Vertreter der Anteilseigner sollen über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Abschlussprüfung verfügen. |
| ― | Mindestens zwei Mitglieder sollen jeweils mit den Themenfeldern Recht und Compliance, Personal, IT sowie Nachhaltigkeit, konkret in den Dimensionen Umweltschutz, Sozialbelange und Governance (ESG), vertraut sein." |
Aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats
a) Nach Auffassung des Aufsichtsrats sind alle Aufsichtsratsmitglieder und demnach insbesondere auch die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und aller Ausschüsse des Aufsichtsrats als unabhängig anzusehen. Dem Aufsichtsrat gehören kein ehemaliges Mitglied und kein naher Familienangehöriger des Vorstands an. Ferner unterhält beziehungsweise unterhielt kein Mitglied des Aufsichtsrats aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen. Auch übt kein Mitglied Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern aus, steht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber oder gehört dem Aufsichtsrat länger als 15 Jahre an. Dass Frau Karen de Segundo bereits seit 2008 und damit als Einzige mehr als zwölf Jahre Mitglied des Aufsichtsrats ist, hat der Aufsichtsrat bei seiner Einschätzung berücksichtigt. Frau de Segundo hat insbesondere unter Berücksichtigung der Veränderung der personellen Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in den letzten Jahren weiterhin die für die Überwachung erforderliche kritische Distanz zur Gesellschaft und zum Vorstand. Ferner unterhält und unterhielt sie auch in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt direkt oder als Gesellschafterin oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche oder persönliche Beziehung mit der Gesellschaft, einem von dieser abhängigen Unternehmen oder dem Vorstand. Sie ist damit unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei keinem Aufsichtsratsmitglied konkrete Anhaltspunkte für relevante Umstände oder Beziehungen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Dem Aufsichtsrat gehören mit Herrn Klaus Fröhlich, der bis Ende Juni 2020 Mitglied des Vorstands der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft war, Herrn Rolf Martin Schmitz, der Vorsitzender des Vorstands der RWE Aktiengesellschaft ist, und Frau Carolina Dybeck Happe, die seit März 2020 CFO der General Electric Company ist, im Jahresverlauf maximal drei und seit Juli 2020 lediglich zwei Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen an. Daneben nahmen diese Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Positionen wahr. Keines der anderen Aufsichtsratsmitglieder nahm mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahr.
b) In seiner aktuellen Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat die in seinem Diversitätskonzept genannten Ziele. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern entspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile; die Getrennterfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote erfolgte ab der Hauptversammlung 2018. Die Altersspanne im Aufsichtsrat liegt derzeit bei 45 bis 74 Jahren. Mindestens vier Mitglieder verfügen über internationale Erfahrung.
c) Die Mitglieder bringen in ihrer Gesamtheit vielfältige spezifische Kenntnisse in die Gremienarbeit ein und verfügen über besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen relevanten Geschäften und Märkten. Auch in Zukunft wird der Aufsichtsrat in Anbetracht der sich stetig wandelnden Geschäftsanforderungen die erforderlichen Kompetenzen frühzeitig identifizieren, um deren Erfüllung gewährleisten zu können. Die Anforderungen des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats werden nach Einschätzung des Aufsichtsrats durch die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder erfüllt.
Aktuelle Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse eingerichtet und ihnen jeweils eine Geschäftsordnung gegeben:
Der Präsidialausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dessen beiden Stellvertretern, einem weiteren auf Vorschlag der Anteilseignervertreter gewählten Mitglied sowie zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter gewählten Mitgliedern. Er bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und berät den Vorstand in Grundsatzfragen der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens. In Eilfällen - wenn eine vorherige erforderliche Beschlussfassung des Aufsichtsrats nicht ohne wesentliche Nachteile für die Gesellschaft abgewartet werden kann - beschließt der Präsidialausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats. Der Präsidialausschuss bereitet darüber hinaus insbesondere Personalentscheidungen des Aufsichtsrats und die Beschlussfassung über die Festsetzung der jeweiligen Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds im Sinne des § 87 AktG vor.
Daneben ist er zuständig für den Abschluss, die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands und für die Unterbreitung eines Vorschlags zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats über ein klares und verständliches Vergütungssystem für den Vorstand sowie seine regelmäßige Überprüfung. Er bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Festlegung der Investitions-, Finanz- und Personalplanung des Konzerns für das folgende Geschäftsjahr vor. Darüber hinaus befasst er sich mit Fragen der Corporate Governance und berichtet dem Aufsichtsrat in der Regel einmal jährlich über den Stand, die Effektivität und eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten der Corporate Governance des Unternehmens sowie über neue Anforderungen und Entwicklungen auf diesem Gebiet.
Der Präsidialausschuss berät ferner den Vorstand in allen Fragen der Konzernfinanzierung und der Investitionsplanung. Er entscheidet anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zum Erwerb und zur Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen, deren Wert 300 Mio €, nicht aber 600 Mio € übersteigt. Zudem hat der Vorstand dem Präsidialausschuss Investitionen vorzulegen, sofern bei einer Sachanlageinvestition von mehr als 300 Mio € nach Überzeugung des Vorstands die genehmigte Investitionssumme um mehr als 10 Prozent überschritten wird oder wenn er erkennt, dass die Wirtschaftlichkeit im Sinne des Erreichens der Kapitalkosten nicht mehr gegeben ist. Der Präsidialausschuss entscheidet außerdem anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu Finanzierungsmaßnahmen, deren Wert 1 Mrd €, nicht aber 2,5 Mrd € übersteigt und die nicht durch Beschlüsse des Aufsichtsrats zu Finanzplänen gedeckt sind. Überschreitet der Wert dieser Geschäfte und Maßnahmen die genannten Grenzen, bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats vor. Schließlich bereitet der Präsidialausschuss Entscheidungen über Geschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern vor, vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand und ist für die Erteilung der Einwilligung zur Geschäftsverteilung des Vorstands sowie zu anderweitigen Tätigkeiten eines Vorstandsmitglieds zuständig.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss besteht aus sechs Mitgliedern. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Prüfungsund Risikoausschusses in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt insbesondere Herr Andreas Schmitz diese Voraussetzung. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Darüber hinaus soll er unabhängig, also insbesondere kein ehemaliges Mitglied des Vorstands sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete, und nicht zugleich den Aufsichtsratsvorsitz innehaben. Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses, Herr Andreas Schmitz, diese Anforderungen.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagements sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Teil der Risikomanagementbefassung sind die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Der Prüfungs- und Risikoausschuss befasst sich regelmäßig mit der Arbeit der internen Revision sowie der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte.
Ferner bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie - sofern diese nicht bereits Teil des (Konzern-) Lageberichts sind - des gesonderten nichtfinanziellen Berichts und des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. Er erörtert Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen oder -finanzberichte vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand. Die Effektivität der internen Kontrollen, auch für die Finanzpublizität bei der E.ON SE und bei den Konzerneinheiten, wird durch die interne Revision im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung überprüft. Zudem ist die Prüfung der internen Kontrollen Bestandteil der Konzernabschlussprüfung. Der Prüfungs- und Risikoausschuss kann eine externe inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts und der nichtfinanziellen Konzernerklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts beauftragen.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss bereitet ferner den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und gibt eine begründete Empfehlung ab, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten, holt der Prüfungs- und Risikoausschuss vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags von dem vorgesehenen Abschlussprüfer eine Erklärung über eventuell bestehende Ausschluss- und Befangenheitsgründe ein. Er befasst sich außerdem mit Fragen der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Prüfungs- und Risikoausschuss beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung.
Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer wird vereinbart,
| ― | dass der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses über mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird, sofern diese nicht beseitigt werden, |
| ― | dass der Abschlussprüfer ihn über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen, unverzüglich unterrichtet und |
| ― | dass der Abschlussprüfer den Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikoausschusses informiert beziehungsweise im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. |
Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschließt über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen und befasst sich mit dem internen Verfahren zur Bewertung der Marküblichkeit und zur Vornahme der Geschäfte mit nahestehenden Personen im ordentlichen Geschäftsgang.
Der Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen. Er berät den Vorstand im Hinblick auf Innovationsthemen und Wachstumschancen. Der Fokus liegt hierbei auf Themen, die in absehbarer Zeit zu deutlichem Profit- und Umsatzwachstum beitragen können. Solche Chancen können von neuen Geschäftsmodellen, Märkten, Produkten und Dienstleistungen bis hin zu innovativen Lösungen reichen, die die Kundenerfahrung, den Arbeitsalltag der Mitarbeiter oder die Prozesse spürbar verbessern. Der Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss berät den Vorstand bei der digitalen Transformation von E.ON mit dem Ziel, ein stärker automatisiertes, schlankeres und datengetriebenes Unternehmen zu werden. Der Ausschuss beschäftigt sich auch mit Themen von E.ONs HR-Agenda, die bei den Mitarbeitern eine Wachstums- und Innovationsmentalität fördern, wie etwa Engagement, Kompetenzen, Arbeitsweisen der Zukunft sowie kultureller Wandel. Darüber hinaus berät der Ausschuss den Aufsichtsrat und den Vorstand bei Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Sozial- und Governance-Themen (ESG).
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner. Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung Wahlvorschläge an die Hauptversammlung für geeignete Kandidaten zum Aufsichtsrat zu unterbreiten.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss und der Präsidialausschuss tagen turnusgemäß sowie darüber hinaus bei konkreten Anlässen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit nach der Geschäftsordnung. Der Nominierungsausschuss und der Innovationsund Nachhaltigkeitsausschuss tagen bei Bedarf. Angaben zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr befinden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 8 bis 10.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen:
Präsidialausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Christoph Schmitz, stellvertretender Vorsitzender
(seit 28. Mai 2020)
Andreas Scheidt, stellvertretender Vorsitzender
(bis 28. Mai 2020)
Erich Clementi
Ulrich Grillo
Fred Schulz
Albert Zettl
Prüfungs- und Risikoausschuss
Andreas Schmitz, Vorsitzender
Fred Schulz, stellvertretender Vorsitzender
Carolina Dybeck Happe (bis 31. Dezember 2020)
Ulrich Grillo (seit 1. Januar 2021)
René Pöhls
Elisabeth Wallbaum
Deborah Wilkens
Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss
Dr. Karen de Segundo, Vorsitzende
Stefan May, stellvertretender Vorsitzender
Clive Broutta (bis 31. Januar 2020)
Klaus Fröhlich
Monika Krebber (seit 5. Februar 2020)
Eugen-Gheorghe Luha
Ewald Woste
Nominierungsausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Erich Clementi, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Karen de Segundo
Bericht über die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Turnusgemäß hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine interne Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats (Effizienzprüfung) durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten dabei über einen Onlinefragebogen Gelegenheit, die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats zu bewerten und Vorschläge zu ihrer Verbesserung zu formulieren. Aus den Ergebnissen wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats abgeleitet, die fortlaufend umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem die verstärkte Befassung des Aufsichtsrats mit der Bewertung und Ex-post-Analyse von Investitionsentscheidungen und die Analyse branchenspezifischer beziehungsweise technologischer Trends.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der E.ON SE nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Einberufung der Hauptversammlung sowie die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung und der Erläuterung der Teilnahmebedingungen und der Rechte der Aktionäre sowie etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Aktionäre werden regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen oder -finanzberichten sowie im Internet unter www.eon.com veröffentlicht wird, über wesentliche Termine informiert.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.
Im Jahr 2020 wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre und der Mitarbeiter der Gesellschaft die ordentliche Hauptversammlung der E.ON SE nicht als Präsenzveranstaltung, sondern entsprechend den Regeln des Aktiengesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung.
Mit der Abschlussprüfungsverordnung wurde eine Pflicht zur regelmäßigen externen Rotation des Abschlussprüfers beziehungsweise Konzernabschlussprüfers eingeführt. Eine solche externe Rotation ist für das Geschäftsjahr 2021 vorzunehmen. Nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen mehrstufigen Prüfungsverfahrens sowie auf Grundlage einer Empfehlung des Prüfungs- und Risikoausschusses hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung im Jahr 2020 empfohlen, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten des Geschäftsjahres 2020 und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der Hauptversammlung im Jahr 2021 die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2021 und für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 zu empfehlen.
In der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 wurde entsprechend der Empfehlung die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der E.ON SE für das Geschäftsjahr 2020 und für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der E.ON SE sind Herr Markus Dittmann (seit dem Geschäftsjahr 2014) und Frau Aissata Touré (seit dem Geschäftsjahr 2015). Für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 wurde entsprechend der Empfehlung die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt.
Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes
Im Berichtsjahr bestand der Vorstand der E.ON SE aus fünf Männern. Im Dezember 2016 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der E.ON SE eine Zielgröße des Frauenanteils von 20 Prozent mit einer Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Diese Zielquote wird ab dem 1. April 2021 erfüllt. Der Aufsichtsrat hat aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Teyssen aus dem Vorstand beschlossen, Frau Dr. Victoria Ossadnik aufschiebend bedingt auf den Ablauf des 1. April 2021 zum neuen Mitglied des Vorstands zu bestellen. Damit besteht der Vorstand ab April 2021 aus vier Männern und einer Frau.
Der Vorstand hat im Mai 2017 für die E.ON SE neue Zielquoten für den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von 30 Prozent und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands von 35 Prozent mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 betrug der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 34,6 Prozent und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 26,7 Prozent.
Für alle weiteren im E.ON-Konzern betroffenen Gesellschaften sind, entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsleitung und den beiden jeweils nachfolgenden Führungsebenen sowie Umsetzungsfristen in der Regel bis zum 30. Juni 2022 festgelegt worden.
Diversitätskonzept und langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
Der Aufsichtsrat der E.ON SE hat in seiner Sitzung im Dezember 2017 die folgende Nachfolgeplanung/Diversitätskonzept für den Vorstand beschlossen:
Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat der E.ON SE ein Diversitätskonzept erarbeitet, das die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt.
Diversitätskonzept
Gegenstand des Diversitätskonzepts sind folgende Punkte:
| ― | Bei der Besetzung des Vorstands sind insbesondere eine herausragende fachliche Qualifikation, langjährige Führungserfahrung, bisherige Leistungen und wertorientiertes Handeln der Kandidaten von Bedeutung. Die Mitglieder sollen die Fähigkeiten besitzen, vorausschauende, strategische Weichenstellungen vorzunehmen. Sie sollen insbesondere in der Lage sein, Geschäfte nachhaltig zu führen und konsequent auf Kundenbedürfnisse auszurichten. |
| ― | Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Kompetenz und Erfahrung auf den Gebieten Energiewirtschaft, Finanzen und Digitalisierung verfügen. |
| ― | Die Mitglieder des Vorstands sollen Führungspersönlichkeiten sein und als solche durch eigene Leistung und Auftreten eine Vorbildfunktion für die Mitarbeiter wahrnehmen. |
| ― | Bei der Besetzung des Vorstands soll auf Vielfalt (Diversität) geachtet werden. Darunter versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen, Persönlichkeiten sowie Internationalst und eine angemessene Alters- und Geschlechterstruktur. Daher hat der Aufsichtsrat eine Zielquote für den Anteil von Frauen im Vorstand von 20 Prozent beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2021 erreicht werden soll. |
| ― | Die Bestelldauer eines Vorstandsmitglieds soll spätestens mit Ablauf des Monats enden, in dem das Vorstandsmitglied das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht. |
Zielerreichung
Die Zusammensetzung des Vorstands entspricht bereits den oben beschriebenen Besetzungszielen mit Ausnahme der bis zum 31. Dezember 2021 zu erfüllenden Zielquote für den Anteil von Frauen. Durch die Bestellung von Frau Dr. Victoria Ossadnik zum 1. April 2021 werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche beschriebenen Besetzungsziele erfüllt.
Langfristige Nachfolgeplanung
Unter Einbindung des Präsidialausschusses und des Vorstands sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands. Besetzungsentscheidungen werden anhand von konkreten Anforderungsprofilen für Vorstandsmitglieder getroffen.
Der Aufsichtsrat nutzt neben seiner eigenen Erfahrung auch die Expertise externer Berater, um auf diesem Wege eine angemessene und wertbringende Nachfolgeplanung für die Gesellschaft sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat lässt sich in regelmäßigen Abständen (einmal jährlich) durch den Vorstand über den Fortschritt in den Bereichen Talentidentifikation und -entwicklung sowie Nachfolgeplanungen im Top-Executive-Bereich auf der Grundlage der für den Geschäftserfolg erforderlichen Qualifikationen und der kontinuierlich weiterentwickelten Personalentwicklungsprozesse informieren und berät den jeweiligen Stand entsprechend.
Vergütungsbericht
Dieser Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dar und gibt über die im Geschäftsjahr 2020 gewährten und zugeflossenen Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der E.ON SE Auskunft. Der Bericht folgt den Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Handelsgesetzbuch, deutsche Rechnungslegungsstandards und International Financial Reporting Standards) sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (im Folgenden der "DCGK"). Zur Transparenzdarstellung im Sinne der Corporate Governance erfolgt der individualisierte Ausweis der Vergütung auch weiterhin auf Basis der Mustertabellen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017. Im Einklang mit der Ubergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 EGAktG wird ein Vergütungsbericht nach den im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in § 162 AktG eingeführten Vorgaben erstmals für das Geschäftsjahr 2021 erstellt.
Die Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems
Das seit dem 1. Januar 2017 geltende Vorstandsvergütungssystem soll einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung schaffen und die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurzfristige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft binden und dabei auch die individuellen Leistungen berücksichtigen. Daher ist das Vergütungssystem auf transparente, leistungsbezogene und am Unternehmenserfolg orientierte Parameter ausgerichtet, und die variable Vergütung wird überwiegend auf einer mehrjährigen Grundlage bemessen. Um die Interessen und Zielsetzungen von Management und Aktionären in Einklang zu bringen, stellt die langfristige variable Vergütung nicht nur auf die absolute Entwicklung des Aktienkurses, sondern auch auf einen Vergleich mit Wettbewerbern ab. Durch Aktienhalteverpflichtungen wird die Kapitalmarktorientierung zusätzlich unterstützt und zudem zur Stärkung der Aktienkultur beigetragen.
Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Präsidialausschusses. Er überprüft das System und die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie der einzelnen Vergütungsbestandteile regelmäßig und passt diese, soweit notwendig, an. Er beachtet dabei die Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und folgt den Empfehlungen des DCGK. Bei der Überprüfung der Marktüblichkeit des Vergütungssystems und der Angemessenheit der Vergütungshöhen wurde der Aufsichtsrat der Gesellschaft durch einen unabhängigen externen Vergütungsexperten unterstützt. Für die Angemessenheitsprüfung der Vergütungshöhen der Vorstandsmitglieder im Marktvergleich (horizontaler Vergleich) werden in die Vergleichsgruppe die Unternehmen des DAX einbezogen.
Das seit dem 1. Januar 2017 geltende Vergütungssystem wurde zuletzt auf der Hauptversammlung 2016 zur Abstimmung vorgelegt und mit einem Ergebnis von 91,14 Prozent mehrheitlich gebilligt.
Im Zuge der regulatorischen Änderungen, die sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Neufassung des DCGK mit Wirkung zum 20. März 2020 ergeben haben, hat der Aufsichtsrat eine Überprüfung und Überarbeitung des aktuellen Vorstandsvergütungssystems vorgenommen. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung 2021 das überarbeitete Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorlegen. Es wird in der Einladung zur Hauptversammlung 2021 ausführlich erläutert und soll für alle Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Mit Wirkung zum 11. Oktober 2019 wurde Herr Dr.-Ing. Birnbaum zum Vorsitzenden des Vorstands der innogy SE bestellt. Diese Bestellung endete mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE in das Handelsregister am 2. Juni 2020. Während seiner Tätigkeit bei der innogy SE war Herr Dr.-Ing. Birnbaum wie bereits im Vorjahr als Integrationsvorstand auch weiterhin Mitglied des Vorstands der E.ON SE und hatte somit in diesem Zeitraum ein Doppelmandat gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 AktG inne (für Details siehe die Seiten 92 und 93). Die aufgrund des Doppelmandats geltenden Vergütungsregelungen für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum werden im Abschnitt "Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2020" auf Seite 92 im Detail erläutert.
In der folgenden Übersicht sind die Bestandteile der Vorstandsvergütung sowie deren Bemessungsgrundlage und Parameter zusammengefasst.
Gesamtübersicht Vergütungsbestandteile1
| Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter |
|---|---|
| Erfolgsunabhängige Vergütung | |
| Grundvergütung | • Vorsitzender des Vorstands: 1.240.000 € |
| • Mitglieder des Vorstands: 700.000 - 800.000 € | |
| Nebenleistungen | Dienstfahrzeug mit Fahrer, Telekommunikationsmittel, Versicherungsprämien, Gesundheitsuntersuchung |
| Erfolgsabhängige Vergütung | |
| Jährliche Tantieme | • Zieltantieme (Zielbetrag der Tantieme bei einer Zielerreichung von 100 Prozent): |
| - Zielbetrag für den Vorsitzenden: 1.417.500 € | |
| - Zielbetrag für Mitglieder des Vorstands: 675.000 - 825.000 € | |
| • Obergrenze: 200 Prozent der Zieltantieme (Cap) | |
| • Höhe abhängig von | |
| - Unternehmens-Performance: Ist-EPS versus Budget | |
| - Individueller Performance-Faktor: Gesamtleistung und individuelle Leistung (Bonus/Malus) | |
| • Jährliche Zieltantieme entspricht 45 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung | |
| Möglichkeit einer Sondervergütung | Bei außergewöhnlichen Leistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats als Teil der jährlichen Tantieme und innerhalb des geltenden Caps |
| Langfristige variable Vergütung - E.ON Share Matching Plan (Gewährung bis 2016) | • Zuteilung virtueller E.ON-Aktien mit vierjähriger Laufzeit: |
| - Zielbetrag für Vorsitzenden des Vorstands: 1.260.000 € (ohne LTI-Komponente aus jährlicher Tantieme) | |
| - Zielbetrag für Mitglieder des Vorstands: 600.000 - 733.333 € (ohne LTI-Komponente aus jährlicher Tantieme) | |
| • Obergrenze: 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) | |
| • Anzahl der virtuellen Aktien: 1/3 aus der jährlichen Tantieme (LTI-Komponente) + Basis-Matching (1:1) | |
| + Performance-Matching (1:0 bis 1:2), abhängig vom ROCE während der Laufzeit | |
| • Wertentwicklung abhängig vom 60-Tages Durchschnittskurs der E.ON-Aktie am Laufzeitende und Dividenden | |
| zahlungen während vierjähriger Laufzeit | |
| Langfristige variable Vergütung - E.ON Performance Plan (Gewährung ab 2017) | • Zuteilung virtueller E.ON-Aktien mit vierjähriger Laufzeit: |
| - Zielbetrag für den Vorsitzenden: 1.732.500 € | |
| - Zielbetrag für Mitglieder des Vorstands: 825.000 - 1.008.333 € | |
| • Anzahl endgültiger virtueller Aktien abhängig von der relativen Positionierung der TSR-Performance gegenüber | |
| den Unternehmen des STOXX® Europe 600 Utilities. Jährliche Festschreibung der TSR-Performance zu | |
| • Zuteilungsobergrenze, das heißt maximale Anzahl an virtuellen Aktien: 150 Prozent | |
| • Wertentwicklung abhängig vom 60-Tages Durchschnittskurs der E.ON-Aktie am Laufzeitende und Dividendenzahlungen während vierjähriger Laufzeit | |
| • Obergrenze: 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) | |
| • Der jährliche Zielbetrag entspricht 55 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung | |
| Versorgungszusagen | |
| Endgehaltsabhängige Zusagen2 | • Ruhegeld in Höhe von 75 Prozent der Grundvergütung ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente |
| • Witwengeld in Höhe von 60 Prozent und Waisengeld in Höhe von je 15 Prozent des jeweiligen Ruhegeldanspruchs | |
| Beitragsorientierte Zusagen | • Bereitstellung von fiktiven Beiträgen in Höhe von maximal 21 Prozent von Grundvergütung und Zieltantieme |
| • Umrechnung der fiktiven Beiträge in Kapitalbausteine, Zinssatz abhängig vom Renditeniveau langfristiger Bundesanleihen | |
| • Auszahlung des angesparten Versorgungskontos ab dem Alter von 62 Jahren als lebenslange Rente in Raten oder als Einmalbetrag | |
| Sonstige Vergütungsregelungen | |
| Aktienhaltevorschriften | • Verpflichtung zum Aktienkauf und Halten von E.ON-Aktien bis zum Ablauf der Bestellung als Vorstandsmitglied |
| • Investition der Grundvergütung von | |
| - 200 Prozent (Vorstandsvorsitzender) | |
| - 150 Prozent (übrige Vorstandsmitglieder) | |
| • Bis zum Erreichen Investition der Nettoauszahlungen aus langfristiger Vergütung in Aktien | |
| Abfindungs-Cap | Maximal zwei Jahresgesamtvergütungen, jedoch nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags |
| Abfindung bei Kontrollwechsel | Abfindung in Höhe von zwei Zielgehältern (Grundvergütung, Zieltantieme sowie Nebenleistungen), gekürzt um bis zu 20 Prozent |
| Nachträgliches Wettbewerbsverbot | Zeitanteilige Karenzentschädigung in Höhe von Grundvergütung und Zieltantieme, mindestens 60 Prozent der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen, für sechs Monate nach Beendigung des Dienstvertrags |
| Clawback-Regelung | Recht des Aufsichtsrats, die Vergütung gemäß § 87 Abs. 2 AktG bei Verschlechterung der Lage der Gesellschaft herabzusetzen |
1 Aufgrund seines bis zum 1. Juni 2020 bestehenden Doppelmandates gelten für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum für diesen Zeitraum abweichende Vergütungsregelungen, die im Abschnitt "Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2020" beschrieben werden.
2 Gilt nur für Herrn Dr. Johannes Teyssen.
Bestandteile und Vergütungsstruktur
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer jährlichen Tantieme und einer langfristigen variablen Vergütung zusammen. Die Bestandteile der Zielvergütung (das heißt die Vergütung bei einer Zielerreichung von 100 Prozent) verhalten sich zueinander wie folgt1:

1 ohne Sachbezüge, sonstige Leistungen und Pensionsleistungen
Eine Übersicht über das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder lässt sich der nachfolgenden Grafik entnehmen:

Die erfolgsunabhängige Vergütung
Bei der erfolgsunabhängigen Vergütung wurde im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr keine Anpassung vorgenommen.
Die fixe Grundvergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt.
Als vertragliche Nebenleistungen haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf einen Dienstwagen mit Fahrer. Die Gesellschaft stellt die notwendigen Telekommunikationsmittel zur Verfügung, übernimmt unter anderem die Kosten für eine regelmäßige ärztliche Untersuchung und zahlt die Versicherungsprämie für eine Unfallversicherung.
Die erfolgsabhängige Vergütung
Bei der erfolgsabhängigen Vergütung wurde im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr ebenfalls keine Anpassung vorgenommen.
55 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung hängen von langfristigen Zielgrößen ab, sodass die Nachhaltigkeit der variablen Vergütung im Sinne von § 87 AktG gewährleistet ist.
Die jährliche Tantieme
Die jährliche Tantieme (45 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung) der Mitglieder des Vorstands besteht aus einer Barzahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Die Höhe der jährlichen Tantieme bemisst sich danach, inwieweit bestimmte Ziele erreicht wurden. Dabei berücksichtigt das Zielvereinbarungssystem sowohl die Unternehmens- als auch die individuelle Performance.

Bemessungsgrundlage für die Unternehmens-Performance ist die für E.ON maßgebliche Konzernsteuerungskennziffer Earnings per Share (EPS). Hierbei wird das EPS auf Basis des bereinigten Konzernüberschusses, wie er auch im Geschäftsbericht ausgewiesen ist, herangezogen. Der Zielwert wird vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der genehmigten Planung (Budget) für das jeweilige Jahr festgelegt. Aufgrund der Ableitung des Budgets aus der internen Unternehmensstrategie werden aus Wettbewerbsgründen ex ante keine konkreten Zielwerte veröffentlicht. Die Zielerreichung beträgt 100 Prozent, wenn das tatsächlich erzielte EPS (Ist-EPS) diesem Zielwert entspricht. Fällt es um 37,5 Prozent oder mehr dahinter zurück, beträgt die Zielerreichung insoweit 0 Prozent. Liegt das EPS um 37,5 Prozent oder mehr über dem Zielwert, beträgt die Zielerreichung 200 Prozent. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Die Zielerreichung hinsichtlich des individuellen PerformanceFaktors wird nach dem Ermessen des Aufsichtsrats festgelegt, um die kollektive beziehungsweise die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder angemessen zu berücksichtigen. Der individuelle Performance-Faktor kann zwischen 50 und 150 Prozent betragen. Somit kann je nach Leistung die Höhe der Tantieme im Sinne eines Bonus beziehungsweise Malus nach oben oder unten angepasst werden.
Die Ziele für den individuellen Performance-Faktor werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt. Aus Wettbewerbsgründen werden ex ante keine konkreten Ziele veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat hier beispielsweise die Möglichkeit, strategische Zielsetzungen, quantitative und qualitative Kundenziele, Performance-Indikatoren für die Kerngeschäfte oder Themen wie Health, Safety & Environment und Personalmanagement einfließen zu lassen.
Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern außerdem Sondervergütungen für außergewöhnliche Leistungen als Teil der jährlichen Tantieme gewähren. In der Festlegung des individuellen Performance-Faktors sowie der etwaigen Gewährung einer Sondervergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die Kriterien von § 87 AktG und des DCGK.
Die jährliche Tantieme (inklusive etwaiger Sondervergütungen) ist auch weiterhin auf maximal 200 Prozent der vertraglich vereinbarten Zieltantieme begrenzt (Cap).
Die langfristige variable Vergütung
Die langfristige variable Vergütung umfasste im Geschäftsjahr 2020 laufende Tranchen aus mehreren Geschäftsjahren auf Basis von zwei unterschiedlichen Plänen. Zum einen wurden in den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils Tranchen des E.ON Performance Plans - Performance Plan erste Tranche (2017-2020), zweite Tranche (2018-2021), dritte Tranche (2019-2022) und vierte Tranche (2020-2023) - gewährt. Die Laufzeit der ersten Tranche des E.ON Performance Plans endete mit Ablauf des Geschäftsjahres 2020. Die Auszahlung erfolgt im April 2021. Zum anderen wurden im Geschäftsjahr 2016 die letzten Tranchen des E.ON Share Matching Plans - Share Matching Plan vierte Tranche (2016-2020) und die LTI-Komponente aus der Tantieme 2016 als Share Matching Plan fünfte Tranche (2017-2021) - gewährt. Die Laufzeit der vierten Tranche des E.ON Share Matching Plans endete im März 2020. Die Auszahlung ist im April 2020 erfolgt.
E.ON Performance Plan (Gewährung ab 2017)
Als langfristige variable Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder eine aktienbasierte Vergütung im Rahmen des E.ON Performance Plans, der seit dem 1. Januar 2017 den vorherigen E.ON Share Matching Plan als System der langfristigen Vergütung ersetzt. Die Laufzeit einer Tranche beträgt im E.ON Performance Plan vier Jahre, um einen langfristigen Anreiz im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu schaffen. Sie beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
Das Vorstandsmitglied erhält virtuelle Aktien in Höhe des ihm vertraglich zugesagten Zielbetrags. Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgt dabei auf Basis des Fair Market Value bei Gewährung. Der Fair Market Value wird mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden ermittelt und berücksichtigt die erwartete zukünftige Auszahlung und damit die Volatilität und das Risiko des E.ON Performance Plans. Die Anzahl der zugeteilten virtuellen Aktien kann sich während der vierjährigen Laufzeit in Abhängigkeit vom Total Shareholder Return (TSR) der E.ON-Aktie im Vergleich zum TSR der Unternehmen einer Vergleichsgruppe (relativer TSR) verändern.
Der TSR ist die Aktienrendite der E.ON-Aktie und berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses zuzüglich unterstellter reinvestierter Dividenden und ist bereinigt um Kapitalveränderungen. Als Vergleichsgruppe für den relativen TSR werden die Unternehmen des Branchenindex STOXX® Europe 600 Utilities herangezogen.
Während der Laufzeit einer Tranche wird jährlich die TSR-Performance der E.ON SE im Vergleich zu den Unternehmen der Vergleichsgruppe gemessen und für das betreffende Jahr festgeschrieben. Die TSR-Performance eines Jahres bestimmt die finale Anzahl von je einem Viertel der zu Laufzeitbeginn zugeteilten virtuellen Aktien. Dafür werden die TSR-Werte aller Unternehmen in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung der E.ON SE anhand des erreichten Perzentils bestimmt. Die jährliche Zielerreichung beträgt 100 Prozent, wenn der TSR der E.ON SE dem Median der Vergleichsgruppe entspricht. Die untere Schwelle liegt bei einer Performance am 25. Perzentil, darunter reduziert sich die Anzahl der virtuellen Aktien um ein Viertel. Bei einer Performance am 75. Perzentil (oberer Kappungswert) oder darüber erhöht sich das auf das betreffende Jahr entfallende Viertel der zugeteilten virtuellen Aktien maximal auf 150 Prozent. Zwischenwerte werden linear interpoliert.

Die sich am Ende der Laufzeit ergebende Stückzahl von virtuellen Aktien wird mit dem Durchschnittskurs der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor dem Laufzeitende multipliziert. Dieser Betrag wird um die Dividenden, die sich für E.ON-Aktien während der Laufzeit ergeben haben, erhöht und ausgezahlt. Die Summe der Auszahlungen ist auf 200 Prozent des vertraglich vereinbarten Zielbetrags begrenzt.
E.ON Share Matching Plan (Gewährung bis 2016)
Als langfristige variable Vergütung erhielten die Vorstandsmitglieder bis zur Einführung des neuen Vergütungssystems am 1. Januar 2017 eine aktienbasierte Vergütung im Rahmen des E.ON Share Matching Plans. Der Aufsichtsrat entschied bis zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 auf Vorschlag des Präsidialausschusses über die Auflage einer jeweiligen neuen Tranche für das laufende Geschäftsjahr sowie über die maßgeblichen Ziele und individuellen Zuteilungshöhen. Die Laufzeit einer Tranche betrug vier Jahre, um einen langfristigen Anreiz im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu schaffen. Sie begann jeweils am 1. April eines Jahres.

Das Vorstandsmitglied erhielt nach der Auflage einer neuen Tranche durch den Aufsichtsrat zunächst eine sofort unverfallbare Zuteilung von virtuellen Aktien äquivalent zur Höhe der LTI-Komponente seiner Tantieme. Die LTI-Komponente wurde unter Berücksichtigung des Gesamtzielerreichungsgrads für die im alten System gültige Tantieme des abgelaufenen Geschäftsjahres festgesetzt. Die Anzahl der virtuellen Aktien wurde auf Basis des Betrages der LTI-Komponente und des Durchschnittskurses der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor Beginn der vierjährigen Laufzeit ermittelt. Ferner konnten dem Vorstandsmitglied auf der Grundlage einer in jedem Jahr erneut zu treffenden Ermessensentscheidung des Aufsichtsrats zusätzlich zu den virtuellen Aktien, die sich aus der LTI-Komponente ergaben, weitere verfallbare virtuelle Aktien als Basis-Matching zugeteilt werden. Darüber hinaus konnten dem Vorstandsmitglied abhängig von der Unternehmens-Performance während der Laufzeit pro Aktie aus dem Basis-Matching bis zu zwei weitere verfallbare virtuelle Aktien als Performance-Matching gewährt werden.
Der rechnerische Gesamtzielbetrag der Zuteilung zum Beginn der ab dem 1. April des jeweiligen Zuteilungsjahres beginnenden Laufzeit bestand aus der Summe der Werte der LTI-Komponente, des Basis-Matchings und des Performance-Matchings (bei Erreichung einer definierten Unternehmens-Performance).
Messgröße für die Unternehmens-Performance für Zwecke des Performance-Matchings war für die in den Jahren 2013 bis 2015 zugeteilten Tranchen zunächst der durchschnittliche ROACE während der vierjährigen Laufzeit im Vergleich zu einer im Rahmen der Auflage einer neuen Tranche vom Aufsichtsrat für die gesamte Periode vorab festgelegten Zielrendite. Für Geschäftsjahre ab 2016 basierten diese Erfolgsziele auf Beschluss des Aufsichtsrats auf der Kennziffer ROCE. Diese Anpassung war vor dem Hintergrund der Abspaltung der Uniper SE notwendig, da den Berechnungen des ROACE alte Planwerte zugrunde lagen, welche die Uniper-Abspaltung nicht berücksichtigten. Außerdem stand die Kennziffer ROACE ab dem Jahr 2016 nicht mehr als Konzernsteuerungskennziffer zur Verfügung. Darüber hinaus musste die aufgrund der Uniper-Abspaltung zu erwartende Wertminderung der E.ON-Aktie durch eine Umrechnungslogik kompensiert werden.
Außerordentliche Ereignisse bleiben bei der Feststellung der Unternehmens-Performance außer Ansatz. In Abhängigkeit vom Grad der Unternehmens-Performance können sich aus dem Performance-Matching am Ende der Laufzeit zwischen null und zwei weitere virtuelle Aktien für jede im Rahmen des Basis-Matchings zugeteilte virtuelle Aktie ergeben. Wird die vorab festgelegte Unternehmens-Performance zu 100 Prozent erreicht, erhält das Vorstandsmitglied zu jeder im Rahmen des Basis-Matchings zugeteilten virtuellen Aktie eine zusätzliche virtuelle Aktie. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Die sich am Ende der Laufzeit für das einzelne Vorstandsmitglied ergebende individuelle Stückzahl aller virtuellen Aktien wird mit dem Durchschnittskurs der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor dem Laufzeitende multipliziert. Dieser Betrag wird um die Dividenden, die sich für E.ON-Aktien während der Laufzeit ergeben haben, erhöht und ausgezahlt. Die Summe der Auszahlungen ist auf 200 Prozent des rechnerischen Gesamtzielbetrages begrenzt.
Die letzte vollständige Tranche des E.ON Share Matching Plans (LTI-Komponente der Tantieme des Vorjahres, Basis- und Performance-Matching) wurde im Geschäftsjahr 2016 aufgelegt und lief bis März 2020 (Share Matching Plan vierte Tranche [20162020]). Weil das alte Vergütungssystem noch bis einschließlich 2016 galt, wurden den Vorstandsmitgliedern letztmals im Jahr 2017 virtuelle Aktien auf Basis der LTI-Komponente der Tantieme für das Geschäftsjahr 2016 nach den Bedingungen des E.ON Share Matching Plans zugeteilt. Diese Tranche läuft bis zum Jahr 2021 (Share Matching Plan fünfte Tranche [2017-2021]).
Der Gesamt-Cap
Für die an die Vorstandsmitglieder auszuzahlende Jahresvergütung gilt ein Gesamt-Cap. Danach darf die Summe der einzelnen Vergütungsbestandteile in einem Jahr nicht höher als 200 Prozent der vertraglich vereinbarten Zielvergütung sein. Die Zielvergütung setzt sich aus Grundvergütung, Zieltantieme und dem Zielbetrag der langfristigen variablen Vergütung zusammen. Die betragsmäßige Begrenzung erhöht sich entsprechend den Beträgen aus Nebenleistungen und Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung aus dem jeweiligen Geschäftsjahr.
Die Aktienhaltevorschriften
Zur Stärkung der Kapitalmarktorientierung und Aktienkultur gelten für die Vorstandsmitglieder seit dem Jahr 2017 Aktienhaltevorschriften (sogenannte "Share Ownership Guidelines"). Danach haben sich die Vorstandsmitglieder verpflichtet, 200 Prozent (Vorstandsvorsitzender) beziehungsweise 150 Prozent (übrige Vorstandsmitglieder) ihrer Grundvergütung in E.ON-Aktien zu investieren, dies nachzuweisen und die Aktien bis zum Ablauf der Bestellung als Vorstandsmitglied zu halten.
Bis zur Erreichung der erforderlichen Investitionssumme sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, Beiträge in Höhe der Nettoauszahlungen aus der langfristigen Vergütung in echten E.ON-Aktien anzulegen. Zum 31. Dezember 2020 hat der Vorstand die Aktienhaltevorschriften bereits zu 98,22 Prozent erfüllt.

Die Versorgungszusagen
Mit den seit dem Geschäftsjahr 2010 in den Vorstand berufenen Mitgliedern hat die Gesellschaft eine beitragsorientierte Altersversorgung nach dem "Beitragsplan E.ON-Vorstand" vereinbart.

Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands fiktive Beiträge in Höhe eines Prozentsatzes der beitragsfähigen Bezüge (Grundvergütung und Zieltantieme). Der Beitragsprozentsatz beträgt maximal 21 Prozent. Die Höhe der jährlichen Beiträge setzt sich aus einem festen Basisprozentsatz (16 Prozent) und einem Matchingbeitrag (5 Prozent) zusammen. Voraussetzung für die Gewährung des Matchingbeitrags ist, dass das Vorstandsmitglied seinerseits einen Mindestbeitrag in gleicher Höhe durch Entgeltumwandlung leistet. Der durch das Unternehmen finanzierte Matchingbeitrag wird ausgesetzt, wenn und solange der Konzern-ROCE ab dem dritten Jahr in Folge unter den Kapitalkosten liegt. Die Gutschriften werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen Kapitalbaustein (bezogen auf das 62. Lebensjahr) umgerechnet und den Versorgungskonten der Vorstandsmitglieder gutgeschrieben. Der hierzu verwendete Zinssatz wird in jedem Jahr abhängig vom Renditeniveau langfristiger Bundesanleihen ermittelt. Das auf dem Versorgungskonto angesammelte Guthaben kann nach Wahl des Vorstandsmitglieds (frühestens im Alter von 62 Jahren) oder der Hinterbliebenen als lebenslange Rente, in Raten oder als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Der daraus später tatsächlich resultierende Anspruch der einzelnen Vorstandsmitglieder kann im Voraus nicht exakt ermittelt werden. Er hängt von noch ungewissen Parametern ab; insbesondere der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre, dem Erreichen der Unternehmenserfolgsziele und der Zinsentwicklung. Der bei einem Eintrittsalter von 50 Jahren erreichbare Anspruch aus der unternehmensfinanzierten beitragsorientierten Versorgungszusage liegt derzeit bei geschätzten 30 bis 35 Prozent des Grundgehalts (ohne Berücksichtigung der vor der Bestellung in den Vorstand angesparten Versorgungsanwartschaften).
Mit dem vor dem Jahr 2010 in den Vorstand berufenen Vorsitzenden des Vorstands - Herrn Dr. Johannes Teyssen - hat die Gesellschaft eine endgehaltsabhängige Altersversorgung vereinbart. Herr Dr. Johannes Teyssen hat nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft Anspruch auf lebenslanges monatliches Ruhegeld. Die Versorgungszusage sieht für Herrn Dr. Johannes Teyssen ein Ruhegeld in Höhe von 75 Prozent der Grundvergütung vor. Ruhegeldansprüche aus früheren Tätigkeiten werden vollständig angerechnet. Die Versorgungszusage enthält außerdem für den Todesfall ein Witwengeld in Höhe von 60 Prozent sowie Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 15 Prozent des jeweiligen Ruhegeldanspruchs. Witwen- und Waisengeld können zusammen maximal 100 Prozent des jeweiligen Ruhegeldanspruchs betragen.
Die Unverfallbarkeit der von den Vorstandsmitgliedern erworbenen Pensionsanwartschaften (sowohl beitragsorientiert als auch endgehaltsabhängig) ist entsprechend den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.
Der Aufsichtsrat überprüft das Versorgungsniveau der Vorstandsmitglieder und den daraus abgeleiteten jährlichen und langfristigen Versorgungsaufwand regelmäßig und passt die Zusagen gegebenenfalls an.
Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Vorstandsdienstverträge sehen einen Abfindungs-Cap entsprechend der Empfehlung des DCGK vor. Danach dürfen Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten. Zudem wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet.
Bei vorzeitigem Verlust der Vorstandsposition aufgrund eines Unternehmenskontrollwechsels (Change of Control) haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Change-of-Control-Regelung nimmt einen Kontrollwechsel in folgenden drei Fallgestaltungen an: Ein Dritter erwirbt mindestens 30 Prozent der Stimmrechte und erreicht damit die Pflichtangebotsschwelle gemäß dem WpUG; die Gesellschaft schließt als abhängiges Unternehmen einen Unternehmensvertrag ab oder die E.ON SE wird mit einem anderen nicht konzernverbundenen Unternehmen verschmolzen. Der Abfindungsanspruch entsteht, wenn der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel durch einvernehmliche Beendigung, Zeitablauf oder durch Kündigung des Vorstandsmitglieds endet; im letzteren Fall nur, wenn die Vorstandsposition infolge des Kontrollwechsels wesentlich berührt wird. Die Abfindung der Vorstandsmitglieder besteht aus Grundvergütung und Zieltantieme sowie Nebenleistungen für zwei Jahre. Die Abfindungszahlungen können 100 Prozent des zuvor beschriebenen Abfindungs-Caps nicht übersteigen.
Nach Beendigung der Vorstandsdienstverträge besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Den Mitgliedern des Vorstands ist es untersagt, für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags mittelbar oder unmittelbar für ein Unternehmen tätig zu werden, das im direkten oder indirekten Wettbewerb zur Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen steht. Die Vorstandsmitglieder erhalten während dieser Zeit eine Karenzentschädigung in Höhe von 100 Prozent der Zielvergütung (ohne langfristige variable Vergütung), mindestens aber 60 Prozent der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Gesamtbezüge.
Die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem und die einzelnen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder überprüft. Er hat die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands in horizontaler und vertikaler Hinsicht festgestellt und die nachfolgend dargestellten erfolgsabhängigen Vergütungen beschlossen. Dabei hat er die horizontale Üblichkeit geprüft, indem er die Vergütung einem Marktvergleich mit Unternehmen ähnlicher Größenordnung unterzogen hat. Hierzu wurden in die Vergleichsgruppe die Unternehmen des DAX einbezogen. Außerdem hat der Aufsichtsrat einen vertikalen Vergleich der Vergütung der Vorstandsmitglieder zum oberen Führungskreis und zur sonstigen Belegschaft aufgestellt und in seine Angemessenheitsüberprüfung miteinbezogen. Aus Sicht des Aufsichtsrats bestand im Geschäftsjahr 2020 keine Notwendigkeit, die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder anzupassen.
Die Tantieme 2020
Die jährliche Tantieme der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 betrug basierend auf der Unternehmens-Performance und dem individuellen Performance-Faktor insgesamt 4,4 Mio € (Vorjahr: 6,0 Mio €).
Um die Unternehmens-Performance für das Geschäftsjahr 2020 zu ermitteln, wurde das tatsächlich erreichte EPS auf Basis des bereinigten Konzernüberschusses dem vom Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegten Zielwert (Budget) gegenübergestellt. Im Geschäftsjahr 2020 war das Ergebnis von E.ON durch die folgende Sondersituation geprägt: Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Verbindung mit einem außergewöhnlich milden Winter ist der Strom- und Gasverbrauch unter den Planungen geblieben. Dies hat zu Minderabsätzen im Vertrieb sowie geringeren Durchleitungsmengen im Netz geführt.
Im Geschäftsjahr 2020 lagen die tatsächlichen Durchleitungsmengen in den E.ON-Strom- und -Gasnetzen in Deutschland deutlich unterhalb der Prognosewerte. Die mengengewichteten Bandbreiten der Abweichungen zwischen Prognosewerten und Istwerten der vergangenen Jahre lagen im Durchschnitt über alle großen deutschen Verteilnetzbetreiber der E.ON-Gruppe zwischen -1,4 Prozent und +1,4 Prozent. Im langjährigen mengengewichteten Durchschnitt ergeben sich jedoch keine nennenswerten Abweichungen. Die außerordentlich hohe mengengewichtete Abweichung in Höhe von -2,7 Prozent im Geschäftsjahr 2020 hatte ein um 220 Mio € reduziertes Ergebnis zur Folge.
Die für E.ON relevanten Regulierungsmechanismen führen jedoch dazu, dass die Mindererlöse aufgrund von Prognoseunterschreitungen (höhere Prognosewerte als Istwerte) im Geschäftsjahr 2020 in den Folgejahren nahezu vollständig ausgeglichen werden. Die genehmigten Erlösobergrenzen werden im Zeitablauf absatzmengenunabhängig vereinnahmt. Demnach würde eine Nichtkorrektur dieser Mindererlöse im Netz im Geschäftsjahr 2020 zu einer ungerechtfertigten Schlechterstellung des Vorstands führen: Die Mindererlöse würden wegen der negativen Planabweichung für das Geschäftsjahr 2020 zu einer niedrigeren Unternehmenszielerreichung führen, während die oben beschriebenen ausgleichenden Mehrerlöse aufgrund ihrer Budgetierung in den Folgejahren nicht zu einer entsprechend höheren Zielerreichung führen. Der Aufsichtsrat hat sich daher entschieden, diese Sondereffekte aus dem Netzgeschäft bei der Ermittlung und Festlegung der Zielerreichung zu berücksichtigen. Mit dem Ausgleich ergibt sich eine Zielerreichung in der Unternehmens-Performance in Höhe von 85 Prozent. Dieser Ausgleich wird auch bei der Ermittlung der Zielerreichung für die Mitarbeiter berücksichtigt, deren Unternehmens-Performance auf Basis des EPS ermittelt wird.
In dem der Hauptversammlung 2021 zur Zustimmung vorgelegten neuen Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat vorgesehen, dass er entsprechende Effekte, die im Netzgeschäft ohne wirtschaftliche Auswirkungen für E.ON bleiben, berücksichtigen kann.
Die Minderabsätze im Vertrieb werden nicht ausgeglichen und wirken somit ohne Einschränkung auf die Tantieme 2020 ein. Auch in Zukunft ist hier keine Korrektur vorgesehen.
Für die Festlegung des individuellen Performance-Faktors hat der Aufsichtsrat anhand vorab definierter Ziele die Gesamtleistung des Vorstands sowie die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder diskutiert und bewertet.
Unter Berücksichtigung der Unternehmens-Performance und des vom Aufsichtsrat festgelegten individuellen Performance-Faktors für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich für die Tantieme 2020 eine Gesamtzielerreichung von 102 Prozent.
Individueller Performance-Faktor
| Ziele 2020 | Bewertung | Zielerreichung |
|---|---|---|
| Individuelle und kollektive Ziele, insbesondere mit Blick auf die folgenden Themen: | Beurteilung durch den Aufsichtsrat: | 120 % |
| • Integration der innogy SE | Besonders positiv hat der Aufsichtsrat die Anstrengungen und Erfolge im Zusammenhang mit der vollständigen Integration der innogy SE bewertet. Die Fortschritte im | |
| • Nuklearer Rückbau | nuklearen Rückbau bei PreussenElektra sowie die Sicherung neuer Wachstums | |
| • Wachstumschancen im Netzbereich | chancen in den Netzbereichen sind weitere außerordentlich positive Aspekte. Auch | |
| • Nachhaltigkeitsstrategie | die erfolgreiche Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie floss positiv in die Bewertung der individuellen Leistung ein. |
Gewährte langfristige variable Vergütung 2020
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2020 die vierte Tranche des E.ON Performance Plans (2020-2023) gewährt und den Vorstandsmitgliedern virtuelle E.ON-Aktien zugeteilt.
E.ON Performance Plan vierte Tranche (2020-2023)
Der im Zeitpunkt der Zuteilung am 1. Januar 2020 beizulegende Zeitwert der virtuellen E.ON-Aktien (7,88 €/Stück) ist in den nachfolgenden Tabellen "Aktienbasierte Vergütung" und "Gesamtvergütung des Vorstands" dargestellt. Die Wertentwicklung dieser Tranche hängt maßgeblich von der Entwicklung des E.ON-Aktienkurses und den Dividendenzahlungen sowie der relativen TSR-Performance gegenüber den Unternehmen des Branchenindex STOXX® Europe 600 Utilities in den Jahren 2020 bis 2023 ab. Die im Jahr 2024 folgenden tatsächlichen Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder können daher - unter Umständen erheblich - von den dargestellten Werten abweichen.
Insgesamt ergab sich im vergangenen Geschäftsjahr folgender Aufwand für die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder:
Aktienbasierte Vergütung
| Wert der virtuellen Aktien bei Gewährung | Stückzahl bei Gewährung | Aufwand (+)/Ertrag (-)1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.732.500 | 1.732.500 | 219.861 | 259.357 | 1.925.176 | 2.277.079 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 | 1.133.743 | 1.083.333 | 127.962 | 150.949 | 1.245.902 | 1.400.308 |
| davon anteiliger "LTI innogy" (2020-2021)3 | 125.410 | - | 0 | - | 125.410 | - |
| davon Ersatzleistung "LTI- innogy" (2019-2021) | - | 75.000 | - | 0 | - | 75.000 |
| Dr. Thomas König | 825.000 | 825.000 | 104.696 | 123.503 | 470.219 | 288.515 |
| Dr. Marc Spieker | 825.000 | 825.000 | 104.696 | 123.503 | 698.881 | 529.777 |
| Dr. Karsten Wildberger | 825.000 | 825.000 | 104.696 | 123.503 | 840.207 | 870.727 |
| Summe | 5.341.243 | 5.290.833 | 661.911 | 780.815 | 5.180.385 | 5.366.406 |
1 Aufwand für die im Jahr 2019 beziehungsweise 2020 bestehenden Performance-Rechte und virtuellen Aktien gemäß IFRS 2
2 Stückzahl basierend auf dem E.ON Performance Plan, 3. Tranche bzw. E.ON Performance Plan, 4. Tranche in Höhe des Zielwertes von 1.008.333 € und einem IFRS 2-Aufwand von 1.120.492 €.
3 Keine Stückzahlangabe, da keine Zusage in Form virtueller Aktien erfolgte. Siehe Erläuterung zu Herrn Dr.-Ing. Birnbaum auf Seite 92.
Die für das Geschäftsjahr 2020 gewährte langfristige variable Vergütung betrug insgesamt 5,2 Mio €. Weitere Informationen zur aktienbasierten Vergütung sind in der Textziffer 12 des Anhangs des Konzernabschlusses dargestellt.
Zugeflossene langfristige variable Vergütung 2020
Die im Geschäftsjahr 2016 gewährte vierte Tranche des E.ON Share Matching Plans endete am 31. März 2020. Die Auszahlung ist im April 2020 erfolgt.
E.ON Share Matching Plan vierte Tranche (2016-2020)
Die vierte Tranche des E.ON Share Matching Plans wurde auf Basis der Erreichung des ROCE-Ziels und der Aktienkursentwicklung während der Laufzeit abgerechnet.
Das für die vierte Tranche des E.ON Share Matching Plans maßgebliche Erfolgsziel, der Konzern-ROCE, wurde durch den Vollzug der Übernahme der innogy SE und deren Eintreten in den Konsolidierungskreis der E.ON SE erheblich beeinflusst. In der Zielfestlegung des Konzern-ROCE für die 2016 aufgelegte Tranche konnten die Auswirkungen der Transaktion naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden. Um weiterhin eine sachgerechte und anspruchsvolle Zielsetzung sicherzustellen, hatte der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen beschlossen, die für die Ermittlung der Zielerreichung relevante Kennzahl nachträglich anzupassen. Dies bedeutet, dass das unveränderte ROCE-Ziel gegen den ROCE basierend auf einer E.ON nach alter Struktur vor der Transaktion - das heißt ohne die innogy SE, aber mit den abgehenden Geschäften wie E.ON Climate & Renewables und einzelnen Beteiligungen der PreussenElektra - gemessen wurde. Für abgehende Geschäfte wurden zuletzt verfügbare Prognosezahlen herangezogen. Für die übrigen Elemente wurden Istzahlen auf Basis des Geschäftsjahresendes bemessen.
Der auf dieser Basis festgestellte durchschnittliche ROCE während der vierjährigen Laufzeit betrug 10,2 Prozent. Die Zielrendite für den E.ON Share Matching Plan vierte Tranche betrug 9,6 Prozent, sodass sich insgesamt eine Zielerreichung von 162 Prozent für die Unternehmens-Performance ergab. Unter Berücksichtigung dieser Zielerreichung, des Durchschnittskurses der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor dem Laufzeitende in Höhe von 10,11 € sowie der Dividenden in Höhe von insgesamt 1,57 €, die sich für E.ON-Aktien während der Laufzeit ergeben haben, wurden insgesamt 6,1 Mio € an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt.
Die Vorstandspensionen im Geschäftsjahr 2020
Nachfolgend sind die aktuellen Ruhegeldanwartschaften der Vorstandsmitglieder, die Höhe der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und der Barwert der Pensionsverpflichtungen für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen ist nach den Vorgaben der IFRS und des HGB ermittelt worden. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszins nach IFRS von 0,8 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent) beziehungsweise einem Rechnungszins nach HGB von 2,30 Prozent (Vorjahr: 2,71 Prozent).
Vorstandspensionen gemäß IFRS
| Aktuelle Höhe der Ruhegeldanwartschaft zum 31. Dezember | Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in % der Grundvergütung | absolut in € | in € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 75 | 75 | 930.000 | 930.000 | 1.276.716 | 1.410.074 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1, 2 (E.ON SE) | - | - | - | - | 357.170 | 245.953 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | - | - | 195.667 |
| Dr. Thomas König1 | - | - | - | - | 287.461 | 213.076 |
| Dr. Marc Spieker1 | - | - | - | - | 250.553 | 209.825 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | - | - | - | - | 314.108 | 277.975 |
| Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | Barwert zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|---|
| davon Zinsaufwand in € | in € | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 365.816 | 525.001 | 30.808.106 | 28.139.682 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1, 2 (E.ON SE) | 24.571 | 29.011 | 2.913.120 | 1.890.048 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | 195.667 |
| Dr. Thomas König1 | 35.530 | 44.685 | 3.194.925 | 2.733.075 |
| Dr. Marc Spieker1 | 16.631 | 17.223 | 1.612.838 | 1.279.272 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | 15.579 | 14.393 | 1.558.531 | 1.198.385 |
1 Beitragsplan E.ON Vorstand
2 Für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bezieht sich der Vorjahreswert auf sein am 31. Dezember 2019 passives Dienstverhältnis mit der E.ON SE. Für 2020 wurde das gesamte Jahr (inklusive Endstand) wieder auf Basis seines nunmehr wieder aktiven Dienstverhältnisses bei der E.ON SE dargestellt.
3 50 Prozent des Beitrags zu der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum ab dem 11. Oktober 2019 durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung wurden von der E.ON SE getragen.
Vorstandspensionen gemäß HGB
| Aktuelle Höhe der Ruhegeldanwartschaft zum 31. Dezember | Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in % der Grundvergütung | absolut in € | in € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 75 | 75 | 930.000 | 930.000 | 2.098.992 | 564.476 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1, 2 (E.ON SE) | - | - | - | - | 862.044 | 332.111 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | - | - | 172.476 |
| Dr. Thomas König1 | - | - | - | - | 397.348 | 403.263 |
| Dr. Marc Spieker1 | - | - | - | - | 239.670 | 292.176 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | - | - | - | - | 286.769 | 373.061 |
| Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | Barwert zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|---|
| davon Zinsaufwand in € | in € | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 597.806 | 689.983 | 24.158.256 | 22.059.264 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1, 2 (E.ON SE) | 42.778 | 40.010 | 2.440.578 | 1.578.534 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | 172.476 |
| Dr. Thomas König1 | 63.517 | 62.291 | 2.741.146 | 2.343.798 |
| Dr. Marc Spieker1 | 26.884 | 22.465 | 1.231.703 | 992.033 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | 26.533 | 19.453 | 1.265.855 | 979.086 |
1 Beitragsplan E.ON Vorstand
2 Für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bezieht sich der Vorjahreswert auf sein am 31. Dezember 2019 passives Dienstverhältnis mit der E.ON SE. Für 2020 wurde das gesamte Jahr (inklusive Endstand) wieder auf Basis seines nunmehr wieder aktiven Dienstverhältnisses bei der E.ON SE dargestellt.
3 Freiwillige Zusatzangabe. 50 Prozent des Beitrags zu der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum ab dem 11. Oktober 2019 durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung wurden von der E.ON SE getragen.
Die rückstellungspflichtigen Barwerte der Vorstandspensionen nach IFRS sowie nach HGB sind zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Jahr 2019 gestiegen. Dies resultiert zunächst aus den dienstzeitabhängigen Zuwächsen. Als weiterer Grund kommt hinzu, dass der Rechnungszins für die Abzinsung unter dem Vorjahreswert lag.
Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2020
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2020 14,1 Mio € und lagen damit etwa 9,6 Prozent unter dem Vorjahr (15,6 Mio €), bezogen auf die im Geschäftsjahr 2019 berichtete Gesamtvergütung des Vorstands.
Die Bestellung von Herrn Dr. Teyssen zum Vorsitzenden des Vorstands sowie sein Dienstvertrag werden auf seinen eigenen Wunsch vorzeitig anstelle der ursprünglichen Laufzeit bis 31. Dezember 2021 bereits mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2021 einvernehmlich beendet.
Vergütungsregelungen Doppelmandat Herr Dr.-Ing. Birnbaum
Neben seiner Bestellung als Vorstandsmitglied der E.ON SE und seiner Tätigkeit als Integrationsvorstand war Herr Dr.-Ing. Birnbaum seit dem 11. Oktober 2019 auch zum Vorsitzenden des Vorstands der innogy SE bestellt ("Doppelmandat" im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 2 des AktG). In dieser Zeit bezog Herr Dr.-Ing. Birnbaum seine Vergütung ausschließlich von der innogy SE auf Basis eines mit der Gesellschaft neu geschlossenen Dienstvertrags. Die vergütungsrelevanten Teile seines Dienstvertrags mit der E.ON SE wurden für die Zeit als Vorstandsvorsitzender bei der innogy SE ruhend gestellt.
Aufgrund der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE am 2. Juni 2020 und des damit verbundenen Erlöschens seines Vorstandsamts bei der innogy SE wurde mit Herrn Dr.-Ing. Birnbaum eine einvernehmliche Aufhebung seines bestehenden Dienstvertrags mit der innogy SE mit Wirkung zum Ablauf des 1. Juni 2020 (Vortag der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der E.ON Verwaltungs SE) vereinbart. Ab dem 2. Juni 2020 lebten die zuvor ruhend gestellten Teile seines Dienstvertrags mit der E.ON SE wieder auf und Herr Dr.-Ing. Birnbaum bezieht seine Vergütung wieder ausschließlich aus seinem Dienstvertrag mit der E.ON SE.
Im Geschäftsjahr 2020 war die Vergütung von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bis zum Ende des Dienstvertrags mit der innogy SE zum Ablauf des 1. Juni 2020 wie folgt geregelt:
Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt weiterhin eine Grundvergütung in Höhe von 800.000 €, bezogen auf das ganze Geschäftsjahr.
Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt zeitanteilig bis zum Ende des Dienstvertrages mit der innogy SE zum Ablauf des 1. Juni 2020 eine Tantieme der innogy SE mit einem Zielbetrag von 1.025.000 €, gerechnet für ein volles Geschäftsjahr ("Tantieme innogy"). Im Zuge des Wiederauflebens der ruhend gestellten Teile seines Dienstvertrags mit der E.ON SE wurde Herrn Dr.-Ing. Birnbaum für das Geschäftsjahr 2020 ab dem 2. Juni 2020 zeitanteilig die Tantieme der E.ON SE mit einem Zielbetrag von 825.000 €, gerechnet für ein volles Geschäftsjahr, gewährt.
Grundlage für die "Tantieme innogy" im Geschäftsjahr 2020 war die Erreichung von kollektiven und individuellen Zielen, welche vom Aufsichtsrat der innogy SE vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt wurden. Die Zielerreichung der "Tantieme innogy" wird durch den Aufsichtsrat auf Basis dieser Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen festgestellt und kann zwischen 0 Prozent und 180 Prozent betragen. Zur Abbildung des operativen Geschäftserfolgs der innogy SE wurden als kollektive finanzielle Leistungskriterien das bereinigte EBIT und das bereinigte Nettoergebnis sowie als individuelle Ziele für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum beispielweise die Führung des Netz- und Vertriebsgeschäfts unter Erreichung der wirtschaftlichen Ziele festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat kollektive Ziele zur Sicherstellung der business continuity sowie der erfolgreichen Integration der innogy SE in den E.ON-Konzern definiert.
Herr Dr.-Ing. Birnbaum nahm weiterhin an dem auf Seite 84 beschriebenen E.ON Performance Plan teil. Dieser wurde analog, das heißt ausgerichtet auf die Kapitalmarktperformance der E.ON SE, von der innogy SE fortgeführt und mit einem Zielbetrag von 1.008.333 € pro Jahr gewährt.
Für die gestiegene Verantwortung sowie die größeren und speziellen Herausforderungen wurde Herrn Dr.-Ing. Birnbaum zeitanteilig bis zum Ende des Dienstvertrages mit der innogy SE zum Ablauf des 1. Juni 2020 zusätzlich eine langfristige variable Vergütung mit einem Zielwert von 300.000 €, gerechnet für ein volles Geschäftsjahr, gewährt, die sich ausschließlich am Erfolg der innogy SE orientiert ("LTI innogy"). Die Laufzeit des "LTI innogy" beträgt zwei Jahre. Die Zielerreichung wird auf Basis vorab definierter Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat bestimmt und kann zwischen 0 Prozent und 200 Prozent betragen. Grundlage für den im Geschäftsjahr 2020 gewährten "LTI innogy" war die Führung der innogy SE als E.ON-Konzernunternehmen unter Beachtung der Interessen der weiteren Aktionäre und in diesem Rahmen insbesondere die geplante Integration in die E.ON SE.
Die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum zum Vorsitzenden des Vorstands der innogy SE endete am 2. Juni 2020. Der Aufsichtsrat der innogy SE hat für diesen Zeitraum eine Zielerreichung der "Tantieme innogy" und des "LTI innogy" von 100 Prozent festgesetzt. Die aus der Zielerreichung resultierenden Auszahlungen werden zeitanteilig für den Zeitraum der Bestellung berechnet und erfolgen gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen nach Ende der jeweiligen regulären Laufzeit. Der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum im Geschäftsjahr 2020 gewährte E.ON Performance Plan wird von der E.ON SE übernommen und fortgeführt.
Herr Dr.-Ing. Birnbaum nahm zudem weiterhin an der beitragsorientierten Altersversorgung "Beitragsplan E.ON Vorstand" teil. Diese war bis zum Wiederaufleben des Dienstvertrages von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bei der E.ON SE ruhend gestellt und wurde in dieser Zeit durch die innogy SE fortgeführt und administriert. Die erworbenen Anwartschaften gegenüber der E.ON SE blieben bestehen. Die von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum während seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der innogy SE erworbene Versorgungsanwartschaft gegenüber der innogy SE wurde nach dem Ausscheiden von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum aus dem Vorstand der innogy SE im Wege einer Vereinbarung zwischen Herrn Dr.-Ing. Birnbaum, der innogy SE und der E.ON SE auf diese übertragen.
Für die Tätigkeit von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum als Mitglied des Vorstands der E.ON SE erstattete diese der innogy SE die während der Dauer des Doppelmandats seiner Tätigkeit bei der E.ON SE zuzuordnenden Kosten. Die zu erstattenden Kosten umfassten die folgenden gemäß dem Dienstvertrag zwischen der innogy SE und Herrn Dr.-Ing. Birnbaum gezahlten Vergütungsbestandteile (jeweils bis zur Beendigung des Dienstvertrages zum Ablauf des 1. Juni 2020): 50 Prozent der gezahlten Grundvergütung, 100 Prozent der Zahlungen aus der am 1. Januar 2020 gewährten Tranche des E.ON Performance Plans, 50 Prozent des Beitrags zu der durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung nach dem "Beitragsplan E.ON Vorstand".
Die Kostenteilung stellte sich entsprechend für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:
Kostenteilung der Vergütung von Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum während des Doppelmandats im Geschäftsjahr 2020
| in Prozent | E.ON SE | innogy SE |
|---|---|---|
| Grundvergütung | 50 | 50 |
| Nebenleistungen | - | 100 |
| E.ON-Tantieme 2020 | 100 | - |
| innogy-Tantieme 2020 | - | 100 |
| E.ON Performance Plan (2020_2023) | 100 | - |
| LTI innogy (2020_2021) | - | 100 |
| Betriebliche Altersversorgung | 50 | 50 |
Gesamtvergütung des Vorstands
Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich folgende Gesamtvergütung:
| Grundvergütung | Tantieme | Nebenleistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.445.850 | 1.984.500 | 34.684 | 40.791 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 davon innogy SE | 800.000 335.556 | 800.000 88.406 | 918.209 428.484 | 1.137.309 241.788 | 23.101 11.698 | 27.116 4.519 |
| Dr. Thomas König | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 46.233 | 44.264 |
| Dr. Marc Spieker | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 52.699 | 48.607 |
| Dr. Karsten Wildberger | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 51.010 | 61.983 |
| Summe | 4.140.000 | 4.140.000 | 4.429.559 | 5.956.809 | 207.727 | 222.761 |
| Wert der gewährten aktienbasierten Vergütung1 | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.732.500 | 1.732.500 | 4.453.034 | 4.997.791 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 davon innogy SE | 1.133.743 125.4104 | 1.083.333 75.0003 | 2.875.053 901.148 | 3.047.758 409.713 |
| Dr. Thomas König | 825.000 | 825.000 | 2.259.733 | 2.514.264 |
| Dr. Marc Spieker | 825.000 | 825.000 | 2.266.199 | 2.518.607 |
| Dr. Karsten Wildberger | 825.000 | 825.000 | 2.264.510 | 2.531.983 |
| Summe | 5.341.243 | 5.290.833 | 14.118.529 | 15.610.403 |
1 Der beizulegende Zeitwert für die aktienbasierte Vergütung der vierten Tranche des E.ON Performance Plans betrug 7,88 € je virtuelle E.ON-Aktie.
2 Siehe Erläuterung zu Herrn Dr.-Ing. Birnbaum auf Seite 92.
3 Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt die Ersatzleistung "LTI innogy" mit langfristiger Anreizwirkung (2019_2021) in Höhe von 75.000 €.
4 Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt gemäß seinem innogy-Dienstvertrag den "LTI innogy" mit langfristiger Anreizwirkung (2020_2021) in Höhe von 300.000 € p. a. Der "LTI innogy" wird entsprechend dem Ende des Dienstvertrages zwischen Herrn Dr.-Ing. Birnbaum und der innogy SE am 1. Juni 2020 zeitanteilig gewährt.
Zur Transparenzdarstellung im Sinne der Corporate Governance erfolgt der individualisierte Ausweis der Vergütung freiwillig auch weiterhin auf Basis der Mustertabellen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017. Die den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 gewährten und im Geschäftsjahr 2020 zugeflossenen Vergütungen stellen sich nach der Empfehlung des DCGK wie folgt dar:
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr. Johannes Teyssen (Vorstandsvorsitzender) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1,2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 |
| Nebenleistungen | 40.791 | 34.684 | 34.684 | 34.684 | 40.791 | 34.684 |
| Summe | 1.280.791 | 1.274.684 | 1.274.684 | 1.274.684 | 1.280.791 | 1.274.684 |
| Einjährige variable Vergütung | 1.417.500 | 1.417.500 | - | 2.835.000 | 1.984.500 | 1.445.850 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 1.732.500 | 1.732.500 | - | 3.465.000 | 2.254.138 | 3.295.219 |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | 2.254.138 | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | 3.295.219 |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 1.732.500 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 1.732.500 | - | 3.465.000 | - | - |
| Summe | 4.430.791 | 4.424.684 | 1.274.684 | 7.574.684 | 5.519.429 | 6.015.753 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 885.073 | 910.900 | 910.900 | 910.900 | 885.073 | 910.900 |
| Gesamtvergütung | 5.315.864 | 5.335.584 | 2.185.584 | 8.485.584 | 6.404.502 | 6.926.653 |
1 Der in der Gewährungstabelle ausgewiesene Maximalwert stellt die Summe der vertraglichen (Einzel-)Caps für die verschiedenen Vergütungsbestandteile des jeweiligen Vorstandsmitglieds dar.
2 Zusätzlich gilt der im Geschäftsjahr 2013 eingeführte und auf Seite 86 beschriebene Gesamt-Cap für die Vorstandsvergütung.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum (Vorstand Integration) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung insgesamt | 800.000 | 800.000 | 800.000 | 800.000 | 800.000 | 800.000 |
| davon innogy SE3 | 88.406 | 335.556 | 335.556 | 335.556 | 88.406 | 335.556 |
| Nebenleistungen insgesamt | 27.116 | 23.101 | 23.101 | 23.101 | 27.116 | 23.101 |
| davon innogy SE3 | 4.519 | 11.698 | 11.698 | 11.698 | 4.519 | 11.698 |
| Summe | 827.116 | 823.101 | 823.101 | 823.101 | 827.116 | 823.101 |
| Einjährige variable Vergütung insgesamt4 | 869.932 | 908.607 | - | 1.731.517 | 1.137.309 | 918.209 |
| davon innogy SE4,5 | 230.274 | 428.484 | - | 771.271 | 241.788 | 428.484 |
| Mehrjährige variable Vergütung insgesamt | 1.083.333 | 1.133.743 | - | 2.267.486 | 1.387.150 | 1.917.882 |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | 1.312.150 | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | 1.917.882 |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 1.008.333 | - | - | - | - | - |
| - Ersatzleistung "LTI innogy" (2019-2021)3 | 75.000 | - | - | - | 75.000 | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023)6 | - | 1.008.333 | - | 2.016.666 | - | - |
| - LTI innogy (2020-2021)3 | - | 125.410 | - | 250.820 | - | - |
| Summe | 2.780.381 | 2.865.451 | 823.101 | 4.822.104 | 3.351.575 | 3.659.192 |
| Versorgungsaufwand (service cost) insgesamt | 412.609 | 332.599 | 332.599 | 332.599 | 412.609 | 332.599 |
| davon innogy SE3,7 | 195.667 | - | - | - | 195.667 | - |
| Gesamtvergütung | 3.192.990 | 3.198.050 | 1.155.700 | 5.154.703 | 3.764.184 | 3.991.791 |
1 2 Siehe Fußnoten auf Seite 94 oben.
3 Siehe Erläuterung zu Herrn Dr.-Ing. Birnbaum auf Seite 92.
4 Maximal Cap innogy SE: 180 Prozent; Maximal Cap E.ON SE: 200 Prozent
5 im Jahr 2019: für den Zeitraum 11. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019; im Jahr 2020: für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 1. Juni 2020
6 Zuteilung erfolgte zunächst durch die innogy SE und wurde mit der Beendigung des Dienstverhältnisses mit der innogy SE auf die E.ON SE mit schuldbefreiender Wirkung übertragen.
7 50 Prozent des Beitrags zu der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum ab dem 11. Oktober 2019 bis zum 1. Juni 2020 durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung werden von der E.ON SE getragen.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr. Thomas König (Vorstand Netzgeschäft) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1,2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 44.264 | 46.233 | 46.233 | 46.233 | 44.264 | 46.233 |
| Summe | 744.264 | 746.233 | 746.233 | 746.233 | 744.264 | 746.233 |
| Einjährige variable Vergütung | 675.000 | 675.000 | - | 1.350.000 | 945.000 | 688.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 825.000 | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | - | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 825.000 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| Summe | 2.244.264 | 2.246.233 | 746.233 | 3.746.233 | 1.689.264 | 1.434.733 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 168.391 | 251.931 | 251.931 | 251.931 | 168.391 | 251.931 |
| Gesamtvergütung | 2.412.655 | 2.498.164 | 998.164 | 3.998.164 | 1.857.655 | 1.686.664 |
1, 2 Siehe Fußnoten auf Seite 94 oben.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr. Marc Spieker (Vorstand Finanzen) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 48.607 | 52.699 | 52.699 | 52.699 | 48.607 | 52.699 |
| Summe | 748.607 | 752.699 | 752.699 | 752.699 | 748.607 | 752.699 |
| Einjährige variable Vergütung | 675.000 | 675.000 | - | 1.350.000 | 945.000 | 688.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 825.000 | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | - | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 825.000 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| Summe | 2.248.607 | 2.252.699 | 752.699 | 3.752.699 | 1.693.607 | 1.441.199 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 192.602 | 233.922 | 233.922 | 233.922 | 192.602 | 233.922 |
| Gesamtvergütung | 2.441.209 | 2.486.621 | 986.621 | 3.986.621 | 1.886.209 | 1.675.121 |
1, 2 Siehe Fußnoten auf Seite 94 oben.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr. Karsten Wildberger (Vorstand Vertrieb und Kundenlösungen) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 61.983 | 51.010 | 51.010 | 51.010 | 61.983 | 51.010 |
| Summe | 761.983 | 751.010 | 751.010 | 751.010 | 761.983 | 751.010 |
| Einjährige variable Vergütung | 675.000 | 675.000 | - | 1.350.000 | 945.000 | 688.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 825.000 | 825.000 | - | 1.650.000 | - | 896.214 |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | - | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | 896.214 |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 825.000 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| Summe | 2.261.983 | 2.251.010 | 751.010 | 3.751.010 | 1.706.983 | 2.335.724 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 263.582 | 298.529 | 298.529 | 298.529 | 263.582 | 298.529 |
| Gesamtvergütung | 2.525.565 | 2.549.539 | 1.049.539 | 4.049.539 | 1.970.565 | 2.634.253 |
1, 2 Siehe Fußnoten auf Seite 94 oben.
Die E.ON SE und ihre Tochtergesellschaften haben den Vorstandsmitgliedern auch im Geschäftsjahr 2020 keine Darlehen oder Vorschüsse gewährt oder sind zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands befinden sich auf Seite 250.
Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen 12,8 Mio € (Vorjahr: 10,8 Mio €). Die Gesellschaft hat 166,8 Mio € (Vorjahr: 161,3 Mio €) - Bewertung nach IFRS - für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen zurückgestellt.
Das Aufsichtsratsvergütungssystem
Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ziel dieses Vergütungssystems ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan zu stärken. Außerdem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Reihe von Aufgaben, die sie unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erfüllen müssen. Daher erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats - neben der Erstattung ihrer Auslagen - eine feste Vergütung sowie eine Vergütung für Ausschusstätigkeiten.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine fixe Vergütung in Höhe von 440.000 €, seine Stellvertreter jeweils 320.000 €. Den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats steht eine Vergütung in Höhe von 140.000 € zu. Zusätzlich erhalten der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses 180.000 €, andere Mitglieder dieses Ausschusses jeweils 110.000 €, Vorsitzende eines anderen Ausschusses 140.000 €, Mitglieder dieser anderen Ausschüsse jeweils 70.000 €. Im Falle einer Mitgliedschaft in mehreren Ausschüssen wird nur die jeweils höchste Ausschussvergütung gezahlt. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats erhalten keine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in Ausschüssen. Weiterhin zahlt die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € je Tag der Sitzung. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung.
Die Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2020
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2020 5,3 Mio € (Vorjahr: 4,3 Mio €). Der Anstieg der Gesamtbezüge gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 liegt hauptsächlich darin begründet, dass mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 der Aufsichtsrat der E.ON SE aufgrund der Übernahme der Mehrheit der Anteile an der innogy SE unterjährig um sechs Mitglieder auf insgesamt 20 Mitglieder vergrößert wurde. Die neu bestellten Aufsichtsratsmitglieder waren demnach im Geschäftsjahr 2020 erstmals ganzjährig tätig. Zudem wurde die Arbeit im Aufsichtsrat insgesamt nochmals intensiviert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie auch im vergangenen Geschäftsjahr keine Darlehen oder Vorschüsse von der Gesellschaft gewährt.
Gesamtvergütung des Aufsichtsrats
| Aufsichtsratsvergütung | Vergütung für Ausschusstätigkeiten | Sitzungsgelder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Karl-Ludwig Kley | 440.000 | 440.000 | - | - | 15.000 | 12.000 |
| Erich Clementi | 320.000 | 320.000 | - | - | 17.000 | 14.000 |
| Andreas Scheidt (bis 28. Mai 2020) | 133.333 | 320.000 | - | - | 8.000 | 13.000 |
| Christoph Schmitz (seit 1. Februar 2020; seit 28. Mai 2020 stellv. Vors.) | 248.333 | - | - | - | 10.000 | - |
| Clive Broutta (bis 31. Januar 2020) | 11.667 | 140.000 | 5.833 | 70.000 | - | 8.000 |
| Klaus Fröhlich | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 9.000 | 8.000 |
| Ulrich Grillo (seit 1. Oktober 2019) | 140.000 | 35.000 | 70.000 | 17.500 | 14.000 | 3.000 |
| Carolina Dybeck Happe | 140.000 | 140.000 | 110.000 | 110.000 | 9.000 | 9.000 |
| Monika Krebber (seit 24. September 2019) | 140.000 | 46.667 | 64.167 | - | 9.000 | 2.000 |
| Eugen-Gheorghe Luha | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 9.000 | 8.000 |
| Szilvia Pinczésné Márton | 140.000 | 140.000 | - | - | 5.000 | 6.000 |
| Stefan May (seit 24. September 2019) | 140.000 | 46.667 | 70.000 | 17.500 | 7.000 | 2.000 |
| Miroslav Pelouch (seit 28. Mai 2020) | 93.333 | - | - | - | 3.000 | - |
| René Pöhls (seit 24. September 2019) | 140.000 | 46.667 | 110.000 | 27.500 | 10.000 | 3.000 |
| Andreas Schmitz | 140.000 | 140.000 | 180.000 | 180.000 | 14.000 | 14.000 |
| Dr. Rolf Martin Schmitz (seit 1. Oktober 2019) | 140.000 | 35.000 | - | - | 5.000 | 2.000 |
| Fred Schulz | 140.000 | 140.000 | 110.000 | 110.000 | 19.000 | 16.000 |
| Dr. Karen de Segundo | 140.000 | 140.000 | 140.000 | 140.000 | 8.000 | 8.000 |
| Elisabeth Wallbaum | 140.000 | 140.000 | 110.000 | 110.000 | 10.000 | 9.000 |
| Deborah Wilkens (seit 1. Oktober 2019) | 140.000 | 35.000 | 110.000 | 27.500 | 11.000 | 3.000 |
| Ewald Woste | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 9.000 | 8.000 |
| Albert Zettl | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 16.000 | 13.000 |
| Summe | 3.486.667 | 2.865.001 | 1.360.000 | 1.090.000 | 217.000 | 161.000 |
| Aufsichtsratsbezüge von Tochtergesellschaften | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Karl-Ludwig Kley | - | - | 455.000 | 452.000 |
| Erich Clementi | - | - | 337.000 | 334.000 |
| Andreas Scheidt (bis 28. Mai 2020) | - | - | 141.333 | 333.000 |
| Christoph Schmitz (seit 1. Februar 2020; seit 28. Mai 2020 stellv. Vors.) | - | - | 258.333 | - |
| Clive Broutta (bis 31. Januar 2020) | - | - | 17.500 | 218.000 |
| Klaus Fröhlich | - | - | 219.000 | 218.000 |
| Ulrich Grillo (seit 1. Oktober 2019) | - | 998 | 224.000 | 56.498 |
| Carolina Dybeck Happe | - | - | 259.000 | 259.000 |
| Monika Krebber (seit 24. September 2019) | 60.250 | 32.548 | 273.417 | 81.215 |
| Eugen-Gheorghe Luha | - | - | 219.000 | 218.000 |
| Szilvia Pinczésné Márton | - | - | 145.000 | 146.000 |
| Stefan May (seit 24. September 2019) | 63.583 | 29.962 | 280.583 | 96.129 |
| Miroslav Pelouch (seit 28. Mai 2020) | - | - | 96.333 | - |
| René Pöhls (seit 24. September 2019) | 89.927 | 42.448 | 349.927 | 119.615 |
| Andreas Schmitz | - | - | 334.000 | 334.000 |
| Dr. Rolf Martin Schmitz (seit 1. Oktober 2019) | - | - | 145.000 | 37.000 |
| Fred Schulz | 23.993 | 17.856 | 292.993 | 283.856 |
| Dr. Karen de Segundo | - | - | 288.000 | 288.000 |
| Elisabeth Wallbaum | - | - | 260.000 | 259.000 |
| Deborah Wilkens (seit 1. Oktober 2019) | - | 1.164 | 261.000 | 66.664 |
| Ewald Woste | 15.000 | 23.000 | 234.000 | 241.000 |
| Albert Zettl | 23.800 | 20.000 | 249.800 | 243.000 |
| Summe | 276.553 | 167.976 | 5.340.220 | 4.283.977 |
Sonstiges
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Entsprechend dem AktG sieht die Police einen Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent des jeweiligen Schadens für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vor, der pro Jahr auf 150 Prozent der Jahresfixvergütung begrenzt ist.
Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht
Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht
Gegenstand und Umfang
Mit dem vorliegenden gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht kommt die E.ON SE (im Folgenden: E.ON) der Berichtspflicht im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (§ 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB) nach. Der Bericht gilt sowohl für den E.ON-Konzern als auch für die E.ON SE. Neben übergreifenden Informationen enthält er Angaben zu den fünf Aspekten Umwelt, Arbeitnehmer, Sozialbelange, Menschenrechte sowie Antikorruption. Die Angaben beziehen sich auf den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Gegenstand des Berichts sind alle Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss vollkonsolidiert sind. Abweichungen wurden entsprechend gekennzeichnet.
Im Jahr 2019 wurde die innogy-Übernahme erfolgreich vollzogen. Seit dem 1. Januar 2020 werden die innogy-Aktivitäten nicht mehr als eigenständiges Segment gesteuert und dargestellt, sondern in die Geschäftsfelder Energienetze, Kundenlösungen und Konzernleitung/Sonstiges integriert. Anfang 2020 hat E.ON ihre aktuelle Strategie eingehend überprüft. Dabei bestätigte sich, dass diese weiterhin den geeigneten strategischen Rahmen für die aktuellen energiepolitischen, gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen bildet. Dennoch will E.ON - während der weiteren Integration von innogy - den Fokus des Unternehmens bis Ende 2021 in Übereinstimmung mit der bestätigten Strategie weiter schärfen, von außen auf das Unternehmen einwirkende Faktoren analysieren und feststellen, wie diese die strategische Entwicklung beeinflussen. Ein Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung ist das Thema Nachhaltigkeit.
Mit den im Folgenden genannten Richtlinien legt E.ON Mindeststandards, Verantwortlichkeiten und Managementinstrumente für die jeweiligen Themen fest. Sie haben Weisungscharakter und werden kontinuierlich überprüft. Konzernrichtlinien gelten dabei auch für alle Einzelgesellschaften, an denen E.ON die Mehrheit der Anteile hält, sowie für Projekte und Teilhaberschaften, in denen E.ON die operative Verantwortung trägt. Auch Vertragspartner und Lieferanten sind aufgefordert, die Mindeststandards zu erfüllen.
Die Leit- und Richtlinien von E.ON wurden durch die Übernahme von innogy im Jahr 2019 nicht automatisch auch für diese bindend. Die innogy-Einheiten entsprachen den Anforderungen im Jahr 2020, weil für sie vergleichbare Richtlinien galten. Nach der Überarbeitung der E.ON-Leitlinien im Jahr 2020 verfügt die neue E.ON seit dem 1. Januar 2021 jedoch über ein gültiges, weitgehend einheitliches Regelwerk. Bis auf wenige Ausnahmen gelten diese Leit- und Richtlinien für alle Konzerngesellschaften einschließlich der ehemaligen innogy-Gesellschaften.
Die auf RWE übertragenen Geschäftsaktivitäten im Bereich Erneuerbare Energien wurden bis Ende September 2019 in den Leistungsindikatoren ("KPIs") von E.ON berücksichtigt. Ein separates innogy-Segment, das im Wesentlichen aus Netz- und Vertriebsgeschäften besteht, wurde am 18. September 2019 Teil des E.ON-Konzerns. Daher enthielt die letztjährige Berichterstattung von diesem Datum an einige innogy-KPIs, die größtenteils separat zu den E.ON-KPIs dargestellt wurden. In diesem Jahr wurden die KPIs 2019 von E.ON und innogy aggregiert, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu erhöhen. Somit nehmen die aktuell berichteten KPIs ab 2019 in der Regel Bezug auf beide Einheiten. Ausnahmen aufgrund von Zeitrahmen, Datenverfügbarkeit sowie internen Erhebungs- und Berichtsprozessen sind deutlich gekennzeichnet. Die Zahlen für 2020 beziehen sich jedoch ausschließlich auf den Geltungsbereich der neuen E.ON.
Geschäftsmodell
Mit den zwei Kerngeschäftsfeldern Energienetze und Kundenlösungen leistet E.ON einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung des Energiesektors. Nähere Informationen zum Geschäftsmodell von E.ON finden Sie im zusammengefassten Lagebericht.
Übergreifende Informationen
E.ON strebt an, stets verantwortungsvoll zu wirtschaften und hat daher alle wesentlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im Blick. Neben finanziellen Aspekten betrachtet E.ON auch ökologische, soziale und die Unternehmensführung ("Environment, Social, Governance" - ESG) betreffende Belange entlang der Wertschöpfungskette. Die systematische Betrachtung nichtfinanzieller Themen ermöglicht es, Chancen und Risiken für die Geschäftsentwicklung frühzeitig zu erkennen. Berücksichtigung finden neben den Erwartungen von Kapitalgebern auch die von anderen wesentlichen Stakeholdern wie Kunden und Mitarbeitern.
Um zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen von besonderer Bedeutung sind, hat E.ON 2020 einen dreistufigen Wesentlichkeitsprozess durchgeführt. Wesentliche Themen sind solche, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von E.ON sowie für die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit entscheidend sind. Zusätzlich wurden im Rahmen des Prozesses sogenannte Fokusdimensionen identifiziert. Sie bilden den Kern der neuen Nachhaltigkeitsstrategie des E.ON-Konzerns. In einem ersten Schritt bewertete E.ON jene Ereignisse und Entwicklungen, die das Unternehmen im Jahr 2020 beeinflusst haben, darunter die innogy-Integration und die Covid-19-Pandemie. Eingehend analysierte E.ON außerdem ihre ESG-Leistung auf Basis entsprechender Ratings und einer Untersuchung der Best Practices von Wettbewerbern. Danach führte E.ON 13 Interviews mit externen Experten zu verschiedenen Belangen wie Klimawandel, Gesundheit und Sicherheit sowie sozialen Fragen. Im dritten und letzten Schritt wurde das neu besetzte E.ON Sustainability Council eingebunden. Die Mitglieder bewerteten in einer Umfrage die Relevanz der einzelnen Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
(UN) für E.ON. Anschließend nahmen sie an einem Workshop teil, in dem die Ergebnisse von Desk Research, Experteninterviews und Umfrage diskutiert wurden. Darin validierten sie die Untersuchungsergebnisse und legten die Fokusdimensionen fest, auf denen E.ONs Nachhaltigkeitsstrategie beruht. Wesentlich für E.ON sind gemäß der Wesentlichkeitsanalyse sowohl gute Unternehmensführung als auch die folgenden nichtfinanziellen Themen.
E.ONs wesentliche Themen, unterteilt nach den fünf Mindestaspekten
| Umweltbelange | • Klimaschutz |
| • Arbeitssicherheit und Gesundheit | |
| Arbeitnehmerbelange | • Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterentwicklung |
| • Diversity und Inklusion | |
| Sozialbelange | • Versorgungssicherheit |
| • Kundenzufriedenheit | |
| Menschenrechte | • Menschenrechte und Lieferantenmanagement |
| Antikorruption | • Compliance und Antikorruption |
In den folgenden Abschnitten wird erläutert, welche Konzepte E.ON bezüglich der jeweiligen Themen verfolgt und welche Fortschritte für das Geschäftsjahr 2020 zu verzeichnen sind. Für die Bereiche "Arbeitssicherheit und Gesundheit" (Aspekt 2: Arbeitnehmerbelange) und "Umweltmanagement" besteht bei E.ON ein übergreifendes Konzept. Dieses wird im Folgenden gebündelt dargestellt. Bei der Beschreibung der Konzepte orientiert sich E.ON an der aktuellen Version der Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) - den "GRI Sustainability Reporting Standards". Insbesondere der Standard "GRI 103: Managementansatz 2016" findet hierbei Beachtung.
Diversity und Inklusion wurde als wesentliches Thema für das Jahr 2020 identifiziert und wurde außerdem Bestandteil der neuen Nachhaltigkeitsstrategie. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter" ab Seite 50 des Lageberichts.
Seit 2018 analysiert E.ON ihre nichtfinanziellen Risiken entlang der fünf Mindestaspekte des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Im Jahr 2020 hat E.ON sich hierbei besonders auf die Aspekte Menschenrechte sowie Umwelt- und Klimabelange konzentriert, um sich auf mögliche neue regulatorische Anforderungen in diesen Bereichen vorzubereiten. Der Konzern integrierte die Klimarisikobewertung ab Oktober 2020 organisatorisch in sein Enterprise-Risk-Management-System (ERM-System). Seit 2021 dient dieses E.ON als Standard-ERM-Prozess. Darauf aufbauend wird die Klimarisikobewertung inhaltlich weiterentwickelt. Auch bei der weiteren Integration nichtfinanzieller Risiken in die allgemeinen Risikomanagementprozesse wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Der Prozess und die Ergebnisse der nichtfinanziellen Risikoanalyse 2020 wurden dem Risikokomitee des E.ON-Konzerns vorgestellt und von diesem am 8. Dezember 2020 genehmigt. Die Untersuchung ergab, dass E.ON zum Jahresende 2020 insgesamt keinem berichtspflichtigen nichtfinanziellen Nettorisiko ausgesetzt war. Näheres zu finanziellen Risiken und Chancen finden Sie im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020.
Die Nachhaltigkeitsarbeit richtet E.ON an international anerkannten Regelwerken aus. Sie geben Orientierung und tragen dazu bei, dass alle wesentlichen Faktoren für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung berücksichtigt werden. So bekennt sich E.ON seit 2005 zu den zehn Prinzipien des "Global Compact" der Vereinten Nationen (UNGC). Mit ihrer Nachhaltigkeitsarbeit unterstützt E.ON auch die Erreichung der SDGs. Dabei leistet E.ON insbesondere einen Beitrag dazu, den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und sauberer Energie für alle zu ermöglichen, unterstützt Städte und Gemeinden dabei, nachhaltig zu werden und Maßnahmen zum Klimaschutz voranzutreiben.
Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht
E.ON veröffentlicht seit 2004 jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht. Seit 2005 orientiert sich der Bericht an den GRI-Leitlinien und dient als Fortschrittsbericht im Rahmen des UNGC. E.ON berichtet darin über Themen, die sowohl von Stakeholdern als auch von E.ON als wesentlich eingestuft werden, und legt offen, wie sie mit diesen umgeht. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält auch Informationen über weitere, nicht wesentliche Themen, die kein Bestandteil des vorliegenden nichtfinanziellen Berichts sind. Außerdem gibt er Auskunft über die Nachhaltigkeitsstrategie und die übergeordnete Nachhaltigkeitsorganisation bei E.ON.
Nachhaltigkeits-Ratings und -Rankings
Um noch mehr Transparenz zu ermöglichen, stellt sich E.ON externen Bewertungen ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Solche ausführlichen Beurteilungen werden von spezialisierten Agenturen oder von Kapitalmarkt-Analysten durchgeführt. Die Ergebnisse bieten wichtige Orientierung für Investoren. Außerdem helfen sie, Stärken und Schwächen zu identifizieren und die Leistung weiter zu verbessern. Im Nachhaltigkeits-Channel auf der Unternehmens-Website findet sich eine aktuelle Auflistung der Ergebnisse von Ratings und Rankings.
Konzept für Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt
Uber den Funktionsbereich HSE (Health, Safety & Environment - HSE) werden alle Aktivitäten zu den wesentlichen Themen Klimaschutz, Umweltmanagement sowie Arbeitssicherheit und Gesundheit zentral gesteuert. Mit ihrer übergeordneten HSE-Politik und der Funktionsrichtlinie "Sustainability & HSE" sowie den mitgeltenden HSE-Standards hat E.ON alle Mindestanforderungen, Verantwortlichkeiten, Managementinstrumente sowie Berichtswege für den Bereich HSE festgelegt.
Der Vorstand von E.ON und die Leitungen der Organisationseinheiten tragen die Verantwortung für den Bereich HSE. Sie legen die strategischen Ziele fest und überarbeiten Richtlinien, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen. Unterstützt und beraten werden sie dabei durch die HSE-Abteilung in der Konzernzentrale und das HSE-Council. Das Council ist ein international zusammengesetztes Gremium aus oberen Führungskräften und Vertretern verschiedener Geschäftsbereiche und Länder, in denen E.ON aktiv ist. Das Gremium tagt mindestens dreimal jährlich und wird von dem für HSE zuständigen Vorstandsmitglied der E.ON geleitet. Auch in den verschiedenen Einheiten sind HSE-Gremien und Expertenteams aktiv. Sie erarbeiten Rahmenvorgaben, damit die HSE-Standards in ihrem Geschäftsbereich eingehalten werden. E.ONs Einheiten stellen zudem eigene HSE-Verbesserungspläne auf. Diese enthalten konkrete, für ein oder mehrere Jahre gültige Zielvorgaben und Programme im Bereich HSE.
Auch in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen legt E.ON Wert auf die Einhaltung der HSE-Standards und -Vorgaben, etwa bei der Auswahl neuer Lieferanten im Einkauf. Diese müssen zunächst einen Qualifizierungsprozess durchlaufen, wenn eine erhöhte Gefahr besteht, dass ihre Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen im Bereich HSE haben könnte. Je nach Größe des Lieferanten verlangt E.ON auch Zertifikate nach internationalen Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards (ISO 14001 oder EMAS III beziehungsweise OHSAS 18001 oder ISO 45001) oder führt HSE-Audits durch.
Im Jahr 2020 hat E.ON einen Standard für das HSE-Risiko-management entwickelt. Er wurde noch im Berichtsjahr vom HSE-Council beziehungsweise HSE-Funktionsbereich verabschiedet und definiert die Mindestanforderungen für die Identifizierung, Analyse, Bewertung, Bewältigung sowie Überwachung von HSE-Risiken und -Chancen. Sein Zweck ist es, ein gemeinsames Verständnis sicherzustellen und einen übergreifenden Rahmen für das Management von HSE-Risiken - einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken - zu schaffen. Er wurde konzernweit veröffentlicht und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
HSE-Vorfälle werden über das webbasierte und konzernweite Ereignismanagementsystem PRISMA (Platform for Reporting on Incident and Sustainability Management and Audits) gemeldet. Dabei unterscheidet E.ON fünf Kategorien: von 0 (marginal) bis 4 (kritisch). Im Berichtsjahr hat das Unternehmen weitere Schritte unternommen, damit alle ehemaligen innogy-Einheiten PRISMA ab 2021 ebenfalls nutzen. Gemäß dem HSE-Standard für das Ereignismanagement sind die Einheiten verpflichtet, Vorfälle der Kategorie 4 innerhalb von 24 Stunden über PRISMA an die HSE-Abteilung in der Konzernzentrale zu melden. E.ON untersucht und analysiert die Vorfälle dann ihrem Schweregrad beziehungsweise ihrer tatsächlichen Eintrittswahrscheinlichkeit entsprechend und entwickelt anhand der Ergebnisse Präventionsmaßnahmen.
Seit jeher hat HSE für den E.ON-Vorstand einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2020 beschlossen der Vorstand und das HSE-Council daher, für die 150 obersten Führungskräfte persönliche Ziele zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ("Health and Safety" - H&S) festzulegen und die HSE-Strategie von E.ON (Roadmap 2021 - 23) mit den dazugehörigen Vorgaben für die operativen Einheiten - einschließlich der H&S-Ziele - zu unterstützen. Die Ziele für Topmanager und die Einheiten sind individuell. Durch sie soll die Häufigkeit von schwerwiegenden Vorfällen und Todesfällen ("serious incidents and fatalities" - SIF) weiter reduziert werden - um in naher Zukunft E.ONs "Zero Harm"-Vorhaben zu realisieren. Die Änderungen traten am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit unterstreicht E.ON noch einmal, dass die HSE-Leistung zu ihrem langfristigen Erfolg wesentlich beiträgt.
Aspekt 1: Umweltbelange
Klimaschutz
Der Klimawandel und damit verbundene Umweltschäden stellen eine ernsthafte Bedrohung für Natur und Mensch dar. Die Nutzung konventioneller Energie ist mit dem Ausstoß von Treibhausgasen verbunden. Daher spielen die CO2-arme Energieerzeugung und der effiziente Umgang mit Energie eine zentrale Rolle, um Emissionen zu reduzieren und damit die Erderwärmung zu begrenzen. Der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft erfordert die gemeinsamen Bemühungen aller, die Energie erzeugen oder verbrauchen. Diese Übergangszeit ist eine Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit. Sie bietet aber auch die Chance, das Geschäft auszubauen. Viele Länder, Kommunen und Unternehmen setzen bereits auf eine klimafreundliche Energieerzeugung und Energieeffizienzmaßnahmen, um ihre CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Mit ihrem strategischen Fokus auf Kundenlösungen zur effizienten Nutzung von Energie und intelligenten Energienetzen richtet sich E.ON ganz auf diese globalen Trends aus.
Der Ausstoß von Treibhausgasen lässt sich nicht nur über die Art der Energieerzeugung begrenzen. Auch die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Rückgewinnung von Energie sind Hebel, um Emissionen zu senken. Die Energielösungen der E.ON helfen Kunden, Energie effizienter zu nutzen und zurückzugewinnen. E.ON bietet Kunden Lösungen, die individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das gilt für Privatkunden genauso wie für Kunden aus dem Gewerbe, der Industrie oder der öffentlichen Verwaltung. E.ONs Portfolio umfasst beispielsweise einfach zu handhabende Online-Energieaudits und Apps für Haushaltskunden. Sie helfen, den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen. Für gewerbliche Kunden entwickelt E.ON eingebettete Kraft-Wärme-Kopplungslösungen und Energieeffizienzkonzepte. Außerdem bietet E.ON integrierte Lösungen für Städte, Stadtteilentwickler und Immobilienunternehmen an. Dazu gehören effizientes Heizen und Kühlen, eine CO2-arme Energieerzeugung und intelligentes Energiemanagement. Teil des Portfolios sind auch E-Mobilitätslösungen wie Ladesysteme für Haushalte und Unternehmen sowie öffentliche Ladeinfrastruktur für Städte. Damit trägt E.ON dazu bei, den Verkehr unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu machen und CO2-Emissionen zu senken.
Der Chief Operating Officer - Commercial, der Mitglied des E.ON-Vorstands ist, trägt die Gesamtverantwortung für das Kundengeschäft. Dazu zählen auch Lösungen, die es den Kunden ermöglichen, ihre eigene klimafreundliche Energie zu erzeugen. Die Vertriebsteams von E.ONs regionalen Einheiten implementieren und vermarkten Energie- und E-Mobilitätslösungen für alle Kundengruppen. Überregionale Teams in der Konzernzentrale koordinieren diese Aktivitäten in technischer, kaufmännischer und strategischer Hinsicht. E.ON Business Solutions ist dafür verantwortlich, technische Lösungen für gewerbliche Kunden in Großbritannien, Skandinavien sowie West- und Zentraleuropa zu entwickeln.
Verteilnetze wie die von E.ON sind das Rückgrat der Energiewende. Sie ermöglichen eine klimafreundliche Energieerzeugung und den Einsatz innovativer, effizienter Energielösungen. Schon heute sind viele Windparks, Solaranlagen, Batteriespeichersysteme und andere klimafreundliche Technologien an E.ONs Verteilnetze angeschlossen. In Zukunft werden intelligente Netze die Basis für innovative Technologien und Geschäftsmodelle bilden, die für den Erfolg der Energiewende unerlässlich sind.
Mit ihrem Kerngeschäft greift E.ON die wichtigsten Energietrends auf und trägt zum Klimaschutz bei. Darüber hinaus will das Unternehmen jedoch auch den eigenen CO2-Fußabdruck reduzieren. E.ON misst die jährlichen Emissionen sowohl ihrer dezentralen Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung als auch ihrer nicht direkt mit der Stromerzeugung verbundenen Geschäftsaktivitäten. Diese Zahlen legt E.ON im Rahmen ihrer Nachhaltigkeits-berichterstattung offen. Bei der Berechnung werden auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen mit einbezogen. Als Grundlage zur Berechnung der Emissionen dient der weltweit anerkannte "WRI/WBCSD Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard" (GHG-Protokoll). Das GHG-Protokoll definiert drei Kategorien (Scope 1 bis 3) für die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasen. Dies verbessert die Transparenz und bietet Orientierung im Hinblick auf die jeweilige Klimapolitik und die Unternehmensziele. Um die Vergleichbarkeit und Transparenz für die kommenden Jahre zu erhöhen, enthalten die in der folgenden Tabelle offengelegten Werte von 2019 an die Daten von innogy. Hierfür hat E.ON 2020 die Berechnungsmethoden vereinheitlicht: Die Treibhausgasemissionen der innogy des Jahres 2019, die ursprünglich mit unternehmensspezifischen Emissionsfaktoren ermittelt wurden, wurden mit den Methoden und Emissionsfaktoren des E.ON-Konzerns neu berechnet und anschließend mit den E.ON-Zahlen aggregiert. Damit verfügt das Unternehmen nun über fundierte Ausgangswerte für sein Klimaziel.
Um die Emissionen im Falle von nicht verfügbaren oder qualitativ unzureichenden Primärdaten zu berechnen, empfiehlt das GHG-Protokoll die Verwendung von Sekundärdaten - wie Branchendurchschnittsdaten oder staatliche Statistiken. Im Jahr 2016 hat E.ON das Geschäft der umfassenden fossil betriebenen Stromerzeugung abgespalten. Seitdem bezieht sie ihren Strom hauptsächlich von Großhandelsmärkten, bei denen die Erzeugungsquelle oft nicht nachvollziehbar oder die Informationen über die Quelle nicht zuverlässig sind. Daher verwendet E.ON die offiziellen nationalen Emissionsfaktoren der Länder, in denen der an Endkunden verkaufte Strom bezogen wird.
CO2-Emissionen
| CO2-Äquivalente in Mio t | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Scope 1: Direkte Emissionen aus eigener Geschäftstätigkeit1 | 3,56 | 3,882 | 4,58 |
| Scope 2: Indirekte Emissionen in Verbindung mit E.ONs Strom- und Wärmeverbrauch (ortsbasiert)3 | 4,49 | 4,822 | 2,89 |
| Scope 2: Indirekte Emissionen in Verbindung mit E.ONs Strom- und Wärmeverbrauch (marktbasiert)3,4 | 6,09 | - | - |
| Scope 3: Indirekte Emissionen aus allen sonstigen Geschäftstätigkeiten1,5 | 108,21 | 120,272 | 61,31 |
| Gesamt (ortsbasiert) | 116,26 | 128,982 | 68,78 |
| Gesamt (marktbasiert) | 117,85 | - | - |
1 Ab 2019 werden die Emissionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung wie folgt aufgeteilt: in Emissionen aus Anlagen, die E.ON gehören und von ihr betrieben werden (Scope 1) und in Emissionen aus Anlagen, die an Kunden verpachtet und von ihnen betrieben werden (Scope 3). Dadurch kann E.ON ihre Emissionen besser steuern und die Fortschritte in Richtung ihrer Ziele transparenter aufzeigen.
2 Vorjahreszahlen wurden aufgrund von Änderungen der Methodik und dem Anwendungsbereich der Neuberechnung, wie im Text erläutert, angepasst.
3 Die Kalkulation umfasst nicht den Eigenverbrauch von Fernwärme, da die Menge im Vergleich zu den anderen Scope-2-Kategorien unwesentlich ist.
4 Erstmalige Berichterstattung der marktbasierten Scope-2-Emissionen im Jahr 2020.
5 Die Scope-3-Emissionen aus eingekauftem Strom und der Verbrennung von Erdgas, das an Endkunden verkauft wurde, beziehen sich nur auf die an Privat- und B2B-Kunden verkaufte Energie. An Vertriebspartner und den Großhandelsmarkt verkaufte Energie ist nicht enthalten.
Die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen von E.ON beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 117,85 Mio t CO2-Äquivalente (CO2e). Davon waren 3 Prozent direkte Scope-1-Emissionen, die übrigen 97 Prozent verteilten sich auf indirekte Scope-2- und -3-Emissionen. Die Scope-1-Emissionen gingen im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent zurück, die indirekten Emissionen um rund 10 Prozent.
Der Bericht 2019 wies Scope-1-Emissionen für 2019 von 4,91 Mio t CO2e für E.ON und 0,87 Mio t für innogy aus. 2020 hat E.ON die Emissionen von innogy für das Jahr 2019 neu berechnet. Dabei wurden die Emissionsfaktoren von E.ON verwendet, die auf den international anerkannten Faktoren der Internationalen Energieagentur ("IEA") und des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten ("Department for Environment, Food and Rural Affairs" - DEFRA) basieren.
Die bislang für 2019 ausgewiesenen Scope-2-Emissionen betrugen 2,73 Mio t CO2e für E.ON und 3,05 Mio t für innogy. Im Jahr 2020 hat E.ON die Stromverteilungsverluste von innogy aus dem Jahr 2019 und den bezogenen Strom, der in Gebäuden und im Betrieb eingesetzt wurde, neu berechnet. Dabei wurden die Emissionsfaktoren von E.ON genutzt, die auf den Faktoren der IEA basieren. innogys marktbasierte Stromverteilungsverluste von 2019 waren für den Bericht 2019 nicht verfügbar. Für den vorliegenden Bericht wurden sie mit der Berechnungsmethode von E.ON ermittelt und zum E.ON-Wert für 2019 hinzugefügt.
Die Scope-3-Emissionen, die bisher für 2019 ausgewiesen wurden, beliefen sich für E.ON auf 59,67 Mio t CO2e und für innogy auf 88,13 Mio t. Im Jahr 2020 wurden die innogy-Emis-sionen von 2019 in dieser Kategorie neu kalkuliert - ebenfalls mit den E.ON-Emissionsfaktoren, die hier auf den IEA- und DEFRA-Faktoren basieren, und mit einem E.ON-spezifischen Emissionsfaktor für die Neuberechnung der bezogenen Waren und Dienstleistungen. Außerdem hat E.ON die innogy-Zahlen für eingekauften Strom und die Verbrennung von Erdgas, das an Endkunden verkauft wurde, mit der Wesentlichkeitsschwelle von E.ON für die Berichtsgrenzen abgeglichen.
Im Jahr 2020 hat der E.ON-Vorstand neue Klimaziele festgelegt, die zukünftig zu steuerungsrelevanten KPIs werden sollen. Die genaue Ausgestaltung wird 2021 erfolgen. Durch die Reduzierung der Treibhausgasemissionen will E.ON bis 2040 klimaneutral werden. E.ON plant, ihre Scope-1- und -2-Emissionen bis 2030 um 75 Prozent und bis 2040 um 100 Prozent zu reduzieren (jeweils bezogen auf 2019). Die Scope-3-Emissionen will E.ON bis 2030 um 50 Prozent und bis 2050 um 100 Prozent reduzieren (jeweils im Vergleich zu 2019). Um ihre Ziele zu erreichen, hat E.ON Maßnahmen definiert, die die Emissionen in allen drei Scopes des GHG-Protokolls senken sollen. So will E.ON direkte Emissionen (Scope 1) verringern, indem sie beispielsweise ihre Gasnetze und ihr Wärmeerzeugungsgeschäft modernisiert und optimiert. Durch die Reduzierung des eigenen Energieverbrauchs und geringere Verluste bei Übertragung und Verteilung von Strom will E.ON ihre indirekten Scope-2-Emissionen senken. Für das Scope-3-Ziel gilt es vorrangig, den Anteil der aus erneuerbaren Quellen stammenden Energie, die E.ON ihren Kunden anbietet, zu erhöhen. Scope-3-Emissionen entstehen vor allem bei der Erzeugung des eingekauften und weiterverkauften Stroms und bei der Nutzung des verkauften Gases. Sie bilden den Großteil des konzernweiten CO2-Fußabdrucks von E.ON. Informationen über ihre Fortschritte bezüglich der Klimaziele legt E.ON zunächst dem Chief Sustainability Officer und dem Sustainability Council vor. 2020 tagte das Gremium dreimal. Der Chief Sustainability Officer hat den Vorsitz des Councils inne und berichtet dem E.ON-Vorstand regelmäßig über die erreichten Fortschritte.
E.ON hat sich zum Ziel gesetzt, in jeder Hinsicht nachhaltig zu arbeiten, und verfügt über die dafür notwendige Governance-Struktur. Dazu gehört es, im Hinblick auf ihre Klimaziele kontinuierlich Fortschritte zu machen, Risiken effektiv zu managen, Chancen im Einklang mit der Unternehmensstrategie wahrzunehmen und transparent über all diese Vorhaben zu berichten. Wichtige Leitlinien für die Berichterstattung sind die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die TCFD wurde 2015 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, konsistente, vergleichbare und genaue Vorgaben für die Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken zu entwickeln, die Unternehmen nutzen können, um Investoren, Kreditgeber, Versicherer und andere Stakeholder zu informieren. E.ON ist seit dem Jahr 2019 offizieller TCFD-Unterstützer. 2019 bildete damit den Startpunkt für das unten stehende Reporting. Für die Zukunft beabsichtigt E.ON, die TCFD-Berichterstattung noch weiter auszubauen.
• Steuerung
Die Bedeutung des Klimawandels für E.ON spiegelt sich in ihrer Unternehmensführung wider. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie, einschließlich der Klimaziele. Der Aufsichtsrat wird durch seinen Prüfungs- und Risikoausschuss sowie durch den Vorstand über die Nachhaltigkeitsleistung von E.ON informiert. Darüber hinaus hat er im Dezember 2019 den Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss eingerichtet.
• Strategie
Die Geschäftstätigkeit von E.ON fördert Nachhaltigkeit: Ihre aktuelle Klimaagenda umfasst Reduktionsziele für 2030, 2040 und 2050. Mit der Akquisition des Netz- und Vertriebsgeschäftes der innogy stärkte E.ON ihre Kerngeschäftsfelder erheblich und erhöht damit ihre Fähigkeit, Nachhaltigkeit zu fördern. Da der Klimawandel sowohl Risiken als auch Chancen für das Geschäft mit sich bringen kann, überprüft E.ON anlassbezogen verschiedene Klimaszenarien.
• Risikomanagement
E.ON plant, ihre Nachhaltigkeits-, Klima- und sonstigen nichtfinanziellen Risiken und Chancen sowie deren mögliche kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen kontinuierlich zu überwachen und zu bewerten. Im Jahr 2018 hat E.ON begonnen, die Bewertung und das Management dieser Risiken systematischer in ihr Gesamtrisikomanagement zu integrieren. Seit 2020 ist die Bewertung von Klimarisiken organisatorisch in den Prozess des Enterprise Risk Managements (ERM) von E.ON integriert. Ab 2021 wird dieser als Standard-ERM-Prozess dienen.
• Klimakennzahlen und Klimaziele
E.ONs aktuelle Klimakennzahlen bestehen hauptsächlich aus den Emissionswerten der CO2-Bilanz für die Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie den gemessenen Fortschritten bei der Erreichung der Klimaziele (siehe oben). In allen für sie relevanten Treibhausgaskategorien überprüft E.ON diese Fortschritte jährlich und führt im Rahmen einer Trendanalyse zudem alle drei Jahre eine vertiefte Bewertung durch.
Ausführlichere Informationen zur TCFD-Berichterstattung finden Sie im Kapitel "Klimaschutz" des Nachhaltigkeitsberichts 2020 und in einem ergänzenden Dokument "On course for net-zero - Supporting paper for E.ON's decarbonization strategy and climate-related disclosures 2020", das auf der UnternehmensWebsite verfügbar ist. Zusätzlich informiert E.ON hierüber in ihrer CDP-Klimaberichterstattung. CDP ist eine der größten internationalen Vereinigungen von Investoren, die unabhängig die Transparenz und Qualität der Klimaberichterstattung von Unternehmen bewerten.
Aspekt 2: Arbeitnehmerbelange
Arbeitssicherheit und Gesundheit
E.ON verfolgt das Ziel, eine fürsorgende Unternehmenskultur ("Caring Culture") zu etablieren - und arbeitet kontinuierlich darauf hin. Hierzu gehört, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ihre Gesundheit zu fördern und dabei auch ihr seelisches Wohlbefinden im Blick zu behalten. Einige Mitarbeiter verrichten risikoreiche Arbeiten, etwa an Stromverteilnetzen. Strikte Sicherheitsstandards sind daher für E.ON von besonderer Bedeutung - denn Unfälle gefährden nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern haben möglicherweise auch Sachschäden, Arbeitsunterbrechungen und einen Reputationsverlust zur Folge. Angesichts der Covid-19-Pandemie erhielten alle drei Aspekte - Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden - im Jahr 2020 noch größere Bedeutung. Die Pandemie stellte E.ON vor Herausforderungen, denen E.ON im Sinne ihrer "Caring Culture" begegnet ist.
Bei den Themen Gesundheit und Sicherheit ("Health and Safety" - H&S) verfolgt E.ON einen aktiven sowie präventiven Ansatz und bekennt sich zu dem Prinzip "Null Toleranz für Unfälle". Es ist dementsprechend E.ONs zentrales Ziel, Arbeitsunfälle von vornherein zu vermeiden. Zu einer Präventionskultur verpflichtet sich E.ON seit 2009 auch mit der Unterzeichnung des "Düsseldorf Statements" zur "Erklärung von Seoul über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz" sowie zur "Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung".
Um dem Anspruch an Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gerecht zu werden, sind im Rahmen des HSE-Managements (Health, Safety and Environment; siehe HSE-Management) klare Verantwortlichkeiten benannt und Mindeststandards festgelegt. Diese gelten nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Angestellten von Partnerfirmen, die im Auftrag von E.ON Arbeiten ausführen. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Einheiten verpflichtet, extern zertifizierte Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme gemäß dem internationalen Standard ISO 45001 einzuführen (ISO 45001 ersetzt OHSAS 18001). Wichtiger Bestandteil des Managementsystems ist ein jährliches Management-Review. Es wird von den Einheiten jeweils eigenverantwortlich durchgeführt und ist die Voraussetzung für eine erneute Zertifizierung. Nach Bedarf führen der Bereich Corporate Audit und die HSE-Abteilung der Konzernzentrale zudem interne HSE-Audits durch. Dabei prüfen sie, ob E.ONs Standards eingehalten werden. Um zu entscheiden, in welcher Einheit ein Audit notwendig ist, analysiert E.ON das Unfallgeschehen des letzten Jahres und aktuelle Risikobewertungen. Neben den Audits helfen auch Kennzahlen zu Arbeitszeitausfällen, Unfällen und gefährlichen Ereignissen (Beinaheunfälle) bei der Ursachenforschung und ermöglichen eine umfassende Risikoanalyse. Der Vorstand wird über alle schweren Unfallereignisse, Entwicklungen im Unfallgeschehen sowie Maßnahmen und Programme informiert. Dies geschieht durch monatliche Berichte des Bereichs HSE sowie in regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit dem Senior Vice President Sustainability & HSE. Darüber hinaus erhält der für HSE zuständige Vorstand ein wöchentliches Update zur Arbeitssicherheit, das er in den Vorstandssitzungen vorstellt. Das Update enthält Informationen zu schwerwiegenden Ereignissen, die zum Tod von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Kunden oder Dritten hätten führen können. E.ON untersucht alle Unfälle sorgfältig, lernt daraus und unternimmt Schritte, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
E.ON will die eigenen Leistungen im Bereich H&S stetig verbessern. Hierzu verfolgt das Unternehmen einen dezentralen Ansatz: Die Geschäftseinheiten von E.ON entwickeln jeweils eigene H&S-Verbesserungspläne, in denen gesundheits- und sicherheitsbezogene Ziele für ein oder mehrere Jahre festgelegt werden. Viele Einheiten setzen sich Jahresziele für die Leistungsbewertung im sogenannten kombinierten TRIF ("Total Recordable Injury Frequency Index"). In erster Linie konzentriert sich E.ON auf das Ziel, grundsätzlich alle Unfälle zu vermeiden. Daneben hat der E.ON-Vorstand 2018 mehrere persönliche H&S-Ziele für jene Top-100-Führungskräfte definiert, die direkt an ihn berichten. Dies wurde 2019 und erneut 2020 - nun auch unter Beteiligung der oberen Führungskräfte von innogy - wiederholt. E.ON will damit ihre "Caring Culture" weiter im Tagesgeschäft verankern. Wie in den Vorjahren nahmen die oberen Führungskräfte 2020 zudem an H&S-Workshops und an einer unternehmensweiten Nullmessung teil, um den HSE-Reifegrad von E.ON zu bewerten. Diese Maßnahmen sollen das Bewusstsein der Top-100-Füh-rungskräfte für ihre persönlichen Ziele stärken und haben bereits zu einem Anstieg ihrer zielbezogenen Aktivitäten geführt.
Die Anzahl der Dienstwegeunfälle war 2020 um 70 Prozent niedriger als im Vorjahr. Die Verbesserung kann - neben den Covid-19-bedingt reduzierten Dienstwegen - unter anderem auf einen positiven Effekt der Sensibilisierung von Mitarbeitern zurückzuführen sein, die 2019 von den Top 100 vereinbart wurde.
In mehreren Ländern, in denen E.ON tätig ist, können sich Mitarbeiter mit Fragen oder Bedenken bezüglich ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit an eine externe Mitarbeiterberatung ("Lebenslagencoaching") wenden. Die Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung ist kostenlos, unabhängig und streng vertraulich.
In Deutschland ist dieses Angebot zentraler Bestandteil einer Konzernbetriebsgesundheitsvereinbarung, die 2015 zwischen der Unternehmensleitung und dem Konzernbetriebsrat geschlossen wurde.
Die Covid-19-Pandemie ging für viele Mitarbeiter mit Unsicherheiten einher. In dieser Situation wurden zahlreiche Informationen und Unterstützungsangebote zentral und lokal bereitgestellt - insbesondere Webinare, Podcasts sowie direkte Gesprächsangebote zu Sorgen und Nöten durch die HSE- und Personalabteilungen. Vorgesetzte erhielten regelmäßig ein aktualisiertes FAQ-Dokument, um ihren Teams die neuesten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Ergebnisse der im Jahr 2020 abgeschlossenen Vorfalluntersuchungen und HSE-Audits zeigen, dass E.ONs Managementsysteme grundsätzlich greifen. Die meisten der festgestellten Mängel wurden unverzüglich beseitigt. Es bleibt jedoch noch einiges zu tun, um sicherzustellen, dass alle neuen beziehungsweise überarbeiteten Strategien und Verfahren sowie weitere Erkenntnisse vollständig dokumentiert und implementiert werden. Dies betrifft insbesondere die E.ON-internen Arbeitsschutzvorschriften ihrer deutschen, aber auch internationalen Verteilnetzbetreiber. In einigen ihrer Einheiten außerhalb Deutschlands hat E.ON zudem vereinzelte Sicherheitsmängel festgestellt, die Mitarbeiter, Auftragnehmer und die Öffentlichkeit gefährden könnten. Diese wurden priorisiert und werden nach und nach behoben. Außerdem ergaben die Audits, wie wichtig es ist, den Mitarbeitern und Auftragnehmern laufend zu verdeutlichen, dass sie verantwortlich dafür sind, auf sich und andere aufzupassen und sofort etwas anzusprechen, wenn sie ein potenzielles Sicherheitsrisiko bemerken. Insgesamt konnte in den letzten Jahren eine kontinuierliche Verbesserung festgestellt werden. E.ON sieht die Audits und die daraus resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen als Chance, sich stetig zu optimieren.
Maßgeblich für die Bewertung der Leistung im Bereich Arbeitssicherheit ist der "Total Recordable Injury Frequency Index" (TRIF). Er misst die Gesamtzahl aller gemeldeten arbeitsbedingten Unfälle und Berufserkrankungen, normiert auf eine Million geleistete Arbeitsstunden. Seit 2011 bezieht E.ON dabei auch die Mitarbeiter der für das Unternehmen tätigen Vertragspartner ein (TRIF kombiniert). Viele der Einheiten definieren für den kombinierten TRIF im Rahmen ihrer HSE-Improvement-Pläne spezifische Jahresvorgaben, um dem Ziel, alle Unfälle zu vermeiden, näher zu kommen. Direkten Einfluss hat E.ON vorrangig auf die Reduzierung der Unfallereignisse der eigenen Mitarbeiter. Daher stellt E.ON im Folgenden die Entwicklung des sogenannten TRIF Mitarbeiter über die letzten Jahre dar.
TRIF Mitarbeiter1

1 Anzahl der gemeldeten arbeitsbedingten Unfälle - einschließlich tödlicher Unfälle - und Berufserkrankungen pro eine Million Arbeitsstunden. Enthalten sind ebenfalls Dienstwegeunfälle - mit und ohne Ausfalltage -, die einer ärztlichen Behandlung bedurften oder bei denen weiteres Arbeiten nur an einem Ersatzarbeitsplatz beziehungsweise nur ein eingeschränktes Weiterarbeiten möglich war.
2 Enthält innogy für den Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember 2019.
Der TRIF Mitarbeiter erreichte im Jahr 2020 mit 2,4 ein ähnliches Niveau wie im Jahr 2019 (2,5). Der TRIF der für E.ON tätigen Vertragspartner sank von 2,5 im Jahr 2019 auf 2,3 im Jahr 2020. Der kombinierte TRIF ging von 2,5 auf 2,3 zurück. E.ON sieht ihre Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Unfälle hierdurch bestätigt. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist eingeschränkt, da die Daten von innogy nur für einen Teil des Jahres 2019 berücksichtigt wurden.
Bedauerlicherweise starben 2020 drei Beschäftigte von Partnerfirmen und zwei E.ON Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsunfällen. Nach jedem tödlichen Unfall leitet E.ON umgehend eine Untersuchung ein, um den genauen Hergang nachzuvollziehen. Zudem erfolgt innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an das E.ON SE Vorstandsmitglied, das für die betroffene Einheit zuständig ist und an den HSE-Verantwortlichen im Konzernvorstand. Ziel ist es, die zugrunde liegenden Ursachen zu ermitteln und alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um vergleichbare Unfälle in Zukunft zu verhindern. E.ON beobachtet seit mehreren Jahren, dass das Bewusstsein für Arbeitssicherheit innerhalb des Unternehmens stetig zunimmt und die Unfallzahlen zurückgehen. Gleichwohl kommt es nach wie vor zu schweren und auch zu tödlichen Unfällen. E.ON kann und will sich hiermit nicht abfinden und hat ihre Anstrengungen zur Vorbeugung von Unfällen weiter intensiviert. Unter anderem startete Westnetz, eine E.ON-Tochter, Mitte 2020 ein groß angelegtes Arbeitsschutzprogramm mit Unterstützung durch eines der weltweit anerkanntesten Beratungsunternehmen im Bereich Sicherheit und operatives Risikomanagement. Es wurde eigens eine Taskforce mit verschiedenen Arbeitsgruppen aufgestellt sowie interne und externe Analysen initiiert, um sowohl kulturelle als auch technisch-prozessuale Belange zu beleuchten.
Die Gesundheitsquote der E.ON-Mitarbeiter lag im Jahr 2020 bei 96,3 Prozent. Sie spiegelt die Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage im Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit wider. Der Wert für 2020 war erneut hoch (2019: 96,0 Prozent).
Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterentwicklung
E.ONs Personalmanagement (Human Resources - HR) hat den Auftrag, das Unternehmen dazu zu befähigen, seine Wettbewerbsvorteile im Energiemarkt zu maximieren und seine Vision zu unterstützen, welche lautet: "Improving people's lives". Dies erreicht das Unternehmen, indem es die richtigen Mitarbeiter gewinnt und sie zur richtigen Zeit in die richtigen Positionen bringt. So muss E.ON nicht nur talentierte Mitarbeiter - in der Regel also potenzielle zukünftige Führungskräfte - identifizieren, entwickeln und an sich binden. Vielmehr gilt es auch, alle Mitarbeiter so zu fördern, dass sie ihr Potenzial voll ausschöpfen können und für eine zunehmend digitale Zukunft gerüstet sind. Im Jahr 2020 stellte die Covid-19-Pandemie eine besondere Herausforderung für das Personalmanagement dar. Hierzu finden Sie auf der Seite 22 des Geschäftsberichts weitere Informationen.
Die konzernweite Personalstrategie (Group People Strategy -GPS) weist den Weg für die personalbezogenen Aspekte von E.ONs Transformation und ihren langfristigen Erfolg in einer sich schnell verändernden Welt. 2020 hat E.ON eine neue Mitarbeiterstrategie mit dem Namen [email protected] entwickelt, die im Dezember vom Vorstand verabschiedet wurde. Sie legt vier Schwerpunkte für die Personalarbeit ("People Priorities") im gesamten Konzern fest: Zukunft der Arbeit, Diversity & Inklusion, Nachhaltigkeit und Führung. Die Personalaktivitäten richten sich konzernweit an der [email protected] aus und müssen alle zu den People Priorities und ihren wichtigsten Zielen beitragen. Durch diese Aktivitäten - darunter insbesondere die bestehenden strategischen Initiativen - soll die Strategie umgesetzt werden. Der gesamte Prozess wird flexibel und modular angelegt sein, um die Unterschiede zwischen den Geschäftseinheiten zu berücksichtigen.
Beispielsweise ist das Kompetenzmodell [email protected] weiterhin ein Kernstück der konzernweiten Personalstrategie und ein wichtiger Wegbereiter für die berufliche Entwicklung. Als unternehmensweiter Kompetenzrahmen ist [email protected] in alle personalbezogenen Abläufe integriert. Damit stellt E.ON sicher, die passenden Mitarbeiter zu rekrutieren, an das Unternehmen zu binden, in den richtigen Positionen einzusetzen und ihre Weiterentwicklung zu fördern, sodass der Erfolg von E.ON auch künftig gesichert ist. Das Unternehmen bietet verschiedene Karrierewege an. Dies macht E.ON zu einem attraktiven Arbeitgeber, sowohl für Menschen, die eine Fachkarriere anstreben, als auch für solche, die sich breiter aufstellen möchten. [email protected] wurde im Jahr 2020 überarbeitet, um den Integrationsprozess von E.ON und innogy, die aktualisierte E.ON-Story, HSE-Themen und die digitale Transformation zu berücksichtigen. Im Rahmen des Integrationsprozesses werden alle neuen Führungskräfte und Mitarbeiter über [email protected] informiert und entsprechend geschult. Weitere Informationen zum innogy-Integrationspro-zess finden Sie auf Seite 50 des Geschäftsberichts.
Eine gemeinsame Unternehmenskultur ist entscheidend für den Erfolg der neuen E.ON und des Integrationsprozesses. Die neue E.ON wird unweigerlich ihre eigene Kultur entwickeln. Es gilt, diesen Prozess aktiv zu gestalten, statt ihn lediglich geschehen zu lassen - und das Fundament ist bereits gelegt. Die gemeinsame Unternehmenskultur basiert auf fünf neuen Unternehmenswerten, die das Handeln und den Umgang der Mitarbeiter - untereinander, mit Kunden und mit Geschäftspartnern - leiten. Im Namen aller Geschäftsbereiche von E.ON und innogy sowie aller Länder, in denen sie tätig sind, waren mehr als 250 Mitarbeiter an der Definition dieser Werte beteiligt. Sie lauten: "Putting our customer first", "Better together", "Delivering on our promises", "Exploring new paths" und "Behaving mindfully".
Im Jahr 2018 hat E.ON ihre Personalarbeit überwiegend dezentralisiert, um näher am Geschäft zu sein. Eine wichtige Aufgabe der verbleibenden zentralen HR-Funktion ist das Personalmanagement für die 100 leitenden Führungspositionen des Unternehmens. Hierzu zählen die Entwicklung von Führungskräften, die Besetzung von Stellen, die Nachfolgeplanung und ein langfristiges Talentmanagement. Jede Einheit muss über eigene Verfahren verfügen, um Talente zu erkennen und zu fördern und Nachfolgeplanung zu betreiben. Die Geschäftsleitungen der Einheiten sind unter anderem dafür zuständig sicherzustellen, dass alle neuen Mitarbeiter an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen und in wichtigen Themen wie Gesundheit und Sicherheit geschult werden. Hierfür können die Einheiten auf standardisierte E-Learning-Module von E.ON zurückgreifen. Diese E-Learnings und andere virtuelle Lernmittel sowie Kurse und Schulungsprogramme werden vom "People Development"-Team der zentralen HR-Funktion angeboten. E-Learning ist eine effektive, flexible und zeitgemäße Methode zur Weiterbildung der Mitarbeiter.
Der Senior Vice President HR nimmt regelmäßig an Vorstandssitzungen teil, um über Mitarbeiterthemen zu berichten. Der Vorstand bespricht turnusmäßig den aktuellen Stand der Talentpipeline. Darüber hinaus verschafft er sich ein- bis zweimal pro Jahr ein Bild vom gesamten Talentpool, einschließlich der unteren Führungsebenen. E.ON führt zudem ein jährliches ManagementReview durch und tauscht sich regelmäßig über Talente und deren Entwicklungsbedarf aus. Hierzu nutzt das Unternehmen spezifische, auf die jeweiligen Jobfamilien zugeschnittene Talent-Board-Meetings, die 2020 eingeführt wurden.
Damit E.ON ihren Mitarbeitern innerhalb des dezentralen Konzepts einen einheitlichen Bezugsrahmen bieten kann, hat das Personalmanagement 2017 gemeinsam mit dem Vorstand die "People Commitments" entwickelt und verabschiedet. Sie umfassen zwölf zentrale Grundsätze zum Werteverständnis im Hinblick auf die Menschen bei E.ON. Diese Grundsätze, denen der Betriebsrat der E.ON SE zugestimmt hat, sind für den gesamten E.ON-Konzern verbindlich. Die Einheiten setzen die "People Commitments" gemäß den jeweiligen rechtlichen, kulturellen und geschäftlichen Gegebenheiten um. Die "People Commitments" umfassen eine ganze Reihe von Richt- und Leitlinien, beispielsweise Vereinbarungen über Arbeit im Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle, wie längere Auszeiten (Sabbaticals), Teilzeitarbeit oder Sonderurlaube.
E.ON setzt ein breites Spektrum an Instrumenten ein, um ihren Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld und gute Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. So regelt beispielsweise die internationale Transferrichtlinie die zeitweilige Entsendung der Mitarbeiter ins Ausland. Eine Auslandsentsendung dauert im Schnitt zwei bis drei Jahre. E.ON bildet außerdem in einer Vielzahl von Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen aus. Ein Beispiel ist die E.ON-Ausbildungsinitiative in Deutschland, die Schulabgängern den Start ins Berufsleben durch ausbildungsvorbereitende Praktika, Schulprojekte und andere Programme erleichtert. Bei den "E.ON Graduate Programmes" (EGPs) durchlaufen hoch qualifizierte Universitätsabsolventen ein 18- bis 24-monatiges Traineeprogramm. In dieser Zeit lernen sie drei bis sechs unterschiedliche Konzerneinheiten und -abteilungen von E.ON kennen und erhalten so einen umfassenden Uberblick über das Unternehmen. Die EGPs werden in Schweden, Tschechien, Ungarn und Rumänien angeboten. Aufgrund der Restrukturierung des britischen Geschäfts ruht das EGP in Großbritannien bis 2021. In Deutschland bietet E.ON ein Jobstarter- und ein Werkstudentenprogramm an.
E.ON führt seit 2014 jährlich eine Mitarbeiterbefragung durch, um herauszufinden, wie die Mitarbeiter ihre Arbeit, ihren Vorgesetzten, das Arbeitsklima in ihrer Einheit und andere Themen einschätzen. Seit 2018 nehmen auch die ehemaligen innogy-Mitarbeiter an den Befragungen teil. Diese sogenannten Pulse Checks beinhalten Fragen zu den Unternehmenswerten von E.ON und zu aktuellen Themen, wie im Jahr 2020 der Covid-19-Pandemie. Das Feedback der Mitarbeiter zu E.ONs Umgang mit der Pandemie war sehr positiv. Ein wichtiger Teil dieser Befragungen ist seit 2017 der Employee Net Promoter Score ("eNPS"), der die Bereitschaft der Beschäftigten misst, E.ON als Arbeitgeber weiterzuempfehlen. Seitdem hat sich der eNPS-Wert von -4 auf +25 verbessert. 2020 beinhaltete die Umfrage auch eine Reihe von Fragen zu dem, was E.ON "Caring Culture" nennt. Dabei wurden die Mitarbeiter gebeten einzuschätzen, wo E.ON ihre Sicherheitskultur sowie ihr Engagement für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter im Allgemeinen noch verbessern kann. E.ON analysiert die Rückmeldungen der Befragten sorgfältig, um Bereiche zu identifizieren, in denen das Unternehmen noch besser werden sollte.
E.ON verfügt über einen konzernweit einheitlichen Einstellungs-prozess für ihre Führungskräfte. Er ist darauf ausgerichtet, die Besetzung der leitenden Managementpositionen zu verbessern, die Einstellung transparenter zu gestalten und Chancengleichheit zu gewährleisten. Hauptbestandteil dieses Verfahrens ist eine Konferenz zur Stellenbesetzung, die alle zwei Wochen stattfindet. Dort diskutieren Talentmanager aus dem gesamten Unternehmen über offene Stellen und mögliche Kandidaten. E.ON stellt sicher, dass sich die Führungskräfte aktiv für ihre berufliche Weiterentwicklung engagieren sowie geeignete Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Die Personalmechanismen gewährleisten außerdem, dass E.ON einen guten Uberblick über die aktuelle Personalsituation sowie den künftigen Bedarf hat. Da Feedback unerlässlich ist, um die Mitarbeiter zu Spitzenleistungen zu befähigen, bietet E.ON ihnen zudem regelmäßige Reflexions- und Entwicklungsgespräche an.
E.ONs Ansicht nach bedarf es einer attraktiven Gesamtvergütung mit ansprechenden Zusatzleistungen, um Mitarbeiter angemessen zu entlohnen. In den Vergütungssystemen nahezu aller Mitarbeiter im Konzern ist daher eine vom Unternehmensergebnis abhängige Komponente enthalten. Sie orientiert sich häufig an denselben KPIs, die auch für die Vergütung des Vorstands von Bedeutung sind.
E.ON möchte Mitarbeiter (und deren Know-how) an sich binden und ihnen die Möglichkeit geben, sich beruflich noch mehr zu entfalten. Deshalb zielt E.ON darauf ab, ihre Mitarbeiter so zu entwickeln, dass Führungspositionen intern besetzt werden können. Bei den Stellenbesetzungen wird eine gemeinsame Plattform genutzt, um systematisch zu verfolgen, wie viele Frauen an einem Bewerbungsprozess teilgenommen haben und mit wem eine vakante Stelle letztendlich besetzt wurde. Außerdem kann E.ON so überwachen, ob die ausgewählten Kandidaten aus dem eigenen Entwicklungspool stammen und ob sie dem Diversity-Ziel entsprechen. Darüber hinaus konzentrieren sich die erwähnten Talent Boards nicht nur darauf, Talente zu identifizieren und die Nachfolge zu planen, sondern in den letzten Jahren auch auf Diversity-Themen. Ziel ist dabei unter anderem, den Anteil von Frauen und von Mitarbeitern aus Minderheitengruppen unter den Führungskräften des Unternehmens zu erhöhen. Diesbezüglich hat E.ON ihr Engagement im Jahr 2020 verstärkt und Diversity zu einem vorrangigen Thema in ihrer neuen konzernweiten Personalstrategie (GPS) erhoben. Durch die Talent Boards wird E.ON die Effektivität ihres Talentmanagements genauer bewerten können, sobald genügend Daten vorliegen.
Diversity und Inklusion
Weitere Informationen zum Thema Diversity und Inklusion bei E.ON finden Sie auf den Seiten 51 bis 53 des Geschäftsberichts.
Aspekt 3: Sozialbelange
Versorgungssicherheit
Als Energieunternehmen und Verteilnetzbetreiber hat E.ON das Ziel, die sichere Versorgung ihrer Kunden mit Strom zu gewährleisten. Eine zuverlässige Stromversorgung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Industrienationen ihre Infrastruktur aufrechterhalten und die Bedürfnisse ihrer Bewohner befriedigen können. So sind etwa Industriekunden, die eine hochpräzise industrielle Fertigung betreiben, auf eine konstante Netzfrequenz angewiesen. Ist diese nicht gewährleistet, können Maschinen ausfallen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Eine vollständige Unterbrechung der Stromversorgung kann nicht nur für Industriekunden schwerwiegende Folgen haben: Die meisten Vorgänge in Unternehmen, dem öffentlichen Dienst und privaten Haushalten funktionieren heutzutage nicht mehr ohne Strom. Eine Herausforderung bei der Stromversorgung besteht darin, dass Energie immer häufiger dezentral erzeugt wird. Dies hat zur Folge, dass der Strom von vielen unterschiedlichen Punkten in E.ONs Netze eingespeist wird. Hinzu kommt, dass die Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen schwankt, da sie vom Wetter und anderen Faktoren abhängig ist, die außerhalb von E.ONs Einflussbereich liegen.
E.ON hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Verteilnetze auf diese dezentrale Energiewelt auszurichten. Sie sind entscheidendes Bindeglied zwischen Stromerzeuger und -nutzer. Nur wenn die Verteilnetze einwandfrei funktionieren und E.ON sie auf die Herausforderungen der neuen Energiewelt ausrichtet, kann E.ON auch künftig eine zuverlässige Versorgung gewährleisten. Dazu erweitert E.ON die bisherige, konventionelle Infrastruktur um sogenannte Smart-Grid-Technologien (deutsch: intelligente Netze). So kann E.ON die Erzeugung, Verteilung und Speicherung von Energie besser steuern.
Für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Verteilnetze sind die regionalen Netzgesellschaften von E.ON verantwortlich. Dort steuert die sogenannte Netzleitstelle den operativen Netzbetrieb. Sie ist auch dafür zuständig, unvorhersehbare Ausfälle in der jeweiligen Region zu beheben. Sollte es eine flächendeckende Großstörung geben, regelt das Krisenmanagement von E.ON die Zuständigkeiten und Abläufe. Die Konzernrichtlinie "Ereignis- und Krisenmanagement" macht dazu klare Vorgaben. Ein Mitglied des E.ON-Vorstands verantwortet den Bereich Energienetze. Unter seiner Leitung steuern drei Abteilungen in der Konzernzentrale die regionalen Einheiten des Bereichs. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die strategische Entwicklung, die Zuteilung von Kapital und das Assetmanagement.
Im Rahmen von Investitions- und Instandhaltungsprogrammen baut E.ON ihre Netze bedarfsgerecht aus und hält sie instand. Auf diese Weise stellt E.ON sicher, dass alle ihre Netzkunden daran angeschlossen sind und zuverlässig mit Energie versorgt werden. Die auf ein oder mehrere Jahre ausgelegten Maßnahmen werden von den regionalen Netzgesellschaften eigenverantwortlich umgesetzt. Die Höhe der jeweiligen Investitionen wird zentral genehmigt. Die endgültige Genehmigung durch den E.ON-Vorstand erfolgt am Ende des jährlichen Prozesses zur Planung und Budgetierung mittelfristiger Maßnahmen. Ein Teil des Investitionsbudgets wird für den schrittweisen Ausbau intelligenter Netze genutzt: E.ONs Netzstruktur wird mit Sensorik, Steuerungs- und Leittechnik ausgestattet und digital vernetzt. Dabei ermöglicht der zunehmende Einsatz von Smart-Grid-Technologien, kostenintensive Investitionen in den klassischen Netzausbau zu vermeiden oder zu verzögern - zum Beispiel, indem bestehende Freileitungen mit der neuen Technologie besser ausgelastet werden können. Neben der Versorgungssicherheit steht bei Investitionsentscheidungen immer auch die Effizienz der Maßnahmen im Fokus. Das heißt, E.ON entscheidet sich für diejenigen Lösungen, die technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten sind. Denn Netzinvestitionen haben auch Einfluss auf die sogenannten Netzentgelte, die einen Anteil des vom Kunden bezahlten Strompreises ausmachen. E.ONs regionale Netzgesellschaften erfassen alle geplanten und ungeplanten Ausfälle in ihren Verteilnetzen. Die ermittelten Daten fließen in den "System Average Interruption Duration Index" (SAIDI) für Strom ein. Er gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgten Verbraucher pro Jahr an. Den SAIDI ihrer vollkonsolidierten Netzgesellschaften weist E.ON nach Ländern aus. Der Wert für Deutschland ergibt sich zum Beispiel aus dem Durchschnitt der dortigen Netzgesellschaften. Berechnet wird er nach der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgeschriebenen Methode. Die Berechnung basiert auf Ausfällen, die auch von der BNetzA verifiziert sind. Das Ergebnis kann daher als offiziell erachtet werden. In allen Ländern, in denen E.ON Netze betreibt, gibt es mittlerweile Qualitätsvorschriften. Auf deren Basis prüft und validiert die jeweilige nationale Regulierungsbehörde die Störungsmeldungen der Netzbetreiber. Die SAIDI-Zahlen für ein bestimmtes Land spiegeln daher die von der jeweiligen Regulierungsbehörde vorgegebene Methodik wider.
Bis zum Ende der Datenerfassung hatte keine Regulierungsbehörde den Prozess der Validierung der Ausfälle für 2020 abgeschlossen. Da dieser Bericht endgültige, behördlich geprüfte Zahlen (durch BNetzA und entsprechende Behörden im Ausland) zur Servicequalität enthalten soll, werden nachfolgend die entsprechenden Vorjahreswerte offengelegt.
Obwohl der SAIDI nicht zur Steuerung von Managementprozessen genutzt wird, liefert er wichtige Informationen über die Servicequalität der Netze. So informieren die Netzbetreiber das für den Netzbetrieb zuständige E.ON-Vorstandsmitglied in regelmäßigen Abständen über ihre Versorgungszuverlässigkeit. Die SAIDIs aller E.ON-Netzbetreiber sind zudem Bestandteil des vierteljährlichen Leistungsberichts an den E.ON-Vorstand.
SAIDI Strom1
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Minuten pro Jahr | Geplant | Ungeplant | Gesamt | Geplant | Ungeplant | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 7 | 16 | 22 | 8 | 17 | 25 |
| Schweden | 25 | 121 | 146 | 22 | 100 | 122 |
| Ungarn | 117 | 61 | 178 | 128 | 59 | 187 |
| Tschechien | 145 | 47 | 192 | 154 | 50 | 205 |
| Rumänien | 288 | 358 | 646 | 339 | 465 | 804 |
| Slowakei2 | 143 | 65 | 208 | 176 | 79 | 255 |
| Polen | 9 | 44 | 53 | 11 | 56 | 68 |
| 2018 | |||
|---|---|---|---|
| Minuten pro Jahr | Geplant | Ungeplant | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 9 | 15 | 24 |
| Schweden | 28 | 70 | 98 |
| Ungarn | 126 | 65 | 191 |
| Tschechien | 157 | 78 | 235 |
| Rumänien | 262 | 522 | 783 |
| Slowakei2 | 178 | 87 | 266 |
| Polen | 9 | 70 | 79 |
1 Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Vorjahr: 2020 auf 2019, 2019 auf 2018. Aufgrund einer neuen Berechnungsmethode mussten die Vorjahreszahlen angeglichen werden. Mögliche Abweichungen in der Summenbildung durch Rundung der Zahlen.
2 49 Prozent Minderheitsbeteiligung
E.ON hat den SAIDI-Wert für 2020 (basierend auf den Daten von 2019) in allen Ländern außer in Schweden verbessert. Die einzige Ausnahme bildet Schweden, wo E.ONs Kunden aufgrund eines Orkans und schwerer Unwetter im Sommer im Durchschnitt stärker von Stromausfällen betroffen waren als in den Vorjahren. Wie in den vergangenen Jahren waren E.ONs Netze in Deutschland am zuverlässigsten.
Kundenzufriedenheit
Für den Geschäftserfolg von E.ON ist es entscheidend, dass es gelingt, neue Kunden zu gewinnen und bestehende zu halten. Globale Trends wie Klimaschutz und Digitalisierung verändern nicht nur die Energielandschaft, sondern erzeugen auch neue Bedürfnisse bei den Kunden. Nur wenn E.ON ihre Produkte und Dienstleistungen daran ausrichtet und sich kontinuierlich verbessert, kann sie auch in Zukunft am Markt erfolgreich sein.
E.ON stellt die Interessen und Bedürfnisse ihrer Kunden in den Mittelpunkt ihres Handelns. Dieser Grundsatz ist einer der zentralen Unternehmenswerte. Er ist eingebettet in die Leitlinien zur Kundenzufriedenheit, das E.ON-Markenmodell und [email protected], das konzernweite Kompetenzmodell. Als kundenfokussiertes Unternehmen möchte E.ON die Zufriedenheit der Kunden kontinuierlich steigern und in ihren Märkten darin die Nummer eins unter den Anbietern für Energielösungen werden.
E.ON misst das Vertrauen und die Loyalität ihrer Kunden mit dem Net Promoter Score (NPS), der 2009 eingeführt und 2013 als gruppenweites Programm implementiert wurde. Der NPS-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Kunden das Unternehmen E.ON und seine Dienstleistungen weiterempfehlen. Außerdem hilft er E.ON herauszufinden, welche Themen den Kunden aktuell besonders wichtig sind. So kann E.ON ihre Maßnahmen an die aktuellen Kundenbedürfnisse anpassen. E.ON misst drei Arten des NPS. Der strategische NPS (Top-down-NPS) vergleicht die Leistung von E.ON mit der der Wettbewerber. Er basiert auf dem Feedback von Kunden, unabhängig davon, ob sie mit E.ON interagiert haben oder nicht. Der sogenannte Journey NPS misst die Loyalität von Kunden, die eine intensivere Erfahrung mit E.ON hatten - etwa, wenn E.ON sie nach einem Umzug dabei unterstützt hat, ihren Energievertrag zu ändern. Der Touch-point NPS (Bottom-up-NPS) basiert auf dem Feedback von Kunden, die eine spezifische Interaktion mit E.ON hatten, beispielsweise ein Gespräch mit einem Mitarbeiter aus einem der Callcenter. Das NPS-Programm wird von allen Einheiten eingesetzt - seit September 2020 aufgrund der innogy-Integration auch von den Niederlanden und Polen. Für sie werden ab 2021 Verbesserungsziele festgelegt, diese Märkte sind aber nicht in E.ONs NPS-Werten für 2020 enthalten. 2017 hat E.ON in diesem Zusammenhang eine neue Methodik eingeführt. Sie ermöglicht es, den strategischen NPS in allen Märkten von E.ON einheitlich zu messen. Auf diese Weise kann E.ON marktübergreifende Kundenprobleme identifizieren und lösen. Außerdem erkennt E.ON leichter, in welchen Bereichen den Kunden nützliche Innovationen geboten werden können. Die Methodik des automatisierten Reportings beseitigt die Fehler der manuellen Dateneingabe und verbessert damit die Qualität und Prüfbarkeit der Daten.
E.ON legt jährlich unternehmensweite Ziele für den strategischen und den Journey NPS fest. Beide Indikatoren nutzt E.ON auf Bereichs- und Einheitenebene zur Steuerung. Dem strategischen NPS kommt dabei aufgrund der erhobenen Wettbewerberinformationen eine hohe Steuerungsbedeutung zu. Seit September 2020 erhält der E.ON-Vorstand monatlich einen Bericht über die NPS-Leistung. Darüber hinaus tauschen sich der Chief Operating Officer - Commercial und die CEOs der regionalen Einheiten mithilfe regelmäßiger Marktberichte über NPS- und Kundenthemen aus. Der NPS spielt auch eine Rolle bei der variablen Vergütung der Führungskräfte. Diese besteht aus zwei Komponenten: Ein Faktor berücksichtigt die Unternehmens Performance und ein anderer die individuelle Leistung der Führungskraft. Seit 2020 machen der strategische NPS und der Journey NPS 20 Prozent des Unternehmens-Performance-Faktors aus. Auch im Jahr 2020 wurde die NPS-Zielerreichung nicht bei der Festlegung der E.ON-Vorstandsvergütung berücksichtigt, allerdings hat E.ON damit begonnen, einen entsprechenden Prozess zu erarbeiten. Seit 2017 gibt es in jeder Einheit Schlüsselmaßnahmen, mit denen die Kundenwahrnehmung systematisch verbessert werden soll. Diese Maßnahmen werden von den CEOs und Vorständen der Einheiten initiiert und geleitet. CEO und Vorstandsmitglieder sind persönlich für die Entwicklung der NPS-Werte in ihrer Einheit verantwortlich. Die Schlüsselmaßnahmen tragen den Namen "game-changing initiatives". Sie werden jährlich definiert und können je nach Umfang der erforderlichen Änderungen eine Laufzeit von mehreren Jahren haben.
Das Chief Operating Office - Commercial (COO-C) koordiniert von der Konzernzentrale aus die Marken- und Marketingstrategie. Sein Ziel ist es, die Marke E.ON weiterzuentwickeln und zu stärken. Das COO-C unterstützt das Vertriebs- und Energielösungsgeschäft für alle Kundenbereiche und in allen Märkten von E.ON. Vor Ort, in den regionalen Einheiten, sind die sogenannten Customer Experience Teams für Kundenzufriedenheit zuständig.
Sie treiben Projekte und Maßnahmen in ihrem jeweiligen Vertriebsgebiet voran und tauschen sich monatlich über erfolgreiche Maßnahmen und Fortschritte aus. Customer Experience Teams bestehen in Deutschland, Großbritannien, Italien, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. Die Geschäftseinheiten in den Niederlanden und Polen wurden im Laufe des Jahres 2020 aufgenommen.
Im Jahr 2020 hat E.ON außerdem ein Global Customer Leadership Team gegründet, das sich aus leitenden Customer-Experience-Führungskräften des gesamten Konzerns sowie aus Verantwortlichen für Customer and Market Insights zusammensetzt. Sein Ziel ist es, den Funktionen Customer Insight und Customer Experience eine Plattform für den gegenseitigen Austausch zu bieten und Kundenthemen zu höherer Akzeptanz auf allen Managementebenen zu verhelfen. Im September 2020 trat das Team erstmals zusammen. Fortan trifft es sich alle zwei Monate, um die Leistung zu bewerten, Bereiche für eine überregionale Zusammenarbeit zu ermitteln und dem Kunden eine stärkere Stimme zu verleihen.
2020 war wegen der Covid-19-Pandemie ein sehr herausforderndes Jahr. Die regionalen Einheiten von E.ON haben schnell reagiert. Zu jeder Zeit war die ununterbrochene Lieferung von Energie sichergestellt. Zusätzlich hat E.ON dafür gesorgt, dass Inkassoprozesse an die veränderten Anforderungen angepasst wurden. Um trotz notwendiger Schließung von Kundencentern erreichbar zu bleiben und ihre Kunden wirksamer unterstützen zu können, hat E.ON in kürzester Zeit neue digitale Dienste eingeführt. Ein Videochat zum Beispiel ermöglichte es Kunden, ihre Angelegenheiten zu regeln, ohne ein E.ON-Kundencenter aufsuchen zu müssen.
Im Rahmen des Programms "In die Kundenwelt eintauchen" ("Customer Immersion Programme") bringt E.ON Führungskräfte und Mitarbeiter direkt mit Privat- und Geschäftskunden zusammen. Ziel dieser Begegnungen ist es, das grundsätzliche Verständnis und Engagement für Kunden zu fördern.
Der durchschnittliche strategische NPS für Haushaltskunden stieg im Laufe des Jahres 2020 stetig an und war im Oktober sowie Dezember auf seinem höchsten Stand. Während des gesamten Jahres lag er über dem Durchschnitt der Wettbewerber.
Während des ersten pandemiebedingten Lockdowns war es schwierig, Feedback von Kunden in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhalten. Infolgedessen beschloss der E.ON-Vorstand, den NPS für KMU für das Jahr 2020 vom Gesamtunternehmensfaktor auszuschließen. 2021 soll er wieder einbezogen werden.
Aspekt 4: Menschenrechte
Menschenrechte und Lieferantenmanagement
E.ON hat sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte in allen Geschäftsprozessen zu respektieren. Wenn die grundlegenden Rechte und Bedürfnisse von Menschen missachtet werden, hat dies schwerwiegende Auswirkungen für die Betroffenen haben und kann dem Ruf von E.ON schaden. Die Einhaltung von sozialen Standards spielt außerdem eine wichtige Rolle in Geschäftsbeziehungen mit Partnerunternehmen. Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen an Transparenz und Kontrolle in Unternehmen. So verpflichtet beispielsweise der "UK Modern Slavery Act" in Großbritannien E.ON dazu, über Maßnahmen gegen den internationalen Menschenhandel zu berichten. Dr. Johannes Teyssen, CEO von E.ON, ist zugleich Chief Sustainability Officer und Chief Human Rights Officer.
Um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, hält E.ON sich an externe Standards und setzt auf eigene Richt- und Leitlinien. Die überarbeitete Fassung des Verhaltenskodex (Näheres hierzu siehe "Aspekt 5: Antikorruption") ist 2018 in Kraft getreten. Er verpflichtet alle Mitarbeiter, einen Beitrag zu einem diskriminierungsfreien und sicheren Arbeitsumfeld zu leisten und die Menschenrechte zu achten. E.ONs Erklärung zur Menschenrechtspolitik erkennt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen (UN) und deren grundlegende Konventionen ausdrücklich an und verweist auf E.ONs eigene Richtlinien, wie den Verhaltenskodex für Lieferanten. Zu den Standards, nach denen E.ON sich richtet, zählen außerdem die Prinzipien des "Global Compact" der Vereinten Nationen (UNGC) und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Seit 2020 bietet E.ON ein neues Online-Schulungsmodul zu Compliance, Menschenrechten sowie Cyber- und Datensicherheit an. Das Schulungsmodul ist für alle Mitarbeiter verpflichtend und wird jährlich durchgeführt. Zum Jahresende hatten es 87,3 Prozent der Mitarbeiter absolviert.
Die Standards für Menschenrechte und ethische Geschäftspraktiken, die E.ON von ihren Lieferanten verlangt, sind im Verhaltenskodex für Lieferanten definiert; er wurde im Jahr 2020 aktualisiert und von den ehemaligen innogy-Einheiten übernommen. Die neue Version stellt die CSR-Anforderungen (Corporate Social Responsibility) detaillierter dar und erklärt, wie man sich an die Whistleblower-Hotline von E.ON wenden kann. Der Qualifizierungsprozess (Onboarding) für Lieferanten besteht aus drei Schritten: einer vom Lieferanten selbst vorzunehmenden Registrierung und seiner formellen Zusage, den E.ON-Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten, sowie einer Compliance-Prüfung. Non-Fuel-Lieferanten, die nicht der Lieferantenqualifizierung unterliegen, müssen E.ONs Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einkaufsverträge zustimmen. Diese sind rechtsverbindlich und verpflichten die Non-Fuel-Lieferanten unter anderem, den Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten sowie die UNGC-Prinzipien zu unterstützen. Darüber hinaus definieren die Funktionsrichtlinie "Supply Chain" und das Supply-Chain-Handbuch konzernweite Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten für die Beschaffung von Non-Fuels. Ausgenommen hiervon sind die in einer speziellen Ausnahmeliste aufgeführten Sonderfälle (zum Beispiel Commodity-, Finanz- und Immobilientransaktionen, Versicherungen oder Steuern).
Onboarding-Bewertungen gewährleisten, dass E.ON ausschließlich mit Lieferanten zusammenarbeitet, die sich E.ONs Standards verpflichtet haben. Ende 2018 nahm E.ON eine überarbeitete, vollständig digitale Lösung zum Onboarding von Lieferanten in Betrieb. Diese ist Teil ihres ERP-Systems (Enterprise Resource Planning). Im Jahr 2019 konzentrierte sich E.ON auf die Überwachung bestehender und neuer Lieferanten, um sicherzustellen, dass diese die Mindestanforderungen erfüllen. Im Oktober 2020 haben Einheiten der ehemaligen innogy diesen Onboarding-Prozess für Lieferanten übernommen. Jeder Non-Fuel-Lieferant, der mit einer einzelnen Transaktion ein Auftragsvolumen von 25.000 € übersteigt oder ein mittleres oder hohes Risiko in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt aufweist, muss den Prozess durchlaufen. In einigen Fällen unternimmt E.ON während des Onboarding-Prozesses zusätzliche Schritte wie Auditierungen von Lieferanten. Dabei beurteilt E.ON unter anderem, ob der Lieferant ihre Menschenrechtsstandards einhält. Zum Jahresende 2020 war für 99,3 Prozent Bestellungen und Vertragsabrufe von E.ON der Onboarding-Prozess abgeschlossen (ehemalige E.ON-Einheiten). Darüber hinaus bewertet E.ON ihre wichtigsten Non-Fuel-Lieferanten regelmäßig anhand von fünf Leistungsindikatoren: Qualität, Kommerzielles, Lieferung, Prozesse und Innovation sowie CSR; CSR beinhaltet auch den Schutz der Menschenrechte. E.ON teilt den Lieferanten die jeweiligen Ergebnisse bei einem Treffen zur Leistungsbeurteilung mit. Abhängig vom Verlauf des Treffens kann sich E.ON daraufhin veranlasst sehen, spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung hinsichtlich eines oder mehrerer der Leistungsindikatoren einzuleiten, wenn das Unternehmen weiterhin eine Geschäftsbeziehung mit E.ON anstrebt. Ende 2019 haben E.ON und innogy ihre jeweiligen Best Practices herangezogen, um den Prozess zur Lieferantenbeurteilung zu harmonisieren. Der harmonisierte Prozess ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Seitdem wird auch die ESG-Leistung der wichtigsten Lieferanten von innogy bewertet - was in der früheren innogy-Lieferantenbewertung nicht gegeben war. 2020 erhöhte E.ON den Anteil der neuen Lieferanten, die zum ersten Mal beurteilt wurden. Die Gesamtzahl der Bewertungen stieg um 88 Prozent. Darüber hinaus hat E.ON ihre Non-Fuel-Lieferanten erneut überprüft, um jene mit einem großen CO2-Fußabdruck zu identifizieren - und nach Möglichkeiten gesucht, ihre Dekarbonisierung zu fördern. Für das Jahr 2021 plant E.ON, die Klimaleistung von Non-Fuel-Lieferanten tiefer gehend zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen anzuregen.
Das Unternehmen hat sich verpflichtet, Brennstoffe verantwortungsvoll und nachhaltig zu beschaffen. Auch Lieferanten von fester Biomasse müssen sich, ebenso wie Non-Fuel-Lieferanten, vertraglich dazu verpflichten, den E.ON-Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten. Darüber hinaus bestimmt die E.ON-Ergänzung zum Biomasseeinkauf die Unternehmensrichtlinien und -verfahren, die unter anderem für Risikobewertungen, Lieferantenaudits und Bestimmungen für Joint Ventures gelten. Alle Verträge mit Biomasselieferanten beinhalten die Ergänzung. Diese Lieferanten müssen sich verpflichten, die Menschenrechte zu respektieren und die allgemeinen Lebensbedingungen derjenigen zu sichern, die von der Biomasseproduktion betroffen sind; außerdem müssen sie die biologische Vielfalt und die Umwelt schützen.
Ähnlich wie bei der Beschaffung von fester Biomasse ist der E.ON-Verhaltenskodex für Lieferanten in die Verträge zur Beschaffung von Uran und Brennelementen integriert. Er wird durch die Kernbrennstoff-Einkaufsrichtlinie und die E.ON-Kern-brennstoff-Policy ergänzt, die weitere Standards definieren. E.ON bezieht Uran ausschließlich von etablierten Lieferanten mit nachgewiesener Erfahrung. Zusätzlich werden weitere Leistungsbewertungen von Brennstofflieferanten durchgeführt, die Reviews oder Audits vor Ort beinhalten können.
Das Ziel von E.ON ist es, Verstöße gegen Menschenrechte, Umweltstandards und ihre Unternehmensgrundsätze zu verhindern, indem die entsprechenden Risiken entlang der Wertschöpfungskette aus einer ganzheitlichen Perspektive identifiziert werden. Regelmäßige Risikobewertungen können E.ON helfen, tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße aufzudecken. E.ON erfasst Lieferanten mit festgestellten oder vermuteten Verstößen in einem neuen KPI ("Suppliers under investigation/ monitorization"), der 2020 in das vierteljährliche Reporting der Funktion Group Supply Chain aufgenommen wurde. In diesen Fällen wird - nachdem der Supply Chain Compliance Officer und der jeweilige Supply Chain Director benachrichtigt worden sind - ein Prozess begonnen, der dazu dient, die Missstände umgehend zu bereinigen. Gelingt dies nicht, beendet E.ON die Geschäftsbeziehungen zu dem betroffenen Lieferanten. Im Jahr 2020 wurden keine Compliance-Verstöße festgestellt und somit keine Geschäftsbeziehungen abgebrochen.
Mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte können Mitarbeiter über die internen Berichtswege und eine konzernweite externe Whistleblower-Hotline melden. Im Dezember 2019 erweiterte E.ON den Hotline-Dienst und veröffentlichte dessen Telefonnummer im Internet. Nicht nur E.ON-Mitarbeiter, sondern auch Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und andere Dritte können sich vertrauensvoll an diese Hotline wenden. Die Hotline kann Anrufe in den Amtssprachen aller Länder, in denen E.ON tätig ist, bearbeiten. Die Hinweise werden von der Compliance-Abteilung auf Konzernebene an den zuständigen Bereich weitergeleitet. Je nach Art und Schwere des potenziellen Verstoßes meldet Group Compliance diesen unverzüglich an den E.ON-Vorstand, stellt Strafanzeige, leitet eine eigene Untersuchung ein oder ergreift andere Maßnahmen. Im Jahr 2020 wurde auf diesem Weg keine Verletzung der Menschenrechte gemeldet.
2017 veröffentlichte die deutsche Bundesregierung ihren Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP dient Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Politik, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft als Plattform, um die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette zu fördern. Der NAP definiert Leitlinien für die Einbettung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence - HRDD) in die Unternehmensstrategie und die Geschäftsprozesse und ermutigt Unternehmen, diesen Schritt von sich aus zu gehen. Im April 2020 nahm E.ON am freiwilligen NAP-Monitoring der Bundesregierung teil. Bereits 2019 hatte E.ON teilgenommen und ein strenges Benchmarking sowie eine menschenrechtliche Risikobewertung durchgeführt. Sie umfasste 80 Prozent des aktuellen und erwarteten Beschaffungsvolumens sowie alle Einkaufskategorien. Im Jahr 2020 entwarf die Funktion Group Supply Chain einen systematischen Prozess zur Einführung der 2019 entwickelten Risikomatrix. Diese schlüsselt die Risiken nach Ländern und Einkaufskategorien auf und dient dem Zweck, jedes potenzielle Risiko von Menschenrechtsverletzungen zu mindern. Für das Jahr 2021 ist geplant, die Matrix im Hinblick auf die neuen E.ON-Lieferanten (einschließlich der ehemaligen innogy-Lieferanten, die 2020 noch nicht in der Matrix enthalten waren) zu überprüfen und regelmäßig zu aktualisieren. Das übergreifende Supplier Relationship Management (SRM) der Funktion Group Supply Chain schließt alle oben genannten Aktivitäten ein.
Aspekt 5: Antikorruption
Compliance und Antikorruption
E.ON bekennt sich dazu, Korruption in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen, und unterstützt nationale und internationale Bestrebungen, die ihr entgegenwirken. Auch als Mitglied im "Global Compact" der UN lehnt E.ON jegliche Form von Korruption ab. Schließlich führt derartiges Verhalten dazu, dass Entscheidungen aus den falschen Gründen getroffen werden. Dies kann Fortschritt und Innovationen verhindern, den Wettbewerb verzerren und dem Unternehmen langfristig schaden. So müssen Firmen mit Bußgeldern und einer strafrechtlichen Verfolgung der verantwortlichen Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder rechnen. Um sich das Vertrauen von Stakeholdern dauerhaft zu sichern, kontrolliert E.ON die Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben genau. Mit eventuellen Verstößen geht E.ON transparent um und ahndet diese konsequent.
Der Vorstand trägt die übergeordnete Verantwortung dafür, dass geltende Gesetze eingehalten und Compliance-Risiken überwacht werden. Der E.ON-Konzern verfügt über ein wirksames Compliance-Management-System (CMS). Mit ihm legt E.ON konzernweit einheitliche Mindeststandards für bestimmte Compliance-Themen - darunter auch das Thema Antikorruption - fest. Auf Grundlage einer konzernweiten Richtlinie sind der Chief Compliance Officer (CCO) und die Compliance-Abteilung auf Konzernebene (Group Compliance) sowie die Compliance Officer der Geschäftseinheiten dafür zuständig, das CMS kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Der CCO informiert vierteljährlich den Konzernvorstand sowie den Risiko- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in einem Bericht über die Wirksamkeit des CMS sowie über aktuelle Entwicklungen und Vorkommnisse. Bei schwerwiegenden Vorfällen werden beide Organe unverzüglich unterrichtet. Gleiches gilt für wichtige neue gesetzliche Regelungen. Regelverstöße werden zentral von der internen Revision (Group Audit) und Group Compliance untersucht.
Der Verhaltenskodex legt den Fokus auf den Leitsatz "Doing the right thing". Er wird durch mehrere Mitarbeiterrichtlinien ergänzt, die spezifische Regeln festlegen ("Doing things right"). Als verbindliches Rahmenwerk hilft der Kodex den Mitarbeitern, in verschiedenen beruflichen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen und E.ONs Werten treu zu bleiben. Im Vorwort fordert der E.ON-Vorstand alle Mitarbeiter auf, richtig zu handeln - sowohl zu ihrem eigenen Schutz als auch zu dem des Unternehmens. In der Einführung wird erläutert, warum ein Verhaltenskodex notwendig ist. Der Hauptteil enthält verständliche Leitlinien zu allen Themen, die E.ON besonders wichtig sind. Dazu gehören Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, fairer Wettbewerb und regel- beziehungsweise gesetzeskonforme Beziehungen zu Geschäftspartnern. Der Kodex enthält abschließend einen Integritätstest. Anhand weniger Fragen können die Mitarbeiter überprüfen, ob ihre Einschätzungen mit den Grundsätzen und Werten von E.ON übereinstimmen. Der Kodex beinhaltet zudem ein klares Verbot von Unternehmensspenden an politische Parteien, politische Kandidaten, Träger politischer Ämter oder Vertreter öffentlicher Einrichtungen.
Führungskräfte und Mitarbeiter von Geschäftspartnern dürfen in festgelegtem Rahmen zu Veranstaltungen und in Restaurants eingeladen werden oder Geschenke entgegennehmen. Die Mitarbeiterrichtlinie zur Korruptionsbekämpfung enthält ein Entscheidungsschema zu diesem Thema. Mithilfe der bekannten Ampelfarben zeigt das Schema, welche Zuwendungen gewährt oder angenommen werden dürfen und welche genehmigungsbedürftig oder sogar verboten sind. Zuwendungen ab einem bestimmten Schwellenwert - der je nach Land und nationalen Vorschriften unterschiedlich hoch ist - müssen vom lokalen Compliance Officer genehmigt werden. Besonders strenge Vorgaben gelten für Zuwendungen von Amts- und Mandatsträgern.
Um zu ermitteln, in welchen Tätigkeitsbereichen das Risiko für bestimmte Compliance-Verstöße besonders hoch ist, führt E.ON regelmäßig eine Risikoanalyse (Compliance Risk Assessment) durch. Auf Basis der Ergebnisse legt E.ON präventive Maßnahmen fest.
Wenn Mitarbeiter ein Fehlverhalten beobachten oder einen Verstoß gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien vermuten, sind sie angewiesen, dies unverzüglich zu melden. Auf Wunsch können sie dies anonym tun - über interne Berichtswege oder eine konzernweite externe Whistleblower-Hotline. E.ON betreibt diese zusammen mit einer Anwaltskanzlei in allen Sprachen, die im Konzern gängig sind. Nicht nur die Mitarbeiter von E.ON, sondern auch Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und andere Dritte können sich vertrauensvoll an die Hotline wenden. Der Bereich Group Compliance leitet die Informationen an die zuständige Abteilung oder Einheit weiter.
Auch in der Lieferkette will E.ON gewährleisten, dass ihre Compliance-Standards eingehalten werden. Deshalb müssen alle Non-Fuel-Lieferanten sowie alle Lieferanten von Uran und fester Biomasse den "Verhaltenskodex für Lieferanten" unterzeichnen. Er enthält auch zum Thema ethische Geschäftspraktiken verbindliche Standards. Der Kodex wurde 2020 überarbeitet und von den ehemaligen innogy-Einheiten übernommen. Zudem prüft E.ON im Rahmen des "Compliance Checks", ob potenzielle Lieferanten nach den Werten und Grundsätzen von E.ON handeln. Um sicherzustellen, dass potenzielle Lieferanten die Compliance-Standards des Konzerns erfüllen, führt E.ON darüber hinaus einen Vorauswahlprozess durch: Darin überprüft sie die Identität und die Integrität der möglichen Lieferanten. Beispielsweise wird untersucht, ob ein Lieferant in den Medien im Zusammenhang mit Compliance-Themen wie Korruption oder in einer der offiziellen Sanktions- und Terrorismuslisten genannt wird. In einigen Fällen müssen potenzielle Lieferanten auch einen Fragebogen ausfüllen, den E.ON sorgfältig auswertet. Der Vorauswahlprozess ist für alle neuen Lieferanten verpflichtend.
Zentraler Indikator, anhand dessen die Leistung im Compliance-Bereich gemessen und der zur internen Steuerung genutzt wird, ist die Wirksamkeit des CMS. Alle implementierten Compliance-Maßnahmen, Regelwerke, Prozesse, Kontrollen etc. orientieren und messen sich an diesem Kriterium. Ob das CMS wirksam ist, wird zudem vom E.ON-Vorstand, dem Risiko- und Prüfungs-ausschuss des Aufsichtsrats und der internen Revision kontrolliert. Letztere überwacht als unabhängige Instanz das Compliance-Management-System von E.ON (sogenannte Third Line of Defense). Die Kontrolle erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die in den Compliance-Berichten aufgeführt werden. Unter anderem betrachtet E.ON dabei, ob und wie vorgegebene Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden. Auch 2020 überzeugten sich der Vorstand sowie der Risiko- und Prüfungsaus-schuss des Aufsichtsrats von der Wirksamkeit des CMS, zum Beispiel auch durch Audits sowie Mitarbeiter- und Stakeholder-Umfragen.
Jahresabschluss der E.ON SE
Bilanz der E.ON SE
| 31. Dezember | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Anhang | 2020 | 2020 | 2019 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | (1) | 45,8 | 0,0 | ||
| Sachanlagen | (1) | 14,8 | 10,0 | ||
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | (2) | 43.597,3 | 43.879,7 | ||
| Übrige Finanzanlagen | (3) | 2.091,3 | 1.187,0 | ||
| Anlagevermögen | (4) | 45.749,2 | 45.076,7 | ||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | (5) | 10.797,7 | 5.934,2 | ||
| Übrige Forderungen | (6) | 647,8 | 1.521,1 | ||
| Wertpapiere | - | 0,0 | |||
| Flüssige Mittel | (7) | 2.646,6 | 1.460,3 | ||
| Umlaufvermögen | 14.092,1 | 8.915,6 | |||
| Rechnungsabgrenzungsposten | (8) | 65,7 | 35,2 | ||
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | (9) | 4,0 | 2,6 | ||
| Summe Aktiva | 59.911,0 | 54.030,1 |
| 31. Dezember | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | 2020 | 2020 | 2019 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | (10) | 2.641,3 | 2.641,3 | ||
| Rechnerischer Wert eigener Anteile | -33,9 | -33,9 | |||
| Ausgegebenes Kapital | 2.607,4 | 2.607,4 | |||
| Kapitalrücklage | (11) | 3.657,1 | 3.657,1 | ||
| Gewinnrücklagen | (12) | 2.254,4 | 2.254,4 | ||
| Bilanzgewinn | (13) | 2.123,9 | 1.209,5 | ||
| Eigenkapital | (14) | 10.642,8 | 9.728,4 | ||
| Pensionsrückstellungen | 405,3 | 375,5 | |||
| Freistellungsanspruch | -326,0 | -317,9 | |||
| (15) | 79,3 | 57,6 | |||
| Steuerrückstellungen | (16) | 391,5 | 313,0 | ||
| Sonstige Rückstellungen | (17) | 765,7 | 689,9 | ||
| Rückstellungen | 1.236,5 | 1.060,5 | |||
| Anleihen | 11.621,1 | 6.000,0 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 218,2 | 221,6 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.682,7 | 31.039,6 | |||
| Übrige Verbindlichkeiten | 248,5 | 5.973,0 | |||
| Verbindlichkeiten | (18) | 47.770,5 | 43.234,2 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | (19) | 261,2 | 7,0 | ||
| Summe Passiva | 59.911,0 | 54.030,1 |
Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON SE
| 1. Januar bis 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| in Mio € | Anhang | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- |
| Beteiligungsergebnis | (20) | 2.404,6 | 1.620,0 |
| Zinsergebnis | (21) | 24,0 | -127,4 |
| Umsatzerlöse | (22) | 34,5 | 26,4 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (23) | 3.674,7 | 2.311,1 |
| Materialaufwand | (24) | -14,5 | -8,1 |
| Personalaufwand | (25) | -150,6 | -137,7 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -3,4 | -0,7 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (26) | -4.164,0 | -2.943,0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (27) | 308,7 | 58,6 |
| Ergebnis nach Steuern | 2.114,0 | 799,2 | |
| Sonstige Steuern | -0,2 | -10,9 | |
| Jahresüberschuss | 2.113,8 | 788,3 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | (13) | 10,1 | 121,2 |
| Entnahme aus Gewinnrücklagen | (12) | 0,0 | 300,0 |
| Bilanzgewinn | (13) | 2.123,9 | 1.209,5 |
Anhang der E.ON SE
Allgemeine Grundlagen
Die E.ON SE, Essen, wird beim Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 28196 geführt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt.
Die E.ON SE ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.
Die Entwicklung der Bilanz der E.ON SE zum 31. Dezember 2020 ist weiterhin vorwiegend durch die im Jahr 2019 vollzogene Übernahme der innogy SE, Essen, geprägt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurden die bis dahin noch ausstehenden Übertragungen an die RWE AG vollzogen und weitreichende Integrationsmaßnahmen der innogy SE in den E.ON Konzern durchgeführt. Zum 31. Dezember 2020 besteht aus der Gesamttransaktion noch eine Verbindlichkeit gegenüber der RWE AG, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist (siehe Tz. 18). Weitere Auswirkungen der Transaktion sind in den Textziffern 6, 23 und 26 erläutert.
Zum 1. November 2020 wurde der Teilbetrieb "Headquarter" der innogy SE mit ca. 500 Mitarbeitern von der E.ON SE erworben. Gegenstand dieses Erwerbs waren im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen einschließlich des dazugehörigen Deckungsvermögens (siehe Tz. 15). Der Unterschiedsbetrag zwischen erworbenem Nettoreinvermögen und gezahltem Kaufpreis führte zu einem entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 46,4 Mio. € (siehe Tz. 1).
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert worden. Vom Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB wird insoweit abgewichen, als zur Hervorhebung des Holdingcharakters der E.ON SE die zusammengefassten Posten des Beteiligungsergebnisses und des Zinsergebnisses den übrigen Posten vorangestellt worden sind.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 0,1 Mio € werden dabei mit 0,0 Mio € und Nullwerte mit - Mio € angegeben.
Bilanzierung, Bewertung und Ausweis
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen aktiviert. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen, soweit nicht anders erläutert, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens werden pro rata temporis vorgenommen.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden wie folgt angenommen:
Nutzungsdauern
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 2 bis 3 Jahre |
| Bauten | 7 bis 33 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 10 bis 20 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 20 Jahre |
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten bilanziert. Einbringungsvorgänge und Verschmelzungen erfolgen zu Buch- oder Zeitwerten. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und niedrig verzinsliche Darlehen und Forderungen mit ihren Barwerten bilanziert.
Soweit der Buchwert des nach diesen Grundsätzen bewerteten Anlagevermögens über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert (beizulegender Zeitwert). Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Börsenkursen oder zu Rücknahmewerten bilanziert.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern beziehungsweise liquiden Mitteln angelegt. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e. V., Essen, und der Willis Tower Watson Treuhand GmbH, Reutlingen, und die Festgelder bezüglich Zeitwertkonten von der Energie-Sicherungstreuhand e. V., Hannover, sowie der CommerzTrust e.V., Frankfurt a.M., treuhänderisch für die E.ON SE verwaltet.
Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 63 % ) und in nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, wurden die Werte mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cashflow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie zum Beispiel Zinssätze, fest.
Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Im Berichtsjahr wurden Einzahlungen in Höhe von 29,5 Mio € in das CTA geleistet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände, die laufenden Bankkonten und die Haftungsverhältnisse werden mit den Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Andere Fremdwährungsposten werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls unter Beachtung des Niederstwertprinzips (Vermögensgegenstände) beziehungsweise des Höchstwertprinzips (Verbindlichkeiten) zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit Grundgeschäfte mit Sicherungsgeschäften zu geschlossenen Positionen zusammengefasst werden, erfolgt die Bewertung mit dem gesicherten Kurs.
Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Vom Aktivierungswahlrecht für Disagien wurde Gebrauch gemacht. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit.
Derivative Finanzinstrumente werden zur Abdeckung von Zins- und Devisenrisiken aus gebuchten, schwebenden und geplanten Grundgeschäften eingesetzt. Die gebuchten und schwebenden Grundgeschäfte werden mit den zugehörigen Sicherungsgeschäften zu Portfolios, die pro Währung nach Devisen- und Zinssicherungsinstrumenten getrennt gebildet werden, zusammengefasst (Makrobewertungseinheiten). In einem Portfolio enthaltene Geschäfte werden einzeln zum Bilanzstichtag bewertet. Die der Marktwertermittlung zugrunde liegenden Bewertungsmethoden und -annahmen stellen sich wie folgt dar:
| ― | Devisentermingeschäfte und -swaps werden mit dem Terminkurs am Bilanzstichtag bewertet. |
| ― | Devisenoptionen werden entsprechend ihrer Ausgestaltung mit Black-Scholes- beziehungsweise Binomialmodellen bewertet. |
| ― | Instrumente zur Sicherung von Zinsrisiken werden durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows bewertet. Die Diskontierung erfolgt anhand der marktüblichen Zinsen über die Restlaufzeit der Instrumente. Die Zinsaustauschbeträge werden im Zahlungszeitpunkt beziehungsweise bei der Abgrenzung zum Stichtag erfolgswirksam erfasst. |
Aus dem Saldo der Marktwerte und der Anschaffungskosten ergibt sich das Bewertungsergebnis des Portfolios. Nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen führt ein negatives Bewertungsergebnis des jeweiligen Portfolios zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, während ein positives Bewertungsergebnis unberücksichtigt bleibt. Daneben können gebuchten und schwebenden Grundgeschäften Sicherungsgeschäfte direkt zugeordnet und mit diesen als Bewertungseinheiten bilanziert werden (Mikrobewertungseinheiten). E.ON SE bilanziert die Bewertungseinheiten entsprechend der Einfrierungsmethode.
E.ON SE hat Risikomanagementrichtlinien für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten aufgestellt. Die Kreditrisiken aus dem Einsatz der derivativen Finanzinstrumente werden systematisch konzernweit überwacht und gesteuert.
Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends sowie einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie Deputate, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, wird aufgrund der Anwendung des § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.
Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.
Versicherungsmathematische Annahmen
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Gehalts-/Karrieretrend | 2,35 % p. a. | 2,35 % p. a. |
| Gehalts-/Karrieretrend Altersteilzeitverpflichtungen und -potentiale | 2,10 % p. a. | 2,10 % p. a. |
| Rentendynamik | 1,60 % p. a. | 1,60 % p. a. |
| Rechnungszinssatz für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2,30 % p. a. | 2,71 % p. a. |
| Rechnungszins für Vorruhestandsverpflichtungen und -potentiale | 0,64 % p. a. | 0,88 % p. a. |
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 ist die MEON Pensions GmbH & Co KG (MEON), durch einen Vertrag über einen Schuldbeitritt nebst Erfüllungsübernahme Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber aktiven Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen als Schuldnerin beigetreten (Schuldmitübernahme). MEON stellt die Gesellschaft im Innenverhältnis von den in diesem Vertrag genannten Versorgungsverpflichtungen frei. Als Gegenleistung für die Freistellung waren von der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögenswerte auf MEON übertragen worden. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrunde liegenden Versorgungsverpflichtung.
Die Freistellungsforderung wird offen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz dieser Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei den sonstigen Rückstellungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, beziehungsweise Rückstellungen mit einer Laufzeit von über 50 Jahren mit einem aus dem Konzept der Ultimate Forward Rates (UFR) der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) abgeleiteten Zins. In Anbetracht der seit mehreren Jahren stark gesunkenen Durchschnittssätze führt diese Bewertungsmethode zu einer zutreffenderen Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der E.ON SE.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Handelt es sich um Rentenverpflichtungen, sind diese zum Barwert unter Verwendung eines fristenadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt. Die Werte für Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen entsprechen den am Bilanzstichtag noch valutierenden Kreditbeträgen.
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der E.ON SE nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Tochterunternehmen bestehen, die Bestandteil des steuerlichen Organkreises sind. Hierbei darf der Ansatz der latenten Steuern für temporäre Differenzen der Organgesellschaften im Jahresabschluss der E.ON SE nur für die erwartete Laufzeit der Organschaft erfolgen.
Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 31 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Abweichend hiervon werden latente Steuern aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes ermittelt, der lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser beträgt derzeit 16 %.
Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz erfolgt saldiert (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang), wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Veränderung der bilanzierten latenten Steuern unter dem Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr ergeben sich insgesamt -nicht bilanzierte - aktive latente Steuern.
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Erhöhung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens um 50,6 Mio € resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb des Teilbetriebs Headquarter der innogy SE und dem in diesem Zuge erfassten Geschäfts- oder Firmenwert.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über seine voraussichtliche Nutzungsdauer von zwei Jahren abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer berücksichtigt die Erwartung in Bezug auf die Erzielung der erwarteten Synergien aus der Eingliederung der innogy Organisation in die bestehende E.ON Organisation.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr insgesamt 3,4 Mio €.
(2) Anteile an verbundenen Unternehmen
Im Berichtsjahr ergaben sich Veränderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 282,4 Mio €; diese betreffen die E.ON Italia S.p.A. mit 273,0 Mio €. Infolge einer Kapitalrückzahlung der E.ON Italia S.p.A. in Höhe von 350,0 Mio € wurde zunächst der den Beteiligungsbuchwert im Zeitpunkt der Zahlung übersteigende Betrag von 77,0 Mio € als Zuschreibung erfasst. Anschließend wurde der Beteiligungsbuchwert in Höhe der erfolgten Kapitalrückzahlung um 350,0 Mio € reduziert.
Die aus den Beteiligungen resultierenden Erträge und Aufwendungen sind unter Tz. 20 erläutert.
Soweit angefallen, werden Abgangserfolge und -verluste in Tz. 23 und Tz. 26 dargestellt.
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der E.ON SE zum 31. Dezember 2020 ist auf den Seiten 124 ff Bestandteil dieses Anhangs. In Anwendung des § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB sind nur Gesellschaften aufgeführt, sofern der Anteilsbesitz einzeln oder insgesamt für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich ist.
(3) Übrige Finanzanlagen
Die übrigen Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
Übrige Finanzanlagen
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.081,2 | 1.177,6 |
| Beteiligungen | 10,0 | 9,3 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,1 | 0,1 |
| Summe | 2.091,3 | 1.187,0 |
Der Anstieg der Ausleihungen an verbundene Unternehmen betrifft im Wesentlichen Ausleihungen an die innogy SE sowie die Westnetz GmbH.
(4) Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Posten stellen sich wie folgt dar:
Entwicklung des Anlagevermögens der E.ON SE
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Stand 1. Januar 2020 | Zugänge | Ab gänge | Stand 31. Dezember 2020 | Stand 1. Januar 2020 | Zugänge |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 0,2 | 2,1 | - | 2,3 | 0,2 | 0,1 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - | 46,4 | - | 46,4 | - | 2,6 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,2 | 48,5 | - | 48,7 | 0,2 | 2,7 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7,0 | - | 0,1 | 6,9 | 1,1 | - |
| Technische Anlagen und Maschinen | - | 4,1 | - | 4,1 | - | 0,1 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14,3 | 1,0 | 0,5 | 14,8 | 10,8 | 0,6 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,6 | 0,5 | - | 1,1 | - | - |
| Sachanlagen | 21,9 | 5,6 | 0,6 | 26,9 | 11,9 | 0,7 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 46.840,9 | 9,3 | 368,7 | 46.481,5 | 2.961,2 | - |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.177,6 | 916,1 | 12,5 | 2.081,2 | - | - |
| Beteiligungen | 9,3 | 0,7 | - | 10,0 | - | - |
| Sonstige Ausleihungen | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | - |
| Finanzanlagen | 48.027,9 | 926,2 | 381,3 | 48.572,8 | 2.961,2 | - |
| Anlagevermögen | 48.050,0 | 980,3 | 381,9 | 48.648,4 | 2.973,3 | 3,4 |
| Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31. Dezember 2020 | Stand 31. Dezember 2020 | Stand 31. Dezember 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | - | - | 0,3 | 2,0 | 0,0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | 2,6 | 43,8 | - |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | - | - | 2,9 | 45,8 | 0,0 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | - | - | 1,1 | 5,8 | 5,9 |
| Technische Anlagen und Maschinen | - | - | 0,1 | 4,0 | - |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,5 | - | 10,9 | 3,9 | 3,5 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | - | 1,1 | 0,6 |
| Sachanlagen | 0,5 | - | 12,1 | 14,8 | 10,0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | 77,0 | 2.884,2 | 43.597,3 | 43.879,7 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | 2.081,2 | 1.177,6 |
| Beteiligungen | - | - | - | 10,0 | 9,3 |
| Sonstige Ausleihungen | - | - | - | 0,1 | 0,1 |
| Finanzanlagen | - | 77,0 | 2.884,2 | 45.688,6 | 45.066,7 |
| Anlagevermögen | 0,5 | 77,0 | 2.899,2 | 45.749,2 | 45.076,7 |
(5) Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Ansprüche aus der konzerninternen Finanzierung in Höhe von insgesamt 7.352,8 Mio € (Vorjahr: 5.901,1 Mio €). Hierin sind auch Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen in Höhe von insgesamt 0,1 Mio € enthalten. Auf den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen 20,5 Mio € (Vorjahr: 10,8 Mio €) und auf sonstige Forderungen 3.424,4 Mio € (Vorjahr: 22,3 Mio €).
Die Forderungen haben wie im Vorjahr vollständig eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(6) Übrige Forderungen
Die übrigen Forderungen betreffen ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände und haben wie im Vorjahr vollständig eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die darin enthaltenen Steuerforderungen (380,1 Mio €) betreffen Steuererstattungs- und Zinsansprüche. Auf das Jahr 2020 entfällt Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 216,9 Mio €.
Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände ist im Wesentlichen auf den Ausgleich eines im Vorjahr unter aufschiebender Bedingung bestehenden Anspruchs im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung in Höhe von rund 700,0 Mio € zurückzuführen.
(7) Flüssige Mittel
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen flüssigen Mittel in Höhe von 2.646,6 Mio € bestehen hauptsächlich aus Guthaben bei Kreditinstituten. Die flüssigen Mittel sind in Höhe von 976,0 Mio € verfügungsbeschränkt.
(8) Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Disagien in Höhe von 63,0 Mio € (Vorjahr: 31,9 Mio €) aus begebenen Anleihen und gewährten Darlehen von verbundenen Unternehmen. Der Anstieg begründet sich im Wesentlichen aus neu begebenen Anleihen.
(9) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Aus der Verrechnung des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Versorgungsverpflichtungen1 Erfüllungsbetrag | 0,6 | 0,5 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens Fondsanteile | 4,6 | 3,1 |
| Nettowert | 4,0 | 2,6 |
1 Versorgungsverpflichtungen, die durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind.
Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens aus dem Treuhandvertrag Past Service betragen zum 31. Dezember 2020 4,1 Mio € (Vorjahr: 2,9 Mio €).
(10) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.641.318.800 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) und beträgt 2.641.318.800 € (2019: 2.641.318.800 €). Das Grundkapital der Gesellschaft ist erbracht worden im Wege der Umwandlung der E.ON AG in eine Europäische Gesellschaft (SE), durch eine am 20. März 2017 durchgeführte Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des am 2. Mai 2017 ausgelaufenen Genehmigten Kapitals 2012 sowie durch eine am 19. September 2019 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragene Kapitalerhöhung unter überwiegender Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017.
Der Vorstand wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 528,0 Mio € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG, Genehmigtes Kapital 2020). Die in § 3 Abs. 5 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital in der Zeit bis zum 9. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats, um bis zu 19.780.200,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017), wurde aufgehoben. Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 27. Mai 2025, eigene Aktien zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand wurde auf der oben genannten Hauptversammlung ermächtigt, erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die von der Hauptversammlung am 10. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 10 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde aufgehoben.
Die Gesellschaft wurde durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 weiterhin ermächtigt, Aktien auch unter Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) zu erwerben. Erfolgt der Erwerb unter Einsatz von Derivaten in Form von Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden, müssen die Optionsgeschäfte mit einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder über die Börse zu marktnahen Konditionen abgeschlossen werden. Im Berichtsjahr wurden über dieses Modell keine Aktien erworben.
Die nachfolgenden Erläuterungen über die Entwicklung der eigenen Aktien werden zum Zwecke einer besseren Darstellung in vollen Euro-Beträgen aufgeführt.
Die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Aktien zum 31. Dezember 2020 betrug 2.607.369.233 (31. Dezember 2019: 2.607.369.233). Zum 31. Dezember 2020 befanden sich im Bestand der E.ON SE 33.949.567 eigene Aktien (31. Dezember 2019: 33.949.567) entsprechend rund 1,29 Prozent beziehungsweise einem rechnerischen Anteil von 33.949.567 € des Grundkapitals. Die zum 31. Dezember 2020 im Bestand befindlichen 33.949.567 eigenen Aktien stammen mit 7.572.944 Aktien aus dem in den Jahren 2001 und 2002 und mit 24.339.280 Aktien aus dem im Jahr 2007 durchgeführten Aktienrückkaufprogramm. Weitere 5.434 Aktien wurden im Jahr 2010 erworben und 30.446 Aktien stammen aus dem konzerninternen Kauf von EBY Port 1 GmbH im Jahr 2003. 2.001.463 Aktien stammen aus dem konzerninternen Kauf von der E.ON Sechzehnte Verwaltungs GmbH im Jahr 2016.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Wahldividende und kein Mitarbeiteraktienprogramm angeboten.
Auf der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 wurde eine bedingte Kapitalerhöhung des Grundkapitals - mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen - von bis zu 264,0 Mio € (Bedingtes Kapital 2020) beschlossen. Das von der Hauptversammlung am 10. Mai 2017 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Bedingte Kapital 2017 in Höhe von 175,0 Mio € wurde mit Eintragung des Beschlusses am 17. Juni 2020 aufgehoben.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente), jeweils mit Optionsrechten, Wandlungsrechten, Optionspflichten und/oder Wandlungspflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zum 27. Mai 2025 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft E.ON SE oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft E.ON SE im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben beziehungsweise garantiert werden, von ihren Options- beziehungsweise Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung beziehungsweise Optionsausübung erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Das Bedingte Kapital 2020 wurde nicht in Anspruch genommen.
Angaben zu Beteiligungen am Kapital der E.ON SE
Nachfolgende Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG zu den Stimmrechtsverhältnissen liegen vor:
Angaben zu Beteiligungen am Kapital der E.ON SE
| Stimmrechte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitteilungspflichtiger | Datum der Mitteilung | Veränderung Schwellenwerte | Erreichen, Über-/Unterschreitung | Schwellenwertberührung am | Zurechnung | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland | 15. Jan. 2021 | 3 % | Überschreitung | 12. Jan. 2021 | indirekt | 3,02 |
| BlackRock Inc., Wilmington, USA | 8. Jan. 20212 | 5 % | Unterschreitung | 5. Jan. 2021 | indirekt | 4,92 |
| RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland4 | 10. Dez. 2020 | 15 % | Erreichen | 8. Dez. 2020 | indirekt | 15,00 |
| The Capital Group Companies Inc., Los Angeles, USA5 | 11. Mrz. 2021 | 5 % | Unterschreitung | 8. Mrz. 2021 | indirekt | 4,82 |
| Canada Pension Plan Investment Board, Toronto, Kanada | 9. Juni 2020 | 5 % | Überschreitung | 5. Juni 2020 | direkt/indirekt | 5,02 |
| Capital Income Builder, Wilmington, USA | 3. Apr. 2020 | 5 % | Unterschreitung | 1. Apr. 2020 | direkt | 4,90 |
| Stimmrechte | |
|---|---|
| Mitteilungspflichtiger | absolut |
| --- | --- |
| DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland | 79.741.4421 |
| BlackRock Inc., Wilmington, USA | 130.004.5353 |
| RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland4 | 396.197.820 |
| The Capital Group Companies Inc., Los Angeles, USA5 | 127.283.218 |
| Canada Pension Plan Investment Board, Toronto, Kanada | 132.657.9366 |
| Capital Income Builder, Wilmington, USA | 129.538.084 |
1 Beinhaltet Stimmrechte nach den §§ 33,34 sowie Instrumente gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
2 Freiwillige Konzernmitteilung mit Schwellenberührung nur auf Ebene Tochterunternehmen; Unterschreiten 5%-Schwelle mitgeteilt per Mitteilung vom 7. Januar 2021 mit Schwellenberührung am 4. Januar 2021
3 Beinhaltet Stimmrechte nach den §§ 33,34 sowie Instrumente gem. § 38 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WpHG
4 Name des Aktionärs mit 3,0 Prozent oder mehr Stimmrechten laut erhaltener Stimmrechtsmitteilung: GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH
5 Name des Aktionärs mit 3,0 Prozent oder mehr Stimmrechten laut erhaltener Stimmrechtsmitteilung: Capital Income Builder
6 Beinhaltet Stimmrechte nach den §§ 33,34 sowie Instrumente gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(11) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 3.657,1 Mio €.
(12) Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen betragen unverändert zum Vorjahr 2.254,4 Mio € und setzen sich zusammen aus gesetzlicher Rücklage in Höhe von 45,3 Mio € und anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 2.209,1 Mio €.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in Fondsanteilen, die von dem E.ON Pension Trust e. V., Essen, bzw. von der Willis Towers Watson Treuhand GmbH, Reutlingen, treuhänderisch verwaltet werden, angelegt. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 463,8 Mio € und liegt nach passiven latenten Steuern von 1,4 Mio € um 28,4 Mio € über den Anschaffungskosten von 434,0 Mio €. Der Unterschied von 28,4 Mio € entfällt in Höhe von 29,2 Mio € auf Werterhöhungen und 0,8 Mio € auf Wertminderungen. Unter Berücksichtigung aktiver latenter Steuern von ebenfalls 1,4 Mio €, denen unsichere Ergebnisbeiträge zugrunde liegen und die durch Aufrechnung gegen die passiven latenten Steuern berücksichtigt werden, ergibt sich hieraus ein ausschüttungsgesperrter Betrag von 30,6 Mio €.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,30 % p. a.) und dem Ansatz dieser Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,60 % p. a.) beträgt zum 31. Dezember 2020 für die E.ON SE 114,9 Mio €.
Den oben genannten ausschüttungsgesperrten Beträgen in Höhe von insgesamt 145,5 Mio € stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber.
Eine Sperre in Bezug auf die vorgeschlagene Dividendenzahlung im Jahr 2021 in Höhe von voraussichtlich 1.225,5 Mio € besteht daher nicht.
(13) Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10,1 Mio € enthalten.
(14) Eigenkapital
Das Eigenkapital hat sich zusammengefasst wie folgt entwickelt:
Eigenkapital
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Ausgegebenes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Insgesamt | Insgesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar | 2.607,4 | 3.657,1 | 2.254,4 | 1.209,5 | 9.728,4 | 9.431,7 |
| Dividende der E.ON SE für das Vorjahr | - | - | - | -1.199,4 | -1.199,4 | -931,8 |
| Kapitalerhöhung | - | - | - | - | - | 440,2 |
| Jahresüberschuss | - | - | - | 2.113,8 | 2.113,8 | 788,3 |
| Stand 31. Dezember | 2.607,4 | 3.657,1 | 2.254,4 | 2.123,9 | 10.642,8 | 9.728,4 |
(15) Pensionsrückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teilweise durch die Arbeitnehmer.
Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen sowie die Rückstellungen für Stromdeputate werden in der Bilanz mit dem Freistellungsanspruch gegenüber der MEON, in Höhe von 326,0 Mio € offen verrechnet.
Pensionsrückstellungen1
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Erfüllungsbetrag | 864,5 | 678,2 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | ||
| Rückdeckungsversicherung | 7,7 | - |
| Fondsanteile | 451,5 | 302,7 |
| Nettowert | 405,3 | 375,5 |
1 Versorgungsverpflichtungen, die nicht durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind.
Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen im Berichtsjahr 429,9 Mio € (Vorjahr: 269,8 Mio €). Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Der Anstieg des Erfüllungsbetrages sowie des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens begründet sich im Wesentlichen durch den Erwerb des Teilbetriebs Headquarter der innogy SE. In diesem Zusammenhang wurden zum 1. November 2020 Pensionsverpflichtungen in Höhe von 133,2 Mio € sowie entsprechendes Deckungsvermögen in Höhe von 115,3 Mio € übertragen. Des Weiteren führte die Absenkung des Rechnungszinssatzes zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung.
Hinsichtlich des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB verweisen wir auf Tz. 12.
(16) Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen Steuern für Vorjahre.
(17) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Rückstellungen
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Rekultivierungs- und Sanierungsverpflichtungen | 301,2 | 264,7 |
| Sonstige Rückstellungen im Personalbereich | 151,8 | 134,0 |
| Steuerlich bedingte Zinsen | 144,0 | 131,2 |
| Diverse sonstige Rückstellungen | 168,7 | 160,0 |
| Summe | 765,7 | 689,9 |
Die Rückstellung für Rekultivierungs- und Sanierungsverpflichtungen betrifft mögliche Sanierungsmaßnahmen aus dem Betrieb nunmehr stillgelegter Schachtanlagen von Vorgängergesellschaften. Die Erhöhung der Rückstellung ist im Wesentlichen auf Zinsänderungseffekte zurückzuführen.
(18) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Davon mit einer Restlaufzeit | Davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio € | Insgesamt | ≤ 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Insgesamt | ≤ 1 Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 11.621,1 | 750,0 | 5.000,0 | 5.871,1 | 6.000,0 | - |
| Kreditinstitute | 218,2 | 218,2 | - | - | 221,6 | 221,6 |
| Lieferungen und Leistungen | 11,3 | 11,3 | - | - | 28,7 | 28,7 |
| Verbundene Unternehmen | 35.682,7 | 30.944,8 | 910,0 | 3.827,9 | 31.039,6 | 26.202,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern | 237,2 63,2 | 237,2 63,2 | - | - | 5.944,3 97,2 | 5.944,3 97,2 |
| Summe | 47.770,5 | 32.161,5 | 5.910,0 | 9.699,0 | 43.234,2 | 32.396,9 |
| 31. Dezember 2019 | |
|---|---|
| Davon mit einer Restlaufzeit | |
| --- | --- |
| in Mio € | > 1 Jahr |
| Anleihen | 6.000,0 |
| Kreditinstitute | - |
| Lieferungen und Leistungen | - |
| Verbundene Unternehmen | 4.837,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern | - |
| Summe | 10.837,3 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt sieben neue Anleihen mit einem Nominalwert in Höhe von 5.000,0 Mio € begeben. Zudem wurden zwei weitere Anleihen von innogy mit einem Nominalwert von 621,1 Mio € zu Marktwerten übertragen. Insgesamt liegen die Restlaufzeiten der hier ausgewiesenen Anleihen zwischen 1 und 19 Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der konzerninternen Finanzierung (34.066,1 Mio €; Vorjahr: 30.518,6 Mio €), aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (89,2 Mio €; Vorjahr: 72,3 Mio €) und sonstigen Verbindlichkeiten (1.527,4 Mio €; Vorjahr: 448,7 Mio €). Die Verbindlichkeiten aus der konzerninternen Finanzierung enthalten Forderungen aus Gewinnabführung in Höhe von 32,3 Mio € (Vorjahr: 1.189,3 Mio €), die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aufgrund von Verlustübernahmen in Höhe von 1.282,0 Mio € (Vorjahr: 216,9 Mio €).
Die Erträge aus Gewinnabführungen und Aufwendungen aus Verlustübernahmen sind unter Tz. 20 erläutert.
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um Verbindlichkeiten gegenüber der E.ON Energie AG (9.427,7 Mio €; Vorjahr: 7.547,2 Mio €), gegenüber der E.ON International Finance B.V. (3.569,7 Mio €; Vorjahr: 3.355,0 Mio €), gegenüber der innogy Beteiligungsholding GmbH (2.773,5 Mio €; Vorjahr: - Mio €) sowie gegenüber der innogy International Participations N.V. (2.513,3 Mio €; Vorjahr: - Mio €).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz zum Posten übrige Verbindlichkeiten zusammengefasst.
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren im Vorjahr die Verpflichtungen aus der zwischen der RWE AG und der E.ON SE abgeschlossenen Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die Übertragung des Erneuerbare Energie- und Gasspeichergeschäfts der innogy sowie deren Anteil am österreichischen Energieversorger KELAG einschließlich der vertraglichen Kaufpreisfortschreibungen in Höhe von 5,8 Mrd € ausgewiesen. Am Geschäftsjahresende wird hier noch eine Restverbindlichkeit aus der finalen Kaufpreisfortschreibung ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Haftungsverhältnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Haftungsverhältnisse
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Gewährleistungen | 25.333,8 | 17.005,7 |
| gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.946,0 | 4.697,2 |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 202,7 | 112,1 |
| gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - |
| Summe | 25.536,5 | 17.117,8 |
Von den Verbindlichkeiten aus Gewährleistungen betreffen 15.349,3 Mio € Rückzahlungsgarantien gegenüber den Anleihegläubigern aus den von E.ON International Finance B.V. begebenen Anleihen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 haben sich die Rückzahlungsgarantien um 9.299,35 Mio € erhöht, im Wesentlichen aus der Übernahme von 17 innogy Finance B.V. Schuldverschreibungen durch die E.ON International Finance B.V. (Emittentin), in deren Rahmen zeitgleich die E.ON SE die innogy SE als Garantin ersetzte. Des Weiteren ist die E.ON SE Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Aktivitäten des E.ON Konzerns eingegangen. Davon betreffen 1.252,9 Mio € Gewährleistungen, die eine vertragliche Begrenzung für spezifische Gewährleistungsfälle wie potenzielle Freistellungen für Umweltschäden, Schadensbeseitigungskosten oder Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten vorsehen. Die Gewährleistungen der Gesellschaft beinhalten auch die Liquiditätshilfegarantie gegenüber der MEON aus der Umsetzung des CTA in Höhe von 2.946,0 Mio €. Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2020 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, die im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen absichern.
Die E.ON SE ist die Haftungsverhältnisse eingegangen, um Konzerngesellschaften in ihrem Geschäftsbetrieb zu unterstützen, die Versorgungsverpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern zu sichern und Verkäufe von Aktivitäten realisieren zu können.
Haftungsverhältnisse werden bei der E.ON SE nur nach intensiver Abwägung des Risikos und gewöhnlich nur in Verbindung mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen eingegangen. Zurzeit begibt die E.ON SE noch Sicherheiten in Höhe von 744,9 Mio € für die an RWE übertragenen Teile des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien, welche durch die Gesellschaften der RWE-Gruppe noch abgelöst oder übernommen werden. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurden im Rahmen dieses Austauschprozesses mit RWE Garantien in Höhe von 2.266,4 Mio € abgelöst.
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses werden aus der Risikoevaluierung gewonnene Erkenntnisse in die Bewertung der Haftungsverhältnisse und der ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungen einbezogen. Die E.ON SE geht davon aus, dass die originär verpflichteten Unternehmen sämtliche ihrer Verpflichtungen erfüllen können. Daher wird das Risiko der Inanspruchnahme der E.ON SE bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als unwahrscheinlich eingestuft.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf insgesamt 162,4 Mio €. Davon beziehen sich 105,1 Mio € auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Derivative Finanzinstrumente
Die E.ON SE ist im Rahmen ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Währungs-, Zins- und Aktienkursrisiken ausgesetzt. Die Steuerung erfolgt auf Basis eines systematischen Risikomanagements. Die E.ON SE übernimmt eine zentrale Funktion, sie bündelt mittels konzerninterner Geschäfte die entstehenden Risikopositionen und sichert diese am externen Markt. Die Risikoposition der E.ON SE ist aufgrund der durchleitenden Funktion somit weitgehend geschlossen.
Derivative Finanzinstrumente
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € Instrument | Nominalvolumen | Beizulegender Wert (Marktwert) | Nominalvolumen | Beizulegender Wert (Marktwert) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Termingeschäfte mit Banken | 15.106,1 | 22,7 | 20.725,8 | -26,5 |
| Termingeschäfte mit verbundenen Unternehmen | 13.792,8 | 37,2 | 12.480,1 | 48,8 |
| Zinsswaps mit Banken | 4.395,4 | -1.559,3 | 4.303,7 | -1.229,5 |
| Zinsswaps mit verbundenen Unternehmen | 925,4 | 58,5 | 933,7 | 72,2 |
| Währungs- und Zinswährungsswaps mit Banken | 4.974,9 | -76,5 | 4.370,7 | 55,5 |
| Währungs- und Zinswährungsswaps mit verbundenen Unternehmen | 2.339,0 | -942,6 | 1.949,5 | -913,6 |
| Summe | 41.533,6 | -2.460,0 | 44.763,5 | -1.993,1 |
Wechselkursrisiken
Zinswährungsswaps mit einem Nominalwert von 2.349,8 Mio € wurden zur Absicherung von Konzerndarlehen in Fremdwährung abgeschlossen, die von der E.ON International Finance B.V. gewährt wurden. Im Rahmen der jeweiligen Mikrobewertungseinheit sichert sich E.ON SE gegen das Risiko variabler Zahlungsströme aufgrund einer Veränderung von Wechselkursen ab. Zum 31. Dezember 2020 sind Konzerndarlehen mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren in entsprechenden Bewertungseinheiten erfasst.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die innogy SE eine Anleihe via Exchange Offer an die E.ON SE mit einem Nominalvolumen von 20.000,0 Mio YEN übertragen. Es handelt sich bei dieser Anleihe um einen Dual Currency Bond mit Nominalzahlung in YEN und Kuponzahlungen in USD und einer Restlaufzeit von 20 Jahren bis 2040. Zur Absicherung des Währungsrisikos aus den Zinszahlungen und der Rückzahlung des Nominalbetrags wurden Zinswährungsswaps abgeschlossen und in einer Mikrobewertungseinheit erfasst. Das Anleihenominal ist dabei mit einem Betrag von 158,8 Mio € abgesichert.
Die Nettowährungsposition (vor Sicherung) aus im Wesentlichen kurzfristigen finanziellen und operativen Grundgeschäften der E.ON SE wird mit den gegenläufigen Devisensicherungsgeschäften je Währung zu einer Makrobewertungseinheit zusammengefasst. Die maximale Laufzeit der Geschäfte beträgt 19 Jahre. Das Nominalvolumen in Summe über alle währungsspezifischen Portfolios betrug zum Stichtag 39.803,0 Mio € (davon 33.925,7 Mio € schwebende Geschäfte, 778,6 Mio € Vermögensgegenstände und 6.655,9 Mio € Schulden). Das Fremdwährungsportfolio der E.ON SE erreicht einen Sicherungsgrad von annähernd 100 Prozent. Zum Stichtag wurde der kumulierte Überhang an Verlusten aus Devisensicherungsgeschäften durch eine Rückstellung in Höhe von 0,4 Mio € (Vorjahr: 4,5 Mio €) erfasst.
Zinsrisiken
Die Netto-Zinsposition (vor Sicherung) aus finanziellen und operativen Grundgeschäften der E.ON SE wird im Rahmen der Absicherung von Cashflow-Risiken mit den gegenläufigen Zinssicherungsgeschäften zu Makrobewertungseinheiten zusammengefasst. Die maximale Laufzeit der Geschäfte beträgt 3 Jahre. Grund- und Sicherungsgeschäfte werden für diesen Zweck jeweils mit den zugrunde liegenden diskontierten Zahlungsströmen bewertet. Das Nominalvolumen in Summe betrug zum Stichtag 1.420,8 Mio € (ausschließlich schwebende Geschäfte). Das Zinsniveau aus bestehenden Risikopositionen sowie zukünftigen Finanzierungen wurde mittels Zinsswaps im Rahmen von Mikrobewertungseinheiten gesichert. Das Gesamtnominalvolumen der in die Bewertungseinheiten sowohl als Grund- als auch als Sicherungsgeschäft einbezogenen derivativen Finanzinstrumente beläuft sich auf 3.800,0 Mio €. Die entsprechenden erwarteten Kapitalaufnahmen beziehen sich, nach den im Jahr 2017 durchgeführten Kapitalmaßnahmen, auf die Jahre nach 2021 mit Laufzeiten von maximal 27 Jahren und sind im Rahmen der Finanzplanung als hoch wahrscheinlich anzusehen. Die Zinssicherungsgeschäfte weisen zum Stichtag einen negativen Bewertungsüberhang in Form einer Drohverlustrückstellung in Höhe von 14,3 Mio € auf.
Die in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Grundgeschäfte weisen hochgradig homogene Risiken auf. Entsprechend ist zu erwarten, dass sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der Zukunft für das jeweils gesicherte Risiko nahezu vollständig ausgleichen werden und die Sicherungsbeziehungen hoch effektiv sind.
Die Beurteilung der Effektivität erfolgt im Fall der Mikrobewertungseinheiten mittels der Critical-Terms-Match-Methode, da die wesentlichen Parameter für die jeweils einbezogenen Instrumente identisch sind. Zur rechnerischen Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet. Die Makrobewertungseinheiten werden kontinuierlich im Rahmen des bestehenden Risk Management Frameworks überwacht und sind Gegenstand entsprechender Limits.
Das Gesamtvolumen der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt 4.327,6 Mio €. Davon entfallen 2.651,8 Mio € auf Währungsrisiken und 1.675,8 Mio € auf Zinsrisiken.
(19) Passive Rechnungsabgrenzung
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen die Marktwertdifferenz der im Geschäftsjahr von innogy SE übertragenen Anleihen. Die hierbei gebildeten Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 259,9 Mio € werden über die verbleibenden Restlaufzeiten von 17 und 19 Jahren ratierlich aufgelöst.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(20) Beteiligungsergebnis
Das Beteiligungsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: Beteiligungsergebnis
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 4,3 | 671,4 |
| aus verbundenen Unternehmen | 4,3 | 671,4 |
| Erträge aus Gewinnabführungen | 3.682,4 | 1.189,3 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -1.282,1 | -240,7 |
| Summe | 2.404,6 | 1.620,0 |
Zum positiven Beteiligungsergebnis haben insbesondere Erträge aus der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH in Höhe von 3.383,7 Mio € und der E.ON Finanzanlagen GmbH in Höhe von 266,6 Mio € beigetragen. In der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH ist der Verschmelzungsgewinn in Höhe von 2.821,1 Mio € aus der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE (mittlerweile firmierend unter innogy SE) enthalten, der jedoch bereits auf Ebene der innogy SE durch erfasste Wertminderungen auf Beteiligungen nahezu vollständig kompensiert wurde. Zudem ist in der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH ein hinsichtlich der Größenordnung außergewöhnlicher Ertrag (2.654,6 Mio €) aus einer konzerninternen Strukturmaßnahme enthalten.
Die im Geschäftsjahr ausgewiesenen Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen im Wesentlichen mit 1.281,6 Mio € die E.ON Energie AG. Die Verlustübernahme der E.ON Energie AG resultiert im Wesentlichen aus der signifikanten Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung. Diese Verlustübernahme ist von außergewöhnlicher Größenordnung.
(21) Zinsergebnis
Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Zinsergebnis
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 63,1 | 71,0 |
| aus verbundenen Unternehmen | 63,1 | 71,0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 309,0 | 151,9 |
| aus verbundenen Unternehmen | 59,5 | 50,8 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -348,1 | -350,3 |
| an verbundene Unternehmen | -134,3 | -205,2 |
| Aufzinsung von Rückstellungen | -99,1 | -76,2 |
| Summe | 24,0 | -127,4 |
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind negative Zinserträge in Höhe von 9,3 Mio € (Vorjahr: 8,5 Mio €) sowie periodenfremde Zinserträge in Höhe von 254,5 Mio € (Vorjahr: 96,7 Mio €) enthalten. Die höheren Zinserträge beruhen im Wesentlichen auf steuerbezogenen Zinserträgen.
Im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen sind im Wesentlichen die Aufzinsung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Sanierungsverpflichtungen mit 41,7 Mio € (Vorjahr: 30,4 Mio €) sowie der Nettoaufwand in Höhe von 56,2 Mio € (Vorjahr: 45,4 Mio €) aus der Aufzinsung, einschließlich Zinsänderungseffekten von Pensionsrückstellungen (67,6 Mio €; Vorjahr: 71,3 Mio €) und den Nettoerträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen in Höhe von 11,4 Mio € (Vorjahr: 25,9 Mio €), enthalten.
(22) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Personalaufwendungen sowie Erträge aus konzerninternen Miet- und Dienstleistungsverträgen. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen durch die Übertragung von Dienstleistungsverträgen des Teilbetriebs Headquarter der innogy SE bestimmt.
(23) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Erträge
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Währungsdifferenzen | 3.028,0 | 1.865,0 |
| Währungs-/Zinsswaps und Devisenoptionen | 362,5 | 354,1 |
| Auflösung von Rückstellungen | 49,6 | 11,9 |
| Übrige Erträge | 234,6 | 80,1 |
| Summe | 3.674,7 | 2.311,1 |
Die Erträge aus Währungsdifferenzen stammen zu 1.550,0 Mio € (Vorjahr: 876,9 Mio €) aus Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zu 1.477,0 Mio € (Vorjahr: 988,1 Mio €) aus Beziehungen zu Konzernfremden.
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen stellen periodenfremde Erträge dar und betreffen im Wesentlichen die Anpassung der Restrukturierungsverpflichtungen in Höhe von 30,4 Mio €.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beziehen sich zudem mit 53,7 Mio € auf Erträge aus der finalen Abrechnung mit RWE sowie den abgebenden E.ON Gesellschaften in Bezug auf den im Vorjahr an RWE übertragenen Bereich Erneuerbare Energien. In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen ist die Zuschreibung auf die Beteiligung an der E.ON Italia S.p.A. in Höhe von 77,0 Mio € enthalten (siehe Tz. 2). Beide Erträge stellen periodenfremde Erträge dar.
(24) Materialaufwand
Die Materialaufwendungen in Höhe von 14,5 Mio € (Vorjahr: 8,1 Mio €) betreffen ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen und stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den unter den Umsatzerlösen ausgewiesenen Erträgen.
(25) Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Personalaufwand
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Gehälter | 123,6 | 124,1 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 27,0 | 13,6 |
| davon für Altersversorgung | 15,7 | 3,1 |
| Summe | 150,6 | 137,7 |
Der Aufwand für Löhne und Gehälter entspricht im Wesentlichen dem Vorjahresgesamtwert.
Der Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung ist überwiegend durch den Erwerb des Teilbetriebs Headquarter der innogy SE begründet.
(26) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Währungskursdifferenzen | 3.110,1 | 1.754,0 |
| Währungs-/Zinsswaps, Devisenoptionsprämien | 408,4 | 394,3 |
| Beratungs- und Prüfungskosten | 130,8 | 160,2 |
| Dienst- und Fremdleistungen | 208,9 | 155,5 |
| Übrige Aufwendungen | 305,8 | 479,0 |
| Summe | 4.164,0 | 2.943,0 |
Die Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen stammen in Höhe von 1.424,4 Mio € (Vorjahr: 1.139,9 Mio €) aus Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zu 1.685,6 Mio € (Vorjahr: 606,4 Mio €) aus Beziehungen zu Konzernfremden.
Die übrigen Aufwendungen beinhalten in Höhe von rund 203,6 Mio € Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Transaktion mit RWE angefallen sind. Diese umfassen in Höhe von 151,4 Mio € Aufwendungen, die aus der Differenz zwischen der Abrechnung der Kompensationsvereinbarungen zwischen E.ON und den an RWE abgebenden Tochterunternehmen der innogy SE und der finalen Kaufpreisbestimmung mit RWE resultieren. Sie sind für das Geschäftsjahr von außergewöhnlicher Bedeutung.
(27) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Im Berichtsjahr ergab sich für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag insgesamt ein Steuerertrag von 308,7 Mio €, der sowohl das laufende Jahr als auch Vorjahre betrifft. Auf das Jahr 2020 entfallen 2,4 Mio € Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag. Aufwendungen für Gewerbesteuer sind nicht angefallen. Für Vorjahre ergab sich ein Steuerertrag von 311,1 Mio €.
Latente Steuern sind im Steueraufwand nicht enthalten. Insgesamt erwartet die E.ON SE zum 31. Dezember 2020 aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden - sowohl eigenen als auch solchen bei Gesellschaften des steuerlichen Organkreises - sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen und Zinsvorträgen eine künftige Steuerentlastung. Die Ermittlung dieses Betrags erfolgte auf Grundlage eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 31 Prozent (E.ON SE und Organgesellschaften) beziehungsweise 16 Prozent (Beteiligung an Personengesellschaften; Steuersatz berücksichtigt nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag).
Passive Steuerlatenzen resultieren im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden im Sachanlagevermögen sowie aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Aus den Pensionsverpflichtungen vor Saldierung mit Deckungsvermögen ergibt sich aufgrund der höheren Verpflichtungen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber den steuerlichen Wertansätzen eine aktive Steuerlatenz. Weitere aktive Latenzen resultieren im Wesentlichen aus für steuerliche Zwecke nicht ansetzbaren Rückstellungen, unter anderem für drohende Verluste und für den Bereich der Kernenergie, Verbindlichkeiten sowie aus Verlustvorträgen. Insgesamt werden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen überkompensiert. Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde für den Überhang aktiver Steuerlatenzen nicht ausgeübt und somit werden aktive latente Steuern nicht bilanziert.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2020 beschäftigten Mitarbeiter der E.ON SE betrug 865 (Vorjahr: 792). Im Durchschnittswert sind die fünf Mitglieder des Vorstands nicht enthalten. Die Beschäftigten teilen sich auf die Bereiche Corpo-rate Headquarters (682 Mitarbeiter), E.ON SE Customer Solutions (122 Mitarbeiter), E.ON Deutschland (56 Mitarbeiter) und E.ON Beteiligungen GmbH Wärme (5 Mitarbeiter) auf.
Der Anstieg der Beschäftigten, im Vergleich zum Vorjahr, ist auf die Übertragung von rund 500 Beschäftigten der innogy SE zum 1. November 2020 zurückzuführen.
Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Die Honorare des Abschlussprüfers setzen sich wie folgt zusammen:
Honorare des Abschlussprüfers
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 32 | 37 |
| Inland | 23 | 28 |
| andere Bestätigungsleistungen | 7 | 4 |
| Inland | 6 | 4 |
| Steuerberatungsleistungen | 1 | 0 |
| Inland | 1 | 0 |
| sonstige Leistungen | 2 | 1 |
| Inland | 2 | 1 |
| Summe | 42 | 42 |
| Inland | 32 | 33 |
Die Honorare für Abschlussprüfungen betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses und der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüsse der E.ON SE und ihrer verbundenen Unternehmen. Diese beinhalten auch die Honorare für die prüferischen Durchsichten der IFRS-Zwischenabschlüsse sowie sonstige unmittelbar durch die Abschlussprüfung veranlasste Prüfungen. Außerdem sind im Vorjahr zusätzliche Abschlussprüfungsleistungen in Bezug auf die innogy-Transaktion enthalten.
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen beinhalten sämtliche Bestätigungsleistungen, die keine Abschlussprüfungs-leistungen sind und nicht im Rahmen der Abschlussprüfung genutzt werden. Im Jahr 2020 umfassen diese gesetzlich geforderte Bestätigungsleistungen (beispielsweise resultierend aus dem EEG und KWKG) und freiwillige sonstige Bestätigungsleistungen (u.a. im Zusammenhang mit neuen IT-Systemen und Datenmigrationen sowie Sonderprüfungsleistungen im Zuge der Übertragung des Erneuerbare Energien-Geschäfts von E.ON an RWE).
Die Honorare für Steuerberatungsleistungen entfallen vor allem auf Leistungen im Steuer-Compliance-Bereich.
Die Honorare für sonstige Leistungen betreffen im Wesentlichen die Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung des Erneuerbare Energien-Geschäfts von E.ON an RWE sowie die fachliche Beratung in Zusammenhang mit der Umsetzung von Transaktionen und neuen Anforderungen in den Bereichen IT sowie Rechnungslegungsfragen.
Im Vorjahr berücksichtigen die gezeigten Honorare die innogy-Tochtergesellschaften ab dem Erwerbszeitpunkt sowie die an RWE übertragenen Gesellschaften bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON SE haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 15. Dezember 2020 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.eon.com dauerhaft zugänglich gemacht.
Angaben über bestimmte Geschäfte gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Die E.ON SE hat im Berichtsjahr 2020 Geschäfte mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Aus diesen Verträgen resultieren Aufwendungen in Höhe von 238,7 Mio € und Erträge von 104,6 Mio €. Im Wesentlichen handelt es sich um IT-Dienstleistungen (Aufwendungen: 112,2 Mio €), Liegenschaften (Aufwendungen: 15,9 Mio €; Erträge: 4,6 Mio €), Personalgestellungen (Aufwendungen: 12,2 Mio €) und sonstige Beratungs- und Dienstleistungsverträge (Aufwendungen: 98,4 Mio €; Erträge: 100,0 Mio €).
Aus der Konzernfinanzierungstätigkeit ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 1.604,1 Mio €, Erträge in Höhe von 1.754,4 Mio € sowie Zinsaufwendungen von 133,9 Mio € und Zinserträge von 122,6 Mio €.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Unternehmensanleihe ausgegeben
E.ON hat Anfang Januar 2021 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen in Höhe von 600,0 Mio € begeben.
Kernenergie/Reststrommengen
Die zuständigen deutschen Bundesministerien haben Anfang März 2021 mitgeteilt, dass sich die Bundesregierung mit den vier Betreibern von Kernkraftwerken EnBW, E.ON/Preussen-Elektra GmbH, RWE und Vattenfall auf Eckpunkte zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach dem Jahr 2011 und die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt hat. Die Eckpunkte sehen insbesondere auch vor, dass E.ON/PreussenElektra GmbH über die rechnerisch ihrem Anteil entsprechenden Strommengen der Gemeinschaftskernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel ohne Zahlung verfügen, das heißt, sie für die Erzeugung in ihren konzerneigenen Kraftwerken einsetzen kann. Die Wirksamkeit dieser Verständigung steht noch unter dem Vorbehalt der rechtlichen Umsetzung.
Angaben zu den Organen
Organbezüge
Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 betragen 5,1 Mio € (Vorjahr: 4,1 Mio €).
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht beschrieben.
Im Geschäftsjahr 2020 bestanden wie im Vorjahr keine Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats unter Angabe der zusätzlichen Mandate sind auf Seite 120 f. angegeben.
Vorstand
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen 13,2 Mio € (Vorjahr: 15,2 Mio €, bezogen auf die im Geschäftsbericht 2019 berichtete Gesamtvergütung des Vorstands) und enthalten neben der Grundvergütung, der Tantieme und den sonstigen Bezügen auch die aktienbasierte Vergütung. Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich folgende Gesamtvergütung:
Gesamtvergütung des Vorstands
| Grundvergütung | Tantieme | Nebenleistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.445.850 | 1.984.500 | 34.684 | 40.791 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 | 464.444 | 711.594 | 489.725 | 895.521 | 11.403 | 22.597 |
| Dr. Thomas König | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 46.233 | 44.264 |
| Dr. Marc Spieker | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 52.699 | 48.607 |
| Dr. Karsten Wildberger | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 51.010 | 61.983 |
| Summe | 3.804.444 | 4.051.594 | 4.001.075 | 5.715.021 | 196.029 | 218.242 |
| Wert der gewährten aktienbasierten Vergütung1 | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.732.500 | 1.732.500 | 4.453.034 | 4.997.791 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 | 1.008.333 | 1.008.333 | 1.973.905 | 2.638.045 |
| Dr. Thomas König | 825.000 | 825.000 | 2.259.733 | 2.514.264 |
| Dr. Marc Spieker | 825.000 | 825.000 | 2.266.199 | 2.518.607 |
| Dr. Karsten Wildberger | 825.000 | 825.000 | 2.264.510 | 2.531.983 |
| Summe | 5.215.833 | 5.215.833 | 13.217.381 | 15.200.690 |
1 Der beizulegende Zeitwert für die aktienbasierte Vergütung der vierten Tranche des E.ON Performance Plans betrug 7,88 € je virtuelle E.ON Aktie.
2 Siehe Erläuterung zu Herrn Dr.-Ing. Birnbaum auf Seite 76
Die Mitglieder des Vorstands der E.ON SE haben im Jahr 2020 virtuelle Aktien der vierten Tranche des E.ON Performance Plan (Vorjahr: dritte Tranche des E.ON Performance Plan) mit folgendem Wert und folgender Stückzahl erhalten: Herr Dr. Teyssen 1.732.500 €/219.861 Stück (Vorjahr: 1.732.500 €/259.357 Stück), Herr Dr.-Ing. Birnbaum 1.008.333 €/127.962 Stück (Vorjahr: 1.008.333 €/150.949 Stück), Herr Dr. König 825.000 €/ 104.696 Stück (Vorjahr: 825.000 €/123.503 Stück), Herr Dr. Spieker 825.000 €/104.696 Stück (Vorjahr: 825.000 €/ 123.503 Stück) und Herr Dr. Wildberger 825.000 €/104.696 Stück (Vorjahr: 825.000 €/123.503 Stück).
Für weitere Angaben zur Vergütung aktiver Vorstandsmitglieder sowie zum Vergütungssystem des Vorstands wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 bestanden wie im Vorjahr keine Kredite gegenüber Vorstandsmitgliedern.
Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betragen 12,8 Mio € (Vorjahr: 10,8 Mio €).
Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 142,4 Mio € (Vorjahr: 139,4 Mio €) zurückgestellt. Davon wird der Freistellungsanspruch aus dem Schuldbeitrittsvertrag mit MEON offen verrechnet.
Die Mitglieder des Vorstands unter Angabe der zusätzlichen Mandate sind auf Seite 122 angegeben.
Organe
Aufsichtsrat (einschließlich Angaben zu weiteren Mandaten)
Dr. Karl-Ludwig Kley
Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE
→ Bayerische Motoren Werke AG1
→ Deutsche Lufthansa AG1 (Vorsitz)
Erich Clementi
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE
→ Deutsche Lufthansa AG1 (seit 5. Mai 2020)
Andreas Scheidt (bis 28. Mai 2020)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE; Gewerkschaftssekretär (ver.di)
Christoph Schmitz (seit 1. Februar 2020)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE;
Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, Bundesfachbereichsleiter, Finanzdienstleistungen, Ver- und Entsorgung, Medien, Kunst, Industrie sowie Telekommunikation/IT
→ innogy SE2 (seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE, bis 31. Dezember 2020)
→ AXA Konzern AG
↘ Ruhrfestspiele Recklinghausen GmbH
Clive Broutta (bis 31. Januar 2020)
Hauptamtlicher Vertreter der Gewerkschaft General, Municipal, Boilermakers and Allied Trade Union (GMB)
Alle Angaben beziehen sich - wenn nicht anders angegeben - auf den 31. Dezember 2020, bei unterjährig ausgeschiedenen Organmitgliedern auf den Tag ihres Ausscheidens.
Klaus Fröhlich
Ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayerische Motoren Werke AG
Ulrich Grillo
Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG
→ Rheinmetall AG1 (Vorsitz)
→ Grillo Zinkoxid GmbH2
↘ Zinacor S.A.2
Carolina Dybeck Happe
Senior Vice President and Chief Financial Officer der General Electric Company (GE)
Monika Krebber
Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der innogy SE (bis 31. Dezember 2020)
→ innogy SE2 (bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
→ innogy SE2 (seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE, bis 31. Dezember 2020)
Eugen-Gheorghe Luha
Vorsitzender des Gas-Gewerkschaftsverbands Gaz România; Vorsitzender der Arbeitnehmervertreter Rumäniens;
Mitglied des SE-Betriebsrats der E.ON SE
Stefan May
Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE; Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westenergie AG/Westnetz GmbH (seit 1. Oktober 2020, vormals Gesamtbetriebsrat der Westnetz GmbH); Vorsitzender des Betriebsrats der Region Münster der Westnetz GmbH
→ innogy SE2 (bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
→ innogy SE2 (seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE, bis 31. Dezember 2020)
→ Westenergie AG2 (seit 1. Oktober 2020, vormals innogy Westenergie GmbH)
↘ innogy Westenergie GmbH2 (bis 30. September 2020)
→ E.ON Pensionsfonds AG2 (seit 1. Mai 2020)
Szilvia Pinczésné Márton
Vorsitzende des Betriebsrats der E.ON Dél-dunántúli Áramhálózati Zrt.; Mitglied des SE-Betriebsrats der E.ON SE
Miroslav Pelouch (seit 28. Mai 2020)
Stellvertretender Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates der E.ON SE; Vorsitzender der Vereinigung der Basisorganisationen des Gewerkschaftsbundes ECHO Energiewirtschaft in den Gesellschaften der E.ON in der Tschechischen Republik;
Mitglied des Präsidiums des Gewerkschaftsbundes ECHO
↘ E.ON Energie a.s.2
↘ EG.D a.s.2 (seit 1. Januar 2021, vormals E.ON Distribuce a.s.)
René Pöhls
Stellvertretender Vorsitzender des SE-Betriebsrats der E.ON SE; Vorsitzender des SE-Betriebsrats der innogy SE (bis 2. Juni 2020); Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE; Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG; Vorsitzender des gemeinsamen Gesamtbetriebsrats und des gemeinsamen Betriebsrats Halle/Kabelsketal der envia Mitteldeutsche Energie AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH und Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
→ innogy SE2 (bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
→ envia Mitteldeutsche Energie AG2
Andreas Schmitz
Rechtsanwalt
→ HSBC Trinkaus & Burkhardt AG1 (bis 31. Dezember 2020), (Vorsitz bis 27. November 2020)
→ Scheidt & Bachmann GmbH (Vorsitz)
→ Commerzbank AG1 (seit 1. Januar 2021)
Dr. Rolf Martin Schmitz
Vorsitzender des Vorstands der RWE AG
→ RWE Generation SE2 (Vorsitz)
→ RWE Power AG2 (Vorsitz)
→ RWE Renewables GmbH2 (seit 15. Oktober 2020)
→ RWE Supply & Trading GmbH2
→ Amprion GmbH (bis 30. April 2020)
→ TUV Rheinland AG
↘ Jaeger Grund GmbH & Co. KG (Jaeger Gruppe, Vorsitz)
↘ Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH
↘ KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG
Fred Schulz
Vorsitzender des SE-Betriebsrats der E.ON SE;
Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE; Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der E.DIS AG;
Vorsitzender des Betriebsrats der Region Ost der E.DIS Netz GmbH
→ E.DIS AG2
↘ Szczeci´nska Energetyka Cieplna Sp. z o.o.2
Dr. Karen de Segundo
Rechtsanwältin
Elisabeth Wallbaum
Referentin des SE-Betriebsrats der E.ON SE und des Konzernbetriebsrats der E.ON SE
Deborah Wilkens
Unternehmensberaterin
Ewald Woste
Unternehmensberater
→ Bayernwerk AG2
→ GASAG AG
→ GreenCom Networks AG
↘ Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
↘ Energie Steiermark AG
Albert Zettl
Stellvertretender Vorsitzender des SE-Betriebsrats der E.ON SE; Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE;
Vorsitzender des Spartenbetriebsrats der Bayernwerk AG;
Vorsitzender des Betriebsrats der Region Ostbayern der Bayernwerk Netz GmbH
→ Bayernwerk AG2
→ E.ON Pensionsfonds AG2 (seit 1. Mai 2020)
→ Versorgungskasse Energie VVaG i. L.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Präsidialausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Christoph Schmitz, stellvertretender Vorsitzender (seit 28. Mai 2020)
Andreas Scheidt, stellvertretender Vorsitzender (bis 28. Mai 2020)
Erich Clementi
Ulrich Grillo
Fred Schulz
Albert Zettl
Prüfungs- und Risikoausschuss
Andreas Schmitz, Vorsitzender
Fred Schulz, stellvertretender Vorsitzender
Carolina Dybeck Happe (bis 31. Dezember 2020)
Ulrich Grillo (seit 1. Januar 2021)
René Pöhls
Elisabeth Wallbaum
Deborah Wilkens
Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss
Dr. Karen de Segundo, Vorsitzende
Stefan May, stellvertretender Vorsitzender
Clive Broutta (bis 31. Januar 2020)
Klaus Fröhlich
Monika Krebber (seit 5. Februar 2020)
Eugen-Gheorghe Luha
Ewald Woste
Nominierungsausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Erich Clementi, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Karen de Segundo
Vorstand (einschließlich Angaben zu weiteren Mandaten)
Dr. Johannes Teyssen
Geb. 1959 in Hildesheim, Vorsitzender des Vorstands seit 2010
Mitglied des Vorstands seit 2004
Strategie & Innovation, Personal, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit, Recht, Compliance & Konzernsicherheit, Unternehmenskultur, Revision, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Arbeits- & Umweltschutz
→ innogy SE2 (Vorsitz, bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
↘ BP plc.1 (seit 1. Januar 2021)
↘ Nord Stream AG
Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum
Geb. 1967 in Ludwigshafen, Mitglied des Vorstands der E.ON SE seit 2013 innogy-Integrationsprojekt, PreussenElektra, interne Beratung Mitglied des Vorstands der innogy SE (Vorsitz, bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
→ innogy SE2 (Vorsitz, seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE)
↘ E.ON Italia S.p.A.2 (bis 26. Juni 2020)
→ Georgsmarienhütte Holding GmbH
Dr. Thomas König
Geb. 1965 in Finnentrop, Mitglied des Vorstands seit 2018 Energienetze (inklusive Türkei), Einkauf
→ Avacon AG2 (Vorsitz)
→ Bayernwerk AG2 (Vorsitz)
→ E.DIS AG2 (Vorsitz, bis zum 29. April 2020)
→ envia Mitteldeutsche Energie AG2 (seit 7. Mai 2020)
→ HanseWerk AG2 (Vorsitz, bis 30. April 2020)
→ Westenergie AG2 (seit 1. Oktober 2020, vormals innogy Westenergie GmbH)
↘ innogy Westenergie GmbH2 (seit 13. Februar 2020 bis 30. September 2020)
↘ E.ON Česká republika s.r.o.2 (Vorsitz)
↘ EG.D a.s.2 (Vorsitz, vormals E.ON Distribuce a.s.)
↘ E.ON Hungária Zrt.2 (Vorsitz)
↘ E.ON Sverige AB2 (Vorsitz bis 10. März 2020)
→ Rheinenergie AG (seit 1. Oktober 2020)
→ Stadtwerke Essen AG (seit 25. Juni 2020)
↘ Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (seit 2. Juni 2020)
Dr. Marc Spieker
Geb. 1975 in Essen, Mitglied des Vorstands seit 2017
Finanzen, Investor Relations, Mergers & Acquisitions, Rechnungswesen, Controlling, Risikomanagement, Steuern, S4-Transformation
→ E.ON Verwaltungs SE2 (Vorsitz, bis 1. Juni 2020)
→ innogy SE2 (bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
→ Süwag Energie AG2 (seit 22. Juni 2020)
→ Westenergie AG2 (seit 1. Oktober 2020, vormals innogy Westenergie GmbH)
↘ innogy Westenergie GmbH2 (seit 13. Februar 2020 bis 30. September 2020)
↘ Nord Stream AG
Dr. Karsten Wildberger
Geb. 1969 in Gießen, Mitglied des Vorstands seit 2016
Vertrieb und Kundenlösungen, Market Excellence, Energiemanagement, Marketing, Digitale Transformation & IT
→ E.ON Digital Technology GmbH2 (Vorsitz)
↘ E.ON Energie A.S.2 (Vorsitz)
↘ E.ON Italia S.p.A.2 (seit 26. Juni 2020)
↘ E.ON Sverige AB2
↘ Essent N.V.2 (Vorsitz, seit 3. September 2020)
Alle Angaben beziehen sich - wenn nicht anders angegeben - auf den 31. Dezember 2020, bei unterjährig ausgeschiedenen Organmitgliedern auf den Tag ihres Ausscheidens.
→ Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
↘ Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
1 börsennotierte Gesellschaft
2 Konzernmandat
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 2.123.906.462,50 € wie folgt zu verwenden:
| in € | |
|---|---|
| Jahresüberschuss | 2.113.754.278,18 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 10.152.184,32 |
| Bilanzgewinn | 2.123.906.462,50 |
| Ausschüttung einer Dividende von 0,47 € je dividendenberechtigte Aktie | 1.225.463.539,51 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 898.442.922,99 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die dividendenberechtigten Aktien zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses am 15. März 2021.
Sonstiges
Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11, 11a und 11b HGB (Stand 31. Dezember 2020)
| Kapitalanteil | Eigenkapital | Ergebnis | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft | Sitz | % | Mio € | Mio € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH6 | DE, Borgstedt | 49,0 | 13,4 | 2,6 |
| Abfallwirtschaft Südholstein GmbH - AWSH -6 | DE, Elmenhorst | 49,0 | 10,1 | 3,0 |
| Alsdorf Netz GmbH1,13 | DE, Alsdorf | 100,0 | 19,6 | 0,0 |
| Alt Han Company Limited6 | GB, London | 21,0 | -11,5 | -11,1 |
| Artelis S.A.1 | LU, Luxemburg | 90,0 | 38,2 | 2,3 |
| Autogrid Systems, Inc7 | US, Palo Alto | 15,5 | 10,4 | -14,9 |
| AV Packaging GmbH1 | DE, München | 0,0 | 16,8 | -0,3 |
| Avacon AG1 | DE, Helmstedt | 61,5 | 1.290,7 | 113,2 |
| Avacon Beteiligungen GmbH1, 12 | DE, Helmstedt | 100,0 | 61,0 | - |
| Avacon Connect GmbH1,12 | DE, Laatzen | 100,0 | 40,5 | - |
| Avacon Hochdrucknetz GmbH1,12 | DE, Helmstedt | 100,0 | 14,5 | - |
| Avacon Natur GmbH1,12 | DE, Sarstedt | 100,0 | 30,6 | - |
| Avacon Netz GmbH1,12 | DE, Helmstedt | 100,0 | 1.037,6 | - |
| AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen4 | DE, Gevelsberg | 50,0 | 89,2 | 7,7 |
| Bayerische Bergbahnen-Beteiligungs-Gesellschaft mbH1 | DE, Gundremmingen | 100,0 | 27,7 | 0,5 |
| Bayerische-Schwäbische Wasserkraftwerke Beteiligungsgesellschaft mbH1 | DE, Gundremmingen | 62,2 | 60,5 | 6,1 |
| Bayernwerk AG1,12 | DE, Regensburg | 100,0 | 1.637,7 | - |
| Bayernwerk Natur GmbH1 | DE, Unterschleißheim | 100,0 | 85,7 | 4,4 |
| Bayernwerk Netz GmbH1,12 | DE, Regensburg | 100,0 | 1.182,6 | - |
| Bayernwerk Portfolio Verwaltungs GmbH1 | DE, Regensburg | 100,0 | 10,9 | -1,7 |
| BEW Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mit beschränkter Haftung7 | DE, Wipperfürth | 19,5 | 34,0 | 5,3 |
| BEW Netze GmbH6 | DE, Wipperfürth | 61,0 | 11,6 | 0,5 |
| Bidgely Inc.7 | US, Mountain View | 16,6 | 12,9 | -8,8 |
| BMV Energie GmbH & Co. KG6 | DE, Fürstenwalde/Spree | 25,6 | 17,4 | 0,7 |
| Broadband TelCom Power, Inc.1 | US, Santa Ana | 100,0 | 57,8 | 8,2 |
| BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin1, 12 | DE, Berlin | 100,0 | 2,2 | - |
| Budapesti Dísz- és Közvilágítási Korlátolt Felelösségü Társaság4 | HU, Budapest | 50,0 | 29,4 | 1,2 |
| Budapesti Elektromos Müvek Zrt.1 | HU, Budapest | 100,0 | 548,6 | 8,2 |
| Cegecom S.A.1 | LU, Luxemburg | 100,0 | 9,9 | 0,9 |
| Celle-Uelzen Netz GmbH1,12 | DE, Celle | 97,5 | 92,5 | - |
| Coromatic A/S1 | DK, Roskilde | 100,0 | 13,5 | 2,9 |
| Coromatic Group AB1 | SE, Bromma | 100,0 | 17,0 | -2,4 |
| Coromatic Group ApS1 | DK, Odense | 100,0 | 12,7 | 1,8 |
| Coromatic Holding AB1 | SE, Bromma | 100,0 | 74,3 | -5,0 |
| DD Turkey Holdings S.à r.l.1 | LU, Luxemburg | 100,0 | 1.341,0 | 27,0 |
| Delgaz Grid S.A.1 | RO, Târgu Mures | 56,5 | 663,7 | -8,7 |
| Dorsten Netz GmbH & Co. KG6 | DE, Dorsten | 49,0 | 14,4 | 1,5 |
| Dortmunder Energie- und Wasserversorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung5 | DE, Dortmund | 39,9 | 188,8 | 16,7 |
| Dutchdelta Finance S.à r.l.1 | LU, Luxemburg | 100,0 | 1.293,9 | 0,0 |
| E WIE EINFACH GmbH1,12 | DE, Köln | 100,0 | 0,1 | - |
| E.DIS AG1 | DE, Fürstenwalde/Spree | 67,0 | 1.333,7 | 100,2 |
| E.DIS Netz GmbH1,12 | DE, Fürstenwalde/Spree | 100,0 | 817,0 | - |
| e.discom Telekommunikation GmbH1 | DE, Rostock | 100,0 | 27,0 | - |
| e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH1, 12 | DE, Potsdam | 100,0 | 3,2 | - |
| e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH1 | DE, Potsdam | 100,0 | 33,3 | 1,5 |
| e.kundenservice Netz GmbH1 | DE, Hamburg | 100,0 | 35,4 | -1,1 |
| E.ON 11. Verwaltungs GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON Asset Management GmbH & Co. EEA KG1,11,14 | DE, Grünwald | 100,0 | 371,1 | 2,2 |
| E.ON Beteiligungen GmbH1,11,12,14 | DE, Essen | 100,0 | 20.390,0 | - |
| E.ON Bioerdgas GmbH1,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON Business Services Regensburg GmbH1, 11, 12 | DE, Regensburg | 100,0 | 4,0 | -0,4 |
| E.ON Business Solutions GmbH1, 12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON Business Solutions S.r.l.1 | IT, Mailand | 100,0 | 35,2 | -1,1 |
| E.ON Česká republika, s.r.o.1 | CZ, České Budějovice | 100,0 | 238,8 | 6,4 |
| E.ON Connecting Energies Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | -39,9 | -12,4 |
| E.ON Control Solutions Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 12,7 | -1,1 |
| E.ON Country Hub Germany GmbH1,11,12 | DE, Berlin | 100,0 | 2,0 | - |
| E.ON Dél-dunántúli Áramhálózati Zrt.1 | HU, Pécs | 100,0 | 88,0 | 14,0 |
| E.ON Dél-dunántúli Gázhálózati Zrt.1 | HU, Pecs | 100,0 | 11,9 | 0,3 |
| E.ON Digital Technology GmbH1,12 | DE, Hannover | 100,0 | 557,2 | - |
| E.ON Distribuce, a.s. (seit 2021 EG.D, a.s.)1 | CZ, České Budějovice | 100,0 | 2.024,1 | 125,3 |
| E.ON Drive Infrastructure GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON edis Contracting GmbH2,12 | DE, Fürstenwalde/Spree | 100,0 | 5,2 | - |
| E.ON edis energia Sp. z o.o.1 | PL, Warschau | 100,0 | 119,8 | 8,4 |
| E.ON Energia S.p.A.1 | IT, Mailand | 100,0 | 246,3 | -16,8 |
| E.ON Energie 25. Beteiligungs-GmbH2,12 | DE, München | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON Energie 38. Beteiligungs-GmbH1,11,12 | DE, München | 100,0 | 740,7 | - |
| E.ON Energie AG1,11,12 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 3.258,0 | - |
| E.ON Energie Deutschland GmbH1,12 | DE, München | 100,0 | 595,1 | - |
| E.ON Energie Deutschland Holding GmbH1,12 | DE, München | 99,9 | 376,8 | - |
| E.ON Energie Dialog GmbH2,12 | DE, Potsdam | 100,0 | 2,5 | - |
| E.ON Energie Romania S.A.1 | RO, Târgu Mureş | 68,2 | 127,2 | 6,2 |
| E.ON Energie, a.s.1 | CZ, České Budějovice | 100,0 | 263,3 | 51,3 |
| E.ON Energilösningar AB1 | SE, Malmö | 100,0 | 100,7 | 21,1 |
| E.ON Energy Markets GmbH1,12 | DE, Essen | 100,0 | 5,0 | - |
| E.ON Energy Projects GmbH1,12 | DE, München | 100,0 | 21,6 | - |
| E.ON Energy Solutions Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 1.090,7 | -83,2 |
| E.ON Észak-dunántúli Áramhálózati Zrt.1 | HU, Gyor | 100,0 | 152,4 | 24,3 |
| E.ON Finanzanlagen GmbH1, 11, 12 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 5.017,2 | - |
| E.ON Finanzholding SE & Co. KG1,11,14 | DE, Essen | 100,0 | 30,1 | 7,8 |
| E.ON Fünfundzwanzigste Verwaltungs GmbH1,11,12 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 6.935,2 | - |
| E.ON Gas Mobil GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON Gastronomie GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,3 | - |
| E.ON Gazdasági Szolgáltató Kft.1 | HU, Győr | 100,0 | 10,7 | 8,1 |
| E.ON Group Innovation GmbH2, 12 | DE, Essen | 100,0 | 0,1 | - |
| E.ON Gruga Geschäftsführungsgesellschaft mbH1,11,12 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 92,1 | - |
| E.ON Gruga Objektgesellschaft mbH & Co. KG1,11 | DE, Essen | 100,0 | 183,4 | 2,0 |
| E.ON Hungária Energetikai Zártkörűen Működő Részvénytársaság 1 | HU, Budapest | 100,0 | 848,5 | 75,2 |
| E.ON Iberia Holding GmbH1,11,12 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON impulse GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,1 | - |
| E.ON Inhouse Consulting GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 1,0 | - |
| E.ON Innovation Co-Investments Inc.1,15 | US, Wilmington | 100,0 | 40,1 | -2,9 |
| E.ON Insurance Services GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON INTERNATIONAL FINANCE B.V.1 | NL, Amsterdam | 100,0 | 553,6 | -1,7 |
| E.ON Italia S.p.A.1 | IT, Mailand | 100,0 | 640,4 | 95,5 |
| E.ON Közép-dunántúli Gázhálózati 1 | HU, Nagykanizsa | 99,9 | 38,5 | 2,3 |
| E.ON Metering GmbH2,12 | DE, München | 100,0 | 10,0 | - |
| E.ON NA Capital Inc.1,15 | US, Wilmington | 100,0 | 2.225,6 | -8,8 |
| E.ON Next Energy Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 51,4 | -9,6 |
| E.ON Nord Sverige AB2 | SE, Malmö | 100,0 | 190,8 | 0,9 |
| E.ON Nordic AB1 | SE, Malmö | 100,0 | 6.354,0 | 2.497,4 |
| E.ON North America Finance, LLC1, 15 | US, Wilmington | 100,0 | 2.185,8 | 53,2 |
| E.ON Nutzenergie GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON Pensionsfonds Holding GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON Power Plants Belgium BVBA1 | BE, Mechelen | 100,0 | 21,3 | 1,8 |
| E.ON Produzione S.p.A.1 | IT, Mailand | 100,0 | 119,1 | -0,1 |
| E.ON RAG-Beteiligungsgesellschaft mbH1,11 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 2,0 | -0,0 |
| E.ON RE Investments LLC1,15 | US, Wilmington | 100,0 | 94,0 | 7,0 |
| E.ON Real Estate GmbH1,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| E.ON România S.R.L.1 | RO, Târgu Mureş | 100,0 | 495,8 | 18,7 |
| E.ON Ruhrgas GPA GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 219,9 | - |
| E.ON Ruhrgas Portfolio GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 1.827,6 | - |
| E.ON Sechzehnte Verwaltungs GmbH1,11,12 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 90,7 | - |
| E.ON Service GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 3,4 | - |
| E.ON Slovensko, a.s.1 | SK, Bratislava | 100,0 | 404,6 | 24,1 |
| E.ON Solutions GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,1 | - |
| E.ON Stiftung gGmbH2 | DE, Essen | 100,0 | 45,6 | -3,0 |
| E.ON Sverige AB1 | SE, Malmö | 100,0 | 4.287,8 | 382,0 |
| E.ON Tiszántúli Áramhálózati Zrt.1 | HU, Debrecen | 100,0 | 101,0 | 15,2 |
| E.ON UK Energy Markets Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 21,2 | 1,1 |
| E.ON UK Heat Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 23,4 | -0,1 |
| E.ON UK Holding Company Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 1.901,7 | -149,2 |
| E.ON UK Infrastructure Services Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 18,3 | 5,9 |
| E.ON UK plc1 | GB, Coventry | 100,0 | 5.658,2 | 2.366,2 |
| E.ON UK Steven's Croft Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 13,3 | 12,9 |
| E.ON US Corporation1,15 | US, Wilmington | 100,0 | 2.492,0 | -1.504,8 |
| E.ON US Holding GmbH1,11,12 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 1.168,9 | - |
| E.ON Värme Sverige AB1 | SE, Malmö | 100,0 | 293,4 | 3,2 |
| EBERnetz GmbH & Co. KG6 | DE, Ebersberg | 49,0 | 14,6 | 2,3 |
| EBY Port 1 GmbH1,11,12 | DE, München | 100,0 | 92,5 | - |
| EBY Port 3 GmbH1 | DE, Regensburg | 100,0 | 142,1 | 0,6 |
| Economy Power Limited1 | GB, Coventry | 100,0 | 28,5 | - |
| eins energie in sachsen GmbH & Co. KG7 | DE, Chemnitz | 9,2 | 467,5 | 73,0 |
| ElbEnergie GmbH1,12 | DE, Seevetal | 100,0 | 8,1 | - |
| ELE Verteilnetz GmbH1,12 | DE, Gelsenkirchen | 100,0 | 1,2 | - |
| Elektrizitätswerk Schwandorf GmbH2 | DE, Schwandorf | 100,0 | 22,8 | 0,1 |
| ELMŰ DSO Holding Korlátolt Felelősségű Társaság1,13 | HU, Budapest | 100,0 | 637,2 | 28,6 |
| ELMŰ Hálózati Elosztó Kft.1 | HU, Budapest | 100,0 | 654,5 | 28,6 |
| ÉMÁSZ Hálózati Kft.1 | HU, Miskolc | 100,0 | 239,8 | 7,9 |
| Emscher Lippe Energie GmbH1,8 | DE, Gelsenkirchen | 49,9 | 51,1 | 21,7 |
| Energetyka Cieplna Opolszczyzny S.A.5 | PL, Opole | 46,7 | 67,6 | 6,5 |
| Energie und Wasser Potsdam GmbH5 | DE, Potsdam | 35,0 | 117,8 | - |
| Energie Vorpommern GmbH6 | DE, Trassenheide | 49,0 | 15,6 | 2,0 |
| Energienetze Berlin GmbH1,12 | DE, Berlin | 100,0 | 0,0 | - |
| EnergieRegion Taunus - Goldener Grund - GmbH & Co. KG6 | DE, Bad Camberg | 49,0 | 21,3 | 1,2 |
| EnergieRevolte GmbH2, 12 | DE, Düren | 100,0 | 0,1 | - |
| Energieversorgung Alzenau GmbH (EVA)6 | DE, Alzenau | 69,5 | 12,5 | 1,3 |
| Energieversorgung Guben GmbH5 | DE, Guben | 45,0 | 17,6 | 0,9 |
| Energieversorgung Limburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung7 | DE, Limburg an der Lahn | 10,0 | 28,5 | 3,8 |
| Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft5,10 | DE, Oberhausen | 10,0 | 35,3 | 11,1 |
| Energieversorgung Sehnde GmbH6 | DE, Sehnde | 30,0 | 10,0 | 0,8 |
| Energiewacht Groep B.V. - Gruppe - (vorkonsolidiert)1 | NL, Meppel | 15,8 | 3,4 | |
| Energiewacht Facilities B.V.1 | NL, Zwolle | 100,0 | ||
| Energiewacht Groep B.V.1 | NL, Meppel | 100,0 | ||
| GasWacht Friesland Facilities B.V.1 | NL, Leeuwarden | 100,0 | ||
| Energiewacht N.V. - Gruppe - (vorkonsolidiert) 1 | NL, Veendam | 28,2 | 4,5 | |
| EGD-Energiewacht Facilities B.V.1 | NL, Assen | 100,0 | ||
| Energiewacht N.V.1 | NL, Veendam | 100,0 | ||
| Huisman Warmtetechniek B.V.1 | NL, Stadskanaal | 100,0 | ||
| Solar Noord B.V.1 | NL, Stadskanaal | 100,0 | ||
| energis GmbH1 | DE, Saarbrücken | 71,9 | 137,3 | 23,3 |
| energis-Netzgesellschaft mbH1,12 | DE, Saarbrücken | 100,0 | 151,5 | - |
| Enerjisa Enerji A.§.4 | TR, Istanbul | 40,0 | 750,0 | 128,3 |
| Enerjisa Üretim Santralleri A.§.4 | TR, Istanbul | 50,0 | 665,8 | 145,5 |
| Enervolution GmbH2,12 | DE, Bochum | 100,0 | 0,0 | - |
| ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH5 | DE, Moers | 20,0 | 52,8 | 19,5 |
| envia Mitteldeutsche Energie AG1 | DE, Chemnitz | 58,6 | 1.977,1 | 342,7 |
| envia TEL GmbH1 | DE, Markkleeberg | 100,0 | 29,6 | 4,2 |
| envia THERM GmbH1,12 | DE, Bitterfeld-Wolfen | 100,0 | 67,3 | - |
| enviaM Beteiligungsgesellschaft Chemnitz GmbH1, 12 | DE, Chemnitz | 100,0 | 56,4 | - |
| enviaM Beteiligungsgesellschaft mbH1 | DE, Essen | 100,0 | 175,6 | 31,6 |
| eprimo GmbH1, 12 | DE, Neu-Isenburg | 100,0 | 4,6 | - |
| EPS Polska Holding Sp. z o.o.1 | PL, Warschau | 100,0 | 23,9 | 1,9 |
| e-regio GmbH & Co. KG5 | DE, Euskirchen | 40,5 | 105,9 | 19,4 |
| Ergon Overseas Holdings1 | GB, Coventry | 100,0 | 979,1 | - |
| ESK GmbH2,12 | DE, Dortmund | 100,0 | 0,1 | - |
| ESN Sicherheit und Zertifizierung GmbH2,12 | DE, Schwentinental | 100,0 | 0,5 | - |
| Essent Belgium N.V. - Gruppe - (vorkonsolidiert)1 | BE, Kontich | 72,0 | -9,8 | |
| Aralt BV1 | BE, Hasselt | 100,0 | ||
| Essent Belgium N.V.1 | BE, Kontich | 100,0 | ||
| innogy Energy Belgium BVBA1 | BE, Hove | 100,0 | ||
| Essent Energie Verkoop Nederland B.V.1 | NL, 's-Hertogenbosch | 100,0 | 110,8 | 1,6 |
| Essent IT B.V.1 | NL, Arnhem | 100,0 | -11,4 | -5,0 |
| Essent N.V.1 | NL, 's-Hertogenbosch | 100,0 | 5.155,4 | 630,3 |
| Essent Nederland B.V.1 | NL, Arnhem | 100,0 | 1.029,7 | -2,0 |
| Essent Retail Energie B.V.1 | NL, 's-Hertogenbosch | 100,0 | 339,3 | 105,6 |
| Essent Sales Portfolio Management B.V.1 | NL, 's-Hertogenbosch | 100,0 | -28,1 | -487,5 |
| Észak-magyarországi Áramszolgáltató Zrt.1 | HU, Miskolc | 100,0 | 243,6 | 3,0 |
| EVIP GmbH1,12 | DE, Bitterfeld-Wolfen | 100,0 | 11,3 | - |
| e-werk Sachsenwald GmbH7 | DE, Reinbek | 16,0 | 30,1 | 4,3 |
| EWR Aktiengesellschaft5,10 | DE, Worms | 1,3 | 97,0 | 26,2 |
| EWR Dienstleistungen GmbH & Co. KG5 | DE, Worms | 25,0 | 174,5 | 26,2 |
| EWR GmbH5 | DE, Remscheid | 20,0 | 83,8 | 13,1 |
| EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH1 | DE, Stolberg/RhId. | 53,7 | 57,2 | 18,4 |
| EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain6 | DE, Wörth am Main | 28,9 | 11,8 | 2,2 |
| Fernwärmeversorgung Saarlouis- Steinrausch InvestitionsgeselIschaft mbH2,12 | DE, Saarlouis | 100,0 | 7,6 | - |
| FEV Europe GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 90,7 | - |
| FEV Future Energy Ventures Israel Ltd1 | IL, Tel Aviv | 100,0 | 11,4 | -1,4 |
| FEV US LLC1 | US, Palo Alto | 100,0 | 56,2 | 1,1 |
| Freiberger Stromversorgung GmbH (FSG)6 | DE, Freiberg | 30,0 | 12,6 | 1,4 |
| FSO GmbH & Co. KG4,14 | DE, Oberhausen | 50,0 | 32,8 | 11,2 |
| Future Energy Ventures Management GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 190,0 | - |
| Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach GmbH5 | DE, Bous | 49,0 | 14,8 | 2,5 |
| GASAG AG5 | DE, Berlin | 36,9 | 569,0 | 84,3 |
| GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG5 | DE, Straelen | 20,0 | 76,9 | 28,5 |
| Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH1 | DE, Gifhorn | 95,0 | 20,5 | 3,0 |
| Gasversorgung Unterfranken Gesellschaft mit beschränkter Haftung5 | DE, Würzburg | 49,0 | 48,4 | 8,4 |
| Geas Energiewacht B.V.1 | NL, Enschede | 100,0 | 13,0 | 1,4 |
| Gelsenberg GmbH & Co. KG1,11,14 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 153,8 | -6,0 |
| Gelsenwasser Beteiligungs-GmbH2,12 | DE, München | 100,0 | 0,0 | - |
| Gemeindewerke Wedemark GmbH6 | DE, Wedemark | 49,0 | 12,6 | 0,5 |
| Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG1,14 | DE, Emmerthal | 100,0 | 153,4 | 21,1 |
| Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. oHG.1, 14 | DE, Emmerthal | 66,7 | 163,8 | 0,7 |
| Gemserv Limited7 | GB, London | 13,7 | 14,3 | - |
| Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH6 | DE, Kiel | 33,3 | 15,2 | -1,7 |
| Gichtgaskraftwerk Dillingen GmbH & Co. KG6 | DE, Dillingen | 25,2 | 35,0 | 5,9 |
| GISA GmbH6 | DE, Halle (Saale) | 23,9 | 13,8 | 2,8 |
| GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH6 | DE, Essen | 48,0 | 48,2 | 22,2 |
| GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG6 | DE, Troisdorf | 20,7 | 39,9 | 1,6 |
| GSH Green Steam Hürth GmbH1,12 | DE, München | 100,0 | 0,0 | - |
| GWG Grevenbroich GmbH1 | DE, Grevenbroich | 60,0 | 23,7 | 2,0 |
| HanseGas GmbH1,12 | DE, Quickborn | 100,0 | 66,1 | - |
| HanseWerk AG1 | DE, Quickborn | 66,5 | 587,0 | 61,6 |
| HanseWerk Natur GmbH1,12 | DE, Hamburg | 100,0 | 59,0 | - |
| Harzwasserwerke GmbH5 | DE, Hildesheim | 20,8 | 98,3 | 9,4 |
| Herzo Werke GmbH7 | DE, Herzogenaurach | 19,9 | 20,3 | - |
| HGC Hamburg Gas Consult GmbH2,12 | DE, Hamburg | 100,0 | 0,5 | - |
| Holsteiner Wasser GmbH6 | DE, Neumünster | 50,0 | 10,0 | 2,0 |
| Hubject GmbH7 | DE, Berlin | 11,1 | 16,1 | -2,4 |
| Induboden GmbH2 | DE, Düsseldorf | 100,0 | 13,8 | 0,1 |
| Induboden GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft oHG2,14 | DE, Essen | 100,0 | 12,0 | 1,1 |
| Industriekraftwerk Greifswald GmbH6 | DE, Kassel | 49,0 | 17,8 | 1,6 |
| infra fürth gmbh7 | DE, Fürth | 19,9 | 77,1 | - |
| InfraServ - Bayernwerk Gendorf GmbH6 | DE, Burgkirchen a.d.Alz | 50,0 | 22,2 | 3,6 |
| innogy Benelux Holding B.V.1 | NL, 's-Hertogenbosch | 100,0 | -113,3 | 446,5 |
| innogy Beteiligungsholding GmbH1, 11, 12 | DE, Essen | 100,0 | 3.895,0 | - |
| Innogy Business Services UK Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | -23,4 | -25,0 |
| innogy Commodity Markets GmbH1,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| innogy Consulting & Ventures Holdings LLC2 | US, Boston | 100,0 | 11,4 | -0,0 |
| innogy Consulting GmbH2 | DE, Essen | 100,0 | -16,5 | -20,8 |
| innogy Direkt GmbH1, 12 | DE, Dortmund | 100,0 | 5,0 | - |
| innogy e-mobility US LLC1 | US, Delaware | 100,0 | 88,6 | - |
| innogy Finance B.V.1 | NL, 's-Hertogenbosch | 100,0 | 10,6 | 3,2 |
| innogy Fünfzehnte Vermögensverwaltungs GmbH2,12,13 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| innogy International Participations N.V.1 | NL, 's-Hertogenbosch | 100,0 | 7.714,5 | 250,4 |
| innogy Polska S.A.1 | PL, Warschau | 100,0 | 371,3 | 53,8 |
| innogy SE1,12 | DE, Essen | 100,0 | 400,1 | - |
| innogy Stoen Operator Sp. z o.o.1 | PL, Warschau | 100,0 | 657,2 | 39,3 |
| innogy Vierzehnte Vermögensverwaltungs GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| innogy Zweite Vermögensverwaltungs GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 1.720,6 | - |
| innogy Zwölfte Vermögensverwaltungs GmbH2,12,13 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| Intertrust Technologies Corporation7 | US, Sunnyvale | 9,9 | 75,3 | -17,9 |
| KAWAG AG & Co. KG6,14 | DE, Pleidelsheim | 49,0 | 15,4 | 0,7 |
| Kemkens B.V.5 | NL, Oss | 49,0 | 39,7 | 7,7 |
| Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG1 | DE, Hamburg | 80,0 | 153,4 | 30,8 |
| Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG5 | DE, Hamburg | 33,3 | 32,4 | 14,1 |
| Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG3,14 | DE, Hamburg | 50,0 | 102,2 | 25,2 |
| Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG1,14 | DE, Hamburg | 66,7 | 30,7 | 5,9 |
| Kernkraftwerke Isar Verwaltungs GmbH1, 12 | DE, Essenbach | 100,0 | 1,0 | - |
| KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung Aktiengesellschaft5 | DE, Neunkirchen | 28,6 | 73,9 | 10,7 |
| KGW - Kraftwerk Grenzach-Wyhlen GmbH1,12 | DE, München | 100,0 | 9,2 | - |
| KommEnergie GmbH6 | DE, Eichenau | 55,0 | 10,0 | 1,8 |
| Konsortium Energieversorgung Opel beschränkt haftende oHG4,9,14 | DE, Karlstein | 66,7 | 21,6 | 5,1 |
| Kraftwerk Burghausen GmbH1, 12 | DE, München | 100,0 | 4,8 | - |
| Kraftwerk Hattorf GmbH1,12 | DE, München | 100,0 | 0,0 | - |
| Kraftwerk Marl GmbH1,12 | DE, München | 100,0 | 0,1 | - |
| Kraftwerk Plattling GmbH1,12 | DE, München | 100,0 | 0,3 | - |
| LandE GmbH1 | DE, Wolfsburg | 69,6 | 189,4 | 19,7 |
| Lechwerke AG1 | DE, Augsburg | 89,9 | 542,4 | 139,9 |
| Leitungspartner GmbH1,12 | DE, Düren | 100,0 | 0,1 | - |
| LEW Anlagenverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung1 | DE, Gundremmingen | 100,0 | 295,7 | 13,5 |
| LEW Beteiligungsgesellschaft mbH1 | DE, Gundremmingen | 100,0 | 462,7 | 11,5 |
| LEW Netzservice GmbH1,12 | DE, Augsburg | 100,0 | 0,1 | - |
| LEW Service & Consulting GmbH1,12 | DE, Augsburg | 100,0 | 1,3 | - |
| LEW Verteilnetz GmbH1,12 | DE, Augsburg | 100,0 | 600,6 | - |
| LEW Wasserkraft GmbH1,12 | DE, Augsburg | 100,0 | 24,7 | - |
| Livisi GmbH1 | DE, Essen | 100,0 | 16,8 | -12,7 |
| LSW Holding GmbH & Co. KG5,9 | DE, Wolfsburg | 57,0 | 41,7 | 12,9 |
| MAINGAU Energie GmbH5 | DE, Obertshausen | 46,6 | 57,9 | 22,1 |
| medl GmbH5 | DE, Mülheim an der Ruhr | 39,0 | 21,8 | 12,0 |
| Melle Netze GmbH & Co. KG6,16 | DE, Melle | 50,0 | 15,4 | -0,0 |
| MEON Pensions GmbH & Co. KG1,11,14 | DE, Grünwald | 100,0 | 1.980,8 | -68,7 |
| MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH1 | DE, Halle (Saale) | 75,4 | 102,6 | 10,6 |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas HD mbH2,12 | DE, Halle (Saale) | 100,0 | 0,0 | - |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH1,12 | DE, Halle (Saale) | 100,0 | 0,0 | - |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH1, 12 | DE, Halle (Saale) | 100,0 | 294,8 | - |
| MNG Stromnetze GmbH & Co. KG6 | DE, Lüdinghausen | 25,1 | 20,0 | 2,4 |
| Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft6 | DE, Oberstdorf | 20,1 | 16,0 | 0,4 |
| Neckar - Aktiengesellschaft7 | DE, Stuttgart | 12,5 | 10,2 | - |
| Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG6 | DE, Giesen | 49,0 | 16,5 | 1,3 |
| Netzgesellschaft Osnabrücker Land GmbH & Co. KG4,16 | DE, Bohmte | 50,0 | 52,4 | -0,0 |
| Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)6 | DE, Schwerin | 40,0 | 17,1 | 1,6 |
| Netzgesellschaft Südwestfalen mbH & Co. KG6 | DE, Netphen | 49,0 | 12,4 | 1,9 |
| Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH1,12 | DE, Neumünster | 50,1 | 25,6 | - |
| NEW AG1,8 | DE, Mönchengladbach | 40,0 | 175,9 | - |
| NEW Netz GmbH1,12 | DE, Geilenkirchen | 100,0 | 143,8 | - |
| NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH1, 12 | DE, Mönchengladbach | 100,0 | 15,9 | - |
| NEW NiederrheinWasser GmbH1,12 | DE, Viersen | 100,0 | 46,6 | - |
| NEW Tönisvorst GmbH1,12 | DE, Tönisvorst | 98,7 | 19,3 | - |
| NEW Viersen GmbH1,12 | DE, Viersen | 100,0 | 13,3 | - |
| NIS Norddeutsche Informations-Systeme Gesellschaft mbH2,12 | DE, Schwentinental | 100,0 | 2,2 | - |
| Nord Stream AG 18 | CH, Zug | 15,5 | 3.001,6 | 424,4 |
| NordNetz GmbH2,12 | DE, Quickborn | 100,0 | 0,2 | - |
| Npower Gas Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | -35,3 | 179,7 |
| Npower Group Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | -184,5 | -902,3 |
| Npower Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | 283,3 | 98,0 |
| Npower Northern Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | -909,7 | 720,0 |
| Npower Yorkshire Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | -26,0 | 870,1 |
| OIE Aktiengesellschaft1,12 | DE, Idar-Oberstein | 100,0 | 58,1 | - |
| OOO E.ON Connecting Energies6 | RU, Moskau | 50,0 | 25,3 | 3,1 |
| PEG Infrastruktur AG17 | CH, Zug | 100,0 | 700,2 | 101,3 |
| PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT5 | DE, Ludwigshafen am Rhein | 26,7 | 264,4 | 13,7 |
| Plus Shipping Services Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | 28,0 | 0,0 |
| Portfolio EDL GmbH1,11,12 | DE, Helmstedt | 100,0 | 0,1 | - |
| Powergen Holdings B.V.1 | NL, Rotterdam | 100,0 | 1.036,2 | 0,4 |
| Powerhouse B.V.1 | NL, Almere | 100,0 | 57,8 | -1,2 |
| PreussenElektra GmbH1, 12 | DE, Hannover | 100,0 | 245,2 | - |
| Projecta 14 GmbH5 | DE, Saarbrücken | 50,0 | 37,8 | 1,6 |
| Propan Rheingas GmbH & Co Kommanditgesellschaft6 | DE, Brühl | 29,6 | 20,4 | 9,3 |
| PS Energy UK Limited1 | GB, Swindon | 100,0 | -23,5 | -12,0 |
| PSI Software AG7 | DE, Berlin | 17,8 | 85,8 | 5,0 |
| Purena GmbH1 | DE, Wolfenbüttel | 94,1 | 49,5 | 5,7 |
| Recargo Inc.1 | US, El Segundo | 100,0 | 34,2 | - |
| Recklinghausen Netzgesellschaft mbH & Co. KG5 | DE, Recklinghausen | 49,9 | 17,9 | 1,0 |
| Regionetz GmbH1, 8 | DE, Aachen | 49,2 | 269,2 | - |
| RegioNetzMünchen GmbH & Co. KG6 | DE, Garching | 50,0 | 11,4 | 1,6 |
| rEVUlution GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 4,1 | - |
| REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG5 | DE, Regensburg | 35,5 | 110,7 | 23,6 |
| RheinEnergie AG5 | DE, Köln | 20,0 | 906,9 | 148,1 |
| Rheinland Westfalen Energiepartner GmbH2,12 | DE, Essen | 100,0 | 5,4 | - |
| Rhein-Main-Donau GmbH5 | DE, Landshut | 22,5 | 110,1 | - |
| Rhein-Sieg Netz GmbH1,12 | DE, Siegburg | 100,0 | 20,8 | - |
| rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft1 | DE, Köln | 66,7 | 142,6 | 28,4 |
| RHENAGBAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung2,12 | DE, Köln | 100,0 | 4,1 | - |
| RL Besitzgesellschaft mbH1 | DE, Monheim am Rhein | 100,0 | 115,0 | 14,6 |
| RL Beteiligungsverwaltung beschr. haft. OHG1,14 | DE, Monheim am Rhein | 100,0 | 356,7 | 28,1 |
| RURENERGIE GmbH6 | DE, Düren | 30,1 | 14,5 | 0,2 |
| RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH1 | DE, Mülheim an der Ruhr | 79,8 | 76,5 | 5,0 |
| Safekont GmbH2,12 | DE, München | 100,0 | 0,0 | - |
| Safetec Entsorgungs- und Sicherheitstechnik GmbH2,12 | DE, Heidelberg | 100,0 | 2,2 | - |
| Schleswig-Holstein Netz AG1,12 | DE, Quickborn | 75,5 | 523,3 | - |
| Schleswig-Holstein Netz Verwaltungs-GmbH1,12 | DE, Quickborn | 100,0 | 0,0 | - |
| SEC Energia Sp. z o.o.2 | PL, Szczecin | 100,0 | 14,8 | 1,1 |
| SERVICE plus GmbH2,12 | DE, Neumünster | 100,0 | 32,2 | - |
| Siegener Versorgungsbetriebe GmbH6 | DE, Siegen | 24,9 | 26,6 | 5,0 |
| Skive GreenLab Biogas ApS6 | DK, Frederiksberg | 50,0 | 11,4 | -0,6 |
| SØnderjysk Biogas Bevtoft A/S6 | DK, Vojens | 50,0 | 18,5 | 0,0 |
| SSW - Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co KG.5 | DE, St. Wendel | 49,5 | 20,2 | 1,9 |
| Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH6 | DE, Luckenwalde | 29,0 | 14,9 | 2,3 |
| Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG5 | DE, Magdeburg | 26,7 | 231,1 | 59,8 |
| Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG6 | DE, Neustadt a. Rbge. | 24,9 | 16,2 | 1,5 |
| Stadtwerk Haßfurt GmbH7 | DE, Haßfurt | 17,9 | 10,5 | - |
| Stadtwerke Ahaus GmbH6 | DE, Ahaus | 36,0 | 11,3 | 3,4 |
| Stadtwerke Aschersleben GmbH6 | DE, Aschersleben | 35,0 | 17,7 | 2,7 |
| Stadtwerke Aue - Bad Schlema GmbH6 | DE, Aue-Bad Schlema | 24,5 | 13,8 | 1,9 |
| Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH7 | DE, Bamberg | 10,0 | 30,1 | - |
| Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH5 | DE, Bayreuth | 24,9 | 29,6 | - |
| Stadtwerke Bernburg GmbH5 | DE, Bernburg (Saale) | 45,0 | 32,8 | - |
| Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH6 | DE, Bitterfeld-Wolfen | 40,0 | 20,4 | - |
| Stadtwerke Blankenburg GmbH6 | DE, Blankenburg | 30,0 | 11,1 | 1,0 |
| Stadtwerke Delitzsch GmbH7 | DE, Delitzsch | 18,3 | 16,4 | 3,4 |
| Stadtwerke Detmold GmbH7 | DE, Detmold | 12,5 | 31,5 | - |
| Stadtwerke Duisburg Aktiengesellschaft5 | DE, Duisburg | 20,0 | 203,4 | 36,1 |
| Stadtwerke Dülmen Dienstleistungs- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG4,14 | DE, Dülmen | 50,0 | 27,0 | 4,2 |
| Stadtwerke Düren GmbH1, 8 | DE, Düren | 49,9 | 27,5 | 4,2 |
| Stadtwerke Emmerich GmbH6 | DE, Emmerich am Rhein | 24,9 | 12,1 | 273,5 |
| Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft5 | DE, Essen | 29,0 | 134,8 | 33,8 |
| Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH5 | DE, Frankfurt (Oder) | 39,0 | 34,8 | 0,4 |
| Stadtwerke Garbsen GmbH6 | DE, Garbsen | 24,9 | 28,1 | 2,1 |
| Stadtwerke Geesthacht GmbH6 | DE, Geesthacht | 24,9 | 22,1 | - |
| Stadtwerke Geldern GmbH6 | DE, Geldern | 49,0 | 13,4 | 2,9 |
| Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach5 | DE, Bad Kreuznach | 24,5 | 39,9 | 4,8 |
| Stadtwerke Haan GmbH6 | DE, Haan | 25,1 | 20,5 | 0,7 |
| Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH7 | DE, Hof | 19,9 | 22,1 | - |
| Stadtwerke Husum GmbH6 | DE, Husum | 49,9 | 15,8 | 0,9 |
| Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH5 | DE, Kamp-Lintfort | 49,0 | 14,3 | 3,1 |
| Stadtwerke Lingen GmbH4 | DE, Lingen (Ems) | 40,0 | 14,0 | 4,0 |
| Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH6 | DE, Ludwigsfelde | 29,0 | 12,8 | 2,0 |
| Stadtwerke Meerane GmbH6 | DE, Meerane | 24,5 | 15,3 | 2,3 |
| Stadtwerke Meerbusch GmbH7 | DE, Meerbusch | 7,4 | 25,3 | 5,8 |
| Stadtwerke Merseburg GmbH5 | DE, Merseburg | 40,0 | 26,1 | - |
| Stadtwerke Merzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung5 | DE, Merzig | 49,9 | 15,9 | 2,5 |
| Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH7 | DE, Neuss | 17,5 | 88,3 | 2,2 |
| Stadtwerke Nordfriesland GmbH6 | DE, Niebüll | 49,9 | 13,2 | 0,7 |
| Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG7 | DE, Telgte | 9,5 | 39,8 | 6,8 |
| Stadtwerke Porta Westfalica Gesellschaft mit beschränkter Haftung7 | DE, Porta Westfalica | 12,5 | 17,8 | 0,6 |
| Stadtwerke Ratingen GmbH5 | DE, Ratingen | 24,8 | 65,3 | 3,2 |
| Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH6 | DE, Reichenbach im Vogtland | 24,5 | 14,0 | 1,3 |
| Stadtwerke Saarlouis GmbH5 | DE, Saarlouis | 49,0 | 40,0 | 4,6 |
| Stadtwerke Schwarzenberg GmbH6 | DE, Schwarzenberg/Erzgeb. | 27,5 | 14,9 | 1,3 |
| Stadtwerke Schwedt GmbH6 | DE, Schwedt/Oder | 37,8 | 24,2 | 0,3 |
| Stadtwerke Steinfurt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung6 | DE, Steinfurt | 33,0 | 1,8 | 0,8 |
| Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH7 | DE, Straubing | 19,9 | 15,8 | - |
| Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH7 | DE, Sulzbach | 15,0 | 11,4 | 1,8 |
| Stadtwerke Unna GmbH6 | DE, Unna | 24,0 | 16,6 | 3,6 |
| Stadtwerke Velbert GmbH5 | DE, Velbert | 30,4 | 82,0 | 1,3 |
| Stadtwerke Vilshofen GmbH6 | DE, Vilshofen | 41,0 | 11,0 | 1,8 |
| Stadtwerke Völklingen Netz GmbH7 | DE, Völklingen | 17,6 | 16,4 | 2,0 |
| Stadtwerke Weißenfels Gesellschaft mit beschränkter Haftung6 | DE, Weißenfels | 24,5 | 25,1 | 3,8 |
| Stadtwerke Wertheim GmbH7 | DE, Wertheim | 10,0 | 20,5 | - |
| Stadtwerke Willich Gesellschaft mit beschränkter Haftung7 | DE, Willich | 7,4 | 14,3 | 5,9 |
| Stadtwerke Wismar GmbH5 | DE, Wismar | 49,0 | 41,3 | 4,0 |
| Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH6 | DE, Wolfenbüttel | 26,0 | 16,4 | - |
| Stadtwerke Wolmirstedt GmbH6 | DE, Wolmirstedt | 49,4 | 13,9 | 0,8 |
| Stadtwerke Zeitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung6 | DE, Zeitz | 24,8 | 21,1 | 2,8 |
| STEAG Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG6 | DE, Jamlitz | 20,8 | 19,0 | 1,3 |
| StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG5 | DE, Brandenburg an der Havel | 36,8 | 71,1 | 12,4 |
| Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs-Gesellschaft mbH (SNE)7 | DE, Stuttgart | 13,5 | 10,3 | 2,8 |
| Süwag Energie AG1 | DE, Frankfurt am Main | 77,6 | 669,4 | 72,6 |
| Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG1,12,14 | DE, Frankfurt am Main | 100,0 | 6,4 | - |
| Süwag Vertrieb AG & Co. KG1,12,14 | DE, Frankfurt am Main | 100,0 | 0,7 | - |
| SVO Holding GmbH1 | DE, Celle | 50,1 | 60,3 | 19,5 |
| SVO Vertrieb GmbH1,12 | DE, Celle | 100,0 | 1,3 | - |
| SVS-Versorgungsbetriebe GmbH4 | DE, Stadtlohn | 30,0 | 28,2 | 2,9 |
| SWN Stadtwerke Neustadt GmbH6 | DE, Neustadt bei Coburg | 25,1 | 14,3 | 2,1 |
| SWS Energie GmbH5 | DE, Stralsund | 49,0 | 15,4 | - |
| SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH7 | DE, Trier | 18,7 | 55,7 | 10,5 |
| SWTE Netz GmbH & Co. KG5 | DE, Ibbenbüren | 33,0 | 32,1 | 4,8 |
| Syna GmbH1,12 | DE, Frankfurt am Main | 100,0 | 8,1 | - |
| Szczeci´nska Energetyka Cieplna Sp. z o.o.1 | PL, Szczecin | 66,5 | 45,5 | 5,8 |
| Szombathelyi Távhőszolgáltató Kft.6 | HU, Szombathely | 25,0 | 10,3 | 0,1 |
| Täby Fjärrvärme AB7 | SE, Upplands Väsby | 9,9 | 20,0 | - |
| Technische Werke Naumburg GmbH6 | DE, Naumburg (Saale) | 47,0 | 11,9 | 0,3 |
| Trocknungsanlage Zolling GmbH & Co. KG6 | DE, Zolling | 33,3 | 16,8 | -0,2 |
| Überlandwerk Leinetal GmbH6 | DE, Gronau | 48,0 | 14,7 | 2,3 |
| Ultra-Fast Charging Venture Scandinavia ApS6 | DK, Kopenhagen | 50,0 | 13,7 | -1,0 |
| URANIT GmbH4 | DE, Jülich | 50,0 | 72,1 | 98,1 |
| Vandebron B.V. - Gruppe - (vorkonsolidiert)1 | NL, Amsterdam | -43,5 | -4,2 | |
| Vandebron B.V.1 | NL, Amsterdam | 100,0 | ||
| Vandebron Energie B.V.1 | NL, Amsterdam | 100,0 | ||
| Vandebron Services B.V.1 | NL, Amsterdam | 100,0 | ||
| Versorgungskasse Energie (VVaG) i. L.6 | DE, Hannover | 69,6 | 51,7 | - |
| Verteilnetz Plauen GmbH1,12 | DE, Plauen | 100,0 | 0,0 | - |
| Vinli Inc.7 | US, Dallas | 6,7 | -15,0 | -6,1 |
| Visioncash1 | GB, Coventry | 100,0 | 303,4 | - |
| VKB-GmbH1 | DE, Neunkirchen | 50,0 | 42,8 | 3,5 |
| Volta Limburg B.V. - Gruppe - (vorkonsolidiert)1 | NL, Schinnen | 28,3 | 6,6 | |
| Fraku Installaties B.V.1 | NL, Venlo | 100,0 | ||
| Fraku Service B.V.1 | NL, Venlo | 100,0 | ||
| Volta Limburg B.V.1 | NL, Schinnen | 100,0 | ||
| Volta Participaties 1 BV1 | NL, Schinnen | 100,0 | ||
| Volta Service B.V.1 | NL, Schinnen | 100,0 | ||
| Willems Koeltechniek B.V.1 | NL, Beek | 100,0 | ||
| VSE Aktiengesellschaft1 | DE, Saarbrücken | 51,4 | 210,1 | 15,0 |
| VSE NET GmbH1 | DE, Saarbrücken | 100,0 | 14,8 | 2,7 |
| VSE Verteilnetz GmbH1,12 | DE, Saarbrücken | 100,0 | 53,0 | - |
| VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH1 | DE, Lichtenstein/Sa. | 97,9 | 24,7 | 2,1 |
| Východoslovenská distribucná, a.s.1 | SK, Košice | 100,0 | 339,1 | 53,2 |
| Východoslovenská energetika a.s.1 | SK, Košice | 100,0 | 81,7 | 8,7 |
| Východoslovenská energetika Holding a.s.1 | SK, Košice | 49,0 | 594,5 | 45,3 |
| Wasserverbund Niederrhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung6 | DE, Moers | 38,5 | 13,5 | 1,1 |
| Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH2,12 | DE, Brannenburg am Inn | 100,0 | 0,0 | - |
| Westenergie AG1,12 | DE, Essen | 100,0 | 1.911,1 | - |
| Westenergie Aqua GmbH1,11,12 | DE, Mülheim an der Ruhr | 100,0 | 233,1 | - |
| Westenergie Breitband GmbH1,11,12 | DE, Essen | 100,0 | 0,0 | - |
| Westenergie Metering GmbH1,12 | DE, Mülheim an der Ruhr | 100,0 | 0,0 | - |
| Westenergie Rheinhessen Beteiligungs GmbH1,11,12,13 | DE, Essen | 100,0 | 57,9 | - |
| Westerwald-Netz GmbH1,12 | DE, Betzdorf-Alsdorf | 100,0 | 9,9 | - |
| Westly Fund II7 | US, Menlo Park | 15,0 | 53,8 | -9,1 |
| Westnetz GmbH1,12,13 | DE, Dortmund | 100,0 | 1.438,0 | - |
| Westnetz Immobilien GmbH & Co. KG1 | DE, Essen | 100,0 | 38,7 | 0,3 |
| Westnetz Kommunikationsleitungen GmbH & Co. KG1, 13 | DE, Essen | 100,0 | 48,7 | 3,9 |
| WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG1,14 | DE, Salzgitter | 50,2 | 28,0 | 6,0 |
| Windenergiepark Heidenrod GmbH6 | DE, Heidenrod | 45,0 | 13,8 | 2,0 |
| WTTP B.V.1 | NL, Arnhem | 100,0 | 12,9 | 0,3 |
| WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel Gesellschaft mit beschränkter Haftung6 | DE, St. Wendel | 28,1 | 25,2 | 1,9 |
| Zagrebacke otpadne vode d.o.o.4 | HR, Zagreb | 48,5 | 240,6 | 22,3 |
| Západoslovenská energetika a.s. (ZSE)4,15 | SK, Bratislava | 49,0 | 355,4 | 74,4 |
| Zwickauer Energieversorgung GmbH5 | DE, Zwickau | 27,0 | 44,4 | - |
1 konsolidiertes verbundenes Unternehmen
2 nicht konsolidiertes verbundenes Unternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung (bewertet zu Anschaffungskosten)
3 gemeinsame Tätigkeiten nach IFRS
4 Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11
5 assoziiertes Unternehmen (bewertet nach Equity-Methode)
6 assoziiertes Unternehmen (nicht bewertet nach Equity-Methode aufgrund untergeordneter Bedeutung)
7 Beteiligungen gemäß §285 Nr. 11b HGB
8 Beherrschung durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarung
9 keine Beherrschung aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung
10 maßgeblicher Einfluss über mittelbare Vereinbarung
11 Für die Gesellschaft wird § 264 (3) HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen.
12 Ergebnisabführungsvertrag (Ergebnis nach Ergebnisabführung)
13 Rumpfgeschäftsjahr
14 E.ON SE oder eine Tochtergesellschaft der E.ON SE ist unbeschränkt haftender Gesellschafter
15 Werte nach IFRS
16 Neugründung in 2020
17 verbundenes Unternehmen, das vom E.ON Pension Trust e. V. für Rechnung der MEON Pensions GmbH & Co. KG gehalten wird
18 übrige Beteiligung, die vom E.ON Pension Trust e.V. für Rechnung der MEON Pensions GmbH & Co. KG gehalten wird
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Essen, den 15. März 2021
Der Vorstand
| Teyssen | Birnbaum | |
| König | Spieker | Wildberger |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
An die E.ON SE, Essen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der E.ON SE, Essen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON SE, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1 Folgebilanzierung zu dem im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erwerb der innogy SE
2 Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungsergebnis
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1 Folgebilanzierung zu dem im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erwerb der innogy SE
(1) Am 12. März 2018 haben E.ON und RWE Verträge geschlossen, die den Erwerb des von RWE gehaltenen 76,8 %-Anteils an der innogy SE, Essen, und den Rahmen für die spätere rechtliche Übertragung des erneuerbaren Energiegeschäfts und des Gasspeichergeschäfts der innogy sowie deren Beteiligung an der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Klagenfurt/Österreich, an RWE beinhalteten. Nach Freigabe der Transaktion durch die EU-Kommission sowie die zuständigen Kartellbehörden hat E.ON SE zum 18. September 2019 eine Mehrheitsbeteiligung an der innogy SE erworben und diese anschließend noch im Geschäftsjahr 2019 über eine Einlagekette in die mittelbar in ihrem Alleineigentum stehende E.ON Verwaltungs SE eingebracht. Mit Verschmelzungsvertrag vom 22. Januar 2020 wurde innogy SE rückwirkend zum 1. Januar 2020 auf E.ON Verwaltungs SE verschmolzen, die seit Juni 2020 als innogy SE firmiert. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers erfolgte am 2. Juni 2020. Der auf Ebene der aufnehmenden Gesellschaft entstandene Verschmelzungsgewinn in Höhe von € 2,8 Mrd. wurde als Teil der vertraglichen Ergebnisabführungen der beteiligten Tochtergesellschaften an die E.ON SE abgeführt.
Die in den Verträgen mit RWE vereinbarte Übertragung des erneuerbaren Energiegeschäfts und des Gasspeichergeschäfts der innogy SE sowie deren Beteiligung an der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft an RWE erfolgte am 30. Juni 2020. Dadurch wurde die im Jahresabschluss 2019 der E.ON SE unter dem Bilanzposten "sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesene Verpflichtung gegenüber RWE erfüllt. Im Hinblick auf diese Übertragungen wurden im Geschäftsjahr 2020 Kompensationsvereinbarungen zwischen E.ON SE und den die zu veräußernden Vermögensgegenstände haltenden Tochtergesellschaften geschlossen. Aus der Differenz zwischen der Abrechnung der Kompensationsvereinbarungen und der finalen Kaufpreisbestimmung mit RWE resultierte unter Berücksichtigung einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung für E.ON SE ein Aufwand in Höhe von € 151 Mio.
Aus den im Laufe des Jahres 2018 geschlossenen internen Kompensationsvereinbarungen zwischen der E.ON SE und bestimmten verbundenen Unternehmen des E.ON-Konzerns zum Ausgleich für die an RWE zu übertragenden Beteiligungen des bisherigen E.ON-Geschäfts mit Erneuerbaren Energien resultierte unter Berücksichtigung der finalen Kaufpreisbestimmung ein Ertrag in Höhe von € 54 Mio.
Die Schlussabrechnung im Rahmen der Gesamttransaktion mit RWE führte bei E.ON SE nach interner Weiterbelastung somit insgesamt zu einem Aufwand in Höhe von € 97 Mio.
Aufgrund der hohen Komplexität der gesamten Transaktion sowie der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der E.ON SE war die Folgebilanzierung aus dem im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erwerb der innogy SE von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die vertraglich angelegte Fortschreibung der vereinbarten Kaufpreise mit den vertraglichen Grundlagen, zwischenzeitlichen Klarstellungen zwischen E.ON und RWE sowie den geleisteten Zahlungen abgestimmt. Darauf aufbauend haben wir die finalen Beträge der internen Kompensationsvereinbarungen mit den im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Einigungen zwischen der E.ON SE und den Tochterunternehmen gewürdigt sowie mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen abgestimmt. In diesem Zusammenhang haben wir zudem die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnisse aus den internen Kompensationsvereinbarungen unter Berücksichtigung der vertraglichen Grundlagen überprüft. Die Vereinnahmung des Verschmelzungsgewinns über die Ergebnisabführung haben wir nachvollzogen und anhand des zugrundeliegenden Ergebnisabführungsvertrags sowie des geprüften Jahresabschlusses der entsprechenden Tochtergesellschaft beurteilt. Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die bilanzielle Abbildung der Folgebilanzierung aus dem im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erwerb der innogy SE sachgerecht erfolgte und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu der Folgebilanzierung des Erwerbs der innogy SE sind in den Textziffern 18, 23 und 26 des Anhangs enthalten.
2 Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungsergebnis
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
(1) Zum 31. Dezember 2020 werden im Finanzanlagevermögen der E.ON SE Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 43,6 Mrd. (72,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag wurde seitens der E.ON SE eine Überprüfung der Werthaltigkeit der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich für die Anteile an verbundenen Unternehmen der E.ON SE keine Abwertungen.
Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes der Anteile an verbundenen Unternehmen werden - sofern ein Marktpreis oder Kaufpreisindikationen auf Basis von extern gutachterlich ermittelten Werten vorliegen - diese als Grundlage herangezogen. Ansonsten wird mithilfe von Discounted Cashflow Verfahren ein Gesamtunternehmenswert ermittelt, welcher um die Nettofinanzposition korrigiert wird, damit ein Eigenkapitalwert zur Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert ermittelt werden kann. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer und regulatorischer Einflussfaktoren berücksichtigt.
Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme, des verwendeten Diskontierungszinssatzes sowie der Wachstumsrate abhängig. Darüber hinaus sind insbesondere die Annahmen über die langfristige Entwicklung der geplanten Ergebnisbeiträge und der relevanten regulatorischen Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen von Bedeutung. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der mit den zugrunde gelegten Annahmen verbundenen erheblichen Unsicherheiten und der Bedeutung für die Vermögensund Ertragslage der E.ON SE als Finanzholding war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte beurteilt. Wir haben insbesondere beurteilt, ob das für die Ermittlung des Gesamtunternehmenswerts jeweils herangezogene Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards erfüllt und die Berechnungen in dem Modell korrekt erfolgen. Wir haben zudem nachvollzogen, ob der jeweilige Gesamtunternehmenswert rechnerisch richtig ermittelt und die Nettofinanzposition korrekt aus der Finanzbuchführung abgeleitet wurde.
Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen. Die Angemessenheit der bei der Anteilsbewertung verwendeten künftigen Zahlungsströme haben wir durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie durch Abgleich mit den aktuellen Budgets aus dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten Konzerninvestitions-, Finanz- und Personalplan für das Geschäftsjahr 2021, dem der Aufsichtsrat am 15. Dezember 2020 zugestimmt hat, sowie der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 beurteilt. Unter anderem haben wir die Herleitung der im Bereich der ewigen Rente angewandten langfristigen Wachstumsraten aus den Markterwartungen nachvollzogen und mit den verwendeten Kapitalkosten abgestimmt. Ferner haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beurteilt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Annahmen über die langfristige Entwicklung der geplanten Ergebnisbeiträge sowie der relevanten regulatorischen Einflussfaktoren mit branchenspezifischen Erwartungen abgestimmt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Zahlungsströme nachvollzogen. Abschließend haben wir beurteilt, ob der ermittelte Wert zutreffend dem entsprechenden Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt wurde, um einen etwaigen Wertberichtigungs- oder Zuschreibungsbedarf zu ermitteln.
Die von den gesetzlichen Vertretern bei der Bewertung zugrunde gelegten Parameter und getroffenen Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen nach unseren Erkenntnissen zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen insgesamt geeignet.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in Textziffer 2 des Anhangs enthalten.
Beteiligungsergebnis
(1) In der Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON SE für das Geschäftsjahr 2020 wird ein Beteiligungsergebnis von € 2,4 Mrd. ausgewiesen. Dieses resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnabführung einer Tochtergesellschaft in Höhe von € 3,4 Mrd. Gegenläufig wirken Verlustübernahmen in Höhe von € 1,3 Mrd. Diese entfallen im Wesentlichen auf eine Tochtergesellschaft, bei der signifikante Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen erfasst wurden. In der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH ist der Verschmelzungsgewinn in Höhe von € 2,8 Mrd. aus der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE (mittlerweile firmierend unter innogy SE) enthalten, der jedoch bereits auf Ebene der innogy SE durch erfasste Wertminderungen auf Beteiligungen nahezu vollständig kompensiert wurde.
Dieser Sachverhalt war aus unserer Sicht aufgrund seiner betragsmäßig wesentlichen Bedeutung für die Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die korrekte Ermittlung und Erfassung des Beteiligungsergebnisses beurteilt. Hierzu haben wir unter anderem die ordnungsgemäße Vereinnahmung der Ergebnisübernahmen und die zugrundeliegenden Ergebnisabführungsverträge mit den verbundenen Unternehmen gewürdigt. Zur Verifizierung der erfassten Beträge lagen uns für die wesentlichen verbundenen Unternehmen die mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlüsse vor. Wir konnten uns davon überzeugen, dass das Beteiligungsergebnis auf Basis der vorliegenden Informationen insgesamt im Jahresabschluss sachgerecht abgebildet wurde.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den wesentlichen Beteiligungsergebnissen sind in Textziffer 20 des Anhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei EON_SE_JA_zLB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Uber dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen, seitdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 1965 erstmals die Anforderungen als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte, als Abschlussprüfer der E.ON SE, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Aissata Touré.
Düsseldorf, den 16. März 2021
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Markus Dittmann | Aissata Touré |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüferin |
Kontakt
E.ON SE
Brüsseler Platz 1
45131 Essen
Deutschland
T 02 01-1 84-00
www.eon.com
Für Journalisten
T 02 01-1 84-42 36
eon.com/de/ueber-uns/presse.html
Für Analysten, Aktionäre und Anleiheinvestoren
T 02 01-1 84-28 06
Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gem. EntgTranspG § 21 und 22
Berichtszeitraum 2017 - 2019
Im Zeitraum 2017 bis 2019 haben wir zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bei der E.ON SE ergriffen. Ein wichtiger Bestandteil unserer Maßnahmen ist die Karriereentwicklung von weiblichen Führungskräften. Neben konkreten Zielvorgaben für jede einzelne Konzerneinheit, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden, sind unterstützende Maßnahmen wie Mentoring-Programme für weibliche Führungsnachwuchskräfte, das interne Frauennetzwerk Womenergy (heute: Woman@EON), Coaching, Unconscious Bias Trainings, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Angebote des pme Familienservices oder flexible Arbeitsmodelle in unserem Unternehmensbereich seit Jahren fest etabliert und tragen damit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeitenden Rechnung.
Der Frauenanteil in Führungspositionen der E.ON SE in Deutschland hat sich von knapp 15,7 Prozent im Jahr 2016 auf 16,5 Prozent Ende 2019 erhöht. Eine signifikante Erhöhung des Anteils von Frauen in den internen Talentpools sehen wir als eine weitere Voraussetzung dafür, ihren Anteil in Führungs- und Spitzenpositionen langfristig zu steigern.
Vielfalt stellt ein wichtiges Element der Wettbewerbsfähigkeit von E.ON auch in der Zukunft dar, denn Vielfalt und eine wertschätzende Unternehmenskultur sind zentrale Treiber für Kreativität und Innovationen. Dies ist auch zentraler Aspekt in unserer E.ON-Vision und der Werte. Unsere Vielfalt basiert dabei auf einem ganzheitlichen Ansatz, der alle Diversity-Dimensionen umfasst, um Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden sicherzustellen und Vielfalt individuell zu fördern und zu nutzen. Seit 2019 verleiht E.ON intern die CEO Awards für Diversity & Inclusion, um Diversity Champions und Initiativen, wie z. B. interne Netzwerke auszuzeichnen, die einen wertvollen Beitrag leisten, um Diversity und Inclusion in ihrer Abteilung, Einheit oder ihrem Team voranzutreiben. Bereits 2006 haben wir eine konzernweite Leitlinie für Chancengleichheit und Vielfalt bei E.ON verabschiedet, welche 2016 gemeinsam mit dem SE-Betriebsrat der E.ON SE erneuert wurde. Im Juni 2008 hat E.ON das Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern auch öffentlich mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" bekräftigt. E.ON gehört damit zu einem Unternehmensnetzwerk von circa 2.700 Mitunterzeichnern, die sich zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt sowie zu Toleranz, Fairness und Wertschätzung bekennen.
Bericht zur Entgeltgleichheit bei der E.ON SE
Zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern findet für die Beschäftigten der E.ON SE (sofern sie nicht zu der Gruppe der leitenden Angestellte der Leadership Level A bis D zugehörig sind) eine gemeinsam mit der Mitbestimmung verabschiedete Betriebsvereinbarung Anwendung, die die Entgeltfindung nach objektiven, geschlechtsunabhängigen Kriterien regelt. Die Mitbestimmung hat ein Einsichtsrecht in die Vergütungslisten und wird in die Gehaltsfindung jedes einzelnen nicht-leitenden Mitarbeiters eingebunden. Außerdem regelt die Betriebsvereinbarung, dass jährlich mit der Mitbestimmung eine Personalklausur durchgeführt wird, in der u.a. über verteilte Leistungsprämien und individuelle Zielerreichungen berichtet und beraten wird. Auf Grund dieser vorangestellten Prüfmechanismen liegt bei den Beschäftigten der E.ON SE Entgeltgleichheit vor.
Für die Gehaltsfindung von leitenden Angestellten (Leadership Level A - D) wendet die E.ON SE Konzernregelungen an. Wir orientieren uns an objektiven Stellenbewertungen, die unabhängig vom Positionsinhaber sind, sowie an externen Gehaltsbenchmarks. Das Geschlecht findet im externen Marktvergleich ebenfalls keine Berücksichtigung. Unsere Verfahren zur Entgeltfindung sind auch in diesem Bereich diskriminierungsfrei.
Die Struktur der Beschäftigten* der E.ON SE sah in 2019 im Durchschnitt wie folgt aus:
| Ø Beschäftigte 2019 | Total | Quote | Total 2016 | Teilzeitbeschäftigte | Teilzeit-Quote | Teilzeitbeschäftigte 2016 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Männer | 470,25 | 59,4% | 513,75 | 17,25 | 3,7% | 17,15 |
| Frauen | 321,00 | 40,6% | 393,15 | 88,25 | 27,5% | 101,25 |
| Gesamt | 791,30 | 907,00 | 105,50 | 13,3% | 118,50 |
| Ø Beschäftigte 2019 | Vollzeitbeschäftigte | Vollzeit-Quote | Vollzeitbeschäftigte 2016 |
|---|---|---|---|
| Männer | 453,00 | 96,3% | 496,50 |
| Frauen | 232,75 | 72,5% | 292,00 |
| Gesamt | 685,80 | 86,7% | 788,50 |
* exklusive Organe inklusive Auszubildender, Werkstudenten, Bachelor-/Masteranden
Konzernabschluss E.ON Geschäftsbericht 2020
E.ON-Konzern - auf einen Blick
| in Mio € | 2020 | 2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Umsatz1 | 60.944 | 41.284 | +48 |
| Bereinigtes EBITDA1, 2 | 6.905 | 5.564 | +24 |
| - reguliertes Geschäft (in %) | 73 | 65 | +85 |
| - quasi-reguliertes und langfristig kontrahiertes Geschäft (in %) | 4 | 13 | -95 |
| - marktbestimmtes Geschäft (in %) | 23 | 22 | +15 |
| Bereinigtes EBIT1, 2 | 3.776 | 3.220 | +17 |
| - reguliertes Geschäft (in %) | 79 | 70 | +95 |
| - quasi-reguliertes und langfristig kontrahiertes Geschäft (in %) | 3 | 11 | -85 |
| - marktbestimmtes Geschäft (in %) | 18 | 19 | -15 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.270 | 1.792 | -29 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag der Gesellschafter der E.ON SE | 1.017 | 1.550 | -34 |
| Bereinigter Konzernüberschuss1, 2 | 1.638 | 1.526 | +7 |
| Investitionen1 | 4.171 | 5.492 | -24 |
| Operativer Cashflow1, 3 | 5.313 | 2.965 | +79 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern1, 4 | 5.948 | 4.407 | +35 |
| Wirtschaftliche Netto-Verschuldung (31. 12.)1 | 40.736 | 38.895 | +5 |
| Eigenkapital | 9.055 | 13.248 | -32 |
| Bilanzsumme | 95.385 | 98.080 | -3 |
| ROCE (in %)1 | 6,2 | 8,3 | -2,15 |
| Mitarbeiter (31. 12.)1 | 78.126 | 78.948 | -1 |
| - Anteil Frauen (in %) | 32 | 33 | -15 |
| - Durchschnittsalter der Mitarbeiter | 42 | 42 | - |
| Ergebnis je Aktie6, 7 (in €) | 0,39 | 0,68 | -43 |
| Ergebnis je Aktie aus bereinigtem Konzernüberschuss1, 6, 7 (in €) | 0,63 | 0,67 | -6 |
| Dividende je Aktie8 (in €) | 0,47 | 0,46 | +2 |
| Dividendensumme | 1.225 | 1.199 | +2 |
1 enthält bis zum 18. September 2019 auch den nicht fortgeführten Geschäftsbereich im Segment Erneuerbare Energien (vergleiche Textziffer 5 im Anhang)
2 bereinigt um nicht operative Effekte
3 entspricht dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit
4 entspricht dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern
5 Veränderung in Prozentpunkten
6 Anteil der Gesellschafter der E.ON SE
7 auf Basis ausstehender Aktien (gewichteter Durchschnitt)
8 für das jeweilige Geschäftsjahr; Vorschlag für 2020
| ― | Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von innogy vollzogen |
| ― | Auflagen der EU-Kommission aus der innogy-Übernahme vollständig erfüllt |
| ― | Übertragung von innogy-Anleihen auf E.ON abgeschlossen |
| ― | Bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss innerhalb der im August für 2020 angepassten Prognose |
| ― | Für das Jahr 2021 bereinigtes EBIT zwischen 3,8 und 4,0 Mrd € und bereinigter Konzernüberschuss zwischen 1,7 und 1,9 Mrd € erwartet |
| ― | Dividende in Höhe von 0,47 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorgeschlagen |
| ― | Jährliches Wachstum der Dividende pro Aktie von bis zu fünf Prozent bis einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 angestrebt |
| ― | Ambitionierte Klimaziele beschlossen - E.ON bis 2050 klimaneutral |
Bericht des Aufsichtsrats
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
2020 war für E.ON von zwei Ereignissen geprägt: der Integration der innogy SE und der Covid-19-Pandemie. Der Squeeze-Out der verbliebenden innogy-Minderheitsaktionäre wurde im Juni vollzogen. Damit war auch die rechtliche Integration von innogy abgeschlossen. Zudem wurden die kartellrechtlichen Auflagen zur Veräußerung von Unternehmensteilen erfolgreich vollzogen. Die Covid-19-Pandemie stellte das Unternehmen sowohl im Markt als auch bezüglich der internen Prozesse und Abläufe vor große Herausforderungen, die erfolgreich bewältigt wurden. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für all die besonderen Anstrengungen, die damit verbunden waren und sind.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens eingehend beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung überzeugt. In vier ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung hat er sich mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst. Darüber hinaus wurde ein Beschluss im Wege eines schriftlichen Umlaufbeschlusses gefasst. Die Vertreter der Anteilseigner und die Vertreter der Arbeitnehmer haben die Sitzungen regelmäßig gesondert und unter Beteiligung einzelner oder aller Vorstandsmitglieder vorbereitet. Drei Aufsichtsratsmitglieder waren im Jahr 2020 an einzelnen Sitzungsteilnahmen gehindert, im Übrigen nahmen sämtliche Mitglieder an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend über wesentliche Geschäftsvorgänge informiert. Der Aufsichtsrat hatte ausreichend Gelegenheit, sich im Plenum und in den Ausschüssen aktiv mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, hat er nach eingehender Prüfung und Beratung der Beschlussvorschläge des Vorstands sein Votum abgegeben. Ferner hat der Aufsichtsrat wiederkehrend auch ohne Anwesenheit des Vorstands getagt.
Darüber hinaus fand während des gesamten Geschäftsjahres ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Mit gliedern des Vorstands, insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden, statt. Über besonders relevante Themen war der Aufsichtsratsvorsitzende jederzeit informiert. Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats hat er auch außerhalb der Sitzungen Kontakt gehalten.
Covid-19-Pandemie
Der Präsidialausschuss hat den Vorstand ab März 2020 bei der Beherrschung der Covid-19-Risiken begleitet. In sechs außerordentlichen Sitzungen wurden die Risiken und die Gegensteuerungsmaßnahmen intensiv mit dem Vorstand diskutiert. Ab März 2020 haben sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats fortlaufend über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das E.ON-Geschäft und die Geschäftsprozesse berichten lassen.
Dabei wurde insbesondere die Bedeutung der Sicherstellung geschäftskritischer Tätigkeiten vorgestellt und diskutiert. Ferner wurden die makroökonomischen Auswirkungen sowie politische Entscheidungsszenarien behandelt, aber auch die sich aus der Covid-19-Pandemie möglicherweise ergebenden Geschäftschancen analysiert. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie fanden die Sitzungen des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse ab März 2020 überwiegend virtuell statt.
innogy-Integration
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat und darüber hinaus auch den Präsidialausschuss im Jahr 2020 in mehreren Sitzungen und in Form von Sonderberichten zum Fortschritt der Integrationsvorbereitungen und -maßnahmen sowie des Squeeze-Outs der verbliebenen innogy-Minderheitsaktionäre informiert. In diesem Kontext hat der Aufsichtsrat auch über die Veräußerungen im Zusammenhang mit den kartellrechtlichen Auflagen der EU-Kommission diskutiert und Beschlüsse gefasst, soweit dies erforderlich war.
Weitere zentrale Themen der Beratung des Aufsichtsrats
Weiterhin hat der Aufsichtsrat wesentliche Personalangelegenheiten, insbesondere das Ausscheiden von Johannes Teyssen zum 31. März 2021, die Bestellung von Leonhard Birnbaum zum Vorstandsvorsitzenden und die Bestellung von Victoria Ossadnik zum Mitglied des Vorstands, jeweils mit Wirkung zum 1. April 2021, vorbereitet, diskutiert und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Ferner hat er die Verlängerung der Bestellung von Thomas König und Karsten Wildberger als Mitglieder des Vorstands behandelt und beschlossen.
Ein weiteres zentrales Thema der Beratungen des Aufsichtsrats waren die politischen und regulatorischen Entwicklungen in den Ländern, in denen E.ON aktiv ist. Neben der gesamt- und wirtschaftspolitischen Lage in den einzelnen Staaten standen dabei die europäische und deutsche Energiepolitik, insbesondere im Zusammenhang mit den verschiedenen Konjunkturpaketen wie dem EU-Aufbauplan, und ihre jeweiligen Auswirkungen auf die Geschäftsfelder von E.ON im Fokus.
Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat im Hinblick auf das aktuelle operative Geschäft ausführlich mit den Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf E.ON, der wirtschaftlichen Lage des Konzerns und seiner Gesellschaften im Allgemeinen, den nationalen und internationalen Energiemärkten sowie den für E.ON wichtigen Währungen beschäftigt. Er hat die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Dividendenpolitik, die Beschäftigungsentwicklung sowie die Ergebnischancen und -risiken der E.ON SE und des Konzerns behandelt. Er hat mit dem Vorstand eingehend die Mittelfristplanung des Konzerns für die Jahre 2021 bis 2023 erörtert. Dem Aufsichtsrat wurden zudem regelmäßig die Entwicklungen im Bereich Gesundheit, (Arbeits-)Sicherheit und Umweltschutz - hier insbesondere der Verlauf der wesentlichen Unfallkennzahlen und das Covid-19-Infektionsgeschehen im Konzern - sowie die aktuelle Entwicklung der Kundenzahlen, der Kundenzufriedenheit und die Entwicklung der Auszubildendenzahlen dargestellt. Ferner hat sich der Aufsichtsrat umfassend mit der Konzernstrategie und der Kapitalmarktkommunikation befasst.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat ein Verfahren zur regelmäßigen Bewertung der Geschäfte mit nahestehenden Personen eingerichtet und die Zuständigkeit für die Überwachung dem Prüfungs- und Risikoausschuss übertragen. Er hat ferner den zukünftigen Finanzierungs bedarf von E.ON diskutiert und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst. Schließlich hat er sich mit der aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie befasst und die nichtfinanzielle Berichterstattung des Konzerns (CSR) geprüft und gebilligt.
Corporate Governance
In der zum Jahresende abgegebenen Entsprechenserklärung hat der Aufsichtsrat - gemeinsam mit dem Vorstand - erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 16. Dezember 2019) uneingeschränkt entsprochen wird. Vorstand und Aufsichtsrat haben weiter erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 7. Februar 2017) seit Abgabe der letzten Erklärung im Dezember 2019 uneingeschränkt entsprochen wurde. Die jeweils aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Fassungen sind im Internet unter www.eon.com veröffentlicht.
Im Geschäftsjahr 2020 bestanden bei Herrn Rolf Martin Schmitz aufgrund seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der RWE AG Interessenkonflikte in Bezug auf einzelne operative Sachverhalte, weswegen er an der Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte nicht teilgenommen hat. Im Übrigen lagen dem Aufsichtsrat keine Anzeichen für Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern vor.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, nur eingeschränkt Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu ausgewählten operativen und nicht operativen Themen des E.ON-Geschäfts für die Mitglieder des Aufsichtsrats statt. Für die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats bestand die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Onboarding-Programms umfassend in die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft einführen zu lassen. Schwerpunkte waren der aktuelle Stand zum Regulierungsrahmen und strategische Wachstumsfelder im Netzgeschäft sowie strategische Prioritäten im Kundenlösungsgeschäft.
Die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats inklusive eines Kompetenzprofils und eines Diversitätskonzepts gemäß der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex und § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB sowie der Stand ihrer Umsetzung sind in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 73 und 74 verfügbar.
Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat die im Folgenden näher beschriebenen Ausschüsse gebildet, um seine Aufgaben sorgfältig und effizient wahrnehmen zu können.
Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt zwölf Mal getagt und einen Beschluss im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens gefasst. Ein Mitglied war bei einer Sitzung verhindert, im Übrigen nahmen sämtliche Mitglieder an allen Sitzungen des Ausschusses teil. Der Ausschuss hat in seinen außerordentlichen Sitzungen insbesondere die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie behandelt sowie dem Squeeze-Out der verbliebenen innogy-Minderheitsaktionäre zugestimmt. Weiterhin hat er die im Dezember 2020 vom Aufsichtsrat in Bezug auf den Vorstand beschlossenen Personalentscheidungen vorbereitet. In diesem Zusammenhang hat er auch Änderungen in der Geschäftsverteilung des Vorstands beschlossen. Zudem hat sich der Präsidialausschuss periodisch über den Stand der Erreichung der Vorstandsziele für das Jahr 2020 unterrichten lassen und sich mit der Neufassung des Vergütungssystems für den Vorstand befasst. Schließlich hat der Präsidialausschuss eingehend die Mittelfristplanung für den Zeitraum 2021 bis 2023 behandelt.
Der Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss kam in fünf Sitzungen zusammen. Ein Mitglied war bei einer Sitzung verhindert, im Übrigen nahmen sämtliche Mitglieder an allen Sitzungen des Ausschusses teil. Der Ausschuss befasste sich unter anderem mit der Klimastrategie sowie den Aktivitäten mit Bezug zur Nachhaltigkeit. Zudem waren insbesondere der Innovationsansatz bei E.ON sowie organische und anorganische Wachstumsoptionen Gegenstand der Beratungen.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss hielt im Geschäftsjahr 2020 fünf Sitzungen ab. Ein Mitglied war bei einer Sitzung verhindert, im Übrigen nahmen alle Mitglieder an allen Sitzungen teil. Der Ausschuss befasste sich im Rahmen einer eingehenden Prüfung insbesondere mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Zwischenabschlüssen der E.ON SE im Jahr 2020. Der Ausschuss erörterte den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie die entsprechenden Zwischenabschlüsse und erteilte die Aufträge für die Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, legte die Prüfungsschwerpunkte fest, beschloss die Vergütung des Abschlussprüfers und überprüfte dessen Qualifikation (beispielsweise anhand einer Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung) und Unabhängigkeit gemäß den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Ausschuss hat sich auch davon überzeugt, dass beim Abschlussprüfer keine Interessenkonflikte vorliegen. Zudem befasste sich der Ausschuss mit weiteren ihm nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung zugewiesenen Sachverhalten, insbesondere den Aktivitäten und Berichten der internen Revision, Fragen der Rechnungslegung, dem Risikomanagement sowie mit den Entwicklungen im Bereich Compliance. Darüber hinaus hat der Ausschuss den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht und den Vorschlag für die Gewinnverwendung eingehend diskutiert, die entsprechenden Empfehlungen an den Aufsichtsrat vorbereitet und dem Aufsichtsrat berichtet. Auf Basis der quartalsweise erstatteten Risikoberichte hat der Ausschuss festgestellt, dass jeweils keine Risiken erkennbar waren, die den Fortbestand des Konzerns oder einzelner Segmente gefährden könnten. Ferner befasste sich der Ausschuss intensiv mit der Cybersicherheit und Cyberrisiken des Unternehmens sowie mit dem im Jahr 2021 bevorstehenden Wechsel des Abschlussprüfers.
Anwesenheit der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen der E.ON SE
| Teilnehmer | Aufsichtsrat | Präsidialausschuss | Prüfungs- und Risikoausschuss | Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss | Nominierungsausschuss |
|---|---|---|---|---|---|
| Kley, Dr. Karl-Ludwig | 5/5 | 12/12 | - | - | 0/0 |
| Clementi, Erich | 5/5 | 12/12 | - | 2/2 8 | 0/0 |
| Dybeck Happe, Carolina | 4/5 | - | 5/5 7 | - | - |
| Fröhlich, Klaus | 5/5 | - | - | 5/5 | - |
| Grillo, Ulrich | 5/5 | 11/12 | - | - | - |
| Schmitz, Andreas | 5/5 | 5/5 8 | 5/5 | - | - |
| Schmitz, Dr. Rolf Martin | 5/5 | - | - | - | - |
| Segundo, Dr. Karen de | 4/5 | - | - | 5/5 | 0/0 |
| Wilkens, Deborah | 5/5 | - | 5/5 | 1/1 8 | 0/0 |
| Woste, Ewald | 5/5 | - | - | 5/5 | - |
| Scheidt, Andreas3 | 3/3 | 7/7 | - | - | - |
| Broutta, Clive1 | 0/0 | - | - | - | - |
| Krebber, Monika | 5/5 | - | - | 5/5 5 | - |
| Luha, Eugen-Gheorghe | 5/5 | - | - | 5/5 | - |
| May, Stefan | 4/5 | - | - | 4/5 | - |
| Pelouch, Miroslav4 | 3/3 8 | - | - | - | - |
| Pinczesne Märton, Szilvia | 5/5 | - | - | - | - |
| Pöhls, Rene | 5/5 | - | 5/5 | - | - |
| Schmitz, Christoph2 | 5/5 | 5/5 6 | - | - | - |
| Schulz, Fred | 5/5 | 12/12 | 4/5 | - | - |
| Wallbaum, Elisabeth | 5/5 | - | 5/5 | - | - |
| Zettl, Albert | 5/5 | 12/12 | - | 1/1 8 | - |
1 Mitglied bis 31. Januar 2020
2 Mitglied ab 1. Februar 2020
3 Mitglied bis 28. Mai 2020
4 Mitglied ab 28. Mai 2020
5 Ausschussmitglied ab 5. Februar 2020
6 Ausschussmitglied ab 28. Mai 2020
7 Ausschussmitglied bis 31. Dezember 2020
8 Zusätzliche Teilnahme(n) als Gast
Über die Arbeit des jeweiligen Ausschusses berichtete der jeweilige Ausschussvorsitzende regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats. Angaben zur Zusammensetzung der Ausschüsse und zu ihren Aufgaben befinden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 74 bis 77.
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, Billigung des Konzernabschlusses, Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresabschluss der E.ON SE zum 31. Dezember 2020, der mit dem Konzernlagebericht zusammen gefasste Lagebericht sowie der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss wurden von PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der vorliegende IFRS-Konzernabschluss befreit von der Pflicht, einen Konzernabschluss nach deutschem Recht aufzustellen.
Den handelsrechtlichen Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der E.ON SE sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat - in Gegenwart des Abschlussprüfers und in Kenntnis sowie unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers und der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungs- und Risikoausschuss - geprüft und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2021 ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwände bestehen. Daher hat er den Bericht des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht geprüft und gebilligt.
Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der E.ON SE sowie den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem zusammengefassten Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, stimmt der Aufsichtsrat zu.
Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von 0,47 € pro dividendenberechtigter Aktie vorsieht, hat der Aufsichtsrat, auch im Hinblick auf die Liquidität der Gesellschaft sowie ihre Finanz- und Investitionsplanung, geprüft. Nach Prüfung und Abwägung aller Argumente schließt er sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.
Personelle Veränderungen im Vorstand
Im Kalenderjahr 2020 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft. Die Ressortzuständigkeiten des Vorstands der E.ON SE zum 31. Dezember 2020 entnehmen Sie dem Geschäftsbericht auf Seite 250.
Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat
Auf Arbeitnehmerseite ist Herr Clive Broutta mit Ablauf des 31. Januar 2020 aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als sein Nachfolger wurde Herr Christoph Schmitz mit Wirkung zum 1. Februar 2020 bestellt. Mit dem Ende der Hauptversammlung 2020 ist Herr Andreas Scheidt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden und Herr Miroslav Pelouch in den Aufsichtsrat bestellt worden. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 ist Frau Carolina Dybeck Happe aus dem Prüfungs- und Risikoausschuss ausgeschieden, zu ihrem Nachfolger wurde Herr Ulrich Grillo gewählt. Eine Übersicht aller Aufsichtsratsmitglieder zum 31. Dezember 2020 entnehmen Sie dem Geschäftsbericht auf den Seiten 248 und 249.
Essen, den 23. März 2021
Der Aufsichtsrat
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Ludwig Kley
Vorsitzender
Strategie und Ziele
Unsere Strategie: Führender Partner für die nachhaltige und digitale Energiewelt
Nachhaltigkeit
Im Jahr 2020 hat E.ON ihren strategischen Kurs justiert, indem das Unternehmen relevante Themen identifiziert hat, die für ein nachhaltiges Handeln sowohl im geschäftlichen als auch im gesellschaftlichen Kontext von Bedeutung sind. Dies sind Klimaschutz, Gesundheit und Sicherheit, Diversity und Inklusion sowie gute Unternehmensführung - kurzum: ESG-Aspekte (Environment, Social, Governance - im Deutschen: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Da ESG-Aspekte auch in operativen Entscheidungen und Managementprozessen von E.ON berücksichtigt werden, ist die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie ein folgerichtiger Schritt. Das Sustainability Council (der Nachhaltigkeitsrat) von E.ON hat zusammen mit dem Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats folgende Themenschwerpunkte und entsprechende Leitbilder entwickelt:
WIR ermöglichen, dass Europa klimaneutral wird
Klimaschutz ist ein wesentlicher Treiber für künftiges Wachstum, denn das Betreiben der Netze gehört zum Kerngeschäft von E.ON. Und insbesondere die Verteilnetze dienen als Plattform für die Energiewende - mit den vielen Möglichkeiten, die damit verbunden sind wie zum Beispiel nachhaltige Lösungen für Kunden bereitzustellen oder Städten, Unternehmen und Privatkunden zu helfen, klimaneutral zu werden. Auch E.ON hat sich im März 2020 ambitionierte Klimaziele gesetzt. So beabsichtigt E.ON bei den Scope-1- und Scope-2-Emissionen, die ein Unternehmen direkt beeinflussen kann, diese bis 2030 um 75 Prozent zu reduzieren und dann im Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Die Scope-3-Emissionen will E.ON bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 100 Prozent verringern. Ein strategisches Fokusthema liegt für E.ON daher auf nachhaltiger Energie.
WIR kümmern uns um unsere Mitarbeiter und pflegen eine vielfältige, integrative Kultur
Vielfalt, insbesondere soziale Vielfalt, zeichnet die Menschen bei E.ON aus und ist Grundlage für nachhaltige Innovation, kontinuierliche Verbesserung, Geschäftserfolg und Wachstum. Vielfalt soll gefördert und erhöht werden, insbesondere in Bezug auf die Aspekte Erfahrung, Bildung, Nationalität und den Anteil von Frauen in Führungspositionen. E.ON hat sich zum Ziel gesetzt, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Geschäftspartner zu verbessern und Unfälle zu vermeiden.
Für UNS ist Nachhaltigkeit das Leitprinzip unseres geschäftlichen Handelns
Nachhaltigkeit bestimmt das Handeln von E.ON. Daher ist die Integration von Nachhaltigkeit in die Managementprozesse von E.ON ein folgerichtiger Schritt. Sie stellt sicher, dass E.ONs strategische und operative Entscheidungen, das unternehmerische Handeln und die externe Kommunikation E.ONs Anspruch widerspiegeln, Europas führendes Unternehmen für nachhaltige Energie zu sein. Daher waren ESG-Aspekte bereits Bestandteil vieler Prozesse, unter anderem um Risiken zu mindern oder Zugang zu Kapitalmärkten zu erhalten, die sich zunehmend an grünen Finanzierungen orientieren (siehe E.ONs Green Bond Framework auf Seite 38).
Ausführlichere Informationen rund um Nachhaltigkeit bei E.ON sind im nichtfinanziellen Bericht ab Seite 100 und im umfassenden Nachhaltigkeitsbericht im Internet unter www.eon.com enthalten.
Die Grundsätze von E.ON für eine klimafreundliche, innovative und digitale Zukunft
Die neue Energiewelt ist vor allem durch Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung geprägt. E.ON hat sich das strategische Ziel gesetzt, die klimafreundliche Zukunft durch eine intelligente und leistungsstarke Energieinfrastruktur voranzutreiben und internationale Maßstäbe bei Innovation und digitaler Technologie zu setzen. Die Umsetzung folgt drei Prinzipien: Integration, Effizienz, und Wachstum.
Hinsichtlich der Integration von innogy liegt E.ON bei der Erreichung der angekündigten Synergien von rund 740 Mio € bis 2022 voll im Plan. Die Integration der verschiedenen Organisationseinheiten von innogy in den E.ON-Konzern ist nahezu abgeschlossen. Die erste sogenannte Sprinterphase war erfolgreich, denn viele Mitarbeiter haben freiwillig im Rahmen der mit der Mitbestimmung vereinbarten sozialen Rahmenbedingungen ihren Austritt aus dem Unternehmen erklärt.
In Hinblick auf höhere Effizienz ist die Digitalisierung das zentrale Element in E.ONs Strategie. Durch die Schaffung eines eigenen Ressorts für Digitalisierung auf Vorstandsebene unterstreicht E.ON die grundlegende Bedeutung bei der weiteren Transformation der gesamten Energiewirtschaft und des E.ON-Konzerns.
E.ONs Wachstumsstrategie, die durch die europäischen Konjunkturpakete noch zusätzlich unterstützt wird, sieht umfangreiche Investitionen in den beiden Geschäftsfeldern Energienetze und Kundenlösungen vor. Mit rund 90 Prozent der Kapitalinvestitionen liegt der Schwerpunkt geschäftsfeldübergreifend auf der Energieinfrastruktur, rund 75 Prozent der Investitionen entfallen auf den Netzbereich. Innovation sowie Forschung und Entwicklung sind der Schlüssel für nachhaltiges Wachstum in einer immer komplexeren Energiewelt und sind zentral für E.ONs Wachstumsstrategie. Langfristig sieht E.ON insbesondere grünen Wasserstoff als eine strategische Säule für Wachstum und engagiert sich für den Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft. Damit festigt E.ON die Resilienz ihres Geschäftsmodells weiter und erarbeitet sich eine gute Ausgangsposition für die laufende Dekade.
Geschäftsfeld Energienetze
Das Rückgrat einer erfolgreichen Energiewende sind die Energienetze, da sie alle Sektoren miteinander vernetzen und die sichere Versorgung der Kunden europaweit gewährleisten. Durch die erfolgreiche Integration von innogy ist E.ON der führende Verteilnetzbetreiber in Nord- und Zentraleuropa mit einer regulierten Kapitalbasis in Höhe von rund 34,9 Mrd € und Erträgen, die zu rund 80 Prozent aus reguliertem Geschäft stammen. Damit kommt E.ON eine zentrale Rolle für das Gelingen der Energiewende zu, denn der klimaneutrale Umbau des Energiesystems wird nur mit einem frühzeitigen und ausreichenden Netzausbau sowie einer konsequenten Digitalisierung der Energienetze funktionieren.
Die Netzinvestitionen sind im Jahr 2020 auf rund 3,4 Mrd € gestiegen. Dies ermöglicht den kontinuierlichen Ausbau der regulierten Kapitalbasis, macht die Netze digitaler und sichert ihren Substanzerhalt. Das Wachstum im Netzgeschäft wird maßgeblich durch die Energiewende getrieben und lässt sich in drei Wachstumsfelder einordnen. Das erste ist die Integration der Erneuerbaren Energien. Bereits heute hat E.ON Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Leistung von rund 78 GW in Europa an seine Netze angeschlossen. Zweites Wachstumsfeld sind der Bauboom und die Leistungserweiterungen der E.ON-Kunden sowie die fortschreitende Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme, die zu neuen Netzanschlüssen führen. Jedes Jahr realisiert E.ON mehrere Zehntausend neue Netzanschlüsse für Strom und Gas. Darüber hinaus werden große Industriekunden mit Schlüsseltechnologien wie Elektromobilität, Batteriefertigung und Datenzentren an die E.ON-Netze angeschlossen. Die Anschlussleistung solcher Projekte befindet sich in den Dimensionen einer Großstadt. Gemeinsam mit dem Energieversorger Mainova und dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT investiert E.ON zum Beispiel im Frankfurter Raum 750 Mio €, um das Stromnetz für den steigenden Energiebedarf der Metropolregion fit zu machen. Das dritte Wachstumsfeld sind die notwendigen Investitionen in die Instandhaltung und die Modernisierung der Netze. Durch den Einsatz von intelligenten Betriebsmitteln, Sensorik und Aktorik sowie künstlicher Intelligenz optimiert E.ON schon heute die Auslastung der Netze und gestaltet damit den Umbau des Energiesystems so effizient wie möglich.
In Hinblick auf die Effizienz konnten alle E.ON-Verteilnetzbetreiber in Deutschland einen überdurchschnittlichen Effizienzgrad erreichen. Sieben von neun Verteilnetzbetreibern weisen einen Effizienzwert von 100 Prozent auf, drei davon erhalten einen Effizienzbonus ("Supereffizienz"). In Schweden erreichen zwei Verteilnetzbetreiber einen Effizienzgrad von 100 Prozent und ein Verteilnetzbetreiber erreicht einen Effizienzgrad von 93 Prozent. Damit liegen die E.ON-Netzbetreiber deutlich über dem schwedischen Industriedurchschnitt von 87 Prozent.
Zur weiteren Optimierung der Netzabrechnung hat E.ON im Sommer eine Allianz mit SAP für eine cloudbasierte Plattform geschlossen. Bis Ende 2023 will E.ON die Prozesse für rund 14 Millionen Netzkunden in Deutschland auf der neuen Plattform abwickeln. Durch die Vereinheitlichung der Kernprozesse des Netzbetriebs sollen die Servicequalität und die Zufriedenheit der E.ON-Kunden nachhaltig verbessert und langfristig rund 40 Prozent der Kosten eingespart werden. In Schweden ist E.ON Vorreiter im Bereich innovativer Flexibilitätsdienste. Über die digitale Handelsplattform SWITCH können Unternehmen mit vorübergehend erhöhtem Strombedarf Kapazitäten von Unternehmen mit reduziertem Strombedarf kaufen. In Ungarn hat E.ON ein innovatives, kostengünstiges und transportables Batteriespeichersystem entwickelt. Ziel des Systems ist es, kurzfristige Netzüberlastungen zu reduzieren, dezentrale Erzeugung zu fördern, die Flexibilität in den Netzen zu erhöhen und Energiegemeinschaften zu ermöglichen.
Darüber hinaus hat E.ON sich zum Ziel gesetzt, die Dekarbonisierung der Gasnetze durch die Beimischung von grünen Gasen voranzutreiben. In der Nahwärmeversorgung in Hamburg-Othmarschen demonstriert zum Beispiel die E.ON-Tochter Hansewerk den Dauerbetrieb eines 1-MW-Blockheizkraftwerks mit 100 Prozent Wasserstoff. Hierfür wurden bestehende Erdgasmotoren auf den Wasserstoffbetrieb umgerüstet. Damit soll gezeigt werden, wie man zukünftig mit grünem - aus überschüssiger Windenergie erzeugtem - Wasserstoff auf klimafreundliche Weise Strom und Wärme erzeugen kann.
Geschäftsfeld Kundenlösungen
Innerhalb des Geschäftsfeldes Kundenlösungen konzentriert sich E.ON auf zwei etablierte Geschäftsbereiche: Zum einen Energieinfrastrukturlösungen (Energy Infrastructure Solutions - "EIS") und zum anderen Vertrieb von Strom und Gas sowie neue Kundenlösungen. EIS ist ein weitgehend kapitalintensives, langfristig orientiertes Geschäft und bietet Lösungen für Industrie, Gewerbe, Städte und kommunale Kunden an. Der Vertrieb von Strom und Gas ist ein skalierbares Geschäftsmodell mit wenig Kapitalbedarf und konzentriert sich auf Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Neue Kundenlösungen umfassen unterschiedliche Elemente dezentraler Energiesysteme für Haushalte wie zum Beispiel Fotovoltaik, Wärmelösungen, Energiespeicher, SmartHome und Elektromobilitäts-Lösungen.
E.ON hat sich das Ziel gesetzt, im Geschäftsbereich Energieinfrastrukturlösungen weiter zu wachsen und der bevorzugte Partner für innovative Energielösungen zu werden. Für Städte und Quartiere sowie für Gewerbe- und Industriegebäude bietet E.ON ein umfangreiches Lösungsportfolio in den Bereichen Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung, dezentrale Stromerzeugung sowie weitere Energiedienstleistungen an. In Deutschland, Schweden und Polen kann E.ON bereits auf einer starken Kundenbasis aufbauen, während Großbritannien, Italien, die Niederlande sowie Mittelosteuropa die Grundlage für weiteres Wachstum bilden. Das Assetportfolio besteht aus Anlagen zur Wärme-, Dampf- und Kälteerzeugung, Netzen zur Verteilung (19 TWh) sowie Anlagen zur dezentralen industriellen Stromerzeugung, (12 TWh). Die Fernwärmenetze haben eine Länge von über 5.000 Kilometer und binden 4.100 Erzeugungsanlagen in insgesamt 14 Ländern in die Netze ein. In Großbritannien unterstützt E.ON ihre Kunden zum Beispiel dabei, innovative und kostengünstige Lösungen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Neubaugebieten zu entwickeln und umzusetzen.
Der Vertrieb von Strom und Gas ist ein wesentlicher Teil des Portfolios mit rund 53 Millionen Kunden (inklusive Kunden in der Türkei und der slowakischen ZSE) in ganz Europa. E.ON legt im Energievertrieb weiterhin den klaren Fokus auf ein profitables Netto-Kundenwachstum. Um dies zu wettbewerbsfähigen Kosten zu erreichen, setzt E.ON konsequent auf Digitalisierung sowie optimierte Betriebsmodelle und -prozesse. In E.ONs größten Märkten werden aktuell zwei bedeutende digitale Transformationsprogramme umgesetzt. Zum einen wurden in Deutschland im Jahr 2020 rund vier Millionen Kunden auf innovative digitale Plattformen migriert. Ziel ist es, bis Ende 2022 alle Kunden von innogy und den E.ON-Kernmarken über digitale Plattformen zu bedienen. Zum anderen baut E.ON derzeit in Großbritannien mit E.ONNext ein gänzlich neues Unternehmen auf Grundlage der innovativen Technologieplattform von Kraken Technologies auf. Kern des Geschäftsmodells von E.ONNext sind Kundenorientierung und Kosteneffizienz. Die Migration der Privat- und Gewerbekunden von innogy auf die neue digitale Plattform E.ONNext soll bis Ende des ersten Halbjahres 2021 abgeschlossen sein. Bis Ende 2022 sollen auch alle Privatkunden von E.ON UK migriert werden. Im Strom- und Gasvertrieb für Geschäftskunden fokussiert E.ON die Aktivitäten stärker und erhält im Ergebnis ein risikoärmeres Portfolio.
Der globale Markt für Elektromobilität wächst derzeit aufgrund von Emissionsvorschriften, Subventionen und einem starken Vorstoß von Automobilherstellern in Richtung Elektrofahrzeuge exponentiell. E.ON hat sich zum Ziel gesetzt, die Potenziale im attraktiven Infrastrukturbereich durch das Netzgeschäft über neue Anschlüsse und eine höhere Netzauslastung zu heben. Um im Bereich Kundenlösungen E.ONs Wettbewerbsvorteil zu stärken, wird E.ON die weiteren Elektromobilitäts-Aktivitäten auf das Entwickeln von Lösungen und den Betrieb der Ladeinfrastruktur konzentrieren.
Finanzstrategie
Die Erläuterungen zu E.ONs Finanzstrategie befinden sich im Kapitel "Finanzlage" des zusammengefassten Lageberichts.
Mitarbeiterstrategie
Die Erläuterungen zu den wesentlichen Bausteinen von E.ONs Mitarbeiterstrategie, die auch Aussagen über Diversity bei E.ON enthält, befinden sich im Kapitel "Mitarbeiter" des zusammengefassten Lageberichts.
Darüber hinaus sind weitere Informationen rund um Nachhaltigkeit in dem nichtfinanziellen Bericht auf den Seiten 100 bis 115 sowie im separat veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht im Internet unter www.eon.com enthalten.
Zusammengefasster Lagebericht
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell
E.ON ist ein privates Energieunternehmen mit rund 78.000 Mitarbeitern, das von der Konzernleitung in Essen geführt wird. Der Konzern ist in zwei operative Geschäftsfelder - Energienetze und Kundenlösungen - gegliedert. Daneben werden die nicht strategischen Aktivitäten als Nicht-Kerngeschäft ausgewiesen. Im Vorjahr bestand zusätzlich noch das Geschäftsfeld Erneuerbare Energien (Erläuterungen siehe nachfolgend).
Konzernleitung
Hauptaufgabe der Konzernleitung ist die Führung des E.ON-Konzerns. Dazu zählen die strategische Weiterentwicklung des Konzerns sowie die Steuerung und Finanzierung des bestehenden Geschäftsportfolios. Aufgaben, die in diesem Zusammenhang unter anderem wahrgenommen werden, sind die länder- und marktübergreifende Optimierung des Gesamtgeschäfts unter finanziellen, strategischen und Risikogesichtspunkten sowie das Stakeholdermanagement.
Energienetze
Im Geschäftsfeld Energienetze werden die Verteilnetze für Strom und Gas und die damit verbundenen Aktivitäten zusammengefasst. E.ON betreibt Energienetze in den regionalen Märkten Deutschland, Schweden und Zentraleuropa Ost/Türkei. Zentraleuropa Ost/Türkei umfasst die Geschäftstätigkeiten in Tschechien, Ungarn, Rumänien, Polen, Kroatien, der Slowakei und die at equity-Beteiligung Enerjisa Enerji in der Türkei. Zu den Hauptaufgaben in diesem Geschäftsfeld gehören der sichere Betrieb der Strom- und Gasnetze, die Durchführung aller erforderlichen Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen sowie die Erweiterung der Strom- und Gasnetze, oft im Zusammenhang mit der Realisierung von Kundenanschlüssen und der Anbindung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie.
Kundenlösungen
Das Geschäftsfeld Kundenlösungen bildet die Plattform zur aktiven Gestaltung der europäischen Energiewende gemeinsam mit E.ONs Kunden. Es umfasst die Versorgung der Kunden in Europa (ohne die Türkei) mit Strom, Gas und Wärme sowie ihre Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen, unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieautarkie. E.ONs Aktivitäten sind auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden in den Bereichen Privatkunden, kleine und mittelständische sowie große Geschäftskunden, Vertriebspartner und Kunden der öffentlichen Hand ausgerichtet. Dabei ist der E.ON-Konzern insbesondere in den Märkten Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Schweden, Italien, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Polen vertreten. Ferner ist hier das Geschäft mit innovativen Lösungen (wie E.ON Business Solutions und Elektromobilität) zugeordnet.
Erneuerbare Energien
Der größte Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien wurde seit dem 30. Juni 2018 als nicht fortgeführte Aktivität ausgewiesen und zum 18. September 2019 entkonsolidiert. Bestimmte Geschäftsaktivitäten sind nicht auf RWE übergegangen und wurden auf andere Geschäftsfelder übertragen (siehe "Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum" unten). Dabei handelt es sich insbesondere um Aktivitäten von e.disnatur in Deutschland und Polen sowie einen 20-Prozent-Anteil am Offshore-Windpark Rampion in Großbritannien (vergleiche zu Rampion auch die Textziffern 5 und 37 im Anhang). Im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien wurden die Windparks auf dem Festland (Onshore-Wind) und auf See (Offshore-Wind) sowie die Solarparks zusammengefasst. E.ON hat die Planung, den Bau und den Betrieb sowie die Steuerung der jeweiligen Stromerzeugungsanlagen wahrgenommen.
Nicht-Kerngeschäft
Im Nicht-Kerngeschäft werden die nicht strategischen Aktivitäten des E.ON-Konzerns ausgewiesen. Dies betrifft den Betrieb und Rückbau der deutschen Kernkraftwerke, die von der operativen Einheit PreussenElektra gesteuert werden, und das Erzeugungsgeschäft in der Türkei.
Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum
Personelle Änderungen im Vorstand der E.ON SE zum 1. April 2021 beschlossen
Der Aufsichtsrat der E.ON SE hat im Dezember 2020 beschlossen, Leonhard Birnbaum mit Wirkung zum 1. April 2021 zum Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens zu berufen. Herr Birnbaum wird damit Nachfolger von Johannes Teyssen werden. Herr Teyssen trat 1989 in den Konzern ein, seit 2004 ist er Mitglied des Konzernvorstands und führt E.ON seit mehr als zehn Jahren.
Im Zuge der Nachfolgeregelung an der Konzernspitze gab der Aufsichtsrat ferner bekannt, dass Victoria Ossadnik, derzeit Vorsitzende der Geschäftsführung der E.ON Energie Deutschland GmbH, mit Wirkung zum 1. April 2021 in den Vorstand berufen wird. Frau Ossadnik, die seit April 2018 dem E.ON-Konzern angehört, war zuvor sieben Jahre bei der Microsoft Corporation tätig und leitete hier zuletzt die weltweite Enterprise Service Data- und Artificial Intelligence-Organisation des Konzerns. Sie wird künftig inhaltlich für die Digitalisierung des E.ON-Konzerns verantwortlich sein.
Änderungen in der Segmentberichterstattung
Im Jahr 2019 wurde die innogy-Übernahme erfolgreich vollzogen. Seit dem 1. Januar 2020 werden die innogy-Aktivitäten nicht mehr als eigenständiges Segment gesteuert und dargestellt, sondern in die Geschäftsfelder Energienetze, Kundenlösungen und Konzernleitung/Sonstiges integriert. Die innogy-Netzgeschäfte wurden dem Bereich Energienetze zugeordnet. Der Vertrieb von Strom und Gas sowie neuer Kundenlösungen bei innogy, beispielsweise Dienstleistungen rund um Elektromobilität, werden unter Kundenlösungen ausgewiesen. Der Bereich Konzernleitung/Sonstiges enthält die Holdingfunktionen und internen Dienstleister von innogy. Die nach der Übertragung wesentlicher Teile auf RWE verbliebenen Geschäfte im Segment Erneuerbare Energien werden in den Bereichen Energienetze Deutschland, Kundenlösungen Großbritannien und Konzernleitung/Sonstiges ausgewiesen.
Das Segment Kundenlösungen Deutschland umfasst nun auch das zuvor unter Kundenlösungen Sonstige ausgewiesene Wärmegeschäft. Des Weiteren wurden drei E.ON Business Solutions-Gesellschaften von Kundenlösungen Sonstige in das Segment Kundenlösungen Großbritannien übertragen. Die Vorjahreswerte wurden, sofern erforderlich, entsprechend angepasst.
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von innogy vollzogen
Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE hat am 4. März 2020 einen Beschluss über die Übertragung der innogy-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre gefasst. Der dort beschlossene verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am 2. Juni 2020 wirksam. Die Barabfindung an die Minderheitsaktionäre in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd € wurde daraufhin Anfang Juni 2020 ausgezahlt. Die dadurch eingetretene Verringerung des Konzerneigenkapitals wirkte im Wesentlichen in den Gewinnrücklagen der Aktionäre der E.ON SE.
Mit erfolgter Abwicklung des Squeeze-outs wurde auch die von E.ON ursprünglich über 5 Mrd € abgeschlossene und bereits im August 2018 auf 1,75 Mrd € reduzierte Akquisitionsfinanzierung gekündigt.
Bilanzierung des innogy-Erwerbs finalisiert
Die Bilanzierung des innogy-Erwerbs wurde im dritten Quartal 2020 finalisiert. Bis zum 18. September 2020 erlangte neue Erkenntnisse zur Höhe der Anschaffungskosten und der erworbenen Vermögenswerte einschließlich Goodwill und Schulden führten zu rückwirkenden Anpassungen einschließlich resultierender Änderungen der Bilanz zum 31. Dezember 2019. Hauptsächlich aus geänderter Bewertung bestimmter beim Unternehmenserwerb übernommener Vermögenswerte erhöhte sich der Goodwill gegenüber dem Wertansatz zum 31. Dezember 2019 um 197 Mio €.
Übertragung von innogy-Anleihen auf E.ON abgeschlossen
Am 13. August 2020 hat E.ON Transaktionen zur Harmonisierung der Finanzierungsstruktur des neuen E.ON-Konzerns gestartet. Im Rahmen dieser Transaktionen hat E.ON den innogy-Anleihegläubigern einen Schuldnerwechsel für Anleihen in Höhe von rund 11,5 Mrd € auf E.ON angeboten. Mit diesem Vorgehen erhielten die Anleihegläubiger von innogy die Option, Schuldverschreibungen gleichrangig zu bestehenden E.ON-Anleihen zu halten. Darüber hinaus wird damit sichergestellt, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Die Transaktion wurde im November 2020 vollständig abgeschlossen. 99,95 Prozent der ausstehenden innogy-Anleihen konnten erfolgreich übertragen werden.
Auflagen der EU-Kommission aus der innogy-Übernahme erfüllt
Im Zuge der innogy-Übernahme hat die EU-Kommission unter anderem die Auflagen erlassen, dass bestimmte E.ON- beziehungsweise innogy-Geschäfte in Osteuropa zu veräußern sind.
Zur Erfüllung einer dieser Auflagen haben E.ON und die MVM-Gruppe am 10. Juli 2020 eine Vereinbarung über den Verkauf der innogy Česká republika a.s. und damit des gesamten tschechischen Strom- und Gasgeschäfts der innogy im Endkundensegment unterzeichnet. Diese Aktivitäten von innogy in Tschechien hatte E.ON bereits zum 30. September 2019 als nicht fortgeführten Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Die Transaktion wurde Ende Oktober von der Europäischen Kommission freigegeben und anschließend am 30. Oktober 2020 vollzogen.
Eine weitere Auflage der EU-Kommission umfasste die Veräußerung des deutschen Heizstromgeschäfts der E.ON Energie Deutschland. Das veräußerte Vertragsportfolio beinhaltet alle Sonderverträge mit Kunden zur Versorgung mit Heizstrom und alle Sonderverträge zur Versorgung mit Haushaltsstrom, wenn an derselben Verbrauchsstelle und von demselben Vertragspartner für Heizstrom in getrennter Messung auch Haushaltsstrom bezogen wird. In Vorbereitung der Veräußerung wurde das Vertragsportfolio in zwei neu gegründete Gesellschaften, die E.ON Heizstrom Nord GmbH ("EHN") und die E.ON Heizstrom Süd GmbH ("EHS"), ausgegliedert. Aufgrund der Verpflichtung zur Veräußerung dieser Aktivitäten hat E.ON das Heizstromgeschäft bereits zum 30. September 2019 als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Die Veräußerung von EHN und EHS wurde am 28. April 2020 vollzogen.
Darüber hinaus hat E.ON am 23. September 2020 die Tochtergesellschaft E.ON Energiakereskedelmi Kft. ("EKER") - diese verantwortet das nicht regulierte gewerbliche Strom-Endkundengeschäft von E.ON in Ungarn - an Audax Renovables veräußert. Durch die Verpflichtung zur Veräußerung dieser Aktivitäten hat E.ON bereits zum 30. September 2019 das Geschäft der EKER als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen.
Zuvor hatte sich E.ON bereits aus dem Betrieb einzelner Ladestationen für Elektrofahrzeuge an deutschen Autobahnen zurückgezogen. Mit dem Vollzug dieser Transaktionen hat E.ON die kartellrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit der innogy-Übernahme vollständig erfüllt.
Erwerb von Anteilen an der VSE Holding erfolgreich abgeschlossen
E.ON hat den Erwerb von 49 Prozent der Geschäftsanteile an der VSE Holding (VSEH) von RWE im August 2020 vollzogen. Durch weitreichende Entscheidungskompetenzen über die Geschäftsaktivitäten der VSEH besteht ein beherrschender Einfluss gemäß IFRS, sodass die Beteiligung durch E.ON vollkonsolidiert wird und ein Unternehmenserwerb nach IFRS 3 zu bilanzieren ist (vergleiche Textziffer 5 im Anhang). Der an RWE zu leistende Kaufpreis war im Geschäftsjahr 2020 nicht zahlungswirksam. Es erfolgte eine Aufrechnung mit einer Forderung, die aus dem am 18. September 2019 vollzogenen Erwerb der innogy-Anteile noch ausstand. Die Transaktion hat daher im Geschäftsjahr 2020 keine wesentliche Auswirkung auf die Kapitalflussrechnung.
Aktivitäten während der Covid-19-Pandemie
Für E.ON stehen die Sicherstellung der Energieversorgung sowie die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden während der Covid-19-Pandemie im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, mit denen E.ON die Energieversorgung in weiten Teilen Europas sichert, laufen auch unter erschwerten Bedingungen weiterhin stabil. E.ON konnte auf vorbereitete Pandemie- und Krisenpläne zurückgreifen und hat diese entsprechend umgesetzt. Dazu gehörte die Aktualisierung von Risikobewertungen, die Anpassung von Regeln im Einklang mit staatlichen Vorschriften sowie die rechtzeitige Kommunikation, um Transparenz und Verständnis für die Covid-19-Pandemie und der Maßnahmen bei E.ON zu fördern. So gelang es, alle elementaren Funktionen aufrechtzuerhalten. Wichtigste Maßnahmen waren neben der konsequenten Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln auch die Abschottung besonders sensibler Bereiche wie Netzwarten. Techniker, die vor Ort am Netz arbeiten müssen, sind zur Minimierung von Infektionsrisiken mit einer Spezialausrüstung ausgestattet worden.
Darüber hinaus teilten die Vorstände der E.ON SE ihre Sichtweisen zur Pandemie auf der Intranetplattform "Connect" über verschiedene Informationskanäle mit und erläuterten ihre Auswirkungen auf den Arbeitsalltag wie auch auf das Unternehmen, um die Mitarbeiter umfassend und schnell zu informieren. Über Connect wurden nicht nur Informationen rund um die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bereitgestellt, sondern die Mitarbeiter hatten die Möglichkeit, interaktiv Fragen zu stellen und diese in sogenannten "Town-Hall-Meetings" zu diskutieren. Darüber hinaus war und ist die Unterstützung der Mitarbeiter im Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie eine der Prioritäten von E.ON. Deshalb wurden je nach Möglichkeit alle Formen des flexiblen Arbeitens (beispielsweise Home-office und variable Arbeitszeit) angewendet, um die persönlichen Umstände und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Covid-19 bedingte Anpassungen waren auch bei täglichen Meetings notwendig. Diese fanden und finden noch überwiegend virtuell statt. Des Weiteren haben die Führungskräfte, über das übliche Maß hinaus, ein besonderes Augenmerk auf das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter gelegt und diese bei Bedarf auf Hilfe und Unterstützungsleistungen des Unternehmens, wie einen vertraulichen Sozialberatungsdienst, hingewiesen. Dies wurde unter anderem auch über eine weitergehende Kommunikation sowie durch individuelle Abstimmungen auf Ebene der Führungskräfte sichergestellt.
Im Zuge der im Sommer des Jahres 2020 vorgenommenen Lockerungen von Restriktionen im öffentlichen Leben und in der Wirtschaft in vielen europäischen Ländern ergriff auch E.ON zwischenzeitlich Maßnahmen, die eine verantwortungsvolle Rückkehr vieler Mitarbeiter an die Arbeitsplätze im Unternehmen ermöglichten. Im dritten Quartal 2020 war europaweit wieder ein Anstieg der Covid-19-Infektionen zu verzeichnen. Dieser setzte sich im vierten Quartal fort und übertraf vielfach die Höchstwerte, die während des Lockdowns im Frühjahr des Jahres 2020 zu verzeichnen gewesen waren. Folglich wurden viele Städte und Regionen in Europa als Risikogebiete eingestuft, was jeweils zu weiteren Alltagseinschränkungen führte. Bei E.ON wird die Risikosituation aufgrund der Covid-19-Pandemie fortlaufend analysiert und bei Bedarf werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie-Auswirkungen ergriffen.
E.ON hat während der Covid-19-Pandemie insbesondere in Großbritannien vorübergehend Kurzarbeit genutzt und entsprechende staatliche Unterstützungen, die für den E.ON-Konzern insgesamt vernachlässigbar sind, in Anspruch genommen. Dennoch ist die Beschäftigungssituation bei E.ON im Verlauf der Covid-19-Krise sehr stabil geblieben. Es ist in diesem Zusammenhang zu keinen nennenswerten längerfristigen Effekten auf die Beschäftigung im E.ON-Konzern gekommen.
Weitere Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das E.ON-Geschäft sind im Wirtschaftsbericht, im Prognosebericht und im Chancen- und Risikobericht beschrieben.
Unternehmensanleihen ausgegeben
E.ON hat im Jahr 2020 verschiedene Unternehmensanleihen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5,0 Mrd € begeben. Die hohe Investorennachfrage ermöglichte E.ON, sich über alle Laufzeiten attraktive Zinskonditionen zu sichern (Emissionszeitpunkt jeweils in Klammern):
| ― | 750 Mio € Anleihe fällig im Dezember 2023 mit 0,0 Prozent Kupon per annum (Januar) |
| ― | 1 Mrd € grüne Anleihe fällig im September 2027 mit 0,375 Prozent Kupon per annum (Januar) |
| ― | 500 Mio € Anleihe fällig im Dezember 2030 mit 0,75 Prozent Kupon per annum (Januar) |
| ― | 750 Mio € Anleihe fällig im Oktober 2025 mit 1,0 Prozent Kupon per annum (April) |
| ― | 1 Mrd € Anleihe fällig im April 2023 mit 0,375 Prozent Kupon per annum (Mai) |
| ― | 500 Mio € Anleihe fällig im Februar 2028 mit 0,75 Prozent Kupon per annum (Mai) |
| ― | 500 Mio € grüne Anleihe fällig im August 2031 mit 0,875 Prozent Kupon per annum (Mai) |
Einbringung Nord Stream in das Contractual Trust Arrangement (CTA)
Die E.ON Beteiligungen GmbH hielt sämtliche Anteile an der PEG Infrastruktur AG (PEGI) und damit eine indirekte Beteiligung an der Nord Stream AG (15,5 Prozent). Die Nord Stream AG, eine im Jahr 2005 gegründete Projektgesellschaft, besitzt und betreibt zwei jeweils 1.224 Kilometer lange Offshore-Gasleitungen, die Erdgas von Russland nach Deutschland transportieren. Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 hat die E.ON Beteiligungen GmbH sämtliche Anteile an der PEGI und damit die indirekte Beteiligung an der Nord Stream AG an den E.ON Pension Trust e. V. (EPT) mit Wirkung und auf Rechnung für das Treuhandvermögen der MEON Pensions GmbH & Co. KG (MEON) verkauft und Ende 2019 übertragen. Die Kaufpreiszahlung in Höhe von 1,1 Mrd € erfolgte Anfang des Jahres 2020.
Strategische Partnerschaft mit Kraken Technologies vereinbart
Im März 2020 hat E.ON eine strategische Partnerschaft mit Kraken Technologies, einem Tochterunternehmen der Octopus Energy, vertraglich vereinbart. Die strategische Partnerschaft, E.ONNext nutzt die Technologieplattform von Kraken Technologies und wird das Geschäft von E.ON UK mit Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Geschäftskunden in Großbritannien transformieren.
E.ON und Kraken Technologies werden die Plattform weiterentwickeln, um einen hervorragenden Kundenservice anzubieten, der auf den Prinzipien der Kundenorientierung, Einfachheit, Transparenz und Kosteneffizienz basiert. In einer ersten Phase werden derzeit die Kunden von npower und in einer zweiten Phase die Kunden von E.ON UK auf die neue Plattform migriert. Bis Ende Dezember 2020 wurden bereits rund 70 Prozent der npower-Verträge mit Privatkunden auf E.ONNext übertragen.
Verkauf Immobilienvermögen
E.ON NA Capital, Inc. und E.ON RE Investments LLC, vollkonsolidierte Gesellschaften im E.ON-Konzern, haben im Jahr 2020 Immobilienvermögen in Höhe von insgesamt rund 288 Mio US-$ an andere Einheiten übertragen; davon 265 Mio US-$ in das Treuhandvermögen des nicht vollkonsolidierten E.ON Pension Trust e.V. Die Kaufpreiszahlungen sind im Wesentlichen im Jahr 2020 erfolgt.
Erwerb von Reststrommengen
Im Jahr 2020 wurden von der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel insgesamt 19 TWh Reststrommengen erworben und auf die von der PreussenElektra geführten Kernkraftwerke Grohnde (3 TWh im Oktober 2020), Isar II (6 TWh im Februar 2020) und Brokdorf (jeweils 5 TWh im Februar und Dezember 2020) übertragen. Die Versorgung aller von E.ON betriebenen Kernkraftwerke mit weiteren Reststrommengen ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen gesichert (vergleiche auch die Seiten 61 und 62 im Risiko- und Chancenbericht sowie die Textziffern 29 und 37 im Anhang für weitere Informationen).
Restrukturierung des E.ON-Geschäfts in Ungarn
Anfang Oktober 2019 erwarb E.ON die von EnBW gehaltenen 27 Prozent der Anteile an ELMU Nyrt. ("ELMU") und EMASZ Nyrt. ("EMASZ"). Anschließend wurde ein Rahmenvertrag zwischen E.ON, MVM MagyarVillamos Muvek Zrt. (ein Aktionär von ELMU und EMASZ) ("MVM") und Opus Global Nyrt. ("Opus") unterzeichnet. Diese Vereinbarung erlaubt E.ON in Ungarn ein ausgewogenes und optimiertes Portfolio zu schaffen, das auch eine schnelle Integration der ungarischen Aktivitäten von innogy ermöglicht.
Es wird erwartet, dass die Vereinbarung im Jahr 2021 nach Freigabe der zuständigen Behörden vollständig umgesetzt sein wird. Danach hält MVM 100 Prozent an dem EMASZ-Verteilnetzbetreiber, EMASZ Halozati Kft. ("EMASZ DSO"), sowie einen 25-prozentigen Anteil an E.ON Hungária Zrt. (inklusive der erworbenen innogy-Holding-Gesellschaften ELMÜ Zrt. und EMASZ Zrt.). Zusätzlich soll Opus die heutige E.ON-Tochtergesellschaft E.ON Tiszantuli Aramhalozati Zrt. ("E.ON ETI") erwerben. Sowohl EMASZ DSO als auch E.ON ETI sind am 31. Dezember 2020 als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Bei E.ON ETI wurden bereits im Jahr 2019 Vermögenswerte und Schulden in die Abgangsgruppe umgegliedert.
Neue zentrale Commodity-Beschaffungseinheit E.ON Energy Markets gegründet
Am 1. Oktober 2020 hat die neu gegründete E.ON Energy Markets GmbH (EEM) ihre Arbeit als neue zentrale Commodity-Beschaffungseinheit des Konzerns aufgenommen. Die EEM ermöglicht angeschlossenen Konzerngesellschaften den bisher überwiegend dezentral organisierten Zugang zu externen Handelsmärkten und bündelt damit verbundene Risiken. Die neue Einheit stellt neben der innogy Commodities GmbH aktuell den Marktzugang für Länderportfolios in Deutschland dar. Zukünftig wird die EEM darüber hinaus die Strom- und Gasbeschaffung für weitere deutsche und internationale E.ON-Gesellschaften übernehmen.
Steuerungssystem
Im Mittelpunkt von E.ONs Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Zur wertorientierten Steuerung des Konzerns sowie der einzelnen Geschäftsfelder wird ein konzernweit einheitliches Planungs- und Controllingsystem eingesetzt, das die effiziente Verwendung unserer Finanzmittel gewährleistet. Auch bei der Nachhaltigkeit wird effizienz- und leistungsorientiert gehandelt. Dabei werden E.ONs Nachhaltigkeitsansprüche mithilfe konzernweit verbindlicher Richtlinien immer tiefer im Konzern, in allen Geschäften, allen Organisationseinheiten und allen Prozessen verankert (vergleiche für weitere Informationen den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht auf den Seiten 100 bis 115).
Wesentliche Steuerungskennzahlen
E.ONs wesentliche Kennzahlen zur Steuerung des operativen Geschäfts waren im Geschäftsjahr 2020 das bereinigte EBIT und die zahlungswirksamen Investitionen. Weitere wesentliche Kennzahlen zur Steuerung des E.ON-Konzerns sind neben der Cash Conversion Rate der bereinigte Konzernüberschuss beziehungsweise das darauf basierende Ergebnis je Aktie (Earnings per Share) und der Debt Factor. Die Darstellung der steuerungsrelevanten Kennzahlen sowie des Umsatzes im zusammengefassten Lagebericht enthielt im Vorjahr auch die Bestandteile, die auf die nicht fortgeführten und zum 18. September 2019 entkonsolidierten Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien entfielen. Überleitungen dieser Größen auf die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung des E.ON-Konzerns enthalten die Seiten 34 bis 36 im zusammengefassten Lagebericht sowie Textziffer 35 im Anhang.
Zur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die nachhaltige Ertragskraft eines Geschäfts wird ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) verwendet. Der E.ON-Vorstand ist überzeugt, dass das bereinigte EBIT die geeignete Kennzahl für die Bestimmung des Erfolgs eines Geschäfts ist, weil diese Kennzahl den operativen Ertrag einzelner Geschäfte unabhängig von nicht operativen Einflüssen sowie Zinsen und Steuern darstellt. Zu den Bereinigungen zählen Netto-Buchgewinne, bestimmte Aufwendungen für Restrukturierungen, Wertberichtigungen und -aufholungen, die stichtagsbezogene Marktbewertung von Derivaten sowie das sonstige nicht operative Ergebnis (siehe auch Erläuterungen auf den Seiten 34 bis 36 des zusammengefassten Lageberichts und in Textziffer 35 des Anhangs). Zusätzlich werden die Effekte aus der Folgebewertung der stillen Reserven und stillen Lasten, die im Rahmen der Kaufpreisermittlung und -verteilung im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion aufgedeckt wurden, separat ausgewiesen.
Die zahlungswirksamen Investitionen entsprechen den Auszahlungen für Investitionen, die in der Kapitalflussrechnung des E.ON-Konzerns ausgewiesen werden. Dabei wurden im Vorjahr auch die nicht fort geführten und zum 18. September 2019 entkonsolidierten Aktivitäten im Geschäftsbereich Erneuerbare Energien einbezogen.
Die Cash Conversion Rate berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Cashflow vor Zinsen und Steuern und dem bereinigten EBITDA. Diese Kennzahl weist darauf hin, ob aus dem operativen Ergebnis ausreichend Liquidität generiert wird. Die im operativen Cashflow vor Zinsen und Steuern enthaltenen Auszahlungen für den Rückbau von Kernkraftwerken werden für Zwecke der Cash Conversion Rate nicht berücksichtigt. Um Schwankungen auszugleichen, die sich vor allem durch Zahlungen rund um den Bilanzstichtag ergeben können, wird die Cash Conversion Rate mit einem Zielwert über den dreijährigen Zeitraum der Mittelfristplanung ermittelt.
Mit dem bereinigten Konzernüberschuss weist E.ON eine Ergebnisgröße nach Zinsen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie Anteilen ohne beherrschenden Einfluss aus, die ebenfalls um nicht operative Effekte bereinigt ist (siehe auch Erläuterungen auf Seite 36 des zusammengefassten Lageberichts).
Die Kapitalstruktur bei E.ON wird mittels des Verschuldungsfaktors (Debt Factor) gesteuert (siehe auch Kapitel Finanzstrategie auf Seite 37). Der Debt Factor ermittelt sich aus dem Verhältnis der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung zum bereinigten EBITDA und stellt damit eine dynamische Verschuldungsmessgröße dar. Hierbei schließt die wirtschaftliche Netto-Verschuldung neben den Netto-Finanzschulden auch die Pensions- und Entsorgungsverpflichtungen ein.
Weitere Kennzahlen
Neben den wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen werden im zusammengefassten Lagebericht weitere finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen angegeben, um die Entwicklung im operativen Geschäft und im Rahmen von E.ONs Verantwortung für alle Stakeholder - von den Mitarbeitern über die Kunden, Aktionäre und Anleihegläubiger bis hin zu den Ländern, in denen E.ON tätig ist - darzustellen. Beispiele für weitere Kennzahlen sind der operative Cashflow, Durchleitungs- und Absatzmengen für Strom und Gas sowie ausgewählte mitarbeiterbezogene Informationen.
Darüber hinaus gibt es Kennzahlen, die für E.ON als kundenorientiertes Unternehmen wichtig sind. So ist beispielsweise die Fähigkeit, neue Kunden zu gewinnen und bestehende zu halten, wichtig für den Erfolg von E.ON. Dabei wird mit dem Net Promoter Score (NPS) die Bereitschaft der Kunden gemessen, das Unternehmen an einen Freund oder Kollegen weiterzuempfehlen. Im Nachhaltigkeitsbericht und im gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht wird der NPS als Teil des Managementansatzes beschrieben.
Diese weiteren Kennzahlen liegen aber nicht im Fokus der laufenden Steuerung unserer Geschäfte.
Innovation
Innovationen sind ein wichtiges Element von E.ONs Geschäftstätigkeit. Der Wandel des derzeitigen Energiesystems hin zu einer dezentralen, digitalen und nachhaltigen Energiewelt geht einher mit der Nutzung neuer Technologien und der Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle. E.ON schaut dabei auf ihr Kerngeschäft: das Geschäft mit Energienetzen, den Betrieb regulierter und wettbewerblich organisierter Energieinfrastruktur sowie Kundenlösungen für ihre gewerblichen und privaten Kunden. Innovationen in diesen Kernbereichen liefern einen signifikanten Beitrag für die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die Umsetzung der Energiewende in Europa.
In einem dezentralen Energiesystem wird E.ON zukünftig noch mehr als Energiedienstleister mit Partnern und Kunden agieren. In einer Welt, in der jeder private Haushalt und jedes Unternehmen zum Energieproduzenten werden kann, werden sich über viele Jahre etablierte Rollen verändern. Kunden werden zukünftig Partner sein, die sowohl Energiekonsumenten als auch Energieproduzenten und -händler sein können. Zeitgleich werden zunehmend größere Volumina Erneuerbarer Energien in das bestehende Netz eingespeist. Die parallele Entwicklung von mehr Marktteilnehmern und einer zunehmenden Menge Erneuerbarer Ressourcen, die in das System eingespeist werden, stellt das bestehende Netzmanagement vor große technische wie organisatorische Herausforderungen. Zunehmend mehr neue Technologien, wie beispielsweise die künstliche Intelligenz, sind erforderlich, dezentral eingespeiste Energie zu managen. Das Internet der Dinge (IoT - Internet of Things) und entsprechende Datenverarbeitungssysteme rücken darüber hinaus weiter in den Fokus von E.ONs Innovationsaktivitäten, um ein zukünftig viel komplexeres Energiesystem zu organisieren, das nicht mehr allein durch den Menschen gesteuert werden kann.
Mit ihrem zentralen Innovationsbereich hat E.ON im Jahr 2020 einen neuen 360-Grad-Innovationsansatz implementiert und so konzerninterne Innovationen und externe Kooperationen unter einem Dach gebündelt. E.ON stärkt damit ihre Partnerschaften mit anderen innovativen und globalen Unternehmen, Start-ups, Universitäten, weiteren Institutionen und Vordenkern. Die Kernelemente des neuen 360-Grad-Innovationsansatzes sind:
Aufbau von strategischen Partnerschaften mit Start-ups, Bluechips und Technologiekonzernen
Gemeinsam mit innovativen Partnern geht E.ON der Frage nach, welche Technologien, Anwendungen, Plattformen und Dienstleistungen in Zukunft relevant werden und für Kunden die beste und nachhaltigste Lösung darstellen können. In den kommenden Jahren wird E.ON sich über das partnerschaftliche Arbeiten mit Start-ups, Technologiekonzernen und anderen innovativen Unternehmen viel stärker durch Innovationen von den Wettbewerbern differenzieren können, als über reine Produktivitätssteigerungen. Dabei nutzt E.ON schon heute branchenübergreifenden Wissenstransfer als Katalysator für Fortschritt, um die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen. Im Jahr 2020 haben E.ON-Geschäftseinheiten mit 24 Start-ups aus E.ONs Beteiligungsplattform kommerzielle Verträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12 Mio € geschlossen, in denen neue Technologien und deren Kundenakzeptanz im operativen E.ON-Geschäft getestet wurden. Bei erfolgreichen Testergebnissen können diese Lösungen in weiteren E.ON- Geschäftseinheiten implementiert werden, wodurch E.ON sich neue Wachstumsfelder für zukünftiges Geschäft erschließen will. E.ON fokussiert sich hierbei auf die Themen wie Nachhaltigkeit, Kundenzentrierung, Elektromobilität sowie IoT-Services zur Digitalisierung des Netz- und Vertriebsgeschäftes.
Zusammenarbeit mit Universitäten und weiteren wissenschaftlichen Institutionen
Gemeinsam mit dem E.ON Energy Research Center der RWTH Aachen treibt E.ON eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voran, um frühzeitig Technologietrends zu erkennen und ihr wirtschaftliches Potenzial für zukünftiges E.ON-Geschäft zu bewerten. Im Jahr 2020 hat E.ON mit dem E.ON Energy Research Center gemeinsam 12 neue Projekte und 14 Studien gestartet. Zusammen mit den E.ON-Geschäftseinheiten kann das hier gewonnene Know-how schneller in laufende Innovationsprojekte von E.ON integriert werden. Das jährliche Budget für die Kooperation mit der RWTH beträgt rund 2 Mio €. Auch mit weiteren führenden wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten steht E.ON im Austausch, um mit ihnen gemeinsam die Umsetzung der Energiewende zu gestalten. E.ON bringt seine Expertise zudem bei Stellungnahmen der deutschen Wissenschaftsakademien zu politischen, technologischen sowie regulatorischen Themen mit ein. Damit unterstützt E.ON mit ihren Partnern auch die Umsetzung des europäischen "Green Deals", mit dem die Europäische Union sich das Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu wirtschaften.
Ausbau und Integration interner Innovationen in das bestehende E.ON-Geschäft
E.ON besitzt als einer der größten Verteilnetzbetreiber und Energieversorger Europas eine gute Ausgangsposition, die Energiewende maßgeblich mitzugestalten. Bereits heute erschließt sich E.ON vor dem Hintergrund des Zusammenwachsens verschiedener Branchen über die traditionelle Energieversorgung hinaus (sogenannte Sektorenkopplung) neue Geschäftsfelder in den Bereichen Industrie, Verkehr, Gebäude oder Infrastruktur. E.ONs innovative Lösungen tragen schon heute dazu bei, Industrien branchenübergreifend auf einen grünen Wachstumskurs zu bringen und maßgeschneiderte Lösungen für Industrie- und Privatkunden zu entwickeln. Dabei treibt der zentrale Innovationsbereich Projekte über die vier Schwerpunktthemen Industrieautomatisierung und Elektrifizierung, Energienetze und Quartierslösungen, vernetzte Mobilität sowie vernetztes Leben voran.
Ein Pilotprojekt für innovative Energiekonzepte im zukünftigen dezentralen und digitalen Energiesystem ist IElectrix, das Teil des europäischen Förderprogramms Horizon 2020 und damit Teil des größten Forschungs- und Innovationsprogramms der Europäischen Union ist. E.ON hat für das über dreieinhalb Jahre laufende Projekt IElectrix die technische Leitung übernommen. Mit IElectrix testet E.ON in Deutschland das Konzept "Mobile Speichersysteme im Verteilnetz" und die reale Demonstration der Vorteilhaftigkeit. Weitere reale Demonstrationen finden auch bei den IElectrix-Projektpartnern E.ON Hungária in Ungarn, Stadtwerke Güssing in Österreich und Tata Power in Indien statt. In all diesen Demonstrationsprojekten sollen bis zum Jahr 2022 Testergebnisse über die Möglichkeiten einer intensiven Nutzung von Strom aus regenerativen Quellen in unmittelbarer Umgebung der Erzeugungsstätte geliefert werden. Nach erfolgreicher Pilotphase der hier genutzten Technologien können alle wichtigen Elemente der Energiesteuerung zusammengebracht werden: Energiespeicherung, lokal erzeugte Erneuerbare Energien, intelligente Netzsteuerung, Flexibilitätsdienste und neue kommerzielle Vermarktungsmodelle. Ziel von IElectrix ist es, den Nachweis zu erbringen, dass mit Speichersystemen Flexibilität im Verteilnetz gewonnen und so die Netzstabilität erhöht sowie Versorgungssicherheit verbessert werden kann. Damit leistet E.ON einen Beitrag, technische Lösungen für eine umweltfreundlichere und resiliente Energieversorgung in allen Regionen Europas zu entwickeln; für Städte und Quartiere sowie abgelegene ländliche Gebiete.
Die Zukunft der Mobilität ist für E.ON ein weiteres zentrales Innovationsthema. Damit Elektromobilität sich im Markt durchsetzen kann, sieht E.ON Verbesserungen in der Ladeinfrastruktur sowie der Nutzung von neuen Speichermöglichkeiten als zentrale Herausforderungen. Um die Qualität von Ladevorgängen zu steigern, testet E.ON in seinem Innovationsbereich den Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und Robotik sowie neue Ansätze im dezentralen Energiemanagement. Mit dem innovativen digitalen Tool OMNe bietet E.ON den Geschäftskunden eine ganzheitliche Beratung zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Da der Anteil von Elektroautos in Flotten kontinuierlich wächst, unterstützt E.ON mit diesem Beratungstool die Nachfrage, schnell und in großem Umfang entsprechende Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Der Bau von firmeneigenen Ladestationen für Elektroautos verändert jedoch Stromverbrauch und Lastprofil von Unternehmen. Um die kosteneffizienteste Lösung zu finden, braucht es daher einen ganzheitlichen Blick, der alle Aspekte mit einbezieht - neben Fahrzeuganzahl und Parkzeiten auch Lastprofil, Netzanschluss und Energieverbrauchsziele des Betriebs. OMNe bietet für jedes Unternehmen eine Planung für den Auf- oder Ausbau von Ladeinfrastruktur und das innerhalb von wenigen Minuten.
Konzernweite Transparenz über Innovationsaktivitäten
Um kontinuierlich Wachstumsgeschäft über Innovationen für E.ON zu generieren, initiiert der zentrale Innovationsbereich bereichsübergreifende Innovations- und Kompetenznetzwerke, über die die Implementierung neuer innovativer Geschäftsaktivitäten im gesamten E.ON-Konzern sichergestellt werden soll. Im Jahr 2020 hat E.ON dafür ein neues Reportingsystem entwickelt. Das Innovation-Dashboard stellt eine umfängliche Transparenz über alle zentralen Innovationsaktivitäten und Produktentwicklungen her und liefert Daten zum aktuellen Status quo und der zu erwartenden Monetarisierung. Im Ergebnis werden Echtzeit-Einsichten für die Verfolgung der Innovationsleistungen und damit eine verbesserte Datenbasis zur Entscheidungsfindung generiert.
Erfindungen und Patente
Partnerschaften sowie Forschungs- und Pilotprojekte von heute werden zu Innovationen für E.ON. Diese Ideen führen auch zu einer Vielzahl von Erfindungen, die in Patentanmeldungen münden. Zum Schutz des geistigen Eigentums hat E.ON das Patentwesen zu einem integralen Bestandteil ihrer Innovationsstrategie gemacht.
E.ON-Kapitalbeteiligungs- und -partnerschaftsplattform
Um das dekarbonisierte, dezentrale und digitale Energiesystem von morgen zu gestalten, ist ein Zugang zu neuesten Technologien und Geschäftsmodellen sowie zu Unternehmern und Startups an den führenden Innovationsstandorten der Welt wichtig.
Im Jahr 2020 hat E.ON mit der Future Energy Ventures eine neue Kapitalbeteiligungs- und Partnerschaftsplattform geschaffen, die E.ON den Zugang zu externen Innovationen sichert und die die bestehenden Beteiligungsportfolios von E.ON und innogy zusammenführt. Future Energy Ventures arbeitet an den Standorten Palo Alto (USA), Tel Aviv (Israel), Berlin und Essen (Deutschland) und investiert in digitale und digital gestützte Technologien und Geschäftsmodelle, die das Potenzial haben, das zukünftige Energiesystem grundlegend zu verändern und zu gestalten.
Aufbau eines weltweiten Innovationsnetzwerkes
E.ON untermauert die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mit dem Aufbau von Netzwerken und hat im Jahr 2020 ihre internationalen Partnerschaften mit Führungskräften anderer Branchen und führenden Universitäten, Institutionen und Start-ups weiter ausgebaut. Im Oktober 2020 kamen erstmals mehr als 5.000 Teilnehmer aus 63 Nationen in der virtuellen E.ON-Konferenz "Energy Innovation Days" zusammen. Schwerpunkte der Konferenz waren die Herausforderungen der Energiewirtschaft und die Nutzung von Innovationen, um eine nachhaltige Energiewelt zu gestalten.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Während im Jahr 2019 noch ein moderates Wirtschaftswachstum zu beobachten war, brach die globale Wirtschaft im Jahr 2020 entgegen den ursprünglich 2019 prognostizierten Wachstumserwartungen signifikant ein. Hierfür war in erster Linie die weltweite Covid-19-Pandemie verantwortlich, welche durch die Vielzahl möglicher Verlaufsszenarien auch eine Prognose der globalen wirtschaftlichen Entwicklung für das Jahr 2021 erschwert. Neben der weltweiten Rezession stieg die Arbeitslosenquote in den OECD-Ländern stark an. Nationale Grenzschließungen, die eingeführt wurden, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen, schränkten die Bewegungsfreiheit ein, mit negativen Folgen für die globale wirtschaftliche Entwicklung. Industrie, Handel und Gewerbe mussten 2020 weltweit ihre Produktion einschränken - je nach Verlauf der Pandemie und den national und regional unterschiedlichen Restriktionen für Beschäftigte und Verbraucher. Infolgedessen ging der Energieverbrauch weltweit zurück. So sank nach Angaben von ENTSO-E, dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, beispielsweise die gesamte Stromnachfrage in Deutschland im Vergleich zu 2019 um drei Prozent, in Großbritannien waren es im Jahresvergleich sechs Prozent, in Spanien und Frankreich jeweils fünf Prozent und in Italien sank der Wert sogar um acht Prozent.
Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts 2020
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent

Quelle: OECD 2020
Neben der Pandemie bestimmten die Brexit-Verhandlungen das Jahr 2020 in besonderem Maße. Die Brexit-Übergangsphase, welche den Zeitraum zur Ausgestaltung etwaiger Ausstiegsregelungen bieten sollte, endete mit Ende Dezember 2020. Mit Beginn des Jahres 2021 ist Großbritannien somit nicht mehr Teil des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Kurz vor dem Jahreswechsel wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien getroffen, mit dem unter anderem Zölle vermieden werden.
Energiepolitisches Umfeld
International
Am 4. November 2020 trat der von Präsident Donald Trump initiierte Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen offiziell in Kraft. Damit war eine der größten Industrienationen und CO2-Emittenten weltweit nicht mehr Teil des globalen Klimadialogs. Kurz nach dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten Joseph Biden im Januar 2021 sind die USA jedoch wieder dem Pariser Klimaabkommen beigetreten. Biden hatte bereits im Vorfeld seiner Amtseinführung in Aussicht gestellt, den Kampf gegen den Klimawandel fortzusetzen.
Pandemiebedingt musste die ursprünglich für November 2020 anberaumte UN-Klimakonferenz COP 26 ("United Nations Framework Convention on Climate Change, 26th Conference of the Parties") in Glasgow verschoben werden. Als neuer Termin ist der 1. November 2021 vorgesehen. Ursprünglich sollten in Glasgow auch Gespräche zwischen EU-Vertretern und chinesischen Delegierten stattfinden, mit dem Ziel, die Volksrepublik China näher an das Pariser Klimaabkommen zu rücken. Im September 2020 erklärte Staatspräsident Xi Jinping überraschend, dass China als einer der größten Emittenten von Treibhausgasen CO2-Neutralität bis zum Jahr 2060 anstrebe. Allein die Ankündigung ist als Fortschritt bei den internationalen Bemühungen zum Klimaschutz zu werten.
Europa
Im Rahmen des EU-"Green Deals" legte die EU-Kommission im März 2020 den Entwurf eines Europäischen Klimagesetzes vor. Dieses sah zunächst eine Treibhausgasreduktion von 40 Prozent bis zum Jahr 2030 vor und völlige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Nach einer Evaluierung des Klimaziels im September schlug die Kommission eine höhere Reduktion der Treibhausgase um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Basierend auf diesem Zielbild erarbeitet die EU-Kommission derzeit Strategien und Vorschläge als Grundlage für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Hierzu zählen ein europäischer Struktur- und Investitionsfonds, eine Wasserstoffstrategie sowie der Klimazielplan 2030.
Deutschland übernahm in der zweiten Jahreshälfte 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Die Arbeit war fokussiert auf die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen, die Schaffung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU, die künftigen Beziehungen zu Großbritannien, den Klimaschutz, die Digitalisierung und die globale Rolle Europas.
Im Dezember 2020 einigten sich Europaparlament und EU-Rat schließlich über den Finanzrahmen von 1,82 Billionen € für den Zeitraum 2021 bis 2027 und über das EU-Konjunkturpaket mit einem Volumen von 750 Mrd €. Es soll den Mitgliedstaaten helfen, sich wirtschaftlich von den Folgen der Covid-19-Pandemie zu erholen. Der bereits Ende 2019 vorgestellte "Green Deal", der das Ziel verfolgt, die Nettoemissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf "null" zu reduzieren, bildet das Kernstück des Covid-19-Konjunkturpakets der EU. Gleichzeitig haben die EU-Staats- und Regierungschefs auch das 55-Prozent-Reduktionsziel bestätigt.
Deutschland
Um die wirtschaftlichen Einbrüche infolge der Covid-19-Pandemie abzumildern, hat die Bundesregierung im Laufe des Jahres eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So beschloss der Bundestag unter anderem im März eine gesetzliche Regelung, die sich auf Dauerschuldverhältnisse wie Strom- oder Gaslieferverträge bezog. Private Verbraucher und kleine Gewerbebetriebe durften demnach Zahlungen für Strom und Gas für drei Monate aussetzen, wenn sie nachweisen konnten, dass sie aufgrund der Covid-19-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten waren. Anfang Juni 2020 hat die Bundesregierung ein 130 Mrd € umfassendes Konjunkturpaket für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen, das unter anderem Mehrwertsteuerabsenkungen für das zweite Halbjahr 2020 vorsah. Weitere Mittel sollen in die Bereiche Energie, Klimaschutz und grüne Mobilität fließen. Allein 11 Mrd € sind ab dem Jahr 2021 zur Stabilisierung der EEG-Umlage vorgesehen. Die Prämien des Bundes für den Kauf von Elektrofahrzeugen wurden verdoppelt und 2,5 Mrd € sollen zusätzlich in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur fließen. Weitere Hilfsmaßnahmen für Gewerbe und Industrie wurden im Zuge der im November sowie Dezember 2020 verkündeten Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.
Das bereits Ende des Jahres 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimapaket, das unter anderem eine Bepreisung von CO2-Emissionen im Gebäude- und Verkehrsbereich vorsah, wurde im November 2020 geändert. Demnach sind im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) insbesondere höhere Preispfade der CO2-Zertifikate vorgesehen. Der Startpreis wird im Jahr 2021 bei 25 € je Tonne CO2 liegen und schrittweise steigen, ehe er im Jahr 2025 ein Niveau von 55 € je Tonne erreichen wird. Erlöse aus dem BEHG sollen überwiegend zur Reduktion der EEG-Umlage verwendet werden. Unter zusätzlicher Nutzung allgemeiner Haushaltsmittel soll die EEG-Umlage somit im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 auf 6 ct/kWh begrenzt werden.
Im Juni 2020 hat die Bundesregierung ihre Nationale Wasserstoffstrategie veröffentlicht. Ziel ist die Entwicklung eines Marktes insbesondere für aus regenerativen Quellen gewonnenen Wasserstoff. Die Strategie soll das Erreichen der Klimaziele unterstützen und Anreiz für Investitionen in Technologien sein, die auch exportiert werden können. Geplant ist ein Fördervolumen von circa 7 Mrd €. Es soll unter anderem dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2030 Elektrolyseure von bis zu 5 GW Gesamtleistung entstehen. Weitere 2 Mrd € sollen außerdem für internationale Partnerschaften bereitgestellt werden.
Das im August 2020 verabschiedete Kohleausstiegsgesetz (KAusG) regelt den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038. Unter anderem soll ein Kohleersatzbonus die Umrüstung insbesondere jüngerer Kraftwerke auf Gas (KWK) fördern. E.ON plant, schon Ende 2030 die wenigen kohlebefeuerten Anlagen endgültig abzuschalten.
Details zum Ausbau und zur Förderung Erneuerbarer Energien wurden Ende 2020 mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gesetzlich geregelt. Enthalten sind darin unter anderem Ausbaupfade für den Zubau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie; außerdem enthält die Novelle Regelungen für den Weiterbetrieb von Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen, deren Förderung ab dem 1. Januar 2021 ausgelaufen wäre.
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2020 fordern die Richter des Ersten Senats den Gesetzgeber auf, den Kompensationsmechanismus der Entschädigungen für den Kernenergieausstieg eindeutig und rechtssicher zu gestalten und zugleich den Umgang mit den anteiligen Reststrommengen zu regeln. Dies kann Auswirkungen auf das Geschäft von E.ON haben.
Großbritannien
Am 1. Februar 2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes. Wesentliche Auswirkungen auf das E.ON-Geschäft in Großbritannien ergeben sich hieraus nicht. Neben der Covid-19-Pandemie, die im Laufe des Jahres 2020 zu einem Schrumpfen der britischen Wirtschaft um rund 11 Prozent führte, beherrschte die Diskussion um den Brexit die politische Agenda.
Gleichwohl hat die Bekämpfung des Klimawandels für die britische Regierung weiterhin hohe Priorität. So kündigte sie im März 2020 Förderungen für CO2-arme Heizungssysteme an sowie für den ökologischen Umbau von Wärmenetzen. Als Teil eines grünen Konjunkturpakets wurden für 2020 und 2021 demnach bis zu 3 Mrd £ an Investitionen geplant ("Green Homes Grant" sowie "Public Sector Decarbonisation Programme"). Der Premierminister veröffentlichte im November 2020 einen "10-Punkte-Plan für eine Grüne Industrielle Revolution". Darin vorgesehen sind unter anderem die jährliche Installation von 600.000 Wärmepumpen ab 2028 sowie ein Verkaufsverbot neuer Benzin- und Dieselautos ab 2030. Großbritannien hat zudem ein ehrgeiziges 68-Prozent-Emissionsreduktionsziel für 2030 festgelegt. Die von der britischen Regierung eingeführte Preisobergrenze im Endkundensegment wird von der Regulierungsbehörde Ofgem voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 überprüft. Eine endgültige Entscheidung über die Preisobergrenze liegt bei der Regierung.
Niederlande/Belgien
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die niederländische Wirtschaft konnten durch zahlreiche Hilfsmaßnahmen der Regierung begrenzt werden, dazu zählten etwa Steuervergünstigungen oder die Absicherung von Darlehen für Unternehmen. Aus energiepolitischer Sicht stand das Jahr 2020 in den Niederlanden im Zeichen der Umsetzung des bereits im Jahr 2019 beschlossenen Klimaabkommens. Dieser so genannte "Klimaatakkoord" setzt einen Rahmen, um die Niederlande bis zum Jahr 2030 nachhaltiger zu machen (Ziel: 49 Prozent CO2-Reduktion). Hierzu zählen der Ausbau Erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung sowie eine nachhaltigere Gestaltung der Umwelt. Erreicht werden soll dies durch Maßnahmen wie Gebäudeisolierungen und den Einsatz von Gas, das aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Die Arbeiten am Energie- und am Wärmegesetz, die die Grundlage der künftigen Energieversorgung bilden sollen, liefen bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts und werden nicht vor der Wahl der Abgeordneten der zweiten Kammer - geplant für die zweite Märzhälfte 2021 -abgeschlossen sein.
Italien
Als Reaktion auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie erließ die italienische Zentralregierung zahlreiche Dekrete, die darauf abzielten, finanzielle Auswirkungen - etwa von Geschäftsschließungen - auf Unternehmen und Haushalte abzumildern. Zu den Maßnahmen zählte auch ein vorübergehendes Abschaltverbot für zahlungsunfähige Stromkunden mit geringem Verbrauch.
Mit dem sogenannten "Milleproroghe"-Dekret vom 30. Dezember 2019, umgewandelt in das Gesetz Nr. 8 vom 28. Februar 2020, wurden die Bestimmungen der EU-Richtlinie RED II zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen umgesetzt; außerdem wurde mit diesem Dekret die Liberalisierung des italienischen Energiemarktes zeitlich verschoben.
Schweden
Im Vergleich zu anderen Ländern hatte Schweden zu Beginn der Covid-19-Pandemie weniger strenge Kontaktbeschränkungen verordnet, was unter anderem zu einem geringeren Rückgang der Energienachfrage führte.
Die bereits Anfang 2019 gebildete Regierung hat ein Klima-Kollegium mit acht Ministern ins Leben gerufen. Es wird vom Premierminister geleitet und soll sicherstellen, dass Schweden zum ersten Wohlfahrtsstaat wird, der auf die Nutzung fossiler Brennstoffe verzichtet. Das Energieministerium arbeitet derzeit an einer Elektrifizierungsstrategie, im Infrastrukturministerium wurde ein Elektrifizierungsausschuss für den Verkehrsbereich eingerichtet, der bis Ende 2022 tätig sein soll. Mit dem Ziel, die Einnahmen aus Ökosteuern zu erhöhen, trat im April 2020 eine Abfallverbrennungssteuer in Kraft. Darüber hinaus dauert die parlamentarische Mehrheitsbildung zu bestimmten Aspekten der Stromnetzregulierung an.
Zentraleuropa Ost
Die nationale Wirtschaft in der Tschechischen Republik wurde durch die Covid-19-Pandemie erheblich geschwächt. Die Einführung eines neuen Energiegesetzes wurde angekündigt; es wird jedoch voraussichtlich erst im Januar 2023 in Kraft treten. Ziel der Regierungspartei bleibt es, die Fertigstellung eines Kernkraftwerks zu unterstützen, das die Energieversorgung des Landes langfristig sichern soll.
In Ungarn haben die Regierung und das Parlament die Klima- und Energiestrategien und -pläne mit Zielen für die Jahre 2030 und 2050 verabschiedet und bekräftigt. Diese sehen unter anderem den Ausstieg aus der Kohleförderung bis zum Jahr 2030 und die Klimaneutralität im Jahr 2050 vor. Der ursprünglich am 1. Januar 2021 vorgesehene Start der Regulierungsperiode für den Netzbereich wurde auf den 31. März 2021 verschoben. Die Regierung sieht weiterhin die Einführung intelligenter Stromzähler vor sowie einen Plan zur verpflichtenden Umsetzung von Maßnahmen zum Energiesparen und zur Energieeffizienz.
Die Einführung von Verbrauchergebühren im Zuge der Schaffung eines Kapazitätsmarktes in Polen wurde mit Blick auf die Covid-19-Maßnahmen von Oktober 2020 auf Januar 2021 verschoben. Polens Regierung beschloss im Laufe des Jahres 2020 mehrere sogenannte Covid-19-Schutzschilde, die unter anderem Steuerbefreiungen und die Vergabe von Mikrokrediten und Darlehen an Unternehmen vorsahen. Im September vereinbarte die Regierung mit den Gewerkschaften der Bergarbeiter ein vorläufiges Rahmenabkommen, das die Schließung der Kohlengruben bis zum Jahr 2049 vorsieht.
In Kroatien werden für das Jahr 2021 gesetzliche Änderungen rund um Energieeffizienz und Erneuerbare Energien erwartet. Wichtige Entwicklungen im Energiesektor betreffen den Gasmarkt: Am 1. Januar 2021 wurde ein LNG-Terminal für Flüssigerdgas in Betrieb genommen, die Öffnung des Marktes für die Gasversorgung von Haushaltskunden soll voraussichtlich im April 2021 umgesetzt werden.
In Slowenien wurde im März 2020 - nach dem Rücktritt des Premierministers und damit der Regierung im Januar 2020 -eine neue Regierung unter Premierminister Janez Jansa gebildet. Im Oktober stellte die Regierung einen Entwurf für ein neues Stromversorgungsgesetz vor, mit dem die EU-Strommarktrichtlinien umgesetzt werden sollen. Im November folgte ein Vorschlag für ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energiequellen. Beide Gesetzesvorschläge wurden bis Ende 2020 nicht verabschiedet und die Konsultationen waren bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts nicht beendet.
Auch Rumäniens Wirtschaft wurde durch die Covid-19-Pandemie negativ betroffen; Regierung und staatliche Stellen steuerten zum Beispiel durch die Vergabe von Beihilfen für kleine und mittelständische Unternehmen entgegen. Das Parlament verabschiedete im Laufe des Jahres 2020 zwei Änderungen des Energiegesetzes mit Auswirkungen auf die Aktivitäten der Verteilernetzbetreiber. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung zum Anschluss von Kunden und die schnellere Umsetzung von Netzanschlüssen. Zum 1. Juli 2020 wurde der Gasmarkt liberalisiert (dies betrifft Großhandels- und Endverbraucherpreise), die Liberalisierung erreichte den Strommarkt im Januar 2021. Im November 2020 hat die Regierung eine neue Energiestrategie vorgestellt, die bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts noch nicht umgesetzt war.
Geschäftsentwicklung
Das Geschäftsjahr 2020 wurde durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen ergaben sich negative Ergebniseffekte infolge der Covid-19-Pandemie in Höhe eines niedrigen bis mittleren dreistelligen Mio-€-Betrages im E.ON-Konzern. Diese Auswirkungen sind insbesondere dem britischen Vertriebsgeschäft und dem deutschen Netzgeschäft zuzuordnen. Sie schlagen sich vor allem in niedrigeren Umsatzerlösen und erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen nieder. Das operative Geschäft hat sich trotz dieser Herausforderungen solide entwickelt.
Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2019 lag der Umsatz mit 60,9 Mrd € um 19,7 Mrd € über dem Vorjahreswert. Dieser Anstieg resultierte weitgehend aus der erstmals ganzjährigen Einbeziehung der innogy-Gruppe.
Das bereinigte EBIT für den Konzern lag mit rund 3,8 Mrd € um rund 0,6 Mrd € über dem Vorjahresniveau und damit unter der im Geschäftsbericht 2019 prognostizierten Bandbreite von 3,9 bis 4,1 Mrd €. Der bereinigte Konzernüberschuss lag mit 1,6 Mrd € über dem Vorjahresniveau und damit ebenfalls unter der im Prognosebericht 2019 genannten Bandbreite von 1,7 bis 1,9 Mrd €. Das auf dem bereinigten Konzernüberschuss basierende Ergebnis je Aktie betrug im Berichtszeitraum 0,63 € (2019: 0,67 €). Diese Entwicklungen sind insbesondere auf die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zurückführen. Bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss liegen innerhalb der im August 2020 angepassten Prognosebandbreiten.
Des Weiteren hat E.ON im Geschäftsjahr 2020 eine Cash Conversion Rate von 91 Prozent erreicht. Diese Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Cashflow vor Zinsen und Steuern (5,9 Mrd €), ohne Berücksichtigung der Auszahlungen für die Stilllegung von Kernkraftwerken (rund -0,4 Mrd €), und bereinigtem EBITDA (6,9 Mrd €). E.ON geht weiterhin davon aus, im Durchschnitt über die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 eine Cash Conversion Rate von circa 95 Prozent zu erzielen.
Die zahlungswirksamen Investitionen in Höhe von 4,2 Mrd € lagen deutlich unter dem Vorjahresniveau von 5,5 Mrd € und der Größenordnung von 4,5 Mrd €, die im Rahmen der Prognose im Geschäftsbericht 2019 für das Jahr 2020 vorgesehen war. Diese Abweichung von der ursprünglichen Prognose ist auf nachträgliche Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit dem innogy-Erwerb zurückzuführen. Diese Zahlungen zugunsten von E.ON reduzierten die zahlungswirksamen Investitionen. Unter Einbeziehung dieses Effektes liegen die Investitionen innerhalb der im August 2020 angepassten Prognosebandbreite.
Der operative Cashflow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten lag mit 5,3 Mrd € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (3,0 Mrd €). Grund hierfür war insbesondere die nun ganzjährige Einbeziehung der innogy-Gruppe.
Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und nicht fortgeführte Aktivitäten im Jahr 2020
Die folgenden wesentlichen Transaktionen und Ausweisänderungen gemäß IFRS 5 sind im Jahr 2020 durchgeführt worden. Ausführliche Beschreibungen befinden sich in Textziffer 5 des Anhangs:
| ― | Bilanzierung des innogy-Erwerbs finalisiert |
| ― | Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der VSE Holding |
| ― | Veräußerung des Vertriebsgeschäfts von innogy in Tschechien |
| ― | Veräußerung des deutschen Heizstromgeschäfts |
| ― | Veräußerung des nicht regulierten gewerblichen Strom-Endkundengeschäfts von E.ON in Ungarn |
| ― | Ausweis des 20-Prozent-Anteils am Offshore-Windpark Rampion als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert |
| ― | Ausweis von E.ON ETI und von EMÄSZ DSO jeweils als Abgangsgruppe |
| ― | Veräußerung von Immobilienvermögen |
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Aktivitäten sind im Jahr 2020 zahlungswirksame Desinvestitionen in Höhe von 2,8 Mrd € (Vorjahr: 0,3 Mrd €) enthalten.
Ertragslage
Umsatz
Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreswert um 19,7 Mrd € auf 60,9 Mrd €.
Der Umsatz im Netzbereich betrug 18,3 Mrd € und stieg damit um 6,2 Mrd € gegenüber dem Vorjahr an. Dies ist insbesondere auf die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten, vor allem in Deutschland (+5,4 Mrd €), zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Kundenlösungen legten um 16,5 Mrd € auf 48,3 Mrd € zu. Dieser Anstieg resultierte ebenfalls im Wesentlichen aus der Einbeziehung von innogy - insbesondere in Deutschland (+9,6 Mrd €), Großbritannien (+4,5 Mrd €) und den Niederlanden/Belgien (+2,0 Mrd €).
Der überwiegende Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien wurde im September 2019 auf RWE übertragen. Die bei E.ON verbliebenen Aktivitäten werden in anderen Segmenten ausgewiesen (vergleiche Seite 21). Folglich besteht das Segment Erneuerbare Energien seit dem Jahr 2020 nicht mehr.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse im Nicht-Kerngeschäft deutlich an. Gründe hierfür waren insbesondere gestiegene Vermarktungspreise bei PreussenElektra. Durch die im September 2019 vollzogene Übertragung von Kraftwerksbeteiligungen auf RWE und den damit verbundenen Umsatzrückgang wurde dies teilweise kompensiert.
Der Umsatz im Bereich Konzernleitung/Sonstiges lag im Berichtszeitraum mit 2,7 Mrd € um 1,9 Mrd € über dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erbringung interner Dienstleistungen für die innogy-Gesellschaften sowie die hier ausgewiesenen Einheiten für Energiebeschaffung (E.ON Energy Markets und innogy Commodities GmbH, vergleiche auch Seite 24) zurückzuführen.
Umsatz1, 2
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | +/- % | 2020 | 2019 | +/- % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 5.252 | 4.970 | +6 | 18.284 | 12.098 | +51 |
| Kundenlösungen | 13.996 | 14.845 | -6 | 48.342 | 31.794 | +52 |
| Erneuerbare Energien | - | - | - | - | 948 | - |
| Nicht-Kerngeschäft | 360 | 308 | +17 | 1.388 | 1.174 | +18 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 1.749 | 300 | +483 | 2.702 | 784 | +245 |
| Konsolidierung | -3.727 | -2.537 | - | -9.772 | -5.514 | - |
| E.ON-Konzern | 17.630 | 17.886 | -1 | 60.944 | 41.284 | +48 |
1 Enthält bis zum 18. September 2019 auch den nicht fortgeführten Geschäftsbereich im Segment Erneuerbare Energien. Die Umsatzerlöse der fortgeführten Aktivitäten betrugen im Jahr 2019 40,8 Mrd €.
2 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung ohne Ergebniseffekt
Weitere Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die anderen aktivierten Eigenleistungen lagen mit 680 Mio € 40 Prozent über dem Vorjahresniveau (487 Mio €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die erstmals ganzjährige Einbeziehung von innogy zurückzuführen. Die Aktivierungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit laufenden und abgeschlossenen IT-Projekten und Netzinvestitionen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Jahr 2020 auf 8.907 Mio € (Vorjahr: 5.367 Mio €). Die Erträge aus Währungskursdifferenzen (1.064 Mio €) und derivativen Finanzinstrumenten (5.906 Mio €) lagen jeweils deutlich über den Vorjahreswerten (327 Mio € beziehungsweise 3.378 Mio €). Korrespondierende Positionen aus Währungskursdifferenzen und derivativen Finanzinstrumenten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren resultierten Erträge in Höhe von 411 Mio € (Vorjahr: 525 Mio €).
Der Materialaufwand lag mit 47.147 Mio € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (31.434 Mio €). Der Personalaufwand stieg von 4.101 Mio € um 1.765 Mio € auf 5.866 Mio € an. Diese Entwicklungen resultierten im Wesentlichen aus der erstmalig ganzjährigen Einbeziehung der innogy-Gruppe im Jahr 2020.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber der Vorjahresvergleichsperiode von 2.489 Mio € auf 4.166 Mio € erhöht. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der anteiligen Einbeziehung von innogy im Jahr 2019 und der ganzjährigen Berücksichtigung im Jahr 2020. Die planmäßigen Abschreibungen entfielen im Berichtsjahr vorwiegend auf das Segment Energienetze Deutschland. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere im Rahmen der Restrukturierung des ungarischen Netzgeschäftes im Segment Energienetze Zentraleuropa Ost vorgenommen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 10.919 Mio € um 44 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (7.570 Mio €), insbesondere bedingt durch einen Anstieg der Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Währungskursänderungen) um 1.488 Mio € auf 5.787 Mio €. Auch die Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen stiegen um 216 Mio € auf 641 Mio € an.
Das Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen lag mit 408 Mio € leicht unter dem Niveau des Vorjahres (421 Mio €). Höhere Ergebnisbeiträge aus den innogy-Beteiligungen infolge der erstmals ganzjährigen Einbeziehung wurden durch den entfallenden Ergebnisbeitrag der Nord Stream, die Ende 2019 in das CTA eingebracht wurde (vergleiche Seite 23), sowie geringe Ergebnisbeiträge aus den Beteiligungen in der Türkei überkompensiert kompensiert.
Bereinigtes EBIT
Zur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die nachhaltige Ertragskraft eines Geschäfts wird bei E.ON ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("bereinigtes EBIT") verwendet. Im Vorjahr sind darin auch die operativen Ergebnisse der nicht fortgeführten Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien bis zu ihrer Entkonsolidierung am 18. September 2019 enthalten.
Im Geschäftsjahr 2020 stieg das bereinigte EBIT im Kerngeschäft deutlich um 509 Mio € gegenüber dem Vorjahreswert an. Im Geschäftsfeld Energienetze lag das bereinigte EBIT um 752 Mio € über dem Vorjahresniveau. Dazu trug insbesondere die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Deutschland bei. Gegenläufig wirkte vor allem eine niedrigere regulatorische Verzinsung in Schweden. Darüber hinaus sank das Ergebnis in Deutschland aufgrund milder Witterung und der Folgen der Covid-19-Pandemie. Diese Effekte werden jedoch in den Folgejahren größtenteils kompensiert.
Das bereinigte EBIT im Bereich Kundenlösungen erhöhte sich um 104 Mio € gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dazu trugen die nun enthaltenen innogy-Geschäfte - insbesondere in Deutschland und den Niederlanden/Belgien - bei. Darüber hinaus stieg das bereinigte EBIT vor allem aufgrund wesentlicher Kosteneinsparungen in Großbritannien an. Dies wurde vor allem durch negative Ergebnisbeiträge der britischen innogy-Aktivitäten und witterungsbedingte Effekte im bisherigen E.ON-Vertriebsgeschäft in Deutschland und Großbritannien teilweise kompensiert. Zusätzlich belasteten die Covid-19-Folgen das Ergebnis vor allem in Deutschland und Großbritannien.
Der überwiegende Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien wurde im September 2019 auf RWE übertragen. Die bei E.ON verbliebenen Aktivitäten werden in anderen Segmenten ausgewiesen (vergleiche Seite 21). Folglich besteht das Segment Erneuerbare Energien seit dem Jahr 2020 nicht mehr.
Das bereinigte EBIT im Bereich Konzernleitung/Sonstiges sank im Vorjahresvergleich insbesondere aufgrund der nun ganzjährigen Berücksichtigung der zentralen innogy-Funktionen um 47 Mio € auf -350 Mio €. Des Weiteren entfällt im Vorjahresvergleich der Ergebnisbeitrag der Nord Stream-Beteiligung, die Ende 2019 in das CTA eingebracht wurde.
Das bereinigte EBIT für den Konzern lag insgesamt um 556 Mio € über dem Vorjahreswert. Dieser Anstieg resultierte vor allem aus den bereits im Kerngeschäft genannten Effekten und aus dem Nicht-Kerngeschäft. Insbesondere gestiegene Vermarktungspreise, teilweise kompensiert durch höhere Aufwendungen für Reststrommengen und den Ergebnisrückgang infolge der Übertragung von Kraftwerksbeteiligungen auf RWE, führten zu einem leichten Anstieg des bereinigten EBIT im Bereich PreussenElektra. Dagegen ging der Equity-Beitrag der Beteiligung Enerjisa Üretim deutlich zurück.
Bereinigtes EBIT
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 | +/- % | 2020 | 20191 | +/- % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 922 | 907 | +2 | 3.253 | 2.501 | +30 |
| Kundenlösungen | 76 | 290 | -74 | 454 | 350 | +30 |
| Erneuerbare Energien | - | - | - | - | 301 | - |
| Konzernleitung/Sonstiges | -32 | -222 | +86 | -350 | -303 | -16 |
| Konsolidierung | 7 | -3 | - | 6 | 5 | - |
| Bereinigtes EBIT Kerngeschäft | 973 | 972 | - | 3.363 | 2.854 | +18 |
| Nicht-Kerngeschäft | 115 | 40 | +188 | 413 | 366 | +13 |
| Bereinigtes EBIT E.ON-Konzern | 1.088 | 1.012 | +8 | 3.776 | 3.220 | +17 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
E.ON erwirtschaftet einen hohen Anteil des bereinigten EBIT in sehr stabilen Geschäftsfeldern. Insgesamt resultierte der überwiegende Anteil am bereinigten EBIT im Jahr 2020 aus dem regulierten und quasi-regulierten beziehungsweise langfristig kontrahierten Geschäft.
Das regulierte Geschäft umfasst Bereiche, in denen Erlöse weitgehend anhand rechtlich bindender Vorgaben durch die Kosten bestimmt werden. Deshalb sind die Erträge in hohem Maße planbar und stabil.
Unter quasi-reguliertem und langfristig kontrahiertem Geschäft werden Tätigkeiten zusammengefasst, die sich durch einen hohen Grad an Planbarkeit der Erträge auszeichnen, da wesentliche Erlöskomponenten (Preis und/oder Menge) mittel- bis langfristig in hohem Maße gesichert sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um den Betrieb von industriellen Kundenlösungen mit langfristigen Abnahmeverträgen oder den Betrieb von Wärmenetzen.
Das marktbestimmte Geschäft umfasst die Aktivitäten, die nicht unter den beiden anderen Kategorien subsumiert werden können.
Überleitung bereinigter Ergebnisgrößen
Das EBIT wird wie der Konzernüberschuss durch nicht operative Effekte, wie zum Beispiel die Marktbewertung von Derivaten, beeinflusst. Mit dem bereinigten EBIT weist E.ON eine Ergebnisgröße vor Zinsen und Steuern aus, die um nicht operative Effekte bereinigt ist. Zu den Bereinigungen zählen Netto-Buchgewinne, bestimmte Aufwendungen für Restrukturierungen, Wertberichtigungen und -aufholungen, die stichtagsbezogene Marktbewertung von Derivaten, die Folgebewertung der stillen Reserven und Lasten, die im Rahmen der Kaufpreisermittlung und -verteilung im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion aufgedeckt wurden, sowie das sonstige nicht operative Ergebnis.
Ausgehend vom bereinigten EBIT werden im bereinigten Konzernüberschuss darüber hinaus Zinsen, Steuern und Anteile ohne beherrschenden Einfluss berücksichtigt, die ebenfalls um nicht operative Effekte bereinigt wurden. Die Bereinigungen umfassen die bereits zuvor genannten Bestandteile und das nicht operative Zinsergebnis (jeweils nach Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss). Das nicht operative Zinsergebnis enthält auch Effekte aus der Auflösung von Bewertungsdifferenzen zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der innogy-Anleihen.
Nachfolgend werden die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung auf die bereinigten Ergebnisgrößen übergeleitet.
Überleitung bereinigtes EBIT
Der Anteil der Gesellschafter der E.ON SE am Konzernüberschuss und das entsprechende Ergebnis je Aktie betrugen 1,0 Mrd € beziehungsweise 0,39 €. Dem standen im Vorjahr ein Konzernüberschuss von rund 1,6 Mrd € und ein Ergebnis je Aktie von 0,68 € gegenüber.
Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird gemäß IFRS 5 in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 werden negative Effekte aus der nachträglichen Anpassung von bestimmten Kaufpreisbestandteilen im Zusammenhang mit dem innogy-Erwerb sowie der positive Ergebnisbeitrag des innogy-Vertriebsgeschäfts in Tschechien (inklusive Entkonsolidierungsergebnis) ausgewiesen. Im Vorjahr sind vor allem die Ergebnisse der nicht fortgeführten Aktivitäten im Segment Erneuerbare Energien enthalten. Neben den Ergebnissen aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurden hier die Effekte aus der Entkonsolidierung erfasst. In diesem Zusammenhang wurden auch zuvor erfolgsneutral im Eigen kapital erfasste Effekte erfolgswirksam realisiert. Ebenfalls enthalten ist das Ergebnis aus der nach der Anteilsreduzierung auf 20 Prozent vorzunehmenden Übergangskonsolidierung des Windparks Rampion.
Der Steueraufwand aus fortgeführten Aktivitäten stieg von 43 Mio € auf 871 Mio € an. Die Steuerquote auf das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ist von sechs Prozent auf 40 Prozent gestiegen. Ursächlich für die hohe Steuerquote im Berichtszeitraum ist im Wesentlichen ein Einmaleffekt aus der Bewertung aktiver latenter Steuern im ersten Halbjahr 2020, der durch Steuern für Vorjahre teilweise kompensiert wird. Im Jahr 2019 führten Steuerentlastungseffekte auf das nicht operative Ergebnis sowie Auflösungen von Steuerrückstellungen und -verbindlichkeiten für Vorjahre zu einer Minderung der Steuerquote.
Das Finanzergebnis liegt mit -0,7 Mrd € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Negativ wirkten sich die Einbeziehung von innogy und die im nicht operativen Ergebnis ausgewiesenen Bewertungseffekte von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren aus. Geringere Bewertungseffekte der langfristigen Rückstellungen und Erträge für Vorjahre konnten dies nicht vollständig kompensieren. Außerdem enthält das Finanzergebnis einen positiven Effekt aus der Auflösung von Bewertungsdifferenzen zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der innogy-Anleihen in Höhe von 328 Mio € (vergleiche auch Seite 37).
Die Netto-Buchgewinne gehen im Vorjahresvergleich deutlich zurück. Sie umfassen im Jahr 2020 vor allem Entkonsolidierungserfolge, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von EU-Auflagen bezüglich der innogy-Transaktion entstanden sind (vergleiche die Seiten 21 und 22). Im Vorjahr waren insbesondere Effekte aus der Entkonsolidierung von PEGI als Muttergesellschaft der Nord Stream enthalten. Zusätzlich lagen die Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren unter dem Wert des Vorjahres.
Die Aufwendungen für Restrukturierung lagen deutlich unter dem Niveau des Berichtszeitraums 2019 und enthielten, wie im Vorjahr, vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration von innogy. Darüber hinaus sind im laufenden Jahr Aufwendungen für die Restrukturierung des britischen Vertriebsgeschäfts enthalten.
Aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Derivaten resultierte im Geschäftsjahr 2020 ein positiver Effekt von 1.128 Mio € (Vorjahr: -630 Mio €). Positive Effekte ergaben sich im Berichtszeitraum 2020 vor allem aus der Absicherung von Preisschwankungen, insbesondere im Geschäftsfeld Kundenlösungen und im Bereich Konzernleitung/Sonstiges aufgrund der dort enthaltenen Einheiten für Energiebeschaffung (vergleiche Seite 23).
Überleitung zum bereinigten EBIT
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 | 2020 | 20191 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 60 | -513 | 1.270 | 1.792 |
| Anteil der Gesellschafter der E.ON SE | 15 | -551 | 1.017 | 1.550 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 45 | 38 | 253 | 242 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 2 | 696 | 40 | -1.063 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 62 | 183 | 1.310 | 729 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 159 | -311 | 871 | 43 |
| Finanzergebnis | 206 | 65 | 702 | 587 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Finanzergebnis und Steuern | 427 | -63 | 2.883 | 1.359 |
| Beteiligungsergebnis | -21 | -3 | 18 | 58 |
| EBIT | 406 | -66 | 2.901 | 1.417 |
| Nicht operative Bereinigungen | 682 | 1.078 | 875 | 1.503 |
| Netto-Buchgewinne (-)/-verluste (+) | -40 | -398 | -258 | -366 |
| Aufwendungen für Restrukturierung | 266 | 640 | 656 | 819 |
| Effekte aus derivativen Finanzinstrumenten | -798 | 556 | -1.128 | 630 |
| Wertberichtigungen (+)/Wertaufholungen (-) | 473 | 260 | 557 | 260 |
| Fortschreibung stiller Reserven (+) und Lasten (-) aus der innogy-Transaktion | 328 | 162 | 802 | 317 |
| Sonstiges nicht operatives Ergebnis | 453 | -142 | 246 | -157 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (bereinigtes EBIT) | - | - | - | 300 |
| Bereinigtes EBIT | 1.088 | 1.012 | 3.776 | 3.220 |
| Wertberichtigungen (+)/Wertaufholungen (-) | 21 | 65 | 27 | 67 |
| Planmäßige Abschreibungen | 830 | 745 | 3.102 | 2.006 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (planmäßige Abschreibungen, Wertberichtigungen und Wertaufholungen) | - | - | - | 271 |
| Bereinigtes EBITDA | 1.939 | 1.822 | 6.905 | 5.564 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
2 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Im Berichtszeitraum 2020 fielen Wertberichtigungen insbesondere in den Bereichen Energienetze in Ungarn (im Wesentlichen aufgrund der aktuellen Restrukturierung des Geschäfts dort -vergleiche Seite 23), Kundenlösungen in Großbritannien (vor allem für Software im Zusammenhang mit den laufenden Restrukturierungsmaßnahmen) und den Niederlanden/Belgien (insbesondere im Rahmen der geplanten Veräußerung des belgischen Vertriebsgeschäfts) an. Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen vor allem im Bereich Kundenlösungen in Großbritannien (insbesondere aufgrund der damals beschlossenen Restrukturierung des britischen Vertriebsgeschäfts von E.ON und innogy) vorgenommen.
Effekte aus der Folgebewertung von stillen Reserven und Lasten im Zusammenhang mit der bis zum 18. September 2020 vorläufigen innogy-Kaufpreisverteilung und neu zu erfassende Effekte aus der Bewertung finanzieller Vermögenswerte von innogy werden separat ausgewiesen. Letztere wurden bis Ende des Jahres 2020 vollständig ausgeglichen.
Der Rückgang des sonstigen nicht operativen Ergebnisses ist unter anderem auf Bewertungseffekte für Rückkaufverpflichtungen gemäß IAS 32 und langfristige Rückstellungen sowie realisierte Effekte aus Sicherungsgeschäften für bestimmte Währungsrisiken zurückzuführen.
Überleitung bereinigter Konzernüberschuss
Der bereinigte Konzernüberschuss lag mit 1.638 Mio € um sieben Prozent über dem Vorjahreswert von 1.526 Mio €. Neben den bereits zuvor bei der Überleitung zum bereinigten EBIT beschriebenen Effekten sind folgende Positionen zu berücksichtigen:
Das Zinsergebnis enthält nicht operative Bestandteile. Diese sind um 0,3 Mrd € im Vergleich zum Berichtszeitraum 2019 gestiegen. Im Vorjahr wurden hier vor allem Effekte aus der Bewertung von langfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Im Jahr 2020 sind insbesondere Erträge aus der Auflösung von Bewertungsdifferenzen zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der innogy-Anleihen und Erträge für Vorjahre enthalten. Dies wird durch Bewertungseffekte von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren teilweise kompensiert.
Die betriebliche Steuerquote für die fortgeführten Aktivitäten betrug 24 Prozent (Vorjahr: 26 Prozent).
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am betrieblichen Ergebnis stiegen insbesondere aufgrund der Übernahme von innogy im Vorjahresvergleich deutlich an.
Überleitung zum bereinigten Konzernüberschuss
| 4. Quartal | 1.-4. Quartal | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 | 2020 | 20191 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Finanzergebnis und Steuern | 427 | -63 | 2.883 | 1.359 |
| Beteiligungsergebnis | -21 | -3 | 18 | 58 |
| EBIT | 406 | -66 | 2.901 | 1.417 |
| Nicht operative Bereinigungen | 682 | 1.078 | 875 | 1.503 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (bereinigtes EBIT) | - | - | - | 300 |
| Bereinigtes EBIT | 1.088 | 1.012 | 3.776 | 3.220 |
| Zinsergebnis | -185 | -62 | -720 | -645 |
| Nicht operativer Zinsaufwand (+)/Zinsertrag (-) | -57 | -231 | -358 | -33 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (operatives Zinsergebnis) | - | - | - | -123 |
| Betriebliches Ergebnis vor Steuern | 846 | 719 | 2.698 | 2.419 |
| Steuern auf das betriebliche Ergebnis | -190 | -199 | -653 | -580 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss am betrieblichen Ergebnis | -107 | -171 | -407 | -317 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien2 (Steuern und Fremdanteile auf das betriebliche Ergebnis) | - | - | - | 4 |
| Bereinigter Konzernüberschuss | 549 | 349 | 1.638 | 1.526 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
2 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Finanzlage
Finanzstrategie
E.ONs Finanzstrategie fokussiert auf die Kapitalstruktur. Im Vordergrund steht hierbei, stets einen dem Schuldenstand angemessenen Zugang zum Kapitalmarkt zu gewährleisten.
E.ON verfolgt das Ziel, mit der angestrebten Kapitalstruktur dauerhaft ein starkes Rating von BBB/Baa zu sichern.
Die Kapitalstruktur bei E.ON wird mittels des Verschuldungsfaktors (Debt Factor) gesteuert. Der Debt Factor ermittelt sich aus dem Verhältnis der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung zum bereinigten EBITDA und stellt damit eine dynamische Messgröße für die Verschuldung dar. Hierbei schließt die wirtschaftliche Netto-Verschuldung neben den Netto-Finanzschulden auch die Pensions- und Entsorgungsverpflichtungen ein.
Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds fallen bei der Bewertung der Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen zum Teil negative Realzinsen an. Dadurch liegt, wie in den Vorjahren, der Rückstellungswert über dem Verpflichtungsbetrag, der sich zum 31. Dezember 2020 ohne die Berücksichtigung von Diskontierungs- und Kosteneskalationseffekten ergeben würde. Dies schränkt die Steuerungsrelevanz der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung ein. Um eine sinnvolle Steuerungskennzahl und eine adäquate Darstellung der Verschuldung zu erhalten, berücksichtigt E.ON seit dem Geschäftsjahresende 2016 bei wesentlichen Rückstellungswerten, die auf Basis eines negativen Realzinses berechnet wurden, den Verpflichtungsbetrag zum Bilanzstichtag anstatt des Bilanzwerts bei der Berechnung der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung.
Die Bilanzierung der Finanzverbindlichkeiten von innogy zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung führte aufgrund der Bewertungsvorschriften nach IFRS zu einer Neubewertung zum Marktwert. Dieser Marktwert war deutlich höher als der ursprüngliche Nominalwert, weil das Marktzinsniveau seit der Begebung der Anleihen gesunken ist. Die im Rahmen der Kaufpreisverteilung fortgeschriebene Differenz zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der Anleihen in Höhe von 2,1 Mrd € zum 31. Dezember 2020 wird über die Laufzeit der jeweiligen Anleihe aufwandsmindernd über das Finanzergebnis aufgelöst. Die Zins- und Tilgungszahlungen ändern sich durch diesen Bilanz- und Ergebniseffekt nicht. Für die Steuerung der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung stellt E.ON daher abweichend von der Bilanzierung weiterhin auf den Nominalwert der Finanzverbindlichkeiten ab.
E.ON strebt mittelfristig eine Reduktion der Steuerungsgröße Debt Factor auf rund 5 an. Am 31. Dezember 2020 lag der Debt Factor mit 5,9 erwartungsgemäß oberhalb dieses mittelfristigen Ziels. Es wird erwartet, insbesondere durch Ergebnissteigerungen im Kerngeschäft und Realisierung der identifizierten Synergien im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion, mittelfristig einen Debt Factor von rund 5 zu erreichen.
Wirtschaftliche Netto-Verschuldung
Die wirtschaftliche Netto-Verschuldung stieg im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 38,9 Mrd € um 1,8 Mrd € auf 40,7 Mrd € an.
Der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten auf 30,7 Mrd € im Vergleich zum Jahresende 2019 ist im Wesentlichen auf Anleiheemissionen der E.ON SE in Höhe von 5 Mrd € zurückzuführen (vergleiche Seite 23). Die Emissionserlöse dienten unter anderem zur Finanzierung des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre von innogy wie auch der planmäßigen Rückzahlung fälliger Anleihen (innogy SE: 750 Mio €; E.ON International Finance B.V.: 1,4 Mrd €).
Die Netto-Finanzposition hat sich gegenüber dem Jahresende 2019 um -1,1 Mrd € auf rund -24,0 Mrd € erhöht. Die Dividendenzahlung der E.ON SE und die Auszahlungen für Investitionen sowie die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der innogy SE im Rahmen des Squeeze-outs (vergleiche Seite 21) wurden größtenteils kompensiert, unter anderem durch den operativen Cashflow, den Verkaufserlös aus der Übertragung der (indirekten) Beteiligung an der Nord Stream AG an das CTA (vergleiche Seite 23) sowie aus kartellrechtlich vorzunehmenden Verkäufen, ins besondere des tschechischen Vertriebsgeschäfts von innogy (vergleiche Seite 21).
Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich - trotz einer positiven Wertentwicklung des Planvermögens - im Wesentlichen durch die deutliche Reduzierung der Rechnungszinsen, die zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwertes führte.
Wirtschaftliche Netto-Verschuldung
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 20191 |
| --- | --- | --- |
| Liquide Mittel | 4.795 | 3.602 |
| Langfristige Wertpapiere | 1.887 | 2.354 |
| Finanzverbindlichkeiten2 | -30.720 | -28.947 |
| Effekte aus Währungssicherung | 82 | 166 |
| Netto-Finanzposition | -23.956 | -22.825 |
| Pensionsrückstellungen | -8.088 | -7.201 |
| Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen3 | -8.692 | -8.869 |
| Wirtschaftliche Netto-Verschuldung | -40.736 | -38.895 |
1 Bestimmte Anpassungen der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Erwerbs sind rückwirkend zum Erwerbszeitpunkt darzustellen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
2 Die durch innogy begebenen Anleihen sind mit dem Nominalwert einbezogen. Der Konzernbilanzwert ist um 2,1 Mrd € (31. Dezember 2019: 2,5 Mrd €) höher.
3 Der Wert der Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen entspricht nicht den bilanzierten Werten (31. Dezember 2020: 10.194 Mio €; 31. Dezember 2019: 10.571 Mio €), da bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung teilweise auf Verpflichtungsbeträge abgestellt wird.
Finanzierungspolitik und -maßnahmen
Für die Finanzierungspolitik von E.ON ist der jederzeitige Zugang zu unterschiedlichen Finanzierungsquellen von großer Bedeutung. Dies wird mit einer möglichst breiten Diversifikation der Investoren durch die Nutzung verschiedener Märkte und Instrumente sichergestellt. Dabei werden Anleihen mit solchen Laufzeiten ausgegeben, die zu einem möglichst ausgeglichenen Fälligkeitenprofil führen. Darüber hinaus werden großvolumige Benchmark-Anleihen gegebenenfalls mit kleineren Anleihen, Privatplatzierungen oder auch Schuldscheindarlehen kombiniert. Weiterhin begibt E.ON seit dem Jahr 2019 sogenannte grüne Unternehmensanleihen und hat diese seither in ihrem Finanzierungsmix etabliert. Zukünftig beabsichtigt E.ON mehr als 50 Prozent des jährlichen Finanzierungsbedarfs mit grünen Anleihen zu decken.
Anfang März 2021 hat E.ON ein neues Green Bond Framework vorgestellt. Neben der Einhaltung der sogenannten ICMA Green Bond Principles, die am Kapitalmarkt bisher den Standard für grüne Anleihen definieren, erfüllt das neue E.ON-Framework als europaweit eins der ersten Rahmenwerke die Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert, welche Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist und setzt damit einen europaweiten Standard für nachhaltige Investitionen. E.ONs Green Bond Framework stellt auf nachhaltige Projekte sowohl im Stromnetzgeschäft als auch im Bereich Kundenlösungen ab.
Im Regelfall werden externe Finanzierungen von der E.ON SE durchgeführt und die Mittel innerhalb des Konzerns weitergeleitet. In der Vergangenheit wurden externe Finanzierungen auch von der niederländischen Finanzierungsgesellschaft E.ON International Finance B.V. (EIF) unter Garantie der E.ON SE sowie durch die innogy SE und die innogy Finance B.V. unter Garantie der innogy SE durchgeführt. Als Teil des Integrationsprozesses der innogy-Gruppe hat E.ON die Finanzierungsstruktur des E.ON-Konzerns harmonisiert. In diesem Zuge wurde den Gläubigern von innogy-Anleihen angeboten, ihre Anleihen über sogenannte Consent Solicitations nach dem Schuldverschreibungsgesetz oder über Umtauschangebote auf E.ON zu übertragen. Dieses Angebot wurde für 99,95 Prozent der Anleihevolumina angenommen. Alle übertragenen Anleihen haben nunmehr die E.ON SE entweder als Schuldnerin oder Garantin (mit der Emittentin EIF). Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurden Anleihen in Höhe von 2,2 Mrd € vollständig zurückgezahlt. Dagegen standen Neuemissionen von Schuldtiteln in Höhe von 5,0 Mrd € (vergleiche Seite 23).
Finanzverbindlichkeiten
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mrd € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Anleihen1 | 26,9 | 24,6 |
| in EUR | 18,4 | 15,6 |
| in GBP | 7,2 | 7,6 |
| in USD | 0,8 | 0,9 |
| in JPY | 0,3 | 0,3 |
| Sonstiges | 0,2 | 0,2 |
| Schuldscheindarlehen | 0,0 | 0,0 |
| Commercial Paper | 0,0 | 0,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3,8 | 4,8 |
| Summe | 30,7 | 29,5 |
1 inklusive Privatplatzierungen
Alle derzeit ausstehenden Anleihen der E.ON SE und der E.ON International Finance B.V. (EIF) wurden mit Ausnahme der im Jahr 2008 begebenen US-Anleihe unter dem Dokumentationsrahmen eines Debt-Issuance-Programms emittiert. Für die vormals von der innogy SE und der innogy Finance B.V. emittierten Anleihen gilt entsprechend, dass diese unter dem Debt-Issuance-Programm der früheren innogy-Gruppe begeben wurden. Ein Debt-Issuance-Programm vereinfacht die zeitlich flexible Emission von Schuldtiteln in Form von öffentlichen und privaten Platzierungen an Investoren. Das Debt-Issuance-Programm der E.ON SE wurde zuletzt im März 2020 mit einem Programmrahmen von insgesamt 35 Mrd € erneuert (hiervon waren zum Jahresende 2020 rund 16,0 Mrd € genutzt). Die E.ON SE strebt im Jahr 2021 eine Erneuerung des Programms an.
Neben dem Debt-Issuance-Programm steht ein Euro-Commercial-Paper-Programm mit einem Volumen von 10 Mrd € und ein US-Dollar-Commercial-Paper-Programm in Höhe von 10 Mrd US-$ zur Verfügung, unter denen jeweils kurzfristige Schuldverschreibungen begeben werden können. Zum Jahresende 2020 standen keine Commercial Paper aus (Vorjahr: 50 Mio €).
Daneben steht E.ON die am 24. Oktober 2019 abgeschlossene syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von 3,5 Mrd € und einer Laufzeit von fünf Jahren - zuzüglich zweier Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr - zur Verfügung.
Die erste Option zur Verlängerung der Kreditlinie um ein weiteres Jahr wurde im Oktober 2020 ausgeübt. Die Kreditmarge ist unter anderem an die Entwicklung bestimmter ESG-Ratings gekoppelt, wodurch E.ON sich finanzielle Anreize für eine nachhaltige Unternehmensstrategie setzt. Die ESG-Ratings werden durch drei namhafte Agenturen bestimmt: ISS ESG, MSCI ESG Research und Sustainalytics. Die Linie dient als verlässliche und nachhaltige Liquiditätsreserve des Konzerns und kann bei Bedarf gezogen werden. Die Kreditlinie wird von 21 Banken zur Verfügung gestellt, die E.ONs Kernbankengruppe bilden.
Anleihen der E.ON SE, E.ON International Finance B.V. und der innogy Finance B.V. - Fälligkeitsstruktur
in Mrd €
Stand: 31. Dezember 2020

Im Zusammenhang mit der Akquisition der innogy SE hatte E.ON am 6. April 2018 eine Akquisitionsfinanzierung über ursprünglich 5 Mrd € abgeschlossen, die bereits im August 2018 auf 1,75 Mrd € reduziert wurde. Mit erfolgter Abwicklung des Squeeze-outs wurde die Kreditlinie im Juni 2020 gekündigt; die Linie wurde nicht gezogen.
Neben den Finanzverbindlichkeiten ist E.ON im Rahmen der Geschäftstätigkeit Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Hierzu zählen insbesondere Garantien und Bürgschaften, Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen, kurz- und langfristige vertragliche und gesetzliche sowie sonstige Verpflichtungen. Weitere Erläuterungen zu ausstehenden E.ON-Anleihen und zu Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen sowie sonstigen Verpflichtungen befinden sich in den Textziffern 27, 28 und 32 des Anhangs zum Konzernabschluss.
E.ONs Kreditwürdigkeit wird von Standard & Poor's ("S&P") und Moody's mit Langfrist-Ratings von BBB beziehungsweise Baa2 bewertet. Der Ausblick ist bei beiden Ratings stabil. Die Ratingeinstufungen erfolgten in beiden Fällen auf Basis der Erwartung, dass E.ON einen für diese Ratings erforderlichen Verschuldungsgrad kurz- bis mittelfristig einhalten wird. Die Kurzfrist-Ratings liegen bei A-2 (S&P) beziehungsweise P-2 (Moody's).
Ratings der E.ON SE
| Lang fristiges Rating | Kurz fristiges Rating | Ausblick | |
|---|---|---|---|
| Moody's | Baa2 | P-2 | stabil |
| Standard & Poor's | BBB | A-2 | stabil |
E.ON wird weiterhin dem Vertrauen der Ratingagenturen, Investoren und Banken mit einer klaren Strategie und einer transparenten Kommunikation jederzeit Rechnung tragen, und veranstaltet daher unter anderem ein jährliches Informationstreffen für ihre Kernbankengruppe.
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2020 lagen die zahlungswirksamen Investitionen im E.ON-Konzern unter dem Vorjahresniveau. Ohne Berücksichtigung der im laufenden Jahr und im Vorjahr enthaltenen Zahlungen im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion (siehe Erläuterungen unter Konzernleitung/Sonstiges auf Seite 40) ergäbe sich ein deutlicher Anstieg der Investitionen im Kerngeschäft. Auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte entfielen für den E.ON-Konzern rund 4,4 Mrd € (Vorjahr: 3,8 Mrd €). Die Investitionen in Beteiligungen betrugen -0,2 Mrd € gegenüber 1,7 Mrd € im Vorjahr.
Investitionen
| in Mio € | 2020 | 2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Energienetze | 3.386 | 2.384 | +42 |
| Kundenlösungen | 790 | 1.008 | -22 |
| Erneuerbare Energien | - | 563 | - |
| Konzernleitung/Sonstiges | -278 | 1.329 | - |
| Konsolidierung | -2 | 1 | - |
| Investitionen Kerngeschäft | 3.896 | 5.285 | -26 |
| Nicht-Kerngeschäft | 275 | 207 | +33 |
| Investitionen E.ON-Konzern | 4.171 | 5.492 | -24 |
Im Geschäftsfeld Energienetze lagen die Investitionen mit 3,4 Mrd € 42 Prozent über dem Vorjahreswert von 2,4 Mrd €. In Deutschland erhöhten sich die Investitionen vor allem aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten deutlich. Darüber hinaus trugen insbesondere Neuanschlüsse zum Anstieg bei. In Schweden wurden ebenfalls mehr Neuanschlüsse und Ersatzinvestitionen vorgenommen. Im Bereich Zentraleuropa Ost/Türkei lagen die Investitionen auch über dem Vorjahreswert. Dies ist unter anderem auf die Einbeziehung der ungarischen und polnischen innogy-Aktivitäten sowie der VSE Holding zurückzuführen.
Das Geschäftsfeld Kundenlösungen investierte 0,2 Mrd € weniger als im Vorjahr. Vor allem in Schweden lagen die Investitionen aufgrund der Fertigstellung des Projektes Högbytorp deutlich unter dem Vorjahresniveau. Zusätzlich waren im Vorjahr noch die Auszahlungen für den Erwerb von Coromatic, einem führenden Anbieter kritischer Gebäudeinfrastruktur in Skandinavien, enthalten. Auch in Großbritannien sanken die Investitionen - vor allem aufgrund verschobener Investitionen für Smart Meter - deutlich. Dagegen stiegen die Investitionen infolge der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Deutschland und Polen. Zusätzlich investierte E.ON Business Solutions deutlich mehr in Projekte zur dezentralen Energieversorgung als im Vorjahr.
Das Geschäftsfeld Erneuerbare Energien besteht nach der Übertragung des überwiegenden Teils des Geschäfts mit Erneuer baren Energien auf RWE im September 2019 und der bei E.ON verbliebenen Aktivitäten in andere Segmente seit dem Jahr 2020 nicht mehr.
Im Bereich Konzernleitung/Sonstiges wirkten sich im Jahresverlauf insbesondere nachträgliche Kaufpreisminderungen im Zusammenhang mit dem innogy-Erwerb positiv aus, da diese Zahlungen zugunsten von E.ON erfolgten und die Investitionen minderten. Im Vorjahr waren vor allem Auszahlungen im Rahmen des vollzogenen öffentlichen Übernahmeangebots und für den Erwerb weiterer innogy-Aktien am Markt enthalten.
Die Investitionen im Nicht-Kerngeschäft lagen um 68 Mio € über dem Vorjahresniveau. Im Vorjahr waren im Bereich Preussen-Elektra insbesondere Auszahlungen im Zusammenhang mit der innogy-Transaktion enthalten. Dagegen stiegen die Investitionen für den Erwerb von Reststrommengen im Vorjahresvergleich an.
Cashflow
Der operative Cashflow vor Zinsen und Steuern aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten lag mit 5,9 Mrd € deutlich über dem Vorjahresniveau (4,4 Mrd €). Einen Anstieg verzeichnete der Bereich Energienetze (+1,9 Mrd €) durch positive Working Capital-Effekte im bisherigen E.ON-Netzgeschäft sowie die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der innogy-Netzaktivitäten.
Der operative Cashflow des Bereichs Kundenlösungen lag 0,4 Mrd € unter Vorjahresniveau. Diese Entwicklung geht im Wesentlichen auf die Berücksichtigung der innogy-Aktivitäten in Großbritannien sowie auf die auch für das Vorjahr zu Vergleichszwecken geänderte Segmentdarstellung (vergleiche Seite 21) zurück. Im Vorjahresvergleich entfällt zudem der Beitrag aus dem Bereich Erneuerbare Energien (-0,2 Mrd €).
Der operative Cashflow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten erhöhte sich zusätzlich durch geringere Steuerzahlungen (+0,8 Mrd €), während höhere Zinszahlungen aus der innogy-Verschuldung belastend wirkten (-0,1 Mrd €).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten betrug -1,9 Mrd € gegenüber -5,8 Mrd € im Vorjahreszeitraum. Während im Vorjahr Auszahlungen für den Erwerb der innogy-Anteile ausgewiesen wurden, war der investive Cashflow des laufenden Geschäftsjahres durch eine Kaufpreisnachzahlung seitens RWE entlastet. Darüber hinaus wirkten der im ersten Quartal 2020 erfolgte Zahlungseingang aus der bereits im Jahr 2019 durchgeführten Übertragung des indirekten Anteils an der Nord Stream AG in das CTA, der Verkauf des Vertriebsgeschäfts von innogy in Tschechien, eine Vorauszahlung im Zusammenhang mit dem vereinbarten Verkauf der Rampion-Beteiligung und der Verkauf wesentlicher Teile des Heizstromgeschäfts in Deutschland positiv auf den investiven Cashflow.
Cashflow1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Operativer Cashflow | 5.313 | 2.965 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern2 | 5.948 | 4.407 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.864 | -5.820 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -2.624 | 792 |
1 aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten
2 ohne das gemäß IFRS 5 umgegliederte und am 30. Oktober 2020 entkonsolidierte innogy- Geschäft in Tschechien
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten lag mit -2,6 Mrd € um -3,4 Mrd € unter dem Vergleichswert des Vorjahres von +0,8 Mrd €. Dies lag insbesondere an Auszahlungen im Zuge der Abfindung der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE sowie einer im Vorjahresvergleich höheren Dividende der E.ON SE.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme lag mit rund 95,4 Mrd € um 2,7 Mrd € beziehungsweise drei Prozent unter dem Wert zum Jahresende 2019. Das langfristige Vermögen (75,5 Mrd €) lag 0,3 Mrd € unter dem Niveau vom 31. Dezember 2019. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg des Sachanlagevermögens und den vorläufigen Unterschiedsbetrag aus dem Erwerb der VSE Holding zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich niedrigere Finanzanlagen, insbesondere at equity bewertete Unternehmen und langfristige Wertpapiere, aus.
Das kurzfristige Vermögen verminderte sich um 2,4 Mrd € von 22,3 Mrd € auf 19,9 Mrd € (-11 Prozent). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der sonstigen betrieblichen Vermögenswerte und dem Abgang der gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte von innogy in Tschechien, des deutschen Heizstromgeschäfts und in Ungarn. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der liquiden Mittel aus.
Die Eigenkapitalquote (einschließlich der Anteile ohne beherrschenden Einfluss) belief sich am 31. Dezember 2020 auf neun Prozent und weist damit im Vergleich zum 31. Dezember 2019 eine Verringerung um fünf Prozentpunkte auf. Der Rückgang des Eigenkapitals resultierte im Wesentlichen aus dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von innogy (vergleiche Seite 21). Zusätzlich wirkten sich die ausgeschütteten Dividenden in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd €, die Neubewertung der Pensionsverpflichtungen und weitere erfolgsneutral im Other Comprehensive Income erfasste Effekte mindernd auf das Eigenkapital aus. Dagegen erhöhte der Konzernüberschuss des Geschäftsjahres 2020 das Eigenkapital.
Der Anstieg der langfristigen Schulden (+5 Prozent beziehungsweise +2,8 Mrd €) resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung der langfristigen Anleihen und aus einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen.
Die kurzfristigen Schulden (24,7 Mrd €) lagen fünf Prozent unter dem Stand zum 31. Dezember 2019. Gründe hierfür waren der Abgang der zuvor gemäß IFRS 5 umgegliederten Schulden von innogy in Tschechien, des deutschen Heizstromgeschäfts und in Ungarn sowie die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten.
Konzernbilanzstruktur
| in Mio € | 31. Dez. 2020 | % | 31. Dez. 2019 | % |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 75.484 | 79 | 75.786 | 77 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 19.901 | 21 | 22.294 | 23 |
| Aktiva | 95.385 | 100 | 98.080 | 100 |
| Eigenkapital | 9.055 | 9 | 13.248 | 14 |
| Langfristige Schulden | 61.761 | 65 | 58.982 | 60 |
| Kurzfristige Schulden | 24.569 | 26 | 25.850 | 26 |
| Passiva | 95.385 | 100 | 98.080 | 100 |
Weitere Erläuterungen zur Vermögenslage befinden sich im Anhang zum Konzernabschluss.
Geschäftsfelder
Energienetze
Durchgeleitete Strom- und Gasmengen
Die durchgeleiteten Strom- und Gasmengen stiegen im Jahr 2020 in Deutschland aufgrund der Berücksichtigung der innogy-Aktivitäten deutlich an. Während die durchgeleiteten Gasmengen im bisherigen deutschen E.ON-Netzgeschäft auf dem Vorjahresniveau lagen, sanken die Durchleitungsmengen im Strombereich unter anderem infolge der Covid-19-Pandemie.
In Schweden sind die durchgeleiteten Strommengen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Durchgeleitete Energiemengen
| Deutschland | Schweden | Zentraleuropa Ost/Türkei | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Strom | 64,4 | 62,4 | 9,5 | 9,8 | 17,8 | 16,5 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 2,0 | 1,9 | 0,3 | 0,3 | 0,9 | 1,0 |
| Gas | 60,6 | 54,3 | - | - | 16,1 | 14,4 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Strom | 226,9 | 144,2 | 34,7 | 35,5 | 64,1 | 46,0 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 7,1 | 4,8 | 1,1 | 1,1 | 3,9 | 2,9 |
| Gas | 170,6 | 118,5 | - | - | 46,2 | 44,5 |
| Summe | ||
|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||
| Strom | 91,7 | 88,7 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 3,2 | 3,2 |
| Gas | 76,7 | 68,7 |
| 1.-4. Quartal | ||
| Strom | 325,7 | 225,7 |
| Netzverluste, Eigenverbrauch etc. | 12,1 | 8,8 |
| Gas | 216,8 | 163,0 |
Im Bereich Zentraleuropa Ost/Türkei führte die Berücksichtigung des innogy-Netzgeschäfts in Ungarn und Polen sowie der Erwerb der slowakischen VSE Holding zu einem deutlichen strukturellen Anstieg der Durchleitungsmengen im Strombereich. Die Durchleitungsmengen im Gasnetz erhöhten sich durch die Einbeziehung des innogy-Geschäfts in Kroatien leicht. Im bisherigen E.ON-Netzgeschäft lagen die durchgeleiteten Strom- und Gasmengen auf dem Vorjahresniveau.
Netzkunden und -längen
Die Länge des Stromnetzes in Deutschland entsprach mit rund 705.000 Kilometern in etwa dem Wert des Jahres 2019. Im Versorgungsgebiet gab es zum Jahresende, wie im Vorjahr, rund 15,1 Millionen Netzkunden im Stromnetz. Die Netzlänge und die Anzahl der Netzkunden im Gasbereich sind mit rund 104.000 Kilometern beziehungsweise 1,8 Millionen gegenüber dem Jahr 2019 ebenfalls nahezu unverändert.
In Schweden betrug die Netzlänge im Strombereich 139.000 Kilometer (2019: 138.000 Kilometer). Die Zahl der Kunden im Stromverteilnetz betrug rund 1,1 Millionen (2019: rund 1,0 Millionen).
In Zentraleuropa Ost betreibt E.ON Stromnetze mit einer Gesamtlänge von 322.000 Kilometern und versorgt damit rund 9,7 Millionen Netzkunden. Damit liegen die Netzlängen und die Anzahl der Netzkunden im Strombereich deutlich über den Vorjahreswerten von 296.000 Kilometern beziehungsweise 9,0 Millionen. Dieser Anstieg ist insbesondere auf den Erwerb der VSE Holding zurückzuführen. Die von E.ON betriebenen Gasnetze sind insgesamt rund 48.000 Kilometer lang (2019: rund 46.000 Kilometer). Dieser Anstieg ist vor allem auf den Erwerb von zwei Verteilnetzbetreibern in Kroatien zurückführen, die für den Gesamtkonzern nicht wesentlich sind. Die Anzahl der Netzkunden im Gasbereich beträgt unverändert rund 2,6 Millionen.
Umsatz und bereinigtes EBIT
Der Umsatz und das bereinigte EBIT im Geschäftsfeld Energienetze lagen im Jahr 2020 deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Dies ist insbesondere auf die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse und das bereinigte EBIT betrugen in Deutschland rund 14,6 Mrd € beziehungsweise 2,2 Mrd €. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist, wie bereits oben beschrieben, insbesondere auf die innogy-Aktivitäten zurückzuführen. Die Umsatzerlöse im bisherigen E.ON-Netzgeschäft liegen auf dem Vorjahresniveau. Die gesunkenen Durchleitungsmengen im Stromnetz wurden durch regulatorische Sondereffekte kompensiert. Dagegen ging das bereinigte EBIT im bisherigen E.ON-Netzgeschäft unter anderem infolge milder Witterung und Covid-19 leicht zurück. Diese Effekte werden jedoch in den Folgejahren größtenteils kompensiert.
In Schweden lagen Umsatz und bereinigtes EBIT im Jahr 2020 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Mit Beginn der neuen Regulierungsperiode führten vor allem niedrigere Netzentgelte zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang.
Im Bereich Zentraleuropa Ost/Türkei konnten der Umsatz und das bereinigte EBIT ebenfalls infolge der innogy-Übernahme deutlich zulegen. Im bisherigen E.ON-Netzgeschäft stiegen Umsatz und Ergebnis leicht.
Energienetze
| Deutschland | Schweden | Zentraleuropa Ost/Türkei | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 4.102 | 4.031 | 240 | 276 | 910 | 663 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 1.028 | 958 | 137 | 183 | 296 | 262 |
| Bereinigtes EBIT1 | 626 | 592 | 96 | 145 | 200 | 170 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 14.563 | 9.161 | 889 | 1.024 | 2.832 | 1.913 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 3.628 | 2.313 | 529 | 692 | 1.042 | 789 |
| Bereinigtes EBIT1 | 2.182 | 1.455 | 371 | 539 | 700 | 507 |
| Summe | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||
| Umsatz | 5.252 | 4.970 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 1.461 | 1.403 |
| Bereinigtes EBIT1 | 922 | 907 |
| 1.-4. Quartal | ||
| Umsatz | 18.284 | 12.098 |
| Bereinigtes EBITDA1 | 5.199 | 3.794 |
| Bereinigtes EBIT1 | 3.253 | 2.501 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Kundenlösungen
Strom- und Gasabsatz
Im Geschäftsjahr 2020 ist der Stromabsatz um 154,9 Mrd kWh auf 369,0 Mrd kWh gestiegen. Der Gasabsatz legte um 124,3 Mrd kWh auf 381,6 Mrd kWh zu. Wesentlicher Grund ist die erstmals ganzjährige Einbeziehung der innogy-Aktivitäten.
Stromabsatz
| Deutschland | Großbritannien1 | Niederlande/Belgien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 77 | 9,6 | 6,3 | 6,5 | 2,3 | 2,1 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 6,7 | 9,5 | 8,1 | 9,1 | 1,7 | 2,1 |
| Vertriebspartner | 20,2 | 36,3 | 0,6 | 0,6 | - | - |
| Kundengruppen | 34,6 | 55,4 | 15,0 | 16,2 | 4,0 | 4,2 |
| Großhandel | 20,3 | 3,3 | 3,9 | 5,0 | 2,2 | 4,9 |
| Summe | 54,9 | 58,7 | 18,9 | 21,2 | 6,2 | 9,1 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 31,5 | 21,0 | 22,4 | 18,1 | 7,6 | 2,4 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 30,9 | 20,3 | 31,5 | 18,9 | 6,2 | 2,3 |
| Vertriebspartner | 72,5 | 40,8 | 2,2 | 0,6 | - | - |
| Kundengruppen | 134,9 | 82,1 | 56,1 | 37,6 | 13,8 | 4,7 |
| Großhandel | 61,4 | 12,7 | 20,5 | 8,7 | 6,5 | 4,9 |
| Summe | 196,3 | 94,8 | 76,6 | 46,3 | 20,3 | 9,6 |
| Sonstige2 | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 8,1 | 8,2 | 24,4 | 26,4 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 7,1 | 8,4 | 23,6 | 29,1 |
| Vertriebspartner | 2,2 | 0,2 | 23,0 | 37,1 |
| Kundengruppen | 17,4 | 16,8 | 71,0 | 92,6 |
| Großhandel | 3,5 | 2,3 | 29,9 | 15,5 |
| Summe | 20,9 | 19,1 | 100,9 | 108,1 |
| 1.-4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 30,6 | 25,3 | 92,1 | 66,8 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 29,4 | 28,3 | 98,0 | 69,8 |
| Vertriebspartner | 3,8 | 0,7 | 78,5 | 42,1 |
| Kundengruppen | 63,8 | 54,3 | 268,6 | 178,7 |
| Großhandel | 12,0 | 9,1 | 100,4 | 35,4 |
| Summe | 75,8 | 63,4 | 369,0 | 214,1 |
1 inklusive nachträglicher Ausweisänderungen im Großhandel
2 ohne E.ON Business Solutions
Gasabsatz
| Deutschland | Großbritannien1 | Niederlande/Belgien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 14,5 | 15,1 | 16,5 | 18,3 | 5,4 | 9,4 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 7,9 | 8,6 | 27 | 3,8 | 7,6 | 5,2 |
| Vertriebspartner | 14,6 | 36,3 | 2,3 | 2,5 | - | - |
| Kundengruppen | 37,0 | 60,0 | 21,5 | 24,6 | 13,0 | 14,6 |
| Großhandel | 13,6 | 4,8 | 11,3 | 13,2 | 9,1 | 24,1 |
| Summe | 50,6 | 64,8 | 32,8 | 37,8 | 22,1 | 38,7 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 40,7 | 27,3 | 49,1 | 39,5 | 21,6 | 9,7 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 25,2 | 18,2 | 10,3 | 10,1 | 26,6 | 5,9 |
| Vertriebspartner | 45,3 | 37,5 | 6,8 | 2,5 | - | - |
| Kundengruppen | 111,2 | 83,0 | 66,2 | 52,1 | 48,2 | 15,6 |
| Großhandel | 44,5 | 11,7 | 27,7 | 13,2 | 25,8 | 24,1 |
| Summe | 155,7 | 94,7 | 93,9 | 65,3 | 74,0 | 39,7 |
| Sonstige2 | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 10,6 | 9,2 | 47,0 | 52,0 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 6,2 | 6,9 | 24,4 | 24,5 |
| Vertriebspartner | 0,5 | 0,6 | 17,4 | 39,4 |
| Kundengruppen | 17,3 | 16,7 | 88,8 | 115,9 |
| Großhandel | 1,0 | 2,2 | 35,0 | 44,3 |
| Summe | 18,3 | 18,9 | 123,8 | 160,2 |
| 1.-4. Quartal | ||||
| Privat- und kleinere Geschäftskunden | 29,6 | 27,7 | 141,0 | 104,2 |
| Industrie- und Geschäftskunden | 21,2 | 23,3 | 83,3 | 57,5 |
| Vertriebspartner | 1,4 | 1,6 | 53,5 | 41,6 |
| Kundengruppen | 52,2 | 52,6 | 277,8 | 203,3 |
| Großhandel | 5,8 | 5,0 | 103,8 | 54,0 |
| Summe | 58,0 | 57,6 | 381,6 | 257,3 |
1 inklusive nachträglicher Ausweisänderungen im Großhandel
2 ohne E.ON Business Solutions
Der Stromabsatz im Vertriebsgeschäft in Deutschland wurde gegenüber dem Jahr 2019 vor allem aufgrund der Berücksichtigung der innogy-Aktivitäten auf 196,3 Mrd kWh gesteigert. Auch im bisherigen deutschen E.ON-Vertriebsgeschäft wurde insgesamt mehr abgesetzt. Die Absatzmengen im Segment Privat- und kleinere Geschäftskunden sind aufgrund der Veräußerung des Heizstromgeschäfts geringer als im Jahr 2019. Der Absatz bei Industrie- und Geschäftskunden lag vor allem infolge von Veränderungen im Kundenportfolio sowie Covid-19-Auswirkungen unter dem Vorjahr. Der Stromabsatz im Segment Großhandelsmarkt erhöhte sich deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf den Covid-19-bedingten Rückverkauf von Mengen und die Optimierung des Beschaffungsportfolios zurückzuführen. Der Gasabsatz lag mit 155,7 Mrd kWh insbesondere wegen der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten um 61,0 Mrd kWh über dem Vorjahresniveau. Witterungsbedingt sank der Absatz an Privat- und kleinere Geschäftskunden sowie Industrie- und Geschäftskunden im bisherigen deutschen E.ON-Geschäft. Durch Veränderungen im Kundenportfolio reduzierten sich die an Industrie- und Geschäftskunden abgesetzten Gasmengen zusätzlich. Im Großhandelsmarkt führte die Optimierung des Beschaffungsportfolios zu einem deutlichen Anstieg der Absatzmengen.
In Großbritannien hat sich der Stromabsatz im Jahr 2020 insbesondere aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten auf 76,6 Mrd kWh erhöht. Im bisherigen E.ON-Geschäft sanken die Absatzmengen bei Privat- und kleineren Geschäftskunden sowie bei den Industrie- und Geschäftskunden maßgeblich infolge der Covid-19-Pandemie. Auch der Gasabsatz in Großbritannien stieg insgesamt, vor allem wegen der innogy-Aktivitäten, deutlich (+44 Prozent). Im bisherigen britischen E.ON-Geschäft führten die Covid-19-Auswirkungen zu einem Rückgang der Absatzmengen. Zusätzlich wirkte sich das wärmere Wetter im Jahr 2020 bei Privat- und kleineren Geschäftskunden im Vorjahresvergleich negativ aus.
Im Segment Niederlande/Belgien, das ausschließlich aus ursprünglichen innogy-Geschäftsaktivitäten besteht, wurden im Geschäftsjahr 2020 20,3 Mrd kWh Strom (2019: 9,6 Mrd kWh) und 74,0 Mrd kWh Gas (2019: 39,7 Mrd kWh) abgesetzt.
Der Stromabsatz in den sonstigen Regionen ist vor allem aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Ungarn und Polen um 12,4 Mrd kWh gestiegen. In den bisherigen sonstigen E.ON- Regionen sanken die Absatzmengen. Der Absatz an Privat- und kleinere Geschäftskunden lag insbesondere in Italien unter dem Vorjahresniveau. Bei den Industrie- und Geschäftskunden führten insbesondere die Auswirkungen von Covid-19 in Tschechien, Ungarn und Italien sowie eine gesunkene Kundenzahl in Rumänien zu einem Rückgang der Absatzmengen. In Schweden konnten die an Industrie- und Geschäftskunden verkauften Mengen dagegen aufgrund neuer Absatzverträge gesteigert werden. Im Bereich Vertriebspartner legte der Stromabsatz ebenfalls deutlich zu. Dies ist im Wesentlichen auf eine neue Kundenbeziehung im bisherigen E.ON-Vertriebsgeschäft in Ungarn zurückzuführen. Die Absatzmengen im Großhandelsmarkt stiegen vor allem wegen der höheren Rückverkaufsmengen in Tschechien und Italien. Dies wurde teilweise durch Absatzeinbußen bei Großhandelsmengen in Schweden kompensiert.
Der Gasabsatz legte um 0,4 Mrd kWh zu. Während sich die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Ungarn und Polen positiv auswirkte, sanken die Absatzmengen in fast allen bisherigen sonstigen E.ON-Regionen. Der Absatz an Privat- und kleinere Geschäftskunden lag leicht über dem Vorjahresniveau. Gründe hierfür waren vor allem leicht gestiegene Kundenzahlen und die kalte Witterung in Rumänien. Bei den Industrie- und Geschäftskunden führten insbesondere eine gesunkene Kundenzahl in Rumänien, der Verkauf des LPG-Geschäfts in Schweden im zweiten Quartal 2019 und schlechtere Marktbedingungen infolge von Covid-19 in Italien und Tschechien zu Absatzrückgängen. Die Absatzmengen im Großhandelsmarkt lagen auf dem Vorjahresniveau. Höhere Rückverkäufe in Italien wurden durch geringere Volumina in Schweden kompensiert.
Entwicklung der Kundenzahlen
Die Gesamtkundenzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften im Segment Kundenlösungen lag mit rund 40,7 Millionen nahezu auf dem Vorjahresniveau von 41,1 Millionen. Die Veräußerung des Heizstromgeschäfts führte in Deutschland zu einem Rückgang auf 13,9 Millionen Kunden (Vorjahr: 14,2 Millionen). In Großbritannien nahm die Kundenzahl im Rahmen der laufenden Restrukturierung des Vertriebsgeschäfts von 10,9 auf 10,3 Millionen ab. Die Kundenverluste entfallen sowohl auf Strom- als auch auf Gaskunden. Hauptsächlich akquisitionsbedingte Zuwächse waren dagegen im Segment Niederlande/Belgien zu verzeichnen. Dort belief sich die Kundenzahl am Jahresende 2020 auf 4,6 Millionen (Vorjahr: rund 4,3 Millionen). In den sonstigen Regionen stieg die Gesamtkundenzahl, insbesondere aufgrund erfolgreicher Akquise von Privat- und kleineren Geschäftskunden in Rumänien, von 11,8 Millionen auf 11,9 Millionen an.
Kundenlösungen
| Deutschland | Großbritannien | Niederlande/ Belgien | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Umsatz1 | 6.669 | 7.033 | 3.917 | 4.299 | 940 | 933 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 154 | 436 | -96 | -113 | 51 | 50 |
| Bereinigtes EBIT2 | 116 | 377 | -127 | -162 | 35 | 36 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Umsatz1 | 22.550 | 12.906 | 13.993 | 9.645 | 2.959 | 991 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 546 | 427 | 1 | 32 | 152 | 54 |
| Bereinigtes EBIT2 | 412 | 308 | -129 | -106 | 80 | 37 |
| Sonstige | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||
| Umsatz1 | 2.470 | 2.580 | 13.996 | 14.845 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 114 | 96 | 223 | 469 |
| Bereinigtes EBIT2 | 52 | 39 | 76 | 290 |
| 1.-4. Quartal | ||||
| Umsatz1 | 8.840 | 8.252 | 48.342 | 31.794 |
| Bereinigtes EBITDA2 | 307 | 276 | 1.006 | 789 |
| Bereinigtes EBIT2 | 91 | 111 | 454 | 350 |
1 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung ohne Ergebniseffekt
2 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Umsatz und bereinigtes EBIT
Der Umsatz im Geschäftsfeld Kundenlösungen lag im Jahr 2020 mit 48,3 Mrd € circa 52 Prozent über dem Vorjahr. Das bereinigte EBIT stieg um 104 Mio €.
In Deutschland ist der Umsatzanstieg vor allem auf die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten sowie im bisherigen E.ON-Geschäft auf gestiegene Absatzmengen im Großhandelsmarkt und die Weitergabe der gestiegenen Kostenbestandteile zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich der Verkauf des deutschen Heizstromgeschäfts aus. Das bereinigte EBIT erhöhte sich aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten deutlich. Der Rückgang des bereinigten EBIT im bisherigen E.ON-Geschäft ist im Wesentlichen auf Covid-19- und Witterungseffekte zurückzuführen.
In Großbritannien lag der Umsatz aufgrund der Einbeziehung der innogy-Aktivitäten ebenfalls deutlich über dem Vorjahresniveau. Im bisherigen britischen E.ON-Geschäft sank der Umsatz vor allem witterungsbedingt sowie infolge des wegen Covid-19 gesunkenen Verbrauchs. Das bereinigte EBIT ging im Vergleich zum Berichtszeitraum 2019 deutlich zurück. Dies ist auf die vorgenannten Gründe für den Umsatzrückgang im bisherigen E.ON-Geschäft und die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten zurückzuführen. Kosteneinsparungen wirkten sich hingegen positiv aus.
In den Niederlanden/Belgien lag der Umsatz bei 3,0 Mrd € und das bereinigte EBIT bei 80 Mio € (2019: 1,0 Mrd € beziehungsweise 37 Mio €). Der Anstieg gegenüber dem Jahr 2019 ist insbesondere auf die erstmals ganzjährige Berücksichtigung dieses Segments zurückzuführen.
Im Bereich Sonstige stieg der Umsatz um 588 Mio €. Grund hierfür war insbesondere die Einbeziehung der innogy-Aktivitäten. Dagegen sank der Umsatz in den bisherigen E.ON-Regionen. Gründe hierfür waren vor allem gesunkene Preise in Italien und Ungarn. Das bereinigte EBIT sank um 20 Mio € auf 91 Mio €. Wesentliche Gründe waren insbesondere Effekte im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie in Tschechien und Ungarn sowie die Einbeziehung des innogy- Geschäfts mit neuen Kundenlösungen. Dies wurde unter anderem durch den Beitrag der innogy-Aktivitäten in Polen teilweise kompensiert.
Nicht-Kerngeschäft
Vollkonsolidierte und rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung
Die vollkonsolidierte Kraftwerksleistung und die rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung von PreussenElektra betrugen zum 31. Dezember 2020, wie im Vorjahr, 3.828 MW beziehungsweise 3.319 MW.
Stromerzeugung - PreussenElektra
Die Strombeschaffung (Eigenerzeugung und Bezug) lag im Geschäftsjahr 2020 um 2,8 Mrd kWh unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die an RWE übertragenen Minderheitsbeteiligungen an den Kernkraftwerken Gundremmingen und Emsland zurückzuführen.
Stromerzeugung
| PreussenElektra | ||
|---|---|---|
| in Mrd kWh | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||
| Eigenerzeugung | 7,4 | 7,7 |
| Bezug | 0,4 | 0,2 |
| Gemeinschaftskraftwerke | - | - |
| Fremde | 0,4 | 0,2 |
| Summe | 7,8 | 7,9 |
| Betriebsverbrauch, Netzverlust etc. | - | - |
| Stromabsatz | 7,8 | 7,9 |
| 1.-4. Quartal | ||
| Eigenerzeugung | 28,4 | 30,1 |
| Bezug | 1,4 | 2,5 |
| Gemeinschaftskraftwerke | - | 0,9 |
| Fremde | 1,4 | 1,6 |
| Summe | 29,8 | 32,6 |
| Betriebsverbrauch, Netzverlust etc. | -0,1 | -0,1 |
| Stromabsatz | 29,7 | 32,5 |
Umsatz und bereinigtes EBIT
Der Umsatz im Nicht-Kerngeschäft lag mit 1.388 Mio € um 214 Mio € über dem Vorjahreswert. Das bereinigte EBIT stieg um 47 Mio € auf 413 Mio €.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Umsatzerlöse im Bereich PreussenElektra im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Vermarktungspreisen deutlich. Dem gegenüber steht der Umsatzentfall aus den Kraftwerken Gundremmingen und Emsland.
Das bereinigte EBIT lag deutlich über dem Vorjahresniveau. Insbesondere gestiegene Vermarktungspreise, teilweise kompensiert durch die entfallenden Ergebnisbeiträge der übertragenen Kraftwerksbeteiligungen und höhere Aufwendungen für Reststrommengen, führten zu einem deutlichen Anstieg des bereinigten EBIT im Bereich PreussenElektra. Dagegen ging der Equity- Beitrag der Beteiligung Enerjisa Üretim deutlich zurück. Die operativen Verbesserungen wurden durch Währungsumrechnungseffekte infolge der Abwertung der türkischen Lira und Wertminderungsaufwendungen für bestimmte Altprojekte überkompensiert.
Nicht-Kerngeschäft
| PreussenElektra | Erzeugung Türkei | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 360 | 308 | - | - | 360 | 308 |
| Bereinigtes EBITDA | 253 | 120 | 3 | 4 | 256 | 124 |
| Bereinigtes EBIT | 112 | 36 | 3 | 4 | 115 | 40 |
| 1.-4. Quartal | ||||||
| Umsatz | 1.388 | 1.174 | - | - | 1.388 | 1.174 |
| Bereinigtes EBITDA | 895 | 543 | 30 | 74 | 925 | 617 |
| Bereinigtes EBIT | 383 | 292 | 30 | 74 | 413 | 366 |
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der E.ON SE
Der Jahresabschluss der E.ON SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt.
Bilanz der E.ON SE (Kurzfassung)
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 46 | - |
| Sachanlagen | 15 | 10 |
| Finanzanlagen | 45.688 | 45.067 |
| Anlagevermögen | 45.749 | 45.077 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.798 | 5.934 |
| Übrige Forderungen | 648 | 1.522 |
| Liquide Mittel | 2.646 | 1.460 |
| Umlaufvermögen | 14.092 | 8.916 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 66 | 35 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 4 | 3 |
| Gesamtvermögen | 59.911 | 54.031 |
| Eigenkapital | 10.643 | 9.728 |
| Rückstellungen | 1.236 | 1.061 |
| Anleihen | 11.621 | 6.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.683 | 31.040 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 467 | 6.195 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 261 | 7 |
| Gesamtkapital | 59.911 | 54.031 |
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der E.ON SE war im Geschäftsjahr 2020, wie auch im Vorjahr, im Wesentlichen durch die Umsetzung des am 12. März 2018 zwischen E.ON und RWE vereinbarten Transfers von Geschäftsaktivitäten sowie der Integration von innogy geprägt.
Die Veränderungen im Finanzanlagevermögen sind im Wesentlichen auf höhere Ausleihungen an verbundene Unternehmen zurückzuführen. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierte aus der Übernahme der Finanzmittelkonten der innogy SE.
Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich hauptsächlich aus dem im Vergleich zum Vorjahr höheren Jahresergebnis. Der Rückgang der übrigen Verbindlichkeiten resultierte aus der Übertragung des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien und des Gasspeichergeschäfts der innogy SE sowie deren Beteiligung an der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft an RWE im Jahr 2020, wodurch die im Vorjahr ausgewiesene Verpflichtung gegenüber RWE erfüllt wurde. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Agien aus der Übertragung von langfristigen Anleihen der innogy SE auf die E.ON SE.
Wesentliche Effekte für die Finanzlage der Gesellschaft stellen die Begebung von Anleihen mit einem Nominalwert von insgesamt 5.000 Mio € und der Anstieg der liquiden Mittel um 1.186 Mio € dar.
Informationen zu eigenen Anteilen befinden sich in Textziffer 20 des Anhangs.
Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON SE (Kurzfassung)
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Beteiligungsergebnis | 2.405 | 1.620 |
| Zinsergebnis | 24 | -127 |
| Übrige Aufwendungen und Erträge | -624 | -763 |
| Steuern | 309 | 59 |
| Jahresüberschuss | 2.114 | 789 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 10 | 121 |
| Entnahme aus Gewinnrücklagen | - | 300 |
| Bilanzgewinn | 2.124 | 1.210 |
Die Ertragslage des Unternehmens ist als Konzernmuttergesellschaft durch das Beteiligungsergebnis geprägt. Zum positiven Beteiligungsergebnis haben insbesondere Erträge aus der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH in Höhe von 3.384 Mio € und der E.ON Finanzanlagen GmbH in Höhe von 267 Mio € beigetragen. In der Gewinnabführung der E.ON Beteiligungen GmbH ist der Gewinn aus der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE (mittlerweile firmierend unter innogy SE) in Höhe von 2.821 Mio € enthalten, der jedoch bereits auf Ebene der innogy SE durch erfasste Wertminderungen auf Beteiligungen nahezu vollständig kompensiert wurde. Gegenläufig wirkten sich vor allem die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 1.282 Mio € negativ auf das Beteiligungsergebnis aus. Diese entfallen im Wesentlichen auf eine Tochtergesellschaft, bei der signifikante Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen erfasst wurden.
Das verbesserte Zinsergebnis beruht im Wesentlichen auf steuerbezogenen Zinserträgen. Der negative Saldo aus den übrigen Aufwendungen und Erträgen im Jahr 2020 resultierte mit 209 Mio € aus Aufwendungen für bezogene Fremdleistungen, mit 153 Mio € aus personalbezogenen Aufwendungen, mit 131 Mio € aus Beratungsleistungen und mit 128 Mio € aus einem Nettoaufwand aus der Währungssicherung. Die Schlussabrechnung im Rahmen der Gesamttransaktion mit RWE führte bei E.ON SE nach interner Weiterbelastung insgesamt zu einem Aufwand in Höhe von 97 Mio €.
Im Berichtsjahr ergab sich für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag insgesamt ein Steuerertrag von 309 Mio €, der sowohl das laufende Jahr als auch Vorjahre betrifft. Auf das Jahr 2020 entfallen unter Anwendung der Mindestbesteuerung rund 2 Mio € auf Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag. Aufwendungen für Gewerbesteuer sind nicht angefallen. Für Vorjahre ergab sich ein Steuerertrag von 311 Mio €.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung im Jahr 2021 vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von 0,47 € je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 899 Mio € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die dividendenberechtigten Aktien zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses am 15. März 2021.
Der Vorstand der E.ON SE hat eine Dividendenpolitik mit einem jährlichen Wachstum der Dividende pro Aktie von bis zu fünf Prozent bis einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen. Auch danach strebt E.ON eine jährliche Steigerung der Dividende pro Aktie an.
Der vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss der E.ON SE wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er ist im Internet unter www.eon.com abrufbar.
Weitere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wertmanagement
Der ROCE ist eine Kapitalrendite vor Steuern und wird als Quotient aus bereinigtem EBIT und dem durchschnittlich gebundenen Kapital (0 Capital Employed) berechnet.
Das durchschnittlich gebundene Kapital spiegelt das im Konzern operativ zu verzinsende Kapital wider. Bei der Ermittlung wird das unverzinslich zur Verfügung stehende Kapital von den betrieblich gebundenen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten abgezogen. Die abschreibbaren langfristigen Vermögenswerte werden zu Buchwerten berücksichtigt. Firmenwerte aus Akquisitionen (Goodwill) fließen mit ihren Anschaffungswerten ein, solange sie als werthaltig zu betrachten sind. Um unterjährige Schwankungen in der Kapitalbindung besser abzubilden, wird das durchschnittlich gebundene Kapital grundsätzlich als Mittelwert von Jahresanfangs- und -endbestand ermittelt.
Wesentliche unterjährige Portfolioänderungen wurden bei der Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Kapitals berücksichtigt. Daher wurden die für das Capital Employed relevanten Vermögenswerte und Schulden der innogy-Gruppe erst ab Ende September 2019 einbezogen. Die Bestandteile des Capital Employed, die auf die nicht fortgeführten und an RWE übertragenen Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien entfallen, wurden bis Ende September 2019 berücksichtigt (weitere Informationen enthält Fußnote 4 zur ROCE-Tabelle).
Marktbewertungen der übrigen Beteiligungen und der Derivate werden nicht im durchschnittlich gebundenen Kapital abgebildet. Damit soll eine konsistente Ermittlung der Wertentwicklung gewährleistet werden.
Renditeentwicklung im Geschäftsjahr 2020
Der Rückgang des ROCE von 8,3 Prozent im Vorjahr auf 6,2 Prozent im Jahr 2020 resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des durchschnittlichen Capital Employed. Gründe hierfür sind vor allem die erstmals ganzjährige Berücksichtigung der Vermögenswerte (inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Kaufpreisverteilung) und Schulden der innogy-Gruppe.
Während die innogy-Aktivitäten im Capital Employed vollständig enthalten sind, ergeben sich die mit der Transaktion verbundenen Synergien insgesamt erst im Zeitverlauf. Daher geht E.ON zukünftig von einem Anstieg des ROCE aus.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Herleitung des ROCE für den E.ON-Konzern:
Return on Capital Employed (ROCE)
| in Mio € | 2020 | 20194 |
|---|---|---|
| Sachanlagen, Nutzungsrechte, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill1 | 61.148 | 59.950 |
| Beteiligungen | 6.266 | 6.963 |
| Anlagevermögen | 67.414 | 66.913 |
| Vorräte | 1.131 | 1.252 |
| Übrige unverzinsliche Vermögenswerte/Verbindlichkeiten inklusive aktiver/passiver Rechnungsabgrenzungsposten und latenter Steuern2 | -5.818 | -2.187 |
| Umlaufvermögen | -4.687 | 935 |
| Unverzinsliche Rückstellungen3 | -3.408 | -3.557 |
| Capital Employed4 | 59.319 | 62.421 |
| 0 Capital Employed4 | 60.870 | 38.678 |
| Bereinigtes EBIT5 | 3.776 | 3.220 |
| ROCE6 | 6,2 % | 8,3 % |
1 Die abschreibbaren langfristigen Vermögenswerte werden zu Buchwerten berücksichtigt. Firmenwerte aus Akquisitionen (Goodwill) fließen mit ihren Anschaffungswerten ein, solange sie als werthaltig zu betrachten sind.
2 Übrige unverzinsliche Vermögenswerte/Verbindlichkeiten berücksichtigen beispielsweise Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten.
3 Zu den unverzinslichen Rückstellungen zählen kurzfristige Rückstellungen, beispielsweise aus absatz- und beschaffungsmarktorientierten Verpflichtungen. Insbesondere Pensions- und Entsorgungsrückstellungen werden nicht in Abzug gebracht.
4 Das gewichtete Capital Employed ergibt sich grundsätzlich aus dem Mittelwert von Jahresanfangs- und -endbestand. Um die Übernahme von innogy im September 2019 ökonomisch adäquat zu berücksichtigen, wurde eine Gewichtung der Capital-Employed-Werte im Jahr 2019 vorgenommen. In diese Berechnung sind die folgenden Werte eingeflossen:
a) Capital Employed (inklusive der nicht fortgeführten Aktivitäten im Bereich Erneuerbare Energien) zum 31. Dezember 2018 (29,4 Mrd €)
b) Capital Employed zum 30. Juni 2019 (inklusive der nicht fortgeführten Aktivitäten im Bereich Erneuerbare Energien), das auf Basis von Netto-Investitionen und Abschreibungen auf den
30. September 2019 fortentwickelt wurde (32,4 Mrd €)
c) Capital Employed der fortgeführten Aktivitäten (inklusive innogy und exklusive der an RWE übertragenen Geschäfte) zum 1. Oktober 2019 (61,7 Mrd €)
d) Capital Employed der fortgeführten Aktivitäten (inklusive innogy und exklusive der an RWE übertragenen Geschäfte) zum 31. Dezember 2019 (62,4 Mrd €; aufgrund von rückwirkenden Änderungen der innogy-Kaufpreisverteilung wurde dieser Wert nachträglich angepasst)
Während der Durchschnitt über die Parameter a) und b) zu 75 Prozent im 0 Capital Employed berücksichtigt wird, wird das Mittel über die Parameter c) und d) zu 25 Prozent einbezogen.
5 Um nicht operative Effekte bereinigt. Für Zwecke der internen Steuerung enthält das bereinigte EBIT auch den EBIT-Beitrag, der auf die nicht fortgeführten und im September 2019 entkonsolidierten Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien entfällt.
6 ROCE = bereinigtes EBIT/0 Capital Employed
Mitarbeiter
Integration von innogy
Im Zuge der rechtlichen Integration des innogy-Konzerns lag im Jahr 2020 ein wesentlicher Fokus auf den Transfers der innogy-Mitarbeiter in ihre jeweiligen E.ON-Zielgesellschaften. Diese Transfers konnten entlang der jeweils definierten Übergangsstichtage plangemäß umgesetzt werden und wurden im abgelaufenen Jahr damit bereits fast vollständig abgeschlossen.
Zur Umsetzung dieser Transfers hat E.ON auf tariflicher und betrieblicher Ebene zahlreiche Vereinbarungen gemeinsam mit Gewerkschaften und der betrieblichen Mitbestimmung abgeschlossen. Die Verhandlungen dazu fanden aufgrund der Covid-19-Pandemie unter herausfordernden Rahmenbedingungen statt. Das bewährte sozialpartnerschaftliche Miteinander ermöglichte es jedoch, in konstruktiven Gesprächen gemeinsam angemessene Lösungen für die Interessen betroffener Mitarbeiter in dem für sie anstehenden Veränderungsprozess zu finden. Das beschriebene Miteinander zwischen Unternehmen und Mitbestimmung ermöglichte es darüber hinaus, sozialverträgliche Lösungen für die durch die innogy-Integration entstandenen Mitarbeiterüberhänge zu finden. Von den gemeinsam definierten Angeboten zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Konzern machten zahlreiche Mitarbeiter Gebrauch.
Ein konstruktives, auf gegenseitigem Vertrauen beruhendes und partnerschaftliches Verhältnis zur Mitbestimmung hat bei E.ON Tradition. Dieses Verhältnis bildet, insbesondere in dem sich stetig verändernden Geschäftsumfeld, die Grundlage für eine erfolgreiche betriebliche Sozialpartnerschaft.
Mitarbeiterstrategie
Im Jahr 2020 hat E.ON sich auch auf die Entwicklung der neuen Mitarbeiterstrategie (Group People Strategy - GPS) konzentriert, um Leitplanken für die weitere Transformation von E.ON zu setzen und den langfristigen Erfolg in einer sich schnell verändernden Welt zu sichern. Dies erfolgte insbesondere auch vor dem Hintergrund der Integration des innogy-Konzerns, die eine Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Mitarbeiterstrategie von E.ON und innogy erforderte. Die neue GPS legt vier Schwerpunkte für den gesamten Konzern fest: Zukunft der Arbeit, Diversity und Inklusion, Nachhaltigkeit und Leadership. Diese dienen als Kompass für E.ONs Personalarbeit in den nächsten drei Jahren. Die GPS soll durch konzernweite und bereichsübergreifende Personalaktivitäten mit Leben gefüllt werden; insbesondere durch bestehende konzernweite Rahmenwerke wie zum Beispiel [email protected] - ein Kompetenzmodell für die berufliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeiter und Führungskräfte. Der Implementierungsansatz der GPS ist aber auch flexibel und modular, um die Unterschiede zwischen den Geschäftseinheiten zu berücksichtigen.
Diversity
Vielfalt ist auch in Zukunft ein wichtiges Element der Wettbewerbsfähigkeit von E.ON, denn Vielfalt und eine Unternehmenskultur, in der der wertschätzende Umgang untereinander gang und gäbe ist, sind zentrale Treiber für Kreativität und Innovationen. Dies ist auch einer der Kernaspekte der E.ON-Werte. Bei E.ON arbeiten Menschen zusammen, die sich in vielerlei Hinsicht voneinander unterscheiden: Zum Beispiel durch Nationalität, Alter, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung und Identität oder ethnische und soziale Herkunft. E.ON fördert und nutzt diese Vielfalt gezielt und schafft ein integratives Umfeld. Denn dies ist wichtig für den Geschäftserfolg: Nur ein Unternehmen, das Vielfalt willkommen heißt und zu nutzen weiß, bleibt auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber.
Darüber hinaus ermöglicht Vielfalt innerhalb der Belegschaft, auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen von E.ONs Kunden noch besser einzugehen. Bereits 2006 hat E.ON eine konzernweite Leitlinie für Chancengleichheit und Vielfalt verabschiedet. Dieses Bekenntnis zu mehr Vielfalt im Unternehmen wurde Ende 2016 gemeinsam mit dem SE-Betriebsrat der E.ON SE noch einmal erneuert. Mit der im April 2018 vom E.ON-Vorstand, dem Konzernbetriebsrat der E.ON SE und der Konzernschwerbehindertenvertretung der E.ON SE unterzeichneten Konzern-Inklusionsvereinbarung wurde eine wichtige Grundlage für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung bei E.ON geschaffen.
Das Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern hat E.ON bereits 2008 öffentlich mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" bekräftigt. E.ON gehört damit zu einem Unternehmensnetzwerk von circa 3.500 Mitunterzeichnern, die sich zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt sowie zu Toleranz, Fairness und Wertschätzung bekennen. E.ON hat innogys Mitgliedschaft in der Charta der Vielfalt übernommen und ist dort somit seit dem Jahr 2020 aktives Mitglied.
Auch im vergangenen Jahr hat E.ON in einem ganzheitlichen Ansatz, der alle Diversity-Dimensionen umfasst, zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt bei E.ON ergriffen. Eine wichtige Dimension bleibt dabei die Karriereentwicklung von weiblichen Führungskräften. E.ON hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Langfristig möchte E.ON konzernweit den Anteil von Frauen in den Führungspositionen auf den gleichen Stand bringen, auf dem sich der Anteil von Frauen in der Gesamtbelegschaft bewegt. Am 31. Dezember 2020 waren 32 Prozent der E.ON-Mitarbeiter weiblich. In diesem Zusammenhang wird E.ON den Anteil von Frauen in Talentpools entsprechend erhöhen.
Unterstützende Maßnahmen wie Mentoring-Programme für angehende Führungskräfte, Coaching, Trainings zur besseren Wahrnehmung von unbewussten Denkmustern (Unconscious Bias Trainings), Unterstützung bei Kinderbetreuung oder flexible Arbeitsmodelle sind im E.ON-Konzern seit Jahren fest etabliert und tragen damit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter Rechnung.
Zudem führt E.ON innogys Mitgliedschaft in der "Initiative Women into Leadership" (IWiL) fort. IWiL ist ein gemeinnütziger Verein zur kontinuierlichen Entwicklung weiblicher Führungskräfte in Deutschland. innogy war eines der Gründungsunternehmen von IWiL. Ziel der Initiative ist es, - aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, wie unter anderem Wirtschaft, Kultur, Medien und Wissenschaft - herausragende Persönlichkeiten als Mitglieder zu gewinnen, die hoch qualifizierte und erfolgreiche Frauen im Rahmen eines Mentoring-Programms auf ihrem Weg an die Spitze begleiten.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 70 bis 79.
Entwicklung der Mitarbeiterzahlen
Am 31. Dezember 2020 waren im E.ON-Konzern weltweit 78.126 Mitarbeiter, 2.494 Auszubildende sowie 231 Vorstände und Geschäftsführer beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeiter ist damit im Vergleich zum 31. Dezember 2019 nahezu unverändert (-1 Prozent).
Mitarbeiter1
| 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| Personen | 2020 | 2019 | +/- % |
| --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 40.764 | 38.814 | +5 |
| Kundenlösungen | 31.463 | 33.038 | -5 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 4.029 | 5.218 | -23 |
| Mitarbeiter Kerngeschäft | 76.256 | 77.070 | -1 |
| Nicht-Kerngeschäft | 1.870 | 1.878 | - |
| Mitarbeiter E.ON-Konzern | 78.126 | 78.948 | -1 |
1 ohne Vorstände, Geschäftsführer und Auszubildende
Der Anstieg der Beschäftigten im Geschäftsfeld Energienetze ist überwiegend auf den Erwerb der VSEH in der Slowakei zurückzuführen. Zusätzlich führten Einstellungen im Rahmen des weiteren Geschäftsausbaus und zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen - in Deutschland überwiegend durch Auszubildende, die ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatten -, die Reintegration bestimmter Business-IT-Funktionen und weitere strukturelle Effekte zu einem Anstieg der Mitarbeiteranzahl. Gegenläufig wirkten sich Übergänge zum Geschäftsfeld Kundenlösungen aus.
Wesentlichen Einfluss auf den Rückgang der Mitarbeiteranzahl im Geschäftsfeld Kundenlösungen hatten Restrukturierungsprojekte, insbesondere in Großbritannien. Gegenläufig wirkten sich Akquisitionen unter anderem in den Niederlanden sowie Mitarbeiterübergänge aus den Bereichen Konzernleitung/Sonstiges und Energienetze aus.
Im Bereich Konzernleitung/Sonstiges waren überwiegend strukturelle Effekte, wie der Wechsel von Beschäftigten in andere Segmente, unter anderem infolge der Aufteilung der innogy SE in Teilbetriebe und deren Zuordnung in die operativen Segmente sowie Umstrukturierungen bei der IT, ursächlich für den deutlichen Mitarbeiterrückgang. Zusätzlich wurde eine Dienstleistungsgesellschaft in Polen verkauft.
Geografische Struktur
Der Anteil der im Ausland tätigen Mitarbeiter (40.328) ist mit 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr (51 Prozent) nahezu unverändert.
Mitarbeiter nach Regionen1
| Personen | FTE3 | |||
|---|---|---|---|---|
| 31. Dez. 2020 | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2020 | 31. Dez. 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 37.798 | 38.336 | 36.090 | 36.510 |
| Großbritannien | 12.216 | 14.368 | 11.682 | 13.737 |
| Ungarn | 7.943 | 8.129 | 7.918 | 8.104 |
| Rumänien | 6.710 | 6.579 | 6.559 | 6.410 |
| Niederlande | 3.288 | 2.888 | 2.840 | 2.628 |
| Tschechien | 2.952 | 2.930 | 2.937 | 2.913 |
| Schweden | 2.355 | 2.286 | 2.331 | 2.263 |
| Polen | 1.816 | 2.018 | 1.802 | 2.003 |
| Weitere Länder2 | 3.048 | 1.414 | 3.009 | 1.385 |
| Summe | 78.126 | 78.948 | 75.168 | 75.953 |
1 ohne Vorstände, Geschäftsführer und Auszubildende
2 unter anderem Slowakei, Italien, Philippinen, USA, Dänemark etc.
3 Vollzeitäquivalent
Anteil weiblicher Beschäftigter, Altersstruktur, Teilzeitbeschäftigung
Der Frauenanteil an der Belegschaft lag zum 31. Dezember 2020 bei 32 Prozent und damit in etwa auf dem Vorjahresniveau (33 Prozent).
Frauenanteil
| in Prozent | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Energienetze | 22 | 22 |
| Kundenlösungen | 44 | 44 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 49 | 49 |
| Kerngeschäft | 33 | 33 |
| Nicht-Kerngeschäft | 14 | 13 |
| E.ON-Konzern | 32 | 33 |
Das Durchschnittsalter im E.ON-Konzern betrug zum Jahresende rund 42 Jahre und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 14 Jahre.
Altersstruktur
| in Prozent zum Jahresende | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| bis 30 Jahre | 20 | 20 |
| zwischen 31 und 50 Jahren | 50 | 50 |
| über 50 Jahre | 30 | 30 |
Insgesamt waren am Jahresende im E.ON-Konzern 9.530 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt, davon 6.439 Frauen (68 Prozent). Die Teilzeitquote betrug somit zwölf Prozent.
Die auf freiwilligen Kündigungen basierende Fluktuation lag im Konzerndurchschnitt bei 3,5 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr (4,6 Prozent) gesunken.
Ausbildung
Auf die Berufsausbildung junger Menschen wird bei E.ON weiterhin großer Wert gelegt. Der E.ON-Konzern beschäftigte am 31. Dezember 2020 in Deutschland insgesamt 2.395 Auszubildende und duale Studenten. Die Ausbildungsquote in Deutschland betrug, wie im Vorjahr, sechs Prozent.
Ausbildung in Deutschland
| Personen | Quote in Prozent | |||
|---|---|---|---|---|
| zum Jahresende | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 2.098 | 2.149 | 7,6 | 8,0 |
| Kundenlösungen | 59 | 61 | 0,8 | 0,8 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 199 | 206 | 5,4 | 4,4 |
| Kerngeschäft | 2.356 | 2.416 | 6,2 | 6,2 |
| Nicht-Kerngeschäft | 39 | 40 | 2,0 | 2,1 |
| E.ON-Konzern | 2.395 | 2.456 | 6,0 | 6,0 |
E.ON bildet in 28 dualen Ausbildungsberufen und zahlreichen dualen Studiengängen (ausbildungs- und praxisorientiert) mit 35 Studienschwerpunkten aus, um den eigenen Bedarf an Facharbeitskräften zu decken und dem demografischen Wandel gezielt entgegenzuwirken. Darüber hinaus bietet der E.ON-Konzern jungen Menschen noch die Möglichkeit für eine Einstiegsqualifizierung an.
Prognosebericht
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Situation
Da ein zeitnahes Ende der Covid-19-Pandemie, trotz vorhandener Impfstoffe sowie verschiedener Impfstrategien der Länder, nicht absehbar scheint, ist davon auszugehen, dass die bestehende konjunkturelle Schwächephase vorerst weiter anhält. Dies gilt auch für die Energiewirtschaft, die im Jahresverlauf 2020 beispielsweise von Rückgängen des Stromverbrauchs betroffen war. Allerdings waren die ökonomischen Auswirkungen in der Energiebranche im Vergleich zu anderen Industriesektoren eher marginal.
Exakte wirtschaftliche Prognosen sind aufgrund des schwer vorhersehbaren Pandemiegeschehens kaum zu treffen. Vorhersagen müssen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verlauf der Pandemie bewertet werden. So erwartete beispielsweise das ifo-lnstitut im September 2020 - also zu einem Zeitpunkt mit eher geringen Infektionszahlen - für Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 5,1 Prozent für das Jahr 2021, während es im Dezember 2020, vor dem Hintergrund des erneuten Lockdowns, seine Wachstumsprognose für 2021 auf 4,2 Prozent korrigierte.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem im Dezember 2020 veröffentlichten Jahresgutachten in den ersten Monaten 2021 zunächst von einem eher schwachen Wirtschaftswachstum von etwa 0,5 Prozent aus. lm weiteren Jahresverlauf sei dann für Deutschland mit einem Wirtschaftswachstum von insgesamt 3,7 Prozent zu rechnen. Damit wäre die Wirtschaftsleistung Ende des Jahres 2021 wieder knapp unter dem Vorkrisenniveau von 2019 anzusiedeln (BlP 2019: 3,44 Billionen €).
Für die EU-Wirtschaft rechnet der European Economic Forecast der EU-Kommission in seiner im November 2020 veröffentlichten Herbstprognose mit einem Wachstumsdefizit von 7,4 Prozent für das Jahr 2020. lm Februar 2021 prognostizierte die Kommission ein Wirtschaftswachstum im Euroraum in den Jahren 2021 und 2022 von jeweils 3,8 Prozent. Des Weiteren wird für die gesamte EU ein Wachstum von 3,7 Prozent im Jahre 2021 und 3,9 Prozent im Jahre 2022 erwartet. Das Gesamtwirtschaftliche Vorkrisenniveau von 2019 (EU28-BlP: 13,94 Billionen €) soll nun Mitte des Jahres 2022 erreicht werden, was vor allem mit einer erhöhten Wachstumsdynamik in der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie 2022 begründet wird. Mit Blick auf die Weltwirtschaft rechnet der lnternationale Währungsfonds für das Jahr 2021 mit einem globalen Wachstum von 5,5 Prozent.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Mit der lntegration von innogy ist der Konzernumbau von E.ON erfolgreich abgeschlossen. Dennoch werden die nächsten Jahre dadurch geprägt sein, auf diesem Fundament die neue E.ON weiterzuentwickeln - als Treiber der europäischen Energiewende im digitalen Zeitalter. Die Fortführung der Strategie wird ab April 2021 Leonhard Birnbaum als neuer Vorstandsvorsitzender übernehmen. Durch den fließenden Übergang an der Konzernspitze sind die Voraussetzungen gegeben, die operativen Aufgaben nahtlos anzugehen. Hier steht der Ausbau der Geschäftsfelder im Fokus, um weiteres Wachstum zu generieren. Zusätzliche Unterstützung erfährt E.ON durch die europäischen Konjunkturpakete. Aus diesen sind rund 60 Mrd € über alle E.ON-Märkte hinweg für Klimaprojekte vorgesehen, die zur Dekarbonisierung und damit zur Erreichung der Klimaziele der EU beitragen.
Ebenfalls im Fokus steht nach der Übernahme von innogy das weitere Heben der Synergien von etwa 740 Mio € jährlich ab Ende 2022. Außerdem wird sich E.ON auf die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie konzentrieren. Zudem wird im Jahr 2021 die Bündelung aller britischen Vertriebsgeschäfte in dem neuen Unternehmen E.ONNext fortgeführt - mit modernen Prozessen und einer agilen lT-Plattform. Die Überführung der deutschen Energiekunden auf eine neue digitale Plattform wird das Jahr 2021 über andauern und auch die lT- und Digitalagenda hat noch Bestand. Die besondere Bedeutung, die dieser Agenda beigemessen wird, zeigt die Bestellung von Victoria Ossadnik als Mitglied des Vorstands, die ab dem 1. April 2021 inhaltlich die Digitalisierung des Konzerns verantworten wird. Das bedeutet, dass die Weiterentwicklung von leistungsfähigen und modernen Unterstützungssystemen im Fokus steht, genauso wie die kontinuierliche Sicherung der IT-Systeme von E.ON gegen Cyberangriffe. Die Aktivitäten im Netzbereich sind im Jahr 2021 auch durch deutliche Investitionen geprägt, um zum einen den vielfältigen Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Und zum anderen, um die Modernisierung und Smartifizierung der Netze als Rückgrat der Energiewende europaweit kontinuierlich voranzutreiben.
All diese Ziele und Maßnahmen sind in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld zu erbringen. Niedrige Zinsen sowie der harte Wettbewerb um Netze und Kunden bestimmen das tägliche Geschäft. Weiterhin besteht Unsicherheit über die Entwicklung der Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen. Auch wenn sich die Energiewirtschaft und E.ON als resilient erwiesen haben, kann es je nach Fortschreiten der Pandemie zu weiteren finanziellen Folgen kommen. Beispiele sind Volumen- und Preiseffekte aus der Nachfrage nach Strom und Gas oder Auswirkungen aus einer reduzierten Zahlungsfähigkeit von Kunden und Geschäftspartnern.
Erwartete Ertragslage
Voraussichtliche Ergebnisentwicklung
Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet E.ON trotz fortlaufender Pandemie ein bereinigtes Konzern-EBIT im Bereich von 3,8 bis 4,0 Mrd €. Für den bereinigten Konzernüberschuss rechnet das Unternehmen 2021 mit einem Ergebnis von 1,7 bis 1,9 Mrd € beziehungsweise 0,65 € bis 0,73 € je Aktie (basierend auf einer ausstehenden Aktienanzahl von rund 2.607 Mio Stück). Darüber hinaus sieht die Planung für den E.ON-Konzern - ohne Berücksichtigung der Auszahlungen für die Stilllegung von Kernkraftwerken - im Durchschnitt über die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 eine Cash Conversion Rate von rund 100 Prozent vor. Diese profitiert im Planungszeitraum maßgeblich von der Initiative zur weiteren Working-Capital-Optimierung.
Zu den Segmenten im Einzelnen:
Bereinigtes EBIT1
| in Mrd € | 2021 (Prognose) |
|---|---|
| Energienetze | 2,9 bis 3,1 |
| Kundenlösungen | 0,8 bis 1,0 |
| Konzernleitung/Sonstiges | circa -0,3 |
| Nicht-Kerngeschäft | 0,2 bis 0,4 |
| E.ON-Konzern | 3,8 bis 4,0 |
1 um nicht operative Effekte bereinigt
Für das Geschäftsfeld Energienetze erwartet das Unternehmen im Jahr 2021 ein temporär sinkendes Ergebnis. Die Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus zeitweise erhöhten Aufwendungen im deutschen Netz. Weiterhin belastend wirken sinkende Ergebnisse in Ungarn durch geplante Geschäftsveräußerungen. Zudem starten in Tschechien, Ungarn und der Türkei neue Regulierungsperioden. Das niedrige Zinsumfeld beeinflusst die regulatorischen Verzinsungen, wird aber größtenteils durch Änderungen der jeweiligen Regulierungsrahmenbedingungen sowie gute operative Ergebnisse kompensiert. Einen positiven, vollen Jahresbeitrag leistet das von RWE Ende des letzten Jahres übernommene slowakische Geschäft. Darüber hinaus profitiert das Netzgeschäft auch weiterhin von zusätzlichen Investitionen in die regulierte Kapitalbasis.
Das Geschäftsfeld Kundenlösungen liegt deutlich oberhalb des Vorjahresniveaus. Das Unternehmen geht von einer positiven Entwicklung in all seinen Märkten aus, insbesondere durch das Heben von Synergien. Besonders die voranschreitende Umstrukturierung in Großbritannien wirkt sich ergebnissteigernd aus. Zudem geht E.ON davon aus, dass die im Jahr 2020 enthaltenen Ergebnisrückgänge infolge der Covid-19-Pandemie - insbesondere durch Rückverkäufe von Volumina und geringere Absatzmengen vor allem bei Industriekunden - im Geschäftsjahr 2021 größtenteils entfallen. Darüber hinaus entwickelt sich auch das zugrunde liegende operative Geschäft planmäßig, hervorzuheben ist die erwartete positive Kunden- und Margenentwicklung im deutschen Kundenlösungsgeschäft.
Im Bereich Konzernleitung/Sonstiges sehen die Planungen ein Ergebnis über Vorjahreswert vor. Die Umsetzung der geplanten Synergien wird sich positiv auswirken.
Im Nicht-Kerngeschäft wird mit einem Ergebnis unter Vorjahresniveau gerechnet. Höhere Kosten für die Beschaffung von Reststrommengen sowie leicht niedrigere Vermarkungspreise wirken ergebnismindernd.
Erwartete Finanzlage
Geplante Finanzierungsmaßnahmen
Im Jahr 2021 wird es neben den vorgesehenen Investitionen und Dividenden für das Jahr 2020 auch zu Auszahlungen für fällig werdende Anleihen kommen. Die Finanzierung wird im Jahresverlauf sowohl durch verfügbare liquide Mittel als auch über die Aufnahme von Schuldtiteln erfolgen.
Dividende
Der Vorstand der E.ON SE hat eine Fortführung der aktuellen Dividendenpolitik beschlossen. Diese sieht ein jährliches Wachstum der Dividende pro Aktie von bis zu fünf Prozent bis einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 vor. Auch danach strebt E.ON eine jährliche Steigerung der Dividende pro Aktie an.
Geplante Investitionen
Für das Jahr 2021 sind zahlungswirksame Investitionen in Höhe von rund 4,9 Mrd € vorgesehen. E.ON wird ihre auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Strategie fortsetzen. Dabei wird selbstverständlich weiterhin auf eine gezielte und disziplinierte Kapitalverwendung geachtet.
Zahlungswirksame Investitionen: Planung 2021
| Mrd € | Anteile in % | |
|---|---|---|
| Energienetze | 3,3 | 67 |
| Kundenlösungen | 1,0 | 21 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 0,2 | 4 |
| Nicht-Kerngeschäft | 0,4 | 8 |
| Summe | 4,9 | 100 |
Die Investitionen im Geschäftsfeld Energienetze betreffen insbesondere zahlreiche Einzelinvestitionen für den Erhalt und vor allem den Ausbau der Netze, Schaltanlagen sowie Mess- und Regeltechnik, um eine sichere und störungsfreie Stromübertragung und -verteilung zu gewährleisten.
Im Geschäftsfeld Kundenlösungen fließen die Investitionen maßgeblich in Schweden, Deutschland und Großbritannien in das Wärmegeschäft und in Lösungen für Industrie- und Geschäftskunden. Zudem investiert E.ON in IT-, Zähler- und Modernisierungsprojekte und integrierte Energielösungen.
Im Nicht-Kerngeschäft sind Investitionen zum Erwerb von Reststrommengen enthalten. Konzernleitung/Sonstiges umfasst im Wesentlichen Investitionen in die konzernweite IT-Infrastruktur sowie eine geplante Zahlung aus dem innogy-Erwerb.
Risiko- und Chancenbericht
Risikomanagementsystem im engeren Sinne

Ziel
Das Enterprise Risk Management (ERM) vermittelt dem Management aller Einheiten und dem E.ON-Konzern eine faire und realistische Einschätzung der Risiken und Chancen, die sich aus den geplanten Geschäftsaktivitäten ergeben. Zur Verfügung gestellt werden
| ― | Aussagekräftige Informationen zu Risiken und Chancen in den Geschäftseinheiten, die es ermöglichen, individuelle Risiken und Chancen sowie aggregierte Risikoprofile über den Zeitraum der Mittelfristplanung (drei Jahre) abzuleiten |
| ― | Transparenz über E.ONs Risikoposition in Verbindung mit rechtlichen Anforderungen einschließlich KonTraG, BilMoG und BilReG |
Das Risikomanagementsystem basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen. Diese beinhalten die Identifikation, die Bewertung, Gegenmaßnahmen, Überwachung und Berichterstattung von Risiken und Chancen. Der gesamte Prozess wird vom Konzernrisikomanagement im Auftrag des Risikokomitees der E.ON SE gesteuert.
Alle Risiken und Chancen werden einem verantwortlichen Vorstandsmitglied und einem Risikoeigner, der operativ für das Risiko oder die Chance zuständig ist, zugeordnet und in einem dedizierten Bottom-up-Prozess ermittelt.
Die von E.ON erworbenen innogy-Geschäftsaktivitäten sind mittlerweile vollständig in das adäquate, wirksame und geprüfte ganzheitliche E.ON-Rahmenwerk für das Management von Chancen und Risiken eingebunden worden.
Umfang
E.ONs Risikomanagementsystem im weiteren Sinne hat insgesamt vier Komponenten:
| ― | Ein internes Überwachungssystem |
| ― | Ein Management-Informations-System |
| ― | Präventive Maßnahmen |
| ― | Das ERM, ein Risikomanagementsystem im engeren Sinne |
Ziel des internen Überwachungssystems ist, funktionierende und angemessene Geschäftsprozesse sicherzustellen. Es beinhaltet organisatorische vorbeugende Maßnahmen - wie Richtlinien und Arbeitsanweisungen - und interne Kontrollen und Prüfungen, insbesondere durch die interne Revision.
Über das E.ON-interne Management-Informations-System werden Risiken frühzeitig identifiziert, sodass diese rechtzeitig aktiv adressiert werden können. Von besonderer Bedeutung für die Risikofrüherkennung sind Berichte aus den Bereichen Controlling, Finanzen und Rechnungswesen sowie Berichte der internen Revision.
Maßnahmen zur allgemeinen Risikobegrenzung
Um Risiken grundsätzlich zu begrenzen, ergreift E.ON die nachfolgenden präventiven Maßnahmen.
Begrenzung von rechtlichen und regulatorischen Risiken
Den Risiken aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld versucht E.ON durch einen intensiven und konstruktiven Dialog mit Behörden und Politik zu begegnen. Ferner soll bei Neubauvorhaben durch eine entsprechende Projektbetreuung sichergestellt werden, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Die Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten und laufenden Planungsverfahren versucht E.ON durch eine geeignete Verfahrensbetreuung und entsprechende Vertragsgestaltungen im Vorfeld zu minimieren.
Begrenzung von operativen und IT-Risiken
Zur Begrenzung von operativen und IT-Risiken verbessert E.ON das Netzmanagement und den optimalen Einsatz von Anlagen fortlaufend. Zugleich werden betriebliche und infrastrukturelle Verbesserungen durchgeführt, die die Sicherheit der Erzeugungsanlagen und Verteilnetze auch unter außergewöhnlichen Belastungen erhöhen. Zusätzlich hat E.ON die operativen und finanziellen Auswirkungen von Umweltrisiken auf das Geschäft in eine Ausfallplanung integriert. Sie sind Teil einer Erfassung von Krisen- und Störfallszenarien, die E.ONs Notfall- und Krisenmanagement-Team für den Konzern vorbereitet.
Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Daneben begegnet der E.ON-Konzern den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit diversen Gegenmaßnahmen technischer und organisatorischer Art.
Begrenzung von Risiken in den Bereichen Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges E.ON ergreift unter anderem die folgenden umfassenden Maßnahmen, um solchen Risiken (auch in Verbindung mit operativen und IT-Risiken) zu begegnen:
| ― | Systematische Schulungs-, Weiterbildungs- und Qualifikationsprogramme für die Mitarbeiter |
| ― | Weiterentwicklung und Optimierung der Produktionsverfahren, -prozesse und -technologien |
| ― | Regelmäßige Wartung und Inspektion der Anlagen und Netze |
| ― | Richtlinien sowie Arbeits- und Verfahrensanweisungen |
| ― | Qualitätsmanagement, -kontrollen und -sicherung |
| ― | Projekt-, Umwelt- und Alterungsmanagement |
| ― | Krisenabwehrorganisation und Notfallplanungen |
Gegen dennoch eintretende Schadensfälle ist der E.ON-Konzern in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang versichert.
Begrenzung von Marktrisiken
Margenrisiken begrenzt der E.ON-Konzern durch ein umfassendes Vertriebscontrolling und ein intensives Kundenmanagement.
Zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken betreibt E.ON ein systematisches Risikomanagement. Kernelemente sind - neben den konzernweit bindenden Richtlinien und dem unternehmensweiten Berichtssystem - die Verwendung quantitativer Kennziffern sowie die Limitierung von Risiken und die funktionale Trennung von Bereichen. Darüber hinaus werden im Markt übliche derivative Instrumente eingesetzt, die mit Finanzinstituten, Brokern, Strombörsen und Drittkunden kontrahiert werden. Deren Bonität wird laufend überwacht. Die lokalen Vertriebseinheiten und die verbleibenden Erzeugungsaktivitäten führen ein lokales Risikomanagement gemäß dem zentralen Steuerungsansatz ein, um die entsprechenden Commodity-Risiken zu überwachen und durch Hedging zu minimieren.
Begrenzung von strategischen Risiken
Möglichen Risiken in Verbindung mit Akquisitionen und Investitionen begegnet der E.ON-Konzern mit umfangreichen präventiven Maß nahmen. Diese beinhalten - neben den zugrunde liegenden Richtlinien und Handbüchern - unter anderem umfassende Due-Diligence-Prüfungen und die rechtliche Absicherung im Rahmen von Verträgen sowie ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren und ein Beteiligungs- beziehungsweise Projektcontrolling. Nachgelagerte umfangreiche Projekte tragen darüber hinaus zu einer erfolgreichen Integration bei.
Begrenzung von Finanz- und Treasury-Risiken
Diese Kategorie umfasst Kredit-, Zins- und Währungs-, Steuer- und Assetmanagement-Risiken und -Chancen. Zins- und Währungsrisiken werden mithilfe des systematischen Risikomanagements gesteuert und durch den Einsatz derivativer und originärer Finanzinstrumente abgesichert. Die E.ON SE übernimmt hierbei eine zentrale Funktion, sie bündelt mittels konzerninterner Geschäfte die entstehenden Risikopositionen und sichert diese am Markt. Die Risikoposition der E.ON SE ist aufgrund der durchleitenden Funktion somit weitgehend geschlossen.
Im Rahmen des konzernweiten Kreditrisikomanagements wird die Bonität der Geschäftspartner auf Grundlage konzernweiter Mindestvorgaben systematisch bewertet und überwacht. Das Kreditrisiko wird durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen gesteuert. Hierzu zählen unter anderem die Hereinnahme von Sicherheiten und die Limitierung. Das Risikokomitee des E.ON-Konzerns wird regelmäßig über die Kreditrisiken unterrichtet. Eine weitere Grundlage für die Steuerung von Risiken ist eine sorgfältige Anlagepolitik bezüglich finanzieller Mittel und eine breite Diversifizierung des Portfolios.
Ausführliche Erläuterungen zur Verwendung und Bewertung derivativer Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte befinden sich in der Textziffer 31 des Anhangs. In Textziffer 32 werden allgemeine Grundsätze zum Risikomanagement beschrieben sowie geeignete Risikomaße zur Quantifizierung der Risiken im Commodity-, Kredit-, Liquiditäts-, Zins- und Währungsbereich genannt.
Enterprise Risk Management (ERM)
E.ONs ERM, das die Basis für die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen ist, umfasst Folgendes:
| ― | Die systematische Identifizierung von Risiken und Chancen |
| ― | Die Analyse und Bewertung von Risiken und Chancen |
| ― | Das Management und die Überwachung von Risiken und Chancen sowie die Analyse und Bewertung von Gegenmaßnahmen und präventiven Maßnahmen |
| ― | Die Dokumentation und die Berichterstattung |
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems durch die interne Revision. Ebenfalls gemäß den Bestimmungen von § 91 Abs. 2 AktG zur Einrichtung eines Überwachungs- und Risikofrüherkennungssystems besteht ein Risikokomitee für den E.ON-Konzern sowie für die jeweiligen lokalen Einheiten. Die Aufgabe des Risikokomitees ist, einen umfassenden Überblick der Risikopositionen für den Konzern und die Einheiten zu vermitteln und die Risiken aktiv unter Einhaltung der Risikostrategie zu managen.
Das ERM erfasst alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften und alle at equity einbezogenen Gesellschaften mit einem Buchwert von mehr als 50 Mio €. Das Risiko- und Chanceninventar wird zu jedem Quartalsstichtag erhoben.
Das konzernweit ausgerollte System zur einheitlichen Finanzberichterstattung ermöglicht einen effektiven, standardisierten und automatisierten Risikoberichtsprozess, in dem Unternehmensdaten systematisch gesammelt, transparent aufbereitet und zentral sowie dezentral in den Einheiten zur Analyse bereitgestellt werden.
Risiken und Chancen
Methodik
Das IT-gestützte Risiko- und Chancenberichtssystem beinhaltet die folgenden Risikokategorien:
Risikokategorien
| Risikokategorie | Ausprägung |
|---|---|
| Rechtliche und regulatorische Risiken | Politische und rechtliche Risiken und Chancen, regulatorische Risiken, Risiken aus öffentlichen Konsensprozessen |
| Operative und IT-Risiken | IT- und prozessuale Risiken und Chancen, Risiken und Chancen beim Betrieb von Anlagen und aus Neubauprojekten |
| Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges | Risiken und Chancen im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie im Bereich Umwelt |
| Marktrisiken | Risiken und Chancen aus der Entwicklung von Commodity-Preisen und Margen sowie aus der Veränderung der Marktliquidität |
| Strategische Risiken | Risiken und Chancen aus Investitionen und Desinvestitionen |
| Finanz- und Treasury-Risiken | Kreditrisiken, Zins- und Währungsrisiken, Steuer- und Assetmanagement-Risiken beziehungsweise entsprechende Chancen |
E.ON verfolgt einen mehrstufigen Prozess im Rahmen der Risiko- und Chancenerfassung, -bewertung, -simulation und -kategorisierung. Zunächst sind die Risiken und Chancen grundsätzlich auf Basis objektivierter Einschätzungen zu berichten. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Bewertung auf Basis interner Experteneinschätzungen. Die Bewertung der Risiken erfolgt gegenüber den aktuellen internen Ergebnisplanungen, wobei entsprechende Gegenmaßnahmen risikomindernd berücksichtigt werden (Bewertung des Netto-Risikos).
Für quantifizierbare Risiken und Chancen erfolgt anschließend eine Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe. So können im Commodity-Geschäft die Rohstoffpreise steigen oder sinken. In diesem Fall würde das Risiko normalverteilt modelliert. Diese Modellierung wird mit einem gruppenweiten IT-System unterstützt. Sehr unwahrscheinliche Ereignisse werden dabei als sogenannte Tail Events erfasst. Für diese liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit bei 5 Prozent oder weniger.
Die letztgenannten Risiken fließen nicht mehr in die nunmehr beschriebene quantitative Simulation ein.
Auf Basis dieser statistischen Zuordnung erlaubt das interne Risikosystem eine anschließende Simulation dieser Risiken im Rahmen einer sogenannten Monte-Carlo-Simulation. Hieraus ergibt sich eine quantitative Risikoverteilung als Abweichung zur aktuellen Ergebnisplanung für das bereinigte EBIT.
E.ON nutzt das 5- und das 95-Prozent-Quantil dieser aggregierten Risikoverteilung im Sinne einer Best-Case- beziehungsweise Worst-Case-Betrachtung. Dies bedeutet, dass sich statistisch die Planabweichung zum bereinigten EBIT aus dieser Risikoverteilung mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit innerhalb dieser so ermittelten Bandbreite bewegt.
In einem letzten Schritt wird die aggregierte Risikoverteilung entsprechend dem 5- und 95-Prozent-Quantil in Wertklassen kategorisiert, wobei diese entsprechend der Auswirkung auf das geplante bereinigte EBIT aufsteigend von niedrig über moderat, mittel, wesentlich bis hoch bezeichnet werden. Die folgende Tabelle stellt diese Wertklassen dar:
Wertklassen
| niedrig | x < 10 Mio € |
| moderat | 10 Mio € <= x < 50 Mio € |
| mittel | 50 Mio € <= x < 200 Mio € |
| wesentlich | 200 Mio € <= x < 1 Mrd € |
| hoch | x >= 1 Mrd € |
Generelle Risikosituation
Die unten stehende Tabelle zeigt die durchschnittliche jährliche Risikoposition (aggregierte Risikoverteilung) über den Mittelfristplanungszeitraum für alle quantitativen Chancen und Risiken (ohne Tail Events) für jede Risikokategorie, basierend auf der wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahl, dem bereinigten EBIT:
Risikopositionen
| Risikokategorie | Worst Case (5-Prozent-Quantil) | Best Case (95-Prozent-Quantil) |
|---|---|---|
| Rechtliche und regulatorische Risiken | wesentlich | wesentlich |
| Operative und IT-Risiken | mittel | niedrig |
| Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges | niedrig | niedrig |
| Marktrisiken | wesentlich | mittel |
| Strategische Risiken | mittel | moderat |
| Finanz- und Treasury-Risiken | mittel | mittel |
Wesentliche Risikopositionen befinden sich in den Kategorien rechtliche und regulatorische Risiken sowie Marktrisiken. Daraus ergibt sich auch für die E.ON SE als Gruppe eine aggregierte Gesamtrisikoposition von wesentlicher Natur. Interpretation: In 95 Prozent aller Fälle sollte das durchschnittliche jährliche Risiko für das bereinigte EBIT des E.ON-Konzerns eine Schadenshöhe zwischen 200 Mio € und 1 Mrd € nicht übersteigen.
Zum Ende des Jahres 2020 wurde die Gesamtrisikosituation des E.ON-Konzerns vor allem durch die anhaltende Covid-19-Pandemie beeinflusst. Als wesentliche Covid-19-Risikofaktoren im Vertriebsgeschäft sind neben Volumen- und Preiseffekten auch Forderungsausfälle zu nennen. Zudem kann es im Kundenlösungsgeschäft zu Verzögerungen bei geplanten Projekten kommen und auch die Nachfrage nach verschiedenen Produkten bei Privat- und Geschäftskunden ist vor dem Hintergrund eines unsicheren wirtschaftlichen Umfelds rückläufig.
Im Energienetzbereich können ebenfalls Volumen- und Forderungsausfälle zu Ergebnisrückgängen führen. Die Besonderheit im Energienetzbereich ist jedoch, dass die volumenbedingten Einnahmerückgänge in den Folgejahren größtenteils kompensiert werden. Darüber hinaus könnte die Einführung eines Verbots beziehungsweise einer Limitierung von Werkverträgen infolge der Covid-19-Pandemie das Geschäft von Preussen-Elektra negativ beeinflussen.
Risiken und Chancen nach Segmenten
PreussenElektra
Das Geschäft von PreussenElektra wird erheblich von Regulierungen beeinflusst, die generell Risiken für das verbleibende Geschäft vom Betrieb und Rückbau beinhalten können. Ein Beispiel sind die Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima. Solche Ereignisse können über politische Maßnahmen direkten Einfluss auf den weiteren Betrieb von Kernkraftwerken haben. Darüber hinaus können sie über eine durch die deutschen Betreiber vereinbarte Solidarhaftpflicht zu hohen Zahlungsverpflichtungen führen. Ferner können neue regulatorische Anforderungen zu Betriebsunterbrechungen und zu höheren Kosten - zum Beispiel für Sicherheitsmaßnahmen oder wegen Verzögerungen beim Rückbau - führen. Auch kann es zu Klagen gegen die grundsätzliche Betreibung von Kernkraftwerken kommen. Die Regulierung könnte aber auch höhere Rückstellungen für den Rückbau erforderlich machen. Aus diesen Aspekten können wesentliche Risiken für E.ON entstehen.
Am 6. Dezember 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die 13. AtG-Novelle grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei lediglich, dass bei einzelnen Betreibern Altstrommengen aus dem Jahr 2002 nicht verstromt werden können und keine Regelung zum Ausgleich für Investitionen in die Laufzeitverlängerung vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat mit der 16. AtG-Novelle eine Ausgleichsregelung getroffen, die nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. September 2020 nicht in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber ist damit weiterhin zu einer Neuregelung verpflichtet. Außerdem müssen für einen Betrieb der Kernkraftwerke bis zu den gesetzlichen Enddaten zusätzlich Reststrommengen erworben werden. Entsprechend der Anfang März 2021 veröffentlichten Verständigung zwischen den zuständigen Bundesministerien und den vier Betreibern von Kernkraftwerken ist insbesondere auch vorgesehen, dass die der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an den Gemeinschaftskraftwerken mit Vattenfall entsprechenden Reststrommengen kostenlos an PreussenElektra zu übertragen sind und für die Erzeugung in konzerneigenen Kraftwerken eingesetzt werden können. Die Wirksamkeit dieser Verständigung steht noch unter dem Vorbehalt der rechtlichen Umsetzung. Die darüber hinausgehenden Zusatzmengen zum Betrieb der Kernkraftwerke bis zum atomgesetzlichen Enddatum sind entgeltlich zu erwerben. Aus diesen Sachverhalten ergeben sich sowohl wesentliche Chancen als auch wesentliche Risiken.
Kundenlösungen
Aus der operativen Geschäftstätigkeit des E.ON-Konzerns ergeben sich einzelne Risiken in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten, laufenden Planungsverfahren und regulatorischen Änderungen. Dazu zählen aber auch insbesondere Klagen und Verfahren auf Vertrags- und Preisanpassungen zur Abbildung von Marktumbrüchen oder (auch als Folge der Energiewende) geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen im Strom- und Gasbereich, wegen angeblicher Preisabsprachen und marktmissbräuchlichen Verhaltens. Hieraus kann ein wesentliches Risiko entstehen.
Energienetze
Der Betrieb von Energienetzen unterliegt weitgehend einer staatlichen Regulierung. Neue Gesetze und Regulierungsperioden verursachen Unsicherheiten für das Geschäft. Zusätzlich können Sachverhalte wie in Deutschland im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien - etwa der Fotovoltaik - zeitweise zu Schwankungen bei Cashflow und bereinigtem EBIT führen. Hieraus können sich insgesamt sowohl wesentliche Chancen als auch ein wesentliches Risiko ergeben. Durch den starken Zubau Erneuerbarer Energien erwachsen für das Netzgeschäft auch neue Risiken. So führen zum Beispiel Insolvenzen aufseiten der Anlagenbetreiber oder vom Netzbetreiber zu Unrecht ausgezahlte Einspeisevergütungen zu Gerichts- oder regulierungsbehördlichen Verfahren.
Risiken und Chancen nach Kategorien
Im Folgenden werden die ermittelten wesentlichen Risiken und Chancen nach Risikokategorie dargestellt. Sofern wesentlich, werden ebenfalls Risiken und Chancen aus zuvor beschriebenen Tail Events sowie qualitative Risiken mit einer Auswirkung auf das bereinigte EBIT von mehr als 200 Mio € aufgeführt. Zusätzlich ergänzt werden diese Chancen und Risiken um Positionen, die gleichlautende Auswirkungen auf das geplante Konzernergebnis und/oder den Cashflow haben.
Rechtliche und regulatorische Risiken
Aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld des E.ON-Konzerns ergeben sich Risiken - wie zum Beispiel die nach wie vor bestehende Ungewissheit bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit in den einzelnen E.ON-Geschäftsbereichen, resultierend aus dem Brexit. Dies kann dazu führen, dass E.ON sowohl mit direkten als auch indirekten Auswirkungen konfrontiert wird, was zu möglichen finanziellen Nachteilen führen könnte. Neue Risiken - aber auch Chancen - resultieren aus energiepolitischen Entscheidungen sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene. Zu nennen sind hier vor allem der sogenannte "Green-Deal" der EU-Kommission, der im Jahr 2019 vorgestellt und Ende des Jahres 2020 überarbeitet und erweitert wurde, sowie die Entscheidung der Bundesregierung, aus der konventionellen Energieerzeugung mit Braun- und Steinkohle auszusteigen (Kohleausstiegsgesetz von August 2020). Zur Erreichung dieser Ziele sind rechtlich-regulatorische Umsetzungsmaßnahmen erforderlich, die ihrerseits neue Risiken für einzelne Geschäftsaktivitäten des E.ON-Konzerns bedeuten.
Im Laufe der letzten Jahre sind infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise in vielen EU-Mitgliedstaaten politische und regulatorische Interventionen in Form von zusätzlichen Steuern sowie zusätzlichen Reporting-Anforderungen (beispielsweise EMIR, MAR, REMIT, MiFID2) eingeführt worden. Die Einhaltung der sich hieraus ergebenden Vorgaben wird von den zuständigen Behörden streng überwacht. Daraus resultieren entsprechende Risiken für E.ONs Aktivitäten. Gleiches gilt für Preismoratorien, regulierte Preissenkungen und Änderungen in den Fördersystemen von Erneuerbaren Energien, die sowohl Risiken wie auch Chancen für E.ON in den jeweiligen Ländern darstellen können.
Auch können letzte Risiken aus den Verpflichtungen nach der Uniper-Abspaltung durch regulatorische Anforderungen bestehen. Ferner umfasst diese Risikokategorie auch wesentliche Risiken aus eventuellen Gerichtsverfahren, Bußgelder und Rechtsansprüche, Governance- und Compliance-Sachverhalte sowie Risiken und Chancen aus Verträgen und Genehmigungen. Änderungen in diesem Umfeld können zu erheblichen Planungsunsicherheiten und unter Umständen zu außerplanmäßigen Wertberichtigungen führen, aber auch Chancen schaffen. Hieraus entsteht eine wesentliche Risiko - und Chancenposition.
Operative und IT-Risiken
Die operative und strategische Steuerung des E.ON-Konzerns ist maßgeblich abhängig von einer komplexen Informationstechnologie (IT) und einer komplexen Technologie zur Steuerung betrieblicher Abläufe (Operation Technology - OT). Dies beinhaltet Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Informationssicherheit sowie der Sicherheit von betrieblichen Abläufen in E.ONs Geschäftsfeldern.
Cybersicherheit sowie die kontinuierliche Sicherung der IT- und OT-Systeme gegen Cyberangriffe ist eines der Fokusgebiete im Risikomanagement von E.ON. Beispiele hierfür sind die Analyse von Angriffen auf die Systeme im Netzgeschäft, die Auswirkungen auf den Betrieb von E.ONs kritischer Infrastruktur haben könnten, auf das Vertriebsgeschäft, welche den Verlust von Kundendaten zur Folge haben könnten, oder auch auf interne Systeme, mit denen E.ON Prozesse in allen Geschäftsfeldern kaufmännisch steuert. Hierbei ist es wichtig, dass die operativen Einheiten und die Bereiche Cybersicherheit sowie Enterprise Risk Management gemeinsam und proaktiv die Risiken für E.ON bewerten und managen.
Bei der Erzeugung und Verteilung von Energie werden technologisch komplexe Produktionsanlagen eingesetzt. Hier bestehen wesentliche Risiken hinsichtlich Beschaffung und Logistik, Bau, Betrieb und Wartung der Anlagen sowie generelle Projektrisiken. Bei PreussenElektra umfasst dies ebenfalls die Rückbauaktivitäten. Im Hinblick auf unsere deutschen und internationalen Aktivitäten existieren die wesentlichen Risiken eines Stromausfalls, einer Abschaltung von Kraftwerken sowie höherer Kosten und zusätzlicher Investitionen infolge unvorhergesehener Betriebsstörungen oder sonstiger Probleme. Betriebsstörungen oder längere Produktionsausfälle von Anlagen oder Komponenten und Umweltschäden könnten unsere Ertragslage beeinträchtigen beziehungsweise unsere Kostensituation beeinflussen oder es könnten etwaige Strafzahlungen anfallen. Im Einzelfall kann dies zu einem hohen Risiko führen. Hieraus entsteht insgesamt in dieser Kategorie eine mittlere Risikoposition und eine niedrige Chancenposition. Projektrisiken beinhalten generell zeitliche Verzögerungen und steigende Investitionen.
E.ON könnte darüber hinaus - in Verbindung mit dem Betrieb von Kraftwerken - durch Umweltschädigungen aus der Umwelthaftpflicht beansprucht werden, was das Geschäft deutlich negativ beeinflussen könnte. Zusätzlich können neue oder geänderte Umweltgesetze und -regelungen eine Zunahme der Kosten für E.ON bedeuten.
Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz (HSE), Human Resources und Sonstiges
Gesundheit und Arbeitssicherheit sind wichtige Aspekte in E.ONs täglichem Geschäft. Im operativen Geschäft können deshalb Risiken in diesen Bereichen auftreten sowie Risiken und Chancen im sozialen Umfeld und im Bereich Umwelt entstehen. Zusätzlich ist E.ON im operativen Geschäft Risiken aus menschlichem Fehlverhalten und der Fluktuation von Mitarbeitern ausgesetzt. Wichtig sind verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette und konsistente Botschaften gegenüber E.ONs Stakeholdern, aber auch ein verstärkter Dialog und gute Beziehungen zu wichtigen Interessengruppen. E.ON berücksichtigt Umweltaspekte, soziale Aspekte und Themen der verantwortlichen Unternehmensführung. Damit werden geschäftliche Entscheidungen und E.ONs Außendarstellung unterstützt. Ziel ist es, Reputationsrisiken zu minimieren und gesellschaftliche Akzeptanz zu erhalten, um das Geschäft weiterhin erfolgreich führen zu können. Aktuell ergibt sich aus diesen Sachverhalten keine wesentliche Risiko- oder Chancenposition.
Rechtliche Vorgänger der E.ON SE haben in der Vergangenheit Bergbau betrieben. Daraus resultieren in Nordrhein-Westfalen und Bayern Verpflichtungen. Die E.ON SE kann für eventuelle Schäden verantwortlich gemacht werden. Hieraus können sich wesentliche Einzelrisiken ergeben, die aktuell nur qualitativ berücksichtigt werden können.
Marktrisiken
Das internationale Marktumfeld, in dem sich E.ONs Einheiten bewegen, ist durch allgemeine Risiken der Konjunktur gekennzeichnet. Das in- und ausländische Vertriebsgeschäft sieht sich zudem - bedingt durch neu in den Markt eintretende Anbieter, aggressiveres Vorgehen bereits bestehender Marktteilnehmer sowie Reputationsrisiken - einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt, der unsere Margen reduzieren könnte. Die Marktentwicklungen können sich aber auch positiv auf E.ONs Geschäft auswirken. Diese Faktoren umfassen Großhandels- und Endverkaufspreisentwicklungen sowie das Wechselverhalten von Kunden ebenso wie temporäre Volumeneffekte im Netzgeschäft. Hieraus entsteht in dieser Kategorie eine wesentliche Risikoposition sowie eine mittlere Chancenposition.
Die Nachfrage nach Strom und Gas ist grundsätzlich saisonal. Im Allgemeinen existiert eine höhere Nachfrage während der kalten Monate Oktober bis März sowie eine geringere Nachfrage während der wärmeren Monate April bis September. Im Ergebnis bedeutet diese saisonale Struktur, dass die Umsätze und operativen Ergebnisse im ersten und vierten Quartal höher beziehungsweise im zweiten und dritten Quartal geringer sind. E.ONs Umsätze und operativen Ergebnisse können jedoch bei ungewöhnlich warmen Wetterperioden während der Herbst- und Wintermonate negativ beeinflusst werden. E.ON erwartet auch weiterhin saisonale und wetterbedingte Fluktuationen im Hinblick auf unsere Umsätze und operativen Ergebnisse. Perioden mit äußerst kühler Witterung - sehr niedrige durchschnittliche Temperaturen oder extreme Tagestiefstwerte - im Herbst oder Winter können aber auch zu einer höheren Nachfrage nach Strom und Gas führen und somit positive Auswirkungen bieten.
Das Portfolio von E.ON aus Anlagen, Langfristverträgen und Endkunden ist Unsicherheiten aus Commodity-Preisschwankungen ausgesetzt. Nach der Abspaltung von Uniper hat E.ON eine eigene Beschaffungsorganisation für das Vertriebsgeschäft aufgebaut und sich den Marktzugang für den Absatz der verbliebenen Energieproduktion gesichert, um die verbleibenden Commodity-Risiken entsprechend zu managen.
Strategische Risiken
E.ONs Strategie bezieht Akquisitionen und Investitionen in das Kerngeschäft sowie Desinvestitionen mit ein. Diese Strategie hängt in Teilen von der Fähigkeit ab, Unternehmen erfolgreich zu identifizieren, zu erwerben und zu integrieren, die das Energiegeschäft unter annehmbaren Bedingungen sinnvoll ergänzen. Um die notwendigen Zustimmungen für Akquisitionen zu erhalten, könnte E.ON aufgefordert werden, andere Teile des Geschäfts zu veräußern oder Zugeständnisse zu leisten, die das Geschäft beeinflussen. Zusätzlich kann E.ON nicht garantieren, die Rendite zu erzielen, die von jeder möglichen Akquisition oder Investition erwartet wird. Es ist zudem möglich, dass E.ON die strategische Ambition in Bezug auf die Ausweitung der Investitionspipeline nicht halten kann und wesentliches Kapital für andere Opportunitäten genutzt werden könnte. Des Weiteren beinhalten Akquisitionen und Investitionen in neue geografische Gebiete oder Geschäftsbereiche, dass E.ON sich mit neuen Absatzmärkten und Wettbewerbern vertraut macht und sich mit den entsprechenden wirtschaftlichen Risiken auseinandersetzt.
Bei geplanten Desinvestitionen besteht für E.ON das Risiko des Nichteintretens oder der zeitlichen Verzögerung sowie das Risiko, dass E.ON einen geringeren als den erwarteten Beteiligungswert als Veräußerungserlös erhält. Nach dem Vollzug von Transaktionen kann darüber hinaus ein wesentliches Haftungsrisiko aus vertraglichen Verpflichtungen entstehen.
Die Gesamtrisiko- und Chancenposition in der Kategorie war zum Stichtag nicht wesentlich.
Finanz- und Treasury-Risiken
E.ON ist aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit sowie durch den Einsatz von Finanzinstrumenten Kreditrisiken ausgesetzt. Kreditrisiken resultieren aus der Nicht- oder Teilerfüllung der Gegenleistung für erbrachte Vorleistungen, der Nicht- oder Teilerfüllung bestehender Forderungen durch die Geschäftspartner und aus Wiedereindeckungsrisiken bei schwebenden Geschäften. So birgt zum Beispiel die historische Verflechtung mit Uniper und RWE weiterhin ein wesentliches, wenn auch unwahrscheinliches Risiko. In einem unwahrscheinlichen Fall kann sich zudem ein wesentliches Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung beim Betrieb von Gemeinschaftskraftwerken ergeben.
E.ON ist aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit Risiken aus Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Solche Risiken entstehen einerseits aufgrund von Zahlungen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der Gesellschaft (Transaktionsrisiko). Andererseits führen Wechselkursschwankungen zu einem bilanziellen Effekt aufgrund der Umrechnung der Bilanzpositionen sowie der Erträge und Aufwendungen der ausländischen Konzerngesellschaften im Konzernabschluss (Translationsrisiko). Aus positiven Entwicklungen von Wechselkursen können sich auch Chancen für das operative Geschäft ergeben.
Aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und Zinsderivaten, die auf variablen Zinsen basieren, sowie Rückbauverpflichtungen können sich für E.ON Ergebnisrisiken ergeben.
Die Konditionen der Refinanzierung am Fremdkapitalmarkt hängen unter anderem von den Bonitätseinstufungen der Ratingagenturen ab. E.ON wird von den Ratingagenturen Moody's und S&P mit einem starken Investment-Grade-Rating eingestuft.
Es gibt Verträge, die bei Unterschreitung gewisser Ratingstufen zusätzliche Sicherheitsforderungen auslösen würden, so dass deutliche Herabstufungen des Ratings zu zusätzlichen Liquiditätserfordernissen führen könnten. Eine positive Geschäftsentwicklung oder eine zusätzliche Entschuldung können sich dagegen positiv auf E.ONs Rating auswirken.
Darüber hinaus ergeben sich Kursänderungs- und weitere Unsicherheiten aus kurz- und langfristigen Kapitalanlagen, die bei E.ON zur Deckung langfristiger Verpflichtungen, insbesondere im Pensions- und Entsorgungsbereich, dienen und im Einzelfall wesentlich sein können.
Sinkende oder steigende Diskontierungszinsen können eine Erhöhung oder Senkung der Rückstellungen für Pensionen und Rückbauverpflichtungen einschließlich der Ewigkeitslasten zur Folge haben. Dies kann ein hohes bilanzielles Risiko für E.ON beinhalten.
Grundsätzlich können sich auch steuerliche Risiken und Chancen ergeben.
Die gesamte Risiko- und Chancenposition in dieser Kategorie ist nicht wesentlich.
Beurteilung der Risiko- und Chancensituation durch den Vorstand
Am Jahresende 2020 hat sich die Gesamt-Risiko- und -Chancenlage des E.ON-Konzerns im operativen Geschäft gegenüber dem Jahresende 2019 aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Risiken und Chancen aus einer möglichen Verständigung zur Übertragung von Reststrommengen verbessert. Auch wenn das durchschnittliche jährliche Risiko für das bereinigte EBIT des E.ON-Konzerns als wesentlich eingestuft ist und trotz der durch die innogy-Transaktion hervorgerufenen Ausweitung der Chancen- und Risikoposition sieht E.ON aus heutiger Sicht kein Risikoprofil, das den Fortbestand der E.ON SE, des Konzerns oder einzelner Segmente gefährden könnte.
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 beziehungsweise 315 Abs. 4 HGB zum internen Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Allgemeine Grundlagen
Der E.ON-Konzernabschluss wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, die bis zum Ende der Berichtsperiode von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind (siehe Textziffer 1 im Anhang). Berichtspflichtige Segmente im Sinne der IFRS sind die Energienetze Deutschland, Schweden und Zentraleuropa Ost/Türkei, die Kundenlösungen Deutschland, Großbritannien, Niederlande/Belgien und Sonstige, das Nicht-Kerngeschäft und Konzernleitung/Sonstiges.
Der Jahresabschluss der E.ON SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der SE-Verordnung in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.
E.ON erstellt einen zusammengefassten Lagebericht, der sowohl für den E.ON-Konzern als auch für die E.ON SE gilt.
Organisation der Rechnungslegung
Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gilt eine einheitliche Richtlinie zur Bilanzierung und Berichterstattung für die Konzernjahres- und -quartalsabschlüsse. Diese beschreibt die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit IFRS und erläutert zusätzlich für unser Unternehmen typische Rechnungslegungsvorschriften, wie zum Beispiel zu den Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich, zur Behandlung von Finanzinstrumenten und zur Behandlung regulatorischer Verpflichtungen. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und sonstige wichtige Verlautbarungen werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und soweit erforderlich in den Richtlinien und Systemen berücksichtigt.
Die konzernweiten Rollen und Verantwortlichkeiten im Prozess der Jahres- und Konzernabschlusserstellung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben und werden von der Konzernleitung festgelegt.
Die Konzerngesellschaften sind verantwortlich für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Erstellung ihrer Abschlüsse. Dabei werden sie größtenteils von den Business Service Centern in Regensburg, Deutschland, in Cluj, Rumänien, oder in Krakau, Polen, unterstützt. Die Abschlüsse der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen werden zentral bei der E.ON SE mithilfe einer Standard-Konsolidierungssoftware zum Konzernabschluss zusammengefasst. Die Konsolidierungsaktivitäten sowie die Überwachung der zeitlichen, prozessualen und inhaltlichen Vorgaben liegen in der Verantwortung des Konzernrechnungswesens. Dabei werden neben der Überwachung systemseitiger Kontrollen auch manuelle Prüfungen durchgeführt.
Weitere Informationen mit Relevanz für die Rechnungslegung und Abschlusserstellung werden im Rahmen der Abschlussprozesse qualitativ und quantitativ zusammengetragen. Darüber hinaus werden wichtige Informationen regelmäßig in festgelegten Prozessen mit allen maßgeblichen Fachbereichen diskutiert und zur Sicherstellung der Vollständigkeit im Rahmen der Qualitätssicherung erfasst.
Der Jahresabschluss der E.ON SE wird mithilfe einer SAP-Software erstellt. Die laufende Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses sind in funktionale Prozessschritte gegliedert. Die buchhalterischen Tätigkeiten sind zu einem großen Teil in E.ONs Business Service Center ausgelagert. Die Verantwortung für die Prozesse im Zusammenhang mit den Nebenbüchern und einigen Bankaktivitäten liegt vor allem in Cluj und für die Prozesse in Bezug auf die Hauptbücher insbesondere in Regensburg. In alle Prozesse sind entweder automatisierte oder manuelle Kontrollen integriert. Die organisatorischen Regelungen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle und die Jahresabschlusserstellung vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst, verarbeitet und dokumentiert werden. Unter Berücksichtigung erforderlicher IFRS-Anpassungsbuchungen werden die relevanten Daten aus dem Einzelabschluss der E.ON SE mit SAP-gestützter Übertragungstechnik in das Konzern-Konsolidierungssystem übergeben.
Die nachfolgenden Erläuterungen zum internen Kontrollsystem und zu den allgemeinen IT-Kontrollen gelten gleichermaßen für den Konzern- wie für den Einzelabschluss. Weitere Details zum internen Kontrollsystem der innogy-Gruppe, das bisher nicht an das interne Kontrollsystem von E.ON angepasst wurde, können der Seite 67 entnommen werden.
Internes Kontrollsystem
Das Management jeder Einheit im E.ON-Konzern ist rechtlich für die Implementierung und Aufrechterhaltung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) verantwortlich. Die IKS-Abteilung von Corporate Audit ist für die Überwachung und Koordination des IKS-Prozesses verantwortlich, um so ein effektives internes Kontrollsystem innerhalb des E.ON-Konzerns zu gewährleisten. Dazu stellt die IKS-Abteilung von Corporate Audit das IKS-Rahmenwerk und die einzusetzenden Tools zur Verfügung. Jeder Einheit, die aufgrund ihrer Konzernbedeutung Gegenstand des internen Kontrollsystems ist, wird ein IKS-Business-Partner (IKS-BP) zugeordnet. Der IKS-BP ist für die Koordinierung und Überwachung der lokalen IKS-Aktivitäten zuständig und berät und unterstützt das Management bei der Umsetzung eines effektiven internen Kontrollsystems. Die Verantwortung für die Angemessenheit und Effektivität des implementierten IKS verbleibt bei der Geschäftsführung der Einheit. Das IKS-BP-System stellt für den E.ON-Konzern ein einheitliches Vorgehen, eine effiziente Zusammenarbeit sowie einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch einen intensiven Austausch zwischen den Konzerngesellschaften sicher.
IKS-Rahmenwerk bei E.ON
E.ONs internes Kontrollsystem basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Rahmenwerk (COSO: The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) in der Version von Mai 2013.
Ein wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems ist der Katalog der IKS-Prinzipien, welche die Mindestanforderungen für ein funktionierendes internes Kontrollsystem darstellen. Diese umfassen sowohl übergeordnete Grundsätze - zum Beispiel hinsichtlich Autorisierung, Funktionstrennung, Stammdatenpflege - als auch spezifische Anforderungen zur Abdeckung von potenziellen Risiken in verschiedenen Themenkomplexen und Prozessen, wie zum Beispiel Dienstleistersteuerung, Projektabwicklung, Rechnungsprüfung oder Zahlungsverkehr. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften sowie alle in Mehrheitsbesitz von E.ON stehenden Einheiten unterliegen den IKS-Prinzipien.
Neben der Umsetzung der IKS-Prinzipien müssen Einheiten, die für den E.ON-Konzernabschluss von besonderer Bedeutung sind, auch für bestimmte Prozesse eine Reihe von zusätzlichen IKS-Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen beziehen sich auf die Dokumentation und Bewertung der relevanten Prozesse und Kontrollen - das IKS-Modell - sowie die Berichterstattung an Corporate Audit. Das IKS-Modell, in das unternehmens- und branchenspezifische Aspekte eingeflossen sind, definiert mögliche Risiken für die Rechnungslegung (Finanzberichterstattung) in den betrieblichen Funktionsbereichen, dient als Kontrollliste und Orientierungshilfe bei der Einrichtung von internen Kontrollen, deren Dokumentation und Implementierung und ist somit integraler Bestandteil der Rechnungslegungsprozesse.
Im E.ON-Konzern werden IT- und Digitaldienstleistungen von der funktional geführten Digital-Organisation wie auch von externen Dienstleistern erbracht. IT-Systeme mit Rechnungslegungsbezug unterliegen dem Regelungsrahmen des internen Kontrollsystems, das die allgemeinen IT-Kontrollen umfasst. Hierzu gehören Zugangs- und Zugriffskontrollen, Funktionstrennungen, Verarbeitungskontrollen, Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten sowie Kontrollen der Dienstleistersteuerung. Die Dokumentation der allgemeinen IT-Kontrollen ist in E.ONs Dokumentationssystem hinterlegt.
In einem jährlich durchgeführten Prozess wird anhand von qualitativen Kriterien und quantitativen Wesentlichkeitsaspekten festgelegt, welche Prozesse und Kontrollen der Finanzberichterstattung von welchen Konzerneinheiten dokumentiert und bewertet werden müssen.
Die Einheiten im Geltungsbereich nutzen hierfür ein zentrales Dokumentationssystem (SAP-GRC). In diesem System sind der Geltungsbereich, detaillierte Dokumentationsanforderungen, Vorgaben für die Durchführung der Bewertung durch die Prozessverantwortlichen und der finale Freizeichnungsprozess definiert.
Managementbewertung (Self-Assessment) und Kontrolltests
Nachdem die Prozesse und Kontrollen in den Konzerneinheiten dokumentiert wurden, führen die Prozessverantwortlichen jährlich eine Bewertung des Designs und der operativen Wirksamkeit der Kontrollen durch (sogenanntes "Management Self-Assessment").
Die Effektivität der internen Kontrollen ist darüber hinaus Gegenstand der Prüfungen der internen Revision. Die Prüfungen erfolgen dabei im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung. Identifizierte Schwachstellen werden an die betroffenen Gesellschaften berichtet.
Zudem erfolgt im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Prüfung für die allgemeinen IT-Kontrollen, für die Kontrollen der zentralen Buchhaltungsdienstleister in Regensburg und Cluj, für die Kontrollen im Personaldienstleistungszentrum in Deutschland (E.ON Country Hub Germany GmbH) sowie für die Kontrollen in der Pensionsdienstleistungsgesellschaft in Deutschland (Energie Pensions-Management GmbH).
Freizeichnungsprozess
Auf Basis der eigenen Bewertung und der Prüfungsfeststellungen aus internen und externen Prüfungen führt das jeweilige Management die finale Freizeichnung durch. Der interne Beurteilungsprozess wird mit einer formalen schriftlichen Bestätigung (Freizeichnung) der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abgeschlossen. Der Freizeichnungsprozess wird auf allen Ebenen der Konzerngesellschaften durchgeführt, bevor dieser final durch die E.ON SE für den gesamten Konzern abgeschlossen wird. Die Freizeichnung für den E.ON-Konzern wird durch den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand der E.ON SE vorgenommen.
Das IKS-Rahmenwerk und der IKS-Jahresprozess sollen wesentliche Falschdarstellungen in den Abschlüssen, im zusammengefassten Lagebericht, im Halbjahresfinanzbericht und in den Quartalsmitteilungen aufgrund von Fehlern oder doloser Handlungen mit hinreichender Sicherheit verhindern.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss des Aufsichtsrats der E.ON SE wird regelmäßig durch Corporate Audit über das interne Kontrollsystem der Finanzberichterstattung und gegebenenfalls über identifizierte wesentliche Schwachstellen in den jeweiligen Prozessen im E.ON-Konzern informiert.
Internes Kontrollsystem von innogy und Integration in das E.ON-IKS-Rahmenwerk
IKS-Rahmenwerk bei innogy
Für die Ausgestaltung und Überwachung des IKS in der bisherigen innogy-Gruppe war eine eigene Abteilung, Corporate Internal Controls (CIC), innerhalb des Bereichs Accounting & Reporting zuständig. CIC wurde bei der Umsetzung, der Ausgestaltung und der Überwachung durch die IKS-Koordinatoren und die für IKS verantwortlichen Mitarbeiter in den jeweiligen Einheiten unterstützt.
Im Jahr 2020 erfolgte die Überprüfung der Wirksamkeit der implementierten Kontrollen im Bereich Accounting im Rahmen des IKS-Jahresprozesses, der Bestandteil des etablierten IKS der innogy-Gesellschaften ist. Neben den IKS-Koordinatoren der im Prüfungsumfang befindlichen Einheiten sind IKS-Tester für die Prüfung der Angemessenheit sowie Effektivität des internen Kontrollsystems ernannt beziehungsweise verantwortlich. IKS-Tester sind in der Regel Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen, der internen Revision und/oder werden nach Beauftragung durch externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gestellt. Diese erhalten, nach zentraler Evaluierung des Risikos der jeweiligen Einheiten und nach Abstimmung des Prüfungsumfangs mit dem externen Prüfer, eine Übersicht der zu prüfenden Kontrollen.
Der Prozess sowie die Beurteilung der Kontrollen werden systemseitig durch das implementierte SAP-GRC-Tool unterstützt.
Im Gegensatz zum Accounting-Prozess, wurden für die Funktionen Finanzen, Personal, Einkauf, IT, Steuern, Abrechnung, Vertrieb und Abrechnung Netz, ausschließlich IKS-Qualitätsstandards durch die IKS-verantwortlichen Personen im Rahmen einer Managementbewertung (Self-Assessments) überprüft. Die IKS-Qualitätsstandards bilden analog zu den beschriebenen EON-IKS- Prinzipien, im Grundsatz, die IKS-Mindeststandards ab.
Die Ergebnisse der Managementbewertung fließen in den Jahresbericht zur Effektivität des internen Kontrollsystems der gesamten E.ON-Gruppe ein und werden dem Vorstand der E.ON SE berichtet.
Integration der innogy-Gesellschaften in das E.ON-IKS-Rahmenwerk
Im Rahmen der Integration der innogy in den E.ON-Konzern berichtet CIC seit dem 1. Juli 2020 fachlich an Corporate Audit der E.ON SE. Seit dem 1. November 2020 wurden die Aufgaben von CIC zur Ausgestaltung und Überwachung des IKS der innogy-Gesellschaften durch die IKS-Abteilung von Corporate Audit der E.ON SE übernommen.
Für das Geschäftsjahr 2020 haben die Chief Executive Officer (CEO) und Chief Financial Officer (CFO) der bisherigen innogy-Konzerngesellschaften, welche direkt an die innogy SE oder an die E.ON SE berichteten, erstmals zum Konzernabschluss 2020 in einer formalen schriftlichen Bestätigung (Freizeichnung) ihre Verantwortung sowie die Effektivität des IKS ihrer Gesellschaft bestätigt. Dieser formale Freizeichnungsprozess erfolgte analog zum E.ON-IKS-Prozess. Die Freizeichnung basierte dabei auf dem in diesen Gesellschaften etablierten IKS. Das Regelwerk zur Ausgestaltung und Überwachung des IKS bei der innogy SE war im Jahr 2020 weiter gültig. Im Jahr 2020 wurde ein umfassendes IKS-Integrationsprogramm initiiert, in welchem die im IKS-Dokumentationsumfang befindlichen innogy-Gesellschaften ihr IKS in den zentralen E.ON-Risikokatalog (IKS-Modell) integrierten. Ab Anfang 2021 gilt das E.ON-IKS-Rahmenwerk in vollem Umfang auch für die innogy-Gesellschaften.
Übernahmerelevante Angaben - Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie erläuternder Bericht
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital beträgt 2.641.318.800,00 € und ist eingeteilt in 2.641.318.800 Stück auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme in der Hauptversammlung.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Soweit Mitarbeiter im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms bezuschusste Mitarbeiteraktien erworben haben, unterliegen diese einer Sperrfrist, die am Tag der Einbuchung der Aktien beginnt und jeweils am 31. Dezember des übernächsten Kalenderjahres endet. Vor Ablauf dieser Sperrfrist dürfen die so übertragenen Aktien von den Mitarbeitern grundsätzlich nicht veräußert werden. Im Jahr 2020 wurde kein Mitarbeiteraktienprogramm angeboten.
Darüber hinaus stehen der Gesellschaft nach § 71b des Aktiengesetzes keine Rechte aus eigenen Aktien und damit auch keine Stimmrechte zu.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderungen der Satzung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht nach ihrer Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung erfolgen durch den Aufsichtsrat.
Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vergleiche im Einzelnen §§ 84, 85 des Aktiengesetzes).
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, falls nicht zwingende Rechtsvorschriften oder die Satzung etwas anderes bestimmen. Für Satzungsänderungen bedarf es, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beziehungsweise, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 10 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft). Er ist ferner ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung bei Ausnutzung des genehmigten oder bedingten Kapitals anzupassen.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 bis zum 27. Mai 2025 ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands
| ― | über die Börse, |
| ― | mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots beziehungsweise einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, |
| ― | mittels eines öffentlichen Angebots beziehungsweise einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Aktien, die zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des Wertpapier erwerbs- und -übernahmegesetzes zugelassen sind, gegen Aktien der Gesellschaft oder |
| ― | durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden). |
Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder eines ihrer Konzernunternehmen ausgeübt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorab beschriebenen Ermächtigung und/oder aufgrund vorangegangener Hauptversammlungsermächtigungen erworben werden beziehungsweise wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot mit Bezugsrecht an alle Aktionäre - unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
| ― | Veräußerung gegen Barleistung |
| ― | Veräußerung gegen Sachleistung |
| ― | Erfüllung der Rechte von Gläubigern von durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten beziehungsweise Wandlungspflichten |
| ― | Unentgeltliches oder entgeltliches Erwerbsangebot an und Übertragung auf Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen |
| ― | Durchführung einer sogenannten Wahldividende, bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzulegen. |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.
Die Ermächtigungen können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam auch in Bezug auf eigene Aktien, die durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte erworben wurden, ausgenutzt werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung, insbesondere über Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über ihren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien jeweils unterrichten.
Der Vorstand wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 528 Mio € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG, Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Auf der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 wurde eine bedingte Kapitalerhöhung des Grundkapitals - mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen - von bis zu 264 Mio € beschlossen (Bedingtes Kapital 2020). Weitere Informationen zum Bedingten Kapital 2020 sind im Anhang in der Textziffer 20 abgedruckt.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Das seit 2007 neu aufgenommene Fremdkapital enthält in der Regel eine Change-of-Control-Klausel im jeweils zugrunde liegenden Vertrag, die ein Kündigungsrecht des Gläubigers vorsieht. Dies betrifft unter anderem Anleihen, die von der E.ON SE und der E.ON International Finance B.V. unter Garantie der E.ON SE begeben wurden, von der E.ON SE begebene Schuldscheindarlehen sowie weitere Instrumente wie zum Beispiel Kreditverträge. Die Einräumung des Change-of-Control-Rechts für Gläubiger hat sich als Teil guter Corporate Governance zum Marktstandard entwickelt. Weitere Informationen zu Finanzverbindlichkeiten finden Sie im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel Finanzlage und in der Textziffer 27 des Anhangs.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Die Mitglieder des Vorstands haben im Fall des vorzeitigen Verlusts der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung von Abgeltungs- und Abfindungsleistungen (vergleiche die ausführliche Darstellung im Vergütungsbericht).
Soweit mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels eine Entschädigung vereinbart ist, dient die Vereinbarung dazu, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Vorstands zu erhalten.
Im Falle eines Kontrollwechsels erfolgt ferner eine vorzeitige Abrechnung von Performance-Rechten und virtuellen Aktien im Rahmen des E.ON Share Matching Plans und des E.ON Performance Plans. Die Laufzeit der letzten Tranche des E.ON Share Matching Plans endet im März 2021, sodass es danach nur noch zu vorzeitigen Abrechnungen unter dem E.ON Performance Plan, aber nicht mehr unter dem E.ON Share Matching Plan, kommen kann.
Sonstige übernahmerelevante Angaben
Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, mitgeteilt worden:
| ― | Per Mitteilung vom 10. Dezember 2020 durch die RWE Aktiengesellschaft 15 Prozent Gesamtstimmrechtsanteile |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnis verleihen, sind nicht ausgegeben worden. Soweit die Gesellschaft Aktien an Mitarbeiter ausgibt, üben die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte - wie andere Aktionäre auch - unmittelbar und nach gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Satzung aus.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON SE gemäß § 161 des Aktiengesetzes zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 7. Februar 2017) seit Abgabe der letzten Erklärung im Dezember 2019 uneingeschränkt entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 16. Dezember 2019) uneingeschränkt entsprochen wird.
Essen, den 15. Dezember 2020
Für den Aufsichtsrat der E.ON SE:
gez. Dr. Karl-Ludwig Kley
(Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE)
Für den Vorstand der E.ON SE:
gez. Dr. Johannes Teyssen
(Vorsitzender des Vorstands der E.ON SE)
Diese Erklärung sowie die Entsprechenserklärungen der vergangenen fünf Jahre sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.eon.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Corporate Governance
Gute Corporate Governance ist im E.ON-Konzern die zentrale Grundlage für eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unternehmensführung, die effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Berichterstattung sowie ein angemessenes Risikomanagement.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr intensiv mit der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des alten und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Dabei wurde festgestellt, dass alle Empfehlungen vollständig und auch nahezu alle Anregungen des Kodex von der E.ON SE eingehalten wurden beziehungsweise werden.
Transparente Unternehmensführung
Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. E.ONs Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur umfassenden, gleichberechtigten und zeitnahen Information wird hauptsächlich das Internet genutzt.
Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der E.ON SE und des E.ON-Konzerns erfolgt durch
| ― | den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss, |
| ― | Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen, |
| ― | Bilanzpressekonferenzen, |
| ― | Pressemeldungen, |
| ― | Telefonkonferenzen, jeweils mit Veröffentlichung der Quartalsergebnisse beziehungsweise des Jahresergebnisses, |
| ― | zahlreiche Gespräche mit Finanzanalysten im In- und Ausland sowie |
| ― | regelmäßige Investorenveranstaltungen. |
Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst.
Informationen, die geeignet sind, den Börsenkurs der E.ON-Aktie erheblich zu beeinflussen, werden durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht.
Der Finanzkalender und die Ad-hoc-Mitteilungen stehen im Internet unter www.eon.com zur Verfügung.
Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' Transactions)
Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der E.ON SE, sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen sind gemäß Art. 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 2 WpHG verpflichtet, bestimmte Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der E.ON SE, damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen. Entsprechende Geschäfte hat es im Geschäftsjahr 2020 nicht gegeben.
Compliance
Das Ziel von Compliance bei E.ON ist es, Unternehmenskriminalität zu verhindern oder jedenfalls aufzudecken und abzustellen. Kunden, Geschäftspartner und andere Stakeholder sollen niemals getäuscht, betrogen oder anderweitig geschädigt werden. Die strikte Einhaltung von Gesetzen und Unternehmensrichtlinien wird folglich als unerlässliche Grundlage einer guten Corporate Governance verstanden.
Der E.ON-Konzern hat hierfür ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das CMS basiert auf einer Reihe von allgemein anerkannten Praktiken, darunter der Förderung einer Compliance-Kultur. Diese umfasst ein aktives Bekenntnis zu Compliance-Zielen, die Identifizierung und Analyse von Compliance-Risiken, die Gestaltung eines risikoadäquaten Compliance-Programms sowie einer Compliance-Organisation.
Sowohl E.ONs Lieferantenkodex als auch E.ONs Verhaltenskodex (die beide in den Sprachen aller Länder, in denen E.ON tätig ist, verfügbar sind) konzentrieren sich auf das Leitprinzip "Das Richtige tun". Sie bieten leicht verständliche Anleitungen insbesondere zum Thema Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, fairer Wettbewerb und Umgang mit E.ONs Geschäftspartnern. Der Verhaltenskodex enthält auch einen Integritätstest, mit dem Mitarbeiter überprüfen können, ob ihre Einschätzung einer Situation im Einklang mit den E.ON-Prinzipien und -Werten steht. Jeder Mitarbeiter im E.ON-Konzern ist verpflichtet, sich an den Regeln des Verhaltenskodex zu orientieren. Der Verhaltenskodex ist damit Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten der E.ON-Mitarbeiter. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können auch anonym durch Beschäftigte oder Dritte, zum Beispiel durch einen Whistleblower-Hinweis, gemeldet werden. Der Verhaltenskodex und der Lieferantenkodex sind auf www.eon.com veröffentlicht. Ergänzt werden sie durch zehn konzernweite Mitarbeiterrichtlinien, die detaillierter erläutern, wie Mitarbeiter sicher sein können, dass sie sich richtig verhalten.
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse
Der Vorstand
Der Vorstand der E.ON SE führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele des Gesamtkonzerns, die Unternehmenspolitik, die Konzernorganisation und - in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat - seine grundsätzliche strategische Ausrichtung.
Im Jahr 2020 bestand der Vorstand aus fünf Mitgliedern und hatte einen Vorsitzenden. Kein Vorstandsmitglied hat mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen. Kein Mitglied des Vorstands hat das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und über seine Geschäftsverteilung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen, insbesondere der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem in der Regel jeweils in der letzten Sitzung eines Geschäftsjahres die Konzerninvestitions-, -finanz- und -personalplanung für das kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung vor.
Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung oder für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, sowie über etwa auftretende Mängel in den Überwachungssystemen unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Vorstandsmitglieder dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, nur mit Zustimmung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats übernehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei Vorstandsmitgliedern der E.ON SE gekommen. Herr Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum war bis zu deren Verschmelzung auf die damalige E.ON Verwaltungs SE (nun firmierend unter innogy SE) am 2. Juni 2020 zugleich Vorstandsmitglied der bis dahin börsennotierten innogy SE. In dieser Zeit hat Herr Dr.-Ing. Birnbaum im Vorstand der E.ON SE nicht mehr an Beschlussfassungen oder sonstigen Geschäftsführungsmaßnahmen teilgenommen, bei denen ein potenzieller Interessenkonflikt zwischen der E.ON SE und der innogy SE bestand.
Wesentliche Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht.
Der Vorstand hat keine Ausschüsse, aber verschiedene Gremien eingerichtet, die ihn bei seinen Aufgaben beratend unterstützen. Diese Gremien setzen sich aus hochrangigen Vertretern verschiedener Fachbereiche zusammen, die aufgrund ihrer Erfahrung, Verantwortlichkeit und Kompetenz für die jeweiligen Aufgaben besonders geeignet sind. Hierzu gehören unter anderem folgende Gremien:
Der Vorstand hat für Fragen der Veröffentlichung von finanzmarktrelevanten Informationen das sogenannte Disclosure Committee und ein Ad-hoc Committee eingerichtet, die die inhaltlich korrekte und zeitnahe Veröffentlichung aller entsprechenden Informationen sicherstellen.
Darüber hinaus existiert ein Risikokomitee, das die korrekte Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des § 91 AktG sicherstellt. Das Gremium überwacht die Risikosituation und die Risikotragfähigkeit des E.ON-Konzerns und legt spezifischen Fokus auf die Früherkennung von Entwicklungen, die potenziell den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. In diesem Zusammenhang befasst sich das Risikokomitee auch mit Risikomitigationsstrategien (inklusive Hedging-Strategien). Das Gremium stellt in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen sicher, dass die Richtlinien in Bezug auf die Commodity- und Kreditrisiken sowie das Enterprise Risk Management eingehalten beziehungsweise weiterentwickelt werden.
Der Aufsichtsrat
Um sicherzustellen, dass nach dem Erwerb der Mehrheit der Anteile an der innogy SE die innogy-Mitarbeiter bereits kurzfristig im Aufsichtsrat der E.ON SE als Konzernobergesellschaft repräsentiert sind, wurde der Aufsichtsrat zeitlich befristet auf 20 Mitglieder erweitert. Ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 ist die Größe des Aufsichtsrats wieder auf zwölf Mitglieder festgelegt. Er setzt sich nach den Vorgaben der Satzung der E.ON SE zu gleichen Teilen aus Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt; hierfür unterbreitet der Aufsichtsrat Wahlvorschläge. Die Hauptversammlung entscheidet im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen. Die derzeit zehn weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der E.ON SE durch den SE-Betriebsrat bestellt, wobei die Sitze auf mindestens drei verschiedene Länder verteilt werden und ein Mitglied auf Vorschlag einer Gewerkschaft bestimmt wird, die in der E.ON SE oder einer deutschen Tochtergesellschaft vertreten ist. Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer
| ― | nach näherer Maßgabe des Aktiengesetzes bereits in zehn Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, Aufsichtsratsmitglied ist, |
| ― | gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist, |
| ― | gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft angehört, oder |
| ― | in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied der Gesellschaft war, es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. |
Diese Voraussetzungen erfüllen die Mitglieder des Aufsichtsrats der E.ON SE. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss nach dem Aktiengesetz über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt insbesondere Herr Andreas Schmitz diese Voraussetzung. Zudem sind die Mitglieder des Aufsichtsrats nach seiner Ansicht in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Der Aufsichtsrat überwacht kontinuierlich die Geschäftsführung und begleitet den Vorstand beratend. Bei grundlegenden Geschäften und Maßnahmen bedarf der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Hierzu zählen beispielsweise die Investitions-, Finanz- und Personalplanung für den Konzern, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen (ausgenommen Finanzbeteiligungen) sowie Sachanlageinvestitionen, soweit im Einzelfall der Verkehrswert oder in Ermangelung des Verkehrswerts der Buchwert 300 Mio € übersteigt, sowie Finanzierungsmaßnahmen, deren Wert 1 Mrd € übersteigt und die nicht durch Beschlüsse zu Finanzplänen gedeckt sind, sowie der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Unternehmensverträgen. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Bericht und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht auf Grundlage des vorbereitenden Berichts des Prüfungs- und Risikoausschusses. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet der Aufsichtsrat schriftlich an die Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist. In jedem Geschäftsjahr finden mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Daneben kann im Bedarfsfall und auf Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats jederzeit auf Antrag eines Mitglieds oder des Vorstands eine Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse einberufen werden. Die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer können die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert vorbereiten. Bei Abstimmungen im Aufsichtsrat gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats den Ausschlag.
Ferner wurde in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im September 2020 festgelegt, dass der Aufsichtsrat regelmäßig ohne den Vorstand tagt (sogenannte Executive Sessions).
Im Hinblick auf die Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) und § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Diversitätskonzepts und Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen, die über die ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen hinaus wie folgt lauten:
"Bei seiner Zusammensetzung folgt der Aufsichtsrat der E.ON SE den spezifischen Vorgaben zur SE und des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
a) Folgende allgemeine Ziele sollen beachtet werden:
| ― | Bei einer Gesamtzahl von 20 Aufsichtsratsmitgliedern sollen nach Einschätzung der Anteilseignervertreter mindestens sechs von ihnen von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig sein. Ein Mitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Bei Einschätzung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und deren Vorstand soll die Anteilseignerseite insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied oder ein naher Familienangehöriger in den zwei Jahren vor der Ernennung Vorstand der Gesellschaft war, aktuell oder bis zu dem Jahr seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat, ein naher Familienangehöriger eines Vorstands ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. |
| ― | Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses sowie der Vorsitzende des Präsidialausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand sein. |
| ― | Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. |
| ― | Dem Aufsichtsrat sollen keine Mitglieder angehören, die Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben oder in einer persönlichen Beziehung zu einem Wettbewerber stehen. |
| ― | Ein Mitglied soll dem Aufsichtsrat nicht länger als 15 Jahre angehören. |
| ― | Jedem Aufsichtsratsmitglied muss für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung stehen. Wer keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll nur Mitglied im Aufsichtsrat von E.ON sein, wenn er insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnimmt, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll nur Mitglied im Aufsichtsrat von E.ON sein, wenn er insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnimmt. |
b) Der Aufsichtsrat hat zudem folgendes Diversitätskonzept beschlossen, um eine ausgewogene Struktur des Gremiums im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Persönlichkeit, Bildungs- oder Berufshintergrund zu erreichen.
| ― | Bei der Suche qualifizierter Mitglieder für den Aufsichtsrat soll auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen soll im Einzelfall gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen, eine ausgewogene Altersmischung, verschiedene Persönlichkeiten und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter im Gremium der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl insgesamt als auch nach dem Prinzip der Getrennterfüllung eine Geschlechterquote von 30 Prozent gewährleistet ist. |
| ― | Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Regel nicht länger amtieren als bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Bei der Wahl sollen sie nicht älter als 72 Jahre sein. |
| ― | Vier Mitglieder sollen über internationale Erfahrung verfügen, also zum Beispiel einen langjährigen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb Deutschlands verbracht haben. |
c) Darüber hinaus gilt folgendes Kompetenzprofil, dessen Ausfüllung insbesondere der Nominierungsausschuss bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Vertreter der Anteilseigner an die Hauptversammlung berücksichtigt.
| ― | Mehrheitlich sollen die Vertreter der Anteilseigner über Führungserfahrung in Unternehmen oder anderen Großorganisationen verfügen. Mindestens vier Mitglieder sollen als Vorstand oder Aufsichtsrat Erfahrung in der strategischen Führung oder Überwachung börsennotierter Organisationen haben und mit der Funktionsweise der Kapital- und Finanzmärkte vertraut sein. |
| ― | Mindestens zwei Mitglieder sollen insbesondere mit Innovation, Disruption und Digitalisierung und den damit einhergehenden neuen Geschäftsmodellen und dem damit verbundenen kulturellen Wandel vertraut sein. |
| ― | Mindestens vier Mitglieder sollen über spezifische Kenntnisse in den für E.ON besonders relevanten Geschäften und Märkten verfügen. Dazu gehören insbesondere die Energiewirtschaft, das Vertriebs- und Kundengeschäft, regulierte Industrien, neue Technologien sowie relevante Kundensektoren. |
| ― | Mindestens zwei unabhängige Vertreter der Anteilseigner sollen über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Abschlussprüfung verfügen. |
| ― | Mindestens zwei Mitglieder sollen jeweils mit den Themenfeldern Recht und Compliance, Personal, IT sowie Nachhaltigkeit, konkret in den Dimensionen Umweltschutz, Sozialbelange und Governance (ESG), vertraut sein." |
Aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats
a) Nach Auffassung des Aufsichtsrats sind alle Aufsichtsratsmitglieder und demnach insbesondere auch die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und aller Ausschüsse des Aufsichtsrats als unabhängig anzusehen. Dem Aufsichtsrat gehören kein ehemaliges Mitglied und kein naher Familienangehöriger des Vorstands an. Ferner unterhält beziehungsweise unterhielt kein Mitglied des Aufsichtsrats aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen. Auch übt kein Mitglied Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern aus, steht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber oder gehört dem Aufsichtsrat länger als 15 Jahre an. Dass Frau Karen de Segundo bereits seit 2008 und damit als Einzige mehr als zwölf Jahre Mitglied des Aufsichtsrats ist, hat der Aufsichtsrat bei seiner Einschätzung berücksichtigt. Frau de Segundo hat insbesondere unter Berücksichtigung der Veränderung der personellen Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in den letzten Jahren weiterhin die für die Überwachung erforderliche kritische Distanz zur Gesellschaft und zum Vorstand. Ferner unterhält und unterhielt sie auch in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt direkt oder als Gesellschafterin oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche oder persönliche Beziehung mit der Gesellschaft, einem von dieser abhängigen Unternehmen oder dem Vorstand. Sie ist damit unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei keinem Aufsichtsratsmitglied konkrete Anhaltspunkte für relevante Umstände oder Beziehungen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Dem Aufsichtsrat gehören mit Herrn Klaus Fröhlich, der bis Ende Juni 2020 Mitglied des Vorstands der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft war, Herrn Rolf Martin Schmitz, der Vorsitzender des Vorstands der RWE Aktiengesellschaft ist, und Frau Carolina Dybeck Happe, die seit März 2020 CFO der General Electric Company ist, im Jahresverlauf maximal drei und seit Juli 2020 lediglich zwei Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen an. Daneben nahmen diese Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Positionen wahr. Keines der anderen Aufsichtsratsmitglieder nahm mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahr.
b) In seiner aktuellen Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat die in seinem Diversitätskonzept genannten Ziele. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern entspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile; die Getrennterfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote erfolgte ab der Hauptversammlung 2018. Die Altersspanne im Aufsichtsrat liegt derzeit bei 45 bis 74 Jahren. Mindestens vier Mitglieder verfügen über internationale Erfahrung.
c) Die Mitglieder bringen in ihrer Gesamtheit vielfältige spezifische Kenntnisse in die Gremienarbeit ein und verfügen über besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen relevanten Geschäften und Märkten. Auch in Zukunft wird der Aufsichtsrat in Anbetracht der sich stetig wandelnden Geschäftsanforderungen die erforderlichen Kompetenzen frühzeitig identifizieren, um deren Erfüllung gewährleisten zu können. Die Anforderungen des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats werden nach Einschätzung des Aufsichtsrats durch die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder erfüllt.
Aktuelle Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse eingerichtet und ihnen jeweils eine Geschäftsordnung gegeben:
Der Präsidialausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dessen beiden Stellvertretern, einem weiteren auf Vorschlag der Anteilseignervertreter gewählten Mitglied sowie zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter gewählten Mitgliedern. Er bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und berät den Vorstand in Grundsatzfragen der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens. In Eilfällen - wenn eine vorherige erforderliche Beschlussfassung des Aufsichtsrats nicht ohne wesentliche Nachteile für die Gesellschaft abgewartet werden kann - beschließt der Präsidialausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats. Der Präsidialausschuss bereitet darüber hinaus insbesondere Personalentscheidungen des Aufsichtsrats und die Beschlussfassung über die Festsetzung der jeweiligen Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds im Sinne des § 87 AktG vor.
Daneben ist er zuständig für den Abschluss, die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands und für die Unterbreitung eines Vorschlags zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats über ein klares und verständliches Vergütungssystem für den Vorstand sowie seine regelmäßige Überprüfung. Er bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Festlegung der Investitions-, Finanz- und Personalplanung des Konzerns für das folgende Geschäftsjahr vor. Darüber hinaus befasst er sich mit Fragen der Corporate Governance und berichtet dem Aufsichtsrat in der Regel einmal jährlich über den Stand, die Effektivität und eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten der Corporate Governance des Unternehmens sowie über neue Anforderungen und Entwicklungen auf diesem Gebiet.
Der Präsidialausschuss berät ferner den Vorstand in allen Fragen der Konzernfinanzierung und der Investitionsplanung. Er entscheidet anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zum Erwerb und zur Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen, deren Wert 300 Mio €, nicht aber 600 Mio € übersteigt. Zudem hat der Vorstand dem Präsidialausschuss Investitionen vorzulegen, sofern bei einer Sachanlageinvestition von mehr als 300 Mio € nach Überzeugung des Vorstands die genehmigte Investitionssumme um mehr als 10 Prozent überschritten wird oder wenn er erkennt, dass die Wirtschaftlichkeit im Sinne des Erreichens der Kapitalkosten nicht mehr gegeben ist. Der Präsidialausschuss entscheidet außerdem anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu Finanzierungsmaßnahmen, deren Wert 1 Mrd €, nicht aber 2,5 Mrd € übersteigt und die nicht durch Beschlüsse des Aufsichtsrats zu Finanzplänen gedeckt sind. Überschreitet der Wert dieser Geschäfte und Maßnahmen die genannten Grenzen, bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats vor. Schließlich bereitet der Präsidialausschuss Entscheidungen über Geschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern vor, vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand und ist für die Erteilung der Einwilligung zur Geschäftsverteilung des Vorstands sowie zu anderweitigen Tätigkeiten eines Vorstandsmitglieds zuständig.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss besteht aus sechs Mitgliedern. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Prüfungs- und Risikoausschusses in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt insbesondere Herr Andreas Schmitz diese Voraussetzung. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Darüber hinaus soll er unabhängig, also insbesondere kein ehemaliges Mitglied des Vorstands sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete, und nicht zugleich den Aufsichtsratsvorsitz innehaben. Nach Ansicht des Aufsichtsrats erfüllt der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses, Herr Andreas Schmitz, diese Anforderungen.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagements sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Teil der Risikomanagementbefassung sind die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Der Prüfungs- und Risikoausschuss befasst sich regelmäßig mit der Arbeit der internen Revision sowie der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte.
Ferner bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie - sofern diese nicht bereits Teil des (Konzern-) Lageberichts sind - des gesonderten nichtfinanziellen Berichts und des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. Er erörtert Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen oder -finanzberichte vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand. Die Effektivität der internen Kontrollen, auch für die Finanzpublizität bei der E.ON SE und bei den Konzerneinheiten, Wird durch die interne Revision im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung überprüft. Zudem ist die Prüfung der internen Kontrollen Bestandteil der Konzernabschlussprüfung. Der Prüfungs- und Risikoausschuss kann eine externe inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts und der nichtfinanziellen Konzernerklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts beauftragen.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss bereitet ferner den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und gibt eine begründete Empfehlung ab, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten, holt der Prüfungs- und Risikoausschuss vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags von dem vorgesehenen Abschlussprüfer eine Erklärung über eventuell bestehende Ausschluss- und Befangenheitsgründe ein. Er befasst sich außerdem mit Fragen der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Prüfungs- und Risikoausschuss beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung.
Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer wird vereinbart,
| ― | dass der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses über mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird, sofern diese nicht beseitigt werden, |
| ― | dass der Abschlussprüfer ihn über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen, unverzüglich unterrichtet und |
| ― | dass der Abschlussprüfer den Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikoausschusses informiert beziehungsweise im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. |
Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschließt über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen und befasst sich mit dem internen Verfahren zur Bewertung der Marküblichkeit und zur Vornahme der Geschäfte mit nahestehenden Personen im ordentlichen Geschäftsgang.
Der Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen. Er berät den Vorstand im Hinblick auf Innovationsthemen und Wachstumschancen. Der Fokus liegt hierbei auf Themen, die in absehbarer Zeit zu deutlichem Profit- und Umsatzwachstum beitragen können. Solche Chancen können von neuen Geschäftsmodellen, Märkten, Produkten und Dienstleistungen bis hin zu innovativen Lösungen reichen, die die Kundenerfahrung, den Arbeitsalltag der Mitarbeiter oder die Prozesse spürbar verbessern. Der Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss berät den Vorstand bei der digitalen Transformation von E.ON mit dem Ziel, ein stärker automatisiertes, schlankeres und datengetriebenes Unternehmen zu werden. Der Ausschuss beschäftigt sich auch mit Themen von E.ONs HR-Agenda, die bei den Mitarbeitern eine Wachstums- und Innovationsmentalität fördern, wie etwa Engagement, Kompetenzen, Arbeitsweisen der Zukunft sowie kultureller Wandel. Darüber hinaus berät der Ausschuss den Aufsichtsrat und den Vorstand bei Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Sozial- und Governance-Themen (ESG).
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner. Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung Wahlvorschläge an die Hauptversammlung für geeignete Kandidaten zum Aufsichtsrat zu unterbreiten.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss und der Präsidialausschuss tagen turnusgemäß sowie darüber hinaus bei konkreten Anlässen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit nach der Geschäftsordnung. Der Nominierungsausschuss und der Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss tagen bei Bedarf. Angaben zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr befinden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 8 bis 10.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen:
Präsidialausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Christoph Schmitz, stellvertretender Vorsitzender (seit 28. Mai 2020)
Andreas Scheidt, stellvertretender Vorsitzender (bis 28. Mai 2020)
Erich Clementi
Ulrich Grillo
Fred Schulz
Albert Zettl
Prüfungs- und Risikoausschuss
Andreas Schmitz, Vorsitzender
Fred Schulz, stellvertretender Vorsitzender
Carolina Dybeck Happe (bis 31. Dezember 2020)
Ulrich Grillo (seit 1. Januar 2021)
Rene Pöhls
Elisabeth Wallbaum
Deborah Wilkens
Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss
Dr. Karen de Segundo, Vorsitzende
Stefan May, stellvertretender Vorsitzender
Clive Broutta (bis 31. Januar 2020)
Klaus Fröhlich
Monika Krebber (seit 5. Februar 2020)
Eugen-Gheorghe Luha
Ewald Woste
Nominierungsausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Erich Clementi, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Karen de Segundo
Bericht über die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Turnusgemäß hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine interne Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats (Effizienzprüfung) durchgeführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten dabei über einen Onlinefragebogen Gelegenheit, die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats zu bewerten und Vorschläge zu ihrer Verbesserung zu formulieren. Aus den Ergebnissen wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats abgeleitet, die fortlaufend umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem die verstärkte Befassung des Aufsichtsrats mit der Bewertung und Ex-post-Analyse von Investitionsentscheidungen und die Analyse branchenspezifischer beziehungsweise technologischer Trends.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der E.ON SE nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Einberufung der Hauptversammlung sowie die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung und der Erläuterung der Teilnahmebedingungen und der Rechte der Aktionäre sowie etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Aktionäre werden regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen oder -finanzberichten sowie im Internet unter www.eon.com veröffentlicht wird, über wesentliche Termine informiert.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.
Im Jahr 2020 wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre und der Mitarbeiter der Gesellschaft die ordentliche Hauptversammlung der E.ON SE nicht als Präsenzveranstaltung, sondern entsprechend den Regeln des Aktiengesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung.
Mit der Abschlussprüfungsverordnung wurde eine Pflicht zur regelmäßigen externen Rotation des Abschlussprüfers beziehungsweise Konzernabschlussprüfers eingeführt. Eine solche externe Rotation ist für das Geschäftsjahr 2021 vorzunehmen. Nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen mehrstufigen Prüfungsverfahrens sowie auf Grundlage einer Empfehlung des Prüfungs- und Risikoausschusses hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung im Jahr 2020 empfohlen, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten des Geschäftsjahres 2020 und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der Hauptversammlung im Jahr 2021 die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2021 und für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 zu empfehlen.
In der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 wurde entsprechend der Empfehlung die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der E.ON SE für das Geschäftsjahr 2020 und für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der E.ON SE sind Herr Markus Dittmann (seit dem Geschäftsjahr 2014) und Frau Aissata Toure (seit dem Geschäftsjahr 2015). Für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 wurde entsprechend der Empfehlung die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt.
Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes
Im Berichtsjahr bestand der Vorstand der E.ON SE aus fünf Männern. Im Dezember 2016 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der E.ON SE eine Zielgröße des Frauenanteils von 20 Prozent mit einer Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Diese Zielquote wird ab dem 1. April 2021 erfüllt. Der Aufsichtsrat hat aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Teyssen aus dem Vorstand beschlossen, Frau Dr. Victoria Ossadnik aufschiebend bedingt auf den Ablauf des 1. April 2021 zum neuen Mitglied des Vorstands zu bestellen. Damit besteht der Vorstand ab April 2021 aus vier Männern und einer Frau.
Der Vorstand hat im Mai 2017 für die E.ON SE neue Zielquoten für den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von 30 Prozent und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands von 35 Prozent mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 betrug der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 34,6 Prozent und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 26,7 Prozent.
Für alle weiteren im E.ON-Konzern betroffenen Gesellschaften sind, entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsleitung und den beiden jeweils nachfolgenden Führungsebenen sowie Umsetzungsfristen in der Regel bis zum 30. Juni 2022 festgelegt worden.
Diversitätskonzept und langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
Der Aufsichtsrat der E.ON SE hat in seiner Sitzung im Dezember 2017 die folgende Nachfolgeplanung/Diversitätskonzept für den Vorstand beschlossen:
Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat der E.ON SE ein Diversitätskonzept erarbeitet, das die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt.
Diversitätskonzept
Gegenstand des Diversitätskonzepts sind folgende Punkte:
| ― | Bei der Besetzung des Vorstands sind insbesondere eine herausragende fachliche Qualifikation, langjährige Führungserfahrung, bisherige Leistungen und wertorientiertes Handeln der Kandidaten von Bedeutung. Die Mitglieder sollen die Fähigkeiten besitzen, vorausschauende, strategische Weichenstellungen vorzunehmen. Sie sollen insbesondere in der Lage sein, Geschäfte nachhaltig zu führen und konsequent auf Kundenbedürfnisse auszurichten. |
| ― | Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Kompetenz und Erfahrung auf den Gebieten Energiewirtschaft, Finanzen und Digitalisierung verfügen. |
| ― | Die Mitglieder des Vorstands sollen Führungspersönlichkeiten sein und als solche durch eigene Leistung und Auftreten eine Vorbildfunktion für die Mitarbeiter wahrnehmen. |
| ― | Bei der Besetzung des Vorstands soll auf Vielfalt (Diversität) geachtet werden. Darunter versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen, Persönlichkeiten sowie Internationalität und eine angemessene Alters- und Geschlechterstruktur. Daher hat der Aufsichtsrat eine Zielquote für den Anteil von Frauen im Vorstand von 20 Prozent beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2021 erreicht werden soll. |
| ― | Die Bestelldauer eines Vorstandsmitglieds soll spätestens mit Ablauf des Monats enden, in dem das Vorstandsmitglied das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht. |
Zielerreichung
Die Zusammensetzung des Vorstands entspricht bereits den oben beschriebenen Besetzungszielen mit Ausnahme der bis zum 31. Dezember 2021 zu erfüllenden Zielquote für den Anteil von Frauen. Durch die Bestellung von Frau Dr. Victoria Ossadnik zum 1. April 2021 werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche beschriebenen Besetzungsziele erfüllt.
Langfristige Nachfolgeplanung
Unter Einbindung des Präsidialausschusses und des Vorstands sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands. Besetzungsentscheidungen werden anhand von konkreten Anforderungsprofilen für Vorstandsmitglieder getroffen.
Der Aufsichtsrat nutzt neben seiner eigenen Erfahrung auch die Expertise externer Berater, um auf diesem Wege eine angemessene und wertbringende Nachfolgeplanung für die Gesellschaft sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat lässt sich in regelmäßigen Abständen (einmal jährlich) durch den Vorstand über den Fortschritt in den Bereichen Talentidentifikation und -entwicklung sowie Nachfolgeplanungen im Top-Executive-Bereich auf der Grundlage der für den Geschäftserfolg erforderlichen Qualifikationen und der kontinuierlich weiterentwickelten Personalentwicklungsprozesse informieren und berät den jeweiligen Stand entsprechend.
Vergütungsbericht
Dieser Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dar und gibt über die im Geschäftsjahr 2020 gewährten und zugeflossenen Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der E.ON SE Auskunft. Der Bericht folgt den Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Handelsgesetzbuch, deutsche Rechnungslegungsstandards und International Financial Reporting Standards) sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (im Folgenden der "DCGK"). Zur Transparenzdarstellung im Sinne der Corporate Governance erfolgt der individualisierte Ausweis der Vergütung auch weiterhin auf Basis der Mustertabellen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017. Im Einklang mit der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 EGAktG wird ein Vergütungsbericht nach den im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in § 162 AktG eingeführten Vorgaben erstmals für das Geschäftsjahr 2021 erstellt.
Die Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems
Das seit dem 1. Januar 2017 geltende Vorstandsvergütungssystem soll einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung schaffen und die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurzfristige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft binden und dabei auch die individuellen Leistungen berücksichtigen. Daher ist das Vergütungssystem auf transparente, leistungsbezogene und am Unternehmenserfolg orientierte Parameter ausgerichtet, und die variable Vergütung wird überwiegend auf einer mehrjährigen Grundlage bemessen. Um die Interessen und Zielsetzungen von Management und Aktionären in Einklang zu bringen, stellt die langfristige variable Vergütung nicht nur auf die absolute Entwicklung des Aktienkurses, sondern auch auf einen Vergleich mit Wettbewerbern ab. Durch Aktienhalteverpflichtungen wird die Kapitalmarktorientierung zusätzlich unterstützt und zudem zur Stärkung der Aktienkultur beigetragen.
Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Präsidialausschusses. Er überprüft das System und die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie der einzelnen Vergütungsbestandteile regelmäßig und passt diese, soweit notwendig, an. Er beachtet dabei die Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und folgt den Empfehlungen des DCGK. Bei der Überprüfung der Marktüblichkeit des Vergütungssystems und der Angemessenheit der Vergütungshöhen wurde der Aufsichtsrat der Gesellschaft durch einen unabhängigen externen Vergütungsexperten unterstützt. Für die Angemessenheitsprüfung der Vergütungshöhen der Vorstandsmitglieder im Marktvergleich (horizontaler Vergleich) werden in die Vergleichsgruppe die Unternehmen des DAX einbezogen.
Das seit dem 1. Januar 2017 geltende Vergütungssystem wurde zuletzt auf der Hauptversammlung 2016 zur Abstimmung vorgelegt und mit einem Ergebnis von 91,14 Prozent mehrheitlich gebilligt.
Im Zuge der regulatorischen Änderungen, die sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Neufassung des DCGK mit Wirkung zum 20. März 2020 ergeben haben, hat der Aufsichtsrat eine Überprüfung und Überarbeitung des aktuellen Vorstandsvergütungssystems vorgenommen. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung 2021 das überarbeitete Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorlegen. Es wird in der Einladung zur Hauptversammlung 2021 ausführlich erläutert und soll für alle Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Mit Wirkung zum 11. Oktober 2019 wurde Herr Dr.-Ing. Birnbaum zum Vorsitzenden des Vorstands der innogy SE bestellt. Diese Bestellung endete mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE in das Handelsregister am 2. Juni 2020. Während seiner Tätigkeit bei der innogy SE war Herr Dr.-Ing. Birnbaum wie bereits im Vorjahr als Integrationsvorstand auch weiterhin Mitglied des Vorstands der E.ON SE und hatte somit in diesem Zeitraum ein Doppelmandat gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 AktG inne (für Details siehe die Seiten 92 und 93). Die aufgrund des Doppelmandats geltenden Vergütungsregelungen für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum werden im Abschnitt "Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2020" auf Seite 92 im Detail erläutert.
In der folgenden Übersicht sind die Bestandteile der Vorstandsvergütung sowie deren Bemessungsgrundlage und Parameter zusammengefasst.
Gesamtübersicht Vergütungsbestandteile1
| Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter |
|---|---|
| Erfolgsunabhängige Vergütung | |
| Grundvergütung | • Vorsitzender des Vorstands: 1.240.000 € • Mitglieder des Vorstands: 700.000 - 800.000 € |
| Nebenleistungen | Dienstfahrzeug mit Fahrer, Telekommunikationsmittel, Versicherungsprämien, Gesundheitsuntersuchung |
| Erfolgsabhängige Vergütung | |
| Jährliche Tantieme | • Zieltantieme (Zielbetrag der Tantieme bei einer Zielerreichung von 100 Prozent): - Zielbetrag für den Vorsitzenden: 1.417.500 € - Zielbetrag für Mitglieder des Vorstands: 675.000 - 825.000 € • Obergrenze: 200 Prozent der Zieltantieme (Cap) • Höhe abhängig von - Unternehmens-Performance: Ist-EPS versus Budget - Individueller Performance-Faktor: Gesamtleistung und individuelle Leistung (Bonus/Malus) • Jährliche Zieltantieme entspricht 45 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung |
| Möglichkeit einer Sondervergütung | Bei außergewöhnlichen Leistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats als Teil der jährlichen Tantieme und innerhalb des geltenden Caps |
| Langfristige variable Vergütung - E.ON Share Matching Plan (Gewährung bis 2016) |
• Zuteilung virtueller E.ON-Aktien mit vierjähriger Laufzeit: - Zielbetrag für Vorsitzenden des Vorstands: 1.260.000 € (ohne LTI-Komponente aus jährlicher Tantieme) - Zielbetrag für Mitglieder des Vorstands: 600.000 - 733.333 € (ohne LTI-Komponente aus jährlicher Tantieme) • Obergrenze: 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) • Anzahl der virtuellen Aktien: 1/3 aus der jährlichen Tantieme (LTI-Komponente) + Basis-Matching (1:1) + Performance-Matching (1:0 bis 1:2), abhängig vom ROCE während der Laufzeit • Wertentwicklung abhängig vom 60-Tages Durchschnittskurs der E.ON-Aktie am Laufzeitende und Dividendenzahlungen während vierjähriger Laufzeit |
| Langfristige variable Vergütung - E.ON Performance Plan (Gewährung ab 2017) |
• Zuteilung virtueller E.ON-Aktien mit vierjähriger Laufzeit: - Zielbetrag für den Vorsitzenden: 1.732.500 € - Zielbetrag für Mitglieder des Vorstands: 825.000 - 1.008.333 € • Anzahl endgültiger virtueller Aktien abhängig von der relativen Positionierung der TSR-Performance gegenüber den Unternehmen des STOXX® Europe 600 Utilities. Jährliche Festschreibung der TSR-Performance zu 1/4. • Zuteilungsobergrenze, das heißt maximale Anzahl an virtuellen Aktien: 150 Prozent • Wertentwicklung abhängig vom 60-Tages Durchschnittskurs der E.ON-Aktie am Laufzeitende und Dividendenzahlungen während vierjähriger Laufzeit • Obergrenze: 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) • Der jährliche Zielbetrag entspricht 55 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung |
| Versorgungszusagen | |
| Endgehaltsabhängige Zusagen2 | • Ruhegeld in Höhe von 75 Prozent der Grundvergütung ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente • Witwengeld in Höhe von 60 Prozent und Waisengeld in Höhe von je 15 Prozent des jeweiligen Ruhegeldanspruchs |
| Beitragsorientierte Zusagen | • Bereitstellung von fiktiven Beiträgen in Höhe von maximal 21 Prozent von Grundvergütung und Zieltantieme • Umrechnung der fiktiven Beiträge in Kapitalbausteine, Zinssatz abhängig vom Renditeniveau langfristiger Bundesanleihen • Auszahlung des angesparten Versorgungskontos ab dem Alter von 62 Jahren als lebenslange Rente in Raten oder als Einmalbetrag |
| Sonstige Vergütungsregelungen | |
| Aktienhaltevorschriften | • Verpflichtung zum Aktienkauf und Halten von E.ON-Aktien bis zum Ablauf der Bestellung als Vorstandsmitglied • Investition der Grundvergütung von - 200 Prozent (Vorstandsvorsitzender) - 150 Prozent (übrige Vorstandsmitglieder) • Bis zum Erreichen Investition der Nettoauszahlungen aus langfristiger Vergütung in Aktien |
| Abfindungs-Cap | Maximal zwei Jahresgesamtvergütungen, jedoch nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags |
| Abfindung bei Kontrollwechsel | Abfindung in Höhe von zwei Zielgehältern (Grundvergütung, Zieltantieme sowie Nebenleistungen), gekürzt um bis zu 20 Prozent |
| Nachträgliches Wettbewerbsverbot |
Zeitanteilige Karenzentschädigung in Höhe von Grundvergütung und Zieltantieme, mindestens 60 Prozent der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen, für sechs Monate nach Beendigung des Dienstvertrags |
| Clawback-Regelung | Recht des Aufsichtsrats, die Vergütung gemäß § 87 Abs. 2 AktG bei Verschlechterung der Lage der Gesellschaft herabzusetzen |
1 Aufgrund seines bis zum 1. Juni 2020 bestehenden Doppelmandates gelten für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum für diesen Zeitraum abweichende Vergütungsregelungen, die im Abschnitt "Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2020" beschrieben werden.
2 Gilt nur für Herrn Dr. Johannes Teyssen.
Bestandteile und Vergütungsstruktur
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer jährlichen Tantieme und einer langfristigen variablen Vergütung zusammen. Die Bestandteile der Zielvergütung (das heißt die Vergütung bei einer Zielerreichung von 100 Prozent) verhalten sich zueinander wie folgt1:

1 ohne Sachbezüge, sonstige Leistungen und Pensionsleistungen
Eine Übersicht über das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder lässt sich der nachfolgenden Grafik entnehmen:

Die erfolgsunabhängige Vergütung
Bei der erfolgsunabhängigen Vergütung wurde im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr keine Anpassung vorgenommen.
Die fixe Grundvergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt.
Als vertragliche Nebenleistungen haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf einen Dienstwagen mit Fahrer. Die Gesellschaft stellt die notwendigen Telekommunikationsmittel zur Verfügung, übernimmt unter anderem die Kosten für eine regelmäßige ärztliche Untersuchung und zahlt die Versicherungsprämie für eine Unfallversicherung.
Die erfolgsabhängige Vergütung
Bei der erfolgsabhängigen Vergütung wurde im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr ebenfalls keine Anpassung vorgenommen.
55 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung hängen von langfristigen Zielgrößen ab, sodass die Nachhaltigkeit der variablen Vergütung im Sinne von § 87 AktG gewährleistet ist.
Die jährliche Tantieme
Die jährliche Tantieme (45 Prozent der erfolgsabhängigen Vergütung) der Mitglieder des Vorstands besteht aus einer Barzahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Die Höhe der jährlichen Tantieme bemisst sich danach, inwieweit bestimmte Ziele erreicht wurden. Dabei berücksichtigt das Zielvereinbarungssystem sowohl die Unternehmens- als auch die individuelle Performance.

Bemessungsgrundlage für die Unternehmens-Performance ist die für E.ON maßgebliche Konzernsteuerungskennziffer Earnings per Share (EPS). Hierbei wird das EPS auf Basis des bereinigten Konzernüberschusses, wie er auch im Geschäftsbericht ausgewiesen ist, herangezogen. Der Zielwert wird vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der genehmigten Planung (Budget) für das jeweilige Jahr festgelegt. Aufgrund der Ableitung des Budgets aus der internen Unternehmensstrategie werden aus Wettbewerbsgründen ex ante keine konkreten Zielwerte veröffentlicht. Die Zielerreichung beträgt 100 Prozent, wenn das tatsächlich erzielte EPS (Ist-EPS) diesem Zielwert entspricht. Fällt es um 37,5 Prozent oder mehr dahinter zurück, beträgt die Zielerreichung insoweit 0 Prozent. Liegt das EPS um 37,5 Prozent oder mehr über dem Zielwert, beträgt die Zielerreichung 200 Prozent. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Die Zielerreichung hinsichtlich des individuellen Performance-Faktors wird nach dem Ermessen des Aufsichtsrats festgelegt, um die kollektive beziehungsweise die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder angemessen zu berücksichtigen. Der individuelle Performance-Faktor kann zwischen 50 und 150 Prozent betragen. Somit kann je nach Leistung die Höhe der Tantieme im Sinne eines Bonus beziehungsweise Malus nach oben oder unten angepasst werden.
Die Ziele für den individuellen Performance-Faktor werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt. Aus Wettbewerbsgründen werden ex ante keine konkreten Ziele veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat hier beispielsweise die Möglichkeit, strategische Zielsetzungen, quantitative und qualitative Kundenziele, Performance-Indikatoren für die Kerngeschäfte oder Themen wie Health, Safety & Environment und Personalmanagement einfließen zu lassen.
Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern außerdem Sondervergütungen für außergewöhnliche Leistungen als Teil der jährlichen Tantieme gewähren. In der Festlegung des individuellen Performance-Faktors sowie der etwaigen Gewährung einer Sondervergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die Kriterien von § 87 AktG und des DCGK.
Die jährliche Tantieme (inklusive etwaiger Sondervergütungen) ist auch weiterhin auf maximal 200 Prozent der vertraglich vereinbarten Zieltantieme begrenzt (Cap).
Die langfristige variable Vergütung
Die langfristige variable Vergütung umfasste im Geschäftsjahr 2020 laufende Tranchen aus mehreren Geschäftsjahren auf Basis von zwei unterschiedlichen Plänen. Zum einen wurden in den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils Tranchen des E.ON Performance Plans - Performance Plan erste Tranche (2017-2020), zweite Tranche (2018-2021), dritte Tranche (2019-2022) und vierte Tranche (2020-2023) - gewährt. Die Laufzeit der ersten Tranche des E.ON Performance Plans endete mit Ablauf des Geschäftsjahres 2020. Die Auszahlung erfolgt im April 2021. Zum anderen wurden im Geschäftsjahr 2016 die letzten Tranchen des E.ON Share Matching Plans - Share Matching Plan vierte Tranche (2016-2020) und die LTI-Komponente aus der Tantieme 2016 als Share Matching Plan fünfte Tranche (2017-2021) - gewährt. Die Laufzeit der vierten Tranche des E.ON Share Matching Plans endete im März 2020. Die Auszahlung ist im April 2020 erfolgt.
E.ON Performance Plan (Gewährung ab 2017)
Als langfristige variable Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder eine aktienbasierte Vergütung im Rahmen des E.ON Performance Plans, der seit dem 1. Januar 2017 den vorherigen E.ON Share Matching Plan als System der langfristigen Vergütung ersetzt. Die Laufzeit einer Tranche beträgt im E.ON Performance Plan vier Jahre, um einen langfristigen Anreiz im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu schaffen. Sie beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
Das Vorstandsmitglied erhält virtuelle Aktien in Höhe des ihm vertraglich zugesagten Zielbetrags. Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgt dabei auf Basis des Fair Market Value bei Gewährung. Der Fair Market Value wird mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden ermittelt und berücksichtigt die erwartete zukünftige Auszahlung und damit die Volatilität und das Risiko des E.ON Performance Plans. Die Anzahl der zugeteilten virtuellen Aktien kann sich während der vierjährigen Laufzeit in Abhängigkeit vom Total Shareholder Return (TSR) der E.ON-Aktie im Vergleich zum TSR der Unternehmen einer Vergleichsgruppe (relativer TSR) verändern.
Der TSR ist die Aktienrendite der E.ON-Aktie und berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses zuzüglich unterstellter reinvestierter Dividenden und ist bereinigt um Kapitalveränderungen. Als Vergleichsgruppe für den relativen TSR werden die Unternehmen des Branchenindex STOXX® Europe 600 Utilities herangezogen.
Während der Laufzeit einer Tranche wird jährlich die TSR-Performance der E.ON SE im Vergleich zu den Unternehmen der Vergleichsgruppe gemessen und für das betreffende Jahr festgeschrieben. Die TSR-Performance eines Jahres bestimmt die finale Anzahl von je einem Viertel der zu Laufzeitbeginn zugeteilten virtuellen Aktien. Dafür werden die TSR-Werte aller Unternehmen in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung der E.ON SE anhand des erreichten Perzentils bestimmt. Die jährliche Zielerreichung beträgt 100 Prozent, wenn der TSR der E.ON SE dem Median der Vergleichsgruppe entspricht. Die untere Schwelle liegt bei einer Performance am 25. Perzentil, darunter reduziert sich die Anzahl der virtuellen Aktien um ein Viertel. Bei einer Performance am 75. Perzentil (oberer Kappungswert) oder darüber erhöht sich das auf das betreffende Jahr entfallende Viertel der zugeteilten virtuellen Aktien maximal auf 150 Prozent. Zwischenwerte werden linear interpoliert.

Die sich am Ende der Laufzeit ergebende Stückzahl von virtuellen Aktien wird mit dem Durchschnittskurs der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor dem Laufzeitende multipliziert. Dieser Betrag wird um die Dividenden, die sich für E.ON-Aktien während der Laufzeit ergeben haben, erhöht und ausgezahlt. Die Summe der Auszahlungen ist auf 200 Prozent des vertraglich vereinbarten Zielbetrags begrenzt.
E.ON Share Matching Plan (Gewährung bis 2016)
Als langfristige variable Vergütung erhielten die Vorstandsmitglieder bis zur Einführung des neuen Vergütungssystems am 1. Januar 2017 eine aktienbasierte Vergütung im Rahmen des E.ON Share Matching Plans. Der Aufsichtsrat entschied bis zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 auf Vorschlag des Präsidialausschusses über die Auflage einer jeweiligen neuen Tranche für das laufende Geschäftsjahr sowie über die maßgeblichen Ziele und individuellen Zuteilungshöhen. Die Laufzeit einer Tranche betrug vier Jahre, um einen langfristigen Anreiz im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu schaffen. Sie begann jeweils am 1. April eines Jahres.

Das Vorstandsmitglied erhielt nach der Auflage einer neuen Tranche durch den Aufsichtsrat zunächst eine sofort unverfallbare Zuteilung von virtuellen Aktien äquivalent zur Höhe der LTI-Komponente seiner Tantieme. Die LTI-Komponente wurde unter Berücksichtigung des Gesamtzielerreichungsgrads für die im alten System gültige Tantieme des abgelaufenen Geschäftsjahres festgesetzt. Die Anzahl der virtuellen Aktien wurde auf Basis des Betrages der LTI-Komponente und des Durchschnittskurses der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor Beginn der vierjährigen Laufzeit ermittelt. Ferner konnten dem Vorstandsmitglied auf der Grundlage einer in jedem Jahr erneut zu treffenden Ermessensentscheidung des Aufsichtsrats zusätzlich zu den virtuellen Aktien, die sich aus der LTI-Komponente ergaben, weitere verfallbare virtuelle Aktien als Basis-Matching zugeteilt werden. Darüber hinaus konnten dem Vorstandsmitglied abhängig von der Unternehmens-Performance während der Laufzeit pro Aktie aus dem Basis-Matching bis zu zwei weitere verfallbare virtuelle Aktien als Performance-Matching gewährt werden.
Der rechnerische Gesamtzielbetrag der Zuteilung zum Beginn der ab dem 1. April des jeweiligen Zuteilungsjahres beginnenden Laufzeit bestand aus der Summe der Werte der LTI-Komponente, des Basis-Matchings und des Performance-Matchings (bei Erreichung einer definierten Unternehmens-Performance).
Messgröße für die Unternehmens-Performance für Zwecke des Performance-Matchings war für die in den Jahren 2013 bis 2015 zugeteilten Tranchen zunächst der durchschnittliche ROACE während der vierjährigen Laufzeit im Vergleich zu einer im Rahmen der Auflage einer neuen Tranche vom Aufsichtsrat für die gesamte Periode vorab festgelegten Zielrendite. Für Geschäftsjahre ab 2016 basierten diese Erfolgsziele auf Beschluss des Aufsichtsrats auf der Kennziffer ROCE. Diese Anpassung war vor dem Hintergrund der Abspaltung der Uniper SE notwendig, da den Berechnungen des ROACE alte Planwerte zugrunde lagen, welche die Uniper-Abspaltung nicht berücksichtigten. Außerdem stand die Kennziffer ROACE ab dem Jahr 2016 nicht mehr als Konzernsteuerungskennziffer zur Verfügung. Darüber hinaus musste die aufgrund der Uniper-Abspaltung zu erwartende Wertminderung der E.ON-Aktie durch eine Umrechnungslogik kompensiert werden.
Außerordentliche Ereignisse bleiben bei der Feststellung der Unternehmens-Performance außer Ansatz. In Abhängigkeit vom Grad der Unternehmens-Performance können sich aus dem Performance-Matching am Ende der Laufzeit zwischen null und zwei weitere virtuelle Aktien für jede im Rahmen des Basis-Matchings zugeteilte virtuelle Aktie ergeben. Wird die vorab festgelegte Unternehmens-Performance zu 100 Prozent erreicht, erhält das Vorstandsmitglied zu jeder im Rahmen des Basis-Matchings zugeteilten virtuellen Aktie eine zusätzliche virtuelle Aktie. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Die sich am Ende der Laufzeit für das einzelne Vorstandsmitglied ergebende individuelle Stückzahl aller virtuellen Aktien wird mit dem Durchschnittskurs der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor dem Laufzeitende multipliziert. Dieser Betrag wird um die Dividenden, die sich für E.ON-Aktien während der Laufzeit ergeben haben, erhöht und ausgezahlt. Die Summe der Auszahlungen ist auf 200 Prozent des rechnerischen Gesamtzielbetrages begrenzt.
Die letzte vollständige Tranche des E.ON Share Matching Plans (LTI-Komponente der Tantieme des Vorjahres, Basis- und Performance-Matching) wurde im Geschäftsjahr 2016 aufgelegt und Lief bis März 2020 (Share Matching Plan vierte Tranche [20162020]). Weil das alte Vergütungssystem noch bis einschließlich 2016 galt, wurden den Vorstandsmitgliedern letztmals im Jahr 2017 virtuelle Aktien auf Basis der LTI-Komponente der Tantieme für das Geschäftsjahr 2016 nach den Bedingungen des E.ON Share Matching Plans zugeteilt. Diese Tranche läuft bis zum Jahr 2021 (Share Matching Plan fünfte Tranche [2017-2021]).
Der Gesamt-Cap
Für die an die Vorstandsmitglieder auszuzahlende Jahresvergütung gilt ein Gesamt-Cap. Danach darf die Summe der einzelnen Vergütungsbestandteile in einem Jahr nicht höher als 200 Prozent der vertraglich vereinbarten Zielvergütung sein. Die Zielvergütung setzt sich aus Grundvergütung, Zieltantieme und dem Zielbetrag der langfristigen variablen Vergütung zusammen. Die betragsmäßige Begrenzung erhöht sich entsprechend den Beträgen aus Nebenleistungen und Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung aus dem jeweiligen Geschäftsjahr.
Die Aktienhaltevorschriften
Zur Stärkung der Kapitalmarktorientierung und Aktienkultur gelten für die Vorstandsmitglieder seit dem Jahr 2017 Aktienhaltevorschriften (sogenannte "Share Ownership Guidelines"). Danach haben sich die Vorstandsmitglieder verpflichtet, 200 Prozent (Vorstandsvorsitzender) beziehungsweise 150 Prozent (übrige Vorstandsmitglieder) ihrer Grundvergütung in E.ON- Aktien zu investieren, dies nachzuweisen und die Aktien bis zum Ablauf der Bestellung als Vorstandsmitglied zu halten.
Bis zur Erreichung der erforderlichen Investitionssumme sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, Beiträge in Höhe der Nettoauszahlungen aus der langfristigen Vergütung in echten E.ON-Aktien anzulegen. Zum 31. Dezember 2020 hat der Vorstand die Aktienhaltevorschriften bereits zu 98,22 Prozent erfüllt.

Die Versorgungszusagen
Mit den seit dem Geschäftsjahr 2010 in den Vorstand berufenen Mitgliedern hat die Gesellschaft eine beitragsorientierte Altersversorgung nach dem "Beitragsplan E.ON-Vorstand" vereinbart.

Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands fiktive Beiträge in Höhe eines Prozentsatzes der beitragsfähigen Bezüge (Grundvergütung und Zieltantieme). Der Beitragsprozentsatz beträgt maximal 21 Prozent. Die Höhe der jährlichen Beiträge setzt sich aus einem festen Basisprozentsatz (16 Prozent) und einem Matchingbeitrag (5 Prozent) zusammen. Voraussetzung für die Gewährung des Matchingbeitrags ist, dass das Vorstandsmitglied seinerseits einen Mindestbeitrag in gleicher Höhe durch Entgeltumwandlung leistet. Der durch das Unternehmen finanzierte Matchingbeitrag wird ausgesetzt, wenn und solange der Konzern-ROCE ab dem dritten Jahr in Folge unter den Kapitalkosten liegt. Die Gutschriften werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen Kapitalbaustein (bezogen auf das 62. Lebensjahr) umgerechnet und den Versorgungskonten der Vorstandsmitglieder gutgeschrieben. Der hierzu verwendete Zinssatz wird in jedem Jahr abhängig vom Renditeniveau langfristiger Bundesanleihen ermittelt. Das auf dem Versorgungskonto angesammelte Guthaben kann nach Wahl des Vorstandsmitglieds (frühestens im Alter von 62 Jahren) oder der Hinterbliebenen als lebenslange Rente, in Raten oder als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Der daraus später tatsächlich resultierende Anspruch der einzelnen Vorstandsmitglieder kann im Voraus nicht exakt ermittelt werden. Er hängt von noch ungewissen Parametern ab; insbesondere der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre, dem Erreichen der Unternehmenserfolgsziele und der Zinsentwicklung. Der bei einem Eintrittsalter von 50 Jahren erreichbare Anspruch aus der unternehmensfinanzierten beitragsorientierten Versorgungszusage liegt derzeit bei geschätzten 30 bis 35 Prozent des Grundgehalts (ohne Berücksichtigung der vor der Bestellung in den Vorstand angesparten Versorgungsanwartschaften).
Mit dem vor dem Jahr 2010 in den Vorstand berufenen Vorsitzenden des Vorstands - Herrn Dr. Johannes Teyssen - hat die Gesellschaft eine endgehaltsabhängige Altersversorgung vereinbart. Herr Dr. Johannes Teyssen hat nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft Anspruch auf lebenslanges monatliches Ruhegeld. Die Versorgungszusage sieht für Herrn Dr. Johannes Teyssen ein Ruhegeld in Höhe von 75 Prozent der Grundvergütung vor. Ruhegeldansprüche aus früheren Tätigkeiten werden vollständig angerechnet. Die Versorgungszusage enthält außerdem für den Todesfall ein Witwengeld in Höhe von 60 Prozent sowie Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 15 Prozent des jeweiligen Ruhegeldanspruchs. Witwen- und Waisengeld können zusammen maximal 100 Prozent des jeweiligen Ruhegeldanspruchs betragen.
Die Unverfallbarkeit der von den Vorstandsmitgliedern erworbenen Pensionsanwartschaften (sowohl beitragsorientiert als auch endgehaltsabhängig) ist entsprechend den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.
Der Aufsichtsrat überprüft das Versorgungsniveau der Vorstandsmitglieder und den daraus abgeleiteten jährlichen und langfristigen Versorgungsaufwand regelmäßig und passt die Zusagen gegebenenfalls an.
Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Vorstandsdienstverträge sehen einen Abfindungs-Cap entsprechend der Empfehlung des DCGK vor. Danach dürfen Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten. Zudem wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet.
Bei vorzeitigem Verlust der Vorstandsposition aufgrund eines Unternehmenskontrollwechsels (Change of Control) haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Change-of-Control-Regelung nimmt einen Kontrollwechsel in folgenden drei Fallgestaltungen an: Ein Dritter erwirbt mindestens 30 Prozent der Stimmrechte und erreicht damit die Pflichtangebotsschwelle gemäß dem WpÜG; die Gesellschaft schließt als abhängiges Unternehmen einen Unternehmensvertrag ab oder die E.ON SE wird mit einem anderen nicht konzernverbundenen Unternehmen verschmolzen. Der Abfindungsanspruch entsteht, wenn der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel durch einvernehmliche Beendigung, Zeitablauf oder durch Kündigung des Vorstandsmitglieds endet; im letzteren Fall nur, wenn die Vorstandsposition infolge des Kontrollwechsels wesentlich berührt wird. Die Abfindung der Vorstandsmitglieder besteht aus Grundvergütung und Zieltantieme sowie Nebenleistungen für zwei Jahre. Die Abfindungszahlungen können 100 Prozent des zuvor beschriebenen Abfindungs-Caps nicht übersteigen.
Nach Beendigung der Vorstandsdienstverträge besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Den Mitgliedern des Vorstands ist es untersagt, für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags mittelbar oder unmittelbar für ein Unternehmen tätig zu werden, das im direkten oder indirekten Wettbewerb zur Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen steht. Die Vorstandsmitglieder erhalten während dieser Zeit eine Karenzentschädigung in Höhe von 100 Prozent der Zielvergütung (ohne langfristige variable Vergütung), mindestens aber 60 Prozent der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Gesamtbezüge.
Die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem und die einzelnen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder überprüft. Er hat die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands in horizontaler und vertikaler Hinsicht festgestellt und die nachfolgend dargestellten erfolgsabhängigen Vergütungen beschlossen. Dabei hat er die horizontale Üblichkeit geprüft, indem er die Vergütung einem Marktvergleich mit Unternehmen ähnlicher Größenordnung unterzogen hat. Hierzu wurden in die Vergleichsgruppe die Unternehmen des DAX einbezogen. Außerdem hat der Aufsichtsrat einen vertikalen Vergleich der Vergütung der Vorstandsmitglieder zum oberen Führungskreis und zur sonstigen Belegschaft aufgestellt und in seine Angemessenheitsüberprüfung miteinbezogen. Aus Sicht des Aufsichtsrats bestand im Geschäftsjahr 2020 keine Notwendigkeit, die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder anzupassen.
Die Tantieme 2020
Die jährliche Tantieme der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 betrug basierend auf der Unternehmens- Performance und dem individuellen Performance-Faktor insgesamt 4,4 Mio € (Vorjahr: 6,0 Mio €).
Um die Unternehmens-Performance für das Geschäftsjahr 2020 zu ermitteln, wurde das tatsächlich erreichte EPS auf Basis des bereinigten Konzernüberschusses dem vom Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegten Zielwert (Budget) gegenübergestellt. Im Geschäftsjahr 2020 war das Ergebnis von E.ON durch die folgende Sondersituation geprägt: Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Verbindung mit einem außergewöhnlich milden Winter ist der Strom- und Gasverbrauch unter den Planungen geblieben. Dies hat zu Minderabsätzen im Vertrieb sowie geringeren Durchleitungsmengen im Netz geführt.
Im Geschäftsjahr 2020 lagen die tatsächlichen Durchleitungsmengen in den E.ON-Strom- und -Gasnetzen in Deutschland deutlich unterhalb der Prognosewerte. Die mengengewichteten Bandbreiten der Abweichungen zwischen Prognosewerten und Istwerten der vergangenen Jahre lagen im Durchschnitt über alle großen deutschen Verteilnetzbetreiber der E.ON-Gruppe zwischen -1,4 Prozent und +1,4 Prozent. Im langjährigen mengengewichteten Durchschnitt ergeben sich jedoch keine nennenswerten Abweichungen. Die außerordentlich hohe mengengewichtete Abweichung in Höhe von -2,7 Prozent im Geschäftsjahr 2020 hatte ein um 220 Mio € reduziertes Ergebnis zur Folge.
Die für E.ON relevanten Regulierungsmechanismen führen jedoch dazu, dass die Mindererlöse aufgrund von Prognoseunterschreitungen (höhere Prognosewerte als Istwerte) im Geschäftsjahr 2020 in den Folgejahren nahezu vollständig ausgeglichen werden. Die genehmigten Erlösobergrenzen werden im Zeitablauf absatzmengenunabhängig vereinnahmt. Demnach würde eine Nichtkorrektur dieser Mindererlöse im Netz im Geschäftsjahr 2020 zu einer ungerechtfertigten Schlechterstellung des Vorstands führen: Die Mindererlöse würden wegen der negativen Planabweichung für das Geschäftsjahr 2020 zu einer niedrigeren Unternehmenszielerreichung führen, während die oben beschriebenen ausgleichenden Mehrerlöse aufgrund ihrer Budgetierung in den Folgejahren nicht zu einer entsprechend höheren Zielerreichung führen. Der Aufsichtsrat hat sich daher entschieden, diese Sondereffekte aus dem Netzgeschäft bei der Ermittlung und Festlegung der Zielerreichung zu berücksichtigen. Mit dem Ausgleich ergibt sich eine Zielerreichung in der Unternehmens-Performance in Höhe von 85 Prozent. Dieser Ausgleich wird auch bei der Ermittlung der Zielerreichung für die Mitarbeiter berücksichtigt, deren Unternehmens-Performance auf Basis des EPS ermittelt wird.
In dem der Hauptversammlung 2021 zur Zustimmung vorgelegten neuen Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat vorgesehen, dass er entsprechende Effekte, die im Netzgeschäft ohne wirtschaftliche Auswirkungen für E.ON bleiben, berücksichtigen kann.
Die Minderabsätze im Vertrieb werden nicht ausgeglichen und wirken somit ohne Einschränkung auf die Tantieme 2020 ein. Auch in Zukunft ist hier keine Korrektur vorgesehen.
Für die Festlegung des individuellen Performance-Faktors hat der Aufsichtsrat anhand vorab definierter Ziele die Gesamtleistung des Vorstands sowie die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder diskutiert und bewertet.
Unter Berücksichtigung der Unternehmens-Performance und des vom Aufsichtsrat festgelegten individuellen Performance-Faktors für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich für die Tantieme 2020 eine Gesamtzielerreichung von 102 Prozent.
Individueller Performance-Faktor
| Ziele 2020 | Bewertung | Zielerreichung |
|---|---|---|
| Individuelle und kollektive Ziele, insbesondere mit Blick auf die folgenden Themen: | Beurteilung durch den Aufsichtsrat: | 120 % |
| • Integration der innogy SE • Nuklearer Rückbau • Wachstumschancen im Netzbereich • Nachhaltigkeitsstrategie |
Besonders positiv hat der Aufsichtsrat die Anstrengungen und Erfolge im Zusammenhang mit der vollständigen Integration der innogy SE bewertet. Die Fortschritte im nuklearen Rückbau bei PreussenElektra sowie die Sicherung neuer Wachstumschancen in den Netzbereichen sind weitere außerordentlich positive Aspekte. Auch die erfolgreiche Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie floss positiv in die Bewertung der individuellen Leistung ein. |
Gewährte langfristige variable Vergütung 2020
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2020 die vierte Tranche des E.ON Performance Plans (2020-2023) gewährt und den Vorstandsmitgliedern virtuelle E.ON-Aktien zugeteilt.
E.ON Performance Plan vierte Tranche (2020-2023)
Der im Zeitpunkt der Zuteilung am 1. Januar 2020 beizulegende Zeitwert der virtuellen E.ON-Aktien (7,88 €/Stück) ist in den nachfolgenden Tabellen "Aktienbasierte Vergütung" und "Gesamtvergütung des Vorstands" dargestellt. Die Wertentwicklung dieser Tranche hängt maßgeblich von der Entwicklung des E.ON-Aktienkurses und den Dividendenzahlungen sowie der relativen TSR-Performance gegenüber den Unternehmen des Branchenindex STOXX® Europe 600 Utilities in den Jahren 2020 bis 2023 ab. Die im Jahr 2024 folgenden tatsächlichen Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder können daher - unter Umständen erheblich - von den dargestellten Werten abweichen.
Insgesamt ergab sich im vergangenen Geschäftsjahr folgender Aufwand für die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder:
Aktienbasierte Vergütung
| Wert der virtuellen Aktien bei Gewährung | Stückzahl bei Gewährung | Aufwand (+)/Ertrag (-)1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.732.500 | 1.732.500 | 219.861 | 259.357 | 1.925.176 | 2.277.079 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 | 1.133.743 | 1.083.333 | 127.962 | 150.949 | 1.245.902 | 1.400.308 |
| davon anteiliger "LTI innogy" (2020-2021)3 | 125.410 | - | 0 | - | 125.410 | - |
| davon Ersatzleistung "LTI- innogy" (2019-2021) | - | 75.000 | - | 0 | - | 75.000 |
| Dr. Thomas König | 825.000 | 825.000 | 104.696 | 123.503 | 470.219 | 288.515 |
| Dr. Marc Spieker | 825.000 | 825.000 | 104.696 | 123.503 | 698.881 | 529.777 |
| Dr. Karsten Wildberger | 825.000 | 825.000 | 104.696 | 123.503 | 840.207 | 870.727 |
| Summe | 5.341.243 | 5.290.833 | 661.911 | 780.815 | 5.180.385 | 5.366.406 |
1 Aufwand für die im Jahr 2019 beziehungsweise 2020 bestehenden Performance-Rechte und virtuellen Aktien gemäß IFRS 2
2 Stückzahl basierend auf dem E.ON Performance Plan, 3. Tranche bzw. E.ON Performance Plan, 4. Tranche in Höhe des Zielwertes von 1.008.333 € und einem IFRS 2-Aufwand von 1.120.492 €.
3 Keine Stückzahlangabe, da keine Zusage in Form virtueller Aktien erfolgte. Siehe Erläuterung zu Herrn Dr.-Ing. Birnbaum auf Seite 92.
Die für das Geschäftsjahr 2020 gewährte langfristige variable Vergütung betrug insgesamt 5,2 Mio €. Weitere Informationen zur aktienbasierten Vergütung sind in der Textziffer 12 des Anhangs des Konzernabschlusses dargestellt.
Zugeflossene langfristige variable Vergütung 2020
Die im Geschäftsjahr 2016 gewährte vierte Tranche des E.ON Share Matching Plans endete am 31. März 2020. Die Auszahlung ist im April 2020 erfolgt.
E.ON Share Matching Plan vierte Tranche (2016-2020)
Die vierte Tranche des E.ON Share Matching Plans wurde auf Basis der Erreichung des ROCE-Ziels und der Aktienkursentwicklung während der Laufzeit abgerechnet.
Das für die vierte Tranche des E.ON Share Matching Plans maßgebliche Erfolgsziel, der Konzern-ROCE, wurde durch den Vollzug der Übernahme der innogy SE und deren Eintreten in den Konsolidierungskreis der E.ON SE erheblich beeinflusst. In der Zielfestlegung des Konzern-ROCE für die 2016 aufgelegte Tranche konnten die Auswirkungen der Transaktion naturgemäß noch nicht berücksichtigt werden. Um weiterhin eine sachgerechte und anspruchsvolle Zielsetzung sicherzustellen, hatte der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen beschlossen, die für die Ermittlung der Zielerreichung relevante Kennzahl nachträglich anzupassen. Dies bedeutet, dass das unveränderte ROCE-Ziel gegen den ROCE basierend auf einer E.ON nach alter Struktur vor der Transaktion - das heißt ohne die innogy SE, aber mit den abgehenden Geschäften wie E.ON Climate & Renewables und einzelnen Beteiligungen der PreussenElektra - gemessen wurde. Für abgehende Geschäfte wurden zuletzt verfügbare Prognosezahlen herangezogen. Für die übrigen Elemente wurden Ist-zahlen auf Basis des Geschäftsjahresendes bemessen.
Der auf dieser Basis festgestellte durchschnittliche ROCE während der vierjährigen Laufzeit betrug 10,2 Prozent. Die Zielrendite für den E.ON Share Matching Plan vierte Tranche betrug 9,6 Prozent, sodass sich insgesamt eine Zielerreichung von 162 Prozent für die Unternehmens-Performance ergab. Unter Berücksichtigung dieser Zielerreichung, des Durchschnittskurses der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor dem Laufzeitende in Höhe von 10,11 € sowie der Dividenden in Höhe von insgesamt 1,57 €, die sich für E.ON-Aktien während der Laufzeit ergeben haben, wurden insgesamt 6,1 Mio € an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt.
Die Vorstandspensionen im Geschäftsjahr 2020
Nachfolgend sind die aktuellen Ruhegeldanwartschaften der Vorstandsmitglieder, die Höhe der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und der Barwert der Pensionsverpflichtungen für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen ist nach den Vorgaben der IFRS und des HGB ermittelt worden. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszins nach IFRS von 0,8 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent) beziehungsweise einem Rechnungszins nach HGB von 2,30 Prozent (Vorjahr: 2,71 Prozent).
Vorstandspensionen gemäß IFRS
| Aktuelle Höhe der Ruhegeldanwartschaft zum 31. Dezember | Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in % der Grundvergütung | absolut in € | in € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 75 | 75 | 930.000 | 930.000 | 1.276.716 | 1.410.074 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1' 2 (E.ON SE) | - | - | - | - | 357.170 | 245.953 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | - | - | 195.667 |
| Dr. Thomas König1 | - | - | - | - | 287.461 | 213.076 |
| Dr. Marc Spieker1 | - | - | - | - | 250.553 | 209.825 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | - | - | - | - | 314.108 | 277.975 |
| Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | Barwert zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|---|
| davon Zinsaufwand in € | in € | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 365.816 | 525.001 | 30.808.106 | 28.139.682 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1' 2 (E.ON SE) | 24.571 | 29.011 | 2.913.120 | 1.890.048 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | 195.667 |
| Dr. Thomas König1 | 35.530 | 44.685 | 3.194.925 | 2.733.075 |
| Dr. Marc Spieker1 | 16.631 | 17.223 | 1.612.838 | 1.279.272 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | 15.579 | 14.393 | 1.558.531 | 1.198.385 |
1 Beitragsplan E.ON Vorstand
2 Für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bezieht sich der Vorjahreswert auf sein am 31. Dezember 2019 passives Dienstverhältnis mit der E.ON SE. Für 2020 wurde das gesamte Jahr (inklusive Endstand) wieder auf Basis seines nunmehr wieder aktiven Dienstverhältnisses bei der E.ON SE dargestellt.
3 50 Prozent des Beitrags zu der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum ab dem 11. Oktober 2019 durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung wurden von der E.ON SE getragen.
Vorstandspensionen gemäß HGB
| Aktuelle Höhe der Ruhegeldanwartschaft zum 31. Dezember | Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in % der Grundvergütung | absolut in € | in € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 75 | 75 | 930.000 | 930.000 | 2.098.992 | 564.476 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1' 2 (E.ON SE) | - | - | - | - | 862.044 | 332.111 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | - | - | 172.476 |
| Dr. Thomas König1 | - | - | - | - | 397.348 | 403.263 |
| Dr. Marc Spieker1 | - | - | - | - | 239.670 | 292.176 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | - | - | - | - | 286.769 | 373.061 |
| Höhe der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | Barwert zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|---|
| davon Zinsaufwand in € | in € | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 597.806 | 689.983 | 24.158.256 | 22.059.264 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum1' 2 (E.ON SE) | 42.778 | 40.010 | 2.440.578 | 1.578.534 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum3 (innogy SE) | - | - | - | 172.476 |
| Dr. Thomas König1 | 63.517 | 62.291 | 2.741.146 | 2.343.798 |
| Dr. Marc Spieker1 | 26.884 | 22.465 | 1.231.703 | 992.033 |
| Dr. Karsten Wildberger1 | 26.533 | 19.453 | 1.265.855 | 979.086 |
1 Beitragsplan E.ON Vorstand
2 Für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bezieht sich der Vorjahreswert auf sein am 31. Dezember 2019 passives Dienstverhältnis mit der E.ON SE. Für 2020 wurde das gesamte Jahr (inklusive Endstand) wieder auf Basis seines nunmehr wieder aktiven Dienstverhältnisses bei der E.ON SE dargestellt.
3 Freiwillige Zusatzangabe. 50 Prozent des Beitrags zu der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum ab dem 11. Oktober 2019 durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung wurden von der E.ON SE getragen.
Die rückstellungspflichtigen Barwerte der Vorstandspensionen nach IFRS sowie nach HGB sind zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Jahr 2019 gestiegen. Dies resultiert zunächst aus den dienstzeitabhängigen Zuwächsen. Als weiterer Grund kommt hinzu, dass der Rechnungszins für die Abzinsung unter dem Vorjahreswert lag.
Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2020
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2020 14,1 Mio € und lagen damit etwa 9,6 Prozent unter dem Vorjahr (15,6 Mio €), bezogen auf die im Geschäftsjahr 2019 berichtete Gesamtvergütung des Vorstands.
Die Bestellung von Herrn Dr. Teyssen zum Vorsitzenden des Vorstands sowie sein Dienstvertrag werden auf seinen eigenen Wunsch vorzeitig anstelle der ursprünglichen Laufzeit bis 31. Dezember 2021 bereits mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2021 einvernehmlich beendet.
Vergütungsregelungen Doppelmandat Herr Dr.-Ing. Birnbaum
Neben seiner Bestellung als Vorstandsmitglied der E.ON SE und seiner Tätigkeit als Integrationsvorstand war Herr Dr.-Ing. Birnbaum seit dem 11. Oktober 2019 auch zum Vorsitzenden des Vorstands der innogy SE bestellt ("Doppelmandat" im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 2 des AktG). In dieser Zeit bezog Herr Dr.-Ing. Birnbaum seine Vergütung ausschließlich von der innogy SE auf Basis eines mit der Gesellschaft neu geschlossenen Dienstvertrags. Die vergütungsrelevanten Teile seines Dienstvertrags mit der E.ON SE wurden für die Zeit als Vorstandsvorsitzender bei der innogy SE ruhend gestellt.
Aufgrund der Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE am 2. Juni 2020 und des damit verbundenen Erlöschens seines Vorstandsamts bei der innogy SE wurde mit Herrn Dr.-Ing. Birnbaum eine einvernehmliche Aufhebung seines bestehenden Dienstvertrags mit der innogy SE mit Wirkung zum Ablauf des 1. Juni 2020 (Vortag der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der E.ON Verwaltungs SE) vereinbart. Ab dem 2. Juni 2020 lebten die zuvor ruhend gestellten Teile seines Dienstvertrags mit der E.ON SE wieder auf und Herr Dr.-Ing. Birnbaum bezieht seine Vergütung wieder ausschließlich aus seinem Dienstvertrag mit der E.ON SE.
Im Geschäftsjahr 2020 war die Vergütung von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bis zum Ende des Dienstvertrags mit der innogy SE zum Ablauf des 1. Juni 2020 wie folgt geregelt:
Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt weiterhin eine Grundvergütung in Höhe von 800.000 €, bezogen auf das ganze Geschäftsjahr.
Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt zeitanteilig bis zum Ende des Dienstvertrages mit der innogy SE zum Ablauf des 1. Juni 2020 eine Tantieme der innogy SE mit einem Zielbetrag von 1.025.000 €, gerechnet für ein volles Geschäftsjahr ("Tantieme innogy"). Im Zuge des Wiederauflebens der ruhend gestellten Teile seines Dienstvertrags mit der E.ON SE wurde Herrn Dr.-Ing. Birnbaum für das Geschäftsjahr 2020 ab dem 2. Juni 2020 zeitanteilig die Tantieme der E.ON SE mit einem Zielbetrag von 825.000 €, gerechnet für ein volles Geschäftsjahr, gewährt.
Grundlage für die "Tantieme innogy" im Geschäftsjahr 2020 war die Erreichung von kollektiven und individuellen Zielen, welche vom Aufsichtsrat der innogy SE vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt wurden. Die Zielerreichung der "Tantieme innogy" wird durch den Aufsichtsrat auf Basis dieser Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen festgestellt und kann zwischen 0 Prozent und 180 Prozent betragen. Zur Abbildung des operativen Geschäftserfolgs der innogy SE wurden als kollektive finanzielle Leistungskriterien das bereinigte EBIT und das bereinigte Nettoergebnis sowie als individuelle Ziele für Herrn Dr.-Ing. Birnbaum beispielweise die Führung des Netz- und Vertriebsgeschäfts unter Erreichung der wirtschaftlichen Ziele festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat kollektive Ziele zur Sicherstellung der business continuity sowie der erfolgreichen Integration der innogy SE in den E.ON-Konzern definiert.
Herr Dr.-Ing. Birnbaum nahm weiterhin an dem auf Seite 84 beschriebenen E.ON Performance Plan teil. Dieser wurde analog, das heißt ausgerichtet auf die Kapitalmarktperformance der E.ON SE, von der innogy SE fortgeführt und mit einem Zielbetrag von 1.008.333 € pro Jahr gewährt.
Für die gestiegene Verantwortung sowie die größeren und speziellen Herausforderungen wurde Herrn Dr.-Ing. Birnbaum zeitanteilig bis zum Ende des Dienstvertrages mit der innogy SE zum Ablauf des 1. Juni 2020 zusätzlich eine langfristige variable Vergütung mit einem Zielwert von 300.000 €, gerechnet für ein volles Geschäftsjahr, gewährt, die sich ausschließlich am Erfolg der innogy SE orientiert ("LTI innogy"). Die Laufzeit des "LTI innogy" beträgt zwei Jahre. Die Zielerreichung wird auf Basis vorab definierter Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat bestimmt und kann zwischen 0 Prozent und 200 Prozent betragen. Grundlage für den im Geschäftsjahr 2020 gewährten "LTI innogy" war die Führung der innogy SE als E.ON-Konzernunternehmen unter Beachtung der Interessen der weiteren Aktionäre und in diesem Rahmen insbesondere die geplante Integration in die E.ON SE.
Die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum zum Vorsitzenden des Vorstands der innogy SE endete am 2. Juni 2020. Der Aufsichtsrat der innogy SE hat für diesen Zeitraum eine Zielerreichung der "Tantieme innogy" und des "LTI innogy" von 100 Prozent festgesetzt. Die aus der Zielerreichung resultierenden Auszahlungen werden zeitanteilig für den Zeitraum der Bestellung berechnet
und erfolgen gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen nach Ende der jeweiligen regulären Laufzeit. Der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum im Geschäftsjahr 2020 gewährte E.ON Performance Plan wird von der E.ON SE übernommen und fortgeführt.
Herr Dr.-Ing. Birnbaum nahm zudem weiterhin an der beitragsorientierten Altersversorgung "Beitragsplan E.ON Vorstand" teil. Diese war bis zum Wiederaufleben des Dienstvertrages von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum bei der E.ON SE ruhend gestellt und wurde in dieser Zeit durch die innogy SE fortgeführt und administriert. Die erworbenen Anwartschaften gegenüber der E.ON SE blieben bestehen. Die von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum während seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der innogy SE erworbene Versorgungsanwartschaft gegenüber der innogy SE wurde nach dem Ausscheiden von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum aus dem Vorstand der innogy SE im Wege einer Vereinbarung zwischen Herrn Dr.-Ing. Birnbaum, der innogy SE und der E.ON SE auf diese übertragen.
Für die Tätigkeit von Herrn Dr.-Ing. Birnbaum als Mitglied des Vorstands der E.ON SE erstattete diese der innogy SE die während der Dauer des Doppelmandats seiner Tätigkeit bei der E.ON SE zuzuordnenden Kosten. Die zu erstattenden Kosten umfassten die folgenden gemäß dem Dienstvertrag zwischen der innogy SE und Herrn Dr.-Ing. Birnbaum gezahlten Vergütungsbestandteile (jeweils bis zur Beendigung des Dienstvertrages zum Ablauf des 1. Juni 2020): 50 Prozent der gezahlten Grundvergütung, 100 Prozent der Zahlungen aus der am 1. Januar 2020 gewährten Tranche des E.ON Performance Plans, 50 Prozent des Beitrags zu der durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung nach dem "Beitragsplan E.ON Vorstand".
Die Kostenteilung stellte sich entsprechend für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:
Kostenteilung der Vergütung von Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum während des Doppelmandats im Geschäftsjahr 2020
| in Prozent | E.ON SE | innogy SE |
|---|---|---|
| Grundvergütung | 50 | 50 |
| Nebenleistungen | - | 100 |
| E.ON-Tantieme 2020 | 100 | - |
| innogy-Tantieme 2020 | - | 100 |
| E.ON Performance Plan (2020-2023) | 100 | - |
| LTI innogy (2020-2021) | - | 100 |
| Betriebliche Altersversorgung | 50 | 50 |
Gesamtvergütung des Vorstands
Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich folgende Gesamtvergütung:
Gesamtvergütung des Vorstands
| Grundvergütung | Tantieme | Nebenleistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.445.850 | 1.984.500 | 34.684 | 40.791 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 | 800.000 | 800.000 | 918.209 | 1.137.309 | 23.101 | 27.116 |
| davon innogy SE | 335.556 | 88.406 | 428.484 | 241.788 | 11.698 | 4.519 |
| Dr. Thomas König | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 46.233 | 44.264 |
| Dr. Marc Spieker | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 52.699 | 48.607 |
| Dr. Karsten Wildberger | 700.000 | 700.000 | 688.500 | 945.000 | 51.010 | 61.983 |
| Summe | 4.140.000 | 4.140.000 | 4.429.559 | 5.956.809 | 207.727 | 222.761 |
| Wert der gewährten aktienbasierten Vergütung1 | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Johannes Teyssen | 1.732.500 | 1.732.500 | 4.453.034 | 4.997.791 |
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum2 | 1.133.743 | 1.083.333 | 2.875.053 | 3.047.758 |
| davon innogy SE | 125.4104 | 75.0003 | 901.148 | 409.713 |
| Dr. Thomas König | 825.000 | 825.000 | 2.259.733 | 2.514.264 |
| Dr. Marc Spieker | 825.000 | 825.000 | 2.266.199 | 2.518.607 |
| Dr. Karsten Wildberger | 825.000 | 825.000 | 2.264.510 | 2.531.983 |
| Summe | 5.341.243 | 5.290.833 | 14.118.529 | 15.610.403 |
1 Der beizulegende Zeitwert für die aktienbasierte Vergütung der vierten Tranche des E.ON Performance Plans betrug 7,88 € je virtuelle E.ON-Aktie.
2 Siehe Erläuterung zu Herrn Dr.-Ing. Birnbaum auf Seite 92.
3 Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt die Ersatzleistung "LTI innogy" mit langfristiger Anreizwirkung (2019-2021) in Höhe von 75.000 €.
4 Herr Dr.-Ing. Birnbaum erhielt gemäß seinem innogy-Dienstvertrag den "LTI innogy" mit langfristiger Anreizwirkung (2020-2021) in Höhe von 300.000 € p. a.
Der "LTI innogy" wird entsprechend dem Ende des Dienstvertrages zwischen Herrn Dr.-Ing. Birnbaum und der innogy SE am 1. Juni 2020 zeitanteilig gewährt.
Zur Transparenzdarstellung im Sinne der Corporate Governance erfolgt der individualisierte Ausweis der Vergütung freiwillig auch weiterhin auf Basis der Mustertabellen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017. Die den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 gewährten und im Geschäftsjahr 2020 zugeflossenen Vergütungen stellen sich nach der Empfehlung des DCGK wie folgt dar:
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr. Johannes Teyssen (Vorstandsvorsitzender) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 |
| Nebenleistungen | 40.791 | 34.684 | 34.684 | 34.684 | 40.791 | 34.684 |
| Summe | 1.280.791 | 1.274.684 | 1.274.684 | 1.274.684 | 1.280.791 | 1.274.684 |
| Einjährige variable Vergütung | 1.417.500 | 1.417.500 | - | 2.835.000 | 1.984.500 | 1.445.850 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 1.732.500 | 1.732.500 | - | 3.465.000 | 2.254.138 | 3.295.219 |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | 2.254.138 | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | 3.295.219 |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 1.732.500 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 1.732.500 | - | 3.465.000 | - | - |
| Summe | 4.430.791 | 4.424.684 | 1.274.684 | 7.574.684 | 5.519.429 | 6.015.753 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 885.073 | 910.900 | 910.900 | 910.900 | 885.073 | 910.900 |
| Gesamtvergütung | 5.315.864 | 5.335.584 | 2.185.584 | 8.485.584 | 6.404.502 | 6.926.653 |
1 Der in der Gewährungstabelle ausgewiesene Maximalwert stellt die Summe der vertraglichen (Einzel-)Caps für die verschiedenen Vergütungsbestandteile des jeweiligen Vorstandsmitglieds dar.
2 Zusätzlich gilt der im Geschäftsjahr 2013 eingeführte und auf Seite 86 beschriebene Gesamt-Cap für die Vorstandsvergütung.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum (Vorstand Integration) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung insgesamt | 800.000 | 800.000 | 800.000 | 800.000 | 800.000 | 800.000 |
| davon innogy SE3 | 88.406 | 335.556 | 335.556 | 335.556 | 88.406 | 335.556 |
| Nebenleistungen insgesamt | 27.116 | 23.101 | 23.101 | 23.101 | 27.116 | 23.101 |
| davon innogy SE3 | 4.519 | 11.698 | 11.698 | 11.698 | 4.519 | 11.698 |
| Summe | 827.116 | 823.101 | 823.101 | 823.101 | 827.116 | 823.101 |
| Einjährige variable Vergütung insgesamt4 | 869.932 | 908.607 | - | 1.731.517 | 1.137.309 | 918.209 |
| davon innogy SE4, 5 | 230.274 | 428.484 | - | 771.271 | 241.788 | 428.484 |
| Mehrjährige variable Vergütung insgesamt | 1.083.333 | 1.133.743 | - | 2.267.486 | 1.387.150 | 1.917.882 |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | 1.312.150 | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | 1.917.882 |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 1.008.333 | - | - | - | - | - |
| - Ersatzleistung "LTI innogy" (2019-2021)3 | 75.000 | - | - | - | 75.000 | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023)6 | - | 1.008.333 | - | 2.016.666 | - | - |
| - LTI innogy (2020-2021)3 | - | 125.410 | - | 250.820 | - | - |
| Summe | 2.780.381 | 2.865.451 | 823.101 | 4.822.104 | 3.351.575 | 3.659.192 |
| Versorgungsaufwand (service cost) insgesamt | 412.609 | 332.599 | 332.599 | 332.599 | 412.609 | 332.599 |
| davon innogy SE3, 7 | 195.667 | - | - | - | 195.667 | - |
| Gesamtvergütung | 3.192.990 | 3.198.050 | 1.155.700 | 5.154.703 | 3.764.184 | 3.991.791 |
1, 2 Siehe Fußnoten auf Seite 94 oben.
3 Siehe Erläuterung zu Herrn Dr.-Ing. Birnbaum auf Seite 92.
4 Maximal Cap innogy SE: 180 Prozent; Maximal Cap E.ON SE: 200 Prozent
5 im Jahr 2019: für den Zeitraum 11. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019; im Jahr 2020: für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 1. Juni 2020
6 Zuteilung erfolgte zunächst durch die innogy SE und wurde mit der Beendigung des Dienstverhältnisses mit der innogy SE auf die E.ON SE mit schuldbefreiender Wirkung übertragen.
7 50 Prozent des Beitrags zu der Herrn Dr.-Ing. Birnbaum ab dem 11. Oktober 2019 bis zum 1. Juni 2020 durch die innogy SE zugesagten Altersversorgung werden von der E.ON SE getragen.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr. Thomas König (Vorstand Netzgeschäft) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 44.264 | 46.233 | 46.233 | 46.233 | 44.264 | 46.233 |
| Summe | 744.264 | 746.233 | 746.233 | 746.233 | 744.264 | 746.233 |
| Einjährige variable Vergütung | 675.000 | 675.000 | - | 1.350.000 | 945.000 | 688.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 825.000 | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | - | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 825.000 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| Summe | 2.244.264 | 2.246.233 | 746.233 | 3.746.233 | 1.689.264 | 1.434.733 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 168.391 | 251.931 | 251.931 | 251.931 | 168.391 | 251.931 |
| Gesamtvergütung | 2.412.655 | 2.498.164 | 998.164 | 3.998.164 | 1.857.655 | 1.686.664 |
1, 2 Siehe Fußnoten auf Seite 94 oben.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| Dr. Marc Spieker (Vorstand Finanzen) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 48.607 | 52.699 | 52.699 | 52.699 | 48.607 | 52.699 |
| Summe | 748.607 | 752.699 | 752.699 | 752.699 | 748.607 | 752.699 |
| Einjährige variable Vergütung | 675.000 | 675.000 | - | 1.350.000 | 945.000 | 688.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 825.000 | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | - | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 825.000 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| Summe | 2.248.607 | 2.252.699 | 752.699 | 3.752.699 | 1.693.607 | 1.441.199 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 192.602 | 233.922 | 233.922 | 233.922 | 192.602 | 233.922 |
| Gesamtvergütung | 2.441.209 | 2.486.621 | 986.621 | 3.986.621 | 1.886.209 | 1.675.121 |
1, 2 Siehe Fußnoten auf Seite 94 oben.
Gewährungs- und Zuflusstabelle
| 2019 | 2020 | 2020 (Min) | 2020 (Max)1, 2 | 2019 | 2020 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 61.983 | 51.010 | 51.010 | 51.010 | 61.983 | 51.010 |
| Summe | 761.983 | 751.010 | 751.010 | 751.010 | 761.983 | 751.010 |
| Einjährige variable Vergütung | 675.000 | 675.000 | - | 1.350.000 | 945.000 | 688.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 825.000 | 825.000 | - | 1.650.000 | - | 896.214 |
| - Share Matching Plan 3. Tranche (2015-2019) | - | - | - | - | - | - |
| - Share Matching Plan 4. Tranche (2016-2020) | - | - | - | - | - | 896.214 |
| - Performance Plan 3. Tranche (2019-2022) | 825.000 | - | - | - | - | - |
| - Performance Plan 4. Tranche (2020-2023) | - | 825.000 | - | 1.650.000 | - | - |
| Summe | 2.261.983 | 2.251.010 | 751.010 | 3.751.010 | 1.706.983 | 2.335.724 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 263.582 | 298.529 | 298.529 | 298.529 | 263.582 | 298.529 |
| Gesamtvergütung | 2.525.565 | 2.549.539 | 1.049.539 | 4.049.539 | 1.970.565 | 2.634.253 |
Die E.ON SE und ihre Tochtergesellschaften haben den Vorstandsmitgliedern auch im Geschäftsjahr 2020 keine Darlehen oder Vorschüsse gewährt oder sind zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands befinden sich auf Seite 250.
Die Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen 12,8 Mio € (Vorjahr: 10,8 Mio €). Die Gesellschaft hat 166,8 Mio € (Vorjahr: 161,3 Mio €) - Bewertung nach IFRS - für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen zurückgestellt.
Das Aufsichtsratsvergütungssystem
Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ziel dieses Vergütungssystems ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan zu stärken. Außerdem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Reihe von Aufgaben, die sie unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erfüllen müssen. Daher erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats - neben der Erstattung ihrer Auslagen - eine feste Vergütung sowie eine Vergütung für Ausschusstätigkeiten.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine fixe Vergütung in Höhe von 440.000 €, seine Stellvertreter jeweils 320.000 €. Den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats steht eine Vergütung in Höhe von 140.000 € zu. Zusätzlich erhalten der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses 180.000 €, andere Mitglieder dieses Ausschusses jeweils 110.000 €, Vorsitzende eines anderen Ausschusses 140.000 €, Mitglieder dieser anderen Ausschüsse jeweils 70.000 €. Im Falle einer Mitgliedschaft in mehreren Ausschüssen wird nur die jeweils höchste Ausschussvergütung gezahlt. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats erhalten keine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in Ausschüssen. Weiterhin zahlt die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € je Tag der Sitzung. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung.
Die Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2020
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2020 5,3 Mio € (Vorjahr: 4,3 Mio €). Der Anstieg der Gesamtbezüge gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 liegt hauptsächlich darin begründet, dass mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 der Aufsichtsrat der E.ON SE aufgrund der Übernahme der Mehrheit der Anteile an der innogy SE unterjährig um sechs Mitglieder auf insgesamt 20 Mitglieder vergrößert wurde. Die neu bestellten Aufsichtsratsmitglieder waren demnach im Geschäftsjahr 2020 erstmals ganzjährig tätig. Zudem wurde die Arbeit im Aufsichtsrat insgesamt nochmals intensiviert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie auch im vergangenen Geschäftsjahr keine Darlehen oder Vorschüsse von der Gesellschaft gewährt.
| Aufsichtsratsvergütung | Vergütung für Ausschusstätigkeiten | Sitzungsgelder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Karl-Ludwig Kley | 440.000 | 440.000 | - | - | 15.000 | 12.000 |
| Erich Clementi | 320.000 | 320.000 | - | - | 17.000 | 14.000 |
| Andreas Scheidt (bis 28. Mai 2020) | 133.333 | 320.000 | - | - | 8.000 | 13.000 |
| Christoph Schmitz (seit 1. Februar 2020; seit 28. Mai 2020 stellv. Vors.) | 248.333 | - | - | - | 10.000 | - |
| Clive Broutta (bis 31. Januar 2020) | 11.667 | 140.000 | 5.833 | 70.000 | - | 8.000 |
| Klaus Fröhlich | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 9.000 | 8.000 |
| Ulrich Grillo (seit 1. Oktober 2019) | 140.000 | 35.000 | 70.000 | 17.500 | 14.000 | 3.000 |
| Carolina Dybeck Happe | 140.000 | 140.000 | 110.000 | 110.000 | 9.000 | 9.000 |
| Monika Krebber (seit 24. September 2019) | 140.000 | 46.667 | 64.167 | - | 9.000 | 2.000 |
| Eugen-Gheorghe Luha | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 9.000 | 8.000 |
| Szilvia Pinczesne Märton | 140.000 | 140.000 | - | - | 5.000 | 6.000 |
| Stefan May (seit 24. September 2019) | 140.000 | 46.667 | 70.000 | 17.500 | 7.000 | 2.000 |
| Miroslav Pelouch (seit 28. Mai 2020) | 93.333 | - | - | - | 3.000 | - |
| Rene Pöhls (seit 24. September 2019) | 140.000 | 46.667 | 110.000 | 27.500 | 10.000 | 3.000 |
| Andreas Schmitz | 140.000 | 140.000 | 180.000 | 180.000 | 14.000 | 14.000 |
| Dr. Rolf Martin Schmitz (seit 1. Oktober 2019) | 140.000 | 35.000 | - | - | 5.000 | 2.000 |
| Fred Schulz | 140.000 | 140.000 | 110.000 | 110.000 | 19.000 | 16.000 |
| Dr. Karen de Segundo | 140.000 | 140.000 | 140.000 | 140.000 | 8.000 | 8.000 |
| Elisabeth Wallbaum | 140.000 | 140.000 | 110.000 | 110.000 | 10.000 | 9.000 |
| Deborah Wilkens (seit 1. Oktober 2019) | 140.000 | 35.000 | 110.000 | 27.500 | 11.000 | 3.000 |
| Ewald Woste | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 9.000 | 8.000 |
| Albert Zettl | 140.000 | 140.000 | 70.000 | 70.000 | 16.000 | 13.000 |
| Summe | 3.486.667 | 2.865.001 | 1.360.000 | 1.090.000 | 217.000 | 161.000 |
| Aufsichtsratsbezüge von Tochtergesellschaften | Summe | |||
|---|---|---|---|---|
| in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Karl-Ludwig Kley | - | - | 455.000 | 452.000 |
| Erich Clementi | - | - | 337.000 | 334.000 |
| Andreas Scheidt (bis 28. Mai 2020) | - | - | 141.333 | 333.000 |
| Christoph Schmitz (seit 1. Februar 2020; seit 28. Mai 2020 stellv. Vors.) | - | - | 258.333 | - |
| Clive Broutta (bis 31. Januar 2020) | - | - | 17.500 | 218.000 |
| Klaus Fröhlich | - | - | 219.000 | 218.000 |
| Ulrich Grillo (seit 1. Oktober 2019) | - | 998 | 224.000 | 56.498 |
| Carolina Dybeck Happe | - | - | 259.000 | 259.000 |
| Monika Krebber (seit 24. September 2019) | 60.250 | 32.548 | 273.417 | 81.215 |
| Eugen-Gheorghe Luha | - | - | 219.000 | 218.000 |
| Szilvia Pinczesne Märton | - | - | 145.000 | 146.000 |
| Stefan May (seit 24. September 2019) | 63.583 | 29.962 | 280.583 | 96.129 |
| Miroslav Pelouch (seit 28. Mai 2020) | - | - | 96.333 | - |
| Rene Pöhls (seit 24. September 2019) | 89.927 | 42.448 | 349.927 | 119.615 |
| Andreas Schmitz | - | - | 334.000 | 334.000 |
| Dr. Rolf Martin Schmitz (seit 1. Oktober 2019) | - | - | 145.000 | 37.000 |
| Fred Schulz | 23.993 | 17.856 | 292.993 | 283.856 |
| Dr. Karen de Segundo | - | - | 288.000 | 288.000 |
| Elisabeth Wallbaum | - | - | 260.000 | 259.000 |
| Deborah Wilkens (seit 1. Oktober 2019) | - | 1.164 | 261.000 | 66.664 |
| Ewald Woste | 15.000 | 23.000 | 234.000 | 241.000 |
| Albert Zettl | 23.800 | 20.000 | 249.800 | 243.000 |
| Summe | 276.553 | 167.976 | 5.340.220 | 4.283.977 |
Sonstiges
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Entsprechend dem AktG sieht die Police einen Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent des jeweiligen Schadens für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vor, der pro Jahr auf 150 Prozent der Jahresfixvergütung begrenzt ist.
Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht
Gegenstand und Umfang
Mit dem vorliegenden gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht kommt die E.ON SE (im Folgenden: E.ON) der Berichtspflicht im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (§ 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB) nach. Der Bericht gilt sowohl für den E.ON-Konzern als auch für die E.ON SE. Neben übergreifenden Informationen enthält er Angaben zu den fünf Aspekten Umwelt, Arbeitnehmer, Sozialbelange, Menschenrechte sowie Antikorruption. Die Angaben beziehen sich auf den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Gegenstand des Berichts sind alle Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss vollkonsolidiert sind. Abweichungen wurden entsprechend gekennzeichnet.
Im Jahr 2019 wurde die innogy-Übernahme erfolgreich vollzogen. Seit dem 1. Januar 2020 werden die innogy-Aktivitäten nicht mehr als eigenständiges Segment gesteuert und dargestellt, sondern in die Geschäftsfelder Energienetze, Kundenlösungen und Konzernleitung/Sonstiges integriert. Anfang 2020 hat E.ON ihre aktuelle Strategie eingehend überprüft. Dabei bestätigte sich, dass diese weiterhin den geeigneten strategischen Rahmen für die aktuellen energiepolitischen, gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen bildet. Dennoch will E.ON - während der weiteren Integration von innogy - den Fokus des Unternehmens bis Ende 2021 in Übereinstimmung mit der bestätigten Strategie weiter schärfen, von außen auf das Unternehmen einwirkende Faktoren analysieren und feststellen, wie diese die strategische Entwicklung beeinflussen. Ein Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung ist das Thema Nachhaltigkeit.
Mit den im Folgenden genannten Richtlinien legt E.ON Mindeststandards, Verantwortlichkeiten und Managementinstrumente für die jeweiligen Themen fest. Sie haben Weisungscharakter und werden kontinuierlich überprüft. Konzernrichtlinien gelten dabei auch für alle Einzelgesellschaften, an denen E.ON die Mehrheit der Anteile hält, sowie für Projekte und Teilhaberschaften, in denen E.ON die operative Verantwortung trägt. Auch Vertragspartner und Lieferanten sind aufgefordert, die Mindeststandards zu erfüllen.
Die Leit- und Richtlinien von E.ON wurden durch die Übernahme von innogy im Jahr 2019 nicht automatisch auch für diese bindend. Die innogy-Einheiten entsprachen den Anforderungen im Jahr 2020, weil für sie vergleichbare Richtlinien galten. Nach der Überarbeitung der E.ON-Leitlinien im Jahr 2020 verfügt die neue E.ON seit dem 1. Januar 2021 jedoch über ein gültiges, weitgehend einheitliches Regelwerk. Bis auf wenige Ausnahmen gelten diese Leit- und Richtlinien für alle Konzerngesellschaften einschließlich der ehemaligen innogy-Gesellschaften.
Die auf RWE übertragenen Geschäftsaktivitäten im Bereich Erneuerbare Energien wurden bis Ende September 2019 in den Leistungsindikatoren ("KPIs") von E.ON berücksichtigt. Ein separates innogy-Segment, das im Wesentlichen aus Netz- und Vertriebsgeschäften besteht, wurde am 18. September 2019 Teil des E.ON-Konzerns. Daher enthielt die letztjährige Berichterstattung von diesem Datum an einige innogy-KPIs, die größtenteils separat zu den E.ON-KPIs dargestellt wurden. In diesem Jahr wurden die KPIs 2019 von E.ON und innogy aggregiert, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu erhöhen. Somit nehmen die aktuell berichteten KPIs ab 2019 in der Regel Bezug auf beide Einheiten. Ausnahmen aufgrund von Zeitrahmen, Datenverfügbarkeit sowie internen Erhebungs- und Berichtsprozessen sind deutlich gekennzeichnet. Die Zahlen für 2020 beziehen sich jedoch ausschließlich auf den Geltungsbereich der neuen E.ON.
Geschäftsmodell
Mit den zwei Kerngeschäftsfeldern Energienetze und Kundenlösungen leistet E.ON einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung des Energiesektors. Nähere Informationen zum Geschäftsmodell von E.ON finden Sie im zusammengefassten Lagebericht.
Übergreifende Informationen
E.ON strebt an, stets verantwortungsvoll zu wirtschaften und hat daher alle wesentlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im Blick. Neben finanziellen Aspekten betrachtet E.ON auch ökologische, soziale und die Unternehmensführung ("Environment, Social, Governance" - ESG) betreffende Belange entlang der Wertschöpfungskette. Die systematische Betrachtung nichtfinanzieller Themen ermöglicht es, Chancen und Risiken für die Geschäftsentwicklung frühzeitig zu erkennen. Berücksichtigung finden neben den Erwartungen von Kapitalgebern auch die von anderen wesentlichen Stakeholdern wie Kunden und Mitarbeitern.
Um zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen von besonderer Bedeutung sind, hat E.ON 2020 einen dreistufigen Wesentlichkeitsprozess durchgeführt. Wesentliche Themen sind solche, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von E.ON sowie für die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit entscheidend sind. Zusätzlich wurden im Rahmen des Prozesses sogenannte Fokusdimensionen identifiziert. Sie bilden den Kern der neuen Nachhaltigkeitsstrategie des E.ON-Konzerns. In einem ersten Schritt bewertete E.ON jene Ereignisse und Entwicklungen, die das Unternehmen im Jahr 2020 beeinflusst haben, darunter die innogy-Integration und die Covid-19-Pandemie. Eingehend analysierte E.ON außerdem ihre ESG-Leistung auf Basis entsprechender Ratings und einer Untersuchung der Best Practices von Wettbewerbern. Danach führte E.ON 13 Interviews mit externen Experten zu verschiedenen Belangen wie Klimawandel, Gesundheit und Sicherheit sowie sozialen Fragen. Im dritten und letzten Schritt wurde das neu besetzte E.ON Sustainability Council eingebunden. Die Mitglieder bewerteten in einer Umfrage die Relevanz der einzelnen Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
(UN) für E.ON. Anschließend nahmen sie an einem Workshop teil, in dem die Ergebnisse von Desk Research, Experteninterviews und Umfrage diskutiert wurden. Darin validierten sie die Untersuchungsergebnisse und legten die Fokusdimensionen fest, auf denen E.ONs Nachhaltigkeitsstrategie beruht. Wesentlich für E.ON sind gemäß der Wesentlichkeitsanalyse sowohl gute Unternehmensführung als auch die folgenden nichtfinanziellen Themen.
E.ONs wesentliche Themen, unterteilt nach den fünf Mindestaspekten
| Umweltbelange | • Klimaschutz |
| Arbeitnehmerbelange | • Arbeitssicherheit und Gesundheit • Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterentwicklung • Diversity und Inklusion |
| Sozialbelange | • Versorgungssicherheit • Kundenzufriedenheit |
| Menschenrechte | • Menschenrechte und Lieferantenmanagement |
| Antikorruption | • Compliance und Antikorruption |
In den folgenden Abschnitten wird erläutert, welche Konzepte E.ON bezüglich der jeweiligen Themen verfolgt und welche Fortschritte für das Geschäftsjahr 2020 zu verzeichnen sind. Für die Bereiche "Arbeitssicherheit und Gesundheit" (Aspekt 2: Arbeitnehmerbelange) und "Umweltmanagement" besteht bei E.ON ein übergreifendes Konzept. Dieses wird im Folgenden gebündelt dargestellt. Bei der Beschreibung der Konzepte orientiert sich E.ON an der aktuellen Version der Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) - den "GRI Sustainability Reporting Standards". Insbesondere der Standard "GRI 103: Managementansatz 2016" findet hierbei Beachtung.
Diversity und Inklusion wurde als wesentliches Thema für das Jahr 2020 identifiziert und wurde außerdem Bestandteil der neuen Nachhaltigkeitsstrategie. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter" ab Seite 50 des Lageberichts.
Seit 2018 analysiert E.ON ihre nichtfinanziellen Risiken entlang der fünf Mindestaspekte des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Im Jahr 2020 hat E.ON sich hierbei besonders auf die Aspekte Menschenrechte sowie Umwelt- und Klimabelange konzentriert, um sich auf mögliche neue regulatorische Anforderungen in diesen Bereichen vorzubereiten. Der Konzern integrierte die Klimarisikobewertung ab Oktober 2020 organisatorisch in sein Enterprise-Risk-Management-System (ERM-System). Seit 2021 dient dieses E.ON als Standard-ERM-Prozess. Darauf aufbauend wird die Klimarisikobewertung inhaltlich weiterentwickelt. Auch bei der weiteren Integration nichtfinanzieller Risiken in die allgemeinen Risikomanagementprozesse wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Der Prozess und die Ergebnisse der nichtfinanziellen Risikoanalyse 2020 wurden dem Risikokomitee des E.ON-Konzerns vorgestellt und von diesem am 8. Dezember 2020 genehmigt. Die Untersuchung ergab, dass E.ON zum Jahresende 2020 insgesamt keinem berichtspflichtigen nichtfinanziellen Nettorisiko ausgesetzt war. Näheres zu finanziellen Risiken und Chancen finden Sie im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020.
Die Nachhaltigkeitsarbeit richtet E.ON an international anerkannten Regelwerken aus. Sie geben Orientierung und tragen dazu bei, dass alle wesentlichen Faktoren für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung berücksichtigt werden. So bekennt sich E.ON seit 2005 zu den zehn Prinzipien des "Global Compact" der Vereinten Nationen (UNGC). Mit ihrer Nachhaltigkeitsarbeit unterstützt E.ON auch die Erreichung der SDGs. Dabei leistet E.ON insbesondere einen Beitrag dazu, den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und sauberer Energie für alle zu ermöglichen, unterstützt Städte und Gemeinden dabei, nachhaltig zu werden und Maßnahmen zum Klimaschutz voranzutreiben.
Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht
E.ON veröffentlicht seit 2004 jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht. Seit 2005 orientiert sich der Bericht an den GRI-Leitlinien und dient als Fortschrittsbericht im Rahmen des UNGC. E.ON berichtet darin über Themen, die sowohl von Stakeholdern als auch von E.ON als wesentlich eingestuft werden, und legt offen, wie sie mit diesen umgeht. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält auch Informationen über weitere, nicht wesentliche Themen, die kein Bestandteil des vorliegenden nichtfinanziellen Berichts sind. Außerdem gibt er Auskunft über die Nachhaltigkeitsstrategie und die übergeordnete Nachhaltigkeitsorganisation bei E.ON.
Nachhaltigkeits-Ratings und -Rankings
Um noch mehr Transparenz zu ermöglichen, stellt sich E.ON externen Bewertungen ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Solche ausführlichen Beurteilungen werden von spezialisierten Agenturen oder von Kapitalmarkt-Analysten durchgeführt. Die Ergebnisse bieten wichtige Orientierung für Investoren. Außerdem helfen sie, Stärken und Schwächen zu identifizieren und die Leistung weiter zu verbessern. Im Nachhaltigkeits-Channel auf der Unternehmens-Website findet sich eine aktuelle Auflistung der Ergebnisse von Ratings und Rankings.
Konzept für Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt
Über den Funktionsbereich HSE (Health, Safety & Environment - HSE) werden alle Aktivitäten zu den wesentlichen Themen Klimaschutz, Umweltmanagement sowie Arbeitssicherheit und Gesundheit zentral gesteuert. Mit ihrer übergeordneten HSE-Politik und der Funktionsrichtlinie "Sustainability & HSE" sowie den mitgeltenden HSE-Standards hat E.ON alle Mindestanforderungen, Verantwortlichkeiten, Managementinstrumente sowie Berichtswege für den Bereich HSE festgelegt.
Der Vorstand von E.ON und die Leitungen der Organisationseinheiten tragen die Verantwortung für den Bereich HSE. Sie legen die strategischen Ziele fest und überarbeiten Richtlinien, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen. Unterstützt und beraten werden sie dabei durch die HSE-Abteilung in der Konzernzentrale und das HSE-Council. Das Council ist ein international zusammengesetztes Gremium aus oberen Führungskräften und Vertretern verschiedener Geschäftsbereiche und Länder, in denen E.ON aktiv ist. Das Gremium tagt mindestens dreimal jährlich und wird von dem für HSE zuständigen Vorstandsmitglied der E.ON geleitet. Auch in den verschiedenen Einheiten sind HSE-Gremien und Expertenteams aktiv. Sie erarbeiten Rahmenvorgaben, damit die HSE-Standards in ihrem Geschäftsbereich eingehalten werden. E.ONs Einheiten stellen zudem eigene HSE-Verbesserungspläne auf. Diese enthalten konkrete, für ein oder mehrere Jahre gültige Zielvorgaben und Programme im Bereich HSE.
Auch in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen legt E.ON Wert auf die Einhaltung der HSE-Standards und -Vorgaben, etwa bei der Auswahl neuer Lieferanten im Einkauf. Diese müssen zunächst einen Qualifizierungsprozess durchlaufen, wenn eine erhöhte Gefahr besteht, dass ihre Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen im Bereich HSE haben könnte. Je nach Größe des Lieferanten verlangt E.ON auch Zertifikate nach internationalen Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards (ISO 14001 oder EMAS III beziehungsweise OHSAS 18001 oder ISO 45001) oder führt HSE-Audits durch.
Im Jahr 2020 hat E.ON einen Standard für das HSE-Risikomanagement entwickelt. Er wurde noch im Berichtsjahr vom HSE-Council beziehungsweise HSE-Funktionsbereich verabschiedet und definiert die Mindestanforderungen für die Identifizierung, Analyse, Bewertung, Bewältigung sowie Überwachung von HSE-Risiken und -Chancen. Sein Zweck ist es, ein gemeinsames Verständnis sicherzustellen und einen übergreifenden Rahmen für das Management von HSE-Risiken - einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken - zu schaffen. Er wurde konzernweit veröffentlicht und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
HSE-Vorfälle werden über das webbasierte und konzernweite Ereignismanagementsystem PRISMA (Platform for Reporting on Incident and Sustainability Management and Audits) gemeldet. Dabei unterscheidet E.ON fünf Kategorien: von 0 (marginal) bis 4 (kritisch). Im Berichtsjahr hat das Unternehmen weitere Schritte unternommen, damit alle ehemaligen innogy-Einheiten PRISMA ab 2021 ebenfalls nutzen. Gemäß dem HSE-Standard für das Ereignismanagement sind die Einheiten verpflichtet, Vorfälle der Kategorie 4 innerhalb von 24 Stunden über PRISMA an die HSE-Abteilung in der Konzernzentrale zu melden. E.ON untersucht und analysiert die Vorfälle dann ihrem Schweregrad beziehungsweise ihrer tatsächlichen Eintrittswahrscheinlichkeit entsprechend und entwickelt anhand der Ergebnisse Präventionsmaßnahmen.
Seit jeher hat HSE für den E.ON-Vorstand einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2020 beschlossen der Vorstand und das HSE-Council daher, für die 150 obersten Führungskräfte persönliche Ziele zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ("Health and Safety" - H&S) festzulegen und die HSE-Strategie von E.ON (Roadmap 2021 - 23) mit den dazugehörigen Vorgaben für die operativen Einheiten - einschließlich der H&S-Ziele - zu unterstützen. Die Ziele für Topmanager und die Einheiten sind individuell. Durch sie soll die Häufigkeit von schwerwiegenden Vorfällen und Todesfällen ("serious incidents and fatalities" - SIF) weiter reduziert werden - um in naher Zukunft E.ONs "Zero Harm"- Vorhaben zu realisieren. Die Änderungen traten am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit unterstreicht E.ON noch einmal, dass die HSE-Leistung zu ihrem langfristigen Erfolg wesentlich beiträgt.
Aspekt 1: Umweltbelange
Klimaschutz
Der Klimawandel und damit verbundene Umweltschäden stellen eine ernsthafte Bedrohung für Natur und Mensch dar. Die Nutzung konventioneller Energie ist mit dem Ausstoß von Treibhausgasen verbunden. Daher spielen die CO2-arme Energieerzeugung und der effiziente Umgang mit Energie eine zentrale Rolle, um Emissionen zu reduzieren und damit die Erderwärmung zu begrenzen. Der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft erfordert die gemeinsamen Bemühungen aller, die Energie erzeugen oder verbrauchen. Diese Übergangszeit ist eine Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit. Sie bietet aber auch die Chance, das Geschäft auszubauen. Viele Länder, Kommunen und Unternehmen setzen bereits auf eine klimafreundliche Energieerzeugung und Energieeffizienzmaßnahmen, um ihre CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Mit ihrem strategischen Fokus auf Kundenlösungen zur effizienten Nutzung von Energie und intelligenten Energienetzen richtet sich E.ON ganz auf diese globalen Trends aus.
Der Ausstoß von Treibhausgasen lässt sich nicht nur über die Art der Energieerzeugung begrenzen. Auch die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Rückgewinnung von Energie sind Hebel, um Emissionen zu senken. Die Energielösungen der E.ON helfen Kunden, Energie effizienter zu nutzen und zurückzugewinnen. E.ON bietet Kunden Lösungen, die individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das gilt für Privatkunden genauso wie für Kunden aus dem Gewerbe, der Industrie oder der öffentlichen Verwaltung. E.ONs Portfolio umfasst beispielsweise einfach zu handhabende Online-Energieaudits und Apps für Haushaltskunden. Sie helfen, den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen. Für gewerbliche Kunden entwickelt E.ON eingebettete Kraft-Wärme-Kopplungslösungen und Energieeffizienzkonzepte. Außerdem bietet E.ON integrierte Lösungen für Städte, Stadtteilentwickler und Immobilienunternehmen an. Dazu gehören effizientes Heizen und Kühlen, eine CO2-arme Energieerzeugung und intelligentes Energiemanagement. Teil des Portfolios sind auch E-Mobilitätslösungen wie Ladesysteme für Haushalte und Unternehmen sowie öffentliche Ladeinfrastruktur für Städte.
Damit trägt E.ON dazu bei, den Verkehr unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu machen und CO2-Emissionen zu senken.
Der Chief Operating Officer - Commercial, der Mitglied des E.ON-Vorstands ist, trägt die Gesamtverantwortung für das Kundengeschäft. Dazu zählen auch Lösungen, die es den Kunden ermöglichen, ihre eigene klimafreundliche Energie zu erzeugen. Die Vertriebsteams von E.ONs regionalen Einheiten implementieren und vermarkten Energie- und E-Mobilitätslösungen für alle Kundengruppen. Überregionale Teams in der Konzernzentrale koordinieren diese Aktivitäten in technischer, kaufmännischer und strategischer Hinsicht. E.ON Business Solutions ist dafür verantwortlich, technische Lösungen für gewerbliche Kunden in Großbritannien, Skandinavien sowie West- und Zentraleuropa zu entwickeln.
Verteilnetze wie die von E.ON sind das Rückgrat der Energiewende. Sie ermöglichen eine klimafreundliche Energieerzeugung und den Einsatz innovativer, effizienter Energielösungen. Schon heute sind viele Windparks, Solaranlagen, Batteriespeichersysteme und andere klimafreundliche Technologien an E.ONs Verteilnetze angeschlossen. In Zukunft werden intelligente Netze die Basis für innovative Technologien und Geschäftsmodelle bilden, die für den Erfolg der Energiewende unerlässlich sind.
Mit ihrem Kerngeschäft greift E.ON die wichtigsten Energietrends auf und trägt zum Klimaschutz bei. Darüber hinaus will das Unternehmen jedoch auch den eigenen CO2-Fußabdruck reduzieren. E.ON misst die jährlichen Emissionen sowohl ihrer dezentralen Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung als auch ihrer nicht direkt mit der Stromerzeugung verbundenen Geschäftsaktivitäten. Diese Zahlen legt E.ON im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung offen. Bei der Berechnung werden auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen mit einbezogen. Als Grundlage zur Berechnung der Emissionen dient der weltweit anerkannte "WRI/WBCSD Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard" (GHG-Protokoll). Das GHG-Protokoll definiert drei Kategorien (Scope 1 bis 3) für die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasen. Dies verbessert die Transparenz und bietet Orientierung im Hinblick auf die jeweilige Klimapolitik und die Unternehmensziele. Um die Vergleichbarkeit und Transparenz für die kommenden Jahre zu erhöhen, enthalten die in der folgenden Tabelle offengelegten Werte von 2019 an die Daten von innogy. Hierfür hat E.ON 2020 die Berechnungsmethoden vereinheitlicht: Die Treibhausgasemissionen der innogy des Jahres 2019, die ursprünglich mit unternehmensspezifischen Emissionsfaktoren ermittelt wurden, wurden mit den Methoden und Emissionsfaktoren des E.ON-Konzerns neu berechnet und anschließend mit den E.ON-Zahlen aggregiert. Damit verfügt das Unternehmen nun über fundierte Ausgangswerte für sein Klimaziel.
Um die Emissionen im Falle von nicht verfügbaren oder qualitativ unzureichenden Primärdaten zu berechnen, empfiehlt das GHG-Protokoll die Verwendung von Sekundärdaten - wie Branchendurchschnittsdaten oder staatliche Statistiken. Im Jahr 2016 hat E.ON das Geschäft der umfassenden fossil betriebenen Stromerzeugung abgespalten. Seitdem bezieht sie ihren Strom hauptsächlich von Großhandelsmärkten, bei denen die Erzeugungsquelle oft nicht nachvollziehbar oder die Informationen über die Quelle nicht zuverlässig sind. Daher verwendet E.ON die offiziellen nationalen Emissionsfaktoren der Länder, in denen der an Endkunden verkaufte Strom bezogen wird.
CO2-Emissionen
| CO2-Äquivalente in Mio t | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Scope 1: Direkte Emissionen aus eigener Geschäftstätigkeit1 | 3,56 | 3,882 | 4,58 |
| Scope 2: Indirekte Emissionen in Verbindung mit E.ONs Strom- und Wärmeverbrauch (ortsbasiert)3 | 4,49 | 4,822 | 2,89 |
| Scope 2: Indirekte Emissionen in Verbindung mit E.ONs Strom- und Wärmeverbrauch (marktbasiert)3, 4 | 6,09 | - | - |
| Scope 3: Indirekte Emissionen aus allen sonstigen Geschäftstätigkeiten1, 5 | 108,21 | 120,272 | 61,31 |
| Gesamt (ortsbasiert) | 116,26 | 128,982 | 68,78 |
| Gesamt (marktbasiert) | 117,85 | - | - |
1 Ab 2019 werden die Emissionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung wie folgt aufgeteilt: in Emissionen aus Anlagen, die E.ON gehören und von ihr betrieben werden (Scope 1) und in Emissionen aus Anlagen, die an Kunden verpachtet und von ihnen betrieben werden (Scope 3). Dadurch kann E.ON ihre Emissionen besser steuern und die Fortschritte in Richtung ihrer Ziele transparenter aufzeigen.
2 Vorjahreszahlen wurden aufgrund von Änderungen der Methodik und dem Anwendungsbereich der Neuberechnung, wie im Text erläutert, angepasst.
3 Die Kalkulation umfasst nicht den Eigenverbrauch von Fernwärme, da die Menge im Vergleich zu den anderen Scope-2-Kategorien unwesentlich ist.
4 Erstmalige Berichterstattung der marktbasierten Scope-2-Emissionen im Jahr 2020.
5 Die Scope-3-Emissionen aus eingekauftem Strom und der Verbrennung von Erdgas, das an Endkunden verkauft wurde, beziehen sich nur auf die an Privat- und B2B-Kunden verkaufte Energie. An Vertriebspartner und den Großhandelsmarkt verkaufte Energie ist nicht enthalten.
Die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen von E.ON beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 117,85 Mio t CO2-Äquivalente (CO2e). Davon waren 3 Prozent direkte Scope-1-Emissionen, die übrigen 97 Prozent verteilten sich auf indirekte Scope-2- und -3-Emissionen. Die Scope-1-Emissionen gingen im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent zurück, die indirekten Emissionen um rund 10 Prozent.
Der Bericht 2019 wies Scope-1-Emissionen für 2019 von 4,91 Mio t CO2e für E.ON und 0,87 Mio t für innogy aus. 2020 hat E.ON die Emissionen von innogy für das Jahr 2019 neu berechnet. Dabei wurden die Emissionsfaktoren von E.ON verwendet, die auf den international anerkannten Faktoren der Internationalen Energieagentur ("IEA") und des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten ("Department for Environment, Food and Rural Affairs" - DEFRA) basieren.
Die bislang für 2019 ausgewiesenen Scope-2-Emissionen betrugen 2,73 Mio t CO2e für E.ON und 3,05 Mio t für innogy. Im Jahr 2020 hat E.ON die Stromverteilungsverluste von innogy aus dem Jahr 2019 und den bezogenen Strom, der in Gebäuden und im Betrieb eingesetzt wurde, neu berechnet. Dabei wurden die Emissionsfaktoren von E.ON genutzt, die auf den Faktoren der IEA basieren. innogys marktbasierte Stromverteilungsverluste von 2019 waren für den Bericht 2019 nicht verfügbar. Für den vorliegenden Bericht wurden sie mit der Berechnungsmethode von E.ON ermittelt und zum E.ON-Wert für 2019 hinzugefügt.
Die Scope-3-Emissionen, die bisher für 2019 ausgewiesen wurden, beliefen sich für E.ON auf 59,67 Mio t CO2e und für innogy auf 88,13 Mio t. Im Jahr 2020 wurden die innogy-Emissionen von 2019 in dieser Kategorie neu kalkuliert - ebenfalls mit den E.ON-Emissionsfaktoren, die hier auf den IEA- und DEFRA-Faktoren basieren, und mit einem E.ON-spezifischen Emissionsfaktor für die Neuberechnung der bezogenen Waren und Dienstleistungen. Außerdem hat E.ON die innogy-Zahlen für eingekauften Strom und die Verbrennung von Erdgas, das an Endkunden verkauft wurde, mit der Wesentlichkeitsschwelle von E.ON für die Berichtsgrenzen abgeglichen.
Im Jahr 2020 hat der E.ON-Vorstand neue Klimaziele festgelegt, die zukünftig zu steuerungsrelevanten KPIs werden sollen. Die genaue Ausgestaltung wird 2021 erfolgen. Durch die Reduzierung der Treibhausgasemissionen will E.ON bis 2040 klimaneutral werden. E.ON plant, ihre Scope-1- und -2-Emissionen bis 2030 um 75 Prozent und bis 2040 um 100 Prozent zu reduzieren (jeweils bezogen auf 2019). Die Scope-3-Emissionen will E.ON bis 2030 um 50 Prozent und bis 2050 um 100 Prozent reduzieren (jeweils im Vergleich zu 2019). Um ihre Ziele zu erreichen, hat E.ON Maßnahmen definiert, die die Emissionen in allen drei Scopes des GHG-Protokolls senken sollen. So will E.ON direkte Emissionen (Scope 1) verringern, indem sie beispielsweise ihre Gasnetze und ihr Wärmeerzeugungsgeschäft modernisiert und optimiert. Durch die Reduzierung des eigenen Energieverbrauchs und geringere Verluste bei Übertragung und Verteilung von Strom will E.ON ihre indirekten Scope-2-Emissionen senken. Für das Scope-3-Ziel gilt es vorrangig, den Anteil der aus erneuerbaren Quellen stammenden Energie, die E.ON ihren Kunden anbietet, zu erhöhen. Scope-3-Emissionen entstehen vor allem bei der Erzeugung des eingekauften und weiterverkauften Stroms und bei der Nutzung des verkauften Gases. Sie bilden den Großteil des konzernweiten CO2-Fußabdrucks von E.ON. Informationen über ihre Fortschritte bezüglich der Klimaziele legt E.ON zunächst dem Chief Sustainability Officer und dem Sustainability Council vor. 2020 tagte das Gremium dreimal. Der Chief Sustainability Officer hat den Vorsitz des Councils inne und berichtet dem E.ON-Vorstand regelmäßig über die erreichten Fortschritte.
E.ON hat sich zum Ziel gesetzt, in jeder Hinsicht nachhaltig zu arbeiten, und verfügt über die dafür notwendige Governance-Struktur. Dazu gehört es, im Hinblick auf ihre Klimaziele kontinuierlich Fortschritte zu machen, Risiken effektiv zu managen, Chancen im Einklang mit der Unternehmensstrategie wahrzunehmen und transparent über all diese Vorhaben zu berichten. Wichtige Leitlinien für die Berichterstattung sind die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die TCFD wurde 2015 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, konsistente, vergleichbare und genaue Vorgaben für die Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken zu entwickeln, die Unternehmen nutzen können, um Investoren, Kreditgeber, Versicherer und andere Stakeholder zu informieren. E.ON ist seit dem Jahr 2019 offizieller TCFD-Unterstützer. 2019 bildete damit den Startpunkt für das unten stehende Reporting. Für die Zukunft beabsichtigt E.ON, die TCFD-Berichterstattung noch weiter auszubauen.
• Steuerung
Die Bedeutung des Klimawandels für E.ON spiegelt sich in ihrer Unternehmensführung wider. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie, einschließlich der Klimaziele. Der Aufsichtsrat wird durch seinen Prüfungs- und Risikoausschuss sowie durch den Vorstand über die Nachhaltigkeitsleistung von E.ON informiert. Darüber hinaus hat er im Dezember 2019 den Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss eingerichtet.
• Strategie
Die Geschäftstätigkeit von E.ON fördert Nachhaltigkeit: Ihre aktuelle Klimaagenda umfasst Reduktionsziele für 2030, 2040 und 2050. Mit der Akquisition des Netz- und Vertriebsgeschäftes der innogy stärkte E.ON ihre Kerngeschäftsfelder erheblich und erhöht damit ihre Fähigkeit, Nachhaltigkeit zu fördern. Da der Klimawandel sowohl Risiken als auch Chancen für das Geschäft mit sich bringen kann, überprüft E.ON anlassbezogen verschiedene Klimaszenarien.
• Risikomanagement
E.ON plant, ihre Nachhaltigkeits-, Klima- und sonstigen nichtfinanziellen Risiken und Chancen sowie deren mögliche kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen kontinuierlich zu überwachen und zu bewerten. Im Jahr 2018 hat E.ON begonnen, die Bewertung und das Management dieser Risiken systematischer in ihr Gesamtrisikomanagement zu integrieren. Seit 2020 ist die Bewertung von Klimarisiken organisatorisch in den Prozess des Enterprise Risk Managements (ERM) von E.ON integriert. Ab 2021 wird dieser als Standard-ERM-Prozess dienen.
• Klimakennzahlen und Klimaziele
E.ONs aktuelle Klimakennzahlen bestehen hauptsächlich aus den Emissionswerten der CO2-Bilanz für die Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie den gemessenen Fortschritten bei der Erreichung der Klimaziele (siehe oben). In allen für sie relevanten Treibhausgaskategorien überprüft E.ON diese Fortschritte jährlich und führt im Rahmen einer Trendanalyse zudem alle drei Jahre eine vertiefte Bewertung durch.
Ausführlichere Informationen zur TCFD-Berichterstattung finden Sie im Kapitel "Klimaschutz" des Nachhaltigkeitsberichts 2020 und in einem ergänzenden Dokument "On course for net-zero - Supporting paper for E.ON's decarbonization strategy and climate-related disclosures 2020", das auf der Unternehmens-Website verfügbar ist. Zusätzlich informiert E.ON hierüber in ihrer CDP-Klimaberichterstattung. CDP ist eine der größten internationalen Vereinigungen von Investoren, die unabhängig die Transparenz und Qualität der Klimaberichterstattung von Unternehmen bewerten.
Aspekt 2: Arbeitnehmerbelange
Arbeitssicherheit und Gesundheit
E.ON verfolgt das Ziel, eine fürsorgende Unternehmenskultur ("Caring Culture") zu etablieren - und arbeitet kontinuierlich darauf hin. Hierzu gehört, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ihre Gesundheit zu fördern und dabei auch ihr seelisches Wohlbefinden im Blick zu behalten. Einige Mitarbeiter verrichten risikoreiche Arbeiten, etwa an Stromverteilnetzen. Strikte Sicherheitsstandards sind daher für E.ON von besonderer Bedeutung - denn Unfälle gefährden nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern haben möglicherweise auch Sachschäden, Arbeitsunterbrechungen und einen Reputationsverlust zur Folge. Angesichts der Covid-19-Pandemie erhielten alle drei Aspekte - Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden - im Jahr 2020 noch größere Bedeutung. Die Pandemie stellte E.ON vor Herausforderungen, denen E.ON im Sinne ihrer "Caring Culture" begegnet ist.
Bei den Themen Gesundheit und Sicherheit ("Health and Safety" - H&S) verfolgt E.ON einen aktiven sowie präventiven Ansatz und bekennt sich zu dem Prinzip "Null Toleranz für Unfälle". Es ist dementsprechend E.ONs zentrales Ziel, Arbeitsunfälle von vornherein zu vermeiden. Zu einer Präventionskultur verpflichtet sich E.ON seit 2009 auch mit der Unterzeichnung des "Düsseldorf Statements" zur "Erklärung von Seoul über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz" sowie zur "Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung".
Um dem Anspruch an Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gerecht zu werden, sind im Rahmen des HSE-Managements (Health, Safety and Environment; siehe HSE-Management) klare Verantwortlichkeiten benannt und Mindeststandards festgelegt. Diese gelten nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Angestellten von Partnerfirmen, die im Auftrag von E.ON Arbeiten ausführen. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Einheiten verpflichtet, extern zertifizierte Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme gemäß dem internationalen Standard ISO 45001 einzuführen (ISO 45001 ersetzt OHSAS 18001). Wichtiger Bestandteil des Managementsystems ist ein jährliches Management-Review. Es wird von den Einheiten jeweils eigenverantwortlich durchgeführt und ist die Voraussetzung für eine erneute Zertifizierung. Nach Bedarf führen der Bereich Corporate Audit und die HSE-Abteilung der Konzernzentrale zudem interne HSE-Audits durch. Dabei prüfen sie, ob E.ONs Standards eingehalten werden. Um zu entscheiden, in welcher Einheit ein Audit notwendig ist, analysiert E.ON das Unfallgeschehen des letzten Jahres und aktuelle Risikobewertungen. Neben den Audits helfen auch Kennzahlen zu Arbeitszeitausfällen, Unfällen und gefährlichen Ereignissen (Beinaheunfälle) bei der Ursachenforschung und ermöglichen eine umfassende Risikoanalyse. Der Vorstand wird über alle schweren Unfallereignisse, Entwicklungen im Unfallgeschehen sowie Maßnahmen und Programme informiert. Dies geschieht durch monatliche Berichte des Bereichs HSE sowie in regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit dem Senior Vice President Sustainability & HSE. Darüber hinaus erhält der für HSE zuständige Vorstand ein wöchentliches Update zur Arbeitssicherheit, das er in den Vorstandssitzungen vorstellt. Das Update enthält Informationen zu schwerwiegenden Ereignissen, die zum Tod von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Kunden oder Dritten hätten führen können. E.ON untersucht alle Unfälle sorgfältig, lernt daraus und unternimmt Schritte, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
E.ON will die eigenen Leistungen im Bereich H&S stetig verbessern. Hierzu verfolgt das Unternehmen einen dezentralen Ansatz: Die Geschäftseinheiten von E.ON entwickeln jeweils eigene H&S-Verbesserungspläne, in denen gesundheits- und sicherheits bezogene Ziele für ein oder mehrere Jahre festgelegt werden. Viele Einheiten setzen sich Jahresziele für die Leistungsbewertung im sogenannten kombinierten TRIF ("Total Recordable Injury Frequency Index"). In erster Linie konzentriert sich E.ON auf das Ziel, grundsätzlich alle Unfälle zu vermeiden. Daneben hat der E.ON-Vorstand 2018 mehrere persönliche H&S-Ziele für jene Top-100-Führungskräfte definiert, die direkt an ihn berichten. Dies wurde 2019 und erneut 2020 - nun auch unter Beteiligung der oberen Führungskräfte von innogy - wiederholt. E.ON will damit ihre "Caring Culture" weiter im Tagesgeschäft verankern. Wie in den Vorjahren nahmen die oberen Führungskräfte 2020 zudem an H&S-Workshops und an einer unternehmensweiten Nullmessung teil, um den HSE-Reifegrad von E.ON zu bewerten. Diese Maßnahmen sollen das Bewusstsein der Top-100-Führungskräfte für ihre persönlichen Ziele stärken und haben bereits zu einem Anstieg ihrer zielbezogenen Aktivitäten geführt.
Die Anzahl der Dienstwegeunfälle war 2020 um 70 Prozent niedriger als im Vorjahr. Die Verbesserung kann - neben den Covid-19-bedingt reduzierten Dienstwegen - unter anderem auf einen positiven Effekt der Sensibilisierung von Mitarbeitern zurückzuführen sein, die 2019 von den Top 100 vereinbart wurde.
In mehreren Ländern, in denen E.ON tätig ist, können sich Mitarbeiter mit Fragen oder Bedenken bezüglich ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit an eine externe Mitarbeiterberatung ("Lebenslagencoaching") wenden. Die Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung ist kostenlos, unabhängig und streng vertraulich.
In Deutschland ist dieses Angebot zentraler Bestandteil einer Konzernbetriebsgesundheitsvereinbarung, die 2015 zwischen der Unternehmensleitung und dem Konzernbetriebsrat geschlossen wurde.
Die Covid-19-Pandemie ging für viele Mitarbeiter mit Unsicherheiten einher. In dieser Situation wurden zahlreiche Informationen und Unterstützungsangebote zentral und lokal bereit gestellt - insbesondere Webinare, Podcasts sowie direkte Gesprächsangebote zu Sorgen und Nöten durch die HSE- und Personalabteilungen. Vorgesetzte erhielten regelmäßig ein aktualisiertes FAQ-Dokument, um ihren Teams die neuesten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Ergebnisse der im Jahr 2020 abgeschlossenen Vorfalluntersuchungen und HSE-Audits zeigen, dass E.ONs Managementsysteme grundsätzlich greifen. Die meisten der festgestellten Mängel wurden unverzüglich beseitigt. Es bleibt jedoch noch einiges zu tun, um sicherzustellen, dass alle neuen beziehungsweise überarbeiteten Strategien und Verfahren sowie weitere Erkenntnisse vollständig dokumentiert und implementiert werden. Dies betrifft insbesondere die E.ON-internen Arbeitsschutzvorschriften ihrer deutschen, aber auch internationalen Verteilnetzbetreiber. In einigen ihrer Einheiten außerhalb Deutschlands hat E.ON zudem vereinzelte Sicherheitsmängel festgestellt, die Mitarbeiter, Auftragnehmer und die Öffentlichkeit gefährden könnten. Diese wurden priorisiert und werden nach und nach behoben. Außerdem ergaben die Audits, wie wichtig es ist, den Mitarbeitern und Auftragnehmern laufend zu verdeutlichen, dass sie verantwortlich dafür sind, auf sich und andere aufzupassen und sofort etwas anzusprechen, wenn sie ein potenzielles Sicherheitsrisiko bemerken. Insgesamt konnte in den letzten Jahren eine kontinuierliche Verbesserung festgestellt werden. E.ON sieht die Audits und die daraus resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen als Chance, sich stetig zu optimieren.
Maßgeblich für die Bewertung der Leistung im Bereich Arbeitssicherheit ist der "Total Recordable Injury Frequency Index" (TRIF). Er misst die Gesamtzahl aller gemeldeten arbeitsbedingten Unfälle und Berufserkrankungen, normiert auf eine Million geleistete Arbeitsstunden. Seit 2011 bezieht E.ON dabei auch die Mitarbeiter der für das Unternehmen tätigen Vertragspartner ein (TRIF kombiniert). Viele der Einheiten definieren für den kombinierten TRIF im Rahmen ihrer HSE-Improvement-Pläne spezifische Jahresvorgaben, um dem Ziel, alle Unfälle zu vermeiden, näher zu kommen. Direkten Einfluss hat E.ON vorrangig auf die Reduzierung der Unfallereignisse der eigenen Mitarbeiter. Daher stellt E.ON im Folgenden die Entwicklung des sogenannten TRIF Mitarbeiter über die letzten Jahre dar.
TRIF Mitarbeiter1

1 Anzahl der gemeldeten arbeitsbedingten Unfälle - einschließlich tödlicher Unfälle - und Berufserkrankungen pro eine Million Arbeitsstunden. Enthalten sind ebenfalls Dienstwegeunfälle - mit und ohne Ausfalltage -, die einer ärztlichen Behandlung bedurften oder bei denen weiteres Arbeiten nur an einem Ersatzarbeitsplatz beziehungsweise nur ein eingeschränktes Weiterarbeiten möglich war.
2 Enthält innogy für den Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember 2019.
Der TRIF Mitarbeiter erreichte im Jahr 2020 mit 2,4 ein ähnliches Niveau wie im Jahr 2019 (2,5). Der TRIF der für E.ON tätigen Vertragspartner sank von 2,5 im Jahr 2019 auf 2,3 im Jahr 2020. Der kombinierte TRIF ging von 2,5 auf 2,3 zurück. E.ON sieht ihre Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Unfälle hierdurch bestätigt. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist eingeschränkt, da die Daten von innogy nur für einen Teil des Jahres 2019 berücksichtigt wurden.
Bedauerlicherweise starben 2020 drei Beschäftigte von Partnerfirmen und zwei E.ON Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsunfällen. Nach jedem tödlichen Unfall leitet E.ON umgehend eine Untersuchung ein, um den genauen Hergang nachzuvollziehen. Zudem erfolgt innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an das E.ON SE Vorstandsmitglied, das für die betroffene Einheit zuständig ist und an den HSE-Verantwortlichen im Konzernvorstand. Ziel ist es, die zugrunde liegenden Ursachen zu ermitteln und alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um vergleichbare Unfälle in Zukunft zu verhindern. E.ON beobachtet seit mehreren Jahren, dass das Bewusstsein für Arbeitssicherheit innerhalb des Unternehmens stetig zunimmt und die Unfallzahlen zurückgehen. Gleichwohl kommt es nach wie vor zu schweren und auch zu tödlichen Unfällen. E.ON kann und will sich hiermit nicht abfinden und hat ihre Anstrengungen zur Vorbeugung von Unfällen weiter intensiviert. Unter anderem startete Westnetz, eine E.ON-Tochter, Mitte 2020 ein groß angelegtes Arbeitsschutzprogramm mit Unterstützung durch eines der weltweit anerkanntesten Beratungsunternehmen im Bereich Sicherheit und operatives Risikomanagement. Es wurde eigens eine Taskforce mit verschiedenen Arbeitsgruppen aufgestellt sowie interne und externe Analysen initiiert, um sowohl kulturelle als auch technisch-prozessuale Belange zu beleuchten.
Die Gesundheitsquote der E.ON-Mitarbeiter lag im Jahr 2020 bei 96,3 Prozent. Sie spiegelt die Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage im Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit wider. Der Wert für 2020 war erneut hoch (2019: 96,0 Prozent).
Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterentwicklung
E.ONs Personalmanagement (Human Resources - HR) hat den Auftrag, das Unternehmen dazu zu befähigen, seine Wettbewerbsvorteile im Energiemarkt zu maximieren und seine Vision zu unterstützen, welche lautet: "Improving people's lives". Dies erreicht das Unternehmen, indem es die richtigen Mitarbeiter gewinnt und sie zur richtigen Zeit in die richtigen Positionen bringt. So muss E.ON nicht nur talentierte Mitarbeiter - in der Regel also potenzielle zukünftige Führungskräfte - identifizieren, entwickeln und an sich binden. Vielmehr gilt es auch, alle Mitarbeiter so zu fördern, dass sie ihr Potenzial voll ausschöpfen können und für eine zunehmend digitale Zukunft gerüstet sind. Im Jahr 2020 stellte die Covid-19-Pandemie eine besondere Herausforderung für das Personalmanagement dar. Hierzu finden Sie auf der Seite 22 des Geschäftsberichts weitere Informationen.
Die konzernweite Personalstrategie (Group People Strategy -GPS) weist den Weg für die personalbezogenen Aspekte von E.ONs Transformation und ihren langfristigen Erfolg in einer sich schnell verändernden Welt. 2020 hat E.ON eine neue Mitarbeiterstrategie mit dem Namen [email protected] entwickelt, die im Dezember vom Vorstand verabschiedet wurde. Sie legt vier Schwerpunkte für die Personalarbeit ("People Priorities") im gesamten Konzern fest: Zukunft der Arbeit, Diversity & Inklusion, Nachhaltigkeit und Führung. Die Personalaktivitäten richten sich konzernweit an der [email protected] aus und müssen alle zu den People Priorities und ihren wichtigsten Zielen beitragen. Durch diese Aktivitäten - darunter insbesondere die bestehenden strategischen Initiativen - soll die Strategie umgesetzt werden. Der gesamte Prozess wird flexibel und modular angelegt sein, um die Unterschiede zwischen den Geschäftseinheiten zu berücksichtigen.
Beispielsweise ist das Kompetenzmodell [email protected] weiterhin ein Kernstück der konzernweiten Personalstrategie und ein wichtiger Wegbereiter für die berufliche Entwicklung. Als unternehmensweiter Kompetenzrahmen ist [email protected] in alle personalbezogenen Abläufe integriert. Damit stellt E.ON sicher, die passenden Mitarbeiter zu rekrutieren, an das Unternehmen zu binden, in den richtigen Positionen einzusetzen und ihre Weiterentwicklung zu fördern, sodass der Erfolg von E.ON auch künftig gesichert ist. Das Unternehmen bietet verschiedene Karrierewege an. Dies macht E.ON zu einem attraktiven Arbeitgeber, sowohl für Menschen, die eine Fachkarriere anstreben, als auch für solche, die sich breiter aufstellen möchten. [email protected] wurde im Jahr 2020 überarbeitet, um den Integrationsprozess von E.ON und innogy, die aktualisierte E.ON-Story, HSE-Themen und die digitale Transformation zu berücksichtigen. Im Rahmen des Integrationsprozesses werden alle neuen Führungskräfte und Mitarbeiter über [email protected] informiert und entsprechend geschult. Weitere Informationen zum innogy-Integrationsprozess finden Sie auf Seite 50 des Geschäftsberichts.
Eine gemeinsame Unternehmenskultur ist entscheidend für den Erfolg der neuen E.ON und des Integrationsprozesses. Die neue E.ON wird unweigerlich ihre eigene Kultur entwickeln. Es gilt, diesen Prozess aktiv zu gestalten, statt ihn lediglich geschehen zu lassen - und das Fundament ist bereits gelegt. Die gemeinsame Unternehmenskultur basiert auf fünf neuen Unternehmenswerten, die das Handeln und den Umgang der Mitarbeiter - untereinander, mit Kunden und mit Geschäftspartnern - leiten. Im Namen aller Geschäftsbereiche von E.ON und innogy sowie aller Länder, in denen sie tätig sind, waren mehr als 250 Mitarbeiter an der Definition dieser Werte beteiligt. Sie lauten: "Putting our customer first", "Better together", "Delivering on our promises", "Exploring new paths" und "Behaving mindfully".
Im Jahr 2018 hat E.ON ihre Personalarbeit überwiegend dezentralisiert, um näher am Geschäft zu sein. Eine wichtige Aufgabe der verbleibenden zentralen HR-Funktion ist das Personalmanagement für die 100 leitenden Führungspositionen des Unternehmens. Hierzu zählen die Entwicklung von Führungskräften, die Besetzung von Stellen, die Nachfolgeplanung und ein langfristiges Talentmanagement. Jede Einheit muss über eigene Verfahren verfügen, um Talente zu erkennen und zu fördern und Nachfolgeplanung zu betreiben. Die Geschäftsleitungen der Einheiten sind unter anderem dafür zuständig sicherzustellen, dass alle neuen Mitarbeiter an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen und in wichtigen Themen wie Gesundheit und Sicherheit geschult werden. Hierfür können die Einheiten auf standardisierte E-Learning-Module von E.ON zurückgreifen. Diese E-Learnings und andere virtuelle Lernmittel sowie Kurse und Schulungsprogramme werden vom "People Development"-Team der zentralen HR-Funktion angeboten. E-Learning ist eine effektive, flexible und zeitgemäße Methode zur Weiterbildung der Mitarbeiter.
Der Senior Vice President HR nimmt regelmäßig an Vorstandssitzungen teil, um über Mitarbeiterthemen zu berichten. Der Vorstand bespricht turnusmäßig den aktuellen Stand der Talentpipeline. Darüber hinaus verschafft er sich ein- bis zweimal pro Jahr ein Bild vom gesamten Talentpool, einschließlich der unteren Führungsebenen. E.ON führt zudem ein jährliches Management-Review durch und tauscht sich regelmäßig über Talente und deren Entwicklungsbedarf aus. Hierzu nutzt das Unternehmen spezifische, auf die jeweiligen Jobfamilien zugeschnittene Talent-Board-Meetings, die 2020 eingeführt wurden.
Damit E.ON ihren Mitarbeitern innerhalb des dezentralen Konzepts einen einheitlichen Bezugsrahmen bieten kann, hat das Personalmanagement 2017 gemeinsam mit dem Vorstand die "People Commitments" entwickelt und verabschiedet. Sie umfassen zwölf zentrale Grundsätze zum Werteverständnis im Hinblick auf die Menschen bei E.ON. Diese Grundsätze, denen der Betriebsrat der E.ON SE zugestimmt hat, sind für den gesamten E.ON-Konzern verbindlich. Die Einheiten setzen die "People Commitments" gemäß den jeweiligen rechtlichen, kulturellen und geschäftlichen Gegebenheiten um. Die "People Commitments" umfassen eine ganze Reihe von Richt- und Leitlinien, beispielsweise Vereinbarungen über Arbeit im Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle, wie längere Auszeiten (Sabbaticals), Teilzeitarbeit oder Sonderurlaube.
E.ON setzt ein breites Spektrum an Instrumenten ein, um ihren Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld und gute Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. So regelt beispielsweise die internationale Transferrichtlinie die zeitweilige Entsendung der Mitarbeiter ins Ausland. Eine Auslandsentsendung dauert im Schnitt zwei bis drei Jahre. E.ON bildet außerdem in einer Vielzahl von Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen aus. Ein Beispiel ist die E.ON-Ausbildungsinitiative in Deutschland, die Schulabgängern den Start ins Berufsleben durch ausbildungsvorbereitende Praktika, Schulprojekte und andere Programme erleichtert. Bei den "E.ON Graduate Programmes" (EGPs) durchlaufen hoch qualifizierte Universitätsabsolventen ein 18- bis 24-monatiges Traineeprogramm. In dieser Zeit lernen sie drei bis sechs unterschiedliche Konzerneinheiten und -abteilungen von E.ON kennen und erhalten so einen umfassenden Überblick über das Unternehmen. Die EGPs werden in Schweden, Tschechien, Ungarn und Rumänien angeboten. Aufgrund der Restrukturierung des britischen Geschäfts ruht das EGP in Großbritannien bis 2021. In Deutschland bietet E.ON ein Jobstarter- und ein Werkstudentenprogramm an.
E.ON führt seit 2014 jährlich eine Mitarbeiterbefragung durch, um herauszufinden, wie die Mitarbeiter ihre Arbeit, ihren Vorgesetzten, das Arbeitsklima in ihrer Einheit und andere Themen einschätzen. Seit 2018 nehmen auch die ehemaligen innogy-Mitarbeiter an den Befragungen teil. Diese sogenannten Pulse Checks beinhalten Fragen zu den Unternehmenswerten von E.ON und zu aktuellen Themen, wie im Jahr 2020 der Covid-19-Pandemie. Das Feedback der Mitarbeiter zu E.ONs Umgang mit der Pandemie war sehr positiv. Ein wichtiger Teil dieser Befragungen ist seit 2017 der Employee Net Promoter Score ("eNPS"),
der die Bereitschaft der Beschäftigten misst, E.ON als Arbeitgeber weiterzuempfehlen. Seitdem hat sich der eNPS-Wert von -4 auf +25 verbessert. 2020 beinhaltete die Umfrage auch eine Reihe von Fragen zu dem, was E.ON "Caring Culture" nennt. Dabei wurden die Mitarbeiter gebeten einzuschätzen, wo E.ON ihre Sicherheitskultur sowie ihr Engagement für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter im Allgemeinen noch verbessern kann. E.ON analysiert die Rückmeldungen der Befragten sorgfältig, um Bereiche zu identifizieren, in denen das Unternehmen noch besser werden sollte.
E.ON verfügt über einen konzernweit einheitlichen Einstellungsprozess für ihre Führungskräfte. Er ist darauf ausgerichtet, die Besetzung der leitenden Managementpositionen zu verbessern, die Einstellung transparenter zu gestalten und Chancengleichheit zu gewährleisten. Hauptbestandteil dieses Verfahrens ist eine Konferenz zur Stellenbesetzung, die alle zwei Wochen stattfindet. Dort diskutieren Talentmanager aus dem gesamten Unternehmen über offene Stellen und mögliche Kandidaten. E.ON stellt sicher, dass sich die Führungskräfte aktiv für ihre berufliche Weiterentwicklung engagieren sowie geeignete Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Die Personalmechanismen gewährleisten außerdem, dass E.ON einen guten Überblick über die aktuelle Personalsituation sowie den künftigen Bedarf hat. Da Feedback unerlässlich ist, um die Mitarbeiter zu Spitzenleistungen zu befähigen, bietet E.ON ihnen zudem regelmäßige Reflexions- und Entwicklungsgespräche an.
E.ONs Ansicht nach bedarf es einer attraktiven Gesamtvergütung mit ansprechenden Zusatzleistungen, um Mitarbeiter angemessen zu entlohnen. In den Vergütungssystemen nahezu aller Mitarbeiter im Konzern ist daher eine vom Unternehmensergebnis abhängige Komponente enthalten. Sie orientiert sich häufig an denselben KPIs, die auch für die Vergütung des Vorstands von Bedeutung sind.
E.ON möchte Mitarbeiter (und deren Know-how) an sich binden und ihnen die Möglichkeit geben, sich beruflich noch mehr zu entfalten. Deshalb zielt E.ON darauf ab, ihre Mitarbeiter so zu entwickeln, dass Führungspositionen intern besetzt werden können. Bei den Stellenbesetzungen wird eine gemeinsame Plattform genutzt, um systematisch zu verfolgen, wie viele Frauen an einem Bewerbungsprozess teilgenommen haben und mit wem eine vakante Stelle letztendlich besetzt wurde. Außerdem kann E.ON so überwachen, ob die ausgewählten Kandidaten aus dem eigenen Entwicklungspool stammen und ob sie dem Diversity-Ziel entsprechen. Darüber hinaus konzentrieren sich die erwähnten Talent Boards nicht nur darauf, Talente zu identifizieren und die Nachfolge zu planen, sondern in den letzten Jahren auch auf Diversity-Themen. Ziel ist dabei unter anderem, den Anteil von Frauen und von Mitarbeitern aus Minderheitengruppen unter den Führungskräften des Unternehmens zu erhöhen. Diesbezüglich hat E.ON ihr Engagement im Jahr 2020 verstärkt und Diversity zu einem vorrangigen Thema in ihrer neuen konzernweiten Personalstrategie (GPS) erhoben. Durch die Talent Boards wird E.ON die Effektivität ihres Talentmanagements genauer bewerten können, sobald genügend Daten vorliegen.
Diversity und Inklusion
Weitere Informationen zum Thema Diversity und Inklusion bei E.ON finden Sie auf den Seiten 51 bis 53 des Geschäftsberichts.
Aspekt 3: Sozialbelange
Versorgungssicherheit
Als Energieunternehmen und Verteilnetzbetreiber hat E.ON das Ziel, die sichere Versorgung ihrer Kunden mit Strom zu gewährleisten. Eine zuverlässige Stromversorgung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Industrienationen ihre Infrastruktur aufrechterhalten und die Bedürfnisse ihrer Bewohner befriedigen können. So sind etwa Industriekunden, die eine hochpräzise industrielle Fertigung betreiben, auf eine konstante Netzfrequenz angewiesen. Ist diese nicht gewährleistet, können Maschinen ausfallen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Eine vollständige Unterbrechung der Stromversorgung kann nicht nur für Industriekunden schwerwiegende Folgen haben: Die meisten Vorgänge in Unternehmen, dem öffentlichen Dienst und privaten Haushalten funktionieren heutzutage nicht mehr ohne Strom. Eine Herausforderung bei der Stromversorgung besteht darin, dass Energie immer häufiger dezentral erzeugt wird. Dies hat zur Folge, dass der Strom von vielen unterschiedlichen Punkten in E.ONs Netze eingespeist wird. Hinzu kommt, dass die Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen schwankt, da sie vom Wetter und anderen Faktoren abhängig ist, die außerhalb von E.ONs Einflussbereich liegen.
E.ON hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Verteilnetze auf diese dezentrale Energiewelt auszurichten. Sie sind entscheidendes Bindeglied zwischen Stromerzeuger und -nutzer. Nur wenn die Verteilnetze einwandfrei funktionieren und E.ON sie auf die Herausforderungen der neuen Energiewelt ausrichtet, kann E.ON auch künftig eine zuverlässige Versorgung gewährleisten. Dazu erweitert E.ON die bisherige, konventionelle Infrastruktur um sogenannte Smart-Grid-Technologien (deutsch: intelligente Netze). So kann E.ON die Erzeugung, Verteilung und Speicherung von Energie besser steuern.
Für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Verteilnetze sind die regionalen Netzgesellschaften von E.ON verantwortlich. Dort steuert die sogenannte Netzleitstelle den operativen Netzbetrieb. Sie ist auch dafür zuständig, unvorhersehbare Ausfälle in der jeweiligen Region zu beheben. Sollte es eine flächendeckende Großstörung geben, regelt das Krisenmanagement von E.ON die Zuständigkeiten und Abläufe. Die Konzernrichtlinie "Ereignis- und Krisenmanagement" macht dazu klare Vorgaben. Ein Mitglied des E.ON-Vorstands verantwortet den Bereich Energienetze. Unter seiner Leitung steuern drei Abteilungen in der Konzernzentrale die regionalen Einheiten des Bereichs. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die strategische Entwicklung, die Zuteilung von Kapital und das Assetmanagement.
Im Rahmen von Investitions- und Instandhaltungsprogrammen baut E.ON ihre Netze bedarfsgerecht aus und hält sie instand. Auf diese Weise stellt E.ON sicher, dass alle ihre Netzkunden daran angeschlossen sind und zuverlässig mit Energie versorgt werden. Die auf ein oder mehrere Jahre ausgelegten Maßnahmen werden von den regionalen Netzgesellschaften eigenverantwortlich umgesetzt. Die Höhe der jeweiligen Investitionen wird zentral genehmigt. Die endgültige Genehmigung durch den E.ON-Vorstand erfolgt am Ende des jährlichen Prozesses zur Planung und Budgetierung mittelfristiger Maßnahmen. Ein Teil des Investitionsbudgets wird für den schrittweisen Ausbau intelligenter Netze genutzt: E.ONs Netzstruktur wird mit Sensorik, Steuerungs- und Leittechnik ausgestattet und digital vernetzt. Dabei ermöglicht der zunehmende Einsatz von Smart-Grid-Technologien, kostenintensive Investitionen in den klassischen Netzausbau zu vermeiden oder zu verzögern - zum Beispiel, indem bestehende Freileitungen mit der neuen Technologie besser ausgelastet werden können. Neben der Versorgungssicherheit steht bei Investitionsentscheidungen immer auch die Effizienz der Maßnahmen im Fokus. Das heißt, E.ON entscheidet sich für diejenigen Lösungen, die technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten sind. Denn Netzinvestitionen haben auch Einfluss auf die sogenannten Netzentgelte, die einen Anteil des vom Kunden bezahlten Strompreises ausmachen.
E.ONs regionale Netzgesellschaften erfassen alle geplanten und ungeplanten Ausfälle in ihren Verteilnetzen. Die ermittelten Daten fließen in den "System Average Interruption Duration Index" (SAIDI) für Strom ein. Er gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgten Verbraucher pro Jahr an. Den SAIDI ihrer vollkonsolidierten Netzgesellschaften weist E.ON nach Ländern aus. Der Wert für Deutschland ergibt sich zum Beispiel aus dem Durchschnitt der dortigen Netzgesellschaften. Berechnet wird er nach der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgeschriebenen Methode. Die Berechnung basiert auf Ausfällen, die auch von der BNetzA verifiziert sind. Das Ergebnis kann daher als offiziell erachtet werden. In allen Ländern, in denen E.ON Netze betreibt, gibt es mittlerweile Qualitätsvorschriften. Auf deren Basis prüft und validiert die jeweilige nationale Regulierungsbehörde die Störungsmeldungen der Netzbetreiber. Die SAIDI- Zahlen für ein bestimmtes Land spiegeln daher die von der jeweiligen Regulierungsbehörde vorgegebene Methodik wider.
Bis zum Ende der Datenerfassung hatte keine Regulierungsbehörde den Prozess der Validierung der Ausfälle für 2020 abgeschlossen. Da dieser Bericht endgültige, behördlich geprüfte Zahlen (durch BNetzA und entsprechende Behörden im Ausland) zur Servicequalität enthalten soll, werden nachfolgend die entsprechenden Vorjahreswerte offengelegt.
Obwohl der SAIDI nicht zur Steuerung von Managementprozessen genutzt wird, liefert er wichtige Informationen über die Servicequalität der Netze. So informieren die Netzbetreiber das für den Netzbetrieb zuständige E.ON-Vorstandsmitglied in regelmäßigen Abständen über ihre Versorgungszuverlässigkeit. Die SAIDIs aller E.ON-Netzbetreiber sind zudem Bestandteil des vierteljährlichen Leistungsberichts an den E.ON-Vorstand.
SAIDI Strom1
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Minuten pro Jahr | Geplant | Ungeplant | Gesamt | Geplant | Ungeplant | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 7 | 16 | 22 | 8 | 17 | 25 |
| Schweden | 25 | 121 | 146 | 22 | 100 | 122 |
| Ungarn | 117 | 61 | 178 | 128 | 59 | 187 |
| Tschechien | 145 | 47 | 192 | 154 | 50 | 205 |
| Rumänien | 288 | 358 | 646 | 339 | 465 | 804 |
| Slowakei2 | 143 | 65 | 208 | 176 | 79 | 255 |
| Polen | 9 | 44 | 53 | 11 | 56 | 68 |
| 2018 | |||
|---|---|---|---|
| Minuten pro Jahr | Geplant | Ungeplant | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 9 | 15 | 24 |
| Schweden | 28 | 70 | 98 |
| Ungarn | 126 | 65 | 191 |
| Tschechien | 157 | 78 | 235 |
| Rumänien | 262 | 522 | 783 |
| Slowakei2 | 178 | 87 | 266 |
| Polen | 9 | 70 | 79 |
1 Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Vorjahr: 2020 auf 2019, 2019 auf 2018. Aufgrund einer neuen Berechnungsmethode mussten die Vorjahreszahlen angeglichen werden.
Mögliche Abweichungen in der Summenbildung durch Rundung der Zahlen.
2 49 Prozent Minderheitsbeteiligung
E.ON hat den SAIDI-Wert für 2020 (basierend auf den Daten von 2019) in allen Ländern außer in Schweden verbessert. Die einzige Ausnahme bildet Schweden, wo E.ONs Kunden aufgrund eines Orkans und schwerer Unwetter im Sommer im Durchschnitt stärker von Stromausfällen betroffen waren als in den Vorjahren. Wie in den vergangenen Jahren waren E.ONs Netze in Deutschland am zuverlässigsten.
Kundenzufriedenheit
Für den Geschäftserfolg von E.ON ist es entscheidend, dass es gelingt, neue Kunden zu gewinnen und bestehende zu halten. Globale Trends wie Klimaschutz und Digitalisierung verändern nicht nur die Energielandschaft, sondern erzeugen auch neue Bedürfnisse bei den Kunden. Nur wenn E.ON ihre Produkte und Dienstleistungen daran ausrichtet und sich kontinuierlich verbessert, kann sie auch in Zukunft am Markt erfolgreich sein.
E.ON stellt die Interessen und Bedürfnisse ihrer Kunden in den Mittelpunkt ihres Handelns. Dieser Grundsatz ist einer der zentralen Unternehmenswerte. Er ist eingebettet in die Leitlinien zur Kundenzufriedenheit, das E.ON-Markenmodell und [email protected], das konzernweite Kompetenzmodell. Als kundenfokussiertes Unternehmen möchte E.ON die Zufriedenheit der Kunden kontinuierlich steigern und in ihren Märkten darin die Nummer eins unter den Anbietern für Energielösungen werden.
E.ON misst das Vertrauen und die Loyalität ihrer Kunden mit dem Net Promoter Score (NPS), der 2009 eingeführt und 2013 als gruppenweites Programm implementiert wurde. Der NPS-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Kunden das Unternehmen E.ON und seine Dienstleistungen weiterempfehlen. Außerdem hilft er E.ON herauszufinden, welche Themen den Kunden aktuell besonders wichtig sind. So kann E.ON ihre Maßnahmen an die aktuellen Kundenbedürfnisse anpassen. E.ON misst drei Arten des NPS. Der strategische NPS (Top-down-NPS) vergleicht die Leistung von E.ON mit der der Wettbewerber. Er basiert auf dem Feedback von Kunden, unabhängig davon, ob sie mit E.ON interagiert haben oder nicht. Der sogenannte Journey NPS misst die Loyalität von Kunden, die eine intensivere Erfahrung mit E.ON hatten - etwa, wenn E.ON sie nach einem Umzug dabei unterstützt hat, ihren Energievertrag zu ändern. Der Touchpoint NPS (Bottom-up-NPS) basiert auf dem Feedback von Kunden, die eine spezifische Interaktion mit E.ON hatten, beispielsweise ein Gespräch mit einem Mitarbeiter aus einem der Callcenter. Das NPS-Programm wird von allen Einheiten eingesetzt - seit September 2020 aufgrund der innogy-Integration auch von den Niederlanden und Polen. Für sie werden ab 2021 Verbesserungsziele festgelegt, diese Märkte sind aber nicht in E.ONs NPS-Werten für 2020 enthalten. 2017 hat E.ON in diesem Zusammenhang eine neue Methodik eingeführt. Sie ermöglicht es, den strategischen NPS in allen Märkten von E.ON einheitlich zu messen. Auf diese Weise kann E.ON marktübergreifende Kundenprobleme identifizieren und lösen. Außerdem erkennt E.ON leichter, in welchen Bereichen den Kunden nützliche Innovationen geboten werden können. Die Methodik des automatisierten Reportings beseitigt die Fehler der manuellen Dateneingabe und verbessert damit die Qualität und Prüfbarkeit der Daten.
E.ON legt jährlich unternehmensweite Ziele für den strategischen und den Journey NPS fest. Beide Indikatoren nutzt E.ON auf Bereichs- und Einheitenebene zur Steuerung. Dem strategischen NPS kommt dabei aufgrund der erhobenen Wettbewerberinformationen eine hohe Steuerungsbedeutung zu. Seit September 2020 erhält der E.ON-Vorstand monatlich einen Bericht über die NPS-Leistung. Darüber hinaus tauschen sich der Chief Operating Officer - Commercial und die CEOs der regionalen Einheiten mithilfe regelmäßiger Marktberichte über NPS- und Kundenthemen aus. Der NPS spielt auch eine Rolle bei der variablen Vergütung der Führungskräfte. Diese besteht aus zwei Komponenten: Ein Faktor berücksichtigt die Unternehmens Performance und ein anderer die individuelle Leistung der Führungskraft. Seit 2020 machen der strategische NPS und der Journey NPS 20 Prozent des Unternehmens-Performance-Faktors aus. Auch im Jahr 2020 wurde die NPS-Zielerreichung nicht bei der Festlegung der E.ON-Vorstandsvergütung berücksichtigt, allerdings hat E.ON damit begonnen, einen entsprechenden Prozess zu erarbeiten. Seit 2017 gibt es in jeder Einheit Schlüsselmaßnahmen, mit denen die Kundenwahrnehmung systematisch verbessert werden soll. Diese Maßnahmen werden von den CEOs und Vorständen der Einheiten initiiert und geleitet. CEO und Vorstandsmitglieder sind persönlich für die Entwicklung der NPS-Werte in ihrer Einheit verantwortlich. Die Schlüsselmaßnahmen tragen den Namen "game-changing initiatives". Sie werden jährlich definiert und können je nach Umfang der erforderlichen Änderungen eine Laufzeit von mehreren Jahren haben.
Das Chief Operating Office - Commercial (COO-C) koordiniert von der Konzernzentrale aus die Marken- und Marketingstrategie. Sein Ziel ist es, die Marke E.ON weiterzuentwickeln und zu stärken. Das COO-C unterstützt das Vertriebs- und Energielösungsgeschäft für alle Kundenbereiche und in allen Märkten von E.ON. Vor Ort, in den regionalen Einheiten, sind die sogenannten Customer Experience Teams für Kundenzufriedenheit zuständig.
Sie treiben Projekte und Maßnahmen in ihrem jeweiligen Vertriebsgebiet voran und tauschen sich monatlich über erfolgreiche Maßnahmen und Fortschritte aus. Customer Experience Teams bestehen in Deutschland, Großbritannien, Italien, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. Die Geschäftseinheiten in den Niederlanden und Polen wurden im Laufe des Jahres 2020 aufgenommen.
Im Jahr 2020 hat E.ON außerdem ein Global Customer Leadership Team gegründet, das sich aus leitenden Customer-Experience-Führungskräften des gesamten Konzerns sowie aus Verantwortlichen für Customer and Market Insights zusammensetzt. Sein Ziel ist es, den Funktionen Customer Insight und Customer Experience eine Plattform für den gegenseitigen Austausch zu bieten und Kundenthemen zu höherer Akzeptanz auf allen Managementebenen zu verhelfen. Im September 2020 trat das Team erstmals zusammen. Fortan trifft es sich alle zwei Monate, um die Leistung zu bewerten, Bereiche für eine überregionale Zusammenarbeit zu ermitteln und dem Kunden eine stärkere Stimme zu verleihen.
2020 war wegen der Covid-19-Pandemie ein sehr herausforderndes Jahr. Die regionalen Einheiten von E.ON haben schnell reagiert. Zu jeder Zeit war die ununterbrochene Lieferung von Energie sichergestellt. Zusätzlich hat E.ON dafür gesorgt, dass Inkassoprozesse an die veränderten Anforderungen angepasst wurden. Um trotz notwendiger Schließung von Kundencentern erreichbar zu bleiben und ihre Kunden wirksamer unterstützen zu können, hat E.ON in kürzester Zeit neue digitale Dienste eingeführt. Ein Videochat zum Beispiel ermöglichte es Kunden, ihre Angelegenheiten zu regeln, ohne ein E.ON-Kundencenter aufsuchen zu müssen.
Im Rahmen des Programms "In die Kundenwelt eintauchen" ("Customer Immersion Programme") bringt E.ON Führungskräfte und Mitarbeiter direkt mit Privat- und Geschäftskunden zusammen. Ziel dieser Begegnungen ist es, das grundsätzliche Verständnis und Engagement für Kunden zu fördern.
Der durchschnittliche strategische NPS für Haushaltskunden stieg im Laufe des Jahres 2020 stetig an und war im Oktober sowie Dezember auf seinem höchsten Stand. Während des gesamten Jahres lag er über dem Durchschnitt der Wettbewerber.
Während des ersten pandemiebedingten Lockdowns war es schwierig, Feedback von Kunden in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhalten. Infolgedessen beschloss der E.ON-Vorstand, den NPS für KMU für das Jahr 2020 vom Gesamtunternehmensfaktor auszuschließen. 2021 soll er wieder einbezogen werden.
Aspekt 4: Menschenrechte
Menschenrechte und Lieferantenmanagement
E.ON hat sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte in allen Geschäftsprozessen zu respektieren. Wenn die grundlegenden Rechte und Bedürfnisse von Menschen missachtet werden, hat dies schwerwiegende Auswirkungen für die Betroffenen haben und kann dem Ruf von E.ON schaden. Die Einhaltung von sozialen Standards spielt außerdem eine wichtige Rolle in Geschäftsbeziehungen mit Partnerunternehmen. Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen an Transparenz und Kontrolle in Unternehmen. So verpflichtet beispielsweise der "UK Modern Slavery Act" in Großbritannien E.ON dazu, über Maßnahmen gegen den internationalen Menschenhandel zu berichten. Dr. Johannes Teyssen, CEO von E.ON, ist zugleich Chief Sustainability Officer und Chief Human Rights Officer.
Um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, hält E.ON sich an externe Standards und setzt auf eigene Richt- und Leitlinien. Die überarbeitete Fassung des Verhaltenskodex (Näheres hierzu siehe "Aspekt 5: Antikorruption") ist 2018 in Kraft getreten.
Er verpflichtet alle Mitarbeiter, einen Beitrag zu einem diskriminierungsfreien und sicheren Arbeitsumfeld zu leisten und die Menschenrechte zu achten. E.ONs Erklärung zur Menschenrechtspolitik erkennt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen (UN) und deren grundlegende Konventionen ausdrücklich an und verweist auf E.ONs eigene Richtlinien, wie den Verhaltenskodex für Lieferanten. Zu den Standards, nach denen E.ON sich richtet, zählen außerdem die Prinzipien des "Global Compact" der Vereinten Nationen (UNGC) und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Seit 2020 bietet E.ON ein neues Online-Schulungsmodul zu Compliance, Menschenrechten sowie Cyber- und Datensicherheit an. Das Schulungsmodul ist für alle Mitarbeiter verpflichtend und wird jährlich durchgeführt. Zum Jahresende hatten es 87,3 Prozent der Mitarbeiter absolviert.
Die Standards für Menschenrechte und ethische Geschäftspraktiken, die E.ON von ihren Lieferanten verlangt, sind im Verhaltenskodex für Lieferanten definiert; er wurde im Jahr 2020 aktualisiert und von den ehemaligen innogy-Einheiten übernommen. Die neue Version stellt die CSR-Anforderungen (Corporate Social Responsibility) detaillierter dar und erklärt, wie man sich an die Whistleblower-Hotline von E.ON wenden kann.
Der Qualifizierungsprozess (Onboarding) für Lieferanten besteht aus drei Schritten: einer vom Lieferanten selbst vorzunehmenden Registrierung und seiner formellen Zusage, den E.ON-Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten, sowie einer Compliance- Prüfung. Non-Fuel-Lieferanten, die nicht der Lieferantenqualifizierung unterliegen, müssen E.ONs Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einkaufsverträge zustimmen. Diese sind rechtsverbindlich und verpflichten die Non-Fuel-Lieferanten unter anderem, den Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten sowie die UNGC-Prinzipien zu unterstützen. Darüber hinaus definieren die Funktionsrichtlinie "Supply Chain" und das Supply-Chain-Handbuch konzernweite Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten für die Beschaffung von Non-Fuels. Ausgenommen hiervon sind die in einer speziellen Ausnahmeliste aufgeführten Sonderfälle (zum Beispiel Commodity-, Finanz- und Immobilientransaktionen, Versicherungen oder Steuern).
Onboarding-Bewertungen gewährleisten, dass E.ON ausschließlich mit Lieferanten zusammenarbeitet, die sich E.ONs Standards verpflichtet haben. Ende 2018 nahm E.ON eine überarbeitete, vollständig digitale Lösung zum Onboarding von Lieferanten in Betrieb. Diese ist Teil ihres ERP-Systems (Enterprise Resource Planning). Im Jahr 2019 konzentrierte sich E.ON auf die Überwachung bestehender und neuer Lieferanten, um sicherzustellen, dass diese die Mindestanforderungen erfüllen. Im Oktober 2020 haben Einheiten der ehemaligen innogy diesen Onboarding-Prozess für Lieferanten übernommen. Jeder Non-Fuel-Lieferant, der mit einer einzelnen Transaktion ein Auftragsvolumen von 25.000 € übersteigt oder ein mittleres oder hohes Risiko in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt aufweist, muss den Prozess durchlaufen. In einigen Fällen unternimmt E.ON während des Onboarding-Prozesses zusätzliche Schritte wie Auditierungen von Lieferanten. Dabei beurteilt E.ON unter anderem, ob der Lieferant ihre Menschenrechtsstandards einhält. Zum Jahresende 2020 war für 99,3 Prozent Bestellungen und Vertragsabrufe von E.ON der Onboarding-Prozess abgeschlossen (ehemalige E.ON-Einheiten). Darüber hinaus bewertet E.ON ihre wichtigsten Non-Fuel-Lieferanten regelmäßig anhand von fünf Leistungsindikatoren: Qualität, Kommerzielles, Lieferung, Prozesse und Innovation sowie CSR; CSR beinhaltet auch den Schutz der Menschenrechte. E.ON teilt den Lieferanten die jeweiligen Ergebnisse bei einem Treffen zur Leistungsbeurteilung mit. Abhängig vom Verlauf des Treffens kann sich E.ON daraufhin veranlasst sehen, spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung hinsichtlich eines oder mehrerer der Leistungsindikatoren einzuleiten, wenn das Unternehmen weiterhin eine Geschäftsbeziehung mit E.ON anstrebt. Ende 2019 haben E.ON und innogy ihre jeweiligen Best Practices herangezogen, um den Prozess zur Lieferantenbeurteilung zu harmonisieren. Der harmonisierte Prozess ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Seitdem wird auch die ESG-Leistung der wichtigsten Lieferanten von innogy bewertet - was in der früheren innogy-Lieferantenbewertung nicht gegeben war. 2020 erhöhte E.ON den Anteil der neuen Lieferanten, die zum ersten Mal beurteilt wurden. Die Gesamtzahl der Bewertungen stieg um 88 Prozent. Darüber hinaus hat E.ON ihre Non-Fuel-Lieferanten erneut überprüft, um jene mit einem großen CO2-Fußabdruck zu identifizieren - und nach Möglichkeiten gesucht, ihre Dekarbonisierung zu fördern. Für das Jahr 2021 plant E.ON, die Klimaleistung von Non-Fuel-Lieferanten tiefer gehend zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen anzuregen.
Das Unternehmen hat sich verpflichtet, Brennstoffe verantwortungsvoll und nachhaltig zu beschaffen. Auch Lieferanten von fester Biomasse müssen sich, ebenso wie Non-Fuel-Lieferanten, vertraglich dazu verpflichten, den E.ON-Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten. Darüber hinaus bestimmt die E.ON-Ergänzung zum Biomasseeinkauf die Unternehmensrichtlinien und -verfahren, die unter anderem für Risikobewertungen, Lieferantenaudits und Bestimmungen für Joint Ventures gelten. Alle Verträge mit Biomasselieferanten beinhalten die Ergänzung. Diese Lieferanten müssen sich verpflichten, die Menschenrechte zu respektieren und die allgemeinen Lebensbedingungen derjenigen zu sichern, die von der Biomasseproduktion betroffen sind; außerdem müssen sie die biologische Vielfalt und die Umwelt schützen.
Ähnlich wie bei der Beschaffung von fester Biomasse ist der E.ON-Verhaltenskodex für Lieferanten in die Verträge zur Beschaffung von Uran und Brennelementen integriert. Er wird durch die Kernbrennstoff-Einkaufsrichtlinie und die E.ON-Kernbrennstoff-Policy ergänzt, die weitere Standards definieren. E.ON bezieht Uran ausschließlich von etablierten Lieferanten mit nachgewiesener Erfahrung. Zusätzlich werden weitere Leistungsbewertungen von Brennstofflieferanten durchgeführt, die Reviews oder Audits vor Ort beinhalten können.
Das Ziel von E.ON ist es, Verstöße gegen Menschenrechte, Umweltstandards und ihre Unternehmensgrundsätze zu verhindern, indem die entsprechenden Risiken entlang der Wertschöpfungskette aus einer ganzheitlichen Perspektive identifiziert werden. Regelmäßige Risikobewertungen können E.ON helfen, tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße aufzudecken. E.ON erfasst Lieferanten mit festgestellten oder vermuteten Verstößen in einem neuen KPI ("Suppliers under investigation/ monitorization"), der 2020 in das vierteljährliche Reporting der Funktion Group Supply Chain aufgenommen wurde. In diesen Fällen wird - nachdem der Supply Chain Compliance Officer und der jeweilige Supply Chain Director benachrichtigt worden sind - ein Prozess begonnen, der dazu dient, die Missstände umgehend zu bereinigen. Gelingt dies nicht, beendet E.ON die Geschäftsbeziehungen zu dem betroffenen Lieferanten. Im Jahr 2020 wurden keine Compliance-Verstöße festgestellt und somit keine Geschäftsbeziehungen abgebrochen.
Mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte können Mitarbeiter über die internen Berichtswege und eine konzernweite externe Whistleblower-Hotline melden. Im Dezember 2019 erweiterte E.ON den Hotline-Dienst und veröffentlichte dessen Telefonnummer im Internet. Nicht nur E.ON-Mitarbeiter, sondern auch Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und andere Dritte können sich vertrauensvoll an diese Hotline wenden. Die Hotline kann Anrufe in den Amtssprachen aller Länder, in denen E.ON tätig ist, bearbeiten. Die Hinweise werden von der Compliance-Abteilung auf Konzernebene an den zuständigen Bereich weitergeleitet. Je nach Art und Schwere des potenziellen Verstoßes meldet Group Compliance diesen unverzüglich an den E.ON-Vorstand, stellt Strafanzeige, leitet eine eigene Untersuchung ein oder ergreift andere Maßnahmen. Im Jahr 2020 wurde auf diesem Weg keine Verletzung der Menschenrechte gemeldet.
2017 veröffentlichte die deutsche Bundesregierung ihren Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP dient Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Politik, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft als Plattform, um die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette zu fördern. Der NAP definiert Leitlinien für die Einbettung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence - HRDD) in die Unternehmensstrategie und die Geschäftsprozesse und ermutigt Unternehmen, diesen Schritt von sich aus zu gehen. Im April 2020 nahm E.ON am freiwilligen NAP-Monitoring der Bundesregierung teil. Bereits 2019 hatte E.ON teilgenommen und ein strenges Benchmarking sowie eine menschenrechtliche Risikobewertung durchgeführt. Sie umfasste 80 Prozent des aktuellen und erwarteten Beschaffungsvolumens sowie alle Einkaufskategorien. Im Jahr 2020 entwarf die Funktion Group Supply Chain einen systematischen Prozess zur Einführung der 2019 entwickelten Risikomatrix. Diese schlüsselt die Risiken nach Ländern und Einkaufskategorien auf und dient dem Zweck, jedes potenzielle Risiko von Menschenrechtsverletzungen zu mindern. Für das Jahr 2021 ist geplant, die Matrix im Hinblick auf die neuen E.ON-Lieferanten (einschließlich der ehemaligen innogy-Lieferanten, die 2020 noch nicht in der Matrix enthalten waren) zu überprüfen und regelmäßig zu aktualisieren. Das übergreifende Supplier Relationship Management (SRM) der Funktion Group Supply Chain schließt alle oben genannten Aktivitäten ein.
Aspekt 5: Antikorruption
Compliance und Antikorruption
E.ON bekennt sich dazu, Korruption in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen, und unterstützt nationale und internationale Bestrebungen, die ihr entgegenwirken. Auch als Mitglied im "Global Compact" der UN lehnt E.ON jegliche Form von Korruption ab. Schließlich führt derartiges Verhalten dazu, dass Entscheidungen aus den falschen Gründen getroffen werden. Dies kann Fortschritt und Innovationen verhindern, den Wettbewerb verzerren und dem Unternehmen langfristig schaden. So müssen Firmen mit Bußgeldern und einer strafrechtlichen Verfolgung der verantwortlichen Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder rechnen. Um sich das Vertrauen von Stakeholdern dauerhaft zu sichern, kontrolliert E.ON die Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben genau. Mit eventuellen Verstößen geht E.ON transparent um und ahndet diese konsequent.
Der Vorstand trägt die übergeordnete Verantwortung dafür, dass geltende Gesetze eingehalten und Compliance-Risiken überwacht werden. Der E.ON-Konzern verfügt über ein wirksames Compliance-Management-System (CMS). Mit ihm legt E.ON konzernweit einheitliche Mindeststandards für bestimmte Compliance-Themen - darunter auch das Thema Antikorruption - fest. Auf Grundlage einer konzernweiten Richtlinie sind der Chief Compliance Officer (CCO) und die Compliance-Abteilung auf Konzernebene (Group Compliance) sowie die Compliance Officer der Geschäftseinheiten dafür zuständig, das CMS kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Der CCO informiert vierteljährlich den Konzernvorstand sowie den Risiko- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in einem Bericht über die Wirksamkeit des CMS sowie über aktuelle Entwicklungen und Vorkommnisse. Bei schwerwiegenden Vorfällen werden beide Organe unverzüglich unterrichtet. Gleiches gilt für wichtige neue gesetzliche Regelungen. Regelverstöße werden zentral von der internen Revision (Group Audit) und Group Compliance untersucht.
Der Verhaltenskodex legt den Fokus auf den Leitsatz "Doing the right thing". Er wird durch mehrere Mitarbeiterrichtlinien ergänzt, die spezifische Regeln festlegen ("Doing things right"). Als verbindliches Rahmenwerk hilft der Kodex den Mitarbeitern, in verschiedenen beruflichen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen und E.ONs Werten treu zu bleiben. Im Vorwort fordert der E.ON-Vorstand alle Mitarbeiter auf, richtig zu handeln - sowohl zu ihrem eigenen Schutz als auch zu dem des Unternehmens. In der Einführung wird erläutert, warum ein Verhaltenskodex notwendig ist. Der Hauptteil enthält verständliche Leitlinien zu allen Themen, die E.ON besonders wichtig sind. Dazu gehören Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, fairer Wettbewerb und regel- beziehungsweise gesetzeskonforme Beziehungen zu Geschäftspartnern. Der Kodex enthält abschließend einen Integritätstest. Anhand weniger Fragen können die Mitarbeiter überprüfen, ob ihre Einschätzungen mit den Grundsätzen und Werten von E.ON übereinstimmen. Der Kodex beinhaltet zudem ein klares Verbot von Unternehmensspenden an politische Parteien, politische Kandidaten, Träger politischer Ämter oder Vertreter öffentlicher Einrichtungen.
Führungskräfte und Mitarbeiter von Geschäftspartnern dürfen in festgelegtem Rahmen zu Veranstaltungen und in Restaurants eingeladen werden oder Geschenke entgegennehmen. Die Mitarbeiterrichtlinie zur Korruptionsbekämpfung enthält ein Entscheidungsschema zu diesem Thema. Mithilfe der bekannten Ampelfarben zeigt das Schema, welche Zuwendungen gewährt oder angenommen werden dürfen und welche genehmigungsbedürftig oder sogar verboten sind. Zuwendungen ab einem bestimmten Schwellenwert - der je nach Land und nationalen Vorschriften unterschiedlich hoch ist - müssen vom lokalen Compliance Officer genehmigt werden. Besonders strenge Vorgaben gelten für Zuwendungen von Amts- und Mandatsträgern.
Um zu ermitteln, in welchen Tätigkeitsbereichen das Risiko für bestimmte Compliance-Verstöße besonders hoch ist, führt E.ON regelmäßig eine Risikoanalyse (Compliance Risk Assessment) durch. Auf Basis der Ergebnisse legt E.ON präventive Maßnahmen fest.
Wenn Mitarbeiter ein Fehlverhalten beobachten oder einen Verstoß gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien vermuten, sind sie angewiesen, dies unverzüglich zu melden. Auf Wunsch können sie dies anonym tun - über interne Berichtswege oder eine konzernweite externe Whistleblower-Hotline. E.ON betreibt diese zusammen mit einer Anwaltskanzlei in allen Sprachen, die im Konzern gängig sind. Nicht nur die Mitarbeiter von E.ON, sondern auch Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und andere Dritte können sich vertrauensvoll an die Hotline wenden. Der Bereich Group Compliance leitet die Informationen an die zuständige Abteilung oder Einheit weiter.
Auch in der Lieferkette will E.ON gewährleisten, dass ihre Compliance-Standards eingehalten werden. Deshalb müssen alle Non-Fuel-Lieferanten sowie alle Lieferanten von Uran und fester Biomasse den "Verhaltenskodex für Lieferanten" unterzeichnen. Er enthält auch zum Thema ethische Geschäftspraktiken verbindliche Standards. Der Kodex wurde 2020 überarbeitet und von den ehemaligen innogy-Einheiten übernommen. Zudem prüft E.ON im Rahmen des "Compliance Checks", ob potenzielle Lieferanten nach den Werten und Grundsätzen von E.ON handeln. Um sicherzustellen, dass potenzielle Lieferanten die Compliance-Standards des Konzerns erfüllen, führt E.ON darüber hinaus einen Vorauswahlprozess durch: Darin überprüft sie die Identität und die Integrität der möglichen Lieferanten. Beispielsweise wird untersucht, ob ein Lieferant in den Medien im Zusammenhang mit Compliance-Themen wie Korruption oder in einer der offiziellen Sanktions- und Terrorismuslisten genannt wird. In einigen Fällen müssen potenzielle Lieferanten auch einen Fragebogen ausfüllen, den E.ON sorgfältig auswertet. Der Vorauswahlprozess ist für alle neuen Lieferanten verpflichtend.
Zentraler Indikator, anhand dessen die Leistung im Compliance-Bereich gemessen und der zur internen Steuerung genutzt wird, ist die Wirksamkeit des CMS. Alle implementierten Compliance-Maßnahmen, Regelwerke, Prozesse, Kontrollen etc. orientieren und messen sich an diesem Kriterium. Ob das CMS wirksam ist, wird zudem vom E.ON-Vorstand, dem Risiko- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und der internen Revision kontrolliert. Letztere überwacht als unabhängige Instanz das Compliance -Management-System von E.ON (sogenannte Third Line of Defense). Die Kontrolle erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die in den Compliance-Berichten aufgeführt werden. Unter anderem betrachtet E.ON dabei, ob und wie vorgegebene Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden. Auch 2020 überzeugten sich der Vorstand sowie der Risiko- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats von der Wirksamkeit des CMS, zum Beispiel auch durch Audits sowie Mitarbeiter- und Stakeholder-Umfragen.
Konzernabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung des E.ON-Konzerns
| in Mio € | Anhang | 20201 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse einschließlich Strom- und Energiesteuern | 63.605 | 42.192 | |
| Strom- und Energiesteuern | -2.661 | -1.389 | |
| Umsatzerlöse2 | (6) | 60.944 | 40.803 |
| Bestandsveränderungen | 42 | -125 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | (7) | 680 | 487 |
| Sonstige betriebliche Erträge 2 | (8) | 8.907 | 5.367 |
| Materialaufwand 2 | (9) | -47.147 | -31.434 |
| Personalaufwand | (12) | -5.866 | -4.101 |
| Abschreibungen | (15) | -4.166 | -2.489 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen 2 | (8) | -10.919 | -7.570 |
| Davon: Wertminderung finanzieller Vermögenswerte | -317 | -290 | |
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen | 408 | 421 | |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Finanzergebnis und Steuern | 2.883 | 1.359 | |
| Finanzergebnis | (10) | -702 | -587 |
| Beteiligungsergebnis | 18 | 58 | |
| Erträge aus Wertpapieren, Zinsen und ähnliche Erträge | 670 | 1.032 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.390 | -1.677 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (11) | -871 | -43 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 1.310 | 729 | |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | (5) | -40 | 1.063 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.270 | 1.792 | |
| Anteil der Gesellschafter der E.ON SE | 1.017 | 1.550 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 253 | 242 | |
| in € | |||
| Ergebnis je Aktie (Anteil der Gesellschafter der E.ON SE) - unverwässert und verwässert 3 | (14) | ||
| aus fortgeführten Aktivitäten | 0,41 | 0,24 | |
| aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -0,02 | 0,44 | |
| aus Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 0,39 | 0,68 | |
| Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien (gewichteter Durchschnitt) in Mio Stück | 2.607 | 2.293 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
2 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"- Bilanzierung in den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne Ergebniseffekt
3 auf Basis ausstehender Aktien (gewichteter Durchschnitt)
Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen des E.ON-Konzerns
| in Mio € | 20201 | 2019 |
|---|---|---|
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.270 | 1.792 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -1.093 | -146 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen at equity bewerteter Unternehmen | -19 | 11 |
| Ertragsteuern | 217 | -36 |
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -895 | -171 |
| Cashflow Hedges | -358 | -453 |
| Unrealisierte Veränderung - Hedging-Reserve | -464 | -438 |
| Unrealisierte Veränderung - Reserve für Hedging-Kosten | -42 | -3 |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | 148 | -12 |
| Marktbewertung Finanzinstrumente | 50 | -1 |
| Unrealisierte Veränderung | 52 | 29 |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | -2 | -30 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -214 | -569 |
| Unrealisierte Veränderung - Hedging-Reserve/Sonstiges | -300 | -180 |
| Unrealisierte Veränderung - Reserve für Hedging-Kosten | -1 | 1 |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | 87 | -390 |
| At equity bewertete Unternehmen | -342 | -123 |
| Unrealisierte Veränderung | -342 | -116 |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | - | -7 |
| Ertragsteuern | 19 | 8 |
| Posten, die anschließend möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -845 | -1.138 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen | -1.740 | -1.309 |
| Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) | -470 | 483 |
| Anteil der Gesellschafter der E.ON SE | -579 | 211 |
| Fortgeführte Aktivitäten | -497 | -333 |
| Nicht fortgeführte Aktivitäten | -82 | 544 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 109 | 272 |
1 Einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs; das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Bilanz des E.ON-Konzerns
Aktiva
| 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| in Mio € | Anhang | 2020 | 2019 1 |
| --- | --- | --- | --- |
| Goodwill 2 | (15) | 17.827 | 17.481 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (15) | 3.855 | 4.138 |
| Nutzungsrechte | (33) | 2.543 | 2.582 |
| Sachanlagen | (15) | 36.923 | 35.750 |
| At equity bewertete Unternehmen | (16) | 4.383 | 5.232 |
| Sonstige Finanzanlagen | (16) | 3.770 | 4.084 |
| Beteiligungen | 1.883 | 1.730 | |
| Langfristige Wertpapiere | 1.887 | 2.354 | |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | (18) | 622 | 699 |
| Betriebliche Forderungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | (18) | 3.244 | 3.592 |
| Aktive latente Steuern | (11) | 2.283 | 2.194 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | (11) | 34 | 34 |
| Langfristige Vermögenswerte | 75.484 | 75.786 | |
| Vorräte | (17) | 1.131 | 1.252 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | (18) | 445 | 490 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | (18) | 11.525 | 14.207 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | (11) | 1.003 | 1.377 |
| Liquide Mittel | (19) | 4.795 | 3.602 |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen | 1.111 | 1.197 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 1.016 | 511 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.668 | 1.894 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | (5) | 1.002 | 1.366 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 19.901 | 22.294 | |
| Summe Aktiva | 95.385 | 98.080 |
1 Bestimmte Anpassungen der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Erwerbs sind rückwirkend zum Erwerbszeitpunkt darzustellen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
2 inklusive vorläufigen Unterschiedsbetrags aus der VSE-Kaufpreisverteilung (vergleiche Textziffer 5)
Passiva
| 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| in Mio € | Anhang | 2020 | 20191 |
| --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | (20) | 2.641 | 2.641 |
| Kapitalrücklage | (21) | 13.368 | 13.368 |
| Gewinnrücklagen | (22) | -5.257 | -1.927 |
| Kumuliertes Other Comprehensive Income 3 | (23) | -4.701 | -3.857 |
| Eigene Anteile | (20) | -1.126 | -1.126 |
| Anteil der Gesellschafter der E.ON SE | 4.925 | 9.099 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss (vor Umgliederung) | 5.696 | 5.632 | |
| Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen | -1.566 | -1.483 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | (24) | 4.130 | 4.149 |
| Eigenkapital | 9.055 | 13.248 | |
| Finanzverbindlichkeiten | (27) | 29.423 | 27.572 |
| Betriebliche Verbindlichkeiten | (27) | 7.599 | 7.940 |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | (11) | 362 | 293 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | (25) | 8.088 | 7.201 |
| Übrige Rückstellungen | (26) | 13.296 | 13.468 |
| Passive latente Steuern | (11) | 2.993 | 2.508 |
| Langfristige Schulden | 61.761 | 58.982 | |
| Finanzverbindlichkeiten | (27) | 3.418 | 3.841 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | (27) | 16.215 | 16.601 |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | (11) | 847 | 787 |
| Übrige Rückstellungen | (26) | 3.904 | 4.019 |
| Mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden | (5) | 185 | 602 |
| Kurzfristige Schulden | 24.569 | 25.850 | |
| Summe Passiva | 95.385 | 98.080 |
1 Bestimmte Anpassungen der bis zum 18. September 2020 vorläufigen Bilanzierung des innogy-Erwerbs sind rückwirkend zum Erwerbszeitpunkt darzustellen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
3 Davon entfallen auf nicht fortgeführte Aktivitäten (31. Dezember 2020): 17 Mio €; (31. Dezember 2019): -43 Mio €.
Kapitalflussrechnung des E.ON-Konzerns
| in Mio € | 2020 | 2019 5 |
|---|---|---|
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.270 | 1.792 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 40 | -1.063 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 4.166 | 2.489 |
| Veränderung der Rückstellungen | 169 | 486 |
| Veränderung der latenten Steuern | 495 | -251 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | -229 | -230 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Beteiligungen und Wertpapieren (>3 Monate) | -328 | -466 |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 6 | -38 |
| Beteiligungen | -353 | -392 |
| Wertpapiere (>3 Monate) | 19 | -36 |
| Veränderungen von Posten der betrieblichen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Ertragsteuern | -296 | 56 |
| Vorräte | 104 | 129 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 240 | -867 |
| Sonstige betriebliche Forderungen und Ertragsteueransprüche | 423 | 686 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -508 | 431 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Ertragsteuern | -555 | -323 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit fortgeführter Aktivitäten | 5.287 | 2.813 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten | 26 | 152 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) | 5.313 | 2.965 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Vermögenswerten | 2.820 | 256 |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 234 | 192 |
| Beteiligungen | 2.586 | 64 |
| Auszahlungen für Investitionen | -4.171 | -4.784 |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -4.362 | -3.241 |
| Beteiligungen 1 | 191 | -1.543 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren (>3 Monate) sowie Finanzforderungen und Festgeldanlagen | 2.036 | 1.803 |
| Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren (>3 Monate) sowie Finanzforderungen und Festgeldanlagen | -2.047 | -2.576 |
| Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | -515 | 197 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Aktivitäten | -1.877 | -5.104 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten | 13 | -716 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.864 | -5.820 |
| Ein-/Auszahlungen aus Kapitalveränderungen 2 | -2.393 | -342 |
| Gezahlte Dividenden an die Gesellschafter der E.ON SE | -1.199 | -932 |
| Gezahlte Dividenden an Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -364 | -188 |
| Einzahlungen aus dem Zugang von Finanzverbindlichkeiten | 6.640 | 5.824 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | -5.308 | -3.377 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Aktivitäten | -2.624 | 985 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten | - | -193 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -2.624 | 792 |
| Liquiditätswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 825 | -2.063 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -74 | -11 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresanfang 3 | 1.902 | 3.924 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht fortgeführter Aktivitäten zum Periodenanfang | 14 | 66 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Periodenende | 2.667 | 1.916 |
| Abzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht fortgeführter Aktivitäten zum Periodenende | 0 | -14 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fortgeführter Aktivitäten zum Periodenende4 | 2.667 | 1.902 |
| Ergänzende Informationen zum Cashflow aus der Geschäftstätigkeit | ||
| Gezahlte Ertragsteuern (abzüglich Erstattungen) | 46 | -754 |
| Gezahlte Zinsen | -1.168 | -1.219 |
| Erhaltene Zinsen | 463 | 568 |
| Erhaltene Dividenden | 488 | 448 |
1 Inklusive erhaltener Ausgleichszahlung aus dem Transfer von Geschäftsaktivitäten mit RWE. Diese Zahlungen mindern die Investitionen.
2 Der Rückgang ist insbesondere auf den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von innogy zurückzuführen. In den jeweiligen Jahren sind keine wesentlichen Saldierungen enthalten.
5 angepasste Vorjahreswerte
3 Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fortgeführter Aktivitäten zum Periodenanfang umfassen auch die Bestände der bis zum Abgang im dritten Quartal 2020 als Abgangsgruppe ausgewiesenen ungarischen Vertriebsaktivitäten in Höhe von 4 Mio € sowie der bereits im zweiten Quartal verkauften Abgangsgruppe Deutschland Heizstrom in Höhe von 4 Mio €.
4 Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fortgeführter Aktivitäten zum Periodenende des Vorjahres umfassen auch die Bestände der im dritten Quartal 2019 als Abgangsgruppe ausgewiesenen ungarischen Vertriebsaktivitäten in Höhe von 4 Mio € sowie Bestände der Abgangsgruppe Deutschland Heizstrom in Höhe von 4 Mio €.
5 angepasste Vorjahreswerte
Entwicklung des Konzerneigenkapitals1
| in Mio € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Währungsumrechnungsdifferenz | Marktbewertung Finanzinstrumente | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Hedging Reserve / Sonstiges |
Reserve für Hedging Kosten |
|||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 2.201 | 9.862 | -2.461 | -1.775 | 10 | 39 |
| Anpassung IFRS 16 | 1 | |||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 2.201 | 9.862 | -2.460 | -1.775 | 10 | 39 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -16 | -1 | ||||
| Kapitalerhöhung | 440 | 3.506 | ||||
| Dividenden | -932 | |||||
| Anteilserhöhung/-minderung | 133 | |||||
| Saldo Zu-/Abgänge aus der Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen | ||||||
| Comprehensive Income | 1.348 | -689 | 1 | -6 | ||
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.550 | |||||
| Other Comprehensive Income | -202 | -689 | 1 | -6 | ||
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -202 | |||||
| Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | -689 | 1 | -6 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 2.641 | 13.368 | -1.927 | -2.465 | 11 | 33 |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 2.641 | 13.368 | -1.927 | -2.465 | 11 | 33 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 7 | 1 | ||||
| Kapitalerhöhung | ||||||
| Dividenden | -1.199 | |||||
| Anteilserhöhung/-minderung | -2.405 | |||||
| Saldo Zu-/Abgänge aus der Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen | ||||||
| Comprehensive Income | 267 | -505 | -1 | 34 | ||
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.017 | |||||
| Other Comprehensive Income | -750 | -505 | -1 | 34 | ||
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -750 | |||||
| Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | -505 | -1 | 34 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 2.641 | 13.368 | -5.257 | -2.969 | 10 | 67 |
| in Mio € | Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow Hedges | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Hedging-Reserve | Reserve für Hedging-Kosten | Eigene Anteile | Anteil der Gesellschafter der E.ON SE | Anteile ohne beherrschenden Einfluss (vor der Umgliederung) | Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | -978 | -15 | -1.126 | 5.757 | 3.191 | -430 |
| Anpassung IFRS 16 | - | 1 | 1 | - | ||
| Stand zum 1. Januar 2019 | -978 | -15 | -1.126 | 5.758 | 3.192 | -430 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -17 | 2.756 | ||||
| Kapitalerhöhung | 3.946 | 16 | ||||
| Dividenden | -932 | -240 | ||||
| Anteilserhöhung/-minderung | 133 | -364 | ||||
| Saldo Zu-/Abgänge aus der Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen | -1.053 | |||||
| Comprehensive Income | -440 | -3 | 211 | 272 | ||
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.550 | 242 | ||||
| Other Comprehensive Income | -440 | -3 | -1.339 | 30 | ||
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -202 | 31 | ||||
| Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | -440 | -3 | -1.137 | -1 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | -1.418 | -18 | -1.126 | 9.099 | 5.632 | -1.483 |
| Stand zum 1. Januar 2020 | -1.418 | -18 | -1.126 | 9.099 | 5.632 | -1.483 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 1 | 9 | 238 | |||
| Kapitalerhöhung | ||||||
| Dividenden | -1.199 | -380 | ||||
| Anteilserhöhung/-minderung | -2.405 | 97 | ||||
| Saldo Zu-/Abgänge aus der Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen | -83 | |||||
| Comprehensive Income | -332 | -42 | -579 | 109 | ||
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1.017 | 253 | ||||
| Other Comprehensive Income | -332 | -42 | -1.596 | -144 | ||
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -750 | -145 | ||||
| Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | -332 | -42 | -846 | 1 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | -1.749 | -60 | -1.126 | 4.925 | 5.696 | -1.566 |
| in Mio € | ||
|---|---|---|
| --- | --- | --- |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | Summe | |
| --- | --- | --- |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 2.761 | 8.518 |
| Anpassung IFRS 16 | 1 | 2 |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 2.762 | 8.520 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 2.756 | 2.739 |
| Kapitalerhöhung | 16 | 3.962 |
| Dividenden | -240 | -1.172 |
| Anteilserhöhung/-minderung | -364 | -231 |
| Saldo Zu-/Abgänge aus der Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen | -1.053 | -1.053 |
| Comprehensive Income | 272 | 483 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 242 | 1.792 |
| Other Comprehensive Income | 30 | -1.309 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 31 | -171 |
| Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | -1 | -1.138 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 4.149 | 13.248 |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 4.149 | 13.248 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 238 | 247 |
| Kapitalerhöhung | ||
| Dividenden | -380 | -1.579 |
| Anteilserhöhung/-minderung | 97 | -2.308 |
| Saldo Zu-/Abgänge aus der Umgliederung im Zusammenhang mit Put-Optionen | -83 | -83 |
| Comprehensive Income | 109 | -470 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 253 | 1.270 |
| Other Comprehensive Income | -144 | -1.740 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -145 | -895 |
| Veränderung kumuliertes Other Comprehensive Income | 1 | -845 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 4.130 | 9.055 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Anhang
(1) Zusammenfassung der wesentlichen Grundsätze der Rechnungslegung
Allgemeine Grundsätze
Der Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (Amtsgericht Essen HRB 28196) wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, die bis zum Ende der Berichtsperiode von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum 31. Dezember 2020 verpflichtend anzuwenden waren.
Grundlagen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses für den E.ON-Konzern (E.ON oder Konzern) erfolgt grundsätzlich auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten, eingeschränkt durch die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewerteten finanziellen Vermögenswerte (Fair Value through OCI, FVOCI) sowie die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte (Fair Value through P&L, FVPL) und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive derivativer Finanzinstrumente).
Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss werden die Abschlüsse der E.ON SE und der von ihr beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen) einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn E.ON als Investor die für den Geschäftserfolg des Unternehmens relevanten Aktivitäten steuern kann, am Geschäftserfolg in Form variabler Rückflüsse partizipiert und ihre Verfügungsrechte tatsächlich so einsetzen kann, dass hierüber der Geschäftserfolg und die damit verbundenen variablen Rückflüsse beeinflusst werden. Beherrschung wird durch Rechte, oftmals in Form von Stimmrechten, erlangt. In der Regel liegt Beherrschung daher vor, wenn E.ON mittelbar oder unmittelbar über die Stimmrechtsmehrheit zu dem Beteiligungsunternehmen verfügt. Soweit sich Beherrschung nicht an Stimmrechtsmehrheiten manifestiert, sondern aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder anderer Rechtsbeziehungen besteht, liegen strukturierte Unternehmen vor.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom Erwerbszeitpunkt an beziehungsweise bis zu ihrem Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen.
Führt die Ausgabe von Anteilen von Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen an Konzernfremde zu einer Reduzierung des prozentualen Anteilsbesitzes von E.ON an diesen Beteiligungen (Verwässerung) und dadurch zu einem Verlust des beherrschenden, gemeinschaftlichen beziehungsweise des maßgeblichen Einflusses, so werden Gewinne und Verluste aus diesen Verwässerungstransaktionen erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise Aufwendungen erfasst.
Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Methoden anzugleichen. Konzerninterne Forderungen, Schulden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Assoziierte Unternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Beteiligungsunternehmen, auf dessen finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen E.ON maßgeblich Einfluss nehmen kann und das nicht durch E.ON beziehungsweise gemeinschaftlich mit E.ON beherrscht wird. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn E.ON direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von mindestens 20, aber nicht mehr als 50 Prozent zusteht.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf E.ON entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung zuzurechnender langfristiger Ausleihungen, übersteigen, werden grundsätzlich nicht erfasst. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und ihrem anteiligen neu bewerteten Reinvermögen wird im Konzernabschluss als Teil des Buchwerts berücksichtigt.
Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert, soweit die zugrunde liegenden Sachverhalte wesentlich sind.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test) wird der Buchwert eines nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung (Impairment) in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung.
Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden grundsätzlich nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Joint Ventures
Gemeinschaftlich geführte Unternehmen (Joint Ventures) werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen mit Joint Ventures werden im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert, soweit die zugrunde liegenden Sachverhalte wesentlich sind.
Joint Operations
Eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) liegt vor, wenn E.ON und die anderen Investoren diese Tätigkeit gemeinschaftlich beherrschen, aber anders als im Falle eines Joint Ventures nicht Anspruch auf die Reinvermögensänderung aus der Tätigkeit besitzen, sondern vielmehr unmittelbare Rechte an einzelnen Vermögenswerten beziehungsweise unmittelbare Pflichten in Bezug auf einzelne Schulden im Zusammenhang mit der Tätigkeit haben. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit führt zu einer anteiligen Einbeziehung der Vermögenswerte und Schulden sowie der Erlöse und Aufwendungen entsprechend den E.ON zustehenden Rechten und Pflichten.
Unternehmenszusammenschlüsse
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der der Kaufpreis dem neu bewerteten anteiligen Netto-Reinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt wird. Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe auf gedeckt, das heißt, ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren Fair Values in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Fair-Value-Bestimmung erfolgt zum Beispiel bei marktgängigen Wertpapieren oder Commodities durch Heranziehung veröffentlichter Börsen- oder Marktpreise zum Erwerbszeitpunkt sowie bei Grundstücken, Gebäuden und größeren technischen Anlagen in der Regel anhand unternehmensextern vorgenommener Bewertungsgutachten. Kann auf Börsen- oder Marktpreise nicht zurückgegriffen werden, werden die Fair Values aus Marktpreisen für vergleichbare Vermögenswerte beziehungsweise vergleichbare Transaktionen abgeleitet. Sind auch diese Werte nicht beobachtbar, erfolgt die Ermittlung der Fair Values anhand geeigneter Bewertungsverfahren. E.ON bestimmt in diesen Fällen den Fair Value mittels der Discounted-Cashflow-Methode auf Basis der erwarteten künftigen Cashflows und der gewichteten Kapitalkosten. Grundsätzlich folgen zur Bestimmung der Cashflows neben der Berücksichtigung der drei Planjahre der Mittelfristplanung zwei zusätzliche Detailplanungsjahre, die unter Verwendung einer aus Branchen- und Unternehmens daten abgeleiteten Wachstumsrate über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes fortgeschrieben werden. In begründeten Ausnahmefällen wird hiervon abweichend ein längerer Detail planungszeitraum zugrunde gelegt. Der Abzinsungssatz berücksichtigt die speziellen Risiken der erworbenen Aktivitäten. Im Netzbereich werden Fair Values in der Regel mittels Sachzeitwerten ermittelt. Auch bei der Bewertung von Kundenstämmen wird vom allgemeinen oben beschriebenen Vorgehen abgewichen.
Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (Partial-Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. Im E.ON-Konzern wird grundsätzlich die Partial-Goodwill-Methode angewandt.
Transaktionen mit Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss werden als Transaktionen mit Eigenkapitalgebern behandelt. Resultiert aus dem Erwerb weiterer Anteile an einem Tochterunternehmen ein Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten für diese Anteile und den Buchwerten der erworbenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss, ist dieser vollständig im Eigenkapital zu erfassen.
Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Anteilen an Tochterunternehmen werden, sofern sie nicht mit einem Verlust des beherrschenden Einflusses einhergehen, ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte sind separat anzusetzen, wenn sie eindeutig abgrenzbar sind oder ihr Ansatz auf einem vertraglichen oder anderen Recht basiert. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen dürfen im Rahmen der Kaufpreisverteilung nicht neu gebildet werden. Ist der gezahlte Kaufpreis höher als das neu bewertete anteilige Netto-Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt, wird der positive Differenzbetrag als Goodwill aktiviert. Ein auf nicht beherrschende Anteile entfallender positiver Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich nicht angesetzt. Ein negativer Differenzbetrag wird erfolgswirksam erfasst.
Währungsumrechnung
Transaktionen der Gesellschaft, die in einer Fremdwährung erfolgen, werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet. Monetäre Posten in Fremdwährung werden zu jedem Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet; dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Ergebnisse aus der Umrechnung von originären Finanzinstrumenten, die zur Währungsabsicherung der Netto-Aktiva von Fremdwährungsbeteiligungen eingesetzt sind, werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals als Bestandteil des Other Comprehensive Income erfasst. Der ineffektive Anteil der Absicherung wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Die funktionale Währung der E.ON SE sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Die Vermögens- und Schuldposten der ausländischen Tochterunternehmen der Gesellschaft mit einer anderen funktionalen Währung als dem Euro werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Stichtagsmittelkursen umgerechnet, während die entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet werden. Wesentliche Geschäftsvorfälle ausländischer Konzerngesellschaften mit abweichender funktionaler Währung werden zum jeweiligen Transaktionskurs umgerechnet. Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung der Vermögens- und Schuldposten gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals als Bestandteil des Other Comprehensive Income gesondert ausgewiesen.
Umrechnungseffekte, die auf die Anschaffungskosten von als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten monetären Finanzinstrumenten entfallen, sind erfolgswirksam zu erfassen. Auf die Fair-Value-Anpassungen monetärer Finanzinstrumente entfallende Umrechnungseffekte werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals als Bestandteil des Other Comprehensive Income erfasst.
Die Wechselkurse wesentlicher Währungen von Ländern, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, haben sich wie folgt entwickelt:
Währungen
| ISO Code | 1 €, Mittelkurs zum Stichtag | 1 €, Jahresdurchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Britisches Pfund | GBP | 0,90 | 0,85 | 0,89 | 0,88 |
| Dänische Krone | DKK | 7,44 | 7,47 | 7,45 | 7,47 |
| Polnischer Zloty | PLN | 4,56 | 4,26 | 4,44 | 4,3 |
| Rumänischer Leu | RON | 4,87 | 4,78 | 4,84 | 4,75 |
| Schwedische Krone | SEK | 10,03 | 10,45 | 10,48 | 10,59 |
| Tschechische Krone | CZK | 26,24 | 25,41 | 26,46 | 25,67 |
| Türkische Lira | TRY | 9,11 | 6,68 | 8,05 | 6,36 |
| Ungarischer Forint | HUF | 363,89 | 330,53 | 351,25 | 325,3 |
| US-Dollar | USD | 1,23 | 1,12 | 1,14 | 1,12 |
Ertragsrealisierung
a) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom und Gas an Endverbraucher, Industriekunden und gewerbliche Abnehmer sowie auf Großhandelsmärkten. Ebenfalls unter die Umsatzerlöse fallen im Wesentlichen die Erlöse aus der Verteilung von Strom und Gas sowie aus Lieferungen von Dampf und Wärme.
Seit der Einführung von IFRS 15 ab dem 1. Januar 2018 beinhalten die Umsatzerlöse nicht mehr die Vergütungen zur Förderung Erneuerbarer Energien, da diese mit den entsprechenden Materialaufwendungen saldiert werden (Nettoausweis).
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich, wenn E.ON durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden seine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Der überwiegende Teil der Leistungsverpflichtungen im E.ON-Konzern wird über einen Zeitraum erbracht. Die relativ betrachtet untergeordnete zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung kommt vor allem im Bereich "Build & Sell" und bei sogenannten linearen Produkten, bei denen eine fixe Energiemenge für Gewerbekunden zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitgestellt wird, vor. Umsatz wird hier realisiert mit Übergang der Kontrolle auf den Kunden, sodass keine signifikanten Ermessensentscheidungen erforderlich werden. Bei all diesen Umsatzerlösen wird der Leistungsfortschritt anhand von outputbasierten Methoden ermittelt. Die verwendeten Methoden spiegeln angemessen das Muster der Übertragung von Gütern auf die Kunden oder der Erbringung von Dienstleistungen für die Kunden wider. Die Umsatzerlöse für Güter beziehungsweise Dienstleistungen bemessen sich nach den diesen Gütern beziehungsweise Dienstleistungen zugeordneten Transaktionspreisen. Sie spiegeln den Wert der gelieferten Einheiten, einschließlich der geschätzten Werte für Einheiten zwischen der letzten Abrechnung und dem Periodenende, wider. Bei Kunden im B2C-Bereich werden auf Basis von historischen Verbrauchsdaten in der Regel monatliche Abschlagszahlungen festgesetzt und ein Spitzenausgleich erfolgt zum Jahresende. Im B2B-Bereich erfolgt eine individuelle Tarifkalkulation auf Basis eines Bottom-up-Ansatzes. Grundsätzlich liegt den Umsatzgeschäften bei E.ON keine wesentliche Finanzierungskomponente zugrunde. Das Zahlungsziel beträgt durchschnittlich zwischen 14 und 45 Tage. In Einzelfällen kann das Zahlungsziel auch unterhalb der angegebenen Bandbreite liegen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Vereinbarung die Zahlung am fünften Kalendertag des Folgemonats vorsieht. Rückerstattungen an Kunden stellen eine Ausnahme dar und werden bei länger andauernder Entkopplung des Kunden von der Stromversorgung gewährt. Bargeldprämien beziehungsweise Bonuszahlungen an Kunden werden als Rückerstattungsverbindlichkeit bilanziert und als Verminderung der Umsatzerlöse gleichmäßig über die Vertragslaufzeit erfasst. In der Regel werden keine Gewährleistungen im Kerngeschäft eingeräumt. Lediglich im Bereich "Build & Sell" kann es hierzu kommen.
b) Zinserträge
Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.
c) Dividendenerträge
Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.
Strom- und Energiesteuern
Die Strom- beziehungsweise Energiesteuer entsteht bei Strom- und Erdgaslieferungen an Letztverbraucher und weist einen pro Kilowattstunde (kWh) fixen, nach Abnehmergruppen differenzierten Tarif auf. Die abzuführenden Strom- und Energiesteuern werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt, sofern die Strom- und Energiesteuer mit der Abnahme der Energie durch den Letztverbraucher entsteht.
Ergebnis je Aktie
Das Basis-Ergebnis (unverwässertes Ergebnis) je Aktie ergibt sich aus der Division des den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zustehenden Konzernüberschusses durch die gewogene durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien. Die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie entspricht bei E.ON der Ermittlung des Basis-Ergebnisses je Aktie, da die E.ON SE keine potenziell verwässernden Stammaktien ausgegeben hat.
Goodwill und immaterielle Vermögenswerte
Goodwill
Der Goodwill unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units) unterzogen. Der Terminus Cash Generating Unit umfasst auch immer Gruppen von Cash Generating Units und wird vereinfacht als Cash Generating Unit bezeichnet. Bei Eintritt besonderer Ereignisse, die dazu führen können, dass der Buchwert einer Cash Generating Unit nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, ist auch unterjährig ein Impairment-Test durchzuführen.
Die Zuordnung von neu entstandenem Goodwill erfolgt jeweils zu den Cash Generating Units, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Unternehmenszusammenschluss Nutzen ziehen. Die Cash Generating Units, denen Goodwill zugeordnet ist, entsprechen bei E.ON grundsätzlich den operativen Segmenten. Wenn ein Goodwill nicht ohne Willkür einzelnen Cash Generating Units, sondern nur Gruppen von Cash Generating Units zugeordnet werden kann, so umfasst die niedrigste Ebene innerhalb der Einheit, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, mehrere Cash Generating Units, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert zwar bezieht, denen er jedoch nicht einzeln zugeordnet werden kann. Die Goodwill-Impairment-Tests werden in Euro durchgeführt, wobei der zugrunde liegende Goodwill stets in funktionaler Währung geführt wird.
Die Werthaltigkeitsprüfung des Goodwills erfolgt, indem der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit mit ihrem Buchwert einschließlich Goodwill verglichen wird. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Werte aus Fair Value abzüglich Veräußerungskosten der Cash Generating Unit und deren Nutzungswert. E.ON ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags einer Cash Generating Unit zunächst den Fair Value (abzüglich Veräußerungskosten) mittels allgemein anerkannter Bewertungsverfahren. Die Bewertung erfolgt anhand von Discounted-Cashflow-Berechnungen, sofern nicht Markttransaktionen oder Bewertungen Dritter für ähnliche Vermögenswerte vorliegen, die in der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 übergeordnet sind. Bei Bedarf wird eine Berechnung des Nutzungswerts durchgeführt. In Abgrenzung zur Ermittlung des Fair Values erfolgt die Berechnung des Nutzungswerts aus der Sichtweise des Managements. In Einklang mit IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" (IAS 36) wird außerdem sichergestellt, dass insbesondere Restrukturierungsaufwendungen sowie Erst- und Erweiterungsinvestitionen (sofern diese noch nicht begonnen wurden) nicht in die Bewertung einbezogen werden.
Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, so ist auf den dieser Cash Generating Unit zugeordneten Goodwill eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags zu erfassen.
Übersteigt der identifizierte Abwertungsbedarf den der Cash Generating Unit zugeordneten Goodwill, sind die übrigen Vermögenswerte der Einheit im Verhältnis ihrer Buchwerte abzuschreiben. Eine Abstockung einzelner Vermögenswerte darf lediglich dann vorgenommen werden, wenn hierdurch der jeweilige Buchwert den höheren der folgenden Werte nicht unterschreiten würde:
| ― | den Fair Value abzüglich Veräußerungskosten, |
| ― | den Nutzungswert oder |
| ― | den Wert null. |
Der Betrag des Wertminderungsaufwands, der in diesem Fall dem Vermögenswert darüber hinaus zugeordnet worden wäre, ist anteilig auf die anderen Vermögenswerte der Einheit zu verteilen.
Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung des Goodwills auf Ebene der Cash Generating Units wird bei E.ON jeweils im vierten Quartal eines Geschäftsjahres durchgeführt.
Im Posten Abschreibungen erfasste Wertminderungen, die auf den Goodwill einer Cash Generating Unit vorgenommen werden, dürfen in späteren Perioden nicht rückgängig gemacht werden.
Immaterielle Vermögenswerte
Gemäß IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" (IAS 38) werden immaterielle Vermögenswerte über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, es sei denn, ihre Nutzungsdauer wird als unbestimmbar klassifiziert. Bei der Klassifizierung werden unter anderem Faktoren wie typische Produktlebenszyklen und rechtliche oder ähnliche Beschränkungen berücksichtigt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden in die Kategorien Kundenbeziehungen und ähnliche Werte sowie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte (diese Kategorie enthält auch vertragliche Ansprüche) eingeteilt. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer stehen im Zusammenhang mit Software und werden als Entwicklungsausgaben ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimm barer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und grundsätzlich planmäßig linear über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt bei den Kundenbeziehungen und ähnlichen Werten grundsätzlich 2 bis 50 Jahre und bei den Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten, Lizenzen und ähnlichen Rechten grundsätzlich 3 bis 50 Jahre, sofern nicht eine nutzungsabhängige Abschreibung einen sachgerechten Wertverzehr widerspiegelt. Zu letzterer Kategorie zählt auch Software. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden unterliegen einer jährlichen Überprüfung. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer oder solche, deren Nutzung noch nicht begonnen hat, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und jährlich - beziehungsweise im Falle von Ereignissen, die auf eine Wertminderung hindeuten können, auch unterjährig - auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Zudem erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob die Einschätzung einer unbestimmbaren Nutzungsdauer aufrechtzuerhalten ist.
In Übereinstimmung mit IAS 36 wird der Buchwert eines immateriellen Vermögenswertes mit bestimmbarer wie unbestimmbarer Nutzungsdauer mit dessen erzielbarem Betrag, der dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswertes und dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten entspricht, verglichen. Überschreitet der Buchwert den korrespondierenden erzielbaren Betrag, so wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag im Posten Abschreibungen erfasst.
Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, werden immaterielle Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Der im Rahmen einer Wertaufholung zu erhöhende Buchwert eines immateriellen Vermögenswertes mit bestimmbarer Nutzungsdauer darf den Buchwert, der sich durch planmäßige Abschreibung ohne die Berücksichtigung von zuvor erfassten Wertminderungen in der Periode ergeben hätte, nicht übersteigen.
Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen immateriellen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, der dieser immaterielle Vermögenswert zugeordnet werden kann. Bezüglich weiterer Informationen zu Goodwill und immateriellen Vermögenswerten wird auf Textziffer 15 verwiesen.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Aufwendungen für Forschung sind nach IFRS sofort aufwandswirksam zu erfassen, wohingegen Aufwendungen, die in der Entwicklungsphase neuer Produkte, Dienstleistungen und Technologien anfallen, bei Vorliegen der allgemeinen Ansatzkriterien des IAS 38 als Vermögenswert anzusetzen sind. In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 hat E.ON in diesem Zusammenhang Kosten für selbst erstellte Software beziehungsweise für sonstige Technologien aktiviert.
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Stilllegungskosten bewertet und werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Komponenten grundsätzlich linear abgeschrieben, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird. Die Nutzungsdauern der bedeutendsten Vermögenswertklassen werden für die wesentlichen Sachanlagen nachfolgend dargestellt:
Nutzungsdauern der Sachanlagen
| Gebäude | 5 bis 60 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 bis 80 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 30 Jahre |
Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In einem solchen Fall erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 entsprechend den für immaterielle Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei diese Wertaufholung nicht den Buchwert übersteigen darf, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zum Beispiel aufgrund von Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuver lässig ermittelt werden können.
Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung sogenannter qualifizierter Vermögenswerte vom Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise ab Beginn der Herstellung bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden aktiviert und anschließend mit dem betreffenden Vermögenswert abgeschrieben. Bei einer spezifischen Fremdfinanzierung werden die jeweiligen Fremdkapitalkosten, die in der Periode für diese Finanzierung entstanden sind, berücksichtigt. Bei nicht spezifischer Finanzierung wurde ein konzerneinheitlicher Fremdfinanzierungszinssatz von 3,11 Prozent für 2020 (2019: 3,86 Prozent) zugrunde gelegt. Andere Fremdkapitalkosten werden aufwandswirksam erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Investitionszulagen oder -zuschüsse der öffentlichen Hand mindern nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte, sondern werden grundsätzlich passivisch abgegrenzt. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Fair Value erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt und mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die öffentliche Hand die Zuwendung gewähren wird.
Öffentliche Zuwendungen für Kosten werden über den Zeitraum ertragswirksam gebucht, in dem die entsprechenden Kosten anfallen.
Leasing
Leasingvereinbarungen werden in Einklang mit IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (IFRS 16) bilanziert. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum berechtigt. Ein Nutzungsrecht für einen identifizierten Vermögenswert kann unabhängig von der formalen Ausgestaltung in vielen Verträgen vorkommen, zum Beispiel in Miet-, Pacht- und Serviceverträgen, aber auch im Rahmen von Outsourcing-Transaktionen. Die formale Bezeichnung einer Vereinbarung ist für die Identifizierung eines Leasingverhältnisses nicht relevant. E.ON schließt Verträge sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber ab.
Transaktionen, bei denen E.ON Leasingnehmer ist, werden nach dem sogenannten Nutzungsrechtsmodell ("right-of-use model") ungeachtet der wirtschaftlichen (Eigentums-)Verhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit bilanziert. Für Leasingverhältnisse von geringem Wert sowie bei Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 in Anspruch genommen. Entsprechend entfällt ein Ansatz von Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit, stattdessen werden die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Darstellung konzerninterner Leasingverhältnisse in der Segmentberichterstattung erfolgt im Einklang mit der internen Steuerung als laufender Aufwand.
Eine Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der bestehenden Zahlungsverpflichtung passiviert. Sieht eine Vereinbarung Zahlungen für Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten vor, wird mit Ausnahme von Immobilienleasingverhältnissen in Anwendung des Wahlrechts gemäß IFRS 16.15 auf eine Trennung verzichtet; die Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt aus der Summe der Zahlungen. Für die Barwertbestimmung erfolgt eine Abzinsung mit einem risiko- und laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatz, wenn die Bestimmung des impliziten Zinssatzes nicht möglich ist. Die Verbindlichkeit wird in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode fortentwickelt. Der in der Bilanz separat auszuweisende kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit wird über den in den Leasingraten enthaltenen Tilgungsanteil der nächsten zwölf Monate bestimmt. Korrespondierend zur Leasingverbindlichkeit wird ein Nutzungsrecht in Höhe des Barwertes der Leasingverbindlichkeit angesetzt. Der Zugangswert des Nutzungsrechts erhöht sich zudem um anfängliche direkte Kosten und erwartete Kosten, die aus einer Rückbauverpflichtung resultieren, wenn sich diese nicht auf eine Sachanlage beziehen; Vorauszahlungen erhöhen und erhaltene Leasinganreize reduzieren den Zugangswert. In der Folge wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Eine Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36.
Beim Abschluss von Leasingvereinbarungen sichert E.ON die betriebliche Flexibilität über Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ab. Im Rahmen der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten. Die unterstellte Laufzeit umfasst daher auch Perioden, die von Verlängerungsoptionen abgedeckt sind, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit von einer Ausübung ausgegangen wird. Eine Änderung der Laufzeit wird berücksichtigt, wenn eine Änderung hinsichtlich der hinreichend sicheren Ausübung beziehungsweise Nichtausübung einer bestehenden Option eintritt.
Leasingtransaktionen, bei denen E.ON Leasinggeber ist, werden in Abhängigkeit von der Verteilung der Chancen und Risiken als Operating- oder Finance-Leasingverhältnis klassifiziert. Bei einer Klassifizierung als Operating-Leasingverhältnis bilanziert E.ON den identifizierten Vermögenswert und erfasst die Leasingzahlungen grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstigen betrieblichen Ertrag. Für Finance-Leasingverhältnisse wird der identifizierte Vermögenswert ausgebucht und eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts angesetzt. Zahlungen des Leasingnehmers werden als Tilgungsleistung beziehungsweise Zinsertrag behandelt. Die Erträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses nach der Effektivzinsmethode erfasst. Bei der Klassifizierung von Unterleasingvereinbarungen ("subleases") ist auf das Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis abzustellen.
Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 "Finanzinstrumente" (IFRS 9) bewertet. Sie werden bei Zugang zum Fair Value am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte in zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (Amortized Cost, AmC), erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (Fair Value through OCI, FVOCI) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (Fair Value through P&L, FVPL) erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen dar, erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AmC).
Eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) ist vorzunehmen, wenn ein finanzieller Vermögenswert sowohl der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme als auch zu Verkaufszwecken dient und die Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen.
Unrealisierte Gewinne und Verluste aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerten werden nach Abzug von latenten Steuern bis zur Realisierung als Eigenkapitalbestandteil (Other Comprehensive Income) ausgewiesen. Realisierte Gewinne und Verluste werden auf Basis von einzelnen Transaktionen ermittelt.
Fremdkapitalinstrumente, die weder der ausschließlichen Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme noch der kombinierten Generierung von vertraglichen Zahlungsströmen und Verkaufserlösen dienen oder deren Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). E.ON hat für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, einheitlich das Wahlrecht dahin gehend ausgeübt, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden (FVPL).
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte werden sowohl für bereits eingetretene Verluste als auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Der im Rahmen der Ermittlung erwarteter Kreditverluste berechnete Wertminderungsbetrag ist erfolgswirksam zu erfassen.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts (Exposure at Default) und der erwarteten Schadenquote (Loss Given Default). Zur Behandlung von Wertminderungen gemäß IFRS 9 wird auf Textziffer 32 verwiesen.
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortized Cost) unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value unter Einbeziehung von Transaktionskosten. In der Folgebewertung wird der Restbuchwert um die bis zur Fälligkeit verbleibenden Agio-Zuschreibungen und Disagio-Abschreibungen angepasst. Das Agio beziehungsweise Dis agio wird über die Laufzeit im Finanzergebnis erfasst.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente und trennungspflichtige eingebettete derivative Finanzinstrumente werden bei erstmaliger Bilanzierung zum Fair Value am Handelstag bewertet. Sie sind gemäß IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) zu kategorisieren, soweit sie nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) sind. Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Schwankungen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Im Wesentlichen werden Termingeschäfte und Zins-/Währungsswaps im Devisenbereich sowie Zinsswaps im Zinsbereich eingesetzt. Die eingesetzten Instrumente im Commodity-Bereich umfassen im Wesentlichen sowohl physisch als auch durch Zahlung zu erfüllende strom- und gas bezogene Optionen und Termingeschäfte.
Im Rahmen der Fair-Value-Bewertung nach IFRS 13 wird für derivative Finanzinstrumente auch das Kontrahentenausfallrisiko berücksichtigt. Dieses Risiko ermittelt E.ON auf Basis einer Portfoliobewertung in einem bilateralen Ansatz sowohl für das eigene Kreditrisiko (Debt Value Adjustment) als auch für das Risiko der entsprechenden Gegenpartei (Credit Value Adjustment). Die Zuordnung der ermittelten Kontrahentenausfallrisiken für die einzelnen Finanzinstrumente erfolgt nach der relativen Fair-Value-Methode auf Nettobasis.
Einen Teil dieser Derivate hat E.ON im Rahmen einer Sicherungsbeziehung designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an das Hedge Accounting umfassen insbesondere die Zulässigkeit der Sicherungsinstrumente und der Grundgeschäfte, die formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft, die Sicherungsstrategie sowie die Erfüllung der Effektivitätsanforderungen. Die designierten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente unterliegen demselben Risiko. Durch diese wirtschaftliche Beziehung ist der betragsmäßige Ausgleich und somit die Effektivität der Sicherungsbeziehungen grundsätzlich gegeben. Die Hedge-Ratio der Sicherungen liegt bei 1:1. Ineffektivitäten ergeben sich nur, wenn die wertbestimmenden Parameter von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument voneinander abweichen oder bei einer nachträglichen Designation des Sicherungsinstruments. Bei der Beurteilung der zu buchenden Ineffektivität werden sämtliche Bestandteile der Fair-Value- Veränderungen von Derivaten berücksichtigt.
Im Rahmen von Fair-Value Hedge Accounting wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst.
Wird ein derivatives Finanzinstrument nach IFRS 9 als Sicherungsgeschäft in einem Cashflow Hedge eingesetzt, wird der effektive Teil der Fair-Value-Veränderung des Sicherungsinstruments im Eigenkapital als Bestandteil des Other Comprehensive Income ausgewiesen. In Einklang mit den Vorschriften des IFRS 9 wird bei Fremdwährungsderivaten der Währungsbasisspread (Hedging-Kosten) von dem designierten Sicherungsinstrument getrennt und als ausgeschlossene Komponente im kumulierten Other Comprehensive Income in der Reserve für Hedging-Kosten als Bestandteil des Eigenkapitals separat ausgewiesen.
Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Periode vorgenommen, in der die Cashflows des Grundgeschäfts erfolgswirksam werden. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird das Sicherungsergebnis sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Der ineffektive Anteil der Fair-Value-Veränderung eines Sicherungsgeschäfts, für das ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort im erforderlichen Umfang erfolgswirksam erfasst.
Zur Sicherung von Währungsrisiken der Netto-Aktiva einer ausländischen Beteiligung (Hedge of a Net Investment) werden sowohl derivative als auch nicht derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Effekte aus Fair-Value-Veränderungen beziehungsweise aus der Stichtagsumrechnung dieser Instrumente werden im Eigen kapital als Bestandteil des Other Comprehensive Income unter dem Posten Differenz aus der Währungsumrechnung erfasst.
E.ON wendet derzeit sowohl Sicherungen im Rahmen von Cashflow Hedges als auch von Hedges of a Net Investment an.
Fair-Value-Änderungen, die erfolgswirksam erfasst werden, werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Ergebnisse aus Zinsderivaten werden im Zinsergebnis ausgewiesen.
Unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei der Zugangsbewertung eines Derivats bei Vertragsabschluss ergeben, werden nicht erfolgswirksam erfasst. Diese Gewinne und Verluste werden abgegrenzt und systematisch über die Laufzeit des Derivats erfolgswirksam aufgelöst. Eine Ausnahme von der erfolgsneutralen Abgrenzung besteht, sofern die Zugangsbewertung durch Marktpreise in einem aktiven Markt gestützt, durch einen Vergleich mit anderen beobachtbaren zeitnahen Transaktionen verifiziert oder durch eine Bewertungstechnik, die nur auf beobachtbaren Marktdaten beruht, ermittelt wurde. In diesem Fall wird das Ergebnis der Zugangsbewertung erfolgswirksam erfasst.
Verträge (insbesondere Absatz- und Beschaffungsverträge von Strom und Gas), die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nichtfinanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf von E.ON abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden, werden als Eigenverbrauchsverträge eingestuft. Sie werden nicht als derivative Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) gemäß IFRS 9, sondern als schwebende Geschäfte gemäß den Regelungen des IAS 37 bilanziert. Verträge, die eine Nettoabwicklung vorsehen, ebenso wie Rückverkäufe von künftig zu liefernden Mengen, stehen in der Regel einer Klassifizierung als Eigenverbrauchsvertrag entgegen. Auf Basis von zukunftsgerichteten Prognosen der Liefermengen, die durch die Kundenstruktur und das Portfoliomanagement spezifiziert werden, werden Verträge mit physischer Erfüllung bei Abschluss als Derivate bilanziert, für die eine Erfüllung im Rahmen der gewöhnlichen Lieferung nicht sichergestellt werden kann. Dieser so aufgebaute "Sicherheitspuffer" wird einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen und falls erforderlich angepasst.
Eingebettete Derivate in Eigenverbrauchsverträgen sind vom Basisvertrag zu trennen und gemäß IFRS 9 als Derivat zu bilanzieren, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken dieser Derivate nicht eng mit denen des Basisvertrags verbunden sind.
Eine Beurteilung, ob ein trennungspflichtiges Derivat vorliegt, erfolgt bei Vertragsabschluss. Eine Neubeurteilung ist bei einer signifikanten Veränderung der Vertragsbedingungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen vorzunehmen.
Verträge zum Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller Posten, die nach IFRS 9 nicht als Eigenverbrauchsverträge eingestuft werden und als Derivat zu bilanzieren sind (sogenannte "Failed Own Use"-Verträge), sind in Höhe des zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren beziehungsweise in der Bilanz anzusetzen. Zusätzlich wird ein Ergebnis aus Commodity-Derivaten, das sich aus der Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Marktpreis ergibt, im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.
IFRS 7 "Finanzinstrumente: Anhangangaben" (IFRS 7) sowie IFRS 13 fordern umfangreiche qualitative und quantitative Angaben über das Ausmaß von Risiken aus Finanzinstrumenten. Weitere Informationen zu den Finanzinstrumenten sind in den Textziffern 31 und 32 zu finden.
Originäre und derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz saldiert, sofern E.ON gemäß IAS 32 ein unbedingtes Recht - auch für den Fall der Insolvenz des Vertragspartners - hat sowie die Absicht besitzt, die gegenläufigen Positionen zeitgleich und/oder netto zu begleichen.
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zum niedrigeren Netto-Veräußerungswert. Rohstoffe, Fertigerzeugnisse und Handelswaren werden nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Bestandteile der Herstellungskosten sind neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertberichtigungen auf den Netto-Veräußerungswert berücksichtigt.
Emissionsrechte und Zertifikate erneuerbarer Energien
Zertifikate erneuerbarer Energien und Emissionsrechte, die im Rahmen von nationalen und internationalen Emissionsrechtesystemen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtungen gehalten werden, werden als sonstige betriebliche Vermögenswerte ausgewiesen. Zertifikate erneuerbarer Energien und Emissionsrechte werden im Zeitpunkt des Erwerbs mit den Anschaffungskosten aktiviert.
Für die Verpflichtung zur Einreichung von Zertifikaten erneuerbarer Energien und Emissionsrechten bei den zuständigen Behörden wird eine Rückstellung gebildet. Diese wird zum Buchwert der gehaltenen Zertifikate erneuerbarer Energien und Emissionsrechte beziehungsweise bei Unterdeckung zum erwarteten Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Forderungen, vertragliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten und sonstige Vermögenswerte
Eine Forderung unter IFRS 15 wird angesetzt, wenn Güter geliefert beziehungsweise Dienstleistungen erbracht werden, sofern der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, also nur noch an den Zeitablauf geknüpft ist. Ist das Recht auf Erhalt der Gegenleistung indes abhängig von anderen Bedingungen als lediglich dem Ablauf von Zeit, wird ein vertraglicher Vermögenswert aktiviert. Eine Vertragsverbindlichkeit unter IFRS 15 wird angesetzt, wenn für einen bestehenden IFRS 15 Vertrag eine Gegenleistung erbracht wurde, der Anspruch auf zu liefernde Güter beziehungsweise Dienstleistungen noch vollumfänglich oder teilweise besteht. Erst bei entsprechender Leistungserbringung durch E.ON wird die Vertragsverbindlichkeit umsatzwirksam aufgelöst. Ein sonstiger Vermögenswert unter IFRS 15 wird angesetzt, wenn Kosten der Vertragserlangung als wiedererlangbar eingeschätzt werden und die Amortisationsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Der sonstige Vermögenswert wird über die geschätzte Vertragslaufzeit planmäßig in Abhängigkeit davon abgeschrieben, wie die Güter oder Dienstleistungen, auf die sich die Kosten beziehen, auf den Kunden übertragen werden. Beträgt die geschätzte Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr, werden die Kosten sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden anfänglich zum Fair Value angesetzt, der im Regelfall dem Nominalbetrag entspricht. In der Folge werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden bei Zugang zum Transaktionspreis bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen vorgenommen, die im ausgewiesenen Netto-Buchwert enthalten sind. Ist der Ausfall eines bestimmten Anteils des gesamten Forderungsbestands wahrscheinlich, werden Wertberichtigungen in dem Umfang vorgenommen, der dem erwarteten Nutzenausfall entspricht. Zudem sind Wertminderungen für zukünftig zu erwartende Kreditverluste zu erfassen.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel enthalten Schecks, Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Wertpapiere. Bankguthaben und kurzfristige Wertpapiere mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten werden unter den Wertpapieren und Festgeldanlagen ausgewiesen. Die liquiden Mittel mit einer originären Laufzeit von weniger als drei Monaten werden den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zugeordnet, soweit sie keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen.
Zahlungsmittel, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen und deren Laufzeit mehr als zwölf Monate beträgt, werden unter den Finanzforderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und damit verbundene Schulden sowie nicht fortgeführte Aktivitäten
Langfristige Vermögenswerte und gegebenenfalls zugehörige Schulden, für die eine Veräußerungsabsicht besteht, werden in der Bilanz separat von anderen Vermögenswerten und Schulden in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" beziehungsweise "Mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden" ausgewiesen, wenn sie in ihrem jetzigen Zustand veräußerbar sind und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Umgliederung in die separaten Bilanzposten wird unter Veränderung Konsolidierungskreis ausgewiesen.
Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Geschäftsbereich, der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftsbereich einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig beziehungsweise einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren oder ausschließlich zum Zweck der Weiterveräußerung erworben worden sein.
Auf langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusammen in einer Abgangsgruppe zur Veräußerung bestimmt sind oder die zu einer nicht fortgeführten Aktivität gehören, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten angesetzt. Liegt dieser Wert unter dem Buchwert, erfolgt eine Wertminderung.
Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Geschäftsbereichen sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dieser Geschäftsbereiche in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend angepasst. Der Ausweis der betreffenden Vermögenswerte und Schulden erfolgt in einem separaten Bilanzposten. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme nicht fortgeführter Aktivitäten separat ausgewiesen und die Vorjahreswerte entsprechend angepasst. Eine Anpassung der Bilanz des Vorjahres erfolgt hingegen nicht.
Eigenkapitalinstrumente
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist Eigenkapital nach IFRS definiert als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus den Vermögenswerten und Schulden.
E.ON ist Kaufverpflichtungen gegenüber Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss von Tochterunternehmen eingegangen. Durch diese Vereinbarungen erhalten die Aktionäre ohne beherrschenden Einfluss das Recht, ihre Anteile zu vorher festgelegten Bedingungen anzudienen. Keine der Vertragsgestaltungen führt dazu, dass die wesentlichen Chancen und Risiken zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf E.ON übergegangen sind. IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" (IAS 32) sieht in diesem Fall vor, dass eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes des zukünftigen wahrscheinlichen Ausübungspreises zu bilanzieren ist. Dieser Betrag wird aus einem separaten Posten innerhalb der Anteile ohne beherrschenden Einfluss umgegliedert und gesondert als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Umgliederung erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Ausübung. Die Aufzinsung der Verbindlichkeit wird im Zinsaufwand erfasst. Läuft eine Kaufverpflichtung unausgeübt aus, wird die Verbindlichkeit in die Anteile ohne beherrschenden Einfluss zurückgegliedert. Ein etwa verbleibender Differenzbetrag zwischen Verbindlichkeiten und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss wird direkt im Eigenkapital erfasst.
Sofern Gesellschafter ein gesetzliches nicht ausschließbares Kündigungsrecht besitzen (zum Beispiel bei deutschen Personengesellschaften), bedingt dieses Kündigungsrecht nach IAS 32 einen Verbindlichkeitenausweis der im Konzern vorhandenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss an den betroffenen Unternehmen. Die Verbindlichkeit wird zum Barwert des vermutlichen Abfindungsbetrages bei einer eventuellen Kündigung ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Kündigung. Wertänderungen der Verbindlichkeit werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis gezeigt. Aufzinsungseffekte und der Anteil am Ergebnis, der auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfällt, werden im Zinsergebnis ausgewiesen.
Wenn die E.ON SE eigene Anteile oder ein Konzernunternehmen Anteile an der E.ON SE kauft (Treasury Shares), wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Ertragsteuern), vom Eigenkapital der E.ON SE abgezogen, bis die Aktien eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterverkauft werden. Werden solche eigenen Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder verkauft, wird die erhaltene Gegenleistung, netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern, im Eigenkapital erfasst.
Aktienbasierte Vergütungen
Die Bilanzierung der im E.ON-Konzern ausgegebenen aktienorientierten Vergütungspläne erfolgt im Einklang mit IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütung" (IFRS 2).
Den Mitgliedern des Vorstands der E.ON SE wurden im Jahre 2017 letztmals virtuelle Aktien im Rahmen des E.ON Share Matching Plans gewährt.
In den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 und 2020 wurden virtuelle Aktien im Rahmen des E.ON Performance Plans an die Vorstandsmitglieder der E.ON SE und bestimmte Führungskräfte des E.ON-Konzerns gewährt. Für die Bewertung wird im E.ON Performance Plan ein von einem externen Dienstleister unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation ermittelter Fair Value herangezogen.
In allen Fällen handelt es sich um Zusagen des Unternehmens, die eine an der Aktienkursentwicklung orientierte Barvergütung am Ende der Laufzeit vorsehen. Der Vergütungsaufwand wird erfolgswirksam über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit erfasst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Rückstellungen gemäß IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" mittels der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Hierbei werden nicht nur die am Stichtag bekannten Rentenverpflichtungen und erworbenen Anwartschaften, sondern auch wirtschaftliche Trendannahmen wie unter anderem Gehalts- und Rententrends, die nach realistischen Erwartungen gewählt werden, sowie stichtagsbezogene Bewertungsparameter, wie zum Beispiel Rechnungszinssätze, berücksichtigt.
Gewinne und Verluste aus den Neubewertungen ("Remeasurements") der Netto-Verbindlichkeit oder des Netto-Vermögenswertes aus leistungsorientierten Pensionsplänen umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich vor allem aus Abweichungen zwischen den rechnungsmäßig erwarteten und den tatsächlich eingetretenen Änderungen der zugrunde gelegten demografischen und finanziellen Bewertungsparameter ergeben können. Hinzu kommt die Differenz zwischen den tatsächlichen Erträgen aus dem Planvermögen und den erwarteten, im Netto-Zinsergebnis enthaltenen Zinserträgen auf das Planvermögen. Effekte aus den Neubewertungen werden vollständig in der Periode erfasst, in der sie auftreten, und außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.
Der Dienstzeitaufwand, der die im Geschäftsjahr gemäß Leistungsplan hinzuerworbenen Ansprüche der aktiven Arbeitnehmer repräsentiert, wird im Personalaufwand ausgewiesen; das auf Basis des zu Beginn des Geschäftsjahres gültigen Rechnungszinssatzes ermittelte Netto-Zinsergebnis auf die Netto-Verbindlichkeit beziehungsweise den Netto-Vermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen wird im Finanzergebnis erfasst.
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen werden in voller Höhe unmittelbar in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der die zugrunde liegende Planänderung, -kürzung oder -abgeltung erfolgt. Die Erfassung erfolgt im Personalaufwand.
Der bilanzierte Betrag stellt den Barwert der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen nach Verrechnung mit dem Fair Value des Planvermögens dar. Ein gegebenenfalls aus dieser Berechnung entstehender Vermögenswert ist der Höhe nach beschränkt auf den Barwert verfügbarer Rückerstattungen und die Verminderung künftiger Beitragszahlungen sowie den Nutzen aus Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen. Die Erfassung eines derartigen Vermögenswertes erfolgt in den betrieblichen Forderungen.
Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und innerhalb des Personalaufwands ausgewiesen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die für beitragsorientierte Versorgungspläne behandelt, sofern die Verpflichtungen im Rahmen dieser Versorgungspläne denen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen grundsätzlich entsprechen.
Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen sowie übrige Rückstellungen
Nach IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden, Eventualforderungen" (IAS 37) werden Rückstellungen gebildet, wenn rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber außenstehenden Dritten vorliegen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Erfüllung wahrscheinlich zu einem zukünftigen Ressourcenabfluss führen wird. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Langfristige Verpflichtungen werden - sofern der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt (Unterschiedsbetrag zwischen Barwert und Rückzahlungsbetrag) wesentlich ist - mit dem Barwert ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt, wobei auch zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag zum Jahresende absehbar und wahrscheinlich sind, in die Bewertung einbezogen werden. Langfristige Verpflichtungen werden grundsätzlich mit dem zum jeweiligen Bilanzstichtag gültigen Marktzinssatz diskontiert, sofern dieser nicht negativ ist. Die Aufzinsungsbeträge sowie die Zinsänderungseffekte werden grundsätzlich innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Eine mit der Rückstellung zusammenhängende Erstattung wird, sofern ihre Vereinnahmung so gut wie sicher ist, als separater Vermögenswert aktiviert. Ein saldierter Ausweis innerhalb der Rückstellungen ist nicht zulässig. Geleistete Anzahlungen werden von den Rückstellungen abgesetzt.
Verpflichtungen, die aus der Stilllegung oder dem Rückbau von Sachanlagen resultieren, werden - sofern eine zuverlässige Schätzung möglich ist - in der Periode ihrer Entstehung mit ihren diskontierten Erfüllungsbeträgen passiviert. Zugleich werden die Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen um denselben Betrag erhöht. In den Folgeperioden werden die aktivierten Stilllegungs- und Rückbaukosten über die voraussichtliche Restnutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswertes abgeschrieben, während die Rückstellung jährlich aufgezinst wird.
Schätzungsänderungen ergeben sich insbesondere bei Abweichungen von der ursprünglich geschätzten Kostenentwicklung, bei Änderungen bezüglich des Zahlungszeitpunkts oder des Verpflichtungsumfangs sowie regelmäßig aus der Anpassung des Diskontierungszinssatzes an das aktuelle Marktzinsniveau. Die Anpassung von Rückstellungen für die Stilllegung beziehungsweise den Rückbau von Sachanlagen bei Schätzungsänderungen erfolgt in der Regel erfolgsneutral durch eine Gegenbuchung in den Sachanlagen. Sofern die betreffende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben ist, werden die Schätzungsänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Schätzwerte für Rückstellungen im Kernenergiebereich werden unter Bezugnahme auf Gutachten und Kostenschätzungen sowie zivilrechtliche Verträge beziehungsweise gesetzliche Angaben abgeleitet. Wesentliches Schätzelement sind die angewandten Realzinsen (angewandter Diskontierungszinssatz abzüglich der Kostensteigerungsrate). Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sind abhängig von der Höhe der Gegenbuchung in den Sachanlagen.
Rückstellungen für bedingte Verpflichtungen zum Rückbau von Sachanlagen, bei denen Art, Umfang, Zeitpunkt und beizumessende Wahrscheinlichkeiten nicht verlässlich ermittelbar sind, werden nicht gebildet.
Bei Existenz belastender Verträge, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete Nutzen aus dem Vertragsverhältnis, werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Entsprechende Rückstellungen werden mit dem niedrigeren Betrag aus Verpflichtungsüberhang bei Vertragserfüllung und eventuellen Straf- oder Entschädigungszahlungen im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages angesetzt. Die Ermittlung der Verpflichtungen aus einem schwebenden Vertragsverhältnis erfolgt absatzmarktorientiert.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Drittverpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die nicht gänzlich vom Unternehmen kontrollierbar sind, oder gegenwärtige Drittverpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, bei denen der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden nicht in der Bilanz erfasst.
Hinsichtlich bestimmter Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, vor allem im Zusammenhang mit schwebenden Rechtsstreitigkeiten, wird auf eine tiefer gehende Erläuterung verzichtet, da diese Informationen möglicherweise Einfluss auf den Verfahrensfortgang haben könnten.
Rückstellungen für Restrukturierungen werden mit dem Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse angesetzt. Die Rückstellungsbildung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt, der vom Management beschlossen und öffentlich angekündigt oder den Mitarbeitern oder deren Vertretern kommuniziert wurde. Für die Bemessung der Rückstellungshöhe werden nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen herangezogen. Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen, die mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen.
Ertragsteuern
Nach IAS 12 "Ertragsteuern" (IAS 12) sind latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz und ihren Steuerwerten zu bilden (Verbindlichkeitsmethode). Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen gebildet, die zu steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Beträgen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens künftiger Perioden führen, es sei denn, die abweichenden Wertansätze resultieren aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld zu einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Einkommen beeinflusst hat (sogenannte Initial Differences). Ein Ansatz von unsicheren Steuerpositionen erfolgt in Höhe des wahrscheinlichsten Wertes. IAS 12 verlangt außerdem die Bildung aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Verlustvorträge und Steuergutschriften. Aktive latente Steuern werden in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen und noch nicht genutzten Verlustvorträge verwendet werden können. Die Unternehmenseinheiten werden individuell daraufhin beurteilt, ob es wahrscheinlich ist, dass in künftigen Jahren ein positives steuerliches Ergebnis entsteht. Der Planungshorizont beträgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich drei bis fünf Jahre. Eine etwa bestehende Verlusthistorie wird bei dieser Analyse einbezogen. Für den Teil der aktiven latenten Steuern, für den diese Annahmen nicht zutreffen, wird der Wert der latenten Steuern vermindert.
Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Zur Ermittlung der latenten Steuern sind die Steuersätze anzuwenden, die zu dem Zeitpunkt gelten, in dem sich die vorübergehenden Differenzen wahrscheinlich wieder aus gleichen werden. Die Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden im Regelfall erfolgswirksam berücksichtigt. Eine Änderung über das Eigenkapital erfolgt bei latenten Steuern, die vormals erfolgsneutral gebildet wurden. Die Änderung erfolgt grundsätzlich in der Periode, in der das materielle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Die latenten Steuern für die wesentlichen inländischen Unternehmen sind mit einem Gesamtsteuersatz von 31 Prozent (2019: 30 Prozent) ermittelt. Dabei werden neben der Körperschaftsteuer von 15 Prozent der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer und der durchschnittliche Gewerbesteuersatz in Höhe von 15 Prozent (2019: 14 Prozent) im Konzern berücksichtigt. Für ausländische Gesellschaften werden die jeweiligen nationalen Steuersätze zugrunde gelegt.
Ertragsteuern für Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden, sofern wesentlich, nach IAS 12 direkt im Eigenkapital bilanziert.
Die wichtigsten temporären Differenzen sind in Textziffer 11 angegeben.
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" (IAS 7) in Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit gegliedert. Zahlungsströme der nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Kapitalflussrechnung gesondert ausgewiesen. Gezahlte und erhaltene Zinsen, gezahlte und erstattete Ertragsteuern sowie erhaltene Dividenden sind Bestandteil des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit, gezahlte Dividenden werden im Bereich der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Bei Erwerben beziehungsweise Veräußerungen von Anteilen an Unternehmen gezahlte (beziehungsweise erhaltene) Kaufpreise werden abzüglich erworbener (beziehungsweise abgegebener) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Bereich der Investitionstätigkeit gezeigt, soweit hiermit eine Kontrollerlangung beziehungsweise ein Kontrollverlust einhergeht. Bei Erwerben beziehungsweise Veräußerungen ohne Kontrollerlangung beziehungsweise Kontrollverlust erfolgt ein Ausweis der korrespondierenden Zahlungsströme im Bereich der Finanzierungstätigkeit. Wechselkurs bedingte Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden gesondert ausgewiesen.
Segmentberichterstattung
Gemäß IFRS 8 "Geschäftssegmente" (IFRS 8) werden die Segmente der Gesellschaft - dem sogenannten "Management Approach" folgend - nach der internen Berichtsstruktur abgegrenzt. Als intern verwendete Ergebnisgröße zur Performance-Messung wird ein um nicht operative Effekte bereinigtes EBIT als Segmentergebnis herangezogen (vergleiche Textziffer 35).
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Konzernbilanz wird im Einklang mit IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" (IAS 1) nach Fristigkeit aufgestellt. Dabei werden Vermögenswerte, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden, sowie Verbindlichkeiten, die innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig werden, grundsätzlich als kurzfristig ausgewiesen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem auch für interne Zwecke Anwendung findenden Gesamtkostenverfahren.
Schätzungen und Annahmen sowie Ermessen bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die sowohl die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern als auch den Ausweis und die Bewertung beeinflussen können. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und aktuellen Kenntnissen über die zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen hinsichtlich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderungen ausschließlich diese Periode beeinflussen. Sofern die Änderungen sowohl die aktuelle Berichtsperiode als auch zukünftige Perioden betreffen, werden sie in der laufenden Periode und in späteren Perioden berücksichtigt.
Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei der Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, namentlich im Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen, dem Ansatz und der Bewertung aktiver latenter Steuern, der Bilanzierung von Pensions- und übrigen Rückstellungen, bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen in Übereinstimmung mit IAS 36 und der Fair-Value-Ermittlung bestimmter Finanzinstrumente sowie bei der Anwendung von IFRS 15. Schätzungen fließen auch bei der Anwendung von IFRS 16, namentlich im Zusammenhang mit der Bestimmung der Leasinglaufzeiten und der Berechnung des Abzinsungssatzes, ein.
Die Grundlagen für die Einschätzungen bei den relevanten Themen werden in den jeweiligen Abschnitten erläutert.
Weitere Schätzungen und Annahmen sind hinsichtlich der Folgen des Brexits erforderlich. Falls notwendig, sind bekannte Risiken bei den betroffenen Bilanzpositionen berücksichtigt. Nach unserer Einschätzung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss. Es erfolgte auch eine entsprechende Berücksichtigung der erwarteten Folgen des Brexits in der Mittel- und Langfristplanung.
Darüber hinaus unterliegen die Schätzungen und Ermessensentscheidungen aufgrund der derzeit unabsehbaren weltweiten Folgen der Covid-19-Pandemie einer erhöhten Unsicherheit. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Ermessensentscheidungen abweichen; Veränderungen können einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben. Bei der Aktualisierung der Schätzungen und Ermessensentscheidungen zum Stichtag wurden alle verfügbaren Informationen zu den voraussichtlich erwarteten wirtschaftlichen Entwicklungen und länderspezifischen staatlichen Maßnahmen berücksichtigt. Da sich die Covid-19-Pandemie jedoch ständig weiterentwickelt, ist es schwierig, ihre Dauer und das Ausmaß der Auswirkungen auf Vermögenswerte, Schulden, Ertragslage und Cashflows vorherzusagen. Eine Quantifizierung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im E.ON-Konzern auf Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse und der besten verfügbaren Informationen findet sich in Textziffer 3 wieder.
(2) Neue Standards und Interpretationen
Im Jahr 2020 anzuwendende Standards und Interpretationen
Die folgenden neu anzuwendenden Standards und Interpretationen haben keinen wesentlichen Einfluss auf den E.ON-Konzernabschluss:
Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 "Definition von Wesentlichkeit"
Im Oktober 2018 hat das IASB Änderungen zu IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" hinsichtlich der Definition von Wesentlichkeit veröffentlicht. Mit den Änderungen wird ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen in den IFRS geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. Die EU hat die Änderungen in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden. Für E.ON ergeben sich aus den Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen zu IFRS 3 "Definition eines Geschäftsbetriebs"
Im Oktober 2018 hat das IASB Änderungen zu IAS 3 "Definition eines Geschäftsbetriebs" veröffentlicht. Sie dienen im Wesentlichen der Klarstellung für die Abgrenzung eines Geschäftsbetriebs von einer Gruppe an Vermögenswerten. Ein Geschäftsbetrieb umfasst eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Das IASB hat mittels eines sogenannten "concentration test" eine Vereinfachung für die Beurteilung vorgesehen. Danach liegt kein Geschäftsbetrieb vor, wenn nahezu der gesamte Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte auf einen einzelnen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe vergleichbarer Vermögenswerte entfällt. IFRS 3 gelangt somit nicht zur Anwendung. Die EU hat die Änderungen in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden. Für E.ON ergeben sich aus den Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung
Im März 2018 hat das IASB Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung veröffentlicht. Die EU hat die Änderungen in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden. Für E.ON ergeben sich aus den Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 "Reform der Referenzzinssätze"
Im September 2019 hat das IASB Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 "Reform der Referenzzinssätze" veröffentlicht. Die Änderungen der ersten Phase des IASB-Projektes zur Reform der Referenzzinssätze (sogenannte IBOR-Reform) sehen eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen für Sicherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind. Sie haben zur Folge, dass Sicherungsbeziehungen, die ansonsten infolge der Unsicherheit darüber, wann und wie Referenzzinssätze im Rahmen der IBOR-Reform ersetzt werden, zu beenden gewesen wären, fortzuführen sind. Etwaige Ineffektivitäten sind jedoch weiterhin sowohl nach IAS 39 als auch nach IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Darüber hinaus enthalten die Änderungen Bedingungen für ein Ende der Anwendbarkeit der Erleichterungen, zu denen insbesondere auch das Ende der sich aus der IBOR-Reform ergebenden Unsicherheit gehört.
Die EU hat die Änderungen in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden. Für E.ON ergeben sich aus den Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Im Jahr 2020 noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Das IASB und das IFRS IC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet. E.ON wendet diese Regelungen nicht an, da ihre Anwendung teilweise noch nicht verpflichtend ist oder ihre Anerkennung durch die EU teilweise noch aussteht. Aktuell wird jedoch kein wesentlicher Einfluss aus diesen Anpassungen auf den E.ON-Konzernabschluss erwartet:
| ― | Änderungen an IFRS 16 "Auf die Covid-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderungen am IFRS 16)", Veröffentlichung im Mai 2020, Übernahme in europäisches Recht ist erfolgt, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
| ― | IFRS 17 "Versicherungsverträge", Veröffentlichung im Mai 2017, Übernahme in europäisches Recht noch ausstehend, voraussichtliche erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
| ― | Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 "Reform der Referenzzinssätze - Phase 2", Veröffentlichung im August 2020, Übernahme in europäisches Recht ist erfolgt, voraussichtliche erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
| ― | Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge - Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9", Veröffentlichung im Juni 2020, Übernahme in europäisches Recht ist erfolgt, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
| ― | Änderungen an IFRS 3, IAS 16 und IAS 37 und Sammelstandard zu Änderungen verschiedener International Financial Reporting Standards (Zyklus 2018-2020), Veröffentlichung im Januar 2020, Übernahme in europäisches Recht noch ausstehend, voraussichtliche erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2022 |
| ― | Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig - Verschiebung des Inkrafttretens", Veröffentlichung im Juli 2020, Übernahme in europäisches Recht noch ausstehend, voraussichtliche erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2023 |
(3) Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Die Folgen der Covid-19-Pandemie wirkten sich im Berichtsjahr auch in den E.ON-Geschäften aus. Insgesamt sind im Jahr 2020 unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen negative Ergebniseffekte infolge der Covid-19-Pandemie in Höhe eines niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrages im E.ON-Konzern angefallen. Diese Auswirkungen sind insbesondere dem britischen Vertriebsgeschäft und dem deutschen Netzgeschäft zuzuordnen. Sie schlagen sich vor allem in niedrigeren Umsatzerlösen und erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen nieder.
Im Vertriebsgeschäft war neben Volumen- und Preiseffekten auch eine leicht erhöhte Risikovorsorge für mögliche Forderungsausfälle zu verzeichnen. Im Energienetzbereich sind im Wesentlichen Volumenausfälle zu bemerken, die im Jahr 2020 zu Ergebnisrückgängen führten. Jedoch werden im Energienetzbereich die volumenbedingten Einnahmenrückgänge in den Folgejahren größtenteils über die Regulierungsregime kompensiert. Für den E.ON- Konzern wurde durch die Covid-19-Pandemie kein Triggering-Event zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills und der langfristigen Vermögenswerte ausgelöst.
(4) Konsolidierungskreis
Die Anzahl der konsolidierten Unternehmen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Konsolidierungskreis
| Inland | Ausland | Summe | |
|---|---|---|---|
| Konsolidierte Unternehmen zum 1. Januar 2019 | 84 | 148 | 232 |
| Zugänge | 97 | 131 | 228 |
| Abgänge/Verschmelzungen | 7 | 76 | 83 |
| Konsolidierte Unternehmen zum 31. Dezember 2019 | 174 | 203 | 377 |
| Zugänge | 10 | 12 | 22 |
| Abgänge/Verschmelzungen | 13 | 24 | 37 |
| Konsolidierte Unternehmen zum 31. Dezember 2020 | 171 | 191 | 362 |
Nach der Equity-Methode wurden im Jahr 2020 insgesamt 54 inländische und 13 ausländische Gesellschaften einbezogen (2019: 78 beziehungsweise 15). Ein inländisches Unternehmen wurde als gemeinschaftliche Tätigkeit anteilig im Konzernabschluss dargestellt (2019: ein inländisches Unternehmen).
(5) Unternehmenserwerbe, Veräußerungen und nicht fortgeführte Aktivitäten
Wesentliche Transaktionen im Jahr 2020
Bilanzierung des innogy-Erwerbs finalisiert
Die Bilanzierung des innogy-Erwerbs wurde im dritten Quartal 2020 finalisiert.
Änderungen der Bewertungen von im Rahmen des innogy-Zusammenschlusses erworbenen Vermögenswerten und Schulden aufgrund neuer Erkenntnisse bis zum 17. September 2020 und damit innerhalb des einjährigen Bewertungszeitraums wurden rückwirkend auf den Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Entsprechende Anpassungen für das Geschäftsjahr 2019 beziehungsweise den Stichtag 31. Dezember 2019 in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen und Entwicklung des Konzerneigenkapitals erforderten auch Anpassungen der hiervon betroffenen Angaben im Konzernanhang. Darüber hinaus war mit der innogy-Integration auch eine Vereinheitlichung von Prozessen zur Erhebung von Daten mit Relevanz für den Konzernanhang und von Verfahren der Zuordnung zu Konzernanhangsangaben verbunden; die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden durch entsprechende Anpassungen der Angaben für das Geschäftsjahr 2019 berücksichtigt. Soweit nicht im Einzelfall anders vermerkt, resultieren die im Konzernanhang gekennzeichneten Anpassungen von Angaben für das Geschäftsjahr 2019 aus den vorstehend beschriebenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der innogy-Integration.
E.ON hatte im März 2018 mit RWE den Erwerb des Netz- und Vertriebsgeschäfts von innogy vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde die von RWE gehaltene 76,8-Prozent-Beteiligung an der innogy SE nach kartellrechtlicher Freigabe von RWE an E.ON übertragen. Das gesamte Erneuerbare-Energien- und das gesamte Gasspeichergeschäft der innogy sowie der 37,9-prozentige Anteil von innogy am österreichischen Energieversorger KELAG verblieben im RWE-Konzern. Der Erwerb wurde durch einen weitreichenden Transfer von Geschäftsaktivitäten nach Freigabe der EU-Kommission und der zuständigen Kartellbehörden am 18. September 2019 vollzogen. Die Freigabe erfolgte unter Auflagen der EU-Kommission, die die Veräußerung verschiedener Geschäftsaktivitäten von E.ON und innogy umfassten. Sämtliche Auflagen wurden im Laufe des Jahres 2020 erfüllt (vergleiche hierzu den Abschnitt unten "Auflagen der EU-Kommission aus der innogy-Übernahme erfüllt").
Als Gegenleistung für das Netz- und Vertriebsgeschäft der innogy wurde RWE eine Beteiligung an der E.ON SE in Höhe von durchgerechnet 16,7 Prozent im Wege einer 20-prozentigen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage aus bestehendem genehmigtem Kapital gewährt. RWE hat E.ON mitgeteilt, den Anteil zwischenzeitlich auf 15 Prozent reduziert zu haben. Darüber hinaus hatte E.ON an RWE den größten Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien und die von der E.ON-Tochtergesellschaft PreussenElektra gehaltenen Minderheitsbeteiligungen an den von RWE betriebenen Kernkraftwerken der Lippe-Ems GmbH und Gundremmingen GmbH übertragen. Außerdem hatten E.ON und RWE eine ausgleichende Zahlung von RWE an E.ON in Höhe von 1,5 Mrd € vereinbart. Diese wurde im Zuge eines verkürzten Zahlungsweges mit den entstandenen Zahlungsverpflichtungen und Erstattungsansprüchen von E.ON gegenüber RWE verrechnet.
E.ON hatte am 12. März 2018 den übrigen Aktionären der innogy SE angeboten, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche auf den Namen lautenden Stückaktien der innogy SE zu erwerben. Im Zuge dessen wurden weitere 9,41 Prozent der innogy-Aktien zu einer Gegenleistung von insgesamt 37,59 € je Aktie (inklusive eines vereinbarten Dividenden- und Kursausgleichs) angedient.
Die Kaufpreisallokation wurde im dritten Quartal 2020 und damit in dem gemäß IFRS 3.45 gewährten Anpassungszeitraum von bis zu zwölf Monaten ab Vollzug der Erstkonsolidierung finalisiert. Die final ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum 18. September 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
Erworbene Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bei Erwerb
| in Mio. € | 18. Sept. 2019 inklusive Anpassungen bis 31. Dez. 2019 | Anpassungen | 18. Sept. 2019 inklusive Anpassungen bis 17. Sept. 2020 |
|---|---|---|---|
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | 371 | - | 371 |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | 1.987 | - | 1.987 |
| Geleistete Anzahlungen | 6 | - | 6 |
| Nutzungsrechte | 2.128 | -442 | 1.686 |
| Sachanlagen | 17.524 | -94 | 17.430 |
| At equity bewertete Unternehmen | 2.548 | - | 2.548 |
| Sonstige Finanzanlagen | 1.097 | - | 1.097 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 205 | - | 205 |
| Betriebliche Forderungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 2.068 | - | 2.068 |
| Aktive latente Steuern | 1.343 | -30 | 1.313 |
| Langfristige Vermögenswerte | 29.277 | -566 | 28.711 |
| Vorräte | 613 | - | 613 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 713 | - | 713 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 8.270 | -66 | 8.204 |
| Liquide Mittel | 2.394 | - | 2.394 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 11.990 | -66 | 11.924 |
| Finanzverbindlichkeiten | 17.949 | -378 | 17.571 |
| Betriebliche Verbindlichkeiten | 3.618 | 1 | 3.619 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 4.384 | - | 4.384 |
| Übrige Rückstellungen | 769 | - | 769 |
| Passive latente Steuern | 1.388 | -30 | 1.358 |
| Langfristige Schulden | 28.108 | -407 | 27.701 |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.848 | -908 | 940 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 8.890 | -3 | 8.887 |
| Übrige Rückstellungen | 1.658 | - | 1.658 |
| Kurzfristige Schulden | 12.396 | -911 | 11.485 |
| Erworbenes Nettoreinvermögen | 763 | 686 | 1.449 |
Die betragsmäßig größte Veränderung resultierte daraus, dass die Darlehensforderung in Höhe von 0,7 Mrd €, die von RWE an innogy SE bestand und die von E.ON erworben wurde, nun nicht mehr wie im Geschäftsbericht 2019 separat gezeigt wird, sondern als Teil des Nettoreinvermögens dargestellt wird. Dies spiegelt sich in der starken Abnahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wider. Weiterhin wurden die Finanzverbindlichkeiten dadurch reduziert, dass ein größerer als ursprünglich angenommener Teil dem Erneuerbare-Energien-Geschäft der innogy zuzuordnen war. Die Veränderung bei den Nutzungsrechten geht auf die rückwirkende Anpassung des zugrunde liegenden Zinssatzes bei ausgewählten Leasingverhältnissen zurück. Hiermit gehen entsprechende Anpassungen, insbesondere der Abschreibungen und der Zinsaufwendungen einher. Neuere Erkenntnisse zu den Restnutzungsdauern des erworbenen Anlagevermögens im Netzbereich führten zu Anpassungen von Wertansätzen im Sachanlagevermögen. Die Reduktion der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht insbesondere auf Forderungen in U.K. zurück und hängt wesentlich mit einer Erhöhung der erwarteten Kreditausfälle zusammen.
Unterschiedsbetrag
| in Mio. € | 18. Sept. 2019 inklusive Anpassungen bis 31. Dez. 2019 | Anpassungen | 18. Sept. 2019 inklusive Anpassungen bis 17. Sept. 2020 |
|---|---|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 13.660 | 38 | 13.698 |
| Beizulegender Zeitwert der zuvor am Markt erworbenen und gehaltenen Anteile an der innogy SE | 949 | - | 949 |
| Im Rahmen der Kaufpreisallokation zu verteilender Betrag | 14.609 | 38 | 14.647 |
| Fair Value des erworbenen Nettoreinvermögens (inklusive Steuerlatenzen) | -763 | -686 | -1.449 |
| Erwerb einer konzerninternen Darlehensforderung von RWE an innogy SE 1 | -702 | 702 | - |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 2.330 | 143 | 2.473 |
| Vorläufiger Unterschiedsbetrag beziehungsweise Goodwill | 15.474 | 197 | 15.671 |
1 Wird nunmehr dem Fair Value des erworbenen Nettoreinvermögens zugeordnet.
Die Differenz in der übertragenen Gegenleistung geht auf nachträgliche Kaufpreisanpassungen zurück. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus der strategischen Neuausrichtung des Kundengeschäfts und der Energienetze wie auch aus den erwarteten Synergien aus der Eingliederung der innogy SE in den Konzern.
Ferner hat E.ON bis zum Erwerbszeitpunkt weitere 3,79 Prozent innogy-Aktien am Markt erworben. Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE in Essen hat schließlich am 4. März 2020 dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy SE zugestimmt. Mit der Eintragung in das Handelsregister am 2. Juni 2020 war die Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE (später umfirmiert in innogy SE) wirksam. Die festgesetzte Barabfindung wurde kurz danach ausgezahlt. Ein gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer hat gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben bestätigt, dass die festgelegte Barabfindung in Höhe von 42,82 € je Aktie angemessen ist.
Auflagen der EU-Kommission aus der innogy-Übernahme erfüllt
Im Zuge der innogy-Übernahme hat die EU-Kommission unter anderem die Auflagen erlassen, dass bestimmte E.ON- beziehungsweise innogy-Geschäfte in Osteuropa zu veräußern sind. Zur Erfüllung einer dieser Auflagen haben E.ON und die MVM-Gruppe am 10. Juli 2020 eine Vereinbarung über den Verkauf der innogy Česká republika a.s. und damit des gesamten tschechischen Strom- und Gasgeschäfts der innogy im Endkundensegment unterzeichnet. Diese Aktivitäten von innogy in Tschechien hatte E.ON bereits zum 30. September 2019 als nicht fortgeführten Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Die Gegenüberstellung der Buchwerte dieser nicht fortgeführten Aktivitäten in Tschechien und der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten ergaben zu den Stichtagen keinen zusätzlichen Wertminderungsbedarf. Die Transaktion wurde Ende Oktober von der Europäischen Kommission freigegeben und anschließend am 30. Oktober 2020 vollzogen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
E.ON hat im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 57 Mio € (2019: 19 Mio €), keine Zinserträge (2019: 5 Mio €), Zinsaufwendungen in Höhe von 7 Mio € (2019: 8 Mio €) sowie sonstige Erträge/Aufwendungen von 41 Mio € (2019: -2 Mio €) mit den zu übertragenden vollkonsolidierten Gesellschaften erzielt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs (nach Zuordnung der Eliminierungsbuchungen) bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung:
Gewinn- und Verlustrechnung - Kundenlösungen - Tschechien innogy (Kurzfassung)
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 824 | 384 |
| Sonstige Erträge | 34 | 52 |
| Sonstige Aufwendungen | -748 | -419 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern | 110 | 17 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -19 | -2 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 91 | 15 |
Die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden des Geschäftsbereichs betrafen immaterielle Vermögenswerte (306 Mio €), Nutzungsrechte (9 Mio €), Sachanlagen (123 Mio €), sonstige Vermögenswerte (512 Mio €) sowie Rückstellungen (1 Mio €) und Verbindlichkeiten (273 Mio €). Der Entkonsolidierungserfolg enthält auch die erfolgswirksame Erfassung der zuvor im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen negativen Währungsumrechnungseffekte (-41,8 Mio €).
Eine weitere Auflage der EU-Kommission umfasste die Veräußerung des deutschen Heizstromgeschäfts der E.ON Energie Deutschland. Das veräußerte Vertragsportfolio beinhaltet alle Sonderverträge mit Kunden zur Versorgung mit Heizstrom und alle Sonderverträge zur Versorgung mit Haushaltsstrom, wenn an derselben Verbrauchsstelle und von demselben Vertragspartner für Heizstrom in getrennter Messung auch Haushaltsstrom bezogen wird. In Vorbereitung der Veräußerung wurde das Vertragsportfolio in zwei neu gegründete Gesellschaften, die E.ON Heizstrom Nord GmbH ("EHN") und die E.ON Heizstrom Süd GmbH ("EHS"), ausgegliedert. Aufgrund der Verpflichtung zur Veräußerung dieser Aktivitäten hat E.ON das Heizstromgeschäft bereits zum 30. September 2019 als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Die Veräußerung von EHN und EHS wurde am 28. April 2020 vollzogen.
Darüber hinaus hat E.ON am 23. September 2020 die Tochtergesellschaft E.ON Energiakereskedelmi Kft. ("EKER") - diese verantwortet das nicht regulierte gewerbliche Strom-Endkundengeschäft von E.ON in Ungarn - an Audax Renovables veräußert. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Durch die Verpflichtung zur Veräußerung dieser Aktivitäten hat E.ON bereits zum 30. September 2019 das Geschäft der EKER als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Mit dem Vollzug dieser Transaktionen hat E.ON die kartellrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit der innogy-Übernahme vollständig erfüllt. Zuvor hatte sich E.ON bereits aus dem Betrieb einzelner Ladestationen für Elektrofahrzeuge an deutschen Autobahnen zurückgezogen.
Neuordnung des Geschäfts in Ungarn
Anfang Oktober 2019 erwarb E.ON die von EnBW gehaltenen 27 Prozent der Anteile an ELMU Nyrt. ("ELMU") und EMÄSZ Nyrt. ("EMÄSZ"). Anschließend wurde ein Rahmenvertrag zwischen E.ON, MVM Magyar Villamos Muvek Zrt. (ein Aktionär von ELMU und EMÄSZ) ("MVM") und Opus Global Nyrt. ("Opus") unterzeichnet. Diese Vereinbarung erlaubt E.ON, in Ungarn ein ausgewogenes und optimiertes Portfolio zu schaffen, das auch eine schnelle Integration der ungarischen Aktivitäten von innogy ermöglicht.
Es wird erwartet, dass die Vereinbarung im Jahr 2021 nach Freigabe der zuständigen Behörden vollständig umgesetzt sein wird. Danach hält MVM 100 Prozent an dem EMÄSZ-Verteilnetzbetreiber, EMÄSZ Halozati Kft. ("EMÄSZ DSO"), sowie einen 25-prozentigen Anteil an E.ON Hungária (einschließlich der erworbenen innogy-Holdinggesellschaften ELMU und EMÄSZ). Zusätzlich soll Opus die heutige E.ON-Tochtergesellschaft E.ON Tiszantuli Äramhalozati Zrt. ("E.ON ETI") erwerben. Sowohl der EMÄSZ-Verteilnetzbetreiber als auch E.ON ETI sind am 31. Dezember 2020 als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Das Geschäft bei E.ON ETI wurde bereits zum 31. Dezember 2019 als Abgangsgruppe gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 betragen die Vermögenswerte, im Wesentlichen Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte, 0,3 Mrd € und Schulden, im Wesentlichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, 0,1 Mrd €. Beim EMÄSZ-Verteilnetzbetreiber werden zum 31. Dezember 2020 Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Mrd € und Schulden von 0,1 Mrd € in der Abgangsgruppe ausgewiesen.
Nord Stream
Die E.ON Beteiligungen GmbH hielt sämtliche Anteile an der PEG Infrastruktur AG (PEGI) und damit die indirekte Beteiligung an der Nord Stream AG (15,5 Prozent). Die Nord Stream AG, eine im Jahr 2005 gegründete Projektgesellschaft, besitzt und betreibt zwei jeweils 1.224 Kilometer lange Offshore-Gasleitungen, die Erdgas von Russland nach Deutschland transportieren. Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 hat die E.ON Beteiligungen GmbH sämtliche Anteile an der PEGI und damit die indirekte Beteiligung an der Nord Stream AG an den E.ON Pension Trust e.V. (EPT) mit Wirkung und auf Rechnung für das Treuhandvermögen der MEON Pensions GmbH & Co. KG (MEON) verkauft und übertragen. EPT fungiert als Treuhänder im Rahmen des Contractual Trust Arrangements (CTA) mit der MEON als Treugeber, der Versorgungsverpflichtungen und Deckungsmittel von Unternehmen des E.ON-Konzerns gebündelt hat und für die Erfüllung der übernommenen Versorgungsverpflichtungen sowie die Anlage der hierfür übertragenen Deckungsmittel sorgt. Es bestehen weitere CTA-Treuhandvereinbarungen des EPT als Treuhänder mit Unternehmen des E.ON-Konzerns als Treugebern. Auf Basis der Vermögenswerte ist die MEON mit einem Volumen von 2,9 Mrd € zum Ende des Jahres 2019 der größte Treugeber im Rahmen des CTA mit dem EPT. Die Übertragung der Anteile an der PEGI ist zum Ablauf des 31. Dezember 2019 wirksam geworden. Der Entkonsolidierungserfolg im Geschäftsjahr 2019 betrug 0,4 Mrd €. Die Kaufpreiszahlung in Höhe von 1,1 Mrd € erfolgte am 15. Januar 2020.
Erwerb von Anteilen an der VSE Holding erfolgreich abgeschlossen
E.ON hat den Erwerb von 49 Prozent der Geschäftsanteile an der Vychodoslovenska energetika Holding s.a. (VSEH) mit Sitz in Kosice/Slowakei von RWE am 21. August 2020 vollzogen. Die VSEH besteht aus verschiedenen Geschäftssegmenten, wovon das Segment Stromverteilung den größten Anteil ausmacht. Mit der Transaktion erweitert E.ON das Geschäftsportfolio in den Bereichen Energienetze und Kundenlösungen in der Slowakei. Aufgrund weitreichender Entscheidungskompetenzen über die Geschäftsaktivitäten der VSEH hat E.ON einen beherrschenden Einfluss im Sinne von IFRS 10, sodass die VSEH und ihre Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den E.ON-Konzernabschluss einzubeziehen sind und ein Unternehmenserwerb nach IFRS 3 zu bilanzieren ist.
Die übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile belief sich auf einen Betrag von 739 Mio €. Der an RWE zu leistende Kaufpreis war nicht zahlungswirksam, sondern wurde durch Aufrechnung mit einer Forderung gegen RWE, die aus dem vollzogenen Erwerb der innogy-Anteile noch ausstand, beglichen. In dem zu leistenden Kaufpreis war eine Abstandszahlung für den Verzicht auf Vorkaufsrechte des slowakischen Staates inbegriffen. Die Transaktion hatte somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit. Dazu anfallende Abschlusskosten in Höhe von 2 Mio € wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Kosten sind im Wesentlichen für Beratungsleistungen angefallen.
Die im Rahmen der Kaufpreisallokation ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
Erworbene Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bei Erwerb
| in Tsd. € | 31. Aug. 2020 inklusive Anpassungen bis 31. Dez. 2020 |
|---|---|
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | 5.753 |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | 109.448 |
| Nutzungsrechte | 5.494 |
| Sachanlagen | 778.202 |
| Sonstige Finanzanlagen | 7.971 |
| Aktive latente Steuern | 10.235 |
| Langfristige Vermögenswerte | 917.103 |
| Vorräte | 5.071 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 3.940 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 108.003 |
| Liquide Mittel | 5.812 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 122.826 |
| Finanzverbindlichkeiten | 223.030 |
| Betriebliche Verbindlichkeiten | 10.390 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 8.217 |
| Übrige Rückstellungen | - |
| Passive latente Steuern | 138.099 |
| Langfristige Schulden | 379.736 |
| Finanzverbindlichkeiten | 64.695 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 136.022 |
| Übrige Rückstellungen | 22.381 |
| Kurzfristige Schulden | 223.098 |
| Erworbenes Nettoreinvermögen | 437.095 |
Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte beträgt 112 Mio €. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 108 Mio €. Alle Forderungen werden als voll einbringlich eingeschätzt.
Der identifizierte vorläufige Unterschiedsbetrag resultiert hauptsächlich aus der strategischen Neuausrichtung des Kundengeschäfts und der Energienetze in der Region Slowakei- wie auch aus den erwarteten Synergien aus der Eingliederung der Geschäfte der VSEH-Gruppe in den Konzern. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert für steuerliche Zwecke abzugsfähig ist. Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich wie folgt:
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
| in Tsd. € | 31. Aug. 2020 inklusive Anpassungen bis 31. Dez. 2020 |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 739.809 |
| Fair Value des erworbenen Nettoreinvermögens (inklusive Steuerlatenzen) | 437.095 |
| Erworbener Dividendenanspruch | 32.688 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 222.919 |
| Vorläufiger Unterschiedsbetrag | 492.945 |
Der erworbene Dividendenanspruch resultiert aus einer zwischen dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts und dem Abschluss der Transaktion seitens der VSEH an E.ON gezahlten Dividende. Der Betrag von 223 Mio € für die nicht beherrschenden Anteile ergibt sich aus der anteiligen Zuordnung des identifizierbaren Nettovermögens entsprechend der Anteilsquote.
Der Erwerb trug 276 Mio. € zum Umsatz und 12,2 Mio € zum Konzernergebnis im Zeitraum vom 31. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bei. Wäre der Erwerb bereits am 1. Januar 2020 erfolgt, hätte der Umsatz 0,8 Mrd € und der Beitrag zum Konzernergebnis 0,1 Mrd € betragen (31. Dezember 2020).
Die Kaufpreisallokation auf die identifizierten Vermögenswerte und Schulden ist noch vorläufig. Änderungen in der Zuordnung des Kaufpreises auf die einzelnen Vermögenswerte und Schulden können sich daher in dem gewährten Anpassungszeitraum von bis zu zwölf Monaten ab Erwerb noch ergeben.
Verkauf Immobilienvermögen
E.ON NA Capital, Inc. und E.ON RE Investments LLC, vollkonsolidierte Gesellschaften im E.ON-Konzern, haben im Jahr 2020 Immobilienvermögen in Höhe von insgesamt rund 288 Mio US-$ an andere Einheiten übertragen; davon 265 Mio US-$ in das Treuhandvermögen des nicht vollkonsolidierten E.ON Pension Trust. Die Kaufpreiszahlungen sind im Wesentlichen im Jahr 2020 erfolgt.
Wesentliche Transaktionen im Jahr 2019
Erneuerbare Energien
E.ON hat im März 2018 mit RWE den Erwerb des Netz- und Vertriebsgeschäfts von innogy vereinbart. Als Gegenleistung hat E.ON an RWE unter anderem den größten Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien übertragen. Diese an RWE zu übertragenden Teile des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien wurden daher seit dem 30. Juni 2018 als nicht fortgeführte Aktivität dargestellt und zum 18. September 2019 entkonsolidiert.
Die hierauf entfallenden Aufwendungen und Erträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Der Ausweis der betreffenden Vermögenswerte und Schulden erfolgte in einem separaten Bilanzposten, wobei die Vorjahreswerte nicht anzupassen waren. In der Kapitalflussrechnung wurden die Zahlungsströme der zu übertragenden Teile des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien ebenfalls separat ausgewiesen und die Vorjahreswerte entsprechend angepasst.
Konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge zwischen den Gesellschaften des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs und den übrigen E.ON-Konzernunternehmen wurden vollständig eliminiert. Bei den bisher konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nach der Entkonsolidierung entweder zwischen den zu übertragenden Gesellschaften oder mit Dritten fortgeführt werden, wurden die Eliminierungsbuchungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung vollständig dem nicht fortgeführten Geschäftsbereich zugeordnet.
Die in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Kennzahlen enthalten auch die Geschäftsaktivitäten im Segment Erneuerbare Energien, die an RWE übertragen wurden. Diese Kennzahlen werden so dargestellt, als wäre der übergehende Geschäftsbereich nicht gemäß IFRS 5 umgegliedert. Weitere Informationen und entsprechende Überleitungsrechnungen werden in Textziffer 35 dargestellt.
Nach IFRS 5.18 sind unmittelbar vor der Umgliederung die Buchwerte aller Vermögenswerte und Schulden des aufzugebenden Geschäftsbereichs gemäß den einschlägigen IFRS zu bewerten. In diesem Zuge wurde kein wesentlicher außerplanmäßiger Wertminderungs- beziehungsweise Wertaufholungsbedarf festgestellt. Darüber hinaus ist der Buchwert der nicht fortgeführten Aktivität insgesamt durch Gegenüberstellung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Wertminderung zu überprüfen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten determiniert sich aus dem mit RWE vereinbarten Transaktionspreis für die zu übertragenden Teile des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien abzüglich der erwarteten Transaktionskosten. Aus der Gegenüberstellung ergab sich zum Abgangszeitpunkt kein zusätzlicher Wertminderungsbedarf.
E.ON hat im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 37 Mio € (2018: 81 Mio €), Zinserträge von 70 Mio € (2018: 83 Mio €), Zinsaufwendungen in Höhe von 1 Mio € (2018: 1 Mio €) sowie sonstige Erträge von 14 Mio € (2018: 243 Mio €) und sonstige Aufwendungen von 441 Mio € (2018: 1.050 Mio €) mit den zu übertragenden vollkonsolidierten Gesellschaften im Segment Erneuerbare Energien erzielt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs im Segment Erneuerbare Energien (nach Zuordnung der Eliminierungsbuchungen) bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung:
Gewinn- und Verlustrechnung - Erneuerbare Energien (Kurzfassung) 1
| in Mio € | 2019 |
|---|---|
| Umsatzerlöse | 481 |
| Sonstige Erträge | 9 |
| Sonstige Aufwendungen | -125 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern | 365 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -101 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 264 |
1 Darin ist der Entkonsolidierungserfolg in Höhe von 784 Mio € nicht enthalten.
Die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden des Geschäftsbereichs im Segment Erneuerbare Energien betrafen immaterielle Vermögenswerte (0,3 Mrd €), Nutzungsrechte (0,3 Mrd €), Sachanlagen (8,0 Mrd €), sonstige Vermögenswerte (4,2 Mrd €) sowie Rückstellungen (0,8 Mrd €) und Verbindlichkeiten (8,3 Mrd €).
Der Entkonsolidierungserfolg enthält auch die erfolgswirksame Erfassung der zuvor im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Währungsumrechnungseffekte (0,5 Mrd €).
Die zurückbehaltene 40-prozentige Beteiligung an der Rampion Renewables Limited, die ihrerseits 50 Prozent am Offshore-Windpark Rampion hält, wurde seit dem Kontrollverlust als assoziiertes Unternehmen qualifiziert und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Aufgrund des beschlossenen Verkaufs an RWE wurde die Beteiligung zum 31. Dezember 2020 in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte umgegliedert.
Minderheitsbeteiligungen an Kernkraftwerken
Neben der Übertragung des größten Teils des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien erwirbt RWE im Rahmen der Vereinbarung die von E.ON gehaltenen Minderheitsbeteiligungen an den von RWE betriebenen Kernkraftwerken der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH und der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH. Die in dem Segment Nicht-Kerngeschäft enthaltenen Minderheitsbeteiligungen sowie damit zusammenhängende Schulden wurden ab dem 30. Juni 2018 als Abgangsgruppe klassifiziert. Insgesamt wurden Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Mrd €, Rückstellungen in Höhe von 0,8 Mrd € sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mrd € im September 2019 auf RWE übertragen.
Coromatic
Am 11. Juli 2019 schloss der E.ON-Konzern die Übernahme von 100 Prozent des schwedischen Dienstleisters Coromatic, eines führenden nordischen Anbieters von unternehmenskritischer Gebäudeinfrastruktur, ab. Der Verkäufer war die EQT-Gruppe. Coromatic hat seinen Sitz in Stockholm und beschäftigt rund 500 Mitarbeiter. Das Unternehmen hat mehr als 5.000 Kunden in Skandinavien, die in einer Vielzahl von Branchen wie Rechenzentren, Gesundheitswesen, öffentlicher Sektor, Verkehr, Industrie, Telekommunikation, Finanzen und Einzelhandel tätig sind. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das Transaktionsvolumen ist für den Konzern insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
(6) Umsatzerlöse
Im Jahr 2020 lag der Umsatz mit 60,9 Mrd € um rund 20,1 Mrd € über dem Vorjahreswert. Dieser Anstieg ist vor allem auf die erstmals ganzjährige Einbeziehung der innogy-Gruppe zurückzuführen. Der Vorjahreswert der Umsatzerlöse wurde aufgrund einer Ausweisänderung im Rahmen der Failed Own Use Bilanzierung angepasst (Verminderung um 200 Mio €). Aufgrund hiermit ebenfalls verbundener Anpassungen in den Materialaufwendungen (Verminderung um 692 Mio €), sonstigen betrieblichen Erträgen (Verminderung um 246 Mio €) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Erhöhung um 246 Mio €) ergibt sich insgesamt kein Ergebniseffekt.
Umsatzerlöse, die in der laufenden Berichtsperiode realisiert wurden und die aus Leistungsverpflichtungen stammen, die ganz oder teilweise bereits in früheren Berichtsperioden erfüllt wurden, betrugen 0,4 Mrd €. Der Gesamtbetrag der bereits kontrahierten, indes noch ausstehenden Leistungsverpflichtungen (ohne erwartete Vertragsverlängerungen und zu erwartende Neuabschlüsse von Verträgen) beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 29,4 Mrd € (31. Dezember 2019: 20,6 Mrd €). Der überwiegende Teil dieser Leistungsverpflichtungen wird erwartungsgemäß innerhalb der nächsten drei Jahre erfüllt werden. Die Umsatzrealisierung erfolgt im E.ON-Konzern im Wesentlichen zeitraumbezogen.
Die Umsatzerlöse werden in den Segmentinformationen (Textziffer 35) detailliert in konzerninterne und -externe Umsätze aufgeteilt. Ebenso erfolgt eine Aufgliederung in wesentliche Regionen und Technologien. Ferner kann aus der Übersicht abgeleitet werden, welchen Effekt die Umsatzerlöse auf den operativen Cashflow vor Zinsen und Steuern haben.
(7) Andere aktivierte Eigenleistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen belaufen sich auf 680 Mio € (2019: 487 Mio €) und resultieren im Wesentlichen aus aktivierten Leistungen im Zusammenhang mit laufenden und abgeschlossenen IT-Projekten und Netzinvestitionen. Der Anstieg erklärt sich im Wesentlichen durch die erstmals ganzjährige Einbeziehung von innogy.
(8) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Erträge1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus Währungskursdifferenzen | 1.064 | 327 |
| Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Währungsderivate) | 5.906 | 3.378 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen und Wertpapieren | 469 | 612 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 52 | 18 |
| Übrige | 1.416 | 1.032 |
| Summe | 8.907 | 5.367 |
1 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung in den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne Ergebniseffekt
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 3.540 Mio € auf 8.907 Mio € (2019: 5.367 Mio €).
Die Aufwendungen und Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Währungsderivaten) betreffen die Fair-Value-Bewertung aus Derivaten nach IFRS 9. Die im Vorjahr unter den sonstigen übrigen Erträgen erfassten Realisationsergebnisse in Höhe von 713 Mio € (2019: 497 Mio €) aus erworbenen innogy-Derivaten wurden nunmehr in den Erträgen aus derivativen Finanzinstrumenten erfasst. Darüber hinaus werden die realisierten Erträge aus Währungsderivaten (1.679 Mio € > 2019; 1.534 Mio €) unter den Erträgen aus derivativen Finanzderivaten (einschließlich Währungsderivaten) ausgewiesen.
Korrespondierende Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Währungsderivaten) befinden sich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
In den Erträgen aus dem Abgang von Anlagevermögen und Wertpapieren sind im Wesentlichen Erträge aus der Veräußerung von Heizstrom Nord- und Süd-Gesellschaften in Höhe von 160 Mio € enthalten. Im Jahr 2019 wurden Erträge aus der Veräußerung von PEGI in Höhe von 390 Mio € erzielt. Aus dem Verkauf von Wertpapieren wurden 23 Mio € (2019: 42 Mio €) erzielt.
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind Effekte aus der Auflösung von im Rahmen der innogy-Kaufpreisverteilung passivierten Eigenverbrauchsverträgen in Höhe von 297 Mio € enthalten (2019: 207 Mio €). Darüber hinaus werden hier Erlöse aus Geschäften außerhalb der regulären Geschäftstätigkeit in Höhe von 200 Mio € (2019: 243 Mio €), Erlöse aus Veräußerungsprozessen (135 Mio €) sowie Miet- und Pachtzinsen in Höhe von 63 Mio € (2019: 51 Mio €) ausgewiesen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen | 641 | 425 |
| Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Währungskursänderungen) | 5.787 | 4.299 |
| Sonstige Steuern | 100 | 91 |
| Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und Wertpapieren | 133 | 144 |
| Wertminderung finanzieller Vermögenswerte | 317 | 290 |
| Übrige | 3.941 | 2.321 |
| Summe | 10.919 | 7.570 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 10.919 Mio € um 44 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (7.570 Mio €). Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Währungsderivaten) stiegen um 1.488 Mio € auf 5.787 Mio €. Die im Vorjahr unter den sonstigen übrigen Aufwendungen erfassten Realisationsergebnisse in Höhe von 597 Mio € (2019: 419 Mio €) aus erworbenen innogy-Derivaten wurden nunmehr in den Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten erfasst. Darüber hinaus werden die realisierten Aufwendungen aus Währungsderivaten (1.917 Mio € > 2019; 1.350 Mio €) unter den Aufwendungen aus derivativen Finanzderivaten (einschließlich Währungsderivaten) ausgewiesen.
Die Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen in Höhe von 641 Mio € stiegen um 216 Mio € gegenüber dem Vorjahr (425 Mio €).
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Effekte aus der Auflösung von im Rahmen der innogy- Kaufpreisverteilung aktivierten Eigenverbrauchsverträgen in Höhe von 563 Mio € (2019: 261 Mio €) enthalten. Darüber hinaus sind Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 287 Mio € (2019: 229 Mio €), Werbe- und Marketingaufwendungen in Höhe von 174 Mio € (2019: 131 Mio €), Mieten und Pachten in Höhe von 44 Mio € (2019: 46 Mio €) sowie Fremdleistungen, Rückerstattungen und Weiterbelastungen in Höhe von 722 Mio € (2019: 643 Mio €) enthalten. Des Weiteren werden hier IT-Aufwendungen mit 396 Mio € (2019: 344 Mio €), Versicherungsprämien in Höhe von 57 Mio € (2019: 43 Mio €), Reisekosten in Höhe von 50 Mio € (2019: 75 Mio €), Beiträge und Gebühren in Höhe von 99 Mio € (2019: 53 Mio €) und Aufwendungen für Abbruch, Rekultivierung, Reparaturen in Höhe von 83 Mio € (2019: 74 Mio €) ausgewiesen.
1 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung in den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne Ergebniseffekt
(9) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren umfassen insbesondere den Bezug von Gas und Strom. Des Weiteren sind hier Brennstoffe enthalten. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Netznutzungsentgelte und Instandhaltungsaufwendungen.
Der Materialaufwand lag mit 47.147 Mio € deutlich über dem Niveau des Vorjahres (31.434 Mio €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die erstmals ganzjährige Einbeziehung der innogy-Gruppe zurückzuführen.
Materialaufwand 1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 31.599 | 20.049 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 15.548 | 11.385 |
| Summe | 47.147 | 31.434 |
1 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung in den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne Ergebniseffekt
(10) Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Finanzergebnis1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 102 | 55 |
| Fair Value through P&L | 68 | 47 |
| Sonstige | 34 | 8 |
| Wertberichtigungen/Zuschreibungen auf sonstige Finanzanlagen | -84 | 3 |
| Beteiligungsergebnis | 18 | 58 |
| Erträge aus Wertpapieren, Zinsen und ähnliche Erträge | 670 | 1.032 |
| Amortized Cost | 35 | 439 |
| Fair Value through P&L | 296 | 443 |
| Fair Value through OCI | 14 | 13 |
| Sonstige Zinserträge | 325 | 137 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.390 | -1.677 |
| Amortized Cost | -658 | -939 |
| Fair Value through P&L | -320 | -176 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | -412 | -562 |
| Zinsergebnis | -720 | -645 |
| Finanzergebnis | -702 | -587 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Der Rückgang des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichen auf der durch die Einbeziehung von innogy gestiegenen Verschuldung und den im nicht operativen Ergebnis ausgewiesenen Bewertungseffekten von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Wertpapieren. Gegenläufig wirkten die geringeren negativen Ergebniseffekte aus der Bewertung der langfristigen Rückstellungen. Der Zinsaufwand aus den übernommenen innogy-Anleihen wird dabei gemindert durch die Auflösung der Bewertungsdifferenzen zwischen dem Nominalwert und dem im Rahmen der Erstkonsolidierung angesetzten Marktwert der Anleihen der innogy SE und innogy Finance B.V. in Höhe von 328 Mio €. Dieser positive Teileffekt wird im nicht operativen Ergebnis ausgewiesen.
Die sonstigen Zinserträge entfallen zum großen Teil auf Erträge für Vorperioden. In den sonstigen Zinsaufwendungen ist die Aufzinsung von Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen in Höhe von 3 Mio € (2019: 44 Mio €) enthalten. Außerdem wurden die Netto-Zinsbelastung aus Pensionsrückstellungen mit einem Betrag von 95 Mio € (2019: 73 Mio €) und die finanziellen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 154 Mio € (2019: 49 Mio €) in den sonstigen Zinsaufwendungen berücksichtigt.
Die Zinsaufwendungen beinhalten außerdem in Höhe von 58 Mio € negative Ergebniseffekte (2019: 29 Mio €) aus gemäß IAS 32 als Verbindlichkeiten auszuweisenden Anteilen an bereits konsolidierten Tochterunternehmen sowie Anteilen ohne beherrschenden Einfluss an vollkonsolidierten Personengesellschaften, deren Gesellschaftern aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Struktur ein gesetzliches Kündigungsrecht, verbunden mit einem Kompensationsanspruch, zusteht.
Die Zinsaufwendungen sind um die aktivierten Fremdkapitalzinsen in Höhe von 8 Mio € (2019: 13 Mio €) vermindert.
(11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 setzen sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag einschließlich der latenten Steuern wie folgt zusammen:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Inländische Ertragsteuern | 137 | 320 |
| Ausländische Ertragsteuern | 239 | -25 |
| Laufende Ertragsteuern | 376 | 295 |
| Inland | 524 | -445 |
| Ausland | -29 | 193 |
| Latente Steuern | 495 | -252 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 871 | 43 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Der Steueraufwand beträgt 871 Mio € (2019: 43 Mio €). Im Jahr 2020 ergibt sich eine Steuerquote von 40 Prozent (2019: 6 Prozent). Ursächlich für die hohe Steuerquote im Berichtszeitraum ist im Wesentlichen ein Einmaleffekt aus der Bewertung aktiver latenter Steuern im ersten Halbjahr 2020, der durch Steuern für Vorjahre teilweise kompensiert wird. Im Jahr 2019 führten Steuerentlastungseffekte auf das nicht operative Ergebnis sowie Auflösungen von Steuerrückstellungen und -verbindlichkeiten für Vorjahre zu einer Minderung der Steuerquote.
Von den laufenden Ertragsteuern entfällt ein Steuerertrag von 276 Mio € auf Vorperioden (2019: 309 Mio € Steuerertrag).
Die latenten Steuern resultieren aus ergebniswirksamen Veränderungen von temporären Differenzen in Höhe von 200 Mio € (2019: -581 Mio €) und von Verlustvorträgen in Höhe von 293 Mio € (2019: 314 Mio €) sowie aus Steuergutschriften in Höhe von 2 Mio € (2019: 15 Mio €). Ferner ergaben sich gegenläufig erfolgsneutrale Veränderungen sowie Abgangseffekte für latente Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von insgesamt -100 Mio €.
Die laufenden Ertragsteuerforderungen betrugen 1.037 Mio € (Vorjahr: 1.411 Mio €), davon kurzfristig 1.003 Mio € (Vorjahr: 1.377 Mio €), die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten betrugen 1.209 Mio € (Vorjahr: 1.080 Mio €), davon kurzfristig 847 Mio € (Vorjahr: 787 Mio €). Im Wesentlichen beinhalten diese Positionen Ertragsteuern für das laufende Jahr und von der Finanzverwaltung noch nicht abschließend veranlagte Vorjahreszeiträume.
Für den Unterschied zwischen dem Netto-Vermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen (sogenannte "Outside Basis Differences") wurden zum Stichtag 13 Mio € passive latente Steuern bilanziert (2019: 32 Mio €). Für temporäre Differenzen von Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 936 Mio € (2019: 538 Mio €) wurden passive latente Steuern nicht gebildet, da E.ON in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern, und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren.
Steuersatzänderungen führten insgesamt zu einem latenten Steuerertrag in Höhe von 147 Mio € (2019: 27 Mio € Steuerertrag).
Die Ertragsteuern, die im Zusammenhang mit den nicht fortgeführten Aktivitäten stehen (vergleiche hierzu auch Textziffer 5), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten" ausgewiesen. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 19 Mio € Steueraufwand (2019: 103 Mio €).
Der in Deutschland anzuwendende Ertragsteuersatz von 31 Prozent (2019: 30 Prozent) setzt sich zusammen aus Körperschaftsteuer (15 Prozent), Gewerbesteuer (15 Prozent) (2019: 14 Prozent) und Solidaritätszuschlag (1 Prozent). Der Ertragsteuersatz von 31 Prozent entspricht dem für 2020 gültigen Steuersatz der E.ON SE. Die Änderung beruht auf einer Anpassung des Gewerbesteuersatzes aufgrund der Einbeziehung des innogy-Organkreises in den ertragsteuerlichen Organkreis der E.ON SE. Die Unterschiede zum effektiven Steuersatz lassen sich wie folgt herleiten:
Überleitungsrechnung zum effektiven Steueraufwand/-satz1
| 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | in % | in Mio € | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern | 2.181 | 100,0 | 772 | 100,0 |
| Erwartete Ertragsteuern | 676 | 31,0 | 232 | 30,0 |
| Unterschied zu ausländischen Steuersätzen | -203 | -9,3 | 228 | 27,8 |
| Änderungen des Steuersatzes/Steuerrechts | -147 | -6,7 | -27 | -3,4 |
| Steuereffekte auf steuerfreies Einkommen | -287 | -13,1 | -140 | -17,6 |
| Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Ausgaben und permanenten Differenzen | -103 | -4,7 | -377 | -47,3 |
| Steuereffekte auf Ergebnisse aus at equity bewerteten Unternehmen | 127 | 5,8 | -51 | -6,4 |
| Steuereffekte aus Wertänderungen und Nichtansatz von latenten Steuern | 1.119 | 51,3 | 515 | 64,6 |
| Steuereffekte aus anderen Ertragsteuern | -50 | -2,3 | 17 | 2,1 |
| Steuereffekte aus periodenfremden Ertragsteuern | -276 | -12,7 | -378 | -47,4 |
| Sonstiges | 15 | 07 | 24 | 3,0 |
| Effektiver Steueraufwand/-satz | 871 | 40,0 | 43 | 5,4 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Es ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2020 und 2019:
Aktive und passive latente Steuern 1
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 399 | 703 | 563 | 1.046 |
| Nutzungsrechte | 5 | 723 | - | 923 |
| Sachanlagen | 348 | 3.956 | 170 | 4.125 |
| Finanzanlagen | 209 | 131 | 196 | 270 |
| Vorräte | 34 | - | 33 | 1 |
| Forderungen | 406 | 1.649 | 764 | 1.231 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.109 | 39 | 3.183 | 20 |
| Übrige Rückstellungen | 2.042 | 25 | 1.878 | 107 |
| Verbindlichkeiten | 2.968 | 465 | 3.063 | 397 |
| Verlustvorträge | 538 | - | 824 | - |
| Steuergutschriften | - | - | 2 | - |
| Sonstige | 809 | 691 | 680 | 966 |
| Zwischensumme | 10.867 | 8.382 | 11.356 | 9.086 |
| Wertänderung | -3.195 | - | -2.584 | - |
| Latente Steuern (brutto) | 7.672 | 8.382 | 8.772 | 9.086 |
| Saldierung | -5.389 | -5.389 | -6.578 | -6.578 |
| Latente Steuern (netto) | 2.283 | 2.993 | 2.194 | 2.508 |
| davon kurzfristig | 287 | 676 | 717 | 271 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Von den ausgewiesenen latenten Steuern sind insgesamt -797 Mio € direkt dem Eigenkapital belastet worden (2019: Belastung -538 Mio €). Darüber hinaus wurden 49 Mio € laufende Ertragsteuern direkt im Eigenkapital erfasst (2019: 49 Mio €). Ertragsteuern betreffende Währungsumrechnungsdifferenzen wurden innerhalb dieser Position im Other Comprehensive Income umgegliedert.
Die im Other Comprehensive Income erfassten Veränderungen der Ertragsteuern für die Jahre 2020 und 2019 gliedern sich wie folgt auf:
Ertragsteuern auf Bestandteile des Other Comprehensive Income1
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | Nach Ertragsteuern | Vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | Nach Ertragsteuern |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow Hedges | -358 | 38 | -320 | -453 | 9 | -444 |
| Wertpapiere (IFRS 9) | 50 | -11 | 39 | -1 | 1 | - |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -214 | - | -214 | -569 | -2 | -571 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -1.093 | 217 | -876 | -146 | -33 | -179 |
| At equity bewertete Unternehmen | -361 | -8 | -369 | -112 | -3 | -115 |
| Summe | -1.976 | 236 | -1.740 | -1.281 | -28 | -1.309 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der slowakischen VSEH-Gruppe bestanden zum 31. Dezember 2020 aus der Kaufpreisallokation aktive latente Steuern in Höhe von 10 Mio € und passive latente Steuern in Höhe von 138 Mio €.
Die finale Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb der innogy SE führte zum 31. Dezember 2020 zu aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.313 Mio € und zu passiven latenten Steuern in Höhe von 1.358 Mio €.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb des schwedischen Dienstleisters Coromatic bestanden zum 31. Dezember 2019 aus der Kaufpreisallokation aktive latente Steuern in Höhe von 4 Mio € und passive latente Steuern in Höhe von 18 Mio €.
Die erklärten steuerlichen Verlustvorträge am Jahresende setzen sich wie folgt zusammen:
Steuerliche Verlustvorträge
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Inländische Verlustvorträge | 1.456 | 1.935 |
| Ausländische Verlustvorträge | 10.259 | 8.803 |
| Summe | 11.715 | 10.738 |
Seit dem 1. Januar 2004 sind inländische Verlustvorträge unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags von 1 Mio € nur noch zu 60 Prozent des zu versteuernden Einkommens verrechenbar. Diese körperschaftsteuerliche Regelung zur Mindestbesteuerung gilt entsprechend für gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die inländischen Verlustvorträge ergeben sich aus der Addition körperschaftsteuerlicher Verlustvorträge in Höhe von 79 Mio € (2019: 162 Mio €) und gewerbesteuerlicher Verlustvorträge in Höhe von 1.377 Mio € (2019: 1.773 Mio €).
Die ausländischen Verlustvorträge setzen sich aus körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 9.753 Mio € (2019: 8.738 Mio €) und Verlustvorträgen aus lokaler Ertragsteuer in Höhe von 506 Mio € (2019: 65 Mio €) zusammen.
Innerhalb der ausländischen Verlustvorträge entfällt ein wesentlicher Teil auf Vorjahre.
Insgesamt wurden auf im Wesentlichen zeitlich unbegrenzt nutzbare ausländische Verlustvorträge in Höhe von 8.433 Mio € (2019: 7.813 Mio €) latente Steuern nicht (mehr) angesetzt. Im Inland wurden auf zeitlich unbegrenzt nutzbare körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 70 Mio € (2019: 142 Mio €) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 1.353 Mio € (2019: 1.742 Mio €) aktive latente Steuern nicht (mehr) angesetzt.
Auf erfolgswirksam und erfolgsneutral gebildete temporäre Differenzen in Höhe von 16.750 Mio € (2019: 12.142 Mio €) wurden keine latenten Steueransprüche (mehr) angesetzt.
Zum 31. Dezember 2020 beziehungsweise zum 31. Dezember 2019 hat E.ON für Gesellschaften, die einen Verlust in der laufenden Periode oder in der Vorperiode erlitten haben, latente Steuerforderungen ausgewiesen, die die latenten Steuerverbindlichkeiten um 387 Mio € beziehungsweise 74 Mio € übersteigen. Grundlage für die Bildung latenter Steuern ist die Einschätzung des Managements, dass es aufgrund der Entwicklung zeitlicher Umkehreffekte sowie konkreter Steuergestaltungsmaßnahmen wahrscheinlich ist, dass die jeweiligen Gesellschaften zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste, Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen verrechnet werden können.
Ertragsteuerpositionen werden insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger Änderungen von Steuergesetzen, steuerlicher Regelungen, der Rechtsprechung und fortlaufenden steuerlichen Prüfungen regelmäßig gewürdigt. E.ON begegnet diesem Umstand insbesondere unter Anwendung von IFRIC 23 mit einer fortlaufenden Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen und der sich daraus ergebenden Effekte. Danach fließen aktuellste Erkenntnisse in die erforderlichen Schätzparameter zur Bewertung der Steuerrückstellungen ein. Damit im Zusammenhang stehende potenzielle Zinseffekte werden ebenfalls entsprechend beurteilt und bewertet. Sie werden in gesonderten Positionen ausgewiesen.
(12) Personalbezogene Angaben
Personalaufwand
Der Personalaufwand hat sich wie folgt entwickelt:
Personalaufwand
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 4.635 | 3.301 |
| Soziale Abgaben | 696 | 436 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 535 | 364 |
| für Altersversorgung | 518 | 355 |
| Summe | 5.866 | 4.101 |
Der Personalaufwand lag mit 5.866 Mio € um 1.765 Mio € über dem Wert des Vorjahres (4.101 Mio €). Der Anstieg liegt im Wesentlichen an der erstmals ganzjährigen Einbeziehung der innogy SE.
Aktienbasierte Vergütung
Für aktienbasierte Vergütungen (E.ON Share Matching Plan, mehrjährige Tantieme sowie E.ON Performance Plan) sind im Jahr 2020 Aufwendungen in Höhe von 21,7 Mio € (2019: 21,2 Mio €) entstanden. Zusätzlich entstanden im Berichtszeitraum 2020 Aufwendungen in Höhe von 4,8 Mio € im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungssystem der innogy SE.
Mitarbeiteraktienprogramm
Das freiwillige Mitarbeiteraktienprogramm, in dessen Rahmen bis einschließlich 2015 die Möglichkeit für Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften zum Erwerb von E.ON-Aktien zu vergünstigten Konditionen bestand, ist im Jahre 2020 - wie auch bereits von 2016 bis 2019 - nicht durchgeführt worden.
Langfristige variable Vergütung
Als freiwilligen langfristigen variablen Vergütungsbestandteil erhalten die Vorstandsmitglieder der E.ON SE und bestimmte Führungskräfte des E.ON-Konzerns eine aktienbasierte Vergütung. Ziel dieser aktienbasierten Vergütung ist es, den Beitrag zur Steigerung des Unternehmenswerts zu honorieren und den langfristigen Unternehmenserfolg zu fördern. Durch diese variable Vergütungskomponente mit gleichzeitig langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter werden die Interessen der Anteilseigner und des Managements sinnvoll verknüpft.
Im Folgenden wird über den im Jahr 2013 eingeführten E.ON Share Matching Plan sowie über den im Jahre 2017 eingeführten E.ON Performance Plan berichtet.
E.ON Share Matching Plan
Von 2013 bis 2016 gewährte E.ON den Vorstandsmitgliedern der E.ON SE und bestimmten Führungskräften des E.ON-Konzerns virtuelle Aktien im Rahmen des E.ON Share Matching Plans. Jede virtuelle Aktie berechtigte am Ende der vierjährigen Laufzeit zu einer Barauszahlung in Abhängigkeit vom dann festgestellten Endkurs der E.ON-Aktie. Berechnungsgrundlagen der langfristigen variablen Vergütung waren der "Ausgangsbetrag", das "Basis-Matching" und das "Performance-Matching".
Der "Ausgangsbetrag" ermittelte sich, indem ein rechnerischer Teil der vertraglichen Zieltantieme des Begünstigten mit der Gesamtzielerreichung des Begünstigten aus dem Vorjahr multipliziert wurde. Der Ausgangsbetrag wurde in virtuelle Aktien umgerechnet und war sofort unverfallbar. Zusätzlich wurden dem Begünstigten virtuelle Aktien im Rahmen des Basis-Matchings und des Performance-Matchings gewährt. Das Verhältnis des Basis-Matchings zum Ausgangsbetrag wurde bei Mitgliedern des Vorstands der E.ON SE nach dem Ermessen des Aufsichtsrats ermittelt, bei allen weiteren Begünstigten betrug es 2:1. Der Zielwert des Performance-Matchings war bei Zuteilung der Höhe nach gleich dem Basis-Matching. Das Performance-Matching führte nur bei Erreichen einer vor Beginn der Laufzeit von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Mindestperformance zu einer Auszahlung.
In den Jahren 2015 und 2016 - im Rahmen der dritten und vierten Tranche - wurden virtuelle Aktien im Rahmen des Basis-Matchings und des Performance-Matchings nur an Mitglieder des Vorstands der E.ON SE gewährt. Führungskräften wurde anstelle des "Basis-" und "Performance-Matchings" eine mehrjährige Tantieme zugesagt, deren Bedingungen weiter unten dargestellt sind.
Im Jahre 2017 wurden - nur Mitgliedern des Vorstands der E.ON SE - letztmals virtuelle Aktien im Rahmen des E.ON Share Matching Plans zugeteilt, und zwar lediglich im Umfang des "Ausgangsbetrags". Die Summe dieser Zuteilungen ist im Folgenden als die fünfte Tranche des E.ON Share Matching Plans dargestellt. Weitere Angaben dazu befinden sich im Vergütungsbericht auf den Seiten 85 und 86.
Eine Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Ende der vierjährigen Laufzeit. Dies gilt auch dann, wenn der Begünstigte zuvor in den Ruhestand tritt oder sein Vertrag aus betriebsbedingten Gründen oder durch Fristablauf innerhalb der Laufzeit endet. Eine Auszahlung vor Ende der Laufzeit erfolgt im Falle eines Change of Control oder bei Tod des Begünstigten. Wird das Dienst- oder Anstellungsverhältnis aus Gründen, die in der Sphäre des Begünstigten liegen, vor Ende der Laufzeit beendet, verfallen alle virtuellen Aktien mit Ausnahme derjenigen, die aus dem "Ausgangsbetrag" resultierten.
Am Ende der Laufzeit wird zu jeder virtuellen Aktie die Summe der an die Aktionäre während der Laufzeit gezahlten Dividenden hinzuaddiert. Die Höhe des maximal an einen Teilnehmer der 5. Tranche des E.ON Share Matching Plans auszuzahlenden Betrags ist auf das Zweifache der Summe aus dem Ausgangsbetrag begrenzt.
Sowohl die Ermittlung des Zielwertes bei Ausgabe als auch des Endkurses erfolgt jeweils anhand von 60-Tages-Durchschnittskursen, um den Effekt von zufälligen, nicht nachhaltigen Kursentwicklungen zu reduzieren.
Der Plan beinhaltet ferner Anpassungsmechanismen, um zum Beispiel den Effekt von zwischenzeitlichen Kapitalmaßnahmen zu eliminieren.
Die Grundparameter der im Jahr 2020 aktiven 5. Tranchen des Share Matching Plans lauten wie folgt:
E.ON Share Matching virtuelle Aktien
| 5. Tranche | |
|---|---|
| Ausgabedatum | 1. Apr. 2017 |
| Laufzeit | 4 Jahre |
| Zielwert bei Ausgabe | 7,17 € |
Für die Bilanzierung wird der 60-Tages-Durchschnitt der E.ON-Aktie zum Bilanzstichtag als Fair Value herangezogen. Zum Bilanzstichtag beträgt die Rückstellung für die fünfte Tranche des E.ON Share Matching Plans 3,1 Mio € (2019: 2,2 Mio €). Der Aufwand für die fünfte Tranche betrug im Geschäftsjahr 2020 0,8 Mio € (2019: 0,2 Mio €).
E.ON Performance Plan (EPP)
In den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 gewährte E.ON den Vorstandsmitgliedern der E.ON SE und bestimmten Führungskräften des E.ON-Konzerns virtuelle Aktien im Rahmen des E.ON Performance Plans. Die Laufzeit einer Tranche beträgt vier Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
Der Begünstigte erhält virtuelle Aktien in Höhe des ihm vertraglich zugesagten Zielwerts. Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgt dabei auf Basis des Fair Market Value bei Gewährung. Der Fair Market Value wird mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden ermittelt und berücksichtigt die erwartete zukünftige Auszahlung und damit die Volatilität und das Risiko des EPP. Die Anzahl der zugeteilten virtuellen Aktien kann sich während der vierjährigen Laufzeit in Abhängigkeit vom Total Shareholder Return (TSR) der E.ON-Aktie im Vergleich zum TSR der Unternehmen einer Vergleichsgruppe (relativer TSR) verändern.
Der TSR ist die Aktienrendite der E.ON-Aktie und berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses zuzüglich unterstellter reinvestierter Dividenden und ist bereinigt um Kapitalveränderungen. Als Vergleichsgruppe für den relativen TSR werden die weiteren Unternehmen des Branchenindex STOXX® Europe 600 Utilities herangezogen. Für die im Jahr 2019 zugeteilte Tranche werden nur solche Gesellschaften des STOXX® Europe 600 Utilities berücksichtigt, für die während des entsprechenden Geschäftsjahres nicht ein Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 WpÜG oder nach einer anzuwendenden vergleichbaren Regelung einer ausländischen Rechtsordnung abgegeben wurde oder wirksam war beziehungsweise ist und an denen E.ON während des entsprechenden Geschäftsjahres keinen signifikanten Anteil an Aktien hält oder gehalten hat. Für die im Jahr 2019 zugeteilte Tranche wird die Vergleichsgruppe außerdem bereinigt um Unternehmen, die nicht das ganze Jahr dem Index angehört haben.
Während der Laufzeit einer Tranche wird jährlich die TSR-Performance von E.ON im Vergleich zu den Unternehmen der Vergleichsgruppe gemessen und für das betreffende Jahr festgeschrieben. Die TSR-Performance eines Jahres bestimmt die finale Anzahl von je einem Viertel der zu Laufzeitbeginn zugeteilten virtuellen Aktien. Dafür werden die TSR-Werte aller Unternehmen in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung von E.ON anhand des erreichten Perzentils bestimmt. Liegt die Zielerreichung in einem Jahr unterhalb der vom Aufsichtsrat bei Zuteilung festgelegten Schwelle, reduziert sich die Anzahl der virtuellen Aktien um ein Viertel. Bei einer Performance am oberen Kappungswert oder darüber vergrößert sich das auf das betreffende Jahr entfallende Viertel der zugeteilten virtuellen Aktien, jedoch maximal auf 150 Prozent. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Die sich am Ende der Laufzeit ergebende Stückzahl von virtuellen Aktien wird mit dem Durchschnittskurs der E.ON-Aktie der letzten 60 Tage vor dem Laufzeitende multipliziert. Dieser Betrag wird um die Dividenden, die sich für E.ON-Aktien während der Laufzeit ergeben haben, erhöht und ausgezahlt. Die Summe der Auszahlungen ist auf 200 Prozent des zugesagten Zielwerts begrenzt.
Die virtuellen Aktien verfallen ersatzlos, wenn das Anstellungsverhältnis des Begünstigten vor dem Ende der Laufzeit aus Gründen, die in der Sphäre des Begünstigten liegen, endet. Dies gilt insbesondere im Falle der Kündigung durch den Begünstigten und bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft. Wird das Anstellungsverhältnis des Begünstigten durch Eintritt in den Ruhestand, durch Ende einer Befristung oder aus betriebsbedingten Gründen vor Laufzeitende beendet, verfallen die virtuellen Aktien nicht, sondern werden am Laufzeitende abgerechnet.
Endet das Anstellungsverhältnis vor dem Laufzeitende durch Tod oder dauerhafte Invalidität, werden die virtuellen Aktien vorzeitig abgerechnet, wobei in diesem Fall die durchschnittliche TSR-Performance der bereits vollständig abgelaufenen Geschäftsjahre für die Berechnung des Auszahlungsbetrages maßgeblich ist. Dasselbe gilt im Falle eines Change of Control bezogen auf die E.ON SE und auch dann, wenn die zuteilende Gesellschaft vor Laufzeitende aus dem E.ON-Konzern ausscheidet.
Die Grundparameter der im Jahr 2020 aktiven Tranchen des E.ON Performance Plans lauten wie folgt:
E.ON Performance Plan virtuelle Aktien
| 4. Tranche | 3. Tranche | 2. Tranche | 1. Tranche | |
|---|---|---|---|---|
| Ausgabedatum | 1. Jan. 2020 | 1. Jan. 2019 | 1. Jan. 2018 | 1. Jan. 2017 |
| Laufzeit | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Zielwert bei Ausgabe | 7,88 € | 6,68 € | 6,41 € | 5,84 € |
Zum Bilanzstichtag beträgt die Rückstellung für die erste, zweite, dritte und vierte Tranche des E.ON Performance Plans 47,5 Mio € (2019: 26,8 Mio €). Der Aufwand für die erste, zweite, dritte und vierte Tranche betrug im Geschäftsjahr 2020 20,8 Mio € (2019: 11,9 Mio €).
Mitarbeiter
Im Berichtsjahr beschäftigte E.ON durchschnittlich 78.523 Mitarbeiter (2019: 61.050). Dabei sind durchschnittlich 2.313 (2019: 1.656) Auszubildende und 235 (2019: 178) Vorstände/Geschäftsführer nicht berücksichtigt.
Nach Segmenten setzt sich die Mitarbeiterzahl wie folgt zusammen:
Mitarbeiter1
| Personen | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Energienetze | 39.769 | 29.277 |
| Kundenlösungen | 32.589 | 25.331 |
| Erneuerbare Energien | - | 742 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 4.300 | 3.822 |
| Mitarbeiter Kerngeschäft | 76.658 | 59.172 |
| Nicht-Kerngeschäft | 1.865 | 1.878 |
| Mitarbeiter E.ON-Konzern 2 | 78.523 | 61.050 |
1 ohne Vorstände, Geschäftsführer und Auszubildende
2 innogy ist in die E.ON-Hierarchie integriert.
(13) Sonstige Angaben
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der E.ON SE haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung am 15. Dezember 2020 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.eon.com) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Für die in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers (PwC) GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, (Inland) sowie von Gesellschaften des internationalen PwC-Netzwerks sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
Honorare des Abschlussprüfers
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 32 | 37 |
| Inland | 23 | 28 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 7 | 4 |
| Inland | 6 | 4 |
| Steuerberatungsleistungen | 1 | - |
| Inland | 1 | - |
| Sonstige Leistungen | 2 | 1 |
| Inland | 2 | 1 |
| Summe | 42 | 42 |
| Inland | 32 | 33 |
Die Honorare für Abschlussprüfungen betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses und der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüsse der E.ON SE und ihrer verbundenen Unternehmen. Diese beinhalten auch die Honorare für die prüferischen Durchsichten der IFRS-Zwischenabschlüsse sowie sonstige unmittelbar durch die Abschlussprüfung veranlasste Prüfungen. Außerdem sind im Vorjahr zusätzliche Abschlussprüfungsleistungen in Bezug auf die innogy-Transaktion enthalten.
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen beinhalten sämtliche Bestätigungsleistungen, die keine Abschlussprüfungsleistungen sind und nicht im Rahmen der Abschlussprüfung genutzt werden. Im Jahr 2020 umfassen diese gesetzlich geforderte Bestätigungsleistungen (beispielsweise resultierend aus dem EEG und KWKG) und freiwillige sonstige Bestätigungsleistungen (unter anderem im Zusammenhang mit neuen IT-Systemen und Datenmigrationen sowie Sonderprüfungsleistungen im Zuge der Übertragung des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON an RWE).
Die Honorare für Steuerberatungsleistungen entfallen vor allem auf Leistungen im Steuer-Compliance-Bereich.
Die Honorare für sonstige Leistungen betreffen im Wesentlichen die Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON an RWE sowie die fachliche Beratung in Zusammenhang mit der Umsetzung von Transaktionen und neuen Anforderungen in den Bereichen IT sowie Rechnungslegungsfragen.
Im Vorjahr berücksichtigten die gezeigten Honorare die innogy-Tochtergesellschaften ab dem Erwerbszeitpunkt sowie die an RWE übertragenen Gesellschaften bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung.
Anteilsbesitzliste
Die Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB sind integraler Bestandteil des Anhangs und auf den Seiten 218 bis 235 dargestellt.
(14) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie (EPS) für den Konzernüberschuss wird wie folgt berechnet:
Ergebnis je Aktie1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 1.310 | 729 |
| Abzüglich: Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -250 | -189 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (Anteil der Gesellschafter der E.ON SE) | 1.060 | 540 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -40 | 1.063 |
| Abzüglich: Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -3 | -53 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (Anteil der Gesellschafter der E.ON SE) | -43 | 1.010 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag der Gesellschafter der E.ON SE | 1.017 | 1.550 |
| in € | ||
| Ergebnis je Aktie (Anteil der Gesellschafter der E.ON SE) | ||
| aus fortgeführten Aktivitäten | 0,41 | 0,24 |
| aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -0,02 | 0,44 |
| aus Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 0,39 | 0,68 |
| Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien (gewichteter Durchschnitt) in Mio Stück | 2.607 | 2.293 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie entspricht der Ermittlung des Basis-Ergebnisses je Aktie, da die E.ON SE keine potenziell verwässernden Stammaktien ausgegeben hat.
(15) Goodwill, immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen
Die Entwicklung des Goodwills, der immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
Goodwill, immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 1. Jan. 2020 | Währungsunterschiede | Veränderungen Konsolidierungskreis | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Goodwill | 19.271 | -153 | 493 | - | - | - |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | 2.218 | -20 | 89 | 8 | -10 | 1 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | 2.742 | -60 | 36 | 510 | -132 | 115 |
| Entwicklungsausgaben | 720 | -13 | 14 | 72 | -57 | 152 |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | 379 | -8 | 1 | 199 | -15 | -222 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.059 | -101 | 140 | 789 | -214 | 46 |
| Bebaute und unbebaute Grundstücke | 727 | -11 | 4 | 102 | -43 | - |
| Netze und Netzanlagen | 1.860 | 1 | 6 | 260 | -14 | -11 |
| Speicher und Produktionskapazitäten | 10 | - | 7 | - | - | - |
| Technische Anlagen und Maschinen | 37 | - | -1 | 1 | -7 | - |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 168 | -9 | 3 | 52 | -36 | - |
| Nutzungsrechte | 2.802 | -19 | 19 | 415 | -100 | -11 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.111 | 1 | 11 | 17 | -17 | 29 |
| Bauten | 3.839 | -57 | -9 | 100 | -22 | 129 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 55.774 | -212 | 240 | 2.117 | -625 | 1.191 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.234 | -12 | 99 | 134 | -56 | 84 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.625 | -3 | 38 | 1.381 | -7 | -1.465 |
| Sachanlagen | 64.583 | -283 | 379 | 3.749 | -727 | -32 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 31. Dez. 2020 | 1. Jan. 2020 | Währungsunterschiede | Veränderungen Konsolidierungskreis | Zugänge | Abgänge |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Goodwill | 19.611 | -1.790 | 6 | - | - | - |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | 2.286 | -625 | 9 | 10 | -279 | 10 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | 3.211 | -866 | 14 | 5 | -521 | 106 |
| Entwicklungsausgaben | 888 | -357 | 8 | - | -134 | 52 |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | 334 | -73 | 2 | -3 | 3 | 7 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.719 | -1.921 | 33 | 12 | -931 | 175 |
| Bebaute und unbebaute Grundstücke | 779 | -100 | 1 | -3 | -109 | 8 |
| Netze und Netzanlagen | 2.102 | -71 | -1 | -10 | -207 | 4 |
| Speicher und Produktionskapazitäten | 17 | -2 | 1 | - | -1 | - |
| Technische Anlagen und Maschinen | 30 | -3 | - | - | -4 | 1 |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 178 | -44 | 2 | -2 | -53 | 20 |
| Nutzungsrechte | 3.106 | -220 | 3 | -15 | -374 | 33 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.152 | -54 | -1 | - | -2 | 4 |
| Bauten | 3.980 | -1.727 | 18 | 10 | -121 | 5 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 58.485 | -26.324 | 99 | 99 | -2.112 | 345 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.483 | -680 | 7 | -9 | -146 | 49 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.569 | -48 | - | - | - | 2 |
| Sachanlagen | 67.669 | -28.833 | 123 | 100 | -2.381 | 405 |
| Kumulierte Abschreibungen | Netto-Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Umbuchungen | Wertminderungen | Zuschreibungen | 31. Dez. 2020 | 31. Dez. 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Goodwill | - | - | - | -1.784 | 17.827 |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | - | -70 | - | -945 | 1.341 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | -7 | -59 | - | -1.328 | 1.883 |
| Entwicklungsausgaben | -47 | -95 | -573 | 315 | |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | 53 | -7 | - | -18 | 316 |
| Immaterielle Vermögenswerte | -1 | -231 | - | -2.864 | 3.855 |
| Bebaute und unbebaute Grundstücke | - | -1 | - | -204 | 575 |
| Netze und Netzanlagen | 11 | - | - | -274 | 1.828 |
| Speicher und Produktionskapazitäten | - | - | - | -2 | 15 |
| Technische Anlagen und Maschinen | - | - | - | -6 | 24 |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 | -1 | - | -77 | 101 |
| Nutzungsrechte | 12 | -2 | - | -563 | 2.543 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | -5 | - | - | -58 | 1.094 |
| Bauten | 2 | -4 | - | -1.817 | 2.163 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 9 | -154 | 4 | -28.034 | 30.451 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -2 | -2 | - | -783 | 700 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1 | -11 | 2 | -54 | 2.515 |
| Sachanlagen | 5 | -171 | 6 | -30.746 | 36.923 |
Entwicklung des Goodwills sowie sonstiger Zuschreibungen und Wertminderungen nach Segmenten ab 1. Januar 2020
| Energienetze | Kundenlösungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Deutschland | Schweden | Zentraleuropa Ost/ Türkei | Deutschland | Großbritannien | Niederlande/Belgien |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 1. Januar 2020 | 7.879 | 88 | 56 | 6.718 | 1.926 | 6 |
| Veränderungen aus Unternehmenserwerben und -veräußerungen | - | - | 804 | - | - | 72 |
| Wertminderungen | - | - | - | - | - | |
| Sonstige Veränderungen 1 | - | 4 | -100 | - | -103 | - |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 31. Dezember 2020 | 7.879 | 92 | 760 | 6.718 | 1.823 | 78 |
| Wachstumsrate (in %) 2, 3 | n.v. | - | - | 0,5 | - | - |
| Kapitalkosten (in %) 2, 3 | n.v. | - | - | 4,7 | - | - |
| Sonstiges Anlagevermögen 4 | ||||||
| Wertminderungen | -12 | - | -139 | -53 | -112 | -59 |
| Zuschreibungen | - | - | 2 | 1 | - | - |
| Kundenlösungen | Nicht-Kerngeschäft | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Sonstige | PreussenElektra | Erzeugung Türkei | Konzernleitung/Sonstiges | E.ON-Konzern |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 1. Januar 2020 | 808 | - | - | - | 17.481 |
| Veränderungen aus Unternehmenserwerben und -veräußerungen | -311 | - | - | - | 565 |
| Wertminderungen | - | - | - | - | - |
| Sonstige Veränderungen 1 | -20 | - | - | - | -219 |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 31. Dezember 2020 | 477 | - | - | - | 17.827 |
| Wachstumsrate (in %) 2, 3 | - | - | - | - | - |
| Kapitalkosten (in %) 2, 3 | - | - | - | - | - |
| Sonstiges Anlagevermögen 4 | |||||
| Wertminderungen | -5 | - | - | -24 | -404 |
| Zuschreibungen | 2 | - | - | 1 | 6 |
1 Die sonstigen Veränderungen beinhalten Effekte aus konzerninternen Umstrukturierungen, Umbuchungen, Währungskursdifferenzen sowie Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
2 Wachstumsrate und Kapitalkosten für ausgewählte Cash Generating Units, deren jeweiliger Goodwill im Vergleich zum Buchwert des gesamten Goodwills wesentlich ist.
3 Die Bewertung der Energienetze Deutschland erfolgte auf Basis der Regulatory Asset Base.
4 Das sonstige Anlagevermögen beinhaltet immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen.
Goodwill, immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen 1
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 1. Jan. 2019 | Währungsunterschiede | Veränderungen Konsolidierungskreis | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Goodwill | 3.847 | 99 | 15.325 | - | - | - |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | 541 | 12 | 1.750 | 1 | -47 | -39 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | 2.303 | -16 | 446 | 1.204 | -816 | -379 |
| Entwicklungsausgaben | 396 | 13 | - | 66 | -14 | 259 |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | 370 | 5 | 6 | 218 | -7 | -213 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.610 | 14 | 2.202 | 1.489 | -884 | -372 |
| Bebaute und unbebaute Grundstücke | 361 | 5 | 282 | 90 | -14 | 3 |
| Netze und Netzanlagen | 387 | - | 1.330 | 154 | -3 | -8 |
| Speicher und Produktionskapazitäten | 12 | 1 | - | - | -3 | - |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 | 1 | 31 | - | - | - |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 105 | - | 26 | 42 | -6 | 1 |
| Nutzungsrechte 2 | 870 | 7 | 1.669 | 286 | -26 | -4 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 539 | -1 | 579 | 14 | -32 | 12 |
| Bauten | 2.780 | - | 983 | 94 | -57 | 39 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 40.197 | -76 | 13.829 | 1.727 | -325 | 422 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 835 | 2 | 295 | 116 | -38 | 24 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.921 | -8 | 875 | 1.141 | -30 | -1.274 |
| Sachanlagen 3 | 46.272 | -83 | 16.561 | 3.092 | -482 | -777 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 31. Dez. 2019 | 1. Jan. 2019 | Währungsunterschiede | Veränderungen Konsolidierungskreis | Zugänge | Abgänge |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Goodwill | 19.271 | -1.793 | 3 | - | - | - |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | 2.218 | -445 | -5 | - | -93 | 47 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | 2.742 | -818 | 10 | 23 | -151 | 50 |
| Entwicklungsausgaben | 720 | -185 | -5 | - | -119 | 6 |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | 379 | - | -3 | - | - | 3 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.059 | -1.448 | -3 | 23 | -363 | 106 |
| Bebaute und unbebaute Grundstücke | 727 | - | -1 | - | -78 | 1 |
| Netze und Netzanlagen | 1.860 | - | - | -8 | -60 | - |
| Speicher und Produktionskapazitäten | 10 | - | -1 | - | -1 | - |
| Technische Anlagen und Maschinen | 37 | - | -1 | - | -2 | - |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 168 | - | 1 | 2 | -45 | 2 |
| Nutzungsrechte 2 | 2.802 | - | -2 | -6 | -186 | 3 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.111 | -58 | - | 1 | - | 5 |
| Bauten | 3.839 | -1.710 | 4 | 37 | -102 | 25 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 55.774 | -26.119 | 54 | 402 | -1.405 | 210 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.234 | -597 | - | -2 | -99 | 34 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.625 | -42 | -2 | - | - | - |
| Sachanlagen 3 | 64.583 | -28.526 | 56 | 438 | -1.606 | 274 |
| Kumulierte Abschreibungen | Netto-Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Umbuchungen | Wertminderungen | Zuschreibungen | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Goodwill | - | - | - | -1.790 | 17.481 |
| Kundenbeziehungen und ähnliche Werte | -1 | -128 | - | -625 | 1.593 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | 34 | -14 | - | -866 | 1.876 |
| Entwicklungsausgaben | -44 | -10 | -357 | 363 | |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | -2 | -71 | - | -73 | 306 |
| Immaterielle Vermögenswerte | -13 | -223 | - | -1.921 | 4.138 |
| Bebaute und unbebaute Grundstücke | -2 | -20 | - | -100 | 627 |
| Netze und Netzanlagen | -3 | - | - | -71 | 1.789 |
| Speicher und Produktionskapazitäten | - | - | - | -2 | 8 |
| Technische Anlagen und Maschinen | - | - | - | -3 | 34 |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -1 | -3 | - | -44 | 124 |
| Nutzungsrechte 2 | -6 | -23 | - | -220 | 2.582 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | - | -2 | - | -54 | 1.057 |
| Bauten | 20 | -1 | - | -1.727 | 2.112 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 589 | -55 | - | -26.324 | 29.450 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -6 | -10 | - | -680 | 554 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 9 | -16 | 3 | -48 | 2.577 |
| Sachanlagen 3 | 612 | -84 | 3 | -28.833 | 35.750 |
1 angepasste Vorjahreswerte
2 Neue Position durch Einführung IFRS 16. Weitere Angaben zu den Nutzungsrechten sind der Textziffer 33 zu entnehmen.
3 Durch die Erstanwendung von IFRS 16 im Jahr 2019 wurden die Anfangsbestände angepasst.
Entwicklung des Goodwills sowie sonstiger Zuschreibungen und Wertminderungen nach Segmenten ab 1. Januar 20191
| Energienetze | Kundenlösungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Deutschland | Schweden | Zentraleuropa Ost/ Türkei | Deutschland | Großbritannien | Niederlande/ Belgien |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 1. Januar 2019 | 608 | 90 | 56 | 183 | 878 | - |
| Veränderungen aus Unternehmenserwerben und -veräußerungen | 7.271 | - | 311 | 6.535 | 960 | 6 |
| Wertminderungen | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Veränderungen 2 | - | -2 | 4 | - | 88 | - |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 31. Dezember 2019 | 7.879 | 88 | 371 | 6.718 | 1.926 | 6 |
| Wachstumsrate (in %) 3, 4 | n.v. | - | - | - | 0,5 | - |
| Kapitalkosten (in %) 3, 4 | n.v. | - | - | - | 5,9 | - |
| Sonstiges Anlagevermögen 5 | ||||||
| Wertminderungen | -39 | - | - | -2 | -236 | - |
| Zuschreibungen | - | - | - | - | 3 | - |
| Kundenlösungen | Nicht-Kerngeschäft | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Sonstige | PreussenElektra | Erzeugung Türkei | Konzernleitung/Sonstiges | E.ON-Konzern |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 1. Januar 2019 | 60 | - | - | 179 | 2.054 |
| Veränderungen aus Unternehmenserwerben und -veräußerungen | 705 | - | - | -179 | 15.609 |
| Wertminderungen | - | - | - | - | 0 |
| Sonstige Veränderungen 2 | -272 | - | - | - | -182 |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 31. Dezember 2019 | 493 | - | - | - | 17.481 |
| Wachstumsrate (in %) 3, 4 | - | - | - | - | - |
| Kapitalkosten (in %) 3, 4 | - | - | - | - | - |
| Sonstiges Anlagevermögen 5 | |||||
| Wertminderungen | -11 | - | - | -42 | -330 |
| Zuschreibungen | - | - | - | - | 3 |
1 angepasste Vorjahreswerte
2 Die sonstigen Veränderungen beinhalten Effekte aus konzerninternen Umstrukturierungen, Umbuchungen, Währungskursdifferenzen sowie Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.
3 Wachstumsrate und Kapitalkosten für ausgewählte Cash Generating Units, deren jeweiliger Goodwill im Vergleich zum Buchwert des gesamten Goodwills wesentlich ist.
4 Die Bewertung der Energienetze Deutschland erfolgte unter Berücksichtigung des Beginns der dritten Regulierungsperiode Gas 2018 beziehungsweise Strom 2019 auf Basis der Regulatory Asset Base.
5 Das sonstige Anlagevermögen beinhaltet immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen.
Goodwill und langfristige Vermögenswerte
Die Entwicklung des Goodwills in den Segmenten sowie die Zuordnungen von Wertminderungen und Zuschreibungen je berichtspflichtiges Segment ergeben sich aus den Tabellen auf den Seiten 160 bis 163.
Wertminderungen
Nach IFRS 3 unterliegt der Goodwill keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens einmal jährlich auf der Betrachtungsebene der Cash Generating Units einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Darüber hinaus ist der Goodwill einzelner Cash Generating Units bei Eintritt besonderer Ereignisse, die zu einer Verringerung des erzielbaren Betrags der jeweiligen Cash Generating Unit führen können, auch anlassbezogen einer solchen Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer, Sachanlagevermögen und Beteiligungen, die gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind grundsätzlich bei Vorliegen von bestimmten Ereignissen oder äußeren Umständen auf Werthaltigkeit zu testen.
Im Rahmen der Impairment-Tests werden zunächst die beizulegenden Zeitwerte abzüglich der Veräußerungskosten der Cash Generating Units ermittelt. Da im Jahr 2020 keine bindenden Verkaufstransaktionen oder Marktpreise für die jeweiligen Cash Generating Units vorhanden waren, erfolgte die Bestimmung auf Basis von Discounted-Cashflow-Verfahren.
Die Bewertungen basieren auf der vom Vorstand genehmigten Mittelfristplanung. Den Berechnungen für Zwecke der Werthaltigkeitstests liegen grundsätzlich die drei Planjahre der Mittelfristplanung zuzüglich zweier weiterer Detailplanungsjahre zugrunde. In begründeten Ausnahmefällen wird hiervon abweichend ein längerer Detailplanungszeitraum zugrunde gelegt. Für die über die Detailplanungsperiode hinausgehenden Cashflow-Annahmen werden auf Basis von Vergangenheitsanalysen und Zukunftsprognosen nachhaltige währungsspezifische Wachstumsraten ermittelt. Die für den Euroraum nachhaltige Wachstumsrate betrug im Geschäftsjahr 2020 0,5 Prozent (2019: 0,5 Prozent), soweit nicht eine geringere Wachstumsrate für die entsprechende Cash Generating Unit gerechtfertigt war. Die im jährlichen Werthaltigkeitstest zur Diskontierung verwendeten Nachsteuerzinssätze werden auf Grundlage von Marktdaten je Cash Generating Unit ermittelt und betrugen zum Bewertungsstichtag zwischen 3,0 und 7,2 Prozent (2019: zwischen 3,3 und 7,1 Prozent).
Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, sind die Prognosen der Marktpreise für Rohstoffe, künftiger Strom- und Gaspreise auf den Großhandels- und Endverbrauchermärkten, der unternehmensbezogenen Investitionstätigkeit, der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie der Wachstumsraten und der Kapitalkosten. Diese Annahmen beruhen auf externen Marktdaten renommierter Anbieter sowie internen Einschätzungen und berücksichtigen auch in angemessener Weise klimabezogene Auswirkungen auf Marktbedingungen und makroökonomische Zusammenhänge. Beispielsweise werden unter anderem Auswirkungen von Klimazielen auf CO2-Preise oder sich verändernde Wetterbedingungen in Bezug auf Temperatur und Wind einbezogen.
Die obigen Ausführungen gelten entsprechend auch für die Durchführung von Werthaltigkeitstests für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Beteiligungen, die gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie Gruppen von Vermögenswerten. Wenn der Goodwill einer Cash Generating Unit zusammen mit Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten auf Werthaltigkeit überprüft wird, so sind zunächst die Vermögenswerte zu überprüfen.
Aus der Durchführung der Goodwill-Impairment-Tests im Geschäftsjahr 2020 ergab sich wie im Jahr 2019 kein Abschreibungsbedarf unter IAS 36. Es wurde indes eine Wertminderung auf den Teil des Goodwills der ungarischen Aktivitäten vorgenommen, welcher unter IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist. Diese erforderliche Wertminderung betrug rund 73 Mio € und geht darauf zurück, dass der erwartete Verkaufspreis unterhalb der Buchwertbasis liegt.
Der getestete Goodwill sämtlicher Cash Generating Units, deren jeweiliger Goodwill zum Bilanzstichtag wesentlich im Vergleich zum Buchwert des Goodwills insgesamt ist, weist Überdeckungen der jeweiligen Buchwerte durch die erzielbaren Beträge auf, sodass, ausgehend von der aktuellen Beurteilung der wirtschaftlichen Lage, erst eine signifikante Änderung der wesentlichen Bewertungsparameter zu einem Wertminderungsbedarf auf diese Goodwills führen würde.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen im Geschäftsjahr 2020 betrugen rund 171 Mio €. Davon entfielen rund 138 Mio € auf den Teil des ungarischen Netzgeschäfts, welcher unter IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist. Diese Abwertungen wurden erforderlich, da durch den erwarteten Veräußerungspreis die Buchwertbasis nicht gedeckt wird. Demnach wurden die langfristigen Vermögenswerte der Einheit anteilig auf Basis der relativen Buchwerte abgestockt. Rund 13 Mio € an Wertminderungsbedarf ergab sich im deutschen Segment Kundenlösungen auf eine zahlungsmittelgenerierende Einheit im B2B-Wärmegeschäft. Hiervon betroffen waren aufgrund der buchwertproportionalen Abwertung auch technische Anlagen und Maschinen, da sich Zukunftsprognosen verschlechtert haben. Im deutschen Netzgeschäft wurden Sachanlagen in Höhe von rund 11 Mio € außerplanmäßig abgeschrieben. Dies ging weitgehend auf komplett abgeschriebene Projektkosten für Smart Meter zurück, die als Anlagen im Bau aktiviert wurden, später aber aufgrund der späten Markterklärung nicht mehr eingepreist werden konnten.
Auf die immateriellen Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2020 rund 231 Mio € außerplanmäßig abgeschrieben. Davon sind rund 106 Mio € auf das Segment Kundenlösungen UK bezogen, insbesondere auf Abrechnungssoftware, die künftig nicht mehr verwendet wird. Rund 58 Mio € an außerplanmäßigem Abwertungsbedarf erfuhr das belgische Vertriebsgeschäft von Essent, welches an das belgische Energieunternehmen Luminus veräußert werden soll - die Transaktion steht nach Signing Anfang 2021 noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Europäische Kommission. In diesem Zusammenhang wurden langfristige Vermögenswerte anteilig abgestockt, es ergab sich Wertminderungsbedarf vor allem beim Buchwert von Kundenlisten. Im Segment Kundenlösungen Deutschland wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rund 38 Mio € vorgenommen, hauptsächlich (25 Mio €) verursacht durch die vorgenannte Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Bereich Energy Solutions und der einhergehenden buchwertproportionalen Abwertung auch von Kundenlisten. Ferner ergaben sich außerplanmäßige Wertminderungen bei IT-Lizenzen im Corporate Headquarter, die sich auf insgesamt 24 Mio € summierten. Die zwei größten Einzelposten betrafen komplett abgeschriebene Lizenzen in Höhe von knapp 10 Mio € sowie aktivierte Projektkosten im Zuge von Softwareeinführung in Höhe von rund 12 Mio € (die zugrunde liegenden Lizenzen selbst blieben in ihrem Buchwert unverändert).
Auf die Nutzungsrechte wurden im Geschäftsjahr 2020 außerplanmäßige Abschreibungen von rund 2 Mio € vorgenommen.
Wertaufholungen auf die in den Vorjahren erfassten Wertminderungen des Sachanlagevermögens beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf knapp 6 Mio €, wesentlich beeinflusst vor allem durch Wertsteigerung von Vermögenswerten im ungarischen Netzbereich aufgrund von aktualisierten Bewertungsprämissen.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen im Geschäftsjahr 2019 betrugen rund 84 Mio €, davon rund 38 Mio € im deutschen Netzgeschäft, im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Stilllegungskosten eines Gasspeichers, und ebenfalls 38 Mio € bei innogy, im Wesentlichen aus der Optimierung beziehungsweise Restrukturierung des gemeinsamen Geschäfts in Großbritannien von innogy und E.ON. In diesem Zug wurden mehrere Gebäude von innogy in Großbritannien außerplanmäßig abgeschrieben.
Auf die immateriellen Vermögenswerte wurden 2019 rund 223 Mio € außerplanmäßig abgeschrieben. Der betragsmäßig größte Effekt (159 Mio €) ergab sich bei innogy, vor allem wiederum aus dem Geschäft in Großbritannien aus den bereits oben genannten Gründen. Außerplanmäßig abgeschrieben wurde insbesondere IT-Infrastruktur aus dem Privatkundenbereich. Des Weiteren betroffen war auch das E.ON-Geschäft in Großbritannien mit rund 55 Mio €. Im Wesentlichen wurden IT-Projekte außerplanmäßig abgewertet, die aufgrund einer Management- Entscheidung aktuell nicht mehr weitergeführt werden sollen, sodass keine wirtschaftlichen Vorteile mehr daraus zu erwarten sind.
Auf die Nutzungsrechte wurden im Geschäftsjahr 2019 außerplanmäßige Abschreibungen von rund 23 Mio € vorgenommen. Rund 19 Mio € resultierten wiederum aus der Restrukturierung bei innogy in Großbritannien.
Wertaufholungen auf die in den Vorjahren erfassten Wertminderungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 3 Mio €, wesentlich beeinflusst vor allem durch den positiven Ausgang eines Rechtsstreits in Großbritannien.
Immaterielle Vermögenswerte
Der überwiegende Teil der unten dargestellten Veränderungen geht darauf zurück, dass die innogy-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 nur anteilig (ab Kontrollerlangungsstichtag 18. September 2019) einbezogen wurden, im Jahr 2020 dagegen für volle zwölf Monate.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte betrugen im Jahr 2020 931 Mio € (2019: 363 Mio €). Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 231 Mio € (2019: 223 Mio €).
Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht vorgenommen.
Der Endbestand der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 301 Mio € (2019: 299 Mio €).
Im Berichtsjahr wurden 62 Mio € (2019: 68 Mio €) Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Sinne von IAS 38 aufwandswirksam erfasst.
Nutzungsrechte
Die planmäßigen Abschreibungen betrugen im Jahr 2020 374 Mio € (2019: 186 Mio €). Wiederum war für den überwiegenden Teil der Veränderung ursächlich, dass die innogy-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 nur anteilig (ab Kontrollerlangungsstichtag 18. September 2019) einbezogen wurden, im Jahr 2020 dagegen für volle zwölf Monate. Die Wertminderungen auf Nutzungsrechte beliefen sich auf 2 Mio € (2019: 23 Mio €).
Sachanlagen
Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von 26 Mio € (2019: 13 Mio €) als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen beliefen sich im Jahr 2020 auf 2.381 Mio € (2019: 1.606 Mio €).
Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 171 Mio € (2019: 84 Mio €) vorgenommen. Zuschreibungen auf Sachanlagen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 6 Mio € (2019: 3 Mio €) vorgenommen. Die unterschiedlich lange Einbeziehungsdauer der innogy-Aktivitäten war wiederum der Hauptgrund für die deutliche Erhöhung der dargestellten Zahlen.
(16) At equity bewertete Unternehmen und sonstige Finanzanlagen
Die at equity bewerteten Unternehmen und sonstigen Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
At equity bewertete Unternehmen und sonstige Finanzanlagen
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | E.ON-Konzern | Assoziierte Unternehmen 1 | Joint Ventures 1 | E.ON-Konzern | Assoziierte Unternehmen 1 | Joint Ventures 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| At equity bewertete Unternehmen | 4.383 | 2.651 | 1.732 | 5.232 | 3.280 | 1.952 |
| Beteiligungen | 1.883 | 698 | 181 | 1.730 | 556 | 155 |
| Langfristige Wertpapiere | 1.887 | - | - | 2.353 | - | - |
| Summe | 8.153 | 3.349 | 1.913 | 9.315 | 3.836 | 2.107 |
1 Soweit assoziierte Unternehmen und Joint Ventures als Beteiligungen ausgewiesen werden, handelt es sich um assoziierte Unternehmen und Joint Ventures, die aus Wesentlichkeitsgründen at cost bilanziert werden.
Die at equity bewerteten Unternehmen umfassen ausschließlich assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Der Rückgang der Buchwerte der at equity bewerteten Unternehmen von 849 Mio € gegenüber dem 31. Dezember 2019 resultierte im Wesentlichen aus der Umgliederung der Anteile an Rampion Renewables Ltd. in zur Veräußerung gehaltene Vermögensgegenstände sowie negativen Währungskurseffekten in der Türkei.
Die langfristigen Wertpapiere umfassen im Wesentlichen festverzinsliche Wertpapiere.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Wertminderungen auf at equity bewertete Unternehmen auf 27 Mio € (2019: 3 Mio €).
Die Wertminderungen auf sonstige Finanzanlagen beliefen sich auf 92 Mio € (2019: 15 Mio €). Der Buchwert der sonstigen Finanzanlagen, die wertberichtigt sind, beträgt zum Geschäftsjahresende 13 Mio € (2019: 22 Mio €).
Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
Die Buchwerte der unwesentlichen at equity bewerteten assoziierten Unternehmen betrugen 1.575 Mio € (2019: 1.905 Mio €) und der Joint Ventures 946 Mio € (2019: 896 Mio €).
Die von E.ON zahlungswirksam vereinnahmten Beteiligungserträge der at equity bewerteten Unternehmen betrugen im Berichtsjahr 428 Mio € (2019: 330 Mio €). Höhere Ausschüttungen, insbesondere durch die erstmals ganzjährige Einbeziehung der innogy-Gesellschaften, wurden durch den Wegfall der Ausschüttung der Nord Stream AG teilweise kompensiert.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wesentliche Posten der aggregierten Gesamtergebnisrechnungen der at equity bewerteten unwesentlichen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures:
Zusammengefasste Ergebnisse der einzeln unwesentlichen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - at equity bilanziert
| Assoziierte Unternehmen | Joint Ventures | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anteiliges Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 126 | 88 | 169 | 113 | 295 | 201 |
| Anteiliges Other Comprehensive Income | -3 | - | -6 | 1 | -9 | 1 |
| Anteiliges Gesamtergebnis | 123 | 88 | 163 | 114 | 286 | 202 |
Die unten stehenden Tabellen enthalten wesentliche Posten der aggregierten Bilanzen sowie der aggregierten Gesamtergebnisrechnungen der wesentlichen at equity bewerteten Unternehmen. Die wesentlichen assoziierten Unternehmen im E.ON-Konzern sind die RheinEnergie AG, Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, GASAG Berliner Gaswerke AG sowie bis Ende Dezember 2020 die Rampion Renewables Limited, die aufgrund des beschlossenen Verkaufs an RWE in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte umgegliedert wurde.
Die in den Tabellen dargestellten Konzernanpassungen betreffen im Wesentlichen im Rahmen des Erstansatzes ermittelte Goodwills, temporäre Differenzen, Quotenänderungen, Wechselkurseffekte sowie Effekte aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen.
Wesentliche assoziierte Unternehmen - Bilanzdaten zum 31. Dezember
| RheinEnergie AG | Rampion Renewables Ltd. 2 | Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte 1 | 3.369 | 3.419 | - | 672 | 1.438 | 1.364 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 453 | 577 | - | 31 | 143 | 154 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen) | 524 | 563 | - | - | 134 | 126 |
| Langfristige Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen) | 1.437 | 1.410 | - | - | 1.041 | 970 |
| Eigenkapital | 1.861 | 2.023 | - | 703 | 406 | 422 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | - | - | - | - | - | - |
| Anteilsquote in Prozent | 20,00 | 20,00 | 39,93 | 39,93 | 39,90 | 39,90 |
| Anteiliges Eigenkapital | 372 | 405 | - | 281 | 162 | 168 |
| Konzernanpassungen | 166 | 166 | - | 181 | 55 | 58 |
| Beteiligungsbuchwert | 539 | 571 | - | 462 | 217 | 226 |
| GASAG Berliner Gaswerke AG | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte 1 | 1.940 | 1.882 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 319 | 230 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen) | 491 | 542 |
| Langfristige Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen) | 1.094 | 897 |
| Eigenkapital | 674 | 674 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 4 | 24 |
| Anteilsquote in Prozent | 36,85 | 36,85 |
| Anteiliges Eigenkapital | 248 | 248 |
| Konzernanpassungen | 73 | 94 |
| Beteiligungsbuchwert | 321 | 342 |
1 Aufgedeckte stille Reserven/Lasten aus Akquisitionsvorgängen sind den Vermögenswerten zugeordnet worden.
2 Zum 31 Dezember 2020 wird die Beteiligung als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert ausgewiesen.
Wesentliche assoziierte Unternehmen - Ergebnisdaten
| RheinEnergie AG | Rampion Renewables Ltd. | Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 2.479 | 694 | - | - | 885 | 239 |
| Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | -10 | 29 | 37 | -18 | 14 | 6 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | - | - | - | - | - | - |
| Jahresergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | - | - | - | - | - | - |
| Ausgeschüttete Dividende | 148 | 42 | 85 | - | 30 | 12 |
| Other Comprehensive Income | -7 | 19 | -61 | 48 | -17 | - |
| Gesamtergebnis | -17 | 48 | -24 | 30 | -3 | 6 |
| Anteilsquote in Prozent | 20,00 | 20,00 | 39,93 | 39,931 | 39,90 | 39,90 |
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern | -3 | 10 | -10 | 12 | -1 | 2 |
| Anteiliges Jahresergebnis nach Steuern | -2 | 6 | 15 | -7 | 6 | 2 |
| Konzernanpassungen | -4 | - | - | 6 | 3 | - |
| Equity-Ergebnis | -6 | 6 | 15 | -1 | 9 | 2 |
| GASAG Berliner Gaswerke AG | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Umsatz | 1.209 | 1.253 |
| Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 36 | 31 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 2 | 4 |
| Jahresergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 1 | - |
| Ausgeschüttete Dividende | 51 | 29 |
| Other Comprehensive Income | 46 | -56 |
| Gesamtergebnis | 82 | -25 |
| Anteilsquote in Prozent | 36,85 | 36,85 |
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern | 30 | -9 |
| Anteiliges Jahresergebnis nach Steuern | 13 | 11 |
| Konzernanpassungen | 1 | - |
| Equity-Ergebnis | 14 | 11 |
1 Rampion Renewables Ltd. hält 50,1 Prozent an Rampion Offshore Wind Ltd.
In den nachstehenden Tabellen werden wesentliche Posten der aggregierten Bilanz sowie der aggregierten Gewinn- und Verlustrechnung der wesentlichen at equity bewerteten Joint Ventures, Enerjisa Enerji A.Ş. und Enerjisa Üretim Santralleri A.Ş., dargestellt.
Wesentliche Joint Ventures - Bilanzdaten zum 31. Dezember
| Enerjisa Enerji A.Ş. | Enerjisa Üretim Santralleri A.Ş. | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.977 | 2.678 | 1.359 | 1.980 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 752 | 865 | 368 | 299 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen) | 909 | 1.097 | 339 | 467 |
| Langfristige Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen) | 1.013 | 1.381 | 537 | 656 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 65 | 70 | 174 | 146 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 301 | 560 | 187 | 319 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 815 | 850 | 525 | 604 |
| Eigenkapital | 807 | 1.065 | 851 | 1.156 |
| Anteilsquote in Prozent | 40,00 | 40,00 | 50,00 | 50,00 |
| Anteiliges Eigenkapital | 323 | 426 | 426 | 578 |
| Konzernanpassungen | 8 | 12 | 29 | 40 |
| Beteiligungsbuchwert | 331 | 438 | 455 | 618 |
Wesentliche Joint Ventures - Ergebnisdaten
| Enerjisa Enerji A.Ş. | Enerjisa Üretim Santralleri A.Ş. | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 2.387 | 2.910 | 1.025 | 981 |
| Jahresergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 108 | 143 | 45 | 137 |
| Planmäßige Abschreibungen | -59 | -67 | -115 | -106 |
| Zinsaufwand/-ertrag | -127 | -250 | -29 | -51 |
| Ertragsteuern | -36 | -54 | -5 | -16 |
| Ausgeschüttete Dividende | 78 | 71 | - | - |
| Other Comprehensive Income | -296 | -113 | -372 | -170 |
| Gesamtergebnis | -188 | 31 | -327 | -33 |
| Anteilsquote in Prozent | 40,00 | 40,00 | 50,00 | 50,00 |
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern | -75 | 12 | -164 | -16 |
| Anteiliges Jahresergebnis nach Steuern | 43 | 57 | 22 | 69 |
| Konzernanpassungen | 8 | 3 | 8 | 5 |
| Equity-Ergebnis | 51 | 60 | 30 | 74 |
Die wesentlichen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind in verschiedenen Bereichen der Gas- beziehungsweise Stromwirtschaft tätig. Angaben zum Gesellschaftsnamen, zum Sitz der Gesellschaft und zu Kapitalanteilen im Sinne von IFRS 12 für wesentliche Joint Arrangements und assoziierte Unternehmen enthält die Anteilsbesitzliste gemäß § 313 Abs. 2 HGB (siehe Textziffer 38).
Zum 31. Dezember 2020 ist die Beteiligung Enerjisa Enerji A.Ş. marktgängig. Der anteilige Börsenwert betrug 649 Mio € zum 31. Dezember 2020 (2019: 522 Mio €). Der Buchwert zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf 326 Mio €.
Von den Anteilen an assoziierten Unternehmen unterliegen zum Bilanzstichtag Gesellschaften mit einem Buchwert von 137 Mio € (2019: 573 Mio €) Verfügungsbeschränkungen.
Es liegen keine weiteren wesentlichen Restriktionen vor, die über die üblichen gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Regelungen hinausgehen.
(17) Vorräte
Das Vorratsvermögen setzt sich zum 31. Dezember 2020 und 2019 wie folgt zusammen:
Vorräte
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 594 | 670 |
| Handelswaren | 140 | 199 |
| Unfertige Leistungen und fertige Erzeugnisse | 397 | 383 |
| Summe | 1.131 | 1.252 |
Rohstoffe, Handelswaren und fertige Erzeugnisse werden grundsätzlich nach der Durchschnittskostenmethode bewertet.
Die Wertberichtigungen im Jahr 2020 beliefen sich auf 37 Mio € (2019: 5 Mio €). Zuschreibungen erfolgten in Höhe von 12 Mio € (2019: 17 Mio €).
Die Veränderung des Vorratsvermögens gegenüber dem 31. Dezember 2019 ist vor allem auf den Rückgang der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zurückzuführen.
Es liegen keine Sicherungsübereignungen von Vorräten vor.
(18) Forderungen und sonstige
Vermögenswerte
Entsprechend ihren Restlaufzeiten setzen sich die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte wie folgt zusammen:
Forderungen und sonstige Vermögenswerte1
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Finanzierungsleasing 2 | 44 | 245 | 50 | 320 |
| Sonstige Finanzforderungen und finanzielle Vermögenswerte | 401 | 377 | 440 | 379 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 445 | 622 | 490 | 699 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.714 | - | 8.364 | - |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | 955 | 2.322 | 907 | 2.378 |
| Vertragliche Vermögenswerte | 26 | 5 | 16 | 8 |
| Sonstige Vermögenswerte | 67 | 350 | 14 | 372 |
| Übrige betriebliche Vermögenswerte | 2.763 | 567 | 4.906 | 834 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 11.525 | 3.244 | 14.207 | 3.592 |
| Summe | 11.970 | 3.866 | 14.697 | 4.291 |
1 angepasste Vorjahreswerte
2 Vergleiche auch die Erläuterungen in Textziffer 33.
Die Forderungen im Anwendungsbereich von IFRS 15 setzen sich im Wesentlichen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Impairments auf Forderungen im Anwendungsbereich von IFRS 15 betrugen im Jahr 2020 insgesamt 0,3 Mrd € (2019: 0,3 Mrd €).
Zum Bilanzstichtag enthalten die sonstigen finanziellen Vermögenswerte Forderungen gegen andere Anteilseigner von Gemeinschaftskraftwerken in Höhe von 69 Mio € (2019: 74 Mio €).
Der Rückgang der übrigen betrieblichen Vermögenswerte gegenüber dem 31. Dezember 2019 ist insbesondere auf die Zahlung einer bestehenden Kaufpreisforderung im Zuge des Verkaufs der Anteile an der PEG Infrastruktur AG und deren Beteiligung an der Nord Stream AG gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V zurückzuführen. Zusätzlich führte eine Aufrechnung des zu leistenden Kaufpreises im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an der VSEH mit einer Forderung gegenüber RWE zu einer Reduzierung der übrigen betrieblichen Forderungen (siehe Textziffer 5).
Die sonstigen Vermögenswerte unter IFRS 15 haben sich wie folgt entwickelt:
Sonstige Vermögenswerte
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschreibung und Wertminderung | 62 | 176 |
| Stand zum 31. Dezember | 417 | 386 |
In der nachfolgenden Tabelle werden Anfangs- und Endbestand der vertraglichen Vermögenswerte im Sinne von IFRS 15 dargestellt:
Vertragliche Vermögenswerte
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar | 24 | 10 |
| Stand zum 31. Dezember | 31 | 24 |
Darüber hinaus bestanden zum 31. Dezember 2020, wie im Vorjahr, keine Eventualforderungen des E.ON-Konzerns.
(19) Liquide Mittel
Die liquiden Mittel setzen sich entsprechend ihrer ursprünglichen Fälligkeit wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen | 1.111 | 1.197 |
| Kurzfristige Wertpapiere mit einer ursprünglichen Fälligkeit von mehr als 3 Monaten | 1.111 | 1.197 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 1.016 | 511 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.668 | 1.894 |
| Summe | 4.795 | 3.602 |
Im Berichtsjahr existierten verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel mit einer Fälligkeit von mehr als drei Monaten in Höhe von 40 Mio € (2019: 49 Mio €).
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Barmittel, Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Fälligkeit von weniger als drei Monaten in Höhe von 2.667 Mio € (2019: 1.880 Mio €) ausgewiesen, sofern sie nicht verfügungsbeschränkt sind.
(20) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.641.318.800 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) und beträgt 2.641.318.800 € (2019: 2.641.318.800 €). Das Grundkapital der Gesellschaft ist erbracht worden im Wege der Umwandlung der E.ON AG in eine Europäische Gesellschaft (SE), durch eine am 20. März 2017 durchgeführte Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des am 2. Mai 2017 ausgelaufenen Genehmigten Kapitals 2012 sowie durch eine am 19. September 2019 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragene Kapitalerhöhung unter überwiegender Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 wird der Vorstand bis zum 27. Mai 2025 ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand wurde auf der oben genannten Hauptversammlung ermächtigt, erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die von der Hauptversammlung am 10. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 10 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben. Die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Aktien zum 31. Dezember 2020 betrug 2.607.369.233 (31. Dezember 2019: 2.607.369.233). Zum 31. Dezember 2020 befanden sich im Bestand der E.ON SE 33.949.567 eigene Aktien (31. Dezember 2019: 33.949.567) mit einem Buchwert von 1.126 Mio € (entsprechend rund 1,29 Prozent beziehungsweise einem rechnerischen Anteil von 33.949.567 € des Grundkapitals).
Die Gesellschaft wurde durch die Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 weiterhin ermächtigt, Aktien auch unter Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) zu erwerben. Erfolgt der Erwerb unter Einsatz von Derivaten in Form von Put- oder Call- Optionen oder einer Kombination aus beiden, müssen die Optionsgeschäfte mit einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder über die Börse zu marktnahen Konditionen abgeschlossen werden. Im Berichtsjahr wurden über dieses Modell keine Aktien erworben.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Wahldividende und kein Mitarbeiteraktienprogramm angeboten.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 528.000.000 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG, Genehmigtes Kapital 2020). Die in § 3 Abs. 5 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital in der Zeit bis zum 9. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 19.780.200,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017), wird aufgehoben.
Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Bedingtes Kapital
Auf der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 wurde eine bedingte Kapitalerhöhung des Grundkapitals - mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen - von bis zu 264 Mio € (Bedingtes Kapital 2020) beschlossen. Das von der Hauptversammlung am 10. Mai 2017 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Bedingte Kapital 2017 (von bis zu 175 Mio €) wurde mit Eintragung des Beschlusses am 17. Juni 2020 aufgehoben.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente), jeweils mit Optionsrechten, Wandlungsrechten, Optionspflichten und/oder Wandlungspflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zum 27. Mai 2025 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft E.ON SE oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft E.ON SE im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben beziehungsweise garantiert werden, von ihren Options- beziehungsweise Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung beziehungsweise Optionsausübung erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Das Bedingte Kapital 2020 wurde nicht in Anspruch genommen.
Stimmrechtsverhältnisse
Nachfolgende Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG zu den Stimmrechtsverhältnissen liegen vor:
Angaben zu Beteiligungen am Kapital der E.ON SE
| Mitteilungspflichtiger | Datum der Mitteilung | Veränderung Schwellenwerte | Erreichen, Über- oder Unterschreitung | Schwellenwertberührung am | Zurechnung | Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in % | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland | 15. Jan. 2021 | 3 % | Überschreitung | 12. Jan. 2021 | indirekt | 3,02 |
| BlackRock Inc., Wilmington, USA | 8. Jan. 2021 2 | 5 % | Unterschreitung | 5. Jan. 2021 | indirekt | 4,92 |
| RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland 4 | 10. Dez. 2020 | 15 % | Erreichen | 8. Dez. 2020 | indirekt | 15,00 |
| The Capital Group Companies Inc., Los Angeles, USA5 | 11. Mrz. 2021 | 5 % | Unterschreitung | 8. Mrz. 2021 | indirekt | 4,82 |
| Canada Pension Plan Investment Board, Toronto, Kanada | 9. Jun. 2020 | 5 % | Überschreitung | 5. Jun. 2020 | direkt/indirekt | 5,02 |
| Capital Income Builder, Wilmington, USA | 3. Apr. 2020 | 5 % | Unterschreitung | 1. Apr. 2020 | direkt | 4,90 |
| Mitteilungspflichtiger | Stimmrechte |
|---|---|
| absolut | |
| --- | --- |
| DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland | 79.741.4421 |
| BlackRock Inc., Wilmington, USA | 130.004.5353 |
| RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland 4 | 396.197.820 |
| The Capital Group Companies Inc., Los Angeles, USA5 | 127.283.218 |
| Canada Pension Plan Investment Board, Toronto, Kanada | 132.657.9366 |
| Capital Income Builder, Wilmington, USA | 129.538.084 |
1 Beinhaltet Stimmrechte nach den §§ 33,34 sowie Instrumente gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG.
2 Freiwillige Konzernmitteilung mit Schwellenberührung nur auf Ebene Tochterunternehmen; Unterschreiten 5%-Schwelle mitgeteilt per Mitteilung vom 7. Januar 2021 mit Schwellenwertberührung am 4. Januar 2021.
3 Beinhaltet Stimmrechte nach den §§ 33,34 sowie Instrumente gem. § 38 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WpHG.
4 Name des Aktionärs mit 3,0 Prozent oder mehr Stimmrechten laut erhaltener Stimmrechtsmitteilung: GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH.
5 Name des Aktionärs mit 3,0 Prozent oder mehr Stimmrechten laut erhaltener Stimmrechtsmitteilung: Capital Income Builder.
6 Beinhaltet Stimmrechte nach den §§ 33,34 sowie Instrumente gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG.
(21) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage blieb im Geschäftsjahr unverändert und beläuft sich wie zum 31. Dezember 2019 auf 13.368 Mio €.
(22) Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen des E.ON-Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
Gewinnrücklagen1
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Gesetzliche Rücklagen | 45 | 45 |
| Andere Rücklagen | -5.302 | -1.972 |
| Summe | -5.257 | -1.927 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Für Ausschüttungen an die Aktionäre der E.ON SE steht nach deutschem Aktienrecht der nach handelsrechtlichen Vorschriften ausgewiesene Bilanzgewinn der E.ON SE zur Verfügung.
Die Gewinnrücklagen nach handelsrechtlichen Vorschriften belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf insgesamt 2.254 Mio € (2019: 2.254 Mio €). Hiervon ist die gesetzliche Rücklage mit 45 Mio € (2019: 45 Mio €) gemäß § 150 Abs. 3 und 4 AktG nicht ausschüttungsfähig.
Die grundsätzlich ausschüttbaren Gewinnrücklagen belaufen sich auf 2.064 Mio € (2019: 2.086 Mio €).
Für das Geschäftsjahr 2020 wird der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Bardividende von 0,47 € je Aktie vorgeschlagen. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde durch die Hauptversammlung am 28. Mai 2020 beschlossen, eine Dividende von 0,46 € je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten. Bei einer Dividende von 0,47 € beträgt das Ausschüttungsvolumen 1.225 Mio € (2019: 1.199 Mio €).
Die Gewinnrücklagen nach den Vorschriften der IFRS belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf insgesamt -5.257 Mio € (2019: -1.927 Mio €). Der Rückgang geht im Wesentlichen mit 2.405 Mio € (2019: +133 Mio €) auf Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss zurück. Bei solchen Transaktionen ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung und dem Buchwert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen zu erfassen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrifft dies mit -2.375 Mio € die Anteilserhöhung im Rahmen des innogy-Squeeze-outs sowie nachträgliche Kaufpreisanpassungen einer Anteilserhöhung in Ungarn (-35 Mio €, 2019: -255 Mio €).
(23) Veränderung des Other Comprehensive Income
Die Veränderung des Other Comprehensive Income resultiert im Wesentlichen aus erfolgsneutral erfassten Wechselkursdifferenzen.
Die nebenstehende Tabelle stellt den Anteil des OCI dar, der auf at equity bewertete Unternehmen entfällt.
Anteil des OCI, der auf at equity bewertete Unternehmen entfällt
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand zum 31. Dezember (brutto) | -1.921 | -1.552 |
| Steueranteil | - | -1 |
| Stand zum 31. Dezember (netto) | -1.921 | -1.553 |
(24) Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss je Segment sind in der nebenstehenden Tabelle dargestellt.
Anteile ohne beherrschenden Einfluss1
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Energienetze | 3.600 | 4.137 |
| Deutschland | 3.052 | 3.727 |
| Schweden | - | - |
| Zentraleuropa Ost/Türkei | 548 | 410 |
| Kundenlösungen | 280 | -416 |
| Deutschland | 175 | 116 |
| Großbritannien | 2 | -109 |
| Niederlande/Belgien | 2 | -399 |
| Sonstige | 101 | -24 |
| Nicht-Kerngeschäft | -34 | -57 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 284 | 485 |
| E.ON-Konzern | 4.130 | 4.149 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Die nachfolgende Tabelle stellt den Anteil des OCI dar, der auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfällt:
Anteil des OCI, der auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfällt
| in Mio € | Cashflow Hedges | Weiterveräußerbare Wertpapiere | Währungsumrechnungsdifferenz | Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | - | - | -129 | -249 |
| Veränderung | 1 | 1 | 47 | 28 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 1 | 1 | -82 | -221 |
| Veränderung | -1 | 10 | -8 | -179 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | - | 11 | -90 | -400 |
Gemäß IFRS 12 enthalten die folgenden Tabellen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen und geben einen Überblick über wesentliche Posten der aggregierten Bilanz und der aggregierten Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Cashflows. Angaben zum Sitz der Gesellschaft und zu Kapitalanteilen enthält die Anteilsbesitzliste gemäß § 313 Abs. 2 HGB (siehe Textziffer 38).
Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen - Bilanzdaten zum 31. Dezember
| Schleswig-Holstein Netz AG | Delgaz Grid S.A. | E.DIS AG 1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anteile der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss am Eigenkapital | 306 | 282 | 317 | 313 | 531 | 523 |
| Anteile der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss am Eigenkapital (in %) | 52,1 | 50,5 | 43,5 | 43,5 | 33,0 | 33,0 |
| Ausgezahlte Dividenden an Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss | - | - | - | - | 30 | 30 |
| Operativer Cashflow | 357 | 205 | 111 | 105 | 19 | 44 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.694 | 1.583 | 1.133 | 1.081 | 1.609 | 1.622 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 150 | 313 | 98 | 97 | 142 | 79 |
| Langfristige Schulden | 731 | 503 | 479 | 433 | 17 | 11 |
| Kurzfristige Schulden | 451 | 739 | 116 | 120 | 91 | 68 |
| Avacon AG 1 | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Anteile der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss am Eigenkapital | 541 | 562 |
| Anteile der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss am Eigenkapital (in %) | 38,5 | 38,5 |
| Ausgezahlte Dividenden an Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss | 50 | 50 |
| Operativer Cashflow | -44 | -63 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.768 | 1.649 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 103 | 66 |
| Langfristige Schulden | 67 | 82 |
| Kurzfristige Schulden | 290 | 91 |
1 Gesellschaften mit Holdingfunktion ohne operatives Geschäft
Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen - Ergebnisdaten
| Schleswig-Holstein Netz AG | Delgaz Grid S.A. | E.DIS AG 1 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewinnanteil der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss | 26 | 26 | 10 | 10 | 38 | 36 |
| Umsatz | 933 | 886 | 403 | 379 | 6 | 6 |
| Jahresergebnis | 50 | 51 | 24 | 24 | 113 | 110 |
| Comprehensive Income | 10 | 34 | 11 | 5 | 112 | 109 |
| Avacon AG 1 | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Gewinnanteil der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss | 31 | 54 |
| Umsatz | 16 | 11 |
| Jahresergebnis | 107 | 148 |
| Comprehensive Income | 105 | 149 |
1 Gesellschaften mit Holdingfunktion ohne operatives Geschäft
Es liegen keine wesentlichen Restriktionen vor, die über die üblichen gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Regelungen hinausgehen.
(25) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Den Verpflichtungen für die Versorgungsansprüche der ehemaligen und aktiven Mitarbeiter des E.ON-Konzerns in Höhe von 30,4 Mrd € stand zum 31. Dezember 2020 ein Planvermögen mit einem Fair Value von 22,4 Mrd € gegenüber. Dies entspricht einem Ausfinanzierungsgrad der Anwartschaften von 74 Prozent.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Anwartschaftsbarwert aller leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen | ||
| Deutschland | 24.164 | 22.483 |
| Großbritannien | 6.187 | 6.222 |
| Übrige Länder | 64 | 49 |
| Summe | 30.415 | 28.754 |
| Fair Value des Planvermögens | ||
| Deutschland | 16.179 | 15.471 |
| Großbritannien | 6.233 | 6.154 |
| Übrige Länder | 9 | 9 |
| Summe | 22.421 | 21.634 |
| Netto-Verbindlichkeit/Netto-Vermögenswert (-) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | ||
| Deutschland | 7.985 | 7.012 |
| Großbritannien | -46 | 68 |
| Übrige Länder | 55 | 40 |
| Summe | 7.994 | 7.120 |
| ausgewiesen als betriebliche Forderungen | -94 | -81 |
| ausgewiesen als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 8.088 | 7.201 |
Darstellung der Versorgungszusagen
Als Ergänzung zu den Leistungen staatlicher Rentensysteme und der privaten Eigenvorsorge bestehen für die meisten ehemaligen und aktiven Mitarbeiter im E.ON-Konzern betriebliche Versorgungszusagen. Es bestehen sowohl leistungsorientierte (Defined-Benefit-Pläne) als auch beitragsorientierte Zusagen (Defined-Contribution-Pläne). Leistungen im Rahmen von leistungsorientierten Zusagen werden im Allgemeinen bei Erreichen des Renteneintrittsalters oder bei Invalidität beziehungsweise Tod gewährt.
E.ON überprüft regelmäßig die im Konzern bestehenden Pensionszusagen im Hinblick auf ihre finanzwirtschaftlichen Risiken. Typische Risikofaktoren für leistungsorientierte Zusagen sind Langlebigkeit, Nominalzinsänderungen, die Inflationsentwicklung und Gehaltssteigerungen.
Die Merkmale und Risiken leistungsorientierter Versorgungspläne ergeben sich aus den rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes. Nachfolgend wird die Ausgestaltung der finanzwirtschaftlich wesentlichen leistungs- und beitragsorientierten Pläne im E.ON-Konzern beschrieben.
Deutschland
Bei den inländischen Konzerngesellschaften bestehen für die aktiven Anwärter sowohl beitragsorientierte als auch endgehaltsbasierte Leistungszusagen. Die endgehaltsbasierten Versorgungszusagen sind für Neueintritte geschlossen. Alle neu eintretenden Mitarbeiter erhalten beitragsorientierte Leistungszusagen gemäß einem Kapital- oder Rentenbausteinsystem, das je nach Versorgungszusage neben der Rentenzahlung auch die alternativen Auszahlungsoptionen der anteiligen Einmalzahlung beziehungsweise Ratenzahlungen vorsieht. In den beitragsorientierten Leistungszusagen sind unterschiedliche Verzinsungsregeln enthalten. In Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Versorgungszusage fließen in die Ermittlung der Kapital- beziehungsweise Rentenbausteine entweder an die Marktentwicklung angepasste Zinssätze mit einer festen Untergrenze oder Garantiezinssätze ein. Der Versorgungsaufwand für die beitragsorientierten Versorgungszusagen wird in Abhängigkeit vom Verhältnis des Gehalts zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterschiedlichen Prozentsätzen bestimmt. Darüber hinaus besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. Die künftigen Rentenanpassungen sind entweder mit 1 Prozent per annum garantiert oder folgen größtenteils der Entwicklung der Inflationsrate, in der Regel im Dreijahresturnus.
Zur Finanzierung der Pensionszusagen wurde für die deutschen Konzerngesellschaften Planvermögen geschaffen. Der wesentliche Teil des Planvermögens wird im Rahmen von Contractual Trust Arrangements (CTA) treuhänderisch gemäß den vorgegebenen Anlagerichtlinien verwaltet. Weiteres Planvermögen besteht über die Durchführungswege des Pensionsfonds sowie kleinerer inländischer Pensions- und Unterstützungskassen. Lediglich beim Pensionsfonds und den Pensionskassen bestehen regulatorische Vorschriften bezüglich der Kapitalanlage und der Dotierungserfordernisse.
Großbritannien
In Großbritannien bestehen unterschiedliche Pensionspläne. In der Vergangenheit erhielten die Mitarbeiter leistungsorientierte, größtenteils endgehaltsabhängige Zusagen, die den Großteil der heute für Großbritannien ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen darstellen. Für die Begünstigten erfolgt in begrenztem Umfang eine Inflationsanpassung der Rentenzahlung. Diese Pensionspläne sind für neu eingestellte Mitarbeiter geschlossen. Seitdem wird für neue Mitarbeiter ein Defined-Contribution-Plan angeboten. Hieraus ergeben sich für den Arbeitgeber über die Beitragszahlung hinaus keine zusätzlichen Risiken.
Das Planvermögen in Großbritannien wird von Treuhändern in eigenständigen und zweckgebundenen Vehikeln, der wesentliche Teil als separate Sektionen des Electricity Supply Pension Scheme (ESPS), verwaltet. Die Treuhänder werden durch die Mitglieder des Plans gewählt beziehungsweise durch das Unternehmen ernannt. Sie sind in dieser Funktion insbesondere für die Anlage des Planvermögens verantwortlich.
Die britische Regulierungsbehörde schreibt vor, dass alle drei Jahre eine sogenannte technische Bewertung des Finanzierungsstatus des Plans durchzuführen ist. Die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen werden zwischen den Treuhändern und der E.ON UK plc vereinbart. Diese beinhalten die zu unterstellende Lebenserwartung, die Gehaltsentwicklung, das Anlageergebnis, Inflationsannahmen sowie das Zinsniveau.
Für die E.ON-Sektion findet die nächste technische Bewertung mit dem Stichtag 31. März 2021 statt. In Abhängigkeit von der künftigen Neubewertung des technischen Finanzierungsdefizites sind bisher auf Basis des noch bestehenden Deficit-Repair-Plans zwei Zahlungen von maximal 92 Mio £ an den Pension Trust in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen.
Die gesamte innogy-Sektion wurde Anfang 2018 in zwei Sektionen ("Retail section" und "innogy section") aufgeteilt. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die "innogy section" wie vereinbart an RWE übertragen. Sie war zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des im E.ON-Konzern dargestellten Verpflichtungsumfangs. Die technische Neubewertung der für den E.ON-Konzern relevanten "Retail section" ergab zum 31. März 2019 ein technisches Finanzierungsdefizit, welches durch jährliche Zahlungen in Höhe von 3 Mio £ bis März 2029 zu reduzieren ist.
Übrige Länder
Die verbleibenden Versorgungszusagen teilen sich auf die Länder Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweden, Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und USA auf.
Die in den Niederlanden bestehende leistungsorientierte Versorgungszusage umfasst die Zusagen verschiedener Arbeitgeber im Rahmen eines Branchenfonds und erlaubt keine anteilige Zuordnung von Verpflichtung, Planvermögen und Dienstzeitaufwand. Deshalb wird diese Zusage im E.ON-Konzern wie eine beitragsorientierte Versorgungszusage bilanziert. Mindestdotierungspflichten bestehen hier nicht. Sofern die Mittel nicht ausreichen, können Leistungen gekürzt oder Beiträge erhöht werden.
Aus Konzernsicht sind die Versorgungszusagen in den zuvor genannten Ländern jedoch von untergeordneter Bedeutung.
Darstellung des Verpflichtungsumfangs
Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen, gemessen am Anwartschaftsbarwert, haben sich wie folgt entwickelt:
Entwicklung des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Gesamt | Deutschland | Großbritannien | Übrige Länder | Gesamt | Deutschland |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar | 28.754 | 22.483 | 6.222 | 49 | 15.301 | 10.180 |
| Dienstzeitaufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche | 338 | 299 | 37 | 2 | 186 | 152 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 38 | 54 | -20 | 4 | 66 | 32 |
| Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planabgeltungen | -6 | -6 | - | - | -1 | -1 |
| Zinsaufwand auf den Barwert der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen | 405 | 289 | 114 | 2 | 389 | 239 |
| Neubewertungen | 2.352 | 1.856 | 493 | 3 | 1.233 | 697 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aufgrund der Veränderung der demografischen Annahmen | -16 | - | -14 | -2 | -14 | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aufgrund der Veränderung der finanziellen Annahmen | 2.514 | 1.968 | 541 | 5 | 1.270 | 721 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | -146 | -112 | -34 | - | -23 | -24 |
| Mitarbeiterbeiträge | 13 | 10 | 3 | - | 1 | - |
| Leistungszahlungen | -1.051 | -789 | -259 | -3 | -809 | -539 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | -17 | -25 | - | 8 | 12.016 | 11.552 |
| Währungsunterschiede | -338 | - | -337 | -1 | 294 | - |
| Sonstige | -73 | -7 | -66 | - | 78 | 171 |
| Stand Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember | 30.415 | 24.164 | 6.187 | 64 | 28.754 | 22.483 |
| 2019 | ||
|---|---|---|
| in Mio € | Großbritannien | Übrige Länder |
| --- | --- | --- |
| Stand Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar | 5.080 | 41 |
| Dienstzeitaufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche | 33 | 1 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 34 | - |
| Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planabgeltungen | - | - |
| Zinsaufwand auf den Barwert der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen | 149 | 1 |
| Neubewertungen | 531 | 5 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aufgrund der Veränderung der demografischen Annahmen | -12 | -2 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aufgrund der Veränderung der finanziellen Annahmen | 543 | 6 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | - | 1 |
| Mitarbeiterbeiträge | 1 | - |
| Leistungszahlungen | -267 | -3 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 463 | 1 |
| Währungsunterschiede | 294 | - |
| Sonstige | -96 | 3 |
| Stand Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember | 6.222 | 49 |
Die in der Tabelle zur Entwicklung des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen dargestellten versicherungsmathematischen Verluste sind größtenteils auf einen Rückgang der verwendeten Rechnungszinssätze zurückzuführen.
Der Anwartschaftsbarwert ist mit 16,2 Mrd € Pensionären und Hinterbliebenen (2019: 15,7 Mrd €), mit 3,7 Mrd € ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen (2019: 3,4 Mrd €) und mit 10,5 Mrd € aktiven Mitarbeitern (2019: 9,7 Mrd €) zuzuordnen.
Die versicherungsmathematischen Annahmen zur Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und zur Berechnung der Netto-Pensionsaufwendungen bei den Konzerngesellschaften in Deutschland und Großbritannien lauten zum Bilanzstichtag wie folgt:
Versicherungsmathematische Annahmen
| 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| in Prozent | 2020 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- |
| Rechnungszinssatz | |||
| Deutschland | 0,80 | 1,30 | 2,00 |
| Großbritannien | 1,40 | 2,00 | 2,90 |
| Gehaltstrend | |||
| Deutschland | 2,35 | 2,35 | 2,50 |
| Großbritannien 1 | 1,90/2,80 | 1,80/2,90 | 2,00 |
| Rententrend | |||
| Deutschland 2 | 1,60 | 1,60 | 1,75 |
| Großbritannien | 2,70 | 2,90 | 3,20 |
1 Aufgrund unterschiedlicher Versorgungszusagen wurden verschiedene Gehaltstrends angewandt (E.ON: 1,90 Prozent [2019: 1,80 Prozent]; innogy: 2,80 Prozent [2019: 2,90 Prozent]).
2 Der Rententrend für Deutschland gilt für Anspruchsberechtigte, die nicht einer vereinbarten Garantieanpassung unterliegen.
Die im E.ON-Konzern verwendeten Rechnungszinssätze basieren auf den währungsspezifischen, zum Bilanzstichtag ermittelten Renditen hochwertiger Unternehmensanleihen. Die Bestimmung der Rechnungszinssätze für den EUR- und GBP-Währungsraum erfolgt auf Basis der Einheitszinsmethode. Dabei wird für die Ermittlung des Anwartschaftsbarwertes die vollständige Zinskurve zugrunde gelegt und der ausgewiesene IAS19-Rechnungszins retrograd als derjenige Rechnungszins ermittelt, der bei einheitlicher Anwendung zum identischen Anwartschaftsbarwert führt.
Für die bilanzielle Bewertung der betrieblichen Pensionsverpflichtungen im E.ON-Konzern wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen jeweils die länderspezifisch anerkannten und auf einem aktuellen Stand befindlichen Sterbetafeln verwendet:
Versicherungsmathematische Annahmen (Sterbetafeln)
| Deutschland | Richttafeln 2018 G von Heubeck aus dem Jahr 2018 |
| Großbritannien | Standardsterblichkeitstafeln "S2" unter Verwendung des Projektionsmodells CMI 2018 für künftige Sterblichkeitsverbesserungen |
Veränderungen der zuvor beschriebenen versicherungsmathematischen Annahmen würden zu folgenden Veränderungen des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen führen:
Sensitivitäten
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Veränderung des Rechnungszinssatzes um (Basispunkte) | +50 | -50 | +50 | -50 |
| Veränderung in Prozent | -8,17 | 9,34 | -7,85 | 9,04 |
| Veränderung des Gehaltstrends um (Basispunkte) | +25 | -25 | +25 | -25 |
| Veränderung in Prozent | 0,37 | -0,36 | 0,36 | -0,35 |
| Veränderung des Rententrends um (Basispunkte) | +25 | -25 | +25 | -25 |
| Veränderung in Prozent | 2,17 | -2,09 | 2,22 | -2,10 |
| Veränderung der Sterbewahrscheinlichkeit um (Prozent) | +10 | -10 | +10 | -10 |
| Veränderung in Prozent | -3,84 | 4,12 | -3,50 | 3,73 |
Die Berechnung der angegebenen Sensitivitäten erfolgt auf Basis derselben Verfahrensweise und derselben Bewertungsprämissen, die auch zur Ermittlung des Barwertes der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen angewendet werden. Wird zur Berechnung der Sensitivität der Ergebnisse gegenüber Änderungen eines versicherungsmathematischen Bewertungsparameters dieser entsprechend geändert, werden alle übrigen Bewertungsparameter unverändert in die Berechnung einbezogen.
Bei der Berücksichtigung der Sensitivitäten ist zu beachten, dass bei gleichzeitiger Veränderung mehrerer Bewertungsannahmen die Veränderung des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen nicht zwingend als kumulierter Effekt gemäß den Einzelsensitivitäten zu ermitteln ist.
Darstellung des Planvermögens und der Anlagepolitik
Die leistungsorientierten Versorgungszusagen werden durch zweckgebundene Vermögenswerte (Planvermögen) in eigens dafür errichteten und vom Unternehmen rechtlich separierten Pensionsvehikeln ausfinanziert. Der Fair Value dieses Planvermögens entwickelte sich wie folgt:
Entwicklung des Fair Values des Planvermögens
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Gesamt | Deutschland | Großbritannien | Übrige Länder | Gesamt | Deutschland |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fair Value des Planvermögens, Stand zum 1. Januar | 21.634 | 15.471 | 6.154 | 9 | 12.054 | 7.164 |
| Zinsertrag auf das Planvermögen | 310 | 196 | 114 | - | 316 | 168 |
| Neubewertungen | 1.254 | 695 | 559 | - | 1.101 | 738 |
| Erfolgsneutrale Erträge (+)/Aufwendungen (-) aus dem Planvermögen ohne Beträge, die im Zinsertrag auf das Plan vermögen enthalten sind | 1.254 | 695 | 559 | - | 1.101 | 738 |
| Mitarbeiterbeiträge | 13 | 10 | 3 | - | 1 | - |
| Arbeitgeberbeiträge | 586 | 526 | 60 | - | 1.041 | 631 |
| Leistungszahlungen | -973 | -714 | -259 | - | -775 | -507 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | -4 | -4 | - | - | 7.697 | 7.277 |
| Währungsunterschiede | -334 | - | -334 | - | 287 | - |
| Sonstige | -65 | -1 | -64 | - | -88 | - |
| Fair Value des Planvermögens, Stand zum 31. Dezember | 22.421 | 16.179 | 6.233 | 9 | 21.634 | 15.471 |
| 2019 | ||
|---|---|---|
| in Mio € | Großbritannien | Übrige Länder |
| --- | --- | --- |
| Fair Value des Planvermögens, Stand zum 1. Januar | 4.880 | 10 |
| Zinsertrag auf das Planvermögen | 148 | - |
| Neubewertungen | 363 | - |
| Erfolgsneutrale Erträge (+)/Aufwendungen (-) aus dem Planvermögen ohne Beträge, die im Zinsertrag auf das Plan vermögen enthalten sind | 363 | - |
| Mitarbeiterbeiträge | 1 | - |
| Arbeitgeberbeiträge | 410 | - |
| Leistungszahlungen | -267 | -1 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 420 | - |
| Währungsunterschiede | 287 | - |
| Sonstige | -88 | - |
| Fair Value des Planvermögens, Stand zum 31. Dezember | 6.154 | 9 |
Das Planvermögen enthält nahezu keine selbst genutzten Immobilien oder Aktien und Anleihen von E.ON-Konzerngesellschaften. Die einzelnen Planvermögensbestandteile wurden den jeweiligen Vermögenskategorien wirtschaftlich zugeordnet.
Das Planvermögen nach Vermögenskategorien stellt sich wie folgt dar:
Vermögenskategorien des Planvermögens
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Prozent | Gesamt | Deutschland | Großbritannien | Übrige Länder | Gesamt | Deutschland |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Im aktiven Markt gelistetes Planvermögen | ||||||
| Eigenkapitaltitel (Aktien) | 23 | 25 | 17 | - | 24 | 28 |
| Fremdkapitaltitel | 47 | 45 | 54 | - | 49 | 49 |
| davon Staatsanleihen | 28 | 20 | 50 | - | 27 | 20 |
| davon Unternehmensanleihen | 18 | 23 | 4 | - | 20 | 25 |
| Andere Investmentfonds | 11 | 5 | 25 | - | 9 | 3 |
| Summe | 81 | 75 | 96 | - | 82 | 80 |
| Nicht im aktiven Markt gelistetes Planvermögen | ||||||
| Nicht börsengehandelte Eigenkapitaltitel | 8 | 9 | 4 | - | 4 | 3 |
| Fremdkapitaltitel | - | - | - | - | 1 | - |
| Immobilien | 7 | 9 | - | - | 5 | 7 |
| Qualifizierte Versicherungsverträge | 1 | 1 | - | 100 | - | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2 | 3 | - | - | 5 | 6 |
| Sonstige | 1 | 3 | - | - | 3 | 4 |
| Summe | 19 | 25 | 4 | 100 | 18 | 20 |
| Gesamt | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 31. Dezember 2019 | ||
|---|---|---|
| in Prozent | Großbritannien | Übrige Länder |
| --- | --- | --- |
| Im aktiven Markt gelistetes Planvermögen | ||
| Eigenkapitaltitel (Aktien) | 15 | - |
| Fremdkapitaltitel | 50 | - |
| davon Staatsanleihen | 45 | - |
| davon Unternehmensanleihen | 5 | - |
| Andere Investmentfonds | 27 | - |
| Summe | 92 | - |
| Nicht im aktiven Markt gelistetes Planvermögen | ||
| Nicht börsengehandelte Eigenkapitaltitel | 4 | - |
| Fremdkapitaltitel | 3 | - |
| Immobilien | - | - |
| Qualifizierte Versicherungsverträge | - | 100 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - |
| Sonstige | 1 | - |
| Summe | 8 | 100 |
| Gesamt | 100 | 100 |
Das grundlegende Anlageziel für das Planvermögen ist die zeitkongruente Abdeckung der aus den jeweiligen Versorgungszusagen resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Diese Anlagepolitik ergibt sich aus den entsprechenden Governance-Richtlinien des Konzerns. In diesen Richtlinien wird eine Erhöhung der Netto-Verbindlichkeit beziehungsweise eine Verschlechterung des Finanzierungsstatus infolge einer ungünstigen Entwicklung des Planvermögens beziehungsweise des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen als Risiko identifiziert. E.ON prüft daher regelmäßig die Entwicklung des Finanzierungsstatus, um dieses Risiko zu überwachen.
Zur Umsetzung des Anlageziels verfolgt der E.ON-Konzern im Wesentlichen eine an der Struktur der Versorgungsverpflichtungen ausgerichtete Anlagestrategie. Diese langfristig ausgerichtete Anlagestrategie zielt auf ein Management des Finanzierungsstatus und bewirkt, dass der Fair Value des Planvermögens die insbesondere durch Zins- und Inflationsschwankungen verursachten Wertänderungen des Anwartschaftsbarwertes zu einem gewissen Grad periodengleich kompensiert. Bei der Umsetzung der Anlagestrategie können auch Derivate (zum Beispiel Zins- und Inflationsswaps sowie Instrumente zur Währungskurssicherung) zum Einsatz kommen, um spezifische Risikofaktoren von Pensionsverbindlichkeiten steuern zu können. Diese Derivate sind in obiger Tabelle wirtschaftlich den jeweiligen Vermögenskategorien zugeordnet. Um den Finanzierungsstatus des E.ON-Konzerns positiv zu beeinflussen, wird ein Teil des Planvermögens zudem diversifiziert in Anlageklassen investiert, die langfristig eine Überrendite im Vergleich zu festverzinslichen Anleihen und zum Rechnungszinssatz erwarten lassen.
Die Ermittlung der Ziel-Portfoliostruktur für die einzelnen Planvermögen erfolgt auf der Basis regelmäßig durchgeführter Asset-Liability-Studien. Im Rahmen dieser Analysen wird die Ziel-Portfoliostruktur in einem ganzheitlichen Ansatz vor dem Hintergrund der bestehenden Anlagegrundsätze, des aktuellen Finanzierungsstatus, des Kapitalmarktumfelds und der Verpflichtungsstruktur überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die in den Studien verwendeten Parameter werden zudem regelmäßig überprüft. Zur Umsetzung der Ziel-Portfoliostruktur werden Vermögensverwalter mandatiert. Diese werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Zielerreichung überwacht.
Darstellung des Pensionsaufwands
Der Gesamtaufwand für die leistungsorientierten Versorgungszusagen, der in den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie in den betrieblichen Forderungen enthalten ist, setzt sich wie folgt zusammen:
Gesamtaufwand der leistungsorientierten Versorgungszusagen
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Gesamt | Deutschland | Großbritannien | Übrige Länder | Gesamt | Deutschland |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dienstzeitaufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche | 338 | 299 | 37 | 2 | 186 | 152 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 38 | 54 | -20 | 4 | 66 | 32 |
| Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planabgeltungen | -6 | -6 | - | - | -1 | -1 |
| Netto-Zinsaufwand (+)/-Zinsertrag (-) auf die Netto-Verbindlichkeit/den Netto-Vermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 95 | 93 | - | 2 | 73 | 71 |
| Summe | 465 | 440 | 17 | 8 | 324 | 254 |
| 2019 | ||
|---|---|---|
| in Mio € | Großbritannien | Übrige Länder |
| --- | --- | --- |
| Dienstzeitaufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche | 33 | 1 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 34 | - |
| Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planabgeltungen | - | - |
| Netto-Zinsaufwand (+)/-Zinsertrag (-) auf die Netto-Verbindlichkeit/den Netto-Vermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 1 | 1 |
| Summe | 68 | 2 |
Die nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sind insbesondere auf Effekte in Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. In Großbritannien wurde Pensionären die Option eingeräumt, gegenwärtig höhere Rentenleistungen zu beziehen und im Gegenzug auf künftig zugesagte Rentenanpassungen, die die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanpassung überschreiten, zu verzichten. Die Ausübung der Option hat im Geschäftsjahr 2020 zu negativen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen geführt.
Zusätzlich zum Gesamtaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen wurden im Jahr 2020 für beitragsorientierte Versorgungszusagen Beitragszahlungen an externe Versorgungsträger und ähnliche Dienstleister in Höhe von 101 Mio € (2019: 77 Mio €) geleistet.
Die Beiträge zu staatlichen Plänen betragen 0,4 Mrd € (2019: 0,2 Mrd €).
Darstellung der Beitrags- und Versorgungszahlungen
Für die zum 31. Dezember 2020 bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Leistungszahlungen prognostiziert:
Erwartete Leistungszahlungen
| in Mio € | Gesamt | Deutschland | Großbritannien | Übrige Länder |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 1.058 | 811 | 245 | 2 |
| 2022 | 1.062 | 821 | 239 | 2 |
| 2023 | 1.084 | 840 | 241 | 3 |
| 2024 | 1.089 | 841 | 245 | 3 |
| 2025 | 1.097 | 848 | 246 | 3 |
| 2026-2030 | 5.634 | 4.369 | 1.247 | 18 |
| Gesamt | 11.024 | 8.530 | 2.463 | 31 |
Für das folgende Geschäftsjahr werden insbesondere für die Finanzierung bestehender und neu entstandener Versorgungsanwartschaften konzernweit Arbeitgeberbeitragszahlungen in das Planvermögen in Höhe von 310 Mio € erwartet.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) der im E.ON-Konzern bewerteten leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2020 18,7 Jahre (2019: 18,4 Jahre).
Darstellung der Netto-Verbindlichkeit
Die bilanzierte Netto-Verbindlichkeit aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen des E.ON-Konzerns resultiert aus einer Gegenüberstellung des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und des Fair Values des Planvermögens:
Entwicklung der Netto-Verbindlichkeit aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
| 2020 | 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Gesamt | Deutschland | Großbritannien | Übrige Länder | Gesamt | Deutschland |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand Netto-Verbindlichkeit zum 1. Januar | 7.120 | 7.012 | 68 | 40 | 3.247 | 3.016 |
| Gesamtaufwand der leistungsorientierten Versorgungszusagen | 465 | 440 | 17 | 8 | 324 | 254 |
| Veränderungen aus den Neubewertungen | 1.098 | 1.161 | -66 | 3 | 132 | -41 |
| Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen | -586 | -526 | -60 | - | -1.041 | -631 |
| Netto-Leistungszahlungen | -78 | -75 | - | -3 | -34 | -32 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | -13 | -21 | - | 8 | 4.319 | 4.275 |
| Währungsunterschiede | -4 | - | -3 | -1 | 7 | - |
| Sonstige | -8 | -6 | -2 | - | 166 | 171 |
| Stand Netto-Verbindlichkeit zum 31. Dezember | 7.994 | 7.985 | -46 | 55 | 7.120 | 7.012 |
| 2019 | ||
|---|---|---|
| in Mio € | Großbritannien | Übrige Länder |
| --- | --- | --- |
| Stand Netto-Verbindlichkeit zum 1. Januar | 200 | 31 |
| Gesamtaufwand der leistungsorientierten Versorgungszusagen | 68 | 2 |
| Veränderungen aus den Neubewertungen | 168 | 5 |
| Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen | -410 | - |
| Netto-Leistungszahlungen | - | -2 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 43 | 1 |
| Währungsunterschiede | 7 | - |
| Sonstige | -8 | 3 |
| Stand Netto-Verbindlichkeit zum 31. Dezember | 68 | 40 |
(26) Übrige Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Übrige Rückstellungen
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich | 416 | 8.974 | 398 | 9.363 |
| Verpflichtungen im Personalbereich | 594 | 1.249 | 742 | 1.180 |
| Verpflichtungen aus grünen Zertifikaten | 1.021 | 16 | 1.100 | 16 |
| Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen | 48 | 756 | 44 | 766 |
| Absatzmarkt- und beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen | 563 | 243 | 386 | 110 |
| Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen | 58 | 427 | 59 | 470 |
| Sonstige | 1.204 | 1.631 | 1.290 | 1.563 |
| Summe | 3.904 | 13.296 | 4.019 | 13.468 |
Nachfolgend wird die Entwicklung der übrigen Rückstellungen dargestellt:
Entwicklung der übrigen Rückstellungen
| in Mio € | Stand zum 1. Januar 2020 | Währungsunterschiede | Veränderungen Konsolidierungskreis | Aufzinsung | Zufüh rung | Inanspruchnahme |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich | 9.761 | - | - | 1 | 36 | -361 |
| Verpflichtungen im Personalbereich | 1.922 | -12 | -26 | 13 | 723 | -556 |
| Verpflichtungen aus grünen Zertifikaten | 1.116 | -63 | - | - | 1.597 | -1.613 |
| Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen | 810 | - | - | 2 | 3 | -11 |
| Absatzmarkt- und beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen | 496 | -2 | 1 | - | 401 | -128 |
| Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen | 529 | - | - | - | 24 | -43 |
| Sonstige | 2.853 | -13 | -35 | 75 | 649 | -318 |
| Summe | 17.487 | -90 | -60 | 91 | 3.433 | -3.030 |
| in Mio € | Umbuchung | Auflösung | Schätzungsänderungen | Stand zum 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich | - | - | -47 | 9.390 |
| Verpflichtungen im Personalbereich | -87 | -134 | - | 1.843 |
| Verpflichtungen aus grünen Zertifikaten | - | - | - | 1.037 |
| Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen | - | -2 | 2 | 804 |
| Absatzmarkt- und beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen | 100 | -62 | - | 806 |
| Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen | - | -25 | - | 485 |
| Sonstige | 32 | -408 | - | 2.835 |
| Summe | 45 | -631 | -45 | 17.200 |
Die Aufzinsung im Rahmen der Rückstellungsentwicklung ist im Finanzergebnis (vergleiche Textziffer 10) enthalten. Die Rückstellungsbeträge sind entsprechend den Laufzeiten mit Zinssätzen zwischen 0 und 2,08 Prozent diskontiert.
Zum 31. Dezember 2020 entfallen die Rückstellungen mit Bezug auf die Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich ausschließlich auf Deutschland, die übrigen Rückstellungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Länder des Euroraums und Großbritannien.
Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich
Die Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich zum 31. Dezember 2020 beinhalten ausschließlich Verpflichtungen aus deutschen Kernenergieaktivitäten in Höhe von 9,4 Mrd €.
Die auf atomrechtlicher Grundlage basierenden Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich beinhalten unter Bezugnahme auf Gutachten, externe und interne Kostenschätzungen, vertragliche Vereinbarungen sowie die ergänzenden Vorgaben des Entsorgungsfondsgesetzes und des Entsorgungsübergangsgesetzes sämtliche nuklearen Verpflichtungen für die Entsorgung von abgebrannten Brennelementen, schwach radioaktiven Betriebsabfällen sowie die Stilllegung und den Rückbau der nuklearen Kraftwerksanlagenteile.
Die in den Rückstellungen erfassten Stilllegungsverpflichtungen umfassen die erwarteten Kosten des Nach- beziehungsweise Restbetriebs der Anlage, der Demontage sowie der Beseitigung und Entsorgung der nuklearen Bestandteile des Kernkraftwerks.
Ebenfalls beinhalten die Rückstellungen im Rahmen der Entsorgung von Brennelementen und Betriebsabfällen die vertragsgemäßen Kosten zum einen für die Restabwicklung der Wiederaufarbeitung und die damit verbundene Rückführung von Abfällen in ein Zwischenlager und zum anderen die anfallenden Kosten für die fachgerechte Verpackung einschließlich der erforderlichen Zwischenlagerbehälter sowie die Kosten für den Transport zu einem Zwischenlager.
Die den Rückstellungen zugrunde liegenden Kostenansätze werden jährlich unter Bezugnahme auf externe Sachverständigengutachten beziehungsweise -analysen aktualisiert, sofern den Kostenansätzen nicht vertragliche Vereinbarungen zugrunde liegen.
Nachfolgend sind die Rückstellungspositionen nach Abzug geleisteter Anzahlungen nach technischen Kriterien gegliedert:
Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich in Deutschland abzüglich geleisteter Anzahlungen
| 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Stilllegung und Rückbau | 7.986 | 8.269 |
| Behälter, Transporte, Betriebsabfälle, Sonstiges | 1.404 | 1.492 |
| Summe | 9.390 | 9.761 |
Die Rückstellungen werden, sofern langfristig, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bewertet.
Für die Bewertung der bei E.ON gebildeten Entsorgungsverpflichtungen kommt ein risikoloser Diskontierungszinssatz von im Durchschnitt rund 0,0 Prozent zum Tragen (Vorjahr: 0,0 Prozent). Bei der Schätzung der jährlichen Auszahlungen geht E.ON wie im Vorjahr von einer 2-prozentigen Kostensteigerung aus. Eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes oder der Kostensteigerungsrate um 0,1 Prozentpunkte würde zu einer Veränderung des bilanzierten Rückstellungsbetrags um etwa 0,1 Mrd € führen.
Ohne Berücksichtigung von Diskontierungs- und Kostensteigerungseffekten beliefe sich der Verpflichtungsbetrag für die Entsorgungsverpflichtungen auf 8.015 Mio € mit einem mittleren Zahlungsziel von etwa 7 Jahren. Dieser Betrag fließt in die wirtschaftliche Netto-Verschuldung ein.
Für die Kernenergieaktivitäten ergaben sich im Jahr 2020 Schätzungsänderungen in Höhe von -47 Mio € (2019: 149 Mio €). Sie beinhalten im Wesentlichen die Effekte der weiteren Umsetzung der Optimierung von Stilllegungs- und Entsorgungsleistungen. Die Inanspruchnahmen beliefen sich auf 361 Mio € (2019: 351 Mio €). Davon beziehen sich 307 Mio € (2019: 250 Mio €) auf im Rückbau befindliche Kernkraftwerke, denen Sachverhalte zugrunde lagen, für die Stilllegungs- und Rückbaukosten aktiviert waren.
Verpflichtungen im Personalbereich
Die Rückstellungen für Personalaufwendungen betreffen vor allem Rückstellungen für Vorruhestandsregelungen, erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile, Restrukturierungen sowie andere Personalkosten. Restrukturierungsrückstellungen wurden insbesondere in Deutschland und Großbritannien gebildet:
Im Zusammenhang mit der innogy-Übernahme wurde im Jahr 2019 der "Tarifvertrag zur Zukunft und Beschäftigungssicherung" mit Arbeitgeberverbänden und -vereinigungen sowie ver. di und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie geschlossen. Dieser Tarifvertrag gilt zunächst für personelle Veränderungen und Anpassungsmaßnahmen, die als Folge der Integration des innogy-Konzerns in den E.ON-Konzern in Deutschland durchgeführt werden. Er umfasst unter anderem Regelungen zu Abfindungszahlungen für freiwillig ausscheidende Beschäftigte, für einen Vorruhestand sowie die Möglichkeit zum Wechsel in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft.
Im Jahr 2019 hat E.ON Vorschläge zur Restrukturierung von npower bekannt gegeben. Mit der Umsetzung hat man im Jahr 2020 begonnen und die Haushalts- und kleineren Gewerbekunden (B2C) von npower schrittweise auf eine gemeinsame IT-Plattform überführt. Im Jahr 2021 soll eine Zusammenführung mit den B2C-Kunden von E.ON UK erfolgen. Darüber hinaus soll das Geschäft mit Industrie- und großen Gewerbekunden (B2B) von npower und E.ON UK ebenfalls auf einer weiteren gemeinsamen Plattform, die bei npower implementiert wurde, zusammengeführt werden. Die verbleibenden Aktivitäten von npower sollen restrukturiert werden. Das beinhaltet die Schließung der meisten npower-Standorte und einen damit einhergehenden Personalabbau.
Verpflichtungen aus Grünen Zertifikaten
Die Rückstellungen für sogenannte Renewables Obligation Certificates (ROCs beziehungsweise Grüne Zertifikate) stellen einen bedeutenden Mechanismus zur Förderung Erneuerbarer Energien dar. Die ROCs repräsentieren einen festgelegten Anteil Erneuerbarer Energien am Stromabsatz und können entweder durch Bezug aus erneuerbaren Quellen oder am Markt erworben werden. Im Rahmen einer zwölfmonatigen ROC-Periode werden die hierzu zurückgestellten Verpflichtungen mit den erworbenen Zertifikaten verrechnet und in Anspruch genommen.
Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen
Die Rückstellungen für sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen enthalten Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen für regenerative Kraftwerksanlagen und Infrastruktureinrichtungen. Darüber hinaus werden hier die Rückstellungen für den Rückbau der konventionellen Anlagenteile im Kernenergiebereich auf Basis zivilrechtlicher Vereinbarungen oder öffentlichrechtlicher Auflagen in Höhe von 469 Mio € (2019: 475 Mio €) berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung von Diskontierungs- und Kostensteigerungseffekten beliefe sich der Verpflichtungsbetrag für diese Entsorgungsverpflichtungen auf 343 Mio €. Dieser Betrag fließt in die wirtschaftliche Netto-Verschuldung ein.
Der in der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung ausgewiesene Betrag für sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen ohne Rückstellungen für den Rückbau der konventionellen Anlagenteile im Kernenergiebereich beträgt 336 Mio €.
Beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen
Die Rückstellungen für beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen enthalten unter anderem Rückstellungen für Verlustrisiken aus schwebenden Einkaufskontrakten.
Absatzmarktorientierte Verpflichtungen
Die Rückstellungen für absatzmarktorientierte Verpflichtungen enthalten im Wesentlichen Verlustrisiken für Preisnachlässe und aus schwebenden Verkaufskontrakten sowie für Abrechnungsverpflichtungen aus bereits getätigten Strom- und Gaslieferungen. Ein wesentlicher Anstieg ergab sich aus Zuführungen von Drohverlusten aus schwebenden Verkaufskontrakten in Höhe von 0,2 Mrd €.
Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen vor allem Sanierungsmaßnahmen sowie die Beseitigung von Altlasten.
Sonstige
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten bestimmte Rekultivierungs- und Sanierungsverpflichtungen von Vorgängergesellschaften (0,5 Mrd €), mögliche Verpflichtungen aus steuerlich bedingtem Zinsaufwand (0,2 Mrd €), Prozesskostenrisiken (0,2 Mrd €), sonstige Steuern (0,1 Mrd €), Stilllegung und Umweltsanierung (0,1 Mrd €), Risiken aus Rechtsstreitigkeiten (0,1 Mrd €), Verpflichtungen Netzinstandhaltung (0,1 Mrd €) sowie Risiken aus Nicht-Erstattung von Investitionskosten (0,1 Mrd €).
(27) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten 1
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | 3.418 | 29.423 | 3.841 | 27.572 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.064 | - | 8.782 | - |
| Investitionszuschüsse | 28 | 299 | 24 | 198 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 618 | 3.679 | 1.418 | 3.571 |
| Erhaltene Anzahlungen | 103 | - | 489 | - |
| Vertragliche Verbindlichkeiten (IFRS 15) | 838 | 2.965 | 527 | 2.975 |
| Übrige betriebliche Verbindlichkeiten | 6.564 | 656 | 5.361 | 1.196 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 16.215 | 7.599 | 16.601 | 7.940 |
| Summe | 19.633 | 37.022 | 20.442 | 35.512 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Finanzverbindlichkeiten
In den folgenden Tabellen wird die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 dargestellt:
Finanzverbindlichkeiten
| in Mio € | 1. Jan. 2020 | zahlungswirksam | nicht zahlungswirksam | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zahlungsströme | Währungsunterschiede | Veränderung Konsolidierungskreis | Aufzinsungseffekte | Sonstige | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 27.059 | 2.394 | -157 | 11 | 11 | -299 |
| Commercial Paper | 50 | -50 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.138 | -794 | -2 | 266 | - | -1 |
| Leasingverbindlichkeiten 1 | 2.609 | -332 | -14 | 2 | - | 350 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 557 | 114 | -8 | -46 | - | -17 |
| Finanzverbindlichkeiten | 31.413 | 1.332 | -181 | 233 | 11 | 33 |
| in Mio € | 31. Dez. 2020 |
|---|---|
| --- | --- |
| Anleihen | 29.019 |
| Commercial Paper | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 607 |
| Leasingverbindlichkeiten 1 | 2.615 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 600 |
| Finanzverbindlichkeiten | 32.841 |
1 Vergleiche auch die Erläuterungen in Textziffer 33.
Finanzverbindlichkeiten1
| in Mio € | 1. Jan. 2019 | zahlungswirksam | nicht zahlungswirksam | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zahlungsströme | Währungsunterschiede | Veränderung Konsolidierungskreis | Aufzinsungseffekte | Sonstige | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 8.958 | 3.021 | 340 | 14.737 | 3 | - |
| Commercial Paper | - | -150 | - | 200 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 138 | -392 | -2 | 1.394 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten 2 | 863 | -292 | 5 | 1.703 | - | 330 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 463 | 222 | 65 | -193 | - | - |
| Finanzverbindlichkeiten | 10.422 | 2.409 | 408 | 17.841 | 3 | 330 |
| in Mio € | 31. Dez. 2019 |
|---|---|
| --- | --- |
| Anleihen | 27.059 |
| Commercial Paper | 50 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.138 |
| Leasingverbindlichkeiten 2 | 2.609 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 557 |
| Finanzverbindlichkeiten | 31.413 |
1 angepasste Vorjahreswerte
2 Vergleiche auch die Erläuterungen in Textziffer 33.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten unter anderem erhaltene Sicherheiten mit einem Fair Value von 8 Mio € (2019: 68 Mio €). Hierbei handelt es sich um von Banken hinterlegte Sicherheitsleistungen zur Begrenzung der Auslastung von Kreditlimiten im Zusammenhang mit der Marktbewertung von Derivategeschäften. In den sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind unter anderem Finanzgarantien in Höhe von 8 Mio € (2019: 8 Mio €) enthalten. Ebenfalls enthalten sind erhaltene Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10 Mio € (2019: 10 Mio €). E.ON kann diese erhaltenen Sicherheiten uneingeschränkt nutzen.
Die Bilanzierung der Finanzverbindlichkeiten von innogy zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung führte aufgrund der Bewertungsvorschriften nach IFRS zu einer Neubewertung zum Marktwert. Dieser Marktwert war deutlich höher als der ursprüngliche Nominalwert, weil das Marktzinsniveau seit der Begebung der Anleihen gesunken ist. Die im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisverteilung ermittelte Differenz zwischen dem Nominal- und dem Marktwert der Anleihen betrug zum 31. Dezember 2020 2.121 Mio €. Diese Differenz wird in der wirtschaftlichen Netto-Verschuldung nicht berücksichtigt.
Am 13. August 2020 hat E.ON Transaktionen zur Harmonisierung der Finanzierungsstruktur des neuen E.ON-Konzerns gestartet. Im Rahmen dieser Transaktionen hat E.ON den innogy- Anleihegläubigern einen Schuldnerwechsel für Anleihen in Höhe von rund 11,5 Mrd € auf E.ON angeboten. Mit diesem Vorgehen erhielten die Anleihegläubiger von innogy die Option, Schuldverschreibungen gleichrangig zu bestehenden E.ON-Anleihen zu halten. Darüber hinaus wird damit sichergestellt, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Die Transaktion wurde im November 2020 vollständig abgeschlossen. 99,95 Prozent der ausstehenden innogy-Anleihen konnten erfolgreich übertragen werden.
Im Folgenden werden die wichtigsten Kreditvereinbarungen und Programme zur Emission von Schuldtiteln des E.ON-Konzerns beschrieben. Unter Anleihen werden die ausstehenden Schuldverschreibungen gezeigt, einschließlich derjenigen unter dem "Debt-Issuance-Programm".
Konzernleitung
Covenants
Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit werden als Covenants (vertragliche Verpflichtungen) im Wesentlichen Change-of-Control-Klauseln (Kündigungsrechte bei Eigentümerwechsel), Negative-Pledge-Klauseln (Negativerklärungen), Pari-passu-Klauseln (Gleichrangerklärungen) sowie Cross-Default-Klauseln (Kündigungsklauseln mit Querverweis auf andere Verträge), jeweils beschränkt auf wesentliche Tatbestände, eingesetzt. Finanzielle Covenants, die an bilanzielle Kennzahlen gekoppelt sind, werden nicht eingesetzt. Im Jahr 2020 wurden alle Covenants eingehalten.
Debt-Issuance-Programm über 35 Mrd €
Ein Debt-Issuance-Programm vereinfacht die zeitlich flexible Emission von Schuldtiteln in Form von öffentlichen und privaten Platzierungen an Investoren. Das Debt-Issuance-Programm der E.ON SE wurde zuletzt im März 2020 mit einem Programmrahmen von insgesamt 35 Mrd € erneuert. Die E.ON SE strebt im Jahr 2021 eine Erneuerung des Programms an.
Zum Jahresende 2020 standen folgende Anleihen der E.ON SE und der E.ON International Finance B.V. aus:
Wesentliche Anleihen der E.ON SE und der E.ON International Finance B.V.1
| Emittent | Volumen in jeweiliger Währung | Anfängliche Laufzeit | Fälligkeit | Kupon |
|---|---|---|---|---|
| E.ON International Finance B.V. | 570 Mio GBP | 20 Jahre | Apr 2021 | 6,500 % |
| E.ON International Finance B.V. | 1.000 Mio EUR | 13 Jahre | Aug 2021 | 6,500 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 4 Jahre | Aug 2021 | 0,375 % |
| E.ON International Finance B.V. | 500 Mio GBP | 13 Jahre | Jul 2022 | 5,500 % |
| E.ON SE | 500 Mio EUR | 4 Jahre | Sep 2022 | 0,000 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 3 Jahre | Okt 2022 | 0,000 % |
| E.ON International Finance B.V. 2 | 750 Mio EUR | 5 Jahre | Nov 2022 | 0,750 % |
| E.ON SE | 1.000 Mio EUR | 3 Jahre | Apr 2023 | 0,375 % |
| E.ON International Finance B.V. | 488 Mio GBP | 20 Jahre | Dez 2023 | 5,625 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 4 Jahre | Dez 2023 | 0,000 % |
| E.ON International Finance B.V. | 800 Mio EUR | 10 Jahre | Jan 2024 | 3,000 % |
| E.ON SE | 500 Mio EUR | 7 Jahre | Mai 2024 | 0,875 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 5 Jahre | Aug 2024 | 0,000 % |
| E.ON International Finance B.V. | 750 Mio EUR | 8 Jahre | Apr 2025 | 1,000 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 5,5 Jahre | Okt 2025 | 1,000 % |
| E.ON International Finance B.V. | 500 Mio EUR | 8 Jahre | Mai 2026 | 1,625 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 7 Jahre | Okt 2026 | 0,250 % |
| E.ON SE | 1.000 Mio EUR | 7,5 Jahre | Sep 2027 | 0,375 % |
| E.ON International Finance B.V. | 850 Mio EUR | 10 Jahre | Okt 2027 | 1,250 % |
| E.ON SE | 500 Mio EUR | 8 Jahre | Feb 2028 | 0,750 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 12 Jahre | Mai 2029 | 1,625 % |
| E.ON International Finance B.V. | 1.000 Mio EUR | 12 Jahre | Jul 2029 | 1,500 % |
| E.ON SE | 750 Mio EUR | 11 Jahre | Feb 2030 | 0,350 % |
| E.ON International Finance B.V. | 760 Mio GBP | 28 Jahre | Jun 2030 | 6,250 % |
| E.ON SE | 500 Mio EUR | 11 Jahre | Dez 2030 | 0,750 % |
| E.ON SE | 500 Mio EUR | 11 Jahre | Aug 2031 | 0,875 % |
| E.ON SE | 500 Mio EUR | 12 Jahre | Nov 2031 | 0,625 % |
| E.ON International Finance B.V. 3 | 975 Mio GBP | 30 Jahre | Jun 2032 | 6,375 % |
| E.ON International Finance B.V. | 600 Mio EUR | 30 Jahre | Feb 2033 | 5,750 % |
| E.ON International Finance B.V. | 600 Mio GBP | 22 Jahre | Jan 2034 | 4,750 % |
| E.ON International Finance B.V. | 900 Mio GBP | 30 Jahre | Okt 2037 | 5,875 % |
| E.ON International Finance B.V. 4 | 1.000 Mio USD | 30 Jahre | Apr 2038 | 6,650 % |
| E.ON International Finance B.V. | 700 Mio GBP | 30 Jahre | Jan 2039 | 6,750 % |
| E.ON International Finance B.V. | 1.000 Mio GBP | 30 Jahre | Jul 2039 | 6,125 % |
1 Alle Anleihen > 500 Mio EUR Gegenwert; alle Anleihen sind in Luxemburg gelistet, mit Ausnahme der USD-Anleihe unter 144A/Regulation S, die ungelistet ist.
2 Die Anleihe wurde von 500 Mio EUR auf 750 Mio EUR aufgestockt.
3 Die Anleihe wurde von 850 Mio GBP auf 975 Mio GBP aufgestockt.
4 Anleihe unter Rule 144A/regulation S.
Zusätzlich ausstehend waren zum 31. Dezember 2020 Privatplatzierungen im Gesamtvolumen von rund 1,7 Mrd € (2019: 1,7 Mrd €).
Revolvierende syndizierte Kreditlinie über 3,5 Mrd €
Mit Wirkung zum 24. Oktober 2019 hat E.ON eine syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von 3,5 Mrd € und einer Laufzeit von fünf Jahren - zuzüglich zweier Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr - abgeschlossen. Die erste Option zur Verlängerung der Kreditlinie um ein weiteres Jahr wurde im Oktober 2020 ausgeübt. Die Kreditmarge der Linie ist teilweise an die Entwicklung bestimmter ESG-Ratings gekoppelt, wodurch E.ON sich finanzielle Anreize für eine nachhaltige Unternehmensstrategie setzt. Die ESG-Ratings werden durch drei namhafte Agenturen bestimmt: ISS ESG, MSCI ESG Research und Sustainalytics. Die Kreditlinie wird von 21 Banken zur Verfügung gestellt, die E.ONs Kernbankengruppe bilden. Die Kreditlinie ist nicht gezogen worden, sondern dient vielmehr als verlässliche und nachhaltige Liquiditätsreserve des Konzerns, unter anderem auch als Back-up-Linie für die Commercial-Paper-Programme.
Akquisitionsfinanzierung über 1,75 Mrd €
Im Zusammenhang mit der Akquisition der innogy SE hat E.ON am 6. April 2018 eine Akquisitionsfinanzierung über ursprünglich 5 Mrd € abgeschlossen, die bereits im August 2018 auf 1,75 Mrd € reduziert wurde. Mit erfolgter Abwicklung des Squeeze-outs der verbliebenen Minderheitsaktionäre von innogy wurde die Kreditlinie im Juni 2020 gekündigt; die Linie wurde nicht gezogen.
Commercial-Paper-Programme über 10 Mrd € und 10 Mrd US-$
Das Euro-Commercial-Paper-Programm über 10 Mrd € ermöglicht es der E.ON SE, von Zeit zu Zeit Commercial Paper mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren abzüglich eines Tages an Investoren auszugeben. Das US-Commercial-Paper-Programm über 10 Mrd US-$ ermöglicht es der E.ON SE, an Investoren von Zeit zu Zeit Commercial Paper mit Laufzeiten von bis zu 366 Tagen und Extendible Notes mit Laufzeiten von ursprünglich bis zu 397 Tagen (und anschließender Verlängerungsoption für den Investor) aus zugeben. Zum 31. Dezember 2020 standen sowohl unter dem Euro-Commercial-Paper-Programm (Vorjahr: 50 Mio €) als auch unter dem US-Commercial-Paper-Programm (Vorjahr: 0 Mio US-$) keine Commercial Paper aus.
Die Fälligkeiten der Anleiheverbindlichkeiten der E.ON SE und der E.ON International Finance B.V. (mit Garantie der E.ON SE) sowie der innogy Finance B.V. (mit Garantie der innogy SE) werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Bei Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden ökonomische Sicherungsbeziehungen berücksichtigt, sodass die Angaben von den Bilanzwerten abweichen.
Anleiheverbindlichkeiten der E.ON SE, der E.ON International Finance B.V. und der innogy Finance B.V.
| in Mio € | Summe | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Fälligkeit in 2024 bis 2030 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2020 | 27.428 | - | 2.384 | 2.656 | 2.642 | 11.084 |
| 31. Dezember 2019 | 25.011 | 2.150 | 2.420 | 2.688 | 923 | 8.382 |
| in Mio € | Fälligkeit nach 2030 |
|---|---|
| 31. Dezember 2020 | 8.662 |
| 31. Dezember 2019 | 8.448 |
Finanzverbindlichkeiten nach Segmenten
Die Finanzverbindlichkeiten nach Segmenten setzen sich wie folgt zusammen:
Finanzverbindlichkeiten nach Segmenten zum 31. Dezember1
| Anleihen | Commercial Paper | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | - | - | - | - | 464 | 233 |
| Deutschland | - | - | - | - | 239 | 203 |
| Schweden | - | - | - | - | - | - |
| Zentraleuropa Ost/Türkei | - | - | - | - | 225 | 30 |
| Kundenlösungen | - | - | - | - | 135 | 177 |
| Deutschland | - | - | - | - | 121 | 92 |
| Großbritannien | - | - | - | - | - | - |
| Niederlage/Belgien | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige | - | - | - | - | 14 | 85 |
| Nicht-Kerngeschäft | - | - | - | - | - | - |
| Konzernleitung/Sonstiges | 29.019 | 27.059 | - | 50 | 8 | 728 |
| E.ON Konzern | 29.019 | 27.059 | - | 50 | 607 | 1.138 |
| Leasingverbindlichkeiten 2 | Sonstige Finanzverbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Energienetze | 2.112 | 2.092 | 241 | 167 | 2.817 | 2.492 |
| Deutschland | 2.016 | 2.002 | 238 | 176 | 2.493 | 2.381 |
| Schweden | 13 | 5 | 1 | - | 14 | 5 |
| Zentraleuropa Ost/Türkei | 83 | 85 | 2 | -9 | 310 | 106 |
| Kundenlösungen | 322 | 315 | 87 | 115 | 544 | 607 |
| Deutschland | 54 | -11 | -3 | 15 | 172 | 96 |
| Großbritannien | 94 | 130 | 1 | 14 | 95 | 144 |
| Niederlage/Belgien | 46 | 49 | 2 | 6 | 48 | 55 |
| Sonstige | 128 | 147 | 87 | 80 | 229 | 312 |
| Nicht-Kerngeschäft | 3 | 3 | 99 | 83 | 102 | 86 |
| Konzernleitung/Sonstiges | 178 | 199 | 173 | 192 | 29.378 | 28.228 |
| E.ON Konzern | 2.615 | 2.609 | 600 | 557 | 32.841 | 31.413 |
1 angepasste Vorjahreswerte
2 Im Vorjahr sind hier die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing enthalten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 8.064 Mio € (2019: 8.782 Mio €).
Investitionszuschüsse in Höhe von 327 Mio € (2019: 222 Mio €) sind noch nicht erfolgswirksam vereinnahmt worden. Die bezuschussten Vermögenswerte verbleiben im Eigentum des E.ON-Konzerns. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar. Analog zum Abschreibungsverlauf wird ihre Auflösung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die derivativen Verbindlichkeiten lagen zum 31. Dezember 2020 bei 4.297 Mio € (2019: 4.989 Mio €).
Die vertraglichen Verbindlichkeiten (IFRS 15) in Höhe von 3.803 Mio € (2019: 3.502 Mio €) enthalten vor allem Baukostenzuschüsse, die von Kunden gemäß den allgemein verbindlichen Bedingungen für die Errichtung neuer Strom- und Gasanschlüsse gezahlt wurden. Alle diese Zuschüsse sind branchenüblich, in der Regel nicht rückzahlbar und werden grundsätzlich entsprechend der Nutzungsdauer ergebniserhöhend aufgelöst und den Umsatz erlösen in Höhe von 360 Mio € zugerechnet.
Die übrigen betrieblichen Verbindlichkeiten umfassen sonstige Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1.304 Mio € (2019: 1.276 Mio €) und Zinsverpflichtungen in Höhe von 399 Mio € (2019: 469 Mio €). Darüber hinaus sind in diesem Posten auch sonstige Verbindlichkeiten gegenüber unseren Kunden aus Überzahlungen und Rückerstattungsansprüchen in Höhe von 506 Mio € (2019: 284 Mio €) sowie kurzfristige Personalverbindlichkeiten in Höhe von 444 Mio € (2019: 385 Mio €) enthalten. Aus in Textziffer 5 genannten Unternehmenstransaktionen bestanden zum 31. Dezember 2020 Verbindlichkeiten in Höhe von 637 Mio €. Des Weiteren beinhalten die übrigen betrieblichen Verbindlichkeiten die fortgeführten Stillhalterverpflichtungen für den Erwerb zusätzlicher Anteile an bereits konsolidierten Tochterunternehmen sowie Anteile ohne beherrschenden Einfluss an vollkonsolidierten Personengesellschaften, deren Gesellschaftern aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Struktur ein gesetzliches Kündigungsrecht, verbunden mit einem Kompensationsanspruch, zusteht, in Höhe von 2.271 Mio € (2019: 2.069 Mio €).
(28) Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
E.ON ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen eingegangen, die eine Vielzahl zugrunde liegender Sachverhalte betreffen. Hierzu zählen insbesondere Garantien und Bürgschaften, Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen (für weitere Informationen wird auf Textziffer 29 verwiesen), kurz- und langfristige vertragliche und gesetzliche sowie sonstige Verpflichtungen.
Eventualverbindlichkeiten
Die Eventualverbindlichkeiten des E.ON-Konzerns belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf einen Wert von 0,4 Mrd € (31. Dezember 2019: 1,3 Mrd €). Dieser Wert stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich sind, und beinhaltet im Wesentlichen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Haftungsverhältnissen sowie möglichen langfristigen Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
E.ON hat direkte und indirekte Garantien und Bürgschaften in Verbindung mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen gegenüber Konzernfremden gewährt, die bei Eintritt bestimmter Ereignisse Zahlungsverpflichtungen auslösen können. Diese beinhalten sowohl Finanzgarantien als auch operative Garantien, die im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen und Versorgungsverpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern absichern.
Darüber hinaus hat E.ON Freistellungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sind in der Regel Bestandteil von Vereinbarungen über den Verkauf von Beteiligungen und betreffen vor allem die im Rahmen solcher Transaktionen üblichen Zusagen und Gewährleistungen in Bezug auf Haftungsrisiken für Umweltschäden sowie mögliche steuerliche Risiken. In manchen Fällen werden Verpflichtungen zuerst von Rückstellungen der verkauften Gesellschaften abgedeckt, bevor E.ON selbst verpflichtet ist, Zahlungen zu leisten. Garantien, die von Gesellschaften gegeben wurden, die nach der Garantievergabe von der E.ON SE oder Rechtsvorgängern verkauft wurden, sind in Form von Freistellungserklärungen in den meisten Fällen Bestandteil der jeweiligen Verkaufsverträge.
E.ON haftet darüber hinaus gesamtschuldnerisch aus Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Personenhandelsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften.
Die Garantien von E.ON beinhalten auch die Deckungsvorsorge aus dem Betrieb von Kernkraftwerken. Für die Risiken aus nuklearen Schäden haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber nach dem Atomgesetz (AtG) und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) vom 27. April 2002 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Mrd € je Schadensfall Deckungsvorsorge nachzuweisen.
Von dieser Vorsorge sind 255,6 Mio € über eine einheitliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst nur noch die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio € und 15 Mio €. Konzernunternehmen haben sich entsprechend ihren Anteilen an Kernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können.
Zur Erfüllung der anschließenden Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio € je Schadensfall haben die E.ON Energie AG (E.ON Energie) und die übrigen Obergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit Vertrag vom 11. Juli/27. Juli/ 21. August/28. August 2001, verlängert mit Vereinbarung vom 25. März/18. April/28. April/1. Juni 2011, vereinbart, den haftenden Kernkraftwerksbetreiber im Schadensfall - nach Ausschöpfung seiner eigenen Möglichkeiten und der seiner Muttergesellschaft - finanziell so aus zustatten, dass dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (Solidarvereinbarung). Vertragsgemäß beträgt der auf die E.ON Energie entfallende Anteil bezüglich der Haftung, zuzüglich 5,0 Prozent für Schadensabwicklungskosten, 47,1 Prozent zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 46,8 Prozent) und ändert sich ab dem 1. Januar 2021 auf 35,1 Prozent. Ausreichende Liquiditätsvorsorge besteht und ist im Liquiditätsplan berücksichtigt.
Darüber hinaus begibt E.ON zum 31. Dezember 2020 noch Sicherheiten in Höhe von 744,9 Mio € für die an RWE übertragenen ehemaligen Konzerngesellschaften, welche kurzfristig durch die Gesellschaften der RWE-Gruppe abgelöst beziehungsweise übernommen werden sollen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurden im Rahmen des Austauschprozesses mit RWE Garantien in Höhe von 2.266,4 Mio € abgelöst.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben bilanzierten Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten bestehen sonstige größtenteils langfristige finanzielle Verpflichtungen, die sich weitestgehend aus mit Dritten geschlossenen Verträgen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ergeben.
Zum 31. Dezember 2020 besteht ein Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 1,7 Mrd € (2019: 1,9 Mrd €). Von diesen Verpflichtungen sind 1,2 Mrd € (2019: 1,2 Mrd €) innerhalb eines Jahres fällig. In dem Bestellobligo sind vor allem finanzielle Verpflichtungen für noch nicht vollzogene Investitionen, insbesondere in den Segmenten Energienetze Deutschland und Schweden, enthalten. Diese Verpflichtungen belaufen sich am 31. Dezember 2020 auf 1,3 Mrd € (2019: 1,4 Mrd €).
Weitere langfristige vertragliche Verpflichtungen bestehen im E.ON-Konzern zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen zur Abnahme von Strom und Gas. Die vertraglichen Verpflichtungen zur Stromabnahme bestehen zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 6,8 Mrd € (2019: 6,5 Mrd €), davon sind 3,5 Mrd € (2019: 3,7 Mrd €) innerhalb eines Jahres fällig. Die finanziellen Verpflichtungen aus den Gasabnahmeverträgen belaufen sich am 31. Dezember 2020 auf rund 4,8 Mrd € (2019: 4,4 Mrd €).
Davon sind 2,4 Mrd € (2019: 2,4 Mrd €) innerhalb eines Jahres fällig. Weitere Abnahmeverpflichtungen zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 0,6 Mrd € (2019: 0,6 Mrd €) enthalten im Wesentlichen langfristige vertragliche Verpflichtungen zur Abnahme von Wärme und Ersatzbrennstoffen. Von diesen Verpflichtungen sind 0,1 Mrd € (2019: 0,1 Mrd €) innerhalb eines Jahres fällig.
Weitere finanzielle Verpflichtungen für Kapitalverpflichtungen aus Joint Ventures, Verpflichtungen zum Erwerb von als Finanzanlagen gehaltenen Immobilienfonds und Verpflichtungen aus Kapitalmaßnahmen bestehen nur in unwesentlichem Umfang.
(29) Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
Gegen Konzernunternehmen sind verschiedene gerichtliche Prozesse, behördliche Untersuchungen und Verfahren sowie andere Ansprüche anhängig oder könnten in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Dazu zählen insbesondere Klagen und Verfahren auf Vertrags- und Preisanpassungen zur Abbildung von Marktumbrüchen oder (auch als Folge der Energiewende) geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen im Strom- und Gasbereich sowie wegen Preiserhöhungen und marktmissbräuchlichen Verhaltens. Auch wettbewerbliche Praktiken werden verstärkt von Gerichten und Behörden auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.
Im Bereich der Energienetze führen Konzernunternehmen Verfahren zu Konzessionsvergaben sowie im Zusammenhang mit Netzanschlüssen und Netzentgeltberechnungen. Im regulatorischen Umfeld bestehen Rechtsstreitigkeiten infolge behördlicher Festlegungen und Änderungen der Regulierungspraxis. Beispielhaft erwähnt seien in dem Zusammenhang der regulatorische Umgang mit Kapitalkosten und die Eigenkapitalverzinsung. Auch die nationalen Regulierungsregime innerhalb Europas unterliegen Veränderungen mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf den Netzbetrieb. Nicht zuletzt durch entsprechende behördliche und gerichtliche Entscheidungen hat die Regulierung weiter zugenommen. Allerdings erstrecken sich die regulatorischen Eingriffe nicht allein auf den Netzbereich; auch Vertriebsaktivitäten im Bereich der Kundenlösungen sind von regulatorischen Maßnahmen betroffen.
Die Änderungen am gesetzlich-regulatorischen Rahmen haben teilweise auch erhebliche Auswirkungen auf die jeweilige Förder- und Vergütungspraxis im Bereich der Erneuerbaren Energien, die wiederum Gegenstand behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sind.
Daneben bestehen gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit abgeschlossenen M&A-Aktivitäten, insbesondere infolge der Übernahme der innogy SE.
Am 13. April 2017 hat das Bundesverfassungsgericht das Kernbrennstoffsteuergesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Die durch E.ON gezahlte Kernbrennstoffsteuer wurde nebst Zinsen erstattet. Im Hinblick auf die Zinsberechnung werden durch die Kernenergiebetreiber zwei Musterverfahren mit der Zollverwaltung geführt, eines davon durch PreussenElektra. Mit der 16. AtG-Novelle hat die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kernenergieausstieg umgesetzt. Damit wurden Entschädigungsansprüche für bestimmte Investitionen und Reststrommengen und eine Pflicht, letztere zu angemessenen Konditionen anzubieten, geregelt. Mit Beschluss vom 29. September 2020 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die 16. AtG-Novelle aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gesetzgebers nie in Kraft getreten ist; deswegen und auch mit Blick auf inhaltliche Defizite muss der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen. Mit dem Ziel der entschädigungslosen Überlassung der der Beteiligungsquote entsprechenden Reststrommengen aus dem Kernkraftwerk Krümmel hat PreussenElektra die Krümmel GmbH & Co. OHG und die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH verklagt. Entsprechend der Anfang März 2021 veröffentlichten Verständigung zwischen den zuständigen Bundesministerien und den vier Betreibern von Kernkraftwerken ist insbesondere auch vorgesehen, dass die der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an den Gemeinschaftskraftwerken mit Vattenfall entsprechenden Reststrommengen kostenlos an PreussenElektra zu übertragen sind und für die Erzeugung in konzerneigenen Kraftwerken eingesetzt werden können. Die Wirksamkeit dieser Verständigung steht noch unter dem Vorbehalt der rechtlichen Umsetzung. Die darüber hinausgehenden Zusatzmengen zum Betrieb der Kernkraftwerke bis zum atomgesetzlichen Enddatum sind entgeltlich zu erwerben.
(30) Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung
Für eine detaillierte Darstellung des Erwerbs der Anteile an innogy vergleiche Textziffer 5. Die Vorjahresvergleichszahlen beziehen sich auf die über die Innogy-Transaktion hinausgehenden Zugänge bzw. Abgänge.
Im laufenden Geschäftsjahr hat E.ON für Zugänge konsolidierter Beteiligungen und Aktivitäten keine externen Zahlungen geleistet (2019: 92 Mio €). Einziger Zugang war der im Geschäftsjahr 2020 weitgehend nicht zahlungswirksame Erwerb der VSEH-Gruppe von RWE, der Kaufpreis betrug 740 Mio €. Die miterworbenen Zahlungsmittel betrugen 6 Mio € (Vorjahr: 16 Mio €). Es sind Vermögenswerte in Höhe von 1.534 Mio € (2019: 166 Mio €) und Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 604 Mio € (2019: 161 Mio €) zugegangen.
Aus der Abgabe konsolidierter Beteiligungen und Aktivitäten sind E.ON als Gegenleistung im Berichtsjahr insgesamt 921 Mio € in bar zugeflossen (2019: 37 Mio €). Die mitveräußerten Zahlungsmittel betrugen 88 Mio € (2019: 32 Mio €). Der Verkauf der konsolidierten Aktivitäten führte zu Minderungen bei den Vermögenswerten von 1.182 Mio € (2019: 742 Mio €) sowie bei den Rückstellungen und Verbindlichkeiten von 482 Mio € (2019: 10 Mio €). Bei dem Abgang der Vermögenswerte und Schulden handelt es sich im Wesentlichen um den Verkauf der der Heizstromgesellschaften sowie des Vertriebsgeschäfts der innogy in Tschechien.
Der operative Cashflow vor Zinsen und Steuern aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten lag mit 5,9 Mrd € deutlich über dem Vorjahresniveau (4,4 Mrd €). Einen Anstieg verzeichnete der Bereich Energienetze (+1,9 Mrd €) durch positive Working-Capital-Effekte im bisherigen E.ON-Netzgeschäft sowie die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der innogy-Netzaktivitäten. Der operative Cashflow des Bereichs Kundenlösungen lag um 0,4 Mrd € unter Vorjahresniveau. Diese Entwicklung geht im Wesentlichen auf die erstmals ganzjährige Einbeziehung der innogy-Aktivitäten in Großbritannien sowie auf die auch für das Vorjahr zu Vergleichszwecken geänderte Segmentdarstellung zurück. Im Vergleich zum Vorjahr entfiel der Beitrag aus dem Bereich Erneuerbare Energien (-0,2 Mrd €). Der operative Cashflow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten erhöhte sich zusätzlich durch geringere Steuerzahlungen (+0,8 Mrd €), während höhere Zinszahlungen aus der innogy-Verschuldung belastend wirkten (-0,1 Mrd €).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten betrug -1,9 Mrd € gegenüber -5,8 Mrd € im Vorjahreszeitraum. Während im Vorjahr 1,6 Mrd € als Auszahlung für den Erwerb der innogy-Anteile ausgewiesen wurden, war der investive Cashflow des laufenden Geschäftsjahres durch eine Kaufpreisnachzahlung seitens RWE entlastet (0,4 Mrd €). Darüber hinaus wirkten der im ersten Quartal 2020 erfolgte Zahlungseingang aus der bereits im Jahr 2019 durchgeführten Übertragung des indirekten Anteils an der Nord Stream AG in das CTA, der Verkauf des Vertriebsgeschäfts der innogy in Tschechien, eine Vorauszahlung im Zusammenhang mit dem vereinbarten Verkauf der Rampion-Beteiligung und der Verkauf wesentlicher Teile des Heizstromgeschäfts in Deutschland positiv auf den investiven Cashflow.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten lag mit -2,6 Mrd € um -3,4 Mrd € unter dem Vergleichswert des Vorjahres von +0,8 Mrd €. Dies lag insbesondere an Auszahlungen im Zuge der Abfindung der verbliebenen Minderheiten der innogy SE sowie einer im Vorjahresvergleich höheren Dividende der E.ON SE.
(31) Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Strategie und Ziele
Der Einsatz von Derivaten ist gemäß E.ON-Richtlinien erlaubt, wenn ihnen bilanzierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, vertragliche Ansprüche oder Verpflichtungen beziehungsweise geplante Transaktionen zugrunde liegen.
Hedge Accounting gemäß den Regelungen des IFRS 9 wird im E.ON-Konzern vornehmlich im Zusammenhang mit der Sicherung langfristiger Verbindlichkeiten und zukünftiger Finanzierungen durch Zinsderivate sowie zur Sicherung langfristiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten und Investitionsvorhaben im Ausland durch Währungsderivate angewandt. Darüber hinaus sichert E.ON Auslandsbeteiligungen gegen Fremdwährungsrisiken (Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation).
Im Commodity-Bereich werden Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme gesichert, die insbesondere aus dem geplanten konzernexternen und -internen Stromein- und -verkauf resultieren.
Zur Absicherung des Währungsrisikos hat E.ON im Berichtsjahr Sicherungsgeschäfte in britischen Pfund mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs von 0,91 £/€ (2019: 0,86 £/€) und in US-Dollar mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs von 1,36 $/€ (2019: 1,17 $/€) abgeschlossen. Zur Absicherung des Zinsrisikos im Euroraum wurden Sicherungsgeschäfte mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 3,43 Prozent (2019: 3,43 Prozent) abgeschlossen. Der durchschnittliche Sicherungspreis zur Absicherung von Strompreisänderungsrisiken belief sich im Berichtsjahr auf 48,06 €/MWh (2019: 47,10 €/MWh).
Fair Value Hedges
Fair Value Hedges dienen der Absicherung gegen das Risiko von Marktwertschwankungen. Die Ergebnisse aus den Sicherungsinstrumenten sind in der Regel in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird.
Cashflow Hedges
Cashflow Hedges dienen der Absicherung gegen Risiken aus variablen Zahlungsströmen. Zur Begrenzung des Zinsänderungs- und Währungsrisikos werden insbesondere Zins- und Zins-/ Währungsswaps eingesetzt. Diese Instrumente sichern Zahlungsströme aus verzinslichen langfristigen Finanzforderungen und -verbindlichkeiten sowie Investitionsvorhaben in Fremdwährungen und in Euro durch Cashflow Hedge Accounting in der funktionalen Währung der jeweiligen E.ON-Gesellschaft.
Zur Begrenzung der Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus dem Stromgeschäft aufgrund variabler Marktpreise werden Futures eingesetzt, für die ebenfalls Cashflow Hedge Accounting angewendet wird.
In der folgenden Tabelle werden die Buchwerte der Sicherungsinstrumente sowie die Marktwertänderungen der Sicherungs- und Grundgeschäfte nach abgesicherter Risikoart dargestellt:
Buchwerte der Sicherungsinstrumente und Marktwertänderungen der Sicherungs- und Grundgeschäfte im Zusammenhang mit Cashflow Hedges
| Buchwert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | Marktwertänderung des designierten Teils des Sicherungsinstruments | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währungsrisiko | 91 | 140 | 105 | 64 | -49 | 9 |
| Zinsrisiko | 114 | 86 | 1.706 | 1.350 | -383 | -435 |
| Strompreisänderungsrisiko | 2 | 10 | 1 | 25 | 17 | -15 |
| Marktwertänderung des Grundgeschäfts | ||
| --- | --- | --- |
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Währungsrisiko | 50 | -8 |
| Zinsrisiko | 379 | 423 |
| Strompreisänderungsrisiko | -17 | 15 |
Zum 31. Dezember 2020 ergab sich aus dem ineffektiven Teil von Cashflow Hedges ein Aufwand in Höhe von 5 Mio € (2019: 12 Mio €). Davon entfielen 4 Mio € auf die Absicherung des Zinsrisikos (2019: 12 Mio €).
Die Ergebnisse aus ineffektiven Teilen von Cashflow Hedges werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise Aufwendungen erfasst.
Die Entwicklung des OCI aus Cashflow Hedges, getrennt nach der abgesicherten Risikoart, stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung des OCI aus Cashflow Hedges
| in Mio € | Gesamt | Währungsrisiko | Zinsrisiko | Strompreisänderungsrisiko |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | -992 | |||
| Unrealisierte Veränderung - Hedging-Reserve | -438 | -25 | -370 | -43 |
| Unrealisierte Veränderung - Reserve für Hedging-Kosten | -3 | -3 | - | - |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | -12 | -74 | 54 | 8 |
| Ertragsteuern | 9 | |||
| At equity bewertete Unternehmen | 1 | |||
| Stand zum 31. Dezember 20191 | -1.435 | |||
| Stand zum 1. Januar 2020 | -1.435 | |||
| Unrealisierte Veränderung - Hedging-Reserve | -464 | -45 | -379 | -40 |
| Unrealisierte Veränderung - Reserve für Hedging-Kosten | -42 | -42 | - | - |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | 1482 | 40 | 54 | 54 |
| Ertragsteuern | 36 | |||
| At equity bewertete Unternehmen | -52 | |||
| Stand zum 31. Dezember 20201 | -1.809 |
1 Enthält zum 31. Dezember 2020 -211 Mio € (2019: -241 Mio €) aus beendeten Cashflow Hedges.
2 Davon entfallen 19 Mio € auf gesicherte Zahlungsströme, deren Eintritt nicht mehr erwartet wird.
Der Stand des OCI aus Cashflow Hedges zum 31. Dezember 2020 enthielt -1,5 Mrd € (2019: -1,2 Mrd €), die auf die Absicherung des Zinsrisikos entfielen.
Die ergebniswirksamen Reklassifizierungen werden in der Regel in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird.
Das Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente im Zusammenhang mit Cashflow Hedges
| Fälligkeit | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | <1 Jahr | 1 - 5 Jahre | >5 Jahre | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währungsrisiko | 610 | 1.632 | 1.329 | 3.571 | 1.903 |
| Zinsrisiko | 1.045 | 500 | 2.750 | 4.295 | 4.304 |
| Strompreisänderungsrisiko | 9 | 17 | - | 26 | 352 |
Net Investment Hedges
Zur Sicherung der Netto-Aktiva ausländischer Beteiligungen werden Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und originäre Fremdwährungsdarlehen eingesetzt.
Der Buchwert der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Vermögenswerte betrug zum 31. Dezember 2020 7 Mio € (2019: 27 Mio €) und der Buchwert der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Verbindlichkeiten belief sich auf 1.165 Mio € (2019: 1.220 Mio €). Die Marktwerte des designierten Teils der Sicherungsinstrumente haben sich im Berichtszeitraum um 117 Mio € (2019: -87 Mio €) verändert.
Im Jahr 2020 ergab sich, wie im Vorjahr, keine Ineffektivität aus den Net Investment Hedges.
Die Entwicklung des OCI aus Net Investment Hedges stellt sich wie folgt dar:
Angaben zu Net Investment Hedges
| in Mio € | Währungsrisiko |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | -77 |
| Unrealisierte Veränderung - Hedging-Reserve | -140 |
| Unrealisierte Veränderung - Reserve für Hedging-Kosten | 1 |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | 565 |
| Ertragsteuern | 1 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 1 | 350 |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 350 |
| Unrealisierte Veränderung - Hedging-Reserve | 82 |
| Unrealisierte Veränderung - Reserve für Hedging-Kosten | -1 |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | -166 |
| Ertragsteuern | - |
| Stand zum 31. Dezember 20201 | 265 |
1 Enthält zum 31. Dezember 2020 -71 Mio € (2019: -71 Mio €) aus beendeten Net Investment Hedges.
Die ergebniswirksamen Reklassifizierungen werden in der Regel im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Das Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente bei Net Investment Hedges betrug zum 31. Dezember 2020 4.945 Mio € (2019: 7.891 Mio €). Da die Absicherung des Währungsrisikos bei Net Investment Hedges über eine fortlaufende Prolongation der Sicherungsinstrumente erfolgt, wird der überwiegende Teil mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr abgeschlossen.
Bewertung derivativer Finanzinstrumente
Der Fair Value derivativer Finanzinstrumente ist abhängig von der Entwicklung der zugrunde liegenden Marktfaktoren. Die jeweiligen Fair Values werden in regelmäßigen Abständen ermittelt und überwacht. Der für alle derivativen Finanzinstrumente ermittelte Fair Value ist der Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswertes oder der Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion am Bewertungsstichtag zwischen unabhängigen Marktteilnehmern gezahlt würde (Exit Price). E.ON berücksichtigt hierbei ebenfalls das Kontrahentenausfallrisiko für das eigene Kreditrisiko (Debt Value Adjustment) und das Risiko der entsprechenden Gegenpartei (Credit Value Adjustment). Die Fair Values der derivativen Finanzinstrumente werden mit markt üblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt.
Die der Bewertung der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zugrunde liegenden Bewertungsmethoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
| ― | Devisen-, Strom-, Gas- und Öltermingeschäfte und -swaps sowie emissionsrechtbezogene Derivate werden einzeln mit ihrem Terminkurs beziehungsweise -preis am Bilanzstichtag bewertet. Die Terminkurse beziehungsweise -preise basieren, soweit möglich, auf Marktnotierungen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. |
| ― | Die Marktpreise von Stromoptionen werden nach marktüblichen Bewertungsmethoden ermittelt. |
| ― | Die Fair Values von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken werden durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows ermittelt. Die Diskontierung erfolgt anhand der marktüblichen Zinsen über die Restlaufzeit der Instrumente. Für Zins-, Währungs- und Zins-/Währungsswaps werden zum Bilanzstichtag für jede einzelne Transaktion die Barwerte ermittelt. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen werden zum Zahlungszeitpunkt beziehungsweise bei der Abgrenzung zum Stichtag erfolgswirksam erfasst. |
| ― | Termingeschäfte auf Aktien werden auf Basis des Börsenkurses der zugrunde liegenden Aktien unter Berücksichtigung von Zeitkomponenten bewertet. |
| ― | Börsennotierte Termingeschäfte und -optionen werden zum Bilanzstichtag einzeln mit den börsentäglich festgestellten Abrechnungspreisen bewertet, die von der jeweiligen Clearingstelle veröffentlicht werden. Gezahlte Initial Margins sind unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Während der Laufzeit erhaltene beziehungsweise gezahlte Variation Margins werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten beziehungsweise sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. |
| ― | Bestimmte langfristige Energiekontrakte werden, sofern Marktpreise fehlen, anhand von auf internen Fundamentaldaten beruhenden Bewertungsmodellen bewertet. Eine hypothetische Änderung der internen Bewertungsparameter zum Bilanzstichtag um ±10 Prozent würde zu einer theoretischen Änderung der Marktwerte um ±19 Mio € führen. |
(32) Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Die Buchwerte der Finanzinstrumente, die Aufteilung nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, die Fair Values und deren Bewertungsquellen nach Klassen sind in folgender Tabelle dargestellt:
Buchwerte, Fair Values und Bewertungskategorien nach Klassen im Anwendungsbereich des IFRS 7 zum 31. Dezember 2020
| in Mio € | Buchwerte | Buchwerte im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 1 | Fair Value | Anhand von Börsenkursen ermittelt (Level 1) | Von Marktwerten abgeleitet (Level 2) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beteiligungen | 1.883 | 501 | FVPL | 501 | 73 | - |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.067 | 862 | ||||
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 289 | 257 | n/a | 257 | ||
| Sonstige Finanzforderungen und finanzielle Vermögenswerte | 778 | 605 | 605 | |||
| 482 | AmC | 482 | 4 | 150 | ||
| 123 | FVPL | 123 | - | - | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 14.769 | 11.407 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.714 | 7.615 | AmC | |||
| Derivate ohne Hedging-Beziehungen | 3.063 | 3.063 | FVPL | 3.063 | 100 | 2.833 |
| Derivate mit Hedging-Beziehungen | 214 | 214 | n/a | 214 | 2 | 212 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte | 3.778 | 515 | AmC | 515 | 3 | 157 |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen | 2.998 | 2.998 | 2.998 | 2.261 | 737 | |
| 1.486 | FVPL | 1.486 | 826 | 660 | ||
| 1.512 | FVOCI | 1.512 | 1.435 | 77 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.668 | 2.668 | AmC | |||
| Zahlungsmittel, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 1.016 | 1.016 | AmC | |||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 1.002 | - | ||||
| Summe Vermögenswerte | 25.403 | 19.452 | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 32.841 | 32.528 | ||||
| Anleihen | 29.019 | 29.019 | AmC | 30.963 | 29.752 | 1.211 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 607 | 607 | AmC | 607 | - | 31 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.615 | 2.606 | n/a | 2.576 | ||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 600 | 296 | AmC | 293 | - | 27 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 23.814 | 16.665 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.064 | 7.927 | AmC | |||
| Derivate ohne Hedging-Beziehungen | 2.404 | 2.404 | FVPL | 2.404 | 85 | 2.204 |
| Derivate mit Hedging-Beziehungen | 1.893 | 1.893 | n/a | 1.893 | 1 | 1.892 |
| Verbindlichkeiten Put-Optionen nach IAS 32 2 | 2.271 | 2.271 | AmC | 2.280 | - | - |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 9.182 | 2.170 | AmC | 2.136 | - | 1.120 |
| Mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden | 185 | - | ||||
| Summe Verbindlichkeiten | 56.840 | 49.193 |
1 FVPL: Fair Value through P&L; FVOCI: Fair Value through OCI; AmC: Amortized Cost. Zur Beschreibung der Bewertungskategorien wird auf Textziffer 1 verwiesen, wobei sich die Beträge aus den eigenen Bewertungsmethoden (Fair-Value-Stufe 3) aus der Differenz zwischen Fair Value und den aufgeführten Bewertungskategorien ergeben.
2 Die Verbindlichkeiten aus Put-Optionen beinhalten Stillhalterverpflichtungen und Anteile ohne beherrschenden Einfluss an vollkonsolidierten Personengesellschaften (siehe Textziffer 27).
Für die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gelten aufgrund der kurzen Restlaufzeit die Buchwerte als realistische Schätzung ihrer Fair Values.
Soweit sich der Fair Value für ein Finanzinstrument ohne erforderliche Anpassung aus einem aktiven Markt herleiten lässt, wird dieser Wert verwendet. Dies betrifft insbesondere gehaltene Aktien sowie gehaltene und begebene Anleihen.
Buchwerte, Fair Values und Bewertungskategorien nach Klassen im Anwendungsbereich des IFRS 7 zum 31. Dezember 20191
| in Mio € | Buchwerte | Buchwerte im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 2 | Fair Value | Anhand von Börsenkursen ermittelt (Level 1) | Von Marktwerten abgeleitet (Level 2) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beteiligungen | 1.730 | 455 | FVPL | 455 | 66 | - |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.189 | 817 | ||||
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 370 | 336 | n/a | 336 | ||
| Sonstige Finanzforderungen und finanzielle Vermögenswerte | 819 | 481 | 481 | |||
| 341 | AmC | 341 | 1 | 160 | ||
| 140 | FVPL | 140 | - | - | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 17.799 | 13.157 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.364 | 8.176 | AmC | |||
| Derivate ohne Hedging-Beziehungen | 3.022 | 3.022 | FVPL | 3.022 | 40 | 2.570 |
| Derivate mit Hedging-Beziehungen | 263 | 263 | n/a | 263 | 10 | 253 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte | 6.150 | 1.696 | AmC | 1.700 | 3 | 95 |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen | 3.551 | 3.551 | 3.551 | 3.031 | 520 | |
| 1.936 | FVPL | 1.936 | 1.512 | 424 | ||
| 1.615 | FVOCI | 1.615 | 1.519 | 96 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.894 | 1.894 | AmC | |||
| Zahlungsmittel, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 511 | 511 | AmC | |||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 1.366 | 15 | AmC | 15 | ||
| Summe Vermögenswerte | 28.040 | 20.400 | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 31.413 | 31.120 | ||||
| Anleihen | 27.059 | 27.059 | AmC | 29.935 | 28.679 | 1.256 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.138 | 1.138 | AmC | 1.147 | 70 | 64 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.609 | 2.598 | n/a | 2.697 | ||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 607 | 325 | AmC | 325 | 1 | 92 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 24.541 | 17.496 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.782 | 8.709 | AmC | |||
| Derivate ohne Hedging-Beziehungen | 3.476 | 3.476 | FVPL | 3.476 | 65 | 3.084 |
| Derivate mit Hedging-Beziehungen | 1.513 | 1.513 | n/a | 1.513 | 25 | 1.488 |
| Verbindlichkeiten Put-Optionen nach IAS 32 3 | 2.069 | 2.069 | AmC | 2.069 | - | - |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 8.701 | 1.729 | AmC | 1.752 | - | - |
| Mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden | 602 | 245 | ||||
| 214 | AmC | 214 | ||||
| 31 | FVPL | 31 | - | 31 | ||
| Summe Verbindlichkeiten | 56.556 | 48.861 |
1 angepasste Vorjahreswerte
2 FVPL: Fair Value through P&L; FVOCI: Fair Value through OCI; AmC: Amortized Cost. Zur Beschreibung der Bewertungskategorien wird auf Textziffer 1 verwiesen, wobei sich die Beträge aus den eigenen Bewertungsmethoden (Fair-Value-Stufe 3) aus der Differenz zwischen Fair Value und den aufgeführten Bewertungskategorien ergeben.
3 Die Verbindlichkeiten aus Put-Optionen beinhalten Stillhalterverpflichtungen und Anteile ohne beherrschenden Einfluss an vollkonsolidierten Personengesellschaften (siehe Textziffer 27).
Der Fair Value von Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften sowie nicht aktiv gehandelten Schuldtiteln wie Darlehen, Ausleihungen und Finanzverbindlichkeiten wird durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows ermittelt. Die gegebenenfalls notwendige Diskontierung erfolgt anhand der aktuellen marktüblichen Zinsen über die Restlaufzeit der Finanzinstrumente.
Zur Fair-Value-Ermittlung von derivativen Finanzinstrumenten wird auf Textziffer 31 verwiesen.
Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Umgliederungen zwischen den Bewertungsleveln der Stufe 1 und der Stufe 2. E.ON prüft zum Ende jeder Berichtsperiode, ob es einen Anlass zu einer Umgruppierung in oder aus einem Bewertungslevel gibt.
Die Eingangsparameter der Fair-Value-Stufe 3 bei Unternehmensbeteiligungen werden unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Entwicklungen und verfügbaren Branchen- und Unternehmensdaten festgelegt (siehe auch Textziffer 1). Eine hypothetische Änderung der wesentlichen internen Bewertungsparameter zum Bilanzstichtag um ±10 Prozent würde zu einer theoretischen Änderung der Marktwerte um +23 Mio € führen.
Die Überleitung der durch Bewertungsmethoden ermittelten Fair Values für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
Herleitung Fair-Value-Level 3
| in Mio € | Stand zum 1. Januar 2020 | Käufe (inklusive Zugängen) | Verkäufe (inklusive Abgängen) | Abwicklung | Gewinne/Verluste in der GuV | Umgliederungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Level 3 | ||||||
| Beteiligungen | 389 | 65 | -2 | - | -19 | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 85 | - | - | -16 | -54 | - |
| Summe | 474 | 65 | -2 | -16 | -73 | - |
| in Mio € | Umgliederungen | Gewinne/Verluste im OCI | Stand zum 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|
| aus Level 3 | |||
| Beteiligungen | - | -5 | 428 |
| Derivative Finanzinstrumente | - | - | 15 |
| Summe | - | -5 | 443 |
Der Umfang der bilanziellen Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten, die Gegenstand von Aufrechnungsvereinbarungen sind, wird in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
Aufrechnungsvereinbarung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020
| in Mio € | Bruttobetrag | Verrechneter Betrag | Bilanzwert | Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) | Erhaltene/ Gegebene finanzielle Sicherheit | Nettowert |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.615 | - | 7.615 | - | - | 7.615 |
| Zins- und Währungsderivate | 1.532 | - | 1.532 | - | 8 | 1.524 |
| Commodity-Derivate | 2.131 | 387 | 1.744 | 769 | 3 | 972 |
| Summe | 11.278 | 387 | 10.891 | 769 | 11 | 10.111 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.927 | - | 7.927 | - | - | 7.927 |
| Zins- und Währungsderivate | 3.179 | - | 3.179 | - | 976 | 2.203 |
| Commodity-Derivate | 1.506 | 387 | 1.119 | 542 | 132 | 445 |
| Summe | 12.612 | 387 | 12.225 | 542 | 1.108 | 10.575 |
Aufrechnungsvereinbarung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019
| in Mio € | Bruttobetrag | Verrechneter Betrag | Bilanzwert | Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) | Erhaltene/ Gegebene finanzielle Sicherheit | Nettowert |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.250 | - | 8.250 | - | - | 8.250 |
| Zins- und Währungsderivate | 1.585 | - | 1.585 | - | 68 | 1.517 |
| Commodity-Derivate | 2.378 | 678 | 1.700 | 1.064 | 10 | 626 |
| Summe | 12.213 | 678 | 11.535 | 1.064 | 78 | 10.393 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.709 | - | 8.709 | - | - | 8.709 |
| Zins- und Währungsderivate | 2.802 | - | 2.802 | - | 461 | 2.341 |
| Commodity-Derivate | 2.865 | 678 | 2.187 | 1.029 | 178 | 980 |
| Summe | 14.376 | 678 | 13.698 | 1.029 | 639 | 12.030 |
Bei Zins- und Währungsderivaten sowie bei originären Finanzinstrumenten wird auf eine bilanzielle Aufrechnung verzichtet. Bei Commodity-Derivaten erfolgt eine verpflichtende bilanzielle Aufrechnung, wenn die Saldierungskriterien gemäß IAS 32.42 kumulativ erfüllt sind.
Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, aus denen die dargestellten derivativen finanziellen Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten resultieren, werden größtenteils auf der Grundlage von Standardverträgen abgeschlossen, die im Falle einer Insolvenz eines Geschäftspartners eine Aufrechnung der offenen Transaktionen (Bedingte Saldierung) ermöglichen.
Die Aufrechnungsvereinbarungen beruhen beispielsweise auf Nettingvereinbarungen in Rahmenverträgen wie ISDA ("International Swaps and Derivatives Association"), DRV ("Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte"), EFET ("European Federation of Energy Traders") und FEMA ("Financial Energy Master Agreement").
Die in Bezug auf Verbindlichkeiten und Vermögenswerte gegenüber Kreditinstituten hinterlegten Sicherheitsleistungen begrenzen die Auslastung von Kreditlimiten bei der Marktbewertung von Zins- und Währungsderivaten und sind in der Tabelle ausgewiesen. Die in der Tabelle ausgewiesenen Sicherheiten bei Commodity-Derivaten beziehen sich auf Variation-Margin-Zahlungen.
In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse der Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 dargestellt:
Cashflow-Analyse zum 31. Dezember 2020
| in Mio € | Mittelabflüsse 2021 | Mittelabflüsse 2022 | Mittelabflüsse 2023-2025 | Mittelabflüsse ab 2026 |
|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 3.169 | 3.229 | 8.152 | 20.787 |
| Commercial Paper | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 139 | 26 | 199 | 341 |
| Leasingverbindlichkeiten | 510 | 426 | 1.087 | 1.942 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 274 | 24 | 1 | 8 |
| Finanzgarantien | - | - | 1 | 7 |
| Mittelabflüsse Finanzverbindlichkeiten | 4.092 | 3.705 | 9.440 | 23.085 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.927 | - | - | - |
| Derivate (mit/ohne Hedging-Beziehungen) | 8.402 | 712 | 913 | 2.994 |
| Verbindlichkeiten Put-Optionen nach IAS 32 | 2.167 | 10 | 20 | 76 |
| Übrige betriebliche Verbindlichkeiten | 2.148 | 6 | 2 | 20 |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 20.644 | 728 | 935 | 3.090 |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 | 24.736 | 4.433 | 10.375 | 26.175 |
Cashflow-Analyse zum 31. Dezember 20191
| in Mio € | Mittelabflüsse 2020 | Mittelabflüsse 2021 | Mittelabflüsse 2022-2024 | Mittelabflüsse ab 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 3.276 | 3.427 | 7.455 | 20.102 |
| Commercial Paper | 50 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 946 | 23 | 63 | 139 |
| Leasingverbindlichkeiten | 454 | 415 | 1.017 | 1.909 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 279 | 23 | 15 | 8 |
| Finanzgarantien | 8 | - | - | - |
| Mittelabflüsse Finanzverbindlichkeiten | 5.013 | 3.889 | 8.549 | 22.158 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8709 | - | - | - |
| Derivate (mit/ohne Hedging-Beziehungen) | 5.531 | 673 | 689 | 2.687 |
| Verbindlichkeiten Put-Optionen nach IAS 32 | 1.724 | 318 | - | 57 |
| Übrige betriebliche Verbindlichkeiten | 1.703 | 21 | 3 | 26 |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 17.667 | 1.012 | 692 | 2.770 |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 | 22.680 | 4.901 | 9.241 | 24.928 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Finanzgarantien wurden in einem Nominalvolumen von 8 Mio € (2019: 8 Mio €) an konzernexterne Gesellschaften vergeben. Dies stellt den Maximalbetrag dar, den E.ON begleichen müsste, wenn die Garantien in Anspruch genommen würden, wobei 8 Mio € (2019: 8 Mio €) passiviert wurden.
Sofern finanzielle Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz ausgestattet sind, wurden zur Ermittlung der zukünftigen Zinszahlungen die am Bilanzstichtag fixierten Zinssätze auch für die folgenden Perioden verwendet. Sofern finanzielle Verbindlichkeiten jederzeit gekündigt werden können, werden diese, wie Verbindlichkeiten aus jederzeit ausübbaren Put-Optionen, dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.
Bei brutto erfüllten Derivaten (in der Regel Währungsderivate und Commodity-Derivate) stehen den Auszahlungen korrespondierende Mittel- beziehungsweise Warenzuflüsse gegenüber.
Das Nettoergebnis der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellt sich wie folgt dar:
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien 1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte Amortized Cost | -275 | 150 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten Amortized Cost | -449 | -1.059 |
| Fair Value through P&L | 175 | -628 |
| Fair Value through OCI | -10 | 41 |
| Summe | -559 | -1.496 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Das Nettoergebnis der Kategorie Fair Value through OCI ergibt sich insbesondere aus Zinserträgen sowie Erlösen aus der Veräußerung von Fair-Value-through-OCI-Wertpapieren.
Das Nettoergebnis der Kategorie Amortized Cost umfasst neben Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte im Wesentlichen das Zinsergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die Effekte aus der Währungsumrechnung der Finanzverbindlichkeiten sowie Effekte aus der Fortschreibung der als Verbindlichkeit bilanzierten Stillhalterverpflichtungen für den Erwerb zusätzlicher Anteile an bereits konsolidierten Tochterunternehmen.
Im Nettoergebnis der Bewertungskategorie Fair Value through P&L sind sowohl Marktwertänderungen aus Eigenkapitalinstrumenten sowie aus derivativen Finanzinstrumenten als auch die Erträge und Aufwendungen aus der Realisierung enthalten.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Für finanzielle Vermögenswerte müssen Wertminderungen nicht nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst werden. E.ON berücksichtigt zukünftig zu erwartende Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, und bei Forderungen aus Finanzierungsleasing.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt der Ansatz der erwarteten Kreditausfälle im Rahmen der vereinfachten Methode über ihre Restlaufzeit (Lifetime-ECL Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ermittelt E.ON zunächst den Kreditausfall, der innerhalb der ersten zwölf Monate erwartet wird (Stufe 1 -12 month ECL). Abweichend hiervon wird bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos der über die Restlaufzeit des jeweiligen Instruments erwartete Kreditverlust angesetzt (Stufe 2 -Lifetime ECL). Eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos wird hierbei angenommen, wenn sich das intern ermittelte Kontrahentenrisiko seit der erstmaligen Erfassung um mindestens drei Stufen verschlechtert hat. Liegen objektive Hinweise für einen tatsächlichen Ausfall vor, ist eine Einzelwertberichtigung erfolgswirksam zu erfassen (Stufe 3 - bereits eingetretene Verluste).
Bei der Ermittlung zukünftig zu erwartender Kreditausfälle unterscheidet E.ON zwischen zwei Ansätzen. Wenn externe oder interne Ratinginformationen vorliegen, erfolgt die Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls auf Basis dieser Daten. Sind keine Ratinginformationen vorhanden, bestimmt E.ON die Ausfallquoten auf Basis von historischen Ausfallraten unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen zu volkswirtschaftlichen Entwicklungen. Ein Ausfall beziehungsweise die Einstufung einer Forderung als uneinbringlich wird im E.ON-Konzern je nach Region nach 180 oder 360 Tagen angenommen.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Jahr 2020 wie folgt entwickelt:
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar | -962 | -805 |
| Abgänge | 57 | 136 |
| Wertminderungen | -328 | -288 |
| Sonstiges 2 | -6 | -5 |
| Stand zum 31. Dezember | -1.239 | -962 |
1 angepasste Vorjahrewerte
2 Unter "Sonstiges" sind unter anderem Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst.
Bei den anderen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie bei den Forderungen aus Finanzierungsleasing ergaben sich im Jahr 2020 keine signifikanten Veränderungen der Wertberichtigungen.
Die Ausfallrisiken finanzieller Vermögenswerte, für die Ratinginformationen vorliegen, können der nachfolgenden Tabelle je Rating Grade und getrennt nach den im Jahr 2020 vorhandenen Wertminderungsstufen entnommen werden:
Ausfallrisiko für Vermögenswerte, für die Ratinginformationen vorliegen 1
| Finanzielle Vermögenswerte der Stufe 1 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Brutto-Buchwert Investment Grade | 6.061 | 6.791 | 2.607 | 1.682 |
| Brutto-Buchwert Non Investment Grade | 69 | 68 | 152 | 92 |
| Brutto-Buchwert Default Grade | - | - | 605 | 622 |
| Summe | 6.130 | 6.859 | 3.364 | 2.396 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Die Ausfallrisiken der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die keine Ratinginformationen vorliegen, sowie die Höhe der erwarteten Kreditausfälle über die Restlaufzeit sind in der folgenden Matrix je Altersklasse abgebildet:
Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die keine Ratinginformationen vorliegen1
| Brutto-Buchwert | Lifetime-ECL | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht fällig | 3.681 | 5.279 | 35 | 41 |
| Überfällig | 1.594 | 1.427 | 952 | 699 |
| bis 30 Tage | 312 | 389 | 14 | 18 |
| von 31 bis 60 Tage | 101 | 130 | 11 | 10 |
| von 61 bis 90 Tage | 77 | 75 | 10 | 10 |
| von 91 bis 180 Tage | 172 | 188 | 31 | 29 |
| über 180 Tage inkl. Einzelwertberichtigungen | 932 | 645 | 886 | 632 |
| Summe | 5.275 | 6.706 | 987 | 740 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Risikomanagement
Grundsätze
Die vorgeschriebenen Abläufe, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen im Rahmen des Finanz- und Risikomanagements sind in internen Konzernrichtlinien detailliert dargestellt. Die Einheiten haben darüber hinaus eigene Richtlinien entwickelt, die sich im Rahmen der Konzernrichtlinien bewegen. Um ein effizientes Risikomanagement im E.ON-Konzern zu gewährleisten, sind die Abteilungen Handel (Front Office), Finanzcontrolling (Middle Office) und Finanzabwicklung (Back Office) als voneinander unabhängige Einheiten aufgebaut. Die Risikosteuerung und -berichterstattung im Zins-, Währungs- und Kreditbereich für Banken sowie im Liquiditätsbereich wird vom Finanzcontrolling durchgeführt (im Kreditbereich zum Teil auch vom Counterparty Risk Management), während die Risikosteuerung und -berichterstattung im Commodity-Bereich und im Kreditbereich für Industrieunternehmen auf Konzernebene in gesonderten Abteilungen durchgeführt wird.
E.ON setzt im Finanzbereich ein konzernweites System für Treasury, Risikomanagement und Berichterstattung ein. Bei diesem System handelt es sich um eine vollständig integrierte Standard-IT-Lösung, die fortlaufend aktualisiert wird. Das System dient zur Analyse und Überwachung von Risiken des E.ON-Konzerns in den Bereichen Liquidität, Fremdwährungen und Zinsen. Die konzernweite Überwachung und Steuerung von Kreditrisiken erfolgt für Banken im Finanzcontrolling/Counterparty Risk Management und für Industrieunternehmen einer gewissen Materialität im Counterparty Risk Management, jeweils mit Unterstützung einer einheitlichen Standardsoftware.
Gesonderte Risikogremien sind für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der durch den Vorstand der E.ON SE beschlossenen Strategie zur Risikopolitik im Commodity-, Treasury- und Kreditrisikobereich verantwortlich.
1. Liquiditätsmanagement
Wesentliche Ziele des Liquiditätsmanagements von E.ON sind die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die rechtzeitige Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen sowie die Kostenoptimierung im E.ON-Konzern.
Das Cashpooling und die externen Finanzierungen sind weitgehend auf die E.ON SE und bestimmte Finanzierungsgesellschaften zentralisiert. Die Mittel werden, basierend auf einer Inhousebanking-Lösung, bedarfsgerecht den Konzernunternehmen zur Verfügung gestellt.
Die E.ON SE ermittelt auf Basis von kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanungen den Finanzbedarf des Konzerns. Die Finanzierung des Konzerns wird entsprechend dem geplanten Finanzbedarf/-überschuss vorausschauend gesteuert und umgesetzt. In die Betrachtung einbezogen werden unter anderem der operative Cashflow, Investitionen, Desinvestitionen, Marginzahlungen und die Fälligkeit von Anleihen und Commercial Paper.
2. Preisrisiken
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist der E.ON-Konzern Preisänderungsrisiken im Fremdwährungs-, Zins- und Commodity-Bereich sowie im Assetmanagement ausgesetzt. Aus diesen Risiken resultieren Ergebnis-, Eigenkapital-, Verschuldungs- und Cashflow-Schwankungen. Zur Begrenzung beziehungsweise Ausschaltung dieser Risiken hat E.ON verschiedene Strategien entwickelt, die unter anderem den Einsatz derivativer Finanzinstrumente beinhalten.
3. Kreditrisiken
E.ON ist aufgrund ihrer operativen Geschäftstätigkeit sowie durch den Einsatz von Finanzinstrumenten Kreditrisiken ausgesetzt. Die Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken erfolgt durch konzernweit einheitliche Vorgaben zum Kreditrisikomanagement, welche die Identifikation, Bewertung und Steuerung umfassen.
Die nachstehend beschriebene Analyse der risikoreduzierenden Tätigkeiten von E.ON sowie die mittels der Value-at-Risk-(VaR-) und Sensitivitätsanalysen generierten Beträge stellen zukunftsorientierte und somit risikobehaftete und ungewisse Angaben dar. Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen an den weltweiten Finanzmärkten können sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den angeführten Hochrechnungen unterscheiden. Die in den Risikoanalysen verwendeten Methoden sind nicht als Prognosen zukünftiger Ereignisse oder Verluste anzusehen. So sieht sich E.ON beispielsweise Risiken ausgesetzt, die entweder nicht finanziell oder nicht quantifizierbar sind. Diese Risiken beinhalten hauptsächlich Länder-, Geschäfts-, regulatorische und Rechtsrisiken, die nicht in den folgenden Analysen berücksichtigt wurden.
Risikomanagement im Fremdwährungsbereich
Die E.ON SE übernimmt die Steuerung der Währungsrisiken des Konzerns.
Aufgrund der Beteiligung an geschäftlichen Aktivitäten außerhalb des Euro-Währungsraumes entstehen im E.ON-Konzern Translationsrisiken. Durch Wechselkursschwankungen ergeben sich bilanzielle Effekte aus der Umrechnung der Bilanz- und GuV-Positionen der ausländischen Konzerngesellschaften im Konzernabschluss. Die Absicherung von Translationsrisiken erfolgt durch Verschuldung in der entsprechenden lokalen Währung, die gegebenenfalls auch Gesellschafterdarlehen in Fremdwährung beinhaltet. Darüber hinaus werden bei Bedarf derivative und originäre Finanzinstrumente eingesetzt. Die Sicherungsmaß nahmen werden als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb qualifiziert und im Rahmen des Hedge Accountings gemäß IFRS bilanziell abgebildet. Die Translationsrisiken des Konzerns werden regelmäßig überprüft und der Sicherungsgrad gegebenenfalls angepasst. Maßgrößen sind hierbei der jeweilige Debt Factor, das Netto-Reinvermögen sowie der Unternehmenswert in der Fremdwährung.
Für den E.ON-Konzern bestehen zusätzlich operative und finanzielle Transaktionsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen. Die Tochtergesellschaften sind für die Steuerung der operativen Währungsrisiken verantwortlich und grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Währungsrisiken über die E.ON SE abzusichern. Die E.ON SE übernimmt die konzernweite Koordination der Absicherungsmaßnahmen der Konzerngesellschaften und setzt bei Bedarf externe derivative Finanzinstrumente ein. Sie kann angediente Fremdwährungspositionen entweder unmittelbar komplett beziehungsweise teilweise durch externe Geschäfte schließen oder die Position innerhalb genehmigter Limite offenhalten. Der Ein-Tages-Value-at-Risk (95 Prozent Konfidenz) für transaktionale Fremdwährungspositionen betrug zum 31. Dezember 2020 0,5 Mio € (2019: 1,1 Mio €).
Finanzielle Transaktionsrisiken ergeben sich aus Zahlungen, die aus finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten entstehen. Sie resultieren sowohl aus externen Finanzierungen in verschiedenen Fremdwährungen als auch aus konzerninternen Gesellschafterdarlehen in Fremdwährung. Die finanziellen Transaktionsrisiken werden grundsätzlich gesichert.
Risikomanagement im Zinsbereich
Aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten ist E.ON Ergebnisrisiken ausgesetzt. Positionen, die auf Festzinsen basieren, führen hingegen zu Änderungen des Zeitwertes bei Schwankungen des Marktzinsniveaus. E.ON strebt einen bestimmten Mix von festverzinslichem und variablem Fremdkapital im Zeitablauf an, wobei sich die Ausrichtung unter anderem an der Art des Geschäftsmodells, bestehenden Verpflichtungspositionen und an regulatorischen Rahmenbedingungen orientiert. Zur Steuerung werden auch Zinsderivate eingesetzt.
Nach Berücksichtigung von Zinsderivaten betrug zum 31. Dezember 2020 der Anteil der variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten 10 Prozent (2019: 10 Prozent). Das Volumen der Finanzverbindlichkeiten mit Zinsfestschreibung würde unter sonst gleichen Umständen von 24,5 Mrd € zum Jahresende 2020 auf 21,8 Mrd € in den Jahren 2021 und 2022 abnehmen. Die effektive Zinsduration der Finanzverbindlichkeiten nach Berücksichtigung von Zinsderivaten betrug 9,4 Jahre zum 31. Dezember 2020 (2019: 10,1 Jahre). Die volumengewichtete Durchschnittsverzinsung der Finanzverbindlichkeiten nach Berücksichtigung von Zinsderivaten betrug 3,1 Prozent zum 31. Dezember 2020 (2019: 3,8 Prozent).
Der E.ON-Konzern hielt zum 31. Dezember 2020 Zinsderivate mit einem Nennwert von 4.320 Mio € (2019: 4.329 Mio €).
Eine Sensitivitätsanalyse wurde für das kurzfristige und variabel verzinsliche Fremdkapital unter Einbeziehung entsprechender Sicherungen sowohl des Zins- als auch des Währungsrisikos durchgeführt. Diese Kennzahl wird für das interne Risikocontrolling verwendet und spiegelt die ökonomische Position des E.ON-Konzerns wider. Eine Veränderung des Zinsniveaus um ±1 Prozentpunkt (über alle Währungen) würde die Zinsbelastung im Folgejahr um ±69,1 Mio € erhöhen beziehungsweise verringern (2019: ±59,3 Mio €).
Risikomanagement im Commodity-Bereich
Die physischen Anlagen, die Langfristverträge und der Endkundenvertrieb des E.ON-Portfolios sind aufgrund schwankender Preise von Commodities erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Marktpreisrisiken treten für E.ON in den folgenden Commodity-Bereichen auf: Strom, Gas sowie grüne und Emissionszertifikate.
Ziel des Risikomanagements für den Commodity-Bereich ist es, durch physische und finanzielle Transaktionen den Wert des Portfolios zu optimieren und gleichzeitig die potenziellen negativen Abweichungen vom angestrebten EBIT zu reduzieren.
Seit der Abspaltung von Uniper hat E.ON ihre Beschaffungsmöglichkeiten für das Sales-Geschäft aufgebaut und den Marktzugang für die verbliebene Energieproduktion gesichert. Im Rahmen der regulären Betriebsabläufe der zugrunde liegenden Energieproduktion und der Vertriebsaktivitäten sind die einzelnen E.ON-Management-Einheiten den Unsicherheiten der Marktpreisentwicklung ausgesetzt, was die operativen Gewinne und Kosten beeinflusst. Alle an externen Commodity-Märkten abgeschlossenen Handelsgeschäfte müssen zu einer Reduzierung dieser offenen Commodity-Position beitragen und mit der genehmigten Commodity-Hedging-Strategie in Einklang stehen.
Durch den dezentralisierten Steuerungsansatz sowie den primären Fokus auf der Beschaffung und der reinen Absicherung der Geschäfte entfällt die Allokation von Risiko-Eigenkapital. Die Prozesse und operativen Steuerungsmodelle im Rahmen des Handelssystems werden durch die lokalen Marktrisiko-Teams überwacht und zentral durch den Risikomanagementbereich gesteuert. Ende 2019 war für den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 die offene Position aus der Beschaffung der Märkte in Deutschland, Großbritannien, Tschechien, Schweden, Rumänien, Ungarn und den innogy-Gesellschaften pro Commodity jeweils nicht über 4.100 GWh groß. Die größten Treiber rühren hauptsächlich aus den besonderen Marktbedingungen in Rumänien, wo innerhalb der genehmigten Commodity-Hedging-Strategie Absicherungsaktivitäten aus geführt werden.
Der E.ON-Konzern hielt zum 31. Dezember 2020 vor allem strom- und gasbezogene Derivate mit einem Nennwert von 24.662 Mio € (2019: 32.831 Mio €).
Wesentliche Grundlage des Risikomanagementsystems im Commodity-Bereich sind die konzernweit gültige Richtlinie für den Umgang mit Commodity-Risiken und entsprechende interne Richtlinien der Einheiten. Dort sind die Risikokontrollgrundsätze für das Risikomanagement im Commodity-Bereich, Mindestanforderungen, klare Führungsstrukturen und operative Verantwortlichkeiten festgelegt.
Commodity-Risiken bei den innogy-Vertriebsgesellschaften werden gemäß den Absicherungsvorgaben der innogy SE abgesichert. Commodity-Risiken werden über Limite begrenzt. Konzernweit geltende Richtlinien geben klare Strukturen und Prozesse dafür vor, wie mit Commodity-Risiken umzugehen ist. Diese sind konsistent mit den grundsätzlichen Anforderungen für das Commodity-Risikomanagement innerhalb des E.ON-Konzerns. Für alle Portfolios der innogy, welche unter die zentrale Governance der E.ON SE fallen, wurde der Steuerungsansatz im vierten Quartal 2020 harmonisiert.
Monatlich findet eine Berichterstattung über die konzernweite Entwicklung der Risiken und offenen Positionen aus dem Commodity-Bereich sowohl für die E.ON- als auch für die innogy-Portfolios an die Mitglieder des Risikokomitees statt. Eine Berichterstattung über komplexe Wetterrisiken findet einmal im Quartal statt.
Kreditrisikomanagement
Um Kreditrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie dem Einsatz von Finanzinstrumenten zu minimieren, werden Transaktionen nur mit Geschäftspartnern geschlossen, welche die internen Mindestanforderungen erfüllen. Auf Basis von internen und externen (sofern verfügbar) Bonitätseinstufungen werden Limite für das maximale Kreditrisiko vergeben. Der Prozess der Limitvergabe und -überwachung erfolgt dabei im Rahmen von Mindestvorgaben, basierend auf einer konzernweiten Kreditrisikomanagement-Richtlinie. Nicht vollumfassend in diesem Prozess enthalten sind Langfristverträge des operativen Geschäfts und Transaktionen des Assetmanagements. Diese werden auf Ebene der zuständigen Einheiten gesondert überwacht.
Grundsätzlich sind die jeweiligen Konzerngesellschaften für das Kreditrisikomanagement des operativen Geschäfts verantwortlich. In Abhängigkeit von der Art der Geschäftstätigkeit und der Höhe des Kreditrisikos findet eine ergänzende Überwachung und Steuerung des Kreditrisikos sowohl durch die Einheiten als auch durch die Konzernleitung statt. Das Risikokomitee wird regelmäßig über die Höhe der Kredit limite sowie deren Auslastung informiert. Eine intensive, standardisierte Überwachung von quantitativen und qualitativen Frühwarnindikatoren sowie ein enges Monitoring der Bonität von Geschäftspartnern versetzen das Kreditrisikomanagement von E.ON in die Lage, frühzeitig risikominimierend zu agieren.
Soweit möglich, werden im Rahmen des Kreditrisikomanagements mit Geschäftspartnern Sicherheiten zur Minderung des Kreditrisikos verhandelt. Als Sicherheiten werden Garantien der jeweiligen Mutterunternehmen, Patronatserklärungen oder der Nachweis von Gewinnabführungsverträgen in Verbindung mit einem Letter of Awareness akzeptiert. Darüber hinaus werden in geringerem Umfang Bankgarantien beziehungsweise Bankbürgschaften und die Hinterlegung von Barmitteln und Wertpapieren als Sicherheiten zur Reduzierung des Kreditrisikos eingefordert. Im Rahmen der Risikosteuerung wurden Sicherheiten in Höhe von 1.474 Mio € akzeptiert.
Zur Höhe und zu den Details der als Sicherheiten erhaltenen finanziellen Vermögenswerte wird auf die Textziffern 19 und 27 verwiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden im Allgemeinen auf der Grundlage von Standardverträgen abgeschlossen, bei denen eine Aufrechnung (Netting) aller offenen Transaktionen mit den Geschäftspartnern möglich ist. Zur weiteren Reduzierung des Kreditrisikos werden mit ausgewählten Geschäftspartnern bilaterale Margining-Vereinbarungen getroffen. Das aus bilateralen Margining-Vereinbarungen und Börsenclearing resultierende Verschuldungs- und Liquiditätsrisiko wird limitiert.
Bei mit Börsen abgeschlossenen Termin- und Optionskontrakten mit einem Nominalwert von insgesamt 2.183 Mio € (2019: 1.073 Mio €) bestehen zum Bilanzstichtag keine Kreditrisiken. Für die übrigen Finanzinstrumente entspricht das maximale Ausfallrisiko ihren Buchwerten.
Bei E.ON erfolgt die Anlage liquider Mittel grundsätzlich bei Banken mit guter Bonität, in Geldmarktfonds mit erstklassigem Rating oder in kurzfristigen Wertpapieren (zum Beispiel Commercial Paper) von Emittenten mit hoher Kreditwürdigkeit. Darüber hinaus wird in Anleihen von öffentlichen und privaten Emittenten investiert. Konzernunternehmen, die aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht in das Cashpooling einbezogen sind, legen Gelder bei führenden lokalen Banken an. Neben der standardisierten Bonitätsprüfung und Limitherleitung werden die CDS-(Credit-Default-Swap-)Level der Banken sowie anderer wesentlicher Geschäftspartner täglich überwacht.
Assetmanagement
Zum Zweck der Finanzierung langfristiger Zahlungsverpflichtungen, unter anderem auch von Entsorgungsverpflichtungen (siehe Textziffer 26), beziehungsweise als Geldanlage wurden per 31. Dezember 2020 vorwiegend von inländischen Konzerngesellschaften Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt 3,0 Mrd € (2019: 3,5 Mrd €) gehalten. Der Rückgang um 0,5 Mrd € ist im Wesentlichen auf den stetigen Abbau eines Teilportfolios zurückzuführen.
Für dieses Finanzvermögen wird eine "Akkumulationsstrategie" (Total-Return-Ansatz) verfolgt, mit einer breiten Diversifikation über unterschiedliche Assetklassen wie Geldmarkt, Renten, Aktien und alternative Anlageklassen wie Immobilien. Der Großteil des Vermögens wird in Investmentfonds angelegt, die von externen Fondsmanagern verwaltet werden. Die fortlaufende Überwachung des Gesamtrisikos und der einzelnen Fondsmanager erfolgt durch das Konzern-Assetmanagement der E.ON SE, das Teil des Finanzbereichs der E.ON SE ist. Der Drei-Monats-VaR mit einem Konfidenzintervall von 98 Prozent beträgt für dieses Finanzvermögen insgesamt 218 Mio € (2019: 109 Mio €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den deutlichen Turbulenzen am Kapitalmarkt im Rahmen der Corona-Krise.
Zum 31. Dezember 2020 befand sich die Versorgungskasse Energie VVaG weiterhin in Liquidation (VKE i. L.) und verwaltete zu diesem Zeitpunkt noch Finanzanlagen in Höhe von 79,3 Mio €. Die Gesellschaft wurde zum 30. Juni 2019 entkonsolidiert.
(33) Leasing
E.ON als Leasingnehmer
Leasingverhältnisse, bei denen E.ON als Leasingnehmer auftritt, werden nach dem Nutzungsrechtsmodell gemäß IFRS 16 erfasst. Die tabellarische Darstellung der Entwicklung der Nutzungsrechte nach Assetklassen für das Berichtsjahr ist der Textziffer 15 zu entnehmen. Der Abschluss von neuen Vereinbarungen, im Wesentlichen im Netzbereich, sowie die Abbildung von Schätzungsänderungen und Modifikationen führten zu einem Zugang in Höhe von 415 Mio € (2019: 286 Mio €). Die Abschreibungen der Nutzungsrechte in Höhe von 563 Mio € (2019: 220 Mio €) teilen sich nach Assetklassen wie folgt auf:
Nutzungsrechte1
| in Mio € | Abschreibungen 2020 | Abschreibungen 2019 |
|---|---|---|
| Bebaute und unbebaute Grundstücke | 204 | 100 |
| Netze und Netzanlagen | 274 | 71 |
| Speicher und Produktionskapazitäten | 2 | 2 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6 | 3 |
| Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 77 | 44 |
1 angepasste Vorjahreswerte
Der überwiegende Teil dieses Anstiegs geht darauf zurück, dass die innogy-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 nur anteilig (ab Kontrollerlangungsstichtag 18. September 2019) einbezogen wurden, im Jahr 2020 dagegen für volle zwölf Monate.
E.ON tritt als Leasingnehmer insbesondere in den Bereichen Netze, Grundstücke und Gebäude sowie Fuhrpark in Erscheinung. Zur Sicherstellung der unternehmerischen Flexibilität werden insbesondere für Immobilienleasingverhältnisse Verlängerungs- und Kündigungsoptionen vereinbart. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen Einfluss auf die Ausübung einer Verlängerungsoption oder Nichtausübung einer Kündigungsoption haben. Bei der Bestimmung der Leasingverbindlichkeit und korrespondierend der Nutzungsrechte werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2020 wurden mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von 187 Mio € (2019: 322 Mio €) nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt, da nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert beziehungsweise nicht gekündigt werden. Variable Leasingzahlungen fallen nur in unwesentlichem Umfang an und Restwertgarantien werden von E.ON grundsätzlich nicht abgegeben. Aus Leasingverhältnissen, die E.ON als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich künftige mögliche Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 236 Mio € (2019: 556 Mio €). Die bestehenden Leasingverbindlichkeiten enthalten keine Covenants-Klauseln, die an bilanzielle Kennzahlen gekoppelt sind.
Den Nutzungsrechten in Höhe von 2.543 Mio € (2019: 2.582 Mio €) stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 2.615 Mio € (2019: 2.609 Mio €) gegenüber. Der Ausweis erfolgt unter den Finanzverbindlichkeiten (vergleiche Textziffer 27); der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 342 Mio € (2019: 329 Mio €). Die Fälligkeitsstruktur der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen ist der Textziffer 32 zu entnehmen.
Aufgrund der in Anspruch genommenen Erleichterungsvorschriften ist der Ansatz eines Nutzungsrechts bei geringwertigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten nicht notwendig. Stattdessen wird ein Leasingaufwand erfasst. Folgende Beträge werden im Geschäftsjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
E.ON als Leasingnehmer - Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung 1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwand für kurzfristige Vereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten | 16 | 18 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert, die nicht in den o. g. kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind | 18 | 16 |
| Aufwand aus variablen Leasingraten | 3 | 2 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 154 | 36 |
| Erträge aus Subleasingverhältnissen | 1 | 1 |
| Gewinn/Verlust aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen | 1 | - |
1 angepasste Vorjahreswerte
Die für das nächste Berichtsjahr eingegangenen Verpflichtungen aus kurzfristigen Vereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten weichen nicht wesentlich von den Aufwendungen des aktuellen Berichtsjahres ab. Der Anstieg der Zinsaufwendungen geht im Wesentlichen darauf zurück, dass die innogy-Aktivitäten im vergangenen Berichtsjahr nur anteilig einbezogen wurden.
Im Berichtsjahr ergab sich ein Zahlungsmittelabfluss aus Leasingvereinbarungen von insgesamt 523 Mio € (2019: 377 Mio €), der mit einem Betrag von 191 Mio € (2019: 85 Mio €) dem operativen Cashflow zugerechnet wird. Darin enthalten sind der Leasingaufwand für die kurzfristigen und geringwertigen Leasingvereinbarungen sowie der Aufwand aus variablen Leasingraten und der Zinsaufwand der Periode. Die Zahlungen, die der Tilgung der Leasingverbindlichkeit zugerechnet werden, sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 332 Mio € (2019: 292 Mio €) erfasst.
E.ON als Leasinggeber
In geringem Umfang agiert E.ON auch als Leasinggeber. Im Bereich der Finance-Leasingverhältnisse werden technische Anlagen, insbesondere Erzeugungsanlagen, den Kunden zur Nutzung überlassen. Im Bereich der Operating-Leasingverhältnisse sind die Vermögenswerte, die zur Nutzung überlassen werden, im Wesentlichen Immobilien, Wärme- und Elektrizitätserzeugungsanlagen sowie Leitungen zuzurechnen. Es bestehen keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit zurückbehaltenen Rechten an den zeitweise zur Nutzung überlassenen Vermögenswerten, sodass besondere Risikomanagement-Strategien nicht notwendig sind. Nur vereinzelt werden als zusätzliche Absicherung Restwertgarantien vertraglich vereinbart.
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen wird unter den Forderungen aus Finance-Leasingverhältnissen ausgewiesen (vergleiche Textziffer 18). Der kurzfristige Anteil beträgt 44 Mio € (2019: 50 Mio €). Im Berichtszeitraum hat sich keine wesentliche Änderung der Nettoinvestition ergeben. Die Nominal- und Barwerte der Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:
E.ON als Leasinggeber - Finanzierungsleasing
| Nicht diskontierte Leasingzahlungen | Noch nicht realisierter Zinsertrag | Abgezinster nicht garantierter Restwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 67 | 79 | 23 | 29 | - | - |
| Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre | 54 | 75 | 19 | 25 | - | - |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 51 | 68 | 16 | 20 | 1 | - |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 43 | 63 | 12 | 16 | 1 | - |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 36 | 56 | 10 | 12 | 1 | - |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 142 | 143 | 40 | 27 | 13 | 15 |
| Summe | 393 | 484 | 120 | 129 | 16 | 15 |
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 44 | 50 |
| Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre | 35 | 50 |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 36 | 48 |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 32 | 47 |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 27 | 44 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 115 | 131 |
| Summe | 289 | 370 |
Für die Berichtsperiode ergeben sich die folgenden Auswirkungen aus der Leasinggebertätigkeit:
E.ON als Leasinggeber - Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Finance-Leasingverhältnisse | ||
| Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Vermögenswerten | - | - |
| Finanzierungserträge aus der Nettoinvestition | 29 | 11 |
| Erträge aus variablen Leasingraten | 2 | 1 |
| Operating-Leasingverhältnisse Erträge aus Leasing | 47 | 69 |
| davon Erträge aus variablen Leasingraten | 9 | - |
Das Ergebnis aus der Veräußerung von Vermögenswerten ist zahlungswirksam. Die Zahlungsmittelzuflüsse aus Operating-Leasingverhältnissen werden dem operativen Cashflow vor Zinsen und Steuern zugerechnet. Entsprechendes gilt für Zuflüsse aus Finance-Leasingverhältnissen aus variablen Leasingraten. Die Zahlungseingänge, die als Finanzierungserträge aus der Nettoinvestition erfasst werden, erhöhen den operativen Cashflow.
Aus bestehenden Operating-Leasingverhältnissen werden künftig die folgenden Einzahlungen erwartet:
E.ON als Leasinggeber - Operating Lease
| Nicht diskontierte Leasingzahlungen | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 86 | 86 |
| Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre | 61 | 72 |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 52 | 62 |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 40 | 55 |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 36 | 49 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 63 | 123 |
| Summe | 338 | 447 |
(34) Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht E.ON mit zahlreichen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Darunter befinden sich als nahestehende Unternehmen insbesondere at equity bewertete assoziierte Unternehmen und deren Tochterunternehmen. Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus Leasingverpflichtungen aus Rückpachtmodellen sowie aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Weiterhin sind als nahestehende Unternehmen auch Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen berücksichtigt. Mit nahestehenden Unternehmen wurden Transaktionen getätigt, die sich im Berichts- und Vorjahr wie folgt ausgewirkt haben:
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge | 1.575 | 676 |
| Assoziierte Unternehmen | 1.058 | 542 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 151 | 38 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 366 | 96 |
| Aufwendungen | 1.288 | 560 |
| Assoziierte Unternehmen | 531 | 216 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 143 | 107 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 614 | 237 |
| Forderungen | 496 | 627 |
| Assoziierte Unternehmen | 236 | 456 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 17 | 9 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 243 | 162 |
| Verbindlichkeiten | 1.790 | 1.278 |
| Assoziierte Unternehmen | 660 | 726 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 104 | 177 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 1.026 | 375 |
| Rückstellungen | 27 | 31 |
| Assoziierte Unternehmen | 25 | 26 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 2 | 5 |
Im Jahr 2020 erzielte E.ON Erträge aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen aus Lieferungen von Gas und Strom an Weiterverteiler und kommunale Unternehmen, insbesondere an Stadtwerke. Die Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen unterscheiden sich grundsätzlich nicht von jenen Beziehungen, die mit kommunalen Unternehmen ohne Beteiligung von E.ON bestehen. Aufwendungen mit nahestehenden Unternehmen entstehen vor allem durch Strom- und Gasbezüge sowie auch durch Betriebsführungsentgelte, IT-Leistungen und Fremdleistungen.
In den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sind zum Bilanzstichtag 49 Mio € (2019: 60 Mio €) aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie Gesellschafterdarlehen mit Gemeinschafts-Kernkraftwerken enthalten. Die Gesellschafterdarlehen haben keine feste Laufzeit und werden mit 1,0 Prozent (2019: 1,0 Prozent) verzinst. E.ON hat mit diesen Kraftwerken unverändert einen Kostenübernahmevertrag sowie einen Vertrag über Strombezug zu einem Tarif auf Basis der Kosten zuzüglich einer Marge (cost plus fee) abgeschlossen. Die Abrechnung dieser Transaktionen erfolgt hauptsächlich über Verrechnungskonten.
Nach IAS 24 sind zudem die Leistungen anzusetzen, die dem Management in Schlüsselpositionen (Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrats der E.ON SE) im Berichtsjahr gewährt wurden.
Der Aufwand für das Geschäftsjahr für Mitglieder des Vorstands beträgt für kurzfristig fällige Leistungen 8,8 Mio € (2019: 10,3 Mio €) und für Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses 2,5 Mio € (2019: 2,6 Mio €). Als Leistung nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen resultierende Versorgungsaufwand (service and interest cost) ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 2,4 Mio € (2019: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 1,4 Mio €) zu berücksichtigen.
Der nach den Maßgaben von IFRS 2 ermittelte Aufwand für die im Geschäftsjahr bestehenden Zusagen aus aktienbasierten Vergütungen beträgt 5,1 Mio € (2019: 5,4 Mio €).
Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Rückstellungen für diese Zusagen auf 13,4 Mio € (2019: 14,5 Mio €).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtsjahr für ihre Tätigkeit eine Vergütung von 5,3 Mio € (2019: 4,3 Mio €). Den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats wurde im Rahmen der bestehenden Arbeitsverträge mit Tochtergesellschaften eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,8 Mio € (2019: 0,6 Mio €) gezahlt.
Detaillierte und individualisierte Angaben hinsichtlich der Vergütung finden sich im Vergütungsbericht auf den Seiten 80 bis 97.
(35) Segmentberichterstattung
Beschreibung der Segmente
Der von der Konzernleitung in Essen geführte E.ON- Konzern ist in die nachfolgend beschriebenen sieben Berichtssegmente, das Nicht-Kerngeschäft und Konzernleitung/Sonstiges gegliedert, die nach IFRS 8 berichtet werden. Die zusammengefassten nicht separat berichtspflichtigen Segmente in der Einheit Energienetze Zentraleuropa Ost/Türkei und in der Einheit Kundenlösungen Sonstige sind von untergeordneter Bedeutung, weisen ähnliche ökonomische Merkmale auf und sind in Bezug auf Kundenstruktur, Produkte und Vertriebswege vergleichbar.
Seit dem 1. Januar 2020 werden die innogy-Aktivitäten nicht mehr als eigenständiges Segment gesteuert und dargestellt, sondern in die Geschäftsfelder Energienetze, Kundenlösungen und Konzernleitung/Sonstiges integriert. Die innogy-Netzgeschäfte wurden dem Bereich Energienetze zugeordnet. Der Vertrieb von Strom und Gas sowie neuer Kundenlösungen bei innogy, beispielsweise Dienstleistungen rund um Elektromobilität, werden unter Kundenlösungen ausgewiesen. Der Bereich Konzernleitung/Sonstiges enthält die Holdingfunktionen und internen Dienstleister von innogy. Neben der unter Erneuerbare Energien genannten Zuordnung der nach der Übertragung wesentlicher Teile auf RWE verbliebenen Geschäfte, wurde das zuvor unter Kundenlösungen Sonstige ausgewiesene Wärmegeschäft an das Segment Kundenlösungen Deutschland sowie drei E.ON Business Solutions- Gesellschaften von Kundenlösungen Sonstige in das Segment Kundenlösungen Großbritannien übertragen. Die Vorjahreswerte wurden, sofern erforderlich, entsprechend angepasst.
Energienetze
Deutschland
In diesem Segment werden die Verteilnetze für Strom und Gas und die damit verbundenen Aktivitäten in Deutschland zusammengefasst.
Schweden
Das Segment umfasst das Geschäft mit Stromnetzen in Schweden.
Zentraleuropa Ost/Türkei
In diesem Segment werden die Verteilnetzaktivitäten in Tschechien, Ungarn, Rumänien, Polen, Kroatien, der Slowakei und der Türkei zusammengefasst.
Kundenlösungen
Deutschland
Dieses Segment umfasst die Versorgung unserer Kunden in
Deutschland mit Strom und Gas sowie den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieautarkie. Darüber hinaus ist hier das Wärmegeschäft in Deutschland beinhaltet.
Großbritannien
Das Segment umfasst die Vertriebsaktivitäten und Kundenlösungen in Großbritannien.
Niederlande/Belgien
Das Segment umfasst die Vertriebsaktivitäten und Kundenlösungen in den Niederlanden und Belgien.
Sonstige
In diesem Segment werden die Vertriebsaktivitäten und entsprechenden Kundenlösungen in Schweden, Italien, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Polen zusammengefasst. Ferner ist hier das Geschäft mit innovativen Lösungen (wie Elektromobilität) zugeordnet.
Erneuerbare Energien
Das Segment Erneuerbare Energien beinhaltete die Aktivitäten zur Erzeugung aus Windkraftanlagen (Onshore- und Offshore-) sowie aus Fotovoltaikanlagen.
Im Zusammenhang mit der innogy-Übernahme hat E.ON unter anderem den größten Teil des Geschäfts mit Erneuerbaren Energien an RWE übertragen. Die übergegangenen Geschäfte wurden im E.ON-Konzernabschluss seit dem 30. Juni 2018 als nicht fortgeführte Aktivität gemäß IFRS 5 ausgewiesen (vergleiche Textziffer 5 für weitere Informationen) und zum 18. September 2019 entkonsolidiert; entsprechend sind für das Segment nur Angaben bis zu diesem Zeitpunkt enthalten.
Für Zwecke der internen Steuerung wurden diese Aktivitäten bis zur Entkonsolidierung weiterhin vollständig in die relevanten Steuerungsgrößen einbezogen. Die Darstellung der steuerungsrelevanten Kennzahlen und des Umsatzes in der Segmentberichterstattung enthält somit auch die Bestandteile, die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien entfallen. Überleitungen dieser Größen auf die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung des E.ON-Konzerns folgen auf den Seiten 212, 213 und 215.
Die nach der Übertragung wesentlicher Teile auf RWE verbliebenen Geschäfte im Segment Erneuerbare Energien wurden in den Bereich Energienetze Deutschland, Kundenlösungen Großbritannien und Konzernleitung/Sonstiges ausgewiesen.
Nicht-Kerngeschäft
Im Segment Nicht-Kerngeschäft werden die nicht strategischen Aktivitäten des E.ON-Konzerns geführt. Dies betrifft den Betrieb und Rückbau der deutschen Kernkraftwerke, die von der operativen Einheit PreussenElektra gesteuert werden, und das Erzeugungsgeschäft in der Türkei.
Konzernleitung/Sonstiges
Konzernleitung/Sonstiges beinhaltet die E.ON SE selbst und die direkt bei der E.ON SE geführten Beteiligungen.
Segmentinformationen nach Bereichen1
| Energienetze | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Schweden | Zentraleuropa Ost/Türkei | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsatz | 10.310 | 6.565 | 884 | 1.018 | 1.622 | 875 |
| Innenumsatz | 4.253 | 2.596 | 5 | 6 | 1.210 | 1.038 |
| Umsatzerlöse 2 | 14.563 | 9.161 | 889 | 1.024 | 2.832 | 1.913 |
| Abschreibungen 3 | -1.446 | -858 | -158 | -153 | -342 | -282 |
| Bereinigtes EBIT | 2.182 | 1.455 | 371 | 539 | 700 | 507 |
| darin Equity-Ergebnis4 | 224 | 111 | - | - | 142 | 119 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 3.614 | 1.745 | 612 | 718 | 1.016 | 890 |
| Investitionen | 2.365 | 1.583 | 353 | 314 | 668 | 487 |
| Kundenlösungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Großbritannien | Niederlande/ Belgien | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsatz | 20.964 | 12.345 | 13.989 | 9.829 | 2.836 | 990 |
| Innenumsatz | 1.586 | 561 | 4 | -184 | 123 | 1 |
| Umsatzerlöse 2 | 22.550 | 12.906 | 13.993 | 9.645 | 2.959 | 991 |
| Abschreibungen 3 | -134 | -119 | -130 | -138 | -72 | -17 |
| Bereinigtes EBIT | 412 | 308 | -129 | -106 | 80 | 37 |
| darin Equity-Ergebnis4 | 4 | 5 | -1 | 5 | 2 | |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 581 | 328 | -256 | 467 | 115 | 112 |
| Investitionen | 238 | 168 | 117 | 331 | 40 | 68 |
| Kundenlösungen | Nicht-Kerngeschäft | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige | Erneuerbare Energien 6 | PreussenElektra | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsatz | 8.359 | 7.923 | - | 518 | 1.388 | 1.174 |
| Innenumsatz | 481 | 329 | - | 430 | - | - |
| Umsatzerlöse 2 | 8.840 | 8.252 | - | 948 | 1.388 | 1.174 |
| Abschreibungen 3 | -216 | -165 | - | -271 | -512 | -251 |
| Bereinigtes EBIT | 91 | 111 | - | 301 | 383 | 292 |
| darin Equity-Ergebnis4 | 7 | 9 | - | 57 | 75 | 51 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 286 | 208 | - | 201 | 489 | 313 |
| Investitionen | 395 | 441 | - | 563 | 275 | 207 |
| Nicht-Kerngeschäft | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erzeugung Türkei | Konzernleitung/Sonstiges 5 | Konzernleitung/Sonstiges 5 | Konsolidierung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsatz | - | - | 591 | 47 | 1 | - |
| Innenumsatz | - | - | 2.111 | 737 | -9.773 | -5.514 |
| Umsatzerlöse 2 | - | - | 2.702 | 784 | -9.772 | -5.514 |
| Abschreibungen 3 | - | - | -122 | -89 | 3 | -1 |
| Bereinigtes EBIT | 30 | 74 | -350 | -303 | 6 | 5 |
| darin Equity-Ergebnis4 | 30 | 74 | 23 | 69 | -1 | -1 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | - | - | -511 | -577 | 2 | 2 |
| Investitionen | - | - | -278 | 1.329 | -2 | 1 |
| E.ON-Konzern 5 | ||
| --- | --- | --- |
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Außenumsatz | 60.944 | 41.284 |
| Innenumsatz | 0 | 0 |
| Umsatzerlöse 2 | 60.944 | 41.284 |
| Abschreibungen 3 | -3.129 | -2.344 |
| Bereinigtes EBIT | 3.776 | 3.220 |
| darin Equity-Ergebnis4 | 509 | 495 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 5.948 | 4.407 |
| Investitionen | 4.171 | 5.492 |
1 Aufgrund der Änderungen in der Segmentberichterstattung wurden die Vorjahreswerte entsprechend angepasst.
2 ausweistechnische Anpassung der Vorjahreswerte im Rahmen der "Failed Own Use"-Bilanzierung in den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne Ergebniseffekt
3 bereinigt um nicht operative Effekte
4 Wertminderungen und Wertaufholungen auf at equity bewertete Unternehmen und auf sonstige Finanzanlagen werden nach IFRS im Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen beziehungsweise im Finanzergebnis erfasst, diese Effekte sind nicht Bestandteil des bereinigten EBIT.
5 Aufgrund nachträglicher Kaufpreisanpassungen durch RWE weist das Segment Konzernleitung/Sonstiges negative Investitionen aus.
6 operatives Geschäft einschließlich der gemäß IFRS 5 in nicht fortgeführte Aktivitäten umgegliederten und zum 18. September 2019 entkonsolidierten Geschäftsbereiche im Segment Erneuerbare Energien
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Umsatzerlöse auf die Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung:
Überleitung der Umsatzerlöse
| E.ON-Konzern | Umgegliederte Aktivitäten im Segment Erneuerbare Energien 1 | E.ON-Konzern (fortgeführte Aktivitäten) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 60.944 | 41.284 | - | -481 | 60.944 | 40.803 |
1 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom operativen Cashflow vor Zinsen und Steuern zum operativen Cashflow fortgeführter Aktivitäten:
Überleitung des operativen Cashflown1
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 5.948 | 4.407 |
| Zinszahlungen | -714 | -740 |
| Ertragsteuerzahlungen | 53 | -754 |
| Umgegliedertes innogy-Geschäft in Tschechien (operativer Cashflow aus der Geschäftstätigkeit) | 26 | 52 |
| Operativer Cashflow aus der Geschäftstätigkeit | 5.313 | 2.965 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien 2 | - | -100 |
| Umgegliedertes innogy-Geschäft in Tschechien | -26 | -52 |
| Operativer Cashflow aus der Geschäftstätigkeit fortgeführter Aktivitäten | 5.287 | 2.813 |
1 angepasste Vorjahreswerte
2 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Investitionen auf die Investitionen fortgeführter Aktivitäten. Letztere entsprechen den in der Kapitalflussrechnung enthaltenen Auszahlungen für Investitionen.
Überleitung der Investitionen
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Investitionen | 4.171 | 5.492 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien 1 | - | -708 |
| Investitionen fortgeführter Aktivitäten | 4.171 | 4.784 |
1 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Bereinigtes EBIT
Zur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die nachhaltige Ertragskraft eines Geschäfts wird bei E.ON ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("bereinigtes EBIT") verwendet.
Der E.ON-Vorstand ist überzeugt, dass das bereinigte EBIT die geeignete Kennzahl für die Bestimmung des Erfolgs eines Geschäfts ist, weil diese Kennzahl den operativen Ertrag einzelner Geschäfte unabhängig von nicht operativen Einflüssen sowie Zinsen und Steuern darstellt.
Das unbereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("EBIT") ist das um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie das Zinsergebnis korrigierte Ergebnis des E.ON- Konzerns gemäß den IFRS-Standards. Zur Erhöhung der Aussagekraft als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft des E.ON-Geschäfts wird das unbereinigte Ergebnis vor Steuern und Zinsen um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt.
Im operativen Ergebnis werden auch Erträge aus der Vereinnahmung von passivierten Investitionszuschüssen ausgewiesen.
Die nicht operativen Ergebniseffekte, um die das EBIT bereinigt wird, umfassen insbesondere Erträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften sowie, soweit von wesentlicher Bedeutung, Buchgewinne/-verluste, bestimmte Aufwendungen für Restrukturierung, außerplanmäßige Wertberichtigungen/Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, auf Beteiligungen an verbundenen oder assoziierten Unternehmen und auf Goodwill im Rahmen von Werthaltigkeitstests und sonstige nicht operative Ergebnisbeiträge. Darüber hinaus werden Effekte aus der stichtagsbezogenen Bewertung bestimmter Rückstellungen im neutralen Ergebnis ausgewiesen.
Zudem werden im bereinigten EBIT auch die Ergebnisbeiträge der nicht fortgeführten und zum 18. September 2019 entkonsolidierten Aktivitäten im Segment Erneuerbare Energien, bereinigt um nicht operative Effekte, berücksichtigt. Gemäß IFRS 5 ist die Equity-Fortschreibung von Beteiligungen im nicht fortgeführten Geschäftsbereich grundsätzlich zu beenden. Im Rahmen der internen Steuerung wurde diese jedoch weitergeführt und ist dann ebenfalls im bereinigten EBIT enthalten. Analog zur Behandlung der Effekte aus der Equity-Fortschreibung wurden die planmäßigen Abschreibungen im nicht fortgeführten Geschäftsbereich, die grundsätzlich gemäß IFRS 5 auszusetzen sind, weitergeführt und im bereinigten EBIT ausgewiesen.
Die Netto-Buchgewinne gehen im Vorjahresvergleich deutlich zurück. Sie umfassen im Jahr 2020 vor allem Entkonsolidierungserfolge, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von EU-Auflagen bezüglich der innogy-Transaktion entstanden sind (vergleiche die Seiten 21 und 22 im zusammengefassten Lagebericht). Im Vorjahr waren insbesondere Effekte aus der Entkonsolidierung von PEGI als Muttergesellschaft der Nord Stream enthalten. Zusätzlich lagen die Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren unter dem Wert des Vorjahres.
Die Aufwendungen für Restrukturierung lagen deutlich unter dem Niveau des Berichtszeitraums 2019 und enthielten, wie im Vorjahr, vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration von innogy. Darüber hinaus sind im laufenden Jahr Aufwendungen für die Restrukturierung des britischen Vertriebsgeschäfts enthalten.
Aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Derivaten resultierte im Geschäftsjahr 2020 ein positiver Effekt von 1.128 Mio € (Vorjahr: -630 Mio €). Positive Effekte ergaben sich im Berichtszeitraum 2020 vor allem aus der Absicherung von Preisschwankungen, insbesondere im Geschäftsfeld Kundenlösungen und im Bereich Konzernleitung/Sonstiges aufgrund der dort enthaltenen Einheiten für Energiebeschaffung.
Im Berichtszeitraum 2020 fielen Wertberichtigungen insbesondere in den Bereichen Energienetze in Ungarn (im Wesentlichen aufgrund der aktuellen Restrukturierung des Geschäfts dort), Kundenlösungen in Großbritannien (vor allem für Software im Zusammenhang mit den laufenden Restrukturierungsmaßnahmen) und den Niederlanden/Belgien (insbesondere im Rahmen der geplanten Veräußerung des belgischen Vertriebsgeschäfts) an. Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen vor allem im Bereich Kundenlösungen in Großbritannien (insbesondere aufgrund der damals beschlossenen Restrukturierung des britischen Vertriebsgeschäfts von E.ON und innogy) vorgenommen.
Effekte aus der Folgebewertung von stillen Reserven und Lasten im Zusammenhang mit der bis zum 18. September 2020 vorläufigen innogy-Kaufpreisverteilung und neu zu erfassende Effekte aus der Bewertung finanzieller Vermögenswerte von innogy werden separat ausgewiesen. Letztere wurden bis Ende des Jahres 2020 vollständig ausgeglichen.
Der Rückgang des sonstigen nicht operativen Ergebnisses ist unter anderem auf Bewertungseffekte für Rückkaufverpflichtungen gemäß IAS 32 und langfristige Rückstellungen sowie realisierte Effekte aus Sicherungsgeschäften für bestimmte Währungsrisiken zurückzuführen.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern auf das bereinigte EBIT beziehungsweise bereinigte EBITDA:
Überleitung des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Finanzergebnis und Steuern | 2.883 | 1.359 |
| Beteiligungsergebnis | 18 | 58 |
| EBIT | 2.901 | 1.417 |
| Nicht operative Bereinigungen | 875 | 1.503 |
| Netto-Buchgewinne/-Buchverluste | -258 | -366 |
| Aufwendungen für Restrukturierung | 656 | 819 |
| Effekte aus derivativen Finanzinstrumenten | -1.128 | 630 |
| Wertberichtigungen (+)/Wertaufholungen (-) | 557 | 260 |
| Fortschreibung stiller Reserven (+) und Lasten (-) aus der innogy-Transaktion 1 | 802 | 317 |
| Sonstiges nicht operatives Ergebnis | 246 | -157 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien 2 (bereinigtes EBIT) | - | 300 |
| Bereinigtes EBIT | 3.776 | 3.220 |
| Wertberichtigungen (+)/Wertaufholungen (-) | 27 | 67 |
| Planmäßige Abschreibungen | 3.102 | 2.006 |
| Umgegliedertes Geschäft Erneuerbare Energien 2 (planmäßige Abschreibungen, Wertberichtigungen und Wertaufholungen) | - | 271 |
| Bereinigtes EBITDA | 6.905 | 5.564 |
1 einschließlich der Auswirkungen rückwirkender Änderungen im Rahmen der Anpassung der vorläufigen Bilanzierung des innogy-Unternehmenserwerbs (vergleiche Textziffer 5); das Vorjahr wurde entsprechend angepasst
2 entkonsolidiert zum 18. September 2019
Eine weitere Erläuterung zur Überleitung vom Konzernüberschuss auf das bereinigte EBIT erfolgt auf der Seite 35 im zusammengefassten Lagebericht.
Zusätzliche Angaben auf Unternehmensebene
Der Außenumsatz nach Produkten teilt sich wie folgt auf:
Segmentinformationen nach Produkten
| in Mio € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Strom | 44.871 | 30.095 |
| Gas | 11.340 | 8.049 |
| Sonstige | 4.733 | 3.140 |
| Summe | 60.944 | 41.284 |
Unter dem Posten Sonstige sind insbesondere Umsätze aus Dienstleistungen enthalten.
Der Außenumsatz (nach Sitz der Kunden und Gesellschaften), die immateriellen Vermögenswerte, die Sachanlagen und die at equity bewerteten Unternehmen stellen sich nach Regionen wie folgt dar:
Segmentinformationen nach Regionen
| Deutschland | Großbritannien | Schweden | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsatz nach Sitz des Kunden | 32.809 | 20.198 | 14.092 | 9.868 | 1.953 | 2.176 |
| Außenumsatz nach Sitz der Gesellschaften | 33.381 | 20.458 | 13.989 | 9.813 | 1.952 | 2.138 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.582 | 1.634 | 195 | 355 | 199 | 183 |
| Nutzungsrechte | 2.198 | 2.191 | 96 | 126 | 49 | 48 |
| Sachanlagen | 25.494 | 25.067 | 718 | 697 | 5.175 | 4.762 |
| At equity bewertete Unternehmen | 3.086 | 3.192 | 4 | 461 | 74 | 70 |
| Niederlande/ Belgien | Übriges Europa | Sonstige | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsatz nach Sitz des Kunden | 2.927 | 991 | 9.108 | 7.767 | 55 | 284 |
| Außenumsatz nach Sitz der Gesellschaften | 2.850 | 1.006 | 8.720 | 7.574 | 52 | 295 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 399 | 545 | 1.466 | 1.402 | 14 | 19 |
| Nutzungsrechte | 42 | 45 | 156 | 169 | 2 | 3 |
| Sachanlagen | 92 | 115 | 5.440 | 5.106 | 4 | 3 |
| At equity bewertete Unternehmen | 41 | 67 | 1.178 | 1.442 | - | - |
| Summe | ||
|---|---|---|
| in Mio € | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Außenumsatz nach Sitz des Kunden | 60.944 | 41.284 |
| Außenumsatz nach Sitz der Gesellschaften | 60.944 | 41.284 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.855 | 4.138 |
| Nutzungsrechte | 2.543 | 2.582 |
| Sachanlagen | 36.923 | 35.750 |
| At equity bewertete Unternehmen | 4.383 | 5.232 |
Aus der Kundenstruktur des Konzerns ergibt sich ein Schwerpunkt für die Region Deutschland. Darüber hinaus ergeben sich keine wesentlichen Konzentrationen auf bestimmte geografische Regionen oder Geschäftsbereiche. Aufgrund der großen Anzahl von Kunden und der Vielzahl der Geschäftsaktivitäten gibt es keine Kunden, deren Geschäftsvolumen im Vergleich zum Gesamtgeschäftsvolumen des Konzerns wesentlich ist.
(36) Organbezüge
Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 5,3 Mio € (2019: 4,3 Mio €).
Im Geschäftsjahr 2020 bestanden wie im Vorjahr keine Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Das System der Vergütung des Aufsichtsrats sowie die Bezüge jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds sind im Vergütungsbericht auf den Seiten 96 und 97 dargestellt.
Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats finden sich auf den Seiten 248 und 249.
Vorstand
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 14,1 Mio € (2019: 15,6 Mio €) und enthalten die Grundvergütung, die Tantieme, die sonstigen Bezüge sowie die aktienbasierte Vergütung.
Die Mitglieder des Vorstands haben im Jahr 2020 virtuelle Aktien der vierten Tranche des E.ON Performance Plans (2019: dritten Tranche des E.ON Performance Plans) mit einem Wert von 5,2 Mio € (2019: 5,2 Mio €) und einer Stückzahl von 661.911 (2019: 780.815) erhalten.
Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen 12,8 Mio € (2019: 10,8 Mio €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 166,8 Mio € (2019: 161,3 Mio €) zurückgestellt.
Im Geschäftsjahr 2020 bestanden wie im Vorjahr keine Kredite gegenüber Vorstandsmitgliedern.
Das System der Vergütung des Vorstands, die einzelnen Bezüge jedes Vorstandsmitglieds sowie weitere Angaben zu den Bezügen sind im Vergütungsbericht auf den Seiten 80 bis 96 dargestellt.
Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands finden sich auf der Seite 250.
(37) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Kernenergie/Reststrommengen
Im Januar 2021 wurden von der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel 10 TWh Reststrommengen erworben und zu gleichen Teilen auf die von der PreussenElektra GmbH geführten Kernkraftwerke Grohnde und Isar II übertragen.
Damit kann der Betrieb der Anlagen bis zum Sommer 2021 weiter erfolgen. Die zuständigen deutschen Bundesministerien haben Anfang März 2021 mitgeteilt, dass sich die Bundesregierung mit den vier Betreibern von Kernkraftwerken EnBW, E.ON/Preussen-Elektra GmbH, RWE und Vattenfall auf Eckpunkte zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach dem Jahr 2011 und die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt hat. Die Eckpunkte sehen insbesondere auch vor, dass E.ON/PreussenElektra GmbH über die rechnerisch ihrem Anteil entsprechenden Strommengen der Gemeinschaftskernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel ohne Zahlung verfügen, das heißt, sie für die Erzeugung in ihren konzerneigenen Kraftwerken einsetzen kann. Die Wirksamkeit dieser Verständigung steht noch unter dem Vorbehalt der rechtlichen Umsetzung.
Unternehmensanleihe ausgegeben
E.ON hat Mitte Januar 2021 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen in Höhe von 600 Mio € fällig im Dezember 2028 mit einem 0,100 Prozent Kupon begeben.
Veräußerung der Anteile an Rampion Renewables Ltd
Im Jahr 2019 verkaufte die E.ON UK plc rund 60 Prozent ihrer Anteile an der Rampion Renewables Ltd, Coventry, die mit rund 50 Prozent an dem britischen Windparkbetreiber Rampion Offshore Wind Ltd beteiligt ist, an die RWE Renewables UK Ltd, ein Unternehmen des RWE-Konzerns.
Am 29. Dezember 2020 wurde eine Vereinbarung mit der RWE AG und der RWE Renewables UK Ltd unterzeichnet, wonach die E.ON UK plc auch ihre noch verbliebenen 40 Prozent der Anteile an die RWE Renewables UK Ltd überträgt. Nach bereits erfolgtem Eintritt eines wesentlichen Teils der aufschiebenden Bedingungen in der ersten Märzhälfte 2021 soll die Anteilsübertragung zum Beginn des zweiten Quartals 2021 vollzogen werden.
Zum 31. Dezember 2020 wird die Beteiligung an der Rampion Renewables Ltd infolge der geschlossenen Vereinbarung unter den "zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" bilanziert.
Nachtragsvereinbarungen zum Konsortialvertrag bei enviaM
Die E.ON SE ist über Tochtergesellschaften an der enviaM AG mit einem Anteil von durchgerechnet rund 59 Prozent beteiligt. Weitere wesentliche Aktionäre sind zwei kommunale Gesellschaften mit gemeinsam rund 37 Prozent. Seit dem Jahr 2002 bestand gemäß einer konsortialvertraglichen Regelung ein Andienungsrecht zugunsten dieser kommunalen Aktionäre, das ganz oder teilweise ausgeübt werden konnte. Dieses Andienungsrecht führte zu einer Bilanzierung als Verbindlichkeit gemäß IAS 32 im Konzernabschluss der E.ON SE. Im März 2021 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Konsortialvertrag verhandelt, die beinhaltet, dass dieses Andienungsrecht entfällt.
(38) Anteilsbesitzliste gemäß § 313 Abs. 2 HGB
Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB (Stand 31. Dezember 2020)
| Gesellschaft, Sitz | Kapitalanteil % |
|---|---|
| 100 Kilowatt Naperőmű Alfa Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 2 | 100,0 |
| 100 Kilowatt Naperőmű Béta Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 2 | 100,0 |
| 100 Kilowatt Naperőmű Delta Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 2 | 100,0 |
| 100 Kilowatt Naperőmű Epszilon Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 2 | 100,0 |
| 100 Kilowatt Naperőmű Éta Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 2 | 100,0 |
| 100 Kilowatt Naperőmű Gamma Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 2 | 100,0 |
| 100 Kilowatt Naperőmű Kappa Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 2 | 100,0 |
| 2. CR Immobilien-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Naumburg KG, DE, Düsseldorf 2, 12 | 0,0 |
| 4Motions GmbH, DE, Leipzig 2 | 100,0 |
| A/V/E GmbH, DE, Halle (Saale) 2 | 76,1 |
| Abens-Donau Netz GmbH & Co. KG, DE, Mainburg 6 | 50,0 |
| Abens-Donau Netz Verwaltung GmbH, DE, Mainburg 6 | 50,0 |
| Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH, DE, Heide 6 | 49,0 |
| Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH, DE, Borgstedt6 | 49,0 |
| Abfallwirtschaft Schleswig - Flensburg GmbH, DE, Schleswig 6 | 49,0 |
| Abfallwirtschaft Südholstein GmbH - AWSH -, DE, Elmenhorst 6 | 49,0 |
| Abwasser und Service Burg, Hochdonn GmbH, DE, Burg 6 | 39,0 |
| Abwasser und Service Mittelangeln GmbH, DE, Satrup 6 | 33,3 |
| Abwasserbeseitigung Nortorf-Land GmbH, DE, Nortorf6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Albersdorf GmbH, DE, Albersdorf6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Amt Achterwehr GmbH, DE, Achterwehr 6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH, DE, Bargteheide 6 | 27,0 |
| Abwasserentsorgung Bleckede GmbH, DE, Bleckede 6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Brunsbüttel GmbH (ABG), DE, Brunsbüttel6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Friedrichskoog GmbH, DE, Friedrichskoog 6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Kappeln GmbH, DE, Kappeln 6 | 25,0 |
| Abwasserentsorgung Kropp GmbH, DE, Kropp 6 | 20,0 |
| Abwasserentsorgung Marne-Land GmbH, DE, Diekhusen-Fahrstedt6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Schladen GmbH, DE, Schladen 6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung Schöppenstedt GmbH, DE, Schöppenstedt6 | 49,0 |
| Abwasserentsorgung St. Michaelisdonn, Averlak, Dingen, Eddelak GmbH, DE, St. Michaelisdonn 6 | 25,1 |
| Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH, DE, Tellingstedt 6 | 25,0 |
| Abwasserentsorgung Uetersen GmbH, DE, Uetersen 6 | 49,0 |
| Abwassergesellschaft Bardowick mbH & Co. KG, DE, Bardowick6 | 49,0 |
| Abwassergesellschaft Bardowick Verwaltungs-GmbH, DE, Bardowick6 | 49,0 |
| Abwassergesellschaft Gehrden mbH, DE, Gehrden 6 | 49,0 |
| Abwassergesellschaft Ilmenau mbH, DE, Melbeck6 | 49,0 |
| Abwasserwirtschaft Fichtelberg GmbH, DE, Fichtelberg 6 | 25,0 |
| Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH, DE, Burgkunstadt6 | 30,0 |
| Ackermann & Knorr Ingenieur GmbH, DE, Chemnitz 2 | 100,0 |
| Airco-Klima Service GmbH, DE, Garbsen 2 | 80,0 |
| AIRCRAFT Klima-, Wärme- Kälte-, Rohrleitungsbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Wolfenbüttel 2 | 100,0 |
| AirSon Engineering AB, SE, Ängelholm 2 | 100,0 |
| Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH, DE, Essen 6 | 50,0 |
| Alsdorf Netz GmbH, DE, Alsdorf 1 | 100,0 |
| Alt Han Company Limited, GB, London 6 | 21,0 |
| ANCO Sp. z o.o., PL, Jarocin 2 | 100,0 |
| Aralt BV, BE, Hasselt 1 | 100,0 |
| Artelis S.A., LU, Luxemburg 1 | 90,0 |
| AV Packaging GmbH, DE, München 1 | 0,0 |
| Avacon AG, DE, Helmstedt 1 | 61,5 |
| Avacon Beteiligungen GmbH, DE, Helmstedt 1 | 100,0 |
| Avacon Connect GmbH, DE, Laatzen 1 | 100,0 |
| Avacon Hochdrucknetz GmbH, DE, Helmstedt 1 | 100,0 |
| Avacon Natur GmbH, DE, Sarstedt 1 | 100,0 |
| Avacon Netz GmbH, DE, Helmstedt 1 | 100,0 |
| Avon Energy Partners Holdings, GB, Coventry2 | 100,0 |
| AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, DE, Gevelsberg 4 | 50,0 |
| AWOTEC Gebäude Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Saarbrücken 6 |
48,0 |
| Bäderbetriebsgesellschaft St. Ingbert mbH, DE, St. Ingbert6 | 49,0 |
| BAG Port 1 GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Balve Netz GmbH & Co. KG, DE, Balve 6 | 25,1 |
| Basking Automation GmbH, DE, Berlin 6 | 25,0 |
| Bayerische Bergbahnen-Beteiligungs-Gesellschaft mbH, DE, Gundremmingen 1 | 100,0 |
| Bayerische Elektrizitätswerke GmbH, DE, Augsburg 2 | 100,0 |
| Bayerische Ray Energietechnik GmbH, DE, Garching 6 | 49,0 |
| Bayerische-Schwäbische Wasserkraftwerke Beteiligungsgesellschaft mbH, DE, Gundremmingen 1 |
62,2 |
| Bayernwerk AG, DE, Regensburg 1 | 100,0 |
| Bayernwerk Energiebringer GmbH, DE, Regensburg 2 | 60,0 |
| Bayernwerk Energiedienstleistungen Licht GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Bayernwerk Energietechnik GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Bayernwerk Gashochdrucknetz GmbH & Co. KG, DE, Regensburg 1 | 100,0 |
| Bayernwerk Gashochdrucknetz Verwaltungs GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Bayernwerk Natur 1. Beteiligungs-GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Bayernwerk Natur GmbH, DE, Unterschleißheim 1 | 100,0 |
| Bayernwerk Netz GmbH, DE, Regensburg 1 | 100,0 |
| Bayernwerk Portfolio Verwaltungs GmbH, DE, Regensburg 1 | 100,0 |
| Bayernwerk Regio Energie GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Bayernwerk zweite Portfolio GmbH & Co. KG, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| BETA GmbH, DE, Illingen 2 | 100,0 |
| Beteiligung H1 GmbH, DE, Helmstedt 2 | 100,0 |
| Beteiligung H2 GmbH, DE, Helmstedt 2 | 100,0 |
| Beteiligung N1 GmbH, DE, Helmstedt 2 | 100,0 |
| Beteiligung N2 GmbH, DE, Helmstedt 2 | 100,0 |
| Beteiligungsgesellschaft der Energieversorgungsunternehmen an der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH GbR, DE, Eggenstein-Leopoldshofen 6 | 44,6 |
| Beteiligungsgesellschaft e.disnatur mbH, DE, Potsdam 2 | 100,0 |
| Beteiligungsgesellschaft Werl mbH, DE, Essen 2 | 51,0 |
| BEW Netze GmbH, DE, Wipperfürth 6 | 61,0 |
| BHL Biomasse Heizanlage Lichtenfels GmbH, DE, Lichtenfels 6 | 25,1 |
| BHO Biomasse Heizanlage Obernsees GmbH, DE, Hollfeld 6 | 40,7 |
| BHP Biomasse Heizwerk Pegnitz GmbH, DE, Pegnitz 6 | 46,5 |
| Bikesquare Srls, IT, Cuneo 6 | 30,0 |
| bildungszentrum energie GmbH, DE, Halle (Saale) 2 | 100,0 |
| Bioenergie Bad Wimpfen GmbH & Co. KG, DE, Bad Wimpfen 2 | 51,0 |
| Bioenergie Bad Wimpfen Verwaltungs-GmbH, DE, Bad Wimpfen 2 | 100,0 |
| Bioenergie Kirchspiel Anhausen GmbH & Co.KG, DE, Anhausen 2 | 51,0 |
| Bioenergie Kirchspiel Anhausen Verwaltungs-GmbH, DE, Anhausen 2 | 100,0 |
| Bioenergie Merzig GmbH, DE, Merzig 2 | 51,0 |
| Bioerdgas Hallertau GmbH, DE, Wolnzach 2 | 90,0 |
| Bioerdgas Schwandorf GmbH, DE, Schwandorf2 | 100,0 |
| Biogas Ducherow GmbH, DE, Ducherow2 | 80,0 |
| Biogas Schwalmtal GmbH & Co. KG, DE, Schwalmtal 2 | 65,5 |
| Biogas Steyerberg GmbH, DE, Steyerberg 2 | 100,0 |
| Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG, DE, Wassenberg 6 | 32,4 |
| Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH, DE, Wassenberg 6 | 32,4 |
| Biogasanlage Schwalmtal GmbH, DE, Schwalmtal2 | 99,2 |
| Biomasseverwertung Straubing GmbH, DE, Straubing 6 | 90,0 |
| Bioplyn Rozhanovce, s.r.o., SK, Košice 6 | 34,0 |
| Bio-Wärme Gräfelfing GmbH, DE, Gräfelfing 6 | 40,0 |
| BMV Energie Beteiligungs GmbH, DE, Fürstenwalde/Spree 2 | 100,0 |
| BMV Energie GmbH & Co. KG, DE, Fürstenwalde/Spree6 | 25,6 |
| Borowski GmbH & Co. KG, DE, Essen 2 | 100,0 |
| Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH, DE, Cochem 6 | 20,7 |
| bremacon GmbH, DE, Bremen 6 | 48,0 |
| Broadband TelCom Power, Inc., US, Santa Ana 1 | 100,0 |
| Brüggen.E-Netz GmbH & Co. KG, DE, Brüggen 6 | 25,1 |
| Brüggen.E-Netz Verwaltungs-GmbH, DE, Brüggen 6 | 25,1 |
| BTB Bayreuther Thermalbad GmbH, DE, Bayreuth 6 | 33,3 |
| BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, DE, Berlin 1 | 100,0 |
| BTC Power Cebu Inc., PH, Lapu-Lapu City2 | 100,0 |
| Budapesti Dísz- és Közvilágítási Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest4 | 50,0 |
| Budapesti Elektromos Művek Zrt., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| Bützower Wärme GmbH, DE, Bützow 6 | 20,0 |
| Cameleon B.V. i. L., NL, Amsterdam 2 | 100,0 |
| Cegecom S.A., LU, Luxemburg 1 | 100,0 |
| Celle-Uelzen Netz GmbH, DE, Celle 1 | 97,5 |
| Celsium A Sp. z o.o., PL, Skarzysko-Kamienna2 | 100,0 |
| Celsium DOM Sp. z o.o., PL, Skarzysko-Kamienna2 | 100,0 |
| Celsium Serwis Sp. z o.o., PL, Skarzysko-Kamienna 2 | 100,0 |
| Celsium Sp. z o.o., PL, Skarzysko-Kamienna 2 | 87,8 |
| Certified B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| Charge4Europe GmbH, DE, Essen 6 | 50,0 |
| Charge-ON GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| CHN Contractors Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| CHN Electrical Services Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| CHN Group Ltd, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| CHN Special Projects Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Citigen (London) Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| CM Intressenter AS, NO, Trolläsen 1 | 100,0 |
| Colonia-Cluj-Napoca-Energie S.R.L., RO, Cluj-Napoca 6 | 33,3 |
| COMCO MCS S.A., LU, Luxemburg 2 | 100,0 |
| Coromatic A/S, DK, Roskilde 1 | 100,0 |
| Coromatic AB, SE, Bromma 1 | 100,0 |
| Coromatic AS, NO, Trolläsen 1 | 100,0 |
| Coromatic As a Service AB, SE, Bromma 2 | 100,0 |
| Coromatic Group AB, SE, Bromma 1 | 100,0 |
| Coromatic Group ApS, DK, Odense 1 | 100,0 |
| Coromatic Holding AB, SE, Bromma 1 | 100,0 |
| Coromatic International AB, SE, Bromma 2 | 100,0 |
| Coromatic Tullinge AB, SE, Bromma 2 | 100,0 |
| Cremlinger Energie GmbH, DE, Cremlingen 6 | 49,0 |
| Cuculus GmbH, DE, Ilmenau 6 | 20,4 |
| D E M GmbH, DE, Elsdorf 2 | 99,9 |
| DANEB Datennetze Berlin GmbH, DE, Berlin 2 | 100,0 |
| DD Turkey Holdings S.a r.l., LU, Luxemburg 1 | 100,0 |
| Deine Wärmeenergie GmbH Co. KG, DE, Essen 1 | 100,0 |
| Delgaz Grid S.A., RO, Târgu Mureş1 | 56,5 |
| Der Solarbauer - Borowski - Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| DES Dezentrale Energien Schmalkalden GmbH, DE, Schmalkalden 6 | 33,3 |
| Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, DE, Gorleben 6 | 42,5 |
| DigiKoo GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| Discovergy GmbH, DE, Aachen 6 | 24,4 |
| DON-Stromnetz GmbH & Co. KG, DE, Donauwörth 6 | 49,0 |
| DON-Stromnetz Verwaltungs GmbH, DE, Donauwörth 6 | 49,0 |
| Dorsten Netz GmbH & Co. KG, DE, Dorsten 6 | 49,0 |
| Dortmunder Energie- und Wasserversorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Dortmund 5 | 39,9 |
| Drava CHP Plant d.o.o., HR, Zagreb 2 | 100,0 |
| Drivango GmbH i. L, DE, Düsseldorf2 | 100,0 |
| DUKO Hlinsko, s.r.o., CZ, Hlinsko 6 | 49,0 |
| Dutchdelta Finance S.a r.l., LU, Luxemburg 1 | 100,0 |
| E WIE EINFACH GmbH, DE, Köln 1 | 100,0 |
| e.dialog Netz GmbH, DE, Potsdam 2 | 100,0 |
| E.DIS AG, DE, Fürstenwalde/Spree 1 | 67,0 |
| E.DIS Bau- und Energieservice GmbH, DE, Fürstenwalde/Spree 2 | 100,0 |
| E.DIS Netz GmbH, DE, Fürstenwalde/Spree 1 | 100,0 |
| e.discom Telekommunikation GmbH, DE, Rostock 1 | 100,0 |
| e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH, DE, Potsdam 1 | 100,0 |
| e.disnatur21 Windpark GmbH & Co. KG, DE, Potsdam 2 | 100,0 |
| e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH, DE, Potsdam 1 | 100,0 |
| e.kundenservice Netz GmbH, DE, Hamburg 1 | 100,0 |
| E.ON (Cross-Border) Pension Trustees Limited, GB, Coventry2 | 100,0 |
| E.ON 8. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 9. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 11. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 28. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 29. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 39. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 40. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 42. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 43. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON 44. Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Áramszolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 1 | 100,0 |
| E.ON Asist Complet S.A., RO, Târgu Mureş2 | 96,0 |
| E.ON Asset Management GmbH & Co. EEA KG, DE, Grünwald 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Bayern Verwaltungs AG, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Beteiligungen GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Bioerdgas GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| E.ON Biofor Sverige AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Business Services Cluj S.R.L., RO, Cluj-Napoca 1 | 100,0 |
| E.ON Business Services lasi S.A., RO, Bukarest2 | 100,0 |
| E.ON Business Services Regensburg GmbH, DE, Regensburg 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Business Solutions GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| E.ON Business Solutions S.r.l., lT, Mailand 1 | 100,0 |
| E.ON Business Solutions SAS, FR, Levallois-Perret2 | 100,0 |
| E.ON CDNE. S.p.A., lT, Mailand 2 | 100,0 |
| E.ON Česká republika, s.r.o., CZ, České Budějovice 1 | 100,0 |
| E.ON Connecting Energies Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON Control Solutions Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON Country Hub Germany GmbH, DE, Berlin 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Danmark A/S, DK, Frederiksberg 1 | 100,0 |
| E.ON Dél-dunántúli Áramhálózati Zrt., HU, Pécs 1 | 100,0 |
| E.ON Dél-dunántúli Gázhálózati Zrt., HU, Pécs 1 | 100,0 |
| E.ON Dialog S.R.L., RO, Selimbär2 | 100,0 |
| E.ON Digital Technology GmbH, DE, Hannover1 | 100,0 |
| E.ON Digital Technology Hungary Kft., HU, Budapest2 | 100,0 |
| E.ON Distribuce, a.s. (seit 2021 EG.D, a.s.), CZ, České Budějovice 1 | 100,0 |
| E.ON Drive lnfrastructure France SAS, FR, Levallois-Perret 2 | 100,0 |
| E.ON Drive lnfrastructure GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Drive lnfrastructure ltaly S.r.l., lT, Mailand 2 | 100,0 |
| E.ON Drive lnfrastructure UK Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON edis Contracting GmbH, DE, Fürstenwalde/Spree 2 | 100,0 |
| E.ON edis energia Sp. z o.o., PL, Warschau 1 | 100,0 |
| E.ON Energia S.p.A., lT, Mailand 1 | 100,0 |
| E.ON Energiamegoldások Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| E.ON Energiatermelő Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| E.ON Energidistribution AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Energie 25. Beteiligungs-GmbH, DE, München 2 | 100,0 |
| E.ON Energie 38. Beteiligungs-GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| E.ON Energie AG, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Energie Deutschland GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| E.ON Energie Deutschland Holding GmbH, DE, München 1 | 99,9 |
| E.ON Energie Dialog GmbH, DE, Potsdam 2 | 100,0 |
| E.ON Energie Romania S.A., RO, Târgu Mureş1 | 68,2 |
| E.ON Energie, a.s., CZ, České Budějovice 1 | 100,0 |
| E.ON Energija d.o.o., HR, Zagreb 1 | 100,0 |
| E.ON Energilösningar AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Energy Gas (Eastern) Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON Energy Gas (Northwest) Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON Energy lnstallation Services Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON Energy Markets GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| E.ON Energy Projects GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| E.ON Energy Solutions GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| E.ON Energy Solutions Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON Észak-dunántúli Áramhálózati Zrt., HU, Győr1 | 100,0 |
| E.ON Fastigheter 2 AB, SE, Malmö 2 | 100,0 |
| E.ON Fastigheter Sverige AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Finanzanlagen GmbH, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Finanzholding Beteiligungs-GmbH, DE, Berlin 2 | 100,0 |
| E.ON Finanzholding SE & Co. KG, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON First Future Energy Holding B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| E.ON Flash S.R.L., RO, Târgu Mureş2 | 100,0 |
| E.ON Fünfundzwanzigste Verwaltungs GmbH, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Gas Mobil GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Gashandel Sverige AB, SE, Malmö 2 | 100,0 |
| E.ON Gastronomie GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Gazdasági Szolgáltató Kft., HU, Győr 1 | 100,0 |
| E.ON Group Innovation GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Gruga Geschäftsführungsgesellschaft mbH, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Gruga Objektgesellschaft mbH & Co. KG, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Grund&Boden Beteiligungs GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| E.ON Grund&Boden GmbH & Co. KG, DE, Essen 1 | 100,0 |
| E.ON Hrvatska d.o.o., HR, Zagreb 1 | 100,0 |
| E.ON Hungária Energetikai Zártkörűen Működő Részvénytársaság, HU, Budapest 1 | 100,0 |
| E.ON Iberia Holding GmbH, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| E.ON impulse GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Inhouse Consulting GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Innovation Co-Investments Inc., US, Wilmington 1 | 100,0 |
| E.ON Innovation Hub S.A., RO, Târgu Mureş2 | 100,0 |
| E.ON Insurance Services GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON INTERNATIONAL FINANCE B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| E.ON IT UK Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON Italia S.p.A., IT, Mailand 1 | 100,0 |
| E.ON Közép-dunántúli Gázhálózati Zrt., HU, Nagykanizsa 1 | 99,9 |
| E.ON Kundsupport Sverige AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Ljubljana d.o.o., SI, Ljubljana 1 | 100,0 |
| E.ON Mälarkraft Värme AB, SE, Örebro 1 | 99,8 |
| E.ON Metering GmbH, DE, München 2 | 100,0 |
| E.ON NA Capital Inc., US, Wilmington 1 | 100,0 |
| E.ON Next Energy Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON Next Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON Nord Sverige AB, SE, Malmö 2 | 100,0 |
| E.ON Nordic AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Norge AS, NO, Stavanger2 | 100,0 |
| E.ON North America Finance, LLC, US, Wilmington 1 | 100,0 |
| E.ON Nutzenergie GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Pensionsfonds AG, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Pensionsfonds Holding GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Perspekt GmbH, DE, Düsseldorf 2 | 70,0 |
| E.ON Plin d.o.o., HR, Zagreb 1 | 100,0 |
| E.ON Power Plants Belgium BVBA, BE, Mechelen 1 | 100,0 |
| E.ON Produktion Danmark A/S, DK, Frederiksberg 1 | 100,0 |
| E.ON Produzione S.p.A., IT, Mailand 1 | 100,0 |
| E.ON Project Earth Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON RAG-Beteiligungsgesellschaft mbH, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| E.ON RE Investments LLC, US, Wilmington 1 | 100,0 |
| E.ON Real Estate GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Romania S.R.L., RO, Târgu Mureş1 | 100,0 |
| E.ON Ruhrgas GPA GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Ruhrgas Portfolio GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Sechzehnte Verwaltungs GmbH, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Service GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Servicii Clienți S.R.L., RO, Târgu Mureş1 | 100,0 |
| E.ON Servicii S.R.L., RO, Târgu Mureş1 | 100,0 |
| E.ON Slovensko, a.s., SK, Bratislava 1 | 100,0 |
| E.ON Software Development SRL, RO, Bukarest 2 | 100,0 |
| E.ON Solar d.o.o., HR, Zagreb 1 | 100,0 |
| E.ON Solar GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Solutions GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| E.ON Stiftung gGmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| E.ON Sverige AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Telco, s.r.o., CZ, České Budějovice2 | 100,0 |
| E.ON Tiszántúli Áramhálózati Zrt., HU, Debrecen 1 | 100,0 |
| E.ON Ügyfélszolgálati Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| E.ON UK CHP Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK CoGeneration Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK Directors Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON UK Energy Markets Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK Energy Services Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON UK Heat Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK Holding Company Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK Industrial Shipping Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON UK Infrastructure Services Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK Pension Trustees Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON UK plc, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK Property Services Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON UK PS Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON UK Secretaries Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON UK Steven's Croft Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| E.ON UK Trustees Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| E.ON US Corporation, US, Wilmington 1 | 100,0 |
| E.ON US Energy LLC, US, Wilmington 1 | 100,0 |
| E.ON US Holding GmbH, DE, Düsseldorf1' 8 | 100,0 |
| E.ON Varme Danmark ApS, DK, Frederiksberg 1 | 100,0 |
| E.ON Värme Sverige AB, SE, Malmö 1 | 100,0 |
| E.ON Verwaltungs AG Nr. 1, DE, München 2 | 100,0 |
| E.ON-CAPNET S.R.L., IT, Mailand 2 | 90,0 |
| E+ Operatie Noord-Oost BV, NL, Zwolle 1 | 100,0 |
| E3 Haustechnik GmbH, DE, Magdeburg 2 | 100,0 |
| East Midlands Electricity Distribution Holdings, GB, Coventry2 | 100,0 |
| East Midlands Electricity Share Scheme Trustees Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| EBERnetz GmbH & Co. KG, DE, Ebersberg 6 | 49,0 |
| EBY Immobilien GmbH & Co KG, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| EBY Port 1 GmbH, DE, München 1, 8 | 100,0 |
| EBY Port 3 GmbH, DE, Regensburg 1 | 100,0 |
| ECO2 Solutions Group Limited, GB, Kidderminster1 | 49,0 |
| Economy Power Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| EDT Energie Werder GmbH, DE, Werder (Havel) 2 | 100,0 |
| EE2 Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| EfD Energie-für-Dich GmbH, DE, Potsdam 6 | 49,0 |
| EFG Erdgas Forchheim GmbH, DE, Forchheim 6 | 24,9 |
| EFR GmbH, DE, München 6 | 39,9 |
| EG.D Montáže, s.r.o., CZ, České Budějovice2 | 51,0 |
| eg.d, s.r.o., CZ, Prag 2 | 100,0 |
| EGD-Energiewacht Facilities B.V., NL, Assen 1 | 100,0 |
| ElbEnergie GmbH, DE, Seevetal 1 | 100,0 |
| ELE - GEW Photovoltaikgesellschaft mbH, DE, Gelsenkirchen 6 | 49,0 |
| ELE Verteilnetz GmbH, DE, Gelsenkirchen 1 | 100,0 |
| Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG, DE, Grünwald 6 | 49,0 |
| Elektrizitätswerk Heinrich Schirmer GmbH, DE, Schauenstein 6 | 49,0 |
| Elektrizitätswerk Landsberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Landsberg am Lech 2 | 100,0 |
| Elektrizitätswerk Schwandorf GmbH, DE, Schwandorf 2 | 100,0 |
| ELE-RAG Montan Immobilien Erneuerbare Energien GmbH, DE, Bottrop 6 | 50,0 |
| ELE-Scholven-Wind GmbH, DE, Gelsenkirchen 6 | 30,0 |
| Elmregia GmbH, DE, Schöningen 6 | 49,0 |
| ELMŰ DSO Holding Korlátolt Felelősségű Társaság, HU, Budapest 1 | 100,0 |
| ELMŰ Hálózati Elosztó Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| ELMŰ-ÉMÁSZ Energiakereskedő Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| Elmű-Émász Energiaszolgáltató Zrt., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| ELMŰ-ÉMÁSZ Energiatároló Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| ELMŰ-ÉMÁSZ Solutions Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| ELMŰ-ÉMÁSZ Telco Kft., HU, Budapest 2 | 100,0 |
| ELMŰ-ÉMÁSZ Ügyfélszolgálati Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| ÉMÁSZ Hálózati Kft., HU, Miskolc 1 | 100,0 |
| EMG Energimontagegruppen AB, SE, Karlshamn 2 | 100,0 |
| Emscher Lippe Energie GmbH, DE, Gelsenkirchen 1, 9 | 49,9 |
| Energetyka Cieplna Opolszczyzny S.A., PL, Opole5 | 46,7 |
| Energie BOL GmbH, DE, Ottersweier6 | 49,9 |
| Energie Mechernich GmbH & Co. KG, DE, Mechernich 6 | 49,0 |
| Energie Mechernich Verwaltungs-GmbH, DE, Mechernich 6 | 49,0 |
| Energie Schmallenberg GmbH, DE, Schmallenberg 6 | 44,0 |
| Energie und Wasser Potsdam GmbH, DE, Potsdam 5 | 35,0 |
| Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co. KG (ews), DE, Bad Segeberg 6 | 50,1 |
| Energie Vorpommern GmbH, DE, Trassenheide 6 | 49,0 |
| Energiedirect B.V., NL, Waalre 1 | 100,0 |
| Energiegesellschaft Leimen GmbH & Co.KG, DE, Leimen 2 | 74,9 |
| Energiegesellschaft Leimen Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Leimen 2 | 74,9 |
| energielösung GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| energienatur Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH, DE, Siegburg 6 | 44,0 |
| Energienetz Neufahrn/Eching GmbH & Co. KG, DE, Neufahrn bei Freising 6 | 49,0 |
| Energienetze Bayern GmbH, DE, Regensburg 1 | 100,0 |
| Energienetze Berlin GmbH, DE, Berlin 1 | 100,0 |
| Energienetze Großostheim GmbH & Co. KG, DE, Großostheim6 | 25,1 |
| Energienetze Holzwickede GmbH, DE, Holzwickede6 | 25,1 |
| Energienetze Ingolstadt GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Energienetze Schaafheim GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Energiepartner Dörth GmbH, DE, Dörth 6 | 49,0 |
| Energiepartner Elsdorf GmbH, DE, Elsdorf6 | 40,0 |
| Energiepartner Hermeskeil GmbH, DE, Hermeskeil6 | 20,0 |
| Energiepartner Kerpen GmbH, DE, Kerpen 6 | 49,0 |
| Energiepartner Niederzier GmbH, DE, Niederzier6 | 49,0 |
| Energiepartner Projekt GmbH, DE, Essen 6 | 49,0 |
| Energiepartner Solar Kreuztal GmbH, DE, Kreuztal6 | 40,0 |
| Energie-Pensions-Management GmbH, DE, Hannover2 | 70,0 |
| EnergieRegion Taunus - Goldener Grund - GmbH & Co. KG, DE, Bad Camberg 6 | 49,0 |
| EnergieRevolte GmbH, DE, Düren 2 | 100,0 |
| Energieversorgung Alzenau GmbH (EVA), DE, Alzenau 6 | 69,5 |
| Energieversorgung Bad Bentheim GmbH & Co. KG, DE, Bad Bentheim6 | 25,1 |
| Energieversorgung Bad Bentheim Verwaltungs-GmbH, DE, Bad Bentheim6 | 25,1 |
| Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG, DE, Beckum (Westf.)6 | 34,0 |
| Energieversorgung Beckum Verwaltungs-GmbH, DE, Beckum (Westf.) 6 | 34,0 |
| Energieversorgung Buching-Trauchgau (EBT) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Halblech 6 | 50,0 |
| Energieversorgung Guben GmbH, DE, Guben 5 | 45,0 |
| Energieversorgung Horstmar/Laer GmbH & Co. KG, DE, Horstmar6 | 49,0 |
| Energieversorgung Hürth GmbH, DE, Hürth 6 | 24,9 |
| Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG, DE, Kranenburg 6 | 25,1 |
| Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH, DE, Kranenburg 6 | 25,1 |
| Energieversorgung Marienberg GmbH, DE, Marienberg 6 | 49,0 |
| Energieversorgung Niederkassel GmbH & Co. KG, DE, Niederkassel 6 | 49,0 |
| Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft, DE, Oberhausen 5, 11 | 10,0 |
| Energieversorgung Putzbrunn GmbH & Co. KG, DE, Putzbrunn 6 | 50,0 |
| Energieversorgung Putzbrunn Verwaltungs GmbH, DE, Putzbrunn 6 | 50,0 |
| Energieversorgung Sehnde GmbH, DE, Sehnde 6 | 30,0 |
| Energieversorgung Timmendorfer Strand GmbH & Co. KG, DE, Timmendorfer Strand 2 | 51,0 |
| Energieversorgung Vechelde GmbH & Co. KG, DE, Vechelde6 | 49,0 |
| Energiewacht Facilities B.V., NL, Zwolle 1 | 100,0 |
| Energiewacht Groep B.V., NL, Meppel1 | 100,0 |
| Energiewacht N.V., NL, Veendam 1 | 100,0 |
| Energiewacht West Nederland B.V., NL, Assen 1 | 100,0 |
| Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG, DE, Garching 6 | 50,0 |
| Energie-Wende-Garching Verwaltungs-GmbH, DE, Garching 6 | 50,0 |
| Energiewerke Isernhagen GmbH, DE, Isernhagen 6 | 49,0 |
| Energiewerke Osterburg GmbH, DE, Osterburg (Altmark) 6 | 49,0 |
| Energiewerken B.V., NL, Almere 1 | 100,0 |
| energis GmbH, DE, Saarbrücken 1 | 71,9 |
| energis-Netzgesellschaft mbH, DE, Saarbrücken 1 | 100,0 |
| Energotel, a.s., SK, Bratislava 6 | 20,0 |
| Energy Collection Services Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Energy Ventures GmbH, DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| energy4u GmbH & Co. KG, DE, Siegburg 6 | 49,0 |
| Enerjisa Enerji A.Ş., TR, Istanbul4 | 40,0 |
| Enerjisa Üretim Santralleri A.Ş., TR, Istanbul4 | 50,0 |
| enermarket GmbH, DE, Frankfurt am Main 6 | 60,0 |
| ENERVENTIS GmbH & Co. KG, DE, Saarbrücken 6 | 25,1 |
| Enervolution GmbH, DE, Bochum 2 | 100,0 |
| ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, DE, Moers 5 | 20,0 |
| Ense Stromnetz GmbH & Co. KG, DE, Ense 6 | 25,1 |
| ENTRO GmbH Marktbergel, DE, Marktbergel 6 | 24,2 |
| envia Mitteldeutsche Energie AG, DE, Chemnitz 1 | 58,6 |
| envia SERVICE GmbH, DE, Cottbus 1 | 100,0 |
| envia TEL GmbH, DE, Markkleeberg 1 | 100,0 |
| envia THERM GmbH, DE, Bitterfeld-Wolfen 1 | 100,0 |
| enviaM Beteiligungsgesellschaft Chemnitz GmbH, DE, Chemnitz 1 | 100,0 |
| enviaM Beteiligungsgesellschaft mbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| enviaM Erneuerbare Energien Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| enviaM Neue Energie Management GmbH, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| enviaM Zweite Neue Energie Management GmbH, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| eprimo GmbH, DE, Neu-Isenburg 1 | 100,0 |
| EPS Polska Holding Sp. z o.o., PL, Warschau 1 | 100,0 |
| Erdgasversorgung Industriepark Leipzig Nord GmbH, DE, Leipzig 6 | 50,0 |
| Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, DE, Viersen 6 | 50,0 |
| Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH, DE, Viersen 6 | 50,0 |
| e-regio GmbH & Co. KG, DE, Euskirchen 5 | 40,5 |
| Ergon Energia S.r.l. in liquidazione, IT, Mailand 6 | 50,0 |
| Ergon Overseas Holdings, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus GmbH, DE, Bad Schwalbach 6 | 25,1 |
| ErwärmBAR GmbH, DE, Eberswalde6 | 50,0 |
| eShare.one GmbH, DE, Dortmund 6 | 25,1 |
| ESK GmbH, DE, Dortmund 2 | 100,0 |
| ESN EnergieSystemeNord GmbH, DE, Schwentinental2 | 55,0 |
| ESN Sicherheit und Zertifizierung GmbH, DE, Schwentinental2 | 100,0 |
| Essent Belgium N.V., BE, Kontich 1 | 100,0 |
| Essent Energie Verkoop Nederland B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| Essent EnergieBewust Holding B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| Essent Energy Group B.V., NL, Arnhem 1 | 100,0 |
| Essent IT B.V., NL, Arnhem 1 | 100,0 |
| Essent N.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| Essent Nederland B.V., NL, Arnhem 1 | 100,0 |
| Essent Retail Energie B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| Essent Rights B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| Essent Sales Portfolio Management B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| Észak-magyarországi Áramszolgáltató Zrt., HU, Miskolc 1 | 100,0 |
| EuroSkyPark GmbH, DE, Saarbrücken 1 | 51,0 |
| EVG Energieversorgung Gemünden GmbH, DE, Gemünden am Main 6 | 49,0 |
| EVIP GmbH, DE, Bitterfeld-Wolfen 1 | 100,0 |
| evm Windpark Höhn GmbH & Co. KG, DE, Höhn 6 | 33,2 |
| EWIS BV, NL, Ede 1 | 100,0 |
| EWR Aktiengesellschaft, DE, Worms 5, 11 | 1,3 |
| EWR Dienstleistungen GmbH & Co. KG, DE, Worms 5 | 25,0 |
| EWR GmbH, DE, Remscheid 5 | 20,0 |
| ews Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Bad Segeberg 6 | 50,2 |
| EWV Baesweiler GmbH & Co. KG, DE, Baesweiler6 | 45,0 |
| EWV Baesweiler Verwaltungs GmbH, DE, Baesweiler6 | 45,0 |
| EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, DE, Stolberg/Rhld. 1 | 53,7 |
| EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain, DE, Wörth am Main 6 | 28,9 |
| EZV Energie- und Service Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Wörth am Main 6 | 28,8 |
| Falkenbergs Biogas AB, SE, Malmö 2 | 65,0 |
| FAMlS GmbH, DE, Saarbrücken 1 | 100,0 |
| FAMOS - Facility Management Osnabrück GmbH, DE, Osnabrück6 | 49,0 |
| Fernwärmeversorgung Freising Gesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG), DE, Freising 6 | 50,0 |
| Fernwärmeversorgung Saarlouis- Steinrausch lnvestitionsgesellschaft mbH, DE, Saarlouis 2 | 100,0 |
| Fernwärmeversorgung Zwönitz GmbH (FVZ), DE, Zwönitz6 | 50,0 |
| FEV Europe GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| FEV Future Energy Ventures lsrael Ltd, lL, Tel Aviv 1 | 100,0 |
| FEV GP S.a.r.l, LU, Munsbach 2 | 100,0 |
| FEV US LLC, US, Palo Alto 1 | 100,0 |
| FEVA lnfrastrukturgesellschaft mbH, DE, Wolfsburg 6 | 49,0 |
| FlDELlA Holding LLC, US, Wilmington 1 | 100,0 |
| FlTAS Verwaltung GmbH & Co. Dritte Vermietungs-KG, DE, Pullach im Isartal2 | 90,0 |
| FlTAS Verwaltung GmbH & Co. REGlUM-Objekte KG, DE, Pullach im Isartal2 | 90,0 |
| Foton Technik Sp. z o.o., PL, Warschau 1 | 100,0 |
| Fraku Installaties B.V., NL, Venlo 1 | 100,0 |
| Fraku Service B.V., NL, Venlo 1 | 100,0 |
| Free Electrons LLC, US, Palo Alto 2 | 100,0 |
| Freiberger Stromversorgung GmbH (FSG), DE, Freiberg 6 | 30,0 |
| Fresh Energy GmbH i. L., DE, Berlin 2 | 52,8 |
| FSO GmbH & Co. KG, DE, Oberhausen 4 | 50,0 |
| FSO Verwaltungs-GmbH, DE, Oberhausen 6 | 50,0 |
| FUCATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Recklinghausen Kommanditgsellschaft, DE, Düsseldorf2 | 94,0 |
| Fundacja innogy w Polsce, PL, Warschau 2 | 100,0 |
| Future Energy Ventures Fund I SCA SICAV-RAIF, LU, Munsbach 2 | 100,0 |
| Future Energy Ventures GmbH, DE, Berlin 2 | 100,0 |
| Future Energy Ventures Management GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| G&L Gastro-Service GmbH, DE, Augsburg 6 | 35,0 |
| Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach GmbH, DE, Bous 5 | 49,0 |
| GASAG AG, DE, Berlin 5 | 36,9 |
| Gasgesellschaft Kerken Wachtendonk mbH, DE, Kerken 6 | 49,0 |
| GasLINE Telekommunikationsnetz-Geschäftsführungsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH, DE, Straelen 6 | 20,0 |
| GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, DE, Straelen 5 | 20,0 |
| Gas-Netzgesellschaft Bedburg GmbH & Co. KG, DE, Bedburg 6 | 25,1 |
| Gas-Netzgesellschaft Elsdorf GmbH & Co. KG, DE, Elsdorf6 | 25,1 |
| Gas-Netzgesellschaft Kolpingstadt Kerpen GmbH & Co. KG, DE, Kerpen 6 | 25,1 |
| Gas-Netzgesellschaft Kreisstadt Bergheim GmbH & Co. KG, DE, Bergheim 6 | 25,1 |
| Gasnetzgesellschaft Laatzen-Süd mbH, DE, Laatzen 6 | 49,0 |
| Gasnetzgesellschaft Mettmann mbH & Co. KG, DE, Mettmann 6 | 25,1 |
| Gas-Netzgesellschaft Rheda-Wiedenbrück GmbH & Co. KG, DE, Rheda-Wiedenbrück6 | 49,0 |
| Gas-Netzgesellschaft Rheda-Wiedenbrück Verwaltungs-GmbH, DE, Rheda-Wiedenbrück6 | 49,0 |
| Gasnetzgesellschaft Warburg GmbH & Co. KG, DE, Warburg 6 | 49,0 |
| Gasnetzgesellschaft Windeck mbH & Co. KG, DE, Siegburg 2 | 100,0 |
| Gasnetzgesellschaft Wörrstadt mbH & Co. KG, DE, Saulheim6 | 49,0 |
| Gasnetzgesellschaft Wörrstadt Verwaltung mbH, DE, Saulheim 6 | 49,0 |
| Gasversorgung Bad Rodach GmbH, DE, Bad Rodach 6 | 50,0 |
| Gasversorgung Ebermannstadt GmbH, DE, Ebermannstadt6 | 50,0 |
| Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH, DE, Gifhorn 1 | 95,0 |
| Gasversorgung Unterfranken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Würzburg 5 | 49,0 |
| Gasversorgung Wismar Land GmbH, DE, Lübow6 | 49,0 |
| Gasversorgung Wunsiedel GmbH, DE, Wunsiedel6 | 50,0 |
| GasWacht Friesland Facilities B.V., NL, Leeuwarden 1 | 100,0 |
| Geas Energiewacht B.V., NL, Enschede 1 | 100,0 |
| Gelsenberg GmbH & Co. KG, DE, Düsseldorf 1, 8 | 100,0 |
| Gelsenberg Verwaltungs GmbH, DE, Düsseldorf2 | 100,0 |
| Gelsenwasser Beteiligungs-GmbH, DE, München 2 | 100,0 |
| Gemeindewerke Bissendorf Netze GmbH & Co. KG, DE, Bissendorf6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Bissendorf Netze Verwaltungs-GmbH, DE, Bissendorf6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Everswinkel GmbH, DE, Everswinkel6 | 45,0 |
| Gemeindewerke Gräfelfing GmbH & Co. KG, DE, Gräfelfing 6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Gräfelfing Verwaltungs GmbH, DE, Gräfelfing 6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Namborn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Namborn 6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Uetze GmbH, DE, Uetze6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Wedemark GmbH, DE, Wedemark6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Wietze GmbH, DE, Wietze6 | 49,0 |
| Gemeindewerke Windeck GmbH & Co. KG, DE, Siegburg 2 | 100,0 |
| Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des E.ON Energy Research Center mbH, DE, Aachen 6 | 50,0 |
| Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG, DE, Emmerthal 1 | 100,0 |
| Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde Management GmbH, DE, Emmerthal2 | 83,2 |
| Gemeinschaftskernkraftwerk Isar 2 GmbH, DE, Essenbach 2 | 75,0 |
| Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. oHG., DE, Emmerthal 1 | 66,7 |
| Geotermisk Operaterselskab ApS, DK, Kirke Saby 6 | 24,4 |
| Geothermie-Wärmegesellschaft Braunau-Simbach mbH, AT, Braunau am Inn 6 | 20,0 |
| Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH, DE, Kiel6 | 33,3 |
| Get Energy Solutions Szolgáltató Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| GfB, Gesellschaft für Baudenkmalpflege mbH, DE, Idar-Oberstein 6 | 20,0 |
| GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH, DE, Essen 6 | 41,7 |
| GHD Bayernwerk Natur GmbH & Co. KG, DE, Dingolfing 2 | 75,0 |
| Gichtgaskraftwerk Dillingen GmbH & Co. KG, DE, Dillingen 6 | 25,2 |
| GISA GmbH, DE, Halle (Saale) 6 | 23,9 |
| GKB Gesellschaft für Kraftwerksbeteiligungen mbH, DE, Cottbus 2 | 100,0 |
| GkD Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH, DE, Köln 6 | 50,0 |
| GNEE Gesellschaft zur Nutzung erneuerbarer Energien mbH Freisen, DE, Freisen 6 | 49,0 |
| GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, DE, Essen 6 | 48,0 |
| GOLLIPP Bioerdgas GmbH & Co. KG, DE, Gollhofen 6 | 50,0 |
| GOLLIPP Bioerdgas Verwaltungs GmbH, DE, Gollhofen 6 | 50,0 |
| Gondoskodás-Egymásért Alapítvány, HU, Debrecen 2 | 100,0 |
| Gottburg Energie- und Wärmetechnik GmbH & Co. KG i. L., DE, Leck6 | 49,9 |
| Gottburg Verwaltungs GmbH i. L., DE, Leck6 | 49,9 |
| GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, DE, Troisdorf6 | 20,7 |
| GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH, DE, Troisdorf6 | 20,7 |
| GREEN Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH, DE, Stolberg/Rhld. 6 | 49,2 |
| Green Sky Energy Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| Green Solar Herzogenrath GmbH, DE, Herzogenrath 6 | 45,0 |
| Green Urban Energy GmbH, DE, Berlin 6 | 50,0 |
| greenergetic Energie Service GmbH & Co. KG, DE, Bielefeld 2 | 100,0 |
| greenergetic Energie Service Management GmbH, DE, Bielefeld 2 | 100,0 |
| Greenergetic GmbH, DE, Bielefeld 2 | 100,0 |
| greenited GmbH, DE, Hamburg 6 | 50,0 |
| Greenplug GmbH, DE, Hamburg 6 | 49,0 |
| greenXmoney.com GmbH i. L., DE, Neu-Ulm 2 | 100,0 |
| GronGas Partner A/S, DK, Hirtshals6 | 50,0 |
| GSH Green Steam Hürth GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| GWG Grevenbroich GmbH, DE, Grevenbroich 1 | 60,0 |
| GWG Kommunal GmbH, DE, Grevenbroich 2 | 89,9 |
| Hams Hall Management Company Limited, GB, Coventry 6 | 44,8 |
| HanseGas GmbH, DE, Quickborn 1 | 100,0 |
| HanseWerk AG, DE, Quickborn 1 | 66,5 |
| HanseWerk Natur GmbH, DE, Hamburg 1 | 100,0 |
| Harzwasserwerke GmbH, DE, Hildesheim 5 | 20,8 |
| HaseNetz GmbH & Co. KG, DE, Gehrde 6 | 25,1 |
| Havelstrom Zehdenick GmbH, DE, Zehdenick 6 | 49,0 |
| HCL Netze GmbH & Co. KG, DE, Herzebrock-Clarholz 6 | 25,1 |
| Heizkraftwerk Zwickau Süd GmbH & Co. KG, DE, Zwickau 6 | 40,0 |
| Heizungs- und Sanitärbau WIJA GmbH, DE, Bad Neuenahr-Ahrweiler2 | 100,0 |
| Heizwerk Holzverwertungsgenossenschaft Stiftland eG & Co. oHG, DE, Neualbenreuth 6 | 50,0 |
| Hennef (Sieg) Netz GmbH & Co. KG, DE, Hennef6 | 49,0 |
| Hermann Stibbe Verwaltungs-GmbH, DE, Wunstorf 2 | 100,0 |
| HGC Hamburg Gas Consult GmbH, DE, Hamburg 2 | 100,0 |
| hmstr GmbH, DE, Saarbrücken 6 | 25,1 |
| HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK GmbH (HKG). Gemeinsames europäisches Unternehmen, DE, Hamm 6 | 26,0 |
| Hof Promotion B.V., NL, Eindhoven 1 | 100,0 |
| Holsteiner Wasser GmbH, DE, Neumünster6 | 50,0 |
| Home.ON GmbH, DE, Aachen 2 | 100,0 |
| HSL Laibacher GmbH, DE, Wiesen 2 | 100,0 |
| Hub2Go GmbH, DE, Hamburg 6 | 49,0 |
| Huisman Warmtetechniek B.V., NL, Stadskanaal 1 | 100,0 |
| iamsmart GmbH i. L., DE, Essen 2 | 100,0 |
| Improbed AB, SE, Malmö 2 | 100,0 |
| Improvers B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| Improvers Community B.V., NL, Utrecht 1 | 100,0 |
| Induboden GmbH, DE, Düsseldorf2 | 100,0 |
| Induboden GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft oHG, DE, Essen 2 | 100,0 |
| Industriekraftwerk Greifswald GmbH, DE, Kassel6 | 49,0 |
| Industry Development Services Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| InfraServ - Bayernwerk Gendorf GmbH, DE, Burgkirchen a.d.Alz6 | 50,0 |
| Infrastrukturgesellschaft Stadt Nienburg/Weser mbH, DE, Nienburg/Weser6 | 49,9 |
| innogy Benelux Holding B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| innogy Beteiligungsholding GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| Innogy Business Services UK Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| innogy chargetech GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| innogy Commodity Markets GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| innogy Consulting & Ventures Americas, LLC, US, Boston 2 | 100,0 |
| innogy Consulting & Ventures Czech Republic s.r.o., CZ, Prag 2 | 100,0 |
| innogy Consulting & Ventures Holdings LLC, US, Boston 2 | 100,0 |
| innogy Consulting & Ventures NL B.V., NL, Eindhoven 2 | 100,0 |
| innogy Consulting & Ventures UK Ltd., GB, London 2 | 100,0 |
| innogy Consulting GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| innogy Consulting U.S. LLC, US, Boston 2 | 100,0 |
| innogy Direkt GmbH, DE, Dortmund 1 | 100,0 |
| INNOGY E-MOBILITY LIMITED, GB, London 2 | 100,0 |
| innogy eMobility Solutions GmbH, DE, Dortmund 1 | 100,0 |
| innogy e-mobility US LLC, US, Delaware 1 | 100,0 |
| innogy Energy Belgium BVBA, BE, Hove 1 | 100,0 |
| innogy Finance B.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| innogy Fünfzehnte Vermögensverwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| innogy Hungária Tanácsadó Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| innogy Innovation UK Ltd., GB, London 2 | 100,0 |
| innogy International Middle East, AE, Dubai 6 | 49,0 |
| innogy International Participations N.V., NL, 's-Hertogenbosch 1 | 100,0 |
| innogy Middle East & North Africa Ltd., AE, Dubai 2 | 100,0 |
| innogy Neunte Vermögensverwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| innogy Polska Development Sp. z o.o., PL, Warschau 2 | 100,0 |
| innogy Polska IT Support Sp. z o.o., PL, Warschau 1 | 100,0 |
| innogy Polska Operations Sp. z o.o., PL, Warschau 2 | 100,0 |
| innogy Polska S.A., PL, Warschau 1 | 100,0 |
| innogy Polska Solutions Sp. z o.o., PL, Warschau 1 | 100,0 |
| innogy SE, DE, Essen 1 | 100,0 |
| innogy SE Service s.r.o., CZ, Prag 2 | 100,0 |
| innogy Sechzehnte Vermögensverwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| innogy Slovensko s.r.o., SK, Bratislava 1 | 100,0 |
| innogy Solutions s.r.o., SK, Bratislava 2 | 100,0 |
| innogy South East Europe s.r.o., SK, Bratislava 2 | 100,0 |
| innogy Stoen Operator Sp. z o.o., PL, Warschau 1 | 100,0 |
| innogy Sustainable Solutions LLC, US, Boston 2 | 100,0 |
| innogy Vierzehnte Vermögensverwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| innogy Zweite Vermögensverwaltungs GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| innogy Zwölfte Vermögensverwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| innogy.C3 GmbH, DE, Essen 6 | 25,1 |
| INS Insider Navigation Systems GmbH, AT, Wien 6 | 20,8 |
| Installatietechniek Totaal B.V., NL, Leeuwarden 1 | 100,0 |
| Intelligent Maintenance Systems Limited, GB, Milton Keynes 6 | 25,0 |
| IPP ESN Power Engineering GmbH, DE, Kiel2 | 51,0 |
| Isar Loisach Stromnetz GmbH & Co. KG, DE, Wolfratshausen 6 | 49,0 |
| Isoprofs B.V., NL, Meijel 1 | 100,0 |
| Isoprofs Belgie BVBA, BE, Hasselt 1 | 100,0 |
| It's a beautiful world B.V., NL, Amersfoort 1 | 100,0 |
| iWATT s.r.o., SK, Košice2 | 80,0 |
| Jihočeská plynárenská, a.s., CZ, České Budějovice 2 | 100,0 |
| Kalmar Energi Försäljning AB, SE, Kalmar6 | 40,0 |
| Kalmar Energi Holding AB, SE, Kalmar4 | 50,0 |
| Kavernengesellschaft Staßfurt mbH, DE, Staßfurt6 | 50,0 |
| KAWAG AG & Co. KG, DE, Pleidelsheim 6 | 49,0 |
| KAWAG Netze GmbH & Co. KG, DE, Abstatt 6 | 49,0 |
| KAWAG Netze Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Abstatt6 | 49,0 |
| KDT Kommunale Dienste Tholey GmbH, DE, Tholey 6 | 49,0 |
| Kemkens B.V., NL, Oss 5 | 49,0 |
| Kemsley CHP Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| KEN Geschäftsführungsgesellschaft mbH, DE, Neunkirchen 2 | 65,0 |
| KEN GmbH & Co. KG, DE, Neunkirchen 2 | 53,6 |
| Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG, DE, Hamburg 1 | 80,0 |
| Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, DE, Hamburg 5 | 33,3 |
| Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG, DE, Hamburg 3 | 50,0 |
| Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG, DE, Hamburg 1 | 66,7 |
| Kernkraftwerke Isar Verwaltungs GmbH, DE, Essenbach 1 | 100,0 |
| KEVAG Telekom GmbH, DE, Koblenz 6 | 50,0 |
| KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung Aktiengesellschaft, DE, Neunkirchen 5 | 28,6 |
| KGW - Kraftwerk Grenzach-Wyhlen GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| Kite Power Systems Limited, GB, Chelmsford 6 | 26,6 |
| KlickEnergie GmbH & Co. KG, DE, Neuss 6 | 65,0 |
| KlickEnergie Verwaltungs-GmbH, DE, Neuss 6 | 65,0 |
| Klíma És Hűtéstechnológiai Tervező, Szerelő És Kereskedelmi Kft., HU, Budapest 1 | 100,0 |
| Komáromi Kogenerációs Erőmű Kft., HU, Budapest2 | 100,0 |
| KommEnergie Erzeugungs GmbH, DE, Eichenau 6 | 100,0 |
| KommEnergie GmbH, DE, Eichenau 6 | 55,0 |
| Kommunale Dienste Marpingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Marpingen 6 |
49,0 |
| Kommunale Energieversorgung GmbH Eisenhüttenstadt, DE, Eisenhüttenstadt 6 | 49,0 |
| Kommunale Klimaschutzgesellschaft Landkreis Celle gemeinnützige GmbH, DE, Celle6 | 25,0 |
| Kommunale Klimaschutzgesellschaft Landkreis Uelzen gemeinnützige GmbH, DE, Celle6 | 25,0 |
| Kommunale Netzgesellschaft Steinheim a. d. Murr GmbH & Co. KG, DE, Steinheim an der Murr6 | 49,0 |
| Kommunalwerk Rudersberg GmbH & Co. KG, DE, Rudersberg 6 | 49,9 |
| Kommunalwerk Rudersberg Verwaltungs-GmbH, DE, Rudersberg 6 | 49,9 |
| Konnektor B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| Konsortium Energieversorgung Opel beschränkt haftende oHG, DE, Karlstein 4, 10 | 66,7 |
| Koprivnica Opskrba d.o.o., HR, Koprivnica 1 | 100,0 |
| Koprivnica Plin d.o.o., HR, Koprivnica 1 | 100,0 |
| Kraftwerk Burghausen GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| Kraftwerk Hattorf GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| Kraftwerk Marl GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| Kraftwerk Plattling GmbH, DE, München 1 | 100,0 |
| Kraftwerk Wehrden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Völklingen 6 | 33,3 |
| KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH, DE, Essen 6 | 41,7 |
| KSP Kommunaler Service Püttlingen GmbH, DE, Püttlingen 6 | 40,0 |
| KTA Kältetechnischer Anlagenbau GmbH, DE, Garbsen 2 | 100,0 |
| Kurgan Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. oHG i.L., DE, Grünwald 2 | 90,0 |
| KVK Kompetenzzentrum Verteilnetze und Konzessionen GmbH, DE, Köln 6 | 74,9 |
| KWS Kommunal-Wasserversorgung Saar GmbH, DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| LandE GmbH, DE, Wolfsburg 1 | 69,6 |
| LANDWEHR Wassertechnik GmbH, DE, Schöppenstedt 2 | 100,0 |
| Lech Energie Gersthofen GmbH & Co. KG, DE, Gersthofen 2 | 100,0 |
| Lech Energie Verwaltung GmbH, DE, Augsburg 2 | 100,0 |
| Lechwerke AG, DE, Augsburg 1 | 89,9 |
| Leitungs- und Kanalservice Bauer GmbH, DE, Schönbrunn i. Steigerwald 2 | 100,0 |
| Leitungspartner GmbH, DE, Düren 1 | 100,0 |
| Lemonbeat GmbH, DE, Dortmund 2 | 100,0 |
| LEW Anlagenverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Gundremmingen 1 | 100,0 |
| LEW Beteiligungsgesellschaft mbH, DE, Gundremmingen 1 | 100,0 |
| LEW Netzservice GmbH, DE, Augsburg 1 | 100,0 |
| LEW Service & Consulting GmbH, DE, Augsburg 1 | 100,0 |
| LEW TelNet GmbH, DE, Neusäß 1 | 100,0 |
| LEW Verteilnetz GmbH, DE, Augsburg 1 | 100,0 |
| LEW Wasserkraft GmbH, DE, Augsburg 1 | 100,0 |
| Licht Groen B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| Lichtverbund Straßenbeleuchtung GmbH, DE, Helmstedt2 | 89,8 |
| Lighting for Staffordshire Holdings Limited, GB, Coventry 1 | 60,0 |
| Lighting for Staffordshire Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| Liikennevirta Oy, FI, Helsinki 6 | 34,3 |
| Lillo Energy NV, BE, Brüssel6 | 50,0 |
| Limfjordens Bioenergi ApS, DK, Frederiksberg 6 | 50,0 |
| Livisi GmbH, DE, Essen 1 | 100,0 |
| Local Energies, a.s., CZ, Zlín - Malenovice 2 | 100,0 |
| Lößnitz Netz GmbH & Co. KG, DE, Lößnitz 6 | 74,9 |
| LSW Energie Verwaltungs-GmbH, DE, Wolfsburg 6 | 57,0 |
| LSW Holding GmbH & Co. KG, DE, Wolfsburg 5, 10 | 57,0 |
| LSW Holding Verwaltungs-GmbH, DE, Wolfsburg 6 | 57,0 |
| LSW Netz Verwaltungs-GmbH, DE, Wolfsburg 6 | 57,0 |
| Luna Lüneburg GmbH, DE, Lüneburg 6 | 49,0 |
| MAINGAU Energie GmbH, DE, Obertshausen 5 | 46,6 |
| Matrix Control Solutions Limited, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| MDE Service GmbH, DE, Gersthofen 6 | 24,9 |
| medl GmbH, DE, Mülheim an der Ruhr5 | 39,0 |
| Mehr Ampere GmbH, DE, Lappersdorf 6 | 25,1 |
| Melle Netze GmbH & Co. KG, DE, Melle6 | 50,0 |
| MEON Pensions GmbH & Co. KG, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| MEON Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| MeteringSüd GmbH & Co. KG, DE, Augsburg 6 | 34,0 |
| Midlands Electricity Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| MINUS 181 GmbH, DE, Parchim 6 | 25,1 |
| MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, DE, Halle (Saale) 1 | 75,4 |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas HD mbH, DE, Halle (Saale) 2 | 100,0 |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH, DE, Halle (Saale) 1 | 100,0 |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, DE, Chemnitz 2 | 100,0 |
| Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, DE, Halle (Saale) 1 | 100,0 |
| Mittlere Donau Kraftwerke AG, DE, Landshut6 | 40,0 |
| MNG Stromnetze GmbH & Co. KG, DE, Lüdinghausen 6 | 25,1 |
| MNG Stromnetze Verwaltungs GmbH, DE, Lüdinghausen 6 | 25,1 |
| Montcogim - Plinara d.o.o., HR, Sveta Nedelja 1 | 100,0 |
| MONTCOGIM-SISAK d.o.o., HR, Sisak2 | 100,0 |
| Moslavina Plin d.o.o., HR, Kutina 2 | 100,0 |
| Mosoni-Duna Menti Szélerőmű Kft., HU, Budapest 2 | 100,0 |
| Murrhardt Netz AG & Co. KG, DE, Murrhardt 6 | 49,0 |
| MWE Mecklenburgische Wärme- und Energiedienstleistungen GmbH, DE, Wismar6 | 50,0 |
| MZEC - OPAL Sp. z o.o., PL, Chojnice2 | 100,0 |
| MZEC SP. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| Nadácia VSE Holding, SK, Košice 2 | 100,0 |
| Nahwärme Ascha GmbH, DE, Ascha 2 | 90,0 |
| Naturstrom Betriebsgesellschaft Oberhonnefeld mbH, DE, Koblenz 6 | 25,0 |
| Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft, DE, Oberstdorf6 | 20,1 |
| Nederland Isoleert B.V., NL, Amersfoort 1 | 100,0 |
| Nederland Verkoopt B.V., NL, Amersfoort 1 | 100,0 |
| Netz- und Wartungsservice (NWS) GmbH, DE, Schwerin 2 | 100,0 |
| Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, DE, Bremerhaven 6 | 34,8 |
| Netzgesellschaft Bad Münder GmbH & Co. KG, DE, Bad Münder6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Barsinghausen GmbH & Co. KG, DE, Barsinghausen 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Bedburg Verwaltungs-GmbH, DE, Bedburg 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Betzdorf GmbH & Co. KG, DE, Betzdorf6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Bühlertal GmbH & Co. KG, DE, Bühlertal6 | 49,9 |
| Netzgesellschaft Elsdorf Verwaltungs-GmbH, DE, Elsdorf6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Gehrden mbH, DE, Gehrden 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft GmbH & Co. KG Bad Homburg v. d. Höhe, DE, Bad Homburg v. d. Höhe6 | 45,7 |
| Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co. KG, DE, Grimma6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Hemmingen mbH, DE, Hemmingen 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Hennigsdorf Strom mbH, DE, Hennigsdorf 6 | 50,0 |
| Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG, DE, Giesen 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Hildesheimer Land Verwaltung GmbH, DE, Giesen 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Hohen Neuendorf Strom GmbH & Co. KG, DE, Hohen Neuendorf6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Horn-Bad Meinberg GmbH & Co. KG, DE, Horn-Bad Meinberg 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Hüllhorst GmbH & Co. KG, DE, Hüllhorst6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Kelkheim GmbH & Co. KG, DE, Kelkheim 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Korb GmbH & Co. KG, DE, Korb 6 | 49,9 |
| Netzgesellschaft Korb Verwaltungs-GmbH, DE, Korb 6 | 49,9 |
| Netzgesellschaft Kreisstadt Bergheim Verwaltungs-GmbH, DE, Bergheim 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Lauf GmbH & Co. KG, DE, Lauf6 | 49,9 |
| Netzgesellschaft Lennestadt GmbH & Co. KG, DE, Lennestadt6 | 25,1 |
| Netzgesellschaft Leutenbach GmbH & Co. KG, DE, Leutenbach 6 | 49,9 |
| Netzgesellschaft Leutenbach Verwaltungs-GmbH, DE, Leutenbach 6 | 49,9 |
| Netzgesellschaft Maifeld GmbH & Co. KG, DE, Polch 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Maifeld Verwaltungs GmbH, DE, Polch 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Marl mbH & Co. KG, DE, Marl 6 | 25,1 |
| Netzgesellschaft Osnabrücker Land GmbH & Co. KG, DE, Bohmte4 | 50,0 |
| Netzgesellschaft Ottersweier GmbH & Co. KG, DE, Ottersweier6 | 49,9 |
| Netzgesellschaft Panketal GmbH, DE, Panketal2 | 100,0 |
| Netzgesellschaft Rheda-Wiedenbrück GmbH & Co. KG, DE, Rheda-Wiedenbrück6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Rheda-Wiedenbrück Verwaltungs-GmbH, DE, Rheda-Wiedenbrück6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Rietberg-Langenberg GmbH & Co. KG, DE, Rietberg 6 | 25,1 |
| Netzgesellschaft Ronnenberg GmbH & Co. KG, DE, Ronnenberg 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft S-l GmbH, DE, Helmstedt2 | 100,0 |
| Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS), DE, Schwerin 6 | 40,0 |
| Netzgesellschaft Stuhr/Weyhe mbH i. L., DE, Helmstedt2 | 100,0 |
| Netzgesellschaft Südwestfalen mbH & Co. KG, DE, Netphen 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft Syke GmbH, DE, Syke 6 | 49,0 |
| Netzgesellschaft W-l GmbH, DE, Helmstedt 2 | 100,0 |
| Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH, DE, Neumünster1 | 50,1 |
| NEW AG, DE, Mönchengladbach 1,9 | 40,0 |
| NEW b_gas Eicken GmbH, DE, Schwalmtal2 | 100,0 |
| New Cogen Sp. z o.o., PL, Warschau 2 | 100,0 |
| NEW Netz GmbH, DE, Geilenkirchen 1 | 100,0 |
| NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, DE, Mönchengladbach 1 | 100,0 |
| NEW NiederrheinWasser GmbH, DE, Viersen 1 | 100,0 |
| NEW Re GmbH, DE, Mönchengladbach 2 | 95,5 |
| NEW Smart City GmbH, DE, Mönchengladbach 2 | 100,0 |
| NEW Tönisvorst GmbH, DE, Tönisvorst 1 | 98,7 |
| NEW Viersen GmbH, DE, Viersen 1 | 100,0 |
| NEW Windenergie Verwaltung GmbH, DE, Mönchengladbach 2 | 100,0 |
| NEW Windpark Linnich GmbH & Co. KG, DE, Mönchengladbach 2 | 100,0 |
| NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG, DE, Mönchengladbach 2 | 100,0 |
| NFPA Holdings Limited, GB, Newcastle upon Tyne6 | 25,0 |
| NiersEnergieNetze GmbH & Co. KG, DE, Kevelaer6 | 51,0 |
| NiersEnergieNetze Verwaltungs-GmbH, DE, Kevelaer6 | 51,0 |
| NIS Norddeutsche Informations-Systeme Gesellschaft mbH, DE, Schwentinental2 | 100,0 |
| NORD-direkt GmbH, DE, Neumünster2 | 100,0 |
| NordNetz GmbH, DE, Quickborn 2 | 100,0 |
| Novenerg limited liability company for energy activities, HR, Zagreb 6 | 50,0 |
| Novo Innovations Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Npower Business and Social Housing Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Commercial Gas Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Financial Services Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Gas Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Group Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Northern Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Northern Supply Limited, GB, Swindon 2 | 100,0 |
| Npower Yorkshire Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Npower Yorkshire Supply Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| NRF Neue Regionale Fortbildung GmbH, DE, Halle (Saale) 2 | 100,0 |
| Oberland Stromnetz GmbH & Co. KG, DE, Murnau a. Staffelsee 6 | 33,9 |
| ocean5 Business Software GmbH, DE, Kiel 6 | 50,2 |
| Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH, DE, Oebisfelde 6 | 49,0 |
| Oer-Erkenschwick Netz GmbH & Co. KG, DE, Oer-Erkenschwick6 | 49,0 |
| OIE Aktiengesellschaft, DE, Idar-Oberstein 1 | 100,0 |
| OMNI Energy Kft., HU, Kiskunhalas 6 | 50,0 |
| OOO E.ON Connecting Energies, RU, Moskau 6 | 50,0 |
| Orcan Energy AG, DE, München 6 | 33,6 |
| Oschatz Netz GmbH & Co. KG, DE, Oschatz 2 | 74,9 |
| Oschatz Netz Verwaltungs GmbH, DE, Oschatz 2 | 100,0 |
| Oskarshamn Energi AB, SE, Oskarshamn 4 | 50,0 |
| Ostwestfalen Netz GmbH & Co. KG, DE, Bad Driburg 6 | 25,1 |
| OurGreenCar Sweden AB, SE, Malmö 6 | 30,0 |
| PannonWatt Energetikai Megoldások Zrt., HU, Győr6 | 49,9 |
| pear.ai Inc., US, San Francisco 6 | 40,0 |
| PEG Infrastruktur AG, CH, Zug, 13 | 100,0 |
| Peißenberger Kraftwerksgesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Peißenberg 2 | 100,0 |
| Peißenberger Wärmegesellschaft mbH, DE, Peißenberg 2 | 100,0 |
| Perstorps Fjärrvärme AB, SE, Perstorp 6 | 50,0 |
| PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, DE, Ludwigshafen am Rhein 5 | 26,7 |
| PIS Progress Sp. z o.o., PL, Pita2 | 100,0 |
| Placense Ltd., IL, Caesarea 6 | 40,0 |
| Plin-Projekt d.o.o., HR, Nova Gradiška 2 | 100,0 |
| Plus Shipping Services Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Portfolio EDL GmbH, DE, Helmstedt 1 8 | 100,0 |
| Powergen Holdings B.V., NL, Rotterdam 1 | 100,0 |
| Powergen International, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| Powergen Limited, GB, Coventry2 | 100,0 |
| Powergen Luxembourg Holdings S.Á R.L., LU, Luxemburg 1 | 100,0 |
| Powergen Power No. 1 Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Powergen Power No. 2 Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Powergen Serang Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Powergen UK Investments, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Powerhouse B.V., NL, Almere 1 | 100,0 |
| Powerhouse Energy Solutions S.L., ES, Madrid 2 | 100,0 |
| prego services GmbH, DE, Saarbrücken 6 | 50,0 |
| PRENU Projektgesellschaft für Rationelle Energienutzung in Neuss mit beschränkter Haftung, DE, Neuss 6 | 50,0 |
| PreussenElektra GmbH, DE, Hannover 1 | 100,0 |
| Projecta 14 GmbH, DE, Saarbrücken 5 | 50,0 |
| Propan Rheingas GmbH, DE, Brühl6 | 27,5 |
| Propan Rheingas GmbH & Co Kommanditgesellschaft, DE, Brühl6 | 29,6 |
| PS Energy UK Limited, GB, Swindon 1 | 100,0 |
| Purena Consult GmbH, DE, Wolfenbüttel 2 | 100,0 |
| Purena GmbH, DE, Wolfenbüttel 1 | 94,1 |
| QDTE GmbH, DE, Sarstedt 2 | 100,0 |
| QKOH GmbH, DE, Sarstedt 6 | 50,0 |
| QSEE GmbH, DE, Sarstedt2 | 100,0 |
| Qualitas-AMS GmbH, DE, Siegen 2 | 100,0 |
| Rain Biomasse Wärmegesellschaft mbH, DE, Rain 6 | 64,9 |
| Rampion Renewables Limited, GB, Coventry5 | 39,9 |
| Rauschbergbahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Ruhpolding 2 | 77,4 |
| RDE Regionale Dienstleistungen Energie GmbH & Co. KG, DE, Veitshöchheim 2 | 100,0 |
| RDE Verwaltungs-GmbH, DE, Veitshöchheim 2 | 100,0 |
| Recargo Inc., US, El Segundo 1 | 100,0 |
| Recklinghausen Netzgesellschaft mbH & Co. KG, DE, Recklinghausen 5 | 49,9 |
| Recklinghausen Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Recklinghausen 6 | 49,0 |
| Refarmed ApS, DK, Kopenhagen 6 | 20,0 |
| REGAS GmbH & Co KG, DE, Regensburg 6 | 50,0 |
| REGAS Verwaltungs-GmbH, DE, Regensburg 6 | 50,0 |
| REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG, DE, Regensburg 6 | 35,5 |
| Regionetz GmbH, DE, Aachen 1, 9 | 49,2 |
| RegioNetzMünchen GmbH & Co. KG, DE, Garching 6 | 50,0 |
| RegioNetzMünchen Verwaltungs GmbH, DE, Garching 6 | 50,0 |
| Regnitzstromverwertung Aktiengesellschaft, DE, Erlangen 6 | 33,3 |
| Renergie Stadt Wittlich GmbH, DE, Wittlich 6 | 30,0 |
| rEVUlution GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSOR GUNG AG & CO KG, DE, Regensburg 5 | 35,5 |
| Rhegio Dienstleistungen GmbH, DE, Rhede 6 | 24,9 |
| Rhein-Ahr-Energie Netz GmbH & Co. KG, DE, Grafschaft 6 | 25,1 |
| RheinEnergie AG, DE, Köln 5 | 20,0 |
| Rheinland Westfalen Energiepartner GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| Rhein-Main-Donau GmbH, DE, Landshut5 | 22,5 |
| Rhein-Sieg Netz GmbH, DE, Siegburg 1 | 100,0 |
| rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, DE, Köln 1 | 66,7 |
| RHENAGBAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Köln 2 | 100,0 |
| RIWA GmbH Gesellschaft für Geoinformationen, DE, Kempten (Allgäu) 6 | 33,3 |
| R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co. KG, DE, Regensburg 6 | 20,0 |
| R-KOM Regensburger Telekommunikationsverwaltungsgesellschaft mbH, DE, Regensburg 6 | 20,0 |
| RL Besitzgesellschaft mbH, DE, Monheim am Rhein 1 | 100,0 |
| RL Beteiligungsverwaltung beschr. haft. OHG, DE, Monheim am Rhein 1 | 100,0 |
| RURENERGIE GmbH, DE, Düren 6 | 30,1 |
| Rüthen Gasnetz GmbH & Co. KG, DE, Rüthen 6 | 25,1 |
| RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, DE, Mülheim an der Ruhr 1 | 79,8 |
| S.C. Salgaz S.A., RO, Salonta 2 | 53,8 |
| Safekont GmbH, DE, München 2 | 100,0 |
| Safetec Entsorgungs- und Sicherheitstechnik GmbH, DE, Heidelberg 2 | 100,0 |
| Safetec-Swiss GmbH, CH, Würenlingen 2 | 100,0 |
| Sandersdorf-Brehna Netz GmbH & Co. KG, DE, Sandersdorf-Brehna 6 | 49,0 |
| SARIO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Würzburg KG, DE, Düsseldorf2' 12 | 0,0 |
| Scharbeutzer Energie- und Netzgesellschaft mbH & Co. KG, DE, Scharbeutz 2 | 51,0 |
| SchlauTherm GmbH, DE, Saarbrücken 2 | 75,0 |
| Schleswig-Holstein Netz AG, DE, Quickborn 1 | 75,5 |
| Schleswig-Holstein Netz Verwaltungs-GmbH, DE, Quickborn 1 | 100,0 |
| SEC A Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC B Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC C Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC Chojnice Sp. z o.o, PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC Choszczno Sp. z o.o., PL, Choszczno 2 | 100,0 |
| SEC D Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC E Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC Energia Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC F Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC G Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC H Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC I Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC J Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC K Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC L Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC M Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC N Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC NewGrid Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC O Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC Obrót Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC P Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC R Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC Region Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEC Serwis Sp. z o.o., PL, Szczecin 2 | 100,0 |
| SEG Solarenergie Guben GmbH & Co. KG, DE, Guben 6 | 25,1 |
| SEG Solarenergie Guben Management GmbH, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| Selm Netz GmbH & Co. KG, DE, Selm 6 | 25,1 |
| SEN Solarenergie Nienburg GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| SERVICE plus GmbH, DE, Neumünster2 | 100,0 |
| SERVICE plus Recycling GmbH, DE, Neumünster2 | 100,0 |
| Shamrock Energie GmbH, DE, Herne6 | 40,0 |
| SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., HR, Zagreb 6 | 50,0 |
| Siegener Versorgungsbetriebe GmbH, DE, Siegen 6 | 24,9 |
| Skandinaviska Kraft AB, SE, Halmstad 2 | 100,0 |
| Skive GreenLab Biogas ApS, DK, Frederiksberg 6 | 50,0 |
| ŠKO-ENERGO FIN, s.r.o., CZ, Mladá Boleslav6 | 42,6 |
| ŠKO-ENERGO, s.r.o., CZ, Mladá Boleslav6 | 21,0 |
| Smart Energy Plattling GmbH, DE, München 2 | 100,0 |
| SmartSim GmbH, DE, Essen 6 | 24,0 |
| Söderasens Bioenergi AB, SE, Malmö2 | 63,3 |
| Solar Energy Group S.p.A., IT, Pordenone 1 | 100,0 |
| Solar Noord B.V., NL, Stadskanaal1 | 100,0 |
| Solar Service S.r.l., IT, Pordenone 2 | 100,0 |
| Solar Supply Sweden AB, SE, Karlshamn 2 | 100,0 |
| SolarProjekt Mainaschaff GmbH, DE, Mainaschaff6 | 50,0 |
| Solnet d.o.o., HR, Zagreb 1 | 100,0 |
| Sonderjysk Biogas Bevtoft A/S, DK, Vojens 6 | 50,0 |
| Sonderjysk Biogas Logumkloster ApS, DK, Bevtoft6 | 50,0 |
| SPIE Energy Solutions Harburg GmbH, DE, Hamburg 6 | 35,0 |
| SPX, s.r.o., SK, Zilina 6 | 33,0 |
| SSW - Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co KG., DE, St. Wendel6 | 49,5 |
| SSW Stadtwerke St. Wendel Geschäftsführungsgesellschaft mbH, DE, St. Wendel6 | 49,5 |
| Stadtentwässerung Schwerte GmbH, DE, Schwerte 6 | 48,0 |
| Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH, DE, Luckenwalde 6 | 29,0 |
| Städtische Werke Borna GmbH, DE, Borna 6 | 36,8 |
| Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, DE, Magdeburg 6 | 26,7 |
| Städtische Werke Magdeburg Verwaltungs-GmbH, DE, Magdeburg 6 | 26,7 |
| Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, DE, Eschweiler6 | 24,9 |
| Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG, DE, Neustadt a. Rbge. 6 | 24,9 |
| Stadtnetze Neustadt a. Rbge. Verwaltungs-GmbH, DE, Neustadt a. Rbge. 6 | 24,9 |
| Stadtversorgung Pattensen GmbH & Co. KG, DE, Pattensen 6 | 49,0 |
| Stadtversorgung Pattensen Verwaltung GmbH, DE, Pattensen 6 | 49,0 |
| Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG, DE, Verl6 | 25,1 |
| Stadtwerke - Strom Plauen GmbH & Co. KG, DE, Plauen 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Ahaus GmbH, DE, Ahaus 6 | 36,0 |
| Stadtwerke Aschersleben GmbH, DE, Aschersleben 6 | 35,0 |
| Stadtwerke Aue - Bad Schlema GmbH, DE, Aue-Bad Schlema 6 | 24,5 |
| Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH, DE, Bad Bramstedt 6 | 36,0 |
| Stadtwerke Barth GmbH, DE, Barth 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH, DE, Bayreuth 6 | 24,9 |
| Stadtwerke Bergen GmbH, DE, Bergen 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Bernburg GmbH, DE, Bernburg (Saale) 6 | 45,0 |
| Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH, DE, Bitterfeld-Wolfen 6 | 40,0 |
| Stadtwerke Blankenburg GmbH, DE, Blankenburg 6 | 30,0 |
| Stadtwerke Bogen GmbH, DE, Bogen 6 | 41,0 |
| Stadtwerke Burgdorf GmbH, DE, Burgdorf6 | 49,0 |
| Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH, DE, Dillingen 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Duisburg Aktiengesellschaft, DE, Duisburg 6 | 20,0 |
| Stadtwerke Dülmen Dienstleistungs- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG, DE, Dülmen 4 | 50,0 |
| Stadtwerke Dülmen Verwaltungs-GmbH, DE, Dülmen 6 | 50,0 |
| Stadtwerke Düren GmbH, DE, Düren 1, 9 | 49,9 |
| Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH, DE, Ebermannstadt6 | 25,0 |
| Stadtwerke Eggenfelden GmbH, DE, Eggenfelden 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Emmerich GmbH, DE, Emmerich am Rhein 6 | 24,9 |
| Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, DE, Essen 6 | 29,0 |
| Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH, DE, Frankfurt (Oder) 6 | 39,0 |
| Stadtwerke Garbsen GmbH, DE, Garbsen 6 | 24,9 |
| Stadtwerke Geesthacht GmbH, DE, Geesthacht6 | 24,9 |
| Stadtwerke Geldern GmbH, DE, Geldern 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Gescher GmbH, DE, Gescher6 | 25,1 |
| Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, DE, Bad Kreuznach 5 | 24,5 |
| Stadtwerke Goch Netze GmbH & Co. KG, DE, Goch 6 | 25,1 |
| Stadtwerke Goch Netze Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Goch 6 | 25,1 |
| Stadtwerke Haan GmbH, DE, Haan 6 | 25,1 |
| Stadtwerke Husum GmbH, DE, Husum 6 | 49,9 |
| Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH, DE, Kamp-Lintfort5 | 49,0 |
| Stadtwerke Kerpen GmbH & Co. KG, DE, Kerpen 6 | 25,1 |
| Stadtwerke Kirn GmbH, DE, Kirn/Nahe6 | 49,0 |
| Stadtwerke Langenfeld GmbH, DE, Langenfeld 6 | 20,0 |
| Stadtwerke Lingen GmbH, DE, Lingen (Ems) 4 | 40,0 |
| Stadtwerke Lübz GmbH, DE, Lübz 6 | 25,0 |
| Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH, DE, Ludwigsfelde 6 | 29,0 |
| Stadtwerke Meerane GmbH, DE, Meerane 6 | 24,5 |
| Stadtwerke Merseburg GmbH, DE, Merseburg 5 | 40,0 |
| Stadtwerke Merzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Merzig 5 | 49,9 |
| Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH, DE, Neunburg vorm Wald 6 | 24,9 |
| Stadtwerke Nordfriesland GmbH, DE, Niebüll6 | 49,9 |
| Stadtwerke Oberkirch GmbH, DE, Oberkirch 6 | 33,3 |
| Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG, DE, Olching 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Olching Stromnetz Verwaltungs GmbH, DE, Olching 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Parchim GmbH, DE, Parchim 6 | 25,2 |
| Stadtwerke Premnitz GmbH, DE, Premnitz 6 | 35,0 |
| Stadtwerke Pritzwalk GmbH, DE, Pritzwalk6 | 49,0 |
| Stadtwerke Ratingen GmbH, DE, Ratingen 5 | 24,8 |
| Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH, DE, Reichenbach im Vogtland 6 | 24,5 |
| Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH, DE, Ribnitz-Damgarten 6 | 39,0 |
| Stadtwerke Roßlau Fernwärme GmbH, DE, Dessau-Roßlau 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Saarlouis GmbH, DE, Saarlouis 5 | 49,0 |
| Stadtwerke Schwarzenberg GmbH, DE, Schwarzenberg/Erzgeb. 6 | 27,5 |
| Stadtwerke Schwedt GmbH, DE, Schwedt/Oder6 | 37,8 |
| Stadtwerke Siegburg GmbH & Co. KG, DE, Siegburg 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Steinfurt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Steinfurt6 | 33,0 |
| Stadtwerke Tornesch GmbH, DE, Tornesch 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Unna GmbH, DE, Unna 6 | 24,0 |
| Stadtwerke Velbert GmbH, DE, Velbert 5 | 30,4 |
| Stadtwerke Vilshofen GmbH, DE, Vilshofen 6 | 41,0 |
| Stadtwerke Vlotho GmbH, DE, Vlotho 6 | 24,9 |
| Stadtwerke Wadern GmbH, DE, Wadern 6 | 49,0 |
| Stadtwerke Waltrop Netz GmbH & Co. KG, DE, Waltrop 6 | 25,1 |
| Stadtwerke Weilburg GmbH, DE, Weilburg 6 | 20,0 |
| Stadtwerke Weißenfels Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Weißenfels6 | 24,5 |
| Stadtwerke Werl GmbH, DE, Werl6 | 25,1 |
| Stadtwerke Wesel Strom-Netzgesellschaft mbH & Co. KG, DE, Wesel6 | 25,0 |
| Stadtwerke Wismar GmbH, DE, Wismar5 | 49,0 |
| Stadtwerke Wittenberge GmbH, DE, Wittenberge6 | 22,7 |
| Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH, DE, Wolfenbüttel 6 | 26,0 |
| Stadtwerke Wolmirstedt GmbH, DE, Wolmirstedt6 | 49,4 |
| Stadtwerke Wülfrath Netz GmbH & Co. KG, DE, Wülfrath 2 | 100,0 |
| Stadtwerke Zeitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Zeitz6 | 24,8 |
| STAWAG Abwasser GmbH, DE, Aachen 2 | 100,0 |
| STAWAG Infrastruktur Monschau GmbH & Co. KG, DE, Monschau 2 | 100,0 |
| STAWAG Infrastruktur Monschau Verwaltungs GmbH, DE, Monschau 2 | 100,0 |
| STAWAG Infrastruktur Simmerath GmbH & Co. KG, DE, Simmerath 2 | 100,0 |
| STAWAG Infrastruktur Simmerath Verwaltungs GmbH, DE, Simmerath 2 | 100,0 |
| STEAG Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG, DE, Jamlitz6 | 20,8 |
| Stibbe Kälte-Klima-Technik GmbH & Co. KG, DE, Garbsen 2 | 100,0 |
| Strom Germering GmbH, DE, Germering 2 | 90,0 |
| Stromnetz Diez GmbH und Co.KG, DE, Diez6 | 25,1 |
| Stromnetz Diez Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Diez6 | 25,1 |
| Stromnetz Euskirchen GmbH & Co. KG, DE, Euskirchen 6 | 25,1 |
| Stromnetz Friedberg GmbH & Co. KG, DE, Friedberg 6 | 49,0 |
| Stromnetz Gersthofen GmbH & Co. KG, DE, Gersthofen 6 | 49,0 |
| Stromnetz Günzburg GmbH & Co. KG, DE, Günzburg 6 | 49,0 |
| Stromnetz Günzburg Verwaltungs GmbH, DE, Günzburg 6 | 49,0 |
| Stromnetz Hallbergmoos GmbH & Co. KG, DE, Hallbergmoos6 | 49,0 |
| Stromnetz Hallbergmoos Verwaltungs GmbH, DE, Hallbergmoos 6 | 49,0 |
| Stromnetz Hofheim GmbH & Co. KG, DE, Hofheim am Taunus6 | 49,0 |
| Stromnetz Hofheim Verwaltungs GmbH, DE, Hofheim am Taunus 6 | 49,0 |
| Stromnetz Kulmbach GmbH & Co. KG, DE, Kulmbach 6 | 49,0 |
| Stromnetz Kulmbach Verwaltungs GmbH, DE, Kulmbach 6 | 49,0 |
| Stromnetz Neckargemünd GmbH, DE, Neckargemünd 6 | 49,9 |
| Stromnetz Pulheim GmbH & Co. KG, DE, Pulheim6 | 25,1 |
| Stromnetz Pullach GmbH, DE, Pullach im Isartal6 | 49,0 |
| Stromnetz Traunreut GmbH & Co. KG, DE, Traunreut6 | 49,0 |
| Stromnetz Traunreut Verwaltungs GmbH, DE, Traunreut6 | 49,0 |
| Stromnetz Verbandsgemeinde Katzenelnbogen GmbH & Co. KG, DE, Katzenelnbogen 6 | 49,0 |
| Stromnetz Verbandsgemeinde Katzenelnbogen Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Katzenelnbogen 6 |
49,0 |
| Stromnetz VG Diez GmbH und Co. KG, DE, Altendiez 6 | 49,0 |
| STROMNETZ VG DIEZ Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Altendiez 6 | 49,0 |
| Stromnetz Weiden i.d.OPf. GmbH & Co. KG, DE, Weiden i.d.OPf. 6 | 49,0 |
| Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Stromnetz Weilheim Verwaltungs GmbH, DE, Regensburg 2 | 100,0 |
| Stromnetz Würmtal GmbH & Co. KG, DE, Planegg 2 | 74,5 |
| Stromnetz Würmtal Verwaltungs GmbH, DE, Planegg 2 | 100,0 |
| Stromnetze Peiner Land GmbH, DE, Ilsede 6 | 49,0 |
| Stromnetzgesellschaft Bad Salzdetfurth - Diekholzen mbH & Co. KG, DE, Bad Salzdetfurth 6 | 49,0 |
| Stromnetzgesellschaft Barsinghausen GmbH & Co. KG, DE, Barsinghausen 6 | 49,0 |
| Strom-Netzgesellschaft Bedburg GmbH & Co. KG, DE, Bedburg 6 | 25,1 |
| Stromnetzgesellschaft Bramsche mbH & Co. KG, DE, Bramsche 6 | 25,1 |
| Stromnetzgesellschaft Datteln GmbH & Co. KG, DE, Datteln 6 | 49,0 |
| Strom-Netzgesellschaft Elsdorf GmbH & Co. KG, DE, Elsdorf6 | 25,1 |
| Stromnetzgesellschaft Gescher GmbH & Co. KG, DE, Gescher6 | 25,1 |
| Strom-Netzgesellschaft Kolpingstadt Kerpen GmbH & Co. KG, DE, Kerpen 6 | 25,1 |
| Strom-Netzgesellschaft Kreisstadt Bergheim GmbH & Co. KG, DE, Bergheim 6 | 25,1 |
| Stromnetzgesellschaft Mettmann mbH & Co. KG, DE, Mettmann 6 | 25,1 |
| Stromnetzgesellschaft Neuenhaus mbH & Co. KG, DE, Neuenhaus 6 | 49,0 |
| Stromnetzgesellschaft Neuenhaus Verwaltungs-GmbH, DE, Neuenhaus 6 | 49,0 |
| Stromnetzgesellschaft Neunkirchen-Seelscheid mbH & Co. KG, DE, Neunkirchen-Seelscheid 6 | 49,0 |
| Stromnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG, DE, Schwalmtal 6 | 51,0 |
| Stromnetzgesellschaft Seelze GmbH & Co. KG, DE, Seelze 6 | 49,0 |
| Stromnetzgesellschaft Siegen GmbH & Co.KG, DE, Siegen 6 | 25,1 |
| Strom-Netzgesellschaft Voerde mbH & Co. KG, DE, Voerde6 | 25,1 |
| Stromnetzgesellschaft Windeck mbH & Co. KG, DE, Siegburg 6 | 49,9 |
| Stromnetzgesellschaft Wunstorf GmbH & Co. KG, DE, Wunstorf6 | 49,0 |
| Stromversorgung Angermünde GmbH, DE, Angermünde 6 | 49,0 |
| Stromversorgung Penzberg GmbH & Co. KG, DE, Penzberg 6 | 49,0 |
| Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG, DE, Pfaffenhofen 6 | 49,0 |
| Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm Verwaltungs GmbH, DE, Pfaffenhofen 6 | 49,0 |
| Stromversorgung Ruhpolding Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Ruhpolding 2 | 100,0 |
| Stromversorgung Unterschleißheim GmbH & Co. KG, DE, Unterschleißheim 6 | 49,0 |
| Stromversorgung Unterschleißheim Verwaltungs GmbH, DE, Unterschleißheim 6 | 49,0 |
| Stromverwaltung Schwalmtal GmbH, DE, Schwalmtal 6 | 51,0 |
| strotög GmbH Strom aus Töging, DE, Töging am Inn 6 | 50,0 |
| StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG, DE, Brandenburg an der Havel5 | 36,8 |
| StWB Verwaltungs GmbH, DE, Brandenburg an der Havel6 | 36,8 |
| SüdWasser GmbH, DE, Erlangen 2 | 100,0 |
| Südwestfalen Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Netphen 6 | 49,0 |
| Südwestsächsische Netz GmbH, DE, Crimmitschau 2 | 100,0 |
| Süwag Energie AG, DE, Frankfurt am Main 1 | 77,6 |
| Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| Süwag Management GmbH, DE, Frankfurt am Main 2 | 100,0 |
| Süwag Vertrieb AG & Co. KG, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| SVH Stromversorgung Haar GmbH, DE, Haar6 | 50,0 |
| SVI-Stromversorgung Ismaning GmbH, DE, Ismaning 6 | 25,1 |
| SVO Holding GmbH, DE, Celle1 | 50,1 |
| SVO Vertrieb GmbH, DE, Celle 1 | 100,0 |
| SVS-Versorgungsbetriebe GmbH, DE, Stadtlohn 4 | 30,0 |
| SWG Glasfaser Netz GmbH, DE, Geesthacht6 | 33,4 |
| SWL-energis Netzgesellschaft mbH & Co. KG., DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| SWL-energis-Geschäftsführungs-GmbH, DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| SWN Stadtwerke Neustadt GmbH, DE, Neustadt bei Coburg 6 | 25,1 |
| SWS Energie GmbH, DE, Stralsund 5 | 49,0 |
| SWT trilan GmbH, DE, Trier6 | 26,0 |
| SWTE Netz GmbH & Co. KG, DE, Ibbenbüren 5 | 33,0 |
| SWTE Netz Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Ibbenbüren 6 | 33,0 |
| Syna GmbH, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| Szczecinska Energetyka Cieplna Sp. z o.o., PL, Szczecin 1 | 66,5 |
| Szombathelyi Erőmű Zrt., HU, Budapest 2 | 80,0 |
| Szombathelyi Távhőszolgáltató Kft., HU, Szombathely 6 | 25,0 |
| Tankey B.V., NL, 's-Hertogenbosch 5 | 42,5 |
| Technische Werke Naumburg GmbH, DE, Naumburg (Saale) 6 | 47,0 |
| Tegel Energie GbR, DE, Berlin 6 | 50,0 |
| The Power Generation Company Limited, GB, Coventry 2 | 100,0 |
| Thermondo GmbH, DE, Berlin 6 | 20,3 |
| TNA Talsperren- und Grundwasser-Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, DE, Nonnweiler6 | 22,8 |
| TRANSELEKTRO, s.r.o., SK, Košice 6 | 25,5 |
| TraveNetz GmbH, DE, Lübeck5 | 25,1 |
| Triangeln 10 i Norrköping Fastighets AB, SE, Malmö 2 | 100,0 |
| Triangeln 11 AB, SE, Malmö 2 | 100,0 |
| Triangeln 15 i Norrköping Fastighets AB, SE, Malmö 2 | 100,0 |
| Trinkwasserverbund Niederrhein TWN GmbH, DE, Grevenbroich 6 | 33,3 |
| Trocknungsanlage Zolling GmbH & Co. KG, DE, Zolling 6 | 33,3 |
| Trocknungsanlage Zolling Verwaltungs GmbH, DE, Zolling 6 | 33,3 |
| TWE Technische Werke der Gemeinde Ensdorf GmbH, DE, Ensdorf6 | 49,0 |
| TWL Technische Werke der Gemeinde Losheim GmbH, DE, Losheim am See6 | 49,9 |
| TWM Technische Werke der Gemeinde Merchweiler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Merchweiler6 | 49,0 |
| TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH, DE, Rehlingen-Siersburg 6 | 35,0 |
| TWS Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH, DE, Saarwellingen 6 | 51,0 |
| Überlandwerk Krumbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Krumbach 1 | 74,6 |
| Überlandwerk Leinetal GmbH, DE, Gronau 6 | 48,0 |
| Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG, DE, Lahr4 | 37,8 |
| Überlandwerk Mittelbaden Verwaltungs-GmbH, DE, Lahr 6 | 37,8 |
| Ultra-Fast Charging Venture Scandinavia ApS, DK, Kopenhagen 6 | 50,0 |
| Umspannwerk Miltzow-Mannhagen GbR, DE, Sundhagen 6 | 26,8 |
| Union Grid s.r.o., CZ, Prag 6 | 34,0 |
| UNTERE ILLER AKTIENGESELLSCHAFT, DE, Landshut 6 | 40,0 |
| Untermain EnergieProjekt AG & Co. KG., DE, Kelsterbach 6 | 49,0 |
| Untermain Erneuerbare Energien GmbH, DE, Raunheim 6 | 25,0 |
| URANIT GmbH, DE, Jülich 4 | 50,0 |
| Utility Debt Services Limited, GB, Coventry2 | 100,0 |
| Vandebron B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| Vandebron Energie B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| Vandebron Services B.V., NL, Amsterdam 1 | 100,0 |
| VEBA Electronics LLC, US, Wilmington 1 | 100,0 |
| VEBACOM Holdings LLC, US, Wilmington 2 | 100,0 |
| Veiligebuurt B.V., NL, Enschede 6 | 49,9 |
| VEM Neue Energie Muldental GmbH & Co. KG, DE, Markkleeberg 6 | 50,0 |
| Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH, DE, Waldbüttelbrunn 6 | 49,0 |
| Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH, DE, Helgoland 6 | 49,0 |
| Versorgungskasse Energie (VVaG) i. L., DE, Hannover6 | 69,6 |
| Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH, DE, Karlstein 6 | 20,0 |
| Verteilnetz Plauen GmbH, DE, Plauen 1 | 100,0 |
| Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co.KG, DE, Weißenhorn 6 | 35,0 |
| Verwaltungsgesellschaft Dorsten Netz mbH, DE, Dorsten 6 | 49,0 |
| Verwaltungsgesellschaft Energie Weißenhorn GmbH, DE, Weißenhorn 6 | 35,0 |
| Verwaltungsgesellschaft Energieversorgung Timmendorfer Strand mbH, DE, Timmendorfer Strand 2 | 51,0 |
| Verwaltungsgesellschaft GKW Dillingen mbH, DE, Dillingen 6 | 25,2 |
| Verwaltungsgesellschaft Scharbeutzer Energie- und Netzgesellschaft mbH, DE, Scharbeutz 2 | 51,0 |
| "Veszprém-Kogeneráció" Energiatermelő Zrt., HU, Budapest2 | 100,0 |
| Visioncash, GB, Coventry 1 | 100,0 |
| Visualix GmbH, DE, Berlin 6 | 25,0 |
| VKB-GmbH, DE, Neunkirchen 1 | 50,0 |
| Volta Limburg B.V., NL, Schinnen 1 | 100,0 |
| Volta Participaties 1 BV, NL, Schinnen 1 | 100,0 |
| Volta Service B.V., NL, Schinnen 1 | 100,0 |
| Volta Solar B.V., NL, Heerlen 1 | 100,0 |
| Volta Solar VOF, NL, Heerlen 1 | 60,0 |
| VOLTARIS GmbH, DE, Maxdorf 6 | 50,0 |
| VSE - Windpark Merchingen GmbH & Co. KG, DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| VSE - Windpark Merchingen VerwaltungsGmbH, DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| VSE Agentur GmbH, DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| VSE Aktiengesellschaft, DE, Saarbrücken 1 | 51,4 |
| VSE Call centrum s.r.o., SK, Košice 2 | 100,0 |
| VSE Ekoenergia, s.r.o., SK, Košice2 | 100,0 |
| VSE NET GmbH, DE, Saarbrücken 1 | 100,0 |
| VSE Verteilnetz GmbH, DE, Saarbrücken 1 | 100,0 |
| VSE-Stiftung Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur mbH, DE, Saarbrücken 2 | 100,0 |
| VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH, DE, Lichtenstein/Sa. 1 | 97,9 |
| Východoslovenská distribucná, a.s., SK, Košice 1 | 100,0 |
| Východoslovenská energetika a.s., SK, Košice 1 | 100,0 |
| Východoslovenská energetika Holding a.s., SK, Košice 1, 9 | 49,0 |
| Wärmeenergie Verwaltungs GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| Wärmeversorgung Limburg GmbH, DE, Limburg an der Lahn 6 | 50,0 |
| Wärmeversorgung Mücheln GmbH, DE, Mücheln 6 | 49,0 |
| Wärmeversorgung Schenefeld GmbH, DE, Schenefeld 6 | 40,0 |
| Wärmeversorgung Schwaben GmbH, DE, Augsburg 2 | 100,0 |
| Wärmeversorgung Wachau GmbH, DE, Markkleeberg 6 | 49,0 |
| Wärmeversorgung Würselen GmbH, DE, Stolberg/Rhld. 2 | 100,0 |
| Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen mbH, DE, Königs Wusterhausen 2 | 50,1 |
| Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg mbH, DE, Goslar6 | 49,0 |
| Wasserkraft Baierbrunn GmbH, DE, Unterschleißheim 6 | 50,0 |
| Wasserkraft Farchet GmbH, DE, Bad Tölz 2 | 60,0 |
| Wasserkraftnutzung im Landkreis Gifhorn GmbH, DE, Müden/Aller6 | 50,0 |
| Wasser-Netzgesellschaft Kolpingstadt Kerpen GmbH & Co. KG, DE, Kerpen 6 | 25,1 |
| Wasserverbund Niederrhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Moers 6 | 38,5 |
| Wasserversorgung Main-Taunus GmbH, DE, Frankfurt am Main 6 | 49,0 |
| Wasserversorgung Sarstedt GmbH, DE, Sarstedt6 | 49,0 |
| Wasserwirtschafts- und Betriebsgesellschaft Grafenwöhr GmbH, DE, Grafenwöhr6 | 29,0 |
| Wasserzweckverband der Gemeinde Nalbach, DE, Nalbach 6 | 49,0 |
| WB Wärme Berlin GmbH, DE, Schönefeld 6 | 51,0 |
| WEA Schönerlinde GbR mbH Kiepsch & Bosse & Beteiligungs-ges. e.disnatur mbH, DE, Berlin 2 | 70,0 |
| WeAre GmbH, DE, Berlin 6 | 20,0 |
| weeenergie GmbH, DE, Dresden 6 | 40,0 |
| Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft, DE, Bad Berneck2 | 93,5 |
| WEK Windenergie Kolkwitz GmbH & Co. KG, DE, Kolkwitz 2 | 100,0 |
| Welver Netz GmbH & Co. KG, DE, Welver6 | 49,0 |
| Wendelsteinbahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Brannenburg am Inn 2 | 100,0 |
| Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH, DE, Brannenburg am Inn 2 | 100,0 |
| werkkraft GmbH, DE, München 6 | 50,0 |
| Werne Netz GmbH & Co. KG, DE, Werne 6 | 49,0 |
| Westenergie AG, DE, Essen 1 | 100,0 |
| Westenergie Aqua GmbH, DE, Mülheim an der Ruhr 1, 8 | 100,0 |
| Westenergie Breitband GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| Westenergie Metering GmbH, DE, Mülheim an der Ruhr 1 | 100,0 |
| Westenergie Rheinhessen Beteiligungs GmbH, DE, Essen 1, 8 | 100,0 |
| Westerwald-Netz GmbH, DE, Betzdorf-Alsdorf 1 | 100,0 |
| Westnetz Asset Komplementär GmbH, DE, Essen 2 | 100,0 |
| Westnetz GmbH, DE, Dortmund 1 | 100,0 |
| Westnetz Immobilien GmbH & Co. KG, DE, Essen 1 | 100,0 |
| Westnetz Kommunikationsleitungen GmbH & Co. KG, DE, Essen 1 | 100,0 |
| WET Windenergie Trampe GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG, DE, Salzgitter 1 | 50,2 |
| WEVG Verwaltungs GmbH, DE, Salzgitter2 | 50,2 |
| WGK Windenergie Großkorbetha GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 75,0 |
| whp Tiefbaugesellschaft mbH & Co. KG, DE, Mönchengladbach 2 | 100,0 |
| Willems Koeltechniek B.V., NL, Beek 1 | 100,0 |
| Windenergie Briesensee GmbH, DE, Neu Zauche 6 | 31,5 |
| Windenergie Frehne GmbH & Co. KG, DE, Lützen 6 | 41,0 |
| Windenergie Leinetal 2 Verwaltungs GmbH, DE, Freden (Leine) 2 | 100,0 |
| Windenergie Leinetal GmbH & Co. KG, DE, Freden (Leine) 6 | 26,2 |
| Windenergie Leinetal Verwaltungs GmbH, DE, Freden (Leine) 6 | 24,9 |
| Windenergie Merzig GmbH, DE, Merzig 6 | 20,0 |
| Windenergie Osterburg GmbH & Co. KG, DE, Osterburg (Altmark) 6 | 49,0 |
| Windenergie Osterburg Verwaltungs GmbH, DE, Osterburg (Altmark) 6 | 49,0 |
| Windenergie Schermbeck-Rüste GmbH & Co.KG, DE, Schermbeck6 | 20,3 |
| Windenergiepark Heidenrod GmbH, DE, Heidenrod 6 | 45,0 |
| WINDENERGIEPARK WESTKÜSTE GmbH, DE, Kaiser-Wilhelm-Koog 2 | 80,0 |
| Windkraft Hochheim GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 90,0 |
| Windkraft Jerichow-Mangelsdorf I GmbH & Co. KG, DE, Burg 6 | 25,1 |
| Windmüllerei LMP GmbH & Co. KG, DE, Jürgenshagen 2 | 100,0 |
| Windpark Anhalt-Süd (Köthen) OHG, DE, Potsdam 2 | 83,3 |
| Windpark Büschdorf GmbH, DE, Perl2 | 51,0 |
| Windpark Eschweiler Beteiligungs GmbH, DE, Stolberg/Rhld. 6 | 55,1 |
| Windpark Losheim-Britten GmbH, DE, Losheim am See 6 | 50,0 |
| Windpark Lützen GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| Windpark Lützen Infrastruktur GmbH & Co. KG (seit 2021 SEW Solarenergie Weißenfels GmbH & Co. KG), DE, Lützen 2 | 100,0 |
| WINDPARK Mutzschen OHG, DE, Potsdam 2 | 77,8 |
| Windpark Naundorf OHG, DE, Potsdam 2 | 66,7 |
| Windpark Nohfelden-Eisen GmbH, DE, Nohfelden 6 | 50,0 |
| Windpark Oberthal GmbH, DE, Oberthal6 | 35,0 |
| Windpark Paffendorf GmbH & Co. KG, DE, Bergheim 6 | 49,0 |
| Windpark Perl GmbH, DE, Perl6 | 42,0 |
| Windpark Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| Windpark Wadern-Felsenberg GmbH, DE, Wadern 2 | 100,0 |
| WKH Windkraft Hochheim Management GmbH, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| WLN Wasserlabor Niederrhein GmbH, DE, Mönchengladbach 6 | 45,0 |
| WPB Windpark Börnicke GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| WPF Windpark Frankenheim GmbH & Co. KG (seit 2021 SPG Solarpark Guben GmbH & Co. KG), DE, Lützen 2 | 100,0 |
| WPK Windpark Kraasa GmbH & Co. KG, DE, Lützen 2 | 100,0 |
| WTTP B.V., NL, Arnhem 1 | 100,0 |
| WUN Pellets GmbH, DE, Wunsiedel 6 | 25,1 |
| WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH, DE, Warstein 6 | 25,1 |
| WVL Wasserversorgung Losheim GmbH, DE, Losheim am See 6 | 49,9 |
| WVM Wärmeversorgung Maßbach GmbH, DE, Maßbach 6 | 22,2 |
| WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, St. Wendel6 | 28,1 |
| WWS Wasserwerk Saarwellingen GmbH, DE, Saarwellingen 6 | 49,0 |
| WWW Wasserwerk Wadern GmbH, DE, Wadern 6 | 49,0 |
| xtechholding GmbH, DE, Berlin 6 | 28,4 |
| Zagrebacke otpadne vode d.o.o., HR, Zagreb4 | 48,5 |
| Zagrebacke otpadne vode-upravljanje i pogon d.o.o., HR, Zagreb 6 | 29,0 |
| Západoslovenská energetika a.s. (ZSE), SK, Bratislava4 | 49,0 |
| Zenit-SIS GmbH i.L., DE, Düsseldorf2 | 100,0 |
| ZonnigBeheer B.V., NL, Lelystad 1 | 100,0 |
| Zwickauer Energieversorgung GmbH, DE, Zwickau 5 | 27,0 |
1 konsolidiertes verbundenes Unternehmen
2 nicht konsolidiertes verbundenes Unternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung (bewertet zu Anschaffungskosten)
3 gemeinsame Tätigkeiten nach IFRS 11
4 Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11
5 assoziiertes Unternehmen (bewertet nach Equity-Methode)
6 assoziiertes Unternehmen (nicht bewertet nach Equity-Methode aufgrund untergeordneter Bedeutung)
7 Beteiligungen gemäß §313 Abs. 2 Nr. 5 HGB
8 Für die Gesellschaft wird § 264 (3) HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen.
9 Beherrschung durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarung
10 keine Beherrschung aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung
11 maßgeblicher Einfluss über mittelbare Vereinbarung
12 strukturierte Einheit gemäß IFRS 10 und 12
13 verbundenes Unternehmen, das vom E.ON Pension Trust e.V. für Rechnung der MEON Pensions GmbH & Co. KG gehalten wird
14 übrige Beteiligung, die vom E.ON Pension Trust e. V. für Rechnung der MEON Pensions GmbH & Co. KG gehalten wird
Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB (Stand 31. Dezember 2020)
| Gesellschaft, Sitz | Kapitalanteil % |
|---|---|
| Sondervermögen | |
| ASF, DE, Düsseldorf 1 | 100,0 |
| HANSEFONDS, DE, Düsseldorf1 | 100,0 |
| MI-FONDS 178, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| MI-FONDS F55, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| MI-FONDS G55, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| MI-FONDS J55, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| MI-FONDS K55, DE, Frankfurt am Main 1 | 100,0 |
| OB 2, DE, Düsseldorf 1 | 100,0 |
| OB 5, DE, Düsseldorf 1 | 100,0 |
| Gesellschaft, Sitz | Kapitalanteil % | Eigen kapital Mio € | Ergebnis Mio € |
|---|---|---|---|
| Beteiligungen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 5 HGB | |||
| BEW Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Wipperfürth 7 | 19,5 | 34,0 | 5,3 |
| Energieversorgung Limburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Limburg an der Lahn 7 | 10,0 | 28,5 | 3,8 |
| e-werk Sachsenwald GmbH, DE, Reinbek7 | 16,0 | 30,1 | 4,3 |
| Herzo Werke GmbH, DE, Herzogenaurach 7 | 19,9 | 20,3 | - |
| infra fürth gmbh, DE, Fürth 7 | 19,9 | 77,1 | - |
| Nord Stream AG, CH, Zug 7, 14 | 15,5 | 3.001,6 | 424,4 |
| PSI Software AG, DE, Berlin 7 | 17,8 | 85,8 | 5,0 |
| Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, DE, Bamberg 7 | 10,0 | 30,1 | - |
| Stadtwerke Detmold GmbH, DE, Detmold 7 | 12,5 | 31,5 | - |
| Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH, DE, Hof7 | 19,9 | 22,1 | - |
| Stadtwerke Meerbusch GmbH, DE, Meerbusch 7 | 7,4 | 25,3 | 5,8 |
| Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, DE, Neuss 7 | 17,5 | 88,3 | 2,2 |
| Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH, DE, Straubing 7 | 19,9 | 15,8 | - |
| Stadtwerke Wertheim GmbH, DE, Wertheim 7 | 10,0 | 20,5 | - |
| Stadtwerke Willich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Willich 7 | 7,4 | 14,3 | 5,9 |
| SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH, DE, Trier 7 | 18,7 | 55,7 | 10,5 |
Weitere Informationen
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Essen, den 15. März 2021
Der Vorstand
| Teyssen | Birnbaum |
| König | Spieker | Wildberger |
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die E.ON SE, Essen
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der E.ON SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1 Folgebilanzierung zu dem im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erwerb der Netz- und Vertriebsaktivitäten der innogy SE
2 Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1 Sachverhalt und Problemstellung
2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3 Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1 Folgebilanzierung zu dem im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erwerb der Netz- und Vertriebsaktivitäten der innogy SE
1 Aufgrund der am 12. März 2018 zwischen E.ON und RWE geschlossenen Vereinbarungen hat E.ON am 18. September 2019 Kontrolle im Sinne des IFRS 10 über die Netz- und Vertriebsaktivitäten der innogy SE erlangt. Die Akquisition wurde als Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die im Geschäftsjahr 2019 zunächst vorläufig vorgenommene Bewertung der identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zu ihren beizulegenden Zeitwerten wurde innerhalb des von IFRS 3 vorgesehenen Zeitraums von einem Jahr finalisiert und rückwirkend auf den Erwerbszeitpunkt angepasst. Aufgrund neuer im Bewertungszeitraum erlangter Erkenntnisse und Informationen wurde eine Anpassung des erworbenen Nettoreinvermögens, abzüglich nicht beherrschender Anteile, auf insgesamt € -1,0 Mrd. vorgenommen. Die übertragene Gegenleistung, die auch einen Barausgleich enthielt, der durch vertraglich angelegte Fortschreibungen anzupassen war, wurde zum Ablauf des Bewertungszeitraums mit insgesamt € 14,7 Mrd. bewertet. Somit ergab sich aus dem Unternehmenszusammenschluss ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 15,7 Mrd. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2020 nach den Vorgaben des IAS 36 für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung den bestehenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen und seit der Neusegmentierung zum 1. Januar 2020 bereits die innogy-Aktivitäten beinhalteten.
Aufgrund der hohen Komplexität der gesamten Transaktion, der hiermit verbundenen komplexen Ermittlung der übertragenen Gegenleistung, der Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume bei der Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sowie der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen des Unternehmenserwerbs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des E.ON-Konzerns war die Folgebilanzierung zu dem im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Erwerb der Netz- und Vertriebsaktivitäten der innogy SE von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Auswirkungen neuer Erkenntnisse und Informationen innerhalb des durch IFRS 3 eröffneten Bewertungszeitraums auf die zum 18. September 2019 erfolgte Erstkonsolidierung der innogy
gewürdigt. Hierbei lag ein Schwerpunkt auf der vertraglich angelegten Kaufpreisfortschreibung als Bestandteil der übertragenen Gegenleistung. Wir haben diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen, der im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Abrechnungsvereinbarung zwischen der E.ON SE und der RWE AG sowie den geleisteten Zahlungen gewürdigt. Des Weiteren haben wir den finalen Ansatz und die finale Bewertung der Vermögenswerte und Schulden beurteilt, die Gegenstand des Unternehmenserwerbs waren. Dies beinhaltete deren Identifizierung, die Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Bilanzierung zu ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt. In diesem Zusammenhang bildete die Befassung mit dem finalen externen Gutachten zur Kaufpreisallokation einen Schwerpunkt unserer Prüfung. Hierbei haben wir neben der Würdigung der fachlichen Qualifikation des externen Gutachters unter anderem die den Bewertungen zugrunde liegenden Modelle sowie die angewandten Bewertungsparameter und Annahmen auf ihre Angemessenheit hin beurteilt. Aufgrund der Besonderheiten bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses haben uns dabei unsere internen Bewertungsspezialisten unterstützt. Weiterhin haben wir die Ermittlung des finalen Geschäfts- oder Firmenwertes sowie dessen Allokation auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen gewürdigt. Hierbei lag unser Fokus auf der sachgerechten Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten, die aus den Synergien des Erwerbs der innogy Netz- und Vertriebsaktivitäten Nutzen ziehen sollen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die der Allokation zugrundeliegende Planung der Synergien, die dabei zugrunde gelegten Prämissen sowie die Zuordnung der direkten und indirekten Synergien kritisch gewürdigt. Ferner haben wir den methodischen Ansatz kritisch gewürdigt sowie die rechnerische Richtigkeit des der Allokation zugrundeliegenden Modells nachvollzogen. Die Würdigung der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben sowie die Darstellung im Rahmen der Segmentberichterstattung bildeten weitere Schwerpunkte unserer Prüfung. In Bezug auf die Neusegmentierung haben wir insbesondere beurteilt, ob die Zuordnung der innogy Gesellschaften zu den E.ON Berichtssegmenten gemäß den Vorgaben des IFRS 8 erfolgte.
Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die bilanzielle Abbildung des Unternehmenserwerbs, einschließlich der im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen des Bewertungszeitraums gemäß IFRS 3 rückwirkend vorgenommenen Anpassungen, sachgerecht erfolgte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind und die entsprechenden Anhangangaben sachgerecht sind.
3 Die Angaben der Gesellschaft zur Folgekonsolidierung sind in Textziffer 5 und Textziffer 33 des Konzernanhangs enthalten.
2 Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte
1 Im Konzernabschluss der E.ON SE zum 31. Dezember 2020 werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von € 17,8 Mrd. unter dem Bilanzposten "Goodwill" ausgewiesen. Der im Rahmen des Erwerbs der innogy Netz- und Vertriebsaktivitäten entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 15,7 Mrd. wurde im dritten Quartal 2020 für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung den bestehenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet und anschließend, zusammen mit den bereits bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerten, im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests überprüft.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal jährlich im vierten Quartal oder zusätzlich anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten zu, welche im E.ON-Konzern grundsätzlich den operativen Segmenten entsprechen. Im Rahmen des regulären Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierenden Einheiten - inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts - dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Grundlage der Bewertung im Rahmen eines Werthaltigkeitstests ist der mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelte Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Den Zahlungsströmen liegt hierbei die Mittelfristplanung des E.ON-Konzerns betreffend die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 zugrunde. Für Zwecke der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird der dreijährige Detailplanungszeitraum generell um zwei weitere Jahre verlängert und danach unter Annahme von langfristigen Wachstumsraten in einer ewigen Rente fortgeschrieben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer und regulatorischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Covid-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt jeweils mit den gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests war auf die bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2020 kein Wertminderungsbedarf zu erfassen.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Höhe der künftigen Zahlungsströme, des verwendeten Diskontierungszinssatzes sowie der Wachstumsrate abhängig. Darüber hinaus sind insbesondere die Annahmen über die langfristige Entwicklung der zugrundeliegenden Ergebnisbeiträge sowie der relevanten regulatorischen Einflussfaktoren von Bedeutung. Aufgrund der Komplexität der Bewertung und der mit den zugrunde gelegten Annahmen verbundenen erheblichen Unsicherheiten war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem nachvollzogen, ob das Bewertungsmodell zur Durchführung des Werthaltigkeitstests die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Standards sachgerecht abbildet und die Berechnungen in den Modellen korrekt erfolgen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsströme haben wir durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie durch Abgleich mit den aktuellen Budgets aus dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten Konzerninvestitions-, Finanz- und Personalplan für das Geschäftsjahr 2021, dem der Aufsichtsrat am 15. Dezember 2020 zugestimmt hat, sowie der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 beurteilt. Unter anderem haben wir die Herleitung der im Bereich der ewigen Rente angewandten langfristigen Wachstumsraten aus beobachtbaren Marktdaten sowie den Markterwartungen nachvollzogen und mit den verwendeten Kapitalkosten abgestimmt. Ferner haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beurteilt sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Annahmen über die langfristige Entwicklung der Ergebnisbeiträge sowie der relevanten regulatorischen Einflussfaktoren mit branchenspezifischen Erwartungen abgestimmt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Zahlungsströme nachvollzogen. Ferner haben wir im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte die sachgerechte Ermittlung und Zuordnung von Kosten für Konzernfunktionen sowie deren zutreffende Berücksichtigung bei den Werthaltigkeitstests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beurteilt. Abschließend haben wir die Ermittlung der Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten sowie deren rechnerische Gegenüberstellung mit dem jeweiligen erzielbaren Betrag gewürdigt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sind in Textziffer 15 des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei EON_SE_KA_zLB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seitdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 1965 erstmals die Anforderungen als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs.1 Satz 1 HGB erfüllte als Konzernabschlussprüfer der E.ON SE, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Aissata Toure.
Düsseldorf, den 16. März 2021
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Markus Dittmann | Aissata Toure |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüferin |
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung
An die E.ON SE, Essen
Wir haben den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB der E.ON SE, Essen, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht abzugeben.
Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die im nichtfinanziellen Bericht verwiesen wird.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― | Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― | Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeitern, die in die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben im nichtfinanziellen Bericht |
| ― | Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht |
| ― | analytische Beurteilung von Angaben im nichtfinanziellen Bericht |
| ― | Schriftliche Umfrage zur lokalen Datenerhebung und Genehmigung von Treibhausgasemissionen, um ein Verständnis dafür zu erhalten, wie die Daten erfasst wurden und wie mit potenziellen Fehlerquellen (z.B. unvollständigen oder falschen Daten) umgegangen wird |
| ― | Beurteilung der Darstellung der Angaben |
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Verwendungszweck des Vermerks
Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.
Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Essen, 15. März 2021
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Markus Dittmann | Hendrik Fink |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Organe
Aufsichtsrat (einschließlich Angaben zu weiteren Mandaten)
Dr. Karl-Ludwig Kley
Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE
-> Bayerische Motoren Werke AG1
-> Deutsche Lufthansa AG1 (Vorsitz)
Erich Clementi
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE
-> Deutsche Lufthansa AG1 (seit 5. Mai 2020)
Andreas Scheidt (bis 28. Mai 2020)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE; Gewerkschaftssekretär (ver.di)
Christoph Schmitz (seit 1. Februar 2020)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE;
Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, Bundesfachbereichsleiter, Finanzdienstleistungen, Ver- und Entsorgung, Medien, Kunst, Industrie sowie Telekommunikation/IT
-> innogy SE2 (seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE, bis 31. Dezember 2020)
-> AXA Konzern AG
-> Ruhrfestspiele Recklinghausen GmbH
Clive Broutta (bis 31. Januar 2020)
Hauptamtlicher Vertreter der Gewerkschaft General, Municipal, Boilermakers and Allied Trade Union (GMB)
Klaus Fröhlich
Ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayerische Motoren Werke AG
Ulrich Grillo
Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG
-> Rheinmetall AG1 (Vorsitz)
-> Grillo Zinkoxid GmbH2
\=>Zinacor S.A.2
Carolina Dybeck Happe
Senior Vice President and Chief Financial Officer der General Electric Company (GE)
Monika Krebber
Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der innogy SE (bis 31. Dezember 2020)
-> innogy SE2 (bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
-> innogy SE2 (seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE, bis 31. Dezember 2020)
Eugen-Gheorghe Luha
Vorsitzender des Gas-Gewerkschaftsverbands Gaz România;
Vorsitzender der Arbeitnehmervertreter Rumäniens;
Mitglied des SE-Betriebsrats der E.ON SE
Stefan May
Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE;
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westenergie AG/Westnetz GmbH (seit 1. Oktober 2020, vormals Gesamtbetriebsrat der Westnetz GmbH);
Vorsitzender des Betriebsrats der Region Münster der Westnetz GmbH
-> innogy SE2(bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
-> innogy SE2 (seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE, bis 31. Dezember 2020)
-> Westenergie AG2 (seit 1. Oktober 2020, vormals innogy Westenergie GmbH)
\=> innogy Westenergie GmbH2 (bis 30. September 2020)
-> E.ON Pensionsfonds AG2 (seit 1. Mai 2020)
Szilvia Pinczesne Marton
Vorsitzende des Betriebsrats der E.ON Del-dunantuli Äramhalozati Zrt.;
Mitglied des SE-Betriebsrats der E.ON SE
Miroslav Pelouch (seit 28. Mai 2020)
Stellvertretender Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates der E.ON SE;
Vorsitzender der Vereinigung der Basisorganisationen des Gewerkschaftsbundes ECHO Energiewirtschaft in den Gesellschaften der E.ON in der Tschechischen Republik;
Mitglied des Präsidiums des Gewerkschaftsbundes ECHO
\=> E.ON Energie a.s.2
\=> EG.D a.s.2 (seit 1. Januar 2021, vormals E.ON Distribuce a.s.)
Rene Pöhls
Stellvertretender Vorsitzender des SE-Betriebsrats der E.ON SE;
Vorsitzender des SE-Betriebsrats der innogy SE (bis 2. Juni 2020);
Stellvertretender Vor sitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE; Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG;
Vorsitzender des gemein samen Gesamtbetriebsrats und des gemeinsamen Betriebsrats Halle/Kabelsketal der envia Mitteldeutsche Energie AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH und Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
-> innogy SE2 (bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
-> envia Mitteldeutsche Energie AG2
Andreas Schmitz
Rechtsanwalt
-> HSBC Trinkaus & Burkhardt AG1 (bis 31. Dezember 2020), (Vorsitz bis 27. November 2020)
-> Scheidt & Bachmann GmbH (Vorsitz)
-> Commerzbank AG1 (seit 1.Januar 2021)
Dr. Rolf Martin Schmitz
Vorsitzender des Vorstands der RWE AG
-> RWE Generation SE2 (Vorsitz)
-> RWE Power AG2 (Vorsitz)
-> RWE Renewables GmbH2 (seit 15. Oktober 2020)
-> RWE Supply & Trading GmbH2
-> Amprion GmbH (bis 30. April 2020)
-> TÜV Rheinland AG
\=>Jaeger Grund GmbH & Co. KG (Jaeger Gruppe, Vorsitz)
\=>Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH
\=> KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG
Fred Schulz
Vorsitzender des SE-Betriebsrats der E.ON SE;
Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE;
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der E.DIS AG;
Vorsitzender des Betriebsrats der Region Ost der E.DIS Netz GmbH
-> E.DIS AG2
\=> Szczecinska Energetyka Cieplna Sp. z o.o.2
Dr. Karen de Segundo
Rechtsanwältin
Elisabeth Wallbaum
Referentin des SE-Betriebsrats der E.ON SE und des Konzernbetriebsrats der E.ON SE
Deborah Wilkens
Unternehmensberaterin
Ewald Woste
Unternehmensberater
-> Bayernwerk AG2
-> GASAG AG
-> GreenCom Networks AG
\=> Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
\=> Energie Steiermark AG
Albert Zettl
Stellvertretender Vorsitzender des SE-Betriebsrats der E.ON SE;
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.ON SE;
Vorsitzender des Spartenbetriebsrats der Bayernwerk AG;
Vorsitzender des Betriebsrats der Region Ostbayern der Bayernwerk Netz GmbH
-> Bayernwerk AG2
-> E.ON Pensionsfonds AG2 (seit 1. Mai 2020)
-> Versorgungskasse Energie VVaG i. L.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Präsidialausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Christoph Schmitz, stellvertretender Vorsitzender (seit 28. Mai 2020)
Andreas Scheidt, stellvertretender Vorsitzender (bis 28. Mai 2020)
Erich Clementi
Ulrich Grillo
Fred Schulz
Albert Zettl
Prüfungs- und Risikoausschuss
Andreas Schmitz, Vorsitzender
Fred Schulz, stellvertretender Vorsitzender
Carolina Dybeck Happe (bis 31. Dezember 2020)
Ulrich Grillo (seit 1. Januar 2021)
Rene Pöhls
Elisabeth Wallbaum
Deborah Wilkens
Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss
Dr. Karen de Segundo, Vorsitzende
Stefan May, stellvertretender Vorsitzender
Clive Broutta (bis 31. Januar 2020)
Klaus Fröhlich
Monika Krebber (seit 5. Februar 2020)
Eugen-Gheorghe Luha
Ewald Woste
Nominierungsausschuss
Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender
Erich Clementi, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Karen de Segundo
Vorstand (einschließlich Angaben zu weiteren Mandaten)
Dr. Johannes Teyssen
Geb. 1959 in Hildesheim,
Vorsitzender des Vorstands seit 2010
Mitglied des Vorstands seit 2004
Strategie & Innovation, Personal, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit, Recht, Compliance & Konzernsicherheit, Unternehmenskultur, Revision, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Arbeits- & Umweltschutz
-> innogy SE2 (Vorsitz, bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
\=> BP plc.1 (seit 1.Januar 2021)
\=> Nord Stream AG
Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum
Geb. 1967 in Ludwigshafen,
Mitglied des Vorstands der E.ON SE seit 2013
innogy-Integrationsprojekt, PreussenElektra, interne Beratung
Mitglied des Vorstands der innogy SE
(Vorsitz, bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
-> innogy SE2 (Vorsitz, seit 2. Juni 2020, vormals E.ON Verwaltungs SE)
\=> E.ON Italia S.p.A.2 (bis 26. Juni 2020)
-> Georgsmarienhütte Holding GmbH
Dr. Thomas König
Geb. 1965 in Finnentrop,
Mitglied des Vorstands seit 2018
Energienetze (inklusive Türkei), Einkauf
-> Avacon AG2 (Vorsitz)
-> Bayernwerk AG2 (Vorsitz)
-> E.DIS AG2 (Vorsitz, bis zum 29. April 2020)
-> envia Mitteldeutsche Energie AG2 (seit 7. Mai 2020)
-> HanseWerk AG2 (Vorsitz, bis 30. April 2020)
-> Westenergie AG2 (seit 1. Oktober 2020, vormals innogy Westenergie GmbH)
\=> innogy Westenergie GmbH2 (seit 13. Februar 2020 bis 30. September 2020)
\=> E.ON Česká republika s.r.o.2 (Vorsitz)
\=> EG.D a.s.2 (Vorsitz, vormals E.ON Distribuce a.s.)
\=> E.ON Hungária Zrt.2 (Vorsitz)
\=> E.ON Sverige AB2 (Vorsitz bis 10. März 2020)
-> Rheinenergie AG (seit 1. Oktober 2020)
-> Stadtwerke Essen AG (seit 25. Juni 2020)
\=> Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (seit 2. Juni 2020)
Dr. Marc Spieker
Geb. 1975 in Essen,
Mitglied des Vorstands seit 2017
Finanzen, Investor Relations, Mergers & Acquisitions, Rechnungswesen, Controlling, Risikomanagement, Steuern, S4-Transformation
-> E.ON Verwaltungs SE2 (Vorsitz, bis 1. Juni 2020)
-> innogy SE2 (bis 2. Juni 2020, Verschmelzung auf E.ON Verwaltungs SE)
-> Süwag Energie AG2 (seit 22. Juni 2020)
-> Westenergie AG2 (seit 1. Oktober 2020, vormals innogy Westenergie GmbH)
\=> innogy Westenergie GmbH2 (seit 13. Februar 2020 bis 30. September 2020)
\=> Nord Stream AG
Dr. Karsten Wildberger
Geb. 1969 in Gießen,
Mitglied des Vorstands seit 2016
Vertrieb und Kundenlösungen, Market Excellence, Energiemanagement, Marketing, Digitale Transformation & IT
-> E.ON Digital Technology GmbH2 (Vorsitz)
\=> E.ON Energie A.S.2 (Vorsitz)
\=> E.ON Italia S.p.A.2 (seit 26. Juni 2020)
\=> E.ON Sverige AB2
\=> Essent N.V.2 (Vorsitz, seit 3. September 2020)
Alle Angaben beziehen sich - wenn nicht anders angegeben - auf den 31. Dezember 2020, bei unterjährig ausgeschiedenen Organmitgliedern auf den Tag ihres Ausscheidens.
-> Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
\=> Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
1 börsennotierte Gesellschaft
2 Konzernmandat
Mehrjahresübersicht1, 2
| in Mio € | 2016 | 2017 | 2018 | 20196 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz und Ergebnis | |||||
| Umsatz | 38.173 | 37.965 | 30.084 | 41.284 | 60.944 |
| Bereinigtes EBITDA3 | 4.939 | 4.955 | 4.840 | 5.564 | 6.905 |
| Bereinigtes EBIT3 | 3.112 | 3.074 | 2.989 | 3.220 | 3.776 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | -16.007 | 4.180 | 3.524 | 1.792 | 1.270 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag der Gesellschafter der E.ON SE | -8.450 | 3.925 | 3.223 | 1.550 | 1.017 |
| Bereinigter Konzernüberschuss3 | 904 | 1.427 | 1.505 | 1.526 | 1.638 |
| Wertentwicklung | |||||
| ROCE (in Prozent) | 10,4 | 10,6 | 10,4 | 8,3 | 6,2 |
| Vermögens- und Kapitalstruktur | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | 46.296 | 40.164 | 30.883 | 75.786 | 75.484 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 17.403 | 15.786 | 23.441 | 22.294 | 19.901 |
| Gesamtvermögen | 63.699 | 55.950 | 54.324 | 98.080 | 95.385 |
| Eigenkapital | 1.287 | 6.708 | 8.518 | 13.248 | 9.055 |
| Gezeichnetes Kapital | 2.001 | 2.201 | 2.201 | 2.641 | 2.641 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 2.342 | 2.701 | 2.760 | 4.149 | 4.130 |
| Langfristige Schulden | 39.287 | 35.198 | 30.545 | 58.982 | 61.761 |
| Rückstellungen | 19.618 | 18.001 | 15.706 | 20.669 | 21.384 |
| Finanzverbindlichkeiten | 10.435 | 9.922 | 8.323 | 27.572 | 29.423 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Sonstiges | 9.234 | 7.275 | 6.516 | 10.741 | 10.954 |
| Kurzfristige Schulden | 23.125 | 14.044 | 15.261 | 25.850 | 24.569 |
| Rückstellungen | 12.008 | 2.041 | 2.117 | 4.019 | 3.904 |
| Finanzverbindlichkeiten | 3.792 | 3.099 | 1.563 | 3.841 | 3.418 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Sonstiges | 7.325 | 8.904 | 11.581 | 17.990 | 17.247 |
| Gesamtkapital | 63.699 | 55.950 | 54.324 | 98.080 | 95.385 |
| Cashflow/Investitionen und Kennziffern | |||||
| Operativer Cashflow4 | 2.961 | -2.952 | 2.853 | 2.965 | 5.313 |
| Zahlungswirksame Investitionen | 3.169 | 3.308 | 3.523 | 5.515 | 4.171 |
| Eigenkapitalquote (in Prozent) | 2 | 12 | 16 | 14 | 9 |
| Wirtschaftliche Netto-Verschuldung (31. Dezember) | 26.320 | 19.248 | 16.580 | 38.895 | 40.736 |
| Operativer Cashflow in Prozent des Umsatzes | 7,8 | - | 9,5 | 7.2 | 8,7 |
| Aktie und langfristiges Rating der E.ON SE | |||||
| Ergebnis je Aktie in € (Anteil der Gesellschafter der E.ON SE) | -4,33 | 1,84 | 1,49 | 0,68 | 0,40 |
| Dividende je Aktie5 (in €) | 0,21 | 0,30 | 0,43 | 0,46 | 0,47 |
| Dividendensumme | 410 | 650 | 932 | 1.199 | 1.225 |
| Moody's | Baa1 | Baa2 | Baa2 | Baa2 | Baa2 |
| Standard & Poor's | BBB+ | BBB | BBB | BBB | BBB |
| Mitarbeiter | |||||
| Mitarbeiter (31. Dezember) | 43.138 | 42.699 | 43.302 | 78.948 | 78.126 |
1 um nicht fortgeführte Aktivitäten angepasste Werte
2 GuV-Werte 2016 bereinigt um Uniper; Bilanzwerte 2016 ohne Uniper
3 bereinigt um nicht operative Effekte
4 entspricht dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit fortgeführter Aktivitäten; ab 1. Januar 2018 bis 18. September 2019 Segment Erneuerbare Energien und ab 18. September 2019 bis 30. Oktober 2020 innogy-Geschäft in Tschechien jeweils vollständig enthalten
5 für das jeweilige Geschäftsjahr; Vorschlag für 2020
6 Werte für 2019 um nachträgliche Effekte aus der innogy-Kaufpreisverteilung und aus dem Ausweis für sogenannte "Failed Own Use-Verträge" angepasst
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Produktion & Satz:
Jung Produktion, Düsseldorf
Finanzkalender
| 11. Mai 2021 | Quartalsmitteilung Januar - März 2021 |
| 19. Mai 2021 | Hauptversammlung 2021 |
| 11. August 2021 | Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2021 |
| 10. November 2021 | Quartalsmitteilung Januar - September 2021 |
| 16. März 2022 | Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 |
| 11. Mai 2022 | Quartalsmitteilung Januar - März 2022 |
| 12. Mai 2022 | Hauptversammlung 2022 |
| 10. August 2022 | Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2022 |
| 9. November 2022 | Quartalsmitteilung Januar - September 2022 |
Der vorliegende Geschäftsbericht wurde am 24. März 2021 veröffentlicht.
Dieser Geschäftsbericht enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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