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Energiekontor AG

Annual Report May 17, 2019

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Annual Report

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Energiekontor AG Bremen Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Kurzportrait der Energiekontor AG Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen Windkraft: Dafür steht Energiekontor seit fast 30 Jahren. 1990 in Bremerhaven gegründet, zählt das Unternehmen zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Windparks im In- und Ausland und wurde 2010 um den Bereich Solarenergie erweitert. Darüber hinaus betreibt Energiekontor Wind- und Solarparks mit einer Nennleistung von knapp 280 Megawatt (MW) im eigenen Bestand. Auch wirtschaftlich möchte die Energiekontor AG eine Pionierrolle einnehmen und in allen Zielmärkten schnellstmöglich die ersten Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren. Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Dortmund, Bernau bei Berlin und Potsdam. Außerdem ist das Unternehmen mit Niederlassungen in England (Leeds), Schottland (Glasgow), Portugal (Lissabon), den USA (Austin / Texas und Rapid City / South Dakota) und Frankreich (Toulouse, Rouen) vertreten. Die stolze Bilanz seit Firmengründung: 121 realisierte Windparks und sieben Solarparks mit einer Gesamtleistung von knapp 1 Gigawatt (GW). Das entspricht einem Investitionsvolumen von mehr als € 1,6 Mrd. Das Unternehmen ging am 25. Mai 2000 an die Börse. Die Aktie der Energiekontor AG (WKN 531350 / ISIN DE0005313506) ist im General Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden. Anlegerinformationen (Übersicht) scroll Börsennotierung Deutsche Börse, Frankfurt (handelbar an der Frankfurter Wertpapierbörse, XETRA sowie an allen anderen deutschen Handelsplätzen) Marktsegment General Standard Aktiengattung Inhaberaktie Branche Regenerative Energien Erstnotierung (IPO) 25. Mai 2000 WKN 531350 ISIN DE0005313506 Reuters EKT Beteiligungsstruktur 51,53 % Organe; 48,26 % Freefloat; 0,21 % Energiekontor AG Research Dr. Karsten von Blumenthal, First Berlin Guido Hoymann, Metzler Capital Markets Jan Bauer, Warburg Research Designated Sponsor ODDO SEYDLER BANK AG Finanzkalender 10.04.2019: Veröffentlichung Geschäftsbericht 2018 15.05.2019: Veröffentlichung Bericht zum 1. Quartal 2019 22.05.2019: Hauptversammlung der Energiekontor AG 30.08.2019: Veröffentlichung Halbjahresbericht 2019 15.11.2019: Veröffentlichung Bericht zum 3. Quartal 2019 25.-27.11.2019: Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt a. M. Investor Relations Peter Alex, Tel: +49 421 3304-126, E-Mail: [email protected], Internet: www.energiekontor.de/investor-relations Konzern-Kennzahlen der Energiekontor AG Ergebnis scroll in Mio. € 2018 2017 Umsatz 110,2 149,9 Gesamtleistung 128,7 202,1 EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen) 40,6 49,6 EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis) 22,1 32,9 EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) 9,6 16,7 Konzernjahresergebnis 6,7 11,9 Ergebnis pro Aktie (EPS) in € 0,46 0,82 Bilanz scroll in Mio. € 2018 2017 Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 204,0 193,7 Eigenkapital 68,4 70,2 Bilanzsumme 348,4 361,7 Eigenkapitalquote 19,6 % 19,4 % Fiktive Eigenkapitalquote (vgl. Ausführungen im Lagebericht auf Seite 73) 20,3 % 20,7 % Cashflow scroll in Mio. € 2018 2017 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Operativer Cashflow) 45,4 4,4 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 73,3 69,0 Zu den Pro-forma-Kennzahlen vgl. Hinweis auf Seite 198. Wind- und Solarparks der Energiekontor AG Brief an die Aktionäre Sehr geehrte Aktionäre, Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter, wir hatten schon früh prognostiziert, dass das Geschäftsjahr 2018 ein Übergangsjahr sein würde, in dem die ausgewiesenen Konzern-Kennzahlen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückbleiben würden. Genau so ist es gekommen. So gingen die Umsatzerlöse auf rund € 110,2 Mio. (2017: € 149,9 Mio.), das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) auf rund € 9,6 Mio. (2017: € 16,7 Mio.) und das Konzernjahresergebnis auf € 6,7 Mio. (2017: € 11,9 Mio.) zurück. Hauptgrund für diese Entwicklung war das in Deutschland in 2017 eingeführte Ausschreibungsverfahren für Onshore-Windanlagen. Dies hat zu einer gewissen Wettbewerbsverzerrung und Fehlsteuerung geführt und nicht nur Energiekontor, sondern auch viele andere Projektierer gezwungen, vorhandene Projekte umzuplanen oder teilweise umgenehmigen zu lassen, um eine wirtschaftliche Realisierung auf Grundlage der extrem gesunkenen Einspeisepreise möglich zu machen. Diese nachteiligen externen Rahmenbedingungen führten zu einer Verzögerung bei der Realisierung zahlreicher für 2018 vorgesehener Projekte. Auch 2019 werden wir von diesem Abschwung noch betroffen sein, doch gehen wir davon aus, dass sich die Aussichten ab der zweiten Jahreshälfte deutlich aufhellen werden. Mit unserer sehr gut gefüllten und belastbaren Projektpipeline im In- und Ausland, den großen Fortschritten bei der Realisierung von Projekten auf reiner PPA-Basis (PPA = Power Purchase Agreement; Stromabnahmevertrag ohne staatliche Förderung) sowie den erwarteten ersten Ergebnisbeiträgen aus den neuen Auslandsmärkten sollte 2019 etwas besser werden als 2018. Das Ertragsniveau der Vorjahre werden wir voraussichtlich in 2020 wieder erreichen und ab 2021 wollen wir neue Bestmarken setzen. Das operative Geschäft der Energiekontor AG entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018 weitgehend wie geplant. Die reine Betrachtung der Ergebnisse, ohne das nachhaltige Wachstumsmodell der Energiekontor zu berücksichtigen, führt jedoch zu einer falschen Wahrnehmung. Der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks wächst dadurch, dass Energiekontor Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Windparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die zukünftigen Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die zukünftige Projektentwicklung zur Verfügung, die das Wachstum treibt. Eine Übernahme in den Eigenbestand führt jedoch dazu, dass die Margen, die bei einem Projektverkauf als Gewinne aufgedeckt würden, in einem solchen Fall als stille Reserven im Anlagenbestand verbleiben. Im Jahr 2018 wurden ein Windpark, eine Einzelanlage und ein Solarpark in den Eigenbestand übernommen. Diese Strategie des nachhaltigen Wachstums werden wir auch im laufenden und in den kommenden Jahren weiter verfolgen. Insgesamt konnten in diesem Jahr drei Windparks, eine Einzelanlage und ein Solarpark mit insgesamt rund 47 MW Leistung in Betrieb genommen werden. Davon wurden zwei Windparks mit zusammen etwa 23 MW an Investoren verkauft; den Solarpark Garzau-Garzin hatte Energiekontor bereits Anfang des Jahres in den Eigenbestand übernommen. Aufgrund der stark gefallenen Zuschlagspreise in den Ausschreibungen des Jahres 2017 stellte das Jahr 2018 wie angekündigt branchenweit ein Übergangsjahr dar. Energiekontor hat diese Zeit genutzt, um wichtige Weichen für die kommenden Jahre zu stellen: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben weiter ihre ihnen eingeräumten Gestaltungsspielräume genutzt und Eigeninitiative gezeigt. In kleinen Projektgruppen werden kontinuierlich alle wesentlichen Prozesse auf Optimierungspotenziale untersucht. Dies hat zu erheblichen Kostensenkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette geführt, sodass dank verschiedener Effizienzmaßnahmen Energiekontor auch weiterhin in der Lage ist, trotz des verstärkten Margendrucks, wirtschaftlich rentable Wind- und Solarprojekte zu entwickeln. Durch die Vereinbarungen mit mehreren namhaften Turbinenherstellern über Paketabnahmen haben wir unsere Pipeline für die erfolgreiche Teilnahme an den bevorstehenden Ausschreibungen in Deutschland abgesichert. Darüber hinaus soll für vier genehmigte Großprojekte in Schottland demnächst der Bau beginnen. Wie bereits bei dem im Bau befindlichen Windpark Withernwick II plant Energiekontor die wirtschaftliche Realisierung dieser Projekte ohne staatliche Förderung allein auf Basis von langfristigen Stromabnahmeverträgen. Wie bekannt, möchte Energiekontor eine Pionierrolle in der Branche einnehmen und als einer der Ersten Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft, und damit in allen Zielmärkten schnellstmöglich die ersten Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen verwirklichen. In Deutschland konnten wir diesbezüglich jüngst einen beeindruckenden Meilenstein vermelden. Nach einer relativ kurzen Verhandlungszeit haben wir Mitte Februar veröffentlicht, dass wir mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für einen von Energiekontor geplanten Solarpark einen langfristigen PPA abgeschlossen haben. Der östlich von Rostock geplante Solarpark, den Energiekontor bauen und betreiben wird, soll mit einer installierten Leistung von circa 85 MW jährlich rund 88 GWh Strom produzieren. Das reicht aus, um den jährlichen Strombedarf von rund 25.000 Haushalten zu decken. Energiekontor wird das Projekt auf 120 Hektar landwirtschaftlicher Fläche in der Stadt Marlow und der Gemeinde Dettmannsdorf umsetzen. Die Inbetriebnahme des Solarparks ist für Ende 2020 vorgesehen. Der von EnBW und Energiekontor geschlossene Stromabnahmevertrag ist der erste seiner Art in Deutschland. Er ermöglicht, dass Energiekontor den Solarpark ohne EEG-Förderung bauen und betreiben kann. Die Vereinbarung sieht vor, dass EnBW 100 Prozent des Stroms zum Festpreis abnehmen wird. Im Rahmen der vereinbarten Vertragslaufzeit von 15 Jahren gehen die beiden Unternehmen von einer insgesamt produzierten Strommenge von rund 1,3 Terawattstunden (TWh) aus. Wir gehen davon aus, dass sowohl wir als auch Wettbewerber in naher Zukunft weitere PPA abschließen werden und der Energieerzeugungsmarkt sich dadurch dramatisch verändern wird. Die Realisierung förderungsfreier Projekte wird der erste Schritt sein, um mittelfristig Wind- und Solarparks mit Stromgestehungskosten unterhalb der Erzeugungskosten von Kohle- und Kernkraftwerken zu realisieren. Neben dem weiterhin gültigen Argument der viel höheren Umweltverträglichkeit spricht zukünftig damit auch die überlegene Wirtschaftlichkeit für Erneuerbare Energien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Ziel, möglichst 100 Prozent des gesamten Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie zu decken. Und gleichzeitig sichert uns diese Vorreiterrolle eine starke Wettbewerbsposition innerhalb der Branche. Nach einem herausfordernden Geschäftsjahr 2018 wollen wir im Verlauf des aktuellen Jahres wieder in die Erfolgsspur zurückkommen und die Schlagzahl erhöhen. Die Vielzahl unserer eingeleiteten Maßnahmen trägt langsam Früchte und wir haben unser Ziel klar vor Augen: Wir wollen nachhaltig wachsen und damit unserer Pionierrolle weiter gerecht werden. So wie wir heute aufgestellt sind, haben wir dafür die besten Voraussetzungen. Wir haben zuletzt viel Zuspruch von Investoren für die positiven Aussichten des Unternehmens sowie der Energiekontor-Aktie erhalten. Auch dies spornt uns an, weiterhin mit aller Kraft daran zu arbeiten, Energiekontor kontinuierlich zu verbessern. Wir bedanken uns bei allen Beschäftigten und Wegbegleitern und freuen uns darauf, diesen erfolgreichen Weg gemeinsam mit Ihnen, unseren Aktionären, zu gehen. Bremen, im April 2019 Der Vorstand Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Günter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben. Sitzungen und Teilnahme Im Geschäftsjahr 2018 haben insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen (9. April 2018, 16. Mai 2018, 26. September 2018 und 13. Dezember 2018) stattgefunden, in denen der Aufsichtsrat jeweils vollzählig vertreten war. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern und hat keine Ausschüsse gebildet. Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden sowohl in Sitzungen als auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden einstimmig gefasst. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in intensivem Kontakt und hat sich über den Gang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse informiert. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns. Das dominante Thema in der Aufsichtsratssitzung vom 9. April 2018 war die Feststellung des Jahresabschlusses 2017. Darüber hinaus wurden die aktuelle Erklärung zum Corporate Governance Kodex unterzeichnet und die Tagesordnung der Hauptversammlung 2018 genehmigt. Die Aufsichtsratssitzung am 16. Mai 2018 diente vor allem der Vorbereitung und Besprechung der anstehenden Hauptversammlung. In der Sitzung vom 26. September 2018 wurde festgestellt, dass das Geschäftsjahr 2018 sich wie erwartet bisher wirtschaftlich schwächer entwickelte als die vorangegangenen Geschäftsjahre. Hierbei wurde insbesondere das in Deutschland praktizierte Ausschreibungsmodell mit seinen Konsequenzen auf die Preisbildung thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt war die positive Entwicklung der Projektpipeline in Großbritannien. In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Effizienzprüfung in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Beim Rückblick auf das Gesamtjahr 2018 wurde festgestellt, dass das Geschäftsjahr 2018 insgesamt plangemäß verlief und alle für das Geschäftsjahr 2018 vorgesehenen Projekte planmäßig fertiggestellt worden waren. Außerdem wurden die Ziele für das Geschäftsjahr 2019 festgelegt. Corporate Governance Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Energiekontor AG sind nicht aufgetreten. Vorstand und Aufsichtsrat haben im April 2018 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.energiekontor.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 die im Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen. Darüber hinaus berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht und in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance bei der Energiekontor AG. Jahres- und Konzernabschluss Der in der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG und des Konzerns für das gleichlautende Geschäftsjahr geprüft. Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt. In seinem Prüfungsbericht erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Energiekontor AG die Regeln des HGB bzw. der IFRS eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen. Dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die AG und den Konzern sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 3. April 2019 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte die vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellten Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht. Damit war der Jahresabschluss 2018 der Energiekontor AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Dank Für die im Berichtsjahr 2018 geleistete, hervorragende Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus. Bremen, im April 2019 Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender des Aufsichtsrats Corporate Governance Bericht Der Deutsche Corporate Governance Kodex gilt seit dem Jahr 2002. Er wurde zuletzt im Februar 2017 aktualisiert und enthält Regelungen, Empfehlungen und Anregungen für eine sachgerechte und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der Kodex dient dazu, mehr Transparenz zu schaffen, um so das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Die Energiekontor AG begrüßt die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), die sowohl die Interessen der Unternehmen als auch der Anleger bzw. Investoren berücksichtigen. Für die Energiekontor als Konzern mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass eine gute Corporate Governance, welche die unternehmens- und branchenspezifischen Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Energiekontor AG ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2018 intensiv mit der Corporate Governance der Energiekontor AG und des Konzerns sowie mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Die Energiekontor AG hat in dem Berichtszeitraum mit einigen unternehmensspezifischen Ausnahmen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen. Aufsichtsrat und Vorstand der Energiekontor AG haben die vom Aktiengesetz geforderte Entsprechenserklärung im Berichtszeitraum im April 2018 und zuletzt im März 2019 abgegeben. Sie kann auf der Internetseite (www.energiekontor.de) unter dem Pfad "Investor Relations / Corporate Governance" dauerhaft eingesehen werden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Energiekontor AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG 1. Die Energiekontor AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung im April 2018 entsprechend der damals geltenden Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen: Ziff. 3.8 Abs. 3: Bei der von der Gesellschaft abgeschlossenen D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Angesichts der Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats und der gesetzlichen Mindestgröße von drei Mitgliedern wird dieses als nicht zweckdienlich erachtet. Vorstand und Aufsichtsrat sind darüber hinaus der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Ziff. 3.10 Satz 1: Vorstand und Aufsichtsrat sollen jährlich über die Corporate Governance berichten (Corporate Governance Bericht). Abweichend von dieser Empfehlung geben Vorstand und Aufsichtsrat keinen Corporate Governance Bericht ab. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass ein solcher Bericht aufgrund der Größe der Gesellschaft zusätzlich zur Entsprechenserklärung nicht notwendig ist. Ziff. 4.1.3: Der Vorstand soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Abweichend von diesen Empfehlungen sieht der Vorstand derzeit von der Einrichtung eines derartigen Compliance Management und Whistleblower Systems ab. In Anbetracht der überschaubaren Unternehmensstrukturen und Geschäftsprozesse sowie flacher Hierarchien ist die Erforderlichkeit eines Compliance Management und Whistleblower Systems bisher vergleichsweise gering. Durch eine enge Einbindung des Vorstands in die wesentlichen Geschäftsabschlüsse und Projekte sowie Unternehmensabläufe wird ein laufendes Monitoring über etwaige Risiken hinsichtlich möglicher Rechtsverstöße im Unternehmen sichergestellt. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Mitarbeitern und Vorstand statt, wobei eine unternehmensinterne Vertrauenskultur gepflegt wird. Jeder Beschäftigte der Energiekontor AG ist angehalten, auf kurzen Wegen ohne Reibungsverluste auch Missstände innerhalb des Unternehmens zu kommunizieren. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Beschäftigten, den adäquaten Kommunikationsweg zu wählen. Ziff. 4.1.5: Auch wenn der Vorstand die Zielsetzung verfolgt, Frauen zu fördern und weitere Frauen für Führungspositionen zu gewinnen, achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen ausschließlich auf die fachliche und persönliche Qualifikation des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerberin. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Die Vorgaben des Kodex schränken den Vorstand in seiner Auswahl geeigneter Kandidaten für zu besetzende Führungsfunktionen unangebracht ein. Ziff. 4.2.1 Satz 2: Aufgrund der überschaubaren Personenanzahl des Vorstands ist eine Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Auf diese Weise wird mit Blick auf die geringe Größe des Vorstands die erforderliche Flexibilität bei notwendigen Änderungen und damit eine effiziente Arbeitsteilung sichergestellt. Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3: Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der aktuellen Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds stehen und die übliche Vergütung nicht übersteigen, und wird auch künftig dafür Sorge tragen. Die Festlegung der Vorstandsvergütung orientiert sich gemäß der üblichen Ermittlungsmethode an dem Geschäftsumfang, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Strukturen von Vorstandsgehältern vergleichbarer Unternehmen. Zudem werden die einzelnen Aufgaben und Verantwortungsbereiche des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt. Soweit Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Kodex die bereits nach dem Aktiengesetz erforderliche Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert, wird insoweit eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat unterscheidet bei der Überprüfung der vertikalen Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen der Kodexempfehlung und führt auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durch. Die Führungsorganisation des Energiekontor-Konzerns ist geprägt durch eine vergleichsweise kleine Führungsmannschaft und eine flache Hierarchie. Die Abgrenzung eines "oberen Führungskreises" würde aus Sicht des Aufsichtsrats weder die tatsächliche betriebliche Organisation zutreffend widerspiegeln, noch wäre es betrieblich und organisatorisch sinnvoll. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung umfassend ohne die Bestimmung eines oberen Führungskreises sicherstellen zu können. Hinzu kommt, dass nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat Einzelheiten dieser neuen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 in Praxis und rechtswissenschaftlicher Literatur noch kontrovers diskutiert werden. Auch deshalb wird höchst vorsorglich eine Abweichung erklärt. Ziff. 4.2.3 Abs. 6: Die Hauptversammlung wird nicht einmalig über die Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder und sodann über deren Veränderung gesondert informiert, da die entsprechenden Informationen bereits im Jahresfinanzbericht enthalten sind, der allen Aktionären zur Verfügung steht. Ziff. 5.1.2: Der Aufsichtsrat entspricht nicht dieser Empfehlung, als er sich bei der Besetzung des Vorstands - abgesehen von der gesetzlich verpflichtenden Festlegung des Frauenanteils - ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten lässt und dem Geschlecht in diesem Zusammenhang keine vorrangige Entscheidungsrelevanz zuweist. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht festgelegt. Ältere Menschen sollen nicht diskriminiert werden. Die Zusammenarbeit orientiert sich an der persönlichen Leistung und dem fachlichen Hintergrund. Der Aufsichtsrat verzichtet aufgrund der Altersstruktur des Vorstands auch auf eine langfristige Nachfolgeplanung. Ziff. 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3: Der Aufsichtsrat der Energiekontor AG besteht aus nur drei Mitgliedern. Die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen, Prüfungsausschüssen und Nominierungsausschüssen ist - unter den spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft - nicht zweckmäßig und führt - anders als bei größeren Gremien - auch nicht zu einer Effizienzsteigerung. Deswegen ist es nicht sinnvoll, derartige Ausschüsse zu bilden. Alle Aufgaben, die dem Aufsichtsrat obliegen, werden gemeinschaftlich bearbeitet und verantwortet. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 und 5: Der Aufsichtsrat der Energiekontor AG benennt -abgesehen von der gesetzlich verpflichtenden Festlegung des Frauenanteils - keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und erarbeitet kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen mit dem Ziel, den Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dieses Vorgehen hat sich nach Überzeugung des Aufsichtsrats bewährt. Deshalb wird grundsätzlich keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. Folglich kann auch den weiter hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Ziffer 5.4.1 nicht gefolgt werden. Ziff. 5.4.6 Abs. 3: Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 3 wurde und wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen) nicht individualisiert, sondern im Gesamtumfang jährlich im Anhang oder im Lagebericht ausgewiesen. Aus den im Anhang oder im Lagebericht gemachten Angaben ergibt sich die Struktur und Höhe der Vergütung für den Aufsichtsrat. Die Energiekontor AG erachtet diese Angaben für ausreichend, um dem Informationsinteresse des Kapitalmarktes und der Aktionäre zu genügen. Auch wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich durch die Hauptversammlung beschlossen. Ziff. 7.1.4: Die Gesellschaft verzichtet im Konzernabschluss auf die Erläuterung der Beziehungen zu Aktionären, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind, da der Aufwand und die Kosten mit Blick auf die Größe der Gesellschaft als unangemessen betrachtet werden. 2. Die Energiekontor AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprechen: Ziff. 3.8 Abs. 3: Bei der von der Gesellschaft abgeschlossenen D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat sind darüber hinaus der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Ziff. 4.1.5: Bei der Besetzung von Führungsfunktionen orientiert sich der Vorstand an den Anforderungen der entsprechenden Funktion und sucht nach der bestmöglichen Person, die diese Anforderungen erfüllt. Stehen mehrere gleich qualifizierte Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, achtet der Vorstand bei der Besetzung auf die Vielfalt und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen im Unternehmen, ohne diese Kriterien zu einem vorrangigen Prinzip zu machen. Ziff. 5.1.2: Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands an der Eignung und Qualifikation und sucht nach der bestmöglichen Besetzung der Vorstandspositionen. Nach Auffassung der Gesellschaft würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung weiterer Kriterien die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand einschränken. Ziff. 5.4.1: Auch bei der Besetzung des Aufsichtsrats gilt, dass Eignung, Erfahrung und Qualifikation die maßgeblichen Auswahlkriterien sind. Eine Bindung an Vorgaben hinsichtlich der zukünftigen Besetzung schränkt die Flexibilität ein, ohne dass damit anderweitige Vorteile für das Unternehmen verbunden wären. Dies gilt umso mehr, als der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Ziff. 7.1.2: Die Energiekontor AG orientiert sich an den Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes, der eine Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums und eine Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums vorsieht. Weiterentwicklung der Corporate Governance Die Energiekontor AG entwickelt ihr Verständnis der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung kontinuierlich weiter fort. Einer professionellen und effizienten Unternehmensleitung und -kontrolle im Konzern liegen Governance-, Risiko- und Compliance-Systeme zugrunde. In erster Linie müssen Risiken dort verhindert werden, wo sie entstehen können, und wenn dies nicht möglich ist, müssen sie erfasst und reduziert werden. Um dies zu gewährleisten, sind möglichst automatisierte interne Kontrollen in den Geschäftsprozessen implementiert. Da dies nicht in jedem Fall vollumfänglich realisierbar ist, muss über weitere Kontrollmaßnahmen durch das Management die Wirksamkeit des Kontrollsystems sichergestellt werden. In zweiter Linie erfolgt dies z. B. durch Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Rahmen der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des Compliance Management Systems. Durch eine enge Verzahnung von internem Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliance Management Systems wird ein möglichst hoher Wirkungsgrad bei der Vermeidung und beim Management von Risiken gewährleistet. Das Management überwacht durch unabhängige Prüfungen die Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse und Systeme. Das Modell wird durch die externe Überwachung des Abschlussprüfers abgerundet. Angemessenes Kontroll- und Risikomanagement Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken gehört zur Corporate Governance bei der Energiekontor AG. Für eine professionelle Unternehmensführung ist ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Chancen und Risiken von grundsätzlicher Bedeutung. Es trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und durch Maßnahmen zu steuern. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Konzernrisiken. Im Aufsichtsrat steht die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems regelmäßig im Fokus. Die Energiekontor AG entwickelt die einzelnen Systeme und Maßnahmen kontinuierlich weiter und passt sie sich ändernden Rahmenbedingungen an. Wesentliche Merkmale unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems können Sie dem Chancen- und Risikobericht entnehmen. Compliance Compliance als konzernweite Maßnahme zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei der Energiekontor AG eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Zur Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien gibt es ein klares Bekenntnis: Verstöße werden im Sinne von "null Toleranz" nicht geduldet. Sämtlichen Hinweisen auf Fehlverhalten wird nachgegangen. Ziele des Aufsichtsrats und des Vorstands hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Sofern es zu keinem Rücktritt kommt, wird über die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erst die Hauptversammlung im Jahr 2023 entscheiden. Der bis dahin amtierende Aufsichtsrat steht unverändert hinter seiner Festlegung vom April 2018, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat der Energiekontor AG bei 0 Prozent liegt. Der Vorstand besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandspositionen derzeit bestmöglich besetzt sind und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher steht der Aufsichtsrat unverändert hinter seiner Festlegung vom April 2018, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Energiekontor AG bei 0 Prozent liegt. Zurzeit gibt es in der Energiekontor AG nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Der Vorstand hat die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 17 Prozent festgelegt. Derzeit beträgt der Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands 19 Prozent. Die Zielgröße ist somit erreicht. Vermeidung von Interessenkonflikten Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge. Die Vertragsbeziehungen im Geschäftsjahr werden im Vergütungsbericht dargestellt. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang des Konzernabschlusses unter VIII. 4 dargestellt. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte sowie Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat Gemäß Artikel 19 MAR sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der Energiekontor AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine entsprechenden Geschäfte der Gesellschaft gemeldet. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der Energiekontor AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, deren Leitung satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats übernimmt. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Anteilseigner können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihre Stimmen - ohne Bevollmächtigung eines Vertreters - schriftlich durch Briefwahl abzugeben. Auf der Website der Gesellschaft stehen den Aktionären frühzeitig alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Fragen an die Mitarbeiter der Investor-Relations-Abteilung zu richten. Transparenz durch hohe Informationsqualität Unser Dialog mit dem Kapitalmarkt folgt dem Anspruch, alle Zielgruppen umfassend, gleichberechtigt und zeitnah zu informieren und dabei bewertungsrelevante Fakten in möglichst hoher Qualität bereitzustellen. Die Präsentationen, die vor Analysten und Investoren gehalten werden, sind sehr zeitnah auf der Internetseite frei einsehbar. Dort stellt der Bereich Investor Relations auch umfangreiche Daten und Fakten zur Verfügung, die Analysten und Anleger unterstützen, unsere Geschäfte und deren Wertperspektiven besser zu verstehen und zu bewerten. Über die wiederkehrenden Termine, wie das Datum der Hauptversammlung oder die Veröffentlichungstermine der Zwischenberichte, unterrichten wir in einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Zwischenberichten sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist. Über aktuelle Entwicklungen im Konzern informiert ebenfalls unsere Internetseite. Dort werden sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Energiekontor AG in deutscher und englischer Sprache publiziert. Die Satzung der Gesellschaft ist auf der Website ebenso abrufbar wie die Konzernabschlüsse, Zwischenberichte und Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Alle Interessierten können sich auf der Internetseite zudem in einen IR-Verteiler eintragen, der sie stets aktuell über Neuigkeiten aus dem Konzern informiert. Erklärung zur Unternehmensführung Die aktuelle Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Energiekontor AG zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB ist auf der Internetseite der Energiekontor AG (www.energiekontor.de) unter dem Pfad Investor Relations / Corporate Governance / Erklärung zur Unternehmensführung allgemein und dauerhaft zugänglich. In der Erklärung werden die relevanten Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewendet werden, erläutert. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Vergütungsbericht Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder waren zum 31. Dezember 2018 am Kapital der Gesellschaft wie folgt beteiligt: scroll Name Funktion Stückzahl Prozent Dr. Bodo Wilkens Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.759.835 25,79 Günter Lammers Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.752.474 25,74 Bremen, im April 2019 Für den Aufsichtsrat Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender Unser Leitbild Als Pionier zu 100 % erneuerbare Energie Unsere Vision 100 % erneuerbare Energie - ein mühsamer aber lohnenswerter Weg Energiekontor hat eine klare Zukunftsvision: eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Diese Vision haben wir unserem Leitbild vorangestellt. Es ist selbstverständlich, dass wir dieses Ziel weder alleine noch in absehbarer Zeit erreichen werden. Aber es ist eine extrem lohnenswerte Aufgabe dazu beizutragen, sich diesem Ziel zu nähern. Das Bewusstsein an etwas Großem zu arbeiten, motiviert unsere Mitarbeiter stets aufs Neue. Seit ihren Anfängen müssen die erneuerbaren Energien mit dem Vorwurf leben, dass sie ihre Existenz nur üppigen Förderungen verdanken und dazu beigetragen haben, die Strompreise vor allem für Verbraucher nach oben getrieben zu haben. Bei dieser Argumentation wird nicht berücksichtigt, dass auch die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen und die Atomenergie bis heute stark subventioniert wurden. Doch anders als bei den Erneuerbaren werden diese nicht auf der Stromrechnung ausgewiesen. Der beste Weg, um diesen Widerständen zu begegnen und eine nachhaltige Durchdringung des Energiemarktes mit erneuerbaren Energien zu erreichen, sind Erzeugungskosten für den Strom aus erneuerbaren Energien, die unterhalb der Kosten für die fossile und nukleare Stromerzeugung liegen. Hier wird Energiekontor einen wichtigen Beitrag leisten. Wir gehen als Pionier voran und planen heute schon Wind- und Solarparks, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. "Da zunehmend mehr Windparks aus der EEG-Vergütung herauslaufen, wird das Thema Repowering immer wichtiger. ANJA DAMMEYER, LEITUNG REPOWERING Zunehmend spricht damit neben dem weiterhin gültigen Argument der viel höheren Umweltverträglichkeit dann auch die überlegene Wirtschaftlichkeit für erneuerbare Energien. Aber auch der gesellschaftliche Rückhalt wird sich wieder deutlich erhöhen, wenn der Ausbau von Wind- und Solarenergie nicht mehr zu steigenden Strompreisen sondern mittelfristig sogar zu sinkenden führen wird. Der Siegeszug der erneuerbaren Energien hat nun neuen Schub erhalten. Das Potenzial von Sonne und Wind Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei von höchster Bedeutung. Entsprechend überrascht es nicht, dass die akkumulierte Leistung an erneuerbaren Energien auch in 2018 einen erneuten Anstieg verzeichnete. Am Ende des Jahres waren weltweit rund 590 GW an Windenergie und knapp 500 GW an Photovoltaik-Leistung installiert, was einer Wachstumsrate von knapp 10 Prozent bzw. fast 25 Prozent entsprach. Auch wenn Deutschland schon lange nicht mehr das Land mit den höchsten Installationswerten ist - diese Rolle hat schon vor einigen Jahren China übernommen -, so bleibt das Ergebnis des stetigen Ausbaus erneuerbarer Energien über die vergangenen Jahre beachtlich. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Deutschland betrug 2018 bereits 35,2 Prozent und damit genauso viel wie die Stein- und Braunkohle zusammen. Dabei trug die Windenergie an Land mit 14,5 Prozent den mit Abstand größten Anteil bei, gefolgt von der Stromerzeugung aus Photovoltaik mit 7,1 Prozent. Bruttostromerzeugung in Deutschland 2018 Quelle: Agentur für erneuerbare Energien e. V., 2019 Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 mindestens einen Anteil von 80 Prozent erneuerbare Energien an der Stromversorgung zu erreichen. Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) wurde ein Zwischenziel definiert, nach dem der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu erhöhen ist. Auch andere Länder haben sich ambitionierte Ziele gesetzt: In Frankreich wurde Mitte 2015 ein eigenes Energiewende-Gesetz verabschiedet. Bis 2030 soll der Anteil an erneuerbaren Energien dort auf 40 Prozent steigen bei gleichzeitiger Verminderung des Anteils an Kernenergie. Auch für GesamtEuropa gelten verbindliche Vorgaben. Die Europäische Union hat 2007 das 20 / 20 / 20-Ziel beschlossen: Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber 1990, Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 Prozent und Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020. Diese Ziele wurden vom Europäischen Rat auf 40 Prozent, 27 Prozent und 27 Prozent für das Jahr 2030 aufgestockt. Weltweit haben sich 144 Staaten eigene Ziele für den Ausbau regenerativer Energien gesetzt. 138 Staaten und Regionen setzen Politikmaßnahmen ein, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung zu erhöhen. Im Bereich der Windenergie rechnet das Global Wind Energy Council (GWEC) mit einem jährlichen Zuwachs der weltweiten Windenergiekapazität von rund 55 GW und mehr in den nächsten fünf Jahren, wobei Asien und hier vor allem China seine Führungsrolle beim Ausbau voraussichtlich weiter ausbauen wird. "Eine Energieversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien in Deutschland ist möglich. Davon sind wir als Pionier der Branche überzeugt und leisten seit fast 30 Jahren dazu unseren Beitrag. CERSTIN KRATZSCH, LEITUNG ANLEIHE-VERTRIEB Wie schon in 2017 wurden auch in 2018 mit einer Gesamtleistung von etwa 23 GW wieder die meisten neuen Windparks in China errichtet. Aber auch die USA werden ein immer wichtigerer Markt. Hier erreichte der Zubau eine Größenordnung von 7,6 GW. Damit werden in China und den USA zusammen mehr als die Hälfte der weltweit neuen WindkraftanIagen errichtet. Der weltweite Photovoltaik-Ausbau sollte sogar noch stärker voranschreiten als die Windenergie. Die PV Market Alliance, ein Zusammenschluss führender Marktforscher, geht für 2019 von einem weltweiten Zuwachs der installierten Leistung von 120 GW aus, was einem Anstieg von gut 20 Prozent entspricht. Die Energiewende Nicht mehr nur eine deutsche Idee Der Ausbau erneuerbarer Energien hat sich auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Weltweit befinden sich die Energiemärkte im Wandel, konventionelle Energiequellen und fossile Energieträger werden immer mehr durch den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen ergänzt oder ersetzt. Die globale Energiewende wird insbesondere von folgenden Faktoren maßgeblich bestimmt: ― Den negativen Auswirkungen des Klimawandels und damit einhergehend neue und strengere internationale Abkommen zum Klimaschutz und zur Bekämpfung der Erderwärmung wie z. B. das Pariser Klimaschutzabkommen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere nationale und supranationale Initiativen und Maßnahmen für die Erreichung von Klimazielen, des Ausstiegs aus der Atomenergie und für die Schaffung einer kohlenstofffreien Wirtschaft. ― Privatwirtschaftliche Initiativen wie "RE100" zeigen, dass auch Unternehmen ein zunehmendes Interesse daran haben, einen Großteil ihres Energiebedarfs über Erneuerbare Energien abzudecken, auch ohne staatliche Vorschriften und Gesetzesinitiativen. Die Gründe dafür sind vielfältig, neben Aspekten der Nachhaltigkeit sowie Image- und Reputationsgewinnen spielen auch die zunehmende Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien sowie die langfristige Planbarkeit der Energiekosten durch den Abschluss langfristiger Stromabnahmeverträge eine wesentliche Rolle. ― Der deutliche Preisrückgang bei den Stromgestehungskosten insbesondere im Bereich der Photovoltaik und der Windkraft hat die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich erhöht. ― Die höhere Wirtschaftlichkeit wird auch durch die rasche technische Weiterentwicklung und den deutlichen Preisrückgang bei dem Einsatz moderner Speicherkapazitäten getrieben. Die Batteriespeicherung ermöglicht zukünftig eine von meteorologischen Gegebenheiten unabhängigere Energieversorgung auf Basis der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Die künftige Kopplung von erneuerbaren Energien und Batteriespeichern bietet ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und hat das Potenzial, das überlegene Energiesystem der Zukunft zu werden. ― Darüber hinaus steigt weltweit auch der Energiebedarf weiter an. Die Digitalisierung der Wirtschaft, die fortschreitende Urbanisierung der Gesellschaft sowie das Thema Elektromobilität haben einen weiteren Anstieg des globalen Energiebedarfs zur Folge. Bis 2040 wird gegenüber dem Basisjahr 2015 mit einem Anstieg des weltweiten Energiebedarfs von rund 30 Prozent gerechnet. "Die Auslandsmärkte wenden für Energiekontor immer wichtiger. Die äußeren Bedingungen für Wind- und Solarenergie sind an vielen Orten besser als in Deutschland. GUY WILSON, LEITER US Der Schutz des Klimas und eine sichere Energieversorgung gehören für Energiekontor zu den wichtigsten globalen Herausforderungen. Erneuerbare Energien, Energieeinsparungen und der Einsatz effizienter Technologien sind zentrale Strategien, um diese Herausforderungen zu meistern. Energiekontor hat sich den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien aus Wind- und Sonnenkraft zur Aufgabe gemacht. Insofern leistet Energiekontor durch diese strategische Positionierung einen wichtigen Beitrag zur Vision von 100 Prozent erneuerbaren Energien. Drei Säulen des Erfolgs Das Geschäftsmodell von Energiekontor besteht aus drei sich gegenseitig unterstützenden Bereichen: der Projektentwicklung in ausgewählten Ländermärkten und Schwerpunktregionen, dem Betrieb konzerneigener Wind- und Solarparks und der Optimierung der Wertschöpfung durch Betriebsführung, Effizienzsteigerung und Innovation. "Unfere Effzienzmaßnahmen in allen Bereichen der Projektentwicklung ermöglichen uns den erfolgreichen Verkauf von Projekten an unterschiedliche Investorengruppen." LARS HEINRICH, SALESMANAGER Projektentwicklung Energiekontor schaut auf nahezu 30 Jahre Erfahrung in der Projektentwicklung zurück. Von der Standortakquisition über die Planung und Finanzierung bis hin zum schlüsselfertigen Bau der Wind- und Solarparks ist die Projektentwicklung das Kerngeschäft der Gruppe. In sechs Ländern ist Energiekontor als Experte und Ansprechpartner mit eigenen Teams direkt vor Ort. Mittlerweile hat das Unternehmen Wind- und Solarparks mit einer Gesamtleistung von rund 1 GW realisiert. Die erzeugte Strommenge entspricht einem Bedarf von über 600.000 Haushalten in Mitteleuropa; in etwa dem Bedarf von München. Neben der Entwicklung von Windparks baut das Unternehmen den Solarbereich deutlich aus. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA und in Frankreich sollen in den nächsten Jahren großflächige Photovoltaik-Parks nach den Plänen der Energiekontor-Gruppe entstehen. Weltweit sinken die Vergütungen für den Strom aus Wind- und Solarparks durch den Wegfall von Förderprogrammen und aufgrund fallender Gestehungskosten. Darauf bereitet sich Energiekontor seit Jahren vor und hat eine Reihe von Effizienzmaßnahmen zur Kostenreduktion entwickelt. Energiekontor möchte einen wichtigen Beitrag zur Marktdurchdringung der erneuerbaren Energien leisten und strebt daher an, in allen adressierten Märkten als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks zu Stromgestehungskosten zu realisieren, die unterhalb derer von fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken liegen. Eigenparkbestand Neben der Projektentwicklung hat Energiekontor im Laufe der letzten Jahre einen Bestand an konzerneigenen Wind- und Solarparks aufgebaut. Dieser Eigenbestand ermöglicht dem Unternehmen kontinuierliche Einnahmen aus dem Stromverkauf zur Deckung der Kosten aus der Projektentwicklung und damit Unabhängigkeit und Flexibilität durch eine stabile Liquiditätsbasis. Selbst in Zeiten ungünstiger Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung erlaubt dies den Erhalt eines gleichmäßigen Personalstands bei einem konstanten Niveau an Vorlaufkosten. Das Eigenparkportfolio soll hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte weiter ausgebaut werden. Neben Onshore-Windparks sollen zukünftig auch vermehrt Solarparks in den Eigenbestand übergehen. Die Anlagen im aktuellen Eigenbestand befinden sich in Deutschland, Großbritannien und Portugal. Die Verteilung auf unterschiedliche Windregionen und der in Angriff genommene Ausbau von Solarparks im Eigenbestand sorgen für eine natürliche Diversifikation und eine Verstetigung des Cashflows auch bei jährlichen regionalen Schwankungen der Windstärken und der Solareinstrahlung. Betriebsführung Energiekontor übernimmt für die selbst entwickelten Projekte in der Regel die Betriebsführung unabhängig davon, ob diese veräußert werden oder im Eigenbestand verbleiben. Dadurch werden zusätzlich zu den Stromerträgen aus Eigenparks kontinuierliche Erträge erwirtschaftet. Dazu gehören sowohl kaufmännische Dienstleistungen, wie die Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorfälle mit Energieversorgern, Verpächtern und Investoren, als auch das technische Management vom Monitoring über die Wartung bis hin zur Implementierung von Maßnahmen zur Leistungsverbesserung und Laufzeitverlängerung. Hier fließen die langjährigen Erfahrungen aus dem ständig optimierten Betrieb der konzerneigenen Parks ein. Energiekontor plant, diesen Service für Dritte deutlich auszubauen. Nachhaltig wachsen Das Wachstumsmodell von Energiekontor Als Pionier der Energiewende wird Energiekontor von der Vision einer 100-prozentigen Deckung der Stromnachfrage durch erneuerbare Energien geleitet. Daher hat sich das Unternehmen auf seine Fahne geschrieben, die wirtschaftlichsten Projekte im Bereich der Windkraft und Photovoltaik zu realisieren, um auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen weiter wachsen und sich bei den Stromgestehungskosten mit der konventionellen Energieerzeugung vergleichen zu können. Den Generator und das Kernelement des Wachstumsmodells bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den Wind- und Solarparks erzeugten Stroms werden kontinuierliche Erträge generiert. Zusammen mit den stetigen Einnahmen aus der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sorgen diese Erträge aus dem Stromverkauf für eine finanzielle Stabilität und bilden die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmens. Mit den durch die Eigenparks und die Betriebsführung erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab. Die Erträge aus dem Verkauf der entwickelten Wind- und Solarparks bestimmen maßgeblich das ausgewiesene Jahresergebnis und werden zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet. Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition sowie die Expansion in neue Märkte voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt oder externe operative Windparks zukauft. Je mehr Wind- bzw. Solarparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die zukünftigen Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, die das Wachstum forcieren. Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen führen und den Cash-Überschuss aus der Stromerzeugung weiter erhöhen. Das Wachstumsmodell von Energiekontor Pionierrolle für Energiekontor Ein wichtiger Meilenstein, um Strom aus Wind- und Solarparks ohne staatliche Fördermaßnahmen zu reinen Marktpreisen anbieten zu können, sind langfristige Stromabnahmeverträge mit großen Industriepartnern oder anderen Stromabnehmern. Diese sichern sich dadurch über lange Zeiträume feste Strompreise, die sie vor extremen Schwankungen und deutlich steigenden Strompreisen an den Strombörsen schützen. Dieser langfristige Vorteil ist vielen großen Industrieunternehmen und Energieversorgern einen kurzfristig höheren Strompreis wert. In Großbritannien hat Energiekontor bereits seit vielen Jahren erfolgreich Erfahrungen mit PPA gesammelt und dadurch Vertrauen bei großen Industriepartnern gewonnen. In der Vergangenheit gab es hier zusätzlich zum PPA noch verschiedene Förderprogramme, die jedoch 2016 weggefallen sind. Dank der oben beschriebenen Maßnahmen ist Energiekontor jedoch bereits heute in der Lage, Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien allein auf Grundlage von PPA wirtschaftlich realisieren zu können. Insbesondere in Schottland, wo bei exzellenten Windbedingungen großflächige Windparks geplant sind, sollen solche Projekte entstehen. In den USA ist bei der Entwicklung großflächiger Solarparks in der Region WestTexas ebenfalls der Abschluss von PPA vorgesehen. Und auch in Deutschland finden Gespräche mit Industriekunden zu langfristigen Stromabnahmeverträgen statt. Im Februar 2019 konnte Energiekontor den Abschluss eines langfristigen PPA mit der EnBW verkünden. Dieser Stromabnahmevertrag ist der erste seiner Art in Deutschland und ermöglicht, dass Energiekontor den Solarpark ohne EEG-Förderung bauen und betreiben kann. Die Vereinbarung sieht vor, dass EnBW 100 Prozent des Stroms zum Festpreis abnehmen wird. Im Rahmen der vereinbarten Vertragslaufzeit von 15 Jahren gehen die beiden Unternehmen von einer insgesamt produzierten Strommenge von rund 1,3 TWh aus. Regionale Präsenz als Wettbewerbsvorteil Energiekontor lebt das Regionalprinzip. Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern, deren Aktivitäten flächendeckend auf möglichst große Gebiete verteilt sind, konzentriert sich die Energiekontor AG auf bestimmte Schwerpunktregionen, um dadurch eine starke regionale Präsenz und eine langfristige Verankerung zu erreichen. Überall dort, wo Energiekontor national und international Wind- und Solarparks projektiert, ist das Unternehmen mit eigenen Büros vor Ort, deren spezialisierte Mitarbeiter mit Kultur, Sprache und Abläufen bei der Projektentwicklung in der jeweiligen Region vertraut sind und somit eine effektive und maßgeschneiderte Planung und Steuerung der Projekte gewährleisten. Das ist der Grund, warum der Großteil der Parks in einem Radius von ca. zwei Autostunden um die Büros entstanden ist bzw. entsteht. Diese Vorgehensweise der kurzen Wege hat sich bewährt und trägt bei allen Gesprächspartnern zur Vertrauensbildung bei. Energiekontor ist ein angesehener und zuverlässiger Partner und bietet den lokalen Gemeinden und Kommunen ein hohes Maß an Kompetenz und langjähriger Erfahrung. Die regionale Aufstellung erlaubt es, auf die jeweiligen Bedürfnisse von Kommunen, Anwohnern und Grundstückseigentümern in besonderer Weise einzugehen. Die intensive Zusammenarbeit mit Stadtwerken, Handwerk und Banken sowie Angebote zur Bürgerbeteiligung an den entwickelten Projekten fördern zudem die Wertschöpfung auf regionaler Ebene. Das alles schafft Vertrauen und erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Da sich die regionale Präsenz im Laufe der Jahre für alle Beteiligten als eine wichtige und wertvolle Voraussetzung für die erfolgreiche Projektentwicklung bewährt hat, geht Energiekontor auch bei der Erschließung von Auslandsmärkten nach diesem Prinzip vor. Unsere Ländermärkte und Schwerpunktregionen Die langjährigen Kernmärkte von Energiekontor sind Deutschland, das Vereinigte Königreich und Portugal. Zur Verstärkung der Internationalisierung und zur Diversifikation der Geschäftstätigkeiten wurden sie um die Märkte USA und Frankreich erweitert. Insbesondere auch von diesen neuen Märkten versprechen wir uns einen substanziellen Beitrag zum weiteren Unternehmenswachstum. Zwischenzeitlich hatten wir auch die Niederlande als neuen Markt adressiert. Aufgrund der langen Projektentwicklungszeiträume von fünf bis sieben Jahren, ausgeprägter Widerstände in der Bevölkerung, relativ kleiner Projektgrößen und insgesamt eines relativ kleinen Marktpotenzials schätzen wir die Perspektiven im Vergleich zu den anderen Zielmärkten als unterdurchschnittlich ein. Deshalb haben wir zwischenzeitlich den Ausstieg aus diesem Markt beschlossen. Deutschland Seit der Einführung des Stromeinspeisegesetzes und des späteren EEGs gilt Deutschland als Wegbereiter für den Ausbau der regenerativen Energien in Europa. Die Nuklearreaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 und der darauf folgende, erneute Beschluss der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie haben den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beschleunigt. Mit der Einführung des Ausschreibungssystems in Deutschland für Solar (2015) und Onshore-Wind (2017) sind die Preise für die Vergütung des Stroms aus Wind- und Solarparks stark gesunken. Dank der vorausschauenden Entwicklung, einer Vielzahl von Effizienzmaßnahmen und Kosteneinsparungen ist Energiekontor jedoch weiterhin in der Lage, wirtschaftlich profitable Projekte zu realisieren. Allerdings mussten hierfür im abgelaufenen Geschäftsjahr einige Projekte z. B. mit höheren Anlagen und leistungsstärkeren Turbinen neu geplant werden. Durch die konsequente Akquisitionstätigkeit der Energiekontor-Gruppe in den Schwerpunktregionen Niedersachsen, Nord- und Süd-Nordrhein-Westfalen sowie Brandenburg konnte das Unternehmen eine nachhaltige Projektpipeline für die nächsten Jahre aufbauen. Im Bereich Solar werden neben den Schwerpunktregionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Akquisitionstätigkeiten auch in Schleswig-Holstein, Bayern und BadenWürttemberg durchgeführt. Mit mittlerweile sieben Zuschlägen für Photovoltaik (PV)-Projekte hat Energiekontor gezeigt, dass es auch bei der Ermittlung der Stromvergütung über Auktionsverfahren erfolgreich agiert. Großbritannien Großbritannien ist und bleibt einer der Hauptmärkte für die Projektentwicklung der Energiekontor-Gruppe. Nach dem Wegfall der Fördermaßnahmen für Onshore-Wind konzentriert sich Energiekontor hier auf großflächige Standorte mit hervorragenden Windbedingungen, wie sie vor allem in Schottland zu finden sind. Dort hat das Unternehmen mit einem Büro in Glasgow und dem in Vorbereitung befindlichen Büro in Edinburgh durch seine intensive Akquisitionstätigkeit eine gut gefüllte Projektpipeline erarbeitet. Aber auch in England und Wales realisiert Energiekontor weiterhin Projekte. Die Basis bilden in den meisten Fällen langjährige Stromabnahmeverträge mit großen Industriekunden. Auf dieser Basis plant die Energiekontor-Gruppe Projekte ohne jegliche Fördermaßnahmen, und unterstreicht damit ihre Pionierrolle bei der Realisierung von Windparks zu reinen Marktpreisen. Inwieweit der Brexit mit möglichen Einfuhrzöllen sowie Währungs- und Zinsschwankungen Einfluss auf das Geschäft von Energiekontor haben wird, bleibt abzuwarten. Soweit möglich, sind solche Effekte in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Unternehmens präventiv bereits eingepreist und, wo es innerhalb der Projektfinanzierung wirtschaftlich sinnvoll war, abgesichert worden. Portugal Portugal verfügt über eine Vielzahl von windreichen Standorten. Im Süden des Landes herrschen zudem gute Einstrahlungsbedingungen für die Umsetzung von Solarprojekten. Seit vielen Jahren gibt es jedoch keine neue Ausschreibung für Netzanschlüsse mehr. Neue Projekte können nur zu allgemeinen Marktbedingungen beantragt werden. Daher beschränken sich die Aktivitäten von Energiekontor in Portugal weiterhin auf das Management bestehender Windparks und die Ausstattung eigener Anlagen mit der Rotorblattverlängerung. Diese Anwendung erhöht nicht nur den Ertrag für konzerneigene Anlagen, sondern liefert auch wichtige Daten für die Weiterentwicklung und die Vermarktung dieser innovativen Technologie. Ende Dezember 2018 veröffentlichte die portugiesische Regierung den PNEC (National Energy and Climate Plan), um das gemeinsame europäische Ziel von 32 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Dieser PNEC ist die portugiesische Strategie für erneuerbare Energien für den Zeitraum 2021 bis 2030 und ersetzt den vorherigen mit dem Endziel 2020. Aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung besteht ein großes nationales und internationales Interesse an Solarprojekten im Zentrum und Süden Portugals. Noch herrscht in Portugal nicht vollständige Klarheit darüber, wie der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien von regulatorischen Maßnahmen flankiert wird. Wir werden den Markt weiter beobachten und schließen nicht aus, dass wir zukünftig uns erneut dort engagieren werden. Niederlande Die Aktivitäten in den Niederlanden werden eingestellt, da der Markt sich als rechtlich kompliziert erweist, bislang kaum Akquisitionsfortschritte erzielt wurden und ein insgesamt sehr starker Wettbewerb um die knappen Flächen zu beobachten ist. Hinzu kommen die langwierigen Projektentwicklungszeiträume und das vergleichsweise geringe Marktpotenzial. Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoller, die vorhandenen Ressourcen auf andere, margenstärkere Zielmärkte und Bereiche umzuorientieren, anstatt einen kleinen Bereich mit geringen Aussichten auf Dauer aufrechtzuerhalten. USA In den USA hat Energiekontor nach eingehenden Analysen die Regionen South Dakota und West-Texas für die Entwicklung von Onshore-Wind- und Solarprojekten identifiziert. Im Norden des Landes herrschen mit Windgeschwindigkeiten in 80 Meter Höhe von 8 bis 10 m / s Bedingungen, wie man sie in Europa fast ausschließlich auf freier See vorfindet. Demgegenüber gehört der Südwesten der USA - und damit auch West-Texas - mit gegenüber Deutschland doppelt so hohen durchschnittlichen Globalstrahlungswerten von über 2.000 kWh / m2 pro Jahr zu den sonnenreichsten Regionen der Erde. Wegen der schnelleren Umsetzbarkeit konzentriert sich Energiekontor zunächst auf die Entwicklung von Solarprojekten. Dafür wurde vor Ort eine eigene Gesellschaft gegründet. Von Austin aus wird die Projektentwicklung mit eigenen lokal gut vernetzten Mitarbeitern vorangetrieben. Flächennutzungsrechte für mehrere Hundert Megawatt zur Entwicklung von Photovoltaik-Projekten wurden bereits gesichert. Sobald die ersten PPA abgeschlossen sind, sollen die Projektrechte an geeignete Investoren veräußert werden, um erste Erfahrungen im US-Markt zu sammeln. Im nächsten Schritt ist dann auch die Realisierung von Solarparks durch Energiekontor in Texas geplant. Ein ähnlicher Ansatz wird mit den Windaktivitäten in South Dakota verfolgt. Frankreich Auch in Frankreich hat Energiekontor die Aktivitäten ausgebaut. Für die Entwicklung von Onshore-Windparks wurde die Region Normandie um die Stadt Rouen an der Nordwestküste Frankreichs ausgewählt. Unsere Solaraktivitäten werden wir um den Standort Toulouse im Süden des Landes entwickeln. Während die Küstenstandorte hervorragende Windbedingungen von mehr als 8 m/s aufweisen, liegen im Süden des Landes die Globalstrahlungswerte von jährlich 1.300 bis 1.700 kWh/m2 weit über dem Durchschnitt in Deutschland. Wie in den USA liegt auch in Frankreich der Schwerpunkt zunächst auf der Entwicklung von Solarprojekten. In 2018 erfolgte die Gründung eines Büros im Raum Toulouse, von wo aus die französischen Solaraktivitäten koordiniert werden. Anfang 2019 wurde ein Büro in Rouen eröffnet. Von dort aus werden die französischen Windprojekte vorangetrieben. Stille Reserven bei den Parks im Eigenbestand Die nachhaltige Unternehmensstrategie von Energiekontor basiert auf dem weiteren Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks, um mit den laufenden Einnahmen aus den Stromerlösen weitere Projekte zu entwickeln und die Liquiditätszuflüsse zu verstetigen. Es ist das Ziel, von den selbst entwickelten Projekten jährlich etwa die Hälfte in den Eigenbestand zu übernehmen. Die Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand hat allerdings Konsequenzen für die Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Konzerns. Da die selbst entwickelten konzerneigenen Wind- und Solarparks lediglich zu externen Herstellkosten bilanziert werden, also ohne die Gewinnmargen aus der Errichtung bzw. dem Verkauf der Projekte, enthält die Konzernbilanz verborgene Werte in Form von stillen Reserven. Folglich verringert sich die Konzern-Eigenkapitalquote mit jedem weiteren Wind- und Solarpark, der aus der Projektentwicklung in den Eigenbestand übernommen wird, weil die Gewinnmarge im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert wird und daher nicht ergebniswirksam in die GuV-Rechnung eingeht. Auf der anderen Seite bergen die stillen Reserven einen bedeutenden substanziellen Mehrwert des Unternehmens, der jederzeit durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der konzerneigenen Wind- und Solarparks zu ihren Verkehrswerten realisiert werden könnte. In diesem Fall würde sich die Konzern-Eigenkapitalquote schlagartig erhöhen. Ein solcher Verkauf entspricht allerdings nicht der Unternehmensstrategie. Der Hinweis soll lediglich verdeutlichen, wie viel zusätzliche Substanz im Unternehmen steckt, die nicht unmittelbar durch die Finanzkennzahlen widergespiegelt wird. Unabhängig davon werden die stillen Reserven der konzerneigenen Wind- und Solarparks sukzessive über die Nutzungsdauer aufgedeckt und führen somit, selbst bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen, zu einer Ergebnisverbesserung sowie zu einer Erhöhung der Konzern-Eigenkapitalquote bzw. der möglichen Dividendenzahlungen. Grund dafür sind die geringeren jährlichen Abschreibungen, die durch die geringeren Abschreibungsbemessungsgrundlagen, in denen die stillen Reserven nicht enthalten sind, zustande kommen. Dieser langfristige Effekt wird jedoch innerhalb der kommenden Jahre noch keine deutliche Auswirkung haben, da planmäßig jedes Jahr neue Wind- und Solarparks mit stillen Reserven in den Eigenbestand übernommen werden, wodurch die Eigenkapitalquote voraussichtlich auf einem niedrigeren Niveau bleiben wird, als es der komfortablen Finanzlage des Konzerns entspricht. Mittelfristig ist der Ausbau des Eigenparkportfolios auf über 500 MW vorgesehen. Transparenz und Sicherheit für alle Anleger Bei der Projektentwicklungs- und Unternehmensfinanzierung verfolgt die Energiekontor AG im Wesentlichen drei verschiedene Wege: a) Projektentwicklung aus Eigenmitteln Die Projektentwicklung als Kerngeschäft der Energiekontor AG wird mit Eigenmitteln finanziert. Aufgrund der Vielzahl an Unwägbarkeiten bei der Projektakquise, der Planung und dem Genehmigungsverfahren stecken in diesem Schritt der Umsetzung von Wind- und Solarparks die größten Risiken. Daher gehört es zu den wichtigsten strategischen Grundsätzen von Energiekontor, die Liquiditätsreserven auf einem ausreichenden Niveau zu halten, um stets genügende Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung zu haben. Das nachhaltige Wachstumsmodell der Energiekontor sichert diese Komponente ab. b) Zwischenfinanzierung von Projekten via Unternehmensanleihe Kurz nach Erhalt der Baugenehmigung eines Wind- oder Solarparks erfolgt typischerweise der Financial Close bzw. die Kreditvalutierung, also die Ausreichung der langfristigen Bankendarlehen. Voraussetzung dafür ist eine gesicherte Zwischenfinanzierung für die Zeit der Errichtung bis zur Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks, also die Bereitstellung des für den Bau benötigten Eigenkapitals in Finanzmitteln durch die Energiekontor AG. Für die Baufinanzierung der Wind- oder Solarparks werden Kontokorrentlinien bei Banken, sogenannte Betriebsmittelkredite (BMK), sowie Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren genutzt. Mit dem Verkauf der Projekte wird die Zwischenfinanzierung abgelöst. Damit können die Kreditinanspruchnahmen wieder zurückgeführt und für das nächste Projekt eingesetzt werden. Die Energiekontor AG hat in den vergangenen 16 Jahren sieben Unternehmensanleihen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt rund € 54 Mio. begeben. Nachdem die ersten fünf Anleihen bereits planmäßig zurückgeführt wurden, valutiert der aktuelle Bestand per 31. Dezember 2018 mit rund € 15 Mio. Die nächste Anleihe wird zum Jahresende 2020 zurückgeführt. c) Projektzukauf und -refinanzierung über die Stufenzinsanleihen Zur Finanzierung von Windparkzukäufen sowie zur Refinanzierung bereits im Eigenbestand befindlicher Windparks hat die Energiekontor AG das Instrument der Stufenzinsanleihe entwickelt. Die aktuelle Stufenzinsanleihe XI mit einem Volumen von € 9 Mio. hat eine Laufzeit von 18 Jahren und eine Anfangsverzinsung von 4 Prozent, die sich etappenweise auf 5 Prozent erhöht. Wie bereits ihre Vorgängerinnen wurde die Stufenzinsanleihe XI von der ECOreporter.de AG (www.ecoreporter.de) geprüft und in ihrem ECO-anlagecheck vom 25. August 2018 aufgrund des durch konkrete Windparks unterlegten Besicherungskonzepts als nachhaltiges Finanzprodukt ausgezeichnet. Energiekontor hat in den vergangenen neun Jahren elf Stufenzinsanleihen mit einem Gesamtvolumen von knapp € 132 Mio. begeben. Ein Teil der Stufenzinsanleihen im Umfang von rund € 48 Mio. wurde bereits zurückgezahlt. Pionierrolle Was bedeutet sie für Energiekontor? Wir sind mitten in einem Paradigmenwechsel. Bislang hatten Erneuerbare Energien den Ruf, die Umwelt zu entlasten, aber den Stromkunden überdurchschnittlich zu belasten. Nun stehen wir vor einem grundsätzlichen Wandel: Das gesamte Marktumfeld für erneuerbare Energien ändert sich derzeit radikal, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. In der Vergangenheit haben gesetzlich geregelte Förderungen in Form von Zuschüssen, Umlagen, Subventionen und Steueranreizen dafür gesorgt, dass der Strom aus erneuerbaren Energien über einen definierten Zeitraum zu einem gewissen Niveau vergütet wurde, und damit Investitionssicherheit geschaffen. Diese Fördermaßnahmen fallen nun zunehmend weg und werden in vielen Ländern durch Ausschreibungs- und Auktionsmodelle ersetzt. In Deutschland gilt das Ausschreibungsmodell für Solar seit 2015 und für Onshore-Wind seit 2017. Damit wächst der Druck auf Kosten und Margen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Konkurrenz um geeignete Standorte für erneuerbare Energien geht mehr und mehr in eine Konkurrenz um die günstigsten Strompreise über. Wer hier im Wettbewerb bestehen und langfristig erfolgreich wirtschaften möchte, muss die niedrigsten Stromgestehungskosten aufweisen. Energiekontor sieht die Ausschreibungen in Deutschland ebenso wie die auslaufenden Steueranreize in den USA oder die zunehmend reduzierten Förderungen in anderen Ländern als Ansporn dafür an, Strom aus erneuerbaren Energien bereits jetzt in direkter Konkurrenz zu Strom aus konventionellen Energieträgern anbieten zu können. Die aktuelle Marktentwicklung zeigt, dass der von Energiekontor eingeschlagene Weg genau der richtige ist. So waren wir nicht nur die ersten, die in England das erste Windprojekt, das ohne staatliche Subventionen auskommt, realisiert haben. Im Februar 2019 konnten wir berichten, dass wir mit der EnBW einen langfristigen Stromabnahmevertrag abgeschlossen haben, der ebenfalls der erste seiner Art in Deutschland ist. Er ermöglicht, dass Energiekontor den Solarpark ohne EEG-Förderung bauen und betreiben kann. Wir sind zuversichtlich, dass wir durch weitere Projekte dieser Art unserer Pionierrolle auch zukünftig gerecht werden. DIE ENERGIEKONTOR-AKTIE Die Energiekontor-Aktie im Überblick scroll International Securities Identification Number (ISIN) DE0005313506 Wertpapierkennnummer (WKN) 531350 Börsenkürzel EKT Transparenzlevel General Standard Designated Sponsor ODDO SEYDLER BANK AG Erstnotiz 25. Mai 2000 Grundkapital zum 31. Dezember 2018 € 14.578.160,00 Anzahl der Aktien zum 31. Dezember 2018 14.578.160 Börsenkurs zum 31. Dezember 2018 € 13,35 Höchstkurs im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 € 15,60 (16. Mai 2018) Tiefstkurs im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 € 12,15 (16. Dezember 2018) Marktkapitalisierung am 31. Dezember 2018 € 194.618.436,00 Ergebnis pro Aktie - Geschäftsjahr 2018 € 0,46 * Auf XETRA Allgemeine Marktentwicklung Während der Jahresauftakt an den weltweiten Aktienmärkten noch positiv ausfiel und viele Indizes Rekordhöchststände erreichten, trübte sich im weiteren Verlauf die Stimmung an den Aktienmärkten jedoch spürbar ein. Insbesondere die Ankündigung der möglichen Erhöhung von Importzöllen durch die US-Regierung sorgte für starke Verunsicherung. Vor allem durch den sich verschärfenden Handelsstreit um mögliche Strafzölle agierten die Investoren zurückhaltend und verkauften Aktien. Die Anleger beunruhigte weiterhin die politische Situation in Italien. Eine Zinserhöhung der US-Notenbank im Juni belastete die Märkte zusätzlich. Ab Juli bis Ende August erhöhte sich die Volatilität, auch infolge von Spannungen zwischen den USA und der Türkei. Daneben ergaben sich durch die anhaltenden Diskussionen um mögliche Strafzölle, die strukturell hohe Staatsverschuldung Italiens und die stockenden Brexit-Verhandlungen zusätzlich negative Effekte für die Finanzmärkte. Zu Beginn des vierten Quartals erhöhten sich die Sorgen um die Entwicklung der globalen Weltwirtschaft weiter; die weltweiten Aktienmärkte kamen noch einmal deutlich unter Druck, und die Kurse gaben im Quartalsverlauf auf breiter Front kräftig nach. Entwicklung der Energiekontor-Aktie Die Energiekontor-Aktie verzeichnete nach einem durchwachsenen ersten Quartal eine deutliche Kurssteigerung im zweiten Quartal. Dem schlechten Kapitalmarktumfeld konnte sich die Energiekontor-Aktie im weiteren Verlauf jedoch nicht entziehen. Die Outperformance gegenüber dem breiten Markt konnte aber bis zum Ende des Jahres verteidigt werden. Ausgehend von € 14,05 zum Jahresanfang verlor die Energiekontor-Aktie unter nicht unerheblichen Schwankungen bis zum Ende der Berichtsperiode € 0,70. Dabei sollte aber berücksichtigt werden, dass für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von € 0,60 ausgezahlt wurde. Der General-Standard-Kursindex entwickelte sich analog der anderen deutschen Indizes. Vom Eröffnungskurs 2018 bei 4.176,87 Punkten ausgehend, stieg er bis Ende Januar um knapp 4 Prozent, um bis zum Jahresende nahezu kontinuierlich abzugeben und auf einem Niveau von 3.576,56 Punkten zu schließen. Dies entspricht einem Verlust von 14,4 Prozent. Performance der Energiekontor-Aktie vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum General-Standard-Kursindex * Auf XETRA Aktienrückkaufprogramm Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 21. Mai 2015 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Im Rahmen des am 1. Juni 2018 gestarteten Aktienrückkaufprogramms wurden im Geschäftsjahr 2018 29.035 Aktien für einen Gesamtbetrag von € 402.661,66 erworben. Dies entspricht einem Durchschnittspreis pro Aktie von € 13,87. Insgesamt besaß Energiekontor zum 31. Dezember 2018 29.920 (31. Dezember 2017: 885) eigene Aktien. Aktionärsstruktur Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB) größer als 10 Prozent bekannt, mit Ausnahme der beiden Aktienpakete, die weiterhin von den Unternehmensgründern in nachfolgender Höhe gehalten werden: scroll Name Funktion Stückzahl Dr. Bodo Wilkens Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.759.835 Günter Lammers Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.752.474 Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2018 Aktienhandel und Marktkapitalisierung im Geschäftsjahr 2018 Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Höchst- und Tiefstwerte, die Monatsschlusskurse, den Monatsumsatz auf XETRA und die Marktkapitalisierung der EnergiekontorAktie zum jeweiligen Monatsende im Jahr 2018. Aktienhandel und mittlere Marktkapitalisierung der Energiekontor AG scroll 2018 Monat Hoch (€) Tief (€) Monatsschlusskurs (€) Monatsumsatz (Stück) Marktkapitalisierung Monatsende (Mio. €) Januar 14,50 13,75 13,95 142.113 203,37 Februar 14,15 13,00 13,70 179.577 199,72 März 14,85 13,30 13,50 166.970 196,81 April 14,20 13,30 14,15 190.523 206,28 Mai 15,60 14,00 14,95 101.463 217,94 Juni 15,30 14,70 15,20 110.803 221,59 Juli 15,20 13,80 14,65 81.289 213,57 August 14,90 13,60 14,75 135.044 215,03 September 15,35 14,15 15,25 128.175 222,32 Oktober 15,30 13,25 14,15 113.696 206,28 November 14,15 12,15 13,40 205.492 195,35 Dezember 13,50 12,75 13,35 76.821 194,62 Quelle: Oddo Seydler Research-Coverage Im Geschäftsjahr 2018 veröffentlichten zwei renommierte Analystenhäuser regelmäßig Aktienresearch-Berichte über die Energiekontor und die Märkte, in denen wir tätig sind. Beide Finanzanalysten, die unsere Aktie zum 31. Dezember 2018 beobachteten, haben eine Kaufempfehlung ausgesprochen. Das durchschnittliche Kursziel lag Ende Dezember 2018 bei € 21,15 (2017: € 21,90). Aktuell wird die Energiekontor-Aktie von drei Analystenhäusern (First Berlin, Bankhaus Metzler, Warburg Research) beobachtet, die alle ein Buy-Rating vergeben und ein durchschnittliches Kursziel von € 21,40 berechnet haben. Unsere Investor-Relations-Aktivitäten Transparenz und Offenheit in einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Aktionären und den Teilnehmern am Kapitalmarkt sind unser Anspruch. Unsere Investor-Relations-Arbeit ist darauf gerichtet, das Vertrauen in unsere Aktie langfristig zu stärken und eine faire Bewertung am Kapitalmarkt zu erreichen. Hierfür stellen wir unseren Aktionären und dem Kapitalmarkt genaue, zeitnahe und relevante Informationen sowohl über das Geschäft der Energiekontor als auch über das Marktumfeld, in dem wir agieren, zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sich Energiekontor zur Einhaltung der Grundsätze guter Corporate Governance. In Einzel- oder Gruppengesprächen auf Investoren-Roadshows beantworteten unser Management und Investor Relations die Fragen der Investoren und Finanzanalysten zur Geschäftsstrategie und -entwicklung der Energiekontor sowie zu Branchen- und Markttrends. Die Handelsliquidität der Energiekontor-Aktie war gegenüber dem Vorjahr deutlich niedriger. Im Jahr 2017 war die Aktie hochvolatil, während sie in 2018 wieder in ruhigeres Fahrwasser geriet. Generell nimmt das Interesse der Investoren an Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien speziell vor dem Hintergrund der (nahezu) erreichten Grid Parity (Netzparität) weiter zu. Das durchschnittliche XETRA-Handelsvolumen lag 2018 bei ca. 136.000 Aktien pro Tag. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fand am 23. Mai 2018 statt. Alle Tagesordnungspunkte wurden mit deutlicher Mehrheit beschlossen, darunter auch die Neuwahl der Aufsichtsräte und die Dividende von € 0,60 pro Aktie. Investor-Relations-Kontakt: Peter Alex, Leiter Investor Relations +49 421 3304-126 [email protected] Lagebericht und Konzernbericht 2018 Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell der Energiekontor AG Die Energiekontor AG hat sich auf die Projektierung und den Betrieb von Wind- und Solarparks im In- und Ausland spezialisiert. Als einer der Pioniere auf diesem Gebiet greift das Unternehmen auf eine Erfahrung von nahezu 30 Jahren zurück und deckt dabei im Bereich Onshore-Windparks und Solarparks die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition und Projektentwicklung über die Finanzierung und die Errichtung der Anlagen bis zur Betriebsführung ab. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 hat die Energiekontor-Gruppe 629 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 965 MW in 121 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie sieben PV-Freiflächenanlagen von rund 50 MW in Deutschland projektiert und errichtet. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser Projekte beträgt etwa € 1,6 Mrd. Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent ein Portfolio konzerneigener Windparks. Ende 2018 befanden sich knapp 280 MW operativ im eigenen Bestand. Das Unternehmen ist in den Ländermärkten Deutschland, Großbritannien, Portugal, Niederlande, USA und Frankreich aktiv. Der Ausstieg aus den Niederlanden ist jedoch beschlossen. Organisatorisch ist die Energiekontor-Gruppe in drei Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt: a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Das Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) umfasst die Projektierung von Onshore-Wind- und Solarparks, die entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Planung, die Finanzierung und den Bau bzw. das Repowering bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet. Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Wind- / Solarpark wird eine eigenständige Projektgesellschaft gegründet. Das Repowering von Standorten, d. h. der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe ein wichtiger Teil der Geschäftstätigkeit. Bereits 2001 /2002 wurden erste Repowering-Projekte erfolgreich umgesetzt. scroll Energiekontor AG ↓ ↓ ↓ Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges - Gesamte Wertschöpfungskette von der Akquise bis zur Inbetriebnahme und Verkauf sowie Repowering - Erträge durch Stromverkauf Leistungen nach Inbetriebnahme zur Optimierung der Wertschöpfung durch -Betriebsführung -Effizienzsteigerung -Innovation b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Windparks ist der Kernbestandteil für das organische Wachstum des Unternehmens. Außerdem erlaubt der Betrieb eigener Wind- und Solarparks Energiekontor die Deckung der laufenden Unternehmenskosten, z. B. im Falle von Verzögerungen bei der Projektrealisierung, sowie eine erhöhte Unabhängigkeit von politischen Rahmenbedingungen sowie Zins- und Rohstoffpreisentwicklungen. Durch die Anlagen im eigenen Bestand werden zudem stille Reserven gebildet. Im Bedarfsfall könnten diese Anlagen veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der stillen Reserven freigesetzt werden. Zusätzliches Potenzial liegt in der Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks beispielsweise durch Repowering oder effizienzsteigernde Maßnahmen, wie der dem dritten Segment zugeordneten und unter c) beschriebenen Rotorblattverlängerung, aufzuwerten. Den ersten Windpark hat die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand übernommen. Das Portfolio ist seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut worden. Dies geschieht derzeit hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte in den Eigenbestand. So soll etwa die Hälfte aller pro Jahr selbst entwickelten Projekte in den Eigenbestand übergehen. In der Vergangenheit wurden auch wirtschaftlich interessante operative Windparks zugekauft. Hierbei handelte es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Die Gesamtleistung der von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal betriebenen Windparks betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2018 278,2 MW. Konzerneigene Wind- & Solarparks zum Stichtag 31. Dezember 2018 scroll Name des Wind- / Solarparks Gesamtleistung / MW Altlüdersdorf 13,5 Balje-Hörne 3,9 Beckum 1,3 Breitendeich 6,0 Briest (Tandem II) 7,5 Briest II 1,5 Debstedt 3,0 Engelrod 5,2 Flögeln 9,0 Geldern 3,0 Giersleben 11,3 Halde Nierchen I 5,0 Halde Nierchen II 4,0 Hanstedt-Wriedel 16,5 Heinsberg-Waldenrath 7,2 Kajedeich 4,1 Krempel 14,3 Krempel II 6,5 Kreuzau-Steinkaul 5,5 Lengers 4,5 Mauritz-Wegberg (Energiekontor hält 88,52 Prozent) 7,5 Niederzier-Steinstraß 8,3 Nordleda (Energiekontor hält 51 Prozent) 6,0 Osterende 3,0 Prenzlau 1,5 Schwanewede 3,0 Sievern (Tandem II) 2,0 Thüle 14,0 Windparks in Deutschland 178,1 Mafomedes 4,2 Marão 10,4 Montemuro 10,4 Penedo Ruivo 13,0 Windparks in Portugal 38,0 Hyndburn 24,6 New Rides 9,0 Withernwick 18,5 Windparks in Großbritannien 52,1 Garzau-Garzin 10,0 Solarparks in Deutschland 10,0 Insgesamt 278,2 c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden in dem Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung von Wind- und Solarparks einschließlich der Direktvermarktung des erzeugten Stroms sowie alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung zur Optimierung der Erträge von Windenergieanlagen, z. B. durch: ― Rotorblattverlängerung und Verbesserung der Blattaerodynamik ― Updates in der Anlagensteuerung bzw. Tausch der alten gegen neue, moderne Steuerungen ― genauere Windnachführung und Steigerung der Generatorleistung ― Reduzierung der Ausfallquoten durch vorbeugende Instandhaltung ― Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungsworkflow ― konsequente Reduzierung der Stromgestehungskosten bei Bestandsparks Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert werden oder in den Eigenbestand übernommen werden, erbringt Energiekontor in der Regel die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cashflow für das Unternehmen. Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere das vorausschauende Liquiditätsmanagement, die Abrechnungen mit den Energieversorgern, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern und die langfristige Optimierung der Wirtschaftlichkeit zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Investoren darunter. Weiterhin werden die Abrechnungen zum Einspeisemanagement, variabel, entweder über das Pauschal- oder Spitzenlastverfahren, durchgeführt. Im technischen Bereich umfassen die Aufgaben neben der Überwachung der Windkraftanlagen sowie der Aus- und Bewertung von Daten hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren kann die Lebensdauer der einzelnen Anlage und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern. Oberstes Ziel ist es, die Verfügbarkeit und den Ertrag der Anlagen zu maximieren und einen sicheren Betrieb über die gesamte Laufzeit zu garantieren. Dazu werden die Anlagendaten rund um die Uhr mittels Livedaten und automatisierten Workflows überwacht. Zusätzlich garantieren wir den rechtssicheren Betrieb des Windparks durch Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und übernehmen dabei auch die Anlagenverantwortung. Auch technische Innovationen, wie die Rotorblattverlängerung, gehören zu den Maßnahmen der Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierung. Hierbei handelt es sich um ein von Energiekontor patentiertes Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, das seit einigen Jahren erfolgreich in der Praxis getestet und eingesetzt wird. Die Montage erfolgt dabei am hängenden Blatt, d. h. ohne Demontage des Blattes. Dadurch können Krankosten und Stillstandzeiten deutlich minimiert werden. Derzeit wird die Herstellung der Rotorblattverlängerungen für den Serienbetrieb vorbereitet. Die in den letzten Jahren vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen an den eigenen Windparks haben spürbare positive Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Geschäftsaktivitäten von Energiekontor am Beispiel eines Onshore-Windenergieparks (Schema) Ziele und Strategie In den fast drei Jahrzehnten seit der Unternehmensgründung hat sich der Markt für erneuerbare Energien fortlaufend verändert und kontinuierlich weiterentwickelt. Im Jahr 1990, zum Zeitpunkt der Einführung des ersten Stromeinspeisegesetzes, waren Wind- und Solarenergie noch absolute Exoten und nur die Wasserkraft leistete einen bescheidenen Anteil an der gesamten Energieversorgung. Erst zur Jahrtausendwende fing dann langsam der Siegeszug der Erneuerbaren an, und die Erneuerbaren wuchsen aus ihrer manchmal belächelten Nische heraus. Es ist bekannt, dass die großen Stromkonzerne, die mittlerweile auch eine wichtige Rolle im Sektor der erneuerbaren Energien spielen, den neuen Technologien zunächst äußerst kritisch gegenüberstanden. Heute jedoch haben sich die erneuerbaren Energien zu einer reifen, etablierten und anerkannten Technologie entwickelt, die in vielen Industrienationen bereits einen signifikanten Teil zur Energieversorgung beiträgt. Allein in Deutschland liegt der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieerzeugung derzeit bereits bei mehr als einem Drittel. Je höher der Anteil der erneuerbaren Energien an der Deckung der Nachfrage ist, desto nachhaltiger und umweltschonender wird die gesamte Energieversorgung. Neues Selbstverständnis der Pionierrolle Energiekontor hat seit jeher eine klare Zukunftsvision: eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Diese Vision hat das Unternehmen seinem Leitbild vorangestellt. Sie ist der oberste Leitgedanke der unternehmerischen Tätigkeit von Energiekontor und die stärkste Motivation für die Mitarbeiter bei ihrem Bemühen, diesem Ziel mit kreativen Ideen und Freude am gemeinsamen Erfolg jeden Tag ein Stück näher zu kommen. Eine nachhaltige Durchdringung des Energiemarktes mit 100 Prozent erneuerbaren Energien wird erst möglich sein, wenn die Erzeugungskosten für Strom aus erneuerbaren Energien unter denen aus fossilen und nuklearen Energieträgern liegen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, strebt Energiekontor in den adressierten Märkten eine Pionierrolle an und will als einer der Ersten Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Sobald dies erreicht ist, fallen viele Barrieren weg, so z. B. die ökonomische: die Nutzer werden sich stets für den günstigeren Anbieter entscheiden, sofern keine weiteren Nachteile damit verbunden sind, zumal, wenn dieser den Strom umweltfreundlich bereitstellt. Aber auch eine gesellschaftliche: der Rückhalt in Politik und Gesellschaft wird sich deutlich erhöhen, insbesondere wenn Wind- und Solarenergie nicht mehr von öffentlichen Fördermaßnahmen abhängig sind. Die Ausbreitung der erneuerbaren Energien wird damit einen starken Schub bekommen. Nachhaltiges Wachstum auf solidem Fundament Als Pionier bei der Realisierung von Wind- und Solarparks zu reinen Marktpreisen leistet Energiekontor nicht nur einen wichtigen Beitrag, um den erneuerbaren Energien auf dem Weg zur 100-prozentigen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Die Vorreiterrolle sichert Energiekontor gleichzeitig einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern und somit eine starke Position in der Branche. So sollten die seit Langem vorbereiteten und immer weiter entwickelten Effizienzmaßnahmen zur Kostenreduzierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette Energiekontor entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen, um als innovativer Wegbereiter und unabhängig von staatlichen Fördermaßnahmen den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Nachhaltiges Wachstum auf solidem Fundament Das Wachstumsmodell der Energiekontor AG orientiert sich insgesamt eng am Leitbild des Unternehmens. Durch die Verstärkung des regionalen Ansatzes und die Erschließung neuer Auslandsmärkte soll das organische Unternehmenswachstum gefestigt werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien auch in einem verschärften Wettbewerbsumfeld weiter aktiv zu beschleunigen. Dabei setzt die Geschäftsführung stark auf die Mitwirkung und Entfaltung der Mitarbeiter und schafft den dafür notwendigen organisatorischen Rahmen. Grundlage und Fundament der Wachstumsstrategie ist die finanzielle Stabilität von Energiekontor, die ganz wesentlich auf den stabilen Cash-Überschüssen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks und aus der kaufmännischen und technischen Betriebsführungstätigkeit basiert. Verstärkung des regionalen Ansatzes Energiekontor hat seit jeher auf einen regionalen Ansatz Wert gelegt. Dieser erlaubt eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Regionen sowie maßgeschneiderte regionale Vorgehensweisen mit hoher Akzeptanz vor Ort. Zugleich wird hierdurch in der jeweiligen Region ein Wettbewerbsvorteil generiert und die Projektentwicklung beschleunigt. Organisatorisch wird dieser Ansatz mit eigenen Teams vor Ort und weitgehend eigenständigen Entscheidungskompetenzen umgesetzt. Dieses Prinzip soll weiter verstärkt werden, indem die Anzahl der Regionen, in denen Energiekontor vor Ort präsent ist, in Deutschland und auch im Ausland ausgebaut wird. Erschließung neuer Auslandsmärkte Ein wesentliches Element der Energiekontor-Wachstumsstrategie ist die verstärkte Internationalisierung durch sukzessive Erweiterung des bestehenden Länderportfolios (Deutschland, Großbritannien, Portugal), um zusätzliche Wachstumspotenziale für die nächsten Jahre zu erschließen. Im Zuge dessen wird momentan auch der Solarbereich, besonders in Ländern mit günstigen Einstrahlungsbedingungen und entsprechenden Stromgestehungskosten, weiter ausgebaut. Aktuell erschließt Energiekontor als neue Auslandsmärkte Frankreich und die USA. Unser Engagement in den Niederlanden werden wir dagegen zeitnah beenden. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass die bisherigen Märkte und die beiden neu adressierten Märkte USA und Frankreich größere Potenziale bieten und eine Konzentration auf diese Märkte daher angebracht ist. Der Fokus in Frankreich und den USA liegt zunächst primär auf dem Bereich Solar. Nach ersten Akquisitionserfolgen hat Energiekontor in den USA bereits deutliche Fortschritte in der Projektentwicklung erzielt. So wurden dort Flächen gesichert und für den Solarbereich in Austin (Texas) und für den Windbereich in Rapid City (South Dakota) eigene Büros eröffnet, von wo aus neu eingestellte Muttersprachler die Entwicklung der Projekte in eigenen Gesellschaften vor Ort koordinieren und vorantreiben. Auch in Frankreich wurden Büros eröffnet und erstes Personal eingestellt. Dabei ist das Büro in Toulouse für die Entwicklung der Solaraktivitäten und das Büro in Rouen für die Windaktivitäten zuständig. Die getroffene Länderauswahl kann im Rahmen weiterer Sondierungsprozesse auch erweitert oder - falls die Geschäftsleitung zu dem Schluss kommen sollte, dass ein vertieftes Engagement in einem oder mehreren der Länder nicht erfolgsversprechend ist - verringert werden. Energiekontor geht dabei stets nach demselben Prinzip vor. So ist bei jedem neuen Ländermarkt zunächst kein unmittelbarer Markteintritt und kostenintensiver Aufbau der Projektentwicklung geplant, sondern die Durchführung eines systematischen Sondierungs-, Analyse- und Auswahlprozesses, in dessen Rahmen die spezifischen Bedingungen in den einzelnen Ländern (rechtlich, politisch, Fördersystem, Netzanschlussregelungen, Genehmigungspraxis etc.) für Wind- und Solarprojekte analysiert und bewertet werden. Darüber hinaus werden erste Partner für die Flächenakquisition und die weitere Markterschließung identifiziert und ggf. vertraglich gebunden, um frühzeitig die strukturellen Voraussetzungen für einen möglichen Markteintritt zu schaffen. Ziel dieses sukzessiven und kostenschonenden Sondierungsprozesses - der im Wesentlichen mit vorhandenem Personal durchgeführt werden kann - ist es, die für einen weiteren Markteintritt am besten geeigneten Auslandsmärkte zu identifizieren. Erst wenn die finale Markteintrittsentscheidung getroffen ist, wird mit dem Aufbau eigener Niederlassungen, eigenen Personals und der Projektentwicklung vor Ort begonnen. Durch diese Vorgehensweise sollen die Erfolgschancen für die Markterschließung verbessert und die Risiken der Fehlallokation von Ressourcen reduziert werden. Innovation und Effizienzmaßnahmen Energiekontor will als Pionier einen Beitrag zur Vision einer 100-prozentigen Versorgung des Strombedarfs mit erneuerbarer Energie leisten und als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks zu reinen Marktpreisen in direkter Konkurrenz zur konventionellen Energiewirtschaft realisieren. Dies gewährleistet zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einem zunehmend marktorientierten Umfeld. Dafür hat Energiekontor in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die wirtschaftliche Effizienz bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wind- und Solarparks steigern und die Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimieren. Beispiele dafür sind technische Innovationen wie die Rotorblattverlängerung und die Optimierung von Zulieferkette, Laufzeit und Finanzierung sowie die Verbesserung unternehmensinterner Abläufe und Strukturen. Hierbei gibt es drei Stoßrichtungen: ― die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der von Energiekontor geplanten Projekte ― die Ergebnissteigerung bei den Windparks im konzerneigenen Bestand ― die beschleunigte Lösungsfindung in der Projektentwicklung Diese Maßnahmen sind eng verzahnt mit der Vertiefung der dezentralen Organisation und einer mitarbeitergeführten Projektorganisation. Gestaltungsräume und organisatorische Dezentralisierung Innovation und Effizienz sind nicht zwangsläufig auf technische Neuerungen beschränkt. Zur Effizienzsteigerung des Unternehmens gehört für Energiekontor die Vertiefung der dezentralen Organisation. So setzt die Geschäftsleitung bewusst auf eine starke Dezentralisierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen mit flachen Hierarchien, um somit eine unnötige Bürokratisierung zu vermeiden und Flexibilität und schnelle Entscheidungen auch bei wachsender Mitarbeiterzahl zu gewährleisten. Zugleich schafft das Unternehmen Gestaltungsräume für kreative und flexible Lösungswege und motiviert jeden einzelnen Mitarbeiter zum eigenverantwortlichen Handeln. Eigenparkbestand als verlässlicher Wachstumsgenerator Den Motor und das Kernelement des Wachstumsmodells bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Windparks. Durch den Verkauf des in den Windparks erzeugten Stroms werden kontinuierliche Erträge generiert. Ein weiterer Garant für kontinuierliche Einnahmen ist die Übernahme der Betriebsführung der fertiggestellten und laufenden Wind- und Solarparks durch spezialisierte Teams der Energiekontor-Gruppe. Dies gilt sowohl für die Windparks im Eigenbestand als auch für die schlüsselfertigen Anlagen, die an Energieversorger, strategische Investoren oder Finanzinvestoren veräußert werden. Durch die Übernahme der Betriebsführung bleibt die überwiegende Zahl der Käufer der Energiekontor AG als Kunden verbunden und sichert dem Unternehmen somit laufende Einnahmen aus den Windparks auch über den Fertigstellungstermin hinaus. Zusammen mit den stetigen Einnahmen aus der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sorgen die Erträge aus dem Stromverkauf für eine finanzielle Stabilität und bilden die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmens. Mit den erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab. Die Erträge aus dem Verkauf der selbst entwickelten Wind- und Solarparks generieren das Jahresergebnis und werden zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet. Die Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks soll ausgebaut werden durch: ― Übernahme selbst entwickelter und errichteter Projekte ― Repowering des Eigenbestands ― Optimierung und Effizienzsteigerung Etwa die Hälfte der selbst entwickelten Projekte sollen in den Eigenbestand übernommen werden, die andere Hälfte ist für den Vertrieb vorgesehen. Die Unternehmensführung behält sich vor, dieses Verhältnis je nach Geschäftslage anzupassen. Unterschiedliche Wachstumsdynamik Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition und des regionalen Ansatzes sowie die Expansion in neue Märkte voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Windparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, um das Wachstum zu forcieren. Das weitere Wachstum wird somit im Wesentlichen durch den weiteren Ausbau des Eigenparkportfolios und die Steigerung der Cash-Überschüsse aus dem Betrieb eigener Windparks und der Betriebsführung determiniert. Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen führen und den Cash-Überschuss aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks weiter erhöhen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Wachstumsstrategie besteht darin, dass die Abhängigkeit vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen reduziert wird. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung (einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten) durch die erwirtschafteten Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks und der Betriebsführung sichergestellt. Das Risiko finanzieller Schieflagen ist dadurch weitestgehend minimiert. Das Energiekontor-Wachstumsmodell unterscheidet sich insofern auch von den Geschäftsmodellen vieler Wettbewerber in der Branche, die nicht über ein vergleichbares Portfolio an eigenen Windparks verfügen. Wirtschaftliche Zielsetzung Mit dieser Strategie plant Energiekontor mittelfristig, das EBT aus der Projektentwicklung stabil und nachhaltig auf ca. € 30 Mio. p. a. zu erhöhen. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass in jedem Jahr etwa die Hälfte der realisierten Projekte in den Eigenbestand übernommen werden soll, wobei die Errichtungsgewinne dieser Eigenbestandsparks im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert werden und sich daher nicht auf den Konzerngewinn auswirken. Der Ausbau des Portfolios an konzerneigenen Windparks soll Energiekontor als mittelständischen regenerativen Stromproduzenten etablieren und eine weitgehende Unabhängigkeit von allgemeinen Marktentwicklungen gewährleisten. Es ist geplant, den Eigenparkbestand weiter auszubauen und mit den Einnahmen aus dem Eigenparkbestand und der Betriebsentwicklung nachhaltig ein EBT von mindestens € 25 bis 30 Mio. p. a. zu erwirtschaften. Der Ausbau des Eigenparkportfolios soll dabei aus der eigenen Projektentwicklung, dem Repowering von Bestandsparks und ggf. dem Zukauf von Fremdparks erfolgen. Die Finanzierung dieser Neuinvestitionen ist durch Projektfinanzierungskredite, projektbezogene Anleihen, Eigenleistung sowie laufende Liquiditätsüberschüsse aus dem Betrieb des Eigenparkportfolios vorgesehen. Wachstumsmodell der Energiekontor AG Insgesamt soll das im Konzern erwirtschaftete EBT mittelfristig auf € 55 bis 60 Mio. p. a. steigen. Energiekontor hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für einen stabilen und nachhaltigen Wachstumskurs geschaffen und ist für die Herausforderungen der Zukunft in einem kompetitiven Marktumfeld bestens gerüstet. Innovation (Forschung und Entwicklung) Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn. Allerdings sind insbesondere die im Geschäftsbereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefassten Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Wind- und Solarparks zu verbessern. Dazu gehören neben dem Repowering konzerneigener Windparks oder der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen, wie die Optimierung der Blattaerodynamik und die Rotorblattverlängerung. Bei Letzterem handelt es sich um ein Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, für das der Energiekontor AG ein Patent erteilt wurde. Seit mehreren Jahren laufen hierzu erfolgreich Tests an Prototypen der 1-MW-Klasse in Deutschland und Portugal und es lassen sich Mehreinnahmen von rund 5 bis 7 Prozent erwarten. Von den 26 Anlagen der 1,3-MW-Klasse in Portugal, für die Genehmigungen erteilt wurden, sind mittlerweile 19 Anlagen vom Typ Bonus 1.3 mit der Rotorblattverlängerung ausgerüstet. Sie liefern einen konstanten Mehrertrag von mehr als 5 Prozent. Die Ausstattung weiterer Anlagentypen ist in Vorbereitung. So sollen zum einen weitere Anlagen des Typs Bonus 1.3 ausgerüstet werden. Zum anderen entwickelt Energiekontor die Blattverlängerung und den Installationsprozess weiter fort und plant die Installation von Prototypen bei der 2,0-MW-Klasse. Die Nutzung der Rotorblattverlängerung ist immer dann sinnvoll, wenn kurz- bis mittelfristig kein Repowering des Projekts möglich ist. Der Einsatz der Rotorblattverlängerung wird vor allem bei den konzerneigenen Windparks stärker ausgebaut, um die Wirtschaftlichkeit der Parks zu verbessern. Weiterhin optimiert Energiekontor derzeit den Prozess der vorbeugenden Instandhaltung, um mit modernen Analysen (u. a. Big Data) noch präzisere Vorhersagen über die Lebensdauer von Anlagenkomponenten zu erhalten. Hierfür arbeitet das Unternehmen eng mit Forschungsinstituten und Hochschulen zusammen. Neben der Rotorblattverlängerung gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Ertragssteigerung von Windkraftanlagen. So hat Energiekontor in den konzerneigenen Windparks Prototypen eines neuen Vortex-Generators zur Vermeidung von Verwirbelungen am Rotorblatt getestet und wird im zweiten Halbjahr 2019 mit dem Serieneinbau beginnen. Mit dieser aerodynamischen Optimierung werden Mehrerträge von 1,5 bis 4 Prozent erwartet. Darüber hinaus entwickelt Energiekontor angepasste, effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte, um die Eigenparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Steuerungssystem Die Steuerung der Energiekontor-Gruppe basiert auf dem regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsleitung und den einzelnen Unternehmenseinheiten. Hierzu finden wöchentliche Sitzungen und ggf. anlassbezogene Sondermeetings statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der Energiekontor-Gruppe gewährleistet werden. Ausgangspunkt für die Steuerung der Gruppe bzw. der einzelnen Unternehmenseinheiten sind die innerhalb der Führungsebene erarbeiteten nachhaltigen Zielvorgaben, die sich aus der Gesamtstrategie ableiten. Hierzu gibt es interne Richtlinien zu Prozessen, Kostenstrukturen und Risikobewertung. In Monats-, Quartals- und Wochenzyklen berichten die einzelnen Unternehmenseinheiten über die aktuellen Entwicklungen und über etwaige oder potenzielle Zielabweichungen. Neben diesen operativen Indikatoren werden laufend die Marktsituation sowie anstehende regulatorische, rechtliche und politische Änderungen in den einzelnen Ländermärkten analysiert und bewertet, um frühzeitig in den entsprechenden Gremien über geeignete Strategien und Maßnahmen entscheiden zu können. Die Steuerung der Aktivitäten in den operativen Einheiten erfolgt auf Basis ausgewählter Steuerungsgrößen. Die wichtigsten operativen Steuerungsgrößen sind die Akquisitions-, Rohmargen- und Cash-Überschussziele in den einzelnen Segmenten und Bereichen. Für jeden Bereich und jedes Segment existieren spezifische Zielvorgaben, an denen der Erfolg des Geschäftsverlaufs gemessen wird. Die Rohmargen sind dabei als Differenz zwischen den erwarteten Verkaufserlösen und den externen Herstellkosten der Wind- und Solarparks zum Zeitpunkt der Kreditvalutierung definiert. Die Kreditvalutierung entspricht dem Zeitpunkt, an dem das Eigenkapital bereitgestellt, der erste Abruf aus der Projektfinanzierung ausgezahlt und die aufschiebenden Bedingungen in den Bau- und Lieferverträgen aufgehoben werden. Die erwarteten Verkaufserlöse werden unter Zugrundelegung der Zielrenditen des Investorenmarktes und der Parameter aus der Projektfinanzierung ermittelt. Die üblichen Zielrenditen des Investorenmarktes fungieren als Richtwert und sind aus aktuellen Preisindikationen und den in der Vergangenheit getätigten Transaktionen bekannt. Die nachhaltigen Rohmargenziele bilden die zentrale Grundlage für die Budgetplanung und Ressourcenallokation. Eine wichtige Rolle im Rahmen der Ressourcenallokation spielen darüber hinaus die Akquisitionsziele der einzelnen Projektentwicklungsbereiche (Inland, Ausland, Solar, Repowering), da durch die Projekt- und Standortakquisition die Grundlagen für das nachhaltige Unternehmenswachstum in der Zukunft gelegt werden. Schon in der frühen Phase vor Abschluss der Standort-Nutzungsverträge werden Wirtschaftlichkeits- und Sensitivitätsanalysen mit festgelegten Wirtschaftlichkeits-Parametern durchgeführt, um durch die Akquisitionsaktivitäten eine belastbare Projektpipeline aufzubauen, die auch möglichen Veränderungen der regulatorischen oder der sonstigen ökonomischen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Anlagenkaufpreise, Zinsniveau etc.) standhält. Bestimmte Bereiche mit regelmäßigen Einnahmen wie z. B. die Betriebsführung oder die Vertriebsbereiche werden als Profit-Center geführt. Für diese Bereiche werden Cash-Überschussziele definiert, worunter die geplanten Liquiditätsüberschüsse aus Liquiditätszugängen und Liquiditätsabgängen innerhalb einer Planungsperiode zu verstehen sind. Ziel der Profit-Center ist es, Cash-Überschüsse zu erwirtschaften bzw. die Profit-Center zumindest mit einem ausgeglichenen Liquiditätssaldo zu führen. Die übergeordnete Steuerungsgröße für die Energiekontor AG und den Konzern ist das EBT (Earnings Before Taxes), das für die einzelnen operativen Einheiten auf unterschiedliche Rohmargen- und Cash-Überschussziele heruntergebrochen wird. Das EBT entspricht dem Ergebnis vor Steuern. Es unterscheidet sich vom EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) dadurch, dass das Zinsergebnis bereits berücksichtigt ist, und wird wie folgt ermittelt: Umsatzerlöse scroll + / - Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen = Gesamtleistung + Sonstige betriebliche Erträge = Betriebsleistung = Betriebsaufwand - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungen - Sonstige betriebliche Aufwendungen = EBIT (Betriebsergebnis) + / - Finanzergebnis = EBT (Ergebnis vor Steuern) Insgesamt erfolgt die Planung, Budgetierung und Steuerung der Energiekontor-Gruppe auf der Grundlage eines ausgeprägt liquiditätsorientierten Ziel- und Steuerungssystems, anhand dessen der Geschäftserfolg einzelner Bereiche und des Gesamtunternehmens relativ einfach ermittelt und gemessen werden kann. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2018 nahezu unverändert fortgesetzt. Nach Schätzung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dürfte der Zuwachs des globalen Bruttoinlandsprodukts mit rund 3,7 Prozent etwa den Wert des Vorjahres erreicht haben. Auch auf den Arbeitsmärkten hält der Aufschwung an, die OECD-weite Arbeitslosenquote ist auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 1980 gesunken. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass das Wachstumstempo nunmehr seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Die Finanzierungsbedingungen haben sich durch gestiegene langfristige Zinsen insbesondere in den USA verschlechtert. Das Wachstum des Welthandels hat sich inmitten der handelspolitischen Spannungen spürbar eingetrübt. Industrieproduktion und Einzelhandelsumsätze weisen eine nachlassende Wachstumsdynamik auf und Stimmungsindikatoren zum Geschäftsklima sowie sinkende Auftragseingänge der Industrie deuten ebenso darauf hin, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft in naher Zukunft verlangsamen wird. Im Euro-Raum dürfte sich das Wachstum im Jahr 2018 bereits merklich verlangsamt haben. Maßgeblich hierfür war, vor dem Hintergrund der globalen Handelskonflikte, der Rückgang des Exportwachstums, während die Binnennachfrage insgesamt robust blieb. Wenngleich die Konsumnachfrage trotz weiterhin robuster Arbeitsmarktentwicklung an Tempo einbüßte, zog die Investitionstätigkeit bei nach wie vor günstigen Finanzierungsbedingungen weiter an. Die Inflationsrate hat nach mehreren Jahren wieder die Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) erreicht, in einigen Monaten sogar übertroffen. Im September 2018 bekräftigte die EZB die Rückführung der Anleihekäufe, mit Zinserhöhungen von der EZB ist vor Sommer 2019 allerdings nicht zu rechnen. Politisch bleibt die Situation vor dem Hintergrund der Diskussionen zum Austritt Großbritanniens aus der EU ("Brexit") und der Verschuldungssituation einiger Länder, insbesondere Italiens, von hoher Unsicherheit geprägt. Deutschland als Exportnation war in erhöhtem Maße von den globalen handelspolitischen Turbulenzen betroffen, was sich negativ auf die Wachstumsrate der Exporte auswirkte, während die Binnennachfrage hingegen robust blieb. Hier schlugen sich Zuwanderung, steigende Einkommen und niedrige Zinsen in einer kräftigen Bautätigkeit nieder. In Großbritannien hat sich die Wachstumsdynamik weiter verschlechtert. Die schwache Bautätigkeit wirkte sich belastend auf die Investitionsnachfrage aus, und die Inflation drückte auf den Konsum. Zudem wurden die Exporte nicht mehr wie in den Vorjahren von der Wechselkursabwertung gestützt, das britische Pfund blieb relativ stabil. In Frankreich konnte sich die Binnennachfrage nach schwachem Jahresbeginn, getragen von kräftigen Beschäftigungszuwächsen, wieder erholen. Das Branchenwachstum im Bereich der erneuerbaren Energien wird sowohl bei der Windkraft als auch der Solarenergie weiterhin von China angeführt, gefolgt von den USA. Zusammen decken die beiden Länder jeweils deutlich mehr als die Hälfte des jährlichen Zubaus an Wind- und Solarkraft ab. Demgegenüber sorgten Kürzungen bei der Förderung von erneuerbaren Energien und Diskussionen um den Fortbestand der Förderbedingungen in einigen europäischen Industrieländern für leichte Rückgänge der Zubauzahlen und Unsicherheiten bei Investitionen. Mit offenen Fragen behaftet sind weiterhin der Brexit in Europa und die Schutzzölle in den USA. Antrieb für das weitere Branchenwachstum bleiben dennoch vor allem die internationalen Ziele zu Klimaschutz und nachhaltiger Energieversorgung. Die Länder innerhalb der EU haben sich zu verbindlichen Ausbauzielen verpflichtet. Das internationale Abkommen als Ergebnis der UN-Klimakonferenz in Paris Ende 2015 hat gezeigt, dass mittlerweile ein nahezu weltweiter Konsens bzgl. des Klimaschutzes und der notwendigen Eindämmung von Kohlendioxidemissionen herrscht, auch wenn dies im Zuge von Regierungswechseln zuweilen infrage gestellt wird. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien sinken auch die Stromgestehungskosten. In Europa wird der Preis für den Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend über Ausschreibungen geregelt. Mit der Umstellung auf das neue System ist es seit 2017 insbesondere in Deutschland zu einem signifikanten Rückgang der Vergütung für Strom aus Wind- und Solarparks gekommen. Allgemein sollen die erneuerbaren Energien an die freien Marktbedingungen herangeführt werden. In manchen Regionen konkurrieren die führenden erneuerbaren Technologien, Windenergie und Photovoltaik, mittlerweile direkt mit Strom aus konventionellen Energieträgern. Nachfolgend werden die Kernmärkte sowie die neuen Märkte der Energiekontor AG für die Bereiche Wind und Solar im Einzelnen betrachtet. Wind Laut WWEA (World Wind Energy Association) hat die Gesamtleistung aller bis Ende 2018 weltweit installierten Windenergieanlagen 600 GW erreicht. Im Jahr 2018 kamen 53.900 MW hinzu, etwas mehr als im Jahr 2017, als 52.552 MW installiert wurden. 2018 war das zweite Jahr in Folge mit einer wachsenden Zahl von Neuinstallationen, jedoch mit einer geringeren Rate von 9,8 Prozent, nach 10,8 Prozent Wachstum im Jahr 2017. Alle bis Ende 2018 installierten Windturbinen können fast 6 Prozent des weltweiten Strombedarfs decken. Das Jahr 2018 war vor allem von einer neuen Dynamik geprägt: Während die europäischen Windmärkte rückläufig waren und die meisten europäischen Staaten eine schwache Entwicklung zeigten, darunter Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien, konnten Länder wie China, Indien, Brasilien und viele andere asiatische Märkte und auch einige afrikanische Länder ein robustes oder sogar starkes Wachstum aufweisen. Der mit Abstand größte Windenergiemarkt China installierte eine zusätzliche Leistung von 25,9 GW. Nach einem nicht so starken Jahr 2017, in dem vergleichsweise bescheidene 19 GW installiert wurden, hat China den Wachstumskurs wieder aufgenommen. China behauptet seine unangefochtene Position als Weltmarktführer bei der Windenergie mit einer kumulierten Windkapazität von 221 GW. Der zweitgrößte Markt, die USA, verzeichnete trotz weniger ambitionierter nationaler Klima- und Energieziele einen Anstieg der Neukapazitäten von 6,7 GW im Jahr 2017 auf 7,6 GW im Jahr 2018. Diese positive Entwicklung ist sicherlich nicht nur auf die Wirtschaftlichkeit der Windenergie zurückzuführen, sondern auch auf eine starke und umfassende Unterstützung auf staatlicher und kommunaler Ebene. Bald werden die USA das zweite Land sein - nach China - das eine installierte Leistung von mehr als 100 GW erreicht hat. Von den führenden Märkten USA (7,6 GW hinzugekommen auf insgesamt 96 GW), Deutschland (Zuwachs von 3,1 GW auf insgesamt 59 GW), Indien (Zuwachs von 2,1 GW auf 35 GW), Großbritannien (Zuwachs von 2,9 GW auf 20,7 GW), Brasilien (Zuwachs von 1,7 GW auf 14,5 GW) und Frankreich (Zuwachs von 1,5 GW auf 15,3 GW) verzeichneten alle ein deutliches Wachstum, das teilweise deutlich über, teilweise aber auch deutlich unter dem Vorjahr lag. Deutschland In Deutschland beherrschte die Debatte um die Zukunft der Kohleverstromung die energie- und klimapolitische Agenda. Dazu setzte die Bundesregierung im Juni 2018 die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (Kohlekommission) ein, die am 26. Januar 2019 Empfehlungen unter anderem für ein Enddatum der Kohleverstromung und begleitende strukturelle Maßnahmen in den Braunkohleabbaugebieten vorlegte. In Kombination mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im Jahr 2022 wird der mittelfristige Ausstieg aus der Kohleverstromung zu einem weiteren Schub für die erneuerbaren Energien führen. In Deutschland sollen bis zum Jahr 2025 im Rahmen der Energiewende 40 bis 45 Prozent des benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien generiert werden, bis zum Jahr 2035 sollen es 55 bis 60 Prozent sein. Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch sogar auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Den Rahmen für den Ausbau regenerativer Energien bildet in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seit der Einführung des EEGs stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 6 Prozent im Jahr 2000 auf deutlich über ein Drittel im Jahr 2018. Seit Anfang 2017 gilt in Deutschland das neue EEG 2017. Darin ist festgelegt, dass die Förderung der erneuerbaren Energien für neue Genehmigungen seit dem 1. Januar 2017 über ein Ausschreibungsmodell geregelt wird. Dem Ausschreibungsprozedere wird ein einstufiges Referenzertragsmodell zugrunde gelegt. Demnach gilt ein einziger Fördersatz über einen Zeitraum von 20 Jahren. Geboten wird einheitlich auf einen 100 %-Referenzstandort, der über die durchschnittlich zu erwartende Windgeschwindigkeit definiert ist. Abhängig von der Standortqualität des konkreten Projekts (Windhöffigkeit), für das geboten wird, ergibt sich die tatsächliche Vergütungshöhe durch Korrekturfaktoren entlang der Referenzertragskurve (ein windschwacher Standort wird höher vergütet als ein windstarker). Damit verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit deutlich zugunsten windschwacher Standorte, was dem Wunsch nach einem Ausbau der Windenergie bis nach Süddeutschland entspricht. Seit Einführung des EEGs im Jahr 2000 galt für die Förderung der Windenergie an Land das zweistufige Referenzertragsmodell. Die Vergütung des in den Windparks erzeugten Stroms erfolgte dabei in zwei Stufen. Dabei fiel eine erhöhte Anfangsvergütung nach frühestens fünf Jahren auf die sogenannte Grundförderung zurück. Die Dauer des Zeitraums, in dem die erhöhte Anfangsvergütung gezahlt wird (maximal 20 Jahre), hing dabei von der Güte des Standorts ab; je windschwächer der Standort, desto länger der Zeitraum einer erhöhten Anfangsvergütung. Nach einer Übergangregelung des EEGs 2017 galt dies noch für alle Windparks, die bis zum 31. Dezember 2016 eine Genehmigung erhalten hatten und bis zum 31. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden. Mit der EEG-Novelle 2014 wurde außerdem die Festlegung eines Ausbaukorridors eingeführt. Dieser bestimmt seitdem die bereits im Vorgänger-EEG enthaltene Degression des zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixierten Vergütungssatzes. Als Ziel wurde ein jährlicher Zubau von 2.500 MW gesetzt. Je mehr diese Zielmarke durch tatsächlich installierte Leistung an Windkraftanlagen überschritten wird, desto drastischer fällt die Degression des Vergütungssatzes aus (sogenannter "atmender Deckel"). Im Falle von Repowering-Projekten wird auf diesen Ausbaupfad von 2.500 MW nur der Teil angerechnet, der die ursprüngliche Leistung am jeweiligen Standort übersteigt. Als Besonderheit des EEGs 2017 kommt die Festlegung sogenannter Netzausbaugebiete hinzu. Als solche sind die nördlichen Bundesländer Niedersachsen (teilweise), Bremen / Bremerhaven, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gekennzeichnet, in denen die Gesamtmenge der Projekte, die in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten können, auf 58 Prozent der in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich in Betrieb genommenen Kapazität begrenzt wird. Durch die große Anzahl neuer Projekte in den Schwerpunktregionen NordrheinWestfalen und Brandenburg sowie den Ausbau neuer Ländermärkte ist Energiekontor von dieser Regel nur marginal betroffen. In 2018 gab es vier Ausschreibungsrunden für Windenergie und zwei technologieübergreifende (Wind & Solar). Während bei der Februarauktion den ausgeschriebenen 700 MW noch Angebote über 989 MW gegenüberstanden, wurden in der Mai- und der Oktoberauktion die ausgeschriebenen 670 MW bei Weitem nicht angeboten. Bei den beiden technologieübergreifenden Ausschreibungen erhielten ausschließlich PV-Projekte den Zuschlag. Während bei der Februar-2018-Auktion nur ein mittlerer Zuschlagswert von 4,73 €-ct / kWh zustande kam, stieg dieser bei den folgenden Auktionen auf eine Bandbreite zwischen 5,73 und 6,26 €-ct / kWh. Das Geschäftsjahr 2018 wurde durch die hohen Zuschlagswerte für Bürgerenergiegesellschaften im Jahr 2017 stark beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2017 hatten in den drei Auktionsrunden Bürgerenergiegesellschaften für 93 Prozent, 95 Prozent und 99 Prozent der Projekte den Zuschlag erhalten. Grund für diese aus dem Blickwinkel eines professionellen Projektierers ernüchternden Ergebnisse war eine Sonderregelung (Präqualifikationsvoraussetzung) im EEG: Während Projektentwickler eine finanzielle Sicherheit von 30.000 € / MW vorlegen mussten und nur mit genehmigten Projekten an der Ausschreibung teilnehmen konnten, brauchten Bürgerenergiegesellschaften keine Genehmigung und nur eine um 50 Prozent verminderte Sicherheit vorzuweisen. Für die Realisierung der Projekte wurde gemäß EEG eine Frist von 30 Monaten eingeräumt. Bürgerenergiegesellschaften haben weitere 24 Monate Zeit, um die Projektrealisierung zu gewährleisten. Außerdem erhalten die Bürgerenergiegesellschaften nicht den Gebotspreis, sondern den höchsten in der jeweiligen Ausschreibungsrunde bezuschlagten Preis, während Projektentwickler als Vergütung den gebotenen Preis (pay as bid) bekommen. Die Sonderregelung hat 2017 nach Meinung der Energiekontor AG, der Branchenverbände und anderer führender Projektentwickler zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung geführt. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die Sonderregelung 2018 weitgehend ausgesetzt, um die Akteursvielfalt wiederherzustellen. So galten im ersten Halbjahr 2018 für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen insofern, als jeder Bieter eine Genehmigung und die volle Sicherheit für seine Projekte vorweisen musste und insgesamt 30 Monate Zeit für die Projektrealisierung hat. Außerdem hatte die Bundesnetzagentur den Höchstgebotspreis für den 100 %-Referenzstandort, der sich aus dem Durchschnitt aller mittleren, gewichteten Zuschlagspreise aus 2017 ergeben und 5,0 €-ct / kWh betragen hätte, für 2018 auf 6,3 €-ct / kWh angehoben. Im Jahresverlauf 2018 wurden in Deutschland an Land 743 Windenergieanlagen errichtet. Dies entspricht einem Brutto-Zubau in Höhe von 2.402 MW. Nach mehreren Jahren mit starkem Zubau bedeutet dies einen deutlichen Einbruch. Verglichen mit 2017 wurde 55 Prozent weniger Leistung installiert. Unter Berücksichtigung eines Rückbaus von 205 WEA mit einer Gesamtleistung von 249 MW ergibt sich für 2018 ein Netto-Zubau von 2.154 MW. Der erfasste kumulierte Anlagenbestand steigt damit zum 31. Dezember 2018 auf 29.213 WEA mit einer Gesamtleistung von 52.931 MW. Die durchschnittliche Anlagenkonfiguration der neu installierten Windenergieanlagen wird durch die Parameter Nennleistung, Rotordurchmesser, Nabenhöhe und spezifische Leistung beschrieben. Die spezifische Flächenleistung ergibt sich dabei aus der Nennleistung im Verhältnis zur überstrichenen Rotorfläche. Im Vergleich zum Vorjahr entwickelte sich insbesondere die Nennleistung der WEA nach oben und stieg um 9 Prozent auf 3,23 MW. Auch Rotordurchmesser und Nabenhöhe stiegen jeweils um 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 118 Meter bzw. 132 Meter. Die Bandbreite der in Deutschland zum Einsatz kommenden Anlagenkonfigurationen ist sehr groß; die Nennleistung der einzelnen WEA liegt zwischen 0,8 und 4,5 MW. Die meisten Anlagen weisen eine Leistung von 3 bis 3,45 MW auf. Im Jahresverlauf 2018 kam es zu einem Rückbau von 205 Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 249 MW. Im Rahmen des Repowerings wurde ein Teil dieser Anlagen durch 111 neue Anlagen ersetzt. Diese Repowering-Anlagen verfügen über eine Gesamtleistung von 363 MW. Damit ist die im Rahmen des Repowerings neu installierte Leistung gegenüber dem Vorjahr etwas gesunken. Standortdifferenzierte Vergütungselemente ermöglichten in Deutschland einen Windenergiezubau bis ins tiefere Binnenland hinein. In Abhängigkeit verschiedener Faktoren (Verfügbarkeit von Flächen, landespolitische Entscheidungen etc.) verläuft der Zubau in den Bundesländern jedoch nicht stetig. Niedersachsen ist in 2018 wie bereits im Vorjahr das Bundesland mit dem größten Brutto-Zubau, obwohl nur etwa halb so viele Anlagen neu errichtet wurden. Nordrhein-Westfalen und Brandenburg folgen mit deutlichem Abstand. Der kumulierte Anlagenbestand verteilt sich ebenfalls über das ganze Bundesgebiet. In allen Bundesländern werden Windenergieanlagen betrieben und tragen zur Energiewende bei. Während absolut der größte Anlagenbestand und die größte installierte Leistung in Niedersachsen zu finden ist, ist der Bestand bezogen auf die Landesfläche in Schleswig-Holstein am größten. Im Süden, wo der Ausbau später begann, ist der Bestand geringer. Das niedrige Preisniveau stellt die gesamte Branche mit allen an der Projektrealisierung beteiligten Wertschöpfungsstufen vor große wirtschaftliche Herausforderungen für 2019 und die nachfolgenden Jahre. Gleichzeitig bietet die derzeitige Wettbewerbssituation aber auch Marktchancen für Projektierer wie die Energiekontor AG. Dazu gehört z. B. eine mögliche Kooperation mit kleineren Entwicklern, deren finanzielle Möglichkeiten für eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen begrenzt sind. Unabhängig von der weiteren Entwicklung der Zuschlagspreise im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren verfolgt Energiekontor seit jeher das Ziel, als Pionier der Branche die ersten Projekte zu realisieren, deren Stromgestehungskosten unterhalb der Kosten konventioneller Kraftwerke liegen, um den erneuerbaren Energien zum Durchbruch zu verhelfen. Gerade in der momentanen Situation zeigt sich, dass dieses Ziel der richtige Ansatz ist, um gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. Großbritannien Onshore-Wind wird in Großbritannien seitens der britischen Regierung mittlerweile als reife Technologie angesehen und ist folglich nicht mehr Teil des Contracts for Difference (CfD) genannten Ausschreibungssystems zur Förderung erneuerbarer Energien. Daher basierten bisher alle in Großbritannien realisierten Windparks auf reinen Marktpreisen und konnten nur auf Basis langfristig vereinbarter Stromabnahmeverträge realisiert werden. In jüngster Zeit mehren sich die Anzeichen dafür, dass Investmentfonds bereit sind, Marktrisikopreise so zu wählen, dass langfristige PPA nun nicht mehr der einzige Realisierungsweg sind. Die PPA werden normalerweise zwischen der Betreibergesellschaft und dem Energieversorger abgeschlossen. Bei den Energiekontor-Projekten werden die PPA hingegen direkt zwischen der Betreibergesellschaft und einem Endabnehmer, zumeist internationale Großunternehmen, verhandelt (sogenannte Enduser-PPA). In einem PPA wird die Grundvergütung des produzierten Stroms für eine feste Laufzeit vereinbart. Im Regelfall ist eine Inflationierung des vereinbarten Tarifs über die Laufzeit des PPA vorgesehen. Zudem erhalten die meisten Windparks weiterhin Embedded Benefits, eine Vergünstigung für Kraftwerke, die nicht in das Hochspannungsnetz einspeisen, sondern nur das Mittelspannungsnetz nutzen. Die Windparkpipeline von Energiekontor umfasst sowohl Projekte mit als auch ohne diese Embedded Benefits. Seit dem Wegfall der Fördermaßnahmen in Großbritannien ist die Onshore-Wind-Industrie darauf bedacht, die Rentabilität der Projekte durch verbesserte Anlagenparameter (wie z. B. leistungsstärkere Turbinen mit größerer Nabenhöhe) bei gleichzeitiger Kostenreduktion zu erhalten. Während schottische Behörden die Genehmigung hoher Windkraftanlagen unterstützen, gibt es in England nur wenige Beispiele für die Genehmigung höherer Anlagen. Insgesamt steht man in Schottland, das über ein unabhängiges, eigenes Planungsrecht verfügt, dem Ausbau der Windenergie an Land positiver gegenüber. Daher konzentriert sich Energiekontor seit Jahren auf die Sicherung von geeigneten Flächen in Schottland, wo bei hervorragenden Windbedingungen großflächige Windparks entstehen sollen. Der beschlossene Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) hat insoweit einen Einfluss auf das Geschäft der Energiekontor AG, als die mögliche Wiedereinfuhr von Zöllen sowie Zinsschwankungen die Kosten für den Bau von Windparks sowie deren Finanzierung erhöhen könnten. Solche Effekte werden in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Entwicklungsprojekte von Energiekontor bereits präventiv eingepreist und, wo es im Finanzierungsprozess wirtschaftlich sinnvoll ist, abgesichert. Durch Währungsschwankungen würden im Wesentlichen die Einnahmen aus britischen Windparks im Eigenbestand beeinflusst. Da der ganz überwiegende Anteil der laufenden Kosten in Großbritannien jedoch ebenfalls in britischen Pfund anfällt, ist der erwartete Gesamteffekt auf die Konzernmutter gering. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es kurzfristig gewisse Unsicherheiten über mögliche Auswirkungen des Brexit auf den europäischen Binnenmarkt gibt und Investitionen anderer EU-Staaten in Großbritannien möglicherweise vorläufig zurückgehalten werden. Mittelfristig rechnet Energiekontor jedoch weiterhin mit keinen nachhaltigen Auswirkungen auf das Projektgeschäft im Bereich der erneuerbaren Energien. Portugal Zum Jahresende 2018 veröffentlichte die portugiesische Regierung den PNEC (National Energy and Climate Plan), um das gemeinsam 2018 vereinbarte europäische Ziel von einem 32-prozentigen Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Dieser PNEC ist die portugiesische Strategie für erneuerbare Energien und Klima für den Zeitraum 2021 bis 2030 und ersetzt den vorherigen Plan. In den letzten Jahren stockte der Ausbau erneuerbarer Energie. So gibt es weiterhin keine neuen Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Netzlizenzen als Voraussetzung für die Entwicklung neuer Projekte. Zwar können Netzanschlüsse für Wind- und Solarparks beantragt werden, allerdings erfolgt die Vergütung des Stroms zu den allgemeinen Strommarktpreisen. Projektträger haben daher also nur die Möglichkeit, sich für Lizenzen zu Marktpreiskonditionen zu bewerben (MIBEL). Genau wie in Deutschland sind in Portugal die Energieversorger zur Abnahme von Windstrom gesetzlich verpflichtet. Eine Hürde stellen dabei die vielerorts erhöhten Auflagen hinsichtlich Umwelt- und Naturschutz dar. Für einen Netzzugang braucht der Projektierer daher zwei wesentliche Voraussetzungen: eine ausreichende Kapazität für die Aufnahme eines weiteren Wind- oder Solarparks am Netzanschlusspunkt und eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung. Niederlande Zwischenzeitlich hatte Energiekontor auch die Niederlande als neuen Markt adressiert. Aufgrund der langen Projektentwicklungszeiträume von fünf bis sieben Jahren, ausgeprägter Widerstände in der Bevölkerung, relativ kleiner Projektgrößen und insgesamt eines relativ kleinen Marktpotenzials schätzen wir die Perspektiven im Vergleich zu den anderen Zielmärkten als unterdurchschnittlich ein. Deshalb haben wir den Ausstieg aus diesem Markt beschlossen. Frankreich Mit dem im August 2015 verabschiedeten "Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte", dem französischen Energiewendegesetz, kurz: LTE, setzte sich Frankreich ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2050 soll die weitgehende CO2 -Neutralität des Landes erreicht werden. Die Umsetzung dieser Zielvorgabe in konkrete Meilensteine, beispielsweise für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmesektor, die Steigerung der Energieeffizienz oder die Reduzierung des Verbrauchs an fossilen Energieträgern, erfolgt im Fünfjahresrhythmus über zwei sich gegenseitig ergänzende Planungs- und Monitoringinstrumente: die nationale Dekarbonisierungsstrategie (Stratégie nationale bascarbone, SNBC) sowie die mehrjährige Programmplanung für Energie (Programmation pluriannuelle de l'énergie, PPE). Die SNBC setzt dabei für jeden der treibhausgasemittierenden Sektoren ein individuelles CO2 -Budget fest. Die PPE fasst die zur Einhaltung dieser Ziele nötigen Anpassungen der französischen Energieversorgung in einer einheitlichen Strategie zusammen und legt den konkreten Energiemix für den jeweiligen Planungszeitraum fest. Zu den wichtigsten Maßnahmen der französischen Energie- und Klimapolitik bis 2028 gehören die Abschaltung mehrerer Atomreaktoren, die Verdoppelung der installierten Kapazität an Erneuerbare-Energien-Anlagen, eine Produktionssteigerung im Bereich erneuerbare Wärme um bis zu knapp 60 Prozent sowie eine Reduzierung des Primärenergieverbrauchs aus fossilen Energiequellen um rund ein Drittel. Konkret soll die installierte Kapazität von Windkraftanlagen an Land auf 24,6 GW im Jahr 2023 und auf 34,1 bis 35,6 GW in 2028 ausgebaut werden. Im Februar 2019 veröffentlichte die statistische Abteilung des Ministeriums für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) die Zahlen für das vierte Quartal 2018 zum Ausbau der Windenergie in Frankreich. Demnach betrug die installierte Gesamtleistung zum 31. Dezember 2018 15,1 GW. Damit hat Frankreich das in der PPE festgelegte Ausbauziel, bis Ende 2018 eine installierte Gesamtleistung für Windenergie an Land von mindestens 15.000 MW zu erreichen, erfüllt. Im Verlauf des Jahres 2018 erfolgte der Netzanschluss von Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 1,5 GW. Die Stromerzeugung aus Windenergie erreichte 2018 insgesamt 26,1 TWh, was 5,5 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Frankreich entspricht. Die Zahl der neu gebauten Onshore-Windenergieparks sank im Vergleich zu 2017 um 13 Prozent. 2018 wurden insgesamt 150 neue Windparks installiert, im Jahr 2017 waren es noch 173. Etwa die Hälfte der in Frankreich installierten Windleistung befindet sich in der Region Hauts-de-France (4,0 GW) und in der Region Grand Est (3,4 GW). Im Bereich der Offshore-Windenergie wurde 2018 im Rahmen eines Modellprojekts eine schwimmende Offshore-Windkraftanlage vor der französischen Atlantikküste in der Nähe der Stadt Le Croisic (Region Pays de la Loire) errichtet. USA Die USA haben sich in den letzten Jahren zum zweitgrößten Erzeuger Erneuerbarer Energie nach China entwickelt. Von den gesamten Erzeugungskapazitäten bei Wind- und Solarkraft zum Ende 2018 von ca. 144 GW entfielen knapp zwei Drittel (94,3 GW) auf Windenergie. Damit ist dieser Markt heute fast doppelt so groß wie der deutsche Windmarkt. Der Ausbau erneuerbarer Energien in den USA ist auf Bundesstaatenebene geregelt. Ähnlich wie in Europa gibt es Ausbauziele für erneuerbare Energien, die allerdings nicht bindend und je nach Bundesstaat unterschiedlich definiert sind. Für 29 Bundesstaaten und Washington D.C. legen diese sog. Renewable Portfolio Standards (RPS) entweder absolute Ausbauziele in Megawatt oder einen prozentualen Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix im jeweiligen Staat fest. Die gesetzten Ziele unterscheiden sich erheblich. Während beispielsweise Kalifornien bis 2030 60 Prozent und bis 2045 100 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen will, gibt es andere Staaten die bis 2030 anstreben, 20 bis 25 Prozent ihres Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Durch den starken Preisverfall vor allem für PV-Module tritt die Relevanz der RPS jedoch zunehmend in den Hintergrund. So geht der Ausbau erneuerbarer Energien in einigen Staaten aus rein wirtschaftlichen Gründen weiter, obwohl die RPS-Ziele dort bereits erreicht worden sind. Dies verdeutlicht, dass eine Energiewende hin zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien mittlerweile auch in vielen Bundesstaaten in den USA stattfindet. Wie in Großbritannien bildet auch in den USA ein Stromabnahmevertrag zwischen der Projektgesellschaft und einem industriellen Großkunden oder einem Energieversorger die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Diese PPA werden in der Regel über privat organisierte Ausschreibungen vergeben oder direkt verhandelt. In den USA gibt es kein zentrales Fördersystem, jedoch gibt es auf Ebene der Bundesstaaten lokale und staatliche Fördersysteme. Eine indirekte Förderung gibt es durch Steuererleichterungen. Die entsprechenden Mechanismen sind der Investment Tax Credit (ITC) bzw. der Production Tax Credit (PTC). Sie wurden ursprünglich Anfang der 90er-Jahre eingeführt, 2009 von der Obama-Administration mit dem "American Recovery and Reinvestment Act (ARRA)" neu aufgelegt und 2015 durch den "Consolidated Appropriations Act" bis 2020 verlängert. Ob sie nicht auch über 2020 hinaus verlängert werden, steht heute noch nicht fest. Aktuell gilt, dass es die Möglichkeit gibt, ein Projekt in 2020 (oder früher) zu "qualifizieren" und bis zu vier Jahre danach ans Netz zu bringen und trotzdem die Vorteile der PTC / ITC zu bekommen. Entsprechend wird selbst bei einer Abschaffung der Steuererleichterungen die in Anspruchnahme dieser Instrumente bis 2021 oder 2022 eine zentrale Rolle spielen. Energiekontor hat sich bei der Entwicklung von Windenergieprojekten nach eingehenden Netzstudien zunächst auf die sehr windreiche und noch relativ wenig ausgebaute Region des westlichen Teils von South Dakota festgelegt. Über den Southwest Power Pool (SPP), einen Dachverband mehrerer Stromversorger und Netzbetreiber, kann der Strom aus der Region in mehreren Staaten des Mittleren Westens bis an die Grenze zu Texas vertrieben werden. Wie in Europa braucht man auch in South Dakota eine Genehmigung für den Bau von Windparks. Neben Einfuhrzöllen auf ausländischen Stahl, die die Preise für Windkraftanlagen vorübergehend beeinflussen könnten, rechnet die Energiekontor-Gruppe zurzeit nicht mit weiteren politischen Einschränkungen, die sich ggf. negativ auf den Markt für erneuerbare Energien in den USA auswirken könnten. Energiekontor geht davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte in den USA nach Auslaufen der Tax Credits - ähnlich wie in Großbritannien - allein auf dem Abschluss von PPA beruhen wird. Sofern diese zu Preisen abgeschlossen werden können, die unterhalb derer für Strom aus konventionellen Kraftwerken liegen, sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien in den USA beschleunigt voranschreiten können. Energiekontor will auch in dem US-amerikanischen Markt seiner Pionierrolle gerecht werden und zukünftig Windprojekte ohne Subventionen realisieren. Solar Wie bei Wind dominiert China auch beim Zubau von PV-Anlagen den globalen Markt. 2018 stieg die Gesamtleistung der neu installierten Kapazität auf rund 44 GW. Die akkumulierte Gesamtleistung an Photovoltaik belief sich in China Ende 2018 damit auf knapp 175 GW. Wie bei Wind wurden auch im PV-Bereich mit rund 8 GW die zweitmeisten Neuinstallationen in den USA vorgenommen. Mit einem geschätzten Zubau von insgesamt knapp 100 GW dürften somit Ende 2018 weltweit etwa 500 GW an PV-Leistung installiert sein. In Deutschland kamen 2018 etwa 3 GW an PV-Kapazität hinzu. Damit erhöhte sich die akkumulierte Gesamtkapazität an installierten PV-Anlagen Ende 2018 in Deutschland auf knapp 46 GW. In den Kernmärkten von Energiekontor bietet der Süden Portugals zwar geografisch sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie, allerdings gelten in Portugal derzeit die im Abschnitt "Wind" beschriebenen Einschränkungen. In Großbritannien beschränkt sich die Entwicklung von PV-Projekten für Energiekontor im Wesentlichen auf die Überlegung, die Netzanschlüsse eines Windparks am selben Standort u. U. gleichzeitig für einen Solarpark nutzen zu können. Ansonsten konzentrieren sich die Solaraktivitäten der Energiekontor-Gruppe derzeit auf die Märkte Deutschland, USA und Frankreich. Deutschland Seit 2015 ist in Deutschland eine finanzielle Förderung von Strom aus neu in Betrieb genommenen PV-Freiflächenanlagen nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an den zentralen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur möglich. In den Jahren 2015 und 2016 wurde dazu eine Pilotphase mit jeweils drei Ausschreibungsrunden für insgesamt 500 MW und 410 MW durchgeführt. Von der ersten Ausschreibung im April 2015 bis zur Ausschreibung im Dezember 2016 fiel die durchschnittliche Förderhöhe sukzessive von 9,17 €-ct / kWh auf 6,90 €-ct / kWh. Mit Inkrafttreten des EEGs 2017 wurden für alle Freiflächenanlagen ab einer Größe von 750 Kilowatt peak (kWp) die Förderhöhen im Zuge des Bieterverfahrens ermittelt. Seit 2017 ist mit jeweils drei Ausschreibungen ein jährliches Gesamtkontingent von 600 MW geplant. In den Ausschreibungen vom Februar, Juni und Oktober 2017 fiel die durchschnittliche Förderung weiter von 6,58 €-ct / kWh am Anfang bis auf 4,91 €-ct / kWh am Ende des Jahres. Das entspricht in etwa einer Halbierung der Preise über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren. In den Ausschreibungen des Geschäftsjahres 2018 sank im Februar der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert zwar noch einmal auf 4,33 €-ct / kWh. Im weiteren Jahresverlauf stabilisierten sich die Zuschlagswerte und konnten sogar wieder leicht zulegen. Im Februar 2019 lag der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert bei 4,80 €-ct / kWh. Bisher wird die Flächenkulisse für PV-Parks durch das EEG festgelegt. Die potenziellen Standorte beschränken sich im Wesentlichen auf Konversionsflächen und Randbereiche (110-Meter-Streifen) entlang von Autobahnen und Eisenbahntrassen. Weitere Voraussetzungen für einen Zuschlag sind ein Aufstellungsbeschluss sowie die Bereitstellung einer Erstsicherheit in Höhe von € 5.000 pro MW bei Einreichen des Gebots. Im Falle einer Zuschlagserteilung kommt die Hinterlegung einer Zweitsicherheit von € 45.000 pro MW (€ 20.000 bei vorliegendem Satzungsbeschluss) hinzu, womit - ähnlich wie bei Wind - die Ernsthaftigkeit des Gebots sichergestellt werden soll. Im Februar 2019 überraschte die Energiekontor die Branche, als vermeldet werden konnte, dass mit der EnBW ein PPA für einen 85-MW-Solarpark in der Nähe von Rostock abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung sieht vor, dass EnBW 100 Prozent des Stroms zum Festpreis abnehmen wird. Im Rahmen der vereinbarten Vertragslaufzeit von 15 Jahren gehen die beiden Unternehmen von einer insgesamt produzierten Strommenge von rund 1,3 TWh aus. Der Abschluss dieses PPA ist nicht nur ein wichtiger Meilenstein für Energiekontor, sondern für die gesamte Branche. Auf Basis eines PPA lassen sich viel größere Solarparks realisieren. Als Pionier in der Branche der erneuerbaren Energien hat sich Energiekontor dem Ziel verschrieben, als einer der Ersten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Dieser PPA-Abschluss zeigt, dass Energiekontor diesem Ziel durch Effizienzsteigerungen und Preissenkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutlich näher gekommen ist. Entwicklung der mittleren Zuschlagspreise für Solarprojekte in Deutschland Frankreich Frankreich hat in 2018, genauso wie im Vorjahr, einen Zubau von ca. 0,9 GW auf aktuell rund 9 GW installierter PV-Leistung gesehen. Mittelfristig sollen die Kapazitäten mindestens verdoppelt werden. Bis 2023 soll die Kapazität für Strom aus Photovoltaik in Frankreich auf 18,2 bis 20,2 GW ausgebaut werden. Die Vergütung für Strom aus Freiflächenanlagen einer Größe von 500 kWp bis 17 MWp erfolgt in Frankreich seit 2016 über Ausschreibungen. Zwischen 2017 und Mitte 2019 waren bzw. sind sechs Ausschreibungsrunden mit jeweils 500 MW vorgesehen. Das Ausschreibungsvolumen ist dabei auf drei Anlagenkategorien verteilt: 300 MW für Freiflächenanlagen mit einer Leistung zwischen 5 MWp und 17 MWp (Kategorie 1), 135 MW für Freiflächenanlagen zwischen 500 kWp und 5 MWp (Kategorie 2) und 65 MW für Dachanlagen zwischen 500 kWp und 10 MWp (Kategorie 3). Entscheidend für die Entwicklung des französischen Photovoltaik-Marktes wird sein, wie stark die KernkraftwerkKapazitäten in den folgenden Jahren reduziert werden. Würden die heute in Frankreich bestehenden 63 GW an Kernkraftwerken auch 2030 noch vollständig im Markt verbleiben, so analysiert Agora Energiewende, würde dies zu einer erheblich Reduktion der durchschnittlichen Einnahmen für Photovoltaikstrom in Frankreich führen und die Ausbauambitionen stark schwächen. Bei einer Anpassung des Kernkraftwerksparks und einer gleichzeitigen Erhöhung des CO2 -Preises je Tonne könnte ein Strompreisniveau erreicht werden, der die Bereitstellung von Strom aus PV-Anlagen attraktiv machen würde. USA Ende 2018 war in den USA eine akkumulierte Gesamtkapazität an PV-Anlagen von knapp 50 GW installiert und damit ca. 8,3 GW mehr als zum Jahresende 2017. Die Fördermaßnahmen sind im Wesentlichen identisch mit den bereits im Abschnitt "Wind" beschriebenen. Anstelle des PTCs erfolgen die Steueranreize im Solarbereich jedoch über ITCs. Der ITC ist eine derzeit 30-prozentige Steuergutschrift, die gegen die Steuerschuld von privaten Investoren (§ 25D) und gewerblichen Investoren und Versorgungsunternehmen (§ 48) bei der Investition in Solarliegenschaften geltend gemacht werden kann. Eine solche Steuergutschrift ist eine Senkung der Einkommens- bzw. Unternehmenssteuer, die eine Person oder ein gewerblicher Investor oder ein Versorgungsunternehmen, das die Gutschrift beansprucht, ansonsten an die Bundesregierung zahlen würde. Der ITC richtet sich nach der Höhe der Investition in die Solarliegenschaft und beträgt aktuell 30 Prozent der Summe, die in die förderfähige Liegenschaft investiert wird und wo der Baubeginn in 2019 liegt. Der ITC sinkt dann auf 26 Prozent für Projekte, die 2020 mit dem Bau beginnen, und auf 22 Prozent für Projekte, die 2021 beginnen. Nach 2021 wird die Steuergutschrift dauerhaft auf 10 Prozent fallen. Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2021 mit dem Bau begonnen haben, können noch für die 30, 26 oder 22 Prozent ITC in Betracht kommen, wenn sie vor dem 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen werden. Im Dezember 2018 verabschiedete der US-Kongress den Tax Cuts and Jobs Act, ein umfassendes Gesetz zur Steuerreform, das viele Aspekte des US-Steuerrechts modifizierte. Die kommerziellen und privaten ITCs wurden nach dieser Gesetzgebung beibehalten. Um den ITC für ein Projekt wirksam werden zu lassen, bedarf es entweder eines Investors, der ITCs aktivieren kann, oder, wie bei Windparks, der Integration eines Tax-Equity-Investors (TEI). Solche TEI müssen für mindestens fünf Jahre in der den PV-Park betreibenden Projektgesellschaft verweilen. Für die Entwicklung von Solarprojekten konzentriert sich Energiekontor auf die westliche und mittlere Region von Texas. Hier herrschen exzellente Einstrahlungsbedingungen mit einer Globalstrahlung von zum Teil weit über 2.000 kWh / m2 a, also etwa doppelt so viel wie an sehr guten deutschen Standorten. Entsprechend niedriger sind hier die Stromgestehungskosten für Solarparks. Das Stromnetz ist in West-Texas gut ausgebaut und die Nachfrage nach Elektrizität ist durch mehrere größere Städte in der Region sehr hoch. Wie bei Windkraftanlagen bildet ein PPA zwischen der Projektgesellschaft und einem industriellen Großkunden (Enduser-PPA) oder einem Netzbetreiber auch für Solarparks in den USA die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Ein erhebliches Potenzial für Enduser-PPA sieht Energiekontor insbesondere bei ansässigen großen Unternehmen, großen Rechenzentrumsbetreibern oder lokalen Energieversorgern. Im Gegensatz zu anderen Staaten benötigt man in Texas keine eigenständige behördliche Genehmigung für den Bau eines Solarparks. Allerdings müssen für die Bebauung einer Parzelle die Nutzungsrechte für die Oberfläche (Surface Rights) und durch Vereinbarungen mit den Eigentümern die Rechte für den Untergrund (Mineral Rights) gesichert sowie eine Reihe von Untersuchungen und Studien (Umwelt, Naturschutz, Netz etc.) durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass das Projekt gesetzeskonform ist. Darüber hinaus müssen sogenannte "Tax Abatements" - Ausnahmeregelungen für lokale Steuern - mit den Behörden vereinbart werden. Anders als z. B. bei der geplanten Entwicklung von Windprojekten in South Dakota ist die Vermarktung des Stroms aus den Solarparks hier nur auf das Gebiet des texanischen Netzbetreibers ERCOT beschränkt. Anfang 2018 hatte die Trump-Administration Strafzölle für die nächsten vier Jahre auf die Einfuhr von Zellen und polykristallinen PV-Modulen aus mehreren asiatischen Staaten beschlossen. Allerdings sollen die Importzölle über einen Zeitraum von vier Jahren von 30 Prozent auf 15 Prozent reduziert werden. Zudem gelten sie bei PV-Zellen erst ab einem bestimmten Kontingent. Insgesamt sollten laut Expertenschätzungen die Zölle weniger als 10 Prozent der Gesamtinvestition ausmachen. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführzölle möglichst gering zu halten, reagierten einige asiatische Modulhersteller mit Preisreduktionen und dem Aufbau von eigenen Produktionskapazitäten in den USA. Geschäftsverlauf nach Segmenten a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Die Entwicklung in der Projektierung und dem Verkauf von Wind- und Solarparks verlief 2018 im Wesentlichen nach Plan. Während die laufenden Projekte kontinuierlich weiterentwickelt und dabei wichtige Etappenziele erreicht wurden, beschränkten sich die Verkaufsaktivitäten auf eine überschaubare Anzahl an Projekten. Insgesamt wurden bis zum Jahresende 2018 vier Projekte und eine Einzelanlage mit einer Gesamtleistung von 47 MW fertiggestellt und in Betrieb genommen. Zwei Projekte mit zusammen 23 MW wurden an Investoren verkauft. Im November veräußerte die Energiekontor AG den Windpark Bremen-Hemelingen an eine luxemburgische Investmentgesellschaft, die für mehrere deutsche Versicherungen und Pensionskassen investiert. Der im Juli 2018 in Betrieb genommene Windpark befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Gewerbeparks Hansalinie an der Autobahn A1. Dort generieren vier Siemens-Windkraftanlagen mit einem Rotordurchmesser von 113 Metern und einer Gesamtleistung von 12,8 MW jährlich einen erwarteten Ertrag von rund 30 Mio. kWh. Diese Strommenge reicht rechnerisch aus, um den Bedarf von mehr als 8.000 Haushalten zu decken. Da die Genehmigung für diesen Windpark noch vor Ende 2016 vorlag, wird der Strom an diesem Standort zu attraktiven Bedingungen des alten Tarifsystems gemäß der Übergangsregelung des EEGs 2017 vergütet. Kurz vor Jahresende wurde der im Landkreis Brake gelegene Windpark Hammelwarder Moor an die in Konstanz ansässige Terravent Deutschland GmbH veräußert. Der Windpark besteht aus drei Anlagen des Typs Senvion 3.4 M114 mit 176 Metern Gesamthöhe und einem Rotordurchmesser von 114 Metern. Mit einer Gesamtnennleistung von 10,2 MW liegt der erwartete Jahresertrag des Windparks bei rund 26 Mio. kWh. Im Dezember 2018 hat die Energiekontor AG den in der südenglischen Grafschaft Kent gelegenen Windpark New Rides in Betrieb genommen. Der Windpark besteht aus vier Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 9 MW. Das Projekt Withernwick II, die Erweiterung des konzerneigenen Windparks Withernwick, wurde erfolgreich vorangetrieben und Anfang des zweiten Quartals 2019 in Betrieb genommen. Beim geplanten Windpark Hyndburn II, die Erweiterungsstufe des bereits bestehenden Windparks Hyndburn, gehen wir von einer Realisierung im Geschäftsjahr 2020 aus, ebenso für das Windparkprojekt Pencarreg (ca. 5 MW) in Wales. Der Fokus von Energiekontor liegt nach dem Ende der Förderung für Onshore-Wind in Großbritannien aber auf der Entwicklung von großflächigen Projekten in windreichen Regionen, v. a. in Schottland, auf Basis eines PPAs. Bei der Entwicklung ihrer Projektpipeline in Schottland hat Energiekontor große Fortschritte verzeichnet. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 ist die Pipeline (sehr heterogener Entwicklungsstand) auf rund 1.000 MW angewachsen und es lagen Genehmigungen für drei Windprojekte mit zusammen mehr als 90 MW vor. Zwischenzeitlich hat sich die Anzahl auf vier Projekte erhöht mit zusammen deutlich mehr als 100 MW. Aufgrund des schleppenden Netzausbaus in dieser Region ist mit einer Realisierung eines ersten Windparks jedoch frühestens im Geschäftsjahr 2020 zu rechnen. Da es in Portugal seit Jahren keine neuen Ausschreibungen für Netzanschlüsse mehr gibt, beschränken sich die Aktivitäten der Energiekontor-Gruppe dort vor allem auf das Management der bestehenden Anlagen sowie auf die Rotorblattverlängerung (siehe hierzu Abschnitt c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges). Im Bereich Solar hat Energiekontor in der dritten Ausschreibungsrunde des Jahres in Deutschland, im Juni 2018, insgesamt zum vierten Mal seit der Einführung des Ausschreibungsverfahrens im Jahr 2015 einen Zuschlag für ein Photovoltaik-Projekt erhalten. Dieses Projekt hat eine Kapazität von ca. 5 MWp . Bei der Entwicklung des 2017 genehmigten Projekts Garzau-Garzin mit ca. 10 MWp , das bereits 2016 einen Zuschlag in der April-Ausschreibung erhalten hatte, kam es zu Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen des Modulherstellers. Der Bau konnte daher erst Ende 2017 beginnen und wurde im ersten Quartal 2018 abgeschlossen und in den Eigenbestand übernommen. Für die Expansion in die neuen Märkte hat die Energiekontor-Gruppe ihre personellen Ressourcen im Laufe des Geschäftsjahres in Frankreich und den USA weiter verstärkt, während man sich gegen einen weiteren Ausbau der Aktivitäten in den Niederlanden entschieden hat. Nach Einschätzung von Energiekontor versprechen andere Länderstandorte einen höheren und schnelleren Return on Investment. Daher wird sich Energiekontor aus dem niederländischen Markt zurückziehen. In den USA wurden 2018 große Fortschritte erzielt. Geeignete Landflächen wurden in South Dakota für Wind- und in West-Texas für Solarprojekte identifiziert. Etwas stärker im Fokus steht zunächst die Entwicklung von Solarprojekten, da diese schneller umsetzbar sind. Eine eigene Gesellschaft für die Solaraktivitäten in den USA wurde im ersten Halbjahr 2017 in Austin (Texas) gegründet und das Personal seitdem sukzessive aufgestockt. In Rapid City (South Dakota) wurde in 2018 ein weiteres Büro eröffnet. Dieses Team vor Ort zeichnet für dortige Windprojekte verantwortlich. Während die Projektentwicklung im Windbereich längere Zeit in Anspruch nehmen wird und daher frühestens im Jahr 2020 mit daraus resultierenden Erträgen zu rechnen ist, könnte der Solarbereich schon im Geschäftsjahr 2019 einen Ergebnisbeitrag liefern, wenn die Rechte an einem oder zwei Solarprojekten mit PPA an Investoren verkauft werden könnten. Frankreich ist aufgrund der geografischen Gegebenheiten ein attraktiver Standort sowohl für Wind- als auch für Solarprojekte, aber gleichzeitig auch ein sehr herausforderndes Terrain. Zum einen spielt der vermeintlich günstige Atomstrom weiterhin eine sehr dominante Rolle und trägt zur teilweise noch vorhandenen ablehnenden Haltung gegenüber erneuerbaren Energien bei. Auch sorgt in Frankreich insbesondere der Landschaftsschutz für sehr starken Widerstand gegen die Windkraft. Bürgerinitiativen und darauf spezialisierte Anwälte und Vereine gehen regelmäßig gegen geplante Projekte vor und sorgen so für sehr lange Projektlaufzeiten. Aber der Bedarf für Strom aus erneuerbaren Quellen ist enorm. Nicht nur, dass Frankreich sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet hat. Auch die Tatsache, dass in Frankreich überwiegend mit Strom geheizt wird und damit die Nachfrage entsprechend hoch ist, spricht für diesen Markt. Daher werden die Verhandlungen mit Landeigentümern über die Nutzungsrechte mit Unterstützung von freien Mitarbeitern weiter vorangetrieben. Für die Entwicklung von Windprojekten wurde die Region im Nordwesten des Landes und für die Entwicklung von Solarprojekten der Südwesten identifiziert. Als ersten Bürostandort für die Solaraktivitäten von Energiekontor in Frankreich wurde Toulouse gewählt, während ein Büro in Rouen die Windaktivitäten koordiniert. b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Gemäß der Wachstumsstrategie des Unternehmens, nach der in Bezug auf die erwartete Marge etwa die Hälfte aller pro Geschäftsjahr selbst entwickelten Projekte in den Eigenbestand übergehen soll, hat die Geschäftsleitung der Energiekontor AG entschieden, den Windpark New Rides (9 MW) in der südenglischen Grafschaft Kent und als ersten konzerneigenen Solarpark den Solarpark Garzau-Garzin (Brandenburg), der sich über mehrere Kilometer entlang einer Bahnlinie zieht und auf eine Leistung von rund 10 MW kommt, in den Eigenbestand zu übernehmen. Darüber hinaus lag der Fokus weiterhin auf den Maßnahmen zur Optimierung der Betriebsführung durch Kostensenkung und Ertragserhöhung wie: ― Repowering: Energiekontor beabsichtigt, in allen Windparks, bei denen die Möglichkeit besteht, die alten Anlagen sukzessive durch neue, leistungsstärkere Windkraftanlagen zu ersetzen und somit gleichzeitig die Laufzeit an diesen Standorten zu verlängern. ― Effizienzsteigerung durch technische Innovation: Dazu gehören ertragssteigernde Maßnahmen wie die Ausstattung eigener Anlagen mit der Rotorblattverlängerung sowie die Optimierung der Blattaerodynamik. ― Betriebskostenoptimierung: Hierfür hat die Betriebsführung ein Effizienzverbesserungsprogramm eingeführt, das zum Ziel hat, die Betriebskosten pro erzeugter Kilowattstunde durch eine Reihe von Maßnahmen zu senken. ― Laufzeitverlängerung: Durch geeignete Pacht- und Kreditverträge sollen die Laufzeiten der Bestandsanlagen über den staatlich garantierten Förderzeitraum hinaus wirtschaftlich gesichert werden. ― Umfinanzierung und Kreditrückführung: Durch Refinanzierung von Bestandsparks sollen Verbindlichkeiten abgebaut und die Zinsbelastung im Segment Stromerzeugung aus konzerneigenen Windparks reduziert werden. Vor allem aufgrund des außergewöhnlich windarmen Sommerhalbjahres und eines verhältnismäßig ruhigen Herbsts blieben die Winderträge in 2018 mit einer Quote von nur 84 Prozent deutlich unter ihren langjährigen Durchschnittswerten. So lag der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland deutlich unterhalb der Erwartungen. Die Winderträge in Großbritannien und Portugal waren weitestgehend im Rahmen der Erwartungen. Insgesamt fielen die Winderträge aber geringer aus als für das Geschäftsjahr 2018 prognostiziert. c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Durch die Erweiterung des konzerneigenen Windparkportfolios sind die Einnahmen aus der laufenden Betriebsführung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Eine effiziente Marktbeobachtung und die daraus resultierenden Vertragsabschlüsse für die Stromdirektvermarktung im Rahmen der EEG-Vergütung haben zur weiteren Verbesserung der Einnahmesituation beigetragen. Fast das gesamte deutsche Windparkportfolio konnte bei namhaften Stromdirektvermarktern platziert werden. Hier hat Energiekontor weiterhin attraktive Vermarktungskonditionen erzielt. Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens und der dadurch dramatisch gefallenen Preise für Strom aus erneuerbaren Energien werden auch in Deutschland direkte Stromabnahmeverträge (PPA) zwischen dem Erzeuger und dem Endabnehmer zunehmend interessanter. So führt Energiekontor Gespräche mit interessierten Großabnehmern zu diesem Thema und konnte im Februar 2019 den Abschluss eines ersten PPA mit EnBW vermelden. Im Bereich der Betriebsoptimierung von Windparks wurden im Geschäftsjahr 2018 weitere Maßnahmen entwickelt und getestet. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensteuerungen und Windnachführung sowie die Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung aller Windparks auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungsworkflow. Auch effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte mit dem Ziel, Windparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können, sind Teil dieser Maßnahmen. Bei den technischen Innovationen stand nach wie vor die Rotorblattverlängerung im Vordergrund. Neben der Ausstattung des Anlagentyps AN Bonus 1.0 wurde in Portugal vor allem die 1,3-MW-Klasse nachgerüstet. Gesamtaussage Das operative Geschäft verlief im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 weitestgehend planmäßig. Die Jahresergebnisse (EBT) der Energiekontor AG und des Konzerns lagen somit im Rahmen der Prognose. Der Solarpark Garzau-Garzin, der Windpark Hammelwarder Moor, die Einzelanlage Debstedt II und der Windpark Hemelingen wurden im Geschäftsjahr 2018 errichtet und in Betrieb genommen. Von den 2018 in Betrieb genommenen Projekten wurden 60 Prozent der Kapazitäten an Investoren veräußert, während der andere Teil in den konzerneigenen Bestand überging. Das Konzern-EBT war deutlich niedriger als in den Vorjahren; hier muss berücksichtigt werden, dass Projekte, die in den Eigenbestand übernommen werden, (nahezu) nicht zum Umsatz und Gewinn des Geschäftsjahres beitragen. Die Erträge im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" lagen insgesamt unter den Erwartungen und fielen in den einzelnen Ländern, in denen Energiekontor Wind- und Solarparks betreibt, unterschiedlich aus. In Deutschland lagen die Winderträge unter dem langjährigen Mittel, während Großbritannien und Portugal durchschnittliche Windjahre hatten. Unter dem Strich blieb das Segment-EBT somit hinter den Erwartungen zurück. Aufgrund des weiteren Ausbaus des Eigenparkportfolios und der insgesamt gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Anzahl von betreuten Windparks konnte der Ertrag für die Betriebsführung leicht gesteigert werden. Das Segment-EBT im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" lag daher im Rahmen der Erwartungen und der Prognose. Mit Blick auf die konsolidierten Zahlen des Gesamtkonzerns wurden im Geschäftsjahr 2018 die Ziele der Energiekontor AG und des Konzerns sowie der operativen Bereiche und Profit-Center weitestgehend erreicht. Wie erwartet flachte das Unternehmenswachstum 2018 vorübergehend ab. Die Gesamtpipeline der in verschiedenen Stadien der Entwicklung befindlichen Projekte wuchs aufgrund der Akquisitionstätigkeiten in Deutschland und Großbritannien, aber auch in den neuen Ländermärkten Frankreich und USA auf insgesamt über 3.600 MW weiter an. Sie bildet damit die Basis für die erfolgreiche Fortführung der positiven Unternehmensentwicklung in den folgenden Jahren. Lage des Konzerns Ertragslage des Konzerns Das Geschäftsjahr 2018 ist für die Energiekontor-Gruppe mit der Errichtung dreier Windparks, einer Einzelanlage und eines Solarparks erneut positiv verlaufen, wenn auch das Ergebnis des Vorjahres nicht erreicht wird. Dabei wirkt sich der Vertrieb von zwei inländischen Windparks und einer Einzelanlage positiv auf die Konzernbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus. Durch die Übernahme eines weiteren britischen Windparks sowie eines inländischen Solarparks in den Eigenbestand erfolgt, gemäß der Wachstumsstrategie des Unternehmens, der weitere kontinuierliche Aufbau des konzerneigenen Portfolios an Wind- und Solarparks. Darüber hinaus bestehen vielfältige und im Geschäftsjahr neu ausgebaute Potenziale im In- und Ausland für die erfolgreiche zukünftige Ergebnisentwicklung. Die Gruppe weist die nachfolgenden positiven Ergebnisse aus: scroll in T€ 2018 2017 Konzernjahresergebnis 6.680 11.888 zzgl. Steueraufwand 2.932 4.778 EBT 9.612 16.666 zzgl. Finanzergebnis 12.465 16.223 EBIT 22.076 32.889 zzgl. Abschreibungen 18.546 16.704 EBITDA 40.622 49.593 Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 198. Der Konzernumsatz verringert sich infolge der verminderten Projektumsetzungen im Windbereich auf T€ 110.186 (Vorjahr T€ 149.865). Der konsolidierte Umsatz des Geschäftsjahres setzt sich aus dem Umsatz der Segmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 52.920 (Vorjahr T€ 97.044), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" in Höhe von T€ 53.528 (Vorjahr T€49.080) und "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" in Höhe von T€ 3.738 (Vorjahr T€ 3.741) zusammen. Zum Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählen die Erlöse aus dem Verkauf von Wind- und Solarparks sowie die Erlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von T€ 52.920 (Vorjahr T€ 97.044). Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erhöhen sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahr auf T€ 53.528 (Vorjahr T€ 49.080), insbesondere infolge des letztjährigen Zugangs der inländischen Windparks Heinsberg-Waldenrath, Kreuzau-Steinkaul und NiederzierSteinstraß sowie Triad-Avoidence-Benefit-Zahlungen an die britischen Windparks. Der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland liegt unterhalb der Erwartungen eines durchschnittlichen Windjahres und, bereinigt um die neu zugegangenen Windparks, auch unter den Erträgen des Vorjahres. In Großbritannien wurde ein leicht überdurchschnittliches Windjahr verbucht. In Portugal blieben die Erträge knapp unter dem Niveau des Vorjahres und somit Unterhalb der Erwartungen. Die Umsatzerlöse im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges", insbesondere aus Betriebsführungsleistungen, betragen T€ 3.738 (Vorjahr T€ 3.741). Die Position Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen mit insgesamt T€ 18.516 (Vorjahr T€ 52.211) resultiert insbesondere aus der Umgliederung der in den Eigenbestand übernommenen Windparks in das Sachanlagevermögen sowie den, infolge der weiterhin verstärkten Akquisitions- und Planungsaktivitäten, erhöhten Vorratsbeständen. Die sonstigen betrieblichen Erträge, determiniert durch die Auflösung von Rückstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtungstätigkeit von Windparks, vermindern sich gegenüber dem Vorjahr infolge geringerer positiver Effekte aus der Währungsumrechnung. scroll in T€ 2018 2017 Auflösung Rückstellungen 3.028 2.804 Übrige sonstige betriebliche Erträge 191 225 Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) 96 2.666 Schadensersatz / Versicherungserstattungen 48 51 Sonstige betriebliche Erträge 3.363 5.746 Mit T€ 60.631 vermindert sich der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen bedingt durch die geringeren Bauaktivitäten im Berichtsjahr (Vorjahr T€ 127.923). Der Personalaufwand erhöht sich im Zuge des Aufbaus des Mitarbeiterbestands auf T€ 13.667 (Vorjahr T€ 11.830). scroll in T€ 2018 2017 Gehälter 11.687 10.100 Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.980 1.730 Personalaufwand 13.667 11.830 Die ausgewiesenen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 18.546 (Vorjahr T€ 16.704) betreffen hauptsächlich die planmäßigen Abschreibungen auf die konzerneigenen Wind- und Solarparks. scroll in T€ 2018 2017 Abschreibungen auf Wind- / Solarparks und technische Anlagen 18.495 16.657 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 48 37 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 3 10 Abschreibungen 18.546 16.704 Die gegenüber dem Vorjahr erhöhten Abschreibungen auf Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus den zum Vorjahresende und im Berichtsjahr in den Eigenbestand übernommenen Wind- und Solarparks. Reparatur-, Instandhaltungs- und Pachtkosten der konzerneigenen Wind- und Solarparks, Vertriebskosten im Rahmen der Emission der Anleihen, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sowie Rechts- und Beratungskosten führen im Wesentlichen zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 17.144 (Vorjahr T€ 18.475). scroll in T€ 2018 2017 Reparaturen und Instandhaltungen Wind- / Solarparks 6.390 8.117 Pachtzahlungen für Wind- / Solarparks 3.039 2.508 Verwaltungskosten 1.514 1.182 Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.470 1.504 Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.155 1.190 Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 1.091 1.157 Raumkosten 634 575 Werbekosten und Vertriebsaufwand 629 715 Versicherungen 614 967 Strombezug Windkraftanlagen / Solaranlagen 397 345 Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 212 215 Sonstige betriebliche Aufwendungen 17.144 18.475 Die Zinserträge entwickeln sich positiv und steigen im Berichtsjahr auf insgesamt T€ 783 (Vorjahr T€ 190). Aufgrund der Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks, der Bauzeitzinsen für die im Geschäftsjahr errichteten Wind- und Solarparks sowie der Kosten für die Betriebsmittelkreditinanspruchnahme sowie das Anleihekapital ergeben sich Zinsaufwendungen in einer Gesamthöhe von T€ 13.255 (Vorjahr T€ 16.414). scroll in T€ 2018 2017 Zins- und sonstige Erträge gesamt 783 190 Zinsaufwendungen Banken für Investitionsfinanzierungen 6.404 6.504 Zinsaufwand für Anleihekapital 5.386 5.969 Finanzierungsaufwendungen für sonstiges Fremdkapital (konzernfremde Kommanditanteilseigner) -343 192 Sonstige Zinsaufwendungen 1.808 3.749 Zinsaufwendungen 13.255 16.414 Zinsergebnis -12.472 -16.223 Beteiligungsergebnis 7 0 Finanzergebnis -12.465 -16.223 Finanzlage des Konzerns Das Finanzmanagement des Energiekontor-Konzerns beruht aufbauend auf dem Leitbild - finanzielle Stabilität und nachhaltiges Wachstum - weiterhin unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel. Die Finanzpolitik der Energiekontor-Gruppe folgt damit auch künftig der bewährten Strategie der abgelaufenen Geschäftsjahre. Es ist durch die permanent erfolgreiche Einwerbung von Unternehmensanleihen gelungen, unabhängig von der Kreditpolitik der Banken eine wichtige Grundlage für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe zu schaffen. Im Berichtsjahr sind eine Stufenzinsanleihe durch die Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG im Umfang von T€ 9.000 sowie eine Unternehmensanleihe durch die Energiekontor AG ebenfalls im Umfang von T€ 9.000 erfolgreich emittiert worden. Planmäßige und außerplanmäßige Rückzahlungen an Anleihegläubiger erfolgten im Geschäftsjahr im Umfang von T€ 19.288. Alle im Berichtsjahr planmäßig fälligen Rückzahlungen wurden vollständig zurückgeführt. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windpark- und Solarparkprojekten in Höhe von T€ 24.500 (Vorjahr T€ 24.500) und einer Rahmenvereinbarung zur Vergabe von nachrangigen Kredittranchen im Zuge der Projektfinanzierung. Langfristige Bankfinanzierungen, die überwiegend die Finanzierung der Investitionen in die konzerneigenen Wind- und Solarparks betreffen, belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 120.679 (Vorjahr T€ 126.029). Die liquiden Mittel erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 73.291 (Vorjahr T€ 69.002). Der Bestand an sonstigen Wertpapieren, im Wesentlichen Bundesobligationen, vermindert sich infolge des Laufzeitendes zweier Bundesobligationen und beläuft sich auf insgesamt T€ 5.061 (Vorjahr T€ 10.159). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 138.450 (Vorjahr T€ 140.708). Die Tilgungsleistung der Kreditverbindlichkeiten von Projektgesellschaften erfolgt im Berichtsjahr wie auch in den Vorjahren planmäßig. scroll in T€ 2018 2017 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig 120.679 126.029 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig 17.771 14.678 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 138.450 140.708 Die langfristigen Kreditverbindlichkeiten betreffen grundsätzlich die Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften aus der Errichtung und dem Kauf von Wind- und Solarparks. Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich die Finanzierung von in der Errichtung befindlichen und kurzfristig zum Vertrieb vorgesehenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, Betriebsmittelkreditinanspruchnahmen für Zwischenfinanzierungsdarlehen an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften sowie Zinsabgrenzungen aus der Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks und die binnen Jahresfrist fälligen Tilgungsleistungen auf langfristige Kredite. Die Gesamtfinanzverbindlichkeiten betragen T€ 227.871 (Vorjahr T€ 234.190) und setzen sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 120.679 126.029 Anleihekapital 81.912 77.146 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 3.602 4.622 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 1.040 1.664 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 207.232 209.462 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.771 14.678 Anleihekapital 2.868 9.055 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 994 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 20.639 24.728 Gesamtfinanzverbindlichkeiten 227.871 234.190 Die vorstehend unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten betreffen die nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisenden Anteile von konzernfremden Kommanditisten (nicht beherrschende Anteile) an Windparkbetreibergesellschaften, die zum Verbleib im Konzern bestimmt sind. Im Bereich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen solche Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten, soweit Anteile an Projektgesellschaften bereits veräußert wurden, deren Windparks erst nach dem Bilanzstichtag fertiggestellt und übergeben werden. In den sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind die infolge der niedrigen Kapitalmarktzinsen negativen Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins- / Währungsswaps (Cashflow-Hedges) in Höhe von T€ -2.545 (Vorjahr T€ -3.454) enthalten. Vermögenslage des Konzerns Das Eigenkapital verbleibt mit T€ 68.400 (Vorjahr T€ 70.232) weitgehend auf dem Niveau des Vorjahres. Wegen der leicht gesunkenen Bilanzsumme von T€ 348.437 (Vorjahr T€ 361.713) erhöht sich daher die Eigenkapitalquote leicht auf 19,6 Prozent (Vorjahr 19,4 Prozent). Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken. Für Energiekontor steht die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken, insbesondere in Bezug auf die Zins- und Tilgungsleistungen der konzerneigenen Wind- und Solarparks, im Vordergrund, und zwar aus wirtschaftlichen Erwägungen und damit unabhängig von etwaigen bilanziellen Ausweisaspekten. Bei Windparkfinanzierungen werden zum Zweck der langfristigen Konditionensicherung zunehmend Darlehen mit variablen Konditionen aufgenommen, die bereits bei Finanzierungsabschluss mit Zinsswaps zur Sicherung von Festzinsen versehen werden (Cashflow-Hedges). Die IFRS fordern (IFRS 9) nun die künstliche Abspaltung des Derivats (Zinsswap mit Festzins) vom Grundgeschäft (Finanzierungsdarlehen mit variablen Konditionen) und fordern die Bilanzierung des abgespaltenen Derivats. Die Derivate, die ausnahmslos jeweils zusammen mit der Finanzierung in einem geschlossenen Kontrakt abgeschlossen werden, sind jeweils voll effektiv im Sinne der Zinssicherung und damit voll konnex, denn wirtschaftlich dienen sie lediglich dazu, ein variabel verzinsliches Darlehen in ein synthetisches Festzinsdarlehen umzuwandeln. Die in sich geschlossenen Finanzierungskontrakte stellen daher im deutschen Handelsrecht, das sich bekanntermaßen sehr stark den Vorsichtsgrundsätzen bei der Bewertung von Verbindlichkeiten verschrieben hat, aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheiten (§ 254 HGB) keine zu passivierenden Verbindlichkeiten dar und wären daher in einem Konzernabschluss nach HGB-Grundsätzen nicht zu bilanzieren. Die IFRS-Handhabung führt mithin bei gesunkenen Kapitalmarktzinsen zum Ausweis einer real nicht existenten Verbindlichkeit und damit zu einer (gegenüber dem HGB) niedrigeren Eigenkapitalquote. Die Ermittlung negativer Marktwerte aus abgeschlossenen Zins- und Währungsswaps basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Diese negativen Marktwerte sind für die Energiekontor-Gruppe daher rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt. Vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei solchen synthetischen Festzinsdarlehen in wirtschaftlicher Hinsicht mit Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die auch unter IFRS nicht bilanziert werden. In der Segmentberichterstattung (Segmentschulden) werden diese Marktwerte daher auch nicht als Schuldwerte abgebildet (management approach), sondern ihre Bilanzwerte im Rahmen der Ableitung des Segmentreinvermögens neutralisiert. Daneben hat die Umsetzung des ebenfalls umstrittenen IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass nicht beherrschende Anteile an sowohl zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Windparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen. Neutralisiert man diese beiden IFRS-Besonderheiten, ergäbe sich eine (fiktive) Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 20,3 Prozent (Vorjahr 20,7 Prozent). Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote ist neben den IFRS-Besonderheiten jedoch ein noch bedeutsamerer Umstand zu berücksichtigen, der die Quoten gegenüber der realen Eigenkapitalausstattung des Konzerns verzerrt. Dieser Umstand besteht darin, dass die betragsmäßig erheblichen Aktivwerte der konzerneigenen selbst hergestellten Wind- und Solarparks nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern lediglich zu externen Herstellungskosten bilanziert werden. Neben den zahlreichen akquirierten und noch nicht realisierten Windparkprojekten, die ebenfalls lediglich zu den entstandenen Kosten in den Vorräten bilanziert sind, enthalten die Sachanlagen in der Konzernbilanz demnach erhebliche stille Reserven. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhen sich in Konsequenz der Übernahme eines britischen Wind- und eines deutschen Solarparks in den Eigenbestand auf T€ 210.824 (Vorjahr T€ 201.104). Sie setzen sich aus den aufgeführten Bilanzpositionen zusammen und werden nachfolgend erläutert. scroll in T€ 2018 2017 Sachanlagen 204.916 194.558 Latente Steuern 5.765 6.462 Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 95 58 Beteiligungen 26 25 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 23 1 Langfristige Vermögenswerte 210.824 201.104 Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Softwarelizenzen für den laufenden Geschäftsbetrieb. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert und beinhalten neben den kompletten technischen Anlagen der im Berichtsjahr zu konsolidierenden Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften und der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bürostandorte im In- und Ausland auch Windpark- und Ausgleichsgrundstücke. Im Berichtsjahr erfolgt die Aktivierung eines britischen Wind- und eines deutschen Solarparks, was hauptsächlich im Sachanlagevermögen zu den Zugängen im Gesamtumfang von T€ 29.007 (Vorjahr T€ 40.117) beiträgt. In den Zugängen enthalten ist ein Betrag in Höhe von T€ 5.827 (Vorjahr T€ 0), der auf die noch nicht fertiggestellte Erweiterung des britischen Windparks Withernwick (Withernwick Extension) entfällt. Abgänge im Windpark-Sachanlagevermögen gab es im Berichtsjahr lediglich in Höhe von T€ 107 (Vorjahr T€ 608). Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen im Berichtszeitraum von T€ 18.495 (Vorjahr T€ 16.657) beläuft sich die Bilanzposition "Technische Anlagen" der Windpark- und Solarparkbetreibergesellschaften somit auf T€ 204.001 (Vorjahr T€ 193.692). Die in der Bilanzposition enthaltenen Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung erhöhen sich aufgrund der Aufzinsungen sowie zu erwartender Kostenerhöhungen im Berichtsjahr planmäßig und sind in den zuvor genannten Zugängen enthalten. Innerhalb der langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sind unter den Forderungen gegen assoziierte Unternehmen nicht beherrschende Anteile an dritten Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Kautionen und Rechnungsabgrenzungen in Höhe von T€ 66 (Vorjahr T€ 30) zusammen. Aktive Steuerlatenzen im Konzern sind in Höhe von T€ 5.765 (Vorjahr T€ 6.462) ausgewiesen und detailliert im Konzernanhang erläutert. Hierbei wurden die nach IAS 12 saldierungsfähigen passiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 6.319 (Vorjahr T€ 6.186) verrechnet. Die kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der im Finanzlageteil bereits erläuterten liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen T€ 59.261 (Vorjahr T€81.447). Bei den hierin ausgewiesenen Vorräten im Umfang von T€ 38.481 (Vorjahr T€ 47.006) handelt es sich um aktivierte Leistungen von in Ausführung befindlichen Bauprojekten sowie Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere auch um Vorlaufkosten für die Planungsaktivitäten in Deutschland, Großbritannien, den USA und Frankreich. Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte verringern sich im Berichtsjahr von T€ 27.378 auf T€ 20.301. Ertragsteuerforderungen (kurzfristig) in Höhe von T€ 480 (Vorjahr T€ 7.064) betreffen Gewerbesteuer- sowie Körperschaftsteuerrückforderungen. Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen T€ 235.861 (Vorjahr T€ 234.282). Neben den bereits im Finanzlagebericht erläuterten langfristigen Gesamtfinanzverbindlichkeiten sowie den passiven latenten Steuern sind hier Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung der konzerneigenen Windparkbetreibergesellschaften erfasst. scroll in T€ 2018 2017 Finanzverbindlichkeiten 207.232 209.462 Sonstige Rückstellungen 14.859 12.603 Latente Steuern 10.585 9.641 Sonstige Verbindlichkeiten 3.184 2.576 Langfristige Verbindlichkeiten 235.861 234.282 Die zu Barwerten ausgewiesenen Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus der konzerneigenen Wind- und Solarparks und der Renaturierung der Windparkflächen haben sich wie folgt entwickelt: scroll in T€ 2018 2017 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 12.603 12.099 Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 439 423 Zu- / Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 496 -239 Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb 593 455 Zu- / Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) 728 -135 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. 14.859 12.603 Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Rahmen der Errichtung der Windparks, sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten zuzüglich der bereits in der Finanzlage dargestellten Finanzverbindlichkeiten führen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 44.177 (Vorjahr T€ 57.199). Die Steuerrückstellungen sind gebildet für zu erwartende Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für abgelaufene Besteuerungszeiträume. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Projektbezogene Rückstellungen 9.057 9.684 Personalbezogene Rückstellungen 1.973 1.871 Rückstellungen Rechtsstreitigkeiten 145 29 Rechts-, Steuer- und andere Beratungen 615 534 übrige Rückstellungen 1.714 2.541 Sonstige Rückstellungen 13.504 14.660 Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vermindern sich von T€ 8.383 im Vorjahr auf T€ 5.489 im laufenden Jahr. Weitere Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Steuerverbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Lage der Energiekontor AG Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Energiekontor AG. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Situation des Konzerns sinngemäß. Für die Energiekontor AG ergeben sich folgende Kennzahlen: scroll in T€ 2018 2017 Umsatzerlöse 17.913 24.662 EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) 9.240 22.167 EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis) 2.799 13.557 EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen) 2.840 13.604 Jahresergebnis 6.626 15.513 Eigenkapital 101.275 103.797 Bilanzsumme 179.082 179.284 Eigenkapitalquote in % 56,6 57,9 * Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 198. Ertragslage der Energiekontor AG Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Energiekontor AG ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von T€ 9.240 (Vorjahr T€ 22.167) erwirtschaftet. Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entwickeln sich wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Jahresüberschuss 6.626 15.513 zzgl. Ertragsteuern 2.614 6.654 EBT 9.240 22.167 abzgl. Finanzergebnis -6.441 -8.610 EBIT 2.799 13.557 zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen 41 47 EBITDA 2.840 13.604 Die Gesamtleistung mit T€ 21.530 (Vorjahr T€ 26.461) wie auch die Betriebsleistung mit T€ 21.701 (Vorjahr T€ 27.615) resultieren im Wesentlichen aus der erfolgreichen Realisierung von Wind- und Solarprojekten in Deutschland sowie einem Windparkprojekt in Großbritannien. In die Betriebsleistung einbezogen sind die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge. scroll in T€ 2018 2017 Umsatzerlöse 17.913 24.662 Bestandsveränderungen 3.617 1.799 Gesamtleistung 21.530 26.461 sonstige betriebliche Erträge 171 1.154 Betriebsleistung 21.701 27.615 Infolge der gegenüber dem Vorjahr verminderten Projektrealisierung sowie der Übernahme jeweils eines im Geschäftsjahr errichteten britischen Wind- und inländischen Solarparks in den Eigenbestand reduzieren sich die Umsatzerlöse auf T€ 17.913 (Vorjahr T€ 24.662). Im Rahmen der Akquisitions- und Planungsaktivitäten erhöhen sich die Vorräte per saldo um T€ 3.617 (Vorjahr T€ 1.799). Die sonstigen betrieblichen Erträge mindern sich im Geschäftsjahr auf T€ 171 (Vorjahr T€ 1.154). scroll in T€ 2018 2017 Übrige betriebliche Erträge 83 83 Erträge aus Währungsumrechnungen 51 387 Versicherungsentschädigungen 34 25 Auflösung von Rückstellungen 3 83 Erträge aus Wertaufholungen im Finanzanlagevermögen (Zuschreibungen) 0 539 Fördermittel 0 38 Sonstige betriebliche Erträge 171 1.154 Die Planungs- und Akquisitionsaktivitäten für die überwiegend inländischen Windkraftprojekte führen zu bezogenen Leistungen für Planungstätigkeiten und Projektvorlaufkosten in Höhe von T€ 5.816 (Vorjahr T€ 11.063), die unter den Materialaufwendungen auszuweisen sind. Der Personalaufwand erhöht sich mit T€ 11.439 (Vorjahr T€ 10.513) im Geschäftsjahr im Rahmen des sukzessiven und kontinuierlichen Personalaufbaus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten, Rechts- und Beratungs- sowie Vertriebskosten und verringern sich im Geschäftsjahr auf T€ 4.320 (Vorjahr T€ 4.898). scroll in T€ 2018 2017 Verwaltung und übrige Kosten 1.332 1.443 Rechts- und Beratungskosten 1.249 1.094 Vertriebskosten 693 1.322 Raumkosten 543 529 Projektbezogene Aufwendungen 229 215 Versicherungen, Gebühren, Beiträge 208 164 Reisekosten Arbeitnehmer 36 89 Aufwendungen aus Kursdifferenzen 31 41 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.320 4.898 Im Berichtsjahr erhält die Energiekontor AG Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen von der Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH in Höhe von T€ 2.715 (Vorjahr T€ 12.463). Die Abschreibungen setzen sich im Berichtsjahr aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von T€ 41 (Vorjahr T€ 47) zusammen. Das Zinsergebnis ist mit T€ -593 (Vorjahr T€ -875) weiterhin negativ und resultiert wesentlich aus Zinsaufwendungen für die Aufnahme des Anleihekapitals. Die Zinserträge resultieren vornehmlich aus Darlehensgewährungen an konzernzugehörige Betreibergesellschaften. Das Finanzergebnis entwickelte sich wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.708 320 davon von verbundenen Unternehmen 1.511 149 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 228 354 davon von verbundenen Unternehmen 165 277 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.529 -1.549 davon an verbundene Unternehmen -1.303 -216 Zinsergebnis -593 -875 Erträge aus Beteiligungen 9.007 9.997 davon von verbundenen Unternehmen 9.000 9.997 Abschreibungen auf Finanzanlagen -1.973 -512 Finanzergebnis 6.441 8.610 Im Finanzergebnis werden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 9.007 (Vorjahr T€ 9.997) ausgewiesen. Diese setzen sich aus Gewinnzuweisungen konzernzugehöriger Windparkbetreiber- und Dienstleistungsgesellschaften zusammen. Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 1.973 (Vorjahr T€ 512), resultierend aus Wertberichtigungen bei Anteilen und Ausleihungen an Tochterunternehmen. Diese Wertberichtigungen sind zum Großteil bedingt durch die regelmäßig durchgeführten Impairmentprüfungen. Finanzlage der Energiekontor AG Entsprechend den Ausführungen zur Energiekontor-Gruppe beruht das Finanzmanagement der Energiekontor AG insbesondere unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche weiterhin auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen. Für die bankenunabhängige Finanzierung von Windparkprojekten bestehen Unternehmensanleihen im Gesamtumfang von T€ 15.000 (Vorjahr T€ 13.000), deren Zusammensetzung sich aus dem Anhang der Gesellschaft ergibt. Die liquiden Mittel und Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 50.210 (Vorjahr T€ 46.023). Unter der Position Bestand an Wertpapieren sind Bundesanleihen mit Laufzeiten bis 2019 ausgewiesen. Im Berichts- wie auch im Vorjahr sind keine Bankguthaben mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert. scroll in T€ 2018 2017 Bankguthaben, Kassenbestand 45.123 35.799 Wertpapiere 5.087 10.224 Liquide Mittel und Wertpapiere 50.210 46.023 Vermögenslage der Energiekontor AG Der positive Jahresüberschuss führt im Berichtsjahr, saldiert mit der Dividendenzahlung und den Auszahlungen für Aktienrückkäufe, zu einem Eigenkapital von T€ 101.275 (Vorjahr T€ 103.797). Das Eigenkapital entwickelt sich während des Berichtszeitraums wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Eigenkapital am 01.01. 103.797 100.205 Jahresüberschuss 6.626 15.513 Dividende für Vorjahr -8.745 -11.670 Zahlungen für Aktienrückkäufe -403 -251 Eigenkapital am 31.12. 101.275 103.797 Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag aus den folgenden Komponenten zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Ausgegebenes Kapital nominal 14.548 14.577 Kapitalrücklage 41.237 41.237 Gesetzliche Gewinnrücklage 15 15 Andere Gewinnrücklagen 38.847 39.221 Bilanzgewinn 6.627 8.747 Eigenkapital am 31.12. 101.275 103.797 Die Eigenkapitalquote liegt im Geschäftsjahr mit 56,6 Prozent leicht unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 57,9 Prozent). Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Finanzanlagen und erhöht sich im Berichtsjahr marginal, insbesondere infolge von Kapitalerhöhungen, auf T€ 83.926 (Vorjahr T€ 82.684). scroll in T€ 2018 2017 Immaterielle Vermögensgegenstände 1 1 Sachanlagen 133 131 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 54.927 53.364 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 28.810 29.134 Beteiligungen 54 54 Anlagevermögen 83.926 82.684 Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhen sich, insbesondere infolge von Kapitalerhöhungen bei in- und ausländischen Windparkbetreiber- und Planungsgesellschaften. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, gegen die ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen deutsche Windparkbeteiligungsgesellschaften. Sie sind überwiegend verzinslich, der unverzinsliche Anteil wird mit dem Barwert angesetzt. Das Umlaufvermögen mindert sich trotz erhöhter Vorräte aufgrund verminderter Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf T€ 95.156 (Vorjahr T€ 96.600). scroll in T€ 2018 2017 Vorräte 16.906 13.289 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.870 790 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 25.622 29.299 Sonstige Vermögensgegenstände 542 7.179 Wertpapiere 5.087 10.224 Liquide Mittel (Bankguthaben) 45.123 35.799 Rechnungsabgrenzungen 5 19 Umlaufvermögen 95.156 96.600 Die Vorräte beinhalten aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere die projektbezogenen Vorlaufkosten für die Windkraftaktivitäten. In den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus dem Verkauf von Windparkbetreibergesellschaften, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Vertrieb von Windparks sowie Forderungen aus Planungsleistungen, für die Buchführung und konzerninterne Forderungen für die Personalgestellung bilanziert. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen im Umfang von T€ 542 (Vorjahr T€ 7.179) handelt es sich im Wesentlichen um Steuer- und Darlehensforderungen. Sonstige projektbezogene Rückstellungen, Rückstellungen für Rechts-, Beratungs- sowie Personalkosten, insbesondere für Urlaub, Überstunden und leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen, Steuerrückstellungen und Rückstellungen für kleinere Geschäftsvorfälle ergeben insgesamt bilanzierte Rückstellungen in Höhe von T€ 3.570 (Vorjahr T€ 2.488). Die Verbindlichkeiten mindern sich auf T€ 59.201 (Vorjahr T€ 60.450), im Wesentlichen infolge geringerer sonstiger Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus Anleihen erhöhen sich auf T€ 15.000 (Vorjahr T€ 13.000). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuerbeträge aus Jahresendabrechnungen, die zu Beginn des Folgejahres ausgeglichen werden und zum Vorjahresstichtag entsprechend höher waren. scroll in T€ 2018 2017 Anleihen 15.000 13.000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 922 1.225 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.675 39.376 Sonstige Verbindlichkeiten 2.604 6.849 Verbindlichkeiten 59.201 60.450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Per 31. Dezember 2018 arbeiteten insgesamt 150 festangestellte Mitarbeiter (Vorjahr 139) für die Energiekontor-Gruppe. Hinzu kamen 23 Aushilfen, Studenten, Praktikanten (Vorjahr 27). Darüber hinaus beschäftigt das Unternehmen 26 freie Mitarbeiter (Vorjahr 28). Der Mitarbeiterstamm hat sich damit gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die Mitarbeiter sind im Wesentlichen Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler und Verwaltungsfachkräfte. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien, Portugal, den Niederlanden und den USA beschäftigen ausschließlich lokale Mitarbeiter, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Auch in Frankreich arbeitet Energiekontor mit freien Mitarbeitern vor Ort. Neben einem monatlichen Fixum erhält der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine leistungsbezogene Erfolgsbeteiligung. Dieses soll die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das außerordentliche Engagement und die hohe Motivation. Chancen- und Risikobericht Chancen der Energiekontor AG Unternehmerisches Handeln ist stets mit Risiken verbunden. Ein bewusstes Eingehen von Risiken zugunsten des unternehmerischen Erfolgs ist unumgänglich und sinnvoll. Die Energiekontor AG setzt sich mit allen Risiken und Chancen systematisch auseinander und verfolgt dabei einerseits das Ziel, kontrolliert und bewusst Risiken zu erkennen und zu steuern, und andererseits die sich bietenden Chancen zu nutzen. Das Chancenmanagementsystem der Energiekontor AG ist somit eng an das Risikomanagementsystem angelehnt. Im Chancenmanagement werden diejenigen Chancen betrachtet, die relevant und umsetzbar, aber bisher nicht in eine Planung eingeflossen sind. Im Folgenden werden beispielhaft einige Chancen für die Energiekontor AG hervorgehoben, die sich einerseits aus den branchenspezifischen Märkten ergeben und andererseits aus der strategischen Aufstellung des Unternehmens. Marktumfeld Die Energiekontor AG ist in Märkten tätig, die wesentlich durch natürliche Grenzen (Ressourcenknappheit, Umweltbelastung) und politische Entscheidungen (Schonung von Ressourcen und Umwelt) bestimmt werden. Aufgrund des zunehmenden internationalen Konsenses bzgl. internationaler Klimaziele hat sich ein Wachstumsmarkt entwickelt, der mittlerweile von einem regulierten Markt mehr und mehr in einen freien Wettbewerbsmarkt übergeht. Energiekontor hat sich früher als die meisten Wettbewerber in diesem Markt engagiert und ist heute eine etablierte Größe in der Branche. Dabei hat sich das Unternehmen gezielt in politisch stabilen Ländern wie Deutschland, Großbritannien und Portugal etabliert und mit spezialisierten Teams vor Ort langjährige Erfahrungen gesammelt. Mit den neuen Märkten Frankreich und USA erschließt sich Energiekontor attraktive Wachstumspotenziale. In fast allen Ländern werden mittlerweile die Preise für die Vergütung von Strom aus Wind- und Solarparks über Auktionen und Ausschreibungsverfahren ermittelt, was für mehr Wettbewerb sorgt und Flexibilität fordert. Der Wettbewerb um Flächen für den Bau von Windparks und Photovoltaik-Anlagen wird dadurch zunehmend überlagert von einem Wettbewerb um die niedrigsten Strompreise. Dies bietet in mehrfacher Hinsicht eine Chance für Energiekontor. Zum einen verfolgt das Unternehmen seit jeher das Ziel, die Kosten für die Stromerzeugung aus Wind- und Solarparks durch verschiedene Effizienzmaßnahmen so weit zu senken, dass sie unter denen der konventionellen Energieträger liegen, um den erneuerbaren Energien auf ihrem Weg zu einer 100-prozentigen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Dies bedeutet gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil in einem sich verschärfenden Marktumfeld. Zum anderen hat Energiekontor in Ländern wie Portugal und Großbritannien jahrelange Erfahrungen mit der erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen und den Abschlüssen von Stromabnahmeverträgen, die in Zukunft voraussichtlich eine immer größere Rolle spielen werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass kleinere Projektentwickler aufgrund der relativ hohen Vorlaufkosten im Ausschreibungsverfahren zunehmend mit größeren Unternehmen wie der Energiekontor AG kooperieren werden. Strategische Ausrichtung Die Strategie der Energiekontor AG, neben der erfolgreichen Projektentwicklung den Eigenbestand an Wind- und Solarparks unter permanenter Optimierung der Wertschöpfung auszubauen, beinhaltet die Chance, aufgrund des stabilen Cashflows aus dem Eigenparkbestand auch in Zeiten eines für die Projektentwicklung schwierigeren Marktumfelds die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten aufrechtzuerhalten und damit eine hohe Unabhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen sowie Änderungen im regulativen Marktumfeld zu erreichen. Die geografische Verteilung der Windparks im eigenen Bestand auf mehrere verschiedene Länder bedeutet darüber hinaus eine natürliche Diversifikation in Bezug auf die Erträge. Das Klumpenrisiko im Falle eines schlechten Windjahres an einem geografisch begrenzten Standort wird dadurch verringert. Mit dem Ausbau der Aktivitäten in Frankreich und den USA ergibt sich für Energiekontor die Chance, diese Diversifikation weiter auszubauen und den Eintritt in attraktive Märkte zu vollziehen, die aufgrund ihres Potenzials noch erheblichen Entwicklungsspielraum bieten. Die Ausweitung der langjährigen Aktivitäten in Großbritannien nach Schottland bedeutet insofern ein besonderes Potenzial, als die Windverhältnisse dort außerordentlich gut und die Projekte verhältnismäßig groß sind. Dadurch, dass sich Energiekontor in Schottland bereits mehrere Hundert Megawatt an Flächen gesichert hat, besteht die Chance, in dieser Region unter wenigen Wettbewerbern über die nächsten Jahre nachhaltig Erträge zu erwirtschaften. Mit dem zunehmenden Ausbau der Solaraktivitäten im In-und Ausland wird die Diversifikation des Unternehmens weiter vorangetrieben und es ergeben sich aussichtsreiche Chancen. Vertragspartner / Finanzierung Insbesondere in Großbritannien schließt Energiekontor seit Jahren Stromabnahmeverträge, sogenannte PPA, direkt mit industriellen Stromabnehmern ab. In den USA sind PPA mit Energieversorgern ebenfalls der übliche Weg, den Strom aus erneuerbaren Energien zu verkaufen. Auch in Deutschland werden Gespräche über diese Art der Stromvermarktung geführt. Es ist davon auszugehen, dass solche Konzepte zunehmend Verbreitung finden und auch im Bereich der Photovoltaik mehr und mehr zum Einsatz kommen werden. Die Erfahrung von Energiekontor bei der Ausarbeitung und Verhandlung dieser PPA sollte einen klaren Wettbewerbsvorteil darstellen. Energiekontor hat sich seit seiner Gründung vor fast 30 Jahren nicht nur in den Ländermärkten und Schwerpunktregionen fest etabliert, sondern auch vertrauensvolle Beziehungen zu Lieferanten, Banken und Anlegern aufgebaut. Da die Finanzierung im Projektgeschäft vor, während und nach der Errichtung von Wind- und Solarparks eine zentrale Rolle spielt, hat sich Energiekontor in dieser Hinsicht eine gewisse Flexibilität und damit einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern erarbeitet. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten beinhalten die Chance, auch unter größerem Wettbewerbsdruck Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Risiken der Energiekontor AG Die Energiekontor AG hat ein ausführliches Risikomanagementsystem erarbeitet, aus dem detaillierte Abläufe für das interne Reporting und Controlling hervorgehen. Das Risikomanagement dient der Sicherung der Unternehmensziele, des Unternehmenserfolgs und der Senkung der Risikokosten. Um eine optimale Unternehmenssteuerung zu erzielen und um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, verfügt der Vorstand über ein für die Größe der Gesellschaft angemessenes Risikomanagementsystem. Die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Chancen und Risiken sowie der risikobewusste Umgang mit diesen ist ein zentraler Ausdruck unserer Zukunftssicherung und -gestaltung in einem dynamischen Marktumfeld. Das Risikomanagementsystem wird den sich ändernden Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, um sicherzustellen, dass neben den internen Veränderungen auch externe Faktoren, wie z. B. Gesetzesänderungen, berücksichtigt werden. Funktion und Aufgaben des Risikomanagements Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken ist in das wertorientierte Führungs- und Planungssystem der Energiekontor-Gruppe eingebettet. Es ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in den rechtlichen Einheiten, Geschäftsfeldern und konzernweiten Funktionen. Mit dem Risikomanagementsystem sollen wesentliche und bestandsgefährdende Risiken systematisch und kontinuierlich identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele abzusichern und das Risikobewusstsein im Unternehmen zu erhöhen. Im Rahmen einer operativen Planung erfolgt die Identifikation und Beurteilung von Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage für einen Planungszeitraum von typischerweise zwei Jahren. Zudem werden in den Diskussionen zur Ableitung der mittelfristigen und strategischen Ziele im Rahmen einer strategischen Planung auch Risiken und Chancen identifiziert und bewertet, die auf einen längerfristigen Zeitraum bezogen sind. Neben der Berichterstattung zu bestimmten Zeitpunkten und bezogen auf die beschriebenen Zeiträume ist das Risiko- und Chancenmanagement im Konzern als kontinuierliche Aufgabe etabliert. Wie im Kapitel "Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG" beschrieben, werden die identifizierten Risiken in einer systematischen Informationskaskade regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes des Risikos gemäß den Stufen niedrig, mittel oder hoch. Auf die Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird hierbei verzichtet. Bei der Bewertung des Ausmaßes wird die Wirkung grundsätzlich in Relation zum EBT betrachtet. Prozess des Risikomanagements Grundsätzlich lassen sich die vier Phasen der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikokontrolle unterscheiden, begleitet durch eine Risikopolitik und eine Prozessüberwachung. Idealtypisch lässt sich dieser Prozess gemäß der unten abgebildeten Grafik darstellen. Ausgangspunkt des Risikomanagements ist die Formulierung der unternehmungsspezifischen Risikopolitik. Diese Risikopolitik berücksichtigt den Sicherheitsgedanken in der Unternehmung, indem sie die Grundsätze zum Umgang mit Risiken - aber auch mit Chancen - vorgibt und sowohl auf Bereichsebene als auch auf Gesamtunternehmungsebene festlegt, in welchem Verhältnis Chancen und Risiken eingegangen werden dürfen und welche maximalen Risikoausprägungen in Kauf genommen werden sollen. Um ein einheitliches Risikoverständnis im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, hat die Energiekontor-Gruppe im Rahmen ihrer Risikopolitik folgende Grundsätze für den Umgang mit Risiken definiert: ― Jedes Unternehmen muss sich bietende Chancen nutzen. Dabei gilt der Grundsatz "Keine Chance ohne Risiko" - Risiken sind daher grundsätzlich nicht zu vermeiden. ― Chancen und Risiken werden offen kommuniziert. ― Risiken werden regelmäßig analysiert und bewertet. ― Risiken sind so weit wie wirtschaftlich sinnvoll durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren. ― Geschäfte, die eine unmittelbare Gefährdung für den Unternehmensbestand darstellen, sind zu vermeiden. Die Phase der Risikoidentifikation umfasst die Sammlung aktueller und zukünftiger (potenzieller und latenter) Risiken. Sie stellt dadurch den wichtigsten Schritt im Rahmen des Risikomanagements dar, denn ihr Ergebnis ist entscheidend für die in allen nachfolgenden Prozessschritten ablaufenden Tätigkeiten. Instrumente, die zur Identifikation von Risiken eingesetzt werden können, sind neben Analysen (Unternehmungsanalyse, Umfeldanalyse) und Prognosen v. a. die Frühaufklärung. Letztere hat neben einer frühzeitigen Erfassung verdeckt bereits vorhandener Risiken auch eine Ortung latenter Chancen sowie die Sicherstellung der Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risiko- / Chancensteuerung zum Inhalt. Sie kann operativ - auf Basis von Kennzahlen, Hochrechnungen und Indikatoren - sowie strategisch - auf Basis von "Weak Signals" - ausgerichtet sein. Risikomanagement-Kreislauf Die Risikoidentifikation erfolgt bei Energiekontor auf verschiedenen organisatorischen Ebenen im Rahmen eines ineinander verzahnten Prozesses. In turnusmäßig oder anlassbezogen stattfindenden Sitzungen und Workshops werden Risiken vor allem auf der Grundlage von regelmäßigen Umfeld-, Markt- und Wettbewerbsanalysen identifiziert und bewertet. Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen der Risikoanalyse und Risikobewertung ein Risikoportfolio erstellt, in dem die identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und (potenzieller) Schadenshöhe bewertet und visualisiert werden. Ziel ist es, vor allem die zentralen und ggf. bestandsgefährdenden Risiken herauszufiltern und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeiten zu reduzieren. Im Rahmen der Risikosteuerung müssen dann Möglichkeiten gefunden werden, die eine Reaktion auf das identifizierte und bewertete Risikospektrum erlauben und gleichzeitig im Einklang mit der festgelegten Risikopolitik stehen. Durch unterschiedliche Strategien und Maßnahmen soll aktiv versucht werden, das Verhältnis von Chancen und Risiken zu verbessern und die Risikostrategie an die Gesamtunternehmungsstrategie anzupassen. Dabei stehen einer Unternehmung grundsätzlich vier verschiedene Steuerungsmöglichkeiten zur Auswahl: Vermeidung mit gleichzeitigem Geschäftsverzicht, Verminderung, Überwälzung z. B. auf eine Versicherung oder das Selbsttragen des Risikos. Bei Energiekontor liegt der Schwerpunkt der Risikosteuerung dabei vor allem auf ― den Maßnahmen zur Risikoverminderung und -kompensation (z. B. Entwicklung von Plan-B-Maßnahmen oder spezieller Maßnahmenprogramme [EEG- / CfD-Maßnahmen] zur Reduzierung regulatorischer Risiken), ― Maßnahmen zur Risikoüberwälzung auf Dritte (z. B. durch den Abschluss von Versicherungen oder Einbindung externer Haftungspartner), ― sowie auf der Vermeidung bestandsgefährdender Risiken. Insbesondere bei dem letztgenannten Punkt spielen interne Risikorichtlinien eine zentrale Rolle, um vornehmlich potenzielle Finanz- und Haftungsrisiken, die aus eigenen Handlungen resultieren, von vornherein auszuschließen bzw. weitgehend zu minimieren. Die Risikokontrolle soll gewährleisten, dass die tatsächliche Risikosituation der Unternehmung mit der geplanten Risikoprofilsituation übereinstimmt. Zur Unterstützung der Kontrolle ist es notwendig, ein Berichtswesen in der Unternehmung zu haben, das die Risikosituation aufzeigt, die Risiken im Zeitablauf darstellt und einen Gesamtüberblick ermöglicht. Um diesbezüglich Redundanzen zu vermeiden und keine Parallelprozesse und -strukturen im Unternehmen zu etablieren, wurden Risikoreporting und die Risikokontrolle bei Energiekontor weitestgehend in das vorhandene Controlling- und Berichtswesen integriert. Prozessbegleitend ist die Risikokommunikation im Unternehmen, die eine rechtzeitige Weiterleitung der relevanten Informationen an die jeweils Verantwortlichen sicherstellt und das Risikobewusstsein in der Unternehmung stärkt. Rechnungslegung und Risikomanagement Auch im Bereich der Rechnungslegung kommt dem Risikomanagement eine gewisse Bedeutung zu, wenn auch die Prozesse im Bereich der Rechnungslegung nicht expliziter Bestandteil des Risikomanagementsystems sind. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll das interne Kontrollsystem (IKS) eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Verarbeitung von Informationen gewährleisten. Vermieden werden sollen damit materielle Falschaussagen in Buchführung und externer Berichterstattung bei der Aufstellung des Abschlusses der Energiekontor AG, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ein wesentliches Merkmal des IKS innerhalb des Energiekontor-Konzerns ist die dezentrale Organisation des Rechnungswesens. In allen größenmäßig relevanten, rechtlich selbstständigen Einheiten sind für unternehmenskritische Abläufe und Kernprozesse effiziente Strukturen eingerichtet. Unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsaspekten achtet die Geschäftsführung auf eine weitestgehende Trennung von Ausführungs-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen. Das Konzernrechnungswesen unterstützt alle in- und ausländischen Gesellschaften im gesamten Konzernrechnungslegungsprozess. In Zusammenarbeit von Rechnungswesen und Abschlussprüfer wird sichergestellt, dass - insbesondere bei Änderungen - die Anforderungen an die externen Berichtserfordernisse hinsichtlich Art und Umfang der Angabepflichten vollumfänglich erfüllt werden. Maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Abbildung spezifischer Sachverhalte werden für die Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen zugrunde gelegt. Die Einzelabschlüsse der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften werden unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften lokal erstellt und in einen IFRS-konformen Abschluss übergeleitet. Zu Kontroll- und Steuerungszwecken werden die Meldedaten aus den Abschlüssen in der Energiekontor AG zentral analysiert und mit den Informationen aus der Unternehmensplanung sowie der internen, unterjährigen Berichterstattung verglichen, um festzustellen, inwieweit prognostizierte Kenngrößen und Kennzahlen erreicht wurden. Überwacht werden auch die Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Risikoentwicklung, das Investitionsbudget, die Entwicklung des Belegschaftsstands, der Fortgang wesentlicher Entwicklungsprojekte, der Umfang der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte und die Einhaltung von Kennzahlen. Die Konsolidierung einschließlich Dokumentation und Analyse der Berichtsdaten erfolgt mittels handelsüblicher Standardsoftware. Im Fall von ungewöhnlichen oder komplexen Sachverhalten bestehen zudem eigens entwickelte Tabellenkalkulationslösungen. Um den strengen Anforderungen zu genügen, achtet die Unternehmensführung auf die Einhaltung notwendiger Dokumentationspflichten. Änderungen aus Grundgeschäften, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergeben, werden fortlaufend überwacht. Dabei werden unterschiedliche Kontrollmechanismen genutzt, wie die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von Checklisten, eine duale Unterschriftenregelung bei verpflichtendem Schriftverkehr, ein gestaffeltes Genehmigungssystem bei Bestellvorgängen, die Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung an Lieferanten und ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte auf einzelne IT-Systeme und Systemtransaktionen sowie elektronische Speichermedien regelt. Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen werden vom Aufsichtsrat durchgeführt. Über die Entwicklung einzelner Risiken, die wesentlichen Einfluss auf Abschlussgrößen haben, wird regelmäßig in Schriftform und in Gesprächen berichtet. Hierzu gehören unter anderem die Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die Werthaltigkeit des Anlage- und Vorratsvermögens, die Beurteilung zweifelhafter Forderungen, das Kapitalmanagement und die Kostenentwicklung laufender Aufträge. Es wird monatlich über die aktuelle Finanzplanung, die Inanspruchnahme von Kredit- und Avallinien sowie über offene Positionen an den Vorstand berichtet. Abweichungen werden kommentiert und verfolgt. Die aus der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse fließen unter Berücksichtigung der Risikostrategie des Vorstands und weiterer wesentlicher Einflussgrößen in die jährlich aufgestellte Planung ein. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter werden z. B. in Form von regelmäßig stattfindenden Schulungen und Workshops zielgerichtet fortgebildet. So wird sichergestellt, dass sie den wachsenden fachlichen Ansprüchen dauerhaft gerecht werden. Hierzu gehören z. B. die Betreuung und Bearbeitung von besonderen Sachverhalten in steuerlichen Fragestellungen, Bonitätsprüfungen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten. Die Gesamtheit aller vom Vorstand initiierten Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, eine koordinierte, ordnungsgemäße und termingerechte Abschlusserstellung und -prüfung sicherzustellen sowie die Möglichkeiten zu unlauteren Handlungen zu reduzieren. Trotz einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Finanzberichterstattung gemacht werden. Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG Das Risikomanagement der Energiekontor AG ist weitestgehend in die vorhandene Ablauf- und Aufbauorganisation integriert, um Redundanzen und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die zentralen Geschäftsrisiken regelmäßig in den Führungsgremien behandelt werden. Auf die Implementierung einer separaten Risikoorganisation bestehend aus Risikobeauftragten, Risikokoordinatoren und separaten Risikogremien wurde insofern verzichtet. Hinzu kommt, dass es sich bei einem Großteil der Risiken um projekt- und / oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den einzelnen Abteilungen und Bereichen behandelt werden, weshalb sich die bei Energiekontor bestehende implizite Risikomanagement-Organisation in der Vergangenheit als effizientes Organisationsmodell bewährt hat. Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Arbeitsprozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting verläuft dabei als Bottom-up-Struktur von der Mitarbeiterebene bis in die obersten Entscheidungsgremien. Mögliche Risiken werden bereits auf der Arbeitsebene der einzelnen Projektgruppen identifiziert und in den wöchentlichen Meetings, den Team- und Abteilungsmeetings sowie den Entscheidungsratssitzungen diskutiert. Ggf. werden dort bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken, die u. U. bereits in hausinternen Leit- und Richtlinien geregelt sind, beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zur Risikobehandlung der Geschäftsführung bzw. dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden sowie bereichsübergreifenden Themen werden außerdem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßig stattfindenden Meetings oder nach Bedarf ausgerichteten Workshops Lösungen für spezifische Fragestellungen zu erarbeiten. I Prozess des Risikomanagements Kernrisiken der Energiekontor-Gruppe Als Ergebnis der durchgeführten Risikoanalysen ergeben sich aktuell die nachfolgend kurz skizzierten Kernrisiken für Energiekontor. Diese (und weitere) Risiken wurden im Rahmen der Risikobewertung u. a. in einem Risikoportfolio klassifiziert, um konkrete Maßnahmenprogramme für die zentralen Risiken zu erarbeiten. scroll Kategorie Wahrscheinlichkeit Ausmaß Regulatorischer Rahmen hoch hoch Marktposition mittel hoch Mittelrückführung mittel / niedrig hoch Vertrieb sehr niedrig hoch Akquisition mittel / hoch mittel / hoch Lieferanten / Fristen mittel / hoch mittel / hoch Windaufkommen / Sonneneinstrahlung mittel mittel / hoch Zinsen / Währung mittel mittel / hoch Finanzierung mittel mittel Klagen mittel mittel Organisation niedrig mittel Verträge sehr niedrig mittel Projektierung mittel / hoch niedrig / mittel Berichtswesen niedrig niedrig / mittel Wachstum mittel niedrig Technik mittel / niedrig niedrig Rückkauf niedrig niedrig Die Risiken aus allen Gruppen können gleichermaßen hoch sein, deren wirtschaftliche Auswirkungen und deren Beeinflussbarkeit unterscheiden sich jedoch. Die Möglichkeiten des konstruktiven Umgangs mit einschneidenden Veränderungen, vor allem bei frühzeitiger Erkennung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung, bestehen bei allen Risiken. Daher werden im Reporting der Energiekontor-Gruppe entsprechende Indikatoren erfasst und ausgewertet. Durch eine intensive Kontaktpflege mit den Verbänden, Banken, Herstellern und Kunden können Risiken früh erkannt und marktgerechte Alternativen entwickelt werden. Die Risiken werden nachfolgend in strategische und operative Risiken und innerhalb dieser Kategorien in verschiedene Gruppen unterteilt. Strategische Risiken Risiken regulatorischer Rahmenbedingungen Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts hängt weiterhin entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. Europaweit ist eine eindeutige Tendenz festzustellen, nach der die erneuerbaren Energien durch entsprechend geänderte Rahmenbedingungen an die Wettbewerbsbedingungen des Strommarktes herangeführt werden sollen. In Deutschland wird die Vergütung durch das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) geregelt, das in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet wurde. Das aktuelle EEG 2017 wurde im August 2016 beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Ein zentraler Aspekt des überarbeiteten EEGs ist die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens, um die Förderhöhe zu ermitteln. Während das Ausschreibungssystem für Onshore-Wind in Deutschland 2017 eingeführt wurde, fand die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bereits Anfang 2015 statt. Die Preise für den Strom aus Wind- und Solarparks sind mit der Einführung des Ausschreibungssystems für beide Technologien deutlich gefallen. Aufgrund weiterer im EEG 2017 geregelter Änderungen (begrenzter jährlicher Ausbau, einstufiges Referenzertragsmodell mit festgelegtem Höchstbieterpreis etc.) hat sich der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland verlangsamt. Mit dem Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetz sind Sonderausschreibungen auf den Weg gebracht worden, wobei für Photovoltaik und Windkraft an Land nun zusätzlich jeweils 4 GW in den Jahren 2019 bis 2021 eingeplant sind. Die Volumen erhöhen sich dabei von Jahr zu Jahr. Für 2019 sind bei der Photovoltaik zwei zusätzliche Ausschreibungen mit jeweils 500 MW Volumen für Anlagen ab 750 kilowatt (kW) vorgesehen - zum 1. März und zum 1. Dezember. 2020 wird es dann vier Zusatztermine geben mit einem Gesamtvolumen von 1,4 GW und 2021 ebenfalls vier Sonderausschreibungen mit insgesamt 1,6 GW Leistung. Alle Photovoltaik-Anlagen, die bei diesen Auktionen einen Zuschlag erhalten, werden nicht auf den weiter bestehenden 52-GW-Deckel angerechnet. Wenn diese installierte Photovoltaik-Leistung erreicht ist, dann plant die Bundesregierung derzeit ein Ende der Solarförderung. Dies könnte bereits 2020 der Fall sein. Auch in Portugal und Großbritannien gibt es ebenso wie in Frankreich gesetzliche Regelungen bezüglich der Vergütung von Wind- und Sonnenstrom. In Frankreich sieht der Gesetzgeber sowohl Ausschreibungen als auch gesetzlich festgelegte Einspeisetarife als Möglichkeiten für die Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien vor. Während in Portugal in der Vergangenheit nach bestimmten Verfahren Betreiberlizenzen vergeben wurden, hat Großbritannien ein Ausschreibungsmodell (CfD) entwickelt, das dem in Deutschland sehr ähnlich ist. Seit 2015 findet dieses Model im Bereich Onshore-Wind jedoch keine Anwendung. Die Energiekontor-Gruppe hatte sich daher darauf eingestellt, die Kalkulation für Windenergieprojekte in Großbritannien an den Marktpreisen zu orientieren und sich auf besonders windstarke Standorte zu konzentrieren. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird durch direkte Stromabnahmeverträge mit großen Industriepartnern (PPA) gewährleistet. Auch in den USA bildet ein PPA die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks. Falls ein solcher PPA nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, kann es zu Verzögerungen und auch zu Ausfällen bei der Projektrealisierung kommen. Energiekontor achtet bei der Wahl neuer Ländermärkte auf politische Stabilität und eine guten Bonität. Grundsätzlich können die Gesetze aber auch in diesen Ländern rückwirkend verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Als weiteres Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, dass Projektgenehmigungen von Behörden aus politischen Gründen verzögert werden. Das Ertrags- und Ergebnisrisiko wird durch die internationale Diversifikation der Energiekontor-Gruppe und die Zusammenarbeit mit Experten reduziert. Zukünftig wird auch die Bedeutung staatlicher Einflussnahme durch Regulierungsentscheidungen deutlich abnehmen. Nachdem Energiekontor in England bereits den ersten förderungsfreien Windpark errichtet hat, ist der geplante erste förderungsfreie Solarpark in Deutschland der Beweis, dass solche großen Projekte in Deutschland auch ohne EEG-Förderung realisiert werden können. Auch in allen anderen Ländermärkten wird Energiekontor mithilfe von PPA wachsen und sich damit unabhängig machen von staatlichen Regulierungsentscheidungen. Marktpositionsrisiken Die Energiekontor AG sieht sich in ihren Kernmärkten Deutschland und Großbritannien sowie in den neuen Märkten USA und Frankreich mit starken Wettbewerbern konfrontiert, von denen einige in bestimmten Geschäftsfeldern aufgrund ihrer Größe und Ressourcenausstattung über Wettbewerbsvorteile verfügen. Ein besonders starker Wettbewerb besteht im Hinblick auf die Akquisition attraktiver Anlagenstandorte, die Beschaffung und den Einkauf von Windkraftanlagen sowie die Einwerbung von Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt. Diese Wettbewerbssituation kann unangemessene Preisanstiege verursachen, vorhandene Ressourcen stark verknappen oder bedingt durch hohen Zeitdruck zu Fehlentscheidungen im Unternehmen führen. Darüber hinaus kann sich das Marktumfeld grundsätzlich durch suboptimale Kommunikation oder, im Extremfall, den Konkurs von Mitbewerbern und einen damit einhergehenden Reputationsverlust der Branche verschlechtern. Investoren könnten sich aufgrund einzelner Problemfälle gegen geplante Investitionen in den Bereich der erneuerbaren Energien entscheiden. Durch die Schaffung diverser Alleinstellungsmerkmale, wie dem nachhaltigen Energiekontor-Geschäftsmodell oder der Entwicklung von Kosteneffizienzmaßnahmen, sowie die Diversifikation des Geschäfts auf Wind und Solar sowie auf mehrere Ländermärkte hat sich die Energiekontor-Gruppe eine gute Position im Markt erarbeitet. Dennoch besteht das Risiko, dass die Energiekontor AG die Marktsituation in den neuen Märkten wie den USA oder Frankreich nicht richtig einschätzt und der geplante Markteintritt nicht in dem Tempo oder Umfang erfolgen kann, wie es durch die Geschäftsleitung geplant ist. Wachstumsrisiko Im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Risiken steht das Wachstumsrisiko. Die Energiekontor AG hat sich klare Ziele für das mittelfristige Wachstum des Gesamtunternehmens gesetzt. Aufgrund von Veränderungen des regulatorischen Umfelds und etwaiger protektionistischer Maßnahmen, wie z. B. Importzöllen in Großbritannien oder den USA, könnte es sein, dass das angestrebte Wachstum nicht realisiert werden kann. Risiken aus der Rückführung von Anleihefinanzierungen Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in den vergangenen Jahren nach Abzug der bereits zurückgezahlten Anteile knapp € 92 Mio. von privaten Investoren durch die Emission von Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen eingeworben. Es besteht das Risiko, dass die Rückzahlung von Tranchen zu Zeitpunkten fällig wird, zu denen die Liquiditätssituation des Konzerns eine Rückführung nicht zulässt und eine weitere Fremdfinanzierung nicht möglich ist. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass das Marktzinsniveau zu den Rückzahlungszeitpunkten ggf. notwendige Anschlussfinanzierungen erheblich erschwert und verzögert. Ggf. könnten derartige Umfinanzierungen nur mit erheblichen Risikoaufschlägen umsetzbar sein. Verzögerungen könnten z. B. auch durch zeitliche Verschiebungen in den Genehmigungsverfahren von geplanten technischen Optimierungs- und Repowering-Maßnahmen für die mit Anleihemitteln finanzierten Windparks entstehen, was wiederum zeitliche und ökonomische Rückwirkungen auf die Refinanzierungsfähigkeit dieser Windparks haben könnte. Sollten Anleihemittel nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können, könnte es zu Klagen und Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und im äußersten Fall zu einer Blockierung des Finanzflusses im Unternehmen kommen. Dies könnte es unter Umständen erforderlich machen, vorhandene Liquiditätsreserven der Energiekontor AG zu nutzen und / oder im Bestand befindliche Windparks zu veräußern, um die notwendigen Mittel für Anleiherückführungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Vorzeitige Kündigungen durch die Anleihegläubiger vor dem vertraglichen Ablauf der Anleihelaufzeiten sind jedoch satzungsgemäß nicht möglich, weswegen unplanmäßige Rückzahlungen, dafür erforderliche Notverkäufe und ähnliche Szenarien ausgeschlossen sind. Alle internen Maßnahmenprogramme sowie die kurz- und langfristigen Liquiditätsplanungen sind darauf ausgerichtet, die vollständige und fristgerechte Rückzahlung der Anleihen auf Basis der vertraglich feststehenden Fälligkeitszeitpunkte rechtzeitig und in geregeltem Umfeld sicherzustellen. Bislang wurden alle von der Energiekontor-Gruppe emittierten Anleihen jeweils in voller Höhe und fristgerecht mit Zins und Tilgung bedient. Ebenso wurden stets alle fälligen Anleihen und Genussscheine jeweils vereinbarungsgemäß und vollständig an die Gläubiger zurückgezahlt. Vertriebsrisiken Grundsätzlich kann sich der Verkauf von Windenergieprojekten oder die Platzierung von Anleihen verzögern oder als gänzlich unmöglich erweisen. Die Marktpreise und Herstellungskosten für genehmigte Projekte können divergieren, sodass ein Verkauf von Windparks für das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein könnte. Bedingt durch eine erschwerte Refinanzierung von Investoren können sich Verzögerungen in den Projektabläufen ergeben, die den Cashflow der Energiekontor-Gruppe beeinträchtigen und damit die Umsetzung neuer Projekte gefährden. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vertriebswege etabliert worden. Organisationsrisiken Die mangelnde Personalverfügbarkeit oder -qualifikation kann einen Engpass für den Geschäftsverlauf darstellen. Es besteht das Risiko, dass Personal aufgrund bestehender Marktknappheiten nicht zeitgerecht eingestellt werden kann. Dadurch könnten Kostenrisiken entstehen, weil zusätzliche externe Experten und Berater mit der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Zur Minimierung von Fehlentscheidungen oder zeitlichen Verzögerungen ist hoch qualifiziertes Personal eine wesentliche Voraussetzung. Gleichzeitig soll die Personalstruktur dazu beitragen, dass im Unternehmen ausreichend Potenzial für Innovationen und Kreativität besteht. Die Personalstruktur der Energiekontor-Gruppe basiert daher auf einer ausgewogenen Mischung von langjährigen und neuen Mitarbeitern. Risiken aus dem Berichtswesen Aufgrund von fehlerhaften Berechnungen, Berichten oder Prognosen könnten Einschätzungen vorgenommen worden sein, die sich in der Zukunft nicht erfüllen lassen. Erwartungen könnten geweckt werden, die sich nicht erreichen lassen. Dieses könnte zu Enttäuschungen bei den Aktionären und damit einhergehenden Aktienkursrückgängen führen. Die langjährige Erfahrung der Energiekontor-Gruppe relativiert dieses Risiko. Rückkaufrisiken Grundsätzlich sind die Beteiligungsangebote der Energiekontor AG auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt. Abweichend davon hat das Unternehmen den Kommanditisten verschiedener Windparkbetreibergesellschaften bereits beim Beitritt zu der Gesellschaft den Rückkauf ihrer Beteiligung nach fünf oder zehn Jahren Laufzeit angeboten. Die bei Angebotsabgabe sorgfältig kalkulierten Rückkaufpreise gewährleisten den Rückkauf der Anteile oder des gesamten Geschäftsbetriebs zu für die Energiekontor AG wirtschaftlichen Bedingungen. Diese optionalen Rückkaufverpflichtungen können seit Ende 2007 sukzessive wirksam ausgeübt werden. Sofern sich die Kommanditisten für den Verkauf entscheiden, sind einzelne oder alle Kommanditanteile gesamtheitlich oder in Tranchen oder aber der gesamte Geschäftsbetrieb der jeweiligen Windparkbetreibergesellschaften zu einem definierten Kaufpreis zu übernehmen. Ein Risiko besteht darin, dass der kalkulierte Rückkaufpreis zum Rücknahmezeitpunkt nicht dem dann gegebenen tatsächlichen Marktwert entspricht und insofern Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Ein weiteres Risiko könnte aus ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen resultieren, die sich nachteilig auf die Konditionen (Zins, Laufzeit) der Rückkauffinanzierung auswirken können. Sollten Rückkäufe darüber hinaus zu einem Zeitpunkt getätigt werden müssen, zu dem benötigte Fremdmittel von den Banken restriktiv vergeben werden, könnte dieses neben rechtlichen Risiken auch zu finanziellen Engpässen der Energiekontor-Gruppe führen. Zur Minimierung dieser Risiken werden sämtliche Rückkäufe systematisch geplant und frühzeitig alternative Finanzierungslösungen entwickelt. Außerdem stehen den Projekten entsprechende Werte gegenüber, die eine Finanzierung in der Zukunft absichern. Operative Risiken Umfeldrisiken Akquisitionsrisiken Die geplante Unternehmensentwicklung hängt entscheidend von der Gewinnung neuer potenzieller Windparkflächen, aber auch dem Aufbau / Zukauf von neuen Projekten für den konzerneigenen Bestand ab. Durch den starken Flächenwettbewerb und den damit einhergehenden möglichen überdurchschnittlichen Pachtforderungen können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. Dieses könnte die geplante Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen. Zins- und Währungsrisiken Die Zins- und Währungsbewegungen auf den internationalen Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Um dem Zinsrisiko zu begegnen, nutzt die Energiekontor AG insbesondere bei den Auslandsprojekten teilweise entsprechende Zinssicherungsinstrumente innerhalb der Projektfinanzierungen, die langfristig eine zuverlässige Planung ermöglichen und Schwankungen ausgleichen. Währungsrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -realisierung in Großbritannien und zukünftig den USA. Zur Minimierung von Währungsrisiken werden üblicherweise die projektbezogenen Verträge in Großbritannien in Pfund abgeschlossen. Darüber hinaus wird bei Kreditvalutierung in der Regel ein Hedging zur Absicherung gegen Währungsrisiken vorgenommen. Finanzierungsrisiken Insbesondere wegen der Finanzmarktsituation kann sich grundsätzlich die Finanzierung von Windparkprojekten verzögern oder gänzlich versagt werden. Steigende Risikomargen der Banken und damit verbundene hohe Finanzierungskosten können die Wirtschaftlichkeit genehmigter Projekte und damit deren Umsetzung gefährden. Bedingt durch mögliche erhöhte Sicherheitsanforderungen der Banken, Tendenzen zu Konsortialfinanzierungen, Bankenforderungen nach kürzeren Kreditlaufzeiten und höheren Eigenkapitalquoten oder andere noch nicht vorhersehbare Änderungen für die Finanzierungspraxis können sich Verzögerungen oder Gefährdungen der Projektfinanzierungen ergeben. Vor dem Hintergrund der noch immer nicht überwundenen Bankenkrise kann die Übernahme von Banken oder deren Insolvenz nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten Banken zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftspolitik grundsätzlich ändern, könnte sich dieses auf Auszahlungen, Kredite (z. B. Betriebsmittelkredite) oder deren Konditionen und damit auf die Liquidität auswirken. Um diesen Risiken zu begegnen, sind schon in der Vergangenheit unterschiedliche Banken für die Projektfinanzierung in Anspruch genommen worden. Dabei wurden vor allem kleinere bzw. mittelständische Institute berücksichtigt, die einerseits über eine ausreichende Liquidität verfügen und andererseits aufgrund ihrer regionalen Aufstellung nicht oder nicht in so starkem Maße von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind. Darüber hinaus versucht die Energiekontor-Gruppe, durch die Begebung von Anleihen und Inhaber-Teilschuldverschreibungen die Abhängigkeit von Banken bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von Projekten zu reduzieren. Prozessrisiken Risiken aus Windaufkommen und Sonneneinstrahlung Während für die Ertragslage eines Windparks das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe ist, dominiert bei Solarparks die Sonneneinstrahlung die Ertragslage. Neben den bekannten jahreszeitlichen Schwankungen können diese auch über die Jahre auftreten. Dabei sind in der Vergangenheit jährliche Schwankungen von bis zu 30 Prozent vorgekommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund von mehreren wind- bzw. sonnenarmen Jahren oder bei Betriebsbeginn unerwartet schwacher Wind- bzw. Sonnensituation die Wirtschaftlichkeit eines Projekts nachhaltig verschlechtert. Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment der konzerneigenen Wind-und Solarparks eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Wind- und Sonnenjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation im Konzern aus. Daraus wiederum resultiert ein spezifisches Risiko für die Energiekontor AG, da sich Mindererträge bei den konzerneigenen Wind- und Solarparks nachteilig auf die Fähigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften zur Rückführung der von der Energiekontor AG gewährten langfristigen Ausleihungen auswirken und entsprechenden Wertberichtigungsbedarf zur Folge haben könnten. Bei Neuprojekten wird dem Risiko des geringen Windaufkommens bzw. Sonneneinstrahlung durch entsprechende Sicherheitsabschläge und Worst-Case-Szenarien begegnet, sodass auch in wind- bzw. sonnenärmeren Jahren die Rückführung der Kredite nicht gefährdet ist. Klagerisiken Grundsätzlich besteht in allen Phasen der Projektierung das Risiko, dass Klagen / Widersprüche zu Verzögerungen oder zum Versagen von Genehmigungen führen können. Nicht ausgeschlossen werden kann dies auch, wenn Genehmigungen bereits erteilt oder Wind- bzw. Solarparks schon errichtet sind. Es ist denkbar, dass Windparks bei fehlerhaften Planungen / Genehmigungen rückgebaut werden müssten oder sich nachträglich aufgrund von behördlichen Verordnungen Ausfallszeiten und Betriebsreduzierungen ergeben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, erfolgt die Planung der Energiekontor-Projekte mit der angemessenen Sorgfalt und mit renommierten, erfahrenen Partnern. Auch im Rahmen der Anleiheemissionen sind Klagen von Anleihegläubigern nicht auszuschließen. Diesem Risiko wird durch eine hohe interne Kontrolle und die Zusammenarbeit mit externen Experten begegnet. Vertrags- und Planungsrisiken Vertragliche Regelungen sind in der Projektierung von Windparks ein zentraler Bestandteil. Verträge werden sowohl im Rahmen der Projektierung, z. B. mit Anlagenherstellern oder Grundstückseigentümern, als auch mit Investoren oder mit institutionellen Anlegern abgeschlossen. Risiken liegen zum einen in fehlerhaften Verträgen, zum anderen im grundsätzlichen Prozessrisiko auch bei einwandfreien vertraglichen Regelungen. Zur Vermeidung von Fehlern werden in allen Phasen der Projektierung erfahrene Fachleute mit einbezogen. Darüber hinaus werden wesentliche Risiken durch entsprechende Versicherungen ausgeschlossen oder zumindest reduziert. Risiken aus Projektierung und zeitlichen Verschiebungen Grundsätzlich besteht bei allen Planungsprojekten das immanente Risiko von zeitlichen Verzögerungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken können. Zu zeitlichen Verzögerungen kann es dabei in allen Projektphasen kommen. Die meisten unvorhersehbaren Ereignisse finden im Genehmigungsverfahren oder in der Bauphase statt. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Projekte gänzlich ausfallen, weil z. B. Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder aber eine wirtschaftliche Durchführung aufgrund von Parameteränderungen nicht möglich ist. Diesen Risiken wird durch gezielte Flächenakquisition in Eignungsgebieten, eine geografisch diversifizierte Projektpipeline, ein professionelles Projektmanagement sowie ein optimiertes Vertrags- und ClaimManagement begegnet. Lieferantenrisiken Zentrale Eingangsgröße der Projektplanung und deren Wirtschaftlichkeit sind die Preise und Lieferfristen für die Windkraft- bzw. Solaranlagen. Beide Parameter haben sich in den letzten Jahren aufgrund der Überkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren positiv entwickelt (Verkürzung der Lieferzeiten, sinkende Anlagenkaufpreise). Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich in den nächsten Jahren hier die Konditionen verschlechtern und sich dadurch der wirtschaftliche Druck auf die Projektrentabilität erneut erhöht. Durch lange Lieferzeiten, Preissteigerungen sowie den Wettbewerb um knappes Errichtungsgerät könnte sich die Wirtschaftlichkeit verschlechtern, woraus wiederum eine zeitliche Verschiebung der Projektrealisierung resultieren könnte. Um die wirtschaftliche Planbarkeit der Projekte zu gewährleisten, wird diesen Risiken durch frühzeitige Vertragsabschlüsse mit allen beteiligten Projektpartnern sowie ein straffes Projektmanagement begegnet. Im Zuge der sich konsolidierenden Windenergiebranche verändert sich auch die Lieferantenstruktur. Die Energiekontor-Gruppe begegnet diesem Risiko dadurch, dass sie sich an keinen einzelnen Hersteller bindet, sondern je nach spezifischen Projektbedingungen auf eine breite Basis an verschiedenen Herstellern zurückgreift. Einer Verzögerung durch den Ausfall von Lieferanten wird durch den Zugriff auf Subunternehmer begegnet. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass es im Verlauf der Konsolidierung zu verlängerten Bauphasen kommen könnte. Technische Risiken Trotz Erprobung und Vermessung der Windkraftanlagen ist deren technische Reife und einwandfreie Funktionsweise nicht immer gewährleistet. Es besteht das Risiko, dass Windkraftanlagen die vertraglich gesicherten Eigenschaften wie z. B. Leistungskennlinien, Verfügbarkeiten oder Schallleistungspegel nicht einhalten können. Diesem Risiko wird durch die Auswahl von Windkraftanlagen verschiedener renommierter Hersteller sowie den Abschluss entsprechender Gewährleistungs- und Wartungsverträge zu begegnen versucht. Außerdem werden Vertragsstrafen und Haftungsklauseln vereinbart. Darüber hinaus werden zur Minimierung dieser Risiken in der Planung entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen. Gesamtrisiko Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risiko- und Chancensituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns und der Gesellschaft gefährdenden Risiken bestehen. Des Weiteren sind zukünftig bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht zu erkennen. Insgesamt sind die Risiken aus Sicht des Vorstands begrenzt und überschaubar. Sonstiges Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung finden Sie auf der Internetseite www.energiekontor.de unter der Rubrik "Investor Relations". Beschluss zur Frauenquote in Führungsebenen Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben sich bei der entsprechenden Beschlussfassung an der aktuellen Frauenquote im Unternehmen orientiert. Demnach beträgt der angestrebte Anteil von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat 0 Prozent. In der Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde ein angestrebter Anteil von 17 Prozent beschlossen, der zum Bilanzstichtag mit rund 19 Prozent den Anforderungen entsprach. Anforderungen aus § 315a HGB Dem Vorstand sind ― keine Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB), ― keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB), und ― keine Sonderrechte von Arbeitnehmern in Bezug auf eine Stimmrechtskontrolle (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB) bekannt. Bzgl. der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB) wird auf die Ausführungen im Anhang der AG unter Tz. III. 3. verwiesen. Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB) größer als 10 Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse: scroll Name, Funktion Aktien (Stück) in % Dr. Bodo Wilkens (Aufsichtsratsvorsitzender) 3.759.835 Aktien 25,8 % Günter Lammers (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) 3.752.474 Aktien 25,7 % Gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 (1) der Satzung der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und ihre Zahl bestimmt. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regeln die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 ff. AktG. Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen im AktG. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht (Angabe gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB). Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Angabe gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB). Darüber hinaus liegt kein Übernahmeangebot vor (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB). Vergütungsbericht a) Vorstand Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 975 (Vorjahr T€ 975). Der variable Anteil hiervon betrug T€ 355 (Vorjahr T€ 355). In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. Von Dritten sind ihnen Leistungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder zugesagt noch im Geschäftsjahr gewährt worden. b) Aufsichtsrat Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird betragsmäßig in der Hauptversammlung beschlossen. Die Aufsichtsratsvergütung betrug im Geschäftsjahr 2018 insgesamt T€ 90. Sie hat keinen variablen Bestandteil. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Erstattung ihrer Auslagen. Neben ihrem Aufsichtsratsmandat haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers Leistungen erbracht, für die separate Beratungsverträge mit einem jährlichen Honorar von jeweils T€ 60 abgeschlossen wurden. Prognosebericht Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr orientiert sich an den Wachstumsplänen der Energiekontor AG auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Systeme bei der Vergütung regenerativ erzeugten Stroms. a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Das im Jahr 2017 eingeführte Ausschreibungssystem für Onshore-Wind in Deutschland hat die Branche und damit auch Energiekontor vor große Herausforderungen gestellt. Die Auswirkungen waren nicht nur im Jahr 2018 deutlich zu spüren, sondern werden auch noch 2019 maßgeblich beeinflussen. In den drei Ausschreibungsrunden 2017 beteiligten sich, politisch gewollt, sehr viele Bürgerenergiegesellschaften (BEG), sodass ein Vielfaches der ausgeschriebenen Menge an Windkraftanlagenkapazitäten angeboten wurde. Der Anreiz, mit einer Bürgerenergiegesellschaft am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, war groß. Eine BEG kann Projekte anbieten, die noch keine BlmSchG-Genehmigung haben. Allein diese Erleichterung hatten 95 Prozent der Bürgerenergiegesellschaften für sich genutzt. Außerdem haben sie viel länger Zeit, die Windenergieanlagen auch tatsächlich aufzustellen. Schließlich entspricht der Zuschlagswert für Bürgerenergiegesellschaften grundsätzlich dem höchsten noch bezuschlagten Gebotswert, auch wenn ihr eigener Gebotswert darunter liegt. Das Überangebot führte zu dramatisch gesunkenen Preisen und Projektierer wie Energiekontor erhielten kaum Zuschläge für die ausgeschriebenen Windparkkapazitäten. Stattdessen erhielten Bürgerenergiegesellschaften 93,5 Prozent aller erteilten Zuschläge. Diese verzerrten Wettbewerbsbedingungen trübten das Geschäftsjahr 2018 nicht nur für die Energiekontor, sondern für die gesamte Branche in Deutschland ein. Selbst in 2019 wird dieses "verlorene Jahr" für die Windbranche noch Auswirkungen entfalten. Aufgrund der aktuell immer noch sehr großen Bedeutung des deutschen Marktes für Energiekontor und der oben skizzierten Marktbedingungen wird das Unternehmen im Jahr 2019 noch nicht an die Ertragsstärke der Jahre vor dem Systemwechsel herankommen. Während viele Projekte die internen Vorgaben bei deutlich reduzierten Preiszielen bereits bestehen, mussten einige andere mit geänderten Parametern erneut zur Genehmigung eingereicht werden, damit sie auch unter aktuellen Marktbedingungen wirtschaftlich rentabel realisiert werden können. Im Wesentlichen blieb die Projektpipeline erhalten, die Inbetriebnahme einiger Projekte hat sich jedoch teilweise deutlich nach hinten verschoben. Energiekontor hat mit dem Ziel, den erneuerbaren Energien auf ihrem Weg zu einer 100-prozentigen Versorgung des Strombedarfs zum Durchbruch zu verhelfen, seit Langem Effizienzmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette entwickelt. Daher sollte das Unternehmen auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen weiter erfolgreich projektieren können und die Gesamtpipeline der Projekte in verschiedenen Entwicklungsphasen werthaltig bleiben. In Großbritannien entwickelt Energiekontor seit vielen Jahren vielversprechende Projekte; in den letzten Jahren rückte dabei Schottland immer stärker in den Fokus. Die Inbetriebnahme der ersten Projekte wird dort aufgrund fehlender Stromnetze jedoch nicht vor 2020 erwartet. Auch das ist ein Grund, weshalb Energiekontor in der Projektentwicklung für 2019 ein Ergebnis nur moderat über dem des Geschäftsjahres 2018 erwartet, bevor das Geschäft ab 2020 und in den Folgejahren mit hohen Wachstumsraten anziehen sollte. In den einzelnen Bereichen und Ländermärkten erwartet die Geschäftsführung für 2019 folgende Entwicklungen: In Deutschland befinden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts zwei Windparks mit einer Gesamtleistung von 17 MW im Bau. Ein weiterer Windpark mit 9 MW wird im Geschäftsjahr 2019 repowert. Darüber hinaus sollen drei Solarparks mit einer kumulierten Leistung von 15 MW in 2019 in Betrieb genommen werden. Weitere Projekte mit zusammen ca. 50 MW Nennleistung sind in der Genehmigungsphase. Nachdem Energiekontor im Februar 2019 den Zuschlag für ein Windparkprojekt (13,5 MW) und ein Solarprojekt (6,3 MW) erhalten hatte, bereitet das Unternehmen für 2019 weitere Projekte für die Ausschreibung vor. Nach dem dramatischen Rückgang der Zuschlagspreise im Onshore-Windbereich in 2017 konnte sich das Preisniveau aufgrund des geringen Angebots in 2018 wieder deutlich erholen. Nachdem nun die erste Ausschreibung in 2019 noch durch einen Nachfrageüberhang und damit einhergehend relativ hohen Zuschlagspreis gekennzeichnet war, dürfte in den kommenden Ausschreibungen im laufenden Jahr die angebotene Menge zunehmen, was zu fallenden Zuschlagspreisen führen wird. Neben den eigenen Projektentwicklungsaktivitäten ist Energiekontor im Gespräch mit einigen kleineren Projektentwicklern und Bürgerenergiegesellschaften, die einen Zuschlag für ein Windparkprojekt erhalten haben oder Windparkprojekte in die Ausschreibung bringen wollen und dafür Unterstützung im Sinne einer Kooperation bei der Projektierung und dem Bau der Windparks in Anspruch nehmen. Im Bereich Solar gilt seit 2015 in Deutschland das Ausschreibungssystem. In Deutschland konzentriert sich Energiekontor auf die Schwerpunktregionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem werden Flächen für potenzielle Solarstandorte in angrenzenden Bundesländern zu den Schwerpunktregionen akquiriert. Das Solarprojekt Garzau-Garzin (10 MW), welches im ersten Quartal 2018 fertiggestellt werden konnte, ging als erstes Solarprojekt in den Eigenbestand von Energiekontor über. Im Zuge der Gesamtstrategie des Unternehmens soll der Solarbereich im In- und Ausland deutlich ausgebaut werden. So wird Energiekontor in Deutschland weiter an den weiteren Ausschreibungen teil nehmen. Viel größere Bedeutung dürften zukünftig Solarprojekte auf PPA-Basis haben. Im Februar 2019 konnte Energiekontor den Abschluss des ersten langfristigen Stromabnahmevertrags für einen förderfreien Solarpark in Deutschland verkünden. Schon seit einigen Jahren propagieren wir das Ziel, dass eines Tages der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Als Pionier in unserer Branche will Energiekontor als einer der Ersten Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Nachdem Energiekontor in England bereits den ersten förderungsfreien Windpark errichtet hat, ist dieser Solarpark der Beweis, dass solche großen Projekte in Deutschland auch ohne EEG-Förderung realisiert werden können. Dieser Abschluss hat für großes Aufsehen in der Branche gesorgt. Wir gehen davon aus, dass wir im Geschäftsjahr 2019 mindestens zwei weitere Solarprojekte auf PPA-Basis abschließen können. Energiekontor hat sich diesen Wettbewerbsvorteil durch vielerlei Maßnahmen hart erarbeitet und profitiert nun von dieser führenden Position. Auf Sicht von einigen Jahren dürfte es aber zum Standard werden, dass die Vergütung erneuerbarer Energie auf marktwirtschaftlicher Basis und nicht mehr aufgrund eines festgelegten Vergütungssystems erfolgt. Während diese Zeitenwende im Solarbereich soeben begonnen hat, wird der Windbereich diese Entwicklung kurz- bis mittelfristig nachvollziehen. In Großbritannien hat Energiekontor bisher in England und Wales Projekte realisiert, zuletzt den Windpark Withernwick II, der 2018 mit einem PPA den Financial Close erreichte. Damit ist dieser Windpark das erste subventionsfreie Projekt, das im Vereinigten Königreich realisiert wird. Die Inbetriebnahme des Projekts wird für April 2019 erwartet. Energiekontor geht davon aus, dass zukünftig alle Windparkprojekte in Großbritannien ohne staatliche Förderung auskommen müssen und nur auf Basis von Marktpreisen bzw. langfristigen Stromabnahmeverträgen mit industriellen Endabnehmern (sogenannte Enduser-PPA) realisiert werden können. Daher liegt der Fokus in der Projektierung klar auf möglichst großen und windreichen Standorten in Schottland, wo der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien politisch ausdrücklich erwünscht ist und unterstützt wird. Hier hat die Energiekontor-Gruppe in den letzten Jahren Flächen für die Windparkrealisierung von rund 1 GW gesichert. Zwischenzeitlich hat Energiekontor die Genehmigung für vier Projekte mit einer Gesamtkapazität von deutlich über 100 MW erhalten. Im Geschäftsjahr 2019 werden wir mit Hochdruck daran arbeiten, diese Projekte zum Financial Close (FC) zu führen. Ein Financial Close liegt vor, wenn alle Projekt- und Finanzierungsverträge unterzeichnet und alle darin enthaltenen Bedingungen erfüllt sind. Mit ersten Inbetriebnahmen aus dieser Pipeline ist jedoch frühestens 2020 zu rechnen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren aufgebauten umfangreichen Pipeline sollen ab dem Jahr 2021 drei bis vier Projekte jährlich in Schottland realisiert werden. Damit wird die Geschäftsentwicklung in Schottland zukünftig einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Energiekontor AG haben. Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in Deutschland und Großbritannien Projekte mit einer Gesamtkapazität von deutlich mehr als 2.000 MW in der Pipeline, die sich in unterschiedlichen Projektphasen befinden. Für all diese Projekte wurden mindestens die Nutzungsverträge abgeschlossen. Teilweise befinden sich die Projekte schon in Bauantrags- und Genehmigungsverfahren, sind schon genehmigt oder sogar schon im Bau. Die sukzessive Realisierung der Projekte aus dieser Pipeline mit, je nach Fortschritt, unterschiedlichen Umsetzungswahrscheinlichkeiten sollte die mittelfristigen Wachstumsziele des Unternehmens sichern. Die Energiekontor-Aktivitäten in Portugal beschränken sich aktuell im Wesentlichen auf das Bestandsmanagement des vorhandenen Windparkportfolios. Darüber hinaus liefern die mit der Rotorblattverlängerung ausgestatteten Windparks wichtige Daten zur Beurteilung der Ertragssteigerung durch den Einsatz dieser Technologie. Ende Dezember 2018 veröffentlichte die portugiesische Regierung den PNEC (National Energy and Climate Plan), um das gemeinsame europäische Ziel von 32 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Dieser PNEC ist die portugiesische Strategie für erneuerbare Energien für den Zeitraum 2021 bis 2030 und ersetzt den vorherigen mit dem Endziel 2020. Aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung besteht ein großes nationales und internationales Interesse an Solarprojekten im Zentrum und Süden Portugals. Noch herrscht in Portugal nicht vollständige Klarheit darüber, wie der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien von regulatorischen Maßnahmen flankiert wird. Wir werden den Markt weiter beobachten und schließen nicht aus, dass wir zukünftig uns erneut dort engagieren werden. Obwohl die USA sowohl im Solar- als auch im Windbereich über ein sehr großes Potenzial verfügen, hat der Vorstand beschlossen, diesen Markt mit großer Vorsicht zu erschließen. Nicht nur sind die Projektgrößen üblicherweise sehr viel größer als in Europa, sondern auch die Risiken sind vielfältiger und größer. Daher verfolgt Energiekontor dort die gleiche Strategie, die sich auch bei der Erschließung anderer neuer Ländermärkte bewährt hat: Es wird darauf verzichtet, eine fremde Produktpipeline und Strukturen zu übernehmen, und stattdessen der Markt Schritt für Schritt erschlossen. Eine eigene Gesellschaft für die Solaraktivitäten in den USA wurde 2017 in Austin gegründet und das Personal seitdem sukzessive aufgestockt. In Rapid City wurde in 2018 ein weiteres Büro eröffnet. Dieses Team vor Ort zeichnet für dortige Windprojekte verantwortlich. In den USA wurden in der Region West-Texas bislang Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen in der Größenordnung von rund 1 GW gesichert. Hierfür sollen im Geschäftsjahr 2019 erste PPA abgeschlossen werden. Die Geschäftsleitung plant, dann die ersten Projektrechte zu veräußern anstatt die Solarparks selbst zu errichten. Ein Grund dafür ist zum einen die schnellere Gewinnrealisierung, zum anderen auch die Schonung des verfügbaren Eigenkapitals. Am wichtigsten ist jedoch, dass auf dem Weg dahin die Risiken überschaubar und beherrschbar bleiben. Zunächst wollen wir im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Projektrechte erste Erfahrungen in den USA machen. Später werden wir Projekte bis zum Financial Close führen. Erst danach ist geplant, Projekte wie üblich schlüsselfertig zu errichten. Je nach Projektfortschritt sollte es 2019 zu den ersten Ergebnisbeiträgen aus den USA kommen, wenn der Projektrechteverkauf wie geplant abgeschlossen werden kann. Frühestens ab dem Geschäftsjahr 2020 rechnen wir mit Ergebnisbeiträgen aus unseren Windparkaktivitäten in den USA. Frankreich ist aufgrund der guten Windverhältnisse und der hohen Sonneneinstrahlung vor allem im Süden des Landes ein grundsätzlich sehr attraktiver Markt. Wir rechnen damit, dass die Realisierung von Solarprojekten zwischen drei und fünf Jahre und die Realisierung von Windprojekten sogar fünf bis sieben Jahre dauert. Entsprechend rechnen wir mit Ergebnisbeiträgen aus dem Solarbereich frühestens in 2020 und für den Windbereich nicht vor 2022. Aus den Niederlanden werden wir uns im Laufe des Jahres zurückziehen, weil wir unsere Ressourcen dort einsetzen wollen, wo wir das höchste Potenzial sehen, z. B. in Schottland. Daher werden wir unsere Projektrechte und vertraglich gesicherten Anlagestandorte veräußern. Das grundsätzliche Ziel der Energiekontor-Gruppe bleibt die Stabilisierung und nachhaltige Steigerung der Einnahmen aus dem Bereich Projektentwicklung. Perspektivisch soll jeweils etwa die Hälfte des Umsatzes und des Gewinns im In- und Ausland erzielt werden. b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks Das Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sorgt für kontinuierliche Erträge und schafft dadurch die finanzielle Stabilität und die Grundlage für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum gemäß dem Wachstumsmodell der Energiekontor-Gruppe. Aus diesem Grunde soll dieser Bereich systematisch verstärkt und ausgebaut werden. Im Geschäftsjahr 2018 wurde in Bezug auf die mögliche Gewinnmarge knapp die Hälfte der 2018 durch das Unternehmen entwickelten Projekte in den eigenen Bestand übernommen. Diese Strategie, nach der die Hälfte der selbst entwickelten Projekte verkauft wird und die andere in den Bestand konzerneigener Wind- und Solarparks übernommen wird, soll in den kommenden Jahren weiter eingehalten werden. Zwar verbleiben dadurch die Gewinnmargen der Projekte, die im Falle eines Verkaufs aufgedeckt würden, als stille Reserven im Anlagenbestand, allerdings zahlt sich diese Vorgehensweise durch konstante Einnahmen aus dem Stromverkauf über einen langen Zeitraum wieder aus. Energiekontor verzichtet damit auf kurzfristige Gewinne zugunsten eines langfristig gesicherten Unternehmenswachstums. Durch die im Kapitel "Geschäftsverlauf nach Segmenten" unter b) beschriebenen Effizienzmaßnahmen sollten im Laufe der kommenden Jahre darüber hinaus die Erträge in diesem Segment moderat gesteigert und die Kosten reduziert werden. c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Trotz schwankender Einnahmen aufgrund von unterschiedlichen Windjahren ist in den kommenden Jahren ein tendenziell ansteigendes Umsatz- und Ergebnisniveau in diesem Segment zu erwarten. Einen Beitrag dazu liefert die sich ständig erhöhende Zahl der Wind- und Solarparks, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Windparks verblieb die Betriebsführung bisher in allen Fällen bei der Energiekontor-Gruppe. Eine Erweiterung ist durch die Übernahme der Betriebsführung von Fremdparks denkbar. Dieser Bereich soll in den nächsten Jahren systematisch zu einer eigenen Dienstleistung ausgebaut werden. Hierbei soll die langjährige Erfahrung in der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks und das in den vergangenen Jahren gewonnene Know-how zur Innovation und Optimierung an eigenen Anlagen auf dem freien Markt angeboten werden. Es ist geplant, diesen Service sukzessive auf alle Märkte, in denen Energiekontor vertreten ist, auszuweiten. Ein Schwerpunkt im Bereich Innovation liegt weiterhin auf der Rotorblattverlängerung. Neben der Ausstattung des Anlagentyps AN Bonus 1.0 wurde in Portugal vor allem die 1,3-MW-Klasse nachgerüstet. Ein Bespiel für eine nicht ausschließlich technische Innovationsmaßnahme ist die Optimierung der Windparks für den Betrieb über den gesetzlich geregelten Zeitraum von 20 Jahren hinaus. Das Anfang 2016 gegründete Team "Weiterbetrieb - 20 Jahre plus" hat hier eine Pionierrolle eingenommen und seit dem Bestehen bereits die Genehmigung für 17 Windparks erfolgreich bis zu einer Laufzeit von 35 Jahren erwirken können. Durch gezielte Anwendung von Innovations- und Effizienzmaßnahmen wird derzeit auch der wirtschaftliche Weiterbetrieb dieser Windparks sichergestellt. Grundsätzlich strebt Energiekontor eine Gesamtbetriebsdauer der Windparks von 30 bis 35 Jahren an. Gesamtunternehmen Die Vision einer 100-prozentigen Versorgung des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien treibt Energiekontor und seine Mitarbeiter an. Es ist das erklärte Ziel, die ersten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten unter denen der konventionellen Energiewirtschaft liegen, um den erneuerbaren Energien insgesamt zu einer höheren Marktdurchdringung zu verhelfen. So bereiten sich die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens mit diversen Effizienzmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette seit Jahren darauf vor. Diese Kostensenkungsmaßnahmen stellen gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil dar und verhelfen dem Unternehmen in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld zu einer guten Positionierung innerhalb der Branche. Neben der Teilnahme an den zukünftigen Ausschreibungen im Wind- und Solarbereich konzentriert sich Energiekontor vor allem auf den Abschluss von PPA. Mit PPA hat das Unternehmen in Großbritannien bereits seit vielen Jahren erfolgreich Erfahrungen gesammelt und Vertrauen unter den Industriepartnern gewonnen. Seit dem Wegfall sämtlicher Förderungen ist der Abschluss von PPA dort mittlerweile die einzige Möglichkeit, weiterhin Onshore-Windparks profitabel zu projektieren. Deshalb liegt der Schwerpunkt für die Entwicklung weiterer Projekte mittlerweile auf Schottland, wo bei hervorragenden Windbedingungen großflächige Windparks ohne Fördermaßnahmen wirtschaftlich realisiert werden sollen. Erste Ergebnisbeiträge aus Schottland werden ab 2020 erwartet. Aus den oben genannten Gründen rechnet die Geschäftsleitung von Energiekontor für 2019 nur mit einem moderat besseren Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr. Das Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" ist mit der Betriebsführung ausschlaggebend für den weiteren Wachstumsprozess der Energiekontor-Gruppe. Die Umsätze aus diesen beiden Segmenten sind trotz windabhängiger Ertragsschwankungen besser kalkulierbar als diejenigen aus der Projektierung. Diese Einnahmen stellen eine verhältnismäßig stabile Basis für die Liquiditätsplanung im Konzern dar. Bei der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung handelt es sich um die strategischen Kernsegmente der Energiekontor AG. Die aus dem Betrieb eigener Wind- und Solarparks erzielten Liquiditätsüberschüsse sollen in den nächsten Jahren durch die Erweiterung des bestehenden Eigenparkportfolios sowie durch die konsequente Implementierung der entwickelten Effizienzmaßnahmen stetig weiter ausgebaut werden, wobei der Ausbau primär durch Übernahme von schlüsselfertig errichteten Wind- und Solarparks aus der eigenen Projektentwicklung erfolgen soll. Die Entscheidung zur Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt stets situationsabhängig und projektbezogen. Die Solarenergiebranche in Deutschland als auch weltweit hat in den vergangenen Jahren einen starken Wandel durchlaufen. Der Rückgang der Modulpreise hat zu einem noch vor Kurzem nicht für möglich gehaltenen sehr niedrigen Preisniveau geführt. Entsprechend ist es Energiekontor heute möglich, in Kombination mit den schon vielfach angesprochenen Effizienzmaßnahmen, trotz der stark gefallenen Einspeisevergütung Solarprojekte in Deutschland zu realisieren, die zum einen dem Investor attraktive Return on Investments ermöglichen und zum anderen Energiekontor weiterhin sehr auskömmliche Margen sichern. Dies gilt nicht nur für Projekte, die Energiekontor im Rahmen der Ausschreibungen realisiert, sondern gilt genauso für Projekte, die auf PPA-Basis realisiert werden. Schon vor einigen Jahren hat die Geschäftsleitung auch auf die Zielmärkte Frankreich und USA gesetzt. Vor allem bei den Solarprojekten in den USA haben wir deutlich Fortschritte gemacht. Nicht nur, dass wir unsere Projektpipeline deutlich ausgebaut haben, es konkretisieren sich auch die Verhandlungen zum Abschluss von PPA. Sobald ein solcher PPA abgeschlossen ist, sollen die Projektrechte an einen Investor verkauft werden. Wir rechnen im Geschäftsjahr 2019 mit den ersten Ergebnisbeiträgen aus diesen Aktivitäten. Aus Frankreich erwarten wir frühestens 2020 einen Ergebnisbeitrag aus den dortigen Solaraktivitäten; die Windaktivitäten werden erst deutlich später ihren Beitrag liefern. Durch die insgesamt sehr gut gefüllte Projektpipeline in unseren Märkten geht die Geschäftsleitung der Energiekontor AG davon aus, dass sich das Unternehmenswachstum ab 2020 wieder beschleunigen wird und ab 2021 Energiekontor wieder die Wachstumsraten der Vorjahre erreichen wird. Dabei tragen die Fortführung von im Unternehmen integrierten und bewährten Strukturen und Arbeitsweisen, wie flache Hierarchien und kostenbewusstes Management, sowie die Nutzung unterschiedlicher Banken, Finanzierungsinstrumente, Anlagenhersteller, Dienstleister und Berater auch in Zukunft zum nachhaltigen und langfristigen Erfolg bei. Die nach wie vor gute Liquiditätssituation des Unternehmens ermöglicht darüber hinaus Raum für flexible Handlungsmöglichkeiten, um im Markt erfolgreich agieren zu können. Neben den regulatorischen Unwägbarkeiten können natürlich projektspezifische oder situationsbedingte Probleme - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - auch zukünftig zu Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen, bei der Finanzierung bereits genehmigter Projekte und bei der Inbetriebnahme führen. Als wesentliche Risiken und erfolgsbeeinflussende externe Faktoren sind hier vor allem mögliche Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und in der Projektumsetzung (z. B. durch Witterung, Lieferverzögerungen, mangelnde Verfügbarkeit von Errichtungsgerät oder Netzzugang) zu nennen. Ziel der Geschäftsleitung ist es, die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum weiter zu verbessern, um die Gesamtleistung und das Konzern-EBT in den kommenden Jahren sukzessive und nachhaltig zu steigern. Wesentliche geplante Maßnahmen sind die Verstärkung der Akquisition in allen Planungsbereichen und die Erhöhung der Effizienz durch wirtschaftliche und technische Optimierungsmaßnahmen in allen Unternehmensbereichen. Die Mitarbeiterzahl soll parallel dazu in den zentralen Wachstumsbereichen sukzessive und gezielt ausgebaut werden. Für die einzelnen Segmente lassen sich die Erwartungen für 2019 wie folgt zusammenfassen: Im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" wird mit einem Segment-EBT ungefähr auf Vorjahresniveau gerechnet. Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" wird unter der Voraussetzung eines annähernd normalen Windjahres und weiterer wirtschaftlicher Optimierungsmaßnahmen mit einem leicht höheren Segment-EBT gegenüber dem Vorjahr gerechnet, zumal auch die im Jahr 2018 in den Eigenbestand übernommenen Windparks zu einer Ergebnisverbesserung beitragen dürften. Im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" wird aus heutiger Sicht von einer leichten Steigerung in Bezug auf Umsatz und EBT ausgegangen. Grund dafür sind weitere Effizienzmaßnahmen sowie die im Vergleich zum Vorjahr mengenmäßig erhöhte Betreuung von Wind- und Solarparks. Da die Managementvergütung bei allen Wind- und Solarparks an die erwirtschafteten Stromerlöse gekoppelt ist, könnten hier allerdings positive Ergebniseffekte der geplanten Portfolioverstärkung durch gegenläufige Effekte eines unterdurchschnittlichen Windjahres kompensiert werden. Durch die Schließung des Standorts in den Niederlanden und den Zusammenschluss der Büros Nord-NRW und SüdNRW werden die Personalkosten in 2019 voraussichtlich nicht steigen. Bei den Eigenparks wird mit einer Verfügbarkeit von 98 Prozent gerechnet. Insgesamt geht der Vorstand davon aus, dass im Geschäftsjahr 2019 das Konzern-EBT moderat über dem EBT des Jahres 2018 liegen wird. Wesentlicher Grund hierfür ist das durch die regulatorischen Anforderungen nach wie vor herausfordernde Marktumfeld in Deutschland. Ab 2020 rechnen wir wieder mit deutlich besseren Ergebnissen und mit durchschnittlichen Ergebnissteigerungen wie in den Jahren 2011 bis 2016. BILANZEID Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Bremen, im April 2019 Der Vorstand Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Günter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns (IFRS) 01.01.2018-31.12.2018 scroll in T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil V. 2018 2017 1. Umsatzerlöse (1.) 110.186 149.865 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen (2.) 18.516 52.211 3. Gesamtleistung 128.702 202.076 4. Sonstige betriebliche Erträge (3.) 3.363 5.746 5. Betriebsleistung 132.065 207.822 6. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen (4.) -60.631 -127.923 7. Personalaufwand (5.) -13.667 -11.830 8. Abschreibungen (6.) -18.546 -16.704 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (7.) -17.144 -18.475 10. Betriebsaufwand -109.988 -174.933 11. Betriebsergebnis (EBIT) 22.076 32.889 12. Erträge aus Beteiligungen 7 0 13. Beteiligungsergebnis 7 0 14. Zinsen und ähnliche Erträge 783 190 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.255 -16.414 16. Zinsergebnis (8.) -12.472 -16.223 17. Ergebnis vor Steuern (EBT) 9.612 16.666 18. Ertragsteuern (9.) -2.932 -4.778 19. Konzernjahresergebnis 6.680 11.888 Angabe der Earnings per Share (gemäß IAS 33) (10.) Unverwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.571.623 14.584.874 Verwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.571.623 14.584.874 Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 0,46 0,82 Verwässertes Ergebnis je Aktie in € 0,46 0,82 * Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus potenziellen Aktien wie etwa Optionsrechten. Diese wirken allerdings nur dann ergebnisverwässernd, wenn sie die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. In 2018 wie im Vorjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 01.01.2018-31.12.2018 scroll in T€ 2018 2017 Konzernjahresergebnis 6.680 11.888 Unrealisierte Gewinne /Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten Unrealisierte Gewinne / Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten (vor Steuern) 909 1.059 Latente Steuern auf unrealisierte Gewinne / Verluste und Umgliederungen -271 -316 Unrealisierte Gewinne / Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten (nach Steuern) 638 743 Unrealisierte Gewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten Unrealisierte Gewinne (vor Steuern) -46 -86 Steuern auf unrealisierte Gewinne und Umgliederungen 14 26 Unrealisierte Gewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (nach Steuern) -32 -60 Posten, die zukünftig möglicherweise in die Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 606 683 Gesamtergebnis 7.286 12.571 Anteile der Aktionäre der Energiekontor AG 7.286 12.571 Konzernbilanz (IFRS) zum 31.12.2018 VERMÖGEN scroll in T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. 31.12.2018 31.12.2017 A. Langfristige Vermögenswerte I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte (1.2.) 23 1 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude (1.3.) 734 734 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) (1.4.) 204.001 193.692 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.5.) 181 133 204.916 194.559 III. Beteiligungen 26 25 IV. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (3.) 29 29 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (4.) 66 30 95 59 V. Latente Steuern (5. und V.9.2) 5.765 6.462 Summe langfristige Vermögenswerte 210.824 201.104 B. Kurzfristige Vermögenswerte I. Vorräte (6.) Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 38.481 47.006 II. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7.) 19.123 26.216 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (8.) 1.178 1.162 20.301 27.378 III. Ertragsteuerforderungen (9.) 480 7.064 IV. Wertpapiere 5.061 10.159 V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (10.) 73.291 69.002 Summe kurzfristige Vermögenswerte 137.613 160.609 Summe Vermögen 348.437 361.713 EIGENKAPITAL UND SCHULDEN in T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. 31.12.2018 31.12.2017 A. Eigenkapital I. Ausgegebenes Kapital 1. Gezeichnetes Kapital (Nennkapital) (11.) 14.578 14.578 2. Eigene Anteile (zur Einziehung vorgesehen) (12.) -30 -1 14.548 14.577 II. Kapitalrücklage (13.) 40.458 40.428 III. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen 1. Währungsumrechnung (15.1.) -61 -61 2. Fair-Value-Bewertung IFRS 9 (15.2.) -1.775 -2.381 -1.835 -2.441 IV. Gewinnrücklagen (16.) 1. Gesetzliche Rücklagen 15 15 2. Andere Gewinnrücklagen 39.329 39.702 39.344 39.717 V. Kumulierte Konzernergebnisse (17.) -24.115 -22.049 Summe Eigenkapital 68.400 70.232 B. Langfristige Verbindlichkeiten I. Sonstige Rückstellungen (18.) Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 14.859 12.603 II. Finanzverbindlichkeiten 1. Anleihekapital (19.) 81.912 77.146 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (20.) 120.679 126.029 3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten (21.) 1.040 1.664 4. Sonstige Finanzverbindlichkeiten (22.) 3.602 4.622 207.232 209.462 III. Sonstige Verbindlichkeiten (23.) 3.184 2.576 IV. Latente Steuern (5. und V.9.2) 10.585 9.641 Summe langfristige Verbindlichkeiten 235.861 234.282 C. Kurzfristige Verbindlichkeiten I. Steuerrückstellungen (24.) 1.180 1.046 II. Sonstige Rückstellungen (25.) 13.504 14.660 III. Finanzverbindlichkeiten 1. Anleihekapital (19.) 2.868 9.055 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (20.) 17.771 14.678 3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 994 20.639 24.728 IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.489 8.383 V. Sonstige Verbindlichkeiten 3.358 8.336 VI. Ertragsteuerverbindlichkeiten 6 46 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 44.177 57.199 Summe Eigenkapital und Schulden 348.437 361.713 KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS) 2017-2018 scroll in T€ Aktienkapital im Umlauf Kapitalrücklage Rücklage Währungsumrechnung Rücklage Fair Value (available for sale)1 Rücklage Fair Value (Cashflow-Hedges)2 Gewinnrücklagen Stand zum 31.12.2016 14.592 40.323 -61 103 -3.167 30.164 Veränderungen im Jahr 2017 Einstellungen in Gewinnrücklagen 9.790 Dividendenausschüttung Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -15 -237 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 105 Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -86 1.059 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 26 -316 Konzernjahresergebnis Stand zum 31.12.2017 14.577 40.428 -61 43 -2.424 39.717 Dividendenausschüttung Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -29 -374 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 30 Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -46 909 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 14 -271 Konzernjahresergebnis Stand zum 31.12.2018 14.548 40.458 -61 11 -1.786 39.344 scroll in T€ Kumulierte Konzernergebnisse Summe Anzahl Aktien in TStck. Stand zum 31.12.2016 -12.477 69.477 14.592 Veränderungen im Jahr 2017 Einstellungen in Gewinnrücklagen -9.790 Dividendenausschüttung -11.670 -11.670 Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -251 -15 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 105 Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 973 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -290 Konzernjahresergebnis 11.888 11.888 Stand zum 31.12.2017 -22.049 70.232 14.577 Dividendenausschüttung -8.745 -8.745 Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -403 -29 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 30 Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 863 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -258 Konzernjahresergebnis 6.680 6.680 Stand zum 31.12.2018 -24.115 68.400 14.548 1) aus Marktbewertung für Wertpapiere 2) aus unrealisierten Gewinnen / Verlusten von Cashflow-Hedges KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 nach IFRS scroll in T€ 2018 2017 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern 22.084 32.889 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 18.546 16.704 Anpassung nicht zahlungswirksamer Währungsgewinne / -verluste -96 -2.666 Nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen (Abwertung Vorräte) 1.163 2.696 Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen an Effektivzinsmethode -789 -604 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge im Eigenkapital 30 105 Ergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens 40.938 49.124 Veränderungen des Nettoumlaufvermögens Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte 7.040 -9.069 Bestandsveränderungen für Erlöse aus Projektierung und Verkauf 2.164 -21.255 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.894 2.142 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen -7.128 1.956 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 1.341 698 Gezahlte Ertragsteuern 3.972 -19.158 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 45.433 4.438 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -26 -1 Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -22.240 -33.707 Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren 5.098 0 Zinsaufwendungen zur Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (IAS 23.8) -1.239 -2.467 Zinseinnahmen 783 190 Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 17.624 -35.984 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zinsausgaben -11.577 -13.579 Einzahlungen aus Anleiheemissionen 7.767 -413 Auszahlungen an Anleihegläubiger -9.055 -28.507 Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 60.076 69.996 Auszahlungen für Tilgung von Krediten -61.678 -36.223 Gezahlte Dividenden -8.745 -11.670 Auszahlungen für Rückkauf eigener Anteile -403 -251 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 23.616 -20.646 4. Summe der Cashflows 4.193 -52.192 Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds (Bewertungsrechnung) 96 2.666 5. Veränderungen des Finanzmittelfonds gesamt 4.289 -49.526 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 69.002 118.528 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 73.291 69.002 6. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Zahlungsmittel 73.291 69.002 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 73.291 69.002 Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 der Energiekontor AG nach IFRS-Grundsätzen I. Allgemeine Angaben Die Energiekontor AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in der Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 20449 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Gesellschaft aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse aller einbezogenen Tochterunternehmen datieren ebenfalls auf den Stichtag des Konzernabschlusses. Die Geschäftstätigkeit der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend auch kurz "Energiekontor") umfasst den Vertrieb selbst hergestellter Wind- / Solarparks an Dritte sowie den Betrieb von selbst hergestellten sowie erworbenen Wind- / Solarparks zur Erzeugung und zum Verkauf von elektrischer Energie. Der Vertrieb der Wind- / Solarparks erfolgt dabei regelmäßig mittels selbst gegründeter Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Wind- bzw. Solarpark erwerben und deren Kommanditanteile dann an Dritte veräußert werden (share deal). Die für den Eigenbetrieb zur Stromerzeugung vorgesehenen Wind- / Solarparks werden entweder selbst hergestellt oder erworben, wobei auch diese regelmäßig in Gesellschaften mit der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft unterliegt für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Da die Aktien der Energiekontor AG an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 WpHG gehandelt werden, ist der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß § 315e HGB (in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017) in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/ 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 (Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards) aufgestellt und steht in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 3. April 2019 zur Veröffentlichung genehmigt. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht (Handelsregister des Registergerichts Bremen unter HRB Nr. 20449). Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Energiekontor AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB und den ergänzenden Vorschriften des AktG erstellt. Er wird ebenfalls beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht. II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze 1. Allgemeine Informationen Energiekontor erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2017. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€). Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen. Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften der Energiekontor-Gruppe zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen bzw. den jeweils nationalen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese deutschen Rechnungslegungsgrundsätze weichen in wesentlichen Aspekten von den Grundsätzen der IFRS ab. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) erfordert Schätzungen und Annahmen durch das Management, die die bilanzierten Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Dabei ist es notwendig, in bestimmten Fällen schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsmethoden anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen, die auf ungewissen Sachverhalten beruhen und Veränderungen unterliegen können. Aus diesem Grund können sich auch die schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsmethoden im Zeitablauf ändern und damit die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Außerdem können sie Annahmen enthalten, die die Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode auch anders hätte treffen können - aus gleichermaßen vernünftigen Gründen. Die Unternehmensleitung weist deshalb darauf hin, dass tatsächliche Wertansätze und zukünftige Ereignisse auch häufig von den Schätzungen und Prognosen abweichen können und dass Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern (vgl. auch Ausführungen im Konzernanhang unter Tz. IV. 20). Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. 2. Gliederungsmethoden Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach den für das Gesamtkostenverfahren geltenden Grundsätzen gegliedert. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt für das Geschäftsjahr 2018 nach Fristigkeitsaspekten der einzelnen Bilanzposten. Die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Konzernkapitalflussrechnung werden nach der indirekten Methode ermittelt. Die insgesamt gezahlten Zinsaufwendungen werden - je nach Verwendungszweck - dem Sektor "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" zugewiesen, soweit sie die Finanzierung von Vorräten und Bauprojekten betreffen, und dem Sektor "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit", soweit sie aus den übrigen Finanzierungen resultieren. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist. Cashflows von ausländischen, nicht in Euro bilanzierenden Tochterunternehmen werden zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernberichtswährung umgerechnet. Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen von Finanzinstrumenten an die Effektivzinsmethode werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit neutralisiert, ebenso wie Anpassungen nicht zahlungswirksamer Wechselkursveränderungen. Die wechselkursbedingten Veränderungen des britischen Pfunds gegenüber dem Euro werden nach der Summe der Cashflows bei der Bewertung des Finanzmittelfonds berücksichtigt. 3. Anwendung der IFRS-Standards und -Interpretationen Energiekontor setzt alle vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen um, die zum 31. Dezember 2018 in der EU verpflichtend anzuwenden sind. Die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) werden beachtet. Die Energiekontor-Gruppe hat die IFRS- und IFRIC-Interpretationen, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, nicht angewandt. 3.1. Veröffentlichte, von der EU übernommene und im Geschäftsjahr erstmals angewendete IFRS Im Juli 2014 hat das IASB den Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" veröffentlicht, mit dem IAS 39 abgelöst werden soll. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie ein neues Wertminderungsmodell ein, das auf erwarteten Kreditausfällen basiert. Nach IFRS 9 sind auch erwartete zukünftige Verluste mit einzubeziehen, während IAS 39 lediglich die Erfassung von bereits eingetretenen Wertminderungen vorsieht. IFRS 9 ersetzt die bisher in IAS 39 geregelte Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Weiterhin enthält IFRS 9 Regelungen zum Hedge Accounting und Vorgaben für zusätzliche Anhangsangaben, die eine Anpassung von IFRS 7 "Financial Instruments - Disclosures" nach sich ziehen. Energiekontor wendet zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 "Finanzinstrumente" an. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus dem prinzipienbasierten Ansatz des IFRS 9, der insbesondere auf den neu geschaffenen Klassifikationskriterien (Geschäftsmodellbedingung und Zahlungsstrombedingung) basiert, sind nicht zu verzeichnen. Die das Unternehmen betreffenden materiellen Änderungen gegenüber dem bisher anzuwendenden IAS 39 sind nicht wesentlich, insbesondere sind aktuell keine wesentlichen Zahlungsausfälle zu erwarten, die sich aus möglichen Ausfallereignissen in den kommenden zwölf Monaten nach dem Stichtag ergeben (Expected Loss Model). Ebenso wenig resultieren Auswirkungen aus den modifizierten Regelungen zum Hedge Accounting, die Erleichterungen für die Designation von Sicherungsbeziehungen einräumen. Im Mai 2014 wurde vom IASB der Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" veröffentlicht. IFRS 15 ersetzt die bisherigen Standards und Interpretationen IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Umsatzerlöse", IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", IFRIC 15 "Verträge über die Errichtung von Immobilien", IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten an Kunden" und SIC-31 "Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen". IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Dabei wird ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell eingeführt, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Zudem fordert der Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen. Energiekontor wendet zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" an. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht zu verzeichnen, da Energiekontor nach wie vor die verschiedenen Vertragsverhältnisse mit einem Kunden aus der Errichtung und dem Verkauf eines Wind- oder Solarparks sowie aus den mit der Gründung und dem Vertrieb der zugehörigen Projektgesellschaften unmittelbar in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen als einheitIiche Transaktion mit einem einheitlichen Erlösrealisationszeitpunkt erfasst. Die einzelnen Vertragsleistungen sind dabei aufgrund ihres unauflösbaren inneren Zusammenhangs nicht eigenständig voneinander realisierbar. Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf von Wind- / Solarparks fließen die Waren und Dienstleistungen gemeinsam in das kombinierte eigenständig abgrenzbare Produkt "Windpark" bzw. "Solarpark". Eine Verteilung des gesamten Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen entfällt daher. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisation ist der, zu dem die Kontrolle über die Ware Wind- oder Solarpark auf den Kunden übergeht, mithin kumulativ mit Übergabe des wirtschaftlichen Eigentums an der Betreibergesellschaft und mit der Abnahme des Windoder Solarparks. Die unabhängig davon eigenständig abgrenzbaren Dienstleistungen wie beispielsweise im Zusammenhang mit der laufenden technischen und kaufmännischen Betriebsführung sowie der Erbringung von Innovationsberatungen werden weiterhin separat erfasst. 3.2. Veröffentlichte, von der EU übernommene und noch nicht angewendete IFRS Im Januar 2016 hat das IASB den finalen Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" veröffentlicht. IFRS 16 betrifft im Wesentlichen den Leasingnehmer und führt zur grundsätzlichen Erfassung aller Leasingverhältnisse und der damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in dessen Bilanz. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Energiekontor wird IFRS 16 erstmals auf das Geschäftsjahr anwenden, das am 1. Januar 2019 beginnt. IFRS 16 räumt ein Wahlrecht ein, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten. Energiekontor wird diese Wahlrechte in Anspruch nehmen. Für die Pachtverträge über Grundstücksflächen für Wind- / Solarparks prüft die Geschäftsführung aktuell die Anwendbarkeit des IFRS 16. Da wesentliche Voraussetzung für ein Leasingverhältnis im Sinne dieses Standards das Kontrollrecht über die Nutzung des identifizierten Vermögenswerts ist, bei angepachteten Wind- / Solarparkgrundstücken die Kontrollrechte jedoch weiterhin bei den Grundstückseigentümern bleiben, die diese aus eigener Rechtsausübung für landwirtschaftliche oder für andere Zwecke nutzen, fehlt nach aktueller Ansicht von Energiekontor aufseiten des Anlagenbetreibers das für die Annahme eines Leasingverhältnisses im Sinne des IFRS 16 wesentliche Recht, Entscheidungen zu treffen, welche die Art und Nutzung der Flächen während der Nutzungsdauer festlegen. Aus IFRS 16 werden sich daher voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Soweit IFRS 16 gleichwohl für das Wirtschaftsjahr 2019 anzuwenden sein sollte, werden sich in Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage folgende Auswirkungen ergeben: a. Erhöhung der Bilanzsumme durch die Aktivierung der Nutzungsrechte bei gleichzeitiger Passivierung der Leasingverbindlichkeiten. Durch die Erhöhung der Bilanzsumme wird sich die Eigenkapitalquote entsprechend verringern b. Erhöhung der Abschreibungen um die auf die Nutzungsrechte entfallenden Beträge sowie Erhöhung des Zinsaufwands bei gleichzeitiger Verringerung der im sonstigen betrieblichen Aufwand bisher erfassten Pachtaufwendungen c. Erhöhung (Verbesserung) der Kennzahlen EBITDA und EBIT d. Erhöhung des operativen Cashflows unter gleichzeitiger Verringerung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit Zur Summe der Pachtverpflichtungen im Konzern siehe Tz. VIII. 3. Im Juni 2017 wurde IFRIC 23 "Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung" vom IASB herausgegeben. Mit der Interpretation werden die Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Ertragsteuerpositionen klargestellt. Im Rahmen der Einschätzung von Unsicherheiten hat ein Unternehmen zu beurteilen, ob es wahrscheinlich ist, dass die Steuerjurisdiktion die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren wird. IFRIC 23 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Energiekontor wird den IFRIC 23 ab dem 1. Januar 2019 anwenden. Aus der Anwendung wird kein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet, da die bisherige Bilanzierungspraxis von Energiekontor grundsätzlich den Regelungen des IFRIC 23 entspricht. 3.3. Veröffentlichte, von der EU noch nicht übernommene und noch nicht angewendete IFRS Im Mai 2017 hat das IASB den Standard IFRS 17 "Versicherungsverträge" veröffentlicht. IFRS 17 ersetzt den derzeit geltenden Standard IFRS 4 und soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angaben für Versicherungsverträge bei Versicherungsgebern erhöhen. IFRS 17 ist voraussichtlich spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Für Energiekontor hat IFRS 17 keine Relevanz. Daneben wurden weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die erwartungsgemäß keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Energiekontor haben werden. III. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis 1. Grundsätze Mutterunternehmen ist die Energiekontor AG, Bremen (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "AG" bezeichnet). In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sind neben der Energiekontor AG inländische wie ausländische Unternehmen einbezogen worden, bei denen die Energiekontor AG zum 31. Dezember 2018 unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen. Auch zur Veräußerung bestimmte Tochtergesellschaften (Projektgesellschaften) werden in den Konzernabschluss einbezogen. Projektgesellschaften in diesem Sinne sind die von der Energiekontor-Gruppe geschäftstypischerweise in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründeten Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften. Die Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften erfolgt nicht nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, sondern hierüber hinaus bis zur vollständigen Beendigung der wesentlichen Nutzenziehung aus der Projektgesellschaft, mithin bis zur wesentlichen Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten Wind- bzw. Solarparks. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Entkonsolidierung der Projektgesellschaft, zumal die nach Fertigstellung weiterhin regelmäßig realisierten Betriebsführungserlöse gegenüber dem Gründungs-, Vertriebs- und Errichtungsvorgang keinen im Sinne der IFRS wesentlichen Nutzenziehungs- oder Risikofaktor mehr darstellen. Dies hat im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung unter anderem zur Folge, dass Umsätze gegenüber Projektgesellschaften bis zur Fertigstellung nicht als Umsatz und Gewinn realisiert werden. Betroffen hiervon sind neben dem Kaufpreis für den Wind- bzw. Solarpark auch Provisionen und andere Entgelte im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, der Projektierung, der rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption und allen weiteren bis zur Fertigstellung des Wind- / Solarparks erbrachten Dienstleistungen. Diese Umsätze führen erst dann zu einem Umsatz- und Ergebnisbeitrag, wenn kumulativ die Veräußerung der Gesellschaftsanteile und die Fertigstellung und Abnahme des Wind- / Solarparks erfolgt sind. Die gegenüber Dritten bis zur Fertigstellung anfallenden Umsätze und Teilgewinne werden infolge der Vollkonsolidierung auch nicht im Rahmen einer Realisierung nach Leistungsfortschritt realisiert, sondern erst, soweit die weiteren Voraussetzungen einer Entkonsolidierung gegeben sind, mithin zum Zeitpunkt der Fertigstellung (completed contract). Soweit Anteile an Kommanditgesellschaften zum Bilanzstichtag bereits veräußert sind, die Übergabe des Wind- oder Solarparks durch Energiekontor an die Kommanditgesellschaft jedoch vereinbart und noch nicht erfolgt ist, erfolgen die Entkonsolidierung und die Umsatz- und Gewinnrealisierung erst zum Zeitpunkt der Übergabe des Wind- bzw. Solarparks. Für solche Gesellschaften, deren Anteile bereits veräußert wurden und die nach diesen Grundsätzen gleichwohl noch bis zur Abnahme der von Energiekontor zu liefernden Wind- oder Solarparks zu konsolidieren sind, werden die laufenden externen Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen und der Saldo aus diesen Beträgen im Fremdkapital ausgewiesen, sodass die laufenden Ergebnisse solcher Projektgesellschaften im Ergebnis so lange neutral gestellt werden, wie sich aus etwaigen Verlusten kein negatives Kapital ergeben würde. Hierüber ggf. hinausgehende Verluste wirken sich grundsätzlich im Konzern aus, was jedoch im Berichtszeitraum und im Vorjahr nicht der Fall war. Auf die innerhalb des Konzerns eliminierten Zwischengewinne sind aktive latente Steuern zu bilanzieren. Bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung fallen in den Kommanditgesellschaften in der Errichtungsphase regelmäßig externe Finanzierungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung durch die Kreditinstitute an, die im Konzern für die im Geschäftsjahr veräußerten Projekte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als Zinsaufwand verbucht werden. Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die AG direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt und die nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung in der nahen Zukunft erworben wurden, werden gemäß IAS 28 at equity bilanziert (One-Line-Consolidation). Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Es werden auch Unternehmen nach den Grundsätzen der Quotenkonsolidierung gemäß IFRS 11 einbezogen (Joint Operations). Es handelt sich hierbei ausschließlich um Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen ("nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital"), sofern die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften bestehen. Soweit die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Personengesellschaften, wozu auch Kommanditgesellschaften gehören, bestehen, sind diese nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen, da die Voraussetzungen für einen Eigenkapitalausweis nach IAS 32.16A regelmäßig nicht kumulativ erfüllt sind. Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums bestanden nicht beherrschende Anteile an Kommanditgesellschaften ("Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Soweit die Gesellschaften, an denen diese Beteiligungen bestehen, für den Verbleib im Konzern vorgesehen sind, werden sie unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die - aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- oder Solarparks durchzuführenden Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften - im Fremdkapital auszuweisenden Kommanditanteile Dritter an diesen Projektgesellschaften werden wegen des nur temporären Verbleibs im Konzern grundsätzlich im kurzfristigen Verbindlichkeitenbereich ausgewiesen (ebenfalls dort unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Zum Bilanzstichtag war jedoch keine Projektgesellschaft mit in Bau befindlichen Anlagen, deren Anteile bereits veräußert worden waren, zu konsolidieren. Die Anteile von Konzernfremden am Ergebnis der Tochterunternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, je nach Rechtsform der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, gesondert als Ergebniszuordnung (im Falle einer Kapitalgesellschaft) oder im Finanzergebnis (im Falle einer Personengesellschaft) ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wie im Vorjahr waren Ergebniszuordnungen ausschließlich im Finanzergebnis auszuweisen. Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 ("Unternehmenszusammenschlüsse") nach der Erwerbsmethode durchgeführt (Purchase Accounting bzw. Acquisition Method). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen und zum Zeitwert neu bewerteten Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren. Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Anteilen an einbezogenen Unternehmen oder des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit an diesen Unternehmen scheiden diese aus dem Konsolidierungskreis aus. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die auf den Konzern entfallenden anteiligen Vermögenswerte und Schulden mit den fortgeführten Konzernbuchwerten einschließlich eines bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts eliminiert. Die Differenz zwischen dem Saldo der Vermögenswerte und Schulden und dem Veräußerungserlös für die Anteile wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Die von Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis anfallenden Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert, ebenso Zwischengewinne. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. 2. Einbezogene Unternehmen Eine gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB sowie die Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt in Tz. IX. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft Energiekontor AG die dort angeführten weiteren Unternehmen. Sämtliche Gesellschaften des Konzerns werden konsolidiert. In der gesonderten Aufstellung sind auch etwaige Befreiungsbeschlüsse nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB aufgeführt. Anteile an nicht beherrschten Unternehmen bestehen lediglich an Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die at equity oder quotal (Joint Operations) konsolidiert werden und keinen maßgeblichen Anteil an den Tätigkeiten der Gruppe und den Cashflows ausmachen. 3. Veränderung im Konsolidierungskreis 3.1. Erstkonsolidierung Folgende Gesellschaften waren im Jahr 2018 infolge von Neugründung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen (Erstkonsolidierung). ― Energiekontor Bau I GmbH ― Energiekontor Bau II GmbH ― Energiekontor Bau III GmbH ― Energiekontor Bau IV GmbH ― Energiekontor Bau V GmbH ― Energiekontor Bau VI GmbH ― Energiekontor Bau VII GmbH ― Energiekontor Bau VIII GmbH ― Energiekontor Bau IX GmbH ― Energiekontor Bau X GmbH ― Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG ― Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH ― Energiekontor France SAS ― Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur III GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur VII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG ― Energiekontor US Texas SP 11 LLC ― Energiekontor US Texas SP 12 LLC ― Energiekontor US Texas SP 13 LLC ― Energiekontor US Texas SP 14 LLC ― Energiekontor US Texas SP 15 LLC ― Energiekontor US Dakota WP 2 LLC ― Energiekontor US Dakota WP 3 LLC ― Energiekontor US Dakota WP 4 LLC ― Energiekontor US Dakota WP 5 LLC ― Energiekontor US Dakota WP 6 LLC Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung im Rahmen von Übernahmen ergaben sich nicht, da es sich bei den vorstehenden Vorgängen ausschließlich um Neugründungen handelt. 3.2. Noch nicht erfolgte Erstkonsolidierungen Folgende Gesellschaften wurden im Jahr 2018 gegründet, aber sind aus Wesentlichkeit (IFRS Framework) nicht im Konsolidierungskreis enthalten. ― Energiekontor UK GL GmbH ― Energiekontor UK CO GmbH ― Energiekontor UK PI GmbH ― Energiekontor UK LO GmbH ― Energiekontor Neue Energie GmbH ― Energiekontor WSB 1 GmbH ― Energiekontor WP Booßen GmbH ― Energiekontor Projekt 1 GmbH ― Energiepark Waldfeucht WP SeBo II GmbH & Co. KG ― Energiepark UK CO GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 13 GmbH & Co. KG ― Energiepark Jülich-Barmen-Merzhausen WP JBM GmbH & Co. KG ― Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG ― Energiepark UK GL GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 8 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 11 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 12 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 13 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 14 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 15 GmbH & Co. KG ― WP Booßen GmbH & Co. KG 3.3. Entkonsolidierung Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Veräußerung von Tochtergesellschaften war für nachfolgende im Fremdbesitz befindliche Projektgesellschaften die Entkonsolidierung vorzunehmen. ― Energiepark Hammelwarder Moor WP HAM GmbH & Co. KG ― Energiepark Debstedt 2 RE WP DE GmbH & Co. KG ― Energiepark Hemelingen WP HEM GmbH & Co. KG Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf der in diesen Gesellschaften enthaltenen Wind- / Solarparks erzielten Umsätze und Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 4. Segmentberichterstattung Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An den Vorstand als Hauptentscheidungsträger berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente des Konzerns sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden. Über die Zuordnung der Vermögens- und Schuldwerte wie auch der Erlöse und Aufwendungen zu den einzelnen Geschäftssegmenten wird in tabellarischer Form berichtet. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung Die Abschlüsse der Gesellschaft und der inländischen und ausländischen Tochterunternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen. Der von der Energiekontor AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss 2018 der Energiekontor-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung. 1. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der sonstigen betrieblichen Erträge, zumal in der Regel die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, in vorangegangenen Perioden angefallen sind. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst. Vorteile aus öffentlichen Darlehen (z. B. zinssubventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) sind in Bezug auf die Konditionsverbilligung wie Zuwendungen der öffentlichen Hand zu beurteilen. Die Bewertung der subventionierten Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der zu leistenden Zahlungen, die Differenz zum Auszahlungsbetrag stellt den Barwert der Subvention dar und wird als passivischer Abgrenzungsposten unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Die Auflösung erfolgt über die Laufzeit der Zinssubventionierung. Im Geschäftsjahr wurden für aufgenommene KfW-Darlehen Förderbeträge in Höhe von T€ 731 (Vorjahr T€ 0) verbucht. Weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen im Geschäftsjahr nicht. 3. Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen Die Umsatzarten und Realisierungsgrundsätze stellen sich wie folgt dar. Umsatzerlöse werden netto gebucht und gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die wesentlichen Risiken und Chancen übergegangen sind. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein. Umsätze aus langfristiger Auftragsfertigung aus der Errichtung von Wind- / Solarparks für Betreibergesellschaften werden aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- / Solarparks vorzunehmenden Konsolidierung dieser Gesellschaften (vgl. vorstehende Ausführungen) nicht entsprechend dem Leistungsfortschritt gebucht, sondern erst mit Fertigstellung und Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt (CCM [completed contract-method]). Die Umsätze für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind- / Solarparks (Geschäftsführung in der Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung) werden nach dem CCM-Verfahren zeitgleich mit der Veräußerung des Wind- / Solarparks realisiert. Die Umsätze für den Verkauf von mit eigenen Wind- / Solarparks erzeugter Energie werden zum Zeitpunkt der Stromlieferung nach dem CCM-Verfahren realisiert. Die Umsatzerlöse für die Betriebsführung und sonstigen kaufmännischen und technischen Leistungen werden ebenfalls nach dem CCM-Verfahren zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung realisiert. Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies ist in der Regel der Ausschüttungsbeschluss. Für alle Umsatzarten gilt, dass aus Konzernsicht eine Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) frühestens zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfolgt, also zu dem Zeitpunkt, zu dem (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind und der Wind- / Solarpark fertiggestellt ist. 4. Währungsumrechnung Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Beteiligungen, deren Währung nicht der Euro ist, werden nach der funktionalen Methode in Euro umgerechnet, nichtmonetäre Posten regelmäßig zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunkts umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen geführt. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs und alle Aufwands- und Ertragspositionen mit entsprechenden Periodendurchschnittskursen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Die beschriebenen Umrechnungen erfolgen, entsprechend der Behandlung eigener Fremdwährungsgeschäfte, erfolgswirksam in die Berichts- und funktionale Währung des Konzerns (Euro). Die Umrechnungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis ("sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen") erfasst. 5. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) wurden bereits in früheren Jahren vollständig abgeschrieben. 6. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen die im Konzern genutzte Software. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. 7. Sachanlagen Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" zuzurechnenden konzerneigenen Grundstücke sind keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (investment properties), sondern dienen ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken (Betrieb von Wind- / Solarparks). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen gegebenenfalls auch die zukünftig zu erwartenden geschätzten Kosten für den Rückbau und die Renaturierung, wobei etwaige künftig beim Rückbau zu erwartende Veräußerungserlöse nicht saldiert werden. Falls Änderungen des aktuellen auf dem Markt basierenden Abzinsungssatzes einschließlich Änderungen des Zinseffekts und für die Schuld spezifischer Risiken zur Anpassung der für den Rückbau zu bildenden Rückstellungen führen, so sind solche Änderungen in der laufenden Periode den Anschaffungskosten der Wind- / Solarparks hinzuzufügen oder davon abzuziehen, ein Abzug erfolgt jedoch maximal in Höhe des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts (darüber hinausgehende Rückstellungsminderungen wären gegebenenfalls erfolgswirksam zu erfassen). Zum Zeitpunkt einer etwaigen erforderlichen Erhöhung der Werte der Sachanlagen infolge der Erhöhung der Rückstellungen für die Rückbau- und Renaturierungskosten werden die Buchwerte der Sachanlagen durch Ermittlung des Nutzungswerts auf Wertminderung überprüft. Etwaige sich hieraus ergebende Wertminderungen werden aufwandswirksam erfasst. Bei Anschaffungen in Fremdwährung beeinflussen nachträgliche Kursänderungen nicht den Bilanzansatz zu ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Bei selbst erstellten Sachanlagen (Wind- / Solarparks), die als langfristige Vermögenswerte (Qualifying Longterm Assets) qualifiziert werden, werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Da zu Beginn der Planungs- und auch Bauphase bei Wind- / Solarparks in der Regel noch nicht absehbar ist, ob ein Park im Konzernbestand verbleiben oder verkauft werden soll, werden zunächst die gesamten projektbezogenen Herstellkosten aller Projekte im Wareneinsatz sowie in den sonstigen betroffenen Aufwandspositionen (insbesondere Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen) erfasst und zum Jahresende bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bestandserfassung als Vorräte (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) einheitlich aktiviert. Insoweit erfolgt vor der Fertigstellung in der Regel keine Aktivierung von "Anlagen im Bau". Bisher einzige Ausnahme von diesem Vorgehen ist die Erweiterung des konzerneigenen Windparks Withernwick, da es sich hierbei um keine Errichtung eines neues Windparks, sondern eine Erweiterung eines Bestandsparks handelt. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden dann in den Fällen, in denen final feststeht, dass ein Wind- / Solarpark in den konzerneigenen Bestand überführt werden soll, die Errichtungskosten - per saldo ergebnisneutral - in das Anlagevermögen übernommen. Im Berichtsjahr betrifft dies den britischen Windpark New Rides sowie den Solarpark Garzau-Garzin. Soweit im Anlagevermögen geführte Wind- oder Solarparks veräußert werden sollen, werden sie - gleichermaßen erfolgsneutral - in das Umlaufvermögen überführt. Im Berichts- wie im Vorjahr war dies nicht der Fall. Bei einmaligen öffentlichen Zuschüssen bzw. Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Für laufende öffentliche Zuschüsse in Form von Darlehenssubventionierungen erfolgt die Passivierung eines separaten Abgrenzungspostens, der laufzeitbezogen über die Subventionsdauer aufgelöst wird. Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vermögenswerte werden über die jeweils geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Im Einzelnen liegen den Wertansätzen für die laufende lineare Abschreibung folgende angenommene Nutzungsdauern zugrunde: Technische Anlagen und Maschinen (Wind- / Solarparks): 10 bis 20 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Regel: 3 bis 13 Jahre 8. Wertminderungen auf Sachanlagen Alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Eine Überprüfung erfolgt unterjährig bereits dann, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Überprüfung auf Wertminderungsbedarf erfolgt auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units), in Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks stellt jeder Wind- / Solarpark für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls Abschreibungen wegen Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Wird demgemäß eine Abschreibung wegen Wertminderung für solche Vermögenswerte erforderlich, entspricht diese dem Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Dieser Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung seiner geschätzten zukünftigen Zahlungsströme ergebende Betrag. Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderungen nicht länger existieren, wird die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung überprüft. Eine als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende ergebniswirksame Wertaufholung in Form einer Werterhöhung oder Verringerung einer Wertminderung erfolgt jedoch nur so weit, wie der Buchwert nicht überschritten wird, der sich unter Berücksichtigung der regulären Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorangegangenen Jahren keine Wertminderung vorgenommen worden wäre. Wertminderungen bei den Sachanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen" ausgewiesen. 9. Beteiligungen an verbundenen Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich in die Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Einbeziehung in die Konzernbilanzierung erfolgt mit Rückwirkung zum Erwerbszeitpunkt. Mangels Wesentlichkeit wurde erstmals im Berichtsjahr auf den Einbezug neu gegründeter Gesellschaften verzichtet. 10. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen Forderungen gegen assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss als Finanzinstrumente unter den langfristigen Vermögenswerten gesondert ausgewiesen. 11. Joint Operations Soweit gemeinsame Vereinbarungen mit Dritten über die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur, Verkabelung u. Ä. für Wind- / Solarparks bestehen, erfolgt insoweit die anteilige Bilanzierung der Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden nach den Grundsätzen der Quotenkonsolidierung (IFRS 11). Die im Berichts- und im Vorjahr mit Dritten bestehenden gemeinsamen Vereinbarungen und ihre quotalen Wertansätze haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 12. Finanzinstrumente 12.1. Begriff der Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert und eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und sonstige Forderungen wie Darlehen. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige übrige Verbindlichkeiten, wozu auch die gemäß IAS 32 als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditanteile Konzernfremder gehören, sowie erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Cashflow-Hedges in Form von Zinsswaps und Zins- / Währungsswaps) mit negativem Marktwert, die ebenfalls zu bilanzieren sind. 12.2. Bilanzielle Behandlung der Finanzinstrumente Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, d. h. Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche des Konzerns bezüglich der Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auslaufen oder wenn eine Übertragung des Finanzinstruments an eine andere Partei unter Einschluss der Kontrolle bzw. aller wesentlichen Risiken und Nutzen vorgenommen wurde. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen des Konzerns auslaufen oder erlassen bzw. gekündigt werden. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Marktwert, der dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind unter Einbeziehung der Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind (den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Forderungen, den Verbindlichkeiten aus Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Finanzschulden, den sonstigen übrigen Verbindlichkeiten oder den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten). Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ansatz kommen, werden die Buchwerte zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, inwiefern substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Es kommt der Betrag zum Ansatz, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei erstmaliger Erfassung unter Einbeziehung der nicht ergebniswirksamen Transaktionskosten bewertet wurde, abzüglich zwischenzeitlicher Tilgung und außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag identisch. Für erwartete Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Diese werden zur Minderung der Bruttoforderung angesetzt, wenn konkrete Sachverhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigung auf Forderungen obliegt dem dezentralen Inkassomanagement und basiert unter anderem auf der Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, auf Erfahrungswerten aus bereits ausgebuchten Forderungen, der Kundenbonität sowie Auffälligkeiten bei einem veränderten Zahlungsverhalten, auf Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ein nachhaltiges oder signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten messbar machen, auf etwaigen Zugeständnissen an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, oder allgemein auf der Feststellung des Wegfalls eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert. Die Höhe einer Wertminderung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und den zur Barwertermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows, die ergebniswirksam erfasst wird. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann der zugrunde liegende Sachverhalt objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen Tatbestand zurückgeführt werden, so wird die zuvor erfasste Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht. Wertminderungen bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie eines Teils der sonstigen Vermögenswerte werden mittels Wertberichtigungskonten fortgeschrieben. Das Expected Loss Model wird hierbei beachtet. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst. Wertpapiere sowie Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (Kommanditbeteiligungen) werden als "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte klassifiziert (Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar"). Energiekontor bilanziert sie zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Kursgewinne weist Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung) aus. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt bei Abgang des Vermögenswerts. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten und liegen objektive Hinweise vor, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, erfasst Energiekontor den Verlust und berücksichtigt ihn in der KonzernGewinn- und Verlustrechnung. Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie zum Beispiel die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten. Wertaufholungen werden dann erfolgswirksam vorgenommen, wenn nach der aufwandswirksamen Erfassung einer Wertminderung zu einem späteren Bewertungszeitpunkt Ereignisse eintreten, die zu einem objektiven Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen. Energiekontor bewertet die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung (Anleihen, Bundeswertpapiere und Bankkredite) werden nach der Effektivzinsmethode auf die Vertragslaufzeit verteilt. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gehören vor allem sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten. Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps bilanziert Energiekontor zum Marktwert. Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Cashflow-Hedges dienen der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen, die im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einem hochwahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsstrom stehen. Den effektiven Teil der Marktwertänderungen derivativer Instrumente, die als Cashflow-Hedges bestimmt sind (Zins- und Zins- / Währungsswaps), erfasst Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung). Es werden nur Cashflow-Hedges bilanziert, die die strengen Anforderungen der IFRS hinsichtlich Hedge Accounting erfüllen. Sofern die Kriterien für eine Sicherungsbeziehung erfüllt sind, werden die Bezeichnung des eingesetzten Finanzinstruments, das zugehörige Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko und die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungsinstrumente dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko beurteilen zu können, wird diese zum Abschlussstichtag auf ihre Effektivität untersucht. Wenn die Sicherungsbeziehung als ineffektiv eingestuft wird bzw. die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, so wird die Rücklage erfolgswirksam aufgelöst. Auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz und den Bilanzpositionen, die eine Aufstellung der Kategorisierung der Finanzinstrumente bei der Energiekontor-Gruppe enthalten (Tz. VI. 2), wird verwiesen. Aufgrund der gesunkenen Kapitalmarktzinsen haben die Zinsswaps negative Marktwerte. Da sie ausschließlich als langfristige Zinssicherungsinstrumente zusammen mit den Grundgeschäften (Finanzierungsdarlehen) abgeschlossen wurden (Cashflow-Hedging) und eine Wertrealisierung vor Ablauf der damit gesicherten Zinsbindungslaufzeit nicht in Betracht kommt, sind für Energiekontor diese Marktwerte - unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung - nur theoretische Werte und werden von der Unternehmensführung daher weder als Schuld noch - im Fall einer positiven Entwicklung - als Vermögenswert betrachtet. Der in der Konzernbilanz auszuweisende Wert der Swaps wird daher für Zwecke der Segmentberichterstattung auf Grundlage des anzuwendenden "management approach" eliminiert. 13. Besteuerung 13.1. Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen weicht vom Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die nicht steuerpflichtig bzw. nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten der Energiekontor-Gruppe für den laufenden Steueraufwand wurden auf Grundlage der in den jeweiligen Nationen, in denen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten unterhalten werden, geltenden bzw. aus Sicht des Bilanzstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. 13.2. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Das Unternehmen wendet IAS 12 (Income Taxes) an. Nach der darin enthaltenen Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der zukünftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS-Bilanzierung und jeweils landesspezifischer steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergibt. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrunde liegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist. Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit solcher Steueransprüche sind regelmäßig zu aktualisierende Steuerplanungsrechnungen durchzuführen. Außerdem sind die jeweils nationalen wie auch auf dem Gebiet der EU nach der laufenden Rechtsprechung des EuGH anzuwendenden Steuerregelungen einzubeziehen. Latente Steuerabgrenzungen werden nach Steueransprüchen (aktive latente Abgrenzungen) und Steuerschulden (passive latente Abgrenzungen) unterschieden. In der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsaspekten gelten latente Steuern grundsätzlich als langfristig. Von der Saldierungsmöglichkeit aktiver und passiver latenter Steuern machte das Unternehmen auch im Berichtszeitraum im zulässigen Umfang Gebrauch. 14. Vorräte Vorräte, wozu die Projektierungs- und Planungsleistungen für Wind- und Solarprojekte gehören, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten angesetzt. Finanzierungskosten auf die Vorräte werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorräte entfallen. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. 15. Forderungen aus langfristiger Auftragsfertigung Aufgrund der Konsolidierungspraxis, wonach Betreibergesellschaften, für die Wind- / Solarparks errichtet werden, nicht bereits mit Vertrieb der Kommanditanteile (Gesellschafterwechsel), sondern erst mit Fertigstellung des Wind- / Solarparks entkonsolidiert werden, hat das Verfahren der Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt (IFRS 15.35 ff.) für die Konzernbilanzierung faktisch keine Bedeutung. 16. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Bargeldbestand, Bankguthaben und alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 17. Nicht beherrschende Anteile Nicht beherrschende Anteile bzw. Anteile konzernfremder Gesellschafter sind nach den IFRS in der Regel innerhalb des Eigenkapitals in einer gesonderten Position getrennt auszuweisen. Da es sich jedoch bei den Tochtergesellschaften, an denen diese nicht beherrschenden Anteile bestehen, um Kommanditgesellschaften handelt, führt die Anwendung des IAS 32 zu einem vom deutschen Handelsrecht abweichenden Ausweis dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals. Nach den dahingehend geltenden IFRS gilt dieses Kommanditkapital der konzernfremden Gesellschafter als Fremdkapital, solange der Kriterienkatalog des IAS 32.16A für einen Eigenkapitalausweis nicht kumulativ erfüllt ist. Bei den Tochtergesellschaften, an denen konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind, handelt es sich ausschließlich um solche Kommanditgesellschaften. Nach IAS 32 sind die Kündigungsmöglichkeiten der Kommanditisten ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital. Finanzinstrumente, die dem Inhaber (hier: dem Kommanditisten) das Recht zur Kündigung gewähren und damit die Gesellschaft im Kündigungsfall verpflichten, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen, stellen demnach entgegen der in Deutschland unbestrittenen wirtschaftlichen Substanz als Eigenkapital aus Sicht der IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Aufgrund der bestehenden Kündigungsrechte der Kommanditisten der Tochtergesellschaften ist das mit dem Gesamtbetrag der nicht beherrschenden Anteile laut Bilanz korrespondierende "Nettovermögen der Kommanditisten" folglich nach IAS 32 nicht im Eigen-, sondern zum Barwert im Fremdkapital zu erfassen. Die Bewertung dieses Postens erfolgt zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten". Korrespondierend sind die auf die Kommanditisten entfallenden Ergebnisanteile als Finanzierungsaufwand bzw. -ertrag zu erfassen. 18. Rückstellungen Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dabei ist eine Abzinsung immer dann vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Dies gilt nicht für Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit Rückbau- und Renaturierungskosten. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Die Berechnungsgrundlagen für die Barwertberechnung der Rückstellungen bestehen aus der Laufzeit bis zum voraussichtlichen Rückbau, aus den heute zu erwartenden anlagenspezifischen Rückbau- und Renaturierungskosten, die für die Anwendung der Nominalzinsrechnung (Kaufkraftäquivalenz) auf die voraussichtlichen Rückbaukosten unter Einrechnung einer voraussichtlichen Inflationsrate von p. a. 2 Prozent analog zum Vorjahr hochgerechnet werden, sowie aus dem jeweiligen auf die Restlaufzeit bezogenen Diskontierungszinssatz. Der Diskontierungssatz wurde im Geschäftsjahr wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Zinssätze von laufzeitkongruenten börsennotierten Bundeswertpapieren, erhöht um einen Risikoaufschlag von 3 Prozent (credit spread), ermittelt. Zu erwartende Verwertungserlöse werden bei der Bemessung der Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung nicht berücksichtigt, auch wenn ihre Realisierung aus heutiger Sicht wahrscheinlich und die dabei erzielten Erlöse im Schätzungswege gleichermaßen bezifferbar wie die Kosten für den Rückbau der Anlagen sind. Die Erfassung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Erstjahr der Rückstellungsbildung gewinnneutral im Wege eines bilanziellen Aktiv-Passiv-Tauschs. Der zusätzlich aktivierte Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände abgeschrieben. Die sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung der aktuellen Diskontierungssätze ergebenden Unterschiede bei der Rückstellungsberechnung werden gewinnneutral mit den Anschaffungs- / Herstellungskosten der Wind- / Solarparks verrechnet und betragen im Geschäftsjahr insgesamt T€ 496 (Vorjahr T€ -239). Einen bei der Erfüllung der Verpflichtung entstehenden positiven oder negativen Differenzbetrag zum Buchwert erfasst das Unternehmen erfolgswirksam. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge zur Barwertanpassung der Rückstellungen werden ergebniswirksam im Finanzierungsaufwand verbucht. Die Zugänge durch Aufzinsungen betragen T€ 439 (Vorjahr T€ 423). Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden. 19. Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag (Disagio, Darlehensabgeld) wird amortisiert, indem zunächst der Vereinnahmungsbetrag angesetzt und dann sukzessive durch kontinuierliche Aufzinsung bis zum finalen Rückzahlungsbetrag fortgeschrieben wird. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Geldkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Eventualverbindlichkeiten sind nicht bilanziert, sondern im Konzernanhang unter "Sonstige Angaben" (Teil VIII.) ausgewiesen. Eine Ausnahme bei den Eventualverbindlichkeiten stellt hier der Swap des Windparks Mafomedes dar, der im Rahmen des Unternehmenserwerbs zu passivieren ist (IFRS 3.23). Dieser wird als Eventualverbindlichkeit zum Fair Value fortgeschrieben. 20. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungen 20.1. Notwendigkeit von Schätzungen Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsgrundsätze muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen, die nur eine Periode betreffen, werden nur in dieser berücksichtigt. Schätzungsänderungen, die die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet. 20.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. 20.2.1. Werthaltigkeit der technischen Anlagen (Wind- / Solarparks) In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sind die konzerneigenen Wind- / Solarparks in Höhe von insgesamt T€ 204.001 (Vorjahr T€ 193.692) aktiviert. Für die Bestimmung etwaiger Wertminderungen dieser Sachanlagen im Rahmen der regelmäßigen Impairment-Tests ist es erforderlich, die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu denen die jeweiligen Wind- / Solarparks gehören, zu ermitteln. Die Berechnung der Nutzungswerte bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung im Wege der Bewertung mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Die hierfür heranzuziehenden Schätzgrößen bestehen hauptsächlich in den die Höhe der Stromerträge beeinflussenden zukünftigen Wind- und Einstrahlungsverhältnissen, in den Vergütungssätzen für den Verkauf der Energie, der technischen Lebensdauer der Wind- und Solarenergieanlagen, den Anschlussfinanzierungszinssätzen sowie in den weiteren Kostengrößen eines Wind- bzw. Solarparks wie etwa Instandsetzungen. Diese Schätzgrößen entsprechen auch den Annahmen und beobachtbaren Inputfaktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für Wind- / Solarparks zugrunde legen würden. Die dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren immanent innewohnenden Risiken bestehen insbesondere in von den Einschätzungen des Managements und der Marktteilnehmer zukünftig abweichenden ungünstigen Entwicklungen, wie beispielsweise geringeren Windangeboten, höheren Zinsen und Betriebskosten, geringeren Energiepreisen und etwaigen weiteren ungünstigeren Parameterentwicklungen. 20.2.2. Werthaltigkeit von Vorräten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sind Vorräte in Höhe von T€ 38.481 (Vorjahr T€ 47.006) berücksichtigt. Diese resultieren aus der Aktivierung von im Rahmen der Wind- / Solarpark-Projektentwicklung angefallenen projektbezogenen Kosten. Die Geschäftsführung hat die Werthaltigkeit der aktivierten Kosten am Bilanzstichtag beurteilt und Wertabschläge im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Bei der Bewertung der Vorräte stellen die künftigen Realisierungschancen von Projekten und der Wert der erwarteten künftigen Cashflows wesentliche Schätzgrößen dar. 20.2.3. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie hierfür überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Wesentliche Teile der aktiven latenten Steuern entstanden in den Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, die steuerlich maximal zulässige Abschreibungen nutzen, sowie in den ausländischen Planungsgesellschaften, die erhebliche Vorlaufkosten für die jeweilige Markt- und Projekterschließung tragen. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfolgt eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.). Wesentliche Auswirkung hierauf haben auch die jeweils nationalen wie auch auf EU-Ebene gegebenen steuerrechtlichen Grundlagen, die laufenden Anpassungen unterliegen. 21. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Zahlreiche Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die Energiekontor-Gruppe hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: ― Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden ― Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen ― Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind im Anhang bei der Beschreibung der jeweiligen Vermögens- und Schuldwerte enthalten. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. 1. Umsatzerlöse Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) betreffen deutsche Wind- / Solarparks. Die dem Bereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zuzurechnenden Tätigkeiten werden überwiegend in Deutschland erbracht. Die Umsatzerlöse in dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks (kurz: Stromerzeugung) werden in Wind- / Solarparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien realisiert. Im Einzelnen setzen sich die Umsatzerlöse segmentbezogen wie folgt zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Segmente und zugehörige Umsatzerlöse Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) 52.920 97.044 Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks 53.528 49.080 Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges 3.738 3.741 Umsatzerlöse alle Segmente 110.186 149.865 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen Unter dieser Position im betragsmäßigen Umfang von T€ 18.516 (Vorjahr T€ 52.211) sind die Veränderungen der konzernweiten zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestände an unfertigen Projekten sowie die Herstellkosten selbst hergestellter und in das Anlagevermögen genommener Wind- / Solarparks, die im Konzernbestand verbleiben sollen, ausgewiesen. scroll in T€ 2018 2017 Übernahme Wind- / Solarparks in das Anlagevermögen 27.041 39.477 Bestandsveränderungen unfertige Projekte -8.525 12.734 Bestandsveränderungen und Eigenleistungen 18.516 52.211 Auf die noch nicht fertiggestellte Erweiterung des britischen Windparks Withernwick (Withernwick Extension), der im Anlagevermögen bilanziert wird, entfallen bis zum Bilanzstichtag Aufwendungen in Höhe von T€ 5.827, die in dem vorstehenden Übernahmewert enthalten sind. In den Bestandsveränderungen bereits berücksichtigte außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte (Wind- / Solarparkprojekte) betragen im Geschäftsjahr T€ 1.163 (Vorjahr T€ 2.696). Da auch die Errichtungskosten für Wind- / Solarparks, die möglicherweise im Konzernbestand verbleiben, im laufenden Wareneinsatz sowie in den sonstigen Kostenpositionen (sonstige betriebliche Aufwendungen, Personal- und Zinsaufwendungen) verbucht werden, ist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Entscheidung bezüglich des Verkaufs der projektbezogene Bestand zu aktivieren. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wind- / Solarparks erfolgt zunächst die Ausbuchung des bis dahin hierfür aktivierten Vorjahresbestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Gleichzeitig erfolgt in dieser Höhe zuzüglich der bis zur Fertigstellung noch angefallenen Herstellkosten die Aktivierung im Sachanlagevermögen durch Umgliederung der fertigen Wind- / Solarparks ins Anlagevermögen, soweit diese im Konzern zum Zwecke der Stromerzeugung verbleiben. Im Geschäftsjahr gab es mit dem britischen Windpark New Rides und dem Solarpark Garzau-Garzin zwei Übernahmen selbst hergestellter Parks in den Eigenbestand. Für den zuvor bereits im Anlagevermögen befindlichen Windpark Withernwick werden die Errichtungskosten für die Erweiterung (Withernwick Extension) direkt im Konzernanlagevermögen als Anlagen im Bau ausgewiesen. Aktivierungen selbst hergestellter Wind- / Solarparks durch Überführung ins Anlagevermögen erfolgen stets ergebnisneutral, ebenso wie eine etwaige umgekehrte Überführung aus dem Anlage- ins Umlaufvermögen. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf: scroll in T€ 2018 2017 Auflösung Rückstellungen 3.028 2.804 Übrige sonstige betriebliche Erträge 191 225 Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) 96 2.666 Schadensersatz / Versicherungserstattungen 48 51 Sonstige betriebliche Erträge 3.363 5.746 4. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen Die konzernweit angefallenen Aufwendungen für die Planung und Herstellung von Wind- / Solarparkprojekten betragen T€ 60.631 (Vorjahr T€ 127.923). Hierin enthalten sind unter anderem die angefallenen Kosten der Errichtung für die Parks, die in den Eigenbestand übernommen worden sind. 5. Personalaufwand Der Personalaufwand in Höhe von T€ 13.667 (Vorjahr T€ 11.830) hat sich aufgrund der gesteigerten Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr erhöht und setzt sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Gehälter 11.687 10.100 Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.980 1.730 Personalaufwand 13.667 11.830 Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für den Anleihevertrieb (erfolgsneutrale Erfassung) betragen die gesamten Personalaufwendungen T€ 13.967 (Vorjahr T€ 12.241). Der Personalbestand beläuft sich auf durchschnittlich 161 Arbeitnehmer (Vorjahr 148 Arbeitnehmer). Davon waren im Durchschnitt 24 Mitarbeiter (Vorjahr 19) bei ausländischen Tochtergesellschaften angestellt. 6. Abschreibungen Der überwiegende Anteil an den Abschreibungen von insgesamt T€ 18.546 (Vorjahr T€ 16.704) entfällt mit T€ 18.495 (Vorjahr T€ 16.657) auf die konzerneigenen Wind- / Solarparks. Aus dem Anlagenspiegel (vgl. Tz. VI.1) ergeben sich detaillierte Informationen zum Anlagevermögen und zu den Abschreibungen. Im Berichtszeitraum waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorzunehmen. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die folgenden Aufwandspositionen: scroll in T€ 2018 2017 Reparaturen und Instandhaltungen Wind- / Solarparks 6.390 8.117 Pachtzahlungen für Wind- / Solarparks 3.039 2.508 Verwaltungskosten 1.514 1.182 Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.470 1.504 Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.155 1.190 Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 1.091 1.157 Raumkosten 634 575 Werbekosten und Vertriebsaufwand 629 715 Versicherungen 614 967 Strombezug Windkraftanlagen / Solaranlagen 397 345 Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 212 215 Sonstige betriebliche Aufwendungen 17.144 18.475 8. Zinsergebnis Das Zinsergebnis im Konzern stellt sich wie folgt dar: scroll in T€ 2018 2017 Zinsen und ähnliche Erträge 783 190 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.255 -16.414 Zinsergebnis -12.472 -16.223 Beteiligungserträge 7 0 Beteiligungsergebnis 7 0 Finanzergebnis -12.465 -16.223 Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, fielen nicht an. Veränderungen aus der Marktbewertung von vollumfänglich effektiven Cashflow-Hedged-Derivaten (Zins- und Zins- / Währungsswaps) in Höhe der kumulierten negativen Marktwerte von T€ -2.545 (Vorjahr negative Marktwerte von T€ -3.454) wurden, saldiert mit den darauf entfallenden latenten Steuern, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Veränderungen liegen am Abgang von abgesicherten Verbindlichkeiten, an den sinkenden Restlaufzeiten, an veränderten Kapitalmarktzinsen und zukünftigen Zins- und Währungskursprognosen, die sich auf die Marktwerte auswirken. Die Swaps wurden ausschließlich zur Sicherung der Zins- und Währungsrisiken aus den langfristigen Wind- / Solarparkfinanzierungen abgeschlossen, weswegen eine Realisierung der negativen Marktwerte vor dem Laufzeitende der Derivate nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Durch den ratierlichen Abbau der Bezugsgrößen bei den Payer-Zins-Swaps vermindern sich in den folgenden Berichtsperioden auch sukzessive die Ergebnisauswirkungen. Effektivzinsen sind in Höhe von T€ 652 (Vorjahr T€ 353) enthalten. Die Zinserträge von T€ 783 (Vorjahr T€ 190) entfallen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte mit variablen Zinssätzen. Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 107 (Vorjahr T€ 1.531) auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen. Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf Schuldposten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. 9. Ertragsteuern Der Gesamtsteueraufwand im Konzern stellt sich wie folgt dar: scroll in T€ 2018 2017 Laufende (tatsächliche) Steuern 1.537 2.519 Latente Steuern 1.395 2.260 Gesamtsteueraufwand 2.932 4.778 9.1. Tatsächliche Steuern Hier werden die in Deutschland zu entrichtenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag erfasst sowie die in den ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Ertragsteueraufwendungen. 9.2. Latente Steuern Steuerlatenzen aufgrund von temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz bestehen in nachfolgend angeführter Höhe. scroll 31.12.2018 31.12.2017 in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Bewertung des Sachanlagevermögens 373 14.860 208 13.564 Verlustvorträge 10.871 0 10.621 0 Fair-Value-Bewertung IFRS 9 759 5 1.030 18 Zwischengewinneliminierung 0 0 655 0 Vorratsbewertung 0 1.121 0 1.352 Bewertung von Finanzinstrumenten (Effektivzinsmethode) 0 919 0 893 Sonstige Abweichungsgründe 82 0 134 0 Zwischensumme vor Saldierung 12.084 16.905 12.648 15.827 Saldierungsfähige Beträge -6.319 -6.319 -6.186 -6.186 Latente Steuern (nach Saldierung) 5.765 10.585 6.462 9.641 Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Die steuerlichen Verlustvorträge im Konzern bestehen in der Energiekontor AG, in den Wind- / Solarparkbetreiber- sowie in den ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 31.12.2017 in T€ Inland Ausland Inland Ausland Verlustvorträge mit Bildung aktiver latenter Steuern Verlustvorträge Gewerbesteuer 53.541 0 54.702 0 Verlustvorträge Körperschaftsteuer 12.204 7.406 10.429 6.898 ohne Bildung aktiver latenter Steuern Verlustvorträge Gewerbesteuer 4.748 0 3.963 0 Verlustvorträge Körperschaftsteuer 0 3.845 5 3.761 Die Gesellschaft geht im Berichtszeitraum davon aus, dass für die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, aufgrund der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung des aktivierten Steueranspruchs zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktiven latenten Steuern insoweit realisiert werden können. Die sich größtenteils aus den Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften ergebenden Verlustvorträge wirken sich gewerbesteuerlich auf Ebene der Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften selbst und körperschaftsteuerlich auf Ebene der Energiekontor AG aus. Sie resultieren nicht aus unplanmäßigen Geschäftsverläufen, sondern insbesondere aus erhöhten anfänglichen steuerlichen Abschreibungen. Soweit eine Verwertbarkeit von Verlusten, ggf. innerhalb der im Ausland bestehenden zeitlichen Beschränkung, nicht hinreichend sicher scheint, erfolgt keine Aktivierung. Insoweit für Verlustvorträge latente Steueransprüche aktiviert werden, besteht im Inland und in Großbritannien keine zeitliche Beschränkung für die Vortragsmöglichkeit. In Portugal besteht ebenfalls eine steuerliche Vortragsmöglichkeit für Verluste, deren Nutzung zeitlich auf zwölf Jahre beschränkt ist. Die direkt im Eigenkapital (Fair-Value-Rücklage) verrechneten latenten Steuerbeträge in Höhe von T€ 754 (Vorjahr T€ 1.012) wurden ergebnisneutral erfasst. 9.3. Steuerliche Überleitungsrechnung (Effective Tax Rate Reconciliation) Im Geschäftsjahr 2018 und nach der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich auch in den folgenden Jahren beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerbelastung. Daraus resultiert ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 Prozent. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer, die sich im Durchschnitt auf 14,00 Prozent beläuft, beträgt der Gesamtsteuersatz im Geschäftsjahr 29,83 Prozent. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand auf den ausgewiesenen Ertragsteueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 29,83 Prozent (Vorjahr 29,83 Prozent). Somit ergibt sich kein Effekt aus einer Steuersatzänderung. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ursachen für die Abweichung zwischen dem erwarteten (rechnerischen) und dem tatsächlichen Steueraufwand: scroll in T€ 2018 2017 Ertragsteueraufwand rechnerisch 2.867 4.971 Ertragsteuern für andere Perioden 251 -160 Effekte aus Personengesellschaften 188 68 Deaktivierte sowie untergegangene steuerliche Verlustvorträge 148 301 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 135 48 Steuerfreie Ergebnisse und andere neutrale Gewinne 0 -13 Abweichendes Steuerrecht / Steuersätze Ausland -657 -436 Tatsächlicher Steueraufwand 2.932 4.778 10. Ergebnis je Aktie Zum Ende des Geschäftsjahres waren 14.578.160 (Vorjahr 14.578.160) Aktien gezeichnet. Davon waren unter Berücksichtigung der bis dahin zum Zwecke der Einziehung zurückgekauften und noch nicht eingezogenen Anteile 14.548.240 (Vorjahr 14.577.275) Aktien im Umlauf. Unter Berücksichtigung einer taggenauen Gewichtung waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 14.571.623 (Vorjahr 14.584.874) Aktien in Umlauf. Verwässerungseffekte gab es im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht, sodass "unverwässertes Ergebnis je Aktie" und "verwässertes Ergebnis je Aktie" identisch sind. scroll 2018 2017 Konzernergebnis in € 6.679.845 11.887.834 Gewichteter Durchschnitt ausgegebener Aktien in Stück 14.571.623 14.584.874 Unverwässertes / verwässertes Ergebnis je Aktie in € 0,46 0,82 11. Finanzielle Risiken und Finanzinstrumente Grundsätzlich ist die Energiekontor-Gruppe Zinsänderungs-, Liquiditäts-, Währungs- sowie bei Vermögenswerten Bonitäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken erfolgt neben langfristigen Festzinsvereinbarungen (bei Wind- / Solarparkfinanzierungen) durch Sicherungsderivate. Die betroffenen Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften haben variable Darlehen (3-Monats-EUR-EURIBOR-Telerate) aufgenommen und in festverzinsliche Kredite umgewandelt, für die durch den Abschluss von Zinsswaps die Zinssicherungen erfolgen (synthetische Festzinsdarlehen). Zinsänderungsrisiken bestehen für die Unternehmensgruppe während der Laufzeit der Sicherungsderivate nicht. Zinsänderungen haben lediglich Auswirkung auf den Wert der Derivate, soweit man diese separat betrachtet, wie von den IFRS gefordert. Dahingehend werden solche abgekoppelten Zinsänderungsauswirkungen mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt, die die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital abbilden. Zum Bilanzstichtag haben die erfolgsneutralen Zins- und Währungsswaps aufgrund der seit Abschluss gesunkenen Kapitalmarktzinsen einen beizulegenden negativen Wert von T€ -2.545 (Vorjahr T€ -3.454), ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM). Die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente sind unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" auszuweisen. Die Marktwertermittlung für solche Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, und basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Aus Sicht des Managements sind die Marktwerte dieser Swaps rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt. Wirtschaftlich vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei synthetischen Festzinsdarlehen mit im Falle der Darlehenskündigung zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die wiederum unter den IFRS auch nicht zu bilanzieren wären. In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit den vorgenannten Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf Gewinn- und Verlustrechnung oder Eigenkapital verbunden. Somit werden die Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Derivate nach Verrechnung mit den darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Wenn das Marktzinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich ein ergebnisneutral ergebender Marktwert von insgesamt T€ +1.517 (T€ -6.304) ergeben. Die Bezugsgrößen für die Grundgeschäfte der Wind- / Solarparkfinanzierungen belaufen sich - ggf. auf Euro umgerechnet - auf insgesamt T€ 101.226 (Vorjahr T€ 114.885). Die Laufzeiten von Zinssicherungen bzw. Zinswährungssicherungen entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag hatte die Gruppe derivative Instrumente mit einer maximalen Laufzeit bis März 2037 im Bestand, um Zins- und Währungsrisiken aus den Wind- / Solarparkfinanzierungen abzusichern. Weitere Währungsrisiken der britischen Tochtergesellschaften werden grundsätzlich nicht abgesichert. Den Liquiditätsrisiken wird durch die rechtzeitige und ausreichende Vereinbarung von Kreditlinien, die nicht ausgeschöpft werden, sowie durch die Emission von Anleihen begegnet. Bilanziell werden die Bonitäts- und Ausfallrisiken ggf. durch Wertberichtigungen abgebildet. Sie sind begrenzt auf die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Beträge. VI. Erläuterungen zur Bilanz Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich. Keine der hier angeführten Vermögenswerte sind zur Veräußerung bestimmt (non-current assets held for sale) oder aufzugebenden Geschäftsbereichen zuzuordnen (discontinued operations), sodass insoweit ein separater Ausweis entfällt. Anlagenspiegel 2018 scroll Anschaffungs - / Herstellungskosten in T€ 01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 285 26 0 311 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 734 0 0 734 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 307.907 28.911 107 336.711 a. davon in Betrieb 307.907 23.085 107 330.884 b. davon im Bau 0 5.827 0 5.827 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 548 96 0 644 309.189 29.007 107 338.089 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 25 1 0 26 Summe 314.699 29.034 107 343.625 scroll Abschreibungen in T€ 01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 284 3 0 287 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 0 0 0 0 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 114.216 18.495 0 132.710 a. davon in Betrieb 114.216 18.495 0 132.710 b. davon im Bau 0 0 0 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 415 48 0 463 114.631 18.542 0 133.173 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 0 0 0 0 Summe 120.115 18.546 0 138.661 scroll Buchwert in T€ 31.12.2018 31.12.2017 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 23 1 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 734 734 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 204.001 193.692 a. davon in Betrieb 198.174 193.692 b. davon im Bau 5.827 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 181 133 204.916 194.558 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 26 25 Summe 204.965 194.584 Anlagenspiegel 2017 scroll Anschaffungs - / Herstellungskosten in T€ 01.01.2017 Zugänge Abgänge 31.12.2017 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 284 1 0 285 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 693 41 0 734 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 268.487 40.029 608 307.907 a. davon in Betrieb 268.487 40.029 608 307.907 b. davon im Bau 0 0 0 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 505 47 5 548 269.685 40.117 613 309.189 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 53 0 28 25 Summe 275.222 40.118 641 314.699 scroll Abschreibungen in T€ 01.01.2017 Zugänge Abgänge 31.12.2017 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 274 10 0 284 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 0 0 0 0 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 97.559 16.657 0 114.216 a. davon in Betrieb 97.559 16.657 0 114.216 b. davon im Bau 0 0 0 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 379 37 1 415 97.938 16.694 1 114.631 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 0 0 0 0 Summe 103.411 16.704 1 120.115 scroll Buchwert in T€ 31.12.2017 31.12.2016 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1 10 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 734 693 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 193.692 170.928 a. davon in Betrieb 193.692 170.928 b. davon im Bau 0 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 133 126 194.558 171.747 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 25 53 Summe 194.584 171.810 1.1. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren. 1.2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Hierbei handelt es sich um zu aktivierende und laufend abzuschreibende Software. 1.3. Grundstücke Der Ausweis beinhaltet sämtliche gehaltenen und zum Betrieb von Wind- / Solarparks genutzten und damit dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" zuzurechnenden Grundstücke, die zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von T€ 734 (Vorjahr T€ 734) bilanziert sind. 1.4. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) Werterhöhend haben sich im Berichtsjahr die Zugänge des Windparks New Rides und des Solarparks Garzau-Garzin ausgewirkt. Veränderungen im Bereich der Rückbaurückstellungen des gesamten Wind- / Solarparkportfolios wirken sich ebenfalls entsprechend aus. Die Restbuchwerte aller Wind- / Solarparks im Konzern betragen zum Bilanzstichtag T€ 204.001 (Vorjahr T€ 193.692). Die hier ausgewiesenen Vermögenswerte sind im Rahmen der langfristigen Finanzierungsverträge in der Regel sicherungsübereignet. Die Zugänge aus den Errichtungskosten für die erst im Folgejahr fertiggestellte Erweiterung des britischen Windparks Withernwick sind unter den Anlagen im Bau enthalten mit T€ 5.827 (Vorjahr T€ 0). 1.5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Der Bilanzausweis von T€ 181 (Vorjahr T€ 133) beinhaltet die Büro- und Geschäftsausstattung der verschiedenen Standorte im In- und Ausland. 2. Finanzinstrumente Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Kategorisierung der Finanzinstrumente der Energiekontor-Gruppe zum Bilanzstichtag. Umwidmungen erfolgten weder im Geschäfts- noch im Vorjahr. scroll in T€ Wertansatz Bilanz 31.12.2018 Vermögens- und Schuldwerte Buchwert 31.12.2018 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value - erfolgsneutral Fair Value - erfolgswirksam Fair Value 31.12.2018 Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 73.291 73.291 73.291 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.123 19.123 19.123 Sonstige Forderungen 666 666 666 Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 26 26 26 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 5.061 5.061 5.061 Schulden Anleihen 84.780 84.780 84.780 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 138.450 138.450 138.450 Sonstige Finanzschulden 1.040 1.040 1.040 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.489 5.489 5.489 Sonstige übrige Verbindlichkeiten 4.415 4.176 238 4.653 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung 2.545 2.545 2.545 Dabei wurden bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Guthaben in Höhe von T€ 25.364 (Vorjahr T€ 41.710) mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten saldiert. Vor Saldierungen betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€98.655 (Vorjahr T€ 110.712). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen vor Saldierung T€ 163.814 (Vorjahr T€ 182.418). Grundlage für die Saldierungen waren die mit den Banken abgeschlossenen Kompensationsvereinbarungen sowie Abtretungen von Kontoguthaben im Rahmen von durchgeführten Fremdfinanzierungen beim jeweils gleichen Kreditinstitut. Ein finanzieller Vermögenswert wird der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet, wenn er den anderen Kategorien nicht zugeordnet werden kann (Residualgröße). Kassageschäfte von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. scroll in T€ Wertansatz Bilanz 31.12.2017 Vermögens- und Schuldwerte Buchwert 31.12.2017 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value - erfolgsneutral Fair Value - erfolgswirksam Fair Value 31.12.2017 Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 69.002 69.002 69.002 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26.216 26.216 26.216 Sonstige Forderungen 634 634 634 Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 25 25 25 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 10.159 10.159 10.159 Schulden Anleihen 86.202 86.202 86.202 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 140.708 140.708 140.708 Sonstige Finanzschulden 2.659 2.659 2.659 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.383 8.383 8.383 Sonstige übrige Verbindlichkeiten 9.504 9.158 346 9.850 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung 3.454 3.454 3.454 3. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen Hier sind nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften ausgewiesen, die at equity bilanziert werden. 4. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte Diese Position beinhaltet Kautionen, Rechnungsabgrenzungen und geleistete Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. 5. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Nach der "Liability Method" (IAS 12) finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden insoweit saldiert, als die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern vor und nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich aus Tz. V. 9.2 zur Gewinn- und Verlustrechnung. 6. Vorräte Bei den Vorräten im Gesamtumfang von T€ 38.481 (Vorjahr T€ 47.006) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- / Solarparkprojekte sowie um die im Zusammenhang mit der Errichtung von Wind- / Solarparks aufgelaufenen Baukosten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte waren im Geschäftsjahr erforderlich in Höhe von T€ 1.163 (Vorjahr T€ 2.696). Diese sind in den Bestandsveränderungen und anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten und betreffen ausschließlich das Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar). Die Abschreibungen betreffen Projekte, die wegen Unwirtschaftlichkeit oder Nichtgenehmigungsfähigkeit nicht mehr weiterverfolgt werden. Finanzierungskosten auf die Projekt- und Baukosten werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen (IAS 23.27). Im Geschäftsjahr wurden demnach T€3.759 (Vorjahr T€ 4.533) aktiviert, der Finanzierungskostensatz beträgt durchschnittlich 4,5 Prozent (Vorjahr 6,0 Prozent). Aufgrund der steuerrechtlichen Nichtaktivierung ist insoweit eine passive Steuerlatenz zu berücksichtigen. 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei dieser Position im bilanzierten Umfang von T€ 19.123 (Vorjahr T€ 26.216) handelt es sich ausschließlich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die in der Regel bis spätestens 90 Tage nach dem Bilanzstichtag eingehen. Soweit die Forderungen aus dem Verkauf von Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften resultieren, sind sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits eingegangen. Im Übrigen bestehen sie gegenüber Energieversorgungsunternehmen und Gesellschaften, für die die Gruppe die kaufmännische Geschäftsführung und Zahlungsabwicklung wahrnimmt, weswegen deren Zahlungsfähigkeit und ein Wertminderungsbedarf für etwaige Ausfallrisiken verlässlich eingeschätzt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Forderungen gegen Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften werden überdies als niedrig eingestuft, da die Projekte in aller Regel verbindlich durchfinanziert sind. Einer Wertberichtigung bedarf es insoweit regelmäßig nicht. Auf die Angaben zur Bestellung von Kreditsicherheiten unter Tz. VI. 20 wird verwiesen. 8. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von T€ 1.178 (Vorjahr T€ 1.162) setzen sich hauptsächlich zusammen aus Rechnungsabgrenzungen und sonstigen kurzfristigen monetären Vermögenswerten. 9. Ertragsteuerforderungen Unter dieser Position in Höhe von T€ 480 (Vorjahr T€ 7.064) sind überwiegend Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückforderungsansprüche aufgrund der Leistung von Vorauszahlungen ausgewiesen. 10. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Von den zum Bilanzstichtag vorhandenen liquiden Bar- und Bankguthaben in Höhe von T€ 73.291 (Vorjahr T€ 69.002) sind insgesamt Beträge von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 2.064) für Sicherungszwecke an Kreditinstitute verpfändet (eingeräumte Avallinien). 11. Gezeichnetes Kapital Das am Bilanzstichtag ausgegebene und im Umlauf befindliche Grundkapital der Energiekontor AG in Höhe von € 14.548.240,00 hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 14.577.275,00) durch weitere Aktienrückkäufe entsprechend verringert. Das unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr eingezogenen 0 Aktien zum Bilanzstichtag gezeichnete und eingetragene Kapital von € 14.578.160,00 ist eingeteilt in 14.578.160 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00). 12. Eigene Anteile Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 20. Mai 2020. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 29.035 Aktien (Vorjahr 14.800 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Die letzte Einziehung und Kapitalherabsetzung von 75.000 zurückgekauften Aktien erfolgte im November 2017. 13. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 40.458 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agios abzüglich der hierauf entfallenen Kosten (nach Steuern) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 40.428) um den zeitanteilig in Höhe von T€ 30 zuzuführenden Fair Value der gewährten Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2014 erhöht. 14. Genehmigtes und bedingtes Kapital Auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Energiekontor AG wird verwiesen. 15. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen 15.1. Währungsumrechnung Die in den früheren Jahren das Eigenkapital entsprechend reduzierenden kumulierten erfolgsneutralen Differenzen zum Ende des Vorjahres aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ -61 haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Erst im Zeitpunkt des Teilabgangs der britischen Tochtergesellschaften werden sie erfolgswirksam aufgelöst. Hierbei handelt es sich um die in früheren Jahren innerhalb des Konzerns erfolgten Währungsumrechnungen. 15.2. Fair-Value-Bewertung Diese Eigenkapitalposition in Höhe von T€ -1.775 (Vorjahr T€ -2.381) wird im Rahmen der Fair-Value-Bewertung gebildet und setzt sich zusammen aus dem negativen Marktwert der Zins- und Zins- / Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ -2.545 (Vorjahr T€ -3.454) sowie aus Bewertungsdifferenzen bei den zum Bilanzstichtag gehaltenen Bundeswertpapieren. Die negativen Marktwerte sind gegenüber dem Vorjahr wegen des Effekts aus dem gegenüber dem Euro gesunkenen Kurs des britischen Pfunds sowie der Zinsentwicklung entsprechend zurückgegangen. Diese Werte werden nach Verrechnung mit den darauf entfallenden aktiven bzw. passiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Rücklage setzt sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Wert Zins- und Zins- / Währungsswaps -2.545 -3.454 Anpassung Kurswert Bundeswertpapiere 16 61 Aktive und passive latente Steuern 754 1.012 Stand am 31.12. -1.775 -2.381 16. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 39.344 (Vorjahr T€ 39.717) setzen sich zusammen aus der unverändert vorhandenen gesetzlichen Rücklage von T€ 15 sowie aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€39.329 (Vorjahr T€ 39.702). Die anderen Gewinnrücklagen entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Stand am 01.01. 39.702 30.149 Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -374 -237 Teilweise Ergebnisverwendung 0 9.790 Stand am 31.12. 39.329 39.702 Die teilweise Ergebnisverwendung im Vorjahr über T€ 9.790 enthält mit T€3.024 die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 und mit T€ 6.766 die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat vom 9. April 2018. Über die Ergebnisverwendung 2018 wird durch die Hauptversammlung entschieden. 17. Kumulierte Konzernergebnisse Die kumulierten Konzernergebnisse entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Stand am 01.01. -22.049 -12.477 Gewinnausschüttungen -8.745 -11.670 Konzernergebnis 6.680 11.888 Einstellungen in die Gewinnrücklagen 0 -9.790 Stand am 31.12. -24.115 -22.049 18. Sonstige Rückstellungen Diese langfristige Position besteht ausschließlich aus Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten von im Konzernbestand geführten Windkraft- und Solaranlagen sowie Umspannwerken. Die je nach Anlagentypus in unterschiedlicher Höhe voraussichtlich anfallenden Kosten werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt auf den heutigen Barwert diskontiert und jährlich entsprechend der Barwertentwicklung durch Aufzinsungen angepasst. Im Berichtsjahr erfolgt die Diskontierung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt mit Diskontierungssätzen zwischen 2,44 Prozent und 3,90 Prozent vor Berücksichtigung von Inflationsabschlägen. Für die Anwendung der Nominalzinsrechnung auf die voraussichtlichen Rückbaukosten ist eine voraussichtliche Inflationsrate von p. a. 2,00 Prozent (Vorjahr 2,00 Prozent) eingerechnet worden. Die Rückstellungen entwickelten sich in der Vorjahres- und in der Berichtsperiode wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 12.603 12.099 Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 439 423 Zu- / Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 496 -239 Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb 593 455 Zu- / Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) 728 -135 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. 14.859 12.603 19. Anleihekapital Die nachstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt sind. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Die Anleihen der Energiekontor AG sowie ihrer Tochtergesellschaften (Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, der Energiekontor FinanzanIagen IV GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG sowie der Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG) sind darüber hinaus an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr zugelassen. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin. Die nach IFRS als Fälligkeitswerte klassifizierten Anleihen weisen keine eingebetteten Derivatemerkmale auf. Sie sind mit ihrem Fair Value in Form des Barwerts der Zahlungsströme im Fremdkapital anzusetzen. Stufenzinsanleihe I über T€ 10.100 Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG (Emittentin) hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1CRY6 im Jahr 2010 eine in 10.100 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 10.100 ausgegeben. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 1. April 2015 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. April 2020 stieg die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Emittentin hat im Geschäftsjahr von ihrem vertraglichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Anleihe im Umfang von T€ 4.098 vorzeitig zum 31. Dezember 2018 zurückgeführt. Die Anleihe ist zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der erfolgten ersten Teilrückzahlung zum 1. April 2015, der teilweisen Kündigung zum 31. März 2017 und der teilweisen Kündigung zum 31. Dezember 2018 daher nicht mehr bilanziert (Vorjahr T€ 4.098). Stufenzinsanleihe IV über T€ 11.250 Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1 MLW0 im Jahr 2012 eine in 11.250 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 11.250 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2012 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2018 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 stieg die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die erste Teilrückzahlung in Höhe von T€ 2.055, die im Vorjahresabschluss unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen war. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der erfolgten ersten teilweisen Kündigung zum 3. April 2017 und der erfolgten ersten Teilrückzahlung zum 30. Juni 2018 noch mit T€ 8.222 (Vorjahr T€ 10.277). Unternehmensanleihe 2013 über T€ 7.000 Im Jahr 2013 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1R029 eine weitere in 7.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 7.000 ausgegeben, die ebenfalls in voller Höhe gezeichnet wurde. Die Anleger erhielten eine Verzinsung von 7 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe war vollumfänglich am 30. Juni 2018 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig und wurde vollständig zurückgeführt. Die im Vorjahr unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit T€ 7.000 ausgewiesene Anleihe ist zum Bilanzstichtag daher nicht mehr bilanziert. Stufenzinsanleihe VI über T€ 6.135 Die Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1YCQW im Jahr 2013 eine in 6.135 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.135 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2014 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 31. Dezember 2019 erhält der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Emittentin hat im Geschäftsjahr von ihrem vertraglichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Anleihe im Umfang von T€ 6.135 vorzeitig zum 31. Dezember 2018 vollständig zurückgeführt. Die im Vorjahr unter den Verbindlichkeiten mit T€ 6.135 ausgewiesene Anleihe ist zum Bilanzstichtag daher nicht mehr bilanziert. Stufenzinsanleihe VII über T€ 9.560 Die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A12T6G im Jahr 2014 eine in 9.560 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 9.560 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 31. Dezember 2019 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,0 Prozent. Die erste Rückzahlungstranche von T€ 2.868 ist zum Bilanzstichtag im kurzfristigen Bereich bilanziert. Die Anleihe valutiert nominell zum Bilanzstichtag insgesamt in Höhe von T€9.560 (Vorjahr T€ 9.560). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 9.496 (Vorjahr T€ 9.443). Stufenzinsanleihe VIII über T€ 11.830 Die Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A14J93 im Jahr 2015 eine in 11.830 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 11.830 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2020 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 11.830 (Vorjahr T€ 11.830). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 11.404 (Vorjahr T€ 11.277). Unternehmensanleihe 2015 über T€ 6.000 Im Jahr 2015 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1611S eine weitere in 6.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,25 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 1. Januar 2021 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 6.000. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 5.892 (Vorjahr T€ 5.837). Stufenzinsanleihe IX über T€ 10.950 Die Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A16861 im Jahr 2016 eine in 10.950 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 10.950 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2016 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 28. Februar 2022 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 28. Februar 2026 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 10.950. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 10.604 (Vorjahr T€ 10.523). Stufenzinsanleihe X über T€ 22.730 Die Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2DADL im Jahr 2017 eine in 22.730 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 22.730 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2017 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 31. Oktober 2022 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,3 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,7 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Oktober 2035 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 22.730 (Vorjahr T€ 22.730). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 21.860 (Vorjahr T€ 21.702). Unternehmensanleihe 2018 über T€ 9.000 Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 0). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.659 (Vorjahr T€ 0). Stufenzinsanleihe XI über T€ 9.000 Die Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2LQQD im Jahr 2018 eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2018 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in drei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. November 2024 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. November 2030 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. November 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 0). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.643 (Vorjahr T€ 0). Die gesamten Verbindlichkeiten aus lang- und kurzfristigen Anleihekapitalien betragen zum Bilanzstichtag nominal T€ 87.292 (Vorjahr T€88.580), wovon - unter Berücksichtigung auch der im Vorjahr durch die Energiekontor-Gruppe gekündigten Anleihen - im Jahr 2019 ein Betrag von T€ 2.868 (Vorjahr T€9.055) zur Rückzahlung fällig wird. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Gesamtwert von T€ 84.780 (Vorjahr T€ 86.202). Nach Ablauf der vorstehenden Laufzeiten der jeweiligen Anleihen bestehen, soweit diese durch Anleiheemissionen, Bankkredite oder andere Finanzierungsformen abgelöst werden, in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung Zinsänderungsrisiken. Für die vorzeitig gekündigten Anleihen sind keine Anschlussfinanzierungen notwendig. 20. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Zinssätze für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei Festzinsvereinbarung liegen zwischen 0,60 Prozent und 9,00 Prozent (im Vorjahr zwischen 0,60 Prozent und 9,00 Prozent). Die variablen Zinssätze liegen zwischen 0,69 Prozent und 4,20 Prozent (im Vorjahr zwischen 0,69 Prozent und 2,22 Prozent). Bezüglich dieser variablen Zinskonditionen, deren Anpassung regelmäßig in Abständen von weniger als einem Jahr erfolgt, besteht für das Unternehmen ein Zinsänderungsrisiko. In den gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 138.450 (Vorjahr T€ 140.708) sind kurzfristige Anteile in Höhe von T€ 17.771 (Vorjahr T€ 14.678) enthalten. Im langfristigen Bereich der Bilanz sind die Beträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die für die langfristigen Darlehen zu leistenden und innerhalb von ein bis fünf Jahren fälligen Tilgungsleistungen betragen T€ 49.789 (Vorjahr T€ 59.333), die Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 70.890 (Vorjahr T€ 77.046). Laufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen ausschließlich aus Investitionsfinanzierungen für Wind- / Solarparks. Die voraussichtlichen Restlaufzeiten für Wind- / Solarparkfinanzierungen bis zur vollständigen Rückzahlung bewegen sich zwischen 1 und 20 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 19 Jahren). Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfristen, die noch Restlaufzeiten zwischen 1 und 20 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 19 Jahren) haben, bestehen auch dort Zinsänderungsrisiken in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung. Besichert sind die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 118.947 (im Vorjahr waren T€ 138.294 entsprechend besichert) wie folgt: Grundpfandrechte (Grundschulden) an den Konzerngesellschaften gehörenden Grundstücken, Sicherungsübereignung aller vom Konzern betriebenen Wind- / Solarparks sowie gegebenenfalls der Umspannwerke und Abtretung aller Ansprüche und Forderungen dieser Betreibergesellschaften zur Besicherung der langfristigen Investitionsfinanzierung, u. a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss- bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerke, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und die Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Wind- / Solarpark-Infrastrukturgesellschaften. Die sicherungsübereigneten Vermögenswerte betreffen Wind- / Solarparks sowie Anteile an Windparkinfrastruktur (Buchwert T€ 204.001 / Vorjahr T€ 193.692) und Forderungen aus Stromverkäufen (Buchwert T€ 12.340/ Vorjahr T€ 12.320). Verpfändete Bankguthaben, soweit sie nicht bereits mit Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen sind, haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 2.064). Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 197.977 (Vorjahr T€ 204.346) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 138.450 (Vorjahr T€ 140.708) in Anspruch genommen wurden. 21. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten Die Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten im langfristigen Bereich setzen sich aus den Anteilen von konzernfremden Gesellschaftern in Höhe von T€ 1.040 (Vorjahr T€ 1.664) zusammen, und zwar an Betreibergesellschaften, deren Windparks zum Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform der Kommanditgesellschaft, weswegen die Bilanzierung dieses Postens nach IAS 32 als Fremdkapital zum ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten" erfolgt. Die Ergebnisanteile der konzernfremden Gesellschafter sind unter Finanzierungsaufwand verbucht. Im kurzfristigen Bereich sind Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 994) ausgewiesen. Im Vorjahr handelte es sich um eine Anzahlung eines konzernfremden Gesellschafters für ein Projekt, das im laufenden Jahr fertiggestellt und entkonsolidiert wird. 22. Sonstige Finanzverbindlichkeiten In dieser Position sind die als Verbindlichkeit auszuweisenden negativen Marktwerte der Zins- und Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ 2.545 (Vorjahr negative Marktwerte von T€ 3.454) ausgewiesen. Die Zins- und Währungsswaps orientieren sich an den Grundgeschäften (Wind- / Solarparkfinanzierungen) und haben Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten. Bei den Positionen handelt es sich um erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnete Cashflow-Hedges, deren Marktwertermittlung auf Basis von Parametern erfolgte, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen. Weiterhin ist in dieser Position ein Swap aus einem früheren Unternehmenserwerb in Höhe von T€ 238 (Vorjahr T€346) passiviert, für den wegen des zwischenzeitlich gelösten Sicherungszusammenhangs eine erfolgswirksame Bilanzierung erfolgt. Der Ansatz erfolgt zum Fair Value. 23. Sonstige Verbindlichkeiten Für die langfristige Überlassung von Kapazitäten an den im Konzernvermögen befindlichen Umspannwerken wurden von Dritten Nutzungsentgelte in Form von Einmalzahlungen vereinnahmt, die über die gesamte Laufzeit der Nutzungsüberlassung gleichmäßig zu verteilen und in der Zukunft ratierlich gewinnwirksam sind. Hier ist der zum Bilanzstichtag noch nicht aufgelöste und nicht abgezinste Betrag ausgewiesen. 24. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Der Bilanzwert hat sich wie folgt entwickelt: scroll in T€ 2018 2017 Steuerrückstellungen am 01.01. 1.046 9.996 Verbrauch -1.035 -9.980 Zuführung 1.169 1.030 Stand am 31.12. 1.180 1.046 25. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: scroll in T€ 01.01.2018 Verbrauch 2018 Auflösung 2018 Zuführung 2018 31.12.2018 Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 29 29 0 145 145 Rechts- und Beratungskosten 534 478 13 572 615 Personalkosten 1.871 1.867 0 1.969 1.973 Projektbezogene Rückstellungen 9.684 6.809 2.620 8.802 9.057 Übrige 2.541 2.014 395 1.581 1.714 Sonstige Rückstellungen 14.660 11.197 3.028 13.069 13.504 scroll in T€ 01.01.2017 Verbrauch 2017 Auflösung 2017 Zuführung 2017 31.12.2017 Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 29 0 0 0 29 Rechts- und Beratungskosten 602 527 10 469 534 Personalkosten 2.051 2.047 1 1.868 1.871 Projektbezogene Rückstellungen 8.300 5.351 2.604 9.339 9.684 Übrige 1.673 1.374 189 2.430 2.541 Sonstige Rückstellungen 12.656 9.299 2.804 14.107 14.660 Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, geleistete Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub. Die Auflösung der projektbezogenen Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von nachlaufenden Kosten aus der Errichtung und dem Vertrieb bereits realisierter und veräußerter Wind- / Solarparks. VII. Segmentberichterstattung 2018 (IFRS) 1. Grundlagen der Segmentberichterstattung Vor dem Hintergrund der bei Energiekontor bestehenden Organisations- und Reportingstrukturen wird die Geschäftstätigkeit in die Geschäftssegmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" (auch kurz "Projektierung und Verkauf"), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" (auch kurz "Stromerzeugung") sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" (auch kurz "Sonstiges") unterschieden. Die Unterteilung dieser Segmente basiert auf dem Vorhandensein der unterschiedlichen angebotenen Produktgruppen. Das Dienstleistungsprodukt "Kaufmännische und technische Betriebsführung" wird unter "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" reportet, ebenso wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Repowering-Maßnahmen für Windparks von Dritten. Für diese Komponenten des Unternehmens werden getrennte Finanzinformationen auf der Basis der internen Steuerung an den Vorstand berichtet, der diese regelmäßig überprüft, um den Geschäftserfolg zu beurteilen und zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind. Da die an die Unternehmensleitung regelmäßig berichteten Daten auf Basis von Vorsteuerdaten (bis zur EBT-Ebene) aufbereitet sind, enthält die segmentbezogene Ergebnisrechnung keine Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern. Die Marktwerte der Zinssicherungsderivate (Zins- / Währungsswaps), die auf finanzmathematischen Simulationsmodellen unter Berücksichtigung prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen basieren, sind rein theoretischer Natur und werden mangels materieller Relevanz für die Unternehmensführung und das Reporting in der Segmentberichterstattung ebenfalls nicht dargestellt. Für die berichtspflichtigen Segmente gelten grundsätzlich dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie unter Ziffer II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze erläutert. 2. Die Segmente der Unternehmensgruppe Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Zu dem Geschäftssegment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählt die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu dem Verkauf von selbst errichteten Wind- / Solarparks, also Entwicklung, Projektierung, Realisierung und Vertrieb von Wind- bzw. Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie der Vertrieb von Anteilen an selbst gegründeten Betreibergesellschaften, ebenso das Repowering von Windenergieanlagen mit anschließender Veräußerung. In der Regel erfolgt der Verkauf von Wind- / Solarparks in der Form, dass für jeden Park eine eigene Gesellschaft in der deutschen Rechtsform der GmbH & Co. KG (Parkbetreibergesellschaft) gegründet wird, die alle für die Errichtung und den Betrieb des Parks erforderlichen Rechtsverhältnisse eingeht. Der Verkauf des Wind- bzw. Solarparks erfolgt aus Konzernsicht dann durch den Verkauf der Kommanditanteile. Auch alle durch Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Verkauf von Solar- bzw. Onshore-Windparks erbrachten Dienstleistungen gehören zu diesem Segment. Sie umfassen im Einzelnen die im Rahmen der Errichtung und des Verkaufs von Projekten anfallenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen sowie der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Betreibergesellschaften. Da diese Dienstleistungen direkt mit dem Verkauf des Wind- bzw. Solarparks zusammenhängen und damit ein hiervon nicht getrennt zu betrachtendes Element des Wertschöpfungsprozesses "Projektierung und Verkauf" sind, werden sie durch die Unternehmensführung stets im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des betroffenen Wind- bzw. Solarparks beurteilt. Mithin bilden sie kein eigenständiges operatives Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8, dessen Finanzinformationen, getrennt von der Errichtung und dem Verkauf, an das oberste Führungsgremium des Unternehmens berichtet, von diesem überprüft und im Hinblick auf den Geschäftserfolg beurteilt werden würden. Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Bereits seit Jahren werden zunehmend Anteile an Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften nicht nur an Dritte veräußert, sondern verbleiben im Konzern, um durch die Stromerzeugung langfristige verlässliche Einnahmen zu sichern. Neben der Eigenherstellung werden auch Wind- / Solarparks von Dritten zur Ausweitung des Stromerzeugungsbestands hinzuerworben. Das hierdurch verfolgte Geschäftssegment "Stromerzeugung" umfasst mithin die Produktion von Energie durch die konzerneigenen Wind- / Solarparks und den Verkauf des Stroms an die regionalen Energieversorger. Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges In dieses Segment fallen alle Leistungen im Anschluss an die Errichtung des Wind- / Solarparks, die auf die Optimierung der operativen Wertschöpfung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzielen. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung, wie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad (Repowering), Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Lebensdauerverlängerung (z. B. durch vorbeugende Instandhaltung) und zur Ertragssteigerung (z. B. durch Direktvermarktung der Energie, durch Rotorblattverlängerung usw.). 3. Transfers zwischen den Segmenten In der Unternehmensgruppe finden regelmäßig Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmenten statt. Solche Transaktionen zwischen den Segmenten werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung konsolidiert und vollständig eliminiert. 3.1. Transfers "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" - "Stromerzeugung" Transfers zwischen den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erfolgen zumeist dadurch, dass Wind- / Solarparks projektiert und errichtet und anschließend nicht an Dritte veräußert werden, sondern an eine Konzerntochtergesellschaft, die den Wind- / Solarpark langfristig zur Erzeugung und zum Verkauf der erzeugten Energie nutzt. Auf Ebene des Einzelabschlusses werden hier die tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben. Auf Ebene des Konzernabschlusses werden die im Errichtungspreis sowie in den sonstigen Honoraren enthaltenen Gewinne der an der Errichtung und dem Verkauf beteiligten Konzerngesellschaften wieder vollständig eliminiert, sodass im Konzernabschluss nur die Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben werden. Da im Konzernabschluss die in den Wind- / Solarparks enthaltenen selbst geschaffenen stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwerten) nicht ausgewiesen werden dürfen, sind diese zu Konzernrechnungslegungszwecken wieder zu eliminieren. Im Segmentbericht sind nur die entsprechend bereinigten Werte aufgeführt. Der umgekehrte Transfer vom Segment "Stromerzeugung" in das Segment "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" ist ebenfalls ergebnisneutral und kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen ein zuvor dem Anlagevermögen zugeordneter Wind- / Solarpark verkauft werden soll und daher dem Umlaufvermögen zuzuweisen ist. 3.2. Transfers "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" - "Stromerzeugung" Transfers zwischen den Segmenten "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erfolgen dadurch, dass Tochtergesellschaften des Konzerns an die Betreibergesellschaften Optimierungs- und Innovationsleistungen sowie kaufmännische und technische Betriebsführungsleistungen erbringen. Auch die insoweit in den jeweils betroffenen Segmenten erfassten Erlöse und Aufwendungen werden im Rahmen der Überleitung zum Konzernergebnis in der Berichtsspalte "Überleitung / Konsolidierung" wieder eliminiert. 4. Überleitung von Segmentvermögen und -Verbindlichkeiten Das in nachfolgendem Segmentbericht aufgegliederte Segmentvermögen bzw. die Segmentverbindlichkeiten leiten sich folgendermaßen vom Bruttovermögen bzw. den Bruttoverbindlichkeiten ab: scroll in T€ 2018 2017 Bruttovermögen laut Bilanz 348.437 361.713 Aktive latente und tatsächliche Steuerforderungen -6.245 -13.526 Segmentvermögen 342.193 348.187 Bruttoschulden laut Bilanz 280.038 291.481 Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- / Währungsswaps) -2.783 -3.799 Passive latente und tatsächliche Steuerverbindlichkeiten -11.771 -10.733 Segmentverbindlichkeiten 265.483 276.949 Bruttoreinvermögen laut Bilanz 68.400 70.232 Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- / Währungsswaps) 2.783 3.799 Latente und tatsächliche Steuern per saldo 5.527 -2.794 Segmentreinvermögen 76.709 71.238 Die den Segmenten zugeordneten Vermögens- und Verbindlichkeitsbeträge sind bereinigt um die auch im regelmäßigen internen Reporting bereinigten Steuerposten und theoretischen Marktwerte der Zins- / Währungssicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges). 5. Ergebnisrechnung nach Segmenten scroll Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges in T€ 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Umsatzerlöse Umsatzerlöse 52.920 97.044 53.528 49.080 3.738 3.741 Umsätze mit anderen Segmenten 0 0 70 76 2.106 1.940 Umsatzerlöse gesamt 52.920 97.044 53.598 49.156 5.844 5.681 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 18.900 51.993 2 0 -386 218 Gesamtleistung 71.820 149.037 53.600 49.156 5.458 5.898 Sonstige betriebliche Erträge 2.840 2.960 523 2.785 0 1 Betriebsleistung 74.659 151.997 54.123 51.942 5.458 5.899 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -60.294 -127.390 -7 -68 -330 -465 Personalaufwand -11.500 -9.864 -791 -691 -1.376 -1.275 Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.545 -4.658 -13.591 -14.722 -1.185 -1.111 EBITDA -1.680 10.085 39.735 36.461 2.567 3.048 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -49 -49 -18.497 -16.655 0 0 EBIT -1.729 10.036 21.238 19.806 2.567 3.048 Beteiligungsergebnis 7 0 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Erträge 427 190 356 1 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.348 -5.107 -9.890 -11.307 -17 0 EBT -4.643 5.119 11.704 8.500 2.550 3.048 scroll Gesamt vor Überleitung / Konsolidierung Überleitung Energiekontor-Konzern in T€ 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Umsatzerlöse Umsatzerlöse 110.186 149.865 0 0 110.186 149.865 Umsätze mit anderen Segmenten 2.176 2.016 -2.176 -2.016 0 0 Umsatzerlöse gesamt 112.362 151.881 -2.176 -2.016 110.186 149.865 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen* 18.516 52.211 0 0 18.516 52.211 Gesamtleistung 130.878 204.091 -2.176 -2.016 128.702 202.076 Sonstige betriebliche Erträge 3.363 5.746 0 0 3.363 5.746 Betriebsleistung 134.241 209.838 -2.176 -2.016 132.065 207.822 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -60.631 -127.923 0 0 -60.631 -127.923 Personalaufwand -13.667 -11.830 0 0 -13.667 -11.830 Sonstige betriebliche Aufwendungen -19.320 -20.491 2.176 2.016 -17.144 -18.475 EBITDA 40.622 49.593 0 0 40.622 49.593 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -18.546 -16.704 0 0 -18.546 -16.704 EBIT 22.076 32.889 0 0 22.076 32.889 Beteiligungsergebnis 7 0 0 0 7 0 Zinsen und ähnliche Erträge 783 190 0 0 783 190 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.255 -16.414 0 0 -13.255 -16.414 EBT 9.612 16.666 0 0 9.612 16.666 * Im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) sind T€ 1.163 (Vorjahr T€ 2.696) nicht zahlungswirkame Bewertungsmaßnahmen aus der Abwertung von Vorräten enthalten. 6. Vermögen nach Segmenten scroll Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges in T€ 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Langfristiges Segmentvermögen Sonstige immaterielle Vermögenswerte 23 1 0 0 0 0 Sachanlagen Grundstücke und Gebäude 0 0 734 734 0 0 Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 0 0 204.001 193.692 0 0 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 181 132 0 1 0 0 Beteiligungen 26 25 0 0 0 0 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 59 48 35 11 0 0 Langfristiges Segmentvermögen 289 205 204.770 194.437 0 0 Kurzfristiges Segmentvermögen Vorräte 38.047 46.188 137 135 297 683 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 7.298 14.145 12.555 13.037 448 196 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.061 10.159 0 0 0 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 61.189 59.613 10.708 7.721 1.394 1.668 Kurzfristiges Segmentvermögen 111.595 130.105 23.400 20.893 2.139 2.546 Summe Segmentvermögen 111.884 130.310 228.170 215.330 2.139 2.546 scroll Energiekontor-Konzern in T€ 2018 2017 Langfristiges Segmentvermögen Sonstige immaterielle Vermögenswerte 23 1 Sachanlagen Grundstücke und Gebäude 734 734 Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 204.001 193.692 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 181 133 Beteiligungen 26 25 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 95 58 Langfristiges Segmentvermögen 205.059 194.642 Kurzfristiges Segmentvermögen Vorräte 38.481 47.006 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 20.301 27.378 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.061 10.159 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 73.291 69.002 Kurzfristiges Segmentvermögen 137.133 153.545 Summe Segmentvermögen 342.193 348.187 7. Schulden und Reinvermögen nach Segmenten scroll Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges in T€ 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Langfristige Segmentschulden Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 0 0 14.859 12.603 0 0 Finanzverbindlichkeiten 28.979 33.951 174.085 170.047 344 0 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 1.040 1.664 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 3.184 2.576 0 0 Langfristige Segmentschulden 28.979 33.951 193.169 186.891 344 0 Kurzfristige Segmentschulden Rückstellungen 11.920 12.310 1.522 2.332 62 17 Finanzverbindlichkeiten 4.462 10.707 16.175 13.027 1 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.306 6.877 2.152 1.430 30 76 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 994 0 0 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 2.629 6.263 662 1.846 66 227 Kurzfristige Segmentschulden 22.318 37.152 20.513 18.636 160 320 Summe Segmentschulden 51.297 71.103 213.681 205.526 504 320 Segmentreinvermögen 60.586 59.208 14.489 9.804 1.634 2.226 scroll Energiekontor-Konzern in T€ 2018 2017 Langfristige Segmentschulden Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 14.859 12.603 Finanzverbindlichkeiten 203.409 203.998 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 1.040 1.664 Sonstige Verbindlichkeiten 3.184 2.576 Langfristige Segmentschulden 222.492 220.842 Kurzfristige Segmentschulden Rückstellungen 13.504 14.660 Finanzverbindlichkeiten 20.639 23.734 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.489 8.383 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 994 Sonstige Verbindlichkeiten 3.358 8.336 Kurzfristige Segmentschulden 42.991 56.107 Summe Segmentschulden 265.483 276.949 Segmentreinvermögen 76.709 71.238 8. Investitionen nach Segmenten scroll in T€ Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Segmentinvestitionen 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Segmentinvestitionen 5.949 48 23.085 40.070 0 0 scroll in T€ Energiekontor-Konzern Segmentinvestitionen 2018 2017 Segmentinvestitionen 29.034 40.118 9. Zusätzliche geografische Angaben Bei den Abnehmern der von der Gesellschaft realisierten in- und ausländischen Wind- / Solarparks handelt es sich im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" überwiegend um deutsche Gesellschaften. Der Restbetrag in Höhe von T€ 21.903 entfällt auf Luxemburg. Der Restbetrag in Höhe von T€ 59.657 entfällt auf Großbritannien. Auch die im Bereich "sonstige operative Segmente" angesiedelten Betriebsführungsleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht. Zusätzliche Informationen zu geografischen Bereichen sind lediglich zum Segment "Stromerzeugung" relevant, da in diesem Segment insofern Auslandsmärkte tangiert sind, als der Energiekontor-Gruppe Stromerträge auch von portugiesischen Energieversorgungsunternehmen sowie von britischen Stromabnehmern zufließen. Daher werden die Stromerlöse nachfolgend nach Belegenheit der Wind- / Solarparks aufgegliedert. scroll in T€ 2018 2017 Belegenheitsland der Wind- / Solarparks Deutschland 25.355 24.549 Portugal 8.672 8.860 Großbritannien 19.500 15.672 Stromerlöse 53.528 49.080 Die Buchwerte des Sachanlagevermögens verteilen sich geografisch wie folgt. scroll in T€ 2018 2017 Belegenheitsland der Wind- / Solarparks Deutschland 115.731 112.470 Portugal 22.299 25.282 Großbritannien 65.971 55.940 Buchwerte der Wind- / Solarparks 204.001 193.692 10. Informationen über wichtige Kunden In den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" und "Stromerzeugung" wurden mit drei Kunden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 59.455 erzielt. VIII. Sonstige Angaben 1. Kapitalmanagement Ziele des Kapitalmanagements des Energiekontor-Konzerns sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie der finanziellen Flexibilität zur langfristigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Wahrnehmung strategischer Optionen. Die Beibehaltung eines stabilen Ratings, die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken sind Ziele der Finanzpolitik und setzen wichtige Rahmenbedingungen für das Kapitalmanagement der Energiekontor-Gruppe. Die zuständigen Gremien des Energiekontor-Konzerns entscheiden über die Kapitalstruktur der Bilanz, die Eigenkapitalausstattung, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der Dividende, die Finanzierung von Investitionen, über den Auf- und Abbau von Bankverbindlichkeiten sowie die Emission von Anleihekapital. Ebenso dienen Entscheidungen der Gremien über An- und Verkäufe von Wind- / Solarparks sowie über die Übernahme selbst hergestellter Wind- / Solarparks in den Eigenbestand der Verfolgung der beschriebenen Zwecke. Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrads des Konzerns ist zu beachten, dass die konzerneigenen Wind- / Solarparks erhebliche bilanzielle stille Reserven haben, weswegen eine an Verkehrswerten orientierte Betrachtung dieser Assets noch bessere Kennzahlen ergeben würde. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit der Eigenkapitalquote besteht darin, dass im Gegensatz zum deutschen Bilanzierungsrecht die internationalen IFRS einen Ausweis der Marktwerte von Zinssicherungsderivaten fordern, auch wenn diese mit den zu sichernden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und auch im Falle negativer Marktwerte keine Zahlungsverpflichtungen darstellen. Die Energiekontor-Gruppe verfolgt im Bereich ihrer Wind- / Solarparkfinanzierungen die langfristige Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, wofür sie unter anderem als Sicherungsmaßnahmen entsprechende Derivate (Währungs- und Zinsswaps) abschließt, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Bezug auf die Darlehen Festzinsvereinbarungen darstellen (variables Grundgeschäft + Zinsswap = Festzins). Der Umstand gesunkener Kapitalmarktzinsen, gepaart mit entsprechenden Zukunftsprognosen, führt zu negativen Marktwerten der Swaps. Nach den IFRS (IFRS 9) sind diese Negativwerte aus dem Gesamtkontext der Finanzierung herauszulösen und zu bilanzieren, obwohl sie mit den Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und nach Auffassung des Managements unter wirtschaftlichen Aspekten davon nicht abgekoppelt und separat bilanziert werden dürften. 2. Haftungsverhältnisse Am 31. Dezember 2018 bestanden befristete oder unbefristete Bürgschaften von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe zugunsten Dritter in Höhe von T€ 2.172 (Vorjahr T€ 2.274). 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe in folgender Höhe eingegangen: scroll in T€ 2019 2020 bis 2023 Aus Mietverträgen für Geschäftsräume 532 438 Aus Pachtverträgen für Wind- / Solarparkflächen 4.449 19.198 Aus Leasingverträgen 381 883 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 5.363 20.519 Die Pachtverträge für die Wind- / Solarparkflächen haben Restlaufzeiten von zwischen 2 und 20 Jahren, wobei in nahezu allen Fällen zugunsten der pachtenden Gesellschaften der Gruppe Verlängerungsoptionen von bis zu 25 Jahren bestehen. Die Summe der Pachtzahlungen, zu deren Leistung der Konzern insgesamt verpflichtet ist, beträgt ca. € 71 Mio., bezogen auf die vertraglichen Mindestpachtlaufzeiten ohne Verlängerungen. Die Energiekontor AG hat sich in vier Fällen optional verpflichtet, Anteile an Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von 10 bis 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen. Darüber hinaus haben sich für insgesamt neun Windparkbetreibergesellschaften sowie für die Beteiligungsgesellschaft 3LänderFonds die jeweiligen Komplementärgesellschaften - allesamt 100-prozentigeTochtergesellschaften der Energiekontor AG - optional verpflichtet, insgesamt Anteile zwischen 20 und 30 Prozent des jeweiligen Gesamtkommanditkapitals zum Ertragswert abzüglich eines Vermarktungsabschlags in jährlich begrenzten Tranchen zurückzukaufen. Aus keiner der vorstehenden Rückkaufoptionen werden im Falle der Ausübung der Optionen durch die Berechtigten für den Konzern Ergebnisbelastungen erwartet, insoweit besteht damit kein Rückstellungsbedarf. 4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Personen (related parties) des Konzerns gelten grundsätzlich Unternehmen und Personen, wenn zwischen dem Konzern und diesen ein Beherrschungsverhältnis, eine gemeinsame Leitung oder ein maßgeblicher Einfluss besteht. Hierzu zählen folglich ― die unter "Einbezogene Unternehmen" angeführten und voll konsolidierten Gesellschaften, auf die die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt, ― die assoziierten Unternehmen, ― die als Joint Operations in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen, ― die nicht konsolidierten Gesellschaften, auf die über Geschäftsführungsfunktionen ein Einfluss besteht, ― die Vorstände und leitenden Angestellten der Energiekontor AG, ― die Aufsichtsräte der Energiekontor AG sowie jeweils deren Angehörige. Nachfolgend werden alle im Geschäftsjahr erfolgten Transaktionen des Konzerns mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen sowie deren Angehörigen erläutert. Das Geschäftsmodell der Energiekontor-Gruppe umfasst das gesamte Spektrum der Projektierung und des Vertriebs von Wind- / Solarparks sowie der laufenden Dienstleistungen gegenüber Wind- / Solarparkbetreibern, die wesentlichen Geschäfte werden gegenüber den durch die Energiekontor AG gegründeten Projektgesellschaften abgewickelt. Der Verkauf von Wind- und Solarprojekten erfolgt grundsätzlich in der Form, dass diese Wind- / Solarparks durch jeweils eine von der Energiekontor AG gegründete Zweckgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG "ummantelt" werden, sodass der Verkauf des Wind- / Solarparks formell nicht als "asset deal", sondern als "share deal" in Form des Verkaufs der Anteile an dieser Zweckgesellschaft erfolgt. Insofern ist diese Zweckgesellschaft in der Gründungs- und Errichtungsphase auch der Vertragspartner sowohl der Energiekontor AG als auch der Bauträgergesellschaft der Energiekontor-Gruppe für alle im Zusammenhang mit der Parkerrichtung wesentlichen Verträge (Errichtungsvertrag sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung, der Finanzierung und dem Vertrieb). Auch nach Errichtung der Parks und Vertrieb der Anteile an diesen Gesellschaften an Dritte nehmen in einigen Fällen Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Projektgesellschaften wahr und üben insoweit weiterhin Einfluss auf diese Gesellschaften aus. Voll konsolidierte Gesellschaften Der Abschluss der Verträge mit Tochtergesellschaften der Energiekontor AG im Zusammenhang mit der Errichtung der Wind- / Solarparks und den weiteren Dienstleistungen in dieser Phase erfolgt zu Zeitpunkten, zu denen die Projektgesellschaft nahestehende Person im Sinne des IAS 24 ist. Die konzerninternen Transaktionen zwischen der Energiekontor AG und den im Mehrheitsbesitz der AG stehenden und damit im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung vollständig eliminiert. Assoziierte Unternehmen Beziehungen zu assoziierten Unternehmen bestehen lediglich in der Form, dass diese Unternehmen Infrastrukturgesellschaften von durch die Energiekontor-Gruppe betriebenen Windparks verwalten. Geschäftsführungsfunktionen In den Fällen, in denen nach Errichtung des Wind- / Solarparks und Vertrieb der Gesellschaftsanteile an Dritte Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaften wahrnehmen, bleiben diese Gesellschaften gegenüber der Energiekontor AG nahestehende Unternehmen im Sinne der IFRS (IAS 24), da angenommen wird, dass der Konzern auch ohne vermögensmäßige Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben kann. Ein solcher Einfluss wird durch die Organstellung wie auch durch die Teilnahme am unternehmerischen Entscheidungsprozess durch die konzernzugehörigen Komplementärgesellschaften, die die Geschäftsführung ausüben, angenommen. Das "Nahestehen" i. S. d. IAS 24 wird folglich im Vorliegen dieses bedeutenden Einflusses (significant influence) gesehen, auch wenn eine Stimmrechtsmehrheit nicht vorliegt und der Ermessensspielraum bei der Durchführung der geschäftsführenden Maßnahmen regelmäßig durch Verträge und Weisungsgebundenheit gegenüber den Eigentümern der Gesellschaften deutlich eingeschränkt ist. Unter Zugrundelegung dieser Interpretation der IFRS bestehen die beschriebenen Transaktionen und damit geschäftstypischerweise nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des Konzerns (mit Ausnahme des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks) aus entgeltlichen Transaktionen mit Projektgesellschaften und damit mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24. An dieser Stelle wird daher im Hinblick auf das Erfordernis zahlenmäßiger Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Segmentberichterstattung verwiesen, aus denen sich alle betragsmäßigen Angaben zu den Geschäftsvorfällen ergeben, die mit nahestehenden Personen im Sinne dieser Betrachtung ausgeführt werden. Alle Leistungen im Rahmen dieser Transaktionen werden gleichwohl stets zu marktüblichen Konditionen erbracht, die auch unter fremden Dritten üblich sind. Zwischen der Energiekontor AG und den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Wilkens und Lammers bestehen seit dem 5. Juni 2003 Beraterverträge mit einem Honorarvolumen von jeweils T€ 60 im Geschäftsjahr (Vorjahr T€ 60). Vorstand, leitende Angestellte und Aufsichtsrat Alle entgeltlichen Transaktionen zwischen der Energiekontor-Gruppe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat sind vollumfänglich im Anhang genannt und erläutert. Die Vergütungen und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Tz. 5 ausgewiesen. Entgeltliche Transaktionen mit leitenden Angestellten erfolgten neben den mit diesen bestehenden und marktüblichen Arbeitsverträgen nicht, ebenso wenig wie Transaktionen mit Angehörigen dieser Personengruppen. 5. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz von Organen, Sonstiges 5.1. Vorstand Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres: ― Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg ― Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland ― Dipl.-Ing. Torben Möller, Ingenieur, Achim Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.064 (Vorjahr T€ 975). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 315 (Vorjahr T€ 355). Bezugsrechte im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden in 2018 nicht gewährt. Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in §285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. 5.2. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren: ― Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz) ― Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen ― Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 90 (Vorjahr T€ 90) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. 5.3. Beteiligungsverhältnisse der Organmitglieder Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2018 wie folgt an der AG beteiligt: scroll Name, Funktion Aktien (Stück) Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender 3.759.835 Günter Lammers, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 3.752.474 6. Angaben zu den Vergütungen an den Abschlussprüfer Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 105 (Vorjahr T€ 105) sowie für andere Bestätigungsleistungen T€ 2 (Vorjahr T€ 16). 7. Nachtragsbericht Ende März 2019 konnte Energiekontor für den Windpark Waldfeucht (13,5 MW) die Finanzierungszusage und Kreditvalutierung und damit den Baubeginn erreichen. Somit hat Energiekontor im ersten Quartal 2019 mit dem britischen Windpark Withernwick II (8,2 MW) und den deutschen Windparks Bultensee (3,4 MW) und Waldfeucht insgesamt drei Windparks in der Errichtung, deren Inbetriebnahme in 2019 erfolgen soll. In Großbritannien hat das Projekt Overhill mit insgesamt 36 MW Leistung nach Einreichung mit optimierten Projektparametern im ersten Quartal 2019 die Genehmigung erhalten. Im Solarbereich nahmen die Projekte Gefrees (4,8 MWp) und Karstädt (3,8 MWp) erfolgreich an den Ausschreibungen im Februar und März 2019 der Bundesnetzagentur teil. Am 3. April teilte Energiekontor mit, dass ein erneutes Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von 300.000 Stück bzw. € 9.000.000 am 23. April 2019 beginnen wird. Dieses löst das aktuelle Aktienrückkaufprogramm, in dessen Rahmen bis zu 100.000 Stück zurückgekauft werden dürfen, ab. 8. Erklärung nach § 161 AktG Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2019 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht. 9. Offenlegung Der vom Abschlussprüfer, der PKF Deutschland GmbH, Niederlassung Stuttgart, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Energiekontor AG werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er kann als Sonderdruck bei der Energiekontor AG angefordert werden. Im Internet ist er unter www.energiekontor.de abrufbar. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss des Vorjahres wurden am 25. Juni 2018 im Bundesanzeiger offengelegt. 10. Befreiung nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Alle in den Konzernabschluss der Energiekontor AG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Beschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. IX des Konzernanhangs ersichtlich. 11. Dividenden Die nachstehenden Dividenden wurden von der Energiekontor AG beschlossen und ausbezahlt bzw. werden vorgeschlagen. scroll in T€ 2018 2017 Beschlossene und ausgezahlte Dividenden Dividende € 0,60 je dividendenberechtigte Stammaktie (2017: € 0,80) bei 14.575.569 (Vorjahr 14.587.174) dividendenberechtigten Aktien 8.745 11.670 scroll Hauptversammlung in T€ 2019 2018 Vorgeschlagene Dividenden Dividende € 0,40 je gezeichnete Stammaktie (2018: € 0,60) bei 14.578.160 (Vorjahr 14.578.160) gezeichneten Aktien 5.831 8.747 IX. Aufstellung des Anteilsbesitzes Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG scroll Name der Gesellschaft Anteile in % Ergebnis 2018 in T€2 Eigenkapital 31.12.2018 in T€1 Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eolicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 -5 59 EER GbR, Worpswede7 28,60 0 100 EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor - WSB - GmbH, Bremerhaven4 100,00 162 186 Energiekontor Anlagen GmbH & Co. Offshore KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 1 Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -22 155 Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -15 303 Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 11 308 Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 66 320 Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 190 208 Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -96 4 Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -48 543 Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -4 Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 -1 Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -1 Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 3 Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 2 Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 9 Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -5 Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 -211 -201 Energiekontor Guardao GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -11 Energiekontor Guardao GmbH & Co. WP GU KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 8 -24 Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -15 -15 Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur III GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 513 37 Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven3,4 100,00 0 26 Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven4 100,00 44 150 Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 0 Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven5 97,90 -537 2.713 Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -259 1.033 Energiekontor Management 1 GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 4 Energiekontor Management GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 84 -71 Energiekontor Management Hagen 1 GmbH, Hagen4 100,00 0 4 Energiekontor Management Hagen GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 36 32 Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 34 Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven5 100,00 -250 -3.888 Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 13 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor NL B.V., Nijmegen, Niederlande 100,00 -278 -356 Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen4 100,00 -2 39 Energiekontor Ocean Wind GmbH & Co. Projektentwicklungs KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ocean Wind Verwaltungs GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 8 Energiekontor Offshore Anlagen GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 9 Energiekontor Offshore Bau GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 18 Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 29 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven5 100,00 -4 4.471 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven5 100,00 -3 2.187 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven5 100,00 3 2.442 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven5 100,00 -17 -1.294 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen5 100,00 0 -1.818 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5 88,52 209 -1.642 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Nordergründe KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 1 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 42 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven5 100,00 256 -4.399 Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 -274 1.280 Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 37 Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5 100,00 -91 -3.582 Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 46 Energiekontor Projekt 1 GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -8 Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 4 Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 25 Energiekontor Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -48 -48 Energiekontor Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 13 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 14 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 1 Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -6 Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -1 Energiekontor UK CO GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 199 4.627 Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven4 100,00 3 56 Energiekontor UK GL GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 44 Energiekontor UK HY 2 GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 0 Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -10 Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven5 100,00 5.969 2.785 Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -4 Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK LO GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 -185 10.945 Energiekontor UK NR GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 2 Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 5 Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK PI GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor UK WI EXT GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 7 Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -9 Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven5 100,00 802 555 Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 16 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven5 100,00 499 -722 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven5 100,00 171 -1.306 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven5 96,19 90 38 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen5 100,00 14 -618 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven5 100,00 91 -744 Energiekontor US Dakota WP 1 LLC, Dakota, USA 100,00 -64 -64 Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 -18 -18 Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 -65 -59 Energiekontor US Texas SP 1 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 2 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 -202 -202 Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 9 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 14 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -3 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 1 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -378 -1.320 Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -1.357 -5.254 Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -6 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen5 100,00 319 2.033 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen5 100,00 -249 -1.284 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen5 100,00 3 376 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP Langendorf KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven4 100,00 12 219 Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven5 51,32 327 574 Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen5 100,00 -919 -5.150 Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -11 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 329 851 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven5 100,00 0 13 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen5 100,00 82 1.076 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven5 100,00 -1 -146 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen5 100,00 -69 -760 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen5 100,00 -120 -1.897 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen5 100,00 172 -29 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 0 8 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven5 100,00 -34 -677 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen5 100,00 -81 -169 Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -470 47 Energiekontor Windregion GmbH, Hagen4 100,00 -3 -1 Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -2 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven5 100,00 -26 -105 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen5 100,00 -575 -6.033 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen5 100,00 -466 -1.767 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 -25 -104 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen5 100,00 -225 -1.737 Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -22 -135 Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -248 -856 Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 1 Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 0 Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -9 -9 Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Elstorf NDS WP ELS GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven5 100,00 501 1.604 Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 69 3 Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -8 0 Energiepark Jülich-Barmen-Merzenhausen WP JBM GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Karstädt SP KA GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -146 -334 Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Niederzier WP ST I GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -268 -247 Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Berlin KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Worms KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK CO GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK GA GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -4 Energiepark UK GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -877 -876 Energiepark UK OV GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK PE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK WI EXT GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -5 0 Energiepark UK WP HY II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 1 0 Energiepark Waldenrath WP HE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -153 -542 Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Waldfeucht WP SeBo II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark WP Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven6 50,00 0 0 Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 3 Windpark Flögeln GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -8 WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 0 Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven6 37,29 -93 177 Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven6 30,19 -35 -195 Netzanschluß Stadorf GbR, Cuxhaven6 50,00 0 1.064 1) Handelsrechtliches Eigenkapital 2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG 3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen 4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation) 7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity Bremen, 3. April 2019 Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Günter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Energiekontor AG, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Energiekontor AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, der mit dem Lagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und ― vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. 1. Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von € 110,2 Mio. ausgewiesen. Diese entfallen im Wesentlichen auf den Verkauf von Strom sowie auf die Errichtung von Wind- / Solarparks für Betreibergesellschaften. Damit ist dieser Bereich ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit. Da die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Errichtung von Wind- / Solarparks für Betreibergesellschaften mit der Fertigstellung und dem Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt erfolgt, handelt es sich im Rahmen unserer Prüfung um einen Sachverhalt von relevanter Bedeutung. Das Risiko für den Konzernabschluss Die Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit bedeutsamem Risiko wesentlich falscher Darstellungen einschließlich eines möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen, und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da für den Erstellungszeitpunkt und die Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) sowie den Entkonsolidierungszeitpunkt mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines verkauften Parks signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, den Ausweis des Vorratsvermögens und das Ergebnis. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns - aufbauend auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahresabschlussprüfungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gesellschaft - mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase der langfristigen Auftragsfertigung auseinandergesetzt. Dabei stand die Analyse der vertraglichen Grundlagen sowie von Vertragskonditionen vor dem Hintergrund der Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für sämtliche wesentlichen Transaktionen im Mittelpunkt. Bei den großen Projekten, die im letzten Quartal vor und dem ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag für eine Fertigstellung eingeplant sind, haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind, das heißt der Wind- / Solarpark fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde und (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind. Dabei stand die Analyse der diversen Anteilskaufverträge und Inbetrieb- und Abnahmeprotokolle im Mittelpunkt, um somit den Stichtag der Anteilsübertragung und damit die korrekte Umsatzrealisierung sicherzustellen. Verweis auf weitergehende Informationen Bezüglich der Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 3. "Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen". 2. Wertberichtigungen auf die im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks Wind- / Solarparks, bei denen am Projektende entschieden wird, diese nicht zu veräußern, werden zur Stromerzeugung in den Eigenbestand übernommen. In Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks stellt jeder Park für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Das Risiko für den Konzernabschluss Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Dieser erzielbare Betrag basiert auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge, anschließende Weiternutzung einschließlich Repowering, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Finanzierungskosten. Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren beinhaltet in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und / oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes einzelnen Windparks kann der beizulegende Zeitwert nicht aus Marktwerten abgeleitet werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Die geplanten Erlöse sind das Produkt aus verkauften Strommengen und dem Preis für eine Kilowattstunde (kWh). Dabei haben wir die Preise mit Vertragsunterlagen abgestimmt. Soweit die Laufzeit über das Vertragsende hinausgeht, haben wir die Preise - auch unter Berücksichtigung von einem möglichen Repowering - analytisch geprüft. Die Verkaufsmengen haben wir auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit der zugrunde liegenden Finanzierung geprüft. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und einzelne Projekte in Stichproben nachgerechnet. Unsere Rückfragen haben wir direkt mit der kaufmännischen Geschäftsführung diskutiert. Verweis auf weitergehende Informationen Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 8 "Wertminderungen auf Sachanlagen". 3. Rückstellungen für Abbruchkosten von Wind- / Solarparks Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 18. "Rückstellungen". Für den Rückbau und die Renaturierung von im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks werden Rückstellungen unter den langfristigen Verbindlichkeiten gebildet. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Das Risiko für den Konzernabschluss Die Berechnung der Rückstellungen umfasst eine Vielzahl von Annahmen, die unsicher sind und im Ermessen des Vorstands liegen. Dabei müssen die heute zu erwartenden Rückbau- und Renaturierungskosten geschätzt und unter Berücksichtigung von Inflation auf den aktuellen Bilanzstichtag abdiskontiert werden. Insbesondere die geschätzten Kosten können sich im Zeitablauf erheblich verändern. Entsprechende Anpassungen sind - mit Ausnahme der Diskontierungszinssätze - erfolgswirksam und können signifikante Ergebnisauswirkungen haben. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir prüfen die voraussichtlich zum Zeitpunkt des Abbaus der Windenergie- und Solaranlagen zu erwartenden Abbruchkosten auf Plausibilität und stimmen die angesetzten Gutachtenwerte mit der Einzelaufstellung ab. Abschließend überprüfen wir den verwendeten Abzinsungssatz inkl. berücksichtigter Inflationsrate und Credit Spread zur Risikoberücksichtigung, den korrekten Einbezug der Vorjahreswerte für die Veränderung im laufenden Geschäftsjahr, Veränderungen im Bestand der Wind- / Solarparks, sonstige Renaturierungskosten und das angesetzte voraussichtliche Jahr des Rückbaus sowie die rechnerische Richtigkeit. Verweis auf weitergehende Informationen Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 18 "Rückstellungen". Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeIiegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der Energiekontor AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Julian Wenninger. Stuttgart, den 3. April 2019 PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer Ralph Setzer, Wirtschaftsprüfer Bilanz (HGB) zum 31.12.2018 AKTIVA scroll Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2018 in € 31.12.2017 in T€ A. Anlagevermögen (1.) I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (1.1.) 623 1 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.2.) 133.452 131 III. Finanzanlagen (1.3.) 1. Anteile an verbundenen Unternehmen (1.3.1.) 54.926.779 53.364 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (1.3.2.) 28.810.496 29.134 3. Beteiligungen 54.297 54 83.791.572 82.552 B. Umlaufvermögen (2.) I. Vorräte (2.1.) 1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 16.946.081 13.329 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -40.000 -40 16.906.081 13.289 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2.2.) 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.870.467 790 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 25.622.321 29.299 3. Sonstige Vermögensgegenstände 541.636 7.179 28.034.423 37.268 III. Sonstige Wertpapiere 5.087.271 10.224 IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (2.3.) 45.123.069 35.799 C. Rechnungsabgrenzungsposten (2.4.) 5.184 19 Summe Aktiva 179.081.675 179.284 PASSIVA Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2018 in € 31.12.2017 in T€ A. Eigenkapital (3.) I. Ausgegebenes Kapital 1. Gezeichnetes Kapital (3.1.) 14.578.160 14.578 2. Nennbeträge / rechnerischer Wert zur Einziehung erworbener Aktien (3.2.) -29.920 -1 14.548.240 14.577 II. Kapitalrücklage (3.5.) 41.237.445 41.237 III. Gewinnrücklagen (3.6.) 1. Gesetzliche Rücklagen 15.000 15 2. Andere Gewinnrücklagen 38.847.071 39.221 38.862.071 39.236 IV. Bilanzgewinn (3.7.) 6.627.404 8.747 Summe Eigenkapital 101.275.160 103.797 B. Rückstellungen (4.) 1. Steuerrückstellungen 209.359 0 2. Sonstige Rückstellungen 3.360.512 2.488 3.569.871 2.488 C. Verbindlichkeiten (5., 6., 7.) 1. Anleihen 15.000.000 13.000 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 121 311 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 922.393 1.225 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.674.663 39.376 5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.603.789 6.849 59.200.965 60.450 D. Passive latente Steuern (8.) 15.035.679 12.549 Summe Passiva 179.081.675 179.284 Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) 01.01.2018-31.12.2018 scroll Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil IV. 2018 in € 2017 in T€ 1. Umsatzerlöse (1.) 17.913.375 24.662 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 3.616.645 1.799 3. Gesamtleistung 21.530.020 26.461 4. Sonstige betriebliche Erträge (2.) 170.800 1.154 5. Materialaufwand (3.) a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.816.181 11.063 6. Rohergebnis 15.884.639 16.551 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 9.923.260 9.099 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung €97.168 (Vj. T€94) 1.515.575 1.414 11.438.836 10.513 8. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 41.402 47 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (4.) 4.320.089 4.898 10. Erträge aus Beteiligungen davon von verbundenen Unternehmen €9.000.000 (Vj. T€9.997) (5.) 9.007.348 9.997 11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen (6.) 2.714.556 12.463 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon von verbundenen Unternehmen € 1.511.136 (Vj. T€ 149) (7.) 1.707.683 320 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon von verbundenen Unternehmen € 165.400 (Vj. T€277) (9.) 228.368 354 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (8.) 1.973.455 512 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen € 1.302.890 (Vj T€216) (9.) 2.528.723 1.549 16. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.240.089 22.167 17. Steuern vom Einkommen und Ertrag (10.) 2.614.240 6.654 18. Jahresüberschuss 6.625.849 15.513 19. Gewinnvortrag a) Gewinnvortrag vor Verwendung 8.746.896 14.694 b) Dividendenzahlungen -8.745.342 -11.670 c) Einstellungen in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung 0 -3.024 1.554 0 20. Einstellungen in Gewinnrücklagen 0 -6.766 21. Bilanzgewinn 6.627.404 8.747 Anhang zum Jahresabschluss nach HGB-Grundsätzen für das Geschäftsjahr 2018 der Energiekontor AG I. Grundlagen des Abschlusses Der Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20449 HB), wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Soweit anwendbar, wurden auch die am Bilanzstichtag gültigen Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) beachtet. Der Jahresabschluss der Energiekontor AG ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Jahresabschluss sowie im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€). Zahlen in tabellarischen Darstellungen werden jeweils exakt gerechnet und summiert, wodurch sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben können. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung Nachfolgend aufgeführte Grundsätze zur Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. 1. Gliederungsgrundsätze Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht - bzw. nur soweit gesetzlich zulässig - mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben, ebenso wie Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet; soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Nutzungsdauern betragen drei bis 13 Jahre. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert. Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft. Bei Anlagenzugängen im Laufe des Geschäftsjahres wird die Abschreibung pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs angesetzt. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen ausgewiesen. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden am Bilanzstichtag auf Finanzanlagen vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird. Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen. Sie werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit Ausleihungen unverzinslich oder niedrigverzinslich sind, werden sie mit dem Barwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wird an der Realisierung der Tilgungspläne gemessen. Wertaufholungen im Sach- und Finanzanlagevermögen werden durch gewinnerhöhende Zuschreibungen, höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, vorgenommen, soweit die wertmindernden Gründe für frühere Abschreibungen weggefallen sind. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert, Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag, unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert angesetzt. Forderungen, bei denen mit einem Zahlungseingang nach mehr als einem Jahr zu rechnen ist, werden abgezinst. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten im Eigenkapital verrechnet. In Höhe des Nennkapitals werden die Anschaffungskosten für die eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, soweit sie noch nicht eingezogen sind. Soweit eigene Anteile bereits eingezogen sind, haben sie das Nennkapital durch Saldierung verringert. Der die Höhe des Nennkapitals übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Anlagenspiegel 2018 scroll Anschaffungs - / Herstellungskosten in T€ 01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 256 0 0 256 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 231 43 0 274 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 62.074 5.451 1.753 65.773 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 29.603 2.363 2.849 29.118 3. Beteiligungen 54 1 0 54 91.731 7.815 4.602 94.945 Summe 92.219 7.858 4.602 95.475 scroll Abschreibungen in T€ 01.01.2018 Zugänge Umbuchungen Abgänge I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 255 0 0 0 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 100 41 0 0 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.711 1.973 162 0 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 469 0 -162 0 3. Beteiligungen 0 0 0 0 9.180 1.973 0 0 Summe 9.535 2.015 0 0 scroll Abschreibungen Buchwert in T€ 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 256 1 1 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 141 133 131 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.846 54.927 53.364 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 307 28.810 29.134 3. Beteiligungen 0 54 54 11.153 83.792 82.552 Summe 11.550 83.926 82.684 Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, wobei die künftigen zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend sind. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden. Soweit Abzinsungen erforderlich sind, erfolgen diese nach § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt, bei der Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden außerdem Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips behandelt. Aktive und passive latente Steuern sind nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Es erfolgt insoweit eine Saldierung der passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern, wobei steuerliche Verlustvorträge in die Bilanzierung der Iatenten Steuern einbezogen werden, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sein werden. Eine Abzinsung der Beträge erfolgt nicht. III. Erläuterungen zur Bilanz Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel (alle Angaben in T€) ersichtlich. 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Wert betrifft Softwaremodule. 1.2. Sachanlagen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vermögensgegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung. 1.3. Finanzanlagen 1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren in Höhe von T€ 1.973 vorzunehmen (Vorjahr T€ 350). Zuschreibungen (Wertaufholungen) erfolgten im Berichtsjahr in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 539). Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt unter Tz. VI. 1.3.2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, gegen die ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen deutsche Windparkbeteiligungsgesellschaften. Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 162). Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zuschreibungen auf Anteile oder Ausleihungen vorgenommen. Die Ausleihungen sind verzinslich und haben eine Laufzeit von bis zu 17 Jahren. 2. Umlaufvermögen 2.1. Vorräte Bei den Vorräten mit unfertigen Erzeugnissen und Leistungen im Gesamtumfang von T€ 16.906 (Vorjahr T€ 13.289) handelt es sich insbesondere um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte im Onshore-Bereich. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte gewinnmindernd aufgelöst. Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen. 2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich im Hinblick auf die Zusammensetzung nach Fristigkeiten wie folgt auf, wobei Laufzeiten von mehr als fünf Jahren nicht vorliegen. Ausgewiesen sind die gegen Dritte bestehenden Forderungen aus Planungs- und Vertriebsleistungen in Höhe von T€ 1.870 (Vorjahr T€ 790) sowie die gegen Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen aus Planungstätigkeit, Personalgestellung, Verwaltungserlösen sowie Ergebnisabführungen und Darlehensgewährungen in Höhe von T€ 25.622 (Vorjahr T€ 29.299). scroll 31.12.2018 31.12.2017 davon mit einer Restlaufzeit davon mit einer Restlaufzeit in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.870 1.870 0 790 790 0 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 25.622 22.272 3.351 29.299 28.546 753 davon aus Lieferungen und Leistungen 11.242 11.242 0 9.458 9.458 0 Sonstige Vermögensgegenstände 542 537 5 7.179 7.076 103 28.034 24.679 3.355 37.268 36.413 856 Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen hauptsächlich aus Steuer- und Darlehensforderungen. 2.3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Im Geschäfts- wie im Vorjahr wurden keine Guthaben bei Kreditinstituten mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten saldiert. Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 2.064) zur Besicherung von Verbindlichkeiten Dritter verpfändet. 2.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 5 (Vorjahr T€ 19) betreffen abgegrenzte Zins-, Miet- und Lizenzzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden, wirtschaftlich jedoch dem Folgejahr zuzurechnen sind. 3. Eigenkapital 3.1. Gezeichnetes Kapital Das eingetragene Grundkapital (Nennkapital) der Energiekontor AG am Bilanzstichtag entspricht dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 14.578 und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Im Berichtsjahr wurden weitere 29.035 Aktien (Vorjahr: 14.800 Aktien) zurückgekauft. Das Grundkapital der Energiekontor AG beträgt unverändert zum Vorjahr € 14.578.160,00 und ist in 14.578.160 (Vorjahr 14.578.160) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt. Unter Berücksichtigung der zurückgekauften, noch nicht eingezogenen Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag € 14.548.240,00 (Vorjahr € 14.577.275,00) und ist eingeteilt in 14.548.240 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00). 3.2. Nennbetrag zur Einziehung erworbener Anteile (eigene Anteile) Die Gesellschaft war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung, die zum 26. Mai 2015 endete, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 aufgehoben und neu gefasst. Hiernach wurde die Gesellschaft erneut gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 20. Mai 2020. Auf Grundlage dieses (nachstehend detailliert wiedergegebenen) sowie des vorangegangenen Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 29.035 Aktien (Vorjahr: 14.800 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Der auf die eigenen, noch nicht eingezogenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt zum Bilanzstichtag €29.920 (Vorjahr €885) und wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, da auch diese Anteile zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung erworben wurden. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wurde von den anderen Gewinnrücklagen abgesetzt. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen Wirtschaftsgütern, Forderungen, Rechten oder Know-how zu veräußern. Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. Diese Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Die vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien gelten bis zum 20. Mai 2020. 3.3. Genehmigtes Kapital Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 26. Mai 2016 hat unter Aufhebung des bis dahin genehmigten Kapitals ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 23. Mai 2021 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 7.326.580 neuen, auf den Inhaber lautenden Stamm- und / oder Vorzugsaktien mit oder ohne Stimmrecht gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 7.326.580,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ― soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; ― wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; ― wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. Von diesen Ermächtigungen wurde im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr kein Gebrauch gemacht. 3.4. Bedingtes Kapital und Aktienoptionsprogramm Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 28. Mai 2014 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Dieser Beschluss wurde am 1. Juli 2014 in das Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 konnten bis zum 31. Dezember 2018 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Die Aktienoptionen können erst vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen. Im Jahr 2014 hatte der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 11,02272 pro Aktie, die Wartezeit endete im Jahr 2018. Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine weiteren Bezugsrechte eingeräumt. Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 können bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Die Aktienoptionen können erst vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen. Im Geschäftsjahr wurden keine Bezugsrechte eingeräumt. 3.5. Kapitalrücklage Die zum Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage in Höhe von T€ 41.237 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agios. 3.6. Gewinnrücklagen Die gesetzliche Gewinnrücklage der Energiekontor AG beträgt unverändert T€ 15. Die anderen Gewinnrücklagen der Energiekontor AG haben sich wie folgt entwickelt: scroll in T€ 2018 2017 Stand am 01.01. 39.221 29.667 Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -374 -237 Teilweise Ergebnisverwendung 0 9.790 Stand am 31.12. 38.847 39.221 Die teilweise Ergebnisverwendung im Vorjahr über T€ 9.790 enthielt mit T€ 3.024 die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 und mit T€ 6.766 die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat vom 9. April 2018. 3.7. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn ergibt sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Stand 01.01. 8.747 14.694 Dividendenzahlung -8.745 -11.670 Einstellung in die Gewinnrücklage durch Hauptversammlung 0 -3.024 Jahresüberschuss 6.626 15.513 Einstellungen in die Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat 0 -6.766 Stand am 31.12. 6.627 8.747 4. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen enthalten die Rückstellung für die Körperschaftsteuer des laufenden Jahres, für die noch keine Steuerfestsetzung erfolgte. Die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Rückstellungsspiegel 2018 scroll in T€ 01.01.2018 Verbrauch 2018 Auflösung 2018 Zuführung 2018 31.12.2018 Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) 0 0 0 209 209 Sonstige Rückstellungen Projektbezogene Kosten 239 83 3 560 713 Prozesskosten 0 0 0 145 145 Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten 242 170 0 240 312 Geschäftsbericht 80 80 0 80 80 Aufsichtsratsvergütungen 70 70 0 90 90 Personalkosten (Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft, Erfolgsbeteiligungen) 1.756 1.618 1 1.719 1.857 Übrige 100 0 0 63 164 Sonstige Rückstellungen 2.488 2.022 3 2.898 3.361 Wie im Vorjahr beinhalten die Rückstellungen keine langfristigen Anteile. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich zu den Bilanzstichtagen nach Fristigkeiten wie folgt: scroll 31.12.2018 davon mit einer Restlaufzeit in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Anleihen 15.000 0 15.000 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 922 922 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.675 4.165 11.300 25.209 davon aus Lieferungen und Leistungen 271 271 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 2.604 2.604 0 0 davon aus Steuern 2.238 2.238 0 0 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 17 17 0 0 59.201 7.691 26.300 25.209 scroll 31.12.2017 davon mit einer Restlaufzeit in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Anleihen 13.000 7.000 6.000 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.225 1.225 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 39.376 6.034 10.621 22.720 davon aus Lieferungen und Leistungen 594 594 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 6.849 6.849 0 0 davon aus Steuern 5.134 5.134 0 0 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 32 32 0 0 60.449 21.108 16.621 22.720 Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine mit Kontokorrentguthaben besicherten Bankdarlehen mit den entsprechenden Guthabenkonten saldiert. Anleihen Im Jahr 2013 hatte die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1R029 eine in 7.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 7.000 ausgegeben, die in voller Höhe gezeichnet wurde. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 7 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe war vollumfänglich am 30. Juni 2018 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig und ist vollständig zurückgeführt. Die im Vorjahr unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit T€ 7.000 ausgewiesene Anleihe ist zum Bilanzstichtag daher nicht mehr bilanziert. Im Jahr 2015 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1611S eine weitere in 6.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,25 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 1. Januar 2021 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 6.000. Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 0). Das Gesamtvolumen der Anleihen valutiert zum Bilanzstichtag demnach in einem Umfang von T€ 15.000 (Vorjahr T€ 13.000). Die vorstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin. 6. Haftungsverhältnisse Am 31. Dezember 2018 bestanden befristete und unbefristete Bürgschaften der Energiekontor AG in Höhe von T€ 2.172 (Vorjahr T€ 2.274). Davon entfallen auf Bürgschaften zugunsten von konzernzugehörigen Gesellschaften T€879 (Vorjahr T€ 1.194). Wie in der Vergangenheit wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als gering eingeschätzt. Die Energiekontor AG bleibt in vier Fällen optional verpflichtet, Anteile an drei inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 10 Prozent und Anteile an einer ausländischen Windparkbetreibergesellschaft in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen. Im Falle der zukünftigen Ausübung der Option durch die Windparkbetreibergesellschaften erwachsen der Gesellschaft ggf. Auszahlungsverpflichtungen, die Ende des Jahres 2025 in Höhe von T€ 1.537 und in den Jahren nach 2028 in Höhe von T€ 2.449 fällig werden können. Angegeben sind jeweils die maximal fälligen Nominalwerte, deren heutiger Barwert entsprechend den Laufzeiten deutlich geringer ausfällt. Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet. Aus Kommanditbeteiligungen bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 171 Abs. 1 und ggf. nach 172 Abs. 4 HGB. Die Haftungsbeträge nach § 171 Abs. 1 HGB resultieren aus dem jeweiligen Unterschied zwischen der ins Handelsregister eingetragenen Hafteinlage einerseits und der darauf tatsächlich eingezahlten Einlage andererseits. Nachfolgende Übersicht zeigt die insoweit aus den Kommanditbeteiligungen bestehenden Haftungsverhältnisse. scroll Kommanditeinlagen in T€ laut Gesellschaftsvertrag ins Handelsregister eingetragen darauf eingezahlt Haftung i. S. d. § 171 HGB Gesamtbeträge 80.800 80.800 29.199 51.600 Gegenüber Tochter-Kapitalgesellschaften bestehen (nicht eingeforderte) Einzahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Einlagen in Höhe von T€ 17.152. Aufgrund der planmäßigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften ist mit einer Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen. Zum 31. Dezember 2018 bestehen Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabtretung von zwölf Anteilen an verbundenen Unternehmen (Vorjahr zwölf). Diese sind zum Stichtag mit einem Gesamtbuchwert von T€ 899 (Vorjahr T€ 899) im Finanzanlagevermögen bilanziert. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Bremen, Bremerhaven sowie die weiteren in- und ausländischen Niederlassungen und aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, Mobiliar und EDV-Hard- und Software. scroll in T€ 2019 2020 bis 2023 Aus Mietverträgen 430 295 Aus Wartungs- und Serviceverträgen 49 161 Aus Leasingverträgen 332 723 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 811 1.178 8. Passive latente Steuern Nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" sind aktive und passive latente Steuern auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere die unterschiedlichen Bewertungen der Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende latente Steueransätze: scroll 31.12.2018 31.12.2017 in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Bewertungsunterschiede Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen gegen Tochtergesellschaften 98 16.952 140 14.243 Verlustvorträge 1.818 0 1.553 0 Zwischensumme vor Saldierung 1.917 16.952 1.693 14.243 Saldierungsfähige Beträge -1.917 -1.917 -1.693 -1.693 Latente Steuern (nach Saldierung) 0 15.036 0 12.549 Hierfür wurden als zum Zeitpunkt der Auflösung zu erwartende Steuersätze für die Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) ein Satz von 15,8 Prozent (Vorjahr 14,0 Prozent) und für die Gewerbesteuer von 16,2 Prozent (Vorjahr 15,8 Prozent) angewandt. Zum Bilanzstichtag sind in die Bildung der vorstehend ausgewiesenen aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, mit deren Nutzung innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre zu rechnen ist, verrechenbare Verluste aus Tochtergesellschaften für die Körperschaftsteuer von T€ 11.490 eingeflossen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. 1. Umsatzerlöse Die Umsätze werden im Wesentlichen im Inland erbracht. Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus den Erlösen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen an Windparks, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung, der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Planungsleistungen zum Erhalt von Baugenehmigungen für Wind- und Solarparkprojekte sowie aus Buchführungserlösen und konzerninternen Erlösen für die Personalgestellung und Projektkoordination. scroll in T€ 2018 2017 Erlöse aus Errichtung, Planung, Vertrieb 12.728 19.313 Verwaltung, Personalgestellung 4.985 5.149 Buchführung 200 199 Erlöse 17.913 24.662 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Übrige betriebliche Erträge 83 83 Erträge aus Währungsumrechnungen 51 387 Versicherungsentschädigungen 34 25 Auflösung von Rückstellungen 3 83 Erträge aus Wertaufholungen im Finanzanlagevermögen (Zuschreibungen) 0 539 Fördermittel 0 38 Sonstige betriebliche Erträge 171 1.154 3. Materialaufwand Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Wind- und Solarparkprojektplanung (Gutachten, Planungskosten, öffentliche Gebühren usw.) betragen im Geschäftsjahr T€ 5.816 (Vorjahr T€ 11.063). 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungs- sowie Rechts- und Beratungskosten, projektbezogene Aufwendungen sowie Werbe- und ähnliche Kosten. scroll in T€ 2018 2017 Verwaltung und übrige Kosten 1.332 1.443 Rechts- und Beratungskosten 1.249 1.094 Vertriebskosten 693 1.322 Raumkosten 543 529 Projektbezogene Aufwendungen 229 215 Versicherungen, Gebühren, Beiträge 208 164 Reisekosten Arbeitnehmer 36 89 Aufwendungen aus Kursdifferenzen 31 41 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.320 4.898 5. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge resultieren aus Gewinnzuweisungen von Tochtergesellschaften der Energiekontor AG. 6. Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen Die Erträge resultieren aus der Ergebnisabführung der mit einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Gesellschaft verbundenen Tochtergesellschaft Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven. 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Hier sind die aus den langfristigen Ausleihungen an Tochtergesellschaften und ehemalige Tochtergesellschaften erzielten Zinserträge ausgewiesen. 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren im Berichtsjahr in Höhe von T€ 1.973 vorzunehmen (Vorjahr T€ 350). Auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Berichtsjahr Abschreibungen in Höhe von T€ 0 vorgenommen (Vorjahr T€ 162). 9. Zinsergebnis Das Zinsergebnis entwickelte sich wie folgt: scroll in T€ 2018 2017 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.708 320 davon von verbundenen Unternehmen 1.511 149 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 228 354 davon von verbundenen Unternehmen 165 277 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.529 -1.549 davon an verbundene Unternehmen -1.303 -216 Zinsergebnis -593 -875 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag Für das Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis eine Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) in Höhe von T€ 2.614 (Vorjahr T€ 6.654). Dieser Steueraufwand betrifft in Höhe von T€ 224 (Vorjahr T€ 1.539) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von T€ -96 (Vorjahr T€ 148) Steuerzahlungen für frühere Jahre. Der Gesamtaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2018 2017 Tatsächlicher Steueraufwand 128 1.687 Latenter Steueraufwand 2.486 4.968 Steueraufwand 2.614 6.654 V. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden bei der Energiekontor AG ohne Berücksichtigung der Auszubildenden im Jahresdurchschnitt 137 (Vorjahr 129) Angestellte beschäftigt. 2. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz 2.1. Vorstand Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres: ― Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg ― Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland ― Dipl.-Ing. Torben Möller, Ingenieur, Achim Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.064 (Vorjahr T€ 975). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 315 (Vorjahr T€ 355). Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. 2.2. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren: ― Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz) ― Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen ― Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr T€ 90 an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Wilkens und Lammers haben daneben Beraterverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen, die ein jährliches Honorar in Höhe von jeweils T€ 60 wie im Vorjahr vorsehen. 2.3. Beteiligungsbesitz der Organmitglieder Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2018 wie folgt an der AG beteiligt: scroll Funktion Name Aktien (Stück) Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Bodo Wilkens 3.759.835 Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Günter Lammers 3.752.474 2.4. Sonstiges Die Mitglieder von Organen der Energiekontor AG sowie alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Energiekontor AG beziehungsweise den verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und Geschäftsführer des Energiekontor-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen getätigt. Weder Organmitgliedern noch deren Angehörigen wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt. 3. Angaben zu Tochtergesellschaften Tz VI. des Anhangs enthält eine Aufstellung zu den Unternehmen, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Tochtergesellschaften bzw. verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB). 4. Honorar für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 105 (Vorjahr T€ 105) sowie für andere Bestätigungsleistungen T€ 2 (Vorjahr T€ 16). 5. Erklärung nach § 161 AktG Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2019 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht. 6. Offenlegung Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde am 25. Juni 2018 im Bundesanzeiger offengelegt. 7. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB verzichten die Tochtergesellschaften, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen. Die Energiekontor AG hat der Befreiung zugestimmt. Die befreiten Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss angeführt. 8. Nachtragsbericht Ende März 2019 konnte Energiekontor für den Windpark Waldfeucht (13,5 MW) die Finanzierungszusage und Kreditvalutierung und damit den Baubeginn erreichen. Somit hat Energiekontor im ersten Quartal 2019 mit dem britischen Windpark Withernwick II (8,2 MW) und den deutschen Windparks Bultensee (3,4 MW) und Waldfeucht insgesamt drei Windparks in der Errichtung, deren Inbetriebnahme in 2019 erfolgen soll. In Großbritannien hat das Projekt Overhill mit insgesamt 36 MW Leistung nach Einreichung mit optimierten Projektparametern im ersten Quartal 2019 die Genehmigung erhalten. Im Solarbereich nahmen die Projekte Gefrees (4,8 MWp) und Karstädt (3,8 MWp) erfolgreich an den Ausschreibungen im Februar und März 2019 der Bundesnetzagentur teil. Am 3. April teilte Energiekontor mit, dass ein erneutes Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von 300.000 Stück bzw. € 9.000.000 am 23. April 2019 beginnen wird. Dieses löst das aktuelle Aktienrückkaufprogramm, in dessen Rahmen bis zu 100.000 Stück zurückgekauft werden dürfen, ab. 9. Gewinnverwendungsvorschlag Aus dem Jahresüberschuss 2018 in Höhe von € 6.625.849,41 sowie dem Gewinnvortrag in Höhe von € 1.554,35 ergibt sich ein Bilanzgewinn der Energiekontor AG in Höhe von € 6.627.403,76. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 6.627.403,76 a) einen Betrag von € 5.831.264,00 zur Zahlung einer Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, b) einen Betrag in Höhe von € 796.139,76 in die Gewinnrücklagen einzustellen und c) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von € 0,40 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 14.578.160,00, eingeteilt in 14.578.160 Stückaktien. VI. Anteilsbesitz Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG scroll Name der Gesellschaft Anteile in % Ergebnis 2018 in T€2 Eigenkapital 31.12.2018 in T€1 Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 -5 59 EER GbR, Worpswede7 28,60 0 100 EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor - WSB - GmbH, Bremerhaven4 100,00 162 186 Energiekontor Anlagen GmbH & Co. Offshore KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 1 Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 11 Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -22-1 155 Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -15 303 Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 11 308 Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 66 320 Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 190 208 Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -96 4 Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -48 543 Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -4 Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 -1 Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -1 Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 3 Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 2 Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 9 Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -5 Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 -211 -201 Energiekontor Guardao GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -11 Energiekontor Guardao GmbH & Co. WP GU KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 8 -24 Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -15 -15 Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur III GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -1 0 Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 513 37 Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven3 ,4 100,00 0 26 Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven4 100,00 44 150 Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 0 Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven5 97,90 -537 2.713 Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -259 1.033 Energiekontor Management 1 GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 4 Energiekontor Management GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 84 -71 Energiekontor Management Hagen 1 GmbH, Hagen4 100,00 0 4 Energiekontor Management Hagen GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 36 32 Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 34 Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven5 100,00 -250 -3.888 Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 13 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor NL B.V., Nijmegen, Niederlande 100,00 -278 -356 Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen4 100,00 -2 39 Energiekontor Ocean Wind GmbH & Co. Projektentwicklungs KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ocean Wind Verwaltungs GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 8 Energiekontor Offshore Anlagen GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 9 Energiekontor Offshore Bau GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 18 Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 29 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven5 100,00 -4 4.471 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven5 100,00 -3 2.187 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven5 100,00 3 2.442 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven5 100,00 -17 -1.294 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen5 100,00 0 -1.818 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5 88,52 209 -1.642 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Nordergründe KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 1 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 42 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven5 100,00 256 -4.399 Energiekontor Portugal - Energia Eolica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 -274 1.280 Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 37 Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5 100,00 -91 -3.582 Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 46 Energiekontor Projekt 1 GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -8 Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 4 Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 25 Energiekontor Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -48 -48 Energiekontor Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 13 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 14 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 1 Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -6 Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -1 Energiekontor UK CO GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 199 4.627 Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven4 100,00 3 56 Energiekontor UK GL GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven4 100,00 1 44 Energiekontor UK HY 2 GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 0 Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -10 Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven5 100,00 5.969 2.785 Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -4 Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK LO GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 -185 10.945 Energiekontor UK NR GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 2 Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 5 Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor UK PI GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor UK WI EXT GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 7 Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -9 Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven5 100,00 802 555 Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 16 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven5 100,00 499 -722 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven5 100,00 171 -1.306 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven5 96,19 90 38 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen5 100,00 14 -618 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven5 100,00 91 -744 Energiekontor US Dakota WP 1 LLC, Dakota, USA 100,00 -64 -64 Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 -18 -18 Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 -65 -59 Energiekontor US Texas SP 1 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 2 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 -202 -202 Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 -181 -181 Energiekontor US Texas SP 9 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 14 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -3 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 1 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -378 -1.320 Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -1.357 -5.254 Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -6 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen5 100,00 319 2.033 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen5 100,00 -249 -1.284 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen5 100,00 3 376 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP Langendorf KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven4 100,00 12 219 Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven5 51,32 327 574 Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen5 100,00 -919 -5.150 Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -11 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 329 851 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven5 100,00 0 13 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen5 100,00 82 1.076 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven5 100,00 -1 -146 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen5 100,00 -69 -760 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen5 100,00 -120 -1.897 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen5 100,00 172 -29 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 0 8 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven5 100,00 -34 -677 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen5 100,00 -81 -169 Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -470 47 Energiekontor Windregion GmbH, Hagen4 100,00 -3 -1 Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -2 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven5 100,00 -26 -105 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen5 100,00 -575 -6.033 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen5 100,00 -466 -1.767 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5 100,00 -25 -104 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen5 100,00 -225 -1.737 Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -22 -135 Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -248 -856 Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven4 100,00 -3 10 Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 1 Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven4 100,00 0 0 Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -9 -9 Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Elstorf NDS WP ELS GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven5 100,00 501 1.604 Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 69 3 Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -8 0 Energiepark Jülich-Barmen-Merzenhausen WP JBM GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Karstädt SP KA GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -146 -334 Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Niederzier WP ST I GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -268 -247 Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Berlin KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Worms KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK CO GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK GA GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -4 Energiepark UK GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen5 100,00 -877 -876 Energiepark UK OV GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK PE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark UK WI EXT GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -5 0 Energiepark UK WP HY II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 1 0 Energiepark Waldenrath WP HE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 -153 -542 Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Waldfeucht WP SeBo II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark WP Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven6 50,00 0 0 Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven4 100,00 -1 3 Windpark Flögeln GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 -8 WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5 100,00 0 0 WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven4 100,00 -2 0 Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven6 37,29 -93 177 Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven6 30,19 -35 -195 Netzanschluß Stadorf GbR, Cuxhaven6 50,00 0 1.064 1) Handelsrechtliches Eigenkapital 2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG 3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen 4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation) 7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity Bremen, 3. April 2019 Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Günter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Energiekontor AG, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, der mit dem Konzernlagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 /2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. 1. Realisierung von Umsatzerlösen und Periodenabgrenzung In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von € 17,9 Mio. ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Honorare für Planungsleistungen, Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an Windparkbetreibergesellschaften sowie konzerninterne Erlöse für die Verwaltungstätigkeit und Personalgestellung. Das Risiko für den Jahresabschluss Wir sehen im Bereich der Planungsleistungen für Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung, das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen, und damit einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Planungshonorare an die Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften) erst abgerechnet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Planungsleistungen vertragsgemäß erbracht sind. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines zu früh oder zu spät abgerechneten Dienstleistungspakets signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das Ergebnis. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Kenntnissen über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in den verschiedenen Phasen des Projektmanagements auseinandergesetzt. Bei den großen Projekten haben wir bei einem Abrechnungszeitpunkt im letzten Quartal vor und dem ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind. Dabei wurden Projektierungs- und Finanzierungsverträge eingesehen, um den Stichtag der Leistungserbringung und damit die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung sicherzustellen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzerlöse und der Periodenabgrenzung ergeben. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III Punkt 2.1 im Anhang enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt. 2. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen Im Jahresabschluss der Energiekontor AG werden unter dem Posten "Finanzanlagen" Beteiligungen an über 250 verbundenen Unternehmen in Höhe von € 54,9 Mio. (entspricht 30,7 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die wesentlichen Buchwerte betreffen Betreibergesellschaften, deren wesentliches Vermögen und Schulden in Windkraftanlagen bzw. deren Finanzierung besteht. Das Risiko für den Jahresabschluss Anteile an verbundenen Unternehmen werden gemäß den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Die beizulegenden Werte werden im Rahmen von Impairment-Tests überprüft, die auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren basieren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge, anschließende Weiternutzung einschließlich Repowering, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Finanzierungskosten. Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung beinhaltet daher in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und / oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund, insbesondere aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Die geplanten Erlöse sind das Produkt aus verkauften Strommengen und dem Preis für eine Kilowattstunde (kWh). Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Preise mit Vertragsunterlagen abgestimmt. Soweit die Laufzeit über das Vertragsende hinausgeht, haben wir die Preise - auch unter Berücksichtigung von einem möglichen Repowering - analytisch geprüft. Die Verkaufsmengen haben wir auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit der zugrunde liegenden Finanzierung geprüft. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und für einzelne Beteiligungen in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung diskutiert. Verweis auf weitergehende Informationen Wir verweisen auf den Anhang, Abschnitt III. Punkt 1.3 "Finanzanlagen". 3. Bewertung Vorräte In dem Bilanzposten "Vorräte" sind unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von € 16,9 Mio. (entspricht 9,5 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte bestandsmindernd verbraucht. Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen. Das Risiko für den Jahresabschluss Wir sehen im Bereich der Bewertung von Vorräten das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung, aufgrund einer unzureichenden bzw. zu hohen Erfassung der Kosten auf die entsprechenden Projekte. Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann und erforderliche Abschreibungen nicht vorgenommen wurden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist vor dem Hintergrund häufiger regulatorischer Änderungen ermessensbehaftet und birgt deshalb Risiken in sich. Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße ermessensbehafteten Beurteilungen der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Wir haben uns mit dem Prozess der Erfassung von Zeiten auf die Projekte und deren Bewertung sowie der Erfassung von weiteren internen und externen Kosten auseinandergesetzt. Die einzelnen Projekte haben wir durch Einsicht in Unterlagen und Protokolle dahingehend geprüft, ob eine Realisierung geplant und realistisch ist oder ob Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für einzelne Projekte mit der kaufmännischen Leitung der Energiekontor AG besprochen. Wir haben ebenfalls sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats hinsichtlich möglicher Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf eingesehen. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III Punkt 2.1 im Anhang enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Energiekontor AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Julian Wenninger. Stuttgart, den 3. April 2019 PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer Ralph Setzer, Wirtschaftsprüfer IMPRESSUM Herausgeber Energiekontor AG Mary-Somerville-Straße 5 28359 Bremen Telefon: +49 421 3304 - 0 Telefax: +49 421 3304 - 444 [email protected] www.energiekontor.de Bildnachweis Thomas Kleiner, Bremen www.gfg-id.de Peter Alex, Energiekontor AG Konzept, Layout und Satz IR-ONE, Hamburg www.ir-one.de Druck Zertani Die Druck GmbH, Bremen www.zertani.de Hinweis zu Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA, Cashflow) Die in diesem Bericht verwendeten Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA sowie die Kennzahl Cashflow sind Beispiele sogenannter Pro-forma-Kennzahlen. Pro-forma-Kennzahlen sind nicht Bestandteil der nationalen Rechnungslegungsvorschriften, des HGB oder der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Da andere Unternehmen mangels Legaldefinitionen dieser Begriffe die von der Energiekontor-Gruppe dargestellten Pro-forma-Kennzahlen möglicherweise nicht auf die gleiche Weise berechnen, sind die Pro-forma-Angaben der Energiekontor-Gruppe nur eingeschränkt mit so oder ähnlich benannten Angaben anderer Unternehmen vergleichbar. Die in diesem Geschäftsbericht genannten Pro-forma-Kennzahlen sollten daher nicht isoliert als Alternative zum Betriebsergebnis, Jahresüberschuss, Konzernüberschuss oder sonstigen ausgewiesenen Kenngrößen der Energiekontor-Gruppe betrachtet werden. Disclaimer Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eingetretenen und in Zukunft eintretenden Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen. ENERGIEKONTOR AG Mary-Somerville-Straße 5 28359 Bremen Telefon: +49 421 3304 - 126 Telefax: +49 421 3304 - 444 [email protected] www.energiekontor.de

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