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elexxion AG AGM Information 2011

May 23, 2011

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 23 May 2011 15:40

elexxion AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2011 in in den Geschäftsräumen der elexxion AG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

elexxion AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

23.05.2011 / 15:40

elexxion AG

Radolfzell

– ISIN DE000A0KFKH0 –

Nachtrag zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der elexxion AG

Zu der für den

am Mittwoch, den 29. Juni 2011, um 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr)

in den Geschäftsräumen der elexxion AG,

Schützenstraße 84,

78315 Radolfzell,

einberufenen ordentlichen Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 18. Mai 2011, wird folgender Nachtrag zur Tagesordnung bekannt gemacht:

Ergänzung Tagesordnung

Als weiterer Tagesordnungspunkt wird bekannt gemacht:

6. Anzeige des Vorstands der Gesellschaft gemäß § 92 Absatz 1 AktG des Verlusts des hälftigen Grundkapitals

Der Vorstand zeigt hiermit den Aktionären der Gesellschaft an, dass im Zuge der Fertigstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 eine außerordentliche Abschreibung des Firmenwertes vorgenommen wurde, die dazu führt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht und das Vermögen der Gesellschaft nach Abzug der Verbindlichkeiten nicht mehr ausreicht, um den Betrag des hälftigen Grundkapitals zu decken.

Der Vorstand ist gemäß § 92 Absatz 1 AktG in diesem Fall verpflichtet, eine Hauptversammlung einzuberufen. Vor dem Hintergrund der ohnehin für den 29. Juni 2011 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung 2011 hat sich der Vorstand der elexxion entschlossen, kurzfristig im Rahmen eines Nachtrags zur Tagesordnung zu dieser ordentlichen Hauptversammlung die Verlustanzeige gemäß § 92 Absatz 1 AktG noch in die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung aufzunehmen und fristgerecht bekannt zu machen.

Der Vorstand wird in der Hauptversammlung am 29. Juni 2011 über die aktuelle Situation der Gesellschaft berichten.

Aufgrund der im Februar/März 2011 durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ist die Liquidität der Gesellschaft gegenwärtig gesichert und es besteht keine unmittelbare Finanzierungsnotwendigkeit.

*****

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, das heißt spätestens bis zum Mittwoch, den 22. Juni 2010, 24:00 Uhr, in Textform gemäß § 126b BGB und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der Anschrift c/o Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Telefax (07161) 969317, E-Mail: [email protected] zur Hauptversammlung angemeldet haben. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung nachzuweisen. Dazu ist gemäß § 23 Absatz 2 der Satzung der elexxion AG ein in Textform gemäß § 126b BGB und in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind schriftlich (§ 126 BGB), in Textform (§ 126b BGB), per Telefax oder E-Mail vorzunehmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

elexxion AG

Herrn Olaf Schäfer

Vorstand

Schützenstraße 84

78315 Radolfzell

Telefax: +49 (7732) 82299-77

E-Mail: [email protected]

Die vorstehende Regelung über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und ihren Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Aktienbestand

Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2011 hat die elexxion AG insgesamt 6.606.210 Stammaktien, die alle stimmberechtigt sind, ausgegeben.

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den Zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am eingetragenen Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist an die folgende Adresse

elexxion AG

Herrn Olaf Schäfer

Vorstand

Schützenstraße 84

78315 Radolfzell

Telefax: +49 (7732) 82299-77

E-Mail: [email protected]

zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, das heißt spätestens bis zum Samstag, den 4. Juni 2011, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl des Aufsichtsrats sind ausschließlich zu richten an:

elexxion AG

Herrn Olaf Schäfer

Vorstand

Schützenstraße 84

78315 Radolfzell

Telefax: +49 (7732) 82299-77

E-Mail: [email protected]

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens Dienstag, den 14. Juni 2011, 24:00 Uhr eingegangen sind, werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, unter der Internetadresse www.elexxion.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Einsichtnahme in Unterlagen

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der elexxion AG, Schützenstraße 84, 78315 Radolfzell, zur Einsicht der Aktionäre aus und können im Internet unter www.elexxion.de eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unentgeltlich und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen:

zu Tagesordnungspunkt 1:

* Jahresabschluss nebst Lagebericht der elexxion AG zum 31. Dezember 2011
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

zu Tagesordnungspunkt 5:

* Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Absatz 2 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG

Freiwilligkeitsvorbehalt

Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Angesichts der Größe der Gesellschaft und ihrer finanziellen Möglichkeiten behält es sich die Gesellschaft vor, in ihrem Ermessen die gesetzlichen Bestimmungen freiwillig anzuwenden, deren Einhaltung nach dem Aktiengesetz zwingend nur für börsennotierte Gesellschaften vorgeschrieben ist.

Radolfzell, im Mai 2011

elexxion AG

Der Vorstand