Annual Report • Dec 2, 2021
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Download Source FileEisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach L A G E B E R I C H T für das Geschäftsjahr 2020/2021 Grundlagen Satzungsgemäßer Gegenstand der Unternehmensaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG sind der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die Eisen, Stahl sowie andere Metalle und Werkstoffe herstellen und verarbeiten. Auf dieser Basis fungiert die Gesellschaft ausschließlich als Holding und hält Anteile an zwei Gesellschaften des thyssenkrupp Konzerns, nämlich der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Rasselstein Verwaltungs GmbH selbst fungiert im Wesentlichen als Holding des Beteiligungskreises Rasselstein, dessen Hauptaufgabe in der Erzeugung und dem Vertrieb von Weißblechprodukten des thyssenkrupp Konzerns besteht. Die thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH hat ausschließlich eine Holdingfunktion für den Beteiligungskreis Electrical Steel, in dem in erster Linie Elektrobanderzeugnisse erzeugt und vertrieben werden. Geschäftsverlauf und Lage/Wirtschaftsbericht Gesellschaftsrechtliche und gesellschaftsstrukturelle Veränderungen In den Beteiligungskreisen Rasselstein und Electrical Steel gab es im Berichtsjahr keine gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsstrukturellen Veränderungen. Markt Die Weltwirtschaft war im Geschäftsjahr 2020/21 weiterhin stark durch den Verlauf der COVID- 19-Pandemie geprägt. Die in den Vorjahren bestimmenden handelspolitischen Themen in den Beziehungen der großen Wirtschaftsmächte USA, China, Russland und der Europäischen Union spielten daher eine untergeordnete Rolle. In der ersten Phase der Pandemie im 1. Halbjahr 2020 waren in vielen Regionen der Welt harte Lockdowns angeordnet und damit auch die wirtschaftlichen Aktivitäten stark gedrosselt worden. Ab Herbst 2020 belebte sich dann die weltweite Konjunktur überraschend schnell und deutlich. Nachdem die meisten Akteure der Schwer- und Grundstoffindustrie in der Krise notgedrungen ihre Lagerbestände reduziert hatten, hatten sie nun teilweise große Probleme bei der termingerechten Beschaffung der für die Produktion notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Zunächst stiegen die zuvor stark eingebrochenen Preise für Öl und Eisenerz erheblich. Spätestens ab dem Beginn des Jahres 2021 war dann die Stahlknappheit so massiv geworden, dass auch die Preise für Stahlprodukte von Woche zu Woche nach oben schossen. Aufgrund der zweiten und dritten Pandemiewelle und einiger Sonderereignisse, wie z.B. einer längeren Blockade des Suezkanals, kam es darüber hinaus zu weiteren spürbaren Störungen in den globalen Versorgungs- und Logistikketten. Insgesamt stiegen daher die Preise für Rohstoffe, für Vorprodukte der Industrie sowie für Energien auf breiter Front stark an. Erhebliche Engpässe bei Elektronikbauteilen und Speicherchips führten dann etwa ab dem Frühjahr 2021 trotz hoher Endkundennachfrage zu merklichen Produktionsreduzierungen im Maschinenbau sowie in der Automobilindustrie. Hinzu kamen etwas später massive Materialengpässe in der Baubranche. In Summe führte dies zu deutlich zunehmenden Teuerungsraten; so stieg beispielsweise bereits im Juni 2021 die Inflationsrate in den USA auf 5,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die geschilderte Entwicklung prägte auch das Geschäft der weltweiten Stahlindustrie in erheblicher Weise. Die während des ersten Lockdowns stark gedrosselte Hochofen-, Stahlwerks- und Walzstraßenproduktion konnte nur Zug um Zug wieder hochgefahren werden. Die ab Herbst 2020 sprunghaft steigende Nachfrage seitens der industriellen Abnehmer, insbesondere der Automobilindustrie, ließ sich daher nicht ausreichend begleiten. Für die Kunden der Stahlindustrie entstanden dadurch zum Teil gravierende Vormaterialengpässe und Lieferterminverzögerungen, die das gesamte Geschäftsjahr 2020/21 anhielten. Das Preis- niveau für Stahlerzeugnisse explodierte dadurch förmlich, sodass sich die Wirtschaftlichkeit der Werke – trotz der stark angestiegenen Rohstoff- und Energiekosten – zunehmend verbesserte. Diese Entwicklung zeigte sich in der Tendenz auch in den Märkten des Beteiligungskreises Rasselstein. Weltweit lag die Marktnachfrage in 2020/21 merklich über dem Vorjahresniveau. Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH konnte daher im Herbst 2020 für die neuen Jahres- und Halbjahresverträge deutliche Preiserhöhungen erzielen, die sich allerdings aufgrund der darauf folgenden extremen Kostensteigerungen, insbesondere für Warmbreitband und Energien, als letztlich völlig unzureichend erwiesen. Hinzu kamen wiederum Produktionsverluste im Weißblechwerk in Andernach. In Summe konnte die Versandmenge Weißblech des Vorjahres im Berichtsjahr dennoch leicht gesteigert werden. Im Beteiligungskreis Electrical Steel haben im Geschäftsjahr 2020/21 sowohl qualitative Verbesserungen, gestiegene Absatzmengen und höhere Erlöse zu einer deutlich besseren Geschäftsentwicklung beigetragen. Bei nicht kornorientiertem Elektroband (NGO) der thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd. wurde der Absatz zugunsten des GO-Materials weiter reduziert und ist nun eingestellt. Absatz und Umsatz Aufgrund der Holdingfunktion der EHW AG und somit mangels eigener operativer Tätigkeit wird folgend die Entwicklung von Absatz- und Umsatz für die beiden Beteiligungskreise dargestellt: Insgesamt stiegen die summierten Absatz- und Umsatzwerte der Beteiligungskreise im Vergleich zum Vorjahr. Die Absatzmengen erhöhten sich um 29 Tt oder rund 2 % und die Umsatzerlöse stiegen um insgesamt 175 Mio. € auf 1,778 Mrd. €. Umsatzerlöse nach Beteiligungskreisen (in Mio. Euro€) 2019/20 2020/21 Veränderung Rasselstein Electrical Steel Summe 1.361 242 1.445 333 +84 +91 1.603 1.778 +175 Absatz nach Beteiligungskreisen 2019/20 Tt 2020/21 Tt Veränderung Tt % Rasselstein Electrical Steel - KO 1.407 1.416 +9 +1 139 12 169 2 +30 -10 +22 -83 +13 +2 - NO - Summe 151 171 1.587 +20 +29 1.558 Die Lieferungen im Inland sowie in die Drittländer konnten im Geschäftsjahr 2020/21 gesteigert werden; die Lieferungen in die übrige EU lagen auf Vorjahresniveau. Absatz nach Regionen (in 1.000 t) 2018/19 372 2019/20 350 2020/21 371 Deutschland Übrige EU Summe EU Drittland 632 1.004 619 597 594 947 965 611 622 GESAMT 1.623 1.558 1.587 Investitionen und Abschreibungen Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden bei den EHW-Beteiligungen Investitionen von insgesamt 54 Mio. € vorgenommen, davon entfielen 44 Mio. € auf den Beteiligungskreis Rasselstein und 10 Mio. € auf den Beteiligungskreis Electrical Steel. Damit ergab sich gegenüber dem Vorjahr (47 Mio. €) ein Anstieg der Investitionen von 7 Mio. €. Die in den Gesellschaften beider Beteiligungskreise durchgeführten Investitionen dienten im Wesentlichen der Aufrechterhaltung der Produktionsprozesse (u. a. Umbau der Veredlungs- anlagen auf chromfreie Passivierung und Bau der neuen Veredlungsanlage 13 in Andernach sowie die Vielzonenkühlung am Walzgerüst bei Electrical Steel). Den Investitionen standen insgesamt Abschreibungen in Höhe von 35 Mio. € gegenüber, wobei 22 Mio. € auf den Beteiligungskreis Rasselstein und 13 Mio. € auf den Beteiligungskreis Electrical Steel entfielen. Belegschaft Die Anzahl der bei der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihren Beteiligungsgesellschaften Beschäftigten sank im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2020/21 von 3.875 auf 3.824 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Belegschaft der Beteiligungsgesellschaften im Durchschnitt 2018/19 3.400 514 2019/20 2020/21 3.340 484 Deutschland Indien 3.368 507 Gesamt 3.914 3.875 3.824 Die Eisen- und Hüttenwerke AG selbst hat im Geschäftsjahr 2020/21 wie im Vorjahr im Durchschnitt zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt. Ertragslage Die Beteiligungsergebnisse der Eisen- und Hüttenwerke AG stellen die zentralen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft dar. Daher wird im Folgenden insbesondere auf diese Erfolgsfaktoren eingegangen. Die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften wurden von diesen aufgrund der zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungsgesellschaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits weiterhin bestehenden Gewinnabführungsverträge an die thyssenkrupp Steel Europe AG abgeführt. In den Gewinnabführungsverträgen ist jeweils geregelt, dass die Eisen- und Hüttenwerke AG über eine feste Ausgleichszahlung hinaus eine variable Ausgleichszahlung erhält, sofern die anteilige Ausschüttung, ermittelt auf Basis der Anteile an den Gesellschaften, höher als die feste Ausgleichszahlung ist. Die feste Ausgleichszahlung wird dabei auf die variable Ausgleichszahlung angerechnet. Sofern die anteilige Ausschüttung geringer als die feste Ausgleichszahlung ausfällt, kommt es zu einem „negativen Anrechnungsanspruch“, der in den Folgejahren mit positiven variablen Ausgleichszahlungsansprüchen vor deren Ausschüttung zu verrechnen ist. Für das Geschäftsjahr 2020/21 betrug die Ausgleichszahlung, die die Rasselstein Verwaltungs GmbH betrifft, 7.639.000,00 € (Vorjahr: 7.639.000,00 €), was der festen Ausgleichszahlung entspricht. Das Ergebnis der thyssenkrupp Rasselstein GmbH sank aufgrund der insbesondere in den Bereichen Warmband und Energien sehr stark gestiegenen Kosten, die nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden konnten, erheblich. Entgegen der Prognose im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019/20 wurde das Vorjahresergebnis massiv unterschritten. Zum 30.09.2021 bestehen nun auf zukünftige Ausgleichszahlungen anrechenbare Verluste von 45,3 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €). Auch für die thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH entfällt wie im Vorjahr die variable Ausgleichszahlung. Aufgrund der besseren Produktqualität, der Mehrmenge im Versand und der höheren Erlöse am Markt ist die Entwicklung positiver als im Vorjahr verlaufen, jedoch musste, wie im Lagebericht des letzten Jahres prognostiziert, ein negatives Jahresergebnis realisiert werden. Die Eisen- und Hüttenwerke AG erhielt daher wie im Vorjahr ausschließlich die feste Ausgleichszahlung in Höhe von 498.000,00 €. Zum 30.09.2021 bestehen nun auf zukünftige Ausgleichszahlungen anrechenbare Verluste von 71,6 Mio. € (Vorjahr: 65,3 Mio. €). Die von der thyssenkrupp Steel Europe AG erhaltenen Ausgleichszahlungen von insgesamt 8,1 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €) werden wie in den Vorjahren als Beteiligungsergebnis ausgewiesen. Insgesamt entsprach damit das Beteiligungsergebnis der ursprünglichen Erwartung aus dem Geschäftsbericht 2019/20. Jahresergebnis von EHW (vor Gewinnabführung) (vereinnahmtes Ergebnis/ Ausgleichszahlung) 2019/20 2020/21 Mio. € -75,9 2019/20 Mio. € 7,6 2020/21 Mio. € 7,6 Mio. € Rasselstein Verwaltungs GmbH 3,1 thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH -82,5 -15,4 0,5 8,1 0,5 8,1 Summe Ausgleichszahlungen Die Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG entsprachen mit 144 T€ dem Vorjahresniveau. Das Zinsergebnis fiel im Geschäftsjahr 2020/21 gegenüber dem Vorjahr um 49 T€ auf 183 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 492 T€ auf 466 T€ gesunken und der Personalaufwand erhöhte sich um 38 T€ auf 657 T€. Insgesamt ergab sich im Berichtsjahr ein „Eigenergebnis vor Steuern“ von -796 T€ (Vorjahr: -1.672 T€). Das im Vorjahresvergleich deutlich verbesserte „Eigenergebnis vor Steuern“ resultiert im Wesentlichen daraus, dass der Beteiligungsbuchwert der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH im Vorjahr um 1.000 T€ abgeschrieben wurde. Im Geschäftsjahr 2020/21 hat sich kein weiterer Wertberichtigungsbedarf ergeben. Der Jahresüberschuss beträgt 7,3 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von rund 16 T€ (Vorjahr: 78 T€) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 7,4 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio. €). Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum 30.09.2020 um 3.260 T€ auf 103,3 Mio. € verringert. Auf der Aktivseite haben sich die Finanzanlagen durch die neuen Festgeldanlagen um 10 Mio. € erhöht. Darin enthalten sind die Rückzahlung einer fälligen Festgeldanlage von 10 Mio. € sowie zwei neue Festgeldanlagen in Höhe von insgesamt 20 Mio. €. Im Gegenzug sanken die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund des geringeren Tagesgeldkontos (Verrechnungskonto innerhalb des Konzern Cash Poolings) um 13,3 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch die Dividendenausschüttung im März 2021 (10,6 Mio. €), die Festgeldanlage (in Summe 10 Mio. €) sowie die Vereinnahmung der festen Ausgleichszahlungen für das Geschäftsjahr 2019/2020 (8,1 Mio. €) Auf der Passivseite führte hauptsächlich die Dividendenausschüttung im März 2021 (10,6 Mio. €) zu einer Verringerung des Eigenkapitals, gegenläufig hat das Ergebnis des Berichtsjahres das Eigenkapital um 7,3 Mio. € erhöht. Insgesamt hat sich dadurch eine Verringerung des Eigenkapitals um 3,2 Mio. € ergeben. Die Eigenkapitalquote liegt weiterhin mit 97,4 % auf Vorjahresniveau. Die Buchwerte der Beteiligungen wurden zum 30. September 2021 erneut überprüft; dabei ergab sich kein Abwertungsbedarf (Vorjahr: 1,0 Mio. € auf die Beteiligung thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH). Die Eisen- und Hüttenwerke AG war im Berichtsjahr in das Cash Pooling des thyssenkrupp Konzerns eingebunden. Die wichtigsten liquiden Veränderungen im Geschäftsjahr 2020/21 ergaben sich aus den Auszahlungen bzw. Einzahlungen in Zusammenhang mit den Festgeldanlagen, wobei sich betragsmäßig in Summe eine Auszahlung in Höhe von insgesamt 10 Mio. € ergeben hat, aus Einzahlungen aufgrund der von der thyssenkrupp Steel Europe AG zu leistenden Ausgleichs- zahlungen von insgesamt 8,1 Mio. € sowie aus Auszahlungen für die Dividendenausschüttung im März 2021 über insgesamt 10,6 Mio. €. Während der Cashflow aus der Investitionstätigkeit im Wesentlichen durch die Auszahlungen bzw. Einzahlungen betreffend die Festgeldanlagen, die Einzahlungen in Zusammenhang mit dem Tagesgeldkonto sowie die erhaltenen Aus- gleichszahlungen geprägt wurde, sind dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen für Dividenden zuzurechnen. Im Übrigen wird auf die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020/21 verwiesen. Die Liquidität der Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2020/21 gesichert. Forschung und Entwicklung Für Forschung und Entwicklung wurden in den Beteiligungskreisen im Geschäftsjahr insgesamt 10 Mio. € ausgegeben; davon entfielen 6 Mio. € auf die thyssenkrupp Rasselstein GmbH und 4 Mio. € auf die thyssenkrupp Electrical Steel GmbH. Im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten standen dabei insbesondere Optimierungen der Herstellungsprozesse und Beschichtungen sowie Produktneuentwicklungen. Risikofrüherkennung/Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Der Vorstand ist gemäß § 91 Absatz 2 AktG verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, mittels dessen die Früherkennung von Entwicklungen möglich ist, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Das im Hinblick auf diese Anforderungen eingerichtete Frühwarnsystem gewährleistet das frühzeitige Erkennen sowie die Kommunikation von bestandsgefährdenden Risiken. Es ist somit geeignet, dem Vorstand die rechtzeitige Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Risikosteuerung zu ermöglichen. Regelmäßige Anpassungen des Frühwarnsystems an sich ändernde Geschäftsprozesse und Risiken sind auch für die Zukunft sichergestellt. Für die Eisen- und Hüttenwerke AG ergeben sich die wesentlichen Risiken aus ihren Beteili- gungen. Aus diesem Grunde informiert sich der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG regel- mäßig über die Entwicklung der dort erkennbaren Risiken, über die Ergebnisse von internen Revisionsprüfungen sowie über die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme. Standardmäßig wird in jeder Vorstandssitzung über wesentliche Vorgänge, die das Risikomanagement, das Interne Kontroll- und/oder das interne Revisionssystem bei der Eisen- und Hüttenwerke AG sowie ihren Beteiligungsgesellschaften betreffen, berichtet. Insbesondere haben externe Faktoren, wie die Wettbewerbsintensität auf den Absatzmärkten, die Situation auf den Rohstoffmärkten, die konjunkturellen Entwicklungen in den endverbraucher- und investitionsgüternahen Märkten und letztlich auch durch hoheitliche Entscheidungen geprägte Veränderungen von Rahmenbedingungen der Produktions- und Absatzprozesse erheblichen Einfluss auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung bei den Beteiligungsunternehmen und werden damit auch weiterhin im Fokus der Eisen- und Hüttenwerke AG stehen. Ein erhebliches Risiko im Beteiligungskreis Rasselstein ist dabei das drohende Verbot des Einsatzes von Chrom 6 im Produktionsprozess. Der Status hierzu ist wie folgt: Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH setzt Chrom 6 einerseits umfassend zur Passivierung der Bandoberflächen und andererseits für das Teilsegment der spezialoberflächenverchromten Produkte in ihren Produktionsverfahren ein und ist damit unmittelbar von diesem Verbot betroffen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 betreffend die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-Verordnung) ist der Einsatz von Chrom 6 in der industriellen Produktion seit dem 21. September 2017 verboten, außer man erhält eine Zulassung zur Weiterverwendung über diesen Zeitpunkt hinaus (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Da unsere Tochtergesellschaft thyssenkrupp Rasselstein GmbH Chrom 6 einerseits umfassend zur Passivierung der Bandoberflächen und andererseits für das Teilsegment der spezialober- flächenverchromten Produkte in ihren Produktionsverfahren einsetzt, ist sie unmittelbar von dem Verbot, das aus Sicht von thyssenkrupp Rasselstein GmbH ein erhebliches Risiko darstellt, betroffen. Die thyssenkrupp Steel Europe AG als Lieferant des Vormaterials ist mittelbar betroffen. Um den Anforderungen der Verordnung zu entsprechen, entwickelt die thyssenkrupp Rasselstein GmbH chrom-6-freie Produktionsverfahren; dabei wurden im Geschäftsjahr 2020/21 weiterhin gute Fortschritte erzielt. Um ausreichend Zeit für die Entwicklung und Tests dieser neuen Produktionsverfahren zu haben, wurden aus risikominimierenden Erwägungen heraus frühzeitig eigene Fristverlängerungsanträge bei der ECHA (European Chemicals Agency) eingereicht. Die Weiterverwendung von Chrom 6 für Passivierungszwecke wurde antragskonform bis 21.10.2027 bzw. für spezialverchromte Produkte bis 31.12.2028 genehmigt. Die Zulassungserteilung wurde am 28.10.2020 unter der Nummer C (2020) 7104 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Risiken durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Gesellschaft werden weiterhin als gering eingeschätzt. Die bisher durch Bund, Länder und Kommunen angeordneten Pandemiemaßnahmen haben die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft und der Beteiligung Rasselstein, u.a. aufgrund der hohen Systemrelevanz von Verpackungsblech für die Lebensmittelindustrie, nicht in nennenswerter Form beeinträchtigt. Im Beteiligungskreis Electrical Steel werden die Risiken durch die Corona-Pandemie und die Risiken eines einher- gehenden Lockdowns ebenfalls als derzeit gering eingeschätzt. Größtes Risiko sind Corona- Fälle und Quarantäneregelungen in der Belegschaft und damit einhergehende Störungen im Betriebsablauf. Die Auswirkungen von eintretenden Risiken bei den Beteiligungsgesellschaften auf die Eisen- und Hüttenwerke AG sind allerdings während der Geltungsdauer der bestehenden Gewinnab- führungsverträge zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungs- gesellschaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits begrenzt, da in diesen feste Ausgleichszahlungen festgelegt sind, die die thyssenkrupp Steel Europe AG an die Eisen- und Hüttenwerke AG zu leisten hat. Für jeden der Gewinnabführungsverträge gilt, dass er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um ein Jahr verlängert, falls er nicht von einer Vertragspartei sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird. Chancen der Beteiligungsgesellschaften ergeben sich im Wesentlichen aus den Umsetzungen der geplanten und eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Strategieprogramm 20-30 im Segment Steel des thyssenkrupp Konzerns. Hierzu gehören die technologische Entwicklung von hochwertigen Produkten und Investitionen in beiden Beteiligungskreisen sowie die Fortführung der Sanierungsmaßnahmen im Beteiligungskreis Electrical Steel. Abschließend ist festzuhalten, dass es nach Schluss des Geschäftsjahres 2020/21 keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung gab; ferner ist darauf hinzuweisen, dass weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen. Angaben nach § 289a Absatz 2 HGB Die Gesamtbezüge der Vorstände bestanden im Berichtsjahr aus einem fixen und einem variablen Anteil. An Aufsichtsratsmitglieder werden nur Vergütungen gezahlt, soweit sie nicht Mitarbeiter des thyssenkrupp Konzerns sind. Weitere Einzelheiten sind nachfolgend dargestellt: Vergütung für die Organe/Vergütungsbericht Über die Vergütung des Aufsichtsrats entscheidet gemäß der Satzung der Gesellschaft die Hauptversammlung (Ziffer 5.4.6). Soweit eine Vergütung gezahlt wurde, erhielten für das Geschäftsjahr 2020/21 Herr Dr. Bscher als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 18.000 € und Herr de Maizière 9.000 €. Über die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung befindet der Aufsichtsrat der Gesell- schaft in seiner Gesamtheit aufgrund des Vorschlags des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem Fixum, die erfolgsbezogenen Komponenten aus einer erfolgsabhängigen Tantieme, über deren Höhe der Aufsichtsrat jährlich neu entscheidet. Soweit variable Vergütungsbestandteile Teil der Gesamtvergütung sind, hat der Aufsichtsrat einem Aktien-Deferral bei der variablen Vorstandsvergütung zugestimmt. Demgemäß wird ein Teil der variablen Vergütung unmittelbar nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt, der verbleibende Teil wird über einen Zeitraum von drei Jahren in virtuellen EHW-Aktien angelegt. Nach Ablauf von drei Jahren wird der Wert der virtuellen Aktien durch Multiplikation mit dem Dreimonats-Durchschnittskurs der EHW Aktie über den jeweiligen Zeitraum eines Geschäftsjahres (01.07.-30.09) bestimmt. Hierbei werden auch die über den dreijährigen Performancezeitraum gewährten Dividenden zusätzlich berücksichtigt. Insgesamt ist die sich so ergebende Auszahlung auf das Zweifache des angelegten Betrages begrenzt. Ein Anspruch auf eine Mindestauszahlung besteht nicht. Auf diese Weise wird den gesetzlichen Anforderungen des § 87 Abs. 1, Satz 2 und 3 AktG hinsichtlich der Schaffung einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage für den variablen Vergütungsbestandteil entsprochen. Die Umsetzung des Aktien-Deferrals erfolgte auf der Grundlage einer entsprechenden Beschlussfassung des Aufsichtsrates bereits zum 01.10.2016. Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung bilden u.a. die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, sowie der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Das Vergütungssystem entspricht im Übrigen den Erfordernissen aus § 87a AktG und wurde von der Hauptversammlung am 19.03.2021 gemäß § 120a AktG gebilligt. Fixum: Das aktuelle Fixum beträgt je Vorstandsmitglied 60.000 € pro Jahr. Tantieme: Die Tantieme für das Geschäftsjahr 2020/21 beläuft sich auf 50.000 € je Vorstandsmitglied. Von diesem Betrag werden 45 % an die Vorstandsmitglieder direkt ausgezahlt, die restlichen 55 % wurden auf Basis des vorbeschriebenen Aktien-Deferrals in virtuellen EHW-Aktien angelegt. Der Ausweis der Vergütung des Vorstands in individualisierter Form erfolgt für das Geschäftsjahr 2020/21 auf Grundlage der im Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 empfohlenen einheitlichen Mustertabellen (für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG gilt die Übergangsvorschrift gem. Art. 26j Abs. 2 S. 1 EGAktG): Gewährte Zuwendungen Dr. Biele Giovanakis ordentliches Vorstandsmitglied Eintritt: 1. März 2011 ordentliches Vorstandsmitglied Eintritt: 28. Oktober 2019 GJ2019/20 58.500 € 0 € GJ2020/21 60.000 € 0 € Minimumwert Maximumwert GJ2019/20 54.370 € 0 € GJ2020/21 60.000 € 0 € Minimumwert Maximumwert Festvergütung 60.000 € 0 € 60.000 € 0 € 60.000 € 0 € 60.000 € 0 € Nebenleistungen Summe 58.500 € 22.500 € 60.000 € 22.500 € 60.000 € 10.000 € 60.000 € 35.000 € 54.370 € 20.951 € 60.000 € 22.500 € 60.000 € 10.000 € 60.000 € 35.000 € Einjährige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Tantieme (bar) Tantieme in Wertrechten 2020/21 - 2023/24 0 € 27.500 € 0 € 0 € 0 € 55.000 € 0 € 0 € 27.500 € 0 € 0 € 0 € 55.000 € 0 € Tantieme in Wertrechten 2019/20 - 2022/23 27.500 € 25.607 € 50.000 € 0 € 50.000 € 0 € 10.000 € 0 € 90.000 € 0 € 46.558 € 0 € 50.000 € 0 € 10.000 € 0 € 90.000 € 0 € Versorgungsaufwand Gesamtvergütung 108.500 € 110.000 € 70.000 € 150.000 € 100.928 € 110.000 € 70.000 € 150.000 € Zufluss Dr. Biele ordentliches Vorstandsmitglied ordentliches Vorstandsmitglied Eintritt: 1. März 2011 Eintritt: 28. Oktober 2019 Giovanakis GJ 2019/20 GJ 2020/21 GJ 2019/20 54.370 € GJ 2020/21 60.000 € Festvergütung Nebenleistungen Summe 58.500 € 0 € 60.000 € 0 € 0 € 54.370 € 0 € 0 € 60.000 € 22.500 € 58.500 € 22.500 € 60.000 € 22.500 € Einjährige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Tantieme (bar) Tantieme in Wertrechten 2016/17 - 2019/20 0 € 0 € 15.404 € 5.788 € 43.692 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sonstiges (Dividende) Summe 22.500 € 0 € 0 € 22.500 € 0 € Versorgungsaufwand Gesamtvergütung 0 € 81.000 € 103.692 € 54.370 € 82.500 € Aktienbasierte Vergütung des Vorstands Dr. Biele ordentliches Vorstandsmitglied ordentliches Vorstandsmitglied Eintritt: 1. März 2011 Eintritt: 28. Oktober 2019 Giovanakis GJ 2019/20 GJ 2020/21 GJ 2019/20 GJ 2020/21 Anzahl der gewährten Wertrechte in Stück Tantieme in Wertrechten 2020/21 - 2023/24 - 2.099 - 2.099 - Tantieme in Wertrechten 2019/20 - 2022/23 2.649 - 2.467 25.607 Aufwand/Ertrag aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr in € -2.199 45.809 38.184 Service und Internet-Informationen für unsere Aktionäre Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender unterrichtet, der auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht ist. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Dort werden sieben Tage vor Beginn und während der Hauptversammlung auch weitere Informationen zugänglich gemacht. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch zwischen der Gesellschaft und den Aktionären rund um die Haupt- versammlung gefördert und vereinfacht. Bei der Stimmrechtsvertretung wird die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vor- stand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fra- gen der Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie Compliance relevante Sachverhalte. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch in diesem Jahr nicht. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht des Vorstands Im Folgenden sind die nach § 289a Absatz 1 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt. Sie werden wie folgt vom Vorstand erläutert: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt unverändert 45.056.000 € und ist in 17.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. 10 % der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen Es besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet: Zum 30. September 2021 hielten die thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg direkt und damit die Thyssen Stahl GmbH, Düsseldorf, die thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen und die thyssenkrupp AG, Duisburg/Essen indirekt rund 87,98 % der Stimmrechtsanteile an der Eisen- und Hüttenwerke AG. Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG ergibt sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 22 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Sonstige übernahmerechtliche Angaben Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Inhaberaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen ebenso wenig wie eine Stimmrechtskontrolle durch am Grundkapital der Gesellschaft beteiligte Arbeitnehmer. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurück- zukaufen, bestehen ebenfalls nicht. Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahme- angebotes stehen und hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungs- vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegung (§ 289 Absatz 4 HGB) Die Eisen- und Hüttenwerke AG definiert das Interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die im Unternehmen angewendet werden, um die Erreichung der Geschäfts- und Kontrollziele zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien. Der aus zwei Personen bestehende Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder ist gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsitzender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH. Die vorgenannten grundsätzlichen Aspekte des Internen Kontrollsystems gelten insbesondere auch für den Rechnungslegungsprozess bei der Eisen- und Hüttenwerke AG. Ziel des Internen Kontrollsystems für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch implementierte Kontrollen hinreichend sicherzustellen, dass trotz möglicher Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Verschiedene prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaß- nahmen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Der Abschlussprozess basiert auf einer einheitlichen, regelmäßig aktualisierten und allen relevanten Mitarbeitern über eine interne Internet-Plattform zur Verfügung gestellten Bilanzierungsrichtlinie. Mit den von uns eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen gewährleisten wir eine hinreichende Sicherheit, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen erfolgt und zuverlässig ist. Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG) Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde gemäß § 312 AktG gesondert berichtet. Darin wird unter anderem festgehalten, dass keine berichtspflichtigen Maßnahmen vorlagen, die die Eisen- und Hüttenwerke AG auf Veranlassung oder im Interesse der thyssenkrupp AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen hat. Der Bericht schließt mit folgender Erklärung: „Der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehend aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt.“ Deutscher Corporate Governance Kodex Am 01.10.2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Einzelheiten sind in Ziffer I der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt. Zusatzinformationen zum Abschlussprüfer Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG vom 19.03.2021 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanz- berichts für das Geschäftsjahr 2020/21 bestellt. Die Abschlussprüfung wurde namentlich von den Wirtschaftsprüfern Herrn Dr. Tobias Brembt als für die Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und Herrn Stephan Martens als weiteren Prüfungspartner vorgenommen; beide haben die Prüfung jeweils zum ersten Mal bei der Eisen- und Hüttenwerke AG durchgeführt. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 f HGB) I. Corporate Governance Bericht Gemäß § 289 f HGB sowie dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der Eisen- und Hüttenwerke AG. Bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wird der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Be- rücksichtigung der Besonderheiten bei Einbindung der Gesellschaft in den thyssenkrupp Kon- zern (Zwischenholding ohne operatives Geschäft) umgesetzt. Mit Veröffentlichung im Bundes- anzeiger ist die von der Regierungskommission am 16.12.2019 beschlossene Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex am 20.03.2020 in Kraft getreten. Seitdem sind keine Kodexänderungen erfolgt. Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat daher im Berichtsjahr nachfolgende, gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben, die am 1. Oktober 2021 veröffentlicht wurde: Entsprechenserklärung zum 1. Oktober 2021 Die Eisen- und Hüttenwerke AG entspricht seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2020 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im * Der Inhalt und Gegenstand dieses Abschnittes war gemäß § 317 Absatz 2 HGB nicht Bestandteil der Prüfung durch den Abschlussprüfer amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 und wird diesen auch zukünftig entsprechen, jeweils mit folgenden Ausnahmen: Empfehlung A.1 Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Diversität achten. Abweichung und Begründung: Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen. Das Kriterium der Diversität findet daher insoweit keine Berücksichtigung. Empfehlung B.1 Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität achten. Abweichung und Begründung: Aufgrund der Konzerneinbindung der Gesellschaft und ihrer Minderheitsbeteiligung an der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH rekrutieren sich die Vorstandsmitglieder der Eisen- und Hüttenwerke AG aus den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften. In diesem Rahmen wird das Kriterium der Diversität im Rahmen der faktischen Möglichkeiten berücksichtigt. Empfehlung B.2 Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden. Abweichung und Begründung: Die Nachfolge orientiert sich an der Besetzung der Geschäftsführungen in den Beteiligungsgesellschaften. Es bedarf daher keiner gesonderten Nachfolgeplanung durch den Aufsichtsrat. Empfehlungen D.2, D.3, D.4, D. 5 und D. 11 D.2 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden. D.3 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich – soweit kein anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist – insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR- Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB. D.4 Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- verfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. D.5 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt. D. 11 Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschluss- prüfung vornehmen. Abweichung und Begründung: Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Mit Blick auf die Dimensionierung und das Aufgabenspektrum der Gesellschaft als reine Zwischenholding ohne eigenes operatives Geschäft sind Ausschüsse nicht notwendig. Empfehlungen G. 1, G. 3, G. 4, G. 7, G. 10 und G. 11 G.1 Im Vergütungssystem soll insbesondere festgelegt werden, - wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung), welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind, - - welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht, G.3 Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Der Peer Group- Vergleich ist mit Bedacht zu nutzen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt. G. 4 Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Beleg- schaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen. G.7 (S.1) Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstands- mitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. G.10 (S.2) Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können. G.11 Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. Abweichung und Begründung: Aufgrund der Stellung der Gesellschaft als reine Zwischenholding ohne eigene operative Tätigkeit und mit nur zwei Mitarbeiterinnen unterhalb der Vorstandsebene einerseits und der Personalunion im Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG und in den Geschäftsführungen der beiden wesentlichen Tochtergesellschaften andererseits wird an der Gesamtvergütungs- struktur, die den gesetzlichen Erfordernissen nach § 87a AktG entspricht und sich aus einem fixen, erfolgsunabhängigen und einem variablen, überwiegend auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage basierenden, erfolgsbezogenen Teil zusammensetzt, festgehalten. Andernach, 1. Oktober 2021 Auf unserer Website www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de können die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre abgerufen werden. II. Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemein- sames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine deutsche Aktiengesellschaft besteht bei der Eisen- und Hüttenwerke AG ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Arbeitsweise des Vorstands Dem Vorstand, der zurzeit aus zwei Personen besteht, obliegt die eigenverantwortliche Leitung der Eisen- und Hüttenwerke AG. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Derzeit ist jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsitzender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH. Zum Mitglied des Vorstands kann im Rahmen einer Erstbestellung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren nur bestellt werden, wer das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer erfolgt nicht. Auf der Grundlage des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz) gilt weiterhin die bereits im Geschäftsjahr 2014/15 beschlossene und erneut bestätigte Zielquote „0“ für den Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft unverändert fort. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Beschlussfassung geprüft, ob geeignete Kandidatinnen für das Vorstandsamt zur Verfügung standen. Die bislang geltende Zielgröße „0“ wurde einer umfassenden Prüfung unterzogen. Da keine geeigneten Kandidatinnen für das Vorstandsamt gefunden wurden, hat der Aufsichtsrat die Zielquote „0“ für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 30.06.2022, beschlossen und erneut bestätigt. Informationen zur aktuellen Zusammensetzung des Vorstands können dem Anhang entnommen werden. Da die Eisen- und Hüttenwerke AG unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter beschäftigt, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen, hat der Vorstand von der nach § 76 Abs. 4 AktG vorgesehenen Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes abgesehen. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und arbeiten kollegial zusammen. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, in der insbesondere auch die dem Vorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und sonstige Beschlussmodalitäten näher geregelt sind. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Planung und Zielerreichung, der Risikolage sowie des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst im Bedarfsfall auch das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unter- nehmensinternen Richtlinien sowie Compliance relevante Sachverhalte. Der Vorstand beschließt in der Regel grundsätzlich in seinen Sitzungen, kann aber auch auf Basis der geltenden Geschäftsordnung Beschlüsse außerhalb der Sitzungen fassen. Jedes Mitglied des Vorstands kann die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen; ebenso kann jedes Mitglied verlangen, dass ein Gegenstand in die Tagesordnung einer Sitzung aufgenommen wird. Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Einige dieser Zustimmungsvorbehalte ergeben sich aus dem Gesetz. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats sind zudem in der Satzung der Eisen- und Hütten- werke AG festgelegt. So entscheidet der Aufsichtsrat nach § 12 der Satzung beispielsweise über die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen. Ebenfalls zustimmungspflichtig sind der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, der Abschluss, die Änderung sowie die Aufhebung von Interessengemeinschafts- und Unternehmens- verträgen. Arbeitsweise des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Er prüft regelmäßig, zuletzt in der Aufsichtsratssitzung am 16.09.2021, die Effizienz seiner Tätigkeit hinsichtlich aller für die Gesellschaft relevanten Fragestellungen einschließlich der Compliance. Gegenstand der Prüfung der Effizienz seiner Tätigkeit waren insbesondere die Vollständigkeit, die Rechtzeitigkeit und Verständlichkeit aller für den Aufsichtsrat aufbereiteten Informationen und Unterlagen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat geprüft, ob Form, Anzahl und Dauer der Aufsichtsratssitzungen angemessen waren, um seiner Kontrolltätigkeit effektiv nachzukommen. Auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit evaluiert und diese bestätigt. Auf eine Unterstützung bei der Evaluierung seiner Tätigkeit durch externe Berater hat der Aufsichtsrat verzichtet. Grundlegende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung. Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft werden grundsätzlich nur Personen vorgeschlagen, die das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz) die bereits im Geschäftsjahr 2014/15 festgelegte und erreichte Zielquote von einem Drittel für den Frauenanteil im Aufsichtsrat geprüft und die Zielquote im Rahmen einer erneuten Beschlussfassung für die Dauer von fünf Jahren, also bis zum 30.06.2022, bestätigt. Die Zugehörigkeitsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf Basis der geltenden Geschäftsordnung grundsätzlich auf drei Amts- perioden begrenzt, wobei Ausnahmen hiervon zulässig sind, sofern sie entsprechend begrün- det werden. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats kann dem Anhang entnommen werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt. Der Aufsichtsrat hat mit Blick auf die Dimensionierung der Geschäftsaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats keine Aus- schüsse gebildet. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat Bericht an die Aktionäre. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der unter anderem die wesent- lichen Ziele für seine Zusammensetzung, sein Kompetenzprofil und die Details seiner Arbeits- weise niedergelegt sind. Demgemäß soll der Aufsichtsrat stets so zusammengesetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Insoweit sollen seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Dabei kann nicht erwartet werden, dass jedes Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang hat. Allerdings soll für jeden Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit mindestens ein Auf- sichtsratsmitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, so dass die um- fassenden Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder ab- gebildet werden. Der Aufsichtsrat strebt darüber hinaus für seine Zusammensetzung im Hin- blick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internatio- naler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Weiterhin sollen dem Aufsichtsrat mindestens zwei externe Mitglieder angehören, die in keiner wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehung zum Vorstand oder zur Gesellschaft stehen, die einen Interessenkonflikt begründet. Obwohl Herr Dr. Bscher dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört, erfüllt er die Kriterien der Unabhängigkeit, da er weder in einer persönlichen noch geschäftlichen Beziehung zu der Mehrheitsaktionärin thyssenkrupp Steel Europe AG steht und somit ein wesentlicher, nicht nur vorübergehender Interessenkonflikt auszuschließen ist. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien verfügt der Aufsichtsrat gegen- wärtig sowohl über eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger als auch entsprechend kompetenter Mitglieder. Insgesamt ist festzustellen, dass der Aufsichtsrat den Zielen seiner Zusammensetzung und dem beschlossenen Kompetenzprofil entsprechend besetzt ist. Der Aufsichtsrat beschließt im Allgemeinen in Sitzungen, die mindestens zweimal im Kalender- halbjahr stattfinden und grundsätzlich vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats oder der Vorstand können die Einberufung einer Sitzung unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsvorsitzenden den Ausschlag. III. Wesentliche Unternehmensführungspraktiken Wesentliche Maßnahmen betreffen z. B. das Kapitalmarktrecht. Die gesetzliche Regelung zum Verbot von Insidergeschäften wird durch eine Insiderrichtlinie ergänzt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt. Ferner wird über die Insiderrichtlinie die erforderliche Transparenz von Insiderinformationen sichergestellt. Infrage kommende Sachverhalte werden auf ihre Ad-hoc-Relevanz geprüft, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten. Personen, für die der Zugang zu Insiderinformationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wahrnehmen zu können, sowie Personen aus dem Konzernumfeld, die diese Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, werden in eine Insiderliste aufgenommen. Die Kompetenz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind entscheidend für die Nachhaltigkeit des Erfolgs der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Deshalb fühlen sich die Gesellschaften besonders verpflichtet, ein positives Arbeitsumfeld, ein breites Angebot an Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen und ein leistungsorientiertes Vergütungssystem zu schaffen, damit die Mitarbeiter ihre Fähigkeiten bestmöglich einsetzen können. Sie praktizieren eine Kultur, die auf Wertschätzung aller basiert, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter. Die Eisen- und Hüttenwerke AG und ihre Beteiligungsgesellschaften bekennen sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen und sind sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen bewusst. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der Menschen und der Natur besonders wichtig; Klimaschutz und Ressourcenschonung sind wichtige Leitlinien des Handelns. Ausblick Grundsätzlich ist die globale wirtschaftliche und politische Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der noch weiter andauernden COVID-19-Pandemie, weiter unsicher. Für 2022 wird dennoch von einer insgesamt sehr robusten Nachfrage und einem sehr hohen Preisniveau für Weißblechprodukte ausgegangen. Vor diesem Hintergrund sind für den Beteiligungskreis Rasselstein spürbar höhere Produktions- und Versandmengen eingeplant. Nach den zu Beginn des Kalenderjahres 2021 durchgesetzten deutlichen Preiserhöhungen für Weißblechlieferungen werden ab Beginn des Kalenderjahres 2022 weiter stark steigende Erlöse erwartet. Jedoch muss weiterhin mit sehr hohen und volatilen Materialkosten, Fremd- leistungskosten und hohen Energiepreisen gerechnet werden. Auf Basis einer geplanten besseren operativen Performance im Werk Andernach und einer stabilen Produktion des Vor- materials bei der thyssenkrupp Steel Europe AG gehen wir von einer erheblich höheren Marge sowie einem wieder stark verbesserten und deutlich positiven Ergebnis für das GJ 2021/22 im Vergleich zum Vorjahr aus. Die Rohstoffrally der letzten Monate, die teilweisen Unterbrechungen der Lieferketten sowie die weltweit entfachte Diskussion der CO2-Reduzierung haben in den letzten Monaten einen unerwarteten Nachfrageüberhang mit stetig steigenden Erlösen für neugebuchte Aufträge für die Erzeugnisse des Beteiligungskreises Electrical Steel befeuert. Die technologische Weiterentwicklung führte zu einer deutlichen Steigerung des Anteils der ertragsstarken TOP-Grades, zuerst am Standort in Gelsenkirchen, seit einigen Monaten in Isbergues und nun auch in Nashik – wenn hier auch noch auf niedrigerem Niveau. Die Umstellung des Stahlanalysekonzeptes und die Anpassungen der spezifischen Glühparameter ermöglichten TOP-Grade-Ausbringungen von bis zu 70 %. Somit ist Electrical Steel erstmalig seit langer Zeit in der Lage die Marktanteile in Europa und Indien in den TOP-Grades zu erhöhen. Seit dem 4. Quartal des Geschäftsjahres 2020/21 erzielt Electrical Steel an allen Standorten positive Ergebnisse trotz der angestiegenen Warmbandpreise. Die Entwicklung für das nächste Geschäftsjahr 2021/22 sieht gemäß der operativen Planung noch eine weitere Verbesserung für Electrical Steel vor, da alle Standorte auf dem Kapazitäts- niveau produzieren, die qualitative Entwicklung weiter sehr vielversprechend ist und die Erlös- entwicklung als stabil eingeschätzt wird. Infolgedessen wird für den Beteiligungskreis Electrical Steel von einem positiven Jahresergebnis für 2021/22 ausgegangen. Dies wird bei der Eisen -und Hüttenwerke AG zu einem voraussichtlichen sukzessiven Abbau der bereits vorhandenen negativen Anrechnungsansprüche für den Beteiligungskreis Electrical Steel führen. Dieser Abbau wird voraussichtlich nicht ausreichen in der näheren Zukunft wieder eine variable Ausgleichszahlung zu ermöglichen. Da wir gleichzeitig auch für den Beteiligungskreis Rasselstein trotz deutlicher Ergebnisver- besserung aufgrund der negativen Anrechnungsbeträge wiederum nur mit der festen Ausgleichszahlung rechnen können, erwarten wir zusammenfassend insgesamt ein unverändertes Beteiligungsergebnis unserer Gesellschaft. Die Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG, die sich aus der Erbringung von Dienst- leistungen für verbundene Unternehmen in Deutschland ergeben, werden im Geschäftsjahr 2021/22 stabil bleiben. Die Zinserträge aus Finanzanlagen werden unverändert bleiben. Zusammenfassend geht die Eisen- und Hüttenwerke AG vor dem Hintergrund der bestehenden Gewinnabführungsverträge, die der Eisen- und Hüttenwerke AG feste Ausgleichszahlungen garantieren, von einem in etwa auf Vorjahresniveau liegenden Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2021/22 aus. Andernach, 10. November 2021 Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Biele Giovanakis Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz, Handelsregister-Nr.: HRB 15400 Bilanz zum 30. September 2021 A K T I V A Anhang- Nr. 30.09.2020 30.09.2021 T€ T€ Anlagevermögen (2) Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen 0 0 0 0 Finanzanlagen 73.520 73.520 83.520 83.520 Umlaufvermögen Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel (3) 33.053 1 19.793 1 33.054 19.794 Rechnungsabgrenzungsposten 14 14 SUMME AKTIVA 106.588 103.328 P A S S I V A Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn (4) (4) (5) 45.056 4.028 44.200 10.576 103.860 45.056 4.028 44.200 7.357 (17) 100.641 Rückstellungen (6) (7) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Sonstige Rückstellungen 2.181 504 2.185 479 2.685 2.664 Verbindlichkeiten 43 23 SUMME PASSIVA 106.588 103.328 Gewinn- und Verlustrechnung der Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Geschäftsjahr 2020/2021 Anhang- Nr. 2019/20 T€ 2020/21 T€ Umsatzerlöse (8) (9) 144 63 144 Sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand 0 (10) 619 657 Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände (2) 0 0 466 8.137 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen Beteiligungsergebnis (11) (12) (13) (14) (15) 492 8.137 1.000 232 Abschreibungen auf Finanzanlagen Zinsergebnis 183 0 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -33 Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss Gewinnvortrag 6.498 78 7.341 16 Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 4.000 0 Bilanzgewinn (17) 10.576 7.357 Kapitalflussrechnung der Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Geschäftsjahr 2020/2021 2019/20 2020/21 T€ T€ Jahresüberschuss lt. GuV 6.498 7.341 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen +/- Abnahme/Zunahme Sonstige Vermögensgegenstände +/- Abnahme/Zunahme Forderungen gg. verb. Unternehmen die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.000 145 176 15 0 -21 0 0 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge - Beteiligungserträge +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 18 -291 -8.137 -33 -20 -234 -8.137 0 -/+ Ertragsteuerzahlungen 273 2 = CF aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition + Erhaltene Zinsen -336 -1.069 10.000 -20.000 13.258 0 0 0 0 -1.052 291 234 + Erhaltene Dividenden = CF aus Investitionstätigkeit - Gezahlte Dividende an Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens - Gezahlte Dividende an andere Gesellschafter = CF aus Finanzierungstätigkeit 8.137 7.376 -6.194 -846 -7.040 0 8.137 11.629 -9.291 -1.269 -10.560 0 = Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahres 1 1 1 1 Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode enthält den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten und stimmt insofern mit der entsprechenden Position in der Bilanz überein. Die Cash Pool-Forderungen gegen die thyssenkrupp AG werden nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen, sondern deren Veränderungen dem Cash Flow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet. Eigenkapitalspiegel der Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Geschäftsjahr 2020/2021 Eigenkapital Rücklagen Gezeichnetes Kapital Summe Eigenkapital Kapital- rücklage Summe Bilanzgewinn T€ Gewinnrücklagen andere Gewinn- rücklagen nach § 272 Abs. 2 gesetzliche Rücklage Summe Stammaktien 45.056 Nr. 1 - 3 HGB Stand 30.09.2019 4.028 1.023 47.177 48.200 52.228 7.118 -7.040 6.498 4.000 10.576 -10.560 7.341 0 104.402 -7.040 6.498 0 103.860 -10.560 7.341 0 Ausschüttung/Dividendenzahlung Jahresüberschuss/-fehlbetrag Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen Stand 30.09.2020 Ausschüttung/Dividendenzahlung Jahresüberschuss/-fehlbetrag Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen Stand 30.09.2021 -4.000 43.177 -4.000 44.200 -4.000 48.228 45.056 45.056 4.028 4.028 1.023 1.023 43.177 44.200 48.228 7.357 100.641 Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Anhang für das Geschäftsjahr 2020/2021 Die Eisen- und Hüttenwerke AG mit Sitz in Andernach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz, unter der Nummer HRB 15400, ist ein Tochterunternehmen der thyssen- krupp AG, Duisburg und Essen, und ist in den Konzernabschluss der thyssenkrupp AG (gleichzei- tig größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bun- desanzeiger elektronisch offengelegt. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 290 HGB nicht verpflichtet. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den ein- schlägigen Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für gro- ße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB i. V. m. § 264d HGB. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Ver- lustrechnung entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Sie wer- den im Anhang gesondert erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkos- tenverfahren gegliedert. 1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgen- den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich von Dritten erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu An- schaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, über einen Zeitraum von in der Regel 3 Jahren planmäßig abgeschrie- ben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmä- ßiger Abschreibungen bewertet. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nut- zungsdauern zugrunde gelegt: Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 10 Jahre. Die planmäßi- gen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 250 €, werden im Jahr des Zugangs ergebniswirksam erfasst. Für Anlagenzu- gänge eines Geschäftsjahres, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein Sammelposten gebil- det. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäfts- jahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Die Anteile verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilan- ziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertmin- derungen vorliegen. Stellt sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung heraus, dass die Gründe nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung. Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen werden die erkennba- ren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertan- sätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie für Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive la- tente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflich- tungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem versicherungs- mathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis der an gruppenspezifische Verhältnisse angepassten „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heu- beck und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Gehaltssteigerungsrate von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) und eines Rententrends von 1,9 % (Vorjahr: 1,8 %) und Fluktuationsraten. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt für das Geschäftsjahr 2020/21 gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 30. September 2021 unter Ver- wendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen zehn Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 105 T€. Die Abzinsung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen erfolgt pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Der von der Deutschen Bundesbank am 01. Oktober 2021 bekannt gegebene Zinssatz für zehn Jahre beträgt 1,98 %, der bekanntgegebene Zinssatz für sieben Jahre beträgt 1,39 %. Inventurstich- tag der Pensionsverpflichtungen ist der 01.07.2021. Zum Inventurstichtag der Pensionsver- pflichtungen wurde für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ein für den 30. September 2021 prognostizierter Zinssatz von 1,98 % verwendet (im Vorjahr betrug der Rechnungszins 2,41 %). Für weitere Verpflichtungen im Personalbereich, wie beispielsweise für Jubiläumszuwendungen und Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen im nachfolgenden Anlagespiegel darge- stellt: Bruttowerte Abschreibungen Nettowerte Aufgelaufene Abschreibungen Abschreibungen Abschreibungen Abschreibungen auf Abschreibungen Abschreibungen Umbuchungen Abgänge 30.09.2021 01.10.2020 2020/21 auf Zugänge Umbuchungen auf Abgänge 30.09.2021 30.09.2020 30.09.2021 Aufgelaufene T€ 01.10.2020 Zugänge I m m a t e r i e l l e V e r m ö g e n s- g e g e n s t ä n d e entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8 0 0 0 8 8 0 0 0 0 8 0 0 S a c h a n l a g e n Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 6 0 0 0 0 0 0 6 6 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 F i n a n z a n l a g e n Anteile an verbundenen Unternehmen 66.159 66.159 2.639 2.639 63.520 63.520 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.000 76.173 20.000 20.000 0 0 10.000 10.000 20.000 86.173 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.000 73.520 20.000 83.520 2.653 2.653 Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte hat sich im Geschäftsjahr 2020/21 kein Abschreibungsbedarf ergeben (Vorjahr: 1.000 T€ auf den Buchwert der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH). Unter den Ausleihungen werden Festgeldanlagen bei der thyssenkrupp Steel Europe AG und der thyssenkrupp AG gezeigt. Zum 1. April 2016 wurde eine Festgeldanlage bei der thyssenkrupp AG über einen Betrag von 10 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 1,75 % getätigt; vereinbart wurde als Laufzeit der Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2021. Der Vertrag ist zum 1. Oktober 2018 von der thyssenkrupp Steel Europe AG zu unveränderten Konditionen übernommen worden. Der Rückzahlungsbetrag ist bei der Gesellschaft im April 2021 eingegangen. Außerdem wurde mit der thyssenkrupp Steel Europe AG eine neue Festgeldanlage über 10 Mio. Euro ab dem 1. April 2021 zu einem Zinssatz von 2,165 % p.a. bis zum 31. März 2024 abge- schlossen. Zum 1. Januar 2021 wurde eine neue Festgeldanlage bei der thyssenkrupp AG i.H.v. 10 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 0,5 % p.a. getätigt. Anteilsverzeichnis gem. § 285 Nr. 11 HGB Jahres- ergebnis T€ Anteil am Kapital % Eigenkapital T€ A n t e i l e d e r E H W (D i r e k t e r B e s i t z) Beteiligungskreis Rasselstein Rasselstein Verwaltungs GmbH, Neuwied 130.711 0 ) 0 ) 40,8 Beteiligungskreis Electrical Steel thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen 55.003 37,5 Z u s ä t z l i c h e f r e i w i l l i g e A n g a b e z u d e n v o n d e n B e t e i l i g u n g e n g e h a l t e n e n A n t e i l e n Rasselstein Verwaltungs GmbH, Neuwied thyssenkrupp Rasselstein GmbH, Andernach ) ) 247.021 2.250 0 ) 0 ) 99,5 Becker & Co. GmbH, Neuwied 100,0 DWR - Deutsche Gesellschaft ) ) für Weißblechrecycling mbH, Andernach 67 0 ) 7 100,0 40,0 KBS Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS), Düsseldorf 2.084 thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen thyssenkrupp Electrical Steel GmbH, ) Gelsenkirchen 96.622 0 ) 87,6 thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd., Mumbai ) 13.609 -2.812 100,0 ) nach Ergebnisübernahme aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages ) direkter Anteilsbesitz ) indirekter Anteilsbesitz 3) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände T€ 30.09.20 30.09.21 davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr 30.09.20 30.09.21 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände 33.051 2 19.793 0 0 0 0 0 Insgesamt 33.053 19.793 0 0 Als Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind die Ansprüche gegen die thyssenkrupp Steel Europe AG aus Ausgleichszahlungen sowie aus dem Konzernfinanzverkehr 11.656 T€ ge- gen die thyssenkrupp AG ausgewiesen. Die Ausgleichszahlungen werden ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer ausgezahlt. 4) Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das Gezeichnete Kapital der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt wie im Vorjahr 45.056 T€; es ist eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 2,56 €. Die Kapitalrücklage beträgt 4.028 T€. Die thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, ist gemäß Mitteilung nach § 21 WpHG vom 20. März 2006 mit 87,98 % an der Eisen- und Hüttenwerke AG beteiligt. 5) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen der Eisen- und Hüttenwerke AG enthalten die gesetzliche Rücklage in Höhe von 1.023 T€ sowie Andere Gewinnrücklagen in Höhe von 43.177 T€. 6) Rückstellungen _ __ T€ 30.09.20 30.09.21 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.181 504 2.185 479 Sonstige Rückstellungen Insgesamt 2.664 2.685 Den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden im abgelaufenen Ge- schäftsjahr 226 T€ ergebniswirksam zugeführt (im Vorjahr Zuführung 235 T€). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen mit 208 T€ variable Vergütungsbe- standteile in Form virtueller EHW-Aktien, die mit dem Marktwert angesetzt sind, sowie Rückstel- lungen für Personalkosten und Beratungskosten. 7) Verbindlichkeiten Restlaufzeit über 1 Jahr über 5 Jahre T€ 30.09.2020 30.09.2021 bis davon 1 Jahr Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 15 0 (Vj.: 15) (Vj.: 0) (Vj.: 0) Sonstige Verbindlichkeiten ² 16 7 0 28 43 23 23 (Vj.: 24) (Vj.: 4) (Vj.: 0) Insgesamt Vj.: 16 39 7 4 0 0 * davon 0 T€ aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr 15 T€) ² davon aus Steuern 9 T€ (Vorjahr 9 T€) 8) Umsatzerlöse T€ 2019/20 144 2020/21 144 Umsatzerlöse Die Eisen- und Hüttenwerke AG erbringt Dienstleistungen für verbundene Unternehmen in Deutschland. 9) Sonstige betriebliche Erträge In diesem Geschäftsjahr sind keine sonstigen betrieblichen Erträge angefallen (im Vorjahr Auflö- sungen von Rückstellungen). 10) Personalaufwand T€ 2019/20 2020/21 Löhne und Gehälter 416 25 454 27 Soziale Abgaben Aufwendungen für Altersversorgung 178 176 Insgesamt 619 657 Die Eisen- und Hüttenwerke AG hat im Geschäftsjahr 2020/2021 wie im Vorjahr im Durchschnitt zwei Mitarbeiter beschäftigt. 11) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere Beratungskosten, alle säch- lichen Verwaltungskosten sowie Kostenerstattungen für Mitarbeiter, nicht abzugsfähige Vorsteu- er, Kosten für die Hauptversammlung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Beiträge und Gebühren sowie Vergütungen an den Aufsichtsrat. 12) Beteiligungsergebnis T€ 2019/20 8.137 2020/21 8.137 Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Ausgleichszahlungen von verbundenen Unternehmen für die von den Beteiligungen der Gesellschaft abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge. 13) Abschreibungen auf Finanzanlagen T€ 2019/20 2020/21 Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.000 0 Die Abschreibung im Vorjahr betraf die Beteiligung an der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH. 14) Zinsergebnis T€ 2019/20 2020/21 Erträge aus Ausleihungen 176 234 (davon aus verbundenen Unternehmen) (176) (234) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (davon aus verbundenen Unternehmen) 115 0 (115) (0) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Insgesamt 59 51 232 183 Die Erträge aus Ausleihungen resultieren aus den Festgeldkonten bei der thyssenkrupp Steel Europe AG und der thyssenkrupp AG. Aus der Aufzinsung der Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sind Aufwendungen von 51 T€ (im Vorjahr 59 T€) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. 15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Vorjahr haben sich latente Steuern i.H.v. 31 T€ gewinnerhöhend ausgewirkt. 16) Ergänzende Angaben Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands für das Ge- schäftsjahr 2020/21 betragen 220 T€, davon wurden 120 T€ erfolgsunabhängig ausgezahlt und 100 T€ erfolgsbezogen passiviert; von den Gesamtbezügen entfallen 60 T€ fixer Bestandteil und 50 T€ als variabler Bestandteil auf Herrn Dr. Biele und 60 T€ fixer Bestandteil und 50 T€ als va- riabler Bestandteil auf Herrn Giovanakis. Von dem variablen Bestandteil werden 45 % an die Vorstandsmitglieder direkt ausgezahlt, die restlichen 55 % werden auf Basis eines Aktien- Deferrals in virtuellen EHW-Aktien (im Geschäftsjahr 2020/21: 2.099 Stk.) angelegt und nach drei Jahren ausgezahlt. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 103 T€ (im Vorjahr 103 T€). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinter- bliebenen sind 433 T€ zurückgestellt. Für die Vergütung an den Aufsichtsrat, die satzungsgemäß durch die Hauptversammlung festzu- setzen ist, wurden 27 T€ für das Berichtsjahr passiviert. Für Dienstleistungen der thyssenkrupp Rasselstein GmbH wurden 96 T€ gezahlt. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/21 berechnete Gesamthonorar betrug 49 T€. Diese betreffen mit 30 T€ Abschlussprüferleistungen sowie mit 19 T€ sonstige Leistun- gen. Wegen der frei verfügbaren Rücklagen der Gesellschaft greift die Ausschüttungssperre des § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB nicht. Zum 30.09.2021 stand die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 16 Abs. 1 AktG im unmittelba- ren Mehrheitsbesitz der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg. Im Oktober 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de dauerhaft zugänglich gemacht. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres 2020/21 gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Be- deutung; ferner ist darauf hinzuweisen, dass weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken be- stehen. Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Vorstand Dr. Peter Biele Vorsitzender des Vorstands, Ressort Vertrieb, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH konzernextern • Haeger & Schmidt International GmbH konzernintern • • thyssenkrupp Steel North America, Inc./USA Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS) Georgios Giovanakis Vorsitzender des Vorstands, Ressort Vertrieb, der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH konzernextern . / . konzernintern • • thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd./Indien thyssenkrupp Electrcal Steel UGO S.A.S./Frankreich Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Aufsichtsrat Bernhard Osburg - Vorsitzender - Vorsitzender des Vorstands, Ressort Vertrieb und Innovation, der thyssenkrupp Steel Europe AG konzernextern . / . konzernintern • • • • Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH thyssenkrupp Electrical Steel GmbH TKAS Auto Steel Company Limited/China thyssenkrupp Rasselstein GmbH [seit 10.02.21] Dr. Thomas Bscher - stellv. Vorsitzender - Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Thomas Bscher Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG konzernextern . / . konzernintern . / . __ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Aufsichtsrat Dr. Heike Denecke-Arnold Vorsitzende der Geschäftsführung, Ressort Vertrieb, Technik und Qualität, der thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH konzernextern . / . konzernintern • thyssenkrupp Bilstein GmbH Carsten Evers Mitglied des Vorstands, Ressort Finanzen, der thyssenkrupp Steel Europe AG konzernextern . / . konzernintern thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH [seit 01.05.21] TKAS Auto Steel Company Limited/China [seit 01.03.21] __ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Aufsichtsrat Dr. Marie Sophie Jaroni (seit 12.07.21) Zugleich Leiterin des Centers of Decarbonization bei der thyssenkrupp Steel Europe AG [seit 01.06.21] konzernextern . / . konzernintern . / . Andreas de Maizière Selbstständiger Unternehmensberater konzernextern • • • • • • Arenberg Consult GmbH (Vorsitzender) Arenberg Recklinghausen GmbH (Vorsitzender) Arenberg Schleiden GmbH (Vorsitzender) Grundkredit- u. Bodenverwaltung GmbH (Vorsitzender) Rheinische Bodenverwaltung AG* (Vorsitzender) Degussa Bank AG [seit 06.05.21] konzernintern . / . ___ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Aufsichtsrat Clarissa Müller (bis 30.06.21) Head of Sales Steering bei der thyssenkrupp Steel Europe AG [bis 30.06.21] konzernextern . / . konzernintern . / . __ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 17) Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020/2021 beträgt 7.340.621,96 €. Unter Berück- sichtigung des Gewinnvortrags von 15.563,20 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 7.356.185,16 €. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung am 25. März 2022 vor, den Bilanzgewinn zur Zah- lung einer Dividende von 0,40 € je Stückaktie zu verwenden; dies entspricht einer Ausschüttung von 7.040.000,00 €. Der verbleibende Betrag von 316.185,16 € soll auf neue Rechnung vorge- tragen werden. Andernach, 10. November 2021 EISEN- UND HÜTTENWERKE Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Biele Giovanakis Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind. Andernach, 10. November 2021 Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Biele Giovanakis
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