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Eisen- und Hüttenwerke AG

Annual Report (ESEF) Dec 2, 2024

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Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach L A G E B E R I C H T für das Geschäftsjahr 2023/2024 Grundlagen Satzungsgemäßer Gegenstand der Unternehmensaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „EHW AG“) sind der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die Eisen, Stahl sowie andere Metalle und Werkstoffe herstellen und verarbeiten. Auf dieser Basis fungiert die Gesellschaft ausschließlich als Holding und hält Anteile an zwei Gesellschaften des thyssenkrupp Konzerns, nämlich der Rasselstein Verwaltungs GmbH, An- dernach, und der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen. Die Rasselstein Verwaltungs GmbH selbst fungiert im Wesentlichen als Holding des Beteili- gungskreises Rasselstein, dessen Hauptaufgabe in der Erzeugung und dem Vertrieb von Weiß- blechprodukten des thyssenkrupp Konzerns besteht. Die thyssenkrupp Electrical Steel Verwal- tungsgesellschaft mbH hat ausschließlich eine Holdingfunktion für den Beteiligungskreis Electrical Steel, in dem in erster Linie Elektrobanderzeugnisse erzeugt und vertrieben werden. Geschäftsverlauf und Lage/Wirtschaftsbericht Gesellschaftsrechtliche und gesellschaftsstrukturelle Veränderungen Im Oktober 2024 wurde der Verkauf der thyssenkrupp Electrical Steel Private Ltd. Nashik, Indien mit erfolgreichem Signing in die Wege geleitet und ein Closing wird Anfang 2025 nach Prüfung der Behörden erwartet. Darüber hinaus gab es in den Beteiligungskreisen Rasselstein und Electrical Steel im Berichts- jahr keine gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsstrukturellen Veränderungen. Markt Die Weltwirtschaft war im Geschäftsjahr 2023/2024 durch die Auswirkungen des Ukraine- Krieges und des Konfliktes im Nahen Osten, durch weiter zunehmenden Protektionismus so- wie durch Inflationsraten und Finanzierungskosten auf relativ hohem Niveau geprägt. Die Ver- unsicherung und deutliche Kaufzurückhaltung der Konsumenten, insbesondere bei hochwer- tigen Konsumgütern und Immobilien, sowie das vorsichtige Beschaffungsverhalten bei den Unternehmen hielten daher an. Durch die weltweit schwache wirtschaftliche Nachfrage blie- ben die Preise für Rohstoffe und Energien insgesamt auf einem niedrigen Niveau. Die geschilderte Lage belastete das Geschäft der weltweiten Stahlindustrie. Die Hochöfen, Stahlwerke und Walzstraßen waren weiterhin schlecht ausgelastet, da die Nachfrage nach Stahl seitens der Automobil- , Maschinenbau- sowie der Bauindustrie nach wie vor unbefrie- digend war. Für viele Stahlprodukte entwickelten sich die Preise daher noch einmal rückläufig, sodass die Gewinnmargen für die weltweite Stahlindustrie, trotz relativ niedriger Rohstoff- und Energiekosten in Summe weiter schwach blieben. Während die Nachfrage in den Märkten des Beteiligungskreises Rasselstein im ersten Halbjahr des Berichtsjahres ebenfalls weiterhin sehr niedrig war, belebte sie sich im zweiten Geschäfts- jahreshalbjahr deutlich. Auf der Mengenseite konnte die thyssenkrupp Rasselstein GmbH da- her wieder spürbar zulegen. Die Preise für Weißblech waren zunächst weiter rückläufig und stabilisierten sich dann im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres. Im Durchschnitt ergab sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr ein merklich niedrigeres Preisniveau. Auch im Beteiligungskreis Electrical Steel sind die Absatzmengen im Geschäftsjahr 2023/2024 gestiegen. Trotz einer, vor dem Hintergrund des Kapazitätenausbaus für erneuerbare Energien und Elektromobilität, hohen und stabilen Nachfrage nach Elektroband, lagen die Erlöse auf einem niedrigeren Niveau als im Vorberichtszeitraum. Dies lag vor allem an einer aggressiven Vermarktung durch den chinesischen Wettbewerb. Absatz und Umsatz Aufgrund der Holdingfunktion der Eisen- und Hüttenwerke AG und somit mangels eigener operativer Tätigkeit wird folgend die Entwicklung von Absatz und Umsatz für die beiden Be- teiligungskreise dargestellt: Die summierten Absatzwerte der Beteiligungskreise stiegen im Vergleich zum Vorjahr um ins- gesamt 118 Tt. Die Umsatzerlöse hingegen sanken in beiden Beteiligungskreisen, im Beteili- gungskreis Electrical Steel verringerten sie sich um 144 Mio. € auf 547 Mio. € und im Beteili- gungskreis Rasselstein um 91 Mio. € auf 1.807 Mio. €. Absatz nach Beteiligungskreisen 2022/23 2023/24 Veränderung Tt Tt Tt Rasselstein 1.108 1.210 102 Electrical Steel 180 196 +16 Summe 1.288 1.406 +118 Absatz nach Regionen 2022/23 2023/24 Veränderung Tt Tt Tt Deutschland 264 196 -68 Übrige EU 507 551 +44 Summe EU 771 747 -24 Drittland 517 659 +142 Summe 1.288 1.406 +118 Umsatzerlöse nach Beteiligungskreisen (in Mio. Euro) 2022/23 2023/24 Veränderung Rasselstein 1.898 1.807 -91 Electrical Steel 691 547 -144 Summe 2.589 2.354 -235 Investitionen und Abschreibungen Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden in den beiden Beteiligungskreisen Investitionen von ins- gesamt 44 Mio. € vorgenommen, davon entfielen 29 Mio. € auf den Beteiligungskreis Rassel- stein und 15 Mio. € auf den Beteiligungskreis Electrical Steel. Damit ergab sich gegenüber dem Vorjahr (39 Mio. €) ein Anstieg der Investitionen von 5 Mio. €. Die in den Gesellschaften beider Beteiligungskreise durchgeführten Investitionen dienten im Wesentlichen der Aufrechterhaltung der Produktionsprozesse (u. a. Modernisierung der Elektrik an der Veredelungsanlage 10 in Andernach sowie zusätzliche Sensorik am Entkoh- lungsofen 1 bei Electrical Steel). Den Investitionen standen insgesamt Abschreibungen in Höhe von 46 Mio. € gegenüber, wo- bei 28 Mio. € auf den Beteiligungskreis Rasselstein und 18 Mio. € auf den Beteiligungskreis Electrical Steel entfielen. Belegschaft Die Anzahl der bei der Eisen- und Hüttenwerke AG und den Gesellschaften ihrer beiden Betei- ligungskreise Beschäftigten sank im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2023/2024 von 3.786 auf 3.761 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Belegschaft der EHW AG sowie der Beteiligungsgesellschaften im Durchschnitt 2022/23 2023/24 Deutschland 3.289 3.263 Indien 497 498 Gesamt 3.786 3.761 Die Eisen- und Hüttenwerke AG selbst hat im Geschäftsjahr 2023/2024, wie im Vorjahr im Durchschnitt zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt. Gesamtaussage Das Beteiligungsergebnis der Eisen- und Hüttenwerke AG stellt den zentralen finanziellen Leis- tungsindikator der Gesellschaft dar. Daher wird im Folgenden insbesondere auf diesen Leis- tungsindikator eingegangen. Die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften wurden von diesen aufgrund der zwi- schen der thyssenkrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungsgesellschaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits weiterhin bestehenden Gewinnabführungsverträge an die thyssenkrupp Steel Europe AG abgeführt bzw. ausgeglichen. In den Gewinnabführungsverträgen ist jeweils geregelt, dass die Eisen- und Hüttenwerke AG über eine feste Ausgleichszahlung hinaus eine variable Ausgleichszahlung erhält, sofern die anteilige Ausschüttung, ermittelt auf Basis der Anteile an den Gesellschaften, höher als die feste Ausgleichszahlung ist. Die feste Ausgleichszahlung wird dabei auf die variable Ausgleichs- zahlung angerechnet. Sofern die anteilige Ausschüttung geringer als die feste Ausgleichszah- lung ausfällt, kommt es zu einem „negativen Anrechnungsanspruch“, der in den Folgejahren mit positiven variablen Ausgleichszahlungsansprüchen vor deren Ausschüttung zu verrechnen ist. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 betrug die Ausgleichszahlung, die die Rasselstein Verwal- tungs GmbH betrifft, 7.639.000,00 € (Vorjahr: 7.639.000,00 €), dies entspricht der festen Aus- gleichszahlung. Das Ergebnis der Rasselstein Verwaltungs GmbH ist, trotz der wieder höheren Versandmenge, deutlich von 100,2 Mio. € auf 41,3 Mio.€ gesunken. Der Grund hierfür war im Wesentlichen, dass das Preisniveau für Weißblechprodukte im Durchschnitt im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurück ging, dies nicht durch die weiter verminderten Ener- gie- sowie Roh- und Einsatzstoffkosten ausgeglichen werden konnte und die Gewinnmarge somit deutlich gesunken ist. Die Prognose im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022/2023 zur Ergebnisentwicklung des Beteiligungskreises Rasselstein konnte jedoch übertroffen werden. Zum 30.09.2024 bestehen nun auf zukünftige Ausgleichszahlungen anrechenbare Verluste von 15,7 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Auch für die thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH entfiel wie im Vorjahr die variable Ausgleichszahlung. Die Eisen- und Hüttenwerke AG erhielt weiterhin ausschließ- lich die feste Ausgleichszahlung in Höhe von 498.000,00 €. Im Beteiligungskreis Electrical Steel führten ebenfalls geringere Erlöse und eine niedrigere Gewinnmarge zu einem deutlichen Er- gebnisrückgang. Die negativen Anrechnungsbeträge des Beteiligungskreises Electrical Steel konnten nicht, wie im Lagebericht des letzten Jahres prognostiziert, weiter abgebaut werden. Sie lagen mit 16,3 Mio. € auf dem Vorjahresniveau von 16,3 Mio. €. Die von der thyssenkrupp Steel Europe AG damit insgesamt erhaltenen Ausgleichszahlungen von insgesamt 8.137.000,00 € (Vorjahr: 8.137.000,00 €) wurden wie in den Vorjahren als Beteiligungsergebnis ausgewiesen. Insgesamt entsprach damit das Beteiligungsergebnis der ursprünglichen Erwartung aus dem Geschäftsbericht 2022/2023. Jahresergebnis von EHW (vor Gewinnabführung) (vereinnahmtes Ergebnis/ Ausgleichszahlung) 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Rasselstein Verwaltungs GmbH 100,2 41,3 7,6 7,6 thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH 53,5 1,6 0,5 0,5 Summe Ausgleichszahlungen 8,1 8,1 Ertragslage Die Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG betreffen konzerninterne Weiterbelastun- gen und betragen unverändert zum Vorjahr 144 T€. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von 2.690 T€ auf 14 T€ resultierte im Wesentlichen mit 2.639 T€ aus der Zuschreibung des Beteiligungsbuchwertes der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungs GmbH im Vorjahr. Der Personalaufwand ist bedingt durch Aufwendungen für die Altersversorgung von 528 T€ um 147 T€ auf 675 T€ angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insbeson- dere aufgrund von Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Sonderprüfungsver- fahren und der Anfechtungsklage im Berichtsjahr von 408 T€ auf 490 T€ gestiegen. Das posi- tive Zinsergebnis konnte im Geschäftsjahr 2023/2024 gegenüber dem Vorjahr um 674 T€ auf 1.460 T€ im Wesentlichen bedingt durch die Zinserhöhung für das Tagesgeldkonto bei der thyssenkrupp AG deutlich gesteigert werden. Das Beteiligungsergebnis umfasste wie im Vor- jahr ausschließlich die festen Ausgleichszahlungen und war daher mit 8.137 T€ unverändert. Insgesamt ergab sich im Berichtsjahr ein „Eigenergebnis vor Steuern“ von 452 T€ (Vorjahr: 2.684 T€). Der Jahresüberschuss betrug 8.321 T € (Vorjahr: 10.638 T€). Unter Berücksichtigung des Ge- winnvortrages von rund 857 T€ (Vorjahr: 779 T€) ergab sich ein Bilanzgewinn von 9.179 T€ (Vorjahr: 11.417 T€). Vermögenslage Die Bilanzsumme lag mit 104.809 T€ unter dem Vorjahr (107.070 T€). Der Rückgang im Bereich der Finanzanlagen resultiert im Wesentlichen aus dem Auslaufen einer Festgeldanlage in Höhe von 10 Mio. €, korrespondierend dazu stiegen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Verrechnungskonto innerhalb des Konzern Cash Poolings). Auf der Passivseite führte hauptsächlich die Dividendenausschüttung im März 2024 (10,5 Mio. €) zu einer Verringerung des Eigenkapitals. Gegenläufig hat der Jahresüberschuss des Berichtsjahres das Eigenkapital um 8,3 Mio. € erhöht, sodass sich insgesamt ein Rückgang des Eigenkapitals um 2,2 Mio. € ergab. Damit betrug die Eigenkapitalquote zum 30.09.2024 97,8 % (Vorjahr: 97,8 %). Finanzlage Die Eisen- und Hüttenwerke AG war im Berichtsjahr weiterhin in das Cash Pooling des thyssenkrupp Konzerns eingebunden. Die wichtigsten unterjährigen Veränderungen des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr 2023/2024 ergaben sich aus der Einzahlung in Zusammenhang mit der Festgeldanlage in Höhe von 10 Mio. €, aus Einzahlungen aufgrund der von der thyssenkrupp Steel Europe AG zu leis- tenden Ausgleichszahlungen von insgesamt 8,1 Mio. € sowie aus Auszahlungen für die Divi- dendenausschüttung im März 2024 über insgesamt 10,5 Mio. €. Während der Cashflow aus der Investitionstätigkeit im Wesentlichen durch die Einzahlung aus der Festgeldanlage, die Auszahlungen in Zusammenhang mit dem Tagesgeldkonto sowie die erhaltenen Ausgleichs- zahlungen geprägt wurde, sind dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen für Dividenden zuzurechnen. Im Übrigen wird auf die Kapitalflussrechnung für das Geschäfts- jahr 2023/2024 verwiesen. Die Liquidität der Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2023/2024 gesichert. Forschung und Entwicklung Für Forschung und Entwicklung wurden in den Beteiligungskreisen im Geschäftsjahr insgesamt 10,3 Mio. € ausgegeben; davon entfielen 6,5 Mio. € auf die thyssenkrupp Rasselstein GmbH und 3,8 Mio. € auf die thyssenkrupp Electrical Steel GmbH. Im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten standen dabei insbesondere Optimierungen der Herstellungsprozesse und Beschichtungen sowie Produktneuentwicklungen. Die Eisen- und Hüttenwerke AG führt aufgrund ihrer Holdingfunktion selbst keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Berichtsjahr durch. Risikofrüherkennung/Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Das Risikomanagement umfasst alle Maßnahmen eines systematischen und transparenten Umgangs mit Risiken. Der Vorstand ist gemäß § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet, ein Über- wachungssystem einzurichten, mittels dessen die Früherkennung von Entwicklungen möglich ist, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Darüber hinaus hat der Vor- stand gemäß § 91 Abs. 3 AktG ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten. Die Eisen- und Hüttenwerke AG und ihre Beteiligungsgesellschaften sind in den Risikomanage- mentprozess des thyssenkrupp Konzerns integriert. Die Risikoverantwortlichen und alle rele- vanten Teilprozesse sind angemessen in den Prozess des kontinuierlichen Risikomanagement- Kreislaufes eingebunden. Das im Hinblick auf die Anforderungen eingerichtete Frühwarnsys- tem gewährleistet das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Risiken, so dass diese bestmög- lich gesteuert werden können. Dabei sind bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich zu ver- meiden, zumindest aber deutlich zu mindern. Durch eine enge Verzahnung von internem Kon- trollsystem, Risikomanagementsystem und Compliance soll ein möglichst hoher Wirkungsgrad im Hinblick auf die Vermeidung und das Management von Risiken gewährleistet werden. Die verschiedenen Risikomanagement-Instrumente und das Risikomanagementsystem insgesamt sind somit effizient ausgestaltet. Für die Eisen- und Hüttenwerke AG ergeben sich die wesentlichen Risiken aus ihren Beteili- gungen. Aus diesem Grunde informiert sich der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG regelmäßig über die Entwicklung der dort erkennbaren Risiken, über die Ergebnisse von inter- nen Revisionsprüfungen sowie über die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme. Standardmäßig wird in jeder Vorstandssitzung über wesentliche Vorgänge, die das Risiko- management, Compliance, das interne Kontroll- und/oder das interne Revisionssystem bei der Eisen- und Hüttenwerke AG sowie ihren Beteiligungsgesellschaften betreffen, berichtet. Insbesondere haben externe Faktoren, wie die Wettbewerbsintensität auf den Absatzmärk- ten, die Situation auf den Rohstoff- und Energiemärkten, die konjunkturellen Entwicklungen in den endverbraucher- und investitionsgüternahen Märkten und letztlich auch durch hoheit- liche Entscheidungen geprägte Veränderungen von Rahmenbedingungen der Produktions- und Absatzprozesse erheblichen Einfluss auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung bei den Beteiligungsunternehmen und werden damit auch weiterhin im Fokus der Eisen- und Hüttenwerke AG stehen. Am 09.01 2024 musste die thyssenkrupp Rasselstein GmbH die mittlerweile sehr alte Verede- lungsanlage 8 stilllegen. In den Wochen zuvor hatten Auffälligkeiten an deren Stahlbau und an den Fundamenten erheblich zugenommen, sodass die Anlage nicht mehr arbeitssicher zu betreiben war. Nach dem Ausfall der Veredelungsanlage 8 übernahm die neue Veredelungs- anlage 13 die Produktionsmengen. Die Veredelungsanlage 13 wird seitdem im Rahmen einer vollkontinuierlichen Fahrweise betrieben. Dabei sollte die Produktionsgeschwindigkeit der Veredelungsanlage 13 schrittweise bis auf die Kapazität der Veredelungsanlage 8 und darüber hinaus erhöht werden. Diese Leistungssteigerung wurde nach Plan bis Mai 2024 vorangetrie- ben. Hinweise und Reklamationen aus der Kundschaft führten aber zu einer nötigen Weiterent- wicklung der Produktqualität. Demnach wurde die maximale Produktionsgeschwindigkeit wie- der auf die anfängliche Geschwindigkeit reduziert, um sich zunächst auf die notwendige Qua- litätsentwicklung zu konzentrieren. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Die Mengenplanung für das Geschäftsjahr 2024/2025 berücksichtigt noch keine weitere Leistungserhöhung. Im Januar 2023 wurde durch den Stahlhersteller Cleveland-Cliffs und die USW Gewerkschaft in den USA ein Antidumping Verfahren gegen Weißblechproduzenten u.a. aus Deutschland initiiert. Der Klagevorwurf war eine Schädigung der US-Stahlindustrie durch billige Weißblech- Importe aus Deutschland, Kanada, China, Niederlande, Südkorea, Taiwan, Türkei sowie UK. Von insgesamt rund 1,6 Mio. t Weißblech US Importen wurden ca. 1,4 Mio. t beklagt (davon 50 % Europa). Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH traf dies mit knapp 300.000 t und 600 Mio. $ Umsatz pro Jahr. Eine vorläufige Entscheidung über den Einfuhrzoll wurde im August 2023 verkündet. Auf Importe aus Deutschland wurde ein vorläufiger Einfuhrzoll von 7,02 % ver- hängt (China 122,52 %; Kanada 5,29 %, alle anderen Länder 0 %). Als Auswirkung drohte ein massiver Ergebnisverlust auf lange Sicht bis hin zum Herausdrängen Deutschlands aus dem US-Markt. Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH kooperierte seit Beginn des Verfahrens mit den US-Behörden, auch mit Hilfe einer US-Anwaltskanzlei. Aus Sicht der thyssenkrupp Rasselstein GmbH war der Vorwurf des Dumpings vollumfänglich unbegründet. Auch nach externer Be- wertung wurde davon ausgegangen, dass die seitens des DOC (States Department of Com- merce) durchgeführte rechnerische Ermittlung der vorläufigen Zölle gleich aus mehreren Gründen rechtswidrig sei. Am 06.02.2024 traf das ITC (United States International Trade Commission) dann seine finale Entscheidung. Die Klage wurde insgesamt abgewiesen. Somit wurde auch die thyssenkrupp Rasselstein GmbHvon dem Dumping-Vorwurf freigesprochen. Am 28.06.2024 hat die Türkei hat ein Antidumping Verfahren gegen Weißblechproduzenten u.a. aus Deutschland initiiert. Mehr als 80 % der Weißblechimporte sind beklagt (China, Deutschland, Japan, Serbien, Südkorea). Betroffen sind ausschließlich verzinnte Mengen. Ein möglicher Zoll muss vom Importeur bezahlt werden. Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH hat die vom türkischen Handelsministerium angeforderten Fragebögen ausgefüllt und Ende August 2024 abgegeben. Es ist das zweite türkische Antidumping Verfahren gegen thyssen- krupp Steel Europe innerhalb von 3 Jahren. Das erste Verfahren war eine Maßnahme der Türkei gegen die EU-Stahlindustrie, weil die EU Kommission vorläufige Antidumpingzölle gegen Warmband aus der Türkei eingeführt hatte. Am 16.05.2024 hat die europäische Kommission ein Antidumping Verfahren gegen verzinnte Weißblechprodukte aus China initiiert. Der Antrag für die Klage ist durch EUROFER (Wirt- schaftsverband der europäischen Eisen- und Stahlindustrie) im Namen der europäischen Weißblechproduzenten (thyssenkrupp Rasselstein, ArcelorMittal, Tata Steel Europe, and USSK) eingereicht worden. Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH ist in dieses Verfahren einge- bunden. Provisorische Zölle werden voraussichtlich ab dem 16.12.2024 und die endgültigen Zölle am 13.06.2025 in Kraft treten. Die berechneten Zölle sind 5 Jahre gültig. Sowohl die Zölle in der Türkei als auch gegen China sind nicht im Geschäftsjahr 2023/2024 in Kraft getreten. Bei dem Beteiligungskreis Electrical Steel besteht das größte Risiko hinsichtlich der Vormate- rialversorgung, da das Vormaterial der thyssenkrupp Electrial Steel GmbH bisher ausschließ- lich von der Gießwalzanlage (GWA) aus Duisburg bezogen wird. Bedingt durch den anstehen- den Umbau der Gießwalzanlage im Oktober 2024 in Duisburg-Bruckhausen wurde der alter- native Fertigungsweg SGA3-WBW1 (Stranggussanlage und Warmbandwerk, perspektivisch SGA4-WBW4) durch gezielte und umfangreiche industrielle Testreihen in der Produktion und in der Forschung erprobt und verifiziert. Weiterhin wird, durch erhebliche Mengen an Vorpro- duktion von der GWA, Risikominimierung während der Transferzeit auf die neue Fertigungs- route betrieben. Diese sichern eine kalkulierbare Produktqualität und -menge ab, die für die Belieferung unserer Kunden erforderlich sind. Zur weiteren qualitativen Absicherung des Fer- tigungswegs wird ebenfalls externes Warmbandmaterial eingekauft, welches bereits produ- ziert worden ist. Der Ukraine-Krieg stellt ein Ereignis dar, das sich auf die globale Wirtschaft und damit auf viele Unternehmen auswirkt. Für die Eisen- und Hüttenwerke AG ergeben sich aufgrund ihrer Hol- dingfunktion hieraus keine direkten Auswirkungen, da weder Materialien oder Rohstoffe ge- nerell bezogen werden noch Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Russland oder der Ukraine bestehen, sodass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenwärtig unmittelbar nicht wesentlich durch den Ukraine-Krieg beeinflusst wurde. Bereits seit Anfang 2024 gibt es aufgrund des Nahost-Konfliktes Einschränkungen im Logistik- bereich. Mit Beginn der Überfälle und Anschläge von Huthi-Rebellen im Bereich des Suez Ka- nals haben so gut wie alle Reedereien ihre Reisen durch den Suezkanal eingestellt. Seit diesem Zeitpunkt muss der gesamte Warenverkehr zwischen Europa und Asien um das Kap der Guten Hoffnung (Südafrika) geroutet werden. Das bedeutet mindestens eine zusätzliche Transitzeit von ca. 14 Tagen. Das führte zu deutlich höheren Kosten (ca. 300-700 USD / Container) und dazu, dass die Reedereien deutlich mehr Kapazitäten benötigen, um die gleiche Menge an Waren zu transportieren. Zu Beginn des Jahres hat das zu Engpässen geführt, aktuell hat sich der Markt aber darauf eingestellt. Es ist ungewiss, wie sich die Situation in der Zukunft dar- stellt. Die Auswirkungen von eintretenden Risiken bei den Beteiligungsgesellschaften auf die Eisen- und Hüttenwerke AG sind während der Geltungsdauer der bestehenden Gewinnabführungs- verträge zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungsgesell- schaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsge- sellschaft mbH andererseits begrenzt, da in diesen feste Ausgleichszahlungen festgelegt sind, die die thyssenkrupp Steel Europe AG an die Eisen- und Hüttenwerke AG zu leisten hat. Für jeden der Gewinnabführungsverträge gilt, dass er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um ein Jahr verlängert, falls er nicht von einer Vertragspartei sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird. Chancen der Beteiligungsgesellschaften ergeben sich im Wesentlichen aus den Umsetzungen der geplanten und eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Strategieprogramm 20-30 im Segment Steel des thyssenkrupp-Konzerns. Hierzu gehören die technologische Ent- wicklung von hochwertigen Produkten und Investitionen in beiden Beteiligungskreisen. Eine weitere Chance kann sich aufgrund des Antidumping Verfahrens gegen China ergeben, hier entstehen mögliche Chancen in diversen Märkten in verschiedenen Regionen. Abschließend ist festzuhalten, dass der Verkauf der thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd. im Beteiligungskreis Electrical Steel im Geschäftsjahr 2024/2025 voraussichtlich zu einem erheblichen Zufluss von finanziellen Mitteln führen wird und sich damit deutliche Spielräume zur weiteren Entwicklung des Geschäftes ergeben. Darüber hinaus gab es nach Schluss des Geschäftsjahres 2023/2024 keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen. Service und Internet-Informationen für unsere Aktionäre Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender unterrichtet, der auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht ist. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Dort werden vor der Hauptversammlung auch wei- tere Informationen zugänglich gemacht. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch zwi- schen der Gesellschaft und den Aktionären rund um die Hauptversammlung gefördert und vereinfacht. Bei der Stimmrechtsvertretung wird die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie Compliance relevante Sachverhalte. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch in diesem Jahr nicht. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a HGB Abs. 1 HGB nebst erläuterndem Bericht des Vorstands Im Folgenden sind die nach § 289a Abs. 1 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt. Sie werden wie folgt vom Vorstand erläutert: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt unverändert 45.056.000 € und ist in 17.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt (Anteiliger Wert am Grundkapital: 2,56 €). Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversamm- lung je eine Stimme. 10 % der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen Es besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet: Zum 30. September 2024 hielten die thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg direkt und damit deren Aktionäre, die Thyssen Stahl GmbH, Düsseldorf, die thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen und die thyssenkrupp AG, Duisburg/Essen indirekt 87,98 % der Stimmrechtsan- teile an der Eisen- und Hüttenwerke AG. Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG ergibt sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwend- bar. Nach § 22 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Sonstige übernahmerechtliche Angaben Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Inhaberaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, be- stehen ebenso wenig wie eine Stimmrechtskontrolle durch am Grundkapital der Gesellschaft beteiligte Arbeitnehmer. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukau- fen, bestehen ebenfalls nicht. Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen abge- schlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebo- tes stehen und hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarun- gen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hin- blick auf die Rechnungslegung (§ 289 Abs. 4 HGB) Die Eisen- und Hüttenwerke AG definiert das interne Kontrollsystem (IKS) als Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die im Unternehmen an- gewendet werden, um die Erreichung der Geschäfts- und Kontrollziele zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässig- keit der Finanzberichterstattung sowie die Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien. Das interne Kontrollsystem ist somit ganzheitlich ausgerichtet und umfasst alle systematisch gestalteten Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen im Unternehmen in Bezug auf Risiken der Finanzberichterstattung, Risiken aus internen und externen Regelungen sowie Risiken der Geschäftstätigkeit. Die Anforderungen an das interne Kontrollsystem werden kontinuierlich weiterentwickelt und werden an sich ändernde Prozesse angepasst. Ein jährlicher Prozess der Überprüfung interner Kontrollen sowie eine Schwachstellenverfolgung durch IKS-Verantwort- liche in den Beteiligungsgesellschaften ist implementiert. Die Eisen- und Hüttenwerke AG und ihre Beteiligungsgesellschaften sind vollständig in das interne Kontroll- und Risikomanage- mentsystem des thyssenkrupp Konzerns eingebunden. Es gilt eine strikte Einhaltung der Richtlinien des Konzerns zum internen Kontrollsystem; die Wirksamkeit des internen Kontroll- systems wird unter anderem durch IKS-Manager sichergestellt und dokumentiert. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem umfassen auch ein an der Risi- kolage ausgerichtetes Compliance Management System. Die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Regeln ist für uns selbstverständlich und Teil unserer Unternehmenskultur. Com- pliance schafft den Rahmen für unternehmerisches Handeln und dient der nachhaltigen Absicherung des Geschäftserfolgs. Die Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat umfasst auch Nachhal- tigkeitsthemen. Die Nachhaltigkeitsaspekte – insbesondere unserer Beteiligungsgesellschaf- ten – tragen mit effizienten und innovativen Lösungen dazu bei, die Zukunft und unser Han- deln ökologischer und sozialer, also nachhaltiger zu gestalten. Nachhaltigkeitsziele wie Wirt- schaftlichkeit, Umweltschutz, Sozialverantwortung und Technologieinnovation sollen aktiv zur Erreichung der Social Development Goals der Vereinten Nationen beitragen. Die vorgenannten grundsätzlichen Aspekte des internen Kontrollsystems gelten insbesondere auch für den Rechnungslegungsprozess bei der Eisen- und Hüttenwerke AG. Ziel des internen Kontrollsystems für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch implementierte Kontrollen hinreichend sicherzustellen, dass trotz möglicher Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Verschiedene prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaß- nahmen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Der Abschlussprozess basiert auf einer einheitlichen, regelmäßig aktualisierten und allen re- levanten Mitarbeitern über eine interne Internet-Plattform zur Verfügung gestellten Bilanzie- rungsrichtlinie. Mit den von uns eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen gewähr- leisten wir eine hinreichende Sicherheit, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen erfolgt und zuverlässig ist. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde ein Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss überwacht a) die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, b) die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des Compliance Management Systems und des internen Revisionssystems und c) die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der Eisen- und Hüttenwerke AG. Uns sind keine Anhaltspunkte bekannt, die gegen eine Wirksamkeit der Systeme sprechen. Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeits- bericht gemäß § 312 AktG) Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde gemäß § 312 AktG gesondert berichtet. Darin wird unter anderem festgehalten, dass keine berichtspflichtigen Maßnahmen vorlagen, die die Eisen- und Hüttenwerke AG auf Veranlassung oder im Interesse der thyssen- krupp AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen hat. Der Bericht schließt mit folgender Erklärung: „Der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umstän- den, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehend aufgeführten Rechts- geschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt.“ Deutscher Corporate Governance Kodex Am 01.10.2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Einzelheiten sind in Ziffer I der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt. Zusatzinformationen zum Abschlussprüfer Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG vom 15.03.2024 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanz- berichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 bestellt. Die Abschlussprüfung wurde namentlich von den Wirtschaftsprüfern Herrn Stephan Martens als für die Prüfung verantwortlichen Wirt- schaftsprüfer und Herrn Jonas Hagen als weiteren Prüfungspartner vorgenommen. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) I. Corporate Governance Bericht Gemäß § 289 f HGB sowie dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.04.2022 berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der Eisen- und Hüttenwerke AG. Bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wird der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Einbindung der Gesellschaft in den thyssenkrupp- Konzern (Zwischenholding ohne operatives Geschäft) umgesetzt. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die von der Regierungskommission am 28.04.2022 beschlossene Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex am 27.06.2022 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat daher im Berichtsjahr nachfolgende, gemein- same Entsprechenserklärung abgegeben, die am 01.10.2024 veröffentlicht wurde: Die Eisen- und Hüttenwerke AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesminis- terium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27.06.2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28.04.2022 und wird diesen auch zukünftig entsprechen, mit folgenden Ausnahmen: Empfehlungen B.2, B.3 B.2 Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolge- planung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden. B.3 Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern soll für längstens drei Jahre erfolgen. * Der Inhalt und Gegenstand dieses Abschnittes war gemäß § 317 Abs. 2 HGB nicht Bestandteil der Prüfung durch den Abschlussprüfer Abweichung und Begründung: Die Nachfolge und Bestelldauer orientieren sich an der Besetzung der Geschäftsführungen in den Beteiligungsgesellschaften. Es bedarf daher keiner gesonderten Nachfolgeplanung durch den Aufsichtsrat bzw. keiner abweichenden Bestelldauer. Empfehlungen G. 3, G. 4, G. 7 und G. 11 G.3 Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglie- der im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Ver- gleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offen- legt. Der Peer Group-Vergleich ist mit Bedacht zu nutzen, damit es nicht zu einer auto- matischen Aufwärtsentwicklung kommt. G. 4 Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen. G. 7 (S.1) Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmit- glied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich — neben operativen — vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sol- len. G.11 Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in an- gemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. Abweichung und Begründung: Infolge der Stellung der Gesellschaft als reine Zwischenholding ohne eigene operative Tätig- keit und mit nur zwei Mitarbeiterinnen unterhalb der Vorstandsebene einerseits und der Per- sonalunion im Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG und in den Geschäftsführungen der beiden wesentlichen Beteiligungsgesellschaften andererseits sind vereinzelte Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Hinblick auf die Ver- gütung des Vorstands nicht vermeidbar. Andernach, 1. Oktober 2024 Auf unserer Website www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de können die aktuelle Entspre- chenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre abgerufen werden. II. Vergütungsinformationen Der Vergütungsbericht, der dazugehörige Vermerk des Abschlussprüfers und das geltende Vergütungssystem werden auf der Internetseite der Gesellschaft (www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de) öffentlich zugänglich gemacht. III. Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemein- sames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine deutsche Aktiengesellschaft be- steht bei der Eisen- und Hüttenwerke AG ein duales Führungssystem, das durch eine perso- nelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Arbeitsweise des Vorstands Dem Vorstand, der zurzeit aus zwei Personen besteht, obliegt die eigenverantwortliche Lei- tung der Eisen- und Hüttenwerke AG. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegial- organ wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Bis zum 30.06.2024 war jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsit- zender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH. Diese Personal- union war für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 durch die Bestellung von Frau Clarissa Odewald zur Vorsitzenden des Vorstands der thyssenkrupp Rasselstein GmbH zwischenzeitlich nicht gegeben. Seit dem 01.10.2024 ist diese Personalunion durch Eintritt von Frau Odewald in der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG wieder gegeben. Zum Mitglied des Vorstands kann im Rahmen einer Erstbestellung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren nur bestellt werden, wer das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer erfolgt nicht. Auf der Grundlage des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23.06.2022 für den Vorstand eine Zielgröße von 50 % bzw. 33 % bei Erweiterung des Vorstands und eine Zielerreichungsfrist bis zum 30.06.2027 festgelegt. Dies entspricht in beiden Fällen einer Personenanzahl einer Frau. Informationen zur aktuellen Zusammensetzung des Vorstands können dem Anhang ent- nommen werden. Da die Eisen- und Hüttenwerke AG unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter beschäftigt, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen, kommt die nach § 76 Abs. 4 AktG vorgesehenen Festlegung von Zielgrößen für den Frauen- anteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes nicht zum Tragen. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Ge- schäftsführung und arbeiten kollegial zusammen. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vor- stand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, in der insbesondere auch die dem Vorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und sonstige Beschlussmodalitäten näher geregelt sind. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Planung und Zielerreichung, der Risikolage sowie des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und be- gründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst im Bedarfsfall auch das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unter- nehmensinternen Richtlinien sowie Compliance relevante Sachverhalte. Der Vorstand beschließt in der Regel grundsätzlich in seinen Sitzungen, kann aber auch auf Basis der geltenden Geschäftsordnung Beschlüsse außerhalb der Sitzungen fassen. Jedes Mit- glied des Vorstands kann die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegen- stands verlangen; ebenso kann jedes Mitglied verlangen, dass ein Gegenstand in die Tages- ordnung einer Sitzung aufgenommen wird. Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Einige dieser Zustimmungsvorbehalte ergeben sich aus dem Gesetz. Zustim- mungsvorbehalte des Aufsichtsrats sind zudem in der Satzung der Eisen- und Hüttenwerke AG festgelegt. So entscheidet der Aufsichtsrat nach § 12 der Satzung beispielsweise über die Auf- nahme langfristiger Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen. Ebenfalls zustimmungs- pflichtig sind der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, der Abschluss, die Änderung sowie die Aufhebung von Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträgen. Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Be- stimmte grundlegende Entscheidungen benötigen nach Gesetz und Satzung seine Zustim- mung. Er prüft regelmäßig, zuletzt in der Aufsichtsratssitzung am 30.09.2024, die Effizienz sei- ner Tätigkeit hinsichtlich aller für die Gesellschaft relevanten Fragestellungen einschließlich der Compliance sowie die Effizienz der Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Gegenstand der Prüfung der Effizienz seiner Tätigkeit waren insbesondere die Vollständigkeit, die Rechtzeitig- keit und Verständlichkeit aller für den Aufsichtsrat aufbereiteten Informationen und Unterla- gen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat geprüft, ob Form, Anzahl und Dauer der Aufsichts- ratssitzungen angemessen und ausreichend waren, um seiner Kontrolltätigkeit effektiv nach- zukommen. Auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit evaluiert und diese bestätigt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass der Prüfungsausschuss die ihm obliegenden Aufgaben vollständig und in angemessener Art und Weise erfüllt hat. Auf eine Unterstützung bei der Evaluierung seiner Tätigkeit durch externe Berater hat der Aufsichtsrat verzichtet. Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft werden grundsätzlich nur Personen vorgeschlagen, die das 68. Lebensjahr noch nicht vollen- det haben. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage des Gesetzes zur gleichberechtigten Teil- habe von Frauen und Männern an Führungspositionen in seiner Sitzung am 23.06.2022 eine Zielgröße von 33 % (zwei Frauen) im Aufsichtsrat unter Maßgabe einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2027 durch Beschluss festgelegt. Die Zugehörigkeitsdauer eines Aufsichtsratsmit- glieds im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf Basis der geltenden Geschäftsordnung grund- sätzlich auf drei Amtsperioden begrenzt, wobei Ausnahmen hiervon zulässig sind, sofern sie entsprechend begründet werden. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats kann dem Anhang entnommen werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2026, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt. Der Aufsichtsrat hat mit Blick auf die Dimensionierung der Geschäftsaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats neben dem Prüfungsausschuss keine Ausschüsse gebildet. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat Bericht an die Aktionäre. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der unter anderem die wesent- lichen Ziele für seine Zusammensetzung, sein Kompetenzprofil und die Details seiner Arbeits- weise niedergelegt sind. Demgemäß soll der Aufsichtsrat stets so zusammengesetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Insoweit sollen seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Dabei kann nicht erwartet werden, dass jedes Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Um- fang hat. Allerdings soll für jeden Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit mindestens ein Aufsichts- ratsmitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, so dass die umfassen- den Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder abgebildet werden. Der Aufsichtsrat strebt darüber hinaus für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Er- fahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Weiterhin sollen dem Aufsichtsrat mindestens zwei externe Mitglieder angehören, die in kei- ner wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehung zum Vorstand oder zur Gesellschaft stehen, die einen Interessenkonflikt begründen kann. Die Herren Dr. Bscher und de Maizière erfüllen beide die Kriterien der Unabhängigkeit. Obwohl sie dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehören, zeigt sich im Rahmen der Arbeit des Aufsichtsrats, dass sie weiterhin un- eingeschränkt über die erforderliche kritische Distanz zu der Gesellschaft und ihrem Vorstand verfügen, um den Vorstand bei seiner Geschäftsführung angemessen zu überwachen und zu begleiten. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien verfügt der Aufsichtsrat gegenwärtig über eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht auch den Zielsetzungen und dem Kompe- tenzprofil. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Qualifikationsmatrix: Osburg Bscher Denecke-Arnold Evers de Maizière Schuck Zugehörigkeitsdauer Mitglied seit 2019 1993 2012 2020 2010 2023 Mitglied bis 30.08.2024 30.08.2024 Diversität Geburtsjahr 1968 1952 1970 1964 1950 1982 Geschlecht m m w m m w Staatsangehörigkeit deutsch deutsch deutsch deutsch deutsch deutsch Ausbildungshintergrund Ingenieur Betriebswirt Ingenieurin Dipl.-Kfm. Betriebwirt Ingenieurin Fachliche Kenntnis Unternehmensführung und -kontrolle1 ü ü ü ü ü ü Kapitalanlage ü ü Finanzierung und Kapitalmarkt ü ü ü Nachhaltigkeit ü ü Ingenieurwesen ü ü ü Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung ü ü ü Compliance und Corporate Governance ü ü ü ü ü 1Unternehmensführung und -kontrolle umfasst die Bereiche Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Management von Beteiligungsunternehmen (Portfolio Management) sowie operative Exzellenz Der Aufsichtsrat beschließt im Allgemeinen in Sitzungen, die mindestens zweimal im Kalen- derhalbjahr stattfinden und grundsätzlich vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats oder der Vorstand können die Einberufung einer Sitzung un- ter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Der Aufsichtsrat entscheidet durch Be- schluss mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas an- deres vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsvorsitzenden den Ausschlag. In der Hauptversammlung am 24.03.2023 wurde der Aufsichtsrat neu gewählt. Im Anschluss an diese Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat am 24.03.2023 die bisherigen Mitglieder des Prüfungsausschusses wiedergewählt und Herrn Andreas de Maizière als Vorsitzenden und Herrn Carsten Evers als stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt. Herr de Maizière verfügt u.a. aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in unterschiedlichen Auf- sichtsräten, in diesem Zusammenhang u.a. auch als Vorsitzender des Aufsichtsrates, sowie als Mitglied eines Audit Committees, über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Ab- schlussprüfung. Herr Evers verfügt als ehemaliger Chief Financial Officer der thyssenkrupp Steel Europe AG über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, insbe- sondere über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungs- legungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsystemen. Herr de Maizière berichtet als Ausschussvorsitzender regelmäßig in den Aufsichtsratssitzun- gen über die Sitzungen des Ausschusses und dessen Tätigkeiten. Einzelheiten zu den Tätigkei- ten des Prüfungsausschusses und dessen Arbeitsweise im Berichtsjahr sind im Bericht des Auf- sichtsrats enthalten. III. Wesentliche Unternehmensführungspraktiken Verhaltenskodex Unser Verhaltenskodex enthält konkrete Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sowie unseres Verhaltens gegenüber der Öffentlichkeit. Er bietet Mitarbeitern, Führungskräften und Vorstand gleichermaßen einen Orientierungsrahmen zu Themen wie Anforderungen bezüg- lich der Einhaltung von Recht und Gesetz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Zu- sammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umwelt- und Klimaschutz sowie Datenschutz und Informationssicherheit. Die Kompetenz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind entscheidend für die Nach- haltigkeit des Erfolgs der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Deshalb fühlen sich die Gesellschaften besonders verpflichtet, ein positives Arbeitsumfeld, ein breites Angebot an Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen und ein leistungsorientier- tes Vergütungssystem zu schaffen, damit die Mitarbeiter ihre Fähigkeiten bestmöglich einset- zen können. Sie praktizieren eine Kultur, die auf Wertschätzung aller basiert, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter. Die Eisen- und Hüttenwerke AG und ihre Beteiligungsgesellschaften bekennen sich zum Prin- zip der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen und sind sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen bewusst. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der Menschen und der Natur besonders wichtig; Klimaschutz und Ressourcenschonung sind wich- tige Leitlinien des Handelns. Ausblick Grundsätzlich ist die globale wirtschaftliche und politische Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der noch weiter andauernden Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten, der schwierigen konjunkturellen Lage sowie der vorherrschenden Inflations- und Rezessionssor- gen, weiter unsicher. Für 2025 wird dennoch von einer insgesamt nochmals verbesserten Weißblech-Nachfrage ausgegangen. Vor diesem Hintergrund sind für den Beteiligungskreis Rasselstein deutlich hö- here Produktions- und Versandmengen eingeplant. Auf Basis des im Berichtsjahr 2023/2024 gegenüber dem Vorjahr abgesenkten Preisniveau wird für das Kalenderjahr 2025 mit stabilen bis leicht steigenden Preisen gerechnet. Es müssen weiterhin sehr volatile Materialkosten, Fremdleistungskosten und Energiepreise erwartet werden. Hinzu kommen die deutlichen Be- lastungen durch die letzten Tarifabschlüsse in der Stahl- und Metallindustrie. Aufgrund einer unterstellten guten operativen Performance im Werk Andernach, einer stabilen Produktion des Vormaterials bei der thyssenkrupp Steel Europe AG und der im Vergleich zum Vorjahr spürbar steigenden Versandmengen und Erlössteigerungen wird ein leicht steigendes Ergeb- nis für das Geschäftsjahr 2024/2025 erwartet. Aktuelle Berichte zeigen, dass sich der Bedarf an elektrischer Energie bis zum Jahr 2050 ver- dreifachen wird. Hierzu sind immense Investitionen in die Gewinnung erneuerbarer Energien und die dazugehörige Infrastruktur notwendig, um den Strom von der Produktion zum Ver- braucher zu bringen. Kornorientiertes Elektroband ist Basiswerkstoff für die angestrebte Ener- giewende, da effizientes Elektroband in allen Transformatoren verbaut wird. Daraus ableitend schätzen wir die Nachfrage nach kornorientiertem Elektroband als sehr stabil und weiter zu- wachsend ein. Aufgrund der Stabilisierung und Erholung der Erlöse im zweiten Halbjahr 2024 erwarten wir eine Fortführung der Erlöse und rechnen im Beteiligungskreis Electrical Steel ins- gesamt mit einer Stabilisierung des operativen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2024/2025. Die Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG, die sich aus der Erbringung von Dienstleis- tungen für verbundene Unternehmen in Deutschland ergeben, werden im Geschäftsjahr 2024/2025 stabil bleiben. Hinsichtlich des Zinsergebnisses erwarten wir aufgrund der Zinsent- wicklung einen deutlich sinkenden Ertrag. Wir erwarten für den Beteiligungskreis Rasselstein aufgrund der Ergebniserwartung und der negativen Anrechnungsbeträge ebenfalls wiederum nur die feste Ausgleichszahlung. Auf- grund des Verkaufs der thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd., Nashik, Indien kann sich der Veräußerungserlös auf die aktienrechtliche Ausgleichszahlung der thyssenkrupp Steel Europe AG an die Eisen- und Hüttenwerke AG aus dem zwischen der thyssenkrupp Steel Eu- rope AG und der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH bestehenden Be- herrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auswirken. Dies kann bei der Eisen- und Hüttenwerke AG zu einem Abbau der vorhandenen negativen Anrechnungsansprüche und einer variablen Ausgleichszahlung für den Beteiligungskreis Electrical Steel führen. Wir erwarten vor diesem Hintergrund zusammenfassend für den fi- nanziellen Leistungsindikator „Beteiligungsergebnis“ insgesamt ein deutlich höheres Ergebnis und damit einen deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Jahresüberschuss für das Ge- schäftsjahr 2024/2025. Andernach, 13. November 2024 Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Der Vorstand Odewald Giovanakis Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz, Handelsregister-Nr.: HRB 15400 Bilanz zum 30. September 2024 A K T I V A Anhang- 30.09.2023 30.09.2024 Nr. T€ T€ Anlagevermögen (3) Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 0 0 Finanzanlagen 76.159 66.159 76.159 66.159 Umlaufvermögen Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände (4) 30.906 38.644 Flüssige Mittel 0 0 30.906 38.644 Rechnungsabgrenzungsposten 5 6 SUMME AKTIVA 107.070 104.809 P A S S I V A Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (5) 45.056 45.056 Kapitalrücklage (5) 4.028 4.028 Gewinnrücklagen (6) 44.200 44.200 Bilanzgewinn (18) 11.417 9.179 104.701 102.463 Rückstellungen (7) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.303 1.371 Steuerrückstellungen 116 335 Sonstige Rückstellungen 495 487 1.914 2.193 Verbindlichkeiten (8) 342 52 Passive latente Steuern (9) 113 101 SUMME PASSIVA 107.070 104.809 Gewinn- und Verlustrechnung der Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach für die Zeit vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 Anhang- 2022/23 2023/24 Nr. T€ T€ Umsatzerlöse (10) 144 144 Sonstige betriebliche Erträge (11) 2.690 14 Personalaufwand (12) 528 675 Sonstige betriebliche Aufwendungen (13) 408 490 Beteiligungsergebnis (14) 8.137 8.137 Zinsergebnis (15) 786 1.460 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (16) 183 268 Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 10.638 8.322 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 779 857 Bilanzgewinn (18) 11.417 9.179 Kapitalflussrechnung der Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Geschäftsjahr 2023/2024 2022/23 2023/24 T€ T€ Jahresüberschuss lt. GuV 10.638 8.322 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens -2.639 0 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -75 -24 -/+ Zunahme/Abnahme Forderungen gg. verb. Unternehmen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 0 14 -/+ Zunahme/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 0 -102 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 318 -291 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -786 -1.460 - Beteiligungserträge -8.137 -8.137 +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 183 268 = CF aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) -498 -1.410 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 10.000 10.000 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -10.531 -7.650 + Erhaltene Zinsen 811 1.483 + Erhaltene Dividenden 8.137 8.137 = CF aus Investitionstätigkeit 8.417 11.970 - Gezahlte Dividende an Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens -6.968 -9.291 - Gezahlte Dividende an andere Gesellschafter -952 -1.269 = CF aus Finanzierungstätigkeit -7.920 -10.560 = Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -1 0 Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres 1 0 Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahres 0 0 Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode enthält den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten und stimmt insofern mit dem entsprechenden Posten in der Bilanz überein. Die Cash Pool-Forderungen gegen die thyssenkrupp AG werden nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen, sondern deren Veränderungen dem Cash Flow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet. Eigenkapitalspiegel der Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Geschäftsjahr 2023/24 Eigenkapital Rücklagen Gezeichnetes Kapital- Summe T€ Kapital rücklage Gewinnrücklagen Summe Bilanzgewinn Eigenkapital nach § 272 Abs. 2 gesetzliche andere Gewinn- Summe Stammaktien Nr. 1 - 3 HGB Rücklage rücklagen Stand 30.09.2022 45.056 4.028 1.023 43.177 44.200 48.228 8.699 101.983 Ausschüttung/Dividendenzahlung -7.920 -7.920 Jahresüberschuss 10.638 10.638 Stand 30.09.2023 45.056 4.028 1.023 43.177 44.200 48.228 11.417 104.701 Ausschüttung/Dividendenzahlung -10.560 -10.560 Jahresüberschuss 8.322 8.322 Stand 30.09.2024 45.056 4.028 1.023 43.177 44.200 48.228 9.179 102.463 Eisen- und Hüttenwerke AG, Andernach Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024 1) Allgemeines Die Eisen- und Hüttenwerke AG mit Sitz in Andernach, eingetragen im Handelsregister des Amts- gerichts Koblenz, unter der Nummer HRB 15400, ist ein Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und ist in den Konzernabschluss der thyssenkrupp AG (gleichzeitig größ- ter Konsolidierungskreis) einbezogen. Sie ist zudem ein Tochterunternehmen der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH und dort in den Konzernabschluss der thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH (gleichzeitig kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Kon- zernabschlüsse werden im Unternehmensregister elektronisch offengelegt. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 290 HGB nicht verpflichtet. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den einschlä- gigen Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB i. V. m. § 264d HGB. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Ver- lustrechnung entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Sie wer- den im Anhang gesondert erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkos- tenverfahren gegliedert. Sämtliche Davon-Vermerke werden im Anhang angegeben. 2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Aufstellung erfolgt unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgen- den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich von Dritten erworbenen I m m a t e r i e l l e V e r m ö g e n s g e g e n s t ä n d e wer- den zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, über einen Zeitraum von in der Regel 3 Jahren planmäßig ab- geschrieben. S a c h a n l a g e n werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter plan- mäßiger Abschreibungen bewertet. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nut- zungsdauern zugrunde gelegt: Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 10 Jahre. Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwer- tige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis ein- schließlich 250 €, werden im Jahr des Zugangs ergebniswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge ei- nes Geschäftsjahres, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Der je- weilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Die A n t e i l e a n v e r b u n d e n e n U n t e r n e h m e n werden grundsätzlich mit den Anschaf- fungskosten bilanziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Stellt sich in späteren Geschäftsjahren heraus, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Wer- terhöhung bis höchstens zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. A u s l e i h u n g e n werden zum Nennwert bilanziert. F o r d e r u n g e n u n d S o n s t i g e V e r m ö g e n s g e g e n s t ä n d e werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen werden die erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge auf den niedrigeren beizu- legenden Wert berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Die f l ü s s i g e n M i t t e l sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der a k t i v e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g s p o s t e n enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das g e z e i c h n e t e K a p i t a l wird zum Nennwert bilanziert. Die R ü c k s t e l l u n g e n berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Ver- pflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendi- gen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergan- genen sieben bzw. zehn Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem versicherungsma- thematischen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis der an gruppenspezifische Verhältnisse angepassten „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Gehaltssteigerungsrate von 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %) und eines Rententrends von 2,1 % (Vorjahr: 2,2 %) und Fluktuationsraten. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt für das Geschäftsjahr 2023/2024 gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 30. September 2024 unter Verwendung des durch- schnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen zehn Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 5 T€. Die Abzinsung der Rück- stellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen erfolgt pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Der von der Deutschen Bundes- bank am 1. Oktober 2024 bekannt gegebene Zinssatz für zehn Jahre beträgt 1,87 %, der bekannt- gegebene Zinssatz für sieben Jahre beträgt 1,91 %. Inventurstichtag der Pensionsverpflichtungen ist der 1. Juli 2024. Zum Inventurstichtag der Pensionsverpflichtungen wurde für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ein für den 30. September 2024 prognostizierter Zinssatz von 1,87 % verwendet (im Vorjahr betrug der Rechnungszins 1,81 %). Für weitere Verpflichtungen im Personalbereich, wie beispielsweise für Jubiläumszuwendungen und Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. V e r b i n d l i c h k e i t e n werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. L a t e n t e S t e u e r n werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie für Verlust- und Zinsvor- träge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet und mit dem Steu- ersatz bewertet, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht angesetzt. 3) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt: ML"??aCBL?B !FIꢀKLB0F"(AB( rB??aCBL?B !"#AB&'"#B(B !FG +"G !"#AB&'"#B(B !FIꢀKLB0F"(AB( IꢀKLB0F"(AB( IꢀKLB0F"(AB( !FIꢀKLB0F"(AB( Nꢁ ꢂꢃRꢃꢂRSꢂST +"AU(AB !FAU(AB TꢂRꢂVRSꢂSW ꢂꢃRꢃꢂRSꢂST SꢂSTꢄSW SꢂSTꢄSW TꢂRꢂVRSꢂSW TꢂRꢂVRSꢂST TꢂRꢂVRSꢂSW ꢅZ>Z>Z'Z?ZBZLZ0ZBZ&Z&ZBZ @ZBZLZ>ZAZAZBZ(ZIG AZBZAZBZ(ZIZ?ZUZ(ZBZB B(?AB&?&0ꢀKZBLCaLFB(BZba(cBII0a(B(dZ ABCBLF&0ꢀKBZeꢀK"?cLBꢀK?BZ"(BZUK(&0ꢀKB fBꢀK?BZ"(BZgBL?BZIaC0BZh0cB(cB( '(ZIa&ꢀKB(ZfBꢀK?B(Z"(BZgBL?B( i ꢂ ꢂ i i ꢂ ꢂ i ꢂ ꢂ eZ'ZꢀZKZ'Z(Z&Z'ZAZBZ( MB?L0BFIGZ"(B NBIꢀKU#?IG '"II?'??"(A l ꢂ ꢂ l l ꢂ ꢂ l ꢂ ꢂ mZ0Z(Z'Z(ZcZ'Z(Z&Z'ZAZBZ( !(?B0&BZ'( nBLF"(BB(B( o(?BL(BK>B( llRꢃꢆV ꢂ ꢂ llRꢃꢆV ꢂ ꢂ ꢂ ꢂ llRꢃꢆV llRꢃꢆV !"I&B0K"(AB(Z'( nBLF"(BB(B o(?BL(BK>B( ꢃꢂRꢂꢂꢂ ꢂ ꢃꢂRꢂꢂꢂ ꢂ ꢂ ꢂ ꢂ ꢂ ꢃꢂRꢂꢂꢂ ꢂ ꢇlRꢃꢇT ꢂ ꢃꢂRꢂꢂꢂ llRꢃꢇT ꢃW ꢂ ꢂ ꢃW ꢇlRꢃꢆV llRꢃꢆV Unter den Ausleihungen wurde eine Festgeldanlage bei der thyssenkrupp Steel Europe AG ge- zeigt. Ab dem 1. April 2021 wurde diese Festgeldanlage über 10 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 2,165 % p.a. bis zum 31. März 2024 abgeschlossen. Mit Laufzeitende wurde der Betrag i.H.v. 10 Mio. € auf das Tagesgeldkonto bei der thyssenkrupp AG übertragen. !"#AB&'(A)GABH,"B'-.A/0-N-234-5)0-66-789 !"#ABCD EꢀGBHI JHKBꢀL"MHG"INNN BAKB2ꢀHCN "PN4"MHG"I RS RS T ENꢀNGNBNHNINBNN8NBNANNJNVNW ;? ZBGBHIHK@ꢀKCLABHCNA"CCBICGBHꢀ NNNA"CCBICGBHꢀNBBAC"IG@ꢀKCNaP2VbNEꢀ8BAꢀ"c# defghdd f i? ꢁfbk ZBGBHIHK@ꢀKCLABHCNJIBcGAHc"INlGBBI NNNG#mCCBꢀLA@MMNJIBcGAHc"INlGBBI NNNBBAC"IG@ꢀKCKBCBIICc#"nGNP2VbNaBICBꢀLHAc#Bꢀ oogffe f i? ehbo pN@NCNTNGN>NINHNcN#NBNNnNANBNHNCNHNININHNKNBNNENꢀNKN"N2NBNN>N@NN8NBNꢀNNrNsNꢀNN 8NBNꢀNNZNBNGNBNHNINHNKN@NꢀNKNBNꢀNNKNBN#N"NINGNBNꢀNBNꢀNNENꢀNGNBNHNINBNꢀ A"CCBICGBHꢀNBBAC"IG@ꢀKCNaP2VbNEꢀ8BAꢀ"c# NNNG#mCCBꢀLA@MMNA"CCBICGBHꢀNaP2VbNEꢀ8BAꢀ"c# tꢁhgftd f i? uubo ii? NNNZBcLBANvNwsgNaP2VbN[B@CHB8 tgtof f i? dffbf ii? NNN<WANDN<B@GCc#BNaBCBIICc#"nGN NNNnyANWBHz2IBc#ABcmcIHꢀKNP2VbNEꢀ8BAꢀ"c# ꢂh f i? dffbf iii? NNN4ZlN4ABHCI"@nCmCGBPNZIBc#rBAM"cL@ꢀKBꢀ NNNlG"#INaP2VN;4Zl?bN iii?NNHꢀ8HABLGBANEꢀGBHIC2BCHG> 4) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände T€ 30.09.23 30.09.24 davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr 30.09.23 30.09.24 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 30.906 38.542 0 0 Sonstige Vermögensgegenstände 0 102 0 0 Insgesamt 30.906 38.644 0 0 Als Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen die Ansprüche gegen die thyssenkrupp Steel Europe AG aus Ausgleichszahlungen in Höhe von 8.137 T€ sowie aus dem Konzernfinanzverkehr in Höhe von 30.405 T€ gegen die thyssenkrupp AG ausgewiesen. Die Aus- gleichszahlungen werden ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Steuerforderungen. 5) Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das Gezeichnete Kapital der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt wie im Vorjahr 45.056 T€; es ist eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 2,56 €. Die Kapitalrücklage beträgt 4.028 T€. Die thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, ist gemäß Mitteilung nach § 21 WpHG vom 20. März 2006 mit 87,98 % an der Eisen- und Hüttenwerke AG beteiligt. 6) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen der Eisen- und Hüttenwerke AG enthalten die gesetzliche Rücklage in Höhe von 1.023 T€ sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von 43.177 T€. 7) Rückstellungen T€ 30.09.23 30.09.24 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.303 1.371 Steuerrückstellungen 116 335 Sonstige Rückstellungen 495 487 Insgesamt 1.914 2.193 Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen mit 209 T€ variable Vergütungsbe- standteile in Form virtueller EHW-Aktien sowie Rückstellungen für Personalkosten i.H.v. 141 T€. 8) Verbindlichkeiten !" #$%$&%'$'# #$%$&%'$'( /hJ+=:1?ijJ= )+ I)Jꢀ/ 01234 I)Jꢀ/U/ R/S1Tꢀ R/S1Tꢀ S1TꢀJ VJꢀ)40:;TJ>J4I)Jꢀ 2Jꢀ)?40J4J4/@4=Jꢀ4JTAJ4 #Rꢁ $ $ $ $ ꢂVa%b/#Rꢁc ꢂVa%b/$c ꢂVa%b/$c 'ꢁ U' (# & $ d34+=>J/VJꢀ)40:;TJ+1A= #(' U' (# & $ ꢂVa%b/##ꢁc ꢂVa%b/ꢁc ꢂVa%b$c ec/01234/1?+/d=J?Jꢀ4/g/!"/ꢂV3ꢀa1Tꢀ/g/!"c Sämtliche Verbindlichkeiten waren nicht besichert. 9) Passive latente Steuern Es ergeben sich passive latente Steuern aus unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuer- lichen Wertansätzen der Anteile an verbundenen Unternehmen, die mit aktiven latenten Steuern, im Wesentlichen resultierend aus abweichenden Wertansätzen der Pensionsrückstel- lungen, verrechnet wurden. Der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 30,35 % (15,83 % für die Körper- schaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 14,52 % für die Gewerbesteuer) zu Grunde gelegt. T€ Stand 01.10.2023 Veränderung Stand 30.09.2024 Aktive latente Steuern 173 12 185 Passive latente Steuern 286 0 286 Aktivüberhang (+) /Passivüberhang(-) -113 12 -101 Der über den Saldierungsbereich hinausgehende Passivüberhang wurde passiviert. 10) Umsatzerlöse T€ 2022/23 2023/24 Umsatzerlöse 144 144 Die Eisen- und Hüttenwerke AG erbringt Dienstleistungen für verbundene Unternehmen in Deutschland. 11) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten periodenfremde Erträge i.H.v. 14 T€ aus Auf- lösung von Rückstellungen. 12) Personalaufwand T€ 2022/23 2023/24 Löhne und Gehälter 483 495 Soziale Abgaben 44 44 Aufwendungen für Altersversorgung 1 136 Insgesamt 528 675 Die Eisen- und Hüttenwerke AG hat im Geschäftsjahr 2023/2024 wie im Vorjahr im Durchschnitt zwei Mitarbeiter beschäftigt. 13) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere alle sächlichen Verwaltungs- kosten sowie Beratungskosten, nicht abzugsfähige Vorsteuer, Kosten für die Hauptversammlung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, sowie Vergütungen an den Aufsichtsrat. 14) Beteiligungsergebnis T€ 2022/23 2023/24 Erträge aus Beteiligungen 8.137 8.137 Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Ausgleichszahlungen von verbundenen Unternehmen für die von den Beteiligungen der Gesellschaft abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge. 15) Zinsergebnis T€ 2022/23 2023/24 Erträge aus Ausleihungen 267 108 (davon aus verbundenen Unternehmen) (267) (108) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 544 1.376 (davon aus verbundenen Unternehmen) (544) (1.376) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 25 24 Insgesamt 786 1.460 Die Erträge aus Ausleihungen resultieren aus dem Festgeldkonto bis zum 31. März 2024 bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Aus der Aufzinsung der Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sind Aufwendungen von 23 T€ (Vorjahr: 24 T€) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. 16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Steuern vom Einkommen und Ertrag werden die voraussichtlich zu zahlende Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag für das Berichtsjahr ausgewiesen. Im Berichts- jahr haben sich zusätzlich latente Steuern in Höhe von 12 T€ gewinnerhöhend ausgewirkt. 17) Ergänzende Angaben Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2023/2024 betragen 240 T€ (Vorjahr: 220 T€). Die Gesamtvergütung resultiert aus einem fixen und einem variablen Bestandteil. Darin enthalten sind sonstige aktienbasierte Vergütungen (Aktien-Deferral in virtuellen EHW-Aktien) im Umfang von 3.735 Aktien. Der beizulegende Zeit- wert im Zeitpunkt ihrer Gewährung am 30.09.2024 beträgt 9,10 € (Vorjahr: 2.604 Stück, 10,80 € je Aktie). Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 0 T€ (Vorjahr: 19 T€). Für die Vergütung an den Aufsichtsrat, wurden 32 T€ für das Berichtsjahr passiviert. Zusätzlich wurden für den Prüfungsausschuss 13 T€ für das Berichtsjahr zurückgestellt. Für Dienstleistungen der thyssenkrupp Rasselstein GmbH wurden 96 T€ gezahlt. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüferleistungen betrug 47 T€. Wegen der frei verfügbaren Rücklagen der Gesellschaft greift die Ausschüttungssperre des § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB nicht. Zum 30.09.2024 stand die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 16 Abs. 1 AktG im unmittelbaren Mehrheitsbesitz der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg. Im Oktober 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de dauerhaft zugänglich gemacht. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 gab es keine bestandgefährdenden Risiken. Herr Dr. Peter Biele, Mitglied des Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke AG, ist mit Wirkung zum Ablauf des 30.09.2024 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Zu seiner Nach- folgerin im Amt des Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke AG wurde Frau Clarissa Odewald zum 01.10.2024 gewählt. Frau Clarissa Odewald ist seit dem 01.07.2024 als Vorstandsvorsitzende bei der thyssenkrupp Rasselstein GmbH tätig und ist damit auch im Beteiligungskreis Rasselstein die Nachfolge von Herrn Dr. Peter Biele angetreten. Im Oktober 2024 wurde der Verkauf der thyssenkrupp Electrical Steel Private Ltd. Nashik, Indien mit erfolgreichem Signing in die Wege geleitet. Das Closing wird Anfang 2025 nach Prüfung der Behörden erwartet. Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Vorstand Dr. Peter Biele (bis 30.09.2024) Vorsitzender des Vorstands, Ressort Vertrieb, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH (bis 30.06.2024) Geschäftsführung Technik, der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (seit 01.07.2024) konzernextern • Haeger & Schmidt International GmbH konzernintern • thyssenkrupp Steel North America, Inc./USA [bis 31.07.2024] • Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS) [bis 30.06.2024] Clarissa Odewald (seit 01.10.2024) Vorsitzender des Vorstands, Ressort Vertrieb, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH (seit 01.07.2024) konzernextern . / . konzernintern • thyssenkrupp Steel North America, Inc./USA [seit 07.08.2024] • thyssenkrupp Gerlach GmbH ____ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Vorstand Georgios Giovanakis Vorsitzender des Vorstands, Ressort Vertrieb und Finanzen, der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH konzernextern . / . konzernintern • thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd./Indien • thyssenkrupp Electrcal Steel UGO S.A.S./Frankreich Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Aufsichtsrat Bernhard Osburg - Vorsitzender - (bis 30.08.2024) Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG (bis 29.08.2024) konzernextern . / . konzernintern • thyssenkrupp Rasselstein GmbH [bis 09.09.2024] • thyssenkrupp Electrical Steel GmbH [bis 16.09.2024] • thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH [bis 10.09.2024] • TKAS Auto Steel Company Limited/China [bis 16.09.2024] Dr. Thomas Bscher - stellv. Vorsitzender - (bis 09.09.2024) - Vorsitzender - (seit 10.09.2024) Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Thomas Bscher Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG konzernextern . / . konzernintern . / . __ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Aufsichtsrat Dr. Heike Denecke-Arnold (bis 30.08.2024) Mitglied des Vorstands, Chief Operations Officer, der thyssenkrupp Steel Europe AG (bis 29.08.2024) konzernextern . / . konzernintern thyssenkrupp Rasselstein GmbH [bis 16.09.2024] • thyssenkrupp Veerhaven B.V. Rotterdam/Niederlande [bis 30.09.2024] • Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH [seit 01.04.2024 bis 18.09.2024] • Carsten Evers Mitglied des Vorstands, Ressort Finanzen, der thyssenkrupp Steel Europe AG (bis 29.02.2024) konzernextern . / . konzernintern • thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH [bis 29.02.2024] • TKAS Auto Steel Company Limited/China [bis 31.03.2024] • TKAS (Chongqing) Auto Steel Co. Limited/China [bis 31.03.2024] • Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH [bis 29.02.2024) __ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Anhangangaben gem. § 285 Nr. 10 HGB über Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG Aufsichtsrat Andreas de Maizière Selbstständiger Unternehmensberater konzernextern • Arenberg Consult GmbH (Vorsitzender) • Arenberg Recklinghausen GmbH (Vorsitzender) • Arenberg Schleiden GmbH (Vorsitzender) • Arenberg Beteiligungs GmbH (Vorsitzender) [seit 06.06.2024] • Grundkredit- u. Bodenverwaltung GmbH (Vorsitzender) • Rheinische Bodenverwaltung AG (Vorsitzender) • Degussa Bank AG (stellv. Vorsitzender) [bis 31.03.2024] konzernintern . / . Dr. Karina Schuck - stellv. Vorsitzende - (seit 10.09.2024) Head of Quality Improvement and Steering bei der thyssenkrupp Steel Europe AG konzernextern . / . konzernintern • thyssenkrupp rothe erde Germany GmbH* ______ * Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 18) Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023/2024 beträgt 8.321.466,54 €. Unter Berück- sichtigung des Gewinnvortrags von 857.860,27 ergibt sich ein Bilanzgewinn von 9.179.326,81 €. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung am 21. März 2025 vor, den Bilanzgewinn zur Zah- lung einer Dividende von 0,50 € je Stückaktie zu verwenden; dies entspricht einer Ausschüttung von 8.800.000,00 €. Der verbleibende Betrag von 379.326,81 € soll auf neue Rechnung vorgetra- gen werden. Andernach, 13. November 2024 EISEN- UND HÜTTENWERKE Aktiengesellschaft Der Vorstand Odewald Giovanakis Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind. Andernach, 13. November 2024 Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Der Vorstand Odewald Giovanakis

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