Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 8, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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| Anhangangaben | EUR | 2019 EUR |
2018 EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (1) | 48.451.402,41 | 49.317.665,96 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | (2) | 4.705.102,00 | 3.424.415,00 | |
| 3. Materialaufwand | (3) | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | -1.771.138,54 | -1.968.862,26 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -6.792.151,12 | -8.563.289,66 | -6.656.420,28 | |
| 4. Personalaufwand | (4) | |||
| a) Löhne und Gehälter | -22.676.208,51 | -24.556.606,10 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -4.716.465,93 | -27.392.674,44 | -4.592.382,74 | |
| 5. Abschreibungen | (5) | |||
| - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.824.098,37 | -2.162.470,14 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (6) | -9.036.753,57 | -12.579.115,68 | |
| 7. Entkonsolidierungsgewinn | 467.268,46 | 0,00 | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Finanzerträge | (7) | 1.516,23 | 1.397,90 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Finanzaufwendungen | (7) | -2.883.436,86 | -825.041,85 | |
| 10. Ergebnis vor Steuern | -74.963,80 | -597.420,19 | ||
| 11. Ertragsteuern | (8) | -606.826,97 | -444.908,09 | |
| 12. Konzernjahresfehlbetrag | -681.790,77 | -1.042.328,28 | ||
| 13. Auf andere Gesellschafter entfallender Gewinn | (9) | -91.532,12 | -68.616,82 | |
| 14. Konzernverlust | -773.322,89 | -1.110.945,10 | ||
| 15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 741.908,58 | 378.601,98 | ||
| 16. Einstellung in Gewinnrücklagen (Vj. Entnahme) | -741.908,58 | 1.474.251,70 | ||
| 17. Konzernbilanzverlust (Vj. -gewinn) | -773.322,89 | 741.908,58 | ||
| Ergebnis je Aktie | (10) | |||
| unverwässert | -0,26 | -0,37 | ||
| verwässert | -0,26 | -0,37 |
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| Anhangangaben | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | (11) | 32.676,00 | 164.418,00 |
| 2. Sachanlagen | (12) | 62.756.289,51 | 37.023.792,72 |
| 3. Finanzielle Vermögenswerte | (14) | 502,00 | 501,00 |
| 4. Latente Steueransprüche | (16) | 0,00 | 753.500,00 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 62.789.467,51 | 37£42.211J2L | |
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| 1. Vorratsvermögen | (17) | 77.232,80 | 557.515,01 |
| 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (18) | 5.473.355,49 | 6.385.347,58 |
| 3. Laufende Ertragsteueransprüche | (19) | 308.628,04 | 514.840,81 |
| 4. Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | (20) | 7.487.063,20 | 10.187.182,35 |
| 5. Sonstige Vermögenswerte | (15) | 216.267,68 | 284.312,67 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 13.562.547,21 | 17329JJ9842. | |
| 76.352.014,72 | 55.871.410,14 | ||
| PASSIVSEITE | |||
| Anhangangaben | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| 1. Gezeichnetes Kapital | (21) | 7.987.200,00 | 7.987.200,00 |
| 2. Rücklagen | |||
| a) Kapitalrücklage | (23) | 3.253.965,40 | 3.253.965,40 |
| b) Gesetzliche Rücklage | (23) | 100.782,79 | 100.782,79 |
| c) Andere Gewinnrücklagen | (23) | 5.752.109,55 | 3.974.702,67 |
| 3. Konzernbilanzverlust/-gewinn | (22) | -773.322,89 | 741.908,58 |
| 4. Eigene Anteile | (21) | -316.341,66 | -316.341,66 |
| 5. Anteile ohne beherrschenden Einfluss | (24) | 646.946,52 | 555.414,40 |
| Summe Eigenkapital | 16.651.339,71 | 16.297.632,18 | |
| B. Langfristige Schulden | |||
| 1. Rückstellungen | (25) | 4.104.940,00 | 10.411.930,35 |
| 2. Finanzverbindlichkeiten | (26) | 16.951.387,37 | 18.196.917,06 |
| 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen | (26) | 24.829.347,67 | 0,00 |
| 4. Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand | (27) | 140.548,00 | 146.427,00 |
| 5. Latente Steuerverbindlichkeiten | (16) | 1.859.200,00 | 1.786.700,00 |
| Summe langfristige Schulden | 47.885.423,04 | 30.541.974,41 | |
| C. Kurzfristige Schulden | |||
| 1. Rückstellungen | (28) | 446.000,00 | 80.000,00 |
| 2. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | (29) | 22.116,57 | 68.922,16 |
| 3. Finanzverbindlichkeiten | (26) | 3.355.769,36 | 3.876.352,00 |
| 4. Sonstige finanzielle Verpfilchtungen | (26) | 3.250.857,36 | 0,00 |
| 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (30) | 774.669,85 | 1.823.026,91 |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | (31) | 3.965.838,83 | 3.183.502,48 |
| Summe kurzfristige Schulden | 11.815.251,97 | 9.031.803,55 | |
| 76.352.014,72 | 55.871.410,14 | ||
| 0,00 | 0,00 |
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| Anhangangaben | 2019 EUR |
2018 EUR |
|
|---|---|---|---|
| Konzernjahresfehlbetrag | -681.790,77 | -1.042.328,28 | |
| davon entfallend auf | |||
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | (24) | 91.532,12 | 68.616,82 |
| Aktionäre der Eifelhöhen-Klinik AG | -773.322,89 | -1.110.945,10 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vor Steuern | (25) | -1.250.468,00 | -70.109,00 |
| Entkonsolidierung U-Kasse EHK GmbH | 2.749.604,00 | 0,00 | |
| Entkonsolidierung EHK GmbH | 24.399,00 | 0,00 | |
| Latente Steuern | 90.500,00 | -293.473,50 | |
| Entkonsolidierung latente Steuern | -593.526,50 | 0,00 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach Steuern | 1.020.508,50 | -363.582,50 | |
| Nicht reklassifizierbare Gewinne und Verluste nach Steuern | 1.020.508,50 | -363.582,50 | |
| Sonstiges Ergebnis vor Steuern | 1.523.535,00 | -70.109,00 | |
| Latente Steuern auf das Sonstige Ergebnis | -503.026,50 | -293.473,50 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 1.020.508,50 | -363.582,50 | |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen | 1.020.508,50 | -363.582,50 | |
| davon entfallend auf | |||
| Aktionäre der Eifelhöhen-Klinik AG | 1.020.508,50 | -363.582,50 | |
| Entkonsolidierung Gewinnrücklage IFRS EHK GmbH | 14.989,80 | 0,00 | |
| Gesamtergebnis aus Konzernjahresfehlbetrag und im Eigenkapital erfasster Wertänderungen der Periode | 353.707,53 | -1.405.910,78 | |
| davon entfallend auf | |||
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 91.532,12 | 68.616,82 | |
| Aktionäre der Eifelhöhen-Klinik AG | 262.175,41 | -1.474.527,60 |
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| Anhangangaben | 2019 | 2018 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzernergebnis vor Anteilen Dritter | -682 | -1.042 | +360 | 34,55 | |
| + Abschreibungen Sachanlagen | (12) | +2.040 | +2.020 | +20 | 0,99 |
| + Abschreibungen Sachanlagen IFRS 16 | (12) | +3.239 | +0 | +3.239 | 100,00 |
| + Abschreibungen und Wertminderungen immaterielle Vermögensgegenstände | (11) | + 127 | + 142 | -15 | -10,56 |
| + außerplanmäßige Abschreibung | +418 | +418 | #DIV/0! | ||
| -/+ Ergebnis aus dem Abgang von Anlagegegenständen | (12) | +3 | +2 | +1 | 50,00 |
| + Abgang von Anlagegegenständen durch Entkonsolidierung | +586 | +0 | +586 | #DIV/0! | |
| + Veränderung der Vorräte | (17) | +480 | -382 | +862 | 225,65 |
| -/+ Veränderung der Forderungen | (15)(16) (18) (19) | + 1.940 | +93 | + 1.847 | 1986,02 |
| +/- Veränderung der Verbindlichkeiten | (27) (29) (30) (31) (16) | -240 | + 152 | -392 | -257,89 |
| +/- Veränderung der Rückstellungen | (23) (25) (28) | -5.090 | -877 | -4.213 | -480,39 |
| - Finanzerträge | (7) | -1 | -1 | +0 | 0,00 |
| + Finanzaufwendungen IFRS 16 | (7) | +2.040 | +2.040 | 100,00 | |
| + Finanzaufwendungen | (7) | +843 | +825 | +18 | 2,18 |
| \= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | +5.703 | +932 | +4.771 | 511,91 | |
| + Erhaltene Zinsen | (7) | +1 | +1 | +0 | 0,00 |
| - Gezahlte Zinsen | (7) | -2.706 | -622 | -2.084 | -335,05 |
| \= Netto-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (I) | +2.998 | +311 | +2.687 | 863,99 | |
| + Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | +0 | +36 | -36 | -100,00 | |
| - Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände | (11) | -12 | -74 | +62 | 83,78 |
| - Investitionen in Sachanlagen | (12) | -1.288 | -602 | -686 | -113,95 |
| \= Cashflow aus Investitionstätigkeit (II) | -1.300 | -640 | -660 | -103,13 | |
| - Veränderung der Finanzschulden | (26) | -1.246 | -1.222 | -24 | -1,96 |
| - Veränderung der Finanzschulden IFRS 16 | (26) | -2.634 | +0 | -2.634 | -100,00 |
| \= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (III) | -3.880 | -1.222 | -2.658 | -217,51 | |
| Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe I + II + III) | -2.182 | -1.551 | -631 | -40,68 | |
| Finanzmittelfonds am Beginn der Periode | +2.959 | +4.510 | -1.551 | -34,39 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | +777 | +2.959 | -2.182 | -73,74 |
Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds und dessen Veränderung ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
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| 31.12.19 TEUR |
31.12.18 TEUR |
Veränderung TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Liquide Mittel (Angabe 20) | 7.487 | 10.187 | -2.700 |
| davon zur Darlehenssicherung verpfändete Bankguthaben | -4.603 | -4.603 | 0 |
| Kontokorrentkredite bei Banken (Angabe 26) | -2.107 | -2.625 | 518 |
| Finanzmittelfonds | 777 | 2.959 | -2.182 |
Q:\Konzern\Jahresabschluss IFRS\2019\Arbeitspapiere\GK EHK AG_BILANZ GUV CF EK 2019.xlsx IV - CF
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| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Gesetzliche Rücklagen | Andere Konzerngewinnrücklagen | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | Andere EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2018 | 7.987.200,00 | 3.253.965,40 | 100.782,79 | 8.750.275,87 |
| Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Direkt mit dem Eigenkapital verrechnete latente Steuerposition | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses (sonstiges Ergebnis) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Veräußerung eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dividendenzahlung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung in Rücklagen durch HV | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 378.601,98 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -1.852.853,68 |
| Stand 31.12.2018 | 7.987.200,00 | 3.253.965,40 | 100.782,79 | 7.276.024,17 |
| Stand 1.1.2019 | 7.987.200,00 | 3.253.965,40 | 100.782,79 | 7.276.024,17 |
| Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Direkt mit dem Eigenkapital verrechnete latente Steuerposition | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses (sonstiges Ergebnis) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Veräußerung eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dividendenzahlung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgang / Korr. U-Kasse EHK GmbH, EHK GmbH, AG | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 14.989,80 |
| Einstellung in Rücklagen durch HV | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 741.908,58 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2019 | 7.987.200,00 | 3.253.965,40 | 100.782,79 | 8.032.922,55 |
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| Andere Konzerngewinnrücklagen | Konzernbilanzgewinn | |
|---|---|---|
| Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Veluste EUR |
EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2018 | -2.937.739,00 | 378.601,98 |
| Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen | -70.109,00 | 0,00 |
| Direkt mit dem Eigenkapital verrechnete latente Steuerposition | -293.473,50 | 0,00 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses (sonstiges Ergebnis) | -363.582,50 | 0,00 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | -1.110.945,10 |
| Gesamtperiodenergebnis | -363.582,50 | -1.110.945,10 |
| Veräußerung eigene Anteile | 0,00 | 0,00 |
| Dividendenzahlung | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung in Rücklagen durch HV | 0,00 | -378.601,98 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0,00 | 1.852.853,68 |
| Stand 31.12.2018 | -3.301.321,50 | 741.908,58 |
| Stand 1.1.2019 | -3.301.321,50 | 741.908,58 |
| Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen | -1.250.468,00 | 0,00 |
| Direkt mit dem Eigenkapital verrechnete latente Steuerposition | 90.500,00 | 0,00 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses (sonstiges Ergebnis) | -1.159.968,00 | 0,00 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | -773.322,89 |
| Gesamtperiodenergebnis | -1.159.968,00 | -773.322,89 |
| Veräußerung eigene Anteile | 0,00 | 0,00 |
| Dividendenzahlung | 0,00 | 0,00 |
| Abgang / Korr. U-Kasse EHK GmbH, EHK GmbH, AG | 2.180.476,50 | 0,00 |
| Einstellung in Rücklagen durch HV | 0,00 | -741.908,58 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2019 | -2.280.813,00 | -773.322,89 |
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| Eigene Anteile EUR |
Anteile der Aktionäre der Eifelhöhen-Klinik AG EUR |
Anteile ohne beherrschenden Einfluss EUR |
Konzerneigenkapital Gesamt EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2018 | -316.341,66 | 17.216.745,38 | 486.797,58 | 17.703.542,96 |
| Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen | 0,00 | -70.109,00 | 0,00 | -70.109,00 |
| Direkt mit dem Eigenkapital verrechnete latente Steuerposition | 0,00 | -293.473,50 | 0,00 | -293.473,50 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses (sonstiges Ergebnis) | 0,00 | -363.582,50 | 0,00 | -363.582,50 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | -1.110.945,10 | 68.616,82 | -1.042.328,28 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0,00 | -1.474.527,60 | 68.616,82 | -1.405.910,78 |
| Veräußerung eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dividendenzahlung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung in Rücklagen durch HV | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2018 | -316.341,66 | 15.742.217,78 | 555.414,40 | 16.297.632,18 |
| Stand 1.1.2019 | -316.341,66 | 15.742.217,78 | 555.414,40 | 16.297.632,18 |
| Erfolgsneutrale Bewertungsänderungen | 0,00 | -1.250.468,00 | 0,00 | -1.250.468,00 |
| Direkt mit dem Eigenkapital verrechnete latente Steuerposition | 0,00 | 90.500,00 | 0,00 | 90.500,00 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses (sonstiges Ergebnis) | 0,00 | -1.159.968,00 | 0,00 | -1.159.968,00 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | -773.322,89 | 91.532,12 | -681.790,77 |
| Gesamtperiodenergebnis | 0,00 | -1.933.290,89 | 91.532,12 | -1.841.758,77 |
| Veräußerung eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dividendenzahlung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgang / Korr. U-Kasse EHK GmbH, EHK GmbH, AG | 0,00 | 2.195.466,30 | 2.195.466,30 | |
| Einstellung in Rücklagen durch HV | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2019 | -316.341,66 | 16.004.393,19 | 646.946,52 | 16.651.339,71 |
Die Geschäftstätigkeit der Eifelhöhen-Klinik AG (EHK AG) mit Sitz in Bonn besteht in der Errichtung, dem Betrieb und der Beratung von Krankenhäusern, Kur-, Diagnostik- und Therapieeinrichtungen jeder Art sowie von verbundenen Einrichtungen, der Beteiligung an den genannten Einrichtungen, der Verwaltung von Grundbesitz und der Herstellung von Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie der Beteiligung an Unternehmen, die dies betreiben.
Der Konzernabschluss der börsennotierten Eifelhöhen-Klinik AG zum 31. Dezember 2019 wurde auf der Grundlage des § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie von der Europäischen Union (EU) übernommen, aufgestellt.
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Diese basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2019 haben wir hierzu die am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) vollständig und uneingeschränkt angewendet. Gemäß § 315e Abs. 1 HGB wurden die ergänzenden Anhangangaben nach §§ 313, 314 HGB gemacht.
Konzernobergesellschaft ist die Eifelhöhen-Klinik AG mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRB Nr. 8060.
Neben der Eifelhöhen-Klinik AG sind die Tochterunternehmen GlobalMed Immobilien GmbH, Kaiser-Karl-Klinik GmbH, GlobalMANAGEMENT GmbH, GlobalMedConsult GmbH, Herzpark Mönchengladbach GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft Herznetz Rheinland gemeinnützige GmbH sowie Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit zwei Tochtergesellschaften im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen (die bisherige dritte Tochtergesellschaft der Aatalklinik Wünnenberg GmbH, die Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH, wurde zum 01.01.2019 mit der Muttergesellschaft verschmolzen).
Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH hat am 04.11.2019, aufgrund fehlender positiver Fortführungsprognose, einen Insolvenzantrag gestellt. Aus diesem Grund wurde die Gesellschaft zum 04.11.2019 entkonsolidiert. Das Entkonsolidierungsergebnis ermittelt sich wie folgt:
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| EUR | EUR | |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | -17.525,05 | |
| Sachanlagen | -568.525,66 | |
| -586.050,71 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorratsvermögen | -38.632,89 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -1.857.984,19 | |
| Zahlungsmittel | -2.146.329,67 | |
| Sonstige Vermögenswerte | -59.752,61 | |
| Laufende Ertragsteueransprüche | -17.457,00 | -4.120.156,36 |
| Eigenkapital | ||
| Gewinnrücklage | -14.989,80 | |
| Langfristige Schulden | ||
| Rückstellungen | 2.861.936,56 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 150.552,38 | |
| 3.012.488,94 | ||
| Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten aus | ||
| Lieferungen und Leistungen | 344.362,36 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.831.613,03 | |
| 2.175.975,39 | ||
| Entkonsolidierungsgewinn | 467.267,46 |
Im Rahmen der Entkonsolidierung sind Zahlungsmittel von TEUR 2.146 abgegangen (IAS 7.40c).
Zum Bilanzstichtag ist die Eifelhöhen-Klinik AG neben der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. Trägerunternehmen der Eifelhöhen-Klinik Unterstützungskasse e.V..
Bei den voll einbezogenen Unternehmen sind die Tatbestände erfüllt, dass die Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt.
Angaben zum Anteilsbesitz sind im Anhang (Angabe 13) aufgeführt.
Die Eifelhöhen-Klinik AG stellt ihren Konzernabschluss in Euro (EUR) auf. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.
Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben) |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.
| ― | eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Anteilen des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, Dividenden sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Sofern sich durch Wertansätze nach IFRS oder aus Konsolidierungsmethoden temporäre Differenzen zwischen IFRS-Konzern-Wert und dem Wertansatz in der Steuerbilanz ergeben, werden latente Steuern entsprechend der "Liability-Methode" aktiviert oder passiviert.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
| ― | Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens |
| ― | Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen |
| ― | Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung |
| ― | Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. -fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung |
| ― | Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der |
Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte.
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss sind in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen. Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Konzernergebnis werden gesondert angegeben.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.
Seit dem 1. Januar 2019 sind die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden:
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| Standard/Interpretation | Bezeichnung |
|---|---|
| Änderung zu IAS 1 | Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung 2019 |
| Änderung zu IAS 19 | Änderungen in Bezug auf Leistungen an Arbeitnehmer |
| Änderung zu IAS 28 | Änderungen zur Zuordnung von Anteilen an assoziierten Unternehmen |
| Änderungen zu IFRS 9 | Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente nach IFRS 4 Versicherungsverträge |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung |
| Verbesserungen zu IFRS (2015-2017) | Änderungen an IFRS 3, 11 und IAS 12, 23 |
Im Folgenden werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 auf den Konzernabschluss erläutert und die neu ab dem 1. Januar 2019 angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, soweit sie von den bisher angewandten Grundsätzen abweichen, beschrieben.
Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse", welcher verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden ist, enthält eine Definition des Begriffs Leasingverhältnis, nach der es sich um einen Vertrag handelt, der das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung bestimmt. Dies führt zum Entfall der Klassifizierung in Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verhältnisse für den Leasingnehmer. Stattdessen erfordert es nun einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Erfassung von Leasingverträgen. In der Bilanz des Leasingnehmers ist ab dem Erstanwendungszeitpunkt jedes Leasingverhältnis in Form eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit zu erfassen. Dabei wird das Nutzungsrecht mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zzgl. anfänglicher direkter Kosten bewertet, während sich die Leasingverbindlichkeit nach den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen bemisst, sofern der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ermittelt werden kann.
Das Nutzungsrecht ist im Rahmen der Leasinglaufzeit abzuschreiben. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode und gleichzeitiger Berücksichtigung der Leasingzahlungen.
Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften größtenteils unverändert geblieben. Im Konzern der Eifelhöhen-Klinik AG wird der neue Standard ab dem 1. Januar 2019 mit dem modifiziert rückwirkenden Ansatz angewendet. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2019 sowie bei Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte wird kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz angesetzt und die Leasingzahlungen werden weiterhin als Aufwand und somit erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern hat von der praktischen Erleichterung Gebrauch gemacht, die eine Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses vorsieht.
Somit wird IFRS 16 auf alle Verträge angewendet, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnis klassifiziert worden sind.
Die Anwendung des IFRS 16 als Leasingnehmer hat auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eifelhöhen-Klinik AG wesentliche Auswirkungen. So kam es zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2019 zu einer Bilanzverlängerung um 30.468 TEUR und den Zugängen im Berichtsjahr durch neue Leasingverträge von 244 TEUR. Die zum Bilanzstichtag in den Aktiva erstmals angesetzten Nutzungsrechte in Höhe von 27.326 TEUR wurden in den Bilanzposten ausgewiesen, in denen auch die Vermögensgegenstände, die einem Leasingvertrag zugrunde liegen, ausgewiesen worden wären, wenn sie im Eigentum des Konzerns stehen würden. Die Nutzungsrechte wurden daher unter den langfristigen Vermögenswerten im Posten Sachanlagen ausgewiesen. Die in den Passiva erstmalig angesetzten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 28.077 TEUR, wovon 24.829 TEUR unter den langfristigen Schulden und 3.248 TEUR unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen sind, wurden mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen bewertet. Zur Ermittlung des Barwerts wurden die Grenzfremdkapitalzinssätze vom 1. Januar 2019 (gewichtet 6,35 %) genutzt.
Der aus der Anwendung des IFRS 16 resultierende Anstieg der langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wirkte sich zum Erstanwendungszeitpunkt mit 30.468 TEUR negativ auf die Nettoliquidität und mit Zugängen im Berichtsjahr mit 244 TEUR aus. Im Bereich des Eigenkapitals führte die Erstanwendung von IFRS 16 zu keinen Veränderungen, jedoch verringerte sich die Eigenkapitalquote zum 1. Januar 2019 um -10,2 %-Punkte, was sich durch die Erhöhung der Bilanzsumme begründen lässt. Im Gegensatz zur bisherigen Bilanzierungsweise, nach der die Aufwendungen für Operating-Leasing-Verhältnisse das EBITDA belasten, resultiert aus der Anwendung des IFRS 16 eine Verbesserung des EBITDA durch die Hinzurechnung der Abschreibungen und der Zinsaufwendungen. Für die Eifelhöhen-Klinik AG ergibt sich daraus eine Erhöhung des EBITDA im Geschäftsjahr 2019 um 5.280 TEUR durch die um 3.239 TEUR erhöhten Abschreibungen und die um 2.040 TEUR erhöhten Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten.
Die am 7. Juni 2017 vom IFRS IC veröffentlichte IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" enthält Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerrisikopositionen und schließt somit diesbezüglich bestehende Regelungslücken im IAS 12 "Ertragsteuern".
Steuerrisikopositionen i.S.v. IFRIC 23 umfassen sämtliche risikobehaftete Steuersachverhalte, auf welche in Bezug auf die Akzeptanz durch die Steuerbehörde Unsicherheiten bestehen, und sind daher nicht ausschließlich auf bereits bestehende Streitigkeiten mit der Steuerbehörde beschränkt. Die Voraussetzung für den Ansatz einer Steuerrisikoposition als Vermögenswert oder Schuld ist, dass eine Zahlung oder eine Erstattung als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Risikobehaftete Steuersachverhalte können entweder einzeln oder zusammengefasst angesetzt werden, abhängig davon, durch welchen Ansatz die erwartete steuerrechtliche Klärung der Sachverhalte am besten dargestellt wird. Für die Bewertung der Steuerrisikoposition ist entweder der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert anzuwenden, abhängig davon, welche Methode die Erwartung des Unternehmens über die Klärung des jeweiligen risikobehafteten Steuersachverhalts am besten darstellt. Zudem wird klargestellt, dass sich die risikobehafteten Steuersachverhalte auf die Ermittlung sowohl der tatsächlichen Steuern als auch der latenten Steuern auswirken können und dass somit für die Ermittlung jeweils einheitliche Schätzungen und Annahmen zu treffen sind. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Anwendung des IFRIC 23 hat auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eifelhöhen-Klinik AG keine wesentlichen Auswirkungen.
Aus den übrigen im aktuellen Geschäftsjahr erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsnormen ergeben sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine wesentlichen Auswirkungen.
Im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurden folgende, vom IASB bereits verabschiedete, neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war.
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| Standard/Interpretation | Bezeichnung | Anwendungspflicht1) | Voraussichtliche Auswirkungen |
|---|---|---|---|
| Änderungen IAS 1, 8 | Darstellung des Abschlusses, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | ab dem 1. Januar 2020 | Keine |
| Änderungen IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 | Interest Rate Benchmark Reform | ab dem 1. Januar 2020 | Keine wesentlichen |
| Diverse Änderungen | Konzeptionelles Rahmenkonzept IFRS-Standards | ab dem 1. Januar 2020 | Keine wesentlichen |
| Änderungen zu IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse | ab dem 1. Januar 2020 | Keine |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | Ab dem 1. Januar 2021 | Keine |
| Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | Auf unbestimmte Zeit verschoben | Keine |
1) Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß den Angaben in der jeweiligen Verlautbarung des IASB/IFRIC. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die Verlautbarungen erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem oben angegebenen Zeitpunkt beginnt.
Durch die Änderungen wird die Definition von Wesentlichkeit in allen IFRS und im Rahmenkonzept der IFRS vereinheitlicht. Es wird klargestellt, dass die Frage, ob eine Information wesentlich ist, von der Art der Information und/oder dem Umfang der Auswirkung des zugrunde liegenden Sachverhalts abhängt. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Verschleierung von Informationen mit der geänderten Definition von Wesentlichkeit neu eingefügt. Eine Verschleierung liegt dabei vor, wenn die daraus resultierenden Auswirkungen mit dem Weglassen oder der Falschdarstellung dieser Informationen vergleichbar sind. Dies ist der Fall, wenn Sachverhalte ungenau oder unscharf beschrieben werden, zusammengehörige Informationen getrennt und über den gesamten Abschluss verteilt werden oder Sachverhalte, die keine Ähnlichkeit aufweisen, in nicht angemessener Art und Weise aggregiert werden. Letztlich können wesentliche Informationen auch dadurch verschleiert werden, dass sie durch unwesentliche Informationen überlagert werden. Die Änderungen nach IAS 1, IAS 8 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen und haben für die Eifelhöhen-Klinik AG keine praktische Relevanz.
Die Änderungen sehen bestimmte Erleichterungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform vor. Die Erleichterungen beziehen sich auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und haben zur Folge, dass die IBOR-Reform nicht generell zur Beendigung des Hedge-Accountings führt. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Sie haben für die Eifelhöhen-Klinik AG keine praktische Relevanz.
Das IASB hat sein Rahmenkonzept zur Rechnungslegung überarbeitet. Dies wird voraussichtlich keine unmittelbaren Änderungen an den IFRS zur Folge haben. Die Änderungen am Rahmenkonzept sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Auswirkungen der Änderungen unterliegen derzeit einer detaillierten Prüfung durch das Management der Eifelhöhen-Klinik AG.
Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
| ― | die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird |
| ― | der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird |
| ― | die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird |
| ― | es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt. |
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.
Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn
| ― | die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird |
| ― | die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird |
| ― | die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird |
| ― | das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat. |
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nichtfinanzielle Vermögenswerte zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in Angabe 38 aufgeführt.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem
| ― | Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder |
| ― | vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, stattfindet. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. |
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| ― | Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise |
| ― | Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist |
| ― | Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Entwicklungskosten werden mit Ausnahme ihres aktivierungsfähigen Anteils nicht aktiviert, sondern erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen ausgewiesen.
Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Bilanzierungsgrundsätze stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:
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| EDV-Software | Geschäfts- oder Firmenwert | |
|---|---|---|
| Nutzungsdauer | Begrenzt | Unbestimmt |
| Angewandte Abschreibungsmethode | Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, in der Regel über einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren | Keine Abschreibung |
| Selbst erstellt oder erworben | Erworben | Erworben |
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Erfüllung wird im Eigenkapital erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Werthaltigkeit zum 31. Dezember vor. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.
Sachanlagen werden gemäß IAS 16 mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben:
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| Gebäude | 50 Jahre |
| Maschinen und technische Anlagen | 5 bis 10 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 23 Jahre |
Nachträgliche Gebäudeum- und -anbauten werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben.
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.
Die Restwerte, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem vierten Jahr angewandt.
Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neubewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Bei diesen wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Für Vermögenswerte wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.
Gemäß des neuen Standards IFRS 16, der seit dem 1. Januar 2019 Anwendung findet, handelt es sich bei einem Leasingverhältnis um einen Vertrag, der das Recht zur Nutzung eines Vermögensgegenstandes über einen definierten Zeitraum und im Austausch einer Gegenleistung bestimmt. Auf diese Weise entfällt für den Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung in Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnisse gem. IAS 17. Eine detaillierte Ausführung ist unter "IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" zu finden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Personalkosten werden den Perioden, in denen die dazugehörigen Kosten anfallen, zugeordnet und planmäßig als Ertrag erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Sachanlagevermögen werden gemäß IAS 20 passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte aufgelöst.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.
Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) |
| ― | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente) |
| ― | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente) |
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
| ― | Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
| ― | Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Der Konzern verfügt über keine erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente.
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.
Der Konzern verfügt über keine erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Eigenkapitalinstrumente.
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.
Ein in einen hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Eingebettete Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Cashflows kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten, oder bei einer Umgliederung eines finanziellen Vermögenswerts aus der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet".
Ein Derivat, das in einen hybriden Vertrag eingebettet ist, der einen finanziellen Vermögenswert als Basisvertrag enthält, wird nicht separat bilanziert. Der als Basisvertrag fungierende finanzielle Vermögenswert und das eingebettete Derivat sind in ihrer Gesamtheit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zu klassifizieren.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
| ― | Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. |
| ― | Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder |
(a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Beurteilung überprüft der Konzern das interne Bonitätsrating des Schuldinstruments. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
Der Konzern verfügt über keine erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuldinstrumente
Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten.
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.
Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Kategorie "Darlehen" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Der Konzern verwendet keine derivativen Finanzinstrumente, daher wird von der Darstellung der erstmaligen Erfassung und Folgebewertung abgesehen.
Sicherungsgeschäfte wurden zuletzt in 2016 eingesetzt.
Vorräte sind gemäß IAS 2 grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder den jeweils niedrigeren Marktpreisen bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente umfassen ausschließlich Zahlungsmittel und sind zu ihrem Marktwert, der dem Nennwert entspricht, angesetzt. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt und umfasst auch die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite. Der Teil der Zahlungsmittel, der als Sicherheit gestellt wird, wird nicht in den Finanzmittelfond einbezogen.
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden im Falle einer Wiederausgabe als Aktienaufgeld erfasst. Der Konzern kann die mit den eigenen Anteilen verbundenen Stimmrechte nicht ausüben. Darüber hinaus werden ihnen keine Dividenden zugeordnet.
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die in der Vergangenheit begründet sind, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Abzinsungen werden vorgenommen, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Rückstellungen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst.
Die Rückstellungen werden in einen kurz- bzw. langfristigen Teil klassifiziert, mit Ausnahme der nach IAS 19 ermittelten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen basiert auf dem in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method). Bei diesem Verfahren werden neben den am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften insbesondere auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im Eigenkapital ausgewiesen bzw. in voller Höhe im sonstigen Ergebnis erfasst.
Rückstellungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 19.153 ermittelt. Auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz wird verwiesen.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.
Als latente Steuerverbindlichkeiten werden alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von
| ― | latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. |
| ― | latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können, mit Ausnahme von
| ― | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. |
| ― | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Die Steuerabgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisierung voraussichtlich gültigen Steuersatzes vorgenommen.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Soweit es sich um Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden handelt, die von der gleichen Steuerbehörde und im gleichen Organkreis erhoben werden, erfolgt eine Saldierung gemäß IAS 12.74.
Erträge, Aufwendungen und Vermögenswerte werden - soweit keine Befreiung vorliegt - nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Bilanz unter Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erfasst.
Die Umsatzerlöse des Konzerns resultieren nahezu ausschließlich aus Patientenerlösen, Wahlleistungen sowie Chefarztabgaben im Zusammenhang mit der klinischen Rehabilitationsbehandlung.
Der Konzern ist im Bereich Rehabilitation tätig und erbringt damit zusammenhängende Rehabilitationsdienstleistungen. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern ist grundsätzlich zu dem Schluss gekommen, dass er bei seinen Umsatztransaktionen als Prinzipal auftritt, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen.
Der Konzern erfasst Erlöse aus Rehabilitationsdienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen Nutzen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern eine inputbasierte Methode an.
Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden in Abschnitt p) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung erläutert.
Im Konzernabschluss müssen in einem eng begrenzten Umfang Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Einbringbarkeit von Forderungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des branchenspezifischen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können sich Abweichungen zwischen den tatsächlich einstellenden Werten und den ursprünglich erwarteten Schätzwerten ergeben. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein erhebliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeitsrate und künftige Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten vier Jahre abgeleitet. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Umsatzerlöse entsprechen Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Sie resultieren nahezu ausschließlich aus Patientenerlösen, Wahlleistungen sowie Erlöse aus dem Betrieb einer Pflegeeinrichtung. Es handelt sich um über einen bestimmten Zeitraum übertragene Dienstleistungen.
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erlöse aus Nebenumsätzen | 1.463 | 1.439 |
| Erträge Ausgleichsanspruch Bauzeitverzögerung | 1.025 | 0 |
| Erlöse Restaurant | 324 | 486 |
| Erträge öffentliche Fördermittel | 297 | 309 |
| Personalkostenerstattungen | 277 | 340 |
| Versicherungsentschädigungen | 148 | 16 |
| Sonstige | 1.171 | 834 |
| 4.705 | 3.424 |
Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 62 TEUR auf 8.563 TEUR vermindert. Die Materialintensität liegt unverändert bei rd. 17 % (Vorjahr: 17 %).
Der Personalaufwand ist mit 27.392 TEUR um 6 % gesunken (Vorjahr: 29.149 TEUR). Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten reduziert sich in 2019 deutlich auf 543 Vollzeitkräfte (Vorjahr 593), bedingt durch die Entkonsolidierung der EHK Marmagen GmbH i.I. zum 04.11.2019. Die Personal-Intensität beträgt 56,5 % (Vorjahr: 59,1 %).
Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 340 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR). Als Aufwendungen für Altersversorgung werden im Wesentlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3.244 TEUR gestiegen (2019: 5.406 TEUR; 2018: 2.162 TEUR). Aus der erstmaligen Anwendung des neuen Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" resultiert ein Anstieg in Höhe von 3.239 TEUR. Außerplanmäßige Abschreibungen haben das Ergebnis mit 418 TEUR belastet.
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Mieten und Pachten | 276 | 4.796 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 3.014 | 2.887 |
| Energiekosten | 1.351 | 1.411 |
| Laufende Instandhaltungen | 1.379 | 1.619 |
| Abgaben, Beiträge, Versicherungen | 524 | 498 |
| Wertberichtigung und Abschreibung sonstige Forderungen | 895 | 431 |
| periodenfremde Aufwendungen | 545 | 171 |
| Sonstige | 1.053 | 766 |
| 9.037 | 12.579 |
Die erstmalige Anwendung des neuen Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" im Geschäftsjahr 2019 führt dazu, dass bisher unter den sonstigen Aufwendungen erfasste Aufwendungen für Miete, Pacht und Leasing in Höhe von 4.511 TEUR nicht mehr unter diesem Posten ausgewiesen werden. Die Nutzungsrechte an den Leasingobjekten werden aktiviert und über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeiten werden passiviert, mithilfe der Effektivzinsmethode verzinst und durch die Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen getilgt.
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Zinserträge und ähnliche Erträge | 2 | 1 |
| Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen (langfristig) | -2.644 | -605 |
| Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen (kurzfristig) | -64 | -18 |
| Zinseffekte aus Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Aufwendungen | -176 | -202 |
| -2.882 | -824 |
Das Zinsergebnis 2019 verschlechterte sich von -824 TEUR auf -2.882 TEUR im Wesentlichen aufgrund der Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 in Höhe von 2.040 TEUR.
Als Ertragsteuern werden die gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Der Ertragsteueraufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 162 TEUR auf 607 TEUR erhöht. Als Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten gemäß IAS 12 Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf erwartete nutzbare Verlustvorträge, die in der Regel zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst.
Die inländischen Unternehmen unterliegen, soweit nicht gewerbesteuerbefreit, einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 14,2 %. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0 %, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5 %. Der Gesamtsteuersatz beträgt ca. 30 %, soweit Gewerbesteuerpflicht besteht, und 15,8 %, soweit die Gesellschaft von der Gewerbesteuer befreit ist. Die latenten Steuern werden unverändert zum Vorjahr mit 15,8 % bzw. 30 % bewertet. Die Berechnung der latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt unter Beachtung der in Deutschland derzeit geltenden Bestimmungen bei der Verrechnung von steuerlichen Verlusten in Folgeperioden.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Körperschaftsteuer | 267 | 280 |
| Gewerbesteuer | 20 | 59 |
| Periodenfremde Ertragsteuer | -3 | -6 |
| Summe | 284 1) | 333 1) |
| Latente Steuerabgrenzungen | 323 | 112 |
| 607 | 445 | |
| 1) Die tatsächlich gezahlten Steuern betragen | 54 | 357 |
| Die latenten Steueraufwendungen ergeben sich saldiert wie folgt: | ||
| Latente Steuererträge/-aufwendungen aus temporärer Differenz | 323 | 112 |
| Latente Steueraufwendungen/-erträge aus Verlustvortrag | 0 | 0 |
| 323 | 112 |
Latente Ertragsteuern aus während des Geschäftsjahres direkt im Eigenkapital erfassten Posten:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 90 | -293 |
| Entkonsolidierung der versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | -593 | 0 |
| -503 | -293 |
Die Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Latente Steuern | 323 | 112 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand | 284 | 333 |
| Ausgewiesene Ertragsteuern | 607 | 445 |
| (Ergebnis vor Ertragsteuern) | -75 | -597 |
| Tatsächlicher Gewerbesteueraufwand | 20 | 59 |
| Erwarteter Steueraufwand 15,8 % (Vorjahr: 15,8 %) (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) | -12 | -94 |
| Periodenfremde Steueraufwendungen/-erträge | -3 | -6 |
| Temporäre Differenzen und Verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden | 441 | 243 |
| Sonstige Steuereffekte | 161 | 243 |
| Ausgewiesene Ertragsteuern | 607 | 445 |
Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerabgrenzungen zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden verweisen wir auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz.
Sonstige Steuern werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zuzuordnende Ergebnis in Höhe von 91 TEUR (Vorjahr: 69 TEUR) betrifft ausschließlich Gewinnanteile des Teilkonzerns Aatalklinik Wünnenberg GmbH.
Das Ergebnis je Aktie errechnet sich als Quotient aus dem Konzerngewinn (ohne Anteile ohne beherrschenden Einfluss) und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Konzernjahresfehlbetrag | -681.790,77 EUR | -1.042.328,28 EUR |
| Auf andere Gesellschafter entfallender Gewinn | -91.532,12 EUR | -68.616,82 EUR |
| Konzernverlust | -773.322,89 EUR | -1.110.945,10 EUR |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien | 3.017.424 Stück | 3.017.424 Stück |
| Ergebnis je Aktie | -0,26 EUR | -0,37 EUR |
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da an den Abschlussstichtagen keine Options- und Wandlungsrechte ausgegeben waren.
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| Immaterielle Vermögenswerte TEUR |
Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
| Stand 01.01.2018 | 961 | 0 | 961 |
| Zugänge | 74 | 0 | 74 |
| Umgliederung | -27 | 0 | -27 |
| Abgänge | -23 | 0 | -23 |
| Stand 31.12.2018 | 986 | 0 | 986 |
| 2. Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 01.01.2018 | -701 | 0 | -701 |
| Zuführung (erfolgswirksam) | -142 | 0 | -142 |
| Abgänge | 22 | 0 | 22 |
| Stand 31.12.2018 | -821 | 0 | -821 |
| 3. Nettobuchwerte | |||
| Stand 01.01.2018 | 260 | 0 | 260 |
| Stand 31.12.2018 | 164 | 0 | 164 |
| 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
| Stand 01.01.2019 | 986 | 0 | 986 |
| Zugänge | 12 | 0 | 12 |
| Entkonsolidierung | -174 | 0 | -174 |
| Abgänge | -121 | 0 | -121 |
| Stand 31.12.2019 | 703 | 0 | 703 |
| 2. Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 01.01.2019 | -821 | 0 | -821 |
| Zuführung (erfolgswirksam) | -127 | 0 | -127 |
| Entkonsolidierung | 157 | 0 | 157 |
| Abgänge | 121 | 0 | 121 |
| Stand 31.12.2019 | -670 | 0 | -670 |
| 3. Nettobuchwerte | |||
| Stand 01.01.2019 | 164 | 0 | 164 |
| Stand 31.12.2019 | 33 | 0 | 33 |
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| Grundstücke und Bauten TEUR |
Maschinen TEUR |
Betriebs und Geschäftsausstattung TEUR |
Anlagen im Bau TEUR |
Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.2018 | 47.213 | 414 | 14.812 | 8.286 | 70.726 |
| Zugänge | 33 | 0 | 432 | 137 | 602 |
| Umgliederung | 8.071 | 0 | 330 | -8.374 | 27 |
| Abgänge | 0 | 0 | -397 | -2 | -399 |
| Stand 31.12.2018 | 55.317 | 414 | 15.177 | 47 | 70.956 |
| 2. Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2018 | -20.889 | -211 | -11.173 | 0 | -32.273 |
| Zuführung (erfolgswirksam) | -1.293 | -13 | -715 | 0 | -2.020 |
| Abgänge | 0 | 0 | 363 | 0 | 363 |
| Stand 31.12.2018 | -22.182 | -224 | -11.526 | 0 | -33.932 |
| 3. Nettobuchwerte | |||||
| Stand 01.01.2018 | 26.324 | 203 | 3.639 | 8.286 | 38.452 |
| Stand 31.12.2018 | 33.136 | 190 | 3.652 | 47 | 37.025 |
| 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.2019 | 55.317 | 414 | 15.177 | 47 | 70.956 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 29.364 | 200 | 904 | 0 | 30.468 |
| Stand 01.01.2019 gem. IFRS 16 | 84.681 | 615 | 16.081 | 47 | 101.425 |
| Zugänge | 471 | 0 | 1.045 | 15 | 1.532 |
| Entkonsolidierung | 0 | -45 | -2.464 | 0 | -2.509 |
| Abgänge | 0 | -263 | -5.301 | 0 | -5.564 |
| Stand 31.12.2019 | 85.152 | 306 | 9.362 | 63 | 94.883 |
| 2. Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2019 | -22.182 | -224 | -11.526 | 0 | -33.932 |
| Zuführung (erfolgswirksam) | -4.254 | -62 | -1.381 | 0 | -5.697 |
| Entkonsolidierung | 0 | 23 | 1.918 | 0 | 1.941 |
| Abgänge | 0 | 162 | 5.399 | 0 | 5.561 |
| Stand 31.12.2019 | -26.436 | -101 | -5.590 | 0 | -32.127 |
| 3. Nettobuchwerte | |||||
| Stand 01.01.2019 | 33.136 | 190 | 3.652 | 47 | 37.025 |
| Stand 31.12.2019 | 58.717 | 205 | 3.772 | 63 | 62.756 |
Das Grundvermögen ist zur Sicherung von Bankdarlehen mit einer Gesamtrestschuld von 17.227 TEUR (Vorjahr: 18.259 TEUR) mit Grundpfandrechten belastet. Der Betrag für vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen belief sich zum 31.12.2019 auf 382 TEUR (Vorjahr: 577 TEUR).
Kirchliche Zuschüsse zum Neubau einer Kapelle werden nicht als Minderung der Anschaffungskosten, sondern passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der Kapelle aufgelöst. Der Restbuchwert der Kapelle beträgt zum 31.12.2019 184 TEUR (Vorjahr: 192 TEUR). Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor.
Zu den Grundstücken und Bauten, den technischen Anlagen und Maschinen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen zum 31.12.2019 Beträge, in denen der Konzern Pächter und Leasingnehmer in einem Finanzierungs-Leasing-Verhältnis war. Aus der erstmaligen Anwendung des neuen Standards IFRS 16 resultiert die Erfassung jeglicher Leasingverhältnisse als Nutzungsrechte.
In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital % |
Eigenkapital1) TEUR |
Jahresergebnis1) TEUR |
|---|---|---|---|
| Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn | 100 | 29.381 | -1.408 |
| Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I., Nettersheim-Marmagen | 100 | 1.764 | 264 2) |
| GlobalMed Immobilien GmbH, Bonn | 100 | 9.119 | -266 |
| Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn | 100 | 2.477 | 943 |
| GlobalMANAGEMENT GmbH, Bonn | 100 | 101 | -71 |
| GlobalMedConsult GmbH, Bonn | 100 | 1 | -22 |
| Herzpark Mönchengladbach GmbH, Bonn | 100 | -8.230 | 146 |
| Herznetz Rheinland gemeinnützige GmbH, Bonn | mittelbar 100 | 118 | 21 |
| Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg | 70 | 2.130 | 477 3) |
| Aatalklinik Wünnenberg Pflege GmbH, Pflegestation "St. Antonius", Bad Wünnenberg | mittelbar 70 | 19 | 3 4) |
| Medizinisches Versorgungszentrum Bad Wünnenberg/Südkreis Paderborn GmbH, Bad Wünnenberg | mittelbar 70 | -198 | 12 |
1) Ermittlung nach HGB
2) Insolvenzantrag am 04.11.2019, Insolvenz zum 01.01.2020, Werte zum 31.12.2018
3) Ergebnis nach Gewinnabführung Aatalklinik Wünnenberg Pflege und nach Verschmelzung mit Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH
4) Ergebnis vor Gewinnabführung an die Aatalklinik Wünnenberg GmbH
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| Sonstige Anteile an Kapitalgesellschaften TEUR |
|
|---|---|
| 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01./31.12.2018 | 233 |
| 2. Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01./31.12.2018 | 233 |
| 3. Buchwerte Stand 01.01./31.12.2018 | 0 |
| 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01./31.12.2019 | 233 |
| 2. Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01./31.12.2019 | 233 |
| 3. Buchwerte Stand 01.01./31.12.2019 1) | 0 |
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| 1) Beteiligung/Name der Gesellschaft | Buchwert EUR |
Anteil in % |
|---|---|---|
| Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH | 1,00 | 6,0 |
| Bad Wünnenberg Touristik GmbH | 500,00 | 1,9 |
| 501,00 |
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Nach Berücksichtigung der vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen entsprechen die Buchwerte den Marktwerten am Abschlussstichtag.
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| Sonstige Vermögenswerte kurzfristig | 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|---|---|---|
| Forderungen Chefärzte | 114 | 100 |
| Übrige | 102 | 184 |
| 216 | 284 |
Sonstige Vermögenswerte sind abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen dargestellt.
Die Bilanzwerte der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten im Wesentlichen ihrem beizulegenden Zeitwert.
Die vorgenommenen Steuerabgrenzungen resultieren aus temporären unterschiedlichen Wertansätzen in IFRS- und Steuerbilanz der einbezogenen Unternehmen, aus Konsolidierungsvorgängen sowie aus der erwarteten voraussichtlichen Nutzung steuerlicher Verlustvorträge gemäß IAS 12.
Aktive und passive Steuerabgrenzungsposten verteilen sich auf steuerliche Verlustvorträge sowie einzelne Bilanzposten wie folgt:
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| Konzern-Bilanz | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1) | 0 | 706 | 1.478 | 193 | 472 |
| Jubiläumsrückstellungen 2) | 0 | 47 | 42 | 55 | 3 |
| Höhere IFRS-Buchwerte bei Sachanlagen | -1.788 | -1.702 | -2.041 | 86 | -339 |
| Sonstige Rückstellungen | -14 | -29 | -59 | -15 | -30 |
| Übrige Posten | 0 | 0 | 6 | 0 | 6 |
| Konsolidierung | -58 | -55 | -55 | 3 | 0 |
| Latenter Steueraufwand/(-ertrag) | 322 | 112 | |||
| Latente(r) Steueranspruch/(-schuld), netto | -1.860 | -1.033 | -629 |
1) 513 TEUR (Vorjahr: -300 TEUR) der latenten Ertragsteuern wurden direkt im Eigenkapital erfasst
2) -8 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR) der latenten Ertragsteuern wurden direkt im Eigenkapital erfasst
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand 01.01. | -1.033 | -629 |
| ergebniswirksam erfasster latenter Steuerertrag/(-aufwand) | -322 | -112 |
| im sonstigen Ergebnis erfasster Steuerertrag/(-aufwand) | -505 | -292 |
| Stand 31.12. | -1.860 | -1.033 |
Latente Steuerverbindlichkeiten sind mit entsprechenden Steueransprüchen saldiert, soweit es sich um dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde handelt.
Zum Abschlussstichtag verfügt der Konzern über nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 12.565 TEUR (Vorjahr: 11.589 TEUR). Die am Abschlussstichtag nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt vortragbar. Es wurden für steuerlich noch nicht genutzte Verluste in Höhe von 12.565 TEUR bisher keine latenten Steueransprüche angesetzt, da sie nicht zur Verrechnung mit den zu versteuernden Ergebnissen anderer Unternehmen des Konzerns verwendet werden dürfen und in Unternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit Verluste erwirtschaften oder bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass das zu versteuernde Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Könnte der Konzern sämtliche nicht berücksichtigte latente Steueransprüche aktivieren, würde der Gewinn um 1.988 TEUR ansteigen.
Die Verrechnung steuerlicher Verlustvorträge führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Minderung des tatsächlichen Steueraufwands in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 77 TEUR).
Beim Vorratsvermögen handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 77 TEUR (Vorjahr: 174 TEUR). Sie entfallen im Wesentlichen auf Vorräte des medizinischen Bedarfs, des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs. Im Vorjahr waren zusätzlich noch zum Weiterverkauf bestimmte kurzfristige Vermögensgegenstände von 383 TEUR enthalten.
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
01.01.2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Kundenforderungen | 6.327 | 6.561 | 6.291 |
| Einzelwertberichtigung | 811 | 105 | 114 |
| Pauschalwertberichtigung | 42 | 71 | 71 |
| 5.474 | 6.385 | 6.106 |
Die Leistungsverpflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt und die Zahlungsfrist endet in der Regel 0 bis 30 Tage nach Abschluss der Rehabilitationsdienstleistung.
Alle ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und sind nicht verzinslich.
Der Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert.
Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte als nicht wesentlich betrachtet. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag analysiert. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen und nach Kriterien wie dem Kundentyp und der Bonitätseinstufung bestimmt. Erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Diese werden nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen. Zum 31. Dezember 2019 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von 853 TEUR (Vorjahr: 176 TEUR) wertgemindert.
Die Entwicklung der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf - zum Abschlussstichtag bestehende - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand 01.01. | 176 | 185 |
| Zuführung | 763 | 48 |
| Inanspruchnahme | 0 | 0 |
| Auflösung | -86 | -57 |
| Stand 31.12. | 853 | 176 |
Zuführungen des Geschäftsjahres werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen", Auflösungen unter "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2019 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
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| überfällig, aber nicht wertgemindert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Summe TEUR |
weder überfällig noch wertgemindert TEUR |
< 30 Tage 30 TEUR |
- 60 Tage TEUR |
>60 Tage TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 31.12.2019 | 5.474 | 3.257 | 1.532 | 333 | 352 |
| 31.12.2018 | 6.385 | 5.835 | 274 | 124 | 152 |
| 31.12.2017 | 6.106 | 5.160 | 369 | 463 | 114 |
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 276 | 443 |
| Körperschaftsteuer | 33 | 65 |
| Gewerbesteuer | 0 | 7 |
| 309 | 515 |
Die Zahlungsmittel enthalten ausschließlich Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Konzern hat 4.603 TEUR seiner Guthaben bei Kreditinstituten als Sicherheit gestellt.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist gemäß IAS 1 als eigener Bestandteil des Konzernabschlusses in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Eifelhöhen-Klinik AG beläuft sich zum Abschlussstichtag unverändert auf 7.987 TEUR. Es entfällt auf (ebenfalls unverändert) 3.120.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 EUR.
Eine Aktie berechtigt ihren Inhaber zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft sowie zum Empfang der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende.
Die eigenen Anteile werden gemäß IAS 32 vom Eigenkapital abgezogen und in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine Dividende ausgeschüttet.
Die ordentliche Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG hat am 02. Juli 2019 stattgefunden. Diese Hauptversammlung hat - nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 - der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, den Bilanzgewinn 2018 in Höhe von 741.908,58 EUR in andere Gewinnrücklagen einzustellen, zugestimmt.
Der Konzernbilanzverlust in Höhe von 773.322,89 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Kapitalrücklage wird zur besseren Darstellung separat ausgewiesen.
Die Konzerngewinnrücklagen enthalten aufgelaufene Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen - soweit sie nicht ausgeschüttet wurden - sowie Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. Die Beträge aus der Anpassung der bisherigen Buchwerte nach HGB an die nach IFRS erforderlichen Werte (2.605 TEUR) sind in der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 unmittelbar mit den Gewinnrücklagen zum 01.01.2004 verrechnet worden.
In der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wird die erfolgsneutrale Anpassung an versicherungsmathematische Annahmen für Pensionsverpflichtungen erfasst. Aufgrund der Entkonsolidierung der Eifelhöhenklinik Marmagen GmbH i.I. und dem Anteil der Unterstützungskasse e.V., der auf den Träger Eifelhöhenklinik Marmagen GmbH i.I. entfällt, wurden aus der Gewinnrücklage 2.195 TEUR erfolgsneutral ausgebucht.
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss sind in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen. Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Konzernergebnis werden gesondert angegeben.
In der Bilanz erfasste Beträge für Leistungszusagen
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der über eine Unterstützungskasse finanzierten Verpflichtungen | 3.118 | 8.326 |
| Fair Value des Planvermögens | 0 | -379 |
| Finanzierungsstatus (Saldo) | 3.118 | 7.947 |
| Anwartschaftsbarwert der nicht über eine Unterstützungskasse finanzierten Verpflichtungen | 987 | 2.465 |
| Aufgrund der Begrenzung von IAS 19 nicht als Vermögenswert bilanzierter Betrag | - | - |
| Bilanzierte Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 4.105 | 10.412 |
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| Stand 01.01.2018 TEUR |
Zinsaufwand TEUR |
Dienstzeitaufwand Zuführung TEUR |
Zahlungen TEUR |
versich.- mathem. Gewinne(-)/Verluste TEUR |
Zugang Planvermögen TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | ||||||
| Unterstützungskasse | 8.352 | 159 | 118 | -257 | -46 | 0 |
| -Fair Value des Planvermögens | -319 | 0 | 0 | 0 | 0 | -60 |
| Pensionen | 1.046 | 19 | 0 | -108 | 35 | 0 |
| Altersgeld | 617 | 12 | 34 | -4 | 32 | 0 |
| 9.696 | 190 | 152 | -369 | 21 | -60 | |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | ||||||
| Jubiläum | 693 | 13 | 60 | -34 | 50 | 0 |
| Gesamtsumme | 10.389 | 203 | 212 | -403 | 71 | -60 |
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| Stand 31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | |
| Unterstützungskasse | 8.326 |
| -Fair Value des Planvermögens | -379 |
| Pensionen | 992 |
| Altersgeld | 691 |
| 9.630 | |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | |
| Jubiläum | 782 |
| Gesamtsumme | 10.412 |
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| Stand 01.01.2019 TEUR |
Zinsaufwand TEUR |
Dienstzeitaufwand Zuführung TEUR |
Zahlungen TEUR |
versich.- mathem. Gewinne(-)/Verluste TEUR |
Entkonsolidierung TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | ||||||
| Unterstützungskasse | 8.326 | 149 | 97 | -245 | 1.232 | -6.441 |
| -Fair Value des Planvermögens | -379 | 0 | 0 | 0 | 0 | 379 |
| Pensionen | 992 | 19 | 0 | -107 | 83 | 0 |
| Altersgeld | 691 | 12 | 32 | -43 | -65 | -627 |
| 9.630 | 180 | 129 | -395 | 1.250 | -6.689 | |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | ||||||
| Jubiläum | 782 | 13 | 52 | -19 | -111 | -717 |
| Gesamtsumme | 10.412 | 193 | 181 | -414 | 1.139 | -7.406 |
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| Stand 31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | |
| Unterstützungskasse | 3.118 |
| -Fair Value des Planvermögens | 0 |
| Pensionen | 987 |
| Altersgeld | 0 |
| 4.105 | |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | |
| Jubiläum | 0 |
| Gesamtsumme | 4.105 |
Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Weiterhin werden Beiträge an den Eifelhöhen-Klinik-Unterstützungskasse e.V. geleistet. Die Eifelhöhen-Klinik AG ist neben der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. Trägerunternehmen der Unterstützungskasse e. V., die seit dem 01.01.2000 für Neueintritte geschlossen ist.
Der Verein ist eine soziale Einrichtung zur ausschließlichen Durchführung betrieblicher Altersversorgung für seine Trägerunternehmen. Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik-Unterstützungskasse e.V. besteht aus jeweils einem Mitglied der Geschäftsleitung der Trägerunternehmen sowie, soweit vorhanden, jeweils einem Mitglied der Arbeitnehmervertretung. Der Aufgabenbereich des Vorstands betrifft die Anlage und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Da das auf die Unterstützungskasse ausgelagerte Vermögen die Voraussetzungen von IAS 19 als Planvermögen erfüllt, ist insoweit eine Verrechnung mit den Verpflichtungen erfolgt.
Beitragsorientierte Pläne führen nicht zu einer Rückstellungsbildung.
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt.
Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) zwischen den planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einem gesonderten Posten im Eigenkapital als Bestandteil der Gewinnrücklagen ausgewiesen. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt.
Die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. als Trägerunternehmen der Unterstützungskasse e. V. hat am 04.11.2019 Insolvenzantrag gestellt. Durch den mittelbaren Verlust der Verfügungsmacht nach IAS 10 muss der Anteil der Pensionsrückstellung, der auf die Mitarbeiter der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. entfällt, zum 04.11.2019 entkonsolidiert werden.
Die Pensionsverpflichtungen betreffen Versorgungszusagen an ehemalige leitende Mitarbeiter der Muttergesellschaft. Es handelt sich um leistungsorientierte Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.
Die Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung betreffen aktive Anwärter, ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie Rentenempfänger. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und dem pensionsfähigen Gehalt ab.
Das Altersgeld gewährte die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. ihren Arbeitnehmern gemäß bestehendem Tarifvertrag.
Die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. hat am 04.11.2019 Insolvenzantrag gestellt. Durch den Verlust der Verfügungsmacht nach IAS 10 muss die Rückstellung für die betriebliche Altersvorsorge zum 04.11.2019 entkonsolidiert werden.
Der Dienstzeitaufwand ist in dem Posten "Personalaufwendungen" enthalten.
Der Berechnung liegen folgende Rechnungsannahmen (gewogener Durchschnitt) zugrunde:
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| 31.12.2019 % |
31.12.2018 % |
|
|---|---|---|
| Rechnungszinsfuß | 1,30 | 2,02 |
| Erwartete Einkommensentwicklung | 0,0 | 0,1 |
| Erwartete Rentenentwicklung | 0,5 | 0,5 |
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" nach Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Als Rentenalter wurde der früheste mögliche Renteneintritt nach deutschem Recht verwendet.
Bei den folgenden Berechnungen wurde die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. und die Eifelhöhen-Klinik Unterstützungskasse e.V. mit dem Träger EHK Marmagen GmbH i.I. aufgrund der Entkonsolidierung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum 04.11.2019 in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten (Gewinne)/Verluste aus Neubemessung setzen sich wie folgt zusammen:
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| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|---|---|---|
| Änderungen demografischer Annahmen | 0 | 77 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | 312 | -68 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | -22 | 61 |
| Enthalten im sonstigen Ergebnis | 290 | 70 |
Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2019 dargestellt:
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| Rechnungszins % |
Gehaltstrend % |
Rententrend % |
31.12.2019 DBO TEUR |
Abweichung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| 1,8 | 0 | 0,5 | 3.883 | -5,4 | |
| 0,8 | 0 | 0,5 | 4.349 | 5,9 |
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:
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| Pensionen TEUR |
Unterstützungskasse TEUR |
Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Auszahlung | |||
| innerhalb der nächsten 12 Monate | 105 | 166 | 271 |
| zwischen 2 und 5 Jahren | 361 | 652 | 1.013 |
| durchschnittliche Laufzeit zum 31.12.2019 in Jahren | 6,9 | 12,9 |
Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
2017 TEUR |
2016 TEUR |
2015 TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Unterstützungskasse | 3.118 | 8.326 | 8.352 | 8.645 | 7.625 |
| Pensionen | 987 | 992 | 1.046 | 1.112 | 1.106 |
| Altersgeld | 0 | 691 | 617 | 662 | 614 |
Die erfahrungsbedingten Anpassungen, also die Auswirkungen der Abweichung zwischen erwarteten und tatsächlichen versicherungsmathematischen Prämissen, können der folgenden Tabelle entnommen werden:
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| 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Verlauf | |||||
| in % des Barwerts der Verpflichtung | 8,6 | -0,6 | -3,9 | 10,9 | -6,7 |
Die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH gewährt ihren Arbeitnehmern gemäß bestehendem Tarifvertrag Jubiläumszuwendungen in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgte gemäß IAS 19.155 nach der Projected Unit Credit Method.
Die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. hat am 04.11.2019 Insolvenzantrag gestellt. Durch den Verlust der Verfügungsmacht nach IFRS 10 muss die Jubiläumsrückstellung zum 04.11.2019 entkonsolidiert werden.
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| Stand 31.12.2018 | davon mit einer Restlaufzeit von | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt TEUR |
bis 1 Jahr TEUR |
1 - 5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 20.884 | 3.657 | 4.284 | 12.943 |
| davon Kontokorrentkredite | 2.625 | 2.625 | 0 | 0 |
| Übrige Finanzverbindlichkeiten | 1.189 | 219 | 769 | 201 |
| 22.073 | 3.876 | 5.053 | 13.144 |
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| Stand 31.12.2019 | davon mit einer Restlaufzeit von | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt TEUR |
bis 1 Jahr TEUR |
1 - 5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 19.334 | 3.172 | 3.929 | 12.234 |
| davon Kontokorrentkredite | 2.107 | 2.107 | 0 | 0 |
| Übrige Finanzverbindlichkeiten | 29.053 | 3.435 | 6.815 | 18.803 |
| davon aus Pacht und Leasing | 28.078 | 3.248 | 6.041 | 18.778 |
| 48.387 | 6.607 | 10.744 | 31.037 |
Die Besicherung der Finanzverbindlichkeiten erfolgt in Höhe von 17.226 TEUR (Vorjahr: 18.259 TEUR) durch Grundpfandrechte und in Höhe von 2.107 TEUR (Vorjahr: 2.625 TEUR) durch Forderungsabtretung.
Die Zinssätze für langfristig verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (17.226 TEUR) liegen bei Laufzeiten bis 2027 zwischen 2,60 % und 3,45 %. Die Zinssätze für die übrigen Darlehen (975 TEUR) liegen bei Laufzeiten bis 2027 zwischen 2,79 % und 3,45 %.
Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Liquiditätsreserven - in Form der frei verfügbaren liquiden Mittel zuzüglich der noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien - von insgesamt 3.777 TEUR.
Die Pacht- und Leasing-Verbindlichkeiten wurden aufgrund der neuen Standards nach IFRS 16 als sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 28.080 TEUR passiviert.
Kirchliche Zuschüsse zum Neubau einer Kapelle werden passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der Kapelle aufgelöst. Die Auflösung der abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand beträgt 6 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR) und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor.
Die kurzfristigen Rückstellungen betreffen mögliche Rückforderungen aus der EEG-Umlage sowie Rückstellungen für Grundsteuer für die Jahre 2011 bis 2019 in Marmagen.
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| Stand 01.01.2019 TEUR |
Zuführung TEUR |
Inanspruchnahme TEUR |
Auflösung TEUR |
Stand 31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Grundsteuer 2011 - 2019 | 0 | 440 | 0 | 0 | 440 |
| Prozesse und Rückforderungen | 80 | 0 | 0 | 74 | 6 |
| 80 | 440 | 0 | 74 | 446 |
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 17 | 42 |
| Gewerbesteuer | 5 | 27 |
| 22 | 69 |
Sie bestehen in Höhe von 775 TEUR (Vorjahr: 1.823 TEUR) für offene Verpflichtungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und sind innerhalb eines Jahres fällig. Der Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert.
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personal | 901 | 989 |
| Jahresabschlusskosten, Prüfung, Steuererklärungen, Hauptversammlung, Offenlegung | 398 | 369 |
| Sonstige Steuern | 247 | 495 |
| Sozialversicherung | 11 | 38 |
| Übrige | 2.407 | 1.293 |
| 3.964 | 3.184 |
Die Personalverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub und Überstunden. Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern entfallen im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer.
Die Verbindlichkeiten werden, sofern nicht anders angegeben, zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich und sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die nach der indirekten Methode erstellte Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7, wie sich Zahlungsmittel im Konzern durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben.
Die Kapitalflussrechnung unterscheidet Netto-Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Zahlungsmittelbestand umfasst liquide Mittel und Kontokorrentkredite bei Banken.
Zinseinnahmen und -zahlungen sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet, da sie primär der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit dienen. Dividenden sind im Finanzierungsbereich enthalten.
Das Ergebnis nach Steuern veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um 360 TEUR auf -682 TEUR.
Der Netto-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (I.) liegt mit 2.998 TEUR um 2.687 TEUR höher als in 2018.
Nach Abzug der Nettoinvestitionen von -1.300 TEUR und der Veränderung der Finanzschulden von -3.880 TEUR ergibt sich ein Mittelabfluss von -2.182 TEUR, um den sich der Finanzmittelfonds in 2019 vermindert hat.
Die Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes und dessen Veränderung ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
Veränderung TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | 7.487 | 10.187 | -2.700 |
| davon zur Darlehenssicherung verpfändete Bankguthaben | -4.603 | -4.603 | 0 |
| Kontokorrentkredite bei Banken | -2.107 | -2.625 | 518 |
| Finanzmittelbestand | 777 | 2.959 | -2.182 |
Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Liquiditätsreserven - in Form der frei verfügbaren liquiden Mittel zuzüglich der noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien - von insgesamt 3.777 TEUR.
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| 01.01.2019 TEUR |
zahlungswirksam TEUR |
zahlungsunwirksam sonstige TEUR |
31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 18.197 | 0 | 23.584 | 41.781 |
| kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 3.876 | -6.288 | 9.018 | 6.606 |
| davon Kontokorrentkredite | 2.625 | -517 | 0 | 2.108 |
| Finanzmittelbestand | 22.073 | -6.288 | 32.602 | 48.387 |
Unter dem Posten "sonstige" werden die Effekte aus den durch den Zeitablauf bedingten Umgliederungen des langfristigen Teils der Finanzverbindlichkeiten in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und die zahlungsunwirsamen Effekte der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 erfasst.
Der Konzern stuft gezahlte Zinsen als Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ein.
Die Klinikbetriebe sind als rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen tätig, die in ihrem regionalen Umfeld die Geschäftstätigkeit autonom ausüben. Unselbstständige Betriebsstätten oder Niederlassungen bestehen innerhalb des Konzerns der Eifelhöhen-Klinik AG nicht.
Die geschäftliche Segmentierung von unternehmerischen Aktivitäten orientiert sich an der internen Unternehmenssteuerung.
Der Eifelhöhen-Klinik-Konzern konzentriert seine wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Erbringung von klinischen Rehabilitationsbehandlungen. Infolgedessen sind sowohl die interne Berichterstattung als auch die Abstimmungs-, Steuerungs- und Entscheidungsprozesse im Sinne einer Ein-Segment-Struktur weitestgehend auf die Erbringung von klinischen Rehabilitationsbehandlungen ausgerichtet. Eine weitergehende Aufgliederung des Konzerns in Segmente im Sinne des IFRS 8 ergibt sich daher nicht.
Der Eifelhöhen-Klinik-Konzern ist ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig, so dass sich eine Angabe nach IFRS 8 par. 33 nicht ergibt.
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| Umsatzerlöse mit wesentlichen Kunden | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | in %1) | TEUR | in %1) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesetzliche Krankenversicherungen | 35.717 | 73,7 | 38.318 | 77,7 |
| Rentenversicherungsträger | 3.232 | 6,7 | 3.415 | 6,9 |
1) Bezugsgröße Gesamtumsatz.
Mit einer Vereinbarung über eine Leistungsgarantie gegenüber der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG, Paderborn und der NRW.BANK, Anstalt des Öffentlichen Rechts, vom 20.12.2010 verpflichtete sich der Garantiegeber - die Aatalklinik Wünnenberg GmbH - gegenüber dem Darlehensgeber unbedingt und unwiderruflich, rückständige Zins- und Tilgungsleistungen einschließlich Verzugszinsen und Nebenkosten zu zahlen. Die Garantieübernahme besteht zugunsten des Minderheitsgesellschafters (Kurverwaltung Wünnenberg GmbH) und betrug zum Bilanzstichtag 9,3 Mio. EUR (Vorjahr: 10,7 Mio. EUR) und läuft mit Tilgung des Darlehens aus.
Es bestehen keine finanziellen Verpflichtungen im Berichtsjahr.
Ab dem 1. Januar 2019 ist der neue Standard IFRS 16 verpflichtend im Konzern anzuwenden. Gemäß dieses Standards handelt es sich bei einem Leasingverhältnis um einen Vertrag, der das Recht zur Nutzung eines Vermögensgegenstandes über einen definierten Zeitraum und im Austausch einer Gegenleistung bestimmt. Im Konzern wurde der retrospektive Ansatz angewendet. Weitere Angaben sind unter "IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" zu finden.
Bei Leasing-Verhältnissen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten in Höhe von 0,3 Mio. € sowie bei Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 0,1 Mio. € werden im Konzern der Eifelhöhen-Klinik AG keine Nutzungsrechte und keine Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Die Leasingraten werden wie bisher innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Im Rahmen von Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen werden vor allem Kopier- und Drucksysteme sowie Laborgerate gemietet. Im Konzern besteht der Grundsatz, Betriebsvermögen stets im Eigentum zu erwerben.
Primäres Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung einer finanziellen Flexibilität, um die Geschäfts- und Wachstumsziele zu erreichen sowie eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu ermöglichen. Dazu wird die Kapitalstruktur unter permanenter Beobachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gezielt gesteuert. Die Ziele, Methoden und Verfahrensweisen zur Optimierung des Kapitalmanagements bestanden zum 31. Dezember 2019 unverändert fort.
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Eigenkapital | 16.651 | 16.298 |
| in % vom Gesamtkapital | 29% | 58% |
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| langfristige Finanzverbindlichkeiten | 41.781 | 18.197 |
| kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 6.607 | 3.876 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | -7.487 | -10.187 |
| 40.901 | 11.886 | |
| in % vom Gesamtkapital | 71% | 42% |
| Gesamtkapital | 57.552 | 28.184 |
Im Geschäftsjahr 2019 erhöhte sich das Eigenkapital gegenüber dem Vorjahr um 354 TEUR (+2,2 %). Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass durch den Insolvenzantrag vom 04.11.2019 der EHK Marmagen GmbH i.I. die EHK Marmagen GmbH i.I. und mittelbar die Eifelhöhen-Klinik Unterstützungskasse e.V. mit dem Träger EHK Marmagen GmbH i.I. entkonsolidiert wurden. Die Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten betrifft im Wesentlichen auf den Zugang der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16.
Die systematische Risikoidentifikation und -bewertung sowie die hieraus abzuleitenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind integraler Bestandteil einer umfassenden Risikoinventarisierung.
Ziel des Risikomanagements ist die Vermeidung möglicher Risiken bzw. deren Kontrolle oder das Treffen entsprechender Vorsorge jeweils unter Berücksichtigung der sich bietenden Chancen.
Das Risikomanagementsystem erstreckt sich integrativ auf alle operativen Bereiche des Konzerns, d. h. der Eifelhöhen-Klinik AG und der Tochterunternehmen. Es umfasst unter anderem die folgenden prägenden Risikobereiche:
| ― | Finanzen/Controlling (Reporting, Sachkosten, Zinsrisiko) |
| ― | Personal |
| ― | Entwicklung des Geschäftsumfeldes |
| ― | Krankenhausbetrieb |
Die im Konzern benötigte Liquidität wird durch längerfristige und festverzinsliche Darlehen, durch eigene liquide Mittel sowie durch Kontokorrentlinien sichergestellt.
Die Fälligkeitsanalyse für nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten, die die verbleibenden vertraglichen Restlaufzeiten darstellt, ergibt sich wie folgt:
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| 31.12.2018 | täglich fällig TEUR |
bis zu 3 Monate TEUR |
3 bis 12 Monate TEUR |
1 bis 5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 2.625 | 194 | 1.057 | 5.053 | 13.144 | 22.073 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 411 | 1.032 | 380 | 0 | 0 | 1.823 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 261 | 571 | 2.352 | 0 | 0 | 3.184 |
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| 31.12.2019 | täglich fällig TEUR |
bis zu 3 Monate TEUR |
3 bis 12 Monate TEUR |
1 bis 5 Jahre TEUR |
über 5 Jahre TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 2.107 | 177 | 887 | 4.703 | 12.249 | 20.123 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 270 | 541 | 2.437 | 6.041 | 18.788 | 28.077 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 427 | 326 | 22 | 0 | 0 | 775 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 261 | 570 | 3.135 | 0 | 0 | 3.966 |
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich solcher aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, ausgesetzt.
Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert jeder in der Anhangsangabe (38) ausgewiesenen Klasse finanzieller Vermögenswerte. Der Konzern hält keine Sicherheiten. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als gering, da seine Kunden überwiegend gesetzliche Krankenversicherungen und Rentenversicherungsträger sind.
Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten entspricht dem Buchwert.
Eine Überleitungsrechnung für die Buchwerte der Bilanzposten auf die einzelnen Klassen der IFRS 7 zeigt die folgende Tabelle:
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| Überleitung der Bilanzposten zu der Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Einteilung in Klassen des IFRS 7 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zum fair value bewertet | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in TEUR | Buchwert gemäß Bilanz zum 31.12.2018 | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Stufe 1 | Stufe 2 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||||
| kurzfristig | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.385 | 0 | 0 | 6.385 | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 284 | 0 | 0 | 284 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | 10.187 | 0 | 0 | 10.187 | 10.187 | 0 |
| Gesamte finanzielle Vermögenswerte | 16.856 | 0 | 0 | 16.856 | 10.187 | 0 |
| Passiva | ||||||
| langfristig | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 18.197 | 0 | 0 | 18.197 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon aus negativen Zeitwerten derivativer Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| kurzfristig | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 3.876 | 0 | 0 | 3.876 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.823 | 0 | 0 | 1.823 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.184 | 0 | 0 | 3.184 | 0 | 0 |
| Gesamte finanzielle Schulden | 27.080 | 0 | 0 | 27.080 | 0 | 0 |
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| Einteilung in Klassen des IFRS 7 | ||
|---|---|---|
| in TEUR Aktiva kurzfristig | Zum fair value bewertet Stufe 3 | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 6.385 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 284 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | 0 | 10.187 |
| Gesamte finanzielle Vermögenswerte | 0 | 16.856 |
| Passiva | ||
| langfristig | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 18.197 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| davon aus negativen Zeitwerten derivativer Finanzinstrumente | 0 | 0 |
| kurzfristig | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 3.876 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 1.823 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 3.184 |
| Gesamte finanzielle Schulden | 0 | 27.080 |
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| Überleitung der Bilanzposten zu der Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Einteilung in Klassen des IFRS 7 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zum fair value bewertet | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in TEUR | Buchwert gemäß Bilanz zum 31.12.2019 | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Stufe 1 | Stufe 2 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||||
| kurzfristig | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.473 | 0 | 0 | 5.473 | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 216 | 0 | 0 | 216 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | 7.487 | 0 | 0 | 7.487 | 7.487 | 0 |
| Gesamte finanzielle Vermögenswerte | 13.176 | 0 | 0 | 13.176 | 7.487 | 0 |
| Passiva | ||||||
| langfristig | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 16.951 | 0 | 0 | 16.951 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 24.829 | 0 | 0 | 24.829 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon aus negativen Zeitwerten derivativer Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| kurzfristig | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 3.358 | 0 | 0 | 3.358 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 3.248 | 0 | 0 | 3.248 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 775 | 0 | 0 | 775 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.966 | 0 | 0 | 3.966 | 0 | 0 |
| Gesamte finanzielle Schulden | 53.127 | 0 | 0 | 53.127 | 0 | 0 |
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| Einteilung in Klassen des IFRS 7 | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Zum fair value bewertet Stufe 3 | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| kurzfristig | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 5.473 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 216 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | 0 | 0 |
| Gesamte finanzielle Vermögenswerte | 0 | 5.689 |
| Passiva | ||
| langfristig | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 16.951 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 0 | 24.829 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| davon aus negativen Zeitwerten derivativer Finanzinstrumente | 0 | 0 |
| kurzfristig | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 3.358 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 0 | 3.248 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 775 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 3.966 |
| Gesamte finanzielle Schulden | 0 | 53.127 |
Die Bewertung der Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwerten folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt. Als aktiven Markt bezeichnet man einen Markt, auf dem homogene Produkte gehandelt werden, für die jederzeit vertragswillige Käufer und Verkäufer gefunden werden und deren Preise öffentlich zugänglich sind.
Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Zahlungsmittel, bewertet, die auf aktiven Märkten notiert sind.
Zu nach Stufe 2 bewerteten Finanzinstrumenten gehören beispielsweise Derivate, deren Bewertung auf marktbezogenen, anerkannten finanzmathematischen Bewertungsmodellen beruht und deren Bewertungsfaktoren, wie Zinssätze, auf aktiven Märkten direkt oder indirekt beobachtet werden können.
Nach Stufe 3 werden Finanzinstrumente bewertet, bei denen die Input-Parameter für die Bewertung auf nicht beobachtbaren Marktdaten basieren. Derartige Finanzinstrumente liegen im Konzern nicht vor.
Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten entsprechen die anzugebenden Fair-Value-Stufen grundsätzlich den oben angegebenen Kriterien.
Die Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und von finanziellen Schulden innerhalb der Klasse "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" entsprechen ihren Buchwerten und sind in den jeweiligen Abschnitten unter den Erläuterungen zur Bilanz angegeben.
Zum Abschlussstichtag hält der Vorstandsvorsitzende indirekt 2,85 %, auf den Aufsichtsrat entfallen direkt 0,06 % und indirekt 1,23 % der Aktien der Gesellschaft.
Das Vorstandsmitglied, Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat, hält direkt 0,06 % der Aktien der Gesellschaft.
Im Zuge der Altersversorgung von Mitarbeitern unterhält die Muttergesellschaft sowie die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. als Trägerunternehmen eine ausgegliederte Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. ist als Träger durch den Insolvenzantrag vom 04.11.2019 aus dem Konzern entkonsolidiert worden. Die Unterstützungskasse e. V. hat mit Valuta zum 31.12.2019 der Eifelhöhen-Klinik AG (1.325 TEUR) Darlehen gewährt, die zu marktüblichen Bedingungen verzinst werden.
Dr. med. Markus-Michael Küthmann (Vorsitzender)
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Herr Dr. Küthmann und Herr Lotzkat sind auch Geschäftsführer bei mehreren Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG.
Die Bezüge des Gesamtvorstandes der Eifelhöhen-Klinik AG für das Geschäftsjahr 2019 betrugen 474 TEUR (Vorjahr: 473 TEUR). Davon entfielen auf:
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| - Herrn Dr. Markus-Michael Küthmann | 270 TEUR | (Vorjahr: 270 TEUR) |
| - Herrn Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat | 204 TEUR | (Vorjahr: 203 TEUR) |
Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, angerechnet.
Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen, Kreditgewährungen, durch die Gesellschaft an den Vorstand erbracht.
Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder belaufen sich auf 50 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR).
Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 543 TEUR (Vorjahr: 550 TEUR) zurückgestellt.
Der ausgeübte Beruf besteht beim Vorstand in der Geschäftsführung und Vertretung der Eifelhöhen-Klinik AG.
Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
Geschäftsführer der AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Hamburg, der Graaler Strandperle GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG, Graal-Müritz), der Graaler GmbH & Co. Immobilien KG, Hamburg, der Graaler Management GmbH, Hamburg, sowie der Seniorenpflege Seeperle GmbH, Hamburg
Vorsitzender
Doris Mücke
Rechtsanwältin für Medizin- und Versicherungsrecht in eigener Kanzlei
stellvertretende Vorsitzende
Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Freier Berater im Gesundheitswesen
Der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende der Eifelhöhen-Klinik AG ist Beiratsmitglied der Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH.
Die Gesamtvergütung an den Aufsichtsrat betrug 139 TEUR (Vorjahr: 139 TEUR), wobei auf den Aufsichtsratsvorsitzenden 62 TEUR, auf die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 46 TEUR und auf das Aufsichtsratsmitglied 31 TEUR entfallen.
Die Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer ohne ruhende Arbeitsverhältnisse betrug im Jahresdurchschnitt im Konzern 543 Personen (Vorjahr: 593), davon waren 379 (Vorjahr: 410) im klinisch-medizinischen Bereich und 164 (Vorjahr: 183) im Service und administrativen Bereich tätig. Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend ihrer Arbeitszeiten anteilig berücksichtigt. Grund für diese wesentlichen Veränderungen ist die Entkonsolidierung der Eifelhöhen-Klinik Marmagen i.I. zum 04.11.2019.
Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer für den Konzern und die Tochtergesellschaften beträgt insgesamt 99 TEUR (ohne Umsatzsteuer) und gliedert sich wie folgt auf:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 55 | 114 |
| Steuerberatungsleistungen | 50 | 47 |
| Bestätigungs- und Bewertungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 4 | 25 |
| 109 | 186 |
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat am 18.12.2019 abgegeben und den Aktionären unter www.eifelhoehen-klinik.ag im Bereich Aktiengesellschaft, Investor Relations, unter der Rubrik "Corporate Governance" dauerhaft zugänglich gemacht.
Zum Bilanzstichtag 2019 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind.
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| Meldepflichtiger | Datum des Erreichens/ Über-/Unterschreitens | Stimmrechte | Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG |
|---|---|---|---|
| Eifelhöhen-Klinik AG | 29.01.2014 | 3,022 % | 30.01.2014 |
| Fortmeier, Bruno | 16.08.2019 | 25,13 % | 23.08.2019 |
| Graaler Strandperle GmbH & Co. KG (vormals: Seniorenpflege Standperle GmbH & Co. KG) | 19.03.2007 | 25,10 % | 16.11.2017 |
| Graaler GmbH & Co. Immobilien KG | 27.12.2018 | 28,61 % | 04.01.2019 |
Weitere Veränderungen sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht bekannt.
Bonn, 19.05.2020
Eifelhöhen-Klinik AG
Der Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, 19.05.2020
Der Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Die Eifelhöhen-Klinik AG mit Sitz in Bonn betreibt Einrichtungen der ambulanten und stationären Rehabilitation, Altenpflege und ambulanten medizinischen Versorgung. Die börsennotierte Eifelhöhen-Klinik AG stellt dabei die hochwertige Qualität der erbrachten Dienstleistungen für Patienten und Kostenträger mit folgenden Einrichtungen im Rheinland und Westfalen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit:
| ― | Kaiser-Karl-Klinik GmbH in Bonn Fachklinik für ambulante und stationäre Orthopädie, Geriatrie und Innere Medizin; |
| ― | Herzpark Mönchengladbach GmbH in Mönchengladbach Fachklinik für ambulante und stationäre kardiologische Rehabilitation; |
| ― | Aatalklinik Wünnenberg GmbH in Bad Wünnenberg Fachklinik für Neurologie und Orthopädie mit einer räumlich integrierten stationären Pflegeeinrichtung und einem Medizinischen Versorgungszentrum. Die Einrichtung wird in Kooperation mit der Kurverwaltung Wünnenberg GmbH (Gesellschafter: Kreis Paderborn und Stadt Bad Wünnenberg) betrieben; |
| ― | Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Die Gesellschaft hält eine 6%ige Beteiligung an dem Unternehmen. |
Im Wirtschaftsjahr 2019 war in Deutschland noch eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt real um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Treiber des Wirtschaftswachstums in 2019 waren der private Konsum, staatliche Ausgaben und die weiterhin positiven außenwirtschaftlichen Impulse. Durch die Corona Pandemie wird aktuell für 2020 ein deutlich negatives Wachstum erwartet.
Trotz der positiven Entwicklung der öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren durch hohe Steuereinnahmen und eine den Staatshaushalt begünstigende Zinspolitik der EZB bestehen zusätzlich die schon langjährigen strukturellen Risiken auch weiterhin, die in den überschuldeten Haushalten der Euro-Länder und durch die absehbar demographischen Entwicklungen in den wirtschaftlich wichtigen Kernstaaten Europas begründet sind. Die aktuelle Corona-Pandemie wird diese Risiken deutlich erhöhen.
Auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichen Zahlen und Kommentierungen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) weist die vorläufige Statistik zum Ende des 4. Quartals 2019 ein Defizit von 1,5 Mrd. EUR trotz guter konjunktureller Rahmenbedingungen aus.
Auf der Grundlage der sich für 2020 abzeichnenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Prognosen ist davon auszugehen, dass im Wirtschaftsjahr 2020 die Ausgaben der GKV und die Leistungen der Rentenversicherung für Rehabilitationsmaßnahmen auf dem Vorjahresniveau wahrscheinlich nicht dauerhaft erhalten bleiben bzw. durch die Corona-Pandemie strukturell anderweitig allokiert werden müssen. Generell kann auf der Grundlage der zurzeit bekannten Daten in 2020 von deutlich erhöhten Risiken im Vergleich zu den Vorjahren bei der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme mit Bezug auf die Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ausgegangen werden.

Der Konzernumsatz 2019 reduzierte sich um 867 TEUR auf 48.451 TEUR. Die Umsatzsteigerungen in den Einrichtungen Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Herzpark Mönchengladbach GmbH sowie Kaiser-Karl-Klinik GmbH konnten den insolvenzbedingten Ausfall der Erlöse der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. nicht vollständig kompensieren.
Die betrieblichen Aufwendungen 2019 sanken insgesamt um 2.737 EUR. Wesentliche Veränderungen sind der insolvenzbedingte Wegfall von Kosten der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I., der erhöhte Abschreibungsaufwand auf aktivierte Nutzungsrechte aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (3.240 TEUR) sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. (418 TEUR).
Die erstmalige Anwendung des Standards IFRS 16 bedingt eine Verzinsung der eingegangenen Leasingverbindlichkeiten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Zinsaufwand 2019 um 2.059 TEUR.
Der Konzernjahresfehlbetrag verminderte sich um 360 TEUR auf -682 TEUR. Darin enthalten ist ein Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 467 TEUR.
Hinweis: Eifelhöhen-Klinik bis 04.11.2019


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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
Veränderung TEUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|---|
| Gesamtleistung | 50.713 | 51.779 | -1.066 | -2,1 |
| Betriebliche Aufwendungen | 49.360 | 51.903 | -2.543 | -4,9 |
| Betriebsergebnis | 1.353 | -124 | 1.477 | >100,0 |
| Zinsergebnis (Saldo) | -2.882 | -824 | -2.058 | >-100,0 |
| Ordentliches Unternehmensergebnis | -1.529 | -948 | -581 | -61,3 |
| Neutrales Ergebnis | 1.454 | 351 | 1.103 | >100,0 |
| Ergebnis vor Steuern | -75 | -597 | 522 | 87,4 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 607 | 445 | 162 | 36,4 |
| Konzernjahresfehlbetrag | -682 | -1.042 | 360 | 34,5 |
Die Gesamtleistung des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns, die neben dem unmittelbar patientenbezogenen Umsatz auch sonstige betriebliche Erträge berücksichtigt, verringerte sich in 2019 um 1.066 TEUR auf insgesamt 50.713 TEUR (-2,1 %).
Im Vergleich zur leicht gesunkenen Gesamtleistung sanken die betrieblichen Aufwendungen überproportional um 4,9 %. Im Wesentlichen ist die Verminderung auf die Aktivierung der Nutzungsrechte nach dem neuen Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und den damit verbundenen Veränderungen im Ausweis der Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen, sowie der zeitanteiligen Reduzierung der Aufwendungen für Löhne und Gehälter durch die Insolvenz der EHK Marmagen GmbH i.I. begründet. Dagegen erhöhten sich die Abschreibungen aufgrund der Nutzungsrechte nach IFRS 16 und der außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
Das Zinsergebnis 2019 verschlechterte sich von -824 TEUR auf -2.882 TEUR aufgrund der Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16.
Der Ertragsteueraufwand enthält die laufende Ertragsteuerbelastung und die latenten Steuern. Die latenten Steuern erhöhten sich um 211 TEUR, die laufenden Ertragsteuern reduzierten sich dagegen um 50 TEUR.
Nach Abzug des Steueraufwands ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -682 TEUR. Darin enthalten ist ein Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 467 TEUR.
Das Konzernergebnis je Aktie beträgt -0,26 EUR (2018: -0,37 EUR).
Das EBITDA erhöhte sich von 2.390 TEUR im Jahr 2018 auf 8.631 TEUR im Jahr 2019.
Konzernkapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Eifelhöhen-Klinik AG
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Nettocashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (I.) | +2.998 | +311 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit (II.) | -1.300 | -640 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (III.) | -3.880 | -1.222 |
| Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe I. + II. + III.) | -2.182 | -1.551 |
Der Nettocashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich von 311 TEUR in 2018 auf 2.998 TEUR in 2019. Die Verbesserung ergibt sich im Wesentlichen aus den Hinzurechnungen der höheren Abschreibungen und der höheren Finanzaufwendungen nach IFRS 16.
Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.300 TEUR resultiert vorwiegend aus den Investitionsmaßnahmen am Standort Mönchengladbach.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verminderte sich um 2.658 TEUR auf -3.880 TEUR. Die Verschlechterung betrifft vorwiegend die Verbindlichkeiten der Nutzungsrechte nach IFRS 16.
Die Gesellschaft tilgte im Jahr 2019 die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten plangemäß. Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Liquiditätsreserven - in Form der liquiden Mittel zuzüglich der noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien - in Höhe von 3.777 TEUR.
Die Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt insgesamt -2.182 TEUR.
Die Fähigkeit des Unternehmens, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, war im Zeitraum 2019 uneingeschränkt gegeben.
des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns in TEUR
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 62.756 | 37.025 | 38.452 | 33.003 |
| Eigenkapital | 16.652 | 16.298 | 17.704 | 18.655 |
| Mittel- u. langfristiges Fremdkapital | 47.885 | 30.542 | 32.023 | 29.785 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 11.815 | 9.032 | 10.921 | 9.312 |
| Bilanzsumme | 76.352 | 55.871 | 60.648 | 57.752 |
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Erhöhung der Sachanlagen (+25.731 TEUR) vorwiegend auf die Aktivierung der Nutzungsrechte zum 01.01.2019 nach IFRS 16 (+30.468 TEUR) zurückzuführen. Die laufenden Abschreibungen lagen mit 5.406 TEUR über den Investitionen und den Zugängen aus neuen Leasingverträgen von 1.595 TEUR. Die außerplanmäßige Abschreibung mit 418 TEUR und die Anlagenabgänge mit 150 TEUR betreffen das Anlagevermögen der EHK Marmagen GmbH i.I..
Im Geschäftsjahr 2019 erhöhte sich das Eigenkapital gegenüber dem Vorjahr um 355 TEUR (+2,2 %).
Die Veränderung ergibt sich aus dem Konzernjahresfehlbetrag von -682 TEUR, den versicherungsmathematischen Bewertungsänderungen für Pensionsrückstellungen von -1.251 TEUR, den direkt mit dem Eigenkapital zu verrechnenden latenten Steuern von 91 TEUR sowie aus der Entkonsolidierung der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. und der auf diese als Trägerunternehmen entfallenden Anteil an den Pensionsrückstellungen der Eifelhöhen-Klinik Unterstützungskasse e.V. in Höhe von insgesamt 2.195 TEUR.
In Relation zur Bilanzsumme beträgt die Eigenkapitalquote im Konzern per 31.12.2019 21,9%.
Die langfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 17.342 TEUR auf 47.885 TEUR. Ursächlich für diese Entwicklung ist der Anstieg der sonstigen finanziellen Verpflichtungen um 24.829 TEUR, resultierend aus dem erstmaligen Ausweis der Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Dagegen reduzierte die Ausbuchung der auf den Anteil des Unterstützungskassenträgers Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. entfallenden Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.062 TEUR sowie die Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1.246 TEUR die langfristigen Schulden.
Die kurzfristigen Schulden, bestehend aus Rückstellungen, Ertragsteuerverbindlichkeiten, Finanzverbindlichkeiten, sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten, erhöhten sich um 2.783 TEUR auf 11.815 TEUR.
Die Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns ist weiterhin als solide zu bezeichnen.
Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Erweiterung der finanziellen Berichterstattung um nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Aspekte verabschiedet. Diese Richtlinie wurde im März 2017 ins deutsche Recht überführt und gilt für alle nach dem 31. Dezember 2016 beginnenden Berichtsjahre. Die berichtspflichtigen Unternehmen sind demzufolge verpflichtet, künftig zu jedem Geschäftsjahr im Kontext der Lageberichterstattung eine nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung abzugeben, in der über die wesentlichen nichtfinanziellen Belange berichtet wird.
Zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung sind nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz Kapitalgesellschaften verpflichtet, sofern sie
1. kapitalmarktorientiert im Sinne von § 264 d HGB sind sowie
2. im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen
3. als groß im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB eingestuft werden.
Im Falle einer Konzernerklärung sind in den Fällen des § 315 b HGB einbezogene Tochtergesellschaften von der Berichtspflicht befreit. Diese Befreiung wird für die Tochtergesellschaften innerhalb des Eifelhöhen-Klinik Konzerns in Anspruch genommen. Der nachfolgende Bericht ist Teil des vom Wirtschaftsprüfer geprüften Lageberichts.
Die Eifelhöhen-Klinik AG (www.eifelhoehen-klinik.ag) mit Sitz in Bonn betreibt Einrichtungen der ambulanten und stationären Rehabilitation, Altenpflege und ambulanten medizinischen Versorgung (MVZ). Die börsennotierte Eifelhöhen-Klinik AG stellt dabei die hochwertige Qualität der erbrachten Dienstleistungen für Patienten und Kostenträger in den Mittelpunkt ihrer Arbeit.
Das Unternehmen verfolgt eine allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie.
Wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Erbringung von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Schwerpunkt Rehabilitation.
Dazu betreibt die Eifelhöhen-Klinik AG durch ihre Gesellschaften an Standorten in Nordrhein-Westfalen Rehabilitationskliniken, Pflegestationen und Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung.
Das Unternehmen agiert dabei im Rahmen der gesetzlichen und allgemeinen Bestimmungen für das Gesundheitswesen in Deutschland. Unter dem gesellschaftsrelevanten Aspekt von Nachhaltigkeit trägt es damit zu einer guten qualitativen Gesundheitsversorgung der Bürger bei. Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist dabei auf Menschen ausgerichtet, die z.B. durch eine Erhöhung oder Verbesserung ihrer individuellen Gesundheit (z.B. Grad der Pflegebedürftigkeit, berufliche Integrationsfähigkeit) und möglicher Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens profitieren.
Die sich daraus ergebenden sozialen Chancen Dritter durch Wirken des Unternehmens lassen sich zum einen mit dem wirkvollen Beitrag des Unternehmens für die individuelle und kollektive Gesundheit beschreiben. Zum anderen können die ökologischen Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit im Wesentlichen auf die Anforderungen an ein effizientes Gebäudemanagement reduziert werden, da das Geschäftsmodell abgekoppelt ist von industriellen Produktionsprozessen.
Die längerfristige Aufgabenstellung des Unternehmens im Gesundheitswesen ist die Verbesserung und ggf. notwendige Pflege bzw. Erhaltung des individuellen Gesundheitszustandes der betreuten Menschen. Diese Ziele werden u.a. durch medizinische Behandlungen und mittels Qualitätssicherungs- und Zertifizierungsprogrammen, ggf. in Zusammenarbeit mit Kostenträgern der Sozial- und Krankenversicherung sowie Behörden, in den Betrieben des Konzerns erarbeitet.
Die Bewertung der erreichten Ziele und Ergebnisse obliegt im Kollektiv den Kostenträgern, im Einzelfall den behandelten bzw. versorgten Personen. Durch diese extern bestehenden und durch das Unternehmen nicht beeinflussbaren Rahmenbedingungen ist eine wissenschaftlich belastbare unternehmenseigene Bewertung der erreichten Nachhaltigkeit der vorgenannten Ziele nicht umsetzbar.
Anders als z.B. bei Industriebetrieben wird die Wertschöpfungskette in der Gesundheitsfürsorge durch den Gesetzgeber in getrennte organisatorisch voneinander unabhängige segmentierte Leistungsabschnitte unterteilt. Daher kann z.B. die Effizienz der Wertschöpfungskette und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt anhand einzelner Unternehmen überprüft werden. Die jeweiligen medizinischen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Faktoren, die in den einzelnen Stufen auftreten, können - wenn überhaupt - nur im Rahmen der allgemeinen Bewertung von Gesundheitsprozessen in der Bundesrepublik Deutschland bewertet werden.
In den Unternehmen der Eifelhöhen-Klinik AG liegt die zentrale Verantwortung für Nachhaltigkeit bei den jeweiligen Geschäftsführungen, die auch für die Strategieüberwachung und Analyse im jeweiligen Betrieb die Verantwortung tragen.
Im Rahmen der Gesamtstrategie des Konzerns erfolgt Analyse und Festlegung der generellen Strategie durch den Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG, ohne dabei die den Geschäftsführungen obliegenden gesetzlichen Auflagen und Berichtspflichten für die einzelnen Gesellschaften rechtlich zu berühren.
Die Umsetzung der allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen wird auf den verschiedenen Funktionsebenen im Unternehmen durch Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie durch regelmäßige Informationen von der und an die jeweilige Führungsebene gesichert.
Leistungsvergleiche zur Überprüfung von Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Arbeit der Betriebe im Konzern - soweit das überhaupt durch unterschiedliche allgemeine und unterschiedliche medizinische Aufgabenstellungen der Betriebe (z.B. unterschiedliche Indikationen) möglich ist - erfolgen durch regelmäßige Plausibilitätsprüfungen der allgemeinen Rahmenbedingungen in den Betrieben. Ein Vergleich mit anderen branchenspezifischen externen Einrichtungen erfolgt ggf. im Einzelfall.
Hinsichtlich der Leistungsindikatoren für Verhaltens- und Ethikkodizes sowie Indikatoren für die Qualität der Lieferanten (z.B. GRI/SRS, G4 oder EFFAS) erfolgt eine Nichtanwendung, weil diese für Einrichtungen im Gesundheitswesen entweder nicht relevant oder nicht hinreichend spezifisch definiert sind.
Es gibt kein Vergütungssystem im Unternehmen, in dem Nachhaltigkeitsziele bereits integriert sind oder integriert werden können. Ein solches ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht geplant. Festgehalt und Tantieme-Regelungen (z.B. Vergütung des Vorstandes der Eifelhöhen-Klinik AG) sind im Geschäftsbericht individuell und transparent veröffentlicht.
Im Unternehmen sind alle aufgrund der gesetzlichen Vorschriften wichtigen Anspruchsgruppen identifiziert (z.B. Betriebsrat).
Ebenso erfolgt ein externer Informationsaustausch des Unternehmens auf verschiedenen fachlichen Ebenen (z.B. durch die medizinischen Leitungen und Geschäftsführungen) mit relevanten externen Interessengruppen (z.B. Verbände).
Die Einbindung wichtiger Stakeholder erfolgt auf Grundlage der aktienrechtlichen Bestimmungen.
Die wesentlichen sozialen, ökologischen und spezifischen Faktoren im Geschäftsfeld des Konzerns werden durch die im Unternehmen zuständigen Verantwortlichen kontinuierlich analysiert und - soweit sinnvoll für das Unternehmen - implementiert.
Die Prüfung von Finanzanlagen, die Energieeffizienz im Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr sowie Gesamtinvestitionen in Forschung und ökologisches Design spielen dabei aufgrund des Geschäftsmodells in den Einrichtungen des Konzerns keine oder eine vollkommen untergeordnete Rolle, mit Ausnahme der Anforderungen an ein effizientes Gebäudemanagement.
Die Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Mitarbeiter erfolgt auf der Grundlage der Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen sowie Risikovermeidung durch Analyse und Bearbeitung konkreter Hinweise auf ein bestehendes Gefährdungspotential.
Unter dem Aspekt des Wesentlichkeitsprinzips sind die Auswirkungen auf die Umwelt durch den Konzern von untergeordneter Bedeutung.
Insbesondere die ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens sind weitestgehend auf die Aufgaben eines - im Rahmen des ökonomisch und technisch möglichen - effizienten Gebäudemanagements beschränkt. Aufgrund des Baujahres der Gebäude und der jeweiligen Aufgabenstellungen sind Maßnahmen individuell für jeden Standort unterschiedlich zu bewerten.
Standardisierungen im Konzern sind daher dabei kaum möglich. Wasser- und Energieverbräuche werden im Konzern standortbezogen erfasst und regelmäßig im Rahmen der ökonomisch sinnvollen Optimierungsmöglichkeiten geprüft.
Die aktuellen Werte für den Energieverbrauch und Gesamtwasserverbrauch betragen für den Konzern im Geschäftsjahr 2019
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| Gas: | 12.172.518 kWh |
| Wasser: | 73.429 m3 |
| Strom: | 3.503.922 kWh |
Die jeweiligen Abfallentsorgungskonzepte basieren auf Grundlagen der mit den Aufsichtsbehörden abgestimmten Vorgaben am jeweiligen Standort.
Die klimarelevanten Emissionen des Unternehmens entstehen im Wesentlichen durch die Beheizung und den Betrieb des Gebäudes. Es werden die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb solcher Anlagen beachtet und regelmäßig überprüft.
Das Unternehmen arbeitet hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Die wesentliche Zielsetzung des Unternehmens für eine angemessene Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert auf den Prinzipien der Gleichheit des Lohns, unabhängig von Geschlecht sowie der Dauer der individuellen Betriebszugehörigkeit.
Soweit besondere Faktoren (Arbeitsmarkt, spezifische Qualifikation) zu berücksichtigen sind, erfolgen ggf. auch außertarifliche Vergütungen.
Das Unternehmen arbeitet grundsätzlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere unter Beachtung des Antidiskriminierungsgesetzes sowie auf der Grundlage des Grundgesetzes zur Sicherstellung der Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity).
Die Förderung der Mitarbeiter bei der Qualifizierung erfolgt auf Grundlage berufsspezifischer und klinikrelevanter Fortbildungsangebote.
Hinsichtlich der Vermeidung von Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfallzeiten erfolgen Analysen und spezifische Maßnahmen ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Betriebsräten auf der Grundlage eines Monitorings durch die Geschäftsführungen.
Die Zusammensetzung der Kontrollorgane im Konzern entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Die Aufteilung der Mitarbeiter in Bezug auf Geschlecht zeigt einen überproportionalen Anteil von weiblichen Mitarbeitern (80%). Dies entspricht den aktuellen allgemeinen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland bei den sozialen und gesundheitsbezogenen Berufen. Eine Erfassung nach Diversitätsindikatoren oder eine Analyse von spezifischen Minderheiten (z.B. religiöse Überzeugung) erfolgt im Unternehmen grundsätzlich nicht. Die Auswahl von Bewerbern und Mitarbeitern richtet sich vielmehr nach den Vorgaben des Grundgesetzes, spezifischer nachgeordneter Gesetze (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und objektiven Kriterien für die Wahrnehmung der jeweiligen sachbezogen definierten Aufgabe im Unternehmen.
Zur Sicherstellung der Menschenrechte arbeitet das Unternehmen auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Beurteilung von Lieferketten (z.B. Medizinprodukte) ist - anders als bei Industrieprozessen - eine belastbare Prüfung von Missständen bei der Produktion nicht möglich.
Das Unternehmen engagiert sich an den jeweiligen Standorten auch für kulturelle und soziale Projekte, z.B. durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitstage mit Schwerpunkt Gesundheitsbildung. Generell sind Kliniken - insbesondere in geografisch peripherer Lage - durch ihre spezifische Aufgabenstellung originärer Bestandteil des kulturellen und des sozialen Lebens an einem Standort.
Das Unternehmen nimmt durch seine leitenden Mitarbeiter auch Einfluss auf sachbezogene Informationen von politischen Institutionen und Verbänden. Zu diesem Zweck ist das Unternehmen Mitglied z.B. im Verband der Privatkliniken NRW (VDPK NRW) und Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) sowie in diversen Fachgesellschaften vertreten.
Parteispenden oder ähnliche Versuche zur Einflussnahme erfolgen durch das Unternehmen grundsätzlich nicht.
Für die Compliance im Unternehmen sind primär die Geschäftsführungen bzw. die ärztlichen Leitungen verantwortlich. Dabei werden sie z.B. von Qualitätssicherungsbeauftragten und auch anderen Verantwortlichen im Unternehmen unterstützt bzw. entlastet.
Da der Eifelhöhen-Klinik Konzern auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland arbeitet, ergeben sich zur Zeit für das Unternehmen keine Notwendigkeiten von speziellen Compliance-Verfahren, zusätzlich zu den bestehenden Verfahrensanweisungen zur Qualitätssicherung. Im Übrigen sind in medizinischen Bereichen, u.a. aus inhaltlichen und datenschutzrechtlichen Gründen, Compliance-Modelle nur eingeschränkt möglich und zulässig. Die ärztliche Schweigepflicht, die Zuständigkeit externer autonomer Institutionen (z.B. Ärztekammern) und anderer Fachgesellschaften für Leitlinien basieren auf Compliance-Konzepten außerhalb der Kontrolle des Unternehmens.
In Kernbereichen der Verwaltung und der wesentlichen Auftragsvergabe gilt im Konzern im Regelfall das Vier-Augen-Prinzip. Zum jetzigen Zeitpunkt und für die überschaubaren Vorjahre sind keine Korruptionsvorfälle oder ähnliche Vorgänge im Unternehmen bekannt.
Ebenso wurden keine signifikanten Bußgeldstrafen für die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im Berichtsjahr gegen den Eifelhöhen-Klinik Konzern verhängt.
Für das Jahr 2020 wird bei der Vergütung durch die Kostenträger keine vollständige Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen der Einrichtungen und der Corona-bedingten Erlösausfälle erwartet. Eventuelle unterjährige, nominelle Pflegesatzerhöhungen werden sich voraussichtlich - wie auch in den vergangenen Jahren - lediglich im Rahmen oder unter der Grundlohnsummenentwicklung bewegen. Gleichzeitig sind durch die zur Zeit stattfindenden pandemiebedingten Veränderungen der regionalen Wettbewerbssituation und der externen Regulierung der Belegungssteuerung - u. a. auch durch gesetzliche Vorgaben - Veränderungen der tatsächlich bezahlten Pflegesätze bzw. Fallpauschalen und der Mengengerüste bei den Fallzahlen wahrscheinlich.
Bei der mittelfristigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist daher aufgrund konjunktureller und struktureller Veränderungen und Risiken durch die Corona-Pandemie in den nächsten Jahren bei den gezahlten Vergütungen für Rehabilitationsmaßnahmen und für allgemeine Gesundheitsleistungen mit finanziellen Restriktionen zu rechnen.
Der Vorstand beabsichtigt, die bewährte Geschäftspolitik des Eifelhöhen-Klinik Konzerns im Rehamarkt, d. h. weiterer Ausbau des hohen Qualitätsniveaus und der Spezialisierung der Kliniken zur kontinuierlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, fortzuführen und an die neuen Bedingungen anzupassen.
Das medizinische Angebot wird weiterhin auf die zukünftigen demografischen und medizinischen Herausforderungen im Rehabilitationsmarkt verstärkt ausgerichtet, u. a. durch unsere wohnortnahen ambulanten und stationären Therapieangebote für Patienten in der Region Bonn und im Herzpark in Mönchengladbach. Ergänzend erfolgt die weiterhin kontinuierliche Prüfung von Wachstumschancen im Markt, z. B. durch die Akquisition weiterer Klinikstandorte, ggf. den Ausbau von telemedizinischen Angeboten und die Weiterentwicklung des Angebotes im Herzpark Mönchengladbach.
Aufgrund der allgemeinen, sich aktuell entwickelnden wirtschaftlichen und allgemeinen Rahmenbedingungen kann zum heutigen Zeitpunkt mittelfristig eine Verschlechterung der Vermögens- und Ertragslage des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns - insbesondere bei negativen Entwicklungen der Staats- und Sozialhaushalte - jedoch nicht sicher ausgeschlossen werden.
Der Immobilienbesitz der Eifelhöhen-Klinik AG wird weiterhin - mit Ausnahme der Immobilie in Marmagen -in der GlobalMed Immobilien GmbH (Tochtergesellschaft) geführt.
Das Risikomanagementsystem im Eifelhöhen-Klinik-Konzern basiert auf einem EDV-gestützten Analyseprogramm, in dem die Risikobeschreibung - aufgeteilt nach den einzelnen Unternehmensgesellschaften -erfolgt, um eine verbesserte spezifische Risikoeinschätzung für die einzelnen Unternehmensteile vornehmen zu können. In diesem System werden die betrieblichen Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit auf der Grundlage von vorgegebenen Versicherungsalgorithmen skaliert. Die inhaltliche Prüfung aller bekannten Risiken erfolgt gemäß der festgesetzten individuellen Überwachungsintervalle mindestens einmal jährlich; ggf. werden notwendige Steuerungsmaßnahmen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ist der Versicherungsstatus, durch den bedeutende Risiken wie Brand, Betriebsunterbrechung, Haftung und Schadensersatzansprüche beschrieben, überwacht und zentral abgesichert werden.
Die Überwachungs- und allgemeinen Zuständigkeiten sowie die inhaltliche Beschreibung und Bewertung der Risiken sind den juristischen Vertretern der einzelnen Unternehmen zugeordnet; bei mehreren Vertretern ist der verantwortliche Vertreter für die Erstellung namentlich festgelegt.
Die allgemeinen Risiken für den Betrieb von Rehabilitationskliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen des Unternehmens sind durch die große Abhängigkeit von gesundheitspolitischen Entscheidungen und die Möglichkeiten der kurzfristigen Umsteuerung von Finanzmitteln durch die Kostenträger in andere Sektoren des Gesundheitsmarktes strukturell weiterhin gegeben und die Auswirkungen der Corona-Pandemie dabei zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar beurteilbar.
Ergänzend liegt ein wesentliches Risiko des Betriebes insbesondere bei Rehabilitationskliniken in der Tatsache, dass - im Gegensatz zu den Akutkliniken - auch der Kapitalkostenanteil für Gebäudeinvestitionen weiterhin zu finanzieren ist und somit unter Einbeziehung auch der Personalkosten ein erhebliches Fixkostenrisiko bei den Gesamtkosten besteht.
Bei rückläufigen Belegungen durch Veränderungen in der Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen durch die Kostenträger und durch die Corona-Pandemie können daher kurzfristig erhebliche Erlösminderungen und Verluste entstehen, da die Reduzierung bei Personal- und Sachkosten aufgrund allgemeiner vertraglicher, gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen in den betroffenen Unternehmen ggf. nur zeitverzögert und arbeitsrechtlich eingeschränkt erfolgen kann.
Ebenso bestehen weiterhin gestiegene Risiken bei der Personalgewinnung und Personalplanung durch die Konkurrenz mit anderen Marktteilnehmern (Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen) und absehbar stark gestiegene Risiken in diesem Bereich durch die Corona-Pandemie.
Die Wahrscheinlichkeit extern veranlasster Belegungsschwankungen, das Preisänderungsrisiko bei den Vergütungen und die Auswirkungen auf Fallzahlen etc. sind aufgrund der Pandemie im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls stark angestiegen.
Festzustellen bleibt schon ein in 2019 deutlich gestiegener Kostendruck für die GKV und Rentenversicherungen als Folge veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Sozialversicherungssysteme, aktuell noch erheblich verstärkt durch die wirtschaftlichen Effekte der Pandemiebekämpfung.
Aufgrund der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der persistierenden Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa bestehen daher absehbar auch für das Sozialversicherungssystem in Deutschland somit weitere mittelfristig und langfristig erhebliche Risiken. Eine detaillierte Quantifizierung dieser Risiken ist jedoch aufgrund der vielfältigen einflussnehmenden Faktoren und der Komplexität des Finanz- und Gesundheitssystems sowie der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmensebene zurzeit nicht möglich.
Generell ist das Ausfallrisiko von extern bestehenden Forderungen der Unternehmen im Eifelhöhen-Klinik-Konzern für tatsächlich erbrachte Leistungen sowie als Auswirkung der Corona-Pandemie weiterhin eher gering, da die wesentlichen Forderungen aus tatsächlich erbrachten Leistungen der Einrichtungen hauptsächlich gegenüber gesetzlichen und privaten Kranken- sowie Rentenversicherungen bestehen.
Bei Darlehensverpflichtungen besteht generell ein Risiko, dass finanzierende Banken ihre Darlehensbestände an Dritte abtreten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB und der Pandemie besteht bei kurzfristigen Finanzierungen das Risiko von sich ändernden Geschäftsmodellen und Risikobewertungen der Gläubigerbanken.
Die organisatorisch und rechtlich eigenständige Geschäftsführung der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. hat am 04.11.2019 einen Insolvenzantrag gestellt, weil aufgrund einer behördlichen Ordnungsverfügung über die vorläufige Schließung des Klinikbetriebes keine positive Fortführungsprognose für die Betreibergesellschaft mehr gegeben war. Am 25.10.2019 hatte der Landkreis Euskirchen zunächst einen Patientenaufnahmestopp verhängt, der wenig später durch eine vorläufige vollständige Schließung des Patientenbetriebes durch die Gemeinde Nettersheim ergänzt wurde. Begründet wurden diese Maßnahmen seitens der Behörden u. a. mit Hygienemängeln und der nicht sachgemäßen Lagerung von Medikamenten sowie mit Vorgaben für Personalschlüssel.
Die damaligen behördlichen Beanstandungen konnten kurzfristig behoben werden, so dass die Schließungsverfügung wenige Tage später aufgehoben wurde. Zu den inhaltlichen und rechtlichen Prüfungen der Verwaltungsakte ist derzeit vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine Klage der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. gegen die damaligen behördlichen Verfügungen anhängig, da die Schließungsverfügung aus Unternehmenssicht unverhältnismäßig erscheint.
Die letztendlich erfolgte Schließung der Klinik ist für die vielen engagierten Mitarbeiter/innen und Patienten und auch für die Region ein schwerer Schlag in der ohnehin strukturschwachen Region, nachdem der Insolvenzverwalter endgültig am 01. Januar 2020 nach Prüfung einer Fortführung mit negativer Prognose das Insolvenzverfahren eröffnet hat.
Die Eifelhöhen-Klinik AG als Eigentümerin des Gebäudes und des Grundstückes prüft zurzeit alternative Nutzungsmöglichkeiten für das Klinikgebäude am Standort Marmagen und bedauert die eingetretene Entwicklung. Die Fachklinik hatte in 40 Jahren mehr als 150.000 Patienten behandelt.
Bezüglich des Jahresabschlusses 2019 wird die Beteiligung an der Eifelhöhenklinik Marmagen GmbH i.I. ab dem 04.11.2019 gemäß Vorgaben der IFRS nicht in einen Konzernabschluss des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns einbezogen. Die Beteiligung wurde zum o. g. Zeitpunkt entkonsolidiert.
Die Bürgschaftshöhe der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.12.2019, im Zusammenhang mit der zum Zeitpunkt der Ausgliederung in 2010 vorgenommenen Umwandlung der damaligen Unterstützungskasse der Eifelhöhen-Klinik AG in eine Gruppenunterstützungskasse zusammen mit der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I., beträgt nach Entkonsolidierung noch 430 TEUR zu Gunsten der vorgenannten Gesellschaft.
Die jährlichen Leistungen der Unterstützungskasse für die Rentner der AG werden weiterhin von der Eifelhöhen-Klinik AG erbracht.
Bei der Eifelhöhen-Klinik AG wird der Verpflichtungsüberschuss, bezogen auf das vorhandene Unterstützungskassenvermögen, zulässigerweise nur im Anhang vermerkt und nicht als Schuldposten in der Bilanz ausgewiesen. Zum 31.12.2019 liegt dieser Verpflichtungsüberschuss, berechnet nach der PUC-Methode, mit einem Zinssatz von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %) bei 1.721 TEUR.
Die Leistungsansprüche aus den Verpflichtungen der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.I. sind mit Datum vom 01.01.2020 auf den Pensionssicherungsverein übergegangen.
Im Falle einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland mit ggf. steigendem Insolvenzrisiko besteht generell das Risiko, erhöhte Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen zu müssen.
Die Eifelhöhen-Klinik AG ist auch Garant für die Pachtzahlungen der Kaiser-Karl-Klinik GmbH auf der Grundlage des langjährig vereinbarten Pachtvertrages mit der Gebäudeeigentümerin im Rahmen des 2016 erfolgten "Sale-and-Lease-Back"-Transfers der Klinikimmobilie der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn. Die Verpflichtung aus Leistungsgarantie zum Stichtag 31.12.2019 beträgt 50.438 TEUR.
Durch den kontinuierlich bestehenden Preisdruck der Kostenträger auf die Pflegesätze und Fallpauschalen besteht für die Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG (Klinikbetriebe, Pflegeheim und MVZ) generell grundsätzlich das Risiko des schleichenden Substanzverzehrs.
Für alle Einrichtungen sind zusätzlich deutlich erhöhte rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Risiken durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gegeben. Durch die allgemein stattfindenden Einwirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft und das Gesundheitssystem im Besonderen, sind auch existenzbedrohende Auswirkungen auf die Reha Branche insgesamt und auch auf die Unternehmen der Eifelhöhen-Klinik AG nicht sicher auszuschließen.
Wesentliche Risiken der Eifelhöhen-Klinik AG aus Tochtergesellschaften und Beteiligungen - unabhängig von den Pandemiefolgen - sind wie folgt beschrieben:
Es bestehen die üblichen Risiken aus der Abwicklung einer entkonsolidierten, insolventen Gesellschaft, z. B. durch noch unbekannte Forderungen der insolventen Gesellschaft an die Eifelhöhen-Klinik AG.
Bei der 70 %igen Beteiligung an der Aatalklinik Wünnenberg GmbH ist zu beachten, dass der Anteil der von der Klinik zu erwirtschaftenden Pacht bezogen auf den Gesamtumsatz auch in 2019 relativ hoch ist. Ferner ist wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren verstärkt Investitions- und Instandhaltungskosten u. a. durch den medizinisch-technologischen Fortschritt und durch steigende, nicht refinanzierte Personalkosten entstehen werden.
Die mittelbar bestehenden Darlehensverpflichtungen aus dem Pachtvertrag der Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit einer nachgelagerten Kapitaldienstgarantie für das vom Verpächter für den Bau aufgenommene Gebäudedarlehen sind bis 2021 durch entsprechende Zinsbindungsfristen festgeschrieben. Zum 31. Dezember 2019 beträgt die mittelbar bestehende Kapitaldienstgarantie insgesamt 9,3 Mio. €.
Bei der Aatalklinik besteht auch im Segment der frühen neurologischen Frührehabilitation weiterhin ein erheblicher Druck auf die zu erzielenden Pflegesätze, Fallpauschalen und die Belegung. Ebenso bewirken die Transport- und Behandlungskosten von schwer erkrankten Patienten eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen.
Weiterhin bestehen potentiell Erlösrisiken durch eventuelle Änderungen bei den Kostenbeteiligungen am Klinikaufenthalt für Privatpatienten (z. B. aufgrund Änderungen in der Beihilfeverordnung).
Im Medizinischen Versorgungszentrum Bad Wünnenberg/Südkreis Paderborn GmbH (MVZ), einer Tochtergesellschaft der Aatalklinik Wünnenberg GmbH, mit einem Schwerpunkt in der ambulanten ärztlichen Versorgung, bestehen weiterhin Risiken bei der Wirtschaftlichkeit durch die Rahmenbedingungen des geltenden Vergütungssystems der Kassenärztlichen Vereinigung und bei den zu erreichenden Fallzahlen. Auch ist die kontinuierliche Besetzung von Facharztsitzen durch die allgemeine Arbeitsmarktlage auf dem ärztlichen Arbeitsmarkt und die Zulassungsbestimmung für Facharztsitze weiterhin generell deutlich erschwert.
Bei der Aatalklinik Pflege GmbH - einer weiteren Tochtergesellschaft - bestehen die üblichen Risiken aus der Belegung und dem Betrieb von Pflegeeinrichtungen bei ansonsten stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein weiteres Risiko besteht bei der zurzeit nicht sicher einzuschätzenden Entwicklung der zukünftigen, höheren Vergütung von Pflegekräften.
Es bestehen bei der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn auch zukünftig weiterhin gestiegene Erlösrisiken durch den überproportionalen Anteil von Privat- und Beihilfepatienten und der Inanspruchnahme von Wahlleistungen. Auch wettbewerbsbedingte externe Änderungen der Belegungssteuerung, z. B. durch verminderte Zuweisungen von Patienten aus vorbehandelnden Akutkliniken, sind weiterhin ein Risiko.
Bei dieser Gesellschaft bestehen die üblichen Risiken einer Klinik mit ambulanten und stationären Behandlungsplätzen an einem relativ neuen Standort in der Region. Hierbei sind insbesondere die Risiken bei der Personalgewinnung und der zu erzielenden Vergütungssätze für die Klinik durch Kostenträger bzw. einweisende Institutionen und durch Privatpatienten zu nennen. Ebenso müssen die dem Jahresabschluss der Gesellschaft zu entnehmenden Verluste aus den Anlaufjahren in den nächsten Jahren erwirtschaftet werden. Die Klinikkapazität wurde im Rahmen der langjährig geplanten stufenweisen Inbetriebnahme im 2. Quartal 2019 auf 180 Betten erweitert.
Die Gesellschaft ist im Wesentlichen von den zu erwartenden Pachtzahlungen der Herzpark Mönchengladbach GmbH abhängig. Die Risiken des Grundstücks, der Immobilien und des Baues entsprechen den üblichen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und dem Management neuer Immobilienstandorte (z. B. vertragliche Vereinbarungen, Gewährleistung, Mängelbeseitigung) und den getätigten Investitionen.
Die Gesellschaft ist als konzerninterne Verwaltungsdienstleisterin im Wesentlichen von den Erlösen aus dieser Tätigkeit von den anderen konzerneigenen Gesellschaften abhängig.
Bei der 6%-Beteiligung am GZZ besteht seit 2007 ein erhöhtes Risiko durch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums und der damit verbundenen mittelbaren Bürgschaftsverpflichtung der Gesellschaft.
Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichend Sicherheit zu gewährleisten, dass Jahresabschlüsse erstellt werden, die den satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Eifelhöhen-Klinik AG stellt den Konzernabschluss für die einzelnen Beteiligungen und Tochtergesellschaften auf.
Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Beide Prozesse werden durch ein Kontrollsystem überwacht, welches sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.
Wesentliche Regelungen und Instrumentarien sind die
| ― | Anwendung der gesetzlichen Bilanzierungsrichtlinien sowohl auf Konzernebene als auch in den einzelnen Konzerngesellschaften, |
| ― | klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen bzw. Mitarbeitern, |
| ― | Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich, z. B. zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, |
| ― | Verwendung geeigneter IT-Systeme, |
| ― | Berücksichtigung von im Risikomanagement erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregelungen erforderlich ist. |
Alle jahresabschlussrelevanten Strukturen und Prozesse unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung der jährlichen Überprüfung durch die jeweiligen beauftragten Wirtschaftsprüfer.
Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus
Dr. med. Markus-Michael Küthmann (Vors.)
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem Grundgehalt und aus einer Tantieme zusammen.
Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, in Anrechnung gebracht.
Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen oder Kreditgewährungen durch die Gesellschaft an die Vorstandsmitglieder erbracht.
1) Das gezeichnete Kapital von 7.987.200,00 EUR ist eingeteilt in 3.120.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Nominalkapital je Stückaktie beträgt 2,56 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
2) Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 102.576 eigene Stückaktien, die nicht dividenden- und stimmberechtigt sind.
3) Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 % sind der Gesellschaft bis zum Ende der Aufstellungsphase des Lageberichts wie folgt bekannt:
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| Name / Firma | Direkter Anteil der Stimmrechte in % |
Indirekter Anteil der Stimmrechte in % |
|---|---|---|
| Graaler Strandperle GmbH & Co. KG (vormals: Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG), Hamburg | 14,72 | 10,37 |
| ARF Holding GmbH, Schloß Holte | 25,13 | |
| Bruno Fortmeier, Schloß Holte | 25,13 | |
| Graaler GmbH & Co. Immobilien KG, Hamburg | 8,74 | 19,87 |
4) Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten.
5) Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer üben ihre Kontrollrechte unmittelbar aus.
6) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) sowie für die Änderung der Satzung (§§ 133, 179 AktG).
7) Es gibt bei der Gesellschaft keine wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht.
8) Die Gesellschaft hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarung mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.
Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.
Über die Corporate Governance der Eifelhöhen-Klinik AG berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sowie gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung der Eifelhöhen-Klinik AG.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der jährlichen Hauptversammlung wahr. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Hierfür stehen von der Eifelhöhen-Klinik AG benannte Stimmrechtsvertreter sowie Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen zur Verfügung. Alle relevanten Berichte und Unterlagen stellt die Eifelhöhen-Klinik AG in ihrem Internetauftritt unter www.eifelhoehen-klinik.ag bereit. Auf Wunsch werden die Unterlagen auch zugesandt.
Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Eifelhöhen-Klinik AG dem deutschen Aktienrecht und verfügt somit über ein duales Führungs- und Kontrollsystem. Der Vorstand übernimmt die Unternehmensleitung, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und Beratungsfunktion.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl der Gesellschaft eng zusammen.
Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legt die Satzung der Eifelhöhen-Klinik AG Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest.
Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat prüft hierbei insbesondere die Sorgfalt der Entscheidungsfindung des Vorstands.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet.
Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmerischen Richtlinien zu sorgen. Er ist für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen verantwortlich.
Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus zwei Mitgliedern. Eine Geschäftsordnung regelt die Ressortzuständigkeiten.
Beide Vorstandsmitglieder sind männlich. Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG strebt an, den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 30.06.2022 auf 30 % zu erhöhen.
Altersbeschränkungen für den Vorstand bestehen nicht.
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt, um mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens zu beraten. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben.
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands.
Der Aufsichtsrat erachtet die auf der Homepage der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlichten Informationen über das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums und über die Aufsichtsratsmitglieder und ggf. Kandidaten als ausreichend.
Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus drei Mitgliedern. Zum Stichtag 31.12.2019 sind zwei Mitglieder als unabhängig einstufbar.
Für den Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht eine Zielgröße von 30 % für den Frauenanteil. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen.
Die Wahlperiode aller Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt 3 Jahre. Die Wahl erfolgt in Form der Einzelwahl.
Altersbegrenzungen für den Aufsichtsrat bestehen nicht.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung.
Die Eifelhöhen-Klinik AG hat für alle Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ohne Selbstbehalt abgeschlossen.
Die Eifelhöhen-Klinik AG legt die Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen bzw. ergibt sich diese für den Aufsichtsrat aus § 21 der Satzung. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, dargestellt.
Der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Einzelheiten zum Risikomanagement im Eifelhöhen-Klinik-Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Das Risikomanagementsystem wird im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Über das Internet können sich alle Interessenten, Aktionäre, Finanzanalysten oder vergleichbare Adressaten zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Meldungen werden auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert.
Die geplanten Termine der wesentlich wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlicht wird.
Nach Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Eifelhöhen-Klinik AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Eifelhöhen-Klinik-Aktien offenlegen. Bis zum 31.12.2019 sind der Eifelhöhen-Klinik AG folgende Meldungen bekannt:
Der Vorstandsvorsitzende hält indirekt 2,85 % der Aktien der Gesellschaft, auf den Aufsichtsrat entfallen direkt 0,06 % und indirekt 1,23 %. Das Vorstandsmitglied, Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat, hält direkt 0,06 % der Aktien der Gesellschaft.
Der Konzernabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG wurde auf der Grundlage des § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie von der Europäischen Union (EU) übernommen, aufgestellt.
Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht unterrichtet.
Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnlich wertpapierorientierte Anreizsysteme.
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt im Konzernabschluss.
Für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt.
Mit dem Abschlussprüfer hat die Eifelhöhen-Klinik AG die nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlichen Vereinbarungen zur Durchführung der Abschlussprüfung getroffen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Geschäftsjahr 2019 am 18. Dezember eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG dauerhaft zugänglich gemacht:
Vorstand und Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG erklären in der Fassung vom 18. Dezember 2019, dass sie die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG angewendet haben.
Nicht angewendet wurden und werden die folgenden Empfehlungen:
"In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden."
Im Kodex in der Fassung 2017 wird die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die D&O-Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern empfohlen, während der Selbstbehalt bei Abschluss einer D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geeignet, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Die bestehende D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht daher in Abweichung von Ziffer 3.8 des Kodex keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft wird aus vorgenannten Gründen auch künftig keinen Selbstbehalt für die D&O-Versicherung von Aufsichtsräten vereinbaren.
Der Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorstand Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit einräumen soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten soll diese Möglichkeit eingeräumt werden. (Ziffer 4.1.3)
Es gibt keine Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene. Für Dritte besteht die Möglichkeit, im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Hinweise zu geben.
"Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest." (Ziffer 4.1.5)
Der Eifelhöhen-Klinik AG gehören als reine Holdinggesellschaft nur die Vorstandsmitglieder an. Es gibt keine weiteren Führungsebenen.
Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft im Vorstand ist nicht vorgesehen. Die kompetente Arbeit von erfahrenen Vorstandsmitgliedern soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen können. Eine Altersbegrenzung wird derzeit unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes als nicht opportun angesehen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse sowie einen Prüfungs- und einen Nominierungsausschuss bilden soll.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt und für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat festlegt.
Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist zurzeit eine konkrete Zielsetzung für die Zusammensetzung nicht erforderlich.
Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen. Der kompetente Rat unserer erfahrenen Aufsichtsräte soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen. Eine Altersbegrenzung wird derzeit unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes als nicht opportun angesehen.
Der Aufsichtsrat erachtet die auf der Homepage der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlichten Informationen über das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums und über die Aufsichtsratsmitglieder und ggf. Kandidaten als ausreichend.
"Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein."
Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts erfolgt innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Der Halbjahresfinanzbericht wird spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Eifelhöhen-Klinik AG folgt damit den gesetzlichen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes.
Bonn, 18.12.2019
Eifelhöhen-Klinik AG
Der Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vors.
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Der Aufsichtsrat
Dipl.-Oec. Karsten Leue, Vors.
RA Doris Mücke
Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Bonn, 19.05.2020
Der Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
An die Eifelhöhen-Klinik AG
Wir haben den Konzernabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG und Ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Eifelhöhen-Klinik AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs.1 HGB anzuwenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Gemäß dem neuen IFRS 16 werden verpflichtend ab dem 01. Januar 2019 sämtliche Leasingsachverhalte grundsätzlich bilanziell erfasst, sofern der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert erfasst.
In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Die Umstellung erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Aufgrund des großen Volumens an Leasingverhältnissen und den hieraus resultierenden Transaktionen hat die Gesellschaft konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasingverhältnissen eingerichtet. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter, deren Angemessenheit im Rahmen unserer Prüfung zu beurteilen war. Vor dem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16 war die Bilanzierung der Leasingverhältnisse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Leasingverhältnissen gewürdigt. Hierbei haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in Leasingverträge genommen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend in dem neu implementierten zentralen System zur Abbildung von Leasingverhältnissen erfasst wurden.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasingverhältnissen angemessen sind. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Leasingverhältnisse unter erstmaliger Anwendung des IFRS 16 zu gewährleisten.
Gemäß IFRS 10 sind bei einem Verlust der Beherrschung eines Mutterunternehmens über ein Tochterunternehmen die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens aus der Konzernbilanz auszubuchen und ein Gewinn oder Verlust im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung anzusetzen.
Die Tochtergesellschaft Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH hat am 04. November 2019 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Aus unserer Sicht besteht ein erhöhtes Risiko einer unzutreffenden Berücksichtigung der Ermittlung der auszubuchenden Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss.
Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Ergebnisses aus der Entkonsolidierung haben wir uns auf einen gesonderten Bericht eines Sachverständigen gestützt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Prozesse zur vollständigen Ermittlung der auzubuchenden Aktiva und Passiva im Konzernabschluss gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Ermittlung der auszubuchenden Vermögensgegenstände und der Schulden dem Grund und der Höhe nach ergeben.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | zum Konzernlagebericht den "Corporate Governance Bericht (Erklärung zur Unternehmensführung)", |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB, § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzenden nach § 315e Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebes oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 02. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1994 als Konzernabschlussprüfer der Eifelhöhen-Klinik AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
| ― | Erstellung von Steuererklärungen |
| ― | Erbringung von Steuerberatungsleistungen |
| ― | betriebswirtschaftliche Beratungen |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marcus Heller.
Köln, den 25. Mai 2020
**Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Marcus Heller, Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Konzernlageberichts Die im Konzernlagebericht enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir nicht inhaltlich geprüft.
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2019 wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Unternehmensgruppe beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Dazu hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 fünf Sitzungen (24.04.; 12.06.; 01.07.; 30.09. sowie 16./17.12.) abgehalten.
Der Vorstand hat uns auch im Rahmen von periodischen Informationen schriftlich und mündlich über die aktuelle Geschäftslage, wesentliche Fragen der Unternehmensführung und über die Ausrichtung der Unternehmensgruppe sowie die kurz- und langfristige Planung verbunden mit den beabsichtigen Investitionen unterrichtet.
Die Liquiditätslage und die Finanzierungsstruktur des Konzerns sind, wie im Vorjahr, geordnet.
In 2019 konnte nun endlich der neue Standort in Mönchengladbach mit der Klinik Herzpark nach Beseitigung der Baumängel mit der vollen geplanten Bettenanzahl in Betrieb gehen. Die durch die bauseitigen Verzögerungen eingetretenen Verluste sind für den Konzern nicht unerheblich und prägen den Verlustvortrag an diesem Klinikstandort.
Wie bereits in den Vorjahren wurden die notwendigen fortlaufenden Investitionsmaßnahmen in der Klinik in Marmagen, die erforderlich waren, um die Klinik langfristig wettbewerbsfähig am Markt positionieren zu können, in den Sitzungen thematisiert. Im Oktober informierte uns der Vorstand über bestehende Probleme in der Klinik in Marmagen, die zur Folge hatten, dass der Klinikbetrieb amtsseitig eingestellt werden sollte. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen des Vorstandes im Lagebericht unter Punkt D Risikobericht. Der Geschäftsführer der Klinik hat dann am 4. November einen Insolvenzantrag gestellt. Der Aufsichtsrat ließ sich zeitnah über die hierdurch möglichen Auswirkungen auf die AG und den Konzern informieren.
Der Aufsichtsrat hatte das Thema Wechsel des Abschlussprüfers bereits im Vorjahr erörtert und beschlossen eine Ausschreibung vorzunehmen. Bedingt durch die erheblichen Probleme am Standort Mönchengladbach in 2018 wurde vereinbart, die Ausschreibung um ein Jahr zu verschieben. Der Vorstand hatte Mitte 2019 beschlossen für die Tochtergesellschaften Kaiser-Karl-Klinik GmbH, GlobalMed Immobilien GmbH, Herzpark Mönchengladbach GmbH sowie Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH den Abschlussprüfer zu wechseln. Dieser Abschlussprüfer sollte nicht gleichzeitig der Konzernabschlussprüfer sein. Die Auswahl eines neuen Konzernabschlussprüfers wurde sodann im 2. Halbjahr im Aufsichtsrat erörtert und die Auswahlkriterien festgelegt. Die konkreten Anschreiben und das Informationsgespräch zwischen interessierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden fand dann am 31. Januar 2020 statt. In der Sitzung am 3. März 2020 beschloß der Aufsichtsrat den Vorschlag für die Hauptversammlung.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem in engem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und bekam zeitnahe Informationen über wesentliche Geschäftsvorgänge. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Unternehmensplanung wurden eingehend hinterfragt und diskutiert. Der Aufsichtsrat war in alle für die Gesellschaft grundlegenden Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse.
Der Aufsichtsrat ließ sich regelmäßig über den Stand der Umsetzung des Tax Compliance Konzeptes unterrichten. Ende 2019 lag das Handbuch, überprüft von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor.
Der Aufsichtsrat hatte in 2017 die Effizienz seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit dem Vorstand und der Informationsversorgung des Aufsichtsrates erörtert. Wesentlicher Handlungsbedarf wurde nicht gesehen und die Tätigkeit als effizient eingestuft. In 2019 wurde eine diesbezügliche Erörterung als nicht notwendig angesehen.
Mit der Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex haben wir uns auch im Berichtsjahr befasst und die erforderliche Entsprechenserklärung am 18.12.2019 abgegeben. Auf weitere Ausführungen im Lagebericht der Gesellschaft wird verwiesen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2019 an den von der Hauptversammlung am 02.07.2019 gewählten Abschlussprüfer Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Köln, Gegenstand. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer wurden die Schwerpunkte der Abschlussprüfung erörtert und festgelegt.
Leistungsbeziehungen zwischen Abschlussprüfer und Gesellschaften des Eifelhöhen-Klinik Konzerns außerhalb der Abschlussprüfung dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates erbracht werden. Für bestimmte prüfungsnahe Leistungen (Non-Audit Services), die über die Abschlussprüfung hinausgehen, hat der Aufsichtsrat den Vorstand ermächtigt, die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Köln, mit solchen Leistungen zu beauftragen. Die Ermächtigung ist betragsmäßig begrenzt.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2019 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie den Konzernabschluss zum 31.12.2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellte Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat den vom Vorstand zum 31.12.2019 aufgestellten Jahresabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG sowie den Konzernabschluss einschließlich der dazugehörigen Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geprüft.
Die Unterlagen für den Jahresabschluss lagen jedem Mitglied des Aufsichtsrates rechtzeitig vor. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 29.04.2020 gemeinsam mit dem Vorstand und Abschlussprüfer umfassend erörtert.
Bedingt durch die Insolvenz der Eifelhöhen-Klinik-Marmagen GmbH verbunden mit den zeitlichen Beeinträchtigungen durch Covid-19 wurde der Konzernabschluss erst danach fertiggestellt und geprüft. Nach Vorlage der Unterlagen wurden diese in der Aufsichtsratssitzung vom 25.05.2020 gemeinsam mit dem Vorstand und Abschlussprüfer umfassend erörtert.
Der Wirtschaftsprüfer berichtete in den beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Der Abschlussprüfer informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Das Ergebnis der Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Ablauf und die wesentlichen Feststellungen der Abschlussprüfungen sind jeweils in dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellt. Der Abschlussprüfer erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Unsere Prüfung umfasste auch die nichtfinanziellen Erklärungen des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns, die Bestandteil des Konzernlageberichtes sind. Zur Vorbereitung der Prüfung hatte der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer zusätzlich beauftragt, die nichtfinanziellen Erklärungen inhaltlich mit begrenzter Sicherheit zu prüfen und hierüber eine Prüfungsbescheinigung zu erstellen. Der Abschlussprüfer hat über den Gegenstand, den Ablauf und die wesentlichen Feststellungen auch dieser Prüfung für 2019 ausführlich berichtet.
Der Aufsichtsrat hat sich auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und der Lageberichte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen waren nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind auch im Geschäftsjahr 2019 nicht aufgetreten.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zeitnah über die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Hinblick auf die wirtschaftlichen Risiken und die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen.
Allen Konzernmitarbeiterinnen und Konzernmitarbeitern sowie den Klinikleitungen und dem Vorstand möchten wir an dieser Stelle unseren Dank für Ihre geleistete Arbeit und ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2019 aussprechen.
25. Mai 2020
Eifelhöhen-Klinik AG, Graurheindorfer Str. 137, 53117 Bonn
Der Aufsichtsrat
Dipl.-Oec. Karsten Leue, Vorsitzender
Tel. 0228 967782-0
Fax: 0228 967782-49
E-Mail: [email protected]
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