Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 12, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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AKTIVSEITE
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Euro | Euro | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| - entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 7.493,00 | 11.919,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 5.886.203,84 | 6.127.778,84 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 202.980,00 | 216.004,00 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.611,00 | 4.543,00 |
| 6.092.794,84 | 6.348.325,84 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.609.118,77 | 16.584.118,77 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.005.000,00 | 4.005.000,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1,00 | 2,00 |
| 20.614.119,77 | 20.589.120,77 | |
| (26.714.407,61) | (26.949.365,61) | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.995.839,81 | 7.152.022,29 |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 288.305,04 | 811.594,68 |
| 7.284.144,85 | 7.963.616,97 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 2.616.925,61 | 3.153.319,31 |
| (9.901.070,46) | (11.116.936,28) | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 5.410,48 | 352,94 |
| 36.620.888,55 | 38.066.654,83 | |
| PASSIVSEITE | ||
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
| Euro | Euro | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.987.200,00 | 7.987.200,00 |
| rechnerischer Wert eigener Anteile | -262.594,56 | -262.594,56 |
| Ausgegebenes Kapital | 7.724.605,44 | 7.724.605,44 |
| II. Kapitalrücklage | 3.253.965,40 | 3.253.965,40 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. gesetzliche Rücklage | 100.782,79 | 100.782,79 |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 17.846.855,20 | 17.468.253,23 |
| 17.947.637,99 | 17.569.036,02 | |
| IV. Bilanzgewinn | 378.601,98 | 1.237.143,84 |
| (29.304.810,81) | (29.784.750,70) | |
| B. Sonderposten mit Rücklageanteil | 152.306,00 | 158.185,00 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 924.680,00 | 2.193.414,00 |
| 2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 37.900,00 |
| 3. sonstige Rückstellungen | 351.730,00 | 404.360,00 |
| 1.276.410,00 | 2.635.674,00 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.507.889,51 | 2.913.027,22 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78.372,96 | 38.791,07 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.270,24 | 8.119,55 |
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 3.214.829,03 | 2.435.107,29 |
| 5.808.361,74 | 5.395.045,13 | |
| E. Passive latente Steuern | 79.000,00 | 93.000,00 |
| 36.620.888,55 | 38.066.654,83 |
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| 2016 | |||
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 1.429.067,46 | 1.218.886,24 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 46.935,33 | 10.287,89 | |
| 3. Materialaufwand | |||
| - Aufwendungen für bezogene Leistungen | 242,81 | 612,41 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 293.807,24 | 388.109,96 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 58.780,68 | 1.268.606,64 | |
| davon für Altersversorgung: Euro 58.569,48 (Euro 1.268.433,60) | 352.587,92 | ||
| 5. Abschreibungen | |||
| - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 624.466,10 | 621.464,59 | |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen | 798.217,80 | 631.946,65 | |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 1.026.679,95 | 2.389.892,60 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen: Euro 1.026.679,95 (Euro 2.389.892,60) | |||
| 8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 85.547,87 | 90.084,15 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen: Euro 85.547,87 (Euro 90.084,15) | |||
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 64.465,25 | 406.177,55 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen: Euro 64.465,25 (Euro 399.091,25) | |||
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 1,00 | 0,00 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 133.357,60 | 375.656,78 | |
| davon an verbundene Unternehmen: Euro 0,00 (Euro 112.148,81) | |||
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -13.381,32 | -1.650.156,12 | |
| davon latenter Steuerertrag Euro -14.000,00 (Euro - 1.519.000,00) | |||
| 13. Ergebnis nach Steuern | 757.203,95 | 2.479.087,52 | |
| 14. sonstige Steuern | 0,00 | 10.227,02 | |
| 15. Jahresüberschuss | 757.203,95 | 2.468.860,50 | |
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.237.143,84 | 1.803.393,95 | |
| 17. Einstellung in Gewinnrücklagen | |||
| - in andere Gewinnrücklagen | 378.601,97 | 3.035.110,61 | |
| 18. Ausschüttung | 1.237.143,84 | 0,00 | |
| 19. Bilanzgewinn | 378.601,98 | 1.237.143,84 |
Die Eifelhöhen-Klinik AG hat ihren Sitz in Bonn und wird im Amtsgericht Bonn unter der Nr. HRB 8060 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264 ff., 284 ff. HGB und des Aktiengesetzes für große Kapitalgesellschaften aufgestellt, da die Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Börsen Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, Stuttgart (Segment General Standard) gehandelt werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 28. November 2017 wurde die GlobalMedConsult GmbH i. G. als hundertprozentige Tochtergesellschaft errichtet.
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt, bewertet und ausgewiesen.
Bei den Bilanzposten wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt.
Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Abschreibungen planmäßig unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Bei Zugängen des Sachanlagevermögens erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter werden nach den steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über die Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Die Abschreibungen bei Gebäuden werden über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren vorgenommen.
Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten aus Gebäudeum- und -anbauten werden in Übereinstimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes einheitlich abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer der anderen Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 13 Jahre.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen wurden vorgenommen.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
4. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Teilwert angesetzt, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Abzinsungssatzes von 3,68 % ermittelt ist; sie decken alle vertraglich zugesicherten Versorgungsleistungen ab.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 57 TEUR. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
6. Latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 30 %, der die Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer umfasst.
1. Anlagevermögen
Wir verweisen auf den nachfolgenden Bruttoanlagenspiegel.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 | Zugang | Umb. | Abgang | Stand 31.12.2017 | |
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| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Rechte | 69.708,09 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 69.708,09 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 24.496.537,10 | 196.795,95 | 167.521,16 | 0,00 | 24.860.854,21 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 260.480,14 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 260.480,14 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.644,74 | 191,99 | 0,00 | 191,99 | 6.644,74 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 167.521,16 | -167.521,16 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 24.763.661,98 | 364.509,10 | 0,00 | 191,99 | 25.127.979,09 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 17.184.118,77 | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 17.209.118,77 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.005.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.005.000,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 232.848,56 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 232.848,56 |
| Summe Finanzanlagen | 21.421.967,33 | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 21.446.967,33 |
| Summe Anlagevermögen Gesamt | 46.255.337,40 | 389.509,10 | 0,00 | 191,99 | 46.644.654,51 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 | Zugang | Umbuchung | Abgang | Stand 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Rechte | 57.789,09 | 4.426,00 | 0,00 | 0,00 | 62.215,09 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 18.368.758,26 | 605.892,11 | 0,00 | 0,00 | 18.974.650,37 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 44.476,14 | 13.024,00 | 0,00 | 0,00 | 57.500,14 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.101,74 | 1.123,99 | 0,00 | 191,99 | 3.033,74 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 18.415.336,14 | 620.040,10 | 0,00 | 191,99 | 19.035.184,25 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 600.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 600.000,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 232.846,56 | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 232.847,56 |
| Summe Finanzanlagen | 832.846,56 | 1,00 | 0,00 | 0,00 | 832.847,56 |
| Summe Anlagevermögen Gesamt | 19.305.971,79 | 624.467,10 | 0,00 | 191,99 | 19.930.246,90 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 | Stand 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| Euro | Euro | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Rechte | 7.493,00 | 11.919,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 5.886.203,84 | 6.127.778,84 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 202.980,00 | 216.004,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.611,00 | 4.543,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 6.092.794,84 | 6.348.325,84 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.609.118,77 | 16.584.118,77 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.005.000,00 | 4.005.000,00 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1,00 | 2,00 |
| Summe Finanzanlagen | 20.614.119,77 | 20.589.120,77 |
| Summe Anlagevermögen Gesamt | 26.714.407,61 | 26.949.365,61 |
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.149 TEUR (Vorjahr: 1.322 TEUR) haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig.
3. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt 7.987.200,00 EUR und ist eingeteilt in 3.120.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Grundkapital entspricht dem Nominalkapital je Stückaktie von 2,56 EUR.
Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Juli 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um einen Nennbetrag von bis zu 3.993.600,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.560.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen.
b) Eigene Anteile
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Anteile bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals bis zum 13. Juli 2015 zu erwerben, hält die Gesellschaft insgesamt 102.576 Stück eigene Aktien, das entspricht einem Anteil von 3,29 % des Grundkapitals.
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| Anzahl Aktien | Anschaffungskosten/ Veräußerungspreis |
Rechnerischer Anteil am Grundkapital | Anteil am Grundkapital | |
|---|---|---|---|---|
| Zeitpunkt des Erwerbs/ der Veräußerung |
Stück | EUR | EUR | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| März 2011 | 25.000 | 69.500,00 | 64.000,00 | 0,80 |
| Mai 2012 | 18.604 | 51.797,26 | 47.626,24 | 0,60 |
| Oktober 2012 | 23.829 | 72.678,45 | 61.002,24 | 0,76 |
| November 2012 | 25.725 | 78.417,75 | 65.856,00 | 0,82 |
| Januar 2014 | 1.131 | 4.343,25 | 2.895,36 | 0,04 |
| Februar 2014 | 550 | 2.117,50 | 1.408,00 | 0,02 |
| März 2014 | 14.097 | 54.273,45 | 36.088,32 | 0,45 |
| April 2014 | 3.640 | 14.014,00 | 9.318,40 | 0,12 |
| August 2015 | -10.000 | -30.800,00 | -25.600,00 | -0,32 |
| 102.576 | 316.341,66 | 262.594,56 | 3,29 |
Für den Erwerb der eigenen Aktien entstanden Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 3.667,36 EUR. Für die Veräußerung entstanden Gebühren in Höhe von 482,13 EUR.
Die eigenen Aktien wurden erworben, um in geeigneten Einzelfällen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen mit solchen Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern diese wirtschaftlich sinnvoll einsetzen zu können.
c) Ausgegebenes Kapital
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| Gezeichnetes Kapital | EUR | 7.987.200,00 |
| Rechnerischer Wert eigener Anteile | EUR | 262.594,56 |
| Ausgegebenes Kapital | EUR | 7.724.605,44 |
d) Gewinnrücklagen
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| Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt: | ||
| Vortrag zum 01.01.2017 | EUR | 17.569.036,02 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | ||
| -aus dem Jahresüberschuss 2017 | EUR | 378.601,97 |
| Stand 31.12.2017 | EUR | 17.947.637,99 |
e) Bilanzgewinn
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| Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt: | ||
| Vortrag zum 01.01.2017 | EUR | 1.237.143,84 |
| Ausschüttung gem. HV-Beschluss vom 11.07.2017 | EUR | -1.237.143,84 |
| Jahresüberschuss 2017 | EUR | 757.203,95 |
| -Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG | EUR | -378.601,97 |
| Stand 31.12.2017 | EUR | 378.601,98 |
4. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Der Sonderposten wurde für Investitionszuschüsse zur Herstellung eines Gebäudes angesetzt. Es wurde ein gesonderter Passivposten nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB als Gegenposten zu den aktivierten vollen Anschaffungskosten erfolgsneutral gebildet, um eine bessere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage i. S. von § 264 Abs. 2 HGB zu vermitteln. Er wird auf die maßgebliche Nutzungsdauer des betreffenden Gebäudes 50 Jahre erfolgswirksam aufgelöst.
5. Rückstellungen
Die unmittelbaren Pensionsrückstellungen betreffen vier Einzelvereinbarungen der Eifelhöhen-Klinik AG gegenüber ehemaligen Angestellten und deren Hinterbliebenen. Die Berechnung erfolgte auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten, basierend auf den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck nach der PUC-Methode mit einem Zinsfuß von 3,68 %. Es wurde ein zukünftiger Rententrend von 0,5 % p. a. berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, Aufsichtsratsvergütungen und sonstige Personalaufwendungen.
6. Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Verbindlichkeitenspiegel
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| Restlaufzeit von | Sicherheiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtbetrag TEUR |
bis zu einem Jahr TEUR |
mehr als einem bis zu fünf Jahren TEUR |
mehr als fünf Jahre TEUR |
Betrag TEUR |
Art der Sicherheit TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.508 | 417 | 1.787 | 304 | 2.508 | 1) |
| (2.913) | (405) | (1738) | (770) | (2.913) | 1) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78 | 78 | 0 | 0 | 0 | branchenüblicher Eigentumsvorbehalt |
| (39) | (37) | (2) | (0) | (0) | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7 | 7 | 0 | 0 | 0 | -- |
| (8) | (8) | (0) | (0) | (0) | -- | |
| sonstige Verbindlichkeiten | 3.215 | 433 | 1.715 | 1.067 | 0 | 2) |
| (2.435) | (418) | (1.420) | (597) | (0) | 2) | |
| 5.808 | 935 | 3.502 | 1.371 | 2.508 | ||
| (5.395) | (868) | (3.160) | (1.367) | (2.913) |
scroll
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| 1) durch Grundpfandrechte gesichert: | 2.508 | 2.913 |
| 2) davon aus Steuern: | 10 | 17 |
Die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten resultiert aus der Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Unterstützungskasse Eifelhöhen-Klinik e.V.
7. Passive latente Steuern
Zum 31. Dezember 2017 wird der Saldo aus passiven latenten Steuern von 122 TEUR und aktiven latenten Steuern von 43 TEUR ausgewiesen. Latente Steuern resultieren aus zeitlichen Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen für Pensionsrückstellungen und für Grundstücke und Gebäude.
Steuersalden sowie deren Änderungen:
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| 01.01.2017 | Veränderung | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktive latente Steuern | 40 | 3 | 43 |
| Passive latente Steuern | 133 | -11 | 122 |
| 93 | -14 | 79 |
8. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften/Leistungsgarantien und sonstige finanzielle Verpflichtungen
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Leistungsgarantien
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Leistungsgarantien der Eifelhöhen-Klinik AG bestehen in Höhe von 562 TEUR zugunsten der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH zur Absicherung deren Versorgungsverpflichtungen basierend auf dem Interessenausgleich vom 28.09.2010.
Für Darlehen der GlobalMed Immobilien GmbH bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 16.753 TEUR und eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsbürgschaft zur Besicherung der Zahlungen an den Generalunternehmer für den Erweiterungsbau der Klinik in Mönchengladbach auf Grundlage des Generalunternehmervertrages vom 27.09.2016 in Höhe von 920 TEUR.
Zusätzlich besteht gegenüber dem Vermieter der Klinikimmobilie der Kaiser-Karl-Klinik GmbH eine Bürgschaft in Höhe von 1.205 TEUR. Die Eifelhöhen-Klinik AG ist Garant für die Pachtzahlungen der Kaiser-Karl-Klinik GmbH auf der Grundlage des langjährig vereinbarten Pachtvertrages mit der neuen Gebäudeeigentümerin im Rahmen des 2016 umgesetzten „Sale-and-Lease-Back“-Transfers des Gebäudes und des Grundstückes der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn in Höhe von 53.469 TEUR.
Die Berichtsgesellschaft haftet stichtagsbezogen mit einer Gesamtsumme von 4.614 TEUR ferner als
Gesamtschuldner für den gemeinsamen Kontokorrentkreditrahmen folgender Gesellschaften:
| ― | Eifelhöhen-Klinik AG |
| ― | Kaiser-Karl-Klinik GmbH |
| ― | Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH |
| ― | GlobalMANAGEMENT GmbH |
| ― | GlobalMed Immobilien GmbH |
| ― | Herzpark Mönchengladbach GmbH |
| ― | Aatalklinik Wünnenberg GmbH |
| ― | Aatalklinik Wünnenberg Pflege GmbH |
| ― | Medizinisches Versorgungszentrum Bad Wünnenberg/Südkreis Paderborn GmbH |
| ― | Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH Bad Wünnenberg |
Die Risiken der Inanspruchnahme werden als gering eingestuft. Bei eventueller Inanspruchnahme als Gesamtschuldner bestehen Rückgriffsrechte. Alle Gesellschaften konnten ihre Verpflichtungen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllen.
b) Sonstige finanzielle, nicht bilanzierte Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. nachfolgender Aufstellung:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Mehrjährige Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen | 196 | 150 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: TEUR 196 (Vorjahr: TEUR 150) | ||
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen: TEUR 151 (Vorjahr: TEUR 142) |
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Holdingtätigkeiten, insbesondere durch die Verpachtung einer Klinikimmobilie an eine Konzerngesellschaft und die Erbringung von Dienstleistungen.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten mit 35 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) im Wesentlichen konzerninterne Weiterbelastungen an Tochterunternehmen.
3. Zinsaufwendungen
In den Zinsaufwendungen sind 35 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR) Zinsanteile aus Pensionsrückstellungen enthalten.
1. Organbezüge
Die Bezüge des Gesamtvorstandes der Eifelhöhen-Klinik AG für das Geschäftsjahr 2017 betragen 563 TEUR (Vorjahr: 469 TEUR). Davon entfallen auf:
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| - Herrn Dr. Markus-Michael Küthmann | 324 TEUR | (Vorjahr: 267 TEUR) |
| - Herrn Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat | 239 TEUR | (Vorjahr: 202 TEUR) |
Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, angerechnet.
Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen, Kreditgewährungen, durch die Gesellschaft an den Vorstand erbracht.
Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder belaufen sich auf 50 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR).
Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 546 TEUR (Vorjahr: 555 TEUR) zurückgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt die Gesamtvergütung an den Aufsichtsrat 139 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR).
2. Gesellschaftsorgane Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann (Vorsitzender)
Der Beruf des Vorstands entspricht seiner Organstellung. Herr Dr. Küthmann ist auch Geschäftsführer bei mehreren Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG.
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Der Beruf des Vorstands entspricht seiner Organstellung. Herr Lotzkat ist auch Geschäftsführer bei mehreren Tochtergesellschaften der Eifelhöhen-Klinik AG.
Aufsichtsrat
Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
Geschäftsführer der AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Hamburg und der Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG, Hamburg
Vorsitzender
Birgit Wöstemeyer (bis 09.01.2017)
Betriebsratsvorsitzende
Arbeitnehmervertreterin
stellvertretende Vorsitzende
Doris Mücke (ab 09.01.2017)
Rechtsanwältin für Medizin- und Versicherungsrecht in eigener Kanzlei
stellvertretende Vorsitzende
Dipl.-Oec. Ing. Sigurd Roch
Freier Berater im Gesundheitswesen
Der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende der Eifelhöhen-Klinik AG ist Beiratsmitglied der Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH.
3. Mittelbare Pensionen oder Anwartschaften
Die Gesellschaft ist neben der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH Trägerunternehmen der Unterstützungskasse Eifelhöhen-Klinik e.V., deren Kassenvermögen überwiegend bei der Gesellschaft als Darlehen angelegt ist. Zum Bilanzstichtag ergibt sich für die Eifelhöhen-Klinik AG ein Fehlbetrag von 1.274 TEUR, der gemäß Art. 28 EGHGB zulässigerweise nicht bilanziert wurde.
4. Anteilsbesitz der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn - Stand 31.12.2017
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital % |
Eigenkapital 1) TEUR | Jahresergebnis 1) TEUR |
|---|---|---|---|
| Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH, Nettersheim-Marmagen | 100 | 2.030 | 530 |
| GlobalMed Immobilien GmbH, Bonn | 100 | 9.761 | -294 |
| Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn | 100 | 2.640 | 1.106 |
| GlobalMANAGEMENT GmbH, Bonn | 100 | 100 | 4 |
| GlobalMedConsult GmbH i. G., Bonn | 100 | 25 | 0 |
| Herzpark Mönchengladbach GmbH, Bonn | 100 | -7.079 | -1.268 |
| Herznetz Rheinland gemeinnützige GmbH, Bonn | mittelbar 100 | 82 | 26 |
| Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg | 70 | 1.288 | 216 2) |
| Aatalklinik Wünnenberg Pflege GmbH, Pflegestation "St. Antonius", Bad Wünnenberg | mittelbar 70 | 19 | 52 3) |
| Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH, Bad Wünnenberg | mittelbar 70 | 65 | -1 4) |
| Medizinisches Versorgungszentrum Bad Wünnenberg/Südkreis Paderborn GmbH, Bad Wünnenberg | mittelbar 70 | -206 | 33 |
1) Ermittlung nach HGB
2) Ergebnis nach Gewinnabführung Aatalklinik Wünnenberg Pflege GmbH und nach Verlustübernahme Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH
3) Ergebnis vor Gewinnabführung an die Aatalklinik Wünnenberg GmbH
4) Ergebnis vor Verlustübernahme durch die Aatalklinik Wünnenberg GmbH
5. Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zum Bilanzstichtag 2017 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und wie folgt nach § 26 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind:
a) am 30. Januar 2014
Die Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 29.01.2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,022 % (das entspricht 94.289 Stimmrechten) betragen hat.
b) am 14. Februar 2017
Herr Bruno Fortmeier, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.02.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, am 10.02.2017 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,03 % (das entspricht 625.000 Stimmrechten) betragen hat.
20,03 % der Stimmrechte (das entspricht 625.000 Stimmrechten) sind Herrn Fortmeier gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: ARF Holding GmbH.
Die ARF Holding GmbH, Schloß Holte, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.02.2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, am 10.02.2017 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,03 % (das entspricht 625.000 Stimmrechten) betragen hat.
c) am 16. November 2017
Die Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG (vormals SPG Senioren- und Pflegeheim Deutschland Betriebs-GmbH & Co. Strandperle KG), Hamburg (vormals Graal-Müritz), Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.11.2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, am 19.03.2007 25,10 % (das entspricht 782.961 Stimmrechten) beträgt. Davon sind 10,37 % (das entspricht 323.597 Stimmrechten) der Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, gemäß § 22 WpHG zuzurechnen.
Die AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals Graal-Müritz), Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.11.2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, Deutschland, am 19.03.2007 25,10 % (das entspricht 782.961 Stimmrechten) beträgt. Davon sind 14,72 % (das entspricht 459.364 Stimmrechten) der AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, gemäß § 22 WpHG zuzurechnen.
Angegeben ist der Inhalt der Mitteilungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
6. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat am 10.07.2017 abgegeben und den Aktionären unter www.eifelhoehen-klinik.ag im Bereich Aktiengesellschaft, Investor Relations, unter der Rubrik Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.
7. Konzernabschluss
Die Eifelhöhen-Klinik AG stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 auf. Der durch die Berichtsgesellschaft als Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde am 18. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
8. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 378.601,98 EUR in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
9. Nachtragsbericht
Der in Mönchengladbach begonnene Ausbau der stationären Behandlungskapazität auf insgesamt 180 kardiologische Betten durch die Tochtergesellschaft GlobalMed Immobilien GmbH wird voraussichtlich im II. Quartal 2018 abgeschlossen werden können.
Bonn, 29.03.2018
Der Vorstand
gez. Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender
gez. Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bonn, 29.03.2018
Der Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Die Eifelhöhen-Klinik AG mit Sitz in Bonn betreibt Einrichtungen der ambulanten und stationären Rehabilitation, Altenpflege und ambulanten medizinischen Versorgung. Die börsennotierte Eifelhöhen-Klinik AG stellt dabei die hochwertige Qualität der erbrachten Dienstleistungen für Patienten und Kostenträger in den Mittelpunkt ihrer Arbeit.
Zur Eifelhöhen-Klinik AG gehören im Rheinland und in Westfalen
| ― | die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH in Nettersheim-Marmagen (Eifel) Fachklinik für ambulante und stationäre Innere Medizin, Orthopädie/Traumatologie, Neurologie |
| ― | die Kaiser-Karl-Klinik GmbH in Bonn Fachklinik für ambulante und stationäre Orthopädie, Geriatrie und Innere Medizin |
| ― | die Herzpark Mönchengladbach GmbH in Mönchengladbach Fachklinik für ambulante und stationäre kardiologische Rehabilitation |
| ― | eine 6%ige Beteiligung am Geriatrischen Zentrum Zülpich GmbH |
| ― | eine 70%ige Beteiligung an der Aatalklinik Wünnenberg GmbH in Bad Wünnenberg. In Kooperation mit der Kurverwaltung Wünnenberg GmbH (Gesellschafter: Kreis Paderborn und Stadt Bad Wünnenberg) betreibt die Gesellschaft eine moderne Fachklinik mit den Indikationen Neurologie und Orthopädie sowie am gleichen Standort eine Pflegeeinrichtung mit 39 Betten und ein Medizinisches Versorgungszentrum. |
a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Im Wirtschaftsjahr 2017 war in Deutschland weiterhin eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Nach Angaben der Deutschen Bundesregierung ist das Bruttoinlandsprodukt real um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Treiber des Wirtschaftswachstums in 2017 sind der private Konsum und die positiven außenwirtschaftlichen Impulse. Der private Konsum trug im Berichtsjahr mit einer Steigerung von 2,0 % im Vergleich zum Vorjahr weiterhin zum Wachstum bei.
Nach der Prognose der Deutschen Bundesbank wird für 2018 ein Wachstum von 2,5 % erwartet.
Trotz der positiven Entwicklung der öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren durch hohe Steuereinnahmen und eine den Staatshaushalt begünstigende Zinspolitik der EZB, sind weiterhin strukturelle Risiken zu verzeichnen, die in den überschuldeten Haushalten der Euro-Länder und durch die absehbar demographischen Entwicklungen in den wirtschaftlich wichtigen Kernstaaten Europas begründet sind.
Branchenentwicklung
Auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Zahlen und Kommentierungen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) weist die Statistik zum Ende des 4. Quartals 2017 ein Ergebnis von 3,15 Mrd. Euro aus. Die Finanzreserven der Krankenkassen stiegen bis Ende 2017 um rund 19,2 Mrd. Euro.
Die Ausgaben zeigen 2017 einen Anstieg von insgesamt 3,5 %. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen erhöhten sich ebenfalls um 1,4 % pro Versicherten.
Im Bereich der Präventionsleistungen stiegen die Ausgaben in 2017 um weitere 6,5 %. Diese erfreuliche Entwicklung ist auf das jüngste Präventionsgesetz zurückzuführen, mit dem die Krankenkassen verpflichtet wurden, ihr bisher sehr geringes Engagement deutlich auszubauen.
Im für unsere Kliniken wichtigen Segment der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen wurden in 2017 insgesamt 2,4 % mehr als im Vorjahr (3,435 Mrd. Euro) ausgegeben.
Auf der Grundlage der im Jahr 2017 zu verzeichnenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Prognosen für 2018 ist davon auszugehen, dass im kommenden Wirtschaftsjahr - unter anderem unter
Berücksichtigung der Zuschüsse aus den Gesundheitsfonds - die Ausgaben der GKV und die Leistungen der Rentenversicherung für Rehabilitationsmaßnahmen auf dem Vorjahresniveau weitergehend erhalten bleiben.
Generell kann auf der Grundlage der zurzeit bekannten Daten in 2018 weiterhin von stabilen Verhältnissen bei der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme mit Bezug auf die Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ausgegangen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 2. März 2018
Die Eifelhöhen-Klinik-Aktie
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| Höchstkurs 20171) | 5,93 € (30.06.2017) |
| Tiefstkurs 20171) | 4,46 € (07.04.2017) |
| Schlusskurs zum 31.12.2017 | 5,10 € |
| Börsenumsatz Frankfurt | 240.363 Stück (Vorjahr: 275.972 Stück) |
1) Die Angabe erfolgt auf Basis von Tagesschlusskursen.
Unseren aktuellen Börsenkurs finden Sie z. B. unter http://www.boerse.de/boersenkurse/EIFELHOEHEN-KLINIK-ON/DE0005653604

b) Geschäftsverlauf
Die Umsatzerlöse der Eifelhöhen-Klinik AG stiegen im Berichtsjahr 2017 um 210 TEUR auf 1.429 TEUR. Gleichzeitig stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 168 TEUR auf 800 TEUR. Darin enthalten sind IT/EDV-Kosten von rd. 98 TEUR, die an Tochterunternehmen weiterberechnet wurden.
Das Beteiligungsergebnis verringerte sich um 1.363 TEUR auf 1.027 TEUR.
Die Veränderung des Steueraufwandes im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der einmaligen Auflösung latenter Steuern im Geschäftsjahr 2016 aufgrund des Erlöschens des Gewinnabführungsvertrages mit der GlobalMed GmbH als Folge der Verschmelzung auf die Gesundheitspark Hardterwald Immobilien GmbH (nachfolgend in GlobalMed Immobilien GmbH umfirmiert). Im Geschäftsjahr 2017 konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 757 TEUR erzielt werden.
Die Bilanz zeigt zum Stichtag 31.12.2017 eine Bilanzsumme in Höhe von 36.621 TEUR. Das Eigenkapital beträgt mit 29.305 TEUR 80,0 %.
c) Ertragslage
Ertragslage der Eifelhöhen-Klinik AG
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| 2017 | 2016 | Veränderung | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtleistung (I) | 1.429 | 1.219 | 210 | 17,2 |
| Betriebliche Aufwendungen (II) | 1.722 | 1.642 | 80 | 4,9 |
| Betriebsergebnis (III = I ./. II) | -293 | -423 | 130 | -30,7 |
| Beteiligungsergebnis | 1.027 | 2.390 | -1.363 | -57,0 |
| Zinsertrag (Saldo) | 17 | 120 | -103 | -85,8 |
| Ordentliches Unternehmensergebnis | 751 | 2.087 | -1.336 | -64,0 |
| Neutrales Ergebnis | -7 | -1.268 | 1.261 | >100,0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuer | 744 | 819 | -75 | -9,2 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 13 | 1.650 | -1.637 | >100,0 |
| Jahresüberschuss | 757 | 2.469 | -1.712 | -69,3 |
Insgesamt konnte eine Verbesserung des Betriebsergebnisses um 130 TEUR erzielt werden.
Das Beteiligungsergebnis reduzierte sich um 1.363 TEUR auf 1.027 TEUR und setzt sich zusammen aus der Ausschüttung der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH in Höhe von 416 TEUR sowie der Ausschüttung der Kaiser-Karl-Klinik GmbH in Höhe von 611 TEUR.
Das neutrale Ergebnis wurde in diesem Geschäftsjahr nicht durch erhöhte Aufwendungen durch Rückstellungen für Versorgungsverpflichtungen belastet und konnte somit um 1.261 TEUR auf -7 TEUR verbessert werden, so dass zuzüglich des Steuerertrages ein Jahresüberschuss in Höhe von 757 TEUR (Vorjahr: 2.469 TEUR) erzielt werden konnte.
Die Veränderung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert im Wesentlichen aus dem Sondereffekt der Auflösung latenter Steuern 2016.
d) Finanzlage
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich im Berichtsjahr um 9.948 TEUR auf 1.495 TEUR.
Ursächlich für den Rückgang sind Sondereffekte aus dem Berichtsjahr 2016, wie die Verschmelzung der GlobalMed GmbH auf die Gesundheitspark Hardterwald Immobilien GmbH und Erträgen aus latenten Steuern.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt nach Auszahlungen für Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen -389 TEUR. Nach Abzug des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit von -1.642 TEUR ergibt sich eine zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds von -536 TEUR.
Die Fähigkeit des Unternehmens, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, war im Geschäftsjahr 2017 uneingeschränkt gegeben.
e) Vermögenslage
Wesentliche Bilanzzahlen der Eifelhöhen-Klinik AG
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | 6.093 | 6.349 |
| Finanzanlagen | 20.614 | 20.589 |
| Eigenkapital | 29.305 | 29.785 |
| mittel- u. langfristiges Fremdkapital | 6.029 | 6.969 |
| kurzfristiges Fremdkapital | 1.287 | 1.313 |
| Bilanzsumme | 36.621 | 38.067 |
Das Sachanlagevermögen sank von 6.349 TEUR auf 6.093 TEUR. Die Veränderung im Sachanlagevermögen resultiert aus Abschreibungen in Höhe von 620 TEUR, die über den Investitionen in Höhe von 364 liegen. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich aufgrund der Gründung einer 100%igen Tochtergesellschaft, der GlobalMedConsult GmbH i. G., auf 20.614 TEUR.
Das Eigenkapital reduzierte sich um 480 TEUR auf 29.305 TEUR. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich im Geschäftsjahr 2017 von 78,2 % auf 80,0 %. Das Anlagevermögen ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt.
Das mittel- und langfristige Fremdkapital sank im Wesentlichen durch planmäßige Tilgungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 574 TEUR und Tilgungen aus laufenden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 320 TEUR.
Für das Jahr 2018 zeigt sich bei den Kostenträgern weiterhin keine vollständige Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen der Kliniken. Eventuelle unterjährige nominelle Pflegesatzerhöhungen werden sich voraussichtlich - wie auch in den vergangenen Jahren - lediglich im Rahmen oder unter der Grundlohnsummenentwicklung bewegen. Gleichzeitig ist durch die regionale Wettbewerbssituation ggf. eine Anpassung an die tatsächlich bezahlten Pflegesätze bzw. Fallpauschalen weiterhin notwendig.
Bei der mittelfristigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist aufgrund konjunktureller und struktureller Veränderungen und Risiken in den Staatshaushalten in den nächsten Jahren bei den Vergütungen mit weiteren finanziellen Restriktionen sowie Kostensteigerungen durch qualitätsorientierte Anforderungen durch den Gesetzgeber und die Kostenträger zu rechnen.
Der Vorstand beabsichtigt daher, die bewährte Geschäftspolitik mit dem Schwerpunkt des Unternehmens im Rehamarkt durch weiteren Ausbau des anerkannten sehr hohen Qualitätsniveaus der Kliniken und ihrer Spezialisierung im Kerngeschäft zur kontinuierlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fortzuführen. Ergänzend wird das klinische Angebot auf die zukünftigen demografischen und medizinischen Herausforderungen im Rehabilitationsmarkt verstärkt ausgerichtet, u. a. durch das Angebot von wohnortnahen ambulanten und stationären Therapieangeboten für unsere Patienten in Bonn und am Klinikstandort in Mönchengladbach.
Ergänzend erfolgt die weiterhin kontinuierliche Prüfung von Wachstumschancen im Markt, z. B. durch Akquisition weiterer Klinikstandorte und den Ausbau von telemedizinischen Angeboten.
Aufgrund der allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen im Euroraum kann zum heutigen Zeitpunkt, trotz der mittelfristig erwarteten positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, langfristig eine Verschlechterung der Vermögens- und Ertragslage des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns bei negativen Entwicklungen der Staats- und Sozialhaushalte jedoch nicht sicher ausgeschlossen werden.
Sofern sich die mittelfristigen Rahmenbedingungen der Zuweisung von Patienten in die Unternehmen der Eifelhöhen-Klinik AG durch die Kostenträger nicht wesentlich ändern, wird auch mit der jetzigen Ausbaustufe am Standort Mönchengladbach im Konzern ein positives operatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2018 erwartet.
Der Immobilienbesitz der AG wird weiterhin - mit Ausnahme des Gebäudes in Marmagen - in der als GlobalMed Immobilien GmbH firmierenden Gesellschaft geführt.
Risikobericht
Allgemein
Das Risikomanagementsystem im Eifelhöhen-Klinik-Konzern basiert auf einem EDV-gestützten Analyseprogramm, in dem die Risikobeschreibung - aufgeteilt nach den einzelnen Unternehmensgesellschaften - erfolgt, um eine verbesserte spezifische Risikoeinschätzung für die einzelnen Unternehmensteile vornehmen zu können. In diesem System werden die betrieblichen Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit auf der Grundlage von vorgegebenen Versicherungsalgorithmen skaliert. Die inhaltliche Prüfung aller bekannten Risiken erfolgt gemäß der festgesetzten individuellen Überwachungsintervalle mindestens einmal jährlich; ggf. werden notwendige Steuerungsmaßnahmen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ist der Versicherungsstatus, durch den bedeutende Risiken wie Brand, Betriebsunterbrechung, Haftung und Schadensersatzansprüche beschrieben, überwacht und zentral abgesichert werden.
Die Überwachungs- und allgemeinen Zuständigkeiten sowie die inhaltliche Beschreibung und Bewertung der Risiken sind den juristischen Vertretern der einzelnen Unternehmen zugeordnet; bei mehreren Vertretern ist der verantwortliche Vertreter für die Erstellung namentlich festgelegt.
Die allgemeinen Risiken für den Betrieb von Rehabilitationskliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen des Unternehmens sind durch die große Abhängigkeit von gesundheitspolitischen Entscheidungen und die Möglichkeiten der kurzfristigen Umsteuerung von Finanzmitteln durch die Kostenträger in andere Sektoren des Gesundheitsmarktes weiterhin gegeben.
Ergänzend liegt ein wesentliches Risiko des Betriebes insbesondere bei Rehabilitationskliniken in der Tatsache, dass - im Gegensatz zu den Akutkliniken - auch der Kapitalkostenanteil für Gebäudeinvestitionen zu finanzieren ist und somit unter Einbeziehung auch der Personalkosten ein erhebliches Fixkostenrisiko bei den Gesamtkosten besteht.
Bei rückläufigen Belegungen durch Veränderungen in der Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen durch die Kostenträger können daher kurzfristig erhebliche Erlösminderungen und Verluste entstehen, da die Reduzierung bei Personal- und Sachkosten aufgrund allgemeiner vertraglicher, gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen in den betroffenen Unternehmen ggf. nur zeitverzögert und eingeschränkt erfolgen kann.
Die Wahrscheinlichkeit extern veranlasster Belegungsschwankungen und das Preisänderungsrisiko bei den Vergütungen - u. a. durch die laufenden Fusionsprozesse der GKV - ist im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend gleich geblieben.
Festzustellen bleibt weiterhin ein deutlicher Kostendruck durch die Vorgaben der GKV und Rentenversicherungen als Folge der generell finanziellen Rahmenbedingungen der Sozialversicherungssysteme. Aufgrund der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der persistierenden Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa bestehen absehbar auch für das Sozialversicherungssystem in Deutschland langfristig erhebliche Risiken. Eine detaillierte Quantifizierung dieser Risiken ist jedoch aufgrund der vielfältigen einflussnehmenden Faktoren und der Komplexität des Finanz- und Gesundheitssystems auf Unternehmensebene nicht möglich.
Generell ist das Ausfallrisiko von extern bestehenden Forderungen der Unternehmen im Eifelhöhen-KlinikKonzern eher gering, da die wesentlichen Forderungen aus klinischen Leistungen hauptsächlich gegenüber gesetzlichen und privaten Kranken- sowie Rentenversicherungen bestehen.
Bei Darlehensverpflichtungen besteht generell ein Risiko, dass finanzierende Banken ihre Darlehensbestände an Dritte abtreten.
Unternehmen und Beteiligungen
Eifelhöhen-Klinik AG
Zum 01.10.2010 ist der Klinikbetrieb in Marmagen durch Übertragung der dem Klinikbetrieb zuzuordnenden Aktiva und Passiva an eine Konzerntochter, die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH, übertragen worden. Grund und Boden sowie die Klinikimmobilie wurden nicht mit übertragen.
Die Bürgschaftshöhe der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.12.2017 für die in diesem Zusammenhang vorgenommene Umwandlung der bisherigen Unterstützungskasse der Eifelhöhen-Klinik AG in eine Gruppenunterstützungskasse zusammen mit der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH beträgt 562 TEUR.
Die jährlichen Leistungen der Unterstützungskasse werden bis auf Weiteres für die Rentner der AG von der Eifelhöhen-Klinik AG aus Tilgungsleistungen des gewährten Darlehens erbracht.
Bei der Eifelhöhen-Klinik AG wird der Verpflichtungsüberschuss, bezogen auf das vorhandene Unterstützungskassenvermögen, zulässigerweise nur im Anhang vermerkt und nicht als Schuldposten in der Bilanz ausgewiesen. Zum 31.12.2017 liegt dieser Verpflichtungsüberschuss, berechnet nach der PUCMethode, mit einem Zinssatz von 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %) bei 1.274 TEUR.
Im Falle einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland mit ggf. steigendem Insolvenzrisiko besteht das Risiko, erhöhte Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen zu müssen.
Die Eifelhöhen-Klinik AG ist Garant für die Pachtzahlungen der Kaiser-Karl-Klinik GmbH auf der Grundlage des langjährig vereinbarten Pachtvertrages mit der neuen Gebäudeeigentümerin im Rahmen des 2016 erfolgten „Sale-and-Lease-Back“-Transfers der Klinikimmobilie der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn.
Durch den kontinuierlich bestehenden Preisdruck der Kostenträger auf die Pflegesätze und Fallpauschalen besteht für die Tochtergesellschaften (Klinikbetriebe, Pflegeheim und MVZ) grundsätzlich das Risiko des schleichenden Substanzverzehrs.
Die wesentlichen Risiken der Eifelhöhen-Klinik AG aus Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind wie folgt:
Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH
Bei der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH besteht weiterhin ein Standortrisiko. Die Klinik liegt zwar im Einzugsgebiet von drei Universitätskliniken, jedoch ist der Mikrostandort ohne Anbindung an die Infrastruktur eines traditionellen Kurortes wenig attraktiv. Zusätzliche Rehabilitationsangebote entstehen in den regionalen Ballungszentren. Durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. wohnortnahe und ambulante Rehabilitation) und durch neue Versorgungsangebote von Mitbewerbern, die sich zum Teil mit den bisherigen Rehabilitationsangeboten der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH überlappen, erhöht sich am regionalen Markt der Wettbewerb.
Aufgrund einer weitgehend gedeckelten bzw. teilweise sinkenden Vergütung bei den Pflegesätzen und allgemein steigenden Kosten besteht die latente Gefahr, dass die Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH die u. a. wettbewerbsmäßig notwendigen Investitionen baulicher und allgemeiner Art mittelfristig nicht mehr ausreichend aus dem vorhandenen Cashflow oder durch Darlehen bedienen kann. Ebenso müssen ggf. bestehende Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern mit der Gefahr der Erlösminderung an die regionale Wettbewerbssituation angepasst werden.
Ein weiteres Betriebsrisiko der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH liegt bei den mittelbaren Verpflichtungen aus der betrieblichen Unterstützungskasse. In den nächsten Jahren wird die Zahl der Rentenbezieher in der Unterstützungskasse durch altersbedingt ausscheidende Mitarbeiter des Unternehmens sukzessive anwachsen.
Bei der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH wird diese Verpflichtung abzgl. des vorhandenen Unterstützungskassenvermögens zulässigerweise nur im Anhang vermerkt und nicht als Schuldposten in der Bilanz ausgewiesen.
Zum 31.12.2017 liegt dieser Verpflichtungsüberschuss, berechnet nach der PUC-Methode, mit einem Zinssatz von 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %) bei 2.375 TEUR.
Aatalklinik Wünnenberg GmbH und Tochtergesellschaften
Bei der 70 %igen Beteiligung an der Aatalklinik Wünnenberg GmbH ist zu beachten, dass der Anteil der von der Klinik zu erwirtschaftenden Pacht bezogen auf den Gesamtumsatz weiterhin relativ hoch ist. Ferner ist wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren - bedingt durch das Alter des Gebäudes (Baujahr 1996) - verstärkt Investitions- und Instandhaltungskosten u. a. durch Brandschutzmaßnahmen entstehen werden.
Die mittelbar bestehenden Darlehensverpflichtungen aus dem Pachtvertrag der Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit einer nachgelagerten Kapitaldienstgarantie für das vom Verpächter für den Bau aufgenommene Gebäudedarlehen sind bis 2021 durch entsprechende Zinsbindungsfristen festgeschrieben. Zum 31. Dezember 2017 beträgt die mittelbar bestehende Kapitaldienstgarantie insgesamt 12 Mio. €.
Bei der Aatalklinik besteht auch im Segment der neurologischen Frührehabilitation weiterhin ein erheblicher Druck auf die zu erzielenden Pflegesätze, Fallpauschalen und die Belegung. Ebenso bewirken die Transport- und Behandlungskosten von schwer erkrankten Patienten eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen.
Weiterhin bestehen potentiell Erlösrisiken durch eventuelle Änderungen bei den Kostenbeteiligungen am Klinikaufenthalt für Privatpatienten (z. B. aufgrund Änderungen in der Beihilfeverordnung).
Im Medizinischen Versorgungszentrum Bad Wünnenberg/Südkreis Paderborn GmbH (MVZ) mit dem Schwerpunkt der ambulanten ärztlichen Versorgung - der Tochtergesellschaft der Aatalklinik Wünnenberg GmbH - bestehen weiterhin Risiken bei der Wirtschaftlichkeit durch die Rahmenbedingungen des geltenden Vergütungssystems der Kassenärztlichen Vereinigung und bei den zu erreichenden Fallzahlen. Auch ist die kontinuierliche Besetzung von Facharztsitzen durch die allgemeine Arbeitsmarktlage auf dem ärztlichen Arbeitsmarkt und die Zulassungsbestimmung für Facharztsitze weiterhin generell deutlich erschwert.
Bei der Aatalklinik Pflege GmbH bestehen die üblichen Risiken aus der Belegung und dem Betrieb von Pflegeeinrichtungen bei ansonsten stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein weiteres Risiko besteht bei der zur Zeit nicht sicher einzuschätzenden Entwicklung der zukünftigen Vergütung von Pflegekräften.
Kaiser-Karl-Klinik GmbH
Es bestehen bei der Kaiser-Karl-Klinik in Bonn auch zukünftig Erlösrisiken durch den überproportionalen Anteil von Privat- und Beihilfepatienten z. B. aufgrund sich ändernder Beihilfebestimmungen sowie durch wettbewerbsbedingte externe Änderung der Belegungssteuerung, z. B. verminderte Zuweisungen von Patienten aus vorbehandelnden Akutkliniken.
Herzpark Mönchengladbach GmbH
Bei dieser Gesellschaft bestehen die üblichen Risiken der Anlaufphase einer Klinik mit ambulanten und stationären Behandlungsplätzen an einem neuen Standort. Hierbei sind insbesondere die üblichen Risiken bei der Personalgewinnung und der Akzeptanz der neuen Klinik durch Kostenträger bzw. einweisende Institutionen und Patienten zu nennen. Ebenso müssen die im Jahresabschluss der Gesellschaft zu entnehmenden Verluste aus den Anlaufjahren in den nächsten Jahren erwirtschaftet werden. Die Klinikkapazität wird voraussichtlich bis Mitte 2018 im Rahmen der geplanten stufenweisen Inbetriebnahme auf 180 Betten erweitert.
GlobalMed Immobilien GmbH
Die Gesellschaft ist im Wesentlichen von den zu erwartenden Pachtzahlungen der Herzpark Mönchengladbach GmbH abhängig. Die Risiken des Grundstücks, der Immobilien und des Baues entsprechen den üblichen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung neuer Standorte (z. B. vertragliche Vereinbarungen, Gewährleistung, Mängelbeseitigung) und den getätigten Investitionen am Standort.
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH (GZZ)
Bei der 6%-Beteiligung am GZZ besteht seit 2007 ein erhöhtes Risiko durch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums und der damit verbundenen mittelbaren Bürgschaftsverpflichtung der Gesellschaft.
Ziel des Internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichend Sicherheit zu gewährleisten, dass Jahresabschlüsse erstellt werden, die den satzungsmäßigen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Eifelhöhen-Klinik AG stellt den Konzernabschluss für die einzelnen Beteiligungen und Tochtergesellschaften auf.
Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Beide Prozesse werden durch ein Kontrollsystem überwacht, welches sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.
Wesentliche Regelungen und Instrumentarien sind die
| ― | Anwendung der gesetzlichen Bilanzierungsrichtlinien sowohl auf Konzernebene als auch in den einzelnen Konzerngesellschaften, |
| ― | klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen bzw. Mitarbeitern, |
| ― | Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich, z. B. zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, |
| ― | Verwendung geeigneter IT-Systeme, |
| ― | Berücksichtigung von im Risikomanagement erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregelungen erforderlich ist. |
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Alle jahresabschlussrelevanten Strukturen und Prozesse unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung der jährlichen Überprüfung durch die jeweiligen beauftragten Wirtschaftsprüfer.
Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus
Dr. med. Markus-Michael Küthmann (Vors.)
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem Grundgehalt und aus einer Tantieme zusammen.
Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, in Anrechnung gebracht.
Darüber hinaus werden keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen oder Kreditgewährungen durch die Gesellschaft an die Vorstandsmitglieder erbracht.
1) Das gezeichnete Kapital von 7.987.200,00 EUR ist eingeteilt in 3.120.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Nominalkapital je Stückaktie beträgt 2,56 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
2) Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 102.576 eigene Stückaktien, die nicht dividenden- und stimmberechtigt sind.
3) Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 % sind der Gesellschaft bis zum Ende der Aufstellungsphase des Lageberichts wie folgt bekannt:
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| Name/Firma | Direkter Anteil der Stimmrechte in % |
Indirekter Anteil der Stimmrechte in % |
|---|---|---|
| Seniorenpflege Strandperle GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: SPG Senioren- u. Pflegeheim Betriebs-GmbH & Co. Strandperle KG, Graal-Müritz) | 14,72 | 10,37 |
| AKG Reha-Zentrum GmbH & Co. KG, Hamburg | 10,37 | 14,72 |
| ARF Holding GmbH, Schloß Holte | 20,03 | |
| Bruno Fortmeier, Schloß Holte | 20,03 |
4) Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten.
5) Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer üben ihre Kontrollrechte unmittelbar aus.
6) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) sowie für die Änderung der Satzung (§§ 133, 179 AktG).
7) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.07.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um einen Nennbetrag von bis zu 3.993.600 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.560.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen
b) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, soweit die neuen Aktien im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Wirtschaftsgütern ausgegeben werden
c) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien und deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.
8) Es gibt bei der Gesellschaft keine wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht.
9) Die Gesellschaft hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarung mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.
Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.
Über die Corporate Governance der Eifelhöhen-Klinik AG berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung der Eifelhöhen-Klinik AG.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der jährlichen Hauptversammlung wahr. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Hierfür stehen von der Eifelhöhen-Klinik AG benannte Stimmrechtsvertreter sowie Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen zur Verfügung. Alle relevanten Berichte und Unterlagen stellt die Eifelhöhen-Klinik AG in ihrem Internetauftritt unter www.eifelhoehen-klinik.ag bereit. Auf Wunsch werden die Unterlagen auch zugesandt.
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Eifelhöhen-Klinik AG dem deutschen Aktienrecht und verfügt somit über ein duales Führungs- und Kontrollsystem. Der Vorstand übernimmt die Unternehmensleitung, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und Beratungsfunktion.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl der Gesellschaft eng zusammen.
Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legt die Satzung der Eifelhöhen-Klinik AG Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest.
Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat prüft hierbei insbesondere die Sorgfalt der Entscheidungsfindung des Vorstands.
Vorstand
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet.
Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmerischen Richtlinien zu sorgen. Er ist für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen verantwortlich.
Der Vorstand der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus zwei Mitgliedern. Eine Geschäftsordnung regelt die Ressortzuständigkeiten.
Beide Vorstandsmitglieder sind männlich. Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG strebt an, den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 30.06.2022 auf 30 % zu erhöhen.
Altersbeschränkungen für den Vorstand bestehen nicht.
Aufsichtsrat
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt, um mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens zu beraten. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben.
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands.
Der Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht aus drei Mitgliedern. Zum Stichtag 31.12.2017 sind zwei Mitglieder als unabhängig einstufbar.
Für den Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG besteht eine Zielgröße von 30 % für den Frauenanteil. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen.
Die Wahlperiode aller Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt 3 Jahre. Die Wahl erfolgt in Form der Einzelwahl.
Altersbegrenzungen für den Aufsichtsrat bestehen nicht.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung.
D&O-Versicherung
Die Eifelhöhen-Klinik AG hat für alle Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ohne Selbstbehalt abgeschlossen.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Eifelhöhen-Klinik AG legt die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen bzw. ergibt sich aus § 21 der Satzung. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, dargestellt.
Risikomanagement
Der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Einzelheiten zum Risikomanagement im Eifelhöhen-Klinik-Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Das Risikomanagementsystem wird im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Transparenz und Kommunikation
Über das Internet können sich alle Interessenten, Aktionäre, Finanzanalysten oder vergleichbare Adressaten zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Meldungen werden auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert.
Die geplanten Termine der wesentlich wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlicht wird.
Nach § 15a WpHG müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Eifelhöhen-Klinik AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Eifelhöhen-Klinik-Aktien offenlegen. Bis zum 31.12.2017 sind der Eifelhöhen-Klinik AG folgende Meldungen bekannt.
Der Vorstandsvorsitzende hält indirekt 2,85 % der Aktien der Gesellschaft, auf den Aufsichtsrat entfallen direkt 0,06 % und indirekt 1,23 %.
Das Vorstandsmitglied, Dipl.-Oec. Herr Lothar Lotzkat, hält direkt 0,03 % der Aktien der Gesellschaft.
Rechnungslegung und Abschluss
Der Konzernabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG wurde auf der Grundlage des § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie von der Europäischen Union (EU) übernommen, aufgestellt.
Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht unterrichtet.
Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnlich wertpapierorientierte Anreizsysteme. Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt im Konzernabschluss.
Für das Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt.
Mit dem Abschlussprüfer hat die Eifelhöhen-Klinik AG die nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlichen Vereinbarungen zur Durchführung der Abschlussprüfung getroffen.
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 10.07.2017 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Eifelhöhen-Klinik AG dauerhaft zugänglich gemacht:
Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017.
Vorstand und Aufsichtsrat der Eifelhöhen-Klinik AG erklären in der Fassung vom 10.07.2017, dass sie die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG angewendet haben.
Nicht angewendet wurden und werden die folgenden Empfehlungen:
1. D&O-Versicherung - Selbstbehalt (Ziffer 3.8)
"In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.“
Im Kodex in der Fassung 2017 wird die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die D&O-Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern empfohlen, während der Selbstbehalt bei Abschluss einer D&OVersicherung für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geeignet, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Die bestehende D&OVersicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht daher in Abweichung von Ziffer 3.8 des Kodex keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft wird aus vorgenannten Gründen auch künftig keinen Selbstbehalt für die D&O-Versicherung von Aufsichtsräten vereinbaren.
2. Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands (Ziffer 4.1)
Der Corporate Governane Kodex empfiehlt, dass der Vorstand Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit einräumen soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten soll diese Möglichkeit eingeräumt werden. (Ziffer 4.1.3)
Es gibt keine Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene. Für Dritte besteht die Möglichkeit im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Hinweise zu geben.
„Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.“ (Ziffer 4.1.5)
Der Eifelhöhen-Klinik AG gehören als reine Holdinggesellschaft nur die Vorstandsmitglieder an. Es gibt keine weiteren Führungsebenen.
3. Altersbegrenzung für Vorstände (Ziffer 5.1.2)
Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft im Vorstand ist nicht vorgesehen. Die kompetente Arbeit von erfahrenen Vorstandsmitgliedern soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen können. Eine Altersbegrenzung wird derzeit unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes als nicht opportun angesehen.
4. Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.3)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse sowie einen Prüfungs- und einen Nominierungsausschuss bilden soll.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist eine zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht möglich.
5. Ziele für die Zusammensetzung sowie eine Altersgrenze für den Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.1)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt und für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat festlegt.
Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Zusammensetzung (drei Mitglieder) ist zurzeit eine konkrete Zielsetzung für die Zusammensetzung nicht erforderlich.
Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen. Der kompetente Rat unserer erfahrenen Aufsichtsräte soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen. Eine Altersbegrenzung wird derzeit unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes als nicht opportun angesehen.
Der Aufsichtsrat erachtet die auf der Homepage der Eifelhöhen-Klinik AG veröffentlichten Informationen über das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums und über die Aufsichtsratsmitglieder und ggf. Kandidaten als ausreichend.
6. Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Ziffer 7.1.2)
„Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.“
Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts erfolgt innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Der Halbjahresfinanzbericht wird spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Eifelhöhen-Klinik AG folgt damit den gesetzlichen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes.
Bonn, 10.07.2017
Eifelhöhen-Klinik AG
Der Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vors., Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Der Aufsichtsrat
Dipl.-Oec. Karsten Leue, Vors./RA Doris Mücke/Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Bonn, 29.03.2018
Der Vorstand
Dr. med. Markus-Michael Küthmann, Vorsitzender
Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
An die Eifelhöhen-Klinik AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Eifelhöhen-Klinik AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EUAPrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
| Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen |
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Das Risiko für den Abschluss
Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbunden Unternehmen besteht aufgrund deren Wesentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert und länger anhaltende Wertminderung hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Zudem sind die Bewertungen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Unternehmensplanungen abhängig. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Der jeweilige beizulegende Wert wurde auf Basis der finanziellen Unternehmensplanung ermittelt. Hierbei wurden neben Erfahrungen der Vergangenheit auch Einschätzungen der zukünftigen Marktentwicklung vorgenommen. Des Weiteren wurden Umsatzpotenziale und Kostendegressionseffekte aufgrund der Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie eventuelle Synergieeffekte berücksichtigt.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Werte haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen und Kontrollen befasst und die Unternehmensplanungen auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei haben wir die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch rechnerisch nachvollzogen. Ferner haben wir untersucht, ob die Unternehmensplanungen allgemeine und branchenspezifische Entwicklungen widerspiegeln. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wurden beurteilt. Um bei einer möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen ein mögliches Wertminderungsrisiko einschätzen zu können, haben wir auch eigene analytische Prüfungshandlungen vorgenommen.
Unsere Schlussfolgerungen
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen ergeben.
Ansatz und Bewertung von unmittelbaren sowie mittelbaren Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen
Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Für mittelbare Verpflichtungen für Altersversorgung besteht ein Wahlrecht diese in der Bilanz zu passivieren, welches von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen worden ist. Wir verweisen auf den Anhang.
Das Risiko für den Abschluss
Das Gesetz enthält keine Vorgaben bezüglich des anzuwenden versicherungsmathematischen Berechnungsverfahrens, solange die Anwendung zu einer vernünftiger kaufmännischer Beurteilung führt. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung muss das angewandte Berechnungsverfahren folgenden Anforderungen genügen:
| • | Für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen sind die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden. |
| • | Laufende Rentenverpflichtungen sowie Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Anwärtern sind mit ihrem Barwert anzusetzen. |
Aus unserer Sicht besteht ein erhöhtes Risiko einer unzutreffenden Berücksichtung im Jahresabschluss. Es besteht das Risiko, dass der Kreis und die persönlichen Daten der Versorgungsberichtigten sowie die berücksichtigten Versorgungsleistungen nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen (quantitative Parameter).
Bei der Bestimmung des notwendigen Erfüllungsbetrages sind Trendannahmen zu berücksichtigen, die seine Höhe beeinflussen können, unter anderem:
| • | Rententrends |
| • | Bewertungsverfahren |
| • | Sterbetafeln |
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Altersversorgungsverpflichtungen haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen und Kontrollen befasst. Wir haben die versicherungsmathematischen Gutachten durch aussagebezogene Prüfungshandlungen sowohl auf Plausibilität als auch in Stichproben mathematisch nachvollzogen. Zudem haben wir die Werthaltigkeit und Verrechenbarkeit des Deckungsvermögens für die im Anhang anzugebende Unterdeckung der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen geprüft.
Unsere Schlussfolgerungen
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Ansatzes und Bewertung im Jahresabschluss für Altersversorgungsverpflichtungen ergeben.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| • | zum Lagebericht „Corporate Governance Bericht (Erklärung zur Unternehmensführung)“, |
| • | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. |
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1987 als Abschlussprüfer der Eifelhöhen-Klinik AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
| • | Erstellung von Steuererklärungen |
| • | Unterstützung hinsichtlich Steuerprüfungen durch die Steuerbehörden |
| • | Erbringung von Steuerberatungsleistungen |
| • | prüferische Durchsicht Halbjahresfinanzbericht |
| • | betriebswirtschaftliche Beratungen |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marcus Heller.
Köln, den 10.04.2018
**Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Kurt Heller GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Marcus Heller, Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lageberichts
Die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir nicht inhaltlich geprüft.
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 09.01.2017 wurde der Aufsichtsrat der Eifelhöhen Klinik AG neu gewählt. Dieses war erforderlich, da das Landgericht Köln in einem Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit Beschluss vom 07.08.2015 (AZ: 82 O 23/15) entschieden hat, dass sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den §§ 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ausschließlich aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Dieser Beschluss des Landgerichts Köln war seit dem 21.07.2016 rechtskräftig. Die Bestimmungen der Satzung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie über die Wahl, Abberufung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern traten spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft des vorgenannten Beschlusses des Landgerichts Köln insoweit außer Kraft, als sie den nunmehr anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften widersprachen (§§ 99, 98 Abs. 4 i.V.m. 97 Abs. 2 Satz 2 AktG). Somit ergab sich die Notwendigkeit, innerhalb einer Frist von 6 Monaten einen neuen Aufsichtsrat zu wählen.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind auch im Geschäftsjahr 2017 nicht aufgetreten.
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2017 wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Unternehmensgruppe beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Dazu hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 neben der konstituierenden Sitzung am 09.01. vier weitere Sitzungen (20./21.02; 25.04.; 10.07. sowie 20./21.11.) abgehalten.
Der Vorstand hat uns auch im Rahmen von periodischen Informationen schriftlich und mündlich über die aktuelle Geschäftslage, wesentliche Fragen der Unternehmensführung und über die Ausrichtung der Unternehmensgruppe sowie die kurz- und langfristige Planung verbunden mit den beabsichtigen Investitionen unterrichtet.
Die Liquiditätslage und die Finanzierungsstruktur des Konzerns sind, wie im Vorjahr, geordnet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem in engem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und bekam zeitnahe Informationen über wesentliche Geschäftsvorgänge. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Unternehmensplanung wurden eingehend hinterfragt und diskutiert. Der Aufsichtsrat war in alle für die Gesellschaft grundlegenden Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse.
Der Aufsichtsrat befasste sich auch in 2017 weiterhin mit der Anlaufphase des neuen Standortes in Mönchengladbach. Die geplante Erweiterung der Bettenkapazität befindet sich in Realisierung. Es wird erwartet, dass die zusätzliche Bettenkapazität aufgrund von Baumängeln erst ab dem 3. Quartal 2018 zur Verfügung steht.
Weiteres Schwerpunktthema in allen Sitzungen waren die fortzuführenden Investitionsmaßnahmen in der Klinik in Marmagen, die erforderlich sind, um die Klinik langfristig wettbewerbsfähig am Markt positionieren zu können.
Der Aufsichtsrat ließ sich des Weiteren regelmäßig über den Stand der Umsetzung des Datenschutzkonzeptes vor dem Hintergrund der ab Mai 2018 geltenden DSGVO sowie des Tax Compliance Konzeptes unterrichten.
Der Aufsichtsrat beschloss am 25.04. eine Frauenquote für den Vorstand und den Aufsichtsrat und erörterte die bisherige Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat. Der Beschlussvorschlag sah vor, die jährliche feste Grundvergütung für das Mitglied von bisher € 23.000 auf € 26.000 zu erhöhen und in Anpassung an die Gepflogenheiten bei anderen Aktiengesellschaften einen Erhöhungsfaktor für den Vorsitzenden sowie den Stellvertreter. Der Beschlussvorschlag erhielt in der Hauptversammlung 2017 die satzungsmäßige Mehrheit.
Der Aufsichtsrat erörterte auch die Effizienz seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit dem Vorstand und der Informationsversorgung des Aufsichtsrates. Wesentlicher Handlungsbedarf wurde nicht gesehen und die Tätigkeit als effizient eingestuft.
Die ursprüngliche Bestellung von Herrn Lotzkat als Vorstand endet zum 31.05.2018. Der Aufsichtsrat hat mit Herrn Lothar Lotzkat in einem Gespräch am 20.11.2017 sowie der AR-Vorsitzende in einem weiteren Gespräch am 22.12.2017 die weitere Zusammenarbeit erörtert.
Herr Lothar Lotzkat wurde sodann mit Beschluss vom 04.01.2018 zum Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft für die Zeit vom 01.06.2018 bis 31.05.2021 bestellt.
Mit der Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex haben wir uns auch im Berichtsjahr befasst und die erforderlichen Entsprechenserklärungen am 10.07.2017 abgegeben. Auf weitere Ausführungen im Lagebericht der Gesellschaft wird verwiesen.
In der Aufsichtsratssitzung am 20./21.11.2017 war der Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2017 an den von der Hauptversammlung am 11.07.2017 gewählten Abschlussprüfer Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln, Gegenstand. Der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte sodann den Prüfungsauftrag. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer wurden die Schwerpunkte der Abschlussprüfung erörtert und festgelegt. Leistungsbeziehungen zwischen Abschlussprüfer und Gesellschaften des Eifelhöhen-Klinik Konzerns außerhalb der Abschlussprüfung dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates erbracht werden. Für bestimmte prüfungsnahe Leistungen (Non-Audit Services), die über die Abschlussprüfung hinausgehen, hat der Aufsichtsrat den Vorstand ermächtigt, die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln, mit solchen Leistungen zu beauftragen. Die Ermächtigung ist betragsmäßig begrenzt.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie den Konzernabschluss zum 31.12.2017 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellte Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat den vom Vorstand zum 31.12.2017 aufgestellten Jahresabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG sowie den Konzernabschluss einschließlich der dazugehörigen Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geprüft.
Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen jedem Mitglied des Aufsichtsrates rechtzeitig vor. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 24.04.2018 gemeinsam mit dem Vorstand und Abschlussprüfer umfassend erörtert.
Der Wirtschaftsprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Der Abschlussprüfer informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Das Ergebnis der Prüfung sowie der Ablauf und die wesentlichen Feststellungen der Abschlussprüfung sind in dem seit dem Jahresabschluss 2017 inhaltlich deutlich erweiterten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellt. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Unsere Prüfung umfasste auch die nichtfinanziellen Erklärungen des Eifelhöhen-Klinik-Konzerns, die im Jahr 2017 erstmals Bestandteil des Konzernlageberichtes sind. Zur Vorbereitung der Prüfung hatte der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer zusätzlich beauftragt, die nichtfinanziellen Erklärungen inhaltlich mit begrenzter Sicherheit zu prüfen und hierüber eine Prüfungsbescheinigung zu erstellen. Der Abschlussprüfer hat über den Gegenstand, den Ablauf und die wesentlichen Feststellungen auch dieser Prüfung ausführlich berichtet.
Der Aufsichtsrat hat sich auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und der Lageberichte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen waren nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dem Vorschlag des Vorstands bezüglich der Verwendung des Bilanzgewinns schlossen wir uns an.
Der Aufsichtsrat dankt allen Konzernmitarbeiterinnen und Konzernmitarbeitern sowie den Unternehmensleitungen und dem Vorstand für Ihre geleistete Arbeit und Ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2017.
24. April 2018
Der Aufsichtsrat
Dipl.-Oec. Karsten Leue, Vorsitzender
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