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ecotel communication ag Interim / Quarterly Report 2018

May 15, 2018

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Interim / Quarterly Report

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ecotel communication ag

Düsseldorf

Quartalsmittteilung zum 1. Quartal 2018

Konzern Zwischenlagebericht

Wesentliche Entwicklungen des Konzerns im ersten Quartal 2018:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat ecotel die Neuerungen und Änderungen von IFRS 9 »Finanzinstrumente« und IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden« erstmalig angewendet. Details zu den Auswirkungen sind im Abschnitt »Erstmals im Konzernabschluss zum 1. Januar 2018 anzuwendende neue oder Änderungen an Verlautbarungen des IASB« enthalten.

Der Konzernumsatz sank gegenüber dem ersten Quartal 2017 um 7,3 Mio. EUR auf 19,6 Mio. EUR. Treiber dieses Rückganges war allerdings das margenschwache und schwer planbare Segment ecotel Wholesale, dessen Umsatz um 7,8 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR zurückging. Alle andere Segmente konnten den Umsatz steigern. Besonders erfreulich ist der wiederholte Anstieg im margenstarken Kernsegment ecotel Geschäftskunden. Hier stieg der Umsatz im Quartalsvergleich um 0,3 Mio. EUR auf 11,9 Mio. EUR.

Der Rohertrag stieg um 0,3 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR. Dabei konnte die Rohertragsmarge im Kernsegment ecotel Geschäftskunden mit 48,7% (Q1 2017: 48,3%) leicht gesteigert werden.

Das EBITDA - Ergebnis vor planmäßigen und außerplanmäßigen Wertminderungen, Kapitalmarktbetreuungskosten, Finanzergebnis und Steuern vom Einkommen und Ertrag - betrug im ersten Quartal 1,8 Mio. EUR (Q1 2017: 1,8 Mio. EUR).

Die um 0,2 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR angestiegenen planmäßien Abschreibungen führen zu einem EBIT von 0,5 Mio. EUR (Q1 2017: 0,7 Mio. EUR). Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses und Abzug der Fremdanteile, konnte ecotel ein Konzernergebnis in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Q1 2017: 0,3 Mio. EUR) ausweisen, was zu einem Ergebnis je Aktie von 0,04 EUR (Q1 2017: 0,07 EUR) führt.

Der Free Cashflow der ersten drei Monate 2018 betrug 0,4 Mio. EUR (Q1 2017: -0,7 Mio. EUR). Bei einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 1,6 Mio. EUR (Q1 2017: 0,7 Mio. EUR) wurden 1,3 Mio. EUR (Q1 2017: 1,4 Mio. EUR) Investitionen für das weitere Wachstum - vor allem in leistungsstarkes und individuelles Kundenequipment durchgeführt. Im ersten Quartal wurden neben planmäßigen Tilgungen Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von 1,0 Mio. EUR durchgeführt.

Bei einer Bilanzsumme von 41,6 Mio. EUR (31.12.2017: 41,8 Mio. EUR) und einem Eigenkapital von 22,3 Mio. EUR (31.12.2017: 22,5 Mio. EUR) ergibt sich eine Eigenkapitalquote zum 31.03.2018 von 53,7% (31.12.2017: 53,9%).

Das Nettofinanzvermögen des Konzerns wurde planmäßig weiter für notwendige Wachsumsinvestitionen zurückgeführt. Zum 31.03.2018 betrug das Nettofinanzvermögen 0,6 Mio. EUR (31.12.2017: 1,2 Mio. EUR).

Konzern-Bilanz zum 31. März 2018 (ungeprüft)

Aktiva

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EUR 31.12.2017 31.03.2018
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte 12.692.591,72 12.721.737,41
II. Sachanlagen 8.751.550,31 8.649.960,55
III. Aktivierte Vertragskosten - 2.553.995,00
IV. Nach der Equity-Methode bewertete Finanzanlagen 704.062,70 741.821,24
V. Latente Ertragsteueransprüche 333.732,79 451.996,13
Summe Langfristige Vermögenswerte 22.481.937,52 25.119.510,33
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.294.375,00 7.170.217,37
II. Vertragsvermögenswerte - 18.539,00
III. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.845.388,63 2.113.530,58
IV. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 996.286,89 837.671,81
V. Tatsächliche Ertragsteueransprüche 783.621,13 853.904,68
VI. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.393.218,27 5.443.923,57
Summe Kurzfristige Vermögenswerte 19.312.889,92 16.437.787,01
Summe Aktiva 41.794.827,44 41.557.297,34

Passiva

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EUR 31.12.2017 31.03.2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.510.000,00 3.510.000,00
II. Kapitalrücklage 1.833.254,38 1.833.254,38
III. Sonstige Rücklagen 13.934.160,76 14.378.865,03
Anteile der Eigentümer des Mutterunternehmens 19.277.415,14 19.722.119,41
IV. Anteile anderer Gesellschafter 3.235.118,67 2.598.063,33
Summe Eigenkapital 22.512.533,81 22.320.182,74
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Latente Ertragsteuern 842.999,57 1.140.239,77
II. Langfristige Darlehen 3.859.369,00 3.385.410,00
III. Vertragsverbindlichkeiten - 565.051,00
Summe Langfristige Verbindlichkeiten 4.702.368,57 5.090.700,77
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Tatsächliche Ertragsteuern 759.628,75 851.287,56
II. Kurzfristige Darlehen 1.308.336,00 1.495.836,00
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.408.124,87 9.091.260,48
IV. Vertragsverbindlichkeiten - 662.646,00
V. Rückstellungen 54.176,00 54.176,00
VI. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.330.004,48 1.152.673,47
VII. Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 719.654,96 838.534,32
Summe Kurzfristige Verbindlichkeiten 14.579.925,06 14.146.413,83
Summe Passiva 41.794.827,44 41.557.297,34

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für das erste Quartal 2018 sowie für die ersten drei Monate 2017 (ungeprüft)

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EUR 1.1.-31.03.2017 1.1.-31.03.2018
1. Umsatzerlöse 26.863.988,96 19.578.317,46
2. Sonstige betriebliche Erträge 65.590,79 58.645,18
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 156.858,55 127.067,87
4. Gesamtleistung 27.086.438,30 19.764.030,51
5. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -19.576.246,14 -11.961.885,01
6. Personalaufwand
6.1 Löhne und Gehälter -2.802.542,89 -2.944.295,43
6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -464.508,21 -491.466,45
7. Planmäßige Abschreibungen -1.101.818,23 -1.275.062,73
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.474.615,43 -2.600.334,33
9. Betriebliches Ergebnis (EBIT) 666.707,40 490.986,56
10. Zinserträge 8,92 720,32
11. Zinsaufwendungen -47.810,97 -36.172,24
12. Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Finanzanlagen 79.381,33 37.758,54
13. Finanzergebnis 31.579,28 2.306,62
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern 698.286,68 493.293,18
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -208.312,31 -147.987,90
16. Überschuss (= Konzerngesamtergebnis) 489.974,37 345.305,28
17. Zurechnung des Überschusses an die
17.1 Eigentümer des Mutterunternehmens (Konzernüberschuss) 262.821,39 125.791,51
17.2 Anteile anderer Gesellschafter 227.152,98 219.531,77

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EUR 1.1.-31.03.2017 1.1.-31.03.2018
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,07 0,04
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,07 0,04

Mangels entsprechender Sachverhalte wird auf die Darstellung des »Sonstigen Ergebnisses« (»other comprehensive income«) verzichtet.

Erstmals im Konzernabschluss zum 1. Januar 2018 anzuwendende neue Standards oder Änderungen an Verlautbarungen des IASB:

Die folgende Tabelle zeigt die im Konzernabschluss zum 1. Januar 2018 erstmals anzuwendenen neuen oder Änderungen an Verlautbarungen des IASB, die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der ecotel communication ag haben:

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Standard/Interpretation
IFRS 9 »Finanzinstrumente«
IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden«
Änderungen an IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden«: Klarstellungen
Änderungen an IFRS 15 »Erlöse aus Verträgen mit Kunden«: Erstanwendungszeitpunkt

IFRS 9 »Finanzinstrumente« enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bilanzierung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die bisher unter IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten wurde nunmehr vollständig durch die Bilanzierung und IFRS 9 ersetzt. Die zentralen Anforderungen des IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein- und Ausbuchung weitestgehend unverändert.
Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 jedoch ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor.
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instrumentes als auch des Geschäftsmodells, in dem das Instrument gehalten wird. Grundsätzlich handelt es sich somit um Pflichtkategorien. Darüber hinaus stehen den Unternehmen jedoch vereinzelte Wahlrechte-zur Verfügung.
Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option. Für sie sind Fair-Value-Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zur erfassen.
IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlust zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung sind die Zinserträge auf Grundlage des Nettobuchwertes (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfassen (Stufe 3). Für bestimmte finanzielle Vermögenswerte (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) ist ein vereinfachtes Modell anzuwenden.
Neben umfangreichen Übergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften sowohl bei Übergang als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 »Finanzinstrumente: Anhangangaben« ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen.

ecotel hat den neuen Standard retropersketiv zum 01. Januar 2018, mit der praktischen Ausnahme die der Standard zulässt, angewendet. Vergleichswerte für das Jahr 2017 wurden daher nicht angepasst. Der kumulierte Effekt (vor latenten Steuern) auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 77 TEUR wurde erfolgsneutral mit den Rücklagen verrechnet. ecotel verfügt im Wesentlichen über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente. Das Geschäftsmodell sieht im Moment das Halten der Forderungen vor, sodass keine wesentlichen Auswirkungen aus einer anderen Klassifizierung resultierten. Bei der Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten nutzt ecotel keine Fair-Value-Option, sodass auch hier keine wesentlichen Auswirkungen aufgetreten sind.

Im Mai 2014 hat das IASB den neuen Standard IFRS 15 »Umsatzerlöse aus Kundenaufträgen« veröffentlicht. Zielsetzung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung ist es, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammenzuführen. Gleichzeitig werden einheitliche Grundprinzipien festgelegt, die für alle Branchen und für alle Arten von Umsatztransaktionen anwendbar sind. Die Fragen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsatz zu realisieren ist, sind mithilfe des 5-Stufen-Modells zu beantworten.

Daneben enthält der Standard eine Reihe von weiteren Regelungen zu Detailfragestellungen sowie eine Ausweitung der erforderlichen Anhangangaben. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt; eine frühere Anwendung ist zulässig.

Der Konzern ist mit seinem Geschäftsmodell von den Änderungen des IFRS 15 betroffen. Das Geschäftsmodell des Konzerns - vor allem im Segment ecotel Geschäftskunden -sieht zum Teil Mehrkomponentenverträge mit separaten Leistungsverpflichtungen über eine definierte Vertragslaufzeit vor. Neben der Bereitstellung einer kundenspezifischen Datenleitung (inkl. notwendiger Hardwarekomponenten) werden verschiedene Dienste und Services, sowie Bereitstellungsdienste in einem Kundenvertrag gebündelt. Durch die von IFRS 15 geforderte Verteilung des Transaktionspreises in Relation zu den Einzelveräußerungspreisen der Leistungsverpflichtungen werden die Einnahmen, die zu keiner Leistungsverpflichtung gehören sowie die Einnahmen, bei denen die Leistungsverpflichtung nicht überwiegend zu Beginn erbracht wird, über die Laufzeit des Vertrags als Umsatz realisiert. Daneben werden künftig Vertragserfüllungskosten, beispielsweise Zahlungen für Anschlussleistungen der Lieferanten sowie Kundengewinnungskosten, die sich bei ecotel aus angefallene Abschlussprovision für Vertragsabschlüsse zusammensetzten, über die Vertragslaufzeit abgegrenzt. Dies führt im Ergebnis zur Bildung von "Aktivierte Vertragskosten", "Vertragsvermögenswerten" sowie kurz-und langfristige "Vertragsverbindlichkeiten". ecotel hat das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung genutzt, d.h. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wurde zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral gegen sonstige Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen.

Die erstmalige Anwendung des IFRS 15 zum 1. Januar 2018 hatte folgende Auswirkungen auf die Darstellung der Konzernbilanz. Der kumulierte Effekt wurde erfolgsneutral mit den Rücklagen verrechnet.

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Bilanzlinie 01. Januar 2018 31. März 2018
Aktivierte Vertragskosten 2.323 TEUR 2.554 TEUR
Vertragsvermögenswerte 0 TEUR 19 TEUR
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte -398 TEUR -398 TEUR
Gesamt Aktiva 1.925 TEUR 2.175 TEUR
Latente Ertragsteuern 225 TEUR 296 TEUR
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 597 TEUR 565 TEUR
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 608 TEUR 663 TEUR
Sonstige Rücklagen 495 TEUR 495 TEUR
Ergebniseffekt aus IFRS 15 0 TEUR 156 TEUR
Gesamt Passiva 1.925 TEUR 2.175 TEUR

Im Konzernabschluss wurden zum 1. Januar 2018 zudem folgende Änderungen an der bisherigen Bilanzierung vorgenommen:

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden bislang Erträge aus Sachbezügen aus Kfz-Nutzung ausgewiesen, die einen fiktiven Ausgleichsanspruch zu den bislang im Personalaufwand ausgewiesenen fiktiven Aufwendungen aus dem geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung darstellen. Seit dem 1. Januar 2018 werden diese beiden Sachverhalte nunmehr saldiert. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorperioden entsprechend angepasst. Die sonstigen betrieblichen Erträge und der Personalaufwand in 2017 wurden somit um TEUR 274 verringert. Im ersten Quartal 2017 wurden die sonstigen betrieblichen Erträge und der Personalaufwand um TEUR 66 verringert.

Die bislang in den Finanzaufwendungen ausgewiesenen Kapitalmarktbetreuungskosten werden seit 1. Januar 2018 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen und die Bezeichnung "Finanzaufwendungen" in der Konzerngesamtergebnisrechnung nunmehr in "Zinsaufwendungen" umbenannt. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorperioden entsprechend angepasst. Die Zinsaufwendungen wurden in 2017 somit um TEUR 117 verringert und-die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 117 erhöht. Im ersten Quartal 2017 wurden die Zinsaufwendungen um TEUR 21 verringert und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 21 erhöht.

Sonstiges

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Annette Drescher

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Dieser Bericht (v. a. das Kapitel »Ausblick«) enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der ecotel hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter »erwarten«, »davon ausgehen«, »annehmen«, »beabsichtigen«, »einschätzen«, »anstreben«, »zum Ziel setzen«, »planen«, »werden«, »erstreben«, »Ausblick« und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, EBITDA oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der ecotel liegen.

Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen können, sind Veränderungen der Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten, oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der ecotel wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden.

Die ecotel kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht werden. Die ecotel lehnt - unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab.

Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen, legt die ecotel Pro-forma-Kennzahlen vor, z. B. Rohertrag, EBITDA, EBITDA-Marge, Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Pro-forma-Kennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde.