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ecotel communication ag Governance Information 2012

Mar 19, 2012

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Governance Information

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Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2011

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010.

Vorstand und Aufsichtsrat der ecotel communication ag erklären, dass ecotel den Empfehlungen des Kodex seit dem 1. Januar 2011 mit folgenden Ausnahmen gefolgt ist und derzeit nicht beabsichtigt, diese Praxis zu ändern:

Ziffer 5.1.2

Der Aufsichtsrat betrachtet Vielfalt (Diversity) als ein wichtiges Kriterium bei der Zusammensetzung des Vorstands und ist insbesondere der Auffassung, dass Frauen bei der Besetzung von Vorstandspositionen angemessen zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2011 hat diese Haltung allerdings nicht zu der Bestellung eines weiblichen Vorstandsmitglieds geführt.

Vorstand und Aufsichtsrat tauschen sich regelmäßig zur Entwicklung der Führungskräfte der ecotel aus. Fragen der langfristigen Nachfolgeplanung sind im Jahr 2011 aber nicht erörtert worden.

Ziffer 5.4.1 Abs. 2

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2011 keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt, beabsichtigt aber, dies im Jahr 2012 zu tun.

Ziffer 5.4.3

Der Aufsichtsrat hält es weder für praktikabel noch zielführend, Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz gegenüber den Aktionären bekannt zu geben.

Ziffer 5.4.5 Satz 2

Der Aufsichtsrat prüft stets kritisch, ob seine Mitglieder über ausreichend Zeit verfügen, ihr Mandat wahrzunehmen. Ob dies der Fall ist, lässt sich nach Auffassung des Aufsichtsrats aber nicht pauschal an der Anzahl wahrgenommener Aufsichtsratsmandate in Kombination mit der Vorstandstätigkeit für eine börsennotierte Gesellschaft festmachen. Entscheidend ist vielmehr, dieses Kriterium in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen.

Der vollständige Kodex befindet sich im Internet unter www.corporate-governance-code.de.

Düsseldorf, den 23. März 2012

Der Vorstand Der Aufsichtsrat der ecotel communication ag der ecotel communication ag