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ecotel communication ag Governance Information 2012

May 31, 2012

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Governance Information

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Entsprechenserklärung

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010.

Die letzte Entsprechenserklärung erfolgte am 19. März 2012. Vorstand und Aufsichtsrat der ecotel communication ag erklären, dass seit diesem Zeitpunkt den vom Bundesjustizministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Stand 26. Mai 2010) mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

Ziffer 4.2.3 Abs. 3 Satz 3

Aufsichtsrat und Vorstand folgen grundsätzlich der Empfehlung, Erfolgsziele oder Vergleichsparameter für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht nachträglich zu ändern. Sie sind allerdings der Auffassung, dass eine Ausnahme von dieser Handhabung möglich sein sollte, um auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können. Ohne jede Flexibilität würden besondere Leistungen eines Vorstandsmitgliedes möglicherweise nicht angemessen gewürdigt; spiegelbildlich könnte einem Vorstandsmitglied eine variable Zahlung auch ohne korrespondierende Leistungen zustehen.

Die nachträgliche Anpassung von Erfolgszielen oder Vergleichsparametern muss aber auf Sondersituationen beschränkt bleiben. Entsprechend sind seit der Aufnahme der Börsennotierung der ecotel communication ag Erfolgsziele oder Vergleichsparameter für die variable Vergütung des Vorstands im Nachhinein nur ein einziges Mal verändert worden, nämlich im Hinblick auf das abgelaufene Geschäftsjahr 2011. Für zwei der drei Vorstandsmitglieder ist eines von drei gleichgewichteten Erfolgszielen für die Bonusberechnung im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 nachträglich angepasst worden. Das ursprüngliche Erfolgsziel wäre bei einer rein rechnerischen Betrachtung verfehlt worden, dies wäre aber weder dem Einsatz noch den Leistungen der betroffenen Vorstandsmitglieder in dem für die Gesellschaft richtungsweisenden Geschäftsjahr 2011 gerecht geworden. Ungeachtet der Anpassung dieses Erfolgszieles haben die anspruchsvollen Vorgaben für den Vorstand bewirkt, dass keines der Vorstandsmitglieder sämtliche Erfolgsziele für das Geschäftsjahr 2011 erreicht hat.

Ziffer 5.1.2

Der Aufsichtsrat betrachtet Vielfalt (Diversity) als ein wichtiges Kriterium bei der Zusammensetzung des Vorstands und ist insbesondere der Auffassung, dass Frauen bei der Besetzung von Vorstandspositionen angemessen zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2011 hat diese Haltung allerdings nicht zu der Bestellung eines weiblichen Vorstandsmitglieds geführt.

Vorstand und Aufsichtsrat tauschen sich regelmäßig zur Entwicklung der Führungskräfte der ecotel aus. Fragen der langfristigen Nachfolgeplanung sind im Jahr 2011 aber nicht erörtert worden.

Ziffer 5.4.1 Abs. 2

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2011 keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt, beabsichtigt aber, dies im Jahr 2012 zu tun.

Ziffer 5.4.3

Der Aufsichtsrat hält es weder für praktikabel noch zielführend, Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz gegenüber den Aktionären bekannt zu geben.

Ziffer 5.4.5 Satz 2

Der Aufsichtsrat prüft stets kritisch, ob seine Mitglieder über ausreichend Zeit verfügen, ihr Mandat wahrzunehmen. Ob dies der Fall ist, lässt sich nach Auffassung des Aufsichtsrats aber nicht pauschal an der Anzahl wahrgenommener Aufsichtsratsmandate in Kombination mit der Vorstandstätigkeit für eine börsennotierte Gesellschaft festmachen. Entscheidend ist vielmehr, dieses Kriterium in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen.

Der vollständige Kodex befindet sich im Internet unter www.corporate-governance-code.de.

Düsseldorf, den 31. Mai 2012

Der Vorstand Der Aufsichtsrat der ecotel communication ag der ecotel communication ag