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DO & CO AG Capital/Financing Update 2021

Jan 21, 2021

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Capital/Financing Update

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DGAP-Ad-hoc:DO&COAktiengesellschaft / Schlagwort(e):Anleiheemission DO&COAktiengesellschaft:

21.01.2021 / 17:53 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nachArtikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP- ein Service der EQS GroupAG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.

NICHTZURDIREKTENODERINDIREKTENVERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNGODERWEITERGABEINDENVEREINIGTENSTAATENVON AMERIKA,AUSTRALIEN,KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKAODERINEINEMLAND, INDERDASANGEBOTODERDERVERKAUFDER WERTPAPIERENACHGELTENDEMRECHTVERBOTENWÄRE.

VeröffentlichungvonInsiderinformationennachArt. 17 Abs. 1 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

DO&COAktiengesellschaft begibt EUR100 Mio. Wandelschuldverschreibungen

  • - EmissionsvolumenvonEUR100 Mio.
  • - Kupon:1,75 %
  • - Wandlungsprämie:32,5 %
  • - Laufzeit:5 Jahre

- Der Nettoerlös aus der Begebungder Wandelschuldverschreibungenwirdzur organischenundnicht-organischen Weiterentwicklungdes Unternehmens undzur Aufrechterhaltungder Liquidität der DO&CO-Gruppe verwendetwerden

Wien, 21. Januar 2021 - Die DO&COAktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis Januar 2026 im Gesamtnennbetrag von EUR100 Mio. und unterteilt in 1.000 Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR100.000 (die "Wandelschuldverschreibungen") begeben.Die Wandelschuldverschreibungen sind wandelbar in neu auszugegebende oder existierende auf den Inhaber lautende Stammaktien derGesellschaft ohne Nennwert (die "Stammaktien") oder können unter außergewöhnlichen, in den Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen näher beschriebenen Umständen, inGeld zurückgezahltwerden. Zum Zwecke einer solchen Wandlung kann dieGesellschaft bis zu 1.350.000 neueAktien ausgeben, die einemAnteil von bis zu ca. 12,17%des Grundkapitals derGesellschaft nach einer solchenAusgabe entsprechen.

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren und wurden zu 100 %von ihrem Gesamtnennbetrag und mit einem Kupon von 1,75 %p.a. begeben.Die Wandlungsprämie wurde auf 32,5 %über dem Referenzkurs, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Stammaktien im Handel an der Wiener Börse am 21. Januar 2021 zwischen dem Start der Platzierung und der Preisfestsetzung für die Wandelschuldverschreibungen entspricht, festgesetzt.Demgemäß beträgt der anfängliche Wandlungspreis EUR80,6301.Die Wandelschuldverschreibungen wurden in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellenAnlegern außerhalb der Vereinigten Staaten vonAmerika - unter Berufung auf"Regulation S" des U.S. Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung - angeboten sowie außerhalb vonAustralien, Kanada, Japan und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wären.Die Bezugsrechte derAktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen wurden ausgeschlossen.

Valutatag der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 28. Januar 2021 (der "Valutatag") sein.Nach dem Valutatag beabsichtigt dieGesellschaft, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Vienna MTF, einem multilateralen Handelssystem der Wiener Börse zu bewirken.

DieGesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicherAusnahmeregelungen zu einer 90-tägigen Stillhaltefrist (Lock-up) mit Wirkung ab dem Valutatag verpflichtet.

DieGesellschaftwird berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht nur teilweise, zum festgelegten Nennbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen) gemäß den Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen zu kündigen (i) nachAblauf einer Frist von mehr als drei Jahren ab dem Valutatag, falls derAktienkurs der Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum hinweg mindestens 130 %des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) falls 20 %oder weniger des Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehend ist.

Der Nettoerlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird zur organischen und nicht-organischen Weiterentwicklung des Unternehmens und zurAufrechterhaltung der Liquidität der DO&CO-Gruppe verwendetwerden.

Kontakt:

DO&COAktiengesellschaft Mag. Maximilian Nausch Group Legal Department Tel. +43 (1) 535 0644 1010, Fax+43 (1) 74000 1089 https://www.doco.com/investor-relations/

WICHTIGEHINWEISE

Diese Bekanntmachung darfweder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten vonAmerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden.Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitzdieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stelltweder einAngebot noch eineAufforderung zurAbgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten vonAmerika,Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für einAngebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchenAngebot als verbindlich angesehen werden.Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauftwerden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelleAnleger gemäßArtikel 19(5) der

Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unterArtikel 49(2)(a) bis (d) derOrder fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierteAnleger"im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWRangeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestelltwerden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne vonArtikel 4Absatz1 Punkt (11) der MIFIDII; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne vonArtikel 4Absatz1 Punkt (10) der MIFIDII gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern

im EWRzur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWRgemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne vonArtikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565,wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal)Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMAzur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden,wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne vonArtikel 2Absatz1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,wie sie durch das EUWATeil des nationalen Rechts ist, qualifiziertwäre; oder (iii) kein qualifizierterAnleger im Sinne vonArtikel 2 der Prospektverordnung ist,wie sie aufgrund des EUWATeil des nationalen Rechts ist. Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014,wie sie aufgrund des EUWATeil des nationalen Rechts ist (die "UKPRIIPs-Verordnung"), erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im Vereinigten Königreich zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UKPRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die einAngebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichteteAussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichteteAussagen").Diese zukunftsgerichtetenAussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziertwerden, einschließlich der Begriffe "glaubt","schätzt","geht davon aus","erwartet","beabsichtigt","kann","wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andereAbweichungen oder vergleichbare Terminologien.Diese zukunftsgerichtetenAussagen umfassen alleAngelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. ZukunftsgerichteteAussagen basieren auf den aktuellenAnsichten, Erwartungen undAnnahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchenAussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. ZukunftsgerichteteAussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaueAngaben darüber, ob solche Ergebnisse erzieltwerden oder nicht.Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichtetenAussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichtetenAussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderenGründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteterAussagen undAnnahmen.

21.01.2021 CET/CESTDie DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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Internet: www.doco.com
ISIN: AT0000818802
WKN: 81880
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EQSNews ID: 1162409

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