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DO & CO AG Annual Report 2020

Jun 16, 2020

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Annual Report

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DO & CO AKTIENGESELLSCHAFT JAHRESFINANZBERICHT GESCHÄFTSJAHR 2019/2020

Konzernlagebericht 2019/2020
1
1. Highlights 1
2. Auswirkungen der COVID-19 Krise 4
3. Kennzahlen der DO & CO Gruppe nach IFRS 6
4. Wirtschaftliches Umfeld 7
5. Geschäftsverlauf 9
5.1. Umsatz 9
5.2. Ergebnis 10
5.3. Bilanz 11
5.4. MitarbeiterInnen 12
5.5. Forschung und Entwicklung 12
5.6. Nicht-finanzielle Leistungsfaktoren 12
5.7. Airline Catering 13
5.8. International Event Catering 16
5.9. Restaurants, Lounges & Hotel 18
5.10. Aktie / Investor Relations / Angaben gem. § 243a UGB 19
6. Ausblick 25
7. Chancen- und Risikomanagement 27
8. Internes Kontrollsystem 35
Konsolidierter Corporate Governance Bericht
37
1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex 37
2. Der Vorstand 37
3. Der Aufsichtsrat 38
4. Vergütungsbericht 41
5. Diversitätskonzept 43
6. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden
Stellen 43
Bericht des Aufsichtsrates
44
Konzernabschluss 2019/2020 der DO & CO Aktiengesellschaft nach IFRS
46
1. Konzernbilanz 47
2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 48
3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung 49
4. Konzern-Geldflussrechnung 50
5. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 51
6. Segmentberichterstattung 52
Konzernanhang 55
1. Allgemeine Angaben 55
2. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS 56
2.1. Neue und geänderte Standards und Interpretationen 56
2.2. Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards 57
3. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze 58
3.1. Konsolidierung 58
3.2. Währungsumrechnung 61
3.3. Rechnungslegungsmethoden 62
3.4. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen 71
4. Erläuterungen zur Konzernbilanz 74
4.1. Immaterielle Vermögenswerte 74
4.2. Sachanlagen 78
4.3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 79
4.4. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 80
4.5. Vorräte 80
4.6.
4.7.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 82
4.8. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte / Schulden, die direkt den zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten zugerechnet werden 82
4.9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 82
4.10. Eigenkapital 83
4.11. Anleihe 85
4.12. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 85
4.13. Langfristige Rückstellungen 86
4.14. Ertragsteuern 87
4.15. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 88
4.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89
4.17. Kurzfristige Rückstellungen 89
4.18. Sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig) 89
5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 90
5.1. Umsatzerlöse 90
5.2. Sonstige betriebliche Erträge 91
5.3. Materialaufwand 91
5.4. Personalaufwand 91
5.5.
5.6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen 92
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 92
5.7. Finanzergebnis 93
5.8. Ertragsteuern 93
5.9. Ergebnis je Aktie 94
5.10. Vorschlag für die Gewinnverwendung 94
6. Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement) 95
7. Sonstige Angaben 96
7.1. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen 96
7.2. Leasingverhältnisse 96
7.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 97
7.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) 104
7.5. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen104
7.6. Beteiligungen 106
7.7. Organe 107
Bestätigungsvermerk 109
Erklärungen aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Börsegesetz
115
Glossar 116
Einzelabschluss 2019/2020 der DO & CO Aktiengesellschaft inkl. Lagebericht
und Bestätigungsvermerk
117

Konzernlagebericht 2019/2020

1. Highlights

Starkes organisches Umsatzwachstum: DO & CO wächst trotz einem durch die COVID-19 Pandemie stark negativ beeinflussten letzten Quartal um +10,3 %. Das Ergebnis ist durch zusätzliche Sonderabschreibungen, Vorsorgen und Rückstellungen belastet und erstmals in der Unternehmensgeschichte negativ.

Konzernumsatz (935,37 m€ / 10,3 %), Konzernergebnis (-24,87 m€). Das Ergebnis je Aktie liegt damit bei -2,55 € (VJ: 2,71 €).

Ein weltweiter Konjunktureinbruch und die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie belasten das Ergebnis. Werthaltigkeitsprüfungen ("Impairment-Test") führen zu Sonderabschreibungen. Zusätzlich wurden auch Abwertungen und Vorsorgen für Risiken mit negativen finanziellen Auswirkungen (u.a. Sanierungskosten) gebildet. Bereits eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen führten zu Einmaleffekten. In Summe belasteten diese Sondereffekte das EBITDA mit -23,98 m€ und das EBIT (inklusive der EBITDA-Effekte) im abgelaufenen Geschäftsjahr mit -39,66 m€. Zusätzlich belasten Vorlaufkosten für den British Airways und Iberia Startup in der Höhe von -9,28 m€ sowie einmalige Rechts-und Beratungskosten für außerordentliche M & A Projekte in Höhe von -2,71 m€ das EBITDA. Zusammengefasst belasten alle Sondereffekte das EBITDA in Höhe von -35,96 m€, das EBIT in Höhe von -51,76 m€ und das Konzernergebnis in Höhe von -40,21 m€. Vor diesem Hintergrund und wegen des eingetrübten Marktumfelds ging das EBITDA im Jahresvergleich um -12,8 % von 80,37 m€ auf 70,11 m€ zurück. Beim EBIT führten die Sonderabschreibungen zu einem negativen Gesamtjahreswert von -1,92 m€ (VJ: 51,45 m€). Entsprechend der EBIT-Entwicklung und nach einem Nettofinanzergebnis von -14,47 m€ (VJ: -2,81 m€) belief sich das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2019/2020 auf -16,39 m€ (VJ: 48,64 m€). Nachdem die Ertragsteuern aufgrund der negativen Ergebnisentwicklung mit 0,77 m€ (VJ: –11,71 m€) positiv ausgewiesen wurden, ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern von -15,62 m€ (VJ: 36,93 m€).

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft wird daher der Hauptversammlung vorschlagen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2019/2020 auszuzahlen.

DO & CO baut eine der größten Gourmetküchen Europas in London

Für die Übernahme des gesamten Caterings für British Airways in London Heathrow baut DO & CO eine der modernsten und größten Gourmetküchen Europas mit über 35.000 m² Fläche in London. Am 12. Mai 2020 hat DO & CO das Catering aller Langstreckenflüge von British Airways ex London Heathrow übernommen.

Erfolgreicher Start-up für Iberia und Iberia Express in Madrid

DO & CO hat am 1. Februar 2020 erfolgreich alle Cateringleistungen für sämtliche Iberia und Iberia Express Abflüge aus Madrid-Barajas übernommen. Im ersten Monat wurden rund 170 Flüge pro Tag, davon ca. 140 Kurzstrecken- und 30 Langstreckenflüge, reibungslos beliefert. Damit konnte DO & CO die Leistungsfähigkeit seiner operationellen Verlässlichkeit demonstrieren.

Verlängerung des Cateringvertrages mit Turkish Airlines

DO & CO hat am 27. Mai 2019 die Vertragsdokumentation für die am 23. Oktober 2018 getroffene und bekanntgegebene Vereinbarung über die Fortsetzung der Kooperation mit der Turkish Airlines im Rahmen der gemeinsamen Gesellschaft Turkish DO & CO unterzeichnet. Dies sieht insbesondere die Fortsetzung des Cateringliefervertrages zwischen Turkish Airlines und Turkish DO & CO um 15 Jahre vor. Die Durchführung der Transaktionen steht nach wie vor unter dem Vorbehalt aufschiebender Bedingungen, insbesondere der Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Im April 2019 wurde der Transfer aller Turkish Airlines Flüge vom Flughafen Atatürk zum neuen Flughafen in Istanbul ohne Unterbrechungen bzw. Verzögerungen erfolgreich gemeistert. Auch hier wurde ein weiteres Mal an einer großen Homebase die Leistungsfähigkeit von DO & CO unter Beweis gestellt.

Gewinn der IAG Nordamerika Ausschreibung

DO & CO hat die IAG Nordamerika Ausschreibung für British Airways und Iberia gewonnen, welche alle Cateringleistungen an den DO & CO Standorten in Nordamerika umfasst.

Intensivierung der Partnerschaft mit Cathay Pacific

DO & CO ist es gelungen Cathay Pacific auch am Standort London zu gewinnen. Seit Anfang Mai 2019 becatert DO & CO fünf tägliche Abflüge ex London Heathrow und einen täglichen Abflug ex London Gatwick. Somit konnte DO & CO die Marktposition auch in London nach dem Zuschlag von British Airways weiter ausbauen.

Singapore Airlines neuer Kunde an drei deutschen Standorten

DO & CO gewinnt Singapore Airlines in München, Düsseldorf und Frankfurt und kann damit seine Geschäftsbeziehung mit einem weiteren Qualitäts-Carrier wesentlich intensivieren.

Qatar Airways neuer Kunde am Standort New York JFK

Am Standort New York John F. Kennedy hat DO & CO Mitte Februar 2020 mit Qatar Airways einen weiteren qualitätsorientierten und prestigeträchtigen Kunden gewonnen. Somit konnte DO & CO die Marktposition an diesem strategisch wichtigen Standort weiter ausbauen und ist Marktführer für internationale Fluggesellschaften.

Auszeichnung "Best Business Class Catering" für Austrian Airlines

Im letzten Jahr wurde Austrian Airlines mit DO & CO Catering zum 2. Mal in 4 Jahren von Skytrax (www.worldairlineawards.com) für "Best Business Class Catering in Europe" und "Best Premium Economy Class Catering" ausgezeichnet.

Verlängerung des Vertrages mit der Formel 1

DO & CO hat im abgelaufenen Geschäftsjahr bereits die 28. Saison in Folge die kulinarische Betreuung der Formel 1 Grands Prix mit insgesamt 18 Rennen in 18 verschiedenen Ländern durchgeführt. DO & CO und Liberty Media haben sich gegen Ende des Geschäftsjahres geeinigt, die erfolgreiche Partnerschaft bis 2025 zu verlängern.

Event Catering für Amazon

Insgesamt an fünf Formel 1 Renn-Wochenenden hat DO & CO für AWS die "Amazon Executive Leadership Series" jeweils von Freitag bis Sonntag als "one stop partner" betreut, um den internationalen Gästen in den unterschiedlichen europäischen Standorten ein einmaliges Event-Erlebnis zu bieten.

Vorzeitige Verlängerung des Vertrages mit der Olympiapark München GmbH

Der Olympiapark München und DO & CO setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft für die kulinarische Betreuung der Gäste und Besucher des Münchner Olympiaparks bis Ende 2028 fort.

Vierzehntes Champions League Finale

DO & CO durfte bereits zum 14. Mal das UEFA Champions League Finale ausrichten, welches am 1. Juni 2019 in Madrid im Estadio Metropolitano stattfand.

Eröffnung der größten Business Class Lounge der Welt

Turkish DO & CO hat für Turkish Airlines die größte Business Class Lounges der Welt am neuen Flughafen von Istanbul eröffnet. Die neuen Lounges bieten den Premium Passagieren von Turkish Airlines ein einzigartiges und sehr abwechslungsreiches Erlebnis mit noch mehr Auswahl als in den bereits mehrfach prämierten alten Lounges.

Gewinn bedeutender Neukunden im Bereich Airline-Lounges:

DO & CO ist sehr stolz, Qatar Airways, Cathay Pacific und Iberia in sein Loungen-Kundenportfolio aufnehmen zu dürfen. Mit diesen vier neuen Lounges verstärkt DO & CO seine Stellung als Premium-Lounge-Caterer:

Iberia

DO & CO hat am 1. Februar 2020 die beiden Premium-Lounges der Iberia (Velazquez und Dali) am Flughafen Madrid-Barajas übernommen. Dabei werden täglich bis zu 3.000 Gäste mit frischen DO & CO Spezialitäten verwöhnt.

Qatar Airways

Neugewinn der Qatar Airways Business und Frequent Traveller Lounge in London Heathrow.

Cathay Pacific

Neugewinn der Cathay Pacific Business und Frequent Traveller Lounge in Frankfurt.

2. Auswirkungen der COVID-19 Krise

Der DO & CO Konzern war in den ersten zehn Monaten des Geschäftsjahres 2019/2020 auf einem sehr guten Weg, seine Geschäftsziele zu erreichen. Alle Geschäftsaktivitäten entwickelten sich im Einklang mit den Plänen und Prognosen. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2019/2020 hat der DO & CO Konzern ein unglaublich starkes organisches Wachstum von +16,7 % verzeichnet. Noch am 1. Februar 2020 hat DO & CO auf dem neuen Standort in Madrid-Barajas das Airline Catering der Iberia und Iberia Express sowie das Catering für die beiden Premium-Lounges der Iberia (Velazquez und Dali) am Flughafen Madrid-Barajas übernommen. Gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für die größte Geschäftsübernahme in der Geschichte des DO & CO Konzerns, nämlich die Übernahme des gesamten Caterings von British Airways in London Heathrow, auf Hochtouren und im Plan.

Von Mitte Februar bis März 2020 änderten sich die Rahmenbedingungen für den DO & CO Konzern dramatisch als die COVID-19 Pandemie mit beispiellosen Auswirkungen über die Weltwirtschaft hereingebrochen ist und zu einem abrupten und signifikanten Rückgang der Nachfrage nach internationalen Flugreisen führte, da nahezu alle Länder ihre Grenzen schlossen und strenge Reisebeschränkungen auferlegten. Obwohl der DO & CO Konzern in 21 Ländern in drei unterschiedlichen Geschäftsbereichen mit verschiedenen Vertriebskanälen tätig ist, waren mit einem Schlag alle Geschäftsaktivitäten gleichzeitig betroffen und brachten das gesamte Geschäft zum Erliegen. Die auferlegten staatlichen Beschränkungen zwangen DO & CO alle Restaurants weltweit zu schließen. Jegliche Veranstaltungen, wie beispielsweise Formel 1 Rennen, Fußballspiele oder andere Großveranstaltungen, wurden abgesagt. Des Weiteren wurden Passagierflüge ab Ende März 2020 um bis zu -98 % reduziert und somit mussten die meisten Flugzeuge aufgrund der COVID-19 Pandemie am Boden bleiben. Die für den Betrieb verbleibenden Flugzeuge waren hauptsächlich für Rückholaktionen für Urlauber oder Luftfracht bestimmt.

Der Vorstand musste schnell handeln, um auf diese dynamische Situation entsprechend zu reagieren, wobei stets die Gesundheit und Sicherheit der MitarbeiterInnen und Kunden im Vordergrund stand.

Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie hat der Vorstand ein umfassendes Paket unangenehmer und harter Maßnahmen zur Senkung der Personal- und Materialkosten beschlossen, das bereits umgesetzt wird. Dies umfasst insbesondere die folgenden Punkte:

  • sofortiger Stopp von Neueinstellungen
  • Aussetzung der Leiharbeit
  • bezahlte und unbezahlte Urlaubstage
  • Kurzarbeit
  • Kündigungen
  • Reduktion der Investitionen auf ein absolutes Minimum
  • tägliches Cash- und Kostenmonitoring
  • Working Capital Management
  • Nutzung von staatlichen Lohnunterstützungssystemen
  • Vereinfachung und Vereinheitlichung des Produktangebots

Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Veränderungen der weltweiten ökonomischen Rahmenbedingungen wurde die langfristige Positionierung aller wesentlichen Geschäftsbereiche des DO & CO Konzerns durchleuchtet. Kein Strategiewechsel, aber mehr Fokus auf effiziente Produktionsabläufe sind die Ergebnisse der Analyse. Daraus resultierten in einigen Bereichen Restrukturierungs- und Abschreibungserfordernisse, die das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/2020 mit negativen Einmaleffekten deutlich belasten.

Im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 hat der DO & CO Konzern zusätzliche Liquidität durch neue Bankkredite in Höhe von 300 m€ aufgenommen. Die zusätzliche Liquidität ist nicht nur ein Polster für die kurzfristigen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die zukünftigen Zahlungsflüsse, sondern auch ein Beweis für das Vertrauen der Finanzinstitutionen in die Stärke des Geschäftsmodells von DO & CO und die mittelfristigen Aussichten.

Trotz all dieser beispiellosen Herausforderungen sieht der DO & CO Konzern die aktuelle Krise auch als Chance, seine Prozesse und Strukturen auf äußerste Effizienz zu prüfen. Das Ziel ist es, die Chancen, die sich nach dem Ende der COVID-19 Pandemie sicherlich bieten werden, noch effektiver und flexibler nutzen zu können. Dabei wird dem DO & CO Konzern das sparsame Wirtschaften der vergangenen Jahre zu Gute kommen.

Wissend, dass insbesondere das Airline Catering Geschäft in seiner alten Form noch länger belastet bleiben könnte, wurde umgehend in allen Divisionen an neuen Geschäftsmodellen gearbeitet, um DO & CO auch in dieser schwierigen Phase weiter flexibel und wettbewerbsfähig zu halten. Dazu gehören innovative Modelle im Airline Catering Vertrieb genauso wie der Launch von neuen Food Delivery und Gourmet Shop Konzepten sowie den heutigen Gegebenheiten (zB Abstandsregeln) angepasstes Management von Großveranstaltungen, die letztlich die Stärken und Wettbewerbsvorteile von DO & CO – Innovation, höchste Qualität und konsistente Produktion mit hohen Volumina – verstärken sollen.

Damit können bestehende Gourmetküchen weltweit besser ausgelastet werden und mit überschaubaren Investitionen neue Vertriebswege, mit einem weit höheren Anteil von B to C Geschäft als derzeit, angepeilt werden.

Das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde somit sowohl in den letzten Wochen operativ als auch im Jahresabschluss durch Einmaleffekte wesentlich beeinflusst. Es wird davon ausgegangen, dass das Geschäftsjahr 2020/2021 von der COVID-19 Situation weiterhin stark belastet sein wird. Fest steht, dass DO & CO in den Planungen und Szenarien nicht von einer baldigen Rückkehr zum Vorkrisenniveau (V-Szenario) ausgegangen ist, sondern dass eine Erholung erst nach zwei Jahren nachhaltig erfolgt (U-Szenario).

Der Vorstand schlägt daher vor, die Dividende für das Geschäftsjahr 2019/2020 nicht auszuzahlen. In der dramatischen aktuellen Lage zeigen sich einmal mehr die großen Stärken von DO & CO. Einerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit großem Einsatz an der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation arbeiten, und andererseits die klare strategische Ausrichtung mit den unterschiedlichen Unternehmensbereichen und den verschiedenen Marken.

3. Kennzahlen der DO & CO Gruppe nach IFRS

Die Berechnungen der Kennzahlen werden im Kennzahlen Glossar erläutert.

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Umsatz m
935,37 847,80
EBITDA m
70,11 80,37
EBITDA-Marge % 7,5% 9,5%
EBIT m
-1,92 51,45
EBIT-Marge % -0,2% 6,1%
Ergebnis vor Ertragsteuern m
-16,39 48,64
Konzernergebnis m
-24,87 26,40
Net Result-Marge % -2,7% 3,1%
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit (Netto-Cashflow) m
102,71 54,92
Cashflow aus der Investitionstätigkeit m
-115,03 -45,18
Free Cashflow m
-12,31 9,75
EBITDA je Aktie 7,20 8,25
EBIT je Aktie -0,20 5,28
Gewinn je Aktie -2,55 2,71
ROS % -1,8% 5,7%
ROS % -1,8% 5,7%
31. März 2020 31. März 2019
Eigenkapital 1 m
206,32 249,25
Eigenkapital-Quote1 % 18,9% 42,4%
Net Debt (Finanzverschuldung) m
366,40 81,75
Net Debt to EBITDA 5,23 1,02
Net Gearing % 177,6% 32,8%
Working Capital m
-195,26 50,43
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente m
300,88 70,45
Buchmäßiges Eigenkapital je Aktie1 16,65 20,68
Höchstkurs2 96,70 91,50
Tiefstkurs 2 30,00 45,55
Kurs ultimo2 35,90 73,30
Aktienanzahl ultimo TStk 9.744 9.744
Marktkapitalisierung ultimo m
349,81 714,24
MitarbeiterInnen 10.726 9.919

1… Bereinigt um vorgesehene Dividende

2… Schlusskurs

4. Wirtschaftliches Umfeld1

Nach dem Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums im Vorjahr und trotz erwarteter positiver Entwicklungen für die Folgejahre blieb die weltweite Wirtschaftsleistung bereits zu Beginn des Jahres 2019 hinter den Erwartungen zurück. Der Internationale Währungsfonds (IWF) reduzierte im Herbst 2019 die Wachstumsprognose für das Jahr 2019 von 3,3 % auf 3,0 %. Zurückzuführen war dies zum Großteil auf den Rückgang der Produktion und des Welthandels, unter anderem bedingt durch die Zunahme von Handelsbarrieren und gestiegene geopolitische Spannungen und damit verbundene Unsicherheiten. Infolge der COVID-19 Pandemie, von welcher Ende März 2020 bereits die meisten Länder weltweit betroffen waren, rechnete der IWF im April 2020 mit einem Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums von -3,0 %. Die Prognosen und Annahmen sind laut Bericht des IWF mit Unsicherheit behaftet, da viele Faktoren und Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstellung nicht abschätzbar sind, wie etwa einer Besserung der Situation ab der zweiten Hälfte des Jahres 2020.

Unter der Annahme des Rückgangs der Ausbreitung des Coronavirus in der zweiten Hälfte des Jahres 2020, der schrittweisen Lockerung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beschränkungen zur Eindämmung des Virus und mithilfe unterstützender finanzpolitischer Maßnahmen der Staaten weltweit wird mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 5,8 % und einer graduellen Normalisierung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2021 gerechnet.

Für den Euroraum errechnete der IWF im Jahr 2019 ein Wachstum von 1,2 %. Im Vorjahr betrug dieses 1,9 %. Das seit Mitte 2018 anhaltende geringe Wachstum der ausländischen Nachfrage, der Rückgang der industriellen Produktion wie auch die temporären Schwierigkeiten in der Autoindustrie in Deutschland führten auch im Jahr 2019 zu einem nur mäßigen Wirtschaftswachstum. Sowohl für Frankreich als auch für Deutschland wurde das prognostizierte Wachstum aufgrund geringerer ausländischer Nachfrage in der ersten Hälfte des Jahres nach unten korrigiert. Die Erwartungen an das Wirtschaftswachstum in Spanien und Italien wurden über 2019 hinausgehend auch für 2020 reduziert. Während vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie noch ein Wachstum von 1,3 % für den Euroraum prognostiziert wurde, rechnete der IWF im April 2020 mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung der Eurozone von -7,5 %.

Im Jahr 2019 verzeichnete die österreichische Wirtschaft ein Wachstum von 1,6 % und lag somit deutlich unter dem Wert des Vorjahres (2,4 %). Im Vergleich zum Euroraum zeigt sich in Österreich dennoch eine bessere Wirtschaftsentwicklung. Sowohl Investitionen als auch Außenhandel und der private Konsum konnten zum Wirtschaftswachstum beitragen. Die Arbeitslosenquote ist im Jahr 2019 mit 4,5 % (nach Eurostat-Definition) wieder gesunken (VJ: 4,9 %). Der EU-Schnitt der Arbeitslosenquote ist ebenfalls gesunken, liegt aber mit 6,7 % deutlich über Österreich. Die heimische Inflationsrate (HVPI) ist 2019 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 1,5 % gesunken. Wie im Vorjahr liegt somit die Inflationsrate über der Rate der europäischen Union mit einer Jahresinflation von 1,4 % im Jahr 2019 (VJ: 1,9 %). Die Wirtschaftskammer Österreich prognostiziert für 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von -5,5 % (Stand Mai 2020).

1 Quelle Wirtschaftsdaten:

https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2020/04/14/weo-april-2020

https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2019/10/01/world-economic-outlook-october-2019 https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/tuerkei-wirtschaftsbericht.pdf

http://wko.at/statistik/eu/europa-arbeitslosenquoten.pdf

http://wko.at/statistik/eu/europa-inflationsraten.pdf

Im Jahr 2019 betrug das Wirtschaftswachstum der Türkei 0,9 %. Nach einem starken Rückgang der Wirtschaftsleistung im Vorjahr hatte sich die Situation in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 stabilisiert. Diese Entwicklung war vor allem auf eine vorteilhaftere Lage der Weltwirtschaft, aber auch auf fiskalpolitische Unterstützungen zurückzuführen. Für das Jahr 2020 prognostiziert der IWF bedingt durch die Auswirkungen des Coronavirus einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von -5,0 %.

Das Wirtschaftswachstum der USA lag im Jahr 2019 bei 2,3 % und somit unter dem Vorjahreswert von 2,9 %, was vor allem auf die handelsbezogenen Unsicherheiten zurückzuführen war. Für das Jahr 2020 erwartet der IWF laut Stand April 2020 einen Rückgang in Höhe von -5,9 %.

Die Ukraine zeigte im Jahr 2019 ein Wachstum von 3,2 %, welches nur gering unter dem Wert des Vorjahres von 3,3 % lag. Der prognostizierte Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 betrug laut Bericht des IWF im April 2020 -7,7 %.

Das Wirtschaftswachstum in Südkorea, der viertgrößten Volkswirtschaft Asiens, betrug in 2019 2,0 % und lag somit unter dem Vorjahreswert von 2,7 %. Der prognostizierte Rückgang der Wirtschaftsleistung nach Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie mit Stand April 2020 betrug für das Jahr 2020 -1,2 %.

Aufgrund der Niedrigzinsphase lagen auch 2019 die Erträge von Tages- und Festgeldanlagen deutlich unter dem historischen Durchschnitt, es besteht weiterhin eine hohe Nachfrage an den Finanzmärkten nach ertragreicheren Anlagen. Die Europäische Zentralbank (EZB) ließ den Leitzinssatz in der Eurozone unverändert auf dem Rekordtief von 0,0 %. Die amerikanische Notenbank Federal Reserve (FED) senkte im März 2020 zum wiederholten Mal innerhalb kürzester Zeit als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus den Leitzinssatz auf eine Spanne von 0,00 – 0,25 % (VJ: 2,25 – 2,5 %).

Der österreichische Leitindex ATX verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Verlust von -34,0 %, der türkische Index BIST 100 sank um -4,4 %, wobei diese Werte zu einen Zeitpunkt beobachtet wurden, zu welchem die COVID-19 Krise ihren bisherigen Höhepunkt erreicht hatte.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 schwankte der Euro gegenüber dem US-Dollar zwischen 1,10 und 1,12 EUR/USD. Der Wechselkurs betrug per 31. März 2020 1,10 EUR/USD, damit gewann in der Berichtsperiode der USD gegenüber dem Euro an Wert (VJ: 1,12 EUR/USD per 31. März 2019). Der britische Pfund stieg von 0,86 EUR/GBP per 31. März 2019 auf 0,89 per 31. März 2020. Die türkische Lira fiel gegenüber dem Euro von 6,34 EUR/TRY per 31. März 2019 auf 7,21 per 31. März 2020. Nach der Aufhebung des Mindestkurses von 1,20 Franken pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank im Jahr 2015 lag der EUR/CHF Kurs bei 1,06 per 31. März 2020 im Vergleich zu 1,12 ein Jahr zuvor. Bei der Ukrainische Hryvnia ist in der Berichtsperiode eine Abwertung zu verzeichnen, die einen EUR/UAH Kurs von 30,96 per 31. März 2020 zeigt (im Vergleich zu 30,57 EUR/UAH per 31. März 2019).

5. Geschäftsverlauf

Konzern Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019 Veränderung Veränderung
in %
Umsatzerlöse m€ 935,37 847,80 87,57 10,3%
Sonstige betriebliche Erträge m€ 17,77 21,39 -3,62 -16,9%
Materialaufwand m€ -394,89 -362,31 -32,58 -9,0%
Personalaufwand m€ -332,82 -282,29 -50,53 -17,9%
Sonstige betriebliche Aufwendungen m€ -154,85 -144,59 -10,26 -7,1%
Ergebnis nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen m€ -0,46 0,38 -0,84 -223,0%
EBITDA - Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen
m€ 70,11 80,37 -10,26 -12,8%
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen m€ -72,04 -28,92 -43,12 -149,1%
EBIT - Betriebsergebnis m€ -1,92 51,45 -53,37 -103,7%
Finanzergebnis m€ -14,47 -2,81 -11,66 -415,0%
Ergebnis vor Ertragsteuern m€ -16,39 48,64 -65,03 -133,7%
Ertragsteuern m€ 0,77 -11,71 12,48 106,5%
Ergebnis nach Ertragsteuern m€ -15,62 36,93 -52,56 -142,3%
Davon Anteil der nicht beherrschenden Anteile m€ -9,25 -10,53 1,28 12,2%
Davon Anteil der Gesellschafter der DO & CO
Aktiengesellschaft (Konzernergebnis)
m€ -24,87 26,40 -51,27 -194,2%
EBITDA-Marge % 7,5% 9,5%
EBIT-Marge % -0,2% 6,1%
MitarbeiterInnen 10.726 9.919 807 8,1%

5.1. Umsatz

Umsatz Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019 Veränderung Veränderung
in %
Airline Catering m€ 670,33 598,09 72,24 12,1%
International Event Catering m€ 134,13 129,53 4,60 3,5%
Restaurants, Lounges & Hotel m€ 130,90 120,17 10,73 8,9%
Konzernumsatz 935,37 847,80 87,57 10,3%

Der DO & CO Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Umsatz von 935,37 m€ (VJ: 847,80 m€). Dies stellt eine Umsatzerhöhung von 87,57 m€ bzw. 10,3 % im Vergleich zum Vorjahr dar.

Die Umsätze der Division Airline Catering sind im Geschäftsjahr 2019/2020 von 598,09 m€ um 72,24 m€ auf 670,33 m€ gestiegen. Das bedeutet eine Steigerung von 12,1 %. Der Anteil der Umsätze der Division Airline Catering am Gesamtumsatz beträgt 71,7 % (VJ: 70,5 %).

Fast alle DO & CO Standorte berichten deutliche Umsatzsteigerungen, wobei insbesondere die Standorte in den USA, Großbritannien, Türkei, Polen und Ukraine hervorzuheben sind.

Die Umsätze der Division International Event Catering sind im Geschäftsjahr 2019/2020 von 129,53 m€ um 4,60 m€ auf 134,13 m€ gestiegen. Das bedeutet eine Steigerung von 3,5 %. Der Anteil der Umsätze der Division International Event Catering am Gesamtumsatz beträgt 14,3 % (VJ: 15,3 %).

Die Umsätze der Division Restaurants, Lounges & Hotel sind im Geschäftsjahr 2019/2020 von 120,17 m€ um 10,73 m€ auf 130,90 m€ gestiegen. Das bedeutet ein Anstieg von 8,9 %. Der Anteil der Umsätze der Division Restaurants, Lounges & Hotel am Gesamtumsatz beträgt 14,0 % (VJ: 14,2 %).

5.2. Ergebnis

DO & CO wendet den neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse ab 1. April 2019 erstmals an, welcher zu wesentlichen Verschiebungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung führt. Als Leasingnehmer erfasst DO & CO zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts eine Leasingverbindlichkeit und einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht. Dies führt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu höheren Abschreibungen und Zinsaufwand. Der Mietaufwand verringert sich dagegen. Zwecks Vergleichbarkeit werden die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019/2020 auch exklusive der Effekte des IFRS 16 auf Konzern- und Divisionsebene dargestellt.

Geschäftsjahr IFRS 16 Geschäftsjahr Geschäftsjahr
Auswirkung exkl. IFRS 16
in m€ 2019/2020 2019/2020 2018/2019
Umsatzerlöse 935,37 0,00 935,37 847,80
Sonstige betriebliche Erträge 17,77 0,02 17,75 21,39
Materialaufwand -394,89 0,00 -394,89 -362,31
Personalaufwand -332,82 0,00 -332,82 -282,29
Sonstige betriebliche Aufwendungen -154,85 27,64 -182,49 -144,59
Ergebnis nach der Equity-Methode
bilanzierten Beteiligungen
-0,46 0,00 -0,46 0,38
EBITDA - Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen
70,11 27,66 42,45 80,37
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen -72,04 -24,45 -47,58 -28,92
EBIT - Betriebsergebnis -1,92 3,21 -5,13 51,45
Finanzergebnis -14,47 -9,77 -4,70 -2,81
Ergebnis vor Ertragsteuern -16,39 -6,56 -9,83 48,64
Ertragsteuern 0,77 0,93 -0,16 -11,71
Ergebnis nach Ertragsteuern -15,62 -5,63 -9,99 36,93
Davon Anteil der nicht beherrschenden Anteile -9,25 1,60 -10,85 -10,53
Davon Anteil der Gesellschafter der DO & CO
Aktiengesellschaft (Konzernergebnis)
-24,87 -4,04 -20,84 26,40
EBITDA-Marge 7,5% 3,0% 4,5% 9,5%
EBIT-Marge -0,2% 0,3% -0,5% 6,1%
Net Result-Marge -2,7% -0,4% -2,2% 3,1%

Die Auswirkungen im Detail sowie das Geschäftsjahr 2019/2020 exkl. IFRS 16:

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 17,77 m€ (VJ: 21,39 m€). Dies bedeutet eine Reduktion um -3,62 m€.

Der Materialaufwand erhöhte sich in absoluten Zahlen von 362,31 m€ um 32,58 m€ (9,0 %) auf 394,89 m€ bei einem Umsatzanstieg von 10,3 %. Damit sank die Relation von Materialaufwendungen zu Umsatz geringfügig von 42,7 % auf 42,2 %.

Der Personalaufwand stieg in absoluten Zahlen im Geschäftsjahr 2019/2020 auf 332,82 m€ (VJ: 282,29 m€). Damit liegt der Personalaufwand in Relation zum Umsatz bei 35,6 % (VJ: 33,3 %).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichnen einen Anstieg von 10,26 m€ bzw. 7,1 %. Damit liegt der sonstige betriebliche Aufwand in Relation zum Umsatz bei 16,6 % (VJ: 17,1 %). Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 -0,46 m€ (VJ: 0,38 m€).

Die EBITDA-Marge beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 7,5 % (VJ: 9,5 %). Die EBITDA-Marge exklusive der Effekte des IFRS 16 beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 4,5 % (VJ: 9,5 %). Diese Reduktion des EBITDA ist neben einmaligen Kosten aufgrund der COVID-19 Pandemie in Höhe von 23,98 m€ auch auf Vorlaufkosten für den British Airways und Iberia Startup in Höhe von ca. 9,28 m€ sowie einmalige Rechts- und Beratungskosten für außerordentliche M&A Projekte in Höhe von ca. 2,71 m€ zurückzuführen.

Die Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen betragen 72,04 m€ und liegen damit im Geschäftsjahr 2019/2020 deutlich über dem Vorjahr (VJ: 28,92 m€). Grund für diesen deutlichen Anstieg ist zum einen die Erstanwendung von IFRS 16 zum anderen die Wertminderungen von Sachanlagen und eines Goodwills. Weiters sind hier Abschreibungen von at equity Beteiligungen erfasst. Details zu den Wertminderungen sind im Konzernabschluss Abschnitt 4.1. und 4.2. enthalten.

Die EBIT-Marge liegt im Geschäftsjahres 2019/2020 bei -0,2 % (VJ: 6,1 %).

Das Finanzergebnis verschlechterte sich im Geschäftsjahr 2019/2020 von -2,81 m€ auf -14,47 m€. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen für die Unternehmensanleihe in Höhe von 5,00 m€ (VJ: 5,00 m€), für Kredite, für Aufzinsung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sonstigen langfristig fälligen Verpflichtungen in Höhe von 1,26 m€ (VJ: 1,28 m€) sowie aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 9,77 m€ (VJ: 0,00 m€) enthalten.

Die Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2019/2020 betragen 0,77 m€ (VJ: -11,71 m€), dies stellt eine Erhöhung um 12,48 m€ dar. Die Steuerquote (Verhältnis des Steueraufwandes zum unversteuerten Ergebnis) beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 4,7 % (VJ: 24,1 %).

Das Ergebnis nach Ertragsteuern des Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 -15,62 m€ (VJ: 36,93 m€). Vom Ergebnis nach Steuern stehen 9,25 m€ (VJ: 10,53 m€) nicht beherrschenden Anteilen zu.

Der auf die Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft entfallende Ergebnisanteil (Konzernergebnis) beträgt daher -24,87 m€ (VJ: 26,40 m€). Der Ergebnis je Aktie liegt damit bei -2,55 € (VJ: 2,71 €).

5.3. Bilanz

Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. März 2020 auf 1.089,82 m€ (VJ: 588,51 m€). Dies ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen: Die Erstanwendung von IFRS 16 und die Aufnahme von Darlehen.

Das Sachanlagevermögen erhöhte sich aufgrund der Einführung von IFRS 16 und laufenden Investitionen auf 449,15 m€ (VJ: 192,93 m€) am 31. März 2020.

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich durch die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 289,88 m€ und die Erstanwendung von IFRS 16 auf 470,93 m€ (VJ: 0,00 m€).

Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16, der Umgliederung der Anleihe in Höhe von 149,69 m€ von den langfristigen zu den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten und aufgrund kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Darlehen von 24,50 m€ am 31. März 2019 auf 212,22 m€ am 31. März 2020.

Das konsolidierte Eigenkapital beträgt zum 31. März 2020 206,32 m€. Damit beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. März 2020 18,9 % (31. März 2019: 42,4 %), bereinigt um IFRS 16 beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. März 2020 24,1 %.

5.4. MitarbeiterInnen

Die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalent) betrug im Geschäftsjahr 2019/2020 10.726 Beschäftigte (VJ: 9.919 Beschäftigte). Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit an den britischen und türkischen Standorten sowie dem Aufbau der neuen Gourmetküche in Spanien begründet.

5.5. Forschung und Entwicklung

Im Rahmen der Erstellung und Optimierung von Servicekonzepten für Kunden wird im Unternehmen Forschung und Entwicklung im Bereich von Speisen und Design für Verpackungen, Geschirr und Equipment betrieben.

5.6. Nicht-finanzielle Leistungsfaktoren

Gemäß dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) ist DO & CO verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2019/2020 einen nicht-finanziellen Bericht zu veröffentlichen. Dieser ist auf der homepage (www.doco.com) abrufbar.

5.7. Airline Catering

Mit ihrem unverwechselbaren, innovativen und kompetitiven Produktportfolio generiert die Division Airline Catering den größten Umsatzanteil im DO & CO Konzern.

DO & CO betreibt weltweit 32 Gourmetküchen in zwölf Ländern auf drei Kontinenten.

Mehr als 60 Fluglinien zählen zum Kundenportfolio von DO & CO. Unter diesen finden sich namhafte Kunden wie Austrian Airlines, Asiana Airlines, British Airways, Cathay Pacific, China Airlines, Emirates, Etihad Airways, EVA Air, Egypt Air, Iberia, Iberia Express, Jet Blue, Korean Air, Lufthansa, LOT Polish Airlines, Oman Air, Pegasus Airlines, Qatar Airways, Singapore Airlines, South African Airways, SWISS, Thai Airways und Turkish Airlines.

Airline Catering Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019 Veränderung Veränderung
in %
2019/2020
exkl. IFRS 16
Umsatz m
670,33 598,09 72,24 12,1% 670,33
EBITDA m
42,89 56,24 -13,34 -23,7% 25,52
Abschreibungen m
-37,47 -20,03 -17,44 -87,1% -22,87
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen m
-7,48 -1,51 -5,97 -395,2% -6,99
Wertminderungen m
-7,87 -2,69 -5,18 -192,6% -7,37
Zuschreibungen m
0,38 1,18 -0,80 -67,6% 0,38
EBIT m
-2,07 34,69 -36,76 -106,0% -4,33
EBITDA-Marge % 6,4% 9,4% 3,8%
EBIT-Marge % -0,3% 5,8% -0,6%
Anteil am Konzernumsatz % 71,7% 70,5% 71,7%

Die Division Airline Catering erzielte im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Umsatz von 670,33 m€ (VJ: 598,09 m€). Dies entspricht einem Anstieg von 12,1 % gegenüber dem Vorjahr trotz sehr kompetitivem und volatilem Marktumfeld sowie der beginnenden COVID-19 Pandemie. Der Anteil der Umsätze der Division Airline Catering am Konzernumsatz beträgt 71,7 % (VJ: 70,5 %). Insgesamt wurden von den 32 Gourmetküchen der DO & CO Gruppe weltweit über 112 Millionen Passagiere auf mehr als 683 Tausend Flügen kulinarisch versorgt.

Das EBITDA liegt mit 42,89 m€ um -13,34 m€ bzw. -23,7 % unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das EBIT beläuft sich auf -2,07 m€ (VJ: 34,69 m€). Die EBITDA-Marge beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 6,4 % (VJ: 9,4 %). Die EBIT-Marge liegt bei -0,3 % (VJ: 5,8 %).

Diese Reduktion des EBITDA ist neben einmaligen Kosten aufgrund der COVID-19 Pandemie in Höhe von 23,98 m€ auch auf Vorlaufkosten für den British Airways und Iberia Startup in Höhe von ca. 9,28 m€ sowie einmalige Rechts- und Beratungskosten für außerordentliche M&A Projekte in Höhe von ca. 2,71 m€ zurückzuführen.

In Hinblick auf die Entwicklung an den internationalen Standorten sind folgende Punkte hervorzuheben:

TÜRKEI

Im April 2019 hat die gemeinsame Gesellschaft Turkish DO & CO den Transfer aller Turkish Airlines Flüge vom Flughafen Atatürk zum neuen Flughafen in Istanbul ohne Unterbrechungen bzw. Verzögerungen erfolgreich gemeistert. Dieser Umstand beweist nicht nur, dass DO & CO über eine ausgezeichnete kulinarische Expertise, sondern auch über operative Stärke mit einem erstklassigen Logistik Know-how verfügt.

Des Weiteren wurde am 27. Mai 2019 die Vertragsdokumentation für die am 23. Oktober 2018 getroffene und bekanntgegebene Vereinbarung über die Fortsetzung der Kooperation mit der Turkish Airlines im Rahmen der gemeinsamen Gesellschaft Turkish DO & CO unterzeichnet. Diese Vertragsdokumentation sieht insbesondere die Fortsetzung des Cateringliefervertrages zwischen Turkish Airlines und Turkish DO & CO um 15 Jahre sowie den Verkauf des Hotels in Istanbul von Turkish DO & CO an Turkish Airlines vor. Die Durchführung der Transaktionen steht unter dem Vorbehalt aufschiebender Bedingungen, insbesondere der Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.

SPANIEN

DO & CO hat am 1. Februar 2020 erfolgreich alle Cateringleistungen für sämtliche Iberia und Iberia Express Abflüge aus Madrid-Barajas übernommen. Diese schwierige Übernahme ging nur deswegen reibungslos über die Bühne, weil eine hohe Anzahl von Experten aus dem DO & CO Netzwerk eingeflogen wurden und das lokale Team unterstützten. Damit konnte ein wiederholtes Mal bewiesen werden, dass DO & CO in der Lage ist, große Hub und Homebase Locations erfolgreich an einem einzigen Stichtag zu übernehmen. Vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie wurden rund 170 Flüge pro Tag, davon ca. 140 Kurzstrecken- und 30 Langstreckenflüge, problemlos beliefert.

ÖSTERREICH

Erfreulich ist auch, dass die Qualitätsstrategie von DO & CO nicht nur zu neuen Geschäftsbeziehungen führt, sondern dadurch auch Fluglinien prestigeträchtige Auszeichnungen erhalten. Diese können wiederum als Marketinginstrument in der Kommunikation verwendet werden. Dabei ist insbesondere Skytrax (www.worldairlineawards.com) zu erwähnen, welche 2019 z.B. Austrian Airlines mit DO & CO Catering zur "Best Business Class Catering in Europe" und "Best Premium Economy Class Catering" auszeichneten.

An den Airline Catering Standorten in Österreich ist die Geschäftsentwicklung aufgrund der COVID-19 Pandemie leicht rückläufig. DO & CO konnte aber am Standort Wien mit Air Canada und Ethiopian Airlines mit jeweils einem täglichen Abflug sein Kundenportfolio im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 nochmals erweitern. Insbesondere bei den Drittkunden verzeichnet der Standort in Wien eine sehr erfreuliche Entwicklung, was unter anderem auf zahlreiche neue Kunden wie Hainan Airlines, ANA und China Southern, welche im Laufe des Geschäftsjahres 2018/2019 gewonnen wurden, zurückzuführen ist.

USA

DO & CO hat die IAG Nordamerika Ausschreibung für British Airways, welche alle Cateringleistungen ex Nordamerika umfasst, an vier Standorten gewonnen. Seit Oktober 2019 wird British Airways somit auch an den Standorten Los Angeles und San Diego becatert. Des Weiteren ging auch bei der Iberia Nordamerika Cateringausschreibung DO & CO an allen drei DO & CO Standorten als Sieger hervor. Seit November bzw. Dezember 2019 werden bereits alle Iberia Flüge ex Chicago und Los Angeles becatert, während New York JFK Anfang Mai 2020 begonnen hat.

Am Standort New York John F. Kennedy hat DO & CO mit Qatar Airways einen weiteren qualitätsorientierten und prestigeträchtigen Kunden gewonnen. Ab Mitte Februar 2020, vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie, wurde Qatar Airways mit hochwertigen Menüs für zwei tägliche Abflüge beliefert. Somit konnte DO & CO die Marktposition an diesem strategisch wichtigen Standort weiter ausbauen und ist Marktführer für internationale Fluggesellschaften.

GROSSBRITANNIEN

Die Vorbereitungen für die Übernahme des gesamten Caterings für British Airways in London Heathrow laufen auf Hochtouren. In diesem Zusammenhang baut DO & CO eine der modernsten und größten Gourmetküchen Europas mit über 35.000 m² Fläche in London. Nach der erfolgreichen Übernahme erster Langstreckenflüge im Dezember 2018 hat DO & CO zwischen April und Juni 2019 das Catering für zusätzliche sechs Destinationen von British Airways ex London Heathrow übernommen.

Des Weiteren ist es DO & CO gelungen Cathay Pacific auch am Standort London zu gewinnen. Seit Anfang Mai 2019 becatert DO & CO fünf tägliche Abflüge ex London Heathrow und einen täglichen Abflug ex London Gatwick. Somit konnte DO & CO die Marktposition auch in London nach dem Zuschlag für die Erbringung von Catering- und Handlingleistungen für alle Kurz- und Langstreckenflüge von British Airways weiter ausbauen.

DEUTSCHLAND

Nach Düsseldorf und München ist Singapore Airlines auch am großen Hub Frankfurt mit drei täglichen Abflügen seit November 2019 zu DO & CO gewechselt. Damit kann DO & CO auch mit einem weiteren Qualitäts-Carrier seine Geschäftsbeziehung wesentlich intensivieren.

Strategie von DO & CO

  • Ausbau der Positionierung als "der" Premium Anbieter im Airline Catering
  • Unverwechselbares, innovatives und kompetitives Produktportfolio
  • Langfristige Partnerschaften mit den Kunden an mehreren Standorten
  • Gesamtanbieter im Airline Catering
  • Gourmetküchen Ansatz: die Speisen für alle Divisionen werden in zentralen Küchen zubereitet, um gleichbleibende Qualität, divisionsübergreifende Nutzung des Know-how und hohe Auslastung zu gewährleisten

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2020/2021

  • Abschluss der Errichtung der neuen Gourmetküche auf dem Flughafen in London Heathrow
  • Vorbereitungen für die Übernahme der Catering- und Handlingleistungen für alle Lang- bzw. Kurzstreckenflüge von British Airways ex London Heathrow ab Mai bzw. September 2020
  • Teilnahme an zahlreichen Ausschreibungen für bestehende bzw. neue Kunden
  • Evaluierung von Übernahmezielen und Expansionsmöglichkeiten
  • Evaluierung von Standortschließungen
  • Streamlining von Produkten und Prozessen

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • "Der" Premium Airline Caterer
  • Produktkreativität und -innovation
  • Anbieter von Komplettlösungen

5.8. International Event Catering

Der Umsatz der Division International Event Catering beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 134,13 m€ (VJ: 129,53 m€). Das EBITDA der Division International Event Catering beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 14,37 m€ (VJ: 16,35 m€). Die EBITDA-Marge liegt bei 10,7 % (VJ: 12,6 %). Das EBIT beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 7,43 m€ (VJ: 11,77 m€). Die EBIT-Marge liegt bei 5,5 % (VJ: 9,1 %).

International Event Catering Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019 Veränderung Veränderung
in %
2019/2020
exkl. IFRS 16
Umsatz m
134,13 129,53 4,60 3,5% 134,13
EBITDA m
14,37 16,35 -1,98 -12,1% 12,96
Abschreibungen m
-5,64 -4,57 -1,07 -23,3% -4,32
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen m
-1,30 0,00 -1,30 0,0% -1,30
Wertminderungen m
-1,30 0,00 -1,30 0,0% -1,30
Zuschreibungen m
0,00 0,00 0,00 0,0% 0,00
EBIT m
7,43 11,77 -4,34 -36,9% 7,34
EBITDA-Marge % 10,7% 12,6% 9,7%
EBIT-Marge % 5,5% 9,1% 5,5%
Anteil am Konzernumsatz % 14,3% 15,3% 14,3%

Im International Event Catering übernahm DO & CO bereits in der 28. Saison in Folge die kulinarische Betreuung der Formel 1 Grands Prix. Insgesamt wurden 18 Formel 1 Grands Prix in 18 verschiedenen Ländern becatert.

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu erwähnen, dass DO & CO sein Engagement in der abgelaufenen Formel 1 Saison 2019 erweitert hat. DO & CO hat jeweils am Donnerstag bei den Rennen in Bahrain, Silverstone, Monza und Abu Dhabi Teilnehmer des Massachusetts Institute of Technology (MIT) verköstigt. Des Weiteren hat DO & CO Amazon Web Services über fünf Wochenenden bei den Rennen in Barcelona, Le Castellet, Silverstone, Hockenheim und Monza rund um die Uhr betreut. Die "Amazon Executive Leadership Series" wurden von Freitag bis Sonntag von DO & CO als "one stop partner" Agency durchgeführt, um den internationalen Gästen in den unterschiedlichen europäischen Standorten ein einmaliges Event-Erlebnis zu bieten.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie fand der zweite Formel 1 Grand Prix der neuen Saison 2020 in Bahrain nicht wie geplant Ende März 2020 statt.

DO & CO und Liberty Media haben sich über eine Vertragsverlängerung betreffend der kulinarischen Betreuung der Formel 1 Grands Prix für die Jahre ab 2020 geeinigt. Somit wird DO & CO nach der 28. Saison in Folge das Catering weitere fünf Jahre im exklusiven Paddock Club ausrichten. Neben dem Catering umfasst dies auch die Formel 1 VIP-Hospitality Infrastruktur, für welche DO & CO seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 verantwortlich ist.

DO & CO hat im Geschäftsjahr 2019/2020 das Catering von insgesamt 22 Fußballspielen in der Allianz Arena durchgeführt. Das Catering umfasst die vollumfängliche Betreuung des VIP- und Public Bereichs bei allen Heimspielen des FC Bayern München sowie die Ausrichtung zahlreicher Veranstaltungen aus Sport und Wirtschaft in der Allianz Arena. Ein besonderes Eventhighlight in der Allianz Arena war im Juli 2019 der an zwei Spieltagen ausgetragene Audi Cup.

Neben FC Bayern München war DO & CO im Geschäftsjahr 2019/2020 auch kulinarischer Gastgeber für die Gäste bei zahlreichen Fußballspielen von Juventus Turin, FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg sowie ÖFB-Länderspielen im Wiener Ernst-Happel-Stadion. DO & CO betreut mit Bayern München, Red Bull Salzburg und Austria Wien bereits drei Fußball Clubs kulinarisch. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Vertrag mit Juventus Turin aufgrund von Sparmaßnahmen von Juventus Turin über 30. Juni 2020 hinaus nicht verlängert wird.

Zusätzlich wurden von DO & CO zahlreiche Events im Olympiapark in München ausgerichtet. Der Olympiapark München und DO & CO setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft für die kulinarische Betreuung der Gäste und Besucher des Münchener Olympiaparks auch nach 2023 fort. Der Olympiapark München hat seine Verlängerungsoption für weitere fünf Jahre, bis Ende 2028, bereits vorzeitig ausgeübt.

Der Frühsommer startete mit dem alljährlichen Tennisturnier im Zuge der ATP Tennis Masters Series in Madrid. In einem Zeitraum von zehn Tagen verwöhnte DO & CO mehr als 32.000 VIP-Gäste sowie die Top-Tennisspieler der Tour mit exklusivem Catering. Des Weiteren hat DO & CO erstmalig das Catering der nationalen Open Golf Meisterschaft Spanien in Madrid ausgerichtet.

Zusätzlich durfte DO & CO das UEFA Champions League Finale im Estadio Metropolitano in Madrid ausrichten. Dies war bereits das 14. Champions League Finale, welches DO & CO für die UEFA ausrichten durfte.

Im Juli 2019 fand das Springreitturnier CHIO Aachen statt, bei welchem DO & CO erneut für das Catering der VIP-Gäste verantwortlich war.

Der Höhepunkt des Sommers war auch dieses Jahr die Beachvolleyball Major Series in Wien Ende Juli bzw. Anfang August 2019. Über einen Zeitraum von sechs Tagen kamen die VIP-Gäste und Spieler in den Genuss von feinstem DO & CO Catering.

Abermals, seit 1992, hat DO & CO das alljährliche Filmfestival am Wiener Rathausplatz Ende Juni bis Anfang September 2019 ausgerichtet. DO & CO ist hier für die Planung, die Organisation, den Aufbau und die gastronomische Logistik für diesen in Europa einzigartigen Gourmet Food Market verantwortlich.

Im Jänner 2020 war das Highlight der Wintersaison erneut das Hahnenkammrennen in Kitzbühel. DO & CO sorgte im Rahmen der Vierschanzentournee am Bergisel und in Bischofshofen sowie beim Nachtslalom in der Flachau und in Schladming für ein einzigartiges Ambiente und Catering auf höchstem Niveau.

Ein besonderes Highlight im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 war auch die 200 Jahr Feier der Erste Bank in Wien mit über 19.000 Gästen an drei Tagen.

Strategie von DO & CO

  • Verstärkung der Kernkompetenz als Premium Caterer
  • Ausbau der Positionierung als "Gourmet Entertainment Generalunternehmer" mit "schlüsselfertigen" Kreativlösungen
  • Festigung der Premium Event Marke "DO & CO"
  • Profilierung als starker und verlässlicher Partner

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2020/2021

  • Kulinarische Betreuung und Management der VIP-Hospitality-Infrastruktur der Formel 1
  • Betreuung von Fußballspielen für FC Bayern München, FC Red Bull Salzburg und FK Austria Wien

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • "One stop partner"
  • Einzigartiges Premiumprodukt unverkennbar und nicht austauschbar
  • Höchste Zuverlässigkeit, Flexibilität und Qualitätsorientierung machen DO & CO zum "no headache partner", der seinen Kunden jederzeit zur Verfügung steht
  • Ein internationales, dynamisches, im Premium-Segment erfahrenes Führungsteam

5.9. Restaurants, Lounges & Hotel

Im Geschäftsjahr 2019/2020 erzielt die Division Restaurants, Lounges & Hotel einen Umsatz von 130,90 m€ (VJ: 120,17 m€). Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 10,73 m€ bzw. 8,9 %. Das EBITDA beträgt 12,85 m€ (VJ: 7,79 m€). Die EBITDA-Marge liegt bei 9,8 % (VJ: 6,5 %). Das EBIT mit -7,29 m€ liegt unter dem Vorjahresniveau (VJ: 4,98 m€). Die EBIT-Marge beträgt -5,6 % (VJ: 4,1 %).

Restaurants, Lounges & Hotel Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019 Veränderung Veränderung
in %
2019/2020
exkl. IFRS 16
Umsatz m
130,90 120,17 10,73 8,9% 130,90
EBITDA m
12,85 7,79 5,06 65,0% 3,97
Abschreibungen m
-10,63 -2,87 -7,76 -270,7% -2,60
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen m
-9,51 0,06 -9,57 - -9,51
Wertminderungen m
-9,51 0,06 -9,57 - -9,51
Zuschreibungen m
0,00 0,00 0,00 -100,0% 0,00
EBIT m
-7,29 4,98 -12,27 -246,3% -8,14
EBITDA-Marge % 9,8% 6,5% 3,0%
EBIT-Marge % -5,6% 4,1% -6,2%
Anteil am Konzernumsatz % 14,0% 14,2% 14,0%

Die Division Restaurants, Lounges & Hotel umfasst folgende Geschäftsbereiche: Restaurants und Demel Cafés, Lounges, Hotel, Mitarbeiterrestaurants, Retail und Airport Gastronomie. Die Aktivitäten liefen bis zur COVID-19 Pandemie planmäßig und erwartungsgemäß.

Im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 wurde eine Wertminderung des Goodwills Hédiard resultierend aus der COVID-19 Krise erfasst (vgl. Abschnitt 4.1. Konzernabschluss).

In den von DO & CO weltweit betriebenen 31 Lounges konnten im Geschäftsjahr 2019/2020 über 5,9 Millionen Passagiere kulinarisch versorgt werden.

Turkish DO & CO hat für Turkish Airlines die neuen Lounge Konzepte am neu eröffneten Flughafen von Istanbul nicht nur entworfen, sondern führt diese auch operationell. Die neuen Lounges gehören zu den größten Business Class Lounges der Welt und bieten den Premium Passagieren von Turkish Airlines mit noch mehr Auswahl als in den bereits mehrfach prämierten alten Lounges, ein einzigartiges und sehr abwechslungsreiches Erlebnis. Damit werden wieder neue Maßstäbe in diesem Geschäftsbereich gesetzt.

DO & CO hat im abgelaufenen Geschäftsjahr sein Loungen-Portfolio erweitert und am 1. Februar 2020 die beiden Premium-Lounges der Iberia (Velazquez und Dali) am Flughafen Madrid Barajas

übernommen. Dabei werden täglich bis zu 3.000 Gäste mit frischen DO & CO Spezialitäten verwöhnt.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu erwähnen, dass DO & CO nach Übernahme des Caterings von Cathay Pacific in London Heathrow bzw. London Gatwick, des kompletten Menüdesigns der First Class sowie der Qualitätskontrolle für alle Standorte in Europa und Nordamerika nun auch die Ausschreibung der Business Lounge in Frankfurt gewonnen hat. DO & CO wird diese Lounge im Juli 2020 übernehmen. Weiters wird DO & CO auch in London Heathrow ab Juli 2020 das Catering für die Qatar Airways Business und Frequent Traveller Lounge übernehmen. DO & CO ist sehr stolz, Qatar Airways in sein Loungen-Kundenportfolio aufnehmen zu dürfen.

Strategie von DO & CO

  • Kreatives Herzstück des DO & CO Konzerns
  • Marketinginstrument und Imageträger der Gruppe sowie Markenentwicklung
  • Direktverkauf an Kunden ist ein Garant für höchste Qualität und Gradmesser für Kundenzufriedenheit

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2020/2021

  • Fortsetzung der Expansion im Bereich Retail mit der Eröffnung weiterer Standorte von "Henry - the art of living" Shops
  • Fortsetzung der Expansion in den Bereichen Lounges, Airport Gastronomie und Mitarbeiterrestaurants

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • Vorreiter bei Produktinnovationen und der Umsetzung internationaler Trends
  • Starke Marke, die für Spitzenqualität bürgt
  • Breitgefächertes Spektrum innerhalb der Division: Lounges, Retail, Airport Gastronomie, Restaurants und Demel Cafés, Hotel und Mitarbeiterrestaurants
  • Einzigartige Standorte: Stephansplatz, Kohlmarkt, Albertina und Neuer Markt in Wien sowie Place de la Madeleine in Paris

5.10. Aktie / Investor Relations / Angaben gem. § 243a UGB

Aktienmärkte im Überblick

Der gesamteuropäische Aktienindex EuroStoxx 50 ist im Berichtszeitraum um -17,5 % gesunken. Der US-Börsenindex Dow Jones Industrial sowie der DAX verzeichneten ebenfalls einen Rückgang um -15,5 % bzw. -13,8 %.

Der Wiener Leitindex ATX verzeichnete im Berichtszeitraum mit einer Entwicklung von 3.034,04 Punkten am 29. März 2019 auf 2.001,60 Punkte am 31. März 2020 einen Verlust von -34,0 %.

Ebenfalls verzeichnete die Istanbuler Börse im Berichtszeitraum einen sukzessiven Abwärtstrend. Der türkische Leitindex BIST 100 sank im Berichtszeitraum um -4,4 % und schloss am 31. März 2020 bei 89.643,71 Punkten.

DO & CO Aktie

Die DO & CO Aktie verzeichnete an der Wiener Börse im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Kursverlust von -51,0 % und schloss am 31. März 2020 mit einem Kurs von 35,90 €.

An der Istanbuler Börse verzeichnete die DO & CO Aktie ebenfalls einen deutlichen Kursverlust von -42,1 % und schloss am 31. März 2020 mit einem Kurs von TRY 264,40.

Sowohl der Kursverlust an der Wiener als auch an der Istanbuler Börse sind auf die COVID-19 Pandemie und deren Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten des DO & CO Konzerns zurückzuführen.

Dividende

Angesichts der massiven Reduktion des weltweiten Flugangebots aufgrund der andauernden COVID-19 Pandemie und der deshalb von Behörden verfügten Beschränkungen und Verbote für Veranstaltungen und dem Betrieb von Restaurants können die Umsatz- und Ergebniserwartungen der Analysten für das am 1. April begonnene Geschäftsjahr 2020/2021

nicht erreicht werden. Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft wird der Hauptversammlung vorschlagen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2019/2020 auszuzahlen.

Handelsvolumen

Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Wiener Börse betrug im Geschäftsjahr 2019/2020 905 t€. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Istanbuler Börse betrug im Geschäftsjahr 2019/2020 264 t€. Damit liegt das Handelsvolumen in Wien über jenem an der Istanbuler Börse. Das Handelsvolumen beider Börsen gemeinsam betrug im Tagesdurchschnitt 1.169 t€ bzw. 16.880 Stück. Damit liegt das tägliche Handelsvolumen unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Börse Wien Börse Istanbul Summe
Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Volumen in Stk* 12.608 18.909 4.272 6.210 16.880 25.119
Volumen in t€* 905 1.286 264 407 1.169 1.694

* durchschnittliches tägliches Handelsvolumen der DO & CO Aktie

Kennzahlen je Aktie

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Höchstkurs 1 96,70 91,50
Tiefstkurs 1 30,00 45,55
Kurs ultimo 1 35,90 73,30
Aktienanzahl ultimo TStk 9.744 9.744
Marktkapitalisierung ultimo m€ 349,81 714,24

1… Schlusskurs

Die Aktionärsstruktur der DO & CO Aktiengesellschaft

Zum Stichtag 31. März 2020 befinden sich 57,70 % der Aktien im Streubesitz. Der verbleibende Aktienanteil wird von der Attila Dogudan Privatstiftung (32,31 %) bzw. Kabouter Management LLC (9,99 %) gehalten. Der Anteil der Attila Dogudan Privatstiftung beinhaltet einen Anteil von 1,59 %, welcher für Management- und Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen ist.

Informationen zur DO & CO Aktie

AT0000818802
DOCO.VI, DOCO.IS
DOC AV, DOCO. TI
ATX, ATX Prime, BIST ALL
081880
Wien, Istanbul
EUR, TRY

Finanzkalender

05.07.2020 Nachweisstichtag Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019/20202
15.07.2020 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019/20202
17.07.2020 Dividenden-ex-Tag2
20.07.2020 Nachweisstichtag Dividenden2
31.07.2020 Dividendenzahltag2
12.08.2020 Ergebnis für das erste Quartal 2020/20212
19.11.2020 Ergebnis für das erste Halbjahr 2020/20212
18.02.2021 Ergebnis für die ersten drei Quartale 2020/20212

Investor Relations

Im Geschäftsjahr 2019/2020 hat das Management der DO & CO Aktiengesellschaft Gespräche mit zahlreichen institutionellen Investoren und Finanzanalysten geführt.

2 Verschoben - neuer Termin folgt.

Analysen und Berichte über die DO & CO Aktie werden derzeit von acht internationalen Institutionen veröffentlicht:

  • Berenberg
  • Hauck & Aufhäuser
  • Kepler Cheuvreux
  • Erste Bank
  • HSBC
  • Raiffeisen Centrobank
  • İş Investment
  • GSC Research

Das durchschnittliche Kursziel der Analysten liegt bei 77,43 € (Stand: 02. Juni 2020).

Alle Veröffentlichungen, den Corporate Governance Bericht sowie Informationen zur Aktie finden Sie auf unserer Homepage www.doco.com unter "Investor Relations".

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations Email: [email protected]

Informationen gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)

    1. Das Grundkapital beträgt 19.488.000,00 € und ist in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
    1. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie in Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern enthalten sind, sind dem Vorstand derzeit nicht bekannt.
    1. Zum Bilanzstichtag halten (i) die Attila Dogudan Privatstiftung 32,31 %, sowie (ii) die Kabouter Management, LLC 9,99% am Grundkapital der Gesellschaft.
    1. Es gibt derzeit keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. DO & CO MitarbeiterInnen, die im Besitz von Aktien der Gesellschaft sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar bei der Hauptversammlung aus.
    1. Es gibt keine Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Für eine Änderung der Satzung, die nicht eine bedingte Kapitalerhöhung, ein genehmigtes Kapital oder eine ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Gegenstand hat, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %). Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen.
    1. Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem 1. August 2018 ermächtigt, a) gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital von derzeit Nominale EUR 19.488.000,-- um bis zu weitere EUR 2.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Barund/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen,

b) vorbehaltlich eines Ausschlusses des Bezugsrechtes gemäß lit. c) die neuen Aktien allenfalls im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten,

c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen und Betrieben oder Teilen hiervon oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland erfolgt oder (ii) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder (iii) um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu 7.795.200,00 € durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juli 2008 und vom 4. Juli 2013 erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 18. Juli 2019 eigene Aktien im gesetzlichen Höchstausmaß auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) zu erwerben, für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, sowie das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

    1. Es bestehen Vereinbarungen mit Abnehmern von Leistungen des DO & CO Konzerns, die diese Abnehmer berechtigen, im Falle eines Kontrollwechsels in der Gesellschaft das Vertragsverhältnis teilweise oder zur Gänze aufzukündigen. Eine namentliche Bekanntgabe dieser Vereinbarungen erfolgt nicht, weil eine solche der Gesellschaft erheblich schaden würde.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.

6. Ausblick

Aktuell kämpft die Welt aufgrund der COVID-19 Pandemie mit beispiellosen Herausforderungen. Die Pandemie hat Industrien und die Weltwirtschaft als Ganzes mit einer Geschwindigkeit, einem Ausmaß und einer Schwere getroffen, die niemand hätte vorhersehen können. Weltweit gehören Gastronomie, Gastgewerbe, Reisen und Luftfahrt zu den am stärksten betroffenen Branchen, da Länder Grenzen schließen, Flüge aussetzen und im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Eindämmung von Pandemien strenge Reisebeschränkungen auferlegen.

Nach wie vor sind internationale Passagierflüge weltweit größtenteils ausgesetzt, viele Länder sind noch immer im Shutdown und es bestehen weiterhin strenge Reisebeschränkungen, welche nun schrittweise gelockert werden. Die meisten Prognosen zeigen, dass der internationale Flugverkehr schrittweise wieder aufgenommen wird und es mindestens 18 bis 24 Monate dauern wird, bis sich der Flugverkehr wieder auf das Niveau vor der Pandemie erholt.

DO & CO arbeitet weiterhin aktiv mit Regulierungs- und Branchenorganisationen zusammen, damit neue Betriebsvorschriften vorgeschlagen und entwickelt werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Kunden sowie der Besatzung und Bodenmitarbeiter bei der Wiederaufnahme der Flüge zu gewährleisten. DO & CO hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die qualifizierten Mitarbeiter zu schützen und das Geschäft abzusichern, während die Wiederaufnahme des Geschäfts geplant ist. DO & CO ist bereit, seine Abläufe wieder zu aktivieren, um die Kunden bestens zu bedienen, sobald die Umstände dies zulassen. DO & CO arbeitet mit verschiedenen Aufsichtsbehörden zusammen und ist zuversichtlich, dass Änderungen der Vorschriften eine sichere und organisierte Wiederinbetriebnahme ermöglichen. Die Branche wird sich auf die gleiche Weise an neue Anforderungen anpassen wie sie sich in der Vergangenheit an die Entwicklungen der Sicherheitsanforderungen angepasst hat.

DO & CO geht davon aus, dass sich die Passagiernachfrage nicht vor 2023 auf das Niveau von 2019 erholen und dass das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 und damit das Konzernergebnis grundsätzlich stark von der COVID-19 Situation belastet sein wird. Es bestehen für die DO & CO Gruppe speziell Risiken in Hinblick auf die weiteren Entwicklungen im Bereich der Reisebeschränkungen und der Möglichkeiten, Großveranstaltungen abzuhalten. Um den Risiken bestmöglich zu begegnen, wird eine konzernweite Umstrukturierung unabdingbar sein, um die Krise mit einem starken Fokus auf ein angemessenes Liquiditätsniveau zu bewältigen. Darüber hinaus wird die Entwicklung bestehender und neuer B2C-Vertriebskanäle beschleunigt. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass DO & CO gestärkt aus der Krise herauskommen wird.

DO & CO hat von Beginn der Krise an sehr rasch gehandelt und versucht sich bestmöglich auf die zukünftigen Marktbedürfnisse und die damit verbundenen niedrigeren Volumina vorzubereiten, indem umgehend die Fixkosten zu einem erheblichen Teil reduziert wurden. Gleichzeitig wurde in die Neuinterpretation bestehender, als auch in die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle investiert, deren Ergebnisse im Geschäftsjahr 2020/2021 sichtbar werden sollten.

Während die Restaurants seit der Wiedereröffnung erfreulicherweise trotz aller Beschränkungen wieder Kurs auf Vorjahresniveau genommen haben, sind auch erste erfreuliche Anzeichen im Bereich Event Catering (z.B. Formel 1, Privatveranstaltungen bzw. ab Herbst wieder einzelne größere Sportveranstaltungen, wie Fußballspiele mit reduzierter Gästeanzahl) sowie im Bereich Gourmet Retail zu sehen. Erfreulich ist, dass einige große Airlinekunden von DO & CO insbesondere in Zeiten wie diesen - weiterhin auf eine gute Produktqualität und

Kundenzufriedenheit vor allem in den Premiumklassen wie der First bzw. Business Class setzen. Gleichzeitig sind alle Fluglinien offen für innovative und neue Vertriebslösungen, insbesondere im Bereich der Economy Class.

DO & CO konnte sich aufgrund seiner vielschichtigen Aktivitäten und Divisionen und insbesondere mit seiner Innovations- und schnellen Umsetzungsfähigkeit rasch auf die neue Realität einstellen und ist überzeugt, durch seine flexible Unternehmenskultur und seinem starken Markenportfolio gestärkt aus dieser Krise herauskommen zu können.

Aufgrund der Auswirkungen der durch die COVID-19 Pandemie verursachten Situation hat der Vorstand beschlossen, der Hauptvorsammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2019/2020 keine Dividende auszuzahlen. Des Weiteren hat der Vorstand beschlossen, den ursprünglich für 15. Juli 2020 geplanten Termin der Hauptversammlung 2019/2020 bis auf weiteres zu verschieben.

Abschließend sind die folgenden Ereignisse hervorzuheben:

Erfolgreiche Übernahme des Caterings der British Airways Langstreckenflüge in London Heathrow

DO & CO ist es gelungen am 12. Mai 2020 alle Catering-Services für die British Airways Langstreckenflüge ohne Unterbrechungen bzw. Verzögerungen zu übernehmen. Der Übergang der Kurzstreckenflüge ist derzeit im September 2020 geplant.

Start der Formel 1 Saison 2020

Liberty Media hat eine verkürzte Saison für 2020 angekündigt, die mit zwei Rennen in Österreich beginnen wird. Um die Sicherheit und absolute Kontrolle aller Hygieneanforderungen zu gewährleisten, wurde DO & CO in beiden Rennwochen als alleiniger Caterer für alle Teams ausgewählt.

Wiedereröffnung der DO & CO Restaurants in Wien

Nach der Ankündigung der österreichischen Bundesregierung, die Maßnahmen gegen die COVID-19 Pandemie zu lockern und die Wiedereröffnung von Restaurants ab 15. Mai 2020 wieder zuzulassen, hat DO & CO alle seine Restaurants in Wien wieder eröffnet.

Erweiterung der Partnerschaft mit FC Bayern München - FC Bayern Flagship Store | DO & CO Hotel | DO & CO Restaurants im Zentrum Münchens

DO & CO und FC Bayern München werden ihre langjährige und sehr erfreuliche Partnerschaft weiter ausbauen. Ende 2020 wird die neue "FC Bayern München Erlebniswelt" unweit des Münchner Marienplatzes eröffnet. DO & CO wird im gleichen Gebäude des FC Bayern Flagship Stores zwei Restaurants (Bayrisch und international), ein Boutique-Hotel sowie eine Premiumeventfläche betreiben.

Neues Retail-Konzept "The Lazy Chef"

DO & CO startet seine eigene Einzelhandels-App "The Lazy Chef", mit der Fertiggerichte und vorgefertigte Menükomponenten von DO & CO vorbestellt werden können, die in zentralen strategischen Vertriebs- und Einzelhandelsgeschäften abgeholt werden können.

7. Chancen- und Risikomanagement

DO & CO ist aufgrund der weltweiten Tätigkeit in den drei Divisionen Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel mit den unterschiedlichsten Risiken konfrontiert. Durch diese Diversifikation eröffnen sich jedoch auch zahlreiche Chancen für eine positive Weiterentwicklung des Unternehmens.

Im Hinblick auf sich bietende Chancen sind die folgenden Ansatzpunkte hervorzuheben, die es dem Konzern ermöglichen, sich positiv weiterzuentwickeln. Die Akquisition von zusätzlichen Kunden wird als Chance erachtet. Ebenso stellt die Ausdehnung des Lieferumfanges mit bestehenden Kunden eine Chance für DO & CO dar. Dies kann einerseits durch das Anbieten umfassenderer Leistungen an bestehenden Standorten, andererseits durch das Erbringen von Leistungen an zusätzlichen Standorten erfolgen. Des Weiteren sieht DO & CO die Möglichkeit, durch innovative Produkte und Dienstleistungen die positive Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben.

Das Risikomanagement wird bei DO & CO als wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung gesehen, das einerseits der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes dient und andererseits auch Chancen zur Steigerung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Nutzung zukünftiger Erfolgs- und Wachstumspotenziale aufzeigt. Durch das Risikomanagement wird auf veränderte Rahmenbedingungen und die sich daraus allenfalls ergebenden Chancen und Risiken reagiert.

Ausgangsbasis des angewandten Risiko- und Chancenmanagementsystems sind die in der Chancen- und Risikopolicy standardisierten, konzernweiten Planungs- und Kontrollprozesse sowie unternehmensübergreifende Richtlinien und Berichtssysteme, die den Grundsätzen des Risikomanagements sowie den Risikostrukturen gemäß COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) entsprechen.

Das Risiko- und Chancenmanagement wird als ureigenste Managementaufgabe gesehen und stellt einen integralen Bestandteil aller Geschäftsprozesse dar. Dies führt zu einer kurzen Identifikationszeit sowohl von Risiken als auch von Chancen. Durch ein regelmäßiges Berichtswesen sind alle Führungskräfte und Entscheidungsträger in das Risikomanagement eingebunden.

Identifizierte Risiken und Chancen werden in Risiko- und Chancenfelder zusammengefasst und ressortabhängig auf das jeweils verantwortliche Management verteilt. Für die festgestellten Risiken und Chancen werden Maßnahmen zur Bewältigung/Nutzung definiert und anschließend durch das lokale Management vor Ort umgesetzt. Maßnahmen zur Risikoabwehr beinhalten sowohl die Reduktion der möglichen Schadenshöhe als auch die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Erhöhung der Ertragschancen und Realisierbarkeit.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Prinzip der Diversifikation zu. Durch die weltweite Aktivität der Gruppe in 12 Ländern und die Aufteilung des Geschäfts in drei Divisionen werden spezifische Bedrohungen in einzelnen Märkten abgeschwächt. DO & CO schafft somit durch das Geschäftsmodell einen zusätzlichen Risikoausgleich.

Die Tätigkeit des Risikomanagements wird durch eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen unterstützt, dazu gehören eine zentrale Administration, das Controlling, die Rechtsabteilung und die Interne Revision.

Durch die enge Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen wird sichergestellt, dass versicherbare Risiken entsprechend abgedeckt sind.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden vor allem die folgenden Risikofelder als wesentlich identifiziert:

Spezifische Risiken und Entwicklungen der Airline Branche

Die Airline Branche ist durch ihre starke Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen gekennzeichnet. Spezifische Problemstellungen der Luftfahrtindustrie, wie beispielsweise Treibstoffpreisänderungen oder Verschärfungen der Lärmgesetzgebung, haben weiters mittelbar und unmittelbar Auswirkungen auf das Segment Airline Catering von DO & CO.

Die politischen Krisen sowie Terroranschläge der letzten Jahre haben zu einer Veränderung des Reise- und Freizeitverhaltens von Menschen geführt. Des Weiteren wird die Sicherheit des Flugbetriebes durch direkte Terroranschläge auf Fluggesellschaften bedroht, was zu Mehrkosten für die Gewährleistung der Sicherheit führt. Epidemische und pandemische Erkrankungen können darüber hinaus zu weiteren Veränderungen im Konsumentenverhalten und den Sicherheitsanforderungen des Flugbetriebes führen und damit zu potenziellen Mehrkosten beitragen bzw. Umsatzeinbußen verursachen.

Nachdem wesentliche Teile des Umsatzes mit einigen wenigen Hauptkunden wie Turkish Airlines, British Airways, Austrian Airlines, Emirates, Cathay Pacific, LOT Polish Airlines, Qatar Airways und Pegasus Airlines erwirtschaftet werden, ist ein "Klumpenrisiko" gegeben.

Durch permanentes Monitoring der Sicherheitslage einerseits und durch den laufenden Kontakt des Key Account Managements mit den Kunden andererseits kann auf sämtliche Veränderungen zeitnah reagiert werden. Somit ist es möglich, negativen Auswirkungen auf den DO & CO Konzern rasch gegensteuern zu können.

Konjunkturelle Entwicklung

Die Aktivitäten von DO & CO sind stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Tourismus sowie das Freizeitverhalten der Konsumenten und somit auf alle drei Divisionen hat. Die volatile Reise- und vor allem Flugaktivität der Konsumenten hat direkte Auswirkungen auf die Division Airline Catering sowie direkt als auch indirekt auch die Division Restaurants, Lounges & Hotel. Einschränkungen von Veranstaltungen (sowohl national als auch global) haben besondere Auswirkungen auf die Division International Event Catering.

Risiken für eine fortdauernde Expansion und damit für den Absatz von DO & CO bestehen durch die permanente weltweite Terrorbedrohung, politische Unruhen, Epidemien und Pandemien sowie die Veränderung der weltpolitischen Landschaft, insbesondere durch die Zunahme an protektionistischer Wirtschaftspolitik und die steigende Gefahr militärischer Auseinandersetzungen in einzelnen Weltregionen.

DO & CO steuert dem konjunkturellen Risiko in Bezug auf seine Geschäftsfelder weiterhin durch eine internationale Diversifikation sowie durch seine Aktivitäten in drei unterschiedlichen Marktsegmenten entgegen. Eine zeitnahe Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Vorschau zum laufenden operativen Geschäft in jeder "Reporting Entity" (zum Zweck der internen Berichterstattung werden die Unternehmen des Konzerns in mit Profit Centern vergleichbare Einheiten aufgeteilt) stellen sicher, dass eine entsprechende Kapazitätsanpassung unverzüglich erfolgt.

Risiken aufgrund von Terror und politischen Unruhen

Terroranschläge und Terrorbedrohung führen immer wieder zu Sicherheitsrisiken. Dies betrifft sowohl die Luftfahrt direkt als auch indirekt durch dadurch verändertes Reiseverhalten. Auch im Bereich von Großevents kann es zu kurzfristigen Absagen von Veranstaltungen kommen, wenn für den Event eine konkrete Terrorwarnung besteht.

DO & CO betreibt aktives Monitoring, um Entwicklungen in bestimmten Regionen der Welt bereits im Vorfeld einschätzen zu können und Präventivszenarien für den Fall etwaiger Beeinträchtigungen zu entwerfen. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen richten sich dabei nach der Wahrscheinlichkeit und Auswirkung eines Schadensereignisses.

Bei der Erstellung umfassender Sicherheitsanalysen für das Unternehmen und dessen Kunden greift DO & CO auf die von nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellten Informationen zurück.

Neben der kontinuierlichen Bewertung von Risiken für das Unternehmen kommt der Sicherheit der MitarbeiterInnen im Ausland ein hoher Stellenwert zu. Entsandte werden vor der Abreise und während des Aufenthalts zeitnahe über die aktuelle Sicherheitslage informiert.

Risiken aufgrund von Naturkatastrophen

Umweltrisiken können sich plötzlich und ohne Vorwarnung konkretisieren, wie Ereignisse in der Vergangenheit immer wieder gezeigt haben. Derartige Ereignisse sind nicht beeinflussbar und können den Flugverkehr einer gesamten Region ganz oder teilweise lahmlegen.

Dem spezifischen Risiko einer längerfristigen und großräumigen Luftraumsperre und den damit verbundenen umfassenden Ausfällen von Flügen der Vertragspartner wird durch enge Kooperation mit den Fluglinien, Luftfahrtbehörden (EASA) und dem internationalen Flugwetterdienst entsprechend entgegengewirkt.

Risiken aufgrund von epidemischen und pandemischen Erkrankungen

Zu den Risiken, die ebenfalls nicht in der Einflusssphäre von DO & CO liegen, aber massiven Einfluss auf die Luftfahrt- und Tourismusindustrie nach sich ziehen, zählen unter anderem der Ausbruch von Epidemien und Pandemien, wie beispielsweise des Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) in Form der neuartigen Viruserkrankung COVID-19 ("Coronavirus") oder des Ebolafiebers. Durch epidemische, pandemische oder sonstige Ausbreitungsmuster wie Bioterrorismus drohen hohe Krankheitsraten durch die Übertragung von Infektionserregern. Jüngste Entwicklungen bestätigen Expertenschätzungen, wonach innerhalb weniger Wochen Menschen auf allen Kontinenten durch Krankheitserreger infiziert werden können. Daraus resultierende Reise- bzw. Ausgangsbeschränkungen durch die Gesundheitsbehörden können Einfluss auf das Reise- wie Freizeitverhalten von Menschen haben, weshalb Flüge als auch Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden könnten. Darüber hinaus kann der operative Betrieb durch Reisebeschränkungen oder die Krankheitsraten der Mitarbeiter gefährdet oder eingeschränkt werden.

DO & CO prüft permanent Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des deutschen Robert-Koch-Instituts und mehrerer nationaler Gesundheitsbehörden, um epidemische oder pandemische Gefährdungen frühzeitig identifizieren und bestmöglich angemessene Maßnahmen setzen zu können. Die entsprechenden Fachabteilungen der einzelnen Länder sind in regelmäßigem Austausch mit nationalen Behörden zur Aufdeckung, Verhinderung der Verbreitung und Einschränkung von epidemischen oder pandemischen Gefährdungen. Mitarbeiter werden intensiv informiert, Risikogruppen erhalten persönliche Schutzausrüstung und alle in den operativen Betrieben tätigen Mitarbeiter werden verpflichtend periodischen Gesundheitschecks unterzogen.

Reputationsrisiken

Den möglichen Schäden an der Marke und dem Ruf von DO & CO wird mit einem Regelwerk entgegengewirkt. Dieses Regelwerk gewährleistet einen einheitlichen Standard für die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Reputationsrisiken. Jede/r MitarbeiterIn hat die Verantwortung, den Ruf von DO & CO zu schützen. Die Hauptverantwortung für die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Berichterstattung obliegt den nationalen und internationalen Geschäftsbereichsleitungen. Wird ein potenzielles Reputationsrisiko erkannt, so wird ein zentral gesteuerter Risikomanagementprozess in Gang gesetzt, welcher alle erforderlichen Aktivitäten beinhaltet, um jeglichen Imageschaden und damit verbundene Schäden von DO & CO abzuwenden.

Hygienerisiken

Um den hohen hygienischen Standard der von DO & CO produzierten Speisen sicherzustellen, wurden in allen Geschäftsbereichen Risikoanalysen im Rahmen der Weiterentwicklung des bestehenden HACCP–Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points) durchgeführt und auf Basis dieser Analysen Maßnahmen in Form von konzernweiten Hygienerichtlinien zur Beherrschung bzw. Minimierung der Risiken umgesetzt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein international tätiges Qualitätssicherungsteam permanent überwacht und entsprechend den neuesten internationalen Erkenntnissen weiterentwickelt.

Schadensrisiken

Dem Schadenspotenzial durch Feuer, Sturm, Überschwemmungen und Erdbeben wird durch entsprechende Sicherheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen sowie Notfallpläne entgegengewirkt, welche regelmäßig trainiert und adaptiert werden. Diese Risiken sind durch angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt.

Personalrisiken

Für DO & CO sind die MitarbeiterInnen und die von ihnen gelebte Unternehmenskultur das größte Kapital und damit die wichtigste Säule des Erfolges. Die zukünftige Entwicklung von DO & CO hängt maßgeblich davon ab, inwiefern es gelingt, hoch qualifizierte und motivierte MitarbeiterInnen einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Professionelle Ausbildung und konsequente Personalentwicklung sind die zentralen Instrumente, um das angestrebte Wachstum sicherzustellen.

In Zeiten hoher Personalfluktuation bestehen erhöhte Risiken in Bezug auf den Verlust von Know-How und die Veränderungsbereitschaft bzw. -fähigkeit der Mitarbeiter. DO & CO wirkt diesen Risiken durch besondere Bemühungen in Personal-Bindungsmaßnahmen, durch die Förderung von kontinuierlichem Austausch von Know-How und dem variablen Einsatz von Personal zwischen den einzelnen Divisionen entgegen.

Eine große Herausforderung für den zukünftigen Erfolg von DO & CO wird es sein, neue Unternehmensteile professionell und wertbringend zu integrieren. Gemeinsame Werte und eine starke Unternehmenskultur tragen dazu bei, neuen MitarbeiterInnen den hohen Qualitätsanspruch an Produkt und persönlicher Dienstleistung näher zu bringen und dauerhaft zu verankern.

Beschaffungsrisiken

Als Verarbeiter von Lebensmitteln ist DO & CO bei den eingesetzten Rohstoffen einem Beschaffungsrisiko ausgesetzt. Durch klimatische, logistische und sonstige Ereignisse wie beispielsweise epidemische oder pandemische Gefährdungen können Rohstoffe unter Umständen nur in geringeren Mengen verfügbar sein. Auch unterliegen diese Rohstoffe Preisschwankungen, die nicht immer vollständig an die Abnehmer weitergegeben werden können.

Durch langfristige Lieferbeziehungen, Lieferantendiversifikation und permanentes Monitoring der Beschaffungsmärkte wird sichergestellt, dass die benötigten Rohstoffe in der höchstmöglichen Qualität und zu wettbewerbsfähigen Preisen permanent verfügbar sind.

Risiken des Ausfalls von Produktionsanlagen

Zur Minimierung des Ausfallsrisikos bei kritischen Produktionsanlagen (Großküchen, Kühlhäusern) werden permanent gezielte, umfangreiche Investitionen in die technische Optimierung sensibler Aggregate getätigt. Konsequente, vorbeugende Instandhaltung, risikoorientierte Reserveteillagerung sowie umfassende Schulungen von MitarbeiterInnen sind weitere zentrale Maßnahmen zur Risikoreduktion im Produktionsanlagenbereich.

Strikte Hygienemaßnahmen, proaktive Information der Mitarbeiter, die Zurverfügungstellung von Schutzausrüstung und verpflichtende periodische Gesundheitschecks minimieren das Risiko eines Ausfalls aufgrund von Epidemien und Pandemien sowie damit einhergehender vorübergehender Schließung.

Informationstechnologie

Viele Prozesse innerhalb des DO & CO Konzerns sind IT-unterstützt bzw. von Informationen abhängig, die aus diesen Systemen generiert werden. Ein Ausfall dieser Systeme stellt daher ein Risiko dar. Diesem Risiko wird durch intensive Schulungen und dem entsprechenden Einsatz interner und externer Fachkräfte entgegengewirkt. Die IT-Infrastruktur und IT-Systeme werden konzernweit permanent gewartet und optimiert, um die Funktionalität aufrechtzuerhalten und zu verbessern bzw. das Ausfallsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Rechtliche Risiken

Aufgrund der fortlaufenden Expansion sowie der globalen Tätigkeit von DO & CO sind eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene – vor allem in den Bereichen Lebensmittelrecht, Hygiene, Abfallwirtschaft, Personalwesen, Steuern und Abgaben – sowie spezielle Richtlinien und Vorgaben diverser Airlines zu beachten. Auf geänderte

Rechtslagen gilt es weiters, zeitgerecht zu reagieren und die Änderungen in die Geschäftsprozesse zu implementieren.

Die Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen sowie die Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen durch DO & CO können den Konzern durch Schadenersatzforderungen erheblich belasten. Darüber hinaus ist DO & CO dem Risiko wirtschaftlich motivierter Nichteinhaltung bzw. einseitig forcierter Änderungen vertraglicher Verpflichtungen durch Kunden ausgesetzt. Diesen Risiken wird durch eine zentral organisierte Rechtsabteilung, geordnetem Vertragsmanagement und periodischer Evaluierung der Verträge gegengesteuert.

Haftungsrisiken aus Schäden, die trotz der implementierten Vorkehrungen zur Schadensvermeidung nicht verhindert werden konnten, werden im gesamten Konzern weitgehend durch den Abschluss spezifischer Versicherungen auf ein Minimum reduziert.

Akquisition und Integration von Unternehmen

Eines der strategischen Ziele des DO & CO Konzerns ist es, nicht nur organisch zu wachsen, sondern auch Unternehmen zu akquirieren. In Verfolgung dieses strategischen Ziels wurden und werden Unternehmen akquiriert und in die DO & CO Gruppe eingegliedert. Im Zuge dieses Prozesses stellen sich zahlreiche Herausforderungen, um die angestrebten Ziele zu erreichen und entsprechende Risiken zu vermeiden.

Währungsrisiken

Bedingt durch die Internationalität der Geschäftsbereiche ist DO & CO dem Risiko von Währungsschwankungen in erhöhtem Maße ausgesetzt. In diesem Zusammenhang sind speziell die Währungen TRY, GBP, USD, PLN, CHF und UAH zu nennen.

Eine Absicherung wird durch die Einrichtung geschlossener Positionen erreicht, indem angestrebt wird, Erlösen in einer Fremdwährung Aufwendungen in der gleichen Währung und der gleichen Fristigkeit entgegenzustellen. Des Weiteren wird darauf Bedacht genommen, dass zusätzliche Risiken durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten soweit wie möglich ausgeschlossen werden.

Bei Bedarf setzt DO & CO derivative Finanzinstrumente zur Steuerung der Währungsrisiken ein. Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft keine Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken im Bestand.

Liquiditätsrisiken

Grundlage für die Steuerung der Liquidität und damit für die Vermeidung von Liquiditätsrisiken ist eine exakte Finanzplanung. Für Expansionsvorhaben und Projekte ist es wesentlich, die Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns genauestens zu analysieren.

Durch regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung werden Abweichungen von der Finanzplanung unverzüglich erkannt. Die rasche Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung ist dadurch gewährleistet.

Der derzeitig bestehende Liquiditätsbedarf kann aus vorhandenen Zahlungsmitteln und bei Banken eingeräumten Finanzierungsrahmen gedeckt werden.

Ausfallsrisiken

DO & CO hält durch ein zeitnahes Monitoring im Rahmen des Debitorenmanagements das Risiko von Zahlungsausfällen möglichst gering. Durch eine wöchentliche Berichterstattung der offenen Positionen wird das Bonitätsrisiko der Kunden zeitnahe überwacht und ein rasches Reagieren auf eine veränderte Situation ermöglicht.

Zusätzlich wird angestrebt, das Risiko des Zahlungsausfalls von Großkunden durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und durch die Gewährung von Sicherheiten durch Kunden zu steuern. Trotz dieser Vorkehrungen ist DO & CO dem Risiko ausgesetzt, dass sich das Zahlungsverhalten von Kunden aufgrund der konjunkturellen bzw. branchenspezifischer Entwicklungen maßgeblich verschlechtert.

Kreditversicherungen werden durch DO & CO gegenwärtig nicht in Anspruch genommen. Veranlagungen erfolgen stets bei Finanzinstituten erster Bonität.

Zinsrisiken

Finanzierungen entsprechen in ihrer Fristigkeit stets den durch sie finanzierten Projekten und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Auswirkungen einer Zinssatzänderung werden in Sensitivitätsanalysen überprüft. Im März 2020 hat DO & CO in Zusammenhang mit der Aufnahme eines variabel verzinsten Darlehens zur Absicherung des Zinsrisikos einen Zinsswap abgeschlossen und diese Sicherungsbeziehung als Cashflow Hedge designiert. Für nähere Details wird auf den entsprechenden Abschnitt im Konzernanhang Punkt 7.3. Hedge Accounting verwiesen.

DO & CO ist dem Risiko ausgesetzt, dass aufgrund von konjunkturellen bzw. branchenspezifischen Entwicklungen die Vermögens- und Ertragslage verschlechtert. Dies kann zur Folge haben, dass sich Konditionen für neu aufzunehmende Finanzierungen verschlechtern wie z.B. höhere Zinsen.

Zusätzliche detaillierte Angaben zum Währungs-, Liquiditäts-, Ausfalls- und Zinsrisiko sind im Anhang (unter Punkt 4.6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Punkt 7.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten des Konzernanhangs) nachzulesen.

Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation

Es bestehen nach wie vor Unsicherheiten hinsichtlich der mittelfristigen Auswirkungen des Brexits. In den letzten Monaten hat sich DO & CO verstärkt mit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs befasst und vorbereitende Maßnahmen eingeleitet. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass makroökonomische oder regulatorische Veränderungen mittelfristig die finanzielle Entwicklung von DO & CO beeinflussen können.

Die Ausbreitung der Viruserkrankung COVID-19 ("Coronavirus") und seine Auswirkungen auf den globalen Flugverkehr, Großveranstaltungen und den Restaurant- und Hotelbetrieb haben die Gesamtrisikosituation von DO & CO gegenüber dem Vorjahr verändert.

Durch die Ausbreitung des Coronavirus wird sich gemäß aktueller Einschätzung der OECD das globale Wirtschaftswachstum im Vergleich zur bisherigen Prognose substanziell reduzieren. Die Auswirkung des Coronavirus auf die Konjunktur in Ländern, in welchen DO & CO, bzw. seine Kunden, aktiv sind, hat starke negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, insbesondere die Nachfrage, in allen drei Divisionen.

Durch die Reduktion von Flugpassagierzahlen und Veranstaltungen (sowohl Groß- als auch Kleinveranstaltungen) und eine synchrone Verschlechterung des Zahlungsverhaltens bedeutender Kunden im 4. Quartal des Geschäftsjahres führte zu einer Erhöhung des Ausfallsrisikos von Kunden und korrespondierenden Erhöhung des Liquiditätsrisikos von DO & CO.

Darüber hinaus sieht sich DO & CO im Vergleich zum Vorjahr mit erhöhten Rechtsrisiken konfrontiert. Diese Veränderung ergibt sich aufgrund zahlreicher kurzfristiger Änderungen der Service-Portfolios und vermehrter Kundenanfragen zu Vertragsänderungen, insbesondere der Bestimmungen zu Preisgestaltung und Zahlungskonditionen. Der Konzern kontrolliert dieses Risiko durch die Durchsetzung klarer Vertragsbestimmungen und detaillierter Zuordnung zu Risikosphären gemäß den bestehenden Verträgen.

Die Aufnahme neuer Finanzmittel in Höhe von 300 m€ im letzten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019/2020 führt zu einer für DO & CO unüblich hohen Fremdkapitalquote, welche sich in einer Erhöhung des Zins- und Bonitätsrisikos des Konzerns widerspiegelt. Die Konditionen der gesicherten Darlehen sind insbesondere an die Kennzahl Nettoverschuldung zu EBITDA gekoppelt, was in einem Umfeld reduzierter Umsatz- und Ertragserwartung das Risiko einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung oder einer Anpassung der Zinsraten erhöht.

Der krisenbedingte Personalabbau führt sowohl direkt, durch den möglichen Verlust von Know-How-Trägern, als auch indirekt, durch Personal-Fluktuation und möglichen negativen Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation, zu einem erhöhten Personalrisiko.

Staatlich angeordnete Ausgangsbeschränkungen und damit forcierter Einführung von Home-Office Möglichkeiten führen trotz höchster Sicherheitsvorkehrungen zu einer Erhöhung der IT-Risiken.

Der weitere Fortgang der Krise und die Dauer der damit einhergehenden Belastungen ist derzeit nicht absehbar, sodass eine abschließende Risikoabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Grundsätzlich bleibt der Vorstand von der Wirksamkeit des Chancen- und Risikomanagement-Systems überzeugt. Er strebt weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken an. Derzeit sieht der Vorstand den Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.

8. Internes Kontrollsystem

Der Vorstand nimmt seine Verantwortung hinsichtlich der Ausgestaltung eines internen Kontrollund Risikomanagementsystems, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wahr. Das interne Kontrollsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gewährleistet die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzinformationen und Datenverarbeitungssysteme. Es stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell ordnungsgemäß erfasst, aufbereitet, verarbeitet und in die Rechnungslegung übernommen werden. Ziel des internen Kontrollsystems ist es, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten und somit einen regelungskonformen Abschluss sicherzustellen. Zudem werden Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Prozesse sowie die Einhaltung sämtlicher (gesetzlicher und anderer) Regelungen sichergestellt.

Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das interne Kontrollsystem werden laufend an die Unternehmensorganisation angepasst, um ein den Anforderungen entsprechendes und zufriedenstellendes Kontrollumfeld zu gewährleisten. Den zentralen Funktionen Konzernrechnungslegung und Konzerncontrolling obliegt die Ausgestaltung einheitlicher Konzernrichtlinien sowie die Organisation und Kontrolle der Finanzberichterstattung im Konzern.

Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen wird die Einhaltung der Verfahren für die Erfassung, Verbuchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen regelmäßig kontrolliert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen finden im gesamten laufenden Geschäftsprozess Anwendung. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen. Die mit dem Rechnungslegungsprozess verbundenen Bereiche werden in qualitativer und quantitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.

Die verwendeten Datenverarbeitungssysteme werden gezielt weiterentwickelt und laufend optimiert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die IT-Sicherheit besonderes Augenmerk gelegt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird durch entsprechende Berechtigungskonzepte der Zugriff auf die Unternehmensdaten geschützt. Diese restriktive Vergabe ermöglicht eine Trennung von sensiblen Tätigkeiten.

Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche Vorgaben stellen die Basis für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar.

Die Finanzberichterstattung an den Aufsichtsrat und den Vorstand sowie das mittlere Management erfolgt regelmäßig, umfassend und zeitnah.

Das Konzernrechnungswesen ist zentraler Ansprechpartner in allen Bilanzierungsfragen sowohl auf Einzelgesellschafts- wie auf Konzernebene. Ihm obliegt auch die Erstellung des Konzernabschlusses unter Zuhilfenahme einer anerkannten Konsolidierungssoftware. Das Einspielen der Einzelabschlüsse und Erstellen des Konzernabschlusses samt Anhangsangaben wird begleitet durch zahlreiche Kontrollen, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten sicherstellen. Ein Konzernhandbuch, in dem die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze von DO & CO festgelegt sind und das laufend aktualisiert wird, stellt die einheitliche Verarbeitung der Geschäftsfälle, Bilanzierung und Bewertung sicher und reduziert das Risiko der unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb des Konzerns. Die Bilanzierung nach der aktuellen

Rechtslage wird durch die laufende Fortbildung der MitarbeiterInnen sichergestellt. Bei der bilanziellen Abbildung komplexer Sachverhalte zieht DO & CO zur Unterstützung externe Dienstleister hinzu, um deren ordnungsgemäße Abbildung im Jahres- und Konzernabschluss zu gewährleisten. Das gilt etwa für die Akquisition von Unternehmen, die Risiken aus der Zusammenführung unterschiedlicher Buchungssysteme sowie Bewertungsrisiken bergen. Für bestimmte Bewertungen (z.B. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen) bedient sich die Gesellschaft der Expertise von Sachverständigen.

Zur Vermeidung betrügerischer Handlungen und Missbrauch sind Funktionstrennungen sowie laufende und nachgelagerte Kontrollen im Sinne eines "4-Augen-Prinzips" implementiert. Regelmäßige Audits durch die Interne Revision gewährleisten eine permanente Verbesserung und Optimierung der Prozesse.

Unabhängig von seiner Ausgestaltung kann kein internes Kontrollsystem das Erreichen der gesetzten Ziele mit absoluter Sicherheit gewährleisten. Aufgrund der Ausgestaltung des implementierten Kontrollsystems und seiner ständigen Weiterentwicklung erachtet DO & CO das Risiko einer fehlerhaften Abschlusserstellung als begrenzt.

Konsolidierter Corporate Governance Bericht

1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex

Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt ein den internationalen Standards entsprechendes Regelwerk für die verantwortungsvolle Führung sowie Leitung von Aktiengesellschaften in Österreich dar.

Seit Februar 2007 bekennt sich DO & CO umfassend zu den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex (abrufbar unter www.corporate-governance.at), hält die im Kodex angeführten L-Regeln (Legal Requirements) dem Gesetz entsprechend ein und erklärt, von den C-Regeln (Comply or Explain) nicht abzuweichen.

Ziel des Managements von DO & CO ist die nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts. Strenge Grundsätze guter Unternehmensführung und Transparenz sowie die permanente Weiterentwicklung eines effizienten Systems der Unternehmenskontrolle sollen zu einer Unternehmenskultur führen, die Vertrauen schafft und damit langfristige Wertschöpfung ermöglicht.

Die Einhaltung des Corporate Governance Kodex lässt DO & CO in Entsprechung der Regel 62 des ÖCGK seit dem Geschäftsjahr 2007/2008 regelmäßig durch eine unabhängige, externe Institution evaluieren. Die Evaluierung für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde durch Dr. Ullrich Saurer, Rechtsanwalt, Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH vorgenommen. Der Bericht über die externe Evaluierung ist auf der Website von DO & CO unter www.doco.com abrufbar.

2. Der Vorstand

Attila DOGUDAN

Vorsitzender; geboren 1959 Erstbestellung erfolgte am 3. Juni 1997 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2020 Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen

Mag. Gottfried NEUMEISTER

Mitglied des Vorstands; geboren 1977 Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2020 Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen

Arbeitsweise

In der Satzung sowie in der Geschäftsordnung sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt.

Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegen die Gesamtleitung des Unternehmens und die Koordinierung der Tätigkeit des Vorstands. Die Mitglieder des Vorstands unterrichten einander gegenseitig über alle wichtigen Geschäftsvorfälle ihres Geschäftsbereiches.

Der Vorsitzende des Vorstands, Attila Dogudan, ist zuständig für die Strategie und Organisation des Konzerns, für zentrale Einheiten, Personal und Einkauf, M & A, Recht, IT sowie federführend für das gesamte operative Geschäft.

Das Vorstandsmitglied Mag. Gottfried Neumeister ist zuständig für den Finanzbereich, Investor Relations, alle Produktionsstandorte weltweit sowie den Vertrieb des Airline Catering und er soll den Vorsitzenden des Vorstandes bei der Entwicklung der Strategie und Organisation des Konzerns unterstützen.

Die Geschäftsordnung enthält weiters die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.

Aktienbesitz von Vorstandsmitgliedern

Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 hielt Mag. Gottfried Neumeister 10.000 Stückaktien an der DO & CO Aktiengesellschaft.

3. Der Aufsichtsrat

Dr. Andreas BIERWIRTH

Vorsitzender; unabhängig; geboren 1971

Repräsentant des Streubesitzes

bestellt bis zur 23. o.HV (2021), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften:

▪ Mitglied des Verwaltungsrates der EasyJet PLC, Großbritannien

Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF

  1. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1955

bestellt bis zur 24. o.HV (2022), erstmalig gewählt am 27. Juli 2017

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften:

▪ Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Österreichischen Staatsdruckerei Holding AG, Österreich

Dr. Cem KOZLU

  1. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1946

Repräsentant des Streubesitzes

bestellt bis zur 23. o.HV (2021), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften:

  • Mitglied des Verwaltungsrates der Pegasus Hava Tasimaciligi A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Anadolu Efes Biracilik ve Malt Sanayi A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Arcelik A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Coca-Cola Icecek A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Sisecam A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Koç Holding A.Ş., Türkei

Ing. Georg THURN-VRINTS

Mitglied bis zum 18. Juli 2019; unabhängig; geboren 1956 erstmalig gewählt am 20. März 1997 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

Mag. Daniela NEUBERGER

Mitglied; unabhängig; geboren 1961 bestellt bis zur 26. o.HV (2024), erstmalig gewählt am 18. Juli 2019 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

Arbeitsweise

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrates sind das österreichische Aktiengesetz, die Satzung sowie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Österreichische Corporate Governance Kodex, dem sich der Aufsichtsrat ausdrücklich verpflichtet hat.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/2020 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Sitzungen und – coronabedingt – einer Telefonkonferenz wahrgenommen. Die Schwerpunkte lagen insbesondere in der Beratung des Vorstands betreffend der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie in der Beratung der Übernahmeprozesse für die gewonnenen Accounts British Airways in London und Iberia/Iberia Express in Madrid samt den dafür zu tätigenden Investitionen. Weiters wurde über die Übernahme der LSG in Europa diskutiert.

Ferner wurde über die Risikoverteilung sowohl in geographischer als auch in strategischer Hinsicht diskutiert und wurden in diesem Zusammenhang bestehende und neue Vertriebskanäle evaluiert. Dabei wurde die Abhängigkeit von Großkunden bewertet und der Erwerb von Beteiligungen abgewogen, um die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu festigen.

Gegen Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat über die Auswirkungen und Folgen der COVID-19 Krise und Maßnahmen zur Abschwächung der Verluste und zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens beraten. Des Weiteren wurde erörtert, inwieweit die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz während der Krise gewährleistet werden kann.

Aktienbesitz von Aufsichtsratsmitgliedern

Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 hielt Dr. Andreas Bierwirth 450 Stückaktien an der DO & CO Aktiengesellschaft. Dr. Cem Kozlu hielt zum Bilanzstichtag 31. März 2020 10.191 Stückaktien an der DO & CO Aktiengesellschaft.

Unabhängigkeit

Im Aufsichtsrat von DO & CO sind weder ehemalige Vorstandsmitglieder noch leitende Angestellte vertreten; Überkreuzverflechtungen existieren ebenso nicht. Bestehende Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder der DO & CO Aktiengesellschaft tätig sind, erfolgen zu fremdüblichen Konditionen.

Im Zusammenhang mit den Regeln 39 und 53 sowie Anhang 1 des ÖCGK hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 14. Februar 2007 nachstehende Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und Ausschuss-Mitglieder beschlossen:

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.

Als weitere Kriterien der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds werden festgelegt:

  1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.

  2. Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.

  3. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.

  4. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.

  5. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Eltern, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates erklären, dass sie im Sinne dieser Kriterien unabhängig sind.

Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

PRÜFUNGSAUSSCHUSS: Dr. Andreas BIERWIRTH: Vorsitzender Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF: 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Dr. Cem KOZLU: 2. Stellvertreter des Vorsitzenden Ing. Georg THURN-VRINTS: Mitglied bis 18. Juli 2019 Mag. Daniela NEUBERGER: Mitglied seit 18. Juli 2019

Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Erstattung eines Berichtes über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des konsolidierten Corporate Governance-Berichts und des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichtes sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat, die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat sowie die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrates für die Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers).

Die Funktion des Prüfungsausschusses wird derzeit vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses und dessen Finanzexperte. Die Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sind auch Stellvertreter des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2019/2020 insgesamt zweimal in Anwesenheit des Abschlussprüfers zusammen und hat sich mit dem Abschlussprüfer auch in Abwesenheit des Vorstandes ausgetauscht. Die Tätigkeitsschwerpunkte in diesen Sitzungen lagen bei der Behandlung der Maßnahmen des Internen Kontrollsystems (IKS) sowie zur Funktionsfähigkeit des Risikomanagements, weiters bei der Umsetzung der internen Revision sowie bei den sonstigen in § 92 Abs 4a AktG zu setzenden Prüfungshandlungen.

PRÄSIDIUM:

Dr. Andreas BIERWIRTH: Vorsitzender

Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF: Stellvertreter des Vorsitzenden

Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden und dem 1. Stellvertreter.

Dem Präsidium obliegt auch die Funktion des Nominierungsausschusses, des Vergütungsausschusses sowie des Ausschusses zur Entscheidung in dringenden Fällen.

Als Nominierungsausschuss unterbreitet das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Im Geschäftsjahr 2019/2020 fand keine Sitzung des Nominierungsausschusses statt.

Als Vergütungsausschuss befasst sich das Präsidium mit den Angelegenheiten, die die Beziehung zu der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands betreffen, der Vergütung der Vorstandsmitglieder und mit dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern. Der Vergütungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019/2020 einmal und hat sich mit der variablen Vergütung der Vorstände für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschäftigt.

Als Ausschuss zur Entscheidung in dringenden Fällen obliegt dem Präsidium die Entscheidung bei zustimmungspflichtigen Geschäften.

4. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates der DO & CO Aktiengesellschaft angewendet werden.

Vergütungen für den Vorstand

Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen, wobei sich der Fixbezug der Vorstandsmitglieder am Aufgaben- und Verantwortungsbereich orientiert. Ein weiteres wichtiges Element für die Vergütung des Vorstandes ist eine variable Komponente, welche sich ebenfalls am Aufgaben- und Verantwortungsbereich orientiert und die Kriterien der Regel 27 des ÖCGK berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die variablen Vergütungsbestandteile somit insbesondere auf mehrjährige, langfristige sowie nachhaltige Kriterien abstellen und nicht finanzielle Kriterien miteinbeziehen.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 berechnet sich die variable Vergütung insbesondere unter Berücksichtigung der EBITDA- und EBIT-Marge in Kombination mit der Umsetzung von strategischen Unternehmenszielen sowie persönlichen Leistungszielen.

Die erfolgsabhängige Komponente stellt auf messbare Leistungskriterien sowie auf betragliche oder als Prozentsätze der fixen Vergütungsbestandteile bestimmte Höchstgrenzen ab und beträgt maximal 100 % des Fixbezuges.

Die Bezüge für das Geschäftsjahr 2019/2020 belaufen sich wie folgt:

Bezüge Vorstand 2019/2020
Gesamt
in t€ Bezüge Bezüge bezüge
Attila DOGUDAN * 954 0 954
Mag. Gottfried NEUMEISTER ** 820 0 820
Summe 1.773 0 1.773

* Inklusive Sachbezug und inklusive 21 t€ für die Tätigkeit als Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sowie CEO bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş.

** Inklusive 20 t€ für die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş

Es bestehen derzeit keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersvorsorge für den Vorstand. Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Abfertigungsanspruch in analoger Anwendung des Angestelltengesetzes zu. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einen Abfindungsanspruch von drei Monatsgehältern vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund steht kein Abfindungsanspruch zu. Zusätzliche Ansprüche des Vorstands im Falle einer Beendigung der Funktion bestehen nicht. Weiters bestehen derzeit keine Vereinbarungen im Falle eines Kontrollwechsels.

Vergütungen für den Aufsichtsrat

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Juli 2019 für das Geschäftsjahr 2018/2019 eine Vergütung von insgesamt 140 t€ bezahlt. Die Verteilung ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Bezüge Aufsichtsrat 2018/2019 *
in t€
Dr. Andreas BIERWIRTH 45
Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF 35
Dr. Cem KOZLU 35
Ing. Georg THURN-VRINTS 25
Summe 140

*Sitzungsgelder wurden keine bezahlt

Weiters besteht in der DO & CO Aktiengesellschaft eine aufrechte Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) zugunsten der Organmitglieder. Die Kosten werden vom Unternehmen getragen.

5. Diversitätskonzept

Bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrates stehen fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und Einsatz, sowie langjährige Erfahrung in Führungspositionen im Vordergrund. Darüber hinaus werden aber auch Aspekte der Diversität, der Internationalität seiner Mitglieder und der Altersstruktur berücksichtigt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind zwischen 49 und 74 Jahre alt, wobei ein Mitglied über langjährige Erfahrung auf dem türkischen Markt besitzt.

Bei der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrates soll auf unternehmensspezifische Anforderungen sowie auf die Qualität der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Bedacht genommen werden. Die Organe der DO & CO Aktiengesellschaft sollen mit Persönlichkeiten besetzt sein, welche die erforderlichen Kenntnisse der für DO & CO relevanten Geschäftsfelder, persönliche Voraussetzungen und Erfahrung mitbringen, die die Leitung und Überwachung eines weltweit tätigen und kapitalmarktorientierten Konzerns erfordern und sicherstellen. Derzeit gehört eine Frau dem Aufsichtsrat an. In zahlreichen Positionen auf Managementebene haben Frauen im DO & CO Konzern Führungspositionen inne (siehe dazu auch Punkt 6).

6. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden Stellen

Das Unternehmen legt größten Wert auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergabe von Führungspositionen wie auch bei der Gleichstellung der Entlohnung. Die Besetzung der Managementpositionen der DO & CO Aktiengesellschaft wie auch ihrer Tochtergesellschaften erfolgt in ausgeglichenem Maße, welches sich am hohen Anteil von Frauen in der Geschäftsführung der Gesellschaften und in leitender Stellung des Konzerns zeigt. Bei der letzten Zuwahl in den Aufsichtsrat zur Nachbesetzung einer frei gewordenen Aufsichtsratsposition wurde eine Frau berücksichtigt und in den Aufsichtsrat gewählt.

Besonders hervorzuheben ist die Position des Unternehmens bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Rückkehr von Frauen in Führungspositionen nach Mutterschutz und Karenz. In diversen Teilzeitmodellen wird es den Mitarbeiterinnen ermöglicht, in ihre ursprünglichen Managementfunktionen wieder einzusteigen und ihre Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Wien, am 15. Juni 2020

Attila Dogudan e.h. Vorstandsvorsitzender Mag. Gottfried Neumeister e.h. Vorstandsmitglied

Bericht des Aufsichtsrates

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrates regelmäßig schriftlich und mündlich in und außerhalb von Sitzungen über die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über die wesentlichen Geschäftsvorgänge informiert. Anhand der Berichte und Auskünfte des Vorstands hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und über Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung im Rahmen von offenen Diskussionen eingehend beraten.

Ing. Georg Thurn-Vrints ist mit Beendigung der 21. ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat möchte sich an dieser Stelle für sein langjähriges Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit bedanken. Der Aufsichtsrat besteht somit derzeit aus 4 Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/2020 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von vier Sitzungen und – coronabedingt – einer Telefonkonferenz wahrgenommen. Die Schwerpunkte lagen insbesondere in der Beratung des Vorstands betreffend der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie in der Beratung der Übernahmeprozesse für die gewonnenen Accounts British Airways in London und Iberia/Iberia Express in Madrid samt den dafür zu tätigenden Investitionen. Weiters wurde über die Übernahme der LSG in Europa diskutiert.

Ferner wurde über die Risikoverteilung sowohl in geographischer als auch in strategischer Hinsicht diskutiert und wurden in diesem Zusammenhang bestehende und neue Vertriebskanäle evaluiert. Dabei wurde die Abhängigkeit von Großkunden bewertet und der Erwerb von Beteiligungen abgewogen, um die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu festigen.

Gegen Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat über die Auswirkungen und Folgen der COVID-19 Krise und deren Maßnahmen zur Abschwächung der Verluste und zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens beraten. Des Weiteren wurde erörtert, inwieweit die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz während der Krise gewährleistet werden kann.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstandsvorsitzende berieten regelmäßig wesentliche Fragen der Unternehmensentwicklung.

Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2019/2020 insgesamt zweimal zusammen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2020 den Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft, den Vorschlag für die Gewinnverteilung, den Lagebericht, den konsolidierten Corporate Governance Bericht sowie den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und den Jahresabschluss für seine Feststellung vorbereitet. Der Prüfungsausschuss hat vorgeschlagen, die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat insbesondere den Rechnungslegungsprozess, das interne Kontrollsystem, die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überwacht.

Der Vergütungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019/2020 einmal und hat sich mit der variablen Vergütung der Vorstände für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschäftigt.

Der um den Anhang erweiterte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2020 samt Lagebericht wurde gemäß den österreichischen Rechnungslegungsbestimmungen erstellt und durch die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat den zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der Abschlussprüfer-VO vorgelegt und über das Ergebnis der Abschlussprüfung schriftlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Bericht des Vorstands zum Prüfungsergebnis einverstanden erklärt und den Jahresabschluss 2019/2020 gebilligt. Dieser ist damit gemäß § 96 Abs 4 AktG festgestellt.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 samt Erläuterungen wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und mit dem Konzernlagebericht durch die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft. Der Abschlussprüfer hat den zusätzlichen Bericht dem Prüfungsausschuss gemäß Artikel 11 der Abschlussprüfer-VO vorgelegt und über das Ergebnis der Konzernabschlussprüfung schriftlich berichtet. Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Konzerns der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019/2020 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen.

Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2020 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Dieser Jahresabschluss weist keinen Bilanzgewinn aus. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, keine Dividende auszuschütten. Daher ist ein Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands entbehrlich und entfällt eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung.

Die Einklangsprüfung des konsolidierten Corporate Governance Berichtes nach § 267b UGB sowie die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch die DO & CO Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden von Dr. Ullrich Saurer, Rechtsanwalt, Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, durchgeführt. Diese haben ergeben, dass DO & CO die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2019/2020 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat auch eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Die Ergebnisse daraus wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 14. Februar 2020 ausführlich diskutiert.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH zum (Jahres- & Konzern-) Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu bestellen.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Unternehmensleitung und den MitarbeiterInnen für ihren großen persönlichen Einsatz in einem unverändert herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld.

Wien, am 15. Juni 2020 Dr. Andreas Bierwirth

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Konzernabschluss 2019/2020 der DO & CO Aktiengesellschaft nach IFRS

1. Konzernbilanz

A K T I V A
in m€
31. März 2020 31. März 2019
Anhang
4.1. Immaterielle Vermögenswerte 37,05 48,89
4.2. Sachanlagen 449,15 192,93
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 3,37 2,04
4.3. Nach der Equity Methode bilanzierte Beteiligungen 1,96 7,40
4.4. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3,66 5,20
4.14. Latente Steueransprüche 13,94 5,33
Übrige langfristige Vermögenswerte 44,80 20,32
Langfristige Vermögenswerte 553,93 282,12
4.5. Vorräte 34,81 32,53
4.6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 97,22 110,89
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 10,92 12,52
4.14. Steuererstattungsansprüche 2,80 4,20
4.7. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 33,07 30,34
4.9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 300,88 70,45
4.8. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 56,19 45,45
Kurzfristige Vermögenswerte 535,89 306,39
Summe Aktiva 1.089,82 588,51
Anhang P A S S I V A in m€
31. März 2020
31. März 2019
Grundkapital 19,49 19,49
Kapitalrücklagen 70,51 70,51
Erwirtschaftete Ergebnisse 151,34 186,76
Kumuliertes sonstiges Ergebnis -78,39 -66,63
Sonderposten aus Gesellschaftertransaktion -0,72 -0,33
Anteile der Anteilseigner der 162,23 209,79
DO & CO Aktiengesellschaft
Nicht beherrschende Anteile 44,09 47,74
4.10. Eigenkapital 206,32 257,53
4.11. Anleihe 0,00 149,37
4.12. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 470,93 0,00
4.13. Langfristige Rückstellungen 15,90 20,31
Übrige langfristige Verbindlichkeiten 0,01 0,04
4.14. Ertragsteuerschulden 0,03 0,04
4.14. Latente Steuerschulden 3,85 4,20
Langfristige Schulden 490,72 173,96
4.15. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 212,22 24,50
4.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100,58 89,25
4.17. Kurzfristige Rückstellungen 22,08 13,62
4.14. Steuerschulden 8,43 13,49
4.18. Sonstige Verbindlichkeiten 36,35 16,09
4.8. Schulden, die direkt den zur Veräußerung gehaltenen 13,13 0,06
Vermögenswerten zugerechnet werden
Kurzfristige Schulden 392,79 157,01
Summe Passiva 1.089,82 588,51

2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
Anhang in m€ 2019/2020 2018/2019
5.1. Umsatzerlöse 935,37 847,80
5.2. Sonstige betriebliche Erträge 17,77 21,39
5.3. Materialaufwand -394,89 -362,31
5.4. Personalaufwand -332,82 -282,29
5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -154,85 -144,59
Ergebnis nach der Equity-Methode
bilanzierten Beteiligungen
-0,46 0,38
EBITDA - Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen
70,11 80,37
5.6. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen -72,04 -28,92
EBIT - Betriebsergebnis -1,92 51,45
Finanzierungserträge 2,51 3,24
Finanzierungsaufwendungen -16,30 -6,47
Sonstiges Finanzergebnis -0,68 0,43
5.7. Finanzergebnis -14,47 -2,81
Ergebnis vor Ertragsteuern -16,39 48,64
5.8. Ertragsteuern 0,77 -11,71
Ergebnis nach Ertragsteuern -15,62 36,93
Davon Anteil der nicht beherrschenden Anteile -9,25 -10,53
Davon Anteil der Gesellschafter der DO & CO
Aktiengesellschaft (Konzernergebnis)
-24,87 26,40
Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Konzernergebnis in m€ -24,87 26,40
Anzahl (ultimo) der Aktien (in Stück) 9.744.000 9.744.000
5.9. Unverwässertes/Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -2,55 2,71

3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in m€ Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Ergebnis nach Ertragsteuern -15,62 36,93
Währungsumrechnung -15,68 -20,27
Ertragsteuern 0,02 -1,25
Cash Flow Hedge Rücklage -1,22 0,00
Ertragsteuern 0,31 0,00
Reklassifizierungsfähiges sonstiges Ergebnis -16,59 -21,53
Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen -2,88 0,09
Ertragsteuern 0,58 -0,02
Nicht-Reklassifizierungsfähiges sonstiges Ergebnis -2,29 0,07
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -18,88 -21,46
Gesamtergebnis -34,50 15,46
Davon Anteil der nicht beherrschenden Anteile 2,14 -1,58
Davon Anteil der Gesellschafter der DO & CO
Aktiengesellschaft (Gesamtergebnis)
-36,64 17,04

4. Konzern-Geldflussrechnung

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2019/2020 2018/2019
Ergebnis vor Ertragsteuern -16,39 48,64
+/- Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 72,03 28,92
-/+ Gewinne / Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 0,11 -0,20
-/+ Ergebnis nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen,
soweit nicht zahlungswirksam
0,86 -0,38
+/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge 3,71 -0,07
+/- Zinssaldo 13,78 3,71
+/- Dividenden 0,00 -0,02
Brutto-Cashflow 74,10 80,60
-/+ Zunahme / Abnahme der Vorräte und der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte -4,43 -27,40
+/- Zunahme / Abnahme von Rückstellungen 0,30 -7,09
+/- Zunahme / Abnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 43,50 18,60
der sonstigen Verbindlichkeiten
- Zahlungen für Ertragsteuern -10,77 -9,79
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit (Netto-Cashflow) 102,71 54,92
+ Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
0,84 0,68
+ Einzahlungen aus Abgängen sonstiger finanzieller Vermögenswerte 0,06 0,08
- Auszahlungen für Zugänge von Sachanlagen -94,92 -41,45
- Auszahlungen für Zugänge von immateriellen Vermögenswerten -0,69 -0,39
- Auszahlungen für Zugänge sonstiger finanzieller Vermögenswerte -26,29 -6,89
Auszahlungen für Erwerb von Tochterunternehmen
- abzüglich übernommener Zahlungsmittel 3,45 0,00
+ erhaltene Dividenden 0,00 0,02
+ erhaltene Zinsen 2,52 2,77
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -115,03 -45,18
- Dividendenzahlung an Aktionäre der DO & CO Aktiengesellschaft -8,28 -8,28
- Dividendenzahlung an Anteilseigner nicht beherrschender Anteile -4,38 0,00
- Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -4,05 0,00
+ Einzahlungen aus der Zunahme von finanziellen Verbindlichkeiten 300,00 0,00
- Auszahlungen aus der Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten -22,92 0,00
- gezahlte Zinsen -14,72 -4,88
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 245,64 -13,16
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 233,34 -3,42
Anfangsbestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 70,45 76,47
Veränderung aufgrund von Wechselkursänderungen (Anfangsbestand) -1,51 -2,81
Veränderung aufgrund von Wechselkursänderungen (Bewegung) -1,39 0,21
Endbestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 300,88 70,45
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 233,34 -3,42

Zu den Erläuterungen der Konzern-Geldflussrechnung siehe Abschnitt 6.

5. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Eigenkapital der Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
in m€ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Erwirtschaftete
Ergebnisse
Rücklage
Währungs
umrechnung
Neu
bewertung
IAS 19
Cash Flow Hedge
Rücklage
Sonderposten Gesellschafter
transaktion
Nicht
beherrschende
Summe
Anteile
Gesamtes
Eigenkapital
Stand per 1. April 2019 19,49 70,51 186,76 -64,66 -1,96 0,00 -0,33 209,79 47,74 257,53
Dividendenauszahlungen 2018/2019 -8,28 -8,28 -4,38 -12,66
Zugang Anteil anderer Gesellschafter -2,26 -2,26 -1,79 -4,05
Gesamtergebnis -24,87 -9,63 -1,21 -0,92 -36,64 2,14 -34,50
Transaktionen mit anderen Gesellschaftern -0,38 -0,38 0,38 0,00
Stand per 31. März 2020 19,49 70,51 151,34 -74,30 -3,18 -0,92 -0,72 162,23 44,09 206,32
Stand per 1. April 2018 19,49 70,51 168,91 -55,27 -1,99 0,00 -0,86 200,78 47,61 248,39
Erstanpassung IFRS 9 -0,28 -0,28 -0,28
Angepasster Wert 1. April 2018 19,49 70,51 168,64 -55,27 -1,99 0,00 -0,86 200,50 47,61 248,11
Dividendenauszahlungen 2017/2018 -8,28 -8,28 -2,07 -10,36
Gesamtergebnis 26,40 -9,39 0,03 17,04 -1,58 15,46
Transaktionen mit anderen Gesellschaftern 0,53 0,53 -0,53 0,00
Stand per 31. März 2019 19,49 70,51 186,76 -64,66 -1,96 0,00 -0,33 209,79 47,74 257,53

Das Eigenkapital wird in Abschnitt 4.10. erläutert.

6. Segmentberichterstattung

Der Vorstand von DO & CO ist der Hauptentscheidungsträger für die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente sowie zur Bewertung ihrer Ertragskraft. Er steuert den Konzern auf Basis von nach IFRS ermittelten Finanzdaten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den im Konzernanhang beschriebenen Konzernbilanzierungs- und bewertungsmethoden.

Nach dem Management Approach folgt die Segmentberichterstattung der internen Berichterstattung an den Vorstand von DO & CO für die Geschäftssegmente

  • Airline Catering,
  • International Event Catering und
  • Restaurants, Lounges und Hotel.

Für das Management sind die Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA steuerungsrelevant. Für Zwecke der Ressourcenallokation orientiert sich das Management vorrangig am EBIT, das damit das Segmentergebnis im Sinne von IFRS 8 darstellt. Die Wertansätze für die Segmentberichterstattung entsprechen den auf den IFRS-Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das operative Ergebnis (EBIT) wird als Segmentergebnis berichtet. Die Verrechnungspreise werden entsprechend den OECD-Richtlinien festgelegt.

Das Finanzergebnis und der Steueraufwand werden im Konzern zentral gesteuert.

Das Segmentvermögen umfasst im Wesentlichen Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund, Anlagen in Bau und darauf geleistete Anzahlungen, Geschäfts- und Firmenwerte und sonstige Rechte, sowie im Segment Restaurant, Lounges und Hotel die Marke Hédiard und im Segment International Event Catering übrige langfristige Vermögenswerte.

Die Zuordnung von finanziellen Verbindlichkeiten wird in der internen Berichterstattung nicht durchgeführt.

Auf drei Kontinenten generiert das Geschäftssegment Airline Catering mit einem unverwechselbaren innovativen und kompetitiven Produktportfolio den größten Umsatzanteil im DO & CO Konzern. Herzstück des Segments Airline Catering sind 32 Gourmetküchen an internationalen Flughäfen (unter anderem Istanbul, London, New York, Wien, Frankfurt, Warschau, Mailand, Madrid), die im Geschäftsjahr 2019/2020 112 Millionen Passagiere auf mehr als 683.000 Flügen kulinarisch versorgten. Zahlreiche Fluglinien zählen zum Kundenportfolio von DO & CO. Unter diesen finden sich namhafte Kunden wie Austrian Airlines, Asiana Airlines, British Airways, Cathay Pacific, China Airlines, Emirates, Etihad Airways, EVA Air, Egypt Air, Iberia, Iberia Express, Jet Blue, Korean Air, Lufthansa, LOT Polish Airlines, Oman Air, Pegasus Airlines, Qatar Airways, Singapore Airlines, South African Airways, SWISS, Thai Airways und Turkish Airlines.

Im Geschäftssegment International Event Catering ist der DO & CO Konzern weltweit aktiv und bietet den Kunden bei den Events neben dem klassischen Catering auch Komplettlösungen einschließlich Logistik, Dekoration, Möbel, Zeltbau, Musik, Entertainment und Beleuchtung. Zu den Referenzen in diesem Geschäftssegment zählen unter anderem das Catering für 18 Formel 1 Grands Prix, die Finalspiele der UEFA Champions League, das Catering der Münchner Allianz Arena und des Münchner Olympiaparks sowie das Stadioncatering für Juventus Turin, FC Red Bull Salzburg und FK Austria Wien. Langjährige Partnerschaften bestätigen: Nationale und internationale Veranstalter vertrauen auf DO & CO als Gastgeber und Gesamtanbieter für Hospitalitylösungen.

In dem Segment Restaurants, Lounges & Hotel liegt der Ursprung des Konzerns. Das Geschäftssegment umfasst eine Reihe unterschiedlicher Bereiche, wie Lounges, Retail, Airport Gastronomie, Restaurants und Demel Café, Hotel und Mitarbeiterrestaurants.

DO & CO hat einen Kunden, dessen Anteil am Konzernumsatz 10 % übersteigt und im Geschäftsjahr 2019/2020 283,54 m€ beträgt. Umsätze mit diesem Kunden sind insbesondere in den Segmenten Airline Catering und Restaurants, Lounges und Hotel enthalten.

Die Segmentberichterstattung zu den Geschäftssegmenten stellt sich für das Geschäftsjahr 2019/2020 bzw. das Geschäftsjahr 2018/2019 wie folgt dar:

Geschäftsjahr
2019/2020
Airline Catering International
Event Catering
Restaurants,
Lounges
& Hotel
Total
Umsatz m
670,33 134,13 130,90 935,37
EBITDA m
42,89 14,37 12,85 70,11
Planmäßige Abschreibungen m
-37,47 -5,64 -10,63 -53,74
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen m
-7,48 -1,30 -9,51 -18,30
Wertminderungen m
-7,87 -1,30 -9,51 -18,68
Zuschreibungen m
0,38 0,00 0,00 0,38
EBIT m
-2,07 7,43 -7,29 -1,92
EBITDA-Marge % 6,4% 10,7% 9,8% 7,5%
EBIT-Marge % -0,3% 5,5% -5,6% -0,2%
Anteil am Konzernumsatz % 71,7% 14,3% 14,0% 100,0%
Gesamtinvestitionen m
249,77 15,67 46,42 311,86
Geschäftsjahr
2018/2019
Airline
Catering
International
Event
Catering
Restaurants,
Lounges
& Hotel
Total
Umsatz m€ 598,09 129,53 120,17 847,80
EBITDA m€ 56,24 16,35 7,79 80,37
Planmäßige Abschreibungen m€ -20,03 -4,57 -2,87 -27,47
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen m€ -1,51 0,00 0,06 -1,45
Wertminderungen m€ -2,69 0,00 0,06 -2,63
Zuschreibungen m€ 1,18 0,00 0,00 1,18
EBIT m€ 34,69 11,77 4,98 51,45
EBITDA-Marge % 9,4% 12,6% 6,5% 9,5%
EBIT-Marge % 5,8% 9,1% 4,1% 6,1%
Anteil am Konzernumsatz % 70,5% 15,3% 14,2% 100,0%
Gesamtinvestitionen m€ 28,27 1,93 12,86 43,06

Die Außenumsatzerlöse des DO & CO Konzerns teilen sich nach dem Sitz des leistungserbringenden Tochterunternehmens wie folgt auf die geographischen Regionen auf:

Geschäftsjahr
2019/2020
Türkei Österreich Groß
britannien
Deutsch
land
USA Sonstige
Länder
Total
Umsatzerlöse m
297,95 156,21 133,46 132,88 123,57 91,29 935,37
Anteil am Konzernumsatz % 31,9% 16,7% 14,3% 14,2% 13,2% 9,8% 100,0%
Geschäftsjahr
2018/2019
Türkei Österreich Groß
britannien
Deutsch
-land
USA Sonstige
Länder
Total
Umsatzerlöse m
248,43 160,08 138,40 128,19 113,31 59,40 847,80
Anteil am Konzernumsatz % 29,3% 18,9% 16,3% 15,1% 13,4% 7,0% 100,0%

Die langfristigen Vermögenswerte nach IFRS 8 nach geographischen Regionen (exkl. Ertragssteuerforderungen und latente Steuern) betrugen zum 31. März 2020 bzw. zum 31. März 2019:

31. März 2020 Groß
britannien
Österreich USA Türkei Deutsch
-land
Spanien Sonstige
Länder
Total
Langfristige Vermögenswerte m€ 179,68 96,74 85,28 51,99 52,24 18,54 55,51 539,99
in % 33,3% 17,9% 15,8% 9,6% 9,7% 3,4% 10,3% 100,0%
31. März 2019 Groß
britannien
Österreich USA Türkei Deutsch
-land
Spanien Sonstige
Länder
Total
Langfristige Vermögenswerte m€ 41,70 29,95 68,68 32,63 39,68 0,00 64,15 276,79
in % 15,1% 10,8% 24,8% 11,8% 14,3% 0,0% 23,2% 100,0%

Konzernanhang

1. Allgemeine Angaben

Die DO & CO Aktiengesellschaft (DO & CO, Gesellschaft) mit Sitz in 1010 Wien, Stephansplatz 12, ist das Mutterunternehmen eines international tätigen Cateringkonzerns. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die drei Segmente Airline Catering, International Event Catering sowie Restaurants, Lounges & Hotel. Die Aktien der DO & CO Aktiengesellschaft notieren an der Wiener und Istanbuler Börse.

Der Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 (2019/2020) wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union für kapitalmarktorientierte Unternehmen anzuwenden sind, sowie den nach § 245a UGB ergänzend zu beachtenden Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs aufgestellt.

Den Anforderungen dieser Vorschriften hat DO & CO uneingeschränkt entsprochen. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DO & CO Konzerns. Die Abschlüsse aller wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten in- und ausländischen Gesellschaften wurden geprüft.

Die Gliederung der Konzernbilanz wird gem. IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Betragsangaben im Konzernabschluss erfolgen vorbehaltlich abweichender Angaben in Millionen Euro (m€). Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb geringfügige Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, sind Annahmen und Schätzungen erforderlich, die die Höhe und den Ausweis von bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen des Vorstandes, basierend auf Erfahrungen aus vergleichbaren Transaktionen erfolgen, können die tatsächlichen Werte von diesen Schätzungen abweichen.

Der Vorstand von DO & CO hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020 am 15. Juni 2020 zur Veröffentlichung genehmigt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Am 15. Juni 2020 soll der Konzernabschluss vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligt werden.

2. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS

Die in der Berichtsperiode 2019/2020 erstmalig verpflichtende Anwendung folgender, vom IASB bzw. IFRS Interpretations Committee neu erlassener bzw. geänderter und von der Europäischen Union übernommener Standards und Interpretationen hatten keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis von DO & CO mit Ausnahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Standard / Interpretation
(bis zum 31.03.2020)
Veröffentlichung
(EU Übernahme)
Anwendungspflicht
seitens DO & CO
Auswirkung auf den
Konzernabschluss
IFRS 16 Leasingverhältnisse Jänner 2019 01. April 2019 wesentliche Auswirkungen
IFRS 9 Änderungen zu IFRS 9: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer
Vorfälligkeitsentschädigung
Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung
IFRS 3 Jährlichen Verbesserungen der IFRS Zyklus 2015-2017
Änderungen: Unternehmenszusammenschlüsse
Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung
IFRS 11 Jährliche Verbesserungen der IFRS Zyklus 2015-2017
Änderungen: Gemeinsame Vereinbarungen
Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung
IAS 19 Änderungen: Employee Benefits Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung
IAS 12 Jährliche Änderungen der IFRS Zyklus 2015-2017
Änderungen: Ertragssteuern
Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung
IAS 23 Jährliche Änderungen der IFRS Zyklus 2015-2017
Änderungen: Fremdkapitalkosten
Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung
IAS 28 Änderungen: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
Jänner 2019 01. April 2019 keine Auswirkung

2.1. Neue und geänderte Standards und Interpretationen

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Der im Jänner 2016 verabschiedete Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ersetzt den bisherigen IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die dazugehörigen Interpretationen. Er führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem eine Unterscheidung in Operating Lease und Finance Lease zukünftig entfällt, dafür aber die Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge zu bilanzieren sind. Ausnahmeregelungen sind für kurzfristige Leasingverhältnisse und Vermögenswerte von geringem Wert vorgesehen. Für Leasinggeber, die weiterhin zwischen Operating Lease und Finance Lease unterscheiden, ergeben sich nur geringfügige Änderungen im Vergleich zur Bilanzierung nach IAS 17.

Als Leasingnehmer erfasst DO & CO zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts eine Leasingverbindlichkeit und einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht. Die Leasingverbindlichkeit wird verzinst und durch laufende Zahlungen getilgt. Das Nutzungsrecht wird linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Dies führt zu einem Anstieg der Vermögenswerte und Schulden und dadurch zu höheren Abschreibungen und Zinsaufwand. Der Mietaufwand verringert sich dagegen. Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 hat DO & CO Nutzungsrechte in Höhe von 135,82 m€ und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 131,73 m€ erfasst. Davon beziehen sich 127,13 m€ der Nutzungsrechte auf Immobilien. Die restlichen 8,70 m€ beziehen sich auf sonstige Sachanlagen. Das EBITDA (+27,66 m€) und EBIT (+3,21 m€) haben sich im Zuge der Anwendung von IFRS 16 verbessert, das Net Result hingegen um -4,04 m€ verschlechtert. DO & CO wendet für die Erstanwendung zum 1. April 2019 den modifizierten retrospektiven Ansatz an. Vorjahreswerte wurden daher nicht angepasst. DO & CO nimmt die Wahlrechte, die Regeln des IFRS 16 nicht auf die Bilanzierung kurzfristiger Leasingverhältnisse (mit Laufzeiten unter einem Jahr) und Leasingobjekt von geringem Wert

(Neuwert bis zu einem Wert von rund 5.000 €) anzuwenden, in Anspruch. Für Leasingverbindlichkeiten, die zum 1. April 2019 erstmals angesetzt wurden, werden länderspezifische Zinssätze zwischen 0,5 % und 18,39 % angewendet.

Für Leasingverhältnisse, die bisher als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden, wurden bei der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten erfasst. Diese wurden mit dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinses zum Zeitpunkt der Erstanwendung bewertet. Nutzungsrechte wurden in Höhe der Leasingverbindlichkeiten unter Berücksichtigung von im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Zahlungen angesetzt.

DO & CO hat bei Erstanwendung von IFRS 16 von Erleichterungsvorschriften für zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestufte Leasingverhältnisse Gebrauch gemacht. So wurden Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, so bilanziert als handle es sich um kurzfristige Leasingverhältnisse. Die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Kosten werden innerhalb der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse ausgewiesen. Bei der Bewertung von Nutzungsrechten wurden anfängliche direkte Kosten nicht berücksichtigt.

Die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. April 2019 hat folgende Auswirkungen auf die Konzernbilanz:

31. März 2019 Anpassung IFRS 16 1. April 2019
192,93 131,65 324,58
30,34 0,01 30,35
16,08
111,60
24,50 20,14 44,64
59,57
0,06 14,12 14,18
153,46
116,10
-0,59
-0,01
16,22
131,73
noch nicht
16,09
0,00
45,45
Summe der zu leistenden Mindestleasingzahlungen aus nicht vorzeitig
auflösbaren Operating-Leasingverhältnissen per 31. März 2019
Mit dem gewichteten Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert
-0,01
111,60
14,12
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der zum 31. März 2019 ausgewiesenen
Mindestleasingzahlungen zu der am 1. April 2019 ausgewiesenen Leasingverbindlichkeit:
in m€
Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Die folgenden vom IASB bzw. IFRS Interpretations Committee neu erlassenen bzw. geänderten
Standards und Interpretationen wurden in der Berichtsperiode
2019/2020
angewendet, da entweder die Übernahme in den Rechtsbestand der EU noch aussteht oder sie
noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Von der Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen
in m€
Summe der zu leistenden Mindestleasingzahlungen aus nicht vorzeitig
auflösbaren Operating-Leasingverhältnissen per 31. März 2019
153,46
Mit dem gewichteten Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst
116,10
Kurzfristige Leasingverhältnisse -0,59
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert -0,01
Anpassung aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen 16,22
Am 1. April 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten 131,73

2.2. Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Standard / Interpretation
(bis zum 31.03.2020)
Nicht endorsed
und anzuwenden ab
Anwendungspflicht
seitens DO & CO
Voraussichtliche Auswirkung auf
den Konzernabschluss
IFRS 14 Preisregulierte Absatzgeschäfte Jänner 2016 von EU nicht
übernommen
keine Auswirkung
IFRS 10
IAS 28
Anteile an assoziierten Unternehmen/Konzernabschlüsse: Veräußerung
oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und
einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture
Auf unbestimmte Zeit
verschoben
Auf unbestimmte Zeit
verschoben
keine Auswirkung
Rahmen
werk
Änderungen an den Verweisen auf das Rahmenwerk in den IFRS Jänner 2020 01. April 2020 keine Auswirkung
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3: Definition eines Unternehmens Jänner 2020 01. April 2020 keine Auswirkung
IAS 1/
IAS 8
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit Jänner 2020 01. April 2020 wird evaluiert
IFRS 17 Versicherungsverträge Jänner 2021 vorläufig 01. April 2022 keine Auswirkung

3. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

3.1. Konsolidierung

3.1.1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 umfasst neben DO & CO alle wesentlichen Tochterunternehmen, die die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Beherrschung ist gegeben, wenn DO & CO oder eines seiner Tochterunternehmen die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehat, aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen eine Risikobelastung erfährt oder variablen Rückflüssen aus ihm ausgesetzt ist und kraft seiner Macht die variablen Rückflüsse beeinflussen kann. Diese Macht resultiert bei den Tochterunternehmen von DO & CO regelmäßig aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit.

Am Tochterunternehmen THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş. hält DO & CO 50 % der Stimmrechte. Das Recht zur Besetzung von Gesellschaftsorganen vermittelt DO & CO die Macht, die relevanten Aktivitäten von THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş. zu bestimmen und auf diese Weise die eigene Rendite aus dem Engagement zu beeinflussen. Aufgrund dieses Umstands liegt nach Einschätzung des Vorstands die Beherrschung über THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş. bei DO & CO.

Zu den Informationsanforderungen zu Anteilen an Tochterunternehmen nach IFRS 12 siehe Abschnitt 4.10.

Drei ausländische Beteiligungen an Joint Venture Gesellschaften, die DO & CO gemeinschaftlich mit einem anderen Unternehmen über eine mittelbare Beteiligung führt, werden als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss von DO & CO einbezogen.

Bei zwei ausländischen Gesellschaften, an denen DO & CO mittelbar jeweils 40 % der Anteile und Stimmrechte hält, sowie bei einer inländischen Gesellschaft, an der die Gesellschaft mittelbar 49 % der Stimmrechte hält, hat DO & CO die Möglichkeit, an den Entscheidungen zur Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblich mitzuwirken (assoziierte Unternehmen). Sie sind nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sind im Abschnitt 4.3. angemerkt.

3.1.2. Konsolidierungskreisänderungen

Folgende von DO & CO gegründete Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 erstkonsolidiert:

  • DO & CO Restauración España SL
  • DO & CO Airline Catering Spain SL
  • DO & CO Airport Hospitality Spain SL
  • DO & CO Restauracion y Eventos Holding SL

Im zweiten Quartal 2019/2020 erwarb DO & CO weitere 5 % der Anteile an der Lasting Impressions Food Company Ltd. zu einem Kaufpreis von 4,05 m€. Der Konzern hält nunmehr 90 % des Eigenkapitals der Lasting Impressions Food Company Ltd. Zum Erwerbszeitpunkt betrug der Buchwert der nicht beherrschenden Anteile an der Lasting Impressions Food Company Ltd. 2,03 m€. Der Konzern erfasste eine Verringerung der nicht beherrschenden Anteile von 1,79 m€ und eine Verminderung des den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehenden Eigenkapitals von 2,26 m€ (im Eigenkapital des Mutterunternehmens erfasster Überschuss des Kaufpreises).

Das at-equity konsolidierte Joint Venture Nespresso DO & CO wurde per 31. August 2019 beendet. DO & CO hat per 1. September 2019 50 % der Anteile des Joint Ventures zu einem Kaufpreis von 1 CHF gekauft und hält nun 100 % der Anteile. DO & CO beabsichtigt mit diesem Kauf das Retailsegment international weiter auszubauen.

Folgende Firmen werden nun vollkonsolidiert:

  • Nespresso DO & CO SA
  • DO & CO Café UK Ltd.
  • DO & CO Restaurant & Cafe USA Inc.
  • Nespresso DO & CO Cafe GmbH

Das erworbene Reinvermögen setzt sich auf Basis der beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zusammen:

in m€
Langfristiges Vermögen 12,19
Kurzfristiges Vermögen 3,73
davon liquide Mittel 3,36
Langfristige Schulden 11,91
Kurzfristige Schulden 2,33
Reinvermögen 1,69
Badwill 1,69
Übertragene Gegenleistung (Kaufpreis) 0,00
Ventures.

Es sind keine wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

Der durch den Kaufpreis von 1 CHF resultierende Badwill wird im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Dieser ergibt sich aus einer erhaltenen Zahlung gemäß der Auflösungsvereinbarung durch den Joint Venture Partner im Zuge der Beendigung des Joint

Im Zeitraum 1. September 2019 bis 31. März 2020 erwirtschafteten die erworbenen Unternehmen Umsatzerlöse in der Höhe von 0,56 m€ und Periodenergebnis von -1,54 m€. Hätte der Erwerb zum 1. April 2020 stattgefunden, wären die Umsatzerlöse bei 935,84 m€ und das Periodenergebnis bei -25,85 m€ gelegen.

Die nicht operative Gesellschaft DO & CO – Restauração e Catering, Sociedade Unipessoal, Lda wurde per 31. März 2020 entkonsolidert.

Die Hédiard Traiteur SAS wurde im Februar 2020 in die Hédiard SA verschmolzen.

3.1.3. Konsolidierungsgrundsätze

Die erstmalige Einbeziehung von Tochterunternehmen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Das ist der Zeitpunkt, zu dem DO & CO die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt hat. Bei Verlust der Beherrschung werden Tochterunternehmen entkonsolidiert.

Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Sie sieht eine Bewertung der vom Mutterunternehmen erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt vor. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung. Soweit die Anschaffungskosten des Erwerbs zuzüglich des Werts der Anteile anderer Gesellschafter und des beizulegenden Zeitwerts etwaiger vor Erlangung der Beherrschung gehaltener Anteile (sukzessiver Erwerb) den beizulegenden Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte und Schulden übersteigt, setzt DO & CO einen Geschäfts- oder Firmenwert an. Im umgekehrten Fall erfasst die Gesellschaft den Unterschiedsbetrag nach einer erneuten Überprüfung der Kaufpreisallokation unmittelbar erfolgswirksam. Nicht beherrschende Anteile bewertet DO & CO in Höhe ihres Anteils am Nettovermögen der Tochterunternehmen.

Geschäfts- oder Firmenwerte aus Akquisitionen werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit überprüft (Impairment-Test) und im Falle einer Wertminderung auf ihren niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und an assoziierten Unternehmen bilanziert DO & CO nach der Equity-Methode. Die erworbenen Beteiligungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihren Anschaffungskosten einschließlich Transaktionskosten angesetzt. Übersteigen die Anschaffungskosten des Anteilserwerbs die erworbenen Anteile an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden, wird ein Firmenwert erfasst. Ein Firmenwert ist Teil des Beteiligungsbuchwerts und wird nicht separat auf Wertminderung geprüft. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird sofort ergebniswirksam erfasst. Die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts erfolgt unter Berücksichtigung der anteilig DO & CO zuzurechnenden Nettovermögensänderungen der Beteiligungsgesellschaft. Fortgeschriebene Verluste eines assoziierten oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Buchwert des Anteils von DO & CO übersteigen, werden nur in jener Höhe erfasst, als eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Verlustabdeckung eingegangen wurde. Die Werthaltigkeit der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile untersucht DO & CO, sofern Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.

Die Grundlage für die Bilanzierung der Anteile nach der Equity-Methode bildet der Abschluss des Gemeinschaftsunternehmens oder des assoziierten Unternehmens zum Abschlussstichtag von DO & CO. Bei abweichenden Abschlussstichtagen stützt DO & CO die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts auf einen zum Abschlussstichtag aufgestellten Zwischenabschluss der betreffenden Unternehmen.

Die Einbeziehung der Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen in den Konzernabschluss erfolgt nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden. Wesentliche konzerninterne Transaktionen, Salden und unrealisierte Gewinne aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Bei Transaktionen zwischen dem Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen erfolgt die Eliminierung anteilig. Entsprechendes gilt für unrealisierte Verluste, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.

3.2. Währungsumrechnung

Die Konzernberichtswährung ist der Euro. Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen weicht davon teilweise ab. Die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt gemäß IAS 21 nach der modifizierten Stichtagsmethode. Vermögenswerte und Schulden der einzubeziehenden Abschlüsse der Unternehmen werden mit dem Devisenkassamittelkurs am 31. März 2020, Erträge und Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.

Fremdwährungsgeschäfte werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Die Umrechnung monetärer Posten (insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten) erfolgt in der Folgezeit zum jeweiligen Stichtagskurs. Auftretende Umrechnungsdifferenzen erfasst DO & CO unmittelbar ergebniswirksam. Eine abweichende Behandlung erfahren nicht realisierte Währungsumrechnungsdifferenzen bei monetären Posten, die wirtschaftlich einen Teil der Nettoinvestition in ein ausländisches Tochterunternehmen darstellen. Sie werden erfolgsneutral als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst (Net Investment Approach). Dazu zählen insbesondere bestimmte Ausleihungen an britische, amerikanische und schweizerische Tochtergesellschaften, deren Rückführung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist.

Bewegungen im Anlagevermögen werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Auswirkungen von Änderungen des Devisenmittelkurses zum Abschlussstichtag gegenüber jenem des Vorjahres sowie aus der Verwendung von Durchschnittskursen sind in der Entwicklung des Anlagevermögens als Währungsänderungen gesondert ausgewiesen.

Umrechnungsdifferenzen, die aus der Verwendung unterschiedlicher Stichtagskurse bei Posten der Bilanz resultieren oder auf Kursabweichungen zwischen den zur Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den mit ihnen verbundenen Nettovermögensänderungen in der Bilanz zurückgehen, sind ergebnisneutral als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst. Während der Konzernzugehörigkeit erfolgsneutral erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden bei der Entkonsolidierung des betreffenden Unternehmens in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die für die Währungsumrechnung verwendeten Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
1 Euro entspricht 31. März 2020 31. März 2019 31. März 2020 31. März 2019
US-Dollar USD 1,0956 1,1235 1,1113 1,1575
Britisches Pfund GBP 0,8864 0,8583 0,8748 0,8821
Türkische Lira TRY 7,2063 6,3446 6,5198 6,0449
Schweizer Franken CHF 1,0585 1,1181 1,0965 1,1466
Polnische Zloty PLN 4,5506 4,3006 4,3021 4,2913
Ukrainische Hrywnja UAH 30,9617 30,5680 28,0875 31,4673
Mexikanischer Peso MXN 26,1773 21,6910 21,6095 22,3959
Südkoreanische Won KRW 1.340,4826 1.277,1392 1.313,6979 1.288,8757

3.3. Rechnungslegungsmethoden

Allgemeines Bewertungsprinzip

DO & CO hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn es ist anders angegeben (vgl. Abschnitt 2). Der Konzernabschluss basiert auf historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Ausgenommen hiervon sind Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind.

Immaterielle Vermögenswerte

Unter dem Bilanzposten Immaterielle Vermögenswerte weist DO & CO im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie erworbene Kundenverträge, Lizenzen, Marken- und Nutzungsrechte aus. Aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen fallen bei DO & CO nicht an. Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer schreibt DO & CO linear über eine Nutzungsdauer von 2 bis 17 Jahren planmäßig ab. Die planmäßigen Abschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind nicht planmäßig abzuschreiben. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung immaterieller Vermögenswerte vor, unterzieht DO & CO die entsprechenden Vermögenswerte einem Werthaltigkeitstest. Unabhängig von solchen Indikatoren testet DO & CO Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer jährlich auf Wertminderung. Zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen siehe die Erläuterungen zu Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte.

Sachanlagen

Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Aufwendungen, um den Vermögenswert an den Standort und in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Aufwendungen für eine etwaige Verpflichtung zum Abbruch und zum Entfernen des Gegenstands sowie für die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet. Für qualifizierte Vermögenswerte hat DO & CO bislang keine Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, da diese für das Geschäftsjahr 2019/2020 unwesentlich waren.

DO & CO schreibt abnutzbare Sachanlagen linear unter Berücksichtigung wesentlicher Restwerte über folgende Nutzungsdauern ab:

Bauten auf fremdem Grund 2,0 bis 25,0 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2,0 bis 20,0 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,0 bis 10,0 Jahre

Die planmäßigen Abschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ausgewiesen.

Bei Hinweisen auf mögliche Wertminderungen beurteilt DO & CO die Notwendigkeit einer Abwertung der Vermögenswerte nach den in diesem Abschnitt unter Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte dargestellten Grundsätzen.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Vergleich des Nettoveräußerungswertes mit dem Restbuchwert des abgehenden Vermögenswerts im Zeitpunkt der Ausbuchung ermittelt und in den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie

DO & CO behandelt bebaute Grundstücke, die für eine unbestimmte künftige Nutzung gehalten werden, als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Beim erstmaligen Ansatz hat DO & CO die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Nebenkosten angesetzt. In der Folge wird die Immobilie zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen ab Inbetriebnahme und kumulierter Wertminderungen bewertet. Leasinganreize Bauten auf eigenem Grund 25,0 bis 40,0 Jahre

Leasingverhältnisse

DO & CO beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Zur Beurteilung, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt DO & CO die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.

DO & CO übt das Wahlrecht aus, kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögenwert von geringem Wert (rund 5.000 €) ist, nicht anzusetzen. Die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen erfasst DO & CO über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese umfassen zum Zeitpunkt der Ersterfassung:

  • den Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
  • sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener

▪ alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

Nutzungsrechte werden gegebenenfalls bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst und auf Wertminderung überprüft (vgl. Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte).

Leasingverbindlichkeiten

Am Bereitstellungsdatum werden Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen angesetzt. Diese Leasingzahlungen beinhalten:

  • feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind
  • erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers
  • die Ausübung einer Kaufoption, wenn die Ausübung durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist
  • Strafzahlungen im Zusammenhang mit Kündigungen eines Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass DO & CO die Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Leasingzahlungen werden mit dem den Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns, d.h. dem Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben, abgezinst.

Leasingverbindlichkeiten werden zum fortgeführten Buchwert bewertet. Eine Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten erfolgt bei Änderungen von zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund von Index- oder (Zins-) Satzänderungen oder bei Änderungen von Einschätzungen über die Ausübung von Kauf-, Kündigungs- und Verlängerungsoptionen.

Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte

DO & CO prüft aktivierte Geschäfts- und Firmenwerte jährlich auf Wertminderung. Alle immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderungen geprüft, wenn Ereignisse oder Indikatoren darauf hinweisen, dass ihr Buchwert voraussichtlich weder durch Verkauf der Vermögenswerte noch durch ihren Einsatz im Unternehmen erzielbar sein wird. Bestätigt sich diese Vermutung, erfasst DO & CO einen Wertminderungsaufwand in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und niedrigerem erzielbaren Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und den diskontierten Nettoeinzahlungen aus der weiteren Nutzung des Vermögenswerts (Nutzungswert). Lassen sich einzelnen Vermögenswerten keine abgrenzbaren Cashflows zurechnen, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Basis der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die sich Zahlungsströme identifizieren lassen, die weitgehend unabhängig von den Zahlungsströmen anderer Zahlungsmittel generierender Einheiten (ZGE) sind. Geschäfts- oder Firmenwerte prüft DO & CO auf der niedrigsten Ebene innerhalb des Konzerns auf Werthaltigkeit, auf der das Management diese Vermögenswerte für Zwecke der internen Steuerung überwacht. Die ihnen zugrundeliegende ZGE umfasst maximal ein operatives Segment.

Wertminderungen führen zu einer entsprechenden Verminderung des Buchwerts des Vermögenswerts. Bei Werthaltigkeitsprüfungen auf Basis von Zahlungsmittel generierenden Einheiten kürzen Wertminderungen vorrangig einen der Einheit zugerechneten Geschäfts- oder Firmenwert. Ein danach verbleibender Betrag mindert die langfristigen Vermögenswerte im Verhältnis ihrer Buchwerte, wobei die Abwertung durch den Wert von null und – soweit feststellbar – durch den Nettoveräußerungspreis bzw. den Nutzungswert des betreffenden Vermögenswerts begrenzt wird.

Wertminderungsaufwendungen erfasst DO & CO erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerts vor, überprüft DO & CO dessen Restnutzungsdauer, die angewandte Abschreibungsmethode und einen gegebenenfalls berücksichtigten Restwert unabhängig davon, ob ein Wertminderungsaufwand zu erfassen ist oder nicht.

Steigt der erzielbare Betrag eines wertgeminderten Vermögenswerts (mit Ausnahme eines Geschäfts- oder Firmenwerts) zu einem späteren Stichtag an, passt DO & CO den Buchwert entsprechend an, wobei die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze der Bewertung bilden. Erträge aus Zuschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ausgewiesen. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte lassen die IFRS nicht zu.

Finanzielle Vermögenswerte

DO & CO erfasst finanzielle Vermögenswerte, wenn das Unternehmen Vertragspartei zu den Vereinbarungen über das Finanzinstrument wird. Finanzielle Vermögenswerte sind auszubuchen, wenn die von ihnen gewährten Rechte auf Cashflows auslaufen oder der Vermögenswert wirksam auf einen Dritten übertragen wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst bzw. ausgebucht.

Im Zugangszeitpunkt weist DO & CO finanzielle Vermögenswerte einer der folgenden Bewertungskategorien zu. Die Einstufung erfolgt abhängig von der Art des finanziellen Vermögenswerts und dem Zweck des Erwerbs. Sie wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

Zum Bilanzstichtag hat DO & CO die finanziellen Vermögenwerte folgenden zwei Klassifizierungen zugeordnet:

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet:

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung von vertraglichen Cash Flows ist.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind jährlich dahingehend zu überprüfen, ob ein Wertminderungsbedarf besteht. Die Ermittlung eines Wertminderungsbedarfes erfolgt auf Basis des Wertminderungsmodells des IFRS 9, welches auf die gesamten erwarteten Kreditausfälle ausgerichtet ist ("Lifetime-Expected-Loss-Modell"). Die Beschreibung des Modells erfolgt unter Abschnitt 7.3. zum Ausfallsrisiko. Wertminderungen, Zinserträge sowie Wechselkursänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Vermögenwerte erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL): Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung von vertraglichen Cash Flows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten ist. Nettogewinne und –verluste werden erfolgswirksam einschließlich Zins- oder Dividenenerträge erfasst. Dieser Kategorie wurden Beteiligungen und Wertpapiere, die zur Deckung von Pensions- Abfertigungsverpflichtungen gehalten werden, zugeordnet.

Vorräte

Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungspreis am Abschlussstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten ermittelt DO & CO überwiegend nach dem Durchschnittspreisverfahren. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der noch anfallenden Vertriebskosten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten vor allem Guthaben bei Kreditinstituten und in geringem Umfang Kassenbestände und Schecks. Fremdwährungsbestände werden mit den Tageswerten zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Eigenkapital

Das Eigenkapital repräsentiert das nach Abzug aller Schulden verbleibende Vermögen des Konzerns. Es ist in der Konzernbilanz getrennt für die Gesellschafter des Mutterunternehmens und die Anteilseigner nicht beherrschender Anteile ausgewiesen.

DO & CO hat anlässlich eines Unternehmenszusammenschlusses ein Termingeschäft über am Akquisitionsobjekt verbliebene Anteile anderer Gesellschafter abgeschlossen. Diese Transaktion wird im Abschluss wie folgt dargestellt:

Bei der erstmaligen Erfassung des Unternehmenszusammenschlusses ist ein Posten für nicht beherrschende Anteile im Eigenkapital angesetzt worden, der nach Maßgabe eingetretener Änderungen in der Vermögensposition der anderen Gesellschafter (anteilige Ergebniszuweisungen und Ausschüttungen) fortgeführt wird. Im Gegenzug hat DO & CO für die Verpflichtung aus der Stillhalterposition eine langfristige derivative finanzielle Verbindlichkeit angesetzt. Die Einbuchung der Verbindlichkeit erfolgte erfolgsneutral gegen den Sonderposten aus Gesellschaftertransaktion im Eigenkapital. Unter der Annahme, DO & CO erwerbe jeweils den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter, wird der zu jedem Abschlussstichtag für die anderen Gesellschafter im Eigenkapital erfasste Betrag ausgebucht. Differenzen zwischen den jeweils ausgebuchten Eigenkapitalbeträgen und jenen Beträgen, mit denen die derivative finanzielle Verbindlichkeit erfasst bzw. fortgeschrieben worden sind, berücksichtigt DO & CO nach den Vorschriften zur Abbildung von Transaktionen zwischen den Gesellschaftergruppen als Anpassung des Eigenkapitals des Mutterunternehmens.

Leistungen an Arbeitnehmer

DO & CO hat sich gegenüber Arbeitnehmern zu Leistungen nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse verpflichtet. Bei beitragsorientierten Plänen ist die Verpflichtung auf den an einen externen Versorgungsträger zu leistenden Beitrag begrenzt. Den Beitrag erfasst DO & CO als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Am Abschlussstichtag nicht erfüllte Verpflichtungen werden als kurzfristige Schulden passiviert.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen hat DO & CO zugesagte Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewähren: Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und vor dem 1. Januar 2003 begründet worden ist, haben bei einer Kündigung durch den Dienstgeber oder einer Beendigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund einen Anspruch auf eine Abfertigung. Entsprechendes gilt bei Erreichen des Pensionsalters nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von drei Jahren. Außerdem hat DO & CO einem ehemaligen Mitarbeiter eine lebenslange Pension zugesagt. Hierbei trägt DO & CO das Anlagerisiko und das Risiko, höhere Aufwendungen als erwartet zu tragen (versicherungstechnisches Risiko). Die unter den langfristigen Rückstellungen passivierten Beträge entsprechen dem Barwert der erdienten Ansprüche ("defined benefit obligation" (DBO)). Sie werden jährlich nach der Methode laufender Einmalzahlungen ("projected unit credit method") berechnet und berücksichtigen sowohl die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten unter Verwendung eines dienstzeitabhängigen Fluktuationabschlags. Als Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Verpflichtungen dient die Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen des jeweiligen Währungsraums. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,35 % p.a. (VJ: 1,00 % p.a.) und unter Einbeziehung von zu erwartenden Bezugssteigerungen in Höhe von 1,90 % p.a. (VJ: 1,90 % p.a.) bei einem angenommenen gesetzlichen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren bei Frauen und von 65 Jahren bei Männern (VJ: 65/65) ermittelt. Die durchschnittlichen Laufzeiten betragen für Abfertigungen 11,2 Jahre, für Jubiläumsgelder 9,4 Jahre und für Pensionen 4,3 Jahre. Abfertigungsverpflichtungen von ausländischen Gesellschaften wurden nach vergleichbaren Methoden ermittelt und passiviert, sofern nicht beitragsorientierte Versorgungssysteme bestehen. Die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen gegenüber MitarbeiterInnen in türkischen Konzerngesellschaften erfolgt auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 12,50 % p.a. (VJ: 25,55 %) und zu erwartender inflationsbedingter Bezugssteigerungen von 8,00 % p.a. (VJ: 19,71 %). Nach türkischem Recht besteht der Anspruch für jede/n MitarbeiterIn, der nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit grundlos gekündigt wird, zum Militär einberufen wird, stirbt sowie bei Pensionsantritt nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit für Männer (20 Jahre für Frauen) und einem Pensionsalter von 60 Jahren für Männer (58 Jahren für Frauen). Aus den leistungsorientierten Verpflichtungen ergeben sich nach Einschätzung des Managements keine außergewöhnlichen Risiken oder Risikokonzentrationen. Aus Anpassungen und Änderungen finanzieller und demographischer Annahmen resultierende Gewinne und Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand weist DO & CO im Jahr des Anfalls als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Die Bewertung anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer (insbesondere Jubiläumsgelder für in österreichischen Gesellschaften tätige Dienstnehmer) orientiert sich an den für leistungsorientierte Versorgungspläne dargestellten Grundsätzen. Die gutachtlich erhobenen Barwerte dieser Verpflichtungen berücksichtigen einen dienstzeitabhängigen

Fluktuationsabschlag. Abweichend von der Behandlung leistungsorientierter Versorgungspläne werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer nicht im Sonstigen Ergebnis, sondern unmittelbar ergebniswirksam im Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sonstige Rückstellungen

DO & CO passiviert Rückstellungen für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, wahrscheinlich zu einem künftigen Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem bestmöglich geschätzten Betrag des erwarteten künftigen Mittelabflusses. Bei längerfristigen Verpflichtungen wird der geschätzte Zahlungsmittelabfluss abgezinst. Erstattungsansprüche gegen Dritte, deren Entstehen so gut wie sicher ist, berücksichtigt DO & CO durch Ansatz eines gesonderten Vermögenswerts.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz passiviert, wenn DO & CO vertraglich verpflichtet ist, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine konzernfremde Partei zu übertragen. Die erstmalige Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, ihre Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie beglichen, aufgehoben oder erloschen sind. Sämtliche Nettogewinne oder Verluste werden erfolgswirksam erfasst (einschließlich Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet wurden, Wechselkursgewinne oder –verluste sowie Wertminderungen).

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. In allen anderen Fällen erfolgt der Ausweis innerhalb der langfristigen Schulden.

Im März 2020 hat DO & CO zeitgleich mit der Aufnahme eines variabel verzinsten, endfälligen Darlehens einen Zinsswap mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Das Derivat wird ausschließlich für Zwecke des Cash Flow Hedgings gehalten. Risikomanagementziel ist die Absicherung des Zinsänderungsrisikos und die Begrenzung damit verbundener Schwankungen in den Zahlungsströmen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert auf Basis von Berechnungen externer Sachverständiger. Fair Value Änderungen des Sicherungsinstrumentes werden unter Berücksichtigung der latenten Steuern erfolgsneutral in der Cash Flow Hedge Rücklage im Sonstigen Ergebnis erfasst. Etwaige Ineffektivitäten sind im Finanzergebnis zu erfassen. Zum 31. März 2020 bestehen keine Ineffektivitäten, die erfolgswirksam zu erfassen sind. Wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung beendet und werden keine weiteren Cash Flows aus dem gesicherten Grundgeschäft erwartet, ist das im Sonstigen Ergebnis erfasste Bewertungsergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern.

Um den Anforderungen für die Qualifizierung als Cash Flow Hedge zu entsprechen erfolgte vor Abschluss des Derivategeschäfts die formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, der Risikomanagementzielsetzung und -strategie. DO & CO verwendet qualitative Methoden zur Messung der prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung. Zum Designationszeitpunkt wurde der Effektivitätstest mittels Critical Terms Match Methode durchgeführt. Die wesentlichen Vertragskonditionen wie Nominale, Laufzeit, Referenzzinssatz, Zahlungstermine und Währung des gesicherten Grundgeschäftes stimmen mit jenen des

Sicherungsinstrumentes überein. Durch die wertmäßig gegenläufige Entwicklung gilt die Anforderung einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument als erfüllt. Mit einer Hedge Ratio von 100 Prozent entspricht die Sicherungsbeziehung der Zielsetzung des Risikomanagements. Die von DO & CO eingegangene Sicherungsbeziehung erfüllt die Voraussetzungen an die Wirksamkeit der Absicherung gemäß IFRS 9. Die Zinsdifferenz zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft wird als Korrektur des Zinsaufwandes verbucht.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für abzugsfähige temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihren Steuerwerten, für steuerliche Verlustvorträge und für Steuergutschriften gebildet, soweit ein für ihre Nutzung erforderliches steuerliches Einkommen in der Zukunft wahrscheinlich verfügbar sein wird. Passive latente Steuern setzt DO & CO für zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den Steuerwerten von Vermögenswerten und Schulden an. Antizipiert wird in beiden Fällen die erwartete künftige Steuerwirkung, die sich aus der Umkehr der temporären Differenzen bzw. aus der Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge oder von Steuergutschriften ergibt. Zur Bestimmung der latenten Ertragsteuern wird der am Abschlussstichtag gültige Steuersatz herangezogen, es sei denn, für den Zeitpunkt der erwarteten Umkehr temporärer Differenzen oder der Nutzung eines steuerlichen Verlustvortrags bzw. einer Steuergutschrift ist ein abweichender Steuersatz bereits beschlossen.

Latente Steuern werden als Ertrag oder Aufwand unter den Ertragsteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Davon ausgenommen sind latente Steuern auf Sachverhalte, die sich unmittelbar auf das Eigenkapital ausgewirkt haben. Sie sind erfolgsneutral erfasst.

Erlösrealisierung

DO & CO erzielt Erlöse aus Verträgen mit Kunden im Wesentlichen in Zusammenhang mit Catering-, Handling- und Infrastrukturleistungen. Diese werden in den Umsatzerlösen dargestellt. Andere operative Erträge werden als Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.

Airline Catering

Die Transaktionen im Airline Catering basieren großteils auf globalen Rahmenverträgen mit den Airlines, wobei an bestimmten Standorten zusätzliche lokale Vereinbarungen getroffen werden können, die die gleichen Charakteristika wie die globalen Rahmenverträge aufweisen. In den Rahmenverträgen verpflichtet sich DO & CO zur Belieferung von Airlines mit Food & Beverage und der Durchführung von Handlingleistungen. Aus den Rahmenverträgen werden von den Airlines saisonal und bedarfsorientiert Leistungen abgerufen, wobei die Rahmenverträge teilweise bestimmte Laufzeiten aufweisen können. Diese Abrufe entsprechen somit kurzfristigen Transaktionen. Güter und Services werden zu einem fix vereinbarten Preis angeboten. Sofern vertraglich vereinbart, werden Rabatte als variable Gegenleistung bei der Bestimmung des Transaktionspreises gemäß IFRS 15.50 ff berücksichtigt und errechnen sich aus der vertraglichen Vereinbarung und den zugrundeliegenden Volumensdaten. Die Umsatzrealisierung erfolgt mit Übergang der Kontrolle - also aufgrund der Übertragung der physischen Verfügungsmacht, dem Übergang von Chancen und Risiken und der Übertragung des rechtlichen Eigentums, bei Beladung des Flugzeugs. Die Rechnungsstellung mit branchenüblichen Zahlungszielen erfolgt in regelmäßigen Intervallen.

International Event Catering

In diesem Segment gibt es sowohl Verträge mit Großkunden als auch mit Endverbrauchern über die Bereitstellung von Catering, Infrastruktur und Planungsleistungen. Bei großen Kunden gibt es neben fixen Preisen auch variable Bestandteile. Die Erlöse werden zum Veranstaltungszeitpunkt realisiert. Die hier erfassten Dienstleistungen sind grundsätzlich zeitraumbezogen zu erfassen. Da benutzte Inputs für die Leistungserbringung von untergeordneter Bedeutung sind, ist, wenn möglich eine outputbasierende Methode zu wählen. IFRS 15 bietet hier die Erleichterung des "right to invoice", wonach unter bestimmten Voraussetzungen bei der zeitraumbezogenen Umsatzerfassung jene Mengen als Umsatz erfasst werden dürfen, wo ein Recht auf Rechnungstellung besteht. Dieses gilt hier als erfüllt. Bei Großkunden erfolgt die Rechnungslegung nach der Veranstaltung und wird in der Regel innerhalb eines Quartals beglichen.

Restaurants, Lounges & Hotel

Im Bereich Restaurants, Hotels oder der Airport Gastronomie (Shops am Flughafen) ist der Vertragspartner gemäß IFRS 15 der jeweilige Besucher bzw. Endverbraucher. Die Leistungsverpflichtungen können Food & Beverage, Logis, Zimmerservice, Reinigungsservice etc. umfassen. Die Preise für Speisen, Nächtigungskosten, diverse Services sind fixiert. Bisher wurden Umsätze mit Rechnungsstellung bzw. Zahlung an den Kassen durchgeführt.

Im Bereich der Lounges bestehen Verträge zwischen den Airlines bzw. den Flughäfen und DO & CO. Der Kunde ist der Flughafen bzw. die Airline, da die Leistungen den Auftraggebern gegenüber erbracht werden. DO & CO wird ausschließlich für den Betrieb und die Belieferung mit Food & Beverage beauftragt. Güter und Services werden in Rahmenverträgen überwiegend zu einem fix vereinbarten Preis angeboten. Bei Verträgen über den Betrieb von Mitarbeiterrestaurants wurden mehr als eine Kundengruppe identifiziert. Zum einen sind jene Unternehmen als Kunden anzusehen, welche ein Mitarbeiterrestaurant bei DO & CO in Auftrag geben. Zusätzlich sind die Mitarbeiter der Unternehmen ebenfalls als Kunden anzusehen, wenn diese Speisen in den Restaurants konsumieren und auch selbst bezahlen. DO & CO stellt das Personal, Infrastruktur und DO & CO Produkte zur Verfügung. Die Transaktionspreise sind grundsätzlich fixiert und können nur standortbedingt unterschiedlich sein. Die Erlösrealisierung erfolgt bei Zahlung des Essensteilnehmers, bzw. bei subventionierten Modellen bei Rechnungsstellung an den Kunden.

In den Segmenten Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel ist keine wesentliche Betroffenheit durch die Separation von Leistungsverpflichtungen gegeben. Anders als in den Bereichen Airline Catering und Restaurant, Lounges & Hotels wurden im Segment International Event Catering mehr als eine Leistungsverpflichtung identifiziert: (1.) Catering Services und (2.) Infrastruktur Services.

Zinserträge erfasst DO & CO nach der Effektivzinsmethode. Dividenden werden dann erfasst, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist.

Ergebnis je Aktie

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis je Aktie ermittelt sich als Verhältnis des auf die Anteilseigner von DO & CO zustehenden Gewinns oder Verlusts und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien.

3.4. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nimmt DO & CO Ermessensentscheidungen und Schätzungen vor und trifft Annahmen, die sich auf die Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen und die jeweils zugehörigen Angaben einschließlich der Angaben von Eventualschulden auswirken. Diese Ermessensentscheidungen und Schätzungen können sich erheblich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von DO & CO auswirken.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen sowie mit den gewählten Rechnungslegungsmethoden verbundene Unsicherheiten sind vor allem in den folgenden Sachverhalten immanent. Ergänzend sei auf die Erläuterungen zu den einzelnen Sachverhalten verwiesen.

  • Die erstmalige Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aus Unternehmenszusammenschlüssen erfordert Schätzungen zur Ermittlung ihres beizulegenden Zeitwerts. Entsprechendes gilt beim Erwerb von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Hinblick auf das von den Anteilen repräsentierte Nettovermögen.
  • Eine wesentliche Beurteilung betrifft die bilanzielle Abbildung eines Terminkaufs über Anteile anderer Gesellschafter. DO & CO nimmt die Vereinbarung zum Anlass, zu jedem Abschlussstichtag den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter als erworben zu betrachten (siehe auch die grundlegenden Erläuterungen zum Eigenkapital in Abschnitt 4.10.). Diese Behandlung der anderen Gesellschafter wirkt sich auf die Struktur des Eigenkapitals aus.
  • Die Folgebewertung abnutzbarer immaterieller Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltener Immobilien erfordert Schätzungen und Annahmen zur Ermittlung der planmäßigen Abschreibung, insbesondere zur Bestimmung der Nutzungsdauern, der Abschreibungsmethoden und der Restwerte. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten und Beurteilungen des Managements.
  • Bei der Bestimmung von Laufzeiten von Leasingverhältnissen berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Diese werden nur dann in die Vertragslaufzeit eingebunden, wenn eine Ausübung bzw. Nicht-Ausübung hinreichend sicher ist.
  • Obligatorische und ereignisinduzierte Werthaltigkeitstests langfristiger Vermögenswerte erfordern in mehrfacher Hinsicht Beurteilungen und Schätzungen. Diese betreffen vor allem die Identifizierung interner und externer Anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung hindeuten. Das Management berücksichtigt hierzu insbesondere Änderungen gegenwärtiger Wettbewerbsbedingungen, signifikante Abweichungen zum erwarteten Ergebnis, Wegfall eines wichtigen Kunden, die Einstellung von Dienstleistungen, nachteilige Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds sowie wesentliche Änderung der Wechselkursparitäten und des Zinsniveaus. Bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beurteilt das Management das Vorliegen einer Wertminderung anhand von Kriterien, die auf mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten der Unternehmen hindeuten. Mit dieser Prüfung sind Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung einer Wertminderung verbunden. Schätzungen

und Annahmen liegen ferner der Ermittlung der erzielbaren Beträge der einzelnen Bewertungsobjekte zugrunde. Soweit diese durch Barwertkalküle bestimmt werden, schätzt DO & CO die erwarteten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse auf Basis genehmigter Finanzpläne für eine Detailplanungsphase von fünf Jahren und eine sich anschließende Fortschreibungsphase entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Bewertungsobjekts. Die Cashflow-Schätzung geht von der Unternehmensfortführung aus und stützt sich auf Planungen, in die Erfahrungswerte sowie Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der jeweiligen Branche eingehen. Verbleibende Unsicherheiten werden in angemessener Weise berücksichtigt. Die zur Barwertermittlung verwendeten Zinssätze basieren auf den Kapitalkosten des Unternehmens.

  • Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Ihrer Bewertung liegen insbesondere Annahmen zu den Abzinsungssätzen, den erwarteten Gehalts- und Rententrends, den Fluktuationsraten und den Sterbewahrscheinlichkeiten zugrunde. Bei der Ermittlung eines angemessenen länderspezifischen Diskontierungszinssatzes orientiert sich DO & CO an den Renditen erstrangiger Industrieschuldverschreibungen mit einer vergleichbaren Restlaufzeit wie die zu bewertende Verpflichtung. Die Schätzung des Mortalitätsrisikos basiert auf öffentlich zugänglichen länderspezifischen Richttafeln. Die berücksichtigten Gehalts- und Rentensteigerungen leiten sich aus erwarteten länderspezifischen Inflationsraten sowie betrieblichen Erfahrungen ab. Leistungsorientierte Verpflichtungen reagieren höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Tatsächlich kann die künftige Entwicklung aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschaftsund sozialer Bedingungen von den in die Bewertung eingeflossenen Erwartungen abweichen. Die Wertansätze beruhen im Wesentlichen auf Gutachten. Die zugrundeliegenden Annahmen werden jährlich von DO & CO überprüft.
  • Beim Ansatz und der Bewertung von sonstigen Rückstellungen bestehen Schätzungsunsicherheiten über das Vorliegen gegenwärtiger Verpflichtungen sowie über die Höhe des zur Erfüllung der ungewissen Schulden voraussichtlich notwendigen Ressourcenabflusses.
  • Die Bilanzierung latenter Steuern verlangt nach einer Einschätzung, inwieweit der mit ihnen verbundene künftige Steuervorteil wahrscheinlich realisierbar sein wird. Hierzu bedarf es einer Prognose, in welchem Umfang steuerliche Gewinne zur Nutzung des Steuerminderungspotenzials wahrscheinlich zur Verfügung stehen werden. Dabei sind die Auswirkungen der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen, die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie Steuergestaltungsmaßnahmen zur Erzeugung von verrechenbaren steuerlichen Einkommen in die Beurteilung miteinzubeziehen. Das zukünftige steuerliche Ergebnis und der Zeitpunkt der möglichen Realisierung von aktiven latenten Steuern bedürfen der Schätzung.
  • Die Geschäftstätigkeit aller Unternehmen der DO & CO Gruppe in jeder der drei Divisionen ist durch die COVID-19 Pandemie betroffen und stark eingeschränkt. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses geht das Management von einer Fortführung des Konzerns aus und hat Schätzungen und Annahmen hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Krise getroffen. Dazu gehören die weitere Entwicklung der COVID-19 bedingten Einschränkungen wie zum Beispiel die voraussichtliche Dauer der Reisebeschränkungen oder sonstiger Einschränkungen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen. Auch die

weitere Entwicklung der Luftfahrtbranche sowie das Konsumentenverhalten nach der Krise wurden auch auf Basis extern verfügbarer Informationen eingeschätzt und Planungen daraus abgeleitet. DO & CO geht konservativ von einer langsamen Erholung der Umsätze aus, wobei das Vorkrisenniveau absolut in den Planungen erst im Geschäftsjahr 2022/2023 oder zu einem späteren Zeitpunkt erreicht wird (U-Szenario). Das Management hat das U-Szenario der Beurteilung zur Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt, wobei nicht von einem weiteren Lock-Down aufgrund einer zweiten COVID-19 Welle ausgegangen wurde. Auf Basis dieser Unternehmensplanung sowie der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen ist das Management überzeugt, dass die für die Bankfinanzierungen relevanten Covenants eingehalten werden.

Die in diesem Absatz beschriebenen Schätzungsunsicherheiten beziehen sich auf folgende Positionen:

  • Langfristige Vermögensgegenstände (vgl. Abschnitt 4.1. und 4.2.)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vgl. Abschnitt 4.6.)
  • Sonstige Rückstellungen (vgl. Abschnitt 4.17.)
  • Aktive latente Steuern(vgl. Abschnitt 4.14.)
  • Vertragsverbindlichkeiten (vgl. Abschnitt 5.1.)

Das Management überprüft zu jedem Abschlussstichtag die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen. Änderungen führen regelmäßig zu einer erfolgswirksamen Anpassung der Wertansätze in der laufenden Berichtsperiode. Ausgenommen hiervon sind unmittelbar im Eigenkapital erfasste Sachverhalte.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte umfassen Geschäfts- oder Firmenwerte, die Marke Hédiard sowie erworbene Rechte und Lizenzen an solchen Rechten. Zu den Rechten und Lizenzen zählen insbesondere Kundenverträge, Marken- und Nutzungsrechte sowie Softwarelizenzen. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Marke Hédiard weisen alle immateriellen Vermögenswerte eine bestimmbare Nutzungsdauer auf.

Bei Hédiard handelt es sich um eine bereits in 1845 etablierte Marke mit einem hohen Bekanntheitsgrad in Frankreich. Durch diesen hohen Bekanntheitsgrad und die lange Historie der Marke ist von einer unbegrenzten Nutzungsdauer auszugehen.

Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

Geschäfts- oder
Firmenwert
Nutzungsrechte und
Kundenverträge
Marke Hédiard Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2019
31,78 59,39 9,94 101,11
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,00 0,05 0,00 0,05
Währungsumrechnung -1,16 -0,32 0,00 -1,48
Zugänge 0,00 0,37 0,00 0,37
Abgänge 0,00 -0,20 0,00 -0,20
Umbuchungen 0,09 0,50 0,00 0,59
Stand 31. März 2020 30,70 59,78 9,94 100,43
Kumulierte Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Stand 31. März 2019
9,11 43,10 0,00 52,21
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung -0,98 -0,20 0,00 -1,18
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 0,00 4,33 0,00 4,33
Zugänge (Wertminderungen) 7,79 0,05 0,00 7,84
Zuschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 -0,16 0,00 -0,16
Umbuchungen 0,00 0,33 0,00 0,33
Stand 31. März 2020 15,93 47,45 0,00 63,38
Buchwerte Stand 31. März 2020 14,77 12,33 9,94 37,05
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2019 31,78 59,39 9,94 101,11
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,00 0,05 0,00 0,05
Währungsumrechnung -1,16 -0,32 0,00 -1,48
Zugänge 0,00 0,37 0,00 0,37
Abgänge 0,00 -0,20 0,00 -0,20
Umbuchungen 0,09 0,50 0,00 0,59
Stand 31. März 2020
Kumulierte Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
30,70 59,78 9,94 100,43
Stand 31. März 2019 9,11 43,10 0,00 52,21
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnung -0,98 -0,20 0,00 -1,18
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 0,00 4,33 0,00 4,33
Zugänge (Wertminderungen) 7,79 0,05 0,00 7,84
Zuschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 -0,16 0,00 -0,16
Umbuchungen 0,00 0,33 0,00 0,33
Stand 31. März 2020 15,93 47,45 0,00 63,38
9,94 37,05
Buchwerte Stand 31. März 2020 14,77 12,33
in m€ Geschäfts- oder
Firmenwert
Nutzungsrechte und
Kundenverträge
Marke Hédiard Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2018
35,64 59,18 9,94 104,76
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen -2,31 -0,01 0,00 -2,33
Währungsumrechnung -1,54 -0,07 0,00 -1,62
Zugänge 0,00 0,35 0,00 0,35
Abgänge 0,00 -0,09 0,00 -0,09
Umbuchungen 0,00 0,04 0,00 0,04
Stand 31. März 2019 31,78 59,39 9,94 101,11
Kumulierte Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Stand 31. März 2018 12,97 38,42 0,00 51,39
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen -2,32 -0,01 0,00 -2,33
Währungsumrechnung -1,54 -0,06 0,00 -1,60
Zugänge (planmäßige Abschreibungen)
Zugänge (Wertminderungen)
0,00
0,00
4,83
0,01
0,00
0,00
4,83
0,01
Zuschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 -0,08 0,00 -0,08
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31. März 2019 9,11 43,10 0,00 52,21

generierenden Einheiten zu, die voraussichtlich den Nutzen aus den Synergien des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses ziehen werden. Als Vergleichswert zum Buchwert ermittelt DO & CO den erzielbaren Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheiten.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über jährlich zu testende Geschäfts- oder Firmenwerte und die wesentlichen für die jeweiligen Werthaltigkeitstests getroffenen Annahmen. Im März 2020 ist aufgrund der COVID-19 Krise ein Triggering Event eingetreten, das eine erneute Werthaltigkeitsprüfung zum 31. März 2020 erforderte.

Zahlungsmittel generierende Einheit Airline Catering
Österreich
Airline Catering DO &
CO Poland
Arena One Allianz
Arena
Hédiard Oleander Group AG /
Lasting Impressions
Segment Airline Catering Airline Catering International Event
Catering
Restaurants, Lounges
& Hotel
Airline Catering
Buchwert des Geschäfts
oder Firmenwerts in m€
4,06 1,16 7,76 0,87 0,93
Stichtag für den jährlichen
Werthaltigkeitstest
29. Februar 29. Februar 31. Dezember 31. Dezember 29. Februar
Dauer des
Detailplanungszeitraums
in Jahren
5 5 11 10 5
Cash Flow Wachstum nach
Ende des Detail- bzw.
Grobplanungszeitraums in %
2% 3%*** -1 %* 1,89% 2%
Diskontierungssatz
(vor Steuern)**
5,08 - 6,40% 8,29% 7,92 - 9,95 % 5,78 - 7,26%
(31.03.2020),
7,11% (31.12.2019)
6,08 - 6,32%
Diskontierungssatz
(nach Steuern)**
5,15% 6,81% 5,36 - 5,74% 6,07% (31.03.2020),
5,73% (31.12.2019)
5,37%
Wertkonzept value in use value in use value in use fair value less
cost to sell
value in use
COVID-19 Pandemie ausgebrochen
Nachfrage nach internationalen Flugreisen und zu Ausgangsbeschränkungen verbunden mit
Schließungen von Lokalen und Absagen von Großveranstaltungen. Obwohl der DO & CO Konzern
mit seinen drei Divisionen in 21 Ländern tätig ist, waren alle Geschäftsaktivitäten betroffen.
Dieses Ereignis (Triggering Event) führte dazu, dass die Geschäfts- und Firmenwerte als auch
andere immaterielle Vermögenswerte erneut per 31. März 2020 getestet wurden. Diese Tests
haben bei allen zu testenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dazu geführt, dass die
Überdeckung der Buchwerte reduziert wurde.
tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Wertminderung erfasst werden.
ist. Diese führte zu einem signifikanten Rückgang der
Dennoch musste nur bei einer der Goodwill
Airline Catering:
Die Schätzung der Cashflows für die Bestimmung des Nutzungswertes basiert in der Regel auf
Prognosen, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Zur Erstellung
von Finanzplänen im Segment Airline Catering wurden Annahmen aufgrund von extern
verfügbaren Forecasts über die Entwicklung der Airline Branche herangezogen (z.B. IATA "Covid
19 Outlook for air travel in the next five years" bzw. Roland Berger " Covid-19-How we will need
to rethink the aerospace industry"). Aus diesen Forecasts wird die Entwicklung der Airline
Branche für den Planungszeitraum abgeleitet. Ein Nichteintreten dieser Annahmen kann in den
nächsten Geschäftsjahren einen Wertminderungsaufwand erfordern. Es wurden jeweils mehrere
Szenarien
gerechnet,
ausgegangen wurde, welches für die folgenden zwei Geschäftsjahre negative Effekte aufgrund
dieser Krise berücksichtigte und ab dem dritten Jahr eine Erholung der Wirtschaft auf
wobei
im
Wesentlichen von
einem
Basisszenario ("U-Szenario")

Airline Catering:

Vorkrisenniveau sieht. Aufgrund der Planungsunsicherheiten wurde ein zusätzliches Szenario ("L- Szenario") einbezogen, welches eine nachhaltige negative Beeinflussung des Segments Airline Catering von DO & CO berücksichtigt. Bei einer der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden zwei "L-Szenarien" mit jeweils unterschiedlichem Eintrittszeitpunkt der nachhaltigen negativen Beeinflussung berechnet. Die Szenarien wurden aufgrund von Annahmen des Managements gewichtet. Selbst bei doppelter Gewichtung des L-Szenarios wäre im Rahmen der zu testenden Geschäfts- oder Firmenwerte keine Wertminderung zu erfassen.

Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Wachstumsannahmen basieren auf adaptierten Erfahrungen der Vergangenheit. Sie berücksichtigen zusätzlich Annahmen über die Bindung und Neugewinnung wesentlicher Kunden sowie über erwartete Entwicklungen in den entsprechenden Märkten. Die Entwicklung der Kostenstruktur reflektiert ebenso die Erfahrungen der Vergangenheit wie auch eingeleitete Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und erwartete Entwicklungen für die einzelnen Kostenfaktoren. Zur Fortschreibung der Zahlungsstromprognosen nach dem Ende des Detail- oder Grobplanungszeitraums berücksichtigt DO & CO Wachstumsraten, die sich aus den erwarteten Inflationsraten des jeweiligen lokalen Marktumfelds ableiten. Für die Prognose der Inflationsraten werden externe Quellen herangezogen.

International Event Catering

Die Schätzung der Cashflows für die Bestimmung des Nutzungswertes basiert in der Regel auf Prognosen, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Zur Erstellung von Finanzplänen im Segment International Event Catering wurden Annahmen aufgrund von Kundenprognosen getroffen. Aus diesen Prognosen wird die Entwicklung für den Planungszeitraum abgeleitet. Soweit der für die Berechnung der ewigen Rente notwendige stabile Geschäftsausblick am Ende der Detailplanungsphase nicht gewährleistet ist, erweitert DO & CO die Planung um eine Grobplanungsphase. Der erweiterte Detailplanungszeitraum bei der Arena One Allianz Arena resultiert aus der zugrundeliegenden Vertragslaufzeit. Es wurden mehrere Szenarien gerechnet, wobei von einem Basisszenario ("U-Szenario") ausgegangen wurde, welches für die folgenden zwei Geschäftsjahre negative Effekte aufgrund dieser Krise berücksichtigte und ab dem dritten Jahr eine Erholung der Wirtschaft auf Vorkrisenniveau sieht. Es wurde ein zusätzliches Szenario gerechnet, das keine Verlängerung des bestehenden Vertrags nach der Laufzeit vorsieht. Aufgrund der Planungsunsicherheiten wurde auch ein Szenario ("L-Szenario") einbezogen, welches eine nachhaltige negative Beeinflussung berücksichtigt. Diese Szenarien wurden aufgrund von Annahmen des Managements gewichtet. Selbst bei doppelter Gewichtung des L-Szenarios wäre im Rahmen des Wertminderungstests der Arena One Allianz Arena keine Wertminderung zu erfassen. Ein Nichteintreten der Planungsannahmen kann in den nächsten Geschäftsjahren einen Wertminderungsaufwand erfordern.

Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Wachstumsannahmen basieren auf adaptierten Erfahrungen der Vergangenheit. Die Entwicklung der Kostenstruktur reflektiert ebenso die Erfahrungen der Vergangenheit wie auch eingeleitete Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und erwartete Entwicklungen für die einzelnen Kostenfaktoren. Zur Fortschreibung der Zahlungsstromprognosen nach dem Ende des Detail- oder Grobplanungszeitraums berücksichtigt DO & CO Wachstumsraten, die sich aus den erwarteten Inflationsraten des jeweiligen lokalen Marktumfelds ableiten. Für die Prognose der Inflationsraten werden externe Quellen herangezogen.

Restaurants, Lounges & Hotel

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten basiert ebenfalls auf den genehmigten Finanzplänen sowie den marktüblichen Erwartungen der zukünftigen Entwicklung des Geschäftsmodells der Cash Generating Unit, wobei unternehmensspezifische Synergieeffekte unberücksichtigt bleiben.

Aufgrund der verwendeten Planungsannahmen sind die Fair Values dem Level 3 zuzuordnen. Soweit der für die Berechnung der ewigen Rente notwendige stabile Geschäftsausblick am Ende der Detailplanungsphase nicht gewährleistet ist, erweitert DO & CO die Planung um eine Grobplanungsphase. Der erweiterte Detailplanungszeitraum resultiert bei Hédiard aus der Tatsache, dass nach der Eröffnung eine gewisse Anlaufphase nötig ist, bis der stabile Geschäftsausblick gegeben ist. Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Wachstumsannahmen basieren auf adaptierten Erfahrungen der Vergangenheit. Sie berücksichtigen zusätzlich Annahmen über die Bindung und Neugewinnung wesentlicher Kunden sowie über erwartete Entwicklungen in den entsprechenden Märkten. Die Entwicklung der Kostenstruktur reflektiert ebenso die Erfahrungen der Vergangenheit wie auch erwartete Entwicklungen für die einzelnen Kostenfaktoren.

Zur Fortschreibung der Zahlungsstromprognosen nach dem Ende des Detail- oder Grobplanungszeitraums berücksichtigt DO & CO Wachstumsraten, die sich aus den erwarteten Inflationsraten des jeweiligen lokalen Marktumfelds ableiten. Für die Prognose der Inflationsraten werden externe Quellen herangezogen.

Im Zuge dieser Werthaltigkeitsprüfungen kam es in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Hédiard, einem renommierten Delikatessenunternehmen mit Sitz in Paris/Frankreich zu einer außerordentlichen Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwerts in Höhe von 7,79 m€. Diese CGU ist im Retail Bereich weltweit tätig und dem Segment Restaurants, Lounges und Hotel zugeordnet. Die Wertminderung resultierte aus den Auswirkungen der COVID-19 Krise. Der erzielbare Betrag dieser CGU basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und beträgt zu 31. März 2020 27,34 m€.

Für jene Goodwill tragenden Cash Generating Units, bei denen es zum Stichtag zu keinem Impairment kommt, wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Die durchgeführten Sensitivitätsanalysen ergaben, dass die zum 31. März 2020 erzielbaren Beträge der auf Wertminderung getesteten Zahlungsmittel generierenden Einheiten mit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten auch bei einem um 0,5 %-Punkt höheren Diskontierungszinssatz über den jeweiligen Buchwerten liegen. Entsprechendes gilt, wenn die in der ewigen Rente berücksichtigten Wachstumsraten um 0,5 %-Punkte reduziert oder das L-Szenario doppelt gewichtet werden würden.

Im Rahmen von Unternehmenserwerben wurden Kundenverträge erworben, die zum damaligen beizulegenden Zeitwert aktiviert wurden und über die geschätzte Nutzungsdauer von bis zu 17 Jahren linear abgeschrieben werden. Die Restlaufzeit beträgt 10 bzw. 4 Jahre. Diese sind mit einem Buchwert von 7,15 m€ (VJ: 8,73 m€) in der Position Immaterielle Vermögenswerte erfasst.

4.2. Sachanlagen

In der nachfolgenden Übersicht ist die Entwicklung der Sachanlagen in der Berichts- und der Vergleichsperiode dargestellt:

Grundstücke und Bauten
einschließlich
der Bauten auf fremdem
Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
Gesamt
Grund
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2019
170,08 42,98 111,43 46,37 370,85
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 11,99 0,17 0,72 0,47 13,35
Währungsumrechnung -6,46 -1,68 -3,94 -1,03 -13,11
Zugänge 215,15 2,77 23,35 70,24 311,49
Abgänge -1,31 -0,62 -1,82 0,12 -3,64
Umbuchungen 20,17 2,60 7,20 -35,04 -5,07
Stand 31. März 2020 409,61 46,22 136,93 81,12 673,88
Kumulierte Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Stand 31. März 2019 71,43 28,79 77,33 0,36 177,92
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,47 0,10 0,42 0,00 1,00
Währungsumrechnung -2,46 -0,85 -2,93 -0,03 -6,27
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 32,56 3,83 12,62 0,00 49,01
Zugänge (Wertminderungen) 2,57 1,09 1,35 1,43 6,43
Zuschreibungen -0,23 0,00 0,00 0,00 -0,23
Abgänge -1,00 -0,53 -1,62 0,00 -3,15
Stand 31. März 2020 103,35 32,44 87,17 1,76 224,72
Buchwerte Stand 31. März 2020 306,25 13,78 49,76 79,36 449,16
in m€ Grund
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2019
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen
170,08
11,99
42,98
0,17
111,43
0,72
46,37
0,47
370,85
13,35
Währungsumrechnung -6,46 -1,68 -3,94 -1,03 -13,11
Zugänge 215,15 2,77 23,35 70,24 311,49
Abgänge -1,31 -0,62 -1,82 0,12 -3,64
Umbuchungen 20,17 2,60 7,20 -35,04 -5,07
Stand 31. März 2020 409,61 46,22 136,93 81,12 673,88
Kumulierte Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Stand 31. März 2019 71,43 28,79 77,33 0,36 177,92
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,47 0,10 0,42 0,00 1,00
Währungsumrechnung -2,46 -0,85 -2,93 -0,03 -6,27
Zugänge (planmäßige Abschreibungen)
Zugänge (Wertminderungen)
32,56
2,57
3,83
1,09
12,62
1,35
0,00
1,43
49,01
6,43
Zuschreibungen -0,23 0,00 0,00 0,00 -0,23
Abgänge -1,00 -0,53 -1,62 0,00 -3,15
Stand 31. März 2020 103,35 32,44 87,17 1,76 224,72
Buchwerte Stand 31. März 2020 306,25 13,78 49,76 79,36 449,16
Grundstücke und Bauten
einschließlich
der Bauten auf fremdem
Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
Gesamt
in m€
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Grund
Stand 31. März 2018 168,09 45,77 104,27 83,08 401,20
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,00 -2,90 -0,24 0,00 -3,14
Währungsumrechnung -1,25 -2,95 -4,56 -9,63 -18,38
Zugänge 0,99 2,12 6,38 32,51 42,01
Abgänge -0,13 -0,34 -2,41 -0,12 -2,99
Umbuchungen 2,39 1,28 7,98 -59,49 -47,84
Stand 31. März 2019 170,09 42,98 111,43 46,37 370,87
Kumulierte Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Stand 31. März 2018
66,88 28,47 72,72 0,46 168,54
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,00 -2,90 -0,24 0,00 -3,14
Währungsumrechnung -2,70 -1,30 -3,51 -0,10 -7,62
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 8,37 3,55 10,65 0,00 22,57
Zugänge (Wertminderungen) 0,19 1,29 -0,03 0,00 1,46
Zuschreibungen -1,18 0,00 0,00 0,00 -1,18
Abgänge -0,11 -0,33 -2,25 0,00 -2,69
Stand 31. März 2019 71,45 28,79 77,33 0,36 177,93
Buchwerte Stand 31. März 2019 98,64 14,19 34,09 46,01 192,93
Im
Sachanlagevermögen
Zusammenhang mit Leasingobjekten, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilie erfüllen.
befinden
sich
Nutzungsrechte in
Höhe
von
201,03
m€
in
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2019/2020 betreffen im Wesentlichen die Erweiterungen bzw. die
Errichtung von Gourmetküchen an den Standorten in London Heathrow, Madrid sowie in der
Türkei im Segment Airline Catering.
Wie bereits in Abschnitt 4.1. erläutert, führte die COVID-19 Krise auch bei Sachanlagevermögen
zu umfangreichen Impairmenttests.
Diese führten zu außerplanmäßigen Abschreibungen von Sachanlagevermögen in Höhe von
6,43 m€.
Im Segment Airline Catering waren drei CGUs mit drei verschiedenen Produktionsstandorten in
Deutschland betroffen. Restrukturierungen und Reorganisation der Produktionsstandorte haben
zur Erfassung des Wertminderungsaufwands
Standort in Frankfurt hat einen Wertminderungsaufwand in Höhe von 1,59 m€ erfasst. Der
in Höhe von 2,17 m€ geführt. Eine CGU mit

CGU mit Standort in Düsseldorf hat einen Wertminderungsaufwand in Höhe von 0,24 m€ erfasst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beträgt zum 31. März 2020 0,13 m€. Eine CGU mit Standort in München hat einen Wertminderungsaufwand in Höhe von 0,33 m€ erfasst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beträgt zum 31. März 2020 1,49 m€. Sämtliche beizulegende Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten sind dem Level 3 zuzuordnen.

Im Segment Airline Catering und International Event Catering waren je eine CGU mit Produktionsstandort in Italien betroffen. Reduzierte Umsatzerwartungen und veränderte Rahmenbedingungen im Flugverkehr im Zuge der COVID-19 Krise haben zur Erfassung des Wertminderungsaufwands in Höhe von 2,60 m€ geführt. In den beiden CGUs wurde jeweils 1,30 m€ abgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beträgt in beiden CGUs zum 31. März 2020 jeweils 0,00 m€ und ist dem Level 3 zuzuordnen.

Im Segment Restaurants, Lounges & Hotel waren zwei CGUs im Bereich Retail betroffen. Eine CGU betrifft einen in Aufbau befindlichen Standort in den USA. Aufgrund der COVID-19 Situation wurden die Geschäftsmodelle einer Prüfung unterzogen. Die geplante Konzeptänderung hat die Erfassung von Wertminderungen notwendig gemacht. Der erzielbare Betrag dieser CGU basiert auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und beträgt zum 31. März 2020 6,26 m€. Es wurde eine Wertminderung in Höhe von 0,46 m€ erfasst. Eine weitere CGU mit Standort in Großbritannien musste ebenfalls aufgrund von Konzeptänderung eine Wertminderung in Höhe von 1,32 m€ erfassen. Der erzielbare Betrag dieser CGU basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und beträgt zu 31. März 2020 3,90 m€ und ist dem Level 3 zuzuordnen.

4.3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen betreffen strategische Partnerschaften in den Segmenten Airline Catering und Restaurants, Lounges und Hotel.

in m€ Geschäftsjahr
2019/2020
Geschäftsjahr
2018/2019
Assoziierte
Gemeinschafts
Assoziierte Gemeinschafts
Unternehmen unternehmen Unternehmen unternehmen
Stand 1. April 3,05 4,35 2,78 4,50
Anteile an Periodenergebnissen 0,12 -0,56 0,66 -0,30
Wertminderung -0,89 -3,51 0,00 0,00
Währungsdifferenzen 0,00 -0,18 0,00 0,13
Anteil am sonstigen Ergebnis 0,00 -0,02 0,00 0,02
Anteile an Gewinnausschüttungen -0,40 0,00 -0,38 0,00
Stand 31. März 1,89 0,08 3,05 4,35

Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr und in der Vorperiode wie folgt entwickelt:

Die Veränderung der anteiligen Periodenergebnisse bei den Gemeinschaftsunternehmen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres resultiert aus den Beteiligungen Sharp DO & CO Korea LLC (-0,54 m€ / VJ: 0,42 m€) und Versilia Solutions Ltd. (-0,04 m€ / VJ: -0,72 m€). Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine anteilige Verluste außerbücherlich erfasst (VJ: 1,08 m€).

Die Anteile an Periodenergebnissen entsprechen den Anteilen am Ergebnis aus fortgeführter Tätigkeit der Unternehmen.

Reduzierte Umsatzerwartungen und veränderte Rahmenbedingungen im Flugverkehr im Zuge der COVID-19 Krise haben zur Erfassung von Wertminderungen von zwei at equity bilanzierten Unternehmen im Segment Airline Catering geführt, die in den Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ausgewiesen sind. Für ein Gemeinschaftsunternehmen, das als Dienstleister im Airline-Bereich tätig ist, wurde eine Wertminderung in Höhe von 3,51 m€ erfasst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beträgt zum 31. März 2020 0,00 m€. Für ein assoziiertes Unternehmen wurde eine Wertminderung in Höhe von 0,89 m€ erfasst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beträgt zum 31. März 2020 1,13 m€. Die beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten sind dem Level 1 und Level 3 zuzuordnen.

Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zeigt die folgende Übersicht:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Assoziierte
Gemeinschafts
Assoziierte Gemeinschafts
Unternehmen unternehmen Unternehmen unternehmen
Buchwerte 1,89 0,08 3,05 4,35
Anteil am sonstigen Ergebnis 0,00 -0,02 0,00 -0,03

4.4. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

Weitere Erläuterungen zu diesen Finanzinstrumenten enthält Abschnitt 7.3.

4.5. Vorräte

Der Bestand der Vorräte von DO & CO zu den Abschlussstichtagen setzt sich wie folgt zusammen:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 16,99 13,86
Waren 17,82 18,67
Summe 34,81 32,53

Da die Waren überwiegend unmittelbar an Kunden weiterverkauft werden, waren zum Abschlussstichtag Wertminderungen nur in unwesentlichem Umfang zu erfassen. Entsprechendes gilt für die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, die kurzfristig umgeschlagen werden.

4.6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen eine Restlaufzeit von höchstens 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag auf. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden permanente Bonitätseinschätzungen vorgenommen. Ein Ausfall wird grundsätzlich auf Basis allgemein anerkannter Ratingklassen sowie extern verfügbarer oder intern ermittelter Bonitäten definiert. Zusätzlich werden weitere intern verfügbare Informationen zur Beurteilung des Ausfallsrisikos herangezogen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 104,15 113,61
Wertberichtigungen -6,67 -2,55
Wertberichtigungen nach IFRS 9 -0,26 -0,17
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 97,22 110,89

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine Risikokonzentration: Zum 31. März 2020 entfallen auf einen Kunden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14,01 m€ (VJ: 22,89 m€). Von diesen Forderungen stehen Mitte Mai 2020 noch 13,64 m€ (VJ: 3,16 m€) aus. Hinweise auf Uneinbringlichkeit der Forderungen liegen nicht vor.

Vom Gesamtbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. März 2020 52,09 m€ (VJ: 78,53 m€) weder wertgemindert noch überfällig.

Die Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen die Forderungen mit einer Überfälligkeit von über 80 Tagen und haben sich wie folgt entwickelt:

in m€ Geschäftsjahr
2019/2020
Geschäftsjahr
2018/2019
Stand 1. April 2,72 3,83
Zuführung 4,69 0,37
Umgliederung / Währungsänderung -0,03 -0,07
Verbrauch -0,18 -0,30
Auflösung -0,27 -1,12
Stand 31. März 6,93 2,72

Der Anstieg der Wertberichtigungen ist im Wesentlichen aufgrund der Entwicklungen im Airline Catering zurückzuführen. Seit Beginn der COVID-Krise wurden Änderungen im Zahlungsverhalten von Airline-Catering Kunden beobachtet. Wertberichtigungen wurden in den Fällen erfasst, bei denen die Einbringlichkeit als unwahrscheinlich eingeschätzt wurde.

DO & CO hat Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Zahlungen der Airline Kunden getroffen, die aufgrund der COVID-19 Pandemie mit Schätzunsicherheiten behaftet sind.

Zum 31. März 2020 ist eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle in Höhe von 0,26 m€ (VJ: 0,17 m€) erfasst.

Zum 31. März 2020 und zum 31. März 2019 weisen die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgende Überfälligkeiten auf:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
noch nicht fällig 52,09 78,53
bis 20 Tage überfällig 27,86 11,97
21 Tage bis 40 Tage überfällig 4,76 4,36
41 Tage bis 80 Tage überfällig 3,22 7,50
über 80 Tage überfällig 9,28 8,53
Summe 97,21 110,88

4.7. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)

Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) setzen sich wie folgt zusammen:

Abgegrenzte Zahlungen 4,99 6,17
Sonstige nicht finanziellen Vermögenswerte 28,08 24,18
Summe 33,07 30,34

Die Wertberichtigungen auf die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2019/2020 2018/2019
Stand 1. April 0,14 0,14
Währungsänderungen 0,00 0,00
Zuführung 0,07 0,00
Verbrauch -0,14 0,00
Auflösung 0,00 0,00
Stand 31. März 0,07 0,14

4.8. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte / Schulden, die direkt den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten zugerechnet werden

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft kam im zweiten Quartal 2018/2019 zum Entschluss, eine Veräußerung des in Bau befindlichen Hotels am Bosporus der Gesellschaft Turkish DO & CO an Turkish Airlines anzustreben. Demzufolge werden diese Vermögenswerte bzw. Schulden in der Konzernbilanz ab 30. September 2018 als "Zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert" und "Schulden, die direkt den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten zugerechnet werden" klassifiziert und in Höhe der Buchwerte umgegliedert. In diesen Posten wurden auch ein Nutzungsrecht bezüglich eines Pachtvertrags in Höhe von 13,34 m€ in Zusammenhang mit Leasingobjekten umgegliedert. Der Cateringvertrag mit Vereinbarung des Verkaufs des Hotels in Istanbul wurde im Mai 2019 unterzeichnet. Nach Zustimmung der Wettbewerbsbehörden wird die Transaktion erfolgen. DO & CO rechnet mit der Zustimmung innerhalb des nächsten Halbjahrs, wobei es aufgrund der aktuellen Situation zu Verzögerungen kommen kann. Diese Vermögenswerte und Schulden sind dem Segment "Restaurants, Lounges & Hotel" zugeordnet. verwiesen. in m€ 31. März 2020 31. März 2019

4.9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, schwebende Geldbewegungen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten. Diese werden zu tagesaktuellen Werten am Bilanzstichtag angesetzt. In der Bilanz werden zum Bilanzstichtag 300,88 m€ (VJ: 70,45 m€) angesetzt.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Devisen in fremder Währung u.a. von:

31. März 2020 31. März 2019
mUSD 14,71 17,07
mTRY 129,84 52,29
mUAH 61,14 94,66
mGBP 9,06 3,16
mPLN 6,28 3,16

Hinsichtlich Verfügungsbeschränkungen von Zahlungsmitteln wird auf Abschnitt 4.10.

4.10. Eigenkapital

Die Aktie von DO & CO notiert seit März 2007 im "Prime Market" der Wiener Börse und seit Dezember 2010 zusätzlich an der Istanbuler Börse.

Zum Stichtag 31. März 2020 befinden sich 57,70 % der Aktien im Streubesitz. Der verbleibende Aktienanteil wird von der Attila Dogudan Privatstiftung (32,31 %) bzw. Kabouter Management LLC (9,99 %) gehalten. Der Anteil der Attila Dogudan Privatstiftung beinhaltet einen Anteil von 1,59 %, welcher für Management- und Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen ist.

Das gezeichnete Kapital von DO & CO beträgt am Abschlussstichtag 19,49 m€. Es sind 9.744.000 voll eingezahlte nennwertlose Aktien ausgegeben. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

In der am 18. Juli 2019 abgehaltenen 21. ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft wurde für das Geschäftsjahr 2018/2019 eine Dividende in Höhe von 0,85 € je dividendenberechtigter Aktie beschlossen, welche am 5. August 2019 ausbezahlt wurde.

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Beträge aus Kapitalerhöhungen der Vergangenheit, die über den Betrag des gezeichneten Kapitals hinaus erzielt worden sind, abzüglich der Kapitalbeschaffungskosten nach Steuern.

Das kumulierte übrige Eigenkapital beinhaltet die Rücklage aus der Währungsumrechnung, die im Geschäftsjahr und in den Vorjahren erfolgsneutral erfassten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung in die Berichtswährung einschließlich der Auswirkungen aus Net Investments, die IAS 19 Rücklage, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsplänen nach Abzug der darauf entfallenden Ertragsteuern sowie die Cash Flow Hedge Rücklage nach Abzug der darauf entfallenden Ertragsteuern.

Der innerhalb des Eigenkapitals angesetzte Sonderposten aus Gesellschaftertransaktionen geht auf den Erwerb von 51 % der Anteile und Stimmrechte an der DO AND CO KYIV LLC zurück. Da sich die Gesellschaft zugleich gegenüber den anderen Gesellschaftern verpflichtet hat, die von diesen gehaltenen 49 % der Anteile zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben, ist in Höhe des Barwerts der Kaufpreisverbindlichkeit eine Schuld anzusetzen. Ihr erstmaliger Ansatz erfolgte erfolgsneutral gegen den im Eigenkapital ausgewiesenen Sonderposten aus Gesellschaftertransaktionen bei gleichzeitiger Fortführung des Postens für nicht beherrschende Anteile. Unter der Annahme, DO & CO erwerbe jeweils den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter, bucht die Gesellschaft zu jedem Stichtag den für die anderen Gesellschafter im Eigenkapital erfassten Betrag aus. Differenzen zwischen den ausgebuchten Eigenkapitalbeträgen und jenen Beträgen, mit denen die derivative finanzielle Verbindlichkeit erfasst bzw. fortgeschrieben wird, berücksichtigt DO & CO nach den Vorschriften zur Abbildung von Transaktionen zwischen den Gesellschaftergruppen durch Anpassung des Sonderpostens.

Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 ermächtigt, das Grundkapital von derzeit Nominale 19.488.000 € um bis zu weitere 2.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital nach Durchführung der entsprechenden Kapitalerhöhung(en) von bis zu (gerundet) 9,31 %.

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2013 wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu EUR 7.795.200,00 durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihren Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

In der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien (börslich/außerbörslich) im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) ermächtigt. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen und das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die direkten Fremdanteile am Eigenkapital der vollkonsolidierten THY DO & CO İkram Hizmetleri A.Ş. in Höhe von 50 %, der vollkonsolidierten Lasting Impressions Food Company Ltd. in Höhe von 10 % und der vollkonsolidierten DO & CO Netherlands Holding B.V. in Höhe von 49 %. Weiters erfolgte unter diesem Posten der Ausweis der nicht beherrschenden Anteile von 10 % an der DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs GmbH.

Den Einfluss von Anteilseignern nicht beherrschender Anteile (NCI – non-controlling interests) mit materieller Beteiligung an Tochterunternehmen auf die Aktivitäten und den Cashflow der Unternehmen stellen die nachstehenden Übersichten dar.

31. März 2020 31. März 2019
Name des Tochterunternehmens Haupt
niederlassung
Stimmrechts
anteil
Net result
NCI
in m€
Buchwert
NCI
in m€
Net result
NCI
in m€
Buchwert
NCI
in m€
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. Türkei 50% 9,40 43,49 10,56 45,43
in m€ Geschäftsjahr 2019/2020
Ergebnis G&V
Name des Tochterunternehmens Umsatz
erlöse
Auf-wendungen Mutter
unternehmen
Minderheit Gesamt Sonstiges
Ergebnis
Dividenden Minderheiten
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 297,97 279,16 9,40
9,40
18,81 -7,12 4,22
in m€ Geschäftsjahr 2018/2019
Ergebnis G&V
Name des Tochterunternehmens Umsatz
erlöse
Auf-wendungen Mutter
unternehmen
Minderheit Gesamt Sonstiges
Ergebnis
Dividenden Minderheiten
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 248,13 227,01 10,56
10,56
21,13 -11,61 2,07
31. März 2020
in m€ Vermögen Schulden Eigenkapital
Name des Tochterunternehmens Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig Mutter
unternehmen
Nicht
beherrschende
Anteile
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 122,51 52,10 59,58 28,05 43,49 43,49
31. März 2019
in m€ Vermögen Schulden Eigenkapital
Name des Tochterunternehmens Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig Mutter Nicht
unternehmen beherrschende
Anteile
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 106,16 31,90 41,07 6,12 45,43 45,43
31. März 2020
in m€ Cash Flows
Name des Tochterunternehmens Cashflow
aus der
betrieblichen
Tätigkeit
(Netto-Cashflow)
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
Cashflow
aus der
Finanzierungs
tätigkeit
Veränderung der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmittel
äquivalente
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 38,26 -40,70 13,77 11,33
31. März 2019
in m€ Cash Flows
Name des Tochterunternehmens Cashflow
aus der
betrieblichen
Tätigkeit
(Netto-Cashflow)
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
Cashflow
aus der
Finanzierungs
tätigkeit
Veränderung der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmittel
äquivalente

Das vollkonsolidierte Tochterunternehmen THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. hat aufgrund gesetzlicher Anforderungen einen abweichenden Bilanzstichtag (31. Dezember).

Mit dem Inkrafttreten der Devisenvorschrift der ukrainischen Nationalbank vom 18. Juni 2019 wurde die gesetzliche Verpflichtung zum Umtausch von Deviseneinnahmen zurückgenommen. Am 10. Juli 2019 wurde die Obergrenze für Ausschüttungen von Dividenden ins Ausland endgültig aufgehoben. Es bestehen nunmehr in der Ukraine keine Beschränkungen hinsichtlich Devisen und Ausschüttungen.

4.11. Anleihe

DO & CO hat Anfang März 2014 eine Unternehmensanleihe mit einem Nominalbetrag von 150,00 m€ platziert. Die Anleihe ist am 4. März 2021 fällig und weist einen Zinssatz von 3,125 % p.a. auf. Der Zinsaufwand nach der Effektivzinsmethode im Geschäftsjahr 2019/2020 beträgt 5,00 m€ (VJ: 5,00 m€). Die Zahlung erfolgt jährlich am 4. März.

4.12. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Darlehen 289,88 0,00
Leasingverbindlichkeiten 179,83 0,00
Verbindlichkeiten aus derivaten Finanzinstrumenten 1,22 0,00
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 470,93 0,00

Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten zum Abschlussstichtag die im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 aufgenommenen Darlehen in Höhe von 289,88 m€ sowie langfristige Leasingverbindlichkeiten und eine Derivateverbindlichkeit aus einem für Sicherungszwecke abgeschlossenen Zinsswap.

Weitere Erläuterungen zu diesen Finanzinstrumenten enthält Abschnitt 7.3.

4.13. Langfristige Rückstellungen

Die Zusammensetzung der langfristigen Rückstellungen aus Arbeitsverhältnissen stellen sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Abfertigungsrückstellungen DBO 12,43 15,24
Jubiläumsgeldrückstellungen DBO 2,91 4,48
Pensionsrückstellungen DBO 0,56 0,60
Sonstige Rückstellungen 0,00 0,00
Summe 15,90 20,31

Vom Gesamtbetrag der langfristigen Rückstellungen sind 8,78 m€ kurzfristig fällig.

Die Anwartschaftsbarwerte der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und der Jubiläumsgelder haben sich im Geschäftsjahr 2019/2020 folgendermaßen entwickelt:

Abfertigungen
Pensionen
Jubiläumsgelder
in m€ 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Barwert der Verpflichtungen (DBO)
am 1. April
15,24 15,40 0,60 0,58 4,48 4,09
Währungsänderungen -0,78 -1,41 -0,01 0,00 0,00 0,00
Dienstzeitaufwand* 2,07 1,20 0,02 0,01 0,36 0,12
Zinsaufwand 1,21 1,23 0,01 0,01 0,04 0,05
Auszahlungen -8,36 -1,06 -0,09 -0,08 -0,33 -0,22
Auswirkung von Plankürzungen und Abgeltungen* 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ** 3,06 -0,12 0,03 0,07 -1,63 0,44
davon aus erfahrungsbedingten Änderungen 0,46 -0,37 0,04 0,04 -1,38 -0,08
davon aus Änderungen der finanziellen Annahmen 2,44 0,40 -0,01 0,01 -0,10 0,16
davon aus Änderungen der demografischen Annahmen 0,00 -0,09 0,00 0,00 -0,16 0,37
Barwert der Verpflichtungen (DBO)
per 31. März
12,43 15,24 0,56 0,60 2,91 4,48

* Diese Position ist im Personalaufwand erfasst.

** Diese Position ist für Jubiläumsgelder im Personalaufwand erfasst.

Die tatsächliche Entwicklung der Verpflichtungen kann infolge sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen von den Annahmen abweichen, die ihrer Bewertung zugrunde liegen. Die daraus resultierenden Wertanpassungen sind ebenso wie Änderungen dieser Annahmen in der vorstehenden Abbildung als versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ausgewiesen.

DO & CO erfasst versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen im Jahr ihrer Entstehung in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral als Neubewertung IAS 19. Bei Jubiläumsgeldern werden Neubewertungen der Verpflichtung unmittelbar im Personalaufwand der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen ist im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Aufwendungen aus Abfertigungen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen und sind in den jeweils angegebenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

in m€ GuV-Position Abfertigungen Pensionen
2019/2020 2018/2019 2019/2020 2018/2019
Laufender Dienstzeitaufwand Personalaufwand 2,07 1,20 0,02 0,01
Zinsaufwand Finanzierungs
aufwendungen
1,21 1,23 0,01 0,01
Summe 3,28 2,43 0,03 0,02

4.14. Ertragsteuern

Die tatsächlichen Ertragsteuerforderungen resultieren aus Steuervorauszahlungen. Sofern ein Rechtsanspruch zur Verrechnung tatsächlicher Steuerforderungen und Steuerschulden besteht, wurde eine Saldierung vorgenommen.

Die latenten Steuern zum 31. März 2020 resultieren aus temporären Differenzen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden und ihren Steuerwerten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die wesentlichen Ursachen latenter Steuern zeigt die nachstehende Übersicht:

31. März 2020 31. März 2019
in m€ Aktive latente
Steuern
Passive latente
Steuern
Aktive latente
Steuern
Passive latente
Steuern
Immaterielle Vermögenswerte 0,00 -1,93 0,04 -2,26
Sachanlagen und als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
1,22 -61,32 12,15 -7,63
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorräte 0,01 -1,94 0,00 -1,91
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
4,52 -4,15 0,34 -12,84
Rückstellungen 3,71 -2,42 3,98 0,00
Verbindlichkeiten 49,59 -0,01 1,99 -0,25
Summe aus temporären Differenzen 59,04 -71,77 18,51 -24,88
Steuerliche Verlustvorträge 23,57 0,00 7,75 0,00
Wertberichtigung auf
aktive latente Steuern
-0,75 0,00 -0,24 0,00
Saldierung von Bestandsdifferenzen
gegenüber der selben Steuerbehörde
-67,93 67,93 -20,68 20,68
Summe 13,94 -3,85 5,33 -4,20

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein Steuerertrag in Höhe von 0,64 m€ (VJ: -1,27 m€) aus der Neubewertung von Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und Net Investments sowie für den Cash Flow Hedge direkt im Eigenkapital erfasst. Der Buchwert der Rücklage der latenten Steuern im sonstigen Ergebnis weist einen Buchwert von 1,62 m€ (VJ: 0,99 m€) auf. Der Buchwert der nicht beherrschenden Anteile betrug 0,46 m€ (VJ: 0,19 m€).

Die aktivierten und nicht aktivierten Verlustvorträge und die Vortragsfähigkeit nicht aktivierter Verlustvorträge veranschaulicht folgende Übersicht:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Aktivierte Verlustvorträge 96,90 28,39
Nicht aktivierte Verlustvorträge 139,70 139,56
davon innerhalb eines Jahres verfallbare Verlustvortäge 0,00 0,00
davon zwischen zwei und fünf Jahren verfallbare Verlustvorträge 0,00 0,00
davon in mehr als fünf Jahren verfallbare Verlustvorträge
(ohne unverfallbare Verlustvorträge)
0,00 0,00
Unverfallbare Verlustvorträge 139,70 139,56
Summe noch nicht genutzter Verlustvorträge 236,60 167,95

DO & CO hat im Geschäftsjahr latente Steuern in Höhe von 0,00 m€ (VJ: 0,00 m€) auf bisher nicht berücksichtigte Verlustvorträge angesetzt. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 139,70 m€ (VJ: 139,56 m€) sind keine latenten Steuern aktiviert, da die Realisierung der potenziellen Steuervorteile innerhalb des Planungszeitraums nicht ausreichend gesichert ist. Von im Vorjahr aktivierten Verlustvorträgen wurden aktive latente Steuern in Höhe von 1,03 m€ (VJ: 0,00 m€) wertberichtigt.

Eine Bilanzierung von (nicht durch passive latente Steuern gedeckte) aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge erfordert zusätzliche substanzielle Hinweise, dass in den nachfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Ergebnisse zur voraussichtlichen Steuerentlastung herangezogen werden können. Die Basis für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind grundsätzlich – nach Abzug der passiven temporären Differenzen – die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse entsprechend den vom Vorstand genehmigten Planungen. Insbesondere in den Ländern, wo aufgrund einer Verlusthistorie in der jüngeren Vergangenheit die Anforderungen, welche die IFRS an die Verlässlichkeit der Steuerplanung stellen, erhöht sind, liegen zusätzliche substanzielle Hinweise vor, dass in den nachfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Ergebnisse zur voraussichtlichen Steuerentlastung herangezogen werden können.

Die in den Ländern Deutschland, USA, Österreich und Spanien verursachten Einmaleffekte aufgrund der COVID-19 Krise ergeben steuerliche Verluste, die mittel- und langfristig betrachtet die Ertragsfähigkeit des Kerngeschäftes jedoch nicht nachhaltig belasten. Hinsichtlich der in Deutschland entstandenen Verluste sind zudem Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet worden, die die Verlust auslösenden Ursachen eliminieren werden. Die Ergebnisse der Steuergruppe USA waren in den letzten Jahren sowohl geprägt von stetig steigenden Umsätzen als auch von Verlusten aus der Start-up Phase des neuen Standort am Flughafen Los Angeles. Wie die positive Planungsrechnung zeigt, tritt nun der Standort Los Angeles aus der Start-up Phase und wird eine nachhaltige positive Umsatzentwicklung sowie positive Ergebnisse liefern. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass die Verluste aus der Start-up Phase verbraucht werden können. Die in Österreich entstandenen Verluste sind lediglich auf die oben erwähnten Einmaleffekte zurückzuführen und werden, wie die Planungsrechnung zeigt, innerhalb des Planungszeitraums verwertet. Wie die positive Planungsrechnung betreffend Spanien zeigt, ist die Verwertung der aufgrund der Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Bereich Airline Catering als Hub-Caterer der Iberia entstandenen Anlaufverluste bereits in den ersten Jahren der Planungsphase gegeben. Es wurden Annahmen in der Planungsrechnungen zur weiteren Umsatzentwicklung getroffen, die insbesondere durch die COVID-19 Krise mit Schätzunsicherheiten behaftet sind.

Latente Steuerschulden, die aus Anteilen an Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen resultieren (outside-basis differences), bleiben außer Ansatz, da deren Umkehrung durch die DO & CO Gruppe gesteuert werden kann und in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.

Anleihe 149,69 0,00
Darlehen 12,99 2,82
Rückstellung für Zinsen Anleihe 0,35 0,35
Übrige sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 28,66 21,33
Kurzfristige Leasingverbindlichkeit 20,53 0,00
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 212,22 24,50

4.15. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen durch die Umgliederung der Anleihe in Höhe von 149,69 m€ als auch durch die Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von 20,53 m€ verbunden. Der Anstieg der übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 7,33 m€ ist im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten betreffend Restrukturierungsaufwendungen zurückzuführen. Hinsichtlich der zukünftigen Abflüssen wird auf Abschnitt 7.3. verwiesen. in m€ 31. März 2020 31. März 2019

4.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 92,46 80,76
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen 8,12 8,49
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100,58 89,25

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultiert zu einem aus dem Wachstum der Geschäftstätigkeit als auch aus der konsequenten Ausnutzung von Zahlungszielen.

4.17. Kurzfristige Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Veränderung
Stand per Währungs Konsolidierungs Stand per
in m€ 1. April 2019 änderungen kreis Verwendung Auflösung Zuführung 31. März 2020
Sonstige Personalrückstellungen 2,44 -0,06 0,00 -3,66 -0,13 2,62 1,21
Sonstige Rückstellungen 11,18 -0,24 0,02 -7,41 -1,08 18,39 20,87
Summe 13,62 -0,30 0,02 -11,06 -1,21 21,01 22,08

Die sonstigen Personalrückstellungen betreffen leistungsbezogene Entgeltbestandteile in Höhe von 1,21 m€ (VJ: 2,44 m€). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Prüfungsund Beratungskosten, Prozesskosten, Restrukturierungskosten sowie weitere gegenwärtige Verpflichtungen und Abgrenzungen enthalten. Es wurden Annahmen hinsichtlich dem Ausgang von offenen Verhandlungen und Verfahren getroffen, die insbesondere durch die COVID-19 Pandemie mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Mit einem Mittelabfluss ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

4.18. Sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig)

Die sonstigen Verbindlichkeiten (kurzfristig) setzen sich wie folgt zusammen:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9,07 0,97
Übrige Verbindlichkeiten 12,53 11,79
Abgegrenzte Zahlungen 0,87 0,23
Vertragsverbindlichkeiten 12,43 3,10
Sonstige Leasingverbindlichkeiten 1,45 0,00
Summe 36,35 16,09

Die Erfüllung der Verpflichtungen wird innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet. Die Übrigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Umsatzsteuerschulden, Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern für laufende Entgeltzahlungen.

5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

5.1. Umsatzerlöse

DO & CO erzielt Erlöse aus Verträgen mit Kunden im Wesentlichen in Zusammenhang mit Catering, Handling und Infrastrukturleistungen.

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich nach Segmenten und geografischen Regionen wie folgt:

Länder Airline Catering International Event
Catering
Restaurant, Lounges
& Hotel
Summe
Türkei 273,91 0,06 23,97 297,94
Österreich 80,32 17,51 58,38 156,21
UK 96,30 28,67 8,50 133,46
Deutschland 47,89 51,47 33,52 132,88
USA 123,57 0,00 0,00 123,57
Sonstige Länder 48,34 36,42 6,54 91,29
Total 670,33 134,13 130,90 935,37

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen (vgl. Abschnitt 4.6.), Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 104,14 113,61
Aktivierte Vertragskosten 25,91 6,34
Vertragsvermögenswerte 5,07 0,00
Vertragsverbindlichkeiten -12,43 -3,10

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 6,93 m€ (VJ: 2,72 m€) gebucht.

Die im Geschäftsjahr 2019/2020 aktivierten Vertragskosten in Höhe von 25,91 m€ betreffen Vertragserfüllungskosten, welche ab Vertragsbeginn im Jahr 2020 linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden aktivierte Vertragskosten in Höhe von 0,41 m€ abgeschrieben.

Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen Ansprüche auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht fakturierte Leistungen.

Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen nachträglich gewährte Rabatte, für die mit einem Abfluss innerhalb eines Jahres zu rechnen ist. Es werden hier Annahmen hinsichtlich des Ausgangs weiterer Verhandlungen getroffen, die mit Schätzunsicherheiten behaftet sind. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag in Höhe von 3,10 m€ wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 als Umsatzerlös erfasst.

5.2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2019/2020 bzw. im Vorjahr:

in m€ Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1,54 3,08
Erträge aus der Währungsumrechnung 2,89 5,67
Erträge aus Erstkonsolidierung 1,70 0,00
Übrige sonstige betriebliche Erträge 11,63 12,65
Summe 17,77 21,39

5.3. Materialaufwand

Im Geschäftsjahr 2019/2020 und im Vorjahr sind Materialaufwendungen und Aufwendungen für bezogene Leistungen in folgender Höhe angefallen:

in m€ Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Materialaufwand (inkl. Handelswareneinsatz) -304,32 -278,93
Aufwendungen für bezogene Leistungen -90,58 -83,38
Summe -394,89 -362,31

Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Anmietung von Equipment und zugekauftes Personal.

5.4. Personalaufwand

Im DO & CO Konzern waren im Geschäftsjahr 2019/2020 durchschnittlich 10.726 Arbeitnehmer (VJ: 9.919 Arbeitnehmer) beschäftigt.

Die Personalaufwendungen setzten sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr wie folgt zusammen:

in m€ Geschäftsjahr
2019/2020
Geschäftsjahr
2018/2019
Löhne und Gehälter -264,35 -223,21
Aufwendungen für Abfertigungen, Pensionen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-6,70 -7,22
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-48,01 -41,46
Sonstige Personalaufwendungen -13,84 -10,39
Summe -332,82 -282,29

In Österreich wurden 0,60 m€ (VJ: 0,63 m€) in Mitarbeitervorsorgekassen eingezahlt.

5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen:

in m€ Geschäftsjahr
2019/2020
Geschäftsjahr
2018/2019
Mieten, Pachten und Betriebskosten (inkl. Airportabgaben) -60,76 -71,34
Reise-, Nachrichten- und Kommunikationsaufwand -13,19 -12,03
Transport-, KFZ-Aufwand und Instandhaltungen -26,97 -21,95
Versicherungen -2,15 -1,98
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand -13,76 -8,40
Forderungsverluste, Wertberichtigungen und sonstige Schadensfälle -6,90 -1,59
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung -2,87 -2,75
Verluste aus dem Abgang vom Anlagevermögen -0,34 -0,74
Sonstige Steuern -6,41 -4,93
Aufwand aus Entkonsolidierung 0,00 -3,60
Übriger sonstiger betrieblicher Aufwand -21,50 -15,28
Summe -154,85 -144,59

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer betrugen für die Prüfung des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse im Berichtsjahr 0,46 m€ (VJ: 0,58 m€), 0,07 m€ (VJ: 0,05 m€) für Steuerberatung 0,00 m€ (VJ: 0,00 m€) für sonstige Bestätigungsleistungen und 0,01 m€ (VJ: 0,13 m€) für sonstige Beratungsleistungen.

5.6. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen umfassen:

in m€ Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Planmäßige Abschreibungen -53,74 -27,47
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen -18,30 -1,45
Summe -72,04 -28,92

Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen ist im Wesentlichen durch die Erstanwendung von IFRS 16 begründet.

Der Anstieg der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen betrifft Wertminderungen auf Sachanlagevermögen und at equity Beteiligungen in Höhe von 10,39 m€ und eine Abschreibung eines Goodwills in Höhe von 7,80 m€. Für Details wird auf Abschnitt 4.1. und 4.3. verwiesen.

Die Aufteilung der ausgewiesenen Wertminderungsaufwendungen auf die Geschäftssegmente ist der Segmentberichterstattung zu entnehmen.

5.7. Finanzergebnis

Die Zusammensetzung des Finanzergebnisses zeigt folgende Übersicht:

in m€ Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Erträge aus sonstigen Wertpapieren des Anlagevermögens -0,01 0,47
Zinsen und ähnliche Erträge 2,52 2,77
Aufwendungen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 0,01 0,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -16,30 -6,47
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,00 0,00
Sonstiges Finanzergebnis -0,68 0,43
Summe -14,47 -2,81

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge aus Zahlungsmitteläquivalenten in der Türkei und der Ukraine enthalten.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen für die Unternehmensanleihe in Höhe von 5,00 m€ (VJ: 5,00 m€), für Kredite, für Aufzinsung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sonstigen langfristig fälligen Verpflichtungen in Höhe von 1,26 m€ (VJ: 1,28 m€) sowie aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 9,77 m€ (VJ: 0,00 m€) enthalten.

Das sonstige Finanzergebnis beinhaltet Währungseffekte aus Konzernfinanzierungen in Fremdwährung.

5.8. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt aus tatsächlichen und latenten Ertragsteuern zusammen:

in m€ Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Tatsächliche Ertragsteuern -7,24 -10,19
Latente Ertragsteuern 8,01 -1,52
Summe 0,77 -11,71

Von den tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen entfallen -7,23 m€ (VJ: -12,43 m€) auf das laufende Jahr. Ertragsteueraufwendungen in Höhe von -0,01 m€ (VJ: 2,24 m€) betreffen Anpassungen von in Vorjahren angefallenen Steuern.

Die im Geschäftsjahr 2019/2020 ausgewiesenen Ertragsteuern leiten sich wie folgt aus dem erwarteten Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des Ertragsteuersatzes von DO & CO auf das Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte:

in m€ Geschäftsjahr
2019/2020
Geschäftsjahr
2018/2019
Ergebnis vor Ertragsteuern -16,39 48,64
Erwarteter Steueraufwand 25 % (VJ: 25 %) 4,10 -12,16
+/- Steuerunterschiede Ausland 2,02 2,64
Rechnerischer Steueraufwand 6,12 -9,52
Überleitungsposten -5,35 -2,19
Ausgewiesener Steueraufwand 0,77 -11,71
Effektiver Steuersatz 4,7% 24,1%

Die effektive Steuerbelastung des DO & CO Konzerns als Verhältnis des ausgewiesenen Steueraufwands zum Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 4,7 % (VJ: 24,1 %). Die Treiber der Steuerquote im Geschäftsjahr 2019/2020 liegen vor allem in der Bewertung latenter Steuern aus laufendem Jahr und Vorjahren sowie aus Einmaleffekten aus laufenden Steuern.

5.9. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich als Quotient aus dem auf die Gesellschafter von DO & CO entfallenden Konzernergebnis und der durchschnittlichen Anzahl ausgegebener Aktien während des Geschäftsjahres.

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
Konzernergebnis in m€ -24,87 26,40
Anzahl (ultimo) der Aktien (in Stück) 9.744.000 9.744.000
Unverwässertes/Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -2,55 2,71

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

5.10. Vorschlag für die Gewinnverwendung

Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2020 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Dieser Jahresabschluss weist keinen Bilanzgewinn aus. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, keine Dividende auszuschütten.

6. Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)

Die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgte nach der indirekten Methode. Der Finanzmittelbestand entspricht den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten laut Bilanz. Sie umfassen Kassabestände, Schecks und Bankguthaben.

Die Ertragsteuerzahlungen sind gesondert im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.

Der Brutto-Cashflow beträgt 74,10 m€ und liegt um -6,49 m€ unter jenem des Vergleichszeitraumes des Vorjahres. Unter Einbeziehung der Veränderungen des Working Capital und der Zahlungen für Ertragsteuern ergibt sich ein Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 102,71 m€ (VJ: 54,92 m€).

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf -115,03 m€ (VJ: -45,18 m€). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betragen -95,60 m€ (VJ: -41,83 m€).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 245,64 m€ (VJ: -13,16 m€).

in m€ Erwirtschaftete
Ergebnisse
Nicht
beherrschende
Anteil
Darlehen Anleihe Leasing
verhältnisse
Gesamt
1. April 2019 160,35 47,74 2,82 149,37 0,00 360,29
Dividendenzahlung an Aktionäre der DO & CO Aktiengesellschaft -8,28 0,00 0,00 0,00 0,00 -8,28
Dividendenzahlung an andere Gesellschafter 0,00 -4,38 0,00 0,00 0,00 -4,38
Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -2,26 -1,79 0,00 0,00 0,00 -4,05
Einzahlungen aus dem Zugang von Finanzverbindlichkeiten 0,00 0,00 300,00 0,00 0,00 300,00
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 -22,92 -22,92
Gezahlte Zinsen 0,00 0,00 0,05 -5,01 -9,77 -14,72
Gesamtänderung des Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit -10,54 -6,17 300,05 -5,01 -32,69 245,64
Auswirkungen aus Wechselkursänderungen 0,00 -6,00 0,05 0,00 0,00 -5,96
Zinsaufwand 0,00 0,00 -0,05 5,33 9,77 15,05
Neue Leasingverhältnisse 0,00 0,00 0,00 0,00 223,28 223,28
Sonstige Änderungen bezogen auf Eigenkapital 26,40 8,52 0,00 0,00 0,00 34,93
31. März 2020 176,21 44,09 302,87 149,69 200,36 873,22

7. Sonstige Angaben

7.1. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen

Die Eventualschulden des DO & CO Konzerns betragen am 31. März 2020 31,01 m€ (31. März 2019: 30,81 m€) und setzen sich wie folgt zusammen:

in m€ 31. März 2020 31. März 2019
Garantien 30,90 30,70
Sonstige vertragliche Haftungsverpflichtungen 0,11 0,11
Summe 31,01 30,81

Sämtliche unter den Eventualschulden ausgewiesene Sachverhalte betreffen potentielle zukünftige Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag 31. März 2020 ungewiss sind und DO & CO erst bei Eintreten nicht wahrscheinlicher zukünftiger Ereignisse zu Leistungen verpflichten. Es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss kommt. Es handelt sich im Wesentlichen um Garantien für Mietverhältnisse, Zölle und zur Besicherung von Bankgarantien.

Gemäß IAS 37.91 wird aus Praktikabilität auf die Angaben gemäß IAS 37.86 und IAS 37.89 verzichtet.

Zum 31. März 2020 sind schwebende Verträge über den Bezug von Sachanlagen in Höhe von 18,04 m€ (31. März 2019: 27,90 m€) abgeschlossen.

7.2. Leasingverhältnisse

DO & CO mietet vor allem Immobilien. Diese umfassen unter anderem Büroräumlichkeiten und Produktionsanlagen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um langfristige Verträge, wobei einige Verträge Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Bei vielen Verträgen sind die Leasingzahlungen an einen Index gekoppelt. Einige Verträge enthalten variable Leasingzahlungen auf Basis von Umsätzen. Manche Leasingvereinbarungen enthalten Beschränkungen, die einen Abschluss von Unterleasingverhältnissen untersagen oder über den Zweck der Nutzung bestimmen.

Des Weiteren mietet DO & CO technische Anlagen und Maschinen und andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung, wobei der Anteil dieser Leasingverhältnisse im Vergleich zu den Immobilienleasingverhältnissen gering ist.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte, die in den Sachanlagen enthalten sind, und die Veränderung während der Berichtsperiode dargestellt:

Grundstücke und
Bauten einschließlich
der Bauten auf
fremdem Grund
Technische Anlagen
und Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Gesamt
in m€
Stand 1. April 2019 134,42 0,13 1,28 135,82
Veränderung Konsolidierungskreis und
Umgliederungen 10,31 0,00 0,00 10,31
Währungsumrechnung -3,54 0,00 -0,01 -3,55
Zugänge 81,95 0,00 1,17 83,11
Abgänge -0,23 0,00 0,02 -0,21
Kumulierte Abschreibungen -23,27 -0,03 -0,66 -23,97
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen -0,44 0,00 -0,06 -0,49
Stand 31. März 2020 199,20 0,09 1,74 201,03

In Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sind folgende Beträge in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

in m€ Geschäftsjahr
2019/2020
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte -23,96
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen -0,49
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -9,77
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -0,61
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von
geringem Wert
-0,03
Variable Leasingzahlungen -19,74
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag -54,60

In Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sind folgende Beträge in der Konzern-Geldflussrechnung erfasst:

in m€ Geschäftsjahr
2019/2020
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse -30,58

Ein Teil der Verträge enthält variable Leasingzahlungen auf Basis von Umsätzen. Wenn die Umsätze um 10 % steigen, erhöhen sich die Gesamtleasingzahlungen um rund 4 %. Des Weiteren hat DO & CO Leasingvereinbarungen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen abgeschlossen. Einige Optionen können nur von DO & CO, andere vom Leasinggeber ausgeübt werden. DO & CO beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob eine Ausübung bzw. Nicht-Ausübung dieser Optionen von DO & CO hinreichend sicher ist. Eine erneute Beurteilung kann bei signifikanten Ereignissen oder Änderungen der Umstände erfolgen. Bei einer Neubeurteilung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die bei der erstmaligen Bewertung der Leasinglaufzeit nicht berücksichtigt bzw. berücksichtigt wurden, schätzt DO & CO potenzielle künftige Leasingzahlungen in Höhe von rund 9 m€. Für ein Leasingverhältnis, das DO & CO bereits eingegangen ist, welches jedoch noch nicht begonnen hat, schätzt DO & CO potenzielle künftige Leasingzahlungen in Höhe von rund 0,5 m€.

7.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die angegebenen beizulegenden Zeitwerte werden je nach zugeordneter Stufe (Level) nach folgenden Parametern ermittelt:

  • Stufe 1: Umfasst auf aktiven Märkten quotierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden
  • Stufe 2: Sind direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. vom Preis abgeleitet) beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht der Stufe 1 zugeordnet werden können
  • Stufe 3: Dabei handelt es sich um auf nicht beobachtbare Marktdaten basierende Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schulden (d.h. nicht beobachtbare Inputfaktoren). Eine Einordnung der Bewertung in die Stufe 3 erfolgt bereits dann, wenn bei der Bewertung ein nicht beobachtbarer Inputfaktor vorliegt, der die Bewertung signifikant beeinflusst.

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, und nach ihren Klassen zugeordneten Fair Values (beizulegenden Zeitwerten) sind in den folgenden Tabellen dargestellt:

Buchwert Bewertungs
kategorie gemäß
in m€ 31. März 2020 IFRS 9 Fair Value Level
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 3,66
Beteiligungen und sonstige Wertpapiere 0,36 FVTPL
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,15 FVTPL 3
Wertpapiere 0,21 FVTPL 1
Sonstige langfristige Vermögenswerte 3,30 AC
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 97,22 AC
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 10,92 AC
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 300,88 AC
Summe Vermögenswerte 412,68
Anleihe 0,00
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 470,93
Darlehen 289,88 FLAC 225,04 3
Leasingverbindlichkeit IFRS 16 179,83 FLAC
Derivatives Finanzinstrument 1,22 FVOCI 2
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 212,22
Anleihe 149,69 FLAC 135,00 1
Darlehen 12,99 FLAC 2,67 3
Leasingverbindlichkeit IFRS 16 20,53 FLAC
Übrige sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 29,00 FLAC
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100,58 FLAC
Summe Schulden 783,73
Buchwert Bewertungs
kategorie gemäß
in m€ 31. März 2019 IFRS 9 Fair Value Level
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 5,20
Beteiligungen und sonstige Wertpapiere 0,39 FVTPL
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,18 FVTPL 3
Wertpapiere 0,21 FVTPL 1
Sonstige langfristige Vermögenswerte 4,81 AC
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110,89 AC
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 12,52 AC
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 70,45 AC
Summe Vermögenswerte 199,06
Anleihe 149,37 FLAC 155,15 1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 0,00
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 24,50
Darlehen 2,82 FLAC 2,62 3
Übrige sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 21,68 FLAC
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89,25 FLAC
Summe Schulden 263,13

AC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (financial assets measured at amortised cost)

FLAC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (financial liabilities measured at amortised cost)

FVTPL: verpflichtend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte (financial assets mandatorily at fair value through profit or loss)

FVOCI: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (financial assets/liabilities at fair value through other comprehensive income)

Für liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die anderen kurzfristigen Vermögenswerte stellen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeiten eine angemessene Schätzung ihrer beizulegenden Zeitwerte dar. Entsprechendes gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Verbindlichkeiten und die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Auf die Angabe des beizulegenden Zeitwertes wird nach der Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 7.29(a) verzichtet.

Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wird durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung der Zinsabsicherung durch den SWAP ermittelt. Als Abzinsungssatz wird der WACC der DO & CO Aktiengesellschaft exklusive den IFRS 16 Anpassungen herangezogen. Dieser beträgt zum 31. März 2020 7,1 %.

Der beizulegende Zeitwert des in den Kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehens wird durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows ermittelt. Der fristadäquate Abzinsungszinssatz beträgt 8,3 %. Individuellen Merkmalen der Finanzinstrumente wird durch marktübliche Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads Rechnung getragen. Die finanzielle Verbindlichkeit aus der Verpflichtung zum zukünftigen Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter (vgl. Abschnitt 4.10. Eigenkapital) wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert ermittelt sich als Barwert der Differenz zwischen dem Kaufpreis, den DO & CO für den Erwerb von 51 % der Anteile abzüglich des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für sämtliche Anteile an dem Tochterunternehmen. Wertänderungen werden unmittelbar mit dem Konzerneigenkapital verrechnet. Aus diesem Grund ist keine Zuordnung zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9 möglich. Zum 31. März 2020 beträgt der Buchwert der Verbindlichkeit aus dem Erwerb der Anteile anderer Gesellschafter 0,00 m€ (31. März 2019: 0,00 m€).

Währungsrisiko

Bedingt durch die Internationalität der geschäftlichen Aktivitäten ist DO & CO in erhöhtem Maße dem Risiko von Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken betreffen insbesondere die Währungen Türkische Lira (TRY), Britische Pfund (GBP), US Dollar (USD), Polnische Zloty (PLN) und Ukrainische Hrywnja (UAH),

Eine Absicherung gegen Währungsverluste strebt die Gesellschaft vorrangig durch natürliche Sicherungsbeziehungen an, die darauf zielen, Erlöse und Aufwendungen in einer Fremdwährung nach Möglichkeit hinsichtlich Währungsbetrag und Zeitpunkt ihres Anfalls aufeinander abzustimmen. Des Weiteren ist die Gesellschaft bestrebt, Währungsrisiken durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen soweit wie möglich auf Kunden und Lieferanten zu übertragen.

Bei Bedarf setzt DO & CO derivative Finanzinstrumente zur Steuerung der Währungsrisiken ein. Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft keine Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken im Bestand.

Um die Abhängigkeit von Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten zu verdeutlichen, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert sind, verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen. Die anhand dieser Analysen ermittelten Ergebniseffekte aus Wechselkursschwankungen ergeben sich im Wesentlichen aus den zum Abschlussstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen bzw. Fremdwährungsverbindlichkeiten. Die Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals ergeben sich aus langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, die Teil des Nettoinvestments in ausländische Geschäftsbetriebe darstellen. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernberichtswährung bleiben in der Sensitivitätsanalyse unberücksichtigt.

Zum 31. März 2020 wendete DO & CO zur Währungsumrechnung folgende Umrechnungskurse der wesentlichen Fremdwährungen gegenüber dem Euro an:

Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (m€) USD GBP TRY PLN UAH CHF
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% 0,71 0,20 -0,67 -0,22 0,17 -0,06
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% -0,58 -0,14 0,66 0,22 -0,17 0,06

Nach dem Ergebnis der Sensitivitätsanalyse führte eine Aufwertung (Abwertung) der für DO & CO wesentlichen Fremdwährungen um 10 % gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften zu den folgenden hypothetischen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2019/2020 bzw. auf das Eigenkapital zum 31. März 2020:

Auswirkungen auf das Eigenkapital (m€) USD GBP TRY PLN UAH CHF
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% 9,21 9,15 - - 1,03 -
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% -7,53 -7,49 - - -0,84 -

Liquiditätsrisiko

Grundlage für die Steuerung der Liquidität und damit für die Vermeidung von Liquiditätsrisiken ist eine exakte Finanzplanung. Für Expansionsvorhaben und sonstige Investitionsprojekte ist es wesentlich, die Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Konzerns genauestens zu analysieren.

Zum Zweck der zentralen Steuerung der Liquidität sind alle österreichischen und deutschen DO & CO Gesellschaften in ein Cash-Pooling eingebunden. Durch regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung werden Abweichungen von der Finanzplanung unverzüglich erkannt. Die rasche Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung ist dadurch gewährleistet.

Der derzeitig bestehende Liquiditätsbedarf kann aus vorhandenen Zahlungsmitteln und bei Banken eingeräumten Finanzierungsrahmen gedeckt werden.

DO & CO hält durch ein zeitnahes Monitoring im Rahmen des Debitorenmanagements das Risiko von Zahlungsausfällen möglichst gering.

Das Risiko des Zahlungsausfalls von Großkunden wird durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und durch die Gewährung von Sicherheiten seitens der Kunden reduziert.

Nachstehend sind die undiskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallenden finanziellen Verbindlichkeiten wiedergegeben:

31. März 2020
in m€ Buchwert Mittelabfluss in
der nächsten
Berichtsperiode
Mittelabfluss in
der über
nächsten
Berichtsperiode
Späterer
Mittelabfluss
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 470,93 9,01 94,16 461,91
hievon Kredite und Derivat mit Restlaufzeit 1-5 Jahre 151,22 1,12 1,12 153,22
hievon Kredite mit Restlaufzeit über 5 Jahre 138,66 0,55 16,99 127,19
hievon Leasingverbindlichkeiten 179,83 7,34 76,05 181,50
Mittelabfluss Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100,58 100,58
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 212,22 217,78
hievon Anleihe 149,69 154,69
hievon Leasingverbindlichkeiten 20,53 20,53
hievon übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 19,84 19,84
hievon Personal-bezogene Verbindlichkeiten 12,04 12,04
hievon Kredite 10,12 10,69
Mittelabfluss Verbindlichkeiten
im Anwendungsbereich von IFRS 7 783,73 327,37 94,16 461,91
31. März 2019
in m€ Buchwert Mittelabfluss in
der nächsten
Berichtsperiode
Mittelabfluss in
der über
nächsten
Berichtsperiode
Späterer
Mittelabfluss
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 0,00 0,00 0,00 0,00
Mittelabfluss Anleihe 149,37 4,69 154,69 0,00
Mittelabfluss Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89,25 89,25
Mittelabfluss sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 24,50 24,50
hievon Anleihe 0,00 0,00
hievon Leasingverbindlichkeiten 0,00 0,00
hievon übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9,41 9,41
hievon Personal-bezogene Verbindlichkeiten 15,09 15,09
hievon Kredite 0,00 0,00
Mittelabfluss Verbindlichkeiten
im Anwendungsbereich von IFRS 7 263,13 118,44 154,69 0,00

Zinsrisiko

Finanzierungen entsprechen in ihrer Fristigkeit mindestens der Dauer der Mittelbindung in den durch sie finanzierten Projekten und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Auswirkungen einer Zinssatzänderung werden in halbjährlich durchgeführten Sensitivitätsanalysen überprüft. Diese stellen die Auswirkungen von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und –aufwendungen dar. Zinsänderungsrisiken bestehen insoweit nicht bei Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Bei variabel verzinslichen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden wirken sich Marktzinsänderungen dagegen auf die Höhe des Finanzergebnisses aus. Bei DO & CO betrifft das insbesondere Zahlungsmittel. Im März 2020 hat DO & CO zur Absicherung des Zinsrisikos aus einem variabel verzinsten Darlehen einen Zinsswap abgeschlossen. Für nähere Details zum Cash Flow Hedge wird auf den Abschnitt Hedge Accounting verwiesen sowie auf die Ausführungen zu Finanziellen Verbindlichkeiten in Abschnitt 3.3. Rechnungslegungsmethoden.

Wäre das Marktzinsniveau am 31. März 2020 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen, hätte sich ein um 0,82 m€ höheres (0,26 m€ niedrigeres) Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben. DO & CO ist damit gegenwärtig keinem wesentlichen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Kalkulation erfolgte unter der Annahme, dass die Depots von DO & CO keine negative Verzinsung haben.

Ausfallrisiko

Die bilanziellen Vorsorgen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Basis des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 ermittelt, welches darauf ausgerichtet ist, die erwarteten Kreditausfälle zu ermitteln. Im Konzern wird zur Erfassung der erwarteten Kreditausfälle das vereinfachte Modell in Form einer Wertberichtigungsmatrix über die wahrscheinlichkeitsgewichteten gesamten Kreditausfälle angewandt ("Lifetime-Expected-Loss-Modell").

Zur Ermittlung der erwarteten Ausfälle werden zunächst die historischen Kreditausfälle separat für die Regionen Türkei, Europa und USA ermittelt. Zur Berücksichtigung des zukünftigen Ausfallrisikos, werden CDS Spreads in der Berechnung verwendet.

DO & CO betrachtet finanzielle Vermögenswerte als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Verpflichtung vollständig bezahlen kann und entschieden wird, dass die Forderung nicht weiter betrieben wird.

Folgende Indikatoren werden zur Beurteilung herangezogen:

  • Überfälligkeit über 80 Tage
  • Segmentspezifische Analyse
  • Kundenspezifische Analyse
  • Kosten-Nutzen Analyse

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei DO & CO aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Ausfälle beobachtet wurden. Die Auswirkungen aus der COVID-19 Pandemie sind derzeit noch nicht abschätzbar. DO & CO beobachtet die verfügbaren Daten seiner Kunden und wird diese, wenn Indikationen einer Wertminderung gegeben sind, erfassen. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte (31. März 2020: 111,79 m€) entsprechen dem maximalen Ausfallsrisiko.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 hat DO & CO keine Kreditversicherungen abgeschlossen. Veranlagungen erfolgen stets bei Finanzinstituten erster Bonität.

Kapitalmanagement

Die Kapitalmanagementstrategie von DO & CO zielt grundsätzlich auf die Steigerung des Unternehmenswerts und die Beibehaltung einer soliden Kapitalstruktur mit hoher Eigenkapitalausstattung ab. Durch hohe Investitionen im abgelaufenen GJ mussten zusätzlich Mittel bei Kreditinstituten aufgenommen werden.

Im Rahmen einer wertorientierten Unternehmensführung kommen als bedeutende Steuerungsgrößen EBITDA und EBIT sowie EBITDA- und EBIT-Margen zum Einsatz. Im Fokus stehen der erfolgreiche Einsatz des Gesellschaftsvermögens und das Erreichen eines die Kapitalkosten übersteigenden Wertbeitrags. DO & CO überwacht sein Kapital anhand der Kennzahlen Net Gearing (Verschuldungsgrad), Eigenkapitalquote und Net Debt zu EBITDA.

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2019/2020 2018/2019
EBITDA m
70,11 80,37
EBITDA-Marge % 7,5% 9,5%
EBIT m
-1,92 51,45
EBIT-Marge % -0,2% 6,1%
Eigenkapital-Quote 1 % 18,9% 42,4%
Net Debt (Finanzverschuldung) m
366,40 81,75
Net Debt to EBITDA 5,23 1,02
Net Gearing % 177,6% 32,8%
1… Bereinigt um vorgesehene Dividende
(Inhalte und Berechnung der Kennzahlen sind im Kennzahlen-Glossar erläutert)
Der Aufrechterhaltung der Kapitalstruktur dient eine Dividendenpolitik, die sich nach dem
Konzernergebnis bemisst. Gemäß dieser Orientierung wird der Vorstand der Hauptversammlung
vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2019/2020 keine Dividende auszuschütten.
Hedge Accounting

Hedge Accounting

quartalsweise. Für nähere Details zu den Bewertungsgrundsätzen dieser Finanzinstrumente wird auf die Ausführungen zu Finanziellen Verbindlichkeiten in Abschnitt 3.3. Rechnungslegungsmethoden verwiesen.

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zum Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, sowie den Auswirkungen der Sicherungsbeziehung auf Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis:

Sicherungsinstrument
31. März 2020
Cash Flow Hedge Nominalbetrag des
Sicherungsinstruments
Buchwert des
Sicherungsinstruments
Bilanzposten,
in dem das
Sicherungsinstrument
enthalten ist
Fair Value Änderung des
Sicherungsinstruments, die als
Grundlage für die Erfassung
einer Unwirksamkeit
herangezogen wird
Zinsrisiko
- Zinsswap
100.00 -1.22 Verbindlichkeiten
Derivative
Finanzinstrumente
(langfristig)
-1.22
Gesichertes Grundgeschäft
31. März 2020
Cash Flow Hedge Fair Value Änderung des
gesicherten
Grundgeschäfts, die als
Grundlage für die
Erfassung einer
Unwirksamkeit
herangezogen wird
Saldo Hedge Rücklage
im Sonstigen Ergebnis
für die Absicherung von
laufenden
Sicherungsbeziehungen
Saldo Hedge Rücklage im
Sonstigen Ergebnis für
beendete
Sicherungsbeziehungen
Zinsrisiko
- variabel verzinstes
Darlehen 1.22 -0.92 0.00
Hedge Effekte
31. März 2020
Sicherungsgewinn/- Betrag, der aus der Hedge Rücklage in den Gewinn/Verlust
umgegliedert wurde
verlust der
Berichtsperiode, die im
sonstigen Ergebnis erfasst
wurden
Erfolgswirksam erfasste
Ineffektivität der
Absicherung
hievon Betrag, bei dem
Eintritt gesicherter künftiger
Zahlungen nicht mehr
erwartet wird
hievon Betrag, welcher
übertragen wurde, da sich das
gesicherte Grundgeschäft auf
den Gewinn/Verlust
ausgewirkt hat
Cash Flow Hedge -1,22 0,00 0,00 0,00

Der effektive Teil des Sicherungsgeschäfts aus der Cash Flow Hedge Beziehung wird bis zur Erfolgswirksamkeit des Grundgeschäfts nach Berücksichtigung von latenten Steuern im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Cash Flow Hedge Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Die Entwicklung der Cash Flow Hedge Rücklage ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.

Zum 31. März 2020 bestehen keine Ineffektivitäten, welche erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind.

7.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Von Mitte Februar bis März 2020 änderten sich die Rahmenbedingungen für den DO & CO Konzern dramatisch als die COVID-19 Pandemie mit beispiellosen Auswirkungen über die Weltwirtschaft hereingebrochen ist und zu einem abrupten und signifikanten Rückgang der Nachfrage nach internationalen Flugreisen führte, da nahezu alle Länder ihre Grenzen schlossen und strenge Reisebeschränkungen auferlegten.

DO & CO geht davon aus, dass sich die Passagiernachfrage nicht vor 2023 auf das Niveau von 2019 erholen und dass das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 grundsätzlich stark von der COVID-19 Situation belastet sein wird. Es bestehen für die DO & CO Gruppe speziell Risiken in Hinblick auf die weiteren Entwicklungen im Bereich der Reisebeschränkungen und der Möglichkeiten, Großveranstaltungen abzuhalten. Um den Risiken bestmöglich zu begegnen, wird eine konzernweite Umstrukturierung unabdingbar sein, um die Krise mit einem starken Fokus auf ein angemessenes Liquiditätsniveau zu bewältigen. Darüber hinaus wird DO & CO die Entwicklung bestehender und neuer B2C-Vertriebskanäle beschleunigen. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass DO & CO gestärkt aus der Krise herauskommen wird.

Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

7.5. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Die DO & CO Aktiengesellschaft steht unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Beziehung.

Nahestehende Personen und Unternehmen umfassen im Wesentlichen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder Unternehmen im Einflussbereich von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern.

Geschäftsjahr 2019/2020 Geschäftsjahr 2018/2019
in m€ Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Nicht
konsolidierte
Tochter
unternehmen
Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Nicht
konsolidierte
Tochter
unternehmen
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 0,00 0,44 0,62 0,57 0,00 0,68 1,52 0,40
Empfangene Lieferungen und Leistungen 6,08 9,85 0,04 1,90 6,57 8,99 0,06 1,92
31. März 2020 31. März 2019
Sonstige Nicht Sonstige Nicht
nahestehende Assoziierte Gemeinschafts konsolidierte nahestehende Assoziierte Gemeinschafts konsolidierte
Personen und Unternehmen unternehmen Tochter Personen und Unternehmen unternehmen Tochter
in m€ Unternehmen unternehmen Unternehmen unternehmen
Forderungen 0,95 0,42 1,47 0,11 2,43 0,29 1,72 0,04
Schulden 0,52 3,12 0,00 0,30 0,37 2,33 0,16 0,12

Es bestehen Forderungen aus Darlehen an Gemeinschaftsunternehmen mit einer Verzinsung von 3,25 % p.a.

Zur Besicherung von Krediten und Bestandsverträgen gab DO & CO Garantien für Gemeinschaftsunternehmen und Assoziierte Unternehmen in Höhe von 7,40 m€ (VJ: 15,69 m€). Mit einem Zahlungsabfluss daraus wird nicht gerechnet.

Die Geschäfte mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Haftungen für Kredite sowie Firmenkredite von Konzerngesellschaften an Vorstände und Aufsichtsräte bestehen nicht.

Zur Vergütung der Organmitglieder wird auf Abschnitt 7.7. verwiesen.

7.6. Beteiligungen

Zum 31. März 2020 hält DO & CO folgende Beteiligungen:

Gesellschaft Sitz Land Konsolidierung1) Beteiligung in
%
Währung Nominalkapital
in THW2)
AIOLI Airline Catering Austria GmbH Wien-Flughafen A V 100,0 EUR 36 3)
B & B Betriebsrestaurants GmbH Wien A V 100,0 EUR 36 3)
Demel Salzburg Cafe-Restaurant Betriebs GmbH
DO & CO - Salzburg Restaurants & Betriebs GmbH
Salzburg
Salzburg
A V 100,0
A V 100,0
EUR
EUR
35 3)
36 3)
DO & CO Airline Catering Austria GmbH Wien A V 100,0 EUR 150 3)
DO & CO Airline Logistics GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO Airport Hospitality GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 4)
DO & CO Albertina GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO Catering & Logistics Austria GmbH
DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH
Wien
Wien
A V 100,0
A V 100,0
EUR
EUR
100 3)
36
DO & CO Event Austria GmbH Wien A V 100,0 EUR 100 3)
DO & CO Facility Management GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO Gourmet Kitchen Cold GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO Gourmet Kitchen Hot GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO im Haas Haus Restaurantbetriebs GmbH Wien A V 100,0 EUR 36 3)
DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs GmbH
DO & CO Immobilien GmbH
Wien
Wien
A V 90,0
A V 100,0
EUR
EUR
35
36 3)
DO & CO Party-Service & Catering GmbH Wien A V 100,0 EUR 36 3)
DO & CO Pastry GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO Procurement GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO Special Hospitality Services GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
Henry - the art of living GmbH Wien A V 100,0 EUR 36 3)
Henry am Zug GmbH
Ibrahim Halil Dogudan Gesellschaft m.b.H.
Wien
Wien
A V 100,0
A V 100,0
EUR
EUR
35 4)
36 3)
ISS Ground Services GmbH Wien A E 49,0 EUR 218 12)
K.u.K. Hofzuckerbäcker Ch. Demel's Söhne GmbH Wien A V 100,0 EUR 799 4)
Nespresso - DO & CO Cafe GmbH Wien A V 100,0 EUR 100
Sky Gourmet-airline catering and logistics GmbH Wien-Flughafen A V 100,0 EUR 800 4)
Total Inflight Solution GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 4)
WASH & GO Logistics GmbH
DO & CO International Event AG
Wien
Zug
A N 0,0 CH V 100,0 EUR
CHF
36 12)
100
Nespresso - DO & CO SA Lausanne CH V 100,0 CHF 1.000
Oleander Group AG Zug CH V 100,0 GBP 67 10)
DO & CO Gastronomie GmbH München D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO München GmbH München D V 100,0 EUR 100 5)
Arena One Mitarbeiterrestaurants GmbH München D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO Service GmbH
DO & CO (Deutschland) Holding GmbH
München
Kelsterbach
D V 100,0
D V 100,0
EUR
EUR
25 5)
25
DO & CO Berlin GmbH Berlin D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO Deutschland Catering GmbH München D V 100,0 EUR 25
DO & CO Düsseldorf GmbH Düsseldorf D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO Frankfurt GmbH Kelsterbach D V 100,0 EUR 25 5)
FR freiraum Gastronomie GmbH Kelsterbach D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO Lounge Deutschland GmbH
DO & CO Lounge GmbH
München
Frankfurt
D V 100,0
D V 100,0
EUR
EUR
25 5)
25 5)
DO & CO Catering München GmbH München-Flughafen D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO Restauración & Catering España, S.L. Barcelona E V 100,0 EUR 3
DO & CO Restauración España, S.L.U. Madrid E V 100,0 EUR 4
DO & CO Airline Catering Spain SL Madrid E V 100,0 EUR 3
DO & CO Airport Hospitality Spain SL
DO & CO Restauracion y Eventos Holding SL
Madrid
Madrid
E
E
V 100,0
V 100,0
EUR
EUR
3
4
Financière Hédiard SA Colombes F V 100,0 EUR 5.094
Hédiard Events SAS Paris F V 100,0 EUR 100
Hédiard SA Paris F V 100,0 EUR 310
Hédiard restauration en vol SAS Argenteuil F V 100,0 EUR 100
Hédiard Fonciere SAS Argenteuil F V 100,0 EUR 100
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LIMITED
DO & CO Airport Hospitality UK Ltd.
Feltham
Feltham
GB V 100,0
GB V 100,0
EUR
GBP
0 6)
0
DO & CO CAFE UK LTD Feltham GB V 100,0 GBP 1.032
DO & CO Event & Airline Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 GBP 0
DO & CO International Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 EUR 30 6)
DO & CO International Investments Ltd. London GB V 100,0 EUR 5.000 6)
Henry - The Art of Living Ltd. Feltham GB V 100,0 GBP 0
DO & CO Airline Catering Ltd.
Fortnum & Mason Events Ltd.
Feltham
London
GB E GB V 100,0
50,0
GBP
GBP
0
0
Lasting Impressions Food Co. Ltd Feltham GB V 90,0 GBP 0
Versilia Solutions Ltd. Northampton GB E 50,0 GBP 0
Henry am Zug Hungary Kft. Budapest HU N 100,0 EUR 9 9)
DO & CO Italy S.r.l. Vizzola Ticino I V 100,0 EUR 2.900
Sky Gourmet Malta Inflight Services Ltd.
Sky Gourmet Malta Ltd.
Fgura
Fgura
MT E
MT E
40,0
40,0
EUR
EUR
1 8)
1 8)
DO & CO México, S. de R.L. de C.V. Mexiko-Stadt MX V 100,0 MXN 50 11)
DO & CO Netherlands Holding B.V. Den Haag NL V 51,0 EUR 20
DO & CO – Restauração e Catering, Sociedade Unipessoal, Lda Lissabon P N 100,0 EUR 5
DO & CO Poland Sp. z o.o. Warschau PL V 100,0 PLN 7.447
DO & CO Real Estate Poland Sp. Z o.o. Warschau PL V 100,0 PLN 55
Sharp DO & CO Korea LLC
Sky Gourmet Slovensko s.r.o.
Seoul
Bratislava
ROK E 50,0
SK V 100,0
EUR KRW 7.000.000
63 7)
DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic. ve San. A.S. Istanbul TK V 100,0 TRY 750
MAZLUM AMBALAJ SANAYİ VE DIŞ TİCARET A.Ş Tekirdag TK N 51,0 TRY n.a.
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. Istanbul TK V 50,0 TRY 30.000
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LLC Kiew-Boryspil UA V 100,0 UAH 5.055
DO AND CO KYIV LLC Kiew-Boryspil UA V 51,0 UAH 2.400
DEMEL New York Inc.
DO & CO CHICAGO CATERING, INC.
New York
Wilmington
USA V 100,0
USA V 100,0
USD
USD
1
1
DO & CO Holdings USA, Inc. Wilmington USA V 100,0 USD 100
DO & CO Los Angeles, Inc. Wilmington USA V 100,0 USD 1
DO & CO Miami Catering, Inc. Miami USA V 100,0 USD 1
DO & CO NEW JERSEY CATERING, INC. Wilmington USA N 100,0 USD 0
DO & CO New York Catering, Inc. New York USA V 100,0 USD 1
DO & CO Restaurant & Cafe USA Inc. New York USA V 100,0 USD 0
1)
V=Vollkonsolidierung, E=at equity, N=Keine Konsolidierung
2)
THW = Tausend Heimatwährung

3) 4) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Aktiengesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag

5) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO (Deutschland) Holding GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag

6) 7) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in GBP Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in SKK

8) 9) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in MTL Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in HUF

10) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in CHF 1 % wird von der DO & CO Holdings USA Inc . gehalten

11) 12) Bilanzstichtag WASH & GO Logistics GmbH 30.11.2018, Bilanzstichtag ISS Ground Services GmbH 31.12.2019

7.7. Organe

Als Organe der DO & CO Aktiengesellschaft sind folgende Personen im Geschäftsjahr 2019/2020 tätig gewesen:

Vorstand:

Attila DOGUDAN

Vorsitzender; geboren 1959 Erstbestellung erfolgte am 3. Juni 1997 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2020 Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen

Mag. Gottfried NEUMEISTER

Mitglied des Vorstands; geboren 1977 Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2020 Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen

Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes im Geschäftsjahr 2019/2020 zeigt nachfolgende Übersicht:

Bezüge Vorstand 2019/2020
Fixe Variable Gesamt
in t€ Bezüge Bezüge bezüge
Attila DOGUDAN * 954 0 954
Mag. Gottfried NEUMEISTER ** 820 0 820
Summe 1.773 0 1.773

* Inklusive Sachbezug und inklusive 21 t€ für die Tätigkeit als Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sowie CEO bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş.

** Inklusive 20 t€ für die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş.

Es bestehen derzeit keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersvorsorge für den Vorstand. Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Abfertigungsanspruch in analoger Anwendung des Angestelltengesetzes zu. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einen Abfindungsanspruch von drei Monatsgehältern vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund steht kein Abfindungsanspruch zu. Zusätzliche Ansprüche des Vorstands im Falle einer Beendigung der Funktion bestehen nicht. Weiters bestehen derzeit keine Vereinbarungen im Falle eines Kontrollwechsels.

Aufsichtsrat:

Dr. Andreas BIERWIRTH

Vorsitzender; unabhängig; geboren 1971

Repräsentant des Streubesitzes

bestellt bis zur 23. o.HV (2021), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften:

▪ Mitglied des Verwaltungsrates der EasyJet PLC, Großbritannien

Dr. Peter HOFFMANN-OSTENHOF

  1. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1955 bestellt bis zur 24. o.HV (2022), erstmalig gewählt am 27. Juli 2017 Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten

Gesellschaften:

▪ Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Österreichischen Staatsdruckerei Holding AG, Österreich

Dr. Cem KOZLU

  1. Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1946

Repräsentant des Streubesitzes

bestellt bis zur 23. o.HV (2021), erstmalig gewählt am 21. Juli 2016 Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften:

  • Mitglied des Verwaltungsrates der Pegasus Hava Tasimaciligi A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Anadolu Efes Biracilik ve Malt Sanayi A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Arcelik A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Coca-Cola Icecek A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Sisecam A.Ş., Türkei
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Koç Holding A.Ş., Türkei

Ing. Georg THURN-VRINTS

Mitglied bis zum 18. Juli 2019; unabhängig; geboren 1956 erstmalig gewählt am 20. März 1997 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

Mag. Daniela NEUBERGER

Mitglied; unabhängig; geboren 1961 bestellt bis zur 26. o.HV (2024), erstmalig gewählt am 18. Juli 2019 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Juli 2019 für das Geschäftsjahr 2018/2019 eine Vergütung in Höhe von 0,14 m€ (VJ: 0,14 m€) bezahlt.

Wien, am 15. Juni 2020

Der Vorstand:

Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied

Attila DOGUDAN e.h. Mag. Gottfried NEUMEISTER e.h.

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

DO & CO Aktiengesellschaft, Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnis-rechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldfluss-rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Auswirkung von COVID-19 auf die Unternehmensfortführung

Sachverhalt und Risiken

Die am Ende des Geschäftsjahres 19/20 eingetretene COVID-19 Krise hat zu umfassenden Beeinträchtigungen sämtlicher Geschäftsbereiche und –aktivitäten im Konzern der DO & CO Aktiengesellschaft geführt. Daraus ergaben sich bereits zum Bilanzstichtag 31. März 2020 wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Bei Erstellung des Konzernabschlusses der DO & CO Aktiengesellschaft ist der Vorstand von der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der Vorstand hat die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung mittels einer konsolidierten Unternehmensplanung beurteilt. Für die Beurteilung wurden Schätzungen und Annahmen getroffen, welche ermessensbehaftet sind und Unsicherheiten im Hinblick auf die Dauer und Auswirkungen der COVID-19 Krise beinhalten. Der Vorstand berücksichtigt in seiner Unternehmensplanung bereits eingeleitete sowie geplante Restrukturierungsmaßnahmen.

Es besteht das Risiko, dass die Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der Dauer und Auswirkungen der COVID-19 Krise nicht zutrifft und die bereits eingeleiteten sowie geplanten Restrukturierungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung des Konzerns der DO & CO Aktiengesellschaft sicherzustellen.

Betreffend der Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt 3.4. des Konzernanhangs.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Einschätzung des Vorstands über die Annahme zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit erörtert und kritische gewürdigt. Dazu haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • die Pläne des Vorstands zu zukünftigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dessen Einschätzung hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie deren Auswirkungen auf die in den Kreditverträgen definierten Finanzkennzahlen beurteilt und gewürdigt sowie die Durchführbarkeit der eingeleiteten und geplanten Restrukturierungsmaßnahmen unter anderem mittels externer Bestätigungen und Zusagen Dritter überprüft;
  • wir haben kritisch gewürdigt und beurteilt, ob wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung vorliegen;
  • die Verlässlichkeit der Daten, die den Planungsrechnungen der wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde liegen sowie deren Überleitung auf die konsolidierte Unternehmensplanung geprüft;
  • die wesentlichen Annahmen der konsolidierten Unternehmensplanung mittels Befragungen des Vorstands sowie mit öffentlich verfügbaren externen Informationen analysiert; und
  • die Vollständigkeit und Angemessenheit der Angaben zu den identifizierten Ereignissen und Gegebenheiten und den zukünftigen Maßnahmen im Konzernabschluss überprüft und kritisch gewürdigt.

Werthaltigkeit von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Sachverhalt und Risiken

Die DO & CO Aktiengesellschaft zeigt in ihrem Konzernabschluss zum 31. März 2020 Buchwerte für Geschäfts- und Firmenwerte, andere immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen in Höhe von EUR 486,2 Mio. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Wertminderungen aus Werthaltigkeitsprüfungen in Höhe von EUR 18,3 Mio. erfasst. Darin enthalten sind Wertminderungen des Firmenwerts für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Hediard in Frankreich in Höhe von EUR 7,8 Mio. sowie Wertminderungen von anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für andere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 6,5 Mio.

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft hat aufgrund der weltweiten COVID-19 Krise und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit Indikatoren für eine Wertminderung (Triggering Event) festgestellt und für sämtliche wesentliche zahlungsmittelgenerierende Einheiten Wertminderungstests (Impairment-test) zum Ende des Geschäftsjahres 19/20 durchgeführt.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Diese Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstandes über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen, Transaktionspreise (beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungssätze. Diese Ermessensentscheidungen sind mit einer wesentlichen Unsicherheit behaftet, die durch die COVID-19 Krise noch verstärkt werden.

Für den Konzernabschluss besteht daher das Risiko einer Überbewertung der Firmenwerte, der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen.

Auf die Darstellung im Konzernanhang in den Abschnitten 4.1, 4.2. sowie 5.6. wird verwiesen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Konzeption des Prozesses der Gesellschaft zur Durchführung der Überprüfung von Wertminderungen erhoben und beurteilt.

Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schätzungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:

  • Befragung des Vorstands hinsichtlich der Annahmen zur Dauer und Auswirkung der COVID-19 Krise sowie Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Würdigung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter;
  • Beurteilung der Angemessenheit der aktuellen Prognosen der Zahlungsmittelüberschüsse anhand historischer interner Werte sowie der Auswirkung der COVID-19 Krise auf die geplanten Zahlungsströme;
  • Abstimmung der prognostizierten Umsätze, Ergebnisse und Investitionen mit den vorhandenen Business Plänen;
  • Nachvollzug des Berechnungsmodells für die Ableitung der Diskontierungszinssätze und Plausibilisierung der angesetzten Parameter durch Datenbankabfragen;
  • Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeittests;
  • Prüfung der entsprechenden Darstellung und Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht.

Erstmalige Anwendung von "International Financial Reporting Standard 16 – Leasingverhältnisse"

Sachverhalt und Risiken

Zum 31. März 2020 werden im Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft Nutzungsrechte (right-ofuse assets) in Höhe von EUR 201,0 Mio. sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 200,3 Mio. ausgewiesen. Der Anteil der Leasingverbindlichkeiten an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 18,4 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.

Aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards "IFRS 16 – Leasingverhältnisse" ergaben sich wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte des Geschäftsjahres und deren Fortschreibung zum Bilanzstichtag. Die DO & CO Aktiengesellschaft wendet den neuen Standard modifiziert retrospektiv an. Die Bestimmung der Leasinglaufzeit und der als Diskontierungszinssatz verwendeten Grenzfremdkapitalzinssatze können ermessensbehaftet sein und auf Schätzungen beruhen. Zudem erfordern die Ermittlung des Erstanwendungseffekts des IFRS 16 sowie die standardkonforme Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte die Erfassung umfangreicher Daten aus den Leasingverträgen. Diese Daten sind die Grundlage für die Bewertung und Buchung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte nicht vollständig in der Bilanz erfasst wurden. Zudem besteht das Risiko, dass die Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte fehlerhaft bewertet sind.

Auf die Darstellungen im Konzernanhang in den Abschnitten 2.1. Neue und geänderte Standards und Interpretationen, 3.3. Rechnungslegungsmethoden und 7.2. Leasingverhältnisse wird verwiesen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben uns ein Verständnis über den Prozess der DO & CO Aktiengesellschaft zur Implementierung und Folgebewertung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 verschafft und diesen beurteilt. Des Weiteren haben wir überprüft, ob die relevanten Kontrollen des Prozesses umgesetzt wurden und wirksam sind. Im Anschluss daran haben wir die internen Bilanzierungsvorgaben (Accounting Manual), die der Implementierung zugrunde lagen, im Hinblick auf Vollständigkeit und Konformität mit IFRS 16 analysiert und gewürdigt.

Für risikoorientiert ausgewählte Stichproben haben wir geprüft, ob die relevanten Daten richtig und vollständig aus den zugrundeliegenden Leasingverträgen erfasst wurden. Sofern Ermessensentscheidungen zur Bestimmung der Leasinglaufzeit getroffen wurden, haben wir diese dahingehend überprüft, ob die zugrundeliegenden Annahmen angemessen sowie nachvollziehbar und konsistent zu anderen getroffenen Annahmen im Abschluss sind. Wir haben die den Grenzfremdkapitalzinssätzen zugrundeliegenden Parameter mit öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zudem haben wir das interne Berechnungsmodell für den Zinssatz auf Angemessenheit gewürdigt und die Ermittlung der Grenzfremdkapitalzinssätze risikoorientiert nachvollzogen. Zusätzlich haben wir plausibilisiert, ob alle Verträge vollständig erfasst wurden.

Des Weiteren haben wir die Angaben im Anhang zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf Angemessenheit und Vollständigkeit beurteilt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres

Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998/99 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Karl Prossinger.

Wien, am 15. Juni 2020

PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Mag. Karl Prossinger Michael Lembäcker, M.A. Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Erklärungen aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 124 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen,

  1. dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt,

  2. dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen,

  1. dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens vermittelt,

  2. dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 15. Juni 2020

Der Vorstand:

Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied

Attila DOGUDAN e.h. Mag. Gottfried NEUMEISTER e.h.

Glossar

Geschäftsjahr
2019/2020
Geschäftsjahr
2018/2019
EBITDA-Marge in % EBITDA
Umsatzerlöse mit Dritten
m€
m€
70,11
935,37
7,5% 9,5%
EBIT-Marge in % EBIT
Umsatzerlöse mit Dritten
m€
m€
-1,92
935,37
-0,2% 6,1%
Return on Sales in % Ergebnis vor Ertragsteuern
Umsatzerlöse mit Dritten
m€
m€
-16,39
935,37
-1,8% 5,7%
Bereinigtes Eigenkapital in m€ + Eigenkapital
- (vorgesehene) Dividende
m€
m€
206,32
0,00
206,32 249,25
Eigenkapitalquote in % Bereinigtes Eigenkapital
Gesamtkapital
m€
m€
206,32
1.089,82
18,9% 42,4%
Return on Equity (ROE; in %) Ergebnis nach Ertragsteuern
Ø bereinigtes Eigenkapital 1
m€
m€
-15,62
249,10
-6,3% 15,3%
Debt (finanzielle Verbindlichkeiten) in m€ + Anleihe
+ Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)
+ Kurzfristige Darlehen
+ Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
+ Schulden, die direkt den zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten zugerechnet werden
m€
m€
m€
m€
m€
0,00
470,93
162,68
20,53
13,13
667,28 152,20
Net Debt (Nettofinanzverschuldung) in m€ + Debt
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
m€
m€
667,28
300,88
366,40 81,75
Net Debt to EBITDA Net Debt
EBITDA
m€
m€
366,40
70,11
5,23 1,02
Net Gearing in % Net Debt
Bereinigtes Eigenkapital
m€
m€
366,40
206,32
177,6% 32,8%
Surplus Cash in m€ + Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
- 2% der Umsatzerlöse
- (vorgesehene) Dividende
m€
m€
m€
300,88
18,71
0,00
282,17 45,21
Working Capital in m€ + Kurzfristige Vermögenswerte
- Kurzfristige Schulden
- Surplus Cash
- Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
- (vorgesehene) Dividende
m€
m€
m€
m€
m€
535,89
392,79
282,17
56,19
0,00
-195,26 50,43
Free Cashflow in m€ + Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit (Netto-Cashflow)
+ Cashflow aus der Investitionstätigkeit
m€
m€
102,71
-115,03
-12,31 9,75
EPS (Ergebnis je Aktie) in € Konzernergebnis
Aktienanzahl
m€
MStk
-24,87
9,74
-2,55 2,71
KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) Kurs ultimo (Schlusskurs)
EPS

35,90
-2,55
-14,06 27,05
Steuerquote in % Ertragsteuern
Ergebnis vor Ertragsteuern
m€
m€
-0,77
-16,39
4,7% 24,1%
Bereinigtes EBIT in m€ EBIT
- Mieterlöse aus als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
+ Aufwände aus als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
m€
m€
m€
-1,92
0,00
0,00
-1,92 51,45
Capital Employed in m€ + Bereinigtes Eigenkapital
+ Langfristige Schulden
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
- Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
m€
m€
m€
m€
206,32
490,72
300,88
3,37
392,79 350,73
Return on Capital Employed (ROCE) in % + Bereinigtes EBIT
Ø Capital Employed 1
m€
m€
-1,92
448,65
-0,4% 15,0%

1 … Ermittelt als Durchschnittsbestand zum Ende der letzten vier Quartale und des Bestands zu Beginn des Betrachtungszeitraums

Einzelabschluss 2019/2020 der DO & CO Aktiengesellschaft inkl. Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Wien

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. März 2020 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019/20

Kurzfassung zur Veröffentlichung vom 15. Juni 2020

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Bestätigungsvermerk 1

Anlagen

Anlage 1 Bilanz zum 31. März 2020
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2019/20
Anlage 3a Entwicklung des Anlagevermögens 2019/20
Anlage 3b Beteiligungsgesellschaften per 31. März 2020
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/20

1. Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

DO & CO Aktiengesellschaft, Wien,

bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Auswirkung von COVID-19 auf die Unternehmensfortführung

Sachverhalt und Risiken

Die am Ende des Geschäftsjahres 19/20 eingetretene COVID-19 Krise hat zu umfassenden Beeinträchtigungen sämtlicher Geschäftsbereiche und –aktivitäten der DO&CO Gruppe geführt. Daraus ergaben sich bereits zum Bilanzstichtag 31. März 2020 wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Bei Erstellung des Jahresabschlusses der DO & CO Aktiengesellschaft sowie des Konzernabschlusses der DO & CO Gruppe ist der Vorstand von der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der Vorstand hat die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung mittels einer konsolidierten Unternehmensplanung beurteilt. Für die Beurteilung wurden Schätzungen und Annahmen getroffen, die ermessensbehaftet sind und Unsicherheiten im Hinblick auf die Dauer und Auswirkungen der COVID-19 Krise beinhalten. Der Vorstand berücksichtigt in seiner Unternehmensplanung bereits eingeleitete sowie geplante Restrukturierungsmaßnahmen.

Es besteht das Risiko, dass die Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der Dauer und Auswirkungen der COVID-19 Krise nicht zutrifft und die bereits eingeleiteten sowie geplanten Restrukturierungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung der DO&CO Gruppe sicherzustellen.

Betreffend der Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Allgemeine Grundsätze.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Einschätzung des Vorstands über die Annahme zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit erörtert und kritische gewürdigt. Dazu haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • die Pläne des Vorstands zu zukünftigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dessen Einschätzung hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie deren Auswirkungen auf die in den Kreditverträgen definierten Finanzkennzahlen beurteilt und gewürdigt sowie die Durchführbarkeit der eingeleiteten und geplanten Restrukturierungsmaßnahmen unter anderem mittels externer Bestätigungen und Zusagen Dritter überprüft;
  • wir haben kritisch gewürdigt und beurteilt, ob wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung vorliegen;
  • die Verlässlichkeit der Daten, die den Planungsrechnungen der wesentlichen Tochtergesellschaften zugrunde liegen sowie deren Überleitung auf die konsolidierte Unternehmensplanung geprüft;
  • die wesentlichen Annahmen der konsolidierten Unternehmensplanung mittels Befragungen des Vorstands sowie mit öffentlich verfügbaren externen Informationen analysiert und
  • die Vollständigkeit und Angemessenheit der Angaben zu den identifizierten Ereignissen und Gegebenheiten und den zukünftigen Maßnahmen im Jahresabschluss überprüft und kritisch gewürdigt.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen und an verbundenen Unternehmen

Sachverhalt und Risiken

Die DO & CO Aktiengesellschaft weist in der Bilanz zum 31. März 2020 Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 101,0 Mio. sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 277,7 Mio. aus. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 9,4 Mio. sowie auf Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 35,9 Mio. erfasst.

Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen sind gem. § 204 Abs. 2 UGB bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, ist eine Wertaufholung gem. § 208 Abs. 1 UGB vorzunehmen.

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft hat aufgrund der weltweiten COVID-19 Krise und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit Indikatoren für eine dauernde Wertminderung festgestellt und für sämtliche wesentliche Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundenen Unternehmen eine Bewertung zum Ende des Geschäftsjahres 19/20 durchgeführt.

Bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung oder Zuschreibung vorliegt, sind Ermessensentscheidungen des Managements erforderlich. Die Ermessensentscheidungen sind von der Einschätzung über zukünftige Umsatzentwicklung, daraus abgeleitete Zahlungsüberschüsse sowie Diskontierungszinssätze abhängig und somit mit Unsicherheiten, die durch die COVID-19 Krise verstärkt werden, verbunden.

Das Risiko für den Jahresabschluss liegt daher in einer Überbewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen.

Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang unter Abschnitt Finanzanlagen, Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, Aufwendungen aus Finanzanlagen sowie Bewertung von Finanzanlagen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir erhoben und beurteilt, wie die Gesellschaft die Anzeichen für eine Wertminderung überwacht und analysiert sowie den beizulegenden Wert ermittelt.

Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schätzungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt:

  • Befragung des Vorstands hinsichtlich der Annahmen zur Dauer und Auswirkung der COVID-19 Krise sowie Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Würdigung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter;
  • Beurteilung der Angemessenheit der zukunftsbezogenen Annahmen und Bewertungsmethoden anhand historischer interner Werte sowie der Auswirkung der COVID-19 Krise auf die geplanten Zahlungsströme;
  • Abstimmung der den zukünftigen Zahlungsströmen zugrundeliegenden Unternehmensplanungen mit den vorliegenden Budgets;
  • Nachvollzug des Berechnungsmodells für die Ableitung der Diskontierungszinssätze und Plausibilisierung der angesetzten Parameter durch Datenbankabfragen;
  • Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeittests;
  • Prüfung der entsprechenden Darstellung und Angaben im Jahresabschluss.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss (Jahresabschluss), den Konzernlagebericht (Lagebericht) und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1998/99 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Karl Prossinger.

Wien, am 15. Juni 2020

PKF CENTURION

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Mag. Karl Prossinger Michael Lembäcker M.A.

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

BILANZ

Aktiva 2019/2020
EUR
2018/2019
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und 475 859,84 222 912,82
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
2. geleistete Anzahlungen auf immaterielle 89 731,00 380 900,15
Vermögensgegenstände
565 590,84 603 812,97
II. Sachanlagen
1. Bauten 5 120 027,61 5 477 860,23
2. technische Anlagen und Maschinen 84 093,56 140 376,30
3. andere Anlagen, Betriebs‐ und 325 295,51 352 423,65
Geschäftsausstattung
4. geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und
Anlagen im Bau
3 331 525,89 3 047 975,18
8 860 942,57 9 018 635,36
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 101 045 487,06 108 244 568,73
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 277 699 328,29 150 625 511,54
3. Beteiligungen 0,00 243 508,04
davon Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 243 508,04
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 0,00 2 051 218,85
Beteiligungsverhältnis besteht
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 36 651,27 36 651,27
378 781 466,62 261 201 458,43
388 208 000,03 270 823 906,76
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. noch nicht abrechenbare Leistungen 1 410 250,32 0,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 427 881,71 868 451,25
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 427 881,71 808 407,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem 0,00 60 044,00
Jahr
2. Forderungen gegenüber verbundenen 59 677 935,15 113 046 143,21
Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen 7 310 400,86 19 406 940,32
davon sonstige 52 367 534,29 93 639 202,89
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 52 001 304,41 51 801 992,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem 7 676 630,74 61 244 150,22
Jahr
3. sonstige Forderungen und 7 846 483,80 10 712 278,64
Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1 496 505,49 6 052 688,92
Aktiva 2019/2020
EUR
2018/2019
EUR
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
6 349 978,31 4 659 589,72
67 952 300,66 124 626 873,10
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 205 486 756,99 24 849 223,96
274 849 307,97 149 476 097,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 307 608,36 479 309,39
D. Aktive latente Steuern 8 086 846,85 1 606 702,00
Summe Aktiva 671 451 763,21 422 386 015,21

BILANZ

Passiva 2019/2020 2018/2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital
1. gezeichnetes und eingezahltes Grundkapital 19 488 000,00 19 488 000,00
einbezahlt 19 488 000,00 19 488 000,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 74 707 498,42 74 707 498,42
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 64 635,22 64 635,22
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) 61 322 821,08 103 677 986,40
61 387 456,30 103 742 621,62
IV. Bilanzgewinn 0,00 8 282 400,00
davon Gewinnvortrag 0,00 0,00
155 582 954,72 206 220 520,04
B. Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungen 2 779 639,75 2 357 773,24
II. Steuerrückstellungen 4 006 833,88 5 146 383,88
III. sonstige Rückstellungen 5 889 180,43 5 769 106,87
12 675 654,06 13 273 263,99
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 150 000 000,00 150 000 000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 150 000 000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
0,00 150 000 000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 300 031 958,33 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10 151 672,61 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
289 880 285,72 0,00
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2 738 473,58 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2 738 473,58 0,00
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 599 298,75 1 606 396,70
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1 313 239,34 1 326 159,49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
286 059,41 280 237,21
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
44 680 931,58 47 056 720,30
davon aus Lieferungen und Leistungen 1 142 397,51 3 320 682,88
davon sonstige 43 538 534,07 43 736 037,42
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 44 680 931,58 47 056 720,30
6. sonstige Verbindlichkeiten 1 454 301,94 1 517 120,27
davon aus Steuern 394 029,71 1 273 388,51
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 423 370,04 219 947,12
davon übrige
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
631 741,39
1 454 301,94
23 784,64
1 517 120,27
Passiva 2019/2020 2018/2019
EUR EUR
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 210 338 619,05 49 900 000,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
290 166 345,13 150 280 237,21
500 504 964,18 200 180 237,27
500 504 964,18 200 180 237,27
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2 688 190,25 2 711 993,91
Summe Passiva 671 451 763,21 422 386 015,21

GEWINN‐ UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn‐ und Verlustrechnung 2019/2020
EUR
2018/2019
EUR
1. Umsatzerlöse 33 253 702,95 28 935 351,03
2. Veränderungen des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht
abrechenbaren Leistungen
1 066 694,29 0,00
3. sonstige betriebliche Erträge
a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
b. übrige
207 962,84
239 055,35
145 322,00
329 358,11
447 018,19 474 680,11
4. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a. Materialaufwand 181 624,78 166 150,70
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen 5 179 552,19 3 966 900,69
5 361 176,97 4 133 051,39
5. Personalaufwand
a. Löhne und Gehälter
aa. Löhne
774 807,05 759 621,19
bb. Gehälter 12 261 006,05 12 492 340,65
13 035 813,10 13 251 961,84
b. Soziale Aufwendungen
aa. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
608 499,70 140 776,22
bb. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige
2 636 009,53 2 443 428,88
Abgaben und Pflichtbeiträge
cc. Sonstige Sozialaufwendungen
139 174,72 93 772,36
3 383 683,95 2 677 977,46
16 419 497,05 15 929 939,30
6. Abschreibungen
a. auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
851 125,19 956 182,35
b. auf Gegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die im Unternehmen üblichen
Abschreibungen überschreiten
4 642 906,38 0,00
5 494 031,57 956 182,35
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
a. Steuern, soweit nicht vom Einkommen und
Ertrag
643 277,56 406 350,55
b. übrige 16 831 766,41 12 004 280,81
17 475 043,97 12 410 631,36

Anlage 2

GEWINN‐ UND VERLUSTRECHNUNG

DO & CO Aktiengesellschaft

01.04.2019 bis 31.03.2020

Gewinn‐ und Verlustrechnung 2019/2020
EUR
2018/2019
EUR
8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebserfolg) ‐9 982 334,13 ‐4 019 773,26
9. Erträge aus Beteiligungen 8 260 100,26 32 326 336,28
davon aus verbundenen Unternehmen 8 260 100,26 32 326 336,28
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4 877 168,72 4 750 689,79
davon aus verbundenen Unternehmen 4 749 303,33 3 521 039,49
11. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 23 804,34 1 106 571,13
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen 47 026 069,03 1 844 844,74
davon Abschreibungen 45 356 427,45 46 799,17
davon Aufwendungen aus verbundenen
Unternnehmen
47 026 069,03 1 844 844,74
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5 133 397,33 4 933 091,30
davon betreffend verbundene Unternehmen 12 488,54 9 000,00
14. Zwischensumme aus Z 9 bis 13 (Finanzerfolg) ‐38 998 393,04 31 405 661,16
15. Ergebnis vor Steuern ‐48 980 727,17 27 385 887,90
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ‐6 625 561,85 2 318 788,94
davon latente Steuern ‐6 480 144,85 ‐22 764,27
17. Ergebnis nach Steuern ‐42 355 165,32 25 067 098,96
18. Jahresfehlbetrag (Vj: Jahresüberschuss) ‐42 355 165,32 25 067 098,96
19. Auflösung von Gewinnrücklagen ‐42 355 165,32 0,00
20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 16 784 698,96
21. Bilanzgewinn 0,00 8 282 400,00

Anhang

Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Gewinn‐ und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Die Geschäftstätigkeit aller Unternehmen der DO & CO Gruppe in jeder der drei Divisionen ist durch die COVID‐19 Pandemie betroffen und stark eingeschränkt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses der DO & CO Aktiengesellschaft geht der Vorstand von einer Fortführung der Gesellschaft aus und hat Schätzungen und Annahmen hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Krise und damit der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen der DO & CO Gruppe getroffen. Dazu gehören die weitere Entwicklung der COVID‐19 bedingten Einschränkungen wie zum Beispiel die voraussichtliche Dauer der Reisebeschränkungen oder sonstiger Einschränkungen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen. Auch die weitere Entwicklung der Luftfahrtbranche sowie das Konsumentenverhalten nach der Krise wurden auch auf Basis extern verfügbarer Informationen eingeschätzt und Planungen daraus abgeleitet. DO & CO geht konservativ von einer langsamen Erholung der Umsätze aus, wobei das Vorkrisenniveau absolut in den Planungen erst im Geschäftsjahr 2022/23 oder zu einem späteren Zeitpunkterreicht wird (U‐Szenario). Der Vorstand hat das U‐ Szenario der Beurteilung zur Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt, wobei nicht von einem weiteren Lock‐ Down aufgrund einer zweiten COVID‐19 Welle ausgegangen wurde. Auf Basis dieser Unternehmensplanung sowie der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen ist das Management überzeugt, dass die für die Bankfinanzierungen relevanten Covenants eingehalten werden.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden ‐ soweit gesetzlich geboten ‐ berücksichtigt.

Die Gesellschaft ist Konzernmuttergesellschaft iSd § 15 AktG.

Die Gesellschaft ist oberstes Mutterunternehmen und hat einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß den Bestimmungen der §§ 244 ff UGB zum 31. März 2020 erstellt. Die Gesellschaft ist beim Handelsgericht Wien als zuständiges Firmenbuchgericht unter der Firmenbuchnummer 156765m erfasst.

Gruppenbesteuerung: Die Gesellschaft ist Gruppenträger einer Steuergruppe iSd § 9 KStG.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung von Neben‐ kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.

Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres fand die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres die halbe Jahresabschreibung Berücksichtigung.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern berechnet:

Nutzungsdauer in Jahren
Konzessionen 10
Vertragsrecht 3,5 ‐ 6
EDV‐Software 3 ‐ 7

Sachanlagevermögen

Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung von Nebenkosten, vermindert um plan‐ mäßige lineare Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Zu‐ und Abschreibungen werden nur dann vorgenommen, wenn Wertsteigerungen bzw. – minderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres fand die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres die halbe Jahresabschreibung Berücksichtigung.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern berechnet:

Nutzungsdauer in Jahren
Bauten auf fremdem Gebäude 5 ‐ 25
Maschinen 3 ‐ 10
Andere Anlagen, Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 3 ‐ 10

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 13 EStG 1988 werden im Zugangsjahr jeweils auf EUR 0,01 abgeschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter nach einer angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren als Abgang dargestellt.

Finanzanlagen

Finanzanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und es wurden soweit notwendig außerplanmäßige Zu‐ und Abschreibungen durchgeführt. Außerplanmäßige Zu‐ und Abschreibungen werden nur dann vorgenommen, wenn Wertsteigerungen bzw. – minderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Unter diesem Posten werden ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Ausleihungen an verbundenen Unternehmen

Unter diesem Posten werden an in‐ und ausländische Tochterunternehmen gegebene Ausleihungen ausgewiesen. Das Wahlrecht gem. § 906 Abs. 32 UGB wurde in Anspruch genommen und die steuerlich gebildete Zuschreibungsrücklage unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Beteiligungen

Unter diesem Posten werden ausschließlich Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Unter diesem Posten werden an ausländische Beteiligungen gegebene Ausleihungen ausgewiesen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere Marktpreis angesetzt.

Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Vorräte

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 203 Abs. 3 UGB unter Bedachtnahme auf eine verlustfreie Bewertung zum Jahresende.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die sozialen Aufwendungen im Sinne des § 203 Abs 3 UGB vorletzter Satz sowie Zinsen für Fremdkapital im Sinne des § 203 Abs 4 nicht einbezogen. Verwaltungs‐ und Vertriebskosten gemäß § 206 Abs 3 UGB werden nicht angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen

Die Abfertigungsrückstellung wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,35% (Vorjahr 1,00%), einer durch‐ schnittlichen Bezugserhöhung von 1,90% (Vorjahr 1,90%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ermittelt.

Ein Fluktuationsabschlag in Höhe von 0,00% (Vorjahr 0,00%) wurde berücksichtigt.

Der Berechnung wurde die biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018‐P (Vorjahr AVÖ 2018‐P) zugrunde gelegt.

Der Rechnungszinssatz wurde auf Basis von Renditen hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen in der Währung und erwartenden Laufzeit von rund 11 Jahren zum Bilanzstichtag ermittelt.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde – wie im Vorjahr – das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Zinskomponente der Abfertigungsrückstellung in Höhe von EUR 23.993,50 (Vorjahr EUR 30.573,48) im Finanzerfolg auszuweisen.

Die Veränderungen der Abfertigungsrückstellungen werden bei einer Dotierung unter dem Personalaufwand und bei Auflösung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.

Die Jubiläumsgeldrückstellung wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,35% (Vorjahr 1,00%), einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 1,90% (Vorjahr 1,90%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ermittelt. Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden gestaffelt nach Dienstjahren wie folgt berücksichtigt:

Volle Dienstjahre 2019/2020
0 bis 2 46,60 %
3 bis 4 19,40 %
5 bis 9 17,60 %
10 bis 14 7,50 %
15 bis 19 3,10 %
20 bis 24 5,80 %
25 bis 34 2,40 %
35 bis 99 0,00 %
Volle Dienstjahre
0 bis 2
2018/2019
34,70 %
3 bis 4 19,20 %
5 bis 9 14,40 %
10 bis 14 5,80 %
15 bis 19 3,80 %
20 bis 34 3,20 %
35 bis 99 0,00 %

Der Rechnungszinssatz wurde auf Basis von Renditen hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen in der Währung und erwartenden Laufzeit von rund 11 Jahren zum Bilanzstichtag ermittelt.

Der Berechnung wurde die biometrische Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018‐P (Vorjahr AVÖ 2018‐P) zugrunde gelegt.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde – wie im Vorjahr – das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Zinsenkomponente der Jubiliäumsgeldrückstellung in Höhe von EUR 8.486,72 (Vorjahr EUR 11.124,71) im Finanzerfolg auszuweisen.

Die Veränderungen der Jubiläumsgeldrückstellungen werden bei einer Dotierung unter dem Personalaufwand und bei Auflösung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Steuerrückstellungen

Die Rückstellungen für Ertragsteuern wurden in der Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung bewertet, wobei Kursverluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt wurden.

Erläuterungen der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs 1 UGB) wird gesondert in der Beilage 3a zu diesem Anhang dargestellt.

Die Angabe zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Abs 1 Z 4 UGB erfolgt gesondert in der Anlage 3b zu diesem Anhang.

Ausleihungen an verbunden Unternehmen

Unter diesem Posten werden an in‐ und ausländische Tochterunternehmen gegebene Ausleihungen ausgewiesen. Die Restlaufzeit der Ausleihungen ist über 1 Jahr.

Die im Anlagenspiegel unter Zugänge ausgewiesenen Ausleihungen an verbundenen Unternehmen enthalten eine Umbuchung von den Forderungen in Höhe von TEUR 33.536 (Vorjahr 0).

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Es bestehen keine Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus überrechneten Jahresgewinnen der inländischen Gruppenmitglieder aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen für das Geschäftsjahr 2019/2020 beliefen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt TEUR 6.673 (Vorjahr TEUR 13.139).

In der Position "sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind Erträge in Höhe von TEUR 224 (Vorjahr rund TEUR 27) enthalten, die nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Vorräte

Im Vorjahr wurden noch nicht abrechenbare Leistungen in Höhe von TEUR 344, die in diesem Jahr im Vorratsvermögen dargestellt werden, unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zu Ende des Geschäftsjahres TEUR 308 (Vorjahr TEUR 479). Der Betrag ergibt sich insbesondere dadurch, dass im Zuge der Emission der DO & CO Unternehmensanleihe ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für das Disagio in Höhe von TEUR 1.143 im Geschäftsjahr 2013/2014 angesetzt wurde. Dieses Disagio wird linear über die Laufzeit der Anleihe (7 Jahre) verteilt und entsprechend im Finanzergebnis der folgenden Perioden ausgewiesen.

Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages der Gruppenmitglieder im Gruppenträger DO & CO Aktiengesellschaft ausgewiesen.

Die Differenzen der latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Unterschieden in der steuerrechtlichen Bewertung bei Abfertigungsrückstellungen, Jubiläumgeldrückstellungen sowie Geldbeschaffungskosten.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 25%. Die aktiven latenten Steuern veränderten sich zum Vorjahr erfolgswirksam um TEUR 6.480 (Vorjahr TEUR 23). In der Position aktive latente Steuer ist ein Verlustvortrag in der Höhe von TEUR 6.510 (Vorjahr TEUR 0) enthalten. Der sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 ergebene

Verlust resultiert aus Einmaleffekten auf Grund der COVID‐19 Krise. Wie die positiven Ergebnisse der Vergangenheit zeigen, wird der heuer entstandene Verlust in den kommenden Jahren verbraucht werden können.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 19.488.000,00 und ist in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zerlegt.

Zusammensetzung Kapitalrücklagen

EUR EUR
Agio aus Börsegang 1998 (§229 (2) Z 1 i.V.m. (5) UGB) 13.081.110,15
Cent‐Differenz aus EUR‐Umstellung 2001/2002 0,01
Agio aus Kapitalerhöhung 2006/2007 24.273.186,35
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 2007/2008 ‐1.427.918,09
Agio aus Kapitalerhöhung 2010/2011 38.781.120,00 74.707.498,42

Bilanzgewinn

Die Gesellschaft hat mit inländischen Tochtergesellschaften Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen. Die Namen der von der Ergebnisabführung umfassten Gesellschaften sind dem Beteiligungsspiegel zu entnehmen. Gemäß diesen Verträgen haben die Töchter ihren Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen, wogegen sich die DO & CO Aktiengesellschaft gegenüber den Tochtergesellschaften verpflichtet, allfällige Jahresverluste zu übernehmen und abzudecken.

Rückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Vorjahr Laufend
Rückstellungen für Abfertigungen 2 357 773,24 2 779 639,75
Steuerrückstellungen 5 146 383,88 4 006 833,88
Rückstellungen für Jubiläumsgeld 862 937,44 856 900,62
Rückstellungen Sonderzahlungen 462 890,00 507 409,00
Rückstellungen Überstunden/Urlaube 1 928 086,43 1 719 507,49
sonstige Rückstellungen 2 515 193,00 2 805 363,32
Summe Rückstellungen 13 273 263,99 12 675 654,06

In der Position "sonstige Rückstellungen" sind Rückstellungen für offene Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 607 (Vorjahr TEUR 573), Rückstellungen für Prämien in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 1.000), Rückstellungen für mögliche Personalnachforderungen in Höhe von TEUR 281 (Vorjahr TEUR 0), Haftungen für offene Posten der verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 315 (Vorjahr TEUR 0) sowie Rückstellungen für Verfahren‐ und Anwaltskosten in Höhe von 663 TEUR (Vorjahr TEUR 108) enthalten.

Anleihe

Zu Ende des Geschäftsjahres 2013/2014 hat die DO & CO Aktiengesellschaft eine Unternehmensanleihe in Höhe von TEUR 150.000 platziert. Die Anleihe besitzt eine 7 jährige Laufzeit und einen Fixzinskupon von 3,125% p.a.. Das Disagio der Anleihe wurde in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.

Verbindlichkeiten

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von TEUR 76.065 (Vorjahr TEUR 0).

In der Position "sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe von TEUR 600 (Vorjahr TEUR 0) Aufwendungen für Personalkosten enthalten, die nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bestehenden Vereinbarungen über die Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:

2019/2020 2019/2020 2018/2019 2018/2019
bis 1 Jahr bis 5 Jahre bis 1 Jahr bis 5 Jahre
1.541.438,00 7.707.190,00 2.510.824,08 12.554.120,40
1.541.438,00 7.707.190,00 2.510.824,08 12.554.120,40

Es handelt sich hierbei um laufende Nutzungsentgelte für angemietete Sachanlagen und umsatzabhängige Nutzungsentgelte für angemietete Räumlichkeiten.

Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

ES wurden Bankgarantien in der Höhe von TEUR 17.768 (Vorjahr TEUR 19.134) abgegeben.

Verpflichtung gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft übernahm für zwei Tochtergesellschaften die Ausfallshaftung von Kundenforderungen. Zum Bilanzstichtag belief sich der Betrag der offenen Forderungen auf TEUR 5.968 (Vorjahr TEUR 6.708).

Zusätzlich hat die Gesellschaft Haftungsübernahmen in der Höhe von TEUR 108 (Vorjahr TEUR 108) und Rangrücktrittserklärungen von TEUR 6.141 (Vorjahr TEUR 6.141) abgegeben.

Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der verbundenen Unternehmen AIOLI Airline Catering Austria GmbH und DO & CO Airline Catering Austria GmbH glaubhaft zu machen, verpflichtet sich die DO & CO Aktiengesellschaft dafür Sorge zu tragen, dass die AIOLI Airline Catering Austria GmbH und die DO & CO Airlines Catering Austria GmbH ihre Verpflichtungen als Dienstleister auf dem Flughafen Wien gemäß dem Flughafen‐Bodenabfertigungsgesetz erfüllen können. Diese Erklärung steht im Zusammenhang mit dem Ansuchen der Tochtergesellschaft um eine Bewilligung zur Erbringung eines Bodenverpflegungsdienstes iSd §7 Flughafen‐Bodenabfertigungsgesetzes.

Erläuterungen der Gewinn‐ und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen gemäß § 240 UGB stellte sich wie folgt dar:

2019/2020 2018/2019
Umsatzerlöse Konzernunternehmen 33.194.950,73 28.272.696,67
Umsatzerlöse Dritte 58.752,22 662.654,36
33.253.702,95 28.935.351,03

Veränderungen des Bestandes

In der Position Veränderungen des Bestands sind die Veränderungen des Bestandes an noch nicht abrechneten Leistungen in der Höhe von TEUR 1.067 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.

Personalaufwand

In der Position Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von TEUR 474 (Vorjahr TEUR 10) und Leistungen an betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen in der Höhe von TEUR 135 (Vorjahr TEUR 131) enthalten.

Im Posten Löhne und Gehälter sind Aufwendungen für die Dotierung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 127) enthalten.

Abschreibungen

In der Position Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten, sind Zuweisungen an Einzelwertberichtigungen zu Forderungen verbundenen Unternehmen in der Höhe TEUR 4.643 enthalten (Vorjahr TEUR 0).

Erträge aus der Beteiligung an verbundene Unternehmen

Der Posten betrifft die aufgrund der Ergebnisabführungsverträge übernommenen Jahresergebnisse 2019/2020 der inländischen Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 6.673 (Vorjahr TEUR 13.139) und Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 1.587 (Vorjahr TEUR 19.187).

Aufwendungen aus Finanzanlagen

Unter den Aufwendungen aus Finanzanlagen werden die Übernahmen der im Geschäftsjahr angefallenen Jahresverluste von Tochtergesellschaften aufgrund von aufrechten Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 1.670 (Vorjahr TEUR 1.798), Beteiligungsabschreibungen an verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 9.443 (Vorjahr TEUR 0) sowie Abschreibungen von Finanzanlagen in Höhe von 35.914 (Vorjahr TEUR 0,5) ausgewiesen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Zwischen der Gesellschaft als Gruppenträger und 21 (Vorjahr 21) Tochtergesellschaften als Gruppenmitglieder besteht eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Steuerausgleichsvereinbarung mit den inländischen Gruppenmitgliedern wurden aufgrund aufrechter Ergebnisabführungsverträge nicht abgeschlossen.

Die Gesellschaft hat aktive Steuerabgrenzungen gemäß § 198 Abs 10 UGB vorgenommen. Der gemäß dieser Bestimmung aktivierbare Betrag der Gruppe beträgt zum 31. März 2020 rund TEUR 8.087 (Vorjahr TEUR 1.607)

Sonstige Angaben

Derivative Finanzinstrumente

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein variabel verzinster Kredit in Höhe von 100 Mio. EUR aufgenommen. Zur Absicherung gegen aus diesem Kredit resultierende Zinsänderungsrisiken wurde zeitnahe ein Zinsswaps mit einem Bezugsbetrag von 100 Mio. EUR abgeschlossen.

Der variabel verzinste Kredit sowie der Zinsswap stehen in einer effektiven Sicherungsbeziehung zueinander und bilden bilanziell eine Bewertungseinheit. Der Nachweis der Bewertungseinheit wird gemäß Stellungnahme des AFRAC (Nr. 15) durch eine entsprechende Hedging‐Dokumentation erbracht. Zum Designationszeitpunkt wurde der Effektivitätstest mittels der Critical Terms Match Methode durchgeführt. Die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Nominale, Laufzeit, Referenzzinssatz und Währung des gesicherten Grundgeschäfts stimmen mit jenen des Sicherungsinstruments überein. Der Umfang und die Bewertung des Derivats geht aus folgender Aufstellung hervor:

Kategorie Umfang Beizulegender Zeitwert Buchwert Bilanzposten Laufzeit
Art des Nominale Währung positiver negativer Jahre
Finanzinstrumentes
Zinsswap 100.000.000,00 Euro 1.223.865,77 5

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Verbundene Unternehmen im Sinne des 189a Z 8 UGB sind alle Unternehmen, die zum Konzern der DO & CO AG gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Angaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards unterbleiben gemäß § 238 Abs 1 Z 12 UGB, da diese zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden.

Zahl der Arbeitnehmer

Gemäß § 239 Abs 1 Z 1 UGB beträgt die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gegliedert nach Arbeitern und Angestellten:

2019/2020 2018/2019
Arbeiter 7 9
Angestellte 136 129
Gesamt 143 139

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Juli 2018 für die Dauer von 5 Jahren ab dem 1. August 2018 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu weitere EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar‐ und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2013 ermächtigt, das Grundkapital gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 7.795.200,00 durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 neuen Stückaktien zur Ausgabe von Gläubiger von Finanzinstrumenten zu erhöhen.

Ergebnisverwendung

Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2020 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Dieser Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 aus.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Von Mitte Februar bis März 2020 änderten sich die Rahmenbedingungen für den DO & CO Konzern dramatisch als die COVID‐19 Pandemie mit beispiellosen Auswirkungen über die Weltwirtschaft hereingebrochen ist und zu einem abrupten und signifikanten Rückgang der Nachfrage nach internationalen Flugreisen führte, da nahezu alle Länder ihre Grenzen schlossen und strenge Reisebeschränkungen auferlegten.

DO & CO geht davon aus, dass sich die Passagiernachfrage nicht vor 2023 auf das Niveau von 2019 erholen und dass das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 grundsätzlich stark von der COVID‐19 Situation belastet sein wird. Es bestehen für die DO & CO Gruppe speziell Risiken in Hinblick auf die weiteren Entwicklungen im Bereich der Reisebeschränkungen und der Möglichkeiten, Großveranstaltungen abzuhalten. Es werden daher keine Dividenden und positiven Ergebnisüberrechnungen von verbundenen Unternehmen erwartet, sondern lediglich die Abgeltung der verrechneten Overheads. Um den Risiken bestmöglich zu begegnen, wird eine konzernweite Umstrukturierung unabdingbar sein, um die Krise mit einem starken Fokus auf ein angemessenes Liquiditätsniveau zu bewältigen. Darüber hinaus wird DO & CO die Entwicklung bestehender und neuer B2C‐Vertriebskanäle beschleunigen. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass DO & CO gestärkt aus der Krise herauskommen wird.

Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

Bewertung von Finanzanlagevermögen

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen geht von der Unternehmensfortführung aus und stützt sich auf Planungen, in die Erfahrungswerte sowie Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der jeweiligen Branche eingehen. DO & CO ist in seinen Planungen und Szenarien, abhängig von der Branche, nicht von einer baldigen Rückkehr zum Vorkrisenniveau (V‐ Szenario) ausgegangen, sondern dass eine Erholung erst nach zwei Jahren nachhaltig erfolgt (U‐Szenario). Bei Planungsunsicherheiten wurde ein zusätzliches Szenario ("L‐ Szenario") einbezogen, welches eine nachhaltige negative Beeinflussung des Geschäftsbereiches berücksichtigt. Diese Szenarien wurden aufgrund von Annahmen des Managements gewichtet.

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die Angabe der Aufwendungen für den Abschlussprüfer unterbleibt gem. § 238 Abs 1 Z 18 UGB und kann dem Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft entnommen werden.

Unternehmensbeziehungen gem. § 237 Abs. 1 Z 7 iVm § 238 Abs. 1 Z 7 UGB

Die Gesellschaft ist oberstes Mutterunternehmen und hat einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß den Bestimmungen der §§ 244 ff UGB zum 31.März 2020 erstellt. Die Gesellschaft ist beim Handelsgericht Wien als zuständiges Firmenbuchgericht unter der Firmenbuchnummer 156765m erfasst.

Angaben zu Vorstandsmitgliedern

Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren als Vorstandmitglieder tätig:

Herr Attila DOGUDAN, Wien, Vorsitzender, Herr Mag. Gottfried NEUMEISTER, Wien.

Die Bezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 1.773 (Vorjahr TEUR 1.380). Davon wurden TEUR 40 (Vorjahr TEUR 45) von verbundenen Unternehmen bezogen. Die im Geschäftsjahr 2019/2020 ausbezahlten variablen Gehaltsbestandteile für das Geschäftsjahr 2018/2019 betrugen TEUR 1.000 (Vorjahr TEUR 950). Für die variablen Vergütungsansprüche für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 1.000) rückgestellt. Die Höhe der Aufwendungen für Abfertigungen für den Vorstand beträgt TEUR 12 (Vorjahr TEUR 24).

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Vorstandes eingegangen.

Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates

Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates:

Herr Dr. Andreas BIERWIRTH, Schwechat, Vorsitzender Herr Dr. Peter HOFFMANN‐OSTENHOF, Wien, Stellvertreter des Vorsitzenden Herr Ing. Georg THURN‐VRINTS, Poysbrunn (bis 18. Juli 2019) Mag. Daniela NEUBERGER, Wien (ab 18. Juli 2019) Herr Cem KOZLU, Istanbul.

An die Aufsichtsratsmitglieder wurde im Geschäftsjahr für das vorangegangene Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr TEUR 140) bezahlt.

Wien, 15. Juni 2020

Der Vorstand

……………………………………………………………………………. .…………………………………………………………………………….

Attila DOGUDAN e.h. Mag. Gottfried NEUMEISTER e.h.

DO & CO Aktiengesellschaft

Beilagen

Anlagenspiegel

Entwicklung zu Anschaffungs‐ und Herstellungskosten Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte
01.04.2019
Stand
Zugang (davon)
Zinsen
Umbuchung Abgang 31.03.2020
Stand
01.04.2019
Stand
Zugang Umbuchung Abgang Zuschreibung 31.03.2020
Stand
31.03.2019
Stand
31.03.2020
Stand
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
Konzessionen 635 768,32 0,00 0,00 0,00 0,00 635 768,32 635 767,32 0,00 0,00 0,00 0,00 635 767,32 1,00 1,00
Gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
Vorteile 822 184,02 0,00 0,00 0,00 0,00 822 184,02 822 184,01 0,00 0,00 0,00 0,00 822 184,01 0,01 0,01
Software 1 724 287,44 152 738,80 0,00 287 749,43 ‐53 866,30 2 110 909,37 1 501 375,67 187 540,94 0,00 53 866,06 0,00 1 635 050,55 222 911,77 475 858,82
Lizenzen 34 819,10 0,00 0,00 0,00 ‐4 100,00 30 719,10 34 819,06 0,00 0,00 4 099,97 0,00 30 719,09 0,04 0,01
3 217 058,88 152 738,80 0,00 287 749,43 ‐57 966,30 3 599 580,81 2 994 146,06 187 540,94 0,00 57 966,03 0,00 3 123 720,97 222 912,82 475 859,84
2. geleistete Anzahlungen
auf immaterielle
Vermögensgegenstände 380 900,15 39 789,28 0,00 ‐287 749,43 ‐43 209,00 89 731,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 380 900,15 89 731,00
3 597 959,03 192 528,08 0,00 0,00 ‐101 175,30 3 689 311,81 2 994 146,06 187 540,94 0,00 57 966,03 0,00 3 123 720,97 603 812,97 565 590,84
II. Sachanlagen
1. Bauten
Bauten 7 008 432,37 0,00 0,00 10 504,36 ‐16 249,00 7 002 687,73 1 530 572,14 368 335,96 0,00 16 247,98 0,00 1 882 660,12 5 477 860,23 5 120 027,61
2. technische Anlagen und
Maschinen 303 206,42 1 545,00 0,00 0,00 0,00 304 751,42 162 830,12 57 827,74 0,00 0,00 0,00 220 657,86 140 376,30 84 093,56
3. andere Anlagen,
Betriebs‐ und
Geschäftsausstattung
Geschäftsausstattung
Betriebs‐ und
2 845 261,54 210 301,61 0,00 0,00 ‐294 322,35 2 761 240,80 2 492 837,89 237 420,55 0,00 294 313,15 0,00 2 435 945,29 352 423,65 325 295,51
4. geleistete Anzahlungen
auf Sachanlagen und
Anlagen im Bau
geleistete Anzahlungen
auf Sachanlagen 26 000,00 0,00 0,00 0,00 ‐26 000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26 000,00 0,00
Anlagen im Bau 3 021 975,18 320 055,07 0,00 ‐10 504,36 0,00 3 331 525,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 021 975,18 3 331 525,89
3 047 975,18 320 055,07 0,00 ‐10 504,36 ‐26 000,00 3 331 525,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 047 975,18 3 331 525,89
13 204 875,51 531 901,68 0,00 0,00 ‐336 571,35 13 400 205,84 4 186 240,15 663 584,25 0,00 310 561,13 0,00 4 539 263,27 9 018 635,36 8 860 942,57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen 108 915 862,49 2 000 000,00 0,00 480 907,95 0,00 111 396 770,44 671 293,76 9 442 589,71 237 399,91 0,00 0,00 10 351 283,38 108 244 568,73 101 045 487,06

Anlage 3a

2. Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen 152 061 387,42 166 542 121,77 0,00 2 108 558,07 ‐5 823 554,02 314 888 513,24 1 435 875,88 35 886 002,11 57 339,22 57 339,22 132 693,04 37 189 184,95 150 625 511,54 277 699 328,29
Unternehmen, mit denen
4. Ausleihungen an
3. Beteiligungen
480 907,95 0,00 0,00 ‐480 907,95 0,00 0,00 237 399,91 0,00 ‐237 399,91 0,00 0,00 0,00 243 508,04 0,00
ein Beteiligungsverhältnis
besteht
2 108 558,07 0,00 0,00 ‐2 108 558,07 0,00 0,00 57 339,22 0,00 ‐57 339,22 0,00 0,00 0,00 2 051 218,85 0,00
(Wertrechte) des
5. Wertpapiere
Anlagevermögens 36 651,27 0,00 0,00 0,00 0,00 36 651,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36 651,27 36 651,27
263 603 367,20 168 542 121,77 0,00 0,00 ‐5 823 554,02 426 321 934,95 2 401 908,77 45 328 591,82 0,00 57 339,22 132 693,04 47 540 468,33 261 201 458,43 378 781 466,62
Anlagenspiegel
Summe
280 406 201,74 169 266 551,53 0,00 0,00 ‐6 261 300,67 443 411 452,60 9 582 294,98 46 179 717,01 0,00 425 866,38 132 693,04 55 203 452,57 270 823 906,76 388 208 000,03

Beteiligungen

Gesellschaft Sitz Land Konsolidierung1) Beteiligung in % Obergesellschaft1
)
Währung Jahresfehlbetrag
Jahresüberschus
in THW2)
s /
Eigenkapital in
THW2)
Nominalkapital in
THW2)
AIOLI Airline Catering Austria GmbH Wien-Flughafen A V 100,0 DCAG EUR 658 170 36 3)
B & B Betriebsrestaurants GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 754 194 36 3)
Demel Salzburg Cafe-Restaurant Betriebs GmbH Salzburg A V 100,0 DCAG EUR 0 35 35 3)
DO & CO - Salzburg Restaurants & Betriebs GmbH Salzburg A V 100,0 DCAG EUR -365 99 36 3)
DO & CO Airline Catering Austria GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 1.471 29 150 3)
DO & CO Airline Logistics GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 46 45 35 3)
DO & CO Airport Hospitality GmbH Wien A V 100,0 DCCC EUR 628 83 35 4)
DO & CO Albertina GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR -279 35 35 3)
DO & CO Catering & Logistics Austria GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 564 100 100 3)
DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH Wien A V 100,0 DINV EUR -5.663 19.816 36
DO & CO Event Austria GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 556 250 100 3)
DO & CO Facility Management GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 91 248 35 3)
DO & CO Gourmet Kitchen Cold GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 365 79 35 3)
DO & CO Gourmet Kitchen Hot GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 406 77 35 3)
DO & CO im Haas Haus Restaurantbetriebs GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 525 483 36 3)
DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs GmbH Wien A V 90,0 DCCC EUR 151 186 35
DO & CO Immobilien GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 171 246 36 3)
DO & CO Party-Service & Catering GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 98 596 36 3)
DO & CO Pastry GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 271 55 35 3)
DO & CO Procurement GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 472 198 35 3)
DO & CO Special Hospitality Services GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 224 75 35 3)
Henry - the art of living GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR -1.025 29 36 3)
Henry am Zug GmbH Wien A V 100,0 DCCC EUR -388 35 35 4)
Ibrahim Halil Dogudan Gesellschaft m.b.H. Wien A V 100,0 DCAG EUR 0 22 36 3)
ISS Ground Services GmbH Wien A E 49,0 DTIS EUR 862 1.933 218 12)
K.u.K. Hofzuckerbäcker Ch. Demel's Söhne GmbH Wien A V 100,0 DCCC EUR 405 724 799 4)
Nespresso - DO & CO Cafe GmbH Wien A V 100,0 DCCC EUR 0 65 100
Sky Gourmet-airline catering and logistics GmbH Wien-Flughafen A V 100,0 DCCC EUR -2.369 4.337 800 4)
Total Inflight Solution GmbH Wien A V 100,0 DCCC EUR -4 142 35 4)
WASH & GO Logistics GmbH Wien A N 0,0 DINV EUR 206 -222 36 12)
DO & CO International Event AG Zug CH V 100,0 CHF 9 626 100
Nespresso - DO & CO SA Lausanne CH V 100,0 DCAG CHF -71 4.800 1.000
Oleander Group AG Zug CH V 100,0 DINV GBP 6.758 6.026 67 10)
DO & CO Gastronomie GmbH München D V 100,0 DDHO EUR 311 25 25 5)
DO & CO München GmbH München D V 100,0 DDHO EUR 837 100 100 5)
Arena One Mitarbeiterrestaurants GmbH München D V 100,0 DDHO EUR 639 25 25 5)
DO & CO Service GmbH München D V 100,0 DDHO EUR 405 25 25 5)
DO & CO (Deutschland) Holding GmbH Kelsterbach D V 100,0 DCAG EUR -1.184 -4.745 25
DO & CO Berlin GmbH Berlin D V 100,0 DDHO EUR -186 25 25 5)
DO & CO Deutschland Catering GmbH München D V 100,0 DCAG EUR -441 24 25
DO & CO Düsseldorf GmbH Düsseldorf D V 100,0 DDHO EUR -2.386 25 25 5)
DO & CO Frankfurt GmbH Kelsterbach D V 100,0 DDHO EUR -2.968 25 25 5)
FR freiraum Gastronomie GmbH Kelsterbach D V 100,0 DDHO EUR -316 23 25 5)
DO & CO Lounge Deutschland GmbH München D V 100,0 DDHO EUR 119 25 25 5)
DO & CO Lounge GmbH Frankfurt D V 100,0 DDHO EUR -499 25 25 5)
DO & CO Catering München GmbH München-Flughafen D V 100,0 DDHO EUR -2.163 25 25 5)
DO & CO Restauración & Catering España, S.L. Barcelona E V 100,0 DINV EUR 288 393 3
DO & CO Restauración España, S.L.U. Madrid E V 100,0 DCAG EUR -2.490 -2.489 4
DO & CO Airline Catering Spain SL Madrid E V 100,0 DCAG EUR -59 -56 3
DO & CO Airport Hospitality Spain SL Madrid E V 100,0 DCAG EUR -1 2 3
DO & CO Restauracion y Eventos Holding SL Madrid E V 100,0 DCAG EUR 1 4 4
Financière Hédiard SA Colombes F V 100,0 DCAG EUR 849 -20.838 5.094
Hédiard Events SAS Paris F V 100,0 DHFI EUR 2.314 2.494 100
Hédiard SA Paris F V 100,0 DHFI EUR -2.419 -6.270 310
Hédiard restauration en vol SAS Argenteuil F V 100,0 DHFI EUR -61 -49 100
Hédiard Fonciere SAS Argenteuil F V 100,0 DHFI EUR -172 -459 100
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LIMITED Feltham GB V 100,0 DINV EUR -1 -12 0 6)
DO & CO Airport Hospitality UK Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV GBP 158 272 0
DO & CO CAFE UK LTD Feltham GB V 100,0 DINV GBP -734 -143 1.032
DO & CO Event & Airline Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV GBP -4.051 239 0
DO & CO International Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV EUR 1.847 2.084 30 6)
DO & CO International Investments Ltd. London GB V 100,0 DCAG EUR -6.225 22.576 5.000 6)
Henry - The Art of Living Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV GBP -334 -827 0
DO & CO Airline Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV GBP 0 0 0
Fortnum & Mason Events Ltd. London GB E 50,0 DLHR GBP -7 -254 0
Lasting Impressions Food Co. Ltd Feltham GB V 90,0 DOLG GBP 1.974 4.303 0
Versilia Solutions Ltd. Northampton GB E 50,0 DINV GBP -68 1.323 0
Henry am Zug Hungary Kft. Budapest HU N 100,0 DRCH EUR -19 -376 9 9)
DO & CO Italy S.r.l. Vizzola Ticino I V 100,0 DCAG EUR -2.600 -67 2.900
Sky Gourmet Malta Inflight Services Ltd. Fgura MT E 40,0 DSKY EUR 15 440 1 8)
Sky Gourmet Malta Ltd. Fgura MT E 40,0 DSKY EUR 451 1.463 1 8)
DO & CO México, S. de R.L. de C.V. Mexiko-Stadt MX V 100,0 DNEW MXN EUR 5.812 24.856 50 11)
DO & CO Netherlands Holding B.V. Den Haag NL V 51,0 DINV -20 -90 20
DO & CO – Restauração e Catering, Sociedade Unipessoal, Lda Lissabon P N 100,0 DINV EUR 0 0 5
DO & CO Poland Sp. z o.o. Warschau PL V 100,0 DCAG PLN 10.135 32.171 7.447
DO & CO Real Estate Poland Sp. Z o.o. Warschau PL V 100,0 DCAG PLN 3.586 64.703 55
Sharp DO & CO Korea LLC Seoul ROK E 50,0 DINV KRW -1.414.329 14.945 7.000.000
Sky Gourmet Slovensko s.r.o. Bratislava SK V 100,0 DSKY EUR TRY -8 393 63 7)
DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic. ve San. A.S. Istanbul TK V 100,0 DINV -6.872 78.866 750
MAZLUM AMBALAJ SANAYİ VE DIŞ TİCARET A.Ş Tekirdag TK N 51,0 DCCC TRY n.a. n.a. n.a.
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. Istanbul TK V 50,0 DIST TRY 158.139 673.677 30.000
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LLC Kiew-Boryspil UA V 100,0 DAGA UAH -887 -7.551 5.055
DO AND CO KYIV LLC Kiew-Boryspil UA V 51,0 DCNL UAH -21.383 -115.446 2.400
DEMEL New York Inc. New York USA V 100,0 DHOL USD -1 -2.396 1
DO & CO CHICAGO CATERING, INC. Wilmington USA V 100,0 DHOL USD -925 -3.162 1
DO & CO Holdings USA, Inc. Wilmington USA V 100,0 DINV USD 3.382 17.457 100
DO & CO Los Angeles, Inc. Wilmington USA V 100,0 DHOL USD -5.954 -6.559 1
DO & CO Miami Catering, Inc. Miami USA V 100,0 DHOL USD -1 3.368 1
DO & CO NEW JERSEY CATERING, INC. Wilmington USA N 100,0 DHOL USD 0 0 0
DO & CO New York Catering, Inc. New York USA V 100,0 DHOL USD -3.562 3.347 1
DO & CO Restaurant & Cafe USA Inc. New York USA V 100,0 DHOL USD -561 -1.947 0

Anhang für Einzelabschluss

  • 1) DAGA = DO & CO Airport Gastronomy Ltd. DCAG = DO & CO Aktiengesellschaft
  • DCCC = DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH
  • DCNL = DO & CO Netherlands Holding B.V.
  • DDHO = DO & CO (Deutschland) Holding GmbH DHFI = Financière Hédiard SA
  • DHOL = DO & CO Holdings USA, Inc.
  • DHSA = Hédiard SA
  • DINV = DO & CO International Investments Ltd. DIST = DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic. ve San. A.S.
  • DLHR = DO & CO Event & Airline Catering Ltd.
  • DNEW = DO & CO New York Catering, Inc.
  • DOLG = Oleander Group AG DRCH = Henry am Zug GmbH
  • DSKY = Sky Gourmet-airline catering and logistics GmbH
  • 2) DTIS = Total Inflight Solution GmbH THW = Tausend Heimatwährung
  • 3) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Aktiengesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
  • 4) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
  • 5) 6) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO (Deutschland) Holding GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in GBP
  • 7) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte urspünglich in SKK
  • 8) 9) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in MTL
  • 10) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in HUF Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in CHF
  • 11) 1 % wird von der DO & CO Holdings USA Inc. gehalten
  • 12) Bilanzstichtag WASH & GO Logistics GmbH 30.11.2018, Bilanzstichtag ISS Ground Services GmbH 31.12.2019

DO & CO Aktiengesellschaft, Wien

LAGEBERICHT 2019/2020

1. Bericht über Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

1.1. Geschäftsverlauf

Die DO & CO Aktiengesellschaft ist Muttergesellschaft eines international tätigen Konzerns, dessen Geschäftsaktivitäten die Divisionen Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel umfassen.

Die wesentliche Aufgabe der DO & CO Aktiengesellschaft besteht in der zentralen Koordination sämtlicher vom Unternehmensgegenstand der DO & CO Gesellschaften umfassten Aktivitäten als Strategie- und Finanzholding.

Wirtschaftliches Umfeld

Nach dem Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums im Vorjahr und trotz erwarteter positiver Entwicklungen für die Folgejahre, blieb die weltweite Wirtschaftsleistung bereits zu Beginn des Jahres 2019 hinter den Erwartungen zurück. Der Internationale Währungsfonds (IWF) reduzierte im Herbst 2019 die Wachstumsprognose für das Jahr 2019 von 3,3 % auf 3,0 %. Zurückzuführen war dies zum Großteil auf den Rückgang der Produktion und des Welthandels, unter anderem bedingt durch die Zunahme von Handelsbarrieren und gestiegene geopolitische Spannungen und damit verbundene Unsicherheiten. Infolge der COVID-19 Pandemie, von welcher Ende März 2020 bereits die meisten Länder weltweit betroffen waren, rechnete der IWF im April 2020 mit einem Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums von -3,0 %. Die Prognosen und Annahmen sind laut Bericht des IWF mit Unsicherheit behaftet, da viele Faktoren und Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstellung nicht abschätzbar sind, wie etwa einer Besserung der Situation ab der zweiten Hälfte des Jahres 2020.

Unter der Annahme des Rückgangs der Ausbreitung des Coronavirus in der zweiten Hälfte des Jahres 2020, der schrittweisen Lockerung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beschränkungen zur Eindämmung des Virus und mithilfe unterstützender finanzpolitischer Maßnahmen der Staaten weltweit wird mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 5,8 % und einer graduellen Normalisierung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2021 gerechnet.

Für den Euroraum errechnete der IWF im Jahr 2019 ein Wachstum von 1,2 %. Im Vorjahr betrug dieses 1,9 %. Das seit Mitte 2018 anhaltende geringe Wachstum der ausländischen Nachfrage, der Rückgang der industriellen Produktion wie auch die temporären Schwierigkeiten in der Autoindustrie in Deutschland führten auch im Jahr 2019 zu einem nur mäßigen Wirtschaftswachstum. Sowohl für Frankreich als auch für Deutschland wurde das prognostizierte Wachstum aufgrund geringerer ausländischer Nachfrage in der ersten Hälfte des Jahres nach unten korrigiert. Die Erwartungen an das Wirtschaftswachstum in Spanien und Italien wurden über 2019 hinausgehend auch für 2020 reduziert. Während vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie noch ein Wachstum von 1,3 % für den Euroraum prognostiziert wurde, rechnete der IWF im April 2020 mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung der Eurozone von -7,5 %.

Im Jahr 2019 verzeichnete die österreichische Wirtschaft ein Wachstum von 1,6 % und lag somit deutlich unter dem Wert des Vorjahres (2,4 %). Im Vergleich zum Euroraum zeigt sich in Österreich dennoch eine bessere Wirtschaftsentwicklung. Sowohl Investitionen als auch Außenhandel und der private Konsum konnten zum Wirtschaftswachstum beitragen. Die Arbeitslosenquote ist im Jahr 2019 mit 4,5 % (nach Eurostat-Definition) wieder gesunken (VJ: 4,9 %). Der EU-Schnitt der Arbeitslosenquote ist ebenfalls gesunken, liegt aber mit 6,7 % deutlich über Österreich. Die heimische Inflationsrate (HVPI) ist 2019 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 1,5 % gesunken. Wie im Vorjahr liegt somit die Inflationsrate über der Rate der europäischen Union mit einer Jahresinflation von 1,4 % im Jahr 2019 (VJ: 1,9 %). Die Wirtschaftskammer Österreich prognostiziert für 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von -5,5 % (Stand Mai 2020).

Im Jahr 2019 betrug das Wirtschaftswachstum der Türkei 0,9 %. Nach einem starken Rückgang der Wirtschaftsleistung im Vorjahr, hatte sich die Situation in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 stabilisiert. Diese Entwicklung war vor allem auf eine vorteilhaftere Lage der Weltwirtschaft, aber auch auf fiskalpolitische Unterstützungen zurückzuführen. Für das Jahr 2020 prognostiziert der IWF bedingt durch die Auswirkungen des Coronavirus einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von - 5,0 %.

Das Wirtschaftswachstum der USA lag im Jahr 2019 bei 2,3 % und somit unter dem Vorjahreswert von 2,9 %, was vor allem auf die handelsbezogenen Unsicherheiten zurückzuführen war. Für das Jahr 2020 erwartet der IWF laut Stand April 2020 einen Rückgang in Höhe von -5,9%.

Die Ukraine zeigte im Jahr 2019 ein Wachstum von 3,2 %, welches nur gering unter dem Wert des Vorjahres von 3,3 % lag. Der prognostizierte Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 betrug laut Bericht des IWF im April 2020 -7,7 %.

Das Wirtschaftswachstum in Südkorea, der viertgrößten Volkswirtschaft Asiens, betrug in 2019 2,0 % und lag somit unter dem Vorjahreswert von 2,7 %. Der prognostizierte Rückgang der Wirtschaftsleistung nach Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie mit Stand April 2020 betrug für das Jahr 2020 -1,2 %.

Aufgrund der Niedrigzinsphase lagen auch 2019 die Erträge von Tages- und Festgeldanlagen deutlich unter dem historischen Durchschnitt, es besteht weiterhin eine hohe Nachfrage an den Finanzmärkten nach ertragreicheren Anlagen. Die Europäische Zentralbank (EZB) ließ den Leitzinssatz in der Eurozone unverändert auf dem Rekordtief von 0,0 %. Die amerikanische Notenbank Federal Reserve (FED) senkte im März 2020 zum wiederholten Mal innerhalb kürzester Zeit als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus den Leitzinssatz auf eine Spanne von 0,00 – 0,25 % (VJ: 2,25 – 2,5 %).

Der österreichische Leitindex ATX verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Verlust von -34,0 %, der türkische Index BIST 100 sank um -4,4 %, wobei diese Werte zu einen Zeitpunkt beobachtet wurden, zu welchem die COVID-19 Krise ihren bisherigen Höhepunkt erreicht hatte.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 schwankte der Euro gegenüber dem US-Dollar zwischen 1,10 und 1,12 EUR/USD. Der Wechselkurs betrug per 31. März 2020 1,10 EUR/USD, damit gewann in der Berichtsperiode der USD gegenüber dem Euro an Wert (VJ: 1,12 EUR/USD per 31. März 2019). Der britische Pfund stieg von 0,86 EUR/GBP zum 31. März 2019 auf 0,89 per 31. März 2020. Die türkische Lira fiel gegenüber dem Euro von 6,34 EUR/TRY per 31. März 2019 auf 7,21 per 31. März 2020. Nach der Aufhebung des Mindestkurses von 1,20 Franken pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank im Jahr 2015 lag der EUR/CHF Kurs bei 1,06 per 31. März 2020 im Vergleich zu 1,12 ein Jahr zuvor.

Bei der Ukrainische Hryvnia ist in der Berichtsperiode eine Abwertung zu verzeichnen, die einen EUR/UAH Kurs von 30,96 per 31. März 2020 zeigt (im Vergleich zu 30,57 EUR/UAH per 31. März 2019).

Auswirkungen der COVID-19 Pandemie

Der DO & CO Konzern war in den ersten zehn Monaten des Geschäftsjahres 2019/2020 auf einem guten Weg, seine Geschäftsziele zu erreichen. Alle Geschäftsaktivitäten entwickelten sich im Einklang mit seinen Plänen und Prognosen. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2019/2020 hat der DO & CO Konzern ein unglaublich starkes organisches Wachstum von +16,7 % verzeichnet. Noch am 1. Februar 2020 hat DO & CO auf dem neuen Standort in Madrid-Barajas das Airline Catering der Iberia und Iberia Express sowie das Catering für die beiden Premium-Lounges der Iberia (Velazquez und Dali) am Flughafen Madrid-Barajas übernommen. Gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für die größte Geschäftsübernahme in der Geschichte des DO & CO Konzerns, nämlich die Übernahme des gesamten Caterings von British Airways in London Heathrow, auf Hochtouren und nach Plan.

Von Mitte Februar bis März 2020 änderten sich die Rahmenbedingungen für den DO & CO Konzern dramatisch als die COVID-19 Pandemie mit beispiellosen Auswirkungen über die Weltwirtschaft hereingebrochen ist und zu einem abrupten und signifikanten Rückgang der Nachfrage nach internationalen Flugreisen führte, da nahezu alle Länder ihre Grenzen schlossen und strenge Reisebeschränkungen auferlegten. Obwohl der DO & CO Konzern in 21 Ländern in drei unterschiedlichen Geschäftsbereichen und verschiedenen Vertriebskanälen tätig ist, waren plötzlich alle Geschäftsaktivitäten gleichzeitig betroffen und brachten das gesamte Geschäft zum Erliegen. Die auferlegten staatlichen Beschränkungen zwangen DO & CO, alle Restaurants zu schließen. Jegliche Veranstaltungen, wie beispielsweise Formel 1 Rennen, Fußballspiele oder andere Großveranstaltungen wurden abgesagt. Des Weiteren wurden Passagierflüge ab Ende März 2020 um bis zu -98 % reduziert und somit mussten die meisten Flugzeuge auf Grund der COVID-19 Pandemie am Boden bleiben. Die für den Betrieb verbleibenden Flugzeuge waren hauptsächlich für Rückholaktionen für Urlauber oder Luftfracht bestimmt.

Der Vorstand musste schnell handeln, um auf diese dynamische Situation entsprechend zu reagieren, wobei stets die Gesundheit und Sicherheit seiner MitarbeiterInnen und Kunden im Vordergrund stand.

Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie hat der Vorstand ein umfassendes Paket unangenehmer und harter Maßnahmen zur Senkung der Personal- und Materialkosten beschlossen, das bereits umgesetzt wird. Dies umfasst insbesondere die folgenden Punkte:

  • sofortiger Stopp von Neueinstellungen
  • Aussetzung der Leiharbeit
  • bezahlte und unbezahlte Urlaubstage
  • Kurzarbeit
  • Kündigungen
  • Reduktion der Investitionen auf ein absolutes Minimum
  • Nutzung von staatlichen Lohnunterstützungssystemen
  • Vereinfachung und Vereinheitlichung des Produktangebots

Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Veränderungen der weltweiten ökonomischen Rahmenbedingungen wurde die langfristige Positionierung aller wesentlichen Geschäftsbereiche des DO & CO Konzerns durchleuchtet. Kein Strategiewechsel, aber mehr Fokus auf effiziente Produktionsabläufe sind die Ergebnisse der Analyse. Daraus resultierten in einigen Bereichen Restrukturierungs- und Abschreibungserfordernisse, die das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/2020 mit negativen Einmaleffekten deutlich belasten.

Im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 hat der DO & CO Konzern zusätzliche Liquidität durch neue Bankkredite in Höhe von 300 m€ aufgenommen. Die zusätzliche Liquidität ist nicht nur ein Polster für die kurzfristigen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die zukünftigen Zahlungsflüsse, sondern auch ein Beweis für das Vertrauen der Finanzinstitutionen in die Stärke seines Geschäftsmodells und die mittelfristigen Aussichten.

Trotz all dieser beispiellosen Herausforderungen sieht der DO & CO Konzern die aktuelle Krise auch als Chance, seine Prozesse und Strukturen auf äußerste Effizienz zu prüfen. Das Ziel ist es, die Chancen, die sich nach dem Ende der COVID-19 Pandemie sicherlich bieten werden, noch effektiver und flexibler nutzen zu können. Dabei wird dem DO & CO Konzern das sparsame Wirtschaften der vergangenen Jahre zu Gute kommen.

Somit wurde das Geschäftsjahr 2019/2020 sowohl in den letzten Wochen operativ als auch im Jahresabschluss durch Einmaleffekte beeinflusst. Die tatsächlichen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie werden erst in den nächsten Monaten sichtbar sein. Es wird davon ausgegangen, dass das Geschäftsjahr 2020/2021 von der COVID-19 Situation stark belastet sein wird. Fest steht, dass DO & CO in seinen Planungen und Szenarien nicht von einer baldigen Rückkehr zum Vorkrisenniveau (V-Szenario) ausgegangen ist, sondern dass eine Erholung erst nach zwei Jahren nachhaltig erfolgt (U-Szenario).

Der Vorstand schlägt daher vor, die Dividende für das Geschäftsjahr 2019/2020 nicht auszuzahlen. In der dramatischen aktuellen Lage zeigen sich einmal mehr die großen Stärken von DO & CO. Einerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit großem Einsatz an der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation arbeiten und andererseits die klare strategische Ausrichtung mit den unterschiedlichen Unternehmensbereichen und den verschiedenen Marken.

Höhepunkte Geschäftsjahr 2019/2020

Starkes organisches Umsatzwachstum:

Der DO & CO Konzern wächst trotz einem durch die COVID-19 Pandemie stark negativ beeinflussten letzten Quartal um +9,9 %. Das Ergebnis ist durch zusätzliche Sonderabschreibungen, Vorsorgen und Rückstellungen belastet.

Konzernumsatz (931,37 m€ / 9,9 %), Konzernergebnis (-24,87 m€ / -194,2 %). Das Ergebnis je Aktie liegt damit bei -2,55 € (VJ: 2,71 €).

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft wird der Hauptversammlung am 15. Juli 20201 vorschlagen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2019/2020 auszuzahlen.

DO & CO baut eine der größten Gourmetküchen Europas in London

Für die Übernahme des gesamten Caterings für British Airways in London Heathrow baut DO & CO eine der modernsten und größten Gourmetküchen Europas mit über 35.000 m² Fläche in London. Am 12. Mai 2020 hat DO & CO das Catering aller Langstreckenflüge von British Airways ex London Heathrow übernommen.

Erfolgreicher Start-up für Iberia und Iberia Express in Madrid

DO & CO hat am 1. Februar 2020 erfolgreich alle Cateringleistungen für sämtliche Iberia und Iberia Express Abflüge aus Madrid-Barajas übernommen. Im ersten Monat wurden rund 170 Flüge pro Tag, davon ca. 140 Kurzstrecken- und 30 Langstreckenflüge, reibungslos beliefert.

1 Verschoben – neuer Termin folgt.

Verlängerung des Cateringvertrages mit Turkish Airlines

DO & CO hat am 27. Mai 2019 die Vertragsdokumentation für die am 23. Oktober 2018 getroffene und bekanntgegebene Vereinbarung über die Fortsetzung der Kooperation mit der Turkish Airlines im Rahmen der gemeinsamen Gesellschaft Turkish DO & CO unterzeichnet. Dies sieht insbesondere die Fortsetzung des Cateringliefervertrages zwischen Turkish Airlines und Turkish DO & CO um 15 Jahre vor. Die Durchführung der Transaktionen steht nach wie vor unter dem Vorbehalt aufschiebender Bedingungen, insbesondere der Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Im April 2019 wurde der Transfer aller Turkish Airlines Flüge vom Flughafen Atatürk zum neuen Flughafen in Istanbul ohne Unterbrechungen bzw. Verzögerungen erfolgreich gemeistert.

Gewinn der IAG Nordamerika Ausschreibung

DO & CO hat die IAG Nordamerika Ausschreibung für British Airways und Iberia gewonnen, welche alle Cateringleistungen an den DO & CO Standorten in Nordamerika umfasst.

Intensivierung der Partnerschaft mit Cathay Pacific

DO & CO ist es gelungen Cathay Pacific auch am Standort London zu gewinnen. Seit Anfang Mai 2019 becatert DO & CO fünf tägliche Abflüge ex London Heathrow und einen täglichen Abflug ex London Gatwick. Somit konnte DO & CO die Marktposition auch in London nach dem Zuschlag von British Airways weiter ausbauen.

Singapore Airlines neuer Kunde an drei deutschen Standorten

DO & CO gewinnt Singapore Airlines in München, Düsseldorf und Frankfurt und kann damit seine Geschäftsbeziehung mit einem weiteren Qualitäts-Carrier wesentlich intensivieren.

Qatar Airways neuer Kunde am Standort New York JFK

Am Standort New York John F. Kennedy hat DO & CO Mitte Februar 2020 mit Qatar Airways einen weiteren qualitätsorientierten und prestigeträchtigen Kunden gewonnen. Somit konnte DO & CO die Marktposition an diesem strategisch wichtigen Standort weiter ausbauen und ist Marktführer für internationale Fluggesellschaften.

Auszeichnung "Best Business Class Catering" für Austrian Airlines

Im letzten Jahr wurde Austria Airlines mit DO & CO Catering zum 2. Mal in 4 Jahren von Skytrax (www.worldairlineawards.com) für "Best Business Class Catering in Europe" und "Best Premium Economy Class Catering" ausgezeichnet.

Verlängerung des Vertrages mit der Formel 1

DO & CO führte im abgelaufenen Geschäftsjahr bereits die 28. Saison in Folge die kulinarische Betreuung der Formel 1 Grands Prix mit insgesamt 18 Rennen in 18 verschiedenen Ländern durch. DO & CO und Liberty Media haben sich gegen Ende des Geschäftsjahres geeinigt die erfolgreiche Partnerschaft bis 2025 zu verlängern.

Event Catering für Amazon

Insgesamt an fünf Formel 1 Renn-Wochenenden hat DO & CO für AWS die "Amazon Executive Leadership Series" jeweils von Freitag bis Sonntag als "one stop partner" betreut, um den internationalen Gästen in den unterschiedlichen europäischen Standorten ein einmaliges Event-Erlebnis zu bieten.

Vorzeitige Verlängerung des Vertrages mit der Olympiapark München GmbH

Der Olympiapark München und DO & CO setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft für die kulinarische Betreuung der Gäste und Besucher des Münchener Olympiaparks bis Ende 2028 fort.

Vierzehntes Champions League Finale

DO & CO durfte bereits zum 14. Mal das UEFA Champions League Finale ausrichten, welches am 1. Juni 2019 in Madrid im Estadio Metropolitano stattfand.

Eröffnung der größten Business Class Lounge der Welt

Turkish DO & CO hat für Turkish Airlines die größte Business Class Lounges der Welt am neuen Flughafen von Istanbul eröffnet. Die neuen Lounges bieten den Premium Passagieren von Turkish Airlines ein einzigartiges und sehr abwechslungsreiches Erlebnis mit noch mehr Auswahl als in den bereits mehrfach prämierten alten Lounges.

Gewinn bedeutender Neukunden im Bereich Airline-Lounges:

DO & CO ist sehr stolz, Qatar Airways, Cathay Pacific und Iberia in sein Lounges-Kundenportfolio aufnehmen zu dürfen. Mit diesen vier neuen Lounges verstärkt DO & CO seine Stellung als Premium-Lounge-Caterer:

Iberia

DO & CO hat am 1. Februar 2020 die beiden Premium-Lounges der Iberia (Velazquez und Dali) am Flughafen Madrid-Barajas übernommen. Dabei werden täglich bis zu 3.000 Gäste mit frischen DO & CO Spezialitäten verwöhnt.

Qatar Airways

Neugewinn der Qatar Airways Business und Frequent Traveller Lounge in London Heathrow.

Cathay Pacific

Neugewinn der Cathay Pacific Business und Frequent Traveller Lounge in Frankfurt.

Entwicklung der Divisionen

Airline Catering

In Hinblick auf die Entwicklung an den internationalen Standorten sind folgende Punkte hervorzuheben:

TÜRKEI

Im April 2019 hat die gemeinsame Gesellschaft Turkish DO & CO den Transfer aller Turkish Airlines Flüge vom Flughafen Atatürk zum neuen Flughafen in Istanbul ohne Unterbrechungen bzw. Verzögerungen erfolgreich gemeistert. Dieser Umstand beweist nicht nur, dass DO & CO über eine ausgezeichnete kulinarische Expertise, sondern auch über operative Stärke mit einem erstklassigen Logistik Know-how verfügt.

Des Weiteren wurde am 27. Mai 2019 die Vertragsdokumentation für die am 23. Oktober 2018 getroffene und bekanntgegebene Vereinbarung über die Fortsetzung der Kooperation mit der Turkish Airlines im Rahmen der gemeinsamen Gesellschaft Turkish DO & CO unterzeichnet. Diese Vertragsdokumentation sieht insbesondere die Fortsetzung des Cateringliefervertrages zwischen Turkish Airlines und Turkish DO & CO um 15 Jahre sowie den Verkauf des Hotels in Istanbul von Turkish DO & CO an Turkish Airlines vor. Die Durchführung der Transaktionen steht unter dem Vorbehalt aufschiebender Bedingungen, insbesondere der Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.

SPANIEN

DO & CO hat am 1. Februar 2020 erfolgreich alle Cateringleistungen für sämtliche Iberia und Iberia Express Abflüge aus Madrid-Barajas übernommen. Diese schwierige Übernahme ging nur deswegen reibungslos über die Bühne, weil eine hohe Anzahl von Experten aus dem DO & CO Netzwerk eingeflogen wurden und das lokale Team unterstützten. Damit konnte ein wiederholtes Mal bewiesen werden, dass DO & CO in der Lage ist, große Hub und Homebase Locations erfolgreich an einem einzigen Stichtag zu übernehmen. Vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie wurden rund 170 Flüge pro Tag, davon ca. 140 Kurzstrecken- und 30 Langstreckenflüge, problemlos beliefert.

ÖSTERREICH

Erfreulich ist auch, dass die Qualitätsstrategie von DO & CO nicht nur zu neuen Geschäftsbeziehungen führt, sondern dadurch auch Fluglinien prestigeträchtige Auszeichnungen erhalten. Diese können wiederum als Marketinginstrument in der Kommunikation verwendet werden. Dabei ist insbesondere Skytrax (www.worldairlineawards.com) zu erwähnen, welche 2019 z.B. Austrian Airlines mit DO & CO Catering zur "Best Business Class Catering in Europe" und "Best Premium Economy Class Catering" auszeichneten.

An den Airline Catering Standorten in Österreich ist die Geschäftsentwicklung auf Grund der COVID-19 Pandemie leicht rückläufig. DO & CO konnte aber am Standort Wien mit Air Canada und Ethiopian Airlines mit jeweils einem täglichen Abflug sein Kundenportfolio im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 nochmals erweitern. Insbesondere bei den Drittkunden verzeichnet der Standort in Wien eine sehr erfreuliche Entwicklung, was unter anderem auf zahlreiche neue Kunden wie Hainan Airlines, ANA und China Southern, welche im Laufe des Geschäftsjahres 2018/2019 gewonnen wurden, zurückzuführen ist.

USA

DO & CO hat die IAG Nordamerika Ausschreibung für British Airways, welche alle Cateringleistungen ex Nordamerika umfasst, an vier Standorten gewonnen. Seit Oktober 2019 werden British Airways somit auch an den Standorten Los Angeles und San Diego becatert. Des Weiteren ging auch bei der Iberia Nordamerika Cateringausschreibung DO & CO an allen drei DO & CO Standorten als Sieger hervor. Seit November bzw. Dezember 2019 werden bereits alle Iberia Flüge ex Chicago und Los Angeles becatert, während New York JFK Anfang Mai 2020 begonnen hat.

Am Standort New York John F. Kennedy hat DO & CO mit Qatar Airways einen weiteren qualitätsorientierten und prestigeträchtigen Kunden gewonnen. Ab Mitte Februar 2020, vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie, wurde Qatar Airways mit hochwertigen Menüs für zwei tägliche Abflüge beliefert. Somit konnte DO & CO die Marktposition an diesem strategisch wichtigen Standort weiter ausbauen und ist Marktführer für internationale Fluggesellschaften.

GROSSBRITANNIEN

Die Vorbereitungen für die Übernahme des gesamten Caterings für British Airways in London Heathrow laufen auf Hochtouren. In diesem Zusammenhang baut DO & CO eine der modernsten und größten Gourmetküchen Europas mit über 35.000 m² Fläche in London. Nach der erfolgreichen Übernahme erster Langstreckenflüge im Dezember 2018 hat DO & CO zwischen April und Juni 2019 das Catering für zusätzliche sechs Destinationen von British Airways ex London Heathrow übernommen.

Des Weiteren ist es DO & CO gelungen Cathay Pacific auch am Standort London zu gewinnen. Seit Anfang Mai 2019 becatert DO & CO fünf tägliche Abflüge ex London Heathrow und einen täglichen Abflug ex London Gatwick. Somit konnte DO & CO die Marktposition auch in London nach dem Zuschlag für die Erbringung von Catering- und Handlingleistungen für alle Kurz- und Langstreckenflüge von British Airways weiter ausbauen.

DEUTSCHLAND

Nach Düsseldorf und München ist Singapore Airlines auch am großen Hub Frankfurt mit drei täglichen Abflügen seit November 2019 zu DO & CO gewechselt. Damit kann DO & CO auch mit einem weiteren Qualitäts-Carrier seine Geschäftsbeziehung wesentlich intensivieren.

Strategie von DO & CO

  • Ausbau der Positionierung als "der" Premium Anbieter im Airline Catering
  • Unverwechselbares, innovatives und kompetitives Produktportfolio
  • Langfristige Partnerschaften mit den Kunden an mehreren Standorten
  • Gesamtanbieter im Airline Catering
  • Gourmetküchen Ansatz: die Speisen für alle Divisionen werden in zentralen Küchen zubereitet, um gleichbleibende Qualität, divisionsübergreifende Nutzung des Know-how und hohe Auslastung zu gewährleisten

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2020/2021

  • Abschluss der Errichtung der neuen Gourmetküche auf dem Flughafen in London Heathrow
  • Vorbereitungen für die Übernahme der Catering- und Handlingleistungen für alle Lang- bzw. Kurzstreckenflüge von British Airways ex London Heathrow ab Mai bzw. September 2020
  • Teilnahme an zahlreichen Ausschreibungen für bestehende bzw. neue Kunden
  • Evaluierung von Übernahmezielen und Expansionsmöglichkeiten
  • Evaluierung von Standortschließungen
  • Streamlining von Produkten und Prozessen

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • "Der" Premium Airline Caterer
  • Produktkreativität und -innovation
  • Anbieter von Komplettlösungen

International Event Catering

Im International Event Catering übernahm DO & CO bereits in der 28. Saison in Folge die kulinarische Betreuung der Formel 1 Grands Prix. Insgesamt wurden 18 Formel 1 Grands Prix in 18 verschiedenen Ländern becatert.

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu erwähnen, dass DO & CO sein Engagement in der abgelaufenen Formel 1 Saison 2019 erweitert hat. DO & CO hat jeweils am Donnerstag bei den Rennen in Bahrain, Silverstone, Monza und Abu Dhabi Teilnehmer des Massachusetts Institute of Technology (MIT) verköstigt. Des Weiteren hat DO & CO Amazon Web Services über fünf Wochenenden bei den Rennen in Barcelona, Le Castellet, Silverstone, Hockenheim und Monza rund um die Uhr betreut. Die "Amazon Executive Leadership Series" wurden von Freitag bis Sonntag von DO & CO als "one stop partner" Agency durchgeführt, um den internationalen Gästen in den unterschiedlichen europäischen Standorten ein einmaliges Event-Erlebnis zu bieten.

Auf Grund der COVID-19 Pandemie fand der zweite Formel 1 Grand Prix der neuen Saison 2020 in Bahrain nicht wie geplant Ende März 2020 statt.

DO & CO und Liberty Media haben sich über eine Vertragsverlängerung betreffend der kulinarischen Betreuung der Formel 1 Grands Prix für die Jahre ab 2020 geeinigt. Somit wird DO & CO nach der 28. Saison in Folge das Catering weitere fünf Jahre im exklusiven Paddock Club ausrichten. Neben dem Catering umfasst dies auch die Formel 1 VIP-Hospitality Infrastruktur, für welche DO & CO seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 verantwortlich ist.

DO & CO hat im Geschäftsjahr 2019/2020 das Catering von insgesamt 22 Fußballspielen in der Allianz Arena durchgeführt. Das Catering umfasst die vollumfängliche Betreuung des VIP- und Public Bereichs bei allen Heimspielen des FC Bayern München sowie die Ausrichtung zahlreicher Veranstaltungen aus Sport und Wirtschaft in der Allianz Arena. Ein besonderes Eventhighlight in der Allianz Arena war im Juli 2019 der an zwei Spieltagen ausgetragene Audi Cup.

Neben FC Bayern München war DO & CO im Geschäftsjahr 2019/2020 auch kulinarischer Gastgeber für die Gäste bei zahlreichen Fußballspielen von Juventus Turin, FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg sowie ÖFB-Länderspielen im Wiener Ernst-Happel-Stadion. DO & CO betreut mit Bayern München, Red Bull Salzburg und Austria Wien bereits drei Fußball Clubs kulinarisch. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Vertrag mit Juventus Turin auf Grund von Sparmaßnahmen von Juventus Turin über 30. Juni 2020 hinaus nicht verlängert wird.

Zusätzlich wurden von DO & CO zahlreiche Events im Olympiapark in München ausgerichtet. Der Olympiapark München und DO & CO setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft für die kulinarische Betreuung der Gäste und Besucher des Münchener Olympiaparks auch nach 2023 fort. Der Olympiapark München hat seine Verlängerungsoption für weitere fünf Jahre, bis Ende 2028, bereits vorzeitig ausgeübt.

Der Frühsommer startete mit dem alljährlichen Tennisturnier im Zuge der ATP Tennis Masters Series in Madrid. In einem Zeitraum von zehn Tagen verwöhnte DO & CO mehr als 32.000 VIP-Gäste sowie dieTop-Tennisspieler der Tour mit exklusivem Catering. Des Weiteren hat DO & CO erstmalig das Catering für die nationale Open Golf Meisterschaft Spanien in Madrid ausgerichtet.

Zusätzlich durfte DO & CO das UEFA Champions League Finale im Estadio Metropolitano in Madrid ausrichten. Dies war bereits das 14. Champions League Finale, welches DO & CO für die UEFA ausrichten durfte.

Im Juli 2019 fand das Springreitturnier CHIO Aachen statt, bei welchem DO & CO erneut für das Catering der VIP-Gäste verantwortlich war.

Der Höhepunkt des Sommers war auch dieses Jahr die Beachvolleyball Major Series in Wien Ende Juli bzw. Anfang August 2019. Über einen Zeitraum von sechs Tagen kamen die VIP-Gäste und Spieler in den Genuss von feinstem DO & CO Catering.

Abermals, seit 1992, hat DO & CO das alljährliche Filmfestival am Wiener Rathausplatz Ende Juni bis Anfang September 2018 ausgerichtet. DO & CO ist hier für die Planung, die Organisation, den Aufbau und die gastronomische Logistik für diesen in Europa einzigartigen Gourmet Food Market verantwortlich.

Im Jänner 2019 war das Highlight der Wintersaison erneut das Hahnenkammrennen in Kitzbühel. DO & CO sorgte im Rahmen der Vierschanzentournee am Bergisel und in Bischofshofen sowie beim Nachtslalom in der Flachau und in Schladming für ein einzigartiges Ambiente und Catering auf höchstem Niveau.

Ein besonderes Highlight im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 war auch die 200 Jahr Feier der Erste Bank in Wien mit über 19.000 Gästen an drei Tagen.

Strategie von DO & CO

  • Verstärkung der Kernkompetenz als Premium Caterer
  • Ausbau der Positionierung als "Gourmet Entertainment Generalunternehmer" mit "schlüsselfertigen" Kreativlösungen
  • Festigung der Premium Event Marke "DO & CO"
  • Profilierung als starker und verlässlicher Partner

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2020/2021

  • Kulinarische Betreuung und Management der VIP-Hospitality-Infrastruktur der Formel 1
  • Betreuung von Fußballspielen für FC Bayern München, FC Red Bull Salzburg und FK Austria Wien

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • "One stop partner"
  • Einzigartiges Premiumprodukt unverkennbar und nicht austauschbar
  • Höchste Zuverlässigkeit, Flexibilität und Qualitätsorientierung machen DO & CO zum "no headache partner", der seinen Kunden jederzeit zur Verfügung steht
  • Ein internationales, dynamisches, im Premium-Segment erfahrenes Führungsteam

Restaurants, Lounges & Hotel

Die Division Restaurants, Lounges & Hotel umfasst folgende Geschäftsbereiche: Restaurants und Demel Cafés, Lounges, Hotel, Mitarbeiterrestaurants, Retail und Airport Gastronomie. Die Aktivitäten liefen bis zur COVID-19 Pandemie planmäßig und erwartungsgemäß.

In den von DO & CO weltweit betriebenen 31 Lounges konnten im Geschäftsjahr 2019/2020 über 5,9 Millionen Passagiere kulinarisch versorgt werden.

Turkish DO & CO hat für Turkish Airlines die neuen Lounge Konzepte am neu eröffneten Flughafen von Istanbul nicht nur entworfen, sondern führt diese auch operationell führt. Die neuen Lounges gehören zu den größten Business Class Lounges der Welt und bieten den Premium Passagieren von Turkish Airlines mit noch mehr Auswahl als in den bereits mehrfach prämierten alten Lounges ein einzigartiges und sehr abwechslungsreiches Erlebnis. Damit werden wieder neue Maßstäbe in diesem Geschäftsbereich gesetzt.

DO & CO hat im abgelaufenen Geschäftsjahr sein Loungen-Portfolio erweitert und am 1. Februar 2020 die beiden Premium-Lounges der Iberia (Velazquez und Dali) am Flughafen Madrid Barajas übernommen. Dabei werden täglich bis zu 3.000 Gäste mit frischen DO & CO Spezialitäten verwöhnt.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu erwähnen, dass DO & CO nach Übernahme des Caterings von Cathay Pacific in London Heathrow bzw. London Gatwick, des kompletten Menüdesigns der First Class sowie der Qualitätskontrolle für alle Standorte in Europa und Nordamerika nun auch die Business Lounge in Frankfurt gewonnen hat. DO & CO wird diese Lounge im Juli 2020 übernehmen. Weiters wird DO & CO auch in London Heathrow ab Juli 2020 das Catering für die Qatar Airways Business und Frequent Traveller Lounge übernehmen. DO & CO ist sehr stolz, Qatar Airways in sein Loungen-Kundenportfolio aufnehmen zu dürfen.

Strategie von DO & CO

  • Kreatives Herzstück des DO & CO Konzerns
  • Marketinginstrument und Imageträger der Gruppe sowie Markenentwicklung
  • Direktverkauf an Kunden ist ein Garant für höchste Qualität und Gradmesser für Kundenzufriedenheit

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2020/2021

  • Fortsetzung der Expansion im Bereich Retail mit der Eröffnung weiterer Standorte von "Henry - the art of living" Shops
  • Fortsetzung der Expansion in den Bereichen Lounges, Airport Gastronomie und Mitarbeiterrestaurants

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • Vorreiter bei Produktinnovationen und der Umsetzung internationaler Trends
  • Starke Marke, die für Spitzenqualität bürgt
  • Breitgefächertes Spektrum innerhalb der Division: Lounges, Retail, Airport Gastronomie, Restaurants und Demel Cafés, Hotel und Mitarbeiterrestaurants
  • Einzigartige Standorte: Stephansplatz, Kohlmarkt, Albertina und Neuer Markt in Wien sowie Place de la Madeleine in Paris

Gesellschaftsrechtliche Veränderungen

Im zweiten Quartal 2019/2020 erwarb DO & CO durch eine Tochtergesellschaft weitere 5 % der Anteile an der Lasting Impressions Food Company Ltd. zu einem Kaufpreis von 4,05 m€. Der Konzern hält nunmehr 90 % des Eigenkapitals der Lasting Impressions Food Company Ltd.

Das Joint Venture Nespresso DO & CO wurde per 31. August 2019 beendet. DO & CO hat per 1. September 2019 50 % der Anteile des Joint Ventures zu einem Kaufpreis von 1 CHF gekauft und hält nun 100 % der Anteile. DO & CO beabsichtigt mit diesem Kauf das Retailsegment international weiter auszubauen.

Folgende Firmen werden nun vollkonsolidiert: Nespresso – DO & CO SA DO & CO Café UK Ltd. DO & CO Restaurant & Cafe USA Inc. Nespresso - DO & CO Cafe GmbH

1.2. Bericht über die Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Ein weltweiter Konjunktureinbruch und die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie belasten das Ergebnis. Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind die Umsatzerlöse der DO & CO Aktiengesellschaft dennoch um 4,32 m€ auf 33,25 m€ (VJ: 28,94 m€) gestiegen. 4,92 m€ davon sind auf höhere Weiterverrechnungen an Tochtergesellschaften zurück zu führen, wovon 2,45 m€ die Overheads betreffen.

In der Position Veränderungen des Bestands sind die Veränderungen des Bestandes an noch nicht abgerechneten Leistungen in Höhe von 1,07 m€ (VJ: 0,00 m€) für Beratungsdienstleistungen enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,03 m€ auf 0,45 m€ gesunken.

Der Materialaufwand und die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind von 4,13 m€ im Vorjahr auf 5,36 m€ gestiegen. Der Zuwachs in Höhe von 1,23 m€ ist auf Kosten zurück zu führen, die an Tochtergesellschaften weiterverrechnet wurden.

Die Personalaufwendungen sind um 0,49 m€ auf 16,42 m€ gestiegen. Die sozialen Aufwendungen v.a. für Abfertigungen und Sozialabgaben - verzeichneten einen Anstieg von + 0,71 m€; die Löhne und Gehälter hingegen sind um -0,22 m€ gesunken.

Die Abschreibungen für das Anlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf 0,85 m€ (VJ: 0,96 m€), für das Umlaufvermögen 4,64 m€ (VJ: 0,00 m€). Der Anstieg der Abschreibungen im Bereich des Umlaufvermögens ist auf die Abschreibung von Forderungen aufgrund der COVID-19 Pandemie zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 5,10 m€ von 12,41 m€ auf 17,48 m€ gestiegen. 1,00 m€ des Zuwachses entfallen auf Schadensfälle (Einzelwertberichtigungen in gewöhnlichem Umfang und Haftungen auf Forderungsausfälle), 1,57 m€ auf einen erhöhten Rechts- und Beratungsaufwand (v.a. für M&A-Aktivitäten), 1,13 m€ auf diverse betriebliche Aufwendungen (teils auch in Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten) und 0,68 m€ auf einen gestiegenen Miet- und Pachtaufwand, wobei diese Mehrkosten an ein Tochterunternehmen weiterverrechnet wurden. Weiters sind die Ausgaben im Bereich EDV um 0,5 m€ gestiegen.

Das Betriebsergebnis beträgt somit -9,98 m€ und sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 5,96 m€, primär aufgrund des oben erläuterten Anstiegs im Bereich der Abschreibungen des Umlaufvermögens und des Rechts- und Beratungsaufwands.

Das Finanzergebnis beträgt -39,0 m€ (VJ: 31,41 m€).

Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind die Erträge aus Beteiligungen um 24,07 m€ auf 8,26 m€ gesunken. In den Erträgen aus Beteiligungen sind Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1,6 m€ enthalten. Im Vorjahr betrugen diese 19,2 m€.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind von 4,75 m€ im Vorjahr um 0,13 m€ auf 4,88 m€ gestiegen; dies ist insbesondere auf den Zuwachs der Zinserträge aus verbundenen Unternehmen zurück zu führen.

Die Erträge aus den Zuschreibungen zu Finanzanlagen sind von 1,11 m€ im Vorjahr um 1,08 m€ auf 0,02 m€ gesunken.

Die Aufwendungen aus Finanzanlagen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 47,03 m€ (VJ: 1,85 m€), davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 47,03 m€ (VJ: 1,85 m€). Darin enthalten sind Abschreibungen von Finanzanlagen verbundener Unternehmen in Höhe von 35,9 m€ und Abschreibungen von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 9,44 m€. Der starke Anstieg im Bereich der Abschreibungen resultiert aus Abwertungen im Zuge der Werthaltigkeitsprüfungen zum 31. März 2020, welche primär auf die Auswirkungen der COVID-19 Krise zurückzuführen sind.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind um 0,20 m€ auf 5,13 m€ gestiegen. Der Zinsaufwand in Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2013/2014 platzierten Unternehmensanleihe in Höhe von 150,0 m€ beläuft sich auf 4,85 m€. Weiter sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen Zinsaufwendungen für Kredite, für Aufzinsung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sonstigen langfristig fälligen Verpflichtungen.

Somit ergibt sich aus den oben beschriebenen Entwicklungen für das Geschäftsjahr 2019/2020 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von -48,98m€ (VJ: 27,39 m€).

Der Steueraufwand sinkt von 2,32 m€ auf -6,63 m€. Davon enthalten sind die erstmalige Aktivierung von latenten Steuern aus Verlustvorträgen in Höhe von -6,51 m€.

Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von -42,36 m€ gegenüber einem Jahresüberschuss in Höhe von 25,07 m€ im Vorjahr.

Der Netto-Geldzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 10,38 m€ (VJ: 3,97 m€). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Veränderungen der Konzernforderungen und Konzernverbindlichkeiten zurückzuführen.

Der Netto-Geldabfluss aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf -121,55 m€ (VJ: -7,42 m€). Die Veränderung begründet sich durch höhere Auszahlungen für Ausleihungen an verbundenen Unternehmen.

Der Netto-Geldzufluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 291,81 m€ (VJ: 17,75 m€) und resultiert aus neu aufgenommenen Bankkrediten (300 m€) sowie den Dividendenzahlungen an die Aktionäre (-8,28 m€).

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind im Berichtsjahr von 150,63 m€ auf 280,31 m€ gestiegen.

Die Eigenkapital-Quote der DO & CO Aktiengesellschaft beträgt zum 31. März 2020 23,2 % (VJ: 48,8 %).

Die DO & CO Aktie verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/2020 sowohl an der Wiener Börse, als auch an der Istanbuler Börse einen deutlichen Kursverlust.

An der Wiener Börse verzeichnete die DO & CO Aktie einen Kursverlust von -51,0 % und schloss am 31. März 2020 mit einem Kurs von 35,90 €.

An der Istanbuler Börse verzeichnete die DO & CO Aktie einen Kursverlust von -42,1 % und schloss am 31. März 2020 mit einem Kurs von TRY 264,40.

Sowohl der Kursverlust an der Wiener als auch an der Istanbuler Börse sind auf die COVID-19 Pandemie und deren Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten des DO & CO Konzerns zurückzuführen.

Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Wiener Börse betrug im Geschäftsjahr 2019/2020 905 t€. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Istanbuler Börse betrug im Geschäftsjahr 2019/2020 264 t€. Damit liegt das Handelsvolumen in Wien über jenem an der Istanbuler Börse. Das Handelsvolumen beider Börsen gemeinsam betrug im Tagesdurchschnitt 1.169 t€ bzw. 16.880 Stück. Damit liegt das tägliche Handelsvolumen unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Nichtfinanzielle Kennzahlen

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind wichtige Werttreiber eines Unternehmens, die den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen. Diese sind für DO & CO:

  • Produktinnovation
  • Mitarbeiter
  • Kundenzufriedenheit
  • Beziehung zu Lieferanten

Das DO & CO Management ist hinsichtlich der Fortsetzung des erfolgreichen Weges der letzten Jahre zuversichtlich, dass dieser Fokus den Unternehmenserfolg auch zukünftig sichern wird. Innovationen, beste Produkt- und Dienstleistungsstandards, Kundenorientierung sowie sehr gut ausgebildete und motivierte MitarbeiterInnen stellen auch weiterhin die Basis von DO & CO für die bestmögliche Nutzung vorhandener Wachstumspotentiale dar.

Die MitarbeiterInnen der DO & CO Gruppe sind das größte Kapital des Unternehmens. Damit dieses Kapital auch in Zukunft weiter wachsen kann, legt DO & CO großen Wert auf kontinuierliche Personalentwicklung zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Die professionelle Ausbildung der MitarbeiterInnen des Eventteams in der hauseigenen DO & CO Academy stellt nicht nur die Qualität der DO & CO Dienstleistungen, sondern auch die Sicherheit der MitarbeiterInnen im Umgang mit dem notwendigen Equipment sicher. Für Schulungen werden u.a. neueste technische Mittel verwendet und die international tätigen Köche weltweit über Videoscreen geschult, um einen einheitlichen Standard in Produktpräsentation und –vielfalt zu gewährleisten.

DO & CO verfügt über langjährige zufriedene Kunden basierend auf gemeinsam entwickelten Produktund Servicepaketen und der Flexibilität, auf Kundenwünsche einzugehen. Die Kundenzufriedenheit beweist sich immer wieder, wenn DO & CO neue Standorte für Airline Catering eröffnet und bestehende Kunden auch an diesen Standorten zu DO & CO wechseln.

DO & CO ist bestrebt die Geschäftsbeziehungen mit seinen Lieferanten langfristig einzugehen. Das setzt voraus, dass die Partnerschaft für beide Seiten eine gewinnbringende ist. Fairness bei der Preisgestaltung, Verlässlichkeit und Flexibilität bei Lieferung der Ware sind Werte, die die Geschäftsgebaren begleiten. Das gemeinsame Entwickeln von Produkten und Dienstleistungen stärkt die Loyalität und darüber hinaus das Verständnis unterschiedlicher Unternehmenskulturen aller Partner. Des Weiteren unterstützt der wertvolle Erfahrungsaustausch die Erreichung der hohen Qualitätsansprüche von DO & CO.

Darüber hinaus legt DO & CO größten Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. In seiner gesellschaftlichen Rolle strebt DO & CO nach einer stetigen Verringerung des Abfalls sowie einer Optimierung des Rohstoffverbrauchs. Strenge Abfallwirtschaftskonzepte für jeden einzelnen Standort, laufende Überprüfung der Abwassergrenzwerte und der verantwortungsvolle Umgang mit Rohstoffen und Abfällen sind daher selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmensführung.

Im Rahmen der Holdingfunktion, die die DO & CO Aktiengesellschaft innehat, werden die folgenden nichtfinanziellen Kennzahlen im Detail berichtet:

Zum Stichtag 31. März 2020 waren gesamt 130 FTE´s angestellt; hiervon 57 männlich und 73 weiblich. Die Frauenquote betrug demnach 56,2 %. Die Anzahl der Personen in Führungspositionen belief sich auf 14; hiervon waren 9 Personen männlich und 5 Personen weiblich. Der Anteil der Frauen mit Führungsverantwortung belief sich somit auf 36%. Neben der Gleichbehandlung von Frauen, die auch bei der Entlohnung manifestiert ist, wird besonderer Wert auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Rückkehr in Führungspositionen nach Mutterschutz und Karenz gelegt.

Die DO & CO Aktiengesellschaft unterstützt Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Über das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum BBRZ werden Personen vermittelt, die den praktischen Teil der Ausbildung bei DO & CO absolvieren können. Mittels dem Projektpraktikum Erasmus+ ermöglicht DO & CO jungen Schülern erste Erfahrungen in wirtschaftlichen Betrieben zu sammeln.

Ein besonderes Augenmerk wird weiters auf die Verhinderung von Korruption, die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und die Einhaltung des Datenschutzes gelegt. Im Geschäftsjahr 2019/2020 sind keine Verstöße gegen Korruptionsbestimmungen oder Wettbewerbsrecht bekannt.

Bezüglich detaillierterer Angaben hinsichtlich der Themenbereiche Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Personalwesen wird auf die Ausführungen im konsolidierten nichtfinanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht 2019/2020) verwiesen, welche auch für die DO & CO Aktiengesellschaft zutreffend sind.

2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens

2.1. Ausblick

Aktuell kämpft die Welt auf Grund der COVID-19 Pandemie mit beispiellosen Herausforderungen. Die Pandemie hat Industrien und die Weltwirtschaft als Ganzes mit einer Geschwindigkeit, einem Ausmaß und einer Schwere getroffen, die niemand hätte vorhersehen können. Weltweit gehören Gastronomie, Gastgewerbe, Reisen und Luftfahrt zu den am stärksten betroffenen Branchen, da Länder Grenzen schließen, Flüge aussetzen und im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Eindämmung von Pandemien strenge Reisebeschränkungen auferlegen.

Nach wie vor sind internationale Passagierflüge weltweit größtenteils ausgesetzt, viele Länder sind noch immer im Shutdown und es bestehen weiterhin strenge Reisebeschränkungen. Es ist unklar, wann diese Beschränkungen nicht nur in Europa, sondern auch in den Hauptmärkten gelockert oder aufgehoben werden. Die meisten Prognosen zeigen, dass der internationale Flugverkehr schrittweise wiederaufgenommen wird und es mindestens 18 bis 24 Monate dauern wird, bis sich der Flugverkehr wieder auf das Niveau vor der Pandemie erholt.

DO & CO arbeitet weiterhin aktiv mit Regulierungs- und Branchenorganisationen zusammen, damit neue Betriebsvorschriften vorgeschlagen und entwickelt werden, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Kunden sowie seiner Besatzung und Bodenmitarbeiter bei der Wiederaufnahme des Flugs zu gewährleisten. DO & CO hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um seine qualifizierten Mitarbeiter zu schützen und sein Geschäft abzusichern, während die Wiederaufnahme des Geschäfts geplant ist. DO & CO ist bereit, seine Abläufe wieder zu aktivieren, um seine Kunden bestens zu bedienen, sobald die Umstände dies zulassen. DO & CO arbeitet mit verschiedenen Aufsichtsbehörden zusammen und ist zuversichtlich, dass Änderungen der Vorschriften eine sichere und organisierte Wiederinbetriebnahme ermöglichen. Die Branche wird sich auf die gleiche Weise an neue Anforderungen anpassen, wie sie sich in der Vergangenheit an die Entwicklungen der Sicherheitsanforderungen angepasst hat.

DO & CO geht davon aus, dass sich die Passagiernachfrage nicht vor 2023 auf das Niveau von 2019 erholen und dass das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 grundsätzlich stark von der COVID-19 Situation belastet sein wird. Es bestehen für die DO & CO Gruppe speziell Risiken in Hinblick auf die weiteren Entwicklungen im Bereich der Reisebeschränkungen und der Möglichkeiten, Großveranstaltungen abzuhalten. Es werden daher keine Dividenden und positiven Ergebnisüberrechnungen von verbundenen Unternehmen erwartet, sondern lediglich die Abgeltung der verrechneten Overheads. Um den Risiken bestmöglich zu begegnen, wird eine konzernweite Umstrukturierung unabdingbar sein, um die Krise mit einem starken Fokus auf ein angemessenes Liquiditätsniveau zu bewältigen. Darüber hinaus wird DO & CO die Entwicklung bestehender und neuer B2C-Vertriebskanäle beschleunigen. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass DO & CO gestärkt aus der Krise herauskommen wird.

Auf Grund der Auswirkungen der durch der COVID-19 Pandemie verursachten Situation hat der Vorstand beschlossen der Hauptvorsammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2019/2020 keine Dividende auszuzahlen. Des Weiteren hat der Vorstand beschlossen, den ursprünglich für 15. Juli 2020 geplanten Termin der Hauptversammlung 2019/2020 bis auf weiteres zu verschieben.

Abschließend sind die folgenden Ereignisse hervorzuheben:

Erfolgreiche Übernahme des Caterings der British Airways Langstreckenflüge in London Heathrow

DO & CO ist es gelungen am 12. Mai 2020 alle Catering-Services für die British Airways Langstreckenflüge ohne Unterbrechungen bzw. Verzögerungen zu übernehmen. Der Übergang der Kurzstreckenflüge ist derzeit im September 2020 geplant.

Start der Formel 1 Saison 2020

Liberty Media hat eine verkürzte Saison für 2020 angekündigt, die mit zwei Rennen in Österreich beginnen wird. Um die Sicherheit und absolute Kontrolle aller Hygieneanforderungen zu gewährleisten, wurde DO & CO in beiden Rennwochen als alleiniger Caterer für alle Teams ausgewählt.

Wiedereröffnung der DO & CO Restaurants in Wien

Nach der Ankündigung der österreichischen Bundesregierung, die Maßnahmen gegen die COVID-19 Pandemie zu lockern und die Wiedereröffnung von Restaurants ab 15. Mai 2020 wieder zuzulassen, hat DO & CO alle seine Restaurants in Wien wieder eröffnet.

Erweiterung der Partnerschaft mit FC Bayern München - FC Bayern Flagship Store | DO & CO Hotel | DO & CO Restaurants Im Zentrum Münchens

DO & CO und FC Bayern München werden ihre langjährige und sehr erfreuliche Partnerschaft weiter ausbauen. Ende 2020 wird die neue "FC Bayern München Erlebniswelt" unweit des Münchner Marienplatzes eröffnet. DO & CO wird im gleichen Gebäude des FC Bayern Flagship Stores zwei Restaurants (Bayrisch und international), ein Boutique-Hotel sowie eine Premiumeventfläche betreiben.

Neues Retail-Konzept "The Lazy Chef"

DO & CO startet seine eigene Einzelhandels-App "The Lazy Chef", mit der Fertiggerichte und vorgefertigte Menükomponenten von DO & CO vorbestellt werden können, die in zentralen strategischen Vertriebs- und Einzelhandelsgeschäften abgeholt werden können.

2.2. Chancen- und Risikomanagement

DO & CO ist aufgrund der weltweiten Tätigkeit in den drei Divisionen Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel mit den unterschiedlichsten Risiken konfrontiert. Durch diese Diversifikation eröffnen sich jedoch auch zahlreiche Chancen für eine positive Weiterentwicklung des Unternehmens.

Im Hinblick auf sich bietende Chancen sind die folgenden Ansatzpunkte hervorzuheben, die es dem Konzern ermöglichen, sich positiv weiterzuentwickeln. Die Akquisition von zusätzlichen Kunden wird als Chance erachtet. Ebenso stellt die Ausdehnung des Lieferumfanges mit bestehenden Kunden eine Chance für DO & CO dar. Dies kann einerseits durch das Anbieten umfassenderer Leistungen an bestehenden Standorten, andererseits durch das Erbringen von Leistungen an zusätzlichen Standorten erfolgen. Des Weiteren sieht DO & CO die Möglichkeit, durch innovative Produkte und Dienstleistungen die positive Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben.

Das Risikomanagement wird bei DO & CO als wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung gesehen, das einerseits der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes dient und andererseits auch Chancen zur Steigerung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Nutzung zukünftiger Erfolgs- und Wachstumspotenziale aufzeigt. Durch das Risikomanagement wird auf veränderte Rahmenbedingungen und die sich daraus allenfalls ergebenden Chancen und Risiken reagiert.

Ausgangsbasis des angewandten Risiko- und Chancenmanagementsystems sind die in der Chancenund Risikopolicy standardisierten, konzernweiten Planungs- und Kontrollprozesse sowie unternehmensübergreifende Richtlinien und Berichtssysteme, die den Grundsätzen des Risikomanagements sowie den Risikostrukturen gemäß COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) entsprechen.

Das Risiko- und Chancenmanagement wird als ureigenste Managementaufgabe gesehen und stellt einen integralen Bestandteil aller Geschäftsprozesse dar. Dies führt zu einer kurzen Identifikationszeit sowohl von Risiken als auch von Chancen. Durch ein regelmäßiges Berichtswesen sind alle Führungskräfte und Entscheidungsträger in das Risikomanagement eingebunden.

Identifizierte Risiken und Chancen werden in Risiko- und Chancenfelder zusammengefasst und ressortabhängig auf das jeweils verantwortliche Management verteilt. Für die festgestellten Risiken und Chancen werden Maßnahmen zur Bewältigung/Nutzung definiert und anschließend durch das lokale Management vor Ort umgesetzt. Maßnahmen zur Risikoabwehr beinhalten sowohl die Reduktion der möglichen Schadenshöhe als auch die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Erhöhung der Ertragschancen und Realisierbarkeit.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Prinzip der Diversifikation zu. Durch die weltweite Aktivität der Gruppe in 12 Ländern und die Aufteilung des Geschäfts in drei Divisionen werden spezifische Bedrohungen in einzelnen Märkten abgeschwächt. DO & CO schafft somit durch das Geschäftsmodell einen zusätzlichen Risikoausgleich.

Die Tätigkeit des Risikomanagements wird durch eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen unterstützt, dazu gehören eine zentrale Administration, das Controlling, die Rechtsabteilung und die Interne Revision.

Durch die enge Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen wird sichergestellt, dass versicherbare Risiken entsprechend abgedeckt sind.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden vor allem die folgenden Risikofelder als wesentlich identifiziert:

Spezifische Risiken und Entwicklungen der Airline Branche

Die Airline Branche ist durch ihre starke Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen gekennzeichnet. Spezifische Problemstellungen der Luftfahrtindustrie, wie beispielsweise Treibstoffpreisänderungen oder Verschärfungen der Lärmgesetzgebung, haben weiters mittelbar und unmittelbar Auswirkungen auf das Segment Airline Catering von DO & CO.

Die politischen Krisen sowie Terroranschläge der letzten Jahre haben zu einer Veränderung des Reiseund Freizeitverhaltens von Menschen geführt. Des Weiteren wird die Sicherheit des Flugbetriebes durch direkte Terroranschläge auf Fluggesellschaften bedroht, was zu Mehrkosten für die Gewährleistung der Sicherheit führt. Epidemische und pandemische Erkrankungen können darüber hinaus zu weiteren Veränderungen im Konsumentenverhalten und den Sicherheitsanforderungen des Flugbetriebes führen und damit zu potenziellen Mehrkosten beitragen bzw. Umsatzeinbußen verursachen.

Nachdem wesentliche Teile des Umsatzes mit einigen wenigen Hauptkunden wie Turkish Airlines, British Airways, Austrian Airlines, Emirates, Cathay Pacific, LOT Polish Airlines, Qatar Airways und Pegasus Airlines erwirtschaftet werden, ist ein "Klumpenrisiko" gegeben.

Durch permanentes Monitoring der Sicherheitslage einerseits und durch den laufenden Kontakt des Key Account Managements mit den Kunden andererseits kann auf sämtliche Veränderungen zeitnah reagiert werden. Somit ist es möglich, negativen Auswirkungen auf den DO & CO Konzern rasch gegensteuern zu können.

Konjunkturelle Entwicklung

Die Aktivitäten von DO & CO sind stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Tourismus sowie das Freizeitverhalten der Konsumenten und somit auf alle drei Divisionen hat. Die volatile Reise- und vor allem Flugaktivität der Konsumenten hat direkte Auswirkungen auf die Division Airline Catering sowie direkt als auch indirekt auch die Division Restaurants, Loungen, Hotels. Einschränkungen von Veranstaltungen (sowohl national als auch global) haben besondere Auswirkungen auf die Division International Event Catering.

Risiken für eine fortdauernde Expansion und damit für den Absatz von DO & CO bestehen durch die permanente weltweite Terrorbedrohung, politische Unruhen, Epidemien und Pandemien sowie die Veränderung der weltpolitischen Landschaft, insbesondere durch die Zunahme an protektionistischer Wirtschaftspolitik und die steigende Gefahr militärischer Auseinandersetzungen in einzelnen Weltregionen.

DO & CO steuert dem konjunkturellen Risiko in Bezug auf seine Geschäftsfelder weiterhin durch eine internationale Diversifikation sowie durch seine Aktivitäten in drei unterschiedlichen Marktsegmenten entgegen. Eine zeitnahe Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Vorschau zum laufenden operativen Geschäft in jeder "Reporting Entity" (zum Zweck der internen Berichterstattung werden die Unternehmen des Konzerns in mit Profit Centern vergleichbare Einheiten aufgeteilt) stellen sicher, dass eine entsprechende Kapazitätsanpassung unverzüglich erfolgt.

Risiken aufgrund von Terror und politischen Unruhen

Terroranschläge und Terrorbedrohung führen immer wieder zu Sicherheitsrisiken. Dies betrifft sowohl die Luftfahrt direkt als auch indirekt durch dadurch verändertes Reiseverhalten. Auch im Bereich von Großevents kann es zu kurzfristigen Absagen von Veranstaltungen kommen, wenn für den Event eine konkrete Terrorwarnung besteht.

DO & CO betreibt aktives Monitoring, um Entwicklungen in bestimmten Regionen der Welt bereits im Vorfeld einschätzen zu können und Präventivszenarien für den Fall etwaiger Beeinträchtigungen zu entwerfen. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen richten sich dabei nach der Wahrscheinlichkeit und Auswirkung eines Schadensereignisses.

Bei der Erstellung umfassender Sicherheitsanalysen für das Unternehmen und dessen Kunden greift DO & CO auf die von nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellten Informationen zurück.

Neben der kontinuierlichen Bewertung von Risiken für das Unternehmen kommt der Sicherheit der MitarbeiterInnen im Ausland ein hoher Stellenwert zu. Entsandte werden vor der Abreise und während des Aufenthalts zeitnahe über die aktuelle Sicherheitslage informiert.

Risiken aufgrund von Naturkatastrophen

Umweltrisiken können sich plötzlich und ohne Vorwarnung konkretisieren, wie Ereignisse in der Vergangenheit immer wieder gezeigt haben. Derartige Ereignisse sind nicht beeinflussbar und können den Flugverkehr einer gesamten Region ganz oder teilweise lahmlegen.

Dem spezifischen Risiko einer längerfristigen und großräumigen Luftraumsperre und den damit verbundenen umfassenden Ausfällen von Flügen der Vertragspartner wird durch enge Kooperation mit den Fluglinien, Luftfahrtbehörden (EASA) und dem internationalen Flugwetterdienst entsprechend entgegengewirkt.

Risiken aufgrund von epidemischen und pandemischen Erkrankungen

Zu den Risiken, die ebenfalls nicht in der Einflusssphäre von DO & CO liegen, aber massiven Einfluss auf die Luftfahrt- und Tourismusindustrie nach sich ziehen, zählen unter anderem der Ausbruch von Epidemien und Pandemien, wie beispielsweise des Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) in Form der neuartigen Viruserkrankung COVID-19 ("Coronavirus") oder des Ebolafiebers. Durch epidemische, pandemische oder sonstige Ausbreitungsmuster wie Bioterrorismus drohen hohe Krankheitsraten durch die Übertragung von Infektionserregern. Jüngste Entwicklungen bestätigen Expertenschätzungen, wonach innerhalb weniger Wochen Menschen auf allen Kontinenten durch Krankheitserreger infiziert werden können. Daraus resultierende Reise- bzw. Ausgangsbeschränkungen durch die Gesundheitsbehörden können Einfluss auf das Reise- wie Freizeitverhalten von Menschen haben, weshalb Flüge als auch Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden könnten. Darüber hinaus kann der operative Betrieb durch Reisebeschränkungen oder die Krankheitsraten der Mitarbeiter gefährdet oder eingeschränkt werden.

DO & CO prüft permanent Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des deutschen Robert-Koch-Instituts und mehrerer nationaler Gesundheitsbehörden, um epidemische oder pandemische Gefährdungen frühzeitig identifizieren und bestmöglich angemessene Maßnahmen setzen zu können. Die entsprechenden Fachabteilungen der einzelnen Länder sind in regelmäßigem Austausch mit nationalen Behörden zur Aufdeckung, Verhinderung der Verbreitung und Einschränkung von epidemischen oder pandemischen Gefährdungen. Mitarbeiter werden intensiv informiert, Risikogruppen erhalten persönliche Schutzausrüstung und alle in den operativen Betrieben tätigen Mitarbeiter werden verpflichtend periodischen Gesundheitschecks unterzogen.

Reputationsrisiken

Den möglichen Schäden an der Marke und dem Ruf von DO & CO wird mit einem Regelwerk entgegengewirkt. Dieses Regelwerk gewährleistet einen einheitlichen Standard für die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Reputationsrisiken. Jede/r MitarbeiterIn hat die Verantwortung, den Ruf von DO & CO zu schützen. Die Hauptverantwortung für die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Berichterstattung obliegt den nationalen und internationalen Geschäftsbereichsleitungen. Wird ein potenzielles Reputationsrisiko erkannt, so wird ein zentral gesteuerter Risikomanagementprozess in Gang gesetzt, welcher alle erforderlichen Aktivitäten beinhaltet, um jeglichen Imageschaden und damit verbundene Schäden von DO & CO abzuwenden.

Hygienerisiken

Um den hohen hygienischen Standard der von DO & CO produzierten Speisen sicherzustellen, wurden in allen Geschäftsbereichen Risikoanalysen im Rahmen der Weiterentwicklung des bestehenden HACCP–Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points) durchgeführt und auf Basis dieser Analysen Maßnahmen in Form von konzernweiten Hygienerichtlinien zur Beherrschung bzw. Minimierung der Risiken umgesetzt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein international tätiges Qualitätssicherungsteam permanent überwacht und entsprechend den neuesten internationalen Erkenntnissen weiterentwickelt.

Schadensrisiken

Dem Schadenspotenzial durch Feuer, Sturm, Überschwemmungen und Erdbeben wird durch entsprechende Sicherheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen sowie Notfallpläne entgegengewirkt, welche regelmäßig trainiert und adaptiert werden. Diese Risiken sind durch angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt.

Personalrisiken

Für DO & CO sind die MitarbeiterInnen und die von ihnen gelebte Unternehmenskultur das größte Kapital und damit die wichtigste Säule des Erfolges. Die zukünftige Entwicklung von DO & CO hängt maßgeblich davon ab, inwiefern es gelingt, hoch qualifizierte und motivierte MitarbeiterInnen einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Professionelle Ausbildung und konsequente Personalentwicklung sind die zentralen Instrumente, um das angestrebte Wachstum sicherzustellen.

In Zeiten hoher Personalfluktuation bestehen erhöhte Risiken in Bezug auf den Verlust von Know-How und die Veränderungsbereitschaft bzw. -fähigkeit der Mitarbeiter. DO & CO wirkt diesen Risiken durch besondere Bemühungen in Personal-Bindungsmaßnahmen, durch die Förderung von kontinuierlichem Austausch von Know-How und dem variablen Einsatz von Personal zwischen den einzelnen Divisionen entgegen.

Eine große Herausforderung für den zukünftigen Erfolg von DO & CO wird es sein, neue Unternehmensteile professionell und wertbringend zu integrieren. Gemeinsame Werte und eine starke Unternehmenskultur tragen dazu bei, neuen MitarbeiterInnen den hohen Qualitätsanspruch an Produkt und persönlicher Dienstleistung näher zu bringen und dauerhaft zu verankern.

Beschaffungsrisiken

Als Verarbeiter von Lebensmitteln ist DO & CO bei den eingesetzten Rohstoffen einem Beschaffungsrisiko ausgesetzt. Durch klimatische, logistische und sonstige Ereignisse wie beispielsweise epidemische oder pandemische Gefährdungen können Rohstoffe unter Umständen nur in geringeren Mengen verfügbar sein. Auch unterliegen diese Rohstoffe Preisschwankungen, die nicht immer vollständig an die Abnehmer weitergegeben werden können.

Durch langfristige Lieferbeziehungen, Lieferantendiversifikation und permanentes Monitoring der Beschaffungsmärkte wird sichergestellt, dass die benötigten Rohstoffe in der höchstmöglichen Qualität und zu wettbewerbsfähigen Preisen permanent verfügbar sind.

Risiken des Ausfalls von Produktionsanlagen

Zur Minimierung des Ausfallsrisikos bei kritischen Produktionsanlagen (Großküchen, Kühlhäusern) werden permanent gezielte, umfangreiche Investitionen in die technische Optimierung sensibler Aggregate getätigt. Konsequente, vorbeugende Instandhaltung, risikoorientierte Reserveteillagerung sowie umfassende Schulungen von MitarbeiterInnen sind weitere zentrale Maßnahmen zur Risikoreduktion im Produktionsanlagenbereich.

Strikte Hygienemaßnahmen, proaktive Information der Mitarbeiter, die Zurverfügungstellung von Schutzausrüstung und verpflichtende periodische Gesundheitschecks minimieren das Risiko eines Ausfalls aufgrund von Epidemien und Pandemien sowie damit einhergehender vorübergehender Schließung.

Informationstechnologie

Viele Prozesse innerhalb des DO & CO Konzerns sind IT-unterstützt bzw. von Informationen abhängig, die aus diesen Systemen generiert werden. Ein Ausfall dieser Systeme stellt daher ein Risiko dar. Diesem Risiko wird durch intensive Schulungen und dem entsprechenden Einsatz interner und externer Fachkräfte entgegengewirkt. Die IT-Infrastruktur und IT-Systeme werden konzernweit permanent gewartet und optimiert, um die Funktionalität aufrechtzuerhalten und zu verbessern bzw. das Ausfallsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Rechtliche Risiken

Aufgrund der fortlaufenden Expansion sowie der globalen Tätigkeit von DO & CO sind eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene – vor allem in den Bereichen Lebensmittelrecht, Hygiene, Abfallwirtschaft, Personalwesen, Steuern und Abgaben – sowie spezielle Richtlinien und Vorgaben diverser Airlines zu beachten. Auf geänderte Rechtslagen gilt es weiters, zeitgerecht zu reagieren und die Änderungen in die Geschäftsprozesse zu implementieren.

Die Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen sowie die Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen durch DO & CO können den Konzern durch Schadenersatzforderungen erheblich belasten. Darüber hinaus ist DO & CO dem Risiko wirtschaftlich motivierter Nichteinhaltung bzw. einseitig forcierter Änderungen vertraglicher Verpflichtungen durch Kunden ausgesetzt. Diesen Risiken wird durch eine zentral organisierte Rechtsabteilung, geordnetem Vertragsmanagement und periodischer Evaluierung der Verträge gegengesteuert.

Haftungsrisiken aus Schäden, die trotz der implementierten Vorkehrungen zur Schadensvermeidung nicht verhindert werden konnten, werden im gesamten Konzern weitgehend durch den Abschluss spezifischer Versicherungen auf ein Minimum reduziert.

Akquisition und Integration von Unternehmen

Eines der strategischen Ziele des DO & CO Konzerns ist es, nicht nur organisch zu wachsen, sondern auch Unternehmen zu akquirieren. In Verfolgung dieses strategischen Ziels wurden und werden Unternehmen akquiriert und in die DO & CO Gruppe eingegliedert. Im Zuge dieses Prozesses stellen sich zahlreiche Herausforderungen, um die angestrebten Ziele zu erreichen und entsprechende Risiken zu vermeiden.

Währungsrisiken

Bedingt durch die Internationalität der Geschäftsbereiche ist DO & CO dem Risiko von Währungsschwankungen in erhöhtem Maße ausgesetzt. In diesem Zusammenhang sind speziell die Währungen TRY, GBP, USD, PLN, CHF und UAH zu nennen.

Eine Absicherung wird durch die Einrichtung geschlossener Positionen erreicht, indem angestrebt wird, Erlösen in einer Fremdwährung Aufwendungen in der gleichen Währung und der gleichen Fristigkeit entgegenzustellen. Des Weiteren wird darauf Bedacht genommen, dass zusätzliche Risiken durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten soweit wie möglich ausgeschlossen werden.

Bei Bedarf setzt DO & CO derivative Finanzinstrumente zur Steuerung der Währungsrisiken ein. Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft keine Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken im Bestand.

Liquiditätsrisiken

Grundlage für die Steuerung der Liquidität und damit für die Vermeidung von Liquiditätsrisiken ist eine exakte Finanzplanung. Für Expansionsvorhaben und Projekte ist es wesentlich, die Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns genauestens zu analysieren.

Durch regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung werden Abweichungen von der Finanzplanung unverzüglich erkannt. Die rasche Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung ist dadurch gewährleistet.

Der derzeitig bestehende Liquiditätsbedarf kann aus vorhandenen Zahlungsmitteln und bei Banken eingeräumten Finanzierungsrahmen gedeckt werden.

Ausfallsrisiken

DO & CO hält durch ein zeitnahes Monitoring im Rahmen des Debitorenmanagements das Risiko von Zahlungsausfällen möglichst gering. Durch eine wöchentliche Berichterstattung der offenen Positionen wird das Bonitätsrisiko der Kunden zeitnahe überwacht und ein rasches Reagieren auf eine veränderte Situation ermöglicht.

Zusätzlich wird angestrebt, das Risiko des Zahlungsausfalls von Großkunden durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und durch die Gewährung von Sicherheiten durch Kunden zu steuern. Trotz dieser Vorkehrungen ist DO & CO dem Risiko ausgesetzt, dass sich das Zahlungsverhalten von Kunden aufgrund der konjunkturellen bzw. branchenspezifischer Entwicklungen maßgeblich verschlechtert.

Kreditversicherungen werden durch DO & CO gegenwärtig nicht in Anspruch genommen. Veranlagungen erfolgen stets bei Finanzinstituten erster Bonität.

Zinsrisiko

Finanzierungen entsprechen in ihrer Fristigkeit stets den durch sie finanzierten Projekten und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Auswirkungen einer Zinssatzänderung werden in Sensitivitätsanalysen überprüft. Im März 2020 hat DO & CO in Zusammenhang mit der Aufnahme eines variabel verzinsten Darlehens zur Absicherung des Zinsrisikos einen Zinsswap abgeschlossen und diese Sicherungsbeziehung als Cashflow Hedge designiert. Für nähere Details wird auf den entsprechenden Abschnitt im Anhang verwiesen.

DO & CO ist dem Risiko ausgesetzt, dass aufgrund von konjunkturellen bzw. branchenspezifischen Entwicklungen die Vermögens- und Ertragslage verschlechtert. Dies kann zur Folge haben, dass sich Konditionen für neu aufzunehmende Finanzierungen verschlechtern wie z.B. höhere Zinsen.

Zusätzliche detaillierte Angaben zum Währungs-, Liquiditäts-, Ausfalls- und Zinsrisiko sind im Konzernanhang (unter Punkt 4.6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Punkt 7.3. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten des Konzernanhangs) nachzulesen.

Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation

Es bestehen nach wie vor Unsicherheiten hinsichtlich der mittelfristigen Auswirkungen des Brexits. In den letzten Monaten hat sich DO & CO verstärkt mit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs befasst und vorbereitende Maßnahmen eingeleitet. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass makroökonomische oder regulatorische Veränderungen mittelfristig die finanzielle Entwicklung von DO & CO beeinflussen können.

Die Ausbreitung der Viruserkrankung COVID-19 ("Coronavirus") und seine Auswirkungen auf den globalen Flugverkehr, Großveranstaltungen und den Restaurant- und Hotelbetrieb haben die Gesamtrisikosituation von DO & CO gegenüber dem Vorjahr verändert.

Durch die Ausbreitung des Coronavirus wird sich gemäß aktueller Einschätzung der OECD das globale Wirtschaftswachstum im Vergleich zur bisherigen Prognose substanziell reduzieren. Die Auswirkung des Coronavirus auf die Konjunktur in Ländern, in welchen DO & CO, bzw. seine Kunden, aktiv sind, hat starke negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, insbesondere die Nachfrage, in allen drei Divisionen.

Durch die Reduktion von Flugpassagierzahlen und Veranstaltungen (sowohl Groß- als auch Kleinveranstaltungen) und eine synchrone Verschlechterung des Zahlungsverhaltens bedeutender Kunden im 4. Quartal des Geschäftsjahres führte zu einer Erhöhung des Ausfallsrisikos von Kunden und korrespondierenden Erhöhung des Liquiditätsrisikos von DO & CO.

Darüber hinaus sieht sich DO & CO im Vergleich zum Vorjahr mit erhöhten Rechtsrisiken konfrontiert. Diese Veränderung ergibt sich aufgrund zahlreicher kurzfristiger Änderungen der Service-Portfolios und vermehrter Kundenanfragen zu Vertragsänderungen, insbesondere der Bestimmungen zu Preisgestaltung und Zahlungskonditionen. Der Konzern kontrolliert dieses Risiko durch die Durchsetzung klarer Vertragsbestimmungen und detaillierter Zuordnung zu Risikosphären gemäß den bestehenden Verträgen.

Die Aufnahme neuer Finanzmittel in Höhe von 300 m€ im letzten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019/2020 führt zu einer für DO & CO unüblich hohen Fremdkapitalquote, welche sich in einer Erhöhung des Zins- und Bonitätsrisikos des Konzerns widerspiegelt. Die Konditionen der gesicherten Darlehen sind insbesondere an die Kennzahl Nettoverschuldung zu EBITDA gekoppelt, was in einem Umfeld reduzierter Umsatz- und Ertragserwartung das Risiko einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung oder einer Anpassung der Zinsraten erhöht.

Der krisenbedingte Personalabbau führt sowohl direkt, durch den möglichen Verlust von Know-How-Trägern, als auch indirekt, durch Personal-Fluktuation und möglichen negativen Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation, zu einem erhöhten Personalrisiko.

Staatlich angeordnete Ausgangsbeschränkungen und damit forcierter Einführung von Home-Office Möglichkeiten führen trotz höchster Sicherheitsvorkehrungen zu einer Erhöhung der IT-Risiken.

Der weitere Fortgang der Krise und die Dauer der damit einhergehenden Belastungen ist derzeit nicht absehbar, sodass eine abschließende Risikoabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Grundsätzlich bleibt der Vorstand von der Wirksamkeit des Chancen- und Risikomanagement-Systems überzeugt. Er strebt weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken an. Derzeit sieht der Vorstand den Bestand des Unternehmens nicht gefährdet.

3. Bericht über Forschung und Entwicklung

Im Rahmen der Erstellung und Optimierung von Servicekonzepten für Kunden wird im Unternehmen Forschung und Entwicklung im Bereich von Speisen und Design für Verpackungen, Geschirr und Equipment betrieben.

4. Bericht über wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand nimmt seine Verantwortung hinsichtlich der Ausgestaltung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wahr. Das interne Kontrollsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gewährleistet die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzinformationen und Datenverarbeitungssysteme. Es stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell ordnungsgemäß erfasst, aufbereitet, verarbeitet und in die Rechnungslegung übernommen werden. Ziel des internen Kontrollsystems ist es, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten und somit einen regelungskonformen Abschluss sicherzustellen. Zudem werden Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Prozesse sowie die Einhaltung sämtlicher (gesetzlicher und anderer) Regelungen sichergestellt.

Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das interne Kontrollsystem werden laufend an die Unternehmensorganisation angepasst, um ein den Anforderungen entsprechendes und zufriedenstellendes Kontrollumfeld zu gewährleisten. Den zentralen Funktionen Konzernrechnungslegung und Konzerncontrolling obliegt die Ausgestaltung einheitlicher Konzernrichtlinien sowie die Organisation und Kontrolle der Finanzberichterstattung im Konzern.

Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen wird die Einhaltung der Verfahren für die Erfassung, Verbuchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen regelmäßig kontrolliert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen finden im gesamten laufenden Geschäftsprozess Anwendung. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen. Die mit dem Rechnungslegungsprozess verbundenen Bereiche werden in qualitativer und quantitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.

Die verwendeten Datenverarbeitungssysteme werden gezielt weiterentwickelt und laufend optimiert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die IT-Sicherheit besonderes Augenmerk gelegt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird durch entsprechende Berechtigungskonzepte der Zugriff auf die Unternehmensdaten geschützt. Diese restriktive Vergabe ermöglicht eine Trennung von sensiblen Tätigkeiten.

Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche Vorgaben stellen die Basis für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar.

Die Finanzberichterstattung an den Aufsichtsrat und den Vorstand sowie das mittlere Management erfolgt regelmäßig, umfassend und zeitnah.

Das Konzernrechnungswesen ist zentraler Ansprechpartner in allen Bilanzierungsfragen sowohl auf Einzelgesellschafts- wie auf Konzernebene. Ihm obliegt auch die Erstellung des Konzernabschlusses unter Zuhilfenahme einer anerkannten Konsolidierungssoftware. Das Einspielen der Einzelabschlüsse und Erstellen des Konzernabschlusses samt Anhangsangaben wird begleitet durch zahlreiche Kontrollen, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten sicherstellen. Ein Konzernhandbuch, in dem die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze von DO & CO festgelegt sind und das laufend aktualisiert wird, stellt die einheitliche Verarbeitung der Geschäftsfälle, Bilanzierung und Bewertung sicher und reduziert das Risiko der unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb des Konzerns. Die Bilanzierung nach der aktuellen Rechtslage wird durch die laufende Fortbildung der MitarbeiterInnen sichergestellt. Bei der bilanziellen Abbildung komplexer Sachverhalte zieht DO & CO zur Unterstützung externe Dienstleister hinzu, um deren ordnungsgemäße Abbildung im Jahres- und Konzernabschluss zu gewährleisten. Das gilt etwa für die Akquisition von Unternehmen, die Risiken aus der Zusammenführung unterschiedlicher Buchungssysteme sowie Bewertungsrisiken bergen. Für bestimmte Bewertungen (z.B. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen) bedient sich die Gesellschaft der Expertise von Sachverständigen.

Zur Vermeidung betrügerischer Handlungen und Missbrauch sind Funktionstrennungen sowie laufende und nachgelagerte Kontrollen im Sinne eines "4-Augen-Prinzips" implementiert. Regelmäßige Audits durch die Interne Revision gewährleisten eine permanente Verbesserung und Optimierung der Prozesse.

Unabhängig von seiner Ausgestaltung kann kein internes Kontrollsystem das Erreichen der gesetzten Ziele mit absoluter Sicherheit gewährleisten. Aufgrund der Ausgestaltung des implementierten Kontrollsystems und seiner ständigen Weiterentwicklung erachtet DO & CO das Risiko einer fehlerhaften Abschlusserstellung als begrenzt.

5. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 ermächtigt, das Grundkapital von derzeit Nominale 19.488.000 € um bis zu weitere 2.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital nach Durchführung der entsprechenden Kapitalerhöhung(en) von bis zu (gerundet) 9,31%.

Bedingtes Kapital

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2013 wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu 7.795.200,00 € durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihren Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Eigene Aktien

In der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien (börslich/außerbörslich) im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) ermächtigt. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen und das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Informationen gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)

    1. Das Grundkapital beträgt 19.488.000,00 € und ist in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
    1. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie in Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern enthalten sind, sind dem Vorstand derzeit nicht bekannt.
    1. Zum Bilanzstichtag halten

(i) die Attila Dogudan Privatstiftung 32,31 %,sowie

(ii) die Kabouter Management, LLC 9,99 % am Grundkapital der Gesellschaft.

    1. Es gibt derzeit keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. DO & CO MitarbeiterInnen, die im Besitz von Aktien der Gesellschaft sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar bei der Hauptversammlung aus.
    1. Es gibt keine Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Für eine Änderung der Satzung, die nicht eine bedingte Kapitalerhöhung, ein genehmigtes Kapital oder eine ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Gegenstand hat, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %). Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen.
    1. Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem 1. August 2018 ermächtigt,

a) gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital von derzeit Nominale 19.488.000,00 € um bis zu weitere 2.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen,

b) vorbehaltlich eines Ausschlusses des Bezugsrechtes gemäß lit. c) die neuen Aktien allenfalls im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten,

c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

(i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen und Betrieben oder Teilen hiervon oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland erfolgt oder

(ii) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder

(iii) um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu 7.795.200,00 € durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juli 2008 und vom 4. Juli 2013 erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 18. Juli 2019 eigene Aktien im gesetzlichen Höchstausmaß auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) zu erwerben, für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, sowie das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

    1. Es bestehen Vereinbarungen mit Abnehmern von Leistungen des DO & CO Konzerns, die diese Abnehmer berechtigen, im Falle eines Kontrollwechsels in der Gesellschaft das Vertragsverhältnis teilweise oder zur Gänze aufzukündigen. Eine namentliche Bekanntgabe dieser Vereinbarungen erfolgt nicht, weil eine solche der Gesellschaft erheblich schaden würde.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.

Wien, am 15. Juni 2020

Der Vorstand

Vorsitzender

Attila DOGUDAN e.h. Mag. Gottfried Neumeister e.h.