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DO & CO AG Annual Report 2015

Jun 2, 2015

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Annual Report

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DO & CO Aktiengesellschaft

Jahresfinanzbericht Geschäftsjahr 2014/2015

1. Konzernlagebericht 2014/2015 1
1.1. Highlights 1
1.2. Kennzahlen der DO & CO Gruppe nach IFRS 2
1.3. Wirtschaftliches Umfeld 3
1.4. Geschäftsverlauf 5
1.4.1. Umsatz 5
1.4.2. Ergebnis 7
1.4.3. Bilanz 8
1.4.4. MitarbeiterInnen 8
1.4.5. Airline Catering 9
1.4.6. International Event Catering 11
1.4.7. Restaurants, Lounges & Hotel 13
1.4.8. Aktie / Investor Relations / Angaben gem. § 243a UGB 15
1.4.9. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 20
1.5. Ausblick 20
1.6. Chancen und Risikomanagement 21
1.7. Internes Kontrollsystem 27
2. Corporate Governance Bericht 28
2.1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex 28
2.2. Der Vorstand 28
2.3. Der Aufsichtsrat 29
2.4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden
Stellen 34
3. Bericht des Aufsichtsrates 35
Konzernabschluss 2014/2015 der DO & CO Aktiengesellschaft nach IFRS 37
1. Konzernbilanz 38
2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 39
3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung 40
4. Konzern-Geldflussrechnung 41
5. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 42
Konzernanhang 43
1. Allgemeine Angaben 43
2. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS 44
3. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze 45
3.1. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden 45
3.2. Konsolidierung 46
3.3. Geschäftssegmente 49
3.4. Währungsumrechnung 50
3.5. Rechnungslegungsmethoden 50
3.6. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen 58
4. Erläuterungen zur Konzernbilanz 60
4.1. Immaterielle Vermögenswerte 60
4.2. Sachanlagen 62
4.3. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 63
4.4. Leasingverhältnisse 64
4.5. Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen 64
4.6. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 65
4.7. Vorräte 65
4.8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 65
4.9. Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 66
4.10. Übrige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 67
4.11. Liquide Mittel 67
4.12.
4.13.
Eigenkapital 68
Anleihe 70
4.14. Sonstige langfristige Finanzschulden 70
4.15. Langfristige Rückstellungen 71
4.16. Ertragsteuern 72
4.17. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 73
4.18. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 73
4.19. Kurzfristige Rückstellungen 74
4.20. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 74
5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 75
5.1. Umsatzerlöse 75
5.2. Sonstige betriebliche Erträge 75
5.3. Materialaufwand 75
5.4. Personalaufwand 76
5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 76
5.6. Abschreibungen und Wertminderungen 77
5.7. Finanzergebnis 77
5.8. Ertragsteuern 77
5.9. Ergebnis je Aktie 78
5.10. Vorschlag für die Gewinnverwendung 79
6. Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement) 79
7. Sonstige Angaben 80
7.1. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 80
7.2. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen 84
7.3. Segmentberichterstattung 85
7.4.
7.5.
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) 87
Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen 87
7.6. Beteiligungen 88
7.7. Organe 89
Bestätigungsvermerk 92
Einzelabschluss 2014/2015 der DO & CO Aktiengesellschaft inkl. Lagebericht
und Bestätigungsvermerk 94
Glossar 142
Erklärungen aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 Börsegesetz
143

1. Konzernlagebericht 2014/2015

1.1. Highlights

Top-Ergebnis durch internationales Wachstum und konsequente Positionierung im Premiumsegment

Innovative Produkte, neue Kunden, eine gute Entwicklung mit bestehenden Kunden und zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz sichern auch in diesem Geschäftsjahr ein Top-Ergebnis: Umsatz (795,65 m€ / +25,1 %), EBITDA (80,90 m€ / +22,2 %), EBIT (53,52 m€ / +14,8 %), Konzernergebnis (34,86 m€ / +33,7 %). Der Gewinn je Aktie liegt damit bei 3,62 € (VJ: 2,68 €). Der Vorstand wird der Hauptversammlung eine Dividende von 1,20 € je Aktie (Basisdividende 0,85 € + Sonderdividende 0,35 €) vorschlagen.

Akquisition des französischen Unternehmens Hédiard

Am 9. Juli 2014 erwarb DO & CO 100 % der Anteile des französischen Unternehmens Financière Hédiard SA. Hédiard wurde 1854 gegründet und ist einer der traditionsreichsten Lebensmittelhändler im Luxussegment in Paris. Mit diesem Erwerb gelang der Markteintritt in Frankreich mit einer starken und renommierten Marke im Bereich Foodretail. DO & CO wird 2016 die Fußball Europameisterschaft in Frankreich unter der Marke Hédiard ausrichten.

Neue Airline Catering Standorte

Am Flughafen Chicago O'Hare wurde im Herbst 2014 eine neue 10.000 m² große Gourmetküche auf neuestem Stand der Technik eröffnet. Der Flughafen Chicago O'Hare gehört mit bis zu 70 Millionen Fluggästen pro Jahr zu den fünf größten Flughäfen der Welt. DO & CO betreut an diesem Standort mit Emirates Airline, Cathay Pacific, British Airways, Turkish Airlines und Austrian Airlines bereits fünf Kunden.

Zusätzlich hat DO & CO mit dem südkoreanischen Unternehmen Sharp Aviation K, Inc. mit der Errichtung einer Gourmetküche in Seoul am Flughafen Incheon begonnen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2015 geplant. Der Flughafen Incheon ist mit 40 Millionen Fluggästen der größte Flughafen in Südkorea und einer der größten in Asien.

DO & CO bestätigt die Führungsposition bei Premium Sportveranstaltungen

Im Geschäftsjahr 2014/2015 betreute DO & CO in seiner bereits 23. Saison insgesamt 16 Formel 1 Grands Prix in 16 verschiedenen Ländern. Weitere Highlights waren in diesem Geschäftsjahr das Tennisturnier der ATP Tennis Masters Series in Madrid und das UEFA Champions League Finale in Lissabon. Hinzu kamen "Klassiker" wie das Hahnenkammrennen in Kitzbühel, das prestigereiche Springreitturnier CHIO Aachen und das Beachvolleyballturnier am Wörthersee. Arena One hat im Geschäftsjahr 2014/2015 neben zahlreichen Veranstaltungen aus Sport und Wirtschaft das Catering von 43 Fußballspielen in der Münchner Allianz Arena ausgerichtet.

Partnerschaft mit Nespresso

Anfang 2015 haben DO & CO und Nespresso eine Zusammenarbeit zum gemeinsamen Betrieb von Nespresso Cafés vereinbart. In einer Testphase sollen in 2015 die ersten beiden Cafés in Wien und London eröffnet werden.

Akquisition der Haas Haus Immobilie

Mitte Dezember 2014 hat DO & CO die Haas Haus Immobilie im Zentrum von Wien erworben. Das Haas Haus, das sich in bester Lage direkt neben dem Stephansdom in Wien befindet, ist eine der bekanntesten Immobilien der Stadt. Der Firmensitz der DO & CO Gruppe als auch ihr Flagship Restaurant befinden sich seit 1990 an diesem Standort. 2006 wurde an diesem Standort das DO & CO Hotel eröffnet.

Sehr gute Entwicklung an der Istanbuler und Wiener Börse

Die DO & CO Aktie konnte sich im Geschäftsjahr 2014/2015 sowohl an der Istanbuler als auch an der Wiener Börse sehr gut behaupten. In Istanbul erzielte die DO & CO Aktie im Berichtsjahr einen Kursanstieg von 70,4 %, während der Leitindex BIST 100 um 15,9 % anstieg. In Wien gewann die DO & CO Aktie 83,6 %. Im selben Zeitraum sank der ATX um 0,6 %. Die DO & CO Aktie schloss am 31. März 2015 in Istanbul mit einem Kurs von TRY 192,50 und in Wien mit einem Kurs von 69,05 €.

Ebenso ist zu berichten, dass sich der Streubesitz der DO & CO Aktie am 06. November 2014 durch den Verkauf eigener Aktien, auf 59,0 % vergrößert hat.

1.2. Kennzahlen der DO & CO Gruppe nach IFRS

Die Berechnungen der Kennzahlen werden im Kennzahlen Glossar erläutert.

Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 2012/2013
Umsatz m€ 795,65 636,14 576,19
EBITDA m€ 80,90 66,18 58,67
EBITDA-Marge % 10,2% 10,4% 10,2%
EBIT m€ 53,52 46,64 41,53
EBIT-Marge % 6,7% 7,3% 7,2%
Ergebnis vor Ertragsteuern m€ 60,65 44,88 42,26
Konzernergebnis m€ 34,86 26,07 22,81
Net Result-Marge % 4,4% 4,1% 4,0%
MitarbeiterInnen 8.667 7.323 5.642
Eigenkapital 1 m€ 208,25 179,41 184,84
Eigenkapital-Quote 1 % 37,2% 36,1% 53,3%
Net Debt (Finanzverschuldung) m€ 98,37 -27,98 -56,77
Net Debt to EBITDA 1,2 -0,4 -1,0
Net Gearing 1 % 47,2% -15,6% -30,7%
Working Capital 2 m€ 2,31 12,54 13,51
Operativer Cashflow m€ 64,30 41,21 36,03
Cashflow aus der Investitionstätigkeit m€ -188,89 -56,29 -30,41
Free Cashflow m€ -124,58 -15,08 5,62
ROS % 7,6% 7,1% 7,3%

1… Bereinigt um vorgesehene Dividenden und Buchwerte der Firmenwerte; angepasster Wert zum 31. März 2014 aufgrund eines Formelfehlers in der Berechnung des bereinigten Eigenkapitals

2… Geänderte Berechnungsmethode zum Vorjahr (vgl. Glossar)

Kennzahlen je Aktie

Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 2012/2013
EBITDA je Aktie 8,40 6,79 6,02
EBIT je Aktie 5,56 4,79 4,26
Gewinn je Aktie 3,62 2,68 2,34
Buchmäßiges Eigenkapital 1 21,62 18,41 18,97
Höchstkurs 2 74,00 41,00 37,50
Tiefstkurs 2 38,20 31,39 26,55
Kurs ultimo 2 69,05 37,61 35,71
Aktienanzahl ultimo TPie 9.744 9.744 9.744
Aktienanzahl gewichtet 3 TPie 9.635 9.744 9.744
Marktkapitalisierung ultimo m€ 672,82 366,47 347,91

1… Bereinigt um vorgesehene Dividenden und Buchwerte der Firmenwerte; angepasster Wert zum 31. März 2014 aufgrund eines Formelfehlers in der Berechnung des bereinigten Eigenkapitals

2… Schlusskurs

3… Bereinigt um die während der Berichtsperiode gehaltenen eigenen Aktien

1.3. Wirtschaftliches Umfeld1

Das weltwirtschaftliche Wachstum hat sich im Jahr 2014 auf einem dem Jahr 2013 ähnlich moderaten Niveau bewegt. Für die Weltwirtschaft errechnete der Internationale Währungsfonds (IWF) im Jahr 2014 ein Wachstum von 3,4 %, das somit auf Vorjahresniveau blieb. Die Weltwirtschaft 2014 war von einer Erholung der Wirtschaft in den Industrieländern gegenüber dem Vorjahr und einer Verlangsamung des Wachstums in den Entwicklungs- und Schwellenländern geprägt. Für 2015 prognostizieren die Ökonomen des IWF einen leichten Anstieg des Weltwirtschaftswachstums auf 3,5 %.

Das Wirtschaftswachstum der USA verstärkte sich 2014 und betrug 2,4 % (VJ: 2,2 %). Der Anstieg der Wirtschaftsleistung wurde dabei vom privaten Konsum und der Investitionsnachfrage getragen. Staatsverbrauch und Nettoexporte lieferten dagegen keinen Wachstumsbeitrag. Für 2015 ist anzunehmen, dass sich der Aufschwung aufgrund der Erholung auf dem Arbeitsmarkt fortsetzt. Es wird ein BIP-Wachstum von 3,1 % erwartet. Im Falle einer weiteren Verbesserung am Arbeitsmarkt und einem Anstieg der Inflationsrate Richtung 2 % p.a. hat die US-Notenbank eine Leitzinsanhebung in Aussicht gestellt. Derzeit liegt der Leitzins zwischen Null und 0,25 %.

Die BRICS-Staaten2 verzeichneten mit Ausnahme von Indien allesamt niedrigere Wachstumsraten als im Vorjahr. Einen deutlichen Rückgang verzeichnete Brasilien, wo das Wachstum aufgrund rückläufiger Investitionen und einer hohen Inflation, die den privaten Konsum belastete, im Vergleich zu den Vorjahren gedämpft wurde. Auch das Wachstum in Russland ging stark zurück, nachdem die Wirtschaft am Ölpreisverfall, den EU/US-Sanktionen, der rückläufigen Investitionstätigkeit sowie dem Verfall des Rubels zu leiden hatte. Das BIP-Wachstum betrug lediglich 0,6 %. China verzeichnete 2014 weiterhin ein hohes, jedoch im Vergleich zu den Vorjahren geschwächtes Wachstum von 7,4 %. Das Wachstum Indiens hat sich von 6,9 % in 2013 auf 7,2 % in 2014 erhöht. In Südafrika wurde die Wirtschaft durch Energieengpässe und Streiks gebremst und das Wachstum fiel in 2014 auf 1,5 %.

Japan verbuchte im Jahr 2013 ein BIP-Wachstum in der Höhe von 1,6 %. Im Jahr 2014 wurde jedoch ein Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,1 % verzeichnet. Ursache war eine im April 2014 eingeführte Verbrauchssteuer, welche die Konsum- und Investitionsausgaben deutlich verringerte.

Das Wachstum in Südkorea, der viertgrößten Volkswirtschaft Asiens, betrug in 2014 3,3 % und lag damit über dem Vorjahr.

In der Eurozone fiel im Jahr 2014 das Wachstum zwar im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher aus, war jedoch mit 0,9 % schwächer als zu Jahresbeginn 2014 erwartet. Auf Länderebene waren Deutschland, aber auch Spanien und Irland Stützen der Erholung, während Frankreich und Italien den Aufschwung dämpften. Nachfrageseitig ist die schwache Wirtschaftserholung in der Eurozone auf restriktive Kreditvergaben, einen hohen Verschuldungsgrad von Privathaushalten und der öffentlichen Hand sowie eine hohe Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Auch geopolitische Faktoren, wie der Konflikt in der Ostukraine und die darauffolgenden Sanktionen, dämpften indirekt die Investitionsplanung. Im September 2014 hat die Notenbank als Reaktion auf die niedrige Inflation den Leitzins im Euroraum überraschend auf ein Rekordtief von 0,05 % gesenkt. Zudem stellte die Notenbank den Banken langfristige Refinanzierungsmöglichkeiten von Krediten an die Privatwirtschaft zur Verfügung und beschloss ein Anleihekaufprogramm (ABS und Covered Bonds).

Im Jahr 2014 ergab sich für Österreich ein ähnlich niedriges Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,3 % wie auch im Jahr zuvor (0,2 %). Ungeachtet einer positiven Reallohnentwicklung zeigte sich der private Konsum sehr verhalten. Die Konsumzurückhaltung ist nicht zuletzt Ausdruck des auch im internationalen Vergleich schwachen Konsumentenvertrauens. Auch der Unternehmenssektor hielt sich mit Investitionen zurück. Trotz des leichten Anstiegs der

1 Quelle Wirtschaftsdaten: http://www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2014/01/pdf/text.pdf

2 Vereinigung aufstrebender Volkswirtschaften (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)

Arbeitslosenquote auf 5,6 % (nach Eurostat-Definition) im Jahr 2014 verzeichnete Österreich immer noch eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Europa; der EU-Schnitt lag bei 10,2 %. Die heimische Inflationsrate (HVPI) ist 2014 auf 1,5 % zurückgegangen, nach 2,1 % im vorangegangenen Jahr. Im Durchschnitt lag die Inflation in der Europäischen Union im Jahr 2014 bei 0,6 % (VJ: 1,5 %).

Gemäß der Wirtschaftskammer Österreich (Wirtschaftslage und Prognose aus dem März 2015) liegen in den kommenden Monaten für Österreich keine Indikatoren für einen Aufschwung vor. Die Prognose für das Wirtschaftswachstum in 2015 liegt lediglich bei 0,5 %.

Das türkische Wirtschaftswachstum hat sich im Jahr 2014 deutlich abgeschwächt. Das Wachstum reduzierte sich von 4,3 % in 2013 auf 2,9 % in 2014.

Die Türkische Lira hat gegenüber dem US-Dollar ihre Schwächephase von 2013 auch im Jahr 2014 fortgesetzt bzw. wurde sie durch die Aufwertung des US-Dollars sogar noch verstärkt. Der Wertverlust der Lira schürt die Inflation, die bei 8,9 % liegt. Für 2015 rechnen die Ökonomen des IWF mit einem Wachstum von 3,1 %.

Die Entwicklungen in der Ukraine waren im Jahr 2014 überschattet durch die Annexion der Halbinsel Krim durch Russland und den militärischen Konflikt in der Ost-Ukraine. Das Land stürzte in eine tiefe Rezession. Das BIP sank im Jahr 2014 um 6,8 %. Gleichzeitig wertete die Währung, die Ukrainische Hryvnia, stark ab und die Währungsreserven sanken signifikant.

Auf Grund der Niedrigzinsphase lagen auch 2014 die Erträge von Tages- und Festgeldanlagen deutlich unter dem historischen Durchschnitt, wodurch ein signifikanter Anstieg der Nachfrage an den Finanzmärkten nach ertragreicheren Anlagen zu verzeichnen war. Zudem befeuerten die Maßnahmen der EZB den Veranlagungsdruck, wovon unter anderem Aktienmärkte profitierten. Der Deutsche Aktienindex stieg im Berichtszeitraum im Vergleich zu einem ebenfalls starken Vorjahr deutlich um 25 %, der österreichische Leitindex ATX blieb zum Vorjahr konstant, der Dow Jones stieg um 8 % und der türkische Index BIST 100 hatte, im Gegensatz zum Rückgang im Vorjahr 2014, einen Anstieg von 16 % zu verzeichnen.

Im zweiten Halbjahr 2014 wertete der US-Dollar gegenüber dem Euro deutlich auf. Die Talfahrt des Euro, verstärkt durch die Geldpolitik der EZB und der US-Notenbank, setzte sich auch im ersten Quartal 2015 fort und der Wechselkurs zum 31. März 2015 betrug EUR/USD 1,0759. Auch der Schweizer Franken wertete im ersten Quartal 2015 gegenüber dem Euro stark auf, da die Schweizer Nationalbank dem Aufwertungsdruck überraschend nachgab und den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufhob. Die stärkste Abwertung in der Berichtsperiode erfuhr die Ukrainische Hryvnia, die im Jahresverlauf 2014 beinahe um 50 % gegenüber dem US-Dollar nachgab. Der Russische Rubel gab im gleichen Zeitraum nur unwesentlich weniger nach (46 % gegenüber USD).

1.4. Geschäftsverlauf

1.4.1. Umsatz

Der DO & CO Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2014/2015 einen Umsatz von 795,65 m€. Dies stellt eine Umsatzsteigerung von 25,1 % bzw. 159,51 m€ gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres dar.

Umsatz Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 Veränderung Veränderung
in %
2012/2013
Airline Catering m€ 530,62 450,19 80,43 17,9% 400,23
International Event Catering m€ 101,06 60,79 40,27 66,2% 71,09
Restaurants, Lounges & Hotel m€ 163,96 125,16 38,80 31,0% 104,87
Konzernumsatz 795,65 636,14 159,51 25,1% 576,19
Anteil am Konzernumsatz Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014
Airline Catering % 66,7% 70,8%
International Event Catering % 12,7% 9,6%
Restaurants, Lounges & Hotel % 20,6% 19,7%
Konzernumsatz 100,0% 100,0%

Die Umsätze der Division Airline Catering sind trotz schwieriger Marktbedingungen im Geschäftsjahr 2014/2015 von 450,19 m€ um 80,43 m€ auf 530,62 m€ gestiegen. Der Anteil der Umsätze der Division Airline Catering am Gesamtumsatz beträgt 66,7 % (VJ: 70,8 %).

Der Anstieg der Umsätze in der Division Airline Catering war vor allem an den internationalen Standorten zu verzeichnen.

Turkish DO & CO verzeichnete im Geschäftsjahr 2014/2015 sowohl bei Drittkunden als auch bei Turkish Airlines eine erfreuliche Entwicklung. Das Konzept der "Flying Chefs" wurde weiter ausgebaut. Insgesamt sind bereits knapp 900 DO & CO "Flying Chefs" für Turkish Airlines im Einsatz. Bei den Drittkunden sind die Neukunden Air Astana und Aegean Airlines zu nennen.

Deutliche Umsatzzuwächse sind ebenfalls für den Standort am New Yorker John F. Kennedy Airport zu berichten. Zu dieser Entwicklung tragen vor allem bestehende Kunden und der Neukunde Ukraine International Airlines mit fünf Abflügen pro Woche bei.

Die im zweiten Quartal 2014/2015 neu eröffnete Gourmetküche in Chicago sorgte ebenso für Umsatzzuwächse. Mit Emirates Airline, Cathay Pacific, British Airways, Turkish Airlines und Austrian Airlines werden bereits fünf Kunden an diesem Standort betreut.

In London Heathrow konnte der Umsatz mit bestehenden Kunden, insbesondere mit Emirates Airline und British Airways, erhöht werden. Zusätzliche Umsätze wurden durch den Neukunden South African Airways erzielt.

An den DO & CO Standorten Frankfurt und München konnten die Umsätze insbesondere durch den Neukunden South African Airways mit je einem täglichen Abflug seit 1. März 2014 gesteigert werden.

Für die Standorte Österreich, Polen und Ukraine können für das Geschäftsjahr 2014/2015 stabile Umsätze berichtet werden, während für den Standort Mailand Umsatzrückgänge zu verzeichnen sind.

Die Umsätze der Division International Event Catering sind im Geschäftsjahr 2014/2015 von 60,79 m€ um 40,27 m€ auf 101,06 m€ gestiegen. Der Anteil der Umsätze der Division International Event Catering am Gesamtumsatz beträgt 12,7 % (VJ: 9,6 %).

Die Umsatzsteigerung ist insbesondere auf die Arena One GmbH in München zurückzuführen, welche seit 1. Jänner 2014 in den DO & CO Konzern einbezogen wird. Arena One hat im Geschäftsjahr 2014/2015 das Catering von insgesamt 43 Fußballspielen in der Allianz Arena übernommen. Zusätzlich wurden von der Arena One zahlreiche Events im Olympiapark in München ausgerichtet.

Im Bereich der internationalen Events ist die kulinarische Betreuung der Formel 1 hervorzuheben. Für DO & CO war dies bereits die 23. Saison. Es wurden insgesamt 16 Formel 1 Grands Prix in 16 verschiedenen Ländern betreut. Auch zeichnet DO & CO seit Mai 2014 für das Geschäftsfeld der Formel 1 VIP-Hospitality-Infrastruktur verantwortlich. Dieses Geschäftsfeld beinhaltet die Bereitstellung von Nicht-Catering Leistungen wie Zelte, Mobiliar, Security, Dekoration und Entertainment.

Zusätzlich sind das ATP Tennis Masters in Madrid und das UEFA Champions League Finale im Lissaboner Stadion Estádio da Luz hervorzuheben. Im Sommer 2014 stand die kulinarische Betreuung von VIP-Gästen beim traditionellen Springreitturnier CHIO Aachen und beim Beachvolleyball Turnier am Wörthersee im Mittelpunkt. Zu den Klassikern des Winters zählten das Hahnenkammrennen in Kitzbühel, die Veranstaltungen im Rahmen der Vierschanzentournee am Bergisel und in Bischofshofen sowie der Nachtslalom in Schladming. Im Februar 2015 sorgte DO & CO auch im Österreich-Haus bei der Ski WM in Vail für ein Catering auf höchstem Niveau.

Im Segment der Classic Events in Österreich war eine rückläufige Geschäftsentwicklung zu verzeichnen.

Die Umsätze der Division Restaurants, Lounges & Hotel in Höhe von 163,96 m€ liegen im Geschäftsjahr 2014/2015 um 31,0 % über dem Vorjahresniveau von 125,16 m€. Der Anteil am Konzernumsatz beträgt 20,6 % (VJ: 19,7 %).

Dieser Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch die Übernahme der Arena One GmbH sowie durch die positiven Entwicklungen der Bereiche Lounges, Airport Gastronomie und Retail begründet.

In den von DO & CO weltweit betriebenen 26 Lounges sind im Geschäftsjahr 2014/2015 erfreuliche Umsatzzuwächse zu berichten. Besonders hervorzuheben ist, dass DO & CO seit Anfang Oktober 2014 für Lufthansa in London Heathrow eine neue Senator und Business Class Lounge betreibt.

DO & CO ist auch im Bereich der Airport Gastronomie auf Expansionskurs. Im November 2014 wurde von DO & CO am Flughafen Wien (Pier West / C Gates) ein Food Court eröffnet. Der Food Court umfasst mit Henry, Big Daddy Burger, Demel und einer Center Bar auf einer Fläche von 750 m² vier unterschiedliche Outlets.

Der positive Trend im Retail setzte sich fort. Im Dezember 2014 wurde ein weiterer Henry Shop in der Millennium City eröffnet.

Besonders hervorzuheben ist, dass DO & CO im Juli 2014 das französische Unternehmen Hédiard übernommen hat. Hédiard hat einen prominenten Standort am Place de la Madeleine in Paris und ist einer der traditionsreichsten Lebensmittelhändler im Luxussegment.

Der Bereich der Mitarbeiterrestaurants wurde durch die Akquisition der Arena One GmbH um 24 Mitarbeiterrestaurants, verteilt über das gesamte deutsche Bundesgebiet, erweitert. Anfang November 2014 wurde zusätzlich das Mitarbeiterrestaurant "Freiraum" am Business Campus Garching eröffnet.

Im Railway Catering sind weitere Umsatzsteigerungen zu berichten. Mit jeweils saisonal abgestimmten Speisenangeboten konnte kontinuierlich eine Angebotsverbesserung erzielt werden.

Die DO & CO Restaurants zeigten auch im Geschäftsjahr 2014/2015 eine zufriedenstellende Geschäftsentwicklung. Mit der Übernahme der Arena One GmbH erweiterte sich das Restaurant Portfolio um zwei weitere Standorte im Olympiapark in München.

1.4.2. Ergebnis

Das EBITDA des DO & CO Konzerns liegt bei 80,90 m€. Das bedeutet einen Anstieg von 14,72 m€ gegenüber dem EBITDA des Vorjahres. Die EBITDA-Marge beträgt 10,2 % (VJ: 10,4 %).

Das konsolidierte Betriebsergebnis (EBIT) des DO & CO Konzerns beträgt für das Geschäftsjahr 2014/2015 53,52 m€ und liegt damit um 6,88 m€ über dem Betriebsergebnis des Vorjahres. Die EBIT-Marge liegt im Geschäftsjahr 2014/2015 bei 6,7 % (VJ: 7,3 %).

Konzern Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 Veränderung Veränderung
in %
2012/2013
Umsatzerlöse m€ 795,65 636,14 159,51 25,1% 576,19
Sonstige betriebliche Erträge m€ 28,58 22,28 6,30 28,3% 16,60
Materialaufwand m€ -345,03 -265,50 -79,53 -30,0% -240,31
Personalaufwand m€ -270,88 -211,44 -59,44 -28,1% -190,71
Sonstige betriebliche Aufwendungen m€ -128,08 -115,80 -12,28 -10,6% -103,32
Ergebnis nach der Equity-Methode bew . Beteiligungen m€ 0,66 0,50 0,16 32,0% 0,23
EBITDA- Betriebsergebnis vor Abschreibungen m€ 80,90 66,18 14,72 22,2% 58,67
Abschreibungen und Wertminderungen m€ -27,38 -19,54 -7,84 -40,1% -17,13
EBIT- Betriebsergebnis m€ 53,52 46,64 6,88 14,8% 41,53
Finanzergebnis m€ 7,13 -1,77 8,90 503,3% 0,72
Ergebnis vor Ertragsteuern m€ 60,65 44,88 15,78 35,2% 42,26
Ertragsteuern m€ -14,71 -10,14 -4,57 -45,0% -10,72
Ergebnis nach Ertragsteuern m€ 45,94 34,73 11,21 32,3% 31,53
Davon anderen Gesellschaften zustehend m€ 11,08 8,66 2,43 28,0% 8,73
Davon Anteilseignern der DO & CO Aktiengesellschaft
zustehend (Konzernergebnis)
m€ 34,86 26,07 8,79 33,7% 22,81
EBITDA-Marge % 10,2% 10,4% 10,2%
EBIT-Marge % 6,7% 7,3% 7,2%
MitarbeiterInnen 8.667 7.323 1.344 18,4% 5.642

Der Materialaufwand stieg in absoluten Zahlen von 265,50 m€ um 79,53 m€ (+30,0 %) auf 345,03 m€ bei einem Umsatzwachstum von 25,1 %. Im Bereich des Materialaufwandes erhöhten sich damit die Kosten in Relation zum Umsatz von 41,7 % auf 43,4 %.

Der Personalaufwand stieg in absoluten Zahlen im Geschäftsjahr 2014/2015 von 211,44 m€ auf 270,88 m€. Damit erhöhte sich der Personalaufwand in Relation zum Umsatz von 33,2 % auf 34,0 %.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichnen einen Anstieg von 12,28 m€ bzw. 10,6 %. Damit reduzierte sich der sonstige betriebliche Aufwand in Relation zum Umsatz von 18,2 % auf 16,1 %.

Die Abschreibungen und Wertminderungen betragen 27,38 m€ und liegen damit im Geschäftsjahr 2014/2015 um 7,84 m€ über dem Vorjahr (VJ: 19,54 m€).

Das Finanzergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2014/2015 von -1,77 m€ auf 7,13 m€. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Ergebnisauswirkung aus der erfolgswirksamen Zeitwertbewertung des mit der UniCredit Bank AG abgeschlossenen Total Return Equity Swap (vgl. Abschnitt 7.1. im Konzernanhang) zu verweisen.

Die Steuerquote (Verhältnis des Steueraufwandes zum unversteuerten Ergebnis) beträgt im Geschäftsjahr 2014/2015 24,3 % (VJ: 22,6 %).

Das Ergebnis nach Ertragsteuern des Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 2014/2015 45,94 m€ und liegt um 11,21 m€ über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das bedeutet einen Anstieg in Höhe von 32,3 % im Vergleich zum Vorjahr.

Der auf die Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft entfallende Ergebnisanteil (Konzernergebnis) beträgt 34,86 m€ (VJ: 26,07 m€). Der Gewinn je Aktie liegt damit bei 3,62 € (VJ: 2,68 €).

1.4.3. Bilanz

Das langfristige Vermögen ist im Vergleich zum 31. März 2014 um 178,77 m€ auf 375,69 m€ angestiegen. In Hinblick auf den Anstieg in den Positionen Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ist insbesondere auf den Erwerb der Haas Haus Immobilie in Wien zu verweisen. Der Kaufpreis betrug 106,60 m€ zuzüglich 5,50 m€ Anschaffungsnebenkosten. Davon wurden 58,07 m€ in den Sachanlagen und 54,03 m€ in den als Finanzinvestition gehaltene Immobilien aktiviert. Die Abschreibung der Immobilie erfolgt auf 35 Jahre. Weiters tragen die Erstkonsolidierung der Financière Hédiard SA sowie die Eröffnung der Gourmetküche in Chicago zu einer Erhöhung des langfristigen Vermögens bei.

Im Bereich des kurzfristigen Vermögens kam es zu einer Verringerung von 107,66 m€ gegenüber dem Bilanzstichtag 31. März 2014. Zum einen kam es bedingt durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit zu einer Erhöhung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der anderen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten. Zum anderen reduzierten sich bedingt durch die Investitionstätigkeit die liquiden Mittel. Hier ist insbesondere auf die Akquisition der Haas Haus Immobilie zu verweisen, welche ohne Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital finanziert wurde.

Das konsolidierte Eigenkapital (bereinigt um vorgesehene Dividenden und Buchwerte der Firmenwerte) erhöhte sich um 28,84 m€ von 179,41 m€3 zum 31. März 2014 auf 208,25 m€ zum 31. März 2015. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 wurden die von DO & CO gehaltenen eigenen Aktien verkauft (vgl. Abschnitt 7.1. im Konzernanhang).

Damit beträgt die Eigenkapitalquote (bereinigt um vorgesehene Dividenden und Buchwerte der Firmenwerte) zum 31. März 2015 37,2 % (31. März 2014: 36,1 %).

Die kurzfristigen Schulden verzeichnen bedingt durch die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs einen Anstieg um 26,02 m€ auf 155,01 m€ im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres.

1.4.4. MitarbeiterInnen

Die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen betrug im Geschäftsjahr 2014/2015 8.667 Beschäftigte (VJ: 7.323 Beschäftigte). Dies ist ein Anstieg von 1.344 Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Einbeziehung der Gesellschaften Arena One GmbH und Financière Hédiard SA sowie auf die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in der Türkei und in den USA zurückzuführen.

3 Angepasster Wert zum 31. März 2014 aufgrund eines Formelfehlers in der Berechnung des bereinigten Eigenkapitals

1.4.5. Airline Catering

Mit einem unverwechselbaren, innovativen und kompetitiven Produktportfolio generiert die Division Airline Catering den größten Umsatzanteil im DO & CO Konzern.

Weltweit setzen die DO & CO Gourmetküchen in New York, Chicago, London, Istanbul, Frankfurt, München, Mailand, Malta, Warschau, Kiew und Wien sowie an weiteren Standorten in Österreich, der Türkei und Polen neue Standards im Premiumsegment des Airline Caterings.

Mehr als 60 Fluglinien zählen zum Kundenportfolio von DO & CO. Darunter finden sich namhafte Kunden wie Austrian Airlines Group, NIKI, Turkish Airlines, British Airways, Emirates Airline, Etihad Airways, Qatar Airways, Cathay Pacific, Singapore Airlines, Air France, South African Airlines, LOT Polish Airlines, Oman Air, Royal Air Maroc, EVA Air, China Southern Airlines, Royal Jordanian, China Airlines, Pegasus Airlines und Asiana Airlines.

Airline Catering Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 Veränderung Veränderung
in %
2012/2013
Umsatz m€ 530,62 450,19 80,43 17,9% 400,23
EBITDA m€ 62,76 51,24 11,52 22,5% 43,45
Abschreibungen m€ -16,60 -13,87 -2,73 -19,6% -12,81
Wertminderung m€ -1,35 -0,14 -1,21 -877,8% 0,00
EBIT m€ 44,82 37,23 7,58 20,4% 30,64
EBITDA-Marge % 11,8% 11,4% 10,9%
EBIT-Marge % 8,4% 8,3% 7,7%
Anteil am Konzernumsatz % 66,7% 70,8% 69,5%

Die Division Airline Catering erzielte im Geschäftsjahr 2014/2015 einen Umsatz von 530,62 m€ (VJ: 450,19 m€). Dies entspricht einem Wachstum von 17,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Umsätze der Division Airline Catering am Konzernumsatz beträgt 66,7 % (VJ: 70,8 %). Insgesamt wurden von den Gourmetküchen der DO & CO Gruppe weltweit über 89 Millionen Passagiere auf mehr als 585 Tausend Flügen kulinarisch versorgt.

EBITDA und EBIT wurden im Geschäftsjahr 2014/2015 weiter gesteigert. Das EBITDA liegt mit 62,76 m€ um 11,52 m€ (+22,5 %) über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das EBIT erhöhte sich von 37,23 m€ auf 44,82 m€ (+20,4 %). Die EBITDA-Marge beträgt im Geschäftsjahr 2014/2015 11,8 % (VJ: 11,4 %). Die EBIT-Marge liegt bei 8,4 % (VJ: 8,3 %).

Die Division Airline Catering war auch im Geschäftsjahr 2014/2015 mit einem sehr kompetitiven und volatilen Marktumfeld konfrontiert. Trotz dieser schwierigen Marktbedingungen konnte DO & CO erfreuliche Umsatzzuwächse verzeichnen und Neukunden im Premiumsegment gewinnen.

An den internationalen Standorten sind im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres deutliche Zuwächse zu berichten.

Turkish DO & CO verzeichnete im Geschäftsjahr 2014/2015 sowohl bei Drittkunden als auch bei Turkish Airlines eine erfreuliche Entwicklung. Besonders hervorzuheben ist, dass Turkish Airlines bei den Skytrax 2014 World Airline Awards4 mit dem Preis für das beste "Business Class Catering weltweit" ausgezeichnet wurde.

Das Konzept der "Flying Chefs" wurde sukzessive weiter ausgebaut. Mit Ende März 2015 sind knapp 900 "Flying Chefs" für Turkish Airlines tätig. Zusätzlich tragen neu gewonnene Fluglinien wie Air Astana und Aegean Airlines zum Wachstum im Geschäftsjahr 2014/2015 bei. Weiters ist zu berichten, dass der Standort Flughafen Istanbul Atatürk adaptiert und um 5.500 m² erweitert wurde.

4 Quelle: http://www.worldairlineawards.com

Am Standort New York John F. Kennedy Airport entwickelte sich das Geschäftsvolumen mit bestehenden Kunden sehr positiv. In diesem Zusammenhang ist insbesondere Emirates Airline, British Airways und Etihad Airways zu nennen. Außerdem sorgte der Neukunde Ukraine International Airlines mit fünf wöchentlichen Abflügen für Umsatzzuwächse.

Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 wurde eine 10.000 m² große Gourmetküche auf modernstem Stand der Technik am Flughafen Chicago O'Hare eröffnet. Seit August 2014 wird Emirates Airline an diesem Standort betreut. In den folgenden Monaten konnten mit Cathay Pacific, British Airways, Turkish Airlines und Austrian Airlines vier weitere Kunden gewonnen werden.

Sehr zufriedenstellend war auch die Entwicklung am Standort London Heathrow. Hier konnte ein erfreuliches Wachstum mit bestehenden Kunden, insbesondere Emirates Airline und British Airways verzeichnet werden. Zusätzliche Umsätze wurden durch den Neukunden South African Airways erzielt.

An den deutschen Standorten Frankfurt und München ist ebenso eine wachsende Geschäftstätigkeit zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang sind South African Airways besonders hervorzuheben. Seit März 2014 werden diese von DO & CO an den beiden Standorten betreut. Zusätzlich hat sich die Geschäftstätigkeit mit Etihad Airways und Qatar Airways am Standort München sehr positiv entwickelt.

Trotz der nach wie vor sehr angespannten Situation im Osten der Ukraine ist für den Airline Catering Standort in Kiew eine stabile Geschäftsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr zu berichten. Sehr erfreulich ist, dass DO & CO Kiew seit Anfang März 2015 für Air France zwei tägliche Flüge nach Paris Charles de Gaulle catert.

An den Airline Catering Standorten in Polen konnte ebenfalls eine stabile Geschäftsentwicklung im Berichtszeitraum verzeichnet werden.

Am Standort Mailand Malpensa sind aufgrund des Verlustes von Emirates Airline als Kunde Umsatzrückgänge zu berichten. Sehr erfreulich ist jedoch, dass ab 1. Juni 2014 Qatar Airways, mit einem täglichen Flug ex Mailand Malpensa als Kunde hinzugewonnen werden konnte. Qatar Airways wird nunmehr an acht Standorten von DO & CO betreut. Des Weiteren hat sich in Mailand Malpensa die bestehende Geschäftstätigkeit mit Singapore Airlines und Oman Air gut entwickelt.

An den Airline Catering Standorten Österreich konnte eine stabile Geschäftsentwicklung im Berichtszeitraum verzeichnet werden. Im Mai 2014 sind Air China und im Juni 2014 Ethiopian Airlines mit je vier Abflügen pro Woche als Neukunden hinzugekommen.

Ebenso erfreulich ist, dass DO & CO seit Juli 2014 fünf zusätzliche Abflüge pro Woche von Austrian Airlines nach New York Newark Liberty International Airport catert.

Strategie von DO & CO

  • Ausbau der Positionierung als "der" Premium Anbieter im Airline Catering
  • Ein unverwechselbares, innovatives und kompetitives Produktportfolio
  • Langfristige Partnerschaften mit den Kunden
  • Gesamtanbieter im Airline Catering
  • Gourmetküchen Ansatz: die Speisen für alle Divisionen werden in zentralen Küchen zubereitet, um gleichbleibende Qualität, divisionsübergreifendes Know-how und hohe Auslastung zu gewährleisten

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2015/2016

  • Evaluierung von Übernahmezielen und Expansionsmöglichkeiten
  • Teilnahme an Ausschreibungen und Akquisitionen von weiteren Kunden an sämtlichen Standorten
  • Eröffnung einer neuen Gourmetküche am internationalen Flughafen Incheon in Seoul, Südkorea

Erweiterungsinvestitionen in die Standorte in Istanbul (Flughafen Atatürk und Flughafen Sabiha Gökçen) und London Heathrow

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • "Der" Premium Airline Caterer
  • Produktkreativität und -innovation
  • Anbieter von Komplettlösungen

1.4.6. International Event Catering

Der Umsatz der Division International Event Catering beträgt im Geschäftsjahr 2014/2015 101,06 m€ (VJ: 60,79 m€).

Das EBITDA der Division International Event Catering beträgt im Geschäftsjahr 2014/2015 8,30 m€ (VJ: 7,53 m€). Die EBITDA-Marge liegt bei 8,2 % (VJ: 12,4 %). Das EBIT beträgt im Geschäftsjahr 2014/2015 3,65 m€ (VJ: 5,18 m€). Die EBIT-Marge liegt bei 3,6 % (VJ: 8,5 %).

Im Hinblick auf die Ausdehnung der Aktivitäten der Division International Event Catering ist insbesondere die Arena One GmbH hervorzuheben, welche seit 1. Jänner 2014 in den DO & CO Konzern einbezogen wird. Zusätzlich zeichnet DO & CO seit Mai 2014 auch für das Geschäftsfeld der Formel 1 VIP-Hospitality-Infrastruktur verantwortlich.

Die Reduktion der EBITDA-Marge und EBIT-Marge in der Division International Event Catering resultiert im Wesentlichen aus folgenden Effekten:

Bei Arena One erfolgten Reorganisationsmaßnahmen, die das Ergebnis belasten. Zusätzlich sind die Abschreibungen in der Division durch die Einbeziehung von Arena One im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Es handelt sich hierbei um Abschreibungen für gewährte Baukostenzuschüsse seitens der Arena One sowie Abschreibungen für aktivierte Kundenverträge. Des Weiteren verursacht die Integration der F1 Infrastruktur Aktivitäten im Vergleich zum Vorjahr eine Belastung der EBITDA- und EBIT-Marge.

International Event Catering Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 Veränderung Veränderung
in %
2012/2013
Umsatz m€ 101,06 60,79 40,27 66,2% 71,09
EBITDA m€ 8,30 7,53 0,78 10,3% 8,53
Abschreibungen m€ -4,65 -2,35 -2,30 -98,1% -1,96
EBIT m€ 3,65 5,18 -1,53 -29,5% 6,57
EBITDA-Marge % 8,2% 12,4% 12,0%
EBIT-Marge % 3,6% 8,5% 9,2%
Anteil am Konzernumsatz % 12,7% 9,6% 12,3%

Im Bereich der internationalen Events ist die kulinarische Betreuung der Formel 1 hervorzuheben. Für DO & CO war dies bereits die 23. Saison. Es wurden insgesamt 16 Formel 1 Grands Prix in 16 verschiedenen Ländern betreut. Auch die in dieser Saison neu hinzugekommenen Formel 1 Grands Prix in Spielberg, Österreich und Sotschi, Russland wurden von DO & CO kulinarisch betreut. Zusätzlich hat DO & CO in dieser Saison die Betreuung der Formel 1 VIP-Hospitality- Infrastruktur übernommen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Nicht-Catering Leistungen wie Zelte, Mobiliar, Security, Dekoration und Entertainment und bedeutet eine Stärkung der Position als "Full-Service Hospitality Provider".

Die Arena One GmbH in München hat im Geschäftsjahr 2014/2015 das Catering von insgesamt 43 Fußballspielen in der Allianz Arena übernommen. Das Catering umfasst die vollumfängliche Betreuung des VIP- und Public Bereichs bei allen Spielen von FC Bayern München und 1860 München sowie die Ausrichtung zahlreicher Veranstaltungen aus Sport und Wirtschaft in der Allianz Arena. Zusätzlich wurden von der Arena One GmbH zahlreiche Events im Olympiapark in München ausgerichtet.

Der Frühsommer startete mit dem alljährlichen Tennisturnier im Zuge der ATP Tennis Masters Series in Madrid. DO & CO verantwortete das exklusive Catering von VIP-Gästen sowie der Tennisspieler. Zusätzlich durfte DO & CO das UEFA Champions League Finale im Lissaboner Stadion Estádio da Luz ausrichten. Dies war bereits das neunte Champions League Finale, welches DO & CO für die UEFA ausrichten durfte.

DO & CO war auch in diesem Jahr für das Catering der VIP-Gäste des Springreittuniers CHIO Aachen verantwortlich. Dieser Event wird von DO & CO bereits seit 1998 in ununterbrochener Serie betreut.

Als Höhepunkt des Sommers gilt das alljährliche sechstägige Beachvolleyball Turnier am Wörthersee.

Ebenfalls ist das alljährliche Filmfestival am Wiener Rathausplatz hervorzuheben. DO & CO ist hier seit 1992 für die Planung, Organisation, den Aufbau und die gastronomische Logistik für diesen in Europa einzigartigen Gourmet Food Market verantwortlich. An 65 Veranstaltungstagen konnten mehr als 800.000 zufriedene Besucher verzeichnet werden.

Des Weiteren wurden sowohl die ÖFB-Länderspiele im Wiener Ernst Happel Stadion als auch die Heimspiele des FC Red Bull Salzburg in der Salzburger Red Bull Arena von DO & CO betreut.

Die Highlights im Winter 2014/2015 waren das alljährliche Hahnenkammrennen in Kitzbühel, die Veranstaltungen im Rahmen der Vierschanzentournee am Bergisel und in Bischofshofen und der Nachtslalom in Schladming. Ebenfalls sorgte DO & CO im Februar 2015 bei der Ski WM in Vail im Österreich-Haus für ein einzigartiges Ambiente und Catering auf höchstem Niveau.

In England wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 gemeinsam mit Fortnum & Mason die Chelsea Flower Show ausgerichtet. Auch die englische Königin Queen Elisabeth II kam bei diesem Event in den Genuss von feinstem DO & CO Catering.

Zusätzlich konnte DO & CO bei zahlreichen Veranstaltungen aus Wirtschaft, Politik und Sport als Premium-Caterer auftreten und weitere Umsatzzuwächse erzielen.

Der Bereich der Classic Events in Österreich berichtet im Geschäftsjahr 2014/2015 einen rückläufigen Geschäftsverlauf.

Strategie von DO & CO

  • Verstärkung der Kernkompetenz als Premium Caterer
  • Ausbau der Positionierung als "Gourmet Entertainment Generalunternehmer" mit schlüsselfertigen Lösungen
  • Festigung der Premium Event Marke "DO & CO"
  • Profilierung als starker und verlässlicher Partner

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2015/2016

  • UEFA Champions League Finale 2015 in Berlin. Damit kann die Serie nach Gelsenkirchen 2004, Istanbul 2005, Paris 2006, Rom 2009, Madrid 2010, London 2011, München 2012, London 2013 und Lissabon 2014 erfolgreich fortgesetzt werden
  • UEFA Europa League Finale 2015 in Warschau
  • ATP Masters in Madrid und ATP Turnier in Genf
  • Kulinarische Betreuung und Management der VIP-Hospitality-Infrastruktur der Formel 1
  • Zusammenarbeit mit Fortnum & Mason: Chelsea Flower Show
  • Betreuung von Fußballspielen in der Allianz Arena
  • Vorbereitung auf die UEFA EURO 2016

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • "One stop partner"
  • Einzigartiges Premiumprodukt unverkennbar und nicht austauschbar
  • Höchste Zuverlässigkeit, Flexibilität und Qualitätsorientierung machen DO & CO zum "no headache partner", der seinen Kunden jederzeit zur Verfügung steht
  • Ein internationales, dynamisches, im Premium-Segment erfahrenes Führungsteam

1.4.7. Restaurants, Lounges & Hotel

Im Geschäftsjahr 2014/2015 erzielte die Division Restaurants, Lounges & Hotel einen Umsatz von 163,96 m€ (VJ: 125,16 m€). Dies entspricht einem Umsatzwachstum von 31,0 %. Das EBITDA beträgt 9,83 m€ (VJ: 7,41 m€). Die EBITDA-Marge liegt bei 6,0 % (VJ: 5,9 %). Das EBIT mit 5,05 m€ liegt über Vorjahresniveau (VJ: 4,23 m€). Die EBIT-Marge beträgt 3,1 % (VJ: 3,4 %).

Restaurants, Lounges & Hotel Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 Veränderung Veränderung
in %
2012/2013
Umsatz m€ 163,96 125,16 38,80 31,0% 104,87
EBITDA m€ 9,83 7,41 2,42 32,7% 6,68
Abschreibungen m€ -4,78 -3,14 -1,64 -52,4% -2,34
Wertminderung m€ 0,00 -0,05 0,05 100,0% -0,02
EBIT m€ 5,05 4,23 0,82 19,5% 4,32
EBITDA-Marge % 6,0% 5,9% 6,4%
EBIT-Marge % 3,1% 3,4% 4,1%
Anteil am Konzernumsatz % 20,6% 19,7% 18,2%

Die Division Restaurants, Lounges & Hotel umfasst folgende Geschäftsbereiche: Restaurants und Demel Cafés, Lounges, Hotel, Mitarbeiterrestaurants, Retail, Airport Gastronomie und Railway Catering.

Für den Bereich der Lounges sind im Geschäftsjahr 2014/2015 erfreuliche Umsatzzuwächse zu berichten. Zu dieser Steigerung tragen vor allem die für Turkish Airlines und Emirates Airline betriebenen Lounges bei. Des Weiteren ist zu berichten, dass DO & CO seit Anfang Oktober 2014 für Lufthansa in London Heathrow eine neue Senator und Business Class Lounge betreibt.

In den von DO & CO weltweit betriebenen 26 Lounges, bestehend aus den Austrian Airlines und Flughafen Wien Lounges in Wien, den Lufthansa Lounges in Frankfurt und London Heathrow, den Emirates Lounges in London Heathrow, New York John F. Kennedy und Mailand Malpensa sowie den Turkish Airlines Lounges in Istanbul, Dalaman, Trabzon, Adana und Bodrum, konnten im Geschäftsjahr 2014/2015 über 3,2 Millionen Passagiere kulinarisch versorgt werden.

Die Restaurants und Demel Cafés verzeichneten im Geschäftsjahr 2014/2015 eine zufriedenstellende Geschäftsentwicklung. Das DO & CO Flagship Restaurant am Stephansplatz konnte wie gewohnt gute Umsätze vorweisen. Zusätzlich erweiterte sich das Restaurant Portfolio durch die Übernahme der Arena One GmbH um zwei weitere Standorte im Olympiapark in München.

Der Bereich der Mitarbeiterrestaurants wurde durch die Akquisition der Arena One GmbH um 24 Mitarbeiterrestaurants, verteilt über das gesamte deutsche Bundesgebiet, erweitert. Anfang November 2014 wurde zusätzlich das Mitarbeiterrestaurant "Freiraum" am Business Campus Garching eröffnet.

Im Bereich Retail wurde im Dezember 2014 ein weiterer Henry Shop in der Millennium City eröffnet. Weitere Standorte werden in den kommenden Monaten folgen.

Im Bereich Airport Gastronomie ist ein weiterer Expansionsschritt erfolgt. Im November 2014 wurde von DO & CO am Flughafen Wien (Pier West / C Gates) ein Food Court eröffnet. Der Food Court umfasst mit Henry, Big Daddy Burger, Demel und einer Center Bar auf einer Fläche von 750 m² vier unterschiedliche Outlets.

Anfang 2015 haben DO & CO und Nespresso eine Zusammenarbeit zum gemeinsamen Betrieb von Nespresso Cafés vereinbart. Die Cafés werden gesunde, frische Produkte aus der DO & CO Gourmetküche und Nespresso Café anbieten. In einer Testphase sollen in 2015 die ersten beiden Cafés in Wien und London eröffnet werden.

Besonders hervorzuheben ist, dass DO & CO das französische Unternehmen Hédiard übernommen hat. Hédiard wurde 1854 gegründet und ist eine der führenden Luxus Delikatessen und Traiteur Marken in Paris mit Franchisenehmern in Europa, Asien und im Mittleren Osten. Hédiard befand sich in den letzten Jahren in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Im Oktober 2013 musste für Hédiard ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. DO & CO hat das Unternehmen per 9. Juli 2014 erworben und das Insolvenzverfahren beendet. Unmittelbar nach dem Erwerb hat DO & CO begonnen, wesentliche Sanierungsschritte einzuleiten und das Unternehmen in den DO & CO Konzern zu integrieren.

Im Railway Catering sind weitere Umsatzsteigerungen zu berichten. Mit jeweils saisonal abgestimmten Speisenangeboten konnte kontinuierlich eine Angebotsverbesserung erzielt werden.

Mitte Dezember 2014 ist es DO & CO gelungen, die Haas Haus Immobilie im Zentrum von Wien zu erwerben. Das Haas Haus, das sich in bester Lage direkt neben dem Stephansdom in Wien befindet, ist eine der bekanntesten Immobilien der Stadt. Der Firmensitz der DO & CO Gruppe als auch ihr Flagship Restaurant befinden sich seit 1990 an diesem Standort. 2006 wurde an diesem Standort das DO & CO Hotel eröffnet.

Die Gesamtfläche von rd. 6.000 m² wird zu 52 % von DO & CO, und zu 48 % von Einzelhandelsunternehmen genutzt (vgl. Abschnitt 4.2. im Konzernanhang).

Strategie von DO & CO

  • Kreatives Herzstück des DO & CO Konzerns
  • Marketinginstrument und Imageträger der Gruppe sowie Markenentwicklung

Vorschau auf das Geschäftsjahr 2015/2016

  • Hotel und Restaurant in Istanbul am Bosporus: Fortsetzung der Bauarbeiten geplante Restauranteröffnung Herbst 2015
  • Fortsetzung der Expansion im Bereich Retail mit der Eröffnung des ersten gemeinsamen Standorts von DO & CO und Nespresso in Wien und London
  • Fortsetzung der Expansion im Bereich Retail mit weiteren "Henry the art of living" Shops

Wettbewerbsvorteil von DO & CO

  • Vorreiter bei Produktinnovationen und der Umsetzung internationaler Trends
  • Starke Marke, die für Spitzenqualität bürgt
  • Breitgefächertes Spektrum innerhalb der Division: Lounges, Retail, Airport Gastronomie, Restaurants und Demel Cafés, Hotel, Mitarbeiterrestaurants und Railway Catering
  • Einzigartige Standorte: Stephansplatz, Kohlmarkt, Albertina, Michaelerplatz und Neuer Markt in Wien, sowie Istanbul Ortaköy

1.4.8. Aktie / Investor Relations / Angaben gem. § 243a UGB

Aktienmärkte im Überblick

Der Berichtszeitraum war von einer uneinheitlichen Entwicklung der internationalen Aktienmärkte geprägt. Spannungen und Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten sowie Unsicherheiten bezüglich der Politik der Notenbanken belasteten die Stimmung in der Eurozone. Niedrige Kapitalmarktzinsen und der positive Konjunkturverlauf in den USA sorgten dagegen für Optimismus. Das Ende Jänner 2015 verkündete Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank sorgte gegen Ende des Berichtszeitraums an den europäischen Aktienmärkten für eine deutlich positive Entwicklung.

Der gesamteuropäische Aktienindex EuroStoxx 50 konnte im Berichtszeitraum 16,9 % zulegen. Der US-Börsenindex Dow Jones Industrial verzeichnete einen Zuwachs um 8,0 %, der DAX um 25,2 %.

Die Wiener Börse entwickelte sich im Berichtszeitraum uneinheitlich. Nach deutlichen Verlusten in den ersten drei Quartalen konnte sich der Leitindex ATX im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 um 16,2 % auf 2.509,82 Punkte am 31. März 2015 verbessern. Insgesamt verzeichnete der ATX im Berichtszeitraum mit einer Entwicklung von 2.523,82 Punkten am 31. März 2014 auf 2.509,82 Punkte am 31. März 2015 einen leichten Verlust von 0,6 %.

Die Istanbuler Börse verzeichnete im Berichtszeitraum eine positive Entwicklung. Der türkische Leitindex BIST 100 stieg im Berichtszeitraum um 15,9 % und schloss am 31. März 2015 bei 80.846,03 Punkten.

DO & CO Aktie

Die DO & CO Aktie konnte sich an der Wiener und der Istanbuler Börse im Geschäftsjahr 2014/2015 sehr gut behaupten. Die Aktie verzeichnete im Berichtszeitraum eine stark positive Kursentwicklung gegenüber dem jeweiligen Leitindex.

An der Wiener Börse verzeichnete die DO & CO Aktie einen Kursgewinn von 83,6 % und schloss am 31. März 2015 mit einem Kurs von 69,05 €. Im selben Zeitraum ist der ATX, der führende Aktienindex der Wiener Börse um 0,6 % gesunken.

An der Istanbuler Börse verzeichnete die DO & CO Aktie einen Kursgewinn von 70,4 % und schloss am 31. März 2015 mit einem Kurs von TRY 192,50. Der BIST 100, der führende Aktienindex der Istanbuler Börse verzeichnete im Berichtszeitraum einen Anstieg von 15,9 %.

Dividende

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft wird der Hauptversammlung am 2. Juli 2015 eine Dividende in Höhe von 1,20 € je Aktie (Basisdividende 0,85 €+ Sonderdividende 0,35 €) vorschlagen. Damit erhöht sich die Dividende im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr um 0,35 € je Aktie. Somit beträgt die Ausschüttungsquote 33,5 %.

Handelsvolumen

Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Wiener Börse betrug im Geschäftsjahr 2014/2015 490 t€. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Istanbuler Börse betrug im Geschäftsjahr 2014/2015 521 t€. Damit liegt das Handelsvolumen, wie in den Vorjahren, in Istanbul über jenem an der Wiener Börse. Das Handelsvolumen beider Börsen gemeinsam betrug im Tagesdurchschnitt 1.010 t€ bzw. 18.356 Stück. Damit liegt das Handelsvolumen sowohl in Anzahl als auch in Wert über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Börse Wien Börse Istanbul Summe
Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2014/2015 2013/2014 2014/2015 2013/2014 2014/2015 2013/2014
Volumen in Stk* 8.679 7.031 9.677 9.427 18.356 16.457
Volumen in T€* 490 251 521 339 1.010 590

*Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen der DO & CO Aktie

Kennzahlen je Aktie

Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Geschäftsjahr
2012/2013
Höchstkurs 1 74,00 41,00 37,50
Tiefstkurs 1 38,20 31,39 26,55
Kurs ultimo 1 69,05 37,61 35,71
Aktienanzahl ultimo TPie 9.744 9.744 9.744
Aktienanzahl gewichtet 2 TPie 9.635 9.744 9.744
Marktkapitalisierung ultimo m€ 672,82 366,47 347,91

1… Schlusskurs

2… Bereinigt um die während der Berichtsperiode gehaltenen eigenen Aktien

Die Aktionärsstruktur der DO & CO Aktiengesellschaft

Die Attila Dogudan Privatstiftung hält zum Stichtag 31. März 2015 einen Anteil von 41,00 % an der DO & CO Aktiengesellschaft. Darin ist ein Aktienanteil von 1,59 % beinhaltet, welcher für Management- und Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen ist. Der verbleibende Aktienanteil von 59,0 % befindet sich im Streubesitz.

Informationen zur DO & CO Aktie

ISIN AT0000818802
Reuters Code DOCO.VI, DOCO.IS
Bloomberg Code DOC AV, DOCO.TI
Indizes ATX Prime, BIST ALL
WKN 081880
Börseplätze Wien, Istanbul
Währung EUR; TRY

Finanzkalender

02.07.2015 Hauptversammlung
06.07.2015 Dividenden Ex-Tag
20.07.2015 Dividendenzahltag
13.08.2015 Ergebnis für das erste Quartal 2015/2016
19.11.2015 Ergebnis für das erste Halbjahr 2015/2016
19.02.2016 Ergebnis für die ersten drei Quartale 2015/2016

Investor Relations

Im Geschäftsjahr 2014/2015 hat das Management der DO & CO Aktiengesellschaft Gespräche mit zahlreichen institutionellen Investoren und Finanzanalysten zumeist im Zuge von Investorenkonferenzen und Roadshows geführt. Diese Gespräche fanden in Frankfurt, Istanbul, Kopenhagen, London, Paris, Prag, Stegersbach, Stockholm, Tallinn, Warschau, Wien und Zürich statt.

Analysen und Berichte über die DO & CO Aktie werden derzeit von zehn internationalen Institutionen veröffentlicht:

  • Kepler Cheuvreux
  • Renaissance Capital
  • Wood & Company
  • Erste Bank
  • HSBC
  • Raiffeisen Centrobank
  • İş Investment
  • Finansinvest
  • Global
  • BGC Partners

Das durchschnittliche Kursziel der Analysten liegt bei 72,26 € (Stand: 20. Mai 2015).

Alle Veröffentlichungen sowie Informationen zur Aktie finden Sie auf unserer Homepage www.doco.com unter "Investor Relations".

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations Email: [email protected]

Informationen gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)

    1. Das Grundkapital beträgt 19.488.000,00 € und ist in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
    1. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie in Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern enthalten sind, sind dem Vorstand derzeit nicht bekannt.
    1. Die Attila Dogudan Privatstiftung mit 41 % hält zum Bilanzstichtag zumindest 10 % am Grundkapital der Gesellschaft.
    1. Es gibt derzeit keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. DO & CO Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien der Gesellschaft sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar bei der Hauptversammlung aus.
    1. Es gibt keine Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Für die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %). Für eine Änderung der Satzung, die nicht eine bedingte Kapitalerhöhung, ein genehmigtes Kapital oder eine ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Gegenstand hat, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %).
    1. Der Vorstand ist bis 30.06.2017 ermächtigt,

a) mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital von derzeit Nominale 19.488.000,00 € um bis zu weitere 9.744.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.872.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Barund/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, b) mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

  • (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, oder
  • (ii) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, oder
  • (iii) um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu bedienen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu EUR 7.795.200,00 durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juli 2008 und vom 4. Juli 2013 erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

    1. Es bestehen Vereinbarungen mit Abnehmern von Leistungen des DO & CO Konzerns, die diese Abnehmer berechtigen, im Falle eines Kontrollwechsels in der Gesellschaft das Vertragsverhältnis teilweise oder zur Gänze aufzukündigen. Eine namentliche Bekanntgabe dieser Vereinbarungen erfolgt nicht, weil eine solche der Gesellschaft erheblich schaden würde.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.

1.4.9. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Nach dem 31. März 2015 ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse und Entwicklungen, die für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des DO & CO Konzerns von Bedeutung wären.

1.5. Ausblick

In der Division Airline Catering werden an beiden Standorten in Istanbul Erweiterungsinvestitionen getätigt. Der Standort Flughafen Sabiha Gökçen wird um 4.000 m² erweitert und beim Standort Flughafen Istanbul Atatürk ist eine Erweiterung um 9.000 m² geplant.

Die Bauarbeiten für den mit dem südkoreanischen Unternehmen Sharp Aviation K, Inc. geplanten Standort am Flughafen Incheon in Seoul schreiten weiter voran. Die Gourmetküche soll bis Ende 2015 fertiggestellt werden.

In London Heathrow konnte Gulf Air als Neukunde gewonnen werden. Ab Juli 2015 werden täglich zwei Flüge von DO & CO gecatert.

Am Standort Frankfurt betreut DO & CO ab Mai 2015 zusätzlich einen täglichen Flug für Cathay Pacific nach Hongkong.

Aus Kiew ist zu berichten, dass ab April 2015 DO & CO mit sechs Flügen in der Woche für British Airways nach London Heathrow zusätzliche Umsätze generiert.

In der Division International Event Catering stehen wiederum große internationale Events auf dem Programm. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2015/2016 wird DO & CO die VIP-Gäste bei den ATP Masters in Madrid und beim ATP Turnier in Genf, beim Europa League Finale in Warschau und beim Champions League Finale in Berlin betreuen.

Ebenso befinden sich das prestigereiche Springreitturnier CHIO Aachen und die Chelsea Flower Show in London auf dem Eventkalender der nächsten Monate von DO & CO.

Auch wird DO & CO ab Mai 2015 bis Oktober 2015 jeweils einen Pavillon von Etihad Airways und Oman Air während der Weltausstellung Expo 2015 in Mailand betreuen.

In der Formel 1 werden im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2015/2016 die VIP-Gäste der Grands Prix in China, Bahrain, Spanien, Monaco, Kanada und Österreich kulinarisch verwöhnt.

Zu erwähnen ist des Weiteren die laufende kulinarische Betreuung von Meisterschafts-, Cupund Champions League Spielen in der Münchner Allianz Arena.

Des Weiteren schreiten die Vorbereitungen für die Durchführung der UEFA EURO 2016 in Frankreich weiter voran. DO & CO betreut nunmehr bereits zum vierten Mal eine Fußball Europameisterschaft für die UEFA und wird das Turnier unter der Marke Hédiard ausrichten.

In der Division Restaurants, Lounges & Hotel wird die Expansion im Bereich Retail weiter forciert und in den kommenden Monaten wird ein weiterer "Henry" Standort in Wien eröffnet.

DO & CO und Nespresso haben im April 2015 das erste gemeinsame Nespresso Café in Wien eröffnet. Auf einer Verkaufsfläche von rd. 200 m² werden gesunde, frische Produkte aus der DO & CO Gourmetküche und Nespresso Café serviert.

Die Bauarbeiten für das Hotel in Istanbul schreiten weiter voran. Die Eröffnung des Restaurants ist für Herbst 2015 vorgesehen. Die Eröffnung des Hotels und der Eventlocation ist Anfang 2016 geplant.

Laufend werden von DO & CO, wie auch in den letzten Quartalen, mögliche Akquisitionsziele in verschiedenen Märkten evaluiert.

Das DO & CO Management ist hinsichtlich der Fortsetzung des erfolgreichen Weges der letzten Jahre zuversichtlich. Innovationen, beste Produkt- und Dienstleistungsstandards sowie sehr gut ausgebildete und motivierte MitarbeiterInnen stellen auch weiterhin die Basis von DO & CO für die bestmögliche Ausnützung vorhandener Wachstumspotentiale dar.

Die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeitig zur Verfügung stehenden Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen.

Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die in den Ausführungen zum Chancen- und Risikomanagement (siehe 1.6 Chancen- und Risikomanagment) genannten Faktoren. DO & CO übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

1.6. Chancen und Risikomanagement

DO & CO ist auf Grund der weltweiten Tätigkeit in den drei Divisionen Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel mit den unterschiedlichsten Risiken konfrontiert. Durch diese Diversifikation eröffnen sich jedoch auch zahlreiche Chancen für eine positive Weiterentwicklung des Unternehmens.

Das Risikomanagement wird bei DO & CO als wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung gesehen, das einerseits der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes dient und andererseits auch Chancen zur Steigerung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Nutzung zukünftiger Erfolgs- und Wachstumspotentiale aufzeigt. Durch das Risikomanagement wird auf veränderte Rahmenbedingungen und die sich daraus allenfalls ergebenden Chancen und Risiken sicher, zeitnah und effektiv reagiert.

Ausgangsbasis des angewandten Risiko- und Chancenmanagementsystems sind die in der Chancen- und Risikopolicy standardisierten, konzernweiten Planungs- und Kontrollprozesse sowie unternehmensübergreifende Richtlinien und Berichtssysteme, die den Grundsätzen des Risikomanagements sowie den Risikostrukturen gemäß COSO5entsprechen.

Das Risiko- und Chancenmanagement wird als ureigenste Managementaufgabe gesehen und stellt einen integralen Bestandteil aller Geschäftsprozesse dar, was zu einer kurzen Identifikationszeit sowohl von Risiken als auch von Chancen führt. Durch ein regelmäßiges Berichtswesen sind alle Führungskräfte und Entscheidungsträger in das Risikomanagement eingebunden.

Identifizierte Risiken und Chancen werden in Risiko- und Chancenfelder zusammengefasst und ressortabhängig auf das jeweils verantwortliche Management verteilt. Für die festgestellten Risiken und Chancen werden Maßnahmen zur Bewältigung/Nutzung definiert und anschließend durch das lokale Management vor Ort umgesetzt. Maßnahmen zur Risikoabwehr beinhalten sowohl die Reduktion der möglichen Schadenshöhe als auch die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Erhöhung der Ertragschancen und Realisierbarkeit.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Prinzip der Diversifikation zu. Durch die weltweite Aktivität der Gruppe und die Aufteilung des Geschäfts in drei Divisionen werden spezifische Bedrohungen in einzelnen Märkten abgeschwächt. DO & CO schafft somit durch das Geschäftsmodell einen zusätzlichen Risikoausgleich.

5 COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Tradeway Commission); eine unabhängige privatwirtschaft liche Organisation, die von den fünf größten mit Finanzberichterstattung befassten Verbänden getragen wird.

Die Tätigkeit des Risikomanagements wird durch eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen unterstützt, dazu gehören eine zentrale Administration, Controlling, die Rechtsabteilung und die Interne Revision.

Durch die enge Zusammenarbeit des Risikomanagements mit Versicherungsunternehmen wird sichergestellt, dass versicherbare Risiken entsprechend abgedeckt sind.

Für das Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die folgenden Risikofelder als wesentlich identifiziert:

Spezifische Risiken und Entwicklungen der Airline Branche

Die Airline Branche ist durch ihre starke Abhängigkeit von den konjunkturellen Entwicklungen weltweit und in den jeweiligen Regionen gekennzeichnet. Spezifische Problemstellungen der Luftfahrtindustrie haben weiters mittelbar und unmittelbar Auswirkungen auf die Airline Catering Division von DO & CO. Die Luftfahrtindustrie ihrerseits ist besonders von der Entwicklung der Treibstoffpreise, der Besteuerung sowie den Flughafen- und Sicherheitsgebühren abhängig. Der Rückgang des Rohölpreises reduziert den Preisdruck der Airlines. Ein mittelfristig zu erwartender höherer Rohölpreis kann Einfluss auf die Preisgestaltung der Airlines zur Folge haben.

Da weiters wesentliche Teile des Umsatzes mit einigen wenigen Hauptkunden wie Turkish Airlines, Austrian Airlines Group, NIKI, Emirates Airline, Etihad Airways, LOT Polish Airlines, Cathay Pacific, British Airways und Pegasus Airlines erwirtschaftet werden, ist zusätzlich ein "Klumpenrisiko" gegeben.

Durch permanentes Monitoring der gesamtwirtschaftlichen Lage einerseits und durch den laufenden Kontakt des Key Account Managements mit den Kunden andererseits kann auf sämtliche Veränderungen zeitnah reagiert werden. Somit ist es möglich, negativen Auswirkungen auf den DO & CO Konzern rasch gegensteuern zu können. Durch die Akquisitionen neuer Kunden im Zuge der weltweiten Teilnahme an Ausschreibungen wird eine weitere Risikostreuung erreicht.

Konjunkturelle Entwicklung

Die Aktivitäten von DO & CO sind in allen drei Divisionen stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Tourismus sowie das Freizeitverhalten der Konsumenten hat. Die volatile Reise- und vor allem Flugaktivität der Konsumenten haben besonders auf die Division Airline Catering Auswirkungen.

Risiken für eine fortdauernde Expansion bestehen aus der Sicht von DO & CO in den offenen Fragen zur Lösung der europäischen Schuldenkrise und der zukünftigen institutionellen Ausrichtung der Eurozone. Volatile Finanzmärkte sowie die geopolitischen Risiken aufgrund der angespannten Lage in der Ukraine, im Nahen Osten und in Nordafrika haben negative Auswirkungen auf die Weltkonjunktur.

DO & CO steuert dem konjunkturellen Risiko in Bezug auf seine Geschäftsfelder durch eine internationale Diversifikation sowie durch seine Aktivitäten in drei unterschiedlichen Marktsegmenten entgegen. Eine zeitnahe Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Vorschau zum laufenden operativen Geschäft in jeder "Reporting Entity" (zum Zweck der internen Berichterstattung werden die Unternehmen des Konzerns in mit Profit Centern vergleichbare Einheiten aufgeteilt) stellen sicher, dass eine entsprechende Kapazitätsanpassung unverzüglich erfolgt.

Risiken auf Grund von Terror und politischen Unruhen

Internationale Sicherheitsvorkehrungen auf höchstem Niveau haben dazu geführt, dass sich das Risiko auf Grund von Terror in jenen Bereichen, in denen der DO & CO Konzern tätig ist, in den letzten Jahren stabilisiert hat, jedoch ist jederzeit mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Airline Branche zu rechnen. Die terroristischen Unruhen im Nahen Osten als auch die Terroranschläge in Europa haben derzeit nur geringfügige negative Auswirkungen auf die Airline Branche. Im Bereich von Großevents kann es jedoch zu kurzfristigen Absagen von Veranstaltungen kommen, wenn für den Event eine konkrete Terrorwarnung besteht.

Die ständige Anpassung der Sicherheitsstandards an die neuesten Erkenntnisse führt dazu, dass sich die Gefahr von Terroranschlägen stabilisiert hat. Der DO & CO Konzern bereitet sich jedoch durch ständige Beobachtung der politischen Situation und Sicherheitsschulungen auf entsprechende Maßnahmen im Bedarfsfall vor.

Insbesondere werden die Entwicklungen in der Ukraine permanent beobachtet und evaluiert. Bei allfälligen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit werden zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt.

Risiken auf Grund von Naturkatastrophen und Epidemien

Zu den Risiken, die nicht in der Einflusssphäre von DO & CO liegen, aber massiven Einfluss auf die Luftfahrt- und Tourismusindustrie nach sich ziehen, zählen unter anderem der Ausbruch von Epidemien wie beispielsweise der Vogelgrippe oder des Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) oder des Ebolafiebers. Auch Naturkatastrophen wie der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010, welche den Flugverkehr in weiten Teilen Nord- und Mitteleuropas wiederholt für mehrere Tage ganz oder teilweise lahmlegte sowie der Atomreaktorzwischenfall mit einer entsprechenden Verstrahlung der Umwelt in Japan zählen zu den nicht beeinflussbaren Risiken.

Dem spezifischen Risiko einer längerfristigen und großräumigen Luftraumsperre und den damit verbundenen umfassenden Ausfällen von Flügen der Vertragspartner wird durch enge Kooperation mit den Fluglinien, Luftfahrtbehörden (EASA) und dem internationalen Flugwetterdienst entsprechend entgegengewirkt.

Hygienerisiken

Um den hohen hygienischen Standard der von DO & CO produzierten Speisen sicherzustellen, wurden in allen Geschäftsbereichen Risikoanalysen im Rahmen der Weiterentwicklung des bestehenden HACCP–Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points) durchgeführt und auf Basis dieser Analysen Maßnahmen in Form von konzernweiten Hygienerichtlinien zur Beherrschung bzw. Minimierung der Risiken umgesetzt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein international tätiges Qualitätssicherungsteam permanent überwacht und entsprechend den neuesten internationalen Erkenntnissen weiterentwickelt.

Schadensrisiken

Dem Schadenspotential durch Feuer, Sturm, Überschwemmungen und Erdbeben wird durch entsprechende Sicherheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen sowie Notfallpläne entgegengewirkt, welche regelmäßig trainiert und adaptiert werden. Diese Risiken sind durch angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt.

Personalrisiken

Für DO & CO sind die Mitarbeiter und die von ihnen gelebte Unternehmenskultur das größte Kapital und damit die wichtigste Säule des Erfolges. Die zukünftige Entwicklung von DO & CO hängt maßgeblich davon ab, inwiefern es gelingt, hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Professionelle Ausbildung und konsequente Personalentwicklung sind die zentralen Instrumente, um das angestrebte Wachstum sicherzustellen.

Parallel zur laufenden Expansion des DO & CO Konzerns wird auch das Management des Unternehmens auf eine immer breitere Basis gestellt.

Eine große Herausforderung für den zukünftigen Erfolg von DO & CO wird es sein, neue Unternehmensteile professionell und wertbringend zu integrieren. Gemeinsame Werte und eine starke Unternehmenskultur tragen dazu bei, neuen Mitarbeitern den hohen Qualitätsanspruch an Produkt und persönlicher Dienstleistung näher zu bringen und dauerhaft zu verankern.

Beschaffungsrisiken

Als Verarbeiter von Lebensmitteln ist DO & CO bei den eingesetzten Rohstoffen einem Beschaffungsrisiko ausgesetzt. Durch klimatische, logistische und sonstige Ereignisse wie beispielsweise die Vogelgrippe, können Rohstoffe unter Umständen nur in geringeren Mengen verfügbar sein. Auch unterliegen diese Rohstoffe Preisschwankungen, die nicht immer vollständig an die Abnehmer weitergegeben werden können.

Durch langfristige Lieferbeziehungen, Lieferantendiversifikation und permanentes Monitoring der Beschaffungsmärkte wird sichergestellt, dass die benötigten Rohstoffe in der höchstmöglichen Qualität und zu wettbewerbsfähigen Preisen permanent verfügbar sind.

Ausfallsrisiko von Produktionsanlagen

Zur Minimierung des Ausfallsrisikos bei kritischen Produktionsanlagen (Großküchen, Kühlhäusern) werden permanent gezielte, umfangreiche Investitionen in die technische Optimierung sensibler Aggregate getätigt. Konsequente, vorbeugende Instandhaltung, risikoorientierte Reserveteillagerung sowie umfassende Schulungen von Mitarbeitern sind weitere zentrale Maßnahmen zur Risikoreduktion im Produktionsanlagenbereich.

Informationstechnologie

Viele Prozesse innerhalb des DO & CO Konzerns sind IT-unterstützt bzw. von Informationen abhängig, die aus diesen Systemen generiert werden. Ein Ausfall dieser Systeme stellt daher ein Risiko dar. Diesem Risiko wird durch intensive Schulungen und den entsprechenden Einsatz interner und externer Fachkräfte entgegengewirkt. Die IT-Infrastruktur und IT-Systeme werden konzernweit permanent gewartet und optimiert, um die Funktionalität aufrecht zu erhalten und zu verbessern bzw. das Ausfallsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Rechtliche Risiken

Auf Grund der fortlaufenden Expansion sowie der globalen Tätigkeit von DO & CO sind eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene - vor allem in den Bereichen Lebensmittelrecht, Hygiene, Abfallwirtschaft, Personalwesen, Steuern und Abgaben sowie spezielle Richtlinien und Vorgaben diverser Airlines zu beachten. Auf geänderte Rechtslagen gilt es weiters, zeitgerecht zu reagieren und die Änderungen in die Geschäftsprozesse zu implementieren.

Die Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen sowie die Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen können den Konzern durch Schadenersatzforderungen erheblich belasten, weshalb diesem Risiko durch eine zentral organisierte Rechtsabteilung und ein auf Vorstandsebene installiertes Risk- & Compliance-Comittee gegengesteuert wird. Haftungsrisiken aus Schäden, die trotz der implementierten Vorkehrungen zur Schadensvermeidung nicht verhindert werden konnten, werden im gesamten Konzern weitgehend durch den Abschluss spezifischer Versicherungen auf ein Minimum reduziert.

Akquisition und Integration von Unternehmen

Eines der strategischen Ziele des DO & CO Konzerns ist es, nicht nur organisch zu wachsen, sondern auch Unternehmen zu akquirieren. In Verfolgung dieses strategischen Ziels wurden und werden Unternehmen akquiriert und in die DO & CO Gruppe eingegliedert. Im Zuge dieses Prozesses stellen sich zahlreiche Herausforderungen, die angestrebten Ziele zu erreichen und entsprechende Risiken zu vermeiden.

Währungsrisiken

Bedingt durch die Internationalität der Geschäftsbereiche ist DO & CO dem Risiko von Währungsschwankungen in erhöhtem Maße ausgesetzt. In diesem Zusammenhang sind speziell die Währungen TRY, UAH, USD, GBP, CHF und PLN zu nennen.

Eine Absicherung wird durch die Einrichtung geschlossener Positionen erreicht, indem angestrebt wird, Erlösen in einer Fremdwährung Aufwendungen in der gleichen Währung und der gleichen Fristigkeit entgegenzustellen. Des Weiteren wird darauf Bedacht genommen, dass zusätzliche Risiken durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten soweit wie möglich ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus werden im Bedarfsfall Finanzinstrumente bzw. derivative Finanzinstrumente zur Steuerung der Währungsrisiken eingesetzt.

Liquiditätsrisiken

Grundlage für die Steuerung der Liquidität und damit für die Vermeidung von Liquiditätsrisiken ist eine exakte, tägliche Finanzplanung. Für Expansionsvorhaben und Projekte ist es wesentlich, die Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns genauestens zu analysieren.

Zum Zweck der zentralen Steuerung der Liquidität sind alle österreichischen und deutschen DO & CO Gesellschaften (exkl. Arena One GmbH) in ein Cash-Pooling eingebunden.

Durch regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung werden Abweichungen von der Finanzplanung unverzüglich erkannt. Die rasche Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung ist dadurch gewährleistet.

Der bestehende Liquiditätsbedarf kann aus vorhandenen liquiden Mitteln und bei Banken eingeräumten Finanzierungsrahmen gedeckt werden.

Bonitätsrisiken

DO & CO hält durch ein zeitnahes Monitoring im Rahmen des Debitorenmanagements das Risiko von Zahlungsausfällen möglichst gering. Durch eine wöchentliche Berichterstattung der offenen Positionen wird das Bonitätsrisiko der Kunden sehr zeitnahe überwacht und ein rasches Reagieren auf eine veränderte Situation ermöglicht.

Zusätzlich wird angestrebt, das Risiko des Zahlungsausfalls von Großkunden durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und durch die Gewährung von Sicherheiten durch Kunden zu steuern.

Kreditversicherungen werden durch DO & CO nicht in Anspruch genommen. Veranlagungen erfolgen stets bei Finanzinstituten erster Bonität. Aus den übrigen originären Finanzinstrumenten sind keine wesentlichen Ausfallsrisiken zu erwarten. Das verbleibende Risiko wird durch Rückstellungen in angemessener Höhe abgedeckt.

Zinsrisiko

Finanzierungen entsprechen in ihrer Fristigkeit stets den durch sie finanzierten Projekten und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Auswirkungen einer Zinssatzänderung werden in halbjährlich durchgeführten Sensitivitätsanalysen überprüft. Aktuell besteht kein wesentliches Risiko aus Zinsschwankungen.

Risiken der Abschlusserstellung

Die unvollständige Beachtung oder unzutreffende Anwendung der einschlägigen Gesetze, Rechnungslegungsvorschriften und anderer Verlautbarungen sowie die unangemessene Beurteilung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten bergen das Risiko einer fehlerhaften Abschlusserstellung. DO & CO begegnet diesem Risiko mit einem internen Kontrollsystem, das präventive wie auch aufdeckende Maßnahmen vorsieht.

Das Konzernrechnungswesen ist zentraler Ansprechpartner in allen Bilanzierungsfragen sowohl auf Einzelgesellschafts- wie auf Konzernebene. Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungslegungsrelevanten Informationen. Ein Konzernhandbuch, in dem die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze von DO & CO festgelegt sind und das ständig aktualisiert wird, stellt eine standardisierte Verarbeitung der Geschäftsvorfälle sicher und reduziert das Risiko der unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb des Konzerns. Die Bilanzierung nach der aktuellen Rechtslage wird durch die laufende Fortbildung der Mitarbeiter sichergestellt. Bei der bilanziellen Abbildung komplexer Sachverhalte zieht DO & CO zur Unterstützung externe Dienstleister hinzu, um deren ordnungsgemäße Abbildung im Jahresund Konzernabschluss zu gewährleisten. Das gilt etwa für die Akquisition von Unternehmen, die Risiken aus der Zusammenführung unterschiedlicher Buchungssysteme sowie Bewertungsrisiken bergen. Für bestimmte Bewertungen (z.B. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen) bedient sich die Gesellschaft der Expertise von Sachverständigen.

Zur Vermeidung betrügerischer Handlungen und Missbrauch sind Funktionstrennungen sowie laufende und nachgelagerte Kontrollen im Sinne eines "4-Augen-Prinzips" implementiert. Regelmäßige Audits durch die Interne Revision sowie den Abschlussprüfer gewährleisten eine permanente Verbesserung und Optimierung der Prozesse.

Unabhängig von seiner Ausgestaltung kann kein internes Kontrollsystem das Erreichen der gesetzten Ziele mit absoluter Sicherheit gewährleisten. Aufgrund der Ausgestaltung des implementierten Kontrollsystems und seiner ständigen Weiterentwicklung erachtet DO & CO das Risiko einer fehlerhaften Abschlusserstellung als begrenzt.

Zusätzliche detaillierte Angaben zum Währungs-, Liquiditäts-, Bonitäts- und Zinsrisiko sind im Anhang (unter Punkt 4.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Punkt 7.1 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten) nachzulesen.

1.7. Internes Kontrollsystem

Der Vorstand nimmt seine Verantwortung hinsichtlich der Ausgestaltung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wahr. Das interne Kontrollsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gewährleistet die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzinformationen und Datenverarbeitungssysteme. Es stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell ordnungsgemäß erfasst, aufbereitet, verarbeitet und in die Rechnungslegung übernommen werden. Ziel des internen Kontrollsystems ist es, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten und somit einen regelungskonformen Abschluss sicherzustellen. Zudem werden Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Prozesse sowie die Einhaltung sämtlicher (gesetzlicher und anderer) Regelungen sichergestellt.

Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das interne Kontrollsystem werden laufend an die Unternehmensorganisation angepasst, um ein den Anforderungen entsprechendes und zufriedenstellendes Kontrollumfeld zu gewährleisten. Den zentralen Funktionen Konzernrechnungslegung und Konzerncontrolling obliegt die Ausgestaltung einheitlicher Konzernrichtlinien sowie die Organisation und Kontrolle der Finanzberichterstattung im Konzern.

Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen wird die Einhaltung der Verfahren für die Erfassung, Verbuchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen regelmäßig kontrolliert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen finden im gesamten laufenden Geschäftsprozess Anwendung. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen. Die mit dem Rechnungslegungsprozess verbundenen Bereiche werden in qualitativer und quantitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.

Die verwendeten Datenverarbeitungssysteme werden gezielt weiterentwickelt und laufend optimiert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die IT-Sicherheit besonderes Augenmerk gelegt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird durch entsprechende Berechtigungskonzepte der Zugriff auf die Unternehmensdaten geschützt. Diese restriktive Vergabe ermöglicht eine Trennung von sensiblen Tätigkeiten.

Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software, sowie klare gesetzliche Vorgaben stellen die Basis für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar.

Die Finanzberichterstattung an den Aufsichtsrat und den Vorstand sowie das mittlere Management erfolgt regelmäßig, umfassend und zeitnah.

Der Rechnungslegungsprozess und die Finanzberichterstattung werden systematisch auf mögliche Risiken geprüft und regelmäßig vom Corporate Riskmanager evaluiert. Bei einem auftretenden Bedarf werden Optimierungsmaßnahmen rasch eingeleitet und umgesetzt, um so etwaigen Risiken bestmöglich entgegenzuwirken.

2. Corporate Governance Bericht

2.1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex

Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt ein den internationalen Standards entsprechendes Regelwerk für die verantwortungsvolle Führung sowie Leitung von Aktiengesellschaften in Österreich dar.

Seit Februar 2007 bekennt sich DO & CO umfassend zu den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex (abrufbar unter www.corporate-governance.at), hält die im Kodex angeführten L-Regeln (Legal Requirements) dem Gesetz entsprechend ein und erklärt, von den C-Regeln (Comply or Explain) nicht abzuweichen.

Ziel des Managements von DO & CO ist die nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts. Strenge Grundsätze guter Unternehmensführung und Transparenz sowie die permanente Weiterentwicklung eines effizienten Systems der Unternehmenskontrolle sollen zu einer Unternehmenskultur führen, die Vertrauen schafft und damit langfristige Wertschöpfung ermöglicht.

Die Einhaltung des Corporate Governance Kodex lässt DO & CO in Entsprechung der Regel 62 des ÖCGK seit dem Geschäftsjahr 2007/2008 regelmäßig durch eine unabhängige, externe Institution evaluieren. Die Evaluierung für das Geschäftsjahr 2014/2015 wurde durch Dr. Ullrich Saurer, Rechtsanwalt, Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH vorgenommen. Der Bericht über die externe Evaluierung ist auf der Website unter www.doco.com von DO & CO abrufbar.

2.2. Der Vorstand

Attila DOGUDAN

Vorsitzender; geboren 1959 Erstbestellung erfolgte am 3. Juni 1997 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015 Keine sonstigen Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen

Dr. Haig ASENBAUER

Mitglied des Vorstands; geboren 1967 Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015 Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen Gesellschaften: Aufsichtsrat der MOUVI Holding AG

Mag. Gottfried NEUMEISTER

Mitglied des Vorstands; geboren 1977 Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015 Keine sonstigen Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen

Dr. Klaus PETERMANN

Mitglied des Vorstands; geboren 1966 Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015 Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen Gesellschaften:

  • Verwaltungsrat der Indivis S.A., Luxemburg
  • Verwaltungsrat der Libidama International S.A. SPF, Luxemburg
  • Verwaltungsrat der Immobilière Kockelscheurer S.A., Luxemburg

Im Geschäftsjahr 2014/2015 war Jaap Roukens (geboren 1965) im Zeitraum vom 5. Mai bis 3. Oktober 2014 Mitglied des Vorstandes der DO & CO Aktiengesellschaft und war in dieser Zeit als Chief Sales Officer für den Verkauf und den Vertrieb im Airline- und Hospitality Bereich tätig.

Arbeitsweise

In der Satzung sowie in der Geschäftsordnung sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt.

Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegen die Gesamtleitung des Unternehmens und die Koordinierung der Tätigkeit des Vorstands. Sämtliche Mitglieder des Vorstands haben dem Vorsitzenden und einander gegenseitig über alle wichtigen Geschäftsvorfälle ihres Geschäftsbereiches zu unterrichten.

Der Vorsitzende des Vorstands, Attila Dogudan, ist zuständig für die Strategie und Organisation des Konzerns, für zentrale Einheiten, Personal und Einkauf sowie federführend für das gesamte operative Geschäft.

Vorstandsmitglied Dr. Haig Asenbauer ist zuständig für M & A, Recht, IT, regional für die Ukraine und Polen sowie federführend für das Wachstum und die Entwicklung des Retailgeschäftes und die Airport Gastronomie und soll den Vorsitzenden des Vorstandes bei der Entwicklung der Strategie und Organisation des Konzerns unterstützen.

Vorstandsmitglied Mag. Gottfried Neumeister ist zuständig für alle Produktionsstandorte weltweit, den Vertrieb des Airline Catering sowie das Railway Catering und soll den Vorsitzenden des Vorstandes bei der Entwicklung der Strategie und Organisation des Konzerns unterstützen.

Vorstandsmitglied Dr. Klaus Petermann ist zuständig für Finanzen, Controlling und Investor Relations und soll den Vorsitzenden des Vorstandes bei der Entwicklung der Strategie und Organisation des Konzerns unterstützen.

Die Geschäftsordnung enthält weiters die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.

Aktienbesitz von Vorstandsmitgliedern

Zum Bilanzstichtag 31. März 2015 hielten Dr. Haig Asenbauer und Mag. Gottfried Neumeister je 10.000 Stückaktien an der DO & CO Aktiengesellschaft. Dr. Klaus Petermann hielt zum Bilanzstichtag 31. März 2015 13.800 Stückaktien an der DO & CO Aktiengesellschaft.

2.3. Der Aufsichtsrat

em. o. Univ.-Prof. DDr. Waldemar JUD

Vorsitzender; unabhängig; geboren 1943 bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 20. März 1997 weitere Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Ottakringer Getränke AG, Wien
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
  • Mitglied des Aufsichtsrates der BKS Bank AG
  • Mitglied des Aufsichtsrates der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft (bis 8.5.2014)
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbank AG

RA Dr. Werner SPORN

Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1935 Repräsentant des Streubesitzes bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 20. März 1997 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

Ing. Georg THURN-VRINTS

Mitglied; unabhängig; geboren 1956 bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 20. März 1997 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

Ök.-Rat Dr. Christian KONRAD

Mitglied; unabhängig; geboren 1943 bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 10. Juli 2002 weitere Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien (bis 4.7.2014)
  • Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim (bis 17.7.2014)

Arbeitsweise

Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrates sind das österreichische Aktiengesetz, die Satzung sowie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Österreichische Corporate Governance Kodex, dem sich der Aufsichtsrat ausdrücklich verpflichtet hat.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2014/2015 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von fünf Sitzungen wahrgenommen sowie vier Beschlüsse im Umlaufwege vorgenommen. Die Schwerpunkte lagen bei der Beratung über die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie den Erwerb von Beteiligungen, den Ausbau des Vertriebsnetzes und den Aufbau neuer Geschäftsfelder, insbesondere den Erwerb der Hédiard SA in Paris, der Erwerb sowie die Veräußerung eigner Aktien, die Gründung eines Cateringunternehmens in Südkorea sowie den Erwerb der Immobilie am Stephansplatz 12.

Unabhängigkeit

Im Aufsichtsrat von DO & CO sind weder ehemalige Vorstandsmitglieder noch leitende Angestellte vertreten; Überkreuzverflechtungen existieren ebenso nicht. Bestehende Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, in denen Aufsichtsratsmitglieder der DO & CO Aktiengesellschaft tätig sind, laufen zu fremdüblichen Konditionen ab (siehe auch Vergütungsbericht).

Im Zusammenhang mit den Regeln 39 und 53 sowie Anhang 1 des ÖCGK hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 14. Februar 2007 nachstehende Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und Ausschuss-Mitglieder beschlossen:

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.

Als weitere Kriterien der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds werden festgelegt:

  1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.

  2. Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.

  3. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.

  4. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.

  5. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Eltern, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates erklären, dass sie im Sinne dieser Kriterien unabhängig sind.

Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

PRÜFUNGSAUSSCHUSS: em. o. Univ.-Prof. DDr. Waldemar JUD: Vorsitzender Dr. Werner SPORN: Stellvertreter des Vorsitzenden Ing. Georg THURN-VRINTS: Mitglied Ök.-Rat Dr. Christian KONRAD: Mitglied

Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des Corporate Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat, die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat sowie die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrates für die Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers).

Die Funktion des Prüfungsausschusses wird derzeit vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses und dessen Finanzexperte. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates ist auch Stellvertreter des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2014/2015 insgesamt zweimal in Anwesenheit des Abschlussprüfers zusammen und hat sich mit dem Abschlussprüfer auch in Abwesenheit des Vorstandes ausgetauscht. Die Tätigkeitsschwerpunkte in diesen Sitzungen lagen bei der Behandlung der Maßnahmen des Internen Kontrollsystems (IKS) sowie zur Funktionsfähigkeit des Risikomanagements, weiters bei der Umsetzung der internen Revision sowie bei den sonstigen in § 92 Abs 4a AktG zu setzenden Prüfungshandlungen.

PRÄSIDIUM: em. o. Univ.-Prof. DDr. Waldemar JUD: Vorsitzender Dr. Werner SPORN: Stellvertreter des Vorsitzenden

Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.

Dem Präsidium obliegt auch die Funktion des Nominierungsausschusses, des Vergütungsausschusses sowie des Ausschusses zur Entscheidung in dringenden Fällen.

Als Nominierungsausschuss unterbreitet das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.

Als Vergütungsausschuss befasst sich das Präsidium mit den Angelegenheiten, die die Beziehung zu der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands betreffen, der Vergütung der Vorstandsmitglieder und mit dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern.

Als Ausschuss zur Entscheidung in dringenden Fällen obliegt dem Präsidium die Entscheidung bei zustimmungspflichtigen Geschäften.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates der DO & CO Aktiengesellschaft angewendet werden.

Vergütungen für den Vorstand

Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen, wobei sich der Fixbezug der Vorstandsmitglieder am Aufgaben- und Verantwortungsbereich orientiert. Ein weiteres wichtiges Element für die Vergütung des Vorstands ist eine variable Komponente, welche sich ebenfalls am Aufgaben- und Verantwortungsbereich orientiert und die Kriterien der Regel 27 des ÖCGK berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die variablen Vergütungsbestandteile somit insbesondere auf mehrjährige, langfristige sowie nachhaltige Kriterien abstellen und nicht finanzielle Kriterien miteinbeziehen.

Für das Geschäftsjahr 2014/2015 berechnet sich die variable Vergütung unter Berücksichtigung der EBITDA- und EBIT-Marge in Kombination mit der Umsetzung von strategischen Unternehmenszielen sowie persönlichen Leistungszielen.

Die erfolgsabhängige Komponente stellt auf messbare Leistungskriterien sowie auf betragliche oder als Prozentsätze der fixen Vergütungsbestandteile bestimmten Höchstgrenzen ab und beträgt maximal 100 % des Fixbezuges.

in T€ Fixe Bezüge Variable Bezüge Gesamtbezüge Attila Dogudan * 764 295 1.059 Dr. Haig Asenbauer ** 520 490 1.010 Mag. Gottfried Neumeister *** 400 465 865 Dr. Klaus Petermann ** 430 351 781 Jaap Roukens **** 318 0 318 Summe 2.432 1.601 4.033 Bezüge Vorstand 2014/2015

Die Bezüge für das Geschäftsjahr 2014/2015 belaufen sich wie folgt:

*Inklusive Sachbezug und inklusive 34 t€ für die Tätigkeit als Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sowie CEO bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş.

**Inklusive 30 t€ für die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş.

***Inklusive 75 t€ als Sonderprämie

****Inklusive 165 t€ als Signing Bonus

Jaap Roukens hat im Geschäftsjahr 2014/2015 eine einmalige Teilvergütung von 10.000 Stück Aktien erhalten. Der Kurs zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung betrug 42,20 €. Jaap Roukens ist am 3. Oktober 2014 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschieden und hat eine Abfindung in Höhe 150 t€ erhalten.

Es bestehen derzeit keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersvorsorge für den Vorstand. Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Abfertigungsanspruch in analoger Anwendung des Angestelltengesetzes zu. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einen Abfindungsanspruch von drei Monatsgehältern vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund steht kein Abfindungsanspruch zu. Zusätzliche Ansprüche des Vorstands im Falle einer Beendigung der Funktion bestehen nicht.

Weiters bestehen derzeit keine Vereinbarungen im Falle eines Kontrollwechsels.

Vergütungen für den Aufsichtsrat

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2014 für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine Vergütung von insgesamt 75 t€ (VJ: 55 t€) bezahlt. Die Verteilung ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Bezüge Aufsichtsrat 2013/2014 *

in T€
em. o. Univ. Prof. DDr. Waldemar JUD 25
Dr. Werner SPORN 20
Ing. Georg THURN - VRINTS 15
Ök. - Rat Dr. Christian KONRAD 15
Summe 75

*Sitzungsgelder wurden keine bezahlt

Unternehmen, an denen die Aufsichtsräte em. o. Univ. Prof. DDr. Waldemar JUD und Dr. Werner SPORN ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, haben im Geschäftsjahr 2014/2015 für juristische Beratungstätigkeiten außerhalb ihrer organschaftlichen Funktion Honorare in der Höhe von 967 t€ in Rechnung gestellt.

Weiters besteht in der DO & CO Aktiengesellschaft eine aufrechte Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) zugunsten der Organmitglieder. Die Kosten werden vom Unternehmen getragen.

2.4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden Stellen

Das Unternehmen legt größten Wert auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergabe von Führungspositionen wie auch bei der Gleichstellung der Entlohnung. Die Besetzung der Managementpositionen der DO & CO Aktiengesellschaft wie auch ihrer Tochtergesellschaften erfolgt in ausgeglichenem Maße, welches sich am hohen Anteil von Frauen in der Geschäftsführung der Gesellschaften und in leitender Stellung des Konzerns zeigt.

Besonders hervorzuheben ist die Position des Unternehmens bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Rückkehr von Frauen in Führungspositionen nach Mutterschutz und Karenz. In diversen Teilzeitmodellen wird es den Mitarbeiterinnen ermöglicht, in ihre ursprünglichen Managementfunktionen wieder einzusteigen und ihre Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Wien, am 21. Mai 2015

Attila Dogudan e.h. Vorstandsvorsitzender Mag. Gottfried Neumeister e.h. Vorstandsmitglied

Dr. Haig Asenbauer e.h. Vorstandsmitglied

Dr. Klaus Petermann e.h. Vorstandsmitglied

3. Bericht des Aufsichtsrates

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrates regelmäßig schriftlich und mündlich in und außerhalb von Sitzungen über die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über die wesentlichen Geschäftsvorgänge informiert. Anhand der Berichte und Auskünfte des Vorstands hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und über Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung im Rahmen von offenen Diskussionen eingehend beraten.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2014/2015 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von fünf Sitzungen wahrgenommen sowie vier Beschlüsse im Umlaufwege vorgenommen. Die Schwerpunkte lagen bei der Beratung über die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie den Erwerb von Beteiligungen, den Ausbau des Vertriebsnetzes und den Aufbau neuer Geschäftsfelder, insbesondere den Erwerb der Hédiard SA in Paris, der Erwerb sowie die Veräußerung eigener Aktien, die Gründung eines Cateringunternehmens in Südkorea sowie den Erwerb der Immobilie am Stephansplatz 12. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorstandsvorsitzende berieten regelmäßig wesentliche Fragen der Unternehmensentwicklung.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2015 den Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft und die Vorbereitung seiner Feststellung, den Vorschlag für die Gewinnverteilung, den Lagebericht, den Corporate Governance Bericht, den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht geprüft und weiters vorgeschlagen, die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 2015/2016 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2014/2015 insgesamt zweimal zusammen und hat dabei auch den Rechnungslegungsprozess, die Umsetzung von Optimierungen des internen Kontrollsystems, der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überwacht.

Der um den Anhang erweiterte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2015 samt Lagebericht wurde gemäß den österreichischen Rechnungslegungsbestimmungen erstellt und durch die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Bericht des Vorstands zum Prüfungsergebnis einverstanden erklärt und den Jahresabschluss 2014/2015 gebilligt. Dieser ist damit gemäß § 96 Abs (4) AktG festgestellt.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2015 samt Erläuterungen wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und mit dem Konzernlagebericht durch die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft. Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2015 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/2015 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des §245a UGB. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverteilung der DO & CO Aktiengesellschaft geprüft. Der Hauptversammlung wird am 2. Juli 2015 vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von 11.692.800 € zur Gänze auszuschütten. Dies ermöglicht eine Dividende von 1,20 € (Basisdividende 0,85 €+ Sonderdividende 0,35 €) auf jede dividendenberechtigte Aktie.

Die Einklangsprüfung des Corporate Governance Berichtes nach § 243b UGB sowie die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch die DO & CO Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014/2015 wurde von Dr. Ullrich Saurer, Rechtsanwalt, Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH durchgeführt und hat ergeben, dass DO & CO die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2014/2015 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH zum (Jahres- & Konzern-) Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu bestellen.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Unternehmensleitung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz in einem unverändert herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld.

Wien, am 1. Juni 2015 DDr. Waldemar Jud e.h. Vorsitzender des Aufsichtsrates

Konzernabschluss 2014/2015 der DO & CO Aktiengesellschaft nach IFRS

1. Konzernbilanz

A K T I V A in m€ 31. März 2015 31. März 2014 31. März 2013
Anhang
4.1. Immaterielle Vermögenswerte 64,94 46,09 15,55
4.2. Sachanlagen 240,25 131,49 123,19
4.3. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 57,43 3,57 3,60
4.5. Nach der Equity Methode bewertete Beteiligungen 1,96 2,18 1,88
4.6. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 5,23 1,69 1,57
4.16. Ertragsteuerforderungen 0,50 3,79 5,36
4.16. Latente Steuern 5,38 8,11 5,39
Langfristiges Vermögen 375,69 196,91 156,54
4.7. Vorräte 25,70 22,16 18,32
4.8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 95,61 79,84 56,02
4.9. Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17,57 13,68 8,31
4.16. Ertragsteuerforderungen 1,70 8,40 3,87
4.10. Übrige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte 12,51 13,01 36,33
4.11. Liquide Mittel 55,67 179,33 73,18
Kurzfristiges Vermögen 208,76 316,42 196,04
Summe Aktiva 584,45 513,33 352,57
P A S S I V A in m€ 31. März 2015 31. März 2014 31. März 2013
Anhang
Grundkapital 19,49 19,49 19,49
Kapitalrücklagen 70,51 70,60 70,60
Gewinnrücklagen 93,52 76,48 58,75
Kumuliertes sonstiges Ergebnis -15,12 -21,65 -8,74
Sonderposten aus Gesellschaftertransaktion -1,80 1,32 2,42
Konzernergebnis 34,86 26,07 22,62
Anteile der Anteilseigner der DO & CO
Aktiengesellschaft
201,46 172,31 165,15
Anteile anderer Gesellschafter 42,84 31,08 30,19
4.12. Eigenkapital 244,30 203,39 195,33
4.13. Anleihe 148,19 147,92 0,00
4.14. Sonstige langfristige Finanzschulden 5,74 4,05 16,41
4.15. Langfristige Rückstellungen 24,98 21,86 22,20
4.16. Latente Steuern
Langfristige Schulden
6,23
185,14
7,13
180,95
2,63
41,24
4.17. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 26,35 25,71 19,92
4.18. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61,00 46,53 41,73
4.19. Kurzfristige Rückstellungen 43,03 30,97 31,42
4.16. Ertragsteuerschulden 8,42 14,20 13,02
4.20. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 16,21 11,59 9,90
Kurzfristige Schulden 155,01 128,99 116,00
Summe Passiva 584,45 513,33 352,57

2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
Anhang in m€ 2014/2015 2013/2014
5.1. Umsatzerlöse 795,65 636,14
5.2. Sonstige betriebliche Erträge 28,58 22,28
5.3. Materialaufwand -345,03 -265,50
5.4. Personalaufwand -270,88 -211,44
5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -128,08 -115,80
Ergebnis nach der Equity-Methode bewerteter Beteiligungen 0,66 0,50
EBITDA- Betriebsergebnis vor Abschreibungen 80,90 66,18
5.6. Abschreibungen und Wertminderungen -27,38 -19,54
EBIT- Betriebsergebnis 53,52 46,64
Finanzerträge 3,41 1,97
Finanzaufwendungen -12,06 -4,63
5.7. sonstiges Finanzergebnis
Finanzergebnis
15,78
7,13
0,89
-1,77
Ergebnis vor Ertragsteuern 60,65 44,88
5.8. Ertragsteuern -14,71 -10,14
Ergebnis nach Ertragsteuern 45,94 34,73
Davon anderen Gesellschaftern zustehend 11,08 8,66
Davon Anteilseignern der DO & CO Aktiengesellschaft
zustehend (Konzernergebnis)
34,86 26,07
Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Konzernergebnis 34,86 26,07
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegeber Aktien
(in Stück)
9.634.547 9.744.000
Anzahl (ultimo) der Aktien (in Stück) 9.744.000 9.744.000
5.9.
Unverwässertes/Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €)
3,62 2,68

3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in m€ Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Ergebnis nach Ertragsteuern 45,94 34,73
Währungsumrechnung 10,92 -21,85
Ertragsteuern -3,67 1,32
Reklassifizierungsfähiges sonstiges Ergebnis 7,25 -20,53
Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen -0,71 -0,71
Ertragsteuern 0,17 0,14
Nicht-Reklassifizierungsfähiges sonstiges Ergebnis -0,54 -0,58
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 6,70 -21,10
Gesamtergebnis 52,65 13,63
Davon anderen Gesellschaftern zustehend 11,25 0,47
Anteile der DO & CO Aktiengesellschaft
(Gesamtergebnis)
41,40 13,16

4. Konzern-Geldflussrechnung

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Ergebnis vor Ertragsteuen 60,65 44,88
+ Abschreibungen und Wertminderungen 27,38 19,54
-/+ Gewinne / Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 0,19 6,33
+/- Ergebnis nach der Equity-Methode bewerteter Beteiligungen,
soweit nicht zahlungswirksam
0,22 -0,31
+/- Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge / Aufwendungen -14,56 -0,77
+/- Zinsen und Dividenden 2,52 -0,98
Brutto-Cashflow 76,40 68,69
-/+ Zunahme / Abnahme der Vorräte und der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte -13,88 -4,95
+/- Zunahme / Abnahme von Rückstellungen 2,15 -0,79
- +/- Zunahme / Abnahme von Lieferverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten
Zahlungen für Ertragsteuern
8,57
-8,94
-7,53
-14,20
Operativer Cashflow (Netto-Cashflow) 64,30 41,21
+ Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 0,97 0,26
- Auszahlungen für Zugänge von Sachanlagen und
als Finanzinvestition gehaltener Immobilien
-178,94 -36,48
- Auszahlungen für Zugänge von immateriellen Vermögenswerten -1,33 -7,16
- Auszahlungen für Zugänge übriger finanzieller Vermögenswerte -3,55 7,49
- Auszahlungen für Erwerb von Tochterunternehmen
abzüglich übernommener Zahlungsmittel
-9,43 -22,16
+ erhaltene Dividenden 0,19 0,13
+ erhaltene Zinsen 3,21 1,63
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -188,89 -56,29
-
-
Dividendenzahlung an Aktionäre der DO & CO Aktiengesellschaft
Dividendenzahlung an andere Gesellschafter
-8,28
-2,61
-4,87
-3,11
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen 0,00 147,92
+ Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen und anderen EK-Instrumenten 15,45 0,00
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -0,42 -10,23
- gezahlte Zinsen -5,92 -0,78
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1,79 128,93
Liquiditätswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -126,37 113,85
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 179,33 73,18
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelbestand 2,71 -7,70
Veränderung Finanzmittel aus Konsolidierungskreisänderungen 0,00 0,00
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 55,67 179,33
Fondsveränderung -126,37 113,85

Zu den Erläuterungen der Konzern-Geldflussrechnung siehe Abschnitt 6.

5. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Eigenkapital der Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
in m€ Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Konzern
ergebnis
Differenzen aus
Fremdwährungs
umrechnung
Neu
bewertung
IAS 19
Eigene
Anteile
Sonderposten
Gesellschafter
transaktion
Summe Anteile anderer
Gesell
schafter
Gesamtes
Eigenkapital
Stand per 1. April 2013 19,49 70,60 58,75 22,81 -7,27 -1,65 0,00 2,42 165,15 30,19 195,33
Restatement IAS 19 -0,19 0,19 0,00 0,00
Stand per 1. April 2013 - restated 19,49 70,60 58,75 22,62 -7,27 -1,46 0,00 2,42 165,15 30,19 195,33
Dividendenauszahlungen 2012/2013 -4,87 -4,87 -3,11 -7,99
Ergebnisvortrag 2012/2013 22,62 -22,62 0,00 0,00
Gesamtergebnis 26,07 -12,63 -0,29 13,16 0,47 13,63
Transaktionen mit anderen Gesellschaftern -1,10 -1,10 3,46 2,36
Stand per 31. März 2014 19,49 70,60 76,48 26,07 -19,90 -1,75 0,00 1,32 172,31 31,08 203,39
Stand per 1. April 2014 19,49 70,60 76,48 26,07 -19,90 -1,75 0,00 1,32 172,31 31,08 203,39
Dividendenauszahlungen 2013/2014 -8,28 -8,28 -2,61 -10,89
Erwerb eigene Anteile 46,15 46,15 46,15
Ausgabe/Verkauf eigene Anteile -0,10 -0,74 -46,15 -46,99 -46,99
Ergebnisvortrag 2013/2014 26,07 -26,07 0,00 0,00
Gesamtergebnis 34,86 7,00 -0,46 41,40 11,25 52,65
Transaktionen mit anderen Gesellschaftern -3,12 -3,12 3,12 0,00
Stand per 31. März 2015 19,49 70,51 93,52 34,86 -12,90 -2,21 0,00 -1,80 201,46 42,84 244,30

Das Eigenkapital wird in Abschnitt 4.12. erläutert.

Konzernanhang

1. Allgemeine Angaben

Die DO & CO Aktiengesellschaft (DO & CO, Gesellschaft) mit Sitz in 1010 Wien, Stephansplatz 12, ist das Mutterunternehmen eines international tätigen Cateringkonzerns. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die drei Segmente Airline Catering, International Event Catering sowie Restaurants, Lounges & Hotel.

Der Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis 31. März 2015 (2014/2015) wurde nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union für kapitalmarktorientierte Unternehmen anzuwenden sind, sowie den nach § 245a UGB ergänzend zu beachtenden Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs aufgestellt. Den Anforderungen dieser Vorschriften hat DO & CO uneingeschränkt entsprochen. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DO & CO Konzerns. Die Abschlüsse aller wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten in- und ausländischen Gesellschaften wurden geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Betragsangaben im Konzernabschluss erfolgen vorbehaltlich abweichender Angaben in Millionen Euro (m€). Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb geringfügige Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

Der Vorstand von DO & CO hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015 am 21. Mai 2015 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Am 1. Juni 2015 soll der Konzernabschluss vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligt werden.

Die Erklärung zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird ab Seite 28 des Jahresfinanzberichts 2014/2015 wiedergegeben.

2. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS

DO & CO hat die folgenden vom IASB neu erlassenen bzw. geänderten und von der Europäischen Union übernommenen Verlautbarungen im Geschäftsjahr erstmals angewendet:

Standard / Interpretation
(Erstanwendung im Geschäftsjahr 2014/2015)
Auswirkungen auf
den
Konzernabschluss
IFRS 10 Konzernabschlüsse nein
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen nein
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen ja
Diverse Übergangsregelungen zu IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 nein
Diverse Investmentgesellschaften (Ergänzungen zu IFRS 10, IFRS 12, IAS 27) nein
IAS 27 Einzelabschlüsse nein
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nein
IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und
finanziellen Schulden
nein
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Novationen von Derivaten und Fortführung des
Hedge Accounting
nein

IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" verlangt Angaben zum Wesen der Anteile an anderen Unternehmen und ihren impliziten Risiken sowie zu den Auswirkungen der Beteiligungen auf die Vermögenslage, die Ertragslage und die Cashflows. Anzugeben sind Informationen über Anteile an Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen sowie nicht beherrschten strukturierten Unternehmen. Sie umfassen auch die signifikanten Beurteilungen und Annahmen bei der Identifizierung der Art der Beteiligungen an anderen Unternehmen bzw. Vereinbarungen, der Art eines Joint Arrangement sowie einer Investmentgesellschaft. Die erstmalige Anwendung des Standards hat zu zusätzlichen Angaben im Konzernanhang geführt.

Die nachfolgenden neuen oder geänderten Verlautbarungen hat die Europäische Union teilweise bereits übernommen. Sie sind – die noch ausstehenden Übernahmen durch die Europäische Union vorausgesetzt – erst in künftigen Abschlüssen verpflichtend anzuwenden. Von der Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung macht DO & CO keinen Gebrauch.

Standard / Interpretation
(bis zum 31.03.2015)
Anwendungspflicht
seitens DO & CO
Übernahme durch die EU
(bis zum 31.03.2015)
IFRS 9 Finanzinstrumente vorläufig 1. April 2018 Nein Wird evaluiert
IFRS 10 / IFRS 12 / IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme vorläufig 1. April 2016 Nein Keine Auswirkungen
Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem
IFRS 10 / IAS 28 assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture vorläufig 1. April 2016 Nein Keine Auswirkungen
IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit vorläufig 1. April 2016 Nein Keine Auswirkungen
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten vorläufig 1. April 2016 Nein Keine Auswirkungen
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden vorläufig 1. April 2017 Nein Wird evaluiert
Verbesserung der International Keine wesentlichen
Diverse Financial Reporting Standards 2010-2012 1. April 2015 Ja Auswirkungen
Verbesserung der International Keine wesentlichen
Diverse Financial Reporting Standards 2011-2013 1. April 2015 Ja Auswirkungen
Verbesserung der International
Diverse Financial Reporting Standards 2012-2014 vorläufig 1. April 2016 Nein Wird evaluiert
IAS 1 Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) vorläufig 1. April 2016 Nein Wird evaluiert
IAS 16 / IAS 41 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen vorläufig 1. April 2016 Nein Keine Auswirkungen
IAS 16 / IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden vorläufig 1. April 2016 Nein Wird evaluiert
Leistungen an Arbeitnehmer:
IAS 19 Leistungsorientierte Pläne – Beitragszahlungen von Arbeitnehmern 1. April 2015 Ja Keine Auswirkungen
IAS 27 Equity-Methode in separaten Einzelabschlüssen vorläufig 1. April 2016 Nein Keine Auswirkungen
IFRIC 21 Abgaben 1. April 2015 Ja Keine Auswirkungen

3. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

3.1. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Die im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen im Wesentlichen jenen, die auch dem Konzernabschluss zum 31. März 2014 zugrunde liegen. Ausgenommen davon sind die im Geschäftsjahr erstmals angewendeten neuen oder geänderten Rechnungslegungsstandards (siehe Abschnitt 2). Zudem hat DO & CO zur Erhöhung der Klarheit der Berichterstattung die Gliederung der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung geändert sowie Postenbezeichnungen angepasst. Bisher waren finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden teilweise in einem Abschlussposten ausgewiesen. Die neue Gliederung sieht demgegenüber eine klare Trennung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Posten vor. Die Auswirkungen der Umgliederung auf die Vergleichsbeträge zum 31. März 2014 zeigt die nachstehende Übersicht. Die Anpassung der Bilanzgliederung hat keinen Einfluss auf das Eigenkapital oder auf das Konzernergebnis.

31. März 2014 Anpassung 31. März 2014
in m€ nach Anpassung
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 1,69 1,69
Übrige Finanzanlagen 0,32 -0,32 0,00
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1,37 -1,37 0,00
Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 13,68 13,68
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 26,69 -13,68 13,01
Personalrückstellungen 21,86 -21,86 0,00
Langfristige Rückstellungen 0,00 21,86 21,86
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,51 25,20 25,71
Kurzfristige Rückstellungen 58,77 -27,80 30,97
Ertragsteuerschulden 0,00 14,20 14,20
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 23,19 -11,59 11,59
31. März 2013 Anpassung 31. März 2013
in m€ nach Anpassung
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 1,57 1,57
Übrige Finanzanlagen 0,23 -0,23 0,00
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1,34 -1,34 0,00
Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 8,31 8,31
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 44,32 -7,99 36,33
Personalrückstellungen 22,16 -22,16 0,00
Sonstige Rückstellungen 0,04 -0,04 0,00
Langfristige Rückstellungen 0,00 22,20 22,20
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0,00 19,92 19,92
Kurzfristige Rückstellungen 57,87 -26,46 31,42
Ertragsteuerschulden 0,00 13,02 13,02
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 16,08 -6,17 9,90

Weiters wurde der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung geändert. Es wurden die Zwischensummen EBITDA- Betriebsergebnis vor Abschreibungen sowie Finanzergebnis eingefügt, außerdem wurden die Abschreibungen und Wertminderungen zusammengefasst.

Die Geldflussrechnung wurde gemäß der neuen Bilanzgliederung angepasst und um den Ausweis von Zinsen und Dividenden erweitert.

Geschäftsjahr Anpassung Geschäftsjahr
2013/2014 2013/2014
nach
in m€ Anpassung
Ergebnis vor Ertragsteuern 44,88 0,00 44,88
+ Abschreibungen und Wertminderungen
-/+ Gewinne / Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte
19,54
6,33
0,00
0,00
19,54
6,33
+/- Ergebnis nach der Equity-Methode bewerteter Beteiligungen, soweit nicht
zahlungswirksam
-0,31 0,00 -0,31
-/+ Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge / Aufwendungen -0,77 0,00 -0,77
+/- Zinsen und Dividenden 0,00 -0,98 -0,98
Brutto-Cashflow 69,67 -0,98 68,68
-/+ Zunahme / Abnahme der Vorräte und der kurzfristigen Vermögenswerte -4,64 -0,32 -4,95
+/- Zunahme / Abnahme von Rückstellungen -6,18 5,39 -0,79
+/- Zunahme / Abnahme von Lieferverbindlichkeiten sowie der übrigen
Verbindlichkeiten
-2,46 -5,08 -7,53
-
Zahlungen für Ertragsteuern
-14,20 0,00 -14,20
Operativer Cashflow (Netto-Cashflow) 42,19 -0,98 41,20
+/- Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
0,26 0,00 0,26
Auszahlungen für Zugänge von Sachanlagen und als Finanzinvestition
-
gehaltener Immobilien
-43,64 7,16 -36,48
-
Auszahlungen für Zugänge von immateriellen Vermögenswerten
0,00 -7,16 -7,16
-
Auszahlungen für Zugänge übriger finanzieller Vermögenswerte
7,52 -0,03 7,49
Auszahlungen für Erwerb von Tochterunternehmen
-
abzüglich übernommener Zahlungsmittel
-22,16 0,00 -22,16
-/+ Zunahme / Abnahme der langfristigen Forderungen -0,03 0,03 0,00
+ erhaltene Dividenden 0,00 0,13 0,13
+ erhaltene Zinsen 0,00 1,63 1,63
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -58,05 1,76 -56,29
-
Dividendenzahlung an Aktionäre der DO & CO Aktiengesellschaft
-4,87 0,00 -4,87
-
Dividendenzahlung an andere Gesellschafter
-3,11 0,00 -3,11
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen 147,92 0,00 147,92
-
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
-10,23 0,00 -10,23
-
gezahlte Zinsen
0,00 -0,78 -0,78
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 129,71 -0,78 128,92
Liquiditätswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 113,85 0,00 113,85
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 73,18 0,00 73,18
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelbestand -7,70 0,00 -7,70
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 179,33 0,00 179,33
Fondsveränderung 113,85 0,00 113,85

In der Eigenkapitalveränderungsrechnung und in der Gesamtergebnisrechnung wurden die Differenzen aus Fremdwährungsumrechnungen und die Auswirkungen des Net Investments zusammengefasst.

3.2. Konsolidierung

3.2.1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss zum 31. März 2015 umfasst neben DO & CO alle wesentlichen Tochterunternehmen, die die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Beherrschung ist gegeben, wenn DO & CO oder eines seiner Tochterunternehmen die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen inne hat, aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen eine Risikobelastung erfährt oder variablen Rückflüssen aus ihm ausgesetzt ist und kraft seiner Macht die variablen Rückflüsse beeinflussen kann. Diese Macht resultiert bei den Tochterunternehmen von DO & CO regelmäßig aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit.

Am Tochterunternehmen THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş. hält DO & CO 50 % der Stimmrechte. Das Recht zur Besetzung von Gesellschaftsorganen vermittelt DO & CO die Macht, die relevanten Aktivitäten von THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş. zu bestimmen und auf diese Weise die eigene Rendite aus dem Engagement zu beeinflussen. Aufgrund dieses Umstands liegt nach Einschätzung des Vorstands die Beherrschung über THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş. bei DO & CO.

Zu den Informationsanforderungen zu Anteilen an Tochterunternehmen nach IFRS 12 siehe Abschnitt 4.12.

Eine ausländische Gesellschaft, bei der sich DO & CO die Beherrschung mit einem anderen Unternehmen über eine mittelbare Beteiligung teilt, wird als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der DO & CO einbezogen.

Bei zwei ausländischen Gesellschaften, an denen DO & CO mittelbar jeweils 40 % der Anteile und Stimmrechte hält, sowie bei einer inländischen Gesellschaft, an der die Gesellschaft mittelbar 49 % der Stimmrechte hält, hat DO & CO die Möglichkeit, an den Entscheidungen zur Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblich mitzuwirken (assoziierte Unternehmen). Sie sind nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sind im Abschnitt 4.5. angemerkt.

3.2.2. Konsolidierungskreisänderungen

Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 wurde auf Grund der Aufnahme der Geschäftstätigkeit die DO & CO Chicago Catering Inc. mit Sitz in Wilmington erstmals in den Konzern einbezogen.

DO & CO hat mit Wirkung zum 9. Juli 2014 100 % der Anteile der Financière Hédiard SA (Hédiard) mit Sitz in Paris/Frankreich erworben. Hédiard wurde 1854 gegründet und ist eine der führenden Luxus Delikatessen und Traiteur Marken in Paris, mit Franchisenehmern hauptsächlich in Europa, Asien und im Mittleren Osten. Mit dem Erwerb zielt DO & CO insbesondere auf einen Markteintritt in Frankreich mit einer starken und traditionsreichen Marke im Bereich Foodretail ab. Weiters kann sich DO & CO im Zuge dieses Erwerbs einen prestigeträchtigen Standort in Paris sichern.

Die Kaufpreisaufteilung auf Basis der ermittelten beizulegenden Zeitwerte stellte sich zum 9. Juli 2014 wie folgt dar:

in m€
Kaufpreis in bar beglichen 10,00
abzgl. Reinvermögen 1,34
Geschäfts- oder Firmenwert 8,66

Es wurde für übernommene Anteile an Financière Hédiard SA 1,00 €, für übernommene Forderungen wurden 9.999.998,00 € und für ein übernommenes Darlehen 1,00 € bezahlt. Der Buchwert der übernommenen Forderungen betrug zum 9. Juli 2014 44,61 m€.

Hédiard Traiteur SAS erhielt im Geschäftsjahr 2014/2015 eine Ablösezahlung aus der Aufgabe des Geschäftslokals George V in Höhe von 2,80 m€.

Der aus dieser Akquisition resultierende Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet im Wesentlichen Know-How sowie Vorteile aus Synergien und Markterweiterung. Er ist steuerlich nicht nutzbar.

Das erworbene Reinvermögen setzt sich auf Basis der beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zusammen:

in m€
Langfristige Vermögenswerte 15,59
Kurzfristige Vermögenswerte 9,08
Langfristige Schulden 16,47
Kurzfristige Schulden 6,87
Reinvermögen 1,34
Geschäfts- oder Firmenwert 8,66
Übertragene Gegenleistung (Kaufpreis) 10,00

Die übernommenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen einen Bruttowert in Höhe von 1,75 m€ auf. Die Wertberichtigung für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen beträgt 1,34 m€. Der beizulegende Zeitwert dieser Forderungen beträgt 0,41 m€.

Wäre der Erwerb zum 1. April 2014 erfolgt, hätten sich folgende Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und auf das Ergebnis je Aktie (gewichtet) ergeben:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2014/2015 2014/2015
in m€ pro forma ausgewiesen
Umsatzerlöse 797,50 795,65
Auf Anteilseigner der DO & CO Aktiengesellschaft
entfallendes Ergebnis (Konzernergebnis)
29,98 34,86
Ergebnis je Aktie in € (gewichtet) 3,11 3,62

Im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde Mazlum Ambalaj Sanayi ve Dış Ticaret A.Ş. auf Basis vorläufiger Zahlen erstmals einbezogen. Die Finalisierung der Kaufpreisallokation hat im Geschäftsjahr 2014/2015 zu keinen wesentlichen Veränderungen geführt.

3.2.3. Konsolidierungsgrundsätze

Die erstmalige Einbeziehung von Tochterunternehmen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Das ist der Zeitpunkt, zu dem DO & CO die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt hat. Bei Verlust der Beherrschung werden Tochterunternehmen entkonsolidiert.

Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt nach der Akquisitionsmethode. Sie sieht eine Bewertung der vom Mutterunternehmen erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt vor. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung. Soweit die Anschaffungskosten des Erwerbs zuzüglich des Werts der Anteile anderer Gesellschafter und des beizulegenden Zeitwerts etwaiger vor Erlangung der Beherrschung gehaltener Anteile (sukzessiver Erwerb) den beizulegenden Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte und Schulden übersteigt, setzt DO & CO einen Geschäfts- oder Firmenwert an. Im umgekehrten Fall erfasst die Gesellschaft den Unterschiedsbetrag nach einer erneuten Überprüfung der Kaufpreisallokation unmittelbar erfolgswirksam. Nicht beherrschende Anteile bewertet DO & CO in Höhe ihres Anteils am Nettovermögen der Tochterunternehmen.

Geschäfts- oder Firmenwerte aus Akquisitionen werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit überprüft (Impairment-Test) und im Falle einer Wertminderung auf ihren niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und an assoziierten Unternehmen bilanziert DO & CO nach der Equity-Methode. Die erworbenen Beteiligungen sind im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Ein etwaiger Geschäfts- oder Firmenwert ist Teil des Beteiligungsbuchwerts. Unterschreiten die Anschaffungskosten der Anteile das auf sie entfallende, zum beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertete Nettovermögen des betreffenden Unternehmens, erfasst DO & CO den Unterschiedsbetrag als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts erfolgt unter Berücksichtigung der anteilig DO & CO zuzurechnenden Nettovermögensänderungen der Beteiligungsgesellschaft. Die Werthaltigkeit der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile untersucht DO & CO, sofern Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Übersteigt der Buchwert der Anteile ihren erzielbaren Betrag, ist in Höhe der Differenz ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der erzielbare Betrag wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert der Anteile bestimmt.

Die Grundlage für die Bewertung der Anteile nach der Equity-Methode bildet der Abschluss des Gemeinschaftsunternehmens oder des assoziierten Unternehmens zum Abschlussstichtag von DO & CO. Bei abweichenden Abschlussstichtagen stützt DO & CO die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts auf einen zum Abschlussstichtag aufgestellten Zwischenabschluss der betreffenden Unternehmen.

Die Einbeziehung der Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen in den Konzernabschluss erfolgt nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden. Wesentliche konzerninterne Transaktionen, Salden und unrealisierte Gewinne aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Bei Transaktionen zwischen dem Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen erfolgt die Eliminierung anteilig. Entsprechendes gilt für unrealisierte Verluste, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.

3.3. Geschäftssegmente

Nach dem Management Approach folgt die Segmentberichterstattung der internen Berichterstattung an den Vorstand von DO & CO für die Geschäftssegmente

  • Airline Catering
  • International Event Catering und
  • Restaurants, Lounges & Hotel.

Der Vorstand von DO & CO ist die verantwortliche Unternehmensinstanz für die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente sowie zur Bewertung ihrer Ertragskraft. Die Geschäftssegmente sind in Abschnitt 7.3. näher beschrieben.

DO & CO hat einen Kunden, dessen Anteil am Konzernumsatz 10 % übersteigt. Umsätze mit diesem Kunden sind insbesondere in den Segmenten Airline Catering und Restaurants, Lounges und Hotel enthalten und belaufen sich auf weniger als die Hälfte des Gesamtumsatzes.

3.4. Währungsumrechnung

Die funktionale Währung von DO & CO und zugleich Berichtswährung des Konzernabschlusses ist Euro. Die funktionale Währung ausländischer Geschäftsbetriebe weicht davon teilweise ab. Fremdwährungsgeschäfte werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Die Umrechnung monetärer Posten (insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten) erfolgt in der Folgezeit zum jeweiligen Stichtagskurs. Auftretende Umrechnungsdifferenzen erfasst DO & CO unmittelbar ergebniswirksam. Eine abweichende Behandlung erfahren nicht realisierte Währungsumrechnungsdifferenzen bei monetären Posten, die wirtschaftlich einen Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bilden. Sie werden erfolgsneutral als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst (Net Investment Approach). Dazu zählen insbesondere bestimmte Ausleihungen an türkische, britische, amerikanische und ukrainische Tochtergesellschaften, deren Rückführung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist.

Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe mit einer vom Euro abweichenden funktionalen Währung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am 31. März 2015. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.

Bewegungen im Anlagevermögen werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Auswirkungen von Änderungen des Devisenmittelkurses zum Abschlussstichtag gegenüber jenem des Vorjahres sowie aus der Verwendung von Durchschnittskursen sind in der Entwicklung des Anlagevermögens als Währungsänderungen gesondert ausgewiesen.

Umrechnungsdifferenzen, die aus der Verwendung unterschiedlicher Stichtagskurse bei Posten der Bilanz resultieren oder auf Kursabweichungen zwischen den zur Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den mit ihnen verbundenen Nettovermögensänderungen in der Bilanz zurückgehen, sind ergebnisneutral als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst. Während der Konzernzugehörigkeit erfolgsneutral erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden bei der Entkonsolidierung des betreffenden Unternehmens in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die für die Währungsumrechnung verwendeten Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
1 Euro entspricht 31. März 2015 31. März 2014 31. März 2015 31. März 2014
US-Dollar 1,0759 1,3788 1,2688 1,3444
Britisches Pfund 0,7273 0,8282 0,7855 0,8426
Türkische Lira 2,8131 2,9693 2,8412 2,7374
Schweizer Franken 1,0463 1,2194 1,1779 1,2276
Polnische Zloty 4,0854 4,1719 4,1873 4,2186
Ukrainische Hrywnja 25,4493 15,7501 18,7044 11,7324

3.5. Rechnungslegungsmethoden

Allgemeines Bewertungsprinzip

Der Konzernabschluss basiert auf historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Ausgenommen hiervon sind Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt sind. Das betrifft insbesondere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte des Handelsbestands sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.

Immaterielle Vermögenswerte

Unter dem Bilanzposten Immaterielle Vermögenswerte weist DO & CO im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie erworbene Kundenverträge, Lizenzen, Marken- und Nutzungsrechte aus. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen fallen bei DO & CO nicht an. Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer schreibt DO & CO linear über eine Nutzungsdauer von 2 bis 25 Jahren planmäßig ab. Die planmäßigen Abschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind nicht planmäßig abzuschreiben. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung immaterieller Vermögenswerte vor, unterzieht DO & CO die entsprechenden Vermögenswerte einem Werthaltigkeitstest. Unabhängig von solchen Indikatoren testet DO & CO Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer jährlich auf Wertminderung. Zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen siehe die Erläuterungen zu Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte.

Beim Verkauf von Geschäftseinheiten werden zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte anteilig erfolgswirksam ausgebucht.

Sachanlagen

Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen angesetzt. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Aufwendungen, um den Vermögenswert an den Standort und in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Aufwendungen für eine etwaige Verpflichtung zum Abbruch und zum Entfernen des Gegenstands sowie für die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet. Für qualifizierte Vermögenswerte hat DO & CO bislang keine Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, da für den Erwerb oder die Herstellung dieser Vermögenswerte keine Fremdmittel aufgewendet wurden.

DO & CO schreibt abnutzbare Sachanlagen linear unter Berücksichtigung wesentlicher Restwerte über folgende Nutzungsdauern ab:

Bauten auf eigenem Grund 25,0 bis 40,0 Jahre
Bauten auf fremdem Grund 2,0 bis 10,0 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2,0 bis 20,0 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,0 bis 10,0 Jahre

Die planmäßigen Abschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen.

Bei Hinweisen auf mögliche Wertminderungen beurteilt DO & CO die Notwendigkeit einer Abwertung der Vermögenswerte nach den in diesem Abschnitt unter Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte dargestellten Grundsätzen.

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Vergleich des Veräußerungserlöses mit dem Restbuchwert des abgehenden Vermögenswerts im Zeitpunkt der Ausbuchung ermittelt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

DO & CO behandelt ein Grundstück, das für eine unbestimmte künftige Nutzung gehalten wird, sowie vermietete Geschäftsflächen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Beim erstmaligen Ansatz hat DO & CO die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Nebenkosten angesetzt. In der Folge werden die Immobilien zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Die vermieteten Geschäftsflächen werden über einen Zeitraum von 35 Jahren planmäßig linear abgeschrieben.

Leasingverhältnisse

DO & CO hat als Leasingnehmer Verträge über die zeitlich begrenzte Nutzung von Sachanlagen gegen Zahlung einmaliger oder wiederkehrender Leasingraten abgeschlossen. Verträge, die alle wesentlichen mit dem Eigentum an den Leasinggütern verbundenen Chancen und Risiken auf die Gesellschaft übertragen, werden als Finanzierungsleasingverträge behandelt. Da diese Vereinbarungen wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind, werden die betreffenden Leasinggüter mit dem Barwert der Mindestleasingraten, maximal jedoch mit ihrem beizulegenden Zeitwert als Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibungsgrundsätze für abnutzbare Leasinggegenstände stimmen mit den Grundsätzen für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens überein. Ist der Übergang des rechtlichen Eigentums am Ende des Leasingverhältnisses auf DO & CO nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Die jährliche Wertminderungsprüfung folgt den unten in den Erläuterungen zu Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerten dargestellten Grundsätzen. Im Zugangszeitpunkt erfasst DO & CO unter den Sonstigen langfristigen Finanzschulden eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Mindestleasingraten. In der Folge wird jede Leasingrate unter Berücksichtigung einer konstanten Verzinsung der jeweiligen Leasingrestschuld in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil der Leasingrate wird erfolgswirksam erfasst und ist in den Finanzaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

Leasingverträge, die die wesentlichen mit dem Eigentum an den Leasinggütern verbundenen Chancen und Risiken beim Leasinggeber belassen, behandelt DO & CO als Operating-Leasingverträge. Die aus ihnen geschuldeten Leasingzahlungen erfasst die Gesellschaft regelmäßig auf linearer Basis während der Vertragslaufzeit unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In die Bilanz wird weder der geleaste Vermögenswert noch eine Verbindlichkeit für künftig zu leistende Leasingzahlungen aufgenommen.

DO & CO hat als Leasinggeber Geschäftsflächen einer als Finanzinvestition gehaltener Immobilie im Rahmen von Operating-Leasing Verträgen vermietet. Aus dieser Vermietung erzielt DO & CO Mieteinnahmen, welche unter den Umsatzerlösen ausgewiesen werden.

Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte

DO & CO prüft aktivierte Geschäfts- und Firmenwerte jährlich auf Wertminderung. Alle immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderungen geprüft, wenn Ereignisse oder Indikatoren darauf hinweisen, dass ihr Buchwert voraussichtlich weder durch Verkauf der Vermögenswerte noch durch ihren Einsatz im Unternehmen erzielbar sein wird. Bestätigt sich diese Vermutung, erfasst DO & CO einen Wertminderungsaufwand in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und niedrigerem erzielbaren Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und den diskontierten Nettoeinzahlungen aus der weiteren Nutzung des Vermögenswerts (Nutzungswert). Lassen sich einzelnen Vermögenswerten keine abgrenzbaren Cashflows zurechnen, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Basis der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die sich Zahlungsströme identifizieren lassen, die weitgehend unabhängig von den Zahlungsströmen anderer Zahlungsmittel generierender Einheiten (ZGE) sind. Geschäfts- oder Firmenwerte prüft DO & CO auf der niedrigsten Ebene innerhalb des Konzerns auf Werthaltigkeit, auf der das Management diese Vermögenswerte für Zwecke der internen Steuerung überwacht. Die ihnen zugrundeliegende ZGE umfasst maximal ein operatives Segment.

Wertminderungen führen zu einer entsprechenden Verminderung des Buchwerts des Vermögenswerts. Bei Werthaltigkeitsprüfungen auf Basis von Zahlungsmittel generierenden Einheiten kürzen Wertminderungen vorrangig einen der Einheit zugerechneten Geschäfts- oder Firmenwert. Ein danach verbleibender Betrag mindert die langfristigen Vermögenswerte im Verhältnis ihrer Buchwerte, wobei die Abwertung durch den Wert von null und – soweit feststellbar – durch den Nettoveräußerungspreis bzw. den Nutzungswert des betreffenden Vermögenswerts begrenzt wird.

Wertminderungsaufwendungen erfasst DO & CO erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Abschreibungen und Wertminderungen.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerts vor, überprüft DO & CO dessen Restnutzungsdauer, die angewandte Abschreibungsmethode und einen gegebenenfalls berücksichtigten Restwert unabhängig davon, ob ein Wertminderungsaufwand zu erfassen ist oder nicht.

Steigt der erzielbare Betrag eines wertgeminderten Vermögenswerts zu einem späteren Stichtag an, passt DO & CO den Buchwert entsprechend an, wobei die fortgeführten Anschaffungskosten die Obergrenze der Bewertung bilden. Erträge aus Zuschreibungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte lassen die IFRS nicht zu.

Finanzielle Vermögenswerte

DO & CO erfasst finanzielle Vermögenswerte, wenn das Unternehmen Vertragspartei zu den Vereinbarungen über das Finanzinstrument wird. Finanzielle Vermögenswerte sind auszubuchen, wenn die von ihnen gewährten Rechte auf Cashflows auslaufen oder der Vermögenswert wirksam auf einen Dritten übertragen wird. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag erfasst bzw. ausgebucht.

Im Zugangszeitpunkt weist DO & CO finanzielle Vermögenswerte einer der folgenden Bewertungskategorien zu: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Einstufung erfolgt abhängig von der Art des finanziellen Vermögenswerts und dem Zweck des Erwerbs. Sie wird zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

  • Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets Held for Trading – FAHfT) erfasst DO & CO zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte. Dazu gehören insbesondere Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente zu Grundgeschäften designiert worden sind. Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt bei der erstmaligen Erfassung und in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen erfasst.
  • Als Kredite und Forderungen (Loans and Receivables LaR) werden nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen oder bestimmbaren Zahlungen klassifiziert, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sie resultieren aus der Bereitstellung finanzieller Vermögenswerte, Güter oder Dienstleistungen an einen Schuldner, sofern keine Absicht zum Handel dieser Forderungen besteht. Ihr Ausweis erfolgt im kurzfristigen Vermögen, soweit sie nicht mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig sind. Anderenfalls werden sie im langfristigen Vermögen erfasst. Ihr erstmaliger Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt

zurechenbarer Transaktionskosten. In der Folgezeit bewertet DO & CO Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale Financial Assets – AfS) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die nach ihren objektiven Merkmalen keiner anderen Kategorie zurechenbar sind oder im Zugangszeitpunkt durch eine Designationsentscheidung des Management dieser Kategorie zugeordnet wurden. Sofern ein Abgang der Vermögenswerte innerhalb von zwölf Monaten zu erwarten ist, erfolgt ihr Ausweis im kurzfristigen Vermögen, andernfalls im langfristigen Vermögen. Bei der erstmaligen Erfassung setzt DO & CO zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten an. Zu den folgenden Abschlussstichtagen werden sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag bewertet. Ausgenommen hiervon sind Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen, deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist. Sie sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von AfS werden als Teil des Sonstigen Ergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Das gilt nicht für Wertberichtigungen sowie Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung monetärer Posten. Sie werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Die erfolgsneutral erfassten Aufwendungen und Erträge sind bei Abgang des Vermögenswerts oder bei Eintritt einer Wertminderung in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern.

Zu den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zählen auch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Sie umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die im Zugangszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben.

Zu jedem Abschlussstichtag prüft DO & CO die Buchwerte der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente auf das Vorliegen einer Wertminderung. Ein finanzieller Vermögenswert ist wertgemindert, wenn sich infolge eines nach seinem erstmaligen Ansatz eingetretenen Ereignisses negative Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Cashflows des Vermögenswerts ergeben. Als objektive Hinweise auf den möglichen Eintritt einer Wertminderung beurteilt die Gesellschaft insbesondere die deutliche Verschlechterung der Bonität, eine erhöhte Insolvenzwahrscheinlichkeit oder den Ausfall des Schuldners, das Nichteinhalten vertraglicher Vereinbarungen in Bezug auf Zins- und Tilgungszahlungen, Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrelieren, und das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier. Bei Eigenkapitalinstrumenten anderer Unternehmen liefert ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Zugangswert einen objektiven Hinweis auf eine Wertminderung.

Einen etwaigen Wertminderungsaufwand für Kredite und Forderungen ermittelt DO & CO als Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und seinem erzielbaren Betrag und erfasst diesen erfolgswirksam auf einem Wertminderungskonto. Steht der Ausfall einer Forderung so gut wie sicher fest, wird sie abgeschrieben. Steigt der erzielbare Betrag zu einem späteren Stichtag an, ist eine erfolgswirksame Zuschreibung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten zu erfassen.

Wertminderungen von zur Veräußerung gehaltenen finanziellen Vermögenswerten führen ebenfalls zu einer erfolgswirksamen Wertkorrektur in Höhe der Differenz zwischen den (gegebenenfalls um Tilgungen und Amortisationen fortgeführten) Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag abzüglich in früheren Perioden erfasster Wertminderungen. Ein im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasster Aufwand aus dem Rückgang des beizulegenden Zeitwerts ist in diesem Fall in den Gewinn oder Verlust umzugliedern. Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten dürfen – anders als bei Fremdkapitalinstrumenten – nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht werden. Der Ertrag aus dem Wiederanstieg des beizulegenden Zeitwerts ist stattdessen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

DO & CO prüft auch bei Anteilen an assoziierten Unternehmen das Vorliegen einer Wertminderung anhand der aufgeführten Kriterien für Eigenkapitalinstrumente. Die Ermittlung einer etwaigen Wertminderung erfolgt bei diesen Investments nach den Grundsätzen für nichtfinanzielle Vermögenswerte (vgl. oben die Erläuterungen zu Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte).

Vorräte

Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungspreis am Abschlussstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten ermittelt DO & CO überwiegend nach dem Durchschnittspreisverfahren. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der noch anfallenden Vertriebskosten.

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel beinhalten vor allem Guthaben bei Kreditinstituten und in geringem Umfang Kassenbestände und Schecks. Fremdwährungsbestände werden mit den Tageswerten zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Eigenkapital

Das Eigenkapital repräsentiert das nach Abzug aller Schulden verbleibende Vermögen des Konzerns. Es ist in der Konzernbilanz getrennt für die Gesellschafter des Mutterunternehmens und die anderen nicht-kontrollierenden Gesellschafter ausgewiesen.

DO & CO hat anlässlich eines Unternehmenszusammenschlusses ein Termingeschäft über am Akquisitionsobjekt verbliebene Anteile anderer Gesellschafter abgeschlossen. Diese Transaktion wird im Abschluss wie folgt dargestellt:

Bei der erstmaligen Erfassung des Unternehmenszusammenschlusses ist ein Posten für Anteile anderer Gesellschafter im Eigenkapital angesetzt worden, der nach Maßgabe eingetretener Änderungen in der Vermögensposition der anderen Gesellschafter (anteilige Ergebniszuweisungen und Ausschüttungen) fortgeführt wird. Im Gegenzug hat DO & CO für die Verpflichtung aus der Stillhalterposition eine langfristige derivative Finanzverbindlichkeit angesetzt. Die Einbuchung der Verbindlichkeit erfolgte erfolgsneutral gegen den Sonderposten aus Gesellschaftertransaktion im Eigenkapital. Unter der Annahme, DO & CO erwerbe jeweils den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter, wird der zu jedem Abschlussstichtag für die anderen Gesellschafter im Eigenkapital erfasste Betrag ausgebucht. Differenzen zwischen den jeweils ausgebuchten Eigenkapitalbeträgen und jenen Beträgen, mit denen die derivative finanzielle Verbindlichkeit erfasst bzw. fortgeschrieben worden sind, berücksichtigt DO & CO nach den Vorschriften zur Abbildung von Transaktionen zwischen den Gesellschaftergruppen als Anpassung des Eigenkapitals des Mutterunternehmens.

Leistungen an Arbeitnehmer

DO & CO hat sich gegenüber Arbeitnehmern zu Leistungen nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse verpflichtet. Bei beitragsorientierten Plänen ist die Verpflichtung auf den an einen externen Versorgungsträger zu leistenden Beitrag begrenzt. Den Beitrag erfasst DO & CO als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Am Abschlussstichtag nicht erfüllte Verpflichtungen werden als kurzfristige Schulden passiviert.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen hat DO & CO zugesagte Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewähren: Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und vor dem 1. Januar 2003 begründet worden ist, haben bei einer Kündigung durch den Dienstgeber oder einer Beendigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund einen Anspruch auf eine Abfertigung, wenn das Dienstverhältnis ununterbrochen drei Jahre bestanden hat. Entsprechendes gilt bei Erreichen des Pensionsalters nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von zehn Jahren. Außerdem hat DO & CO einem ehemaligen Mitarbeiter eine lebenslange Pension zugesagt. Hierbei trägt DO & CO das Anlagerisiko und das Risiko, höhere Aufwendungen als erwartet zu tragen (versicherungstechnisches Risiko). Die unter den langfristigen Rückstellungen passivierten Beträge entsprechen dem Barwert der erdienten Ansprüche ("defined benefit obligation" (DBO)). Sie werden jährlich nach der Methode laufender Einmalzahlungen ("projected unit credit method") berechnet und berücksichtigen sowohl die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten. Als Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Verpflichtungen dient die Rendite erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen des jeweiligen Währungsraums. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,40 % p.a. (VJ: 3,50 % p.a.) und unter Einbeziehung von zu erwartenden Bezugssteigerungen in Höhe von 2,00 % p.a. (VJ: 3,50 % p.a.) bei einem angenommenen Pensionsantrittsalter von 60 Jahren bei Frauen und von 65 Jahren bei Männern (VJ: 60/65) ermittelt. Abfertigungsverpflichtungen von ausländischen Gesellschaften wurden nach vergleichbaren Methoden ermittelt und passiviert, sofern nicht beitragsorientierte Versorgungssysteme bestehen. Die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in türkischen Konzerngesellschaften erfolgt auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 10,00 % p.a. (VJ: 10,00 %) und zu erwartender inflationsbedingter Bezugssteigerungen von 6,50 % p.a. (VJ: 6,50 %). Die mittlere gewichtete Laufzeit (Duration) der Verpflichtung aus Abfertigungen beträgt 12,8 Jahre. Aus den leistungsorientierten Verpflichtungen ergeben sich nach Einschätzung des Managements keine außergewöhnlichen Risiken oder Risikokonzentrationen.

Aus Anpassungen und Änderungen finanzieller und demographischer Annahmen resultierende Gewinne und Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand weist DO & CO im Jahr des Anfalls als Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Die Bewertung anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer (insbesondere Jubiläumsgelder für in österreichischen Gesellschaften tätige Dienstnehmer) orientiert sich an den für leistungsorientierte Versorgungspläne dargestellten Grundsätzen. Die gutachtlich erhobenen Barwerte dieser Verpflichtungen berücksichtigen einen altersabhängigen Fluktuationsabschlag. Abweichend von der Behandlung leistungsorientierter Versorgungspläne werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer nicht im Sonstigen Ergebnis, sondern unmittelbar ergebniswirksam im Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sonstige Rückstellungen

DO & CO passiviert Rückstellungen für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, wahrscheinlich zu einem künftigen Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem bestmöglich geschätzten Betrag des erwarteten künftigen Mittelabflusses. Bei längerfristigen Verpflichtungen wird der geschätzte Zahlungsmittelabfluss abgezinst. Erstattungsansprüche gegen Dritte, deren Entstehen so gut wie sicher ist, berücksichtigt DO & CO durch Ansatz eines gesonderten Vermögenswerts.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz passiviert, wenn DO & CO vertraglich verpflichtet ist, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine konzernfremde Partei zu übertragen. Die erstmalige Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, ihre Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie beglichen, aufgehoben oder erloschen sind.

Finanzverbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. In allen anderen Fällen erfolgt der Ausweis innerhalb der langfristigen Schulden.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für abzugsfähige temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und ihren Steuerwerten, für steuerliche Verlustvorträge und für Steuergutschriften gebildet, soweit ein für ihre Nutzung erforderliches steuerliches Einkommen in der Zukunft wahrscheinlich verfügbar sein wird. Passive latente Steuern setzt DO & CO für zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den Steuerwerten von Vermögenswerten und Schulden an. Antizipiert wird in beiden Fällen die erwartete künftige Steuerwirkung, die sich aus der Umkehr der temporären Differenzen bzw. aus der Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge oder von Steuergutschriften ergibt. Zur Bestimmung der latenten Ertragsteuern wird der am Abschlussstichtag gültige Steuersatz herangezogen, es sei denn, für den Zeitpunkt der erwarteten Umkehr temporärer Differenzen oder der Nutzung eines steuerlichen Verlustvortrags bzw. einer Steuergutschrift ist ein abweichender Steuersatz bereits beschlossen.

Latente Steuern werden als Ertrag oder Aufwand unter den Ertragsteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Davon ausgenommen sind latente Steuern auf Sachverhalte, die sich unmittelbar auf das Eigenkapital ausgewirkt haben. Sie sind erfolgsneutral erfasst.

Erlösrealisation

Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen. Andere operative Erträge werden als Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.

DO & CO realisiert Erlöse dann, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus einem Geschäft mit einem Konzernfremden wahrscheinlich zufließen wird und die Höhe des Nutzenzuflusses verlässlich bestimmt werden kann. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden realisiert, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Kunden übergegangen sind, DO & CO keine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse verbleibt und die angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen realisiert die Gesellschaft in dem Umfang, wie betreffende Leistungen am Abschlussstichtag erbracht worden sind. Zinserträge erfasst DO & CO nach der Effektivzinsmethode, Dividenden dann, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist.

Ergebnis je Aktie

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis je Aktie ermittelt sich als Verhältnis des auf die Anteilseigner von DO & CO zustehenden Gewinns oder Verlusts und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien.

3.6. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nimmt DO & CO Ermessensentscheidungen und Schätzungen vor und trifft Annahmen, die sich auf die Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen und die jeweils zugehörigen Angaben einschließlich der Angaben von Eventualschulden auswirken. Diese Ermessensentscheidungen und Schätzungen können sich erheblich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von DO & CO auswirken.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen sowie mit den gewählten Rechnungslegungsmethoden verbundene Unsicherheiten sind vor allem den folgenden Sachverhalten immanent. Ergänzend sei auf die Erläuterungen zu den einzelnen Sachverhalten verwiesen.

  • Die erstmalige Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aus Unternehmenszusammenschlüssen erfordert Schätzungen zur Ermittlung ihres beizulegenden Zeitwerts. Entsprechendes gilt beim Erwerb von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Hinblick auf das von den Anteilen repräsentierte Nettovermögen.
  • Eine wesentliche Beurteilung betrifft die bilanzielle Abbildung eines Terminkaufs über Anteile anderer Gesellschafter. DO & CO nimmt die Vereinbarung zum Anlass, zu jedem Abschlussstichtag den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter als erworben zu betrachten (siehe auch die grundlegenden Erläuterungen zum Eigenkapital in Abschnitt 4.12.). Diese Behandlung der anderen Gesellschafter wirkt sich auf die Struktur des Eigenkapitals aus.
  • Die Folgebewertung abnutzbarer immaterieller Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltener Immobilien erfordert Schätzungen und Annahmen zur Ermittlung der planmäßigen Abschreibung, insbesondere zur Bestimmung der Nutzungsdauern, der Abschreibungsmethoden und der Restwerte. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten und Beurteilungen des Managements.
  • Obligatorische und ereignisinduzierte Werthaltigkeitstests langfristiger Vermögenswerte erfordern in mehrfacher Hinsicht Beurteilungen und Schätzungen. Diese betreffen vor allem die Identifizierung interner und externer Anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung hindeuten. Das Management berücksichtigt hierzu insbesondere Änderungen gegenwärtiger Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen für die jeweilige Branche, Erhöhungen der Kapitalkosten, Änderungen der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Veralterung, die Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten und in vergleichbaren Transaktionen bezahlte Kaufpreise. Bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beurteilt das Management das Vorliegen einer Wertminderung anhand von Kriterien, die auf mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten der Unternehmen hindeuten. Mit dieser Prüfung sind Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung einer Wertminderung verbunden. Schätzungen und Annahmen liegen ferner der Ermittlung der erzielbaren Beträge der einzelnen Bewertungsobjekte zugrunde. Soweit diese durch Barwertkalküle bestimmt werden, schätzt DO & CO die erwarteten Zahlungsmittelzuund -abflüsse auf Basis genehmigter Finanzpläne für eine Detailplanungsphase von fünf Jahren und eine sich anschließende Fortschreibungsphase entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Bewertungsobjekts. Die Cashflow-Schätzung geht von der Unternehmensfortführung aus und stützt sich auf Planungen, in die Erfahrungswerte sowie Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der jeweiligen Branche eingehen. Verbleibende Unsicherheiten werden

in angemessener Weise berücksichtigt. Die zur Barwertermittlung verwendeten Zinssätze basieren auf den Kapitalkosten des Unternehmens.

  • Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Teil anhand von Discounted Cashflow-Modellen. Ihre Anwendung erfordert eine Schätzung der zu diskontierenden Zahlungsströme und der Abzinsungszinssätze. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Abschnitt 7.1. verwiesen.
  • Die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen erfordert die Einschätzung der kundenspezifischen Kreditwürdigkeit im jeweiligen wirtschaftlichen Umfeld.
  • Die Bewertung von Vorräten erfordert Schätzungen im Hinblick auf die erzielbaren Veräußerungspreise und die bis zum Absatz noch anfallenden Kosten.
  • Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Ihrer Bewertung liegen insbesondere Annahmen zu den Abzinsungssätzen, den erwarteten Gehalts- und Rententrends, den Fluktuationsraten und den Sterbewahrscheinlichkeiten zugrunde. Bei der Ermittlung eines angemessenen Diskontierungszinssatzes orientiert sich DO & CO an den Renditen erstrangiger Industrieschuldverschreibungen mit einer vergleichbaren Restlaufzeit wie die zu bewertende Verpflichtung. Die Schätzung des Mortalitätsrisikos basiert auf öffentlich zugänglichen länderspezifischen Richttafeln. Die berücksichtigten Gehalts- und Rentensteigerungen leiten sich aus erwarteten länderspezifischen Inflationsraten sowie betrieblichen Erfahrungen ab. Leistungsorientierte Verpflichtungen reagieren höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Tatsächlich kann die künftige Entwicklung aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen von den in die Bewertung eingeflossenen Erwartungen abweichen. Die Wertansätze beruhen im Wesentlichen auf Gutachten. Die zugrundeliegenden Annahmen werden jährlich von DO & CO überprüft.
  • Beim Ansatz und der Bewertung von sonstigen Rückstellungen bestehen Schätzungsunsicherheiten über das Vorliegen gegenwärtiger Verpflichtungen sowie über die Höhe des zur Erfüllung der ungewissen Schulden voraussichtlich notwendigen Ressourcenabflusses.
  • Die Bilanzierung latenter Steuern verlangt nach einer Einschätzung, inwieweit der mit ihnen verbundene künftige Steuervorteil wahrscheinlich realisierbar sein wird. Hierzu bedarf es einer Prognose, in welchem Umfang steuerliche Gewinne zur Nutzung des Steuerminderungspotentials wahrscheinlich zur Verfügung stehen werden. Dabei sind die Auswirkungen der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen, die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie Steuergestaltungsmaßnahmen zur Erzeugung von verrechenbaren steuerlichen Einkommen in die Beurteilung miteinzubeziehen. Das zukünftige steuerliche Ergebnis und der Zeitpunkt der möglichen Realisierung von aktiven latenten Steuern bedürfen der Schätzung.

Das Management überprüft zu jedem Abschlussstichtag die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen. Änderungen führen regelmäßig zu einer erfolgswirksamen Anpassung der Wertansätze in der laufenden Berichtsperiode. Ausgenommen hiervon sind unmittelbar im Eigenkapital erfasste Sachverhalte.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte umfassen Geschäfts- oder Firmenwerte, die Marke Hédiard sowie erworbene Rechte und Lizenzen an solchen Rechten. Zu den Rechten und Lizenzen zählen insbesondere Kundenverträge, Marken- und Nutzungsrechte sowie Softwarelizenzen. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Marke Hédiard weisen alle immateriellen Vermögenswerte eine bestimmbare Nutzungsdauer auf. DO & CO hat keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte aktiviert.

Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

in m€ Gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche Rechte
und Vorteile sowie
daraus
abgeleitete Lizenzen
davon
Marke Hédiard
Geschäfts- oder
Firmenwert
Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 60,81 0,00 15,70 1,90 78,41
Stand 31. März 2014
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 15,81 9,94 8,66 0,00 24,47
Währungsumrechnung 1,06 0,00 0,00 0,00 1,06
Zugänge 1,33 0,00 0,00 0,00 1,33
Abgänge -0,05 0,00 0,00 0,00 -0,05
Umbuchungen 1,90 0,00 0,00 -1,90 0,00
Stand 31. März 2015 80,86 9,94 24,36 0,00 105,22
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31. März 2014
32,32 0,00 0,00 0,00 32,32
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,32 0,00 0,00 0,00 0,32
Währungsumrechnung 0,90 0,00 0,00 0,00 0,90
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 6,78 0,00 0,00 0,00 6,78
Abgänge -0,05 0,00 0,00 0,00 -0,05
Stand 31. März 2015 40,28 0,00 0,00 0,00 40,28
Buchwerte Stand 31. März 2015 40,58 9,94 24,36 0,00 64,94
in m€ Gewerbliche
Schutzrechte
und ähnliche Rechte
und Vorteile sowie
daraus
abgeleitete Lizenzen
davon
Marke Hédiard
Geschäfts- oder
Firmenwert
Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2013
42,59 0,00 5,62 0,00 48,20
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 18,42 0,00 10,08 0,00 28,50
Währungsumrechnung -5,17 0,00 0,00 0,00 -5,17
Zugänge 5,26 0,00 0,00 1,90 7,16
Abgänge -0,28 0,00 0,00 0,00 -0,28
Stand 31. März 2014 60,81 0,00 15,70 1,90 78,41
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31. März 2013
32,65 0,00 0,00 0,00 32,65
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,52 0,00 0,00 0,00 0,52
Währungsumrechnung -4,11 0,00 0,00 0,00 -4,11
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 3,54 0,00 0,00 0,00 3,54
Abgänge -0,27 0,00 0,00 0,00 -0,27
Stand 31. März 2014 32,32 0,00 0,00 0,00 32,32
Buchwerte Stand 31. März 2014 28,49 0,00 15,70 1,90 46,09

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich auf eine etwaige Wertminderung geprüft. Zu diesem Zweck ordnet DO & CO diese den Zahlungsmittel generierenden Einheiten zu, die voraussichtlich den Nutzen aus den Synergien des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses ziehen werden. Als Vergleichswert zum Buchwert ermittelt DO & CO den Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheiten.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Geschäfts- und Firmenwerte zum 31. März 2015 und Vorjahr:

in m€ 31. März 2015 31.März 2014
Sky Gourmet-airline catering and logistics GmbH 4,06 4,06
DO & CO Poland Sp. z o.o. 1,29 1,29
Arena One GmbH 7,76 7,76
Mazlum Ambalaj Sanayi ve Dış Ticaret A.Ş 2,32 2,32
Financière Hédiard SA 8,66 0,00
DO and CO Kyiv LLC 0,27 0,27
DO & CO Netherlands Holding B.V. 0,00 0,01
Summe 24,36 15,70

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Geschäftsjahr 2014/2015 getesteten Geschäfts- oder Firmenwerte und die wesentlichen für die jeweiligen Werthaltigkeitstests getroffenen Annahmen. Zu der wirtschaftlichen Lage in den betreffenden Ländern sowie der erwarteten Entwicklung sei ergänzend auf die Ausführungen im Konzernlagebericht verwiesen. Auf eine Werthaltigkeitsprüfung für den dem Segment Airline Catering zuzurechnenden Geschäfts- oder Firmenwert der DO and CO Kyiv LLC hat DO & CO verzichtet. Nach dem Ergebnis der letztjährigen Bewertung und der seither eingetretenen Entwicklung ist eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts praktisch ausgeschlossen.

Zahlungsmittel
generierende Einheit
Airline Catering
Sky Gourmet
Airline Catering
DO & CO Poland
Arena One
Allianz Arena
Mazlum Ambalaj Hédiard
Segment Airline Catering Airline Catering International
Event Catering
Airline Catering Restaurants,
Lounges & Hotel
Buchwert des Geschäfts
oder Firmenwerts in m€
4,06 1,29 7,76 2,32 8,66
Dauer des
Detailplanungszeitraums
5,00 5,00 5,00 5,00 5,00
Cash Flow Wachstum nach
Ende des
Detailplanungszeitraums in %
1,4% 1,0% -1,0% * 1,0% 1,0%
Diskontierungssatz
(vor Steuern)
6,56% 8,66% 6,28-7,32% 14,29% 7,60%

*insgesamt vier Szenarien, wobei nur ein Szenario eine Fortschreibung nach dem Detail- oder Grobplanungszeitraum vorsieht

Die Schätzung der Cashflows basiert in der Regel auf Prognosen, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Steuerungszwecke Verwendung finden. Soweit der für die Berechnung der ewigen Rente notwendige stabile Geschäftsausblick am Ende der Detailplanungsphase nicht gewährleistet ist, erweitert DO & CO die Planung um eine Grobplanungsphase. Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Wachstumsannahmen basieren auf adaptierten Erfahrungen der Vergangenheit. Sie berücksichtigen zusätzlich Annahmen über die Bindung und Neugewinnung wesentlicher Kunden sowie über erwartete Entwicklungen in den entsprechenden Märkten. Die Entwicklung der Kostenstruktur reflektiert ebenso die Erfahrungen der Vergangenheit wie auch eingeleitete Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und erwartete Entwicklungen für die einzelnen Kostenfaktoren.

Zur Fortschreibung der Zahlungsstromprognosen nach dem Ende des Detail- oder Grobplanungszeitraums berücksichtigt DO & CO Wachstumsraten, die sich aus den erwarteten Inflationsraten des jeweiligen lokalen Marktumfelds ableiten. Für die Prognose der Inflationsraten werden externe Quellen herangezogen.

Wie im Vorjahr ergibt sich für die Geschäfts- oder Firmenwerte kein Wertminderungsbedarf. Auch bei einem um 0,5 %-Punkt höheren Diskontierungszinssatz lägen die erzielbaren Beträge der auf Wertminderung getesteten Zahlungsmittel generierenden Einheiten mit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten über den jeweiligen Buchwerten. Entsprechendes gilt, wenn die in der ewigen Rente berücksichtigten Wachstumsraten um 0,5 %-Punkte reduziert würden.

Im Geschäftsjahr 2014/2015 hat DO & CO im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses mit Hédiard die gleichnamige Marke erworben. Angesichts des Bekanntheitsgrads dieser Marke lässt sich aus heutiger Sicht ein Ende ihrer Nutzungsdauer nicht verlässlich bestimmen. Die Marke ist vollständig der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Hédiard im Berichtssegment Restaurants, Lounges & Hotel zugeordnet und wird auf dieser Basis zusammen mit dem Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss jährlich auf Werthaltigkeit getestet. Eine Wertminderung war für die Marke zum 31.03.2015 nicht zu erfassen.

4.2. Sachanlagen

In der nachfolgenden Übersicht ist die Entwicklung der Sachanlagen in der Berichts- und der Vergleichsperiode dargestellt:

in m€ Grundstücke und Bauten
einschließlich
der Bauten auf fremdem
Grund
Technische Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2014
96,71 34,26 71,51 37,38 239,86
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,21 1,19 3,16 0,00 4,56
Währungsumrechnung 6,08 0,40 3,46 2,29 12,23
Zugänge 80,85 6,83 19,09 15,70 122,48
Umbuchungen 0,99 0,36 0,56 -1,91 0,00
Abgänge -0,95 -0,74 -3,22 -0,21 -5,12
Stand 31. März 2015 183,89 42,30 94,55 53,26 374,00
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand 31. März 2014
40,85 21,56 45,96 0,00 108,37
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 0,18 0,99 2,87 0,00 4,04
Währungsumrechnung 2,96 0,43 1,58 0,00 4,97
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 6,11 2,80 10,08 0,00 18,99
Zugänge (Wertminderungen) 1,35 0,00 0,00 0,00 1,35
Abgänge -0,61 -0,65 -2,71 0,00 -3,97
Stand 31. März 2015 50,85 25,12 57,78 0,00 133,75
Buchwerte Stand 31. März 2015 133,04 17,18 36,77 53,26 240,25
in m€ Grundstücke und Bauten
einschließlich
der Bauten auf fremdem
Grund
Technische Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 31. März 2013
96,56 30,36 68,35 27,34 222,61
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 2,29 5,49 6,71 0,19 14,67
Währungsumrechnung -9,87 -2,80 -5,85 -6,62 -25,13
Zugänge 8,76 3,08 7,43 17,42 36,69
Umbuchungen 0,58 0,15 0,21 -0,94 0,00
Abgänge -1,62 -2,02 -5,34 -0,01 -8,99
Stand 31. März 2014 96,71 34,26 71,51 37,38 239,86
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand 31. März 2013
38,34 20,45 40,63 0,00 99,43
Veränderung Konsolidierungskreis und Umgliederungen 1,39 1,75 4,34 0,00 7,48
Währungsumrechnung -2,86 -0,99 -2,73 0,00 -6,58
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) 5,19 2,25 8,36 0,00 15,80
Zugänge (Wertminderungen) 0,15 0,00 0,00 0,00 0,15
Abgänge -1,36 -1,91 -4,64 0,00 -7,91
Stand 31. März 2014 40,85 21,56 45,96 0,00 108,37
Buchwerte Stand 31. März 2014 55,85 12,71 25,55 37,38 131,49

Der Anstieg der Sachanlagen geht im Wesentlichen auf die Akquisition der Haas Haus Immobilie im Zentrum von Wien im Dezember 2014 zurück. Die Gesamtfläche von rd. 6.000 m² wird zu 52 % von DO & CO für betriebliche Zwecke genutzt. Die verbleibenden Flächen sind an Einzelhandelsunternehmen vermietet und werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bilanziert (siehe Abschnitt 4.3.).

DO & CO hat im Geschäftsjahr 2014/2015 Wertminderungen in Höhe von 1,35 m€ (Geschäftsjahr 2013/2014: 0,15 m€) bei Sachanlagen erfasst. Die Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen und Wertminderungen enthalten. Ursächlich für die Wertminderung war die Kapazitätsanpassung einer kleineren, dem Segment Airline Catering zugeordneten Einheit in Polen.

4.3. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die nach dem Anschaffungskostenmodell bewerteten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2014/2015 wie folgt:

in m€
Anschaffungskosten 3,60
Kumulierte Abschreibung und Wertminderungen -0,03
Buchwert zum 1. April 2014 3,57
Zugänge 54,03
Währungsumrechnung 0,07
Planmäßige Abschreibungen -0,22
Wertminderungen -0,03
Buchwert zum 31. März 2015 57,43
Anschaffungs-/Herstellungskosten 57,71
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -0,28

In den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien weist DO & CO ein im Segment Airline Catering gehaltenes unbebautes Grundstück für eine unbestimmte künftige Nutzung aus. Im Geschäftsjahr 2014/2015 hat DO & CO mit der Haas Haus Immobilie ein weiteres Objekt erworben, das zu 48 % als Finanzinvestition gehaltene Immobilie im Segment Restaurants, Lounges & Hotel gehalten wird und der Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung von Geschäftsflächen dient. Die Abschreibung des Gebäudes erfolgt nach der linearen Methode über 35 Jahre.

Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen zum 31. März 2015 zumindest 57,43 m€ (31. März 2014: 3,57 m€). Die Werte wurden in allen Fällen von unabhängigen Gutachtern bestimmt.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des unbebauten Grundstücks basiert auf Transaktionen mit ähnlichen Immobilien im vergleichbaren Marktumfeld und berücksichtigt individuelle wertbestimmende Faktoren des Grundstücks (z.B. Lage und Größe). Der beizulegende Zeitwert ist der Hierarchiestufe 3 zuzuordnen und wird entscheidend durch den realisierbaren Veräußerungspreis des Grundstücks bestimmt.

Der gutachterlich bestimmte beizulegende Zeitwert der vermieteten Immobilie entspricht dem Barwert der erwarteten künftigen Mieteinzahlungen und dazu erforderlicher Auszahlungen aus der Bewirtschaftung und Verwaltung der Immobilie. Er ist der Hierarchiestufe 3 zuzuordnen. Die Ermittlung der Ein- und Auszahlungen sowie die Bestimmung der zur Barwertermittlung verwendeten Zinssätze unterliegen der Einschätzung des Gutachters.

Aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden im Geschäftsjahr 2014/2015 Mieterträge in Höhe von 0,63 m€ (Geschäftsjahr 2013/2014: 0,00 m€) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die damit verbundenen Aufwendungen betragen 0,22 m€ (Geschäftsjahr 2013/2014: 0,00 m€). Für die nicht vermietete Immobilie sind im Geschäftsjahr wie in der Vorperiode nur unwesentliche Aufwendungen angefallen.

Im laufenden Geschäftsjahr 2014/2015 hat DO & CO die Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag des unbebauten Grundstücks zum 31. März 2015 in Höhe von 0,03 m€ (31. März 2014: 0,03 m€) als Wertminderungsaufwand unter Abschreibungen und Wertminderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der für das unbebaute Grundstück gutachterlich ermittelte beizulegende Zeitwert entspricht aufgrund der vernachlässigbaren Veräußerungskosten dem erzielbaren Betrag der Immobilie.

4.4. Leasingverhältnisse

Sofern DO & CO als Leasingnehmer die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Leasingverhältnis trägt, aktiviert die Gesellschaft die Leasinggegenstände im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingraten. Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen Finanzierungsleasingverträge nur in unwesentlichem Umfang über Maschinen. Im Vorjahr bestanden unwesentliche Finanzierungsleasingverträge über Kraftfahrzeuge. Sie sind unter den Sachanlagen ausgewiesen.

Operating-Leasingverhältnisse, die das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber belassen, bestehen insbesondere über Geschäftsräume und Geschäftsausstattungen sowie in kleinerem Umfang über Fahrzeuge und sonstige Vermögenswerte. Die Verträge enthalten keine Kaufoptionen. Die aus diesen Verträgen zu leistenden Mindestleasingraten sind in Abschnitt 7.2. dargestellt.

DO & CO hat als Leasinggeber Geschäftsflächen einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie vermietet. Aus den unkündbaren Operating-Leasing Verträgen erwartet DO & CO in den nächsten Jahren folgende Mindestleasingeinzahlungen:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Bis zu 1 Jahr 2,29 0,00
Länger als 1 Jahr, bis zu 5 Jahren 8,99 0,00
Länger als 5 Jahre 4,03 0,00
Gesamt 15,32 0,00

Die mit den Einzelhandelsunternehmen abgeschlossenen Mietverträge haben eine Mindestlaufzeit von bis zu sieben Jahren und sehen teilweise Verlängerungsoptionen für den Mieter vor.

4.5. Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen

DO & CO bewertet Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode.

In Höhe des bei der Equity-Methode nicht berücksichtigten Anteils am Verlust eines Gemeinschaftsunternehmens weist DO & CO zum 31. März 2015 eine Rückstellung in Höhe von 0,27 m€ (31. März 2014: 0,28 m€) aus. Sie ist in den kurzfristigen Schulden enthalten.

Die nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr und in der Vorperiode wie folgt entwickelt:

in m€ Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Stand 1. April 2,18 0,00 1,88 0,00
Anteile an Periodenergebnissen 0,66 0,00 0,50 0,00
Anteile an Gewinnausschüttungen -0,88 0,00 -0,19 0,00
Stand 31. März 1,96 0,00 2,18 0,00

Die Anteile an Periodenergebnissen entsprechen den Anteilen am Ergebnis aus fortgeführter Tätigkeit der Unternehmen.

Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerte der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen und die gegenüber den nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen bestehende Eventualschulden zeigt die folgende Übersicht:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Assoziierte Gemeinschafts Assoziierte Gemeinschafts
Unternehmen unternehmen Unternehmen unternehmen
Buchwerte 1,96 0,00 2,18 0,00
Eventualschulden 0,12 0,00 0,02 0,00

Der Berichtszeitraum eines assoziierten Unternehmens weicht vom Berichtszeitraum der DO & CO Aktiengesellschaft ab. Der Bilanzstichtag dieses Unternehmens ist aufgrund seiner lokalen Rechnungslegung der 31. Dezember 2014 (VJ: 31. Dezember 2013). Wesentliche Auswirkungen ergeben sich daraus nicht.

4.6. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten weist DO & CO folgende Vermögenswerte aus:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Ausleihungen 0,01 0,01
Wertpapiere 0,25 0,21
Anteile an verbundenen Unternehmen 2,90 0,09
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,07 1,37
Summe 5,23 1,69

Weitere Erläuterungen zu diesen Finanzinstrumenten enthält Abschnitt 7.1.

4.7. Vorräte

Der Bestand der Vorräte von DO & CO zu den Abschlussstichtagen setzt sich wie folgt zusammen:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 13,70 10,64
Waren 12,01 11,52
Summe 25,70 22,16

Da die Waren überwiegend unmittelbar an Kunden durchgereicht werden, waren zum Abschlussstichtag Wertminderungen nur in unwesentlichem Umfang zu erfassen. Entsprechendes gilt für die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, die kurzfristig umgeschlagen werden.

4.8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen eine Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auf. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden permanente Bonitätseinschätzungen vorgenommen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98,92 82,51
Wertberichtigungen 3,31 2,67
Forderungen aus Lieferungen und 95,61 79,84
Leistungen (netto)

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine Risikokonzentration: Zum 31. März 2015 entfallen auf einen Kunden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 32,16 m€ (31. März 2014: 28,16 m€). Von diesen Forderungen stehen zum Zeitpunkt der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung noch 5,16 m€ (31. März 2014: 10,73 m€) aus. Hinweise auf die Uneinbringlichkeit der Forderungen liegen nicht vor.

Vom Gesamtbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. März 2015 59,12 €m (31. März 2014: 53,80 €m) weder wertgemindert noch überfällig.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

in m€ Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Stand 1. April 2,67 2,28
Konsolidierungskreiszugang 1,20 0,32
Zuführung 0,79 0,73
Umgliederung / Währungsänderung -0,15 -0,37
Verbrauch -0,21 -0,06
Auflösung -0,99 -0,21
Stand 31. März 3,31 2,67

Zum 31. März 2015 und zum 31. März 2014 weisen die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgende Überfälligkeiten auf:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
noch nicht fällig 59,12 53,80
bis 20 Tage überfällig 21,20 12,90
21 Tage bis 40 Tage überfällig 7,33 6,63
41 Tage bis 80 Tage überfällig 2,31 1,11
über 80 Tage überfällig 4,62 2,18
Summe 94,58 76,62

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,34 m€ wurden Wertberichtigungen in Höhe von 3,31 m€ erfasst.

4.9. Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

In der Position andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sind folgende Vermögenswerte zusammengefasst:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Derivatives Finanzinstrument 0,00 1,12
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 17,57 12,56
Summe 17,57 13,68

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ist im Wesentlichen durch die erstmalige Einbeziehung der Financière Hédiard SA begründet.

4.10. Übrige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

Die übrigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Abgegrenzte Zahlungen 3,56 2,94
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 8,95 10,06
Summe 12,51 13,01

In den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten sind insbesondere Umsatzsteuerforderungen enthalten.

Die Wertberichtigungen auf die übrigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

in m€ Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Stand 1. April 0,20 0,18
Konsolidierungskreiszugang 0,14 0,00
Währungsänderungen 0,01 -0,01
Zuführung 0,28 0,06
Verbrauch 0,00 -0,04
Auflösung -0,01 0,00
Stand 31. März 0,62 0,20

4.11. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel enthalten:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Kassabestände, erhaltene Schecks 0,78 1,10
Guthaben bei Kreditinstituten 54,89 178,23
Summe 55,67 179,33

Die Guthaben bei Kreditinstituten beinhalten Termingelder mit einer ursprünglichen Fälligkeit von weniger als drei Monaten sowie zum größten Teil täglich fällige Bankguthaben. Die liquiden Mittel enthalten zum 31. März 2015 Devisen in fremder Währung von 64,25 mTRY, 6,91 mUSD, 1,94 mGBP, 53,61 mUAH und 4,48 mPLN. Der Rückgang der liquiden Mittel geht vor allem auf den Erwerb der Immobilie Haas Haus zurück.

Die durchschnittliche Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten beträgt im Geschäftsjahr 2014/2015 5,1 % (VJ: 1,9 %).

Hinsichtlich Verfügungsbeschränkungen von Zahlungsmitteln wird auf Abschnitt 4.12. verwiesen.

4.12. Eigenkapital

Die Aktie von DO & CO notiert seit März 2007 im "Prime Market" der Wiener Börse und seit Dezember 2010 zusätzlich an der Istanbuler Börse. Die Attila Dogudan Privatstiftung hält zum 31. März 2015 einen Anteil von 41,00 % an DO & CO. Darin enthalten ist ein Anteil von 1,59 %, der für Management- und Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen ist. Der verbleibende Aktienanteil von 59,00 % befindet sich im Streubesitz. Die UniCredit Bank AG mit Sitz in München, ein Tochterunternehmen der UniCredit SpA, Rom, hält keine Anteile mehr.

Das gezeichnete Kapital von DO & CO beträgt am Abschlussstichtag 19,49 m€. Es sind 9.744.000 voll eingezahlte nennwertlose Aktien ausgegeben. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

In der 16. Ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am 03. Juli 2014 wurde für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine Dividende in Höhe von 0,85 € je dividendenberechtigter Aktie beschlossen. Insgesamt hat die DO & CO Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre am 20. Juli 2014 Dividenden in Höhe von 8,28 m€ ausgezahlt.

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Beträge aus Kapitalerhöhungen der Vergangenheit, die über den Betrag des gezeichneten Kapitals hinaus erzielt worden sind, abzüglich der Kapitalbeschaffungskosten nach Steuern. Die Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2014/2015 aufgrund einer einmaligen anteilsbasierten Vergütung an ein Vorstandsmitglied um 0,10 m€ vermindert.

Die Gewinnrücklagen enthalten zurückbehaltene Gewinne. Sie setzen sich aus der gesetzlichen Rücklage von 0,12 m€ (31. März 2014: 0,12 m€) und anderen Gewinnrücklagen von 93,40 m€ (31. März 2014: 76,36 m€) zusammen. In Höhe der gesetzlichen Rücklage besteht aus Sicht der DO & CO Aktiengesellschaft eine Ausschüttungssperre. Für Ausschüttungen an die Aktionäre der DO & CO Aktiengesellschaft steht nach den Bestimmungen des Aktienrechts der nach den Vorschriften des UGB ausgewiesene Bilanzgewinn der Gesellschaft zur Verfügung.

Das kumulierte sonstige Ergebnis enthält die im Geschäftsjahr und in den Vorjahren erfolgsneutral erfassten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung in die Berichtswährung einschließlich der Auswirkungen aus Net Investments sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsplänen nach Abzug der darauf entfallenden Ertragsteuern. Im laufenden Geschäftsjahr waren keine erfolgsneutralen Aufwendungen oder Erträge in die Gewinn- oder Verlustrechnung umzugliedern.

Der innerhalb des Eigenkapitals angesetzte Sonderposten aus Gesellschaftertransaktionen geht auf den Erwerb von 51 % der Anteile und Stimmrechte an der DO AND CO KYIV LLC zurück. Da sich die Gesellschaft zugleich gegenüber den anderen Gesellschaftern verpflichtet hat, die von diesen gehaltenen 49 % der Anteile zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben, ist in Höhe des Barwerts der Kaufpreisverbindlichkeit eine Schuld anzusetzen. Ihr erstmaliger Ansatz erfolgte erfolgsneutral gegen den im Eigenkapital ausgewiesenen Sonderposten aus Gesellschaftertransaktionen bei gleichzeitiger Fortführung des Postens für Anteile anderer Gesellschafter. Unter der Annahme, DO & CO erwerbe jeweils den aktuellen Stand des Investments der anderen Gesellschafter, bucht die Gesellschaft zu jedem Stichtag den für die anderen Gesellschafter im Eigenkapital erfassten Betrag aus. Differenzen zwischen den ausgebuchten Eigenkapitalbeträgen und jenen Beträgen, mit denen die derivative finanzielle Verbindlichkeit erfasst bzw. fortgeschrieben wird, berücksichtigt DO & CO nach den Vorschriften zur Abbildung von Transaktionen zwischen den Gesellschaftergruppen durch Anpassung des Sonderpostens.

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien zu folgenden Bedingungen zu erhöhen (genehmigtes Kapital): In der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juli 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 9.744.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.872.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung erlischt am 30. Juni 2017.

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2013 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG auszugeben, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Gewinnschuldverschreibungen, Hybridanleihen, Genussrechte von bis zu 200.000.000,00 €, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von bis zu 3.897.600 Stück Aktien der Gesellschaft einräumen können. Das hierzu geschaffene genehmigte Kapital beläuft sich auf bis zu 200.000.000,00 €. Die Ermächtigung erlischt am 3. Juli 2018.

DO & CO hat einem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 eine einmalige Teilvergütung von 10.000 Aktien der DO & CO Aktiengesellschaft zugesagt. In Entsprechung der Regelungen des IFRS 2 wurde der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Dienstleistung unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt. Zu diesem Datum betrug der Kurs der Aktie 42,20 €. Der Anspruch war an keine weiteren Bedingungen geknüpft und damit sofort ausübbar. Der Gegenwert in Höhe von 0,42 m€ wurde in voller Höhe im Personalaufwand bei gleichzeitiger Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Die Aktien wurden im 3. Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 übertragen. Die Differenz zwischen dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt und jenem zum Erfüllungszeitpunkt wurde im Eigenkapital erfasst.

Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 hat die DO & CO Aktiengesellschaft von der UniCredit Bank AG in Ausübung eines Total Return Equity Swaps eigene Aktien unter Ausschluss des Andienungsrechtes der Aktionäre erworben. DO & CO hat den Rückerwerb der eigenen Aktien als Rückzahlung von Eigenkapital behandelt. Der insgesamt vom Eigenkapital abgezogene Betrag von 47,76 m€ umfasst den Barkaufpreis der eigenen Aktien von 29,60 m€, den beizulegenden Zeitwert des Swaps von 16,33 m€ sowie die dem Rückerwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten von 1,83 m€. Zu den im Eigenkapital erfassten Steuereffekten wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 4.16. verwiesen.

Die 16. Ordentliche Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung bzw. Verwendung erworbener eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen sowie die Veräußerungsbedingungen festzulegen und diesem die Befugnis erteilt, diese Ermächtigung ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft auszuüben.

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft hat am 31. Oktober 2014 beschlossen, von der Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu 974.400 Stückaktien der DO & CO Aktiengesellschaft außerbörslich an im Wege des Accelerated Bookbuilding auszuwählende Investoren zu veräußern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diese Beschlussfassung genehmigt.

In der Folge wurden am 6. November 2014 nach Durchführung eines Accelerated Bookbuilding 974.400 Stückaktien der DO & CO Aktiengesellschaft zu einem Preis von 48,00 € je Aktie verkauft. Zum Stichtag 31. März 2015 hält DO & CO keine eigenen Aktien mehr.

Die Anteile anderer Gesellschafter umfassen die direkten Fremdanteile am Eigenkapital der vollkonsolidierten THY DO & CO İkram Hizmetleri A.Ş. in Höhe von 50 %, der vollkonsolidierten Lotniczy Catering Service Sp. z o.o. in Liquidation in Höhe von 49 % und der vollkonsolidierten Mazlum Ambalaj Sanayi ve Dış Ticaret A.Ş. in Höhe von 49 %. Weiters erfolgte unter diesem Posten der Ausweis der Anteile anderer Gesellschafter von 10 % an der DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs GmbH. Für die rechtlich mit 49 % an der DO AND CO KYIV LLC beteiligten anderen Gesellschafter ist aufgrund des angenommenen Erwerbs des am jeweiligen Abschlussstichtag bestehenden Investments durch DO & CO im Eigenkapital kein Posten erfasst.

Den Einfluss anderer Gesellschafter (NCI – non-controlling interests) mit materieller Beteiligung an Tochterunternehmen auf die Aktivitäten und den Cashflow der Unternehmen stellen die nachstehenden Übersichten dar.

31. März 2015 31. März 2014
Name des Tochterunternehmen Haupt
niederlassung
Stimmrechts
anteil
Ergebnis
NCI
in m€
Buchwert
NCI
in m€
Ergebnis
NCI
in m€
Buchwert
NCI
in m€
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. Türkei 50% 12,99 42,67 10,99 30,61
in m€ Geschäftsjahr 2014/2015
Ergebnis G&V
Name des Tochterunternehmen Umsatz
erlöse
Auf
wendungen
Mutter
unternehmen
Minderheit Gesamt Sonstiges
Ergebnis
Dividenden
Minderheiten
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 298,36 272,38 12,99 12,99 25,98 1,67
2,59
in m€ Geschäftsjahr 2013/2014
Ergebnis G&V
Name des Tochterunternehmen Umsatz
erlöse
Auf
wendungen
Mutter
unternehmen
Minderheit Gesamt Sonstiges
Ergebnis
Dividenden
Minderheiten
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 247,78 225,79 10,99 10,99 21,99 -7,36
3,07
in m€ Vermögen 31. März 2015
Schulden
Eigenkapital
Name des Tochterunternehmens Kurzfr. Langfr. Kurzfr. Langfr. Mutter
unternehmen
Anteile
anderer
Gesellschafter
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 66,58 78,93 49,41 10,75 42,67 42,67
31. März 2014
in m€ Vermögen Schulden Eigenkapital
Name des Tochterunternehmens Kurzfr. Langfr. Kurzfr. Langfr. Mutter
unternehmen
Anteile
anderer
Gesellschafter
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. 53,96 57,09 40,78 9,05 30,61 30,61

Aufgrund der devisenrechtlichen Verordnungen Nr. 160 und Nr. 161 der Nationalbank der Ukraine vom 3. März 2015 ist die Übertragung von Zahlungsmitteln der ukrainischen Tochterunternehmen der DO & CO an andere Unternehmen des DO & CO Konzerns beschränkt. Untersagt sind unter anderem die Rückzahlung von nicht in der ukrainischen Nationalwährung Hrywnja (UAH) gewährten Darlehen und Zinsen vor Ablauf der Vertragsfristen. Den ukrainischen Tochterunternehmen ist außerdem der Ankauf nichtukrainischer Währungen für Zwecke der Dividendenausschüttung an nicht ukrainische Investoren sowie für Kapitalherabsetzungen, Austritte aus der Gesellschaft und den Verkauf von Anteilen verboten. Alle Abrechnungen aus Import- und Exportgeschäften müssen innerhalb von 90 Tagen durchgeführt werden. Für die ukrainischen Unternehmen gilt die Verpflichtung zum zwingenden Verkauf von 75 % aller nicht in Hrywnja (UAH) erhaltenen Einnahmen.

4.13. Anleihe

DO & CO hat Anfang März 2014 eine Unternehmensanleihe mit einem Nominalbetrag von 150,00 m€ platziert. Die Anleihe ist am 4. März 2021 fällig und weist einen Zinssatz von 3,125 % p.a. auf. Der Zinsaufwand nach der Effektivzinsmethode im Geschäftsjahr 2014/2015 beträgt 4,96 m€.

4.14. Sonstige langfristige Finanzschulden

In den sonstigen langfristigen Finanzschulden sind langfristige erhaltene Darlehen ausgewiesen. Ihre Restlaufzeit zum 31. März 2015 beträgt zwei Jahre (31. März 2014: drei Jahre). Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Darlehen aufgenommen. Weitere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten enthält Abschnitt 7.1.

4.15. Langfristige Rückstellungen

Die Zusammensetzung und die Entwicklung der langfristigen Rückstellungen aus Arbeitsverhältnissen stellen sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:

Stand per Veränderung
Währungs
Konsolidierungs
Stand per
in m€ 1. April 2014 änderungen kreis Verwendung Auflösung Zuführung 31. März 2015
Abfertigungsrückstellungen DBO 15,92 0,38 0,82 2,70 0,05 4,37 18,74
Pensionsrückstellungen DBO 0,63 0,00 0,00 0,05 0,00 0,02 0,61
Jubiläumsgeldrückstellungen DBO 5,32 0,00 0,00 0,41 0,15 0,88 5,63
Summe 21,86 0,38 0,82 3,16 0,20 5,27 24,98

Vom Gesamtbetrag der langfristigen Rückstellungen sind 3,44 m€ kurzfristig fällig.

Die Anwartschaftsbarwerte der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und der Jubiläumsgelder haben sich im Geschäftsjahr 2014/2015 folgendermaßen entwickelt:

Abfertigungen Pensionen Jubiläumsgelder
in m€ 2014/2015 2013/2014 2014/2015 2013/2014 2014/2015 2013/2014
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 15,92 15,97 0,63 0,67 5,32 5,53
am 1. April
Währungsänderungen 0,38 -1,47 0,00 0,00 0,00 0,00
Konsolidierungskreisänderung 0,82 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00
Dienstzeitaufwand* 3,21 1,60 0,00 0,00 0,76 0,79
Zinsaufwand 0,56 0,58 0,02 0,02 0,18 0,18
Auszahlungen -2,79 -1,20 -0,09 -0,08 -0,42 -0,29
Auswirkung von Plankürzungen und Abgeltungen* 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -0,44
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ** 0,66 0,43 0,04 0,03 -0,20 -0,45
davon aus erfahrungsbedingten Änderungen 0,97 0,00 0,02 0,00 -0,58 0,00
davon aus Änderungen der finanziellen Annahmen -0,31 0,43 0,02 0,03 0,38 -0,45
Barwert der Verpflichtungen (DBO)
per 31. März
18,74 15,92 0,61 0,63 5,63 5,32

* Diese Position ist im Personalaufwand erfasst.

** Diese Position ist für Jubiläumsgelder im Personalaufwand erfasst.

Die tatsächliche Entwicklung der Verpflichtungen kann infolge sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen von den Annahmen abweichen, die ihrer Bewertung zugrunde liegen. Die daraus resultierenden Wertanpassungen sind ebenso wie Änderungen dieser Annahmen in der vorstehenden Abbildung als versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ausgewiesen.

DO & CO erfasst versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen im Jahr ihrer Entstehung in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral als Neubewertung IAS 19. Bei Jubiläumsgeldern werden Neubewertungen der Verpflichtung unmittelbar im Personalaufwand der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen ist im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Aufwendungen aus Abfertigungen und Pensionen setzen sich wie folgt zusammen und sind in den jeweils angegebenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

in m€ GuV-Position Abfertigungen Pensionen
2014/2015 2013/2014 2014/2015 2013/2014
Laufender Dienstzeitaufwand Personalaufwand 3,21 1,60 0,00 0,00
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand Personalaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Zinsaufwand Finanzaufwendungen 0,56 0,58 0,02 0,02
Summe 3,77 2,18 0,02 0,02

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich auf den zum Stichtag 31. März 2015 berechneten Barwert der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wie folgt aus:

Veränderung DBO in m€
Veränderung in Abnahme Zunahme
Prozentpunkten des
Parameters
des
Parameters
Zinssatz 0,50 1,05 -0,96
Bezugserhöhung 1,00 -1,84 2,15

4.16. Ertragsteuern

DO & CO weist in der Konzernbilanz folgende laufende und latente Ertragsteuern aus:

Buchwerte 31. März 2015 Buchwerte 31. März 2014
in m€ kurzfristig langfristig gesamt kurzfristig langfristig gesamt
Ertragsteuerforderungen 1,70 0,50 2,21 8,40 3,79 12,19
Aktive latente Steuern 0,00 5,38 5,38 0,00 8,11 8,11
Ertragsteueransprüche gesamt 1,70 5,88 7,58 8,40 11,90 20,30
Ertragsteuerschulden 8,42 0,00 8,42 14,20 0,00 14,20
Passive latente Steuern 0,00 6,23 6,23 0,00 7,13 7,13
Ertragsteuerverpflichtungen gesamt 8,42 6,23 14,65 14,20 7,13 21,32

Die tatsächlichen Ertragsteuerforderungen resultieren aus Steuervorauszahlungen. Der Eingang der langfristigen tatsächlichen Ertragsteuerforderungen wird insbesondere aufgrund vom Geschäftsjahr abweichender Steuerveranlagungszeiträume nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet. Sofern ein Rechtsanspruch zur Verrechnung tatsächlicher Steuerforderungen und Steuerschulden besteht, wurde eine Saldierung vorgenommen.

Die latenten Steuern zum 31. März 2015 resultieren aus temporären Differenzen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden und ihren Steuerwerten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die wesentlichen Ursachen latenter Steuern zeigt die nachstehende Übersicht:

31. März 2015 31. März 2014
in m€ Aktive latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Aktive latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Immaterielle Vermögenswerte 0,07 -8,85 0,01 -4,30
Sachanlagen und als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
1,09 -2,53 0,95 -3,30
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 -4,10 3,61 -2,16
Vorräte 0,10 -0,73 0,00 0,00
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
1,00 -2,09 0,49 -0,50
Rückstellungen 8,25 -1,15 7,53 -0,88
Verbindlichkeiten 3,74 -0,44 0,02 -0,63
Summe aus temporären Differenzen 14,25 -19,89 12,62 -11,78
Steuerliche Verlustvorträge 48,31 0,00 8,04 0,00
Wertberichtigung auf
aktive latente Steuern
-43,52 0,00 -7,90 0,00
Saldierung von Bestandsdifferenzen
gegenüber der selben Steuerbehörde
-13,66 13,66 -4,65 4,65
Summe 5,38 -6,23 8,11 -7,13

Aus dem Verkauf der eigenen Anteile und den daraus resultierenden Transaktionskosten ist zum 31. März 2015 ein Steuerertrag in Höhe von 0,25 m€ direkt im Eigenkapital erfasst. Aus der Neubewertung von Pensions- und Abfertigungsrückstellungen wurde ein Steuerertrag von 0,66 m€ direkt im Eigenkapital erfasst.

Die aktivierten und nicht aktivierten Verlustvorträge und die Vortragsfähigkeit nicht aktivierter Verlustvorträge veranschaulicht folgende Übersicht:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Aktivierte Verlustvorträge 25,90 3,08
Nicht aktivierte Verlustvorträge 118,60 22,95
davon zwischen zwei und fünf Jahren verfallbare Verlustvorträge 0,17 0,00
Unverfallbare Verlustvorträge 118,42 22,95
Summe noch nicht genutzter Verlustvorträge 144,50 26,03

DO & CO hat im Geschäftsjahr latente Steuern von 0,96 m€ (31. März 2014: 0,92 m€) auf bisher nicht berücksichtigte Verlustvorträge in Höhe von 3,20 m€ (31. März 2014: 3,20 m€) angesetzt. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 8,71 m€ (31. März 2014: 2,39 m€) und für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 118,6 m€ (31. März 2014: 22,95 m€) sind keine latenten Steuern aktiviert, da die Realisierung der potenziellen Steuervorteile innerhalb des Planungszeitraums nicht ausreichend gesichert ist.

4.17. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Darlehen 0,11 0,00
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 26,25 25,71
Summe 26,35 25,71

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen vor allem Verbindlichkeiten für anteilige Sonderzahlungen aufgrund des vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres mit einem Betrag in Höhe von 2,61 m€ (31. März 2014: 2,16 m€), Rückstellungen für anteilige bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub in Höhe von 10,84 m€ (31. März 2014: 9,38 m€) sowie Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig sind in Höhe von 9,19 m€ (31. März 2014: 7,90 m€).

4.18. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61,00 46,53
Summe 61,00 46,53

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit begründet.

4.19. Kurzfristige Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Veränderung
Stand per Währungs Konsolidierungs Stand per
in m€ 1. April 2014 änderungen kreis Verwendung Auflösung Zuführung 31. März 2015
Sonstige Personalrückstellungen 8,07 0,03 0,08 7,31 0,77 6,18 6,28
Sonstige Rückstellungen 22,90 1,04 11,73 8,38 6,08 15,55 36,75
Summe 30,97 1,07 11,80 15,69 6,85 21,73 43,03

Die sonstigen Personalrückstellungen betreffen leistungsbezogene Entgeltbestandteile in Höhe von 6,28 m€ (31. März 2014: 8,07 m€).

In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Absatzgeschäften, Prüfungs- und Beratungskosten, Prozesskosten sowie weitere gegenwärtige Verpflichtungen und Abgrenzungen enthalten.

4.20. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3,89 1,93
Übrige Verbindlichkeiten 10,37 8,07
Abgegrenzte Zahlungen 1,95 1,59
Summe 16,21 11,59

Die Erfüllung der Verpflichtungen wird innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen ganz überwiegend Umsatzsteuerschulden, Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern für laufende Entgeltzahlungen.

5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinnund Verlustrechnung

5.1. Umsatzerlöse

Die in den einzelnen Unternehmensbereichen und geografischen Gebieten erzielten Umsätze stellt die Segmentberichterstattung in Abschnitt 7.3. dar.

5.2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2014/2015 bzw. im Vorjahr:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen 0,96 0,26
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 7,13 5,40
Auflösung von Wertminderungen zu Forderungen 1,00 0,21
Versicherungsvergütungen 0,01 0,20
Mieterträge 0,32 0,20
Erträge aus der Währungsumrechnung 10,72 14,06
Übrige sonstige betriebliche Erträge 8,44 1,93
Summe 28,58 22,28

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2014/2015 eine Ablösezahlung an Hédiard aus der Aufgabe des Geschäftslokals George V in Höhe von 2,80 m€. Weiters trug eine Bilanzumgliederung von den Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten und die damit verbundene veränderte erfolgswirksame Erfassung zu einer Erhöhung der übrigen sonstigen betrieblichen Erträge bei.

5.3. Materialaufwand

Im Geschäftsjahr 2014/2015 und im Vorjahr sind Materialaufwendungen und Aufwendungen für bezogene Leistungen in folgender Höhe angefallen:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Materialaufwand 277,26 219,14
Aufwand für bezogene Leistungen 67,77 46,36
Summe 345,03 265,50

Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Anmietung von Equipment und zugekauftes Personal.

5.4. Personalaufwand

Im DO & CO Konzern waren im Geschäftsjahr 2014/2015 durchschnittlich 8.667 Arbeitnehmer (VJ: 7.323 Arbeitnehmer) beschäftigt.

Die Personalaufwendungen setzten sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr wie folgt zusammen:

in m€ Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Löhne und Gehälter 211,16 166,73
Aufwendungen für Abfertigungen, Pensionen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
6,45 3,45
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
40,81 32,14
Sonstige Sozialaufwendungen 12,46 9,13
Summe 270,88 211,44

Der Anstieg der Personalaufwendungen ist zum einem auf die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der Arena One GmbH sowie die Akquisition der Hédiard Financière SA und zum anderen auf die Ausweitung der Geschäftstätigkeit insbesondere in der Türkei und der USA zurückzuführen.

5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Sonstige Steuern 3,36 3,14
Mieten, Pachten und Betriebskosten (inkl. Airportabgaben) 63,74 48,37
Reise-, Nachrichten- und Kommunikationsaufwand 12,85 11,29
Transport-, KFZ-Aufwand und Instandhaltungen 19,40 15,07
Versicherungen 1,26 1,12
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 7,31 4,20
Übriger sonstiger betrieblicher Aufwand 8,08 7,68
Forderungsverluste, Wertberichtigungen und sonstige Schadensfälle 0,14 7,13
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 6,10 13,44
Verluste aus dem Abgang vom Anlagevermögen 1,14 1,09
Sonstiger Verwaltungsaufwand 4,69 3,26
Summe 128,08 115,80

In den Mieten, Pachten und Betriebskosten sind feste Mieten in Höhe von 23,16 m€ und umsatzbasierte Zahlungen in Höhe von 14,48 m€ (VJ: 9,94 m€) enthalten.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer und alle Mitglieder des Netzwerkes des Abschlussprüfers betrugen für die Prüfung des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse im Berichtsjahr 0,47 m€ (VJ: 0,45 m€) sowie 0,50 m€ (VJ: 0,36 m€) für andere Beratungsleistungen.

5.6. Abschreibungen und Wertminderungen

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen umfassen:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Planmäßige Abschreibungen 26,03 19,36
Wertminderungen 1,35 0,18
Summe 27,38 19,54

Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen ist einerseits durch die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der Arena One GmbH, diesjährige Akquisitionen wie Financière Hédiard SA sowie der Haas Haus Immobilie und andererseits durch Erweiterungsinvestitionen in der Türkei und den USA begründet. DO & CO hat im Geschäftsjahr 2014/2015 Wertminderungen in Höhe von 1,35 m€ (VJ: 0,18 m€) auf Sachanlagen erfasst. Ursächlich für die Wertminderung war die Kapazitätsanpassung einer kleineren, dem Segment Airline Catering zugerechneten Einheit in Polen.

Die Aufteilung der ausgewiesenen Wertminderungsaufwendungen auf die Geschäftssegmente ist der Segmentberichterstattung in Abschnitt 7.3. zu entnehmen.

5.7. Finanzergebnis

Die Zusammensetzung des Finanzergebnisses zeigt folgende Übersicht:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Erträge aus langfristig gehaltenen Wertpapieren 0,01 0,01
Zinsen und ähnliche Erträge 3,41 1,97
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -12,06 -4,63
Sonstiges Finanzergebnis 15,78 0,89
Summe 7,13 -1,77

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sonstigen langfristig fälligen Verpflichtungen in Höhe von 0,76 m€ enthalten. Das sonstige Finanzergebnis betrifft im Wesentlichen die Ergebnisauswirkungen aus der erfolgswirksamen Zeitwertbewertung des mit der UniCredit Bank AG abgeschlossenen Total Return Equity Swap (vgl. Abschnitt 7.1.).

5.8. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt aus tatsächlichen und latenten Ertragsteuern zusammen:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Tatsächliche Ertragsteuern 16,12 10,82
Latente Ertragsteuern -1,41 -0,68
Summe 14,71 10,14

Von den tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen entfallen 16,10 m€ (VJ: 10,78 m€) auf das laufende Jahr. Ertragsteueraufwendungen in Höhe von 0,02 m€ (VJ: 0,04 m€) betreffen Anpassungen von in Vorjahren angefallenen Steuern. Der tatsächliche Ertragsteueraufwand wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge um 0,83 m€ gemindert.

Die im Geschäftsjahr 2014/2015 ausgewiesenen Ertragsteuern leiten sich wie folgt aus dem erwarteten Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des Ertragsteuersatzes von DO & CO auf das Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte:

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in m€ 2014/2015 2013/2014
Ergebnis vor Ertragsteuern 60,65 44,88
Erwarteter Steueraufwand 25 % (VJ: 25 %) 15,16 11,22
+/- Steuerunterschiede Ausland -1,30 -1,38
Rechnerischer Steueraufwand 13,87 9,84
Überleitungsposten 0,84 0,30
Ausgewiesener Steueraufwand 14,71 10,14
Effektiver Steuersatz 24,3% 22,6%

Die effektive Steuerbelastung des DO & CO Konzerns als Verhältnis des ausgewiesenen Steueraufwands zum Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 24,3 % (VJ: 22,6 %). Die Steuerquote ist im Geschäftsjahr 2014/2015 insbesondere aufgrund erhöhter Ergebnisbeiträge von Unternehmen in Ländern mit höherem Steuersatz gestiegen.

5.9. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich als Quotient aus dem auf die Gesellschafter von DO & CO entfallenden Konzernergebnis und der durchschnittlichen Anzahl ausgegebener Aktien während des Geschäftsjahres.

Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
Konzernergebnis in m€ 34,86 26,07
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegeber Aktien
(in Stück)
9.634.547 9.744.000
Anzahl (ultimo) der Aktien (in Stück) 9.744.000 9.744.000
Unverwässertes/Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 3,62 2,68

Mangels umlaufender potenzieller verwässernder Stammaktien entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

5.10. Vorschlag für die Gewinnverwendung

Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft zum 31. März 2015 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Dieser Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 11,69 m€ aus. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den gesamten Bilanzgewinn auszuschütten. Dies ermöglicht eine Dividende in Höhe von 1,20 € je dividendenberechtigter Aktie. Die vorgeschlagene Dividende löst im Fall der Ausschüttung keine Steuerwirkungen bei DO & CO aus.

6. Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)

Die Gliederung und Postenbezeichnungen der Geldflussrechnung wurden im Vergleich zum Vorjahr angepasst, um die Klarheit der Darstellung zu erhöhen. Eine Überleitung der alten Struktur auf die neue Struktur findet sich in Abschnitt 3.1.

Die Darstellung der Cashflows aus der operativen Tätigkeit erfolgte nach der indirekten Methode. Der Finanzmittelbestand entspricht den liquiden Mitteln laut Bilanz. Sie umfassen Kassabestände, Schecks und Bankguthaben.

Die Ertragsteuerzahlungen sind gesondert im Cashflow aus der operativen Tätigkeit ausgewiesen.

Der Brutto-Cashflow beträgt 76,40 m€ und liegt um 7,71 m€ über jenem des Vergleichszeitraumes des Vorjahres. Unter Einbeziehung der Veränderungen des Working Capital und der Zahlungen für Ertragsteuern ergibt sich ein Cashflow aus der operativen Tätigkeit von 64,30 m€ (Geschäftsjahr 2013/2014: 41,21 m€).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf -188,89 m€ (Geschäftsjahr 2013/2014: -56,29 m€). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien betragen -178,94 m€ (Geschäftsjahr 2013/2014: -36,48 m€). Die gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegene Investitionstätigkeit ist insbesondere auf den Erwerb der Haas Haus Immobilie im Dezember 2014 zurückzuführen (vgl. Abschnitt 4.2. im Konzernanhang).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt -1,79 m€ (Geschäftsjahr 2013/2014: 128,93 m€). In diesem ist insbesondere ein Betrag von 15,45 m€ aus dem Verkauf eigener Aktien im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 enthalten.

7. Sonstige Angaben

7.1. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39, und ihre beizulegenden Zeitwerte nach Klassen sind in den folgenden Tabellen dargestellt:

Buchwert Bewertungs
kategorie
in m€ 31. März 2015 gemäß IAS 39 Fair Value Level
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte1 5,23
Anteile an verbundenen Unternehmen 2,90 AfS
Wertpapiere 0,25 AfS
Ausleihungen 0,01 LaR
Sonstige 2,07 LaR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 95,61 LaR
Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17,57
Derivate 0,00 HfT
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 17,57 LaR
Liquide Mittel 55,67 AfS
Summe Vermögenswerte 174,07
Anleihe 148,19 FLAC 160,13 1
Sonstige langfristige Finanzschulden 5,74 FLAC 4,99 3
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 26,35 FLAC
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61,00 FLAC
Summe Verbindlichkeiten 241,29
Buchwert Bewertungs
kategorie
in m€ 31. März 2014 gemäß IAS 39 Fair Value Level
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte1 1,69
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,09 AfS
Wertpapiere 0,21 AfS
Ausleihungen 0,02 LaR
Sonstige 1,37 LaR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 79,84 LaR
Andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 13,68
Derivate 1,12 HfT 1,12 3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 12,56 LaR
Liquide Mittel 179,33 AfS
Summe Vermögenswerte 274,53
Anleihe 147,92 FLAC 151,02 1
Sonstige langfristige Finanzschulden 4,05 FLAC 3,86 3
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 25,71 FLAC
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46,53 FLAC
Summe Verbindlichkeiten 224,20

1… Die Bewertung erfolgte nach IAS 39 zu Anschaffungskosten

LaR: Loans and Receivables (Kredite und Forderungen); AfS: Available for Sale Financial Assets (Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte); HfT: Held for Trading (zu Handelszwecken gehalten); FLAC: Financial Liabilities at Amortised Cost (Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden).

Für liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die anderen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte stellen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeiten eine angemessene Schätzung ihrer beizulegenden Zeitwerte dar. Entsprechendes gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Verbindlichkeiten und die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Auf die Angabe des beizulegenden Zeitwerts wird nach der Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 7.29(a) verzichtet.

Auf die erfolgsneutrale Fair Value Bewertung der als AfS gehaltenen Finanzinstrumente in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten wird verzichtet. Der beizulegende Zeitwert der darin ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen ist nicht verlässlich ermittelbar. Ihre Bewertung erfolgt daher zu Anschaffungskosten. Auf eine Fair Value Bewertung der Wertpapiere wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Am 20. Dezember 2013 hat DO & CO mit der UniCredit Bank AG einen Total Return Equity Swap abgeschlossen, dem als Basiswert 974.400 DO & CO Aktien zugrunde lagen. Der Swap sah während seiner Laufzeit von maximal zwölf Monaten einen Tausch der Erträge sowie der Kursperformance des Basiswerts gegen eine variable Zahlung vor. Die Vereinbarung gewährte DO & CO ferner das Recht, während der Laufzeit des Swaps ein Settlement durch physische Lieferung des Basiswerts zu einem festgelegten Kaufpreis von 30,375 € je Aktie oder durch Barausgleich zu verlangen. Am 19. September 2014 hat DO & CO gegenüber der UniCredit Bank AG erklärt, von dem Recht auf vorzeitiges physisches Settlement der Swap-Vereinbarung Gebrauch zu machen. Daraufhin ist der Total Return Equity Swap gemäß der vertraglichen Regelung am 26. September 2014 durch Lieferung des Basiswerts seitens der UniCredit Bank AG an DO & CO und Bezahlung des festgelegten Kaufpreises durch DO & CO an die UniCredit Bank AG beendet worden.

DO & CO hat den Rückerwerb der eigenen Aktien als Rückzahlung von Eigenkapital behandelt. Der insgesamt vom Eigenkapital abgezogene Betrag von 47,76 m€ vor Steuern umfasst den Barkaufpreis der eigenen Aktien von 29,60 m€, den beizulegenden Zeitwert des Swaps von 16,33 m€ sowie die dem Rückerwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten von 1,83 m€.

DO & CO hat die Swap-Vereinbarung als derivatives Finanzinstrument behandelt und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der beizulegende Zeitwert des Derivats wurde anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, in das die Veränderungen des Werts der wesentlichen gegenseitigen Ansprüche aus dem Swap zum jeweiligen Abschlussstichtag eingegangen sind. Die Wertentwicklung des Basiswerts hat DO & CO bis einschließlich 30. Juni 2014 auf Basis eines gewichteten durchschnittlichen Börsenpreises der DO & CO Aktie unter Berücksichtigung eines Paketabschlags bestimmt, der aus dem Transaktionspreis für das Aktienpaket im Zeitpunkt des Zuganges des Derivats abgeleitet wurde.

Die vorzeitige Beendigung der Swaptransaktion hat eine Neubewertung des Derivats zum Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien erfordert. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts per 26. September 2014 hat DO & CO das bis einschließlich 30. Juni 2014 angewendete Bewertungsmodell angepasst. Anlass hierzu gab der im Zuge der zeitnahen Veräußerung der eigenen Aktien beobachtete niedrigere Paketabschlag von 8,5 %. Die Bewertung des Total Return Equity Swap auf Basis des Schlusskurses der DO & CO-Aktie zum 26. September 2014 unter Berücksichtigung des neu ermittelten Paketabschlags ergab einen Ertrag von insgesamt 15,21 m€, der in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzerträgen ausgewiesen ist.

Im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 hat DO & CO die zurückerworbenen eigenen Aktien veräußert. Die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös, angepasst um Transaktionskosten und Steuereffekte, wurde in den Gewinnrücklagen erfasst. Die insgesamt aus dem Erwerb und dem Verkauf der eigenen Anteile angefallenen Transaktionskosten belaufen sich auf 1,83 m€. Zu den im Eigenkapital erfassten Steuereffekten wird auf Abschnitt 4.16. verwiesen.

Der beizulegende Zeitwert der Sonstigen langfristigen Finanzschulden wird durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows ermittelt. Der fristadäquate Abzinsungszinssatz beträgt 9,0 %. Individuellen Merkmalen der Finanzinstrumente wird durch marktübliche Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads Rechnung getragen. Die finanzielle Verbindlichkeit aus der Verpflichtung zum zukünftigen Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter (vgl. Abschnitt 4.12. Eigenkapital) wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert ermittelt sich als Barwert der Differenz zwischen dem Kaufpreis, den DO & CO für den Erwerb von 51% der Anteile abzüglich des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für sämtliche Anteile an dem Tochterunternehmen. Wertänderungen werden unmittelbar mit dem Konzerneigenkapital verrechnet. Aus diesem Grund ist keine Zuordnung zu den Bewertungskategorien nach IAS 39 möglich. Zum 31.03.2015 beträgt der Buchwert der Verbindlichkeit aus dem Erwerb der Anteile anderer Gesellschafter 0,00 m€ (31. März 2014: 0,00 m€).

Währungsrisiko

Bedingt durch die Internationalität der geschäftlichen Aktivitäten ist DO & CO in erhöhtem Maße dem Risiko von Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken betreffen insbesondere die Währungen Türkische Lira (TRY), Ukrainische Hrywnja (UAH), US Dollar (USD), Britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF) und Polnische Zloty (PLN).

Eine Absicherung gegen Währungsverluste strebt die Gesellschaft vorrangig durch natürliche Sicherungsbeziehungen an, die darauf zielen, Erlöse und Aufwendungen in einer Fremdwährung nach Möglichkeit hinsichtlich Währungsbetrag und Zeitpunkt ihres Anfalls aufeinander abzustimmen. Des Weiteren ist die Gesellschaft bestrebt, Währungsrisiken durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen soweit wie möglich auf Kunden und Lieferanten zu übertragen.

Bei Bedarf setzt DO & CO derivative Finanzinstrumente zur Steuerung der Währungsrisiken ein. Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft keine derartigen Instrumente im Bestand. Von der Möglichkeit des Hedge Accounting macht DO & CO gegenwärtig keinen Gebrauch.

Um die Abhängigkeit von Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten zu verdeutlichen, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert sind, verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen. Die anhand dieser Analysen ermittelten Ergebniseffekte aus Wechselkursschwankungen ergeben sich im Wesentlichen aus den zum Abschlussstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen bzw. Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals ergeben sich aus langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, die Teil des Nettoinvestments in ausländische Geschäftsbetriebe darstellen. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernberichtswährung bleiben in der Sensitivitätsanalyse unberücksichtigt.

Zum 31. März 2015 wendete DO & CO zur Währungsumrechnung folgende Umrechnungskurse der wesentlichen Fremdwährungen gegenüber dem Euro an:

Währung USD GBP TRY PLN UAH CHF
Stichtagskurs zum 31. März 2015
(Fremdwährung gegenüber Euro) 1,0759 0,7273 2,8131 4,0854 25,4493 1,0463

Nach dem Ergebnis der Sensitivitätsanalyse führte eine Aufwertung (Abwertung) der für DO & CO wesentlichen Fremdwährungen um 10 % gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften zu den folgenden hypothetischen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2014/2015 bzw. auf das Eigenkapital zum 31. März 2015:

Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuen (m€) USD GBP TRY PLN UAH CHF
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% -0,45 1,16 0,66 -0,05 0,54 0,16
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% 0,37 -0,96 -0,66 0,05 -0,54 -0,15
Auswirkungen auf das Eigenkapital (m€) USD GBP TRY PLN UAH CHF
Aufwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% 6,55 0,23 0,43 - 1,48 -
Abwertung der Fremdwährung zum Euro um 10% -6,55 -0,23 -0,43 - -1,48 -

Liquiditätsrisiko

Grundlage für die Steuerung der Liquidität und damit für die Vermeidung von Liquiditätsrisiken ist eine exakte, tägliche Finanzplanung. Für Expansionsvorhaben und sonstige Investitionsprojekte ist es wesentlich, die Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Konzerns genauestens zu analysieren.

Zum Zweck der zentralen Steuerung der Liquidität sind alle österreichischen und deutschen DO & CO Gesellschaften (exkl. Arena One GmbH) in ein Cash-Pooling eingebunden. Durch regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung werden Abweichungen von der Finanzplanung unverzüglich erkannt. Die rasche Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung ist dadurch gewährleistet.

Aufgrund des von DO & CO gehaltenen Bestands an liquiden Mitteln und nicht ausgenutzter Kreditlinien ist das Liquiditätsrisiko des DO & CO Konzerns gegenwärtig vernachlässigbar.

DO & CO hält durch ein zeitnahes Monitoring im Rahmen des Debitorenmanagements das Risiko von Zahlungsausfällen möglichst gering. Durch eine wöchentliche Berichterstattung der offenen Positionen wird das Bonitätsrisiko der Kunden sehr zeitnah überwacht, was ein rasches Reagieren auf eine veränderte Situation ermöglicht.

Das Risiko des Zahlungsausfalls von Großkunden wird durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und durch die Gewährung von Sicherheiten seitens der Kunden reduziert.

Nachstehend sind die undiskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallenden finanziellen Verbindlichkeiten wiedergegeben:

31. März 2015
in m€ Buchwert Mittelabfluss in
der nächsten
Berichtsperiode
Mittelabfluss in
der über
nächsten
Berichtsperiode
Späterer
Mittelabfluss
Mittelabfluss sonstige langfristige Finanzschulden 5,74 0,42 0,42 5,07
Mittelabfluss Anleihe 148,19 4,69 4,69 168,75
Mittelabfluss Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61,00 61,00
Mittelabfluss kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 26,35 26,35
Mittelabfluss Verbindlichkeiten
im Anwendungsbereich von IFRS 7
241,29 92,46 5,11 173,82

Zinsrisiko

Finanzierungen entsprechen in ihrer Fristigkeit mindestens der Dauer der Mittelbindung in den durch sie finanzierten Projekten und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Auswirkungen einer Zinssatzänderung werden in halbjährlich durchgeführten Sensitivitätsanalysen überprüft. Diese stellen die Auswirkungen von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Zinsänderungsrisiken bestehen insoweit nicht bei Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Bei variabel verzinslichen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden wirken sich Marktzinsänderungen dagegen auf die Höhe des Finanzergebnisses aus. Bei DO & CO betrifft das insbesondere aus der Anleihebegebung und dem Verkauf eigener Anteile zugeflossene Mittel. Auswirkungen auf das Eigenkapital ergeben sich aus einer Änderung der Marktzinsen nicht, da die Gesellschaft über keine Derivate verfügt, die zur Absicherung gegen zinsbedingte Cashflow-Schwankungen aus Grundgeschäften designiert sind.

Wäre das Marktzinsniveau am 31. März 2015 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen, hätte sich ein um 0,54 m€ höheres (0,27 m€ niedrigeres) Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben. DO & CO ist damit gegenwärtig keinem wesentlichen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.

Ausfallrisiko

Das maximale Ausfallrisiko wird weitgehend durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte bestimmt.

Kreditversicherungen schließt DO & CO nicht ab. Veranlagungen erfolgen stets bei Finanzinstituten erster Bonität. Bei den übrigen originären Finanzinstrumenten bestehen keine wesentlichen Ausfallsrisiken. Das verbleibende Risiko wird durch angemessene bilanzielle Vorsorgen abgedeckt.

Kapitalmanagement

Die Kapitalmanagementstrategie von DO & CO zielt auf die Steigerung des Unternehmenswerts und die Beibehaltung einer soliden Kapitalstruktur mit hoher Eigenkapitalausstattung ab. Damit festigt DO & CO das Vertrauen der Investoren, der Kreditgeber und des Markts und sichert die Kapitalbasis für die zukünftige Geschäftsentwicklung. Die Einhaltung der Kapitalmanagementstrategie wird permanent durch das Finanzmanagement überwacht. Zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagements wird auf die Erläuterungen im Lagebericht verwiesen.

Im Rahmen einer wertorientierten Unternehmensführung kommen als bedeutende Steuerungsgrößen EBIT und EBITDA sowie EBIT- und EBITDA-Margen zum Einsatz. Im Fokus stehen der erfolgreiche Einsatz des Gesellschaftsvermögens und das Erreichen eines die Kapitalkosten übersteigenden Wertbeitrags. DO & CO überwacht sein Kapital anhand der Kennzahlen Net Gearing (Verschuldungsgrad), Eigenkapitalquote und Net Debt zu EBITDA (Inhalte und Berechnung der Kennzahlen sind im Kennzahlen-Glossar erläutert).

Der Aufrechterhaltung der Kapitalstruktur dient eine Dividendenpolitik, die sich nach dem Konzernergebnis bemisst. Gemäß dieser Orientierung wird der Vorstand der Hauptversammlung vorschlagen eine Dividende in Höhe von 1,20 € je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.

Das niedrige Zinsniveau wurde bereits im Jahr 2014 zur Emission einer Anleihe mit einem Volumen von 150 m€ genutzt. Die Anleihe hat eine Laufzeit von sieben Jahren und einen Fixzinskoupon von 3,125 %.

7.2. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen

Die Eventualschulden des DO & CO Konzerns betragen am 31. März 2015 22,59 m€ (31. März 2014: 19,43 m€) und setzen sich wie folgt zusammen:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Garantien 15,95 13,34
Sonstige vertragliche Haftungsverpflichtungen 6,65 6,09
Summe 22,59 19,43

Sämtliche unter den Eventualschulden ausgewiesene Sachverhalte betreffen potentielle zukünftige Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag 31. März 2015 ungewiss sind und DO & CO erst bei Eintreten nicht wahrscheinlicher zukünftiger Ereignisse zu Leistungen verpflichten.

Zum 31. März 2015 sind schwebende Verträge über den Bezug von Sachanlagen in Höhe von 48,26 m€ (31. März 2014: 27,09 m€) abgeschlossen.

Es bestehen unkündbare Operating-Leasingverhältnisse über Geschäftsräume und Geschäftsausstattungen sowie in kleinerem Umfang über Fahrzeuge und sonstige Vermögenswerte.

Die nach dem Abschlussstichtag zu leistenden Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating- Leasingverhältnissen betragen:

in m€ 31. März 2015 31. März 2014
Bis ein Jahr 15,56 26,26
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 53,09 89,14
Über fünf Jahre 108,29 67,16

Aus umsatzabhängigen Leasingzahlungen könnten weitere Leasingzahlungen bis zu 14,48 m€ (31. März 2014: 9,94 m€) zu leisten sein. Diese umsatzabhängigen Leasingzahlungen umfassen im Wesentlichen Mieten über Geschäftsräume und haben längstens eine Restlaufzeit von 5 Jahren.

7.3. Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung folgt dem internen Berichtswesen an den Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft und unterscheidet die Segmente

  • Airline Catering
  • International Event Catering sowie
  • Restaurants, Lounges & Hotel.

Der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft ist die verantwortliche Unternehmensinstanz zur Allokation von Ressourcen für die Geschäftssegmente sowie zur Bewertung ihrer Ertragskraft (Management Approach). Er steuert den Konzern auf Basis von nach IFRS ermittelten Finanzdaten.

In neun Ländern generiert das Geschäftssegment Airline Catering mit einem unverwechselbaren innovativen und kompetitiven Produktportfolio den größten Umsatzanteil im DO & CO Konzern. Herzstück des Segments Airline Catering sind 26 Gourmetküchen an internationalen Flughäfen (unter anderem Istanbul, London, New York, Wien, Frankfurt, Warschau, Mailand, Kiew) die im Geschäftsjahr 2014/2015 89 Millionen Passagiere auf mehr als 585.000 Flügen kulinarisch versorgten. Mehr als 60 Fluglinien zählen zum Kundenportfolio von DO & CO, darunter Turkish Airlines, British Airways, Emirate Airline, Etihad Airways, Cathay Pacific, Singapore Airlines und South African Airlines.

Das Geschäftssegment International Event Catering ist das kleinste der drei Geschäftssegmente des DO & CO Konzerns. Mit diesem Geschäftssegment ist der DO & CO Konzern weltweit aktiv und bietet den Kunden bei den Events neben dem klassischen Catering auch Komplettlösungen einschließlich Logistik, Dekoration, Möbel, Zeltbau, Musik, Entertainment und Beleuchtung. Zu den Referenzen in diesem Geschäftssegment zählen unter anderem das Catering für 16 Formel 1 Grands Prix, die Finalspiele der UEFA Champions League, das Catering der Münchner Allianz Arena und des Münchner Olympiaparks sowie das Catering für die VIP-Gäste der EURO 2012. Langjährige Partnerschaften bestätigen: Nationale und internationale Veranstalter vertrauen auf DO & CO als Gastgeber und Gesamtanbieter für Hospitalitylösungen.

In dem Segment Restaurants, Lounges & Hotel liegt der Ursprung des Konzerns. Das Geschäftssegment umfasst eine Reihe unterschiedlicher Bereiche, wie Lounges, Retail, Airport Gastronomie, Restaurants und Demel, Hotel, Mitarbeiterrestaurants und Railway Catering. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurde das französische Unternehmen Hédiard und die Immobilie Haas Haus am Wiener Stephansplatz erworben.

Die Segmentberichterstattung zu den Geschäftssegmenten stellt sich für das Geschäftsjahr 2014/2015 bzw. das Geschäftsjahr 2013/2014 wie folgt dar:

Geschäftsjahr
2014/2015
Airline
Catering
International
Event
Catering
Restaurants,
Lounges
& Hotel
Total
Umsatz m€ 530,62 101,06 163,96 795,65
EBITDA m€ 62,76 8,30 9,83 80,90
Planmäßige Abschreibungen m€ -16,60 -4,65 -4,78 -26,03
Wertminderung m€ -1,35 0,00 0,00 -1,35
EBIT m€ 44,82 3,65 5,05 53,52
EBITDA-Marge % 11,8% 8,2% 6,0% 10,2%
EBIT-Marge % 8,4% 3,6% 3,1% 6,7%
Anteil am Konzernumsatz % 66,7% 12,7% 20,6% 100,0%
Gesamtinvestitionen m€ 43,53 3,90 130,42 177,84
Geschäftsjahr
2013/2014
Airline
Catering
International
Event
Catering
Restaurants,
Lounges
& Hotel
Total
Umsatz m € 450,19 60,79 125,16 636,14
EBITDA m € 51,24 7,53 7,41 66,18
Planmäßige Abschreibungen m € -13,87 -2,35 -3,14 -19,36
Wertminderung m € -0,14 0,00 -0,05 -0,18
EBIT m € 37,23 5,18 4,23 46,64
EBITDA-Marge % 11,4% 12,4% 5,9% 10,4%
EBIT-Marge % 8,3% 8,5% 3,4% 7,3%
Anteil am Konzernumsatz % 70,8% 9,6% 19,7% 100,0%
Gesamtinvestitionen m € 30,56 0,69 12,60 43,85

Für das Management sind beide angegebenen Ergebnisgrößen (EBIT und EBITDA) steuerungsrelevant. Für Zwecke der Ressourcenallokation orientiert sich das Management vorrangig am EBIT, das damit das Segmentergebnis im Sinne von IFRS 8 darstellt. Soweit Overheads den einzelnen Segmenten nicht verursachungsgerecht zugerechnet werden können, erfolgt ihre Allokation im Wesentlichen umsatzproportional.

Die Außenumsatzerlöse des DO & CO Konzerns teilen sich nach dem Sitzland des Kunden wie folgt auf die geographischen Regionen Österreich, Türkei und übrige Länder auf:

Geschäftsjahr
2014/2015
Österreich Türkei Sonstige
Länder
Total
Umsatzerlöse m€ 182,40 310,98 302,27 795,65
Anteil am Konzernumsatz % 22,9% 39,1% 38,0% 100,0%
Geschäftsjahr
2013/2014
Österreich Türkei Sonstige
Länder
Total
Umsatzerlöse m € 180,29 248,29 207,57 636,14
Anteil am Konzernumsatz % 28,3% 39,0% 32,6% 100,0%

Das langfristige Vermögen verteilt sich nach geographischen Regionen wie folgt:

31. März 2015 Österreich Türkei Sonstige
Länder
Total
Langfristige Vermögenswerte m€ 147,31 84,34 138,16 369,81
31. März 2014 Österreich Türkei Sonstige
Länder
Total
Langfristige Vermögenswerte m€ 31,66 62,56 90,80 185,02

7.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Nach dem 31. März 2015 ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse und Entwicklungen, die für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns von Bedeutung wären.

7.5. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen

Die DO & CO Aktiengesellschaft steht unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Beziehung.

Nahestehende Personen oder Unternehmen umfassen im Wesentlichen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder Unternehmen im Einflussbereich von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern.

Geschäftsjahr 2014/2015 Geschäftsjahr 2013/2014
in m€ Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Nicht konsolidierte
Tochter
unternehmen
Sonstige
nahestehende
Personen und
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Gemeinschafts
unternehmen
Nicht konsolidierte
Tochter
unternehmen
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 0,05 0,26 0,90 10,60 0,05 0,54 0,69 9,60
Empfangene Lieferungen und Leistungen 5,07 10,09 0,00 2,55 2,00 9,93 0,01 2,38
Sonstige
nahestehende
Personen und
Assoziierte
Unternehmen
31. März 2015
Gemeinschafts
unternehmen
Nicht konsolidierte
Tochter
unternehmen
Sonstige
nahestehende
Personen und
Assoziierte
Unternehmen
31. März 2014
Gemeinschafts
unternehmen
Tochter
unternehmen
in m€ Unternehmen Unternehmen
Forderungen
Schulden
2,95
0,33
0,00
0,92
0,02
0,00
1,33
0,75
3,70
0,17
0,00
1,52
0,04
0,00
Nicht konsolidierte
1,02
0,37

Die Forderungen sind im Geschäftsjahr 2014/2015 in Höhe von 0,36 m€ (31. März 2014: 0,23 m€) wertberichtigt.

Zur Vergütung der Organmitglieder wird auf Abschnitt 7.7. verwiesen.

7.6. Beteiligungen

Zum 31. März 2015 hält DO & CO folgende Beteiligungen:

Konsolidierung 1) Beteiligung in % Nominalkapital in
Gesellschaft Sitz Land Währung THW2)
AIOLI Airline Catering Austria GmbH Wien-Flughafen A V 100,0 EUR 36 3)
B & B Betriebsrestaurants GmbH Wien A V 100,0 EUR 36 3)
Demel Salzburg Cafe-Restaurant Betriebs GmbH Salzburg A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO - Baden Restaurants & Veranstaltungs GmbH
DO & CO - Salzburg Restaurants & Betriebs GmbH
Baden
Salzburg
A
A
V
V
100,0
100,0
EUR
EUR
36 3)
36 3)
DO & CO Airline Catering Austria GmbH Wien A V 100,0 EUR 150 3)
DO & CO Airline Logistic s GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO Airport Hospitality GmbH
DO & CO Albertina GmbH
Wien
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
EUR
EUR
35 4)
35 3)
DO & CO Catering & Logistics Austria GmbH Wien A V 100,0 EUR 100 3)
DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH Wien A V 100,0 EUR 36
DO & CO Event Austria GmbH Wien A V 100,0 EUR 100 3)
DO & CO Facility Management GmbH
DO & CO Gourmet Kitchen Cold GmbH
Wien
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
EUR
EUR
35 3)
35 3)
DO & CO Gourmet Kitchen Hot GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
DO & CO im Haas Haus Restaurantbetriebs GmbH Wien A V 100,0 EUR 36 3)
DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs GmbH Wien A V 90,0 EUR 35
DO & CO Party-Service & Catering GmbH
DO & CO Pastry GmbH
Wien
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
EUR
EUR
36 3)
35 3)
DO & CO Procurement GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
Do & Co Restaurantbetriebsgesellschaft m.b.H. Wien A V 100,0 EUR 36 3)
DO & CO Special Hospitality Services GmbH Wien A V 100,0 EUR 35 3)
Henry - the art of living GmbH Wien A V 100,0 EUR 36 3)
Henry am Zug GmbH
Ibrahim Halil Dogudan Gesellschaft m.b.H.
Wien
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
EUR
EUR
35 4)
36 3)
ISS Ground Services GmbH Wien A E 49,0 EUR 218
K.u.K. Hofzuckerbäcker Ch. Demel's Söhne GmbH Wien A V 100,0 EUR 799 4)
Sky Gourmet-airline catering and logistic s GmbH Wien-Flughafen A V 100,0 EUR 800 4)
Total Inflight Solution GmbH
WASH & GO Logistics GmbH
Wien
Wien
A
A
V
N
100,0
0,0
EUR
EUR
35 4)
36
DO & CO International Catering & Logistics AG Zürich CH V 100,0 CHF 100
DO & CO International Event AG Zug CH V 100,0 CHF 100
Oleander Group AG Zug CH N 100,0 GBP 67
Arena One GmbH München D V 100,0 EUR 100 5)
25 5)
Arena One Mitarbeiterrestaurants GmbH
Arena One Olympiapark Gastronomie GmbH
München
München
D
D
V
V
100,0
100,0
EUR
EUR
25 5)
Arena One Personal GmbH München D N 100,0 EUR 25 5)
Arena One Service GmbH München D N 100,0 EUR 25 5)
DO & CO (Deutschland) Holding GmbH Kelsterbach D V 100,0 EUR 25
DO & CO Berlin GmbH
DO & CO Frankfurt GmbH
Berlin
Kelsterbach
D
D
V
V
100,0
100,0
EUR
EUR
25 5)
25 5)
DO & CO Lounge GmbH Frankfurt D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO München GmbH München-Flughafen D V 100,0 EUR 25 5)
DO & CO Restauración & Catering España, S.L. Barcelona E V 100,0 EUR 3
Financière Hédiard SA
Hédiard Events SAS
Colombes
Paris
F
F
V
N
100,0
100,0
EUR
EUR
4.969
100
Hédiard SA Paris F V 100,0 EUR 3.500
Hédiard Traiteur SAS Colombes F V 100,0 EUR 40
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LIMITED Feltham GB V 100,0 EUR 0 6)
DO & CO Airport Hospitality UK Ltd.
DO & CO Event & Airline Catering Ltd.
Feltham
Feltham
GB
GB
V
V
100,0
100,0
GBP
GBP
0
0
DO & CO International Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 EUR 30 6)
DO & CO International Investments Ltd. London GB V 100,0 EUR 5.000 6)
DO & CO Museum Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 GBP 0
Fortnum & Mason Events Ltd.
Henry am Zug Hungary Kft.
London
Budapest
GB
HU
E
V
50,0
100,0
GBP
EUR
0
10 10)
DO & CO Italy S.r.l. Vizzola Ticino I V 100,0 EUR 2.900
Sky Gourmet Malta Inflight Services Ltd. Fgura MT E 40,0 EUR 1 8)
Sky Gourmet Malta Ltd. Fgura MT E 40,0 EUR 1 8)
DO & CO Netherlands Holding B.V. Den Haag NL V 51,0 EUR 20
DO & CO – Restauração e Catering, Sociedade Unipessoal, Lda
DO & CO Events Poland Sp. z o.o.
Lissabon
Warschau
P
PL
V
V
100,0
100,0
EUR
PLN
5
5 9)
DO & CO Hospitality Management Poland Sp. z o.o. Warschau PL V 100,0 PLN 5 9)
DO & CO Poland Sp. z o.o. Warschau PL V 100,0 PLN 20.095
Lotniczy Catering Service Sp. z o.o. in Liquidation Katowice PL V 51,0 PLN 2.105
Soon Sharp DO & CO Korea LLC
Sky Gourmet Slovensko s.r.o.
Seoul
Bratislava
ROK N
SK
V 50,0
100,0
EUR KRW 7.000.000
63 7)
DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic . ve San. A.S. Istanbul TK V 100,0 TRY 750
MAZLUM AMBALAJ SANAYİ VE DIŞ TİCARET A.Ş Tekirdag TK V 51,0 TRY 3.523
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. Istanbul TK V 50,0 TRY 30.000
DO & CO Ukraine LLC
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LLC
Kiew-Boryspil
Kiew-Boryspil
UA
UA
V
V
100,0
100,0
UAH
UAH
521 9)
5.055
DO AND CO KYIV LLC Kiew-Boryspil UA V 51,0 UAH 2.400
DEMEL New York Inc . New York USA V 100,0 USD 1
DO & CO CHICAGO CATERING, INC. Wilmington USA V 100,0 USD 1
DO & CO Holdings USA, Inc . Wilmington USA V 100,0 USD 100
DO & CO Miami Catering, Inc.
DO & CO NEW JERSEY CATERING, INC.
Miami
Wilmington
USA V
USA N
100,0
100,0
USD
USD
1
0
DO & CO New York Catering, Inc . New York USA V 100,0 USD 1

1) V=Vollkonsilidierung, E=at equity, N=Keine Konsolidierung

2) THW = Tausend Heimatwährung

3) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Aktiengesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 4) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

5) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO (Deutschland) Holding GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 6) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in GBP.

7) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in SKK.

8) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in MTL. 9) 1 % wird von der DO & CO Event Austria GmbH gehalten.

10) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in HUF.

7.7. Organe

Als Organe der DO & CO Aktiengesellschaft sind folgende Personen im Geschäftsjahr 2014/2015 tätig gewesen:

Vorstand:

Attila DOGUDAN

Vorsitzender; geboren 1959 Erstbestellung erfolgte am 3. Juni 1997 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015 Keine sonstigen Aufsichtsratsmandate oder vergleichbaren Funktionen

Dr. Haig ASENBAUER

Mitglied des Vorstands; geboren 1967 Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015 Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen Gesellschaften:

Aufsichtsrat der MOUVI Holding AG

Mag. Gottfried NEUMEISTER

Mitglied des Vorstands; geboren 1977 Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015 Keine sonstigen Aufsichtsratsmandate oder vergleichbaren Funktionen

Dr. Klaus PETERMANN

Mitglied des Vorstands; geboren 1966

Erstbestellung erfolgte am 16. Juli 2012

Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Juli 2015

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in konzernexternen Gesellschaften:

  • Verwaltungsrat der Indivis S.A., Luxemburg
  • Verwaltungsrat der Libidama International S.A. SPF, Luxemburg
  • Verwaltungsrat der Immobilière Kockelscheurer S.A., Luxemburg

Im Geschäftsjahr 2014/2015 war Jaap Roukens (geboren 1965) im Zeitraum vom 5. Mai bis 3. Oktober 2014 Mitglied des Vorstandes der DO & CO Aktiengesellschaft und in dieser Zeit als Chief Sales Officer für den Verkauf und den Vertrieb im Airline- und Hospitality Bereich tätig.

Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes im Geschäftsjahr 2014/2015 zeigt nachfolgende Übersicht wie folgt:

Bezüge Vorstand 2014/2015
in T€ Fixe
Bezüge
Variable
Bezüge
Gesamt
bezüge
Attila Dogudan * 764 295 1.059
Dr. Haig Asenbauer ** 520 490 1.010
Mag. Gottfried Neumeister *** 400 465 865
Dr. Klaus Petermann ** 430 351 781
Jaap Roukens **** 318 0 318
Summe 2.432 1.601 4.033

*Inklusive Sachbezug und inklusive 34 t€ für die Tätigkeit als Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sowie CEO bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş.

**Inklusive 30 t€ für die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates bei der THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.Ş.

***Inklusive 75 t€ als Sonderprämie

****Inklusive 165 t€ als Signing Bonus

Jaap Roukens hat im Geschäftsjahr 2014/2015 eine einmalige Teilvergütung von 10.000 Stück Aktien erhalten. Der Kurs zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung betrug 42,20 €. Jaap Roukens ist am 3. Oktober 2014 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschieden und hat eine Abfindung in Höhe 150 T€ erhalten.

Es bestehen derzeit keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersvorsorge für Mitglieder des Vorstands. Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Abfertigungsanspruch in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes zu. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einen Abfindungsanspruch von drei Monatsgehältern vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund entsteht kein Abfindungsanspruch. Zusätzliche Ansprüche des Vorstands im Falle einer Beendigung der Funktion bestehen nicht.

Weiters bestehen derzeit keine Vereinbarungen im Falle eines Kontrollwechsels.

Aufsichtsrat:

em. o. Univ.-Prof. DDr. Waldemar JUD

Vorsitzender; unabhängig; geboren 1943 bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 20. März 1997 weitere Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Ottakringer Getränke AG, Wien
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
  • Mitglied des Aufsichtsrates der BKS Bank AG
  • Mitglied des Aufsichtsrates der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft (bis 8.5.2014)
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbank AG

RA Dr. Werner SPORN

Stellvertreter des Vorsitzenden; unabhängig; geboren 1935 Repräsentant des Streubesitzes bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 20. März 1997 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

Ing. Georg THURN-VRINTS

Mitglied; unabhängig; geboren 1956 bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 20. März 1997 keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften

Ök.-Rat Dr. Christian KONRAD

Mitglied; unabhängig; geboren 1943 bestellt bis zur 21. o.HV (2019), erstmalig gewählt am 10. Juli 2002 weitere Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien (bis 4.7.2014)
  • Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim (bis 17.7.2014)

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 03. Juli 2014 für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine Vergütung in Höhe von 0,08 m€ (VJ: 0,06 m€) bezahlt.

Haftungen für Kredite sowie Firmenkredite von Konzerngesellschaften an Vorstände und Aufsichtsräte bestehen nicht.

Wien, am 21. Mai 2015

Attila DOGUDAN e.h. Vorstandsvorsitzender

Dr. Haig ASENBAUER e.h. Mag. Gottfried NEUMEISTER e.h. Dr. Klaus PETERMANN e.h. Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der

DO & CO Aktiengesellschaft, Wien,

für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 geprüft. Dieser Konzernabschluss umfasst die Konzernbilanz zum 31. März 2015, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Geldflussrechnung und die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das am 31. März 2015 endende Geschäftsjahr sowie den Konzernanhang.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und für die Konzernbuchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Konzernbuchführung sowie für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Konzernabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Konzernabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie der vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Standards on Auditing (ISAs) durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Konzernabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Konzernabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Konzernabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung der DO & CO Aktiengesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2015 sowie der Ertragslage des Konzerns und der Zahlungsströme des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind.

Aussagen zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Konzernlagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Konzerns erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.

Der Konzernlagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Konzernabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.

Wien, am 21. Mai 2015

PKF CENTURION

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Member Firm of PKF International Limited

Mag. Günther Prindl Dr. Andreas Staribacher Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Einzelabschluss 2014/2015 der DO & CO Aktiengesellschaft inkl. Lagebericht und Bestätigungsvermerk

PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung

Hegelgasse 8 I 1010 Wien Tel. +43 1 512 87 80 I Fax +43 1 512 87 80 - 599 www.pkf.at

DO & CO Aktiengesellschaft

Wien

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. März 2015 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2014/15

Elektronisches Exemplar (pdf-Version) vom 13. Mai 2015

Abkürzungsverzeichnis

Abs Absatz
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
EStG Einkommensteuergesetz 1988
EUR Euro
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
IFRS International Financial Reporting Standards
KStG Körperschaftsteuergesetz
TEUR Tausend Euro
UGB Unternehmensgesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung
URG Unternehmensreorganisationsgesetz
USt Umsatzsteuer
Vj Vorjahr
vgl vergleiche
Z Ziffer

Darstellung von Veränderungszahlen – RUNDUNGSHINWEIS:

Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Eine in Prozentangaben nicht sinnvolle Darstellung von Veränderungen wird durch "---" gekennzeichnet.

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung 2
2. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses 3
3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 4
3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss, zum
Lagebericht sowie zum Corporate Governance-Bericht
4
3.2. Erteilte Auskünfte 4
3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der
Redepflicht)
4
4. Bestätigungsvermerk 5

Anlagen

Anlage 1 Bilanz zum 31. März 2015
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2014/15
Anlage 3a Entwicklung des Anlagevermögens 2014/15
Anlage 3b Beteiligungsgesellschaften per 31. März 2015
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014/15

Beilagen

Beilage 1 Allgemeine Auftragsbedingungen
Beilage 1a Zusätzliche Auftragsbedingungen

An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der DO & CO Aktiengesellschaft, Wien

Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. März 2015 der

DO & CO Aktiengesellschaft, Wien,

(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt)

abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2014 der DO & CO Aktiengesellschaft, Wien, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/15 gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag, den Jahresabschluss zum 31. März 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß den §§ 269 ff UGB zu prüfen. Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. März 2015 berichten wir mittels gesonderten Berichtes.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Gesellschaft iSd § 221 UGB. Die Gesellschaft hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß § 244 (1) UGB aufzustellen. Gemäß § 245a UGB wurde der Konzernabschluss ausschließlich in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.

Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens erwecken. Es ist auch festzustellen, ob ein Corporate Governance-Bericht (§ 243b UGB) aufgestellt wurde.

Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche Fehldarstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.

Wir führten die Prüfung im April und Mai 2015 in den Räumen der Gesellschaft durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Frau Mag. Gabriela Simonet, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.

Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage 1) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

2. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses

Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Angaben des Vorstands im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht.

3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss, zum Lagebericht sowie zum Corporate Governance-Bericht

Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ergänzenden Bestimmungen der Satzung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.

Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir – soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten – die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

Der Lagebericht entspricht nach unserer abschließenden Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.

Die Gesellschaft hat einen Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB aufgestellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.

3.2. Erteilte Auskünfte

Die gesetzlichen Vertreter erteilten die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.

3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht)

Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt.

Die Eigenmittelquote zum 31. März 2015 beträgt 40,59%, die fiktive Schuldentilgungsdauer beträgt 13,39 Jahre. Die gesetzliche Vermutung des Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) liegt somit nicht vor.

4. Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der

DO & CO Aktiengesellschaft, Wien,

für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. März 2015, die Gewinnund Verlustrechnung für das am 31. März 2015 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und für die Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung und den Inhalt eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund beabsichtigter oder unbeabsichtigter Fehler; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung der DO & CO Aktiengesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2015 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Aussagen zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.

Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.

Wien, am 13. Mai 2015

PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Member Firm of PKF International Limited

Mag. Gabriela Simonet Dr. Andreas Staribacher Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Aktiva 31.03.2015 % 31.03.2014 %
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus abgeleitete
Lizenzen 1.462.052,34 0,4 639.868,32 0,2
2. Software 1.367.412,25 0,4 1.277.658,02 0,4
3. WB immaterielle -1.307.116,99
1.522.347,60
-0,4
0,4
-753.720,64
1.163.805,70
-0,2
0,3
II. Sachanlagen
1. Einbauten in fremden Gebäuden 823.833,75 0,2 901.975,95 0,3
2. Maschinen 11.632,65 0,0 3.754,16 0,0
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 564.778,76 0,2 578.909,99 0,2
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
in Bau
4.617.253,95
6.017.499,11
1,3
1,7
2.386.723,81
3.871.363,91
0,7
1,1
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.547.890,84 7,3 26.187.073,84 7,3
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
163.023.801,84 44,6 34.616.317,45 9,6
3. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
36.651,27
189.608.343,95
197.148.190,66
0,0
51,9
53,9
36.651,27
60.840.042,56
65.875.212,17
0,0
16,9
18,3
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
297.712,00 0,1 255.833,82 0,1
2. Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen
143.164.355,28
8.009.440,14
39,2
25,5
140.419.819,96
10.096.703,34
39,0
37,6

zum 31.03.2015

Aktiva 31.03.2015 % 31.03.2014 %
3. sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände
12.796.417,58
156.258.484,86
3,5
42,7
10.569.980,91
151.245.634,69
2,9
42,0
II. Wertpapiere und Anteile
1. Sonstige Wertpapiere und Anteile 0,00 0,0 147.987,00 0,0
III. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
11.001.271,76
167.259.756,62
3,0
45,7
141.406.788,91
292.800.410,60
39,3
81,3
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
1.257.131,54 0,3 1.343.802,75 0,4
Summe Aktiva 365.665.078,82 100,0 360.019.425,52 100,0
Passiva 31.03.2015 % 31.03.2014 %
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
1. Nennkapital 19.488.000,00 5,3 19.488.000,00 5,4
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 74.707.498,42 20,4 74.707.498,42 20,8
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 64.635,22 0,0 64.635,22 0,0
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) 42.466.843,79 11,6 39.654.489,05 11,0
42.531.479,01 11,6 39.719.124,27 11,0
IV. Bilanzgewinn 11.692.800,00 3,2 8.282.400,00 2,3
148.419.777,43 40,6 142.197.022,69 39,5
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 2.094.075,00 0,6 2.005.665,00 0,6
2. Steuerrückstellungen 13.006.700,00 3,6 8.472.100,00 2,4
3. sonstige Rückstellungen 7.998.910,50 2,2 9.579.373,92 2,7
23.099.685,50 6,3 20.057.138,92 5,6
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 150.000.000,00 41,0 150.000.000,00 41,7
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
1.295.616,90 0,4 1.018.808,26 0,3
3. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen
40.248.380,32
2.794.867,95
11,0
0,8
44.261.992,14
536.740,06
12,3
0,2
4. sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
2.255.820,67
1.984.384,67
235.028,19
0,6
0,5
0,1
2.334.463,51
2.082.214,85
209.405,73
0,7
0,6
0,1
193.799.817,89 53,0 197.615.263,91 54,9
D. Rechnungsabgrenzungsposten 345.798,00 0,1 150.000,00 0,0
Summe Passiva 365.665.078,82 100,0 360.019.425,52 100,0
Haftungsverhältnisse 12.326.315,14 3,4 11.403.437,88 3,2

DO & CO Aktiengesellschaft 156765m

2014/2015 % 2013/2014 %
1. Umsatzerlöse 31.465.757,34 100,0 26.844.509,16 100,0
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von
Anlagevermögen
499,96 0,0 374,99 0,0
b) Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen
c) übrige
155.595,99
1.299.888,67
0,5
4,1
315.309,39
675.698,89
1,2
2,5
1.455.984,62 4,6 991.383,27 3,7
3. Aufwendungen für Material und
sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand 6.509,03 0,0 32.206,13 0,1
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.633.846,85 14,7 3.993.557,08 14,9
c) Skontoerträge und Boni -127.994,30 -0,4 -6.312,48 -0,0
4.512.361,58 14,3 4.019.450,73 15,0
4. Personalaufwand
a) Löhne 648.245,62 2,1 757.165,44 2,8
b) Gehälter 14.456.432,65 45,9 13.119.152,78 48,9
c) Aufwendungen für Abfertigungen und
Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen 308.663,44 1,0 237.967,15 0,9
d) Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge 2.924.116,37 9,3 2.390.236,73 8,9
e) Sonstige Sozialaufwendungen 221.212,51 0,7 70.938,09 0,3
18.558.670,59 59,0 16.575.460,19 61,8
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
940.756,11 3,0 694.311,68 2,6
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag fallen 73.365,09 0,2 60.744,39 0,2
b) übrige 10.223.144,52 32,5 14.053.066,92 52,4
10.296.509,61 32,7 14.113.811,31 52,6
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6
(Betriebserfolg)
-1.386.555,93 -4,4 -7.567.141,48 -28,2
8. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen
10.599.293,07
10.067.641,07
33,7
32,0
22.469.764,41
15.469.764,41
83,7
57,6
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
3.659.493,95
3.293.672,95
11,6
10,5
2.277.881,08
2.159.685,12
8,5
8,1
10. Erträge aus dem Abgang und der
Zuschreibung zu Finanzanlagen und
Wertpapieren des Umlaufvermögens
15.194.554,39 48,3 130.787,88 0,5
2014/2015 % 2013/2014 %
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen 3.933.647,64 12,5 5.106.695,59 19,0
davon Abschreibungen auf verbundene
Finanzanlagen
0,00 0,0 2.360.296,45 8,8
davon Aufwendungen aus verbundenen
Unternehmen
3.933.647,64 12,5 2.746.399,14 10,2
12. Ergebnis aus Derivativgeschäften -566.511,74 -1,8 83.734,33 0,3
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon betreffend verbundene Unternehmen
5.659.230,57
664.292,00
18,0
2,1
562.710,10
96.245,08
2,1
0,4
14. Zwischensumme aus Z 8 bis 13
(Finanzerfolg)
20.426.974,94 64,9 19.125.293,35 71,2
15. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
19.040.419,01 60,5 11.558.151,87 43,1
16. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 4.535.264,27 14,4 1.259.600,00 4,7
17. Jahresüberschuss 14.505.154,74 46,1 10.298.551,87 38,4
18. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
a) andere Rücklagen (freie Rücklagen) 2.812.354,74 8,9 2.016.151,87 7,5
19. Jahresgewinn 11.692.800,00 37,2 8.282.400,00 30,9
20. Bilanzgewinn 11.692.800,00 37,2 8.282.400,00 30,9

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung der Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag geltenden Fassung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 (2) UGB), aufgestellt.

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 221 bis 235 UGB vorgenommen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten, die im laufenden oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurde entsprechend Rechnung getragen.

Anlagevermögen

Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände

Die gesamten Zugänge des Berichtszeitraumes hat die Gesellschaft bei Anschaffungen bis zum 30. September 2014 mit dem vollen und bei späteren Anschaffungen mit dem halben Jahresbetrag abgeschrieben.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Nebenkosten, abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2014/2015 planmäßig gemäß § 204 (1) UGB fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei wird folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer
in Jahren
Konzessionen 10
Vertragsrecht 3,5
-
6
EDV-Software 3
-
5

Sachanlagevermögen

Die gesamten Zugänge des Berichtszeitraumes hat die Gesellschaft bei Anschaffungen bis zum 30. September 2014 mit dem vollen und bei späteren Anschaffungen mit dem halben Jahresbetrag abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Nebenkosten, abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2014/2015 planmäßig gemäß § 204 (1) UGB fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

in Jahren Nutzungsdauer
Bauten auf fremdem Grund 5 - 10
Maschinen 3 - 5
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
3 - 10

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 13 EStG 1988 werden im Zugangsjahr jeweils auf EUR 0,01 abgeschrieben. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter nach einer angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren als Abgang dargestellt.

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Unter diesem Posten werden ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Angabe zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Z 2 UGB erfolgen gesondert in der Anlage 3b zu diesem Anhang.

Die Gesellschaft ist oberstes Mutterunternehmen und hat einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß den Bestimmungen der §§ 244 ff UGB zum 31. März 2015 erstellt. Die Gesellschaft ist beim Handelsgericht Wien als zuständiges Firmenbuchgericht unter der Firmenbuchnummer 156765m erfasst.

Ausleihungen an verbundenen Unternehmen

Unter diesem Posten werden an in- und ausländische Tochterunternehmen gegebene Ausleihungen ausgewiesen, deren Rückzahlung in Abhängigkeit von den diesen Unternehmen frei zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln erfolgt.

Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden Zuschreibungen in Höhe von TEUR 4.540 unterlassen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem Nennwert angesetzt; allen erkennbaren Risiken, insbesondere aus Kursänderungen und Forderungsausfällen, wurde durch Abwertungen und durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Eigenkapital

Grundkapital und Kapitalrücklagen

Das Grundkapital beträgt EUR 19.488.000,00 und ist in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zerlegt.

Zusammensetzung Kapitalrücklagen

EUR EUR
Agio aus Börsegang 1998 (§ 229 (2) Z 1 i.V.m. (5) UGB) 13.081.110,15
Cent-Differenz aus EUR-Umstellung 2001/2002 0,01
Agio aus Kapitalerhöhung 2006/2007 24.273.186,35
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 2007/2008 -1.427.918,09
Agio aus Kapitalerhöhung 2010/2011 38.781.120,00 74.707.498,42

Bilanzgewinn

Die Gesellschaft hat mit inländischen Tochtergesellschaften Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen. Die Namen der von der Ergebnisabführung umfassten Gesellschaften sind dem Beteiligungsspiegel zu entnehmen. Gemäß diesen Verträgen haben die Töchter ihren Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen, wogegen sich die DO & CO Aktiengesellschaft gegenüber den Tochtergesellschaften verpflichtet, allfällige Jahresverluste zu übernehmen und abzudecken.

Rückstellungen

Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen

Die Abfertigungsrückstellung ist nach finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,5 % (Vj: 3 %) und eines angenommenen Pensionsantrittsalters von 63 Jahren (Vj: 63 Jahren) bei Männern und 58 Jahren (Vj: 58 Jahren) bei Frauen ermittelt.

Für abfertigungsähnliche Verpflichtungen wurde eine Rückstellung für Dienstnehmerjubiläen passiviert. Die Ermittlung erfolgte unter Zugrundelegung der gleichen Berechnungsfaktoren, allerdings wurde ein Fluktuationsabschlag, abhängig vom Alter der Dienstnehmer, berücksichtigt. Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

Steuerrückstellungen

Die Rückstellungen für Ertragsteuern wurden in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit jenen Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.

Rückstellungen aus Vorjahren wurden, soweit sie nicht verwendet wurden und der Grund für ihre Bildung weggefallen ist, über sonstige betriebliche Erträge aufgelöst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Devisenmittelkurs zum Zeitpunkt der Entstehung bewertet, wobei Kursverluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt wurden.

Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und GuV

Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) ist gesondert in der Beilage 3a zu diesem Anhang dargestellt.

Anzahlungen auf Anlagen

Für Mieterinvestitionen im Gebäude 1010 Wien, Akademiestraße 3 / Mahlerstraße 9 wurden Anzahlungen in Höhe von EUR 2 Millionen geleistet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen:

davon davon
Restlaufzeit Restlaufzeit
Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 297.712,00 297.712,00 0,00
Vorjahr 255.833,82 255.833,82 0,00
Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen 143.164.355,28 69.231.231,17 73.933.124,11
Vorjahr 140.419.819,96 82.562.866,18 57.856.953,78
davon aus Lieferungen und Leistungen 8.009.440,14 8.009.440,14 0,00
Vorjahr 10.096.703,34 10.096.703,34 0,00
sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände 12.796.417,58 9.823.654,99 2.972.762,59
Vorjahr 10.569.980,91 7.603.498,32 2.966.482,59
156.258.484,86 79.352.598,16 76.905.886,70
Vorjahr 151.245.634,69 90.422.198,32 60.823.436,37

Die sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von EUR 80.446.392,34 (Vj: EUR 70.163.312,39) aus gegebenen Darlehen an ausländische Tochtergesellschaften, für die im Geschäftsjahr 2014/2015 Zinserträge in Höhe von insgesamt EUR 703.801,38 (Vj: EUR 507.858,23) ausgewiesen wurden.

Die Forderungen aus überrechneten Jahresgewinnen der inländischen Gruppenmitglieder aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen für das Geschäftsjahr 2014/2015 beliefen sich zum Bilanzstichtag auf ingesamt EUR 10.067.641,07 (Vj: EUR 15.469.764,41).

Wertpapiere und Anteile

Unter dem Posten Wertpapiere und Anteile war im Vorjahr ein derivatives Finanzinstrument mit einem Wert von TEUR 148 erfasst, das DO & CO am 20.12.2013 mit der UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank, München) abgeschlossen hat. Es handelte sich um einen Total Return Equity Swap, dem als Basiswert 974.400 DO & CO Aktien zugrunde lagen. Der Swap sah während seiner voraussichtlichen Laufzeit von maximal zwölf Monaten einen Tausch der Erträge sowie der Kursperformance des Basiswerts gegen eine variable Zahlung vor. DO & CO konnte während der Laufzeit des Swap eine Erfüllung durch physische Lieferung des Basiswerts oder durch Barausgleich verlangen.

DO & CO hat am 26.9.2014 von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und aufgrund der ihr mit Beschluss der 16. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2014 erteilten Ermächtigung 974.400 Stück eigene Aktien erworben. Diese Aktien wurden am 6.11.2014 außerbörslich im Wege des Accelereted Bookbuildings veräußert. Die Erträge aus dem Verkauf der eigenen Aktien in Höhe der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und deren Anschaffungskosten wurden mit EUR 15.194.554,39 im Finanzergebnis erfasst.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zu Ende des Geschäftsjahres TEUR 1.257 (Vj: TEUR 1.344). Der Betrag ergibt sich insbesondere dadurch, dass im Zuge der Emission der DO & CO Unternehmensanleihe ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für das Disagio in Höhe von TEUR 1.143 im Geschäftsjahr 2013/2014 angesetzt wurde. Dieses Disagio wird linear über die Laufzeit der Anleihe (7 Jahre) verteilt und entsprechend im Finanzergebnis der folgenden Perioden ausgewiesen.

In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesene Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten hauptsächlich Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 6.337 (Vj: TEUR 8.095) sowie Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von TEUR 1.662 (Vj: TEUR 1.484).

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten gemäß § 225 Abs. 6 und § 237 UGB stellte sich folgendermaßen dar:

davon davon davon
Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
Anleihen 150.000.000,00 0,00 150.000.000,00 150.000.000,00
Vorjahr 150.000.000,00 0,00 150.000.000,00 150.000.000,00
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 1.295.616,90 1.295.616,90 0,00 0,00
Vorjahr 1.018.808,26 1.018.808,26 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 40.248.380,32 40.248.380,32 0,00 0,00
Vorjahr 44.261.992,14 44.261.992,14 0,00 0,00
davon aus Lieferungen und Leistungen 2.794.867,95 2.794.867,95 0,00 0,00
Vorjahr 536.740,06 536.740,06 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 2.255.820,67 2.255.820,67 0,00 0,00
Vorjahr 2.334.463,51 2.334.463,51 0,00 0,00
davon aus Steuern 1.984.384,67 1.984.384,67 0,00 0,00
Vorjahr 2.082.214,85 2.082.214,85 0,00 0,00
davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit 235.028,19 235.028,19 0,00 0,00
Vorjahr 209.405,73 209.405,73 0,00 0,00
Summe Verbindlichkeiten 193.799.817,89 43.799.817,89 150.000.000,00 150.000.000,00
Vorjahr 197.615.263,91 47.615.263,91 150.000.000,00 150.000.000,00

Anleihe

Zu Ende des Geschäftsjahres 2013/2014 hat die DO & CO Aktiengesellschaft eine Unternehmensanleihe in Höhe von TEUR 150.000 plaziert. Die Anleihe besitzt eine 7 jährige Laufzeit und einen Fixzinskupon von 3,125 % p.a.. Das Disagio der Anleihe ist in den aktiven Rechnungabgrenzungsposten erfasst.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen:

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bestehenden Vereinbarungen über die Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen beläuft sich für die folgenden fünf Jahre auf rund EUR 7.049.400,00 (Vj: EUR 6.042.300,00), davon entfallen auf das nächste Geschäftsjahr rund EUR 1.409.900,00 (Vj: EUR 1.208.500,00). Es handelt sich hierbei um laufende Nutzungsentgelte für angemietete Sachanlagen und umsatzabhängige Nutzungsentgelte für angemietete Räumlichkeiten. In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten, wobei ein Betrag in Höhe von EUR 193.000,00 auf das nächste Geschäftsjahr und EUR 964.780,00 auf die folgenden fünf Jahre entfallen.

Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft gab gegenüber einem Lieferanten eine Rangrücktrittserklärung ab. Die Forderung zum Bilanzstichtag belief sich auf TEUR 160 (Vj: TEUR 117) und wurde zur Gänze wertberichtigt. Des weiteren wurden Bankgarantien in der Höhe von TEUR 356 (Vj: TEUR 310) abgegeben.

Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft übernahm für zwei Tochtergesellschaften die Ausfallshaftung von Kundenforderungen, zum Bilanzstichtag belief sich der Betrag der offenen Forderungen auf TEUR 6.070 (Vj: TEUR 5.889).

Zusätzlich hat die Gesellschaft Haftungsübernahmen in der Höhe von TEUR 264 (Vj: TEUR 210) und Rangrücktrittserklärungen von TEUR 5.637 (Vj: TEUR 5.000) abgegeben.

Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der verbundenen Unternehmen AIOLI Airline Catering Austria GmbH und DO & CO Airline Catering Austria GmbH glaubhaft zu machen, verpflichtet sich die DO & CO Aktiengesellschaft dafür Sorge zu tragen, dass die AIOLI Airline Catering Austria GmbH und die DO & CO Airline Catering Austria GmbH ihre Verpflichtungen als Dienstleister auf dem Flughafen Wien gemäß dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz erfüllen können. Diese Erklärung steht im Zusammenhang mit dem Ansuchen der Tochtergesellschaften um eine Bewilligung zur Erbringung eines Bodenverpflegungsdienstes iSd § 7 Flughafen-Bodenabfertigungsgesetztes.

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 231 (2) UGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen gemäß § 237 Z 7 UGB stellte sich wie folgt dar:

2014/2015 2013/2014
Umsatzerlöse Konzernunternehmen 28.723.913,16 25.461.549,43
Umsatzerlöse Dritte 2.741.844,18 1.382.959,73
31.465.757,34 26.844.509,16

Personalaufwand

In der Position Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in der Höhe von EUR 169.105,41 (Vj: EUR 131.920,65) und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in der Höhe von EUR 139.558,03 (Vj: EUR 106.046,50) enthalten.

Erträge aus der Beteiligung an verbundene Unternehmen

Der Posten betrifft die aufgrund der Ergebnisabführungsverträge übernommenen Jahresergebnisse 2014/2015 der inländischen Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 10.068 (VJ: TEUR 15.470) und eine Ausschüttung einer ausländischen Tochtergesellschaft in Höhe von TEUR 532 (VJ: TEUR 7.000).

Aufwendungen aus Finanzanlagen

Unter den Aufwendungen aus Finanzanlagen werden ausschließlich die Übernahmen der im Geschäftsjahr angefallenen Jahresverluste von Tochtergesellschaften aufgrund von aufrechten Ergebnisabführungsverträgen ausgewiesen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Gesellschaft hat keine aktive Steuerabgrenzung gemäß § 198 (10) UGB vorgenommen. Der gemäß dieser Bestimmung aktivierbare Betrag der Gruppe beträgt rund TEUR 1.211 (Vj: TEUR 1.391).

Zwischen der Gesellschaft als Gruppenträger und 22 Tochtergesellschaften als Gruppenmitglieder besteht eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG.

Steuerausgleichsvereinbarungen mit den inländischen Gruppenmitgliedern wurden auf Grund aufrechter Ergebnisabführungsverträge nicht abgeschlossen.

Sonstige Pflichtangaben

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.

Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gegliedert nach Arbeitern und Angestellten beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB):

2014/2015 2013/2014
Arbeiter 8 8
Angestellte 143 133
Gesamt 151 141

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu weitere EUR 9.744.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.872.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2013 ermächtigt, das Grundkapital gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu EUR 7.795.200,00 durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 neuen Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, bis einschließlich fünf Jahre ab dem Tag der Beschlussfassung zu erhöhen.

Angaben zu Vorstandsmitgliedern

Im Geschäftsjahr waren als Vorstandmitglieder tätig:

Herr Attila DOGUDAN, Wien, Vorsitzender, Herr Dr. Klaus PETERMANN, Wien, Herr Dr. Haig ASENBAUER, Wien, Herr Mag. Gottfried NEUMEISTER, Wien, Herr Jaap ROUKENS, Zug (von 05.05.2014 bis 3.10.2014).

Die Bezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr TEUR 2.854 (Vj: TEUR 2.089), davon wurden TEUR 834 (Vj: TEUR 76) von verbundenen Unternehmen bezogen. Die im Geschäftsjahr ausbezahlten variablen Gehaltsbestandteile für das Geschäftsjahr 2013/14 betrugen TEUR 1.395 (Vj: TEUR 0). Für die variablen Vergütungsansprüche für das Geschäftsjahr 2014/15 wurde in Höhe von TEUR 1.601 vorgesorgt. Die Höhe der Aufwendungen für Abfertigungen für den Vorstand beträgt TEUR 193 (Vj: TEUR 48) davon wurden TEUR 150 von verbundenen Unternehmen bezogen.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Vorstandes eingegangen.

Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates

Im Geschäftsjahr 2014/2015 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates:

Herr em.o.Univ.Prof. DDr. Waldemar JUD, Graz, Vorsitzender, Herr Dr. Werner SPORN, Wien, Stellvertreter des Vorsitzenden, Herr Ing. Georg THURN-VRINTS, Poysbrunn, Herr Präsident Ökonomierat Generalanwalt Dr. Christian KONRAD, Wien.

An die Aufsichtsratsmitglieder wurde im Geschäftsjahr für das vorangegangene Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR 75.000,00 (Vj: TEUR 55) bezahlt.

Die Funktionsperiode der Mitglieder des Aufsichtsrates ist im Geschäftsjahr 2014/2015 ausgelaufen. Sämtliche Mitglieder wurden in der 16. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2014 neu gewählt, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt.

Wien, 13. Mai 2015

Der Vorstand:

........................................................................... Attila DOGUDAN e.h.

................................................................................. Dr. Klaus PETERMANN e.h.

........................................................................... Dr. Haig ASENBAUER e.h.

................................................................................. Mag. Gottfried NEUMEISTER e.h.

Anschaffungs- Anschaffungs- Buchwert Buchwert des Jahres œ
kosten am Zugänge Abgänge Umbuchung kosten am Abschreibungen ā am (-) Aufzinsung
(+) Abzinsung
aa
14.2014 31.3.2015 gesamt 31.3.2015 31.3.2014 Zuschreibungen N
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Abzinsungen
EUR
œ
A. Aufwendungen für das Ingangsetzen und
Erweitern eines Betriebes
0,00 0.00 0,00 0,00 0,00 o.o 0,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte
1.917.526.34 911.938,25 0.00 0.00 2.829.464,59 1307.116,99 1.522.347,60 1.163.805,70 553.396.35 ω
1.917.526,34 911.938,25 0,00 0,00 2.829.464,59 1.307.116,99 1.522.347,60 1.163.805,70 553.396,35 œ
II. Sachanlagen
Bauten auf fremdem Grund 1.065.458,70 25.764,71 0,00 2.283,17 1093.506,58 269.672,83 823.833,75 901.975,95 106.190,08 4
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und
.
പത്
4.692,70 10.303,04 0,00 14.995,74 3.363,09 11.632,65 3.754,16 2.424,55 $\sigma$
Geleistete Anzahlungen
Geschäftsausstattung
4.
2.034.098,46
2.386.723,81
264 615,97
2.232.813,31
0,00
161.312,24
0,00
$-2.283,17$
2.137 402.19
4.617.253,95
1.572.623,43
0,00
564.778,76
4.617.253,95
578.909,99
2.386.723,81
278.745,13
0,00
ø
5.490.973,67 2533.497,03 161.312,24 0,00 7.863.158,46 1.845.659,35 6.017.499,11 3.871.363,91 387.359,76 æ
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.358.070,84 360.817,00 0,00 0,00 26.718.887,84 170.997,00 26.547.890,84 26.187.073,84 0,00 æ
Ausleihungen an verbundene
$\overline{\mathbf{v}}$
0,00 N
Unternehmen 39.606.467,11 135.081.656,70 6.197.998,26 0,00 168.490.125,55 5466323,71 163.023.801,84 34.616.317,45 0,00
476.174,05

æ
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 36.651,27 0.00 0.00 0.00 36.651.27 0,00 36.651.27 36.651,27 0.00
0,00
476.174,05
aa
N
66.001.189,22 135.442.473,70 5.197.998,26 0,00 195.245.664,66 5.637.320,71 189.608.343,95 60.840.042,56 0,00 a
0,00 N
Insgesamt 73.409.689.23 138.887.908.98 6.359.310.50 8.00 205.938.287.71 8.790.097.05 197.148.190.66 65.875.212.17 476.174,05
940.756,11
aa
$\sigma$
Sitz Land Konsolidierung1 ) Beteiligung in % 1
Obergesellschaft
W ährung
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
2
in THW
Eigenkapital in
2
THW
Nom inalkapital in
THW 2 )
Gesellschaft
AIOLI Airline Catering Austria GmbH
B & B Betriebsrestaurants GmbH
Wien-Flughafen
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
DCAG EUR
DCAG EUR
511
77
170
194
36 3)
36 3)
Demel Salzburg Cafe-Restaurant Betriebs GmbH Salzburg A V 100,0 DCAG EUR 4 35 35 3)
DO & CO - Baden Restaurants & Veranstaltungs GmbH Baden A V 100,0 DCAG EUR 2 245 36 3)
DO & CO - Salzburg Restaurants & Betriebs GmbH Salzburg A V 100,0 DCAG EUR 114 99 36 3)
DO & CO Airline Catering Austria GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 1.051 29 150 3)
DO & CO Airline Logistics GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 207 45 35 3)
35 4)
DO & CO Airport Hospitality GmbH
DO & CO Albertina GmbH
Wien
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
DCCC EUR
DCAG EUR
-1.504
-1.212
83
35
35 3)
DO & CO Catering & Logistics Austria GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR -720 100 100 3)
DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH Wien A V 100,0 DINV
EUR
4 11.608 36
DO & CO Event Austria GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 559 250 100 3)
DO & CO Facility Management GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 244 248 35 3)
DO & CO Gourmet Kitchen Cold GmbH
DO & CO Gourmet Kitchen Hot GmbH
Wien
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
DCAG EUR
DCAG EUR
786
464
79
77
35 3)
35 3)
DO & CO im Haas Haus Restaurantbetriebs GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 171 483 36 3)
DO & CO im PLATINUM Restaurantbetriebs GmbH Wien A V 90,0 DCCC EUR 112 786 35
DO & CO Party-Service & Catering GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 67 596 36 3)
DO & CO Pastry GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 513 55 35 3)
DO & CO Procurement GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR 4.910 198 35 3)
36 3)
Do & Co Restaurantbetriebsgesellschaft m.b.H.
DO & CO Special Hospitality Services GmbH
Wien
Wien
A
A
V
V
100,0
100,0
DCAG EUR
DCAG EUR
4
384
-79
75
35 3)
Henry - the art of living GmbH Wien A V 100,0 DCAG EUR -1.964 29 36 3)
Henry am Zug GmbH Wien A V 100,0 DCCC EUR 161 35 35 4)
Ibrahim Halil Dogudan Gesellschaft m.b.H. Wien A V 100,0 DCAG EUR -38 22 36 3)
ISS Ground Services GmbH Wien A E 49,0 DTIS
EUR
887 1.116 218
K.u.K. Hofzuckerbäcker Ch. Demel's Söhne GmbH
Sky Gourmet-airline catering and logistics GmbH
Wien
Wien-Flughafen
A
A
V
V
100,0
100,0
DCCC EUR
DCCC EUR
1.577
1.523
724
4.337
799 4)
800 4)
Total Inflight Solution GmbH Wien A V 100,0 DCCC EUR 483 142 35 4)
DO & CO International Catering & Logistics AG Zürich CH V 100,0 DINV
CHF
-59 -183 100
DO & CO International Event AG Zug CH V 100,0 DINV
CHF
285 465 100
Oleander Group AG Zug CH N 100,0 DINV
GBP
-122 -87 67
Arena One GmbH München D V 100,0 DDHO EUR 2.276 100 100 5)
Arena One Mitarbeiterrestaurants GmbH
Arena One Olympiapark Gastronomie GmbH
München
München
D
D
V
V
100,0
100,0
DDHO EUR
DDHO EUR
74
6
25
25
25 5)
25 5)
Arena One Personal GmbH München D N 100,0 DDHO EUR -1 25 25 5)
Arena One Service GmbH München D N 100,0 DDHO EUR -1 25 25 5)
DO & CO (Deutschland) Holding GmbH Kelsterbach D V 100,0 DINV
EUR
1.549 1.495 25
DO & CO Berlin GmbH Berlin D V 100,0 DDHO EUR -7 25 25 5)
DO & CO Frankfurt GmbH
DO & CO Lounge GmbH
Kelsterbach
Frankfurt
D
D
V
V
100,0
100,0
DDHO EUR
DDHO EUR
-487
165
25
25
25 5)
25 5)
DO & CO München GmbH München-Flughafen D V 100,0 DDHO EUR -248 25 25 5)
DO & CO Restauración & Catering España, S.L. Barcelona E V 100,0 DINV
EUR
3 854 3
Financière Hédiard SA Colombes F V 100,0 DCAG EUR 244 -35.402 4.969
Hédiard Events SAS Paris F N 100,0 DHFI
EUR
0 0 100
Hédiard SA Paris F V 100,0 DHFI
EUR
-1.481 -19.196 3.500
Hédiard Traiteur SAS
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LIMITED
Colombes
Feltham
F
GB
V
V
100,0
100,0
DHSA EUR
DINV
EUR
2.953
-4
-790
-4
40
0 6)
DO & CO Airport Hospitality UK Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV
GBP
19 19 0
DO & CO Event & Airline Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV
GBP
3.291 8.445 0
DO & CO International Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV
EUR
522 9.245 30 6)
DO & CO International Investments Ltd. London GB V 100,0 DCAG EUR 3.930 16.400 5.000 6)
DO & CO Museum Catering Ltd. Feltham GB V 100,0 DINV
GBP
161 -520 0
Fortnum & Mason Events Ltd.
Henry am Zug Hungary Kft.
London
Budapest
GB
HU
E
V
50,0
100,0
DLHR GBP
DRCH EUR
59
58
-400
72
0
10 10)
DO & CO Italy S.r.l. Vizzola Ticino I V 100,0 DCAG EUR -16 2.282 2.900
Sky Gourmet Malta Inflight Services Ltd. Fgura MT E 40,0 DSKY EUR 114 268 1 8)
Sky Gourmet Malta Ltd. Fgura MT E 40,0 DSKY EUR 532 1.092 1 8)
DO & CO Netherlands Holding B.V. Den Haag NL V 51,0 DINV
EUR
-21 -5 20
DO & CO – Restauração e Catering, Sociedade Unipessoal, Lda
DO & CO Events Poland Sp. z o.o.
Lissabon
Warschau
P
PL
V
V
100,0
100,0
DINV
EUR
DCCC PLN
0
-56
-45
-53
5
5 9)
DO & CO Hospitality Management Poland Sp. z o.o. Warschau PL V 100,0 DCCC PLN -85 111 5 9)
DO & CO Poland Sp. z o.o. Warschau PL V 100,0 DCAG PLN 5.979 46.795 20.095
Lotniczy Catering Service Sp. z o.o. in Liquidation Katowice PL V 51,0 DPOL PLN -380 1.726 2.105
Soon Sharp DO & CO Korea LLC Seoul ROK N 50,0 DINV
KRW
-52.822 6.947.178 7.000.000
Sky Gourmet Slovensko s.r.o. Bratislava SK V 100,0 DSKY EUR -8 431 63 7)
DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic. ve San. A.S.
MAZLUM AMBALAJ SANAYİ VE DIŞ TİCARET A.Ş
Istanbul
Tekirdag
TK
TK
V
V
100,0
51,0
DINV
TRY
DCCC TRY
1.416
-1.454
34.090
-1.021
750
3.523
THY DO & CO Ikram Hizmetleri A.S. Istanbul TK V 50,0 DIST
TRY
79.560 260.009 30.000
DO & CO Ukraine LLC Kiew-Boryspil UA V 100,0 DCCC UAH -13.008 -21.599 521 9)
DO & CO AIRPORT GASTRONOMY LLC Kiew-Boryspil UA V 100,0 DAGA UAH -3.788 -3.538 5.055
DO AND CO KYIV LLC Kiew-Boryspil UA V 51,0 DCNL UAH -178.657 -157.227 2.400
DEMEL New York Inc. New York USA V 100,0 DHOL USD 57 -2.284 1
DO & CO CHICAGO CATERING, INC.
DO & CO Holdings USA, Inc.
Wilmington
Wilmington
USA
USA
V
V
100,0
100,0
DHOL USD
DINV
USD
-2.813
18
-2.813
-42
1
100
DO & CO Miami Catering, Inc. Miami USA V 100,0 DHOL USD -3 3.378 1
DO & CO NEW JERSEY CATERING, INC. Wilmington USA N 100,0 DHOL USD 0 0 0
DO & CO New York Catering, Inc. New York USA V 100,0 DHOL USD 427 -12.415 1
  • 1) V=Vollkonsilidierung, E=at equity, N=Keine Konsolidierung 2) THW = Tausend Heimatwährung
  • 3) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Aktiengesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
  • 4) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 5) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO (Deutschland) Holding GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
  • 6) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in GBP.
  • 7) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in SKK.
  • 8) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in MTL. 9) 1 % wird von der DO & CO Event Austria GmbH gehalten.
  • 10) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in HUF.
  • 1) DCAG = DO & CO Aktiengesellschaft
  • DCCC = DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH
  • DHOL = DO & CO Holdings USA, Inc.
  • DINV = DO & CO International Investments Ltd.
  • DDHO = DO & CO (Deutschland) Holding GmbH DSKY = Sky Gourmet-airline catering and logistics GmbH
  • DIST = DOCO Istanbul Catering ve Restaurant Hiz. Tic. ve San. A.S.
  • DTIS = Total Inflight Solution GmbH
  • DLHR = DO & CO Event & Airline Catering Ltd.
  • DCNL = DO & CO Netherlands Holding B.V. DRCH = Henry am Zug GmbH
  • DPOL = DO & CO Poland Sp. z o.o.
  • DAGA = DO & CO Airport Gastronomy Ltd.
  • DHFI = Financière Hédiard SA
  • DHSA = Hédiard SA
  • 2) THW = Tausend Heimatwährung
  • 3) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Aktiengesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 4) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO Catering-Consult & Beteiligungs GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
  • 5) Zwischen diesen Gesellschaften und der DO & CO (Deutschland) Holding GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
  • 6) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in GBP.
  • 7) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in SKK.
  • 8) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in MTL. 9) 1 % wird von der DO & CO Event Austria GmbH gehalten.
  • 10) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in HUF.
  • 11) Die Einzahlung des Nominalkapitals erfolgte ursprünglich in KRW.

1. Bericht über Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

1.1. Geschäftsverlauf

Die wesentliche Aufgabe der DO & CO Aktiengesellschaft besteht in der zentralen Koordination sämtlicher vom Unternehmensgegenstand der DO & CO Gesellschaften umfassten Aktivitäten als Strategie- und Finanzholding.

Besonders hervorzuheben ist, dass DO & CO das französische Unternehmen Hédiard übernommen hat. Hédiard wurde 1854 gegründet und ist einer der führenden Luxus Delikatessen und Traiteur Marken in Paris, mit Franchisenehmern in Europa, Asien und im Mittleren Osten. Hédiard befand sich in den letzten Jahren in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Im Oktober 2013 musste für Hédiard ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. DO & CO hat das Unternehmen per 9. Juli 2014 erworben und das Insolvenzverfahren beendet. Unmittelbar nach dem Erwerb hat DO & CO begonnen wesentliche Sanierungsschritte einzuleiten und das Unternehmen in den DO & CO Konzern zu integrieren.

Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2014/2015 war die Eröffnung einer Gourmetküche auf modernstem Stand der Technik auf einer 10.000 m2 großen Liegenschaft in Chicago O'Hare zu vermelden. Dieser Flughafen gehört mit bis zu 70 Millionen Fluggästen pro Jahr zu den fünf größten Flughäfen der Welt. Seit Anfang August 2014 wird an diesem Standort Emirates Airline als erster Kunde betreut. Emirates Airline wird nun bereits an acht Standorten von DO & CO becatert.

Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft nunmehr (direkt bzw. indirekt) Beteiligungen an 46 ausländischen und 28 inländischen Gesellschaften, die als verbundene Unternehmen gelten, sowie Beteiligungen an einer inländischen und 3 ausländischen Gesellschaften, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Mitte Dezember 2014 ist es DO & CO gelungen, die Haas Haus Immobilie im Zentrum von Wien zu erwerben. Das Haas Haus, das sich in bester Lage direkt neben dem Stephansdom in Wien befindet, ist eine der bekanntesten Immobilien der Stadt. Der Firmensitz der DO & CO Gruppe als auch ihr Flagship Restaurant befinden sich seit 1990 an diesem Standort. 2006 wurde an diesem Standort das DO & CO Hotel eröffnet. Die Mietfläche von rd. 6.000 m² wird zu 52 % von DO & CO, die verbleibenden Flächen durch Einzelhandelsunternehmen genutzt.

Am 20. Dezember 2013 hat die DO & CO Aktiengesellschaft mit UniCredit Bank AG einen Total Return Equity Swap abgeschlossen, dem als Basiswert 974.400 DO & CO Aktien zugrunde lagen. Der Swap sah während seiner Laufzeit von maximal zwölf Monaten einen Tausch der Erträge sowie der Kursperformance des Basiswerts gegen eine variable Zahlung vor. Die Vereinbarung gewährte DO & CO ferner das Recht, während der Laufzeit des Swaps ein Settlement durch physische Lieferung des Basiswertes zu einem festgelegten Kaufpreis zu verlangen. Im September 2014 hat DO & CO von diesem Recht Gebrauch gemacht und aufgrund der mit Beschluss der 16. Ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2014 erteilten Ermächtigung 974.400 Stück eigene Aktien erworben. Diese Aktien wurden am 6. November 2014 außerbörslich im Wege eines Accelereted Bookbuildings veräußert.

Zum Stichtag 31. März 2015 hält DO & CO keine eigenen Aktien mehr.

1.2. Bericht über die Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Im Geschäftsjahr 2014/2015 sind die Umsatzerlöse der DO & CO Aktiengesellschaft um EUR 4,63 Mio. auf EUR 31,47 Mio. (VJ: EUR 26,84 Mio.) gestiegen. Die Konzernerlöse stiegen aufgrund einer höheren Weiterverrechnung von Overhead- und Personalkosten von EUR 25,46 Mio. auf EUR 28,72 Mio.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um EUR 0,47 Mio. auf EUR 1,46 Mio. gestiegen. Die darin enthaltenen Kursgewinne sind von 0,06 Mio. auf 1,12 Mio. gestiegen.

Der Materialaufwand und die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,49 Mio von EUR 4,02 Mio auf EUR 4,51 Mio. Die in den bezogenen Leistungen enthaltene Weiterverrechnung von diversen Kosten an Tochterunternehmen ist von EUR 1,60 Mio auf EUR 2,10 Mio gestiegen.

Bei den Personalaufwendungen war ein Anstieg von EUR 16,58 Mio auf EUR 18,56 Mio zu verzeichnen.

Die Abschreibungen für das Anlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr 2014/2015 auf EUR 0,94 Mio (VJ: EUR 0,69 Mio).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um EUR 3,81 Mio von EUR 14,11 Mio auf EUR 10,30 Mio gesunken. Die Mietaufwendungen sind von 0,60 Mio auf 1,31 Mio gestiegen.

Das Betriebsergebnis beträgt somit EUR -1,39 Mio und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um EUR 6,18 Mio.

Das Finanzergebnis beträgt EUR 20,43 Mio (VJ: EUR 19,13 Mio). Der Zinsaufwand in Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2013/2014 platzierten Unternehmensanleihe in der Höhe von 150,0 Mio beläuft sich auf 4,85 Mio. Der Gewinn aus dem Verkauf der eigenen Aktien beträgt 15,19 Mio.

Somit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2014/2015 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 19,04 Mio (VJ: EUR 11,56 Mio).

Der Steueraufwand steigt von EUR 1,26 Mio auf EUR 4,54 Mio. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss von EUR 14,51 Mio gegenüber EUR 10,30 Mio im Vorjahr.

Der Netto-Geldzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt EUR 5,82 Mio (VJ: EUR 17,17 Mio). Der Netto-Geldzufluss aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf EUR -125,92 Mio (VJ: EUR -26,24 Mio). In diesem Zusammenhang ist der Anstieg der Ausleihungen an verbundene Unternehmen von 34,62 Mio auf 163,02 Mio zu erwähnen. Der Gewinn aus dem Verkauf der eigenen Aktien schlägt hier mit 15,19 Mio zu Buche. Der Netto-Geldabfluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt EUR -10,30 Mio (VJ: EUR 134,15 Mio). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der im Vorjahr begebenen Anleihe.

Aufgrund der Funktion der Gesellschaft als Strategie- und Finanzholding wird an dieser Stelle auf die Darstellung und Erläuterung weiterer Kennzahlen verzichtet.

Die DO & CO Aktie konnte sich im Geschäftsjahr 2014/15 sowohl an der Wiener als auch an der Istanbuler Börse sehr gut behaupten. Die Aktie verzeichnete im Berichtszeitraum eine stark positive Kursentwicklung gegenüber dem jeweiligen Leitindex.

An der Wiener Börse verzeichnete die DO & CO Aktie einen Kursgewinn von 83,6 % und schloss am 31. März 2015 mit einem Kurs von € 69,05. Im selben Zeitraum ist der ATX, der führende Aktienindex der Wiener Börse um 0,6 % gesunken.

An der Istanbuler Börse verzeichnete die DO & CO Aktie einen Kursgewinn von 70,4 % und schloss am 31. März 2015 mit einem Kurs von TRY 192,50. Der BIST 100, der führende Aktienindex der Istanbuler Börse verzeichnete im Berichtszeitraum einen Anstieg von 15,9 %.

Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Wiener Börse betrug im Geschäftsjahr 2014/2015 490 TEUR. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der DO & CO Aktie an der Istanbuler Börse betrug im Geschäftsjahr 2014/2015 521 TEUR. Damit liegt das Handelsvolumen, wie in den Vorjahren, in Istanbul über jenem an der Wiener Börse. Das Handelsvolumen beider Börsen gemeinsam betrug im Tagesdurchschnitt 1.010 TEUR bzw. 18.356 Stück. Damit liegt das Handelsvolumen sowohl in Anzahl, als auch in Wert über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

Die MitarbeiterInnen der DO & CO Gruppe sind das größte Kapital des Unternehmens. Damit dieses Kapital auch in Zukunft weiter wachsen kann, legt DO & CO großen Wert auf kontinuierliche Personalentwicklung zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Die professionelle Ausbildung der MitarbeiterInnen in der hauseigenen DO & CO Academy stellt nicht nur die Qualität der DO & CO Dienstleistungen, sondern auch die Sicherheit der MitarbeiterInnen im Umgang mit dem notwendigen Equipment sicher.

DO & CO legt aber auch größten Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. In seiner gesellschaftlichen Rolle strebt DO & CO nach einer stetigen Verringerung des Abfalls sowie einer Optimierung des Rohstoffverbrauchs. Strenge Abfallwirtschaftskonzepte für jeden einzelnen Standort, laufende Überprüfung der Abwassergrenzwerte und der verantwortungsvolle Umgang mit Rohstoffen und Abfällen sind daher selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmensführung.

1.4. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.

2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens

2.1. Ausblick

In der Division Airline Catering werden an beiden Standorten in Istanbul Erweiterungsinvestitionen getätigt. Der Standort Flughafen Sabiha Gökçen wird um 4.000 m² erweitert und beim Standort Flughafen Atatürk ist eine Erweiterung um 9.000 m² geplant.

Die Bauarbeiten für den mit dem südkoreanischen Unternehmen Sharp Aviation K, Inc. geplanten Standort am Flughafen Incheon in Seoul schreiten weiter voran. Die Gourmetküche soll bis Ende 2015 fertiggestellt werden.

In London Heathrow konnte Gulf Air als Neukunde gewonnen werden. Ab Juli 2015 werden täglich zwei Flüge von DO & CO gecatert.

Am Standort Frankfurt wird DO & CO ab Mai 2015 zusätzlich einen täglichen Flug für Cathay Pacific nach Hongkong betreuen.

Aus Kiew ist zu berichten, dass ab April 2015 DO & CO mit sechs Flügen in der Woche für British Airways nach London Heathrow zusätzliche Umsätze generiert werden.

In der Division International Event Catering stehen wiederum große internationale Events auf dem Programm. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2015/2016 wird DO & CO die VIP-Gäste bei den ATP Masters in Madrid und beim ATP Turnier in Genf, beim Europa League Finale in Warschau und beim Champions League Finale in Berlin betreuen.

Ebenso befinden sich das prestigereiche Springreitturnier CHIO Aachen und die Chelsea Flower Show in London auf dem Eventkalender der nächsten Monate von DO & CO.

Auch wird DO & CO ab Mai 2015 bis Oktober 2015 jeweils einen Pavillon von Etihad Airways und Oman Air während der Weltausstellung Expo 2015 in Mailand betreuen.

In der Formel 1 werden im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2015/2016 die VIP-Gäste der Grands Prix in China, Bahrain, Spanien, Monaco, Kanada und Österreich kulinarisch verwöhnt.

Zu erwähnen ist des Weiteren die laufende kulinarische Betreuung von Meisterschafts-, Cup- und Champions League Spielen in der Allianz Arena.

Auch schreiten die Vorbereitungen für die Durchführung der UEFA EURO 2016 in Frankreich weiter voran. DO & CO betreut nunmehr bereits zum vierten Mal eine Fußball Europameisterschaft für die UEFA und wird das Turnier in Zusammenarbeit mit seinem Tochterunternehmen Hédiard ausrichten.

In der Division Restaurants, Lounges & Hotel wird die Expansion im Bereich Retail weiter forciert und in den kommenden Monaten wird ein weiterer "Henry" Standort in Wien eröffnet.

DO & CO und Nespresso haben im April 2015 das erste gemeinsame Nespresso Café in Wien eröffnet. Auf einer Verkaufsfläche von rd. 200 m² werden gesunde, frische Produkte aus der DO & CO Gourmetküche und Nespresso Café serviert.

Die Bauarbeiten für das Hotel in Istanbul schreiten weiter voran. Die Eröffnung des Restaurants ist für Herbst 2015 vorgesehen. Die Eröffnung des Hotels und der Eventlocation ist Anfang 2016 geplant.

Laufend werden von DO & CO, wie auch in den letzten Quartalen, mögliche Akquisitionsziele in verschiedenen Märkten evaluiert.

Das DO & CO Management ist hinsichtlich der Fortsetzung des erfolgreichen Weges der letzten Jahre zuversichtlich. Innovationen, beste Produkt- und Dienstleistungsstandards sowie sehr gut ausgebildete und motivierte MitarbeiterInnen stellen auch weiterhin die Basis von DO & CO für die bestmögliche Ausnützung vorhandener Wachstumspotentiale dar.

2.2. Risikomanagement

________________________

DO & CO ist auf Grund der weltweiten Tätigkeit in den drei Divisionen Airline Catering, International Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel mit den unterschiedlichsten Risiken konfrontiert. Durch diese Diversifikation eröffnen sich jedoch auch zahlreiche Chancen für eine positive Weiterentwicklung des Unternehmens.

Das Risikomanagement wird bei DO & CO als wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung gesehen, das einerseits der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes dient und andererseits auch Chancen zur Steigerung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Nutzung zukünftiger Erfolgs- und Wachstumspotentiale aufzeigt. Durch das Risikomanagement wird auf veränderte Rahmenbedingungen und die sich daraus allenfalls ergebenden Chancen und Risiken sicher, zeitnah und effektiv reagiert.

Ausgangsbasis des angewandten Risiko- und Chancenmanagementsystems sind die in der Chancen- und Risikopolicy standardisierten, konzernweiten Planungs- und Kontrollprozesse sowie unternehmensübergreifende Richtlinien und Berichtssysteme, die den Grundsätzen des Risikomanagements sowie den Risikostrukturen gemäß COSO1 entsprechen.

Das Risiko- und Chancenmanagement wird als ureigenste Managementaufgabe gesehen und stellt einen integralen Bestandteil aller Geschäftsprozesse dar, was zu einer kurzen Identifikationszeit sowohl von Risiken als auch von Chancen führt. Durch ein regelmäßiges Berichtswesen sind alle Führungskräfte und Entscheidungsträger in das Risikomanagement eingebunden.

Identifizierte Risiken und Chancen werden in Risiko- und Chancenfelder zusammengefasst und ressortabhängig auf das jeweils verantwortliche Management verteilt. Für die festgestellten Risiken und Chancen werden Maßnahmen zur Bewältigung/Nutzung definiert und anschließend durch das lokale Management vor Ort umgesetzt. Maßnahmen zur Risikoabwehr beinhalten sowohl die Reduktion der möglichen Schadenshöhe als auch die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Erhöhung der Ertragschancen und Realisierbarkeit.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Prinzip der Diversifikation zu. Durch die weltweite Aktivität der Gruppe und die Aufteilung des Geschäfts in drei Divisionen werden spezifische Bedrohungen in einzelnen Märkten abgeschwächt. DO & CO schafft somit durch das Geschäftsmodell einen zusätzlichen Risikoausgleich.

Die Tätigkeit des Risikomanagements wird durch eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen unterstützt, dazu gehören eine zentrale Administration, Controlling, Rechtsabteilung und die Interne Revision.

Durch die enge Zusammenarbeit des Risikomanagements mit Versicherungsunternehmen wird sichergestellt, dass versicherbare Risiken entsprechend abgedeckt sind.

1 COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Tradeway Commission); eine unabhängige privatwirtschafliche Organisation, die von den fünf größten mit Finanzberichterstattung befassten Verbänden getragen wird.

Für das Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die folgenden Risikofelder als wesentlich identifiziert:

Spezifische Risiken und Entwicklungen der Airline Branche

Die Airline Branche ist durch ihre starke Abhängigkeit von den konjunkturellen Entwicklungen weltweit und in den jeweiligen Regionen gekennzeichnet. Spezifische Problemstellungen der Luftfahrtindustrie haben weiters mittelbar und unmittelbar Auswirkungen auf die Airline Catering Division von DO & CO. Die Luftfahrtindustrie ihrerseits ist besonders von der Entwicklung der Treibstoffpreise, der Besteuerung sowie den Flughafen- und Sicherheitsgebühren abhängig. Der derzeitige Rückgang des Rohölpreises reduziert den Preisdruck der Airlines. Ein mittelfristig zu erwartender höherer Rohölpreis kann Einfluss auf die Preisgestaltung der Airlines zur Folge haben.

Da weiters wesentliche Teile des Umsatzes mit einigen wenigen Hauptkunden wie Turkish Airlines, Austrian Airlines Group, NIKI, Emirates Airline, Etihad Airways, LOT Polish Airlines, Cathay Pacific, British Airways und Pegasus Airlines erwirtschaftet werden, ist zusätzlich ein "Klumpenrisiko" gegeben.

Durch permanentes Monitoring der gesamtwirtschaftlichen Lage einerseits und durch den laufenden Kontakt des Key Account Managements mit den Kunden andererseits kann auf sämtliche Veränderungen zeitnah reagiert werden. Somit ist es möglich, negativen Auswirkungen auf den DO & CO Konzern rasch gegensteuern zu können. Durch die Akquisitionen neuer Kunden im Zuge der weltweiten Teilnahme an Ausschreibungen wird eine weitere Risikostreuung erreicht.

Konjunkturelle Entwicklung

Die Aktivitäten von DO & CO sind in allen drei Divisionen stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Tourismus sowie das Freizeitverhalten der Konsumenten hat. Die volatile Reise- und vor allem Flugaktivität der Konsumenten haben besonders auf die Division Airline Catering Auswirkungen.

Risiken für eine fortdauernde Expansion bestehen aus der Sicht von DO & CO in den offenen Fragen zur Lösung der europäischen Schuldenkrise und der zukünftigen institutionellen Ausrichtung der Eurozone. Volatile Finanzmärkte sowie die geopolitischen Risiken aufgrund der angespannten Lage im Nahen Osten und in Nordafrika haben negative Auswirkungen auf die Weltkonjunktur.

DO & CO steuert dem konjunkturellen Risiko in Bezug auf seine Geschäftsfelder durch eine internationale Diversifikation sowie durch seine Aktivitäten in drei unterschiedlichen Marktsegmenten entgegen. Eine zeitnahe Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Vorschau zum laufenden operativen Geschäft in jeder "Reporting Entity" (zum Zweck der internen Berichterstattung werden die Unternehmen des Konzerns in mit Profit Centern vergleichbare Einheiten aufgeteilt) stellen sicher, dass eine entsprechende Kapazitätsanpassung unverzüglich erfolgt.

Risiken auf Grund von Terror und politischen Unruhen

Internationale Sicherheitsvorkehrungen auf höchstem Niveau haben dazu geführt, dass sich das Risiko auf Grund von Terror in jenen Bereichen, in denen der DO & CO Konzern tätig ist, in den letzten Jahren stabilisiert hat, jedoch ist jederzeit mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Airline Branche zu rechnen. Die terroristischen Unruhen im Nahen Osten als auch die Terroranschläge in Europa haben derzeit nur geringfügige negative Auswirkungen auf die Airline Branche. Im Bereich von Großevents kann es jedoch zu kurzfristigen Absagen von Veranstaltungen kommen, wenn für den Event eine konkrete Terrorwarnung besteht.

Die ständige Anpassung der Sicherheitsstandards an die neuesten Erkenntnisse führt dazu, dass sich die Gefahr von Terroranschlägen stabilisiert hat. Der DO & CO Konzern bereitet sich jedoch durch ständige Beobachtung der politischen Situation und Sicherheitsschulungen auf entsprechende Maßnahmen im Bedarfsfall vor.

Insbesondere werden die Entwicklungen in der Ukraine permanent beobachtet und evaluiert. Bei allfälligen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit werden zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt.

Risiken auf Grund von Naturkatastrophen und Epidemien

Zu den Risiken, die nicht in der Einflusssphäre von DO & CO liegen, aber massiven Einfluss auf die Luftfahrtund Tourismusindustrie nach sich ziehen, zählen unter anderem der Ausbruch von Epidemien wie beispielsweise der Vogelgrippe oder des Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) oder des Ebolafiebers. Auch Naturkatastrophen wie der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010, welcher den Flugverkehr in weiten Teilen Nord- und Mitteleuropas wiederholt für mehrere Tage ganz oder teilweise lahmlegte sowie der Atomreaktorzwischenfall mit einer entsprechenden Verstrahlung der Umwelt in Japan zählen zu den nicht beeinflussbaren Risiken.

Dem spezifischen Risiko einer längerfristigen und großräumigen Luftraumsperre und den damit verbundenen umfassenden Ausfällen von Flügen der Vertragspartner wird durch enge Kooperation mit den Fluglinien, Luftfahrtbehörden (EASA) und dem internationalen Flugwetterdienst entsprechend entgegengewirkt.

Hygienerisiken

Um den hohen hygienischen Standard der von DO & CO produzierten Speisen sicherzustellen, wurden in allen Geschäftsbereichen Risikoanalysen im Rahmen der Weiterentwicklung des bestehenden HACCP–Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points) durchgeführt und auf Basis dieser Analysen Maßnahmen in Form von konzernweiten Hygienerichtlinien zur Beherrschung bzw. Minimierung der Risiken umgesetzt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch ein international tätiges Qualitätssicherungsteam permanent überwacht und entsprechend den neuesten internationalen Erkenntnissen weiterentwickelt.

Schadensrisiken

Dem Schadenspotential durch Feuer, Sturm, Überschwemmungen und Erdbeben wird durch entsprechende Sicherheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen sowie Notfallpläne entgegengewirkt, welche regelmäßig trainiert und adaptiert werden. Diese Risiken sind durch angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt.

Personalrisiken

Für DO & CO sind die Mitarbeiter und die von ihnen gelebte Unternehmenskultur das größte Kapital und damit die wichtigste Säule des Erfolges. Die zukünftige Entwicklung von DO & CO hängt maßgeblich davon ab, inwiefern es gelingt, hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Professionelle Ausbildung und konsequente Personalentwicklung sind die zentralen Instrumente, um das angestrebte Wachstum sicherzustellen.

Parallel zur laufenden Expansion des DO & CO Konzerns wird auch das Management des Unternehmens auf eine immer breitere Basis gestellt.

Eine große Herausforderung für den zukünftigen Erfolg von DO & CO wird es sein, neue Unternehmensteile professionell und wertbringend zu integrieren. Gemeinsame Werte und eine starke Unternehmenskultur tragen dazu bei, neuen Mitarbeitern den hohen Qualitätsanspruch an Produkt und persönlicher Dienstleistung näher zu bringen und dauerhaft zu verankern.

Beschaffungsrisiken

Als Verarbeiter von Lebensmitteln ist DO & CO bei den eingesetzten Rohstoffen einem Beschaffungsrisiko ausgesetzt. Durch klimatische, logistische und sonstige Ereignisse wie beispielsweise die Vogelgrippe, können Rohstoffe unter Umständen in geringeren Mengen verfügbar sein. Auch unterliegen diese Rohstoffe Preisschwankungen, die nicht immer vollständig an die Abnehmer weitergegeben werden können.

Durch langfristige Lieferbeziehungen, Lieferantendiversifikation und permanentes Monitoring der Beschaffungsmärkte wird sichergestellt, dass die benötigten Rohstoffe in der höchstmöglichen Qualität und zu wettbewerbsfähigen Preisen permanent verfügbar sind.

Ausfallsrisiko von Produktionsanlagen

Zur Minimierung des Ausfallsrisikos bei kritischen Produktionsanlagen (Großküchen, Kühlhäusern) werden permanent gezielte, umfangreiche Investitionen in die technische Optimierung sensibler Aggregate getätigt. Konsequente vorbeugende Instandhaltung, risikoorientierte Reserveteillagerung sowie umfassende Schulungen von Mitarbeitern sind weitere zentrale Maßnahmen zur Risikoreduktion im Produktionsanlagenbereich.

Informationstechnologie

Viele Prozesse innerhalb des DO & CO Konzerns sind IT-unterstützt bzw. von Informationen abhängig, die aus diesen Systemen generiert werden. Ein Ausfall dieser Systeme stellt daher ein Risiko dar. Diesem Risiko wird durch intensive Schulungen und den entsprechenden Einsatz interner und externer Fachkräfte entgegengewirkt. Die IT-Infrastruktur und IT-Systeme werden konzernweit permanent gewartet und optimiert, um die Funktionalität aufrecht zu erhalten und zu verbessern bzw. das Ausfallsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Rechtliche Risiken

Auf Grund der fortlaufenden Expansion sowie der globalen Tätigkeit von DO & CO sind eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene - vor allem in den Bereichen Lebensmittelrecht, Hygiene, Abfallwirtschaft, Personalwesen, Steuern und Abgaben - sowie spezielle Richtlinien und Vorgaben diverser Airlines zu beachten. Auf geänderte Rechtslagen gilt es weiters, zeitgerecht zu reagieren und die Änderungen in die Geschäftsprozesse zu implementieren.

Die Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen sowie die Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen können den Konzern durch Schadenersatzforderungen erheblich belasten, weshalb diesem Risiko durch eine zentral organisierte Rechtsabteilung und ein auf Vorstandsebene installiertes Risk- & Compliance-Comittee gegengesteuert wird. Haftungsrisiken aus Schäden, die trotz der implementierten Schadensvermeidungsvorkehrungen nicht verhindert werden konnten, werden im gesamten Konzern weitgehend durch den Abschluss spezifischer Versicherungen auf ein Minimum reduziert.

Akquisition und Integration von Unternehmen

Eines der strategischen Ziele des DO & CO Konzerns ist es, nicht nur organisch zu wachsen, sondern auch Unternehmen zu akquirieren. In Verfolgung dieses strategischen Ziels wurden und werden Unternehmen akquiriert und in die DO & CO Gruppe eingegliedert. Im Zuge dieses Prozesses stellen sich zahlreiche Herausforderungen, die angestrebten Ziele zu erreichen und entsprechende Risiken zu vermeiden.

Währungsrisiken

Bedingt durch die Internationalität der Geschäftsbereiche ist DO & CO dem Risiko von Währungsschwankungen in erhöhtem Maße ausgesetzt. In diesem Zusammenhang sind speziell die Währungen TRY, UAH, USD, GBP und PLN zu nennen.

Eine Absicherung wird durch die Einrichtung geschlossener Positionen erreicht, indem angestrebt wird, Erlösen in einer Fremdwährung Aufwendungen in der gleichen Währung und der gleichen Fristigkeit entgegenzustellen. Des Weiteren wird darauf Bedacht genommen, dass zusätzliche Risiken durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten soweit wie möglich ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus werden im Bedarfsfall Finanzinstrumente bzw. derivative Finanzinstrumente zur Steuerung der Währungsrisiken eingesetzt.

Liquiditätsrisiken

Grundlage für die Steuerung der Liquidität und damit für die Vermeidung von Liquiditätsrisiken ist eine exakte, tägliche Finanzplanung. Für Expansionsvorhaben und Projekte ist es wesentlich, die Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns genauestens zu analysieren.

Zum Zweck der zentralen Steuerung der Liquidität sind alle österreichischen DO & CO Gesellschaften in ein Cash-Pooling eingebunden.

Durch regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung werden Abweichungen von der Finanzplanung unverzüglich erkannt. Die rasche Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung ist dadurch gewährleistet.

Der bestehende Liquiditätsbedarf kann aus vorhandenen liquiden Mitteln und bei Banken eingeräumten Finanzierungsrahmen gedeckt werden.

Bonitätsrisiken

DO & CO hält durch ein zeitnahes Monitoring im Rahmen des Debitorenmanagements das Risiko von Zahlungsausfällen möglichst gering. Durch eine wöchentliche Berichterstattung der offenen Positionen aller Rechtseinheiten wird das Bonitätsrisiko der Kunden sehr zeitnahe überwacht und ermöglicht ein rasches Reagieren auf eine veränderte Situation.

Zusätzlich wird angestrebt, das Risiko des Zahlungsausfalls von Großkunden durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und durch die Gewährung von Sicherheiten durch Kunden zu steuern.

Kreditversicherungen werden durch DO & CO nicht in Anspruch genommen. Veranlagungen erfolgen stets bei Finanzinstituten erster Bonität. Aus den übrigen originären Finanzinstrumenten sind keine wesentlichen Ausfallsrisiken zu erwarten. Das verbleibende Risiko wird durch Rückstellungen in angemessener Höhe abgedeckt.

Zinsrisiko

Finanzierungen entsprechen in ihrer Fristigkeit stets den durch sie finanzierten Projekten und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Auswirkungen einer Zinssatzänderung werden in halbjährlich durchgeführten Sensitivitätsanalysen überprüft. Aktuell besteht kein wesentliches Risiko aus Zinsschwankungen.

Risiken der Bilanzerstellung

Die Verwendung von Schätzungen und die Inanspruchnahme von Ermessensspielräumen unter anderem in den Bereichen der nichtfinanziellen Vermögenswerte, der aktiven latenten Steuern, der Vorrats- und Forderungsbewertung, Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen haben eine unmittelbare Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage.

Durch die bilanzielle Einbeziehung von Akquisitionen und die dabei notwendigen Beurteilungen von Sachverhalten können Bewertungsrisiken entstehen. Die Zusammenführung von unterschiedlichen Buchungslogiken beinhaltet ein Ausweisrisiko. Ein Konzernhandbuch, in welchem die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze von DO & CO festgelegt sind, stellt einen standardisierten Prozess sicher und reduziert das Risiko der unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb des Konzerns.

In den Rechnungslegungsprozess ist ein dem Konzern angepasstes Internes Kontrollsystem integriert, worin beispielsweise die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt sind. Regelmäßige Audits durch die Interne Revision sowie des Wirtschaftsprüfers gewährleisten eine permanente Verbesserung und Optimierung der Prozesse.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass DO & CO auf Grund des eingerichteten Risikomanagementsystems die Risiken für überschaubar und ausgleichbar bewertet.

Der erfolgreiche Fortbestand des Konzerns ist durch diese Risiken nicht beeinträchtigt.

3. Bericht über Forschung und Entwicklung

Im Unternehmen wird keine Forschung und Entwicklung betrieben.

4. Bericht über wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Vorstand nimmt seine Verantwortung hinsichtlich der Ausgestaltung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wahr. Das interne Kontrollsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gewährleistet die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzinformationen und Datenverarbeitungssysteme. Es stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell ordnungsgemäß erfasst, aufbereitet, verarbeitet und in die Rechnungslegung übernommen werden. Ziel des internen Kontrollsystems ist es, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten und somit einen regelungskonformen Abschluss sicherzustellen. Zudem werden Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Prozesse sowie die Einhaltung sämtlicher (gesetzlicher und anderer) Regelungen sichergestellt.

Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das interne Kontrollsystem werden laufend an die Unternehmensorganisation angepasst, um ein den Anforderungen entsprechendes und zufriedenstellendes Kontrollumfeld zu gewährleisten. Den zentralen Funktionen Konzernrechnungslegung und Konzerncontrolling obliegt die Ausgestaltung einheitlicher Konzernrichtlinien sowie die Organisation und Kontrolle der Finanzberichterstattung im Konzern.

Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen wird die Einhaltung der Verfahren für die Erfassung, Verbuchung und Bilanzierung von Geschäftsfällen regelmäßig kontrolliert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen finden im gesamten laufenden Geschäftsprozess Anwendung. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen. Die mit dem Rechnungslegungsprozess verbundenen Bereiche werden in qualitativer und quantitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.

Die verwendeten Datenverarbeitungssysteme werden gezielt weiterentwickelt und laufend optimiert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die IT-Sicherheit besonderes Augenmerk gelegt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird durch entsprechende Berechtigungskonzepte der Zugriff auf die Unternehmensdaten geschützt. Diese restriktive Vergabe ermöglicht eine Trennung von sensiblen Tätigkeiten.

Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software, sowie klare gesetzliche Vorgaben stellen die Basis für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar.

Die Finanzberichterstattung an den Aufsichtsrat und den Vorstand sowie das mittlere Management erfolgt regelmäßig, umfassend und zeitnah.

Der Rechnungslegungsprozess und die Finanzberichterstattung werden systematisch auf mögliche Risiken geprüft und regelmäßig vom Corporate Riskmanager evaluiert. Bei einem auftretenden Bedarf werden Optimierungsmaßnahmen rasch eingeleitet und umgesetzt, um so etwaigen Risiken bestmöglich entgegenzuwirken.

5. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Genehmigtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juli 2012 wurde der Vorstand bis 30. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu weitere EUR 9.744.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.872.000 Stück neue auf Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.

Bedingtes Kapital

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2013 wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu EUR 7.795.200,00 durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

Informationen gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB)

    1. Das Grundkapital beträgt EUR 19.488.000,00 und ist in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
    1. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie in Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern enthalten sind, sind dem Vorstand derzeit nicht bekannt.
    1. Die Attila Dogudan Privatstiftung mit 41 % hält zum Bilanzstichtag zumindest 10 % am Grundkapital der Gesellschaft.
    1. Es gibt derzeit keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
    1. DO & CO Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien der Gesellschaft sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar bei der Hauptversammlung aus.
    1. Es gibt keine Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Für die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %). Für eine Änderung der Satzung, die nicht eine bedingte Kapitalerhöhung, ein genehmigtes Kapital oder eine ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Gegenstand hat, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (und nicht die gesetzliche Mehrheit von 75 %).
  • Der Vorstand ist bis 30.06.2017 ermächtigt,

a) mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital von derzeit Nominale EUR 19.488.000,00 um bis zu weitere EUR 9.744.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.872.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,

b) mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

  • (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, oder
  • (ii) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, oder

(iii) um eine den Emissionsbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption zu

bedienen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 (2) Z 1 AktG um bis zu EUR 7.795.200,00 durch Ausgabe von bis zu 3.897.600 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juli 2008 und vom 4. Juli 2013 erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihrem Bezugs- und/oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.

    1. Es bestehen Vereinbarungen mit Abnehmern von Leistungen des DO & CO Konzerns, die diese Abnehmer berechtigen, im Falle eines Kontrollwechsels in der Gesellschaft das Vertragsverhältnis teilweise oder zur Gänze aufzukündigen. Eine namentliche Bekanntgabe dieser Vereinbarungen erfolgt nicht, weil eine solche der Gesellschaft erheblich schaden würde.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.

Wien, am 13. Mai 2015

Der Vorstand:

Vorsitzender

Attila DOGUDAN e.h. Dr. Klaus Petermann e.h.

Dr. Haig Asenbauer e.h. Mag. Gottfried Neumeister e.h.

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2011)

Festgestellt vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und zur Anwendung empfohlen vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Beschluss vom 8.3.2000, adaptiert vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen am 23.5.2002, am 21.10.2004, am 18.12.2006, am 31.8.2007, am 26.2.2008, am 30.6.2009, am 22.3.2010 sowie am 21.02.2011.

Präambel und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in vier Teile: Der I. Teil betrifft Verträge, die als Werkverträge anzusehen sind, mit Ausnahme von Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der II. Teil betrifft Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der III. Teil hat Verträge, die nicht Werkverträge darstellen und der IV. Teil hat Verbrauchergeschäfte zum Gegenstand.

(2) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt, dass, falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

(3) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt weiters, dass der zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigte verpflichtet ist, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen. Er ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages hiefür geeigneter Mitarbeiter zu bedienen.

(4) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt schließlich, dass ausländisches Recht vom Berufsberechtigten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu berücksichtigen ist.

(5) Die in der Kanzlei des Berufsberechtigten erstellten Arbeiten können nach Wahl des Berufsberechtigten entweder mit oder ohne elektronische Datenverarbeitung erstellt werden. Für den Fall des Einsatzes von elektronischer Datenverarbeitung ist der Auftraggeber, nicht der Berufsberechtigte, verpflichtet, die nach den DSG notwendigen Registrierungen oder Verständigungen vorzunehmen.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter des Berufsberechtigten während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Berufsberechtigten verpflichtet.

I.TEIL

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Verträge über (gesetzliche und freiwillige) Prüfungen mit und ohne Bestätigungsvermerk, Gutachten, gerichtliche Sachverständigentätigkeit, Erstellung von Jahres- und anderen Abschlüssen, Steuerberatungstätigkeit und über andere im Rahmen eines Werkvertrages zu erbringende Tätigkeiten mit Ausnahme der Führung der Bücher, der Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung.

(2) Die Auftragsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist. Darüber hinaus sind sie mangels anderer Vereinbarung Auslegungsbehelf.

(3) Punkt 8 gilt auch gegenüber Dritten, die vom Beauftragten zur Erfüllung des Auftrages im Einzelfall herangezogen werden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

(2) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen schriftlichen als auch mündlichen Äußerung, so ist der Berufsberechtigte nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen

hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.

(3) Ein vom Berufsberechtigten bei einer Behörde (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger) elektronisch eingereichtes Anbringen ist als

nicht von ihm beziehungsweise vom übermittelnden Bevollmächtigten unterschrieben anzusehen.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Berufsberechtigten bekannt werden.

(2) Der Auftraggeber hat dem Berufsberechtigten die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftlich zu bestätigen. Diese Vollständigkeitserklärung kann auf den berufsüblichen Formularen abgegeben werden.

(3) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit keinerlei Ersatzpflichten.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Berufsberechtigten gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser Unabhängigkeit zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich sein Name sowie Art und Umfang inklusive Leistungszeitraum der zwischen Berufsberechtigten und Auftraggeber vereinbarten Leistungen (sowohl Prüfungs- als auch Nichtprüfungsleistungen) zum Zweck der Überprüfung des Vorliegens von Befangenheits- oder Ausschließungsgründen iSd §§ 271 ff UGB im Informationsverbund (Netzwerk), dem der Berufsberechtigte angehört, verarbeitet und zu diesem Zweck an die übrigen Mitglieder des Informationsverbundes (Netzwerkes) auch ins Ausland übermittelt werden (eine Liste aller Übermittlungsempfänger wird dem Auftraggeber auf dessen Wunsch vom beauftragten Berufsberechtigten zugesandt). Hierfür entbindet der Auftraggeber den Berufsberechtigten nach dem Datenschutzgesetz und gem § 91 Abs 4 Z 2 WTBG ausdrücklich von dessen Verschwiegenheitspflicht. Der Auftraggeber nimmt in diesem Zusammenhang des Weiteren zur Kenntnis, dass in Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der EU herrschen kann. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich an den Berufsberechtigten widerrufen.

5. Berichterstattung und Kommunikation

(1) Bei Prüfungen und Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein schriftlicher Bericht zu erstatten.

(2) Alle Auskünfte und Stellungnahmen vom Berufsberechtigten und seinen Mitarbeitern sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Als schriftliche Stellungnahmen gelten nur solche, bei denen eine firmenmäßige Unterfertigung erfolgt. Als schriftliche Stellungnahmen gelten keinesfalls Auskünfte auf elektronischem Wege, insbesondere auch nicht per E-Mail.

(3) Bei elektronischer Übermittlung von Informationen und Daten können Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Der Berufsberechtigte und seine Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch die elektronische Übermittlung verursacht werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Dem Auftraggeber ist es bewusst, dass bei Benutzung des Internet die Geheimhaltung nicht gesichert ist. Weiters sind Änderungen oder Ergänzungen zu Dokumenten, die übersandt werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

(4) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den Berufsberechtigten und seine Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon – insbesondere in Verbindung von automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsmittel – nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem Berufsberechtigten nur dann als zugegangen, wenn sie auch schriftlich zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Fristen. Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an den Berufsberechtigten gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.

(5) Der Auftraggeber stimmt zu, dass er vom Berufsberechtigten wiederkehrend allgemeine steuerrechtliche und allgemeine wirtschaftsrechtliche Informationen elektronisch übermittelt bekommt. Es handelt sich dabei nicht um unerbetene Nachrichten gemäß § 107 TKG.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Berufsberechtigten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages vom Berufsberechtigten erstellten Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur für Auftragszwecke (z.B. gemäß § 44 Abs 3 EStG 1988) verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe beruflicher schriftlicher als auch mündlicher Äußerungen des Berufsberechtigten an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Berufsberechtigten.

(2) Die Verwendung schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Berufsberechtigten zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Berufsberechtigten zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

(3) Dem Berufsberechtigten verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zustimmung des Berufsberechtigten vorbehalten.

7. Mängelbeseitigung

(1) Der Berufsberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner beruflichen schriftlicher als auch mündlicher Äußerung zu beseitigen, und verpflichtet, den Auftraggeber hievon unverzüglich zu verständigen. Er ist berechtigt, auch über die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese durch den Auftragnehmer zu vertreten sind; dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des Berufsberechtigten bzw. – falls eine schriftliche Äußerung nicht abgegeben wird – sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten Tätigkeit des Berufsberechtigten.

(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Punkt 8.

8. Haftung

(1) Der Berufsberechtigte haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

(2) Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht des Berufsberechtigten höchstens das zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

(4) Gilt für Tätigkeiten § 275 UGB kraft zwingenden Rechtes, so gelten die Haftungsnormen des § 275 UGB insoweit sie zwingenden Rechtes sind und zwar auch dann, wenn an der Durchführung des Auftrages mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtete Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.

(5) In Fällen, in denen ein förmlicher Bestätigungsvermerk erteilt wird, beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit Erteilung des Bestätigungsvermerkes zu laufen.

(6) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Daten verarbeitenden Unternehmens, durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten. Der Berufsberechtigte haftet nur für Verschulden bei der Auswahl des Dritten.

(7) Eine Haftung des Berufsberechtigten einem Dritten gegenüber wird bei Weitergabe schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen durch den Auftraggeber ohne Zustimmung oder Kenntnis des Berufsberechtigten nicht begründet.

(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht nur im Verhältnis zum Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten, soweit ihnen der Berufsberechtigte ausnahmsweise doch für seine Tätigkeit haften sollte. Ein Dritter kann jedenfalls keine Ansprüche stellen, die über einen allfälligen Anspruch des Auftraggebers hinausgehen. Die Haftungshöchstsumme gilt nur insgesamt einmal für alle Geschädigten, einschließlich der Ersatzansprüche des Auftraggebers selbst, auch wenn mehrere Personen (der Auftraggeber und ein Dritter oder auch mehrere Dritte) geschädigt worden sind; Geschädigte werden nach ihrem Zuvorkommen befriedigt.

9. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

(1) Der Berufsberechtigte ist gemäß § 91 WTBG verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.

(2) Der Berufsberechtigte darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hiezu besteht.

(3) Der Berufsberechtigte ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte gemäß Punkt 8 Abs 6 verarbeiten zu lassen. Der Berufsberechtigte gewährleistet gemäß § 15 Datenschutzgesetz die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem Berufsberechtigten überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen und Programme) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber gemäß § 11 Datenschutzgesetz zurückgegeben, es sei denn, dass ein schriftlicher Auftrag seitens des Auftraggebers vorliegt, Material bzw. Ergebnis an Dritte weiterzugeben. Der Berufsberechtigte verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut § 26 Datenschutzgesetz nachkommen kann. Die dazu notwendigen Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an den Berufsberechtigten weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Honorar vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Der Verpflichtung zur Information der Betroffenen bzw. Registrierung im Datenverarbeitungsregister hat der Auftraggeber nachzukommen, sofern nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10. Kündigung

(1) Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 12.

(2) Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag (auch mit Pauschalvergütung) kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (vergleiche § 88 Abs 4 WTBG) nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(3) Bei einem gekündigten Dauerauftragsverhältnis zählen - außer in Fällen des Abs 5 - nur jene einzelnen Werke zum verbleibenden Auftragsstand, deren vollständige oder überwiegende Ausführung innerhalb der Kündigungsfrist möglich ist, wobei Jahresabschlüsse und Jahressteuererklärungen innerhalb von 2 Monaten nach Bilanzstichtag als überwiegend ausführbar anzusehen sind. Diesfalls sind sie auch tatsächlich innerhalb berufsüblicher Frist fertig zu stellen, sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und soweit nicht ein wichtiger Grund iSd § 88 Abs 4 WTBG vorliegt.

(4) Im Falle der Kündigung gemäß Abs 2 ist dem Auftraggeber innerhalb Monatsfrist schriftlich bekannt zu geben, welche Werke im Zeitpunkt der Kündigung des Auftragsverhältnisses noch zum fertig zu stellenden Auftragsstand zählen.

(5) Unterbleibt die Bekanntgabe von noch auszuführenden Werken innerhalb dieser Frist, so gilt der Dauerauftrag mit Fertigstellung der zum Zeitpunkt des Einlangens der Kündigungserklärung begonnenen Werke als beendet.

(6) Wären bei einem Dauerauftragsverhältnis im Sinne der Abs 2 und 3 - gleichgültig aus welchem Grunde - mehr als 2 gleichartige, üblicherweise nur einmal jährlich zu erstellende Werke (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.) fertig zu stellen, so zählen die darüber hinaus gehenden Werke nur bei ausdrücklichem Einverständnis des Auftraggebers zum verbleibenden Auftragsstand. Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber in der Mitteilung gemäß Abs 4 gegebenenfalls ausdrücklich hinzuweisen.

11. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Berufsberechtigten angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Berufsberechtigte zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Seine Honoraransprüche bestimmen sich nach Punkt 12. Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers begründen auch dann den Anspruch des Berufsberechtigten auf Ersatz der ihm hierdurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, wenn der Berufsberechtigte von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

12. Honoraranspruch

(1) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (z.B. wegen Kündigung), so gebührt dem Berufsberechtigten gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Bestellers liegen, daran verhindert worden ist (§ 1168 ABGB); der Berufsberechtigte braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.

(2) Unterbleibt eine zur Ausführung des Werkes erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, so ist der Berufsberechtigte auch berechtigt, ihm zur Nachholung eine angemessene Frist zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist der Vertrag als aufgehoben gelte, im Übrigen gelten die Folgen des Abs 1.

(3) Kündigt der Berufsberechtigte ohne wichtigen Grund zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus entstandenen Schaden nach Maßgabe des Punktes 8 zu ersetzen.

(4) Ist der Auftraggeber – auf die Rechtslage hingewiesen – damit einverstanden, dass sein bisheriger Vertreter den Auftrag ordnungsgemäß zu Ende führt, so ist der Auftrag auch auszuführen.

13. Honorar

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung.

(2) Das gute Einvernehmen zwischen den zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten und ihren Auftraggebern wird vor allem durch möglichst klare Entgeltvereinbarungen bewirkt.

(3) Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine viertel Stunde.

(4) Auch die Wegzeit wird üblicherweise im notwendigen Umfang verrechnet.

(5) Das Aktenstudium in der eigenen Kanzlei, das nach Art und Umfang zur Vorbereitung des Berufsberechtigten notwendig ist, kann gesondert verrechnet werden.

(6) Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder besondere Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so sind Nachverhandlungen mit dem Ziel, ein angemessenes Entgelt nachträglich zu vereinbaren, üblich. Dies ist auch bei unzureichenden Pauschalhonoraren üblich.

(7) Die Berufsberechtigten verrechnen die Nebenkosten und die Umsatzsteuer zusätzlich.

(8) Zu den Nebenkosten zählen auch belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse, gegebenenfalls Schlafwagen), Diäten, Kilometergeld, Fotokopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

(9) Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die betreffenden Versicherungsprämien zu den Nebenkosten.

(10) Weiters sind als Nebenkosten auch Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä. anzusehen.

(11) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche Erledigung mehreren Berufsberechtigten übertragen worden ist, wird von jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.

(12) Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als vereinbart (siehe § 352 UGB).

(13) Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.

(14) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Berufsberechtigten Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis.

(15) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

14. Sonstiges

(1) Der Berufsberechtigte hat neben der angemessenen Gebührenoder Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesetzte)-Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Er kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Berufsberechtigte nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.

(2) Nach Übergabe sämtlicher, vom Wirtschaftstreuhänder erstellten aufbewahrungspflichtigen Daten an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder ist der Berufsberechtigte berechtigt, die Daten zu löschen.

(3) Eine Beanstandung der Arbeiten des Berufsberechtigten berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Abs 1 zustehenden Vergütungen.

(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Berufsberechtigten auf Vergütungen nach Abs 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(5) Der Berufsberechtigte hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Berufsberechtigten und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach der Geldwäscherichtlinie unterliegen. Der Berufsberechtigte kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen als diese Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten des Berufsberechtigten erforderlich sein könnten.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle der Auftragsbeendigung für weiterführende Fragen nach Auftragsbeendigung und die Gewährung des Zugangs zu den relevanten Informationen über das geprüfte Unternehmen ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.

(7) Der Auftraggeber hat die dem Berufsberechtigten übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Berufsberechtigte nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder Depotgebühren in Rechnung stellen.

(8) Der Berufsberechtigte ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Berufsberechtigen rechnen musste.

(9) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Berufsberechtigte berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

15. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Berufsberechtigten.

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht des Erfüllungsortes zuständig.

16. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungen

(1) Bei Abschlussprüfungen, die mit dem Ziel der Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes durchgeführt werden (wie z.B. §§ 268ff UGB) erstreckt sich der Auftrag, soweit nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Devisenrechts, eingehalten sind. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auch nicht auf die Prüfung der Führung der Geschäfte hinsichtlich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Im Rahmen der Abschlussprüfung besteht auch keine Verpflichtung zur Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten.

(2) Bei Abschlussprüfungen ist der Jahresabschluss, wenn ihm der uneingeschränkte oder eingeschränkte Bestätigungsvermerk beigesetzt werden kann, mit jenem Bestätigungsvermerk zu versehen, der der betreffenden Unternehmensform entspricht.

(3) Wird ein Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des Prüfers veröffentlicht, so darf dies nur in der vom Prüfer bestätigten oder in einer von ihm ausdrücklich zugelassenen anderen Form erfolgen.

(4) Widerruft der Prüfer den Bestätigungsvermerk, so darf dieser nicht weiterverwendet werden. Wurde der Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk veröffentlicht, so ist auch der Widerruf zu veröffentlichen.

(5) Für sonstige gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen sowie für andere Prüfungen gelten die obigen Grundsätze sinngemäß. 17. Ergänzende Bestimmungen für die Erstellung von

Jahres- und anderen Abschlüssen, für Beratungstätigkeit und andere im Rahmen eines Werkvertrages zu erbringende Tätigkeiten

(1) Der Berufsberechtigte ist berechtigt, bei obgenannten Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. Der Auftraggeber hat dem Berufsberechtigten alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Berufsberechtigten eine angemessene Bearbeitungszeit, mindestens jedoch eine Woche, zur Verfügung steht.

(2) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommenoder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden oder vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise.
  • b) Prüfung der Bescheide zu den unter a) genannten Erklärungen.
  • c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden.
  • d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
  • e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Erhält der Berufsberechtigte für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(3) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben erfolgt nur auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
  • b) die Verteidigung und die Beiziehung zu dieser im Finanzstrafverfahren,
  • c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Gründung, Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerungen, Liquidation, betriebswirtschaftliche Beratung und andere Tätigkeiten gemäß §§ 3 bis 5 WTBG,
  • d) die Verfassung der Eingaben zum Firmenbuch im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen einschließlich der erforderlichen Evidenzführungen.

(4) Soweit die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung.

(5) Vorstehende Absätze gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit.

II. TEIL

18. Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen des II. Teiles gelten für Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung.

19. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

(2) Der Berufsberechtigte ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und der Buchführung zu Grunde zu legen. Der Berufsberechtigte ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben.

(3) Falls für die im Punkt 18 genannten Tätigkeiten ein Pauschalhonorar vereinbart ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgaben- und beitragsrechtlichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen, Berichterstattung, Rechtsmittelerhebung uä gesondert zu honorieren.

(4) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen im Zusammenhang mit den im Punkt 18 genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen über das prinzipielle Vorliegen einer Pflichtversicherung, erfolgt nur aufgrund eines besonderen Auftrages und ist nach dem I. oder III. Teil der vorliegenden Auftragsbedingungen zu beurteilen.

(5) Ein vom Berufsberechtigten bei einer Behörde (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger) elektronisch eingereichtes Anbringen ist als nicht von ihm beziehungsweise vom übermittelnden Bevollmächtigten unterschrieben anzusehen.

20. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen.

21. Kündigung

(1) Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen von jedem der Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung gemäß Punkt 20 wiederholt nicht nach, berechtigt dies den Berufsberechtigten zu sofortiger fristloser Kündigung des Vertrages.

(3) Kommt der Berufsberechtigte mit der Leistungserstellung aus Gründen in Verzug, die er allein zu vertreten hat, so berechtigt dies den Auftraggeber zu sofortiger fristloser Kündigung des Vertrages.

(4) Im Falle der Kündigung des Auftragsverhältnisses zählen nur jene Werke zum Auftragsstand, an denen der Auftragnehmer bereits arbeitet oder die überwiegend in der Kündigungsfrist fertig gestellt werden können und die er binnen eines Monats nach der Kündigung bekannt gibt.

22. Honorar und Honoraranspruch

(1) Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, gilt das Honorar als jeweils für ein Auftragsjahr vereinbart.

(2) Bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 21 Abs 2 behält der Berufsberechtigte den vollen Honoraranspruch für drei Monate. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Auftraggeber.

(3) Bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 21 Abs 3 hat der Berufsberechtigte nur Anspruch auf Honorar für seine bisherigen Leistungen, sofern sie für den Auftraggeber verwertbar sind.

(4) Ist kein Pauschalhonorar vereinbart, richtet sich die Höhe des Honorars gemäß Abs 2 nach dem Monatsdurchschnitt des laufenden Auftragsjahres bis zur Vertragsauflösung.

(5) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die unter Punkt 13. (Honorar) normierten Grundsätze.

(6) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

23. Sonstiges

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des I. Teiles der Auftragsbedingungen sinngemäß.

III. TEIL

24. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen des III. Teiles gelten für alle in den vorhergehenden Teilen nicht erwähnten Verträge, die nicht als Werkverträge anzusehen sind und nicht mit in den vorhergehenden Teilen erwähnten Verträgen in Zusammenhang stehen.

(2) Insbesondere gilt der III. Teil der Auftragsbedingungen für Verträge über einmalige Teilnahme an Verhandlungen, für Tätigkeiten als Organ im Insolvenzverfahren, für Verträge über einmaliges Einschreiten und über Bearbeitung der in Punkt 17 Abs 3 erwähnten Einzelfragen ohne Vorliegen eines Dauervertrages.

25. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.

(2) Der Berufsberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren.

(3) Der Berufsberechtigte ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben.

26. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle notwendigen Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

27. Kündigung

Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen (§ 1020 ABGB).

28. Honorar und Honoraranspruch

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die unter Punkt 13. (Honorar) normierten Grundsätze.

(2) Im Falle der Kündigung ist der Honoraranspruch nach den bereits erbrachten Leistungen, sofern sie für den Auftraggeber verwertbar sind, zu aliquotieren.

(3) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UBG, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

29. Sonstiges

Die Verweisungen des Punktes 23 auf Bestimmungen des I. Teiles der Auftragsbedingungen gelten sinngemäß.

IV. TEIL

30. Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen des IV. Teiles gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 8.3.1979/BGBl Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung).

  1. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte

(1) Für Verträge zwischen Berufsberechtigten und Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

(2) Der Berufsberechtigte haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

(3) Anstelle der im Punkt 8 Abs 2 AAB normierten Begrenzung ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Berufsberechtigten nicht begrenzt. (4) Punkt 8 Abs 3 AAB (Geltendmachung der Schadenersatz-

ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist) gilt nicht.

(5) Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG:

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Berufsberechtigten dauernd benützten Kanzleiräumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Berufsberechtigten sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

  1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Berufsberechtigten oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

  2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

  3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Berufsberechtigten außerhalb ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 15 nicht übersteigt.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Berufsberechtigten enthält, dem Berufsberechtigten mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche abgesendet wird.

Tritt der Verbraucher gemäß § 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

  1. der Berufsberechtigte alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,

  2. der Verbraucher dem Berufsberechtigten den Wert der Leistungen zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

Gemäß § 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.

(6) Kostenvoranschläge gemäß § 5 KSchG

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages im Sinn des § 1170a ABGB durch den Berufsberechtigten hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.

Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Berufsberechtigten zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.

(7) Mängelbeseitigung: Punkt 7 wird ergänzt

Ist der Berufsberechtigte nach § 932 ABGB verpflichtet, seine Leistungen zu verbessern oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Berufsberechtigten gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr und Kosten vornehmen.

(8) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 15 Abs 3:

Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

(9) Verträge über wiederkehrende Leistungen

(a) Verträge, durch die sich der Berufsberechtigte zu Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

(b) Ist die Gesamtheit der Leistungen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.

(c) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, in lit.a) genannten Vertrages erhebliche Aufwendungen des Berufsberechtigten und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt gegeben, so können den Umständen angemessene, von den in lit.a) und b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden.

(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.

Der Auftragnehmer ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited-Netzwerks und in Österreich Mitglied eines Netzwerks gemäß §271b UGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. Weder die anderen Mitgliedsunternehmen noch PKF International Limited sind verantwortlich oder übernehmen die Haftung für die Tätigkeit oder die Beratung, welche der Auftragnehmer seinen Mandanten zur Verfügung stellt. Durch die Unterzeichnung und Rücksendung der beigelegten Ausfertigung des Auftragsschreibens an uns erkennen Sie an, dass diese anderen Mitgliedsunternehmen und PKF International Limited keine Verpflichtungen Ihnen gegenüber in Verbindung mit der Tätigkeit oder Beratung haben, die wir für Sie von Zeit zu Zeit durchführen werden oder wir Ihnen auf Aufforderung zur Verfügung stellen.

Zusätzliche Auftragsbedingungen hinsichtlich der Kommunikation mittels elektronischer Datenübertragung (Internet, E-Mail, Fax)

Als Teil der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe, insbesondere zu Punkt 5., wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer folgendes vereinbart:

(1) Alle Auskünfte und Stellungnahmen vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Als schriftliche Stellungnahmen gelten nur solche, bei denen eine firmenmäßige Unterfertigung oder zumindest die Vertretung durch einen (kollektivzeichnungsberechtigten) Prokuristen erfolgt. Als schriftliche Stellungnahmen gelten keinesfalls Auskünfte auf elektronischem Wege, insbesondere auch nicht per E-Mail.

(2) Bei elektronischer Übermittlung von Informationen können Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch Übermittlungsfehler entstehen. Die elektronische Übermittlung (inkl. Internet/E-Mail) erfolgt ausschließlich auf Gefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es bewusst, dass bei der Nutzung des Internet die Geheimhaltung nicht gesichert ist. Weiters sind Änderungen oder Ergänzungen zu Dokumenten, die durch den Auftragnehmer übersandt werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

(3) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon, insbesondere in Verbindung mit automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher den Auftragnehmern nur dann als zugegangen, wenn sie auch schriftlich zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche ausdrückliche Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Fristen. Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an den Auftragnehmer gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.

(4) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hiezu besteht.

Glossar

Geschäftsjahr
2014/2015
Geschäftsjahr
2013/2014
EBITDA m€
80,90
EBITDA-Marge in % Umsatzerlöse mit Dritten m€ 795,65 10,2% 10,4%
EBIT m€
53,52
EBIT-Marge in % Umsatzerlöse mit Dritten m€ 795,65 6,7% 7,3%
Ergebnis vor Ertragsteuern m€
60,65
Return on Sales in % Umsatzerlöse mit Dritten m€ 795,65 7,6% 7,1%
Konzernergebnis m€
34,86
Net Result-Marge in % Umsatzerlöse mit Dritten m€ 795,65 4,4% 4,1%
+ Eigenkapital m€ 244,30
Bereinigtes Eigenkapital in m€ - (vorgesehene) Dividende m€
11,69
208,25 179,41
- Buchwert der Firmenwerte m€
24,35
Bereinigtes Eigenkapital m€ 208,25
Eigenkapitalquote in % Gesamtkapital (bereinigt um Buchwert der Firmenwerte) m€ 560,10 37,2% 36,1%
Ergebnis nach Ertragsteuern m€
45,94
Return on Equity (ROE; in %) Ø bereinigtes Eigenkapital m€ 193,83 23,7% 19,1%
+ Anleihe m€ 148,19
Debt (Finanzverbindlichkeiten) in m€ + Sonstige langfristige Finanzschulden m€
5,74
154,04 152,47
+ Kurzfristige Darlehen m€
0,11
+ Debt m€ 154,04
Net Debt (Nettofinanzverschuldung) in m€ - Liquide Mittel m€
55,67
98,37 -27,98
Net Debt m€
98,37
Net Debt to EBITDA EBITDA m€
80,90
1,22 -0,42
Net Debt m€
98,37
Net Gearing in % Bereinigtes Eigenkapital m€ 208,25 47,2% -15,6%
+ Liquide Mittel m€
55,67
Excess Cash in m€ - 2% der Umsatzerlöse m€
15,91
39,76 166,61
+ Kurzfristiges Vermögen m€ 208,76
- Kurzfristige Schulden m€ 155,01
Working Capital in m€ - Excess Cash m€
39,76
2,31 12,54
- (vorgesehene) Dividende m€
11,69
+ Operativer Cashflow m€
64,30
Free Cash Flow in m€ + Cashflow aus der Investitionstätigkeit m€ -188,89 -124,58 -15,08
Konzernergebnis m€
34,86
EPS (Ergebnis je Aktie) in € Anzahl der Aktien (gewichtet) Mpie
9,63
3,62 2,68
(vorgesehene) Dividende m€
11,69
Ausschüttungsquote in % Konzernergebnis m€
34,86
33,5% 31,8%
Kurs ultimo (Schlusskurs)
69,05
KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) EPS
3,62
19,08 14,06
Ertragsteuern m€
14,71
Steuerquote in % Ergebnis vor Ertragsteuern m€
60,65
24,3% 22,6%
EBIT m€
53,52
Bereinigtes EBIT in m€ - Mieterlöse aus als Finanzinvestition gehaltene Immobilien m€
0,63
53,12 46,64
+ Aufwände aus als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien m€
0,22
+ Bereinigtes Eigenkapital m€ 208,25
Capital Employed in m€ + Langfristige Schulden m€ 185,14 280,30 177,47
- liquide Mittel m€
55,67
- Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien m€
57,43
Return on Capital Employed (ROCE) in % Bereinigtes EBIT m€
53,12
19,0% 26,3%
Capital Employed m€ 280,30

Erklärungen aller gesetzlichen Vertreter gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen,

  1. dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss der DO & CO Aktiengesellschaft ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt,

  2. dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen,

  1. dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens vermittelt,

  2. dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 21. Mai 2015

Der Vorstand:

Attila DOGUDAN e.h. Vorstandsvorsitzender

Dr. Haig ASENBAUER e.h. Mag. Gottfried NEUMEISTER e.h. Dr. Klaus PETERMANN e.h. Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied