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DO & CO AG AGM Information 2020

Jul 2, 2020

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AGM Information

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DGAP-News:DO&COAktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 02.07.2020 / 09:28 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.

DO&COAktiengesellschaft

Wien, FN156765 m ISINAT0000818802

Einberufungder 22. ordentlichenHauptversammlungder DO&COAktiengesellschaft ("Gesellschaft") für Freitag, den31. Juli 2020 um12:00 Uhr in 1010 Wien, Mahlerstraße 9

I.ABHALTUNGALSVIRTUELLEHAUPTVERSAMMLUNGOHNE PHYSISCHEPRÄSENZDERAKTIONÄRE

1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) undGesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung(COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum SchutzderAktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung inAnspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der DO&COAktiengesellschaft am 31. Juli 2020 wird aufGrundlage von § 1Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. INr. 16/2020 idFBGBl. INr. 24/2020 und der COVID-19-GesV(BGBl. IINr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der DO&COAktiengesellschaft am 31. Juli 2020Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.

Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 31. Juli 2020 nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können.

Die Hauptversammlung findet unter physischerAnwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie des weiteren Mitglieds des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von derGesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1010 Wien, Mahlerstraße 9, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesVführt zu Modifikationen im sonst gewohntenAblauf der Hauptversammlung sowie in derAusübung der Rechte derAktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das RechtAnträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von derGesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von denAktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübtwerden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse [email protected] derGesellschaft.

2.Übertragungder HauptversammlungimInternet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesViVm § 102Abs 4AktGvollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzlicheGrundlage von § 3Abs 4 COVID-19-GesVund § 102Abs 4AktG.

AlleAktionäre derGesellschaft können die Hauptversammlung am 31. Juli 2020 ab ca. 12:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unterwww.doco.comals virtuelle Hauptversammlung verfolgen. EineAnmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alleAktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen derAktionäre zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102Abs 3 Z2AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102Abs 3 Z3AktGund § 126AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass dieGesellschaft für den Einsatzvon technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3Abs 3 iVm § 2Abs 4 COVID-19-GesV

("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

Wir bitten dieAktionärinnen undAktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegtwird.

II. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und CorporateGovernance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des vomAufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019/2020

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

  3. Beschlussfassung über die Vergütung für denAufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019/2020

  4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

  5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik

  6. Beschlussfassung über

a) die Schaffung eines neuenGenehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2020]

(i) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechtes, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechtes gemäß § 153Abs 6AktG,

(ii) mit der Ermächtigung zumAusschluss des Bezugsrechts,

(iii) mit der Möglichkeit zurAusgabe der neuenAktien gegen Sacheinlage

und

b) die Änderung der Satzung durchAufnahme eines neuen § 5Abs 5.

III.UNTERLAGENZURHAUPTVERSAMMLUNG;BEREITSTELLUNGVONINFORMATIONENAUFDERINTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juli 2020 auf der Internetseite derGesellschaft unter www.doco.com zugänglich:

  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3Abs 3 iVm § 2Abs 4 COVID-19-GesV("Teilnahmeinformation"),

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,

  • Corporate-Governance-Bericht,

  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

  • gesonderter nichtfinanzieller Bericht,

  • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020;

  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

  • Vergütungspolitik,

  • Bericht des Vorstandes gemäß § 170Abs 2AktGiVm § 153Abs 4 S2AktGzu TOP7 - Bezugsrechtsausschluss,Genehmigtes Kapital,

  • Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3Abs 4

COVID-19-GesV, - Frageformular,

  • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,

  • vollständiger Text dieser Einberufung.

IV.NACHWEISSTICHTAGUNDVORAUSSETZUNGENFÜRDIETEILNAHMEANDERHAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des 21. Juli 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVist nur berechtigt, wer an diesem StichtagAktionär ist und dies derGesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktGvorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege undAdressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 18Abs 3 genügen lässt Per E-Mail [email protected] (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 59

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten DO&COAktiengesellschaft c/o HV-VeranstaltungsserviceGmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFTGIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISINAT0000818802 im Text angeben)

Ohne rechtzeitig bei derGesellschaft einlangende Depotbestätigungkann die Bestellungeines besonderenStimmrechtsvertreters nichtwirksamerfolgen.

DieAktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und dieAusstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keineAuswirkungen auf die Veräußerbarkeit derAktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigunggemäß§ 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDoder von MKKMerkezi Kayit KurulusuA.S.,Reşitpaşa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sarıyer, Istanbul, Türkei, auszustellen und hat folgendeAngaben zu enthalten:

-Angaben über denAussteller: Firma undAnschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

-Angaben über denAktionär:Name/Firma undAnschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführtwird,

-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien des Aktionärs, ISINAT0000818802 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

  • Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 21. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

V.BESTELLUNGEINESBESONDERENSTIMMRECHTSVERTRETERSUNDDASDABEI EINZUHALTENDEVERFAHREN

JederAktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies derGesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der DO&COAktiengesellschaft am 31. Juli 2020 kann gemäß § 3Abs 4 COVID-19-GesVnur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von derGesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

(i) Rechtsanwalt Mag. EwaldOberhammer

c/oOberhammer RechtsanwälteGmbH 1010 Wien, Karlsplatz3/1 Tel +43 1 503 300 0 E-Mail-Adresse [email protected]

(ii) RechtsanwaltDr.Christian Temmel, MBA

c/o DLAPiper Weiss-Tessbach RechtsanwälteGmbH 1010 Wien, Schottenring 14 Tel +43 1 531 781 505 E-Mail-Adresse [email protected]

(iii) RechtsanwaltDr.Christoph Nauer, LL.M.

c/o bpvHügel RechtsanwälteGmbH 2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 Tel +43 2236 893 377 E-Mail-Adresse [email protected]

(iv) Dipl.-Volkswirt,Dipl.-Jurist Florian Beckermann, LL.M.

c/o Interessenverband fürAnleger, IVA 1130 Wien, Feldmühlgasse 22 Tel +43 1 876 33 43 - 30 E-Mail-Adresse [email protected]

JederAktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite derGesellschaft unterwww.doco.comein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.

VI.HINWEISEAUFDIERECHTEDERAKTIONÄRENACHDEN§§ 109, 110, 118 UND119 AKTG

1. Ergänzungder TagesordnungdurchAktionäre nach§ 109 AktG

Aktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 5 %des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieserAktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnungdieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 10. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) derGesellschaft ausschließlich an derAdresse 1010 Wien, Stephansplatz 12, z.H. FrauMag. Daniela Schrenk, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.DieAktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, in der bestätigtwird, dass die antragstellendenAktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber derAktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen überAktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

2.Beschlussvorschläge vonAktionärenzur Tagesordnungnach§ 110 AktG

Aktionäre, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) derGesellschaft entweder per Telefaxan +43 (1) 74 000-1089 oder an die Adresse 1010 Wien, Stephansplatz 12, z.H. FrauMag.Daniela Schrenk, oder per E-Mail [email protected],wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13Abs 2AktGvorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und derAbschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemachtwerden.Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

DieAktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen überAktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 %vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

3.Auskunftsrecht der Aktionäre nach§ 118 AktG

JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118AktGauch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlungvon denAktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an dieGesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected] ausgeübtwerden kann.

DieAktionäre werden gebeten, alle Fragenbereits imVorfeldinTextformper E-Mail an dieAdresse [email protected] zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 28. Juli 2020 bei derGesellschaft einlangen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars,welches auf der Internetseite derGesellschaft unter www.doco.comabrufbar ist.

Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118AktGwährend der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an dieGesellschaft an die E-Mail-Adresse [email protected] ausgeübtwerden kann.

Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vondemVorsitzendenangemessene zeitliche Beschränkungenfestgelegt werden können.

Genauere Informationen und Modalitäten zurAusübung des Auskunftsrechts derAktionäre gemäß § 118AktGwerden in der Teilnahmeinformationfestgelegt.

4.Anträge vonAktionäreninder Hauptversammlungnach§ 119 AktG

JederAktionär ist - unabhängig von einem bestimmtenAnteilsbesitz- berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVdurch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der TagesordnungAnträge zu stellen.

Voraussetzunghierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigunggemäß Punkt IV. dieser Einberufung unddie Erteilung einer entsprechenden Vollmacht andenbesonderenStimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

Weitere Informationen und Modalitäten zurAusübung des Antragsrechts derAktionäre gemäß § 119AktGwerden in der Teilnahmeinformationfestgelegt.

5. InformationzumDatenschutz für Aktionäre

Die DO&COAktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere jene gem § 10aAbs 2AktG, dies sind Name, Anschrift,Geburtsdatum,Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name undGeburtsdatum des Bevollmächtigten) aufGrundlage der geltenden Datenschutzgesetze und demAktiengesetz, um denAktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vonAktionären ist für die Teilnahme vonAktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DO&COAktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung istArtikel 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der DO&COAktiengesellschaft,welche zum Zwecke derAusrichtung der Hauptversammlung beauftragtwerden, erhalten von der DO&COAktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,welche für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der DO&COAktiengesellschaft. JederAktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, sowie ein Recht aufDatenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten derAktionäre werden nach Ende der gesetzlichenAufbewahrungsfrist gelöscht.Diese Rechte könnenAktionäre gegenüber der DO&COAktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse [email protected] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemachtwerden:

DO&COAktiengesellschaft

1010 Wien, Stephansplatz12

Telefax: +43 (1) 74 000-1089

Zudem steht denAktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nachArtikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der DO&COAktiengesellschaft unter:

DO&COAktiengesellschaft Datenschutzverantwortlicher

1010 Wien, Stephansplatz12 Tel: +43 (1) 74 000-1001 Telefax: +43 (1) 74 000-1009 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Weitere Informationen zum Datenschutzsind auf der Internetseite der DO&COAktiengesellschaft unterwww.doco.comzu finden.

VII. WEITEREANGABENUNDHINWEISE

Gesamtzahl der AktienundStimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft EUR19.488.000,-- und ist zerlegt in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. JedeAktie gewährt eine Stimme.DieGesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.744.000 Stimmrechte.DieGesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigeneAktien.

Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesVwederAktionäre nochGäste persönlich zugelassen sind.

Wien, im Juli 2020 Der Vorstand

02.07.2020 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchivunter http://www.dgap.de

Unternehmen: DO&COAktiengesellschaft Stephansplatz12 1010 Wien Österreich Telefon: +43 (1) 535 0644 1010 Fax: +43 (1) 74000-1089 E-Mail: [email protected] Internet: www.doco.com ISIN: AT0000818802 WKN: 81880 Börsen: Freiverkehr in Berlin,Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Wiener Börse (Amtlicher Handel)

Ende der Mitteilung DGAPNews-Service