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DO & CO AG — AGM Information 2017
Jun 29, 2017
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AGM Information
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DGAP-News:DO&COAktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
29.06.2017 / 14:03 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
DO&COAktiengesellschaft Wien
FN156765 m, ISINAT0000818802
Einberufungder ordentlichenHauptversammlung
Wir laden hiermit unsereAktionärinnen undAktionäre ein zur
- ordentlichen Hauptversammlung der DO&COAktiengesellschaft
am Donnerstag, dem27. Juli 2017, um17:00 Uhr,
im DO&COim Platinum,UNIQATower, 1020 Wien,Untere Donaustraße 21.
I. TAGESORDNUNG
-
- Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und CorporateGovernance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des vomAufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016/2017
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- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017
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- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
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- Beschlussfassung über die Vergütung für denAufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016/2017
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- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018
-
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigenerAktien gem § 65Abs 1 Z8 sowieAbs 1a undAbs 1bAktGsowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 %des Grundkapitals, auch unterAusschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gem § 65Abs 1bAktGfür die Veräußerung bzwVerwendung eigenerAktien eine andereArt der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßerAnwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss derAktionäre zu beschließen,
- c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenenAktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
-
- Beschlussfassung über a) die Schaffung eines neuenGenehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2017]
- i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gem § 153Abs 6AktG,
- ii) mit der Ermächtigung zumAusschluss des Bezugsrechts,
- iii) mit der Möglichkeit zurAusgabe der neuenAktien gegen Sacheinlagen, und
b) die Änderung der Satzung in § 5Abs 3
- Wahl einer Person in denAufsichtsrat
II. UNTERLAGENZURHAUPTVERSAMMLUNG;BEREITSTELLUNGVONINFORMATIONENAUFDERINTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 6. Juli 2017 auf der Internetseite derGesellschaft unter www.doco.com zugänglich:
-·Jahresabschluss mit Lagebericht,
- -·Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für dieGewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
-
jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017;
-
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9,
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Bericht des Vorstands gem § 65Abs 1 Z8 sowieAbs 1a undAbs 1bAktGAktGzu TOP7 - Bezugsrechtsausschluss bzwumgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigenerAktien,
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-·Bericht des Vorstands gem § 170Abs 2AktGiVm § 153Abs 4 S2AktGzu TOP8 Bezugsrechtsausschluss,Genehmigtes Kapital,
- -·Erklärung des Kandidaten für die Wahl in denAufsichtsrat zu TOP9 gemäß § 87Abs 2AktGsamt Lebenslauf,
-·Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-·Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAGUNDVORAUSSETZUNGENFÜRDIETEILNAHMEANDERHAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung des Stimmrechts und der übrigenAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des 17. Juli 2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer an diesem StichtagAktionär ist und dies derGesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die derGesellschaft spä testens am 24. Juli 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege undAdressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten DO&COAktiengesellschaft
c/o HV-VeranstaltungsserviceGmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDFmit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4Abs 1 SVG
[email protected] Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISINAT0000818802 im Text angeben) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 17Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 Per E-Mail [email protected] (Bitte Depotbestätigungen im Format PDFübermitteln.)
DieAktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und dieAusstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keineAuswirkungen auf die Veräußerbarkeit derAktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigunggemäß§ 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDoder von MKKMerkezi Kayit KurulusuA.S.,Reşitpaşa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sarıyer, Istanbul, Türkei, auszustellen und hat folgendeAngaben zu enthalten:
- Angaben über denAussteller: Firma undAnschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über denAktionär:Name/Firma undAnschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
- Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführtwird,
- Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien des Aktionärs, ISINAT0000818802,
- Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 17. Juli 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. DieAktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
IV. MÖGLICHKEITZURBESTELLUNGEINESVERTRETERSUNDDASDABEI EINZUHALTENDEVERFAHREN
JederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies derGesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie derAktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13Abs 2AktG) erteilt werden,wobei auch mehrere Personen bevollmächtigtwerden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege undAdressen an:
Per Post oder Boten DO&COAktiengesellschaft
c/o HV-VeranstaltungsserviceGmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59
Per E-Mail [email protected]
(Bitte Vollmachten im Format PDFübermitteln.) Die Vollmachten müssen spätestens bis 26. Juli 2017, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genanntenAdressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- undAusgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite derGesellschaft unter www.doco.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosenAbwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem denAktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat derAktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10aAktG) Vollmacht erteilt, so genügt es,wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an dieGesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltwurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gäste
Die Hauptversammlung ist das wesentlicheOrgan einerAktiengesellschaft, da es das Forum für die Eigentümer derGesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung fürGäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mag.Daniela Schrenk gerne zur Verfügung (Tel.: + 43 (0) 1 74 000 - 1081, E-Mail: [email protected]).
V. HINWEISEAUFDIERECHTEDERAKTIONÄRENACHDEN§§ 109, 110, 118 UND119 AKTG
1. Ergänzungder TagesordnungdurchAktionäre nach§ 109 AktG
Aktionäre, derenAnteile zusammen 5 %des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber dieserAktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnungdieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 6. Juli 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) derGesellschaft ausschließlich an derAdresse 1010 Wien, Mahlerstraße 9 /Akademiestraße 3, Legal Department, z.H. Frau Mag.Daniela Schrenk, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. DieAktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, in der bestätigtwird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber derAktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge vonAktionärenzur Tagesordnungnach§ 110 AktG
Aktionäre, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden,wenn dieses Verlangen in Textform spätes tens am 18. Juli 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) derGesellschaft entweder per Telefaxan +43 (1) 74 000-1089 oder an 1010 Wien, Mahlerstraße 9 /Akademiestraße 3, Legal Department, z.H. Frau Mag.Daniela Schrenk, oder per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlagzur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs 2AktG.
DieAktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach§ 118 AktG
JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermitteltwerden.Die Fragen können an dieGesellschaft per Post an 1010 Wien, Mahlerstraße 9 /Akademiestraße 3, Legal Department, z.H. Frau Mag.Daniela Schrenk, oder per E-Mail [email protected] übermitteltwerden.
4. Anträge vonAktionäreninder Hauptversammlungnach§ 119 AktG
JederAktionär ist - unabhängig von einem bestimmtenAnteilsbesitz- berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord nungAnträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrereAnträge vor, so bestimmt gemäß § 119Abs 3AktGder Vorsitzende die Reihenfolge derAbstimmung.
Ein Aktionärsantragauf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110AktGvoraus: Personen zur Wahl in denAufsichtsrat (Punkt 9 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, derenAnteile zusammen 1 %des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. Juli 2017 in der oben angeführten Weise derGesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87Abs 2AktGder vorgeschlagenen Person über ihre fachlicheQualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
5. Informationenauf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte derAktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119AktGsind auf der Internetseite der Gesellschaftwww.doco.com zugänglich.
VI. WEITEREANGABENUNDHINWEISE
1. Gesamtzahl der AktienundStimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft EUR19.488.000,-- und ist zerlegt in 9.744.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. JedeAktie gewährt eine Stimme.DieGesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.744.000 Stimmrechte.DieGesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigeneAktien.
2. Teilweise Übertragungder HauptversammlungimInternet
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn derGeneraldebatte im Internet zu übertragen.
AlleAktionäre derGesellschaft sowie die interessierteÖffentlichkeit können die Rede des VorstandsvorsitzendenAttila Dogudan in der Hauptversammlung am 27. Juli 2017 ab ca. 17:00 Uhr live im Internet unter www.doco.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bildoder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Der Berichtwird in deutscher Sprache vorgetragen. Eine Übersetzung in die englische Sprache und in die türkische Sprache wird angeboten.
Wien, im Juni 2017 Der Vorstand
29.06.2017 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchivunter http://www.dgap.de
| Sprache: Unternehmen: |
Deutsch DO&COAktiengesellschaft Stephansplatz12 1010 Wien Österreich |
|---|---|
| Telefon: | +43 (1) 535 0644 1010 |
| Fax: | +43 (1) 74000-1089 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.doco.com |
| ISIN: | AT0000818802 |
| WKN: | 81880 |
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Wien (Amtlicher Handel /Official Market) |
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