Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

DO & CO AG AGM Information 2016

Jun 22, 2016

Preview isn't available for this file type.

Download source file
{# SEO P0-1: filing HTML is rendered server-side so Googlebot sees the full text without executing JS or following an iframe to a Disallow'd CDN path. The content has already been sanitized through filings.seo.sanitize_filing_html. #}

DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung

DO & CO Aktiengesellschaft:

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.


DO & CO Aktiengesellschaft
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

  1. ordentlichen Hauptversammlung der
    DO & CO Aktiengesellschaft

am Donnerstag, dem 21. Juli 2016, um 17.00 Uhr,
im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower,
1020 Wien, Untere Donaustraße 21.

Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016

  1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
    das Geschäftsjahr 2015/2016

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    für das Geschäftsjahr 2015/2016

  4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
    Geschäftsjahr 2015/2016

  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2016/2017

  6. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 30. Juni 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.doco.com zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,

  • Corporate-Governance-Bericht,

  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,

  • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,

  • Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7
    gemäß § 87 Abs

2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

  • vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 30. Juni 2016 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal
Department, Mag. Daniela Schrenk, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Juli 2016 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 74 000-1089 oder an 1110 Wien,
Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail
[email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der
Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal Department,
Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail [email protected]
übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge
zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens
1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 12. Juli 2016 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs
2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.doco.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 11. Juli 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2016 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder DO & CO Aktiengesellschaft
Boten Legal Department
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk
Dampfmühlgasse 5
1110 Wien
Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 59
Per E-Mail [email protected], wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598;
unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S.,
Askerocagi Cad. Süzer Plaza No:6 Kat:3 34367 Elmadag-Sisli / Istanbul,
Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),

  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen,

  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
    AT0000818802,

  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 11. Juli
2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder DO & CO Aktiengesellschaft
Boten Legal Department
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk
Dampfmühlgasse 5
1110 Wien
Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 59
Per E-Mail [email protected], wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.doco.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
20. Juli 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 19.488.000 eingeteilt in 9.744.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 9.744.000.

Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden Attila Dogudan in der
Hauptversammlung am 21. Juli 2016 ab ca. 17.00 Uhr live im Internet unter
www.doco.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Der Bericht wird in deutscher Sprache vorgetragen. Eine Übersetzung in die
englische Sprache und in die türkische Sprache wird angeboten.

Wien, im Juni 2016

Der Vorstand

22.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DO & CO Aktiengesellschaft
Stephansplatz 12
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 74000-0
Fax: +43 1 74000-1089
E-Mail: [email protected]
Internet: www.doco.com
ISIN: AT0000818802
WKN: 81880
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Wien (Amtlicher
Handel / Official Market)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service