AI assistant
DO & CO AG — AGM Information 2015
Jun 3, 2015
Preview isn't available for this file type.
Download source fileDO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
DO & CO Aktiengesellschaft:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.
DO & CO Aktiengesellschaft
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
- ordentlichen Hauptversammlung der
DO & CO Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 2. Juli 2015, um 17.00 Uhr,
im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower,
1020 Wien, Untere Donaustraße 21.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwen-dung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2014/2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäfts-jahr 2014/2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Ge-schäftsjahr 2014/2015
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2014/2015
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015/2016
7. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 %
des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptver-sammlungsbeschluss herabzusetzen.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 11. Juni 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.doco.com zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
* Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153
Abs 4 S 2 AktG zu TOP 7,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit min-destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich ver-langen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptver¬sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 11. Juni 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5,
Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, zugeht. Jedem so bean¬tragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün¬dung beiliegen.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an-tragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstel¬lung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sie¬ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbe¬stätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu je¬dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Be¬grün¬dung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes¬tens am
23. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 74 000-1089
oder an 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela
Schrenk, oder per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Die Aktionärsei¬genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit¬punkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übri¬gen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen¬heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beur-teilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei¬nen erhebli-chen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vor¬stand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal Department,
Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail [email protected]
übermittelt wer¬den.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord¬nung Anträge
zu stellen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.doco.com zugäng-lich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimm-rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 22. Juni 2015 (Nachweisstich-tag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spä¬testens am 29. Juni 2015
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder DO & CO Aktiengesellschaft
Boten Legal Department
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk
Dampfmühlgasse 5
1110 Wien,
Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 59
Per E-Mail [email protected], wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598;
unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitglied¬staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S.,
Askerocagi Cad. Süzer Plaza No:6 Kat:3 34367 Elma-dag-Sisli / Istanbul,
Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Per-sonen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000818802,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 22.
Juni 2015 bezie¬hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen-genommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptver¬sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt wer¬den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zu-gehen:
Per Post oder DO & CO Aktiengesellschaft
Boten Legal Department
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk
Dampfmühlgasse 5
1110 Wien,
Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 59
Per E-Mail [email protected], wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Ver-langen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.doco.com abruf-bar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung per¬sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
1. Juli 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesell-schaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 19.488.000 eingeteilt in 9.744.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtig-ten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 9.744.000.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden Attila Dogudan in der
Hauptversammlung am 2. Juli 2015 ab ca. 17.00 Uhr live im Internet unter
www.doco.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Der Bericht wird in deutscher Sprache vorgetragen. Eine Übersetzung in die
englische Sprache und in die türkische Sprache wird angeboten.
Wien, im Juni 2015
Der Vorstand
03.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DO & CO Aktiengesellschaft
Stephansplatz 12
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 74000-0
Fax: +43 1 74000-1029
E-Mail: [email protected]
Internet: www.doco.com
ISIN: AT0000818802
WKN: 81880
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Wien (Amtlicher
Handel / Official Market)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service