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DO & CO AG — AGM Information 2014
Jul 4, 2014
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AGM Information
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News Details
AGM Announcements | 4 July 2014 08:33
DO & CO Aktiengesellschaft:
DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
04.07.2014 08:33
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
DO & CO Aktiengesellschaft
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2014
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der 16. ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft,
Wien, wurde am 3. Juli 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender
Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b
AktG ermäch-tigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft
während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 3.7.2014 sowohl über die
Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären
oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der UniCredit Bank AG, zu einem
niedrigsten Gegenwert von EUR 20,-- (Euro zwanzig) je Aktie und einem
höchsten Gegenwert von EUR 60,-- (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben. Der
Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch
ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) o-der für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der DO & CO
Aktiengesellschaft beschlie-ßen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein
von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichts-rats. Im Falle des
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des
quo-tenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss).
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung beziehungs-weise Verwendung eigener Aktien eine andere Art
der Veräußerung als über die Börse o-der durch ein öffentliches Angebot,
unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss
der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedin-gungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder
für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversamm-lungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz
iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Auf-sichtsrat ist ermächtigt Änderungen
der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
e) Die zuletzt erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
Aktien gemäß Haupt-versammlungsbeschluss vom 5.7.2012, Tagesordnungspunkt
8, wird widerrufen; dieser Widerruf erlangt nur dann und insoweit Wirkung,
als die Beschlüsse der Hauptversamm-lung gemäß den vorstehenden lit. a) bis
d) unangefochten bleiben.
Wien, im Juli 2014
Der Vorstand
04.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DO & CO Aktiengesellschaft
Stephansplatz 12
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 74000-0
Fax: +43 1 74000-1029
E-Mail: [email protected]
Internet: www.doco.com
ISIN: AT0000818802
WKN: 81880
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Wien (Amtlicher
Handel / Official Market)
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