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DO & CO AG — AGM Information 2011
Jun 8, 2011
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Hauptversammlung
DO & CO Restaurants & Catering AG:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung
ist der Emittent verantwortlich.
DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802
EINLADUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
- ordentlichen Hauptversammlung der
DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 07. Juli 2011, um 17.00 Uhr,
im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower,
1020 Wien, Untere Donaustraße 21.
-
Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2010/2011 -
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
-
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2010/2011 -
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2010/2011 -
Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2010/2011 -
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011/2012
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 16. Juni 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien,
Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, auf:
-
Jahresabschluss mit Lagebericht,
-
Corporate Governance-Bericht,
-
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
-
Vorschlag für die Gewinnverwendung,
-
Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab 16. Juni 2011 außerdem im Internet www.doco.com zugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 16. Juni 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal
Department, Mag. Daniela Schrenk, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 28. Juni 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 74 000-1089 oder an 1110 Wien,
Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail
[email protected] wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist überdies berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.doco.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 27. Juni 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 04. Juli 2011 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post DO & CO Restaurants & Catering AG
Legal Department
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk
Dampfmühlgasse 5
1110 Wien,
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000818802 im Text
angeben)
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
-
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, -
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000818802 -
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 27. Juni 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 06. Juli 2011, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post DO & CO Restaurants & Catering AG
Legal Department
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk
Dampfmühlgasse 5
1110 Wien,
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59
Per E-Mail: [email protected] wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.doco.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 19.488.000,-- eingeteilt in 9.744.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.744.000.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden Attila Dogudan in der
Hauptversammlung am 7. Juli 2011 ab ca. 17.00 Uhr live im Internet unter
http://www.doco.com/streaming/ verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild-
oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Der Bericht wird in deutscher Sprache vorgetragen. Eine Übersetzung in die
englische Sprache und in die türkische Sprache wird angeboten.
Wien, im Juni 2011
Der Vorstand
08.06.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DO & CO Restaurants & Catering AG
Stephansplatz 12
1010 Wien
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Telefon: +43 1 74000-0
Fax: +43 1 74000-1029
E-Mail: [email protected]
Internet: www.doco.com
ISIN: AT0000818802
WKN: 81880
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Handel / Official Market)
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