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DMG MORI AG

Remuneration Information Mar 16, 2022

119_cgr_2022-03-16_bc3d39f9-7a3c-4f25-b5ea-d98986efefa0.pdf

Remuneration Information

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Vergütungsbericht

Im Folgenden werden das Vergütungssystem und die Vergütung des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrates.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und in § 12 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT geregelt. In der Hauptversammlung 2021 wurde das Vergütungssystem des Aufsichtsrates nach § 113 AktG gebilligt. Zu den Komponenten der Aufsichtsratsvergütung gehören die feste Vergütung, die jedes Aufsichtsratsmitglied erhält, die Vergütung für Ausschusstätigkeiten sowie das Sitzungsgeld.

Für das Geschäftsjahr 2021 betrug der feste Vergütungsanspruch für jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied 60.000€. Der Vorsitzende hat einen Anspruch auf das 2,5-Fache (150.000€), wobei der Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Masahiko Mori ebenso wie James V. Nudo und Irene Bader auf sämtliche Aufsichtsratsbezüge verzichten. Der stellvertretende Vorsitzende hat einen Anspruch auf das 1,5-Fache (90.000€). Der Anspruch aus der Grundvergütung lag insgesamt bei 630.000€ (Vorjahr: 630.000€).

Die Vergütungsansprüche für Ausschusstätigkeiten betrugen insgesamt 252.000€ (Vorjahr: 235.033€) und berücksichtigten die Arbeiten im Finanz- und Prüfungsausschuss, im Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss sowie im Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen. Die einzelnen Ausschussmitglieder erhielten Anspruch auf jeweils 18.000€. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bekamen darüber hinaus einen festen Vergütungsanspruch von weiteren 18.000€.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglied teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500€.

Jedes Aufsichtsratsmitglied verzichtete im Berichtsjahr erneut auf 10% der festen Vergütungsansprüche (Grundvergütung).

Für das Geschäftsjahr 2021 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates 930.000€ (Vorjahr: 892.530€). Die Grundvergütung – abzüglich Verzicht – und Ausschussvergütung lagen insgesamt bei 819.000€ (Vorjahr: 778.530€). Die Höhe der Sitzungsgelder belief sich auf 111.000€ (Vorjahr: 114.000€).

Da sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern ausschließlich aus festen Bestandteilen zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats.

A.05 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATES
Ausschussvergütung: Ausschussvergütung:
Ausschuss für Geschäfte
Grundvergütung Grundvergütung
in € Grund
vergütung
Ausschussvergütung:
Finanz- und Prüfungs
ausschuss (F&P)
Personal-, Nominierungs
und Vergütungs
ausschuss (PNV)
mit nahestehenden
Personen (GNP)
(seit 10. März 2020)
und Ausschuss
vergütung gesamt
ohne Verzicht
abzüglich
Verzicht (-10%) und
Ausschussvergütung
Sitzungs
geld
Gesamt
bezüge
Dr.-Ing. Masahiko Mori 1)
Vorsitzender AR
Vorsitzender PNV
- - - - - - - 0
Ulrich Hocker 2)
stv. AR-Vorsitzender
Vorsitzender GNP
Irene Bader 3)
90.000
-
0
-
18.000
-
36.000
-
144.000
-
135.000
-
12.000
-
147.000
0
Prof.Dr.-Ing. Berend Denkena 4) 60.000 0 0 18.000 78.000 72.000 7.500 79.500
Prof.Dr. Annette Köhler
Vorsitzende F&P
60.000 36.000 0 0 96.000 90.000 15.000 105.000
James Victor Nudo 5) - - - - - - - 0
Mario Krainhöfner 6) 7)
1. stv. AR-Vorsitzender
90.000 0 18.000 0 108.000 99.000 9.000 108.000
Stefan Stetter 8)
stv. AR-Vorsitzender
90.000 18.000 0 18.000 126.000 117.000 18.000 135.000
Tanja Fondel 6) 9) 60.000 0 18.000 0 78.000 72.000 9.000 81.000
Dietmar Jansen 6) 10) 60.000 18.000 0 0 78.000 72.000 13.500 85.500
Larissa Schikowski 11) 60.000 0 18.000 0 78.000 72.000 9.000 81.000
Michaela Schroll 6) 12) 60.000 18.000 0 18.000 96.000 90.000 18.000 108.000
Gesamtsumme 630.000 90.000 72.000 90.000 882.000 819.000 111.000 930.000 13)

1) Dr.-Ing. Masahiko Mori ist zudem Mitglied im F&P sowie im Nominierungs- und im Vermittlungsausschuss. Dr.-Ing. Masahiko Mori verzichtet vollständig auf die Aufsichtsratsvergütung.

Somit sind Dr.-Ing. Masahiko Mori für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen. 2) Ulrich Hocker ist zudem Mitglied im PNV sowie im Nominierungs- und im Vermittlungsausschuss. 3) Irene Bader verzichtet vollständig auf die Aufsichtsratsvergütung.

Somit sind Irene Bader für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.

4) Prof.Dr.-Ing. Berend Denkena ist Mitglied im GNP.

5) James Victor Nudo ist Mitglied im F&P, PNV sowie Nominierungsausschuss. James Victor Nudo verzichtet vollständig auf die Aufsichtsratsvergütung. Somit sind James Victor Nudo für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen. 6) Diese Arbeitnehmervertreter führen den überwiegenden Teil ihrer Vergütung

für die Aufsichtsratstätigkeit an die Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf ab.

7) Mario Krainhöfner ist Mitglied im PNV sowie im Vermittlungsausschuss.

8) Stefan Stetter ist Mitglied im F&P und GNP.

9) Tanja Fondel ist Mitglied im PNV sowie im Vermittlungsausschuss.

10) Dietmar Jansen ist Mitglied im F&P. 11) Larissa Schikowski ist Mitglied im PNV und führt einen Teil ihrer Vergütung

für die Aufsichtsratstätigkeit an verschiedene karitative Einrichtungen ab.

12) Michaela Schroll ist Mitglied im F&P und GNP.

13) Die Gesamtsumme entspricht dem Aufwand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für 2021.

Geschäftsbericht 2021 52

Im Berichtsjahr wurden keine Kredite und Vorschüsse an Aufsichtsratsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELL-SCHAFT gewährt.

Vergleich jährliche Veränderung der Aufsichtsratsvergütung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates mit der Ertragsentwicklung (EAT) der DMG MORI AKTIEN-GESELLSCHAFT und mit der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.

Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bildet die für das jeweilige Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge ab. Für das Geschäftsjahr 2021 entsprechen diese Werte den in der Tabelle "Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrates" angegebenen Werten.

A.06 VERGLEICH JÄHRLICHE VERÄNDERUNG
DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
2021 ggü.
2020 in %
Dr.-Ing. Masahiko Mori 1)
Ulrich Hocker +8,5 %
Irene Bader 2)
Prof.Dr.-Ing. Berend Denkena +4,4 %
Prof.Dr. Annette Köhler +3,6 %
James Victor Nudo 3)
Mario Krainhöfner +1,7 %
Stefan Stetter +5,2 %
Tanja Fondel +2,3 %
Dietmar Jansen +0,4 %
Larissa Schikowski +2,3 %
Michaela Schroll +6,6 %
EAT (DMG MORI AG-Konzern) 4) +64 %
EAT (DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT) 5) +8 %
Durchschnittliche Mitarbeitervergütung 6) +2 %

1) Dr.-Ing. Masahiko Mori sind für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.

2) Irene Bader sind für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen. 3) James Victor Nudo sind für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.

4) 2021: 85,6 MIO € / 2020: 52,1 MIO € 5) 2021: 29,3 MIO € (nach HGB) / 2020: 27,1 MIO € (nach HGB)

6) Mitarbeitervergütung in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr

Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat legt das System der Vorstandsvergütung fest. Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss entwickelt Empfehlungen zum System der Vorstandsvergütung, über die auch der Aufsichtsrat eingehend berät und beschließt.

Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss überprüft das System zur Vorstandsvergütung regelmäßig und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge. Im Fall wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Das Vergütungssystem des Vorstands der DMG MORI AKTIEN-GESELLSCHAFT ist auf die Förderung der Geschäftsstrategie und die nachhaltige sowie langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Dies erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung einer Wettbewerbsorientierung. Es ist vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 28. November 2019 auf Basis des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) aufgestellt und von der 118. ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2020 gebilligt worden.

Grundzüge des Vergütungssystems

Die grundsätzliche Strukturierung des Systems folgt den nachstehenden Leitgedanken:

  • a) Besondere Leistungen und Erfolge sollen angemessen vergütet werden, während Zielverfehlungen eine substanzielle Verringerung der Vergütung nach sich ziehen ("Pay-for-Performance-Orientierung").
  • b) Die Leistung der Vorstandsmitglieder als Gesamtgremium soll gefördert werden, ohne die unternehmerische Freiheit der einzelnen Vorstandsressorts zu vernachlässigen. Da wesentliche strategische Ziele nur ressortübergreifend durch Beiträge aller Vorstandsmitglieder zu erreichen sind, orientieren sich kurz- und langfristige Vergütungsbestandteile an verschiedenen Unternehmenskennzahlen, zu denen die Vorstandsmitglieder beitragen.
  • c) Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist durchgängig anschlussfähig an die Vergütungssysteme für die weiteren Führungs- und Mitarbeiterebenen des Konzerns.
  • d) Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll marktüblich sein und der Größe, Komplexität und Ausrichtung sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung tragen.

Auf dieser Basis wird den Vorstandsmitgliedern ein angemessenes, wettbewerbsfähiges und marktübliches Vergütungspaket angeboten, welches sich im Rahmen der regulatorischen Vorgaben bewegt und das nachhaltige Wirtschaften des Vorstands fördert. Hierdurch soll für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT die Sicherung der bestmöglichen Kandidaten für den Vorstand in Gegenwart und Zukunft gewährleistet werden.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem entspricht den aktuellen Vorgaben des Aktiengesetzes und im Wesentlichen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), allerdings ist die langfristige Vergütung nicht aktienbasiert. Im Hinblick auf den zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der DMG MORI GmbH, einer 100%-igen Tochter der DMG MORI COMPANY LIMITED bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einerseits und den geringen Freefloat der Aktie andererseits wurde davon abgesehen, eine Vergütungskomponente in Aktien bzw. eine aktienbasierte Vergütungskomponente vorzusehen.

Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat legt nach Vorbereitung durch den Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied ist die Summe aus der Grundvergütung, des STI bei 100 %-Zielerreichung, des LTI bei 100 %-Zielerreichung und dem Beitrag zur Altersversorgung.

Neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder werden hierbei insbesondere die wirtschaftliche Lage, das Marktumfeld, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens berücksichtigt. Der Aufsichtsrat legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung marktüblich ist. Die Marktüblichkeit wird anhand der folgenden Punkte beurteilt:

Externer Vergleich (horizontale Angemessenheit): Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten der 90 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland mit Notierung im DAX und MDAX herangezogen. Bei diesem horizontalen Marktvergleich wird die Marktstellung einschließlich der Größe und Komplexität der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter besonderer Beachtung der Einordnung der Gesellschaft in vorgenannter Vergleichsgruppe (zum Beispiel anhand von Kennzahlen wie Umsatz, Mitarbeiterzahl und Gewinn je Aktie) berücksichtigt.

Interner Vergleich (vertikale Angemessenheit): Darüber hinaus wird die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT in einem internen (vertikalen) Vergleich berücksichtigt. Bei diesem Vergleich wird das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der weiteren Belegschaft ermittelt und einem Marktvergleich unterzogen.

Die Ziel-Gesamtvergütung wird unter besonderer Berücksichtigung der Funktion des einzelnen Vorstandsmitglieds festgelegt. Insbesondere erhält der Vorsitzende des Vorstands bei der Festlegung eine insgesamt höhere Vergütung als die anderen Vorstandsmitglieder.

Malus- und Clawback-Regelungen

Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, die kurzfristige und die langfristige variable Vergütung einzubehalten bzw. zurückzufordern, falls ein Fall eines schwerwiegenden Pflichtoder Compliance-Verstoßes vorliegt. Gleiches gilt im Falle schwerwiegenden unethischen Verhaltens.

In Fällen einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Verletzung von Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach § 93 Abs.1 AktG durch ein Vorstandsmitglied ist die Gesellschaft darüber hinaus berechtigt, von dem Vorstandsmitglied für den jeweiligen Bemessungszeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile (STI und / oder LTI) ganz oder teilweise zurückzufordern bzw. bei noch nicht erfolgter Auszahlung einzubehalten.

Die Rückforderungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Rückforderung bereits beendet ist. Schadensersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied bleiben unberührt.

Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit

Scheidet ein Vorstandsmitglied auf Wunsch des Aufsichtsrates aus Gründen aus, die nichts mit dem Verhalten des Vorstandsmitglieds oder dem Vorstandsmitglied selbst zu tun haben, so werden alle ausstehenden LTI-Tranchen regulär zum Ende des vorgesehenen Leistungszeitraums ausgezahlt. Gleiches gilt, falls ein Vorstandsmitglied aus sonstigen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, aus dem Vorstand ausscheidet (zum Beispiel regulärer Ablauf oder einvernehmliche Beendigung des Anstellungsvertrages oder andere vertraglich anerkannte Austrittsgründe). Dies umfasst auch den Übertritt in den Vorruhestand sowie die Ablehnung eines Wiederbestellungsangebots durch das Vorstandsmitglied.

Kündigt das Unternehmen das Anstellungsverhältnis mit einem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund oder kündigt ein Vorstandsmitglied ungerechtfertigt das Dienstvertragsverhältnis ("Bad Leaver"), so verfallen alle ausstehenden LTI-Zuteilungen, deren dreijähriger Referenzzeitraum noch nicht beendet ist.

Bestandteile des Vergütungssystems

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht neben der Grundvergütung ("Fixum") aus Nebenleistungen und Versorgungszusagen (insbesondere zur beitragsorientierten Altersversorgung). Erfolgsabhängig, an der Erreichung von konkreten, messbaren Zielen ausgerichtet und damit variabel, werden die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie die langfristige variable Vergütung (LTI) gewährt.

a) Feste Vergütungsbestandteile

Die feste Vergütung bildet die Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.

Die feste Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und den Versorgungszusagen (beitragsorientierte Altersversorgung) zusammen.

Grundvergütung: Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in 12 monatlichen Raten ausgezahlt.

Nebenleistungen: Für jedes Vorstandsmitglied werden Nebenleistungen einschließlich der maximalen Höhe festgelegt. Hierzu zählen insbesondere firmenseitig gewährte Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen, insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens, aber auch die Eindeckung von Versicherungen.

Altersversorgung: Jedem Mitglied des Vorstands wird eine zweckgebundene Zahlung zur Zuführung zur individuellen Altersversorgung gewährt. Hierbei wird den Vorständen jeweils ein bestimmter Betrag zur Anlage in eine externe Altersversorgung zur Verfügung gestellt (beitragsorientierte Altersversorgung).

b) Kurzfristige variable Vergütung (STI)

Das STI soll die Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, die Ertragskraft und Marktposition der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu steigern.

Insbesondere durch die Anknüpfung an den Auftragseingang und das EBIT ist die einjährige variable Vergütung an die Zielerreichung wesentlicher Konzernkennzahlen im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag festgelegt. Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende der Bemessungsperiode dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der einjährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig, ob bzw. wie die Ziele erreicht wurden.

Das STI-System basiert auf zwei Zieldimensionen, die unterschiedlich gewichtet sind und durch sog. Nachhaltigkeitsfaktoren ("Modifier") angepasst werden. Hierbei werden sowohl die Marktposition (gemessen über das Leistungskriterium "Auftragseingang") als auch die Ertragslage (gemessen über das Leistungskriterium "EBIT") berücksichtigt. Diese unternehmensbezogenen Ziele werden durch einen Nachhaltigkeitsfaktor ("Modifier") modifiziert, der in einer Bandbreite von 80 % bis 120 % liegt. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll hierbei insbesondere Handeln und Erfolge des Vorstands belohnen, die zur nachhaltigen Absicherung des Unternehmenserfolges beitragen.

Die Zielerreichungsgrade für das STI 2021 resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren für 2021 und werden für alle Vorstände nach gleichen Kriterien ermittelt:

Der Auftragseingang wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die Auftragseingang-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Darstellung des Short-Term-Incentive (STI)

Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:

Das EBIT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine weitere wesentliche Finanzkennzahl der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die EBIT-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:

Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch zwei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren ("Modifier") angepasst (80 %–120 %). Zu diesen, dem Nachhaltigkeitsfaktor zugrundeliegenden Zielen zählen Investitionen in Sachanlagen und die Entwicklung

von internen Marktanteilen und -positionen (Verhältnis Auftragseingang DMG MORI AG-Konzern und DMG MORI COMPANY LIMITED). Beide Nachhaltigkeitsfaktoren können eine Ausprägung von 80 % – 120 % erreichen und werden mit jeweils 50 % gewichtet. Hierdurch sollen im besonderen Maße die Bestrebungen des Vorstands um nachhaltiges, auf zukünftiges Wachstum gerichtetes Wirtschaften gestärkt werden.

c) Langfristige variable Vergütung (LTI)

Das langfristig orientierte, nachhaltige Engagement für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT steht im Fokus der Tätigkeit des Vorstands. Nur so kann nachhaltiges Wachstum gefördert und eine dauerhafte Wertsteigerung erzielt werden. Der Leistungszeitraum von drei Jahren trägt dazu bei, dass das Vorstandshandeln im laufenden Geschäftsjahr auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist.

Das LTI-Programm wird in bar, auf Basis einer kennzahlenbasierten Vergütung unter Zugrundelegung einer dreijährigen Bemessungsperiode ("Performance Periode") gewährt. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen.

Das LTI basiert auf zwei finanziellen Zielen sowie messbaren Nachhaltigkeitszielen in der Form eines "Modifier". Die finanziellen Leistungskriterien repräsentieren hierbei wichtige Kernsteuerungsgrößen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (das Ergebnis nach Steuern – EAT – und die Service-Performance). Der "Modifier" mit einer Bandbreite von 80% bis 120% berücksichtigt darüber hinaus die Nachhaltigkeitsziele.

Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag festgelegt. Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende der Bemessungsperiode dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der dreijährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig, ob bzw. wie die Ziele erreicht wurden.

Die Zielerreichungsgrade resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren und werden für alle Vorstände nach gleichen Kriterien ermittelt:

Darstellung des Long-Term-Incentive (LTI)

Das EAT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die EAT-Komponente des LTI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:

Die Service-Performance für einen Zeitraum über drei Jahre wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine wichtige Kernsteuerungsgröße der DMG MORI AKTIEN-GESELLSCHAFT. Die Service-Performance ist die durchschnittliche Anzahl an Service-Einsätzen je Maschine in Gewährleistung in den letzten zwölf Monaten. Die Service Performance-Komponente des LTI muss einen Schwellenwert unterschreiten, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 80 %. Die Erreichung der Zielgröße entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei einem gesetzten Mindestwert. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:

Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch zwei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren ("Modifier") angepasst (80 %–120 %). Zu diesen Nachhaltigkeitszielen zählen die Einhaltung des F&E- sowie des Marketingbudgets und die Entwicklung der PPR-Kennzahl (Anzahl der "Product-Problem-Reports" in den letzten zwölf Monaten mit dem Status abgeschlossen und final angepasst, dividiert durch die Anzahl der in den letzten zwölf Monaten ausgestellten "Product-Problem-Reports"). Ein "Product-Problem-Report" beschreibt eine Reklamationsmeldung des Kunden. Beide Nachhaltigkeitsfaktoren können eine Ausprägung von 80 % – 120 % erreichen und werden mit jeweils 50 % gewichtet. Die Ziele werden zur Absicherung der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der Strategie gewählt.

Ziel- und Maximalbeträge der Vergütung

Die Auszahlung aus STI und LTI ist jeweils auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt.

Die maximale Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat jährlich auf der Basis der Ziel-Gesamtvergütung abgeleitet und ist die betragsmäßige Höchstgrenze der Gesamtvergütung für das jeweilige Auslobungsjahr unter Berücksichtigung der festen Vergütung, kurzfristigen variablen Vergütung (STI), langfristigen variablen Vergütung (LTI 2021 – 2023) und Altersversorgung.

Die maximale Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2021 beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 4.800 T€ und für die Vorstandsmitglieder jeweils 2.400 T€ [→ Tabelle A.07].

Altersversorgung

Die Altersversorgung bildet eine weitere Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können. Die Altersversorgung soll am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein und im Ruhestand ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten. Die Versorgungsleistungen für die Vorstandsmitglieder werden in Form einer beitragsorientierten Altersversorgung gezahlt:

  • › Christian Thönes: 450 T€ pro Jahr
  • › Björn Biermann: 200 T€ pro Jahr
  • › Michael Horn: 200 T€ pro Jahr
A.07 I ZIEL- UND MAXIMALVERGÜTUNG Christian Thönes Björn Biermann Michael Horn
(VERGÜTUNGSKOMPONENTEN 2021) 2021 (Ziel) 2021 (MAX) 2021 (Ziel) 2021 (MAX) 2021 (Ziel) 2021 (MAX)
Grundvergütung 1) 1.200.000 € 1.200.000 € 600.000 € 600.000 € 600.000 € 600.000 €
STI 800.000 € 1.600.000 € 400.000 € 800.000 € 400.000 € 800.000 €
LTI 2021–2023 1.150.000 € 2.300.000 € 612.500 € 1.225.000 € 612.500 € 1.225.000 €
Altersversorgung 450.000 € 450.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 €
Gesamtvergütung 3.600.000 € 4.800.000 € 1.812.500 € 2.400.000 € 1.812.500 € 2.400.000 €

1) Fixbezüge inkl. Verzicht: Christian Thönes 1.080 T€; Björn Biermann 540 T€; Michael Horn 540 T€

Der Aufwand für die Vorstandsmitglieder zur beitragsorientierten Altersversorgung betrug im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 850 T€ (Vorjahr: 800 T€).

Vergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder

An das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Maurice Eschweiler wurden aus der LTI-Tranche 2019–2021 für das Berichtsjahr 60 T€ (anteiliger Betrag bis zum Ablauf der Vorstandsbestellung am 31.03.2019) ausgezahlt. Im Rahmen von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr 1.132 T€ an ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene geleistet, davon entfielen 680 T€ an den 2016 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Dr. Rüdiger Kapitza.

Vergütung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG wird folgend über die Vergütung in dem Geschäftsjahr berichtet, in dem die der Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist. Dies gilt sowohl für die Grundvergütung als auch STI und LTI.

Im Berichtsjahr verzichtete jedes Vorstandsmitglied erneut auf 10 % der Grundvergütung. In Summe hat der gesamte Vorstand auf Zahlungen von insgesamt 240.000€ für das Geschäftsjahr 2021 verzichtet, die – zusammen mit dem Verzicht des Aufsichtsrats – in den DMG MORI Hilfsfonds für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Mitarbeiter eingezahlt wurden.

Die Zielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beläuft sich auf 200 % für die Kennzahl EBIT und 200 % für die Kennzahl Auftragseingang. Die Zielerreichung für den Nachhaltigkeitsfaktor beim Budget für Investitionen in Sachanlagen belief sich auf 118,4%, bei den relativen Marktanteilen AG/CO auf 120,0 %, was zu einem gewichteten Modifier von insgesamt 119,2 % führt. Die Auszahlung aus dem STI ist auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap).

Die LTI-Tranche 2019 – 2021 als langfristige Vergütungskomponente berücksichtigt den Tilgungsbeitrag der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter Zugrundelegung einer dreijährigen Bemessungsperiode. Der Tilgungsbeitrag ist die Summe aus Ergebnisabführung und Begleichung von Steuerverpflichtungen sowie eventuellen Darlehensbeträgen an die DMG MORI COMPANY LIMITED. Es besteht für diese LTI-Tranche eine Begrenzung nach oben (Cap) auf 120 % des Auslobungsbetrages für jedes Vorstandsmitglied. In den Jahren 2019–2021 muss ein Mindestwert (80%) von durchschnittlich 130 MIO € Tilgungsbeitrag für eine Auszahlung erreicht werden – in keinem Jahr darf der Tilgungsbeitrag 60 MIO € unterschreiten. Der Zielwert (100%) entspricht einem Tilgungsbetrag von 150 MIO € und der Maximalwert (120%) einem Tilgungsbetrag von 170 MIO €. Im Bemessungszeitraum

belief sich der durchschnittliche Tilgungsbeitrag auf 421,7 MIO €. In keinem Jahr lag der Tilgungsbeitrag unterhalb von 60 MIO €. Dies entspricht der maximalen Zielerreichung (120%).

Für das Geschäftsjahr 2021 belief sich die Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung des Vorstandes auf 7.118 T€ (Vorjahr: 4.912 T€). Davon entfallen 2.228 T€ (Vorjahr: 2.126 T€) auf die feste, erfolgsunabhängige Vergütung (Grundvergütung und Nebenleistungen) und 3.200 T€ (Vorjahr: 1.236 T€) auf die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie einer beitragsorientierten Altersversorgung von 850 T€ (Vorjahr: 800 T€).

Aus der LTI-Tranche 2019 – 2021, die am 31. Dezember 2021 zugeteilt und im Jahr 2022 ausgezahlt wird, resultiert ein Betrag von insgesamt 840 T€ (LTI 2018 – 2020: 750 T€).

Für die LTI-Tranche 2020 – 2022 wurde im Jahr 2021 eine rückforderbare Vorauszahlung in Höhe von 1.508 T€ geleistet, die Bestandteil der Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist.

Im Berichtsjahr wurden keine Kredite an Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gewährt.

Es wurden von Unternehmen des Konzerns der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, direkt an Mitglieder des Vorstands gezahlt.

Es wurden keine Vergütungsbestandteile von Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Von Malus- und Clawback-Regelungen wurde nicht Gebrauch gemacht.

Die Tabelle A.09 zeigt die den aktiven Vorstandsmitgliedern im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach §162 Abs.1 Satz 1 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen und den Versorgungsaufwand. Die Tabelle zeigt das STI sowie die LTI-Tranche 2019 – 2021, deren Auszahlung im Geschäftsjahr 2022 erfolgt, aber deren zugrundeliegende Tätigkeit bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 vollständig erbracht worden ist. Zudem ist die rückforderbare Vorauszahlung für die LTI-Tranche 2021 – 2023 dargestellt.

Der freiwillige Verzicht der Vorstandsmitglieder für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 ist entsprechend berücksichtigt.

Die Tabelle A.08 zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis gegenüber dem Vorjahr. Für das Berichtsjahr entsprechen diese Werte den in der Tabelle "Gewährte und geschuldete Vergütung inkl. Verzicht" nach § 162 Abs.1 Satz 1 AktG angegebenen Werten für die Gesamtvergütung. Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung der Kennzahl EAT dargestellt.

A.08 | VERGLEICH JÄHRLICHE VERÄNDERUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG (§ 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG) 2021 ggü. 2020 in% Christian Thönes +47,7 % Björn Biermann +35,4 % Michael Horn +49,8 % EAT (DMG MORI AG-Konzern) 1) +64 % EAT (DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT) 2) +8 % Durchschnittliche Mitarbeitervergütung 3) +2 %

1) 2021: 85,6 MIO€ / 2020: 52,1 MIO€

2) 2021: 29,3 MIO€ (nach HGB) / 2020: 27,1 MIO€ (nach HGB) 3) Mitarbeitervergütung in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr

A.09 | GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG INKL. VERZICHT (§ 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG) in T€

Christian Thönes
Vorsitzender
Björn Biermann
Vorstand
2020 2020 3) 2021 2021 3) 2020 2020 3) 2021 2021 3)
Grundvergütung 930 1.080 555 540
Nebenleistung 12 11 17 8
Summe 942 40 % 1.091 31 % 572 43 % 548 31 %
STI 618 26 % 1.600 46 % 309 24 % 800 45 %
LTI 2018 – 2020 360 15 % - - 240 18 % - -
LTI 2019 – 2021 - - 360 10 % - - 240 13 %
Summe 978 41 % 1.960 56 % 549 42 % 1.040 58 %
Versorgungsaufwand 1) 450 19 % 450 13 % 200 15 % 200 11 %
Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung 2.370 100 % 3.501 100 % 1.321 100 % 1.788 100 %
Rückforderbare Vorauszahlung LTI 2020 – 2022 2) - - 650 - - - 429 -
Gesamtvergütung mit Vorauszahlung 2.370 - 4.151 - 1.321 - 2.217 -
Michael Horn
Vorstand Vorstand gesamt
2020 2020 3) 2021 2021 3) 2020 2020 3) 2021 2021 3)
Grundvergütung 555 540 2.040 2.160
Nebenleistung 57 49 86 68
Summe 612 50 % 589 32 % 2.126 43 % 2.228 31 %
STI 309 26 % 800 44 % 1.236 24 % 3.200 45 %
LTI 2018 – 2020 150 12 % - - 750 19 % - -
LTI 2019 – 2021 - - 240 13 % - - 840 12 %
Summe 459 38 % 1.040 57 % 1.986 41 % 4.040 57 %
Versorgungsaufwand 1) 150 12 % 200 11 % 800 16 % 850 12 %
Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung 1.221 100 % 1.829 100 % 4.912 100 % 7.118 100 %
Rückforderbare Vorauszahlung LTI 2020 – 2022 2) - - 429 - - - 1.508 -
Gesamtvergütung mit Vorauszahlung 1.221 - 2.258 - 4.912 - 8.626 -

1) Zahlungen für beitragsorientierte Altersversorgung

2) Beitrag in 2021 geleistet 3) Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr "gewährten und geschuldeten" Vergütungsbestandteile nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG

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