Governance Information • Nov 1, 2022
Governance Information
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AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT erklären gemäß § 161 AktG:
Die Vorstandsvergütung soll gemäß G.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Die Empfehlung setzt DMG MORI nicht um, sondern hat die langfristige Vergütungskomponente des Vorstands auf Kennzahlen gestützt, die für den langfristigen Unternehmenserfolg aus Sicht des Aufsichtsrates von wesentlicher Bedeutung sind.
Eine aktienbasierte Vergütung ist bei DMG MORI nicht angezeigt, da die DMG MORI AKTIENGE-SELLSCHAFT aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 2. Juni 2016 ein abhängiges Unternehmen ist, dessen Aktionären im Rahmen des Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Ausgleich und Abfindung zugesagt wurden. Die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft ist damit nicht maßgeblich von den Leistungen des Vorstands geprägt und damit auch kein angemessenes Mittel zur Bemessung der langfristigen Vorstandsvergütung bei DMG MORI.
Bielefeld, im November 2022
für den Worstand:
nristian Thönes
für den Aufsichtsrat:
Dr.-Ing. Masahiko Mori
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