Governance Information • Nov 30, 2013
Governance Information
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AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT erklären gemäß § 161 AktG:
Etwaigen Interessenkonflikten tritt die Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen entgegen.
$2.$ Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 13. Mai 2013 hat die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT seit deren Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger am 10. Juni 2013 bis zum 19. August 2013 entsprochen, mit folgender Ausnahme:
AKTIENGESELLSCHAFT
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Masahiko Mori ist Präsident eines ausländischen $\bullet$ Herstellers von Maschinen zur zerspanenden Metallbearbeitung und damit eines Wettbewerbers. Die hohe Sachkenntnis Dr. Moris stellt für die Gesellschaft eine Verstärkung der Sachkompetenz und dadurch eine wesentliche Bereicherung für die Arbeit im Aufsichtsrat dar.
Etwaigen Interessenkonflikten tritt die Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen entgegen.
$3.$ Seit dem Kontrollerwerb durch die Mori Seiki Co., Ltd. über die Gesellschaft am 20. August 2013 hat die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 13. Mai 2013 entsprochen und wird ihnen künftig entsprechen.
Bielefeld, im November 2013
für den Vorstand:
Dr. Rüdiger
für den Aufsichtsrat:
Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner
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