Annual Report • Apr 22, 2022
Annual Report
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Finanzbericht: 30463899

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und die von ihr i.S.d. § 17 AktG abhängigen Unternehmen bilden den DMG MORI-Konzern (nachfolgend DMG MORI). Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist das Mutterunternehmen. Sie hat die Funktion einer geschäftsführenden Holding (Leitungs- und Dienstleistungs- sowie Beteiligungsfunktion). Bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen des Mutterunternehmens handelt es sich im Wesentlichen um Erträge, die aus der Ausübung der Holding- und Dienstleistungsfunktionen für die Tochtergesellschaften sowie aus Mieteinnahmen resultieren.
Oberste Muttergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist die DMG MORI COMPANY LIMITED, mit ihrem Headquarter in Nara (Japan).
Die Ertragslage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterscheidet sich in ihrer Höhe und Struktur von der des Konzerns. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen mit zwei inländischen Tochtergesellschaften und den aus den Holdingfunktionen resultierenden Aufwendungen und Erträgen.
Der vorliegende Lagebericht betrifft ausschließlich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als Muttergesellschaft. Eine umfassende Darstellung des DMG MORI-Konzerns findet sich in unserem Geschäftsbericht 2021 und dem darin enthaltenen Konzernlagebericht und Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde.
Der Konzerngeschäftsbericht ist im Internet unter → de.dmgmori-ag.com/investor-relations veröffentlicht.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit ihrem Headquarter in Bielefeld steuert den Konzern zentral und funktionsübergreifend als Managementholding; sie umfasst alle bereichsübergreifenden Schlüsselfunktionen des Konzerns.
Der tiefgreifende Wandel der globalen Fertigungsindustrie hin zur Automatisierung und Digitalisierung wurde durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigt. Gleichzeitig steht die Branche vor der Ungewissheit des weiteren Virusverlaufs. Dem wirtschaftlichen Aufschwung stehen zudem große Unsicherheiten entgegen, insbesondere eine erschwerte Materialversorgung, zunehmende Logistikengpässe sowie hohe Rohstoff- und Transportkosten und die steigende Inflation. Zudem bestehen weiterhin geopolitische Einflüsse infolge von Handelskonflikten. Die daraus entstehenden Risiken verlangen nach einer Lokalisierung der Wertschöpfung und "Double Sourcing". Zusätzlich rückt das Thema Nachhaltigkeit in den Vordergrund.
Auf der Kundenseite steigen die Ansprüche an eine flexible, durchgängige und nachhaltige Komplettlösung - inklusive Maschine, Automation, Software, Prozess, Peripherie und Service. Die dafür notwendige Technologie- und Funktionsintegration steigert die technische Komplexität der Werkzeugmaschinen. Dies führt zu einem innovationsgetriebenen und hochdynamischen Marktumfeld und erfordert teils grundlegend neue Geschäftsmodelle als Antwort auf die Herausforderungen, denen sich unsere Kunden gegenübersehen.
Die digitale Vernetzung von Maschinen und Prozessen ermöglicht eine durchgängige Transparenz entlang der Wertschöpfungskette. Darauf aufbauend werden Effizienzsteigerungen durch die parallele, virtuelle Abbildung der Produktion erreicht. Gemeinsam mit der Automatisierung erhöht die Digitalisierung so die Wettbewerbsfähigkeit über den gesamten Wertschöpfungsprozess.
DMG MORI begegnet den geänderten Marktanforderungen und dem technologischen Wandel aktiv und mit Innovationen, um die heutige Marktposition als ein weltweit führender Anbieter von ganzheitlichen und nachhaltigen Technologielösungen für die Fertigungsindustrie weiter auszubauen. Unser Ziel: für unsere Kunden als stabiler und nachhaltiger Partner optimal abgestimmte, durchgängige Technologielösungen anbieten.
Mit unserem ganzheitlichen Portfolio an zukunftsweisenden Werkzeugmaschinen, Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen sowie unseren DMG MORI Qualified Products (DMQP) wollen wir für unsere Kunden weltweit die Nummer 1 sein: von der Entwicklung über die Produktion bis hin zum weltweiten Vertrieb und Service. Dazu entwickeln wir uns konsequent weiter vom Maschinenbauer zum ganzheitlichen, nachhaltigen Lösungsanbieter im Fertigungsumfeld. Unsere Mission: "Wir stärken unsere Kunden - in Fertigung und Digitalisierung".
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| IST 2020 | Plan 2021 | IST 2021 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 12,2 MIO € | rund 11,0 MIO € | 11,8 MIO € |
| EBIT | -14,2 MIO € | rund -30,0 MIO € | -28,1 MIO € |
| Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 0,6 MIO € | rund 0,5 MIO € | 0,8 MIO € |
| Mitarbeiterzahl (Jahresdurchschnitt) | 87 | leichter Rückgang | 84 |
Gemeinsam mit der DMG MORI COMPANY LIMITED agieren wir als "Global One Company" unter unserem Motto "Dynamic . Excellence". Bereits seit 2017 besetzen wir aktiv unsere fünf strategischen Zukunftsfelder Automatisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Additive Manufacturing und DMG MORI Qualified Products (DMQP) mit hoher Dynamik. Gleichzeitig streben wir nach Exzellenz bei Qualität, Service- und Technologielösungen sowie unseren Prozessen - gemeinsam als Team mit unseren hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Tabelle A.01 gibt einen Überblick über wesentliche Finanz- und Steuerungskennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat das Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. Der Umsatz lag durch Anpassungen der verrechneten Umlage an die Tochtergesellschaften leicht über dem Planwert. Das EBIT übertraf die Prognose im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen aufgrund von nicht geplanten Währungsgewinnen. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und insbesondere Sachanlagen lagen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen am Standort Bielefeld leicht über dem Planwert. Im Jahresdurchschnitt sank die Mitarbeiterzahl leicht im Vergleich zum Vorjahr.
inhaltlich nicht geprüfte Lageberichtsangabe
Vorstand und Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT handeln stets im Sinne guter Corporate Governance und berichten in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance von DMG MORI. Dies spiegelt sich in einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle wider. Gute Corporate Governance ist auf allen Konzernebenen ein wesentliches Element des strategischen Denkens und Handelns.
Im November 2021 gaben Vorstand und Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung ab, die die Einhaltung aller Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 seit deren Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 20. März 2020 mit folgender Ausnahme bestätigt:
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| ― | Die Vorstandsvergütung soll gemäß G.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Die Empfehlung setzt DMG MORI nicht um, sondern hat die langfristige Vergütungskomponente des Vorstands auf Kennzahlen gestützt, die für den langfristigen Unternehmenserfolg aus Sicht des Aufsichtsrates von wesentlicher Bedeutung sind. Eine aktienbasierte Vergütung ist bei DMG MORI nicht angezeigt, da die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 2. Juni 2016 ein abhängiges Unternehmen ist, dessen Aktionären im Rahmen des Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Ausgleich und Abfindung zugesagt wurden. Die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft ist damit nicht maßgeblich von den Leistungen des Vorstandes geprägt und damit auch kein angemessenes Mittel zur Bemessung der langfristigen Vorstandsvergütung bei DMG MORI. |
Vorstand und Aufsichtsrat bestätigen ebenfalls, den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" auch künftig gemäß der Entsprechungserklärung 2021 zu folgen.
Die Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt DMG MORI bis auf zwei Ausnahmen, die die Hauptversammlung betreffen: Aus Organisations- und Kostengründen verzichten wir bei der Durchführung einer Präsenz-Hauptversammlung auf die Internetübertragung sowie Erreichbarkeit der Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre während der Hauptversammlung.
Die aktuelle Entsprechenserklärung und der Corporate Governance-Bericht sind - ebenso wie die Entsprechenserklärung der Vorjahre - auf unserer Website dauerhaft zugänglich. → de.dmgmori-ag.com/corporate-communications/ corporate-governance/
Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben der Konzern-Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer nach §§ 289f Abs. 2 und 5, 315d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Zu einer guten Corporate Governance gehört für uns ein umfassendes systematisches Management von Chancen und Risiken im Rahmen der Unternehmensführung. Das Chancen- und Risikomanagementsystem der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in die bestehenden Chancen- und Risikomanagementsysteme des Konzerns integriert.
Innerhalb des Chancenmanagementsystems des DMG MORI-Konzerns richten wir unser Augenmerk insbesondere auf wesentliche Einzelchancen, gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen sowie unternehmensstrategische und leistungswirtschaftliche Chancen.
Unser konzernweites Risikomanagementsystem beinhaltet das Risikofrüherkennungssystem, das interne Kontrollsystem (IKS) nach deutschen und japanischen gesetzlichen Vorgaben und das zentrale Versicherungsmanagement.
Mit unserem konzernweiten Risikofrüherkennungssystem erfassen und steuern wir zukunftsorientiert Risiken der künftigen Entwicklung. Es handelt sich bei den erfassten, bewerteten und gesteuerten Risiken um Sachverhalte, deren inhärentes Risikopotential durch gegebene Umweltzustände vorgegeben ist und die angemessen erfasst, bewertet und gesteuert werden.
Unser Risikofrüherkennungssystem besteht aus fünf wesentlichen Elementen:
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| ― | dem unternehmensspezifischen Handbuch des Risikomanagements, |
| ― | dem zentralen Risikomanagementbeauftragten auf der Ebene der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, |
| ― | lokalen Risikomanagementbeauftragten in jeder Konzerngesellschaft, |
| ― | bereichsspezifischen Risikoerfassungen mit Bewertung und Priorisierung von Einzelrisiken |
| ― | und dem Risikoberichtswesen auf der Ebene des Konzerns und der Einzelgesellschaften mit einer zugehörigen Adhoc-Berichterstattung über bestandsgefährdende Risiken sowie im Zwei-Wochen-Takt zusätzlich Risiko-Quick-Checks durch ausgewählte Führungskräfte. |
Das Risikofrüherkennungssystem im DMG MORI-Konzern ist so strukturiert, dass wesentliche Risiken konzernweit systematisch identifiziert, bewertet, aggregiert, überwacht und gemeldet werden.
Die Risiken der einzelnen Unternehmensbereiche werden dabei jeweils nach vorgegebenen Risikofeldern regelmäßig identifiziert. Ermittelte Risikopotenziale werden mit quantitativen Messgrößen analysiert und bewertet; dabei werden auch Maßnahmen zur Risikoreduktion berücksichtigt. Bestandsgefährdende Risiken werden unverzüglich außerhalb der turnusmäßigen Berichterstattung gemeldet.
Um die Gesamtrisikolage des Konzerns darstellen zu können, werden die einzelnen lokalen und zentralen Risiken sowie die Konzerneffekte ermittelt und aggregiert. Der kumulierte Erwartungswert aus den identifizierten und bewerteten Risiken für den Konzern wird dem bestehenden Konzerneigenkapital gegenübergestellt und somit die Risikotragfähigkeit ermittelt. Diese stellt eine wesentliche Risikosteuerungsgröße dar.
Vorstand und Aufsichtsrat werden in regelmäßigen Abständen über die sich daraus ergebende aktuelle Gesamtrisikolage des Konzerns und der einzelnen Unternehmensbereiche informiert. Sie erörtern umfassend die Ursachen der aktuellen Risikolage und die dementsprechend ergriffenen Maßnahmen.
Das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem wird von den Abschlussprüfern geprüft, im Konzern kontinuierlich weiterentwickelt und entsprechend der sich wandelnden Rahmenbedingungen laufend angepasst.
Das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) des DMG MORI-Konzerns dient der Risikominderung oder -eliminierung von steuerbaren Risiken in den Geschäftsprozessen im Tagesgeschäft. Aufbauend auf einer jährlich aktualisierten Analyse und Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse werden die steuerbaren Risiken erfasst und durch Ausgestaltungen der Aufbau- und Ablauforganisation und geeignete Kontrollaktivitäten eliminiert oder auf ein angemessenes Niveau reduziert. Dies wird durch die vorhandenen internen Richtlinien und Anweisungen als Teil des IKS unterstützt. Auf der Grundlage eines jährlichen Management Testings wird die Wirksamkeit des IKS beurteilt. Über die Ergebnisse wird an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Das IKS der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist sowohl entsprechend den deutschen aktienrechtlichen Vorgaben als auch nach den relevanten Vorgaben des "Japanese Financial Instruments and Exchange Act" (J-SOX / Naibutousei) ausgestaltet.
Als weiteren Teil des Risikomanagements hat der DMG MORI Konzern ein zentrales Versicherungsmanagement, das wirtschaftlich angemessen versicherbare Risiken in enger Abstimmung mit der DMG MORI COMPANY LIMITED konzernweit strategisch festlegt und absichert.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und informiert ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen des Konzerns werden erläutert und begründet. Der Vorstand leitet dem Finanz- und Prüfungsausschuss die Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen zu und erörtert diese mit dem Finanz- und Prüfungsausschuss vor ihrer Veröffentlichung. Die Satzung und die Geschäftsordnung sehen für eine Vielzahl von Geschäftsvorgängen für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats vor. Die Vergütung sowohl der Aufsichtsratsmitglieder als auch der Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht dargestellt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22. September 2015 folgende Selbstverpflichtung gemäß Ziff. C.1 DCGK beschlossen:
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| ― | Beibehaltung der Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern der Anteilseignerseite mit Erfahrungen in der Führung oder Kontrolle von international tätigen Unternehmen im bisherigen Umfang; |
| ― | Berücksichtigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus bedeutenden Bereichen von DMG MORI auf Arbeitnehmerseite; |
| ― | Berücksichtigung von Kenntnissen über DMG MORI und von für DMG MORI besonders wichtigen Märkten sowie von technischen Zusammenhängen und im Management von Technologien; |
| ― | Berücksichtigung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, internen Kontrollverfahren und Compliance-Prozessen; |
| ― | Zumindest je zwei männliche und zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder für je die Anteilseignerseite und die Seite der Arbeitnehmervertreter; |
| ― | Unabhängigkeit von zumindest 50% der Aufsichtsratsmitglieder; |
| ― | Vermeidung von Interessenkonflikten; |
| ― | Einhaltung einer Altersgrenze von 70 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl des Aufsichtsratsmitglieds; Höchstgrenze von fünf Amtsperioden; |
| ― | Wahlvorschläge für die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats sollen sich auch zukünftig insbesondere am Wohl des Unternehmens orientieren, hierbei jedoch die vorgenannten Ziele beachten. |
Mit der Neuwahl des Aufsichtsrats im Mai 2018 wurde die Selbstverpflichtung bzgl. der Geschlechterquote im Geschäftsjahr 2021 erneut erfüllt. Auch die Selbstverpflichtung zur Unabhängigkeit von mindestens 50 % der Aufsichtsratsmitglieder wurde wiederum eingehalten.
Die bei DMG MORI gelebte Diversity-Kultur ermöglicht unseren Mitarbeitern u. a. internationale Konzernprojekte zu begleiten. Dieser kulturelle Austausch fördert die Vielfalt in der Belegschaft und steigert die Leistungsfähigkeit. Bei DMG MORI werden alle Mitarbeiter und Bewerber unabhängig von Nationalität oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung oder körperlicher Beeinträchtigung wertgeschätzt. Diese Chancengleichheit drückt der Vorstand durch den DMG MORI Verhaltenskodex aus.
Unter Berücksichtigung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat am 30. November 2017 beschlossen, dass bei der Besetzung des Vorstands der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT bis zum 30. Juni 2022 ein Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in Höhe von 20 % erreicht werden soll.
Aufgrund flacher Hierarchien gibt es in der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Als Zielgröße für diese Führungsebene wurde vom Vorstand am 18. Oktober 2017 ein Frauenanteil von 10 % beschlossen. Dieser Zielwert soll bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Im Hinblick auf den Aufsichtsrat ist die gesetzlich vorgesehene Quote von 30 % seit den Wahlen zum Aufsichtsrat 2018 eingehalten, wobei sich die Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer für eine getrennte Erfüllung der Vorgaben entschieden haben. Auf Seiten der Anteilseigner waren seit den Aufsichtsratswahlen zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter waren seit den Aufsichtsratswahlen drei weibliche Aufsichtsratsmitglieder vertreten.
Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dürfen bei ihren Entscheidungen und in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen oder anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Etwaige aus diesen oder anderen Situationen entstehende Interessenskonflikte sind dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen und durch diesen zu beurteilen und ggf. zu genehmigen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenkonflikte und deren Behandlung.
Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der jährlich stattfindenden Hauptversammlung wahr. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie über die Wahl des Abschlussprüfers oder etwaige Satzungsänderungen. Im Berichtsjahr fand die Hauptversammlung coronabedingt erneut virtuell statt. Für diese Form der Hauptversammlungen ermöglichen wir Aktionären im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl elektronisch oder schriftlich sowie durch Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Auf Präsenz-Hauptversammlungen können Aktionäre ihr Stimmrecht persönlich ausüben. Für Aktionäre, die nicht persönlich an einer Präsenz-Hauptversammlung teilnehmen können, bieten wir die Möglichkeit, ihre Stimmrechte durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch Übertragung an einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Daneben gibt es online die Möglichkeit, sich zeitnah über die Hauptversammlung zu informieren. Alle Dokumente und Informationen stehen den Aktionären frühzeitig auf unserer Website zur Verfügung.
Wir haben den Anspruch, eine Unternehmenskommunikation zu gewährleisten, die größtmögliche Transparenz und Aktualität für alle Zielgruppen, wie Aktionäre, Kapitalgeber, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit, bietet. Auf unserer Website informieren wir jederzeit über die aktuelle Lage des Unternehmens und publizieren Presse- und Quartalsmitteilungen, Geschäftsberichte sowie einen ausführlichen Finanzkalender.
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Gesellschaft und Umwelt bewusst. Wir verpflichten uns daher zu klaren Grundsätzen und Wertmaßstäben. Dies schließt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und regulatorischen Standards, freiwilligen Selbstverpflichtungen und unseren internen Richtlinien ein. Unser Compliance-Managementsystem soll sicherstellen, dass unsere Grundsätze und Wertmaßstäbe gesichert bleiben. Weitere Details zu unserem Compliance-Managementsystem stehen im Nachhaltigkeitsbericht 2021 und auf unserer Website.
Mit dem Abschlussprüfer, der PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, wurde für das Berichtsjahr vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende Ausschluss- und Befangenheitsgründe unterrichtet werden, sofern diese nicht beseitigt werden können. Zudem berichtet der Abschlussprüfer auch sofort über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung ergeben. Außerdem wird der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informieren bzw. dies im Prüfungsbericht vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum Kodex ergeben.
Im Konzern bestehen D&O-Versicherungen (Managerhaftpflichtversicherungen) und Rechtsschutzversicherungen für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer. Die D&O-Versicherung enthält den im Kodex bzw. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Selbstbehalt.
Lediglich ein Mitglied des Aufsichtsrats hält eine wesentliche mittelbare Beteiligung an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Dr.-Ing. Masahiko Mori hält Aktien der DMG MORI COMPANY LIMITED (Nara, Japan). Die DMG MORI COMPANY LIMITED hält indirekt eine Beteiligung von 86,42% am Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Damit ist Dr.-Ing. Masahiko Mori mittelbar an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligt.
Gemäß Art. 19 MMVO sind Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sowie andere meldepflichtige Personen dazu verpflichtet, Erwerbe und Veräußerungen u. a. von Aktien oder anderen Wertpapieren des Unternehmens diesem sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Sodann ist das Unternehmen verpflichtet, eine solche Mitteilung unverzüglich zu veröffentlichen. Die entsprechenden Mitteilungen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sind auf der Internetseite des Unternehmens jederzeit abrufbar.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Entsprechend des Mitbestimmungsgesetzes zählen neben den sechs Vertretern der Anteilseigner sechs Arbeitnehmervertreter, von denen einer Vertreter der leitenden Angestellten ist, zum Aufsichtsrat. Alle Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter) sind bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, gewählt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Anhang namentlich genannt.
Der Aufsichtsrat tagte im Plenum insgesamt viermal im Geschäftsjahr 2021. Über den Umfang seiner Arbeit berichtet der Aufsichtsrat auch im Bericht des Aufsichtsrates im Konzerngeschäftsbericht.
Im Geschäftsjahr 2021 tagten drei Ausschüsse im Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Es tagten sechs mal der Finanz- und Prüfungsausschuss, zweimal der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss sowie ebenfalls zweimal der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen. Über den Umfang seiner Arbeit in den Ausschüssen berichten der Aufsichtsrat in seinem Bericht des Aufsichtsrates im Konzerngeschäftsbericht.
Im Folgenden werden das Vergütungssystem und die Vergütung des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrates.
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und in § 12 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT geregelt. In der Hauptversammlung 2021 wurde das Vergütungssystem des Aufsichtsrates nach § 113 AktG gebilligt. Zu den Komponenten der Aufsichtsratsvergütung gehören die feste Vergütung, die jedes Aufsichtsratsmitglied erhält, die Vergütung für Ausschusstätigkeiten sowie das Sitzungsgeld.
Für das Geschäftsjahr 2021 betrug der feste Vergütungsanspruch für jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied 60.000 €. Der Vorsitzende hat einen Anspruch auf das 2,5-Fache (150.000 €), wobei der Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Masahiko Mori ebenso wie James V. Nudo und Irene Bader auf sämtliche Aufsichtsratsbezüge verzichten. Der stellvertretende Vorsitzende hat einen Anspruch auf das 1,5-Fache (90.000 €). Der Anspruch aus der Grundvergütung lag insgesamt bei 630.000 € (Vorjahr: 630.000 €).
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| in € | RATES Grundvergütung | Ausschussvergütung: Finanz- und Prüfungsausschuss (F&P) | Ausschussvergütung: Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss (PNV) |
|---|---|---|---|
| Dr.-Ing. Masahiko Mori 1) Vorsitzender AR Vorsitzender PNV | - | - | - |
| Ulrich Hocker 2) stv. AR-Vorsitzender Vorsitzender GNP | 90.000 | 0 | 18.000 |
| Irene Bader 3) | - | - | - |
| Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena 4) | 60.000 | 0 | 0 |
| Prof. Dr. Annette Köhler Vorsitzende F&P | 60.000 | 36.000 | 0 |
| James Victor Nudo 5) | - | - | - |
| Mario Krainhöfner 6) 7) 1. stv. AR-Vorsitzender | 90.000 | 0 | 18.000 |
| Stefan Stetter 8) stv. AR-Vorsitzender | 90.000 | 18.000 | 0 |
| Tanja Fondel 6) 9) | 60.000 | 0 | 18.000 |
| Dietmar Jansen 6) 10) | 60.000 | 18.000 | 0 |
| Larissa Schikowski 11) | 60.000 | 0 | 18.000 |
| Michaela Schroll 6) 12) | 60.000 | 18.000 | 0 |
| Gesamtsumme | 630.000 | 90.000 | 72.000 |
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| in € | Ausschussvergütung: Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen (GNP) (seit 10. März 2020) | Grundvergütung und Ausschussvergütung gesamt ohne Verzicht | Grundvergütung abzüglich Verzicht (-10 %) und Ausschussvergütung |
|---|---|---|---|
| Dr.-Ing. Masahiko Mori 1) Vorsitzender AR Vorsitzender PNV | - | - | - |
| Ulrich Hocker 2) stv. AR-Vorsitzender Vorsitzender GNP | 36.000 | 144.000 | 135.000 |
| Irene Bader 3) | - | - | - |
| Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena 4) | 18.000 | 78.000 | 72.000 |
| Prof. Dr. Annette Köhler Vorsitzende F&P | 0 | 96.000 | 90.000 |
| James Victor Nudo 5) | - | - | - |
| Mario Krainhöfner 6) 7) 1. stv. AR-Vorsitzender | 0 | 108.000 | 99.000 |
| Stefan Stetter 8) stv. AR-Vorsitzender | 18.000 | 126.000 | 117.000 |
| Tanja Fondel 6) 9) | 0 | 78.000 | 72.000 |
| Dietmar Jansen 6) 10) | 0 | 78.000 | 72.000 |
| Larissa Schikowski 11) | 0 | 78.000 | 72.000 |
| Michaela Schroll 6) 12) | 18.000 | 96.000 | 90.000 |
| Gesamtsumme | 90.000 | 882.000 | 819.000 |
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| in € | Sitzungsgeld | Gesamtbezüge |
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Masahiko Mori 1) Vorsitzender AR Vorsitzender PNV | - | 0 |
| Ulrich Hocker 2) stv. AR-Vorsitzender Vorsitzender GNP | 12.000 | 147.000 |
| Irene Bader 3) | - | 0 |
| Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena 4) | 7.500 | 79.500 |
| Prof. Dr. Annette Köhler Vorsitzende F&P | 15.000 | 105.000 |
| James Victor Nudo 5) | - | 0 |
| Mario Krainhöfner 6) 7) 1. stv. AR-Vorsitzender | 9.000 | 108.000 |
| Stefan Stetter 8) stv. AR-Vorsitzender | 18.000 | 135.000 |
| Tanja Fondel 6) 9) | 9.000 | 81.000 |
| Dietmar Jansen 6) 10) | 13.500 | 85.500 |
| Larissa Schikowski 11) | 9.000 | 81.000 |
| Michaela Schroll 6) 12) | 18.000 | 108.000 |
| Gesamtsumme | 111.000 | 930.000 13) |
1) Dr.-Ing. Masahiko Mori ist zudem Mitglied im F&P sowie im Nominierungs- und im Vermittlungsausschuss. Dr.-Ing. Masahiko Mori verzichtet vollständig auf die Aufsichtsratsvergütung. Somit sind Dr.-Ing. Masahiko Mori für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.
2) Ulrich Hocker ist zudem Mitglied im PNV sowie im Nominierungs- und im Vermittlungsausschuss.
3) Irene Bader verzichtet vollständig auf die Aufsichtsratsvergütung. Somit sind Irene Bader für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.
4) Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena ist Mitglied im GNP.
5) James Victor Nudo ist Mitglied im F&P, PNV sowie Nominierungsausschuss. James Victor Nudo verzichtet vollständig auf die Aufsichtsratsvergütung. Somit sind James Victor Nudo für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.
6) Diese Arbeitnehmervertreter führen den überwiegenden Teil ihrer Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit an die Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf ab.
7) Mario Krainhöfner ist Mitglied im PNV sowie im Vermittlungsausschuss.
8) Stefan Stetter ist Mitglied im F&P und GNP.
9) Tanja Fondel ist Mitglied im PNV sowie im Vermittlungsausschuss.
10) Dietmar Jansen ist Mitglied im F&P.
11) Larissa Schikowski ist Mitglied im PNV und führt einen Teil ihrer Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit an verschiedene karitative Einrichtungen ab.
12) Michaela Schroll ist Mitglied im F&P und GNP.
13) Die Gesamtsumme entspricht dem Aufwand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für 2021.
Die Vergütungsansprüche für Ausschusstätigkeiten betrugen insgesamt 252.000 € (Vorjahr: 235.033 €) und berücksichtigten die Arbeiten im Finanz- und Prüfungsausschuss, im Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss sowie im Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen. Die einzelnen Ausschussmitglieder erhielten Anspruch auf jeweils 18.000 €. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bekamen darüber hinaus einen festen Vergütungsanspruch von weiteren 18.000 €.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglied teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 €.
Für das Geschäftsjahr 2021 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates 930.000 € (Vorjahr: 892.530 €). Die Grundvergütung - abzüglich Verzicht - und Ausschussvergütung lagen insgesamt bei 819.000 € (Vorjahr: 778.530 €). Die Höhe der Sitzungsgelder belief sich auf 111.000 € (Vorjahr: 114.000 €).
Da sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern ausschließlich aus festen Bestandteilen zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Im Berichtsjahr wurden keine Kredite und Vorschüsse an Aufsichtsratsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gewährt.
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates mit der Ertragsentwicklung (EAT) der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und mit der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.
Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bildet die für das jeweilige Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge ab. Für das Geschäftsjahr 2021 entsprechen diese Werte den in der Tabelle "Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrates" angegebenen Werten.
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| 2021 ggü. 2020 in % |
|
|---|---|
| Dr.-Ing. Masahiko Mori 1) | - |
| Ulrich Hocker | +8,5 % |
| Irene Bader 2) | - |
| Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena | +4,4 % |
| Prof. Dr. Annette Köhler | +3,6 % |
| James Victor Nudo 3) | - |
| Mario Krainhöfner | +1,7 % |
| Stefan Stetter | +5,2 % |
| Tanja Fondel | +2,3 % |
| Dietmar Jansen | +0,4 % |
| Larissa Schikowski | +2,3 % |
| Michaela Schroll | +6,6 % |
| EAT (DMG MORI AG-Konzern) 4) | +64 % |
| EAT (DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT) 5) | +8 % |
| Durchschnittliche Mitarbeitervergütung 6) | +2 % |
1) Dr.-Ing. Masahiko Mori sind für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.
2) Irene Bader sind für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.
3) James Victor Nudo sind für 2021 keine Aufsichtsratsbezüge zugeflossen.
4) 2021: 85,6 MIO € / 2020: 52,1 MIO €
5) 2021: 29,3 MIO € (nach HGB) / 2020: 27,1 MIO € (nach HGB)
6) Mitarbeitervergütung in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat legt das System der Vorstandsvergütung fest. Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss entwickelt Empfehlungen zum System der Vorstandsvergütung, über die auch der Aufsichtsrat eingehend berät und beschließt.
Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss überprüft das System zur Vorstandsvergütung regelmäßig und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge. Im Fall wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Das Vergütungssystem des Vorstands der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist auf die Förderung der Geschäftsstrategie und die nachhaltige sowie langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Dies erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung einer Wettbewerbsorientierung. Es ist vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 28. November 2019 auf Basis des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) aufgestellt und von der 118. ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2020 gebilligt worden.
Die grundsätzliche Strukturierung des Systems folgt den nachstehenden Leitgedanken:
a) Besondere Leistungen und Erfolge sollen angemessen vergütet werden, während Zielverfehlungen eine substanzielle Verringerung der Vergütung nach sich ziehen ("Pay-for-Performance-Orientierung").
b) Die Leistung der Vorstandsmitglieder als Gesamtgremium soll gefördert werden, ohne die unternehmerische Freiheit der einzelnen Vorstandsressorts zu vernachlässigen. Da wesentliche strategische Ziele nur ressortübergreifend durch Beiträge aller Vorstandsmitglieder zu erreichen sind, orientieren sich kurz- und langfristige Vergütungsbestandteile an verschiedenen Unternehmenskennzahlen, zu denen die Vorstandsmitglieder beitragen.
c) Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist durchgängig anschlussfähig an die Vergütungssysteme für die weiteren Führungs- und Mitarbeiterebenen des Konzerns.
d) Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll marktüblich sein und der Größe, Komplexität und Ausrichtung sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung tragen.
Auf dieser Basis wird den Vorstandsmitgliedern ein angemessenes, wettbewerbsfähiges und marktübliches Vergütungspaket angeboten, welches sich im Rahmen der regulatorischen Vorgaben bewegt und das nachhaltige Wirtschaften des Vorstands fördert. Hierdurch soll für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT die Sicherung der bestmöglichen Kandidaten für den Vorstand in Gegenwart und Zukunft gewährleistet werden.
Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem entspricht den aktuellen Vorgaben des Aktiengesetzes und im Wesentlichen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), allerdings ist die langfristige Vergütung nicht aktienbasiert. Im Hinblick auf den zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der DMG MORI GmbH, einer 100 %-igen Tochter der DMG MORI COMPANY LIMITED bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einerseits und den geringen Freefloat der Aktie andererseits wurde davon abgesehen, eine Vergütungskomponente in Aktien bzw. eine aktienbasierte Vergütungskomponente vorzusehen.
Der Aufsichtsrat legt nach Vorbereitung durch den Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied ist die Summe aus der Grundvergütung, des STI bei 100 %-Zielerreichung, des LTI bei 100 %-Zielerreichung und dem Beitrag zur Altersversorgung.
Neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder werden hierbei insbesondere die wirtschaftliche Lage, das Marktumfeld, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens berücksichtigt. Der Aufsichtsrat legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung marktüblich ist. Die Marktüblichkeit wird anhand der folgenden Punkte beurteilt:
Externer Vergleich (horizontale Angemessenheit): Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten der 90 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland mit Notierung im DAX und MDAX herangezogen. Bei diesem horizontalen Marktvergleich wird die Marktstellung einschließlich der Größe und Komplexität der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter besonderer Beachtung der Einordnung der Gesellschaft in vorgenannter Vergleichsgruppe (zum Beispiel anhand von Kennzahlen wie Umsatz, Mitarbeiterzahl und Gewinn je Aktie) berücksichtigt.
Interner Vergleich (vertikale Angemessenheit): Darüber hinaus wird die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT in einem internen (vertikalen) Vergleich berücksichtigt. Bei diesem Vergleich wird das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der weiteren Belegschaft ermittelt und einem Marktvergleich unterzogen.
Die Ziel-Gesamtvergütung wird unter besonderer Berücksichtigung der Funktion des einzelnen Vorstandsmitglieds festgelegt. Insbesondere erhält der Vorsitzende des Vorstands bei der Festlegung eine insgesamt höhere Vergütung als die anderen Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, die kurzfristige und die langfristige variable Vergütung einzubehalten bzw. zurückzufordern, falls ein Fall eines schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstoßes vorliegt. Gleiches gilt im Falle schwerwiegenden unethischen Verhaltens.
In Fällen einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Verletzung von Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach § 93 Abs. 1 AktG durch ein Vorstandsmitglied ist die Gesellschaft darüber hinaus berechtigt, von dem Vorstandsmitglied für den jeweiligen Bemessungszeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile (STI und / oder LTI) ganz oder teilweise zurückzufordern bzw. bei noch nicht erfolgter Auszahlung einzubehalten.
Die Rückforderungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Rückforderung bereits beendet ist. Schadensersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied bleiben unberührt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied auf Wunsch des Aufsichtsrates aus Gründen aus, die nichts mit dem Verhalten des Vorstandsmitglieds oder dem Vorstandsmitglied selbst zu tun haben, so werden alle ausstehenden LTI-Tranchen regulär zum Ende des vorgesehenen Leistungszeitraums ausgezahlt. Gleiches gilt, falls ein Vorstandsmitglied aus sonstigen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, aus dem Vorstand ausscheidet (zum Beispiel regulärer Ablauf oder einvernehmliche Beendigung des Anstellungsvertrages oder andere vertraglich anerkannte Austrittsgründe). Dies umfasst auch den Übertritt in den Vorruhestand sowie die Ablehnung eines Wiederbestellungsangebots durch das Vorstandsmitglied.
Kündigt das Unternehmen das Anstellungsverhältnis mit einem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund oder kündigt ein Vorstandsmitglied ungerechtfertigt das Dienstvertragsverhältnis ("Bad Leaver"), so verfallen alle ausstehenden LTI-Zuteilungen, deren dreijähriger Referenzzeitraum noch nicht beendet ist.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht neben der Grundvergütung ("Fixum") aus Nebenleistungen und Versorgungszusagen (insbesondere zur beitragsorientierten Altersversorgung). Erfolgsabhängig, an der Erreichung von konkreten, messbaren Zielen ausgerichtet und damit variabel, werden die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie die langfristige variable Vergütung (LTI) gewährt.
Die feste Vergütung bildet die Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
Die feste Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und den Versorgungszusagen (beitragsorientierte Altersversorgung) zusammen.
Grundvergütung: Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in 12 monatlichen Raten ausgezahlt.
Nebenleistungen: Für jedes Vorstandsmitglied werden Nebenleistungen einschließlich der maximalen Höhe festgelegt. Hierzu zählen insbesondere firmenseitig gewährte Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen, insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens, aber auch die Eindeckung von Versicherungen.
Altersversorgung: Jedem Mitglied des Vorstands wird eine zweckgebundene Zahlung zur Zuführung zur individuellen Altersversorgung gewährt. Hierbei wird den Vorständen jeweils ein bestimmter Betrag zur Anlage in eine externe Altersversorgung zur Verfügung gestellt (beitragsorientierte Altersversorgung).
Das STI soll die Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, die Ertragskraft und Marktposition der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu steigern. Insbesondere durch die Anknüpfung an den Auftragseingang und das EBIT ist die einjährige variable Vergütung an die Zielerreichung wesentlicher Konzernkennzahlen im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag festgelegt. Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende der Bemessungsperiode dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der einjährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig, ob bzw. wie die Ziele erreicht wurden.
Das STI-System basiert auf zwei Zieldimensionen, die unterschiedlich gewichtet sind und durch sog. Nachhaltigkeitsfaktoren ("Modifier") angepasst werden. Hierbei werden sowohl die Marktposition (gemessen über das Leistungskriterium "Auftragseingang") als auch die Ertragslage (gemessen über das Leistungskriterium "EBIT") berücksichtigt. Diese unternehmensbezogenen Ziele werden durch einen Nachhaltigkeitsfaktor ("Modifier") modifiziert, der in einer Bandbreite von 80 % bis 120 % liegt. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll hierbei insbesondere Handeln und Erfolge des Vorstands belohnen, die zur nachhaltigen Absicherung des Unternehmenserfolges beitragen.

Die Zielerreichungsgrade für das STI 2021 resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren für 2021 und werden für alle Vorstände nach gleichen Kriterien ermittelt:
Der Auftragseingang wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die Auftragseingang-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Das EBIT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine weitere wesentliche Finanzkennzahl der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die EBIT-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch zwei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren ("Modifier") angepasst (80 %-120 %). Zu diesen, dem Nachhaltigkeitsfaktor zugrundeliegenden Zielen zählen Investitionen in Sachanlagen und die Entwicklung von internen Marktanteilen und -positionen (Verhältnis Auftragseingang DMG MORI AG-Konzern und DMG MORI COMPANY LIMITED). Beide Nachhaltigkeitsfaktoren können eine Ausprägung von 80 % - 120 % erreichen und werden mit jeweils 50 % gewichtet. Hierdurch sollen im besonderen Maße die Bestrebungen des Vorstands um nachhaltiges, auf zukünftiges Wachstum gerichtetes Wirtschaften gestärkt werden.
Das langfristig orientierte, nachhaltige Engagement für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT steht im Fokus der Tätigkeit des Vorstands. Nur so kann nachhaltiges Wachstum gefördert und eine dauerhafte Wertsteigerung erzielt werden. Der Leistungszeitraum von drei Jahren trägt dazu bei, dass das Vorstandshandeln im laufenden Geschäftsjahr auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist.
Das LTI-Programm wird in bar, auf Basis einer kennzahlenbasierten Vergütung unter Zugrundelegung einer dreijährigen Bemessungsperiode ("Performance Periode") gewährt. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen.
Das LTI basiert auf zwei finanziellen Zielen sowie messbaren Nachhaltigkeitszielen in der Form eines "Modifier". Die finanziellen Leistungskriterien repräsentieren hierbei wichtige Kernsteuerungsgrößen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (das Ergebnis nach Steuern - EAT - und die Service-Performance). Der "Modifier" mit einer Bandbreite von 80 % bis 120 % berücksichtigt darüber hinaus die Nachhaltigkeitsziele.
Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag festgelegt. Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende der Bemessungsperiode dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der dreijährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig, ob bzw. wie die Ziele erreicht wurden.
Die Zielerreichungsgrade resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren und werden für alle Vorstände nach gleichen Kriterien ermittelt:
Das EAT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die EAT-Komponente des LTI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Die Service-Performance für einen Zeitraum über drei Jahre wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine wichtige Kernsteuerungsgröße der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die Service-Performance ist die durchschnittliche Anzahl an Service-Einsätzen je Maschine in Gewährleistung in den letzten zwölf Monaten. Die Service Performance-Komponente des LTI muss einen Schwellenwert unterschreiten, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 80 %. Die Erreichung der Zielgröße entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei einem gesetzten Mindestwert. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.

Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch zwei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren ("Modifier") angepasst (80 %-120 %). Zu diesen Nachhaltigkeitszielen zählen die Einhaltung des F&E- sowie des Marketingbudgets und die Entwicklung der PPR-Kennzahl (Anzahl der "Product-Problem-Reports" in den letzten zwölf Monaten mit dem Status abgeschlossen und final angepasst, dividiert durch die Anzahl der in den letzten zwölf Monaten ausgestellten "Product-Problem-Reports"). Ein "Product-Problem-Report" beschreibt eine Reklamationsmeldung des Kunden. Beide Nachhaltigkeitsfaktoren können eine Ausprägung von 80 % - 120 % erreichen und werden mit jeweils 50 % gewichtet. Die Ziele werden zur Absicherung der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der Strategie gewählt.
Die Auszahlung aus STI und LTI ist jeweils auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt.
Die maximale Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat jährlich auf der Basis der Ziel-Gesamtvergütung abgeleitet und ist die betragsmäßige Höchstgrenze der Gesamtvergütung für das jeweilige Auslobungsjahr unter Berücksichtigung der festen Vergütung, kurzfristigen variablen Vergütung (STI), langfristigen variablen Vergütung (LTI 2021 - 2023) und Altersversorgung.
Die maximale Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2021 beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 4.800 T€ und für die Vorstandsmitglieder jeweils 2.400 T€ [→ Tabelle A.04].
Die Altersversorgung bildet eine weitere Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können. Die Altersversorgung soll am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein und im Ruhestand ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten. Die Versorgungsleistungen für die Vorstandsmitglieder werden in Form einer beitragsorientierten Altersversorgung gezahlt:

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| ― | Christian Thönes: 450 T€ pro Jahr |
| ― | Björn Biermann: 200 T€ pro Jahr |
| ― | Michael Horn: 200 T€ pro Jahr |
Der Aufwand für die Vorstandsmitglieder zur beitragsorientierten Altersversorgung betrug im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 850 T€ (Vorjahr: 800 T€).
An das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Maurice Eschweiler wurden aus der LTI-Tranche 2019 - 2021 für das Berichtsjahr 60 T€ (anteiliger Betrag bis zum Ablauf der Vorstandsbestellung am 31.03.2019) ausgezahlt. Im Rahmen von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr 1.132 T€ an ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene geleistet, davon entfielen 680 T€ an den 2016 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Dr. Rüdiger Kapitza.
Die Höhe der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene betrug 26.350 T€ (Vorjahr: 26.081 T€).
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG wird folgend über die Vergütung in dem Geschäftsjahr berichtet, in dem die der Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist. Dies gilt sowohl für die Grundvergütung als auch STI und LTI.
Im Berichtsjahr verzichtete jedes Vorstandsmitglied erneut auf 10 % der Grundvergütung. In Summe hat der gesamte Vorstand auf Zahlungen von insgesamt 240.000 € für das Geschäftsjahr 2021 verzichtet, die - zusammen mit dem Verzicht des Aufsichtsrats - in den DMG MORI Hilfsfonds für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Mitarbeiter eingezahlt wurden.
Die Zielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beläuft sich auf 200 % für die Kennzahl EBIT und 200 % für die Kennzahl Auftragseingang. Die Zielerreichung für den Nachhaltigkeitsfaktor beim Budget für Investitionen in Sachanlagen belief sich auf 118,4 %, bei den relativen Marktanteilen AG/CO auf 120,0 %, was zu einem gewichteten Modifier von insgesamt 119,2 % führt. Die Auszahlung aus dem STI ist auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap).
Die LTI-Tranche 2019 - 2021 als langfristige Vergütungskomponente berücksichtigt den Tilgungsbeitrag der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter Zugrundelegung einer dreijährigen Bemessungsperiode. Der Tilgungsbeitrag ist die Summe aus Ergebnisabführung und Begleichung von Steuerverpflichtungen sowie eventuellen Darlehensbeträgen an die DMG MORI COMPANY LIMITED. Es besteht für diese LTI-Tranche eine Begrenzung nach oben (Cap) auf 120 % des Auslobungsbetrages für jedes Vorstandsmitglied. In den Jahren 2019 - 2021 muss ein Mindestwert (80 %) von durchschnittlich 130 MIO € Tilgungsbeitrag für eine Auszahlung erreicht werden - in keinem Jahr darf der Tilgungsbeitrag 60 MIO € unterschreiten. Der Zielwert (100 %) entspricht einem Tilgungsbetrag von 150 MIO € und der Maximalwert (120 %) einem Tilgungsbetrag von 170 MIO €. Im Bemessungszeitraum belief sich der durchschnittliche Tilgungsbeitrag auf 421,7 MIO €. In keinem Jahr lag der Tilgungsbeitrag unterhalb von 60 MIO €. Dies entspricht der maximalen Zielerreichung (120 %).
Für das Geschäftsjahr 2021 belief sich die Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung des Vorstandes auf 7.118 T€ (Vorjahr: 4.912 T€). Davon entfallen 2.228 T€ (Vorjahr: 2.126 T€) auf die feste, erfolgsunabhängige Vergütung (Grundvergütung und Nebenleistungen) und 3.200 T€ (Vorjahr: 1.236 T€) auf die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie einer beitragsorientierten Altersversorgung von 850 T€ (Vorjahr: 800 T€).
Aus der LTI-Tranche 2019 - 2021, die am 31. Dezember 2021 zugeteilt und im Jahr 2022 ausgezahlt wird, resultiert ein Betrag von insgesamt 840 T€ (LTI 2018 - 2020: 750 T€).
Für die LTI-Tranche 2020 - 2022 wurde im Jahr 2021 eine rückforderbare Vorauszahlung in Höhe von 1.508 T€ geleistet, die Bestandteil der Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Im Berichtsjahr wurden keine Kredite an Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gewährt.
Es wurden von Unternehmen des Konzerns der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, direkt an Mitglieder des Vorstands gezahlt.
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| Christian Thönes | Björn Biermann | Michael Horn | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 (Ziel) | 2021 (MAX) | 2021 (Ziel) | 2021 (MAX) | 2021 (Ziel) | 2021 (MAX) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundvergütung 1) | 1.200.000 € | 1.200.000 € | 600.000 € | 600.000 € | 600.000 € | 600.000 € |
| STI | 800.000 € | 1.600.000 € | 400.000 € | 800.000 € | 400.000 € | 800.000 € |
| LTI 2021-2023 | 1.150.000 € | 2.300.000 € | 612.500 € | 1.225.000 € | 612.500 € | 1.225.000 € |
| Altersversorgung | 450.000 € | 450.000 € | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € |
| Gesamtvergütung | 3.600.000 € | 4.800.000 € | 1.812.500 € | 2.400.000 € | 1.812.500 € | 2.400.000 € |
1) Fixbezüge inkl. Verzicht: Christian Thönes 1.080 T€; Björn Biermann 540 T€; Michael Horn 540 T€
Es wurden keine Vergütungsbestandteile von Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Von Malus- und Clawback-Regelungen wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Tabelle A.05 zeigt die den aktiven Vorstandsmitgliedern im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen und den Versorgungsaufwand. Die Tabelle zeigt das STI sowie die LTI-Tranche 2019 - 2021, deren Auszahlung im Geschäftsjahr 2022 erfolgt, aber deren zugrundeliegende Tätigkeit bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 vollständig erbracht worden ist. Zudem ist die rückforderbare Vorauszahlung für die LTI-Tranche 2021 - 2023 dargestellt.
Der freiwillige Verzicht der Vorstandsmitglieder für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 ist entsprechend berücksichtigt.
Die Tabelle A.06 zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis gegenüber dem Vorjahr. Für das Berichtsjahr entsprechen diese Werte den in der Tabelle "Gewährte und geschuldete Vergütung inkl. Verzicht" nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG angegebenen Werten für die Gesamtvergütung. Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung der Kennzahl EAT dargestellt.
in T€
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| Christian Thönes Vorsitzender | Björn Biermann Vorstand | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2020 3) | 2021 | 2021 3) | 2020 | 2020 3) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundvergütung | 930 | 1.080 | 555 | |||
| Nebenleistung | 12 | 11 | 17 | |||
| Summe | 942 | 40 % | 1.091 | 31 % | 572 | 43 % |
| STI | 618 | 26 % | 1.600 | 46 % | 309 | 24 % |
| LTI 2018 - 2020 | 360 | 15 % | - | - | 240 | 18 % |
| LTI 2019 - 2021 | - | - | 360 | 10 % | - | - |
| Summe | 978 | 41 % | 1.960 | 56 % | 549 | 42 % |
| Versorgungsaufwand 1) | 450 | 19 % | 450 | 13 % | 200 | 15 % |
| Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung | 2.370 | 100 % | 3.501 | 100 % | 1.321 | 100 % |
| Rückforderbare Vorauszahlung LTI 2020 - 2022 2) | - | - | 650 | - | - | - |
| Gesamtvergütung mit Vorauszahlung | 2.370 | - | 4.151 | - | 1.321 | - |
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| Björn Biermann Vorstand | ||
|---|---|---|
| 2021 | 2021 3) | |
| --- | --- | --- |
| Grundvergütung | 540 | |
| Nebenleistung | 8 | |
| Summe | 548 | 31 % |
| STI | 800 | 45 % |
| LTI 2018 - 2020 | - | - |
| LTI 2019 - 2021 | 240 | 13 % |
| Summe | 1.040 | 58 % |
| Versorgungsaufwand 1) | 200 | 11 % |
| Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung | 1.788 | 100 % |
| Rückforderbare Vorauszahlung LTI 2020 - 2022 2) | 429 | - |
| Gesamtvergütung mit Vorauszahlung | 2.217 | - |
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| Michael Horn Vorstand | Vorstand gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2020 3) | 2021 | 2021 3) | 2020 | 2020 3) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundvergütung | 555 | 540 | 2.040 | |||
| Nebenleistung | 57 | 49 | 86 | |||
| Summe | 612 | 50 % | 589 | 32 % | 2.126 | 43 % |
| STI | 309 | 26 % | 800 | 44 % | 1.236 | 24 % |
| LTI 2018 - 2020 | 150 | 12 % | - | - | 750 | 19 % |
| LTI 2019 - 2021 | - | - | 240 | 13 % | - | - |
| Summe | 459 | 38 % | 1.040 | 57 % | 1.986 | 41 % |
| Versorgungsaufwand 1) | 150 | 12 % | 200 | 11 % | 800 | 16 % |
| Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung | 1.221 | 100 % | 1.829 | 100 % | 4.912 | 100 % |
| Rückforderbare Vorauszahlung LTI 2020 - 2022 2) | - | - | 429 | - | - | - |
| Gesamtvergütung mit Vorauszahlung | 1.221 | - | 2.258 | - | 4.912 | - |
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| Vorstand gesamt | ||
|---|---|---|
| 2021 | 2021 3) | |
| --- | --- | --- |
| Grundvergütung | 2.160 | |
| Nebenleistung | 68 | |
| Summe | 2.228 | 31 % |
| STI | 3.200 | 45 % |
| LTI 2018 - 2020 | - | - |
| LTI 2019 - 2021 | 840 | 12 % |
| Summe | 4.040 | 57 % |
| Versorgungsaufwand 1) | 850 | 12 % |
| Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung | 7.118 | 100 % |
| Rückforderbare Vorauszahlung LTI 2020 - 2022 2) | 1.508 | - |
| Gesamtvergütung mit Vorauszahlung | 8.626 | - |
1) Zahlungen für beitragsorientierte Altersversorgung
2) Beitrag in 2021 geleistet
3) Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr "gewährten und geschuldeten" Vergütungsbestandteile nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG
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| 2021 ggü. 2020 in% |
|
|---|---|
| Christian Thönes | +47,7 % |
| Björn Biermann | +35,4 % |
| Michael Horn | +49,8 % |
| EAT (DMG MORI AG-Konzern) 1) | +64 % |
| EAT (DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT) 2) | +8 % |
| Durchschnittliche Mitarbeitervergütung 3) | +2 % |
1) 2021: 85,6 MIO € / 2020: 52,1 MIO €
2) 2021: 29,3 MIO € (nach HGB) / 2020: 27,1 MIO € (nach HGB)
3) Mitarbeitervergütung in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist für die Forschungs- und Entwicklungsstrategie des DMG MORI-Konzern verantwortlich und koordiniert alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Konzerns. Die Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Konzerngesellschaften.
Ziel der Forschung und Entwicklung von DMG MORI ist es, den Wert unserer Produkte für unsere Kunden nachhaltig zu steigern. Mit der Maschine im Mittelpunkt entwickeln wir uns konsequent weiter vom Maschinenbauer zum ganzheitlichen, nachhaltigen Lösungsanbieter im Fertigungsumfeld. Im Berichtsjahr präsentierten wir gemeinsam mit der DMG MORI COMPANY LIMITED 26 Innovationen - davon 7 Weltpremieren, 3 Automationslösungen, 15 digitale Innovationen inklusive 6 Technologiezyklen und 1 DMG MORI Components.
Durchgängige Digitalisierungslösungen und komplett neue Geschäftsmodelle erweitern unser Kerngeschäft mit Werkzeugmaschinen und ganzheitlichen Automationslösungen. Im Berichtsjahr haben wir 15 digitale Innovationen präsentiert.
Mit PAYZR - PAY with Zero Risk - für Equipment-as-a-Service und Software-as-a-Service profitieren unsere Kunden seit Mitte des Berichtsjahres von schnellen Innovationszyklen ohne Risiko - bei maximaler Flexibilität, Kosten- und Preistransparenz und damit höchster Planungssicherheit.
Bereits über 30.000 registrierte Kunden mit über 140.000 Maschinen profitieren von unserem kostenlosen Kundenportal my DMG MORI. Im DMG MORI Store powered by ADAMOS erworbene Applikationen können unmittelbar bestimmten Maschinen im Kundenprofil von my DMG MORI zugeordnet werden.
Nachhaltigkeit mit einem ganzheitlichen Ansatz gehört seit vielen Jahren zur DNA von DMG MORI. Wir übernehmen global und ganzheitlich Verantwortung für Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der "DMG MORI GREEN ECONOMY". Unsere Fertigungslösungen sind hochqualitativ, langlebig, recycelbar und maximal effizient - zum Beispiel durch Technologieintegration sowie umfassende Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen - das schont Ressourcen, Klima und Umwelt.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen 72,9 MIO € (Vorjahr: 66,7 MIO €). An der Entwicklung unserer Produkte arbeiteten 599 Mitarbeiter (Vorjahr: 560 Mitarbeiter). Dies entspricht - wie im Vorjahr - einem Anteil von 15% der Gesamtbelegschaft der Werke. Die Innovationsquote im Segment "Werkzeugmaschinen" betrug 6,6 % (Vorjahr 6,4 %). Investitionen in Neuentwicklungen werden in den Erläuterungen zu den Segmenten als aktivierte Entwicklungskosten aufgeführt.
Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind dezentral organisiert und werden durch ein zentrales Produktentwicklungsgremium koordiniert. Diese Struktur ermöglicht den Aufbau hoher Produktkompetenz und bietet gleichzeitig Synergieeffekte durch werksübergreifende Zusammenarbeit. Weitere Synergien schaffen wir durch unsere jährliche weltweite Entwicklungskonferenz. Beim "Global Development Summit" im Oktober kamen erneut rund 300 internationale Experten digital zusammen, um Zukunftsideen für vernetzte Lösungen aus Maschine, Automatisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu entwickeln und voranzutreiben.
Die Dynamik der weltweiten Konjunkturerholung 2021 wurde ab Jahresmitte gedämpft durch neue Infektionswellen, Engpässe in den globalen Lieferketten sowie hohe Rohstoff- und Transportkosten und eine steigende Inflation. Dies erschwerte den gesamtwirtschaftlichen Aufholprozess deutlich. Nach vorläufigen Berechnungen des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) an der Universität Kiel wuchs die Weltwirtschaft dennoch um +5,7 % nach dem historischen Einbruch 2020 (-3,1 %).
Der weltweite Markt für Werkzeugmaschinen befand sich 2021 auf Erholungskurs. Die enormen Herausforderungen durch Pandemie, Materialverfügbarkeit und Lieferengpässe, steigende Inflation sowie hohe Rohstoff- und Transportkosten belasteten jedoch die Entwicklung. Nach vorläufigen Angaben des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e. V. (VDW) und des britischen Wirtschaftsforschungsinstituts Oxford Economics stieg der Weltverbrauch 2021 deutlich um +17,5 % auf 69,0 MRD € (2020: 58,7 MRD €), blieb aber weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 (-5,2 %; 72,8 MRD €).
In Europa fiel die Nachfrage nach Werkzeugmaschinen mit +11,8% gegenüber dem hohen Rückgang des letzten Jahres eher verhalten aus (Vorjahr: -26,3 %). Asien hingegen verzeichnete mit +18,4 % den stärksten Anstieg (Vorjahr: -16,3 %). Auch in den Regionen Nord- und Südamerika war die Entwicklung mit +14,6 % positiv (Vorjahr: -21,9 %).
Im weltweit größten Markt China stieg der Verbrauch von Werkzeugmaschinen signifikant um +19,5 % auf 22,2 MRD € (2020: 18,6 MRD €; 2019: 19,9 MRD €). Die USA, der zweitwichtigste Markt für Werkzeugmaschinen mit 8,3 MRD €, wies einen Anstieg von +14,0 % aus (2020: 7,3 MRD €; 2019: 8,7 MRD €). Im drittgrößten Markt Deutschland nahm der Verbrauch um lediglich +2,2% auf 4,7 MRD € zu (2020: 4,6 MRD €) und liegt damit deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 (-34,4 %; 7,1 MRD €). Auf Rang vier ist Japan. Hier erhöhte sich der Verbrauch zwar um +11,4 % auf 4,1 MRD € signifikant, liegt damit aber ebenfalls noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 (-26,5 %; 5,5 MRD €). Italiens Verbrauch entwickelte sich mit +29,7 % auf 3,7 MRD € (2020: 2,9 MRD €; 2019: 4,0 MRD €) äußerst positiv und konnte sich als fünftstärkster Markt vor Südkorea mit 3,2 MRD € (2020: 2,7 MRD €; 2019: 3,0 MRD €) behaupten. Die zehn bedeutendsten Verbrauchsmärkte standen, wie im Vorjahr, für rund 79 % des weltweiten Werkzeugmaschinen-Verbrauchs.
Für die Weltproduktion berechnete der VDW ein Volumen von 69,0 MRD € (2020: 58,7 MRD €; 2019: 72,8 MRD €). Weltgrößter Produzent von Werkzeugmaschinen im Jahr 2021 blieb nach vorläufigen Schätzungen China mit einem Volumen von 20,6 MRD € (2020: 17,0 MRD €; 2019: 17,3 MRD €). Japan mit 9,6 MRD € (2020: 8,2 MRD €; 2019: 11,8 MRD €) und Deutschland mit 9,3 MRD € (2020: 8,8 MRD €; 2019: 12,6 MRD €) tauschten die Plätze und folgten auf den Rängen zwei und drei. Die zehn bedeutendsten Produktionsländer stehen wie im Vorjahr für insgesamt 90 % aller Werkzeugmaschinen weltweit.
Die deutsche Werkzeugmaschinen-Industrie erholte sich 2021 weitestgehend von den Folgen der Corona-Pandemie. Die Auftragseingänge der Werke in Deutschland stiegen um +58,3% auf 13,6 MRD € und lagen damit bereits wieder über dem Vor-Corona-Niveau 2019 (2020: 8,6 MRD €; 2019: 12,3 MRD €) - allerdings noch deutlich unter dem Niveau von 2018 mit 17,5 MRD €. Sowohl die Inlandsnachfrage mit +50,6 % (Vorjahr: -36,5 %) als auch die Bestellungen aus dem Ausland mit +61,6 % (Vorjahr: -26,7 %) konnten deutlich zulegen. Der Auftragseingang bei spanenden Maschinen stieg signifikant um +65,0 % (Vorjahr: -31,0 %). Die Aufträge aus dem Inland erhöhten sich beachtlich um +69,0 % (Vorjahr: -42,0 %). Die Auslandsbestellungen nahmen um +63,0 % zu (Vorjahr: -25,0 %). Im Bereich der umformenden Maschinen stieg der Auftragseingang um +42,0 % (Vorjahr: -28,0 %). Auftragseingänge für ausländische Werke deutscher Hersteller sind hierbei nicht berücksichtigt.
Die Umsätze der deutschen Werkzeugmaschinenhersteller hinken der Auftragseingangsentwicklung aufgrund der angespannten Liefersituation noch deutlich hinterher. Sie erhöhten sich lediglich um +3,7 % auf 12,7 MRD € und lagen damit -25,7% unter dem Vor-Corona-Niveau 2019 (2020: 12,2 MRD €; 2019: 17,0 MRD €). Die Produktion von Maschinen, Teilen und Zubehör erreichte ein Volumen von insgesamt 11,7 MRD € und lag mit +5,7% ebenfalls über dem Vorjahr (11,1 MRD €).
Die deutschen Werkzeugmaschinenexporte erhöhten sich um +7,9 % auf 8,0 MRD € (Vorjahr: 7,4 MRD €). Die Exportquote stieg um rund 1,5 Prozentpunkte auf 68,2 %. Der wichtigste Exportmarkt für deutsche Werkzeugmaschinen war erneut China mit einem Anstieg von +24,3 % auf 1,6 MRD € (Vorjahr: 1,3 MRD €). Dies entspricht 20,0% der Werkzeugmaschinenausfuhren (Vorjahr: 17,4 %).
Die USA belegten mit einem Exportvolumen von 1,0 MRD € wie im Vorjahr Platz zwei (Exportanteil: 12,5%). Italien war mit 0,5 MRD € und einem Exportanteil von 5,8% der drittwichtigste Exportmarkt, knapp gefolgt von Österreich und Polen. Der Import von Werkzeugmaschinen stieg um +10,9 % auf 2,8 MRD € (Vorjahr: 2,5 MRD €). Mit einem Importanteil von 26,2 % kam in etwa jede vierte importierte Werkzeugmaschine aus der Schweiz. Auf den weiteren Plätzen folgten Japan (9,7%) und Italien (9,2%).
Der Inlandsverbrauch an Maschinen, Teilen und Zubehör erhöhte sich um +5,1 % auf 6,5 MRD €. Im Jahresverlauf ist die Kapazitätsauslastung der deutschen Werkzeugmaschinenhersteller um rund 10 Prozentpunkte gestiegen. Die Auslastung der Hersteller von spanenden Maschinen lag bei 80,8% (Vorjahr: 70,9 %).
Die Anzahl der Beschäftigten in den deutschen Werkzeugmaschinenunternehmen sank im Jahresdurchschnitt um -7,3 % auf rund 64.500 (Vorjahr: 69.558).
Für die gewerbliche Wirtschaft ist das ifo-Geschäftsklima der führende Indikator zur Konjunkturentwicklung in Deutschland. Laut der ifo-Veröffentlichung vom Januar 2022 hat sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft zu Jahresbeginn verbessert. In nahezu allen wichtigen Industriezweigen des verarbeitenden Gewerbes (Maschinenbau, Herstellung von Metallerzeugnissen und elektrischen Ausrüstungen) ist der Geschäftsklimaindex gestiegen. Die Unternehmen beurteilten die aktuelle Lage zwar etwas schlechter, die Erwartungen stiegen jedoch deutlich an. Zudem hat sich die Situation bei den Lieferengpässen von Vorprodukten und Rohstoffen etwas entspannt.
Das Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT war im Wesentlichen von den Erträgen aus Finanzanlagen in Höhe von 67,5 MIO € (Vorjahr: 51,3 MIO €) bestimmt. Diese ergeben sich aus Ergebnisabführungen der DMG MORI Vertriebs und Service GmbH in Höhe von 38,7 MIO € (Vorjahr: 3,7 MIO €) sowie der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH in Höhe von 28,8 MIO € (Vorjahr: 47,6 MIO €).
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT erzielte im Geschäftsjahr 2021 ein EBIT von -28,1 MIO € (Vorjahr: -14,2 MIO €). Im Geschäftsjahr 2020 war im EBIT ein Buchgewinn aufgrund der Veräußerung von Anteilen der Magnescale Co. Ltd. in Höhe von 8,4 MIO € enthalten. Des Weiteren stiegen die Personalaufwendungen um 4,2 MIO € im Geschäftsjahr 2021. Das EBT lag mit 43,6 MIO € um 4,0 MIO € über dem Vorjahr (39,6 MIO €).
Das Ergebnis nach Steuern betrug 29,3 MIO € (Vorjahr: 27,1 MIO €), welches aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die DMG MORI GmbH abgeführt wird. Der Steueraufwand betrug 14,4 MIO € (Vorjahr: 12,6 MIO €).
Die Umsatzerlöse (Konzernumlagen und Mieten) betrugen im Berichtsjahr 11,8 MIO € (Vorjahr: 12,2 MIO €). Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 20,7 MIO € auf 22,5 MIO € (Vorjahr: 43,2 MIO €). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Wechselkursgewinne in Höhe von 18,8 MIO € (Vorjahr: 28,4 MIO €) aus der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie der Bewertung der Devisentermingeschäfte. Den Kursgewinnen stehen Kursverluste gegenüber. Im Saldo ergab sich im Geschäftsjahr ein Währungsgewinn in Höhe von 2,8 MIO € (Vorjahr: Währungsgewinn in Höhe von 3,9 MIO €). Diese Effekte resultieren aus Sicherungsgeschäften, die von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossen werden. Im Geschäftsjahr 2020 war in den sonstigen betrieblichen Erträgen ein Buchgewinn aufgrund der Veräußerung von Anteilen der Magnescale Co. Ltd. in Höhe von 8,4 MIO € enthalten.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassten hauptsächlich den Bereich der Instandhaltungen der Grundstücke und Gebäude am Standort Bielefeld. Sie lagen mit 1,1 MIO € um 1,2 MIO € unter denen des Vorjahres (2,3 MIO €).
Der Personalaufwand erhöhte sich um 4,2 MIO € auf 24,0 MIO € (Vorjahr: 19,8 MIO €). Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus einer erhöhten variablen Vergütung der Vorstände.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 10,3 MIO € von 45,0 MIO € auf 34,7 MIO €. Im Wesentlichen resultiert die Reduktion aus gesunkenen Wechselkursverlusten in Höhe von 8,4 MIO € auf 16,1 MIO € (Vorjahr: 24,5 MIO €). Diese ergeben sich aus der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie Bewertungsverlusten aus Devisentermingeschäften, die durch gegenläufige Effekte in den sonstigen betrieblichen Erträgen kompensiert wurden. Bereinigt um den Effekt der Währungsverluste konnte die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1,9 MIO € reduzieren. Hierzu trugen im Wesentlichen Einsparungen bei den sonstigen fremden Diensten um 0,4 MIO € von 4,3 MIO € auf 3,9 MIO € sowie geringere periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,6 MIO € (Vorjahr: 1,9 MIO €) bei.
Im Berichtsjahr erhöhte sich das Beteiligungsergebnis aus den Ergebnisabführungsverträgen der Tochtergesellschaften von 51,3 MIO € im Vorjahr um 16,2 MIO € auf 67,5 MIO €.
Das Finanzergebnis erhöhte sich von 2,6 MIO € um 1,6 MIO € auf 4,2 MIO €.
Der ausgewiesene Steueraufwand von 14,4 MIO € (Vorjahr: 12,6 MIO €) resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Steuerumlagen in Höhe von 11,5 MIO € (Vorjahr: 13,1 MIO €), Steuern aus Vorjahren in Höhe von 2,1 MIO € (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 1,7 MIO €), Erträge aus latenten Steuerumlagen in Höhe von 1,5 MIO € (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 1,1 MIO €) sowie gem. § 16 Satz 2 KStG zu leistende Steuerzahlungen in Höhe von 1,9 MIO € (Vorjahr: 1,9 MIO €).
Die Bilanzsumme per 31. Dezember 2021 erhöhte sich um 8,1 % auf 1.882,0 MIO € (Vorjahr: 1.740,3 MIO €).
Das Anlagevermögen reduzierte sich leicht im Geschäftsjahr 2021 von 754,8 MIO € auf 752,9 MIO €.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 915,2 MIO € um 24,7 MIO € auf 939,9 MIO €. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 906,9 MIO € um 8,1 MIO € auf 915,0 MIO € sowie aus gestiegenen sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 24,8 MIO € (Vorjahr: 8,3 MIO €) die im Wesentlichen aus gestiegenen Forderungen aus Umsatzsteuerverrechnungen und Emmissionszertifikaten resultieren. Das Guthaben bei Kreditinstituten erhöhte sich von 52,5 MIO € um 116,8 MIO € auf 169,3 MIO €.
Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital wie im Vorjahr 921,2 MIO €. Aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme betrug die Eigenkapitalquote 48,9 % (Vorjahr: 52,9 %). Das Grundkapital beträgt unverändert 204.926.784,40 € und ist eingeteilt in 78.817.994 Stückaktien.
Die Rückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 5,2 MIO € auf 30,4 MIO € (Vorjahr: 25,2 MIO €). Der Anstieg ergibt sich mit 3,6 MIO € im Wesentlichen im Bereich der sonstigen Rückstellungen. Dabei erhöhten sich im Wesentlichen die Rückstellungen für Tantiemen von 5,0 MIO € um 5,2 MIO € auf 10,2 MIO €. Der Anteil der verbleibenden sonstigen Rückstellungen nahm im Gegenzug um 1,6 MIO € ab. Die Steuerrückstellungen erhöhten sich von 3,2 MIO € um 1,8 MIO € auf 5,0 MIO €. Die Rückstellungen für Pensionen reduzierten sich leicht um 0,2 MIO € auf 6,3 MIO € (Vorjahr: 6,5 MIO €).
Die Verbindlichkeiten stiegen von 793,9 MIO € um 136,5 MIO € auf 930,4 MIO €. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sich um 136,3 MIO € auf 927,3 MIO € erhöhten. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Finanzverrechnung, welche um 129,9 MIO € von 778,1 MIO € auf 908,0 MIO € zunahm. Hier enthalten ist die Gewinnabführung an die DMG MORI GmbH mit 29,3 MIO € (Vorjahr: 27,1 MIO €). Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde ein Steuerumlagevertrag zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossen. Die hieraus entstandenen Verbindlichkeiten in Höhe von 11,5 MIO € (Vorjahr: 13,1 MIO €) sind ebenfalls in dieser Position enthalten. Des Weiteren beinhaltet die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 19,3 MIO € (Vorjahr: 12,9 MIO €). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gab es wie im Vorjahr nicht.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT deckt den Kapitalbedarf aus dem operativen Cashflow, dem Bestand an flüssigen Mitteln sowie der Aufnahme von kurz- und langfristigen Finanzierungen. Die Höhe der zugesagten Finanzierungslinien betrug im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 727,9 MIO € (Vorjahr: 761,8 MIO €). Diese bestehen aus einer Bartranche in Höhe von 200,0 MIO €, einer Avaltranche über 300,0 MIO €, weiteren Avallinien von 67,9 MIO € sowie Factoring-Vereinbarungen in Hohe von 160,0 MIO €. Wesentlicher Bestandteil der Finanzierungslinie ist eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von insgesamt 500,0 MIO € mit einer ursprünglichen Laufzeit bis Februar 2025. Im April 2021 konnte diese bestehende Kreditlinie vorzeitig bis Februar 2026 verlängert werden. Die syndizierte Kreditlinie besteht weiterhin aus einer revolvierend nutzbaren Bartranche in Höhe von 200,0 MIO € und einer Avaltranche über 300,0 MIO €. Der syndizierte Kredit wird abhängig von dem aktuellen Geldmarktzins (1- bis 6-Monats EURIBOR) zuzüglich eines Aufschlags verzinst. Dieser Zinsaufschlag kann sich in Abhängigkeit von den Unternehmenskennzahlen verändern. Die Bartranche wurde zum 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen.
Factoring ist in unserem Finanzierungsmix unverändert ein wichtiger Bestandteil. Zusätzlich zum Finanzierungseffekt können wir so die Prozesse für das Debitorenmanagement optimieren. Für das operative Geschäft benötigt DMG MORI Avallinien, um Bürgschaften und Garantien für Anzahlungen und Gewährleistungen ausstellen zu lassen.
Mit diesem Finanzierungsmix verfügen wir über ausreichende Finanzierungslinien, mit denen wir die benötigte Liquidität für unser Geschäft bereitstellen können. Unser syndizierter Kreditvertrag verpflichtet uns zur Einhaltung eines marktüblichen Covenants. Dieser wurde quartalsweise sowie zum 31. Dezember 2021 eingehalten.
Die Finanzierung des DMG MORI-Konzerns erfolgt zentral. Nur wenn Konzernfinanzierungen aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht vorteilhaft sind, werden in Einzelfällen lokale Finanzierungen abgeschlossen. Cash-Pooling wird genutzt, um die Liquiditätsüberschüsse von Tochtergesellschaften kostengünstig im Konzern einzusetzen. Die Risiken aus Derivaten sind im Anhang dargestellt.
Am 31. Dezember 2021 waren in der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 81 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 84 Mitarbeiter).
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gliederte sich zum 31. Dezember 2021 in drei Vorstandsressorts und stellt sich wie folgt dar:
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| ― | Herr Christian Thönes (Vorstandsvorsitzender): Produktentwicklung / Vertrieb und Service / Einkauf / Corporate Communications / Personal / Recht / Revision, |
| ― | Herr Björn Biermann: Controlling / Finanzen / Rechnungswesen / Steuern / Risikomanagement / Investor Relations / Compliance, |
| ― | Herr Michael Horn: Produktion / Logistik / Qualität und Informationstechnologien |
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat das Geschäftsjahr 2021 insgesamt erfolgreich abgeschlossen. Der Umsatz lag durch Anpassungen der verrechneten Umlage an die Tochtergesellschaften leicht über dem Planwert. Das EBIT reduzierte sich auf -28,1 MIO € gegenüber dem Vorjahr (-14.2 MIO €). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt im Geschäftsjahr 2020 aufgrund des Anteilsverkaufs eines verbundenen Unternehmen in Höhe von 8,4 MIO € sowie gestiegenen Personalaufwendungen im Berichtsjahr. Das Ergebnis der Tochtergesellschaften erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 und führte somit zu einer erhöhten Ergebnisabführung an die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Insgesamt schließt die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit einem Ergebnis nach Steuern von 29,3 MIO € (Vorjahr: 27,1 MIO €) ab, das an die DMG MORI GmbH abgeführt wird.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in ihrem unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Unser Chancen- und Risikomanagement hilft dabei, diese frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über die aktuelle Risikolage der Gesellschaft und der einzelnen Unternehmensbereiche informiert.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in das Chancen- und Risikomanagement des DMG MORI-Konzerns eingebunden.
Chancen werden bei DMG MORI systematisch identifiziert und analysiert. Neben Jahres- und Mittelfristplanungen erstellen wir fortlaufend "Rolling Forecasts" (RFC). Mögliche positive Abweichungen vom jeweils aktuellen RFC in einem Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten definieren wir als operative Chancen. Mit unserem globalen Customer Relationship Management (CRM) dokumentieren und analysieren wir unsere Vertriebs- und Serviceaktivitäten bei Werkzeugmaschinen und industriellen Dienstleistungen. Unser CRM basiert auf einer Vielzahl operativer Frühindikatoren, wie Marktpotenzial, Auftragseingang oder Messeauswertungen. So steuern wir gezielt unsere Vertriebs- und Serviceaktivitäten und können Chancen konsequent nutzen. Zudem beobachten wir permanent unsere Märkte und können so sich bietende gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen frühzeitig identifizieren.
Die Identifikation von sonstigen Chancen erfolgt darüber hinaus durch unser operatives Management. Die definierten Chancen werden mit dem Vorstand diskutiert und darauf basierend Strategien abgeleitet.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT partizipiert als Holdinggesellschaft an den Chancen ihrer Tochtergesellschaften. Diese sind im Konzernlagebericht detailliert beschrieben. Gelingt es den Tochtergesellschaften, ihre Chancen zu nutzen, wirkt sich dies positiv auf die Erträge aus Finanzanlagen und somit auf das Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT aus.
Durch unsere internationale Geschäftstätigkeit als ein weltweit führender Hersteller von Werkzeugmaschinen und Anbieter ganzheitlicher Technologie-, Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen sind wir potenziellen Risiken ausgesetzt. Ein aktives Risikomanagement ist somit für DMG MORI unerlässlich. Es dient der frühzeitigen Risikoerkennung, -bewertung und aktiven -bekämpfung und erstreckt sich auf alle Organisationsebenen.
Unser Risikomanagementsystem beinhaltet u. a. das Risikofrüherkennungssystem, das interne Kontrollsystem (IKS) und das zentrale Versicherungsmanagement.
Mit unserem Risikofrüherkennungssystem, das auf dem COSO-Konzept basiert, erfassen und steuern wir Risiken der zukünftigen Entwicklung. Als operatives Risiko definieren wir eine negative Abweichung von unserem geplanten Ergebnisziel (EBIT) innerhalb der nächsten zwölf Monate im Vergleich zum aktuellen RFC. Ergänzend berücksichtigen wir Steuer- und Zinsrisiken. Unser Risikofrüherkennungssystem besteht aus fünf Elementen:
1. dem unternehmensspezifischen Handbuch des Risikomanagements, in dem das System definiert ist,
2. einem zentralen Risikomanagementbeauftragten, der die aktuelle Risikomanagementkonzeption erarbeitet, implementiert, überwacht und Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -eliminierung koordiniert,
3. lokalen Risikobeauftragten in den einzelnen Konzerngesellschaften zur dezentralen Erfassung, Analyse und Kommunikation bestehender Risiken,
4. bereichsspezifischen, Risikoerfassungen nach vorgegebenen Risikofeldern und Inventur der zugehörigen Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -eliminierung mit einer quantitativen Bewertung unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit des Konzerns und der Einzelgesellschaften,
5. dem Risikoberichtswesen auf der Ebene des Konzerns und der Einzelgesellschaften mit einer Ad hoc-Berichterstattung über bestandsgefährdende Risiken sowie im Zwei-Wochen-Takt zusätzlich Risiko-Quick-Checks durch ausgewählte Führungskräfte.
Risiken werden bei DMG MORI als Ergebnis der gemeldeten Maximalrisikopotentiale und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (Bruttorisiken) ermittelt, um anschließend die Wirkung der Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -eliminierung abzuziehen (Nettorisiken). Auf Basis der bestehenden Nettorisiken erfolgt eine Berichterstattung an das Risikomanagement.
Für unsere Risikobewertung nutzen wir die folgenden Kategorien des Risikoeintritts:
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| Kein Risiko | 0 % |
| Sehr gering | 5 % |
| Unwahrscheinlich | 25 % |
| Möglich | 50 % |
Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % werden mit den Nettorisikowerten direkt in der rollierenden Unternehmensplanung oder als Rückstellung zur Risikovorsorge berücksichtigt. Bestandsgefährdende Risiken werden unverzüglich auch außerhalb der turnusmäßigen Berichterstattung gemeldet.
Die Risikotragfähigkeit - definiert als Relation des kumulierten Erwartungswertes aller erfassten Risiken nach Eliminierung bestehender Konzerneffekte und des gesamten Konzerneigenkapitals - stellt neben den möglichen finanziellen Auswirkungen eine wesentliche Steuerungsgröße dar.
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| Unwesentlich | 0 - 10 MIO € |
| Moderat | > 10 - 20 MIO € |
| Wesentlich | > 20 MIO € |
Die Kategorisierung der möglichen finanziellen Auswirkungen wurde auf Basis der vorgegebenen Risikostrategie unter Berücksichtigung von Umsatz, EBIT und Eigenkapital sowie Risikotragfähigkeit festgelegt.
Aufsichtsrat und Vorstand werden in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Gesamtrisikolage des Konzerns und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT informiert.
Das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem wird von den Abschlussprüfern gemäß § 317 HGB geprüft.
Das IKS dient der Risikominderung oder -eliminierung von steuerbaren Risiken in den täglichen Geschäftsprozessen. Das Ziel ist, eine durchgängige Umsetzung der strategischen und operativen Vorgaben des Vorstands sicherzustellen, betriebliche Effizienzziele zu erreichen und gesetzes-, normen- und wertebezogene Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
Das IKS von DMG MORI ist ein weiterer integraler Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. Es berücksichtigt sowohl die deutschen gesetzlichen Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) als auch die relevanten japanischen gesetzlichen Anforderungen des "Japanese Financial Instruments and Exchange Acts" in Form einer J-SOX / Naibutousei konformen Dokumentation.
In unserem IKS werden - aufbauend auf einer jährlich aktualisierten Analyse und Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse - die steuerbaren Risiken erfasst. Diese eliminieren oder reduzieren wir durch die Optimierung unserer Aufbau- und Ablauforganisation sowie mit geeigneten Kontrollaktivitäten auf ein angemessenes Niveau. Unser IKS umfasst unsere vorhandenen internen Richtlinien und Anweisungen sowie präventive und auch aufdeckende Kontrollaktivitäten, wie Autorisierungen und Freigaben, Plausibilisierungen, Reviews und ein Vier-Augen-Prinzip. Eine angemessene Funktionstrennung der Geschäftsprozesse stellen wir durch unsere transparente Aufbau- und Ablauforganisation sicher.
Das IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft. Hierzu analysieren wir neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Relevante Regelungen kodifizieren wir in rechnungslegungsbezogenen Richtlinien, beispielsweise im Rechnungslegungshandbuch. Diese Richtlinien und der gültige Abschlusskalender bilden die Grundlage für die Abschlusserstellung. Im Bedarfsfall bedient sich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT externer Dienstleister, zum Beispiel bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Mitarbeiter, die mit der Finanzberichterstattung betraut sind, werden regelmäßig bedarfsgerecht geschult.
Auf der Grundlage von jährlichen Management-Testings in den Konzerngesellschaften und Zentralbereichen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS beurteilt. Dies erfolgt durch die interne Revision und eine stichprobenweise Prüfung. Die Ergebnisse werden an Aufsichtsrat und Vorstand berichtet. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS wird zudem stichprobenartig bei planmäßigen und außerplanmäßigen Revisionsprüfungen kontrolliert und ausgewertet. Hierüber werden Aufsichtsrat und Vorstand ebenfalls informiert.
Als weiteren Teil des Risikomanagements hat DMG MORI ein zentrales Versicherungsmanagement, das wirtschaftlich angemessene, versicherbare Risiken in enger Abstimmung mit der DMG MORI COMPANY LIMITED konzernweit strategisch festlegt und absichert.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist als Holdinggesellschaft auch durch die Risiken ihrer Tochtergesellschaften betroffen. Diese sind im Konzernlagebericht detailliert beschrieben. Risiken der Tochtergesellschaften können sich negativ auf die Erträge aus Finanzanlagen auswirken, bzw. Aufwendungen aus Abschreibungen auf Finanzanlagen verursachen und sich somit auf das Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT auswirken.
Aus der Tätigkeit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als Holdinggesellschaft bestehen zudem folgende direkt in der Gesellschaft entstehende Risiken:
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| Risikoart | Mögliche finanzielle Auswirkung |
|---|---|
| Unternehmensstrategische Risiken | Moderat |
| Beschaffungs- und Einkaufsrisiken | Wesentlich |
| Personalrisiken | Unwesentlich |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | Unwesentlich |
| Rechtliche Risiken | Unwesentlich |
| Steuerrisiken | Unwesentlich |
| Sonstige Risiken | Unwesentlich |
Unternehmensstrategische Risiken liegen hauptsächlich in der Fehleinschätzung von künftigen technologischen und branchenspezifischen Entwicklungen. Wir begegnen diesen Risiken durch intensive Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen, regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und Lieferanten, digitalen Kunden-Events und einer auf Innovationen ausgerichteten Unternehmensstrategie. Durch den abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ergeben sich insofern Risiken, als dass die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft von etwaigen Weisungen der DMG MORI GmbH beeinflusst werden kann. Diese müssen nicht unbedingt im alleinigen Interesse der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sein, sondern können im Konzerninteresse getroffen werden.
Beschaffungs- und Einkaufsrisiken ergeben sich durch eine erschwerte Materialversorgung, längere Lieferzeiten und steigende Rohstoff- sowie Transportpreise. Die Liefersituation ist weltweit weiterhin sehr angespannt. Verfügbarkeiten sind stark eingeschränkt und Lieferzeiten steigen. Dies kann zu Materialengpässen und damit verbundenen Produktionsunterbrechungen führen. Darüber hinaus bestehen auch Risiken aus möglichen Insolvenzen von Lieferanten und Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten. Verschärfte Umweltauflagen und Anforderungen an Lieferanten können zudem zum Wegfall einzelner Lieferanten führen. Diesen Risiken begegnen wir mit der Standardisierung von Bauteilen und Komponenten sowie unsere globale Double Sourcing Strategie. Hierdurch haben wir für jede Komponente mindestens zwei Lieferanten. Zudem stellen wir Kernkomponenten durch unsere DMG MORI Components verstärkt selbst her. Zudem setzen wir verstärkt auch auf lokale Zulieferer. Wir nutzen alle verfügbaren Transportwege, um Lieferungen zu beschleunigen und abzusichern. Diese Risiken treffen unmittelbar auch die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, da hier Einkaufsaktivitäten gebündelt werden.
Personalrisiken bestehen aufgrund unseres kontinuierlichen Bedarfs an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Bei unzureichender Gewinnung und Bindung dieser Mitarbeiter kann die Entwicklung der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigt werden. Wir begrenzen diese Risiken durch eine moderne Unternehmenskultur, Mitarbeiterbefragungen, intensive Ausbildungsprogramme und Personalentwicklung, leistungsgerechte Vergütungen mit erfolgsabhängigen Anreizsystemen und frühzeitige Nachfolgeplanungen sowie Stellvertreterregelungen. Die Verfügbarkeit von Fach- und Führungskräften könnte zudem durch eine hohe Krankenquote beeinträchtigt werden. Hier können wir auch negative Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ausschließen. Wir begegnen diesem Risiko insbesondere durch eine vorbeugende betriebliche Gesundheitsvorsorge, der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie ein aktives und ganzheitliches Corona-Management.
Finanzwirtschaftliche Risiken resultieren aus unserer internationalen Geschäftstätigkeit in Form von währungsbedingten Risiken, die wir bewerten und durch unsere Währungsstrategie absichern. Ausführliche Details zur Währungsstrategie und den Finanzinstrumenten stehen im Anhang unter dem Abschnitt 14. "Derivative Finanzinstrumente".
Die wesentlichen Bestandteile der Finanzierung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sind ein syndizierter Kredit, der eine Bar- und eine Avaltranche enthält und bis Februar 2026 zugesagt ist, sowie Forderungsverkaufsprogramme. Die Finanzierungsverträge beinhalten die Vereinbarung einen marktüblichen Covenant einzuhalten. Die Liquidität der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist ausreichend bemessen. Grundsätzlich kann es durch die Corona-Pandemie bei unseren Kunden weiterhin zu erhöhten Forderungsausfallrisiken und Insolvenzrisiken kommen. Hierdurch kann es zu Wertberichtigungen oder in Einzelfällen sogar zum Ausfall der Forderungen kommen.
Rechtliche Risiken können sich insbesondere aus Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten, Behörden und ehemaligen Mitarbeitern ergeben.
Steuerrisiken können sich grundsätzlich im Rahmen von Betriebsprüfungen aus Nachforderungen aufgrund unterschiedlicher Beurteilung von Sachverhalten ergeben. Wir nehmen an, dass die von uns abgegebenen Steuer- und Sozialversicherungserklärungen vollständig und korrekt sind.
Sonstige Risiken hinsichtlich der Vermögenslage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ergeben sich im Wesentlichen durch die Bilanzierung und Bewertung der Finanzanlagen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Werthaltigkeit der Finanzanlagen wird jährlich mit Hilfe der Ertragswertberechnung, die auf Planungsrechnungen der Beteiligungsgesellschaften basiert, ermittelt. Ein Abwertungsbedarf ergab sich aufgrund der ermittelten Werte zum Stichtag nicht. Für den Fall, dass die geplanten Ergebnisse nicht erreicht werden, kann eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich sein. Die derzeitig vorliegende Planungsrechnung gibt keinen Anlass zu einer Wertminderung in 2022.
Wir stufen die Risiken als beherrschbar ein und sehen den Fortbestand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als nicht gefährdet an. Gegenüber dem Vorjahr sind die Risiken insgesamt moderat gestiegen.
Das Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beträgt 204.926.784,40 € und ist in 78.817.994 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Stückaktien sind rechnerisch mit jeweils 2,60 € am gezeichneten Kapital beteiligt.
Die DMG MORI COMPANY LIMITED hält über die DMG MORI GmbH 86,42 %.
Entsprechend § 84 AktG obliegt die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands dem Aufsichtsrat. Diese Befugnis wird in § 7 Abs. 2 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT dahingehend konkretisiert, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt, ihre Zahl bestimmt und die Geschäftsverteilung regelt.
Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Die entsprechend konkretisierten Verfahrensregeln sind in den §§ 179, 181 AktG i. V. m. § 15 Abs. 4 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT enthalten.
Der Vorstand ist gemäß § 5 (3) der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 9. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch eine einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 39.408.997 neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, um bis zu nominal 102.463.392,20€ zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist der Vorstand ermächtigt, Aktien unter Bezugsrechtsausschluss im Wert von 5.000.000 € an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen auszugeben.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten satzungsmäßig detailliert geregelten Fällen (genehmigtes Kapital) auszuschließen.
Die Anfang 2016 abgeschlossenen und Anfang 2020 vorzeitig verlängerten wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT stehen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels (das heißt der Erwerb von entweder (i) 30 % oder mehr der Stimmrechte an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, falls die Beteiligung der DMG MORI COMPANY LIMITED an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter 50 % liegt oder fällt, oder (ii) 50 % oder mehr der Stimmrechte an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (außer durch DMG MORI COMPANY LIMITED) oder (iii) 50% oder mehr der Stimmrechte an der DMG MORI COMPANY LIMITED). Somit ist ein Kontrollwechsel ausgeschlossen, solange die DMG MORI COMPANY LIMITED (mittelbar) mehr als 50 % der Stimmrechte an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hält.
Gemäß § 289 a Abs. 1 HGB macht der Vorstand folgend erläuternde Angaben:
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| ― | Zum 31. Dezember 2021 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 204.926.784,40€ und ist in 78.817.994 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil am Gewinn. Die Gesellschaft darf das Stimmrecht aus eigenen Aktien nicht ausüben und ist nicht anteilig am Gewinn beteiligt. |
| ― | Es gab im Geschäftsjahr 2021 keine Satzungsänderung. |
| ― | Die letzte Satzungsänderung erfolgte im Mai 2020 mit einer Neufassung von § 15 Abs. 3 Satz 1 der Satzung, wodurch gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts geändert wurden. |
| ― | Der Vorstand hat im Berichtsjahr von den erwähnten Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht. |
Die Bedingungen eines Kontrollwechsels entsprechen den marktüblichen Vereinbarungen. Sie führen nicht zur automatischen Beendigung der oben genannten Vereinbarungen, sondern räumen unseren Vertragspartnern für den Fall eines Kontrollwechsels lediglich die Möglichkeit ein, diese zu kündigen.
Die Ertragslage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterscheidet sich zwar in ihrer Höhe und Struktur von der des Konzerns, wird allerdings von der Ergebnisabführung der inländischen Tochtergesellschaften wesentlich beeinflusst. Im Weiteren wird daher zunächst auf die Prognose des Konzerns eingegangen.
Das Kieler Institut für Wirtschaft (IfW) prognostiziert im aktuellen Konjunkturbericht vom Dezember 2021 für das Geschäftsjahr 2022 ein Wachstum der Weltwirtschaft von +4,5 %. Die Corona-Pandemie, Materialverfügbarkeit und Lieferengpässe, steigende Inflation sowie hohe Rohstoff- und Transportkosten und vor allem die russische Militäraktion gegen die Ukraine bestimmen die wirtschaftliche Lage und bremsen den Welthandel und die Industrieproduktion aus. Laut IfW soll sich die Situation im Jahresverlauf entspannen und die Weltwirtschaft einen moderaten Wachstumspfad einschlagen.
Für Deutschland wird für das laufende Jahr ein Zuwachs des BIP von +4,0 % prognostiziert. Im Euroraum wird ebenfalls mit einer Erholung der Wirtschaft und einem Anstieg des BIP von +3,5 % gerechnet. Asien wird mit einem Wachstum von voraussichtlich +6,3 % wiederum die wachstumsstärkste Region sein. In China zeichnet sich mit einem Plus von +4,1 % eine verhaltene Expansionsdynamik ab. Für Japans Wirtschaft ist laut Schätzungen des IfW ein Zuwachs des BIP von +2,8 % zu erwarten. Mit einer Prognose von +4,4 % soll die Konjunktur in den USA einen positiven Verlauf nehmen.
Der weltweite Werkzeugmaschinen-Verbrauch 2022 soll laut VDW und Oxford Economics um +11,1 % auf 76,7 MRD € wachsen und - mit Ausnahme von Deutschland, Europa und Japan - sogar über dem Vor-Corona-Niveau 2019 liegen (72,8 MRD €; 2021: 69,0 MRD €). Angesichts des Russland-Ukraine-Konflikts sowie der Herausforderungen durch Material- und Lieferengpässe, zunehmende Rohstoff- und Energiepreise sowie die steigende Inflation ist nicht auszuschließen, dass diese Prognosen unterjährig angepasst werden müssen.
Nach Aussagen des VDW und Oxford Economics soll der Werkzeugmaschinen-Verbrauch in Deutschland 2022 um +15,1 % auf 5,4 MRD € steigen (2021: 4,7 MRD €), jedoch unter dem Vor-Corona-Niveau 2019 bleiben (-24,5 %; 7,1 MRD €).
Auch in Europa wird ein Anstieg des Verbrauchs von +14,6 % auf 21,0 MRD € (2021: 18,4 MRD €) prognostiziert, der jedoch nach wie vor noch unter dem Vor-Corona-Niveau 2019 liegen wird (-5,6 %; 22,3 MRD €). Dieser Trend gegenüber dem Vorjahr soll sich über die gesamte Europäische Union erstrecken, aber auch die Schweiz (+28,5 %) und das Vereinigte Königreich (+17,9 %) profitieren von der konjunkturellen Dynamik im Markt.
Für Asien wird ein Anstieg des Verbrauchs von +7,9 % erwartet. Auf Länderebene betrachtet soll die Zuwachsrate im chinesischen Werkzeugmaschinenmarkt mit +5,2 % eher mäßig ausfallen. Mit einem Anstieg von +15,4 % auf 4,7 MRD € (2021: 4,1 MRD €) soll auch die wirtschaftliche Erholung in Japan zwar weiter voranschreiten, aber noch unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 liegen (-15,2 %; 5,5 MRD €). Für die USA gehen VDW und Oxford Economics ebenfalls von einer sehr positiven Entwicklung des Werkzeugmaschinen-Verbrauchs von +20,2 % aus (2021: +14,0 %).
Weltweit soll die Nachfrage nach Investitionsgütern weiter Fahrt aufnehmen. Die konjunkturelle Erholung könnte allerdings weniger schwungvoll verlaufen als es die Prognosen auf den ersten Blick vermuten lassen. Die bestehenden globalen Unsicherheiten sowie der weitere Verlauf der Corona-Pandemie, eine erschwerte Materialversorgung, zunehmende Logistikengpässe und anhaltende Handelskonflikte werden die Investitionen im internationalen Werkzeugmaschinenbau stark beeinflussen. Darüber hinaus könnten mögliche Wechselkursschwankungen, Inflationsrisiken, der industrielle Strukturwandel sowie die steigenden Rohstoff- und Energiepreise auf den internationalen Märkten die Nachfrage stark beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Prognosen bei sich weiter weltweit verschärfenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht auszuschließen.
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| Ist 2020 | Ist 2021 | Plan 2022 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 12,2 MIO € | 11,8 MIO € | rund 11,0 MIO € |
| EBIT | -14,2 MIO € | -28,1 MIO € | rund -36,0 MIO € |
| Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 0,6 MIO € | 0,8 MIO € | rund 1,2 MIO € |
| Mitarbeiterzahl (Jahresdurchschnitt) | 87 | 84 | Konstant |
In Tabelle A.10 sind die Planwerte der Finanz- und Steuerungskennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für 2022 dargestellt.
Wichtige interne Ziel- und Steuerungsgrößen sind der Umsatz, das EBIT, die Mitarbeiterzahl und die Investitionen. Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Ergebnisabführung der Tochtergesellschaften.
Der Umsatz ist für das Geschäftsjahr 2022 mit rund 11,0 MIO € geplant und liegt somit unter dem Vorjahr. Die geplanten Investitionen in Höhe von rund 1,2 MIO € für das Geschäftsjahr 2022 betreffen im Wesentlichen die Modernisierungsmaßnahmen am Standort Bielefeld. Das EBIT soll im Geschäftsjahr 2022 bei rund -36,0 MIO € liegen. Die Veränderung zum EBIT des Geschäftsjahres 2021 resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Instandhaltungsaufwendungen am Standort Bielefeld sowie Anpassungen der verrechneten Umlage an die Tochtergesellschaften. Des Weiteren beinhaltet das Geschäftsjahr 2021 nicht geplante Währungsgewinne in Höhe von 2,8 MIO €. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden keine Währungskurseffekte berücksichtigt.
Die Weltwirtschaft leidet nach wie vor unter der Corona-Pandemie. Die erschwerte Materialversorgung, zunehmende Logistikengpässe sowie hohe Rohstoff- und Transportkosten und die steigende Inflation bestimmen weiterhin die Gesamtwirtschaft und bremsen die Industrieproduktion aus. Hinzu kommt die russische Militäraktion gegen die Ukraine, deren Ausmaß derzeit noch nicht vollumfänglich absehbar ist.
Der weltweite Werkzeugmaschinen-Verbrauch soll sich dennoch im Jahr 2022 weiter erholen und sogar über 2019 liegen (72,8 MRD €) - mit Ausnahme von Deutschland, Europa und Japan, die das hohe Vor-Corona-Niveau voraussichtlich erst 2024 erreichen werden. VDW und Oxford Economics prognostizieren ein Wachstum auf 76,7 MRD € (2021: 69,0 MRD €). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass diese Prognosen aufgrund der weiterhin bestehenden globalen Unsicherheiten unterjährig angepasst werden müssen.
DMG MORI plant für das Geschäftsjahr 2022 einen Auftragseingang von rund 2,5 MRD €. Der Umsatz soll rund 2,3 MRD € betragen. Beim EBIT gehen wir von rund 180 MIO € aus. Der Free Cashflow soll bei rund 130 MIO € liegen. Unsere Prognosen stehen unter dem Vorbehalt, dass es weltweit zu keinen weiteren Auswirkungen durch den Russland-Ukraine-Konflikt kommt. Für das laufende Geschäftsjahr planen wir derzeit Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von rund 115 MIO €, die im Wesentlichen aus eigenen Mitteln finanziert werden.
DMG MORI ist zuversichtlich den Wachstumskurs fortzusetzen und hält das Tempo hoch - sowohl operativ als auch strategisch. Wir sind gut aufgestellt und richten uns weiter zukunftsstark aus. Wir innovieren und investieren. Neue Produktionswerke in China und Ägypten stärken unsere weltweite Präsenz. Mit konsequenten Lieferantenmanagement, hoher Kostensensibilität und umfassenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz werden wir auch die erneuten Herausforderungen meistern.
Unsere hohe Innovationskraft als "Global One Company" wollen wir nachhaltig stärken. Mit Dynamik und Exzellenz treiben wir unsere fünf strategischen Zukunftsfelder (Automatisierung, Digitalisierung, Additive Manufacturing, DMQPs, Nachhaltigkeit) und fünf weitere strategisch wichtige Säulen (First Quality, Service- und Technologie-Exzellenz, Globe, Mitarbeiter) aktiv voran. Mit Vertrauen, Offenheit und Leidenschaft arbeiten wir daran, unser "Vision-Mission-Statement" zu erfüllen: Wir wollen weltweit der attraktivste Werkzeugmaschinenhersteller mit digitalen und nachhaltigen Produkten sein! Wir stärken unsere Kunden in Fertigung und Digitalisierung!
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT geht vor diesem Hintergrund von Beteiligungserträgen aus, die über dem Niveau des Vorjahres liegen. Insgesamt gehen wir von einem EBIT vor Gewinnabführung von rund -36,0 MIO € aus. In 2022 erwarten wir keine wesentlichen Veränderungen der Vermögens- und Finanz- und Ertragslage.
Der Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt worden. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat ihren Sitz in Bielefeld und wird in der Abteilung B beim Amtsgericht Bielefeld mit der Nummer 7144 geführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), ist oberste Muttergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Zwischen der DMG MORI GmbH, Bielefeld, einem Tochterunternehmen der DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde ein Steuerumlagevertrag zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossen. Erläuterungen aufgrund des Abschlusses des Steuerumlagevertrages mit der DMG MORI GmbH erfolgen im Anhang.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
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| Immaterielles Anlagevermögen | 3 bis 4 Jahre |
| Geschäfts- und Fabrikgebäude | 10 bis 50 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 bis 13 Jahre |
Die Abschreibung der Zugänge im immateriellen Anlagevermögen und im Sachanlagevermögen erfolgte im Anschaffungsjahr pro rata temporis nach der linearen Methode. Zugänge mit Anschaffungskosten von 250 € bis 1.000 € wurden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten zusammengefasst und werden über 5 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Unverändert blieben auch die Abschreibungssätze im immateriellen Anlagevermögen sowie für Geschäfts- und Fabrikbauten bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr wurden mit ihren Nominalwerten eingestellt, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit ihrem Barwert bilanziert. Die Forderungen in fremder Währung mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger wurden zum Devisenkassamittelkurs laut § 256a HGB am Bilanzstichtag umgerechnet. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, werden die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung der Bankguthaben erfolgte grundsätzlich zum Nennbetrag. Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der internen und externen Derivate erfolgte zum Marktwert. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (sog. Deckungsvermögen), sind erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit diesen Schulden verrechnet. Darüber hinaus werden etwaige Überhänge als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" in der Bilanz der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ausgewiesen. Bei Rückdeckungsversicherungen bzw. zum Deckungsvermögen gehörenden Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen entsprechen die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten und damit der beizulegende Zeitwert i.S.d. § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Dieser Wert stimmt auch mit dem steuerlichen Aktivwert überein.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Eigenkapitalposten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 1,87 % (Vorjahr: 2,31 %) bei 10-jährigem Durchschnittszeitraum. Dabei wurden als biometrische Rechnungsgrundlage die Heubeck-Richttafeln 2018G zugrunde gelegt. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfasst die Aufwendungen für die Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase sowie die Aufstockungsleistungen. Des Weiteren umfasst die Rückstellung Aufstockungsleistungen, denen sich der Arbeitgeber auf Grund einer tarifvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung nicht mehr entziehen kann. Diese Rückstellungen werden ratierlich ab dem Beginn der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit angesammelt und mit dem Barwert unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 0,42 % (Vorjahr: 0,54 %) bewertet. Die übrigen Rückstellungen sowie Steuerrückstellungen wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Wertermittlung erfolgte auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Es wurde jeweils der voraussichtlich notwendige Erfüllungsbetrag eingestellt. Rückstellungen für Zahlungen anlässlich von Arbeitnehmerjubiläen wurden mit einem Zinssatz von 1,35 % p. a. abgezinst (Vorjahr: 1,60 %).
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen erfolgt die Abzinsung pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dabei wurde ein 10-Jahres-Durchschnittszinsatz verwendet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger unterliegen nicht der Abzinsungspflicht und werden nicht abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die DMG MORI GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der DMG MORI COMPANY LIMITED, hat mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gem. §§ 291ff. AktG abgeschlossen, der mit Eintrag in das Handelsregister am 24. August 2016 in Kraft getreten ist.
Durch den damit verbundenen Eintritt der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der bisher zum Organkreis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gehörenden inländischen Gesellschaften in die ertragsteuerliche Organschaft der DMG MORI GmbH erlosch die ertragsteuerliche Steuerschuldnerschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember 2016. Sämtliche Ergebnisse des inländischen Organkreises unterliegen nun rechtlich der Besteuerung bei der DMG MORI GmbH, die nicht in den Konzernabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT einbezogen wird. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ein Steuerumlagevertrag abgeschlossen, der die Steuern verursachungsgerecht zuordnen soll und die steuerliche Be- bzw. Entlastung in voller Höhe umlegt.
Die Be- bzw. Entlastung aus dem Steuerumlagevertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als "Aufwendungen bzw. Erträge aus Steuerumlagen" ausgewiesen. Die Verpflichtung zur Abführung bzw. Erstattung von Steuerumlagen werden in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen.
Für die Bilanzierung von latenten Steuerumlagen wird das Wahlrecht in analoger Anwendung des § 274 HGB ausgeübt, um die zukünftigen Umlagebe- oder entlastungen aufgrund der bei der Organgesellschaft vorhandenen temporären Differenzen entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung auf Ebene der Organgesellschaft abzubilden. Dabei werden bei der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei den bisherigen ertragsteuerlichen Organgesellschaften bestehen. Latente Steuerumlagen werden für temporäre Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuerumlage erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des bisherigen steuerlichen Organkreises der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT von aktuell 29,8 % (Vorjahr: 29,8 %). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuerumlage, eine Steuerentlastung als aktive latente Steuerumlage angesetzt werden.
Bei der Buchung von Bewertungseinheiten für Fremdwährungssicherungen wird die Durchbuchungsmethode angewendet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der ausgewiesene Wert für gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte beinhaltet im Wesentlichen EDV-Software. Das Sachanlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Grundstücke und Bauten am Standort Bielefeld.
Die Entwicklung des Finanzanlagevermögens der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die in der Position "Anteile an verbundenen Unternehmen" enthaltenen Gesellschaften sowie die entsprechenden Angaben über Sitz, Eigenkapital, Kapitalanteile und Ergebnisse per 31. Dezember 2021 sind in einer gesonderten Übersicht am Ende des Anhangs aufgeführt.
Wertberichtigungen auf Finanzanlagen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen, da als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsüberprüfungen kein Abwertungsbedarf festgestellt worden ist. Die beizulegenden Werte hierfür wurden anhand des Discounted-Cash-Flow Verfahrens ermittelt.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat mit nachfolgenden Gesellschaften Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen:
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| ― | GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld |
| ― | DMG MORI Vertriebs und Service GmbH, Bielefeld |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 914.983 T€ (Vorjahr: 906.866 T€) ergeben sich im Wesentlichen aus den Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen und Finanzverrechnungen in Höhe von 903.146 T€ (Vorjahr: 899.308T€) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.837 T€ (Vorjahr: 7.558 T€). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist das Darlehen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT an die DMG MORI GmbH über 340.000 T€ (Vorjahr: 340.000 T€) zuzüglich 567 T€ (Vorjahr: 567T€) Zinsen enthalten. Das Darlehen wird mit einem marktüblichen Zinssatz verzinst. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 24.839 T€ (Vorjahr: 8.294 T€). Sie beinhalten unter anderem Forderungen aus Derivaten in Höhe von 3.876 T€ (Vorjahr: 1.226 T€) sowie Steuererstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer in Höhe von 9.314T€ (Vorjahr: 5.631 T€).
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine (Vorjahr: 0 T€) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Der Ausweis betrifft Guthaben bei Kreditinstituten und den Kassenbestand. Er erhöhte sich auf 169.310 T€ (Vorjahr: 52.547 T€).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Zahlungen in Höhe von 2.276 T€ (Vorjahr: 1.092 T€) vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für die Folgejahre darstellen.
Aufgrund des Steuerumlagevertrages wurde in analoger Anwendung des § 274 HGB von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf Ebene der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT latente Steuern anzusetzen. Die aktive latente Steuerumlage vom Organträger ergibt sich aus temporären Wertunterschieden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Im Geschäftsjahr 2021 bestehen temporäre Wertunterschiede aus nicht realisierten Währungseffekten, die zu zukünftigen Steuerbelastungen führen. Diesen gegenüber stehen zukünftigen Steuerentlastungen insbesondere aus den Rückstellungen, dem Anlagevermögen und den Vorräten, sodass sich insgesamt ein Überhang an aktiven latenten Steuern ergibt.
Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern wurde mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 29,8 % (Vorjahr: 29,8 %) gerechnet. Steuerliche Verlustvorträge bestehen bei der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nicht.
Für bestimmte Pensionsverpflichtungen hat die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Da es sich hierbei um Deckungsvermögen handelt, wurde der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 15.979T€ (Vorjahr: 16.132T€) und entsprechen dem beizulegenden Zeitwert. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung ist 15.447T€ (Vorjahr: 14.983 T€); davon sind 243 T€ (Vorjahr: 322 T€) gem. Art. 67 Abs.1 EGHGB noch nicht als Rückstellung per 31.12.2021 erfasst. Entsprechend der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden werden auch Erträge in Höhe von 435 T€ (Vorjahr: 468) T€ und Aufwendungen in Höhe von 505 T€ (Vorjahr: 581 T€) saldiert in den Zinsaufwendungen dargestellt.
Das Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beträgt unverändert zum Vorjahr 204.926.784,40 € und ist voll eingezahlt.
Es ist eingeteilt in 78.817.994 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 2,60 € pro Stück.
Die folgenden Ausführungen sind im Wesentlichen der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Stand: Dezember 2021) entnommen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 09. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 102.463.392,20 € durch Ausgabe von bis zu 39.408.997 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden.
Bei Bareinlagen können die neuen Aktien auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) hinsichtlich eines anteiligen Betrags des Grundkapitals von bis zu € 5.000.000,00 zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 AktG verbundener Unternehmen,
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage, um in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände gegen Gewährung von Aktien zu erwerben,
c) bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden,
d) um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß lit. b) und lit. c) ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diese 20-Prozent-Grenze sind solche Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss aus einem etwaigen anderen genehmigten Kapital ausgegeben werden; ausgenommen von vorstehender Anrechnung sind Bezugsrechtsausschlüsse zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen bzw., falls das genehmigte Kapital bis zum 9. Mai 2024 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, dieses nach Fristablauf aufzuheben.
Die Kapitalrücklage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien vergangener Kapitalerhöhungen. Zum Bilanzstichtag beträgt die Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr 516.197.471 €.
Die gesetzliche Rücklage in Höhe von 680.530€ ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die anderen Gewinnrücklagen sind in Höhe von 199.376.726€ gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT schließt mit einem Ergebnis nach Steuern von 29,3 MIO € (Vorjahr: 27,1 MIO €) ab. Das Ergebnis wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Gesellschafterin, die DMG MORI GmbH, abgeführt.
Es besteht für die aktive latente Steuerumlage vom Organträger in Höhe von 17.064 T€ (Vorjahr: 15.599 T€) in analoger Anwendung nach § 268 Abs. 8 HGB eine Abführungssperre in Höhe von 17.064 T€ (Vorjahr: 15.599 T€), soweit nicht in ausreichender Höhe frei verfügbare Rücklagen zur Abdeckung des grundsätzlich abführungsgesperrten Betrags vorhanden sind. Da die bestehenden frei verfügbaren anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 199.377 T€ (Vorjahr: 199.377 T€) den Betrag der aktiven latenten Steuerumlagen übersteigen, besteht hier eine Abführungssperre nach § 301 AktG in Verbindung mit § 268 Abs. 8 HGB nicht.
Eine Ausschüttungssperre aufgrund des angepassten Bewertungszeitraums des Marktzinses der Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe 1.376 T€ (Vorjahr: 1.894 T€) besteht aufgrund der Höhe der frei verfügbaren Gewinnrücklagen ebenfalls nicht.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt. Es wurde ein Rechnungszinssatz von 1,87 % p. a. (Vorjahr: 2,31 % p. a.) sowie ein Rententrend von 1,70 % p. a. (Vorjahr: 1,70 % p. a.) angenommen. Als Finanzierungsendalter wurde grundsätzlich das vertragliche Pensionsalter angesetzt. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat im Rahmen der Umstellung auf das BilMoG zum 1. Januar 2010 von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB beinhaltet das Wahlrecht, die aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen ermittelte Zuführung zu den Rückstellungen bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln. Die zum 1. Januar 2010 ermittelte gesamte Zuführung betrug 3.178T€. Davon wurde im Geschäftsjahr 2021 analog zum Vorjahr ein Fünfzehntel (212 T€) aufwandswirksam erfasst. Aus dieser Verpflichtung verbleibt ein Betrag für nicht gebildete Rückstellungen in Höhe von 635T€ für Folgejahre. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Rückstellungswert von 6.305 T€ (Vorjahr: 6.540 T€).
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 4.995 T€ (Vorjahr: 3.150T€) enthalten Verpflichtungen für Gewerbesteuer in Höhe von 2.433 T€ (Vorjahr: 1.650 T€) und Körperschaftsteuer in Höhe von 2.562 T€ (Vorjahr: 1.500 T€) für Vorjahre.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem voraussichtliche Tantiemezahlungen in Höhe von 10.236T€ (Vorjahr: 4.968 T€) und Aufwendungen für sonstige Personalaufwendungen in Höhe von 5.002 T€ (Vorjahr: 5.067 T€).
Ferner wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 25 T€ (Vorjahr: 75 T€) aufgrund von Negativüberhängen bei den Derivaten gebildet.
Die in 2021 gebildete Rückstellung für ausstehende Rechnungen beträgt 1.013 T€ (Vorjahr: 1.490 T€). Darüber hinaus sind in den sonstigen Rückstellungen Beträge für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 742 T€ (Vorjahr: 1.360 T€), Jahresabschlusskosten in Höhe von 354 T€ (Vorjahr: 655 T€), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 930 T€ (Vorjahr: 893 T€) sowie übrige Rückstellungen in Höhe von 805 T€ (Vorjahr: 1.010 T€) enthalten.
Der kurz- und mittelfristige Betriebsmittelbedarf für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und - im Rahmen des konzerninternen Cashmanagements - für den Großteil der inländischen Tochtergesellschaften wird aus dem operativen Cashflow sowie über einen syndizierten Kredit abgedeckt.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verfügt über eine syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von insgesamt 500,0 MIO € mit einer ursprünglichen Laufzeit bis Februar 2025. Im April 2021 konnte diese bestehende Kreditlinievorzeitig bis Februar 2026 verlängert werden. Sie besteht weiterhin aus einer revolvierend nutzbaren Bartranche in Höhe von 200,0 MIO € und einer Avaltranche über 300,0 MIO €. Unser syndizierter Kreditvertrag verpflichtet uns zur Einhaltung eines marktüblichen Covenants. Der Covenant wurde quartalsweise und zum 31. Dezember 2021 eingehalten.
Bei der Finanzierung der syndizierten Kreditlinie haben die kreditgebenden Banken vollständig auf die Besicherungen verzichtet. Verschiedene Konzerngesellschaften sind Garanten für die Kreditverträge.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 927.296 T€ (Vorjahr: 791.034 T€) ergeben sich im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten aus Finanzverrechnungen in Höhe von 908.023 T€ (Vorjahr: 778.088 T€). Hier enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber der DMG MORI GmbH in Höhe von 40.788 T€ (Vorjahr: 40.131 T€), von denen 29.250 T€ (Vorjahr: 27.063 T€) die Gewinnabführung betreffen sowie die aufgrund der steuerlichen Organschaft belasteten Steuern in Höhe von 11.538 T€ (Vorjahr: 13.068 T€). Die Auszahlung an die DMG MORI GmbH erfolgt im Geschäftsjahr 2022. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüberverbundenen Unternehmen in Höhe von 19.269 T€ (Vorjahr: 12.919 T€) enthalten.
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| T€ | Ausweis in der Bilanz zum 31.12.2021 | Davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | Davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Davon Restlaufzeit über 5 Jahre | Ausweis in der Bilanz zum 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.137 | 1.137 | - | - | 775 |
| Restlaufzeiten am 31.12.2020 | 775 | - | - | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 927.296 | 927.296 | - | - | 791.034 |
| Restlaufzeiten am 31.12.2020 | 791.034 | - | - | ||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten 1) | 1.972 | 1.972 | - | - | 2.077 |
| Restlaufzeiten am 31.12.2020 | 2.077 | - | - | ||
| Restlaufzeiten am 31.12.2021 | 930.405 | 930.405 | - | - | 793.886 |
1) davon aus Steuern: 458 T€ (Vorjahr: 348 T€)
Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die zu Nominalwerten dargestellt werden:
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| in T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Bürgschaften | 410.984 | 413.237 |
| Gewährleistungen | 36.807 | 60.283 |
| Sonstige außerbilanzielle Verpflichtungen | 0 | 387 |
| 447.791 | 473.907 |
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| in T€ | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 480 | 330 |
| In 1 bis 5 Jahren | 266 | 320 |
| 746 | 650 |
In den Bürgschaften der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sind Höchstbetragsbürgschaften für verbundene Unternehmen in Höhe von 1.744 T€ (Vorjahr: 25.937 T€) und Zahlungsavale in Höhe von 91.400 T€ (Vorjahr: 83.500 T€) enthalten. Die entsprechenden Bankverbindlichkeiten valutierten zum 31. Dezember 2021 mit 223 T€ (Vorjahr: 223 T€). Gesamtschuldnerische Haftung übernahm die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für Verbindlichkeiten analog zum Vorjahr in Höhe von 160.000 T€ zum Bilanzstichtag.
In Höhe von 22.472 T€ (Vorjahr: 13.271 T€) wurden Anzahlungsbürgschaften gegenüber Kunden mehrerer Konzerngesellschaften abgegeben. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verfügt über einen Avalrahmen, der für Anzahlungs- sowie Gewährleistungsbürgschaften der inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften unter Mithaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT in Anspruch genommen werden kann. Zum 31. Dezember 2021 betrug die Inanspruchnahme 173.007 T€ (Vorjahr: 123.190 T€). Die Vertragserfüllungsavale sanken um 18.717T€ auf 94.065T€.
Außerdem hat die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Patronatserklärungen für Tochtergesellschaften in Höhe von insgesamt 12.678 (Vorjahr: 25.787 T€) abgegeben. Die Verbindlichkeiten hierfür valutierten zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€).
Die Wahrscheinlichkeit einer drohenden Inanspruchnahme durch die Begünstigten wird aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nach unserer Einschätzung als sehr gering eingeschätzt.
Der Kooperationsvertrag aus dem Geschäftsjahr 2016 zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der Haimer GmbH mit gegenseitigen Abnahmeverpflichtungen wurde zum 31.12.2021 erfüllt.
Die Nominal- und Marktwerte der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:
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| in T€ | Nominalvolumen | Marktwerte | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisentermingeschäfte | 222.742 | 209.824 | 2.699 | -272 |
Die Nominalwerte entsprechen der Summe aller unsaldierten Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Die ausgewiesenen Marktwerte entsprechen dem Preis, zu dem Dritte die Rechte oder Pflichten aus den Finanzinstrumenten übernehmen würden. Die Marktwerte sind die Tageswerte der derivativen Finanzinstrumente ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklungen aus den Grundgeschäften. Die Marktwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente werden auf der Basis quotierter Marktpreise oder durch finanzmathematische Berechnungen auf der Grundlage marktüblicher Modelle ermittelt.
Die Marktwerte der Devisentermingeschäfte betragen saldiert 2.699 T€ (Vorjahr: -272 T€) und setzen sich zusammen aus positiven Marktwerten in Höhe von 3.952 T€ (Vorjahr: 1.228T€) und negativen Marktwerten in Höhe von 1.253 T€ (Vorjahr: 1.500 T€). Die bilanzierten Buchwerte entsprechen den Marktwerten.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT schließt mit den Konzerngesellschaften konzerninterne Devisentermingeschäfte in Höhe der erwarteten Zahlungsströme aus den Auftragseingängen sowie Lieferantenverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften ab. Die Laufzeit dieser Geschäfte ist in der Regel kürzer als ein Jahr. Die erwarteten Zahlungsströme aus diesen konzerninternen Devisentermingeschäften sowie aus Darlehensforderungen in Fremdwährung gegenüber Konzerngesellschaften werden extern mit Devisentermingeschäften bei Kreditinstituten abgesichert.
Abschluss und Abwicklung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgen nach internen Richtlinien, die den Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten sowie die Berichterstattung und die Kontrolle verbindlich festlegen.
Die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte weisen zum Bilanzstichtag in der Regel eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und dienen der Absicherung von Fremdwährungsforderungen gegen Konzerngesellschaften im Wesentlichen in USD, JPY, GBP, SEK und CHF.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Devisentermingeschäfte zu Bewertungseinheiten pro Währung zusammengefasst. Im Rahmen dessen wird die Durchbuchungsmethode angewandt, so dass in den sonstigen Vermögensgegenständen 3.876T€ und in den sonstigen Verbindlichkeiten 1.232T€ aus Derivaten erfasst wurden. Des Weiteren wurde eine Rückstellung für drohende Verluste aufgrund von Negativüberhängen bei den Derivaten in Höhe von 25 T€ (Vorjahr: 75 T€) gebildet.
Die Sicherungsbeziehungen bestehen jeweils für die gesamte Laufzeit des Grundgeschäfts. Zur Ermittlung der Effektivität wird die Dollar-Offset-Methode verwendet.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verfügte im abgelaufenen Geschäftsjahr über folgende zwei Arten von Bewertungseinheiten:
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| Nr. | Art des Grundgeschäfts | Nominalbetrag des Grundgeschäfts | Gesicherte Risiken (saldiert) |
|---|---|---|---|
| 1. | Interne Devisentermingeschäfte (nicht saldiert): Sicherung der Zahlungsströme aus Auftragseingängen und Lieferantenverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften | 42.532 | -744 |
| 2. | Konzerninterne Fremdwährungsdarlehen (nicht saldiert) | 175.443 | 2.648 |
Es werden zum einen Bewertungseinheiten aus externen Devisentermingeschäften und den konzerninternen Devisentermingeschäften zur Sicherung der Auftragseingänge und Lieferantenzahlungen mit einem Nominalvolumen in Höhe 42.532T€ gebildet. Das gesicherte Risiko belief sich zum 31. Dezember 2021 auf -744 T€ (Vorjahr: -141 T€). Zum anderen werden Bewertungseinheiten aus externen Devisentermingeschäften und konzerninternen Fremdwährungsdarlehen mit einem Nominalbetrag in Höhe von 175.443T€ gebildet. Das gesicherte Währungsrisiko belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 2.648 T€ (Vorjahr: -215 T€).
Im Geschäftsjahr 2021 hatte die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nur Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen.
Bei den Umsatzerlösen in Höhe von 11.782 T€ (Vorjahr: 12.242 T€) handelt es sich im Wesentlichen um Umsätze, die aus den übergreifenden Holding- und Dienstleistungsfunktionen resultieren. Davon entfielen auf Deutschland 10.792 T€ (Vorjahr: 10.939 T€), auf das restliche Europa 713 T€ (Vorjahr: 1.112T€) und auf Tochtergesellschaften in der restlichen Welt 277 T€ (Vorjahr: 191 T€).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 22.542T€ (Vorjahr: 43.228 T€) beinhalten im Wesentlichen Wechselkursgewinne aus der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie aus der Bewertung der Devisentermingeschäfte in Höhe von insgesamt 18.845T€ (Vorjahr: 28.450 T€).
Dem standen Kurs- und Währungsverluste in Höhe von insgesamt 16.051 T€ (Vorjahr: 24.480 T€) gegenüber, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Im Saldo ergab sich im Geschäftsjahr 2021 ein Gewinn in Höhe von 2.794 T€ (Vorjahr: Gewinn in Höhe von 3.970 T€).
Darüber hinaus sind Erträge aus Kostenerstattungen in Höhe von 581 T€ (Vorjahr: 1.212 T€) enthalten. Die periodenfremden Erträge betragen 2.376 T€ (Vorjahr: 3.933 T€). Davon resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen 1.656T€ (Vorjahr: 3.164 T€). Im Geschäftsjahr 2020 war in den sonstigen betrieblichen Erträgen ein Buchgewinn aufgrund der Veräußerung von Anteilen der Magnescale Co. Ltd. in Höhe von 8,4 MIO € enthalten.
Der Personalaufwand betrug 23.959 T€ (Vorjahr: 19.774 T€). Für das Geschäftsjahr 2021 betrugen die Gesamtbezüge des Vorstandes aus direkter und indirekter Vergütung ohne Vorauszahlung 7.118 T€ (Vorjahr: 4.912 T€). Auf die feste, erfolgsunabhängige Vergütung (Grundvergütung und Nebenleistungen) der Mitglieder des Vorstandes entfielen insgesamt 2.228 T€ (Vorjahr: 2.126 T€) und 3.200 T€ (Vorjahr: 1.236 T€) auf die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie einer beitragsorientierten Altersversorgung von 850 T€ (Vorjahr: 800 T€). Die Zielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beläuft sich auf 200% für die Kennzahl EBIT und 200% für die Kennzahl Auftragseingang. Der Nachhaltigkeitsfaktor ("Modifier") liegt bei 119,2%. Aus der alten LTI-Tranche 2019 bis 2021, die am 31. Dezember 2021 zugeteilt und im Geschäftsjahr 2022 ausgezahlt wird, resultiert ein Betrag in Höhe von insgesamt 840 T€ (Vorjahr: 750 T€ aus LTI-Tranche 2018 - 2020). Auf die Sachbezüge entfielen 68 T€ (Vorjahr: 86T€).
Für die LTI-Tranche 2020 - 2022 wurde im Jahr 2021 eine rückforderbare Vorauszahlung in Hohe von 1.508 T€ geleistet, die Bestandteil der Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist und auch Bestandteil der Gesamtbezüge des Vorstandes gemäß § 285 HGB ist.
An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 1.437 T€ (Vorjahr: 1.434 T€) ausgezahlt. Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene sind Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. Defined-Contribution-Obligation) in Höhe von 18.646 T€ (Vorjahr: 18.311 T€) gebildet worden.
Kredite an Organmitglieder wurden nicht gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten dieses Personenkreises eingegangen (§ 285 Nr. 9 c HGB). Weitere Angaben zu den Vorstandsvergütungen befinden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts.
Der durchschnittliche Personalbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Gehaltsempfänger (Jahresdurchschnitt) | 84 | 87 |
Die Abschreibungen beliefen sich auf 2.626 T€ (Vorjahr: 2.604 T€).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich von 45.030 T€ um 10.340 T€ und beliefen sich auf 34.690 T€. Die Kurs- und Währungsverluste sanken um 8.429 T€ von 24.480 T€ auf 16.051 T€. Dem standen Kurs- und Währungsgewinne in Höhe von insgesamt 18.845 T€ (Vorjahr: 28.450 T€) gegenüber, die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Im Saldo ergab sich im Geschäftsjahr 2021 ein Gewinn in Höhe von 2.794 T€ (Vorjahr: Gewinn in Höhe von 3.970 T€). Bereinigt um den Effekt der Währungsverluste konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Maßnahmen zur nachhaltigen Kostenoptimierung um 1.911 T€ reduziert werden. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Aufwendungen für sonstige fremde Dienstleistungen in Höhe von 3.864T€ (Vorjahr: 4.256T€) und gesunkenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 629 T€ (Vorjahr: 1.883).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1, 2 EGHGB in Höhe von 212 T€ (Erläuterung siehe Punkt 9: Pensionsrückstellung).
Der Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beauftragt.
Die im Geschäftsjahr 2021 als Aufwand erfassten Honorare und Auslagen für die durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbrachten Dienstleistungen betreffen in Höhe von 456 T€ (Vorjahr: 480 T€) Abschlussprüfungsleistungen. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT vereinbar sind.
Die Abschlussprüfungsleistungen bezogen sich vor allem auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte. Zusätzlich erfolgten prüferische Durchsichten der IFRS Konzernreportingpackages für den Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2021 sowie den Quartalsabschluss zum 31. März 2021 und 30. September 2021 der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich für das Geschäftsjahr 2021 auf 930 T€ (Vorjahr: 893 T€). Weitere Angaben zu den Aufsichtsratsvergütungen befinden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts.
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT erzielte Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 67.501 T€ (Vorjahr: 51.275T€) von der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH sowie von der DMG MORI Vertriebs und Service GmbH.
In den Zinserträgen von 10.962 T€ (Vorjahr: 11.645 T€) wurden Zinsen und Avalprovisionen an verbundene Unternehmen in Höhe von 10.437 T€ (Vorjahr: 11.640 T€) berechnet.
In dem Zinsaufwand von 6.774 T€ (Vorjahr: 9.045 T€) sind Zinsen in Höhe von 4.432 T€ (Vorjahr: 4.571 T€) enthalten, die von verbundenen Unternehmen berechnet wurden sowie ein Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 73 T€ (Vorjahr: 117 T€). Die Erträge aus dem Deckungsvermögen von 436T€ (Vorjahr: 468 T€) wurden mit den Zinsaufwendungen aus Aufzinsung von 505 T€ (Vorjahr: 581 T€) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von 69T€ (Vorjahr: 113 T€) ist im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Der restliche Teil der Zinsaufwendungen entfällt im Wesentlichen auf Aufwendungen aus Avalprovisionen in Höhe von 1.314 T€ (Vorjahr: 1.256 T€) sowie Zinsen gegenüber der DMG MORI GmbH in Höhe von 165 T€ (Vorjahr: 606 T€).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhten sich um 1.811 T€ von 12.570 T€ auf 14.381 T€. Hierin enthalten ist ein periodenfremder Steueraufwand in Höhe von 2.107 T€ (Vorjahr: Ertrag 1.708 T€) sowie ein laufender Steueraufwand in Höhe von 13.739 T€ (Vorjahr: 15.363 T€). Der laufende Steueraufwand enthält die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der DMG MORI GmbH, Bielefeld, belasteten Steuern in Höhe von 11.538 T€ (Vorjahr: 13.068 T€), die gem. § 16 Satz 2 KStG zu leistenden Steuerzahlungen auf die Ausgleichszahlung der DMG MORI GmbH mit 1.914 T€ (Vorjahr: 1.914 T€) als auch die abzuführende Quellensteuer in Höhe von 287 T€ (Vorjahr: 381 T€). Darüber hinaus ergibt sich ein Ertrag aus latenter Steuerumlage in Höhe von 1.465 T€ (Vorjahr: 1.085 T€ latenter Steuerertrag).
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit der DMG MORI GmbH wurden 29.250 T€ im Aufwand berücksichtigt (Vorjahr: 27.063 T€).
Die DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), hält indirekt eine Beteiligung von 86,42 % am Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde im November 2021 abgegeben und ist - ebenso wie die Entsprechenserklärung der Vorjahre - auf unserer Website dauerhaft zugänglich.
→ de.dmgmori-ag.com/corporate-communications/ corporate-governance/
Es ergaben sich keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Weitere Ereignisse lagen bis zum Tag der Freigabe zur Veröffentlichung durch den Vorstand am 14. März 2022 nicht vor.
Die DMG MORI bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Zudem kann der Russland-Ukraine Konflikt Auswirkungen auf die zukünftige Geschäftsentwicklung haben. Eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen für Ansatz und Bewertung wesentlicher Abschlussposten basierend auf dem aktuellen Konflikt im Einzelnen in den folgenden Geschäftsjahren, kann nicht abgegeben werden. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar; im Jahresverlauf sind jedoch weitere Belastungen möglich.
Die DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), ist oberste Muttergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wird in den Konzernabschluss der DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara, (Japan) einbezogen. Der Konzernabschluss ist auf der Website → www.dmgmori.co.jp zugänglich.
Mitglied des Aufsichtsrates seit 06.09.2009
Nara, geboren 1961
Vorsitzender
Präsident der DMG MORI COMPANY LIMITED, Tokio
(Arbeitnehmervertreter)
Mitglied des Aufsichtsrates seit 16.04.2011
Pfronten, geboren 1964
1. stv. Vorsitzender
Leiter Ideenmanagement der DECKEL MAHO Pfronten GmbH
Mitglied des Aufsichtsrates seit 11.05.2010
Düsseldorf, geboren 1950 stv. Vorsitzender
Rechtsanwalt und Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V.
› FERI AG, Bad Homburg, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
• Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates, Independent Lead Director
(Arbeitnehmervertreter)
Mitglied des Aufsichtsrates seit 04.05.2018
Durach, geboren 1968
stv. Vorsitzender
Leiter Controlling der DECKEL MAHO Pfronten GmbH
Vertreter der leitenden Angestellten
Mitglied des Aufsichtsrates seit 24.05.2016
Feldafing, geboren 1979
Director Global Marketing der DMG MORI Global Marketing GmbH, München
Geschäftsführerin der DMG MORI Sport Marketing SAS, Roissy-en-France
Executive Officer der DMG MORI COMPANY LIMITED, Tokio
Mitglied des Aufsichtsrates seit 17.05.2013
Wedemark, geboren 1959
Geschäftsführender Leiter Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Leibniz Universität Hannover
(Arbeitnehmervertreterin)
Mitglied des Aufsichtsrates seit 19.01.2018
Frankfurt am Main, geboren 1976 Gewerkschaftssekretärin, IG Metall
Vorstand, Frankfurt am Main
(Arbeitnehmervertreter)
Mitglied des Aufsichtsrates seit 17.05.2013
Memmingen, geboren 1965
1. Bevollmächtigter (Geschäftsführer) und Kassierer IG Metall Geschäftsstelle Allgäu
• AGCO GmbH, Marktoberdorf, stv. Aufsichtsratsvorsitzender
› ENGIE Deutschland AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrates
Mitglied des Aufsichtsrates seit 06.05.2017
Düsseldorf, geboren 1967
Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & Controlling an der Universität Duisburg-Essen
› UniCredit Bank AG, München, Mitglied des Aufsichtsrates
• DKSH Holding AG, Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates
› GEA Group AKTIENGESELLSCHAFT, Düsseldorf, Mitglied des Aufsichtsrates
Mitglied des Aufsichtsrates seit 04.05.2018
Illinois (USA), geboren 1954
Geschäftsführer der DMG MORI GmbH, Bielefeld
Vice President der DMG MORI COMPANY LIMITED, Tokio
CEO der DMG MORI Americas Holding Corporation, Chicago
(Arbeitnehmervertreterin)
Mitglied des Aufsichtsrates seit 04.05.2018
Pfronten, geboren 1969
Mitglied des Betriebsrats der DMG MORI Global Service GmbH, Betriebliche Gesundheitsmanagerin Sales & Service
(Arbeitnehmervertreterin)
Mitglied des Aufsichtsrates seit 04.05.2018
Bielefeld, geboren 1976
Mitglied des Betriebsrats der GILDEMEISTER Drehmaschinen GmbH
Elektrikerin in der Montage der GILDEMEISTER Drehmaschinen GmbH
Bielefeld
Vorsitzender
Bielefeld
Bielefeld
› Aufsichtsmandate gemäß § 100 AktG
• Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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| VOLLKONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN (VERBUNDENE UNTERNEHMEN) | Landeswährung | Eigenkapital 1) T€ |
Beteiligungsquote in % |
Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 1) T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld 2/3/4) | 273.964 | 100,0 | 46 | ||
| DECKEL MAHO Pfronten GmbH, Pfronten 3/4/5/6) | 83.427 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Ultrasonic Lasertec GmbH, Stipshausen / Idar-Oberstein 3/4/7/8) | 12.455 | 100,0 | 0 | ||
| Alpenhotel Krone GmbH & Co. KG, Pfronten 3/7) | 2.629 | 100,0 | 319 | ||
| Alpenhotel Krone Beteiligungsgesellschaft mbH, Pfronten 3/7) | 33 | 100,0 | 3 | ||
| DMG MORI Logistik, Pfronten 3/7/8) | 25 | 100,0 | 0 | ||
| GILDEMEISTER Drehmaschinen GmbH, Bielefeld 3/4/5/6) | 24.000 | 100,0 | 0 | ||
| Gildemeister Italiana S.r.l., Brembate di Sopra (Bergamo), Italien 5) | 85.543 | 100,0 | -1.633 | ||
| GRAZIANO Tortona S.r.l., Tortona, Italien 9) | 39.569 | 100,0 | 734 | ||
| DMG MORI Global Service Turning S.r.l., Brembate di Sopra (Bergamo), Italien 9) | 3.105 | 100,0 | 300 | ||
| CARLINO FTV 3.2 S.R.L., Bozen, Italien 9) | 10.223 | 100,0 | 196 | ||
| DECKEL MAHO Seebach GmbH, Seebach 3/4/5/6) | 43.000 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Spare Parts GmbH, Geretsried 3/4/5/6) | 25.000 | 100,0 | 0 | ||
| ISTOS GmbH, Bielefeld 3/5/6) | 1.000 | 85,0 | 0 | ||
| Ulyanovsk Machine Tools OOO, Ulyanovsk, Russland 5) | T RUB | 8.878.340 | 104.087 | 100,0 | 6.811 |
| DMG MORI Additive GmbH, Bielefeld 5/6/21) | 8.639 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Digital GmbH, Bielefeld 3/4/5/6) | 2.691 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Manufacturing Solutions (Pinghu) Co., Ltd., Pinghu, China 5) | 5.693 | 100,0 | -685 | ||
| MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bielefeld KG, Bielefeld 3) | 607 | 100,0 | 117 | ||
| MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Bielefeld 3) | 221 | 100,0 | 15 | ||
| DMG MORI Vertriebs und Service GmbH, Bielefeld 2/3) | 398.646 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Management GmbH, Bielefeld 3/4/10/11) | 24 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Deutschland GmbH, Leonberg 3/4/10/11) | 63.968 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI München GmbH, München 3/4/12/13) | 5.000 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Bielefeld Hilden GmbH, Bielefeld 3/4/12/13) | 7.000 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Berlin Hamburg GmbH, Bielefeld 3/4/12/13) | 5.500 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Frankfurt GmbH, Bad Homburg 3/4/12/13) | 2.700 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Stuttgart GmbH, Leonberg 3/4/12/13) | 7.000 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Global Service GmbH, Bielefeld 3/4/10/11) | 5.200 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Academy GmbH, Bielefeld 3/4/10/11) | 4.000 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Used Machines GmbH, Geretsried 3/4/10/11) | 17.517 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Netherlands Holding B.V., Veenendaal, Niederlande 10) | 537.933 | 100,0 | -50 | ||
| DMG MORI Sales and Service Holding AG, Winterthur, Schweiz 14) | 504.713 | 100,0 | -15.752 | ||
| DMG MORI Schweiz AG, Winterthur, Schweiz 15) | T CHF | 40.419 | 39.009 | 100,0 | 1.788 |
| DMG MORI Balkan GmbH, Klaus, Österreich 15) | 3.212 | 100,0 | 248 | ||
| DMG MORI AUSTRIA GmbH, Klaus, Österreich 16) | 24.533 | 100,0 | 1.941 | ||
| DMG MORI Netherlands B.V., Veenendaal, Niederlande 15) | 9.523 | 100,0 | 917 | ||
| DMG MORI BeLux BVBA - SPRL., Zaventem, Belgien 15) | 5.387 | 100,0 | 320 | ||
| DMG MORI Czech s.r.o., Brno, Tschechische Republik 15) | T CZK | 120.921 | 4.866 | 100,0 | 745 |
| DMG MORI DENMARK ApS, Kopenhagen, Dänemark 15) | T DKK | 26.169 | 3.519 | 100,0 | 183 |
| DMG MORI FRANCE SAS, Paris, Frankreich 15) | 21.866 | 100,0 | 1.199 | ||
| DMG MORI Hungary Kft., Budapest, Ungarn 15) | 10.751 | 100,0 | 982 | ||
| DMG MORI IBÉRICA S.L., Ripollet, Spanien 15) | 14.411 | 100,0 | 232 | ||
| DMG MORI Italia S.r.l., Mailand, Italien 15) | 47.123 | 100,0 | -2.189 | ||
| DMG MORI MIDDLE EAST FZE, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 15) | 3.951 | 100,0 | 449 | ||
| DMG MORI Saudi Arabia Maintenance Company, Riad, Saudi Arabien 20) | 0 | 100,0 | 0 | ||
| DMG MORI Israel Ltd., Tel Aviv, Israel 15) | T ILS | 0 | 0 | 100,0 | 0 |
| DMG MORI POLSKA Sp.z o.o., Pleszew, Polen 15) | T PLN | 79.587 | 17.364 | 100,0 | 1.575 |
| DMG / MORI GREECE M.E.P.E., Thessaloniki, Griechenland 15) | 1.637 | 100,0 | 466 | ||
| DMG MORI Sweden AB, Göteborg, Schweden 15) | T SEK | 137.093 | 13.315 | 100,0 | 1.526 |
| DMG MORI NORWAY AS, Langhus, Norwegen 15) | T NOK | 15.142 | 1.510 | 100,0 | 81 |
| DMG MORI Finland Oy AB, Tampere, Finnland 15) | 3.787 | 100,0 | 506 | ||
| DMG MORI UK Limited, Luton, Großbritannien 15) | T GBP | 28.946 | 34.476 | 100,0 | 1.254 |
| DMG MORI Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien 15) | T RON | 15.921 | 3.217 | 100,0 | 271 |
| DMG MORI BULGARIA EOOD, Sofia, Bulgarien 15) | T BGN | 1.290 | 659 | 100,0 | 10 |
| DMG MORI ISTANBUL MAKINE TICARET VE SERVIS LIMITED SIRKETI, Istanbul, Türkei 15) | T TRY | 84.690 | 5.608 | 100,0 | 4.408 |
| DMG MORI Rus ooo, Moskau, Russland 15) | T RUB | 4.323.251 | 50.685 | 100,0 | 4.346 |
| DMG Egypt for Trading in Machines Manufactured LLC, Kairo, Ägypten 15) | T EGP | 200 | 11 | 100,0 | 0 |
| Mori Seiki Egypt for Trading in Machines & Equipments LLC, Kairo, Ägypten 15) | T EGP | 200 | 11 | 100,0 | 0 |
| DMG MORI Africa for Trading in Machines & Service (S.A.E), Kairo, Ägypten 17) | T EGP | 14.774 | 827 | 100,0 | 93 |
| DMG MORI Asia Pte. Ltd., Singapur 15) | 31.263 | 100,0 | 2.261 | ||
| DMG MORI Machine Tools Spare Parts (Shanghai) Ltd., Shanghai, China 15) | T CNY | 28.737 | 3.965 | 100,0 | -35 |
| DMG MORI India Private Ltd., Bangalore, Indien 15) | T INR | 574.434 | 6.795 | 51,0 | 415 |
| DECKEL MAHO GILDEMEISTER (Shanghai) Machine Tools Co. Ltd., Shanghai, China 15) | T CNY | 84.040 | 11.595 | 100,0 | 58 |
| FAMOT Pleszew Sp. z o.o., Pleszew, Polen 15) | T PLN | 736.011 | 160.584 | 100,0 | 13.973 |
| DMG MORI Machine Tools Trading Co., Ltd., Shanghai, China 10) | T CNY | 200.876 | 27.716 | 51,0 | 8.404 |
| GILDEMEISTER energy solutions GmbH, Würzburg 3/10/11) | 9.100 | 100,0 | 0 | ||
| GILDEMEISTER TURKEY SOLAR ENERJI ANONIM SIRKETI, Istanbul, Türkei 18) | T TRY | 366 | 24 | 100,0 | -75 |
| GILDEMEISTER LSG Beteiligungs GmbH, Würzburg 18) | 1.302 | 100,0 | -4.649 | ||
| GILDEMEISTER ENERGY SERVICES ITALIA S.R.L., Mailand, Italien 18) | 1.170 | 100,0 | -41 | ||
| GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN | |||||
| DMG MORI HEITEC GmbH, Erlangen 5) | 690 | 50,0 | -310 | ||
| ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN | |||||
| DMG MORI Finance GmbH, Wernau | 26.264 | 42,6 | 1.470 | ||
| DMG MORI HEITEC Digital Kft., Budapest, Ungarn 5) | T HUF | 467.376 | 1.268 | 49,9 | 583 |
| INTECH DMLS Pvt. Ltd., Bangalore, Indien 5) | T INR | 321.466 | 3.803 | 30,0 | -15 |
| PRAGATI AUTOMATION Pvt. Ltd., Bangalore, Indien 5) | T INR | 2.466.460 | 29.177 | 30,0 | 2.476 |
| SparePartsNow GmbH, Aachen 5) | 0 | 46,3 | 0 | ||
| Vershina Operation, LLC, Narimanov, Russland 20) | T RUB | 26.014 | 305 | 33,3 | 972 |
| up2parts GmbH, Weiden 5) | 233 | 24,9 | -2.067 | ||
| RUN-TEC GmbH, Niedenstein 5) | 91 | 40,0 | 18 | ||
| German-Eqyptian Company for Manufacturing Solutions (GEMAS), Kairo, Ägypten 5) | T EGP | 0 | 0 | 40,0 | 0 |
1) Die Werte entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen und zeigen nicht den Beitrag der Gesellschaften zum Konzernabschluss. Die Umrechnung der Auslandswerte erfolgt für das Eigenkapital mit dem Stichtagskurs.
2) mit Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
3) Die inländische Tochtergesellschaft hat die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichtet deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen.
4) Die inländische Tochtergesellschaft hat die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichtet deshalb auf die Aufstellung eines Lageberichts.
5) Beteiligung der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH
6) mit Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH
7) Beteiligung der DECKEL MAHO Pfronten GmbH
8) mit Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur DECKEL MAHO Pfronten GmbH
9) Beteiligung der Gildemeister Italiana S.r.l.
10) Beteiligung der DMG MORI Vertriebs und Service GmbH
11) mit Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur DMG MORI Vertriebs und Service GmbH
12) Beteiligung der DMG MORI Deutschland GmbH
13) mit Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zur DMG MORI Deutschland GmbH
14) Beteiligung der DMG MORI Netherlands Holding B.V.
15) Beteiligung der DMG MORI Sales and Service Holding AG
16) Beteiligung der DMG MORI Balkan GmbH
17) Beteiligung der DMG Egypt for Trading in Machines Manufactured LLC (51%), der DMG MORI Sales and Service Holding AG (47,7%) und der Mori Seiki Egypt for Trading in Machines & Equipments LLC (1,3%)
18) Beteiligung der GILDEMEISTER energy solutions GmbH
19) Beteiligung der GILDEMEISTER LSG Beteiligungs GmbH
20) Beteiligung der DMG MORI MIDDLE EAST FZE
21) Die inländische Tochtergesellschaft hat die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und nimmt die Befreiung in Anspruch.
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| Anhang | 2021 € |
2020 € |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 16 | 11.782.352 | 12.241.775 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 17 | 22.542.049 | 43.228.191 |
| 34.324.401 | 55.469.966 | ||
| 3. Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.107.479 | -2.303.737 | |
| -1.107.479 | -2.303.737 | ||
| 4. Personalaufwand | 18 | ||
| a) Löhne und Gehälter | -20.711.005 | -16.407.476 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | |||
| davon für Altersversorgung: -1.946 T€ (Vorjahr: -1.977 T€) | -3.247.596 | -3.367.001 | |
| -23.958.601 | -19.774.477 | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 19 | -2.626.154 | -2.604.498 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
| davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB: -211,8 T€ (Vorjahr: -211,8 T€) | 20 | -34.689.911 | -45.029.895 |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 21 | 67.500.827 | 51.275.113 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 22 | 10.961.987 | 11.645.757 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 23 | -6.774.200 | -9.044.754 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | |||
| davon Aufwendungen aus Steuerumlagen: -11.538 T€ (Vorjahr: -13.068 T€) | |||
| davon Erträge aus latenten Steuerumlagen: 1.465 T€ (Vorjahr: Steuerertrag 1.085 T€) | 24 | -14.380.620 | -12.570.218 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 29.250.250 | 27.063.257 | |
| 12. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 25 | -29.250.250 | -27.063.257 |
| 13. Jahresüberschuss / Bilanzgewinn | 0 | 0 |
Aktiva
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| Anhang | 31.12.2021 € |
31.12.2020 € |
|
|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | ||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 26.434 | 52.199 | |
| II. Sachanlagen | 1 | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 20.827.206 | 21.807.499 | |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.358.426 | 8.152.412 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 258.994 | 270.477 | |
| 28.444.626 | 30.230.388 | ||
| III. Finanzanlagen | 2 | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 717.811.748 | 717.811.748 | |
| 2. Beteiligungen | 6.657.493 | 6.657.493 | |
| 724.469.241 | 724.469.241 | ||
| 752.940.301 | 754.751.828 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 914.982.572 | 906.866.421 | |
| 2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 74.238 | 0 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 24.838.634 | 8.293.529 | |
| 939.895.444 | 915.159.950 | ||
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 4 | 169.309.577 | 52.546.701 |
| 1.109.205.021 | 967.706.651 | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 5 | 2.275.506 | 1.092.481 |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERUMLAGE GEGENÜBER ORGANTRÄGER | 6 | 17.063.979 | 15.598.536 |
| E. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG | 7 | 532.441 | 1.148.320 |
| 1.882.017.248 | 1.740.297.816 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhang | 31.12.2021 € |
31.12.2020 € |
|
| A. EIGENKAPITAL | 8 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 204.926.785 | 204.926.785 | |
| II. Kapitalrücklage | 516.197.471 | 516.197.471 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 680.530 | 680.530 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 199.376.726 | 199.376.726 | |
| 921.181.512 | 921.181.512 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 9 | 6.305.406 | 6.540.317 |
| 2. Steuerrückstellungen | 10 | 4.995.070 | 3.150.000 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 11 | 19.106.976 | 15.516.935 |
| 30.407.452 | 25.207.252 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | 12 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.136.992 | 775.375 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 927.295.735 | 791.033.503 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.972.109 | 2.076.896 | |
| 930.404.836 | 793.885.774 | ||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 23.448 | 23.278 | |
| 1.882.017.248 | 1.740.297.816 |
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| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | ABSCHREIBUNGEN | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | Stand zum 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand zum 31.12.2021 | Stand zum 01.01.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 18.114.904 | 4.198 | 0 | 0 | 18.119.102 | 18.062.705 |
| 18.114.904 | 4.198 | 0 | 0 | 18.119.102 | 18.062.705 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 54.650.044 | 275.963 | 0 | 247.401 | 55.173.408 | 32.842.544 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 30.961.214 | 294.584 | 5.582 | 7.253 | 31.257.469 | 22.808.802 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 270.477 | 256.444 | 13.273 | -254.654 | 258.994 | 0 |
| 85.881.735 | 826.991 | 18.855 | 0 | 86.689.871 | 55.651.346 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 717.811.748 | 0 | 0 | 0 | 717.811.748 | 0 |
| 2. Beteiligungen | 6.657.493 | 0 | 0 | 0 | 6.657.493 | 0 |
| 724.469.241 | 0 | 0 | 0 | 724.469.241 | 0 | |
| Anlagevermögen gesamt | 828.465.880 | 831.189 | 18.855 | 0 | 829.278.214 | 73.714.051 |
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| ABSCHREIBUNGEN | Restbuchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand zum 31.12.2021 | Stand zum 31.12.2021 | Stand zum 31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 29.963 | 0 | 0 | 18.092.668 | 26.434 | 52.199 |
| 29.963 | 0 | 0 | 18.092.668 | 26.434 | 52.199 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 1.503.658 | 0 | 0 | 34.346.202 | 20.827.206 | 21.807.499 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.092.533 | 2.292 | 0 | 23.899.043 | 7.358.426 | 8.152.412 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 258.994 | 270.477 |
| 2.596.191 | 2.292 | 0 | 58.245.245 | 28.444.626 | 30.230.388 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 717.811.748 | 717.811.748 |
| 2. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.657.493 | 6.657.493 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 724.469.241 | 724.469.241 | |
| Anlagevermögen gesamt | 2.626.154 | 2.292 | 0 | 76.337.913 | 752.940.301 | 754.751.828 |
Bielefeld, 14. März 2022
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Dipl.-Kfm. Christian Thönes
Dipl.-Kfm. Björn Biermann
Michael Horn, M.B.A.
Wir haben den Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT - bestehend aus den zur Erfüllung der deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgenommenen Inhalten sowie dem im Abschnitt "Grundlagen der Gesellschaft" des Lageberichts enthaltenen Vergütungsbericht nach § 162 AktG, einschließlich der dazugehörigen Angaben, - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 717,8 Mio. (38,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in Abschnitt B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie C-2 Finanzanlagen des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind des Weiteren verantwortlich für die Aufstellung des im Lagebericht in einem besonderen Abschnitt enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Die in diesem Bestätigungsvermerk beschriebene Prüfung des Lageberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "DMG MORI_AG_JA+LB-2021-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Carsten Schürmann.
Bielefeld, den 14. März 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Landau, Wirtschaftsprüfer
Carsten Schürmann, Wirtschaftsprüfer
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Präsident der DMG MORI COMPANY LIMITED
Dr.-Ing. Masahiko Mori (60) ist seit dem 4. Mai 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie dessen Mitglied seit 2009. Nach dem Ingenieursstudium an der Kyoto Universität in Japan promovierte er an der Universität Tokio. Zunächst war Dr.-Ing. Masahiko Mori in einem japanischen Handelsunternehmen tätig, bevor er 1993 in das Familienunternehmen MORI SEIKI eintrat. Seit 1999 ist Dr.-Ing. Masahiko Mori Präsident der DMG MORI COMPANY LIMITED.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021 erneut insbesondere mit den weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung, Mitarbeiter und Zukunftschancen befasst. Auch die Digitalisierung und deren Einfluss auf zukünftige Geschäftsmodelle wurde eingehend erörtert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat intensiv und im Detail mit dem Geschäftsverlauf, der Ergebnisentwicklung, der Strategie sowie der Geschäftspolitik, dem Risikomanagement, der Nachhaltigkeit und der Compliance befasst. Vorstandsangelegenheiten und die Entwicklung des Konzerns einschließlich der Investitionen bis 2024 waren ebenso Diskussionsgegenstand wie der fortlaufende konzernweite Roll-out von SAP S/4HANA.
Die Besetzung des Aufsichtsrates blieb im Berichtsjahr unverändert. Alle Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter) sind bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, gewählt. Auch die Vorstandsbesetzung hat sich nicht verändert.
Dem Aufsichtsrat ist es trotz der schwierigen Umstände infolge der Corona-Pandemie erneut gelungen, sämtliche Sitzungen planmäßig und unter Teilnahme jeweils aller Aufsichtsratsmitglieder abzuhalten. Dies gilt auch hinsichtlich der Ausschusssitzungen. Lediglich an zwei Ausschusssitzungen hat jeweils ein Ausschussmitglied nicht teilgenommen: Dietmar Jansen war an der Teilnahme an einer Sitzung des Finanz- und Prüfungsausschusses verhindert. Prof. Dr. Berend Denkena war an der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen verhindert. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden die Sitzungen zunächst in Form von Videokonferenzen abgehalten. Ab September 2021 konnten auch wieder Präsenzsitzungen abgehalten werden.
Der Aufsichtsrat wurde im Berichtsjahr vom Vorstand zeitnah, regelmäßig und umfassend über alle Vorgänge von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sowohl in den Sitzungen als auch telefonisch und schriftlich informiert.
Zudem hat sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die Geschäftsentwicklung und namentlich die Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen des Unternehmens informieren lassen. Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrates bei individuellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch Teilnahme an Seminaren und weiteren Veranstaltungen, wie Workshops unterstützt und den Aufsichtsrat auch in seiner Gesamtheit insbesondere regelmäßig über relevante rechtliche und sonstige regulatorische Änderungen informiert. Gleiches gilt für die Ausschussmitglieder. Im Hinblick auf die im Vorjahr durchgeführte eingehende Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat von einer erneuten Selbstbeurteilung abgesehen.
Der Aufsichtsrat erfüllte seine Aufgaben gemäß Satzung und Gesetz mit großer Sorgfalt. Er tagte im Plenum im Geschäftsjahr 2021 insgesamt viermal. Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrates, die regelmäßig durch zahlreiche Sitzungen die Aufsichtsratssitzungen vorbereiteten, berichteten dem Plenum über die Inhalte und Empfehlungen der Ausschusssitzungen. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es über die Mitglieder des Aufsichtsrates keine Interessenkonflikte zu berichten.
An der Bilanzsitzung am 8. März 2021 nahmen auch die Abschlussprüfer teil. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernlagebericht und -abschluss sowie den Lagebericht und Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember 2020 ebenso wie den Nachhaltigkeitsbericht 2020. Das Gremium erörterte zudem die Geschäftsentwicklung und befasste sich auch mit der Tagesordnung der für den 7. Mai 2021 terminierten 119. ordentlichen Hauptversammlung einschließlich - auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses - des Vorschlages zur Wahl des Abschlussprüfers der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzernabschlussprüfers. Darüber hinaus berichteten die Vorsitzenden aus den vorangegangenen Sitzungen des Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschusses und des Finanz- und Prüfungsausschusses.
Die Aufsichtsratssitzung am 6. Mai 2021 stand im Zeichen der Vorbereitung der Hauptversammlung am Folgetag sowie der Erörterung des aktuellen Geschäftsverlaufes, der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der geplanten Produktionswerke in China und Ägypten. Des Weiteren wurde der Prüfungsauftrag für den Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses beschlossen.
Die Aufsichtsratssitzung am 20. September 2021 konnte aufgrund der verbesserten Corona-Situation erstmals im abgelaufenen Geschäftsjahr als Präsenzsitzung in Pfronten abgehalten werden. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand detailliert über den Geschäftsverlauf und die Auswirkungen der Corona-Pandemie informiert. Weitere Themen waren die Pre-EMO Show und der "DMG MORI Partner Summit 2021" in Pfronten, Cybersecurity, der aktuelle Stand des ERP-Projekts GLOBE sowie die Nominierung für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis. Auch wurde über die vorangegangenen Sitzungen des Finanz- und Prüfungsausschusses und des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen eingehend berichtet.
Im Mittelpunkt der Sitzung am 26. November 2021 standen der Geschäftsverlauf 2021, die Erörterung und Beschlussfassung zur Unternehmens- und Investitionsplanung 2022 sowie zur Mittelfristplanung 2023/2024. Hierbei wurden insbesondere auch die Auswirkungen der schwieriger werdenden Materialverfügbarkeit, steigender Material-, Energie- und Logistikkosten sowie des Projekts GLOBE betrachtet. Darüber hinaus berichteten die Vorsitzenden aus den vorangegangenen Sitzungen des Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschusses und des Finanz- und Prüfungsausschusses. Es wurden die Parameter für die variable Vorstandsvergütung für das Jahr 2022 festgelegt. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat - auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses - folgende Schwerpunkte der Abschlussprüfung 2021:
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| ― | Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten nach IAS 36 "Wertminderungen von Vermögenswerten", |
| ― | Ansatz und Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der notwendigen Anhangsangaben, |
| ― | Bilanzierung Projekt GLOBE. |
Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses beschlossen.
Ein Großteil der Arbeit des Aufsichtsrates wird in den verschiedenen Ausschüssen geleistet: Der Finanz- und Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 sechsmal. Er befasste sich mit dem jeweiligen Status der Finanzen auf der Basis relevanter Kennzahlen einschließlich der Entwicklung des Cashflows und der Investitionen. Auch steuerliche Sachverhalte wurden unter besonderer Berücksichtigung von Betriebsprüfungen erörtert. Gegenstand seiner Prüfungen und Beratungen waren auch die Quartalsmitteilungen zum 1. und 3. Quartal sowie der Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2021.
Zudem befasste sich der Finanz- und Prüfungsausschuss mit dem Risikomanagement, dem Jahresbericht zu Revision und Compliance sowie dem Nachhaltigkeitsbericht. Der Ausschuss prüfte den Einzel- und Konzernabschluss und bereitete die Billigung und Feststellung der Jahresabschlüsse vor. Er überwachte die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Qualität der Abschlussprüfung.
Weitere Themen des Ausschusses waren die Ergebnisse der Compliance-Effektivitätsprüfung und der vom Vorstand vorgelegte Prozess zur Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, der vom Ausschuss nach eingehender Prüfung und Beratung verabschiedet wurde. Darüber hinaus bereitete der Ausschuss die Beschlussfassungen des Aufsichtsrates zur Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie zu den Prüfungsschwerpunkten 2021 vor.
Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss tagte zweimal. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Zielerreichung des Vorstandes und der damit verbundenen Abrechnung der Auszahlung der variablen Vergütung für das Jahr 2021. Auch befasste sich der Ausschuss mit der Vergütung des Aufsichtsrats. Durch einen Peer Group-Vergleich wurde gezeigt, dass die aktuelle Vergütung des Aufsichtsrats dem Marktumfeld sowie den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Daher besteht aktuell kein Änderungsbedarf. Des Weiteren hat der Ausschuss die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu den Zielen der variablen Vorstandsvergütung für das Jahr 2022 vorbereitet.
Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen tagte im Berichtsjahr zweimal. Am 29. Juni 2021 wurde der Ausschuss vom Vorstand über die geplante Zusammenarbeit mit der größten Industrieholding Ägyptens (AOI) zur Errichtung eines hochautomatisierten und durchgängig digitalisierten Produktionswerkes in Kairo informiert. In der Sitzung am 13. Dezember 2021 befasste sich der Ausschuss mit Fragen zum geplanten Produktionswerk für 5-Achs-Fräsmaschinen in Pinghu (China) sowie einer neu erworbenen Minderheitsbeteiligung im Bereich Spindel-Service.
Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss tagten im Berichtszeitraum nicht.
Im Kapitel "Corporate Governance-Bericht/Konzern-Erklärung zur Unternehmensführung" auf Seite 48 ff. des Geschäftsberichtes werden die Aktivitäten des Aufsichtsrates mit Blick auf die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschrieben. Seit der letzten Entsprechenserklärung vom November 2020 hat die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, jedoch mit folgender Ausnahme:
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| ― | Die Vorstandsvergütung soll gemäß G.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Die Empfehlung setzt DMG MORI nicht um, sondern hat die langfristige Vergütungskomponente des Vorstandes auf Kennzahlen gestützt, die für den langfristigen Unternehmenserfolg aus Sicht des Aufsichtsrates von wesentlicher Bedeutung sind. |
Eine aktienbasierte Vergütung ist bei DMG MORI nicht angezeigt, da die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 2. Juni 2016 ein abhängiges Unternehmen ist, dessen Aktionären im Rahmen des Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Ausgleich und Abfindung zugesagt wurden. Die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft ist damit nicht maßgeblich von den Leistungen des Vorstandes geprägt und damit auch kein angemessenes Mittel zur Bemessung der langfristigen Vorstandsvergütung bei DMG MORI.
In der Bilanzsitzung vom 14. März 2022 billigte der Aufsichtsrat nach Anhörung der Abschlussprüfer, eigener Prüfung und Erörterung den Jahresabschluss und Lagebericht sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für das Geschäftsjahr 2021. Damit ist der Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nach § 172 AktG festgestellt. Auch der gesonderte, nichtfinanzielle Konzernbericht, der Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichtes ist und mit dem die gesetzlichen Bestimmungen gemäß des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014 / 95 / EU (§ 289 HGB) vom 11. April 2017 erfüllt werden, wurde eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen. Die Beschlüsse wurden vom Finanz- und Prüfungsausschuss vorbereitet.
Der Vorstand stellte den Lagebericht und den Jahresabschluss 2021 sowie den Konzernlagebericht 2021 der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nach den Vorschriften des HGB auf. Der Konzernabschluss 2021 der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 315e HGB wurde darauf verzichtet einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen. Die Abschlussprüfer haben detailliert über ihre Prüfungshandlungen und -feststellungen berichtet und standen für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, erteilte für beide Lageberichte und Abschlüsse jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke.
Weiter stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat. Das angemessene und den Anforderungen des Unternehmens entsprechende Informations- und Überwachungssystem erscheint nach seiner Konzeption und tatsächlichen Handhabung geeignet, den Fortbestand der Gesellschaft durch gefährdende Entscheidungen frühzeitig zu erkennen. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht berichtet.
Die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses berichtete dem Aufsichtsrat detailliert über die Feststellungen des Ausschusses sowie über die Erörterungen mit den Abschlussprüfern und dem Vorstand. Aufsichtsrat und Finanz- und Prüfungsausschuss haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Lagebericht intensiv besprochen und geprüft. Der Aufsichtsrat stimmte - ebenso wie der Finanz- und Prüfungsausschuss - den Ergebnissen des Abschlussprüfers aufgrund eigener Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat - ebenso wie der Finanz- und Prüfungsausschuss - keine Einwände erhoben.
DMG MORI hat das Geschäftsjahr 2021 trotz weltweiter weiterhin schwieriger Markt- und Rahmenbedingungen erfolgreich abgeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre hervorragende strategische und operative Arbeit gerade in der aktuell besonders herausfordernden Zeit. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierten Leistungen und ihre Flexibilität im vergangenen Geschäftsjahr!
Bielefeld, 14. März 2022
Dr.-Ing. Masahiko Mori, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Nach dem Aktiengesetz bildet der nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT die Basis für die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres.
Zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung am 15. Juli 2016 zustimmte. Mit dem Eintrag ins Handelsregister am 24. August 2016 ist der Vertrag in Kraft getreten.
Das Geschäftsjahr 2021 der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT schließt mit einem Ergebnis vor Gewinnabführung von 29.250.250 € (Vorjahr: 27.063.257€) ab. Das Ergebnis wird in voller Höhe an die DMG MO-RI GmbH abgeführt.
Zum 31. Dezember 2021 weist die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT keinen handelsrechtlichen Bilanzgewinn aus.
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