AGM Information • Mar 9, 2016
AGM Information
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Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, die DMG MORI AKTIENGESELLSCFIAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Herrn Björn Biermann, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:
| ― | Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
| ― | Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 19. Januar 2016
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Dr. R. Kapitza
B. Biermann
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist alleinige Gesellschafterin der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH.
Hiermit verpflichtet sich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Herrn Björn Biermann, sofern im Geschäftsjahr 2015 ein Jahresfehlbetrag der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH entstehen wird, diesen vollständig auszugleichen.
Der Verlustausgleich wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH fällig.
Bielefeld, den 19. Januar 2016
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Dr. R. Kapitza
B. Biermann
Die Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH hat am 19. Januar 2016 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Eine Verlustübernahmeerklärung wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bielefeld, den 19. Januar 2016
MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH
K. Edelmeier
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