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DF Deutsche Forfait AG

Interim / Quarterly Report Sep 29, 2021

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DF Deutsche Forfait AG

Erfahrung trifft Innovation

Konzernzwischenabschluss der DF Deutsche Forfait AG für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021

INHALT

KONZERNZWISCHENLAGEBERICHT DER DF DEUTSCHE FORFAIT AG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2021 BIS 30. JUNI 2021

1. Grundlagen des Konzerns 3
2. Wirtschaftsbericht 5
3. Chancen- und Risikobericht 8
4. Prognosebericht 9

KONZERNZWISCHENABSCHLUSS

Konzern-Bilanz, Aktiva 12
Konzern-Bilanz, Passiva 13
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 14
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 15
Konzern-Kapitalflussrechnung 16
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 17
Ausgewählte erläuternde Anhangangaben
zum verkürzten Konzernzwischenabschluss
18
BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHT 33

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 34

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

a) Geschäftsmodell des Konzerns

Die DF-Gruppe ist ein Spezialist für Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Kunden der DF-Gruppe sind Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen. Die DF-Gruppe hat sich mit ihren Angeboten aktuell auf die Länder des Mittleren und Nahen Ostens, insbesondere den Iran, spezialisiert. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran konzentriert sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen seit dem Sommer 2018 auf humanitäre Güter.

Das Produktportfolio der DF-Gruppe ist auf den geographischen Fokus und die spezifischen Kundenbedürfnisse abgestimmt. Sie bietet neben dem Inkasso von Außenhandelsforderungen und Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs, welche für die Region Naher und Mittlerer Osten über ihre tschechische Tochter DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ausgeführt werden, den Marketing Service an. Hierbei vermittelt sie nach eigener Compliance-Prüfung Geschäfte aus dem humanitären Bereich an ihre strategischen Partner, die diese dann abwickeln. Die DF Deutsche Forfait s.r.o. deckt das übrige geographische Spektrum mit Schwerpunkt auf Emerging Markets ab. Sie akquiriert ihre Geschäfte durch den eigenen Vertrieb oder über Vermittler beziehungsweise strategische Partner in der Regel im Land des Importeurs. Daneben bietet die DF-Gruppe Beratungsleistungen im Bereich Compliance an, bei denen sie ihr länderspezifisches Know-how, ihr Netzwerk sowie ihre Compliance-Kompetenz vermarktet. Neu in das Produktportfolio aufgenommen wurde das Factoring-Geschäft, das von der Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait s.r.o. vornehmlich tschechischen Kunden angeboten wird. Darüber hinaus sind Forfaitierung und Ankaufszusagen ebenfalls Teil des Produktportfolios, haben jedoch aktuell eine geringe Bedeutung.

Zur weiteren Diversifizierung wird die DF-Gruppe künftig ihr Produktportfolio unter anderem durch das Geschäftsfeld Project Finance Activities erweitern. Hierbei möchte die DF-Gruppe Projektfinanzierungen strukturieren und koordinieren, die Platzierung von Projektfinanzierungsanleihen erleichtern, in Projektfinanzierungsanleihen investieren und Projekte überwachen. Damit soll die Geschäftstätigkeit auch geographisch breiter gestreut werden. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen verzögert sich die Etablierung des Geschäftsfeldes Project Finance Activities erneut. Daher konnten bislang keine Geschäftsanbahnungen in diesem Zusammenhang erfolgen. Das Geschäftsmodell der DF-Gruppe unterliegt rechtlichen, politischen sowie wirtschaftlichen Einflussfaktoren, vor allem im Hinblick auf Sanktionierungen und Handelsbeschränkungen. Insbesondere die Einhaltung von Restriktionen wird durch das unternehmensinterne und erfahrene Compliance-Team intensiv überwacht.

b) Struktur der DF-Gruppe

Die in Grünwald bei München ansässige DF Deutsche Forfait AG ("DF AG" oder "Gesellschaft") ist die Holding- und Konzernobergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG hat drei operative Tochtergesellschaften. Hierbei handelt es sich um die DF Deutsche Forfait GmbH in Köln ("DF GmbH"), die DF Deutsche Forfait s.r.o. ("DF s.r.o.") sowie die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ("DF ME s.r.o.") in Prag, Tschechische Republik.

Die DF GmbH konzentriert sich mit ihrem Produktangebot, das vor allem den Marketing Service und Inkasso von Außenhandelsforderungen sowie Beratungsleistungen umfasst, auf die Region Mittlerer und Naher Osten. Daneben erbringt sie Serviceleistungen für die anderen Gesellschaften der DF-Gruppe. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Rechnungswesen, Vertragsabwicklung, Compliance, Vertrieb und Risikomanagement.

Bei den Tochtergesellschaften in Prag sind die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung, das Factoring-Geschäft, die Abwicklung einzelner Geschäfte und Inkassotätigkeiten angesiedelt. Die DF ME s.r.o. konzentriert sich hierbei auf Transaktionen im Nahen und Mittleren Osten mit Schwerpunkt Iran; die DF s.r.o. deckt das übrige geographische Spektrum mit dem Schwerpunkt Emerging Markets ab. Alle Tochtergesellschaften sind rechtlich selbständige Einheiten.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die weltwirtschaftliche Lage war im ersten Halbjahr 2021 nach wie vor von der anhaltenden Corona-Pandemie geprägt. Die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) halten in dem World Economic Outlook Update an ihrer Einschätzung zum globalen Wirtschaftswachstum fest, gehen jedoch von einer gegensätzlichen Entwicklung von Industrieländern sowie den Schwellen- und Entwicklungsländern für das Gesamtjahr 2021 aus. Während der IWF noch im Frühjahr eine Erhöhung des Wirtschaftswachstums für die Industrieländer in Höhe von 5,1 % im Vergleich zum Vorjahr prognostizierte, wurden die Wachstumsaussichten in der jüngsten Veröffentlichung auf 5,6 % nach oben korrigiert. Grund hierfür ist das zügige Voranschreiten der Impfungen in Verbindung mit der fiskalpolitischen Entscheidung der USA zur konjunkturellen Stabilisierung, aus denen sich gemäß Einschätzung der Experten auch Vorteile für deren Handelspartner ergeben.

Eine ähnliche Wachstumsdynamik wird für den Euro-Raum für den weiteren Verlauf des Jahres erwartet, die sich bis in das kommende Jahr fortsetzen soll. Hier rechnet der IWF mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Für Deutschland geht der IWF von einer wachsenden Wirtschaftskraft von 3,6 % analog zur Einschätzung im Frühjahr aus. Für Osteuropa wird ein Anstieg der Wirtschaftsleistung von 4,9 % prognostiziert, für den für die DF-Gruppe relevanten Markt in Tschechien rechnet der IWF mit einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts von 4,2 % für das Jahr 2021.

Anders bewerten die Experten des IWF das Wirtschaftswachstum in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Hier wurde die Entwicklung der Wirtschaft um -0,4 % auf 6,3 % im Vergleich zum Vorjahr nach unten angepasst. Dem Mittleren Osten und Zentralasien wird ein weniger dynamisches Wachstum von 4,0 % prognostiziert. Auch der für die DF-Gruppe wichtige Zielmarkt Iran ist nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen. Die darüber hinaus anhaltenden Sanktionen durch die US-Regierung lassen das Wachstum der Wirtschaft gemäß IWF-Experten um lediglich 2,5 % ansteigen.

Entsprechend der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das weltweite Handelsvolumen um 9,7 % gegenüber dem Vorjahr wachsen, jedoch rechnet der IWF durch die pandemiebedingte Entwicklung auch mit einem vorübergehenden Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, was insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern im Folgejahr zu einer erhöhten Inflationsrate führen kann.

Die DF-Gruppe als Außenhandelsfinanzierer mit den genannten geographischen Schwerpunkten wird unmittelbar nur in geringer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere in den stark betroffenen Regionen, beeinflusst. Bei den für die DF-Gruppe wesentlichen Produktarten Nahrungsmittel, Pharma und Healthcare war die Nachfrage im ersten Halbjahr auch aufgrund der Corona-Pandemie auf einem zum Geschäftsjahr 2020 unveränderten Niveau. Jedoch hat sich der Fortgang der Diversifizierungsstrategie durch die nach wie vor geltenden Reisebeschränkungen erneut verzögert. Insbesondere im Geschäftsfeld Project Finance Activities konnten im Zuge der geltenden Reisebeschränkungen im Berichtszeitraum lediglich vorbereitende Maßnahmen getroffen werden.

b) Geschäftsverlauf

i. Ertragslage

Die DF-Gruppe erzielte auf operativer Ebene erneut gestiegene Erträge, die aus einem Geschäftsvolumen von insgesamt EUR 86,2 Mio. (Vorjahr: EUR 88,1 Mio.) generiert wurden. Damit hat sie ihren Wachstumskurs hinsichtlich des Ergebnisses im Berichtszeitraum fortgesetzt. Neben einem im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht rückläufigen Volumen im Geschäftsbereich Marketing Services in Höhe von EUR 41,9 Mio. (Vorjahr: EUR 54,0 Mio.), wurden mit den Administrative Services ein Geschäftsvolumen von EUR 37,8 Mio. (Vorjahr: EUR 33,5 Mio.) sowie mit dem neu etablierten Produkt Factoring ein Volumen von EUR 5,4 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 0). Darüber hinaus erzielte die Gesellschaft Erträge aus Inkassogeschäften mit einem Volumen von EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.).

Das Konzernergebnis lag im ersten Halbjahr 2021 bei EUR 1,6 Mio. Damit hat sich die Ertragslage gegenüber dem Vorjahreszeitraum (EUR 1,2 Mio.) deutlich gesteigert. Wesentlich für die Ergebnisverbesserung im ersten Halbjahr 2021 war ein leichter Anstieg des Rohergebnisses bei einem gleichzeitig deutlicheren Rückgang der Verwaltungsaufwendungen.

Die transaktionsbezogenen Erträge in Höhe von EUR 4,3 Mio. beinhalteten im Wesentlichen Provisionserträge aus dem Marketing Service (EUR 3,5 Mio.), Erträge aus Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs (EUR 0,5 Mio.) sowie Factoringerträge (EUR 0,1 Mio.). Ihnen standen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum geringere transaktionsbezogene Aufwendungen von EUR 0,1 Mio. gegenüber, was in der Summe zu einem leicht gestiegenen Rohergebnis von EUR 4,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.) führte.

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit TEUR 317 über dem Vorjahreswert von TEUR 133, der Personalaufwand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 101 auf TEUR 1.046. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 928, die im Wesentlichen Beratungs- und Vertriebskosten beinhalteten, konnten ebenso wie die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 42 im ersten Halbjahr 2021 gesenkt werden.

Insgesamt hat die DF-Gruppe aus einem leicht von der Prognose abweichenden Geschäftsvolumen sehr zufriedenstellende Erträge realisiert. Ebenso liegt das Ergebnis vor Steuern im Rahmen der Erwartungen.

ii. Finanzlage

Der negative operative Cash-Flow von EUR -19,8 Mio. (Vorjahr EUR -17,4 Mio.) resultierte wie im Vorjahreszeitraum im Wesentlichen aus der Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 21,3 Mio. Die DF-Gruppe hat Zahlungsmittel im Wege der Vorfinanzierung mehrerer Transaktionen im Bereich Administrative Services für Geschäftspartner bereitgestellt. Diese dienen der permanenten Durchführung beziehungsweise der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften innerhalb eines vorab bestimmten Betragsvolumens. Die gebundenen Mittel sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung wieder frei geworden.

Zum 30. Juni 2021 belief sich das Eigenkapital der DF-Gruppe auf EUR 17,0 Mio. nach EUR 15,4 Mio. zum 31. Dezember 2020. Die Veränderung des Eigenkapitals ergab sich aus dem Konzernergebnis der ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich zum 30. Juni 2021 bei nahezu unverändertem Gesamtvermögen auf 51,0 % nach 46,3 % zum Ende des Geschäftsjahres 2020.

Die DF-Gruppe verfügte zum 30. Juni 2021 über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. des Mehrheitsaktionärs der DF AG. Das Darlehen wurde zur Finanzierung des operativen Geschäftes eingesetzt. Die DF-Gruppe war im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

iii. Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 29 auf EUR 33,3 Mio. zum Stichtag 30. Juni 2021 geringfügig. Die langfristigen Vermögenswerte sind aufgrund der Reduzierung latenter Steuerforderungen auf EUR 3,1 Mio. gesunken (31. Dezember 2020: EUR 3,7 Mio.). Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich auf EUR 30,2 Mio. (31. Dezember 2020: EUR 29,5 Mio.).

Den mit Abstand größten Vermögenswert beinhalteten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 22,1 Mio. (31. Dezember 2020: TEUR 745), die im Wesentlichen aus der Vorfinanzierung von Transaktionen im Bereich Food und Pharma mit unserem strategischen Partner resultierten. Entsprechend hierzu haben sich die Zahlungsmittel um EUR 20,0 Mio. auf EUR 7,1 Mio. reduziert. Diese Forderungen wurden bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung vollständig zurückgeführt.

iv. Auswirkungen der Pandemie

Die für die DF-Gruppe wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren Geschäftsvolumen, Rohergebnis sowie das Konzernergebnis vor Steuern wurden im ersten Halbjahr 2021 von der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Zurückhaltung der Marktteilnehmer nicht signifikant beeinflusst. Insbesondere der ertragsstarke Marketing Service hat sich im ersten Halbjahr als stabiles Element der vom Konzern angebotenen Leistungen erwiesen. Außerdem hat sich das Factoring-Geschäft der DF s.r.o. in Osteuropa gut etabliert. Aufgrund der nach wie vor geltenden Reisebeschränkungen im ersten Halbjahr verzögerte sich die Erschließung neuer Märkte, die Einführung weiterer Produkte und somit der geplante Ausbau der Diversifikation erneut.

c) DF-Aktie

Entwicklung der DF-Aktie im ersten Halbjahr 2021

Die Aktie der DF Deutsche Forfait AG hat sich im ersten Halbjahr 2021 positiv entwickelt. Nach dem Jahresstart bei EUR 1,19 stieg der Kurs konstant an; das Halbjahreshoch wurde im April bei EUR 2,10 erreicht. Grund hierfür war die Ad hoc-Meldung bezüglich des unerwartet starken Konzernergebnisses 2020. Im darauffolgenden Zeitraum verzeichnete die DF-Aktie einen Kursrückgang und schloss am 30. Juni 2021 bei EUR 1,90. Dies entspricht einer Steigerung um rund 60 % gegenüber dem Jahresende 2020.

Der Auswahlindex für Small Caps SDAX legte im Berichtszeitraum um 9 % zu, der Branchenindex für Finanzwerte, der DAXsector Financial Services, schloss das erste Halbjahr mit einem Plus von 5 % ab.

Insgesamt wurden im Verlauf des ersten Halbjahres rund 830 Tsd. DF-Aktien über die Börsenplätze Frankfurt und XETRA gehandelt, woraus sich ein durchschnittlicher Tagesumsatz von 6.693 Stück ergibt.

3. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Im Hinblick auf den Chancen- und Risikobericht wird auf die ausführliche Darstellung im Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2020 verwiesen.

Die dort erläuterten Risiken sind bis zum Ende des Berichtszeitraums unverändert geblieben, auch die Einschätzung der Höhe hat sich nicht wesentlich geändert. Die substanziellen Risiken für die DF-Gruppe liegen weiterhin auf der Ertragsseite. Aufgrund der geographischen Spezialisierung der DF-Gruppe besteht eine hohe Abhängigkeit von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten sowie von der Zusammenarbeit mit ihren strategischen Partnern.

Durch die Spezialisierung und Alleinstellung im Markt ist die DF-Gruppe in der Lage, hohe Erträge zu erzielen. Gleichzeitig birgt die Spezialisierung des Geschäftsmodells der DF-Gruppe und die enge Zusammenarbeit mit eingespielten Partnern auch ein erhebliches Risiko. Sollte ein wichtiger Partner der DF-Gruppe aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen ausfallen, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung für die DF-Gruppe führen. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Saman Bank.

Neben den zuvor dargestellten Geschäftsrisiken beeinflusst die anhaltende Corona-Pandemie nach wie vor die Weltwirtschaft und somit auch den Welthandel. Da jedoch der humanitäre Bereich mit Nahrungsmitteln, Pharma- und Healthcare-Produkten, auf den sich die DF-Gruppe konzentriert, im Vergleich zu anderen Bereichen deutlich weniger betroffen war und dies auch für das laufende Geschäftsjahr 2021 zu erwarten ist, geht die DF-Gruppe von einer vergleichbaren Risikosituation wie im Vorjahr aus. Ebenso besteht im laufenden Geschäftsjahr weiterhin die Gefahr, dass die Mittel für den Import von medizinischen Gütern und Nahrungsmitteln im Nahen und Mittleren Osten nur eingeschränkt zur Verfügung stehen oder einzelne Produkte der DF-Gruppe aufgrund regulatorischer oder sonstiger Gegebenheiten nicht weiter vermarktet werden können, was zu einer Verringerung des Geschäftsvolumens der DF-Gruppe führen kann.

Darüber hinaus war die DF-Gruppe auch im ersten Halbjahr 2021 in der Lage, neue Marktchancen in den Zielmärkten, zum Beispiel im Bereich Factoring, zu erkennen und sich diesen flexibel anzupassen. Die stetige Beobachtung der Märkte, das hohe Maß an Flexibilität sowie die langjährige Expertise im Trade-Finance Bereich in Verbindung mit unserem bewährten Compliance-System bieten der Gesellschaft gute Chancen, ihr Geschäftsvolumen künftig auszudehnen, zumal der Konzern im zweiten Halbjahr 2021 auch mit dem Produkt Forfaitierung wieder im Markt auftreten wird.

Die bestehenden US-Sanktionen schränken weiterhin die Nutzung vorhandener Finanzmittel im Iran ein und halten zugleich die Transaktionskosten auf einem hohen Niveau. Auf der anderen Seite verbessern sich aktuell die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Iran und China, was sich auch positiv auf die Entwicklung des Geschäftsvolumens der DF-Gruppe auswirken könnte.

Nach aktueller Beurteilung des Vorstands zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses und dieses Zwischenlageberichts überwiegen auf Basis der politischen, geographischen sowie pandemischen Entwicklung der letzten Monate die Chancen die Risiken deutlich. Die DF-Gruppe rechnet mit einer anhaltenden Profitabilität.

4. PROGNOSEBERICHT

Die Entwicklung der Weltwirtschaft steht nach wie vor unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Seit der letzten Prognose des Internationalen Währungsfonds IWF im Frühjahr hat sich die Aussicht des Wirtschaftswachstums unterschiedlich entwickelt. Wichtigster Faktor hierfür ist laut der jüngsten Veröffentlichung des World Economic Outlook Updates vom Juli 2021 der Zugang der Bevölkerung zu Impfstoffen. Nach der globalen Rezession 2020 wird für die Weltwirtschaft ein Wachstum von 6,0 % für das Jahr 2021 sowie 4,9 % für 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr erwartet. Diese Prognose für 2021 ist gegenüber dem Ausblick vom April 2021 unverändert, allerdings mit regional unterschiedlichen Entwicklungen für das aktuelle Jahr.

Die Aussichten für die Schwellen- und Entwicklungsländer wurden für 2021 um 0,4 % auf 6,3 % nach unten korrigiert, insbesondere für die asiatischen Schwellenländer sowie Indien, die stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Dagegen wurde die Prognose für die Industrieländer um 0,5 % auf 5,6 % angehoben, was insbesondere auf die fiskalpolitischen Änderungen sowie die Verbesserung der pandemischen Situation in den Vereinigten Staaten zurückzuführen ist. Für den Euro-Raum prognostiziert der IWF bis zum Jahresende ein Wirtschaftswachstum von 4,6 % und für das Jahr 2022 rechnen die Experten mit einem Anstieg von 4,3 %.

Entsprechend der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das weltweite Handelsvolumen im laufenden Jahr um 9,7 % im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Im Folgejahr soll sich das Wachstum auf 7,0 % abschwächen. Jedoch rechnet der IWF durch die pandemiebedingte Entwicklung auch mit einem vorübergehenden Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, was insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern 2022 zu einer erhöhten Inflationsrate und infolge dessen einem verlangsamten Wirtschaftswachstum in dieser Region führt.

Die Erholung des Warenhandels wird sich, gemäß Einschätzung der Experten, ausweiten, nachdem der Fokus zunächst auf pandemiebedingten Käufen von Gebrauchsgütern sowie medizinischen Geräten liegt. Der Handel mit Dienstleistungen wird sich gemäß den Schätzungen voraussichtlich langsamer erholen, ebenso wie der grenzüberschreitende Reiseverkehr, bis die Virusübertragung überall auf ein niedrigeres Niveau zurückgeht.

Von der Entwicklung ist auch der für die DF-Gruppe wichtige Zielmarkt Iran betroffen. Zusätzlich zu den nach wie vor gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie den durch die USA verhängten Sanktionen geht der IWF von einem Anstieg von lediglich 2,5 % für das Jahr 2021 aus. Für die stärker an Bedeutung gewinnende Region Osteuropa wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 4,9 %, für Tschechien eine Steigerung von 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr angenommen.

Der Fokus der Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe in der Zielregion Naher und Mittlerer Osten liegt nach wie vor auf den Bereichen Nahrungsmittel, Pharma und Healthcare. Da diese Güter vor allem für die weiterhin stark von der Corona-Pandemie betroffene Bevölkerung im Iran essenziell für die Grundversorgung sind, rechnet das Unternehmen mit einer stabilen Nachfrage im Geschäftsjahr 2021.

Der Ausbau der geographischen Diversifikation ebenso wie der Einstieg in das Geschäftsfeld Project Finance Activities werden stetig vorangetrieben, jedoch wird für das laufende Geschäftsjahr noch nicht mit einem wesentlichen Ergebnisbeitrag gerechnet. Dies liegt darin begründet, dass die Corona-bedingten Reisebeschränkungen im ersten Halbjahr 2021 zu Verzögerungen bei der Erschließung neuer Märkte geführt haben und weiterhin eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft aufgrund verbreiteter Unsicherheiten an den Märkten besteht.

Die in diesem Zuge von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 genehmigte Satzungsänderung der DF AG sowie der operativ agierenden DF GmbH ermöglicht es der DF GmbH nach erfolgter Eintragung die geplante strategische Diversifizierung in den kommenden Monaten weiter voranzutreiben.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft nach dem Bilanzstichtag der Bitte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachgekommen, das von der tschechischen Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. angebotene Produkt "Administrative Services" aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsauffassung bis auf Weiteres nicht mehr zu vertreiben.

Unter der Voraussetzung, dass in den kommenden Monaten die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen stabil bleiben sowie die Spannungen zwischen den USA und dem Iran nicht zunehmen, ist zu erwarten, dass die DF-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 ein im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöhtes Geschäftsvolumen, ein moderat wachsendes Rohergebnis sowie ein leicht wachsendes Konzernergebnis vor Steuern erzielt.

Grünwald, 28. September 2021

Der Vorstand

KONZERNZWISCHENABSCHLUSS FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI 2021

Konzernbilanz – Aktiva Konzernbilanz – Passiva Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Ausgewählte erläuternde Anhangangaben zum verkürzten Konzernzwischenabschluss

Aktiva (in EUR) Anhang
nummer
30.06.2021 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 61.754,44 60.017.31
Sachanlagen 299.353,90 358.753,49
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 67.592,58 42.373,93
Latente Steuern (11) 2.683.566,60 3.277.886,60
3.112.267,52 3.739.031,33
Kurzfristige Vermögenswerte
Vermögenswerte Gläubiger (17) 29.952,87 172.502,08
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (12) 22.068.782,13 744.657,77
Steuerforderungen (11) 524.396,26 487.888,93
Andere kurzfristige Vermögenswerte 433.939,54 1.031.891,36
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.105.551,93 27.070.259,66
30.162.622,73 29.507.199,80
Summe Aktiva 33.274.890,25 33.246.231,13
Passiva (in EUR) Anhang
nummer
30.06.2021 31.12.2020
Eigenkapital (14)
Gezeichnetes Kapital 11.887.483,00 11.887.483,00
Kosten der Kapitalerhöhung -623.481,04 -623.481,04
Gewinnrücklagen 5.871.852,98 4.302.761,58
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung -167.907,17 -182.743,35
16.967.947,77 15.384.020,19
Langfristige Schulden
Darlehen (18) 15.000.000,00 15.000.000,00
Leasing-Verpflichtungen 144.200,87 155.347,16
15.144.200,87 15.155.347,16
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten Gläubiger (17) 29.952,87 172.502,08
Ertragsteuerverbindlichkeiten (11) 352.920,00 1.075.586,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (15) 249.716,95 313.065,98
Sonstige kurzfristige Schulden (16) 530.151,79 1.145.709,72
1.162.741,61 2.706.863,78
Summe Passiva 33.274.890,25 33.246.231,13
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(in EUR)
Anhang
nummer
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Transaktionsbezogene Erträge (5)
a) Forfaitierungserträge 3.661,63 0,00
b) Provisionserträge 4.169.750,27 3.794.643,10
c) Zinserträge aus Serviceleistungen 27.002,36 297.798,54
d) Kursgewinne 56.427,52 91.136,44
4.256.841,78 4.183.578,08
Transaktionsbezogene Aufwendungen (6)
a) Forfaitierungsaufwendungen 0,00 0,00
b) Provisionsaufwendungen 95.698,49 116.700,80
c) Kursverluste 42.396,77 69.126,65
d) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen 0,00 6.330,02
138.095,26 192.157,47
Rohergebnis (7) 4.118.746,52 3.991.420,61
Sonstige betriebliche Erträge (8) 317.285,83 132.627,30
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 896.717,59 979.935,29
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
149.143,50 167.362,21
1.045.861,09 1.147.297,50
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
92.780,98 85.145,29
Sonstige betriebliche Aufwendungen (9) 927.716,08 1.125.332,65
Zinsaufwendungen (10) 42.472,66 53.083,55
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.327.201,54 1.713.188,92
Ertragsteuern (11)
a) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 163.790,14 529.392,24
b) Latente Steuern 594.320,00 0,00
758.110,14 529.392,24
Konzernergebnis 1.569.091,40 1.183.796,68
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,13 0,10
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,13 0,10
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(in EUR)
Anhang
nummer
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Konzernergebnis 1.569.091,40 1.183.796,68
Sonstiges Ergebnis
Bestandteile, die zukünftig in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenz
ausländischer Tochtergesellschaften
14.836,18 -33.334,01
14.836,18 -33.334,01
Konzern-Gesamtergebnis 1.583.927,58 1.150.462,67

Das Konzernergebnis sowie das Konzern-Gesamtergebnis sind vollumfänglich den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen.

Konzern-Kapitalflussrechnung
(in EUR)
Anhang
nummer
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Konzerngewinn 1.569.091,40 1.183.796,68
+ Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen 92.780,98 85.145,29
+ Ertragsteueraufwand 758.110,14 529.392,24
+ Zinsaufwendungen 42.472,66 53.083,55
- Zinserträge 0,00 0,00
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge -132.875,20 -456.903,74
+/- Veränderung Vermögenswerte Gläubiger 142.549,21 35.923,05
+/- Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -21.324.124,36 -17.882.758,08
+/- Veränderung sonstiger Vermögenswerte 550.641,64 -578.685,27
+/- Veränderung der Verbindlichkeiten Gläubiger -142.549,21 -35.923,05
+/- Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -63.349,03 34.195,31
+/- Veränderung übriger Schulden -1.283.839,26 -306.323,68
- Gezahlte Ertragsteuern -31.525,96 -74.362,24
= Operativer Cash Flow -19.822.616,99 -17.413.419,94
- Gezahlte Zinsen -41.861,64 -51.209,81
+ Erhaltene Zinsen 0,00 0,00
= Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit -19.864.478,63 -17.464.629,75
- Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte -49.092,33 -16.317,78
= Cash Flow aus Investitionstätigkeit -49.092,33 -16.317,78
- Tilgungsanteil Leasingverbindlichkeiten -65.530,96 -46.054,74
+/- Veränderung Finanzverbindlichkeiten 0,00 -56,12
= Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit -65.530,96 -46.110,86
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -19.979.101,92 -17.527.058,39
+ Finanzmittel am Anfang der Periode 27.070.259,66 24.669.036,14
+/- Effekte aus der Währungsumrechnung 14.394,19 -33.069,05
= Finanzmittel am Ende der Periode 7.105.551,93 7.108.908,70
- verpfändete Bankguthaben -55.000,00 -35.000,00
= frei verfügbare Finanzmittel am Ende der Periode 7.050.551,93 7.073.908,70
Konzern-Eigenkapital
Veränderungsrechnung
01.01.2021 bis 30.06.2021
(in EUR)
Anhang
nummer
Gezeichnetes
Kapital
Zur Kapital
erhöhung
bestimmtes
Kapital
Kapital
rücklage
Kosten der
Kapital
erhöhung
Gewinn
rücklagen
Ausgleichs
posten aus
der Währungs
umrechnung1
Summe
Stand 1. Januar 2020 11.887.483,00 - - (623.481,04) (2.507.143,94) (161.610,11) 8.595.247,91
Konzern-Gesamtergebnis 1.183.796,68 (33.334,01) 1.150.462,67
Stand 30. Juni 2020 11.887.483,00 - - (623.481,04) (1.323.347,26) (194.944,12) 9.745.710,58
Stand 1. Januar 2021 11.887.483,00 - - (623.481,04) 4.302.761,58 (182.743,35) 15.384.020,19
Konzern-Gesamtergebnis 1.569.091,40 14.836,18 1.583.927,58
Stand 30. Juni 2021 (14) 11.887.483,00 - - (623.481,04) 5.871.852,98 (167.907,17) 16.967.947,77

1 Other Comprehensive Income (OCI)

I. GRUNDSÄTZE

(1) Grundlagen

Die DF Deutsche Forfait AG (auch "DF AG" oder "Gesellschaft") ist Muttergesellschaft der DF-Gruppe (auch "DF Konzern" oder "Konzern") und hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Anschrift der Gesellschaft lautet Nördliche Münchener Straße 9c, 82031 Grünwald. Sie wird am Amtsgericht München (Deutschland) unter der Nummer HRB 228114 geführt.

Die DF AG ist ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG; darüber hinaus nimmt sie die Holding-Funktion innerhalb der DF-Gruppe wahr.

Die DF-Gruppe hat sich auf Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen für Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen spezialisiert. Der Konzern ist somit als ein Ein-Segment-Unternehmen anzusehen. Eine Segmentierung im Sinne des IFRS 8 erfolgt daher nicht. Der geographische Schwerpunkt der Aktivitäten der DF-Gruppe ist derzeit auf Länder des Mittleren und Nahen Ostens, insbesondere den Iran, ausgerichtet. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran beschränkt sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen derzeit auf humanitäre Güter.

Die Darstellung des Zwischenabschlusses erfolgt im Einklang mit IAS 34 in verkürztem Umfang gegenüber dem Konzernjahresabschluss. Der ungeprüfte verkürzte Konzernzwischenabschluss der DF AG zum 30. Juni 2021 wurde unter Beachtung der gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Zwischenabschluss wurde grundsätzlich unter Beachtung derselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt, die auch dem vorangegangenen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 zugrunde lagen. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das erste Halbjahr 2021 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden ebenfalls angewendet. Die erstmals ab dem 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Hinsichtlich der konjunkturellen Einflüsse der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe verweisen wir auf die Angaben im verkürzten Zwischenlagebericht.

Die Konzernwährung lautet auf Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Die angegebenen Werte werden kaufmännisch gerundet. Dies kann im Rahmen von Summierungen und Prozentangaben zu geringfügigen Rundungsdifferenzen führen.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind seit dem Konzernabschluss zum 1. Juli 2016 die Forderungen und Verbindlichkeiten, die im Rahmen des Insolvenzplans als verwertbare Masse bzw. als zur Tabelle angemeldete Forderungen festgestellt wurden, in den Posten Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger zusammengefasst. Diese Posten sind in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen und unter den Anhangangaben erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkosten-

verfahren aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge und Aufwendungen nach Arten gruppiert und die Summe der Hauptertrags- und Hauptaufwandsarten angegeben, um den Besonderheiten einer Forfaitierungsgesellschaft Rechnung zu tragen.

Trotz des weltweit erheblichen Einflusses der Covid-19-Pandemie auf die Konjunkturlage, zeigt sich nur ein unwesentlicher Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des DF Konzerns im ersten Halbjahr 2021. Die Konzentration auf die Außenhandelsfinanzierung der Lieferungen von Nahrungsmitteln und pharmazeutischen Produkten in den Nahen und Mittleren Osten, insbesondere Iran, weist eine geringe Anfälligkeit auf. Lediglich die angestrebte Diversifizierung wird sich verzögern. Nähere Angaben befinden sich im Konzernzwischenlagebericht.

Hinsichtlich der wesentlichen Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020.

(2) Änderungen der Standards durch das IASB

Anwendung neuer Standards und Interpretationen zum 30. Juni 2021

Änderungen zu IFRS 16 "Leases"

Die ursprüngliche Änderung des IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen, die am 28. Mai 2020 vom IASB veröffentlicht wurde und für jährliche Berichtsperioden in Kraft trat, die am oder nach dem 1. Juni 2020 begonnen haben, wurde auf Mietkonzessionen begrenzt, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren. Durch die Änderung haben Leasingnehmer das Wahlrecht, Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht als Leasingmodifikation im Sinne des IFRS 16 darzustellen, sondern die Auswirkungen in den Perioden zu realisieren, in denen sie gewährt werden. Am 31. März 2021 hat der IASB eine weitere Änderung an IFRS 16 herausgegeben und damit den Anwendungszeitraum der zuvor genannten Änderung um ein Jahr verlängert. Die Änderung hat keine Auswirkung für die DF-Gruppe, da kein Gebrauch von den Erleicherungen gemacht wurde oder wird.

Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 "Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)"

Am 27. August 2020 hat der IASB Phase 2 der "Interest Rate Benchmark Reform" abgeschlossen. Die Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 adressieren Sachverhalte im Zusammenhang mit der Ersetzung bestehender Referenzzinssätze, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken können. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

Änderungen zu IFRS 4 "Insurance Contracts"

Am 15. Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine Änderung des IFRS 4 zur Anwendung in der EU freigegeben. Hiernach gelten die zeitlich befristeten Befreiungen von Versicherern zur Anwendung der Regelungen des IFRS 9 "Finanzinstrumente" nunmehr bis zum 31. Dezember 2022. Ursprünglich war die Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, vorgesehen. Die Vorschrift ist für den Konzern nicht einschlägig.

Vorzeitige Anwendung von Rechnungslegungsstandards

Der Konzern hat keine IFRS vorzeitig angewendet, die bereits veröffentlicht und verabschiedet sowie von der EU anerkannt wurden, jedoch zum 30. Juni 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen

Die DF-Gruppe wird die überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen – sofern bis dahin in das Recht der Europäischen Union übernommen – ab dem jeweils gültigen Zeitpunkt anwenden.

Die folgenden, im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften, deren Übernahme in EU-Recht noch aussteht und deren Anwendung für die DF-Gruppe aus derzeitiger Sicht nicht von wesentlicher Bedeutung ist, haben das IASB und IFRS Interpretations Committee verabschiedet:

Änderungen zu IAS 37 "Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets"

In den Änderungen geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist. Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Änderungen zu IFRS 3 "Business Combinations"

Mit Verweis auf das Rahmenkonzept wird eine Aktualisierung von IFRS 3 umgesetzt, sodass sich der Standard auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. IFRS 3 wird um die Vorschrift ergänzt, dass ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben IAS 37 oder IFRIC 21 statt des Rahmenkonzepts anzuwenden hat, um die Schulden zu identifizieren, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat. Eine weitere Ergänzung betrifft die ausdrückliche Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht ansetzt. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die DF-Gruppe erwartet keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Änderungen zu IAS 16 "Property, Plant and Equipment"

Bezüglich der Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung wird der Standard dahingehend geändert, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während die Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen.

Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Änderungen zu IFRS 17 "Insurance Contracts"

Der im Mai 2017 veröffentlichte IFRS 17 wird IFRS 4 ersetzen. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. IFRS 17 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

Änderungen zu IFRS 4 "Insurance Contracts"

In den Erörterungen bezüglich des Projekts zu möglichen Änderungen von IFRS 17 nach Ende der Kommentierungsfrist hat das Board seine Vorschläge verfeinert, zusätzliche Rückmeldungen der Anwender aufgenommen und endgültige eng umrissene Änderungen herausgegeben:

  • » Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und Änderung des festen Auslaufsdatums für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente in IFRS 4 Versicherungsverträge, so dass Unternehmen verpflichtet wären, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.
  • » Zusätzliche Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kreditkartenverträge und ähnliche Verträge, die Versicherungsschutz bieten, sowie zusätzliche optionale Ausnahme vom Anwendungsbereich für Darlehensverträge, die ein erhebliches Versicherungsrisiko übertragen.
  • » Ansatz von Cashflows aus der Versicherungsakquise im Zusammenhang mit erwarteten Vertragsverlängerungen einschließlich Übergangsbestimmungen.
  • » Klarstellung der Anwendung von IFRS 17 in Zwischenabschlüssen und Gewährung einer Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Ebene der Berichtseinheit sowie Klarstellung der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentrenditeleistungen und investmentbezogene Dienstleistungen Änderungen, wonach ein Unternehmen, das beim erstmaligen Ansatz Verluste aus belastenden Versicherungsverträgen erfasst, auch einen Gewinn aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen erfassen muss.
  • » Vereinfachter Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen und sind nicht einschlägig für den DF Konzern.

Änderungen zu IAS 1 "Presentation of Financial Statements"

Die Änderungen bei der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage – nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Sie stellen klar, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen, und gleichen in allen betroffenen Textziffern die sprachlichen Formulierungen an, sodass auf das "Recht" Bezug genommen wird, die Erfüllung einer Verpflichtung um mindestens zwölf Monate aufzuschieben, und explizit darauf verwiesen wird, dass nur Rechte, die "zum Ende der Berichtsperiode" bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben.

Die Klassifizierung hängt nicht von den Erwartungen in Bezug darauf ab, ob ein Unternehmen von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben. Die Erfüllung bezieht sich auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei die Übernahme in EU-Recht noch aussteht.

Änderungen zu IAS 8 "Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors"

Im Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 8 verabschiedet, die klarstellen sollen, wann Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wann Schätzungsänderungen vorliegen. Da erstere grundsätzlich rückwirkend und letztere nur prospektiv zu berücksichtigen sind, ist diese Differenzierung generell relevant. Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen zu IAS 12 "Income Taxes"

Der IASB hat am 7. Mai 2021 die Verlautbarung Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12) herausgegeben. Der IAS 12 sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung für Vermögenswerte oder Schulden vor, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind. Die Änderung ist eine Rückausnahme für Transaktionen, bei denen gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind. Die Anpassung betrifft beispielsweise vom Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse oder in den Anschaffungskosten eines Vermögenswerts berücksichtigte Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen. Die erstmalige Anwendung steht für jährliche Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Für die DF-Gruppe werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.

Annual Improvements to IFRSs Cycle 2018 - 2020

Der IASB hat jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018 - 2020 am 14. Mai 2020 herausgegeben und folgende Standards geändert:

  • » Einem Tochterunternehmen als Erstanwender, das IFRS 1 D 16a anwendet, wird gestattet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den von seinem Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten.
  • » Eine Änderung zu IFRS 9 stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den 10 %-Test in Textziffer B3.3.6 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet.
  • » Aus dem Beispiel 13 zu IFRS 16 wird die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber entfernt, um jede potenzielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen zu beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnte.
  • » Die Vorschrift in Textziffer 22 von IAS 41 wird beseitigt, wonach Unternehmen steuerliche Cashflows bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswertes unter Verwendung der Barwertmethode ausschließen. Die Änderung stellt die Übereinstimmung mit den Vorschriften in IFRS 13 sicher.

Die Änderungen an IFRS 1, IFRS 9 und IAS 41 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Der Konzern erwartet hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

(3) Konsolidierungskreis, Abschlussstichtag

Die Konzernbeteiligungsquoten sind gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 unverändert.

Konsolidierungskreis Anteil am
Eigenkapital
Konsolidierung
DF Deutsche Forfait GmbH, Köln 100% Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100% Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100% Vollkonsolidierung

Die nicht konsolidierte Tochtergesellschaft Deutsche Kapital Ltd., Dubai, befindet sich in Liquidation. Sie ist für den Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2021 wie in der Vorperiode unwesentlich und beeinflusst das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, das der Konzernzwischenabschluss vermittelt, nicht.

(4) Währungsumrechnung

Der Konzernzwischenabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens gemäß IAS 21, "Auswirkungen von Wechselkursänderungen", dargestellt.

Da die Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung des Unternehmens. Im Konzernzwischenabschluss werden daher die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Durchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals zum historischen Kurs ergebende Währungsunterschied wird innerhalb des Eigenkapitals als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Die für die Währungsumrechnung in Euro zugrunde gelegten Wechselkurse entsprechen den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkursen und stellen sich wie folgt dar:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
30.06.2021 31.12.2020 01.01. - 30.06.2021 01.01. - 30.06.2020
Tschechische Kronen 25,4880 26,2420 25,8550 26,3420

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(5) Transaktionsbezogene Erträge

Die Provisionserträge beinhalten Marketingerlöse (Vermittlerprovisionen) in Höhe von TEUR 3.503 (Vorjahr TEUR 3.270) und Erträge aus Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Höhe von TEUR 544 (Vorjahr TEUR 371). Diese Erträge wurden zum überwiegenden Teil mit einem Kunden in der Region Naher Osten erzielt. Im Berichtszeitraum erzielte der Konzern aus dem im zweiten Halbjahr 2020 in der Tschechischen Republik gestarteten Factoring-Geschäft Provisionserträge in Höhe von TEUR 83. Des Weiteren sind hier Erträge aus der Inkassotätigkeit in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 49) enthalten, die überwiegend in Deutschland erzielt wurden. Im Vorjahreszeitraum waren zudem Erträge aus Compliance-Beratung in Höhe von TEUR 105 zu verzeichnen.

Die Zinserträge in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 298) stehen im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung im Bereich der Administrative Services.

Die transaktionsbezogenen Erträge ergeben sich wie folgt:

Transaktionsbezogene Erträge
in Tausend Euro
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Provisionserträge 4.170 3.795
Kursgewinne 56 91
Zinserträge 27 298
Forfaitierungserträge 4 -
Gesamt 4.257 4.184

(6) Transaktionsbezogene Aufwendungen

Die Provisionsaufwendungen stehen in kausalem Zusammenhang mit den entsprechenden Erträgen und resultieren im Wesentlichen aus für die DF-Gruppe erbrachten Vermittlerleistungen. Die Abschreibungen auf Forderungen beruhen ausschließlich auf Bewertungseffekten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten Gläubiger.

Die transaktionsbezogenen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Transaktionsbezogene Aufwendungen
in Tausend Euro
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Provisionsaufwendungen 96 117
Kursverluste 42 69
Abschreibungen auf Forderungen - 6
Gesamt 138 192

(7) Ergebnis aus transaktionsbezogenen Erträgen und Aufwendungen (Rohergebnis)

Das Rohergebnis errechnet sich als Differenz zwischen den transaktionsbezogenen Erträgen und Aufwendungen.

Rohergebnis
in Tausend Euro
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Provisionsergebnis 4.074 3.678
Zinsergebnis 27 298
Ergebnis aus Kursdifferenzen 14 22
Forfaitierungsergebnis 4 -
Sonstiges Bewertungsergebnis - (6)
Gesamt 4.119 3.991

(8) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge
in Tausend Euro
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Erträge aus der Auflösung sonstiger Schulden 121 -
Erträge aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger 119 -
Erträge aus Weiterbelastungen 35 96
Entgelt für die Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger 20 24
Übrige sonstige betriebliche Erträge 22 13
Gesamt 317 133

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der vertraglichen Beziehungen des Konzerns zu Vermittlern unter Berücksichtigung bisheriger Leistungsbeziehungen, resultieren Erträge in Höhe von TEUR 115, die in den Erträgen aus der Auflösung von Schulden enthalten sind.

Die Erträge aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger basieren auf der erfolgswirksamen Anpassung der Verbindlichkeiten an den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte Gläubiger.

Die Erträge aus Weiterbelastungen betreffen verauslagte Rechtsverfolgungskosten und andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger entstanden sind.

(9) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
in Tausend Euro
01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020
Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten, Honorare 195 343
Verwaltungskosten/Kooperationspartner 133 137
Gebühren des Zahlungsverkehrs 120 78
Investor Relations, Hauptversammlung 99 137
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 98 99
Raumkosten 62 63
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 58 30
IT-Ausstattung und Nutzungen 46 56
Reisekosten 21 35
Kosten für Telefon, Porto und Internetverbindungen 10 11
Aufwendungen aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger - 30
Übrige sonstige Aufwendungen 86 106
Gesamt 928 1.125

Die Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten sowie Honorare betreffen überwiegend Aufwendungen für Abschluss- und Zwischenprüfungen, Steuerberatung sowie Beratungskosten im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger.

(10) Finanzergebnis

Die Zinsaufwendungen des Berichtszeitraums resultieren im Wesentlichen aus von Kreditinstituten berechneten Negativzinsen in Höhe von TEUR 42 (Vorperiode TEUR 37). Im Vorjahreszeitraum waren zudem noch Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 14 angefallen.

(11) Ertragsteuern

Bis zum Jahr 2019 hat die DF AG steuerliche Verluste erzielt, von denen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnte, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die Verluste verwendet werden können. Mit Anwendung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DF AG und der DF GmbH, der am 3. August 2020 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden ist und rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gilt, war die bisherige Annahme bezüglich der Verlustverrechnung zu revidieren. Bezüglich der steuerlichen Situation der DF AG verweisen wir auch auf die Erläuterungen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020.

Der für das erste Halbjahr 2021 ausgewiesene Steueraufwand setzt sich aus der auf den Berichtszeitraum entfallenden Ertragsteuer in Höhe von TEUR 164 sowie der Auflösung latenter Steuerforderungen in Höhe von TEUR 594 zusammen. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 bilanzierten latenten Steuern in Höhe von TEUR 3.278 reduzierten sich mithin auf TEUR 2.864 zum 30. Juni 2021.

Steuerforderungen bestehen in Höhe von TEUR 524 (Vorjahr TEUR 488), die sich einerseits in Höhe von TEUR 335 aus der Verrechnung gezahlter Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag mit der für das Vorjahr ermittelten Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag der DF AG ergeben, andererseits in Höhe von TEUR 189 aus Erstattungsansprüchen der DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. resultieren.

Von den bilanzierten Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 353 (Vorjahr TEUR 1.076) entfallen TEUR 164 (Vorperiode TEUR 529) auf das im Berichtszeitraum erzielte Ergebnis und TEUR 189 auf Gewerbesteuer für das im Vorjahr 2020 erzielte Ergebnis der DF AG.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(12) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die DF-Gruppe hat im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für Geschäftspartner Zahlungsmittel bereitgestellt. Diese dienen der permanenten Durchführung bzw. Abwicklung von Außenhandelsgeschäften innerhalb eines vorab bestimmten Betragsvolumens. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 21.324 auf TEUR 22.069 resultiert im Wesentlichen aus der Vorfinanzierung mehrerer Transaktionen im Bereich Administrative Services. Die Forderungen wurden bis zu Erstellung des Zwischenabschlusses vollständig zurückgeführt.

(13) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 7.106 (Vorjahr TEUR 27.070) handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten mit Fälligkeiten bis zu drei Monaten. Die Reduzierung um TEUR 19.965 resultiert im Wesentlichen aus der Verwendung der Mittel für das operative Geschäft, die mit einer entsprechenden Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einhergeht.

(14) Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals des DF Konzerns zum 30. Juni 2021 ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital des Konzerns ist in voller Höhe eingezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag EUR 11.887.483 (Vorjahr TEUR 11.887). Es ist unverändert eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten.

Das Eigenkapital hat sich unter Berücksichtigung des im Berichtszeitraum erzielten Konzernergebnisses und der Zunahme der Währungsumrechnungsrücklage um TEUR 15 (Other Comprehensive Income OCI) von TEUR 15.384 zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 16.968 erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 51,0 % (Vorjahr 46,3 %).

(15) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nahezu ausschließlich Verpflichtungen aus im zweiten Quartal 2021 bezogenen Leistungen. Der Rückgang um TEUR 63 auf TEUR 250 (Vorjahr TEUR 313) resultiert im Wesentlichen aus der im Berichtszeitraum erfolgten Erfüllung zuvor noch ausstehender Abrechnungen.

(16) Sonstige kurzfristige Schulden

Die Reduzierung der sonstigen kurzfristigen Schulden von TEUR 1.146 zum 31. Dezember 2020 um TEUR 616 auf nun TEUR 530 ist im Wesentlichen auf den im Berichtszeitraum erfolgten Ausgleich der Verpflichtungen gegenüber Vorstand und Mitarbeitern zurückzuführen. Die zum Stichtag ausgewiesenen kurzfristigen Schulden betreffen überwiegend Abschluss- und Prüfungskosten mit TEUR 153, Tantiemeverpflichtungen mit TEUR 130 und Lohnsteuer in Höhe von TEUR 36.

(17) Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger

Die Vermögenswerte Gläubiger beinhalten den gesamten Massebestand der Gesellschaft. Die verteilungsfähige Masse umfasst im Wesentlichen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft vor Insolvenz und setzt sich wie folgt zusammen:

Vermögenswerte Gläubiger
in Tausend Euro
30.06.2021 31.12.2020
Restrukturierungsportfolio
Handelsportfolio
Bankguthaben
17
-
13
16
1
156
Gesamt 30 173

Das Restrukturierungsportfolio betrifft überfällige und rechtsanhängige Forderungen gegen diverse Schuldner. Die Reduzierung des Restrukturierungs- und Handelsportfolios resultiert im Wesentlichen aus Fair Value-Anpassungen und aus der Auskehrung der im Rahmen der Verwertung des Handels- und Restrukturierungsportfolios zugeflossenen Zahlungsmittel.

Die Vermögenswerte Gläubiger (Forderungen des Restrukturierungsportfolios) werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Bewertung liegt im Wesentlichen die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde. Gemäß der im Konzernanhang zum 31. Dezember 2020 beschriebenen Kategorisierung handelt es sich um Vermögenswerte der Stufe 3 der Bemessungshierarchie.

Bei den Verbindlichkeiten Gläubiger handelt es sich um Verbindlichkeiten, die zur Insolvenztabelle angemeldet wurden.

Unter Verrechnung von Zahlungseingängen der Schuldner und Ausgaben, die im Wesentlichen aus der Rechtsverfolgung resultierten, sowie Zahlungsmitteln, die die Treuhänderin für künftig anfallende Rechtsverfolgungskosten zur Verfügung gestellt hat, wurden Treuhand-Guthaben mit Verpflichtungen gegenüber der Treuhänderin in Höhe von TEUR 282 saldiert.

Gemäß Insolvenzplan erfolgt die Bedienung der nach dem Teilverzicht der Gläubiger verbleibenden Verbindlichkeiten ausschließlich in dem Maße, wie das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplans bestehende Vermögen der DF AG verwertet wird. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen somit alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger auf die Gläubiger über. Die Verbindlichkeiten Gläubiger können daher zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Vermögenswerte Gläubiger. Um eine Rechnungslegungsanomalie ("accounting mismatch") zu vermeiden, erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zum, durch den durch die Wertentwicklung der Vermögenswerte bestimmten, beizulegenden Zeitwert (IAS 39.9b). Hieraus resultiert im Berichtszeitraum eine ergebniswirksame Wertänderung in Höhe von TEUR 120 (Vorjahresperiode TEUR 30).

IV. SONSTIGE ANGABEN

(18) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Der DF Konzern ist wie in der Vorperiode von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sowie zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Vorstand und Aufsichtsrat) der DF Deutsche Forfait AG betroffen. Zum Bilanzstichtag sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften als nahestehend anzusehen.

Herr Dr. Shahab Manzouri ist aufgrund seines Anteilsbesitzes eine Person mit maßgeblichem Einfluss. Herr Dr. Manzouri hat der DF GmbH im Februar 2019 ein Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren zur Verfügung gestellt, das mit dem EURIBOR für 12 Monate zuzüglich 1,0 % und abzüglich etwaiger Guthabengebühren (Negativzins) zu verzinsen ist. Die DF GmbH hat im Berichtszeitraum Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 14) als Aufwand erfasst. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt TEUR 15.038 ausstehend.

Geschäftsbeziehungen zu der nicht konsolidierten Tochtergesellschaft lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

(19) Besondere Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode

Die im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 genehmigte Satzungsänderung der DF AG wurde im Handelsregister eingetragen.

Die DF GmbH hat ein neues Leasingverhältnis über das Nutzungsrecht an einem Gebäude begründet. Der Vermögenswert wird im November 2021 bereitgestellt und das Nutzungsrecht voraussichtlich zu Anschaffungskosten in Höhe von etwa TEUR 1.230 anzusetzen sein.

Die Gesellschaft ist nach dem Bilanzstichtag der Bitte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachgekommen, das von der tschechischen Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. angebotene Produkt "Administrative Services" aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsauffassung bis auf Weiteres nicht mehr zu vertreiben.

Weitere besondere Ereignisse nach dem Stichtag 30. Juni 2021 waren nicht zu verzeichnen.

Grünwald, 28. September 2021

Der Vorstand

BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHT

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHT

An die DF Deutsche Forfait AG, Grünwald

Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss – bestehend aus verkürzter Bilanz, verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben – und den Konzernzwischenlagebericht der Deutsche Forfait AG, Grünwald, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss der Deutsche Forfait AG, Grünwald, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.

Frankfurt am Main, den 28. September 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Maximilian Meyer zu Schwabedissen Fabian Kuhn Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Grünwald, 28. September 2021

Der Vorstand

DF Deutsche Forfait AG

Nördliche Münchner Straße 9c 82031 Grünwald

Telefon +49 89 21 55 19 00 - 0 Telefax +49 89 21 55 19 00 - 9

E-Mail [email protected] Internet www.dfag.de

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